THE UNIVERSITY
OF ILLINOIS
LIBRARY
ZEITUNG
des
Tereins Deutsclier Eisenbalm-Verwaltuagen.
*fgai, l©s ¥®r©lms«
Einundzwanzigster Jahrgang.
1881.
ä-
BERLIN.
Druck von H. S. Hermann,
ßeuth-Strasse 8.
SACHREGISTER
der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen,
Jahrgang 1881.
I. Allgemeines incl. Technisches, Volkswirthschaftliches, Telegraphenwesen und SchifTfahrt. — II. Kürzere Mittheilungen über Eisen-
bahnen und Bahnprojecte: a) Deutschland und üesterreich-üngarn, b) Ausland. — III. Juristisches. — IV. Literatur.
NB. Die im offiziellen Anzeiger vorkommenden Bekanntmachungen, soweit solche nicht nur ein vorübergehendes Interesse haben, sind unter den Notizen über einzelne
Eisenbahnen mitenthalten. Die unter I. mitgetheilten Aufsätze sind grösstentheils Leitartikel.
I. Allgemeines incl. Technisclies, Volkswirtliscliaftliclies etc.
NB. Siehe auch unter II. bei Deutsches Reich, Oesterreich, Preussen, Ungarn und bei Ausland unter Amerika, England, Frank reich.
Abonnementskarten für Schüler.- 50,
704.
Achsbrüche der Eisenbahnen desVereins
D. E.-V. im Jahre 1879 2, 25; im
Jahre 1880 67, 953.
Album der graphischen Statistik (des
Französischen Ministers). 77, 1101.
.A r b eit eru n f all versieh er ung,Petition
betreff. Gesetzentwurf. 31, 434.
Asbestdicht.ung. 20, 283.
Aufgaben der Bisenbahnverwaltungen,
die volkswirthschaftlichen u.
socialen. 55, 768.
Ausstellungen im Jahre 1881. 49, 689.
Bahnhöfe, Münchener Centralbahnhof.
25, 349.
„ In Halle a/S. Umbau. 5, 74.
Bahnhofsbenennung, Kampf um die
des Saarbrücker Bahnhofs. 2, 18.
Balmain’s leuchtender Anstrich.
5, 76. 89, 1278.
Bauthätigkeit, Fortschritte im Eisen-
bahnwesen. 32, 443.
Bedingungen für den Eintritt in den
Bureaudienst der Preussi sehen
Staats-Eisenbahn-Verwaltung.
Die abzulegenden Prüfungen u.HüJfs-
mittel zur Vorbereitung auf diesel-
ben. 93, 1339. 94, 1351.
Befestigung der Schienen auf hölzernen
Querschwellen. 48, 676.
„ „ auf eisernen Quersch wellen. 64, 901.
Bepflanzung des Bahnterrains. 55, 769.
Bergbahnsystem, ein eigenthümliches.
20, 282.
Berner EntwurfeinesVertrags üb er den
internationalen Eisenbahn frachtver-
kehr, siehe international.
Berliner Börse siehe unter Literatur.
Berufskrankheiten der Locomotivfüh-
rer, zur Frage derselben. 49, 683.
Berechnung der virtuellen Länge
von Eisenbahnstrecken und ihre An-
wendung beim Eisenbahnbetrieb.
77, 1104.
Betriebsausgaben, der bei der inter-
nationalen Statistik betheiligten Bah-
nen MO 1876. 1, 2.
„ der Deutschen Eisenbahnen , Ver-
theilung derselben auf den Perso-
nen- und Güterverkehr nach der
Vereinsstatistik pro 1878. 17, 233.
Betriebsreglement, Bemerkungen zum
Deutschen. 35, 485.
„ „ Entwurf von Bestimmungen zur
Abänderung des § 48. 61, 713.
Billetsy stem, das Edmonson’sche, seine
Mängel und Verbesserungs vorschläge.
14, 193. Entgegnung. 17, 236,
„ Das Metz’sche. 15, 209. 78, 1113.
Bleichert’s Drahtseilbahnen. 75, 1069.
Blockstationen, selbstthätige. 47, 664.
56, 780.
Bremsen, continuirliche. 34, 469 u. 473.
64, 906.
„ Hardy’s Zweiwagenbremse. Probe-
fahrt. 31, 430.
„ Heberlein’sche Frictions - Schnell-
bremse. 6, 84. 34, 473.
„ Westin ghouse’sche, deren Ver-
breitung 98, 1413.
Bremssystem, Versuche über die Lei-
stungen verschiedener Systeme.
71, 1008. 81, 1118.
Brennmaterialienfrequenz der Stadt
Berlin im Jahre 1880. 12, 172.
Brücken, aus Stahl. 2, 18.
Canäle und Schifffahrt. Elbe-Spree-
Canal. 73, 1039. Nord-Ostseecanal-
project. 7, 97.
„ Oder -Spreecanal, Denkschrift über
denselben. 3, 43.
„ Rh ein- Weser canalproject. 7, 97.
„ Fluss- und Canalschifffahrt.
Hebung d. Deutschen. 41, 582. 49, 685.
„ Stromschifffahrts- Commissio-
nen. Errichtung von. 11, 161.
Centralbureau für den Weltverkehr in
Berlin. 29, 405.
Communalsteuern, Heranziehung der
Eisenbahnen zu denselben. 17, 239.
Controleschloss. 41, 581.
Coursblätter vom: 31/12. 80. 2, 35.
31/1. 81. 11, 167. 28/2. 81. 19, 271.
31/3. 81. 29, 411. 30/4. 81. 36, 507.
31/5. 81. 43, 608. 30/6. 81. 51, 717.
31/7. 81. 59, 835. 31/8. 81. 69, 991.
Dampfkessel, Dauerhaftigkeit derselben.
42, 595.
Dampffrachtwagen, von H. Michaelis
in Chemnitz. 33, 460.
Dampfwagen für Haupt- und Neben-
bahnen. 18, 245.
„ Ueber Verwendung derselben auf
Hauptbahnen. 64, 906.
„ Dampfwagen, System Rowan, Probe-
fahrten. 91, 1305; im Dienst der Ey-
strup-Hoyaer Eisenbahn. 96, 1382.
Dammrutschung, zwischen Ronheide
und Astenet. 1, 5.
„ Ursachen derselben. 18, 248.
„ an älteren Erdbauwerken. 34, 473.
Deckungsbedürftige Güter, Beförde-
rung derselben iü gedeckten Wagen.
57, 794.
Eisenbahnactien, über den Werth der
Deutschen. 46, 647.
Eisenbahn au sstellung, internationale,
in Berlin projectirt. 46, 652.
Eisenbahnbetriebssicherheit, Bera-
thung zur weiteren Erhöhung der-
selben. 11, 160.
Eisenbahnen und die Post 43, 601.
Eisenbahnen, transportable. 61, 860.
Eisenbahnmuseum, Errichtung eines
solchen in Berlin. 49, 685.
Eisenbahnpersonal in Deutschland u.
Frankreich. 91, 1303.
Eisenbahn - Prioritäten, gekündigte.
2, 36.
Eisenbahnschulen. 7, 89.
Eisenbahn-Tagesfragen. 6, 81.
Eisenbahntransportrecht, siehe in-
ternationales.
Eisenbahn - Unterhaltungskosten,
zur Verminderung derselben. 4, 54.
8, 117.
Eisenbahnwagenräder u. Radscheiben
aus Papiermasse. 64, 905.
Eisenbahn-Wörterbücher, siehe unter
Literatur, Hirche und Rübenach.
Eiserner, siehe Oberbau.
Elbeumschlagplatz Tetschen - Laube.
36, 502.
„ Tetschen-Bodenbach erweitert. 66,
930.
Elbeverkehr, Concurrenz mit den Eisen-
bahnen. 1, 7. Siehe auch unter
Oesterreich.
Elektricität, Internationale Ausstellung
für Elektricität in Paris. 6, 85.
„ „ I. Brief. Bedeutung derselben.
64, 899.
„ „ II. Brief. Telegraphen -Apparate
der Thüring. E.-G. 66, 925.
„ „ III. Brief. Congressmitglieder etc.
69, 977.
„ „ IV. Brief. 75, 1067.
„ „ V. Brief. Resolutionen des inter-
nationalen Congresses. 76, 1081.
„ „ VI. Brief. Schluss des Congresses.
79, 1130.
„ „ VII. Brief. Telegraphenwesen,
Oesterr. Telegraphen - Apparate.
Preisvertheilung. 85, 1216.
„ „ VIII. Brief. Die elektrische Eisen-
bahn 86, 1228.
„ „ IX, Brief. Telegraphenwesen, Aus-
stellung der Königl. Eisenb.-Di-
rectionen zu Elberfeld, Berlin,
Frankfurt u. Hannover. 88, 1259.
„ „ X. Brief. Ausstellung der Kaiserl.
Generaldirection der Eisenb. in
Elsass-Lothringen. 91, 1302.
„ „ XL Brief. Das elektrische Licht u.
seine Anwendung im Eisenbahn-
dienst 94, 1344; zur Waggonbe-
leuchtung S. 1345; zur Kopfbe-
leuchtung der Locomotive u. die
280746
IV
I. Allgemeines.
elektrische Lampe von Sedlaczek.
94, 1346.
„ , XII. Brief. Schluss der elektrischen
Ausst^IUng und Berathung des
ElektViker-Congresses betreffs An-
wendung der Elektricität im
Sicherheitsdienst der Eisenbah-
, nen. 96, 1377.
XIU. Brief. Die Französischen
' Eisenbahnen. 98, 1404.
Elektrische Beleuchtung, Ausstellung
und Signalisirung. 27, 383.
„ „ der Halle des Anhalter Bahnhofes
in Berlin. 39, 643.
Elektrischer Betrieb auf den Wasser-
strassen. 85, 1218.
Elektrische Briefpost. 49, 689.
Elektrische Eisenbahnen. 18, 249.
„ „ Hie, bei Lichterfelde. 38, 525.
„ „ Charlottenburg-Spandauer Bock.
65, 767.
„ „ in Oberschlesien. 55, 767.
„ „ in d. Pariser Ausstellung. 86, 1228.
Elektrisches Inter communications-
signal, in Verbindung mit einem
Stationszeiger. 13, 181.
„ Licht. 98, 1403.
„ „ im Hovactunnel. 11, 163.
„ Lo comotivlampe. 49,692.
„ Exner’s Theorie, des galvanischen
Elements. 24, 342.
Elektrotechnik, Preis - Ausschreiben.
80, 1148.
Elektrotechnischer Verein. Versamm-
lung vom 28/12. 80. Vortrag von
Dr. Brix über Messung an unter-
irdischen Kabeln. 1, 9.
„ Versammlung vom 25/1. 81. Vortrag
von Dr. Förster über Erdströme.
10, 149.
,, Versammlung vom 22/2. 81. v. Hefner-
Alteneck über elektrische Wasser-
standszeiger und Elsässer über die
Fernsprecheinrichtungen in Mülhau-
sen i/Els. 16, 227.
„ Versammlung vom 29/3. 81. Vortrag
V. Heiner - Alteneck über eine
neue dynamo - electrische Maschine
und von Weise über Electro - En-
doscopie. 27, 378. 34, 473.
,, Versammlung vom 24/5. 81. Vortrag
von Hauchecorne über schlagende
Wetter in Steinkohlengruben etc.
41, 580.
„ Sitzung vom 25/10. 81. Neessen über
Gewitter u. Blitzableiter. 85, 1218.
„ Sitzung vom 22/11. 81. Helmholtz
über die Berathungen des Elektriker-
congresses betreff, die elektrischen
Masseinheiten. 93, 1329.
Emissionen, Statistik derselben. 3, 46.
Entfernungen auf der Erde zu jenen
der Himmelskörper, über das Ver-
hältniss derselben. 18, 249.
Entfernungs- und Neigungsmesser
auf der Irischen Midland Great
Westernbahn. 77, 1096.
Entwickelung des Eisenbahnnetzes
der Erde, 3, 39.
„ der Eisenbahnen in Europa und in
den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika. 28, 389.
Erfindung, eine neue, auf dem Gebiete
des Eisenbahnwesens. 57, 793.
Erkrankungsstatistik des Eisenbahn-
personals. 26,- 365.
Fahrgeschwindigkeit, Berechnung
derselben vom Zuge aus. 12, 170.
14, 193. 68, 966.
Fin kb ein’sche Wagenräder und Rad-
scheiben aus Papiermasse. 64, 905.
Fleischtransport. 49, 688.
Frachtcredit auf Eisenbahnen. 57, 793.
Frachtkartenformular. 71, 1006.
Flugproblem, 6, 84.
Gambetta und die Französischen Eisen-
bahnen. 90, 1283.
G a r c k e’sche Eisenbahntransport-Kosten-
berechnung. ' 74, 1045. Siehe auch
Berechnung der virtuellen Länge.
77, 1104.
Gefährdungen des Eisenbahntrans-
portes, Gerichtshöfe zu deren Ab-
urtheilung. 9, 121.
„ Ueber die Rechtsprechung in Betreff
der Gefährdung von Eisenbahntrans-
porten. 50, 699.
Gepäckexpeditionsmodus inDeuv-Sch-
land und England. 93, 1327.
Getreide-Ausnahmetarife auf der
Breslauer Conferenz v. 5/11. 81.
88, 1255.
Glorine, transportabler Bahnhof. 39,545.
Güterbegleitkartenformular, ein
neues. 10, 142.
Güter fr achten, neue, der Rheinisch-
Westfälischen Bahnen. 61, 853.
Güterinstradirung beifehlenderFracht-
briefrouten Vorschreibung des Ver-
senders. 68, 965.
Handwagen, ein neuer, für Eisenbahn-
und Telegrapenbeamte. 55, 770.
Heizung der Eisenbahnwagen. 17, 239.
Hospital-Eisenbahnzug. 61, 860.
Instruction für den äusseren Betriebs-
dienst. Vorschlag, betreff. Bearbei-
tung einer systematisch geordneten
Instruction für den gesammten Dienst.
56, 778,
Intercommunicationssignal, elektri-
sches, in Verbindung mit einem
Stationszeiger. 13, 181.
„ von P. Raasche in Riga. 55, 770.
Internationale Ausstellung für Elek-
tricität, siehe unter Elektricität.
Internationaler Güter verkehr,Werth-
und Lieferzeitinteressedeclaration
von Kubarth. 32, 441. 99, 1423.
Internationale Conferenz betr. Verein-
barung eines internationalen Eisen-
bahntransportrechts. Einladung der
Schweiz. Regierung zu der 2. Con-
ferenz in Bern, 17, 239. 19, 265.
55, 766.
„ Begutachtung des Entwurfs seitens
des Französ. Eisenbahnraths und
Kritik dieses Gutachtens von de Seig-
neux. 70, 993.
„ Die Abänderungsvorschläge der be-
theiligten Regierungen und ßahnver-
waltungen. 75, 1061. 76, 1077.
„ Eröffnung der Conferenz am 21/9.81.
„ Schluss derselben 10/10.81. 80, 1148.
„ Referat aus den Protocollen betreff.
Art. 1 des neuen Uebereinkommens.
86, 1227.
„ Verzeichniss der Conferenz-Mitglie-
der. 86, 1228.
„ Wortlaut des internationalen Ueber-
einkommens mit Excursen und er-
läuternden Anmerkungen.
Art. 1—14. 87, 1242.
„ 14—33.’ 88, 1257.
„ 34—38. (Excurs betr. Umfang
der Haftpflicht.) 94, 1343.
Art. 38—42. Interesse (Decla-
ration). 95, 1359.
Art. 43—50. 96, 1376.
„ Entwurf eines Reglements betr. Er-
richtung eines Centralamts. 96, 1376.
„ Ausführungsbestimmungen zum
Uebereinkommen. 97, 1397.
„ Bedingungsweise im internationalen
Transport zugelassene Gegenstände.
98, 1407.
„ Das internationale Frachtbrieffor-
mular und Schlussbetrachtung.
99, 1419.
„ Kubarth zu Art. 38 des interna-
tionalen Uebereinkommens, betreff.
Interessedeclaration. 99, 1423.
Internationale Eisenbahntechnik.
Das Schweizerische Project zur Her-
stellung technischer Einheit im
Eisenbahnwesen. 43, 603.
Internationale Tramwaylocomotiv-
concurrenz in Arnheim. 64, 900.
Internationales Reisebureau. Ge-
schäftsresultate Mai-Septbr. 78, 1115.
Instradirungsfragen, Preussisch-Ba-
dische. 13, 148.
Kieffer’s Kettengetriebe mittelst ad-
justirter Flaschenzugketten und ver-
zahnter Rollen. 67, 947.
Knallsignale. 11,162.
Kohlen, Production und Verbrauch in
der Welt. 12, 171.
„ Transport auf den Sächsischen
Eisenbahnen. 45, 633.
Kühlvorrichtung, eine neue, für Eisen-
bahnwagen. 49, 692.
Localzüge. 27, 377.
Locomotiven von Compound für
Secundärbahnen. 13, 186.
Locomotivfeuerung, zur Oeconomie
derselben. 46, 647. 83, 1183.
Locomotivführer, zur Frage der Be-
rufskrankheiten derselben. 49, 683.
Löhne und Löhnungsmethoden im Eisen-
bahnwesen. 64, 900.
Meteorographen. 40, 564.
Metz’sches ßilletsptem. 15, 209. 78, 1113.
Militärisches, Brückenbauübungen
des Eisenbahnbataillons bei Claüs-
dorf. 9, 122.
„ Das 10jährige Bestehen des Eisen-
bahnregiments. 40, 558.
Nebengebühren, Einführung gleicher.
82, 1170.
Nepilly’s Locomotivfeuerung. Erspar-
nisse damit auf der Dux-Bodenbacher
Eisenbahn. 83, 1183,
Normalzeit, Zur Einführung einer Deut-
schen. 51, 711.
Oberbau, eiserner. Vortrag von Hohen-
egger. 8, 105. Siehe auch Vortrag
von Haarmann im Verein für Eisen-
bahnkunde. 8, 109.
„ Ueber die Anordnung desselben für
Bahnstrecken, welche mit grosser
Geschwindigkeit befahren werden.
57, 795.
Päckereibeförderung durch die Eisen-
bahnen. 42, 585.
Patente, angemeldete und ertheilte.
11, 163. 18, 253. 26, 372. 28, 393.
36, 508. 40, 563. 48, 679. 49, 692.
52, 727. 57, 799, 60, 848. 65, 921.
79, 1135.
Patent- und Musterschutzausstellung in
Frankfurt a. M. 35, 491.
Personal (Eisenbahn-) in Deutschland
und Frankreich. 91, 1303.
Personenverkehr in England. 92, 1315.
Pflaster an Niveauübergängen. 5, 71.
Pferdebahnen, Grosse Berliner. Ge-
schäftsbericht pro 1880. 25, 354.
„ Hamburger, pro 1880. 101, 1460.
„ Münchener. 46, 648.
„ Schmalspurige. 34, 478.
Siehe auch Strassenbahnen.
Post, Statistik des Weltpostvereins. 78,
1119.
Postkarten. Zur Geschichte derselben.
55, 768.
Radreifenbrüche, Statistik derselb. 1,6.
Reise -Erleichterungen. 54, 753.
Rentabilität der Eisenbahnen, Berech-
nung derselben, 4, 53.
„ Zur Frage derselben im Personen-
verkehr. 16, 223. Schluss. 17, 234.
39, 541.
Retiraden auf Bahnhöfen. 98, 1406.
Schienen, künstliche Vertheuerung der-
selben. 57, 794.
Schmierapparat von Schulz v. Straz-
nicki. 1, 5.
Schmieröle, mineralische. 43, 607.
Schraubenverbindungen, Fixirung
derselben. 5, 71.
I. Allgemeines.
Secundärbahnfrage, Material zu der-
selben. 66, 919.
„ „ VergleichendeBetriebskosten nor-
mal- und schmalspuriger Secun-
därbahnen von Plessner. 72, 1019.
Siehe auch Strassenbahnen und
Hostmann unter Literatur.
Secundärbetrieb auf den Oberitalieni-
schen Eisenb. von Ferraris. 91, 1299.
Selbstkosten des Personen- und Güter-
-verkehrs. 10, 141. Schluss 11, 163.
Signalordnung, über die Ergänzungs-
bestimmungen zu derselben für die
Eisenbahnen Deutschlands. 66, 913.
Sonst und jetzt im Eisenbahnleben.
9, 121.
Stadteisenbahn und Pferdebahn.
* 11, 164.
Stahlschienen aus thomasirten Roh-
eisen. 44, 679.
Statistik, Internationale, Betriebsaus-
gaben der Bahnen pro 1876. 1, 2.
„ „ Vorschläge des Vereins betr. die
internationale Statistik, 64, 902.
„ Anwendung der Methode der klein-
sten Quadrate auf die Eisenbahnsta-
tistik. 69, 977.
„ Vertheilung der Betriebsaus-
gaben der Deutschen Eisenbahnen
auf den Personen- und Güterver-
kehr nach der Vereinsstatistik
pro 1878. 17, 233.
„ des Böhmischen Braunkohlen-
verkehrs in 1880. 50, 703.
, der Erkrankungen des Eisenbahn-
personals. 26, 365.
„ der Französischen Eisenbahnen,
graphische. 77, 1101.
„ Preussische. Länge. 72, 1017. Be-
triebsmittel. 76, 1079. Güterverkehr.
79, 1128.
„ „ Einnahmen. 84, 1199.
„ „ Ausgaben u. Ueberschuss. 87,1239.
„ der Radreifenbrüche. 1, 6.
„ der SchweizerischenEisenbahnen
pro 1878.. 1, 4.
„ Siehe auch Deutsches Reich, Italien,
Schweiz, Verein Deutscher Eisen-
bahnverwaltungen.
Stephenson’s lOOjähriger Geburtstag.
44, 623.
Strassenbahn in Rappoltsweiler. Be-
schreibung. 41, 580.
Strassen-Pferdeisenbahnen. Haben
die mit Locomotiven betriebenen in
Preussen staatliche Concession
nöthig? 95, 1363.
Strassenlocomotivbet'rieb. Heber die
Schwierigkeiten desselben. 5, 69.
Submissionen auf Eisenbahnmaterial
im Jahre 1880. 33, 454.
Tarif-Reform in Frankreich. 92, 1311.
Tarifwesen. Tarifpolitik, Wendungin
derselben. 32, 442.
„ Differentialtari politik. Kron-
stadter Eisenbahnconferenz. 45, 635.
„ Generaltarifconferenz der Deutschen
Eisenbahnen. 38, 530.
„ Abänderungsanträge zum ein-
heitlichen Tarifschema. 45, 635.
„ Internation. Tarifconferenzen. 18,251.
„ Conferenz der ständigen Tarifcom-
mission der Deutschen Eisenbahn-
verwaltungen und des Ausschusses
der Verkehrsinteressenten in Berlin
am 10/2. 81. 18, 246.
„ desgleichen in Hamburg am 15/9. 81.
78, 1114.
„ Braunkohlentarife. Nothwendig-
keit der Reform derselben. 28, 391.
„ Seehafentarife, ein Beitrag zur
Frage derselben. 63, 882.
„ Deutsch-Italienischer Kohlen-
tarif. 67, 947.
Tarifübersichten des Vereins Deutscher
Eisenbahnverwaltungen. Tarife pro
December 80: 4, 61. Jan. 81: 14, 201.
Febr.: 22, 313. März: 30, 421. April:
39, 549. Mai: 47, 665. Juni: 56, 785.
Juli: 63, 893. August: 74, 1053. Sep-
tember: 82, 1175. October: 90, 1293.
Eovember: 99, 1435.
Tayb rücke, neue. 88, 1262.
Technische Einheiten im Eisenbahn-
wesen. Schweizerisches Project zur
Herstellung derselben. 43, 603.
Telegraphenwesen. 41, 581.
Telegraphen Stangen. Apparat zum
Besteigen derselben. 48, 678.
Telephon, Das, in Berlin. 4, 56.
„ in Württemberg. 6, 85.
„ in Mannheim. 79, 1138.
„ lieber die Verwenaung desselb. beim
Eisenbahndienst. 5, 75. 49, 685.
„ Entwickelung des Fernsprechwesens
in den grösseren Städten Deutsch-
lands. 94, 1350.
Tramwaylocomotiven- Concurrenz,
internationale, in Arnheim. 64, 900.
Transportrecht, siehe internationale
Conferenz etc.
Unfall bei Lampertheim. 8, 113.
„ im Bahnhofe zu Halle a. S. 19, 266.
Unfallstatistik, vergleichende. 85, 1219.
Unterirdische Stadteisenbahn in
London von Jungnickel. 90, 1284.
Verein für Eisenbahnkunde. Ver-
sammlung am 14/12. 80. Vorträge
von Kesseler über den Bollee’schen
Dampfwagen und v. Weber über
den ßalmain’schen leuchtenden An-
strich. 1, 8.
„ V. 11/1. 81. Streckert über
Radreifenbrüche und Haarmann
über den Werth der verschiedenen
Oberbauconstructionen. 8, 109.
„ V. 8/2. 81. Frischen über Signal-
taubheit; Re der über die Ergeb-
nisse des Bahnomnibusbetriebes
Berlin-Grünau. 16, 221.
„ V. 8/3. 81. Weidtmann über Mil-
derung der Folgen von Eisenbahn-
unfällen; Frischen über weitere
Ausbildung der Balüihofs - Ein-
fahrts- und Weichensignale , Bes -
sert-Nettelbeck über Betri^s-
sicherheit. 25, 351.
„ Bartling über continuirlic^e
Bremsen für Eisenbahnfahrzeuge;
V. Borries über die Heberlein-
sche Bremse etc. 34, 473.
„ V. 16/5. 81. Bormann über ßahn-
hofsanlagen im Kohlenrevier Saar-
brücken. 41, 578.
„ V. 9/9. 81. Wiehert über Ein-
richtung u. Ausstattung der Per-
sonenwagen. 78, 1109. 79, 1125.
„ „ „ V. 11/10. 81. Grüttefien über
die Anlage des neuen Central-
bahnhofs in Frankfurt a/M. 83, 1186.
„ V. 8/11. 81. Oberbeck über die
Einrichtung des Betriebs auf der
Berliner Stadtbahn. 92, 1314.
Verein Deutscher Maschineninge-
nieure. 22, 309. Meyer über die
Bedeutung und den gegenwärtigen
Stand der Maschinentechnik. 36, 499.
Schluss 37; 514.
Verein Deutscher Spediteure. An-
trag desselben auf Wegfall der Nach-
nahmeprovision für Nachnahme bis
zvL 1 M 71, 1011.
Verkehr als Wissenschaft. 63, 881.
Verkehrsleben Berlins. 34, 471.
Viehrampen, transportable. 56, 780.
69, 981.
Vieh- und Fleischtransport. 49, 688.
Vorausbestellung von Billets und Ge-
päckscheinen. 27, 381.
Wagenabrechnungsbureau, centrales,
der unter Preussischer Staatsver-
waltung stehenden Eisenbahnen.
7, 90. 9, 123.
Wagendispositionsstelle, gemein-
schaftliche im Ruhrkohlenrevier.
11, 155 u. 161.
Wagenmangel und dessen Ursachen (im
Ruhrkohlengebiet). 89, 1271.
Waggons für Schienentransporte. 28,392.
Weber, M. M. von. Nekrolog. 31, 429.
Weiche, Curant’s Selbstrücksteil w. 2,18.
Weltverkehr, Pfade desselben. 46, 650.
Werth- und Lieferzeitinteresse-
declaration im internationalen
Güterverkehre. 32, 441.
Widerstände der Eisenbahnfahrzeuge in
den Geleisen. Zur Ermittelung der-
selben. 52, 723.
Winddruck gegen Eisenbahn-Construc-
tionen. 80, 1147.
Zahnradbahnen, Anlage undConstruc-
tion derselben. 21, 289.
II. Kürzere Mittheilungen über Eisenbahnen und Bahnprojecte.
a) ' Deutschland und Oesterreich - Ungarn.
Aachen-Jülicher E. Aufhebung der
Haltestelle Grevenberg am 1/1. 81.
6, 87.
„ Bilanz pro 1880. 50, 706.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 100, 1445.
Aachen-Mastrichter B., Geschäftsbe-
richt pro 1880. 46, 647.
Alf ö Id-Fiumaner E. Wiedereröffnung
des Trajeetverkehrs über die Donau
bei Gombos-Erdöd am 8/3.81. 22, 312.
„ Generalversammlung u. Geschäftsbe-
richt. 44, 622.
Altdamm-Colberger E. Concessionsur-
kunde. 38, 526.
„ Voraussichtliche Eröffnung der
Strecke Altdamm -Plathe im Januar
1882. 97,1395. Bestimmt ‘/i 81. 100,1448.
Altenburg-Zeitz, siehe Sächsische E.
Altona-Kieler E. Ueber den beabsich-
tigten Zollanschluss Altonas. 55, 766.
,, Geschäftsbericht pro 1880. 36, 502.
„ Uebernahme des Betriebes der Kreis
Oldenburger Bahn. 69, 983.
„ Allerh. Gestattung hierzu. 77, 1092.
„ Eröffnung am 30/9. 81. 74, 1052.
„ Finanzirung, Bau- u. Betriebsleitung
derselben. 77, 1089.
., Sommerfahrplan. 38, 539.
, Ausloosung. 46, 655. 52, 747. 99, 1432.
Angermünde-Schwedter E. General-
versammlung. 43, 602. Geschäfts-
bericht. 49, 686.
Arad-Csanader E. Gemeindebeiträge
zum Bau. 90, 1288.
Arad-Körösthal-Bahn. General - Ver-
sammlung. 52, 726. Geschäftsbericht
100, 1444.
„ Eröffnung der Strecke Borosjenö-
Borossebes-Buttyn 5/9. 81. 68, 976.
Arad-TemesvarerE. Verstaatlichung be-
vorstehend. 78, 1082.
Arlbergbahn siehe unter Oesterreich.
Aussig-Teplitzer E. Rangirbahnhof
der Station Aussig. 35, 489.
„ Ausloosungen. 32, 448 u. 451.
„ Couponeinlösung. 50, 709.
„ 25 jähriges Jubiläum. 64, 903.
„ Generalversammlung. 31, 432.
„ Geschichte und Geschäftsbericht.
101, 1455.
Baden. Aus den Verhandlungen desLan-
deseisenbahnrathes. 62, 873.
Badische Stsb. Thalhaus PH am 15/5.81
eröffnet. 36, 506.
„ Folgen der Verstaatlichung Preussi-
scher Privatbahnen, Denkschrift der
Mannheimer Handelskammer. 3, 42.
VI
II. Mlttheilan^en Uber einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Üesterreich-Uugarn.
„ Ausbildung für den Verwaltungs-
dienst der Grossherzogi. Staats-
eisenbahnen. 44, 619.
„ Jahresbericht pro 1879. 9, 125.
,, Aufbewahrung von Handgepäck.
71,M007.
Bayern. Bildung der Actiengesellschaft
Bayerische Verkehrsbank zum Bau
und Betrieb von Secundärbahnen.
65, 919.
„ Project einer Secundärbahn Mün-
chen-Ammersee. 65, 919.
„ Project Kitzingen - Wiesentheid - Ge-
rolzhofen (Dampfstrassenbahn).
53, 741.
„ Gesetzentwurf, betreffend ümgestal-
tung desVicinalbahnwesens in Bayern .
10^ 1442.
Bayer. Staatsbahnen, a) Bauten. Aus-
bau des Centralbahnhofes in Mün-
chen. Verhandlungen in der Kam-
mer der Abgeordneten. 29, 408.
„ Lohr- Wertheim, Beschreibung der
Trace. 15, 215.
„ Bau der Eisenbahnlinie Lohr-Wert-
heim. 46, 648.
„ „ Bauliche Verhältnisse derselben.
78, 1083. 85, 1211. Eröffnet am
1/10. 81. 78, 1085.
„ Dombühl - Feuchtwangen, Be-
schreibung der Strecke. 42, 591.
„ Dinkelsbühl-Feuchtwangen am 1/6.
81 eröffnet. 43, 613.
„ Station Hoesbach am 1/8. 81 eröffnet.
62, 878.
„ b) Betrieb. Allerhöchste Verordnung
betr. Bildung eines Eisenbahnrathes
für die Staats - Eisenbahnverwal-
tung. 26, 370.
„ Aus der ersten Sitzung desselben.
86, .1231. 88, 1256.
„ Allerhöchste Verordnung betr. Frei-
fahrtkarten für Landtagsabgeord-
nete. 71, 1011.
„ Bahnhof in Landshut, Erörterungen
in der Kammer. 34, 477.
„ Interpellation des Abgeordn. Beckh
betr. weitere Entwickelung des Bayer.
Eisenbahnnetzes. 23, 325.
„ Rückgang des Güterverkehrs wäh-
rend der Finanzperiode 1878/79.
38, 532.
, Preisänderung der Billets. 49,591.
„ Telegraphennetz. 42, 591.
„ Jahresbericht pro 1879. 17, 237.
„ Betriebs-Ergebnisse im Jahre 1881
(bis September). 99, 1428.
„ Personalien. 94, 1350.
Bergisch-Märkische E. Concession
für Menden-Hemer. 27, 382.
„ Wortlaut der Concessions - Urkunde.
44, 626.
,, desgl. Concession für Creuzthal-Hil-
chenbach. 73, 1038.
„ Wermelskirchen-Opladen 15/10. 81 er-
öffnet. 79, 1139. 80, 1148.
„ Dortmunderfeld-Huckarde am 1/2.81
eröffnet. 6, 87.
„ Feldhausen PH und Gerlingen PH
am 15/5. 81 eröffnet. 36, 506.
„ Altendorf PH am 15/8. 81 eröffnet.
63, 892.
„ Pattscheid PH am 15/11.81 eröffnet.
87, 1252.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 51, 714..
„ Generalbilanz. 49, 686.
, Dividendenzahlung. 34, 481.
,, Commission zur Verhandlung mit
der Regierung über den Verkauf der
Bahn ernannt. 59, 826.
„ Denkschrift der Deputation an die
Regierung. 65, 917. 71, 1009.
„ Ausserord. Generalversammlung be-
treffend Verstaatlichung der Bahn,
ablehnender Beschluss. 74, 1049.
„ Aus den Verhandlu^en. 75, 1064.
,, Bewegung betreff. Wiedereröffnung
der V er staatlichungsverh andlungen .
79, 1131. 83, 1189.
„ NeueGeneralversammlungzum 24/11.
81 ausgeschrieben. 83, 1189. Be-
schluss der Verstaatlichung. 93. 1332.
„ Directions-Präsident Jonas. 87, 1247.
Berlin-Anhalt. Einlösung der gekün-
digten 4 pCt. Prioritätsactien. 8, 119.
, Dividendenzahlung. 25, 358.
„ Ausloosung. 12, 179. 24, .347.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 34, 475.
„ Ausserordentliche Generalversamm-
lung betreff. Convertirung. 40, 558.
53, 740.
„ Ausserordentliche Generalversamm-
lung betr. Verstaatlichung. 59, 830.
„ Appellation gegen den Bescheid der
Regierung betreffend Convertirung.
61, 859.
,, Denkschrift betreff. Beurtheilung
des finanziellen Werthes der Bahn.
71, 1009.
„ Vorlage für die ausserordentliche
Generalversammlung. 73, 1029.
„ Verlauf u. Beschlüsse dieser General-
versammlung (Ablehnung der Ver-
staatlichung). 75, 1064.
„ Neues Angebot der Staatsregierung.
97, 1394.
„ Generalversammlung am 23/1. 82.
99, 1426 u. 1432.
Berlin- Dresden. Aus dem Geschäfts-
bericht pro 1880/81. 81, 1158.
„ Ordentl. Generalvers. Expose des
Aufsichtsraths. 83, 1188.
Berlin-Görlitz. Fahrplan - Aenderung.
25, 358.
„ Geschäftsbericht. 40, 559.
„ Angebot der Regierung betr. Ankaufs
der Bahn. 67, 944.
„ Aus dem Vertrag betreff. Verstaat-
lichung derselben. 81, 1157.
„ Beschluss der aussordentl. General-
versammlung. 83, 1188.
„ Nikrisch-Seidenberg Vollbetrieb am
15/10. 81 wieder eingeführt. 82, 1181.
Berlin - Hamburg. Plötzensee PH am
5/5. 81 eröffnet. 38, 539.
„ Bilanz pro 80. 42, 589.
„ Geschäftsbericht. 45, 636.
„ Bericht des Ausschusses. 53, .740,
„ Güterverwalter Weizmann f. 1, 7.
Berlin - Potsdam - Magdeburger E.
Generalversammlung. 71, 1008.
„ Prioritäten Litt. D werden vorläufig
nicht gekündigt. 79, 1132.
Berliner Stadteisenbahn. Erlass v.
31/8. 81 betr. Uebertragung der Ver-
waltung und des Betriebes an die
Kgl. Direction Berlin. 69, 982.
„ Die Einrichtungen für den Local-
verkehr. 81, 1154.
„ Büchtemann über den Einfluss der-
selben auf den Berliner Verkehr.
91, 1304.
„ Oberbeck über die Einrichtung des
Betriebes auf derselben. 92, 1314.
„ Die erste Probefahrt am 29/10. 81.
85, 1213.
„ voraussichtliche Eröffnung am 1/2.82.
89, 1274.
„ Die Wagen der Stadtbahnzüge.
99, 1427.
Berlin-Stettin. Einlösung von Zins-
undDividendenscheinen. 4,60. 20, 287.
„ Generalversammlung. 67, 946.
Bockwaer Eisenbahn. Geschäftsbe-
richt pro 1880. 42, 591.
Böhmische Commerzialbahnen, Con-
stituirende Generalversammlung.
88, 1261.
„ Deren Verhältnisse nach Inhalt der
Eintragung in’s Firmenregister.
9S, 1411.
„ Nimburg-Jitschin am 1.3/11. 81 er-
öffnet. 92, 1313.
„ Wostromer-Horic am 9/12. 81 für
Güter der Zucker - Fabrik eröffnet.
98, 1411.
Böhmische Nordbahn. Geschäftsbe-
richt pro 1880. 41, 578.
Böhmische Westbahn. Generalver-
sammlung und«Geschäftsbericht pro
1880. 35, 490.
„ Verloosung von Priorität sobligatio-
nen. 51, 721.
Bosnische E. Verhandlung des Kriegs-
ministeriums mit der Ungarischen
Regierung wegenBetriebsübernahme.
74, 1048.
„ Mit Vollendung der Sissek-Doberlin-
schen Verbindungslinie Uebergang
des Betriebs auf die Ungar. Stsb. in
Aussicht. 92, 1316.
Bozen-Meran am 4/10. 81 eröff. 78,1117.
Braunschweigische E. Concession für
Goslar-Langelsheim. 23, 324.
„ Dividendenzahlung und Bilanz.
38, ' 539 u. 540.
„ Aus dem Geschäftsbericht pro 1880.
98, 1409.
„ Zinsenzahlung. 46, 655.
„ Ausloosungen. 3, 48. 21, 302.
„ Angebliche Ausführung einer Harz-
gürtelbahn. 79, 1132.
Breslau -Schweidnitz-Freiburg. Con-
radsthal H am 15/5. 81. 38, 539.
„ Ministerieller Erlass betr. die pro-
jectirte Bahn nach Ostswine. 73, 1037,
„ 'Richtungslinie der Secundärbahn
Podejuch-Altdamm und Gollnow-
Ostswine. 79, 1132.
„ Jahresabschluss pro 1880. 27, 382.
„ Aus dem Directorialbericht an die
Generalversammlung. 47, 658.
Breslau-Warschauer E. Bilanz pro 80.
39, 556.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 34, 476
43, 603.
„ Couponeinlösung. 25, 358.
Buschtehrader E. Generalversammlung
und Geschäftsbericht pro 1880. 44,621.
„ Generaldirector Kress f- 93, 1318.
Chemnitz-Würschnitz, siehe Sächs.
Eisenbahnen.
Cottbus-Grossenhainer E. Sommer-
fahrplan. 33, 463.
„ Geschäftsbericht. 34, 476.
„ Angebot der Regierung betr. Ver-
kauf der Bahn. 67, 945.
,, Ausserord. Generalvers. v. 22/10. 81.
73, 1039.
„ Vorlage für die ausserord. General-
versammlung am 22/10. 81 betreff,
staatsseitigen Erwerb der Bahn. 82,
1167.
„ Beschluss derselben betr. Verstaat-
lichung der Bahn. 83, 1188.
Crefelder E. Süchteln- Vorst, seit 1/2. 81
für allgemeinen Güterverkehr. 4, 60.
Süchteln-Vorst.-Grefrath am 15/5. 81
wieder eröffnet. 54, 755.
„ Inrath PH und Schmalbroich PH am
15/9. 81 eröffnet. 73, 1042.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 59, 828.
Czaslau-Zleb am 6/1. 81 eröffnet. 4, 55.
Dalm at in ische Staatseisenbahn. Pro-
jectirter Ausbau und Anschluss an
die Ungar. E. • 74, 1049.
Deutsches Reich.
Parlamentarisches.
„ Reichseisenbahnetat. 15, 213.
„ „ Debatte über denselben im Reichs-
tage. 20, 273.
„ Eröffnung des Reichstags im No-
vember, Thronrede. 91, 1304.
„ Debatte über den Reichseisenbahn-
etat. 96, 1371. 97, 1388. 97, 1393.
„ Eisenbahnetat für Elsass-Lothringen
in der Budgetcommission pro 1882/83.
97, 1393.
II. Mlttheilungen Uber einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
Vll
„ im Plenum. 99, 1426.
Instradirungsfrage im Deut-
schen Reichstage. 19, 261.
Allgemeines.
Rückschau auf 1880. 1, 6.
Bahnpolizeireglement, Aende-
rung und Ergänzung desselben, sowie
der Bestimmungen über die Be-
fähigung von Bahnpolizei -Beamten
und Locomotivführern. 40, 557.
„ Beschwerden im Juli-September.
93, 1332.
Betriebsergehnisse der Eisen-
bahnen Deutschlands in 1879. 33, 453.
„ im Jahre 1880. 9, 123.
„ Monats-Einnahmen im Novem-
ber 1880. 3, 50. December 9, 130.
Jan. 18, 256. Febr. 25, 361. März
33, 465. April 44, 627. Mai 50,
707. Juni 58, 817. Juli 68, 973.
August 77, 1091 u. 78, 1120. Sep-
tember 85, 1213. October 93, 1332.
November 101, 1458.
Börsensteuer. 67, 944.
Couponfrage der Oesterr. Bahn-
fesellschaften. flandelspolilischeVer-
andlungen. 21, 297.
Deutscher Handelstag, Debatte
und Beschlüsse über die Frage des
Einflusses der im Eisenbahnwesen
eingetretenen Aenderungen auf die
Leistungen und Tarife im Güter-
wesen. 97, 1393.
Eisenhahnpostgesetz, Bundes-
rathsvorlage. 49, 685.
Fahrplan für den Sommer, der
Deutschen Eisenbahnen. 36, 502.
Winterfahrplanconferenz. 53, 739.
Mitteleur opäi sehe Fahrplanconferen z
am 11/1. 1882 zur Feststellung des
Sommerfahrplans. 95, 1362.
General-Tarifconferenz der Deut-
schen Eisenbahnen. 97, 1394.
Handelskammerberichte der Mann-
heimer Handelskammer pro 1880.
50, 704.
Küsten b ahn en, Projecte. 34,477.
Landes-Eis enbahnräth e siehe
Baden, Bayern , S achsen, W ürttem berg.
Hessischer. 57, 793.
Petition von Mitgliedern desVolks-
wirthschaftsraths an den Reichs-
kanzler, betr. Wiedereinführung des
1 Pfennigsatzes für Kohlen, Eisen-
erz etc. 73, 1036.
Reichs - Eisenbahnamt, Denk-
schrift betr. Abänderung des § 4
Abs. 3 u. § 5 Abs. 7 des Bahnpoli-
zeireglements. 7, 97. Siehe auch
oben Reichseisenbahnetat.
Schnellzugs - Verbindungen.
25, 354. •
Statistik über die Deutschen
Eisenbahnen. 15, 213. Neue Abthei-
lung für Eisenb.-Statistik im Reichs-
eisenbahnamt. 93, 1330.
.Statistische Gebühr. 23, 325.
Telegraphen netz, unterirdisches.
82, 1173.
Unfälle beim Eisenbahnbetriebe
im December 80. 13, 185. Im Ja-
nuar 81. 25, 354. Im Februar 81.
32, 443. Im März 81. 38, 531. Im
April 81. 47, 659. Im Mai 81. 57, 795.
Im August 81. 81, 1158.
Verspätungen u. deren Ursachen
im Jahre 1880. 19, 266.
„ monatliche. November 80, 3, 43.
December 80, 11, 161. Januar 81,
23, 325. Februar 81, 34, 477.
März 81, 36, 502. April 81, 47, 659.
Juni 81, 71, 1010. August 81, 1158.
September 1881, 89, 1274.
Uebereinkommen der Deut-
schen Grenzverwaltungen, be-
toeffend den Umrech nun gscours der
Gebühren, welche auf den an den
Deutschen Grenzstationen umkartir-
ten Gütern haften. 87, 1245.
„ Vieh verkehr. Tränke - Stationen.
45, 636.
„ Zollpolitik und Eisenbahneinnah-
men, 95, 1362.
Donau - Dampfschifffahrts - Gesell-
schaft, 50jähriges Jubiläum der.
100, 1410.
Dona u-D r a ub a h n. Generalversammlung
und Geschäftsbericht. 54, 752.
Donauuferbahn. Jahresbericht pro
1880. 96, 1382.
Dortmund - Gronau - Enscheder E.
Verbindungsbahn in Dortmund am
15/10. 81 auch für Personenverkehr
eröffnet. 84, 1206.
,, Dividende u. Concurrenz der Staats-
bahnen. 29, 407.
„ Geschäftsbericht. 42, 589.
Durlacher Pferde- u. Dampf bahngesell-
schaft. 55, 767.
Dux- Bodenbacher E. Mehreinnahme
in 1880. 20, 280.
„ Projectirte Uebernahme des Betriebs
der Prag-Duxer E. 20, 280.
„ Station Königswald gesperrt. 1, 14.
Unter dem Namen Tyssa-Königswald
am 22/2. 81 wiedereröffnet. 17, 242.
„ Versuche mit Nepilly’s Locomotiv-
feuerung. 83, 1183.
„ Station Oberleutensdorf (nicht mehr
Oberleitensdorf). 91, 1309.
Eisern-Haardter E. Concessionsur-
kunde. 42, 585.
Elsass-Lothringer E. Wilwisheim H er-
öffnet 15/5. 81. 36, 506.
„ Stationsname Homburg in Oberhom-
burg geändert. 32, 446.
„ Deutsch Oth-Redingen ; Schweighau-
sen-Buschweiler u. Saaralben-Bens-
dorf-Chäteau-Salins am 1/11. 81 er-
öffnet und den Betrieb der Strecke
Französ. Grenze bei Chambrey nach
Chäteau-Salins und Burthecourt-Vic
übernommen. 86, 1236.
„ Anleihe für die Reichseisenbahnen.
27, 381.
„ Ankauf und Ausbau der Eisenbahnen
Saarburg-Saargemünd u. Courcelles-
Teterchen. 38, 529.
„ Geschäftsbericht pro 1880/81. 84, 1197.
„ Der Etat für die Verwaltung der
Reichsbahnen für d. Etatsjahr 1882/83.
87, 1245.
Erfurt-Suhl-Ritschenhausen. Bau
begonnen. 9, 124.
Erzherzog Albrechtbahn. General-
versammlung und Geschäftsbericht.
43, 606.
„ Eröffnung der Haltestelle Pustomyty
am 1/7. 81. 49, 694.
„ „ „ Station Ciezow für den gesamm-
ten Güterverkehr. 57, 803.
„ Einführung von Secundärzügen. 70,
998.
Eutin-Lübeck. Ausloosungen. 2, 24.
„ Generalversammlung. 101, 1459.
Flöhathalbahn siehe Sachsen.
Frankfurt-Bebra siehe Preuss. Staatsb.
Kgl. Eisenb.-Direction Frankfurt.
Friedrichrodaer E. Geschäftsbericht
pro 1880. 67, 946.
Fünfkirchen-Bareser E. Generalver-
sammlung und Geschäftsbericht pro
1880. 48, 675.
Galiz. Karl - Ludwigb. Projectirte Se-
cundärbahn Jaroslau-Sokal. 43, 606.
,, PH Biadoling, Chorosnica, Klaj und
Zurawica für Eilgutverkehr eröffnet.
59, 833.
„ Ausserordentliche G.-V. betr. Con-
vertirung der 5 pCt. Obligations-
Schuld. 44, 622. Convertirung durch-
geführt. 64, 902.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht pro 1880. 39, 545.
Galizische Transversalbahn. Ge-
setzesvorlage. 12, 173.
„ Debatte über den Gesetzentwurf
30, 417.
, Uebereinkommen, betr. Conces-
sionirung derselben. 22, 307,
„ Uebereiiikommen zwischen uer
Länderbank und der Regierung.
24, 341.
,, Generaldebatte im Eisenbahn-
ausschusse. 37, 518. 39, 544.
Gesetzentwurf. Wortlaut 40, 573.
Angenommen im Abgeordneten-
hause. 41, 578.
„ Staatsbau u. Staatsbetrieb auch
vom Herrenhaus beschlossen.
96, 1379. 98, 1411. 100, 1443.
„ Tra^enrevision für die westlichen
Theilstrecken. 50, 701. 56, 779.
Generalnivellement 78, 1117. Ter-
rainaufnahme. 88, 1261.
„ Anschluss an die Kaschau-Oder-
berger B. durch Saybusch-Csacza.
58, 810.
Glückstadter Hafen- und Eisenbahn-
bauprojecte. 36, 502.
Gotha-Leinefelde siehe Thüring. E.
Graz-Köflacher E. Generalversamm-
lung und Geschäftsbericht pro 1880.
48, 675.
„ Wiederaufnahme der Dividendenzah-
lungen — ausserordentl. Generalver-
sammlung 7/11. 81. 82, 1171.
„ Beschlüsse derselben. 90, 1288.
Halberstadt-Blankenburg. Geschäfts-
bericht pro 1880. 45, 636.
„ Bilanz pro 1880. 44^ 631.
„ Verloosung. 7, 10. 11, 165.
Halle - Sorau - Guben. Beabsichtigte
Statutenänderung. 40, 559. In der
Generalvers. beschlossen, der Wort-
laut des Paragraphen 49, 686. Geneh-
migung ertheilt. 65, 918.
„ Nachtrag zum Statut, Wortlaut.
71, 1010.
« Bilanz pro 1880. 38, 531.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 46, 646.
„ Ungünstiger Etat pro 1881. 91, 1306.
Hannover - Altenbekener E.-G. Auf-
lösung derselben. 19, 266.
Hannoversche Slsb. siehe unt. Preuss.
Stsb. Kgl. E.-Direct.-Bez. Hannover.
Harburg-Cuxhaven siehe Unter-Elbeb.
Harzbahnproject. 15, 212.
Harzgürtelbahn-Project. 65, 915, siehe
auch Braunschweig.
Hessische Ludwigsb. Fahrthor PH in
Frankfurt a/M. am 15/5. 81 eröffn. 38,
535.
„ Station Niederrad, jetzt Forsthaus.
79, 1139.
„ Dampfwagenbetrieb. 18, 245.
„ Rundreisebillets durch Oberitalien.
37, 520.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 35, 487. 37, 519.
Holstein. Marschbahn. Zweigbahn
St. Michaelisdonn- Marne am 15/12.
80 eröffnet. 5, 78.
Hoya- Eystrup. Localbahn am 23/11. 8l.
eröffnet. Beschreibung der Trace u.
des Betriebes. 96, 1382.
Hullein-Kremsier siehe Kaiser Ferdi-
nands-Nordbahn.
Urnen au-Gehrener Eisenb. am 13/11. 81
dem Betrieb übergeben. 90, 1292.
„ deren Betriebsverwaltung. 93, 1331.
Jaroslau-Sokal siehe Oesterreich Pro-
jecte.
Jauer-Goldberg staatliche Genehmi-
gung zum Bau ertheilt. 59, 828.
Kaiser F erdinan ds - Nordbahn. Voi-
telsbrunn und Bartelsbrunn H für
Eil- und Stückgutverkehr am 1/2. 81
eröffnet. 7, 100.
„ Zauchtl-Neutitschein am 15/1. 81 er-
öffnet. 5, 78.
VIII
II. Mittheilnngen über einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
„ Kremsier-Zborowitz am 1/11. 81 er-
öffnet. 83, 1192.
„ Haltesteile Rohrbacb, Rohrbach-See-
^ lowitz genannt. 49, 694.
„ Ablauf des Privilegiums. 14, 195.
24, 342. 70, 997. Erneuerung des-
'' selben in Aussicht. 22, 307.
' , Ankauf von Nordbabnactien seitens
V der Länderbank. 92, 1316.
' „ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht.-35, 490.
„ Gutachten der Ministerial-Commis-
sion über Erneuerung des Nordbahn-
Privilegs. 74, 1048.
Kaiser Franz - J osefb. Entscheidung
des Processes betr. Aenderung d.
Textes der Prioritätencoupons. 1, 8.
„ Couponsteuergebühr. 70, 997.
„ Curator wegen des Couponstempel-
abzuges bestellt. 82, 1172.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 37, 519.
„ Generaldirector v. Kogerer 40 jähri-
ges Dienstjubiläum. 84, 1202.
Kaiserin Elisabethbahn. Verstaat-
lichungs-Vertrag mit der Regierung.
2, 20.
„ Die mit dem Prioritätscurator ge-
schlossenen Vergleiche. 10, 145.
„ Ausserordentliche Generalversamm-
lung. 10, 146.
„ Gesetzentwurf betr. Verstaatlichung
16, 224.
, Motivenbericht zu diesem Gesetzent-
wurf. 18, 250.
„ Bericht desEisenb.-Ausschusses über
die Vorlage. 28, 390.
„ Verhandlungen im Oesterr. Abge-
ordnetenhause. 30, 415.
„ Schwierigkeiten im Herrenhause.
31, 431.
,, Verstaatlichung durch Vertagung
des Herrenhauses hinausgeschoben.
44, 620.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 44, 621.
„ Neue Verhandlungen betr. Verstaat-
lichung. 50, 702.
„ Uebereinkommen verlängert. 52, 725.
60, 846.
„ Commissionsbericht des Herren-
hauses. 96, 1378.
„ Der Gesetzentwurf betr. Verstaat-
lichung vom Herrenhause geneh-
migt. 97, 1411.
„ Die Debatte im Herrenhaus.
100, 1443.
„ Viehimport auf der Linie Salz-
burg-Kufstein. 51, 71.3.
Kaschau - Oderberg. Betriebsüber-
schuss. 16, 226.
„ Einführung eines Secundärzuges.
68, 967.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 43, 606.
Kiel-Ecker n förd.e-Flen sburger Eisen-
bahn. Eröffnung der Strecke Kiel-
Eckernförde am 1/7.81 für Personen
u. Wgldg., 50, 706. Am 1/10. für Eil- u.
Stückgut. 81, 1165.
„ Eröffnung der ganzen Bahn am 21/12.
81. 99, 1426 u. 1443. 101, 1459.
Köln-Minden siehe jetzt Preuss. Stsb.
Kohlfurt-Falkenberg siehe Berlin-
Anhalt.
Kreis Oldenburger Eisenbahn siehe
Altona-Kiel.
Kremsierer E. Kremsier-Zborowitz am
1/11. 81 eröffnet, in Betrieb der Kais.
Ferd.-Nordb. 82, 1171.
Kremsthalbahn eröffnet am 30/4. 1881.
Stationen. 39, 555.
„ Bau der Zweigbahn Kremsmünster-
Hall beschlossen. 12, 173.
Kronprinz Rudolfbahn. Cartell mit
der Südbahn für den Italienischen
und Triestiner Verkehr. 2, 19.
„ Couponprocesse. 8, 115.
„ Schwebende Schuld. 20, 279.
„ Zinsenzahlung 46, 655. Ausloosung.
81, 1042.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 44, 621.
„ Verstaatlichung in Aussicht.
100, 1444.
Lemberg-Czernowitz- Jassy E. Gene-
ralversammlung u. Geschäftsbericht.
35, 490.
„ Gestattung der V orarb eiten für (Lem-
berg-) Sokal. 82, 1171.
„ Eisenbahnprioritätencoupon-Process.
95, 1362.
Liegnitz-Goldberg. Project in der Pe-
titionscommission des Abgeordneten-
hauses. 9, 124.
Ludwigs- Eisenbahn. Superdividende
pro 1880. 16, 231.
„ Einnahmen in 1881 bis December.
99, 1427.
Lübeck-ßüchen. Geschäftsbericht.
49, 686.
„ Somm erfahrplan. 32, 447.
„ Ausloosungen. 2, 24.
„ Convertirung von Prioritäten. 21,303,
„ Dividendenzahlung. 24, 348.
Mährische Grenzbahn. Generalver-
sammlung u. Geschäftsbericht. 39, 545.
Mähr.-Schles. Centralbahn. Vertrag
betr. Betriebsführung auf der Staats-
bahnlinie Erbersdorf - Würbenthal.
8, 115.
„ Ausbau derselben. 37, 519.
„ - Generalversammlung und Bericht.
48, 675. ,
,, Verkauf der Bahn durch den Cura-
tor an den Staat beabsichtigt. 56, 779.
„ Protest gegen den Verkauf. 58, 810.
„ Einberufung einer Versammlung von
Prioritäten besitzern. 60, 845.
„ Beschluss derselben, den Vertrag des
Curators mit der Regierung zu an-
nulliren. 64, 903. 66, 930.
,, Entscheidung des Wiener Handels-
gerichts. 68, 968.
„ Abweisung des Recurses des Cura-
tors. 82, 1171.
„ Oberstgerichtliche Entscheidung.
97, 1410
Mährisch-Schlesische Nordbahn. Be-
schwerden wegen Behandlung der
Einkommensteuer. 48, 675.
„ Ausgabe neuer Couponbogen zu den
Prioritäten unter Fortlassung der
Angaben über ausländische Wäh-
rung. 50, 702.
Mährische Transversalbahn. Regie-
rungsvorlage. .33, 457.
„ Im Herrenhause. 97, 1409.
MärkisclT-P osen er E. Concessions-Ür-
kunde und Privileg zum Bau einer
Secundärbahn von Opalenitza nach
Grätz. 79, 1132.
„ Opalenitza-Grätz am 10/12. 81 eröff-
net 96, 1384. 98, 1416.
,, Privatweiche Chroschnitz für Wgl.
am 1/6 81 eröffnet. 47, 670.
„ Einlösung rückständiger • Coupons.
38, 531.
„ Geschäftsbericht. 34, 476.
„ Generalversammlung. 51, 715.
„ Angebot der Regierung betr. Ver-
kauf der Bahn. 67, 945.
„ „ Beschluss der ausserord. General-
versamml. betr. Verstaatlichung.
87, 1246.
Magdeburg - Halberstadt. Umtausch
der Actien Lit. A. gegen Cousols.
42, 589.
„ Process mehrerer Besitzer von Stamm-
actien Lit. B. gegen die Königliche
Direction. 49, 686.
„ Verlängerung der Fristzum Umtausch
der Actien Lit. B. 69, 982.
„ Darlegung des Ausschusses in Be-
treff der B- Actien. 75, 1065.
„ Abweisung der Klage der Lit. B.-
Actionäre. 95, 1363.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 59, 827.
Magdeburg-Leipziger E._ Aus der Vor-
geschichte. 49, 687.
Main-Neckarbahn. Fahrplanänderung
20, 284.
„ Geschäftsbericht. 31, 432.
Main-Weserbahn siehe Preuss. Staatsb.-
Direct.-Bezirk Hannover.
Marienburg-Mlawkaer E. Dt. Eylau
Stadt PH am 1/6. 81 eröff. 47, 670.
„ Bilanz pro 1880. 36, 502.
„ Geschäftsbericht. 27, 382. 42, 590.
Mecklenburg. Bahnprojecte (Rostock-
Stralsund), Vertrag m. Preussen.
91, 1306.
„ Vom Landtag fürerst abgelehnt.
97 1395.
„ Güstrow-Plau. 97, 1395.
Meck lenburg.Friedrich-Franzb ahn.
Dividendenzahlung. 39, 555.
,, Geschäftsbericht. 47, 658.
Mehltheuer-Weida. Bau durch den
Sächsischen Staat. Staatsvertrag mit
dem Fürstenthum Reuss Greiz. 97,
1395. Mit Sachsen-Weimar 100, 1444.
Militaireisenbahn. Betriebsergebnisse
in 1880/81. 99, 1427. Sommerfahr-
plan 32, 447. Winterfahrplan 79, 1099.
Naumburg-Freyburg- Laucha. Er-
laubniss zu den Vorarbeiten. 27, 382.
Neustadt-Oldenburger Secundärbahn
siehe Altona-Kiel.
N iederösterrei chische Staatsbahnen.
Mitterwasser und Neustift PH am
20/7. 81 eröffnet. 55, 771.
„ Allgem. Verwaltungskosten. 12, 173.
„ Jahresbericht pro 1880. 96, 1382.
N iederschles.-Märk. E. siehe .Preuss
Staatsb. Direct. Bez. Berlin.
Nordhausen-Erfurter E. Geschäftsbe-
richt pro 1880. 42, 589.
„ Sitzung des Verwaltungsraths betr
Ankaufs der Saal-Unstrutbahn.
71, 1010.
„ Expose über die Verhältnisse der
Saal-Unstrutbahn. 77, 1093.
„ Genehmigung des Ankaufs seitens
der Generalversammlung. 79, 1132.
Oberhessische E. Geschäftsbericht.
97, 1395.
Oberhohndorf-Reinsdorfer Kohlen-
bahn. Geschäftsbericht. 44, 626.
Oberlausitzer E. siehe Berlin-Anhalt.
Oberschles. E. Erlaubniss zu Vorarbei-
ten für eine Secundärbahn Dürrgoy-
Koberwitz. 1, 6.
„ Project einer Verbindung der Schie-
nengeleise mit der Oder. 9, 124.
„ Secundärbahn - Projecte Czempin-
Schrimm,Loslau-Annaberg,Orzesche-
Sorau. Denkschrift als Vorlage für
die Generalvers. AO/9. 81. 71, 1009.
„ Beschlüsse der ordentlichen General-
versanimlung. 77, 1093.
,, Bau von Rybnik-Loslau am 1/1. 81.
begonnen. 97, 1395.
„ Kleeberg H am 1/6. 81 für Güterver-
kehr eröffnet. 43, 613.
„ Station Poln. Lissa, jetzt Lissa i. P.
genannt. 7, 100.
„ Kattern am 1/11. 81 zur Station er-
hoben. 84, 1206.
„ Alt-Altmannsdorf PH 15/10. 81 er-
öffnet. 82, 1181.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 72, 1020.
,, Erlass betr. anderweite Verwendung
von Prioritätsanleihen. 67, 946.
„ Kohlenverkehr in 1870—80. 91, 1306.
„ Oderumschlag bei Pöpelwitz und
dessen Bedeutung für die Oberschle-
sische Kohlenindustrie. 97, 1394.
II. Mittheilungeu Uber eiuzeluc Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Üngarn.
IX
Oels-Gnesen. Station Grossgraben ab
1^. 81 Grossgraben -Festenberg ge-
nannt. 25, 358.
„ Geschäftsbericht. 43, 603.
Oesterreich.
.1. Allgemeines über die Entwickelung
des Eisenbahnwesens in 1880.
„ Rückschau über die wichtigeren Er-
eignisse im Verkehrswesen Oester-
reich-Ungarns im Jahre 1880. 1, 3.
2, 19.
„ Entwickelung des Eisenbahnwesens
in 1880 (aus dem Kohn’schen Jahr-
buch). 69, 978.
„ JBahnnetz zu Ende 1880 nach der
Oesterr. Eisenbahnstatistik. 96, 1379.
„ Eisenbahneröffnungen i. Jahre
1880. 4, 55.
„ Eisenbahnverkehr im Jahre 1880.
10, 145.
,, „ im December 1880. 10, 145.
„ Anschlüsse an das Ausland.
48, 675.
2. Projecte.
„ Eisenbahn - Vorcon cessionen.
8, 115.
„ Böhm. Localbahnprojecte. 6, 83.
„ Böhm.-Mähr. Transversalbahn.
Regierungsvorlage. 33, 457.
„ „ Antrag der Eisen b.- Commission
des Herrenhauses. 97, 1409.
„ Böhm. Verbindungsbahnen. 52, 725.
„ Localbahnen. Concessionirung.
26, k67.
„ Concessionsurkunde für 4 Local-
bahnen. 44, 621.
„ Bosnathalbahn. Normal- oder
Schmalspur? 10, 144.
„ „ Publication des Gesetzes betr.
Ausbau derselben. 16, 225.
„ „ Definitive. Vergebung des Baues.
30, 417.
„ Brandeisl- Moskow. Concession.
100, 1444.
:, Dalmatien. Ragusa- Mostar-Kon-
jiza-Serajewo. Vorarbeiten. 26, 367.
„ „ Verbindung der Dalmatinischen
Bahnen mit dem Oesterreich- Un-
garischen Eisenbahnnetze. 43, 605.
„ Galizische Transversalbahn
siehe unter Galizien.
,, Haidukenbahn. 56, 779.
„ Jaroslau-Sokal aus der Conces-
sion des Consortiums. 94, 1347.
„ „ ßetriebsvertrag mit der Galiz.
Karl - Ludwigbahn in Aussicht.
97, 1410.
„ Kremsthalbahn. Beschluss über
den Bau einer Zweiglinie von Bad
Hall bis Kremsmünster. 12, 173.
„ Leobersdorf - Ebenfurt. Peti-
tionen um Ausbau der Linie. 14, 196.
28, 391,
„ Mährische Transervalb ahn.
Petition im Oesterr. Abgeordneten-
hause. 14, 196.
,. Memorandum betr. den Ausbau.
18, 250.
„ „ Regierungsvorlage über den Bau
der Bahn. 33, 457.
„ Orientbahnconferenz. Entwurf
der Convention. 24, 337.
„ Orient bahnen. Allgemeines über
den Vertrag, Bau etc. 11. 161.
„ „ v. Kallay über den Anschluss der
Orientbahnen. 88, 1260.
„ ,, Beide Anschlüsse nach Constan-
tinopel von der Türkischen Re-
gierung concedirt. 94,1347. Siehe
auch unter Türkei.
, Potscherad-Wurzmes. Aus der
Concession. 100, 1444.
., S ecundärbahnprojecte. 46, 650.
„ Wien-Pest. Project einer zweiten
Bahn. 50, 702. Abgelehnt 56, 779.
„ Wiener Stadtbahn-Project. 56, 780.
3. Bauten.
„ Eisenbahnbau, Wiederaufnahme des-
selben. 46, 648.
„ Arlbergbahn. Tunnelbau. Zu-
schlag für denselben, 1, 8. 3, 37.
„ „ Verhandlungen im Budgetaus-
schusse. 16, 225.
„ „ Denkschrift über den Fortschritt
der Projections- und Bauarbeiten.
16, 225.
„ „ Vortrag des Hofrath Hauer über
die geolog. Verhältnisse dessel-
ben. 88, 1261.
„ „ Installationsarbeiten; 50, 703.
,, „ Der erstvollendete 'Stollenkilo-
meter. 52, 725.
„ „ Baustand am 16/7. 81. 68, 968.
„ „ Lieferung von Stahlschienen.
64, 902.
„ „ Submission f. Innsbruck-Landeck.
82, 1172.
„ Bozen-Meran. Lage der Stationen.
33, 458.
„ Stauding-Stramberg Localbahn.
Bau begonnen. 52, 726, eröff. 97, 1411.
„ Vöcklabrunn-Kammer Secun-
därbahn, aus der Coucessions-Ur-
kunde. 80, 1143.
„ „ Stand des Baues. 84, 1202.
„ Eröffnung von Schleppbahnen
im October. Mesic-Libezwitz, Kutten-
thal-Unter-Cedno und Kuttenthal-
Hocka. 78, 1083.
„ Bahneröffnungen im October. 69, 1 379.
„ Eisenbahnzufahrten. Galizi-
sches Gesetz v. 16/5. 81 betr. den
Bau derselben. 48, 674.
4. Allgemeines und Betrieb.
„ Annoncen we^en. Benutzung der
Eisenbahneinrichtungen zum Zwecke
desselben. 24, 340.
„ Bahnhof-restante-Güter — Un-
durcbführbarkeit der Bestimmung,
dass solche dem Adressaten nur gegen
Rückgabe des Original-Aufgabe-Re-
cepisses ausgefolgt werden sollen.
94, 1348.
„ Bepflanzung der Eisenbahn-
böschungen. 35, 489.
„ Bedingnissheft für Lieferung von
Schienen aus Flussstahl. 68, 967.
„ B e r g b a u-Betriebsbeschränkuhg zur
Sicherheit des Eisenbahnbetriebs.
88, 1261.
„ Besch werde betr. den Handels-
verkehr in den Orientländern.
22, 306.
„ Bestätterei in Wien. 16, 226.
„ Besteuerung des Transportes auf
Eisenbahnen. Verordnung. 18, 25t.
„ Bezüge der Verwaltungsräthe
und Missbrauch mit Freikarten.
41, 577.
„ Brände. Transport der bei Brän-
den zur Hilfeleistung requirirten
Feuerwehren. 92, 1317. Siehe auch
unter Feuerrayon.
., Budget-Präliminare, betr. die 14 ga-
rantirten Eisenb. 92, 1317. 94, 1347.
„ Centralabrechnungsbureau d.
Oesterr. - Ungarischen Eisenbahnen.
Bericht pro 1880. 39, 545.
„ Club Oesterreich. Eisenbahn-
beamten. Jahresbericht pro 80.
37, 519.
„ „ Dessen General - Versammlung.
41, 578.
„ „ Obermayer’s Vortrag, betr. den
Einfluss von Ring- oder Stadt-
bahnen auf die Entwickelung
grosser Städte. 84, 1202. Dis-
cussion darüber 90, 1288.
„ „ L. V. Stein über die Eisenbahn
als Capitalanlage. 94, 1348.
„ „ Oelwein über Ausbau der Wasser-
strassen in Mitteleuropa. 98, 1410.
„ „ Pollitzer, üeber Sicherheit im
Verkehr. 100, 1444.
„ Concurrenzverkehr. Regelung
desselben. 28, 391.
„ Conferenz der Eisenbahn-Directo-
ren. 92, 1317.
„ Convention mit Rumänien in Be-
treff des gemeinsamen Bahnhofes
Itzkany. 37, 518.
„ Couponfrage und der Oester-
reichisch - Deutsche Rechtshilfever-
trag. 46, 649,
„ Couponproces.se. Ueber die Kosten
dersmben. 50, 702'.
„ Couponbesteuerung der Bahn-
effecten. 80, 1144.
,, Coupons. Aenderung des Textes
derselben. 20, 280.
„ Internationale Rechtsfrage in den
Couponstreitigkeiten d. Oesterr.
Bahnen. 28, 392.
„ Couponstempelgebühren der
Prioritätsobligationen. 84, 1201.
,, Curator engesetz. 84, 901.
„ Czechisirung des Eisenbahnver-
kehrs versucht. 60, 845.
„ Dampf omnibusbetrieb. Resul-
tate desselben. 52, 725.
„ Dienstpragmatik für die Eisen-
bahnbeamten. 28, 392.
„ Dividendenschätzung pro 1880.
6, 83.
„ Don au- Oder -Canal, Gesetzesvor-
lage vom Abgeordnetenhaus bean-
tragt. 94, 1347.
„ Einnahmeresultate pro Novem-
ber 80 5,79. Dec. 80 9, 137. Jan. 81
18, 259. Febr. 28, 403. März 35, 493.
April 43, 610. Mai 52, 729. Juni
64, 911. Juli 69, 989. August 78, 1116.
79, 1136. September 87, 1253. Oc-
tober 96, 1379.
„ Eisenbahnattentate. Zur Ver-
hütung derselben. 58, 810.
„ Eisenbahn - Frachttarife, vom
Handelsministerium beabsichtigte
Revision derselben. 14, 196.
„ Eisenbahn-Obligationen, Aus-
gabe derselben. 22, 307.
„ Eisenbahnschiedsgericht. 4, 55.
„ Eisengeschäft in Oesterr. Ungarn.
100, 1444.
„ Einfuhrzoll. Erhöhung desselben
für Bahnwagen. 66, 929.
„ Elbverkehr im October. 88, 1261.
„ j, Dessen Beziehung zum Ungari-
schen Export. 90, 1287.
„ Enquete über die Tarife (Tarif-Re-
form), technische Enquete. 82, 1171.
90, 1287.
„ Erste . Eisenbahnwaggonleih-
gesellschaft. General - Versamm-
lung und Geschäftsbericht. 22, 307.
,, Exporttarife für Getreide u. Mehl
etc. Ermässigung derselben. 58, 811.
„ Expropriation, zur Gewinnung
eines Material ■ Gewinnungsplatzes.
18, 251.
„ Fahrkartenrevisionen während
der Fahrt. 56, 779.
„ Fahrpreisermässigungen, bei
garantirten Eisenbahnen. 22, 306.
„ Die auf den Feuerrayon bezüg-
lichen bahnpolizeilichen Bestimmun-
gen. 84, 1200. Siehe auch Brände.
,, Feuersichere Herstellung von Be-
dachungen.. Entscheidung des Oest.
H.-Minister. 88, 1261. Siehe auch
Brände.
„ Fiumaner Hafen, von Ungarn ge-
pflegt. 96, 1380.
„ Fiume, Gesetzentwurf betreffend
Erbauung von Waaren-Magazinen.
97, 1409,
„ Frachtencontrol- und Reclama-
tions-Bureau. 56, 780.
II. Mittheilnugen über einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Ungj
Frauen, Verwendungderselbenbeim
Eisenbahnbetriebe. 44, 621.
Freikarten, Einschränkung der-
selben. 10, 145.
Garantierechnungen, Nichterle-
digung derselben. 41, 577.
Gebührenaequivalent. 12, 173.
Gesetze, Verordnungen u. Normal-
erlasse auf dem Gebiete des Eisen-
bahnwesens in 1880. 56, 778.
Getreidesendungen, Beschleuni-
gung derselben. 56, 779.
Grundsteuerregulirung. Recla-
mationsfrist abgelaufen. 48, 674.
Handelsministerium. Verein-
fachung im Verkehr desselben mit
den Bahnver^ältungen. 68, 967.
Handelsvertrag mit Deutschland.
43, 605.
Haftpflicht derEisenbahnen.22,307.
24, 341.
In tercommunicatiohS' Signale,
über die mit denselben gewonnenen
hhrfahitingen. 33, 467.
Localbahnen. Gesetze für Oester-
reich und Ungarn. 10, 143.
„ üeber die Gestaltung des Baues
und Betriebes derselben. 28, 390.
„ Bestimmungen des Nieder-
öste'rt. Landtags über die Be-
nutzung von Strassen für Local-
babnen. 84, 1201.
Mehlimport, Ursachen desselben-
28, 391. 33, 458.
Mehlsendungen. Beschwerden ge-
gen den Tarif. 70, 997.
Ministerwechsel. 6, 82.
Ministerialerlass v. 27/4.81 betr.
Anzeigen und Erhebungen über
Bahnunfälle. 43, 605.
„ betr. Betreten der Laufbretter
während der Fahrt. 80. 1145.
„ betr.Begutachtung derLocal-
bahnproiecte. 16, 225.
„ betr. Haftpflicht der Eisen-
bahnen für den Inhalt eines
vom Versender beladenen Wagens.
4, 55.
„ betr. Verfassung der Prälimi-
narien über die Garantiezu-
schüsse. 20, 279.
„ betr. den Transport von Wie-
derkäuern. 2, 19.
„ betr. die zum Viehtransport
dienenden Wagen. 22, 306.
Commissionsbericht des Herren-
hauses über die Verstaatlichung der
Kais. Elisabethbahn. 96, 1378.
Nationalität, der Bahnangestell-
ten. 41, 577.
Oesterreichisch e Nordwest-
Dampf Schiffahrtsgesellschaft.
37, 519. 92, ,1317.
Omnibuszüge, Resultate auf der
Oesterr. Staatsbahn in 1880. 28, 391.
Pensionsfonds der Eisenbahnen.
35, 488.
Personalien (Schober, Schönerer).
92, 1318.
Petitionen, im Eisenbahn - Aus-
schuss desAbgeordnetenhauses. 8,114.
Petitionen und Resolutionen im
Oesterr. Abgeordnetenhause. 41, 578.
44, 620.
Realsteuern. Grundsätze für Ent-
richtung derselben seitens d. Staats-
babnen. 70, 996.
Reisebureau der internationalen
Schlafwagengesellschaft in Wien zum
Verkauf der Eisenbahn-Fahrkarten.
90, 1288.
Rentabilität der Oesterr.-Ungar.
Bähnactien u. Prioritäten. 66, 780.
Sanitätspolizeiliche Verord-
nungen. Unklarheit in denselben.
22, 307,
„ Schmalspurbahn im Oesterr. Ab-
geordnetenhause. 5, 65.
, Schienenfabrikanten. Carteil
derselben. 20, 279.
„ Schienenenquete beim Handels-
ministerium. 28, 391. 30, 417.
, Schien enlieferungs - Beding-
nissheft. Entwurf eines solchen.
26, 367.
,, Schifffahrt siehe Oester. Nord west.
„ Stahlschienen-Enquete. 24, 340.
„ Statistische Gebühr im Verkehr
mit Ungarn, verhandelt im Oesterr,
Ahgeordnetenhause. 37, 518. 39, 544.
„ Staatseisenbahnbauten. 41, 577.
„ Staatseisenbahnbetrieb. De-
batte im Budgetausschuss betr. die
allgemeinen Verwaltungskosten der
Niederösterr. Staatsb. 12, 173.
„ „ Organisirung, einheitliche, sämmt-
licher Staatsbahnlinien. 37, 519.
, „ Hauptrouten für das künftige
Staatsbahn netz, 54, 751.
„ „ Finanzirung der Staatsbabnen.
78, 1115.
„ ,, V. Czedik über die Schaffung eines
Staatsbahnnetzes. 84, 1202.
„ „ Die entgegenstehenden Principien
der Staats- und der Privatbahnen.
30, 417.
„ Stäatsgarantie. 58, 810.
„ Statistische Nachrichten von den
Oesterr.-Ungar. Eisenbahnen für das
Jahr 1878. 54, 751.
„ Stempelmarken. Verwendung
derselben auf den Frachtbriefen.
46, 650.
„ S ubventionen für die garantirten
Eisenbahnen pro 1881. 8, 114.
, „ im Oesterr. Abgeordnetenhause.
10, 145. 39, 545.
„ , Sinken derselben. 41, 577.
„ Tarife, verspätete Herausgabe der-
selben. 56, 779.
„ Tarifbücher. Centralstelle für den
Verkauf derselben, 1, 8.
„ Tarifenquöte betreff. Tarifreform.
8, 114, 24, 341.
„ Tariferhöhung für Malzrollgerste.
58, 810.
„ „ Regelung der Tarife. 26, 367.
52, 725. 78, 1115.
„ „ Reform! arif. Die Bestimmun-
gen des gegenwärtig gütigen.
30, 417.
„ „ Einladung zu weiterer Tarif-
enquete seitens des Oesterr. Han-
delsministers. 84, 1202.
„ Technische Enquete. 82, 1171.
90, 1287.
„ Theilung gemeinsamer Bahnen . 6, 83.
„ Triest’s Hebung. Vorlage an den
Reichstag ausgearbeitet. Memoran-
dum der Südbahn. 94, 1347.
„ Ueberzählige Güter und Ge-
päckstücke Veröffentlichung betr.
22, 306.
„ Unfallgesetz, Cautelen gegen des-
sen Strenge seitens der Eisenb.-Ver-
waltungen. 96, 1379.
„ Unfallstatistik pro 1880. 72,1023.
„ Unfälle im ersten Semester 80.
12, 174.
„ VerjährungS jähriger F orderungen
wegen zu gering oder zu hoch be-
messener Frachtgebühren. 58, 810.
70, 997.
„ Verlegung des Directions-
sitzes mehrerer Galizischer Bahnen.
10, 145. 41, 577.
„ Verstaatlichung d. Bahnbeamten.
20, 279, 22, 306.
„ Verstaatlichungs-Commission im
Handelsministerium. 90, 1287.
„ Viehtransporte. Uebermässige Be-
ladung der Eisenbahnwaggons mit
Hornvieh. 62, 875.
„ Viehwagendesinfections - Ge-
bühren. Herabsetzung derselben.
48, 674.
„ Voranschlag des Handelsministe-
riums. 39, 545.
„ Waarenstatistik. Reform derselb.
48, 674.
„ Wiener Getreidehandel, Ab-
nahme desselben. 92, 1318.
„ Wiener Lo comotivfabrik- Ge-
sellschaft. Generalversammlung
und Geschäftsbericht pro 1880.
20, 280.
0 esterreichische Local-Eisenbahn-
Gesellschaft. General vers. u. Ge-
schäftsbericht. 8, 115.
„ ausserordentliche Generalversamm-
lung. 58, 811.
„ Concessionen. 74, 1049.
„ „ desgl. für Caslau-Mocovic. 79, 1132.
„ Provisorische Eröffnungen. 80, 1145.
„ von Chodau-Neudek 4/10. 81.
Zleb-Zawratetz u. Pecek-Zasmuk mit
Abzweigungen am 25/10. 81. 96, 1379.
„ Smidar-Uochwessely 1/11. u. Ueber-
sicht der in 1881 eröffneten Linien.
86, 1234.
„ ausserordentl. Generalversammlung
am 22/12. 81 betr. Geldbeschaffung.
97, 1411.
Oesterreichische Militärbahn. Con-
cession zum Bau beim Wiener Arse-
nale. 48, 675.
Oesterr. Nordwestb ahn.- Stationsname
Freiheit in Freiheit- Johannisbad
umgewandelt. 38, 535.
„ Luschtenitz, Doudleb u. Castolowitz
PH am 15/10. eröffnet. 81, 1165.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 39, 545.
„ Ausloosung. 89, 1281.
„ Verkehr auf dem Elbeumschlagplatz
Laube. 74, 1049.
„ „ im October. 84, 1202.
Oesterr. Staatseisenbahn - Gesell-
schaft. Projectirte 5 Böhmische
Secundärbahnen, 64, 902.
„ Magyarisirung der Betriebsverwal-
tung der Ungarischen Linien. 33, 458.
„ Resultate der Omnibuszüge in 1880,
„ Tarifpolitik. 12, 173.
„ Herstellung eines zweiten Geleises
auf der ganzen Strecke Wien-Pest.
52, 726. 64, 902. Beschränkt auf die
Strecke Budapest-Waitzen. 88, 1261.
„ Geschäftsbericht. 42, 592.
„ Ordentliche und ausserordentliche
Generalversammlung. 44, 621.
, Abschluss der halbjährigen Betriebs-
Eeriode. 58, 811.
chaden ersatzklage gegen die Ungar.
Regierung wegen Verzögerung des
Orsowaer Anschlusses, ' abweisendes
Urtheil 1. Instanz. 94, 1348.
„ Neutra-N. Tapolcsäny am 16/9. er-
öffnet. 74, 1059.
Oesterr. Staatseisenbahnen -Bauten.
41, 577.
„ „ Organisation einheitliche sämmt-
licher Staatsbahnlinien. 37, 519.
„ , Generaldirector mit Eisenbahn-
rath. 92, 1316. Siehe auch Nieder-
österr. Stsb.
„ „ Finanzirung der Staatsbahnen.
78, 1115.
Oesterr. Südbahn siehe Südbahn,
Ofen-Raab siebe Oesterr. Projecte.
Oldenburgische Staatsb. Vereinba-
rung mit der Kgl. Eisenbahndirec-
tion zu Hannover betr Erleichte-
rung der gegenseitigen Benutzung
der Güterwagen. 3, 42.
„ „ Aus den Conferenzen mit den
Verkehrs-Interessenten im Gebiete
der Grossherzogi. Oldenburgisch.
Staatseisenbahnen. 21, 290.
II. Mittheilnngeu tiber einzelflo Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich- Ungarn.
XI
, „ Jahresbericht pro 1880. 98, 1427.
Ost bahn siehe Preuss. Stsb. (Bromberg.)
Ostpreussische Südbahn. Geschäfts-
bericht. 41, 590.
Ostrau-Friedländer E. Generalver-
sammlung u. Geschäftsbericht. 41,578.
Paulinenaue - Neuruppiner E. Ge-
schäftsbericht pro 12/9. 80 bis 31/3. 81.
71, 1010.
, Einnahmen bis October. 97, 1395.
„ Eröffnet am 12/9. 80. Anwendung
des § 4 des Vereinsstatuts auf die
Bahn. 81, 1155.
Perleberg- Wittenberger E. Conces-
sionsurkunde. 68, 970. Eröffn. 81, 1165.
Pfälzische E. Geschäftsbericht. 35, 485.
•„ Generalversammlung. 37, 519.
„ •Einnahmen in 1881 (bis December).
99, 1427.
„ Dividendenzahlung. 34, 481.
„ Ausloosung. 49, 694.
Pilsen-Priesen. Generalversammlung u.
Geschäftsbericht. 35, 490.
„ Eröffnung der Localbahn Kaschitz-
Schönhof am 18/9. 81. 68, 967. 78, 1085.
Posen-Creuzburg. Petition betr. Bau
der Bahn Tarnowitz-Lublinitz. 3, 42.
, BrunowPH 15/10. 81. 80, 1148. 81,1165.
auch für Güterverk. eröffn. 83, 1192.
„ Geschäftsbericht. 43, 603.
Prag-DuxerE. Verhandlungen vregen
Fusionirung mit der Dux-Boden-
bacher E. 8, 116.
Concession für Zlonic-Hospozi.n 8 km.
82, 1171;
„ Generalversammlung. 52, 726.
„ Betriebsdirector Komrs. 92, 1318.
Preussen.
1. Ministerialerlasse.
„ Ministerialrescript, betr. Abonne-
mentskartenwesen. 34, 477.
„ V. 17/5. 81, betr. Beseitigung der
Verschiedenheiten in der Amts-
bezeichnung der Staatsbahn-
beamten. 42, 588.
., ,, V. 25/11. 79, betr. Ausführung von
■ Staatsbauten. 29, 407.
„ „ V. 21/12. 80, betr. Einrichtung u.
Benutzung von Dienstcoupees.
3, 42.
„ V. 22/12. 80, betr. Verwendung u.
Anstellung technischer Eisen-
bahnsecretäre u. Zeichner
im Staatsdienste. 3, 42.
„ „ betreffendGemeindeabgaben-
pflicht der Eisenbahnen. 27,381.
„ „ betr. Ueberfüllung derEisen-
bahncoupees. 1, 6.
„ „ V. 6/2. 81, betr. den Eilgutver-
kehr. 15, 214.
„ „ V. 3/1. 81, betr. Eisen bahn -
Fahrpläne. 9, 123.
„ „ betr. rascheren Geschäfts-
gang in der geschäftlichen
Correspondenz der Kgl. Eisen-
bahnbehörden mit dem Publi-
kum. 3, 42.
V. 2/3. 81 betr. die Berechnung
besonderer Zuschläge zu den
reglementsmässigen Lieferfris-
ten. 21, 297. 24, 342.
über Secundärbahnwesen.
25, 353.
V. 16/6. 81, betr. Beschleuni-
gung der Vorarbeiten für
den Bau von Secundärbah-
nen. 48, 673.
V. 15/3. 81, betr. Haftung der
Bisenbahnverwaltungen für Be-
schädigungen der ohne be-
sonderen Antrag der Versender
in bedeckten Wagen beförderten
Güter. 24, 343.
V. 11/6. 81, betr. Werthnach-
nahmen im Güterverkehr. 49, 685.
v.6/6.81, betr. Schülerabonne-
mentskarten. 50, 704.
„ „ betr. Erleichterung akademi-
scher Excursionen. 51, 714.
„ „ V. 30/6. 81, betr. Privatgeleise.
57, 793.
„ „ betr. ausnahmsweise Annahme
von Privatbanknoten bei
Preuss. Staatsbahnen. 63, 884.
,, ,, betr. Beschleunigung der Verab-
folgung von Gepäckstücken.
67, 945.
„ „ betr. Reinigung der Eiseu-
bahnwaggons. 67, 946.
„ „ betr. Namensaufruf der Sta-
tionen. 67, 946.
„ „ betr. Circulation der Güter-
wagen. Beschleunigung. 73,1037.
„ „ Directe Tarife. Aufnahme
neuer Stationen in solche, ohne
Einholung einer ministeriell. Ge-
nehmigung. 73, 1037.
„ „ Anträge auf Bewilligung beson-
derer Transportleistung nicht
direct an den Minister. 73, 1037.
„ „ Anordnung betr. Anstrich und
Bezeichnung der Eisenbahn-
wagen. 73, 1037.
„ „ betr. Reisegepäck v. 15/10. 81.
77, 1091.
„ „ Dampfpfeife, Beschränkung in
der Anwendung. M.-Verf. v. 27/9.
81. 79, 1130.
„ „ V. 16/10. 81, betr. Zahlung von
Communal - Steuern durch
Staatseisenbahnen. 83, 1187.
„ „ V. 5/10. 81, betr. Zulassung zum
Civilsuper numeriat. 87, 1245.
„ „ Circularerlass v. 17/10. 81, betr.
Aussteigen ausserhalb desPer-
rons, Verhütung von Unfällen.
87, 1245.
„ „ „ V. 19/11. 81, Unregelmässig-
keiten in der Güterbeförderung
auf einzelnen Bahnen, betr. Be-
seitigung. 93, 1330.
„ „ Statutänderungen der Eisen-
bahngesellschaften, minisüGeneh-
migung zu denselben verlangt.
93, 1332.
2. Parlamentarisches, Gesetze und
Ges etzentwürfe.
„ Eisenbahngesetze der vorigen
Landtagssession publicirt. 19, 266.
„ ßerathung von Eisenbahnfragen
in der Budgetcommission. 5, 72.
„ Gesetzentwurf wegen Einsetzung ei-
nes Bezirkseisenbahnrathes u.
eines Landeseisenbahnrathes
angenommen. 5, 72. 9, 123.
„ Ankauf der Rhein -Nahebahn in
der Eisenbahncommission abgelehnt.
5, 72. 7, 96. 9, 123. 13, 183. 15, 214.
„ Letzte Berathung des Eisenbahn-
etats. 11, 156.
„ Secundärbahn Vorlage in der
Budgetcommission. 7, 97. erledigt
11, 160.
„ Gesetz v. 25/2. 81, betr. die Herstel-
lung mehrerer Eisenbahnen unter-
geordneter Bedeutung. Wortlaut.
21, 296.
„ „ V. 23/2. 81, betr. Bau einer Eisen-
bahn von Rybnik oder Orzesche
nach Sorau, Rybnik-Loslau, Op-
peln-Neisse mit Abzweigung nach
Grottkau und von Creuzburg über
Lublinitz nach Tarnowitz. Wort-
laut. 21, 295.
„ Stellung der Eisenbahnunter-
beamten in der Sitzung der Bud-
getcommission. 7, 97.
„ Finanzielle Garantien der
Staatsbahnverwaltung, Vorlage in
der Budgetcommission. 13, 183. 69,983.
„ Vorlage betr. die Verwendung der
Jahresüberschüsse der Verwal-
tung der Eisenbahnangelegenheiten.
3, 41.
„ Oberschlesische Nothstands-
b ah neu in der Commission zur
Vorberathung. 6, 73.
„ „ Bericht der XIII. Commission des
Abgeordnetenhauses. 9, 124.
„ betr. Verrechnung von Einnah-
men und Ausgaben aus Gemein-
schaftlichkeits-Verhältnissen. 7, 97.
3. Concessionen und Projecte.
„ Altenhundem-Hersfeld. 54, 749.
„ Brockenbahn. 67, 946.
„ Bergbahn auf den Niederwald.
67, 946.
„ Gera-Meuselwitz. 99, 1427.
„ Osterwieck-Wasserleben. Con-
cessionirt, 67, 946.
„ Königsberg - Labiau-Tilsit. 69, 982.
„ Vorconcession fürNamslau-Oppeln
und Peine-Oelheim. 83, 1189.
„ Osnabrück-Brakwede. 91, 1305.
„ Ostprignitzbahn. 99, 1427.
„ Bau von Secundärbahnen in Rhein-
preussen. 97, 1394.
„ Vorarbeiten für Rathenow- Jüterbog
und Brandenburg - Brück, Bankau-
Landsberg a. 0., Müuster-Warendorf.
99, 1427.
4. Sonstiges.
„ Gegen die Coalition der Kohlen-
groducenten. 55, 767.
onvertirung von Bisenbahnprio-
ritäten. 40, 558.
„ Die Rechte der Inhaber rückstän-
diger Coupons von Stammpriori-
täten. 83, 1187.
„ Entwürfe zu hervorragenden Eisen-
bahnbauten, Brücken etc.
38, 530.
, Localbahnen, Normativbedin-
gungen für dieselben. 23, 321.
„ Prüfung der Bahnstrecken durch
Offiziere des Generalstabes. 32,443.
„ Steuerfreiheit der verstaatlichten
Eisenbahnen. 11, 161.
„ „ Dieselben sind nicht mehr bei-
tragspflichtig zu den Kreisab-
gaben. 77, 1093.
, Uebereinkommen betreff. Recla-
mationen aus dem Personen-, Ge-
äck- und Güterverkehr etc. 15, 212.
tatistik über Entgleisungen und
Zusammenstösse auf den Preuss.
Bahnen. 29, 407.
„ Statistik siehe unter Allgemeines.
„ Eisenbahnpostwagen. 93, 1331.
„ Das Netz der zu verstaatlichenden
Privatbahnen. 99, 1426.
Preuss. Staatseisenbahnen.
A. Allgemeines.
„ Staatseisenbahnverwaltungs-
bezrrke und Betriebsämter,
Allerhöchster Erlass betr. Abände-
rung derselben. 19, 266.
„ Abonnementskarten und Retour-
billets. 101, 1459.
„ Auftrag zu generellen Vorarbeiten
für Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung an verschiedene Directio-
nen. 38, 529.
„ Uebersicht der Staatseisenbahn-
bauten und Projecte. 81, 1156.
„ Auskunftsbureau, dessen Thätig-
keit. 89, 1273.
„ Bremsversuche bei Halensee, nur
Vorversuche. 81, 1158.
„ Eisenbahn - Anleihe in Sicht.
95, 1361.
„ Eisenbahn- Cour se, Steigen der-
selben in Hinblick auf in Aussicht
stehende neue Verstaatlichungen
(Berlin - Anhalt, Berlin - Hamburg,
Altona -Kiel, Oberschlesische E.).
95, 1361.
„ Bresl auerEisenbahnconferenz. Ge-
treideausnahmetarife von Galizien
und Rumänien nach den Seehafen-
stationen. 88, 1255.
XII
II. Mittheilnugeu über einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Ungarn.
„ Döppelroutencartell zwischen
Staats- und Privatbahnen. 23, 324.
„ Frachtcredit, Gewährung des-
selben. 38, 530. 57, 793.
„ Instruction für den äusseren Be-
triebsdienst. 47, 657.
„ Kohlentarife in Rheinland und
Westfalen. 51, 714.
„ Lieferfristen, Reducirung der-
selben. 34, 475. 101, 1458.
„ Vorschriften für die gegenseitige
Wagenbenutzung. 25, 354.
„ Verkehrsableitungen. 81, 1157.
„ Beschränkung der Eisenbahn-L ad e-
fristen. 81, 1156. Bekanntmachung.
81, 1165.
„ Wagenmangel und dessen Ur-
sachen. 89, 1271, 1273.
„ Klagen über Verkehrsstockungen
resp. WagenmangeLim Ruhrkohlen-
gebiet. 79, 1130. 83, 1187. 87, 1245.
„ Lehrter Bahnhof. 97, 1395.
„ Lehrwerkstätten. 83, 1187.
„ Pensionsverhältnisse der ehe-
maligen Privatbahnbeamten geregelt.
55, 766.
„ Personalien. 97, 1395.
„ Reglement betr. Berechnung der
Nebenemolumente der Beamten
des Fahrdienstes, 67, 946.
„ Schülerabonnements. Rescript
des Ministers. 42, 588.
„ Differentialtarife betr. Schienen-
export nach Ungarn. 38, 530.
„ Eisenbahn-Gütertarifwesen. Ein-
heitssätze der Stationstarife. 86, 1232.
„ Aenderungen in den Eisenbahngüter-
tarifen mit 1/5. 82. 101, 1458.
„ Transittarif. 75, 1064.
„ Eisenbahntarifpolitik betr. er-
mässigte Getreideausnahmetarife.
40, 558. .
„ Universitäts Vorlesungen über Eisen-
bahnwesen. 101, 1459.
„ Zugverspätung. 69, 981.
ß. Einzelne Königl. Eisenbahn-
Directionen betreffend.
1. K. E.-Dir. Berlin. Schönwalde H. 5, 77.
„ Sietzing und Dolgelin PH am 15/5.
81 eröffnet. 38, 539.
„ Städtischer Centraiviehhof H am 4/5.
81 eröffnet. 38, 539.
„ Zabeltitz H für Wgl. am 20/6. 81
eröffnet. 47, 670.
. „ Wüstenfelde H am 1/7. 81. 49, 693.
„ Zepernick PH am 1/9. 81. 67, 948.
„ HohenkrugPH am 1|10.81. 77, 1099.
„ Schöneberg PH am 15/10. 81. 80,1148.
„ Schönermark PH Wgl. am 1/11. 81
eröffnet. 84, 1206.
„ Blumenhagen auch für Güterverkehr,
aber mit Frankaturzwang am 1|10. 81
eröffnet. 88, 1264.
» Eisenbahnbeirath, Conferenz. 25,354.
„ Errichtung des neuen E.-Betr.-Amts
Berlin für den Betrieb der Berliner
Stadt- und Ringbahn am 1/10. 81.
78, 1085.
„ Aenderung der Bahnhof bezeichnung
in Berlin (Schlesischer Bahnhof).
81, 1158.
2. K. E.-Dir. Bromberg. Hafenbahn in
Stolpmünde eröffnet. 5, 77.
„ Schneidemühl-Dt. Grone am 1/11. 81
eröffnet. 83, 1192.
„ Wieck PH nun Altwieck genannt.
83, 1192.
„ Generelle Vorarbeiten für eine Eisen-
bahn von der Linie Bromberg-Thorn
nach der Weich sei beiFordon. 77, 1091.
„ Eisenbahnconferenz. 3, 42. 34, 475.
,, Districtsconferenz. 53, 739.
„ Arbeiterpensionscassen der Staats-
bahnen. 77, 1091.
„ Neuer Ausnahmetarif für Holztrans-
Sort vom 1/12. 81. 93, 1332.
ahrplanänderungen. 36, 511.
3. K. E.-Dir. Magdeburg. Artern-Erfurt
am 24/10. 81 eröffn. 82, 1170 u. 1181.
„ Artern - Erfurt dem Betriebsamt
Magdeburg zugetheilt. 81, 1156.
„ Zweigbahn Erfurt-Ilversgehofen von
Thüring. E. übernommen. 80, 1148.
„ Blumenberg-Egeln am 10l8. 81 eröffn.
61, 863.
„ Prödel H auch für Eil- und Stück-
gut am 1/2. 81 eröffn. 7, 100.
„ Convertirung der Actien. 63, 884.
4. K. E.-Dir. Frankfurt a/M. Sommercon-
ferenz mit den Vertretern der Han-
delskammern etc. 51, 714.
„ Nachtcourierzüge auf der Route
Berlin- N ordhausen-Cassel-Frankfurt.
77, 1093.
5. K. E.-Dir. Hannover. Eröffnung der
Strecke Friedberg - Windecken am
15/9. 81 für Güterverkehr. 59, 834.
„ Ehringhausen PH zwischen Geseke
und Lippstadt am 15/10. 81 eröffnet.
81, 1165.
„ Bahnhofsbenennungen in Hannover.
Hildesheim und Oeynhausen. 87, 1252
„ Eisenbahnconferenz am 29/10., ein-
heitliche Grundsätze der Stations-
tarife. 86, 1232.
6. K. E.-Dir. linksrh. zu Köln. Vorarbei-
ten für Aachen- resp. Stolberg-
St. Vith mit Zweigb. nach Malmedy.
73, 1037.
„ Trenkelbach-Zechenbahn am 21/4. 81
eröffnet. 36, 505.
„ Stolberg-Stolberg-Hammer am 15/9. 81
eröffnet. 70, 1004.
„ Station Dodendorf auch für Wgl.
eröffn. 5, 77.
, Salzig und Holzheim PH am 15/5. 81
eröffnet. 36, 506.
„ Pfalzel, Biewer, Pallien, Euren und
Zewen PH am l/6. 81 eröffnet. 45, 595.
„ Eilgutexpedition in Trier r.M.ll, 165.
„ Dürscheven GH und W itterschlich PH
am 5/9. 81 eröffn. 72, 1027.
„ Mueden PH am 15/10. eröffn. 81, 1165.
„ Burgen PH am 15/10. eröff. 80, 1148.
„ Betriebsämter und deren Be-
reich. 23, 334.
„ Bescheid der Königl. Direction betr.
Beschwerde der Handelskammer zu
Köln betr. Verkürzung der Lade-
fristen. 85, 1212.
7. K. E.-Dir. rechtsrh. zu Köln. Verbin-
dungsbahn Lintorf-Duisburg am
1/12. 80 eröffn. 5, 77.
„ Verbindungsb. zu Dortmund. 5, 77.
„ Büderich H. für P. u. G. am 15/10.
eröffn. 81, 1165.
„ Station Beckum-Ennigerloh. 5, 78.
„ Betriebsämter und deren Bereich.
22, 312.
„ Schreiben betr. Entladungsfrist der
Kohlenwagen. 77, 1091.
Raab-Oedenburg-Ebenfurt. Gene-
ralversammlung. 52, 726.
Rechte - Oderufer E. Concession für
eine Secundärbahn von Bankau an
der Linie Creuzburg-Lublinitz-Tar-
nowitz nach Landsbergi|0.-S. 73 1037.
87, 1246.
„ Sommerfahrplan 81. 34, 484.
,, Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 42, 589.
Rheinische Eisenbahn, siehe jetzt
Preuss. Staatsb. B. 6.
Rhein - Nahebahn. Generalversamm-
lung. 69, 982.
„ Bilanz. 73, 1037.
„ Aus d. Geschäftsbericht pro 1880/88.
81, 1158.
„ Neue Offerte der Regierung betr.
Ankauf der Bahn. 87, 1246.
„ Ausserord. Generalversammlung am
22|12. 81. Tages-0. betr. Verstaat-
lichung vertagt auf 16/1. 82. 91, 1306,
97, 1394.
Rostock- Stralsund. Vertrag zwischen
Preussen und Mecklenburg betr. Er-
bauung einer Secundärbahn über
Ribnitz. 91, 1306.
Saalbahn. Bilanz pro 80. 38, 531.
„ Geschäftsbericht. 43, 603. 45, 636.
„ Generalversammlung. 51, 715.
Saal-Ünstrutbahn. An die Nordhau-
sen-Erfurter Eisenb.-Ges. verkauft.
79, 1132.
„ Bescheid des Arbeitsministers, dass
er nicht für die Interessen der
Actionäre einzutreten habe. 87, 1246.
„ Bescheid des Amtsgerichts zu Naum-
burg betr. Bestätigung des Verkaufs.
89, 1274. 101, 1459.
Sachsen. Eisenbahnrath errichtet. 55,767.
• „ Dessen Mitglieder. 82, 1170.
Sächsische Staatsb. Sehma PH am
1/5. 81 eröffnet. 32, 446.
„ Pirna PH am 15/5. 81 eröffn. 36, 505.
„ Langenhennersdorf PH für Güter-
■ verkehr am 1/8. 81 eröffn. 59, 834.
„ Secundärbahn Wilkau-Kirchberg am
17|10. 81- eröffn. 81, 1165.
„ „ Trace und Betriebsverhältnisse
dieser Bahn. 97, 1396.
„ Kohlentransport. 45, 633.
„ Statistisch er Bericht pro 1880. 74, 1046.
„ „ insbes. Statistik der Transport
mittel. 63, 884.
„ Gesetzvorlage betreff. Ankauf der
Chemnitz -Würschnitzer und Sächs.-
Thüring. Ostwestb. seitens des Sächs.
Staats. 100, 1444 und 1445.
„ Vertrag mit Fürstenthum Reuss-Greiz
und mit Sachsen -Weimar betreff.
Bau der Mehltheuer -Weidaer Eisen-
bahn durch den Sächsischen Staat.
97, 1395 und 100, 1445.
Schwarzathalbahn. Project. 13, 184.
27, 382.
I. Siebenbürger Bahn. Generalver-
sammlung und Geschäftsbericht.
43, 606.
„ Letzte Actiencouponkürzung. 4, 55.
Sissek-Novi, siehe Ungar. Staatsbahn.
Sonneberg-Lauscha. Voranschlag der
Kosten. 63, 884.
Stargard-Cüstrin. Concession ertheilt.
61, '859.
„ Wortlaut der Concessionsurkunde.
68, 968.
Stauding - Stramberg Localb. am
19/12. 81 eröffn. 97, 1411.
Südbahn. Localbahnprojecte. 52, 725.
„ Gradisca-Sdraussina PH am 1|7. 81
eröffn. 54, 755.
„ Carteil mit der Rudolf bahn für den
Italienischen und Triestiner Verkehr.
2, 19.
„ Gleichstellung der Fiumaner und
Triester Frachtsätze. 20, 280.
„ Mürzzuschlag-Neuber^Grössere
Geschwindigkeit für die Personen-
züge. 16, 226.
„ Generalversammlung. 44, 622.
„ Verloosung von Prioritätsobligatio-
nen. 51, 721.
„ Differenzen mit der Italien. Regie-
rung beglichen. 60, 846.
„ Hofrath v. Schreiner. 97, 1395.
Südnorddeutsche Verbindungs-
bahn. Ausloosung. 36, 506.
„ Ausgabe neuer Couponbogen. 53, 747.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 44, 621.
Szamosthalbahn (Apahida-Dees). 2. Ge-
neralversammlung. 54, 752.
„ Stationen derselben. 64, 901.
„ Eröffnet am 12/9. 81. 72, 1023.
Theissbahn. Generalversammlung und
Geschäftsbericht. 24, 342. Siehe
weiter Ungar. Staatsb.
Thüringische E. Gemeinsamer Wagen-
park. 45, 636.
. II. Mittheilangen Uber einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland nnd Oesterreich-Ungarn.
XIII
„ Bilanz pro 1880. 42, 589.
„ Dividende. 31, 435.
„ Ausloosung. 31, 437.
„ Geschäftsbericht. 66, 928.
„ Verstaatlichungsfrage. 59, 827.
j, „ Angebot der Regierung. 65, 917.
Verhandlungen aarüber. 78, 1065.
„ Ausserordentl. Generalversamm-
C- lung. T.-O. 79, 1132.
■^5, „ Vorlage für die am 29/10. 81 ab-
gehaltene ausserordentl. General-
w- Versammlung betreff. Verstaat-
lichung. 84, 1195.
^2, „ Verhandlungen und Beschlüsse
’fj derselben. 85, 1212 und 1213.
'i''',, „ Zur Perfection des Vertrages.
87, 1246.
„ Verstaatlichung vom Reussischen
Landtage genehmigt. 91, 1305.
„ „ vom Weimarschen Landtag. 95,
1363. 99, 1246.
„ , Vorlage an den Coburg-Gothaer
Landtag. 101, 1459.
„ Werth der Actien der Gotha-Leine-
felder E. 89, 1274.
Tilsit-Inster burger E. Geschäftsbe-
richt. 46, 646.
„ Verstaatlichung hinausgeschoben.
59, 827.
Trier-Türkismühle. Project. 71, 1010.
Turnau-Kralup-Prager E. General-
versammlung und Geschäftsbericht.
41, 578.
„ Station Klomin 15/10. 81. eröffnet.
77, 1099.
Ungarn.
1. Projecte und Bauten,
a) Privatbahnen.
„ Arad-Szegedin. Project. 64, 903.
, Gross KiMnda-Gross Becskerek Vi-
cinalbahn, Concessionsgesuch. 37, 518.
„ „ Feststellung der Concessionsbe-
dingungen. 48, 674.
„ „ N. Kikinda - Becskereker E. Ge-
setzentwurf. 86, 1145.
, Ofen- resp. Budapest - Fünf-
kirchen. Bewerbung um die Con-
cession. 24, 341. 26, 367.
„ „ der Ungar, und der Oesterr. Cre-
ditbank concessionirt. Vertrag
betr. den Bau und Finanzirung.
35, 488.
„ „ Gesetz esvorlage vom Ungarischen
Abgeordnetenhause angenommen.
43, 606.
„ „ Beiträge der berührtenGemeinden.
60, 845.
„ Ofen-Raab. Agitation für diese
Linie. 8, 114.
„ Szathmar - Nagybänya und
Arad-Csanäd mit Flügelbahnen.
Gesetzesvorschläge. Staatssubven-
tion. 39, 544.
y K „ vom Ung. Abgeordnetenhause
angenommen. 41, 578.
„ Szajol-Szentes-Hodmözöva-
s a r h e 1 y'etc. Localb. V erhandlungen.
80, 1146.
b) Staatsbahnbauten.
„ Project einer Bahn von Battaszek
zur Donau. 58, 810.
, Rakos-Ujszasz. Trace, Bauofferten.
22, 306.
„ „ Eröffnungstermin (1/12.) ver-
schoben. 86, 1233.
„ Trencsin-Sillein. Erörterungen
über den event. Bau. 6, 83.
„ „ Gesestzentwurf erwartet. 86, 1234.
„ Sissek - Doberlin, voraussichtl.
Eröffn. 86, 1233.
» Budapest-Semlin. Concurrenz für
den Bau. 1, 7.
„ „ Pourparlers betr. den Bau. 8, 114.
30, 417.
„ „ Vertrag betr. Bau und Finanzirung
abgeschlossen. 35, 488.
» » Vorlage im Communicationsaus-
schusse des Ung. Abgeordneten-
hauses. 37, 518.
„ Aus dem Gesetzentwurf und
Motivenbericht, wonach die Bahn
auf Staatskosten erbaut wird.
38, 526.
„ Der Gesetzentwurf im Plenum
angenommen. 41, 578.
„ Baufortschritte und voraussichtl.
Eröffn, am 1/5. 83. 86, 1233.
Bauten , Fortschritte derselben.
68, 967.
2. Sonstiges.
Rückblick auf die legislatorische
Thätigkeit im Communicationswesen.
44, 621.
Das Staatsbahnnetz. 40, 559.
Banknoten. Deutscher und Un-
garischer Text derselben. 52, 725.
Betriebs- Voranschlag pro 1882.
90, 1288.
Budget - Expose des Finanzmi-
nisters. 84, 1201.
Communicationsministerium
Reorganisation desselben. 2, 19.
16, 226.
Concession für Eisenbahnvorar-
beiten , Rechtsfolgen derselben.
33, 457.
Directorencon ferenz im Sept.
74, 1049.
Donau-Regulirung. Vicinalbahn-
netz. 82, 1172.
Eisenbahnpolitik der Ung. Re-
gierung. 39, 544. 42, 591. 82, 1172.
Eisenbahn - Sequestrationsge-
setz. 46, 649. Betreff. Betriebs-
übernahme der Siebenbürger und
Alföldbahn. 92, 1316. 94, 1347.
Eisenindustrie, Gefährdung der-
selben durch die Ung. Eisenbahnen.
50, 702.
H'andelspolitik. 43, 605.
Localbanngesetz. 10, 143.
Personalorganisirung. Centrali-
sation oder Decentralisation ? 14, 196.
Petroleumlagerim Comitate Mar-
maros. 66, 929.
Gesetzentwurf betr. die S e q u e s t r a-
tion von Bahnen. Aenderung des-
selben. 1, 8.
Staatsbahn. Spar- und Vof-
schussverein der Beamten. G.-V.
u. ß. 26, 367.
„ Tarifarische Begünstigun-
gen pro 81. 2, 20.
Staatszuschuss für den Juli-
Coupon der Actien und Prioritäten
der garantirten Eisenbahnen. 56, 779.
Mehlexport. 54, 751.
Transportsteuergesetz v. 24/12. 80.
Wortlaut desselben. 1, 8.
Verkehr vom commerciellen und
politischen Standpunkte betrachtet.
31, 432.
Verordnung, betreff. Berechtigung
zum Betreten der Eisenbahnanlagen.
78, 1116.
Versicherungsverband der Ung.
Bahnen. Geschäftsbericht pro 1880.
26, 367.
Waaren Statistik. Gesetzentwurf
im Ung. Reichstage. 14, 196. geneh-
migt. 22, 306.
„ Gesetzartikel XIII. Wortlaut.
31, 430.
„ Budapester Directoren-Conferenz
über die Durchführung des Ge-
setzes. 33, 457.
, Ministerial- Verordnung, Wortlaut.
33, 456.
Waaren - Verkehrs - Statistik.
62, 876.
„ Resultate derselben. 68, 967.
Zollerhöhung auf Trauben.
46, 650.
Ungarische Staatsbahn. Betrieb.
Flügelbahn Strizivojna - Vrpolje - Sa-
mac am 1/4. 81 auch für Frachtgut
eröffnet. 33, 460.
„ Recse-Prasca am 15/5. 81 auch für
Personenverkehr eröffnet. 4.3, 613.
„ Abaujvar-Kenyhecz PH am 10/4. 81.
29, 409.
„ Station Samac für beschränkten Eil-
gutverkehr am 15/8. 81 eröffnet.
64, 910.
„ Tömes für Wagenladungsverkehr
eröffnet. 86, 1236.
„ Budapest - Franzstadt. Functionen
der Station. 95, 1367.
„ Ungar. Stsb.- u. Südb.-Cartell. Be-
stimmungen. 78, 1082.
„ Generelle Tarifbegünstigungen.
20, 280.
„ Localtarif, neuer. 50, 701. 62, 875.
„ Tarif für den Transport der zum
Bau von Localbahnen nothwendigen
Materialien. 58, 810.
„ Eilgutverkehr auf der Dalja-Broder
Linie. 84, 1206.
„ Preisausschreiben für Verrechnung
und Cassenmanipulation. 31, 431.
„ Betriebseinnahme in 1880. 50, 702.
„ Betriebsergebnisse der Maschinen-
fabrik pro 1880. 52, 726.
„ Normen über die Vorbildung der
Eisenbahnbetriebs - Aspiranten.
90, 1288.
,, Director v. Tolnay Präsident des
techn. Comites des Vereins D. E.-V.
88, 1261.
„ Betriebsüberschüsse im October.
88, 1261.
I. Ungarisch-Galizische E. Local-
tarif. 28, 391.
„ Gerüchte betr. Trennung des Unga-
rischen u. Galizischen Netzes. 8, 115.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 50, 703.
Ungar. Nordostbahn. Bodrog - Olaszi
PH am 1/5. 81 eröffnet. 32, 446.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 44, 622.
Ungarische Westbahn. Generalver-
sammlung und Geschäftsbericht.
43, 606.
Unter-Elbesch e E. Harburg-Stade am
1/4. 81 eröffnet. 29, 409.
„ Stade-Himmelpforten am 1/7. 81 er-
öffnet. 52, 728. Eröffnung der Schluss-
strecke am 11/11. 81. 87, 1246 u. 1252.
„ Aufnahme in den Verein D. E.-V.
81, 1155.
Verein Deutscher Eisenbahnver-
waltungen.
„ Achsbrüche im Jahre 1879. 2, 25.
Im Jahre 1880. 67, 953.
, Anlage und Construction von Zahn-
radbahnen. 21, 289.
„ Aufnahme der Eisenbahnen Wie n-
Aspang, Unter-Elbesche und
Niederländ. Südostbahn in den
Verein und Anwendung des § 4 des
Vereinsstatuts auf die P aulinen -
aue-Neuruppiner E. 81, 1155.
Siehe auch 55, 757.
„ Ausgabe des neuen Betriebsregle-
ments. 17, 237.
„ Gerüchte betr. Cartell Verhält-
nis s mit Russischen und Italieni-
schen Bahnen dementirt. 42, 588.
„ Generalversammlung des Vereins in
Köln im Juli 1881. T.-O. 46, 645.
„ „ Verzeichniss der Abgeordneten.
60, 841.
„ „ No. I d. T.-O. Jahresbericht der
gescbäftsführ. Direction. 55, 757.
„ „ Commissionsberichte zull d. T.-O.
Neuwahl zur Prämiirungs-
commission. 55, 765.
„ „ zu No. HI d. T.-O. betr. Begut-
achtung des Schweizerischen Ent-
II. Mittheilnugen über einzelne Eisenbahnen a) in Deutschland und Oesterreich-Üngarn; b) im Anslande.
Wurfs der Herstellung techni-
scher Einheit im Eisenbahn-
wesen 56, 773.
zu No. IV d. T.-O. betr. Zulassung
Gewisser Vermerke auf den
rachtbriefen. 56, 777.
zu No. V d. T.-O. betr. eilgut-
massige Beförderung der
nach § 48 des Vereinsbetriebs-
reglements nur bedingungs-
weise zum Transport zuge-
lassenen Gegenstände. 57, 789.
zu No. VI d. T.-O. betr. die Ver-
antwortlichkeit d.Empf an gs-
b ahnen für die Richti^eit der
Frankatur- und Ueberweisungs-
frachten im Güterverkehr. 57, 790.
zu No. VU d. T.-O. betr. Verjäh-
rung der Forderungen wegen zu
gering oder zu hoch berechneter
Frachtgebühren.' 57, 791.
zu No. VIII d. T.-O. betr. Gewäh-
rung von Abschlagszahlun-
gen auf Guthaben aus den
Abrechnungen über den Güter-
verkehr. 58, 805.
zu IX d. T.-O. betr. authentische
Interpretation einiger Bestim-
mungen des Uebereinkom-
mens über die Verschleppung
von Gütern und Reisegepäck.
58, 806.
zu No. XI d. T.-O. betr. Abstel-
lung von Missbräuchen im Re-
tour- u. Rundreisebilletver-
kehre. 58, 806.
zu No. XII d. T.-O. betr. Beför-
derung von Reisenden bei ver-
fehltem Zugan Schluss. 58,807.
zu No. XIII d. T.-O, betr. die
Gültigkeitsdauer für Retour-,
Rundreise- und einfache Billets.
zu No.’ XIV d. T.-O. betr. die Ta-
rifbestimmungen über die Be-
förderung von Extrafahrten
etc. 59, 823.
zu No. XV d. T.-O. betr. Massre-
geln zur Sicherung alsbaldiger
Rücksendung der in den Wa-
genpark der Eisenbahnverwaltun-
gen eingestellten, zur Beförderung
bestimmter Tran s^rtgegenstände
eingerichteten Privatwagen.
59, 824.
zu No. XVI d. T.-O. vacat.
zu No. XVn d. T.-O. betr. die de-
finitive Aufnahme der versuchs-
weise angenommenen Bestim-
mungen über die Reinigung
und Desinfection der zum
Viehtransport verwendet ge-
wesenen Wagen in das Vereins-
Wagenregulativ, bezw. Erweite-
rung dieserBestimmungen. 60,842.
zu No. XVm d. T.-O. betr. die
Ermittelung des zweckmässigsten
Verfahrens zur Desinfection
der Viehwagen. 61, 856.
zu No. XIX d. T.-O. betr. Ergän-
zung und Revision der Instruc-
tion und des Formulars für die
Aufschreibung der Achsbrüche.
61, 857.
zu No. XX d. T.-O. betr. Ergän-
zung des Verzeichnisses der N or-
malpreise für kleine Repara-
turen an fremden Wagen. 61,858.
zu No. XXI d. T.-O. betr. die
Festsetzung von Normalien für
die Kuppelungsstücke der
Verbindungsschläuche zu den
Wagen mit Dampfheizung
resp. für die Profile der Press-
kohlenkasten und der Koblen-
steine, sowie für die Verbindungs-
theile der continuirlichen Brem-
sen. 61, 868.
„ zu No. XKlII d. T.-O. betr. Re-
form der Mortalitäts-, Inva-
liditäts- und Krankheitssta-
tistik des Vereins. 62, 867.
„ zu No. XXIV d. T.-O. betr. üeber-
weisung der zwischen Vereins-
mitgliedern entstehenden Strei-
tigkeiten aus den Vereinsbe-
stimmungen über die Reguli-
rung der Entschädigungsre-
clamationen an die Commis-
sion für Angelegenheiten des
Güterverkehrs zur schiedsrichter-
lichen Entscheidung. 62, 869.
„ zu No. XXV d. T.-O. betr. Modi-
fication der Bestimmung des § 4
des Vereinsstatuts. 62, 870.
Protocoll zu No.I d. T.-O 59, 821.
„ zu No. 11-XVII d. T.-O. 60, 837.
„ zuNo.XVIII-XXlld.T.-0.61,855.
„ zu No. XXVm-XXXI Schluss ;der
T.-O. 62, 865.
Schienenstatistik, zur Reform
derselben. 7, 91.
Statistik der Eisenbahnen des Ver-
eins Deutscher Eisenbahnverwaltun-
gen für das Etatsjahr 1879. I. Aus-
dehnung. II. Bahnbeschreibung.
III. Anlagecapital. 58, 808.
„ IV. Transportmittel und Leistun-
gen derselben. 59, 824.
„ V. Verkehr. 66, 926.
, „ VI.Finanzergebnisse:A.Einnahme.
63, 885. ß. Ausgabe. 67, 941.
. „ Vll. Unfälle. 67, 943.
„ VIII. Personal u. IX. Pensions- u.
Kranken- etc. Kassen. 67, 943.
Anwendung des § 4 des Vereins-
statuts aufBahnen unter 50km
Länge. 29, 406.
Vorarlberger E. Verhandlungen wegen
Verstaatlichung. 33, 457.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht. 39, 545.
„ Ausloosungen. 18, 255.
Weimar -Geraer E. Geschäftsbericht.
46, 646.
„ Generalversammlung. 51, 716.
Wernshausen-Schmalkalden. Secun-
därbetrieb. 82, 1181.
Werrabahn. Bilanz pro 1880. 4.3, 615.
„ Geschäftsbericht. 46, 646.
„ Generalversammlung. 51, 716.
Westfälische E. siehe Preuss. Stsb.
Westholsteinische E. (Neumünster-
Tönning). Gesetz, betr. Ankauf von
Wesselburen-Heide. 3, 43.
„ Geschäftsbericht pro 1880/81 79,1132.
Wien-Aspang. Eröffnung der Strecke
Wien-Pitten am 7/8. 81. 61, 863.
„ Pitten-Aspang am 28/10. 81. 84, 1206.
„ Zweigbahn Centralfriedhof - Klein-
Schwechat am 6/12. 81 eröffn. 95, 1.367.
97, 1410.
„ Beschreibung der Bahn. 62, 871.
„ Generalversammlung. 66, 930.
„ Dampfomnibus (System Schwind).
86, 1234.
Wien -Pottendorf- Wiener Neustäd-
ter Bahn. Generalversammlung u.
Geschäftsbericht, 14, 197.
Wiener Stadt- und Vicinalbahnen.
Projecte. 72, 1022.
„ Locomotivbetrieb. Projecte. 86,1234.
Witten berge- Per leb erg. Concession 68,
970. Betriebs-Unternehmer. 73, 1042.
„ Eröffnet am 14/10. 81. 81, 1165.
„ Verkehrscontrole in Berlin. 92, 1320.
Württemberg. Verordnung, betr. Ver-
waltung u. Beaufsichtigung der Ver-
kehrsanstalten. 26, 368.
„ Reorganisation der Verkehrsan-
stalten. 27, 380.
,, Ludwigsburg-Beihingen am 15/10. 81.
eröffnet. 81, 1165.
„ L. V. Klein Nekrolog. 30, 418.
„ Jahresbericht. 23, 322.
b) Ausland.
Afrika. Saharabahn. 15, 216.
„ Algier. Erweiterung des Eisen-
bahnnetzes. 60, 846,
„ „ Eisenbahnnetz. 69, 984.
„ Cap - Colonien Eisenbahnen.
79, 1134.
Amerika, Central-.Panamabahn. ße-
triebsresultate pro 1880. 40, 562.
„ „ Panamacanal, erste Versammlung
der Actionäre. 11, 168. 26, 372,
Amerika, Mittel-. Central -Pacificbahn,
deren Durchgangsgüterverkehr
87, 1248.
„ „ Tehuantepec - Schiffs - Eisenbahn.
79, 1134.
„ „ Mexico. Eisenbahnverhältnisse
daselbst. 39, 547.
„ „ Unfall. 65, 921.
Amerika, Nord-. Aufschwung der
Bahnen in 1808, 18, 252. 66, 932.
70, 999.
,, Aufschwung des Baues in 1881 . 54, 753
57, 799.
„ Bahnbauteninl880.22, 305. Schluss
23, 326.
,, Bahnhofsliteratur. 49, 690,
„ Baumwollenbau. 65, 921,
„ Bessemer Stahlindustrie. Ent-
wickelung derselben. 19,272. 42,593.
„ ßetriebsresultate der Bahnen
pro 80. 20, 264.
„ Bevölkerungszunahme. 53, 744.
,, Canadische Eisenbahnen. Be-,
triebsresultate 1879/80. 49, 690.
,, Concurrenzkämpfe. 55, 920.
„ Einwanderung in 1881. 77, 1095
„ Eisenbahn bauten. 12, 172.
„ Eisenbahnkrieg. 2, 17. 81, 1151
„ Eisenbahnkrieg betreffend Per-
sonenverkehr. 82, 1173.
„ Eisenbahnrecht. Entscheidungen
in Bezug auf den Bau von Eisen-
. bahnen. 10, 148.
„ „ Entscheidungen betr. Eisenbahn-
personenverkehr. 47, 661.
„ Eisenbahnsystem der Vereinigten
Staaten Nordamerikas. 99, 1425.
„ Eisenbahnverein, Oestlicher,
53,744. Siehe auch nachstehend Verein,
„ Electricität als Triebkraft. 98, 1412.
„ Expresszuglocomotiven. 34,478.
„ Fr achtvergünstigu n gen. 40,562.
„ Frachtverhältnisse. 46, 651.
„ Frachtverkehr Californiens.
19, 267.
„ Gastransport. 98, 1412.
„ G e f a h r e n für die Ingenieure. 60, 846.
„ Geleisumgestaltung. Leistungen
in derselben. 3, 38.
„ Gepäck-ExpeditionsdiensL
93, 1327.
,, Holzverkehr. 49, 690.
„ Import Englischer Schienen in 80.
40, 562.
„ Maisernte des Jahres 1880. 39,546.
„ NewyorkerHochbahnen. 98,1412
„ Normalspurweite. 75, 1069.
„ Organisation desBetriebs. 70, 1001.
,, Parlor-Eisenbahnwagen. 64,906.
,, Pacificbahn-Personenverkehr.
77, 1094.
„ Pacificbahnen, neue. 34, 478.
98, 1412.
„ Northern Pacific, aus dem Geschätts-
bericht. 81 1159.
„ Pennsylvania Eisenbahn. Jahresbe-
richt pro 1880. 38, 533.
„ Personenwagensystem, gegen
das Amerikanische mit Intercommu-
nication. 66, 933.
„ Pickni kverkehr 85,1216.
II. Mittheilangren Uber einzelne Eisenbabnen b) im Anslande.
XV
„ Proj ec t einer unterirdischen, Eisen-
bahn in Newyork. 27, 382. 34, 478.
„ Rauch erwägen (smoking cars).
77, 1096.
„ Roheise n- u. Bessemerstahlin-
dustrie im Jahre 1880. 19, 272.
42, 593.
„ Sonntagsdienst, 60, 684.
„ Telephon, Das. 4, 56.
„ Unfälle in 1880. 20, 283. 25, 355.
36, 490.
„ Betriebsunfälle, Statistik der Verun-
glückungen der Eisenbahn - Ange-
stellten. 100, 1441.
„ Zur Verhütung derselben auf den
Hochbahnen. 66, 933.
• „ Verein Amerikanischer Eisen bahn-
* Directoren(Superintendents). 87, 1241.
„ Verkehrsstockungen - Diffe-
renzen betreffend Ein Wanderpreise.
Anti-Monopolyerein. Beschlüsse. Ge-
päckverkehr. 80, 1146.
,, V erwiegungsverband der Mittel-
staaten. 98, 1412.
„ Viehwagen, Verbesserung dersel-
ben. 40, 563.
„ Wagenbenutzung. 70, 999.
„ Luxuswagen für Eisenbahndirec-
toren. 70, 1000.
„ Das Besitzthum des Eisenbahnkönigs
Jay Gould. 78, 1084.
Amerika, Süd-. Brasilien. Eröffnung
der Linie Paranagua-Moretes. 69, 992.
„ ,, Bahnen in Chili. 46, 651.
„ „ Bahnen in Venezuela. 40, 562.
„ „ Pferdebahnen in Rio de Janeiro.
8, 118.
Asien. China. Eisenbahnen- u. Telegra-
phen. 60, 847.
„ Ostindische E. Bericht für das
Betriebsjahr 1880/81. 88, 1262.
„ Eisenbahnen auf Ceylon. 21, 299.
„ Japan. Schienenlieferung. 19, 272.
„ „ Eisenbahnbau. 48, 680.
„ Kleinasien. Bagdad-Kanikan
Eisenbahnprojet. 20, 283.
„ Niederländ.-lndien. Geschäfts-
bericht pro 1880. 70, 998.
„ „ Aus dem Budget pro 1882. 97, 1397.
„ Indien. Tramway nach dem Hima-
laya. 70, 1000.
„ Indische Tramway (auf Java). Di-
rector. 74, 1050.
Australien. Die Eisenbahnen der Austra-
lischen Colonien von H. Greffrath.
23, 329. Schluss 24, 338.
Belgien. Compte rendu pro 1880, her-
ausgegeben vom Belg. Ministerium
der önentl. Arbeiten. 96, 1383.
„ Lüttich-Mastrichter E. Dividen-
zahlung. 30, 426.
„ Betriebssicherheit. 93, 1333.
„ Staatsbahnen. Vergleichende Ueber-
sicht der Transporte u. Einnahmen
pro 79 u. 80. 65, 919.
Bulgarien, Eisenbahnprojecte. 2, 36. Siehe
auch unter Türkei, Orientbahnen.
Dänemark. Jütland. Herning-Skjern am
1/10. 81 eröffnet, 81, 1159.
Englan d. Uebersicht des Anlagekapi-
tals, der Einnahmen, Aus-
gaben und Dividenden der wich-
tigeren Englischen Eisenbahngesell-
schaften in 1879 und 1880. 38, 532.
„ Frachtsätze. 89, 1275.
„ Eisenbahnverkehr in Grossbri-
tannien u. Irland in 1880. 70, 998.
„ Vergleichung des Englischen und
Amerikanischen Eisenoahnsystems.
28, 393.
„ Londoner Ringbahn vollendet.
87, 1248.
« Kohlenversorgung der Stadt
London. 37, 521.
„ London-Paris, neue Route. 64,904.
„ Pease, Mr. Henry t- 54, 745.
,, Pferdebahnen, Länge und Ein-
nahmen derselben. 9, 128,
„ Personenverkehr. 92, 1313.
,, Schmalspurbahnen. 44, 624.
,, Schneeverwehungen. 15, 216.
„ Signal-Ordnung und Betriebs-
systeme. 57, 798.
„ Sol way - Viaduct. Einsturz des-
selben. 20, 283.
„ Strassenbahnwagen V. Jos.Smith.
49, 691.
„ Tarifenquete. 65, 920. 66, 932.
„ Taybrücke, neue. 88, 1262.
„ Telephon in England. 71, 1011.
„ Telephongesellschaften. Pro-
cess der Regierung gegen dieselben.
2, 21.
V Tunnel zwischen Frankreich und
England. 23, 332. 59, 828. 65, 920.
„ Tunnel zwischen Liverpool und
Birkenhead. 60, 848.
„ Unfälle in 1880. 53, 742.
„ Unfallentschädigungen. 5A 753.
„ Verkehrseinnahmen der Eisen-
bahnen in 1880. 6, 82.
„ Eisenbahntarife. Aenderung der-
selben, 37, 516.
„ Eisenbahntarif- Enquetecommis-
sion. 36, 500.
„ Londoner unterirdische Eisen-
bahn. Jahresbericht. 28, 393.
„ Jungnickel über deren Betriebsver-
hältnisse. 90, 1284.
„ Metropolitan Railway in London.
Personenverkehr auf derselben. 3, 44.
„ Midland-Eisenb. Abschaffung d.
zweiten Wagenclasse. 8, 118.
„ Die 9 Stundenbewegung für Eisen-
bahnbeamte. 79, 1133.
Frankreich. Das Eisenbahnnetz,
sowie die am 1/^1. 81. im Bau be-
griffenen Französischen Bahnen.
44, 617.
„ Neueröffnete Strecken in 1880.
28, 492.
„ Erklärung des öffentlichen
Interesses für Eisenbahnlinien.
15, 216. 26, 371. 56, 781.
„ Canalproject. 33, 458.
„ Classification der Eisenbahnen
von allgemeinem Interesse. 68, 971.
„ Beamtenverhältnisse. 21, 298. 26, 371.
„ Communication zwischen Reisen-
den und Zugbeamten auf fahrenden
Zügen. 53, 746.
„ Einnahmen während des ersten
Quartals 1881. 69, 983.
„ Etat. Bericht der Budgetcommis-
sion. 69, 983.
„ Fahrgeschwindigkeit. 18, 248.
„ Die finanziellen Verhältnisse der
grossen Französischen Eisenb. 33, 455.
„ Betriebs-Ergebnisse derselben in 80.
(Nord, Orleans, Ostb., Paris -Lyon M.,
Südb., Westb.) 40, 559.
„ Gambetta’s Staatsbabnidee.90,1283.
„ Pensionscassen der Bisenbahn-
Verwaltungen. 15, 216.
„ Polsterung der Sitze in den Per-
sonenwagen III. Classe. 25, 355.
„ Einrichtungen für die Sicherheit
des Betriebes. Ministerial-Circular.
14, 195.
„ Sicherheits - Einrichtungen
(continuirlicheBremsen,Blocksystem,
elektrische Glocken, Schutzsignale,
Intercommunication). 92, 1311.
„ Grosse Bestellungen von Locomoti-
ven u. Waggons in Oesterr. 88, 1261.
„ Signalwesen an Bahnabzweigun-
gen. 63, 887.
„ Simplon oder Montblanc? 61, 860.
64, 904.
„ - Tarifreform. 92, 1311.
„ Tramways,denLocalbahnen gleich-
gestellt. 64, 904.
„ Tuna^l untei; dem Canal. 11, 195.
23, 332. 59, 828.
„ Verstaatlichung. 33, 458. 66, 781.
„ Pariser $tadteiseQba,hnprme.ct. 39,546.
„ Eisenbähnbauten. Stand der-
selben am Schlüsse des X Quartals
1880. 11, 162.
„ Mezidon-Devis dem l,.ocalbahn-
netz einyerleibt. 69, 984.
„ E st de Lypn (Lyon nach St. Genix
d’Aoste) am 9/10. 81 eröffn. 7,^, 1134.
„ Nordbahn. Beschaffung von Be-
triebsmate?iaL 11, 162.
„ Noi:doslibahn. 69, 984.
„ Ost bahn. Uebertragung des Be-
triebes mehrerer Staatsbahnlinien.
86, 1213.
„ Statsbahnnetz. Lncorporation
neuer Linien in dasselbe^ 15, 216,
69, 984. 86, 781.
„ ,, Neue Staatsbahnlinien. 85, 1215.
„ Westbahn. Erleuchtung der Per-
sonenwagen durch Gas. 40, 564.
„ Localbahnen. Betriebsergebnisse
derselben. 11, 162.
„ Reglement betr. Bau und Betrieb
auf öffentl. Strassen. 80, 1141. 81, 1152.
„ Schneeverwehungep in 1878 bis
1881. 73, 1038.
„ Unfälle. 75, 1066.
Grieche n 1 a n d. Durchstechung der
Lan,d.enge von Corinth. 49, '‘692.
„ Cöhcession für Piräeüs-Lariss^a und
Piräeus-Patras. 64, 904. 89, l277.
Luxemburg. Prinz Heinrichbahn- Kau-
tenbach-Wilz am 23/5. 81. eröffnet.
100, 1445.
Italien, a) Allgemeines.
,, Abrechnung zwischen der Regie-
rung und der Oesterr. Südbahn-
gesellschaft. 22, 308.
„ Adriatisch-Orientalischer Schiff-
fahrtsverkehr. 21, 299,
„ Ausstellung in Mailand. 41, 580.
57, 798.
„ Betriebsergebnisse in 1879.
47, 660.
„ Betriebsstörung. 40, 561.
„ Bremsen, continuirliche, Ein-
führung. 19, 266.
„ Consumverein der Beamten Ober-
italienischer Eisenb. 77, 10,91-
, Dampfschifffahrts - Gesell-
schaften, Fusion Rubattjno und
Florio. 40, 561.
„ Denkstein für Stephenson inRom.
52, 726.
„ Eisenbahn - EnquStecommis-
sion. Resultat der Untersuchungen
und Arbeiten derselben. 9, 126.
„ „ Bericht über die Arbeiten der-
selben. 66, 930. 69, 984.
, Eisenbahnschulen. 40, 561.
„ Eisenbahn - Seeverbands - Verkehr.
9, 126.
„ Hafenbauten. 27, 382.
„ Handelsgesetz. Denkschrift der
Ital. Eisenbahnverwaltungen betr.
den Entwurf zu einem neuen.
46, 650.
„ Hospitaleisenbahnzug. 61, 860.
„ Ingenieurcongressin 1882. 21,299.
„ Internationale Eisenbahntrans-
porte. 22, 308,
„ Internationales Eisenbahn-
transportrecht. 25, 365. 33, 455.
„ Kohlentransportgesetz. 40, 561.
„ Montcenis-Tunnel, Ventilation des-
selben. 68, 972.
„ Neue Normativbestimmungen
für die Veraccordirung der Arbeiten
für die Ergänzunsbahnbauten.
85, 1215.
„ Neues Oberbausystem für die
Eisenbahnbauten der 1. Kategorie.
77, 1094.
, Post-Gesetz betreff, die Beförde-
II. Mittheilnngen über einzelne Eisenbahnen b) im Anslande.
rung von kleinen Postpacketen.
47, 659.
Rollmaterial. Commission zur Auf-
stellung einheitlicher Normalien für
dasselbe. 19, 267.
Secun därbetrieh. *91,1299. 40,561.
77, 1094.
„ auf den Linien Turin-Chieri und
Venedig-Treviso. 77, 1094.
Signalwesen, Einheitliche Gestal-
tung desselben. 19, 267.
Statistik der Ital. Eisenbahnen pro
1879. 25, 352. Pro 1880. 97, 1387.
T ar ife , Italienisch-Oesterreichisch-
Ungarisch er Verband. 13, 186.
„ Italienisch - Böhmisch. Tarif.
13, 186, 32, 444.
„ Eisenbahntarife. 25, 355.
„ Tarif- Reg lern ent. Conferenz.
36, 503.
„ Tarifermässigungen. 52, 726.
Telegraphenleitungen, Vermeh-
rung derselben. 31, 434.
Telephoneinrichtungen, Con-
cessionen . für Anlage und Betrieb.
42, 592.
Telephon - Gesellschaften,
77, 1094.
Untersuchung des Eisenbahnbe-
triebes. Thätigkeit der Commission.
Fristverlängerung. 5, 74. 6, 83.
Einrichtung directer Züge zwi-
schen Paris, Lyon und Turin. 5, 75.
13, 186.
Zahlungen an die Oesterr. Süd-
bahngesellschaft. 52, 726.
Verstaatlichung. 56, 787.
Projecte und Concessionen.
Projecte. 22, 308. 31, 433. 69, 984.
Simplonbahnproject, Beschluss des
Comites in Mailand. 81, 1159.
Secundärbahnprojecte. Pesaro-
Macerata-Feltria. 6, 83.
Arezzo-Fossato concessionirt. 57, 798.
Bergamo - Ponte della Selva. Project.
69, 984.
Concession für Adriat. Meer-Fermo-
Amandola. 77, 1091.
Bau.
Gesetzentwurf betr. Abänderung
des Gesetzes über den Ausbau des
Italienischen Eisenbahnnetzes vom
29/7. 79. 5, 74.
Gesellschaft für den Bau von Secun-
därbahnen. 40, 561. 57, 798.
Bauten, neue. 5, 75. 32, 444.
Bauten auf der Insel Sardinien.
56, 782.
Eisen bahngesellschaften, neue,
52, 726.
ßahneröffnungen. 21,298. 47, 660.
Grassano-Potenza, am 27/12. 80 er-
öffnet. 5, 74.
Einzelne Bahnen.
Oberitalienische E. Rekrutirung
des Beamtenpersonals. 32, 444. 56, 782.
„ Bremsen, continuirliche, ver-
suchsweise eingeführt. 66, 931.
„ Beschaffung von Betriebsma-
terial. 9, 126.
„ Fahrgeschwindigkeit, Ver-
grösserung derselben 56, 782.
„ Locomotivenlieferung. 19, 267.
„ Wagenlieferung. 21, 298.
„ Rückgabe von Betriebsmit-
mitteln. 27, 382.
„ Geleisumbauten. 21, 298.
„ Secundärbetrieb. 27, 382.
„ Verkehr auf derselben. 5, 75.
Sicilien. Eröffnung der Strecke Ma-
gazzinazzo-Marianopoli auf der Linie
Palermo-Caltanisetta 15/9. 74, 1051.
Südbahn u. Calabro - Siciliani-
sche Bahnen. Interpellation des
Ministers über Betriebsmaterial und
Tarife in der Deputirtenkammer.
22, 308.
„ „ Vertrag mit der Regierung.
47, 660.
„ „ Geschäftsbericht und Bauten
73, 1038.
,, Turin-Rivoli, Allgemeines u. Be-
triebsergebnisse in 1880. 33, 459.
„ Turin-Mo da ne. Aufhören der Be-
triebsstörungen. 52, 726.
„ Venetianische Bahnen, Rückkauf
derselben. 69, 984.
„ Tramways, Wesentliche Merkmale.
78, 1084.
„ „ Concessionsbedingungen, 68, 972.
„ „ Tram waylocomotiven, Revi-
sion der Kessel derselben. 36, 503.
„ „ Unfälle, beim Betriebe der
Bampftramways. 9, 126. 19, 267.
„ „ Eröffnung neuer Linien. 25, 355.
31, 433. 56, 781.
„ „ Mailand - Giussano am 10/9. 1881
eröffnet, 74, 1051.
„ Mondovi-San-Michele am 13/11. 81
eröffnet. 92, 1318.
„ „ Novi-Ovada und Saluzzo-Revello
im October. 85, 1215.
„ „ Turin-Carmagnola am 15/8. 1881
eröffnet. 66, 931.
„ „ Carmagnola-Moretta im October.
85, 1215.
„ „ Turin-Puirino am 7/8. 81 eröffnet,
69, 984.
Niederlande. Das Accordarbeitssystem.
61, 860.
„ Einnahme der Niederländ. Eisen-
bahnen im Jahre 1881 (bis Decemb.)
99, 1428 fg.
„ Dampfschifffahrt Vlissingen-
Queensborough. 74, 1060.
„ Telegraphen. 27, 332. 82, 1173.
„ Bestimmungen über Viehtrans-
Sort und Einführung automatischer
remsen. 97, 1397.
„ Holländische E. Geschäftsbericht
pro 1880. 47, 661. Ausserord. Gene-
ralversammlung 74, 1050.
Niederländ. Centralb. Verbindungs-
bahn von Utrecht nach Utrecht-Gäs-
fabrik eröffnet. 74, 1050. 94, 1355.
„ Geschäftsbericht pro 1880. 47, 661.
„ Gesetz-Entwurf betr. Erneuerung der
Concession. 84, 1203.
Niederländ. Rheinbahn. Anlehen.
84, 1203.
„ Generalversammlung und Geschäfts-
bericht pro 1880. 64, 903
Niederländ. Staatsbahn. Budget pro
1881. Uebersicht der Bahnbauten
und Concessionen in 1881. 97, 1396.
Geschäftsbericht pro 1880. 49, 687.
„ Personal - Aenderungen. 84, 1203.
97, 1397.
Niederländ. Südostbahn. (Tilburg-
Nymegen) 2/6. 1881 eröffnet. Auf-
nahme in den Verein D. E. V.
81, 1155.
Niederländ. Tramways. Winterswyk-
Zevenaar resp. Hengelo, aus der Con-
cession. 78, 1117.
„ „ Weitere Concession. 84, 1203.
,, „ Veenwouden-Berguml9/9.81eröffn.
74, 1050.
„ „ Betriebsergebnisse der Tramways
in 1880. 70, 998.
„ „ Ysel- Dampftramway-Gesellschaft
im Haag constituirt. 97, 1397.
Nordbrabant - Deutsche E.-G. Ge-
schäftsbericht pro 1880, 74, 1050.
N or wegen. Trondjem-Meraker- Schwed.
Grenze im September eröffn. 83, 1190.
„ „ Betriebsresultate pro 1879, 32, 444.
Portugal. Die Portugiesisch. Eisenbahnen.
Geschäftsbericht pro 80. 39, 830.
Rumänien. Marasesci-ßuzeu am 13./6. 81.
prov. eröffnet. 52, 728. Definitiv am
13./9. 81. 67, 950.
„ Generalversammlung. 65, 918.
„ Geschäftsbericht. 77, 1093.
„ Entscheidung des Berliner Stadt-
und Kammergerichts vom 4./11. 81.
in dem Prozesse L. von Kaufmann
gegen die Rumänische Eisenbahn-
Gesellschaft betreffend Domicilver-
legung. 87, 1247. 89, 1274.
„ Concurrenz mit der Galizischen Karl-
Ludwigbahn betreffend Getreide-
transporte. 78, 1083.
Russland.
1. Allgemeines.
„ Jahresbericht. 8, 117.
„ Billetsysteme, Verrechnung und
Controle. 15, 216.
,, Can äle. Verbindung des Schwarzen
und Caspischen Meeres. 57, 799.
„ Charkower Appellationshof, Ur-
theil. 26, 371.
„ Controle, Vorschläge zur Verein-
fachung derselben auf den Eisen-
bahnen. 43, 607.
„ Dampfwagen, Einführung dersel-
ben. 13, 185.
„ Einnahmen der Bahnen pro 1880.
9, 128.
„ Eisenbahn - Anlehen, consolidirte.
12, 174.
„ Eisenbahnfonds, Aufhebung der-
selben. 15, 216.
,, Eisenbahngesetz in Arbeit.
94, 1350.
„ Eisenbahnprojecte. 12, 174.
„ Eisenbahnschulen. 43, 606.'
„ Exploitation, theuere, derßahnen.
9, 127.
„ Fusionen. 28, 392.
„ Gasbeleuchtung der Waggons.
26, 371.
„ Locomotivbau in Petersburg.
89, 1275.
„ Monopolisirung, Beschwerde über
dieselbe. 9, 127.
„ Naturereignisse, den Betrieb stö-
rende. 28, 392.
„ Ministerialverfügung über die Neu-
aufnahme von Eisenbahnbe-
amten in den Dienst nach Abbüs-
sung einer vom Gericht verhängten
Strafe. 9, 127.
Naphthaheizung der Locomoti-
ven. 66, 931.
„ Pensionscasse sämmtlicher Eisen-
bahnbeamten in Russland. 43, 607.
„ Pferdebahnlocomotiven, Ver-
suchsfahrten. 15, 216.
„ Staatscontrole der Eisenbahnen.
94, 1349.
„ Staatsverwaltung. 21, 298.
„ Statistik, offiziöse, der Russischen
Eisenbahn. 89, 1276.
„ Subsidien. 31, 433.
„ „ Die jährliche Ausgabe der Re-
gierung zur Bezahlung der Eisen-
bahngarantien. 38, 532.
„ Tarifermässigungen und ihre
Folgen für die einheimische Indu-
strie. 43, 607.
„ Unfälle. 28, 392.
„ Verbesserungen im Betriebe,
Langsamkeit in der Ausführung
seitens des Ministeriums. 8, 117.
„ Die Stellung der Russischen Eisen-
bahn zum Staat- Verluste des Staats
aus dem Bau und Betrieb der Eisen-
bahnen. 87, 1247.
2. Projecte und Bauten.
„ Neue Bahnen. 8, 116.
„ Die Bauten und Projecte im Jahre
(November) 1881. 93, 1333.
„ Baskuntschakbahn. Kostenan-
schlag. 14, 197. 21, 298. Stand des
Baues im November. 93, 1333.
„ Cholm-Lemberg. 12, 174.
„ Donetzbahnlinie Jelenowka-
Mariupol. 93, 1333. 101, 1460.
„ Iwangorod - Dombrowo Bahn.
II. Mittheilungen Uber einzelue Eisenbahnen b) im Auslande. — III. Juristisches.
XVII
Vorschläge zum Bau. 21, 298. Grün-
der und Emission der Obligationen.
93, 1333.
„ Jekaterinenburg-Tjumen.8,117.
„ Kriwoirog Bahn. Project. 14,197.
Stand des Baues imNovmbr. 93, 1333.
„ „ ßauverwaltung. 38, 532.
„ ,, Beginn des Baues. 43, 607.
„ Libau-Romnyer Eisenb. Fort-
setzung derselben. 12, 174.
„ SchmalspurbahnenMariino(Stat.
d.Kursk-Charkow-A.)nachöboj ani.
93 1333.
„ 3 Industriebahnen. 93, 1333.
„ Mittelasiatische Eisenbahn. Pro-
ject. 12, 174.
„ Putilowsche Eisenbahn, Statut,
• Trace. 89, 1276.
„ Projecte Rybinsk- Jaroslaw, Bologoie-
Pleskau, Charkow - Woronescb, In-
dustriebahn Ton Studljanitz zurRadzi-
wilowschen Zweigbahn. 95, 1363.
,, Rybinsk-Jaroslawer E. General-
versammlung betr. ßerathung des
Baues dieser Strecke. 31, 433.
„ Sibirische Bahn. Bau noch nicht
begonnen. 26, 371 . 43, 606.
,, SibirischeEisenb.Projecte.89, 1276.
„ Transkaspische B. Bau dersel-
ben. 14, 197. U ebersicht der Sec-
tionen. 93, 1333.
„ „ Schutzmassregeln gegen Sand-
verwehungen. 31, 433.
„ „ Projectirte Zweigb. von Bala-
Ischem nach dem sog. Naphtha-
berg. 89, 1276,
,, Voruntersuchung für eine neue Bahn.
28, 392.
3. Betrieb der einzelnen Bahnen. .
„ Bender-Galatzbahn. Kosten der-
selben. 9, 127.
„ „ Eingabe betr. Einstellung resp.
Vereinmchung des Betriebes. 9, 127.
„ Charkow-Nicolajewer E. An-
kauf durch die Regierung. 14, 197.
„ Missbrauche. 95, 1364.
„ Donetzbahn. Fusion mit der Kon-
stantinower Bahn. 16, 216.
, Dünaburg- Witebsk. Geschäfts-
bericht pro 1880. 50, 703.
„ Eisenbahnen über das Eis. 21, 298.
26, 370.
„ Grosse Russische E. Bestäti-
gung des Budgets. 12, 174.
,, „ Annahmen in 1880. 13, 185.
„ Emeritalcasse für Eisenb. - Beamte.
89, 1276.
„ Libau-Romnybahn, deren Hotel-
zug. 64, 905.
„ „ Angeblicher üebergang der Bahn
in andere Hände. 66, 931.
„ Moskau- Brest er E. Statutenpro-
iect. 44, 625. Sanctionirt. 66, 932.
„ Nicolaibahn. Eröffnung d.Werebje-
schen Variante. 89, 1276.
„ Orel-Grjasy und Rjaschk-Wjasma.
Schneeverwehungen. 94, 1349.
„ Orenburger Bahn. Schneestürme.
13, 185.
„ „ Vor sichtsm assregeln bei Schnee-
verwehungen. 21, 298.
„ Riga-Dünaburger E. Geschäfts-
bericht pro 1880. 40, 561.
„ Sibirische Eisenbahn. 7, 96.
„ Süd westbahnen. Geschäftsbe-
richt pro 1880. 66, 932. Revisions-
Commission betreff, die Odessaer-
bahn. 94, 1349.
„ Tambow-Saratower E. General-
versammlung. 13, 185.
„ Transkaspische Bahn in Betrieb
für militärische Zwecke. 21,298. Dem
öffentlichen Betrieb (im November)
übergeben. 94, 1349.
„ Uralbahn. Einführung der IV.
Classe. 43, 606.
„ Warsch au-Wiener u. Warschau-
Bromberger E. Allgemeine Verkehrs-
verhältnisse. 44, 622.
„ Betriebsergebnisse in 1880. 100, 1445.
„ desgleichen in 1881 (bis December).
99, 1429.
„ Zarskoje-Selo-Bahn. Ermässi-
gungen. 66, 931.
Schweden und Norwegen. Betriebs-
resultate pro 1879. 32, 444.
Schwedische Staatsbahnen. Ge-
schäftsbericht pro 1879. 2, 21.
„ Storlien - Frängsviken - Schwedische
Grenze am 16/10. 1881 eröffn. 83, 1190.
Schweiz. Eisenbahnstatistik pro 1878.
1, 4. Pro 1879. 22, 308. Pro 1880:
96, 1383.
„ Einnahmen im November und De-
cember und im Jahre 1880. 3, 43.
13,186. im Januar 1881. 23, 332. im
Juli. 72, 1025. im August 1881.
81, 1161. im October. 98, 1412.
„ Projectirte neue Touristenbahn.
48, 679.
„ Gotthardbahn. Tunnel. Stand
der Bauten am 31/10. 80 und Quartal-
bericht. 3, 44. Stand der Bauten
Ende November 80. 9, 126. Ende
December 80. 15, 215. Ende Ja-
nuar 81. 23, 326. Ende Februar 81.
28, 393 u. 33, 459. Ende März 81.
40,560. Ende April 81. 48,678. Ende
Mai 1881. 59, 828. Ende Juni 1881.
67, 947. Ende August. 72, 1024.
September. 83, 1189. im October.
100, 1446. November. 98, 1412.
„ „ Letzter Tunnel durchschlag.
89, 546.
„ „ Haltestelle in demselben. 1, 10.
„ „ Durchfahrt der ersten Post. 1, 7.
„ „ Erste Locomotivfahrt durch den
Gotthardtunnel am 2/11. 1881.
B „ Feststellung der Tarifgrundlagen,
Engagement von Beamten und
Anfertigung der Personenwagen.
87, 1246.
„ Eröffnung des Tunnels am 1/1. 82.
92, 1.333. 93, 1348.
„ Fahrplan. 101, 1461.
„ Eröffnung der ganzen Gotthardh. im
Sommer 1882 bevorstehend. 78, 1084.
„ Ventilationsverhältnisse. 94, 1348.
„ DieDeutschen Subventionen. 89,1274.
„ „ Durchbohrung des Monte Cenere
Tunnels. 32, 444.
„ „ Tarife, internationale. 41, 576.
„ „ Geschäftsbericht pro 1880. 47,658.
„ „ Prüfung der Jahresarbeiten. Ca-
nalunternehmen zur Verbindung
des Gotthard mit Venedig per
Dampfschifffahrt. 77, 1094.
„ Arth -Rigibahn. Betriebs -Ergeb-
nisse in 1881. 75, 1068.
„ Emmenthalbahn. Burgdorf-Lang-
nau am 11/5. 81 eröffnet. 42, 593.
„ Jura-Bern bahn. Geschäftsbericht
pro 1879. 2, 21.
„ Centralbahn. I Geschäftsbericht
„ Nordostbahn, /pro 1880. 101,1456.
„ Vereinigte Schweizerb. 101, 1457.
„ Nationalbahn. Bericht vom ße-
triebsdirector Schneider über deren
Verhältnisse im Jahre 1879 (zur Zeit
des Verkaufs). 28, 397.
„ Simplonbahn. Vorarbeiten und
Aussichten. 5, 67.
„ Westschweizerische E. Fusion
mit der Simplonbahn. 36, 497.
„ „ Geschäftsbericht pro 1880..
101, 1457.
Serbien, Orientbahnconferenz. Ent-
wurf der Convention. 18,251, 24,337.
„ „ Deren Annahme in der Skup-
tschina. 26, 367.
„ Baubeginn der ersten Staatsbahn.
31, 431. 68, 972. Siehe auch unter
Türkei.
Spanien. Eisenbahnen in 1879. 26, 371.
„ Eisenbahn Madrid - Saragossa - Ali-
cante. 69, 992.
„ Gesetzentwurf, betreff. Saragossa-
Huesca-Französ. Grenze gegen Oloron
mit Tunnel durch die Pyrenäen.
85, 1216.
„ Die Verbindungsbahn zwischen Spa-
nien und Portugal über Malpartida
am 8/10. 1881 vollständig eröffnet.
79, 1134.
Türkei. Orientbahn — für den Bul-
garischen Theil bis zum 2/11. 81 die
Pläne vorzulegen — Genehmigung
des Türkisch-Serbischen Eisenbahn-
Anschlusses im Princip seitens des
Sultans. Zusammentritt der Con-
ference ä quatre im November 1881.
82, 1172.
„ „ Aufforderung der Türk. Regierung
an Baron Hirsch, im Frühjahr 1882
die Linie Sarembey-Bellova zu voll-
enden. 82, 1172.
„ „ Aufschlüsse v. Kallay’s in der
Oesterr.-Ung. Delegation über den
Stand der Verhanmungen mit Ser-
bien, Bulgarien und der Türkei über
die sog. Orientbahnen (Türkisch-
Bulgarische Linie, Nisch-Sarembey
und Nisch-Salonichi). 88, 1260.
„ „ Beide Anschlüsse nach Constan-
tinopel von der Türkischen Regie-
rung genehmigt. 94, 1347.
1. Enteignung.
Erk. d. Oberlaud-G. zu Darmstadt v. 23/6.
80 betr. Charakter der Eisenbahn als
eines öffentlichen Weges, Schadenersatz
aus Entwerthung benachbarter Grund-
stücke. 6, 84.
Erk. d. Oberland-G. zu Jena v. 6/11. 79
betr. die Frage: Welche auf Grund-
stücken haftenden, bei dem Enteig-
nungsverfahren nicht an gemeldeten Ab-
gaben und Lasten werden hinfällig?
Erk.’ d. R. - G. v. 21/6. 80 Entschädi-
gung gemäss § 13 No. 2 des Preuss. Ges.
vom 2/6. 75 kann nur im Falle der Frei-
III. Juristisches.
legung der neuen Fluchtlinie gefordert
werden. 41, 581.
Erk. d. Oberland-G. Colmar v. 4/10. 80
die Geschwornen haben nach Franzö-
sischem Recht nur den Schaden fest-
zusetzen, welcher eine Folge der Ent-
eignung selbst ist. 3, 45.
Erk. d. Oberland.-G. Celle v. 25/11.81. Ex-
propriation. Massgebender Zeitpunkt für
die Werthabschätzung. 85, 1219.
Erk. d. R.-G. v. ll/io. 80 betr. die Frage:
Ist für die Vergütung enteigneter Grund-
stücke die Zeit der Enteignung unbe-
dingt entscheidend? Unterschied von
gemeinem Werth (Preis) und ausser-
ordentlichem Werth (Interesse). 53, 745.
Erk. d. R.-G. v. 4/ll. 80. Für die Ent-
schädigungsklage im Falle der Ent-
eignung von Grundeigenthum ist das
Gericht, in dessen Bezirk das be-
treffende Grundstück belegen ist, aus-
schliesslich zuständig, so dass der in
Anspruch Genommene nicht in seinem
persönlichen Gerichtsstände belangt
werden kann. 54, 752.
Erk. d. R.-G. v. 24/1. 81. Wirkung der Zu-
stellung des Enteignungsresoluts auf
den Abschluss des Verfahrens. Recht
XVIII
III. Juris.tisf'lies.
der Regierung zur Aenderung desselben.
98, 1414.
Erk. d. Oesterr. Obersten Gerichtshofes v.
14/1. 81, betr. Schadensersatz wegen zu
hoher Abschätzung von Eisenb.-Grund-
stücken. 76, 1083.
Entschädigungspflicht für Benachtheili-
gungen, welche durch die in Folge eines
Eisenbahnbaues nöthig gewordene Ver-
legung eines öffentlichen Weges einzel-
nen Interessenten verursacht worden
sind. Nach § 8 der Ausführ. Verord-
nung zum K. Sachs. Gesetze vom 3/7. 35
ist beim Expropriationsverfahren ein
Unterschied in der Behandlung öffent-
licher und privater Wege zu machen.
VO. V. 9/8. 81. 92, 1318.
2. Nachbarrecht.
Erk. d. R.-G. v. 10/1. 81. Der üferbesitzer
an einem Privatflusse ist, w.enn er durch
' Arbeiten oder Anlagen auf seinem Eigen-
thum bewirkt, dass das Wasser des-
selben unterirdisch versiegt und so an-
deren Adjacenten entzogen wird, nach
Rheinischem Recht zur Wiederherstellung
des früheren Zustandes und zur Ent-
schädigung verpflichtet. 91, 1307.
Die Frage der Entschädigung wegen
Wasserentziehung durch Tunnelbauten.
87, 1245.
Einfluss der durch den Eisenbahnbetrieb
hervorgerufenen Erschütterungen auf die
Nachbarschaft Entscheidg. d. Kaiserl.
Raths in ElsassrL. v. 10/5. 81. 89, 1277.
3. Frachtrecht.
Erk. d. R.-G. v. 2/7. 80 betr. Eisenbahn-
frachtvertrag. Zeitpunkt und Beweis
des Abschlusses. 44, 626.
Erk. d. R.-G. v. 9/7. 80 betr. die Frage:
Kann der Frachtvertrag als abgeschlos-
sen angenommen werden, obgleich der
Frachtbrief noch nicht nach Vorschrift
des Eisenbahnbetriebsreglements abge-
stempelt ist? 26, 371.
Erk. d. R.-G. v. 10/11. 80. Der Empfänger
des Frachtgutes haftet nur dann für
Nachzahlung der unrichtig berechneten
Fracht, der Eingangssteuer und Con-
vention alstrafe für unrichtig declarirte
Waare, wenn die Bestimmungen, nach
denen jene Zahlungen zu leisten sind,
im Frachtbrief angezogen waren. 27, 383.
Erk. d. R.-G. v. 6/5. 81 betr. stillschwei-
gendes Einverständniss mit niedrigeren
als den betriebsreglementären Fracht-
sätzen. 71, 1011.
Zu § 68 und 64 Abs. 4 des Betriebsregle-
ments (Güterverlust im Sinne des Be-
triebsreglements) von Kubarth. 90, 1284.
Französische Rechtsprechung.
Urth. d. Pariser Cass.-H.v. 20/2. 78 u. v. 6/12. 76.
Urth. d. Cass.-H. v. 31/12. 79 u. v. 14/1.80.
Die ministeriell bestätigten und publi-
cirten Tarife (Reglements) haben sowohl
für die Eisenbahngesellschaften wie für
das Publikum die Kraft von Gesetzen.
42, 593.
4. Strafrecht.
Ueber die Rechtsprechung in Betreff der
Gefährdung von Transporten auf Eisen-
bahnen. 50, 699.
Erk. d. R.-G. v. 6/4. 81 betr. den Wider-
stand gegen die vom Eisenbahnstations-
vorsteher zur Wahrung der Bahnpolizei
amtlich zugezogenen Hülfspersonen
(Weichensteller etc.) ist nach § 113 R.-
Str.-G.-B.’s strafbar. 51, 716.
Erk. d. R.-G. v. 24/2. 81 betr. Gefährdung
eines Transports auf einer Eisenbahn.
Was ist unter Transport im Sinne der
§§ 315, 316 Str.-G.-B.’s zu verstehen?
40, 563.
Erk. d. R.-G. v. 2/10. 80. Auch ein vor-
übergehend Angestellter verfällt bei ent-
sprechender Pflichtverletzung der Strafe
des § 316 des R.-Str.-G.-B.’s. 1, 10.
Erk. d. R.-G. v. 2/10. 80 betr. § 316 Abs. 2
des R.-Str.-G.-B.’s. Ein Locomotivführer
ist auch strafbar, wenn er innerhalb
der reglementsmässigen Fahrgeschwin-
digkeit, aber im concreten Falle mit zu
grosser Geschwindigkeit fuhr. 2, 21.
Erk. d. R.-G. v. 20/4. 81 betr. Fahrlässig-
keit eines stellvertretenden Stationsvor-
steher«. Die Fahrlässigkeit des § 316
Abs. 2 ll.-Str.-G.-B.’s (Gefährdung eines
Eisenl ahntran Sportes) besteht in der
Pflicht versäumniss des Eisenbahnbeam-
ten. Ein als Stationsvorsteher verwen-
deter Angestellter hat sich auch mit
den Dienstvorschriften für Stationsvor-
steher bekannt zu machen. 61, 716.
Erk. d. R.-G. v. 21/1. 81 betr. Hausfriedens-
bruch auf einem Eisenbahnperron.
33, 460.
Berg.-Märk. E. c. Schnock betr. Betrugs-
versuch. 34, 478.
Erk. d. R.-G. v. 20/6. 81. Kann in dem
Mitfahren in einem Eisenbahnzuge ohne
vorgängige Lösung eines Fahrscheines
oder ausdrückliche Zulassung zur Mit-
fahrt gegen erhöhten Fahrpreis der That-
bestand des Betruges gefunden werden?
72, 1024.
5. Haftpflicht.
Erk. d. R.-G. v. 16/5. 80 betr. Begriff des
Betriebsunternehmers. 41, 581.
Erk. d. R.-G. v. 21/5. 80 betr. eigenes Ver-
schulden des Getödteten. 37, 521.
Erk. d. R. - G. v. 13/10. 80. Auch die
besondere Eile der zur Bewältigung des
Eisenbahnbetriebes erforderlichen Ar-
beiten und die Begehung eines gefähr-
lichen, im Interesse der raschen Dienst-
erfüllung zu wählenden Weges, gehören
zu den besonderen Gefahren des Eisen-
bahnbetriebes. 9, 128. Siehe auch 28, 393.
Erk. d. R.-G. v. 19/10. 80 betr. Heilungs-
kosten in Gestalt einer Rente. 41, 581.
Erk. d. R.-G. v. 20/10. 80 betr. Begründung
eines Anspruches aus § 1 des Haftpflicht-
gesetzes. 19, 267.
Erk. d. R.-G. v. 12/11. 80 betr. 1. Die Pen-
sionsbeiträge des Eisenbahnbeamten
sind bei Berechnung der ihm zuzu-
^rechenden Rente von der in gesunden
Tagen bezogenen Gehaltssumme abzu-
zienen. 2. Der Ortsgelderzuschuss ge-
hört nicht zum Gehalt. 3. Der Richter
kann nach völlig freiem Ermessen ausser
der Rente auch den Aufwand des Ver-
pflegungsbedürfnisses und Pränume-
randozahlung anordnen. 20, 281.
Erk. d. R.-G. v. 4/12. 80 zum Begriff „Beim
Betriebe einer Eisenbahn“. 71, 1011.
Erk. d. R.-G. v. 7/12. 80. Aus dem Be-
festigen der Zugleine während der Fahrt
seitens eines Beamten kann, auch wenn
die Befestigung gegen seine Dienst-
instruction erfolgt, nicht der Einwand
der eigenen Verschuldung seiner Ver-
unglückung erhoben werden. 28, 393.
Erk. d. R.-G, v. 10/12. 80. Das Haftpflicht-
gesetz schliesst die Unterbrechung der
Verjährung, für welche die landes-
rechtlichen Vorschriften gelten, nicht
aus; namentlich liegt in der Klageerhe-
bung eine Unterbrechung. 28, 393.
Erk. d. R.-G. v. 21/12. 80 betr. ursächlichen
Zusammenhang des Unfalls mit dem
Eisenbahnbetriebe. 50, 704.
Erk. d. R.-G. v. 28/12. 80. § 1 ist stets
anwendbar, wenn ein Unfall eintrat,
weil in Folge des Herannahens eines
Zuges besondere Eile (bei einer Arbeit)
geboten war. 28, 393.
Erk. d. R.-G. v. 5/1. 81 betr. Antrag auf
Schadenersatz für den Tod der Ehefrau.
13, 187.
Erk. d. R.-G. v. 5/1. 81. Dem Ehemann,
dessen Frau bei einem Eisenbahnunfalle
getödtet worden ist, steht, abgesehen
von den Kosten der Krankheit und
Beerdigung, auch nach § 25 des Preuss.
Eisenbahngesetzfs v. 3/11. 38 ein An-
bruch auf Ersatz des ihm durch den
Tod seiner Frau entstandenen Schadens
gegen den Eisenbahnunternehmer nicht
zu. 49, 691.
Erk. d. R.-G. v. 15/1. 81 betr. Begriff der
nach dem Haftpflichtgesetz höheren Ge-
walt (unabwendbarer äusserer Zufall,
Ueberfahren von durchgegangenen Pfer-
den). 84, 1204.
Erk. d. R.-G. v. 15/1. 81 betr. Anwendung
des Haftpflichtgesetzes auf einen Unfall,
welcher bei der Fahrt auf einer mittelst
einer Kurbel in Bewegung gesetzten
Lowry eingetreten war. 12, 170. 33, 459.
Erk. d. R.-G. v. 15/1. 81 betr. die gefähr-
liche Natur der Unternehmung. 17, 237.
Erk. d. R.-G. v. 2/2. 81 betr. Ersatzpflicht
gemäss § 73 des Vereinszollgesetzes v.
1/7. 69 resp. Regulativs v. 28/1. 70, § 5
bei Unfällen infolge mangelnder Be-
leuchtung der Wagenzüge und Geleise
innerhalb der Stationsplätze. 38, 534.
Erk. d. R.-G. v. 25./2. 81. Ein von einem
Betriebsunternehmer nach § 2 desHaft-
pflichtges. zu vertretendes Verschulden
des Werkführers liegt auch dann vor,
• wenn dieser die Arbeiter von Benutzung
von Schutzvorrichtungen abmahnt oder
diese missbilligt. 49, 691.
Erk. d. R.-G. v. 4./3. 81. Inwieweit ist die
Einrede der Selbstverschuldung begrün-
det, wenn ein Lohnbediensteter bei einer
in structions widrigen Handlung einen Un-
fall sich zugezogen hat. 81, 1160.
Erk. d. R.-G. v. 11./3. 81. Nach dem § 1
u. 3 Al. 1 d. R.-H.-G. ist es nicht erfor-
derlich, dass der Getödtete bereits zur
Zeit seines Todes dieUnterhaltungspflicht
gegen Unterhaltsberechtigte geübt
habe oder die Hülfsbedürftigkeit der
Letzteren zur Zeit des Todesfalles vor-
handen gewesen sei. 69, 985.
Erk. d. R.-G. v. 29./3. 81. betr. Schmerzens-
geld. Nach § 9 des Haftpflichtges. kann
unter den im Landesrecht bestimmten
Voraussetzungen auch Schmerzensgeld
gefordert werden. Ein gemeinrechtliches
Gewohnheitsrecht, welches die grossen
Transportanstalten, namentlich dieEisen-
bahnen für die aquilische (Schadener-
satz-) Schuld ihrer Leute, wie für eigenes
Verschulden haftbar macht, existirt
nicht. 50, 704.
Erk. d. R.-G. v. 22./4, 81. Die Eisenbahn
haftet auch für die Gefahrlosigkeit der
Warteräume ihrer Passagiere. 69, 985,
Erk. des R.-G. v. 2./5. 81 i. S. Graf c. Kgl.
Ostbahn. Frage : ob bei dem Zusammen-
stoss des Eisenbahnzuges mit einem
Fuhrwerk ein unabwendbarer Zufall im
Sinne des § 25 des G. v. 3./11. 38. vor-
lag? 58, 811.
Erk. d. R.-G. v. 27./5. 81. betr. vertrags-
mässige Ausdehnung des Haftpflichtge-
setees (insbesondere dahin, dassOeutsche
Eisenbahnbeamte, welche im Dienst
ausserhalb des Deutschen Reiches ver-
unglücken, das R.-H.-G. anrufen dürfen).
64, 906.
Erk. d. R.-G. v, 5./6. 81, Die Gefahr aus
der Beschaffenheit des transportirten
Gegenstandes ist keine dem Betriebe
der Eisenbahn eigenthümliche ; auch die
Eile im Transportgeschäft gehört nicht
unter die im § 1 d. R.-H.-G. gemeinte
eigenthümliche Betriebsgefahr. 84, 1203.
Erk. d. R.-G. v. 13./7. 81. Das Haftpflicht-
gesetz ist nicht anwendbar auf einen
Unfall bei der Durchbrechung eines
Tunnels. 69, 984.
Erk. d. R.-G. v. I./IO. 81 i. S. v. Treskow
c. Direction der Ostbahn. Haftpflicht
für mangelhafte Beschaffenheit einer
Ueberfahrt und Scheuen von Pferden.
88, 1263,
Erk. d. R.-G. v. I./IO, 81 i. S. D. gegen HSG.
III. Juristisches. — IV. Literatur.
XIX
Zu § 7 des R.-H-G. betr. Aufhebung der
gerichtl. zuerkannten Rente. 87, 1249.
Erk. d. R.-G. v. 13./7, 81 betr. Unterbrechung
der Verjährung^, 70, 1000.
Erk. T. 5./10. 81 i. S. Fullert c. Ostbahn. Ver-
jährung nach § 8 des R.-H.-G. 7./6. 71.
87, 1249.
Erk. d. I. Civilkamm. des Bad. Landger.
zu Mannheim vom 15. April 1880, be-
stätigt durch das Oberlandesgericht zu
Karlsruhe : Der Fall des Betriebes liegt
vor bei der Verwiegung geladener Kohlen-
wagen und der Regulirung ihres Ladungs-
gewichts auf dem dazu bestimmten
Nebengeleise der Eisenbahn, auch wenn
der betreffende Wagen augenblicklich
stillsteht. Selbstverschulden der Ver-
letzung durch Herabspringen vom Wagen,
selbst bei Mangelhaftigkeit der Vorrich-
tungen zum Herabsteigen. 93, 1341.
Erk. d. Landg. zu Könitz v. 12./7. 80 u. d.
Oberlandesger. zu Marienwerder v. 20./11.
80 u. d. R.-G. V. 4./7. 81 i. S. Kgl.. Dir.
der Ostbahn c. den Locomotivführer
H. Schindicht zu Könitz betr. Schadens-
ersatz wegen groben Versehens. 66, 933.
Franzos. Rechtsprechung. Erk. d.
Appellhof. V. 10/1. 77 betr. Rente für
Hinterbliebene. 43, 609.
6. Diverse.
Erk. d. R.-G. v. 24/2. 81. Die Thüringische
Eisenbahngesellschaft ist auf Grund des
Staatsvertrages v. 19/4. 44 von Zahlung
der Communalsteuern in Preussen
nicht befreit. 38, 533.
Erk. d. R.-G. v. 12/1. 81 betr. Protestact
bei unzureichender Zahlung Oester-
reichischer Zinscoupons. Rechtzeitig-
keit des Protestes. 31, 434.
Erk. d. R.-G. v. 8/1. 81. Die Geltend-
machung einer Nachforderung aus
Archiv für Eisenbahnwesen. 19,267. Heft
6; 90, 1284 Anm.
Astfalk, Gegen den Unterscheidungs-
zoll. 1, 10.
ßetriebsreglementfür die Eisenbahn en
Deutschlands, Kurzer Leitfaden für
den Unterricht in demselben. 24, 343.
Bergbaus, Dr. M. M. v. Weber, ein Le-
bensbild. 42, 594.
Binder, Dr. F. Die elektrischen Telegra-
phen, das Telephon und Mikrophon.
3, 46.
Birk, Die Zahnradbahnen und ihreLoco-
motiven. 69, 986.
Bueck, H. A. Beiträge zur Währungs-
frage. 10, 149.
Bühl er, Rundschrift. 3, 47.
Brdsius u. Koch, Schule für den äussern
Eisenbahnbetrieb. 84, 1204.
Brückmann, über Radreifen Sicherung
. für Eisenbahnfahrzeuge. 84, 1204.
Buschmann, La organizzazione del
servizio economico sulle Ferrovie
, Austriache. 63, 889.
Carlile, Hugh, Allgemeine Darstellung
d. centralen Eisenbahn- Abrechnungs-
systems in England u. Betrachtun-
gen über die Vortheile der Einfüh-
rung dieses Systems in Russland.
21, 300.
Centralblatt der Bauverwaltung. 20, 282.
Compass, finanzielles Handbuch für
>. Oesterr .-Ungarn von Heller. Jahrg.
1881. 4, 56.
» Jahrgang 1882. 96, 1383.
Crompton, Die elektrische Beleuchtung
für industrielle Zwecke. 29, 412.
Czernin, Automatische Dampfbremse.
2, 22.
Eisenbahn-Kalender für Oesterreich-
Ungarn pro 1882. 92, 1318.
Elias, Führer durch die Tatra. 56, 780.
Engelhard, Entwaldung und Hochwas-
einem Inhuberpapier (Coupon) setzt
den Besitz des Inhaberpapiers auf
Seiten des Klägers zur Zeit der Klage-
erhebung nicht voraus. 27, 383.
Erk. d. R.-G. v. 5/2. 81 in S. L. v. Kauf-
mann c. Rumänische Eisenbahngesell-
schaft. 21, 291.
„ Erhebung des Competenzconflicts
Seitens des Preuss. Ministers der
auswärtigen Angelegenheiten in der
Arrestsache des Ing. Ziemer gegen
die Rumän. E.-G. 48, 673.
Erk. d. R.-G. v. 24/9. 80 betr. Gerichts-
stand der Eisenbahnen. Die ein-
zelnen Stationen sind in der Regel
keine Niederlassungen im Sinne des
§ 22 der Deutschen Civ.-Proc.-Ordn.; es
kann also nicht beim Gerichtsstand der
Station, sondern in der Regel nur beim
Gerichtsstand des Sitzes der Central-
verwaltung der Bahn geklagt werden.
3, 44.
Erk. d. R.-G. v. 23/4. 81. In Haftpflicht-
sachen können Klagen gegen die unter
staatlicher Verwaltung stehenden Preus-
sischen Eisenbahnen bei dem Gerichte
des Ortes angestellt werden, wo das be-
treffende Eisenbahnbetriebsamt seinen
Sitz hat. 47, 663.
Erk. d. R.-G. v. 1/12. 80 betr. Pensions-
ansprüche gegen den Fiscus. 13, 188.
Schadenersatzpflicht. Erk. d. Ober-
Land.-G. zu Köln v. 8/1. 80 betr. Tunnel-
bau und Wasserlauf. 3, 45.
Erk. d. Kgl. Kreisgerichts zu Stettin v.
20/11. 78 betr. eine wichtige Stempel-
frage. Erk. d. I. Instanz. 7, 91. Erk.
d. II. Instanz. 8, 110. Erk. d. III. Instanz.
8, 112.
Erk. d. R.-G. v. 18/5. 81. Ueber die Ver-
pflichtung der Eisenbahn gesellschaften
IV. Literatur.
ser in ihrer Rückwirkung auf Eisen-
bahnen. 24, 342.
Fehland, Ingenieur-Kalender. 78, 1118.
Gamp, Die wirthscbaftlich ■ socialen Auf-
gaben unserer Zeit auf industriellem
und landwirthschaftlichem Gebiete.
64, 897. Schluss 65, 914.
Glaser’s Annalen für Gewerbe und Bau-
wesen. 56. 782.
Gottgetreu, Rudolf, Physische und
chemische Beschaffenheit der Bau-
materialien. 54, 754.
Grögger, Statistik der Tunnelgewölbe
in druckreichem Gebirge. 33, 458.
Heinzerling u. Intze, Deutsches Nor-
malprofilbuch für Walzeisen. 86, 1234.
Heusinger v. Waldegg, Kalender für
Eisenbahn-Techniker. 77, 1095.
Heller, Compass, Finanzielles Jahrbuch
für Oesterreich-Ungarn. 1881. 4, 56.
1882. 96, 1383.
H ostmann, Eisenbahnen von unterge-
ordneter Bedeutung. 37, 513.
„ Bau und Betrieb von Schmalspur-
bahnen und deren volkswirthscnaft-
liche Bedeutung für das Deutsche
Reich. 70, 1001.
Hirche, Eine systematische Sammlung
deT Fachausdrücke des Eisenbahn-
güterdienstes. 71, 1006.
International Bell Telephone Comp.
Die Telephonie. 69, 986.
Illing, Handbuch für Preuss. Verwaltungs-
beamte etc. 96, 1383.
Jäkel, Das Kassen- und Rechnungswesen
bei den Preussischen Staatsbahnen.
95, 1364
Jahrbuch der Berliner Börse. 21,299.
62, 876. 65, 921.
Jünemann, Dr. Fr , Die Briquetindustrie
und die Brennmaterialien. 28, 394.
Jung, Lexicon der Handels-Geographie.
75, 1069.
zur Instandsetzung der Zufuhrwege
nach den Bahnhöfen. 48, 676
Eisenbahn-Gewerbebetrieb. Erk. d.
R.-G. V. 25/10. 81. Besondere Gefährlich-
keit der Betriebsstätte oder des Gewerbe-
betriebes. Die Voraussetzung für die
Anwendbarkeit des § 120 der Reichsge-
werbeordnung liegt lediglich darin, dass
die besondere Beschaffenheit des Ge-
werbebetriebes oder der Betriebsstätte
Gefahren für Leben und Gesundheit der
Arbeiter erzeugt. 98, 1413.
Urtheil des Oesterr. Obersten Gerichtshofes
betr. Präjttdizialprocess der Kais. Elisa-
bethbahn contra ihre Prioritätsgläubi-
ger. 62, 875.
Amerikanisches Eisenbahnrecht.
Entscheidung in Bezug auf den Bau
von Eisenbahnen. 10, 148.
„ in betr. Eisenb. - Personenverkehr.
47, 661.
Schiedsspruch der Sächs. Stsb. Tra-
gung der Gesammtentschädigung von
den 6 streitenden Verwaltungen pro
rata der Frachtantheile des betr. Trans-
portes. 15, 210.
Schiedsspruch in Sachen der Galiz.
Karl-Ludwigb. u. der Lemb.-Czern.-Jassy
Eisenb. wegen eines von der ersteren
gegen die letztere erhobenen Anspruches
an Transportgebühr. 51, 712.
Verwaltungsstreitsache. Oberschles.
Eisenb. gegen den Kreisausschuss des
Kreises Beuthen. Erk. v. 6/9. 81 betreff.
Besteuerung des Reineinkommens der
Eisenbahnen: Bei Feststellung des Rein-
einkommens der Eisenbahn ist zum
Zwecke der Besteuerung mit Kreiscom-
munalabgaben sowohl a) die Superdivi-
dende des Staats, als auch b) die Rück-
lagen in den Erneuerungsfonds voll in
Abrechnung zu bringen. 97, 1397.
V. Kallay, Ueber billige Localbahnen in
Ungarn. 88, 1262.
Kirkman, The baggage etc. of railroads.
96, 1383. Siehe auch 93, 1327.
Koch, Dr. W., Handbuch für den Eisen-
bahngüterverkehr, I. Theil Stations-
verzeichniss, II. Theil Ortsverzeich-
niss, mit Uebersichtskarten. 35, 491.
Kölner Handelskammer, Denkschrift
betr. den Mosle’schen Unterschei-
dungszoll. 15, 216.
Kohlfürst, Die elektrischen Wasser-
standszeiger. 23, 328.
Kohfürst u. Zetzsche, Die elektrischen
Telegraphen für besondere Zwecke.
81, 1161.
Kohn, Eisenbahn-Jahrbuch der Oesterr.-
Ungarischen Monarchie. 12, 169.
58, 810. 69, 978.
Kovacevic, Sammlung von Aufgaben
aus der galvanischen Elektricitäts-
lehre. 3, 46.
Kursbuch der Deutschen Reichspostver-
waltung. 10, 149. 28, 394. 39, 548.
52, 727. 59, 836. 70, 1001. Pro Oc-
tober (Winterfahrdienst 1881/82)
82, 1174. Pro December 96, 1383.
„ Berliner ABC 42, 595. 47, 664.
„ Eisenbahnfahrplanbucb, Frankfur-
ter. 59, 548.
„ Möller’s. 4, 56. 39, 548. 47, 664. 63,88».
„ Ostdeutsches. 42, 595.
L eh Wald, Der eiserne Oberbau. 27, 384.
L ö p e r, Stammbuch neuer V erkehrsmittel.
79, 1134.
Lutz, Normalspurige Transversal-Eisen-
bahnen mit Locomotivbetrieb. 31, 434.
Mandello, Dr. Karl, Rückblicke auf die
Entwickelung der Ungarischen Volks-
wirthschaft im Jahre 1880. 38, 535.
Meissner, A., Technisches Tagebuch aus
den Hochwasserperioden in 1879 u.
1881. 78, 1117.
XX
IV. Literatur.
Meyer’s Schweizerfiihrer. 46, 693.
Mondt, Berufswahl und Lebensstellung.
8, 117.
Müller, Chausseehau und dessen Hülfs-
wissenschaften. 79, 1135.
V. Neumann-Spallart, Uebersichten
über Production, Verkehr u. Handel
in der Weltwirthschaft. 21, 300.
Niedermüller, Die Leipzig-Dresdener
Eisenbahn, ein Werk Briedrich List’s.
38, 535.
Oberstadt, Technologie der Eisenbahn-
Werkstätten. 84, 1204.
Peez, Die Amerikanische Concurrenz.
85, 1219.
Pascher, Karl, Ueber die Erhaltung der
Secundärbahnen. 40, ^563.
Pizzala, Der Verkehr auf den Oesterr.-
Ungarischen Eisenbahnen im Jahre
1880. 27, 384.
Proskauer, Leitfaden für den dienst-
lichen Schriftverkehr der Unterbe-
amten des Eisenbahnbewachungs-
dienstes. 96, 1383.
Reimherr, Schmiervorrichtungen für
Achsbüchsen. 77, 1095.
Roll, Dr., Die Oesterreichischen Steuer-
gesetze. 54, 752.
Roscher, Zur Controverse Staats- und
Privatbahnen. 78, 1111.
Rübenach, Eisenbahn - W örterbuch 2.
Theil Deutsch-Französisch. 37, 523.
Sarrazin und Oberbeck, Taschenbuch
zum Abstecken von Kreisbögen mit
u. ohne üebergangscurve für Eisen-
bahnen und Strassen. 28, 394.
Scharnberger’s verbessertes Wagen-
achskistenuntertheil. 69, 986.
Scbima, Studien und Erfahrungen im
Eisenbahnwesen. 38, 535.
Schleicher u. Traut, die Rheinbrücke
bei Germersheim. 82, 1174.
Schneider, Das neueste Transportver-
fahren mittelst eiserner endloser
Fahrbahn. 20, 282.
V. Schwarz, Statistische Daten behufs
Beurtheilung der Selbstkosten im
Eisenbahnbetriebe. 50, 703.
V. Seckendorf, Inwiefern vermag der
Forstmann auf die Sicherheit und
Rentabilität des Bahnbetriebes ein-
zuwirken? Vortrag. 12, 174.
Secundärbahnzeitu ng, 42, 594.
Singer, Statistische Daten über die Be-
steuerung der Prioritätencoupons in
Oesterreich. 78, 1117.
Smiles, S., The life of George Stephen-
son. 48, 680.
Statistische Nachrichten von den
Preuss. Eisenbahnen siehe unter All-
gemeines.
Technische Mittheilungen des
Schweiz. Ingenieur- u. Arcbi-
tekten verein s , Die Stollenförde-
rung im Tunnelbau. 15, 216.
Thomaschewski, Statistische Notizen
für das Deutsche Reich 1881. 32,444.
.Unger, L., Directe Meilen- u. Kilometer-
karte von und nach sämmtlichen
Stationen Deutschlands, Oesterreich-
Ungarns etc. 9, 129.
Wendlaud, Die Paulinenaue-Neu-Ruppi-
ner Eisenbahn. 38, 535.
„ Veranschlagung der Betriebskosten
von Primär- und Secundärbahnen.
23, 328
Wershoven, Dr. F. J, The Scientific
English Reader. 44, 626.
Zeitschrift des Königlich Preussischen
Statist. Bureaus. 21, 299. 60, 847.
Kartenwerke: Deutschlands Eisenbah-
nen. U ebersich tskartp. Herausge-
geben vom Reicbs-Eisenbahnamt.
46, 653.
„ Koch, Dr. W., Karte der Directions-
und Betriebsamtsbezirke der Kgk
Preuss. Staatseisenbahnen. .41, 582.
„ Müller-Köp en, F luss- u. Eisen-
bahnkarte des Deutschen Reichs.
96, 1383.
, Petermann’s Karte des Mittelmee-
res. 2, 22.
„ Stieler’s Handatlas, neue Ausgabe.
3, 46. 52, 727.
„ Eisenbahnkarte Russlands von
Pohl u. Widimsky. 78, 1118.
Eisenbahnwörterbuch v. J. Rübenach.
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eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen.
Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein
•: Dr. jnr. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redactionsburean : Kleii
n Berlin SW., Beuthstrasse 8.
1
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
EiniindKwaiizig'Ster •Jalirg^ang-.
Berlin, den 5. Januar 1Ö81.
Dieser Nummer liegt ein Pi’ospect betr. Tauen-Röllen-Zeicben-Papier von Carl Sclileicber & Schüll
in Düren, Bheinpreiissen, bei.
Inhalt: Prospect. — Die Betriebsausgaben der bei der Internationalen Statistik betheilig'ten Bahnen pro 1876. — Rückscbau über
die wichtigeren Ereignisse im Verkehrswesen Oesterreich-Ungarns in 1880. — Schweizerische Bisenbahnstatistik pro 1878. VI. Band. —
Eine aussergewöhnliche Dammrutschung, — Der Schulz-Straznicki-Brendl’sche Schmierapparat für Excenter etc. — Aus dem Deutschen Eeich.
— Hermann Weizmann f. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Verein für Eisenbahnkunde. — Blectrotechnischer Verein. — Eine Haltestelle im
Gotthardtunnel. ~ Pflichtverletzung der Eisenb.- Beamten. — Literatur (Astfalck, gegen den von Hi-n. Mosle beantragten Unterscheidungszoll).
Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Betriebs- Wiederaufnahme. §■ Stations-Sperrung. 4. Coiiponbogen- Ausgabe. 5. Submis-
sionen. — Privat-Anzeigen.
Reformbestrebungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens sind derart in den Vordergrund der wirth-
:;haftlichen und politischen Verhältnisse getreten, dass die Eisenbahnfragen nicht nur für den Eisenbahn-
ichmann, sondern auch für das gesammte Publikum, namentlich aber für alle Diejenigen, welche zu
gesetzgeberischer Thätigkeit berufen sind oder den Kreisen des Handels, der Industrie etc. angehören,
ein hervorragendes Interesse gewonnen haben. Wir glauben deshalb wiederholt allen Betheiligten unsere nunmehr
bereits im 21. Jahrgange erscheinende „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen“ empfehlen zu sollen,
welche über alle wichtigen Ereignisse im Eisenbahnwesen zuverlässige Auskunft giebt und alle das Eisenbahn-
wesen betreffenden politischen, administrativen, finanziellen und juristischen Fragen, alle in das Eisenbahnwesen
einschlagenden Gesetze und Gesetzentwürfe mitgetheilt und bespricht.
Durch die aus den leitenden Kreisen der Vereins-Verwaltungen dem Blatte zu Theil werdende
Unterstützung, welche bei der grossen Ausdehnung des Vereins über ganz Mitteleuropa von besonderem Werth erscheint,
und mit Hülfe der in Eisenbahnkreisen und anderweit der Redaction zur Seite stehenden tüchtigen Mitarbeiter und
Correspondenten ist dieselbe, worauf besonderer Werth zu legen sein möchte, in der Lage, alle Tagesfragen
durch Sachverständige besprechen zu lassen. Wir wollen hierbei nicht unterlassen ganz besonders hervorzu-
heben, dass die „Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen“ als offizielles und von sämmtlichen
Deutschen, Oesterreichisch-Ungarischen, Holländischen und von Belgischen, Rumänischen und Russischen Eisen-
bahnen unterstütztes Organ, Eisenbahn-Politik nach bestimmter Richtung zu machen nicht berufen ist, vielmehr
als natürliche Vertreterin der hier betheiligten Interessengruppen die Wünsche und Anforderungen einer jeden
derselben in sachlicher Weise zum Ausdruck zu bringen hat, resp. allen in dem Verein vertretenen Richtungen,
Staatsbahn- wie Privatbahn-Interessen, gerecht werden soll. Es dürfte hiernach kaum zu bezweifeln sein, dass die
„Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen“, in welcher demgemäss die wichtigen Eisenbahn-Tages-
fragen fachmännisch von den verschiedensten Standpunkten aus erörtert werden, wie keine andere Zeitung in
. der Lage ist, den Lesern ein klares und unbefangenes Urtheil über die jeweilige Situation in Eisenbahnangelegen-
heiten zu geben.
Im amtlichen Theile bringt die Zeitung sowohl die offiziellen Bekanntmachungen des Vereins, als
auch die nicht rein locale Verhältnisse berührenden Bekanntmachungen der einzelnen Bahnverwaltungen,
welche Tarife, Reglements und Fahrpläne betreffen, sowie die für die Actionäre und die Prioritäten-
besitzer der Eisenbahngesellschaften wichtigen Veröffentlichungen, z. B. betreffend Berufung der Generalversamm-
lungen, Verkündigung der Beschlüsse derselben, Feststellung und Erhebung der Dividenden und Zinsen, Ver-
losungen etc. Von besonderem Werth für die Tarif-Interessenten ist die Publikation der Tarif bekanntmachungen
der Verein sverwaltungen in der Vereinszeitung. Durch einen kürzlich perfect gewordenen Beschluss der vorjährigen
Generalversammlung des Vereins haben sich die Vereinsverwaltungen verpflichtet, alle von ihnen ausgehenden
Publikationen über Gütertarife (Local-, directe, Verbands- und Specialtarife), sowie über Aenderungen dieser
Tarife in dem Inseratentheile der Vereinszeitungf zu veröffentlichen. Den Zeitpunkt des Inkrafttre.tens dieses Vereins-
beschlusses hat die geschäftsführende Direction des Vereins auf den i. Januar 1881 festgesetzt und haben
sämmtliche Vereinsverwaltungen Verfügung getroffen, dass alle unter den Vereinsbeschluss fallenden Bekannt-
machungen von heute ab regelmässig und rechtzeitig der Redaction der Vereinszeitung
zugesendet werden, welche die ihr zugehenden Tarifbekanntmachungen stets in der nächsten Nummer
übersichtlich gruppirt zum Abdruck bringen wird. Daneben werden der Zeitung wie bisher, systematisch
zusammengestellte Monatsübersichten der erschienenen Tarife und Tarifnachtr äge beigegeben, desgleichen
(ebenfalls als Gratis-Beilage) ein alle 14 Tage erscheinender Anzeiger überzähliger Eisenbahngüter
und Gepäckstücke.
Da zudem der Zeitung am Schluss des Jahres ein sehr genaues, systematisch geordnetes Inhaltsverzeichniss
beigegeben wird, liefert dieselbe zugleich ein vollständiges Repertorium über Eisenbahnwesen.
Bemerken wollen wir noch, dass zu Privat-Inseraten, welche das Eisenbahnwesen betreffen, die Zeitung
ganz besonders geeignet ist, weil sie über das ganze weite Gebiet des Eisenbahn- Vereins verbreitet ist, bei allen
Verwaltungen desselben gelesen und auch auf grösseren Bahnhofs-Restaurationen dieses ganzen Gebiets ausgelegt
wird. Die Inserate finden deshalb eine ganz ausserordentlich weite Verbreitung und Beachtung gerade in den Kreisen,
für welche sie bestimmt sind.
Inserate werden ä 30 Pf. pro Zeile von unserer Buchdruckerei H. S. Hermann, Beuth-Strasse 8,
Berlin SW., angenommen.
BERLIN, im Januar 1881. DIE REDACTION.
Die Betriebsausgabeu der bei der Internationalen Statistik betheiligten Bahnen pro 1876.
■(Fortsetzung der in den Nrn, 95, 96 u. 100 v. Jahrg. enthaltenen Besprechung der Internationalen Statistik.)
Die wichtigsten Durchschnittszahlen über die Betriebsausgaben der vorbezeichneten Bahnen sind nach Col. 135, 136, 138,
139, 141, 142, 144, 145, 147, 148 und 149 der Internationalen Eisenbahnstatistik pro 1876 in folgender Tabelle zusammengestellt:
Bezeichnung der bei der
Internationalen Eisenbahn-
statistik betheiligten Bahnen
Deutsche Staatsb. mit Staatsbetr.
„ Privatb. „ „
„ » » Privatbetr.
„ Bahnen überhaupt . .
Oesterreichisch-Ungar. Bahnen .
Belgische Staatsbahnen ....
p Centralbahn . . . .
Dänische Staatsbahnen ....
Seeländische Bahnen . . . . .
Französische Nordbahn ....
„ Westbahn . . . .
„ Ostbahn
„ Orleansbahn . . .
„ Mittelmeerbahn . .
„ Südbahn . . . .
Oberitalienische Bahnen . . . .
Römische Bahnen
Norwegische Bahnen
Holländische „
Schwedische Staatsbahnen . . .
Rumänische Bahnen
Schweizer Centralbahn . . . .
135. i
136.
138. 1
139.
141.
1 142.
144.
1 145.
1. Allgem. Verw.
2. Bahnverw.
3. Verkehrsdienst
4. Zugdienst
Pro
In pCt.
Pro
In pCt.
Pro
In pCt.
Pro
In pCt.
Bahn-
der Be-
Bahn-
der Be-
Bahn-
der Be-
Bahn-
der Be-
kilom.
triebs-
kilom.
triebs-
kilom.
triebs-
kilom.
triebs-
Frcs.
ausgaben
Frcs.
ausgaben
Frcs.
ausgaben
Frcs.
ausgaben
1 634
7,17
7 274
31,92
5 766
25,30
8116
35,61
2 300
8,94
8 218
31,95
6 812
26,48
8 391
32,63
1232
6,85
5 672
31,27
3 008
16,60
8 218
45,33
1 534
7,26
6 701
31,68
4 722
22,35
8 187
38,71
902
6,21
4 532
31,76
4846
33,41
4 151
28,62
596
2,13
7 080
25,33
7 868
28,15
12 402
44,39
1 111
7,63
3 602
24,75
3 729
25,62
6111
42,00
392
5,95
2 015
30,62
2 166
32,92
2 007
30,51
445
4,32
2 958
28,77
3 994
38,73
2 882
28,18
2 994
8,82
7 712
22,71
10 863
31,99
12 384
36,47
2 549
10,66
6 744
28,19
7 285
30,45
7 343
30,70
2 126
8,14
6 177
23,66
8133
31,15
9 674
37,05
2 612
14,78
5 572
31,53
4 480
25,35
5 006
28,33
1774
7,02
5 807
22,97
8 546
33,80
9 156
36.22
1499
9,03
3 978
23,97
5 849
35,24
5 271
3l(76
912
5,43
3 647
21,72
5 724
34,09
6 502
38,76
1094
8,73
5 030
40,15
2 825
22,56
3 577
28,56
353
5,13
2 575
37,36
1591
23,08
2 372
34,43
6,20
2 524
22,36
4144
36,71
3 921
34,73
347
3,67
2 885
30,51
2 527
26,53
3 695
39,29
872
8,00
3 741
34,40
3 004
27,70
3 255
29,90
1883
6,19
5 222
23,36
7 561
33,83
8 186
36,62
147.
1 148:
ri49.“
Zusammen
Pro
Pro
Pro
Bahn-
Achs-
Nutz-
kilom.
kilom.
kilom.
Frcs.
Frcs.
Frcs.
22 790
0,08
3,33
25 721
0,06
3,23
18 130
0,07
2,91
21 194
0,07
3,15
14 475
0,09
3,36
27 946
?
2,19
14 553
0,11
1,79
6 580
0,22
2,02
10 279
0,20
2,86
33 953
0,12
2,63
23 921
0,16
2,73
26 109
0,16
3,12
17 671
0,15
2,71
25 283
?
3,20
16 597
0,19
3,14
16 785
0,09
2,77
12 526
0,23
3,07
6 891
0,22
2,57
11289
0,07
1,96
9 454
0,13
2 09
10 872
0,20
4,74
22 352
0,09
3,04
Zum Vergleich damit mag hier ferner angeführt werden,
dass die durchschnittlichen Betriebsausgaben der Eisenbahnen in
England, Schottland und Irland pro 1876 nach dem „Archiv für
Eisenbahnwesen“, 1880, Heft 2, sich folgendermassen herausstellten :
Bahnen
in
Pro
ßahnkilometer
Francs
Pro
Zu^ilometer
Francs
England und Wales
35 643
2,38
Schottland
19 965
2,11
Irland
10 550
2,34
Verein. Königreich
29 910
2,34
Die Ausgaben pro Zugkiiometer der Englischen Bahnen
lassen sich einigermassen den Ausgaben pro Nutzkilometer der
übrigen Bahnen gegenüber stellen, weil in England nur in ver-
hältnissmässig seltenen Ausnahmefällen die Züge von mehr als
einer Locomotive gefahren werden. Die grosse Verschiedenheit
in den Ausgaben pro Nutzkilometer erklärt sich vorzugsweise
durch die verschiedene Stärke der Züge, zum Theil auch durch
die verschiedenen Betriebseinrichtungen, die Preise der Kohlen,
Arbeitslöhne etc.
Die durchschnittliche Betriebsausgabe pro Bahnkilo-
meter in England und Wales war nach Vorstehendem noch
grösser als auf der verkehrsreichsten Französischen Bahn, der
Nordbahn, etwa 1,7 Mal so gross wie auf den Deutschen, fast
2,5 Mal so gross wie auf den Oesterreichisch-Üngarischen , über
5 Mal so gross wie auf den verkehrsarmen Norwegischen und
Dänischen Staatsbahnen. Jene Durchschnittsausgabe der Engli-
schen Bahnen pro Bahnkilometer wurde nur von folgenden
Deutschen Bahnen übertroffen:
1. Saarbrücker Bahn mit 41 866 Francs
2. Niederschlesisch-Märkische Bahn ... „ 41 792 „
3. Oberschlesische Bahn „ 40 546 „
4. Main-Neckar Bahn „ 40 218 „
5. Main-Weser Bahn „ 35 782 „
Die verkehrsreichste unter den Oesterreichisch-Üngarischen
Bahnen, die Kaiser Ferdinands Nordbahn, blieb mit 31 764 Francs
Ausgabe pro Bahnkilometer noch erheblich unter der Durch-
schnittsausgabe der Englischen Bahnen.
Die grosse Verschiedenattigkeit in der Vertheilung der ge-
summten Betriebsausgaben auf die Allgemeine Verwaltung, die
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung, den Verkehrs- und commer-
ciellen Dienst, den Zugförderungs- und Werkstättendienst, in den
8 ersten Colonnen obiger Tabelle, lässt sich nur durch wesent-
liche Abweichungen in der Buch- und Rechnungsführung der
einzelnen Bahnen genügend erklären.
Am wichtigsten, brauchbarsten und am besten zum An-
stellen eines Vergleiches geeignet ist die vorletzte Colonne obiger
Tabelle, welche die durchschnittlichen Betriebskosten pro Wagen-
achskilometer angiebt. Die in dieser Colonne angeführten Zahlen
können als ein annähernder, jedoch nicht unbedingt zuverlässiger
Massstab für die sparsame Betriebsführung angesehen
werden. Man erkennt aus dieser Colonne sofort, dass die Deut-
schen Privatbahnen mit Staatsbetrieb und die Holländischen
Bahnen alle anderen continentalen Bahnen hinsichtlich ihrer
sparsamen Unterhaltung und Verwaltung (wenn man jenen Mass-
stab als allgemein richtig ansieht) übertreffen. Bezüglich der
Englischen Bahnen fehlen leider die nöthigen Angaben über die
darauf gefahrenen Achskilometer. Die Betriebskosten der Fran-
zösischen Hauptbahnen stellen sich im Durchschnitt pro Achs-
kilometer reichlich doppelt so hoch wie auf den Deutschen Bah-
nen. Am niedrigsten waren die Ausgaben pro Achskilometer
unter den Deutschen Bahnen bei der Oberschlesischen und der
Breslau-Posen-Glogauer Bahn mit 0,05 Francs, bei der Nieder-
scblesisch-Märkischen , der Stargard-Posener, der Posen-Thorn-
Bromberger, der Rechte Oder-Ufer Bahn, der Braunschweigischen,
der Magdeburg-Halberstädter und der Wilhelmsbahn mit 0,06Trancs,
unter den Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen bei der Kaiser
Ferdinands Nordbahn und der Oesterreichischen Staatsbahn mit
0,06 Francs, unter den Holländischen Bahnen bei der Niederlän-
dischen Staatsbahn mit 0,06 Francs.
Im Allgemeinen scheinen die Durchschnittsausgaben pro
Achskilometer bei Bahnen mit sehr starkem Güterverkehr und
schwächerem Personenverkehr sich niedriger zu stellen als auf
Bahnen mit sehr bedeutendem Personenverkehr und schwächerem
Güterverkehr. Es empfiehlt sich daher, mit Rücksicht auf die im
Durchschnitt etwa doppelt so grosse Geschwindigkeit der Schnell-
und Personenzüge im Vergleich zu den Güterzügen, bei Verthei-
lung der gesammten Betriebskosten auf die gefahrenen Personen-
wagen- und Güterwagenachskilometer die durchschnittlichen Be-
triebsausgaben pro Personenwagen achskilometer erheblich grösser,
im Durcnschnitt etwa doppelt so gross wie für 1 Güterwagen-
achskilometer anzunehmen. Unter dieser Voraussetzung würden
die durchschnittlichen Betriebsausgaben für 1 Güterwagenachs-
kilometer pro 1876 sich folgendermassen berechnen bei den:
1. Deutschen Staatsbahnen mit Staatsbetrieb . . zu 0,o?2 Francs
2. „ Privatbahnen „ „ • • 0,o6i
3. „ „ „ Privatbetrieb . . „ 0,o65 „
4. „ Bahnen überhaupt „ 0,o68 »
6. Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen .... „ 0,oso ..
6. Belgischen Centralbahn 0,095 »
7. Dänischen Staatsbahnen . „ 0,,6 „
8., Seeländischen Bahnen „ 0,14 „
9. Französischen Nord bahn 0,n „
10. „ Ostbahn 0,13 „
1. „ Westbahn 0,43 „
.2. „ Orleansbahn 0,12 „
.3, „ Südbahn 0,15 „
14. Oberitalienischen Bahnen „ 0,077
15. Römischen Bahnen >,0,17 „
16. Norwegischen Bahnen „ 0,17 „
17. Holländischen Bahnen 0,057 „
18. Rumänischen Bahnen 0,49 „
19. Schwedischen Staatsbahnen „ 0,44 „
20. Schweizer Centralbahn o,oeo »
„ Nordostbahn 0,037 »
„ Westbahn „ 0,054 >•
23. Vereinigten Schweizerbahnen . „ 0,059 ..
Bei dieser Vorau^ssetzung zeigt sich augenscheinlich eine
weit grössere Gleichmässigkeit zwischen den Betriebsausgaben
der verschiedenen Bahnen als in Col. 148 der Internationalen
Eisenbahnstatistik. Die obige Voraussetzung scheint also den
wirklichen Betriebsverhältnissen besser zu entyirechen. Nach
dieser Voraussetzung scheinen die Holländischen Bahnen, nament-
lich die Niederländische Staatsbahn (mit 0,045 Francs pro Güter-
wagenachskilometer), bezüglich der Sparsamkeit ihrer Betriebs-
führung alle Anderen zu übertreffen , ihnen zunächst stehen in
dieser Hinsicht die meisten Deutschen Bahnen und einige der
grösseren Oesterreichisch-Ungarischen und Schweizer Bahnen. Der
Detrmb der Französischen Hauptbahnen dagegen erscheint, zumal
mit Rücksicht auf deren grosse Frequenz, auch nach der zuletzt
gemachten Voraussetzung als verhältnissmässig sehr kostspielig.
Rückschau über die wichtigeren Ereignisse im
Verkehrswesen Oesterreich-Ungarns im Jahre 1880.
Das Verkehrsnetz der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie
hat auch im verflossenen Jahre nur unbedeutend an Ausdehnung
gewonnen, da die Bauthätigkeit fast gänzlich ruhte.
Oesterreich -Ungarn besass zu Ende des Jahres 1880 ein
Verkehrsnetz von 18 444 km, wovon 11 357 km auf die Oester-
reichische Reichshälfte, 7 085 km auf Ungarn entfallen. Der
Staat besitzt in der Oesterreichischen Reichshälfte 953,9 km, in
Ungarn 2 317 km eigene Linien, ln Ungarn stehen die Staats-
bahnen durchweg unter eigener Verwaltung und führt ausserdem
derselbe den Betrieb von 462 km, so dass das ganze unter staat-
lichem Betrieb stehende Schienennetz 2 779 km beträgt. Anders
in Oesterreich, wo die Staatsbahnlinien sehr zerstreut liegen,
so dass derselbe thatsächlich von den eigenen Linien blos 297,6 km
selbst verwaltet. Hingegen wurden im Jahre 1880 in Staatsbetrieb
genommen: die Kronprinz-Rudolfbahn mit 799,6 km und die Erz-
herzog Albrechtbahn mit 181 km. Auf den langen Stillstand im
Eisenbahnbau Oesterreich- Ungarns wird demnächst eine regere
Thätigkeit folgen, indem mehrere internationale Linien zur Aus-
führung kommen werden. Unter diesen zählt in erster Linie die
Bahn über den Arlberg, die nunmehr gesichert ist und deren
baldmöglichste Fertigstellung angestrebt wird. Thatsächlich hat
man mit dem Bau des Tunnels begonnen und -will zu geeigneter
Zeit auch die Zufahrtslinien in Angriff nehmen. Die verkehrs-
politische Bedeutung dieser Bahn, welche bestimmt ist das Oester-
reichisch - Ungarische Schienennetz mit jenem der Schweiz in
directe Verbindung zu bringen, ist zu bekannt, um darüber an
dieser Stelle noch weitere Betrachtungen zu knüpfen. Die ver-
änderten Verhältnisse, welche die demnächst zu gewärtigende
Betriebseröffnung der Gotthardbahn bringen wird, muss Oester-
reich-Ungarn veranlassen, die Zeit zur Fertigstellung der Bahn
über den Arlberg möglichst zu verringern, weil letztere für den
südöstlichen Verkehr der Monarchie eine Wegabkürzung bringen
wird, welche dazu helfen soll, die arg drohende Concurrenz der
Russischen und Rumänischen Cerealien nach den Schweizerischen
Consumtionsplätzen wenigstens theilweise zu paralysiren.
Die zunächst an die Reihe kommende Verkehrslinie ist jene,
welche Ungarn mit Serbien in directe Schienenverbindung bringen
wird. Diese unter dem Namen der Budapest-Semliner Bahn
bekannte Linie ist zum Theil ebenfalls bereits in das Stadium
der Realisirung getreten, insofern als die kleineren Bauten im
Süden schon im Frühjahr zur Ausführung gelangen. Die Tratje
dieser Bahn bot bekanntlich Jahre hindurch zu heftigen Contro-
versen Anlass und obschon die Detailpläne auch heute noch
nicht gänzlich fertig sind, so steht doch schon fest, dass diese
Bahn von Budapest ausgehend am linken Ufer der Donau über
M.-Theresiopel und Neusatz nach Semlin geführt werden wird,
was so ziemlich der directesten Verkehrsrichtung entspricht.
Unentschieden ist noch die Frage, ob diese Bahn für Rechnung
des Staates gebaut oder der Privatunternehmung überlassen
bleiben wird. Angesichts der in Ungarn zur Zeit vorherrschenden
Tendenz der Verstaatlichung der Schienenwege, sowie des inter-
nationalen Charakters der in Rede stehenden Bahn, unterliegt es
wohl keinem Zweifel, dass dieselbe in das bestehende Staats-
bahnnetz eingefügt wird , als dessen ergänzender Theil sie
eigentlich zu betrachten ist.
An sonstigen Bahnbauten sind in Aussicht genommen: die
Linie Ofen -Raab, welche das Westungarische Netz fester
knüpfen wird und möglicherweise dem Ungarischen Staat Veran-
lassung giebt, seinen Einfluss auch auf die Tarifpolitik der für
das Land so wichtigen Richtung nach dem Westen zu stärken;
die Galizische Transversalbahn, welche bestimmt ist die
zerstreut liegenden kleinen Bahnen in Galizien nach westlicher
Richtung eine unabhängige Verbindung zu schaffen; die Linie
Stan isIau-Hussiatyn als Brgänzungslinie gegen die Russische
Grenze. Ausserdem ist eine grössere Anzahl von Vicinalbahnen
in allen Theilen der Monarchie projectirt, welche die Bauthätig-
keit in erfreulicher Weise steigern dürften.
Die Gruppirung der Ungarischen Eisenbahnen hat
abermals einen bedeutsamen Schritt gethan. Durch den im Laufe
des Jahres perfect gewordenen Ankauf der Theisseisenbahn
und deren Einverleibung in das Ungarische Staatsbahnnetz sind
die vordem getrennt gewesenen östlichen und nördlichen Linien
zu einem zusammenhängenden mächtigen Complex gestaltet worden
und hat dadurch der Staat eine absolut dominirende Stellung im
Osten Ungarns gewonnen, kann überhaupt, indem er eine eigene
Linie von der südöstlichen Landesgrenze unter Berührung der
Landeshauptstadt bis nahe an die nördliche besitzt, in welche
die übrigen Bahnstrecken des Ostens münden, die Verkehrs- und
Tarifverhältnisse eines grossen Theils des Landes nach Gutdünken
regeln. Dass dieses im Interesse der wirthschaftlichen Bedürfnisse
des Landes geschehe, muss die Staatsbahnverwaltung als ihre
wichtigste Aufgabe erkennen. Ausserdem wurde durch den An-
kauf der Südbahnlinie Agram-Karlstadt eine Vereinigung der
bis dahin getrennt gewesenen Linien nach Südwesten hin erreicht.
4
Eine durchgreifende Organisation der K. Ungarischen Staats-
bahnverwaltung wurde jüngst durcbgeführt, um den mächtigen
Apparat in guter zweckentsprechender Function zu erhalten.
Das Vorgehen Ungarns in Bezug auf Gruppirung respective
Verstaatlichung der Eisenbahnen wird demnächst auch in
der Oesterreichischen Reichshälfte und zwar in umfas-
sender Weise befolgt werden. Die Einleitung der Transactionen
hat bereits stattgefunden und soll die Kaiserin Elisabethbahn die
erste derjenigen Privatunternehmungen sein, welche der Staat zu
diesem Zwecke auserkoren hat. Die Hauptlinien dieser Bahn ge-
hören zu den wichtigsten Export- und Importrouten der Monarchie
und bilden den Ausgangspunkt für die zukünftige Oesterreichisch-
Schweizerische Verkehrsroute, deren Mittelglied über den Arlberg
noch fertigzustellen ist. Man nennt die Kronprinz Rudolfbahn
und die Kaiser Franz-Josefbahn, welche zunächst in das zu grün-
dende Oesterreichische Staatsbahnnetz einbezogen werden und
thatsächlich würde die Schaffung einer solchen Gruppe, an welche
sich einige bereits bestehende Staatsbahnlinien anschliessen, der
Oesterreichischen Regierung die Mittel an die Hand geben, sich
in seinen Bestrebungen' die Beherrschung der Tarif- und Verkehrs-
politik nach dem Westen und dem südnördlichen Verkehr auf eine
solide Unterlage stützen zu können, ja sich dadurch eine mehr
oder weniger dominirende Stellung erringen. Die Vorkehrungen für
eine weitgehende Verstaatlichungsaction sind auf Grund eingehen-
der Studien jedenfalls getroffen 'und Angesichts der dabei in Be-
tracht kommenden wirthschaftlichen Momente dürfte die Aus-
führung nunmehr unter allen Umständen, und unvorhergesehene
Zwischenfälle ausgeschlossen, nicht lange mehr auf sich warten
lassen.
Die Reconstruction der internationalen und Oesterreichisch-
Ungarisch-Deutschen Verbandstarife ist zum überwiegenden
Theil bereits vollendet, theils noch in Durchführung begriffen.
Bedauerlich bleibt dabei, dass manche Verkehrsbezienungen
durch die infolge Erhöhung der Taxantheile auf den Deutschen
Routen bewirkte Frachtvertheuerung respective durch das Sinken
der Verfrachtungsmengen gelockert wurden.
Die Betriebsresultate der Oesterreichisch-Ungarischen
Eisenbahnen im verflossenen Jahr stellen sich durchschnittlich
ganz befriedigend. Dies ist um so beachtenswerther, als der Ge-
treideexport infolge der schlechten vorjährigen sowie der letzten
Ernte verhältnissmässig geringe Verfracntungsquantitäten lieferte.
Wenn auch dadurch den Ungarischen Bahnen sowie den an dem
Cerealienverkehr aus Ungarn betheiligten Oesterreichischen
Bahnen ein Ausfall erwuchs, so ist derselbe zum grössten Theil
compensirt durch die anderweitig gesteigerte Güterbewegung.
Die Erzielung eines möglichst öconomischen Betriebes wird
allenthalben und zwar mit gutem Erfolge angestrebt. Die im
verflossenen Jahre eingeführte Verallgemeinerung des Secundär-
betriebes auf den schwächer frequentirten Linien ist ein wirth-
schaftlicher Fortschritt, dessen gute Früchte nicht ausbleiben
werden. Im Allgemeinen schreitet die Consolidirung des Eisen-
bahnwesens Oesterreich-Ungarns in erfreulicher Weise vorwärts
und liefert beruhigende Aussichten für die Zukunft.
Die Entwickelung der Wasserwege steht ebenfalls au
dem wirthschaftlichen Programm der Monarchie.
In Bezug auf Wasserbauten weist indess das letzte Jahr
keine besonderen Leistungen auf. Ausser den Regulirungs-
arbeiten an der Donau im Niederösterreichischen Gebiete und
innerhalb des Rayons der Ungarischen Landeshauptstadt sowie
einiger im Ganzen unbedeutenden Correctionen auf den Neben-
flüssen ist in dieser Richtung nichts Bemerkenswerthes geschehen.
Die völlige Schiffbarmachung der Donau, respective die Er-
höhung der Leistungsfähigkeit dieses prächtigen Stromes durch
Vornahme der nöthigen Baggerungen an den versandeten Stellen,
Einführung der Kettenschifffahrt u. s. w. wird nunmehr ernstlich
angestrebt. Zuvörderst sollte man die versandete, der Schifffahrt
so grosse Hindernisse bereitende mehrere Meilen lange Strecke
auf Ungarischem Littorale, zwischen Pressburg und Gönyö, einer
durchgreifenden dauernden Correction unterziehen, welchem Pro-
jecte sich die öffentliche Meinung in Ungarn immer mehr zuneigt,
nachdem man dort zur Ueberzeugung gelangt ist, dass diese
Hauptverkehrsader des Landes in ganz eminenter Weise berufen
ist, die wirthschaftliche Prosperität desselben zu fördern. Ueber
die definitive Regulirung der Katarakte am unteren Laufe der
Donau beim sogenannten Eisernen Thore wurden umfassende
Vorstudien gemacht und diesbezüglich auch das Gutachten aus-
ländischer Fachleute eingeholt. An die Ausführung dieser durch
den Berliner Vertrag sichergestellten Arbeiten wurde indess noch
nicht geschritten, doch steht zu erwarten, dass dieselben in nicht
ferner Zeit in Angriff genommen und dann auch in energischer
Weise fortgeführt werden.
Aus dieser gedrängten Skizze über den Stand und die Fort-
schritte des Verkehrswesens der Oesterreichisch-Ungarischen Mon-
archie ergiebt sich die Thatsache, dass die Zeit neuen Schaffens
herannaht, die nach Jahren des theilweisen Stillstandes um
so energischer sich geltend machen muss. Das forcirte Abstra-
hiren in der Weiterführung der für die Entwickelung der wirth-
schaftlicheu Verhältnisse eines Landes so wichtigen Verkehrswege
taugt für die Dauer nicht, am wenigsten aber für Oesterreich-
Ungarn, dessen Verkehrsnetz im Allgemeinen noch das Bild des
Unfertigen und Lückenhaften trägt. Das kräftig emporstrebende
Reich, als dessen Mission es bezeichnet wird, die Kultur nach
dem Osten zu tragen, muss eifrig bestrebt sein, im eigenen Lande
jene Verkehrsinstitutionen auf breitester Basis zu schaffen, welche
es befähigt, die sich ihm bietenden Vortheile auszunützen und
andererseits den von allen Orten auf dasselbe herandrängenden
Concurrenzbestrebungen mit Erfolg Stand zu halten.
Schweizerische Eiseubahnstatistik für das Jahr 1878.
VI. Band.
Dieser Statistik liegt dasselbe Schema zu Grunde,
welches nach den seitherigen Erfahrungen für die Statistik pro
1877*) neu aufgestellt worden war.
Ein zweiter Theil bringt eine vergleichende Zusammen-
stellung der wichtigsten Angaben aus der Schweizerischen Eisen- .
bahnstatistik für die Jahre 1877 und 1878 und geben wir daraus,
folgende Hauptdaten wieder:
Betriebslänge am ( A. Normalbahnen km
Ende des Jahres \ B. Specialbahnen „
Betriebslänge im ( A. Normalbahnen „
Jahresdurchschnitt \ B. Specialbahnen
Baukosten . . .
Locomotivea . . {J,“ IXSlier
Personenwagen im Ganzen ...
Plätze der Per- / im Ganzen ... „ 73 549
sonenwagen \pro Kilometer . „ 28,76
Lastwagen „ 8 495
Tragkraft der | im Ganzen. .
Lastwagen \ pro Kilometer
Gefahrene Wegstrecke der Loco
motiven
Nutzdienst der Locomotiven
I L Classe .... pCt.
jjeiomene 1
Reisende Ganzen '. ’.
l pro Kilometer
Durchschnittliche f der Reisenden
Transportdistanz \ „ Güter
.1. (
in.
Einnahme UH.
Personen
1878
Frcs. 756 782 173 765 055 742
19.81
78.81
Anzahl 23 668 074
„ 9 780
pCt.
34,46
„ 60,14
Frcs. 24 208 309
„ 10 003
pCt.
Frcs.
44,80
0,21
16
73 663
28,44
8 538
87 3831
3.3,74
13 104 195:
11 279 413
1,38
19,68
78,94
22 777 747
8 961
5 278 860^
2 071
19,61
50,11
5,87
34,00
«0,13
23 250 85C
9 141
44,40
Betriebs-
ausgaben
<im Ganzen .
jpro Kilometer
fim Verhältniss der Ge
‘ sammteinnahme .
Einnahme für
Kilometer
I im Ganzen . .
<pro Kilometer
I „ Nutzkilom.
Einnahmen aus verschiedenenQuellen
Gesammtein- ( im Ganzen . .
nahmen ipro Kilometer
! Allgemeine Verwaltung pCt.
Unterhalt und Aufsicht „
Expeditions- und Zugs-
dienst .
Fahrdienst
im Ganzen
In Procenten der Transporteinnahmen
Ueberschu8S . . {“Ser'
Reinertrag in Procenten des Anlage
capitals
Durchschnittliche Verzinsung des An
lagecapitals ....
Gesammtpersonal . . .
In unserer Besprechung der Statistik pro 1877 haben w
einige Vergleichungen aufgestellt deren Resultate im Allgemeine
auch für 1878 zutreffen. Wir können es uns jedoch nicht vei
sagen, die auf die Verkehrsergebnisse des ebengenannten Jahre
bezüglichen Vergleichungen auch hier noch anzufügen : I
*) Siehe die Besprechung in No. 7 S. 94 vor. Jahrg.
Frcs.
22 3.30
. 4,67
4 362 584
58 401 471
24 133
6,32
31,53
36,22
30 605 055
56,64
34 751 472
14 360
23 649 999
9 773
pCt.
3,12
52 36212:
20 £
4,(
4 930 12
57 292 25
22 53
6,40
26.73
32,20
34,67
29 181 00
55.73
3.3 394 54
13 13|
23 897 711
3,05 1
Anzahl
5
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eb
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73
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3S63
8,14
m
7 333
3,71.
119)
9113
I, 33
3.1)8
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7 747
8981
3368
2 1177
9,61
1,11
5,87
II, W
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11.67 ■
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0
1,313
1771
3l0
3,05
2,92
1324
piaei
T«
ibre
Der grösste Verkehr von Reisenden pro Kilometer ergab
sich für die Normalbahnen (A) bei der Böaelibahn 18 037, für
die Specialbahneo (B) bei Lausanne-Ouchy 287 436, der geringste
(A) auf der Simplonbahn 2 577, (B) bei Kaltbad - Scheideck
1 190 Personen. Den grössten Verkehr an Gütern pro Kilometer
hatte (A) die Basler Verbindungsbahn 26 100 t, (B) Lausanne-
Ouchy 3.329 t, den geringsten (A) die Aargauische Südbahn
469 t, (B) Kaltbad-Scheideck 26 t. Die Einnahmen pro durch-
schnittlich betriebenen Bahnkilometer stellten sich am höchsten
und zwar für den Transport der Reisenden (A) bei der Bödeli-
bahn mit 12 373 Frcs., (B) bei Lausanne-Ouchy mit 56 953 Frcs.,
am geringsten (A) bei Wohlen-Bremgarten mit 1 435 Frcs., (B) bei
KalUiad-Scheideck mit 1 764 Frcs.; für den Transport von Gütern,
Gepäck und Thieren am höchsten (A) bei der Basler Verbin-
dungsbahn -mit 37 235 Frcs., (B) bei Lausanne-Ouchy mit
5 673 Frcs., am geringsten (A) bei Wohlen-Bremgarten mit
832 Frcs., (B) bei Kaltbad-Scheideck mit 393 Frcs. Die höchste
Gesammteinnahme pro Kilometer erzielte (A) die Basler Verbin-
dungsbahn 44 387 Frcs., (B) Lausanne-Ouchy 85 451 Frcs., die
geringste (A) Wohlen-Bremgarten 2 325 Frcs., (B) Kaltbad-
Scheideck 2 181 Frcs. Der grösste Ertrag vom Personenkilometer
ergab sich (A) bei der Basler Verbindungsbahn 13,37 Cts.,
(B) bei Vitznau-Kulm 71,81 Cts., der geringste (A) bei der Na-
tionalbabn 4,01 Cts., (B) bei Lausanne-Echallens 6,50 Cts.; der
grösste Ertrag vom Tonnenkilometer (A) bei Wädensweil-Ein-
siedeln 39,91 Cts., (B) bei Vitznau-Kulm 382,84 Cts., der geringste
(A) bei der Nationälbahn 8,40 Cts., (B) bei Lausanne-Echallens
34,03 Cts. Die Betriebsausgaben pro Kilometer erwiesen sich am
höchsten (A) bei der Bötzbergbahn 19 528 Frcs., (B) bei Lausanne-
Ouchy 93 121 Frcs., am niedrigsten (A) bei Wohlen-Bremgarten
6 420 Frcs., (B) bei Kattbad-Scheideck 2 895 Frcs. Das Verhältniss
der Betriebsausgaben zu der Gesammteinnahme stellte sich am
günstigsten (A) bei der Basler Verbindungsbahn 17,58 pCt., (B)
bei Vitznau-Kulm 54,01 pCt., am ungünstigsten (A) bei Wohlen-
Bremgarten 233,18 pCt., (B) bei Kattbad- Scheideck 132,75 pCt.
Von den 6 Bahngesellschaften, welche im Jahre 1878 Zinsen und
Dividende auf die Actien bezahlt haben, steht obenan Vitznau-
Kulm mit 8 pCt., dagegen unten die Bernische Staatsbahn mit
0,53 pCt.
Am Schlüsse des Jahres 1878 bestanden in der Schweiz
Tramways in Genf und in Biel mit Längen von 7 550 bezw.
4 580 m, also einer Gesammtlänge von 12 130 m. Die Baukosten
betrugen 2 434 485 Frcs. oder 200 700 Frcs. pro Kilometer. An
Betriebsmaterial waren vorhanden 1 Maschine, 165 Pferde und
47 Personenwagen mit 1 692 Plätzen. Befördert wurden im Be-
triebsjabre 3 176 306 Personen, d. i. 263 813 pro Kilometer, 423 pro
Tag. Die Einnahmen waren 454 750 Frcs., die Ausgaben
360 883 Frcs ; es blieb mithin ein Reinertrag von 92 867 Frcs.,
gleich 20,47 pCt. der Gesammteinnabmen, wodurch die Actien
sich mit 2 pCt. verzinsten.
Eine aussergewöhnliche Dammrutschung.
Zwischen den Stationen Ronheide und Astenet auf der
Strecke Aachen-Verviers der Rheinischen Eisenbahn fand am
21. December v. J. eine Katastrophe statt, deren Umfang und
Eigenartigkeit durch die Bezeichnung „Dammrutsch“ nur unvoll-
ständig wiedergegeben wird. Ein 500 m langer, bis zu 8—9 m
hoher Damm, der eine Thalmulde durchsetzt, zerfloss binnen
wenigen Minuten als breiige Masse von beiläufig 30 000. cbm Inhalt,
ein in den Annalen der Berg- und Böschungsrutsche so seltener
Vorgang, dass der Technik des Eisenbahnbaues ein congruenter
terminus technicus dafür vollständig fehlt. Einem ausführlichen,
augenscheinlich von fachmännischer Seite stammenden Bericht
der „Köln. Ztg.“ entnehmen wir über den örtlichen Zustand fol-
gende Einzelheiten:
„Die in die Bahn gerissene Lücke hat eine Länge von bei-
läufig 500 m. Sie beginnt an der Stelle, wo der Voreinschnitt des
Tunnels übergeht in eine Dammschüttung, und reicht bis zu dem
Puncte, wo die Dammschüttung aufhört und ein kleinerer Ein-
schnitt beginnt. Die Bahn liegt am Gehänge des Wiesenthaies,
in dessen Sohle die Landstrasse geführt ist. Die erwähnte Damm-
schüttung lag deshalb auf schwach geneigtem Boden und war
veranlasst durch eine hier im Thalhange ausgebuchtete Mulde.
Die bei neueren Eisenbahnbauten an solcher Stelle allgemein üb-
liche Herstellung < ines Wasserdurchlasses war vor etwa 40 Jahren
beim Bau dieser alten Bahnstrecke unterlassen worden.
Dem auf der Höhe der erhaltenen Bahnstrecke stehenden
Beschauer bietet sich ein grossartiges Feld der Zerstörung dar.
Das ist kein gewöhnliches Austreiben der Böschungen; nein, der
Damm ist vollständig von seiner Stelle verschwunden, und die
Sand- und Erdmassen, die denselben ehemals bildeten, sind mehrere
hundert Meter weit fortgescbleudert ins Thal! Ein Augenzeuge
bekundet, dass die von dumpfem Geräusch begleitete Bewegung
eine plötzliche, nur wenige Minuten dauernde gewesen ist; beim
Ansehen der gewaltsamen Bewegungen, denen die Dammmassen,
die Sträucher und Rasentheile der Böschungen, die Schienen und
Schwellen ausgesetzt gewesen sind, konnte man fast versucht
sein, an eine explodirende Kraft als Ursache der Katastrophe zu
glauben. Die ausgebreiteten breiigen Massen erstrecken sich
seitlich etwa 200 m weit bis über die Landstrasse, deren Pflaster-
bahn jetzt als Einschnitt durch die aufgescbobene Erde hindurch-
geführt ist. Die Sträucher, mit welchen die thalseitige Böschung
besetzt war, sieht man in unterbrochener Hecken form linien- und
gruppenweise aus dem Erdbrei in der Nähe der Chaussee hervor-
stehen. Rasen und Bettungskies bilden ein buntes Durcheinander
mit dem sandigen Lehmschlamme. Thalabwärts breiten sich die
zerflossenen Massen des Bahndammes etwa auf 500 m Länge in
einer geschlossenen Fläche aus. Merkwürdig ist die auf einen
explosionsähnlichen Vorgang hindeutende Erscheinung, dass die
zerflossenen Massen an der Chaussee, also in weiter Entfernung
vom Ursprung der Bewegung, höher aufgeschoben sind, als am
ehemaligen Dammfusse. Die Plötzlichkeit der Kraftäusserung
geht auch aus den Abbruchstellen am alten Bahnkörper und aus
der eigenthümlichen Deformation des Schienengestänges hervor.
Der Abbruch an dem stehengebliebenen Bahnkörper ist in scharfen,
senkrechten Rissen erfolgt, und zwar ist nicht allein die eigent-
liche Dammschüttung fortgeschleudert, sondern es ist auch die
gewachsene Erdschicht unter dem Damm bis auf eine gewisse
Tiefe mitgerissen worden. Die Bahngeleise, Stahlschienen mit
eisernen Querschwellen, hängen in einer Länge von etwa 40 m
an beiden Abbruchsstellen über den Riss hinweg frei; sie sind
nach der Thalseite hin gewaltsam ausgebogen und endigen auf-
rechtgekippt im Schlamme. Der mittlere Theil der Geleise, welche
über dem verschwundenen Damme lagen, ist von beiden Enden
abgerissen und mit der Kiesbettung weit weggeworfen worden.
An einer Stelle bildet er eine leiterförmige Brücke über das
schlammige Rinnsal, welches sich durch die Trümmer windet.
Die Ursache der Katastrophe dürfte vor Allem in den ausser-
gewöhnlichen Witterungsverhältnissen der vorhergegangenen Zeit
zu suchen sein, in welcher Hochwasser und monatelanger Regen
den Boden mit seltener Ausdauer aufgeweicht hatten. Hierzu
kommt dieBeschaffenheit des Materials, aus dem derDamm bestand:
ein leichter thoniger Sand, der sich zusammenballen lässt, und
mit Wasser vermischt dasselbe aufsaugt und zu einem pappigen
Brei aufquillt. Auch dürfte die Beschaffenheit des wenig durch-
lässigen Untergrundes, endlich der Mangel an einer künstlichen
Wasserabführung, einem gemauerten Durchlass, das ihrige beige-
tragen haben. So ist es erklärlich, dass der die geneigte Tbal-
mulde durchsetzende Damm mit Wasser völlig getränkt war und
in Folge eines leichten äusseren Anstosses in fliessende Bewegung
gerathen konnte. Die unmittelbare Veranlassung dürften zwei
Güterzüge gegeben haben, die sich kurz vor der Katastrophe auf
dem Damme gekreuzt haben. — Wie weit die an den Nachbar-
grundstücken angerichteten Zerstörungen noch zu Entschädigungs-
streitigkeiten Veranlassung bieten werden, wird abzuwarten sein.
Der Betrieb auf der Strecke konnte übrigens. Dank den energisch
betriebenen Wiederherstellungsarbeiten, bereits nach 10 Tagen
wieder aufgenommen werdem
Der Schulz-Straznicki-Brendl’sche Schmierapparat
für Excenter, Trieb- und Kuppelstangen der Locomotive.*)
Diese Apparate des Oberingenieur Schulz v. Straznicki von
der Kaiserin Elisabeth Westbahn, welche sich leicht und ohne
grosse Kosten bei allen Locomotiven anbringen lassen (meistens
ist hierzu nur ein anderer mit einem paraboloidischen hohlen An-
sätze versehener Deckel und eine kleine Umgestaltung der Büchse
und Schrauben erforderlich, bieten gegen die meisten der jetzt
im Gebrauch befindlichen ähnlichen Apparate folgende Vortheile :
1. durch den guten, ohne Hilfe einer Feder hergestellten,
vollkommen dichten Verschluss ist ein Herauswerfen von Oel wäh-
rend des Ganges der Maschine gänzlich vermieden;
2. mittelst der paraboloidischen Krümmung des Deckels
kann das in der Büchse enthaltene Oel bis auf den letzten Tropfen
ausgenützt werden;
3. da keine Verunreinigung des Oels in Folge des guten
dichten Verschlusses möglich ist, halten die Dochte länger und
kann man das viel billigeife Mineralöl statt des Rüböls verwenden
und geschieht dies auch überall, wo diese Apparate eingefübrt
worden sind ;
4. der hierbei angewendete kurze Docht zieht, da er in das
Oel nicht eintaucht, während des Stillstandes der Maschine kein
Oel und entfällt hierdurch dieser bei anderen Constructionen vor-
kommende bedeutende Verlust durch Tropfen vollständig.
Die Ersparnisse, welche bei Anwendung dieser Apparate
erzielt werden, betragen je nach Güte der vorher angewendeten
18 bis 36 pCt.
Diese Apparate, welche mit Erlass vom K. K. Handelsmini-
sterium allen Eisenbahnen der im Reichsrathe vertretenen König-
reiche und Länder empfohlen wurden, sind bereits bei der K.
K. priv. Kaiserin Elisabethbahn, der Kronprinz Rudolfbahn, der
K. K. Mährisch-Schlesischen Centralbabn „allgemein“ eingeführt
und deren Einführung bei der K. K. priv. Erzherzog Albrechtbahn,
der K. K. priv. LemDerg-Czernowitz-Jassy Bahn, der K. K. priv.
Erzherzog Karl-Ludwigbahn und der K. K. Südbahn im Zuge.
*) siebe auch Zeitschrift des Ingenieur- und Architekten-
vereins, Heft VI. 1876.
— 6
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, den 3. Januar. (Zum Jahresanfang. Statistik der
Radreifenbrüche. Ueberfüllung der Eisenbahncoupees. Oberschle-
sische Eisenbahngesellschaft. Ovation für die früheren Directorien
der Rheinischen und der Köln-Mindener Bahn. Concurrenz des
Elbeverkehrs mit den Eisenbahnen. Durchfahrt der ersten Post
durch den Gotthardtunnel.)
Der Beginn des neuen Jahres lenkt den Blick auf die Ereig-
nisse des verflossenen zwölfmonatlichen Zeitraums zurück. In
dieser Beziehung bietet, insoweit die Interessen des Eisenbahn-
wesens in Frage kommen, schon die blosse Aufzählung der Vor-
gänge, wie sie das Inhaltsverzeichniss der Vereinszeitung für den
vorigen Jahrgang darbietet, ein buntes Bild zahlloser Fortschritte
in der Entwickelung des Eisenbahnwesens. Was die Preussi-
schen Eisenbahnen anlangt, so finden wir eine grosse Anzahl von
Ministerialerlassen und Rescripten verzeichnet, welche dazu be-
stimmt sind, in allen Zweigen des Eisenbahnwesens die Leistungs-
fähigkeit und Gemeinnützigkeit des Betriebs zu fördern. Für
das Staatsbahnnetz wurde eine rationellere Abgrenzung der Ver-
waltungsgebiete durchgeführt, die Verkehrsleitung auf demselben
durch Einschränkung des Doppelbetriebs und durch gemeinschaft-
liche Wagenbenutzung etc. einheitlicher gestaltet, eine gleich-
mässige und übersichtliche Ordnung des Gütertarifwesens ange-
bahnt, entsprechende Anordnungen für Publicität der Tarife (Ein-
richtung gemeinsamer Auskunftsstellen etc.) getroffen und im Per-
sonenverkehr Erleichterungen durchgeführt. — Gegenüberder detail-
lirten organisatorischen Thätigkeit der Verwaltung ist die Wirk-
samkeit der Eisenbahngesetzgebung im Jahre 1880 verhältniss-
mässig geringer gewesen, abgesehen von den in die ersten Mo-
nate des Jahres fallenden Gesetzen betreffend Verstaatlichung der
Rheinischen, Berlin-Potsdam-Magdeburger und Homburger Bahn
sowie Ankauf der Main-Weserbahn. Das Eisenbahntarifgesetz ist
nicht wieder zur Vorlage gelangt, das Reichseisenbahngesetz ist
ebenfalls nicht weiterauf der Oberfläche erschienen und auch von
anderen, das Eisenbahnwesen angehenden reformatorischen Gesetz-
gebungswerken, wie z. B. von der Errichtung von Eisenbahngrund-’
büchern, ist es still geworden. Die Durchführung der wichtigen
Gesetzentwürfe betr. Veranschlagung der Jahresüberschüsse. der
Staatsbahnen und Einsetzung der Bezirkseisenbahnräthe und des
Landeseisenbahnraths bleibt dem Jahre 1881 Vorbehalten.
Der Neubau von Eisenbahnen hat im vorigen Jahre fast ganz
gestockt; es wurden im Jahre 1880 im Deutschen Reiche (mit Aus-
schluss Bayerns) nur 150 km neu in Betrieb gesetzt, gegen ungefähr
1 500 km in 1879. Bei der vorgeschrittenen Ausbildung des Haupt-
netzes (an welchem allerdings immer noch Vervollständigungen und
Verbesserungen vorzunehmen sind) wendet sich die Aufmerksamkeit
immer mehr dem Bau von Eisenbahnen untergeordneter Bedeu-
tung zu und ist auf diesem Gebiet die Preussische Regierung
mit dem Gesetz v. 9/3. 80, betr. die Erweiterung der Staatseisen-
bahnen und die Betheiligung des Staats bei mehreren Privat-
bahnunternehmungen, ebenso neuerdings durch den Gesetzent-
wurf, betr. die Herstellung mehrerer Eisenbahnen von unter-
geordneter Bedeutung (Allenstein-Kobbelbude etc.), vorgegangen, auf
Grund welcher Gesetze voraussichtlich eine grössere Rührigkeit
im Bahnbau in dem neu begonnenen Jahre sich zeigen wird.
Die Ergebnisse des Betriebes waren dagegen im abgelaufenen
Jahre entschieden günstige, so dass die meisten Deutschen Bahnen
in Folge ihrer Mehreinnahmen in der Lage sein werden, ihren
Actionären wesentlich höhere Dividenden zu zahlen. Daraus folgt
denn auch naturgemäss, dass die Eisenbahnactien fast allein den-
jenigen Theil des Courszettels bilden, der eine nennenswerthe
Steigerung aufzuweisen hat, wie aus nachfolgendem Vergleich er-
sichtlich ist. Es standen:
Bergisch-Märkische
Oberschlesische . .
Rechte-Oderufer .
Mainz-Ludwigshafen
Breslau-Freiburger
Berlin- Anhalter
Berlin-Dresdener .
Berlin-Hamburger
2. Jan.
31. Decbr.
94,10
116,25
174,50
207,50
142,00
154,80
90,75
95,00
93,80
111,90
102,75
120,25
14,50
19,25
187,00
236,00
Nachdem nun in den Jahren 1879 und 1880 das Staatsbahnnetz
durch den Erwerb von 5 500 km Privatbahnen eine Erweiterung
auf 18 000 km erfahren hat — die 3 600 km unter Staatsverwaltung
stehender Privatbahnen nicht gerechnet — hätte es der Versiche-
rung von massgebender Stelle eigentlich kaum bedürfen sollen,
dass man an weitere Erwerbungen nicht eher herantreten werde,
als bis die Resultate der bisherigen durch längere Beobachtung
festgestellt seien. Die prinzipielle Frage -wird dadurch selbst-
redend nicht tangirt, aber die unausgesetzt auftauchenden Ge-
rüchte und die fortwährenden Besprechungen in der Presse haben
der Weiterführung der Verstaatlichung jedenfalls nur geschadet,
ohne den interessirten Kreisen zu nützen.
Die Badreifenbriiche sind vom Reichseisenbabnamt zum Ge- j
genstand einer Statistik gemacht worden. Aus der betreffenden '■
Nachweisung, welche die in der Zeit vom 1. October 1879 bis
31. März 1880 auf den Deutschen Eisenbahnen eingetretenen Rad- ;
reifenbrüche umfasst, dürften die nachfolgenden Mittheilungen j
ein allgemeineres Interesse beanspruchen. Auf 45 grösseren Bah-
nen mit einer Gesammtbetriebslänge von 32 316 km sind in der
angegebenen Zeitperiode 5 039 Radreifenbrüche, bei 10 kleineren
Bahnen mit einer Betriebslänge von zusammen 434 km dagegen
keine Radreifen brüche eingetreten. Die durchschnittliche Anzahl
der auf je 100 km Bahnbetriebslänge eingetretenen Brüche be-
rechnet sich zu 15,57 Stück. Diese Zahl ist von mehreren Ver-
waltungen, von einer mit 46,58 Brüchen pro 100 km sogar bedeu-
tend überschritten. Die meisten Brüche (2 175) erfolgten im De- 1
cember; bei manchen Verwaltungen wurden 14 Brüche an einem
Tage dieses Monats constatirt. Fast ein Sechstel aller Brüche er-,
eignete sich bei einer Temperatur von 0 bis —5 Grad Reaumur.
Auf die Güterzüge entfallen 2 007, auf die Züge mit Personenbe-
förderung (Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte ZügeJ
1466, auf die Rangir- und Leerzüge 182 Brüche, während bei'
1384 Fällen die Zugart unbekannt geblieben ist. Hierbei ergeben
sich, wenn nach Fahrzeugen getrennt wird, an Locomotiv- und
Tenaerrädern 1 580, also fast ein Drittel der Gesammtzahl, ferner
an Personenwagen 620, an Post- und Packwagen 269, an Güter-;
wagen 2 5-28 Brüche. Soweit sich nachweisen liess, ereigneten
sich 910 Fälle bei voller Fahrt auf freier Strecke, 644 wurden bei,
Revisionen auf den Bahnhöfen und 327 beim Abdrehen in der
Werkstatt entdeckt. Wenngleich der Einfluss des Oberbausystems
auf die Zahl der Reifenbrüche nicht mit Sicherheit festgestellt
werden konnte, scheinen doch mehrfache Beobachtungen darauf
hinzuweisen, dassbeiAnwendung von Langschwellen wenigerBrüche
auftreten, als bei Querschwellen. Bezüglich des Materials ent-
fallen mehr als dreimal so viel Brüche auf Gussstahl (Tiegelguss-, ;
Bessemerstahl u. s. w.) als auf Puddelstahl, Feinkorneisen und:
Eisen überhaupt, indess ist hier das procentuale Verhältniss nicht
angegeben worden, in welchem die im Eisenbahnbetriebe vorhan- -
denen Bandagen zu einander stehen. Was die Stärken der Rad-
reifen anbetrifft, für welche im Bahnpolizeireglement und in der
Bahnordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung Minimal-,
masse vorgeschrieben sind, so hat sich ergeben, dass uur Bruche’
an Reifen eintraten, welche den noch zulässigen Grad der Ab-
nutzung nicht erreicht hatten. In Bezug auf das Alter sind 6 bis
8 Jahre alte Reifen am meisten gebrochen. Im Allgemeinen wer-,
den der herrschenden Kälte und dem öfteren Temperaturwechsel,
ferner der durch ungleichmässige Erwärmung bei starkem Brem-.l
sen entstehenden ungleichen Materialspannung, sowie den durch -
Herzstücke veranlassten Schlägen die Hauptursachen zugeschrie-
ben; andererseits werden auch flachgeschliffene Bremsstellen, feh-/
lerhafte Stellen im Material, alte Einbrüche und mangelhafte
Schweissung als Drsachen der Brüche bezeichnet.
Die üebeirfüllTing der Eisenbahncoupees ist bekanntlich vor
den Weihnachtsferien im Abgeordnetenhause speciell von dem.
Abgeordneten Berger gerügt worden. Es dürfte dieser Missstaiid'
für die Zukunft in Folge eines neueren Miuisterialrescripts be- ■
seitigt sein. Die bisherigen diesbezüglichen Beschwerden recht- i
fertigen, wie der Minister der öffentlichen Arbeiten in einem Erlass
vom 21. V. Mts. ausspricht, die Annahme, dass bei der Plazirung
der Reisenden durch die Schaffner vielfach mit der gebührenden
Rücksicht noch nicht verfahren wird. Zum Theil handele es sich j
hierbei um verwaltungsseitige Bestimmungen, wonach auf den jj
Anfangsstationen der Züge nicht sogleich sämmtliche, sondern I
nur erst die zunächst erforderlichen Coupees geöffnet werden I
dürfen. Eine derartige Bestimmung, welche überdies zu einer]
unzulässigen Bevorzugung einzelner Reisenden Anlass geben könne, >
sei, wo sie noch bestehe, alsbald in Wegfall zu bringen und An-j
Ordnung zu treffen, dass schon auf der Abgangsstation stets.]
sämmtliche Coupees, über welche nicht für besondere Zwecke schon ?
anderweit verfügt sei, sofort geöffnet werden. Im Uebrigen sei.j
bei der Zuweisung von Plätzen, unbeschadet nothwendiger Ein- !
richtungen im Interesse der Ordnung, Sicherheit und Oeconomie '
des Betriebes, den Wünschen und der Bequemlichkeit des reisen- ;
den Publicums in entgegenkommendster Weise Rechnung zu tra- j
gen, vor Allem auch die für die warme Jahreszeit angeordnete
mässige Besetzung der Coupees (I. Classe mit 4 Personen, II. Classe
mit 6 Personen und III. Classe mit 8 Personen) in Zukunft allge- -
mein und ohne Beschränkung auf die warme Jahreszeit, so lange ’
hinreichender Platz vorhanden sei, als Regel festzuhalten. Der '
Minister macht die sorgsame und nachdrückliche Ueberwachung
der Befolgung dieser Bestimmungen zur besonderen Pflicht.
Der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft ist die Geneh-
migung zur Vo nähme der generellen Vorarbeiten für eine Eisen-
bahn untergeordneter Bedeutung von einem unweit Dürrgoy ge-
legenen Punkte der Breslau-Mittenwalder Bahn über Klettendorf
nach Koberwitz zum Anschlüsse an die projectirte Linie von Ko-
berwitz nach Zobten ertheilt worden. Es wird diese Bahn an :
Stelle der von der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn projec- :
tirten Linie Mochbern - Klettendorf - Koberwitz treten, deren Bau
auf Schwierigkeiten gestossen ist.
Den früheren Directorien der Rheinischen und Eöln-Mindener
Bahn ist eine Ovation zu Theil geworden, über welche Rheinische
Blätter Folgendes berichten: „Schon bald nach dem Uebergange
der Köln-Mindoner und der Rheinischen Eisenbahn in den Besitz
und die Leitung des Staates hatten die Vertreter der Handels-
kammern und der wirthschaftlichen Vereine von Rheinland-West-
falen und den angrenzenden Landestheilen den Beschluss gefasst,
den Präsidenten beider genannten Eisenbahnen, Herrn Mevissen
und Herrn Oppenheim, bei ihrem Rücktritt von ihrer wichtigen
Stellung den Dank und die Anerkennung des Handels und der
Industrie für ihre Verdienste um das Eisenbahnverkehrswesen der
beiden Schwesterprovinzen zu erkennen zu geben und in künst-
lerisch angefertigten Adressen zum Ausdruck zu bringen. Nach-
dem diese Adressen (mit vortrefflichen Aquarellen in geschmack-
vollen Deckeln) fertig gestellt waren, versammelten sich am
21. December v. J. die Vertreter der genannten Körperschaften,
etwa 30 an der Zahl, zunächst im Hause des Herrn Geheimraths
D. Oppenheim und sodann in demienigen des Herrn G Mevissen,
um dieselben zu überreichen. Die Ueberreichung erfolgte bei dem
ersteren Herrn durch Herrn Präsidenten Mulvany aus Düsseldorf,
bei dem letzteren durch Herrn Geheimrath Heimendahl aus Cre-
feld. Die Gefeierten waren über die ihnen gebrachte Ovation tief
ergriffen und sprachen der Deputation in warm empfundenen
Worten ihren Dank aus“.
Die Concurrenz des Elbeverkehrs mit den Eisenbahnen ist
aus einem sehr instructiven Artikel der „Zeitschrift des Königlich
Sächsischen statistischen Bureaus“, Jahrgang 1880, Folgendes zu ent-
nehmen: In dem vom Regierungsassessor Arthur von Studnitz ver-
fassten Artikel über die „Statistik des Sächsischen Elbeverkehrs“,
wird die Bedeutung des Elbstroms für die daran gelegenen Plätze und
die gewaltige Zunahme des Personen- und Güterverkehrs in den
letzten 25 Jahren ziffernmässig dargestellt. Ein Vergleich der
Elbschifffahrt mit der Schifffahrt der anderen Deutschen
Flussgebiete ergiebt als Gesammtresultat, dass die Gesammtzahl
der Elbschiffe im Anfänge des Jahres 1877 etwas über die Hälfte
aller Süsswasserschiffe im Deutschen Reiche ausmachte, indem
7 907 Elbschiffe 14 388 Schiffen aller Deutschen Flussgebiete gegen-
übersttihen. Der Eingang von Gütern aus Oesterreich bei dem
Uauptzollamte Schandau betrug im Jahre 1855 nur 5 671473 Ctr.,
dagegen 1879: 21 227 596 Ctr., während der Ausgang im Jahre 1855
sich auf 349 027 Ctr. und im Jahre 1879 auf 641 624 Ctr. beziffert.
Der Personenverkehr der Sächsisch-Böhmischen Dampfsebifffahrts-
gesellschaft hat sich von 1855 bis 1879 von 530 566 auf 1 939 140 Pas-
sagiere gesteigert.
lieber die Durchfahrt der ersten Post durch den Gotthard-
tnnnel, welche am Nachmittag des 24. December stattfand, wird
der „Neuen Züricher Zeitung“ geschrieben: Voran fuhr ein mit
den Briefen und Valoren beladener, eigens zu diesem Zweck
construirter Rollwagen, dann folgten auf gewöhnlichen Rollwagen
etwa 30 Ctr. Fahrpoststücke. Cm 2% Uhr wurde in den Tunnel
eingefahren. Allmälig, wie der Zug durch die düstere und nicht
enden wollende Höhlung vorrückte, nahm die Hitze zu und
drückte auf den Athem. Da indessen der Nordwind vorherrschte,
war es zu ertragen, bis ungefähr in die Mitte des Tunnels, wo
Hitze und Rauch gleichsam condensirt waren, ganz besonders
da, wo man zu Fuss ungefähr 600 m der Calotte durchschreiten
musste. Hier brachten der Rauch, die Dynamitdünste, die An-
strengung und auch die Aufregung des Neuen eine physische
Mattigkeit hervor, die auch auf den Seelenzustand zurückwirkte.
Zum Glück dauerte dieser Fieberzustand nicht lange: die Luft
wurde besser, der Muth hob sich wieder, und stolz, zufrieden,
lücklich setzte man die Fahrt in den Eingeweiden des colossalen
erges fort. Keinerlei Gefährdung war zu bestehen; man
brauchte nur die Augen offen und den Lichtern nahe zu halten
und sich der Führung des mit dieser Höhle der Arbeit und des
Unwetters vertrauten technischen Personals zu überlassen. Je
mehr man nach Süden vorrückte, um so mehr läuterte sich die
Luft, um so geringer wurde die Hitze, um so weniger spürte
man die Miasinen von den Dynamitexplosionen. Angelangt beim
Ausgang in Airolo, um 6^ tlhr Abends, schlürfte man mit Be-
hagen die frische Luft ein, die nun gewaltig einströmte, und ver-
gass der ausgestandenen Mühen und Beschwerden. Diesmal hat
man vier Stunden gebraucht; von Woche zu Woche wird diese
Zeit sich reduciren und in Bälde wird in zwei Stunden der Weg
zurückgelegt werden. Der innere Anblick des Tunnels erfüllt
^e Seele mit einem beklommenen Staunen. Kein Panorama der
Welt bietet etwas dem, was man jetzt in der Mitte dieses unge-
heuren Durchgangs sieht. Vergleichbares. Nur der Pinsel eines
Goya könnte diese Eindrücke festhalten : diese halbnackten Ar-
beiter, von Schweiss bedeckt, mit ihren leidenden, blassen, gelb-
hchen Gesichtern, ihren geschwärzten, krampfhaft angestrengten
Händen, ihrem mühsamen Athemholen, die Tag für Tag seit
vielen Wochen, vielen Monaten, ja seit Jahren ihre acht Stunden
im Tunnel arbeiten! Im Ganzen sind es brave Leute, gutgesittet,
die da ihr jugendliches Leben für die Werke der Wissenschaft
und der Civihsation hinggben. 2 000 m unter der Oberfläche,
auf eine Strecke von 15 km verstreut, sieht man sie, jeden mit
seiner Lampe an der Seite, mit seinem Werkzeug in der Hand
oder auf der Schulter, in drückendem Dunste, sitzend, stehend,
kauernd, am Ausbrechen, am Laden der Dynamitschüsse, am
Wegräumen des Schuttes beschäftigt, die Rollwagen ein- und
ausführend, durch Wasser und Schlamm watend; fürwahr es ist
ein grossartiges, unbeschreibliches Schauspiel! der Lärm der
Rollwagen, die auf der Calotte vorgeschoben werden, der Pferde
und der Treiber, der Tausende von Hämmern, das furchtbar
zischende Geräusch der Bohrmaschinen, das Krachen der Dyna-
mitexplosionen — ein Dante würde dazu gehören, das zu be-
schreiben. Wer zum ersten Male das sieht und hört, der meint,
so müsse die Hölle sich ausnehmen.
Hermann Weizmann f.
Berlin -Hamburger Eisenbahn. Am 10. December verstarb
der Güterverwalter der Berlin- Hamburger Eisenbahn Hermann
Weizmann, geboren den 14/10. 35 zu Driesen in der Neumark.
Am 1. August 1856 als Diätar bei der Berlin-Hamburger Eisenbahn
eingetreten, wurde derselbe nach zurückgelegtem Vorbereitungs-
dienste am 1. Januar 1859 zum Kassirer der Güterkasse ernannt,
und avancirte.'nachdem er dieseStellemitgrosser Gewissenhaftigkeit
und Umsicht 19 Jahre lang verwaltet halte, am 1/1. 78 zum
Güterverwalter und Vorsteher der Güterexpedition Berlin.
Auch literarisch war der Verschiedene eifrig thätig, wozu
ihn namentlich seine ausgedehnten Sprachkenntnisse befähigten.
In Beziehung auf die Eisenbahnliteratur wollen wir aus seiner
schriftstellerischen Thätigkeit nur folgende selbstständigen
Broschüren erwähnen : Zur Eisenbahnreform 1872. I. Fährverkehr
oder Frachtverkehr? II. Das Staatsexamen. — Die Eisenbahn als
öffentliche Strasse 1875. — Die Deutsche Reichsbahn 1876. Den
Eisenbahnbibliothekverein zu Berlin, welchen der Ver-
schiedene als Vorsitzender leitete, bis er dies Amt Krankheitshalber
niederlegen musste, rief er mit ins Leben.
Seine Beamten sowie die Corps- und Hülfsarbeiter (er war
Assessor in der Verwaltung der Arbeiterkasse) betrauern in ihm
einen humanen und gerechten Vorgesetzten, welcher ihnen als
Vorbild in Pflichttreue und grössterEhrenhaftigkeit voranging. Jedem
derselben wird sein Andenken theuer bleiben, wie dies auch der
ihm von den Beamten gewidmete Nachruf in der „Vossischen
Zeitung“ zum Ausdruck bringt. Welche grosse Verehrung
und Achtung der Verschiedene genoss, bewies auch die grosse
Theilnahrae bei der Beerdigung. Die Direction der Berlin-Ham-
burger Eisenbahn war durch ihren Vorsitzenden Herrn Geheimen
Regierungsrath Simon und durchHerrnDirectorNeuhaus, sämmtliche
hier einmündende Bahnen waren durch Bekannte und Freunde
des Verstorbenen vertreten; ausserdem erwiesen ihm zahlreiche
Freunde aus Nah und Fern, sowie die meisten seiner frühem Unter-
gebenen die letzte Ehre. Der Sarg wurde von den hiesigen Lade-
meistern in Uniform, angeführt von ihrem Bodenmeister, zur Ruhe-
stätte getragen.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 3. Januar 1881. (Westbahnvertrag. Pest-Semlin. Tarif-
centralstelle. Ungarisches Transportgesetz. Der Arlbergtunnel.
S e questration sgesetz. Coupontextän derung.)
Wie bereits in voriger Nummer berichtet, wurde noch vor
Ablauf des Jahres der Verstaatlichungsvertrag mit der Elisabeth
Westbahn vom Oesterreichischen Ministerium formell abgeschlossen.
Im Schoosse desselben hatte sich eine gewisse Opposition in Folge
der Vorlage eines Projectes erhoben, welches die Verpachtung
der garantirten Bahnen statt deren Verstaatlichung bezweckte;
dadurch sollte eine Ersparniss an jährlichen Subventionen von
8 — 10 Millionen erzielt werden; obwohl der präsentirte Pächter:
die Societe Beige de chemins de fer, sich bereits präsentirte, wurde
das Project doch als undiscutabel und unrealisirbar abgelehnt,
bewirkte aber die Verzögerung des Westbahnabschlusses, welche
schon eine Fluth von Gerüchten hervorrief. Die ganze Verstaat-
lichungsaction, hiess es, sei in Frage, der Oesterreichische Han-
delsminister werde deshalb aus der Regierung scheiden, die be-
absichtigte Ausfolgung von Goldtitres an Stelle der Westbahn-
actien werde die Couponprocesse perpetuiren und belaste den
Staat ungewöhnlich etc. etc.
Die Ungarische Regierung war dagegen noch fortwährend
mit der Bahn Pest-Semlin beschäftigt. Einen Pyrrhussieg hat diese
Regierung mit der vor den Feiertagen noch publicirten Sanction
des unten reproducirten Gesetzes über die Erhöhung der
Transportsteuer erzielt; die praktischen „Eisenbahner“ möch-
ten ihre Vorhersagungen über -die dadurch zu gewärtigende Schä-
digung des Verkehrs ganz unerfüllt sehen; dass der so tüchtige
Nationalöconom György, Redacteur des Eisenbahnfachblattes, mit
seinem Votum für dieses Gesetz fast den Ausschlag gab, zeigt
wieder die „graue“ Theorie.
Die Bankenconcurrenz um Pest-Semlin soll den anfänglich
projectirten Bau in Staatsregie und als Staatsbahn wieder in den
Vordergrund gerückt haben, indem die Regierung den Bau im
Wege der öffentlichen Offertausschreibung vergeben soll. Da nun
aber private Unternehmer ohne die Mithilfe einer Bank oder eines
Consortiums nicht über die entsprechenden Geldmittel verfügen,
um einen Bau von solcher Ausdehnung zu übernehmen, so soll
der Bau getheilt und partieen weise vergeben werden. Man argu-
mentirt dabei so, dass schliesslich auch ein Consortium, nachdem
es den Bau erhalten, an die einzelnen Unternehmer sich wenden
müsste, und dass der Staat weit billiger davonkäme, wenn er die
theure Vermittelung eines Consortiums umginge. Man bezeichnet
dies als um so gerechtfertigter, als die schwierigsten Objecte dieser
Eisenbahn, die Brücke und die Tunnels bei Cortanovca, schon
auf diesem Wege vergeben wurden, und zwar zu sehr billigen
Preisen; der Bau von Pest-Semlin biefe ausser diesen bezeich-
neten Objecten keine technischen Schwierigkeiten mehr. Da nun
ferner der Staat in jeder Combination sich die Lieferung der
Schienen aus seinen Gewerken und der Schwellen aus seinen
Forsten vorbehielte, was einer Summe von etwa 4 Millionen Gul-
den entspricht, da ferner die bereits vergebenen Objecte ein
Baucapital von 8 Millionen in Anspruch nahmen, so bliebe für
den restlichen Bau nur mehr eine Summe von 12 Millionen. Wenn
man nun die Linie in 3 Thmlstrecken sondert und je eine solche
einem Unternehmer überantwortet, so könnte die ganze Bahn von
privaten Unternehmern und unter der directen Controle des Staates
gelaaut werden. Man beruft sich darauf, dass der Ungarische
Staatsschatz auf diesem Wege bereits die befriedigendsten Resul-
tate erzielt hätte. Die Bester Verbindungsbahn (4 Millionen Gul-
den Baucapital), die Eisenbahn Dalya-ßrood (4 Milionen ßaucapi-
tal) und die Eisenbahn Kronstadt-Tömös (4)^ Millionen ßaucapi-
tal) wurden im Offertwege, und zwar nicht im Pauschale, sondern
auf Grund von Einheitspreisen ^ergeben und erbaut, wobei der
Staat seine Rechnung gefunden hat.
Zur Errichtung einer Centralstelle für den Verkauf der je-
weilig gütigen Tarifbücher wurden die Bahnverwaltungen vom
Oesterreichischen Handelsministerium mit dem Beifügen aufgefor-
dert, dass dieser von kaufmännischer Seite wiederholt geäusserte
Wunsch ganz berechtigt ist und deshalb ein gemeinsam zu be-
rathender Vorschlag über die leichte Durchführung dieses Wun-
sches zu erstatten sei. Es hat sich übrigens, der ministeriellen
Mittheilung zufolge, das , Centralblatt für Eisenbahnen und
Dampfschifffahrt“ zur Errichtung einer solchen Centralstelle er-
boten. Es wäre gewiss erwünscht, wenn eine solche sich zu
einem förmlichen Auskunftsbureau in allen Tariffragen gestalten
würde.
Das am 24. v. M. sanctionirte Ungarische Gesetz über die
Transportstener lautet wie folgt:
I. Der Gesetzartikel XX vom Jahre 1875 § 1 wird modifi-
cirt: Bei Bahnen und Dampfschiffen wird zu zahlen sein: a) bei
Personenbeförderung 15 pCt. der Beförderungsgebühr; b) bei
Reisegepäck, nach der den gebührenfreien Theil übersteigenden
Mehrgewichtsgebühr 15pCt.; c) Separatpersonen züge und Dampf-
schiffe von der gesammten Gebühr 15pCt; d) bei Eilgütern
7 pCt., Frachtgebühren 3 pCt. der Beförderungsgebühr; e) bei
Separatcabinen auf Dampfschiffen und Schlafstellen auf Eisen-
bahnen 15 pCt. der Beförderungsgebühr. Bei Berechnung der
Steuerposten ist zu den in obigen Punkten erwähnten Gebühren
auch die Manipulationsgebühr und der Courszuschlag hinzuzu-
rechnen. Insofern ein solcher Zuschlag durch einzelne Unterneh-
mungen oder bei einzelnen Transporten nicht eingehoben würde,
wird die Steuer blos nach der durch die Unternehmung einge-
hobenen Gebühr und die Manipulationsgebühr ausgeworfen.
II. Die obigen Bestimmungen des obigen Gesetzes bleiben
in Kraft.
III. Das Gesetz tritt ins Leben am . . .
Ueber die für den Bau des Arlbergtunnels eingelaufenen
zwei Offerten ist, wie bereits kurz erwähnt, die Entscheidung des
Oesterreichischen Handelsministeriums dahin erfiossen, dass das
Angebot der Bauunternehmer Cechoni und der Gebrüder Lapp, weiche
vereint eine Offerte gemacht hatten, und zwar der Erstere auf
die östliche Hälfte mit einem Aufgebote von 5 pCt., die Letzteren
auf die westliche Hälfte mit einem Aufgebote von 2 pCt., ange-
nommen wurde. Die beiden Offerenten mussten sich verpflichten,
als vereinigte Unternehmung unter Solidarhaftung den ganzen
Tunnel zu bauen. Die zweite eingebrachte Offerte der vereinig-
ten Bauunternehmer Baron Schwarz, Baron Klein, Brüder Red-
lich und Berger, Fritz Müller, wurde, obgleich sie ein Aufgebot von
7 pCt. proponirten, abgelebnt. Es ist nothwendig, den Unter-
schied der beiden Anerbietungen in absoluten Ziffern ersichtlich
zu machen. Die Staatsverwaltung bezifferte die approximativen
Kosten der östlichen Hälfte auf 6,44 Millionen Gulden, die Unter-
nehmer Cechoni und Gebrüder Lapp erhalten einen 5 pCt. Auf-
schlag, somit im Ganzen 6,76 Millionen Gulden; für die westliche
Hälfte, welche von der Staatsbaudirection mit 6,58 Millionen Gul-
den veranschlagt wurde, wird der Staat gemäss der angenommenen
Offerte 6,71 Milionen Gulden zu leisten haben. Die Gesammt-
kosten des Tunnels stellen sich auf 13,48 Millionen Gulden gegen
13,03 Millionen des Voranschlages, die Ersteher erhalten daher im
Durchschnitt einen Aufschlag von 455 000 fl. oder 3,5 pCt. Da-
gegen wurde von den unterliegenden Offerenten eine Gesammt-
leistung des Staates von rund 14 Millionen Gulden gefordert, so
dass dir Unterschied der beiden Angebote sich mit 0,52 Millionen
Gulden oder mit 4 pCt. beziffert.
Der Ungarische Gesetzentwurf betreffend die Sequestration
von Bahnen, welcher im Communicationsministerium ausgearbeitet
worden ist, erfuhr im Justizministerium, welchem derselbe zur
Begutachtung zugewiesen wurde, eine namhafte Aenderung. Es
wurde im Schosse der Regierung der Gedanke angeregt, die Aen-
derung der Sequestration in die Hände der Gericfe zu legen, so
dass diesen die Befugniss ertheilt würde, zu prüfen, ob die Voraus-
setzungen für die Uebernahme der betreffenden Eisenbahn in den
Staatsbetrieb vorhanden sind oder nicht. In dem früheren Ent-
würfe war diese Entscheidung dem Ministerium überlassen.
In dem Processe der Franz Josef bahn w egen Aenderung des
Textes der Prioritätencoupoiis hat der Oberste Gerichtshof zu
Gunsten der Bahn entschieden. Die erste Instanz hatte das Er-
kenntniss gefällt, die Franz Josefbahn sei nicht berechtigt, den
Text zu ändern. Das Oberlandesgericht verwarf dieses Erkennt-
niss und entschied, die Franz Josef bahn sei zur Aenderung des
Textes im Sinne der Silberverpflichtung vollkommen berechtigt.
Der Oberste Gerichtshof soll in den noch zu veröffent-
lichenden Motiven . ausgesprochen haben, dass der Coupontext
keinen Vertragsgegenstand der Bahn mit ihren Prioritätsgläubi-
gern gebildet hat und daher von ihr auch einseitig im Sinne des
ihre Befreiung von der unbegründeter Weise verlangten Goldein-
lösung aussprechenden Urtheiles umsomehr abgeändert werden
kann, als der Coupon nur eine an keine bestimmte Form gebun-
dene Anweisung auf den in der Obligation selbst bestimmten
Zinsgenuss darstellt und aus ihr selbst, nicht aber aus dem Cou-
pon die streitige Frage gelöst werden kann. — Diese Ansicht
wurde bereits in einem vor nahezu zwei Jahren im Oesterreichi-
schen Eisenhahnclub hierüber gehaltenen Vortrage zu begründen
versucht.
Verein für Eisenbahnkunde.
Versammlung am 14. December 1880.
Vorsitzender Herr Geh. Oberregierungsrath Streckert,
Schriftführer Herr Eisenbahnbaumeister Mollin.
Der Vorsitzende macht den Verein betreffende geschäftliche
und statistische Mittheilungem aus denen besonders hervorzu-
heben ist, dass der Verein z. Z. 373 Mitglieder zählt, in 9 regel-
mässigen Versammlungen 11 grössere und 18 kleinere Vorträge
von 24 Rednern gehalten wurden und ausserdem in den für
besondere Zwecke gebildeten Commissionen 29 Sitzungen statt-
fanden. Die über die Verhandlungen des Vereins aufgenommenen
und gedruckten Protocolle umfassen 7 Druckbogen und 20 Tafeln
Zeichnungen, sowie die vom Verein herausgegebenen „Mitthei-
lungen aus der Tagesliteratur des Eisenbahnwesens“ 16 Druck-
bogen.
Ueber eine Statutenänderung, betreffend das Verlesen des
Protocolls in den Versammlungen und die Veröffentlichung des-
selben in öffentlichen Blättern wurde Beschluss gefasst.
Bei der statutengemäss stattfindenden Neuwahl des Vor-
standes wurden gewählt: Als Vorsitzender Herr Geh, Ober-
regierungsrath Streckert, als Stellvertreter Herr Geh. Regieruags-
rath Quassowski, als Schriftführer Herr Eisenbahnbauinspector
Jungnickel, als Stellvertreter Herr Baumeister Lantzendörffer, als
Cassenführer Herr Verlagsbuchhändler W. Ernst, als Stellvertreter
Herr Regierungs- und ßaurath Mellin.
Herr Civilingenieur Kesseler spricht unter Vorzeigung
von Zeichnungen über den Bollee’schen Dampf wagen.
Bei demselben befindet sich auf einem Rahmen am hinteren
Theil des Wagens der stehende Kessel, Field’scher Construction,
während am vorderen Theil die Dampfmaschine mit 2 stehenden
Cylindern liegt. Die Kurbelwelle der Maschine ist unterhalb des
Rahmens parallel dessen Mittelaxe gelagert und bewegt mittelst
eines Getriebes von besonderer Construction eine ebenfalls an
dem Rahmen gelagerte, getheilte Querwelle, von welcher die Be-
wegung auf die beiden Hinterräder mittelst Gall’scher Ketten
verbesserter Construction übertragen wird.
Der Rahmen ruht mittelst gewöhnlicher Wagenfedern auf
der Hinterachse, um die sich die Treibräder drehen ; vorn sind
zwei quergerichtete Federn unter demselben angebracht, welche
an ihren Enden vertical stehende Bolzen aufnehmen, auf denen
Buchsen zur Aufnahme der Vorderräder sitzen. Diese Buchsen
sind mit Hebelarmen versehen, um sie durch Einwirkung eines
Steuerapparates um die verticalen Bolzen drehen zu können.
Durch den sehr sinnreich construirtcn Steuerapparat und da-
durch, dass der Vorderwagen in vollkommen elastischer Verbin-
dung mit dem Maschinenrahmen steht, sollen die Vortheile
erreicht werden, dass das Gefährt in jeder Stellung von einer
breiten Basis unterstützt bleibt, durcbfahre es auch die engsten
Curven, und dass es leichter zu lenken ist, da die Räder sich
nahezu nur um einen Punkt zu drehen brauchen, um ihre Rich-
tung zu ändern, während bei den früheren Constructionen mit
Lenkschemel ein grosser Kraftaufwand dazu gehörte, um die
Räder, die beim Lenken einen grösseren Weg beschreiben
mussten, zu bewegen. Auch bei der Hinterachse ist die Einrich-
9
tuDg getroffen, dass die ße-wegung beider Räder unabhängig von
einander ist, wodurch ein Hauptübelstand, welcher früheren
Constructionen von Strassenlocomotiven anhaftete, vermieden
werde. Die Räder rollen stets auf dem Wege, sie wühlen
nicht, wie es stets der Fall sein muss, wenn zwei Treibräder
beim Durchfahren einer Curv3 sich gleich schnell bewegen. In
der Wöhlert’schen Fabrik seien zur Zeit mehrere Dampfwagen
zur Beförderung von je 20 Personen im Bau. Die Lastzug-
maschinen haben dieselbe maschinelle Einrichtung, wie die
Dampfpersonenwagen, nur ist bei denselben die Einrichtung ge-
troffen, dass zu diesem Zwecke besonders construirte Lastwagen
derartig mit der Maschine gekuppelt werden, dass deren Hinter-
räder auch als Treibräder dienen, was für die Schonung des
Weges wichtig ist.
Herr Ministerialdirector Weishaupt tritt der Anschauung
entgegen, dass die Strassendampfwagen für das Verkehrswesen
eine ähnliche Bedeutung erlangen kcinnten wie die Eisenbahnen.
Bei letzteren sei es der Weg, dessen Vervollkommnung gegen-
über der gewöhnlichen Strassenbahn in erster Reihe sie zu ihren
grossartigen Transportleistungen befähige, der Motor sei bei den
Eisenbahnen erst in zweiter Reihe von Wichtigkeit. Wenn der
jetzige Bollee’sche Dampfwagen auch gegen die schon seit so
langer Zeit und so vielfach versuchten anderweitigen Construc-
tionen gleicher Art Verbesserungen aufweise, so würden mit
demselben voraussichtlich doch keine wesentlichen Resultate
erzielt werden, da nicht überall in gutem Zustande befindliche
glatte Strassen vorhanden seien. Ausgeschlossen sei dabei nicht,
dass in einzelnen besonderen Fällen, wie für grössere Bauhöfe,
für militärische Zwecke u. s. w. derartige Dampfwagen vortheil-
hafte Anwendung finden können.
Herr Director Kaselowsky theilt mit, dass die Schwartz-
kopff’sche Maschinenfabrik schon vor mehreren Jahren Dampf-
strassenwagen gebaut habe, deren Construction zwar abweichend
von der der jetzigen Bollee’schen gewesen, aber doch damals
allgemein als sehr zweckmässig anerkannt und daher auf ver-
schirdenen Ausstellungen, in Hamburg, Stettin, Köln u. s. w.
prämiirt worden sei. Eine solche Dampf lastzugmaschine sei
zuletzt für den Transport von Erzen im Kölnischen Sauerland
verwendet worden, die dabei gemachten Erfahrungen seien aber
so ungünstige gewesen, dass die Verwendung derselben nach
kurzer Zeit vollständig aufgegeben worden sei. Nach des
Redners auf persönliche Erfahrung begründeten Ansicht sei ein
regelmässiger Betrieb mit derartigen Dampfstrassenwagen nicht
möglich.
Herr Geb. Commerzienrath S ch wartzkopff theilt mit,
dass bei einer Probefahrt mit einem Dampfwagen anderer Con-
struction nach Tegel, welcher er selbst beigewohnt habe, trotz der ge-
schickten und kundigen Führung und trotzdem 2 Gensdarmen
die Droschke begleiteten, ein an einen Wagen gespanntes Pferd
überfahren worden sei. Die Polizeibehörden würden voraussicht-
lich zu regelmässigen Fahrten mit diesem oder einem ähnlichen
Vehikel auf öffentlichen Strassen die Genehmigung nicht er-
theilen.
Herr Hofrath M. M. Freiherr v. Weber hält einen Vortrag
über den Balmain’schen leuchtenden Anstrich, von
welchem Proben in einem anstossenden dunkeln Zimmer vorge-
führt wurden. Der Vortragende erwähnt zunächst in ausführ-
licher Darstellung der vielfachen schon seit langer Zeit, besonders
auch bei den Anhängern der Alchymie aufgetretenen Bestre-
bungen, einen Stoff darzustellen, welcher, nachdem er eine Zeit
lang der Einwirkung des Lichtes ausgesetzt gewesen, während
einer mehr oder minder langen Zeit eine gewisse Leuchtkraft
besitzt. Die bedeutendste Entdeckung machte in dieser Bezie-
hung der Englische Physiker John Cauton, welcher durch Glühen
von Austerschalen mit Schwefel ein Calcium-Sulphur erzeugte,
welches die Fähigkeit Licht einzusaugen und dann wieder aus-
zustrahlen in höherem Masse besass, als alle bis dahin bekannten
Körper. Ein Stück des von ihm gefertigten und in einer mit der
Jahreszahl 1764 versehenen Glasröhre eingeschmolzenen Licht-
trägers zeigt noch heute dieselbe Leuchtfähigkeit, wie vor mehr
als 100 Jahren. Nachdem noch der Physiker Becquerel bezüg-
liche wichtige Entdeckungen gemacht und namentlich gefunden
hatte, dass die Sulphate von Calcium, Barium und Stromium die
wirksamsten Lichtträger seien, ist es dem Mitglied des University
College Baimain, einem tüchtigen Chemiker, zuerst gelungen, ein
Product herzustellen, welches zu practischer Anwendung fähig
ist. Es hat die Form eines feinen, weissen, zwischen den Fingern
wie gestossenes Perlmutter leise knirschenden Pulvers und kann
mit Wasser, Oel oder sonst einem Bindemittel als Deck- oder
Oelfarbe angerieben, zum Anstreichen beliebiger Körper Verwen-
dung finden.^^ Werden die mit diesem Anstrich bedeckten Flächen
auch nur während einer sehr kurzen Zeit der Einwirkung des
Lichts ausgesetzt, so werden sie auf geraume Zeit hin leuchtend.
Gut präparirte, dem Tageslicht ausgesetzt gewesene Lichtträger
leuchten noch nach 17 bis 18 Stunden. Die practische Verw^^nd-
barkeit dieses Stoffes erscheint als eine sehr vielseitige. Man
hat in England bereits versuchsweise in offener See bei Ein-
fahrten in Flüssen und Häfen liegende Tonnen mit diesem Stoffe
angestrichen und sind dieselben dadurch selbst bei sehr dunkeier
Nacht und stürmischem Wetter auf mehrere Hundert Meter Ent-
fernung leicht erkennbar geworden. Gute Resultate sind auch
bei Versuchen erzielt worden, mit diesem leuchtenden Anstriche
die Anzüge und Werkzeuge der Taucher zu versehen, welche
dadurch in den Stand gesetzt wurden, bei 27 Fuss (Englisch)
Wassertiefe die Niete und Bolzen eines gesunkenen Schiffes gut
enug zu unterscheiden, um ihre Arbeiten daran vornehmen zu
önnen.
Ferner haben Englische Eisenbahnverwaltungen Versuche
gemacht, durch Bedeckung eines Theils des Innern des Coupes
mit leuchtendem Anstrich das Coupe beim Passiren von Tunnels
genügend zu erhellen. Der Effect eines solchen Versuchs bei der
South Eastern Bahn war nicht nur ein genügender, sondern
geradezu ein brillanter, da mildes blaues Licht jeden Vorgang
im Wagen wahrnehmen, ja sogar die Zeit auf einer Taschenuhr
erkennen liess. Die Verwendung dieses Stoffes würde jedenfalls
eine viel ausgedehntere sein, wenn nicht der Preis noch ein zu
hoher wäre. Die Patentträger, welche das Patent von Baimain
erwarben, verkaufen jetzt % kg des Stoffes zu 29 M, hoffen
jedoch demnächst billiger pro luciren zu können. Der hohe Preis
hat schon viele Chemiker zur Herstellung von Nachahmungen
veranlasst, es ist jedoch bis jetzt bei keinem derselben die Stärke
und Dauer der Leuchtfähigkeit des Balmain’schen Präparats
erreicht worden.
Durch übliche Abstimmung wurden als einheimische ordent-
liche Mitglieder aufgenommen die Herren Maschinenfabrikbesitzer
E. Becker, Civilingenieur H. Birnbaum, Ingenieur C. Jroitzheim,
Maschinenfabrikbesitzer J. Gast und Obe ringenieur C. v. Lüde.
Electrotechnischer Verein.
Der electrotechnische Verein hielt am 28. December
unter dem Vorsitze des Geheimen Regierungsraths
Dr. Werner Siemens seine Decembersitzung ab. Die Zahl der
Mitglieder beläuft sich gegenwärtig, unter Hinzurechnung der
noch vorliegenden Anmeldungen, auf insgesammt 1 575, worunter
329 Hiesige und 1 246 Auswärtige.
Nach Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten hielt Herr
Telegrapheningenieur Dr. ßrfx im Anschluss an einige in
einer früheren Vereinssitzung von ihm gemachte Mittheilungen
einen mit grossem Interesse aufgenommenen Vortrag über die
seitens der Reichspostverwaltung an den unterirdischen Kabeln
vorgenommenen Messungen. Diese Messungen verfolgen den
Zweck: eine dauernde Kenntniss über den electrischen Zustand
der Kabels zu erhalten und dadurch die Mittel zu gewinnen, bei
eintretenden Betriebsstörungen jederzeit die Ursache und den
Ort des Fehlers leicht und schnell zu ermitteln; dieselben
werden bei den Deutschen unterirdischen Telegraphenlinien regel-
mässig wiederkehrend in Berlin und ausserdem in Halle a. S.,
Frankfurt a. M., Coblenz, Metz, Strassburg, Köln, Danzig, Thorn,
Königsberg i. Pr. und Breslau vorgenommen. Die Messungen
erstrecken sich auf den Widerstand der Kupferadern, auf die
Ladungscapacität und endlich auf den Isolationswiderstand der
umgebenden Guttaperchahülle. Diejenigen des Kupferwider-
standes werden durch Verbindung mehrerer Kabeladern in
Schleifen ausgeführt. Dieses Verfahren gewährt den Vortheil, die
Benutzung von Erdleitungen entbehrlich zu machen und dadurch
die durch Polarisation der Erdplatten eintretenden Störungen zu
beseitigen. Für die Ermittelungen der Fehlerstellen des Kabels
bilden die Messungen über den Kupfer- und Isolationswiderstand
die wesentlichste Grundlage. Eine von dem Redner vorgelegte
Karte, welche in graphischer Darstellung die Resultate der an
dem Kabel von Berlin nach Halle a. S. in der Zeit vom Juli 1876
bis October 1880 ausgeführten Messungen veranschaulicht, trug
sehr zur Erläuterung des Vortrages bei. Auf eine Interpellation
seitens des Herrn Geheimen Oberregierungsraths Elsässer
machte der Vortragende noch einige Mittheilungen über die
Genauigkeitsgrenze, innerhalb derer die Feststellung von Fehler-
lagen in den Kabeln mittels der vorhandenen Messinstrumente
möglich ist. Unter gewöhnlichen Verhältnissen kann der Ort
eines Fehlers in den Kabeln theoretisch bis auf 12 m genau be-
stimmt werden, welche Lage in ihrem Widerstande ungefähr dem
Werthe von ^ Siemens Einheit entspricht. Die Erfahrung hat
indess gezeigt, dass in der Praxis die Messungen mit noch weit
grösserer Genauigkeit ausgefallen sind. — Im Anschlüsse hieran
berichtete Herr Geheimer Oberpostrath Ludewig über die
von den Deutschen und von fremden Telegraphenverwaltungen
gemachten Beobachtungen über den Einfluss der Störungen
durch Nordlicht und Gewitter auf den Betrieb der Telegraphen-
leitungen. Seit dem Bestehen der Telegraphie sind umfang-
reichere Störungen durch Nordlicht nur drei Mal, nämlich
1859, 1871 und 1880 wahrgenommen worden. Ueber die letzten,
in den Tagen vom 11. bis 14. August d. J. eingetretenen Stö-
10
rungen, sind von der Deutschen Telegraphen Verwaltung einge-
hende Ermittelungen vorgenommen, auch sind von den bethei-
ligten fremden Verwaltungen über die auf den ausländischen
Linien beobachteten Störungen Erkundigungen eingezogen. Dar-
nach ergiebt sich, dass die Nordlichterscheinungen den telegra-
ghischen Betrieb der ganzen nördlichen Hälfte der östlichen
ialbkugel beeinflusst haben. Das geographische Verbreitungs-
gebiet und der Einfluss der Nordlichterscheinungen auf den ein-
zelnen Telegraphenlinien wurden von dem Vortragenden an der
Hand einer zu diesem Zwecke entworfenen Karte erläutert.
Auffallend ist es, dass innerhalb des Gebietes der Nordlicht-
erscheinungen sich mehrere neutrale Zonen, unter Anderem in
Oesterreich -Ungarn und Italien, gezeigt haben, in denen keine
magnetischen Störungen bemerkt worden sind. Redner erwähnte,
wie von manchen Seiten hervorgehoben worden ist, dass die
Nordlichterscheinungen von grosser Intensität mehrfach zur Zeit
der Laurentiussternschnuppenfälle aufgetreten sind und dass das
letzte Nordlicht mit einem Maximum in den Sonnenflecken-
perioden zusammenfällt. - Die Störungen sind theilweise auf den
in der Richtung von Osten nach Westen, theilweise an anderen
Orten auf den von Norden nach Süden sich erstreckenden Linien
aufgetreten. Zur Aufklärung der Theorie der Nordlichter haben
die gemachten Beobachtungen keine wesentlich neuen That-
sachen geliefert; immerhin werden aber auch die Feststellungen
über das geographische Verbreitungsgebiet für die weitere
wissenschaftliche Untersuchung Anhaltspunkte von einigem
Werthe bieten. — Ueber die Störungen der unterirdischen Tele-
graphenlinien durch Gewitter sind im Jahre 1879 in 1 992 Fällen
Beobachtungen angestellt worden; dieselben haben gezeigt, dass
der Betrieb der unterirdischen Kabel durch Gewitter zwar nicht
unbeeinflusst bleibt, dass jedoch immer nur locale Störungen von
kurzer Dauer verkommen, welche einen wesentlichen Einfluss auf
die durch die unterirdischen Telegraphenlinien gewährte Sicher-
heit des telegraphischen Verkehrs nicht ausüben können. Am
empfindlichsten machen sich die Gewitter geltend, wenn sie an
einem Orte verkommen, an welchem die Kabelleitung zu Be-
triebszwecken mit einer Erdleitung in Verbindung steht; die
zwischen zwei Orten dieser Art aufsteigenden und sich ent-
ladenden Gewitter gehen meistens ohne Einwirkung auf den
Telegraphenbetrieb vorüber. An den von der Versammlung mit
Beifall aufgenommenen Vortrag knüpfte sich eine Discussion, an
welcher sich ausser dem Vortragenden die Herren Geh. Re-
gierungsrath Dr. Werner Siemens und Dr. Aron betheiligten.
Eine Haltestelle im Gotthardtminel.
Schweizerische und Deutsche Tageszeitungen wissen von
einem merkwürdigen Prmecte zu berichten. Es handelt sich da-
rum, für das Urnerische Dorf Andermatt eine „Untergrundstation“
im Gotthardtunnel zu errichten. Andermatt ist Hauptort des
Urserenthales, zählt etwa 800 Einwohner und liegt in einer Höhe
von etwa 1 450 — 1 500 m über dem Meeresspiegel, genau über dem
Gotthardtunnel. Zugleich kreuzt hier die Gebirgsstrasse über den
St. Gottbard die aus dem Tbale des Rheins nach derjenigen der
Rhone führende hochbedeutende Furkastrasse. Der Umstand,
dass zwei so wichtige Verkehrswege, wie diese Alpenstrasse und
die Gotthardlinie, einander kreuzen, ohne mit einander in Wechsel-
beziehung zu treten, scheint von den betheiligten Cantonen als
ein Uebelstand empfunden zu werden und man hat vorgeschlagen,
von Andermatt aus nach dem Tunnel einen schräg abwärts
fülirenden kleinen Tunnel anzulegen, durch welchen eine Draht-
seilbahn die Verbindung mit dem Haupttunnel vermitteln würde.
Am Vereinigungspunkte sollten die erforderlichen, gehörig auszu-
stattenden Räumlichkeiten, Expeditionszimmer, Restaurants etc.
unterirdisch hergestellt werden. Der Vortheil, welchen man sich
von einer solchen Station für Andermatt verspricht, bestünde in
dem Wiederersatze des jetzt unterirdisch abgeleiteten Fremden-
verkehrs, da voraussichtlich eine grosse Zahl der Durchpassiren-
den auf dieser in ihrer Art einzigen Station aussteigen und sich
mittelst der Drahtseilbahn in das freundliche Urserenthal begeben
würde. Ausserdem würde auch der Güterverkehr der Hauptlinie
durch den localen Zufluss von der Furkastrasse her gewinnen.
Dass diese Vortheile in Wirklichkeit eintreten werden, ist wohl
sehr wahrscheinlich; dies dürfte aber kaum genügen, um die sehr
hohen Ausführungskosten auch nur annähernd zu decken. Gerade
dass Andermatt sich genau über dem Tunnel befindet, erschwert
die Sache, da man nicht senkrecht, sondern nur in einer be-
stimmten mässigen Neigung hinabgehen kann. Andermatt liegt
so hoch über dem Tunnel, dass man den Zweigtunnel bei einer
Neigung von 1 : 10 etwa 3 000 m und nicht 600 — 650 m, wie es in
den Tagesblättern hiess, lang machen müsste. Da Andermatt aber
zugleich, in der Horizontalen gemessen, nur 3 300 m von der nörd-
lichen Tunnelmündung entfernt ist, würde die „Untergrundstation“
unweit dieser zu liegen kommen und all’ des so lucrativ verwerth-
baren Reizes entbehren. Man könnte jedoch, um dies zu ver-
meiden, den Seilbahntunnel nach der südlichen Tunnelmündung
hin einfallen lassen und hätte dann die unterirdische Station ge-
rettet. Aber au? der berechneten grossen Tunnellänge gebt schon
hervor, dass die Kosten für das Unternehmen in keinem Verhält-
nisse zu dessen Ertrage stehen. Es scheint, als ob die Frage
hauptsächlich zu Gunsten der Besitzer jener zahlreichen und
grossen Hotels, welche sich in Andermatt befinden und welchen
nach der Eröffnung der Gotthardbahn eine Verödung droht, offen
gehalten wird; die Gotthardbahngesellschaft selbst jedoch, welche
ohnedies mit so mancherlei finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen
hat, wird ohne Grund sich keine neue schaffen, indem sie auf das
vorgeschlagene Project eingeht. Sehr bestechend erscheint aller-
dings der zu Gunsten desselben hervorgehobene Umstand, dass
ein solcher verhältnissmässig steil nach oben und in kühlere
Regionen fülirender Zweigtunnel die Ventilation innerhalb des
Haupttunnels befördern müsse; dieser Vortheil würde aber, wenn
Dampflocomotiven in Gebrauch kommen, sofort hinfällig, denn
der nothwendige Aufenthalt auf der Innenstation würde beide
Tunnels dermassen mit Rauch und Dampf erfüllen, dass selbst
die Ventilation nach oben illusorisch würde. Wendet man aber
für den Haupttunnel mittelst comprimirter Luft arbeitende Ma-
schinen an, dann, genügt die heute vorhandene Ventilation.
Ausser Acht haben wir die vielen Einwände gelassen, welche
sich sofort gegen die Anlage und den Betrieb einer so leben unter-
inlischen Station im Gotthardtunnel von selbst ergeben ; hervor-
zuheben jedoch ist, dass diejenigen Staaten, welche so erhebliche
Summen zu dem Unternehmen beigesteuert haben, kaum gewillt
sein werden, den Betrieb desselben den aus einer solchen Anl age
noth wendig folgenden Gefährdungen auszusetzen. Das Project
erscheint demnach von allen Seiten her als aussichtslos; da es
aber seiner Seltsamkeit wegen sicherlich noch manchen beredten
Vertheidiger finden und unnöthiges Interesse erregen wird, wollten
wir es bei Zeiten erledigen. F. W.
Pflichtverletzung der Eisenbahiibeamten.
V. 0. § 316 Abs. 2 des E.-Str.‘Ges.-B. erfordert nicht
dauernde Anstellung ini Eisenbahndienst; auch ein vorübergehend
Angestellter verfällt bei entsprechender Pflichtverletzung der
Strafe des § 316. Aus den Gründen : „Der Angeklagte war ge-
prüfter Heizer, aber nach Feststellung der Vorinstanz zur Leitung
von Eisenbahnfahrten angestellt. Mit der „Anstellung“ des
§ 316 Abs. 2 ist nicht blos eine Beauftragung zu dauernder oder
ausschliesslicher Leitung von Eisenbahnfahrten gemeint, sondern
es genügt, wenn der Auftrag auch nur auf eine zeitweilige Leitung
von Eisenbahnfahrten ging, die Anstellung in diesem Zweige des
Eisenbahndienstes also nur eine vorübergehende war. (Erk. des
HL Strafsen d. Reichsg. v. 2. Octob. 1880 wider Wenczeck (Braun
u. Blum, Annalen Bd. II S. 427.)
Literatur.
—st.— Gegen den von Herrn A. G. Mosle, Mitglied des Reichs-
tages beantragten ünterscheidungszoll. Ein Gegenantrag, die
Nationalisirung des Deutschen Handels in schonender Weise zu
bewerkstelligen von C. Astfalck, alleiniger Generalagent der
K. K. priv. (Oesterr.) Südbahngesellschaft. Köln, 1880. Verlag
von C. Römke & Co.
Das Schriftchen bekämpft den Mosle’schen Gesetzentwurf,
betreffend die Erhebung eines Unterscheidungszolles (surtaxe
d’entrepot) auf die Einfuhr aussereuropäischer Producte aus Euro-
päischen Plätzen. Dabei wird aber nicht den Principien dieses
Entwurfes entgegengetreten, sondern diesem ein zweiter Gesetz-
entwurf gegenübergestellt, der die Gefahren des ersteren ver-
meiden und doch dessen Urzweck erreichen soll.
Die Hauptbedenken des Verfassers gegen das Mosle’sche
Project sind: Vertheuerung nothwendiger Nahrungsmittel, Stö-
lung organisch zusammenhängender volkswirthschaftlicher, na-
mentlich der Productionsverhältnisse unseres Vaterlandes, man-
gelnde Gewähr der Erreichung des angestrebten Zweckes und
Schädigung der Verkehrsfreiheit. Nach Erörterung dieser Be-
denken werden beide Entwürfe einer Beleuchtung unterzogen, die
sich wesentlich zu Gunsten des neuen Entwurfes gestaltet. Schliess-
lich wird betont, dass sich die beabsichtigte Nationalisirung des
Handels nicht mit einem Schlage einfübren lasse und dass bei
einem Gesetze, welches diese Nationalisirung bezweckt, zu berück-
sichtigen sei, ob der Segen für die Zukunft auch den Schaden
für die Mitwelt aufwiege und ob sich die Schädigung der Mit-
lebenden nicht auf einem anderen Wege vermeiden oder min-
dern lasse.
Die in dem Büchlein enthaltenen Ausführungen auf eine
zwanzigjährige practische Erfahrung in Verkehrsangelegenheiten
begründet, dürften den Wirthschaftspolitikern manch willkom-
mene Aufklärung bieten und auch in weiteren Kreisen Interesse
finden.
11
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Die Administration der Grand Central
Beige veröffentlicht eine neue Ausgabe
von Specialtarifen, welche für den Local-
verkehr in Kraft sind für den Transport
von Waaren etc. ('216)
Berlin - Braunschweig ■ Halberstadt - Lau-
sitzer Verband. Die im neuen Staats-
bahngütertarif vom 1. Januar 1881 Heft 1
resp. Anhang enthaltenen Frachtsätze für
den Verkehr der Station Berlin (Dresdener
resp. Potsdamer Bahnhof) mit den Sta-
tionen Aschersleben, Ballenstedt, Belieben,
Bernburg, Biendorf, Clausthal-Zellerfeld,
Ditfurt, Ermsleben, Frose, Gatersleben,
Gerlebogk, Giersieben, Güsten, Halber-
stadt, Heudeber - Dannstedt, Könnern,
Langelsheim, Lauten thal, Minsleben,
Nachterstedt, Nauendorf, Neinstedt, Qued-
linburg, Silberhütte, Stassfurt, Thale,
Trotha, Wallwitz, Wasserleben, Wegeleben,
Wernigerode und Wildemann finden vom
1. Januar 1881 ab auch auf den Verkehr
der BerJ in - Anbaltischen Station Berlin
mit den betreffenden Halberstädter Sta-
tionen via Wittenberg Anwendung, Berlin,
den 1. Januar 1881. Die Direction der
Berlin -Anhaitischen Eisenbahngesellschaft
als gescbäftsführende Verwaltung. (219)
Oesterreichisch - Galizisch - Rumänischer
Verband - Güterverkehr. Einführung des
Nachtrages 1 zum Tarife vom 10. Decem-
ber 1879. Mit 15. Januar 1881 tritt der
Nachtrag I zum Tarife für den Oester-
reichisch-Galizisch-Rumänischen Verband-
Güterverkehr, gültig vom 10. December
1879, in Wirksamkeit.
Dieser Tarifnachtrag enthält:
1. Neue Tarifsätze im Verkehre mit Sta-
tionen der K. K. priv. Oesterreichischen
Staatseisenbahngesellschaft und der K. K.
priv. Oesterreichischen Nordwestbahn.
2. Neue Frachtsätze zum Specialtarif 2
für Zucker im Verkehre von Stationen der
Mährisch-Schlesischen Centralbahn.
3. Neue Frachtsätze zum Specialtarif 4
für Eisen und Eisenwaaren im Verkehre
nach der Station Veresti der Lemberg-
Czernowitz- Jassy Eisenbahn (Rum. Linie)
und von der Station Trzienitz der K. K.
priv. Kaschau-Oderberger Eisenbahn.
4. Verschiedene Aenderungen und Be-
richtigungen.
Durch diesen Tarifnachtrag werden auf-
gehoben :
a) Der Specialtarif für den Transport
von Zucker nach Suczawa transito vom
20. October 1876 sammt Nachtrag I vom
10. October 1877, sowie der Uebernahme-
tarif für diesen Artikel nach Rumänien
vom gleichen Datum, u. z. rücksichtlicb
der bis nunzu noch gütigen Relationen
von der Oesterreichischen Staatseisenbahn
und der Mährisch - Schlesischen Central-
bahn.
b; Der Specialtarif für den Transport
von Eisen und Eisenwaaren nach Suczawa
transito vom 15. März 1877, u. z. bezüg-
lich der bis nunzu noch gütigen Relationen
von der Kaiserin Elisabethbahn, Südbahn
und Kronprinz Rudolfbahn.
Exemplare dieses Tarifnachtrages kön-
nen bei den Centralstellen der betheilig-
ten Eisenbahnen, sowie bei den Betriebs-
leitungen der Lemberg-Czernovritz-Jassy
Eisenbahn in Jassy und Lemberg um den
Preis von 20 Kreuzer, resp. 50 Centimes
pro Exemplar bezogen werden. Wien, den
1. Januar 1881. Die Verband-Verwaltun-
gen. (221)
Die im Ansnahmetarife für den Trans-
pert Niederschlesischer Steinkohlen vom
15. September 1878 enthaltenen Sätze für
Kempen und Wilhelmsbrück werden mit
dem 20. Februar c. aufgelioben. Breslau,
den 2. Januar 1881. Namens der Ver-
bandverwaltungen: Directorium der Bres-
lau-Schweidnitz-Freiburger Bisenbahnge-
seüscbaft. (218)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Am
15. Januar 1881 tritt der Nachtrag II zum
directen Steinkohlentarife von Stationen
der Rechten Oder - üfereisenbahn nach
Stationen der Oesterreichischen Nordwest-
bahn und Südnorddeutschen Verbindungs-
bahn, gütig vom 1. Juli 1877, iu Wirk-
samkeit.
Dieser Nachtrag enthält neue respective
ermässigte directe Frachtsätze von
Emanuelsegen nach den Stationen Weigs-
dorf, Xschernhausen, Friedland in Böhmen,
Raspenau - Liebwerda, Einsiedl, Haben-
dorf, Reichenberg, Langenbrack und
Liebenau.
Für die Stationen Weigsdorf, Tschern-
hausen, Friedland i. B., Raspenau - Lieb-
werda, Einsiedl, Haben dort und Reichen-
berg treten dieselben Frachtsätze gleich-
zeitig für Kohlensendungen von der
Station Emanuelsegen der Oberschlesi-
schen Bahn in Wirksamkeit. Wien, am
31. December 1880, Die Centralverwal-
tung (2-'0)
Norddeutscher Verband. Für Stein-
kohlentransporte von Bergisch-Märk ischen
Stationen nach der Berlin - Hamburger
Station Berlin via Scherfede-Schöningen-
Potsdam kommen fortan die im Aus-
nahmetarife für Steinkohlen etc. vom
1. August 1879 nebst Nachträgen enthal-
tenen Frachtsätze für Station Berlin —
Potsdamer bezw. Lehrter Bahnhof — zur
Anwendung. Hannover, den 30. Decem-
ber 1880. Königliche Eisenbahndirection :
Namens der Verbandsverwaltungen. (217)
1. Tarif- Bekanntmachungeii.
I. Localtarife.
Am 1. Januar k. J. treten für den Eil-
und Frachtgutverkehr zwischen der Halte-
stelle Wildpark und den übrigen Stationen
der Berlin-Potdam-Magdeburger Bahn an-
derweite Frachtsätze in Kraft.
üeber die Höhe der Frachtsätze erthei-
len die betreffenden Expeditionen Aus-
kunft. Magdeburg, den 30. December 1880.
Königl. Eisenbahn-Direction. (203)
Königl. Ungarische Staatsbahnen.
Auf sämmtlichen Linien der K. Ungari-
schen Staatseisenbahnen — inclusive der
Gömörer Industriebahnen, jedoch exclu-
sive der Granbresnitz - Schemnitzer und
Mezötiir-Szarvaser Linien — werden im
Laufe des Jahres 1881 von den Fracht-
sätzen des Localtarifes für eine Reihe von
Artikeln, als Brenn-, Bau- und Nutzholz,
Rinden aller Art, Getreide, Steine, Stein-
kohle, Erze, Eisenwaaren, Roheisen etc. etc.
allgemeine Begünstigungen gewährt, welche
von jeder Partei ohne jede vorherige An-
meldung in Anspruch genommen werden
können.
Zur leichteren Orientirung des Publi-
kums wurden diese Begünstigungen in
einem separaten Verzeichnisse in Druck
gelegt und sind Exemplare dieses Verzeich-
nisses in der Tarif-Abtheilung der Direc-
tion der K. Ungarischen Staatseisenbahnen
erhältlich. Budapest, am 27. December
1880. Die Direction. (1773)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Berlin -Braunschweig - Halberstadt ■ Lau-
sitzer Verband, Im vorbezeichneten Ver-
band erfolgt vom 1. Januar 1881 ab eine
directe Abfertigung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren im Verkehr
zwischen den Halle-Sorau-Gubener Sta-
tionen Delitzsch, Halle und Leipzig einer-
seits und den Berlin-Anhaltischen Sta-
tionen der Strecke Kohlfurt-Falkenberg
andererseits via Eilenburg-Falkenberg.
Leber die Höhe der Tarifsätze ertheilen
unsere betreffenden Expeditionen nähere
Auskunft. Berlin, den 24. December 1880.
Die Direction der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahngesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1772)
Berlin - Hannover - Oldenburg. Verband.
Ara 15. Februar 1881 treten folgende Tarif-
sätze ausser Kraft:
a) Für den Verkehr zwischen der Berlin-
Hamburger Station Lüneburg einerseits
und den Hannoverschen Stationen Eistrup,
Nienburg a/W., Rohrsen und Verden ande-
rerseits via Buchholz-Bremen.
b) Für den Verkehr zwischen der Berlin-
Hamburger Station Lüneburg einerseits
und der Hannoverschen Station Melle
andererseits via Buchholz-Bremen-Osna-
brück.
c) Für den Verkehr zwischen den Berlin-
Hamburger Stationen Berlin und Spandau
und der Hannoverschen Station Verden
via Lüneburg-Buchholz-Bremen.
(1) Für den Verkehr zwischen der Ber-
lin-Hamburger Station Wulfsen und der
Magdeburg - Halberstädter Station Lang-
wedel via Lüneburg-Uelzen-Soltau.
e) Für den Verkehr zwischen der Han-
noverschen Station Langwedel einerseits
und den Berlin - Hamburger Stationen
Dahlenburg, Dannenberg, Dömitz, Friesack,
Glöwen, Göhrde, Hitzacker, Lenzen, Nauen,
Neustadt a/D., Vastorf und Zemitz ande-
rerseits via Bremen-Buchholz.
f) Für den Verkehr zwischen den Berlin-
Hamburger Stationen Berlin und Spandau
einerseits und der Oldenburgischen Sta-
tion Bramsche andererseits via Buchholz-
Bremen.
g) Für den Verkehr zwischen der Han-
noverschen Station Lehrte einerseits und
den Berlin-Hamburger Stationen Friesack,
Glöwen, Nauen, Neustadt a/D., Wittenberge
und Zemitz andererseits via Lünebum.
h) Für den Verkehr zwischen den Han-
nover-Altenbekener Stationen Elze, Löhne
und Nordstemmen einerseits und sämmt-
lichen Verbandstationen andererseits.
i) Für den Verkehr zwischen der Berlin-
Hamburger Station Wittenberge einerseits
und den Hannoverschen Stationen Alfeld,
Algermissen, Banteln, Bovenden, Bruch-
mühlen, Bückeburg, Bünde, Cassel, Drans-
feld, Elze, Treden, Göttingen, Hagen, Han-
nover und Hainholz, Harsum, Haste,_ Hä-
melerwald,Hildesheim,Kirchhorsten, Kirch-
lengern, Kreiensen, Lindhorst, Linsburg,
Löhne, Melle, Minden, Misburg, Münden,
Neustadt a/R., Nienburg, Nordstemmen,
Nörten, Northeim, Oeynhausen, Osterholz
b/Stadthagen, Peine, Porta, Rethen, Salz-
derhelden, Sarstedt, Salze, Sehnde, Stadt-
hagen, Wülfel und Wunstorf, ferner die
Hannover- Altenbekener Station Hannover
und die Braunschweigische Station Ein-
beck andererseits via Lüneburg. König-
liche Eisenbahndirection zu Magdeburg,
Namens der Verbandsverwaltungen. (1776)
Deutsch - Oesterreichischer Eisenhahn-
verbaud. Mit 1. Februar 1881 wird ein
Nachtrag IV zu TheilH des Deutsch-Oesterr.
Verbandtarifes dto. 1. Januar 1880 in Wirk-
samkeit treten. Derselbe enthält ver-
schiedene Berichtigungen des Nachtrags HI
12
vom 15. November 1880 und namentlicb
die Berichtigung des Frachtsatzes des
Ausnahmetarib’s No. 1 (Kaffee etc.) in der
Relation Troppau - Stettin von 2,35 Mark
auf 3,35 Mark. Exemplare sind bei den
Verbandsverwaltungen und namentlich
auch bei der Verkehrsdirection der Oesterr.
Staatseisenhahngesellschaft in Wien, Pesta-
lozzigasse 8 zu beziehen. (1778 M.)
Deutsch - Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1. Januar 1881 n. St. tritt der V. Nach-
trag zum Anhang II des Deutsch- Russi-
schen Gütertarifs in Kraft. Derselbe ent-
hält: Berichtigung der Transportbedingun-
gen auf Seite 3 des Anhangs II zum Güter-
tarif bezüglich der Ausnahmetarife I, II
und III und Aufnahme der Stationen Lü-
denscheid der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn und Kattowitz der Obefschlesischen
Eisenbahn in den Anhang II zum Güter-
tarif. Exemplare des dieserhalb herausge-
gebenen V. Nachtrages zum qu. Anhang II
sind von den dem Anhang II angehörigen
Verbaudstationen käuflich zu beziehen.
Bromberg, den 23. Dccember 1880. König-
liche Eisenbahn-Direction, als geschäfts-
führende Verwaltung. (1774 J)
Mit dem 1. Januar 1881 tritt zum Han-
seatisch-Schlesischen Verbau d-Güter-Tarife
vom 1. September 1878 ein Nachtrag VI in
Kraft, welcher Frachtsätze des Special-
tarifs III für den Verkehr zwischen Station
Erkner der Niederschlesisch - Märkischen
Eisenbahn einerseits und Stationen der
Berlin- Hamburger, Lübeck-Büchner, Meck-
lenburgischen Friedrich-Franz-, Köln-Min-
dener. Hannoverschen Staats- und Magde-
burg-Hai her Städter Eisenbahn andererseits
enthält. Exemplare dieses Nachtrages sind
für den Preis von 0,10 M. pro Stück bei
den Verbandstationen zu haben. Berlin,
den 29. December 1880. Königliche Eisen-
bahn-Direction, im Namen der Verbands-
Verwaltungen. (1775)
Mährisch- Süddeutscher Verkehr. Mit
10. Jänner 1881 gelangtimVerkehrezwischen
Stationen der a. p. Kaiser-Ferdinands und
Mährisch- Schlesischen Nordbahn, der K. K.
priv. Oesterr. Nordwestbahn und derK. K.
priv. Oesterr. Staatseisen-Gesellschaft einer-
seits und den Stationen der Königl. Würt-
tembergischen Staatseisenbahnen, der
Grossherzogi. Badischen Staatseisenbahnen,
der Main-Neckarbahn, der Bayrisch - Pfäl-
zischen Eisenbahnen, der Hessischen Lud-
wigsbahn in Elsass-Lothringen, der Luxem-
burgischen Wilhelmsbahn und der K.
Saarbrücken - Rh ein - N ah e - Bahn an derer-
seits ein Ausnahmetarif für den Trans-
port von Getreide, Malz, Hülsenfrüchten,
Müblenfabrikaten und Oelsaaten bei Auf-
gabe in Quantitäten von 10 000 kg pro
Wagen und Frachtbrief oder bei Zahlung
der Fracht für dieses Gewicht pro Wagen
und Frachtbrief zur Einführung.
Exemplare dieses Ausnahmetarifes kön-
nen bei den vorbenannten Bahnverwal-
tungen behoben werden. Wien, den 30. De-
cember 1880. Ausschliessend priv. Kaiser
Ferdinands-Nordbabn. (202)
Märkisch-Sächsischer V erbandsgüterver-
kehr. Für die Beförderung von Stein-
kohlentransporten von Oelsnitz b./L. nach
Torgau tritt mit dem heutigen Tage ein
directer Frachtsatz in Kraft, welcher
0,54 M pro 100 kg beträgt. Berlin, den
28. December 1880. Die Direction der
Berlin - Görlitzer Eisenbahngesellschaft
Namens der Verbandsverwaltupgen.
Am 15. Februar k. J. scheidet im Nieder-
schlesischen Steinkohlenverkehr zwischen
Gottesberg und Dittersbach einerseits und
den Oberschlesischen Stationen Gogolin,
G rottkau, Leschnitz, Strehlen u. Wäldchen
andererseits, sowie zwischen Altwasser und
Waldenburg N/M. Glückhilf- und Friedens-
hoffnungsgrube (N/M.), Juliusschacht(N/M.)
und Bahnschacht der Fürstensteiner Gru-
ben einerseits und Grottkau, Leschnitz und
Strehlen andererseits und ferner im Posen-
Schlesisch-Mährischen Verbände zwischen
tlen Stationen Rabishau bis incl. Ditters-
bach der Schlesischen Gebirgsbahn einer-
seits und den vorgenannten 5 Stationen
der Oberschlesischen Eisenbahn anderer-
seits sowie für den Verkehr zwischen Alt-
wasser und Waldenburg N/M. und den
Oberschlesischen Stationen Grottkau,
Leschnitz und Strehlen die Route Breslau-
Königszelt - Altwasser bezw. Fellhammer
aus und tritt an deren Stelle die Route
via Neurode - Glatz. Berlin, den 31. De-
cember 1880. Königliche Eisenbahn - Di-
rection. (201)
Ostdeutsch-Böhmischer V erbandsverkehr.
Vom 1. Januar 1881 kommen die directen
Tarifsätze zwischen Posen 0. S. Bhf. einer-
und den nachfolgend benannten Böhmi-
schen Stationen andererseits auch im
Verkehr mit Posen Märk.-Pos. Bhf. zur
Anwendung.
Diese Böhmischen Stationen sind:
1. Im Tarifheft 2.
Furth i. W., Nürschan, Radnitz, Staab,
Stankau, Taus der Böhmischen Westbahn,
die Stationen der Buschtebrader Eisen-
bahn excl. Prag (Smichow trans.) und der
Eisenbahn Pilsen-Prisen (Komotau).
2. Im Tarifheft 3.
Die Stationen der Aussig-Teplitzer und
Dux-Bodenbacher Bahn, sowie Laun und
Schlan der Prag-Duxer Eisenbahn.
Von Posen M.-Pos. Bhf. nach Franzens-
bad und Eger B. E. B. findet eine directe
Abfertigung jedoch nicht statt. Breslau,
den 29. December 1880. Königliche Di-
rection der Oberschlesischen Eisenbahn
für die Deutschen Verbandsverwal-
tungen. (211)
Ostdeutsch - Oesterreichischer und Ost-
deutsch-Ungarischer Verband. Am 15. Ja-
nuar 1881 treten zu den obenbezeichneten
Verbandtarifen folgende Nachträge in
Kraft:
Zum Ostdeutsch-Oesterreichischen bezw.
Ungarischen Verbandtarife Theil I ein
Nachtrag 111 mit Abänderungen, Ergän-
zungen und Berichtigungen der allge-
meinen Tarifvorschriften und Güterclassi-
fication.
Zum Ostdeutsch-Oesterreichischen Ver-
bandtarif Theil 11 ein Nachtrag IV, ent-
haltend die Aufnahme der Stationen Alt-
wasser N. M. und Bauerwitz O./S., ferner
Ausnahmesätze für Getreide mit der
Mährischen Grenzbahn, für Holz des Spe-
cialtarifs II mit Troppau und für Wolle
im Verkehr mit Wien und neue Aus-
nahmetarife für Chamotteretorten, Blei
und Zink und Pottasche, sowie Berichti-
gungen.
Zum Ostdeutsch-Ungarischen Verband-
tarife Theil II A. und B. je ein Nach-
trag III mit directen Frachtsätzen für
Station Bauerwitz im Ciassenverkehr,
ferner Ausnahmetarife für gedörrte
Pflaumen und Pflaumenmus, Zinkerze und
Chamotteretorten, endlich einige Berich-
tigungen und ausserdem noch die Auf-
hebung von Verkehrsrelationen mit Gül-
tigkeit vom 1. Januar 1881 gemäss unserer
Publication vom 18. vorigen Monats.
Druckexemplare der Nachträge sind bei
den bekannten Dienststellen käuflich zu
beziehen. Breslau, den 24. December 1880.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn für die Deutschen Verbands-
verwaltungen. (1767)
Im Freussisch-Sächsischen A'^erbande tre-
ten von sofort im Verkehr zwischen Guben,
Station des Eisenbahn - Directionsbezirks
Berlin und der Märkisch - Posener Bahn,
einerseits und Stationen des Eisenbahn-
Directionsbezirks Bromberg bezw. Station
Bromberg der Oberschlesischen Bahn an-
dererseits ermässigte Ausnahmefrachtsätze
für den Transport von Getreide, Hül-
senfrüchten, Oelsaaten, Mehl und Mühlen-
fabrikaten in Kraft.
Die bezüglichen Frachtsätze sind bei den
Verbandstationen in Erfahrung zu bringen.
Bromberg, den 27. December 1880. König-
liche Eisenbahn-Direction, als geschäfts-
führende Verwaltung des Preussisch-Säch-
sischen Verbandes. (1780 J)
Vom 15. Februar 1881 ab treten die im
Freussisch-Sächsischen Verbände für den
Verkehr zwischen Stationen des Eisen-
bahn-Directionsbezirks Bromberg, der Ober-
schlesischen, Märkisch - Posener , Marien-
burg-Mia wkaer, Ostpreussischen Südbahn
und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn
einerseits und Station Halle des Eisen-
bahn-Directionsbezirks Magdeburg, bezw.
Station Falken berg der Linie Kohlfurt-
Falkenberg (Oberlausitzer Bahn) anderer-
seits bestehenden Frachtsätze ausser Kraft.
Bromberg, den 27. December 1880. König-
liche Eisenbahn-Direction, als geschäfts-
führende Verwaltung des Preussisch-Säch-
sischen Eisenbahn-Verbandes. (1781 J)
Mit dem 1. Januar 1881 kommt der
6. Nachtrag zum Gütertarif für den Khei-
nisch-W estfälisch-Mittel deutschen V erbaud
zur Einführung.
Derselbe enthält:
1. Frachtermässigung bezüglich der Be-
förderung leicht verderblicher Gegen-
stände,
2. Ergänzungen und Abänderungen der
Stationstariftabellen,
3. Ausnahmetarif für Eisensteintrans-
porte von Wabern nach Niederscheiden,
4. Berichtigung des Haupttarifs und der
Nachträge.
Soweit durch die vorgenommenen Be-
richtigungen Erhöhungen bisher bestan-
dener Tarifsätze eintreten, behalten die
letzteren noch bis zum 10. Februar 1881
Gültigkeit.
Exemplare des Nachtrags werden auf
den Verbandsstationen verkäuflich abge-
lassen. Hannover, den 24. December 1880.
Königliche Eisen bahn direction: Namens
der Verbandsverwaltungen. (1764)
Mit Giltigkeit vom 1. Januar 1881 wird
zum Sächsisch-Bayerischen Gütertarif vom
10. August 1877 der XH. Nachtrag aus-
gegeben, welcher Ausnahmefrachtsätze
für den Transport Von Garnen aller Art,
Twisten und Nessel enthält. München,
den 28. December 1880. Generaldirection
der Königlich Bayerischen Verkehrsan-
stalten. (1768)
Sächsisch- Thüringischer Eisenbahn- Ver-
band. Zum Gütertarif vom 15. März 1880
tritt am 1. Januar 1881 Nachtrag VI in
Kraft.
Derselbe enthält anderweite, theilweis
erhöhte Frachtsätze für die Thüringischen
Stationen Eisenach, Fröttstedt, Gerstun-
gen, Gotha, Herleshausen, sowie die Sta-
tion Waltershausen der Friedrichrodaer
Eisenbahn,
Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Halle und Brambach und Bad Elster, so-
wie Leipzig (Dresd. u. Bayer. Bahnhof) und
Seelingstädt bezw. Teichwolframsdorf und
Wünschendorf, theilweis ermässigte Fracht-
sätze für die Stationen Gera, Leipzig, Plag-
witz, Lindenau, Zeitz,
Aenderung von Stationsbezeichnungen,
ermässigte Steinkohlenfrachtsätze für
Berichtigungen. Erfurt,den 28. Decem-
ber 1880. Namens der Verbands- Verwal-
tungen: Die Direction der Thüringischen
Eisenbahn- Gesellschaft. (1777)
13
Am 16. Februar d. J. treten die im
Thüringisch ■ Sächsisch • üngarisclien Ver-
bandstarife vom 1. Januar 1880 (Theil II,
III und IV), sowie im Nachtrag I zu dem-
selben enthaltenen Frachtsätze
a) zwischen Leipzig(Halle-Sorau-Gubener
Bahn), Grossenhain (Cottbus- Grossenh. B.)
und Zittau (Berl. GÖrl. B.) einerseits und
den Stationen der K. K. priv. Oester-
reichischen Staatsbahn: Bäziäs, Belincz-
Kiszeto, Detta, Fehertemplom-Weisskirchen,
Gavosdia, Jam, Jassenova, Karansebes,
Kavaran-Szakul, Lügos, Ora^icza, Orsova,
Rakasdia,' Rekas, Remete, Sagb, Sztamora-
Moravicza, Toplecs,Topolowecz, Verciorova,
Versecs, Vojtek und Zscbely;
b) zwischen Leipzig (Thür. B.) und De-
breczin (Station der vormaligen Theissbahn ;
endlich
c) für die Stationen Reichenberg und
Warnsdorf der Sächsischen Staatsbahnen
ausser Kraft. Die direkte Abfertigung
hat für die Folge nur noch nach den
gleichnamigen Stationen ad a) der Säch-
sischen Staatsbahn, ad b) der Sächsischen
Staats- und Halle-Sorau-Gubener Bahn,
ad c) der Südnorddeutschen Verbindungs-
resp. Böhmischen Nordbahn zu erfolgen.
Dresden, am 3. Januar 1881. Königliche
Generaldirection der sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Ver-
waltung^ (213)
Die durch den Stettin-Berlin-Bayerischen
Verbandstarif vom 1. Januar 1881 veröffent-
lichten Ausnahmefrachtsätze für
Steine von Miltenberg ermässigen sich
auf folgende Beträge in Mark pro 100 kg :
nach Berlin, Station der Berlin- An-
haltischen und derBerlin Dresdener
Eisenbahn 1,95
Berlin, Station der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn 2,01
Grossbeeren 1,91
Lichterfelde 1,93
Luckenwalde 1,84
Rixdorf 1,99
Dresden, am 30. Deccmber 1880. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (208)
Stettin - Berlin - Thüringischer Verband.
Am 1. Januar k. J. tritt der V. Nachtrag
zum Tarif für den Güterverkehr im Stettin-
Berlin-Thüringischen Verbände in Kraft.
Derselbe enthält theils erhöhte, theils
ermässigte Frachtsätze für verschiedene
Stationen, sowie neue Frachtsätze für die
Station Lohsa und Stationen der Breslau-
Sch weidnitz-Freiburger Eisenbahn nördlich
von Cüstrin.
Exemplare des Nachtrages sind zum
Preise von 0,50 Jl pro Stück von den
Expeditionen der betheiligten Verwaltun-
gen zu beziehen. Berlin, den 28. Decem-
ber 1880. Die Direction der Berlin-An-
haltischen Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1783)
Mit 1. Januar 1881 treten im Stettin-
Märkisch - Sächsischen Verbände dirrcte
Sätze zwischen Stettin (B. St. B. und
B. F. E.) und Borsdorf, Station der
Sächsischen Staatsbahn in Kraft,
welche mit den für den Verkehr Stettin
—Leipzig (Dresd. Bhnhf.) massgebenden
Sätzen übereinstimmen. Dresden, am 1. Ja-
nuar 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen, als ge-
schäftsfübrende Verwaltung. (206)
Am 6. Januar 1881 tritt Nachtrag VI zum
Tarife für den Stettin-Märkisch-Sächsischen
Verbandsverkehr in Kraft Derselbe ent-
hält neben neuen Frachtsätzen für Bors -
dorf und Torgau, sowie des Aus-
nahmetarifs 6 nachstehend bezeichnete
Verkehrsbeschränkungen. Am20.Fe-
bruar 1881 treten ausser Kraft: a) Die
Frachtsätze zwischen Leipzig (H. S. G. B.)
und sämmtlichen Stationen der Hiuter-
pommerschen Bahn, ferner mit Stralsund
(Berl, Nordb.) und der Verbanilstationen
der Berlin-Stettiner Bahn, jedoch excl.
Stettin ; b) die Frachtsätze zwischen
Hohenbocka (ß. A. ß.) und fämmtlichen
Stationen der Berliner Nordbahn, der
Hinterpommersch en und Berlin - Stettiner
Bahn; c) die Frachtsätze zwischen Ruh-
land (B. A. B.), und den Stationen Star-
gard i. P„ Stettin (B. St. ß. und B. Fr. B.),
sowie Stettin-Dunzigbahnhof, Swinemünde,
Belgard, CöslinundColberg; d) die Fracht-
sätze zwischen Falkenberg (ß. A. ß.) und
Stettin (ß. F. B.) Lediglich ad a) für
Leipzig (ß. A. ß.), ad b) für Hohenbocka
(B. G. B ), ad c) für Ruhland (G. G. B.),
ad d) für Falken berg (H. S. G. ß.) bleiben
die bezüglichen Frachtsätze unverändert
in Kraft. Exemplare dieses Nachtrages
sind bei den betheiligten Güterexpeditionen
zu erlangen. Dresden, den 31. Decem-
ber 1880. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbahnen, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (209)
SUdwestrnssiseh - Oesterreichisch - Unga-
rischer Eisenbahn- Verband. Vom 12. Ja-
nuar D. St. 1881 ab, werden „Maschinen
^xcl. Locomobile) und Maschinentheile aus
Eisen und Stahl“ im Verkehre zwischen
den Stationen der Südwestlichen Eisen-
bahnen einerseits, dann Podwoloczyska
und ßrody anderseits in den Ausnahme-
Tarif 2 für Dampfkessel etc. des Russischen
Tariftheiles I vom 1/13. April 1880 (Seite
61 und 62) eingereiht. (1782)
Gleichzeitig wird die Berichtigung
des Frachtsatzes Brody transit-Chodau
im Oesterr.- Ungar. Tariftheile 11. vom
19, Juni/1. Juli 1880, (Special ■ Tarif 8,
Punct 3 auf Seite 61) von 285,06 auf
285,96 Kr. vorgenommen. Wien, am 28. De-
cember 1880. Die Verband-Verwaltungen.
West- und Nordwestdentscher Eisenbahn-
Verband. Mit Wirkung vom 10 k. M. ab
sind zu den Heften
8, 11, 65, 65, 75, 85, 95, 103, 111 und 119
des West- und Nordwestdeutschen Ver-
bandsgütertarifs vom 1. Juli 1877, Ergän-
zun gsbl ätter, und zum S eeh af en - Ausnahme-
tarif der 17. Nachtrag erschienen, welche
Drucksachen von den Verbands-Güterex-
peditionen bezogen werden können. Die
Ergänzungsblätter enthalten directe Fracht-
sätze nach und von Kleinsteinheim und
der Tarif - Nachtrag Ausnahmetarifsätze
nach und von Homburg v. d. H. und
Oberursel, Hannover, den 30.December 1880.
Namens sämmtlicher Verbands-Verwaltun-
gen Königliche Eisenbahn-Direction. (212)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Vom 1. Januar 1881 neuen Styls ab tritt
ein Anhang zum Tarif vom 15./27. Novem-
ber 1879 für directe Sendungen zwischen
einzelnen Stationen der Liban - Romnyer
Eisenbahn und Stationen der Ostbahn etc.
in Kraft. Derselbe enthält Ausnahme-
Frachtsätze in der einheitlichen Rubel-
währung für den Transport von Getreide,
Hülsenfrüchten, Mehl, Mühlenfabrikaten
und Oelsamen im Verkehr zwischen ein-
zelnen Stationen der Libau-Romnyer Eisen-
bahn und den diesseitigen Stationen
-Königsberg i/Pr. resp. Königsberg i/Pr.
(Kaibahnhof). Die qu. Ausnahme-Fracht-
sätze gelten bei Bezahlung der Fracht für
610 Pud = 10 ÖOO kg pro Wagen und kom-
men nur für solche Sendungen zur An-
wendung, welche unter zollamtlicher
Controle ^ätestens innerhalb sechs Mo-
nate vom Tage ihres Eintreffens in Königs-
berg seewärts wieder zur Ausfuhr ge-
langen. Die näheren Bedingungen bezüg-
lich der Controle und des Nachweises der
Wiederausfu..
E:^edition in
Exemplare a
von unserer Sta^
käuflich bezogen ,
22. December 1880.
Direction.
iserer Güter-
*. zu erfahren,
nges können
Königsberg
' inberg, den
iic;ie Eisenbahn-
(1766 J)
Vom 1. Januar 1881 ai '^’- len Güter-
transporte zwischen Dobi '•chhain
und Prausitz unter Barec r im
Verkehre zwischen Dobrilu, Lom-
matzsch bestehenden Fracbu direct
abgefertigt. Dresden, den 29. ember
1880. Königliche Generaldirec, .'1er
Sächsischen Staatseisenbahnen,
schäftsführende Verwaltung des .
Sächsischen Verbandes. (l . .
Im Verkehre zwischen Halle B. A. un
Leipzig B. A. einerseits und Spandau B. B
andererseits kommen vom 15. Februar 188.
ab erhöhte Frachtsätze zur Anwendung,
über welche die bezeichneten Stationen
Auskunft ertheilen. Berlin, den 28. De-
cember 1880. Direction der ßerlin-An-
haltischen Eisenbahngesellschaft. Direc-
tion der Berlin-Hamburger Eisenbahnge-
sellschaft. (1769)
Für den Verkehr zwischen den Sta-
tionen Lanchhammer, Ortrand und Rnli-
land der Cottbus - Grossenhainer Bahn
einerseits und Station Zittau der Sächsi*
sehen Staatsbahnen anderseits kommen
von jetzt ab dieselben Frachtsätze zur
Anwendung, welche im Verkehre der ge-
nannten Cottbus-Grossenhainer Stationen
mit Station Zittau der Berlin -Görlitzer
Bahn massgebend sind. Dresden, am
29. December 1880. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen. von Tschirschky. (207)
Die in dem Nachtrage VIII zum Tarif
für den directen Güterverkehr zwischen
Stationen der Breslau-Schweidnitz-Prei-
burger und der Rechte-Oder-Ufer Eisen-
bahn vom 1. October 1877 ad 2 mit Giltig-
keit bis 31. December 1880 ausgesprochene
Ermässigung der in dem Nachtrage IV
sub 2 dieses Tarifs enthaltenen Ausnahme-
Frachtsätze für den Transport von Eisen-
stein ab Jauer nach Stationen der Rechte-
Oder-Ufer Eisenbahn wird bis auf Weiteres
prolongirt. Breslau, 29. December 1880,
VI 6812. Direction der Rechte-Oder-Ufer
Eisenbahn - Gesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1770)
Hessische Ludwigsbahn. UnterBe-
zugnahme auf unsere Bekanntmachung
vom 18. November 1. J. bringen wir hier-
mit zur weiteren Kenntniss, dass mit dem
1. Januar 1881 der neue Gütertarif für den
Verkehr zwischen Stationen der Bergisch-
Märkischen, Köln - Mindener und Rheini-
schen Bahn und unseren Stationen zur
Einführung kommt. Nähere Auskunft
ertheilen die Stationen sowie unser Tarif-
bureau, bei welchem der Tarif auch für
2,85 M pro Exemplar (4 Hefte) käuflich
zu erhalten ist. Soweit die neuen Tarife
gegen die seitherigen Tarife Erhöhungen
zeigen, bleiben die seitherigen Frachten
bis 15. Februar 1881 in Kraft. Mainz, den
30. December 1881. In Vollmacht des Ver-
waltungsraths; Die Special-Direction. (224)
Am 1. Januar 1881 treten an Stelle der
für den Güterverkehr zwischen RuhLand
(Berl.-Anh. B ), Mückenberg resp. Lieben-
werda und Zittau (Sächs. Staatsb.) gegen-
wärtig massgebenden Taxen anderweite
ermässigte Frachtsätze in Kraft, welche
bei den betheiligten Güterexpeditionen zu
erfahren sind. Dresden, am 31. December
1880. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staats - Eisenbahnen, von
Tschirschky. (205)
14
ly. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Rechte - Oder - Ufer Eisenbahn-
Gesellschaft. Am 1. Januar 1881 tritt
zu dem Ansnahmetarif für Steinkohlen-
und Eokes-Sendungen von Stationen der
Rechte -Oder -Ufer Eisenbahn nach der
K. K. pr. Kaiserin Elisabethbahn vom
1. November 1879 ein Nachtrag IV mit er-
mässigten Frachtsätzen nach der Station
Klein-Schwechat in Kraft. Druckexemplare
sind au.i den Verbandstationen zu haben.
Bres.Itiu,den 30. December 1880. —VI 6829 —
birection. (1771)
£ erlin- Anhaitische Eisenbahn. Mit dem
1. Januar 1881 treten für den Verkehr
zwischen Wallwitzhafen einerseits und
Stationen der Oberschlesischen, Rechte-
Oder-Ufer und Warschau- Wien er Eisen-
bahn andererseits ermässigte Ausnahme-
fraehtsätze für Roheisen, Roh Stahleisen,
Eisenluppen in Masseln (Broden) oder
Prismen, Brucheisen (altes Eisen), alte
Eisenmunition, alte Eisenbahnschienen,
alte Grubenschienen, Eisen- und Stahlab-
fälle, Stahlbruch und Eisenfeile in Kraft.
Näheres bei den betreffenden Güter-Expe-
ditionen. Berlin, den 28. December 1880.
Die Direction. (1779)
Der Tarif für den Magdeburg-Oesterrel-
chisch Ungarischen Holzverkehr via Mar-
chegg vom 1. Mai 1879 wird, soweit er
Sätze für Stationen der vormaligen Theiss-
eisenbahn enthält, mit 15. Februar 1881
aufgehoben. Vom genannten Tage findet
die Abfertigung der Holzsendungen von
Theissbahnstationen nur noch nach dem
Tarife vom 1. Januar 1879 via Oderberg
statt. Dresden, am 27. December 1880.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen, als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1757)
2. Betriebs-Wiederaufnahme.
Braunschweigische Eisenbahn. Die nach
unserer Bekanntmachung vom 21. d. Mts.
eingetretene Unfahrbarkeit der diesseitigen
Bahnstrecke Börssum-Schladen ist seit
22. d. Mts. gehoben und letztere wieder
in vollem Betriebe. Braunschweig, den
30. December 1880. Direction der Braun-
schweigischen Eisenbahngesellschaft.
Niederländische Staatsbaimen. Die Be-
triebseinstellung auf der Strecke Bunde-
Maastricht ist am 26. December aufge-
hoben worden.
3. Stations- Sperrung.
K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn.
Die Station Königswald wird für den ge-
sammten Personen-, Gepäck-, Eilgut- und
Frachten verkehr vom 15. Januar 1881 an
bis auf Widerruf, das ist bis zur endgilti-
gen Austragung der Frage über Erhaltung
der Zufahrtsstrasse, gesperrt.
4. Couponbogen-Ausgabe.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Vom
15. Januar ab bis ultimo Februar d. J.
werden in unserer Haupt-Gasse am Asca-
nischen Platz No. 5 hierselbst in den Vor-
mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr jeden
Wochentages die neuen Coupons-Bogen
nebst Talons zu den 4% pCt. Prioritäts-
Obligationen unserer Gesellschaft als
1. der 4)^ pCt. Prioritäts-Obligationen I.
und U. Emission ä 1500M und 300 ^
Serie IV,
2. der 4% pCt. Prioritäts-Obligationen
Littr. B ä 1 500 M und 300 ^ Serie IV,
3. der 4% pCt. Prioritäts- Obligationen
Littr. C ä 5 000 ./«, 1 000 M und 500 JX
Serie II,
ausgegeben werden.
Wir ersuchen die Inhaber dieser
Prioritäts - Obligationen, die Talons der
früheren Serien resp. UI und I, nach
ihren verschiedenen Kategorien
geordnet undmitgetrennten, eben-
fallsgeordneten Nummer-V erzeich-
nissen einzureichen, worüber sie eine
Interims-Quittung der Haupt -Gasse er-
halten, gegen deren Rückgabe nach 3 Ta-
gen die neuen Couponsbogen ausgehändigt
werden. Formulare zu Verzeichnissen
weiden bei unserer Hauptcasse auf Ver-
langen verabreicht. Berlin, den 1. Januar
1881. Die Direction. (210)
5. Snbmissioneiii
Hessische Ludwigs - Eisenbahn - Gesell-
schaft. Bahnstrecke Erbach - Eberbach.
Die erforderlichen Arbeiten zur Herstel-
lung des Bahnkörpers, der Kunstbauten,
des Unterbaues und der Chaussirungs-
arbeitenin dem Loose 2 der Abtheilung VIII
der Bahn von Erbach nach Eberbach in
der Gemarkung Eberbach, sollen auf dem
Submissionswege vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten sind veran-
schlagt wie folgt:
Länge des Looses = 984 m
Erd- und Planirarbeiten . . 50 013,27 ^
Kunstbauten 20 727,66 „
Herstellung des Unterbaues. 2 235,60 „
Chaussirungsarbeiten . . . 390,00 „
Zusammen 73 366,53 M
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
und Bedingnisshefte sind auf dem Bureau
des Sectionsingenieurs zu Eberbach zur
Einsicht der Uebernahmslustigen aufgelegt
und sind die Submissionen längstens bis
zum 17. Januar 1881, Vormittags
10 Uhr verschlossen und frankirt auf un-
serem Secretariate dahier abzugeben. Auf
dem Umschläge ist zu bemerken: „Sub-
mission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten im Loose 2 der Abth. VIII der
Bahn von Erbach nach Eberbach“. Mainz,
den 23. December 1880. In Vollmacht des
Verwaltungsrathes: Die Special - Direc-
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sen fortwährend an Verbreitung und Be-
liebtheit zunimmt. Der „Oesterreichische
Oekonomist“ widmet seine Aufmerksam-
keit allen grossen, allgemeinen wirth-
schaftlichen Fragen, aber er bespricht
doch vorzugsweise die volkswirthschaft-
lichen Interessen Oesterreich-Ungarns, und
zwar in Artikeln von bleibendem Werthe
aus der Feder bewährter und anerkannter
Fachmänner, deren er eine ansehnliche
■ Zahl zu seinen Mitarbeitern zählt. Diese
Wochenschrift ist ein volkswirthschaft-
liches Fachblatt im wahren Sinne des
Wortes und unterscheidet sich durch ihren
wissenschaftlichen Standpunkt von den-
jenigen Wochenblättern, die nur geschäft-
liche Interessen verfolgen; trotzdem ver-
nachlässigt sie nicht die actuellen Fragen
und ist in ihrer Tendenz entschieden
liberal und unabhängig. Ausser mehreren
Artikeln bringt jede Nummer eine Wochen-
schau und kleinere Mittheilungen; es wer-
den ferner die neuen literarischen Erschei-
nungen besprochen und endlich vfird den
, Handels- und Gewerbekammern und dem
Sparwesen besondere Aufmerksamkeit ge-
schenkt. Ein am Schlüsse des Jahres er-
scheinender Index dürfte eine willkommene
Beigabe sein. Das Blatt empfiehlt sich so-
nach seines reichen Inhaltes wegen, über-
dies aber auch wegen seines billigen Preises
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PATENTE: Eiserner Pferdebahn-Oberhau, Syr'
ielbstthätig,“System Gutehoffnungshütte. Schlösser für Ri
l'itehoffnungshütte. Verfahren zum Reinigen des Roheisens von Ph
. ^ c-u,-.,.. , Gutehoffnungshiltte.
■ I VII. Zeche Oberhausen in Oberhausen II.
Anwendung von Schlacke, System Guteh.
Der Verein besitzt folgende Werke:
I. Gutehoffnungshütte zu Sterkrade,
II. St.AntonyhüttezuOsterfeld beiSterkrade.
III. Hammer Neu-Essen hei Oberhausen II.
IV. Walzwerk Oberhausen in Oberhausen II.
V. WalzwerkNeu-Oberhausen i.Oberhausenll.
VI. Eisenhütte Oberhausen in Oberhausen II.
liehen Besti
VIII. Schiffswerft Ruhrort in Ruhrort.
IX. ZeoheNeu-Essen ll-Ludwigi.Reilinghausen.
X Zeche Neu-Essen IV in Rellinghausen.
XI. Zeche Osterfeld in Osterfeld.
XII. Diverse Eisensteingruben in Nassau,
Siegen, Bayern, der Eifel etc.
Gegenwärtig beschäftigte Arbeiterzahl: 7000, gegen gooo im Jahre 187^174.
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iWerkzeugmaschinenfabrik „Vulkan
(vorm. William Benndorf)
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Whitworths Scala, Support-Drehbänke zum
jl selbstthätigen Lang- und Plandrehen, Bohr - Drehbänke, Plan - Drehbänke
'Locomotiv- und Eisenbahnwagenräder - Drehbänke, Horizontal-, Vertical-
Radial- und Langlochbobrmaschinen, Sbaping-, Stoss- und Hobelmaschinen,
Räderschneidmaschinen, Mutter- und Schraubenscbneidmaschinen , Mutterstoss- und Fraismaschinen,
Blechdurchstossmaschinen und Scheeren, Blechbiegmaschinen, Dampfhämmer, Ventilatoren, Parallel-
schraubstöcke;
ferner: Holzliearbeitiiti^siiiascliliien^ als:
Bohr- und Stemmmaschinen , Hobelmaschinen, Kreissägen, Sägegatter, verticale Bandsägen , Zapfen-
schneid- und Schlitzmaschinen, Fraismaschinen zu allen möglichen Fagonhölzern etc.
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Pläneji eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten P. eisen.
Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeig^ietes Inserlions- Mittel bietet.
Verlegt und lieiausgegeberi von dem Verein Deuiseher Hisenb.vhn-Ver\v;iltungeii.
Verantwortliebcr Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redaelinnsbni eau ; Kleinbeereiistrasse 3). — Druck von H. S. Hermann in Berlin SW., Benthstrasse 8.
17
r-
J Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
i Organ des Vereins.
P Einiindzwanzig-ister «falirg-ang*.
Berlin, den 10. Januar 1881.
^ Inhalt: Ein Eisenbahnkrieg in Amerika. — Curant’s Selbstriickstellweiche. — Ein Kampf um eine Bahnhofsbenennung. — Neuere
- Brücken aus Stahl. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Geschäftsberichte der Jura-Bernhahn und der Schwedischen Staatsbahnen. — Pflicht-
verletzung der Eisenbahn- Beamten. — Das Telephon in England. — Literatur (Czernin, automatische Dampfbremse). — Kartenwerke
(Petermann’s Karte des Mittel-Meeres). — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen, i. Betriebs-Störungen. 3. Iletriebs-Wiederauf-
^ nähme. 4. Couponbogen-Ausgahe, 5. Ausloosungen. 6- Submissionen. — Privat-Anzeigen. — Beilage: Achsbrüche. — Coursblatt v. 31. 1 12. 80.
ff: — Gekündigte Eisenbahnprioritäten der Bergisch-Märkischen Eisenbahn. — Eisenbahnprojecte in Bulgarien.
Ein Eisenbahnkrieg in Amerika.
Die in den letzten Jahren hervorgetretenen Bestrebungen
, der Amerikanischen Eisenbahnverwaltungen, die verderblichen
L Concurrenzkämpfe untereinander durch Abschluss von Cartell-
iverträgen (pools) zu beseitigen oder doch abzuschwächfn, sind
2. vielfach von Erfolg gekrönt worden, hauptsächlich in Bezug auf
' den grösseren Theil des Gi scbäfts, den Güterverkehr. Hier und
werthe empfindlich geschädigt.
So wüthet seit einigen Monaten ein Kampf „bis aufs Messer“
um d6n Personenverkehr südwestlich resp. östlich von Chicago.
Die Entstehung und den Verlauf eines solchen „Krieges“
zu verfolgen, wird, so verschieden auch die dortigen Verhältnisse
von den unsrigen sind, gewiss interessant und lehrreich sein, und
wollen wir daher nachstehend eine kurze Schilderung darüber geben.
Die Wabashbahn hatte, nach Einführung in Chicago bald
erkannt, dass bei der ungünstigen Lage ihrer dortigen Station
sie zunächst keine besondere Aussicht habe, im gewöhnlichen
Gescbäftsverlauf einen nennenswerthen Theil des Personenver-
r kehrs zwischen Chicago und St. Louis, obwohl ihre Linie zwischen
L" diesen beiden Punkten die kürze.ste, den Bahnen abzugewinnen,
welche diesen Verkehr bis dahin beherrschten. Sie begann daher,
ihre Fahrpreise ab Chicago nach St. Louis um 1 Doll, pro Billet
zu ermässigen und rief hierdurch ähnliche Massregeln seitens der
nächst betheiligten Chicago and Alton Bahn hervor. Der Kampf
griff aber bald weiter um sich und gegenwärtig sind 8 bis 9 Ge-
sellschaften dabei betheiligt und genöthigt, Passagiere über etwa
' 4 000 Miles zu Preisen von % bis Vis (■') der gewöhnlichen Sätze
■ zu transportiren. Daneben wird noch das Geschäft auf anderen
Bahnen mit ferneren 2 bis 3 000 Miles in mehr oder weniger un-
günstiger Weise davon beeinflusst.
Wie im wirklichen, so geht auch in diesem Eisenbahnkriege
die Taktik der Parteien dahin, dem Gegner den grösstmöglichsten
Schaden mit thunlichst geringen eigenen Verlusten zuzufügen.
Es ist daher jede Partei darauf bedacht, auf solchen Routen, auf
denen sie selbst einen nur geringen, der Gegner aber einen be-
deutenden Verkehrsantheil hat, die Personenfahrpreise durch An-
- kündigung von Ermässigungen zu drücken. Dabei ändern sich
die Preise täglich, ja sogar zuweilen mehrere Male täglich, je nach
Umständen. Wie weit hierbei das Schleudern der Preise geht,
mögen die folgenden Angaben zeigen : Die Chicago and Alton
veröffentlichte als Fahrpreise ab Chicago nach
Miles Fahrpreis
Hannibal ... 300 2,00 D.
Quincy .... 320 2,00 „
Keckuk .... 360 3,00 „
Gaylorville , . 211 1,85 „
Miles Fahrpreis
Fairbury ... 100 1,30 D.
Pedrio . . . . 154 1,50 „
„ u. zurück 308 2,50 „
Die Preise von Chicago nach St. Louis wurden gar für
alle Linien auf 1 Doll, (regelmässiger Preis 8,70 Doll.) herabge-
setzt, ebenso die von St. Louis auf 1 Doll, (regelmässiger Preis
8,60 Doll.), die directen Billets von Chicago nach Kansas City auf
3 Doll, (statt sonst 14,80 Doll.) u. s. w.
Dabei reizt und verspottet man noch den Gegner durch
Plakate, wie das nachstehende, vor dem Billetschalter der Chicago
and Alton Bahn in Kansas City ausgehängte: „Theure Wabash!
Nun ist Deine goldene Gelegenheit da, dem Publikum zu zeigen,
dass Du nicht eine wortbrüchige Gesellschaft bist. Wir machen
unsfre Preise öffentlich, damit Du nicht in irgend welchen Nach-
theil kommi^t. Nach St. Louis 1 Doll., Toledo 1,85 Doll., Indiano-
polis 2,45 Doll. u. s. w. (nach noch anderen 17 bedeutenden
Stationen). Es ist für Dich eine einfache Sache, von obigen
Preisen Notiz zu nehmen :ind die Deinigen um 1 Doll, niedriger
zu setzen. Eins von Eins bleibt Null, wie Du weist, und so fort.
Versprechend, Dir von jeder Veränderung des Obigen genau
Kenntniss zu geben, verbleiben wirDeine Freunde Chicago & Alton“.
Eine merkwürdige Episode des Kampfes bildet der neu-
lich gemachte Versuch seiner Beendigung.
Einige Wochen nach Ausbruch des Streits, Anfang Novem-
ber, traten in Eewyork die Präsidenten der betheiligten Gesell-
schaften, ca. 10—12 Personen, zusammen, schliessen nach mehr-
tägigen Besprechungen nicht nur einen Waffenstillstand, in Folge
dessen die sofortige Wiederherstellung der gewöhnlichen Fahr-
preise verkündet und ungeordnet wird, sondern erklären auch,
dass sie sich über eine Theilung des Personenverkehrs zwischen
Chicago und Toledo bis zu den östlichen und südwestlichen
Punkten am Missourifluss geeinigt hätten und stellen damit einen
definitiven Friedensschluss in Aussicht. Merkwürdiger Weise ist
aber die Verhandlung des so wichtigen Gegenstandes eine völlig
formlose; es wird kein Bureau gebildet, kein Protocoll aufge-
nommen, sondern es verlässt sich ein Jeder auf das, was er ge-
hört hat. Kein Wunder daher, dass nach dem Auseinandergehen
der Tbeilnehmer über wesentlich» Gegenstände der Verhandlung
abweichende Meinungen entstehen und dass die kurz nachher
zusammenberufenen Directoren resp. General-Passagier- und
Billetagenten der Gesellschaften nicht im Stande sind, die ihnen
übertragene Abfassung des zu schliessenden Carteilvertrages nach
der von ilen Präsidenten gegebenen Basis auszuführen.
Die Vertreter der Wabashgesellschaft behaupten insbeson-
dere, dass ihnen Vs ües streitigen Passagierverkehrs von ihren
Gegnern zugestanden wäre, was die Letzteren aber bestreiten.
Unmittelbar darauf natürlich Wiederaufnahme der Tarifermässi-
gungen und Rabattzahlungen, kurz Wiederausbruch der Feind-
seligkeiten, deren Ende um so weniger abzusehen, als die lei-
tenden Persönlichkeiten bei dem Streite um die Auslegung der
Newyorker Verabredungen mit gegenseitigen Beleidigungen und
Grobheiten nicht gekargt und dadurch den Wiederbeginn von Frie-
densverhandlungen sehr erschwert haben.
Selbst wenn solche demnächst wieder angeknüpft werden
und zum Ziele führen, so wird doch der Personenverkehr auf
vielen Linien für lange Zeit ruinirt sein, da von verschiedenen
Seiten eine grosse Zahl von „unlimitirten“ Billets an Händler aus-
gegeben sind, welche dieselben zu den ihnen convenirenden Zeiten
resp. Preisen absetzen.
Man meint aber, dass es beim Friedensschluss immer noch
das Beste wäre, ohne Rücksicht hierauf sofort die gewöhnlichen
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Preise wieder einzuführen, weil dann diese unregelmässigen Billets
am schnellsten zum Absatz kämen, also aus dem Verkehr ver-
schwänden.
Zum Schluss möchten wir noch einer, im Gefolge dieses
Kampfes hervortretenden, und für die Kampfesweise der Verwal-
tungen charakteristischen Differenz Erwähnung thun.
Gegen die Wabasb, St.L. u. P.-ßahn ist nämlich von einem
Billetspeculanten (Ticket-Scalper) Klage angestellt auf Erfüllung
der durch die nachstehenden Reverse eingegangenen Verbindlich-
keiten event. auf Zahlung einer Entschädigung von 15 000 ü.
I.
(Firma der Wabash Bahn.)
Chicago, 30. October 1880.
(1 000 D.) Empfangen von Jacob Frank 1 000 D. als Depositum
für 1 000 Billets von Chicago nach Kansas City zum
Preise von 8 D, via St. Louis I. Classe. Gut bis zum
Gebrauch.
Ausgleichung von 7 000 D. zu zahlen innerhalb 20 Tagen.
W. P. Förster, City Passgr. Agent.
II.
(Firma wie oben.)
Chicago, 18. October 1880.
(500 D.) Empfangen von Jacob Frank 500 D. als Depositum für
200 II. Cl.-ßillets von Chicago nach Kansas City. Gut
bis zum Gebrauch.
Ausgleichung von 500 D. zu zahlen am oder vor dem 31. October.
(Unterschrift w. o.)
Mr. Frank hat diese Scheine in Gegenwart und mit Zu-
stimmung des Generalpassagieragenlen der Bahn erlangt und be-
ansprucht nun, unter Offerirung der rückständigen Geldbeträge,
die Auslieferung der zugesagten Billets, welche aber von der Bahn
bestimmt verweigert wurde.
Dem Ausgang des Processes wird von Eisenbahnleuten und
von den „Scalpers“ mit vielem Interesse entgegengesehen, da ein
Gesetz des Staates Illinois, in dessen Bereich die qu. Billets zur
Anwendung zu bringen wären, bestimmt, dass Bahnbillets nur
von autorisirten Bahnagenten feilgehalten werden dürfen und die
verklagte Bahn sich vermuthlich auf dies Gesetz stützen wird,
um die Abweisung des Klägers herbeizuführen.
Viele andere ähnliche Geschäfte mögen Zug um Zug abge-
schlossen sein, und die danach verbreiteten Billets sichern einer-
seits den Speculanten eine reiche Ernte, während andererseits,
wie oben gedacht, die Bahnverwaltungen arge Ausfälle erleiden.
Curant’s Selbstrtickstellweiche.
Die vom Herrn Curant, Inspector der Kaiserin Elisabeth-
babn construirte und in der ,Oesterr. Eisenbahnzeitung“ No. 49
vom Jahre 1879 detailirt beschriebene Selbstrückstellweiche*)
liegt nunmehr seit Mitte April v. J. auch in einem Hauptgeleise
des Personenbahnhofes am Westbabnhofe in Wien. Während dieser
Zeit sind über 4 000 Personenzüge über diese Weiche binausge-
fabren und wurden ebenso viele einfahrende Züge wieder darüber
zurückgeschoben. Auch wurde der gesammte Rangirdienst des
Personenbahnhofes über diese Weiche geleitet, und hat sich die
einfache, präcis functionirende Construction ganz vorzüglich be-
währt. Es muss zugestanden werden, dass hier ein wichtiges
Betriebshiifsmittel wesentlich verbessert vorliegt, und dass die
Betriebssicherheit dadurch schon ohne Blockirapparate bedeutend
erhöht wird. Der Apparat ist jedenfalls berufen viele schwere
Unglücksfälle zu verhüten, da jene falschen Weichenstellungen,
welche durch versäumtes Rückstellen der Weiche auf das Haupt-
geleise verschuldet werden, hier unbedingt hintangehalten sind,
und überdies noch der vollkommene Anschluss der Spitzschiene
an die Stockschiene unter allea Verhältnissen gesichert ist. Schon
irn allgemeinen Interesse sollte diesem Weichensysteme daher eine
grössere Beachtung und eine verbreitete Anwendung zukommen.
Die Kosten der Umänderung gewöhnlicher Weichen in eine solche
Selbstrückstellweiche werden auf circa 80 fl. pro Stück angegeben,
auch ist die Bedienung von derartig reconstruirten Weichen nicht
kostspieliger als die der gewöhnlichen, da am Westbahnhofe in
Wien nebst der Selbstrückstellweiche auch noch 2 Nachbarweichen
von demselben Weichensteller bedient werden.
Vom 7. November 1878 bis 1. September 1879 ist diese Weiche
auch an einer der exponirtesten Stellen am Frachtenbahnhofe der
Westbahn in Wien gelegen, und hat bei einem äusserst strengen
Winter, bei starkem Frost und vielen Schnee anstandslos functio-
nirt. Obgleich nicht bestritten werden darf, dass Verbesserungen
an Eisenbahnoberbau und Betriebsmitteln stets nur mit einer ge-
wissen Reserve aufgenommen und vorsichtig eingeführt werden
können, so sollte doch wichtigen und bewährten Verbesserungen
weniger engherzig begegnet werden, und zwar umsomehr, als
wieder in letzterer Zeit bei mehreren Bahnen kleinere Unfälle durch
falsche Weichenstellungen vorgekommen sind, welche durch die
Einführung dieser Rückstellweichen sicher hintangehalten wor-
den wären.
*) Siehe Oesterr. Eisenb-Ztg. No. 49 v. J. 1879.
Ein Kampf um eine Bahnhofsbenennung^.
Eine seltsame Anomalie liegt in der Bezeichnung des Bahn-
hofes für die beiden Städte St. Johann und Saarbrücken. Der
Bahnhof heisst offiziell und ausschliesslich Saarbrücken und er-
scheint nur als solcher in den amtlichen Fahrplänen ; dabei liegt
er mit allen seinen Anlagen auf dem rechten Ufer der Saar (wäh-
rend Saarbrücken auf dem linken Ufer liegt), berührt nirgends
das Saarbrücker Stadtrevier, sondern befindet sich zu der einen
Hälfte im Banne der Stadt St. Johann, zu der anderen Hälfte in
dem der Stadtgemeinde Malstatt-Burbach. Dass trotzdem der
Bahnhof von Anfang an den Namen Saarbrücken erhielt, lag
wahrscheinlich daran, dass Saarbrücken bekannter und bezeich-
nender erschien, da es Städte und Dörfer mit dem Namen St. Jo-
hann in grosser Zahl giebt und St. Johann an der Saar zu da-
maligen Zeiten an wirthschaftlicher und Verkehrsbedeutung gegen
seine Schwesterstadt erheblich zurückstand. Heute ist die Sache
aber eine ganz andere geworden. Saarbrücken hat durch den
Mangel des Bahnhofes erheblich verloren, während St. Johann
gewannen hat; Saarbrücken zählt heute gegen 9 400 Einwohner,
während St. Johann 12 000 aufweisst; hier concentrirt sich heute
der Verkehr, hier liegen die zahlreichen Hotels für den ungemein
regen Personenverkehr, während Saarbrücken nicht mehr ein ein-
ziges Hotel aufweist: hier liegen die Fabriken und Geschäftslager.
Es ist erklärlich, dass die Vertreter der wichtigen Interessen,
welche sich an diese Stadt nunmehr knüpfen, es weiterhin nicht
mehr ertragen zu können glaubten, dass die Stadt St. Johann
nirgends in den Fahrplänen, Coursbüchern, Tarifen etc. erscheint.
Die Bürgerschaft von St. Johann bemüht sich seit Jahren, diesem
misslichen Zustande ein Ende zu machen; sie strebt dahin, dass
der Bahnhof „St. Johann-Saarbrücken“ genannt werde und hat
sich wiederholt zuerst an die frühere „Eisenbahndirection Saar-
brücken“ (welche allerdings in St. Johann domicilirte, sich aber
in noth wendiger Consequenz der einmal angenommenen Bahn-
liofsbezeichnung nicht anders nennen konnte), jetzt wiederum an
die Eisenbahndirection in Frankfurt a. M. gewendet, ohne jedoch'
zum Ziele zu gelangen. Diese Behörden gehen offenbar nicht
von so kleinlichen Grundsätzen oder gar von einer gewissen Anti-
pathie gegen die Stadt St. Johann, wie es ihnen im Ernste
und im Scherze von den unzähligen bei diesem heissen Kampfe
laut gewordenen Stimmen vorgeworfen wird, sondern von der Er-
wägung aus, dass der gesammte Verkehr sich zu Gunsten der
kurzen und bündigen Bezeichnung sich darin finden müsse, unter
„Saarbrücken“ auch St. Johann mit einzubegreifen. Diese Ansicht
erscheint jedoch nicht mehr als berechtigt, seit in der That Saar-
brücken neben St. Johann an Wichtigkeit zu verschwinden be-
ginnt. Dieser Ansicht würde es heute viel eher entsprechen, wenn
man den Bahnhof „St. Johann“ nennen wollte. Da man hier aber
gleichzeitig zur Unterscheidung von den Orten desselben Namens
ein a. d. S. hinzusetzen müsste, so dürfte man wieder auf den be-
quemeren Ausweg kommen, beide Orte zugleich zu nennen.
Im Verkehrswesen rächen sich selbst Fehler, die ursprüng-
lich als verschwindend kleine erscheinen, manchmal schwer. Saar-
brücken hat denselben Fehler begangen, den zu damaliger Zeit
viele andere Städte gemacht haben; es sträubte sich energisch
dagegen, den Bahnhof auf sein Terrain zu erhalten; einzelne
Bürger fürchteten laut einer heute noch bestehenden glaubhaften
Tradition, „dass die Häuser schwarz werden müssten“, und dieser
Opposition zu Liebe wurde der Bahnhof auf das rechte Ufer ver-
legt. Dadurch wurde nicht Saarbrücken der heute so unendlich
wichtige Knotenpunkt im Deutschen Eisenbahnnetze, sondern
St. Johann und wenn der Namen Saarbrücken einst wirklich
gänzlich aus dem grossen Verkehr verschwindet, was nicht
unwahrscheinlich ist, dann hat er dies der Kurzsichtigkeit
früherer Generationen zu danken. F. W.
Neuere Brücken aus Stahl.
Auf der Oesterr. Localbahn Erbersdorf- Würbenthal sind
neuerdings 12 Blechbrücken kleinerer, sowie eine Fachwerksbrücke
von 21 m Stützweite aus weichem Bessemerstahl, oder wie die neuere
Classification es bezeichnet, aus Flussstahl hergestellt w'orden. Das
Material zudiesen Brücken hat eine absolute Festigkeit von 42 bis
47 kg pro Quadratmillimeter und ist der Rechnung nach in den
Constructiouen in maximo mit 10 kg pro Quadratmillimeter bean-
sprucht. Die genieteten Träger wurden auf dem Werke einer Be-
lastungsprobe unterworfen, bei welcher die äussersten Fasern der
Querschnitte mit 16 kg pro Quadratmillimeter beansprucht wur-
den, ohne dass bleibende Deformationen eintraten. Die Brücken
sind durch die Werke von Witkowitz hergestellt und zu einem
Preise von 20 fl. 62 kr. pro 100 kg Bruttogewicht der Construction
(Flusseisen, Gusseisen und Blei) einschliesslich der Montage und
des Anstrichs geliefert worden. In den Kreisen Wiener Techniker
findet die weitere Verwendung des Stahls zu Brücken zahlreiche
Vertheidiger; man ist dort der Ansicht, dass bei ruhigem vor-
sichtigen Vorgehen binnen wenigen Jahren das Schweisseisen als
Baumaterial für Brücken und Dachstühle verdrängt und das
Flusseisen an dessen Stelle getreten sein wird. In diesen Spalten
ist früher darauf hingewiesen worden, dass Amerika den Stahl
19
bereits bei sehr grossen Brückenconstructionen in Anwendung
gebracht hat; neuerdings interessiren sich auch die Englischen
Techniker dafür. Die Institution of Civil Engineers in London
hat unter die Aufgaben, welche sie wie alljährlich auch wiederum
pro 1881 gestellt hat, diejenige aufgenommen: „den Entwurf und
die Construction einer Brücke in Stahl mit besonderen Angaben
über Gewicht und Kosten, sowie über die Versuche, welchen die-
selbe unterworfen wurde, im Vergleiche zu einer Brücke in Eisen
von gleicher Spannweite zu fertigen“. Man darf mit Recht darauf
gespannt sein, wie diese Aufgabe gelöst werden, wie überhaupt
der zu erwartende Kampf zwischen Eisen und Stahl verlaufen
wird. Aller Voraussicht nach wird das Eisen endlich unterliegen;
die heute an der Hand des Thomas-Gilchrist’schen Entphospho-
rungsverfahrehs gegebene Möglichkeit, billiges Flusseisen an allen
Orten der Erde, wo sich überhaupt Eisenerzlager befinden, herzu-
stellen, beschleunigt die Entscheidung zu Gunsten desselben auf
eine vorher nicht voraussehbare Weise. Wenn dadurch aber auch
einzelne Werke zu Grunde gerichtet, andere durch die kostspie-
ligen Fabrikationsumänderungen schwer geschädigt werden und
in der gesummten Situation der Eisenproduction sich die erstaun-
lichsten Verschiebungen und Umwälzungen vollziehen werden, so
gereicht all’ dies im Grunde genommen doch der Industrie zum
Vortheil; die Möglichkeit, ein dauerhaftes Consummaterial auf
bisher nicht erreichte billige Weise herzustellen, inaugurirt stets
einen Culturf ortschritt, denn dadurch werden Arbeitskraft und
Capital frei zur Schaffung bisher entbehrter Güter. F. W.
Aus Oesterreicli-TJngarn.
Wien, 3. Januar 1881. (Rückblick 1880. Organisation des
Ungarischen ^Communicationsministeriums. Triestiner Verkehr.
C. Langer, Chef der Ungarischen Generalinspection. Orientalische
Bahnen. Ministerialverordnung, betr. Viehtransport. Publication
von Tarif begünstigungen auf den Ungarischen Staatsbahnen. Aus
dem Westbahn vertrag. Secundärbahnoberbau der Oesterreichi-
schen Localeisenbahngesellschaft. Station Königswald. Südbahn-
Personalien. Coursdifferenzen.)
Der Rückblick auf die Bahnereignisse des verflossenen Jahres
gestaltet sich im Ganzen zu einem überraschenden Bilde. Die in
Oesterreich begonnene, in Ungarn fortgesetzte Verstaatlichung der
Eisenbahnen drückt ihm den Stempel auf; hier w'aren es die
Kronprinz Rudolf-, Erzherzog Albrecht- und Kaiserin Elisabeth
Westbahn, dort die Theissbahn ; bezüglich der letzteren sind die
Verhandlungen abgeschlossen, betreffs der ersteren jedoch erst
eingeleitet. Die über andere Bahnen verbreiteten Verstaatlichungs-
gerüchte bekunden zum mindesten die mächtige Strömung zu
Gunsten dieser Actiou, gegen welche sich nur vereinzelte, Stimmen
insofern hören lassen, dass vor Ueberstürzung gewarnt und auf
die Beschränktheit unserer Geldmittel hierfür hingewiesen wird.
Ausser dem Bau der Arlbergb.ihn ist auf dem Gebiete des Eisen-
bahnbaues wenig zu verzeichnen. Das Localbabngesetz bat, viel-
leicht auch durch seine engherzige Conception, bisher geringe
Erfolge aufzuweisen; von 21 in Oesterreich an gesuchten Conces-
sionen wurden 4 mit circa 120 km in Angriff genommen und
zwei: Zauchtl-Neutitschein mit 12 km und Hullein-Kremsier mit
6,6 km vollendet; der Ausbau der Bosnathalbahn wurde erst in
den letzten Tagen beschlossen. Erfreulich ist dagegen, dass zum
Bau der Localbahnen nicht die Mitwirkung der hohen Finanz in
Anspruch genommen wird; dieselben werden durch die in den
betreffenden Gegenden wohnhaften Industriellen, Grundbesitzer
und Gemeinden selbst hergestellt. Zu den überraschendsten Er-
scheinungen des Jahres 1880 gehört der enorme Aufschwung be-
sonders der Böhmischen Bahnen, welcher auf mächtige Trans-
porte und die kluge Ausnutzung der bahnpolitischen Verhältnisse
zurückzufübren ist. 'Nicht wenige Eisenbahntitres haben solche
Courserhöhungen erzielt, die vor wenigen Jahren die ausschwei-
fendste Börsenphantasie für unmöglich gehalten hätte. Von
hohem Interesse für die steigende Wohlfahrt und die Garantie-
entlastung des Staates ist es, die jetzigen Course einiger Effecten
mit ihrem ursprünglichen Emissionspreise bei der Gründung zu
vergleichen :
Aetip dpr Ursprünglich emittirt Jetziger
zum Course von Cours
Franz- Josef bahn 140 184,25
Rudolf bahn 130 169
Nordwestbahn 140 195
Linz-Budweiser Bahn .... 164 183
Siebenbürger Bahn .... 132 144
Alföldbahn 145 158,5
In den ersten elf Monaten des verflossenen Jahres sind
34,27 Millionen Personen gegen 34 Millionen Personen in der ent-
sprechenden Periode des Vorjahres befördert worden; die Frachten-
menge stellt sich auf 43,7 Millionen Tonnen gegen 41,3 Millionen
Tonnen im Vorjahre, und die Gesammteinnahme dürfte sich auf
206 Millionen Gulden gegen 201 Millionen Gulden im Vorjahre
Stellen. Wenn endlich noch der Banken gedacht wird, welche
die Förderung des Bahnwesens zum vornehmlichsten Zwecke
haben, so treten wir mit den besten Hoffnungen für dasselbe ins
neue Jahr hinüber, welche durch die rastlose Thätigkeit unserer
Regierungsorgane beider Reichshälften wohl begründet erscheinen.
Die Neuorganisation des Ungarischen Coinmunlcationsmini*
steriums ist theilweise schon zu Beginn des neuen Jahres ins
Leben getreten. Dadurch wird es möglich sein, den an die
Thätigkeit des Communicationsministeriums sich an knüpfenden
erhöhten Anforderungen zu entsprechen und eine raschere Er-
ledigung zu erzielen, und zwar ohne Vermehrung des Beamten-
standes. Es verbleiben in dem Wirkungskreise der Generalin-
spection alle jene Agenden, welche entsprechend den Anforde-
rungen der Arbeitseintheilung zu einer solchen Behörde gehören,
namentlich 1. der Bau der auf Staatskosten zu errichtenden
Eisenbahnen; 2. die technische Aufsicht über alle Ungarischen
Eisenbahn- und Dampfschifffahrtslinien. Von den bisher zum
Wirkungskreise der Generalinspection gehörenden Agenden wer-
den nachstehende Angelegenheiten abgetrennt respective dem
Communicationsministerium übertragen: 1. Tarifangelegenheiten;
2. ßeurtheilung der aus den Rechts- und Betriebsverhältnissen
der vom Staate garantirten Bahnen herrührenden öconomischen
und Finanzangelegenheiten, wie z, ß. Ueberprüfung und Bestim-
mung jener Zahlungen, welche in Folge der vom Staate über-
nommenen Haftung seitens der Regierung zu leisten sein werden,
Evidenzhaltung der gegenseitigen Forderungen, Controle der Bi-
lanzen nicht nur in ziffermässiger, sondern auch in meritorischer
Hinsicht.
Zwischen der Südbahn und der Rudolfbalm wurde ein Car-
tell für den Italienischen und Triestiner Verkehr vereinbart, laut
welchem Triest an allen Vortheileu participirt, die früher nur
Venedig zu statten kamen. Ausserdem wurden die directen Tarife
von Triest nach Süddeutschland und Sachsen um 15 bis 20 Fres.
pro Waggon ermässigt. Ferner wurden behufs Hebung des
Petroleumhandels die Schlitten gebühren namhaft herabgesetzt,
sowie auch andere Localspesen ermässigt.
Ministeriairatli Carl Langer, Chef der Ungarischen Geueral-
inspection, ist in Pension getreten, um seine zerrüttete Gesund-
heit hersteilen zu können. Langer trat nach einer nahezu zwan-
zigjährigen Privateisenbahndienstzeit in Staatsdienste und war
seit dem Jahre 1868 ununterbrochen Vorstand der Generaliiispec-
tion. Obwohl er keine technischen oder staatswissenschafilichen
Studien gemacht hatte, erwarb er sich doch im executiven Eisen-
bahndienste so reiche Kenntnisse und waren dieselben mit so viel
Takt gepaart, dass es grossentheils ihm zu verdanken ist, wenn
die Ordnung und Sicherheit des Ungarischen Eisenbahnverkehrs,
soweit dieselbe von der staatlichen Ueberwachung abhängt, auch
noch zur Zeit der massenhaften Betriebseröffnungen nicht gestört
und die fast unausbleiblichen Reibungen vermieden wurden. —
Im Jahre 1876 wurde die ehemalige Generalinspection für Eisen-
bahnbauten und schon früher auch die bestandene Buchhaltung
für Zinsengarantie der Generalinspection einverleibt, aber gleich-
zeitig erlitt auch Langer’s, Gesundheit einen Stoss, es war ihm
schon schwerer eine solche Aufgabe zu bewältigen und war auch
in der That seit jener Zeit die Organisation der Generalinspection
Gegenstand unausgesetzter Bemängelungen und Kritiken, welche
zu der oben erwähnten Neuorganisation führten. Langer tritt
nicht mehr in dieselbe ein, sondern zieht sich in den durch seine
lange Dienstzeit wohlverdienten Ruhestand zurück, wohin ihn die
wärmste Sympathie seiner Collegen und gewiss auch der offizielllen
Eisenbahn kreise begleitet.
Bezüglich der Orientalisclieii Bahnen setzen Engländer und
Russen alle Hebel in Bewegung, um die Austro-Deutschen Inter-
essen zu durchkreuzen. Die „Times“ bringen aus Bukarest die
nachstehenden charakteristischen Meldungen: „Die von Oester-
reich vorgeschlageneu Rumänisch - Bulgarischen Linien haben in
beiden Provinzen einen starken Widerstand gefunden und wird
nunmehr beabsichtigt, diese strategischen Eisenbahnen durch
eine viel kürzere Linie, von Krajova in Rumänien nach Beket (im
Scbylthale; die nach Norden verlängerte Linie geht nach Petro-
zseny an der Donau und von Rahova am südlichen Ufer nach
Sofia) zu bekämpfen. Dies würde eine Eisenbahnverbindung
zwischen Wien und Konstantinopel durch Vervollständigung der
Rumelischen Linie nach Sofia — hersteilen und das Centrum
Rumäniens und Bulgariens nicht einem urplötzlichen
Ueberfall durch eine überwältigende Armee aussetzen. Russische
Rathschläge haben ohne Zweifel Etwas mit der erwähnten Oppo-
sition zu schaffen. Englische Handelsinteressen würden gleich-
falls durch eine allzu freie Einfuhr Oesterreichisch - Deutscher
Güter auf der Balkanhalbinsel und am Aegäischen Ufer geschä-
digt werden. Die viel kürzere und billigere Eisenbahnlinie von
Krajova über Beket und Rahova nach Sofia wird unter Rumä-
nischer und Bulgarischer Controle stehen, und es ist eine Gesell-
schaft Französischer Capitalisten bereit, die Linie zu bauen, so-
bald die nöthigen Concessionen von der Rumänischen und von
der Rumelischen Regierung erlangt worden sind.“
Hinsichtlich des Transports von Wiederkäuern hat das K.
K. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den K. K. Mini-
sterien für Handel und Ackerbau verordnet, dass im Falle wäh-
20
rend eines Eisenbahntransportes von Rindern, Schafen und Ziegen
diese Thiere erkranken oder verenden, ohne dass eine äussere Ver-
anlassung vorhanden war, die Stationsvorstände oder deren Stell-
vertreter sofort die Anzeige an die politische Bezirksbehörde zu
erstatten haben. Sind auf einem solchen Zuge mehrere mit ver-
schiedenen Frachtbriefen zur Aufnahme gelangte Sendungen von
Wiederkäuern verladen, so ist der ganze Transport dann anzu-
balten, wenn eine Vermischung dieser verschiedenen Sendungen
stattgefunden hat, oder wenn der ganze Viehtransport aus einem
durch Rinderpest verseuchten Lande oder aus einer Contumaz-
anstalt kommt. In allen anderen Fällen sind alle diejenigen
Waggons zurückzuhalten, in welchen sich Thiere der durch den-
selben Viebpass gedeckten Sendung befinden und in denen ein
Erkrankungs- oder Todesfall vorgekommen ist. Befinden sich in
den Waggons, in denen derlei Fälle vorgekommen sind, Thiere
einer anderen Sendung, so sind auch diese von dem Weitertrans-
porte anszuschliessen.
Auf den Ungarischen Staatsbahnen wurden die tarifarischen
Begünstigungen pro 1881 definitiv festgestiTlt und publicirt. Da-
durch sollen insbesondere die der Ungarischen Eisen- und Glas-
industrie, sowie dem Export von Pflaumen, Erzen und Baumrinde,
sowie die. in einzelnen Relationen zur Bekämpfung der Wasser-
und Achsconcurrenz bisher zugestandenen Begünstigungen auch
fernerhin aufrechtbleiben, ausserdem wurden den Neograder Koh-
lenwerken besondere Zugeständnisse für den Verkehr nach Pest
und Kaschau und der Petrozsenyer und Agostonfalvaer Kohle für
den Export nach Rumänien gewährt. Endlich wurde, nebst diver-
sen anderen neuen Erleichterungen für verschiedene Artikel, be-
züglich Spiritus und Stärke beschlossen, bei Verfachtung in vollen
Wagenladungen den ersten Artikel zu den Sätzen der Classe B,
und den letzteren Artikel zu den Frachtsätzen für Getreide zu
tarifiren, respective mit den an den Exportlinien betheiligten übri-
gen Bahnverwaltungen das diesfällig nöthige Einvernehmen zu
pflegen.
Aus dem zwischen der Verwaltung der Elisabeth Westb. tuid
der Regierung abgeschlossenen Vertrage, welcher 30 Artikel um-
fasst, werden folgende Bestimmungen bekannt: 1. Der Betrieb
sämmtlicher Linien (inclusive des Salzgeschäftes), sowie die Re-
servefonds gehen vom 1. Januar 1881 an auf den Staat über. 2. Bis
zur Genehmigung des Vertrages durch den Reichsrath führt die
Gesellschaft den Betrieb weiter für Rechnung und im Interesse
des Staates, und ist für Erledigung wichtigerer Angelegenheiten
die Zustimmung des Handelsministers einzuholen. 3. Die Gesell-
schaft bleibt nach erfolgter Uebergabe des Betriebes an den
Staat Eigenthümerin, sowie Selbst- und Alleinschuldnerin gegen-
über den Prioritätsobligationären, in deren rechtlichen Verhält-
nissen gegenüber dem Unternehmen keinerlei Aenderung statt-
findet. 4. Mit der zuletzt specificirten Ausnahme übernimmt der
Staat mit dem Betrieb neben den Activen auch die Passiven.
Ihm gehören die Einnahmen, ihm liegen auch die Ausgaben ob.
Ueber den Betrieb der Westbahn hat der Staat, so lange er sie
nicht einlöst, eine getrennte Rechnung zu führen. 5. Der Staat
übt alle Befugnisse, welche zur Zeit dem Verwaltungsrathe und
der Generalversammlung zustehen, im eigenen Namen aus. Da-
gegen bleibt die Vertretung in den Rechtsverhältnissen gegen-
über den Prioritätsbesitzern und den mit ihnen schwebenden
Rechtsstreitigkeiten Sache der Gesellschaft. Zu diesem Behufe
insbesondere wird der dermalige Verwaltungsrath — jedoch ohne
Erneuerungswahlen und nach und nach bis auf 5 Mitglieder zu
reduciren — bis zum Eintritt der Liquidation, längstens bis 1891
fortbestehen und die Gesellschaft gerichtlich und aussergericht-
lich vertreten,’ eventuell als Liquidationscomite fungiren. Inso-
lange der Staat die Bahn nicht erwirbt, stellt er der Gesellschaft
die Jahresbeträge behufs dfr garantirten Verzinsung und Amor-
tisation der verschiedenen Prioritätsanleihen zur Verfügung und
gewährt sodann bis zum Jahre 1911 eine semestraliter (30. .luni
und 31. December) zu zahlende Jahresrente von 2 300 000 fl. in
Noten und 1 320 000 fl. in Silber, wovon für die Actien erster
Emission ein Betrag von 11 fl. 50 kr. Noten, für die Actien
zweiter Emission von 10 fl. 50 kr. Silber und für die Actien
dritter Emission von 10 fl. Silber entfällt. Nach dem Jahre 1911,
wo die Amortisation der Actien erfolgt, werden nach einem
bestimmten Plan die erforderlichen Annuitäten gezahlt. Es ist
dies also eine fixe Verzinsung oder, wenn man es so nennen will,
Pachtrente. Da die Gesellschaft als solche fortbestehen bleibt,
so hat sie auch alle aus ihrem Rechtsverhältnisse zu den Priori-
tätsgläubigern sich ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die
Differenzen aus den Couponvalutaprocessen zu tragen. Der
Staat sagt sich ausdrücklich davon los, insolange er die Bahn
nicht erwirbt, während dagegen von dem ihm anheimfallenden
Reservefonds zwei Millionen Gulden der Gesellschaft überlassen
bleiben, um daraus bis zum 1. Januar 1891 die jeweiligen Diffe-
renzen zu begleichen. Mit gedachtem Tage hört diese Concession
auf, der Staat wird unbeschränkter Besitzer des Reservefonds.
Ist bis dahin weder ein Ausgleich mit den Obligationären, noch
ein anderes Arrangement zustande gekommen, und muss die
Gesellschaft noch weitere Valutadifferenzen zahlen, so werden
die Beträge derselben von der den Actionären gewährten obigen
fixen Rente in Abzug gebracht. Jedoch verpflichtet sich der
Staat, diese Kürzung insoweit zu begrenzen, dass sie für die
Actien erster Emission nicht mehr als 1 fl. und für die Actien
zweiter Emission nicht mehr als 50 kr. ausmachen darf (die
Actien dritter Emission gehen frei aus), mit anderen Worten, er
garantirt im äussersten Falle den Actionären ihre dermalige
Rente von 10 fl. 50 kr. Papier und 10 fl. Silber, das ist 5 pCt.,
und nimmt einen eventuellen Ausfall auf eigene Rechnung. So-
bald der Couponausgleich oder ein anderes denselben ersetzendes,
vom Staate dafür anerkanntes Arrangement zu Stande kommt,
verpflichtet sich derselbe, die Westbahn als Käufer zu erwerben;
den Actionären wird die Option angeboten, ihre Actien in vier-
procentige, durch Verlosung innerhalb 85 Jahren nach den
Prioritätsanleihen zu tilgende, grundbücherlich einzutragende
Goldobligationen zu convertiren, und zwar auf Grund eines
Werth Verhältnisses, wonach für eine Actie erster Emission ein
Nominalbetrag von 237 fl. 50 kr., für eine Actie zweiter Emission
von 210 fl. und für eine Actie dritter Emission von 200 fl.,
sämmtlich in Gold, zu entfallen hat. Der Totalbetrag der zu
emittirenden Geldanleihe zu 4 pCt. wäre demnach 74 000 000 fl.,,
bei 5 pCt. wäre er 59 200 000 fl. Es entsprechen diese Ziffern
genau den Beträgen von 190 fl., respective 168 und 160 fl. in
Gold, welche bei der anfangs angenommenen fünfprocentigeu
Verzinsung gewährt werden sollten. Man ist in letzter Stunde
davon abgekommen, um nicht der yierprocentigen Goldrente
eine ungemessene Concurrenz zu bereiten und da ein einheit-
licher Zinsfuss für die Geldanleihen überhaupt zweckmässiger
erscheint. Die Actionäre, welche von der Option nicht Gebrauch
machen wollen, können die Verzinsung und Rückzahlung des
Capitals in Papier oder Silber weiter beziehen; denn ihre zu
Staatsschuldverschreibungen abgestempelten Actien geniessen
ganz die gleichen Vortheile wie die Goldobligationen, insbe^
sondere also die Verlosung und die grundbücherliche Eintragung
nach den Prioritätsgläubigern, für deren Befriedigung primo loco
die Einnahmen haften. Die bestehenden Einkommensteuern und
Lasten werden von der Regierung übernommen, welche sie in
die Betriebsrechnung einstellt. Die Auszahlung der fixen,
respective garantirten Rente hat daher Steuer- und stempelfrei
zu geschehen. Beide Contrahenten bleiben bis zum 1. Juli 1881
an den Vertrag gebunden; wenn bis dahin die legislative Ratifi-
cation bei dem Reichsrathe nicht erfolgt ist, wird derselbe hin-
fällig, der Status quo ante hergestellt. Wird der Vertrag von
dem Reichsrathe genehmigt, so übernimmt der Staat am 1. des
darauffolgenden Monats den Betrieb, den bis dahin noch die Ge-
sellschaft führt. So lange der Staat nur die Bahn betreibt und
nicht eigentlich besitzt, darf er ihren Betrieb ohne Zustimmung
der Actionäre nicht an Dritte abtreten. Die der Westbahn bis
j'-tzt auf Grund der Garantie gemachten Vorschüsse im Gesammt-
betrage von circa 20 Millionen Gulden werden vom Staate über-
nommen. — Für den 31. Januar d. J. ist zur Beschlussfassung über
diesen Vertrag eine ausserordentliche Generalversammlung aus-
geschrieben.
Das Uandelsmiuisteriam hat der Oesterreichischeu Local»
eiseubahngesellscliaft gestattet, an Stelle des in den technischen
Bedingnissen festgesetzten Oberbannorinales das von der Oester-
reichischen Staatseisenbahngesellschaft für Secundärbahnen in
Aussicht genommene Normale (21,75 kg statt 23,70 kg pro laufen-
des Meter Schienenlänge) bei den Local bahnen Pecek-Zasmuk und
Smidar-Hochwessely in Anwendung bringen zu dürfen.
Die Erhaltung der Znfahrtsstrasse zur Station Königswald
der Dux-Bodenbacher Bahn war der Gegenstand wiederholter
langwieriger Verhandlungen, ohne dass dieselben zu einem Re-
sultate geführt hätten. Das Handelsministerium sah sich daher
veranlasst, die Eisenbahngesellschaft zu ermächtigen, die ge-
nannte Station für den öffentlichen Personen- und Frachtenver-
kehr zu sperren. Für den Fall, als diese Massregel durchgeführt
werden sollte, erhält die Station Königswald für die Dauer der
Sperrung lediglich den Charakter einer Betriebsstation und wer-
den daselbst die Züge nur insofern anhalten, als dies durch die
ßetriebsrücksichten geboten sein wird. Die Dauer der Sperrung
der Station hängt von der endgiltigen Austragung der Frage der
Erhaltung der Zufahrtsstrasse ab und bleibt die Gesellschaft ver-
pflichtet, die Station wieder zu öffnen, sobald die erwähnte Frage
gelöst sein wird.
Die Südbahn hat ini Lanfe des verflossenen Jahres drei ihrer
Directoren verloren, und zwar durch den Austritt der Herren
Flattich und Dahn, sowie durch das Ableben des Herrn Böhm.
Mascbinendirector Gottschalk war schon früher ausgetreten. Es
wurde nun zum Maschinendirector der bisherige Vorstand der
Maschinendirection, Wagner, zum Verkehrsdirector Oberinspector
Pfeiffer ernannt. Der seitherige Directorstellvertreter, Regierungs-
rath Ritter v. Pretzner, wurde als Director der Generaldirection
zugewiesen. Die Oberleitung der commerciellen Angelegenheiten
hat Generaldirector Schüler wieder selbst übernommen und lässt
sich hierin durch Oberinspector Packeny unterstützen. Dem aus-
scheidenden nunmehrigen Generaldirector der Länderbank, Regie-
rungsrath Hahn, sowie dem nach 42jähriger Dienstzeit pensio-
21
nirten Oberinspector Linder wurde von den Collegen eine solenne
Abschied sfeier veranstaltet.
Der enorme Conrsgewiun bei den meisten Bahneffecten zeigt
die nachstehende Zusammenstellung:
am 31./12. 1879 31./12. 1880 daher Differenz
Elisabethbahnactien . . . 181, —
Giselabahn 150, —
K. Ferd.-Nordbahnactien . 2325,— Z4a&,—
Karl-Ludwigbahnactien . 250, — 285, —
Oesterr. Nordwestbahn A. 145,25 194,25
dto. ß. (Elbethal) . 118,75 242,50
Rudolfbahnactien .... 147,50 167,25
Staatsbahn actien .... 274,75 283,50
Südbabnactien 81,50 108,25
Üngar.-Galiz. Eisenbahn . 119,— 147,50
Franz-Josefbahnprior. I. . 96, — 101,15
Salzkammergutbahnprior.. 102,25 113,25
22,-
■ 22,—
- 170,—
■ 35,—
- 49,-
123,75
- 19,75
8,75
■ 26,75
• 28,50
5,15
11,-
Interessant ist die Notiz, dass die Creditanstalt ihren Rest-
besitz an Actien der Ungarisch-Galizischen Eisenbahn, 3 000 Stück,
ungefähr zum Tagescourse an ein Privatconsortium begeben hat.
Am 31. December 1879 besass die Anstalt noch 5 540 Actien,
welche zum Course von 119,25 einen Werth von 660 645 Gulden
repräsentirten. Im Laufe des Jahres 1880 vermochte die Credit-
anstalt 2 540 Actien abzustossen, endlich entledigte sie sich des
letzten Restes von 3 000 Stück mit einem Gewinn von über
107 000 fl.
Jura-Bernbahn.
Die Betriebsergebnisse hatten folgenden Umfang:
Kronen Oere
Befördert sind 2 898 449 Personen und dafür ver-
einnahmt 5 157 532 86
Für Extrazüge, für Post- und Gefangenenbeför-
derung vereinnahmt 291 698 26
An Gepäcküberfracht vereinnahmt 98 156 54
Für 7 666 beförderte Pferde, 10 612 Hunde und
2 305 Fuhrwerke vereinnahmt 93 659 28
Noch wurden 67 985 Ochsen, 70 648 Schweine,
4 670 Kälber und 14 298 Scbafe transportirt für 303 446 96
Sonstige Einnahmen 214185 90
189 868 Ctr. Eilgut, 31 775 242 Ctr. Frachtgut und
578 617 Ctr. Dienstgut brachten ein .... 8 151 323 43
Summa . . 14 310 004 23
Die Betriebsausgaben beliefen sich auf . . 9 903 086 62
und kamen davon auf:
die Centralverwaltung 269176 93
die Bahnabtheilung 2 663 143 08
den Stations- und Zugdienst 2 967 734 10
die Maschinenabtheilung 3 993 586 77
Verschiedenes . 9 445 74
Summa . . 9 903 086 62
oder 69,20 pCt. der Einnahme.
Die beförderten 2 898 449 Passagiere haben 12 315 624 Meilen
und die transportirten 36 329 122 Ctr. Eil- und Frachtgut
390 745 088 Meilen zurückgelegt.
—st— (Geschäftsbericht pro 1879.) Die Frage vyegen
Herstellung der Linie von Lode an die Französische Grenze,
nächst Col-des-Roches befindet sich noch in dem früheren Stadium
und ist noch nicht einmal der Anscblusspunkt von den beider-
seitigen Regierungen vereinbart worden.
Auf der Linie Jura-Bern wurden im Berichtsjahre beför-
dert: 2 013 054 Personen (im Vorjahre 2 140 712), 9 421 t Gepäck
(9 329), 68 024 Thiere (72 624), 696 348 t Güter (642 118).
Eingenommen wurde: Für Personen 2 218 472 Fr., für Ge-
päck 169 403 Fr., für Thiere 99 435 Fr., für Güter 2 801 513 Fr., für
Sonstigrs 367 780 Fr., zusammen 5 656 603 Fr., pro Kilometer
22 096 Fr. Gegen das Vorjahr mehr im. Ganzen um 222 414 Fr.,
pro Kilometer um 869 Fr.
Die Ausgaben betrugen 3 354 579 Fr., daher ergab sich ein
Betriebsüberschuss von 2 302 023 Fr. Hiervon geht ab das Mehr
der nicht eigentlichen Betriebsausgaben gegen die bezüglichen
Einnahmen mit 150 254 Fr., so dass ein Nettoertrag von 2 151 769 Fr.
resultirt. Nach Verzinsung der Anleihen, Dotirung des Reserve-
fonds etc. hätte der verbleibende Rest die Gewährung einer Divi-
dende von 3 Fr. auf die Actie gestattet. Da aber vor erfolgter
vollständiger Consolidirung des Unternehmens Dividenden nicht
vertheilt werden sollen, so wurde der Ueberschuss zur Tilgung
von Schulden, sowie zu dringenden Erneuerungen verwendet und
wird erhofft im nächsten Jahre die Dividendenzahlungen in einer
vollkommen gesicherten Lage beginnen zu können.
Die Linie Bern-Luzern, auf Rechnung des Staates Bern be-
trieben, lieferte, bei einer Einnahme von 1 076 512 Fr. und einer
Ausgabe von 891 023 Fr., einen Betriebsüberschuss von 185 489 Fr.
Nach Abzug der nicht eigentlichen Betriebsausgaben verbleiben
66 495 Fr., welche dem Staate Bern zu Gute kommen.
Schwedische Staatsbahnen.
(Rn.) Aus dem Rechenschaftsbericht des Jahres 1879 ent-
nehmet wir das Folgende:
Die Länge der unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen
betrug 181,2 Meilen (l Meile = 10,689 kiii)) welche sich folgender-
massen vertheilen :
Es kommen auf die Meilen
Stockholmer Verbindungsbahn 0,3
Westbahn (Stockholm-Gothenburg) 42,6
Südbahn (Falköping-Malmö) 35,6
Nordwestbahn (Laxa-Landesgrenze) 19,5
Ostbahn (Katrineholm-Nässjö) 20,1
Nordbahn (Stockholm- Jerfso) 34,1
Linie Torpshammer-Oestersund 13,0
„ Hallsberg- Oerebro 2,3
„ „ Motala-Mjölby 9,0
„ Sköfde-Carlsborg 4,1
Seitenbahn nach Stadt Södertelje . 0,1
„ von KU nach Fryksta 0,3
„ nach Kilafors untere Station 0,2
Total . . 181,2
Das Anlagecapital beziffert sich auf 195 387 979 Kronen
21 Oere (8 Kronen = 9 U5ü).
Das rollende Material besteht aus 275 Locomotiven, 722 Per-
sonenwagen aller Art mit 22 594 Sitzplätzen und 6 925 Güter-
Viehwagen.
Pflichtverletzung der Eisenbahnbeamten.
Nach § 316 Abs. 2 des R.-Str.-G.-B’s. ist ein Locomotiv-
führer auch strafbar, wenn er innerhalb der reglementsmässigen
Fahrgeschwindigkeit, aber im concreten Falle mit zu grosser Ge-
schwindigkeit fuhr. Der Angeklagte war als Locomotivführer-
lehrling bei der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft
angestellt; er hatte am 14. October 1879 zu Salzwedel den Auf-
trag auszuführen, mit der von ihm geführten Maschine 16 Achsen
Viehwagen von dem Eisenbahnstrange, auf dem sie standen, über
die nächste Weiche hinauszuziehen und sie sodann hinter den
soeben eingefahrenen und vor dem Stationsgebäude haltenden
Personenzug No. 125 zu schieben. Der Vorderrichter leitet aus
der Aussage des Bahnhofsinspectors v. W. ab, dass der Angeklagte
zugegen gewesen ist, als der Zug No. 125 in den Bahnhof einfuhr;
dass er die Schlusslaterne des Zuges, als der Zug hielt, habe
sehen müssen und dass ihm deshalb bekannt sein musste, wie
weit er die Viehwagen schieben durfte. — „Mit diesen objectiven
Thatsachen ist ein ausreichender Massstab dafür gewonnen, wie
der Angeklagte zu fahren hatte, namentlich dafür, mit welchem
Grade der Schnelligkeit er zu fahren hatte. Es bedarf nicht der
Bezugnahme auf ein mathematisch bestimmtes Mass der Schnellig-
keit, um festzustellen, dass der Angeklagte mit Ueberschreitung
dieses Masses die ihm obliegenden 1 flichten vernachlässigt und
so den Zusammenstoss mit dem stehenden Zuge und die in Folge
davon eingetretenen Verletzungen herbeigeführt habe. Vielmehr
kann der Richter aus der Thatsache, dass ein solcher Zusammen-
stoss erfolgt ist, zurückschliessen, dass der Angeklagte schneller
gefahren ist, als er bei der gegebenen Sachlage fahren durfte,
dass derselbe aus dieser Sachlage entnehmen durfte, wie er zu
fahren hatte, um einen Zusammenstoss zu vermeiden, dass er
diese ihm obliegende Pflicht vernachlässigt und so einen Eisen-
bahntransport in Gefahr gesetzt hat. Insbesondere bleibt eine
solche Beweisführung auch dann zulässig, wenn besondere Dienst-
vorschriften gegeben sind, durch welche das Mass der Fahrge-
schwindigkeit festgestellt ist. Denn durch solche Vorschriften
wird der Beamte nicht, wie die Revisionsbegründung irrthümlich
annimmt, davon dispensirt, diejenige Sorgfalt im Dienste anzu-
wenden, welche zur Vermeidung von Nachtheilen durch die con-
crete, ihm erkennbare Sachlage geboten wird. Der Strafrichter
kann deshalb auch bei Feststellung einer Vernachlässigung der
dienstlichen Obliegenheiten diesen letzteren Massstab seinem
Urtheile zu Grunde legen, ohne den Nachweis einer Verletzung
jener besonderen Dienstvorschriften zu fordern. (Erk. d. III. Straf-
senats d. Reichsger. v. 2. October 1880 wider Wagner; Braun und
Blum, Annalen Bd. II. S. 427 f.)
Das Telephon in England.
(H. S.) Die Englische Regierung hat vor Kurzem einen Pro-
cess angefangen gegen die verschiedenen Telephongesellschaften,
welche sich in England schon stark verbreitet haben. In erster
Instanz ist derselbe zu Gunsten der Regierung entschieden wor-
den, da der Richter fand, dass ein Telephon ein Telegraph sei
und die früher hier auch in Privathänden befindlich gewesenen
Telegraphen bekanntlich seit einer Reihe von Jahren von der
Regierung aufgekauft und monopolisirt worden sind. Die Tele-
phongesellschaften haben gegen die erste Instanz appellirt und
bekämpfen sich nun mit dem General postmeister von England
mit Zeitungsannoncen. Die Gesellschaften drohen d^n Käufern
oder Anwendern von Telephonen mit Patentprocessen und der
22
Generalpostmeister offerirt Telephone für den Privatgebrauch zu
25 pCt. niedrigeren Preisen als die Gesellschaften. Der endliche
Ausgang dürfte zweifelsohne zu Gunsten der Regierung sein, und
das Publikum auch gut dabei fahren, da die Regierung in der
That grosse Facilitäten für den Gebrauch der Telephone offerirt.
Für 300 Reichsmark jährlich erhält irgend ein Privater, insofern
er nicht weiter als eine halbe Meile vom nächsten Telegraphen-
bureau w’ohnt, ein Telephon und kann dann auch seine telegra-
phischen Depeschen direct von seinem Hause aus aufgeben. Die
Regierung hat soeben 20 000 Stück Telephone nach dem Gower-
Bell’schen Systeme bestellt.
Literatur.
— st.— Automatische Dainpfbremse für Eisenbahnfahrzeuge,
mit einer Einleitung über Bremsen im Allgemeinen. Von R. Graf
Czernin. Prag 1881. Verlag von H. Dominicus.
Das natürliche Verlangen, trotz aller erschwerenden Um-
stände eines stets wachsenden Betriebes, namentlich trotz der
steigenden Fahrgeschwindigkeit und der grösseren Zahl der ver-
kehrenden Züge, einen möglichst hohen Grad von Fabrsicherheit
gewährleisten zu können, erfordert, ausser der rationellen Wahl
der Betriebsmittel und der sorgfältigsten Prüfung des Materials,
auch die Annahme eines wirksamen Bremssystems. Das Maximum
von Bremsfähigkeit bei einem Zuge lässt sich aber nur erzielen,
wenn jedes einzelne Fahrzeug oder vielmehr sämmtliche Räder
im Zuge gebremst werden. Eine in diesem Sinne durchgeführte
Vermehrung der gewöhnlichen Handbremsen ist jedoch nicht
wohl möglich; überdies gehen den Handbremsen noch zwei äus-
serst wichtige Punkte ab, die Raschheit des Eingreifens und die
Concentration in einer Hand. Diese Mängel führten zu den con-
tinuirlichen Bremsen, von denen mannigfache Constructionen auf-
getaucht und theilweise auch zu befriedigender Anwendung ge-
langt sind.
Es gehören dahin vorzugsweise: die Luftdruckbremsen von
Westinghouse und von Steel, die Shmith’sche Vacuumbremse und
die Heberlein’sche Kettenbremse. Der hohe Anschaffungspreis
und die Compliciitheit der meisten Constructionen stehen jedoch
der allgemeinen Einführung bindernd im Wege.
Die Wirkung dieser Bremsen geschieht, mit Ausnahme der
letztgenannten, auf indirectem Wege : Es wird der Dampf imLoco-
motivkessel benutzt, um mittelst eines Apparates hochgespannte
Luft, beziehungsweise ein Vacuum zu erzeugen; der Luftdruck
dient dann erst durch weitere Vorrichtungen als motorische Kraft
für die Bremse. Der angestrebte Zweck wird sohin erst auf Um-
wegen erreicht und ist hierin ein Grund für die Complicirtheit
zu suchen.
Es lag deshalb nahe, den vorhandenen Dampf selbst als
motorische Kraft für die Bewegung der Bremse zu verwenden
und hat der Verfasser die Construction einer coutinuirlichen
Dampfbremse für sämmtliche Eisenbahnfahrzeuge versucht, deren
detailirte Beschreibung, Berechnung und Anwendung mitgetheilt
werden. 4 Tafeln enthalten erläuternde Zeichnungen.
Der Autor hält seine Bremse für empfehlen swerth, weil sie
von jedem complicirten Detail frei ist, daher in der Anschaffung
verbältnissmässig wohlfeil, in der Erhaltung öconomisch und da-
bei in ihrer Wirkung zuverlässig sein dürfte. Wird auf die auto-
matische Wirkung verzichtet, so lässt sich noch weitere Verein-
fachung erreichen; durch einige Vorrichtungen könnte sie auch
als Luftdruckbremse benutzt werden.
Czernin’s Project scheint uns jedenfalls der weiteren Beach-
tung und Prüfung würdig und wollen wir deshalb auf vorliegende
Veröffentlichung aufmerksam machen.
Kartenwerke.
A. Petermaim’s Karte des Mittel-Meeres. (Neue Ausgabe
von Ad. Stieler’s Hand-Atlas. Ergänzungshefte 1, 2, 3.) 8 color.
Karten in Kupferstich, 1 : 3 500 000. Ladenpreis 12,— für die
Käufer von Stieler’s Hand-Atlas nur M. 6,40.
Der diesmaligen Ausgabe des Stieler’scben Hand- Atlas finden
wir ähnlich wie früheren eine Karte des Mittelländischen Meeres an-
eschlossen, die als eine willkommene Ergänzung des Hand-Atlas zu
etrachten ist. Diese von D A. Petermann unvollendet hinterlassene
und von D. H. Berghaus abgeschlossene Karte stellt in den vorlie-
genden acht, zum Aneinandersetzen geeigneten und bestimmten
Karten, welche unter Benutzung neuerer Reiseergebnisse in den
Africanischen Küstenländern (Schweinfurt, Rohlfs, Junker etc.) ein
Ganzes dar, welches, mit Ergänzung der Angaben über Eisen-
bahnen, Unterseetelegraphen, Dampfschiffsverbindungen, Deutsche
und Oesterreichische Consulatsposten, der Handelswelt von Nutzen
sein und. in seiner freundlich übersichtlichen Haltungund mit dem
kräftigen Schriftschnitt die Mitte haltend zwischen einer Wand-
und einer Handkärte, Vielen willkommen sein wird. Bei den
überseeischen Verbindungslinien sind Reisedauer und Entfer-
nungen beigeschrieben. Unter denselben treten durch kräftige
Illumination die Routen der Indischen Posten besonders hervor,*
welche meistentheils die Südhäfen der Apenninen-Halbinsel als
letzte Stationen (Brindisi, Neapel, Messina, Catania) anlaufen, um
den Personenverkehr aufzunehmen, welcher auf den bequemeren
und schnelleren Landcommunicationen über die Alpen und längs
beider Italischen Gestade zu möglichster Abkürzung der Seereise
nach dem Morgenlande dient.
Ein Blick auf das Eisenbahnnetz und die Grenzillumination
dieser Karte, namentlich innerhalb der Balkanhälbinsel, zeigt,
dass die Arbeit den politischen Veränderungen auf dem Fusse
gefolgt ist. Jedoch fehlen noch verschiedene in den letzten
Jahren in Betrieb gesetzte Bahnlinien resp. Bahnstrecken in
Bosüien (Linie nach Zenica), auf der Krim (Eisenbahn nach
Sebastopol), auf der Insel Sicilien (Palermo-Partinico) etc., welche
leicht nacbgetragen werden können.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Hessische Ludwigsbahn. Unter Be-
zugnahme auf unsere Bekanntmachung
vom 11. d. Mts. bringen wir zur Kennt-
niss, dass der 18. Nachtrag zum Local-
gütertarif mit Giltigkeit vom 1. Januar k. J.
ab erschienen ist und bei unseren Statio-
nen eingesehen sowie bei unserem Tarif-
bureau für 25 käuflich bezogen werden
kann. Mainz, den 21. December 1880. In
Vollmacht des Verwaltungsrathes: Die
Specialdirection. (227)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutsch -Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1/13. Januar alten Styls/neuen Styls
1881 ab tritt der Anhang VI zum Deutsch-
Russischen Gütertarif vom 1. Januar 1880
n. Styls in Kraft. Derselbe enthält die
bereits vom 13. October 1880 n. St. im
Verkehr mit Königsberg i/Pr. und vom 13.
November 1880 n. St. im Verkehr mit In-
sterburg, sowie vom 13. December 1880 n.
St. im Verkehr mit Pillau einerseits und
den Stationen Orel, Karatschew, Brjänsk
und Roslawl andererseits für den Trans-
port von Hanf, Hanfheede und Hanfgarn
(sogenanntes Seilergarn) 'eingeführten er-
mässigten Ausnahmefrachtsätze. Ferner
ein Ausnahmetarif für den Transport von
Feld-, Widd- und Wiesensamen bei Sen-
dungen von 610 Pud = 10 000 kg pro Wa-
gen, iin Verkehr zwischen den Stationen
der I. Gruppe Russischer Eisenbahnen der
Linie Dünaburg-Zarizyn einerseits und der
Station Königsberg i/Pr. resp. Königsberg
i/Pr. (Kaibahnhof) andererseits..
Exemplare des qu. Anhanges VI können
von den betheiligten Verbandstationen
käuflich bezogen werden. Bromberg, den
30. December 1880. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal-
tung. (235 J)
Hannover - Rheinischer Verband. Zum
Ausnahmetarif für die Beförderung West-
fälischer Steinkohlen etc. in Sendungen
von mindestens 50 000 kg nach Stationen
der Strecke Bevensen - Stelle vom 1. No-
vember er. bis ult. Mai 1881 ist der mit
dem 1. Januar 1881 in Kraft tretende Nach-
trag 1 herausgegeben, welcher ermässigte
Frachtsätze für Stelle, Winsen und Bar-
dowiek enthält.
Exemplare des Tarif nach trags werden
auf den Verbandstationen verkäuflich ab
gelassen. Hannover, den 28. December 1880.
Königliche Eisenbahndirection Namens
der Verbandsverwaltungen. (223)
K. K. priv. Südnorddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit Giltigkeit ab
25. Jänner 1881 treten die Nachträge IV
zu Heft 1, 2 und 3 des Tarifes für den
Norddeutsch-Sächsischen Verkehr in Kraft.
Exemplare hiervon liegen bei der Station
Reichen berg sowohl als auch bei der
Unterzeichneten zur Einsichtnahme bereit.
Wien, am 30. December 1880. Die Direc-
tion, (231)
K. K. priv. Südnorddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit 1. Februar 1881
tritt der Nachtrag IV zu Heft 7 des Tarifes
für den Schlesisch-Niedersächsischen Ver-
kehr in Kraft.
Durch denselben findet die Station
Reichenberg wieder Aufnahme in den ge-
nannten Verbandsverkehr.
Exemplare des bezeichneten Nachtrages
liegen 'sowohl in der Station Reichenberg
als auch bei der Unterzeichneten zur Ein-
sicht bereit. Wien, am 30. December 1880.
Die Direction. (232)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Nachträge V und VI zum Theil 1 des
Tarifs für die Deutschen Eisenbahnver-
bände finden vom 15. Januar k. J. ab auch
für den Schlesisch-Polnischen Verkehr,
jedoch mit nachstehenden Aenderungen,
Anwendung:
1. der Artikel Cement tarifirt auf der
Warschau-Wiener Eisenbahn nach wie vor
zum Specialtarif II bezw. im Schlesisch-
Polnischen Verbände zum diesbezüglichen
Ausnabmetarif (cfr. Nachtrag 3 sub 4 des
Verbandtarifs),
2. die Frachtberechnung für explodir-
bare Gegenstände (Nachtrag VI, 2 a) tritt
niclit in Kraft, weil derartige Sendungen
in Russland vom Eisenbahntransport über-
23
haupt aus»eschlos‘!en sind. Breslau, den
28. December 1880. Königliche Direc-
tioD. (224)
Oberschlesische Eisenbahn. Am
10. Januar er. tritt ein Nachtrag V zum
Tarif für den Schlesisch - Polnischen Yer-
band-Verkehr in Kraft, welcher Fracht-
sätze für Steinkohlentransporte von Sta-
tionen der Oberschlesischen Eisenbahn nach
Station Petrikau (Piotrkow) der Warschau-
Wiener Eisenbahn enthält.
Oruckexemplare dieses Nachtrages sind
auf den Verbandstationen zu haben. Bres-
lau, den 5. Januar 1881. Königliche Direc-
tion. (236)
K. K. priv. Südbahn - Gesellschaft.
Süd - Nordösterreichischer Eisenbahn - Ver-
band. Mit 15. Jänner 1881 gelangt der
111. Nachtrag zu dem vom 15. Mai 1879 an
gütigen Tarife für den directen Güter-
verkehr zwischen den Südbahn-Stationen
Triest, Fiume und den Stationen derK. K.
Istrianer Staatsbahnen Pola und Rovigno
einerseits und Stationen der K. K. priv.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn, der K. K. priv.
Böhmischen Nordbahn etc. zur Einführung.
Dieser Tarif- Nachtrag enthält;
1. Abänderung .der allgemeinen Bestim-
mungen,
2. Ergänzung und Abänderung der Waa-
ren-Classification,
3. Abfertigung von Petroleum -Transpor-
ten ab N abresina,
4. Aufnahme der Stationen Sagrado der
K. K. priv. Südbahngesellschaft, Hör-
sching der K K. priv. Kaiserin hJi-
sabethbahn, Liebenau derK. K. priv.
Oesterreichischen Nordwestbahn in
den Allgemeinen Classen-Tarif und der
Station Slatinau der letztbezeicbne-
ten Verwaltung in den Special-Tarif
No. 1,
5. Special- Tarif No. 5 für den Transport
von Mehl und Mahlproductcn,
6. Berichtigungen zum Tarife.
Exemplare dieses Tarif-Nachtrages kön-
nen bei den Verbandstationen oder bei
unserer Copainerciellen Direction in Wien
bezogen werden. Wien, am 20. December
1880. Die General-Direction. (222)
Sttdw'estdeutscher Eiseubahnverband. Der
mit sofortiger Wirkung ausgegebeneX.Nach-
trag zum 8. Südwestdeutschen Tarifheft
enthält die Eröffnung der Pfälzischen
Station Bierbach für den unbeschränkten
Verkehr und Frachtsätze für die neuauf-
genommene Badische Station Sinzheim.
Exemplare sind bei den Verbandstatio-
nen unentgeltlich zu beziehen. Karlsruhe,
den 4. Januar 1881. Generaldirection der
Grossh. Bad. Staatseisenbahnen. (228)
West- und Nordwestdeutscher Eisen-
bahnverband. Die in den Heften 95/110,
127/130, 140, 147, 172 und 180 des Ver-
bandsgütertarifs vom 1. Juli 1877 und den
Ergänzungsblättern dazu, die in dem
Ausnahmetarif für Europäisches Holz vom
li December 1878 und den hierzu erschie-
nenen Ergänzungsblättern, die in dem
Seehafenausnahmetarif vom 1. Juni 1879
und den hierzu erschienenen Nachträgen,
sowie die in dem Tarif für die Beförde-
rung von Leichen, Fahrzeugen und leben-
den Thieren vom 1. December 1880 ent-
haltenen directen Frachtsätze nach und
von den Stationen der Berlin-Hamburger
Bahn Hamburg und Bergedorf werden
vom 20. Februar 1881 ab aufgehoben.
Hannover, den .3. Januar 1881. Namens
sämmtlicher V erbandsverwaltungen : König-
liche Eisenbabndirection. (230)
III. Tarife für andere dirccte Verkehre.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Zwischen den diesseitigen Stationen Berlin,
Göthen, Halle undLeipzig einer- und Statio-
nen der Königlich Prcussischen Staatsbahn-
strecken Halle - Nordliausen - Northeim-
Kreiensen, Halle • Friedland - Göttiiigeu-
Kreiensen, Halle - Münden - Cassel und
Berlin - Blankenheim andererseits kom-
men, soweit nach den Gütertarifen für den
Berlin-Magdeburg-Halle-Casseler Verband
bezw. Harz-Nordsee-Verband die directe
Expedition zulässig ist, fortan die gleichen
Frachtsätze zur Erhebung wie im Verkehre
mit Berlin (Berlin-Dresdener und Pots-
damer Bahnhof), Göthen (M. H.), Leipzig
(M. H.) und Halle (M. H.).
Ausgenommen hiervon sind bis auf Wei-
teres die Frachtsätze zwischen Berlin (B.
A.) einer- und Ober-Röblingen am See
andererseits, soweit die bestehenden Sätze
billiger sind. Berlin, den 31. December
1880. Die Direction. (225)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikei.
Breslau - Warschauer Eisenbahn.
Vom 1. April 1881 ab treten Ausnahme-
frachtsätze für den Transport von Kies
zwischen Station resp. Haltstelle Polu.
Warten berg und Perschau einerseits und
Gels andererseits in Kraft, welche in dem
Nachtrag VI zum diesseitigen Localgüter-
tarif vom 1. November 1877 aufgenommen
sind. Der betreffende Nachtrag ist zum
Preise von 0,10 M. von den Stationen zu
beziehen. Poln. Wartenberg, den 5. Ja-
nuar 1881. Direction. (229)
1. Die in dem Ausnalimetarife für den
Verkehr der Hafenstationen Bremen, Ham-
burg, Harburg etc. mit Stationen der
Bergisch-Märkischen, der Köin-Mindener,
der Rheinischen, der Westfälischen, der
Dortinnnd - Gronau - Enscheder und der
Aachen - Jülicher Bahn vom 1. März 1880
und den dazu erschienenen Nachträgen
enthaltenen Frachtsätze der Classe lO
(Getreide, Hülsenfrüchte, Mühlen-
fabrikate und Oelsamen) für Ham-
burg und Harburg treten am 15. Fe-
bruar 1881 ausser Kraft und kommen
von diesem Tage ab die bezüglichen
— höheren — Sätze des Specialtarifs 1,
bezw. des Ausnahmetarifs D des dies-
seitigen Localverkehrs und des Rheinischen
Nachbarverkehrs zur Anwendung.
2. In Abänderung unserer Bekannt-
machung vom 27. November d. J. bringen
wir hiermit zur Kenntniss, dass die Fracht-
sätze der in derselben bezeichneten Tarife
nur in dem bisherigen Umfange über die
Route Gemünden - Gelnhausen - Giessen
Gültigkeit behalten. An Stelle der bis-
lang benutzten Route Aschaffenburg-
Mainkur-Frankfurt etc. tritt dagegen
die Route Aschaffenburg- Hanau - Offen-
bach-Frankfurt etc. und an Stelle der
Route Aschaffenburg - Darmstadt - Mainz-
Bingerbrück etc. die Route Aschaffenburg-
Hanau- Offen bach- Frankfurt a. M.-Rüdes-
heim-Niederlahnstein etc.
3. Die in den Ausnahmetarifen vom
1. Juni 1880 für die Beförderung von
Steinkohlen und Kok es in Sendungen
von mindestens 50 000 kg vom Ruhrkohlen-
gebiet nach den Stationen Bremen
(loco), Hamburg und Harburg loco
und Seetransit der Venlo-Hamburger
Bahn bezw. zum Export nach den Sta-
tionen Bremen der Venlo-Hamburger
und Bremerhafen, Geestemünde und
Vegesack (Grohn) der Hannoverschen
Staatsbahn enthaltenen Frachtsätze für
Bremen finden vom l. Januar 1881 ab
auch auf bezügliche (Loco- und Export-)
Sendungen nach der Hannoverschen
Station Bremen (Haupt- und Neustadt-
bahnhof) Anwendung.
4. Die diesseitige Station Detmold ist
mit dem 22. d. Mts. in den Köln-Minden-
Niederländischen Verkehr via Emmerich
aufgenommen. Ferner sind am genannten
Tage in diesem Verkehre mit unseren
Stationen Salzuflen und Lage directe
Frachtsätze für Eil- und Stückgut in Kraft
getreten. Näheres bei den Güterexpedi-
tionen unserer genannten Stationen. Köln,
den 31. December 1880. Köuigliclie Di-
rection der Köln - Mindener Eisenbahn
ad 1 und 3 zugleich Namens der bethei-
ligten Verwaltungen; ad 2 zugleich
Namens der betheiligten Preussischen
Staatseisenbahnverwaltungen. (226)
Die in dem Tarif für den directen
Güterverkehr zwischen Stationen der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn einerseits und
Stationen der Halle - Sorau - Gubener und
Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn
andererseits bestehenden Ausnahinetarif-
sätze für „gebrannter Kalk“ treten mit
dem 15. Februar a. f. ausser Kraft und
tarifirt dieser Artikel von dem genannten
Tage ab nach dem Specialtarif 111 des
einneitlichen Tarifschemas. Berlin, den
30. December 1880. Die Directiou der
Berlin-Görlitzer Eisenbabngesellscliaft.
2. Betriebsstörungen.
Eisenbahnen inElsass-Lothringen. Wegen
drohenden Einsturzes einer Felsmasse
musste der Verkehr auf der Linie Ettel-
brück-ülflingen der unter Verwaltung des
Reichs stehenden Wilhelm-Luxemburgbalin
am 20. December 1880, Mittags, eingestellt
werden.
Nachdem sodann der Absturz in der
Nacht vom 21./22. wirklich erfolgt war,
konnten die Züge auf genannter Linie erst
vom 26. December, Morgens, an wieder ab-
gelassen werden.
Kronprinz Rndolfbahn. ln Folge einer
Lehnenabrutschung zwischen unseren Sta-
tionen Waidhofen - Rosenau wurde der
Frachtenverkehr auf unserer Linie Klein-
reifling-Am Stetten vom 18. bis incl. 20. De-
cember eingestellt.
3. Betriebs-Wiederaufnahme.
Rheinische Eisenbahn. Mit Bezug auf
unsere Bekanntmachung in No. lOl der
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbah-
nen verfehlen wir nicht hiermit zur Kennt-
niss zu bringen, dass durch die Fertig-
stellung eines provisorischen Geleises der
in Folge einer Dammrutschung auf der
Aachen-Herbesthaler Strecke eingestellte
Fährbetrieb am 31. December l88o wieder
hat aufgenommen werden können.
Auch die an gleicher Stelle bekannt ge-
machte Trajectunterbrechung zu Bonn-
Obercassel hat mit dem 31. December 1880
ihr Ende erreicht, während der Traject-
betrieb zu Griethausen erst mit dem
heutigen Tage, dem 3. Januar c , in vollem
Umfange hat wieder aufgenommen wer-
den können. Köln, 3. Januar 1881. Kö-
nigliche Direction der Rheinischen Eisen-
bahn.
4. Couponbogen-Ansgabe.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Vom
15. Januar ab bis ultimo Februar d. J.
werden in unserer Haupt-Gasse am Asca-
nischen Platz No. 5 hierselbst in den Vor-
mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr jeden
Wochentages die neuen Goupons-Bogeu
nebst Talons zu den 4}^ pGt. Prioritäts-
Obligationen unserer Gesellschaft als
1. der 4% pGt. Prioritäts-Obligationen I,
und II. Emission ä 1 500 Jt und 300 M.
Serie IV,
2. der 4}^ pGt. Prioritäts-Obligationen
Littr. B ä 1 500 Jl und 300 M. Serie IV,
3. der 4)^ pGt. Prioritäts- Obligationen
Littr. G ä 5 000 Jl, 1 000 JL und 500 Jl
Serie II,
ausgegeben werden.
Wir ersuchen die Inhaber dieser
Prioritäts - Obligationen, die Talons der
24
früheren Serien resp. III und I, nach
ihren Terschiedenen Kategorien
geordnet und mit getrennten, eben-
falls geordneten Nummer- V erzeich-
nissen einzureichen, worüber sie eine
Interims-Quittung der Haupt -Gasse er-
halten, gegen deren Rückgabe nach 3 Ta-
gen die neuen Couponsbogen ausgehändigt
werden. Formulare zu Verzeichnissen
werden bei unserer Hauptcasse auf Ver-
langen verabreicht. Berlin, den 1. Januar
1881. Die Direction. (210)
5. Ausloosungen.
Eutin - Lübecker Eisenbahn gesellschaft.
Bei der am 29. Hecember 1880 in Gegen-
wart zweier Notare erfolgten Ausloosung
von 37 Obligationen unserer Prioritäts-
anleihe vom Jahre 1871 sind die nachfol-
genden Nummern ausgeloost worden :
Litr. A. No. 26 3 000
„ ß. „ 60 172 187 250 . . 6 000 „
„ C. „ 46 85 95 350 475 578
771 961 4 800 „
„ D, „ 90 110 112 332 333
341 486 556 639 667
794 836 J105 1161
1162 1281 1599 1625
1668 1980 2243 2496
3771 3806 . . . . 7 200 „
21 000 M
Die ausgeloosten Obligationen werden
am 1. Juli 1881 nach Wahl der Inhaber in
Oldenburg bei der Olden burgischen
Landesbank, in Lübeck bei der Com-
merzbank, in Frankfurt a. Main bei
den Herren von Erlanger & Söhne, in
Berlin bei den Herren Platho & Wolff
eingelöst.
Von den in den ersten sieben Ausloo-
sungen (pro 1873 bis 1879 incl.) gezogenen
Nummern sind bis jetzt zur Einlösung
nicht präsentirt:
von der ersten Ausloosung
Litr. D. 3523;
von der zweiten Ausloosung
Litr. D. 2427 3155;
von der vierten Ausloosung
Litr. D. 3102;
von der fünften Ausloosung
Litr. D. 2328 3108;
von der sechsten Ausloosung
Litr. ß. 80,
„ C. 156 175 525,
„ D. 3427 3659;
von der siebenten Ausloosung
Litr. B. 52 315 432,
„ C. 534,
„ D. 82 83 609 1025 1174 3107 3210.
Alle durch Amortisation bis heute ein-
gelösten Obligationen samtnt den dazu
gehörigen, noch nicht fälligen Coupons
nebst Talon sind unter notarieller Assistenz
verbrannt worden. Eutin, den 5. Januar
1881. Der Verwaltungsrath.
Lübeck-Buchener Eisenbahngesellschaft.
Bei der heute unter notariellem Beistand
stattgehabten zweiten Ausloosung der zu
amortisirenden Obligationen der Priori-
tätsanleihe unserer Gesellschaft vom Jahre
1876 sind folgende Nummern gezogen:
Littr. A. zu 3 000 M
255 268 443 791 919.
Littr. B. zu 2 000 M.
1015 1159 1287 1304 2055 2066 2202 2478.
Littr. C. zu 1 000 t/Ä
2507 2864 3017 3112 3230 3335 3516 3627
3731 4016 4079 4316 4911 4913 5282 5410.
Littr. D. zu 500 M.
5532 5534 5912 6118 6364 6407 6560 6633
6892 6903 6982 7598 8115 8126 8643 8695
8708 8865 8894 9084 9105 9589 9611 9690
9951 10206 10249 10359 10861 11174 11316.
Die Auszahlung des Nennwerthes dieser
Obligationen findet vom 1. Juli d. J. an
bei der Hauptcasse unserer Gesellschaft
auf dem hiesigen Bahnhofe an allen
Wochentagen von 10 bis 12 Uhr Vormit-
tags, sowie bei der Norddeutschen Bank
in Hamburg, der Berliner Handelsgesell-
schaft und der Direction der Discontoge-
sellschaft in Berlin und dem ßankhause
M. A. von Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M. gegen Einlieferung der Obligatio-
nen nebst Talons und Zinscoupons No. 12
bis 20 statt.
Von der ersten Ausloosung pro 1880 sind
die Prioritätsobligationen
Littr. B. No. 1066 1627 1963.
Littr. C. No. 2848.
Littr. D. No. 5517 5688 5747 7214 7628
7702 7902 8121 9442
zur Einlösung noch nicht präsentirt.
Die eingelösten Prioritätsobligationen
worden. Lübeck, den 3. Januar 1881. Die
Direction der Lübeck-Büchener Eisenbahn-
gesellschaft (216)
6. Submissionen*
K. K. priv. Böhmische Westbahn. Offert-
Ausschreibung für die Lieferung von
Dienstkleidern. Behufs Deckung des Be-
darfes von Dienstkleidern für das Jahr
1881 werden die Herren Unternehmer ein-
geladen, die mit einer 50 Kreuzer Stempel-
marke versehenen und versiegelten Preis-
Offerten spätestens bis zum 18. Jänner
1881 bei der Betriebsdirection der K. K.
priv. Böhmischen Westbahn in Prag ein-
zubringen. Die allgemeinen und speciellen
Lieferungsbedingungen können bei der
Betriebsdirection in Prag und bei der
Centraldirection in Wien eingesehen wer-
den. Prag, im Jänner 1881. Die Betriebs-
direction. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (233)
Zeitschrift für Bauwesen
Herausgegeben
im
Ministeriam der öffentlichen Arbeiten,
Redactioos-Commission :
H. Herrmann, F. Hitzig, J. W. Schcedler,
O. Baensch, H. Oberleck,
Redakteur:
F. Endeil,
hat mit den soeben erschienenen Heften
I— III den 31. Jahrgang begonnen.
Der Preis des Jahrgangs von 12 Heften
mit einem Atlas in Fol., Text in 4®, mit
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Berlin W, 1. Januar 1881.
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Der „Courier“ enthält Original -Romane,
Erzählungen, Humoresken etc., von denen
einige dem Eisenbahnleben eutjehnt sind,
sowie ein Feuilleton mit Brief-Mappe für
Correspondenzen aller Art unter besonderer
Berücksichtigung des Eisenbahnwesens.
Bestellungen auf den „Courier“ können
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Eisenbahn-Kalender angebracht oder auch
an die Unterzeichnete Expedition direct
gerichtet werden.
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•: Dr. Jiir. Wilh. Koch
Beilage zu No. 2.
25
Berlin, am 10. Januar 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Statistische Zusammenstellungen der von 28 Verwaltungen des Deutschen Eisenbahn-Vereins gemachten Mittheilungen über
Achsbrüche,
welche im Laufe des Jahres 1879 bei deren Fahrzeugen vorgekommen sind.
Name der Bahn. Zahl der Achsbrüche.
z
Name der Bahn, welcher das
Fahrzeug gehörte, an welchem
der Achsbruch erfolgte
Zahl der Achsbrüche
bei
i
1
3'^ fl
a S
Pers.-
1 Last-
i
wa
gen
N
1
Altona-Kieler Eisenbahn . .
1
2
Bergisch-Märkische Eisenbahn
(2 gemeldet von der ßerlin-
Anhaltischen Eisenbahn)
1
4=2
4
7
3
Berlin-Anhaltische Eisenbahn
—
—
4
ßerlin-Potsd.-Magdeb. Eisenb.
1
—
_
1
5
Berlin-Stettiner Eisenbahn
1
—
1
6
Braunschweigische Eisenbahn
2
—
—
2
7
Köln-Mindener Eisenbahn . .
1
1
—
3
5
8
Magdeburg-Halberst. Eisenb. .
Niederschlesisch-Märkische E.
—
—
—
2
2
9
1
—
—
—
1
10
Oberschlesische Eisenbahn
1
—
1
2
4
11
Preussische Ostbahn ....
1
—
—
—
1
12
Rheinische Eisenbahn . . .
—
3
—
2
5
13
Königl. Saarbrückt-r Eisenb. .
—
1
—
1
2
14
Rhein-Nahe Eisenbahn . .
—
1
1
—
2
15
Kgl. Sächsische Staatseisenb.
—
1
—
1
16
Alföld-Fiumaner Eisenbahn .
—
1
_
1
2
17
Arad-Temesvarer Eisenbahn .
—
—
1
1
18
K. K. priv. Galiz. Karl - Lud-
wigsbahn (1 gemeldet von
der Kais. Ferd.-Nordbahn) .
1
3
4
19
K. K. a. p. Kais. Ferd.-Nordb.
K. K. pr. Lemberg-Czernowitz-
Jassy Eisenbahn
2
2
1
—
5
20
4
3
7 ,
21
K. K. pr. Oesterr. Nordwessb.
—
—
1
1
22
K. K. pr. Oesterr. Staatseisen-
bahn-Gesellschaft ....
1
4
1
11
17
23
Erste Siebenbürger Eisenbahn
K. K. pr. Südbahn
—
2
—
_
2
24
1
4
l
9
15
25
K. K. pr. Süd - Norddeutsche
Verbindungsbahn ....
1
1
26
K. K. pr. Theiss-Eisenbahn .
—
2
—
2
4
27
Ungarische Nordostbahn . .
_
—
—
1
1
28
Königl. Ungar. Staatsbahn . .
—
—
—
1
1
Zusammen |
13
30
8 1
47
98
* Kaiserl. Deutsche Postwagen.
Gegen das Vorjahr, in welchem die Zahl der Achsbrüche
bei den Locomotiven 9
„ „ Tendern 17
„ „ Personenwagen ... 4
„ „ Lastwagen . . . . • 72
zusammen 102
betrug, ergab sich
bei den Locomotiven eine Vermehrung von 4 = 44,4 pCt.
„ „ Tendern „ „ „ 13 = 76,5 „
n „ Personenwagen „ „ »4 — 100,0 „
„ „ Lastwagen „ Verminderung „ 25 ■= 34,7 „
zusammen eine Verminderung von 4 — 3,9 pCt.
Eine nennenswerthe Verminderung ist eingetreten bei der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn mit 5, der K. K. priv. Oesterrei-
chischen Staatseisenbahngesellschaft mit 9 und der Theisseisen-
bahn mit 6.
Nachstehend sind die Achsbrüche den Fahrzeugen gegenüber-
gestellt, welche Anfangs des Jahres 1879 auf den Bahnen, von welchen
Aufzeichnungen eingegangen sind, vorhanden waren, und sind
hierbei gleich die Verhältnisse in den früheren Jahren angegeben.
Stattgehabte
Achsbrüche
bei den
Zahl der
vorhanden
sewesenen
. gl /
6 6826
5113
6731
6054
6509
6277
4836
4505
3557
197715
142486
195611
177122
188059
1 76270
140609
212567
153501
21Ö094
190263
202031
189594
150964
128904
110192
102349
2169
1505
2189
1865
1756
1170
1041
Aus dieser Zusammenstellung berechnet sich, dass die
stattgehabten Achsbrüche mit Rücksicht auf die Zahl der vor-
handenen Fahrzeuge im Jahre 1879 (Anfang) gegenüber denen
der 9 Vorjahre sich stellen wie folgt:
Gegenüber 1878
„ 1877
» 1876
« 1875
„ 1874
„ 1873
, 1872
» 1871
„ 1870
pCt.
pCt.
+ .32
+ 34
+ 6
+ 43
- 18
— 35
— 60
— 66
— 45
Wagen
pCt.
Fahrzeugen
überhaupt
pCt.
Datum, an welchem der Bruch geschelien ist oder bemerkt wurde.
26
Nach dieser Tabelle sind in den kalten Monaten Jänner,
Februar, März, October, November, Deceöaber gebrochen:
bei den Locomotiven .... 6 Achsen
„ „ Tendern 16 „
^ „ Wagen
Hingegen in den warmen Monaten
bei den Locomotiven .... 7 Achsen
„ „ Tendern 14 „
„ „ Wagen .... . . 19 „
zusammen 40 Achsen.
Es sind also in den kalten Monaten um 18 = 31,0 pCt.
mehr als in den warmen gebrochen.
zusammen 58 Achsen.
Datum, an welchem die Achse in Benützung genommen wurde. Znrückgelegte Kilomcterzahl.
Aus der Zusammenstellung der in diesen und in den vorhergehenden Rubriken enthaltenen Angaben ergiebt sich die
Benützungsdauer, sowie die durchschnittlich zurückgelegte Kilometerzahl der gebrochenen Achsen:
Locomotiven
Tender
Wagen
0-23
'S«
M 0
P “3
’Scö
2
'S ^
Name der Bahn
1
o
CS
ja 'S Ö
>-' § o
s.
a|f
S1
ll 1
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J. M. T.
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J. M. T.
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J. M. T.
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1
2
3
4
5
6
1 7
1 8
9
10
11
12
13
Altona-Kieler Eisenbahn .
1
14- 8-10
576 184
62 208
_
_
_
_
_
_
_
- {
Bergisch-Märk. Eisenbahn
-
-
-
-
1
18- 7-17
?
?
6
14- 9- 2
424 840
4 980 1
Berlin-Anhaltische Eisenb.
2
18- 5-12
569 827
32 546
-
-
-
-
-
-
-
- {
Berlin.-Potsd.-Magdeb B. .
1
4- 1-13
- 1
Berlin-Stettiner Eisenbahn
1
3- 4-20
54 637
17 027
- {
Braunschweigische Eisenb.
-
-
—
-
2
15- 6-11
94132
3 681
—
-
—
Köln-Mindener Eisenbahn
1
4-10- 2
149 979
38 480
1
13- 2-29
259 378
50 523
3
13-11-22
?
^ {
Magdeburg-Halberst. E. .
-
-
-
-
-
-
-
-
2
6-10-27
68 400
14 388
Niederschl.-Märk. Eisenb. .
1
12- 8^15
341 201
25 858
-{
Oberschlesische Eisenbahn
1
23- 0- 0
502 698
37 584
-
-
-
-
3
6- 0- 6
156 638
19 242 1
Preussische Ostbahn . .
1
5- 2-12
105 942
1 100
- {
Rheinische Eisenbahn . .
—
—
3
16- 3-23
411 656
23 839
2
13- 3-11
216 607
15 102
Kgl. Saarbrücker Eisenb. .
_
—
—
—
1
26- 6- 9
311 164
27 714
1
17- 0- 5
2.38 880
2 426
Rhein-Nahe Eisenbahn . .
—
—
—
—
1
10- 9-24
397 746
24 941
1
17- 7-23
?
13 431
Kgl. Sächs. Staatseisenb. .
—
—
1
14- 6-21
540 000
4 154
—
—
—
—
Alföld-Fiumaner Eisenb. .
—
—
—
1
10- 9- 4
?
?
1
?
?
?
Arad-Temesvarer Eisenb. .
—
—
~
—
—
—
—
—
1
10-11-21
?
?
K. K. pr. Galiz. Karl.-Lud-l
wigsbahn j
4
16- 0-19
?
25 235 1
K. K. a. pr. Kaiser Ferdi-1
nands-Nordbahn . . ./
2
13-10- 2
331 378
.35 331
2
17- 6-24
279 767
18 571
1
19- 1-15
517 500
25 900 1
K.K. pr. Lemberg- Czerno-1
Witz- Jassy Eisenbahn ./
-
-
-
-
4
10- 1-10
180 009
22 970
3
9-11- 0
96 350
12 548 1
K. K. pr. Oesterr. Nord-1
westbahn /
-
-
-
-
-
-
-
-
1
7-11- 0
?
76
(1
K. K. pr. Oesterr. Staats- 1
eisenbahngesellschaft ./
1
29- 0- 0
?
?
4
22- 8- 0
?
4 690
12
20- 4- 0
?
Erste Siebenbürger Eisenb.
-
-
-
2
9- 9-15
?
13 700
-
-
-
[I
/]
K.K. pr. Südbahngesellsch.
1
17- 0- 0
?
58
4
25- 0- 0
102 698
14 454
10
18-10-24
?
]
' V
1
K.K. pr. Süd-Norddeutsche 1
Verbindungsbahn . . ./
_
_
_
_
1
21- 0- 0
?
3 135
_
_
_
]
ll
K. K. pr. Theiss-Eisenbahn
—
—
—
—
2
20- 3-10
?
?
2
15- 6- 4
?
?
Gngarische Nordostbahn .
-
1
8- 3- 4
113 000
6 862
Kgl. Ungar. Staatsbalm
1 1
8-11-261
?
?
Anmerkung.
R. 2. Gerade
Triebachse.
R. 11. Von 1
fehlen die An-
gaben.
R. 13. Von 3
fehlen die An-
;aben.
R. 7. Von 1 feh-
len die Angab.
R. 8. Von 1 feh-
len die Angab.
R.ll. Von 1 feh-
len die Angab.
27
Aus dieser Tabelle berechnet sich die mittlere Laufdauer
der im Jahre 1879 gebrochenen Achsen
Jahre Monate Tage
bei den Locomotiven mit 13 8 23
„ „ Tendern 16 11 15
„ „ Personenwagen . * . . „ 18 5 21
„ „ Lastwagen 15 7 26
„ „ Wagen überhaupt . . . „ 16 0 6
u. ohne Unterschied der Fahrzeuge „ 15 10 7
Die gebrochenen Stahlachsen vertheilen sich (s. letzte Ta-
belle auf S. 26) auf die kalten und warmen Monate wie folgt:
in den kalten in den warmen
bei den Locomotiven 3 Monaten) 4
, , Tendern 3 1
„ „ Wagen
19
zusammen
25 Achsen
und sind daher hier noch weit mehr in den kalten (216 pCt.) ge-
brochen als in den warmen; eine sich stets wiederholende Er-
scheinung, welche alle Beachtung verdient.
1878
1877
1876
1875
1874
1873
1872
1871
1870
bei den Locomotiven
„ „ «Tendern . .
„ „ Wagen . .
J. M. T.
10 7 11
18 6 0
15 1 15
J. M. T.
10 3 6
15 0 24
14 7 0
J. M. T.
11 0 23
15 5 9
13 6 19
J. M. T.
7 9 24
14 1 15
11 5 29
J. M. T.
8 8 27
14 5 4
11 1 18
J. M. T.
1 1 11 7
11 9 12
11 1 21
J. M. T.
10 2 19
11 1 8
11 7 23
J. M. T.
9 10 16
13 6 27
10 7 18
J. M. T.
11 4 13
13 4 20
11 11 13
Von den Locomotiven hatte die längste Dauer, 29 Jahre,
eine der K. K. priv. Oesterreichischen Staatseisenbahngesellschaft
gehörige, von der Wien-Raaber Fabrik gelieferte eiserne Kuppel-
achse; von den Tendern, 33 Jahre, eine von Cokerill in Seraing
gelieferte Eisenachse derselben Gesellschaft; von den Personen-
wagen, 27 Jahre, eine vom Bochumer Verein gelieferte Gussstahl-
achse, ebenfalls derselben Gesellschaft gehörig.
Die kürzeste Dauer der gebrochenen Achsen war:
Jahre Monate Tage
bei den Locomotiven mit 3 4 20
„ „ Tendern 6 10 10
„ „ Wagen „ 4 5 3
und war erstere aus Bessemerstahl, letztere aus Gussstahl, und
die Ursache bei ersteren schlechte Anarbeitung, bei den übrigen
wahrscheinlich mangelhaftes Material.
Aus der vorstehenden Tabelle ergiebt sich ferner die durch-
schnittlich bis zum Bruch zurückgelegte Kilometerzahl:
Kilometer im Ganzen
258 116 km
„ , Tendern 246 862
, „ Personenwagen „ 574 080
, „ Lastwagen 152 795
„ „ Fahrzeugen überhaupt . . * 275 804 „
Von den Locomotiven hatte die grösste Kilometerzahl 583 838
eine der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn, von den Tendern 582 478
eine der Rheinischen Eisenbahn gehörige Achse, und von den
Wagen 951 269, eine der Bergisch-Märkischen Eisenbahn gehörige
Postwagenachse, wobei jedoch bemerkt werden muss, dass von
sehr vielen Achsen eine Angabe der zurück^elegten Kilometer-
zahl fehlt.
Seit der letzten Revision haben zurückgelegt:
eine Locomotivachse . . 28 915 km
„ Tenderachse ... 17 611 „
„ Personenwagenachse 13 438 „ \ ,
„ Lastwagenachse . . 11 096 „ / “
,, Achse überhaupt . 17 523 „
Nachstehend sind diese Ziffern aus den früheren Jahren
angegeben.
1878
1877
1876
1875
1874
1873
1872
1871
1870
Locomotive ....
Tender
Wagen
240 278
354 919
169 951
293 175
339 358
159 529
262 195
267 860
220 085
Kilometer
175 891
255 355
131 602
seit der let:
253 203
236 672
130 711
zten Revision
268 629
227 24t
120 238
209 029
244 773
161 322
202 061
299 032
163 974
259 754
238 914
182 365
1878
1877
1876
1875
1874
1873
1872
1871
1870
Locomotive ....
Tender .....
Wagen
24 941
14 396
8 298
22 622
19 326
3144
25 751
20 653
9 135
21596
11767
10 269
22 651
13 862
12 300
17 958
14 492
10 631
21 140
16 045
10 495
17 091
15 470
11 272
16 011
13 622
11051
Name des Erzeugers, Lieferanten oder Gewerkes, Material und Erzengungsart der Achsen.
Nachstehend sind die gebrochenen Achsen mit Rücksicht auf den Erzeuger oder Lieferanten mit Angabe der durchschnitt-
lich zurückgelegten Kilometerzabl zusammengestellt:
Name
des Fabrikanten und Gewerkes
Zahl der
Zahl der ge-
brochenen
Material der Achsen
Ursache des Bruches
und Bemerkungen.
gebro-
chenen
Achsen
Achsen, von
denen Anga-
ben gemacht
wurden
Schmie-
deeisen
Puddel-
stahl
1 Besse-
j merstahl
Guss-
stahl
1 1
1 2 1
1 3
4
5
1 6
1 7
8
Canada Works
1
I
1
iOcomo
t i V e n.
576 184
Vorderachse.
A. Borsig in Berlin
4
4
502 698
429 877
Sämmtlich gerade Triebachsen.
R. 7: Kurbelachse hatte Laufda ler
Vickers, England
1
—
?
Krupp in Esssen
2
2
546 637
341 201
4 J. 1 M. 13 T. (Rangirdiensl).
R. 6: Gerade Triebachse. R. 7: Ge-
Stein & Comp, in St. Annen . . .
1
1
105 942
rade Triebachse mit Hall’sclien
Kurbeln.
R. 7: Kuppelachse.
Eisenwerk Reschitza
2
2
331 378
_
R. 4: Gerade Triebachsen mit Ilall-
Wien-Raaber Fabrik, jetzt der St.
E. G. gehörig
1
?
schen Kurbeln,
R. 4: hatte Laufdauer 29 Jahre.
F abrik der Oesterreichischen Staats-
eisenbahngesellschaft ....
1
_
?
—
-
_
R. 4: hatte Laufdauer 17 Jahre.
28
Name
des Fabrikanten und Gewerkes
Zahl der
Zahl der ge
brochenen
Material der Achsen
Ursache des Bruches
und Bemerkungen.
gebro-
chenen
Achsen
Achsen, von
denen Anga-
ben gemacht
wurden
Schmie-
deeisen
Puddel- 1 Besse-
stahl I merstahl
Guss-
stahl
1
2
3
4
5 1 6
7
8
A. Borsig in Berlin
Lowmoor • • • •
Eisenwerk Neuberg in Steiermark .
Gussstahlwerk St. Annen ....
Krupp in Essen
Maffei in München
Eisenwerk Prevali in Kärnthen . .
Canada Works
Gonen, Paris
Eisenwerk Reschitza
Cokerill in Seraing
Eisenwerk Witkowitz
Unbekannte Firma
Krupp in Essen
Lehrkind & Haspe .
Eisenwerk Witkowitz
Bochumer Verein
Eisenwerk Prevali
Unbekannte Firma
Bochumer Verein .
Michiels & Comp, in Eschweiler . .
Poensgen Giesbers & Comp, in Düs-
seldorf
Kirkstall in England
Dortmunder Hütte
Hörder Verein in Hörde
Krupp in Essen
Hösch Söhne in Düren
Eisenwerk Phönix in Eschweiler
Eisenwerk Stefanau
Eisenwerk Hugohütte
Zone (Fabrikszeichen)
Staffordshire
Zeltweg
Eisenwerk Prevali
Staats-Eisenbahn-Gesellschaft . . .
Eisenwerk Reschitza
Eisenwerk Witkowitz ......
Eisenwerk Neuberg
Unbekannte Firma
Tender.
447 624
94 132
Personenwagen.
Lastwagen.
R. 4: hatte Laufdauer 10 J. 9 M. 4 T.
R. 4: hatte eine mittlere Laufdauer
22 J. 7 M. 20 T.
R. 4 : hatte Laufdauer 10 J., schlech-
tes Material.
R. 4: hatte Laufdauer 33 J.
R. 4: hatte Laufdauer 21 J.
R. 2 : hatte eine mittlere Laufdauer
9 J. 9 M. 15 T. Von 2 fehlen
die Angaben.
R. 4: hatte Laufdauer 17 J. 7 M. 23 T.
R. 4 : hatte Laufdauer 11 J. 11 M. 19 T.
R. 7: hatte Laufdauer 27 J.
R. 4: hatte Laufdauer 25 J.
R. 4: eine hatte Laufdauer 8 J. 2 T.
R. 7; eine hatte Laufdauer 17 J.
8 M. 11 T.
4 : hatte Laufdauer 30 J. 5 M. 15 T.
R. 4 : hatte Laufdauer 22 J. 2 M. 25 T.
. 4: eine hatte Laufdauer 13 J.
. 4 : haben eine mittlere Laufdauer
9 J. 3 M. 15 T.
R. 4: haben eine mittlere Laufdauer
20 J. 8 M. 24 T.
4: hatte eine Laufdauer 10 J.9M.8T.
4 : haben eine mittlere Laufdauer
12 J. 6 M.
R. 4: haben eine mittlere Laufdauer
22 J. 3 M. 3 T.
R. 4: hatte Laufdauer 16 J.
R. 4; haben eine mittlere Laufdauer
13 J. 6 M.
R. 4: hatte Laufdauer 17 J.
R. 4 : zwei hatten eine mittlere Lauf-
dauer 16 J. 11 M, 5 T. und von
zwei fehlen die Angaben.
Nach dieser Tabelle waren von den gebrochenen Achsen:
von ,
bei den Schmiede- Puddel- Guss- Bessemer-
eisen stahl stahl stahl Kannr
Locomotiven ... 6 1 6 — —
Tendern 26 — 2 2 —
Personenwagen . , 4 — 4 — —
Lastwagen . . . . 36 2 6 2 1
Zusammen 72 3 18 4 1
Es waren also von Eisen 72 = 73,5 pCt.,
„ Stahl 25 = 25,5 „
und unbekannt 1 = 1,0 „ also nahezu die
Ziffern der Vorjahre.
29
Benennung der Züge
4räilrig Grädrig
Pers.-j Last- | Pers.-| Last-
Wagen
4rädrig 6-u.8rädrig
Sunama
der
Brüche
Annaerkung
Eilzüge . . .
Personenzüge .
GemischteZüge
Lastzüge . . ,
Materialzüge .
Leere Fahrten .
Rangirdienst .
Zusanamen
[bei voller Geschwindigkeit
( „ gemäss.
(in der Ruhe bemerkt . .
/ bei voller Geschwindigkeit
[in der Ruhe bemerkt . .
[bei voller Geschwindigkeit
„ gemäss. „
[in der Ruhe bemerkt . .
jbei voller Geschwindigkeit
„ gemäss. „
40 der Ruhe bemerkt . .
, bei voller Geschwindigkeit
I „ gemäss. „
Mn der Ruhe bemerkt . .
[bei voller Geschwindigkeit
„ gemäss. „
(in der Ruhe bemerkt . .
I bei voller Geschwindigkeit
„ gemäss. „
(in der Ruhe bemerkt
[bei voller Geschwindigkeit
< „ gemäss. „
(in der Ruhe bemerkt . .
Locomotiv- und
zwei Tender-
achsen fehlen
die Angaben.
Nach dieser Tabelle sind:
53 = 55,8 pCt. bei voller,
28 = 29,5 „ bei gemässigter Geschwindigkeit eingetreten, und
14 = 14,7 pCt. in der Ruhe bemerkt worden. Von 3 fehlen die
Angaben.
' Nachstehend sind diese Daten den in den früheren Jahren
gegenüber gestellt:
Geschwindigkeit
1878
pCt.
1877
pCt.
1876
pCt.
1875
pCt.
1874
pGt.
1873
pCt.
1872
pCt.
1871
pCt.
1870
pCt.
volle
gemässigte . . . .
in der Ruhe bemerkt
51 = 52,6
31 = 31,9
15 15,5
II II .11
II II II
H II 11
67 = 41,2
65 -- 40,3
30 = 18,5
II II II
66 = 35,7
75 40,6
44 = 23,7
II II II
45 = 38
49 = 41
26 = 20
Es fanden also statt:
48,96 pCt. im Zapfen,
30,21 a an der4nnenseite der Nabe,
13,54 „ in der Nabe selbst,
6,25 „ gegen die Achsmitte zu,
1,04 » in der Kurbel (Kuppelachse).
30
Beschaffenheit der Brnchiläche
Ort der Bruchstelle
0)
Gattung des Fahrzeuges
An der
Zapfen -
Wurzel
An der
Aussen Seite
der Nabe
An der
Innenseite
der Nabe
In der
Nabe selbst
Gegen die
Achsmitte
zu
Mehr als
einmal
gebrochen
Mangelhaft
Beschaffenhi
des Materia
Mangelhaft
Schweissur
und Guss
Bemerkung
bei den Eisenachsen
Locomotive .
Tender . .
Wagen . .
Zusammen
frisch gebrochen ....
weniger als ^ alter Bruch
mehr „ „ „ „
frisch gebrochen ....
weniger als % alter Bruch
mehr » „ » „
frisch gebrochen ....
weniger als alter Bruch
mehr „ „ „
frisch gebrochen .T . '.
weniger als % alter Bruch
mehr » » „ »
1 1
2 2
3 1
1 1
2 1
__8 £
3 1
4 .3
12 6
Von einer,
Bruchstelle
unbekannt
Von 1 unbe-
kannt ob
Anbruch
bei den Stahlachsen
f frisch gebrochen ....
Locomotive. < weniger als % alter Bruch
[ mehr „ » » »
f frisch gebrochen ....
Tender . . •{ weniger als alter Bruch
[ mehr » » „ „
1 frisch gebrochen ....
Wagen . . I weniger als y alter Bruch
mehr >, » „ „
1
1
1
2
1
1 1 1 1 1 1 1 1 1
1
2
1
4
2
1
3
*2
1
2
M 1 1 1 1 1 1 1
1 1 1 1 1 1 1
1 1 1 1 1 1 1 1 1
* eine in der
Kurbel
( frisch gebrochen ....
3
5
1
4
1
Zusammen { weniger als y, alter Brueh
2
' _
4
3
1
i mehr » » » „
1
~
1
1
—
—
—
Nach dieser Tabelle hatten Ton den Achsen
30 = 31,0 pCt. frische Brüche,
21 = 21,6 „ geringe Anbrüche und
46 = 47,4 „ bedeutende Anbrüche;
und speciell von den Stahlachsen hatten
13 = 62 pCt. frische Brüche,
9 = 36 , geringe Anbrüche
3 = 12 „ bedeutende Anbrüche.
Belastung des Achszapfens bei normaler Benützung des Fahrzeuges.
In der folgenden Tabelle sind die Belastungen der Achs-
zapfen mit Beziehung auf den Querschnitt in der Nabe dar-
gestellt :
Wie sich aus der ersten Tabelle auf Seite 31 ergiebt,
hatten von 98 Brüchen
55 = 59,2 pCt. gar keine Folgen,
7 = 7,0 „ blosse Entgleisung der Fahrzeuge,
31 = 33,5 „ Beschädigung von Fahrzeugen und
theilweise auch der Bahn verursacht.
Im Ganzen wurden beschädigt:
1 Locomotive,
1 Tender,
47 Wagen, wovon 1 zertrümmert.
Die Brüche ordnen sich der Zahl nach wie folgt:
54 55,11 pCt. wegen gewöhnlicher Abnützung,
3 :=z 30,61 „ „ schlechtem Material und mangelhafter An-
arbeitung der Achse,
i = 2,04 „ ,, schlechter Construction,
5 = 8,16 „ „ Heisslaufen,
1 = 4,08 „ „ diversen Ursachen.
In den vorhergehenden Jahren waren diese Ziffern:
1878 1877 1876 1875
pCt.
pCt. pCt.
pCt.
wegen gewöhnlicher Abnützung . .
„ schlechtem Material und man-
44,1
47,3 41,7
40,2
gelhafter Anarbeitung . . .
38,2
37,5 26,0
29,4
„ Heisslaufen
10,8
8,1 14,6
20,6
„ schlechter Construction . . .
3,9
— 9,4
4,9
„ diversen Ursachen
3,0
7,1 8,3
4,9
31
Die Folgen des Bruches sind durch nachstehende Zusammenstellung ersichtlich gemacht.
Gattung des Zuges und des Fahrzeuges,
in dem der Bruch erfolgte
Blosse
Ent-
gleisung
Beschädi-
gung
eines
Fahrzeuges
Folgen des Bruches
Beschädi-
gung
mehrerer
Fahrzeuge
Beschädi-
gung des
Bahn-
körpers
schädigt
Bemer-
kung
Eilzüge ....
Personenzüge . .
Gemischte Züge .
Lastzüge . . .
Materialzüge . .
Rangirdienst . .
Leere Fahrten .
Zusammen . . .
, LocomotiTe
I Tender .
I Personenwagen
’• Lastwagen .
{Locomotive
Tender .
Personenw'^agen
Lastwagen .
I Locomotive
I Tender . .
j Personenwagen
Lastwagen .
, Locomotive
I Tender . .
I Personenwagen
'• Lastwagen .
/ Locomotive
I Tender . .
j Personenwagen
f Locomotive
I Tender .
I Personenwagen
' Lastwagen .
/ Locomotive
\ Tender . .
■ Locomotive”
I Tender . .
j Personenwagen
' Lastwagen . .
.£3
2.3 1)
3
17 2)
Ursache der Brüche.
Die Ursache der Brüche, welche theils in den Achsbruchtabellen selbst angegeben, theils aus den Aufzeichnungen und
aus dem Vergleich der Daten bestimmt worden sind, sind nachstehend zusammengestellt:
Gattung des Fahrzeuges
(iewöhn-
liche Ab-
nützung
Schlechtes
Material
Schlechte
Anarbei-
tung der
Achse
Schlechte
Construc-
tion der
Achse
Ueber- I
lastung 1
Heisslaufen |
Diverse |
Alter An-
bruch der
zu ent-
decken war
Alter An-
bruch der
nicht zu ent-
decken war
Bemerkung
Locomotive ■ ■ • { fS° ! !
{ fiS : : :
PersooeDwagen . 1 ' '
Laotwagen ...
5
2
17
3
2
1
22
2
1
7
2
. 3
8
3
1
4
1
1
1 1 1 1 1 1 II
1 1 1 1 1 1 1 1
1
5
2
1 1 1 1 1 1 <3, ,3.
3
1
18
1
2
19
3
2
6
4
2
10
4
Zusammen . { ; ; ;
46
8
17
7
1
5
1
1
_
_
6
2
2
2
41
4
21
10
Totale . . .
54
24
6
2
—
—
8
4
45
31
Auf Seite 32flg. sind noch die detaillirten Angaben von den im Jahre 1879 stattgehabten Brüchen der Locomotivachsen,
sowie von den Stahlachsen der übrigen Fahrzeuge angeführt.
Privat- Anzeigeu.
Gehärtetes Tafelglas
sehr empfehlenswerth durch bedeutende Widerstandsfähigkeit gegen Stoss, Druck, Wurf
und Temperatnrdifferenzen zu
Bedachungen, Locomotiv- und Wagenfenstern,
Signair und Laternenscheiben,
auch mit transparenten Stationsnamen und anderen Bezeichnungen versehen sowie
gezogene Scheiben jeder Art für Beflecteurs etc»
‘“‘D?.SfFreiWrge»tr...e43. Dresdnsr Glasfatrlk
Friedr. Siemens.
32
Datum, -wann der
Bruch erfolgte
Datum,
'wann die Achse
in Benützung
genonamen
Zurückgelegte
Kilometer
Gattung der
Achse, des Fahr-
zeuges und des
Zuges; dessen
Geschwindig-
keit zur Zeit
des Bruches
Material
und
Fabrikant
der
Achse
Dimensionen
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche;
Ort der-
selben :
a == alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nützung
in kg
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben :
Folgen
des
Bruches
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision
14/1.
1850
?
?
Kuppelachse,
Güterzuglocomo-
tive,
Rangiren
Eisen von
der Wien-
Raab er
Fabrik
a = 158
b : 190
c = 920
d = 218
g = 175
0
a ein Holilranm
Gegen die Achs-
7 790
Schlechtes
Material
?
ohne.
17/1.
7/7.
1866
158 220
15 418
Achse eines
Güter'wagens,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
vom
Bochumer
Verein
II II II II II
©
In der Achs-
mitte
6 960
Zusammenstoss
ohne.
20/1.
8/9.
1871
115 508
18 352
Achse eines
Güterwagens,
Güterzug,
mäss. Geschwin-
digkeit
Puddelstahl
vom Phönix
in Esch-
weiler
a — 78
b — 131
c = 1 793
d = 157
g= ?
©
Im Zapfen
6 325
ohne Angabe
ohne.
22/1.
1857
?
?
Personenwagen-
achse,
Personenzug,
mäss. Gesch"win-
digkeit
Gussstahl
vom
Bochumer
Verein
a 77
b = 110
c = 1 734
d = 200
g 207
Ander
Innenseite
der Nabe
3 555
Alter Anbruch
. Wagen
beschä-
digt.
28/1.
24/10.
1870
113 000
6 862
Achse eines
Güterwagens,
?
Ruhe
Bessemer-
stahl
von
Neuberg
a =r 85
b = 125
c 1 768
d == 180
g ==: 223
0
An der
Innenseite
der Nabe
7 040
ohne Angabe
ohne.
25/2.
1861
583 838
9 479
Triebachse einer
Personenzugloco-
motive,
?
volle Geschwin-
digkeit
Gussstabl
von
A. Borsig
in Berlin
a = 167
b = 165
c = 1015
d = 176'
g =r 203
Gegen die
Achsmitte zu
12 200
do.
ohne
Angabe.
9/3.
17/9.
1866
161697
1 280
Achse eines
Güterwagens,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
vom
Bochumer
Verein
a = 78
b = 118
c = 1812
d = 144
g 186
0
An der
Innenseite
der Nabe
6 750
Unfall
ohne.
12/3.
1/1.
1860
317 707
11 853
Achse eines
Güterwagens,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Puddelstahl
von Hösch
& Sohn
in Düren
a = 75
b = 129
C = 1 793
d = 157
g = ?
0
Im Zapfen
7 075
-Alter Anbruch
Entglei-
sung des
Wagens.
21/3.
?
36 508
12 509
Achse eines
Postwagens,
Gemischter Zug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
?
a = 86
b = 135
c = 1 801
d 157
g 280
im Zapien
5 860
ohne Angabe
ohne.
4/4.
14/11.
1875
54 637
17 027
Triebachse einer
Güterzuglocomo-
tive,
Güterzug,
mäss. Geschwin-
digkeit
Bessemer-
stahl
von Krupp
in Essen
a — 183
b = 216
c = 1 027
d = 177
g 173
IIU ZiiipiCll
11 250
Schlechtes Ma-
terial und
alter Anbruch
ohne.
4/4.
31/10.
1874
122 867
15116
Achse eines
Kalkwagens,
Gemischter Zug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
vom Tlörder
Verein
a — 95
b = 1.30
c = 1 786
d = 170
. g = 185
In der Nabe
7 877
Alter Anbruch
f
Entglei-
sung des
Wagens.
2(1/4.
16/8.
1864
676 184
62 208
Vorderachse,
Schnellzugloco-
motive,
Schnellzug,
volle Geschwin-
digkeit
Eisen
Canada
Works
?
0
9100
do.
oline.
33
Datum, -wann de«!
1 Bruch erfolgte I
Datum,
■wann die Achse
in Benützung
genommen
Zurückgelegte
Kilometer
Gattung der
Achse, des Fahr-
zeuges und des
Zuges; dessen
Gesch windig-
Material
und
Fabrikant
der
Achse
Dimensionen
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche:
Ort der-
selben:
a = alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nützung
in kg
Als
Ursache
des
Bruches
wurde,
angegeben :
Folgen
des
Bruches
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision
keit zur Zeit
des Bruches
2/5.
19/3.
1875
Rangir
dienst
Triebachse,
Locomotive,
Rangiren,
mäss. Geschwin-
digkeit
Gussstabl
von
Vickers
in England
a = 133
b = 160
c = 1016
d = 171
g = 165
©
In der
Kurbel
6 750
ohne Angabe
ohne.
10/5.
25/8.
1866
341 201
25 858
Triebachse,
Personenzug-
locomotive,
?
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
Krupp
in Essen
a — 157
b =r 183
c = 1 668
d = 176
g ~ 190
Im Zapfen
8 900
Alter Anbruch
?
28/5.
1862
?
58
Triebachse,
6 gekupp. Lastzug-
locomotive,
Materialzug,
volle Geschwin-
digkeit
Eisen von
derK.K.priv.
Staatseisen-
babngesell-
schaft
a = 141
b = 155
c = 1015
d = 160
g = 181
Im Zapfen
8 082
do.
ohne.
18/7.
30/11.
1865
330 275
27 524
Triebachse
3 gekupp. Lastzug-
locomotive,
Güterzug,
mäss. Geschwin-
digkeit
Eisen
vom
Reschitzer
Eisenwerk
a = 158
b = 168
c = 1 650
d = 212
g = 164
Innenseite
der Nabe
9 164
Schlechtes
Material
ohne.
24/7.
18/1.
1863
267 220
17 100
Tenderachse,
Rangiren
Bessemer-
stahl von
Neuberg
a = 91
b = 128
c =1665
d = 170
g = 160
ln der Nabe
7 500
Lange
Benützung
ohne.
29/7.
1861
555 816
55 613
Triebachse,
Personenzug-
locomotive,
?
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
A. Borsig
in Berlin
a = 157
b = 165
c = 1 015
d = 176
g 203
a el^^asa.
An der Innen-
seite der Nabe
12 200
ohne Angabe
?
13/10.
3/12.
1872
153 384
9 891
Hintere Tender-
achse,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
vom
Annener
Gussstahl-
werk
a = 88
b - 127
c = 1 710
d = 147
g = 180
0
An der
Innenseite
der Nabe
7 780
Alter Anbruch
Entglei-
sung des
Tenders.
15/11.
13/1.
1875
149 979
38 480
Triebachse,
Lastzugloco-
motive,
Güterzug,
mäss. Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
A. Borsig
in Berlin
a = 183
b = 210
c =1007
d = 183
g = 185
Gegen die
Achsmitte zu
14 900
do.
Locomo-
tive be-
schädigt.
17/11,
/s.
1865
951 269
1 776
Postwagenachse,
Schnellzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
Krupp
in Essen
a = 77
b = 115
C = 1 820
d = 138
g = 185
©
An der
Innenseite
der Nabe
5 350
ohne Angabe
Be-
triebs-
störung.
17/11.
/8.
1865
791 046
1 776
Postwagenachse,
Schnellzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
Krupp
in Essen
a = 77
b = 115
c = 1820
d = 138
g = 185
0
An der
Innenseite
der Nabe
5 350
do.
do.
3/12.
1856
502 698
37 584
Triebachse,
Personenzug-
locomotive,
Personenzug,
mäss. Geschwin-
digkeit
Eisen
von
A. Borsig
in Berlin
a = 168
b = 178
c = 1 000
d = 180
g = 205
Im Zapfen
10150
Alter Anbruch
ohne.
3/12. i
: 20/12.
1865
322 481
43 139
Triebachse,
3 gekupp. Lastzug-
locomotive,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Eisen
Reschitza
Eisenwerk
a = 212
b = 175
c = 1646 1
d = 141
g = 165
[n der Nabe
9 300
Schlechtes
Material
ohne.
34
Datum, wann der
Bruch erfolgte
Datum,
wann die Achse
in Benützung
genommen
Zurückgelegte
Kilometer
Gattung der
Achse, des Fahr-
zeuges und des
Zuges; dessen
Gesch windig-
keit zur Zeit
des Bruches
Material
und
Fabrikant
der
Achse
Dimensionen
— c
Beschaffen-
heit der
Bruchfläche;
Ort der-
selben :
a = alt.
b = neu.
Be-
lastung
der
Achse
bei
normaler
Be-
nützung
in kg
Als
Ursache
des
Bruches
wurde
angegeben :
Folgen
des
Bruches
im
Ganzen
seit der
letzten
Revision
- 9 '
8/12.
27/3.
1862
?
?
Achse eines
off. Güterwagens,
?
Rangiren
Tiegelguss-
stahl
vom
Bochum er
Verein
a = 78
b = 104
c = 1 739
d = 144
g 165
An der In-
nenseite der
Nabe
3 900
Entgleisung
und alter
Anbruch
Entglei-
sung.
9/12.
16/6.
1875
61 969
• 6 461
Achse eines
off. Güterwagens,
Güterzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
Poensgen
Giesberg &
Comp, in
Düsseldorf
a = 78
b = 130
c — 1 811
d = 144
g = 183
0
In der
Achsmitte
6 950
Zusammenstoss
ohne.
11/12.
12/9.
1866
259 378
50 523
Hintere Tender-
achse,
?
Rangiren
Bessemer-
stahl
von
Neuberg
& — 95
b = 135
c = 1 714
d = 142
g = 160
An der In-
nenseite der
Nabe
8100
Alter Anbruch
Störung
des
Betriebes.
12/12.
30/9.
1874
105 942
1 100
Kuppelachse,
Personenzug-
locomotive,
Courierzug,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
Stein&Comp.
in
St. Annen
ll II II II II
C3.Ä M
0
Im Zapfen
11100
Schlechtes
Material
ohne.
17/12.
15/12.
1871
?
?
Achse eines
off. Güterwagens,
Kohlenzug,
volle Geschwin-
digkeit
Bessemer-
stahl
vom
Bochumer
Verein
a = 85
b = 131
c = 1 818
d = 170
g = 229
©
In der Nabe
6 850
Alter Anbruch
Entglei-
sung.
19/12.
9/5.
1866
310 539
30 102
Achse eines
Kohlenwagens,
Güterzug,
Ruhe
Tiegelguss-
stahl
von
Krupp
in
Essen
a — 82
b 124
c = 1 830
d = 157
g = 230
©
ln der Nabe
7107
Alter Anbruch
ohne.
21/12.
1865
540 000
4 154
Hintere
Tenderachse,
Personenzüg,
volle Geschwin-
digkeit
Gussstahl
von
Krupp
in
Essen
a — 76
b = 102
C 1 711
d == 127
g = 230
An der In-
nenseite der
Nabe
4 875
Alter Anbruch
Tender
und
Bahn-
körper
beschä-
digt.
Wien, am 18. November 1880. Direction der a. pr. Kaiser Ferdinands Nordbahn.
la Bastsclirupper
pr. 100 Stück M. 15. — ,
la Bastbiirsteii
pr. 100 Stück 13. — ,
bei Abnahme von 1000 Stück billiger,
versendet Carl Ed. Otto,
(H 622) Heidelberg.
GANZ &
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actieu-Gesellschaft
in Ofen und JRatihor.
Hartguss - Räder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstuhle und Mühlen-
bestandtheile.
— S5
*) t> % Zinsen abziiglicL 10 % Einki.nm'.cnsleuer
Stempel,- im Börsenverkehr mit 4J % ö. W. fl. 100 gehandelt.
36
I. Siebenbiirg«
Tbeissbabn*
Thüringiscbi
III. Emiss.
IV. Emiss. . .
V. Emiss. . .
VI. Emiss. . .
iralnp-Prag . . .
Emiss. 1S70 .
Emiss. 1872 .
“ ■ 1. 1874 .
Dngar.Westbahn» (Sthlw.-Raab-Graz) 5i.S.
Vorarlberger*
Warschau-Terespol *
Warschau-Wien II. Emiss,
do. TU. Emiss
do. IV. Emiss
..miss. 1874 5i.S
. 99,50
103,25
. 99,50
103,25
ä 1000, 600 u.200Thli
% k 680 und 136 Thlr.
^4,1000,500, 200 u. 100 Tb.
% 4 200 fl. ö. W. i. 8.
"" " -' OO u. 200 fl. ö. W.
% 4 300—3000 M.
% k 200 B. ö. W. i. S.
% 4 200 fl. do.
% k 200 fl. do.
% 4 200 fl. ö. W. i. S
% 4 500 und 100 ThI
Uekiiiidiigte JUisenbahnprioritäten. Von eleu zum Januar 1880 ge^h^
digten öprocentigen ßergisch-Märkischen Prioritätsobligationep 7. Serie
coursiren, wie verlautet, noch immer über 800 000 .J& und von den zum
1. Juli 1880 gekündigten Öprocentigen Berlin-Görlitzer Prioritäten noch
ca. 170 000 M Von den vor Monaten gekündigten Prioritäten der Berlin-
Stettiner Eisenbahn fünfter und siebenter resp. erster und vierter Serie
sind ebenfalls bedeutende Beträge nicht zur Einlösung präsentirt. Da die
Verzinsung der bezeichneten Obligationen seit dem 31. März resp. seit
dem 30. Juni bereits aufgehört hat, so liegt es im eigenen Interesse der
Besitzer, ihre gekündigten Obligationen zur Einlösung einzureichen.
Bulgarien. Eisenbahnproj ecte. Wie das „W. T. B.“ meldet,
beantwortete der Consularpräsident Karaveloff in der Sitzung der National-
versammlung am 21. December 1880 eine Interpellation, betreffend die
Eisenbahnen, dahin, dass die Regierung mit der Prüfung der Eisenbahn-
frage beschäftigt sei und zwar von dem Gesichtspunkte eines allgemeinen
Bulgarischen Eisenbahnnetzes aus, welches die Linien Rustschuk-Tirnowa-
Jenizagra, Sofia-Tirnowa, Sofia-Widdin, Sofia-Vikarelle und Sofia-Kustendje
umfasse. Die Versammlung nahm darauf eine Resolution an, durch
welche die Regierung bevollmächtigt wird, die Erhebungen zum Bau
einer Eisenbahnlinie, welche das Europäische Eisenbahnnetz mit dem
Orientalischen verbindet und den Bedürfnissen Bulgariens entspricht,
fortzusetzen und erforderlichen Falls behufs Lösung der Eisenbahnfrage
die Nationalversammlung za einer ausserordentlichen Session einzuberufen^
Veraiitwortlic
Beil
Nö,3.
— Oi —
Die Zeitang erscheint
Montags und Freitags,
rteljibrlit
Postgebl«
jede Buchhandlung i
"f«nJo’e7na
ranco
Berlin SW. “■ '
Coromi.‘
Kleinl
für den Buch
Adolph Refelshofei
1881.
PrlTat-Inserate
an direct an die Buch- u. Steindruckerei
von H. S. Hermann,
Berlin SW., Beuth-Strasse 8,
einsenden.
.espaltenc Petitzeile
oder
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwaiixig'ster «faliFg^ang^.
Berlin, den 14. Januar 1881.
Inhalt: Der Bau des Arlbergtunnels und dessen Ersteher. — Leistungen in der Geleisumgestaltung auf den Amerikanischen
Eisenbahnen. — Ueber die Entwickelung des Eisenbahnnetzes der Erde. — Aus dem Deutschen Reich. — Einnahmen Schweizerischer
Eisenbahnen im November 1880. — Gotthardbahn (95. Monats- u. 32. Quartalsbericht). — Personenverkehr auf der Metropolitan Railway in
London. — Gerichtsstand der Eisenbahnen. — Enteignung. — Schadensersatzpflicht. — Zur Statistik der Emissionen. — Kartenwerke:
Stieler, neue Ausgabe vom Hand- Atlas. — Literatur: Kovacevic, Sammlung von Aufgaben aus der galvanischen Electricitätslehre ; Binder,
die electrischen Telegraphen, das Telephon und Mikrophon; Bühler, Rundschrift. — Deutsche Betriebs-Ergebnisse pro November 1880. —
Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Betriebs-Störungen. 3- Ausloosungen. 4. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Der Bau des Arlbergtunnels und dessen Ersteher.
Unterm 11. November v. J. hat bekanntlich die K. K. Direc-
tion für Staatseisenbahnbauten in Wien die Offertausschreibung
für den aus Staatsmitteln zu erbauenden, zwischen Set. Anton in
Tirol und Langen in Vorarlberg projectirten ca. 10 240 m langen
zweigeleisigen Arlbergtunnel veranlasst.
Dur Bau dieses Tunnels bat begreiflicherweise schon längst
das volle Interesse aller Fachkreise in Anspruch genommen und
ist deshalb auch die grosse Spannung gerechtfertigt, mit welcher
dem Resultate einer so wichtigen Arbeitsvergebung entgegen ge-
sehen wurde.
Die Entscheidung ist getroffen und macht viel von sich
reden. Es dürfte deshalb, bevor ich von derselben spreche, em-
pfehlenswerth sein, die Offertausschreibung selbst hier kurz zu
recapituliren, wobei ich mich hauptsächlich auf deren Darstel-
lung im „Centralblatt für Eisenbahnen und Dampfschifffahrt der
Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie“ beziehe.
Der 10 240 m lange Tunnel ist zweigeleisig herzustellen und
wurde die Arbeit in 2 Bauloose, die östliche und westliche Hälfte
mit den beiderseits 700 m langen Rampen vom Tunnelmundloch
bis einschliesslich der beiden nächsten Stationsanlagen, getheilt,
womit die Erzielung einer grösseren Concurrenz angestrebt wurde ;
— eine Erwartung, welche, vrie wir aus dem Resultate der Offert-
ausschreibung ersehen werden, sich durchaus nicht erfüllt hat.
Die auszuführenden Arbeiten bestehen in der vollstän-
digen Ausführung des Tunnels, incl. Beschotterung der Bahn-
strecke, dem Unterbau und der Beschotterung der Anschluss-
strecken, einerseits vom Ostportale bis incl. der Station Set. An-
ton auf eine Länge von 0,99g km; andererseits vom Westportale
bis incl. Station Langen auf eine Länge von l,n4 km.
Veranschlagt sind:
1. die östliche Tunnelhälfte mit . . .5 960 103 fl. Oe. W.,
2. die westliche Tunnelhälfte mit . . 6 028 403 „ „ „
3. die östliche Anschlussstrecke mit 52 359 „ „ „
4. diewestliche Anschlussstrecke mit 55 329 „ „ „
Die auf der östlichen Tunnelseite mit ca. 320 000 fl., an der
Tunnelwestseite mit ca. 340 000 fl. von der Staatsverwaltung be-
reits ausgeführten Installationsarbeiten hat der Unternehmer für
Rechnung der Staatsverwaltung zu vervollständigen. Die hierfür
bewilligten Maximalbeträge von bezw. 480 000 fl. und 560 000 fl.
dürfen nicht überschritten werden. Die für Rechnung des Staates
ausgeführten Installationen werden dem Unternehmer zur unent-
geltlichen leihweisen Benützung unter der Bedingung überlassen,
dass selbe nach Ablauf des Vertrags Verhältnisses in keinem
schlechteren Zustand, als dem der natürlichem Abnützung wieder
an die Staatsverwaltung übergeben werden müssen.
Der Vortrieb im Sohlstollen ist pro Tag mit mindestens
3,3 m fixirt und muss der Tunnel nach erfolgtem Durchscbl.ag
des Richtstollens in 180 Tagen fertig sein.
Bei Einhaltung dieser Bestimmungen und nach Zuschlag
von 20 Tagen für die Aussteckungscontrole und 10 Tagen für das
Legen des Oberbaues, müsste die Arlbergbahn bei einem Bau-
beginn mit 1. Februar 1881 im August 1885 dem Verkehr über-
geben werden können.
Für jeden Tag Verspätung in der Bauvollendung ist ein
Pönale von 800 fl. und für jeden Tag früherer Vollendung eine
Prämie in gleicher Höhe für den Unternehmer fixirt, welche schon
bei den monatlichen Abschlagszahlungen in Anrechnung gebracht
werden.
Auch Firststollen, Ausbruch, Sohlencanal und gänzliche
Tunnelvollendung müssen täglich um 3,3 m fortschreiten und
dürfen Firststollen und Sohlstollen ende nie mehr als 100 m von
einander entfernt und die unfertige Tunnelpartie überhaupt nie
länger als 600 m sein.
30 Tage vor der Vollendung einer Tunnelhälfte muss das
Schotterplanum im 1. Tunnelkilometer dem Oberbauleger fertig
und nach weiteren 40 Tagen der Oberbau in dieser Strecke
vollendet sein !
Ist der Unternehmer mit einer dieser Leistungen im Tunnel
um 300 m zurück, so steht der Staatsverwaltung das Recht der
sofortigen Fortführung der Arbeiten auf Kosten und Gefahr des
Unternehmers zu.
Die Anschlussstrecken müssen am l. August 1884 fertig
sein, widrigenfalls für jeden Tag der Ueberschreitung ein Pönale
von 50 fl. in Anrechnung kommt.
Die Haftpflicht des Unternehmers dauert zwei Jahre vom
Tage der Collaüdirung, welche stets in den ersten Wochen nach
Ablauf eines Baujahres gepflogen wird.
Caution und Verdienstrücklässe werden successive ausge-
folgt, doch muss immer eine Caution von ca. 300 000 fl. bis zur
gänzlichen Vertragserfüllung in Händen der Staatsverwaltung
verbleiben. Das Vadium pro Tunnelhälfte beträgt 300 000 fl.
Als Endtermin für die Offerteinreichung galt der 21. De-
cemher 1880, 12 Uhr Mittags, und wurde die Eröffnung und
Prüfung der Offerten, sowie Antragstellung einer vom Handels-
ministerium eiogesetzten Commission, bestehend aus dem General-
inspector Hofrath von Pischof, K. K. Baudirector Lott, Sections-
rath Leddihn und dem Sectionsrath Freiherrn von Lilienau, als
Vorsitzenden, übertragen. Die Commission nahm am 21. De-
cember 1880, Nachmittags, in einer dreistündigen Sitzung auch
sogleich die erste Prüfung und Durchsicht der Offerten vor.
Eingelaufen waren 3 resp. 2 Offerten, wovon die eine vom
Consortium „Baron Schwarz, Baron Klein, Brüder Redlich &
Berger und Fritz Müller“, die andere von der Firma „Gebrüder
Lapp und Giacomo Ceconi“ gestellt war.
Die von Letzteren voraelegte Offerte wurde angenommen
und erscheinen daher die Unternehmer „Gebrüder Lapp und
Giacomo Ceconi“ als Ersteher der Arlbergtunnelarbeiten.
Dieselben verlangten eine Aufzahlung von 453 979 fl., somit
3,4 pCt. über den Voranschlag, und war deren Offerte um 485 000 fl.
niedriger, als jene des Consortiums „Baron Schwarz, Baron Klein,
Redlich & Berger und Fritz Müller“.
Wie schon Eingangs erwähnt, war durch die Trennung der
Arbeit in 2 Bauloose eine regere Concurrenz angestrebt, und war
diese Massnahme einer solchen auch ganz günstig. Um so mehr
38
musste es daher befremden, dass nur 3 Offerten einliefen und
sich so viele bewährte und tüchtige Unternehmer von einem
Unternehmen so ganz zurückgezogen hatten und ferne hielten,
zu dessen Uebernahme sie sowohl durch reiche technische Er-
fahrungen und erprobte Leistungsfähigkeit, als auch pecuniäres
Vermögen vollkommen berufen gewesen wären. Ja selbst der
Umstand, dass Firmen ersten Ranges, wie Baron Schwarz und
Baron Klein nicht nur untereinander, sondern noch mit kleineren
Firmen Verbindungen eingingen, berechtigt zu mancherlei
Fragen nach den Ursachen einer so eigenthümlichen Erschei-
nung, welche in den Tagesblättern denn auch nach den ver-
schiedensten Richtungen und verschiedenstem Standpunkte be-
trachtet und besprochen wurde und auch zu offenen und ver-
steckten Angriffen auf die K. K. Staatsbaudirection Aniass gab.
Auf diese Auseinandersetzungen einzugehen, kann nicht
Gegenstand dieser Betrachtung sein.
Viel wichtiger erscheint die Frage, ob durch die erfolgte
Vergebung der Arbeiten an die Unternehmer „Gebrüder Lapp
und Giacomo Ceconi“, bei der eminenten Wichtigkeit dieses
Baues und mit Rücksicht • auf die zu gewärtigenden Schwierig-
keiten, auch die Gewähr für die exacte und fachmännisch tüch-
tige und richtige Bauausführung und Ueberwindung aller
Schwierigkeiten geboten ist.
Um nun auf objectivem Wege zu einer Antwort auf diese
Frage zu gelangen, erscheint es mir am zweckdienlichsten, in
Kürze alle die von den Erstehern bisher auf diesem Gebiete voll-
führten Leistungen zu recapituliren.
Seit bereits 25, 20 und 15 Jahren erscheinen die Brüder
Jakob, Daniel und Louis Lapp auf dem Felde des Eisenbahn-
baues in Oesterreich mit bestem Erfolge thätig und haben die
Strecken: Gröschelmauth - Znaim der Oesterreichischen Nord-
westbahn, Tetschen-Mittelgrund der Elbethalbahn nebst dem in
dieser Strecke befindlichen Tunnel unter Bewältigung ganz
abnorm schwieriger Verhältnisse, Reichenberg - Friedland der
Südnorddeutschen Verbindungsbahn und den im Zuge dieser
Strecke befindlichen Heinrichtunnel, wobei dieselben zum ersten
Male in Oesterreich die Burleigh’schen Bohrmaschinen mit com-
primirter Luft angewendet haben, ferner Lieboch-Wies der Graz-
Köflacher Bahn in Ausführung gebracht, während Jakob Lapp
derzeit noch die Linie Sissek-Novi baut. Es darf nicht uner-
wähnt bleiben, dass die jüngeren Brüder Lapp nebst reichen Er-
fahrungen im Eisenbahnbau auch über einen reichen Fonds
theoretischen technischen Wissens verfügen und als vorzüg-
liche Constructeure gelten. Deren Compagnon Giacomo Ceconi
hat beim Bau der Linien Eisenstein - Deggendorf, Tarvis-Pon-
tafel, bei den bisher fertig gestellten Installationsarbeiten am
Arlbergtunnel (Ostseite) und in früheren Jahren bei den ver-
schiedensten Eisenbahnbauten, hauptsächlich aber bei der Süd-
bahn sich als tüchtiger, verlässlicher Unternehmer bestens be-
währt und blickt auf eine mehr denn 20jährige erfolgreiche Bau-
thätigkeit zurück.
Unter diesen Verhältnissen ist wohl anzunehmen, dass
die vereinigten Unternehmer auch bei dem ihnen nun über-
tragenen so wichtigen Bau des Arlbergtunnels das sich während
einer mehr als zwanzigjährigen reellen Thätigkeit und bestem
Streben erworbene Renomee nicht nur vollkommen zu wahren
wissen, sondern auch das in sie gesetzte Vertrauen nach jeder
Richtung rechtfertigen werden.
Dass dieselben in diesem ihrem Streben auch durch die
Organe der K. K. Staatsbaudirection in richtiger, verständniss-
inniger Erfassung der gemeinschaftlichen Aufgabe kräftigst
unterstützt und diese Behörde gerade während dieser Bauaus-
führnng die ihr in dieser Richtung gemachten Vorwürfe treffend
widerlegen werde, ist als selbstverständlich vorausgesetzt. — m.—
Leistungen in der Geleisumgestaltung auf den
Amerikanischen Eisenbahnen. *)
So Manches auch die dienstliche Schulung und das Disci-
plingefühl der Amerikanischen Eisenbahnpersonale hie und da zu
wünschen übrig lassen mag, so enorm ist die Leistnng derselben
bei allen Gelegenheiten, wo die von den Eisenbahnverwaltungen
principiell, sorgsam entwickelte und gepflegte, selbstständig er-
wägende Thätigkeit, die Initiative des einzelnen Mannes, in Gel-
tung zu treten hat.
Diese Thatsache kam im Juni dieses Jahres in überaus
drastischer Weise, die selbst in Amerika, wo man der technischen
Wunder nicht ungewohnt ist, bei der Umgestaltung der Ge-
leise derNewyork-, Pennsylvania- und Ohioeisenbahn, aus solchen
von 6 Fuss Spurweite in normalspurige (4 Fuss 8% Zoll Weite)
zur Erscheinung.
Wie uns die Vorgänge in einem Deutschen Mittelstaate vor
einer Reihe von Jahren vor Augen geführt haben, gehört die
Abänderung der Spurweite einer im vollen Betriebe befindlichen
*) Wir entnehmen die nachstehende Mittheilung einem von
M. M. V. Weber unter <1-t Aufschrift: „Gute Stücke Eisenbahn-
arbeit“ in der „Nat.-Zt, nublicirten Aufsatz.
Eisenbahn, die mit einer Umgestaltung sämmtlicher Locomotiven,
Wagen, Weichen, Kreuzungen, Drehscheiben etc. verknüpfe ist,
zu den schwierigsten Aufgaben, welche der Eisenbahntechnik ge-
stellt werden können. Die günstigst mögliche Lösung dersel-
ben erfordert eben so viel reife Erwägung, klare Disposition, Vor-
aussicht, Energie nnd Freiheit der Action Seitens der leitenden
Techniker, als aufopfernde Arbeitsleistung eines zu selbstständi-
ger Thätigkeit herangebildeten Personals.
Solche kühne Umgestaltungen sind in Amerika seit dem
Jahre 1869, wo die Spurweite der Windsor-Annapolisbahn (Canada)
von 5 Fuss 6 Zoll auf die normale reducirt wurde, auf der Tages-
ordnung geblieben. Die Spur der Great Western von Canada
wurde 1874 auf das normale Mass gebracht.
Das Signal für die Ausführung von dergleichen Arbeiten
in unglaublich kurzer Zeit aber hat im Jahre 1875 der Cheftech-
niker der Grand-Trunk of Canadabahn, J. Hannaford, mit seinem
Umbau einer Geleisstrecke dieser Bahn von über 400 Englischen
Meilen Länge in 27 Stunden gegeben.
ln keinem Lande machen sich solche Umbauten dringender
erforderlich als in den Vereinigten Staaten und Canada, wo ein
Geleisnetz von weit über 150 000 km Länge mit nicht weniger als
9 verschiedenen, innerhalb 6 und 2 Fuss liegenden Spurweiten,
ausgeführt ist.
Diese, bei dem jenen transatlantischen Völkern eigenen
praktischen Sinne, auffällige Erscheinung findet ihre Erklärung
in der Geschichte der Entstehung des Amerikanischen Eisenbahn-
wesens, dessen einzelne Bahncomplexe, zum Theil durch Distanzen,
die der von Moskau nach Paris gleichkommen, getrennt, zu mög-
lichst energischer Förderung der zeitweiligen Interessen der Staa-
ten, denen sie dienten, geschaffen wurden. Man überliess, dabei
die Interessen der damaligen Gegenwart im Ange, die Massnah-
men, welche zum einstmaligen Zusammenschluss dieser Complexe
erforderlich werden mussten, der Zeit, wo ihre Nothwendigkeit
eintreten würde.
Und jetzt werden diese Massnahmen da, wo sich die Her-
stellung der Spurgleichheit vortheilhafter zeigt als das Fortbe-
stehen des dermaligen Zustandes, mit eben so viel constructivem
als organisatorischem Talente seitens der Ingenieure, als Ausfüh-
rungsbegabung seitens des Arbeiterpersonals getroffen. G. Hanna-
ford batte 1875 die Spurweite einer Geleisstrecke, deren Länge
der Distanz zwischen Berlin und Frankfurt a/M. fast gU ichkommt,
auf jener genannten Canadischen Bahn von Freitag, 3. October
1875, früh 9 Uhr an, bis Sonnabend, den 4. October, Mittags 1 Uhr,
durchgeführt; zwischen dem Abgänge des letzten Zuges auf der
Breitspur und dem des ersten auf der Normalspur hatten in der
That nur 22 Stunden gelegen.*) Der kühne Techniker erzählte
später, dass der Betrag der Wetten, die für und wider das Ge-
lingen seines Vorhabens am 3. October zwischen dem Ontariosee
und dem Lorenzostrome gemacht wurden, 20 Mal höher gewesen
sei, als der Preis seiner ganzen Arbeit. Es lässt sich nun nicht
läugnen, dass solche Ausführungen in Amerika insofern mit
weniger Schwierigkeiten verknüpft sind, als sich die Umgestaltung
der Fuhrwerke, die dort sämmtlich unabhängige Untergestelle
haben, leichter vollzieht als in Europa, wo Wagenkästen und
Gestelle ein weit schwerer trennbares Ganze bilden. Es ge-
nügt dort eine Anzahl in die neue Spur passender Drehgestelle
parat zu halten, um schnell zur Disposition über einen be-
trächtlichen Wagenpark von dieser Spur zu kommen. Das Colo-
nialparlament in Canada hat, durchdrungen von der Wichtigkeit
der Spurausgleichungen, in mehreren Fällen die Beschaffung der
neuen Untergestelle aus Staatsmitteln votirt.
Die mehrfache Wiederholung dieser Arbeit hat für das Ver-
fahren sogar ein Wort in der Amerikanischen Sprache bilden
lassen: „narrowgauging“, das mit „Spurabminderung“ übersetzt
werden kann.
Die früheren Ausführungen wurden aber sämmtlich durch
die Leistung des Cheftechnikers der Ohio- und Mississippibahn,
J. C. Lovett, der sich durch ähnliche Arbeiten schon den Bei-
namen eines „Pioniers der Spurabminderung“ erworben hatte und
des Personals der Newyork-, Pennsylvania- und Ohiobahn in
Schatten gestellt, die den Gegenstand vorliegender Notiz bildet.
Mir durch Güte des Secretärs der „Gesellschaft der Civil-
Ingenieure‘‘ zu Newyork, Mr. Bogarts, im Juli d. J. an Ort und
Stelle zugegangenen detaillirten Nachrichten über diese neue
Monstreleistung der Amerikanischen Technik entnehme ich die
nachstehenden Details.
Die Verwaltung der Bahn, die ursprünglich die „Atlantic-
und Great Western“ hiess, hat schon 1872 die Umwandlung der
Spur derselben von 6 Fuss Weite in die normale (4 Fuss 8}^ Zoll)
geplant, konnte dieselbe aber aus fioanziellen Rücksichten nicht
zur Ausführung bringen.
Das schnelle Aufblühen der Unternehmung Hess dieses Jahr
die Arbeiten wieder in Erwägung nehmen und den Beschluss
fassen, dieselben mit so grosser Energie und so bedeutsamen
**) Der Verfasser hat eine eingehende Darstellung dieser
merkwürdigen Ausführung in seiner Schrift „Schauen und Schaffen“
(Stuttgart, fiallberger) p. 73 gegeben.
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Mitteln durchzuführen, dass die Unterbrechung des Betriebs auf
ein Minimum reducirt werde. Die Verwaltung gab dem ausfüh-
renden Ingenieur Mr. Lowett freie Hand für die zu treffenden
Massnahm n, wohl begreifend, dass selbst ein beträchtlicher Auf-
wand für die Beschleunigung derselben reichlich durch die Ab-
kürzung der Betriebsstörung aufgewogen werde.
Der leitende Ingenieur begann damit, seine „Road Masters“
(etwa „Bahnmeister“ zu übersetzen) zu versammeln und mit diesen,
die Bahnarbeiten aus unmittelbarster Praxis kennenden Männern,
die zu treffenden Massnahmen in freier Berathung festzu stellen.
Dies ,, Mitrathen“ sicherte ihm die volle Hingebung dieser
wichtigen Leute an das „Mitthaten“, wenn es zur Sache kam.
Es wurde aus verschiedenen, triftigen technischen Gründen,
unter denen die Gleichbelastung der Schwellen obenan stand,
beschlossen, beide Schienenstränge der Geleise nach innen zu
rücken, obwohl sich dadurch das Arbeitsmass vermehrte.
Für die eigentliche Schnellarbeit wurden folgende Vorbe-
reitungen getroffen:
1. Sämmtliche Schwellen wurden für die neue Spur einge-
kämmt;
2. die inneren Nägel für die neue Spur wurden geschlagen;
3. die Leit- und Hauptgeleisschienen der Kreuzungen wur-
den durchgeschnitten und provisorisch mit Bolzen zusammenge-
schlossen;
4. die Weichenstangen wurden verstellbar gemacht, um
schleunig der neuen Spur angepasst und ohne Versetzung der
Bewegapparate manipulirt werden zu können;
5. kürzere Schienen wurden mit Zwischenräumen in den
Aussenstrang eingeschaltet, die dessen nöthige Verkürzung ge-
statteten ;
6. die Brücken, Drehscheiben etc. wurden für das Zusam-
menrücken der Stränge vorgerichtet;
7. das Gleiche geschah auf den Kreuzungen der Strassen
und Bahnen.
Endlich wurden die Fahrzeiten am letzten Tage des Be-
triebs, wo' nur noch einige personenführende Züge circulirten,
wesentlich verlängert und während dieser langsamen Befahrung
ungefähr zwei Drittel aller inneren Nägel gelockert,' so dass sie
leicht entfernt werden konnten.
Diese Vorbereitungen wurden mit solcher Präcision unc^
Wohlüberlegtheit seitens des unteren Personals ausgeführt, dass
am Tage der Umlegung keine Schiene ausgewechselt oder ver-
kürzt, irgend eine Arbeit zu den Betfiebsvorrichtungen ausge-
führt, oder ein Spurmass angelegt werden musste.
Die Strecke, deren Spur umgestaltet werden sollte, hatte in
den Hauptgeleisen eine Länge von 355 km, in den Nebengeleisen
von 72 km (circa 57 Meilen). Zu der Arbeit wurden 2 500 ausge-
wälilte Geleisarbeiter verwendet, unter denen sich 1 000 von Nach-
barbahnen geliehene, besonders tüchtige befanden. Die Bahn wurde
für die Arbeit in Abtheilungen von 5 Englischen Meilen (8 km)
Länge getheilt, und an jedem Ende jeder solchen Section ein Corps
von 22 Geleisarbeitern nebst 2 Laufburschen (zum Herbeischaffen
der Nahrungs- und Stärkungsmittel, die den Arbeitern überaus
reichlich von der Verwaltung und der Bevölkerung in der Nach-
barschaft der Bahn geliefert wurden) postirt, die sich nach der
Mitte hin entgegen arbeiten sollten. Dem auf jeder Section die
Mitte zuerst erreichenden Corps war eine splendide Belohnung
zugesichert.
Auf den Stationen waren natürlich die Arbeitskräfte ver-
mehrt.
Die Arbeiten wurden in jedem solchen Corps unter einem
Vorarbeiter wie folgt vertheilf: 4 Mann zogen Nägel; 1 Unter-
vorarbeiter schlug abgebrochene Nägel durch und verpflockte
die Löcher; 6 Mann schoben mit Hebebäumen und Brecheisen die
Geleisstränge, deren Schienenverbindung nicht gelöst worden war,
bis an die vorher massrichtig eingeschlagenen Innennägel zu-
sammen. — 4 Mann schlugen diese Innennägel fest. 6 Mann
schlugen die Aussennägel. Solch ein Corps aus erfahrenen, in
dieser Art von Arbeit geübten Männern mit einem guten Vorarbei-
ter bestehend, konnte, wie angestellte Versuche ergaben, die Spur
einer, wie oben angegeben, vorbereiteten Geleisstrecke von 1,3 km
Länge pro Stunde umgestalten. Viele brachten es sogar bis auf
1,5 und sogar 1,75 km pro Stunde. Doch wurde dies Mass von
Schnelligkeit bei der Arbeit selbst nicht in Anspruch genommen,
wo die umgestaltete Strecke blos Vs pro Corps und Stunde
betrug.
Nicht weniger umfassende und wohl erwogene Anordnungen
als das Bahnbaudepartement der Bahn hatte die Betriebs- und
Maschinen Verwaltung derselben bei der bedeutsamen Unterneh-
mung zu treffen.
Es war zunächst hier dafür zu sorgen, dass im Augenblicke
des Beginns der Arbeit, 4 Uhr Morgens des 22. Juni d. J., alles
Betriebsmaterial der breiten Spur auf Stationen angelangt war,
wo dessen Umgestaltung bewirkt w'erden konnte, oder sich doch
aus den Hauptsträngen entfernt hatte. Etwa verspätete Züge
sollten in das nächste beste Nebengeleis einfahren und dort bis
auf Weiteres verbleiben. Hingegen war auf allen Stationen, auf
improvisirten Normalspurnebengeleisen hinreichendes Normalspur-
material an Locomotiven, Wagen etc. zum sofortigen Beginn einer
vollständigen Betriebsführung parat zu halten. Ein sorgsam aus-
gearbeiteter Fahrplan hatte das Ende der Breitspur- und den Be-
ginn des Normalspurbetriebs zu reguliren. Das Signal zum Be-
ginn der Arbeit sollte durch den letzten die Bahn entlang gehen-
den Zug auf breiter Spur gegeben werden.
Die Arbeitercorps waren, die ganze Bahn entlang, schon vor
Tagesanbruch aufgestellt und in der Nähe der Orte hatte sich ein
zahlreiches Publikum eingefunden, welches seine Spannung in
Betreff des Ausgangs der Sache lebhaft kundgab. Als nun im
Morgengrauen jener letzte Breitspurzug mit seinen 2 rothen La-
ternen und 2 rothen Flaggen herankam, wurde er mit allgemei-
nem „Hurrah“ begrüsst, und im Moment, nachdem er passirt war,
fielen die Arbeitercorps über die Geleise mit einer Lebhaftigkeit
her, die nur mit der dabei entwickelten Geschicklichkeit zu ver-
gleichen war.
Einer der leitenden Ingenieure der Bahn, Charles Latimer,
schrieb darüber:
„Ich sah niemals Menschen eine Arbeit mit solcher Energie,
so intelligenter Kraft angreifen. Jeder that sein Aeusserstes. Die
zusammen Arbeitenden glichen Wettrenngespannen, die sich, ohne
Eifersucht, zu überholen suchten. Wenn ein an richtiger Stelle
stehender Mann bemerkte, dass sein Nachbar der Bessere für
seinen Posten war, so trat er unaufgefordert und willig zurück
und an dessen Arbeit. Wir alle können stolz auf diese Leistung,
müssen es aber auf unser Arbeitercorps sein.“
Die Arbeit hatte um 4 Uhr Morgens begonnen und um
9 Uhr ging das Signal von der zuletzt vollendeten Section ein,
dass die Bahn auf der ganzen Strecke normalspurig und —
fertig sei.
Der erste Schmalspurzug verliess Leavittsburgh um 9 Uhr
5 Minuten, so dass die Bahn, für einen Spurumbau auf einer
Streckenlänge, die der Distanz von Berlin nach Dirschau gleich-
kommt, genau nur 5 Stunden gesperrt gewesen war.
Parallel mit diesen Leistungen in der Geleisumgestaltung
laufen andere in der Adoptirung der Fuhrwerke für solche um-
feänderte Bahnen und in der Wiederherstellung von Bauwerken.
ür jede von beiden Gattungen von Arbeiten möge hier nur ein
Beispiel für viele stehen.
Die Ohio-Falls- Wagenbaugesellschaft wandelte im Septem-
ber 1878 einen Wagenzug, der dem bekannten Londoner Circus
von Howes gehörte und dessen Räder die Normalspur hatten, für
die Circulation auf den fünffüssigen Bahnen in Georgia um. Die
Wagen, 42 an der Zahl, mussten auseinander genommen und wie-
der zusammengesetzt, die Bremsen und viele Wagentheile geän-
dert, 336 Räder abgezogen und wieder aufgedrückt, 168 Achsen
umgestaltet werden.
42 Stunden, nachdem der Zug der Fabrik behändigt worden
war, wurde er den Eigenthümern zum Dienst auf Fünfmss-Spur-
bahn fertig wieder überwiesen.
Am 6. Mai 1876 brannte eine der kühnsten Holzbrücken
Amerikas, der berühmte Portageviadukt über den Geneseefluss in
der Nähe der Fälle ab. Es fehlten noch 14 Tage an einem Viertel-
jahre nach dem Brande, da wurde die neue eiserne, ungemein
solid hergestellte Brücke an derselben Stelle feierlich eröffnet.
Dieselbe, 800 Fuss lang und mit der Fahrbahn 235 Fuss
hoch über dem Flusse liegend, wurde, einschliesslich der Project-
verfassuDg u. s. w., in genau 11 Wochen ausgeführt.
lieber die Entwickelung des Eisenbahnnetzes der
Erde. *)
Als der Verein für Eisenbahnkunde vor etwas mehr als
einem Jahre ein Gedenkfest der ersten vor 50 Jahren von George
Stephenson construirten,.für den grossen Eisenbahnverkehr brauch-
baren Locomotive feierte, hätte er ebenso gut ein Jubelfest der
100 000 Locomotive feiern können; denn nicht blos so viel, son-
dern noch mehr Locomotiven liefen damals schon auf sämmt-
lichen Eisenbahnen der Erde. Anfang 1829 so gut wie noch keine
Eisenbahnen, Anfang 1879 hingegen beinahe 350 000 km mit
105 000 Locomotiven, 210 000 Personenwagen und 2 450 000 Güter-
wagen, die zusammen einen Capitalaufwand von 80 000 Millionen
oder 80 Milliarden Mark repräsentiren und eine noch erheblich
grössere Summe, wenn man die Anschaffungskosten der Schwel-
len und Geleise, der Locomotiven und Wagen hinzurechnen wollte,
die zwischenzeitig schon abgenutzt und ausrangirt worden sind !
Eine Erfindung, die in so kurzer Zeit eine so grosse Verbreitung
gefunden, so viel Capitalmittel sich dienstbar gemacht hat, muss
unbedingt als eine der grossartigsten, welche die Welt je gekannt, be-
zeichnet W'erden. Um sie zu würdigen und zu verstehen, muss
man sich klar machen, was überhaupt eine Erfindung genannt
zu werden verdient. Im technischen Sinne verdient nur Das den
Namen einer Erfindung, was im Vergleich zu dem vorausgegan-
*) Wir glauben diesen Vortrag des Herrn Geheimrath Dr.
Engel im Verein für Eisenbahnkunde nach der Publication des
Vereins ausführlicher mittheilen zu sollen, als in dem kurzen, in
No. 96 V. J. abgedruckten Auszug. Die Redaction.
40
genen oder nebenhergehenden Mittel zur Befriedigung des glei-
chen oder ähnlichen menschlichen Bedürfnisses Zeit, Kraft und
Raum spart, was also den unerschöpflichen Fonds der Natur
besser ais bisher auszunutzen gestattet.
Inwiefern thun dies die Eisenbahnen?
Schon Tor 15 Jahren oder noch früher habe ich an dieser
Stelle in einem Vortrage über die Grenzen des Erfindungsgeistes
im Transportwesen ausgeführt, dass jeder Transport jeder Art, in
der Gegenwart, wie in der Vergangeiiheit und Zukunft, gebunden
sei an eine Kraft, an ein Fahrzeug und an einen Weg. Je voll-
kommener diese Elemente des Transports, desto vollkommener
dieser selbst. Bei den Eisenbahnen trafen für ihre Zeit höchste
Vervollkommnungen des Weges und der Kraft und auch der
Fahrzeuge zusammen. Wie sehr hierfür an Zeit gespart wurde,
das belegen u. A. folgende Zahlen:
Zur Zurücklegung einer Weglänge von 5 000 km auf 11 von
Paris ausgehenden Strassen wurden von den Personenposten am
Ende des 18. Jahrhunderts gebraucht 1 478 Stunden, 1814 noch
1 158, 1830 dagegen nur noch 764 Stunden. Im Jahre 1848 be-
fuhren diese Wege Messagerien und Malleposten zugleich; jene
brauchten 524, diese, das vollkommenste von Pferdekraft gezogene
Communicationsmittel, nur 343 Stunden. 1879 waren sämmtliche
Endorte obiger Strassen mit Paris durch Schienenstrassen von
zusammen 5 391 km Länge verbunden. Die darauf mit 43,4 km
pro Stunde verkehrenden Eisenbahnzüge legten die Strecke iu
124 Stunden zurück; bei 50 und mehr Kilometer Geschwindigkeit
pro Stunde also etwa in 100 und bezw. weniger Stunden.
Was die Kraft anlangt, so werden im grossen Durchschnitt
für 1 mittelst Locomotiven 224,5 tkm, mittelst Pferden aber
nur 8,5 tkm, mittelst Menschenkraft nur 1,9 tkm fortgeschafft,
wobei das Zeitmoment ganz unberücksichtigt geblieben ist.
Unter diesen Umständen ist es kein Wunder, dass die Eisen-
bahnen die rascheste und allgemeinste Verbreitung fanden und
dass sie sich von Jahr zu Jahr riesenhaft ausdehnen. Die durch
sie bewirkten Ersparnisse sind in der That auch ganz gewaltige
und lassen sich an der Hand der Preussischen Eisenbahnstatistik
leicht nachweisen.
Die wirkliche Gesammtförderung an Gütern auf sämmtlichen
Preussischen Eisenbahnen betrug im Jahre 1844 19 603 272 tkm
und brachte bei dem Durchschnittssatze von 15 pro tkm eine
Einnahme von 3 466 500 M Im Jahre 1878 wurden 8 032 576 014 tkm
zum Durchschnittssatze von 4,5 pro tkm befördert und diese
ergaben 371 540 309 M. In der Zeit von 1844 bis incl. 1878
war die Förderung auf sämmtlichen Preussischen Bahnen
87 087 549 083 tkm bei einer Einnahme von 4 690 985 774 Jl Nimmt
man nun an (und die Berechtigung zu dieser Annahme habe ich
in meiner unlängst erschienenen Schrift „das Zeitalter des Dampfes“
nachgewiesen), dass von dem Dampftransport und da, wo er noch
nicht Platz gegriffen, auch heut noch durchschnittlich 27 aJ pro
tkm (1 Sgr. pro Meile und Centner) Fracht gezahlt wurden bezw.
werden, so würde die. Beförderung jener 87 087 549 083 tkm einen
Aufwand von 23 252 375 572 Jl verursacht haben. Die Erfindung
der Eisenbahn hat also dem Preussischen Volke allein in der
Zeit von 1844 bis 1878 einen Gewinn von 18 561 389 798 Ji gebracht.
Hierbei ist auf Zeitersparniss deshalb keine Rücksicht genommen,
weil die Eisenbahnen beim Gütertransport oft ziemlich lange
Lieferfristen setzen. Dagegen tritt bei dem Personentransport
die Zeitersparniss um so mehr in den Vordergrund, während hier
die Frachtersparniss gering ist.
In der nämlichen Zeit von 1844 bis 1878 wurden auf den
Preussischen Bahnen 53 074 166 920 pkm befördert. Der Fahrpreis
war 1844 4,50 4^ und 1878 noch 3,59 pro pkm. Die Gesammtein-
nahme betrug (zusätzlich der Gepäcküberfrachteinnahme) in diesen
35 Jahren 2 030 302 847 Jl Für Pferdefuhrwerke ist der mittlere
Fahrpreis pro Person und Meile auf 40 a^ oder pro pkm auf 5,33
anzunehmen. Für jene Zahl von pkm würden also 2 830 622 231 Jl
auszugeben gewesen sein; die Frachtersparniss hat mithin
800 319 384 Jl betragen. Hierzu kommt jedoch die Zeitersparniss.
Der Zeitverbrauch zur Zurücklegung jener mehr als 53 Milliarden
pkm belief sich bei 50 km in der Stunde für die gesammten ge-
fahrenen Personenkilometer auf 1 061 483 340 Stunden. Der Werth
dieser Zeit ist aus verschiedenen, im „Zeitalter des Dampfes“
weiter entwickelten Gründen auf 10 a^ pro Person und Stunde,
mithin auf 106 148 335 Jl zu veranschlagen. Da mit andern Trans-
portmitteln zur Beförderung der genannten Personenkilometer
aber der zehnfache Zeitaufwand zumWerthevon 10 pro Stunde
nöthig gewesen wäre, so betrug die Geldersparniss durch Zeit-
ersparniss beim Eisenbahntransport thatsächlich 955 335 005./^
und die gesammte Erspamiss durch billigere Fracht und kürzere
Zeit 1 755 654 389 Jl
Wie in Preussen, so geschah es anderwärts auch, üeberall
überaus beträchtliche Ersparnisse an Zeit und Arbeitskraft der
Bevölkerung. Natürlich sind diese Ersparnisse nicht in die Spar-
büchse gebracht und als baares Geld zurückgelegt worden. Aber
die Dienste sind durch die Eisenbahnen geleistet und Das, was
sie weniger gekostet, ist für andere nützliche und nutzbringende
Verwendungen frei geworden, .zunächst und zumeist für die An-
lage von Eisenbahnen selbst, denn wenig andere Geschäfte hätten
für die Bevölkerung lucrativer sein können. Man muss hierbei
freilich zwischen finanzieller Rentabilität und volkswirthschaft-
lichem Nutzen der Eisenbahnen unterscheiden. Eine Eisenbahn
braucht nicht immer zu rentiren und ihr Nutzeffect kann dessen-
ungeachtet ein erheblicher sein, wie bis zu einem gewissen Grade
auch das Umgekehrte möglich ist. Allein es ist ebenso wenig
ausgeschlossen, dass Eisenbahnen weder finanziell rentabel,
noch volkswirthschaftlich nützlich sind; dann ist ihr Betrieb
sogar schädlich und für die Unternehmer, gleichviel ob Staaten
oder Private, ruinös. Der volkswirthschaftliche Nutzeffect einer
Bahn ist diejenige positive Grösse, welche von der wirklichen
Bruttoeinnahme aus Güter- und Personenverkehr übrig bleibt,
nachdem 1. die Productionskosten (d. h. sämmtliche Betriebsaus-
gaben und eine fünfprocentige Verzinsung des Anlagecapitals) ab-
gesetzt, 2. aber die sog. indirecten Ersparnisse aus dem Güter-
und Personenverkehr zu diesem Reste hinzugefügt worden sind.
Die indirecte Erspamiss ist die Summe der zu Geld veran-
schlagten Vortheile aus Fracht- und Zeitersparniss bei Beförde-
rung der auf der Bahn gefahrenen Personen- und Tonnenkilo-
meter. Man kann den volkswirthschaftlichen Nutzeffect einer
Bahn sowohl für den Zeitraum eines Jahres als auch für die
ganze Dauer oder endlich jede beliebige Zeitstrecke feststellen.
In der mehrfach erwähnten Schrift „Zeitalter des Dampfes“ findet
er sich für eine grosse Menge von Preussischen und nicht Preus-
sischen Bahnen berechnet und mitgetheilt; er charakterisirt den
Werth der einzelnen Bahnen äusserst scharf.
Dieser volkswirthschaftliche Nutzeffect ist der eigentliche
und wahre Mehrer der Eisenbahnen. Wie sollte es sonst möglich
gewesen sein, innerhalb eines Zeitraums von 50 Jahren 80 Mil-
liarden Mark auf dieselbe in allen Ländern der Erde zu verwen-
den, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass über % dieser
Summe auf die letzten 20 Jahre allein fallen!
Es lässt sich graphisch nachweisen, dass die Eisenbahnen
sich im wahrsten Sinne des Wortes selbst, d. h. durch die von
ihnen hervorgebrachten Ersparnisse gebaut haben, wobei folgende
Voraussetzung gestattet sein möge. Der Eisenbahnbau schreite
von seinem Beginn 30 Jahre hindurch fort. Im ersten Jahrzehnt
werden Bahnen 1. Ranges gebaut, d. h. solche, die 400 000 Thir.
pro Meile kosten, deren Betrieb aber einen Reinertrag von
100 000 Thlr. pro Meile gewährt. Im zweiten Jahrzehnt sind nur
Bahnen zu bauen, die 600 000 Thlr. pro Meile kosten und nur
80 000 Thlr, pro Meile ertragen; im dritten Jahrzehnt kann sich
der Bau nur noch auf solche Bahnen werfen, welche 800 000 Thlr.
pro Meile kosten und nur 60 000 Thlr. pro Meile netto einbringen.
In jedem Jahre wird das Erträgniss sämmtlicher gebauten und
betriebenen Bahnen sofort wieder auf neue Bahnen des dem Jahr-
zehnt entsprechenden Ranges verwendet. Wie entwickelt sich
nun das ßahnnetz? Am Ende des 1. Jahrzehnts sind 28,29 Meilen
Eisenbahnen 1. Ranges, im 2. Jahrzehnt 425,46 Meilen 2. Ranges,
im 3. Jahrzehnt 3 090 Meilen 3. Ranges, in Summe aber 3 544,36 Meilen
1., 2. und 3. Ranges vorhanden und es sind 2 729 856 800 Thlr. auf
dieselben verwendet worden. Nun ist ja in Wahrheit der Bau
nicht in dieser regelmässigen Weise und dieser starken Progres-
sion vorgeschritten, (die Preussischen Eisenbahnen repräsentirten
am Ende des Jahres 1878 ein Capital von 4 892 Millionen Mark),
es mögen auch nicht sämmtliche Ersparnisse aus den Eisenbahnen
diesen wieder zugeflossen sein, allein es ist ganz gleichgültig, ob
die Mittel ihnen auf directem oder indirectem Wege zugeführt
wurden; die Eisenbahnen entstanden und leisteten ihre Dienste
durch Verbilligung der Frachten, Aufschliessung der Naturschätze
in entfernteren Gegenden u. s. w.
Auf eine andere wie die geschilderte Weise lässt sich die(
Beschaffung der Milliarden, die schon bis jetzt auf die Eisenbah-
nen verwendet wurden, nicht erklären. Wo und wie sollten sie
auch vorräthig gewesen sein? Allerdings muss die menschliche ,
geistige und körperliche Arbeit die Bjdinen durch den Betrieb
befruchten; denn unbetrieben sind sie ein todtes Werkzeug, be-
trieben aber ersparen sie den Menschen unaufhörlich Zeit, Raum
und Kraft. Andererseits nimmt ihr Bau und Betrieb aber auch
eine Menge Kraft in Anspruch. Herrschten auf sämmtlichen
350 000 km Bahnen der Erde die nämlichen Verhältnisse wie auf
den Preussischen Bahnen, so würden zum Betrieb 3 500 000 Perso-
nen nöthig sein und diese jährlich die Summe von rund 3 500 Mil-
lionen Mark an Gehältern und Löhnen empfangen. Der Bau
dieser 350 000 km Bahnen hat, bei der jährlichen Löhnung je :
eines beim Bau Beschäftigten mit 1 000 Jl, 64 000 Millionen Mark
zum Umsatz gebracht und 64 Millionen Arbeitsjahre oder das'
Dreihundertfache an Arbeitstagen eines Beschäftigten (wenn
dieser die Bahnen hätte bauen können) in Anspruch genommen.
Welche Erfindung kann sich mit dieser messen?
41
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 10. Januar. (Politische Wochenschau. Entwurf, be-
treffend die finanziellen Eisenbahngarantien. Die Folgen der
Verstaatlichung Preussischer Privatbahnen in Bezug auf die Ba-
dischen Staatsbahnen. Oldenburgische Staatsbahn. Poscn-Creuz-
burger Eisenbahn. Personenverkehr. Rescript, betreffend die
Beschleunigung der Correspondenz der Königlichen Eisenbahn-
behörden mit dem Publikum. Rescript, betreffend Einrichtung
und Benutzung von Dienstcoupes. Erlass, betreffend Verwen-
dung technischer Eisenbahnsecretäre und Zeichner im Staats-
eisenbahndienst. Bromberger Eisenbahndistrictsconferenz. West-
holsteinische Bahn. Oder-Spreecanal. Regulirung des Weichsel-
Stromes. Verspätungen im November.)
Der Preussische Landtag hat am Sonnabend seine Sitzungen
wieder aufgenommen und sich gleich in der ersten Sitzung mit
einer Eisenbahnvorlage, und zwar derjenigen betreffend die finan-
ziellen Garantien der Eisenbahnen, beschäftigt. Die Abgeordne-
ten Büchtemann, Kieschke und Rickert legten dar, dass der
Nutzen, welchen man sich von diesem Gesetze versprechen darf,
nicht so erheblich sei, als man auf manchen Seiten erwartet, ja dass
gegen dasselbe auch constitutionelle Bedenken in das Feld ge-
führt werden könnten. Die Redner von der Rechten beschränk-
ten sich darauf, zu erwidern, dass die Vorlage dieEiulösung eines
im Vorjahre gegebenen Versprechens sei. Herr v. Benda verhehlte
nicht, dass er eine Vereinfachung des sehr complicirten Mecha-
nismus für geboten halte und auch der Finanzminister gab zu
erkennen, dass ihm Abänderungen willkommen sein würden. Die
Vorlage ging nicht an die Eisenbahncommission, sondern an die
Budgetcommission, in welcher die constitutionellen Gesichtspunkte
auf die meiste Berücksichtigung hoffen dürfen. — In der näch-
sten Woche sollen die Beratbungen des Volkswirthschaftsrathes
beginnen, und gegen Ende des Monats nehmen die entscheiden-
den Ministerconferenzen des Bundesrathes ihren Anfang. Wir
stehen also jetzt auf der Höhe der politischen Saison. Zwischen
den Abgeordneten haben bereits Vorbesprechungen über die noch
in dieser Session zu berathenden, wichtigeren Gegenstände, so
vornehmlich über das neu eingebrachte Verwendungsgesetz statt-
gefunden. Fast auf allen Seiten und nicht zuletzt auf conserva-
tiver resp. freiconservativer Seite hört man gewichtige Bedenken
gegen die Erledigung des Verwendungsgesetzes noch im Laufe
dieser Session aussprechen; es wird hervorgehoben, dass eine
Anzahl wichtiger Gesetze noch durchzuberathen ist, und sogar
von regierungsfreundlicher Seite bemerkt, man möge den Abgeord-
neten Zeit und Müsse lassen, um die so schwer zu lösenden Pro-
bleme der Steuerreform in aller Ruhe zu studiren und diese
Steuerreform für die nächste Session sich Vorbehalten. — Ueber
die Absichten der Regierung in Betreff der am 13. d. eintreten-
den 10 procentigen Russischen Zollerhöhung verlautet noch nichts;
in der Presse tritt immer lebhafter die Warnung auf, erst wohl
zu überlegen, ob der Zollkrieg nichtvielleichtmehr schaden könne,
als die Zollerhöhung. Eine bedauerliche Erbschaft ist die Aus-
sichtslosigkeit der Verhandlungen über den Handelsvertrag mit
Oesterreich. Es finden gegenwärtig in Wien Ministerconferenzen
statt, an welchen beide Reichshälften betheiligt sind. Den Ge-
genstand der Verhandlungen bildet unter Anderem auch die
Frage des künftigen zollpolitischen Verhältnisses Oesterreich-
Ungarns zu Deutschland. Wie bekannt, bestehen in dieser Rich-
tung zwischen Gis- und Transleithanien noch wesentliche, prin-
zipielle Differenzen, die beglichen sein müssen, bevor von der
Feststellung der Grundlage für die Deutsch - Oesterreichischen
Handelsvertragsverhandlungen die Rede sein kann. Die Haupt-
differenz bildet die von Cisleithanien für unerlässlich erklärte und
verlangte vorhergängige Erhöhung des Oesterreichischen Zoll-
tarifs; dabei verlangt aie Oesterreichische Regierung Erhöhungen
besonders auf Textil- und Eisenwaaren, wofür Ungarn Mehlzölle,
doch kein Zoll auf Getreide, eingeräumt würden. Die Ungarische
Regierung weigert sich bis jetzt, diesen Vorschlägen beizupflichten,
weshalb es sehr wahrscheinlich ist, dass zwischen den beiden
Regierungen der Monarchie eine Vereinbarung so bald nicht zu
Stande kommt. Vorraussichtlich wird der mit Ende 1881 ablau-
fende Vertrag mit Deutschland etweder durch ein weiteres Pro-
visorium oder durch einen Meistbegünstigungsvertrag ersetzt wer-
den. — Freudig begrüsst wurde die Massregel, welche die dies-
seitigen Passvisa für auf der Russischen Grenze passirende Deutsche
Staatsangehörige aufhebt, W'ährend sie für Russische bestehen
bleiben. Man glaubt hierin die Eröffnung einer neuen Repres-
sionscampagne auf nicht zollpolitischem Gebiete erkennen zu
können.
Die Vorlage, betreffend die Verwendung der Jahresüber-
schiisse der Verwaltung der Eisenbalinangelegeniieiten fand in der
bereits oben erwähnten Sitzung des Abgeordnetenhauses von
Seiten des Herrn Arbeitsministers folgende Darlegung: „Den ;
ausführlichen Erörterungen gegenüber, welche über diesen Gegen- ,
stand im vorigen Jahre in Ihrer Commission und auch hier im
Plenum gepflogen wurden, würde es überflüssig sein, heute noch
materiell auf die Sache tiefer einzugehen. Ich bin indessen durch
einige Bemerkungen der Herren Vorredner genöthigt, einige Punkte
zu berühren. Es ist insbesondere von einem derselben hervor-
gehoben worden, dass die als genügende Reserve angesehene
Summe von 1 pCt. auf einer vagen Annahme beruhe. Es ist dies
indessen durchaus nicht der Fall. Ich habe im vorigen Jahre in
der Commission die Mittheilung gemacht, dass nach einer Auf-
stellung, welche die Jahre seit 1860 umfasst, die Schwankungen
innerhalb der einzelnen Jahre geringfügiger gewesen sind, als
man ohnehin annehmen sollte. Die erheblichste Schwankung be-
läuft sich nach unten 0,75 pCt. des Anlagecapitals, nach oben
auf 2,42 pCt., die geringste nach oben auf 0,02 im Jahre 1879/80.
Es ist nun ganz richtig, dass, wie der Herr Abgeordnete Kieschke
anführt, es sich in dieser Frage nicht darum handelt, die Renta-
bilität zu ermitteln, die Rücklagen nach der Rentabilität zu er-
messen und die letztere auszugleichen, sondern lediglich darum,
gegen gewisse Schwankungen, die von der Eisenbahnverwaltung
zurückwirkend innerhalb des Staatshaushalts eintreten können,
sich in Zukunft sicher zu stellen. Das kann ich ja dem Herrn
Abgeordneten Büchtemann zugeben, dass, wenn man das Princip
stabilisiren will, man dasselbe auch anderen Verwaltungen gegen-
über zur Anwendung bringen kann. Er hat der Bergwerkverwal-
tung, gedacht. Es ist im vorigen Jahre schon erwähnt worden,
dass in einem Jahre sich der Ueberschuss belaufen hat auf 54 000 000
und im anderen Jahre auf kaum 9 000 000 M Indessen, meine
Herren, wir würden, wenn wir das Princip allgemein annehmen
wollten, doch wohl zu weit gehen. Gegenüber dem colossalen Capital,
welches in den Staatseisenbahnen steckt und welches auf die Finanz-
lage des Landes in seinen Ergebnissen von besonders grossem Ein-
flussist, erscheint es gerechtfertigt, zu solcher Reserve zu schreiten.
Wenn dann bemängelt ist die Höhe der Bemessung des Anlage-
kapitals, so ist schon von dem Herrn Vorredner ganz richtig
gesagt worden, dass man sich ganz klar darüber gewesen ist, im
vorigen Jahre in der Commission nicht haarscharf das wirkliche
Kapital zu fixiren, sondern dass man gemeint hat, ungefähr das
Richtige zu treffen, wenn man die gesammte Staatsschuld als das
Anlagekapital der Eisenbahnen annimmt. Es heisst, um das an-
zuführen, in dem Commissionsbericht wörtlich: „Die Commission
glaubt nun, dass es für den Zweck des jetzt zu fordernden Ge-
setzes, also lediglich für den Zweck, eine Grundlage bei der Ver-
rechnung der Eisenbahnüberschüsse zu gewinnen, nicht wesentlich
ist, eine haarscharf nach bestimmten Rechnungsmethoden gefundene
Summe zu ermitteln, dass es vielmehr darauf ankommt, dieselbe
ungefähr zutreffend zu fixiren“ — und es ist vorhin bemerkt
worden, dass die Rechnungen, welche über diese Schulden bisher
vorgelegt seien, zwischen 1 200 und 1 600 Millionen schwanken, so
dass man ungefähr das Richtige treffe, wenn man die Mitte nehme,
die gesammte Staatsschuld als Anlagekapital subsummire und das
wird wohl auch der Fall sein. Ich glaube deshalb auch wohl, bei
dem Satze stehen bleiben zu können, den ich im vorigen Jahre
ausgesprochen habe, dass man mit einem Reservefonds in der
Höhe, wie er jetzt dem Beschlüsse des vorigen Jahres entsprechend
vorgeschlagen ist, vollständig ausreichen könnte. Ich habe auch
nicht die Besorgniss, dass nach den Erfahrungen, die anderswo
gemacht sind, dieserhalb bei uns Nachtheile zu besorgen seien.
Der Hr. Abg. Büchtemann hat hingewiesen auf die Schwankungen,
welche bei den Sächsischen Staatseisenbahnen eingetreten sind.
Es ist ja richtig, dort sind Schwankungen vorgekommen, aber
der Herr Abgeor^dnete wird sich erinnern, dass diese nicht ein-
getreten sind innerhalb des alten Netzes, sondern durch den
Zukauf von neuen Bahnen, die, wie man sagt, etwas theuer bezahlt
wurden; ebenso sind bei den Badischen Staatsbahnen Schwan-
kungen eingetreten, wesentlich durch den Hinzutritt der sehr
theuern Schwarzwaldbahn und anderen theuern Gebirgslinien.
Also dieses Beispiel würde nicht stimmen und mich nicht schrecken.
Was die übrigen Ziffern angeht, die der Ur. Abg. Büchtemann er-
wähnt hat, so mag es ungefähr richtig sein, was er in Bezug auf
diejenige Summe anführt, welche als Rücklage für das Jahr
1880/81 zu betrachten sei. Indessen ich muss mir doch die Prüfung
Vorbehalten und zwar umsomehr, weil ich gegen einige früheren
Angaben, welche bei einer anderen Gelegenheit gemacht wurden,
ein gewisses Misstrauen zu schöpfen Veranlassung gehabt habe.
Er bat uns gesagt in der letzten Etatsberathung, dass die
Differentialr.-iiife in Bezug auf Russisches Getreide nach Berlin
auf der Ostbahn i.och bestehen, er hat aber übersehen, dass der
Differentiakard’ seit dem 1. Januar v. J. aufgehoben worden ist.
Er hat dann bemerkt, dass die Entfernung der Strecke vou Thora
nach Berlin ungefähr 500 bis 600 km beträgt; sie beträgt nur
383 km, die Rechnung, die er daraufhin angelegt hat, stimmt
also nicht. Er hat ferner die Getreidetarife des Ostens als ein
Schreckbild hingestellt für die Hannoversche Landwirthschaft. Ich
habe eine Berechnung hier vorliegen, welche nachweist, dass, wenn
wir die Differentialtarife im Osten in Hannover einführen würden,
für die Hannoversche Landwirthschaft sich vielfach sogar eine Er-
mässigung ergeben würde. Die Einnahme für den Getreidetransport
hat nach einer Zusammenstellung im Binnenverkehr während des
Jahres 1878/79 eine Summe von überhaupt nur etwa 530 000 M
42
repräsentirt. Der Herr Abgeordnete hat mich damals — ich möchte
fast sagen, damit erschreckt, dass er erklärte, -wir hätten einen
Tarif in Absicht, welcher eine Mehrbelastung der Landwirthschaft
in Hannover von iVa Millionen in Aussicht stellte. Von einer
Mehrbelastung wird gar nicht die Rede sein können; was dort
besteht, und zum Theil sogar auf Grund von Staatsverträgen be-
steht, werden wir behalten und eine Schädigung der Landwirth-
schaft uns ganz gewiss nicht zu Schulden kommen lassen. Ich
wollte das nur anführen, um zu dokumentiren, dass es mir nicht
übel genommen werden kann, wenn ich die Zahlen des Hrn. Abg.
ßüchtemann nicht ohne Weiteres acceptiren kann, sondern die
nähere Prüfung Vorbehalten muss. Es wird ja in der Commission
das Weitere erfolgen können. lieber die geschäftliche Behandlung
habe ich ja keine Vorschläge zu machen, aber es will mir aller-
dings fast scheinen, als ob die Budgetcommission die richtige
Stelle wäre, um alle diese Fragen in ihren Details zu erörtern
und zum Austrag zu bringen.“
Die Folgen der Verstaatlichung Preussischer Privatbahnen
in Bezug auf die Badischen Staatsbahnen bilden den Inhalt einer
mit reichem Material ausgearbeiteten Denkschrift der Handels-
kammer für den Kreis Mannheim an den Fürsten Bismarck. Zweck
derselben ist die Bitte: „1..Es wollen die seit 1. November 1880
eingetretenen Verkehrsverfügungen, soweit dadurch a) die Reex-
pedition von Getreide auf der Route Antwerpen-Basel in Mann-
heim aufgehoben ist, b) der Belgisch-Niederländisch-Schweizerische
Verkehr von dem Platze Mannheim und damit von den Gr. Ba-
dischen Staatsbahnen abgelenkt wurde, schleunigst rückgängig
gemacht werden. 2. Es wolle die Vorlage der Preussischen Staats-
regierung, betreffend Schaffung eines Reichseisenbahngesetzes
beim Reiche vor Allem nach der Richtung so rasch wie möglich
der Erledigung zugeführt werden, dass dadurch vollgiltige Garan-
tien für eine solche Eisenbahnverwaltung der einzelnen Bundes-
staaten geschaffen werden, welche jede Schädigung des Haushaltes
anderer Deutschen Bundesstaaten ausschliesst.“ Die genannte
Corporation hat von dieser Denkschrift Exemplare an sämmtliche
Deutsche Handelskammern mit der Bitte gesendet, event. in der
prinzipiellen Richtung auf Schaffung von reichsrechtlichen Garan-
tien, diese ihre Schritte unterstützen zu wollen.
Die Grossherzoglich OMenburgische Direction der Oldenburgi-
sehen Staatsbahn hat sich in Folge einer Vereinbarung mit der Kö-
niglichen Eisenbahndirection zu Hannover den für die Staats- und
unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen bestehenden Bestimmun-
gen, betreffend Erleichterungen in der gegenseitigen Benutzung der
Güterwagen derartig angeschlossen, dass vom 1. Januar ab die
Oldenburgischen Staatsbahnen der zweiten Gruppe der Staats-,
und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen beizuzäblen sind.
Zugleich ist das Uebereinkommen, betreffend die Behandlung der
Reclamationen aus dem Personen-, Güter- und Gepäckverkehr auch
auf die Direction der Oldenburgischen Staatsbahn ausgedehnt.
(Auch die Berlin- Anhaitische und die Thüringische Eisenbahn
haben ein am 1. Januar d. J. in Kraft getretenes Cartell wegen
gegenseitiger Benutzung der Wagen abgeschlossen.)
Der Verwaltungsrath der Posen-Crenzburger Eisenbahn hat
an den Landtag eine Petition gerichtet gegen die Uebertragung
des Baues der Nothstandsbabn Tarnowitz-Lublinitz an die Rechte
Oderufereisenbahn, da die Posen - Creuzburger Eisenbahngesell-
scbaft behauptet, dadurch geschädigt zu werden. Der Verwal-
tungsrath ist der Ansicht, dass, wenn die Bahn gebaut werden
sollte, der Bau der Posen-Creuzburger Eisenbahn hätte übertragen
werden müssen, da die Posen - Creuzburger Bahn die kürzeste
Linie zwischen Oberschlesien und der Provinz Posen, beziehungs-
weise der Stadt Posen darstelle. Der Protest gipfelt in dem An-
träge, dass der Rechte Oderufereisenbahn aufgegeben werden
möge, die Instradirung der Güter derart vorzunehmen, dass sie
nicht etwa über die 20 pCt. entferntere Route, über die neue Noth-
standsbahn geleitet werden, sondern über die kürzere Linie laufen,
das heisst also, der Posen-Creuzburger Bahn zufliessen, so weit
sie eben direct von Oberschlesien nach Posen bestimmt sind.
Eine Zeitungsnotiz ist Gegenstand folgender offiziöser
Rectification : „Wie die „Königsberger Hartung’sche Zeitung“
wissen will, sollen in unseren Eisenbahnkreisen gewisse Beschrän-
kungen des Personenverkehrs, namentlich eine Beschränkung der
vierten Wagenclasse und eine Verminderung der Damen-, und
Nichtrauchercoupes in Erwägung genommen sein. Nach zuver-
lässiger Information ist hiervon an massgebender Stelle nichts
bekannt. Bei der Regierung dürften derartige Bestrebungen zum
Nachtheil des Publikums, wie wir zu glauben Ursache haben,
auf Billigung schwerlich zu rechnen haben.“
Verzögerungen in der gescliäftlichen Correspondenz der Kö-
niglichen Eisenbahnbehörden mit dem Publikum haben den Herrn
Minister der öffentlichen Arbeiten veranlasst, durch besonderen
Erlass den Königlichen Eisenbahndirectionen und Eisenbahnbe-
triebsämtern auch in der gedachten Richtung die stete Innehaltung
eines raschen Geschäftsganges, wie er sowohl dem Charakter der
Bahnen als öffeutlicher Verkehrsanstalten und vor Allem der
Staats- und vom Staate verwalteten Bahnen, wie dem berech-
tigten Interesse des Publikums entspricht, ausdrücklich zur Pflicht
zu machen. Soweit im einzelnen Falle eine alsbaldige sachliche
Bescheidung der eingehenden Anträge und Anfragen nicht an-
gängig erscheint, wird wenigstens ein bezüglicher vorläufiger Be-
scheid alsbald zu ertheilen sein. Die aus den Kreisen der Ver-
kehrsinterressenten etwa mit bezahlter Rückantwort ergehenden
telegraphischen Rückfragen sind, soweit zulässig und möglich,
telegr^hisch zu beantworten.
Die Einrichtung und Benutzung von Dienstcoupes in den
Zügen, mit welchen Personalbeförderung stattfindet, soll nach
einem älteren Ministerialrescript nicht unbedingt bei allen Zügen
dieser Art, sondern nur insoweit geschehen, als es die jeweilige
Belastung der Züge gestattet, und im einzelnen Falle der Zug
von mehreren Beamten gleichzeitig benutzt wird. Ferner sind
für die erste Wagenclasse Dienstcoupes nur ausnahmsweise ein-
zurichten, während für die dritte Wagenclasse event. das Schaff-
nercoupe als solches zu benutzen ist. Der Minister der öffent-
lichen Arbeiten hat Anlass genommen, in einem Circularerlass
vom 21. December v. J. die vorstehende Bestimmung mit der
Massgabe in Erinnerung zu bringen, dass der Regel nach einzeln
reisende Beamte, insoweit nicht die Natur des Dienstgeschäfts
eine Ausnahme bedingt, oder den Mitreisenden eine Belästigung
hieraus erwächst, ihren Platz in einem der für das Publikum be-
stimmten Coupes zu wählen haben, auch im Bedarfsfälle die
Dienstcoupes dem reisenden Publikum bereitwillig geöffnet werden.
Hbisichtlich der Verwendung und Anstellung technischer
Eisenbahnsecretäre und Zeichner, im Staatseisenbahndienste hat der
Herr Minister der öffentlichen Arbeiten unterm 22. v. Mts. neue
Grundsätze zur Beachtung aufgestellt, wonach unter Anderem
technische Eisenbahnsecretäre nach Bedürfniss bei der Verwal-
tung der Plankammern, Vermessungen im Felde, Aufstellungen
von Fahrplänen, statistischen Tabellen, Etatsentwürfen und
Kostenanschlägen, der technischen Revision von Rechnungen und
ähnlichen Arbeiten zu verwenden sind. Die Anfertigung bau-
licher bezw. maschineller Entwürfe ist im Allgemeinen den für
die höheren Stellen qualificirten Technikern vorzubehalten und
den technischen Eisen bahnsecretären nur ausnahmsweise und so
weit es sich um einfache oder nach Massgabe von Normalent-
würfen herzustellende Arbeiten handelt, zu übertragen. Die
etatsmässigen Stellen dieser technischen Beamten sind entweder
für Feldmesser oder bau- oder maschinentechnische Beamte be-
stimmt; sie haben sich durch die vorgeschriebenen Prüfungs-
nachweise als gehörig Berechtigte darzustellen. Die etatsmässigen
Zeichner sind zur Anfertigung von Nivellements- und Situations-
plänen, zum Aufträgen baulicher Entwürfe nach Vorlage, zur An-
fertigung von Copien vorhandener Zeichnungen, Vervielfältigung
von Tabellen, graphischen Darstellungen und dgl. mehr zu ver-
wenden. Zur Erlangung einer solchen Stelle muss der Bewerber
vorher drei Jahre lang bei einer Staatseisenbahnverwaltung mit
Zeichenarbeiten beschäftigt gewesen sein und in seinen Leistungen
eine hervorragende Gewandtheit bekunden.
Die Bromberger Eisenbahndisünctsconferenz hat am 4. d. M.
stattgefunden. Es liegt über den Verlauf der Versammlung
folgender Bericht vor: Die von dem Verein für die Rübenzucker-
industrie des Deutschen Reiches beantragte generelle Zuziehung
zu den Conferenzen wurde abgelehnt; dagegen erklärte sich die
Mehrheit der vertretenen wirthschaftlichen Co>-porationen damit
einverstanden, zu der Berathung speciell solcher Verkehrsfragen,
welche die Rübenzuckerindustrie betreffen, Vertreter des ge-
nannten Vereins, und ebenso bei Fragen speciell der Leder-
industrie auch Vertreter des Centralverbandes der Deutschen
Lederindustriellen zuzulassen. — In eine Berathung über die von
der Königlichen Eisenbahndirection beantragte Bildung eines
engeren Ausschusses der wirthschaftlichen Corporationen wurde
auf Vorschlag des Delegirten der Danziger Kaufmannschaft und
nach einstimmigem Beschluss der anwesenden Delegirten, mit
Rücksicht auf die schwebenden Landtagsverhandlungen über den
Gesetzentwurf, betreffend die Bezirkseisenbabnräthe und den
Landeseisenbahnrath, nicht eingetreten. — Anträge der Handels-
kammern zu Braunsberg und Bromberg, der Kaufmannschaften
zu Stolp, Elbing, Königsberg, Berlin und Danzig wegen Wieder-
zulassung der früher gestatteten Frachtbriefvermerke hatten unter-
dess durch die betreffende Anordnung des Herrn Ministers der
öffentlichen Arbeiten und die Bekanntmachung der Königlichen
Eisenbahndirection zu Bromberg vom 14. December v. J. ihre
vorläufige Erledigung gefunden, ln der Verhandlung über
diesen Gegenstand fassten die vertretenen wirthschaftlichen Cor-
porationen einstimmig ihre Wünsche dahin zusammen, dass hin-
sichtlich der Zulässigkeit der einstweilen wieder gestatteten Ver-
merke über die Herkunft oder über die weitere Bestimmung der
Sendung vor Allem aber auch unter allen Umständen ein Defini-
tivum geschaffen, und das betheiligte Publikum dagegen gesichert
werden müsse, dass die Zulässigkeit dieser Vermerke nicht
Elötzlich Seitens der ßahnverwaltungen wieder aufgehoben werde.
lagegen wolle man die Entscheidung darüber, auf welcher
Stelle des Frachtbriefes die Vermerke anzubringen seien, gern
den Bahnverwaltungen überlassen. Eine sehr lebhafte und ein-
stimmige Befürwortung Seitens der wirthschaftlichen Corpora-
tionen fand ein Antrag der Kaufmannschaft zu Berlin, betreffend
die Zulassung der von einer Deutschen Eisenbahnverwaltung abge-
stempelten Fracbtbriefformulare auf sämmtlichen Deutschen
Bahnen. Es ist das namentlich von Bedeutung für Sammel-
ladungen, welche unterwegs gelheilt werden sollen und denen
daher der Absender die für die einzelnen Theilsendungen erfor-
derlichen Frachtbriefe von vornherein beifügt. Seitens der
Eisenbahnverwaltung wurde, allerdings unter einem gewissen
Vorbehalte, welcher aus Bedenken hinsichtlich der Papier-
qualität der verschiedenen Fracbtbriefformulare und einer Fäl-
schung der ßahnstempel resultirte, der Antrag entgegenkommend
aufgenommen.
Das Gesetz für die Erweiternng des Unternehmens der West-
holsteinischen Eisenbahngesellschaft durch den käuflichen Erwerb
der Eisenbahn von Wesselburen nach Heide und für die Contra-
hirung einer Anleihe im Betrage von 700 000 zu Lasten der ge-
nannten Gesellschaft, sowie das Privilegium wegen Emission von
700 000 Jl 41^ pCt. Prioritätsobligationen I. Emission der West-
holsteinischen Eisenbahngesellschaft ist jetzt amtlich publicirt
worden.
Eine Denkschrift über den Oder-Spreecanal und seine Ab-
zweigung nach Schwedt hat der Herr Arbeitsminister dem Land-
tage zukommen lassen. Darnach würden betragen von den drei
in Frage kommenden Linien die Gesammtkosten 1. für den Oder-
Spreecanal nach der Hauptlinie 17 600 000 M, nach der Rüders-
dorfer Linie 22 700 000./^, nach der Müncheberger Linie 20 300 OOOM;
2. für den Oder-Seitencanal, von Friedland bis Hohensaathen ein-
schliesslich des Stichcanals nach Freienwalde 6 270 000 M, von
Hohensaathen bis Schwedt & 200 000 M. Es wird die für den
durchgehenden Verkehr günstigere Hauptlinie zur Ausführung
empfohlen. Die Wahl der Rüdersdorfer Linie kann nicht befür-
wortet werden; dem Interesse des Steinbruchs und der Ziegeleien
würde vielmehr durch eine Regulirung und Verbesserung der
letzteren, wozu mit dem Neubau schon der Anfang gemacht ist,
unter Ermässigung der Abgaben auf dem im Privatbesitze befind-
lichen Theile der Wasserstrasse Genüge geschehen. Bei der Münche-
berger Linie kommen locale Vortheile noch weniger zur Geltung.
Es würden sich demnach die Baukosten für die zur Ausführung
empfohlenen Canallinien stellen : 1. für den Oder- Spreecanal nach
der Hauptlinie auf 17 600 000 JA; 2. für den Oder- Seiten canal auf
12 470 000 im Ganzen auf 30 070 000 M Die Ausführung dieser
Canäle würde eine nothwendige Folge der etwaigen Herstellung
des Elbe- Spreecanals sein, kann aber auch unabhängig von
diesem, als eine Erweiterung der Verkehrsmittel von Berlin in
Erwägung gezogen werden.
Die internationale Regulirung des Weichselstroms, welche
schon so lange auf der Tagesordnung steht, geht jetzt ihrer Ver-
wirklichung entgegen, nachdem in Folge des guten Einvernehmens
mit dem Oesterreichischen Nachbar von dieser Seite verbindliche
Zusagen wegen der im Bereiche der beiderseitigen Flussgebiete
vorzunehmenden Arbeiten gemacht worden sind. Die Russische
Regierung hatte schon früher ihre Bereitwilligkeit zur Mitwirkung
an den Regulirungsarbeiten zu erkennen gegeben, das Preussische
Arbeitsministerium glaubte jedoch der Angelegenheit nicht eher
nahe treten zu können, als bis genügende Sicherheit gegeben war,
dass das Oesterreichische Stromthal an der Preussischen (Schlesi-
schen) Grenze mit aller Beschleunigung der. Regulirung entgegen-
ginge. Dieser Preussische Standpunkt, welcher wesentlich darauf
hinauskam, die Arbeiten am unteren Laufe des Stromes nicht durch
etwaige Saumseligkeit am oberen Laufe stören zu lassen, ist jetzt,
wie gemeldet wird, Oesterreichischerseits in gewährleistender
Form als berechtigt anerkannt worden und wird nunmehr dem-
nächst eine Conferenz von Strombautechnikern der betheiligten drei
Staaten in Warschau abgehalten werden. Preussischerseits ist dazu
der Geheime Baurath Schmidt in Marienwerder delegirt worden.
Die Statistik der Züge und Verspätungen im November weist
nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Nachweisung fol-
gende Ziffern auf: Befördert wurden auf 47 grösseren Bahnen
(excl. Bayern) beziehungsweise Bahncomplexen mit einer Gesammt-
betriebslänge von 28 955,61 km an fahrplanmässigen Zügen : 11618
Courier- und Schnellzüge, 78 867 Personenzüge, 49 653 gemischte
Züge und 77 418 Güterzüge; an ausserfahrplanmässigen Zügen:
1428 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und
32 464 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge, somit im Ganzen
251 448 Züge. Im Ganzen wurden 648 41(i 561 Achskilometer bewegt,
von denen 181 677 766 auf die fahrplanmixsigen Züge mit Personen-
beförderung entfallen. Es verspäteten von den 140138 fahrplan-
mässigen Courier-, Schnell-, Personen- Uiol gemischten Zügen im
Ganzen 1841 oder 1,31 pCt. (gegen 1,66 pCt. in demselben Monat
des Vorjahres und 1,78 pCt. im Vormonat). Von diesen Ver-
spätungen wurden jedoch 852 durch das Abwarten verspäteter
Auschlusszüge hervorgerufen, so dass den aufgeführten Bahnen
nur 989 Verspätungen (=0,71 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,94 pCt.
im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf
den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von
130 714 beförderten fahrplanmässigen Zügen mit Personenbeför-
derung 1 128 oder 0,86 pCt., mithin 0,15 pCt. mehr. In Folge der
Verspätungen wurden 306 Anschlüsse versäumt (gegen 279 in
demselben Monat des Vorjahres und 389 im Vormonat).
1) 1879 164 km mehr
*) 1879 152 km weniger
Be-
trieb-
länge
Normalbahnen
Centralhahn . . .
Basler Verbindilngsb.
Aarg. Südbahn . .
Wohlen-ßrem garten
Emmenthalbahn
Gotthardbahn .
Jura-Bern-Luzernbahn
Bern-Luzern-Bahn
Bödeli-ßahn . .
Nationalbahn . . .
Nordostbahn . . .
Zürich-Zug-Luzern
Bötzbergbahn . .
Effretikon-Hinweil
Suisse Occidentale .
Simplonbahn . *.
Bulle-Romont . .
Tössthalbahn . . .
Vereinigte Schweizerb
Waid-Rüti
Rapperswyl-Pfäffikon
Specialbaimen ;
Appenzeller Bahn .
Arth-Rigibahn . .
Lausanne-Echallens
Rigibahn (Vitznau)
Rorschach-Heiden .
Uetliberghahn . . .
Wädensweil-Einsiedeln
5 resp. 7 Bahnen
-1)
5592)
November-Einnahmen Schweizerischer Eisenbahnen.
Im November 1880
Differenz g. d. Vorjahr
Vom 1. Januar bis 30. Nov. 1880
Differ.
g. d. Vorjahr
Per-
sonen
Fres,
Güter
Fres.
Total
Fres.
p. km
Fres.
Total
Fres.
p. km
Fres.
in 7o
Per-
sonen
Fres.
Güter
Fres.
Total
Fres.
p. km
Fres.
Total
Fres.
p. km
Fres.
in 7o
218 500
446 000
684 500
2 266
— 2 926
10
— 0,4
3693886
4832630
8526516
28 233
H-24820Ö
+ 822 + 3.0
1400
15 000
16 400
3 280
— 3 612
—
722
— 18,0
38 524
139 914
178 438
35 687
—27 078
—5416
- 13,2
7 000
5 600
12 600
434
-t- 1819
+
63
+ 17,0
86 194
62 438
148 632
5 125
+11 125
+ 384 + 8,0
800
500
1300
162
+ 67
+
8
+ 5,2
9 516
6 036
15 552
1 944
- 459
— 57
— 2,9
7 000
7 800
14 800
616
- 1312
55
— 8,2
82 270
95 590
177 860
7 411
+ 1 778
+ 74+ 1,0
38 500
24 300
62 800
937
+ 4 876
+
73
+ 8,4
425 823
260 461
686 284
10 243
+146029
-1-2180 + 27,0
169 000
301 000
470 000
1836
+44 095
+
172
+ 10,3
2287917
2969477
5257394
20 537
+307237
+1201 + 6,2
33 300
38 300
71 600
754
+ 2 574
+
27
+ 3,7
593 901
406 272
1000173
10 528
+ 2 637
+ 28+ 0,3
2 200
2 800
5 000
604
— 436
48
— 8,6
121 830
35 734
157 564
17 507
-f- 1775
+ 197 + 1,1
—
—
—
—
—76 762
—
468
—
243 744
256 959
500 703
4 923
-335705
— 177
— 3,5
348 000
659 500
1007500
1802
-K03916
—
418
— 18,8
4908813
6591746
11 500 559
24 855
+361485
—2992
— 10,7
42 000
57 000
99 000
1478
+ 5 619
+
84
+ 6,0
834 544
570 118
1404662
20 965
+74 585
+1113+ 5,6
34 500
115 500
150 000
2 586
— 1 130
19
— 0,7
546 959
1343248
1890207
32 589
+132615
+2286 + 7,5
4 800
7 100
11 900
517
+ 2 993
+
130
+ 33,6
67 423
81 491
148 914
6 474
+29 903
+1300 + 25,1
363 000
550 000
913 000
1875
+29 136
+
60
+ 3,3
.5212965
5842266
11 055 231
22 701
+257655
+ 529 + 2,4
33 520
18 405
51 925
773
— 773
46
- 5,6
533 339
209 218
742 557
6 347
+81 559
-F 697 + 12,3
4 350
12 850
17 200
905
+ 1900
+
100
+ 12,4
54 320
131300
185 620
9 769
+ 6 520
+ 343I+ 3,6
10 635
10 515
21 150
529
— 4 885
122
- 18,7
151426
118 891
270 317
6 758
- 9 712
— 2431
— 3,5
222 500
239 200
461 700
1661
— 5 486
—
19
— 1,1
3113722
2660506
5774228
20 771
+80 361
+ 289 + 1,4
12 550
8 850
21 400
856
+ 313
+
13
+ 1,5
153 387
91566
244 953
9 798
— 604
- 24
- 0,2
2150
1600
3 750
536
- 676
96
- 15,2
32 051
19 502
51 553
7 365
— 573
— 82-
- 1,1
1200
470
1670
417
+ 94
+
23
+ 5,8
17173
5 977
23 150
5 787
+ 726
+ 181+ 3.2
1576905
2522290
4099195
1654
+99 404
+
48
+ 3,0
23 209 727
26 731 310
49 941 067
20 102
+ 1 370 064
-1- 5481+ 2,8
6 772
5 450
12 222
815
— 159
_
10
- 1,2
93 971
56 516
150 487
10 032
— 6 593
— 440 -
- 4,2
—
—
—
—
—
—
189 000
12 856
201 856
18 351
+36 383
+3308 + 22,0
4 254
2 401
6 655
444
+ 143
+
10
+ 2,3
53 931
17 440
71 371
4 758
- 3 913
- 261 ■
- 5,2
273 623
20 366
293 989
41 998
+10 331
+1446+ 3,6
1617
1 515
3 132
447
— 1383
—
198
-30,7
56 517
26 978
83 495
11 928
+ 8 176
+ 1168 + 10,9
730
189
919
102
+ 303
+
34
+ 50,0
82 676
3 593
86 169
9 574
-f 6 403
-4- 711 + 8,0
7 450
5 950
13 400
188
+ 76
-f-
4
-f 0,6
164 555
55 747
220 302
12 958
— 6 707
— 395|
- 3,0
20 823
15 505
36 328
577
— 1020
16
- 2,7
914173
193 496
1107669
13 675
+44080
+ 544|+ 4,1
44
Gotthardbahn.
—st.— 95. Monats- und 32. Quartalsbericht. I. Grosser
TunneJ. Am 31. October 1880 war der Stand der Arbeiten Fol-
gender (in laufenden Metern):
Nordseite (Göschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (6 498,7), Strosse (5 596,1), Voll-
ausbruch (4 704,0), Gewölbmauerwerk (6 850,0), östliches Wider-
lager (4 709,0), westliches Widerlager (4 996,0), Wasserabzugscanal
(4 616,0), vollständiger Tunnel (4 616,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (6 124,4), Strosse (5 550,6X Vollaus-
bruch (4 866,0), Gewölbmauerwerk (6 675,4), östliches Widerlager
(5 182,2), westliches Widerlager (4 959,5), Wasserabzugscanal (4 821,0),
vollständiger Tunnel (4 801,0).
Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich 3 162
Arbeiter beschäftigt; die ausgeführten Arbeiten repräsentiren einen
Werth von 50 443 550 Frcs.
Werkplatz Göschenen. An der Calotte ist während des
Bericht^onats gar nicht gearbeitet worden, dagegen haben Soh-
lenscblitz und Strosse Verlängerungen von 216,2 und 107,5 m er-
fahren. Rückwärts der schlimmen Stelle nächst Profil 7545 wurde
der Sohlenschlitz mittelst Handarbeit durch die Arbeiterpartei
von Airolo betrieben. An der druckhaften Stelle unter dem Pla-
teau von Andermatt ist der 12. Gewölbering am 31. October ge-
schlossen worden; es sind da noch 3 Ringe in einer Gesammt-
länge von 13,5 m herzustellen. An der schlimmen Stelle, in
der Mitte des Tunnels, wurde ebenfalls mit der Ausmauerung be-
gonnen; dieselbe erhält eine Stärke am Schlussstein von 0,7 bis
1.0 m. Hie mittlere Temperatur der Luft, 6 000 — 7 000 m vom Por-
tal entfernt, betrug 27,7® C., mithin ein wenig mehr als im Vor-
monat und nahezu soviel als im August.
Werkplatz Airolo. Auch auf dieser Seite ist nichts an
der Calotte geschehen. Der Sohlenschlitz ist um 183,2 m vorge-
rückt, die Strosse um 98,8 m. Die mittlere Temperatur der Luft,
6 000— 7 000 m vom Portal weg, war 30,3“ C., gegen 30,7® C. im Vor-
monat.
Programmgemäss sollten für den ganzen Tunnel vollendet
sein :
das Gewölbmauerwerk am 31. Juli 1880 (1 387,0 m)
der Sohlenschlitz „ 31. Mai „ (2 289,3 „)
die Strosse „ 31. August „ (3 765,7 „)
die Widerlager „ 30. September „ (4 989,0 „)
während die ein geklammerten Ziffern die Rückstände der betreffen-
den Arbeiten Ende October bezeichnen.
II. Zufahrtslinien, Das häufige Regenwetter im Monat
October war dem Fortgang der Arbeiten im Freien auf der gan-
zen Linie sehr hinderlich ; überdies hat am 8. October ein bedeu-
tendes Hochwasser des Tessin Ueberschwemmungen verursacht,
die Bauten sind jedoch ohne Beschädigung geblieben.
Von den in Angriff genommenen 48 Tunnels sind bei 34 die
Richtstollen durchgeschlagen. Im Pfaffensprungtunnel ist das
Gestein fortwährend äusserst hart und schwierig zu sprengen;
der Fortschritt daselbst betrug auch nur 15 m auf der Südseite
(Handbohrunji) und 53 m auf der Nordseite (Maschinenbohrung).
Am Ceneretunnel mussten, wegen zweimaligen Bruches von Kol-
benstangen an den Compressoren, die Arbeiten 10 Tage lang ein-
gestellt w’erden, es blieben daher die Resultate wesentlich gegen
die des Vormonats zurück: Südseite 28,0 m (37,0), Nordseite
41.0 m (109,0).
Ende October waren auf den beiderseitigen Zufahrtslinien
ausgeführt: Von den Erdarbeiten 75 pCt., von den Kunstbauten
71 pCt., von den Richtstollen 84 pCt.
In der Strecke Airolo-ßiasca ist die definitive Schienenlage
auf eine Länge von etwa 2 000 m hergestellt; in Flüelen haben die
Vorbereitungen zum Legen des Geleises begonnen; das Material
für das Geleise durch den grossen Tunnel liegt auf den Lager-
plätzen in Göschenen und Airolo bereit. Die Zahl der auf den
Zufahrtslinien beschäftigten Arbeiter betrug durchschnittlich
11713, davon 5 709 bei den Tunnels; die ausgeführten Arbeiten
repräsentiren einen Werth von 31 347 000 Frcs.
Dem 32. Q uartalsbericht, welcher die Periode vom l.Juli
bis 30. September 1880 umfasst, entnehmen wir Folgendes: Für
das VIII. Baujahr wurde, dem Fortgange der Arbeiten entspre-
chend, eine Subvention von 21 066 198 Frcs. bestimmt. Der Be-
trieb auf den Tessinischen Thalbahnen lieferte im bezüglichen
Quartale befriedigende Ergebnisse; die directen Einnahmen er-
reichten den Betrag von 213 600 Frcs., gegen 182 335 Frcs. im ent-
sprechenden Zeitraum des Vorjahres, haben sich mithin um
31 264 Frcs. oder 17 pCt. erhöht. An diesem Mehr participirt die
Linie Biasco-Locarno mit 26 130, die Linie Lugano-Cbiasso mit
5 134 Frcs. Die Mehreinnahme vertheilt sich mit 15 610 Frcs. auf
den Personenverkehr und mit 15 654 Frcs. auf den Transport von
Gütern und Thieren.
Dem Quartalsberichte sind noch Beschreibungen und Zeich-
nungen von Bohrmaschinen beigefügt und zwar der Bohrmaschine
Fröhlich, in Verwendung bei den Tunnels auf der südlichen Zu-
fahrtsrampe, der Bohrmaschine Max Kean & Seguin, angewendet
beim Ceneretunnel und der Maschine Brandt, womit der Bau des
Pfaffensprungtunnels betrieben wird.
Personenverkehr auf der Metropolitan Railway
in London.
Aus nachfolgender Tabelle geht hervor, in welchen erstaun-
lichen Proportionen der Personenverkehr der Metropolitan Rail-
way in London seit 1863 gewachsen ist:
1863 weniger als 10 000 000 Pers. 1872 über 44 300 000 Personen
1864 „ „ 12 000 000 „ 1875 „ 48 302 000 „
1865 über 15 000 000 „ 1877 ca. 56 175 000 „
1867 „ 23 000 000 „ 1878 „ 58 807 000
1870 „ 39 000 000 „ 1879 „ 60 747 000
Dies ist ungefähr einem Verkehr von 7 272 Personen in der
Stunde gleich. Die Länge der Eisenbahn beträgt ca. 40 km, die
Anzahl der Locomotiven ist 53, die der Personenwagen 195.
Gerichtsstand der Eisenbahnen.
(v. 0.) Die einzelnen Stationen einer Eisenbahn sind in der
Regel keine „Niederlassungen“ im Sinne des § 22 der Deutschen
Civ.*Proc.-Ordn., es kann also nicht bei dein Gerichtsstand der
Station, sondern in der Regel nur bei dem Gerichtsstand des Sitzes
der Centralverwaltung der Eisenbahn gekiagt werden. Die Kläger
haben gegen die Leipzig-Dresdener Eisenbahn (Sächsische Staats-
bahn), deren Ce.ntralsitz sich in Dresden befindet, in Leipzig vor
dem Landgericht Klage erhoben. Aus den Gründen: „Die
R.-Civ.-Proc.-Ordn. verstattet im § 22 bei dem Gerichte des Ortes,
wo „Jemand zum Betriebe einer Handlung, Fabrik-oder
eines anderen Gewerbes eine Niederlassung hat“, von
welcher aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, alle „auf
den Geschäftsbetrieb der Niederlassung“ bezüglichen Klagen zu
erheben. Den Begriff der „Niederlassung“ bestimmt das Ge-
setz nicht näher. Sichere Anhalte für dessen Bestimmung sind
jedoch durch die Begründung des Entwurfs zur Civ.-Proc,-Ordn.
gegeben. Wie darin ausdrücklich hervorgehoben wird, ist der be-
sondere Gerichtsstand der Niederlassung dem Gerichtsstände des
Wohnsitzes „nachgebildet“. Das Etablissement — fährt die
Begründung fort — wird, was die auf den Geschäftsbetrieb des-
selben bezüglichen Klagen anlangt, dem Wohnsitz gleich geachtet,
dasselbe gilt für das Gut, welches die Kläger aus den auf dessen
Bewirthschaftung sich beziehenden Rechtsverhältnissen betrifft“.
Das ReichsgericM geht hier näher auf die Nürnberger Conferenz
und die Entstehung des H.-G.-B.’s ein und fährt dann fort:
„Hiernach aber können Eisenbahnstationen, selbst die sogen.
Hauptstationen, an denen sich Bahnhöfe befinden, nicht als
Niederlassungen betrachtet werden, wie sie § 22 der R -Civ.-Proc.-
Ordn. vor Augen hat, wenigstens in der Regel nicht. Eine Eisen-
bahn, welche die Beförderung von Personen und Gütern auf einer
bestimmten Linie gewerbsmässig besorgt, stellt sich als ein ein-
heitliches Gewerbsunternehmen dar, zum mindesten dann, wenn
das Ganze, wie gewöhnlich, von Einer Centralstelle aus geleitet
wird. Das Unternehmen ist ein untrennbares Ganzes, obwohl es
zu seiner Durchführung eine räumliche Vertheilung des Betriebes,
die Errichtung einer Mehrheit von Anstalten auf verschiedenen
Punkten der Bahnlinie erheischt, woselbst die Bahnverwältung
mit dem Publikum unmittelbar Geschäfte (Transportverträge) ab-
schliesst, die übernommenen Transporte vorbereitet, beginnt und
beendigt. Mögen auch die an den einzelnen Verkehrsstellen ver-
wendeten oberen Beamten in gewissen Geschäftszweigen zu selbst-
ständigem Handeln ermächtigt sein, immerhin haben sie dabei
die allgemeinen Anordnungen der Hauptverwaltung über Fahr-
gelder, Fahrplan, Frachtsätze und sonstige Vertragsbedingungen
zu befolgen und immerhin dient ihre Thätigkeit nur dem Ge-
sammtzwecke des ganzen Unternehmens. Sie treten als blosse
Geschäftsvermittler und Gehülfen der Hauptverwaltung auf. Die
Station und ihre Verwaltung bildet lediglich einen ßestandtheil
des Gesammtunternehmens, einen „Ausfluss des Geschäfts-
betriebes“ der Centralstelle. Denn wie das Gesammtunter-
nehmen ohne Stationen nicht bestehen könnte, so würden sich
auch Stationen ohne Bahnlinie nicht denken lassen. Ein „ge-
sonderter Kreis des Gewef bslebens“ der Hauptverwaltung,
ein „Mittelpunkt“ dieses Gewerbslebens, der ein Wohnsitzarti-
ges Verhältniss begründete, liegt im Geschäftsbetriebe der ein-
zelnen Stationen vor Allem darum nicht, weil der Zweck der
ganzen Transportanstalt gerade nur durch die ineinandergreifende
Geschäftsführung sämmtlicher dazu gehöriger Stationsverwaltun-
gen zu erreichen ist. Das auf der einzelnen Station abgeschlos-
sene Transportgeschäft kann nicht von der betreffenden Stations-
verwaltung allein, sondern nur unter Mitwirkung anderer Ver-
waltungsstellen, auch nur vermittelst der von der Hauptverwal-
tung angeschafften Betriebsmittel und mit Hülfe des zu deren
Handhabung und Bedienung angestellten Personals sowie unter
Benutzung der ausserhalb der Station gelegenen Bahnstrecken
ausgeführt werden. Die einzelne Station verspricht daher durch
den von ihr eingegangenen Transportvertrag eine dem Geschäfts-
kreise des Gesammtunternehmens angehörige Leistung. Zugegeben
45
ist, dass die Verwaltung der einzelnen Stationen sich gewöhnlich
mit bestimmten Klassen von Geschäften befasst, welche eben nur
an dieser Station Vorkommen. Die von der Station ausgehenden
Transporte pflegen lediglich dort, auf der Abgangsstation, nicht
auf anderen Stationen übernommen zu werden und ebenso regel-
mässig ist die Ankunftsstation mit der Einhebung der nicht zum
Voraus gezahlten Frachtgelder beauftragt. Allein diese durch die
Natur der Sache gebotene örtliche Vertheilung des Geschäftsbe-
triebes rechtfertigt eine Zerlegung des Geschäftsbetriebes der Ge-
sammtunternehmung in eine Mehrzahl nach Stationen gesonderter,
in sich selbstständiger Kreise des Geschäftslebens um so weniger,
als die Station — und das ist ein zweites Merkmal, welches ihr
zum Begriffe der Niederlassung fehlt — „ihrer äusseren Er-
scheinung nach“ keine vom Geschäftskreise des Ganzen abge-
grenzte gewerbliche Stellung einnimmt. Einrichtungen, aus denen
hervorginge, dass die Hauptverwaltung der Bahn am Stations-
orte einen besonderen Zweig ihres Transportunternehmens be-
treiben lässt, bestehen auf der Station nicht. Namentlich führt
die Stationsverwaltung keine eigene, von der Benennung des Ge-
sammtunternehmens unterschiedene Firma: sie contrahirt im Na-
men der Hauptverwaltung. — In der That also sind für die ße-
urtheilung der vorliegenden Frage nahezu die nämlichen Erwä-
ungen massgebend, welche gegen die Eintragung einer Eisen-
ahnstation als Zweigniederlassung in das Handelsregister
sprechen. Soll eine Eisenbahnverwaltung dem Gerichtsstände
der Niederlassung unterworfen werden, so wäre derselbe nur an
dem Orte zu suchen, wo sich der Sitz der Hauptverwaltung be-
findet. Allerdings können ausnahmsweise Verhältnisse obwalten,
welche einer Eisenbahnstation nach gewisser Richtung hin die
Eigenschaft einer Niederlassung der im § 22 der Civ.-Proc.-Ordn.
bemerkten Art geben. Unter Anderem kann das nach Befinden
der Fall sein, wenn die Stationsverwaltung ein dem eigentlichen
Zwecke des ganzen Unternehmens fremdes Nebengewerbe betreibt.
Dergleichen Ausnahmezustände sind jedoch hier nicht in Frage.
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes beruht auf der Annahme,
dass bei der Leipzig-Dresdener Staatseisenbahn und bei der Leip-
ziger Station besondere, von dem gewöhnlichen Eisenbahnbetriebe
abweichende Einrichtungen nicht bestehen, auch dass die Haupt-
verwaltung ausserhalb des Bezirkes des Landgerichts Leipzig
ihren Sitz hat. Insoweit handelt es sich um die Feststellung
thatsächlicher Zustände. Die Revisionskläger behaupten nicht,
dass dieselbe unter Verletzung des Gesetzes erfolgt sei. Der ein-
zige Umstand, den sie neuerdings wiederholt geltend machen, um
die Leipziger Station als Niederlassung zu kennzeichnen, er-
scheint einflusslos. Darauf, dass der Rangirdienst, bei welchem
der Wagen Wärter K. verunglückt sein soll, durch einen in Leipzig
angestellten Oberinspector selbstständig geleitet wird, kann des-
halb nichts ankommen, weil das Wagenrangiren im Interesse des
ganzen Unternehmens geschieht, nicht mit einem der Station
eigenthümlichen Geschäftsbetriebe und am wenigsten mit einer
solchen besonderen Gewerbsthätigkeit zusammenhängt, wie sie
der Begriff der Niederlassung erfordert“. (Erk. d. II Civils. d.
Reichsger. v. 24. Sept. 1880 in S. K. S. u. Gen. wider d. K. Sächs.
Staatsfiscus. Rep. II. 185/80; Entscheid. Bd. II. S. 386 ff.)
Enteignung.
V. 0. Die Geschworenen haben nach Französischem Recht
nur den Schaden festznsetzen, welcher eine Folge der Enteignung
selbst ist. Kaufmann H. besass im Bann von Schiltigheim ein
Grundstück, auf dem eine von einer Strassburger Schützengesell-
schaft benutzte Schiessstätte eingerichtet war. Zum Zwecke der
Anlage der Anschlussbahn nach Lauterburg wurde durch Urtheil
des Landgerichts Strassburg vom 14. Juli 1879 ein Streifen dieses
Grundstücks für enteignet erklärt, der den Scheibenstand und
Kugelfang quer durchschneidet und das Grundstück in zwei der
Grösse nach ungleiche und nicht mehr zusammenhängende Theile
theilt. Durch die Enteignung ist der Scheibenstand gänzlich in
Wegfall gekommen. Als Entschädigung bot die Verwaltung 1. für
das Ar Gartenland 400 2. für das Ar Weg 40 M. und 3. für
Holz, Mauer und Dielen zum Schiessstand 150 M Seitens der
Enteigneten wurde dagegen eine Gesammtforderung von 30 000 ^
gestellt. Die Geschworenen setzten durch Entscheidung vom
21. November 1879 die Entschädigung folgenderweise fest: 1. für
das Ar Boden 800 Jl, 2. für das Ar Weg 200 M, 3. für Holz,
Mauer und Dielen des Schiessstandes 300 4. Entschädigung
für den Schiessstand, wenn derselbe wegfällt, event. verweigert
wird 8 000 M. und 5. Entschädigung für die Wiederherstellung
des Schiessstandes, wenn die Erlaubniss dazu bewilligt wird
4 000 M. Der Director der Jury erklärte durch Beschluss vom
nämlichen Tage die Entscheidung der Geschworenen für voll-
streckbar und legte von den Kosten % der enteignenden Verwal-
tung und ^ dem Enteigneten zur Last. Unterm 4. Decbr. 1879
legte die Verwaltung gegen die Entscheidung der Geschworenen
und die Vollstreckungsordonnanz des Jurydirectors Cassations-
recurs ein, insoweit die Geschworenen dem Enteigneten die
Summe von 8 000 M. als Entschädigung für den Schiessstand,
wenn derselbe wegfällt, event. verweigert wird, zugesprochen
haben. Gestützt wurde die Cassation auf Verletzung des Ge-
setzes, namentlich auf Machtüberschreitung und Unzuständigkeit
und weiter ausgeführt: „Die Expropriationsjury sei lediglich
berufen für solche Schäden, welche eine üirecte Folge der
Enteignung seien; Artikel 29 Absatz 1 des Gesetzes vom
.3. Mai 1841; der Schaden aber, welcher hier für den Fall
der Entziehung, resp. Verweigerung der Concession für den
Schiessstand dem Cassationsverklagten erwachse, sei nicht sowohl
eine Folge eines Verwaltungsactes, der mit der Enteignung in
gar keinem oder doch nur in mittelbarem Zusammenhänge stehe
— darauf erging folgendes Urtheil: „ln Erwägung zu dem ein-
zigen Cassationsmittel — Verletzung des Art. 29 Abs. 1 des Ges.
V. 3. Mai 1841 und Machtüberschreitung, dass der Streifen, welcher
dem Cassationsverklagten durch Urtheil vom 14. Juli v. J. ent-
eignet wurde, quer durch den Schiessstand, und zwar gerade da,
wo der Scheibenstand sich befand, läuft, so dass dieser nach
den eigenen Angaben der Cassationskläger gänzlich in Wegfall
gekommen ist; — dass hierdurch der Cassationsverklagte einen
wirklichen gegenwärtigen Schaden erlitten hat, indem mit der
Zerstörung der mit obrigkeitlicher Erlaubniss bestehenden An-
lage die für ihn damit verbundenen Vermögens vortheile verloren
gingen; — dass allerdings die Höhe dieses Schadens sich mög-
licherweise nach Errichtung einen neuen Scheibenstandes min-
dern kann, dass jedoch ein solcher Bau vor Allem durch die Er-
laubniss der zuständigen Behörde bedingt wird, so dass diese es
ist, von welcher in erster Linie die eine etwaige Minderung der
Entschädigungspflicht der Cassationskläger, bezi. ihr Recht auf
Rückforderung eines Theiles der gezahlten Entschädigungssumme
abhängt; — dass bei dieser Sachlage die beiden letzten Stellen
in der Entscheidung der Geschworenen, von denen auch die
erste, die hier in Frage stehende, bedingt gefasst ist, nur die
Deutung zulassen, dass dem Cassationsverklagten für den durch
den Wegfall des Schiessstandes erlittenen Schaden eine Ent-
schädigung von 8 000 Jl gebührt, die sich auf 4 000 für den
Fall vermindert, dass der Cassationsverklagte auf dem ihm ver-
bliebenen Theile einen neuen Schiessstand errichtet und dazu
die Erlaubniss der zuständigen Behörde erhält; — in Erwägung,
dass nun zwar nach Art. 29 Abs. 1 des Enteignungsgesetzes die
Geschworenen nur berufen sind, die Entschädigung für den
Schaden festzusetzen, welcher eine Folge der Enteignung selbst
ist; — dass jedoch Untergebens der Schaden, von dem der
Cassationsbeklagte betroffen wurde und den die Geschworenen
auf 8 000 JL festgesetzt haben, weder in der Verweigerung der
Concession, noch in dem Betriebe der Bahn, noch in der Anlage
derselben, sondern gerade in der Enteignung und in dem hier-
durch herbeigeführten Wegfall des Scheibenstandes seinen Grund
hat; dass somit das Cassationsmittel der Begründung entbehrt“.
(Erk. d. Ober-Land.-G. Colmar v. 4. Oct. 1880 in S. Gener.-Direct.
d. Reichs-Eisenb. etc. wider H.; Puchelt u. Meurer, Jur. Zeitschr.
Bd. V S. 450 ff.)
Schadensersatzpflicht.
V. 0. Tunnelbau. Wasserlaut. Aus den Erkenntniss-
gründen: „Das Expertengutachten spricht sich positiv und ent-
schieden dahin aus, dass lediglich in den von der Appellantin
(Eisenbahn) unter dem Bett des Märscheltbaches yorgenommenen
Tunnelarbeiten die Ursache dafür zu suchen sei, dass das vom
Appellaten zum Betriebe seiner Gerberei benutzte Wasser dieses
Baches derselben zeitweise überhaupt nicht mehr und jedenfalls
in weit geringerem Masse, wie früher, zufliesst. — Die Appel-
lantin bestreitet zwar auch selbst in der Unterstellung des
Causalnexus zwischen der eingetretenen Verringerung des ßach-
wassers und den von ihr vorgenommenen Tunnelarbeiten den
Klageanspruch des Appellaten um deswillen, weil sie zu diesen
von ihr als Eigenthümerin oder doch in Vertretung des Eigen-
thümers des von dem Tunnel durchschnittenen und über dem-
selben befindlichen Terrains ausgeführten Arbeiten nach den Be-
stimmungen des Art, 544 und 552 des Code civil unbedingt be-
rechtigt gewesen und keinenfalls dadurch ein dem Appellaten
zustehendes Recht verletzt worden sei. — Diese von der Appel-
lantin angerufenen Gesetzesbestimmungen setzen jedoch, wenn
sie auch die Berechtigung des Eigenthümers zur vollen Disposi-
tion und Benutzung und namentlich zu jeder beliebigen Anlage
über oder unter der Erdoberfläche seines Grundstücks aus-
sprechen, einer derartigen Eigenthumsdisposition die übrigens
schon von selbst sich verstehende Schranke, dass dadurch
sonstigen Gesetzesvorschriften und wohl erworbenen — nament-
lich den auf etwaigen Grunddienstbarkeiten beruhenden —
Rechten anderer Personen nicht zuwider gehandelt werden darf.
— Die im Titel von den Grunddienstbarkeiten befindliche Be-
stimmung des Art. 644 Code civ. gewährt einerseits in wesent-
licher Uebereinstimmung mit §§ 1 und 13 des Preuss. Gesetzes
vom 28. Febr. 1848 jedem Eigenthümer, dessen Grundstück an
einem Privatflusse liegt oder von einem solchen durchzogen wird,
das Recht, das an seinem Grundstücke vorbei oder darüber her-
fliessende Wasser zu seinem besonderen Vortheil zu benutzen,
legt andererseits demselben die Verpflichtung auf, das Wasser
da, wo es sein Grundstück verlässt, dem gewöhnlichen Laufe
46
weder zuzuführen. Appellantin hat demnach, indem sie durch
die von ihr vorgenommenen Tunnelarbeiten — obwohl ohne
darauf gerichtete Absicht — bewirkte, dass der gewöhnliche Lauf
des unbestrittenermassen zu den Privatflüssen gehörenden Mär-
schelthaches, welcher über das von ihr als Eigentbümerin oder
in Vertretung des Eigenthümers benutzte, von dem Tunnel durch-
zogene Terrain heifliesst, dem Ausspruche der Sachverständigen
gemäss nach unten geleitet und so gehemmt und verändert
wurde, offenbar der gedachten Gesetzesvorschrift, dass Derjenige,
dessen Grundstück an einen Privatfluss anstösst oder davon
durchzogen wird, das Wasser unter allen Umständen da, wo es
von seinem Grundstücke abgeht, in dem gewöhnlichen Laufe
belassen muss, zuwidergebandelt und dadurch zugleich das Recht
des mit seiner Gerberei in der unmittelbar neben dem Märschelt-
bacbe herlaufenden Löhrgasse in Cochem belegenen, durch eine
langjährige Röbrenleitung mit dem Bache in Verbindung ste-
henden und daher unzweifelhaft als dessen Anlieger zu betrach-
tenden Appellaten auf die ungeschmälerte Benutzung des an
seinem Grundstücke vorbeifliessenden Bachwassers verletzt.
Appellat kann also auch den Ersatz des ihm durch die bisherige
Entziehung des Wassers entstandenen Schadens verlangen, ohne
dass es darauf ankommt, oh die von ihm mittelst der Röhren-
leitung ausgeübte Wasserbenutzung als eine sichtbare und
ständiae Dienstbarkeit zu qualificiren sei“. (Erk. d. Oberland.-
Ger. Köln v. 8. Jan. 1880 in Sachen Eisenbahn direction zu S.
wider Müller; Puchelt, Zeitschr. f. Franz. Civilrecht B. XII
S. 353 ff.)
Zur Statistik der Emissionen.
In einem Rückblick auf den internationalen Geldmarkt im
Jahre 1880, den Max Wirth in der *N. Fr. Pr.“ veröffentlicht, wird
hervorgehoben, dass die Emissionen im Jahre 1880 wieder eine
Böhe erreicht haben, welche sich derjenigen der vollen interna-
tionalen Tbätigkeit in den Jahren vor der, der Krisis folgenden
Geschäftslähmung nähert. Die Zeichnungen haben nämlich nicht
weniger als 1 222 000 000 fl. Gold erreicht, während die Einzahlun-
gen, da diejenigen auf den Panamacanal noch nicht fällig waren,
allerdings nur auf 776 000 000 fl. Gold sich erhoben. Ein Ueber-
blick auf die Emissionen und Einzahlungen des letzten Decen-
niums zeigt indessen am deutlichsten, dass wir uns trotz aller
Hindernisse, welche die Engherzigkeit der Europäischen Staats-
männer der Entwickelung des Welttheils entgegen stellt, doch un-
zweifelhaft mit dem veiflossenen Jahre in einer neuen Entwicke-
lungsperiode befinden.
T„, .. Emissionen Einzahlungen
fl. Gold fl. Gold
1867 ... 442 000 000 308 600 000
1870 .... 922500000 800000000
1871/73 . . . Franz. Kriegsentscb. 2 000 000 000
1872 .... 1515500000 1331000000
1873 .... 1 547000000 1011500000
1874 .... 1 141 500 000 1 105 500 000
1875 .... 626500000 608500000
1876 .... 432000000 428500000
1877 .... 515000000 386000000
1878 .... 592000000 504000000
1879 .... 564700000 474600000
1880 .... 1222000000 776000000
Ein Blick auf die vorstehende Tabelle zeigt, dass seit dem
Jahre 1874, wo noch viele früher eingegangene Engagements zu
erfüllen waren und die Krisis in England noch nicht zum vollen
Ausbruche gelangt war, keine so starke Capitalsbetheiligung vor-
gekommen ist, als im vorigen Jahre.
Kartenwerke.
Neue Ausgabe von Ad. Stieler’s Hand- Atlas. 1.— 22. Lieferung.
Preis jeder Lieferung 1,80 nebst Ergänzungsheften 1, 2, 3.
A. Petermann’s Karte des Mittelmeeres.
Von der in 32 monatlichen Lieferungen erscheinenden neuen
Ausgabe von Stieler’s Hand-Atlas, auf welche wir zuerst im Jahrg.
1879 S. 202 aufmerksam machten, liegen nun bereits 22 Lieferungen,
somit über »/s des ganzen Werkes vor. Die im laufenden Jahre
erscheinenden 10 Schlusslieferungen werden nach dem Prospecte
noch viele neue Karten bringen — darunter verschiedene Original-
arbeiten. Die jüngst erschienenen Lieferungen 17—22 bringen u.
A. eine neue reichhaltige Karte des südwestlichen Theiles des
Deutschen Reiches.
Durch Verzeichnung der noch im Bau begriffenen oder ge-
sicherten Eisenbahnen ist der Atlas dem Tagesstandpunkte sogar
noch voraus. Andrerseits suchen Uebersichtsblätter, wie die
neue Karte von Nordamerika (No. 78), die sich in ihrer freund-
lichen Illumination des Landes wie auch der Seetiefen den Ueber-
sichten von Asien und Africa anschliesst, durch straffe Verein-
fachung ein möglichst klares Gesammtbild zu erzielen. Der nord-
östliche Theil von Südamerica (No. 91) bildet die zweite Section
einer noch unter f A. Petermann’s Leitung begonnenen und an
Stelle der bisherigen zweiblättrigen Karte tretenden Darstellung
dieses Erdtheils in 6, auch zum Zusammenstossen eingerichteten
Blättern.
Aber auch die bereits früher dem Atlas angehörigen Karten
der sechs letzten Lieferungen sind nicht in Druck gegangen ohne
vorhergegangene sorgfältige Revision, wie aus zahlreichen Eisen-
babnnacnträgen und Grenzveränderungen zu ersehen ist, z B.
in No. 54, Osteuropa, bis Mitte 1880 So erhielt z. B. No. 29, Län-
der der Ungarischen Krone, eine völlig andere Eintheilung, gemäss
den Bestimmungen von 1874 und Juni 1876; No. 65, östl. China,
Korea und Japan, ausser durchgreifender Ueberarbeitung eine
neue Theilung des letzteren Inselreichs nach Bestimmungen vom
August 1876; No. 88 (südöstlicher Theil der Verein. Staaten) hat
mit Rücksicht auf zahlreiche neue und in den Vordergrund ge-
tretene Wohnsitze und auf die Erweiterung des Bahnnetzes eine
gründliche Umwandlung erfahren. Auch die Tiefendarstellung
des Nordatlantischen Oceans, No. 12, erhielt auf Grund neuester
Seesonden mehrerer Schiffe („Saratoga‘‘, April — Juni 1879,
„Argus“ und „Flamingo“, Juli 1879, „Wachusctt“ October und
November 1879) in manchen Theilen ein wesentlich verändertes
Aussehen. Von No. 73, Australien, ist wenig mehr als der äussere
Rahmen und die Küstenumrisse übrig geblieben, um Platz zu
schaffen für die Ergebnisse neuester Reisen, die einschliesslich
Al. Forrest’s letzten beiden Routen in den Jahren 1878 und 1879
verzeichnet worden sind.
Literatur.
—st.— Sammlung von Aufgaben aus der galvanischen Elec-
tricitätslelire, mit besonderer Rücksicht für Telegraphenbeamte.
Von F. Kovacevic, K. Ung. Telegraphendirectionssecretär in
Agram. Mit 47 in den Text gedruckten Holzschnitten. Prag 1881.
Verlag von H. Dominicus.
- Der Gedanke, welcher diesem Buche zu Grunde liegt, das
richtige Verständniss und insbesondere die richtige Anwendung
der in der galvanischen Electricitätslehre wichtigsten Gesetze
durch Bearbeitung einschlägiger Aufgaben zu fördern, kann als
ein sehr glücklicher bezeichnet werden.
Die gegebenen, systematisch geordneten Aufgaben, denen
die Auflösungen gesondert folgen, sind in nachstehende Unter-
abtheilungen geschieden: I. Widerstand und Leitungsfähigkeit;
II. die Gesetze von Ohm undKirchhoff, nebst deren Anwendung;
III. Bestimmung der Stromstärke, des Widerstandes galvanischer
Elemente und anderer Leiter mittelst der Tangenten- und Sinus-
boussole; IV. der Electromagnetismus; V. die Electrolyse zur Be-
stimmung der Stromstärke nach absolutem Mass: a) im Knallgas-
Voltameter, b) im Metall- Voltameter, c) in den galvanischen Ele-
menten; VI. der Extrastrom. Als Anhang sind beigefügt: Tafeln
der specifischen Leitungswiderstände einiger Metalle, der chemi-
schen Aequivalentzahlen und der trigonometrischen Linien. Wir
empfehlen das kleine Buch den Telegraphentechnikmn, denen es
namentlich zur Vorbereitung für höhere Facbprüfungen gute
Dienste leisten wird.
—st.— Die electrischen Telegraphen, das Telephon und Mi-
krophon. Populäre Darstellung ihrer Geschichte, ihrer Einrich-
tung und ihres Betriebes; nebst vorangehender Belehrung über
Erregung, Leitung und Geschwindigkeit des electrischen Stromes
und einem besonderen Capitel über Anlage von Haus- und Feuer-
wehrtelegraphen. Für angehende Telegraphisten, Post- und Eisen-
bahnbeamte. Dritte Auflage von Dr. D. Lardner’s ,,Populäre Lehre
von den Telegraphen“; in vollständiger Neubearbeitung herausge-
geben von Dr. F. Binder. Mit 116 in den Text gedruckten Ab-
bildungen. Weimar 1880. B. F. Voigt.
Mit dem vorliegenden Werke beabsichtigt der Verfasser es
jedem Gebildeten zu ermöglichen, sich das Wissenwürdigste aus
dem Gebiete der Telegraphie anzueignen; zugleich soll es auch
angehenden Fachmännern als Führer in die electrische Wissenschaft
dienen. Diesem Zwecke entsprechend ist die Darstellung eine
populäre und von theoretischen Erläuterungen abgesehen worden.
Einer kurzen Einleitung über Telegraphen im Allgemeinen
folgt als I. Capitel die Definition und Elementarsätze der Reibungs-
electricität; Cap. II behandelt die Erregung des galvanischen
Stromes; Cap. III und IV beschäftigen sich mit den Leitungen
und dem Legen der unterseeischen Kabel; Cap. V bespricht die
Wirkungen des galvanischen Stromes und die telegraphischen
Zeichen; Cap. VI giebt das Ohm’sche Gesetz und seine Anwen-
dung; die Cap. VII— XIll behandeln die Nadel-, Zeiger-, Druck-,
Copir-, Haus- und Feuerwehrtelegraphen. Endlich ist Cap. XIV
dem Telephon und Mikrophon, den Erfindungen der jüngsten Zeit,
gewidmet.
In gedrängter Kürze, aber durch viele Illustrationen ver-
deutlicht, werden alle Apparate und Systeme, welche sich bis
jetzt in der Praxis bewährt haben, vorgeführt, dagegen ist die
Beschreibung verschiedener Telegraphen, welche mehr oder we-
niger der Vergessenheit anhetmgefallen sind, weggelassen worden.
Wir sind der Ansicht, dass mit Rücksicht auf das Publikum,
welches der Verfasser vor Augen hatte, der richtige Weg getroffen
ist und kann das compendiöse Werkchen zur Orientirung auf dem
bezüglichen Gebiete empfohlen werden.
47
Lonis BUhler’s Rundscbrift. Systematische AnleituBg zum
Selbstunterricht und Gebrauch in Schulen, höheren Lehranstalten etc.
Berlin. Verlag “von Theobald Grieben. Die Rundschrift hat in
den letzten Jahren in allen Welttheilen Eingang gefunden und
sich einen überraschend grossen Kreis Ton Verehrern erworben,
ein Resultat, das durch systematische und geschickte Feststellung
geregelter Formen und mathematischer Constructionen , sowie
durch Klarheit, vielseitige Verwendbarkeit, leichte Schreibfähig-
keit und den ausserordentlich praktischen Werth der Schrift er-
reicht wurde.
Der Verfasser vorliegenden Heftes hat es unternommen eine
in vielen Beziehungen von der weitverbreiteten Sönnecken’schen
abweichende Rundschrift herzustellen, welche eine im Princip
vielfach neue, nach einem festgeschlossenen Systeme entwickelte
Schrift, in einfachen Constructionen und nach Formenverwandt-
schaft geordnet, bietet.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif- BekauutmachuDgen.
I. Localtarife.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Mit dem 1. Januar 1881 tritt zum dies-
seitigen Localgütertarif der Nachtrag VIII
enthaltend Abänderungen, sowie Aufhe-
bung von Frachtsätzen, ferner Einführung
der im Verbands-Gütertarif für die Deut-
schen Eisenbahnverbände Theil I enthal-
tenen Bestimmungen etc. in Kraft.
Exemplare desselben sind durch unsere
sämmtlichen Güterexpeditionen zum Preise
von 0,10 Jl. zu beziehen. Berlin, den
30. December 1880. Die Direction. (250)
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Mit dem 1. Januar 1881 tritt der Nachtrag
II zu unserem Localtarif für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen und le-
benden Thieren in Kraft. Derselbe ent-
hält: Aufhebung directer Expeditionen,
sowie Einführung neuer directer Expedi-
tionen.
Exemplare des qu. Nachtrags sind durch
unsere betreffenden Dienststellen unent-
geltlich zu beziehen. Berlin, den 30. De-
cember 1880. Die Direction. (251)
Crefelder Eisenbahn. Der Nachtrag
8 zum diesseitigen Local-Güter-Tarif vom
1. Januar 1878 Heft I tritt mit dem 15. Fe-
bruar 1881 in Kraft.
Derselbe enthält Ergänzungen der spe-
ciellen Tarif -Vorschriften für bestimmte
Transport- Artikel.
Exemplare desselben sind durch unsere
Güter-Expeditionen zu beziehen. Crefeld,
den 31. December 1880. Die Direction. (237)
Crefelder Eisenbahngesellschaft.
Mit dem 1. Februar d. J. wird die dies-
seitige Haltestelle Süchteln -Vorst für den
allgemeinen Güterverkehr eröffnet.
Für die Berechnung der Frachten tritt
mit genanntem Tage Nachtrag VII zum
Local-Gütertarif in Kraft, wovon Exem-
plare durch unsere Güterexpeditionen be-
zogen werden können. Crefeld, den 5. Ja-
nuar 1881. Die Direction. (238)
Posen - Creuzburger Eisenbahn.
Am 15. Januar 1881 treten an Stelle der
bisherigen Tarifbestimmungen über die
Beförderung von Salon-, Personen-, Kran-
ken- und besonderen Gepäckwagen vom 1.
Januar 1878 im diesseitigen Localverkehr
sowie in den directen Verkehren, an denen
die Diesseite betheiligt ist, zum Theil ver-
änderte Bestimmungen in Kraft. Die Di-
rection. (267)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Zum Tarife für den Böhmisch-Sächsi-
schen Eohlenverkehr vom 20. Mai 1877 ist
der VI. Nachtrag, gütig vom 15. Januar
1881 ab, erschienen. Derselbe ist bei un-
seren hetheiligten Güterexpeditionen zu
erlangen. Dresden, am 7. Januar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenb. von Tschirschky. (259)
Rechte - Oder -Ufer - Eisenbahn-
Gesellschaft. Die Nachträge V und VI
zum Theil I des Tarifs für die Deutschen
Eisenbahnverbätide finden vom 15. Januar
er. ab auch für den directen Güterverkehr
zwischen Stationen der Warschau -Wiener
etc. Eisenbahn und Stationen der dies-
seitigen Eisenbahn Anwendung, jedoch
mit nachstehenden Aenderungen :
1. Der Artikel Cement tarifirt auf der
Warschau-Wiener Eisenbahn nach wie vor
zum Specialtarif II, bezw. im vorgenannten
Nachbarverkehr zum Ausnahmetarif laut
Nachtrag li vom 15. Februar 1880, sub 4.
2. Die Frachtberechnung für explodir-
bare Gegenstände (Nachtrag VI, 2 a) tritt
nicht in Kraft, weil derartige Sendungen
in Russland vom Eisenbahntransport über-
haupt ausgeschlossen sind.
Vom 10. Januar d.J. ab tritt zum Tarif
für den directen Güterverkehr mit der
Warschau-Wiener etc. Eisenbahn vom
15. Juli 1879 ein Nachtrag IV in Kraft,
welcher neue Frachtsätze für Steinkohlen-
transporte nach Station Petrikau ent-
hält. Breslau, den 8. Januar 1881 — VI 16.
Die Direction. (247)
Am 22. d. Mts. ist die Neubaustrecke
Herford-Detmold der Köln-MLndener Eisen-
bahn dem Verkehr vollständig übergeben.
Es können deshalb vom genannten Tage
ab die im Nachtrag III zu Heft No. 3 des
Deutsch - Polnischen Verbaudtarifs enthal-
tenen Tarifsätze für Detmold, Lage und
Salzuflen sowohl für den Stück- als auch
Wagenladungsverkehr angewendet werden.
Ferner werden mit dem 15. Januar k. Js.
die Deutschen Schnittsätze im Aushahme-
tarif für Holz des Specialtarifs II bei den
oben genannten Stationen ermässigt und
zwar :
bei Detmold auf 2,50 M.
„ Lage „ 2,49 „
„ Salzuflen „ 2,44 „
pro 100 kg. Bromberg, den 31. December
1880. Königliche Eisenbahndirection als
geschäftsführende Verwaltung. (265 J)
Am 1. Februar dieses Jahres tritt der
Nachtrag II zu dem Hannover - Magdbarg-
Ungarischen Verbandstarife Theil II in
Kraft. Derselbe ist bei den Verbandssta-
tionen zu erhalten. Dresden, am 5. Ja-
nuar 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verbandsverwaltung. (244)
Mährisch-Süddeutscher Verkehr. Der in
diesem Blatte No. 1 Seite 12 d. 5/1. 81 mit
Giltigkeit vom 10. Januar d. J. publicirte
Ausnahmetarif für Getreide etc. erleidet
insofern eine Aenderung, als die darin ent-
haltenen Frachtsätze für den Verkehr mit
den Stationen Altkirch, Altmünsterol,
Bitschweiler Thann, Bollweiler, Dammer-
kireb, Dörnach, Gebweiler, Lutterbach,
Mühlhausen, Obersulz, St. Amerin, Senn-
heim, Sentheim, Thann u. Wesserling vor-
läufig nicht eingeführt werden und der
auf pag. 12 des Tarifs verzeichnete Fracht-
satz für die Relation Olmütz- (Nordbahn)
Mannheim zu eliminiren ist. Wien, den
6. Januar 1881. Ausschliessend priv. Kaiser
Ferdinands Nordbahn. (241)
R. K. priv. Südnorddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit 1. Februar 1881
tritt der Nachtrag IX zum Tarif für den
Märkisch - Sächsischen Verkehr in Kraft,
welcher geänderte Frachtsätze Görlitz-
Reichenberg enthält.
Exemplare hiervon liegen sowohl in der
Station Reichenberg als auch bei der Un-
terzeichneten Direction zur Einsichtnahnae
bereit. Wien, am 3. Januar 1881. Die
Direction. (245)
Nenmärkisch - Niederschlesisch - Sächsi-
scher Verband. Mit sofortiger Giltigkeit
treten für den Verkehr zwischen Plagwitz-
Lindeuau, Station der Sächsischen Staats-
bahn einerseits und Stationen der Bres-
lau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn
nördlich Cüstrin andererseits directe
Frachtsätze in Kraft.
Ueber die Höhe derselben wird von dem
Tarifbureau der Unterzeichneten Verwal-
tung Auskunft ertheilt. Breslau, den 7.
Januar 1881. Directorium der Breslau-
Schweidnitz -Freiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft Namens der Verbandsverwaltun-
gen. (242)
Am 15 Januar d. J. treten an Stelle der
z. Z. im Norddeutsch-Sächsischen Verbände
bestehenden Frachtsätze für den Güter-
verkehr zwischen Stationen der Frank-
furt-Bebraer Bahn (Strecke Halle-Münden
resp. Göttingen) und den Stationen (Cott-
bus und Peitz der Cottbus-Grossenhainer
Bahn anderweite Frachtsätze in Kraft. In-
soweit mit denselben Frachterhöhungen
gegen die bisherigen Taxen verbunden
sind, erlangen die neuen Sätze, welche
bei den betheiligten Güterexgeditionen zu
erfahren sind, erst am 1. März d. J. Gil-
tigkeit. Dresden, am 4. Januar 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung. (266)
Die im Ostdeutsch-Rheinischen Verband-
tarife für die Station Annen und Witten
der Bergisch -Märkischen Bahn bestehen-
den Sätze finden fortab auch auf die
gleichnamigen Stationen der Rheinischen
Bahn Anwendung. Bromberg, den 5. Ja-
nuar 1881. Königliche Eisenbahndirection
als geschäftsführende Verwaltung. (264 J)
Rumänisch-Galizisch-Dentscher Getreide-
Verkehr. Vom 15. Januar 1881 ab wird
im Rumänisch - Galizisch - Deutschen Ge-
treide-Verkehr der in dem Ausnahmetarif
b unter „Mahlproducten“ aufgefübrte Ar-
tikel „Kleie“ in den Ausnahmetarif a ver-
setzt. Es kommen daher bis auf Weiteres
für den Transport dieses Artikels die billi-
geren Sätze des Ausnahmetarifs für Ge-
treide zur Anwendung. Breslau, den 28.
December 1880. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn Namens der
Deutschen Verband-Verwaltuiigen. (239)
48
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Verband-
Güterverkehr. Theil II, Heft 4. Mit dem
1. März er. treten die für die Station Trois-
dorf Irans. Friedrich-Wilhelmshütte der
Köln - Mindener Eisenbahn bestehenden
Frachtsätze ausser Kraft. Dagegen bleiben
die Sätze für Friedrich-Wilhelmshütte der
Rheinischen Eisenbahn auch fernerhin be-
stehen. Breslau, den 3. Januar 1881. Im
Aufträge der Verbandverwaltungen: König-
liche Dircction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. (257)
Zum Tarife vom 1. April 1880 für den
Sächsisch - Schweizerischen Güterverkehr
via Lindau treten am 10. Januar d. J. die
Nachträge I und II in Kraft. Nachtrag I
bestimmt, dass an Stelle des bisher mass-
gt bend gewesenen Reglements für den
Deutsch- Schweizerischen und Oesterrei-
chisch - Ungarisch - Schweizerischen Güter-
verkehr vom 1. Decembef 1878 das Regle-
ment für den Südwestdeutsch-Schweize-
rischen Güterverkehr vom 1. Mai 1880 ein-
geführt wird, wodurch die im Verkehre
mit der Sciiweiz seither vorgescUriebene
obligatorische Werthsversicherung aufge-
hoben wird. Durch Nachtrag II gelangen
neue und veränderte Frachtsätze für den
Verkehr der Stationen Genf transit, Ver-
rieres transit und Delle transit zur Ein-
führung. Insoweit die Taxen für Genf
transit und Verrieres transit im Tarif-: vom
1. November 1866, welche nach unserer
Bekanntmachung vom 30. März v. J. noch
bis jetzt in Kraft geblieben sind, billigere
Frachten ergeben, werden dieselben noch
bis Ende Februar d. J. gewährt. Exem-
plare der Nachträge und des Reglements
können durch unsere Expeditionen bezo-
gen werden. Dresden, am 5. Januar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächs.
Staatseisenbahnen, von Tschirschky. (258)
Mit Giltigkeit ab 1. Februar 1. J. tritt
ein neuer Sächsisch-Tiroler Verbandsgüter-
tiirif für den directen Güterverkehr zwi-
schen Stationen der Königl. Sächsischen
Staats- sowie der in Verbindung mit den-
selben verwalteten Privateisenbahnen einer-
und Stationen der K. K. priv. Oesterr.
Südbahngesellschaft andererseits via Kuf-
stein in Kraft. München, den 4. Januar
1881. Generaldirection der K. Bayerischen
Verkehrsanstalten Betriebsabtheilung. (256
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Mit dem 15. Januar er. findet zwischen
den Stationen der Berlin - Anhaitischen
Eisenbahn (Linie Kohlfurt - Falkenberg)
einerseits und den Stationen der König-
licli Sächsischen Staatsbahnen andererseits
eine directe Abfertigung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Tbieren statt.
Bezügliche Tarifexemplare sind zum
Preise von 0,70 Jl. bei den betreffenden
Güterexpeditionen zu haben. Berlin, den
7. Januar 1881. Namens der Verbandsver-
waltungen: Die Direction der Berlin-An-
haltischen Eisenbahngesellschaft. (255)
Mit Wirkung vom l. d. Mts. ab sind
für den Verkehr zwischen unseren Sta-
tionen Frankfurt a. M., Frankfurt a. M.-
Sachsenhausen, Hanau, Höchst, Mainz und
Wiesbaden einerseits und Rheinisch- West-
fälischen Stationen andererseits neue
neben erhöhten auch erheblich ermässigte
Taxen enthaltende Tarife mit der Mass-
gabe in Kraft getreten, dass die erhöhten
Frachtsätze erst vom 15. Februar er. ab
angewendet werden. Auskunft ertbeilen
die oben genannten Stationen. Frank-
furt a. M., den 1. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (H 649)
Königlich Oberschlesische Eisen-
bahn. Mährisch-Schlesische Cen-
tralbahn. K. K. Staatsbahn Kriegs-
dor f-Römerstadt. Der gemeinschaft-
liche Tarif für gebrannten Kalk, Cement
und Kalkasche, in Ladungen von min-
destens 10 000 kg pro Eisenbahnwagen,
bezw. bei Bezahlung der Fracht für dieses
Quantum, im Verkehre zwischen den Sta-
tionen und Ladestellen Oppeln, Guradze,
Gogolin, Ottmuth, Leschnitz, Bauerwitz
und Nicolai der Königlich Oberschlesischen
Eisenbahn einerseits und den Stationen
der Mährisch - Schlesischen Centralbahn
und der K. K. Staatsbahn Kriegsdorf-
Römerstadt andererseits, gütig vom 15. Juli
1877, nebst den hierzu erschienenen Nach-
trägen, wird mit 1. Februar 1. J. ausser
Wirksamkeit gesetzt.
Die hierin enthaltenen Frachtsätze, mit
Erweiterung im Verkehre nach den Sta-
tionen der K. K. Staatsbahn Erbersdorf-
Würbenthal, werden in den Ostdeütsch-
Oesterreichischen Verbandverkehr über-
tragen. Wien und Breslau, am 4. Januar
1881. Die Verband Verwaltungen. (243)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Oberschlesische Eisenbahn. Am
15. d. Mts. treten für Flachstransporte,
welche von den Stationen Moskau, Smo-
lensk und Wjäsma der Moskau-ßrester
Bahn herrühren und nach den Stationen
Breslau, Ziegenhals loco und transito,
Mittelwalde transito und den Stationen
der Schlesischen Gebirgsbahn incl. Liebau
loco und transito befördert werden, Aus-
nahme-Tarifsätze ab Thorn transito in
Kraft, welche bei den genannten Statio-
nen, sowie bei unserem Verkehrsbureau
hierselbst zu erfahren sind.
Ausserdem gelten von dem gedachten
Tage ab die in dem Ausnahmetarif vom
15. November v. J. für den Transport von
Russischem Flachs ab Insterburg transito
nach Breslau enthaltenen Frachtsätze auch
im Verkehr von Insterburg transito nach
Ziegenhals loco und transito.- Breslau,
den 7. Januar 1881. Königliche Direc-
tion. (240)
R echte- Oder- Ufer-Eis en b ahn - Ge-
sellschaft. Anstelle des gemeinschaft-
lichen Tarifs der Rechte-Oder-Ufer-Eisen-
bahn und der Königlich Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn für den Transport
Oberschlesischer Steinkohlen vom l. August
1874 nebst Nachträgen 1 bis XI tritt am
15. Januar er. ein neuer Ansnahmetarif in
Kraft, welcher ausser ermässigten Fracht-
sätzen von Emanuelsegen und erhöhten
Frachtsätzen von Susannaweiche etc. nach
Hainau mit 0,86z M. und nach Blankensee,
Stargard und Neubrandenburg mit»l,493 JL
die Sätze des bisherigen Tarifs und dessen
Nachträgen unverändert enthält. Die vor-
erwähnten erhöhten Frachtsätze treten erst
am l.März 1881 in Kraft, bis wohin noch
die Sätze des bisherigen Tarifs Anwen-
dung finden. Druckexemplare sind auf
den Verbandstationen zu haben. Breslau,
den 10. Januar 1881. VI 6890. Direction. (260)
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachun-
gen vom 8. Februar und 18. Juni 1877,
Inhalts deren für den Transport von Stein-
kohlen etc. in regelmässigen Extrazügen
nach Niederländischen Rheinbahn-Statio-
nen von solchen an unsere Bahn ange-
schlossenen Zechen, welche sich zur regel-
mässigen Absendung von mindestens
eines Extrazuges von 5000 bis 8000 Ctr. pro
Woche nach Niederländischen Stationen
für die Dauer eines Jahres durch beson-
deren Vertrag verpflichten, besondere je
nach der Zahl der pro Woche garantirten
Extrazüge ermässigte Frachtsätze bestehen,
bringen wir hierdurch zur öffentlichen
Kenntniss, dass wir auch für die Zeit vom
1. April er. bis ultimo März k. J. zum Ab-
schlüsse bezüglicher Verträge bereit sind.
Näheres bei den Güter-Expeditionen un-
serer Koblenstationen. Köln, 8. Januar
1881. Königliche Direction der Köln-Min-
dener Eisenbahn. (263)
2. Betriebsstörungen.
Badische Staatseisenbahneu. Karlsruhe,
den 6. Januar 1881. In Folge Bergsturzes
auf der Neckarthalbahn ist der gesammte
Verkehr nach und von den Stationen
Eberbach, Zwingenberg, Neckargerach,
Binau und Neckarelz auf voraussichtlich
längere Zeit eingestellt. Als Abstosssta-
tion kommt einerseits Hirschhorn, ander-
seits Mosbach in Betracht.
3. Ansloosungen.
Braunschweigische Eisenbahn. Unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachung
Herzoglichen Staatsministeriums vom 16.
Juli 1874, die Emission von 9 600 000 Jl
4% pCt. Prioritätsobligationen unserer
Gesellschaft betreffend, bringen wir hier-
mit zur Kenntniss, dass bei der heute
nach Massgabe der ßeslimmungen im § 4
a. a. 0. in Gegenwart eines Notars statt-
gehabten Ausloosung der am 1. April
1881 zur Amortisation gelangenden Obli-
gationen folgende Nummern gezogen wor-
den sind.
a) 11 Stück k 3 000 JL:
No. 2 34 336 352 465 497 537 545 714 817
983.
b) 25 Stück ä 1500 JL:
No. 1148 1281 1358 1371 1430 1453 1482
1499 1750 1787 1813 1878 1945 2116 2168
2177 2421 2781 3000 3031 3099 3105 3146
3294 3443.
c) 96 Stück k 300 JL:
No. 3676 3682 3788 3963 4078 4081 4185
4223 4233 4373 4429 4476 4662 4668 4791
4971 4998 5036 5049 5197 5365 5370 5476
5707 5719 .5926 6099 6128 6227 6459 6560
6631 6641 6782 6813 6850 6903 7255 7639
7670 7724 7868 7983 8004 8135 8430 8475
8508 8511 8607 8656 8662 8804 9031 9164
9355 9485 9577 9649 9737 9758 10037 10058
10063 10210 10223 10233 10235 10239 10255
10259 10261 10270 10274 10295 10296 10547
10621 10760 10783 11138 11165 11330 11332
11428 11516 11559 11568 11577 11596 11691
11893 11962 12049 12074 12117.
Die Inhaber dieser Obligationen werden
hierdurch aufgefordert, dieselben vom
1. April 1881 ab, mit welchem Tage die
Verzinsung aufhört, unter Beifügung der
dazu gehörigen nicht fälligen Zinscoupons
einzuliefern
in Braunschweig bei unserer Haupteasse
und dem Bankhause Lehmann Oppen-
heimer & Sohn,
in Berlin bei dem Bankbause Mendels-
sohn & Comp, und der Berliner Handels-
gesellschaft
und daselbst den Nennwerth der Obliga-
tionen nebst den Stückzinsen vom 1. Ja-
nuar bis 31. März er. in Empfang zu neh-
men.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons
wird am Capitalbetrage der Obligationen
gekürzt.
Zugleich bringen wir in Erinnerung,
dass die nachbezeichneten , pro 1. April
1880 ausgeloosten und seitdem aus der
Verzinsung gefallenen Obligationen bis-
lang nicht präsentirt worden sind:
No. 1491 1548 2221 2657 2796 2872 2976
ä 1 500 Jl
No. 3651 3771 5991 6696 7096 8762 8814
8896 9248 9319 9394 9618 9953 10148.
Die Inhaber dieser Obligationen werden
49
zur Vermeidung ferneren Zinsverlustes
nochmals zur Einlösung aufgefordert.
Braunschweig, den 3. Januar 1881. Di-
rection der Braunschw. Eisenbahngesell-
schaft (206)
4. Submissionen^
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die Lie-
ferung von 9 000 Tonnen Flussstahlschienen
nach neuem Profil soll, in drei Loose
ä 3 000 Tonnen getheilt, im Wege der
öffentlichen Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnung sind gegen
Zahlung von 50 Pfg. von dem Canzleivor-
steher Peltz bierselbst zu beziehen.
Lieferungs-Offerten sind versiegelt unter
der Aufschrift:
„Abtheilung III C. Submission auf Liefe-
ferung von Schienen“
bis zum 26. Januar 1881, an welchem Tage
Vormittags 11 Uhr deren Eröffnung in
Gegenwart der erschienenen Submittenten
erfolgen wird, frankirt einzureichen. Elber-
feld, den 10. Januar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (261)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die in
den diesseitigen Werkstätten, im Laufe
des Jahres 1881 sich ergebenden Materia-
lien-Abfälle, als: Eisenguss, Schmiede-
eisen, Stahl-, Kupfer- und Messingschrott,
alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi
und Wagentuch, Glasscheibenstücke u.a,m.
sollen in öffentlicher Submission verkauft
werden.
Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf alter Werkstätten-
Materialien pro 1881‘ versehen, bis zum
20. Januar 1881 an unser niaschinentech-
nisches Bureau dahier einzureichen, wo-
selbst die Eröffnung derselben am darauf
folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, in
Gegenwart der erschienenen Interessenten
erfolgen wird.
Die Verkaufs-Bedingungen nebst Massen-
verzeichniss sind bei dem Canzlei-Vor-
steher Peltz bierselbst einzusehen, können
auch gegen Zahlung von 50 Pfg. pro
Exemplar, von dem Genannten bezogen
werden. Elberfeld, den 7. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (262)
Schwellenlieferung. Die Anliefe-
rung der im laufenden Jahre diesseits er-
forderlichen 7 000 Mittelschwellen von
Eichenholz und 2 500 lf. m Langschwellen,
ebenfalls von Eichenholz, soll an den We-
nigstnehmenden vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können ge-
gen portofreie Einsendung von 30 von
unserem Secretariat dahier bezogen wer-
den.
Angebote auf das ganze Quantum oder
einen Theil desselben sind frankirt, ver-
siegelt und mit der Aufschrift:
„Schwellenlieferung pro 1881“
bis zum 31. ds. Mts., Vormittags 10
Uhr an uns einzusenden.
Die Langschwellen sollen mit ca. 500 lfd.
m bereits im Februar angeliefert werden,
während der Rest und die Mittelschwcllen
erst im März zur Ablieferung zu gelangen
haben.
Noch wird bemerkt, dass jeder Bieter
gehalten ist, sofern in dem Angebot nichts
anderes bedungen, jede einzeln angebo-
tene Schwellenparthie auch einzeln zu
liefern.
Die Eröffnung der eingehenden Offerten
wird in öffentlicher Verhandlung in unse-
rem Sitzungszimmer dahier zu der ange-
gebenen Zeit stattfinden. Darmstadt,
den 6. Januar 1881. Direction der Main-
Neckar-Eisenbahn. (248)
Nachbenannte für unsere Bahnzwecke
nicht mehr geeignete Oberbau-Materialien,
als:
19 000 kg alte Stahlschienen verschiede-
ner Profile,
158 000 „ alte Eisenschienen verscfciede-
■ ner Profile in Längen untev 4 m,
1 032 000 „ alte Eisenschienen wie vor in
Längen über 4 m,
1 688 000 „ noch theilweise gute 9zöllige
eiserne Hartwich Schienen,
228 000 „ Schrott in Schweisseisen von
Kleineisenzeug etc,
103 000 „ Schrott in Gusseisen von Herz-
stücken,
18 000 „ Schrott in Schweissstahl von
Weichenzungen,
18 000 „ Schrott in Flussstahl von Wei-
chenzungen,
160 000 „ alte Weichen u. Weichentheile,
27 000 „ alte Hartgussherzstücke,
6 000 „ „ Gussstahlherzstücke.
18 000 „ „ Drehscheiben und Theile
davon,
18 000 „ „ Schiebebühnen,
143 000 „ „ Seitenlaschen verschiede-
ner Profile
sollen im Submissionswegeverkauftwerden
und sind die bezüglichen Offerten versie-
gelt, frankirt und mit der Aufschrift:
„Submission auf alte Oberbaumaterialien“
versehen, spätestens bis zum 20. ds. Mts.,
Vormittags 9 Uhr an uns einzureichen.
Die Eröffnung derselben erfolgt an dem-
selben Tage Vormittags 10 Uhr in unserem
Materialien-Bureau, Trankgasse No. 23 in
Köln, in Gegenwart der etwa anwesenden
Submittenten,
Die Formulare zu den Submissionsoffer-
ten nebst Verkaufsbedingungen und dem
speciellen Verzeichnisse der Materialien,
woraus die einzelnen Quantitäten, Caliber
und Lagerorte ersichtlich sind, können
gegen Erstattung von 1 M von unserem
Materialien-Bureau (Trankgasse 2.3) bezo-
gen werden. Köln, den 4. Januar 1881.
Königl. Direction der Rheinischen Eisen-
bahn. (249)
PRIVAT. ANZEIGEN.
Einladung zum Aboimement.
Seit 1. Januar 1881 erscheint die Zeit-
schrift:
„Der Courier“,
Faniilienblatt fiir Eisenbataubeamte,
in monatlich 5 Nummern ä 2 Bogen Text,
gross Quart-Format.
Preis
Ero Nummer 10 4^ (8 Krz. östr.) = pro
[onat 50 (42 Krz. östr.) = pro Quartal
1,50 (1 Guld. 28 Krz. östr.).
Der „Courier“ enthält Original -Romane,
Erzählungen, Humoresken etc., von denen
einige dem Eisenbahnleben entlehnt sind,
sowie ein FeuiUeton mit Brief-Mappe für
Correspondenzen aller Art unter besonderer
Berücksichtigung des Eisenbahnwesens.
Bestellungen auf den „Courier“ können
bei den Bezugsstellen für den lllustr.
Eisenbahn-Kalender angebracht oder auch
an die Unterzeichnete Expedition direct
gerichtet werden.
Probeexemplare der ersten Nummer
werden gegen Einsendung einer Brief-
marke von 5 franco versendet.
Die Expedition
des lllustrirten Eisenb.-Kalenders.
Dresden, Werderstrasse 19.
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DU im Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billels sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau-, und Situations-
eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Liefertmg des Drucksachen- Bedarf s bei schleuniger Herstellung zu billigsten P, eisen.
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Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eisenbahngcliieuen und Pferdebahiischienen aus
merstahl,
laschen aus Schweisseisen,
Interlaggplatten für Schien
liefert:
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und Wagenaclisen :
IS Schweiss- und Fluss-
chweiss- u. Flusseisen.
Tender und Loc
■ “tahl.
Bandagen aus Bes;
Aclisen aus Besser
Radsätze für Wagg _ __
Grnbenscliienen aus Eisen
.Grabenscliwellen aus Schweiss- und Flusseisen:
Grnbenwagen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
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Weichen, Krenznngen.
Giesserei-Producte jeder Art. Potteriegnss.
Geschosse.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flac
Bessemerstalil, Feinkorn, Puddel
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Gesclimiedetes Eisen,
ünivers-aleisen.
Profllirtes Eigen aller Art als:
Winkelelsen
Kesselbleche in Prima, Feil
moor- Flusseisen- Martiirstai
Reserroirbleche.
Sturz- und Feinbleche.
Walzdralit in Eisen, Flusseii
jZusammensteUimg der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen im Monat November 1880.
1 1
2. 1 3.
4.
5.
6.
7. 1
8. 1
9. 1
10. 1
1 11. 1
12. 1
1 13. 1
14. 1
15. 1
Befördert wurden
Hie Einnahme betrug
Betriebs-
länge
Ende
Personen
Güter
im Monat November
bis Ende Ncj
■c
der
im
auf
im
auf
aus dem Pe
und Gepäck,
"ert
•eS'r
a. d. Güterverk.
im Ganzen incl. aus
sonst gen Quellen
im Ganz:
tB
*3 C
Ganzen
1 km
Ganzen
1
km
im
auf
im
auf
im
auf
im
Kilomet.
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1
a
Anzahl.
Anz.
Tonnen.
Tonnen.
JA
JA
JA
JA
Jl
A. Hauptbahnen.
I. Staatsbahnen
und vom Staate für eigene
ßechnnng verwaltete Bahnen.
1
Reichs-Eisenb. i. Elsass-Lothr. .
1880
1 143,55
706 000
617
482 000
421
629 000
550
2 030 000
1 774
2 805 600
2 452
31 021 900
gegen
1879
-f- 21,62
+ 14 918
1
+
38 101
+
25
+
21268
+
8
-f 192 750
4- 137
-(- 183 070
-f 115
4-1546144
2
Preussische Staats-Eisenbahnen
a. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1880
994,45
479 146
485
403 670
413
564 530
572
2 452 840
2 507
3 297 013
3 315
35 326 975
3fi
bahndirection Berlin . gegen
b. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1879
-I- 33,71
— 2 264
20
26 329
40
-f
19 810
+
1
-1- 89 207
4- 17
+ 95 787
— 17
4- 664 974
bahndirection Bromberg
a. Hauptbahn
1880
2 222,63
471 964
213
245 716
111
932 415
421
1 685 656
758
2 778 189
1250
34 859 766
li;
gegen
1879
-f- 1,00
-1- 14 995
+
5
—
16 853
—
8
+
20 072
7
4- 254 894
— 119
— 241 693
— 116
4- 546 753
/S.Stargard-Cöslin-Colberger B. .
1880
172,49
41 942
245
+
26 413
153
59169
346
98 265
570
159 410
924
2 165 551
gegen
1879
—
-f 1328
+
8
4 471
+
26
—
2 513
—
14
— 3 735
— 21
- 14 440
- 84
- 86 525
y.Cöslin-Danziger B
1880
198,30
52 476
+
265
13 626
+
69
46 720
236
52 015
264
101 157
510
1 448 025
gegen
1879
—
-f 655
4
+
2 590
13
—
3 059
—
15
-f- 6 586
-f 33
— 5 828
- 30
- 21409
— I
c. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
bahndirection Hannover . . .
1880
1 615,82
625 440
401
975 289
603
864 000
554
3 820 700
2 364
4 908 976
3 038
48 560 303
3(.
gegen
d. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1879
+ 4,47
— 21832
~
14
+
155 956
+
95
30 167
20
-1- 610 952
-i- 367
-f 541 385
4- 318
-1-1989341
-H
bahndirection Frankfurt a/M. .
1880
1 569,98
1 020 607
668
984 210
629
763 640
500
2 368 825
1513
3 380 815
2 153
34 233 862
2i
e. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1879
-f 109,03
-t- 55 493
12
+
103 121
+
24
+
78 703
+
18
-1-457 419
4- 200
i- 549,687
+ 215
4-4597977
bahndirection Magdeburg
«.Hauptbahn
1880
1012,17
463 312
458
528 720
522
658 401
650
2 194 989
2 169
3 036 720
3 000
32 353 258
33
gegen
1879
—
-f 11558
+
12
11932
+
11
+
24 666
+
24
-I- 25 403
-f- 26
— 63 094
— 62
-1- 188 401
-H
/S.Sangerhausen-Artern u. Stass-
1880
32,56
5 912
424
15 767
484
3 118
224
18 704
574
21905
801
147 749
(
furt-Hecklingen-Egeln . gegen
y.Hannover-Altenbeken ....
1879
18,63
-f 5 912
+
424
-f
4 255
—
342
+
3 118
-t-
224
+ 6 301
— 316
4- 9 602
- 89
-f 120 253
1880
289,27
83 580
289
131 958
456
62 429
215
377 356
1 305
463 760
1603
4 753 457
le
gegen
1879
—
— 863
—
3
—
21083
—
73
—
1419
—
6
— 62 108
— 214
- 73 742
— 255
— 583 824
(f. Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
1880
259,56
268 055
1033
110 539
426
296 140
1
141
476 680
1836
854 516
3 292
11 149 818
4S
gegen
1879
—
+ 971
+
4
—
57 563
—
222
+
1379
+
5
— 147 010
— 567
— 169 740
— 654
- 452 989
f. Uelzen-Langwedel
1880
97,83
10 202
+
104
11 365
116
15 509
159
50 839
520
68 148
697
839 145
i
gegen
f. Verwaltungsbezirk derK. Direc-
1879
-t- 389
4
6 133
63
+
217
+
3
— 23 304
— 238
— 24 180
— 247
- 111 772
tion der Berlin -Stettiner E.
«. Stammbahn
1880
350,74
174 345
503
145 632
+
415
212 569
613
533 826
1522
869 923
2 480
9 241 203
2€
gegen
ß. Vorpommersche Eisenbahn. .
1879
-h 4,36
16 743
-h
48
+
22 043
58
+
1 908
+
5
- 27 688
— 102
-h 47 916
-f 103
4- 202 703
4-
1880
238,47
69171
301
26 705
112
82 666
360
120 315
505
213 179
894
2 599 362
IC
gegen
g. Verwaltungsbezirk der K. Direc-
tion der Köln-Mindener E.
1879
+ 1,50
-j- 4 138
+
18
1617
8
1885
+
2 045
+
9
-f 13199
-j- 53
-f 14 515
4- 56
4- 184 589
+
«. Hauptbahn
1880
447,32
273 250
656
+
843 156
403 673
970
2 053 098
4 590
2 540 278
5 679
26 366 471
58
gegen
1879
—
— 1635
—
4
56 275
+
126
+
38 415
+
92
-f 241 205
+ 539
4-232 861
+ 521
-f-2392629
4-
ß. Köln-Giessen
1880
184,16
101 534
550
295 628
+
1605
79 509
432
689 154
3 742
814 376
4422
8 530 098
46
gegen
1879
—
+ 2 664
+
13
39 827
217
-h
4 236
+
23
-f- 69 030
+ 375
-f 68 977
4- 374
+ 923 499
-fl
y.Venlo-Hamburg
1880
466,76
136 086
293
+
262 121
562
232 608
501
1 136 548
2 435
1 397 824
2 995
15 111 369
32
gegen
h. Verwaltungsbezirk derK. Direc-
1879
— 8 841
19
14 318
31
+
10 892
+
24
— 4124
— 9
- 21 102
- 45
- 288 658
—
tion der Rheinischen E.
«.Hauptbahn
1880
1 358,00
813 000
665
909 300
670
769 000
629
3 000 000
2 209
3 884 620
2 861
42 231 323
31
gegen
1879
-f 63,43
4- 9 064
—
22
+
19 743
—
17
+
8 626
—
20
65 381
— 58
-t- 92 474
— 69
-f-4567660
— i
jS. Call-Trier
1880
118,16
23100
195
42 800
+
362
39 000
330
130 000
1 100
173 760
1470
1 735 346
14
gegen
1879
—
+ 672
+
5
+
6 554
55
+
1114
H-
9
4- 19 797
4- 167
+ 20 057
— 168
-1- 195 585
■f
Summa 2
1880
11 628,67
—
—
—
—
_
—
28 964 569
2 491
311653081
27
gegen
1879
-1- 236,13
—
-
-
—
-
—
-4-1059342
-t- 39
-f 15 029 187
3
Sachs. Staats - Eisenbahnen
1880
1 959,92
1 391 729
719
797 727
407
1
+
395 045
721
3 516 780
1794
5 150 620
2 628
57 603 258
2E
gegen
1879
+ 33,19
-f 41428
; +
9
+
66 441
+
27
71365
+
25
-1- 387 065
+ 170
4-417123
-f- 171
4-3549235
4-
4
Württembergische Staats -Eisenb.
1880
1 528,10
798 489
522
256 867
168
713 798
467
1 284 145
840
2 100 387
1374
24 765 582
16
gegen
1879
+ 77,84
+ 4 677
25
+
17 593
+
3
+
30 099
—
4
+ 3 589
— 43
— 24164
— 91
4- 638 725
—9
5
Badische Staats-Eisenbahnen . .
1880
1 313,00
577 407
444
366 849
279
718 518
552
1 572 855
1 198
2 455 424
1870
26 045 692
19
gegen
1879
—
— 18 910
14
—
8
—
—
13 505
—
10
- 26 493
— 20
- 17 509
- 13
-j- 68 921
—
6
Main-Neckar-Eisenbahn . . . .
1880
87,50
170 150
L945
56 430
645
129 540
1
.480
225 097
2 573
385 837
4 410
4 768 727
54
gegen
1879
—
+ 2 071
+
24
-t-
864
+
10
■4-
1763
+
20
-f 2 938
+ 34
4- 5 280
4- 61
4- 21 160
+»
7
Oberhessische Eisenbahn . . .
1880
175,73
34 948
199
18 182
103
27 859
159
47 762
272
80 943
461
891 159
5
gegen
1879
—
— 662
4
+
653
+
3
1194
—
6
4- 1 256
4" 7
-|- 1 056
4- 6
+ 15 810
4-3
8
Oldenburgische Eisenbahn . . .
1880
290,25
99 002
341
46 809
161
78 190
269
168 939
582
249 934
861
2 834 436
9
gegen
1879
—
— 4 667
16
+
915
+
3
—
4413
+
16
4- 6 008
4- 21
+ 2123
4- 7
4- 11173
-f»
9
Wilhelmsh.-Oldenburger E. . . .
1880
52,37
26 756
511
15 739
301
20 823
398
26 173
600
47 503
907
566 747
10
gegen
1879
—
- 2 950
56
+
1 730
+
33
-
2 131
—
40
+ 1677
-f- 32
— 443
— 7
— 11496
Summa A 1
1880
18 179,09
—
—
—
—
—
—
—
42 240 817
2 324
460150582
25
gegen
1879
-f- 368,78
1
-4-1625878
-1- 42
-f-20 868 859
r
S1
2.
3.
1 4.
5.
6.
7.
8.
9.
1 10. 1
11.
12.
13.
1 14.
1 15.
1 16.
Betriebs-
Unge in km
Einnahi
Summa
1
bis Ende N
ov. 1880
P
ersonen
auf 1 km
aüter
au
fl km
Personen
auf
1km
aiiter
aufl km
sor
inol.
ist. Quell.
'aufl km
im Ganzen
auf 1km
n. Privatbahnen
unter Staatsverwaltung.
Bergisch-Märkische Eisenbahn :
i Hanptb
u. Hess. Nordbahn
188C
1 268,60
1 028 201
842
1 460 800
1 152
772 250
633
3
816 427
3 008
4
9.35 177
3
890
54 457 100
42 927
gegen
1879
-f 99,10
—
11 764
—
86
+
80 273
—
28
—
15 209
—
69
+
145 368
— 131
+
130 159
—
219
-t-3799593
— 389
t. Ruhr-Sieg-Eisenbahn . . . .
1880
133,72
58 373
450
239 800
1792
42 372
327
496 256
3 711
565 428
4
228
5 856 647
43 798
gegen
1879
—
4-
2 549
+
20
18 482
+
137
1 501
+
12
-t-
49 405
4- 369
+
50 906
+
381
+ 352 951
-f2640
■Rlin-Dresdener Eisenbahn . .
1880
183,97
39 508
224
55 393
301
49 302
279
172 476
938
246 750
1
341
2 531 233
13 759
gegen
1879
—
—
2 355
—
13
+
27 335
+
148
_
1 795
—
11
+
25 074
-f 137
+
28 447
+
154
-1- 32 539
-4- 177
■ue - Sorau - Gnbener Eisenbahn
1880
301,37
80 808
274
70 787
235
84 532
287
391 899
1 300
503 077
1
669
5 850 107
19 412
gegen
1879
—
—
286
—
1
12 689
—
42
+
2 219
+
8
—
50 337
— 167
—
52 686
—
175
— 2 108
— 7
lünster-Enscheder Bahn . . .
1880
56,46
14 201
251
7 102
125
8 950
158
13 700
242
27 950
495
278 753
4 937
gegen
1879
—
—
5
+
902
+
16
—
5
+
1 741
+ 31
+
2 275
+
41
— 8 052
— 142
Iberschlesische Eisenbahn:
^ Hanptb. einschl. Neisse-ßrieg,
Wilhelmsbahn u. Posen-Thorn-
Brombcrg
1880
745,21
329 594
486
731 548
982
323 488
477
2
795 070
3 751
3
414 751
4
582
32 997 039
44 279
gegen
1879
—
+
3 728
+
5
—
13 845
—
18
+
10 558
+
16
+
237 043
+ 318
+
255 431
+
342
-{-1917211
-t-2515
L Breslau -Posen-GlogauerEisenb.
1880
211,15
61000
292
131 339
622
93 734
448
532 392
2 521
684 835
3
243
6 726 581
31857
gegen
1879
—
+
97
+
1
—
833
—
4
+
3 898
+
18
+
59 284
-f 280
+
73 304
+
347
-f 542 862
+2571
1. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
1880
375,76
141 894
378
162 492
432
122 195
325
428 932
1 142
635 718
1
692
6 512 291
17 331
- u. Niederschi. Zweigb. gegen
1879
—
+
3 461
+
10
—
10 788
—
29
+
2 443
+
6
+
15 031
-f 40
—
5 452
—
15
-}- 519
+ 1
)1. Oppeln
_ rother E
Gr.-Strehlitz - Morgen-
isenbahn
1880
77,86
14 219
183
6 0371
78
8 821
113
11417
147
32 616
419
310 916
4 208
gegen
1879
+ 22,24
+
7 669
+
65
4 082
+
43
+
5 040
+
45
+
7016
+ 68
+
12 058
+
49
-f 99 365
- 809
31 L Stargardt-Posener Eisenbahn .
1880
172,24
33 500
194
37 882
220
46 023
267
168 551
921
245 291
424
2 830 749
16 435
i ^
gegen
1879
1913
12
11279
65
-f-
1041
+
6
26 364
- 153
33 741
196
— 213 251
—1238
. Ihein-Nahe-Eisenbahn ....
1880
120,60
95 630
793
51 910
430
72 780
603
145 715
1208
240 055
1
991
2 855 502
23 677
?i
gegen
1879
—
+
11 773
+
98
+
193
+
1
+
11257
+
93
+
2 448
+ 20
+
12 143
+
100
- 43 594
— 362
_ littau-Reichenberger Eisenbahn .
1880
26,73
19174
717
18 646
698
11498
430
34 422
1 288
49 211
1
841
582 721
21800
gegen
1879
—
—
147
—
6
+
3 874
-f
145
+
14
+
6 275
+ 235
+
7 599
+
284
+ 85 208
-{-3187
Summa A 11
1880
3 673,67
—
• —
—
—
_
—
11
580 859
3
152
121789639
33 688
31
gegen
1879
+ 121,34
+
480 443
+
27
-j- 6563303
+ 91
t [11. Privatbahnen unter eigener
® Verwaltung.
'Mtcna-Kieler Eisenbahn . . . .
1880
288,01
141 913
493
72 250
251
167 626
582
328 641
1 141
496 267
1
723
5 885 827
20 436
1!
gegen
1879
—
—
6 285
—
22
—
3 034
—
10
—
4 559
—
16
—
14 169
— 49
—
18 728
—
65
-1- 147 330
+ 512
ierlin-Anhaltische Eisenbahn
1880
431,27
197130
457
212 760
493
305 150
708
808 850
1 875
1
164 000
2
699
13 303 240
30 847
i:
gegen
1879
—
+
10 941
+
2h
—
1276
—
3
+
6 652
+
16
+
1338
+ 3
+
7 990
+
19
-{- 309 898
+ 719
~ lerlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
1880
327,35
92 205
282
109 313
334
92 487
282
413 297
1263
531078
1
622
5 391 290
16 469
gegen
1879
—
—
1894
—
5
—
864
—
3
—
4 440
—
14
+
142
+ 1
—
10 895
—
34
- 52 366
- 160
" lerlin-Hamburger Eisenbahn . .
1880
441,66
139 135
.315
125 416
284
261063
591
1
259 919
2 853
1
569 110
3
553
14 955 244
33 861
gegen
1879
—
—
19 792
—
45
—
6 183
—
14
+
15 190
+
34
+
88 921
+ 202
+
1
72 851
+
165
— 224 603
— 509
resIau-Schweidnitz-Freiburger E.
1880
600,12
182 157
307
246 478
411
201 935
341
951 402
1585
199 653
1
+
999
11 580 448
19 297
Zll
gegen
1879
—
+
8 341
+
14
+
1859
+
4
+
7 293
+
13
+
15 823
+ 26
+
27 182
45
-f-677 834
-1-1130
t lottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1880
152,80
29 886
196
42 783
280
23 546
154
133 212
872
170 667
1
117
1 809 522
11 843
+; iortmund-Gronau-Enschecfer^ E.
1879
—
840
_
—
1 171
8
—
2 877
+
19
3 866
- 25
2 274
15
+ 51309
+ 336
1880
96,08
26 251
273
44 512
463
14 036
147
58 085
604
84 509
+
879
838 427
8 726
gegen
1879
—
—
1554
_
16
-r
4 665
+
48
—
184
—
1
+
5 697
+ 59
+
9 023
94
+ 134 967
+1405
holsteinische Marschbahn . . .
1880
88,10
28 824
327
12 573
143
24 494
287
30 059
341
55 142
626
605 101
6 868
4J lübeck-Büchen. u. Lübeck-^am-
1879
—
—
279
—
3
-f
937
+
11
—
484
—
6
+
1 727
+ 19
-t-
1028
+
11
-t- 17 444
+ 198
1880
111,00
54 005
487
53 303
480
63 702
574
188171
1 695
282 503
2
545
3 327 281
29 976
^ burger Eisenb. gegen
1879
—
186
—
11782
—
106
—
2 205
—
20
31 903
— 288
—
34 632
313
— 86 593
— 780
4 [ärkisch-Posener Eisenbahn . .
1880
271,90
52 431
193
57 829
213
97 671
359
193 005
709
293 058
1
077
3 132 256
11515
31
gegen
1879
—
+
1 169
+
5
—
3 642
—
13
+
3 369
+
12
-
17 885
- 66
—
14 341
—
53
-f- 21 292
+ 78
- [arienb.-Mlawkaer Eisenbahn
1880
143,03
17 741
124
22 098
154
22 389
157
96 421
674
132 985
930
1 282 218
8 965
gegen
1879
—
—
736
—
5
-t-
• 4 287
+
29
—
1056
7
+
17917
-f- 125
+
18 462
+
129
- 181 690
—1270
lordhausen-Erfurter Eisenb. . .
1880
78,28
20 077
256
26 208
344
21 171
270
65 636
862
94 307
1
228
906 995
11586
31
gegen
1879
—
+
353
+
4
+
108
+
1
—
47
—
1
+
776
+ 10
—
571
—
7
— 6 646
- 85
' Ibcrlausitzer Eisenbahn :
Strecke Kohlfurt-Falkenberg .
1880
148,00
21 199
143
15 746
106
20 610
139
43 400
293
64010
432
682 965
4 615
t
gegen
1879
—
+
677
+
4
+
17
—
+
1506
+
10
+
228
+ 1
+
1 734
+
11
-t- 18 647
+ 126
21 iels-Gnesener Eisenbahn . . .
1880
159,71
24 090
151
18 290
115
23 374
146
60 163
377
96 987
607
1000 312
6 263
gegen
1879
—
+
2 069
+
13
+
1941
+
13
+
42
+
5 304
+ 34
+
5 729
+
36
+ 73 835
+ 462
Istpreussische Sudbahn ....
1880
243,00
43 226
178
38 006
156
62 873
259
190 664
785
265 537
1
093
3 001 396
12 351
gegen
1879
—
5 804
24
+
22
—
430
—
46 376
- 190
54 066
222
—1154792
—4753
'.j. ’osen-Creuzburger Eisenbahn .
1880
203,66
22 297
111
28 840
142
31 169
155
112 532
552
154 718
760
1 615 325
7 930
gegen
1879
—
—
264
_
1
+
1510
8
—
201
—
1
+
1 784
+ 8
330
+
2
-f- 71396
+ 351
- lechte Oderuter-Eisenbahn . .
1880
317,99
76 536
261
180 820
569
94 970
323
756 630
2 379
921 600
2
898
9 040 078
28 429
gegen
1879
—
+
1 104
+
4
—
1 147
—
3
+
4 282
+
15
—
2 739
— 9
+
1 543
+
5
-1- 391 452
+1232
'A »chleswigsche Eisenbahn . . .
1880
229,80
50 240
219
20 915
91
69 587
303
148 583
647
218 170
950
2 534 839
11031
51
gegen
1879
—
_
4 702
—
20
—
4 485
—
20
-
4 579
—
20
—
11 259
— 48
15 838
—
68
-}- 31498
4- 138
\ Thürin- \
a. Stammbahn . . .
1880
358,51
280 306
782
199 342
556
310 038
865
830 300
2 316
1
140 338
3
181
13 193 803
36 802
l' , , gegen
1879
—
—
12 035
32
6 595
—
18
+
17 928
+
52
—
32 467
— 87
—
14 539
—
35
+ 407 706
— 654
\ gische 1
1 Eisen- ]
1 b. Gotha-Leinefelde .
1880
67,13
29 376
438
20 363
303
18 582
277
52 425
781
71 007
1
058
754 943
11246
1 gegen
1879
—
430
—
6
-f
1287
+
19
—
777
—
11
+
494
+ 7
—
283
—
4
-f 24 160
+ 360
■f bahn i
|c. Gera-Eichicht . .
1880
77,00
27 828
361
27 838
362
19 361
251
51 113
664
70 474
915
929 195
12 067
it' 1
gegen
1879
—
—
696
—
9
+
3 826
-f
50
+
412
+
5
+
2 908
-f- 38
+
3 320
+
43
-f 107 056
+1390
- .ilsit-lnsierburger Eisenbahn . .
1880
53,93
9 627
179
5 603
104
12 062
224
18 040
335
35 872
665
475 415
8 815
t braunschweigische Eisenbahn .
1879
1880
345,00
570
10
+
187
-
4
3 284
156 397
61
453
+
2 129
638 887
-}- 40
1 852
—
749
800 689
2
13
321
-f 20 948
9 028 605
+ 388
26 169
gegen
1879
5 063
15
49 975
— 145
77066
223
— 285 208
- 827
52
8 Eutin-Lübecker Eisenbahn .
gegen
9 Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn
gegen
ü Hessische) a. nicht garant. Unien
'-tTfi b-garanürte Linien __
1 Mecklenburg. Friedr.-Franz E. .
gegen
2 Saal-Eisenbahn
gegen
3 Sächs.-Thüringische Ost-Westb.
Summa A.
gegen
B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung.
1. Privatbalinen unter Staats-
verwaltung.
7 Angerm.-Schwedter Eisenbahn
gegen
8 Altenburg-Zeitzer Eisenbahn
gegen
9 Chemnitz-Würschnitzer Eisenb.
gegen
0 Gasch witz-Meuselwitzer Eisenb.
gegen
II. Privatbahnen unter eigener
Verwaltung.
1 Aachen-Jülicher Eisenbahn .
Breslau-Warschauer Eisenbahn .
1880
55,34
gegen
1879
—
Crefelder Eisenbahn
1880
41,69
gegen
1879
Euhland-Lauchhammer Eisenb. .
1880
7,60
gegen
1879
Saal-Unstrut Eisenbahn . . . .
1880
52,77
Wesselburen-Heider Eisenb^n .
1879
1880
14,50
gegen
1879
—
Westholsteinische Eisenbahn . .
1880
78,50
g^en
1879
Halberstadt - Blankenburger E. .
1880
24,50
gegen
1879
-1- 5,70
DAMPF- PUMPEN ■
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Wir haben zu vermiethen 60 neue ofl'eiie
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wände zum llerunterklappen.
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Berlin, Friedrich - Strasse 108.
Verlegt und herausgegebe
iteur; Dr. jur, Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redi
53
Deutsclier Eisenlbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£inii]iclxwaiixig*stei* «faliFg^ang^.
Berlin, den 17. Januar 1881.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über nene Tarife und Tarifändermis^en pro Deceniber 1880“ bei.
Dieser ^^nTlmer liegt ^o. 1 «les „Anzeigers iiher>itihliger (Tüter nnd Depackstücke“ bei.
Dieser Nonimer liegt ein Prospect, betr. „Die Eisenbahn, Wochenschrift für Dau- und Verkehrswesen“,
Verlag von Prell Füssli & Co., bei.
Inhalt: Die Berechnung der voraussichtlichen Rentabilität der Eisenbahnen. — Zur Verminderung der Eisenbahnunterhaltungs-
kosten. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Das Telephon in Berlin und in Amerika. — Literatur: Heller, Compass 1881. — Miscellen. —
Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3- Auszahlungen. 4. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Die Berechnung der voraussichtlichen Rentabilität
der Eisenbahnen.
Anknüpfend an eine Abhandlung des Professors Schwarczel
über die vorherige ßestinomung .der wahrscheinlichen Einnahmen
der Eisenbahnen, hielt der Ministerialsectionsrath ßela Ambrozovics
im Ingenieur- und Architectenvereine einen Vortrag, in welchem
derselbe nachzuweisen suchte, dass die Theorie Jules Michel’s*),
wonach hei der Bestimmung der Verkehrscoefficienten der auf
Eisenbahnen zu gewärtigende Verkehr mit der Einwohnerzahl der
Stationen im geraden Verhältnisse steht, auf die Verhältnisse
Ungarns nicht angewendet werden könne.
Er glaubt statt der Annahme der blossen Einwohneranzahl
der Stationen, die Einwohnerzahl der rechts und links der Bahn
auf einer Terrainzone von gewisser Breite zerstreuten Ortschaften
(„Verkehrsgebiet“) als Basis annehmen zu sollen.
Zur Beleuchtung des Unterschiedes in den Resultaten hat
er als Beispiel die aus dem Ortsverzeichnisse herausgeschriebe-
nen Ziffern der nicht in den Stationen selbst befindlichen Ein-
wohner eines Flächenraumes von ungefähr einer Meile rechts und
links längs der Alföld- und Kaschau-Oderberger Bahn — welche
die abweichendsten Coefficienten haben — und der Donau-Drau-
bahn, welche einen mittleren Coefficienten hat, zu den Zahlen
der Stationseinwohner zugeschlagen und auf dieser Basis in dem
Verhältnisse der Coefficienten zu einander einen bedeutenden
Unterschied gefunden.
Während in der Tabelle Schwarczel’s der Tonnenverkehr
der Donau-Draubahn 2,6 mal, der Personenverkehr hingegen mit
einem etwas grösseren Coeificienten figurirt, als die Alföldbahn,
ist nach dem neuen Rechnungsmodus der Tonnencoefficient der
beiden Bahnen beinahe gleich (2,8 : 2,5), der Personencoelficient
hingegen bei der Alföldbahn doppelt so gross, als jener auf der
Donau-Draubahn.
Man sieht daraus, wie gross unsere Täuschung wäre, wenn
wir z. B. die Alföldbahn nun jetzt projectiren und bei dem Ver-
anschlage des zu gewärtigenden Einkommens derselben die Coeffi-
cienten der Donau-Draubahn benützen würden, welche wir nach
dem Prinzipe Michel’s gewinnen! Hinsichtlich des Frachtentrans-
portes würden wir auf einen doppelt so intensiven Verkehr rech-
nen, als der factische Verkehr ist. Bei dem Personenverkehr da-
fegen würden wir — während wir gegenüber der Donau-Drau-
ahn eine etwas kleinere Intensivität erwarten — factisch eine
doppelt so grosso erhalten!
Der Kaschau-Oderberger Bahn gegenüber steht der Tonnen-
coefficient der Donau Dranbahn wie 1:2,5 (nach Schwarczel
*) Man sie.he über die Michel’sche Abhandlung „Sur le trafic
probable des chemins de fer d’interöt local“ die eingehende Be-
sprechung in No. 21 S. 293 des Jahrg. 1869 unserer Zeitung.
Die Redaction.
1 : 2,9), der Personencoefficient dagegen wie 1 ; 1,75 (nach Schw.
1 : 2,03) Der Tonnencoelficient der Alföldbahn ebenfalls 1 : 2,9
(nach Schw. 1 : 7,6), der Personencoefficient hingegen 1 : 09 (nach
Schw. 1 : 2,3).
Die Ursache der bedeutenden Abweichung der Verhältniss-
ziffern Schwarczel’s bei der Alföldbahn ist die tloncentrirung der
Einwohner der Stationen dieser Bahn.
Ambrozovics will zwar aus diesen wenigen Daten keine all-
gemeinen Consequenzen ziehen, aber das Verhältniss der neuen
Coefficienten zu einander macht es wahrscheinlich, dass die auf
die Einwohnerzahl nicht nur der Strecke von 2 Meilen, sondern
der ganzen Verkehrsfläche basirte Berechnung nicht sehr abwei-
chende Verhältnissziffern ergeben würde.
Dass die.Tonnencoefficienten der producirenden Gegenden
ungefähr gleich sind, kann dadurch erklärt werden, dass die
Lebensweise, die Ansprüche und Bedürfnisse der Landwirthe im
Grossen genommen dieselben sind und dass auch nur der von ihnen
selbst bearbeitete Boden ihre per Bahn zu versendenden Ueber-
schüsse bietet. Die eventuellen kleineren Differenzen der Erzeugungs-
kraft des Bodens werden bei gleich dichter Bevölkerung durch
die intensivere Wirthschaftlichkeit, grössere Sparsamkeit, das Klein-
gewerbe etc. ausgeglichen. Im Falle einer grösseren Differenz ist
— insofern solche durch die Industrie nicht gleich gemacht oder
überwogen wird — unbedingt auch die Einwohnerzahl kleiner.
Der Umstand, ob die Einwohnerschaft in den Stationen
concentrirt ist. scheint auf den Frachtenverkehr von keinem Ein-
flüsse zu sein, was begreiflich ist, weil den überwiegenden Theil
des Frachtentransportes ' nicht die Stationen, sondern die Ge-
gend liefert.
Dass der Personencoefficient der Eisenbahnen mit auf den
Stationen concentrirter Bevölkerung grösser ist, erklärt die leich-
tere Zugänglichkeit der Bahn und der nach grösseren Stationen
gravierende Handel. Aber es sind — selbstverständlich bei glei-
cher Bevölkerung — mehrere kleinere Stationen besser, als weni-
gere jedoch grössere Stationen. Zwei Stationen mit je 10 000 Ein-
wohnern sind besser, als eine Station mit 20 000 Einwohnern,
weil zwischen den zwei Stationen auch ein Localverkehr entsteht.
Der grössere Tonnen- und Personencoefficient der Industrie-
und Bergbau-Gegenden findet seine Erklärung einestheils darin,
dass die Landwirthe im Allgemeinen bescheidenere Ansprüche
haben, als die Gewerbsleute. Da ihre Bedürfnisse grossen Theils
der von ihnen selbst bearbeitete Boden deckt, sind sie nicht sehr
an entferntere Verbindungen angewiesen, und sind deshalb weni-
ger beweglich und unternehmend, als die Gewerbetreibenden und
ist bei den grösseren Ansprüchen der letzteren auch der Handel
grösser; andererseits aber darin, dass bei etwas gehobener Indu-
strie die Menschenkraft, also eine gewisse Einwohneranzahl durch
Steinkohle ersetzt wird. Es erhöht den Coefficienten, wenn
54
(He Steinkohle und die Lebensmittel von anderwärts — per
Eisenbahn — kommen.
Schon diese flüchtigen Bemerkungen machen es auch be-
greiflich, dass man bei dem Vergleiche von Industriegegenden mit
einer viel grösseren Vorsicht Vorgehen muss, als bei dem Ver-
gleiche von producirenden Gegenden; sie machen es auch wahrschein-
lich, dass im Allgemeinen das Wesentliche des in Rechnung zu
nehmenden Unterschiedes in der vom Standpunkte der Eisenbahn
angenommenen Productivität einzelner Gegenden in der aufge-
brauchten Arbeitskraft zu suchen ist.
Das will eigentlich die Anwendung der auf Grund der Ein-
wohnerzahl ermittelten Coefficienten auf ähnliche Gegenden (ähn-
licher Beschäftigung) ausdrücken, so dass es hiernach — wie von
den produciren(Jen Gegenden oben erwähnt wurde — nicht un-
möglich ist, dass wir uns hei Anwendung des Coefficienten
einer productiven auf eine unproductive Gegend, also bei gleichen
Coefficienten — vorausgesetzt, dass bei diesem letzteren sonstige
Motoren (Dampf, Wasser) die Einwohnerzahl nicht ersetzen —
in dem Erträgnisse der Eisenbahn nicht sehr irren würden, weil
die unproductivere Gegend in der Regel auch dünner bevölkert ist.
Was die Breite des in Rechnung zu nehmenden Land-
striches anbelangt, ist zu bemerken, dass, wenn dieser Strich
noch so gering ist, wir jedenfalls weniger einer Täuschung aus-
gesetzt sein werden, als wenn wir rein blos die Einwohnerzahl
der Stationen nehmen; daher bezüglich der bestehenden Eisen-
bahnen die Verkehrsphäre durch die Stationschefs ohne grosse
Schwierigkeit ungefähr bestimmt werden kann (indem solche über
eine gewisse Entfernung liegende Ortschaften unberücksichtigt
gelassen werden, aus welchen nur sporadisch Transporte kommen).
Wenn es dem Stationschef zur Aufgabe gemacht wird, kann derselbe
die Provenienz- resp. Bestimmungsortschaft der aus zweiter Hand
kommenden oder in zweiter Hand gehenden Transporte auch
erfahren.
Die projectirten Eisenbahnen dagegen müssen bereist,
hierbei alle Fäctoren berücksichtigt und letztere der Schätzung
unterzogen werden. Ein genaues Resultat ist natürlich nicht zu
erwarten. Wir müssen uns aber bei conjecturellen Fragen, Vor-
anschlägen, mit einer nur im Grossen rationellen Basis in den
meisten Fällen begnügen, und zwischen zwei sich bietenden
Grundlagen die richtiger scheinende wählen. In diesem Falle
heisst Alles wollen soviel als gar nichts wollen, als der Idee des
Voranschlages zu entsagen, was das schlechteste wäre.
Man kann sich auch eine andere Rechnungsbasis vorstellen,
so z. B. die Steuer, welche in einem und demselben Lande nach
gleichem Schlüssel bemessen wird, den Reichthum, die Wohl-
habenheit der einzelnen Gegenden zur Genüge treu wdedergiebt;
die Frage wäre die: wie viel Tonnen und Reisende auf 100 oder
1 000 fl. Steuer entfallen? Man könnte den Mittelwerth der auf
diese zwei Arten ermittelten Coefficienten nehmen.
Die Sammlung entsprechender statistischer Daten wäre
jedenfalls — schon zur Klärung dieser wichtigen Frage — er-
wünscht.
Der Vortragende bespricht die geringe Rentabilität unserer
Bahnen und gelangt zu dem Resultate, dass ein solches über-
wiegend Ackerbau und dazu extensiv Wirtbschaft treiben-
des Land ein ganzes, nach dem bisherigen Systeme gebautes Netz
nicht genügend speisen kann. Die Entwickelung der Industrie,
ferner die Ergänzung unseres Eisenbahnnetzes, jedoch — die im
Interesse des Transitverkehrs nothwendigen Hauptlinien ausge-
nommen — nach einem mehr rentablen Systeme, endlich die
Colonisation, wären die Mittel zur Abhilfe.
Die unseren Eisenbahnen zu verdankenden national-
öconomischen Vortheile sind, wenn auch dieselben in Gestalt der
Steuer dem Aerar den von ihm erhaltenen Zinsenausfall nicht
vergüten (was eine übermässige Forderung wäre?), schliesslich
inmier noch grösser, als der Zinsenausfall smbst. — o —
Zur Verminderung der Eisenbahnunterhaltungs-
kosten.
Der Engländer Tolver Preston eröffnet in einem Schreiben
an den „Engineer“ (pag. 370, 1880) einen neuen und wohl auch
bei uns wenig bekannten Gesichtspunkt, die beträchtlichen, fort-
während erforderlichen Unterhaltungskosten der Eisenbahnen
einzuschränken, mit dem Hinweise, dass selbst eine Ersparniss
von wenigen Procenten in ihrer Summe wohl Beachtung ver-
dient. Die Hauptkosten liegen in der Abnutzung der Fahrzeuge
und des Oberbaues durch die erforderlichen Reparaturen, und
der Verfasser stellt, wie wir einer im „Wochenblatt für Archi-
tecten und Ingenieure“ enthaltenen Uebersetzung entnehmen,
diese Abnutzung als Function der mechanischen Arbeit des
Zuges hin, da offenbar bei schnellerer Fahrt Kraft und Weg
grösser ist, und die Abnutzung hierdurch in gewissem Verhält-
nisse zunimmt. Es kommt also zunächst auf eine Controle der
Veranlassung zu dem Verschleisse, auf Messung der mechanischen
Arbeit oder Anzahl Pferdekräfte an. Die Wärme des Kessels
setzt sich in Arbeit um, und diese wird zum Theil absorbirt,
zum Theil durch Reibung und Erschütterungen wieder in Wärme
verwandelt; daher kann die mechanische Arbeit des Dampf-
kolbens nicht als Massstab gelten, sondern die thatsächlich von
den einzelnen Fahrzeugen verrichtete Arbeit muss in Betracht
gezogen werden. Diese ist keineswegs bei allen Wagen eines
und desselben Zuges gleich, man kann durch das Gehör bei
einem über eine eiserne Brücke fahrenden Zuge schon bemerken,
dass die letzten Wagen oft mehr Geräusch verursachen, als die
Locomotive selbst, weil ihre Seiten schwanken gen grösser und
deshalb durch sie mehr Widerstände zu überwinden sind, welche
die zu leistende mechanische Arbeit vergrössern. Dieser Um-
stand ist keinesfalls zu unterschätzen: man denke sich die erfor-
derliche Kraft herausgetrennt, um den letzten Wagen, falls sie
in Ruhe wären, eine so heftig schaukelnde Bewegung zu ertheilen,
abgesehen von der Weiterfortbewegung; man wird anerkennen
müssen, dass hierdurch eine Menge Kraftaufwand nutzlos ver-
schwendet und der Abnutzung bedeutend Vorschub geleistet
wird. Allerdings wird der Gang der letzten Wagen ruhiger sein,
wenn ihr Schwerpunkt durch Beladen oder durch die Construc-
tion der Wagen selbst möglichst tief liegt; wird aber dieser Um-
stand beachtet, und wäre die Vorsicht übertrieben, wenn es ge-
schähe? Sowohl die Reihenfolge der einzelnen Wagen, als wie
der Umstand, ob die beladenen Wagen sich vorn oder am Ende
befinden, bedingen unter sonst ganz gleichen Verhältnissen einen
sehr verschiedenen Kraftaufwand, um den Wagen dieselbe Ge-
schwindigkeit zu ertheilen. Ferner sind Versuche anzustellen,
ob vier-, sechs- oder achträdrige Wagen geeigneter in Bezug auf
Verminderung der Abnutzung sind. Nur die experimentelle
Controle der mechanischen Arbeit und daraus die Erkennung
des Verschleisses vermögen für die rationelle Ausnutzung des
rollenden Materials genügende Anhaltspunkte zu gewähren.
Obgleich hier mehr auf das Princip hingewiesen werden soll, um
dem Gegenstände Aufmerksamkeit zuzuwenden, mag die prac-
tische Möglichkeit in folgender Einrichtung zu finden sein. Es
müsste an der gewöhnlichen Kuppelung die momentan herrschende
Zugkraft während der Fahrt erkennbar gemacht werden. Das
Product dieser mit der Geschwindigkeit giebt den Werth der
mechanischen Arbeit, welcher den vermehrten Zugwiderstand der
hinteren Wagen erkennen lassen würde, selbst wenn diese unbe-
laden sind, und vielleicht dann in noch höherem Grade, als wenn
die letzten Wagen beladen sind. Der Verfasser erblickt in der
Anbringung dieser Dynamometer keine Schwierigkeit. Zur Er-
mittelung (1er mechanischen Arbeit, welche ein einzelner Wagen
verrichtet, wäre die Differenz der Zugkräfte seiner beiden Kuppe-
lungen in Betracht zu ziehen, während die Ermittelung der Ab-
nutzung noch einem der Beschaffenheit des Oberbaues ent-
sprechenden Coefficienten unterworfen ist. Das Schwanken der
Grösse der mechanischen Arbeit bei verschiedenen Geschwindig-
keiten giebt durch sein Minimum die günstigste Geschwindigkeit
für den betreffenden Wagen. Gewisse Wagenarten würden sich
für schnellere, andere für langsamere Fahrten geeignet erweisen,
und besonders würden die Locomotiven eine practische Controle
in Bezug auf ihre geeignete Verwendung dadurch erfahren.
Selbst eine einzige derartige Vorrichtung an der Kuppelung der
Locomotive würde sehr lehrreiche Erfahrungen ergeben, sei es
um die mechanische Arbeit bei verschiedenen Geschwindigkeiten
zu ersehen, bei verschiedener Anordnung der Zugtheile, verschie-
denen Wagenlängen oder bei Veränderung der Wagenzahl und
Beibehaltung derselben Ladefähigkeit, ferner bei verschieden-
achsigen Wagen und beim Uebergang auf ein anderes Oberbau-
system. Alle diese Betrachtungen liefern alsdann ganz bestimmte
Regeln, deren allgemeine Beachtung einerseits die Abnutzung
vermindern und, was ebenso wesentlich ist, den Kraftaufwand
des Motors verringern würden. Es erscheint diese Verringerung
der Widerstände von grosser Bedeutung, da, wie gezeigt zwei
grosse Vortheile damit erreicht werden; aber die Möglichkeit
liegt nur in dem richtigen Erkennen dieser Widerstände, ver-
glichen unter verschiedenartigen Bedingungen, so dass der Werth
irgend welcher Constructionsart, sei es der Fahrzeuge oder des
Oberbaues auch danach zu bemessen ist. Eine rationelle Beach-
tung dieses Principes würde immerhin zu beträchtlichen Erspar-
nissen im Eisenbahnbetriebe führen, weshalb es wünschenswerth
erscheint, dass der Anregung zu Versuchen in weiteren Kreisen
Folge gegeben werde. F. W.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 10. Januar 1881. (Feiertagspause. Bahneröffnungen.
Haftpflicht. Pest-Semlin. Czaslau-Zleb, Localbahnen und Local-
bahngesellschaft. Ofen-Raab. Schiedsgericht. Siebenbürger Bahn.
Eisenbahnclub. Bahneffecten.)
Die Feiertagspause bis zur Wiedereröffnung der Parlamente
wurde von beiden Regierungen zu Arbeiten für die hochwichtigen
Eisenbahnvorlagen benutzt. Die Verstaatlichung der Elisabeth-
Westbahn kann natürlich nicht früher in Verhandlung genommen
werden, bis deren am 31. d. Mts. zusammentretende Generalver-
sammlung ihr zustimmendes Votum abgegeben hat. Daran ist
aber um so weniger zu zweifeln, als der Vertrag die Rechte der
Actionäre ausgiebig wahrt und dieselben noch durch ein beson-
deres Circxilar der Bahndirection der Kaiserin Elisabethbalin
ersucht wurden, durch ihr zahlreiches Erscheinen dem
Votum auch ein imponirendes Relief zu geben. Nicht so sicher
ist die Regierung des Abgeordnetenhauses; da machen sich unter
der ihr getreuen Majorität politische Tendenzen gellend, welche
die Vereinheitlichung und Concentrirung der staatlichen Aufgaben
perhorresciren, daher auch der Eisenbahn Verstaatlichung nicht
gerade freundlich gesinnt sein können; die Minorität fürchbet jede
Stärkung der Gewalt einer von ihr heftig bekämpften Regierung.
Dieselbe muss daher die Entscheidung der Legislative abwarten,
ehe sie die Ausdehnung der Action auf die angeblich hierfür zu-
nächst ins Auge gefasste Rudolf- und Franz-Josef bahn unternimmt.
In üngarn kommt die Bosnathalbahn zunächst in die Plenarver-
handlung des Abgeordnetenhauses; die bekanntlich in 0 ster-
reich bereits erfolgte Annahme dieser Vorlage ist nicht zu be-
zweifeln. Die Ungarische Regierung selbst wird durch die Buda-
pest-Semliner und die Pest- Ofener Bahn sehr in Anspruch ge-
nommen; über den gegenwärtigen Stand beider Angelegenheiten
folgen unten die Notizen.
Die Eisenbahneröffnungen Oesterreich-Ungarns im Jahre 1 880
bekunden eine höchst bedauerliche Stagnation der Bauthätigkeit.
Während noch im Jahre 1879, welches man als das Jahr des Still-
standes der Eisenbahnbauthätigkeit bezeichnen zu dürfen glaubte,
140,7 km neuer Bahnen dem Betriebe übergeben wurden, beläuft
sich die Summe der im Jahre 1880 eröffneten Bahnen auf 50,42 km,
wovon 20 km auf Ungarn und 39,42 km auf Oesterreich entfallen.
Es wurden eröffnet, und zwar ausschliesslich als Secundärbahnen:
Am 1. Mai die Linie Mezötur-Szarvas 20,00 km
„ 12. October „ „ StadlauerBrücke-K.-Ebersdorf 5,20 „
„ 28. Novbr. „ „ Hullein-Kremsier 6,70 „
„ 5. Decbr. „ „ Erbersdorf-Würbenthal . . . 20,72 „
., 19. Decbr. „ „ Zauchtl-Neutitschein . . . . 6,80 „
Zusammen 59,42 km
Die Erwartungen, denen man sich zu Beginn des Jahres
nach der allgemeinen und sehr lebhaften Agitation für den Bau
von Localbabnen mit Recht hingeben durfte, haben sich nicht er-
füllt. Die überwiegende Mehrheit der zahllosen Secundärbahn-
projecte kam nicht zur Verwirklichung, und selbst jene wenigen
Linien, für welche die Concession erwirkt wurde und die sich zu-
meist noch im Baue befinden, kamen nur nach Ueberwindung
grosser Schwierigkeiten zu Stande. Auch für das Jahr 1881 ist
kein besonders erheblicher Zuwachs an neuen Bahnen zu gewär-
tigen. Von wichtigeren Bahnen befinden sich die Arlbergbahn und
die Linie Wien-Aspang im Baue.
Ueber die Haftpflicht der Eisenbahnen für den Inhalt eines
vom Versender beladenen W'agens wurde mit Erlass des Oester-
reichischen Handelsministeriums aufmerksam gemacht, dass die
von manchen Bahnverwaltungen in die Verträge über den An-
schluss der betreffenden Schleppbahnen aufgenommene Bestim-
mung, wonach die Bahn nur für die Unverletztheit des Plomben-
verschlusses der Wagen hafte, Reclamationen bezüglich des In-
haltes der letzteren aber zwischen dem Empfänger und Aufgeber
auszutragen sind — den Bestimmungen des Betriebsreglements
widerspreche. Es wird dies in der ausführlichen Besprechung
des für diese Frage entscheidenden § 50 Punkt 2 al. 2, 62 und 67
des Betriebsreglements überzeugend nacbgewiesen. Die Bahnen
können sich gegen solche Anstände nur durch ein vertragsmäs-
siges Regressrecht gegen den als Absender erscheinenden Schlepp-
bahneigenthümer schützen, welcher sich verpflichten muss, alle
von der Bahn für constatirte Anstände geleisteten Entschädigun-
gen zu vergüten. Eine etwas geänderte Fassung müsste überdies
ein solcher Vertrag für die sich bei der Ausladung ergebenden
Reclamationen haben, nachdem die Ausschliessung der Bahnhaf-
tung für den Inhalt der auf die Schleppbahn mit unverletzten
Plomben abgehenden Wagen ebenfalls dem Betriebsreglement
widerspricht.
Für die Erlangung der Concession Pest-Semlin ist General-
director a. D. Bontoux äusserst thätig; derselbe strebt auch die
Finanzirung der Orientalischen Linien an. Zwei Englische Inge-
nieure machen gegenwärtig ihre diesbezüglichen Studien in Un-
garn. Es handelt sich um die ganze Transitlinie Pest-ßelgrad-
Salonichi, welche infolge der Coalition der verschiedenen Inter-
essentengruppen von Einer Gesellschaft gebaut, finanzirt und be-
trieben werden soll. Im Schosse des Ungarischen Ministeriums
selbst sind Differenzen bezüglich der Opportunität einer solchen
Cumulirung; die für den Bau Pest-Theresiopel-Semlin mit den
Flügelbahnen nach Kalocsa und Baja veranschlagten ca. 22,5 Mil-
lionen Gulden sollen durch Staatsobligationen aufgebracht und
der Bau selbst- soll öconomischer in Regie geführt werden, wäh-
Knd die Frage des Staats- oder Privatbetriebes der künftigen
Entscheidung Vorbehalten bliebe. Bei den wechselnden Strömun-
gen in dieser Angelegenheit ist es nicht unmöglich, dass in dem
gegenwärtigen Moment selbst eine entgegengesetzte Ansicht die
Obertand gewonnen habe. So heisst es, dass trotz aller Chancen,
welche die Länderbank (Bontoux) habe, doch die Creditanstalt
die Bewerbung um die Concession für Bau und Betrieb nicht
aufgeben könne.
Die 13 km lange Theilstrecke Czaslau-Zleb der von der
Nordwestbahnstation Czaslau ausgehenden Localbahn nach Za-
wratetz wurde am 6. d. Mts. dem Betriebe übergeben. Der Bau
wurde von der Oesterreichischen Localeisenbahngesellschaft im
Mai V. J. begonnen und kostet diese Theilstrecke inclusive der
Betriebsmittel 380 000 fl.; die ca. 10 km betragende Verlängerung
erfolgt noch in diesem Jahre Der Präsident Dr. Volkelt der ge-
nannten Gesellschaft hielt bei dem zur Eröffnungsfeier stattge-
habten Bankett einen Toast, welchem wir folgenden Excurs über
die Localbahnen entnehmen: „Der Staat hat die ihm nach den
Grundsätzen einer geläuterten Volkswirthschaftslebre zugewiesene
Aufgabe erfüllt, indem er die grossen Verkehrslinien mit dem An-
schlüsse an die internationalen Communicationen geschaffen hat,
theilweise dadurch, dass er solche Linien selbst erbaute und
Unternehmungen, die sich diesen Bau zur Aufgabe gemacht
haben, durch gesetzliche Begünstigungen oder auch durch Zu-
wendung materieller Mittel auf das reichste unterstützt. Die
wohlthätigen Folgen, wir sehen sie an der intensiven Entwicke-
lung der Landwirthschaft, an dem Emporblühen von Industrie
und Handel entlang der grossen Communicationslinien und in
den an dieselben angrenzenden Gegenden Aber auch die weiter
ab liegenden Gegenden bergen die Bedingungen der segensreichen
Entwickelung in ihrem Schosse , wenn die Erzeugnisse ihres
Fleisses und ihrer Arbeit in den Weltverkehr einbezogen werden
können. Dieses zu vermitteln, ist die Aufgabe der Localbahnen,
ihr Ziel, den Kreis jener Landschaften zu erweitern, wo die Pro-
duction die eigene Consumtion übersteigt, die Nutzbarmachung
der Arbeitskraft in erhöhtem Masse. Es ist eine weise Massnahme
der Staatsverwaltung, die Begründung solcher Localbahnen dem
Unternehmungsgeiste von Privaten zu überlassen. Nirgends so
sehr als bei diesen ist die eingehendste Berücksichtigung localer
Verhältnisse erforderlich, ihre Errichtung kann nur nach genaue-
ster Prüfung gesicherter Grundlagen ihrer Existenz stattfinden
und ihre weitere Entwickelung sich nur naturgemäss Schritt für
Schritt mit der gesteigerten Productionsfähigkeit vollziehen“. —
Die Oesterreichische Localeisenbahngesellschaft wird demnächst
ihre erste Generalversammlung (nach der im Juni v. J. statt-
gehabten constituirenden Versammlung) einberufen; aus dem
Erträgnisse soll der erste Dividendencoupon mit 5 pCt. = 6 fl.
50 kr. pro Actie eingelöst werden.
Die Ofen-Raaber Bahn wird auch in Fachkreisen eingehend
• discutirt. Die Regierung selbst unterstützt das Project kräftigst.
Es werden durch diese Linie nämlich die beiden Hauptcentren
des Ungarischen -Getreidehandels — die Hauptstadt und Raab —
mit einander verbunden und soll derselbe von der Oesterreichi-
schen Staatseisenbahngesellschaft und Donau-Dampfschifffahrts-
gesellschaft dadurch unabhängig gemacht werden. Man denkt
natürlich an Ebenfurth als den vorläufigen Endpunkt der
zwischen Ofen und Raab neu zu bauenden Strecke, welche in
der Linie Raab-Oedenburg-Ebenfurth ihre schon bestehende Fort-
setzung findet. Mit Hilfe der Niederösterreichischen Staatsbahn
Leobersdorf-St. Pölten wäre bei Benützung der Südbahnstrecke
Oedenburg-Neustadt-Leobersdorf schon sofort der grosse Plan
der Umgehung Wiens durchzuführen, ein Plan, der durch den
angestrebten Bau der Linie Ebenfurth-Leobersdorf jedenfalls noch
grössere Chancen hätte.
Vom Eisenbahnschiedsgerichte wurde über die Klage einer
Firma gegen die Südbahn verhandelt, deren betreffende Stationen
die Declaration zweier Sendungen „altes Eisen“ in „Wagenachsen“
abänderten und diese auch dem höheren Tarifsätze unterwarfen.
Die Forderung des Rückersatzes der Differenz begründete die
Firma damit, dass sie die Waggonachsen als altes Eisen gekauft
und verkauft habe, dass dieselben zur weiteren Verwendung als
Achsen ganz unbrauchbar seien, die höhere Tarifirung auch eine
irrthümliche gewesen und ihr im Sinne des § 53 des Betriebs-
reglements aus der irrthümlichen Bemessung der Frachtgebühr
ein Schaden nicht erwachsen dürfe. Das Schiedsgericht forderte
den Kläger auf, unter Beibringung der Facturen, anzugeben, zu
welchen Preisen er die fraglichen Achsen verkauft habe. Es
ergab sich nun, dass sich für die gesammte Waare ein durch-
schnittlicher Verkaufspreis von 12% fl. pro 100 kg herausstellt.
Das Schiedsgericht erkannte in Folge dieser Erhebungen auf Ab-
weisung der Klage, mit der Begründung, dass die erhobenen
Verkaufspreise für die Achsen, wie aus den Preisnotirungen der
Wiener Handelskammer für dieselbe Zeit zu ersehen ist, den
Preisen für Stabeisen und Bessemerstahl nahezu gleichkommen,
daher die Bahnverwaltung sonach berechtigt war, die geschehene
Declarirung als altes Eisen zu beanstanden und den höheren
Frachtsatz einzuheben.
Die Siebenbürger Bahn hat am 1. Jänner d. J. zum letzten
Mal die durch den bekannten Processausgleich nothwendig ge-
wordene Actiencouponkürzung von 2}^ fl, vorgenommen. Vom
1. Juli 1881 an bezahlt diese Bahn wieder die vollen fünfpro-
centigen Zinsen, bis auf 28 kr. pro Coupon, die als Stempel-
betrag an die Staatscasse abzuführen sind. Das Unternehmen
erscheint vollständig consolidirt, nachdem durch die zweijährige
Couponreduction alle noch schwebenden Verpflichtungen des-
selben beglichen erscheinen. Von den Prioritätsobligationen der
56
Siebenbürger Bahn erfolgt nach wie vor ein Abzug für den
Couponstempel von 7 kr.
Im Oesterreichischen Eisenbalinchib wurde eine Reihe
höchst interessanter Vorträge gehalten, welche wir wegen Ueber-
fülle des sonstigen Berichtsmaterials nicht besprechen können.
Zur Wahrung der diesfälligen Continuität beschränken wir uns
nachstehend auf die Erwähnung der Gegenstände dieser Vorträge,
indem wir auf die vorzüglich redigirte „Oesterr. Eisenbahnzeitung“
verweisen, wo dieselben reproducirt erscheinen: a) Ueber Ser-
bische und Bosnische Bahnen vom Ingenieur Büchelen; b) Inwie-
fern vermag der Forstmann auf die Sicherheit und Rentabilität
<ler Bahnen einzuwirken vom Professor Dr. Freiherr von Secken-
dorf; c) Die Kinderjahre der Kaiser Ferdinands Nordbahn (eine
sehr gemüthliche Gründungsgeschichte) vom Bauunternehmer
Felix Löwenfeld; d) Eiserner Oberbau vom Baudirector H rhenegger.
Trotz des einigermassen abgeschwächten Interesses für
Bahnelfecten behielten die Actien doch ihre anständigen Course.
Einige Rückgänge sind durch Realisirungen bewirkt worden.
Von Berlin aus wurde das Spiel in Elbethal (245) behauptet;
deren Trennung von der Nordwestbahn (190,75) erwies sich als
ein Börsenmanöver. Nur in Südbahn war eine entschiedene
JJaisse; es wird eine ihre Verhältnisse beleuchtende Broschüre
signalisirt, die Freund und Feind berührt. Die Einnahme-„Cor-
rectur“ (281) der Karl-Ludwighahn für die letzte Jahreswoche be-
reitete durch ihre Höhe eine angenehme üeberraschung.
Das Telephon (der Fernsprecher) in Berlin.
Anknüpfend an die in No. 85 S. 1064 vor. Jahrg. uns. Ztg. ge-
brachte Mittheilung über die Fernsprechvermittelungseinrichtungen
in grösseren Städten, wo bereits erwähnt wurde, dass die Ausfüh-
rung einer solchen Einrichtung in nächster Zeit für Berlin in
Aussicht stehe, bemerken wir, dass am 12. d. M. der Betrieb bei
der im Telegraphengebäude, Französischestrasi e 33c, eingerichte-
ten Fernsprechcentralstelle eröffnet worden ist, so dass diejeni-
gen Theilnehmer an der allgemeinen Fernsprecheinrichtung, welche
an diese Centralstelle bis jetzt angeschlossen werden konnten,
sich zu jeder Zeit beliebig mit einander unterhalten, auch von
ihrer Wohnung aus der Centralstelle Telegramme zur Weiterbe-
förderung dictiren können. Nachdem Versuche an den vorber-
gegangenen Tagen die Zweckmässigkeit der getroffenen Einrich-^
lungen genügend erwiesen batten, arbeiten dieselben vom Augen-
blicke der Inbetriebsetzung an zur grossen Befriedigung aller
angeschlossenen Theilnehmer. Die weiteren Anschlüsse sind in
der Herstellung begriffen; sie werden rüstig ihrer Vollendung
entgegengeführt, und mit jedem neuen Anschluss mehrt sich der
Nutzen und die Bedeutung der allgemeinen Fernsprechanstalt
auch für jeden einzelnen Theilnehmer. In Folge des günstigen
Ergebnisses bei der Eröffnung des Betriebes haben sich sogleich
mehrere Personen und Geschäftshäuser veranlasst gesehen, sich
auch als Theilnehmer in die betreffenden Listen der Reichstele-
graphenverwaltung eintragen zu lassen. Der jährliche Abonne-
mentspreis beträgt, wie in No. 85 cit. mitgetiieilt wurde, nur
200 Jl bei einer Länge der Anschlussleitung von 2 km.
Das Telephon in Amerika.
Von hohem Interesse sind folgende mündliche Aeusserungen
M. M. V. Weber’s über die in Europa ganz ungeahnte Verbreitung,
welche das Telephon in Amerika, namentlich in den Mittelstädten
von 100 000 bis 200 000 Einwohnern gefunden hat. Manche
Strassen sehen da oft aus, als wären sie in der Höhe mit w^eit-
maschigen Spinngeweben überzogen, so viele Telephondrähte
kreuzen sich, von Dachfirst zu Dachfirst gezogen, und als ein
lieiteres Beispiel vollkommenster Ausnützung dieses neuen Ver-
kehrsmittels erzählt v. Weber folgendes Erlebniss: „Ich suchte
in einer im Norden des Staates Newyork gelegenen grossen Mittel-
stadt eine uns lange befreundete," dort begüterte Familie auf.
Die freundlich überraschte Dame vom Hause empfing mich auf
das liebenswürdigste, aber sofort, nachdem wir uns die Hände
geschüttelt, langte sie nach dem auf der Lehne ihrer Boudoir-
causeuse liegenden Telephon und rief aus: „Ich verfüge über
Sie, wir fahren aus, ich zeige Ihnen die Stadt; Sie diniren bei
uns mit einigen Leuten, die Ihnen nützen können; heute Nach-
mittags segeln wir mit meiner Dampfyacht auf dem Niagara;
morgen fahren Sie in die Oelregion, übermorgen und später sind
wir auf unserer Villa. Jetzt rufe ich meinen Mann auf seinem
Bureau, melde Sie an, bespreche unsere Pläne; dann bestelle ich
meine Equipage, die ich seit dem Telephon aus dem Hause
entfernt habe, lade Ihnen die Leute zum Diner, bespreche das
Nöthige mit Maschinisten und Stewart wegen Fahrt und Souper
auf der Yacht; dann soll Ihnen mein Mann den Zug auf der
Oelregionbahn bestellen, und endlich habe ich eine Menge mit
unseren Wirthschaftsleuten auf der Villa zu behandeln!“ — „Und
wann soll das Alles besorgt sein?“ fragte ich. — „Oh! sehen Sie
sich die Albums dort an, gehen Sie einen pang durch den
Garten; ich habe es nicht gerne, wenn man mir zuschaut, wenn
ich telephonire. Es sieht so hässlich aus! Dann soll Alles besorgt
sein“, sagte die liebenswürdige Frau lächelnd. Ich blieb aber
doch und sah und hörte staunend, wie sie sich erst mit dem
Gemahl ausführlich verständigte. Dann wurden die Adressen im
Centralbureau umgescbaltet, drei, vier Familien zum Diner geladen,
zusammen mindestens 28 Englische Meilen weit wohnend, zwei
davon antworteten umgehend. Dann wurde die Equipage gerufen,
und längere Zeit mit der Bemannung des kleinen, fünf Meilen ent-
fernt im Eriesee liegenden Dampfschiffes verhandelt und das Menu
des Soupers auf demselben im Detail festgestellt. Dann kam die
Villa daran, wo die Verwalterin erst wieder telephonisch von
der Maierei geholt werden musste — und endlich liess sich der
Gemahl wieder vernehmen, dass auf der Oelregion Bahn alles be-
sorgt sei. Nach 20 bis 25 Minuten setzte die liebenswürdige
Dame das Thelephon aufathmend von den Lippen und sagte:
„Das war ein Stück Arbeit! Jetzt mache ich Todette und räume
meiner Köchin das Feld am Telephon. Auf Wiedersehen!“ Sie
schlüpfte hinaus und die Köchin, eine würdige Person, fast eine
Matrone, trat ans Telephon, das sie eben so gewandt handhabte
wie ihre elegante Herrin. Und da hörte ich denn zu meinem
Staunen die Braten, Fische, Gemüse, das Obst für das Diner bei
den grossen Händlern in der Stadt bestellen, mit jedem der-
selben über die Quantität und Qualität deliberiren — von der
Köchin — telephonisch. Als guter Deutsche hatte ich, während
Dame und Dienerin über einen Flächenraum von einigen Quadrat-
meilen befahlen, verhandelten, anordneten — dagesessen und
überrechnet, welche Zeit an Billetschreiben, Botengängen, Drosch-
kenfahrten etc. wohl die Arbeit erfordert haben würde, die hier
Frauenhand und Mund in 40 Minuten that — und ich kam dabei.
Alles’ gut gelingend gerechnet, auf mindestens 40 Arbeitsstunden
unter so und so viele Leute veitheilt“. Die Zahl der Firmen
und Haushaltungen, die in den Mittelstädten, namentlich der
Weststaaten, telephonisch mit einander in Verbindung stehen,
soll oft schon menr als ein Drittel der Häuserzahl der Stadt be-
tragen. Bei uns hat es das Telephon bekanntlich über die be-
scheidensten Anfänge noch nicht hinausgebracht.
Literatur.
„Compass 1881“. Finanzielles Jahrbuch für Oesterreich-
Ungarn, gegründet von Gustav Leonhardt, herausgegeben von
S. Heller (Wien, Alfred Hölder) Dieses treffliche Werk liegt in
seinem 14. Jahrgange vor uns. Die Correctheit des Inhalts und die
übersichtliche Form und Vollständigkeit desselben haben das Buch
zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel bei Beurtheilung der finan-
ziellen Verhältnisse Oesterreich-Ungarns, der Eisenbahnen, Banken
und anderen Gesellschaften dieser Länder gemacht. Der neue
Jahrgang hat eine etwas geänderte, vortheilhafte Anordnung des
Materials erfahren. Die neue Eintheilung kam insbesondere dem
Abschnitte: „Finanzen Oesterreich-Ungarns“ zu Statten, indem
das gemeinsame Budget nicht nur für 1880, sondern auch für 1881
daselbst bereits aufgenommen werden konnte; ebenso ist der
Stand der allgemeinen Staatsschuld und der Schuld der im Reichs-
rathe vertretenen Königreiche und Länder sowohl vom 31. De-
cember 1879, als auch schon vom 30. Juni 1880 angeführt. Das
Gewinn- und Verlustconto der Wiener Banken und Betriebsergeb-
nisse der Eisenbahnen ist in bilanzmässiger, beziehungsweise
tabellarischer Form dargestellt. Unter den „statistischen Bei-
trägen“ dürften einige Originaltabellen, wie die Darstellung des
täglichen Courses der vier Rentengattungen vom 1. Januar 1879
bis 30. Juni 1880, die Coursbewegung der Anlagepapiere etc., be-
sonders willkommen sein. Ueber den Umfang des Materials, wel-
ches in den neuen Jahrgang aufgenommen ist, giebt nachstehende
Uebersicht Auskunft. Es sind verzeichnet: Banken und Credit-
institute, Sparcassen, Genossenschaften und Vorschussvereine,
Verkehrsanstalten, Eisenbahn-, Dampfschifffahrts-, Pferdebahn-
und Omnibusgesellschaften etc., VersicUerungsgesellschaften, Bau-,
Baumaterial- und Industriegesellschal'ten. Der „Compass 1881“
führt an wirthschaftlichen Individualitäten insgesammt auf: in
Oesterreich 1 034, in Ungarn 641, in Kroatien und Slavonien 48,
zusammen 1 723, um 33 mehr als im Jahre 1880. Was insbeson-
dere das Eisenbahnwesen anlangt, so giebt der „Compass“ Aus-
kunft aus den Geschäftsberichten von 46 Eisenbahnen in Activi-
tät in Oesterreich (davon 5 gemeinsame Bahnen), 16 in Ungarn,
sodann über die in Bau begriffenen Bahnen : 6 in Oesterreich (Arl-
berg, Wien-Aspang, Fichtelgebirgsbahn, inzwischen eröffnet Er-
bersdorf-Würbenthal, Hullein-Kremsier und Zauchtl-Neutitschein),
concessionirt: 7 in Oesterreich (Czaslau-Zawratetz nunmehr bereits
eröffnet), Bozen-Meran, Kremsthalbahn, Kaschitz-Schönbof, Pecek-
Zasmuk, Smidar-Hochwessely und Chodau-Neudek) und 3 in Un-
garn (Szamosthalbahn, Neutra-Tapolcsäny und ßudapest-Semlin).
Miscellen.
F. W. Die electrische Locomotive des Dr. Siemens wollen
die Directoren der Pfeilerbahn in New-York (Elevated Railways)
nach einer Notiz des „Engineering“ zur Einführung bringen; es
werden gegenwärtig auf der Camden- und Amboyeisenoahn in
New-Jersey Versuche zur Erprobung des Systems vorbereitet; die
Länge der Versuchsstrecke beträgt 13 km.
Von Möller’s Kursbuch ist soeben das erste Heft für 1881
erschienen. Dem Verlangen der Reisenden, welche sich des Kurs-
57
buches bedienen, entsprechend, hat wiederum eine Vermehrung
der Eisenbahnfahrpläne stattgefunden, und ist neben den neu er-
öffneten Bahnen Herford-Detmold u. s. w. namentlich auch die
Schwarzwaldbahn Offenburg-Singen berücksichtigt worden. Die
Zahl der mit dem neuen Jahre eingetretenen Fahrplanänderungen
Ton Eisenbahnen undPosten ist nicht unbedeutend.daher dieses Heft,
welches bis 15. Mai gültig bleibt, für die Reisenden von Wichtig-
keit ist. Die Ergebnisse der letzten Volkszählung sind bei An-
gabe der Einwohnerzahlen, soweit schon bekannt, auch berück-
sichtigt worden. Ein Jahresabonnement auf das Kursbuch
(5 Hefte jährlich) kostet 4 Ji-, ein einzelnes Heft 1 JL bei Franco-
zusendung. Verlag von Schmorl & von Seefeld in Hannover.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
Erste Ungarisch-Galizis che Eisen-
bahn. K. K. Dniesterbahn. Erz-
herzog Albrechtbahn. K.K. Tarnow-
Leluchower Staatseisenbahn. Mit
1. Februar 1881 tritt ein neuer Localtarif in
Wirksamkeit, welcher sowohl für die Erste
Üngarisch-Galizische Eisenbahn und die
von ihr betriebene K. K. Dniester- und
Tarnow-Leluchower Staatseisenbahn, als
auch für die Erzherzog Albrechtbahn
Giltigkeit hat.
Exemplare dieses Tarifes können in
allen Stationen und in den commerciellen
Bureaux der oben genannten Bahnen
gegen Erlag des Betrages von 1 fl. bezogen
werden. Wien, am 15. Jänner 1881. Die
Direction. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (280)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Vom heutigen Tage ab kürzen
wir bei allen Transporten, welche von
Stationen der Rheinischen-, Köln-Minde-
ner-, Bergisch - Märkischen-, Dortmund-
Gronau-Enscheder-, Westfälischen und der
Aachen-Jülicher Bahn mit der Routen-
vorschrift im Frachtbriefe „via Heidel-
berg“ für die auf der rechten Rheinseite
gelegenen und „via Mannheim“ für die
auf der linken Rhein seite gelegenen Rhei-
nisch-Westfälischen Stationen auf unserer
Station Basel eintreffen und bei Güter-
sendungen, welche auf unserer Station
Basel nach Stationen der vorgenannten
Bahnen aufgegeben werden — die tarif-
massige Fracht um 10 4 pro 100 kg. So-
weit dieser Betrag nicht bei der Fracht-
erhebung oder Weiterrechnung in Basel
abgesetzt werden kann, erfolgt die Aus-
zahlung desselben auf Vorlage der Origi-
nalfrachtbriefe bei diesseitiger Stelle.
Karlsruhe, den 10. Januar 1881. General-
direction. (269)
Königlich Sächsische Staatseis en-
bahnen. Am 15. Januar d. Js. tritt
der Nachtrag XIV zu den Specialbe-
stimmungen und Tarifen für den Local-
güterverkehr der Königlich Sächsischen
Staatseisenbahnen und der in Verbindung
mit denselben verwalteten Privateisen-
bahnen in Kraft. Derselbe enthält:
1. Stationstarife zwischen Görlitz einer-
seits und Grossschönau, Scheibe, Haine-
walde und Warnsdorf andererseits,
2. Stationstarife in Oesterreichischer
Währung (Banknoten) für Machendorf und
Weisskirchen,
3. Aufhebung von Frachtsätzen.
Insoweit mit diesem Nach trage Erhö-
hungen gegen die seither massgebend
gewesene Frachtberechnung eingeführt
werden, treten dieselben erst am
1. März d. J. in Kraft. Hierzu wird
bemerkt, dass von diesem Termine an
die Abfertigung von Sendungen zwischen
Görlitz und Zittau im Localverkehre der
Berlin-Görlitzer Bahn und von Sendungen
zwischen Görlitz und den übrigen Sta-
tionen der Zittau - Reichenberger Eisen-
bahn, im Märkisch-Sächsischen Verkehre
zu billigeren Sätzen erfolgt, als im dies- .
seitigen Localverkehre. Exemplare dieses
Nachtrags sind durch sämmtliche Güter-
expeditionen zu beziehen. Dresden, am
13. Januar 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen,
von Tschirschky. (274)
Zum diesseitigen Local-Gütertarife vom
1. Juli 1877 ist der sofort gültige Nach-
trag 28 herausgegeben, welcher Tarifsätze
für Eilgut und Stückgut im Verkehr von
und nach Emmerke, Tarifsätze für den
Verkehr von und nach Borken, sowie Aus-
nahme - Frachtsätze für Seeschlicktrans-
porte von Bremerhafen, Geestemünde und
Emden enthält. Exemplare des Nach-
trags sind bei den Güterexpeditionen käuf-
lich zu haben. Hannover, den 8. Januar
1881. Königl. Eisenbabn-Direction. (288)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Ent- und Beladefrist für Wagenladungs-
güter in offenen Wagen wird im diesseiti-
gen Verwaltungsbereich fortan von 6 auf
12 Stunden verlängert. Breslau, den 11.
Januar 1881. Königliche Direction. (286)
Die durch unsere Bekanntmachung vom
13. November v. J. aufgehobene Vergün-
stigung, wonach bei Schulfahrt-Abonne-
ments für das zweite und jedes folgende
Kind eines Hausstandes nur die Hälfte
des Fahrgeldes zu entrichten ist, wird bis
auf Weiteres auch ferner gewährt. Mag-
deburg, den 11. Januar 1881. Königliche
Eisen bahn-Direction. (272)
Die bisher in den Frachtbriefen üblichen
Vermerke, wie:
von Sendung des
zur Verfügung des ......
zur Weiterbeförderung an . . .
werden fortan nur dann zugelassen, wenn
dieselben auf der zweiten Hälfte der
Rückseite stehen und den Zusatz haben:
„ohne Verbindlichkeit für die Eisen-
bahn“.
Soweit noch von uns abgestempelte
Frachtbrief formulare d erglei ch en V ermerke
auf der Vorderseite tragen, können sie
nur nach Durchstreichung der Vermerke
zur Verwendung gebracht werden. Breslau,
12. Januar 1881. Direction der Rechte-
Oder - Ufer Eisenbahngesellschaft. Direc-
tion der Oels - Gnesener Eisenbahngesell-
schaft. Directorium der Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahngesellschaft. (279)
Vom 16. Januar d. J. treten folgende
Ermässigungen für den Ostbahnhof und
Kaibahnhof in Königsberg i. Pr. in
Kraft.
1. ad 3 a 3« Seite 25 des Gütertarifs für
den Eisenbahn- Directions-Bezirk Brom-
berg.
Für die auf dem Ostbahnhofe in Königs-
berg eingehenden Wagen wird in dem
Falle, dass die Disposition des Empfän-
gers für 'den Kaibahnhof nach Avisi-
rung und Laderechtstellung des-
Wagens an demselben Tage bis
Nachmittags 4Uhr erfolgt, die Ueber-
fuhrgebühr vom Ostbahnhof nach dem
Kaibahnhof auf 0,02 M. pro 100 kg, in mi-
nimo auf 2 M. pro Wagenladung herab-
gesetzt.
2. ad 3a 3;? Seite 20 des erwähnten
Tarifs.
Für die auf dem Bahnhofe der Ost-
preussischen Südbahn eingehenden Wagen
wird die Ueberfuhrgebühr von diesem
Bahnhof nach dem Kaibahnhofe auf
0,02 M pro 100 kg, in minimo auf 2 M,
pro Wagen herabgesetzt und kommt
ausserdem unter der ad 1 gedachten Vor-
aussetzung die bisher von der Ost-
preussischen Südbahn noch besonders er-
hobene Gebühr von 2 Ji pro Wagen für
das Rangiren und Bereitstellen der Wagen
zur Ueberführung nach dem Kaibahnhofe
in Wegfall.
3. Die auf Seite 22 sub d 1 und 2 des qu.
Tarifs, sowie im Nachtrag I hierzu sub 3,
3 und 5 angegebenen Ueberfuhrgebühren
von dem Ostbahnhof nach dem Bahnhof
der Ostpreussischen Südbahn werden auf-
gehoben.
4. Für Getreide, Hülsenfrüchte, Oel-
saaten, Mehl- und Mühlenfabrikate wird
sowohl auf dem Ostbahnhof, wie auf dem
Kaibahnhof nach der zwölstündigen Ent-
ladefrist eine gebührenfreie vierund-
z wanzigstündige Lagerung gewährt.
Bromberg, den 7. Januar 1881. König-
liche Eisenbahndirection. (285 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Zum Bayerisch - Sächsischen Gütertarife
vom 10. August 1877 gelangt am 10. Ja-
nuar er. der 12. Tarifnachtrag zur Aus-
gabe. Exemplare hiervon sind bei den
Güterexpeditionen zu erlangen. Dresden,
am 8. Januar 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen. von Tschirschky. (273)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verkehr.
Am 15. d. Mts. tritt zum Heft 1 des Tarifs
vom 1. Juni 1879 ein Nachtrag VII, zum
Heft 2 ein Nachtrag IV; zum Heft 4 ein
Nachtrag V und zum Heft 6 ein Nach-
trag VI in Kraft.
Dieselben enthalten Frachtsätze der Spe-
cialtarife A2 und III zwischen einzelnen
Stationen der Oberschlesischen und Berlin-
Görlitzer Eisenbahn, Frachtsätze aller Ta-
rifclassen zwischen Gross-Strehlitz und Wal-
denburg und zwischen Benau und Statio-
nen der Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn, sowie Ermässigungen einzelner
Frachtsätze.
Gleichzeitig erscheint zu den besonde-
ren Bestimmungen für obenbezeichneten
Verkehr ein dritter Nachtrag, enthaltend
eine Bestimmung für die directe Beförde-
rung von Fahrzeugen aller Art, sowie Er-
gänzungen bezw. Abänderungen der be-
sonderen Bestimmungen.
Druckexemplare sind bei den Verband-
stationen käuflich zu haben. Breslau, den
8. Januar 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (287)
Güterverkehr mit Stationen der Hessi-
schen Ludwigs-, Main-Neckar-, Nassani-
schen, Main- Weser-, Frankfnrt-Bebraer,
Badischen , Pfälzischen , Elsass-Lothrin-
gisch-Lnxembnrgischen und Württember-
gischeu Bahnen, sowie mit der Station
Basel. Unter Bezugnahme auf unsere Be-
kanntmachungen vom 8., 18. und 25. No-
vember er. bringen wir zur Kenntniss,
dass bezüglich der nachgenannten Güter-
verkehre folgende Aenderungen eintreten :
A. Rheinisch-Westfälisch-Hessi-
scher Verkehr.
1. Unter dieser Bezeichnung treten am
1. Januar 1881 neue Tarife für die Beför-
derung von Gütern, Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren zwischen Rheini-
schen, Köln-Mindener und Bergisch-Mär-
kischen Stationen einerseits und Stationen
der Hessischen Ludwigsbahn andererseits
in Kraft. Durch diese Tarife gelangen
die nachgenannten Tarife nebst sämmt-
58
liehen dazu erschienenen Nachträgen mit
der Massgabe zur Aufhebung, dass die
billigeren Frachten derselben noch bis
zum 15. Februar 1881 in Wirksamkeit
bleiben:
a) Provisorischer Rheinisch -Hessischer
Gütertarif via Bingerbrück-Bingen, vom
1. März 1878;
b) Rheinisch-Hessischer Gütertarif via
Niederlahnstein-Limburg, vom 1. Mai 1878;
c) Köln-Minden-Hessischer Gütertarif via
Bingen, vom 1. Januar 1879;
d) Köln Minden- Bergisch- Märkisch - Hes-
sischer Gütertarif via Giessen-Frankfurt
a/M., vom 1. Januar 1879;
e) Köln-Minden- Bergisch - Märkisch - Hes-
sischer Gütertarif via Niederlahnstein-
Limburg resp. Wetzlar-Limburg, vom 10.
November 1878;
f) Bergisch -Märkisch -Hessischer Güter-
tarif via Bingen, vom 1. September 1878;
g) Bergisch-Märkisch - Hessischer Güter-
tarif via Niederlahnstein-Limburg, vom
10. November 1878;
h) die Frachtsätze für den Verkehr mit
Stationen der Hessischen Ludwigsbahn im
Hessisch - Rheinisch - Westfälischen Ver-
bandsgütertarif, vom 1. September 1878
und den dazu erschienenen Nachträgen;
i) Tarif für Fahrzeuge zwischen Rheini-
schen und Hessischen Ludwigsbahnsta-
tionen, vom 1. Januar 1876;
k) Tarif für lebendes Vieh zwischen
Rheinischen und Hessischen Ludwigsbahn-
stationen, vom 1. August 1876, und die
dazu eingeführten einzelnen Frachtsätze;
l) die im Nachtrage 111 zum provisori-
schen Rheinisch -Hessischen Gütertarife
vom 1. März 1878 enthaltenen Bestimmun-
gen und Frachten für Leichen;
m) die Frachtsätze für Leichen, Fahr-
zeuge und lebende Thiere im Stationen
der Hessischen Ludwigsbahn im Hessisch-
Rheinisch - Westfälischen Verbandstarife,
vom 1. Juni 1880;
n) die im Hanseatisch-Rheinisch-West-
deutschen Verbandsgütertarif, vom 1. März
1878 nebst Nachträgen im Verkehre zwi-
schen den Köln-Mindener Stationen Diep-
holz, Hassbergen, Hemelingen und Osna-
brück einerseits und den Hessischen Sta-
tionen, sowie der Nassauischen Station
Mainz andererseits enthaltenen Frachten.
Es bleiben bis auf Weiteres die zur Zeit
zwischen Köln-Mindener Stationen Ahlen,
Beckum, Beckum Stadt, Bielefeld, Brack-
wede, Gütersloh, Herford, Löhne, Oelde,
Porta, Rheda, Salzuflen, Lage und Det-
mold, sowie den Stationen der Münster-
Enscheder und Dortmund-Gronau-Ensche-
der Bahn einerseits und Stationen der
Hessischen Ludwigsbahn andererseits be-
stehenden Frachtsätze in Kraft.
2. Am 1. Januar 1881 kommen im Ver-
kehre zwischen Rheinischen, Köln-Minde-
ner, Bergisch-Märkischen, Hannoverschen
(Westfälischen ),Dortmund-Gronau-Ensche-
der und Aachen-Jülicher Stationen einer-
seits und Stationen der Hessischen Lud-
wigsbahn andererseits neue Tarife für die
Beförderung von Steinkohlen und Kokes
zur Einführung. Hierdurch werden die
folgenden Tarife nebst Nachträgen mit
der Massgabe aufgehoben, dass die seit-
herigen billigeren Frachten noch bis zum
15. Februar 1881 bestehen bleiben:
a) Rheinisch-Hessischer Kohlentarif via
Bingen, vom 25. August 1877;
b) Bergisch-Märkisch-Hessischer Kohlen-
tarif via Bingen, vom 1. August 1877;
c) Köln -Minden -Hessischer Kohlentarif
via Bingen, vom 10. August 1877;
d) Kohlentarif zwischen Stationen der
Aachen-Jülicher und solchen der Hessi-
schen Ludwigsbahn, vom 1. August 1879:
e) die Frachten des Ausnahmetarifs E
für Steinkohlen etc. im Hessisch-Rheinisch-
Westfäliscben Verbände nebst Nachträgen
vom 1. September 1878 für die Hessischen
Ludwigsbahnstationen ;
f) Ausnahmetarif für Steinkohlen etc.
zwischen Bergisch-Märkischen, Rheini-
schen, Westfälischen. Köln-Mindener und
Dortmund - Gronau - Enscheder Stationen
einerseits und Stationen der Hessischen
Ludwigsbahn andererseits via Niederiah n-
stein-Eschbofen. vom 1. Februar 1879:
g) Ausnahmefrachtsätze für Steinkohlen
von Station Speldorf-Broich (Kohlenlager)
der Rheinischen Bahn nach Stationen der
Hessischen Ludwigsbahn via Bingen und
via Niederlahnstein-Limburg, vom 15. Oc-
tober 1879.
B. Rheinisch-W^estfälisch-Main-
Neckarbahn verkehr.
Am 1. Januar 1881 treten für die Beför-
derung von Gütern zwischen Rheinischen,
Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen
Stationen einerseits und Stationen der
Main-Neckarbahn andererseits, sowie für
die Beförderung von Steinkohlen und Ko-
kes zwischen Rheinischen, Köln-Mindener,
Bergi sch-Märkischen, Hannover sehen, Dort-
mund-Gronau-Enscheder und Aachen-Jü-
licher Bahn einerseits und Stationen der
Main-Neckarhahn andererseits neue Tarife
in Kraft.
Die Beförderung von Leichen, Fahrzeu-
gen und lebenden Thieren zwischen Sta-
tionen der Rheinischen, Köln-Mindener
und Bergisch-Märkischen Bahn einerseits
und Stationen der Main-Neckarbahn an-
drrerseits findet vom gleichen Tage an
auf Grund der neuen Gütertarife resp.
nach den in denselben enthaltenen kilo-
metrischen Entfernungen zu den Bestim-
mungen der übereinstimmend gehaltenen
Tarife für Leichen, Fahrzeuge und lebende
Thiere des Localverkehrs der betheiligten
Bahnen statt. Soweit die nachgenannten
Tarife nebst Nachträgen billigere Frach-
ten als die neuen Tarife enthalten, blei-
ben diese niedrigeren Taxen noch bis zum
15. Februar 1881 in Wirksamkeit:
a) Köln-Minden-Bergisch-Märkisch-Main-
Neckarbahn-Gütertarif, vom 1. September
1878 und Ausnahmetarif 6 für Steinkohlen
und Kokes, vom 10. April 1879;
b) Bergisch-Märkisch -Maiu-Neckarbahn-
Gütertarif, vom 1. September 1878 und
Ausnahmetarif 2 für Steinkohlen und Ko-
kes, vom 10. März 1879;
c) Rheinisch-Main-Neckarbahn - Güterta-
rif, vom 1. März 1878 und Tarif für Fahr-
zeuge, vom 1. März 1878;
d. Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes von Rheinischen, Westfälischen und
Aachen - Jülicher Bahnstationen nach
Stationen der Main-Neckarbahn, vom
15. Juni 1880.
€. Verkehr mit der Nassauischen,
Main-Weser und Frankfurt-Bebraer
und Badischen Staatsbahn.
Die in den voraufgeführten neuen
Tarifen mit der Hessischen Ludwigs- und
Main-Neckarbahn enthaltenen Frachten
für die Stationen Frankfurt a. M.-West-
bahnhof, Frankfurt a. M. -Sachsenhausen,
Höchst, Mainz, Hanau, Wiesbaden, Mann-
heim, Heidelberg und Friedricbsfeld gelten
ab 1. Januar 1881 auch für die gleich-
namigen Stationen Frankfurt a M.-Main-
Weserbahnhof (soweit Tarife für diese
Station via Giessen bestehen), Frankfurt
a. M.-Nassauischer Bahnhof, Frankfurt
a. M.-Sachsenhausen und Hanau, Stationen
der Frankfurt-Bebraer Bahn, Höchst,
Mainz und Wiesbaden, Stationen der
Nassauischen Bahn, Mannheim, Heidelberg
und Friedrichsfeld, Stationen der Badischen
Staatsbahn. Soweit indessen die Frachten
für diese Stationen io den nachfolgenden
Tarifen nebst Nachträgen billiger sind als
die neuen, bleiben diese niedrigeren
Sätze noch bis zum 15. P’ebruar 1881 in
Kraft:
a) Rheinisch-Nassauischer Gütertarif via
Coblenz-Niederlahnstein und Bingerbrück-
Rüdesheim, vom 1. Juli 1879;
b) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes zwischen Stationen der Rheinischen
und Aachen-Jülicher Bahn einer- und
Stationen der Frankfurt-Bebraer Bahn an-
dererseits, vom 1. Juni 1878;
c) Bergisch-Märkisch-Nassauischer resp.
Frankfurt-Bebraer Gütertarif via Rhein-
route, vom 1. Februar 1880;
d) Köln - Minden-Bergisch-Märkisch-Nas-
sauischer resp. Frankfurt-Bebraer Güter-
tarif via Niederlahnstein, vom 1. Februar
1880;
e) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes etc. von Stationen der Bergisch-
Märkischen , Rheinischen , Westfälischen,
Köln-Mindener und Dortmund-Gronau-En-
scheder Bahn nach Stationen der Nas-
sauischen Bahn via Niederlahnstein, vom
15./20. September 1878;
f) Ausnahmetarife für die Beförderung
von Steinkohlen, Kokes etc. von Stationen
der Aachen-Jülicher Bahn nach Stationen
der Nassauischen Bahn via Niederlahn-
stein, vom 20. Juli 1879;
g) Ausnahmetarif für die Beförderung
von Steio kohlen, Kokes etc. von Stationen
der Rheinischen und Aachen-Jülicher Bahn
nach Stationen der Frankfurt-Bebraer,
Main-Weser und Oberhessischen Bahn via
Giessen, vom 10. Juli 1877;
h) Provisorischer Rheinisch - Badischer
Gütertarif, vom 1. März 1878;
i) Ausnahmetarife 3 — 9 für verschiedene
Artikel zwischen Rheinischen und Badi-
schen Stationen, vom 15. April 1878;
k) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes von Rheinischen, Westfälischen,
Bergisch-Märkischen, Köln - Mindener und
Dortmund - Gronau - Enscheder Stationen
nach Stationen der Badischen Bahn, vom
1. Juni 1878 ;
l) Gütertarif zwischen Köln • Mindener
und Bergisch-Märkischen Stationen einer-
und Badischen Stationen andererseits, vom
15. October 1878;
m) Gütertarif zwischen Bergisch-Märki-
schen und Badischen Stationen , vom
10. März 1879;
n) Ausnabmetarif 10 für Trass zwischen
den Rheinischen Stationen Andernach,
Brohl, Kruft und Plaidt einerseits und
Badischen etc. Stationen andererseits, vom
1. Juni 1878;
o) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes von Stationen der Aachen-Jülicher
Bahn nach Stationen der Badischen Bahn,
vom 1. März 1880;
p; Tarif für Fahrzeuge zwischen Rhei-
nischen und Badischen Stationen , vom
1. Januar 1876.
Soweit eine üebertragung der neuen
Frachten gemäss Vorstehendem nicht statt-
findet, bleiben die sub a bis p bezeichn
neten Tarife mit ihren bisherigen Frachten
bis auf Weiteres in Wirksamkeit.
D. Verkehr mit Ludwigshafen.
Die für die Badische Station Mannheim
eintretenden Frachterhöhungen treten in
gleicher Höhe auch für die Station Lud-
wigshafen der Pfälzischen Bahnen am
15. Februar 1881 ein.
E. Verkehr mit Basel.
Am 15. Januar 1881 wird für die Beför-
derung von Gütern zwischen Rheinischen,
Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen
Stationen einerseits und der Station Basel
der Elsass-Lothringischen und B.idischen
Bahn andererseits ein provisorischer Tarif
ein geführt, durch welchen die in den nach-
genannten Tarifen nebst Nachträgen ent-
haltenen Frachten für Basel mit der Mass-
gabe aufgehoben werden, dass die seit-
herigen mlligeren Sätze noch bis zum
15. Februar 1881 in Kraft bleiben:
a) Provisorischer Rheinisch - Elsass-
Lothringischer und Rheinisch - Badischer
Gütertarif, vom 1. März 1878;
b) Ausnahmetarif No. 1 des Rheinischen
Verbandes für metallurgische Erzeugnisse,
vom 15. Januar 1878;
c) Ausnahmetarif 3 — 9 des Rheinischen
Verbandes für verschiedene Artikel, vom
15. April 1878;
d) Ausuahmetarif 10 des Rheinischen
Verbandes für Trass, .vom 1. Juni 1878;
e) ßergisch - Märkisch -Badischer Güter-
tarif (Rheinischer Verband), vom 10. März
1879;
f) ßergisch - Märkisch - Badischer Aus-
nahmetarif für metallurgische Erzeugnisse
(Rheinischer Verband), vom 10. Januar 1880;
g) Bergisch-Märkisch - Eisass - Lothringi-
scher Gütertarif (Rheinischer Verband),
vom 1. Januar 1880;
h) Köln -Minden -Eisass - Lothringischer
Gütertarif (Rheinischer Verband), vom
1. .Tanuar 1880;
i) Köln - Minden - ßergisch -Märkisch-Ba-
discher Gütertarif, vom 15. October 1878;
k) Köln- Minden - ßergisch -Märkisch- Ba-
discher Ausnahmetarif für metallurgische
Erzeugnisse, vom 10. Januar 1880;
l) Köln -Minden - ßergisch -Märkisch- El-
sass-Loth ringisch er Gütertarif, vom 1. Ja-
nuar 1880 ;
m) Provisorischer Rheinisch-Elsass-Loth-
ringisch-Luxemburgischer Gütertarif, vom
1. März 1878.
Die neuen Frachten für Basel gelten
auch für die vor Basel gelegenen Eisass-
Lothringischen und Badischen Stationen,
soweit dieselben niedriger als die zur Zeit
für diese vorgelegenen Stationen beste-
henden Frachten sind.
P. Vorkeh r mit Eisass - Lothringisch-
Luxemburgisch en Stationen.
Am 15. Februar 1881 treten neue, theils
erhöhte, theils ermässigte Frachten ent-
haltende Tarife für die Beförderung von
Gütern , Steinkohlen und Kokes, Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren im Ver-
kehre zwischen Stationen der Rheinischen,
Köln-Mindener, Bergisch-Märkischen, Han-
noverschen, Dortmund-Gronau-Enscheder
und Aachen- Jülicher Bahn einerseits und
Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen Sta-
tionen und Basel andererseits in Kraft.
Durch diese neuen Tarife werden die in
den vorgenannten Tarifen nebstNachträgen
enthaltenen Frachten für die Elsass-Loth-
ringischen Stationen und die Taxen der
nachgenannten Tarife nebst Nachträgen
vollständig aufgehoben :
a) Tarif für Fahrzeuge zwischen Rhei-
nischen Stationen einerseits und Eisass-
Lothringischen Stationen andererseits
(Rheinischer Verband), vom 1. Januar 1876;
b) die Frachten für Basel in dem Tarife
für Fahrzeuge zwischen Rheinischen und
Badischen Stationen, vom 1. Januar 1876;
c) Tarif für Fahrzeuge im Rheinisch-
Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen Ver-
kehre, vom 15. Januar 1876;
d) Tarif für Rohproducte im Rheinisch-
Luxemburg-Lothringischen Verkehre, vom
10. .^ril 1877:
e) Tarif für Rohproducte im Köln-Minden-
Lothringisch-Luxemburgischen Verkehre,
vom 1. Mai 1877;
f) Bergisch - Märkisch - Lothringisch -
Luxemburgischer Rohproductentarif, vom
10. April 1877;
g) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes von Bergisch-Märkischen und Rhei-
nischen Stationen nach Stationen der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen via Saarge-
mund, vom 1. Januar 1879;
h) Ausnahmetarife für Steinkohlen, Ko-
kes, Roheisen und Eisenerze im Rheinisch-
Köln - Minden - Bergisch-Märkisch - Luxem-
burgisch - Lothringischen Verkehre, vom
1. August 1879;
i) Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Kokes von Rheinischen, Westfälischen,
Bergisch-Märkischen, Köln-Mindener und
Dortmund - Gronau - Enscheder Stationen
nach Stationen der Eisenbahnen in Elsass-
Lothringen, vom 1. Januar 1879;
k) Ausnahmetarif für Dienst kohlen der
Reichsbahn von Rheinischen Stationen
nach Weissenburg transit, vom 20. De-
cember 1875:
l) die Frachten für Basel im Ausnahme-
tarif für Steinkohlen und Kokes von Rhei-
nischen , Westfälischen, Bergisch-Märki-
schen, Köln-Mindener und Dortmund-
Gronau-Enscheder Stationen nach Statio-
nen der Badischen Bahn, vom 1 Juni 1878;
m) die Frachten für Basel im Ausnahme-
tarife von Stationen der Aachen -Jülicher
Bahn nach Stationen der Badischen Bahn,
vom 1. März 1880.
G. Die Tarife für Fahrzeuge zwischen
Rheinischen Stationen einerseits und Pkl-
zischen. Badischen (excl. Basel, Mann-
heim, Hl idelberg und Friedricbsfeld) und
Württembergischen Stationen andererseits
vorn 1. Januar 1876 und der Ausnahme-
tarif für Eisenbahnwagen und Räder zwi-
schen der Rheinischen Station Ehrenfeld
und der Badischen Station Singen vom
10. April 1876 bleiben bis auf Weiteres in
Wirksamkeit.
Die in unserer Bekanntmachung vom
25. November er. angekündigten Erhöhun-
gen der Frachten für verschiedene süd-
liche Badische Stationen treten erst am
15. Februar 1881 in Kraft.
Nähere Auskunft ertheilt unser Tarif-
bureau himselbst. Köln, den 31. December
1880. Königliche Direction der Rheinischen
Eisenbahn, zugleich Namens der mitbethei-
ligten ßahnverwaltungen. (277)
Hannover - Bayerisch - Oesterreichischer
Verband. Am 1. Februar er. tritt der
Nachtrag 33 zum Verbandsgütertarife vom
i. November 1877 in Kraft. Derselbe ent-
hält Ermässigungen der Ausnahmefracht-
sätze für den Verkehr zwischen den Sta-
tionen Bremen, Bremerhafen, Geestemünde,
Harburg, Hamburg K. M. einer- und Sta-
tionen der Bayerischen Staatsbahnen an-
dererseits.
Näheres ist bei den Verbandsexpedi-
tionen zu erfahren. Frankfurt a. M., den
10. .Januar 1881. Namens der Verbands-
veiwaltungen: Königliche Eisenbahndirec-
tion. (282)
Nenmärhisch - Niederschlesisch - Sächsi-
scher Verband. Die für den Verkehr zwi-
schen Stationen der ßreslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn und Reichenberg,
Sächsische Staatsbahn, bestehenden Fracht-
sätze finden vom 15. d. Mts. ab auch für
die Station Reichenberg der Südnorddeut-
schen Verbindungsbahn Anwendung. Bres-
lau, den 6. Januar 1881. Directorium der
Breslau-Schweidnitz-FreiburgerEisenbahn-
Gesellschaft Namens der Verbau dsverwal-
tungen. ^ (278)
Rheinischer Eisenbahnverband. Am 15.
d. M. tritt ein Ausnahmetarif für die Be-
förderung von Eisenerzen in Wagenladun-
gen von mindestens 10 000 kg pro Wagen
oder bei Zahlung der Fracht für dieses
Grewicht von Winnweiler, Station der Pfäl-
zischen Eisenbahnen nach Stationen der
Rheinischen, Köln-Mindener und Bergisch-
Märkischen Bahn via Münster a/Stein-
Bingerbrück in Kraft. Der Tarif ist von
der diesseitigen und den übrigen bethei-
ligten Bahnverwaltungen zu beziehen.
Köln, den 11. Januar 1881. Königliche
Direction der Rheinischen Eisenbahn, zu-
gleich Namens der mitbetheiligten Bahn-
verwaltungen. (271)
Rheinisch -Köin - Minden - Bergisch - Mär-
kisch - Saarbrücker Gütertarif. Am 15. d.
Mts. tritt der Nachtrag II zu Heft 3 b des
Verbandsgütertarifs vom 15. Mai 1879 in
Kraft. Derselbe enthält:
1. Ergänzung der Specialbestimmungen
zum Betriebsreglement;
2. Tarifkilometertabellen für die neu in
den Verband einbezogenen Stationen
Borken-Gemen, Buer, Dorsten, Glad-
beck, Lüdenscheid, Rhade, Wegberg
und Winterswyk, sowie anderweite, er-
mässigte Tarifkilometer für die Sta-
tionen Brügge, Dahl, Delshern, Ober-
hagen, Rummenohl und Schalksmühle
der Bergisch-Märkischen Bahn;
3. Neue Tarifsätze für die Stationen Trier
r. M. im Verkehr mit den Stationen
Borken-Gemen, Buer, Dorsten, Glad-
beck, Lüdenscheid, Rhade, Wegberg
und Winterswyk, sowie ermässigte Ta-
rifsätze für Trier r. M. im Verkehre
mit den Stationen Brügge, Dahl, Dels-
hern, Oberhagen, Rummenohl und
Schalksmühle;
4. Aenderungen resp. Berichtigungen.
Preis 0,25 Köln, den 11. Januar 1881.
Königl.DirectionderRheinischenEisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (276)
Mit dem 1. März er. treten die im Nach-
trag I zum Tarif für den Ungarisch-Rhei-
nischen bezw. Westostdeutsch-Ung.arischen
Holzverkehr vom 1. Januar 1879 enthal-
tenen Frachtsätze für die Station Trois-
dorf trans. (Friedrich -Wilhelmshütte) der
Köln-Mindener Bahn ausser Kraft.
Dagegen bleiben die Sätze für Friedrich-
Wilbelmshütte der Rheinischen Eisenbahn-
auch fernerhin bestehen. Breslau, den
3. Januar 1881. Im Aufträge der Verbands-
verwaltungen: Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. (268)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
ßergisch - Märkische Eisenbahn.
Im Verkehr zwischen der Bergisch-Märki-
schen Eisenbahn einerseits und Belgien
andererseits werden die Artikel „Kobalt-
erz“ und „Kupferstein“ vom 1. März a. er.
ab nach Ausnahmetarif 7 a tarifirt. Elber-
feld, den 12. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (284)
Nachdem die bei Paris gelegene Station
St. Denis der Französischen Nordbahn
für den Viehverkehr geschlossen ist, sind
neue Sätze für Hammeltransporte in
doppelbödigen Wagen im Verkehr zwischen
Neuss und Kohlscheidt einerseits und der
ebenfalls bei Paris gelegenen Station
Le Bourget andererseits eingeführt worden.
Das Nähere hierüber ist bei unserem
Tarifbüreau hier zu erfahren. Elberfeld,
den 12. Januar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. (283)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Weintransporte von Ungarn nach Bayern
und Süddentschland. Mit 15. Jänner I. J.
wird ein ermässigter Uebernahmetarif für
den Transport von Wein in Fässern bei
Aufgabe von mindestens 8 000 bezw.
10 000 kg pro Frachtbrief und Wagen,
oder bei Frachtzahlung für dieses Gewicht
pro Wagen, ferner für den Transport von
zur Füllung versendeten oder leer retour
gehenden Fässern bei Aufgabe in jedem
Gewichte im Verkehre zwischen Wien,
Station der Kaiserin Elisabethbahn, Sta-
tionen der südöstlichen Linie der K. K.
priv. Oesterreichischen Staatseisenbahn-
fesellschaft, der K. Ungarischen Staats-
ahnen, der I. Siebenbürgerbahn sowie
der K. K. priv. Südbahngesellschaft emer-
seits und Stationen der Bayerischen,
Württembergischen, Badischen Staats-
bahnen, der Main - Neckarbahn , der
Bayerisch - Pfälzischen Eisenbahnen , der
Hessischen Ludwigsbahn, der Eisenbahnen
in Elsass-Lothringen, der Luxemburgischen
Wilhelmsbahn, der Saarbrücker und
Rhein - Nahebahn, sowie der Frankfurt-
Bebraer Bahn andererseits Tia Stadlau-
Wien in Wirksamkeit treten. Exemplare
erliegen bei den betreffenden Verwal-
tungen und Stationen.
2. Eröffnungen.
Verein Deutscher Eiseubalmverwaltnngen.
Einer Mittheilung der Direction der
Crefelder Eisenbahn-Gesellschaft
zufolge wird die bisherige Haltestelle
Süchteln- Vorst mit dem 1. Februar er.
für den allgemeinen Güterverkehr eröffnet
werden.
Berlin, den 11. Januar 1881.
Die geschäftsführende Direction.
3. Aiiszahlnngen.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Die Zins-
und Dividendenscheine zü den nach-
stehend bezeichneten diesseitigen Actien
sind bisher nicht zur Einlösung vorgelegt
worden :
1. die Zins- und Dividendenscheine
Ser. IV No. 8 zu den Actien No. 385, 15552,
19605, 21627, 22033, 29031, 43880a, 44861a;
2. die Zins- und Dividendenscheine
Ser. IV No. 9 zu den Actien No. 385, 2027,
2284, 3073, 26172, 28055, 29832 b, 43071b,
51632 a, 67210;
3. die Zins- und Dividendenscheine
Ser. IV No. 10 zu den Actien No. 385, 2027,
2284, 11126, 16239, 42682, 43531a, 44293a,
52335 a;
4. die Zins- und Dividendenscheine
Ser. IV No. 11 zu den Actien No. 385, 2027,
2284, 2963, 2887, 23931, 32560, 43531a,
44666 a, 49118.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Scheine,
die darauf fälligen Beträge bei Vermeidung
der im § 17 der Statuten der Berlin-Stet-
tinerEisenbahngesellschaftgedachtenNach-
theile zu erheben, wobei wir ausdrücklich
bemerken, dass wenn die vorstehend zu
I und 2 bezeichneten Zins- und Dividen-
denscheine nicht binnen 8 Wochen, vom
Tage dieser Bekanntmachung an gerech-
net eingelöst sein sollten, dieselben annul-
lirt und die darauf fälligen Beträge zur
diesseitigen Gasse eingezogen werden.
Stettin, den 5. Januar 1881. Königliche
Direction. (2751
4. Snbmissioneiii
Lemberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahnge-
sellschaft. Lieferung verschiedener
Materialien. Die Lieferung von Erd-
und Steinmaterialien, Eisen-, Stahl- und
Metallwaaren , Webe-, Wirk- und Seiler-
waaren, Bürsten binderwaaren, Kautschuk,
Leder, Glaswaaren, Fetten, Firniss, Farb-
waaren und Chemikalien für das Jahr 1881
wird im Offertwege vergeben.
Offerten sind mit dem gesetzlich vorge-
schriebenen Stempel versehen, versiegelt
und mit der Aufschrift „Offerte für ver-
schiedene Materialien“ bis 29. Jänner 1881,
II Uhr Vormittag bei der Centralleitung
in Wien (Elisabethstrasse 9), dem Comite
dirigeant in Bukarest oder der Betriebs-
leitung in Lemberg oder Jassy einzu-
reichen, und ist an der Cassa einer dieser
Stellen ein Vadium in der Höhe von 5 pCt.
des Lieferungswerthes zu erlegen,
Detailverzeichnisse der zu liefernden
Materialien, nebst den näheren Bestim-
mungen für die Offertverhandlung, sowie
die Lieferungsbedingnisse können bei der
Materialverwaltung in Wien, Lemberg,
Bukarest und Jassy eiogesehen, behoben
oder gegen Einsendung des Fprto bezogen
werden. Wien, den 29. Deceöiber, 1880.
Der Verwaltungsrath. (281)
Die Anfertigung und Lieferung von
15 Tenderlocomotiven und 15 offe-
nen hochbordigen Güterwagen soll
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Das für die Locomotivlieferung gültige
Programm und die zugehörigen Bedin-
gungen werden gegen Einsendung von
1 Ji und die für die Wagenlieferung
massgebenden Zeichnungen und Bedin-
gungen gegen Einsendung von 1 M 50 4>
von dem Unterzeichneten Bureau abge-
geben.
Der Submissionstermin ist auf den
3. Februar, Vormittags 11 ühr an-
beraumt und sind bis dahin spätestens
dem genannten Bureau die Offerten mit
der Aufschrift:
„Submission auf Locomotiven be-
ziehungsweise Güterwagen“
einzusenden. Frankfurt a/M. - Sachsen-
hausen, den 8. Januar 1881. Königliche
Eisen bahndirection. Maschinentechnisches
Bureau. (H 652)
Schweizerische Centralbahn. Die Lie-
ferung von
35 000 Stück Laschen,
23000 „ Unterlagsplatten und
145000 „ Schienennägel
soll auf dem Submissionswege vergeben
werden.
Die Zeichnungen und Lieferungsbeding-
nisse liegen im Bureau unseres Oberinge-
nieurs, Leonhardsgraben No. 36 da-
hier, zur Einsicht bereit und können auf
Verlangen dort bezogen werden.
Lieferungsangebote für den ganzen Be-
darf oder nur einzelne Sorten sind spä-
testens am 31. Januar 1881 verschlossen
und mit der Aufschrift „Offerte für
Schienen-Befestigungsmittel“ bei
der Unterzeichneten Verwaltung einzu-
reichen. Basel, den 8. Januar 1881. Di-
rectorium der Schweiz. Centralbahn. [H99Q
Berg’isch-Märkische Eisenbahn. Die Lie-
ferung von 9 000 Tonnen Flussstahlschienen
nach nenem Profil soll, in drei Loose
ä 3 000 Tonnen getheilt, im Wege der
öffentlichen Submission vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnung sind gegen
Zahlung von 50 Pfg. von dem Canzleivor-
steher Peltz hiersellast zu beziehen.
Lieferungs-Offerten sind versiegelt unter
der Aufschrift:
„Abtheilung III C. Submission auf Liefe-
ferung von Schienen“
bis zum 26. Januar 1881, an welchem Tage
Vormittags 11 Uhr deren Eröffnung in
Gegenwart der erschienenen Submittenten
erfolgen wird, frankirt einzureichen. Elber-
feld, den 10. Januar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (261) ..
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die in
den diesseitigen Werkstätten, im Laufe
des Jahres 1881 sich ergebenden Materia-
lien-Abfälle, als: Eisenguss, Schmiede-
eisen, Stahl-, Kupfer- und Messingschrott,
alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi
und Wagentueb, Glasscheibenstücke u.a.m.
sollen in öffentlicher Submission verkauft
werden.
Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf alter Werkstätten-
Materialien pro 1881“ versehen, bis zum
20. Januar 1881 an unser maschinentech-
nisches Bureau dahier einzureichen, wo-
selbst die Eröffnung derselben am darauf
folgenden Tage, Vormittags 11 ühr, in
Gegenwart der erschienenen Interessenten
erfolgen wird.
Die Verkaufs-Bedingungen nebst Massen-
verzeiebniss sind bei dem Canzlei-Vor-
steher Peltz hierselbst einzusehen, können
auch gegen Zahlung von 50 Pfg. pro
Exemplar, von dem Genannten bezogen
werden. Elberfeld, den 7. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (262)
Schwellenlieferung. Die Anliefe-
rung der im laufenden Jahre diesseits er-
forderlichen 7 000 Mittelschwelien von
Eichenholz und 2 500 If. m Langschwellen,
ebenfalls von Eichenholz, soll an den We-
nigstnehmenden vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen können ge-
gen portofreie Einsendung von 30 von
unserem Secretariat dahier bezogen wer-
den.
Angebote auf das ganze Quantum oder
einen Theil desselben sind frankirt, ver-
siegelt und mit der Aufschrift:
„Schwellenlieferung pro 1881“
bis zum 31. ds. Mts., Vormittags 10
Uhr an uns einzusenden.
Die Langschwellen sollen mit ca. 500 lfd.
m bereits im Februar angeliefert werden,
während der Rest und die Mittelschwellen
erst im März zur Ablieferung zu gelangen
haben.
Noch wird bemerkt, dass jeder Bieter
gehalten ist, sofern in dem Angebot nichts
anderes bedungen, jede einzeln angebo-
tene Schwellenparthie auch einzeln zu
liefern.
Die Eröffnung der eingehenden Offerten
wird in öffentlicher Verhandlung in unse-
rem Sitzungszimmer dahier zu der ange-
gebenen Zeit stattfinden. Darmstadt,
den 6. Januar 1881. Direction der Main-
Neckar-Eisenbahn. (248)
Nachbenannte für unsere Bahnzwecke
nicht mehr geeignete Oberbau-Materialien,
als:
19 000 kg alte Stahlschienen verschiede-
ner Profile,
158 000 „ alte Eisenschienen verschiede-
ner Profile in Längen unter 4 m,
1032 000 „ alte Eisenschienen wie vor in
Längen über 4 m,
1 688 000 „ noch theilweise gute 9zöllige
eiserne Hartwich-Schienen,
228 000 „ Schrott in Schweisseisen von
Kleineisenzeug etc.,
103 000 „ Schrott in Gusseisen von Herz-
stücken,
18 000 „ Schrott in Schweissstahl von
Weichenzungen,
18 000 „ Schrott in Flussstahl von Wei-
chenzungen,
160 000 „ alte Weichen u. Weichentheile,
27 000 „ alte Hartgussherzstücke,
6 000 „ „ Gussstahlherzstücke.
18 000 „ „ Drehscheiben und Theile
davon,
18 000 „ „ Schiebebühnen,
143 000 „ „ Seitenlaschen verschiede-
ner Profile
sollen im Submissionswege verkauft werden
und sind die bezüglichen Offerten versie-
gelt, frankirt und mit der Aufschrift:
„Submission auf alte Oberbaumaterialien“
versehen, spätestens bis zum 20. ds. Mts.,
Vormittags 9 Uhr an uns einzureichen.
Die Eröffnung derselben erfolgt an dem-
selben Tage Vormittags 10 Uhr in unserem
Materialien-Bureau, Trankgasse No. 23 in
Köln, in Gegenwart der etwa anwesenden
Submittenten,
Die Formulare zu den Submissionsoffer-
ten nebst Verkaufsbedingungen und dem
speciellen Verzeichnisse der Materialien,
woraus die einzelnen Quantitäten, Caliber
und Lagerorte ersichtlich sind, können
gegen Erstattung von 1 ^ von unserem
Materialien-Bureau (Trankgasse 23) bezo-
gen werden. Köln, den 4. Januar 1881.
Königl. Direction der Rheinischen Eisen-
bahn. (249)
61
Berlin, am 17. Januar 1881.
Beilage zu No. 4.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro December 1880.
^ Diese Notizen können nicht selbstständig, sondern nur als Beilage der Zeitung bezogen werden. -^6
I. Localtarife.
II. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*).
III. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) , östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - U ngarns.
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
11 Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Lä n-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
♦) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter Ul Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin-Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schaucr, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
gische, Niederschlesisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
Posen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet; .Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bann.
„Vacat-Anzeigeii“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Berlin-Anhalt) sehe, Lübeck-Büchener, Märkisch-Posener, Nordhausen-Erfurter, Oberhessische, Posen-Creuzburger,Saal-,Württembergische,
Alföld-Fiumaner, Böhmische West-, Erzherzog Albrecht-, Kaschau-Oderberger, Raab-Oedenburg-Ebenfurter, Vorarlberger,
Holländische und Rumänische Eisenbahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten I (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Badische Staatsbaimen. XIX. Nachtrag zum Gütertarif vom
1/2. 78 für den Verkehr auf den Gr. Badischen Staatsbahnen etc.
Enthaltend — ausser einer Berichtigung des Nachtrags XVllI
anderweite Frachtsätze für die Stationen Friedrichsfeld, Gög-
gingen, Josephslust, Krauchenwies, Mengen, Menningen, Siegma-
ringen und Zielfingen und Eröffnung der Station Sinzheim für
den unbeschränkten Güterverkehr. Gütig vom 1/12. 80. (Gratis.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbaim.
Neue Frachtsätze für den Verkehr zwischen Halbstadt tran-
sito einerseits und den Stationen Cüstrin, Reppen, Rothenburg,
Glogau, Schmiedefeld, Breslau, Frankenstein und Liegnitz anderer-
seits. Gütig ab 25/12. 80.
Galizische Carl-Ludwigbahn.
Einführung eines ermässigten Ausnahmetarifs fürj Brennholz-
Transporte nach Lemberg ab 15/12. 80.
Kaiser Fcrdinands-Nordbalm.
Tarif für den directen Eil- und Frachtgüterverkehr a) zwi-
schen Stationen der Mährisch-Schlesischen Nordbahn einerseits
und Stationen der Kaiser Ferdinands-Nordbahn und
b) zwischen den Stationen Brünn, Ober-Gerspitz, Mödritz,
Raigern, Rohrbach, Branowitz einerseits und Stationen der Kaiser
Ferdinands-Nordbahn via Mährisch-Schlesischen Nordbahn ande-
rerseits. Gütig vom 1/12. 80.
Mecklenburgische Friedrich-Frauzbahn.
Nachtrag II zum Localgütertarif vom 1/12. 80. enthält Tarif-
sätze für die Haltestelle Levenstorf.
Nachtrag 12 vom 10/12. 80 enthält die Aufnahme gebrann-
ter Steine, Mauer- und Dachsteine, Backsteine, Ziegelsteine, Dach-
ziegel (Pfannen) und Lehmsteine in den Ausnahmetarif 2. (Gratis.)
Oberschlesische Eisenbahn. Tarif vom 1/7. 77.
Nachtrag 18 vom 1/12. 80 enthaltend:
I. Allgemeine Bestimmungen für den Güterverkehr:
A. Betriebsreglement nebst Zusatzbestimmungen.
B. Allgemeine Tarifvorschriften nebst Güterclassification.
U. Besondere Bestimmungen:
A. Specielle Bestimmungen zum Betriebsreglement.
B. Specielle Tarifvorschriften.
UI. Tarifkilometer für Militärgüter.
IV. Verschiedene Tarifermässigungen.
V. Druckfehlerberichtigung.
VI. Gütertariftabelle für die Haltestelle Wangern.
VII. Tariftabelle für den Eil- und Stückgutverkehr der
Haltestelle Blottnitz. Preis 0,20 M
Thüringische Eisenbahn. Im Monat December er. wurden
die Dienstbefehle No. 83 bis 90, enthaltend diverse Declarationen
etc., herausgegeben.
II.
Berlin-Hanno ver-Oldenburgischer V erband.
Nachtrag No. 13 vom 1/12, 80 zum Tarif vom 1/3. 80, ent-
haltend: 1. Berichtigungen, 2. Bestimmung über Aufhebung von
Tarifsätzen, 3. Anderweite und neue Tarifsätze für den Verkehr
zwischen Station Hamburg der Köln-Mindener Bahn einerseits
und Stationen des Eisenbahndirectionsbezirks Magdeburg (Strecke
ßerlin-Magdeburg-Gommern) andererseits. (Magdeburg.)
Berlin-Sächsischer Verband.
Nachtrag I vom 1/12. 80 zum Tarife (Besondere Bestimmun-
gen) vom 1/1. 80, enthaltend: 1. Ergänznng der Ausnahmetarife.
2. Berichtigung.
Nachtrag II vom 1/12. 80 zu Heft No. 1 des obigen Güter-
tarifs, enthaltend: 1, Aenderungen resp. Ergänzungen der Tarif-
tabellen. 2. Neue resp. veränderte Frachtsätze der Ausnahme-
tarife 5 a, 5 b, 8 und 10 für den Verkehr mit den Stationen Gera
und Zeitz der Sächsischen Staatsbahn. 3. Neue Benennung der
Station El^er der Sächsischen Staatsbahn. 4. Berichtigungen.
Nachtrag III vom 1/12. 80 zu Heft No. 2 desselben Güter-
tarifs, enthaltend: Aenderungen resp. Ergänzungen der Tarif-
tabellen. (Sächs. Staatsb.)
Deutsch-Polnischer Eisenbahn-Verband.
I. Nach der Bekanntmachung vom 14/10. 80 ist im Tarif-
heft No. 4 mit dem 1/12. 80 im Verkehr zwischen Warschau und
Lodz einerseits und verschiedenen Deutschen Verbandstationen
andererseits eine Erhöhung des Ausnahmetarifs für Getreide etc.
in Kraft getreten.
II. Nachtrag I zu Heft No. 4 vom 1/12. 80 (Ostbahn-Nach-
trag I 0,20 M) Derselbe enthält:
62
1. Die bereits unterm 14/10 80 publicirten erhöhten Aus-
nahnaetarifsätze für Getreide etc.
2. Eine Ermässigunp: verschiedener Tarifsätze.
H. Neue Tarifsätze für Station Schwarzenberg S. St. B.
4. Eine Uebertragung der Tarifsätze für Göthen B. A. E. auf
Göthen M. H. E.
.5. Einen Ausnahmetarif für den Transport von Gement.
6. Neue Tarifsätze zwischen Ruda - Guzowka Station der
Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger Eisenbahn einerseits
und sämmtlichen Deutschen Verbandstationen andereits.
JII. Nach der Bekanntmachung vom 30/11. 80 sind mit dem
1. yi2. 80 die im Tarifheft No. 3 für Troisdorf transito (Friedrich
Wilhelmshütte) der K. M. E. und für Altenbeken der Westfäli-
schen Eisenbahn bestehenden Tarifsätze ausser Kraft getreten.
IV. Nach der Bekanntmachung vom 30/11 80 sind mit dem
15/12 80 im Tarifheft No. 1 directe Tarifsätze zwischen Ruda-
Guzowka W. W. E. und W. B. E. einerseits und Danzig und Neu-
fahrwasser andererseits in Kraft getreten.
V. Nach der Bekanntmachung vom 3/12. 80 ist der Nach-
trag VI zum Verbandsgütertarif der Deutschen Eisen bahn-Ver-
bände, gütig vom 15/10. bezw. 1/11. 80, mit dem 15/12. 80 auch
für den rubricirten Verband in Kraft getreten. (Bromberg.)
Galizisch- Deutscher bezw. Galizisch-Niederländischer Holz-
verkehr. Vom 1/8. 79.
Mit dem 31/12. 80 sind die im Tarifheft IV für den rubricirten
Verkehr enthaltenen Frachtsätze für Mannheim Badische Staats-
balm ausser Kraft getreten. (Oberschles. E.)
Galiziscli-Ungarischer Gemeinschafts- Verkehr.
Nachtrag IV zum Tarife vom 16/11 78 — gütig vom 15/12. 80
enthält: Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen und
der Glassification. (Galiz. Garl-Ludwigbahn.) ^
Hannover-Rheinischer Verband.
Nachtrag 7 vom 15/12. 80 zum Gütertarif vom 1/6. 78.
Frachtbegünstigungen für leicht verderbliche Gegenstände.
Wegfall der Köln-Mindener Expeditionsstelle Troisdorf- (transit.)
Friedrich Wühelmshütte. Ermässigte Frachtsätze des Special-
tarifs III für den Verkehr mit Stationen der Hannover-Altenbeke-
ner Bahn. (Hannover.)
Hanseatisch-Preussischer Ei$eiibahn-V erband.
Nach der Bekanntmachung vom 8/10. 80 sind sämmtliche
im rubricirten Verbände für den Verkehr mit der Station Bremen
der Köln-Mindener Bahn bisher gütigen Tarifsätze ausser Kraft
getreten und bleiben nur noch die für Bremen der Hannoverschen
Staatsbahn s. Z. eingeführten Sätze bestehen. (Bromberg.)
Märkisch-Sächsischer Verband. Nachtrag VIII vom 10/12. 80
zum Tarif vom 1/11 77. Ergänzung der Ausnahmetarife, Berich-
tigungen etc. enthaltend. (Berlin-Görlitz.)
Neumärkisch-Niederschlesisch-Sächsischer V erband.
Die Frachtsätze für Leipzig gelten ab 1/12. 80 auch für
Leipzig B. A. via Güstrin-Berlin-Bitterfeld. (Breslau-Frei bürg.)
Niederländisch -Oesterreichisch- Ungarischer Eisenbahn -Ver-
band. II. Nachtrag vom 1/12. 80 zu Theil II des Gütertarifs vom
1/1. 80 enthält: 1 Aenderung bezw. Ergänzung des Vorwortes.
2. Aufhebung der Frachtsätze des Ausnabmetarifs No. 8. .3. Aus-
nahmetarif 3 b. für den Transport von Tabak (Roh- und Roll-) etc’
4. Aufnahme neuer Stationen in den Ausnahmetarif 7a. 5. Aus-
nahmetarif No. 10 für den Transport vonMargaiin. 6. Ausnahme-
tarif No. 11 für den Transport von Melasse. 7. Ergänzungen des
Kilometerzeigers.
II. Nachtrag vojn 1/12. 80 zu Theil III desselben Gütertarifs
enthaltend: 1. Aenderung bezw. Ergänzung des Vorwortes. 2.
Ausnahmetarif für Pflaumen, gedörrte, und Pflaumenmus (Powidl,
Lequar). 3. Ausnahmetarif 3 b. für den Transport von Tabak
(Roh- und Roll-) etc. 4. Einführung von Frachtsätzen des Aus-
nahmetarifs 7 a. für den Transport von Getreide aller Art; a) Sta-
tionstarife. b) Schnitttarife. 5. Ausnahmetarif No. 8 für den Trans-
port von Margarin. 6. Ergänzung des Kilometerzeigers. (Sächs.
Staatsbahn )
Niedersächsich-Ostdeutscher Eisenbahn-Verband.
I. Nachtrag IV vom 15/12. 80 (Ostbahn-Nachtrag IV 0,15 M).
Derselbe enthält:
1. Berichtigungen zum Vorwort.
II. Ergänzungen zu HA, Specialbestimmungen zu dem Be-
triebsreglement.
III. Abänderungen resp. Ergänzungen zu II. F. Tariftabellen.
IV. Berichtigungen zum Nachtrag III.
2. Nach der Bekanntmachung vom 7/12. 80 sind mit dem
20/12. 80 Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Braunkoh-
len, Braunkohlenkokes und Braunkohlen - Briquets im Verkehr
zwischen den Stationen Förderstedt und Frose M. H. E. einerseits
und den Stationen Stettin und Stargard B. St. E., sowie Stral-
sund B. N. E. andererseits zur Einstellung gelangt. (Bromberg.)
Norddeutsch-Schweizerischer Güterverkehr. Heft I enthal-
tend die allgemeinen Tarifvorschriften und das Artikelverzeich-
niss. Gütig vom 1/12. 80. Preis 1 Fr.
Heft II enthaltend die Taxen für den directen Güterverkehr
zwischen Berlin und Wittenberg Stationen der Berlin-Anhalter
Bahn, Berlin (Potsdamer und Dresdener Bahnhof) Stationen der
Preussischen Staatsbahn, Leipzig (Bayer, und Dresdener Bahn-
hof), Plagwitz-Lindenau, Gera und Zeitz Stationen der Sächsischem
Staatseisenbahnen, ferner Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Gera und
Peitz Stationen der Thüringischen Bahn einerseits und Stationen
der Schweizerischen Eisenbahnen andererseits. Gütig vom 1/12.80.
Preis .30 a^v = -35 Gts. (Badische E.)
Nordostsee-Haiinover-Thiiringischer Eisenbalm-Verbaud.
Nahtrag XIV zu Heft No. 1 vom 1/12 77, gütig vom 15/12. 80
ab, enthaltend Frachtsätze für die neu einbezogene Station Wolfs-
gelährt der Thüringischen Bahn. Aufhebung von Frachtsätzen
über die Route Halle - Könnern - Vienenburg - ßraunschweig und
Druckfehlerberiehtigungen.
Nachtrag XII zu Heft No. 2 vom 1/12. 80, gütig vom 15/12.80
ab, enthaltend Frachtsätze für die neu ein bezogenen Stationen
Börnicke, Egeln, Hecklingen und Schneidlingen des Verwaltungs-
bezirks der Köniülichen Eisenbahndirection in Magdeburg, und
Wolfsgefärth der Thüringischen Balm, Aufhebung von Fracht-
sätzen, Bestimmung betreffs Giltigkeit der Frachtsätze für Mag-
deburg, Aenderung von Stationsbezeichnungen und Druckfehler-
berichtigungen.
Nachtrag XII zu Heft No. 3 vom 15/-2. 78, gütig vom 15/12.80
ab, enthaltend Frachtsätze für die neu einbezogene Station Wolfs-
gefärth der Thüringischen Eisenbahn, anderweite, theilweis er-
mässigte Frachtsätze für die Stationen Dreileben, Drakenstedt,
Eilsleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben und Wefensleben,
Aufhebung von Frachtsätzen und Aenderung von Stationsbe-
zeichnungen.
Nachtrag XII zu Heft No. 4, vom 15/2. 78, Nachtrag XII zu
Heft No. 5, vom 15/2. 78, Nachtrag X zu Heft No. 6, vom 1/12. 77,
sämmtlich gütig vom 15/12. 80 ab, enthaltend Frachtsätze für die
neu einbezogene Station Wolfsgefärth der Thüringischen Eisen-
bahn, Aufhebung von Frachtsätzen u. Druckfehlerberichtigungen
Die Nachträge XVIII zu Heft No. 7 vom 1/12. 77, XV zu
No. 8 vom 1/12. 77, XHI zu No. 9 vom 1/12. 77, XIV zu No. 10 vom
1/12. 77, gütig vom 15/12. 80 ab, enthalten lediglich die Gontre-
tour zu den am 15/12. 80 in Kraft getretenen Nachträgen zu Heft
1—6. Die am 1/12. 80 herausgegebenen Dienstbefehle No. .36 und
37 enthalten Instradirungsvo'rschriften. (Thüring.)
Oesterreichisch - Ungarisch - Russischer Eisenbahnverbaml.
III. Nachtrag zu dem v. 3/15. 77 gütigen Reglement. Bestim-
mungen und Glassification, gütig v. 3/15. December a./a. 1880,
enthält Aenderungen und Ergänzungen. (Galiz. Karl Ludw. E.)
Ostdeutsch - Böhmischer Verbandstarif. Heft 2 v. 1/12. 80,
enthaltend:
Tarifsätze und specielle Bestimmungen für den Güterver-
kehr zwischen Stationen der Böhmischen Westbahn, der Busch-
tehrader Eisenbahn, der Kaiser Franz Josefbahn, der Eisenbahn
Pilsen-Priesen (Komotau) und der Rakonic-Protiviner Staatsbahn
einerseits und Stationen der Breslau - Schweidnitz - Freiburger,
Gottbus-Grossenhainer Eisenbahn, der Kaiser Ferdinands-Nord-
bahn, Mährisch-Schlesischen Gentralbahn, Niedcrschlesisch-Märki-
schen. Oberschlesischen und der Königlich Sächsischen Staats-
bahn andererseits. (Preis IM)
Heft 3 V. 1/2. 80, enthaltend:
Tarifsätze und specielle Bestimmungen für ckn Verkehr
zwischen Stationen der Aussig-Teplitzer Eisenbahn, Böhmischen
Nordbahn, Dux- Boden bacher Eisenbahn, Prag-Duxer Eisenbahn,
Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn einerseits und Stationen der
Berlin-Görlitzer, Breslau-Bchweidnitz-Freiburger, Gottbus-Grossen-
hainer, Niederschlesisch-Märkischen, Oberschlesischen Eisenbahn
und Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen andererseits. (Preis
1 (Oberschles. E.)
Ostdeutsch - Rheinischer Eisenbahnverband. Nach rler Be-
kanntmachung V. 15/11. er. sind mit dem 15/12. die für Troisdorf
trans. (Friedrich-Wilbelmshütte) der Köln-Mindener Bahn beste-
henden Sätze ausser Kraft getreten. (Bromberg.)
Posen-Schiesiscli-Märkischer Verband v. 1/6. 79.
Vom 20/12. 80 ab sind für die Beförderung von Erzen und
Erzrückständen in Wagenladungen von 10 000 kg resp. bei Be-
zahlung der Fracht für dieses Quantum pro Wagen von Berlin
N. M. und B. G. sowie von Station Grünau nach Oberschlesischen
und Rechte-Oder-Ufer Stationen Ausnahmesätze in Kraft getreten.
(Oberschles. E.)
Prenssisch - Oberscblcsischer Eisenbahnverband. Nach der
den Güterexpeditionen zugegangenen Verfügung v. 9/12. er. findet
der nach dem Kilometerzeiger Seite 81 des Gütertarifs für den
Eisenbahndirectionsbezirk Bromberg zwischen Rüdersdorf und
Posen zur Erhebung gelangende Frachtsatz für Sendungen von
Gütern des Specialtarifs 111 v. 15/12. er. ab auch für den Verkehr
von Rüdersdorf nach Posen M. P. E. Anwendung. (Bromberg.)
Preussisch-Sächsischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung v. 18/11. 80 sind mit dem
1/12. er. directe Ausnahmefrachtsätze für den Transport von
Sand bei Aufgabe von je lOOno kg von Hohenborka der B. G.E.
und B. A. E. nach Schneidemühl K. 0. in Kraft getreten.
2. Nach der Bekanntmachung v. 19/11. er. sind mit dem
1/12. er. directe Fractsätze für die regulären Glassen und Ge-
63
treide ctc. für den Verkehr zwischen Lichterfelde ±5. A. E. und
Terespol K. 0. in Kraft. getreten.
.3. Nach der Bekanntmachung v. 2011. er. sind mit dem
15/12. er. für den Verkehr zwischen Drebkau C. G. E. einerseits
und Stationen des Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg, der
Marienburg- Mlawkaer, der Ostpreussischen Südbahn und der
Oberschlesischen Eisenbahn andererseirs directe Sätze für die
Stückgutclasse, den Specialtarif A2 und den Ausnahmetarif für
Getreide etc. in Kraft getreten.
4. Nach der Bekanntmachung v. 2/12. er. sind mit dem
15/12. er. für den Verkehr zwischen Stationen des Eisenbahn-
directioDsbezirks Bromberg, bezw. Bromberg 0. S. E. und Sta-
tionen der Berlin-Anhaltischen, Cottbus-Grossenhainer, Sächsi-
schen Staatsbahn und der Eisenbahndirectionsbezirke Magdeburg
und Berlin ermässigte Ausnahmefrachtsätze für Getreide etc. in
Kraft getreten.
5. Nach der Bekanntmachung v. 2/12. er. sind mit dem
15/12. er. für den Transport von Braunkohlenbriquets in Quanti-
täten von 10 000 kg von den Stationen BitterfehJ, Weiche Wojffen
und Wittenberg B. A. E. und einigen Stationen des Directions-
bezirks ßromberg directe Ausnahmefrachtsätze in Kraft getreten.
6. Nach der den Güterexpeditionen zugefertigten Verfü-
gung V. 2.3/12. erfolgt die Frachtberechnung für kleines Vielq
welches in Käfigen, Körben, Kisten, Säcken und dergleichen zur
Beförderung angenommen wird, nach den Bestimmungen des
Gütertarifs.
7. Nach der Bekanntmachung v. 27/12. er. sind von dem-
selben Tage im Verkehr zwischen Guben, Station des Eisenbahn-
directionsbezirks Berlin und der Märkisch-Posener Bahn einer-
seits und Stationen des Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg
bezw. Station Bromberg 0. S. E. andererseits ermässigte Aus-
nahmefrachtsätze für den Transport von Getreide etc. in Kraft
getreten. (Bromberg.)
Rheinischer Nachbarverkehr. Nachtrag VII v. 15/12.80 zum
Heft 8 des Tarifs v. 1/1. bezw. 10/5. 78 für die Beförderung von
Gütern zwischen den Stationen der Aachen-Jülicher, Bergisch-
Märkischen, Dortmund-Gronau-Enscheder, Köln-Mindener, Rheini-
schen und Hannover-Münster-Enscheder Eisenbahn, enthaltend:
1. Einführung ermässigter Frachtsätze für den Verkehr zwischen
den Stationen der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn einer-
seits und verschiedenen Stationen der Dortmund-Gronau-Enscheder
Eisenbahn einerseits und verschiedenen Stationen der Aachen-
•lülicher, Bergisch-Märkischen, Köln-Mindener, Rheinischen und
Hannoverschen Eisenbahn. 2. Abänderung der Instradirung.
(Köln-Minden.)
Rlieinisch-Niederdeutscher Verband. Nachtrag I v. 15/12. 80
zum Ausnahmetarif für den Verkehr zwischen den Hafenstationen
Lübeck der Lübeck-Büchener Bahn, Altona, Ottensen, Kiel und
Flensburg der Altona-Kieler Bahn einerseits und Stationen der
Bergisch-Märkischen, der Köln-Mindener, der Rheinischen, der
Hannoverschen resp. Westfälischen, der Dortmund Gronau-En-
scheder Bahn, der Aachener Industriebahn und der Oldenburgi-
schen Bahn andererseits, enthaltend: 1. Ergänzungen bezw. Be-
richtigungen der Classification. 2. Aufnahme der Station Herdorf
der Köln-Mindener Eisenbahn. 3. Berichtigungen resp. Ergän-
zungen der Tariftabellen. (Köln-Minden.)
Rheinisch - Westfälisch - Bodeiisecverkelir. Tarif v. 1/1. 80.
Nachtrag 1 v. 1/12. 80 zwischen Stationen der Rheinischen, Köln-
Mindener und Bergisch-Märkischen Eisenbahn einerseits und den
Bodenseeuferstationen Bregenz, Lindau, Romanshorn und Ror-
schach andererseits, enthaltend: 1. Ergänzung des Vorworts.
2. Aufnahme der Route Niederlahnstein - Frankfurt a. M. -Heidel-
berg et vice versa und Aufhebung der Route Bingerbrück für
einen Theil des Verkehrs. (Köln-Minden.)
Rheinisch-Weslfäliscli-Milteldentscher Verband. Nachtrag 3
V. 1/12. 80 zum Steinkoblenausnahmeterif v. 1/9. 79.
Aufnahme der Bergisch-Märkischen Stationen Buer (Zeche
Hugo) und Gladbeck (Zeche Graf Moltke), ferner der an die
Köln-Mindener Station Camen angeschlossenen Zeche Monopol,
sowie der an die Rheinische Station Dortmund angeschlossenen
Gasanstalt an der Sonnenstrasse in Dortmund, der an die Rheini-
sche Station Osterfeld angescblossenen Zeche Osterfeld, der auf
der Zeche Zollern bei Marten K. M. belegenen Kokerei von
Brüggemann & Co., der an die Station Merklinde K. M. ange-
schlossenen Zeche Lothringen und der an die Rheinische Station
Dnekendotff - Wattenscheid angeschlossenen Zeche Fröhliche
Morgen sonne.
Frachtsätze für die neu in den Verkehr einbezogenen
Frankfurt-Bebraer Stationen Bettenhausen, Dingelstedt, Fürsten-
hagen, Geismar, Hasselbacb, Helsa, Küllstedt, Lichtenau, Nieder-
zwehren, Oberkaufungen, Schwebda und Walburg.
Anderweite theilweise ermässigte Frachtsätze für die Frank-
furt-Bebraer Stationen Bischhausen, Burghofen, Eschwege, Nieder-
hone, Sontra und Waldkappel, sowie für die Gotha-Leinefelder
Station Dingelstedt. Berichtigungen. (Hannover.)
Rninänisch-Galizisch'DcQtscber Verband. Gütertarif v. l/l. 80.
Mit dem 15/12. 80. sind die im Theil II Heft 4 des rubricirten
Tarifs enthaltenen Schnittsätze für Eilgut, sowie für Stückgut I
und II im Verkehr mit Dortmunderfeld, Duisburg-Hochfeld, Ruhr-
ort-Hafen und Schalke Bei^isch-Märkische Eisenbahn, Altenessen
Rheinische und Ruhrort-Hafen Köln-Mindener Eisenbahn ausser
Kraft getreten. (Oberschles. E.)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Getreideverkehr. III. Nach-
trag zu Theil II, Heft I v. 1/8. 80. gütig v. 15/12. 80, enthält Auf-
nahme neuer Verbandstationen. Prolongation der Getreidefracht-
sätze nach den Deutschen Seehafenstationen bis Ende October
1881. (Galiz. Karl Ludw. E.)
Sächsisch - Thüringischer Verband. Nachtrag II zum Ver-
bandstarif, Theil III (Leichen, Fahrzeuge, lebende Thiere) v. 1/3. 80,
gütig V. 1/12. er. ab, enthaltend Aenderüng der Tarifvorschriften
sub ß 4 d aa des Tarifs und Druckfehlerberichtigungen.
Im Güterverkehr wurde am 1/12. er. der Dienstbefehl No. 9
ausgegeben. (Thüring.)
Süddeutscher Eisenbahnverband, betreffend den Verkehr
zwischen Stationen der Grossherzoglich Badischen Staatseisen-
bahnen und der Main-Neckarbahn einerseits und Stationen der
Kaiserin Elisabethbahn, der Niederösterreichischen Staatsbahnen,
der Kronprinz Rudolf bahn und der Südbahn andererseits.
I. Nachtrag zu Theil II Tarifheft No. 4, enthaltend die Instra-
dirung für den Verkehr der Stationen Mannheim und Bruchsal,
Einführung neuer Frachtsätze für Grafit und Berichtigungen.
Gütig V. 10/12. 8f>.
1. Nachtrag zu Theil II Tarifheft No. 7 des Süddeutschen
Eisenbahnverbandes, betreffend den Verkehr zwischen Stationen
der Bayerisch - Pfälzischen Eisenbahnen und der Hessischen
Ludwigsbahn einerseits und Stationen der obeitirten Bahnen
anderseits, enthaltend Berichtigungen, Frachtsätze für den Ver-
kehr mit Mannheim H. L. ß. und Mannheim Neckarvorstadt,
sowie Erweiterungen der Ausnahmetarife für Eisen und Grafit.
(Kronpr. Rudolfb.)
Südostpreussischer Eisenbahnverband. Nach der Bekannt-
machung V. 16/11. er. ist die Giltigkeitsdauer des für Eisenbahn-
schienentransporte in Wagenladungen von je 10 000 kg resp. bei
Zahlung der Fracht für 10 000 kg pro Wagen von Pillau nach
Wirballen bis zum 31/12. er. bestehenden Ausnahmetarifs von
0,60 M pro 100 kg widerruflich bis zum 31/12. 81 verlängert
worden. (Bromberg.)
Thüringiscli-Bayerisch Württeinbergischer Eisenbahnverband.
Nachtrag XVIll zum Tarif heft 1 v. 1/11. 77 und Nachtrag XIII
zum Tarifheft 2 v. 1/7. 78, gütig v. 1/12. 80 ab, provisorischer
Tarif für die Beförderung von Fahrzeugen, welche auf Eisen-
bahnen nicht auf eigenen Rädern laufen, enthaltend.
Der am 1/12. herausgegebene Dienstbefehl No. 24 enthält
Instradirun gsvorsch riften . (T h üri n g. )
Verband Thüringischer Eisenbahnen. Am 15/12. er. wurden
die Dienstbefehle, No. 81—96, diverse Declarationen etc. enthaltend,
herausgegeben. (Thüring.)
West- und Norwestdeutsclier Verband.
Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren vom 1/12. 80. Preis 0,50 Jl
Nachtrag 14 vom 1/12. 80 zum Seebafen-Ausnahmetarif vom
1/6. 79. Ausnahmesätze für rohe Baumwolle im Verkehr mit der
Württembergischen Station Wangen.
Nachtrag 15 vom 1/12. 80 zum Seehafen-Ausnahmetarif vom
1/6. 79. Ergänzungen bezw. Berichtigungen des Nachtrags 11.
Ergänzungsblatt zum Tarifbeft | Ergänzungsblatt zum Tarifheft
12 1 ! 13 3
vom 1/12. 80.
Anderweite Sätze des Specialtarifs III im Verkehr zwischen
einzelnen Hannoverschen und Frankfurt-Bebraer Stationen.
Ergänzungsblatt zum Tarif heft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
3 9 I 3 12
vom 1/12. 80.
Tarifsätze zwischen Oldenburg einerseits, Butzbach und
Friedberg andererseits.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
10 43 I 11 41 .
vom 1/11. 80.
Ausnahmesätze für Roheisen zwischen Peine einerseits, Alt-
münsterol und Noveant (Grenze) andererseits.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarif heft
3 76 1 3 86
vom 1/12. 80.
Tarifsätze zwischen Lübeck und Borken.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifbeft
9 95 I 9 103
vom 1/12. 80.
Tarifsätze zwischen Hamburg einerseits und verschiedenen
Frankfurt-Bebraer Stationen andererseits.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
7 96 I 7 104
Tarifsätze zwischen Hambui^ und Butzbach.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
3 173 I 3 181
vom 1/12. 80.
64
Tarifsätze zwischen Heide einerseits, Bregenz, Romanshorn
und Rorschach andererseits, (flannov.)
III. A. 1.
Hafenstatioueu Bremen, Hamburg und Harburg der Köln-
Mindener Eisenbahn, Bremen, Bremerhafen, Geestemünde und
Vegesack (Grohe) der Hannoverschen Staatsbahn einerseits und
Stationen der Bergisch-Märkischen, der Köln-Mindener, der Rhei-
nischen, der Westfälischen, der Dortmund-Gronau-Enscheder und
der Aachen-Jülicher Bahn andererseits.
Nachtrag IV vom 15/12. 80 zum Ausnahmetarif vom 1/3. 80
enthaltend: 1. Aufnahme des Artikels „Thonpfeifen in Kisten
verpackt“. 2. Ermässigte Frachtsätze für verschiedene Stationen
der Bergisch-Märkischen Eisenbahn. 3. Ergänzungen der Tarif-
tabellen. 4, Aufnahme der Stationen Nordenhamm, Brake und
Elsfleth der Oldenburgischen Eisenbahn. 5 Frachtsätze der Eisen-
■waarenclasse für die Verkehre mit den Stationen Bielefeld, ßrak-
•wede und Herford der Köln-Mindener Eisenbahn. 6. Aufhebung
der Frachtsätze für Troisdorf transito-Friedrich Wilhelmshütte.
7. Berichtigungen. (Köln-Mind.)
Oberschlesische und ßreslau»Freiburger Eisenbahn.
Ausnahmetarife etc. nebst Classentarifen fürSosnowice vom
lO/iO- 80 (0. S. und B. F.)
Neue Frachtsätze des Ausnahmetarifs 10 für Rengersdorf
Habelschwerdt. Die Frachtsätze für Waldenburg sind aufgehoben
und erscheinen nur noch im Posen - Schlesisch - Märkischen Ver-
band. (Breslau-Frei bürg.)
Paulinenaue-Neu-Ruppin mit Berlin-Hamburg. Tarif für die
directe Beförderung von lebenden Thieren in Wagenladungen vom
5/12. 80. Preis 0,05 JL
Nachtrag 1 vom 5/12. 80 zum Tarif vom 1/10. 80 für den
directen Güterverkehr, enthält:
I. Aenderung des Abschnitts A. des Haupttarifs.
II. Ergänzung des Abschnitts B. Tariftabellen für den Güter-
verkehr. Preis 0,05 .M. (Berlin-Hamburger Eisenbahn.)
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbabn und Stationen der Bahnstrecke
Gnesen-Thorn-Bromberg der Oberschlesischen Eisenbahn via Oels-
Militsch-Gnesen vom 10/7. 78. Nachtrag II vom 15/12. 80 enthal-
tend: Directe Frachtsätze für Güter des Specialtarif III. Preis
0,05 M. (Oberschles. E.)
III. A. 2.
Emshafenstationen Emden, Leer und Papenburg der West-
fälischen Bahn einerseits und Stationen der Bergisch-Märkischen,
der Köln-Mindener, der Rheinischen, der Westfälischen, der Dort-
mund-Gronau-Enscheder und der Aachen-Jülicher Bahn anderer-
seits. Nachtrag IV. vom 15/12. 80 zum Ausnahmetarif vom 1/3. 80,
enthaltend: 1. Ermässigte Frachtsätze für verschiedene Stationen
der Bergisch-Märkischen Eisenbahn. 2. Ergänzungen der Tarif-
tabellen. 3. Aufnahme der Station Herford der Köln-Mindener
Eisenbahn. 4. Aufhebung der Frachtsätze für Troisdorf transito
(Friedrich Wilhelmshütte). 5. Berichtigungen. (Köln-Minden.)
Köln-Miuden-Bergisch-Märkisch-Badischer Verkehr. Nach-
trag XIV vom 1/12. 80 zum Verbandsgütertarif vom 15/10. 78 für
den Köln-Minden-Bergisch-Märkisch-Badischen Verkehr, enthal-
tend: Ausscheidung der Route via Köln-Bingerbrück-Mannheim
aus dem Verbandsverkehre. (Köln-Minden.)
Köln-Minden-Bergisch-Märkisch-WUrttembergischer Verband.
Nachtrag X vom 1/12. 80 zum Verbandsgütertarif vom 1/1. 79 für
den Köln-Minden-ßergisch-Märkisch-Württembergischen Verkehr,
enthaltend: Ausscheidung der Route via Köln-Bingerbrück-Mann-
heim aus dem Verbandsverkehre. (Köln-Minden.)
Eöln-Miudener Eiseubahn einerseits und Stationen der Bröl-
thaler Eisenbahn andererseits. Tarif vom 1/12. 80. (Köln-Minden.)
Niederschlesisch-Märkische Bahn einerseits. Westfälische und
Bergisch-Märkische Bahn andererseits. Nachtrag 3 vom 1/12. 80
zum Gütertarif vom 15/8. 78. Neue bezw. abgeänderte Entfer-
nungen für den Verkehr mit verschiedenen Bergisch-Märkischen
Stationen. Berichtigungen. (Hannov.)
III. A. 3.
Badische und Pfälzische Bahn. Tarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren zwischen Statio-
nen der Grossherzoglich Badischen Eisenbahnen einerseits und
Stationen der Pfälzischen Eisenbahnen andererseits, gütig vom
1/1. 81. (Pfalz.)
Baumwolle. Ausnahmetarif des Siidwestdeutschen Verbandes
für den Transport ab Havre stammender roher Baumwolle von
Amanweiler Grenze nach Südbadischen Stationen. Gütig vom
10/12. 80. Gratis. (Baden.)
Kohlen. Nachtrag VI zum Tarife vom 1/6. 75 für den direc-
ten Kohlenverkehr von Stationen der Dux-Bodenbacher, Aussig-
Teplitzer und ßuschtehrader Bahn nach Stationen der Eisenbahn
Pilsen-Priesen (Komotau), Böhmischen Westbahn, Kaiser Franz
Josefbahn und Kaiserin Elisabethbahn etc. etc. Gütig vom 1/12.80.
(Pilsen-Priesen.)
Roheisen. Am 10/12. 80 wurden zur Einführung gebracht:
der Ausnahmetarif für Roheisen von Stationen der Kronprinz Ru-
dolfbahn nach Stationen der Bergisch-Märkischen, der Köln-Min-
dener, der Rheinischen und der Hannoverschen Bahn unter Auf-
hebung des bez. Tarifs vom 15/7. 80. (Kronprinz Rudolfhahn.)
Roheisen. Ausnahmetarif vom 10/12. 80 für den Transport
von Roheisen bei Aufgabe in Quantitäten vou mindestens 10 000 kg
pro Wagen von Stationen der Kronprinz Rmlolfbahn nach Statio-
nen der Bergisch-Märkischen, der Köln-Mindener, der Westfäli-
schen und der Hannoverschen (ehemaligen Westfälischen) Eisen-
bahn via Schärding-Passau resp. St. Valentin-Passau. (Köln-Mind.)
Steinkohlen. Ausnahmetarif für den Transport Oberschle-
sischer Steinkohlen undKoaks von Stationen der Oberschlesischen
Eisenbahn nach Stationen der Schlesischen Gebirgbahn via Kosel
(Kandrzin) -Glatz vom 10/12. 80. Gratis.
Gemeinschaftlicher Tarif der Oberschlesischen, Niederschle-
sisch-Märkischen und Sächsischen Staatseisenbahnen für Ober-
schlesische Steinkohlen in Wagenladungen via Görlitz v. 25/7. 77.
Nachtrag V vorn 15/12. 80 enthaltend:
I. Neue Frachtsätze nach Dürrhennersdorf, Neusalza-Sprem-
berg, Sohland und Taubenheim.
II. Ermässigte Frachtsätze ab E manuelsegen. Gratis, (Ober-
schlesische Eisenbahn.)
Steinkohlen. Nachtrag VllI v. 1/12. 80 zu Abtheilung B des
Ausnahmetarifs v. 15/7. 77 für die Beförderung von Steinkohlen
etc. von Stationen der Köln-Mindener und der Rheinischen Bahn
nach Stationen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn im Rheini-
schen Nachbarverkehre, enthaltend: 1. Af^nderungen bezw. Er-
gänzungen des Zechenverzeichnisses. 2. Neue Frachtsätze nach
den Stationen Borken - Gemen, Buer, Gladbeck, Lüdenscheid,
Rhade, Wegberg und Winters wyk der Bergisch-Märkischen Bahn,
sowie von Kray nach Duisburg B. M. 3. Ermässigte Frachtsätze
nach den Bergisch-Märkischen Stationen Brügge, Dahl, Delstern,
Oberhagen, Rummenohl und Schalksmühle. 4. Anderweite Tari-
firung im Verkehre von den Ruhrkohlenstationen nach verschie-
denen an den Strecken Aachen- bezw. Stolberg- und Düren-
Dahlen der Bergisch-Märkischen Bahn gelegenen Stationen.
Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen etc. in
Sendungen von mindestens 10 000 bezw. 50 000 kg (Abtheilung F)
im Verkehre von Stationen der Bergisch-Märkischen, Rheinischen,
Köln - Mindener, Hannoverschen Staats- und der Dortmund-
Gronau-Enscheder Eisenbahn nach den Stationen Aachen und
Rothe Erde bezw. Stolberg der Aachen-Jülicher Eisenbahn im
Rheinischen Nachbarverkehre, gütig v. 1/12. 80.' (Köln-Minden.)
Steinhohlen. Nachtrag I v. 10/12. 80 zu den Ausnahme-
tarifen (A und B) V. 1/6. 80 für die Beförderung von Steinkohlen
•etc. in Sendungen von mfndestens 50 000 bezw. 10 000 kg im Ver-
kehre zwischen Stationen der Köln - Mindener , Rheinischen,
Hannoverschen Staats- und der Dortmund - Gronau - Enscheder
Bahn einerseits und Stationen der Niederländischen Rheinbahn
und der Niederländischen Centralbahn andererseits. Enthaltend:
1. Aenderungen des Zechen- etc. Verzeichnisses im Haupttarife.
2. Anderweite, theils ermässigte Frachtsätze für die Stationen
Amersfoort und Soest der Niederländischen Centralbahn, für ver-
schiedene Stationen der Niederländischen Rheinbahn und die
Stationen Bochum, Dorstfeld, Langendreer und Ueckendorf-
Wattenscheid der Rheinischen Bahn. 3. Neue Frachtsätze für
die Stationen uuisburg, Hochfeld und Osterfeld der Rheinischen
Bahn. 4. Berichtigungen und Instradirungsänderungen zum
Haupttarife. 5. Aufnahme von Stationen der Bergisch-Märkischen
Bahn in den directen Verkehr mit der Niederländischen Rhein-
bahn. (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Nachtrag VII v. 1/12. 80 zu Abtheilung A des
Ausnahmetarifs v. 17/7. 77 für die Beförderung von Steinkohlen
etc. von Stationen der Bergisch-Märkischen und der Köln-Min-
dener Eisenbahn nach Stationen der Rheinischen Eisenbahn, ent-
haltend: 1. Aenderungen und Ergänzungen des Zechen- etc.
Verzeichnisses. 2. Neue Frachtsätze von und nach verschiedenen
Stationen. 3. Ermässigte Frachtsätze von den Bergisch-Märki-
schen Stationen Herzogenrath und Kohlscheidt nach verschie-
denen Stationen der Rheinischen Bahn. 4. Anderweite Tarif-
sätze im Verkehre von dfn Ruhrkohlenstationen nach Aachen,
Astenet, Eschweiler, Eupen, Herbesthal, Langerwehe, Rothe Erde
und Stolberg. 5. Tarif bestimmungen. 6. Instradirungsänderungen.
(Köln-Minden.)
Steinkohlen und Cokes. Gültig v. 15/12. 80. Nachtrag IV
zum Ausnahmetarif (A) der Königl. Niederschlesisch-Märkischen,
Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Königlichen Ostbahn, Oberschle-
sischen, Rechte Oder-Ufer, Oels-Gnesener, Posen- Creuzburger,
Breslau- Warschau er, Berlin Stettiner, Märkisch Posener, Berlin-
Görlitzer, Berlin-Hamburger, Magdeburg-Ualberstädter, Köln-Min-
dener, Hannoverschen Staats-, Cottbus-Grossenhainer, Berlin-An-
haltischen, Berlin-Dresdener, Königlichen Militär-, Berlin-Potsdam-
Magdeburger, Braunschweigischen, Halle-Sorau-Gubener, Frank-
furt-ßebraer. Thüringischen, Sächsischen Staats- und Südnord-
deutschen Verbindungsbahn für den Transport Niederschlesischer
Steinkohlen und Coaks aus dem Waldenburger Grubenrevier vom
1/7. 78,
(Schluss der Tarifnotizen auf Seite 4 des Anzeigers überz. Güter.)
65
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£inuiidz:waiizig'istei* Jalirg'ang'.
Berlin, den 21. Januar 1881.
bilialt: Eine Schmal^urbalm im OesterreicMschen Abgeordnetenhause. — Zur Simplonbabn. — Ueber die Schwierigkeit des
Strassenlocomotivbetriebs. — Eixirung der Schraubenverbindungen. — Pflaster an Niveau-Uebergängen. — Aus dem Deutschen Seich. —
Italienische Correspondenz. — Ueber die Verwendung des Telephons heim Eisenbahndienst. — Balmain’s leuchtender Anstrich. — Betriebs-
Ergebnisse der Oesterreichisch-Üngarischen Eisenbahnen im November 1880. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröff-
nungen. 3. Stationsbenennnng. 4. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Eine Schmalspurbahn im Oesterreichischen
Abgeordnetenhause.
Gleich am Tage nach dem auch in diesen Blättern er-
wähnten, im Oesterreichischen Eisenhahnclub gehaltenen Vor-
trag*), wurde in den Abgeordnetenhäusern in Wien und Pest
gleichzeitig ein Gesetzesentwurf über „den Ausbau der Bosna-
thalbahn von Zenica nach Sarajevo“ eingebracht, dessen
wesentlichste Bestimmungen (in der unbedeutend abgeänderten,
definitiven Fassung)**) also lauten:
„Die K. K. Regierung wird ermächtigt, ihre Einwilligung zu
geben, dass zum Zwecke des Ausbaues der ßosnathalbahn von
Zenica nach Sarajevo aus den Activen der bestandenen Central-
tinanzen an Bosnien und die Herzegowina ein Darlehen in der
Höhe der wirklichen Baukosten bis zum Maximalbetrag von
3 831 000 fl. gegeben werde
Die Bahnlinie Zenica-Sarajevo ist als schmalspurige Bahn
zu bauen, jedoch in der Weise, dass bei der Herstellung des
Unterbaues darauf Rücksicht genommen werde, damit die Umge-
staltung dieser Bahn in eine normalspurige erfolgen könne. Aus
diesem Grunde sind sämmtliclfe Kunstobjecte, wie Brücken,
Tunnel u. s. w. schon jetzt in der Art herzustellen, dann die
Krümmungs- und Steigungsverhältnisse derart anzulegen, wie
dies beim Bau einer normalspurigen Bahn nothwendig ist.“
In dem beigeschlossenen ministeriellen Motivenbericbt wurde
erläutert, dass die neue Bahn mit Maximalsteigungen von 8 pro
Mille, Minimalhalbmessern von 275 m und der zwischen Brod und
Zenica auf 190 km bestehenden Spurweite von 76 cm projectirt
sei, eine Länge von 78 470 m habe und somit 48 800 fl. pro Kilo-
meter kosten solle.
Dieser Regierungsvorlage gegenüber machte der, der
ministeriellen Majorität angehörende Berichterstatter des Abgeord-
netenhauses, der Dalmatinische Abgeordnete der Stadt Ragusa
geltend: dass die Verbindung Oesterreichs mit Constantinopel
und Salonich über Serbien sichergestellt und das Project Sara-
jevo-Novibazar-Mitrovitza als aufgegeben zu betrachten sei, dass
*) Dieser Vortrag ist in No. 50 der „Oesterreichischen Eisen-
bahnzeitung“ abgedruckt, befindet sich jedoch nicht im Buch-
handel, wie Seite 1249 der Vereinszeitung 1880 gemeldet.
**) S. die ursprüngliche Fassung Seite 1227.
die Bosnischen Linien als blosse Localbahnen aufzufassen seien,
dass ihre Verlängerung an die Dalmatinische Küste ins Auge ge-
fasst werden müsse, endlich dass bei deren geringem Leistungs-
berufe und geringer Ertragsfähigkeit nicht wieder kostspielige
Bahnen gebaut werden dürfen. „Der Budgetausschuss“, fügt er
wörtlich bei, „ist der Ansicht, dass diesem Zwecke am günstigsten
die Schmalspurbahn entspreche, welche durch schärfere
Bögen und grössere Steigungen ein inniges Anschmiegen an
das Terrain gestattet, demnach im Unterbaue, wie überhaupt in
allen übrigen Titeln wesentliche Ersparungen ermöglicht. Ebenso
lassen sich in der Betriebsführung, wo zunächst das Verhältniss
der todten Last zur Nutzlast günstiger gestaltet werden kann,
sowie in fast allen übrigen Titeln des Betriebes namhafte Er-
sparungen vis-ä-vis den Normalspurbahnen erzielen. Endlich
ist bei der Schmalspurbahn die nähere Berührung der Orte
möglich, bringt somit der Bevölkerung grössere Vortheile. Bei-
spiele wirthschaftlich vorgeschrittener Länder illustriren zur Ge-
nüge das Gesagte. Auch das Kriegsministerium, welches das
vorliegende Project der neuen Linie ausarbeiten liess, hat sich
diesen Anschauungen nicht verschlossen, umsomehr, als auf der
im Betriebe stehenden Bahnstrecke Brod-Zenica die Erfahrung
gemacht wurde, dass auch die Schmalspurbahn den mili-
tärischen Erfordernissen vollkommen entspricht und
Geschütze wie Pferde transportiren kann“.
Trotz dieser, der reinen Schmalspurbahn durchaus günstigen
Prämissen, schliesst jedoch der Commissionsbericht mit dem An-
träge, den Gesetzentwurf anzunehmen, und die Regierung nur
durch eine „Resolution“ aufzufordern, den Minimalhalbmesser des
normalspurigen Unterbaues von 275 auf 180 m herabzusetzen.
Zum Verständniss dieses Widerspruches und der ganzen
nachfolgenden Debatte muss hier hervorgehoben werden, dass in
Folge der leidigen staatsrechtlichen Verhältnisse jede Investition
in Bosnien von beiden Parlamenten in Wien und Pest beson-
ders genehmigt werden muss, obwohl die aus den gemeinsamen
Ministerien des Aeusseren, des Krieges und der Finanzen beste-
hende Regierung Bosniens in keinem von diesen Parlamenten ver-
treten und ein Mittel der directen Verständigung zwischen letz
teren constitutionell ausgeschlossen ist; dass also eine wesent-
66
liehe Abänderung einer Bosnien betreffenden Gesetzvorlage in
einem der beiden Parlamente deren gänzlicher Verwerfung
gleichkommt; endlich, dass eine verworfene Vorlage im cisleitha-
nischen Reichsrath in derselben Session nicht wieder eingebracht
werden darf, obwohl man diese meist mehrere Jahre dauern lässt.
Trotz aller Einwendungen, trotz aller möglichen Verbesse-
rungen musste also die Bosnathalbahnvorlage unverändert an-
genommen werden, trotzdem nach einem verbreiteten Gerüchte
selbst das Reichskriegsministerium und das Reichsfinanzministerium
den normalspurigen Unterbau und den damit verknüpften Mehr-
aufwand in petto beklagten und denselben nur widerwillig ge-
wissen Ungarischen Einflüssen zugestanden hatten. So kam es,
dass während die die Opposition bildende „Verfassungspartei“
den normalspurigen Unterbau aufs lebhafteste bekämpfte und für
die reine Schmalspur eintrat, auch seitens der ministeriellen
Majorität im Abgeordnetenhause ausser dem Berichterstatter sich,
nicht eine Stimme zur sachlichen Vertheidigung der schliesslich
angenommenen Regierungsvorlage vernehmen liess.
I)a der principielle Kampf zwischen Schmalspur und Normal-
spur noch lange nicht abgeschlossen ist und sich an der mehr
als sechsstündigen Debatte im Oesterreicbischen Abgeordneten-
hause bedeutende Persönlichkeiten betheiligten, so dürften einige
Fragmente aus dem stenographischen Protocolle der betreffenden
102. Sitzung am 18. December 1880 auch weitere Kreise inter-
essiren.
Abg. Friedmann (Ingenieur) erläutert, dass die vom Be-
richterstatter auf 446 000 fl. veranschlagten Mehrkosten des normal-
spurigen Unterbaues viel höher geschätzt werden müssen, bespricht
die Leistungen der schmalspurigen Bahn Lambach-Gmunden und
der Festiniogbabn und fährt dann fort: „Wie viele Jahrzehnte
stellt sich die hohe Regierung vor, wird es brauchen, bevor es in
Bosnien nicht mehr hinreichen wird, eine Bahn schmalspurig zu
belassen, wie viel Jahrzehnte wird es dauern, bis der Verkehr dort
so überwältigend sein wird, um auf einer schmalspurigen Bahn
nicht durchgeführt werden zu können? Und da bin ich noch
immer sehr mässig, wenn ich nur von Jahrzehnten spreche. Ich
frage aber weiter, wenn dieser Fall wirklich nach einer Reihe von
Jahrzehnten eintreten sollte, zu wie vielen Millionen werden diese
446 000 fl. durch verlorene Zinsen und Zinseszinsen anwachsen,
bis es zweckmässig wird gewesen sein, dass man diese Ausgabe
je gemacht hat? Also es existiren gar keine Gründe, die uns ver-
anlassen könnten, eine solche Monstruosität zu begehen, wie sie
sich .herausstellt nach dieser Regierungsvorlage.“
Abg. Dr. Herbst: „Wenn ich für das Eingehen in die
Specialdebatte stimmen werde, so geschieht es in der Hoffnung,
dass das stets theoretisch ausgesprochene Princip der Sparsam-
keit nicht immerfort wieder practisch werde verleugnet werden.
Es ist hier die Sparsamkeit aus mehr als einem Grunde ge-
boten. Man soll nicht sparen, wo es sich um eine sehr nützliche
Auslage handelt Man soll aber dort gewiss sparen, wo Niemand
von dem Ausgeben einen Vortheil hat Und im gegebenen Falle
zieht Niemand einen Vortheil, wenn man eine auf schmalspurigen
Betrieb berechnete Bahn mit normalspurigem Unterbau herstellt.
Niemand, sage ich, hat einen Vortheil und Alles einen Nachtheil
davon. Diejenige, an die man zunächst denken könnte, nämlich
die Kriegs Verwaltung, hat selbst erklärt, dass eine schmal-
spurige Bahn für ihre Bedürfnisse genüge, dass sie für den Ver-
kehr in den occupirten Ländern hinreicht; dass es aber für die
occupirten Länder selbst ein Vortheil ist, wenn die Bahn wohlfeiler
hergestellt wird, das hat der Bericht des Ausschusses selbst her-
vorgehoben. Wie kann man sich auch denken, dass, wenn man
auf dieses Stück schon viel zu viel ausgiebt, dann eine Geneigt-
heit zur Fortsetzung dieser Bahn vorhanden sein werde? . . .
Ein Antrag im Ausschüsse ging dahin, dass man die Bahn wirklich
als eine schmalspurige bauen solle, nicht aber als schmalspurige
bauen und das Geld für eine normalspurige ausgeben, denn
das ist das Allerunzweckmässigste.
Auch das erkennt der Ausschuss in seinem Berichte an,
aber eine Folgerung bat er daraus nicht gezogen; er warnt zwar,
man solle die Bahn nicht zu theuer bauen, wie es öfters geschehen
ist, aber zu Gemüthe führt er sich die Warnung nicht, und zwar
darum, weil nicht etwa das Ungarische Abgeordnetenhaus das
Gesetz bereits unverändert angenommen hat, sondern weil ein
Ausschuss des Ungarischen Abgeordnetenhauses dies bereits ge-
than hat und weil man nicht einmal den Muth hat, einem Be-
schlüsse eines Ausschusses des Ungarischeu Abgeordnetenhauses
gegenüber auch eine eigene Meinung zu haben.“
Abg. Dr. Gross (Generaldirector der Oesterreicbischen Nord-
westbahn), nachdem er hervorgehoben, dass der Ausschuss für die
ßosnathalbahn nur einen jährlichen Verkehr von 22 650 Tonnen
in Aussicht nehme:
„Nun, welche Leistung hat überhaupt eine schmalspurige
Bahn? Es sind in. dieser Beziehung von meinen Vorrednern
schon mehrfache Daten angeführt worden. Ich wähle ein ganz
naheliegendes Beispiel einer schmalspurigen Bahn, weil diese Bahn
wohl einer grossen Zahl der Mitglieder des Hohen Hauses aus
eigener Anschauung bekannt ist, es ist die Lambach-Gmundner
Bahn. Lambach - Gmunden besteht seit 50 Jahren, es hat die
ungünstigsten Steigungsverhältnisse, die überhaupt bis jetzt bei
uns Vorkommen. Die Rampe nach dem Gmundner See hat ein
Gefälle von 34 pro Mille und diese Bahn hat geleistet in den
Jahren 1861 und 1862 54 000 Tonnen, im Jahre 1876 aber 131600
Tonnen. Seitdem hat der Verkehr auf der Bahn abgenommen,
aber nicht weil sie nicht leistungsfähig ist, sondern weil der Ver-
kehr auf eine normalspurige Bahn abgelenkt worden ist.
Lambach Gmunden hat also fast das Sechsfache von dem
eieistet, was als Programm für die Bosnabahn bis Sarajevo gefor-
ert wird. Ich habe nicht gehört, dass im Jahre 1876 die Lei-
stungsfähigkeit von Lambach - Gmunden erschöpft gewesen sei,
und ich muss betonen, dass die Leistungsfähigkeit der Bosnabahn
mit Rücksicht auf die Gefällsverhältnisse weit günstiger ist, als
die der Lambach-Gmundner Bahn.
Bei zweiseitiger Fracht kann eine gut instruirte Schmalspur-
bahn das Zehnfache dieses Quantums leisten. Wann wird die
Bosnabahn das Zehnfache dieses Programmes zu leisten haben?
Ich w-eiss es nicht. Was es aber sagen will, das Zehnfache
eines ursprünglich vorhandenen Verkehres per Bahn zu leisten,
das erlaube ich mir durch einige Ziffern zu illustriren: Die Haupt-
strecke der Kaiser Ferdinands Nordbahn, Wien-Krakau, also eine
unserer frequentesten, grössten, rentabelsten Linien hat im Jahre
1860 bei einer Bahnlänge von 600 km 1 860 000 Tonnen befördert.
Im Jahre 1878, also 19 Jahre später, nachdem 88 km Seiteubahn
dazu gebaut wurden, hat sie einen Verkehr von 4 667 000 Tonnen.
Es hat also, pro Kilometer gerechnet, der Verkehr in 19 Jahren
in der Weise zugenommen, dass er auf das 2j4fache gestiegen ist.
Gesetzt aber, es träte der ganz unwahrscheinliche Fall ein,
dass die Bosnabahn wirklich die lOfache Leistung bestreiten soll,
so weiss ich doch nicht, wie die Regierung und der Ausschuss
sagen können, dass wegen der grösseren Leistung die Normalspur
ein geführt werden müsse.
Ich bestreite, dass es richtig ist, dass, wenn die schmal-
spurige Bahn, einspurig gelegt, nicht ausreicht, man dann wirk-
lich zur Normalspur übergehen müsse und dann die ganzen
Kosten des Umbaues von 268 km tragen, den Fahrpark beseitigen
und einen breitspurigen Fabrpark anschaffen müsse. Wenn dieser
Fall eintritt, so liegt ein Auskunftsmittel viel näher: nämlich man
legt streckenweise die doppelte Spur der Schmalbahn oder man
legt Wechsel uml Kreuzungsstationen in die Strecke hinein. Da-
mit erreicht man mit viel geringeren Mitteln grössere Leistungs-
fähigkeit und wahrscheinlich in eben so ausreichendem Masse.
Die Regierung und der Ausschuss proponiren aber ein Mittel,
welches jenes geradezu ausschliesst : sie wollen die Eisenbahn-
constructionen der Brücke jetzt auf eine Normalbahn einrichten;
diese Normalbreite, für die Brücke ist für die einfache Schmalspur
zu weit und für die doppelte Schmalspur zu eng.
Aus dem Motiven berichte ersehen wir, dass die Regierung
einen Krümmungshalbmesser von 275 m verlangt. Ich halte es
für meine Pflicht, nach meiner Erfahrung zu erklären, dass ein
derartiger Radius für eine Gebirgsbahn, noch dazu für eine schmal-
spurige Bahn, unerhört ist.
Ich erlaube mir. Ihnen nur die Ziffern kurz anzuführen, die
heute im Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen als Norm für
den Krümmungshalbmesser gelten
In dem Motivenbericht der Regierung ist gesagt, dass die
Bosnabahn mit 30 km fahren wolle, ich meine also, dass auch
150 m hier zulässig wären.
Für Schmalspurbahnen aber werden Curven unter 80 m als
zulässig erklärt. Meine Herren ! Das sind Ziffern, die in dem von
mir bezeichneten Gebiete gelten und die von den ersten Eisen-
bahntechnikern dieses Gebietes festgestellt worden sind. Die Re-
gierung aber legt Ihnen ein Project vor, in dem für die in Rede
stehende Schmalspurbahn mit Rücksicht auf die zukünftigen Be-
dürfnisse als Normalspurbahn nicht weniger als 275 m gefordert
werden.
Nun, was wird denn überhaupt gegen die Schmalspur ein-
gewendet? Warum soll denn diese Schmalspur künftighin ver-
ändert werden? Das sagt die Regierung uns nicht.
Man macht aber gewöhnlich der schmalspurigen Bahn den
Vorwurf, dass sie bei dem Uebergang auf eine normalspurige
Bahn das Umladen erfordert, und dieses Umladen ist der Stein
des Anstosses. Weil in Brod künftig und jetzt schon, und so
lange die Schmalspur besteht, das Gut umgeladen werden soll,
deswegen ist die schmalspurige Bahn nicht practicabel.
Nun, m. H., ich habe mir berechnet, was auf Oesterreichi-
schen Bahnen im grossen Ganzen dieses Umladen kostet und habe
gefunden, dass der Durchschnitt der Umladekosten — auf einer
grossen Linie setze ich hinzu — 9,5 kr. pro Tonne ausmacht. Ich
will auch annehmen, die Bosnabahn habe in Brod gar keine Hebe-
krahne, gar keinen Apparat für das Umladen, sie bewältige das
67
Alles mit Handarbeit und ich nehme an, dass sie nicht 9,5 kr.
ro Tonne, sondern mehr als das Doppelte bezahlt, 20 kr. pro
onne, dann, m. H., kostet das ümladen 4 530 fl. jährlich.“
Redner schliesst mit der Bemerkung, dass die Mehrauslage
nur einem einzigen Factor zu Gute kommen könne: dem Bau-
unternehmer!
Minister Dr. Prazak: „Es ist unTerkennbar, dass sich in
der letzten Zeit eine so entschiedene Strömung für die Herstel-
lung dieser Bahn und überhaupt der Bahnen auf der Balkanhalb-
insel als schmalspurige Bahnen geltend gemacht hat, dass nicht nur
in diesem hoben Hause, sondern — ich möchte sagen. Sie ent-
schuldigen, wenn ich es äusspreche — in technisch competen-
teren Kreisen über diese Frage eine sehr lebhafte Discussion sich
ergeben hat. Ich würde nur gewünscht haben, dass schon in
früheren Jahren diese Frage studirt worden wäre und dass schon
in früheren Jahren bei ßerathung und Beschlussfassung über
Eisenbahnen, von denen man im Vorhinein wusste, dass sie ver-
kehrslos sein werden, dass sie in verkehrsarmen Gegenden ge-
baut werden, mit grösserer Vorsicht und Sparsamkeit vorgegan-
gen worden wäre. Auch die Dalmatinischen Bahnen waren es,
wo es an der Zeit gewesen wäre, zu einem anderen Systeme über-
zugehen.“
Nachdem dieses nicht geschehen, folgert Se. Exc., dass die
eventuelle Verbindung mit den Dalmatinischen Normalspurbahnen
ein Opfer erheische.
Abg. Lenz, Verwaltungsrath der Kaiser Ferdinands Nord-
bahn und der Kaiserin Elisabethbahn : „Mit Recht ist bereits
gesagt worden, dass diese Gesetzesvorlage eine Vergeudung un-
seres Geldes nach sich zieht und zwar nicht nur die Kleinigkeit
von ca. 12pCt. oder 453 000, sondern eine Summe von mindestens
1 Million. — Eine Schmalspurbahn mit normalspurigem Unterbau,
das ist ja die reine Republik mit dem Grossherzog an der Spitze!
Die Sache verhält sich aber umgekehrt: es ist das eine normal-
spurige Bahn mit schmalspurigem Oberbau.
Wenn der Herr Berichterstatter gesagt hat, dass, wenn die
Bahn mit scharfen Bögen rein schmalspurig sein würde, dies doch
keine Verminderung der Kosten nach sich ziehen würde, so be-
dauere ich, dass er in dieser Beziehung total im Irrthume ist.
Was nun die Wahl des Systems betrifft, so ist sehr leicht zu
erweisen, dass gerade in Bosnien und der Herzegowina alle Be-
dingungen vorhanden sind, die nothwendigerweise auf die schmal-
spurige Bahn führen,
In erster Linie haben wir es mit einem sehr bergigen Ter-
rain zu thun, in welchem die Thäler sehr scharf eingeschnitten
sind, so dass in Folge dessen die Entwickelung einer breitspuri-
gen Bahn nicht nur sehr schwierig, sondern auch kostspielig
wäre. Den Beweis finden Sie im Motivenberichte, denn es wird
darin gesagt, dass mehr als 40 Procent der Bahn in der Curve liegen.
Zweitens haben wir es mit einem ausserordentlich mini-
malen Verkehre zu thun.
Drittens ist das Land sehr arm, hat sehr wenige Einwohner
und keine grossen Städte.
„Wenn ich nun frage, warum diese Largesse, so werden uns
zwei Momente angegeben : Erstens, dass dies eine Fortsetzung
der Ungarischen Bahnen ist, und zweitens die Hoffnung, dass mit
der Zeit der Verkehr sich steigern werde“.
Redner bespricht die Schwedischen und Ostindischen Schmal-
spurbahnen, sowie Lambach-Gmunden und Festiniog. Wenn trotz
Allem der Bosnische Verkehr nicht mehr bewältigt werden könnte
und zur Normalspur gegriffen werden müsste, dann wären die
alten Capitalien längst amortisirt, dann würde es auch an Geld
nicht fehlen, denn wo der Verkehr ein so grosser sei, finde man
das Geld immer bereitwillig.
Handelsminister Ritter v. Krem er: „Ich glaube, man täuscht
sich, wenn man die gegenwärtige Bahn als eine so unbedeutende
Bahn betrachtet, die nur Militärartikel und Approvisionements
der Truppen zu transportiren haben würde, die Bahn wird für
einige Zeit allerdings dies zu thun haben, aber vergessen Sie
nicht, dass diese Bahn nothwendig sich später weiter entwickeln
wird ; sie wird uns wahrscheinlich tiefer hinab in die Bälkanländer
führen und hat ihr natürliches Debouche endlich in Salonichi“.
Ministerialrath Ritter v. Pischof: „Ich hätte zunächst zu
erwähnen, dass über die Anwendung der Schmalspur- oder Breit-
spur- oder sogenannten Normalspurbahnen die Fachleute in
ihren Meinungen sehr auseinandergehen.
Die zweite allgemeine Ursache, warum man sich nicht immer
unbedingt für die Schmalspur aussprechen kann, ist in der Fach-
literatur erörtert und dahin abgegeben worden, dass es sich im
Allgemeinen herausstellt, dass die Betriebskosten bei den schmal-
spurigen Bahnen grösser sind, als bei Normalbahnen.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass im Jahre 1875 dem
Hohen Hause seitens der Regierung mehrere Schmalspurprojecte
vorgelegt wurden — und dass dieselben zurückgewiesen wurden“.
Redner betont sodann die Vorth eile der Normalspur gegen-
über der Schmalspur für die Militärtransporte, Hierzu ist jedoch
zu bemerken, dass, wenn in Folge ihrer Kostspieligkeit keine
Normalbahnen zwischen Sarajevo, Banjaluka und Mostar zu
Stande kommen, dann für die Militärverwaltung auch eine Parallele
gezogen werden müsse zwischen der Schmalspur und den be-
stehenden Land- und Saumwegen.
Abg.Dr. Gros s: „S. Exc. der'Herr Handelsminister (v. Kremer)
behauptet, die Mehrauslage müsse jetzt gemacht werden, weil das
die Linie nach Salonichi sei. Dieser weitaussehende Plan scheint
mir, wird von Seiner Excellenz allein hier vertreten.
Als Motiv, jetzt schon die Mehrauslage für die Vorberei-
tungen der Normalspur zu tragen, führt Seine Excellenz Minister
Dr. Prazak an den Anschluss an Banjaluka und den Anschluss
an die Dalmatinischen Bahnen. M. H.! Ich halte das allerdings
für einen sehr ernsten Theil dieser Frage; ich komme aber zu
dem entgegengesetzten Schlüsse. Ich behaupte nämlich, dieser
Anschluss ist viel leichter zu bewerkstelligen, und finanziell viel
leichter zu erreichen, wenn man sich ganz entschieden entschliesst,
zum schmalspurigen System überzugehen. Denn Sie werden viel
leichter Novi-Banjaluka schmalspurig legen und die Dalmatini-
schen Bahnen schmalspurig umgestalten, als dass Sie das künftige
Netz für Bosnien, Herzegowina, Dalmatien breitspurig zu Wege
bringen.
Ich möchte speciell jenen Herren Vertretern, die durch
ihr Mandat und durch ihre Sympathien zur Vertretung der Inter-
essen der in Rede stehenden 'Gegenden besonders berufen sind,
als Fachmann und vom Standpunkte der Erfahrung dringend
empfehlen, sich mit dem Gedanken eines schmalspurigen Systems
vertraut zu machen, welches leichter zu erreichen ist, als das normal-
spurige System.“
Trotz all’ dieser Reden wurde das Gesetz, wie bereits er-
w'ähnt, in der Eingangs gebrachten Fassung von dem Abgeord-
netenhause angenommen und dürfte zweifelsohne *auch vom
Herrenhause genehmigt werden. Aber es geht aus der Debatte
doch hervor, dass die noch im Jahre 1875 gegen die Schmalspur
zu Tage getretene Voreingenommenheit vollständig gewichen ist,
und damit dürfte die Grundlage für den Bau der weiteren Bosni-
schen und vielleicht auch einiger anderen Bahnen nach dem
reinen Schmalspursystem gewonnen sein.
Zur Simplonbahn (Vorarbeiten und Aussichten).
Seit der Eröffnung des Suezcanals und der Vollendung des
Italienischen Eisenbahnnetzes bis Brindisi ist man bemüht ge-
wesen, einen möglichst kurzen und bequemen Alpenübergang zu
ermitteln, um durch denselben dem Projecte: von der Charing-
Crossstation in London den Quai von Brindisi möglichst direct
und ohne Wagenwechsel zu erreichen, näher zu rücken.
Die bestehenden Alpenübergänge durch den Montcenis und
durch den Gotthard (der Brennerübergang kommt hierbei nicht
in Frage) vereinigen sich in Mailand bezw. in Piacenza und
weisen virtuelle Bahnlängen von Paris bis Mailand von 1 095
bezw. 1 072 km nach. Ein Blick auf die Karte aber ergiebt so-
fort, dass zwischen beiden noch eine kürzere Linie möglich ist.
Eine solche würde durch den Simplon gedacht, nach bereits aus-
gearbeiteten Projecten eine virtuelle Länge von 942 km erfordern
und somit eine Verkürzung von 153 bezw. 128 km erzielen. Eine
ähnliche Verkürzung des Weges ergiebt sich, wenn man die Linie
von Calais-Laon statt von Calais-Paris ausgehend annähme.
Diese nicht unbedeutende Verkürzung bewog die Compagnie
du chemin de fer du Simplon, ein Bahnproject für einen Alpen-
übergang mittels eines Tunnels durch den Simplon sowie für
beide Zufahrtsstrassen im Detail studiren zu lassen. Die Zufahrt
auf Schweizer Seite ist ungemein einfach, da bereits eine Bahn-
linie bis hart an den zukünftigen Tunnelkopf sich im Betrieb
befindet; dieselbe folgt dem Laufe der Rhone, welche hier auf
eine Länge von 80 km vom Genfer See bis Brieg fast vollständig
corrigirt ist. Sehr häufig konnte einer der beiden Corrections-
dämme, welche das Rhonebett einschliessen, zugleich als Eisen-
bahndamm benutzt werden; es kann dieses bei der Solidität, mit
der diese Dämme hergestellt sind, zu keinerlei Bedenken Veran-
lassung geben. Die Dämme sind nach der Flussseite auf l^^facher
Böschung 40 cm stark mit Bruchsteinen abgepflastert, ausserdem
sind dieselben von 30 zu 30 m mit sogen. Sporen aus Trocken-
mauerwerk versehen. Diese Sporen sind solide Mauern von 20 m
Länge, 1 — m Kronenbreite mit Vs Anlage. Die Köpfe der
Sporen bestehen aus 6— 8 im Kreise von 2 — 2}^ m Durchmesser
bis etwa auf Niederwasserhöhe gerammten Pfählen, deren Zwischen-
räume mit Trockenmauerwerk ausgemauert sind. Die Dämme
sind bis auf 1 m über Hochwasser aufgeführt. Auf der Schweizer
Seite erübrigt mithin nur noch die Anlage eines internationalen
Bahnhofes nebst einer Zufahrtsrampe vom Rhonedamm bis zum
Tunnel von 3,5 km Länge.
Das Studium des Projects für den Tunnel, welcher bei Brieg
in einer Meereshöhe von circa 710 m in das Gebirge eintreten
und auf 690 m bei Isella dasselbe verlassen sollte, gab zu um-
fassenden Arbeiten Veranlassung. Das Simplongebirge ist als
eine Fortsetzung der Monte-Rosakette anzusenen und bildet mit
den Ausläufern der Berner Alpen die Verengung des Rhonethals
bei Brieg. Die Passhöhe des Simplon beträgt 2 000 m und seine
höchsten Spitzen erheben sich bis zu 3 000 und 3 600 m.
68
Die weitaus wichtigste Arbeit bestand in der Ausführung
einer genauen Triangulation; dieselbe erforderte die Messung einer
Kette Yon 23 Dreiecken und, da die Breite der Thäler eine hin-
längliche war, die Messung von 2 verschiedenen Basislängen. Die
Schweizer Basis zwischen Brieg und Gamsen hatte eine Länge
von 3 224 m mit einer durchschnittlichen Abweichung vom arith-
metischen Mittel der 6 Messungen von 38 cm; bei der Italienischen
Basis zwischen Domo-d’ossola und Crevola von 3 173 m betrug
diese Abweichung bei 4 Messungen 28 cm. Die Basismessungen
wurden mit hölzernen, gut geölten und abgeglichenen Messstangen
von 5 m Länge ausgeführt. Die Winkel wurden mit Theodoliten
von 180 cm Kreisdurchmesser und 10 Centesimalsecunden an
2 Nonien angebend gemessen. An jeder Station wurden die ein-
zelnen Winkel, jeder für sich und zuletzt der Scblusswinkel in
beiden Lagen des Fernrohrs 5 mal repetirt gemessen. Fast
durchgehende waren die Winkel der Dreiecke grösser als 30
Ausnahmen hiervon waren stets unbedeutend. Die Signale waren
gemauerte Steinkörper, welche auch zum Aufstellen der Theodo-
liten dienten; die hölzerne Signalstange von 10 cm Durchmesser
war zum Abschrauben eingerichtet.
Die Operationen mit so feinen Instrumenten in den Regio-
nen des ewigen Schnees haben stets ihre bedeutenden Schwierig-
keiten, man darf von denselben daher nicht die Genauigkeit for-
dern, welche unter normalen Verhältnissen erreichbar ist. Den-
noch muss das Schlussresultat, welches doch nur ein vorläufiges
sein sollte, vollständig befriedigen. Denn berechnet man mit der
Schweizer Basislänge und der zwischen liegenden Dreieckskette
die Länge der Italienischen, so erhält man eine Differenz von
65 cm mit den direct gemessenen. Die aus der Triangulation
sich ergebende Länge zwischen beiden Tunnelköpfen ergiebt sich
zu 18 507 m, wenn man dieselben dicht oberhalb Brieg und in
Italien oberhalb Isella annimmt.
Die geologischen Untersuchungen waren den Herren Pro-
fessoren Renevier aus Lausanne, Heim aus Zürich und Lori aus
Grenoble anvertraut und lieferten ein Resultat, welches die
früheren Untersuchungen über die geologische Formation des
Simplons von Herrn Gerlach bestätigt, wonach das Massiv des
Gebirgsstockes vorzugsweise aus Gneiss besteht. Auf der Nord-
seite herrscht Schiefer vor und zwar zuerst Kalk und Glimmer-
schiefer, hierauf amphibolischer und serpentinhaltiger Schiefer,
hierauf folgt Gneiss. Auf der Südseite lagern sehr compacte
metamorphische Gesteine, vorzugsweise granithaltiger Gneiss und
Gneiss vom Antigorithal. Wasserinfiltrationen hat man nur auf
der Nordseite durch die Sattine zu befürchten, jedoch ist es wahr-
scheinlich, dass dieselben nur unbedeutend sein dürften.
Die Wasserkräfte, welche zum Betriebe der Maschinen, zum
Bohren und Ventiliren des Tunnels dienen sollten, könnten auf
der Italienischen Seite sowohl, wie auch auf der Schweizer an
Ort und Stelle entnommen werden. Die Messung der Wasser-
mengen geschah bei der Diveria 3 km oberhalb Isella in hölzernen
Rinnen von 10 m Länge und 3,5 m Breite. Dieselben lieferten
dort in dem strengen Winter von 1878 eine Minimalmenge von
1 356 Secundenliter und ein Gefälle von rund 180 m. Dieses
entspräche theoretisch 3 166, effectiv aber rund 2 000 Pferdekraft,
welches nach den Erfahrungen bei anderen Tunnels mehr wie
genügend wäre. — Bei der Saltine auf Schweizer Seite war das
Resultat ungünstiger. Dieselbe lieferte im Minimum 650 Secun-
denliter, während die Rhone bei der Brücke von Naters immer
noch 11 000 Secundenliter liefert; doch könnte man bei einer Länge
von 2 km immer noch über 9 m Höhenunterschied verfügen, so
dass man im Ganzen vielleicht 800 Pferdekraft effectiv zur Ver-
fügung hätte. Weitere Hülfsquellen würde ein kleiner Nebenfluss
der Rhone liefern, bei welchem man leicht über ein Gefälle von
50 m disponirte.
Waren die Arbeiten für die Zufahrtsstrasse auf Schweizer
Seite ungemein einfach, so waren dieselben um so schwieriger
auf Italienischer Seite; hier hatte man auf eine Länge von 18 bis
19 km einen Höhenunterschied von 475 m zu überwinden, mithin
ein Gefälle von 22 7oo» 'welches sich jedoch nach Einschaltung der
Bahnhofshorizontalen auf 23,7 ®/o9 (V42) steigerte. Als Minimal-
radius für die Curven war 300 m vorgescbrieben. Das Terrain,
wohin die Trace zu legen war, bestand meistens aus sehr steilen
Felswänden mit vorliegenden Schuttkegeln, welche aus Felsblöcken
bis zu 10 000 cbm Inhalt gebildet waren. Für das Studium der
Trace gewährte die Simplonstrasse, welche im Anfänge dieses Jahr-
hunderts durch Napoleon I. angelegt ward, ein sehr vollkommenes
Hülfsmittel. Es wurde nämlich nicht nur eine der zukünftigen
Bahnaxe nahezu entsprechende polygonale Gefällslinie abgesteckt,
sondern auch die Simplonstrasse entlang, da dieselbe jener Linie
nahezu parallel läuft, ein 2. Polygon ausgesteckt, gemessen und
nivellirt, so dass man von diesem Strassen polygon aus, das mit
jeder nur wünschenswerthen Genauigkeit vermessen werden könnt'',
stets in der Lage war, die obere Linie in Bezug auf Richtung,
Länge und Höhe zu fixiren. Es gewährt ein solches Verfahren,
trotz der scheinbaren Mehrarbeit, in solchem schwierigen Terrain
bedeutende Vortheile. Es mag das Messen und Nivelliren der
oberen Linie noch so schwierig sein, so hat man doch stets Fix-
punkte in der Nähe, an welche man anschliessen kann. Ausser
den Eckpunkten des oberen Polygons wird dasselbe von 53 zu
50 m und bei jedem Terrainwecnsel mit Pfählen, bezw. Kreuzen
im Felsen bezeichnet, nivellirt und auf diesen Punkt 60—200 m
lange Querprofils gelegt. Ausserhalb der Qaerprofile wurde noch
eine Trace über 200 m Breite tachymetrisch und in Verbindung
mit dem Messtisch aufgenommen.
Dieses so gewonnene Material wurde im Viooo Massstabe auf-
getragen und in die Karte der Horizontalcurven eingezeichnet,
hiernach war die Projectausarbeitung leicht. — Die auf der Strecke
Isella-Domo d’ossola noch erforderlichen Tunnels, 12 an der Zahl,
hatten eine Totallänge von 1 273 m. Ferner waren noch 6 grössere
und kleinere Viaducte und halbe Viaducte erforderlich, welche
letztere dadurch entstanden, dass man eine steile Felswand ein-
schneiden musste, der Bahnkörper aber nur zum Theile auf den
Felsen gelegt werden konnte, der andere Theil durch Stützmauern
oder bei grösseren Höhen durch an die Felsen angelehnte Pfeiler
mit Bogen unterstützt. Die Thalseite der Bahn war fast durch-
weg von Stützmauern oder Steindämmen aus Trockenmauerwerk
versehen, welch letzteres hier in vorzüglicher Qualität hergestellt
wird; man benutzt hierzu den im ganzen Diveriathale stets zur
Hand befindlichen Gneiss. Auch die Thalseite der früher ge-
nannten Simplonstrasse weist ähnliche Stützmauern aus Trocken-
mauerwerk auf, welche oft 3-4 m und mehr Höhe besitzen, da-
bei nur Vs.. Anzug haben, und noch heute, nach sojährigem Be-
“•■ande grösstentheils vollkommen gesund sind. Es ist dieses
, . nzende Resultat nicht allein der Geschicklichkeit der dortigen
Italienischen Arbeiter, sondern auch dem prächtigen Materiale
zuzuschreiben. Der dort vorkommende, Gneiss ist so leicht spalt-
bar und dabei so wetterbeständig, dass man auf der Strecke von
Domo-d’ossola nach Arona meistens die Telegraphenständer in
4—5 m hohen, 20—25 cm im Quadrat haltenden Säulen ohne jede
weitere Bearbeitung aus diesem Materiale herstellt.
Die bedeutenden Schuttkegel, welche die Trace mehrfach
berührte, in deren Nähe die Sicherheit der Bahn stets gefährdet
ist, suchte man nicht, wie dieses in der Schweiz häufig geschieht,
mittelst Tunnels zu durchsetzen, sondern man zog es vor, diesel-
ben mit 4—5 m hohen Steindämmen zu umgeben, von der An-
sicht geleitet, dass es, bei sich wiederholenden Felsstürzen, leich-
ter sein dürfte, einen solchen Damm zu reconstruiren, als einen
zerdrückten Tunnel.
Ein interessantes Bauwerk wird der Uebergang über die
Diveria werden, das Thal ist dort so enge, dass es bei 96 m Tiefe
mit einer einzigen Brückenöffnung von 60 m Stützweite über-
spannt werden kann.
Die Kosten dieser Bahnstrecke von Isella nach Domo-d’ossola
belaufen sich, nach dem sehr vollständig ausgearbeiteten Vor-
project auf 765 000 Frcs. pro Kilometer der doppelspurigen Bahn
incl. Ober- und Hochbau.
Die Totalkosten des ganzen Projects beziffern sich für:
1. den internationalen Bahnhof Brieg incl. der
nördlichen Zufahrtsrampe 5 353 500 Frcs.
2. die Durchbohrung incl. der nöthigen Ausmaue-
rung der 18 507 m langen Tunnel (nach dem Ver-
anschlage des Herrn Favre) 4 500 Frcs. pro
laufenden Meter 83 281 500 „
3. Allgemeines, Oberbau etc. etc. im Tunnel . . 3 100 000 „
4. die Strecke Isella-Domo-d’ossola 16 465 000 „
5. die Strecke Domo-d’ossola-Gozzana . . . . . 12 000 000 „
Total 120 200 000 Frcs.
Die Kosten für die Studien des Unternehmens incl. der
Triangulation etc. und der Ausarbeitung sauberer Pläne für die
Ausstellung in Paris 1878 haben im ganzen 2 600 Frcs. pro Kilo-
meter erfordert.
Die an und für sich bedeutende Summe von 120 Millionen
könnte nun in keinem Falle von der kleinen Compagnie du Sim-
plen aufgebracht werden. Man hatte sich deshalb schon frühzeitig
nach Hilfsmitteln von aussen her umgesehen. Namentlich war
es Frankreich, welches dem Unternehmen eine Staatssubvention
von 40 Millionen in Aussicht stellte, wenn die Vorarbeiten und
Studien so angelegt seien, dass nach Prüfung der dortigen
Ingenieure eine wesentliche Kostenüberschreitung nicht zu be-
fürchten sei. Von Italienischer Seite hatte man beschlossen, die
sämmtlichen südlichen Zufahrtslinien bis Isella aus Staatsmitteln
zu bauen.
In finanzieller Beziehung schien somit das Unternehmen fast
gesichert zu sein, als erst in letzter Stunde die Idee eines Mont-
blancprojects wieder auftau chtj», und obgleich letzteres, wenn
auch nicht unausführbar, doch jedenfalls weitaus schwieriger sein
dürfte, als das Simplonproject, so fand jenes doch in Frankreich
grossen Beifall, weil bei demselben der nördliche Tunnelkopf auf
Französischem Boden bleibt und sind umfassende Studien für eine
Montblancdurchbohrung eingeleitet worden.*)
*) Nach einem Vortrag des Ingenieur Dorst, gehalten in der
55. Versammlung des Archit.- u. Ingen.-Vereins zu Aachen, abge-
druckt in der „D. Bauzeitung“.
69
Am Horizonte des Sim[)lonunternchmci]s sind übrigens noch
weitere Wolken jetzt aufgestiegen, welche die Freunde des Unter-
nehmens nicht wenig beunruhigen. Aus der Schweiz schreibt man
nämlich der „Frankf. Ztg.“ ; „Vor der Montblancconcurrenz hat man
sich nicht einen Augenblick gefürchtet, denn die Montblancdurch-
bohrung wäre durchaus nicht geeignet gewesen, den Handels-
interessen Frankreichs zu dienen, die eine directe Linie vom
Canal (Calais) nach Italien (Brindisi, Piacenza) erfordern. Von
dieser Linie würde die nördliche Zufahrtslinie zum Montblanc-
tunnel zu weit abliegen, die Länge der Hauptlinie beim Mont-
blanc auch die grösste sein, 1434 km gegen 1401 beim Montcenis
und 1 271 beim Simplen. Ein wichtiger Umstand wäre auch der,
dass der Culminationspunkt der durch den Montblanc gelegten
Linie Calais-Piacenza 500 m höher als beim Simplon zu liegen
käme und dass endlich 161 km Zufahrtslinien mehr und dazu
noch auf zum Theil sehr schwierigem Terrain gebaut werden
müssten. Der Montblanc ist also ungefährlich. — Ernster ist der
Gedanke zu nehmen, vom Bau der Simplonbahn, die mit dem
Tunnel auf 136 500 000 Frcs. veranschlagt ist, ganz abzusehen
und an Stelle der kostspieligen Simplonbahn sich der Gotthard-
bahn für den directen Französisch -Italienischen Verkehr zu be-
dienen. Dieser Gedanke, von der Französischen Regierung selbst
ausgehend, hat nicht verfehlt, in allen Simplonkreisen peinliche
Ueberraschung zu erzeugen und Befürchtungen zu erwecken.
Es bieten sich für die Ueberleitung des Französischen Verkehrs
auf die Gotthardbahn zwei billigp Wege, die Linie Douai-Valen-
ciennes-Mezieres und Sedan nach Thionville und Metz, und eine
Linie Giromagny-Belfort- Delle, welche durch den Jura den An-
schluss an die Gotthardbahn zu suchen hätte und Deutsches
Gebiet also gar nicht berühren würde. Politische Gründe, so
folgert man in der Schweiz, würden der ersten und technische
Schwierigkeiten der zweiten Linie sich entgegenstellen, uie
Französische Regierung scheint indess die politischen nicht zu
theilen, sonst hätte sie sich nicht direct mit einer Anfrage wegen
üebernahme des Französisch-Italienischen Verkehrs an die Gott
harddirection gewendet. In politischen Kreisen theilt man die
Besorgniss der Simplonfreunde nicht, ist vielmehr überzeugt,
dass die Simplondurchbohrung doch die Zustimmung der Fran-
zösischen Nationalversammlung finden wird. Hier stützt man
sich auf Zusagen Gambetta’s und Verbindlichkeiten, welche die
Französische Regierung, besonders auch der Minister der öffent-
lichen Arbeiten, mit Bezug auf die Durchführung des Simplon-
projectes eiogegangen sind. Man hält es für undenkbar, dass
die leitenden Männer Frankreichs seither ihre Anschauung geän-
dert haben könnten. Was gegen den Anschluss an den Gotthard
entscheidend ins Gewicht fallen wird, das ist das gefährdete
Interesse der Französischen Bahnen selbst, die durch die Zufahrt
zum Gotthard schwere Einbussen erleiden und sicher Himmel
und Erde in Bewegung setzen würden, das drohende Unheil zu
verhüten. Was dagegen ganz besonders für die Durchführung
des Simplonprojectes zu sprechen scheint, das sind die grossen
Sympathien, deren sich dasselbe in der Französischen Bevölke-
rung erfreut. Schwierigkeiten, namentlich in der Schweiz, wird
der Kostenpunkt machen. Von der Schweiz werden 11-16 Mil-
lionen, vom Privatcapital in den Subventionsstaaten 38 Millionen
verlangt. Es wird sehr schwer werden, in der Schweiz das Geld
aufzubringen, doch dürfte es schliesslich gelingen, zumal wenn
die Frage erst recht in Fluss gekommen und die Bevölkerung
von der Rentabilität des Unternehmens überzeugt worden ist“.
Ueber die Schwierigkeit des Strassenlocomotiv-
betriebs.
Herr Kaselowski, technischer Director der Berliner Maschi-
nenbauactien^esellschaft, theilte bei Gelegenheit eines Vortrags
über den Bollee’schen Dampfwagen im Verein für Eisenbahnkunde
in Berlin in einem launigen Vortrag Folgendes aus seinen eigenen
Erfahrungen über die Schwierigkeiten des Strassenlocomotiv-
betriebs mit:
Im Jahre 1863 beschäftigte sich die Maschinenfabrik von
L. Schwartzkopff — jetzt Berliner Maschinenbauactiengesellschaft
— angeregt durch die Londoner internationale Industrieaustel-
luDg vorn Jahre 1862, während welcher eine Anzahl Strassenloco-
motiven in Batterseapark ausgestellt und in Thätigkeit zu sehen
war, eingehender mit dem Bau und der Anwendung derartiger
Maschinen.
Die landwirthschaftliche Ausstellung in Hamburg im Jahre
1863 wurde mit der ersten dieser Maschinen beschickt. Dieselbe
war leicht construirt und nur bestimmt, sich selbst mit einer
Anzahl von Personen fortzubewegen (für welche besondere Sitz-
plätze auf dem an die Maschine angehängten Wasserwagen ein-
gerichtet waren), und ausserdem eine Dreschmaschine oder ähn-
liche landwirthschaftliche Apparate zu transportiren.
Die Maschine konnte sich mit einer Geschwindigkeit von
2 Deutschen Meilen pro Stunde bequem fortbewegen, war leicht
lenkbar und genügte den an sie gestellten Anyirüchen, soweit
die zu befahrenden Strassen in einem normalen Zustande waren,
vollkommen.
Bei einer Concurrenzfahrt mit ausländischen Maschinen in
Hamburg, welche am Dammthorwall, bei einer Steigung von 1 : 12%
bis 1 : 14 stattfand, wurde dieselbe wegen ihrer eleganten Erschei-
nung, ihrem schnellen Gange den übrigen gegenüber, als auch und
nicht zum mindesten, weil sie die einzige concurrirende Deutsche
Maschine war, von dem Jubel der den Proben zuschauenden Menge
begrüsst, und erhielt den höchsten für solche Maschinen gege-
benen Preis, „die grosse silberne Medaille“.
Vielfache Versuchsfahrten mit derselben in den Umgebungen
Berlins Hessen jedoch erkennen, dass es wünschenswerth sei, bei
mangelhaft unterhaltenen Chausseen, auf denen die Räder bei
nassem Wetter tiefe Spuren hinterliessen und andererseits einiger-
massen starke Steigungen schwer zu überwinden waren, die Ma-
schine mit wesentlich breiteren Rädern und grösserer Zugkraft
zu construiren.
Es wurde hierauf ein neues kräftigeres Modell zur Ausfüh-
rung gebracht, bei welchem entgegen der ersten Anordnung die
Maschine unter dem Kessel zwischen die Rahmen gelegt war, und
statt einer konischen Riemenkette zum Betriebe, directe Räder-
übersetzungen zur Anwendung kamen.
Die Maschinen waren auf der Stettiner und Kölner land-
wirthschaftlichen Ausstellung ausgestellt und machten daselbst
viele Versuchsfahrten.
Auf der letzteren Ausstellung wurde derselben sogar die gol-
dene Medaille wegen ihrer hervorragenden Leistungen zuerkannt.
Soweit sich die Benutzung der Maschinen auf einzelne Ver-
suchsfahrten beschränkte, Hessen demnach die erzielten Erfolge
das Beste für die Zukunft erwarten. — Die günstige Aussicht wurde
jedoch bald unbehaglich getrübt, als der einen der Maschinen der
Zwang eines regelrechten alltäglichen Betriebes, gleichviel ob
Sonnenschein, ob Regen und fern von festlichen Ausstellungen wie
der wohlwollenden Theilnahme der Bevölkerung auferlegt wurde.
Diese Fahrten fanden im Sauerlande im Jahre 1865 statt,
zwischen der Eisenbahnstation Bon enburg der Westfälischen Bahn
und einer Erzgrube, die einige Kilometer hinter der Stadt Haus-
berge lag. Letztere besass ein der Maschine sehr unangenehmes
holpriges, aus unbehauenen und ziemlich runden Steinen bestehen-
des Pflaster, welches zum Ueberfluss noch extra in starker Wöl-
bung hergestellt war.
Die Maschine, die hinter sich 4 Wagen mit je 100 Ctr. be-
laden zu ziehen hatte und darum eben nicht gerade wohlgelaunt
war, gab ihren Missmuth über diese Verhältnisse öfter zu er-
kennen, indem sie ihren Dienst an einer kleinen, absonderlich
rundbogig gepflasterten Brücke wiederholt versagte und ohne
sich von der Stelle zu bewegen, mit den Rädern auf dem Pflaster
trommelte, dass die einzelnen Pflastersteine aus ihren Lagen und
Fugen gingen.
Dies gab natürlich meist zu grossen Auflaufen, Verkehrs-
stockungen und anderen nicht gerade sehr angenehmen Conse-
quenzen Veranlassung. Es war der erste Schatten, der sich
über die früheren Lorbeeren, silbernen und goldenen Medail-
len legte.
Bald musste ich, der ich mit der Leitung dieser Versuchs-
fahrten speciell betraut war, empfinden, dass die Bevölkerung des
Sauerlandes meinen kühnen Fahrten nicht mit dem Wohlwollen
der Hamburger, Stettiner und Kölner Bürger zusah. — Bei eini-
ger Erwägung war das ja auch begreiflich, denn eine grosse Zahl
der auf dem Wege wohnenden Bauern, Kossäthen und Arbeiter
lebte von dem lebhaften Erztransporte, der ihnen und ihren
Fuhrwerken zufiel, während ich die Absicht hatte, diesen Trans-
port mit Dampf, ohne ihre Zustimmung, ja gegen ihren Willen
zu organisiren.
Aehnlich wird das Verhältniss jedoch in den meisten Fällen
sein, wo man einen Strassenlocomotivbetrieb einführen will. Es
muss an solchen Stellen ein lebhafter und regelrechter Waaren-
verkehr vorhanden sein, der bisher mit gewöhnlichen Fuhrwer-
ken bewirkt wurde. Es ist nicht zu erwarten, dass alle die Fuhr-
leute und Interessenten an diesem Verkehr ihr Interesse mit
Freuden und mit Liebenswürdigkeit dem ersten, besten Dampf-
wagen vor die Laufräder legen; sie halten einen, womöglich nicht
zu kleinen Stein des Anstosses und des Hindernisses für viel
geeigneter am Platze. — Es ist aus diesem Grunde wohl nicht
unangemessen, hier Einiges von den bei diesen Gelegenheiten
gemachten Erfahrungen mitzutheilen, zum Nutzen und Frommen
für diejenigen, welche etwa ähnliche Fahrten zu machen beab-
sichtigen.
So lange das Wetter günstig ist, d. h. die Sonne scheint
oder ein Regen nur die angenehme Wirkung ausübt, die Strassen
zu besprengen und den Staub zu beseitigen, ohne dieselben auf-
zuweichen, ist ein Verkehr mit einer gut construirten Maschine
ohne besondere Schwierigkeiten aufrecht zu erhalten. Mau hat
nur zu erwarten, dass einem hier und da an engen Passagen, un-
bequemen Strassenecken unfreundliche Fuhrwerke begegnen, oder
gerade dort ausgespannte grössere Wagen oder andere Hinder-
nisse im Wege stehen, denen sehr unbequem auszuweichen ist.
Schlimmer schon ist es, wenn ein anhaltender Regen die Chaus-
seen tief durchfeuchtet; nicht allein sinken dann die Räder weiter
in die erweichten Oberdecken der Strassen ein, als dem Maschi-
70
uenführer lieb ist, sondern es haftet auch ein zäher, schmieren-
der Koth an den Laufflächen der Treib- und Zahnräder. Ist dies
den letzteren auch nicht gerade direct unangenehm, so gleiten
die ersteren doch in Folge dessen sehr häufig selbst bei geringen
Steigungen. Die Lenkbarkeit der Maschine ist durch dieses Glei-
ten der Treibräder auch auf den horinzotalen Strecken nicht un-
wesentlich erschwert.
Diese Unbequemlichkeiten sind jedoch mit einiger Geduld
zu überwinden, selbst wenn man öfter, der durchfahrenen Strassen-
oberfläche wegen die richtige Schätzung der Breite der unter-
pflasterten Strasse verlierend, in den Sommerweg gerathen sollte,
und das Versehen mit einem tieferen Einsinken in den weichen
Boden und dessen Consequenzen büssen muss. Mehr schon wird
die gute Laune auf die Probe gestellt durch allerhand andere
von der Natur unabhängige Verhältnisse.
Bald hält es nach dauerndem Regen der Chausseeaufseher
für angemessen, viele Kilometer hinter einander seine Chaussee-
steine auf die Strasse zu legen, zur besseren Conservirung der-
selben, und nöthigt hierdurch die Maschine, mit ihren 4 Wagen
1 Stunde lang, und auch länger in ziemlich engen und zierlichen
Schlangenwindungen zu fahren. Natürlich musste unter solchen
Umständen die Maschine immer hart am Sommerweg die Strassen-
kante passiren und stellte die Procedur grosse Ansprüche an die
Geschicklichkeit der Führer.
Das Verfahren hatte insofern das Gute, als es die Leute zur
Ausübung einer grossen Fahrgeschicklichkeit veranlasste, und sie
so in kurzer Zeit besser hierin ausbildete, als dies unter anderen
Umständen geschehen wäre.
Unangenehmer wurden diese Steine jedoch des Abends;
obgleich dieselben nach Vorschrift wohl mit dem Eintritt der
Dunkelheit beseitigt werden sollten, — herrschte vor allen Dingen
über den Begriff der Helligkeit und Sichtbarkeit der Steine eine
durchaus verschiedene Auffassung. — Ich, resp. meine Leute, fan-
den schon immer da Dunkelheit, wo Chausseeaufseher, Ortsschul-
zen etc. ohne Zweifel noch das hellste Tageslicht erblickten, denn
die Steine lagen länger in den Abend hinein, als uns lieb war
und wurden hierdurch wahrhafte Steine des Anstosses. Häufig auch
bemerkte ich, dass dieselben, namentlich die inneren, die am
Tage schön weiss glänzten, wohl durch das Bespritzen mit Stras-
senkoth von den fahrenden Wagen, am Abend diese Farbe einge-
büsst hatten — vielleicht auch amüsirte sich die liebe Jugend des
Sauerlandes damit, die Steine einige Male im Chausseekoth her-
umzuwälzen und in Folge dessen den Anblick zu gemessen, die
Maschine, scheinbar entsetzt, scheinbar lustig über die Steine hin-
wegspringen zu sehen.
Natürlich ging dies nicht immer ohne üble Folgen von
statten; hin und wieder wurde damit ein unfreiwilliges Nacht-
quartier auf der Strasse veranlasst, sowie unbequeme Repara-
turen bei unvollkommenen Hilfsmitteln.
Auch hier konnte man sich mit dem Gefühle trösten, dass
alle diese lästigen und unbequemen Zwischenfälle dazu beitru-
fen, werthvolle Erfahrungen über unvorhergesehene Einflüsse in
ürzerer Zeit zu sammeln, als dies bei geordnetem Betriebe mög-
lich wäre.
Ungleich erheblicher war der Einfluss einer an einem Dorfe
der Strecke liegenden starken Steigung bei anhaltendem Regen-
wetter. Die Steigung circa 1 : 20 (das genaue Mass ist mir nicht
mehr gegenwärtig), war nur sehr schwierig zu überwinden und
nöthigte mich, von den eisernen Spitzen Gebrauch zu machen,
die zum besseren Eingreifen der Räder in den Strassenschotter
in die Felgenkränze geschlagen wurden.
Einige Male ging dies unbeanstandet von statten; bald je-
doch drohte diesem Verfahren die rächende Nemesis, welche die
Maschine nach solchem, der Strasse schädlichen Gebahren auf
der Höhe des Ortes in Gestalt des Ortsschulzen in Gemeinschaft
mit Polizei und Chausseeaufseher erwartete. Ein strenges Pro-
tocoll wurde über diese Verletzung des Chausseerechts auifgenom-
men und dem Landrathsamte in Warburg übermittelt, das in
milder Handhabung des Gesetzes den Frevel — ich glaube mit
2 Thalern Strafe oder 1 Tag Haft — ahndete, wovon ich natürlich
dem ersteren Strafmodus den Vorzug gab, um nicht im ferneren
angenehmen Betriebe gestört zu werden.
Nach dem Erklimmen der letzten Höhe zwischen Scherfede
und Bonenburg begann ein rapides Absteigen auf der damaligen
alten Strasse; — ich glaube, es waren Gefälle von 1:9 bis 1:12
vorherrschend. Der Anfang der Gefälle lag ausserdem in einer
kurzcurvigen Serpentine.
Die grösste Kunst im Lenken der Maschine musste hier in
Anwendung gebracht werden, da die unregelmässig gleitenden
Räder ein normales Steuern zur Unmöglichkeit machten. Meist
im lebhaften Tempo des Laufes wurde das Thal genommen, und
es muss für den unbetheiligten Zuschauer oft ein nicht uninter-
essantes Bild gewesen sein, die Maschine mit ihren 4 Wagen, von
denen jeder mit 100 Ctr. Erz beladen war, mit dieser Geschwin-
digkeit herabstürmen zu sehen, wenn die schnell rotirenden Räder
den Strassenkoth bis hoch in die Pappeln schleuderten, und der
ganze Zug von diesen Kothpartikelcnen umwirbelt dem Thale
zueilte.
Noch einmal schien es, als wollte der Himmel uns, trotz der
vorgeschrittenen herbstlichen Jahreszeit, gnädig sein; die Sonne
schien wieder freundlich und hob von neuem den Muth meiner
Leute, der bereits in Gefahr gerieth, bedenklich zu sinken. Die
Chausseen trockneten aus, die Prellsteine verschwanden und eine
heitere Fahrt ohne erhebliche Störungen begann.
Doch nicht lange sollte die Freude währen. Die interessir-
ten oder benachtheiligten Fuhrleute mit Anhang hatten, aus den
bei dem schlechten Wetter gemachten Erfahrungen manche, ihrer
Ansicht nach wohl verwerthbare Lehre gezogen. Sie fanden es
für nützlich, uns nicht im Gefühle der Sicherheit einschlummern
und unaufmerksam werden zu lassen. Bei eintretender Dunkel-
heit lagen in anscheinend ganz überflüssiger Fürsorge wiederum
einzelne Chausseesteine, gleich uralten erratischen Blöcken auf
der Landstrasse und wehe der Maschine, wenn die Vorsicht versäumt
wurde, einen Mann mit einer Laterne, gleichsam als Vorreiter vor
der Maschine vorauflaufen zu lassen, der seinen Warnungsruf
in die stille Abendluft binaustönen liess, wenn er an einen Stein
des Anstosses gelangt war.
Zweimal wollte die Maschine nach längerem Anhalten be-
hufs Wassereinnahme nicht mehr anzieben, und fand sich als
Grund des Versagens eine neue üeberraschung in Form eines
abgebrochenen hölzernen Spatenstieles in derselben vor, der ver-
muthlich von einem der umstehenden Gönner zur Fürsorge ein-
gesteckt war, damit die Maschine nicht unbeabsichtigt ihren Platz
verliess. Leider kostete dies im zweiten Falle den Bruch der
einen Kolbenstange und den Fall der Maschine in einen der
ziemlich comfortabel breiten Chausseegräben, von welchem sich
dieselbe erst am nächsten Tage zu erholen vermochte.
Auch den Einwohnern der schon oben erwähnten, mit einer
starken Steigung begabten Ortschaft schien es nicht sonderlich
zu behagen, dass wir ihre Berge ohne Einschlagen von Spitzen,
fast mit Eleganz zu nehmen vermochten. Ob absichtlich oder
unabsichtlich lasse ich dahingestellt, zeigte, sich uns an dieser
Rampe ein neues, fast möchte ich sagen ingeniöses Hinderniss.
Bei normalen Verhältnissen passirten wir die Stelle Abends gegen
6 Uhr. Es war dies die Zeit, zu welcher die Kühe von der Weide
zum häuslichen Heerd zurückkehrten. Es schien nun, als hätte
man die Rampe als den geeignetsten Vereinigungspunkt der
Heerde befunden, von wo aus sie nach längerer Sammlung ihre
Wege nach ihrem jeweiligen Privatdomicil antraten. — Ich bin
zwar nicht Landwirth und vermag nicht zu beurtheilen, ob zu
dieser Zeit das Vieh am lebhaftesten den Folgen einer guten Ver-
dauung unterliegt, jedenfalls war das Resultat ein überraschen-
des. Die Maschine hatte, um die Anhöhe zu gewinnen, womög-
lich mit schwereren Hindernissen zu kämpfen, als die natürliche
Schlüpfrigkeit der vom Regen durchfeuchteten Strasse bot. Neues
Spitzeneinschlagen und neuer feierlicher Empfang auf der Höhe
waren die Consequenzen dieser Wirkung der Natur.
Unsere Geduld konnte jedoch hierdurch nicht erschüttert
werden, da sich in Form von in Reserve mitgebrachtem Sand
wirksame Gegenmittel finden Hessen, und zu hoffen war, dass
eine gewisse Langmuth alle diese aussergewöhnlichen Vorkomm-
nisse überwinden und die Leute mit der Zeit an die Fahrten der
Maschine gewöhnen wird. Endlich entzog uns aber auch der
Himmel seine Gunst; er öffnete seine grossen Wasserschleusen
und versetzte die Strassen in einen Zustand der Nachgiebigkeit,
der mich bald einsehen liess, dass ich hiergegen nicht lange
Stand halten würde.
An einem späten Abend, als wir, aufgehalten durch die ge-
wohnten diversen Hindernisse, oben auf der Höhe zwischen
Scherfede und Bonenburg angekommen waren, ergab sich, dass
die alte steil abfallende Kalksteinchaussee durch den reichlichen
Regen tiefer aufgeweicht und in einen schlüpfrigeren Zustand
versetzt worden war, als wir glaubten. Die Bremsen der vier
Wagen versagten ihren Dienst, der ganze Train kam in der Curve
ins Gleiten und die Gefahr, die ziemlich hohe und starke Bö-
schung seitlich herabzustürzen, lag bedenklich nahe; nur ein
schleuniges Anziehen des Trains mit ganzer Kraft der Maschine,
um die Wagen von der Kante des Abhanges abzulenken, konnte
uns retten. Es geschah ohne weitere Erwägung, doch wird man
sich bei dem starken Abfall der Strasse die Consequenzen leicht
vorstellen können. Mit rasender Geschwindigkeit fuhren wir ins
Thal hinunter; an ein Ausweichen unserm Gefährt etwa entge-
genkommender Wagen war nicht zu denken; ohne Gnade hätten
wir Alles, was sich uns in den Weg stellte, überfahren müssen;
nicht wenig trug zu einem unheimlichen Gefühle die Dunkelheit
bei, die uns ein Uebersehen der Strasse unmöglich machte. Die
dunklen Wipfel der Pappeln, die sich noch merklich gegen den
Himmel abhoben, waren die einzigen Wahrzeichen, die sich uns
boten, den richtigen Kurs einzuhalten. Dank dem gütigen Ge-
schick, das uns kein Gefährt in den Weg stellte, und Dank der
sicheren Hand des durch die vielen Missgeschicke erprobten
Lenkers der Maschine, erreichten wir ohne erheblichen Unfall
das Ziel. Nur in der grössten Tiefe der Strasse krachte es ein-
mal bedenklich und an unseren Köpfen fuhr ein dunkler Gegen-
stand vorbei in die Nacht. Es war, wie sich später herausstellte.
71
der Schornstein der Maschine, welcher durch den nicht ganz ge-
öffneten Schlagbaura an dieser Stelle abgefahren war.
Hiervon Notiz zu nehmen, war natürlich für den Augen-
blick unthunlich, ohne Aufenthalt fuhren wir die von da ab nach
Bonenburg etwas steigende Strasse hinein, durch die Barrieren
«ler in Bonenburg selbst die Strasse kreuzenden Bahn und en-
deten die Tour überraschend sanft und ohne jeden weiteren Un-
fall in einem in der Richtung günstig gelegenen Düngerhaufen.
Die die Bremsen auf den hinteren Wagen bedienenden Leute
kamen erst nach längerer Zeit zum Vorschein, aus einer Hülle
von Strassenkoth, nachdem sie sich von ihrer Schreckensstarre
genügend erholt hatten.
Nachdem ich selbst einige Zeit in Ruhe, gleichsam an den
Trümmern der gescheiterten Hoffnungen, gerastet hatte, musste
ich mir nach allen diesen Erfahrungen sagen, dass es unthunlich
ist, diese Fahrten mit Aussicht auf Erfolg des Weiteren fortzu-
setzen. Zu einem regelrechten Betrieb gehört ein so vorzüglicher
Zustand der Strassen, wie er sich selten vorfindet und schwer
auf die Dauer zu erhalten ist. Ich dankte im Stillen auch all
den guten Leuten, die, wenn sie auch mit ihren ausserordent-
lichen Hindernissen nur in eigennützigem Interesse handelten,
doch dazu beitrugen, dass wir in verbältnissmässig kurzer Zeit
eine Reihe höchst nützlicher Erfahrungen über Leistung und
Widerstandsfähigkeit, wie Ausdauer der Maschine sammelten, die
wir sonst erst nach längerem Betrieb erreichen konnten, und es
in der nur auf 6 Wochen bemessenen Versucbszeit bei normalen
Verhältnissen möglich gewesen wäre. Wir wurden hierdurch vor
weiteren erheblichen Opfern an Geld und Mühen bewahrt.
Nach den so werthvollen practischen Resultaten konnte ich
eigentlich nur bedauern, dass die Eisenbahnen bereits erfunden
waren, denn sonst wäre mir auf Grund derselben zweifellos das
Glück zu Theil geworden, der erste Erfinder der Eisenbahnen zu
sein, deren unberechenbarer Werth mir nunmehr in vollem Um-
fange, wie nie zuvor, einleuchtete.
Die Versuche fanden mit diesem letzten Ereignisse ihren
Abschluss. Die vielgeprüfte Maschine wurde per Eisenbahn nach
Berlin zurücktransportirt und genoss hier die wohlverdiente Ruhe,
im stillen Wirken am Ort ihrer Entstehung.
Als Endresultat alles Vorhergehenden muss ich die Ueber-
zeugung aussprechen, dass ich einen regelrechten Verkehr der-
artiger Strassenlocomotiven, auf öffentlichen Chausseen, unter
den gewöhnlichen Verhältnissen und auf die Dauer, für undurch-
führbar erachtete.
Viele Versuche, die vor den unsrigen gemacht sind, haben
zweifellos dasselbe Resultat ergeben, denn schon in den achtziger
Jahren des vorigen Jahrhunderts, lange vor Eifindung der Eisen-
bahnen, begann man mit Locomotiven die gewöhnlichen Strassen
zu befahren. Dann wieder in den zwanziger und dreissiger Jah-
ren und später dieses Jahrhunderts. Sämmtliche Unternehmun-
gen der Art sind wiederum aufgegeben worden und lässt sich
hiernach annehmen, dass die betreffenden Entrepreneure gleich
ungünstige Erfahrungen wie wir gemacht haben.
Nur in ausnahmsweisen Fällen scheint mir die Anwendung,
derartiger Transportmittel zulässig, z. B. da, wo es sich auf wohl-
gepflasterten Höfen grosser Dockyards, Fabriken oder Arsenale,
um den Transport schwerer Stücke auf kurze Entfernungen han-
delt, und die Anwendung einer grossen Zahl von Pferden, abge-
sehen von ihrem ungleichen Anziehen, schon des Raumes wegen,
viele Unthunlichkeiten mit sich bringt. Bei allen weiteren
Strecken und regelrechtem Waarenverkehr wird man stets mit
der Zeit zu der Einsicht gelangen, dass die Anlage einer Secun-
där-, einer Tertiär- oder einfachen Grubenbahn vortheilhafter ist.
Schon die Ersparniss von unnöthiger Reibung, die die Dampf-
wagen auf gewöhnlichen Strassen verursachen, wird die grösseren
Kosten der ersten Anlage einir Eisenbahn in kurzer Zeit com-
pensiren, abgesehen von all den übrigen Uebelständen und den
ohne Zweifel nicht unwesentlichen Kosten, die die Unterhaltung
einer gewöhnlichen Strasse bei einem derartigen Verkehr mit
sich bringt. Ausserdem ist eine Opposition der hohen Polizei
nicht ausser Betracht zu lassen, die sich bald genug bemerkbar
machen wird, venn ein derartiger Betrieb auf auch sonst einem
lebhaften Verkehr ausgesetzten Str.tssen provisorisch gestattet
werden sollte.
Ich habe mir erlaubt. Ihnen diese eigenen Erlebnisse nur
aus dem Grunde zu schildern, um Ihnen ein anschauliches Bild
aus dem practischen Leben zu geben, was für Viele, die sich für
derartige Maschinen interessiren, nicht ohne Werth sein dürfte.
Fixirung der Schraubenverbindungen.
Von den mannigfachen Arbeiten, welche die Unterhaltung
der Geleise und Weichen während des Betriebes erfordern, nimmt
die Revision und, das Andreben der durch die Stösse der Fahr-
zeuge gelösten Schraubenverbindungen einen erheblichen Theil
der Arbeit bei der Bahnunterhaltung in Anspruch. Es sind
deshalb mehrfach Versuche gemacht worden, ein Zurückgehen
der einmal fest angedrehten Schraubenmutter durch geeignete
Vorkehrungen zu verhindern, jedoch meistens ohne Erfolg; auch
die etwa vor 10 Jahren eingeführten sogenannten Fixirungs-
plättchen haben sich aus verschiedenen Gründen nicht bewährt.
Erst in den letzten Jahren ist ein Constructionstheil erfunden
worden, der den gestellten Ansprüchen nach den bisherigen Er-
fahrungen in überraschend vollkommener Weise zu genügen
scheint. Es sind dies die federnden Stahlringe, welche unter der
Mutter auf die Schraubenbolzen aufgeschoben werden.
Die Ringe haben einen um zwei bis drei Millimeter grösseren
Durchmesser, als der Schraubenbolzen und einen quadratischen
Querschnitt von fünf bis sechs Millimeter Stärke.
Um die Federung zu erzielen werden dieselben bei der
Fabrikation durch einen schiefen Schnitt aufgetrennt und derart
horizontal verbogen, dass die beiden Enden etwa um die eigene
Stärke von der Horizontalen abweichen und an der äusseren
Seite die scharfen spitzwinkligen Ecken heraustreten.
Beim Anziehen der Schrauben werden die Ringe bis auf
ein Millimeter flach gedrückt und dadurch eine Federung erzeugt,
welche das eine Ende gegen die Mutter, das andere gegen das
entgegengesetzte Auflager derart fest anpresst, dass die scharfen
Stahlkanten, unterstützt durch die vibrirenden Stösse der Fahr-
zeuge, sich in die Wände des Eisens eindrücken und die
Schraubenmutter in der einmal angedrehten Stellung festhalten.
So viel uns bekannt, haben drei grosse Bahnverwaltungen,
die Sächsische Staatsbahn, die Rheinische und die ßergisch-
Märkische Eisenbahn seit einigen Jahren derartige Ringe in
grosser Anzahl, insgesammt über eine Million Stück, verwendet
und derartig günstige Erfolge erzielt, dass die Verwendung der-
selben für alle Schraubenverbindungen in Aussicht genommen
ist. Auch für die Fixirung der Schraubenmuttern an Wagen
und Locomotiven sind diese Ringe mit Erfolg angewendet worden.
Mit der allmäligen Ausdehnung des eisernen Oberbaues,
der gegen den Holzschwellenoberbau die doppelte und dreifache
Anzahl von Schrauben im Bahngestänge verlangt, wird den
federnden Stahlringen ein weites Feld der Verwendung eröffnet
werden.
Als untrügliches Zeichen für die günstigen Resultate möge
die Beobachtung angeführt sein, dass die Bahnmeister, Weichen-
steller und Wärter, denen das Lockerwerden der Schrauben
manchen Verweis und manche Strafe einzutragen pflegt, sich die
grösste Mühe geben, möglichst viel Ringe zu erhalten, um die
Schraubenverbindungen ihres Bezirks damit zu versehen.
Nach den Submissionen über Beschaffung von Kleineisen-
zeug zu schliessen, scheinen die Vorzüge dieser Erfindung ver-
hältnissmässig noch wenig bekannt zu sein, denn vielfach werden
noch Fixirungsplättchen beschafft.
Wir halten es deshalb für zweckmässig, im Interesse der
Betriebssicherheit und der Oeconomie in der Bahnunterhaltung
den Betriebstechnikern aller Verwaltungen die Verwendung der
federnden Stahlringe zu empfehlen.
Jedem Eisenbahntechniker, der sich längere Zeit mit der
Bahnunterhaltung beschäftigt hat, wird bekannt sein, welchen
grossen Einfluss eine feste Schraubenverbindung auf die sichere
Lage des Geleises, auf die Verringerung der Stopfarbeiten an den
Stössen und auf die Ersparniss an Oberbaumaterialien auszuüben
vermag. Wir möchten deshalb auch aus wirthschaftlichen
Gründen diesem scheinbar unbedeutenden Constructionstheil
die weiteste Verbreitung wünschen.
Zur Zeit werden solche Ringe, zu denen ein ausgezeichneter
Federstahl verwendet werden muss, in guter Qualität von einigen
Fabrikanten in Hagen i. W. angefertigt; der Preis stellt sich auf
25 Jl pro 1 000 Stück loco Werk, also 2^2 aS P™ Stück, es ist
aber mit Bestimmtheit anzunehmen, dass der Preis, der vor
einem Jahre noch das Doppelte betrug, eine weitere Ermässigung
erfahren wird, sobald auch andere Bahnverwaltungen die Ringe
einführen werden, und andere Fabrikanten sich mit der Anferti-
gung derselben befassen können. E. T.
Pflaster an Niveauübergängen.
Die jetzt vielfach übliche Construction der Niveauübergänge,
bei welcher das Pflaster ausserhalb der Geleise bis unmittelbar
an die Schienen gelegt wird, hat den Uebelstand im Gefolge, dass
bei Frostwetter leicht zwischen beiden eine Höhendifferenz ent-
steht, die den Radreifen gefährlich werden kann. Der Frost hebt
oft das Pflaster schon, während der Boden unterhalb der- Schwel-
len und deren Unterbettung von demselben noch nicht erreicht
wird, daher im gewöhnlichen elastischen Zustande verbleibt und
sich unter der Last des rollenden Materials etwas eindrückt. Die
Hebung kann bei plötzlich eintretendem starken Frost so bedeu-
tend werden, dass die Räder auf den Pflastersteinen laufen, statt
auf den Schienen. Wie bedenklich das ist, leuchtet von selbst
ein; namentlich wenn die Radreifen erst etwas abgelaufen sind,
tritt auf einmal eine ganz andere Inanspruchnahme auf.
Die Wegeübergänge markiren sich im Winter beim Fahren
erheblich gegen die glatte Bahn, im Geräusch sowohl wie in der
Bewegung; man spürt zuweilen, dass der Wagen etwas gehoben
wird. Wohl mag hierzu der auf dem Geleis fest gefrorene Schnee
beitragen, der dem Besen nicht weicht; die Hebungen basiren
72
indesseü zuweilen lediglich auf der Höhendifferenz zwischen äus-
serem Pflaster und Schiene. Zweifellos befördert diese, wenn sie
sich nicht schnell beseitigen lässt, Radreifenbrüche und andere
Beschädigungen der Untergestelle. Denn wenn das Fahrzeug auf
einzelnen, unelastisch gelagerten Steinen läuft, muss der Rad-
reifen Stösse erleiden, die zu Längsrissen, Querbrüchen etc. nur
zu leicht Veranlassung geben können.
Dem Uebelstande lässt sich durch Bestreuen des Pflasters
mit denaturirtem Salz etwas begegnen; vorsichtige Bahnmeister
lassen auch wohl vor Beginn des Winters das Pflaster neben den
Fahrschienen etwas abrammen, so dass diese herausragen. Zweck-
mässiger ist es jedoch, unmittelbar vorzubeugen.
Das dürfte am sichersten dadurch zu erreichen sein, dass
man zu der alten Methode zurückkehrt, zwischen Pflaster und
Fahrschiene längs derselben ein Stück Holz einzubauen, das sich
mit Schienen und Querschwellen senkt und wieder hebt. — Die
Kosten, die man für dies vergängliche Material aufwenden muss,
sind nicht so erheblich, dass sie Anstoss erregen könnten und
stehen jedenfalls in keinem Verhältniss zum Gewinn an Sicherheit
der Fahrt. (D. B.-Z.)
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 17. Januar. (Politische Wochenschau. Eisenbahn-
räthe. Die Berathung von Eisenbahnfragen in der Budgetcom-
mission. Oberschlesische Nothstandsbahnen. Annahme von
Privatbanknoten an den Eisenbahnstationscassen. Dresdener
Fahrplanconferenz. Unfälle im November. Weichselstädtebahn.
Unterelbescbe Eisenbahn. Bahnhof Halle a. S.)
In voriger Woche hatte das Abgeordnetenhaus wieder eine
Eisenbahndebatte, anlässlich der am 11. stattgehabten ersten
Lesung des Gesetzentwurfs über den Erwerb und den
weiteren Ausbau der Rhein-Nahebahn. Die Vorlage fand
auf allen Seiten Widerspruch. Der Abgeordnete Hammacher er-
klärte sich aus finanziellen Gründen gegen den Erwerb dieser
Bahn, die werthlos sei und bleiben werde, und für die man also
nicht e'/a Millionen zu zahlen brauche. Auch der conservative
Abgeordnete Schreiber hielt das Kaufgeld für ein ganz exorbitant
hohes. Auch der Herr Arbeitsminister gab zu, dass der Preis ein
hoher sei, es sei a,ber zu bedenken, dass die Bahn, wenn sie
nicht von den Actionäreu schon gebaut worden wäre, jetzt vom
Staate mit ungleich grösserem Geldaufwande gebaut werden
müsste. Er erklärte, dass auch ihm als Eisenbahnminister die
Vorlage keineswegs erwünscht sei; durch sie werde weder das
Eisenbahnnetz ausgedehnt, noch einem Verkehrsinteresse ent-
sprochen, noch ein finanziell erfreuliches Resultat erzielt. Allein
die Bahn habe in gefahrvollen Zeiten grosse Dienste geleistet
und vermöge solche eventuell auch in Zukunft zu leisten. Es sei
aber dringlich, ein zweites Geleise zu bauen. Die Gründe der
Dringlichkeit versprach der Herr Minister in der Commission
näher auszuführen. Dieselben sind ohne Zweifel militärischer
Natur, wie das Eintreten des Kriegsministers v. Kameke für die
Vorlage bekundete, welcher mit bemerkenswerthem Ernste er-
klärte, dass der Nachweis der dringenden Nothwendigkeit des
zweiten Geleises der Rhein-Nahebabn nicht hier im Hause, son-
dern nur in der Commission geführt werden könne. Der dermale
Abgeordnete Reichensperger-Olpe bestätigte, dass wir mit Besorg-
niss nach unseren westlichen Nachbarn blicken müssen und dass
Frankreich ausserordentliche Schritte gethan hat, um einen Ein-
fall Deutschlands zu verhüten, indem es, wie schon Herr von
Kameke angedeutet hatte, Alles aufbiete, um sich in den Besitz
besserer Bahnanlagen zu setzen. Die Vorlage wurde der Eisen-
bahncommission überwiesen. — Am Donnerstag ist das Haus in
die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Zustän-
digkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwal-
tungsgerichte eingetreten. Die zahlreichen Amendements,
welche namentlich seitens der Opposition hierzu eingebracht
worden sind, haben bisher weniger Aufenthalt verursacht, als
man Anfangs vermuthete, da sie zum Theil ohne Debatte abge-
lehnt wurden. Dies geschah gleich mit dem ersten Amendement
des Hrn. Haenel, dessen Annahme der Ablehnung des ganzen
Gesetzes gleicbgekommen wäre. Die Regierung hat bei dieser
Vorlage eine sichere Majorität, Ebenso wird dies der Fall sein
gegenüber dem nunmehr eingebrachten Antrag Windthorst auf
Befreiung des Messelesens und Sacramentespendens von den Be-
stimmungen der,, Maigesetzgebung, ein Antrag, der eine Erneue-
rung der Culturkampfdebatten in Aussicht stellt. In den Com-
missionen und Fractionen sucht man über die zur Lösung stehen-
den grossen Fragen des Verwendungsgesetzes und des Steuer-
erlasses von 14 Millionen Mark zu einer klaren Auffassung zu ge-
langen. Auch ist die Veröffentlichung dieser Vorlagen von Seiten
der Offiziösen als das verheissene „klärende Ereigniss“ bezeichnet
und den Parteien aufgegeben worden, ihrerseits durch inter-
fractionelle Verständigungen ein zweites — nämlich eine Majorität
und bestimmte Modalitäten zu schaffen. Ueber das Schicksal
dieser beiden getrennt zu behandelnden Vorlagen wurden aber
bis jetzt nur Vermuthungen laut. Die Wehrsteuervorlage ist von
den Bundesrathsausschüssen mit einigen Aenderungen formaler
Natur zur Annahme empfohlen worden. — Das Landesöconomie-
collegium und der Landwirthschaftsrath haben ihre ßerathungen
begonnen und endlich ist auch die Liste der Mitglieder des dem-
nächst zu berufenden Preussischen Volks wir thsch af ts-
rathes zur Veröffentlichung gelangt; die Zusammensetzung des-
selben trägt einen ausgeprägt schutzzöllnerischen Charakter. In-
dessen dürften die Anhänger der Kornzölle in demselben keinen
Halt finden. Das Arbeiterversicherungsgesetz, welches den Volks-
wirthschaftsrath, wie man annimmt, in erster Linie beschäftigen
soll, liegt bereits als Bundesrathsvorlage vor.
Das Gesetz wegen Einsetzung eines Bezirkseisenbahnrathes
und eines Landeseisenbahnrathes wurde in einer in dieser Woche
abgehaltenen Sitzung der Eisenbahncommission in zweiter Lesung
mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Fort-
schritt, Centrum und Abg. Dr. Wehr. Abgelehnt wurden die Be-
schlüsse in erster Lesung, wonach die Mitglieder der Bezirkseisen -
bahnräthe behufs Theilnahme an den Sitzungen freie Fahrt er-
halten. Ferner ist der Landeseisenbahnrath jetzt so zusammen-
gesetzt, dass derselbe besteht aus einem Vorsitzenden und dessen
Stellvertreter, aus einem Commissarius des Ministers der öffent-
lichen Arbeiten, des Handelsministers, des Finanzministers, des
Landwirthschafts- und Kriegsministers, sowie aus drei von dem
Minister der Landwirthschaft, drei vom Handelsminister, zwei
vom Finanzminister, sowie zwei von dem Minister für öffentliche
Arbeiten für die Dauer von drei Jahren berufenen Mitgliedern.
Ausgeschlossen sind unmittelbare Staatsbeamte; die Bestimmun-
gen über die zu wählenden Mitglieder sind geblieben. Es wurde
auch beschlossen, dass die Normaltransportgebühren für Per-
sonen und Güter dem Landtage regelmässig mitgetheilt wer-
den. Das Centrum Hess erklären, das dasselbe die ganze Vorlage
im Plenum ablehnen werde, wenn die Mitglieder der beiden
Häuser des Landtages in dem Gesetze nicht mit aufgenommen
werden.
Die Berathung von Eisenbahnfragen in der Budgetcommission
war in der vorigen Woche eine sehr umfangreiche und erheischt
eingehendere Notiznahme. Die Budgetcommission erledigte in ihrer
Montagssitzung zunächst fast ohne Discussion die Rechenschafts-
berichte über den Hinterlegungsfonds und über die Convertirung
der Obligationen der verstaatlichten Bahnen. Alsdann verhandelte
sie über den Bericht, betreffend die Ergebnisse des Betriebes
der Staatseisenbahnen im Etatsjahre 1879/80 (Referent
Abg, Rickerf) und in Verbindung damit über den Antrag Büchte-
mann, betreffend die Tarife. Nach einer längeren Discussion über
mehrere Specialfragen, insbesondere die Benachtheiligung ein-
zelner Gemeinden durch Veränderung der Directionsbezirke, in-
sofern bei der Veranlagung der Eisenbahnen zu den Communal-
steuern der Directionsbezirk als Einheit angesehen wird (die
Frage wird aus Anlass einer Petition in der Petitionscommission
zum Austrag gebracht werden), ferner über die Ueberfüllung
der Personenwagen mit Reisenden und den Mangel an Nicht-
rauchercoupes, bezüglich welcher Gegenstände der Herr
Minister neuerdings eine den Wünschen des Publikums Rech-
nung tragende Anordnung erlassen hat, und schliesslich über
den Mangel an Rundreisebillets auf den östlich von Berlin ge-
legenen Eisenbahnstationen, wurde die Vorlage vorläufig für er-
ledigt erklärt. Vorbehalten wurde noch die weitere Erörterung
der Frage über das stetige Herabgehen der Ausgaben für die Unter-
haltung und Erneuerung der Bahnanlagen. Es wurde an die Ver-
treter der Staatsregierung die Frage gerichtet, ob der Herr Minister
neuerdings Anordnungen getroffen habe, welche auf wesentliche
Ersparnisse auf diesem Gebiete hinzielten und ob event. die betr.
Anordnungen der Commission mitgetheilt werden könnten In
einzelnen Gegenden seien nach hier eingegangenen Nachrichten
von den unteren Behörden sehr weitgehende Anordnungen ge-
troffen, so dass befürchtet werden müsse, dass die jetzt erzielten
Ersparnisse später erheblich grössere Ausgaben zur Folge haben
würden. Die Vertreter der Staatsregierung behielten sich vor, die
Fragen in der nächsten Sitzung zu beantworten. Bei Berathung
des Antrages Büchtemann sagten die Vertreter des Ministers zu,
dass die Regierung eine Denkschrift über die beabsichtigte Tarif-
reform dem Landtage unverzüglich vorlegen werde, sobald die
Vorarbeiten für die Tarifreform zum Abschluss gekommen. Mit
Rücksicht auf diese Erklärung wurde von der Annahme des An-
trages abgesehen. Demnächst verhandelte die Commission über
die Vorlage, betr. die Bauausführungen der Eisenbahn-
verwaltung während der Zeit vom 1. October 1879 bis October
1880. (Ref. Abg. v. Tiedemann.) Eine längere Discussion veran-
lasste die Frage über die Verwendung der bei dem Erwerb der
verstaatlichten Bahnen an den Staat gekommenen für Bauten be-
stimmten Mittel. Von dem Referenten lag ein Antrag vor, welcher
die Regierung zu einer detaillirten Uebersicht über die aus diesen
Fonds vorzunehmenden Bauten bezw. Ersparungen ersucht und
die Erwartung ausspricht, dass die Staatsregierung nur solche
Bauten aus ihren Fonds beginnt, zu deren anschlagsmässiger
Ausführung der Staatsregierung ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen. Schliesslich kam eine Verständigung der Regierung mit
der Commission dahin zu Stande, dass erstere überall die specielle
73
Genehmigung des Landtages einholen werde, wenn es sich um
neue Ergänzungsbauten handelt, für welche die betreffende ver-
staatlichte Privatbahn noch keine Mittel bestimmt habe, oder
wenn die Erneuerungsbauten in einer gegen den früheren Plan
der Privatbahn wesentlich geänderten Weise beabsichtigt werden.
In der Weiterführung bereits begonnener Bauten soll die Verwal-
tung nicht behindert sein. Den trüber aus dem Schoss der Com-
mission gestellten Anträgen entsprechend erklärten die Vertreter
der Staatsregierung sich bereit, in Zukunft sowohl in den Er-
läuterungen des Eisenbahnetats als in den jährlichen üebersichten
über die ßetriebsergebnisse der Staatsbahnen eine Specialisirung
der einzelnen Einnahme- und Ausgabetitel nach den Positionen
im Normalrechnungsformular des Deutschen Reichs eintreten zu
lassen, und auch den Titel der Diäten, der Kategorie der Beamten
entsprechend zu specificiren.
In ihrer Freitagsitzung erledigte die Budgetcommission die
Denkschrift der Regierung über die Consolidirung des Staats-
eisenbahnnetzes durch Verstaatlichung der Privatbahnen und
eine Reihe von Petitionen der Eisenbahnbureaubeamten wegen
Verbesserung ihrer Stellung,
Die Denkschrift gab zur Erörterung des Verhältnisses der
Staatsbahnen zu den Privatbahnen bei Leitung der Güter (In-
stradirung) über concurrirende Eisenbahnlinien Anlass. Es wurde
von einer Seite hervorgehoben, dass es nothwendig sei, über die
Zulassung von Umwegsrouten und über die Berechtigung der kür-
zesten Route im Verkehr, über die Leitung des Verkehrs von
Privat- und Ausserpreussischen Bahnen über Staatsbahnen hin-
weg nach Privatbahnen allgemeine Bestimmungen zu treffen,
namentlich nachdem das Staatsbahnsystem übermächtig geworden
sei, und die Regierung von dem Recht, directe Tarife zu kündi-
gen, im Interesse einer günstigeren Verkehrsleitung umfassenden
Gebrauch gemacht habe, obwohl die directen Verkehre nach der
Reichsverfassung unter dem Schutz des Reichs ständen. Von an-
derer Seite wurde anerkannt, dass die fiscalischen Interessen vom
Staate voll gewahrt werden müssten, dass aber die Sachlage nicht
ausgenutzt werden dürfe, um das Privatcapital in den Privat-
eisenbahnen zu entwerthen. Die Vertreter der Regierung er-
klärten, dass allgemeine Regeln für die Instradirung nicht auf-
gestellt werden könnten, und betonten für die Staatsbahnverwaltung
im fiscalischen Interesse die Nothwendigkeit, nach den Umständen
des einzelnen Falles zu entscheiden.
Nach der Denkschrift der Regierung werden die verstaat-
lichten Eisenbahnen im Jahre 1880 etwa 5 800 000 Ji Ueberschuss
mehr als. 1879 abwerfen. Von einer Seite wurde in der Commis-
sion darauf aufmerksam gemacht, dass im Jahr 1879 der Er-
neuerungsfonds der verstaatlichten Bahnen nach Massgabe der
Regulative Rücklagen gemacht, und dem Erneuerungsfonds auch
der Erlös des alten Materials zu Gute gebracht sei; die Differenz
dieser beiden Posten gegenüber den anschlagsmässigen Erneue-
rungskosten unter Zurechnung des jetzt dem Betrieb zugeführten
Erlöses aus dem alten Material, die schwerlich in der Wirklicli-
keit sehr überschritten werden würden, betrage allein & 000 000 M-,
unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen des laufenden Jahres
sei es auffallend, dass der Ueberschuss der verstaatlichten Bahnen
nicht grösser erscheine. Die Vertreter der Regierung sagten auf
den ausgesprochenen Wunsch hin eine specielle Mittheilung der
Verausgabungen für die Erneuerungen in dem Jahre 1879 bezw.
der Anschlagssummen des Jahres 1880, die aus dem Etat nicht
speciell hervorgehen, zu.
Aus Anlass einer Petition einigerPensionäre von Eisenbahn-
beamten der verstaatlichten Bahnen erhob sich eine Debatte, in
wie weit der Staat jetzt für die Verpflichtungen der Pen-
sionskassen dieser Bahnen einstehen müsse, und ob sie solvent
seien. Es wurde in der Debatte hervorgehoben, dass das Recht
des Landtages, an der Ordnung dieser Fragen mitzuwirken, ge-
wahrt werden müsse. Auf einen dahin gehenden Wunsch der
Commission sagten die Vertreter der Regierung zu, dem nächsten
Landtag eine Mittheilung über den Stand der Kassen und event.
Vorschläge zur Sicherung der Beamten zu machen.
Zur Petition der Eisenbahnsecretäre auf Gleich-
stellung im Gehalt mit den Secretären der Provinzial-
V erwaltung, die in der Commission mehrseitig Unterstützung
fand, erklärte der Vertreter des Finanzministers, dass die bean-
tragte Gleichstellung als im Piincip richtig anerkannt werde und
dieselbe im Etat werde aufgenommen werden, sobald die finanzielle
Lage es gestatten werde. Mit Rücksicht auf diese Zusage wird
die Commission vorschlagen, die Petition für erledigt zu erklären.
Die Petition der Bureau diätaren und Bureauassistenten auf
Vermehrung der etatsm ässigen Stellen bezw. Erhöhung
der Diäten sind nach eingehender Debatte der Staatsregierung
zur Erwägung überwiesen, nachdem die Staatsregierung erklärt
hatte, dass sie im Princip daran festhalte, zwei Drittel der Beam-
tenstellen im Etat als etatsmässige aufzunehmen und eine Revi-
sion statt finden zu lassen, ob diesem Princip genügt sei. Die
Regierungsvertreter erklärten sich bereit, im nächsten Jahr die
Zahl der etatsmässigen und diätarisch beschäftigten Bureau-
beamten zur Prüfung des Verhältnisses speciell mitzutheilen.
Eine Erhöhung der Diäten der Diätare über das Mini-
malgehalt der etatsmässigen Beamten hinaus bis zur Höhe der
Wobnungsgeldzuschusses wurde von den Regi -rungsvertretern ab-
gelehnt, weil nach den über den Wohnungsgeldzuschuss seines
Zeit im Abgeordnetenhaus gepflogenen Verhandlungen diese Er-
höhung von der Oberrechnungskammer beanstandet sein.
Die Oberschlesischeil Nothstandsbahnen beschäftigte die
Commission zur Vorberathung der Oberschlesischen Nothstands-
vorlage in ihrer vorwöchentlichen Sitzung. Zu der Bahn Rybnik-
Sohrau liegen Petitionen vor, welche aus localen Gründen sich
für die Linie Rybnik-Orzesche aussprechen. Der Correferent Ab-
geordneter Rampolt glaubte indessen eine dritte Linie, nämlich
Rybnik - Loslau , vorschlagen , zugleich aber eine Resolution
empfehlen zu sollen, wonach eine neue Linie Orzesche-Sohrau-
Jastrzemb-Loslau für zweckmässig erklärt wird. Hiergegen wen-
dete sich zunächst der Abg. Dr. Holtze, welcher die Linie Sohrau-
Rybnik nicht nur für nutzlos, sondern sogar für schädlich hielt;
aller Verkehr in landwirthschaftlichen und anderen Producten
benutze die andere Linie. Der Abg. Dr. Virchow tadelte es, dass
die Bergbauunternehmer heute schon eine Förderung der Bahn
Rybnik-Loslau erwarten, nachdem sie keine sichere Aussicht auf
Gewinn haben ; er empfiehlt indessen zuletzt beide Linien, sowohl
Rybnik - Loslau, wie Rybnik - Sohrau. An der dreistündigen Be-
rathung betheiligten sich fast alle Commissionsmitglieder. Ein
Amendement Virchow, den obigen Bemerkungen entsprechend,
wurde mit 11 gegen 8 Stimmen angenommen, ferner einstimmig
genehmigt ein Antrag des Abg. von Tepper-Laski, die Staatsregie-
rung zu ersuchen, in neue Verhandlungen einzutreten, um event.
die Verbindung zwischen Sohrau und der Wilhelmsbahn in der
Nähe von Orzesche zu ermöglichen. Zuletzt wurde auf Antrag
des Abg. Holtze eine zweite Lesung beschlossen.
Die Annahme von Privatbauhnoten an den Eisenbahustations*
cassen kam neulich in einer Districtsconferenz zur Sprache. In
der jüngsten Conferenz der Königlichen Eisenbahndirection zu
Frankfurt mit Vertretern der wirthschaftlichen Corporationen
stellte die Handelskammer zu Offenbach den Antrag, die Con-
ferenz wolle den dringenden Wunsch aussprechen, dass an den in
nichtpreussischen Gebietstheilen sowie in Frankfurt bestehenden
Eisenbahnstationscassen die Noten der Privatbanken in Zahlung
genommen werden, welche in Frankfurt oder an den in Frage
kommenden Stationsorten Einlösungsstellen unterhalten. Herr
Handelskammersecretär Steller (Offenbach) befürwortete diesen
Antrag, während Herr Koch (Giessen) eine Erweiterung dahin
empfahl, auch die in Berlin einlösbaren Noten in dies Zugeständ-
niss einzuschliessen. Ein Vertreter der Eisenbahnbehörde warnte
vor Annahme eines solchen Antrages, da dessen Inhalt den ge-
setzlichen Bestimmungen zuwiderlaufe; man möge sich im Wege
der Petition an die Gesetzgebung wenden. Herr flandelskammer-
secretär Puls (Frankfurt) wies auf die coulante Praxis der Lud-
wigsbahn und der Bayerischen Bahnen hin und beantragte eine
Erweiterung des Antrages Offenbach. Herr Kochhann (Berlin) er-
klärte sich gegen eine allgemeine Vorschrift zur Annahme von
Noten, hält jedoch eine Erleichterung gerade für die Frankfurter
Gegend für empfehlenswerth. Herr Dittmar (Mainz) bemerkte,
dass die Gesetzgebung gar nichts mit der Frage zu thun habe;
das Gesetz schreibe nur vor, wo die Reichsbanknoten genommen
werden müssten. Im Laufe der Discussion wurde ferner darauf
hingewiesen, dass Bergwerksdirectionen und andere Königliche
Behörden anstandslos auch andere Noten annehmen, als nur
Reichshanknoten. Sowohl der Offenbacher Antrag als der Antrag
Frankfurt fanden Annahme; letzterer lautet; „Die Noten jener
Privatbanken, welche dem § 44 des Reichsbankgesetzes vom
14. März 1875 Genüge geleistet haben, sind bei den Eisenbahn-
cassen in Zahlung anzunehmen“.
Ueber die Dresdener Fahrplanconferenz wird unterm 12. d.
aus der Sächsischen Hauptstadt gemeldet : Zu der auf heute hier-
her änberaumten Mitteleuropäischen Fahrplanconferenz behufs
Feststellung des Sommerfahrplans 1881 waren mittels Circular-
schreibens der Generaldirection der Königlich Sächsischen
Staatsbahnen, welche heute auch den Vorsitz führte, 43 Deutsche,
28 Oesterreichisch-Ungarische und 17 fremdländische Verwaltungen
eingeladen worden, darunter die der Russischen Südwestbahn, der
Oberitalienischen Bahnen u. s. w. Zum ersten und wichtigsten
Gegenstände der Tagesordnung, betreffend den Antrag der König-
lich Bayerischen Verkehrsanstalten, den Sommerfahrplan an-
statt am 15. Mai erst am 1. Juni beginnen zu lassen, entspann
sich eine längere Debatte, in welcher auch darüber discutirt
wurde, ob über diesen Antrag nicht ausschliesslich diejenigen
Bahnen abzustimmen hätten, welche im Sommer mehr Züge
führen als im Winter. Nachdem letzteres mit grosser Majorität
abgelehnt war, wurde auch der Hauptantrag bei namentlicher
Abstimmung verworfen. Mehrere Anträge, so über die Herstel-
lung einer Schnellzugsverbindung zwischen Karlsruhe und Würz-
burg via Eppingen-Heilbronn, über Einrichtung einer Tages-Eil-
zugsverbindung zwischen Breslau einerseits und Dresden-Münche-
berg andererseits u. dgl. m., wurden in den Gruppenconferenzen
erledigt. — Die Winterfahrplanconferenz pro 1881/82 soll am
6. Juli d. J. in Freiburg i./B. stattfinden.
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Unfälle im November v. J. waren nach der im Reiehseisen-
bahnamt aufgestellten Nachweisung auf Deutschen Eisenbahnen
— ausschliesslich Bayerns und mit Ausschluss der Werkstätten
— im Ganzen zu verzeichnen: & Entgleisungen und 3 Zusam-
menstösse auf freier Bahn, 20 Entgleisungen und 50 Zusammen-
stösse in Stationen und 147 sonstige Unfälle (Ueherfahren von
Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Be-
triebsereignisse, wobei Personen getödtet oder verletzt worden
sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar pössten-
theils durch eigenes Verschulden, 154 Personen verunglückt, so-
wie 87 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 169 unerheblich be-
schädigt. Es wurden von den 13 182 635 überhaupt beförderten
Reisenden 2 getödtet (im Bezirke der Kgl. Württembergischen Eisen-
bahn und in dem der Kgl. Eisenbahudirection Berlin je 1 Fall);
von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen
Eisenbahnbetriebe 23 getödtet und 57 verletzt und bei Nebenbe-
schäftigungen 2 getödtet, 33 verletzt; von Post-, Steuer- etc.
Beamten 1 verletzt; von fremden Personen (einschliesslich
der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 14
getödtet und 11 verletzt,- sowie bei Selbstmordversuchen 10 Per-
sonen getödtet und 1 verletzt. Von den sämmtlichen Verun-
glückungen — mit Ausschluss der Selbstmorde — entfallen auf:
A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen
(bei zusammen 21813 km ßetrieJbslänge und 541 725 088 geförder-
ten Achskm) 124 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die Be-
zirke der Königlichen Direction der Rheinischen Bahn (21),
der Bergisch-Märkischen Bahn (16) und der Königlichen Eisen-
bahndirection Magdeburg (14) , verhältnissmässig, das heisst
unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der
im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf der Rheinischen,
der Bergisch-Märkischen und der Köln-Mindener die meisten Verun-
glückungen vorgekommen, ß. Grössere Privatbahnen — mit je
über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 5 863 km Betriebs-
länge und 99 660 001 geförderten Achskm) 19 Fälle, darunter die
grösste Anzahl auf die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn (5),
die Hessische Ludwigsbahn (4) und die Berlin-Görlitzer Bahn' (3);
verhältnissmässig sind jedoch auf der Berlin-Görlitzer, der Bres-
lau-Schweidnitz-Freiburger und der Rechte Oderufer Bahn die
meisten Verunglückungen vorgekommen. Auf den kleineren Pri-
vatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusam-
men 1 048 km Betriebslänge und 7 031 472 geförderten Achskm)
sind Unfälle nicht zu verzeichnen gewesen.
Für die Weichselstädtebahn ist jetzt die erste Submission
ausgeschrieben worden und kann man sonach mit Sicherheit dem
wirklichen Beginn des Baues im Frühjahre entgegensehen. Die
zunächst zu vergebenden Arbeiten betreffen die Erdbewegung in
den beiden Gemarkungen Bildschön und Nehhof im Umfange von
25 000 und 65 000 cbm; der Termin ist von der Königlichen Eisen-
bahndirection in Bromberg auf den 18. d. M. festgesetzt.
Von der Unterelbeschen Eisenbahn wird gemeldet, dass die
Strecke Harbure-Stade am 1. April er. dem Betriebe übergeben
werden wird. Von den Strecken Stade- Cadenberge und Caden-
berge-Neuhaus wird bestimmt erwartet, dass der vereinbarte Ter-
min (1. Januar 1882) zur Eröffnung innegehalten werden wird.
Hinsichtlicli des Bahnhofes Halle a. S. hat der Herr Minister
der öffentlichen Arbeiten unterm 4. d. M. an den Magistrat zu
Halle a. S. ein Rescript erlassen, durch welches demselben ange-
zeigt wird, dass die Königliche Eisenbahndirection zu Magdeburg
nunmehr mit der schleunigen Anfertigung des Specialprojectes
für den ßahnhofsumbau unter thunlichster Berücksichtigung der
in der Conferenz vom 20. December v. J. ausgesprochenen An-
sichten beauftragt ist.
Italienische Correspondenz.
Ein Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen des Gesetzes
über den Ausbau des Italienischen Eisenbahnnetzes vom 29. Juli
1879, dessen Wortlaut in Deutscher Sprache in No. 78 des Jahr-
gangs 1879 dieser Zeitung wiedergegeben ist, wurde von der Re-
gierung der Deputirtenkammer vorgelegt, von welcher er in der
Sitzung vom 12. December v. J. genehmigt wurde. Der Gesetz-
entwurf bedarf nunmehr noch der Genehmigung durch den Senat,
welchem er zur Zeit vorliegt.
Der neue Gesetzentwurf enthält einige speciellere Bestim-
mungen respective Abänderungen bezüglich der Berechnung und
der Einziehung der in Gemässheit der Bestimmungen des Ge-
setzes vom 29. Juli 1879 von den interessirten Körperschaften
zu den Kosten der Bahnbauten zu leistenden Beiträge. Ferner
werden die der Regierung in Gemässheit der Stipulationen des
eben erwähnten Gesetzes zustehenden Befugnisse in einzelnen
Punkten erweitert.
Nach Artikel 4 des Gesetzentwurfs soll die im Artikel 12
des Gesetzes vom 29. Juli 1879 der Regierung gegebene Ermäch-
tigung, Concessionen zu öffentlichen Eisenbahnen mit Subven-
tionen zu ertheilen, ausgedehnt werden auf jedes beliebige Eisen-
bahnsystem ohne Rücksicht auf die Spurweite. Nach Art. 5 des
Entwurfs wird das der Regierung in Gemässheit der Bestimmung
des Artikels 18 des Gesetzes vom 29. Juli 1879 zustehende Recht,
auf das Ansuchen der interessirten Körperschaften durch König-
liches Decret die Concession für Bahnen mit schmaler Spurweite
und zwar ohne die Verpflichtung zur Betheiligung des Staates
zu ertheilen, auf alle Secundärbahnsysteme ohne Rücksicht auf
die Spurweite ausgedehnt. Nach Artikel 6 des Entwurfs soll das
der Regierung nach Artikel 17 des Gesetzes vom 29. Juli 1879
zustehende Recht, den Bau der Linien der 2. Kategorie auch an
Private zu concediren und selbst die Schmalspur bei denselben
zuzulassen, wenn dadurch das Hauptsystem, welches für den Be-
trieb des Hauptmtzes geschaffen ist, nicht geändert wird und
den Finanzen des Staates nicht grössere Lasten erwachsen, als
die Artikel 4, 5 und 11 des Gesetzes vom 29. Juli 1879 zuge-
stehen, unter denselben Bedingungen auch zustehen bezüglich
der Bahnen der 1. Kategorie, welche nach den Bestimmungen
des mehrgenannten Gesetzes ausschliesslich vom Staate unter
Betheiligung der interessirten Körperschaften gebaut werden
sollten. Endlich soll die Regierung durch den Gesetzentwurf
auch ermächtigt werden, einzelne Bahnlinien früher zur Aus-
führung zu bringen, als in dem Gesetze vom 29. Juli 1879 be-
stimmt war
Dem Gesetzentwürfe ist auch die nachstehend wiederge-
gebene Uebersicht beigefügt, betreffend die Vertheilung der durch
den Bau der Linien der 1. Kategorie entstehenden Kosten auf die
in Aussicht genommenen Baujahre. Binnen 6 Monaten nach
Verkündigung des in Berathung befindlichen Gesetzes soll die
Regierung gleiche Uebersichten für die Vertheilung der Bau-
kosten auf die in Aussicht genommenen Baujahre bezüglich der
Linien der 2 und 3. Kategorie dem Parlamente zur Genehmigung
vorlegen.
Uebersicht der für den Bau der Linien der ersten
Kategorie erforderlichen Geldbeträge, sowie der in
Aussicht genommenen Reihenfolge und der Zeit der
Ausführu ng.
(12 Jahre für die Betriebseröffnung, 15 Jahre für die vollständige
Vollendung und die Abrechnung.)
Bezeichnung
der Linien
Baukosten
Lire
Dauer
des Baues
1.
Novara zur Schweizer Grenze bei
Fino . .
20 000 000
1880—1885
2.
Rom zur Linie Solmona-Aquila . .
56 400 000
1880—1891
3.
Parma-Spezia mit Abzweigung nach
Sarzana
46 000 000
1880—1890
4.
Paenza-Pontassieve
40 000 000
1880—1891
5.
Terni-Rieti-Aquila
Campobasso-ßenevento
31000 000
1881—1893
6.
25 000 000
1880—1892
7.
Codola-Nocera
600 000
1880
8.
Reggio -Calabria -Paola -Castrocucco
zur Linie Eboli-Romagna durch
die Thäler dellaNoce und di Diano
und von Castrocucco zur Linie
Eboli-Saerno über Cilento . . .
211000 000
1880—1894
Summa |
430 000 000
—
Die neue Eiseubaimstrecke Grassano*Potenza ist am 27. De-
cember V. J. dem Betrieb übergeben worden. Der zuerst einge-
führte Fahrplan ist lediglich für den Localverkehr berechnet;
sobald als möglich soll jedoch ein anderer Fahrplan eingeführt
werden, durch welchen die Beschleunigung des Verkehrs zwischen
der Hauptstadt (Rom) und Sicilien auf der Route Neapel-Eboli-
Metaponto Berücksichtigung finden wird.
Die durch das Gesetz vom 1. Juli 1879 eiugesetzte Commis-
sion für die Untersuchung des Eisenbahnbetriebes, über deren
Thätigkeit in dieser Zeitung bereits berichtet worden, hat um eine
weitere Hinausschiebung des ihr für die Erledigung ihrer Auf-
gaben gesetzten Termins um 3 Monate bei der Regierung nach-
gesucht und der Minister der öffentlichen Arbeiten ßaccarini hat
in Folge dessen am 18. December v. J. der Deputirtenkammer einen
bezüglichen Gesetzentwurf vorgelegt. Motivirt ist dieser Gesetzent-
wurf durch ein Schreiben des Vorsitzenden der Commission, in
welchem gesagt wird, dass die Commission zwar ihre Arbeiten
vollendet habe und im Stande gewesen sein würde, bis zum Schlüsse
des Jahres 1880 oder wenigstens kurz danach ihren Bericht der König-
lichen Regierung vorzulegen, dass es sich jedoch nicht empfehle, die
Arbeit nun am Schlüsse zu übereilen und bei den bezüglich des
Ergebnisses der Untersuchungen zu fassenden Beschlüssen und
zu machenden Vorschlägen nicht mit der erforderlichen Müsse zu
verfahren. Die Commission ersucht deshalb um Verlängerung
des Termins für die Vollendung der ihr übertragenen Arbeiten
um 3 Monate, nach deren Ablauf der Bericht über die Eisenbahn-
untersuchung jedenfalls der Regierung werde vorgelegt werden
können.
Bei dem grossen Umfange, auf welchen sich die Thätigkeit
der Commission erstreckt hat und von welchem der im vorigen
Jahrgänge dieser Zeitung gegebene Auszug aus einigen Proto-
collen ein Bild giebt, darf man wohl auf das Resultat dieser
Thätigkeit gespannt sein.
75
Bei einer Submission auf Lieferung von 700 Paar Rädern
mit Achsen, welche vor Kurzem von der Italienischen Südbahn-
gesellschaft ausgeschrieben worden, ist nach Mittheilung des
„Monitore delle Strade ferrate“ die beste Offerte von der Firma
Krupp eingegangen. Im Ganzen haben 8 Firmen Offerten abge-
geben, die Forderungen variirten zwischen 275 und 350 Frcs. in
Gold für ein Paar Räder mit Achse. Die zu liefernden Achsen
und Räder sollen ihre Verwendung zu den bei der Firma Miani-
Venturi für die Calabrisch-Sicilischen Eisenbahnen im Bau befind-
lichen Personen- und Güterwagen finden.
Bauthätigkeit. Ein Bild von der bedeutenden Thätigkeit
im Eisenbahnbau, welche zur Zeit in Italien in Folge der Aus-
führung des Gesetzes vom 29. Juli 1879, betreffend den Ausbau
des Italienischen Eisenbahnnetzes, herrscht, giebt die nachste-
hende, aus dem „Monitore delle Strade ferrate“ entnomniene Zu-
sammenstellung der allein im Monat December v. J. auf dem
Submissionswege an Unternehmer vergebenen Bauarbeiten. Die
Arbeiten bestehen in Ausführung von Erdarbeiten, Kunstbauten
und Tunnels und ist jedes der in der Zusammenstellung aufge-
führten Arbeitsloose einem besonderen Unternehmer übertragen.
Die mitangegebenen, fast durchgängig sehr bedeutenden pro-
centualen Abgebote gegen den Kostenanschlag scheioen anzu-
deuten, dass trotz der vielen in Italien jetzt in Ausführung be-
griffenen Bauten die Concurrenz unter den Unternehmern eine
ziemlich starke ist.
Uebersicht der im December 1880 in Submission vergebenen
Eisenbahnbauarbeiten.
No.
Bauobject
Veran-
schlagter
Kosten-
betrag
Lire
Abgebot
in Procenten
Betrag, für
^welchen die
3 Arbeit über-
nommen
1,
Strecke zwischen Dirindella und
Rivo Vallegrande (Linie Novara-
Pino)
2 100 000
25,6
1 562 400
2.
Strecke zwischen Rivo Vallegrande
und dem Ende des Tunnels Mac-
cagno Inferiore
1 742 950
22,93
1 343 196
3.
Strecke Parma - Tornova (Parma-
Spezia)
1 256 365
35,85
805 937
4.
Strecke Codola-Nocera
535 600
35,30
346 698
5.
Strecke Taranto bis 3,7 km (Tarant-
Brindisi)
382 863
35,42
247235
6.
Strecke Syracus bis 8 km (Syracus-
Licata)
827 000
12,80
721 144
7.
Strecke Roccasecca-Arce (Avezzano-
Roccasecca)
388 928
34,07
256 425
8.
Strecke Signoressa-Treviso(Belluno-
Treviso)
98 000
25,92
72 598
9.
Erste Theilstrecke Faenza - Pontas-
sieve
384 485
31,33
264 026
10.
Strecke Saponara - S. Filippo (Mes-
sina-Patti)
1 570 000
21,45
1 233 235
11.
Strecke Lascari-Fiume-Torto (Mes-
sina-Patti)
1 260 000
17,89
1 034 586
12.
Strecke Giulianova bis 8,7 km (Te-
ramo-Guilianova)
170 286
29,0
120 903
13.
Strecke 8,7 km bis Rivo Rigatone .
180 902
28,0
130 249
14.
Erste Theilstrecke Ascoli - S. Bene-
detto
119 125
25,0
89 165
15.
Strecke Zollino - Soleto (Zollino-
Gallipoli)
62 386
30,50
43 358
16.
Strecke Tivoli-Cantalupo (Rom Sul-
mona)
3 654 000
28,0
2 630 880
17.
Strecke Tavagnasco-Ponte-S. Martin
(Ivrea-Aosta)
111362
28,03
80 147
18.
Strecke Riva Ripatone bis 19,362 km
(Teramo- Giulianova)
378 430
29,77
266 771
19.
Strecke Bressana - Broni (Vercelli-
Mortara-Cava-Manona)
607 115
15,0
516 048
20.
Strecke Matelica - Albacina (Mace-
rata-Albacina)
926 000
30,08
647 714
21.
Strecke Tunnel von Monte Bove
(Rom-Sulmona)
4 826 804
37,0
3 040 878
22.
Strecke zwischen 24,5 und 29,5 km
der Eisenbahn Viterbo-Attigliano
276 583
28,25
198 448
23.
Strecke Novara - San Bernardino
(Novara-Varallo)
244 640
25,44
181 399
24.
Strecke Colico - Morbegno (Sondrio-
Colico-Chiavenna)
670 000
17,55
552 415
26.
Strecke Mortara - Robbio (Vercelli-
Mortara-Broni) ........
573 000
4,26
548 590
Der Verkehr auf den Oberitalienischen Eisenbahnen ist zur
Zeit sehr lebhaft. Um das Bedürfniss an Betriebsmaterial zu
befriedigen, verhandelt die Regierung wegen weiterer miethweiser
Ueberlassung von 500 Ungarischen Güterwagen, welche sie zu-
nächst nur für die Dauer von .3 Monaten gemiethet hatte; ebenso
wird auch wegen weiterer Ueberlassung der von der Oester-
reichischen Staatsbahn gemietheten 10 Locomotiven verhandelt.
Nach Ablauf dieser verlängerten Miethsverträge wird das Bedürf-
niss an Rollmaterial voraussichtlich durch die Anlieferung des
von der Verwaltung der Oberitalienischen Eisenbahnen in Be-
stellung gegebenen und zum grössten Theile von Italienischen
Fabrikanten zu fertigenden Materials gedeckt werden.
Die wegen Einrichtung directer Züge zwischen Paris und
Turin ohne Wagenwecbsel in Modane zwischen den Verwaltungen
der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn und der Oberitalienischen Eisen-
bahnen gepflogenen Verhandlungen, deren wir schon früher
erwähnt haben, haben zu einem günstigen Resultate geführt.
Es sollen binnen Kurzem solche directe Züge, zunächst ver-
suchsweise, eingerichtet werden.
Vermehrung des Personals des Königlichen Civiigeniecorps.
Die „Gazz. uff.“ vom 30. November v. J. enthält ein Königliches
Decret vom 7. desselben Monats, durch welches mit Rücksicht
auf die in Folge der umfangreichen neuen Eisenbahnbauten so
stark vermehrte Arbeit des Königlichen Civiigeniecorps eine we-
sentliche Erhöhung des durch Decret vom 3. September 1872
festgestellten Personalbestandes desselben angeordnet wird. Dieser
Bestand soll sein:
Inspectoren 1. (
Desgl. 2.
Oberingenieure 1.
nach dem Decret
vom 3. Septbr. 1872
2
2
4
6
nach dem Decret
vom 7. Novbr. 1880
2
2
6
8
Ingenieure 1
Desgl. 5
Desgl. ;
Assistenten 3
Desgl. S
Desgl. 3
Hülfsfeldmesser .
Büreaubeamte .
zusammen
8
10
15
15
15
15
20
112
15
15
15
25
25
25
20
14
172
Ueber die Verw^enduug des Telephons beim Eisen-
bahndienst
wurden laut den „Technischen Blättern“ von Herrn Inspector Moritz
Kohn, Vertreter der Oesterreichischen Südbahn, bei Anlass einer
Conferenz Oesterreichisch - Ungarischer Eisenbahndirectoren fol-
gende Mittheilungen gemacht:
„Die Südbahn hat bereits seit längerer Zeit zwischen ihrem
Bahnhofe in W.ien und dem dortigen Heizhause eine Morseleitung
als Probelinie für Telephonversuche, vorläufig ohne galvanische Bat-
terien, in Verwendung. Es wurden daselbst verschiedene Telephon-
constructionen versucht, und es ergab sich, dass jene von Gower
Bell den Anforderungen am meisten entsprechen; da jedoch die
Herstellung der zu denselben erforderlichen eigenthümlich ge-
formten Stahlmagnete bedeutende Schwierigkeiten verursachte,
so haben die Mechaniker Teirich & Leopolder in Wien durch An-
wendung zweier halbkreisförmiger, mit den gleichnamigen Polen
aneinander gelegter Stahlmagnete eine diesfalls sehr gelungene
Abänderung vorgenommen. Zum Wecken sind Läutewerke ein-
geschaltet, die mit Inductionsstrom betrieben werden. Die dies-
bezügliche Ausschaltung wurde mittelst mehrerer aus den tech-
nischen Journalen bekannten Einrichtungen versucht; jedoch hat
keine derselben, trotz ihrer sinnreichen Einrichtung, den practi-
schen Anforderungen entsprochen, indem es sehr häufig vorge-
kommen ist, dass geläutet wurde, während der Wecker nicht ein-
geschaltet war, oder telephonirt wurde, ohne dass die Telephone
mit der Linie verbunden gewesen wären, wobei im ersteren Falle
nachtheilige Wirkungen auf die Telephondiaphragmen ausgeübt
wurden. Die oben erwähnten Vorrichtungen haben überdies den
Nachtheil, dass der linke Arm bei längerer Benutzung des soge-
nannten Handtelephons sehr ermüdet. Ueberdies war das Ge-
räusch, welches die übrigen Telegraphenapparate und das laute
Sprechen des im Locale anwesenden Dienstpersonals oder fremder
Parteien verursachte, äusserst störend. Zur Behebung dieser
Uebelstände wurde von der Südbahn eine automatische Schalt-
vorrichtung in Verwendung genommen, welche in der nach-
stehenden Weise zur Wirksamkeit gelangt.
Wenn das eine Ohr des Telegraphisten an dem entsprechend
befestigten Telephon anliegt, wird das andep durch ein Luft-
polster aus Kautschuk bedeckt und gegen die oben erwähnten
Störungen geschützt. Der Stiel, an dem das Luftpolster angebracht
ist, ist in horizontaler Richtung verschiebbar. Die Entfernung
zwischen Luftpolster und Hörtelephon ist so bemessen, dass
ersteres, welches durch eine Feder in normaler Lage erhalten
wird, unbedingt vor dem Gebrauch zurückgeschoben werden
76
muss; durch diese Bewegung wird der Contact für den Wecker
aufgehoben, dagegen die metallische Verbindung mit den Tele-
phonen hergestellt. Wie die Erfahrung lehrt, lässt der Telegraphist
seinen Kopf gewiss nur so lange am Telephon, als zur Correspon-
denz nöthig ist; sobald er sich entfernt, wird eben der Wecker
automatisch durch die erwähnte Feder eingeschaltet.
Der durch die Construction des Telephons in Dosenform
bedingte grössere Umfang desselben war während des Telepho-
nirens für des linke Auge sehr lästig und es wurde daher ver-
sucht, diesem üebelstande durch Anwendung eines Sprachrohres
zu begegnen; da dieses jedoch die Wirkung auf das Diaphragma
ein wenig verringerte, so werden in dieser Richtung noch einige
Aenderungen vorgenommen werden.
Die Ströme der übrigen Telegraphenleitungen belästigten
Anfangs die Correspondenz, ohne dieselbe jedoch zu hindern und
es zeigte sich besonders die Einwirkung des Coutrolläutewerkes
bei der im verflossenen strengen Winter nicht selten eingetretenen
Vergrösserung des Widerstandes der Erdleitung in auffallender
Weise. Um diese Störungen gänzlich zu beseitigen, wurde eine
Rückleitung hergestellt.
Jedes Telegramm wird genau protocollirt und durch voll-
ständige Wiedergabe der ganzen Depesche collationirt ; dabei er-
gab sich der bisher unaufgeklärte Anstand, dass die Zahlen „5“
und „7“ sehr leicht unter einander verwechselt werden, und es
ist daher die scharfe Betonung der zweiten Silbe bei „sieben“ er-
forderlich geworden. Seit der Einführung dieses Verständigungs-
mittels, d. i. seit 14. November 1879 bis 25. Februar 1880 sind
682 Telegramme protocollirt und anstandslos gewechselt worden;
die neue Einrichtung wird als vortrefflich bezeichnet, weil hierzu
kein eigener Telegraphist benöthigt wird und Störungen nicht
leicht möglich sind. Gewiss wird das Telephon sicherlich auch
für viele andere Eisenbahnzwecke vortheilhaft verwendet werden
können, und es sind auch diesfalls seitens der Südbahn weitere
Versuche in Aussicht genommen“. F. W.
Balmain’s leuchtender Anstrich.
Aus dem Eingang des vom Herrn Geheimen Regierungsrath
M. M. V. Weber im Verein für Eisenbahnkunde gehaltenen Vor-
trags über den Balmain’schen leuchtenden Anstrich (siehe No. 1
S. 9) tbeilen wir ergänzend Folgendes mit:
Die Herstellung eines Stoffes, der selbstleuchtend genug
wäre, um bei Dunkelheit auf einige, wenn auch nur mässige Ent-
fernung hin sichtbar zu werden, würde von sehr grosser Bedeu-
tung für das Eisenbahnwesen, wie für viele andere Zwecke des
täglichen Lebens sein. Ein mehr oder minder dunkles Gefühl
für die Wichtigkeit einer derartigen Entdeckung oder Erfindung
hat daher schon früher die Aufmerksamkeit auf Körper hinge-
lenkt, welche, nachdem sie eine Zeitlang dem Tageslicht ausge-
setzt gewesen, während einer kurzen .Dauer eine Art mehr oder
weniger intensiver Leuchtkraft besassen, welche also gleichsam
das empfangene Licht einzusaugen und wieder von sich zu geben
schienen.
Schon im Jahre 1630 fand ein Italienischer Alchimist am
Fusse des Berges Poterno weisse rundliche Geschiebe, die in der
Dunkelheit ein mattes bläuliches Licht ausstrahlten. Dieser Stein,
welcher sich später als ein strahliger, auch an anderen Orten,
meist im Mergel vorkommender Schwerspath erwies, erregte da-
mals bei den Alchymisten grosse und allgemeine Aufmerksam-
keit. Es wurde festgestellt, dass der Stoff an Fähigkeit, Licht
einzusaugen und es dann langsam wieder auszustrahlen, zunehme,
wenn es gepulvert, mit Wasser und einem anderen Bindemittel
zu einem Teige geknetet und dann geglüht werde. Manche so
behandelte Stücke leuchteten nach einer Belichtung von nur
wenigen Secunden eine halbe Stunde lang und darüber.
Auch verschiedene Kalciumsulfate erwiesen sich schon als
„Lichtsauger“. Die verhältnissmässtg kurze Dauer der Leucht-
kraft aller dieser Stoffe nach ihrer Belichtung liess ihre Herstel-
lung und Anwendung aber nicht aus den Laboratorien heraustre-
ten. — Einen bedeutenden Fortschritt in der Herstellung der
Lichtsauger machte dagegen der Englische Physiker John Cran-
ton (siehe S. 9 cit.,.dortselbst lies Cranton, statt Cauton).
Die erste wirklich wissenschaftliche Untersuchung der che-
mischen und physikalischen Eigenschaften der Lichtträger ist dem
grossen Physiker Edmund Becquerel zu danken. Derselbe ge-
langte bei seinen Untersuchungen zu einer Anzahl höchst be-
merkenswerther Resultate.
Als die in jeder Beziehung wirksamsten Lichtträger zeigten
sich die Sulfate von Kalcium, Barium und Strontium. Auch fand
Becquerel, dass die verschiedenen Präparate, obgleich von genau
derselben chemischen Zusammensetzung, sich doch, sowohl in Be-
zug auf Dauer und Intensität, als auch die Farbe des von ihnen
reflectirten Lichtes, je nach ihrer praktischen Herstellungsform
überaus verschieden verhielten.
Der Freund und Studiengenosse Becquerel’s, Baimain, Mit-
glied des University College in London, seihst ein ausgezeichne-
ter Chemiker, hat die Ermittelungen BecquereTs fortgesetzt. Ueber
dessen Ermittelungen siehe S. 9 cit.
Im Eisenbahnwesen wird der leuchtende Anstrich überall
da vortreffliche Dienste leisten können, wo es die Sichtbar-
machung der Gegenstände gilt, deren anderweitige Beleuchtung
schwierig oder fast ganz unmöglich ist, z. B. die der Gradienten-
zeiger, der Scblagbarrieren, der Nummern an den Wärterhäusern,
der Zeichen an den Stationssignalen, der Distanzpfähle u. s. w.
Englische Eisenbahnen, welche an der Schwierigkeit der Beleuch-
tung der Wagen bei Tage in vielen Tunnels laboriren, haben Ver-
suche gemacht, durch Bedeckung eines Theils des Innern eines
Coupes eine für diesen Zweck genügende Beleuchtung zu er-
zielen und auch diese Versuche günstig ausgefallen. Die damit
ausgerüsteten Wagen der Great Eastern Bahn erschienen beim
Passiren der Tunnel mit einem milden Mondlicht gefüllt, das jede
Bewegung der darin Sitzenden wahrzunehmen gestattete. Weitere
gleiche Versuche wurden auf der South Eastern Bahn angestellt.
Der Effect war hier ein nicht allein genügender, sondern gerade-
zu brillanter, da mildes blaues Licht jeden Vorgang im Wagen
wahrnehmen, ja sogar die Zeit auf einer Taschenuhr erkennen
liess. Es liegt nahe, an einen Anstrich der unteren Theile der
Wagengestelle, besonders der Zug- und Bremsorgane etc. zu denken,
deren Controle bei Nacht sich ganz wesentlich erleichtern würde.
Patentinhaber und Fabrikanten des Stoffes sind die Herren
Ihlee & Home, Aldermanbury, City, London.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
ErsteUngarisch-Galizische Eisen-
bahn. K. K. Dniesterbahn. Erz-
herzog Albrechtbahn. K.K. Tarnow-
Leluchower Staatseisenbahn Mit
1. Februar 1881 tritt ein neuer Localtarif in
Wirksamkeit, welcher sowohl für die Erste
Ungarisch-Galizische Eisenbahn und die
von ihr betriebene K. K. Dniester- und
Tarnow-LelucLower Staatseisenbahn, als
auch für die Erzherzog Albrechtbahn
Giltigkeit hat.
Exemplare dieses Tarifes können in
allen Stationen und in den commerciellen
Bureaux der oben genannten Bahnen
gegen Erlag des Betrages von 1 fl. bezogen
werden. Wien, am 16. Jänner 1881. Die
Direction. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (280)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Vom heutigen Tage ab kürzen
wir bei allen Transporten, welche von
Stationen der Rheinischen-, Köln-Minde-
ner-, Bergisch - Märkischen-, Dortmund-
Gronau-Enscheder-, Westfälischen und der
Aachen-Jülicher Bahn mit der Routen-
vorschrift im Frachtbriefe „via Heidel-
berg“ für die auf der rechten Rheinseite
gelegenen und „via Mannheim“ für die
auf der linken Rheinseite gelegenen Rhei-
nisch-Westfälischen Stationen auf unserer
Station Basel eintreffen und bei Güter-
sendungen, welche auf unserer Station
Basel nach Stationen der vorgenannten
Bahnen aufgegeben werden — die tarif-
mässige Fracht um 10 Pi’o 100 kg. So-
weit dieser Betrag nicht bei der Fracht-
erhebung oder Weiterrechnung in Basel
abgesetzt werden kann, erfolgt die Aus-
zahlung desselben auf Vorlage der Origi-
nalfrachtbriefe bei diesseitiger Stelle.
Karlsruhe, den 10. Januar 1881. General-
direction. (269)
Am 1. März er. treten für die Beförde-
rung von Gütern, Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren im Localverkehr
der Hamburg - Altonaer Verbindungsbahn
anderweite Tarifvorschriften und Fracht-
sätze in Kraft, welche gegen die bisher
gütigen theils Erhöhungen, theils Ermäs-
sigungen enthalten.
Hierdurch treten ausser Kraft:
1. die im Localgütertarif der Berlin-
Hamburger Eisenbahn vom 15. Januar 1878
pag. 71/72 sub II. 2 und 3 enthaltenen
Tarifvorschriften und Gebührensätze für
die Ueberführung von Gütern auf der
Hamburg- Altonaer Verbindungsbahn ;
2. die im Berlin-Schleswig-Holsteinischen
Verbandsgütertarif vom 1. April 1878 pag.
12/14 sub L, II. und III. enthaltenen Tarif-
vorschriften und Gebührensätze für die
Ueberführung von Gütern auf der Ham-
burg-Altonaer Verbindungsbahn;
3. die im Localtarif der Berlin-Hambur-
ger Eisenbahn vom 15. Januar 1878 für
die Beförderung von Leichen, Equipagen
und anderen Fahrzeugen, sowie von le-
benden Thieren pag. 21/22 sub II. C. II. 1
enthaltenen Bestimmungen ;
4. die im Nachtrag XII zum Tarif für
die Beförderung von Gütern im Verkehr
zwischen Stationen der unter Verwaltung
der Altona - Kieler Eisenbahngesellschaft
stehenden Schleswig-Holsteinischen Eisen-
bahnen einerseits und Stationen der Ber-
lin - Hamburger Eisenbahn andererseits
vom 1. Octoher 1873 enthaltenen Vorschrif-
ten, soweit dieselben sich auf die Beför-
derung von Vieh in Wagenladungen, Equi-
pagen und Leichen auf der Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn beziehen;
5. die im Tarif für die Beförderung von
Personen und Reisegepäck zwischen den
77
Verbandsstationen der unter Verwaltung
der Altona - Kieler Eisenbahngesellschatt
stehenden Schleswig-Holsteinischen Eisen-
bahnen, sowie der Elmshorn-Glückstadt-
Itzehoer Eisenbahn und den Verbands-
stationen der Berlin-Hamburger Eisenbahn
(incl. des Hamburgischen Theiles der Ham-
burg-Altonaer Verbindungsbahn) vom 1.
Januar 1876 auf Seite 8 zu § 22 (Mitnahme
von Hunden) enthaltenen Bestimmungen,
insoweit sich dieselben auf den Veikehr
zwischen den Verbindnngsbahnstationon
Hamburg Klosterthor, Dammthor undStern-
schanze einerseits und Schulterblatt und
Altona andererseits beziehen.
Heber die neuen Tarif bestimmungen und
Frachtsätze für den Localverkehr der
Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn ist
Näheres in dem Tarifbureau der Altona-
Kieler Bahn in Altona und in dem Bureau
des Ob ergüter Verwalters Normann der
Berlin-Hamburger Bahn in Hamburg zu
erfahren.
In allen directen Verkehren, an denen
die Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn
betheiligt ist, treten diese Aenderungen
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren mit dem
I. März er. und für die Beförderung von
Gütern mit dem 1. April er. in Kraft und
wird das Erscheinen der bezüglichen Ta-
rifnachträge besonders bekannt gemacht.
Altona, Hamburg und Berlin, den 15. Ja-
nuar 1881. Direction der Altona-Kieler
Eisenbahngesellscbaft. Direction der Ber-
lin-Hamburger Eisenbahngesellscbaft. (294
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 1. Februar d. J. tritt der Nachtrag II
zu Theil II des Tarifes für den Hannover-
Magdeburg - Oesterreichischen Eisenbahn-
verband in Kraft, welcher bei den Ver-
bandsverwaltungen zu erlangen ist. Die
eine Erhöhung in sich schliessende Be-
richtigung des Frachtsatzes Zöp tau- Osna-
brück in Ausnabmetarif 2 erhält erst am
15. März d. J. Giltigkeit. Dresden, am
14. Januar 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen,
als geschäftsführende Verwaltung. (296)
Am 1. Februar 1881 tritt der Nach-
trag 111 zu Theil III des Tarifes für den
Hannover - Magdeburg - Oesterreichischen
Verband in Kraft.
Exemplare sind durch die Verbands-
verwaltungen zu beziehen. Dresden, am
II. Januar 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen,
als geschäftsführende Verwaltung. (297)
Die Administration der Grand Central
Beige veröffentlicht soeben einen neuen
Nachtrag zum Allgemeinen Holländisch-
Belgischen Tarif vom 15. November 1872.
Dieser Nachtrag enthält Zusammenstellun-
gen und Aenderungen der Güterclassifi-
cation. Brüssel, den 13. Januar 1881. Die
commerzielle^ Direction. (289)
Mit 15. Februar er. kommt Nachtrag II
zum Tarif für den Magdeburg-Oesterrei-
chisch-Ungarischen Holzverkehr via Mar-
chegg zur Ausgabe, welcher die in unserer
Bekanntmachung vom 27. December 1880
ausgesprochene Aufhebung der Fracht-
sätze für Stationen der vormaligen Theiss-
eisenbahn durchführt. Dresden, am 13.
Januar 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen, als
gesebäftsführende Verwaltung. (298)
Am 1. Februar d. Js. kommt für den
Sächsisch - Tyroler Güterverkehr via Kuf-
stein ein neuer Tarif zur Einführung, durch
welchen der bisherige Tarif vom 15. Sep-
tember 1868 sammt den hierzu erschie-
nenen Nachträgen, sowie der Specialtarif
für den Transport von Roheisen, Rohstahl
und Bessemer Rohguss von Villach, Kla-
genfurt und Prevali nach Döbeln und
Zwickau vom 25. Mai 1875 aufgehoben
wird. Insoweit der neue Tarif für einzelne
Artikel gegen die seitherigen Frachtsätze
Erhöhungen enthält, treten dieselben erst
am 15. März er in Kraft. Der Tarif ist
bei den diesseitigen Güterexpeditionen
käuflich zu erlangen. Dresden, am 11. Ja-
nuar 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen, von
Tschirsebky. (299)
K. K. priv. Oester r. Nordwest-
balin. K. K. priv. Südnorddeut-
sche Verbindungsbahn. Stettin-
Märkisch-Sächsischer Verband. Mit l. Fe-
bruar 1881 tritt der Nachtrag VI zum
Verbau rltarife des im Rubrum bezeich-
neten Verkehrs in Wirksamkeit.
Derselbe enthält: Aenderung des Vor-
worts, Aufhebung von Frachtsätzen, neue
Frachtsätze und Druckfehlerberichtigun-
gen. Wien, am 12. Jänner 1881. Die Cen-
tralverwaltung. (301)
Am 1. bezw. 15. Februar c. treten zum
Thüringisch - Sächsisch - Ungarischen Ver-
bandstarife folgende Nachträge in Kraft:
Nachtrag HI zu Theil II,
„ 11 „ „IV.
Von diesen Nachträgen sind Exemplare
durch die Verbandsverwaltungen zu be-
ziehen. Dresden, am 14. Januar 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (295)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Für den Verkehr zwischen der Station
Dortmu n d d er Dortmnnd-Gronan-Ensch eder
Bahn und den Stationen der Rheinischen
Bahn treten vom 15. er. ab directe Fracht-
sätze in Kraft, über welche das Nähere
bei den betreffenden Güterexpeditionen,
sowie in unserem Geschäft slocalehierselbst
zu erfahren ist. Köln, den 12. Januar 1881.
Königliche Direction der Rheinischen
Eisenbahn. (290)
Hessische Ludwigsbahn. Wirbrin-
gen zur Kenntniss, dass für den Trans-
port von Getreide etc. aus Mähren am
10. Januar er. ein neuer Tarif eingelührt
worden ist. In denselben sind ausser
anderen auch die bis jetzt Im Süd-
deutschen Verbände bestandenen Sätze
von Brünn und Olmütz aufgenommen
worden. Im Süddeutschen Verbandstarif
erlöschen somit diese Sätze mit Einfüh-
rung des Mährisch-Süddeutschen Tarifs.
Weitere Auskunft erth eilen unsere Ver-
band sstationen und unser Tarifbureau,
von welch’ letzterem auch der Tarif zu
50 Pfg. pro Stück zu beziehen ist. Mainz,
14. Januar 1881. In Vollmacht des Ver-
waltungsrathes : Die Specialdirection. (308)
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Mit dem 15. d. Mts. kommt im Verkehr
zwischen Merseburg einerseits und unse-
ren Stationen Herzberg und Liebenwerda
via Eilenburg-Falkenberg andererseits di-
recte Billet- und Gepäckabfertigung zur
Einführung.
Näheres bei den betreffenden ßillet-
oxpeditionen. Berlin, den 12. Januar 1881.
Die Direction. (306)
Hessische Ludwigsbahn. Wir brin-
gen hiermit zur Kenntniss, dass zu dem
ab 1. October v. J. ein geführten Süd-
österreichisch-Deutschen Tarif der I. Nach-
trag erschienen ist, welcher am 15. er. in
Kraft tritt. Derselbe kann bei unseren
Güter- resp. Eilgutexpeditionen Bingen,
Darmstadt , Frankfurt Ostb. , Gustavs-
burg, Hanau, Mainz, Waldhof und Worms,
sowie bei unserem Tarifbureau dahier
eingesehen, von letzterem auch zum Preise
von 60 Pfg. pro Stück käuflich bezogen
werden. Mainz, den 14. Januar 1881. ln
Vollmacht des Verwaltungsrathes : Die
Specialdirection. (307)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Vom 1. Februar er. ab werden die im
Haiiseatisch-Preussischen Verbände für ge-
brannten Kalk und rohe Kalksteine ab
Rüdersdorf bestehenden Ausnahmetarif-
sätze aufgehoben und treten an deren
Stelle theils erhöhte, theils ermässigte
directe Frachtsätze des Sp.-T. III in Kraft.
Soweit gegen die bisherigen Ausnahme-
sätze Erhöhungen eintreten, kommen die
erhöhten Sätze erst vom 1. März er. ab
zur Anwendung.
Die Höhe der neuen Sätze ist bei den
Verbandstationen zu erfahren. Bromberg,
den 13. Januar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection, als gesebäftsführende Ver-
waltung^ (309 J)
Königl. ün gar. Staat sei sen bah nen.
Am 1. Februar 1. J. treten die nach-
stehenden Tarife ausser Kraft:
Der Ansnahmetarif für die Beförderung
von Brennholz in Scheitern von den Sta-
tionen Apatalek, Borosjenö und Ternova
via Czegled nach Budapest und Wien,
gütig vom 20. August 1878;
der Ausnahmetarif für die Beförderung
von Brennholz in Scheitern von den Sta-
tionen Apatalek, Borosjenö und Ternova
via Hatvan nach Budapest, gütig vom 1.
Januar 1879;
der Specialtarif für die Beförderung von
Holz, roh etc., von Stationen der östlichen
Linie derKönigl.Ungar. Staatsbahnen, und
der Ersten Siebenbürgerbahn nach Oder-
berg, gütig vom 1. Mai 1878, und der Aus-
nahmetarif für die Beförderung von Holz
roh und vorgearbeitet, von Alvincz nach
Csaba transit, gütig vom 10. Juni 1879.
Budapest, am 14. Jänner 1881. Die Direc-
tion. (:102)
Oberschlesische Eisenbahn. Am
1. März d. J. wird der Ausnahmetarif für
den Transport von Kartoffeln (Erdäpfeln)
in Mengen von 10 OOO kg pro Frachtbrief
und Wagen zwischen Stationen der Böhmi-
schen Westbahn und Rakonitz-Protiviner
Staatsbahn einer- und Oberschlesischen
Eisenbahn andererseits vom 1. April 1880
aufgehoben. Breslau, den 17. Januar 1881.
Königliche Direction. (305)
2. Eröffnungen.
Rheinische Eisenbahn. Die an der Strecke
Remagen-Ahrweiler gelegene und bisher
nur für den Eil- und Stückgut - Verkehr
eröffnete Station Bodendorf wird vom
20. Januar er. ab auch für den Wagen-
ladungs - Verkehr eröffnet. Köln, den
13. Januar 1881. Königl. Direction. (291)
Am 16. November 1880 wurde die Rest-
strecke derHafenbahn inStolpmünde
von Station 3023 + 60 der Neustettin-
Stolpmünder Eisenbahn bis zum Lootsen-
bafen eröffnet.
Am 15. December 1880 wurde die Ver-
bindungsbahn zwischen den Bahnhöfen
der Rheinischen und der Dortmund-Gro-
nau-Enscheder Eisenbahn zu Dortmund
eröffnet.
Am 20. December 1880 wurde die zwi-
schen den Stationen Liebsgen und Sorau
der Strecke Berlin-Breslau errichtete Hal-
testelle Schönwalde eröffnet.
Für den Betrieb nach Massgabe der Bahn-
ordnnng für Deutsche Eisenbahnen unter-
geordneter Bedeutung:
Am 1. December 1880 wurde die zum
Bezirke der Königlichen Direction der
Rheinischen Eisenbahn gehörige Verbin-
dungsbahn Lintorf-Duisburg nebst der
78
Hochfelder Anschlusscurve für den Güter-
Yerkehr eröffnet.
Am 15. December 1880 wurde die Zweig-
bahn St. Michaelisdonn-Marne der
Holsteinischen Marschbahn eröffnet.
3. Stationsbenennung.
Verein Deutscher Eisenbalinverwaltnngen.
Einer Mittheilung der Direction der
a. pr. Kaiser Ferdinands Nordbahn
zufolge wird deren Station Zauchtl-Neu-
titschein vom 15. d. Mts. den Namen
„Zauchtl“ führen.
Berlin, den 12. Januar 1881.
Die geschäftsführe.nde Direction.
Eöln-Mindener Eisenbahn. Die bisherige
Station „Beckum“ der Köln-Mindener Eisen-
bahn hat die Bezeichnung „Beckum-
Ennigerloh“ und die neuerrichtete Sta-
tion „Beckum - Stadt“ die Bezeichnung
„Beckum“ erhalten.
4c. SubmissioneUi
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die in
den diesseitigen Werkstätten, im Laufe
des Jahres 1881 sich ergebenden Materia-
lien-Abfälle, als: Eisenguss, Schmiede-
eisen, Stahl-, Kupfer- und Messingschrott,
alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi
und Wagentucb, Glasscheibenstücke u.a. m.
sollen in öffentlicher Submission verkauft
werden.
Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt
und mit der Aufschrift:
„Offerte auf Ankauf alter Werkstätten-
Materialien pro 1881 ‘ versehen, bis zum
20. Januar 1881 au unser niaschinentech-
nisches Bureau dahier einzureichen, wo-
selbst die Eröffnung derselben am darauf
folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, in
Gegenwart der erschienenen Interessenten
erfolgen wird.
Die Verkaufs-Bedingungen nebst Massen-
verzeichniss sind bei dem Canzlei-Vor-
steherPeltz hierselbst einzusehen, können
auch gegen Zahlung von 50 Pfg. pro
Exemplar, von dem Genannten bezogen
werden. Elberfeld, den 7. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (262)
Schweizerische Centralbahn. Die Lie-
ferung von
35 000 Stück Laschen,
23000 „ Unterlagsplatten und
145000 „ Schienen nägel
soll auf dem Submissionswege vergeben
werden.
Die Zeichnungen und Lieferungsbeding-
nisse liegen im Bureau unseres Oberinge-
nieurs, Leonhards graben No. 36 da-
hier, zur Einsicht bereit und können auf I
Verlangen dort bezogen werden,
Lieferungsangebote für den ganzen Be-
darf oder nur einzelne Sorten sind spä-
testens am 31. Januar 1881 verschlossen
und mit der Aufschrift „Offerte für
Schienen-Befestigungsmittei“ bei
der Unterzeichneten Verwaltung einzu-
reichen. Basel, den 8. Januar 1881. Di-
r ectori u m der S cb weiz. Centralbahn. [H99Q
Holländische Eisenbahn. Die Lieferun g
von:
170 Stück Gussstahl Herz- und Kreu-
zungsstücke (Bedingungsheft No. 210),
132 Paar Zungenvorrichtungen für ein-
fache und Englische Weichen (Bedin-
gungsheft No. 211),
894 t Gussstahlschienen mit 116 t La-
schen und Kleineisenzeug (Bedingungs-
heft No. 209),
14 200 eichene Querschwellen (Bedin-
gungsheft No. 208),
472 cbm eichene Weichenschwellen (Be-
dingungsheft No. 208)
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungshefte sind gegen porto-
freie Einreichung von 1 Gulden 50 Cents
pro Stück vom Bureau des Herrn Ober-
ingenieurs hierselbst zu beziehen.
Offerten sind bis spätestens den 7. Fe-
bruar 1881, 12 Uhr Mittags an den ge-
nannten Herrn Oberingenieur einzureichen.
Dieselben sollen am selben Tage im Lo-
cal „het Vosje“ Rokin 31 in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten Nach-
mittags 1% Uhr eröffnet werden. Amter-
dam, den 15. Januar 1881. Der Betriebs-
director. (303)
Submission auf Dampfkessel un d
Locomobilen. Die Anfertigung und
Lieferung von 2 Röhrendampfkesseln
und 2 Locomobilen für den Bau des
Brandleitetunnels der Baustrecke Erfurt-
Ritschenhausen soll vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen
liegen in dem (aeneralbureau (Fürsten-
strasse 1 — 10, Magdeburg) aus, können
auch gegen Einsendung von 2 M von
demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift: •
„Submission auf Dampfkessel und
Locomobilen“
versehen, bis zum Termine, den 28. Ja-
nuar d. Js., Vormittags 10 Uhr, an
uns einzureicben und werden in Gegen-
wart der erschienenen Submittenten er-
öffnet werden. Magdeburg, den 11. Januar
1881. Königliche Eisenbahndirection. (300)
Thüringische Eisenbalin. Die Lieferung
von
100 Stück offenen Güterwagen und
4 „ Personenwagen 111. Classe
soll im Submissionswege vergeben werden.
Reflectanten wollen ihre Offerten bis zum
29. Januar er., Vormittags lt% Uhr,
an unsere Centralmaterialiencon -
trole hier einreichen.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeich-
nungen können von genannter Dienst-
stelle gegen Erstattung von 2 M. Copialien
bezogen werden. Erfurt, den 15. Januar
1881. Die Direction. (292)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von
200 Stück Güterwagen achsen mit
Rädern und
30 StückPersonenwagenachsenmit
Rädern
soll im Submissionswege vergeben werden.
Reflectanten wollen ihre Offerten bis zum
26. Januar er., Vormittags 11}^ Uhr,
an unsere Centralmaterialiencon-
trol e hier einreichen.
Die Lieferungsbedingungen können von
genannter Dienststelle gegen Erstattung
von 1 M Copialien bezogen werden.
Erfurt, den 13. Januar 1881. Die Direc-
tX. (29.3)
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= -o
iin Honal No-vbr. 1880
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Differz.
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Kilom.
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Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Gulden
Guide
m
Procent
Minsame üesterreichisch-
i^arische Eisenbahnen.
» Ungar.-Galiz. Eisenbahn
267
14 608
10 420
17 555
50 401
67 956
255
57 910
217
-fl7-5
820 004
3 071
599 913
2 247
-f36-7
:hau - Oderberger Eisenb.
642
8 2-25
jctosive Eperies-Orlo) . .
427
43 519
112 671
36 593
370 205
406 798
953
274 100
-j-48-4
3 511 989
3 229 050
7 662
4- 8-8
»rr. Staatsbahn-Gesellsch.
2 011
276 762
584 604
519 351
2 811 925
3 331 276
1657
2 854 353
1419
+ 16-8
29 529 697
14 684
30 063 033
14 957
- 1-8
jahn-Gesellschaft ....
2 190
433 498
457 750
647 609
2 577 317
3 224 926
1 473
3 032 880
1354
-+- 8-8
32 334 374
14 585
33 266 892
14 851
— 1-8
aiische Westbahn . .
.S7.B
44 600
40 360
34 625
101 378
136 003
365
108 400
291
-4-25-4
1 339 U(
3.591
1 1 37-2 452
3 679
— 2-4
Summa . .
5 268
812 987
1 206 075
1 255 733
5 911 226
7 166 959
1360
6 327 643
1 190
-f 14-3
67 535 604
12 756
68 531 340
12 889
— 1-0
erreichische Eisenbahnen.
aig-Teplitzer Eisenbahn .
94
50 367
400 351
20 748
306 687
327 435
3 483
310 762
3 306
-1- 5-4
3 028 323
32 216
2 724 116
28 980
-fll-2
mische Nordbahn ...
180
50 193
70 996
23 019
131 108
154 127
856
139 579
775
-1- 10-5
1 500 388
8 335
1 415 830
7 866
+ 6-0
inische Westbahn ....
201
38 491
148 026
45 882
305 998
351 880
l 751
318 538
1 585
-f 10-5
3 031919
15 084
2913211
14 494
4- 4-1
ihtehrader Eisenbahn . .
397
43 670
260 486
41 602
396 157
437 759
1 103
414 870;
1045
4- 5-6
4 388 845
11 055
4 132 142
10 408
-4- 6 2
-Bodenbacher Eisenbahn .
89
27 771
128 561
7 590
174 620
182 210
2 047
148 218
1655
4-22-9
1 572 890
17 673
1 413 740
16 250
4- 8-8
gen. Localbahn-Gesellsch
(erzog Albrecht-Bahn .
5
1 006
6 404
364
2 495
2 859
572
2 155
431
-f 32-7
28 799
5 760
25 766
5 153'i- 11-8
181
10 080
8 606
10 087
32 658
42 745
236
44 297
245
- 3-7
617 266
3410
496 103
2 741 1-1-24-5
zische Carl Ludwig-Bahn:
1-7
35-2
1 64 545
103 776
/ 93 062
655 614
748 676
2 127
742 528
2 109
-1- 0-9
7 178 743
20 394
7 303 6.59
20 749
eues Netz
241
\ 28 848
195 988
224 836
933
148 805
617
-|- 51-2
1 866 198
7 744
1 524 911
6 327, -f 22-4
.-Köflacher Eisenb. u. B.-G.
91
18124
53 546
8 939
108 89C
117 829
1295
107 432
1 181
-f 9-7
1 131 535
12 434
1 171 619
13 564
— 8-3
er Franz Josef-Bahn . .
712
134 553
152 117
183 540
580 055
763 595
1072
670 652
942
+ 13-8
7 627 325
10 713
7 069 581
9 929,-t- 7 9
erin Elisabeth-Bahn:
-22 8
[auptbahn
ambach-Gmunden . . .
400
131 769
137 542
181 768
644 44C
826 208
2 066
672 971
1 682
8 758 007
21 895
9 461 209
23 653
— 74
27
2 908
4421
1539
4 104
5 643
209
5 020
186
- 12-4
72 207
2 674
73 667
2 728
— 20
inz-Budweis
144
10 567
20 839
11537
59 54£
71 086
494
66 804
464
- 6-5
724 788
5 033
750 569
5 212
— 3'4
eumarkt-Simbach . . .
58
8 917
53 629
1Ö534
92 39.5
102 927
1 775
67 700
1 167
- 2-1
901 084
15 536
1 057 772
18 237
— 14-8
etzendorf-K.-Ebersdorf .
25
6.399
61675
1279
39 617
40 896
1 636
16 097
805
- 103 2
247 382
11 780
271342
13 567
— 13 2
lalzburg-Tiroler Bahn . .
iprinz Rudolf-Bahn incl.
290
28 723
17 361
19 164
44 313
63 477
219
62 135
214
- 23
879 895
3 034
919 508
3 171
~ 4-3
isel-Hüttenbahn und Zelt-
8g-Fohnsdorf
812
76 784
126 262
75 661
287 904
363 565
448
333 957
411
-1- 9-0
4 148 913
5 109
3 717 631
4 578
4- 11-6
5er Ferdinands -Nordbahn
697
160 314
466 847
289 316
2 106 178
2 395 494
3 437
2 312 047
3 316
+ 3-6
23 263 223
33 376
22 848 235
32 781 -1- 1-8
lährisch-Schles. Nordbahn
141
29 646
54 970
26 280
94.151
120 431
854
107 953
766
-f 11-5
1 169 870
8 297
1 122 510
7 96114- 4-2
b. - Czern.- / Lemb.-Czern. .
267
28 518
34 419
43 828
187 908
231 736
868
241 757
905
- 41
2 728 398
10 219
2 317 264
8 679-4-17-7
j_B.(OeL.)\Czern.-Sucz. .
90
8 055
19 589
11 813
51 261
63 074
701
53 026
589
-f-19-0
660 697
7 341
532 760
6 9-20 + 24-0
aen-Vordernberger Bahn .
rische Grenzbahn. . . .
15
3 898
15 340
1036
11894
12 930
862
13 448
897
- 3-9
176 353
11 757
170 782
11385
-f 3-2
109
11 927
17 672
5 497
24 676
30 173
277
29 322
269
-l- 3-0
325 461
2 986
277 202
2 543 17-4
risch-Schlesische Centralb.
152
51 914
23 842
12 539
47 871
60 410
397
67 271
443
-10-4
642 144
4 2-25
699 907
4 605
— 8-3
(erreich, 1 Garant. Strecke .
623
122 178
171510
135 307
515 651
650 958
1045
619 492
994
+ 5-1
6 562 289
10 533
6 169 368
9 903 -t- 6-4
äwestb. \ Ergänzungsnetz .
305
51392
208 845
41 923
440 645
482 568
1582
422 409
1385
-t-14-2
3 849 061
12 620
3 298 836
10 8144-16-7
au-Friedländer Eisenbahn
;n-Priesen (Komotau) E. :
33
3 858
11 532
1845
19 811
21656
656
24 277
736
- 10-9
231 826
7 025
6 062
249 269
7 554
J
r
tlte Linien
155
12 363
55 601
12 985
107 138
120 123
775
109 330
705
[- 9-9
939 602
886 032
5 538 4- 9 5
*ttsen-Klattau-Eisenstein .
97
8 789
30 242
5 939
47 794
53 733
554
47 690
492
i
hl2-6
439 930
4 535
417611
4 305 4- 5-3
j-Duxer Eisenbahn . . .
155
12 425
86 374
10 824
127 220
138 044
891
122 140
788
H
hl3-l
1 009 114
6 510
926 US
5 975-j- 8-9
L Staatsbahnen:
1
1
Iraunau-StrasswalchenerB.
37
3 940
2 436
2 006
3 529
5 535
150
5 129
139
+ 7-9
67 209
1816
65 811
1 779-i- 2-1
)almatiner Bahn ....
105
1 320
1450
1370
2 960
4 330
41
4 620
44
- 6-8
60 695
578
70 045
667j
— 13-3
Iniester Bahn
112
29 747
5 280
7 028
16 191
23 219
207
31674
283
- 27-2
406 664
3 631
316 923
2 830 -h 28-3
)onau-Ufer Bahn*) . . .
8
41 097
9 719
9 719
1 215
3 472
434
160 0
52 669
6 584
39 943
4 993 -f 31-9
skianer Bahn
143
4 438
2 554
5 183
7 913
13 096
92
10 735
75
4-22-7
146 870
10-27
131 117
917 4- 12 0
[riegsdorf-Römerstadt . .
14
1 151
2 564
271
1537
1808
129
1 768
126
h 2-4
20 867
1 491
22 827
1631
— 8-6
lurzzuschlag-Neuberg . .
11
2 007
3 795
597
1952
2 549
232
33 986
3 090
fiederösterr. Staatsbahnen
164
28 264
16 728
8 703
26 600
35 303
229
33 021
214
i
h 7-0
424 109
2 754
39*6 5*27
2 575 4- 7'0
2 296,4-12-5
lakonitz-Protivin . . . .
144
11 549
24 920
9 055
39 639
48 694
338
38 671
269
1-25-7
372 154
2 584
330 628
farnow-Leluchow (Orlo)
151
5 282
4 990
5 354
17 607
22 961
152
21035
139
H
h 9.4
314 960
2 086
264 781
1 754 -i- 18-9
?arvis-Pontafel .."...
25
4 454
5 405
3 493
8 736
12 229
489
15 007
600
- 18-5
171492
6 860
21 163
5 29l'-j-29-7
Jnterdrauburg-Wolfsberg .
38
2 285
2 041
1080
2 893
3 973
105
4 561
120
-12-5
47 137
1240
9 339
1 334
— 70
nordd. Verbindungsbahn .
283
51 629
109 594
30 724
230 783
261 507
924
246 806
872
H
h 6-0
2 405 429
8 500
2 236 404
7 902 -t- 7-6
nau-Kralup-Prager Eisenb.
udberger Bahn
120
31643
78 884
24 201
102 377
126 578
1055
120 924
1008
H
h 4-7
1 252 495
10 437
1 200 577
10 005 -f- 4-3
96
36 025
18 363
15 182
24 913
40 095
418
35 085
365
H
h 14-5
421 099
4 386
394 630
4 111-i- 6-7
ndPottendorf- Wiener-Neu-
ttädter Bahn
67
10 734
48 671
7 226
71 483
78 709
1 175
69 708
1 040
-1- 13-0
748 716
11 175
629 624
9 368 -f- 19-3
Summa . .
8 646
1398 612
3 320153
1 485 768
8 413 620
9 899 388
1 145
9 084 898
1053
-t- 8-7
96 649 026
11 184
92 4ö8 150
10 7784- 3-6
Jngarische Eisenbahnen.
1 655 296
>ld-Fiumaner Bahn . . .
392
90 492
35 670
64 615
104 040
168 655
430
157 772
402
+ 7-0
1 752 095
4 470
4 223,-t- 5-8
d-Körösthaler Bahn . . .
62
8 821
12 138
5 455
14 606
20 061
324
22 069
356
- 9-0
188 169
3 035
197 173
3 180
5 903]
— 4-6
d-Temesvarer Eisenbahn .
57
6 300
6 600
6 800
17 200
24 000
421
18 618
327
-f-28-7
219 285
3 847
336 489
— 34-8
taszek - Dombovär - Zäkany
>onau-Drau) Bahn . . .
166
7135
5 818
4 986
24 015
29 001
175
35 329
213
- 17-8
383 840
2 312
390 658
2 353
— 1-7
te Siebenbürger Eisenbahn
290
18 961
23 588
19 032
78 982
98 014
338
94 328
325
+ 40
1 166 008
4 021
1 135 493
3 915 4- 2 7
Äirchen-Bärcser Bahn . .
68
19 352
22 202
10 957
46 049
57 006
838
53 604
788
6-3
587 424
8 492
609 002
8 956
— 5-2
läcs-Fünfkirchner Bahn .
68
15 004
50 799
7 765
100 893
108 658
1598
91988
1 353
-I-18-1
1 182 521
17 390
1024 405
15 065 -4- 15-4
b-Oedenburg-EbenfurterB.
118
17 279
28 766
9 784
41 106
50 890
431
42 353
359
-f-21-1
443 846
3 7611
354 985
3 901
— 3-6
*) Exclusive der Theilstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
80
Beneimmig
der
Eisenbahnen
Ungarische Nordostbahn . .
Kgl. Ungar. Staats eisen bahnen
Nördliche Linien . .
Oestliche Linien ....
Südliche Linie ....
Gran-Bresnitz-Schemnitz
Gömörer Industriebahnen
Üalya-Vinkovce-Brod . .
VVaagthalbahn ....
Theiss-Linie
Summa .
Eecapitnlation.
Summeder gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen ....
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
Summe der Ungar, Eisenbahnen
57 616
35 699
14 115
17102
22 109
78 000
812 987
1 398 612
472 005
49 526
113 484
30 565
18 798
3 879
9 772
6 1.35
19 624
85 000
522 364
1 206 075
3 320 153
522 364
110 398
62 789
21 138
15 320
14 555
121 000
1 255 733
1.485 768
535 364
183 633
429121
185 524
38 981
4 517
24498
14 581
30 046
406 000
5 911226
8 413 620
1 743 792
539 519
248 313
60 119
4 915
29 011
29 901
44 601
527 000
510 847
237 089
65 866
3 888
34 451
36 124
49 456
456 242
6 327 643
9 084 898
2 136 739
+ 5-i
+ 5-(
-j- 4'!
— 22-4
+ 26-0
15-6
17-0
9-6
-f 11-7
+ 14-3
+ 8-7
+ 5-1
Die iSlnnaUme betrug
2 314 955 3 991
5 533 165
2 387 578
908 537
43 818
365 521
297 891
492 796
5 093 011
23 360 460
67 535 604
96 649 026
23 360 460
Hauptsumme
Privat- Anzeigen.
Vierzig; offene Güterwagen von
10 000 kg Tragkraft stehen zeitweise zu
vermiethen.
Näheres bei der Unterzeichneten Di-
rection.
Gennep, Januar 1881.
Die Direction
der Nordbrabant-Deutschen
Eisenbahngesellschaft.
Allen Collegen, welche zu einem zeit-
weisen Aufenthalt in Dresden veranlasst
sind, können wir aus vollster Ueberzeu-
gung und eigenster Erfahrung das in der
Neustadt am Niedergraben, dicht an der
Hauptstrasse und nur 10 Minuten von den
Bahnhöfen — Leipziger und Schlesischem —
entfernt, belegene Hotel: „Stadt Bantzen“
nur angelegentlichst empfehlen. Seit
Jahren schon daselbst verkehrend, haben
wir die Vorzüge dieses sauberen und bil-
ligen Gasthauses, das allen Anforderungen
in Bezug auf gute Betten, bequeme rein-
liche Zimmer, ausgezeichnete leibliche
Verpflegung — im Essen wie im Trinken — ,
freundliche Aufwartung, prompte Bedie-
nung und gute Gesellschaft vollkommen
entspricht, immer wieder aufs Neue
schätzen gelernt. Gerade unter diesem
Dache vermisst man am wenigsten die in
der eigenen Häuslichkeit lieb gewordenen,
mit dem Hotelleben in der Fremde nicht
immer zu vereinbarenden Bequemlich-
keiten, ohne durch hohe Rechnung sich
dieselben erkaufen zu müssen, z, B. wird
Logis nur mit 1,50 Jl pro Bett, für Licht
CI • \7
Speisen und einfacher bürgerlicher Haus-
mannskost. Jeder Biertrinker findet Be-
friedigung nach seinem Geschmack, jeder
Weintrinker einen vorzüglich ausgerüsteten
Weinkeller.
Mehrere Eisenbahn-(Abrechitnngs-) Beamte.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eisenbahnschienen und Pferdebahnschienen ai
Laschen aus Schweiss(
liefert :
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und Wagenaclisc
" ^ ' -h Profilbuch und in jedem
TJnterlagsplatten für Schiei
,is Schweiss- und Fluss
Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u.
Eleineisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
""" " ler- und Martinsfahl.
-, Martinstahl und Flussi
__ jbenschienen
Grnbenschwellen aus !
Grnbenwagen-Bäder ui
perstahl.
r und Loeomotive
und Stahl.
3iss- und Flusseisen
implete Sätze etc. au
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
_ -ücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctionen,
Weichen, Erenzangen.
Giesserei-Prodncte jeder
Geschosse.
;e jeder Art. Potteriegnss.
Stabeisei
Bessern , .
Felgen- Reifen- Roststab-Eise:..
Geschmiedetes Eisen,
ünirersaleisen.
Profilirtes Eisen aller Art als:
T Eisen
X Trägere
n Eisen
ach Profilbuch.
Kesselbleche ln Prima, Feinkorn- Holzkohlen-
moor- Flusseisen- Martinstahl- Bessemerstahl-Qua
Reserroirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusseisen, Martinstahl und
Wir haben zu vermietben 60 neue olftene
Wa§;^ons, System des 7,2 m langen königl.
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Plänen eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen sztr Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung su hilligslen Preisen
ay Annahme der Privat- Ameigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten zind Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Inserlions- Mittet bietet.
II Den
r Ki.s«
n Berlin SW., Beii
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£iiiiindz wanzig-ster «F alirgang.
Berlin, den 24. Januar 1881.
liilialt: Eisenbahntagesfragen. — Die Englischen Eisenbahnen im Jahre 1880. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Italienische Cor-
respondenz. — Eisenbahnrecht — Heberlein’sche Erictionsschnellbremse. — Das Flugproblem. — Personal-Nachrichten. — Miscellen. —
Internationale Ausstellung für Electricität. — Das Telephon in Württemberg. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröff-
nungen. 3. Betriebsstörungen. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahn-Tagesfragen.
Der Jahresbericht der Bremer Handplskammer pro 1880 be-
spricht in folgender beachtenswerthen Weise die schwebenden
Eisenbahnfragen :
Der in den Anfang dieses Jahres fallende Uebergang einer
Reihe grosser PriYatbahncomplexe in die Hände des Staats sah
die Handelskammer nur zu ihrem Bedauern sich vollziehen. Ande-
rerseits wird nunmehr mit den gegebenen Verhältnissen zu rechnen
und vor Allem anzuerkennen sein, dass ein fernerer Widerstand
gegen die Verstaatlichung der noch restirenden Privatbahnen
gegenstandslos geworden ist. Das Wesen des bisherigen Systems
bestand darin, dass Staats- und Privatbahnen, wenn auch mit ge-
wissen Beschränkungen, so doch im Wesentlichen unter freier
Abwägung ihrer Kräfte den Wettbewerb mit einander aufnehmen,
die Concurrenz als schöpferisches Element sich auch im Eisenbahn-
wesen geltend machen konnte. Bei den Macbtverhältnissen, wie
sich dieselben jetzt gestaltet haben, ist aber von einer wirklichen
Concurrenz nicht mehr die Rede. Dem äusserlich noch bestehen-
den gemischten System ist sein Inhalt abhanden gekommen. Die
Aufsaugung der noch bestehenden Privathahnen durch den Staat
ist unter diesen Umständen nur eine Frage der Zeit.
Um die gelegentlich der Verstaatlichung auftauchenden
volkswirthschaftlichen Bedenken zu beruhigen, hat das Preussische
Abgeordnetenhaus unter Zustimmung der Regierung Resolutionen
gefasst, in welchen neben finanziellen Garantieen auch sogenannte
wirthschaftliche Garantieen ausbedungen wurden. Die
Quintessenz derselben besteht darin, dass der Centralverwaltung
der Eisenbahnen, sowie den grösseren ünterorganen derselben,
den Directionen, Sachverständige aus den verschiedenen Erwerbs-
kreisen zur Seite gegeben werden, und dass diese bei wichtigeren
Einrichtungen und Massnahmen um ihr Gutachten befragt werden
sollen. Sieht man von dem volltönenden Namen ab, so lässt sich
gegen derartige Organisationen nichts einwenden. Kann es doch
nur erwünscht erscheinen, dass die grosse Maschinerie des Staats-
bahnbetriebes in engster Wechselbeziehung zu den freien Kräften
des Erwerbslebens verbleibe. Die persönliche Berührung zwischen
den Vertretern der Transportnehmer und denen der Transport-
geber wird auf beiden Seiten nur günstig wirken, die mündliche
Behandlung desgleichen in vielen Fällen den Vorzug vor der
schriftlichen Erledigung verdienen.
üeber die Stellung Bremens zu den Preuss. Eisen-
hahnräthen sagt der Bericht, man sei vom Preuss. Abgeordneten-
hause bei Abfassung der betreffenden Resolution von der Voraus-
setzung ausgegangen, dass lediglich Vertreter Preussischer Landes-
theile bei jenen Sachverständigenkörpern in Frage ständen, so
dass Bremen beispielsweise, obgleich die Verwaltung der dasselbe
berührenden Bahnen, wie auch die Verwaltung seines eigenen
Eisenbahnbesitzes in den Händen Königlich Preussischer Direc-
tionen liegt, ohne Sitz und Stimme in denselben gewesen sein
würde. „Die Handelskammer hielt es geboten, an massgebender
Stelle hieran zu erinnern. In Verfolg der bezüglichen Eingabe
wurde Bremen vom Preussischen Minister der öffentlichen Arbei-
ten bereiteste Berücksichtigung zugesagt, allerdings nur in den
Bezirkseisenbahnräthen. Den Landeseisenbahnrath anlangend,
wurde der diesseitige Wunsch mit dem Bemerken abgelehnt, dass
jene Körpferschaft über Fragen, welche das Preussische Finanzen-
interesse tangiren, zu befinden habe, hierbei aber nur Preussischen
Vertretern eine Stimme bewilligt werden könne. Ob unter diesen
Umständen nicht wenigstens eine consultative Vertretung der Bre-
mischen Interessen im Landeseisenbahnrathe zu erreichen sein
wird, ist noch nicht entschieden.“
Auch derDeutscheHandelstaghat sich eingehend mit der
Angelegenheit beschäftigt. Die Hauptfragen, welche zur Discus-
sion gelangten, waren einmal, ob die Bildung der Bezirkseisen-
bahnräthe durch Wahl aus der Zahl von Präsentirten der wahl-
berechtigten Körperschaften Seitens der Provinzialausschüsse, oder
ob sie durch directe Wahl Seitens der Wahlberechtigten stattfin-
den solle, sodann ob die Wahlberechtigung ausser den Handels-
kammern und landwirthschaftlichen Centralvereinen auch noch
hervorragenden freien wirthschaftlichenVereinigungen zu geben sei.
Letztere Frage bejalite der Handelstag, betreffs der ersteren ent-
schied er sich für directe Wahl Seitens der Wahlberechtigten, und
falls diese nicht zu erlangen sei, für Ernennung durch den Han-
delsminister statt durch die Provinzialausschüsse. Das Gesetz
soll übrigens nach der dem Landtage gemachten Vorlage erst am
1. Januar 1882 in Kraft treten. Bis dahin werden also die zur
Zeit bestehenden Bezirksconferenzen von Vertretern der Eisen-
bahnen und Verkehrsinteressenten noch in Wirksamkeit bleiben.
Die Bremer Hamlelskammer ist bei vier solcher Conferenzen, näm-
lich denjenigen im Bezirke der Hannoverschen Staatsbahn, der
Magdeburg-Halberstädter Bahu, der Rheinisch-Westfälischen Bah-
nen und der Oldenburgischen Staatsbahn betheiligt. Zwei dieser
Bezirksconferenzen, die der Hannoverschen Staatsbahn und die
der Rheinisch-Westfälischen Eisenbahnen haben behufs Vorberei-
tung der Vorlagen für die Plenar-Versammlungen und zur
Erledigung schleuniger Angelegenheiten sogenannte Verkehrsaus-
schüsse eingesetzt. Die Bremer Handelskammer ist in beiden Aus-
schüssen vertreten.
lieber die Reform des Gütertarifschemas, eine Frage,
welche im Laufe des verflossenen Jahres im Vordergründe deslnter-
esses stand, sagt der Bericht: DieMängel, welche das heutigeSchema
aufweist,hatten eine starke Agitation gegen dasselbe insLeben gerufen.
Dieselbe hatte schliesslich dazu geführt, dass die ständige Tarif-
commission der Deutschen Eisenbahnen und der Ausschuss der
Verkehrsinteressenten ein wesentlich modificirtes Tarifschema ent-
warfen. Nachdem dasselbe in den verschiedenen Bezirksconfe-
renzen eingehend discutirt worden, gelangte es schliesslich im
Deutschen Handelstage zur Berathung. Das Referat in der Frage
hatte die Bremer Handelskammer, das Correferat die Handels-
kammer zu Breslau. Beide sprachen sich für Wiedereinführung
der zweiten Stückgutclasse aus, allerdings mit dem wesentlichen
Unterschiede, dass der Referent auch im Uebrigen die Vorlage
der ständigen Tarifcommission und des Ausschusses der Ver-
kehrsinteressenten acceptirte, Correferent dagegen die zweite
Stückgutclasse nur annehmen zu wollen erklärte , wenn im
Uebrigen das heutige Tarifschema und seine Einheitssätze überall
intact blieben. Ausser diesen beiden Anschauungen war als
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dritte vertreten und speciell von Mannheim geführt diejenige,
■welche principiell für das Wagenraumsystem und daher auch
gegen die zweite Stückgutclasse eintritt. Das Resultat war An-
nahme der Vorlage der ständigen Tarifcommission mit 54 gegen
46 Stimmen. Die Annahme war übrigens mit der Massgabe
erfolgt, dass gleichzeitig mit den Vorschlägen der Tarifcommis-
sion auch der Antrag der Sächsischen Staatsbahn zur Einführung
gelange, dahin gehend, dass Güter der Stückgutclasse I bei Auf-
gabe von 5 000 kg auf einen Frachtbrief und Wagen zu den
ermässigten Sätzen der Stückgutclasse II gefahren werden.
Der Sieg, welchen die Gegner der einen Stückgutclasse,
d. h. die Gegner des Sammelsystems bei dieser Abstimmung
davon getragen, weist allerdings keine grosse Majoiität auf.
Zieht man jedoch in Erwägung, dass ein grosser Theil der Mino-
rität sich nicht so sehr gegen die zweite Stückgutclasse als
gegen die weiter gehenden Forderungen der Vorlage der Tarif-
commission aussprach, so gewinnt die Abstimmung einen wesent-
lich anderen Charakter. Ob dieselbe vor der Hand einen prac-
tischen Erfolg haben wird, kann dabinstehen. Die Thatsache,
dass das Sammelsystem unhaltbar, bleibt nach wie vor bestehen
und muss sich schliesslich auch trotz des Widerstandes Süd-
deutschlands Geltung verschaffen.
Die Tariffrage hat auch anderweit die Kammer lebhaft beschäf-
tigt. Leider scheint es jedoch, sagt der Bericht über die Principien
der Tarifconstruction, als wenn die Befürchtungen, welche
die Kammer gelegentlich der Verstaatlichung der Privatbahnen mit
Bezug auf die Tariffrage gehegt hat, sich bewahrheiten sollten.
Den Versuch, im Tarifwesen an Stelle der Individualisirung die
Einheitlichkeit zum leitenden Momente zu erheben, hatte bereits
der im vergangenen Jahre dem Bundesrath vorgelegte Entwurf
eines Reichsgesetzes, betreffend das Eisenbahntarifwesen, gemacht.
In derselben Richtung bewegt sich nach Erachten der Kammer
die in der Vorbereitung begriffene und voraussichtlich in den
nächsten Monaten zum Abschluss gelangende Umarbeitung der
Tarife der Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehenden
Bahnen. Materielle und formelle Einheit soll in den Tarifen der
genannten Bahnen geschaffen werden. Zu Grunde gelegt wird
die wirkliche Bahnlänge, und im üebrigen werden für sämmt-
liche Bahnen gleiche Einheitssätze acceptirt. Dass dieses Vor-
gehen den thatsächlichen Bedürfnissen des Verkehrs entspreche,
kann die Handelskammer nicht anerkennen. Entweder werden
wieder eine grosse Anzahl von Ausnahmen statuirt und dann ist
die Einheitlichkeit doch nicht mehr gewahrt oder* die Einheit-
lichkeit wird stricte durchgeführt und dann hat sie eine Unzahl
von Härten im Gefolge.
Die Hannoversche Staatsbahn anlangend sind die Einheits-
sätze mit der Einschränkung adoptirt, dass bezüglich der Güter
der Specialtarife für Transporte bis zu 150 km die bisherigen
billigen Sätze bestehen bleiben sollen. Allerdings sollen die-
selben nur „einstweilen“ fortbestehen.
Inwieweit die Tendenz der Vereinheitlichung die Erstellung
von Ausnahmetarifen oder den Fortbestand derselben tangiren
wird, bleibt abzu warten. Dass an massgebender Stelle speciell
die Bedeutung der Seehafenausnahmetarife voll gewürdigt wird,
kann Seitens der Kammer nur dankend bestätigt werden.
Die Englischen Eisenbahnen im Jahre 1880.
Mit grosser Genugthuung constatiren Englische Fachblätter
den überaus günstigen Stand der Eisenbabnunternehmungen in
England. „Engineering“ lässt sich folgendermassen darüber ver-
nehmen :
In keinem anderen Gebiete der Industrie und des Verkehrs
ist ein so constanter Fortschritt während des Jahres 1880 zu ver-
zeichnen gewesen, wie bei den grossen Englischen Eisenbahnlinien.,
Auf allen Punkten war ein enormes und nahezu gleichmässiges
Anwachsen der Verkehrseinnahmen zu bemerken; die Dividenden
sind gestiegen und zeigen Aussicht auf weiteres Steigen, ebenso
ist der Werth der Actien im Laufe des Jahres gestiegen. Die Be-
triebsausgaben sind niedrig gewesen und einige der Gesellschaften
haben bisher unproductives Capital zur Neueröffnung von Zweig-
linien verwandt. Natürlicherweise haben diejenigen Linien, welche
in den Bergwerksdistricten liegen, im bei weitem grössten Mass-
stabe gewonnen, denn das Wiederaufleben der Industrie begann
mit den Berg- und Hüttenwerken; aber dieses Wachsthum hat
sich bereits auch auf diejenigen Linien erstreckt, welche dem
sonstigen Güterverkehr dienen und beginnt nunmehr sich auf
diejenigen Linien auszudehnen, welche ausschliesslich oder be-
sonders dem Personenverkehre dienen. Während es unwahr-
scheinlich ist, dass der Verkehr der Linien in den Montandistric-
ten noch weiter zunehmen wird, erscheint es andererseits wahr-
scheinlich, dass der sonstige Güterverkehr aus der zunehmenden
Circulation des Geldes und aus dem allgemeinen Aufschwünge
des Handels auf allen Linien in grösserem oder geringerem Grade
profitiren wird. Eine bemerkenswerthe Zunahme des Verkehrs
ist somit einer der charakteristischen Züge des vergangenen Jahres.
Nicht nur haben Eisenbahnlinien, wie die North Western, welche
eine Zunahme von 830 000 gegen die Einnahme des vergan-
genen Jahres zu verzeichnen hat, gewonnen, sondern auch klei-
nere Linien, wie die Furness Railway, können eine Zunahme von
120 000 SS constatiren — ein Gewinn, wie er in diesem Verhält-
nisß kaum in der Geschichte der Eisenbahnunternehmung da-
gewesen ist. Aehnliche Erfolge haben auch andere Eisenbahn-
linien zu verzeichnen; die Zunahme der Einnahmen aus dem
Güterverkehr beziffert sich z, B. bei der Lancashire and York-
shire Railway auf 190 000 SS und bei der Midland Railway auf
200 000 SS. Was diejenigen Eisenbahnen betrifft, welche haupt-
sächlich dem Personenverkehre dienen, so hat die London and
North Western Eisenbahn um 460 000 SS ihre Einnahmen gestei-
gert, während sich die Great Northern mit 35 000 SS und die
Metropolitan mit 25 000 SS begnügt haben. Daraus geht hervor,
dass der gesammte Verkehr nicht nur dadurch gewachsen ist,
dass ihm aus den neu eröffneten Linien neue Quellen zugeflossen
sind, sondern dass es das allgemeine Wiederaufleben von Handel
und Industrie ist, welches den Strom des Verkehrs schwellen
liess, vielleicht mit Ausnahme jener ländlichen Districte, welche
nur wenig von einer besseren Ernte profitiren konnten.
Während somit aber einerseits unzweifelhaft eine Zunahme
der auf die Eisenbahnen gelangenden Massen zu verzeichnen
stand, gelang es erfreulicher Weise den Eisenbahn Verwaltungen
auch noch die laufenden Betriebsausgaben zu verringern. Die
Kohlen sind während des ganzen Jahres wohlfeil gewesen, Stahl,
Eisen, sowie alle anderen Materialien standen mit wenigen Aus-
nahmen niedrig in Preisen und auch die Löhne haben nur um
ein Geringes gegen die Sätze wieder zugenommen, bis auf welche
sie im Laufe der nunmehr hoffentlich glücklich überwundenen
Periode des Darniederliegens aller Geschäfte gesunken waren. So
erwiesen sich also alle Factoren sehr zu Gunsten der Eisenbahnen,
selbst wenn man berücksichtigt, dass die Hauptsache der den
Eisenbahnen neu zugeführten Güter solche betraf, welche sich als
Rohproducte schwerer und umständlicher transportiren lassen
und einen geringeren Gewinn abwerfen. Unter diesen günstigen
Umständen ist es erklärlich, dass der Reingewinn der Eisenbahn-
gesellschaften erheblich gewachsen ist, und dass die Gesellschaften
ansehnliche Gewinnantheile vertheilen konnten. Es ist jedoch
augenscheinlich, dass die günstigen Umstände, welche dieses Re-
sultat herbeigeführt haben, nur noch bis zu einem gewissen Punkte
bin von derselben Wirkung werden bleiben können, denn sobald
das Aufleben von Handel und Industrie einigermassen anhält,
wird der Werth des Geldes steigen und die Preise von Kohle,
Eisen, Stahl und anderen Gebraucbsmaterialien werden wiederum
anziehen, so dass nur ein nochmaliges Wachsen des Verkehrs und
der daraus folgenden Einnahmen die Dividenden auf derselben
Stufe erhalten könnten, welche sie jetzt einnehmen. F. W.
Aus Oesterreicli-Ungarn.
Wien, 17. Januar 1881. (Ministerwechsel: Kremer und Pino.
Gemeinsame Bahnen. Bosnathalbahn. Getreidetarifherabsetzung.
Pest-Semlin u. Ofen-Raab. Böhmische Localbahnen. Trencsin-Sil-
lein. Clubvortrag. Dividendenschätzungen. Siebenbürger Bahn.)
Wieder ein Ministerwechsel! Handelsminister Kremer hat
nach halbjähriger Amtirung demissionirt. Die leidige Politik be-
einflusst bei uns auch die neutral scheinenden Gebiete des Staats-
lebens. Während der kurzen Zeit seiner Wirksamkeit hat Kremer
Yieles geleistet und angebahnt, so die Uebernahme der Albrecht-
bahn in den Staatsbetrieb, den vorläufigen Abschluss des Kauf-
vertrages mit der Elisabeth Westbahn, die Handelskammeren-
ueten, betreffend die Tarife, und die energische Inangriffnahme
er Arlbergbahn; die nur langsamere Durchführung des Local-
bahngesetzes ist Factoren beizumessen, welche dem ministeriellen
Eingreifen nicht förderlich sind; seine gleich beim Amtsantritte
dem Montaniudustrievereine gegebene Antwort, keine Experi-
mente machen zu wollen, kennzeichnet den zielbewussten Staats-
mann. Traurig, dass in Oesterreich auch den Ressortministern
nicht die zur vollendeten Einarbeitung in ihr Amt erforderliche
Zeit gelassen wird und die fähigsten Männer sich so bald ab-
nutzen. Glücklicherweise verfügt das Handelsministerium über
so eminente Kräfte, welche mit aufopferungsvollem Fleisse ihren
Aufgaben gerecht werden, dass dieser Uebelstand sich weniger
fühlbar macht. Die neuen Minister können sich ruhig auf diese
Arbeiter verlassen und verdanken es letzteren, wenn sie sich
bald in ihren so schwierigen Fächern orientirt haben. Der neue
Handelsminister, Freiherr Pino von Friedenthal, hat nach
einer anfänglich judiziellen, dann vielseitigen administrativen
Barriere als successive Statthalter in Czernowitz, Triest und Linz,
somit in den verschiedenen Th eilen des Reiches dessen Bedürf-
nisse kennen gelernt; als langjähriges Mitglied des Abgeordneten-
hauses wurde er auch wiederholt in den Eisenbahnausschuss und
als dessen Obmann berufen, er steht also den Bahnangelegen-
heiten nicht fremd gegenüber. Es wäre nur überaus wünsch ens-
wertb, dass ihm mehr Zeit als seinen Vorgängern gelassen werde.
Gerade die ihm — ob mit Recht oder Unrecht, gehört nicht hier-
her— vorgeworfene Schmiegsamkeit den verschiedenen politi-
schen Systemen gegenüber, welche das Reich über sich ergehen
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lassen musste, verbürgen eine dauerhafte erspriesslichere Thä-
tigkeit; der das Bahnwesen leitende Handelsminister soll zunächst
Fachmann sein und sich weniger mit Politik befassen, kann also
jedem Systeme gewissenhaft dienen.
Die Tlieiluiig gemeinsamer Bahnen soll von dem abgetre-
tenen Handelsminister Kremer durch den Antrag auf die Los-
trennung der Ungarischen Linie der Ungarisch-Galizischen Eisen-
bahn beabsichtigt worden sein. Die Seitens der Ungarischen Re-
gierung angeblich gestellten Bedingungen hierfür sind deshalb
bezeichnend, weil dieselben zeigen, wie sehr das den Vortheil
Ungarns allüberall energisch wahrende Communicationsministe-
rium den hohen Werth dieser Gemeinsamkeit schätzt, um für
deren Aufhebung auch einen hohen Preis zu fordern. Ein grosser
verhängnissvoller Irrthum wäre damit Oesterreichischerseits be-
gangen worden, welcher vielleicht durch den Rücktritt des ge-
nannten Ministers sanirt wird. Es wurde auch in dieser Zeitung
des OefUrcn auseinandergesetzt, wie nothwendig für den Bestand
der Monarchie die Aufrechthaltung der gemeinsamen Bahnen ist:
eines der Bindemittel, welche mit ihren eisernen Klammern die
beiden Reichshälften fest aneinander halten; ihnen ist zunächst die
Einheitliclikeit der bahnlichen Einrichtungen hüben und drüben
zu verdanken, w'elche den Mangel eines gemeinsamen Eisenbahn-
amts leichter vermissen lässt. Dass geracle ein Oesterreichischer
Minister an die Sprengung dieses Verbandes denken solle, ist un-
glaublich. Wir reproduciren daher auch nicht die daran ge-
knüpften Mittheilungen.
Die Bosnatlialbaiin foll nach dem im Ungarischen Abgeord-
netenhause angenommenen Gesetzentwürfe mit dem Maximalbe-
trag von 3 381000 fl. ausgebaut werden. Nicht nur die Weiter-
führung der Strecke Zenica-Sarajevo, sondern auch Brod-Zenica
selbst soll nach einem angenommenen Resolution santrage bald
in eine normalspurige Bahn umgewandelt werden. Bekanntlich
hat die Opposition in Oesterreich eine ganz entgegengesetzte
Richtung vertreten; der Grund liegt in der Möglichkeit einer
Durchsetzung der so sehr angestrebten Linie Sissek-Novi.
Zur Herabsetzung der Localtarife für Getreide und Mehl
wurden die Oesterreichischen Bahnverwaltungen mittelst Erlass
aufgefordert, in welchem der Handelsminister wörtlich sagt: „In-
dem ich gleichzeitig die betreffenden Landesbehörden beauftrage,
im Wege der politischen Unterbehörden, insbesondere in den zu-
nächst in Betiacht kommenden Grenzbezirken über die Ursachen
des berührten Uebelstandes (des schwachen Cerealientransportes)
und die zu dessen Beseitigung geeigneten und leicht durchzu-
fübrenden Mittel Erhebungen zu pflegen, glaube ich schon jetzt
die Aufmerksamkeit der Oesterreichischen Eisen bahnverwaltun gen
auf diesen Gegenstand lenken zu sollen, und lade die Verw'altun-
gen ein, hierüber Studien einzuleiten und durch entsprechende
Tarifmassnahmen, eventuell durch Erniässigung der Frachtsätze
für Getreide, Mehl und Mahlproducte und etwa durch Erleichte-
rung bei der Einlagerung, wo dies erforderlich ist, zur Hebung
der inländischen Mühlenindustrie und möglichsten Beseitigung
der Mehleinfuhr aus dem Auslande beizutragen. Ich darf ein
thatkräftiges Entgegenkommen der Bahnverwaltun gen umsomehr
erw’arten, als dieses auch im Interesse der Bahnen selbst gelegen
ist, welchen sonst in vielen Fällen ein so bedeutendes Transport-
quantum tbeils ganz, theils für längere Strecken entgeht, und
sehe der Bekanntgabe des in dieser Richtung gefassten Ent-
schlusses in Bälde entgegen.“
Pest-Semlin ist in erster, Ofen-Raab in zweiter Reihe fort-
dauernd das Object der Unterhandlungen mit mehreren Conces-
sionswerbern bei der Ungarischen Regierung. Sie will aus Ofen-
Raab eine grosse Transitlinie schaffen, daher auch Raab-Eben-
furt acquiriren und den Aushau von Ebenfurt - Leobersdorf bei
der Oesterreichischen Regierung durchsetzen, welcher Bau auch
eine Bedingung der vorerwähnten ■ Lostrennung der Ungarisch-
Galizischen Bahn sein sollte. Die Umgehung Wiens durch diesen
Bau wird aber denselben noch auf lange hinausschieben.
Folgende Localbahnen werden in Böhmen gegenwärtig pro-
jpctirt. Die Prag-Duxer Eisenbahn hält es für geboten, eine
Localbahn von ihrer Station Zlovitz nach Wellwarn zu führen.
Der Bau wäre nicht kostspielig und kommt hinzu, dass die
Zuckerfabriken dieses Rayons die Braunkohle hierdurch billig
zu beziehen in der Lage wären. Die Staatsbahn ist ebenfalls
geneigt, von der Station Kralup nach Wellwarn eine Linie zu
führen. Ein grösseres Netz von Locallinien hat die. Bauunter-
nehmung Muzika & Co. zu bauen ins Auge gefasst. Die Fracht-
verträge sind abgeschlossen und die Länderbank hat die. Finan-
zürung zugesichert. Um die Linie zur Zuckerfabrik nach Modran,
welche an die Franz Josefbahn anschliessen soll und welche
ebenfalls auf Basis eines Frachtvertrages ins Leben gerufen
werden soll, bewerben sich die Oesterreichische Localbabngesell-
schaft und die Bauunternehmung Muzika & Co.
Der Bau der Trencsin-Silleiner Strecke der Ungarischen
Staatsbahn (W'aagthallinie) bildete in der Generalversammlung
des Trencsiner Comitates den Gegenstand lebhafter Erörterungen.
Es wurde nämlich der Bericht des zu diesem Zwecke entsendeten
Ausschusses in Verhandlung gezogen und die Anträge desselben
vollinhaltlich angenommen. Der (iommissionsbericht ist an der
Hand eines grossen Materiales bestrebt, den ministeriellen Aus-
führungen entgegen den Beweis zu erbringen, dass der Ausbau
dieser Strecke nicht nur für das in erster Linie in Betracht
kommende Oberland eine Lebensfrage bedeute, sondern auch für
den internationalen Verkehr von grösster Wichtigkeit sei. Die
Kosten der Ausführung glaubt die Commission reduciren zu
können, wenn anstatt der bei der fünfmaligen Uebersetzung des
Waagflusses projectirten Brücken nur ebensoviele Dampffähren
in Anwendung kommen. Die Generalversammlung beschloss,
sowohl die interessirten Gemeinden wie auch die übrigen Anrainer
aufzufordern, behufs unentgeltlicher Ueberlassung des benöthigten
Terrains ihre diesbezüglichen Erklärungen der Commission in
kürzester Zeit zukommen zu lassen und die Municipien zu er-
suchen, den Ausbau dieser für das Land wichtigen Linie durch
Petitionen massgebenden Orts zu beschleunigen.
Im Eisenbahnclnb hielt Prof. Tinter einen Vortrag über
„Entfernungen auf der Erde im Verhältnisse zu jenen der
Himmelskörper“ und entrollte in klarer geistvoller Rede ein
staunenerregendes Bild der himmlischen Körper, welches trotz
der zahlreichen mathematischen Formelillustrationen spannend
fesselte. Treffend bemerkte Präsident Obermayer: Der Vor-
tragende habe es verstanden, uns dem Alltagsleben zu entrücken
und in höhere Regionen zu führen, die uns mit solcher Bewun-
derung erfüllen, wie die Männer der Wissenschaft aller Zeiten.
Nachstehende Dividendenschätzongen pro 1881 sind dem
„E. B.“ entnommen. Was die wichtigsten unserer Transport-
unternehmungen anbelangt, so wird die Nordbahn ungeachtet
ihrer Mehreinnahmen schwerlich eine höhere Dividende ver-
theilen, als für 1879, denn ihre Direction verfolgt schon seit
Jahren die Politik, einen Theil des Gewinnes zurückzuhalten.
Die Oesterreichische Staatseisenbahngesellschaft hat schon im
Vorjahre nur durch allerhand Künsteleien eine Dividende von
30 Frcs. zu zahlen vermocht. Wenn sie auch heuer von so
traurigen Zwischenfällen, wie jenen von Szegedin, verschont ge-
blieben ist, so werden ihre Einnahmen jene des Vorjahres doch
nicht mehr erreichen. Die Karl Ludwigbahn wird nach buch-
halterischer Richtigstellung der Ausweise wahrscheinlich gegen
1880 ein Plus der Einnahmen zeigen. Da die Reserve voll ist
und auch die Specialreserven reichlich dotirt sind, so dürfte sie
im Stande sein, etwa 17 fl., vielleicht etwas darüber, pro Actie
zu zahlen. Die Böhmische Westbahn bewegt sich seit Jahren so
ziemlich immer in demselben Rahmen und ihre Dividende wird
deshalb auch gegen das Vorjahr keine grosse Variation erfahren. Von
den beiden Nordwestbahnlinien steht so ziemlich fest, dass die
Elbethalbahn 10 fl., die garantirte Linie 8 fl. an die Actionäre
zahlen werde. Die beiden Mährischen Bahnen, die Centralbahn
und die Grenzbahn, weisen kein erfreulicheres Ergebniss aus, als
im früheren Jahre.
Siebenbürger Balm. Die Generaldirection der Siebenbürgen
Bahn theilt uns mit, dass die ihre Bahn betreffende Notiz in
No. 4 auf Seite 55 unserer Zeitung, wonach der Stempelbetrag
pro Actiencoupon 28 kr. betrüge, dahin zu berichtigen sei, dass
derselbe 2,8 kr. betragen habe. Die Redaction.
Italienische Correspondenz.
Der Eisenbahnenqnetecommission ist die Fristverlängerung
von 3 Monaten, welche sie, wie wir in voriger Nummer mitge-
theilt, für die Vollendung ihrer Arbeiten nachgesucht hatte, durch
ein in der „Gazz. uff.“ veröffentlichtes Königliches Decret bewil-
ligt worden.
Secundärbalmproject Pesaro-Macerata Feltria. Als Beispiel
für die Constructionsverhältnisse einer Eisenbahn der einfachsten
Art, welche von der Regierungscommission für die Classification
der in Gemässheit des Gesetzes vom 29. Juli 1879 zu erbauenden
Eisenbahnen als „Typus 5“ bezeichnet wurde, erscheinen die nach-
stehenden, dem „Monitore de Str. f.“ entnommenen Notizen, be-
treffend das Eisenbahnproject Pesaro-Macerata Feltria, von
Interesse.
Die projectirte Bahn soll von der Eisenbahnstation Pesaro
(zwischen Rimini und Ancona am Adriatischen Meere) abzweigen,
und durch die Thäler des Foglia und der Aspa führend, Pesaro
mit Macerata Feltria verbinden. Als Spurweite ist das für den
betreffenden Typus festgesetzte Mass von 0,70 m angenommen;
die ganze Länge der Bann ist 54 km, wovon nach dem Projecte
bei 41,7 km die gewöhnliche Fahrstrasse für die Anlage der
Eisenbahn mitbenutzt werden soll, während für den Rest von
12,3 km ein besonderer Bahnkörper herzustellen ist. Der kleinste
Curvenradius ist auf 40 m festgesetzt. Als Maximalneigungsver-
hältniss kommt 38 auf 1 000 (1 : 26,3) vor. Es liegen von der gan-
zen Bahn : in der Horizontalen und in Neigungen bis 1 : 100 —
27,6 km, in Neigungen von 1 : 100 und 1 : 50 m 13,2 km, 1 : 50
und 1 : 33,3 = 10,0 km, 1 : 33,3 und 1 : 28,3 =: 2,8 km, 1 : 28,3
und 1 : 26,3 — 0,4 km. Summa 54,0 km.
Der Oberbau soll aus Vignolschienen von 12 kg Gewicht
pro laufenden Meter bestehen, die Schienen sollen auf eichenen
Querschwellen, welche 0,70 m von einander entfernt liegen, gelegt
werden. Ueberall da, wo das Geleis auf die gewöhnliche Fahr-
strasse zu liegen kommt, ist die Ausführung einer geeigneten Ein-
84
friediguDg zur Trennung des für das Landfuhrwerk freigelassenen
Raumes der Strasse von der Eisenbahn vorgesehen.
Die Baukosten sind veranschlagt auf 1 536 000 Lire, die
Kosten für Beschaffung der Betriebsmittel auf 324 000 Lire, so
dass die Gesammtkosten 1 860 000 Lire oder pro Kilometer rot.
34 500 Lire (ca. 27 GOO betragen würden.
Zum Zwecke der Ausführung haben die interessirten Gom-
munen sich als Consortium constituirt; das im Aufträge desselben
ausgearbeitete Project ist zunächst der Regierung behufs Erlan-
gung einer Staatssubvention in Gemässheit des Gesetzes vom
29. Juli 1879 vorgelegt worden.
Eisenbahnrecht.
V. 0. Charakter der Eisenbahn als eines öffentlichen Weges
— Schadensersatz aus Entwerthnng benachbarter Grundstücke.
„Die mit Genehmigung der Staatsregierung , also publica
autoritate angelegten Eisenbahnen haben , weil sie für
den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, wie die Landstrassen,
den rechtlichen Charakter eines öffentlichen Weges, gleichviel ob
sie vom Staate selbst oder von einem Privaten mit Genehmigung
des Staates erbaut werden. Denn die Eigenschaft einer via publica
wird lediglich durch ihre Zweckbestimmung, d. b. durch ihre Be-
stimmung für den gemeinen Gebrauch bedingt, weshalb auch
Eisenbahnen, die im Privateigenthum stehen, unter diesen Begriff
fallen. — Im vorliegenden Falle erscheint der Badische Fiscus, der
mit Genehmigung der Hessischen Staatsregierung die fragliche
Eisenbahn th eil weise auf diesseitigem Staatsgebiet erbaute, als
Privater. — Wenn nun auch der Ersatz eines durch die Anlegung
einer solchen via publica einem angrenzenden Grundstück zuge-
fügten Schadens nicht mit der sog. Klage ex lege Aquilia ver-
folgt werden kann, weil diese Klage wesentlich einen widerrecht-
lich zugefügten Schaden voraussetzt, bei' einer mit Staatsgeneh-
migung angelegten Eisenbahn aber diese Voraussetzung der
Widerrecbtlichkeit wegfällt, so muss doch, nach den Grund-
sätzen des öffentlichen Rechts, wie sie sich aus Gründen der nach
der Natur der Sache bedingten Rechtsnothwendigkeit in Theorie
und Praxis ausgebildet haben, der Grundsatz als feststehend an-
■ erkannt werden, dass der Staat oder Private, welche einen öffent-
lichen Weg anlegen oder verändern, verpflichtet sind, die durch die
Anlage verursachte Beschädigung eines anliegenden Grundstücks
mit entsprechendem Geldäquivalent zu ersetzen; es ist dies ein
in der Rechtsprechung der Gerichte, namentlich auch der Hessi-
schen Gerichte, vielfach und unwandelbar anerkannter Rechts-
satz.— Da nun im vorliegenden Falle feststeht, dass die Kläger in
Folge der an ihrem als Steinbruch benutztem Grundstücke hin-
ziehenden Eisenbahn an der Benutzung des Grundstücks zu
diesem Zwecke gehindert sind, sowie dass im Interesse
der Beseitigung der Gefährdung des öffentlichen Eisenbahnver-
kehrs den Klägern diese Benutzung gerichtlich verboten wurde,
so ist es gewiss, dass die Eisenbahnanlage die Ursache des
Schadens ist, welcher den Klägern als Folge der ein getretenen
Unmöglichkeit der Benutzung des Grundstücks als Steinbruch
durch dessen Entwerthung entstanden ist. — Die Erwägung des
Vorderrichters, dass die Kläger einen Theil des Grundstücks,
insoweit es in die Eisenbahnlinie fällt, durch freiwilligen Verkauf
an den Badischen Fiscus abgetreten haben, ist hiernach völlig
unerheblich, da das Recht auf Entschädigung der Kläger, bezl.
die Entschädigungspflicht des Fiscus auch dann bestanden
haben würde, wenn die Kläger gar keinen Theil des Grundstücks
an den Fiscus abgetreten hätten. — Uebrigens ist auch der ange-
führte Grund an sich unrichtig, denn nach Art. 1 des Gesetzes
über die Abtretung von Privateigenthum zu öffentlichen Zwecken
von 1821 kann Jeder, der sein Eigenthum zu öffentlichen
Zwecken abtritt, unbedingt volle Entschädigung ver-
langen, gleichviel, ob die Abtretung, wie Art. 2 vorsieht, durch
freiwillige Uebereinkunft erfolgt, oder ob er nach Massgabe der
Art. 3 u. ff. auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Wege zwangs-
weise zur Abtretung genöthigt wird. In beiden Fällen gilt
das Princip des Art. 1 und aus diesem Princip folgt, dass der
Private, welcher einen Theil seines Grundstücks freiwillig abge-
treten hat, als Entschädigung den Minderwerth verlangen kann,
welcher durch die Anlage der Eisenbahn in Ansehung des in
seinem Eigenthum verbliebenen Theiles entstanden ist, wie dies
vielfach in ähnlichen Eisenbahn processen durch die Gerichte
ausgesprochen wurde. Dieser Ersatz bildet einen Theil der nach
dem Gesetz berechtigten vollen Entschädigung“. (Erk. d.
I. Civilsen. des Ober-Land.-Ger. zu Darmstadt v. 23- Juni 1880 in
S. d. Wittwe u. Erben d. S. wider den Badischen Eisenbahn-Fiscus.
U. 170/80; Archiv f. practische Rechtswissensch. III. F. Bd. 1.
S. 155 ff.)
Heberlein’sche Frictionsschnellbremse.
Auf der Königlichen Militäreisenbahn fanden in Gegenwart
Sr. Excellenz des Generalfeldmarschalls Grafen von Moltke, des
Vorsitzenden des Königlich Preussischen Eisenbahncommissariats
Berlin, eines Vertreters des Reichse’senbahnamtes und eines
grossen Theiles des Offiziercorps des Königlichen Eisenbahn-
regimentes Probefahrten mit einem mit der neuesten Heberlein-
schen selbstthätigen Frictionsschnellbremse ausgerüsteten Zuge
statt. Die Versuche erstreckten sich auf nahezu alle Fälle und
Modalitäten, unter welchen die schnelle und zuverlässige Wirkung
der Bremsen besonders wichtig ist; unter Anderm wurde auch
die Trennung eines Zuges durch Kuppelungsbruch und der-
gleichen während der Fahrt zur Darstellung gebracht. — Der
(ieneral von Moltke, sowie die übrigen anwesenden Herren waren
von den Resultaten der Versuche sehr befriedigt, und wurde hier,
wie bereits auf verschiedenen anderen Bahnen, wiederum der
Beweis geliefert, dass die Heberlein’sche Frictionsbremse in ihrer
neuesten Construction eine ebenso einfache als vollkommene
und zuverlässige selbstthätige Eisenbahnbremse ist. Es steht
daher zu hoffen, dass aus (lern seit Jahren andauernden Wett-
kampfe zwischen der Heberlein’schen, den Englischen und
Amerikanischen Bremsen die Deutsche Erfindung siegreich her-
vorgehen wird. (Leider ist Heberlein, wie die Zeitungen melden,
vor Kurzem gestorben. Die Red.)
Das Flugproblem.
(Nach einem Vorträge des Ingenieurs P. W. Lippert der Kaiserin
Elisabeth Westbahu im Oesterr. Ingenieur- und Are liitecten verein.)
Auf die Möglichkeit anderer Communicationen als der gegen-
wärtig vollkommensten — der Eisenbahnen — sollten deren Or-
gane doch zeitweilig einen Blick werfen. Der genannte Verein
widmet dem Flugproject eine ernste Aufmerksamkeit und hat
dafür eine eigene Fachgruppe für Flugtechnik gegründet. Das-
selbe klingt nicht so abenteuerlich, wenn man die darüber ge-
haltenen Vorträge anhört. Einen solchen glauben wir unseren
Lesern deshalb auszugsweise nachstehend auch mittheilen zu
sollen.
Der Vortragende bot eine klare Darlegung der Ursachen,
warum volle drei Generationen seit Montgolfier keine weiteren
Erfolge an dem hochinteressanten Flugproblem erzielt-n.
Er wies zuerst nach, dass ein Ballontrain reichlich 4 mal
schwerer und 1 000 mal voluminöser als ein gut construirter Flug-
apparat ohne Ballon sei und dass es überhaupt unseren jetzigen,
dem Wolkenzüge ausdrücklich entgegen gerichteten Flugzwecken
geradezu widerstreite, mit einer in einen Ballon eingekapselten
Wolke und noch dazu in solchen Höhen gegen den Wind anzu-
kämpfen, in welchen viel stärkere Wimlströmungen entfesselt
sind, als unsere Anemometer auf der Erdoberfläche anzeigen. Da
also zu Gunsten des ßallonflügels weder ein geringerer Reise-
widerstand, noch die Benutzung vortheilhafterer Luftströmungen
sprechen (indem ja auch die Seitenwinde ähnlich den conträren
Winden der Annäherung ans Reiseziel entgegenwirken), so hat
man einen ideellen Vortheil der Ballone gesucht und eine myste-
riöse Gleichgewichts ar beit angenommen, welche schon bei der
Gaserzeugung aufgespeichert werde, um dann, wenn die Gasrakete
längst abgebrannt und der Ballon gefüllt ist, diesem die Eigen-
schaft eines Reiseerleichterers , trotz Mehrgewicht und Mehr-
volumen, zu verleihen.
Die alten Flugtechniker haben dieser Grossvätertheorie ent-
sprechend auch eigene Schwebemechanismen und erst in zweiter
Linie die Rudermaschinerie ins Auge gefasst, und damit in allerlei
practischen Formen den Nonsens vertreten: Fliegen sei gleich
Schweben plus Fliegen.
Die neuere Schule der Flugtechnik wendet sich daher der
Erkenntniss zu, dass vogelartige Flieger zwar durch Schlag die
Lufttheilchen unter den Flügeln zu einem tragen len Luftpolster
verdichten müssen, dass aber dieser Schlag eben nichts weiter
ist, als der für die Zwecke des Vorwärtsrudern s ohnehin uner-
lässliche Ruderschlag, so dass also Flugmaschinen eben auch
nur wie andere Maschinen Mechanismen repräsentiren zur Um-
setzung mechanischer Arbeit (hier des aufgebotenen Rudereffec-
tes) in eine passendere andere Combination (hier aus der Schlag-
richtung in die Fahrrichtung).
Diese Umsetzung wird nun nach dem Progra,mm der alten
Schule auf einem so unöconomischen Umwege erzielt, dass der
Vortragende an mehreren Beispielen, namentlich durch die Zer-
legung der Schraubenpropeller in rundlaufende Drachen, den Be-
weis führen konnte, wie sogar die besseren unter diesen Con-
structionen, jene a la Foreanini (?), drei mal mehr Arbeit zum
Fluge aufbrauchen, als bei derselben Flügelgrösse zur Reise nach
Vogelart nothwendig wäre.
Die blosse Empirie tappte bisher ohne vorausgegangene
Klarlegung der Flugtheorie um so rathloser im Dunkeln umher,
als ihr selbst die einfachsten theoretisQhen Fingerzeige vorent-
halten blieben, wie z. ß. das Rechnungsergebniss, dass das Flügel-
gewicht niemals mehr als ’/s des Gesammtgewichts eines Fliegers
betragen dürfe, dass aber bis zu dieser Grenze jede — nur immer
erreichbare — Flächenvergrösserung der Flügel ohne alle Klappen-
künsteleien u. dgl. anzustreben sei.
Ein vorgezeigtes Flügelmodell, 3 kg schwer bei reichlich
12 qm Tragfläche, diente dem Vortragenden zur Veranschaulichung
85
bei dem Beweise, dass das Einheitsgewicht einer Trägerconstruc-
tion keineswegs relativ um so grösser werde, auf je mehr Elemente
und dem zufolge auf je mehr Unterstützungspunkte, also auf je
grössere Flächen man die zu tragende Last vertheilt.
Weitere Experimente von principieller Wichtigkeit über die
Räthselfragen des Fluges wurden für einen späteren Vortrag des-
selben Redners zugesagt.
Personal-Nachrichten.
Rechte Oderufer Bahn. Am 18. d. Mts feierte in Breslau
der Geheime Regierungsrath Herrmann Grapow, Vorsitzender
der Direction der Rechte Oderufer Eisenbahn, sein 25 jähriges
Dienstjubiläum.
Preussische Staatsbahnen. Dem Mitgliede der Königlichen
Direction der Köln-Mindener Eisenbahn, Eisenbahndirector Bail
zu Köln, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatseisen-
bahndienste Allerhöchst ertheilt worden. Versetzt sind: der
Eisenbahndirector Gerlach, bisher in Bromberg, nach Köln als
Mitglied der Königlichen Direction der Köln-Mindener Eisenbahn
daselbst; der Regierungsassessqr Paul Meyer, bisher in Breslau,
nach Köln als Hülfsarbeiter bei derselben Direction, und der Re-
gierungsassessor Dr. Joesten, bisher in Kattowitz, nach Elber-
feld als Hülfsarbeiter bei derKönigl. Eisenbahn direction daselbst.
Der am 20. December 1880 in Köln verstorbene Maschinen-
meister der Köln-Mindener Eisenbahn , Julius Rohde (geb. in
Löbau den 17. November 1823), ist in weiteren Kreisen durch
seine hervorragende Betheiligung an den unter Leitung des
Oberbau- und Geh. Regierungsraths Lohse in Köln in den Jahren
1868 bis 1872 ausgeführten Bau der Harburg Hamburger Bahn
und des Bahnhofes Hamburg (Venlo-Hamburg) rühmlichst be-
kannt geworden. Er ist der Constructeur des eisernen Ueber-
baues der dortigen grossen Elbbrücken, deren Trägersystem von
Lohse angegeben ist; ferner der Constructeur der Eisenbahn-
drehbrücke und der sehr ausgedehnten hydraulischen Krahn-
anlagen, sowie der hydraulischen Kippvorrichtung zum Entladen
der Kohlenwagen auf dem Bahnhofe zu Hamburg. Diese letz-
teren Constructionen, welche bis in ihre Einzelheiten Rohde’s
eigenstes Werk sind, haben in langjährigem Betriebe noch keinen
Mangel gezeigt und dürfen daher als mustergültige Construc-
tionen hingestellt werden. Dieselben haben übrigens auch
mancher nachfolgenden Ausführung bereits als Vorbild gedient.
In den letzten Jahren beschäftigte er sich eingehend mit der
Frage einer zweckmässigeren üeberführung der Kohlen aus den
Eisenbahnfahrzeugen in hochbordige Seeschiffe für Hamburg,
und beendete vor Kurzem die detaillirte Ausarbeitung eines
Projectes zur Lösung dieser ebenso schwierigen als • wichtigen
Frage. — Ausser an den obigen Arbeiten ist Rohde noch bei der
Bauausführung der Weichsel- und Nogatbrücken bei Dirschau
und Marienburg (1850 bis 1857) und der Rheinbrücke bei Köln
(1857 bis 1858) thätig gewesen. Im September 1880 wurde er
durch den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten zum Vor-
steher des maschinentechnischen Büreaus der Königlichen Di-
rection der Köln-Mindener Eisenbahn nach Köln berufen; jedoch
nur kurze Zeit war es ihm vergönnt, dem neuen Amte sich zu
widmen. — Die Maschinentechnik des Eisenbahnbaues verliert in
Rohde einen ihrer bedeutendsten Vertreter. (Deutsche Bauztg.)
Miscellen.
Nach der „Eisenbahn“ wurden im verflossenen Jahre auf
Französischen Eisenbahnen Waggons mit Reservoirs zum Weiu-
transport mit einem Fassungsraum von 100 hl verwandt, um die
Kosten für die Gebinde und den bei Eisenbahntransporten unver-
meidlichen Gewichtsverlust (das Caliren) zu vermeiden.
Das Project eiuer Schiffseisenbahn über den Isthmus
von Panama ist dadurch in ein neues Stadium getreten, dass
Capitain Eads, der Verfechter dieses Unternehmens, von der Re-
gierung die Erlaubniss zur Anfertigung der speciellen Vorarbeiten
erhalten hat. Wie der „Engineering‘‘ meldet, dürfte ein Zeitraum
von 2 Monaten hinreichen, die beste Route festzustellen. Dem
Resultat dieser Vorarbeiten wird in Amerika mit dem höchsten
Interesse entgegengesehen.
M. M. Freiherr von Weber. Unter den 6 Ehrenmitgliedern,
welche die „American Society of Civil-Eogineers“ im Jahre 1880
erwählt hat, befindet sich auch der kürzlich zum Geh. Regierungs-
rath ernannte M. M. Freiherr von Weber. Von Ausländern sind nur
vier mit dieser Auszeichnung bedacht worden; der Engländer Sir
John Hawkshaw, der Franzose E. Malezieux, der Holländer Justin
und unser berühmter Landsmann. F. W.
Internationale Ausstellung für Electricität.
In Paris findet im Juli dieses Jahres, wie bereits mitge-
theilt worden, eine internationale Ausstellung für Electricität
statt. An dieser Ausstellung wird sich auch Deutschland, und
zwar in hervorragender Weise betheiligen. Vor einigen Tagen
fand im Posten- und Telegraphenministerium zu Paris eine Ver-
sammlung der mit der Einrichtung der exposition internationale
d’electricite betrauten Commission unter dem Vorsitze des
Ministers Gochery statt. Der als Generalcommissar designirte
Deputirte Berger, welcher bei der letzten grossen Weltausstellung
dieselben Functionen versah und hierbei die Anerkennung aller
Betheiligten fand, entwickelte im Einzelnen, welche Vorbereitungen
bereits getroffen wären. Von besonderem Interesse war der Hin-
weis, dass die Ausstellung Gelegenheit bieten würde, das System
der electrischen Eisenbahnen näher kennen zu lernen. Von den
letzteren werden einige, wie Herr Berger hervorhob, auf ebener
Erde errichtet, ebenso wird eine andere auf einem Viaduct von dem
Deutschen Hause Siemens angelegt. Die letztere wird von dem
Quai de la Conference ausgeben und am Fusse einer Treppe der
ersten Etage des Palais de ITndustrie ausmünden, nachdem sie
das letztere in seiner ganzen Länge durchlaufen hat. Nicht
minder grossartige Experimente werden mit der electrischen Be-
leuchtung gemacht werden. Die hierbei zur Verwendung gelan-
gende Kraft soll im Ganzen 800 Pferdekiaft betragen. Ausser
Deutschland haben bereits England, Belgien, Spanien, die Ver-
einigten Staaten, Italien und die Schweiz sich bereit erklärt, der
Einladung zu der Exposition internationale d’electricite zu ent-
sprechen.
Das Telephon in Württemberg.
In der Stadt Stuttgart wollte eine der bekannten Unter-
nehmungen schon vor längerer Zeit telephonische Verbindungen
einrichten; dieses Unternehmen ist aber unter dem Hinweis auf
die gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen es in Württemberg
ein Vorrecht des Staates ist, derartige Einrichtungen ausschliess-
lich zu betreiben, alsbald untersagt worden. Nunmehr soll die
Telephonie in genannter Stadt von Seiten des Staates eingerichtet
werden. Die Königliche Telegraphendirection hat an die bedeu-
tenderen Geschäftsfirmen etc. ein Schreiben erlassen, des Inhalts,
es sei beabsichtigt, in der Stadt Stuttgart und ihrer näheren Um-
gebung telephonischeVerbindungen zwischen öffentlichen Gebäuden
und Privathäusern sowohl unter sich als mit einem centralen
Umschaltungsapparat und durch diesen mit dem Haupttelegraphen-
bureau herzustellen und mit den nöthigen Apparaten, deren Aus-
wahl noch von weiterer Prüfung der Leistungsfähigkeit der ver-
schiedenen Systeme abhänge, auszustatten. Diese Einrichtungen
sollen sodann gegen Entrichtung einer jährlichen Gebühr an
Behörden und Private zur Benutzung überlassen werden. Mittelst
derselben würde jeder Theilnehmer in den Stand gesetzt, sieh
während der üblichen Geschäftsstunden jederzeit durch Ver-
mittlung des centralen Umschaltungsapparats mit jedem anderen
Theilnehmer direct in mündlichen Verkehr zu setzen, ebenso der
Telegraphenstation auf telephonischem Wege Mittheilungen zu-
kommen zu lassen, welche an einen beliebigen Empfänger in loco
oder telegraphisch nach einem anderen Orte befördert werden
sollen. Auch unmittelbare Leitungen ohne Berührung des
centralen Umschaltungsapparates, z. B. zwischen Privatwohnung
und Geschäftslocal, anzulegen und zu unterhalten, ist die Ver-
waltung bereit.
Die Bedingungen der Theilnahme an diesen Einrichtungen
sind folgende:
1. Die jährliche Gebühr für die Benutzung einer Leitung
zwischen dem centralen Umschaltungsapparat und dem Geschäfts-
local oder der Wohnung des Theilnehmers, für die Benutzung des
in diesen Localen aufzustellenden telephonischen Apparats, sowie
für die Bedienung des Umschaltungsapparats, beträgt, wenn die
herzustellende Leitung bis zu 2 km lang ist, 200 bei längerer
Leitung erhöht s-icli die jährliche Gebühr für jeden weiteren Kilo-
meter Leitung oder einen Theil desselben um 50 Jl.
2. Wenn ein und derselbe Besitzer verschiedene Stellen
innerhalb des Stadtbezirks mit dem Central umschaltungsapparat
durch eine gemeinsame Leitung verbunden wünscht, so erhöht
sich die Gebühr für jede Zwischenanstalt um 100 M.
3. Für die telephonische Verbindung von zwei oder mehreren
Localen desselben Theilnehmers unter einander ohne Berührung
des Umschaltungsapparats ist zu bezahlen bei einer Leitungs-
länge bis zu 2 km jährlich 120 .M, bei längeren Leitungen für
jeden weiteren Kilometer oder einen Theil desselben mehr 50 M.
4 Den vorstehend unter 1 — 3 erwähnten Gebühren treten
die Selbstkosten der Telegraphenverwaltung für diejenigen Ent-
schädigungen hinzu, welche etwa in einzelnen Fällen für die
Benutzung von Privatgrundstücken zu den Leitungen und zur
Anbringung der Leitungsstützpunkte zu bezahlen sein sollten.
Die Zahlung der Jahresbeiträge hat jährlich im Voraus zu
erfolgen.
Etwaige Unterbrechungen begründen nur dann einen An-
spruch auf Rückerstattung der Gebühr für den betreffenden Zeit-
raum, wenn die Unterbrechung mindestens 4 Wochen ununter-
brochen (lauert.
Ein bezüglicher Vertrag wird bei Leitungen unter 2 km
mindestens auf die Dauer von 2 Jahren, bei längeren Leitungen
auf die Dauer von 4 Jahren abgeschlossen. Wofern 3 Monate vor
Ablauf der Vertrag von keiner Seite gekündigt wird, wird eine
Verlängerung um 1 Jahr angenommen, so wird es dann von
Jahr zu Jahr gehalten.
86
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekaimtinacliungen.
1. Localtarife.
ErsteUngarisch-Galizis che Eisen-
bahn. K. K. Dniesterbah n. Erz-
herzog Albre chtbahn. K.K. Tarnow-
Leluchower Staatseisenbahn Mit
1. Februar 1881 tritt ein neuer Localtarif in
Wirksamkeit, welcher sowohl für die Erste
Ungarisch-Galizische Eisenbahn und die
von ihr betriebene K. K. Dniester- und
Tarnow-Leluchower Staatseisenbahn, als
auch für die Erzherzog Albrechtbahn
Giltigkeit hat.
Exemplare dieses Tarifes können in
allen Stationen und in den commerciellen
Bureaux der oben genannten Bahnen
gegen Erlag des Betrages von 1 fl. bezogen
werden. Wien, am 15. Jäqner 1881. Die
Direction. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (280)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Vom heutigen Tage ab kürzen
wir bei allen Transporten, welche von
Stationen der Rheinischen-, Köln-Minde-
ner-, Bergisch - Märkischen-, Dortmund-
Gronau-Enscheder-, Westfälischen und der
Aachen-Jülicher Bahn mit der Routen-
vorschrift im Frachtbriefe „via Heidel-
berg“ für die auf der rechten Rheinseite
gelegenen und „via Mannheim“ für die
auf der linken Rheinseite gelegenen Rhei-
nisch-Westfälischen Stationen auf unserer
Station Basel eintreffen und bei Güter-
sendungen', welche auf unserer Station
Basel nach Stationen der vorgenannten
Bahnen aufgegeben werden — die tarif-
massige Fracht um 10 pro 100 kg. So-
weit dieser Betrag nicht bei der Fracht-
erhebung oder Weiterrechnung in Basel
abgesetzt werden kann, erfolgt die Aus-
zahlung desselben auf Vorlage der Origi-
nalfrachtbriefe bei diesseitiger Stelle.
Karlsruhe, den 10. Januar 1881. General-
direction. (269)
Reichseisenbahnen in Eisass-
Lothringen. Nachtrag VII zu Heft II
unseres Localgiitertarifs, ermässigte Taxen
zwischen Alt-Münsterol Grenze und Sta-
tionen der Linie Mülhausen-Basel enthal-
tend, tritt am 20. d. Mts. in Kraft. Strass-
burg, den 17. Januar 1881. Kaiserliche
Generaldirection. (323)
Vom 1. Februar d. J. ab findet directe
Abfertigung von Eil- und Stückgütern
von und nach der Haltestelle Prödel statt.
Heber die Höhe der Sätze ertheilen die
Expeditionen auf den betreffenden Statio-
nen Auskunft. Magdeburg, den 18. Januar
1881. Königliche Eisen bahndirection. (328)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutsch - Italienischer Verband.
In der Waarenclassification zum Deutsch-
Italienischen Gütertarif vom 1. October
1880 treten fortab bezüglich der Italie-
nischen Strecken folgende Aenderungen ein.
Steingut (Majolika- Waaren) bei Aufgabe
von mindestens 10 OOÖ' kg (bezw. im Falle
der Verwendung Italienischer Wagen von
mindestens 8 000 kg) pro Wagen oder
Frachtzahlung hierfür Classe 18 statt 13.
Glaswaaren, ordinäre (einschliesslich
Hohlglas) einfach in Stroh verpackt und
lose verladen, bei Aufgabe von mindestens
6 000 kg pro Wagen oder Frachtzahlung
hierfür Classe 17. Berlin, den 15. Januar
1881. Die Direction der Berlin-Anhal-
tischen Eisenbahngesellschaft. (321)
Mit dem 1. Februar er. tritt der dritte
Nachtrag zum Deutsch - Polnischen Ver-
bandsgütertarif, Theil II, in Kraft. Der-
selbe enthält:
a) eine Ergänzung der Bestimmungen
zu § 54 (Nachnahme und Provision),
b) Bestimmungen über die Beförderung
von Fahrzeugen aller Art.
Exemplare dieses Nachtrages sind zum
Preise von 0,05 ,M pro Stück bei den Ver-
bandstationen käuflich zu haben, ßrom-
berg, den 11. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection als geschäftsführende
Verwaltung. (331 J)
K.K. privilegirte Oesterreichische
Nordwestbahn. Mit 1. Februar d. J.
resp. mit dem Beginne der Elbe-Schiff-
fahrts-Saison 1881 tritt ein neuer Tarif
für den Elbe-Umschlags- Verkehr zwischen
den Umschlagsplätzen Laube bei Tetschen
der Oesterr. Nordwestbahn und Tetschen,
Landungsplatz der Böhmischen Nordbahn
einerseits und Stationen der Kaiser Fer-
dinands-Nordbahn, der Kaiser Franz Josef-
Balm, der Oesterr. Staats-Eisenbahn, sowie
der Turnau - Kralup - Prager Bahn und
Oesterr. Nordwest- und Süd-Norddeutschen
Verbindungsbahn andererseits in Kraft.
Dieser neue Tarif enthält nunmehr
directe Frachtsätze für alle Ciassen und
demgemäss auch eine complete Waaren-
Classification.
Exemplare desselben liegen in allen be-
theiligten Stationen sowie auch bei den
Verwaltungen der oben angeführten Eisen-
bahnen zur Einsichtnahme auf und kön-
nen speciell von der Betriebsdirection der
Oesterr. Nordwestbahn bezogen werden.
Wien, am 14. Jänner 1881. Die General-
Direction. IB.IO).
Die imNorddeutsch-Sächsischen Verbände
z. Zt. massgebenden Frachtsätze zwischen
Altona und Ottensen einerseits und
Bodenbach, Tetschen, Eger, Fran-
zensbad und Reitzenhain andererseits
werden vom 20. Januar c. ab für Sen-
dungen, welche die letztgenannten Sta-
tionen nur transitiren, um 0,09 in
Eilgut, 0,06 in der Stückgutclasse und
in Classe Al resp. um 0,04./^ in den
ührigen Tarifclassen und Specialtarifen
gekürzt. Dresden, am 14. Januar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen als geschäfts-
führende Verwaltung. (311)
Nord - Ostsee - Hannover - Thüringischer
Verbands - Güter - Verkehr. Die für nach-
stehende ludustrieartikel des Thüringer
Waldes: „Bleistifte, leonischer Draht, Far-
ben, Griffel, Glaswaaren, Marbel, Porzellan,
Schiefertafeln, Spielwaaren, Stores oder
Hol zdrahtwaaren“ im Verkehr mit den N ord-
und Ostseehäfen seither bei Aufliefe-
rung in Quantitäten von 10000 kg
pro Wagen und Frachtbrief oder
Zahlung der Fracht für dieses Ge-
wicht bestandenen Ausnahmefrachtsätze
treten mit dem 1. März c. ausser Kraft.
Es bleiben fernerhin Ausnahmesätze für
den Verkehr mit den Nord- und Ostsee-
häfen nur noch für folgende Industrie-
artikel: „Spielwaaren, leonischer Draht,
Farben, Griffel, Schiefertafeln und Marbel“
und zwar nur für Quantitäten von 5 000 kg
oder Frachtzahlung für dieses Gewicht
bestehen.
Auskunft ertheilt bis zum Erscheinen
der bezüglichen Tarifnachträge unser Tarif-
bureau. Erfurt, den 14. Januar 1881. Namens
der Verbandsverwaltungen die Direction
der Tbüring. Eisenbahn-Gesellschaft. (326)
Auf Seite 74 des Nachtrags III zum
Rhciiiisch-'VV'estfälisch-Tliüringischen Ver-
baudstarif sind die Frachtsätze für den
Verkehr zwischen Meiningen und Barmen
(Ober-) Rhein. sowieMeiningen und Bochum
Rhein, im Specialtarif 111 irrthümlich mit
1,00 M. declarirt, während dieselben 1,15 M.
betragen.
Die Berichtigung dieser Sätze auf 1,15 M.
tritt mit dem 1. März 1881 in Kraft-
Elberfeld, den 17. Januar 1881. König-
liche Eisenbahndirection als geschäfts-
führende Verwaltung. (317)
Hessische Ludwigsbahn. Mit dem
1. Februar er. kommt für den Schlesisch-
Südwestdeutsclien Verbandsverkehr ein
neuer Tarif zur Einführung. Derselbe
enthält gegen den seitherigen Tarif theils
Ermässigungen, theils Erhöhungen. So-
weit Erhöhungen eintreten, bleiben die
alten Taxen bis 1. März er. in Giltigkeit.
Mainz, den 18. Januar 1881. ln Vollmacht
des Verwaltungsrathes : Die Specialdirec-
tion. (330)
Südwestdeutscher Eisenbahnverband. Zu
den Südwestdeutschen Tarifheften 6 und 8
ist ein Anhang erschienen, enthaltend
Entfernungszahlen und Routenzeichen für
verschiedene Relationen, welche für den
Fall der Unterbrechung des Verkehrs
über die Schiffbrücken bei Maxau bezw.
bei Speyer Anwendung finden. Näheres
ist bei den betreffenden Verbandstationen
zu erfahren. Karlsruhe, den 19. Januar
1881. Generaldirection der Grossherzog-
lich Badischen Staatseisenbahnen. (327)
Hessische Ludwigsbahn. Am20.Ja-
nuar a. er. tritt der 9. Nachtrag zu Tarif-
heft 9 des Südwestdeutschen Verbandes in
Kraft. Derselbe enthält theilweise verän-
derte Frachtsätze zwischen unseren Links-
rheinischen Stationen einerseits und der
Station Mannheim, Badische Bahn ander-
seits. Nähere Auskunft ertheilen die Sta-
tionen sowie unser Tarifbüreau. von
welchem auch Exemplare ä 5 pro
Stück bezogen werden können. Mainz,
den 19. Januar 1881. In Vollmacht des
Verwaltungsrathes: Die Specialdirec-
tion. (329)
Am 1. Februar 1881 tritt ein neuer
Transittarif für den Verkehr zwischen
Stationen der K. K. priv. Oesterreichischen
Staatseisenbahngesellschaft, der K. K. priv.
Oesterreichischen Nordwestbahn und der
Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn einer-
seits und Prag (Station der K. K. priv.
Böhmischen Westbahn), dann Prag (Bubna),
Prag (Smichov) und Kralup (Stationen der
K. K. a. priv. Buschtehrader Eisenbahn) in
Wirksamkeit.
Durch diesen Tarif werden der Transit-
tarif vom 1. August 1879 nebst Nachtrag I
vom 10. Juli 1880 für den Verkehr mit
Prag (Böhmische Westbahn), ferner die
Tarifsätze und besonderen Bestimmungen
der Gruppe D, dann die Tarifsätze der
Gruppe E des Nachtrages I zum Anhänge
zu Heft 1 des Tarifes für den Oesterreichi-
schen Eisenbahnverband, gütig vom 5. Au-
gust 1879, aufgehoben.
Der neue Transittarif findet unter den
demselben beigefügten Tarif bestimmungen
und Ausnahmen für den directen Verkehr
nach Bayern und darüber hinaus sowohl
bei Verwendung directer Frachtbriefe als
auch bei Adressirung an eine Mittelsperson
in Prag resp. Kralup behufs Reexpedition
nach dem Auslande Anwendung.
Exemplare des Transittarifes erliegen
bei den Unterzeichneten Bahnverwaltungen
zur Einsicht auf und können daselbst be-
zogen werden. Prag und Wien, am 15. Ja-
nuar 1881. Direction der K. K. priv. Böh-
mischen Westbahn. Generaldirection der
a. priv. Buschtehrader Eisenbahn. General-
direction der K. K. priv. Kaiser Franz-
Josefbabn. Generaldirection der K. K.
priv. Oesterreichischen Nordwestbahn. Ge-
neraldirection der K. K. priv. Oesterreich!-'
sehen Staatseisenbahngesellschaft. Direc-
tion der K. K. priv. Süd-Norddeutschen
Verbindungsbahn. (320)
r
Thüringische Eisenbahn. Im Thü-
ringisch • Bayeriscli ■ Württembergischen
Verbände kommen für die Stationen
Aschaffenburg und Gemünden der Bayeri-
schen Staatsbahn am 20. Januar er. theil-
weis ermässigte Frachtsätze zur Einfüh-
rung. Dagegen werden mit 1. März er.
für die, genannten Stationen sowohl, als
auch für die Stationen Amorbach, Heigen-
brücken, Karlstadt, Laufach, Lohr, Milten-
berg, Partenstein der Bayerischen Staats-
bahn zum Tbeil erhöhte Sätze eingefübrt
werden.
Der bezügliche Tarifnacbtrag ist dem-
nächst bei den Verbandsexpeditionen
käuflich zu haben, bis dahin ertheilt unser
Tarif bureau Auskunft. Erfurt, den 14. Ja-
nuar 1881. Die Direction. (314)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. Mit 1. Februar d. J. resp.
mit Beginn der diesjährigen Elbe-Schiff-
fahrtssaison tritt der am 15. März 1380
für die Dauer der Elbe-Schifffahrtssaison
1880 zur Einführung gebrachte Ueber-
nahmetarif sowie der hierzu gehörige
Nachtrag I vom 15. Mai 1880 und der
Nachtrag II vom 25. October 1880 für den
Verkehr zwischen Dresden-Elbequai einer-
seits und Stationen der a. priv. Kaiser
Ferdinands Nordbahn, der K. K. priv.
Kaiser Franz- Josef bahn, der K. K. priv.
Oesterreichischen Staats-Eisenbahngesell-
schaft, der K. K. priv. Turnau-Kralup-
Prager Eisenbahn, sowie der Oesterreichi-
schen Nordwestbahn und Süd-Norddeut-
schen Verbindungsbahn andererseits wieder
in Kraft. Wien, am 17. Januar 1881. Die
Generaldirection. (319)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 20. d. Mts. tritt ein neuer Tarif für
die Beförderung von Leichen, Equipagen
und anderen Fahrzeugen, sowie von leben-
den Thieren (excl. Hunden) im directen
Verkehr zwischen Stationen der Berlin-
Görlitzer Eisenbahn einerseits und Statio-
nen der Halle - Sorau - Gnbener, Cottbus-
Grossenhainer und Märkisch-Posener Eisen-
bahn andererseits in Kraft, durch welchen
die directen Abfertigungen des früheren
Tarifs vom 1. September 1878 in einer
grösseren Anzahl von Relationen be-
schränkt werden.
Auskunft ertheilt unser Verkehrsbureau.
Berlin, den 19. Januar 1881. Königliche
Eisenbabn-Direction. (333 J)
Für Roheisentransporte ab Burgsolms
nach Ehrenfeld via Wetzlar-Köln tr. tritt
vom 15. d. Mts. ab der directe Ausnahme-
fraehtsatz von 51 Jl pro 10 000 kg in
Kraft. Frankfurt a/M., den 14. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (318 H&V)
Güterverkehr mit Stationen der Hessi-
schen Lndwigsbahn einerseits und Belgien
und England andererseits. Am l. März c.
tritt der Hessisch-Belgische resp. Hessisch-
Belgisch -Englische Tarif vom 1. Januar
1880 nebst Nachtrag 1 vom 15. September
1880 und dem Ausnahmetarif für die Be-
förderung von Kartoffeln vom 15. Septem-
ber 1880 ausser Kraft.
An deren Stelle treten mit genanntem
Tage neue Frachten, welche theilweise Er-
höhungen und Ermässigungen nachweisen,
worüber unser Tarifbureau und dasjenige
der Hessischen Ludwigsbahn nähere Aus-
kunft geben können. Köln, den 16. Ja-
nuar 1881. Königliche Direction der Rheini-
schen Eisenbahn, zugleich Namens der
mitbetheiligten Verwaltungen. (315)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Für den Transport frischen Fleisches
in Ladungen ä 10 000 kg pro Wagen und
— 87 —
Frachtbrief (resp. bei der Frachtzahlung
für dieses Quantum) vom hiesigen Vieh-
hofe nach Paris ist seit dem 1. d. Mts. ein
ermässigter Ausnahme-Frachtsatz in Höhe
von 92,95 Francs pro 1 000 kg in Kraft ge-
treten, zu welchem ausserdem noch für
die Ueberführung vom hiesigen Viehhofe
auf der Ringbahn eine Gebühr von 5 Fres.
pro Achse der verwendeten Eisenbahn-
wagen hinzugerechnet wird. Berlin, den
19. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (332 J)
Für Roheisentransporte ab Burgsolms
nach Ehrenfeld via Wetzlar-Köln trans.
tritt vom 15. d. Mts. ab der directe Aus-
nahmefrachtsatz von 51 J/L pro 10 000 kg
in Kraft. Frankfurt a/M.-Sachsenhausen,
den 14. Januar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. (313)
Für Schwefelkiestransporte zwischen
Hamburg und Grünau tritt ein directer
Ausnahmetarifsatz zum Betrage von 0,86 Jl
pro 100 kg sofort in Kraft. Berlin, den
17. Januar 1881. Die Direction der Berlin-
Görlitzer Eisen bahngesellschaft.
3. Eröffaungen etc.
Bergisch - Märkische Eisenbahn. Am 1.
Februar er. wird die dem Königlichen
Eisenbahn-Betriebs-Amte zu Essen unter-
stellte Zweigbahnstrecke zwischen Dort-
munderfeld und Huckarde — als Eisen-
bahn untergeordneter Bedeutung — mit
der Station Huckarde eröffnet. Auf der
genannten Strecke findet ein Personenver-
kehr nicht Statt, auch ist die Station
Huckarde nur für den Wagenladungs-
Güter-Verkehr eingerichtet.
Für die neue Bahnstrecke treten die
Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung, des Betriebs-
Reglements für die Eisenbahnen Deutsch-
lands, sowie die Bestimmungen des Local-
tarifs der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
in Kraft.
Die nachstehend bezeichneten Nachträge,
welche die Güter- etc. Frachten im Ver-
kehr mit Station Huckarde enthalten, sind
bei unseren Güter-Expeditionen käuflich
zu haben.
1. Nachtrag 18 zum Local - Güter - Tarif
vom 1. Januar 1878, welcher neben den
Transportbestimmungen für den Verkeür
mit Station Huckarde auch noch ermässigte
Frachtsätze für den Verkehr mit den Sta-
tionen Attendorn, Listernobl, Olpe, Ger-
lingen und Rothemühle, sowie für ver-
schiedene andere Relationen zur Einfüh-
rung bringt. Der Nachtrag enthält ferner
u. A. noch die Bestimmung bezüglich der
Transportvergünstigung für die aus dem
Kunstgewerbe-Museum zu Berlin behufs
deren Aufstellung nach den Provinzial-
städten zu sendenden Gegenstände.
2. Nachtrag 8 zum Ausnahme - Tarif für
Steinkohlen etc., welcher Frachtsätze für
die Station Huckarde, ermässigte Fracht-
sätze für die Stationen Attendorn, Li-
sternohl, Olpe, Gerlingen, Rothemühle
und andere Relationen enthält.
Elberfeld, den 15. Januar 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction. (316)
Aachen-Jülicher Eisenbahn. Die Halte-
stelle Greven berg ist mit dem 1. Januar
1881 aufgehoben.
3. Betriebsstörungen etc.
Rheinische Eisenbahn. Seit gestern
hat der Betrieb unserer beiden Traject-
Anstalten zu Griethausen und Bonn in
Folge Eisgangs eingestellt werden müssen.
Die Wiedereröffnung der Trajectanstalten
wird auf diesem Wege demnächst mitge-
theilt werden. Köln, den 16. Januar 1881.
Königliche Direction.
Bayerische Staatsbahnen. Unter Bezug-
nahme auf das Ausschreiben vom 20. De-
cember v. J. wird bekannt gegeben, dass
der regelmässige Verkehr auf der Strecke
Kirchenlaibach-Hof am 6. Januar er. wie-
der eröffnet worden ist. Generaldirection.
Oldenburgische Eisenbahn. Oldenburg,
den 20. Januar 1881. Unter Bezugnahme
auf § 14 des Wagenregulativs machen wir
hierdurch bekannt, dass im Bereiche der
diesseitigen Verwaltung mit dem 19. d.
Mts. der Güterverkehr in Folge Schneever-
wehungen eingestellt ist. Die Dauer der
Betriebsstörung ist von den Witterungs-
verhältnissen abhängig. Grossherzogliche
Direction.
Alföld - Finmauer Eisenbahn. Gross-
wardein-Essegger Strecke. Wegen Eisgang
wurde am 14. Januar 1, J. der Trajeetver-
kehr über die Donau zwischen Gombos-
Erdöd auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Die Betriebs-Directiop.
4:. Submissioneui
Lieferung von Brettersäumlin-
gen. Die Anlieferung von ca. 2 900 cbm
Säumlinge zum Anheizen der Locomotiven
soll vergeben werden Die Lieferungsbe-
dingungen sind bei der Magazin-Haupt-
verwaltung in Chemnitz zu erfahren. An-
gebote sind unter Angabe des Preises für
1 cbm versiegelt und mit der Aufschrift
„Submission für Säumlinge“ bis zum
ö.Februar d.J. an die Unterzeichnete Kö
nigliche Generaldirection einzusenden. Die
Auswahl unter den Anbietern, welche bis
zum 17. Februar er. an ihre Gebote ge-
bunden sind, bleibt Vorbehalten. Wer bis
dahin Mittheilung nicht erhält, hat das
Angebot als erledigt zu betrachten. Dres-
den, am 15. Januar 1881. Königliche Ge-
neraldirection der Sächsischen Staatseisen-
bahnep. von Tschirschky. (312)
Königlich Württembergische Staatseisen*
bahn. Wir beabsichtigen die Anschaffung
von 200 stärkeren und 100 schwächeren
Wagenachsen von Flussstahl.
Die Lieferungsbedingungen können von
unserem Secretariate bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Bezeichnung „Submission für Wagen-
achsen“ versehen bis spätestens den
1 Februar d. Js, Mittags 12Uhr unse-
rem Secretariat zuzustellen. Stuttgart,
den 15. Januar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. Abth. 111. (322)
Die Anfertigung und Lieferung von
15 Tenderlocomotiven und 15 offe-
nen hochbordigen Güterwagen soll
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Das für die Locomotivlieferung gültige
Programm und die zugehörigen Bedin-
gungen werden gegen Einsendung von
1 Jl und die für die Wagenlieferung
massgebenden Zeichnungen und Bedin-
gungen gegen Einsendung von \ M. hQ
von dem Unterzeichneten Bureau abge-
geben.
Der Submissionstermin ist auf den
3. Februar, Vormittags 11 Uhr an-
beraumt und sind bis dahin spätestens
dem genannten Bureau die Offerten mit
der Aufschrift:
„Submission auf Locomotiven be-
ziehungsweise Güterwagen“
einzusenden. Frankfurt a/M. - Sachsen-
hausen, den 8. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection, Maschinentechnisches
Bureau. (H 652)
Holländische Eisenbahn. Die Lieferung
von:
170 Stück Gussstahl Herz- und Kreu-
zungsstücke (Bedingungsheft No. 210),
88
132 Paar ZuDgcnyorrichtungen für ein
fache und Englische Weichen (Bedin-
gungsheft No. 211),
894 t Gussstahlschienen mit 116 t La-
schen und Kleineisenzeug (Bedingungs-
heft No. 209),
14 200 eichene Querschwellen (Bedin-
gungsheft No. 208),
472 cbm eichene Weicliensch wellen (Be-
dingungsheft. No. 208)
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungshefte sind gegen porto-
freie Einreichung von 1 Gulden 60 Cents
pro Stück vom Bureau des Herrn Ober-
ingenieurs hiers'dbst zu beziehen.
Offerten sind bis spätestens den 7. Fe-
bruar 1881, 12 Uhr Mittags an den ge-
nannten Herrn Oberingenieur einzureichen.
Dieselben sollen am selben Tage im Lo-
cal „het Vosje“ Rokin 31 in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten Nach-
mittags 1)4 Uhr eröffnet werden. Amter-
dam, den 15. Januar 1881. Der Betriebs-
director. (303)
Submission auf Dampfkessel un d
Locomobilen. Die Anfertigung und
Lieferung von 2 Röhrendampfkesseln
und 2 Locomobilen für den Bau des
Brandleitetunuels der Baustrecke Erfurt-
Ritschenhausen soll vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen
liegen in dem Generalbureau (Fürsten -
Strasse 1 — 10, Magdeburg) aus, können
auch gegen Einsendung von 2 Jl von
demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Dampfkessel und
Locomobilen“
versehen, bis zum Termine, den 28. Ja-
nuar d. Js., Vormittags lO Uhr, an
uns einzureichen und werden in Gegen-
wart der erschienenen Submittenten er-
öffnet werden. Magdeburg, den 11. Januar
1881. Königliche Eisenbahndirection. (300)
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Verlegt und herausgegeben von dem Verein Dent.scher Eisenbahn-Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redactionsbureau: Kleiubeereustrasse 3). - Druck von H. S. Hermann in Berlin SW., Beuthstrasse 8.
A
89
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindxwaiizig’Ster «falirg'ang'.
Berlin, den 2S. Januar 1881.
Dieser Nummer liegt No. 2 des „Anzeigers überzähliger (yäter and Uepäckstttcke“ bei.
Dieser liuninier liegt ein Drospect von U. L. Brnckmann, Dortmund und Berlin, l’riedriclistr. li>U, über
E. Willmann’s eiserne doppelwandige Bahnwärterbude bei.
iiilialt: Eisenbaimschulen. — Das Central-Wagenabrechnungsbureau der unter Preussischer Staatsverwaltung stehenden Eisen-
bahnen. — Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen (Zur Reform der Schienenstatistik). — Erkenntnisse betr. eine wichtige Stempelfrage
(Erkenntniss erster Instanz). — Die Sibirische Eisenbahn. — Aus dem Deutschen Rei^h. — Zwei Norddeutsche Canalprojecte. — Offizielle
Anzeigen; 1. Tarif-Bekanntmachungen. % Eröffnungen etc. 3. Stationsbenennung. 4. Betriebsstörungen etc. 5- Ausloosungen. G- Ausgabe
neuer Dividendenscheine. 7. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Eisenbahnschulen.
Bekanntlich sind bei den Preussischen Staatsbahnverwal-
tungen Instructionsstunden für die mittleren und niederen Beamten
neuerdings eingeführt worden. Die erste Anregung dafür
datirt aus dem Jahre 1875*), allein erst ein Ministerialerlass vom
11. März 1878**) hat die Königlichen Directionen zu einer allge-
meinen Einführung von Instiuctionsstunden vorzugsweise zum
Zwecke der geeigneten Vorbildung für die Aspiranten der Untei-
und Subalterobeamtenstelien veranlasst. Die Einrichtung hat sich
inzwischen, wie von zuständiger Seite mitgetheilt wird, vollständig
bewährt. Das Unterrichtswesen bei der Staatseisenbahnverwaltung
unterliegt der oberen Leitung der Königlichen Eisenbahndirectionen
und der Königlichen Eisenbahnbetriebsämter. Dieselben stellen
den Lehrplan fest und überwachen den Unterricht durch ihre
Organe. Die Instructionsstunden werden durchschnittlich wöchent-
lich ein- bis zweimal auf denjenigen Stationen, auf welchen ein
grösserer Theil des Personals vereinigt ist, in der dienstfreien Zeit
der Beamten abgehalten. Auf den kleineren Stationen, auf denen
ein regelmässiger Unterricht nicht durchzuführen ist, pflegen die
Beamten tbeils gelegentlich, theils in bestimmten Zwischenräumen
durch die Stationsvorsteher, Bahnmeister, Bahncontroleure oder
sonstige geeignete Vorgesetzte in den einzelnen Dienstzweigen
unterwiesen zu werden. Für das Zugbegleitungs- und Locomotiv-
personal sind Zeit und Ort des Unterrichts nach Massgabe des
Dienstturnus der einzelnen Personale so festgesetzt, dass abwech-
selnd sämmtlichen Beamten die Theilnahme an demselben er-
möglicht wird. Bei dem Bahnbewachungspersonal, bei welchem
-ein regelmässiger Unterricht mit Rücksicht auf die abgesondeite
Stationirung besonders erschwert ist, hat man versucht, den Unter-
richt an den Tagen, an welchen die Gehalts- und Lohnzahlungen
erfolgen, abzuhalten. An dem Unterricht nehmen Theil das
Burea,u-, Stations-, Expeditions-, Werkstätten-, Locomotiv-, Zug-
begleitungs- und Bahn bewachungspersonal, und zwar thunlichst
in gesonderten Lehrcursen für die einzelnen Beamtenkategorien.
Die Theilnahme am Unterricht ist in der Regel facultativ. Soweit
sie bei einzelnen Verwaltungen obligatorisch gemacht worden ist,
beschränkt sich die Verpflichtung meist auf solche Beamte, welche
noch die vorgeschriebenen Prüfungen zu bestehen haben. Die im
V^bereitungsdienst befindlichen Beamten (Civilsupernumerare,
Militäran Wärter), sowie die als Hülfsbeamte fungirenden ständigen
Arbeiter sind zur Theilnahme ebenfalls je nach dem berechtigt
oder verpflichtet. Den Gegenstand des Unterrichts bilden in
erster Lime die für die betreffenden Beamtenkategorien bestehen-
den besonderen Reglements, Dienstvorschriften und Instructionen,
dann das Betriebsreglement, das Babnpolizeireglement, die Signal-
ordnung, die. gemeinsamen Bestimmungen für alle Beamten im
*) Man vergleiche auch den Ministerialerlass, abgedruckt im
Jahrgang 1875 No. 43 S. 424 unserer Zeitung.
**) Siehe Jahrgang 1878 No, 99 S, 1239.
Staatseisenbabndienst, die Organisation der Staatseisenbahnver-
waltung. Hierzu treten besonders für die Stations- und Expe-
ditionsbeamten die Tarifvorschriften, die Zollgesetzgebung, das
Control- und Abrechnungswesen, Eisenbahngeographie u. s. w.
Die Bureaubeamten werden ausserdem über die Verfassung des
Reichs und Preussens, die Organisation der Behörefen des Staats,
die Bestimmungen über das Etats-, Gassen- und Rechnungswesen
u. s. w. unterrichtet, und thunlichst auch mit den wichtigeren,
die Eisenbahnverwaltung berührenden gesetzlichen Bestimmungen
bekannt gemacht. Für die Bureaubeamten ist in der Regel eise
grössere Stundenzahl als für die übrigen Beamten vorgesehen.
Den unteren Beamten wird vielfach noch ein besonderer Unter-
richt in den Elementarfächern (Lesen, Schreiben und Rechnen)
ertheilt, uin denselben Gelegenheit zur Erwerbung oder zur Be-
festigung derjenigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu geben, weiche
nach dem Bahnpolizeireglement und nach den vom Bundesrath
erlassenen Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizei-
beamten etc. vom 12. Juni 1878 von ihnen verlangt werden. Als
Lehrer fungiren ausschliesslich Beamte, und zwar in erster Linie
solche, welche sich freiwillig dazu erboten haben, weiterhin die
Dienstvorgpsetzten der betreffenden Kategorien (Bureauvorstehers
Güterexpeditionsvorsteher, Stationsvorsteher, Werkmeister, Bahn-
controleure etc.) oder sonst geeignete ältere, unter Umständen
auch höhere Beamte. Die Unterrichtsertheilung geschieht nach
dem Ermessen der Lehrer in der Form einer zwaugslosen Unter-
haltung über ein gegebenes Thema, oder in fortlaufenden, zu-
weilen auch systematischen Vorträgen, Bei einigen Verwaltungen
bestehen besondere Repetitionskurse zur specielleren Vorbereitung
<ler Beamten für die abzulegenden Prüfungen, bei welchen den
Zuhörern Gelegenheit geboten wird, über Dinge, welche sie in den
Vorträgen oder beim Studium nicht verstanden haben, sich vom
Vortragenden nähere Erläuterungen geben zu lassen. Ungeachtet
die Theilnahme am Unterricht, wie gesagt, in der Regel eine frei-
willige ist, erfreuen die Instruction sstunden sich im Allgemeinen
eines sehr regen Besuches. Das Interesse der Beamten an den-
S'dben lässt auch erkennen, dass diese die ihnen durch den
Unterricht erwachsenden Vortheile zu schätzen wissen. Neben
dem meist hervorgetretenen günstigen Einfluss auf die Ergebnisse
der Prüfungen haben die Unterrichtsstunden zur Folge, dass die
Dienstvorschriften zum besseren Verständniss gelangen; die
Sicherheit und Gewandtheit, mit welcher der Dienst versehen
wird, hat sich erhöht, das Bewusstsein der Verantwortlichkeit
und das Pflichtgefühl der Beamten ist durch die bessere Ausbil-
dung gehoben worden, die Disciplin hat sich vielfach befestigt.
Den als Lehrer fungirenden Beamten erwächst zwar durch die
Abhaltung des Unterrichts und durch die erforderliche Vorbe-
reitung eine mehr oder weniger bedeutende Nebenarbeit, und es
ist besonders anzuerkennen, dass sich diese Beamten gleichwohl
mit Interesse und Freudigkeit der Sache hingegeben haben.
Andererseits darf aber auch nicht übersehen werden, dass die
Lehrer durch diese Thätigkeit insbesondere auch mit den Fähig-
90
keiten und ßigentkümiickkeiten ihres Personals besser bekannt
und hierdurch in die Lage versetzt werden, mehr für eine Ver-
wendung der einzelnen Individuen nach ihren Fähigkeiten und
ihrer Brauchbarkeit Sorge zu tragen. Die Einführung allgemein
gültiger Normativbestimmungen für das Unterricbtswesen ist
seither nicht erfolgt, ein Bedürfniss dazu hat sich einstweilen
noch nicht herausgestellt, vielmehr wird bis auf Weiteres dem
selbstständigen Ermessen der ßetriebsämter ein angemessener
Spielraum und eine gewisse freie Beweglichkeit vorzubehalten
sein, schon weil die Verschiedenartigkeit der persönlichen und
localen Verhältnisse in den einzelnen Bezirken eine besondere
Rücksichtnahme erfordert, während durch eine zu streng einheit-
liche Gestaltung der Bestimmungen leicht die Fortentwickelung
der Sache und das Interesse an der Pflege des Gegenstandes be-
einträchtigt werden könnte.
Das Central-Wagenabrechnungsbureau der unter
Preussischer Staatsverwaltung stehenden
Eisenbahnen.
Ein Erlass des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom
28. December v. J. ordnet die Errichtung eines Central-Wagen-
abrechnungsbureaus der Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Privatbahnen in Magdeburg an.
Die Instruction für das Central-Wagenabrechnungsbureau
lautet :
Instruction für das Central-Wagenabrechnungsbureau der Prenssi-
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Privatbalinen.
§ 1. Für die Preussischen Staats- und unter Staatsverwal-
tung stehenden Privatbahnen wird zum Zweck der Wagenmieth-
abrechnung mit den übrigen Bahnen des Deutschen
Eisenbahnvereins und des Internationalen Wagen-
verbandes mit Ausschluss der Reichseisenbahnen für Eisass-
Lothringen (§ 11) ein gemeinschaftliches
„Central-Wagenahrechnungsbureau“
in Magdeburg errichtet.
Dasselbe wird der Königlichen Eisenbahndirection zu Magde-
burg unterstellt und führt seine Geschäfte nach Massgabe der
vorliegenden Instruction und der von der genannten Königlichen
Direction dem Bureau zu ertheilenden Geschäftsordnung.
§ 2. Dem Centralabrechnungsbureau liegt ob:
1. Die Coursfeststellung und Miethsberechnung für die auf den
Preussischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden
Privatbahnen kursirenden fremden Wagen.
2. Die Prüfung der von den fremden Verwaltungen über die
Wagen der Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden
Privatbabnen aufgestellten Schuldrapporte.
3. Die Ausgleichung der Wagenmiethbeträge zwischen den Staats-
und unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen unter
einander, sowie die Miethsausgleichung zwischen diesen und
den fremden Bahnen.
§ 3. Die zur Abrechnung (§ 2 zu 1) erforderlichen Rap-
porte sind von den Stationen der Staats- und unter Staatsverwal-
tung stehenden Privatbahnen an das Centralabrechnungsbureau
theils direct, theils durch Vermittelung der betriebstechnischen
Bureaus der Vorgesetzten Königlichen Directionen nach der im
§ 7 angebenen näheren Anweisung einzusenden. Die von den
fremden Verwaltungen aufgestellten Schuldrapporte (§ 2 zu 2)
gehen dem Centralabrechnungsbureau direct zu.
§ 4. Nach Feststellung der von den einzelnen Königlichen
Directionen zu zahlenden Miethbeträge sowie des Guthabens der-
selben, werden die Gesammtbeträge an Schuld und Guthaben in
einen monatlichen Generalabschluss der Wagenmiethen zusammen-
estellt. In diesem Generalabschluss sind die Bahnen in alpha-
etischer Reihenfolge aufzuführen und ist anzugeben, durch
welche Saldirungsstelle (Generalsaldirungsstelle in Berlin etc.) die
Ausgleichungen der Saldi erfolgen soll. Je ein Exemplar dieses
Generalabschlusses ist den betheiligten Königlichen Directionen
bis zum 15. des auf die Abrechnung folgenden Monats zu über-
senden. Die Saldirungsstellen erhalten gleichzeitig ein Exemplar
zur Baarausgleichung der Saldi in der nächsten Saldirungs-
periode.
Die von fremden Wagen auf den diesseitigen Bahnen und
die von diesseitigen Wagen auf fremden Bahnen durchlaufenen
Wagenachskilometer sind zugleich mit dem Generalabschluss den
Königlichen Directionen mitzutheilen.
§ 5. Bezüglich der Kurs- und Miethsberechnung bilden
die Preussischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden
Privatbahnen den übrigen Bahnen gegenüber ein einheitliches
Netz. Demgemäss wird über jeden Wagenkurs innerhalb dieses
Netzes nur ein Schuldrapport aufgestellt. Desgleichen sind in
den Schuldrapporten (§ 16 des Vereins Wagenregulativs) die Be-
nutzungszeiten und Fristüberschreitungen für die Staats- und
unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen zusammen zu be-
rechnen.
Die Vertheilu)^ der Wagenmiethen (einschliesslich der
Zeitmiethe und der Verzögerungsgebühren) auf die einzelnen Ver-
waltungsbezirke erfolgt nach Massgabe der in jedem Verwaltungs-
bezirk von den betreffenden fremden Wagen zurückgelegten
Kilometer.
Die nach Massgabe der Bestimmungen des Wagenregulativs
bezw. des internationalen Reglements bei Leertouren und bei
regulativwidriger Benutzung zu zahlenden Entschädigungen bezw.
Conventionaistrafen fallen der schuldigen Verwaltung allein
zur Last.
Die hiernach ermittelten Guthaben der fremden Bahnen
werden nach Zusetzung der anerkannten Revisionsbeträge bahn-
weise zusaramengestellt und denselben in einer besonderen Nach-
weisung unter Beifügung der Schuldrapporte bis zum Schlüsse
des auf die Wagenbenutzung folgenden Monats mitgetheilt.
§ 6. Für die specielle Kursfeststellung und Miethsberech-
nung zwischen den Staats- und vom Staat verwalteten Privat -
bahnen einerseits und den fremden Bahnen andererseits bleiben
die Bestimmungen des Vereinswagenregulativs und des inter-
nationalen Wagenre^ements nach wie vor massgebend, soweit
nicht etwa andere Vereinbarungen zwischen einzelnen Verwal-
tungen, insbesondere bezüglich der Naturalausgleichung go-
troff^en sind.
Von derartigen Vereinbarungen ist dem Centralabrechnungs-
bureau Kenntniss zu geben.
Bezüglich der auf solche fremde Verwaltungen, welche nicht
zum Deutschen Eisenbahnverein oder internationalen Verbände ge-
hören, entfallenden Wagenmiethen tritt eine Aenderung in der
bisherigen Berechnung nicht ein. Diejenigen Wagen dieser
fremden Verwaltungen, welche durch eine Königliche Direction
eingeführt werden, sind von dem Centralabrechnungsbureau den
übrigen Bahnen des Deutschen Eisenbahnvereins bezw. des inter-
nationalen Wagenverbandes formul arm ässig mitzutheilen.
§ 7. Für die Zwecke der Wagenmiethsabrechnung findet
auf den Uebergangsstationen der Staats- und unter Staats-
verwaltung stehenden Privatbahnen einerseits und der fremden
Bahnen andererseits eine Notirung sämmtlicher ein- und aus-
gehenden Wagen statt. Von diesen Stationen sind folgende Rap-
porte, nach Eigentbumsbahnen, Bahnanschlüssen, Personen-, Ge-
päck- und Güterwagen getrennt, an das Centralabrechnungsbureau
einzusenden :
1. Schuldrapporte nach den Bestimmungen des Vereins-
wagenregulativs (§ 16) für die^auf die diesseitigen Bahnen über-
gehen den fremden Wagen, in der Regel dekadenweise.
Diese Rapporte sind von den Stationen nur bezüglich der
Wagennummer, der üebergabe- und Rückgabezeiten, der Be-
stimmungsstationen und der Rubrik, ob beladen oder leer,
auszufüllen. Für Stationen mit geringem Wagenübergange
kann die Aufstellung von Mon atsrapporten durch das Central-
abrechnungsbureau angeordnet werden.
2. U ebergangsrapporte über diejenigen fremden Wagen,
welche sich in Hintour (Transit) befinden, oder welche nicht
vorher auf derselben Station übernommen worden und dem-
gemäss nicht bereits durch den Schuldrapport (zu 1) rappor-
tirt sind, und zwar dekadenweise.
3. üebergangsrapporte über die auf fremde Bahnen über-
gehenden Wagen der Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Privatbahnen und der Reichsbahnen, sowie über
diejenigen zurückkehrenden Wagen dieser Bahnen, welche in
Hintour diese Station nicht passirt haben, und zwar monat-
lich.
Die Rapporte zu l — 3 sind mit ümschlagsverzeichnissen dem
Centralabrechnungsbureau direct einzureichen. Ausser diesen
von den genannten Uebergangsstationen aufzustellenden
Rapporten sind von allen Stationen folgende Rapporte an
das betriebstechnische Bureau einzureichen und von diesem
an das Centralabrechnungsbureau weiterzusenden:
4. Stationsrapporte über alle auf der Station angekommenen
und abgegangenen fremden Wagen, welche für die Station
bestimmt sind, oder welche wegen Ueberlastung der Züge,
wegen Reparatur, Umladung, Umexpedition, Zollabfertigung
oder aus anderen Gründen daselbst Aufenthalt erleiden,
unter specieller Erläuterung aller vorgekommenen Verzöge-
rungen. Wagen, welche nur wegen Zugwechsels ausgesetzt
werden und mit dem fahrplanmässigen Anschlusszuge zur
weiteren Beförderung gelangen, sind nicht zu rapportiren.
Diese Bestimmung findet für die Uebergangsstationen auch
auf diejenigen Wagen Anwendung, welche von denselben
bereits durch die Schuld- oder Üebergangsrapporte (zu 1
und 2) rapportirt sind.
Bei Stationen mit erheblichem Wagenverkehr werden
nach näherer Bestimmung des Centralabrechnungsbureaus
die Wagen verschiedener Eigenthumsbahnen getrennt rap-
portirt.
Sind fremde Wagen nicht zu rapportiren, so erfolgt Vacat-
an zeige.
6. Anzeigen über diejenigen fremden Wagen, welche in Repa-
ratur genommen oder nach Beendigung der Reparatur an
den Betrieb zurückgegeben werden, sowie ferner über die-
jenigen, welche wegen Zollrevision einen Aufenthalt
91
von mehr als drei Tagen, oder wegen Verkehrsstockung
und Uebernahmeverweigerung Aufenthalt erleiden.
Die durch § 14 B. al. 2 des Vereinswagenregulativs vor-
geschriebene Veröffentlichung der Verkehrsstockungen durch
die Vereinsseitung erfolgt nach wie vor durch die betreffende
Verwaltung, welche hiervon dem Centralabrechnungsbureau
Mittheilung zu machen hat.
Die Stationsrapporte zu 4 und die Anzeigen zu 5 werden
am 5., 16. und 26. an das betriebstechnische Bureau und von
diesem spätestens am fünften Tage darauf an das Central-
abrechnungsbureau (übersichtlich geordnet), die Schuld- und
Uebergangsrapporte (zu 1 und 2) am 8., 18. und 28. jeden
Monats, bezw. bei monatlicher Rapportining (zu 3) am 8. des
folgenden Monats an das Centralabrechnungsbureau direct
eingereicht.
Diejenigen Wagen, welche in den Rapporten der 1. und
II. Dekade nicht vollständig rapportirt werden können, sind
in der folgenden Dekade vorzutragen, lieber die in der
in. Dekade und in den Monatsrapporten nicht zur vollstän-
digen Rapportirung gelangenden Wagen sind bis zum 16. des
folgenden Monats Nachtragsrapporte einzureichen.
Bei der Notirung und Rapportirung der Wagen ist mit der
grössten Sorgfalt zu verfahren. Insbesondere gilt dies von den
Schuldrapporten (zu 1), da dieselben nach der Feststellung den
betreffenden fremden Verwaltungen urschriftlich zugehen. Die
üebergangsstationen haben für eine Uebereinstimmung ihrer
Rapportirung mit derjenigen der Nachbarbahn Sorge zu tragen.
Stationen, welche in der Aufstellung oder Einsendung der
Rapporte nachlässig und säumig sind, werden den Vorgesetzten
Dienststellen (ßetriebsämtern etc.) zur weiteren Veranlassung nam-
haft gemacht.
§ 8. Das Centralabrechnungsbureau correspondirt mit
sämmtlichen Dienststellen der Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Privatbahnen innerhalb seines Ressorts direct. Die
Dienststellen sind verpflichtet, den an sie ergehenden Requisitionen
Folge zu leisten. Desgleichen ist das Centralabrechnungsbureau
verpflichtet, dienstliche auf sein Ressort bezügliche Anfragen zu
erledigen.
§ 9. Im Verkehr mit den dem Deutschen Eisenbahnverein
und dem internationalen Wagenverbande angehörigen Verwal-
tungen tritt das Centralabrechnungsbureau an die Stelle der
bisher bei den einzelnen Verwaltungen bestehenden Wagen-
controlen und erledigt die durch die Prüfung der Wagenmietli-
abrechnung etc. bedingten Correspondenzen.
§ 10. Die persönlichen und sächlichen Ausgaben des
Centralabrechnungsbureaus werden auf die einzelnen Verwal-
tungen nach Massgabe der von den fremden Wagen in ihrem
Verwaltungsbereich zurückgelegten, von dem Centralabrechnungs-
bureau ermittelten Wagenkilometer vertheilt. Die Vertheilung
und Liquidation der Rosten geschieht jährlich durch diejenige
Direction, welcher das Centralabrechmingsbureau unterstellt ist.
Diese Direction beschafft zugleich die für das Centralabrechnungs-
bureau und für sämmtliche Stationen erforderlichen Formulare und
überweist dieselben dem Centralabrechnungsbureau, welches der
Direction über die Verwendung Rechnung zu legen hat. Die
Vertheilung der einzelnen Formulare an die Dienststellen erfolgt
auf vorgängige Requisition durch das Centralabrechnungsbureau
in der Regel für einen dreimonatlichen Bedarf.
Die Veräusserung der Maculatur geschieht ebenfalls durch
die betreffende Direction, welche den Erlös unter die einzelnen,
dem Verbände angehörigen Verwaltungen nach dem für die Aus-
gaben festgestellten Massstabe vertheilt.
§ 11. Die Ermittelung der Miethbeträge, welche die Staats-
und unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen sich gegen-
seitig nach Massgabe der besonderen Vorschriften zu vergüten
haben, erfolgt bei den einzelnen Verwaltungen. Bis zum 20.
des auf die Benutzung folgenden Monats sind die zu zahlenden
Beträge behufs Ausgleichung der Saldi dem Centralabrechnungs-
bureau formularmässig mitzutheilen.
In derselben Weise erfolgt die Abrechnung über die gegen-
seitige Wagen benutzung zwischen den Reichsbahnen in Eisass-
Lothringen und den Staats- und unter Staatsverwaltung stehen-
den Privatbahnen.
§ 12. Diese Instruction tritt mit dem 1. April 1881 in Kraft.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Zur Reform der Schienenstatistik.
Der Beschluss zu No. XXI der Tagesordnung der letzten
Generalversammlung, betreffend die Revision der Formulare und
Bestimmungen für die Führung der Schienenstatistik (siehe den
betreffenden Commissionsbericht No. 63 S. 800 d. vorig. Jahrg.)
ist bekanntlich perfect geworden (siehe No. 89 S. 1111 d. vorig. Jahrg.).
Zufolge dieses Beschlusses hat die Bearbeitung und Ein-
reichung des Fragenhefts zur Schienenstatistik nicht mehr jedes
Jahr, sondern alle drei Jahre, zu erfolgen, und zwar zuerst
(für die Jahre 1879, 1880 und 1881) bis zum 1. Juli 1882. Abge-
sehen von anderen, aus der S. 800 cit. abgedruckten Anweisung
für die Aufstellung der Schienenstatistik zu ersehenden Punkten,
ist besonders hervorzuheben, dass Versuchsstrecken nur in
solchen Bahnen anzulegen bezw. beizubehalten sind, in welchen
über jedes Geleise jährlich eine Bruttolast befördert wird von
wenigstens
2 000 000 t bei Bahnneigungen von 1 : oo bis 1 : 180 excl ,
1 000 000 t bei stärkeren Neigungen bis 1:120,
600 000 t bei stärkeren Neigungen bis 1 :60,
250 000 t bei noch stärkeren Neigungen.
In Ausführung des perfect gewordenen Beschlusses hat
unterm 7. d. M. die geschäftsführende Direction des Vereins die
Vereins-Verwaltungen ersucht, gemäss § 20 des Vereinsstatuts,
1. über die eingerichteten Versuchsstrecken, sowie über das Re-
sultat der vorgenommenen Ursprungsmessung binnen drei
Monaten zu berichten, und 2. die für jede Versuchsstrecke be-
sonders aufzustellenden Tabellen bis zum 1. Juli 188? einzu-
senden.
Erkenntnisse betreff, eine wichtige Stempelfrage.*)
I. Erkenntniss erster Instanz.
In der Processsache :
1. der Berlin-Stettiner Eisenbahn gesellschaft zu Stettin,
vertreten durch ihr Directorium, Klägerin und Litisdenun-
ciantin,
2. der Handlung Carl Ruetz & Co. in Liquidation zu Rothe
Erde bei Dortmund, Litisdenunciatin und Litisdenunciantin,
3. der Gutehoffnungshütte, Actienverein für Bergbau und
Hüttenbetrieb, zu Sterkrade, Litisdenunciatin,
gegen den Königlichen Fis cus, vertreten durch die Königliche Pro-
vinzialsteuerdirection zu Stettin, Verklagten — Via 886 von 1878
— hat das Königliche Kreisgericht zu Stettin, Abtheilung für
Civilprocpsssachen, in der Sitzung vom 20. November 1878, an
welcher Tlieil genommen haben: von Mittelstädt, Kreisgerichts-
ratb, Vorsitzender, etc. gemäss den Verhandlungen für Recht er-
kannt, dass
1. der Verklagte nicht für befugt zu erachten, von dem Vertrage
vom 23. Februar und 4. März 1874 einen Kaufstempel von
1 620 und von dem Vertrage vom 5/13. October 1874 be-
ziehungsweise 14./20. Januar 1875 einen Kaufstempel von
1 210 zu erheben, vielmehr der Verklagte schuldig, an die
Klägerin 2 828 50 nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 17. Ja-
nuar 1878 zurückzuzahien ;
Klägerin mit dem Anträge:
den Verklagten nicht für befugt zu erachten, von dem Ver-
trage vom 23. Februar/4. März 1874 einen Cautionsstempel
von 1 50 zu erheben, und den Verklagten in die Zu-
rückzahlung von noch 3 M nebst gleichen Zinsen zu ver-
urtheilen,
abzuweisen ;
2. der eventuelle Klageantrag:
den Verklagten nur für befugt zu erachten, von dem in
separate festzustellenden Materialienwerthe der in den vor-
gedachten Correspondenz Verträgen bezeichneten Schienen
einen Stempel von Va pGt. zu erheben, und den Verklagten
zu verurtheilen, den mehrgeforderten und gezahlten Stem-
pelbetrag nebst 6 pCt. Zinsen seit dem 17. Januar 1878 an
die Klägerin zurückzuzahlen,
für erledigt zu erachten;
3. die gerichtlichen Kosten des Processes ausser Ansatz zu lassen,
die aussergerichtlichen Kosten dem Verklagten aufzulegen.
V. R. W.
Gründe:
Zwischen der Klägerin und der Litisdenunciatin Catl Ruetz
et Co. ist durch die in Abschrift übergebenen Correspondenzen
vom 23. Februar 1874 und 4. März 1874 auf Grund der gleichfalls
in Abschrift beigefügten Submissionsbedingungen vom 28. October
1873 und der vorgelegten Zeichnung ein Vertrag über die Liefe-
rung von 30 000 Centner Schienen zu dem Preise von 4 Tbaler
1,7 Sgr. und von 10 000 Centner Schienen zu dem Preise von
4 Thaler 1,9 Sgr, unter Genehmigung des Directorii der Klägerin
geschlossen.
Die betreffenden Schreiben lauten:
a) Dasjenige vom 23. Februar 1874 des Baudirectors Schorss:
„Hiermit übertrage ich Ihnen auf Grund Ihrer gefälligen Offerte
vom 28 Januar er. die Li f ruug von 30 000 Ctr. (dreissig Tau-
send Ceutner) Schienen aus Walzeisen zum Preise von 4 Thlr.
1,7 Sgr. [in Worten etc.] pro Centner, franco Eisenbahnwagen auf
Bahnhof Lebus der Königlichen Ostbahn, sowie von 10 000 Ctr.
(zehn Tausend Centner) Schienen aus Walzeisen zum Preise von
4 Thlr. 1,9 Sgr. (vier Reichsthaler 1,9 Sgr.) pro Centner, franco
Eisenbahnwagen auf Bahnhof Frankfurt a/0, der Königlichen Ost-
bahn, unter nachfolgenden Bedingungen:
*) Wir theilen die Erkenntnisse sämmtlicher drei Instanzen
möglichst vollständig mit, da dieselben eine für die Eisenbahn-
verwaltungen Preussens fast täglich vorkommende wichtige Stempel-
frage zu Gunsten der Eisenbahnen entscheiden. Die Redaction.
92
1. Die Lieferung der Schienen erfolgt auf Grund der von Ihnen
unterm 28. Januar er. anerkannten Bedingungen vom 28. Oc-
tober pr., vidimirte Abschrift dieser Bedingungen erfolgt zu
Ihrem Gebrauche anbei.
2. Hinsichtlich der Anfertigung der Schienen sind die hier in 2
Exemplaren beigefügten Zeichnungen, sowie 2 Messingscha-
blonen für das Schienenprofil sign. B. St. E. 19 und B. St. E. 20
massgebend, 1 Exemplar der Zeichnung wollen Sie gefl. durch
Namensunterschrift und 1 Messingschablone durch Aufdrücken
Ihres Fabrikstempels als richtig anerkennen und mir zurück-
senden. Der für die Abnahme der Schienen gültige Massstab
wird Ihnen nach circa 8 bis 14 Tagen zugehen.
3. Sie haben die Kosten des Submissionsverfahrens pro rata des
übernommenen Lieferungsobjectes mit 40 Thlr. (vierzig Thaler)
zu erstatten. Dieser Betrag ist an die Hauptkasse der B. St. E.
hier innerhalb 8 Tagen nach Empfang dieses Schreibens ab-
zusenden und mir von dem Geschehenen Mittheilung zu
machen.
4. Zur Sicherstellung für die prompte Erfüllung des Vertrags
haben Sie gemäss § 7 der Bedingungen von der circa
162 000 Thlr. betragenden Contractsumme von rot. 8100 Thlr.
(acht Tausend ein Hundert Thaler) innerhalb 14 Tagen in den
vorgeschriebenen Werthpapieren an die sub 3. bezeiebnete
Kassenstelle einzusenden und mir über das Geschehene eben-
falls Mittheilung zu machen; der betreffende Depositalschein
wird Ihnen demnächst durch das Directorium der Berlin-
Siettiner Eisenbahngesellschaft zugehen.
Ich ersuche Sie ergebenst, mir gefälligst Ihr Empfangs-
schreiben, in welches der Wortlaut des vorstehenden Uebertra-
gungsschreibens aufzunehmen ist, als Accept des vorstehenden
Auftrags unter Wiederbeifügung der anerkannten Zeichnung und
einer Messingschablone baldigst einzusenden und sehe ich dem-
nächst das Geschäft als geschlossen an. Ich bemerke noch, dass
die von Ihnen auszuführende Schienenlieferung für den Bau der
Strecke von Wriezen bis Frankfurt a/0, erfolgt. Mit der Bau-
leitung dieser Strecke ist der Abtheilungsbaumeister Werner in
Wriezen a/0, beauftragt und ersuche ich Sie ergebenst, hinsicht-
lich dir durch Versendung der Schienen erforderlich werdenden
Correspondenz sich nur an den genannten Herrn zu wenden,
welcher von mir mit entsprechender Instruction versehen werden
wird. Mir bitte ich Nachricht von dem Beginn der Fabrikation
zukoramen zu lassen. Stettin, 23. Februar 1874. Der Baudirector
und Bevollmächtigter der Berlin - Stettiner Eisenbahn. Schorss“.
b) Dasjenige vom 4. März 1874 der Handlung Carl Ruetz & Co.:
„Wir bekennen uns zum Empfange Ihrer geehrten Zuschrift vom
23. Februar er., J.-No. 2362, womit Sie uns auf Grund unserer
Offerte vom 28. Januar er. die Lieferung von 30 000 Centner (in
Worten: dreissigtausend Centner) Schienen aus Walzeisen zum
Preise von 4 Thlr 1,7 Sgr. (in Worten: vier Thaler einen sieben-
zehntel Silbergroschen) pro Centner, franco Eisenbahnwagen auf
Bahnhof Lebus der Königlichen Ostbahn, sowie von 10 000 Cent-
ner (in Worten: zehntausend Centner) Schienen aus Walzeisen
zum Preise von 4 Thlr. 1,9 Sgr. (in Worten: vier Thaler einen und
neunzehntel Silbergroschen) pro Centner, franco Eisenbahnwagen
auf Bahnhof Frankfurt a/0, der Königlichen Ostbahn für die Ber-
lin-Stettiner Eisenbahngesellschaft übertragen und nehmen von
diesem Aufträge beste Vormerkung, sowie ferner davon, dass die
Ausführung dieses Lieferungsgeschäftes unter folgenden Bedin-
gungen, welche wir hiermit acceptiren, zu erfolgen bat.
Die Lieferung der Schienen erfolgt auf Grund der von uns
unterm 28. Januar er. anerkannten Bedingungen vom 28. Octo-
ber pr., wovon wir vidimirte Abschrift erhalten haben.
Hinsichtlich der Anfertigung der Schienen sind die Ihrem
w. Auftragschreiben beigefügt gewesenen 2 Exemplare Zeichnun-
gen und 2 Messingschablonen für das Sebienenprofil sign. B. St. E. 19
und B. St. E. 20 massgebend, von denen wir eine Zeichnung durch
Unterschrift anerkannt und eine Schablone 19 mit unserem Fir-
menstempel versehen remittiren, und sind wir der Einsendung
des für die Abnahme der Schienen gültigen Massstabes in der
versprochenen Frist gewärtig.
Die Kosten des Submissionsverfahrens pro rata des über-
nommenen Lieferungsobjpctes ad 40 Thaler (in Worten: vierzig
Thaler) haben wdr bereits der Hauptkasse der ßerlin-Stettiner
Eisenbahngesellschaft eingesandt. Wir sehen hierüber Ihren ge-
fälligen Nachrichten entgegen und empfehlen uns inzwischen mit
Hochachtung und Ergebenheit Carl Ruetz & Co.“
Die Submissionsbedingungen enthalten 18 umfassende Para-
graphen mit der Unterschrift:
Stettin, den 28. October 1878. Der Baudirector der Berlin-
Stettiner Eisenbahn. Schorss.
Darunter steht folgende Submissionsofferte:
„Unter den vorstehend aufgeführten Bedingungen vom 28. Oc-
tober 1873, die mir genau bekannt sind und denen ich mich in
jeder Beziehung ohne Vorbehalt unterwerfe, offerire ich:
Loos 4a die Lieferung von 30 000 Centner Schienen franco
Eisenbahnwagen auf Bahnhof Lebus der Königlichen Ostbahn
für den Preis von 4 Thlr. 1,7 Sgr., geschrieben vier Thaler
einen und siebenzehntel Silbergroschen pro Centner Deut-
sches Gewicht;
Loos 4b die Lieferung von 10 000 Centner Schienen
franco Eisenbahnwagen auf Bahnhof Frankfurt a/0, der Kö-
niglichen Ostbahn für den Preis von 4 Thlr. 1,9 Sgr., geschrie-
ben vier Thaler einen und neunzehntel Silbergroschen, pro
Centner Deutsches Gewicht,
und halte mich bis 4 Wochen an diese meine Offerte gebunden.
Rothe Erde bei Dortmund, den 28. Januar 1874. Carl Ruetz & Co.“
Später ist der Actienverein Gutehoffnungshütte in den von
der Klägerin mit der Handlung Carl Ruetz & Co. geschlossenen
Vertrag bezüglich der 30 000 Centner Schienen mit Genehmigung
der Klägerin eingetreteu.
Ueber diesen Eintritt sind folgende Schreiben gewechselt,
welche lauten:
a) Das Schreiben vom 5. October 1874 des Schorss an die
Handlung Carl Ruetz & Co.: „Mit Bezug auf die gefälligen Schrei-
ben vom 29. August resp. 17. September er. benachrichtige ich
Sie ergebenst, dass ich bereit bin, die Ausführung der von Ihnen
übernommenen Lieferung von 30 000 Centner Schienen für die
Eisenbahn von Wriezen nach Frankfurt a/0, auf die Gutehoff-
nuügshütte, Actienverein für Bergbau und Hüttenbetrieb, in
Sterkrade, vorbehaltlich der späteren Genehmigung des Directo-
riums der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft, unter den der
Lieferung zu Grunde gelegten Bedingungen zu den festgestellten
Lieferungsterminen zu übertragen. Ich habe der Gutehoffnungs-
hütte hiervon heute Mittheiiung gemacht. Bei dieser Uebertra-
gung muss aber zur Bedingung gemacht werden, dass die Bürg-
schaftserklärung des Schaafhausen’schen Bankvereins vom 8. Juni
er. auch auf das neue Contractsverhältniss ausgedehnt wird. Sie
wollen eine desfallsige Erklärung des Schaafhausen’schen Bank-
vereins ein fordern und mir baldigstzugehen lassen, mir auch zu-
gleich den Empfang des vorliegenden Schreibens bestätigen“.
b) Das Schreiben vom 5. October 1874 des Schorss an die
Gutehoffnungshütte: „Mit Bezug auf die gefälligen Schreiben vom
7. resp. 28. September er. benachrichtige ich Sie ergebenst, dass
ich bereit bin, die Ausführung der von den Herren Carl Ruetz & Co.
in Rothe Erde confractlich übernommenen Lieferung von 30 000
Centner Schienen für die Eisenbahn von Wriezen nach Frank-
furt a/0., von welchen 10 000 Centner bis zum 1. November d. J.
und 20 000 Centner bis zum 1. August k. J. zu liefern sind, unter
den dem gedachten Contract zu Grunde liegenden. Ihnen bereits
anderweit mitgetheilten Bedingungen vom 28. October v. J., vor-
behaltlich der späteren Genehmigung durch das Directorium der
Berlin-Stottiner Eisenbahngesellschaft, zu den vereinbarten Prei-
sen Ihnen zu übertragen. Sie haben jedoch für das von Ihnen
zu liefernde Schienenquantum die festgesetzte fünfjährige Ga-
rantie selbst zu übernehmen, auch hat der Schaaf hausen’sche
Bankverein, welcher für die Erfüllung des mit den Herren Ruetz
et Co. abgeschlossenen Vertrages sich in Höhe der nach den Be-
dingungen zu bestellenden Caution verbürgt hat, diese seine
Bürgschaft auch auf das mit Ihnen zu schliessende Contractsver-
hältniss auszudehnen. In letzterer Beziehung werden die Herren
Ruetz & Co., welchen ich heute entsprechende Mittheilung ge-
macht habe, das Erforderliche zu veranlassen haben.
Wenn Sie bereit sind, hiernach die Lieferung der qu. 30 000
Centner Schienen zu übernehmen, so wollen Sie mir Ihre Erklä-
rung des Einverständnisses baldigst zugehen lassen“.
c) Das Schreiben vom 13. October 1874 der Gutehoffnungs-
hütte an den Baudirector Schorss: „Auf das gefällige Schreiben
vom 5. c., J.-N. 5123, erwidern wir höflichst, dass wir bereit sind,
die Lieferung der von Ihnen mit den Herren Ruetz & Co. in
Rothe Erde bei Dortmund contrahirten 30 000 Centner Schienen
zu denjenigen Bedingungen zu übernehmen, die Sie in Ihrem er-
wähnten Briefe aufgeführt haben.
Sie würden uns verbinden, wenn Sie uns möglichst rasch
von der Genehmigung Ihrer Direction in Kenntniss setzen woll-
ten, da es uns sonst schwer möglich sein würde, die ersten 10 000
Centner bis zum 1. November er. anzuliefern.
Indem wir einer gefälligen baldigen Rückäusserung entgegen-
sehen, zeichnen wir u. s. w.“
d) Das Schreiben vom 14. Januar 1875 des Schorss an die
Gutehoffnungstiütte: „Im Anschluss an mein Schreiben vom 5. Oc-
tober 1874 — No. 5123 — übertrage ich Ihnen mit Genehmigung
des Directoriums der ßerlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft nun-
mehr definitiv die Lieferung von 30 000 Centner Schienen für die
Eisenbahn von Wriezen nach Frankfurt a/0, unter den Ihnen
bereits bekannten Bedingungen und zu denjenigen Preisen, welche
mit den Herren Ruetz & Co. in Rothe Erde, in deren Pflichten
und Rechte Sie vollständig eintreten, vereinbart sind.
Den Empfang dieses Schreibens bitte ich mir in Anerken-
nung des übernommenen Auftrages gefl. bald bestätigen zu wollen“.
e) Das Schreiben vom 20. Januar 1875 der Gutehoffnungs-
hütte an den Director Schorss: „Wir befinden uns im Besitze
Ihrer sehr geehrten Zuschrift vom 14. d. M. — No. 6481 — und
bemerken aus derselben gerne, dass uns nunmehr definitiv die
Lieferung von 30 000 Centner Eisenbahnschienen für die Strecke
Wriezen nach Frankfurt a/0., über welche Sie s. Z. Vertrag mit
93
(len Herren C. Ruetz & Co. abgeschlossen haben, übertragen wor-
den ist“.
Seitens des Verklagten sind nun folgende Stempel:
a) zu dem Vertrage der Klägerin mit Carl Ruetz & Co. ein Lie-
ferungsstempel von Va pCt. von 162 000 Thlr, mit 1 620,— Ji
zu demselben Vertrage mit Rücksicht auf die in
dem § 7 der Submissionsbedingungen festgesetzte
Cautionsbestellung ein Cautionsstempel von , . 1,50 „
zu dem Vertrage der Klägerin mit der Gutehoff-
nungshütte ein Lieferungsstempel von Vs pCt. von
121 000 Thlr. mit 1 210,— „
erfordert. Diese Beträge sind auch von der Klägerin, aber unter
dem ausdrücklichen Vorbehalte der Rückforderung, unter dem
17. Januar 1878 an das Königliche Hauptsteueramt zu Stettin ge-
zahlt worden.
Klägerin ist hingegen der Ansicht und hat näher ausge-
führt: dass nur eine nicht stempelflichtige Correspondenz unter
Abwesenden vorliege, namentlich soviel den Vertrag mit der Gute-
hoffnungshütte angehe, ev. nur ein Werkverdingungsvertrag vor-
liege, schlimmsten Falles aber der Lieferungsstempel nur von dem
Materialienwerthe gefordert werden könne.
Den Cautionsstempel hat Klägerin mit Rücksicht auf den
von ihr zu nehmenden Regress gegen die Litisdenunciaten be-
stritten. Danach hat Klägerin die in dem Urtelstenor wiederge-
gebenen Klageanträge gestellt.
Im Falle des Unterliegens will Klägerin Regress gegen die
Litisdenunciaten nehmen, weil in dem § 10 der Submissionsbe-
dingungen festgesetzt ist:
dass der Lieferant die Kosten des etwa in duplo auszuferti-
genden Contracts und der Stempel zu tragen hat.
Die Handlung Ruetz & Co. hat den Grund des Regresses
als bekannt angenommen und sich bereit erklärt, falls Klägerin
in diesem Processe unterliegen sollte, ihr den Gegenstand insoweit
zu vertreten, als nicht für die Gutehoffnungshütte eine ausschliess-
liche Verbindlichkeit besteht.
Dagegen hat die Gutehoffnungshütte den Grund des vor-
behaltenen Regresses nicht anerkannt und sich nicht für ver-
pflichtet gehalten, der Klägerin für den Fall des Unterliegens den
Gegenstand des Processes zu vertreten. Beide Litisdenunciatinnen
haben aber der Klägerin assistirt und sich ihren An- und Aus-
führungen und Anträgen angeschlossen. Dabei hat die Handlung
Ruetz & Co. noch ein Erkenntniss des Königlichen Obertribunals
vom 12. Februar 1875 in Sachen der ActiengesellsChaft Union
gegen den Steuerfiscus beigefügt, in welchem ausgeführt ist, dass
in einem Vertrage der vorliegenden Art hinsichtlich der über-
tragenen Arbeit ein Verdingungsvertrag vorliege. Ferner hat die
Gutehoffnungshütte sich noch auf die Cabinetsordre vom 30. April
1847 berufen, nach welcher eventuell nur ein Stempel von 1 M
50 gefordert werden könne. Zugleich hat die Handlung Ruetz
& Co. auch von ihrer Seite der Gutehoffnungshütte den Streit
verkündet, weil diese ihr den reclamirten Stempel pro rata der-
jenigen ßetheiligung zu erstatten habe, mit welcher sie in den
ursprünglichen Vertrag zu gleichen Rechten und Pflichten einge-
treten sei.
Der Verklagte ist dabei verblieben und hat näher be-
gründet, dass eigentliche schriftliche Verträge und zwar reine
Lieferungs Verträge vorliegen. Ferner ist nach der Ansicht des
Verklagten die Cabinetsordre vom 30. April 1847 hier nicht
anzuwenden, weshalb von ihm angetragen ist, die Klägerin ab-
zuweisen.
In der Replik hat Klägerin noch angeführt, dass auch das
Material zu den Schienen speciell herzustellen gewesen sei, wie
auch schon aus dem § 16 der Submissionsbedingungen hervorgehe.
Im Uebrigen enthalten die Replik und die weiteren Schrift-
sätze der Litisdenunciatinnen nur Ausführungen in dem ange-
gebenen Sinne.
Klägerin hat diese An- und Ausführungen bestritten.
Es hat erkannt werden müssen, wie geschehen ist.
Formell ist zu bemerken, dass die Litisdenunciatin Gutehoff-
nungshütte nur in dem Verhandlungstermine mit der Litis-
denunciation der Litisdenunciatin Ruetz & Co. bekannt gemacht
ist. Es darf dies aber genügen, weil die Gutehoffnungshütte sich
bereits auf die Litis denunciation der Klägerin umständlich erklärt
hat und es überhaupt zweifelhaft erscheint, ob die weitere Litis-
denunciation eines Litisdenunciaten nach der allgemeinen Ge-
richtsordnung zulässig ist.
In der Sache kann nicht anerkannt werden, dass jede Cor-
respondenz schlechthin stempelfrei ist, sondern es kommt in
jedem einzelnen Falle darauf an, ob ein eigentlich schriftlicher
Vertrag vorliegt, welcher nur äusserlich und unwesentlich in die
Correspondenzform gekleidet ist.
Dies hat vorliegend bezüglich des Vertrages vom 23. Fe-
bruar/4. März 1874 zwischen der Klägerin und der Handlung
C^rl Ruetz & Co. bejaht werden müssen. Dafür sprechen nament-
lich folgende Umstände:
1. Zunächst basirt dieser Vertrag wesentlich auf den Sub-
missionsbedingungen vom 28. October 1873, welche von der
Klägerin ausgegangen und unterzeichnet, ferner von der Hand-
lung Carl Ruetz & Co. in ihrer Offerte vom 28. Januar 1874 auf
demselben Schriftstücke anerkannt, endlich von beiden Theilen
in den gegenseitigen Schreiben vom 23. Februar und 4. März
ausdrücklich in Bezug genommen sind. In diesen Bedingungen
— von welchen Klägerin das mit der Offerte der Handlung Ruetz
& Co. versehene Exemplar zurückerhalten, der letzteren aber ein
zweites Exemplar in beglaubigter Abschrift mit ihrem Schreiben
vom 23. Februar 1874 zugestellt hat — sind die gegenseitigen
Rechte und Pflichten in einer grossen Anzahl von Paragraphen
ganz nach Art eines förmlichen schriftlichen Vertrages und mit
einer Präcision und Vollständigkeit enthalten, welche eben nur
durch die Abfassung eines förmlichen Vertrages mit Sicherheit
zu erreichen ist.
2. ln seinem Schreiben vom 23. Februar 1874 hat der
ßaudirector Sqhorss der Handlung Carl Ruetz & Co. vorge-
schrieben :
dass diese in dem betreffenden Empfangsschreiben den Wort-
laut des vorstehenden Uebertragungsschreibens aufnehmen
solle,
worin die Absicht nach einer förmlichen Vertragsurkunde deut-
lich ausgedrückt ist.
3. Demgemäss hat auch die Handlung Carl Ruetz & Co. ihr
Schreiben vom 4. März eingerichtet, indem dasselbe demjenigen
vom 23. Februar 1874 des Schorss genau und wörtlich entspricht.
Es fehlt nur der Satz wegen der Caution. Diese findet aber ihre
Begründung bereits in den Bedingungen vom 28. October 1873
und sollte über die Absendung des geforderten Betrages in den
nächsten Tagen besondere Mittheilung gemacht werden, wonach
diese Auslassung nichts zu bedeuten hat. Es ist nicht zu ver-
stehen, dass Klägerin diese üebereinstimmung zwischen den
beiden Schreiben bestreitet. Dieselben erscheinen vielmehr in der
That als gleichlautende Exemplare desselben schriftlichen Ver-
trages je unter Unterschrift des einen Contrahenten, welche gegen
einander ausgetauscht sind. Auf jeden Fall ist die obige An-
nahme eines nur äusserlich in Briefform erscheinenden, nach
Fassung und Inhalt wirklich schriftlichen Vertrages begründet.
Danach hat der Correspondenzvertrag vom 23. Februar und.
4. März 1874 zwischen der Klägerin und der Handlung Carl Ruetz
& Co. allerdings für stempelpflichtig erklärt werden müssen.
Vergl. Plenarbeschluss des Obertribunals vom 2. September
1839 (Entsch. Bd. 5, S. 30 f.). — Erkenntniss desselben vom
20. Januar 1865 (Entsch. Bd. 54, S. 369 f.), insbesondere Er-
kenntniss desselben vom 11. Mai 1877 (Centralblatt der Ab-
gaben-, Gewerbe- und Handelsgesetzgebung und Verwaltung
in den Königlich Preussischen Staaten pro 1877, S. 168—171).
Dagegen kann nur der gewöhnliche Vertragsstempel von
1 M 50 mit Grund verlangt werden.
Denn es muss der Klägerin darin beigetreten werden:
dass dieser Vertrag kein Lieferungsvertrag ist, sondern ein Werk-
verdingungsvertrag und zwar in seinem ganzen Umfange.
Es handelt sich im Allgemeinen um die Lieferung von
Eisenbahnschienen, zu welcher der Lieferant das Material herzu-
geben hat.
Die Frage nun, welchem Stempel derartige und ähnliche
Verträge unterliegen, ist controvers und auch von dem König-
lichen Obertribunal verschieden beantwortet.
Vergl. Hoyer, Die Preuss. Stempelgesetzgebung, S. 294—298.
In einigen Erkenntnissen ist ein Lieferungsvertrag, in
anderen ein aus Lieferung und Werkverdingung gemischter Ver-
trag, in anderen nur ein Werkverdingungsvertrag angenommen
worden, ohne dass diese Difformität aus der thatsächlichen Ver-
schiedenheit der Fälle oder, wie in dem von der Litisdenun-
ciatin Carl Ruetz & Co. vorgelegten Erkenntnisse vom 12. Fe-
bruar 1875 motivirt ist, aus der Verschiedenheit des eingelegten
Rechtsmittels vollständig erklärt werden möchte.
Der letzteren Ansicht ist der Vorzug zu geben, was nament-
lich für den vorliegenden Fall hat geschehen müssen.
ln dieser Hinsicht bleibt thatsächlich aus den Bedingungen
vom 28. October 1873 Folgendes zu bemerken:
In dem § 5 ist dem ßaudirector der Klägerin zugestanden:
die Fabrikation der Schienen durch einen hierzu designirten
Techniker beaufsichtigen zu lassen, welchem Zutritt zu allen
Fabrikräumen jederzeit gestattet werden muss.
In dem § 6 ist bedungen: dass der Lieferant fünf Jahre
nach beendeter Lieferung für alle Beschädigungen haftet, welche
durch Verwendung schlechter Materialien zu den Schienen oder
deren fehlerhafte Fabrikation entstehen sollen.
In dem § 9 ist bedungen: sollte der Lieferant infolge
Arbeitsüberhäufung zu dem Wunsche veranlasst sein, einen Theil
der Lieferung an ein anderes Werk zu übertragen, so kann
solches nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Unterzeichneten
Baudirectors geschehen.
In dem § 14 sind „Länge und Gewicht der Schienen“ spe-
ciell vorgeschrieben.
Weiter lauten die §§ 15, 16, 17, 18 wörtlich:
§ 15. Die Schienen sind genau nach der dem Fabrikanten
einzureichenden Zeichnung und gestempelten messingenen Scha-
blone anzufertigen. Die Aussenflächen derselben müssen rein
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ünd'glatt gewalzt sein und dürfen die Oberflächen weder Schweiss-
fugen noch Unebeuheiten, schlecht ausgewalzte Stellen, Lang- oder
Kantenrisse, Abblättungen, Brandlöcher, Blasen, Splitter, Brüche,
Vertiefungen, Walznäthe zeigen. Die Schienen dürfen weder
krumm noch windschief, sondern müssen vollkommen gerade
gerichtet sein, so dass sie nach allen Seiten hin auf einer ebenen
Fläche genau aufliegen. Das Profil muss an jedem Punkte der
Schiene genau, dasselbe und überall vollkommen rechtwinklig
und symmetrisch zur Grund- und Mittellinie ausgewalzt sein.
Die Schnittflächen müssen eben, glatt und rein sein und genau
rechtwinklig zu den Oberseiten und Unterflächen stehen. Die
Enden der Schienen dürfen durch das Abschneiden weder ge-
bogen noch zusammengedrückt werden; es muss die Schnittfläche
genau der Schablone entsprechen und nicht mittelst Scheeren,
sondern durch Sägen erzeugt werden, schliesslich von den Schnitt-
graden in der Weise vollkommen befreit sein, dass die Kanten
durch Abfeilen leicht gebrochen werden.
Nach dem Abschneiden dürfen die Schienen nicht wieder
ins Feuer gebracht werden. Vertiefungen oder sonstige Mängel beim
Walzen dürfen durch Ausschweissen nicht scheinbar ausgeglichen
werden; jede derart ausgebesserte Schiene wird zürückgewiesen.
In Bezug auf die Längenmasse wird festgesetzt, dass
für die 24 Fuss langen Schienen Differenzen bis zu 4 mm,
für die 21 Fuss langen Schienen Differenzen bis zu 3 mm,
für die 18 Fuss langen Schienen Differenzen bis zu 2 mm
zulässig sind, wogegen Schienen, welche mehr als diese gestatteten
Differenzen länger oder kürzer sind, bei der Abnahme zurückge-
wiesen werden. Dem Fabrikanten wird ein Massstab einge-
händigt, welcher für die Abnahme massgebend ist.
Am Fuss erhält jede Schiene drei rechtwinklige, in den Ecken
abgerundete Einklinkungen, deren Entfernungen in einer Zeichnung
festgestellt werden, welche dem Lieferanten eingehändigt wird.
Jede Schiene ist an jedem Ende nach der Zeichnung im
Stege mit zwei Löchern zu versehen.
Für die richtige Grösse der Löcher und deren Entfernung
vom Kopf und untereinander wird dem Fabrikanten eine Schablone
eingehändigt.
§ 16. Die Fabrikationsmethode ist vom Lieferanten bei
Abgabe der Offerten speciell darzulegen, doch wird hier von vorn-
herein bestimmt, dass zum Kopf der Schienen hartes Ftinkorneisen,
zum Fuss dagegen zähes, sehniges Eisen verwendet werden soll.
§ 17. Die fertigen Schienen müssen bei 3 Fuss = 0,942 m
Freilage in der Mitte eine Belastung von 200 Centnern 24 Stunden
lang tragen, ohne dass dadurch eine bleibende Durchbiegung
entsteht. Auch müssen sie bei derselben Freilage und ent-
sprechendem grösseren Druck eine Durchbiegung von mindestens
1% Zoll = 46 mm aushalten, ohne zu reissen oder zu brechen.
§ 18. Das Zeichen der Firma des Werkes und die Jahres-
zahl ist auf einer Seite der Schienen mit erhabener Schrift am
Stege einzuwalzen.
Wenn nun der Unterschied des Verdingungsvertrages und
Lieferungsvertrages hauptsächlich in der Pflicht der Anfertigung
im Gegensätze zum blossen Verschaffen besteht,
§§ 925 f., 869, 900, 920 f. Titel 11 Theil I. Allg. Landrechts. —
§ 981 daselbst,
nach den vorstehenden Vertragsbedingungen aber,
nach welchen die Schienen nach einer bestimmten Zeichnung
und Schablone und in sonst speciell vorgeschriebener Form
und Beschaffenheit in einer Fabrik unter gewissen Erforder-
nissen der Fabrikation und unter zulässiger Aufsicht der
Klägerin hergestellt werden sollten,
die Vertragenden der Anfertigung und der Art der Herstellung
offenbar eine vorzügliche Aufmerksamkeit und Bedeutung beige-
messen haben: so kann kein Zweifel darüber obwalten, dass kein
Lieferungsvertrag vorliegt, sondern ein Verdingungs vertrag und
zwar in der Modilication einer Werkverdingung.
Denn es treffen die sämmtlichen Requisite des § 925 —
namentlich dasjenige eines bestimmten Arbeitsergebnisses —
unbedenklich zu, wobei es gleichgültig ist, ob jede einzelne
Schiene oder die Schienen in ihrer Gesammtheit als das ver-
dungene. Werk angesehen werden. Die Sachverständigkeit der
Unternehmerin als einer grösseren Fabrikantin ist ausser allem
Zweifel, wenn es auf solche ankommen sollte.
Vergl. Erk. d. Obertr. vom 8. November 1869 (Entseb. Bd. 62
S. 77). Erk. desselben vom 14. October 1872 (Stiiethorst
Arcb. B. 86, S. 251). Erk. dess. vom 27. April 1877 in Sachen
Fiscus ca. Guteboffnungshütte (nicht gedruckt). — Erk. des
Reichsoberhandelsgerichts vom 26. März 1872 (Entsch. Bd. 6
S. 29 f.) Erk. dess. vom 7. October 1878 (Entsch. Bd. 11 S. 155 f.).
Die landrechtlichen Bestimmungen über die Begriffe des
Lieferungsvertrages und des Verdingungsvertrages stimmen aber
mit den im gewöhnlichen Verkehre über diese Verträge herr-
schenden Vorstellungen wesentlich überein, an welche das Stempel-
gesetz und der Tarif sich angeschlossen haben.
Vergl. cit. Erk. des Obertr. vom 14. October 1872.
Alle Gründe hingegen, aus welchen der Verklagte die An-
nahme eines Lieferungsvertrages herleiten will, können nicht für
zutreffend erachtet werden.
Zunächst ist darauf hingewiesen, dass die Contrahenten
selbst sich der Ausdrücke
„Lieferung der Schienen“, „Lieferungsobjecte“, „Lieferant“
ausschliesslich bedient haben. Allein aus solchen äusserlichen
Bezeichnungen kann das rechtliche Wesen eines Vertrages nicht
entnommen werden, sondern dieses kann nur aus dem ganzen
Vertragsinhalte geschehen. Ferner ist es auch nicht richtig, dass
jene Ausdrücke ausschliesslich gebraucht sind, daneben sind
auch andere angewendet wie
„Anfertigung“, „Unternehmer“, „Werk“.
Ebenso ist es rein äusserlich und unwesentlich, dass die
Vergütung nach dem Gewichte der Schienen festgesetzt ist. Es
ist selbstverständlich, dass dabei das Verhältniss des Arbeits-
werthes zu dem Materialienwerthe die gebührende Berücksichti-
gung gefunden hat.
Ferner ist es gleichgültig, dass der Unternehmer in dem § 6
die Haftung auf fünf Jahre für alle Beschädigungen über-
nommen hat,
welche durch Verwendung schlechter Materialien entstehen
sollten.
Denn diese Verpflichtung widerspricht in keiner Weise dem Wesen
einer Werkverdingung und die gleiche Haftung ist übernommen für
alle Schäden, welche aus der fehlerhaften Fabrikation der Schienen
entstehen sollten.
Vor Allem ist von dem Verklagten hervorgehoben: dass den
Schienen die Eigenschaft vertretbarer Sachen beigelegt werden
müsse, woraus die Anwendung des Art. 338 des Handelsgesetz-
buchs gefolgert werden soll. Es ist nun richtig, dass ein Liefe-
rungsvertrag im Sinne des Art. 338 auch dann vorliegt, wenn der
Lieferant die Gegenstände der Lieferung — ihre Vertretbarkeit
vorausgesetzt — selbst herstellt. Dagegen ist nicht anzuerkennen,
dass die Begriffsbestimmung des Art. 338 der Stempelgesetzgebung
untergelegt werden darf. Auf jeden Fall kann nicht eingesehen
werden: dass nach einer bestimmten Zeichnung und Schablone
in specieller Form und Beschaffenheit in einer bestimmten Fabrik
unter Controle der Bestellerin zu einem speciellen Zwecke herzu-
stellende Eisenbahnschienen vertretbare Sachen sind. Unter
solchen Voraussetzungen ist vielmehr die Specialität der bestellten
Schienen gegeben und ist es nicht erheblich, dass solche in einer
grossen Menge verdungen sind.
Erk. d. Obertr. vom 8. November 1869 und vom 14. October
1872 a. a. 0. — Erk. des Reichsoberhandelsgerichts vom
12. Mai 1871 (Entsch. Band 2 S. 287 f.). Erk. d. vom 20. Oc-
tober 1877 (Entsch. Bd. 23, S. 87) — Contra- Erk. dess. vom
28. Januar 1873 (Entsch. Bd. 9, S. 12 f.)
Hingegen ist nach dem Allgemeinen Landrecht und allge-
meinen Begriffen jene Unterscheidung überhaupt nicht zu machen,
dass der Lieferungsvertrag vertretbare Sachen und der Werkver-
dingungsvertrag nicht vertretbare zum Gegenstände hat.
Vergl. die cit. Erk. des Obertr. vom 8. November 1869 und
vom 14. October 1872.
Aus diesen Gründen ist denn auch von dem Königlichen
Obertribunal in dem von der Handlung Carl Ruetz & Co. vorge-
legten Erkenntnisse vom 12. Februar 1875 auf eingelegte Revision
unter freier Prüfung der That- und Rechtsfrage somit unanfechtbar
festgestellt :
dass in einem Falle der vorliegenden Art ein reiner Lieferungs-
vertrag nicht unterstellt werden kann.
Darnach kann es nur noch darauf ankommen:
ob der Vertrag vom 23. Februar und 4. März 1874 zu theilen
ist und zwar ein Lieferungsvertrag insoweit vorliegt, als es
sich um die Beschaffung des Eisenmaterials zu den Schienen
durch die Unternehmerin handelt.
Dies hat gleichfalls vereinbart werden müssen.
Allerdings muss anerkannt werden, dass das Obertribunal
wiederholt in dem entgegengesetzten Sinne entschieden hat, so
namentlich auch in dem zuletzt erwähnten Revisionserkenntnisse
vom 12. Februar 1875. Ferner befolgen die Verwaltungsbehörden
die entgegengesetzte Praxis.
Vergl. F.-M.-Rtscr. vom 30. Januar 1863 bei Hoyer a. a. 0.
S. 296 u. 297 Note 3.
Diese Rechtsprechung und Praxis beruht wesentlich auf
der No. 1 der allgemeinen Vorschriften des Stempeltarifes vom
7. März 1822:
enthält eine schriftliche Verhandlung verschiedene stempel-
E Sichtige Gegenstände oder Geschäfte, so ist der Betrag des
tempels für jeden dieser Gegenstände und jedes dieser Ge-
schäfte nach den darauf Anwendung habenden Vorschriften
besonders zu berechnen.
ln dem älteren Erkenntnisse vom 14. April 1859 (Entsch.
Bd. 42, Seite 107 f.) ist von dem Obertribunal angenommen: dass
unter den verschiedenen Stempel pflichtigen Geschäften nur solche
zu verstehen sind, welche verschiedene Rechtsgeschäfte oder Ver-
träge ihrem Rechtsbegriffe nach vorstellen, ohne Unterschied,
welche thatsächlichen Merkmale der ges’ tzliche Rechtsbegriff eines
und desselben Vertrages umfasst. Das heisst mit anderen Worten,
dass verschiedene selbstständige Geschäfte vorliegen müssen.
Von dieser natürlichen Auffassung ist aber das Plenum des Se-
nates für Strafsachen in dem Erkenntnisse vom 27. Januar 1862
(Entsch. Bd. 47 S. 445) ausdrücklich zurückgetreten, indem aus-
geführt ist: dass es nur darauf ankomme, dass der thatsächliche
Inhalt des vorliegenden Geschäftes — abgesehen von der civil-
rechtlichen Einheit desselben — unter verschiedene Positionen
des Stempeltarifes falle. Das heisst mit anderen Worten, dass
die einzelnen Theile des Geschäftes unter der angegebenen Vor-
aussetzung als verschiedene Geschäfte im Sinne der No. 1 des
Stempeltarifes gelten sollen. Diese Auffassung hat aber keine
allgemeine Anerkennung gefunden. Es kann derselben auch
nicht beigetreten werden, da der Theil nicht als ein von dem
Ganzen verschiedenes Geschäft angesehen werden kann, was
auch von solchen Theilen gelten muss, welche als accidentalia
negotii bezeichnet zu werden pflegen. Dem gewöhnlichen Wort-
siune und den allgemeinen Keebtsgrundsätzen entspricht nur
die ältere Auffassung des Obertribunals. Es ist niedt ersicht-
lich, dass der Stempmtarif sich von beiden entfernt hat.
Vergl. von Kraewel in Gruchot, Beiträge Bd. 20, S. 861 f.
Das Obertribunal bat auch selbst an der Auffassung des Plenar-
beschlusses vom 27. Januar 1862 nicht überall festgehalten. Es
ist zum Beispiel in dem Erkenntnisse vom 20. September 1872
bei Hoyer a. a. 0. S. 311 und 312
entgegen der Praxis der Verwaltungsbehörden der Grundsatz
aufgestellt :
wenn in einem Erbrecesse Miterben sich zum Zwetke der
Erbtheilung Nachlassforderungen cediren oder Schuldver-
schreibungen aussteJlen, so unterliegen solche Cessionen und
Schuldverschreibungen nicht der besonderen Verstempelung,
weil
bei der Frage, ob die in einem Acte enthaltenen Willensver-
einharungen der Contrahenten sich zu einem Rechtsgeschäfte
oder zu mehreren Rechtsgeschäften gestalten , zwischen
naturalia und accidentalia negotii überhaupt nicht zu unter-
scheiden, sondern entscheidend ist, ob die Willensverein-
barungen der Erben die Grenze des Erbtheilungsverfabrens
überschritten haben.
Anlangend den vorliegenden Vertrag , so ist aus den
§§ 926, 956 Tit. 11 Thl. 1 Allgemeinen Landrechts zu entnehmen,
dass an der Natur des Werkverdingungsvertrages dadurch nichts
geändert wird : dass der Werkmeister die Materialien herzugeben
übernommen hat. Danach liegt hier im Sinne des Gesetzes ein
einheitlicher Vertrag vor. Dem entspricht auch der ganze Inhalt
des Vertrages, in welchem der Werth des Materials nicht beson-
ders festgesetzt, sondern für Material und Arbeit Eine Vergütung
bedungen ist.
Aus denselben Gründen hat das Appellationsgericht zu
Posen in dem Erkenntnisse vom 31. October 1876 in einer wesent-
lich gleichartigen Processsache des Fiscus gegen die Gutehoff-
nungshütte angenommen:
dass hiernach ein einheitlicher Vertrag vorliege, der unter
eine gesetzlich bestimmte Kategorie von Verträgen falle und
deshalb nur nach diesem Gesichtspunkte beurtheilt werden
dürfe, ohne dass es gestattet sei, Momente aus ihm loszu-
lösen, die integrirende Theile desselben seien, und diese als
ein besonderes selbstständiges Rechtsgeschäft zu behandeln.
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Nichtigkeitsbe-
schwerde ist von dem Obertribunal in dem soviel bekannt nicht
zum Abdruck gelangten Erkenntnisse vom 27. April 1877 zurück-
gewiesen :
weil ein Verstoss gegen die No. 1 des Stempeltarifes nicht
stattfinde, da der Appellationsrichter festgestellt habe, dass
neben dem Verdingungsgeschäft weder nach der Absicht der
Parteien noch tbatsäcblich ein besonderes Materialienliefe-
rungsgeschäft abgeschlossen worden, indem er namentlich
geltend mache, dass ein Preis nur für das ganze Werk, nicht
aber ein besonderer für das dazu nötbige Material verabredet
worden sei.
Dies ist auch hier geltend zu machen.
Ferner ist das Obertribunal, namentlich in dem Erkennt-
nisse vom 2. November 1876 (Entsch. Bd. 78, S. 245 f.) der hier
vertretenen Ansicht positiv dabin gefolgt:
dass ein einheitlicher Vertrag bei jedem einzelnen der beiden
Geschäfte zwischen der Klägerin und der Eisenbahndirection
zu Hannover besteht, nicht aber eine Zerlegung desselben
je nach Massgabe der einzelnen Leistungen der Klägerin an
Material, Arbeit, Transportkosten u. s. w. rechtlich ange-
zeigt ist.
Die in diesem Erkenntnisse beurtheilten Verträge stimmen that-
sächlich mit dem hier vorliegenden überein, wie die vorange-
scbickte Darstellung des Sachverhaltes und die Erkenntnissgründe
ergeben.
Es kann auch, soviel die hier streitige Frage angebt, offen-
bar keinen Unterschied machen, dass in jenem Erkenntnisse das
in Hannover geltende gemeine Recht in Ajiwendung gekommen
ist. Der Stempeltarif vom 19. Juli 1867 für Hannover hat aber
in der No. 1 nur die gleiche Nummer des Altpreussischen Tarifes
vom 7. März 1822 wörtlich wiederholt.
In der Replik ist von der Klägerin noch eingewendet: dass
es dem Verklagten obliege, eventuell den Werth des Materials,
welches er bestempnln wolle, anzugeben. Dies ist an sich voll-
kommen richtig, da Verklagter seine Stempelforderuug zu recht-
fertigen hat.
Es kann indessen vorliegend diese Unterlassung dem Ver-
klagten nicht entgegengehalten werden, weil Klägerin selbst die
eventuelle Ermittelung des betreffenden Wertlies einem beson-
deren Verfahren zugewiesen wissen will.
Dass der erforderte Cautionssteujpel von 1 „Ä 50 gerecht-
fertigt ist, kann keinem Bedenken unterliegen.
Ebenso kann eventuell unzweifelhaft nicht anerkannt
werden, was die Gutehofifnungshütte ausgeführt bat: dass ein
Lieferungsvertrag im Sinne der Cabinetsordre vom 30. April 1847
vorliegt, da die fraglichen Schienen nicht zum Zwecke des
Wiedeperkaufes, sondern zu dem Zwecke der eigenen Verwen-
dung in dem Unternehmen der Klägerin bezogen sind.
Vgl. Hoyer a. a. 0. S 394—400.
Bezüglich des Vertrages zwischen der Klägerin und der
Gutehoffnungshütte kann von vornherein nicht zugegeben werden,
dass in den gegenseitigen Schreiben vom 5. und 13. October 1874
und vom 14. und 2o. Januar 1875 ein eigentlich schriftlicher Ver-
trag zu erkennen ist. Dafür ergeben Fassung und luhalt dieser
Schreiben nicht den nöthigen Anhalt. Die generelle Bezugnahme
auf den mit der Handlung Ruetz & Co. geschlossenen Contract,
in welchen die Gutehofifnungshütte eintreten sollte, kaua in
dieser Hinsicht um so weniger angeführt werden, als solche gar
nicht zu umgehen war. Im üebrigen ist die Bekanntschaft der
Gutehofifnungshütte mit diesem Contracte und den betreffenden
Submissionsbedingungen vorausgesetzt und nicht einmal ersicht-
lich, dass dieselben der Gutehoffnungshütte seitens der Klägerin
mitgetheilt worden. Eventuell würde in Frage kommen, ob
wirklich ein neuer selbstständiger Vertrag — nach Analogie des-
jenigen mit der Handlung Ruetz & Co. — zwischen der Klägerin
und der Gutehoffnungshütte geschlossen oder letztere nur in den
ursprünglichen Vertrag mit Zustimmung der Klägerin eingetreten
ist. Denn nur unter der ersten Voraussetzung könnte ein noch-
maliger Lieferungsstempel erhoben werden, falls nämlich ein
Lieferungsvertrag überhaupt zu unterstellen.
Wenn hingegen die oben entwickelten Gründe zutreffen, so
könnte auch dieser Vertrag immer nur als ein einheitlicher Werk-
verdingungsvertrag angesehen und danach mit 1 ,41 50 /i4 be-
stempdt werden.
Die Entscheidung wegen der Kosten war gemäss dem § 2
Titel 23 Theil I Allgemeine Gerichtsordnung § 4 No. 1 des Ge-
setzes vom 10. Mai 1851 (G.-S. S. 622) zu treffen, wie geschehen
ist. gez. V Mittelstaedt. Dietz. Wentzel.
Demgemäss wurde erkannt: „dass der Verklagte nicht für
befugt zu erachten, von dem Vertrage vom 23. Februar und
4. März 1874 einen Kaufstempel von 1 620 Jl und von dem Ver-
trage vom 5. und 13. October 1874 bezw. 14. und 20. Januar 1875
einen Kaufstempel von 1210 M. zu erheben, vielmehr Verklagter
in die Zurückzahlung von 2 828 ,4X bO nebst 5 pCt. Zinsen seit
dem 17. Januar 1878 zu verurtheilen; der weitergehende princi-
pale Klageantrag abzuweisen; der eventuelle Klageantrag für
erledigt zu erachten; die aussergerichtlichen Kosten des Processes
dem Verklagten aufzulegen; die gerichtlichen Kosten ausser An-
satz zu lassen. Dies ist verkündet. Verhandelt wie oben.
V. Mittelstaedt. Dietz. Wentzel.“
Die Sibirische Eisenbahn.
Russland geht von der richtigen Ansicht aus, dass es für seine
wirthschaftlichen Verhältnisse vorläufig weit nothwendiger ist, die
Verkehrswege von Osten, also von Asien her, in Angriff zu
nehmen, als sie im Innern des Landes zu vervollständigen. Asia-
tische Bahnen müssen sofort grosse Massen von Landesproducten,
welche an der Ursprungsstelle so gut wie keinen Werth haben,
auf dem Schienenwege an die Grenze gelangt aber zu Reich-
thümern werden, nach dem Inlande bringen. Zu den Projecten,
welche in dieser Hinsicht bereits seit Jahren geplant werden, ge-
hört vor Allem die durchgehende Sibirische Eisenbahn, welche
Nischnii-Nowgorod über Perm und Kartharinenburg mit Tjumen
am Ostabhange des Ural verbinden soll. Von diesem Projecte ist
es die etwa 350 km lange Strecke Katharinen burg-Tjumen, welche
in letzter Zeit der Ausführung sehr nahe gekommen ist. Zum
ersten Mal war davon im Jahre 1875 die Rede, indem sich der zu
Paris versammelte geographische Congress damit beschäftigte,
weil ein Delegirter der Russischen „Gesellschaft für Handel und
Industrie“, General Bogdanowicz, versuchte, Frankreich für diese
Eisenbahn, welche angeblich dem gesammten Europa bedeuten-
den Nutzen verspricht, zu gewinnen. Die Natur der Franzosen,
welche solchen grandiosen Projecten von vorherein immer etwas
zuneigt, zeigte sich auch diesem Projecte günstig und liess es an
moralischer Unterstützung der Russen nicht fehlen. Von that-
säcblicher Theilnahme konnte jedoch natürlich nicht die Rede
sein. Inzwischen trat das Project wegen des Türkischen Krieges
etwas zurück und erst in neuerer Zeit wurde es wieder aufge-
9G
nommen, indem der Graf Melikoff, derselbe, dem Russland jetzt
eine verhältnissmässig ungestörte Ruhe zu verdanken hat, sich
dafür interessirte. Die Arbeiten sind nunmehr auf der etwa
350 km langen Strecke Katharinenburg-Tjumen in Angriff ge-
nommen worden und zwar unter der Leitung und auf Kosten
des Ministeriums der Wegecommunicationen, indem man sich
Vorbehalt, die Strecke nach der Vollendung an einen Privatcon-
cessionär oder an eine Actiengesellschaft abzutreten, in gleicher
Weise, wie auch im Jahre 1868 die Moskau-Brester Bahn, die in
dem damaligen Nothjahre des Smolenskischen Gouvernements
von der Regierung begonnen worden und später nach einer voran -
gegangenen Abschätzung an die sich bildende Actiengesellschaft
übergegangen ist.
Die Freude über den Beginn der Arbeiten soll sich in den
angrenzenden Districten ungemein lebhaft geäussert haben. Als
die Nachricht auf dem Markte von Nischnii-Nowgorod durch den
Generalgouverneur, den früheren Botschafter in Constantinopel,
General Ignatieff, bekannt gegeben ward, wurde dieselbe mit
Enthusiasmus aufgenommen. Man ist sich dort sehr klar über
die ungeheuren Vortheile, .welche die Ausführung der Linie mit
sich bringt, ln Frankreich hat dieser Enthusiasmus seinen Wider-
hall gefunden; Französische Journale sprechen mit Begeisterung
davon, nennen das Unternehmen ein dem 19. Jahrhundert wür-
diges; meinen, dass Asien damit Europa die Hand reiche und
dass die damit geschaffene Linie Paris-Peking als mächtige
Concurrentin der Linie London-Calcutta gegenüber treten werde.
Der Eifer unserer beiderseitigen Nachbarn übersieht (wie F. W.
im „D. Handelsbl.“ bemerkt) nur Eines — die anormale Spurweite der
Russ. Bahnen. Dieselbe wird, so lange sie existirt, ein entschiedenes
Hinderniss für den internationalen Verkehr Russlands sein. Russland
dringt in neuester Zeit sogar darauf, die wenigen Meilen mit normaler
Spur in solche mit der weiteren umzuähdern und strebt somit
eher dahin, sich noch mehr abzuscbliessen, statt sich zu inter-
nationalisiren. Eine Hebung des Weltverkehrs ist somit aus der
Entwickelung Russischer Eisenbahnlinien bis auf Weiteres nicht
zu erwarten.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 24. Januar. (Politische Wochenschau. Ankaufsvor-
lage der Rhein-Nahebahn. Secundärbahnvorlage. Die Stellung
der Unterbeamten. Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben
aus den Gemeinschaftlichkeitsverhältnissen. Reichseisenbahnamt.
Eisenbahnvorarbeiten.) *
In voriger Woche wurden die parlamentarischen Arbeiten
durch eine überraschend schnelle Erledigung des Gesetzes über
die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und Ver-
waltungsgerichte, unter glücklicher Beseitigung von mehr als
80 Amendentsanträgen wesentlich gefördert. Das Gesetz wurde
in viertägiger Verhandlung fast durchweg ohne andere als redac-
tionelle Abänderungen nach den Vorschlägen der Commission in
zweiter und dritter Berathung erledigt. Zahlreiche Petitionen,
die dritte Lesung des Gesetzes über das Höferecht in Lauenburg,
und die zweite Berathung der Schlachtbausvorlage, sowie das
Gesetz .betreffend die Pensionscassen für Lehrer, Wittwen und
Waisen rahmen die Zeit des Plenums in Anspruch. Ein Antrag
auf Ausgabe von Staatspapieren, die auf den Namen lauten, und
ein dazu gestelltes Amendement, deren Uebertragung betreffend,
wurde der Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. In zahl-
reichen Commissions- und Fractionssitzungen bemühten sich die
Parteien, um gegenüber den grossen Fragen der Steuerreform
Stellung zu gewinnen. Von der klerikal-conservativen Majorität
w'urde der früher vom Finanzminister selber nicht gebilligte
dauernde Steuerlass von 14 Millionen nach dem Anträge Minni-
gerode angenommen. Es sollen drei Monatsraten der Classen und
der fünf untersten Stufen der classificirten Einkommensteuer
dauenrd ausser Hebung gesetzt und eine Reform der Personal-
steuer in Aussicht genommen werden. Da man annimmt, dass sich
durch Billigung dieser Beschlüsse der Minister mit sich selber in
Widerspruch setzte und andererseits neue Vereinbarungen hin-
sichtlich der Steuerreform, welche das Tabaksmonopol berühren,
zwischen den Conservativen und dem Reichskanzler bestehen
sollen, so gilt die Stellung des Herrn Bitter für erschüttert. Be-
stärkt wird das Publikum in dieser Ansicht durch die über-
raschende Veröffentlichung einiger Briefe des Fürsten Bismarck
aus dem Nachlasse des verstorbenen Staatsministers von Bülow,
durch welche die Parallele der jetzigen und der beim Ausschei-
den Camphausen’s herrschenden' Situation als eine sehr auffallende
hingestellt wird. Auch Nachfolger aus der conservativen Partei
werden von derselben Seite her bereits genannt. Speciell in Be-
treff des Tabaksmonopols lauten indessen die Dementis momen-
tan bestimmter dahin, dass an diese Vorlage in Regierungskreisen
neuerdings nicht gedacht worden sei, während andererseits ge-
meldet wird, Fürst Bismarck beabsichtige bei Gelegenheit der
Neubesetzung des Finanzministeriums dieses Ressort mit dem
Reichsschatzamt in Personalunion zu bringen. Klarheit wird in
diese Verhältnisse erst durch die bevorstehenden Debatten über
die Steuerreform im Preussischen Abgeordnetenhause gebracht
werden. Dem Bundesrathe ging eine Reihe von Vorlagen zu, von
denen derselbe die Gesetzentwürfe über die Erhebung von Reichs-
stempelabgaben, der Brausteuer in erster, und den Entwurf eines
Gesetzes über die Küstenfrachtfahrt in erster und zweiter Bera-
thung in zustimmendem Sinne erledigte. Der Preussische Volks-
wirthschaftsrath ist zum 27. d. M. berufen worden. Das Landes -
öconomiecollegium sprach sich gegen eine Erhöhung der Brannt-
weinsteuer aus, und der Minister Lucius bestätigte, dass dieselbe
nach dem Modus der Maischraumbesteuerung auch ihm unthun-
lich erscheine. Wie diese Körperschaft, so schloss auch nach in-
haltreichen Specialverhandlungen der Deutsche Landwirthschafts-
rath seine Sitzungen, letzterer mit einer Resolution zu Gunsten
einer Ausdehnung des Unfallversicherungsgesetzes auf die länd-
lichen Arbeiter unter Berücksichtigung der besonderen Ver-
hältnisse dieses Gewerbes. Auch mit einer Eisenbahnangelegen-
heit beschäftigte sich der Landwirthschaftsrath, insofern er
in seiner Sitzung am 19. d. M. folgende Resolution annahm: „l.
Die Einführung einer zweiten ermässigten Stückgutclasse liegt
im dringenden Interesse der Deutschen Landwirthschaft. 2. Eine
Ermässigung der Güter der Specialtarife bezüglich der event. neu
einzurichtenden Wagenclasse bei Versendung von 5 000 kg er-
scheint gleichfalls dringend geboten. 3. Die Einreihung des Ar-
tikels , Spiritus“ in den jetzigen Specialtarif I. (event. später
11. Wagenclasse) ist herbeizuführen.“ Al. 3 wurde mit 26 gegen
23 Stimmen angenommen, welche Stimmenzahl das Verhältniss
Norddeutschlands zu Süddeutschland darstellt. — Auf den 18. d.
M. fiel der Gedenktag des zehnjährigen Bestehens des neuen
Deutschen Reichs, der nicht ohne gebührende Berücksichtigung
vorüberging. Es war eine tiefinnerliche Feier, deren ideellem
Gehalt in erster Linie die Presse gerecht zu werden sich be-
mühte.
Der Gesetzentwurf, betr. den Ankauf der Bhein-Nabebahn
seitens des Staates scheint zu einer principiellen Aenderung der den
Privateisenbahnen obliegenden Verpflichtungen zu Gunsten mili-
tärischer Interessen führen zu sollen. Die Subcommission, welche
seitens der Eisen bahn Commission zur Vorberathung des Entwurfs,
betreffend den Erwerb der Rhein-Nahebahn, eingesetzt worden
war und welche am Freitag ihre erste Sitzung hielt, hatte einen
Antrag des Abg. Hammacher entgegenzunehmen, welcher unter
Absehung von dem Ankauf der Rhein-Nahebahn zu dem ur-
sprünglich stipulirten Preise, folgende principiellen Gegenvor-
schläge in Form zweier Gesetzentwürfe machte;
a) Gesetz, betreffend die Verpflichtungen der Privateisen-
bahnen im Interesse der Landesvertheidigung. § 1. Jede Eisen-
bahngesellschaft ist verpflichtet, auf Verlangen der Staatsregie-
rung die von derselben im Interesse der Landesvertheidigung für
nothwendig erachteten Aenderungen und Erweiterungen ihrer
Anlagen, insbesondere die Vermehrung ihrer Geleise vorzunehmen.
§ 2. Wenn und soweit diese Verpflichtung nicht auf Grund ander-
weitiger Gesetze oder der Concessionsbedingungen oder in Folge
von Verträgen der Eisenbahngesellschaft obliegt, hat der Staat
die Kosten der Ausführung sowie die Mehrkosten zu tragen, welche
in dem Betriebe, der Unterhaltung und Erneuerung der Eisen-
bahn in Folge der Aenderung und Erweiterung entstehen. Die
Uebernahme der Kosten auf den Staat erfolgt durch Gesetz. § 3.
Die von dem Staate in Folge der Anordnungen auf Grund des
§ 1 getragenen Kosten sind von der betreffenden Eisenbahnge-
sellscbaft nach Massgabe der Mehrüberscliüsse, welche sie durch
die ausgeführten Anlagen für die Actionäre erzielt, der Staats-
casse zu erstatten. § 4. Von den nach § 2 seitens des Staates zu
tragenden Mehrkosten der Eisenbahngesellschaft kann der Staat
die etwaigen Ersparnisse der Eisenbahngesellschaft, welche
durch die von ihm angeordneten Aenderungen und Erweiterungen
herbeigeführt werden möchten, in Abzug bringen.
b) Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung des zweiten
Geleises auf der Rhein-Naheeisenbahn und den Ankauf derselben
für den Staat. § 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt: 1. Die
Rhein-Naheeisenbahn mit einem durchgehenden zweiten Geleise
für Rechnung des Staates zu versehen und alle Mehrkosten auf
den Staat zu berechnen, welche infolge dieser Erweiterungsanlage
für Bahnunterhaltung und ßahnerneuerung der Rhein-Naheeisen-
bahngesellschaft erwachsen; 2. mit der Rhein-Naheeisenbahngt -
Seilschaft einen Vertrag zu schliessen, wonach sie deren Actien •
für den Preis von 72 (12 pCt.) für je eine Actie ankauft und
das Recht erlangt, die Liquidation der Rhein-Naheeisenbahnge- ,
Seilschaft herbeizuführen u. s. w. (wie nach der Regierungsvor-
lage). § 2. Zur Deckung der Ausgaben werden der Staatsregie-
rung für das zweite Geleise 3 750 000 Jt und für den Ankauf der
Rhein -Nahebahn 3 125 880 zur Verfügung gestellt. — Die übri-
gen Paragraphen sind rein formaler Natur.
Das Resultat der Verhandlungen der Subcommission war die i
Annahme des ersten der vorgeschlagenen „Gesetzentwürfe“, wonach
also der Staat jede Eisenbahngesellschaft nöthigen kann, die im ;
Interesse der Landesvertheidigung für nothwendig erachteten Aen-
derungen und Erweiterungen ihrer Anlagen, insbesondere dieVer-:;
mehrung ihrer Geleise vorzunehmen. Dagegen wurde von dem,
zweiten Antrag, der andere als die regierungeseitig vorgeschlagenen'
97
Ankaufsmodalitäten enthielt; nur die Nummer 1 des § 1 genehmigt,
die Nummer 2 aber „als Consequenz“ abgelehnt, wobei über den
Kaufpreis nichts bestimmt wurae. Hiernach würde also die Rhein-
Nahebahn mit einem durchgehenden zweiten Geleise für Rech-
nung des Staates zu versehen und alle Mehrkosten auf den Staat
zu übernehmen sein, welche in folge dieser Erweiterungsbauten
für ßahnunterhaltung und Bahnerneuerung erwachsen. Auf Grund
der gefassten Beschlüsse soll ein Gegenentwurf ausgearbeitet
werden, welcher der weiteren Berathung der bezüglichen Com-
mission zu Grunde zu legen ist.
Die Regierung hat übrigens die Hoffnung noch nicht aufge-
geben, die ursprüngliche Ankautsvorlage zur Annahme zu bringen.
Die Secundärbahnvorlage wurde in ihrem ersten Theile von
der Budgetcommission in voriger Woche erledigt. Die Linien Allen-
stein - Koppelbude, Allenstein - Orteisburg - Johannisburg, Konitz-
Laskowitz und Zollbrück-Bütow wurden nach der Regierungsvor-
lage unverändert angenommen, ln der der Berathung der einzelnen
Linien vorangegangenen Generaldebatte wurde seitens mehrerer
Redner die Behandlung der Secundärbahnen ohne feste allge-
meine Regelung der Betheiligung des Staates, der Communalver-
bände und Interessenten als nicht wünschenswerth bezeichnet;
es fehle jeder sichere Massstab für die Beurtheilung im einzelnen
falle und sei die Gefahr vorhanden, dass diejenigen, welche ihre
Interessen am meisten geltend machen, auch am meisten berück-
sichtigt würden, man müsse daher zu festen Normen für die Be-
theiligung des Staates und zur Heranziehung der Provinzen in
den geeigneten fällen gelangen. Die Majorität nahm jedoch da-
von Abstand, eine bestimmte Resolution zu fassen, da die grosse
Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Gegenden eine
gleichartige Behandlung nach allgemeinen Gesichtspunkten un-
möglich mache.
DieStellung derEisenbahnunterbeaniten beschäftigte dieBudget-
commission in der Sitzung vom 17. d. M. in folge eines Antrages
des Abg. Büchtemann, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen,
die Stellen der ünterbeamten der Staatseisenbahnverwaltung
(Weichensteller, Bahnwärter, Heizer, Bremser etc.) zukünftig wieder
als etatsmässige in den Etat aufzunehmen. Die Vertreter der
Staatsregierung vertheidigten den Standpunkt der Regierung,
diese Beamten zukünftig nur im diätarischen Verhältniss zu be-
schäftigen, hauptsächlich damit, dass beabsichtigt werde, die Com-
petenzen dieser ßeamtenclassen den örtlichen Verhältnissen ent-
sprechend zu reguliren, nicht etwa eine finanzielle Ersparniss auf
Kosten dieser Beamten zu machen, und dass beabsichtigt werde,
eine besondere Pensionscasse für sie eiuzuricbten, bei welcher
eine günstigere Berechnung der Pensionszeit (zum Theil doppelt,
zum Theil anderthalbfach) gegenüber der Pensionsberecbnung für
die übrigen Staatsbeamten eintreten werde. Dem gegenüber
wurde von fortschrittlicher und secessionistischer Seite ausgeführt,
dass die Regelung der Gehaltsverhältnisse nach den örtlichen Ver-
hältnissen erfolgen könne, auch wenn die Stellen dieser Beamten
wieder etatsmässige würden ; dagegen würde deren Stellung mehr
in die Willkür der Vorgesetzten gestellt; die niedrigere Stellung
entspreche nicht ihrer Thätigkeit als Bahnpolizeibeamte und dem
Interesse der Sicherheit des Betriebes. Bei der Abstimmung wurde
der Antrag des Abg. Büchtemann abgelehnt.
Wir reihen hier folgende zwei offiziöse Meldungen «an:
In einem Erlass vom 5. Januar d. J. wird vom Herrn Mi-
nister der öffentlichen Arbeiten genehmigt, dass diejenigen Beamten,
welche nach dem Prüfungsreglement vom 19. August und 30. No-
vember 1874 bez. vom 26. Juni 1880 die auferlegte Prüfung wieder-
holt nicht bestanden, in derselben aber die Kenntnisse und die
Befähigung dargethan haben, welche für die Anstellung in einer
niederen Stelle ausreichen, von der bestimmungsmässigen Prüfung
für diese niedere Dienststelle befreit bleiben, wenn der Prüfungs-
commission für die höhere Stelle Beamte solcher Dienstzweige
angehören, aus welchen die Prüfungscommission für die niedere
Stelle zu bilden ist. Das Zeugniss über die dargelegte Befähigung
bleibt indessen von der Prüfungscommission für die niedere
Dienststelle auszufertigen, an welche zu dem Ende die Prüfungs-
Verhandlung abzugeben ist. Insofern nach Vorstehendem gleichwohl
die Ablegung der Prüfung für eine niedere Dienststelle erforder-
lich ist, überlässt der Herr Minister dem Ermessen der Eisenbahn-
directionen.
Der Aachen-Jülicher Eisenbahngesellschaft, der Höngener
Eisenbahngesellschaft und der Crefelder Eisenbahngesellschaft ist
neuerlich ebenfalls die Verpflichtung auferlegt, hinsichtlich der Be-
setzung der Subaltern- und ünterbeamtenstellen mit Militäran-
■wärtern, soweit sie das 35. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt
haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung
gütigen Vorschriften in Anwendung zu bringen.
In Betreff der Verrechnnng von Einnahmen und Ausgaben
aus Gemeinschaftlichkeitsverhältnissen hat der Herr Minister der
öffentlichen Arbeiten an sämmtliche Königliche Eisenbahndirec-
tionen folgenden Erlass gerichtet: „In den über die gemeinschaft-
liche Benutzung von Bahnhöfen etc. abgeschlossenen Verträgen
ist vielfach die Vereinbarung getroffen, dass von jeder der be-
theiligten Verwaltungen näher bestimmte Leistungen im Interesse
d,er Gemeinschaft zu übernehmen seien und die Abrechnung in
der Weise zu erfolgen habe, dass von den Verwaltungen die von
ihnen für die Gemeinschaft bestrittenen Ausgaben nachzuweisen,
die Gesammtkosten nach einem bestimmten Verhältnisse auf jede
der Verwaltungen zu repartiren und die Differenzen zwischen den
hiernach sich ergebenden Beträgen und den wirklich geleisteten
Ausgaben gegenseitig auszugleichen seien. Im Einverständnisse
mit dem Reichseisenbahnamte muss ich es den Grundsätzen des
Normalbuchungsformulars für die Eisenbahnen Deutschlands ent-
sprechend erachten, dass bei der Verrechnung der desfallsigen
Beträge Compensationen ausser Betracht bleiben und demnach
der volle Antheil der fremden Verwaltungen an den von der
eigenen Verwaltung geleisteten Ausgaben bei dem Einnahmetitel
„Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen
zu Gunsten Dritter“, dagegen der volle Antheil der eigenen Ver-
waltung an den von fremden Verwaltungen geleisteten Ausgaben
bei dem Ausgabetitel „Posten der Benutzung fremder Bahnanlagen
bezw. Beamten“ gebucht wird. Soweit hierauf bei der Etatsauf-
stellung Rücksicht nicht genommen sein sollte, sind die desfallsigen
Beiträge bei den betreffenden Titeln als mehr gegen den Etat zu
verrechnen. Die künftigen Etatsveranschlagungen sind nach dem
Vorstehenden zu bewirken.“
Das Reichseisenbahnamt hat dem Bundesrath zwei im Reichs-
eisenbahnamt aufgestellte Denkschriften, behufs Aenderung und
Ergänzung des § 4 Absatz 3 und des § 5 Absatz 7 des Bahn-
polizeireglements für die Eisenbahnen Deutschlands und die Be-
stimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und
Locomotivfübrern vom 12. Juni 1878, vorgelegt, damit derselbe
über die vom Reichseisenbahnamt formulirten Vorschläge Beschluss
fasse. Die erste Denkschrift behandelt die Drehkreuze bei Niveau-
übergängen. Die zweite Denkschrift behandelt einerseits die Dauer
der Probezeit zur Ausbildung für den Schaffnerdienst und ande-
rerseits die Befähigung der Haltestellenvorsteher. In Bezug auf
den zweiten Punkt wird vorgeschlagen, dass diese Personen min-
destens dreimonatliche Beschäftigung im Staatsdienst und Fer-
tigkeit im Telegraphiren und Kenntniss der Instruction über die
Behandlung der Apparate und Leitungen, sowie über den dienst-
lichen Gebrauch derselben, ferner die Fähigkeit, über einen dienst-
lichen Vorgang eine Anzeige zu machen und die Kenntniss der
für die Verwaltung einer Haltestelle in Betracht kommenden Be-
stimmungen erlangt haben müssen.
Zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung ist der Auftrag bezw. die Erlaubniss
ertheilt worden:
Für eine Eisenbahn von einem unweit Dürrgoy gelegenen
Punkte der Breslau - Mittelwalder Bahn über Kletten d rf nach
Koberwitz zum Anschluss an die projectirte Linie von Koberwitz
nach Zobten, der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft.
Für eine mit Benutzung der schmalspurigen Locomotivbahn
von der Halleschen Saline nach der pfännerschaftlichen Grube
Alt-Zscherben herzustellende Eisenbahn vom Bahnhof Halle a/S.
nach der Zuckerfabrik Schwittersdorf, dem Vorstande der Zucker-
fabrik Schwittersdorf und der consolidirten Halleschen Pfänner-
schaft zu Halle a/S. zu Händen des Betriebsdirectors der letz-
teren, Leopold daselbst.
Für eine Eisenbahn von Osterwieck nach der Station
Wasserleben der Halberstadt - Vienenburger Eisenbahn, einem
Comite zu Osterwieck im Kreise Halberstadt zu Händen seines
Vorsitzenden, des Buchdruckereibesitzers A. W. Zickfeld daselbst.
Zwei Norddeutsche Canalprojecte.
Ueber den Stand zweier Norddeutschland besonders inter-
essirenden Canalprojecte entnehmen wir dem „Jahresbericht der
Bremer Handelskammer“ Folgepdes:
Der Nord-Ostseecanal. Das Project des Nord-Ostseecanals,
bekanntlich bereits älteren Datums, ist neuerdings wieder Dank
den eifrigen Bemühungen von H. Dahlström unter die Tages-
fragen aufgenommen. Der Canal soll nach Dahlström in einer
Länge von etwa 98 km von der Kieler Bucht nach Brunsbüttel
führen und eine Abmessung von 58 m oberer Breite, 22 m Sohlen-
breite und 8 m Tiefe haben. Die Canalpassage würde unter An-
wendung von Dampfbetrieb 10—16 Stunden in Anspruch nehmen.
Der Canal würde in erster Linie den Deutschen Schifffahrts-
und Handelsinteressen dienen. Die Abkürzung des Seeweges
von den Elb- und Weserhäfen nach der Ostsee berechnet Dahl-
ström auf 387 Seemeilen, die von der Themse auf etwa 200 See-
meilen. Für weiter nordwärts belegene Englische Häfen würde
eine nennenswerthe Abkürzung überhaupt nicht mehr vorliegen.
Am wichtigsten wäre der Canal natürlicu für die Elbe, da hier
die Schiffe direct aus dem Flussgebiet in den Canal und umge-
kehrt eintreten könnten. Aber auch die anderen Häfen würde
er in der Concurrenz gegen England unzweifelhaft stärken.
Würde sich doch der Zeitgewinn auch für die Nicht-Elbehäfen bei
Dampfern auf ein bis zwei Tage, bei Seglern je nach Wind und
Wetter auf mehrere Tage und selbst Wochen stellen.
Der Rhein-Wesercanal. Heber dieses Project äussert sich die
Kammer folgendermassen : Zur technischen und wirthschaftlichen
Prüfung des Projects sind bekanntlich vom Minister der öffent-
98
liehen Arbeiten drei Comites eingesetzt, eins zu Dortmund, eins
zu Münster und eins zu Minden. Sämmtlicbe Comites haben im
Laufe des Jahres wiederholentlich Sitzungen abgehalten. Die
letzte derselben fand am 4. December unter dem Vorsitze des
Oberpräsidenten Ton Westfalen zu Rheine statt. Nach den, dem
Comite daselbst gemachten Mittheilungen, ist die zur Bestreitung
der Kosten der Vorarbeiten erforderliche Summe aus Staats-
mitteln zur Verfügung gestellt. Die technischen Vorarbeiten sind
bereits in Angriff genommen. Der Canal soll einmal in der Rich-
tung von Dortmund nach den Ems- und Weserhäfen, sodann aber
behufs Anschluss an den Weser-Elbecanal nach Minden gehen.
Seitens des Mindener Comites war empfohlen worden, dieselbe
auf der Strecke Bevergern-Minden, etwa bei Bramsche vorzu-
uehmen und sie dann über den Dümmersee auf thunlichst direc-
tem Wege nach der Unterweser zu führen. Der vom Minister der
öffentlichen Arbeiten mit der vorläufmen Prüfung der Angelegen-
heit betraute Geheime Oberbaurath Wiebe hat jedoch geglaubt,
sich gegen diese Linie ausspreeben zu sollen. An Stelle derselben
ist nunmehr in Aussicht genommen ein Canal, welcher auf der
Strecke Bevergern-Papenburg, halbwegs zwischen Meppen und
Papenburg abzweigt und über Friesoythe und Oldenburg nach
Elsfleth führt. Für die neue Linie spricht, dass ihre Anlage vor-
aussichtlich nur geringe Kosten verursacht, indem sie bereits den
Hunte-Emscanal vorfindet, desgleichen von Oldenburg abwärts
lediglich eine Correction der Hunte in Frage kommt.
Was die Dimensionenfrage anlangt, so soll der Gesichts-
punkt massgebend sein, dass Schiffe von 7 000 Ctr. Ladefähigkeit
den Canal benutzen können. Für die Wassertiefe sind vorläufig
2 bezw. 2% m in Ansatz gebracht. Bei 2 m würden kleinere
Seefahrzeuge z. B. die Pünten, welche 3 000 Centner laden und
5 Fuss Tiefgang haben, den Canal befahren, bei entsprechender
Einrichtung der Brücken also ihre Ladung direct im Kohlenrevier
einnehmen können. Dass die Vorarbeiten nunmehr in nicht zu
langer Zeit ihrer Vollendung entgegenführt werden, steht zu er-
warten, indem der Minister der öffentlichen Arbeiten thun liebste
Beschleunigung derselben angeordnet hat.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Ostdeutsch - Oesterreieliischer Verband-
Verkehr. Am 1. Februar d. J. tritt unter
gleichzeitiger Aufhebung des gemeinschaft-
lichen Tarifs für gebrannten Kalk, Cement
und Kalkasche zwischen Oberschlesischen
und Mährisch - Schlesischen Centralbahn-
etc. Stationen vom 15. Juli 1877 nebst
Nachträgen ein Nachtrag V zum obenhe-
zeichneten Tarife, Th eil 11 mit Ausnahme-
frachtsätzen für den Transport obiger Ar-
tikel in Mengen von mindestens 10 000 kg
pro Frachtbrief und Wagen zwischen Sta-
tionen und Ladestellen der Oberschlesi-
schen Eisenbahn und Stationen der Kaiser
Ferdinands Nord-, Mährisch- Schlesischen
Centralbahn und der K. K. Staatsbahnen
Kriegsdorf- Römerstadt und Erbersdorf-
Würbenthal in Kraft.
Die neuen Sätze sind nur in Mark-
währung ausgedrückt und führen gegen
die jetzt bestehenden Frachtsätze eine Er-
höhung nicht herbei.
Druckexemplare des Nachtrages sind bei
den Verkaufsstellen zum Preise von
0,10 Mark pro Stück zu haben. Breslau,
den 21. Januar 1881. Königliche Direction
der Oberschlesischen Eisenbahn. (36.3)
Mit 1. Februar 1881 treten im Stettin-
Märkisch-SäclisischenVerbandeneueFracht-
sätze für den Güterverkehr zwischen Stettin
(B. St. B. und B. F. E.), sowie Stettin-
Dnnzigbahnhof einerseits und Plagwitz-
Lindenan, Station der Sächsischen Staats-
bahnen, andererseits in Kraft, welche bei
den genannten Stationen zu erfragen sind.
Dresden, am 22. Januar 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Ver-
waltung. (360)
Stettin-SUdwestdeutscher V erband. Zum
Stettin - Südwestdeutschen Verbandtarif
vom 1. November 1880 gelangt am 1. Fe-
bruar er. Nachtrag 1 mit theilweise er-
mässigten, theilweise erhöhten Fracht-
sätzen zur Ausgabe. Die letzteren treten
ebenso wie die im Nachtrage vorgesehenen
Ausnahmetarife bis auf Weiteres nicht in
Kraft. Breslau, den 20. Januar 1881. Na-
mens der Verbandverwaltungen Directo-
rium der ßreslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn-Gesellschaft. (361)
West-Nordwestdentscb- und Hanseatisch-
Kheinisch - W estdeutsclier Eisenbahn - V er-
band. Zu den Heften 36. 38. 41. 43. 79. 81.
82. 89. 91. 92. 99. 101. 102. 107. 109. 110.
115. 117. 118. 123. 125 und 126 des West-
Nordwestdeutschen Verbands - Gütertarifs
sind Ergänzungsblätter, und zu den Hef-
ten 2. 4. 5. 12. 14. 15. 24. 26 und 27 des
Hanseatisch-Rheinisch-Westdeutschen Ver-
bands - Gütertarifs Nachträge erschienen,
welche Ausnahmefrachtsätze für Eisen und
Stahl des Sp.-T. H für den Verkehr zwi-
schen Bremen, Bremerhafen, Geestemünde,
Harburg, Vegesack, Hamburg, Altona trs ,
Ottensen tr., Flensburg, Kiel und Lübeck
einer- und den Hütten Stationen an der
Saar, in der Pfalz und in Lothringen-
Luxemburg andererseits enthalten. Diese
Drucksachen können von den Verbands-
Güterexpeditionen bezogen werden. Han-
nover, den 17. Januar 1881. Namens
sämmtlicher Verbands-Verwaltungen Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. (362)
Pfälzische Eisenbahnen. Die Eisenbahn-
schiffbrücken über den Rhein bei Speyer
und Maximiliansau sind am 22. d. M. we-
gen Eisgangs abgefübrt worden. Ludwigs-
hafen, 23. Januar 1881. Die Direction.
V. Jäger.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. Vom
1. Februar er. ab sind auf unserer Station
Berlin directe Schnellzug - Billets nach
Messina via Hof und via Eger zu haben.
Näheres durch unsere hiesige Billet-
Expedition. Berlin, den 19. Januar 1881.
Die Direction. (353)
Oberschlesische. Eisenbahn. Für
Steinkohlen- und Cokestransporte in Wa-
genladungen und unter dem Beding
der vollständigen Ausnutzung, der Trag-
fähigkeit oder des Raumes der Eisenbahn-
wagen zwischen Guidogrube, sowie Cokes-
Anstalt Glückauf bei Gnidogrube einerseits
und Zabrze C. A. andererseits kommt ein
Frachtsatz von 0,04 Jl pro 100 kg zur Er-
hebung. Breslau, den 21. Januar 1881.
Königliche Direction. (348)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Anwendung der Tarifsätze Sosnowice
transito bei Sendungen von Deutschen
Stationen nach Stationen der Warschau-
Wiener Eisenbahn und deren Hinter-
bahnen kann nur dann erfolgen, wenn
die Frachtbriefe auf Sosnowice ausgestellt
und vom Versender mit dem Vermerk ver-
sehen sind, „zur Weiterbeförderung nach
N. N.“ (einer bestimmt zu bezeichnenden
Station). Fehlt dagegen ein solcher Ver-
merk, so kommen die Tarifsätze für Sos-
nowice loco zur Erhebung. Breslau, den
20. Januar 1881. Königliche Direction
Namens der übrigen Deutschen Verwal-
tungen. (336)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Infolge Vereinigung des Köln-Mindener
Bahnhofes zu Bremen mit demjenigen der
Hannoverschen Staatsbahn werden mit
dem 15. März d. J. die im Tarifheft No. 2
des Deutsch - Polnischen Verbaudgüter-
tarifs für Bremen der Köln-Mindener Bahn
enthaltenen Tarifsätze aufgehoben. Brom-
berg, den 18. Januar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction als gescl äftsfübrende
Verwaltung. (359)
Für die Beförderung von Eisenerz (Ra-
senerz) von den Hannoverschen Stationen
Ibbenbüren und Velpe, sowie den Olden-
burgischen Stationen Alfhausen, August-
fehn, Badbergen, Bersenbrück u. Bramsche
einerseits nach den Stationen Bochum,
Ruhrort, Rhein und Mülheim a. Rh. an-
dererseits treten im Friesisch-Westfälischen
Verbände anderweite (ermässigte) Aus-
nahmesätze in Kraft. Das Nähere ist auf
den Verbandsstationen zu erfahren. Olden-
burg, 1881, Januar 18. Namens der be-
theiligten Verwaltungen Grossherzogliche
Eisen bahndirection. (3A7)_
Galizischer Gemeinschaftsverkehr. Gali-
zisch-Oesterreichisch-Böh mischer Gemein-
schaftsverkehr. Galizisch-Ungarischer Ge-
meinschaftsverkehr. Mit dem 1. Februar
1881 treten die sämmtlichen directen
Frachtsätze für den Verkehr mit den
Stationen der Ersten Ungarisch-Galizischen
Eisenbahn, Erzherzog Albrechtbahn, Hnie-
ster und Tarnow-Leluchower Staatsbahn
u. zw. im Galizischen Gemeinschaftsver-
kehr vom 1. Jänner 1880, Galizisch-Oester-
reichisch - Böhmischen Gemeinschaftsver-
kehr, Heft I vom 15. März 1878 und Heft II
vom 15. August 1878, dann im Galizisch-
Ungarischen Gemeinschaftsverkehr vom
15. November 1878 (excl. der Frachtsätze
von und nach Budapest) ausser Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkte gelangt
ein Nachtrag! zum Galizischen Gemein-
schaftsverkehr vom 1. Jänner 1880 zur
Einführung, welcher vorläufig für den Ver-
kehr zwischen den Stationen der Galizi-
schen Karl-Ludwigbahn, westlich Przemysl
einerseits, dann den Stationen der Erz-
herzog Albrechtbahn und der Dniester
Staatsbahn andererseits, neue directe
Frachtsätze enthält.
Exemplare dieses Nachtrages sind bei
den Centralstellen der betheiligten Bahnen
zu beziehen, Wien, den 15. Jänner 1881.
Die Verbandverwaltungen. (334)
Niederländisch - Oesterreichisch - Ungari-
scher Eisenbahn - Verband. Mit 10. Fe-
bruar 1881 treten die Nachträge HI zum
Verbands - Gütertarife Theil II und HI in
Kraft; sie können von den Verbandsver-
waltunge.n bezogen werden. Insoweit diese
N ach träge Erhöhungen gegen die s üther
massgebend gewesene Frachtberechnung
in sich schliessen, treten sie erst mit dem
22. März d. J. in Wirksamkeit. Dresden,
am 20. Januar 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen als geschäftsführendeVerwaltung. (355)
Niedersächsisch-Ostdeutscher Eisenbahn-
Verband. Mit dem 1. Februar er. tritt der
99
im rubricirten Verbände eingeführte Aus-
nahme-Tarif D für Kalk, gebrannten und
rohe Kalksteine ab Rüdersdorf K. 0. —
mit Ausnahme des Frachtsatzes für die
Relation Rüdersdorf-Wittenberge M H. E.
und B. H. E., welcher vorläufig noch be-
stehen bleibt — ausser Kraft und gelangen
mit genanntem Tage an Stelle dieses Aus-
nahme-Tarifs die ermässigten Frachtsätze
des Special-Tarifs 111 zur Einführung.
Die neuen Frachtsätze sind auf der Sta-
tion Rüdersdorf, sowie bei den übrigen
betheiligten Verbands- Verwaltungen zu er-
fahren. Bromberg, den 18. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn - Direction als ge-
schäftsführende Verwaltung. (357 J)
Norddeutscher Verband. Zum Güter-
tarife für obigen Verband vom 1. Jannar
1878 ist der mit dem 25. d. M. in Kraft
tretende Nachtrag 13 herausgegeben,
welcher die Aufnahme neuer Verbands-
stationen und Wiedereinführung des di-
recten Verkehrs mit der Berlin-Anhaltischen
Station Halle enthält.
Exemplare des Tarifnachtrags werden
auf den Verbandsstationen verkäuflich ab-
gelassen. Hannover, den 19. Januar 1881.
Königliche Eisenbahndirection. Namens
der Verbandsverwaltungen. (344)
Mit dem 1. Februar er. wird die Station
Wriezen der Berlin-Stettiner Bahn als Ver-
bandstation in den Ostdentsch-Rheinischen
Verband einbezogen.
Die östlichen Schnittsätze von Wriezen
bis Berlin betragen :
Entfernung Eilgut Stückgut A^. ß.
76 km 2,28 1,14 0,76 0,67
A*. I. II. III. Holz II.
0,59 0,50 0,43 0,33 0,39 M
pro 100 kg. Die Schnittsätze westlich von
Berlin sind aus dem Tarif zu ersehen.
Bromberg, den 19. Januar 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction als geschäfts-
führende Verwaltung. (358 J)
1. Zum Tarif für den Rechtsrheinisch-
Bayerischen Güterverkehr vom 1. Februar
1879 tritt am 1. Februar d. J. der IV. Nach-
trag in Kraft.
Derselbe enthält Ergänzungen resp. Aen-
derungen der Zusatzbestimmungen zum
Betriebsreglement und der Tarif vorschriften
nebst Waarenclassification, Frachtsätze der
neu aufgenommenen Stationen Detmold
und Salzuflen der Köln-Mindener Bahn,
Uebertragung der für die Station Siegen
der Köln - Mindener Bahn bestehenden
Frachtsätze auf die gleichnamige Station
der Bergisch-Märkischen Bahn, sowie Be-
richtigungen. Diejenigen Bestimmungen
etc., welche eine ungünstigere Frachtbe-
rechnung als die frühere ergeben, treten
erst am 15. März d. J. in Kraft. Ver-
kaufspreis 15 aJ.
2. Für die Beförderung von gebranntem
Kalk in Wagenladungen von je 10 000 kg
oder bei Zahlung der Fracht für dieses
Gewicht pro Wagen von der diesseitigen
Station Beckum nach der Niederländischen
Staatsbahnstation Eist via Emmerich-Arn-
heim kommt fortan ein Ausnahmefracht-
satz von 65,00 pro 10 000 kg zur An-
wendung.
3. Am 20. d. M. treten im Rheinischen
Nachbar - Eohlenverkehre die folgenden
Tarifnachträge bezw. Aenderungen in Kraft:
a) Nachtrag Vlll zu der den Verkehr
nach Rheinischen Stationen betreffenden
Abtheiinng A des Ausnahmetarifs vom 15,
Juli_ 1877, enthaltend: Aenderungen und
Ergänzungen desZechenverzeichnisses,neue
bezw. an der weite, theils ermässigte Fracht-
sätze für Station Dortmund D. G. E., ferner
von Bergisch-Märkischen Stationen nach
M. Gladbach a/Bökel und a/Speik, sowie
Berichtigungen und Instradirungsände-
rungen.
b) Nachtrag III zu dem — den Verkehr
nach Stationen der früheren We.stfdlischen
Bahn betreffenden — Ansnalimetarif (Ab-
theilnug E) vom 25. September 1878, ent-
haltend — ausser Aenderungen und Er-
gänzungen des Zechen- etc. Verzeichnisses,
Berichtigungen und Instradirungsände-
rungen — neue Frachtsätze ab Annen Rh.
und nach Hiltrup W., neue bezw. ander-
weite, theils ermässigte Frachtsätze von
Dortmund D. G. E. und anderweite er-
mässigte Frachtsätze nach Holzmiuden
und Höxter, ferner nach den Emshafen-
stationen Emden, Leer und Papenburg,
sowie nach verschiedenen vor den letz-
teren gelegenen Stationen.
c) Die in dem vorstehend sub b) be-
zeichneten Tarife nebst Nachträgen I— III
für den Verkehr von Köln-Mindener und
Rheinischen Stationen, sowie von Station
Dortmund D. G. E., ferner die im Aus-
nahmetarife vom 25. September 1876 für
den Verkehr von Bergisch-Märkischen Sta-
tionen enthaltenen Kohlen - Ausnahme-
Frachtsätze nach den Emshafenstationen
Emden, Leer und Papenburg finden ver-
suchsweise und vorbehaltlich jederzeitigen
Widerrufs auch auf den Transport über-
seeischer Eisenerze von den letzteren Sta-
tionen nach den betreffenden Kohlensta-
tionen Anwendung, wenn die Verladung in
sonst leer znrUckgehende Kohlenwagen er-
folgt.
4. Am 25. d. M kommt im Rheinischen
Nachbar - Kohlenverkehre für Kohlensen-
dungen von Berge-Borbeck nach Kupfer-
dreh ein directer Frachtsatz von 0,15 M
pro 100 kg zur Einführung,
5. Am 25. d. M kommen im Verkehr
zwischen den Stationen Kirchen und Siegen
der Köln-Mindener Bahn einer- und Sta-
tionen der Königlichen Ostbahn, derHinter-
pommerschen und der Berlin-Stettiner
Eisenbahn andererseits directe Ausnahme-
frachtsätze für die den Special tarifen I und II
angehörigen Eisen- und Stahlwaaren zur
Einführung. Näheres ist bei den be-
treffenden Güterexpeditionen zu erfahren.
Köln, 20. Januar 1881. Königliche Direc-
tion der Köln-Mindener Eisenbahn, ad 1, 3
und 5, zugleich Namens der betheiligten
Verwaltungen, ad 4, zugleich Namens der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn. (345)
Rheinisch-W estfälisch-Hessischer V erkehr.
Für Beförderung von Leichen, Fahrzeu-
gen und lebenden Thieren im Verkehr
zwischen Stationen der Hessischen Lud-
wigsbahn und Stationen der Rheinischen,
Bergisch-Märkischen und Köln-Mindener
Eisenbahn ist an Stelle und unter Auf-
hebung der betreffenden früheren Tarife
ein neuer Tarif erschienen, der bei unsern
Stationen eingesehen und von unserm
Tarifbüreau für 30 Pfg. pro Exemplar be-
zogen werden kann. Mainz, den 20. Jan.
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes
Die Special-Direction. (346)
Der in unserer Bekanntmachung vom
17. December v. J. für den l. Februar er.
angekündigte neue Tarif für den Saar-
brücken-Sächsischen Güterverkehr ist nun-
mehr erschienen und ' kann bei den be-
theiligten Güterexpeditionen erlangt wer-
den. Dresden, am 20. Januar 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen als geschäfts-
führende Verwaltung. (335)
Schlesisch-Sächsischer Verband. Mit dem
1. Februar er tritt zum Tarif für den vor-
bezeichneten Verband ein Nachtrag XI in
Kraft. Derselbe enthält:
1. Transitsätze für die Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn Jägerndorf,
Mittelwalde, Myslowitz, Oderberg und
Ziegenhals, sowie für Liebau, Station
der Niederschlesisch -Märkischen Eisen-
bahn ;
2. Tariftabellen für Station Lekro-
Luckau der Berlin-Dresdener Eisenbahn;
3. Neue Tarif aätze der Classe All und
des Specialtarifs III für den Verkehr
zwischen Stationen der Berlin - Görlitzer
Eisenbahn einerseits und Stationen der
Oberschlesischen und Rechten Oderufer
Bahn andererseits;
4. Bestimmung, betreffend die Aufne-
bung der Ausnabmetarifsätze für gebrann-
ten Kalk und Kalkasche;
5. bereits früher publicirte Ansnaluue-
tarifsätze und Tarifbestimmungen und
6. Druckfehlerberichtigungen.
Soweit dieser Nachtrag Erhöhungen der
bisherigen Tarifsätze enthält, gelangen die
erhöhten Tarifsätze erst mit dem 15. März
er. zur Einführung.
Druckexemplare des qu. Tarifnachtrages
sind bei den betreffenden Güterexpedi-
tionen zum Preise von 0,40 M pro Stück
käuflich zu erhalten.
Auskunft über die zur Einführung ge-
langenden neuen Tarifsätze ertheilt schon
jetzt unser Tarif bureau, Leipzigerplatz 17.
Berlin, den 21. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection als geschäftsführende
Verwaltung. (343)
Der zum 1. Februar er. gekündigte Tarif
No. 12 für den Saarkohlenverkehr nach
der Schweiz, gültig vom 1. Februar 1878
nebst Nachträgen bleibt bis auf Weiteres
in Kraft. Frankfurt a. M.-Sachsenhausen,
den 18. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (339)
Südwestdeutscher Eisenbahnverband.
Zum 9. Süd westdeutschen Tarifheft ist
der vom 20. Januar ab gültige IX. Nach-
trag — theilweise veränderte Frachtsätze
für Mannheim enthaltend — erschienen.
Exemplare sind von den Verbandsstatio-
nen zum Preis von 5 Pfg. zu beziehen.
Karlsruhe, den 20. Jannar 1881. Gene-
ral - Direction der Gr. Bad. Staatseisen-
babnen. (352)
West- u. Nord westdeutscher Eisenbahnver-
band. Mit Wirkung vom 1. k. Mts. ab sind zu
den Heften 10. 16. 45/50. 63. 73. 83. 93. 127.
129. 131. 133. 155. 164. 191. und 208. des
West- und Nordwestdeutschen Verbands-
Gütertarifs vom 1. Juli 1877 Ergänzungs-
blätter erschienen, welche von den Ver-
bands-Güterexpeditionen bezogen werden
können. Diese Ergänzungsblätter ent-
halten directe Frachtsätze nach und von
Leopoldshöhe und Rastatt, sowie die Aus-
scheidung directer Frachtsätze zwischen
Stationen der Main-Weser Bahn einer- und
Stationen, der Nassauischen Bahn anderer-
seits aus dem West- Nordwestdeutschen
Verbands - Gütertarif. Hannover, den 20.
Januar 1881. NamenssämmtlicherVerbands-
Verwaltungen. Königliche Eisenbahn-Di-
rection. (356)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Die directe Personen- und Gepäckabfer-
tigung zwischen Giessen und Würzburg
via Gelnhausen-Gemünden, sowie zwischen
Fulda und Elm einerseits und Kissingen
andererseits via Würzburg wird mit dem
1. März d. J. aufgehoben. Frankfurt a. M.-
Sachsenhausen, den 21. Januar 1881. Kö-
niglicbe Eisenbahndirection. (340)
Nachdem die bei Paris gelegene Station
St. Denis der Französischen Nordbahn für
den Yiehverkehr geschlossen ist, sind neue
Sätze für Hammeltransporte in doppel-
bödigen Wasren im Verkehr zwischen
Neuss und Düren einerseits und der eben-
falls bei Paris gelegenen Station Le Bourget
andererseits eingeführt werden.
Das Nähere Sierüber ist bei unserem
Tarifbureau hier zu erfahren. Köln, den
22. Januar 1881, Königliche Direction der
Rheinischen Eisenbahn. (349)
— 100
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
K. K. priv. Kaschau - Oderberger
Eisen bahn. Der Specialtarif für die Be-
förderung von Holz, rohem etc., von Sta-
tionen der Königlich Ungarischen Staats-
eisenbahnen östlicher Linie und der Ersten
Sieben bürger Eisenbahn nach Oderberg
vom 1. Mai 1878 tritt mit 1. Febrnar 1881
ausser Kraft. Budapest, im Jänner 1881.
Die Generaldirection. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (354)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbalmverwaltuiigen.
Einer Mittheilung der Königlichen
Eisenbahndirection in Magdeburg
zufolge wird die an der Bahnstrecke
Magdeburg-Güterglück gelegene Halte-
stelle Prödel am 1. Februar er. auch für
den Eil- und Stückgutverkehr eröffnet
werden.
Berlin, den 21. Januar 1881.
Die geschäftsführende Direction.
Einer Mittheilung der Direction der
a. priv. Kaiser Ferdinands Nord-
bahn zufolge werden die Haltestellen
Voitelsbrunn (zwischen den Stationen
Feldsberg und Nicolsburg) und Brate Is-
brunn (/.wischen den Stationen Nicols-
burg und Neusiedl-Dürnholz) am 1. Fe-
bruar er. für den Personen- und Gepäck-
verkehr eröffnet werden.
Berlin, den 22. Januar 1881.
Die gpschäftsführende Direction.
Bergisch-Märkische Eiseubalm. Die Ent-
fernung der am 1. Februar zu eröffnen-
den Strecke (siehe No. 6 S. 87 d. Ztg.) von
Dortmunderfeld nach Huckarde beträgt
3 km. In Huckarde ist Anschluss an die
Westfälische Bahn. Nach dem Vertrage
mit der Westfälischen Bahn bezüglich der
Strecke Bismarck-Herne ist die Bergisch-
Märkische Bahn berechtigt von der Zeche
Westhausen bei Bodelschwingh nach der
Bergisch-Märkischen Bahn und darüber
hinaus, directe Kohlenfrachten wie von
einer eigenen Station einzuführen. Die
Expedition der Transporte erfolgt von
Huckarde B. M.
3. Stationsbenennung.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Nach einer Mittheilung der Königlichen
Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn hat die Station Polnisch Lissa die
Benennung „Lissa i/P.“ erhalten.
Berlin, den 21. Januar 1881.
Die geschäftsführende Direction.
4. Betriebsstörungen etc.
Altona - Kieler Eisenbabngesellscbaft.
Durch Schneeverwehungen ist der Betrieb
auf den Dänischen Staatsbahnen seit dem
20. d. M. behindert und hat bisher der
Güter- und Vieh verkehr noch nicht wieder
aufgenommen werden können, wovon wir
in Gemässheit des § 14 des Wagenregula-
tivs hierdurch Mittheilung machen. Altona,
(len 22. Januar 1881. Die Direction.
PLIlzische Eisenbahnen. Wegen Eisgangs
und niedrigen Wasserstandes wurde die
Eisenbahnschiffbrücke zwischen Speyer
und Altlussheim am 16. d. M. abgeführt.
Eisenbahndirectionsbezirk Frankfurt a. M.
Wegen Eisgang ist der Gütertrajectzwischen
Rüdesheim und Bingerbrück seit dem 16.
(1. M. auf unbestimmte Zeit eingestellt.
Frankfurt a. M., den 20. Januar 1881. Kö-
nigliche Eisenbahndirection.
Niederländische Centralbahn. Der regel-
mässige Betrieb war in Folge grossen
Schneefalls vom 19. bis 22. Januar einge-
stellt. Utrecht, 22. Januar 1880. Der Ge-
neraldirector.
Holländische Eisenbahn. Sämmtliche
Strecken waren, wegen Schneeverwehung
und Sturm, vom 18. bis 23. Januar 1. J.
ganz unfabrbar. Die Betriebsdirection.
Niederländische Staatsbahnen. Mit Rück-
sicht auf die Bestimmungen von § 14 des
Vereinswagenregulativs werden die Ver-
waltungen des Vereins in Kenntniss ge-
setzt, dass durch Schneeverwehung der
Betrieb auf den nachbenaimten Strecken
der Niederländischen Staatseisenbahnge-
sellschaft namentlich:
Meppel-Zwolle, Almelo - Z wolle, Eind-
hoven-Hasfelt und Zevenbergen-Roosen-
daal-Esschen, seit dem 18. Januar 1881 ein-
gestellt war.
Der Betrieb auf der Strecke Meppel-
Zwolle findet seit 20. d. M., auf der Strecke
Almelo-Zwolle seit 21. d. M. und auf den
Strecken Eindhoven-Hasfelt und Zeven-
bergen-Roosendaal seit 19. d. M. wieder
regelmässig statt. Utrecht, 22. Januar
1881. Die Generaldirection.
5. Ansloosungen.
H alberstadt-ßlankenburger Eisenbahnge-
sellschaft. Bei der am 3. d. M. in Gegen-
wart eines Notars erfolgten Ausloosung
von 12 Obligationen unserer Prioritäts-
anleihe Emission I vom Jahre 1875 sind
die folgenden Nummern gezogen:
84 175 191 224 458 530 597
643 646 721 960 und 962.
Die Auszahlung des Nominal werths
dieser Obligationen einschliesslich der
Stückzinsen vom 1. Januar bis zum 31. März
d. J., erfolgt vom 1. April d. J. ab bei
unserer Haupteasse in Blankenburg oder
bei der Braunschweig-Hannoverschen Hy-
pothekenbank hierselbst an die Vorzeiger
der Obligationen gegen Auslieferung der-
selben und der zugehörigen noch nicht
fälligen Coupons.
Die Einlösung der am 1. d- M. fällig ge-
wesenen Coupons der übrigen Obligationen
unserer Prioritätsanleihe geschieht eben-
falls bei den bezeichneten Zahlstellen,
ausserdem auch bei dem Bankhause der
Herren Ephraim Meyer & Sohn zu Han-
nover. Braunschweig, den 14. Januar 1881.
Der Verwaltungsrath. Gravenhorst. 1338)
6. Ausgabe neuer Dividenden-
scheine.
Halberstadt-Blankenburger Eisenbahnge-
sellschaft. Vom 4. Februar 1881 an werden
bei der Braunschweig-Hannoverschen Hy-
pothekenbank hierselbst gegen Abgabe
der betreffenden Talons zu den Stamm-
prioritätsactien unserer Gesellschaft neue
Dividendenscheine für die Jahre 1880 bis
1889 incl. nebst Talons auf fernerweite
Dividendenscheine ausgeliefert. — Wir
fordern daher die Inhaber der genannten
Stammprioritätsactien hierdurch auf, die
Talons zur Empfangnahme der neuen
Coupons auf dem Bureau der gedachten
Bank hierselbst, vom 4. Februar 1881 an,
an den Werktagen in den Stunden von
Morgens 9—1 und Nachmittags von 3 bis
5 Uhr einzureichen, und ersuchen um
die Gefälligkeit, dabei den Namen und
Wohnort der Inhaber der Actien angeben
zu wollen. Braunschweig, den 30. Decem-
ber 1880. Der Verwaltungsrath. Graven-
horst. ■
7. Submissioneui
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Zur Er-
bauung von Güterwagen soll die Liefe-
rung von
1. 770 completen Satzachsen (Normal-
achse mit 2 Rädern) und zwar:
600 Satz mit Scheiben oder Speichen-
rädern, Flussstahlradreifen mit
Sprengringbefestigung, und
170 Satz mit Flussstahlscheiben-
rädern ;
2. 1 800 Stück Flussstahl tragfederu;
3. 1 800 Stück Flnssstahlspiralfedern für
Buffer ;
4. 900 Stück Flnssstahlspiralfederu für
Zugapparate
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden. ‘
Offerten ersuchen wir bis späte.stens
den 31. d. M. Vormittags 11 Uhr unter der
Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Satz-
achsen und Federn“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Bureau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in
Gegenwart der persönlich erschienenen
Submittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen anf dem
maschinentechnischen Bureau zur Ein-
sicht offen und können erstere auch gegen
Erstattung der Druckkosten von dem
Kanzlei Vorsteher Peltz hierselbst bezogen '
werden. Elberfeld, den 21. Januar 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (342) j
Lieferung von Brettersäumli n - ;
gen. Die Anlieferung von ca. 2 900 cbm ;
Säumlinge zum Anheizen der Locomotiven J
soll vergeben werden. Die Lieferungsbe-
dingungen sind bei der Magazin-Haupt- ;
Verwaltung in Chemnitz zu erfahren. An- ^
geböte sind unter Angabe des Preises für ,
1 cbm versiegelt und mit der Aufschrift ‘
„Submission für Säumlinge“ bis zum
5. Februar d. J. an die Unterzeichnete Kö-
nigliche Generaldirection einzusenden. Die '
Auswahl unter den Anbietern, welche bis
zum 17. Februar er. an ihre Gebote ge-
bunden sind, bleibt Vorbehalten. Wer bis
dahin Mittheilung nicht eihält, hat das
Angebot als erledigt zu betrachten. Dres- ;
den, am 15. Januar 1881. Königliche Ge- :
neraldirection der Sächsischen Staatseisen-
I bahnen, von Tschirschky. (312)
I (Schluss d. Subm. auf S. 104 d. Güter- Anz.)
PRIVAT-ANZEIGEN.
Wir haben zu vermiethen 60 neue oifene
System des 7,2 m langen königl.^
niederschl.-märkischen Eisenbabn-Normalwagens, mit
17,90 Qm Bodenfläche, 15,25 cbm Inhalt; die Stirn-i
wände zum Herunterklappen. I
■Waggon-Leihanstalt Ludewig & Lange
Berlin, Friedrich - Strasse 108.
Lokomotiven für Zechen, industrielle]
Werke, Bauunternehmer,
tibcrlianpt für Jeden Bahnbetrieb nnd jede Leistung liefern
Heuschel & Sohn, Kassel.
No. 2. Jahrgang 1881.
- 101
Berlin, am 28. Januar 1881.
Anzeiger
überzähliger Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 25. Januar incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 95 Pfg;. zu beziehen.
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I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
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66
Hannover
|H. Freuden- 1
1 370 1
1 458 !
2
-
Ketten —
-
66
Halberstadt
Magd.- Halberstadt
67
{ berg }
Groningen J
(39.18741
134.1874 /
1
Packet
Mennige —
3
67
Rheine
Hannov. Staatsb.
68
J. Abrens
2
Sack
Rohzucker —
103
68
Treysa
K.E.D.Frankf.a/M.
f J. Glass- 1
69
< mann, V
[ Altbof 1
-
1
Kübel
leer —
11
69
Münster
Hannov. Staatsb.
70
J. Küttner
( Paderborn I
{ Scb. Tem- [
—
1
Tonne
leer —
41,5
70
Bromberg
K. E.-D. Bromberg
71
_
1
Fass
leer —
8
71
Münster
Hannov. Staatsb.
l ming )
72
1 Samter 1
\ Gnesen /
197
1
Koffer
Passagiergut —
15
72
Gnesen
Oberschlesische
73
W. Rascb
-
1
Bierfass
leer —
23
73
Dortmund
Hannov. Staatsb.
G.Colli mit Nummern sig.:
74
75
z
14
402
1
Fass
Handlaterne —
Petroleum —
180
74
75
Berlin
Ostenbofen
Magdeb. - Haiberst.
Bayer. Staatsb.
, undeutliche
1 Zeichen G L oder
|R,B, N,V402bder
235, 335, 835.
D. Colli mit Figuren sign.:
76
{ ^ }
2131
1
Kiste
? -
28,5
76
Halberstadt
Magdeb. - Haiberst.
77
{ ^ }
2651
1
Korb
?
32
77
Lingen
Hann, Staatsb.
78
{Ä }
53
1
Ballen
? —
33,5
78
Hamm
Hann. Staatsb.
/ bez. Borghorst-
\ Bielefeld
79
{ i i
3
1
Fass
? —
128
79
ßraunschweig
ßraunschweig.
E. Colli ohne Signatur:
80
3
_
Aufsatzbretter —
_
80
Hamm
Köln-Minden
81
1
Brechstange —
—
81
Kreuz
Oberschlesische
82
—
5
Colli
Eisenstangen —
20
82
Münster
Hannov. Stsb.
83
—
—
1
Collo
eis. Sprungfedern —
12
83
Quedlinburg
Magdeb. - Haiberst.
84
-
-
2
—
( Eisenplatten, 95 cm 1
\ lang, 40 cm breit /
64
84
Oeynhausen
Köln-Minden
85
1
eisernes Gasrohr —
3,5
85
Güttingen
Hannov. Stsb.
86
—
—
1
—
Kette, 10,5 m lang —
10
86
München Ostbhf.
Bayer. Staatsb.
87
_
—
1
Kiste
leer —
35
87
Oberlabnstein
K.E.-D.Frankf.a/M.
88
: —
—
1
leer —
5
88
Geestemünde
Hannov. Stsb.
89
—
1
Korb
Kleider —
16
89
Garden
K.E.-D.Frankf.a/M.
4
103
Signatur
Der Colli
Art der
Verpackung
A B & S
A N
C G
C M
H H
B C
B M
B M E
19165
2197
2983
1317
7
10176
37318
37319
37333
1922
Paar
Päckchen
Pack
Packen
Kisten
Fass
Kiste
Ballen
Kiste
Kiste
Ballot
Ballen
Ballon
Bund
Kiste
Fass
Stück
Kiste
Sack
Kiste
Kiste
Bund
Pack
Kiste
leer —
Latirbaum —
Holzschuhe —
Bisendraht —
leere Säcke —
Strohmesser —
Plättebrett —
Garn —
Hadern —
Kartoffeln —
{rundes Stück Eisen 1
45 mm stark u. 32 cm V
- , '
Schwelle —
Windeschemmel — l
Hammer — >
Koppelbaum — )
alt, leer
Dynamit
leer
Zunder
Säcke
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
leer
Wollwaare
Flachs
Inhalt unbekannt
leer
Flachs
Packleinwand
leere Säcke
Schwefelsäure -
I ledige Telegraphen-
X papierstreifen
Emaillegeschirr -
leer —
Holzstifte —
Hafer —
alte Kurbel —
Radelkette —
neues Walzeisen —
Wagenfedern
Schloss
Kette
Nudeln
7 eiserne Gasrohre
fGusswaaren (6 kleinel
\ Ofenthüren) /
Maschinentheile —
Farbe —
Leinen —
eiserne Bettstelle —
296
1
120
2
32
3
161
4
32,5
5
139
6
19
7
107,5
8
21
9
93
10
1429
11
86
12
132
13
6
14
2
15
12
16
36,51
1,5 [
17
0,5 j
162
18
10
19
21
20
17
21
12
22
93
23
l
24
47
25
6
26
rag.
8,5
1
43
2
60
3
—
4
—
5
27,5
6
( 54
{ 53
7
\47
80
8
25
9
196
10
65
11
43
12
—
13
174
14
' 128
15
70,5
16
25
17
Lagerort
Station.
Name
der Bahn.
1 Geestemünde
Göttingen
1 Doitmund
i Northeim
b Thorn
1 Soest
( Göttingen
' Meiningen
! München Ostbhf.
1 Hannover
Hannov. Stsb.
Hannov. Stsb.
Hannov. Stsb.
Hannov. Stsb.
Oberschlesische
Hannov. Stsb.
Hannov. Stsb.
Bayer. Staats b.
Bayer. Staatsb.
Hannov. Stsb.
, ( Visselhövede I
X Fundsache /
Magdeb. -Haiberst.
Breslau
Oberschlesische
! Buckau
Magdeb. -Haiberst.
ß Eisenbahnen.
Aussig
Oe. N.-W.-B.
Matzleinsdorf
Melnik
Pardubitz
Matzleinsdorf
Kufstein
Kufstein
Kufstein
Pardubitz
Triest
Deutsch-Liebau
Matzleinsdorf
Südbahn
Oe. N.-W.-B.
S.-N.-D. V.-B.
1 Südbahn
S.-N.-D. V.-B.
Südbahn
Mähr. Grenzb.
Südbahn
Podiebrad
1
Arnau
[ Oe. N.-W.-B.
Trautenau
Ala
Südbahn
/ Znaim \
\ Prag J
]
Iglau
r
Wien
l Oe. N.-W.-ß.
Wostromer
1
Wien
Slatinau
Smiritz
Kolin
Eisenbrod
Lissa
S.-N.-D. V.-B.
Oe. N.-W.-B.
S.-N.-D. V.-ß.
Oe. N.-W.-ß.
M.-Gladbach
Troisdorf
Berlin
Kupferdreh
Cassel
Troisdorf
Berg.-Märk.
Rheinische
Berlin-Anhalt.
J Berg.-Märk.
Rheinische
1 Aachen T.
Berg.-Märk.
Stettin
Zuffenhausen
Berlin-Stettin
Württ. Staatsb.
Aachen T.
Berg.-Märk.
Troisdorf
Rheinische
Lüdenscheid
Berg.-Märk.
Wetter
Berg.-Märk.
j Stettin
Berlin-Stettin
Kruft
Fyenoord
Rheinische
Niederl. Staatsb.
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
reiche zur Aufklärung
104
Signatur
Marke.
Art der
Verpackung.
Lage
r o r t
Station.
Name
der Bahn.
Aachen Sped.-Bur.
Rheinische
Düsseldorf
Berg.-Märk.
Berlin
Berlin-Stettin
Aachen T.
Berg.-Märk.
Elberfeld
Berg.-Märk.
Barmen
Berg.-Märk
Aachen T.
Horst-Sevenum
Mengen
Warburg
Holzwickede
Köln Gereon
M.-Gladhach
Berg.-Märk.
Niederl. Staatsb.
Württemb.Staatsb.
Berg.-Märk.
Berg.-Märk.
Rheinische
Berg.-Märk.
Bemerkungen
(inebe^ondere
etwaige Merkmale,
eiche zur Aufkläiuns
dienen können.)
W T
B G
B. Ritters-
hausen
E E
Strelitz
Yerviers
Aachen T.
X
29
Fass
Koffer
Kiste
schwarzer
Musterkotfer
Kiste
Pack
Pack
Sack
1 Nähmaschine —
Bindfaden —
anscheinend Weinstein
Eisentheile —
leer —
Maschinentheil —
Dunggabeln —
Tannenhölzer —
Wicken —
Viehgitter —
Nicht abgenom-
L men.
Beschrieben :
^ Emsdetten.
Submissionen (Schluss).
Königlich Württembergisclie Staatseisen-
bahn. Wir beabsichtigen die Anschaffung
von 200 stärkeren und 100 schwächeren
Wagenachsen von Flussstahl.
Die Lieferungsbedingungen können von
unserem Secretariate bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Bezeichnung ,,Submission für Wagen-
achsen“ versehen bis spätestens den
1. Februar d.Js., Mittags 12ühr unse-
rem Secretariat zuzustellen. Stuttgart,
den 15. Januar 1881. Königliche Eisen-
babndirection. Abth. IIL (322)
Weimar-Geraer Eisenbahn. Altschie-
nen-Verkauf. Die Vorräthe von rot.
380 000 kg ausrangirten Eisenschienen,
130 mm hohes Profil, sollen im Submis-
sionswege an den Meistbietenden unter
den gegen 20 Pf. zu erlangenden Bedin-
gungen verkauft werden.
Offerten sind portofrei und mit der Auf-
schrift: „Offerte auf Ankauf ausrangirter
Eisenbahnscliienen“ bis zum 10. Februar
er. Vormittags 9 Uhr an uns einzusen-
den; sie werden zu dieser Zeit in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten
eröffnet werden. Spätere Offei ten bleiben
unberücksichtigt. Weimar, 20. Januar 1881.
Direction der Weimar-Geraer Eisenbahn-
gesellschaft (341)
Privat-Anzeigen (Schluss).
ocxxxxxxx3oooooioioooocxxxxxxxx)c
Soeben erschien: C
Berufswahl u. Lebensstellung
O ein Führer und Rathgeber für alle Staats-., Civil- und Militair-
Q Carrieren, enthält die sämmtlichen Reglements und Verordnungen über Q
^ die Ausbildung, Annahme, Prüfung und Beförderung, nebst den ^
M dazu ergangenen Verfügungen bis auf die neueste Zeit. W
M Ein für Beamte, Eltern und Vormünder und für jeden Schüler, welcher ^
Q einen Beruf erwählt, unentbehrlicher Wegweiser. Q
s Unter Benutzung der amtlichen Quellen zusammengestellt und heraus- k
U gegeben von U
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verzeichniss und Sachregister versenden kostenfrei. U
Strassburg i/E., im Dezember 1880. Q
Mondfs Verlag. —
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bau-Baugewerk- u. Wegebau-Schule
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Sem.-Anf. 1. Mai u. 1. Nov. kann ev
. Staatl
i genehm. Pro
1. Itathhe, Dir.
n. ^
len- I
ule. I
rang. ■
taa^H
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Gisenhalinsrhienen und Fferdebalmschienen aus Besse-
merstahl,
Laschen aus Schweisseisen, Flusseisen und Bessemer-
stahl.
Pnterlagsplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss-
liefert:
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- u
und Stahl nach Profilbuc
!- u. FIuss(
ernen Bahnoberbau.
- und Martinstahl.
Bandagen aus B<
Achsen aus Bessemer-, Marunstam una nusseisen.
Itadsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Grnbensvliienen aus Eisen und Stahl.
Grnbenschtvellen aus Schweiss- und Flusselsen:
Grnhenwagen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Scliachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenhögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Coustrnctionen,
Weichen, Erenznngen.
Gicsserei-Prodnete jeder Art. Potteriegnss.
I Wagenachsen >
Stabelsen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Flusseisen,
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufstab- Mutter-
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen,
tnirersaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Vinkelei!
T Bisen
X Träger,
n Eisen
} nach Profilbuch
ßeserTOirbleehe.
Sturz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusseisen, Mar
Verantwortlicher Reda
Verlegt u
iteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu 1
in Berlin SW., Beuthsti
105
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
EiniindKwanzig'ister «Falu*g^ang^.
Berlin, den 31. Januar 1881.
Inlialt: Der eiserne Oberban. — Verein für Bisenbahnkunde. — Erkenntnisse betr. eine wichtige Stempelfrage (Erkenntnisse
zweiter und dritter Instanz). — Eisenbabnunfall bei Lampertheim. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Russische Correspondenz.' — Zur Ver-
minderung der Eisenbahn-Unterhaltungskosten. — Literatur (Mondt, Berufswahl und Lebensstellung). — Miscellen — Offizielle Anzeigen:
1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Auszahlungen. 3: Ausgabe neuer Dividendenscheine. 4. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Der eiserne Oberbau.
(Vortrag, gehalten von Herrn W. Holienegger, Baudirector der
Oesterreichisclien Nordwestbahn, am 4. Januar 1881 in der X. Ver-
sammlung des Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten.)
Geehrte Herren!
Welche Berechtigung hat der eiserne Oberbau,
und weshalb gehen wir allmälig zu demselben über?
Zumeist wird diese Frage dahin beantwortet, dass durch die Ein-
, führung eiserner Schwellen ein Ersatz für das seltener und theuerer
werdende Holzmaterial geschaffen werden soll. Vielseitig wird
jedoch die Berechtigung einer allgemeinen Einführung des eisernen
Oberbaues an die weitere Bedingung geknüpft, dass sich die An-
lagekosten desselben nicht höher stellen sollen, als jene des be-
stehenden Holzschwellenoberbaues. Letztere unrichtige Annahme
führt zu der irrigen Schlussfolgerung, dass die Zeit des eisernen
Oberbaues speciell in Oesterreich noch nicht gekommen sein soll,
weil die Holzschwelle noch immer billiger beschafft werden kann,
als die Eisenscb welle. Einzelne Stimmen sprechen dem eisernen
Oberbau sogar jede Berechtigung ab, weil die im Eisenbabnbau
so vorgeschrittenen Engländer und Franzosen den eisernen Ober-
bau mehr oder weniger verworfen haben.
Treten wir der Sache näher, so ergiebt sich, dass der an
der Grenze seiner Entwicklungsfähigkeit angelangte Holzschwellen-
oberbau den immer steigenden Verkehrsanforderungen nicht mehr
Genüge leistet, und dass die Nothwendigkeit :an uns herantritt,
eine solidere Fahrbahn zu schaffen, deren Construction und Be-
schaffenheit geeignet ist, den zerstörenden Einwirkungen des in
colossalem Umfange zu bewältigenden Massenverkehrs nachhal-
tigeren Widerstand zu leisten.
Diese_ Aufgabe kann nur in der Construction eines eisernen
Oberbaues ihre Lösung finden; dieBerechtigungdes eisern en
Oberbaues ist daher auch weniger im öconomischen
Effect, als vielmehr in der Erzielung einer w iderstands-
und daher auch leistungsfähigeren, mit den Anfor-
derungen des Betriebes in Einklang stehenden Con-
struction begründet.
Was die Abneigung der Engländer und Franzosen gegen den
eisernen Oberbau anlangt, so findet dieselbe ihre Begründung in
den in grossem Massstabe ausgeführten, jedoch gänzlich miss-
lungenen Versuchen mit der Barlow-Schiene und der Vautherin-
schen Schwelle.
Neueren Nachrichten zufolge werden jedoch auch in Eng-
land wieder grössere Versuche mit eisernem Oberbau unter-
nommen. Hiernach verhalten sich nur mehr die Franzosen ab-
lehnend gegen den eisernen Oberbau, Anders steht die Sache
in Deutschland. Hier hat trotz der üblen Erfahrungen, welche
einige ßahnverwaltungen mit einzelnen Systemen gemacht haben,
kei^ allgemeine Entmuthigung Platz gegriffen, sondern wir sehen
im Gegentheile, Dank der Vielseitigkeit des Deutschen Geistes,
die Versuche mit verschiedenen Arten eisernen Oberbaues muthig
fortgesetzt, was schliesslich zur Bewährunsr einzelner Systeme, ja
zu einer förmlichen Cmwälzung in den Traditionen des Ober-
baues führen musste.
Der eiserne Oberbau hat sich heute in Deutschland nicht
nur die Berechtigung, sondern bereits das Bürgerrecht erworben,
indem er von dem grössten Deutschen Staate, von der weitaus
grössten und einflussreichsten Staatsbahnverwaltung geradezu
patronisirt wird.
Im Jahre 1879 waren auf den Bahnen des Deutschen Eisen-
bahnvereins folgende Küometerlängen mit eisernem Oberbau
belegt:
A. Deutsche Staatsbahnen:
Mit Langschwellen 1 185 Kilometer
mit Querschwellen ■ 51 „
B. Deutsche Privatbahnen unter Staats-
verwaltung:
Mit Langschwellen 9 Kilometer
mit Querschwellen 222 „
C. Deutsche Privat bahnen unter eigener
Verwaltung,
Mit Langschwellen 490 Kilometer
mit Querschwellen 337 „
D. Oesterreichische Bahnen:
Mit Langschwellen 26 Kilometer
mit Querschwellen 2 „
E. Fremdländische Bahnen;
Mit Langschwellen 3 Kilometer
mit Querschwellen 90 „
Im Ganzen waren belegt:
Mit Langschwellen . 1713 Kilometer
mit Querschwellen 702 „
somit sind insgesammt . . . 2 415 Kilometer
mit Eisenschwellen belegt, worunter 29 Procent mit Querschwellen
und 71 Procent mit Langschwellen.
Wir sehen aus diesen Zahlen, welche colossale Ausdehnung
der eiserne Oberbau heute schon in Deutschland erreicht hat, wir
sehen aber auch, welcher hervorragende Platz daselbst dem Lang-
schwellensysteme eingeräumt ist, trotz der eifrigen Bemühungen
einzelner Liebhaber des Querschwellensystems, welche nicht oft
und laut genug wiederholen können, dass der Langschwellen-
oberbau in Deutschland auf den Aussterbeetat gesetzt sei. Be-
trachten wir uns die Liste der mit eisernem Oberbau belegten
Bahnen etwas näher, so finden wir, dass die eigentlichen Staats-
bahnen fast ausschliesslich mit dem Langschwellenoberbau be-
legt sind, dass somit von dieser Seite den eisernen Querschwellen
kein grosser Werth beigelegt wird. Unter den Deutschen Bahnen,
welche eiserne Querschwellen angewendet haben, sind eigentlich
nur zwei Verwaltungen zu nennen, welche dieses System ent-
schieden begünstigen, und welche auch von den 610 km eisernen
Querschwellen 531 km, sonach im Ganzen 87 Procent der Deut-
106
sehen Querschwellenlängen verlegt haben, die übrigen 13 Verwal-
tungen haben nur kleinere Partien ausgewiesen, welche mehr
Probestrecken darzustellen scheinen. Dagegen vertheilt sich der
Langschwellenoberbau auf den Deutschen Bahnen bei 22 ver-
schiedenen Verwaltungen zumeist auf ziemlich bedeutende Strecken.
Nach meinem Dafürhalten gehört die Zukunft dem* Lang-
schwellen Systeme, und zwar aus mehrfachen Gründen.
Das Langschwellensystem bietet allein der Fahrschiene eine
continuirliche Unterstützung und verhindert hierdurch Quer-
brüche der Fahrschiene, oder macht dieselben zum Mindesten
unschädlich. Das Langschwellensystem lässt sich allein zu einem
steifen und widerstandsfähigen Oberbaue ausbilden, auch befährt
sich dasselbe elastischer und ruhiger, als der Holzschwellenober-
bau, während von eisernen Quersch wellen das .Gegentheil be-
hauptet werden kann.
Bekanntlich haben die Stahlschienen die unangenehme
Eigenthümlichkeit, dass sie viel mehr zu Querbrüehen hinneigen
als die Eisenschienen. Dieser Mangel der Stahlschienen dürfte
bei Verwendung eiserner Querschwellen noch stärker zum Aus-
drucke kommen, als bei Verwendung der viel elastischeren Holz-
schwellen, insbesondere in Bahnstrecken, welche zu Vereisungen
und zur Bildung von Frostbrüchen hinneigen, da sich die Wir-
kungen der letzteren bei den Eisenschwellen viel schwerer be-
seitigen lassen.
Bei Anwendung von Langschwellen hingegen ist dies
weniger zu fürchten, da die Fahrschiene eine continuirliche Unter-
stützung erhält, welche nicht nur das Auftreten frischer Brüche
verhindert, sondern bei selbst schon vorhandenen Anbrüchen
der Schiene das Eintreten des völligen Bruches verhütet, indem
die Fahrschiene auf der Langschwelle ein festes und unnach-
giebiges Auflager findet.
Zum Beweise des Gesagten möge der Umstand Erwähnung
verdienen, dass auf den mit Langschwellen belegten Strecken der
Oesterreichisehen Nordwestbahn bis heute noch kein Schienen-
bruch constatirt wurde, obwohl diese Strecken mit wesentlich
leichteren Fahrschienen belegt sind.
Der Langschwellenoberbau, welcher eine namhaft grössere
Tragfähigkeit besitzt, als der Querschwellenoberbau, hat auch
gegen die horizontalen Einwirkungen der Fahrbetriebsmittel bei
der Oesterreichisehen Nordwestbahn ein bedeutend grösseres
Widerstandsvermögen; es beträgt das Widerstandsmoment der
Fahrschienen des Querschwellenoberbaues 26 900 kg, jenes der
Langschwellen sammt Fahrschiene hingegen 190 900 kg, letz-
teres ist somit mehr als siebenmal grösser.
Diese einfachen Zahlen zeigen am deutlichsten, wie sehr
das Langschwellensystem dem Querschwellensysteme überlegen
ist. Wollte man diesen authentisch richtigen Zahlen den Ein-
wand entgegenhalten, dass das Widerstandsvermögen des Lang-
schwellensystems gegen seitliche Verschiebungen an den Stössen
beziehungsweise den Verlaschungen eine Unterbrechung oder
Verminderung erleidet, so muss darauf hingewiesen werden, dass
dies in weit höherem Grade beim Querschwellensystem der Fall ist.
Ergiebt doch schon eine oberflächliche Betrachtung, dass
die von den Flügeln der Langschwelle dem Schotterkörper gegen
seitliche Verschiebung dargebotene Fläche 6 bis 8 mal so gross
ist, als jene, welche die Querschwelle bei herabgebogenen Stirn-
rändern im günstigsten Falle darbieten kann.
In der That halten die Langschwellensysteme die Richtung
des Geleises vorzüglich ein, während bei dem eisernen Quer-
schwellenoberbau zumeist über schlechtes Einhalten der Richtung
geklagt wird.
Was nun das Verhalten beider Systeme beim Befahren an-
belangt, so wird jeder aufmerksame Beobachter gefunden haben,
dass sich der eiserne Langschwellenoberbau elastischer befährt,
als der Holzschwellenoberbau, wogegen das Befahren eiserner
Querschwellen eine ähnliche Einwirkung zurücklässt, wie der
Steinwürfeloberbau, denn abgesehen davon, dass sich die einzel-
nen Schienenstösse ziemlich stark bemerkbar machen, so fühlt
man auch bei geringer Zuggeschwindigkeit den Uebergang über
jede einzelne Schwelle, bei rascherem Tempo hingegen erhält
man den Eindruck, als ob man über gerippte Stangen, anstatt
über glatte Schienen fahren würde.
Die Erklärung für diese Erscheinung ergiebt sich in ganz
natürlicher Weise, wenn man jene Erfahrungen in Erwägung
zieht, welche man bei Befahrung eines eisernen Langschwellen-
oberbaues mit den nunmehr zumeist aufgelassenen breitbasigen
Querschwellen an den Schienenstössen zu machen in der Lage
war, bei diesen zeigte sich nämlich, dass die einzelnen Quer-
schwellen dem darüber gleitenden Fahrbetriebsmittel einen
festeren Widerstand entgegensetzten, als die zwischrä je zwei
Querschwellen liegenden Theile des Langschwellensystemes.
Dieselbe Erscheinung zeigt sich beim Befahren eiserner
Querschwellen jedoch mit dem Unterschiede, dass die harten
Stellen in kürzeren Zwischenräumen und fünf bis zehnmal häufiger
wiederkehren und dass die elastischen Zwischenräume ebenso-
vielmal kürzer sind.
Während die Holzschwelle vermöge ihrer Elasticität die dem
Querschwellensysteme anhaftenden intermittirenden Stösse mil-
dert und zumeist nicht wahrnehmbar macht, werden diese Stösse
beim Uebergang über jede einzelne eiserne Querschwelle ähnlich
wie beim Steinwürfeloberbau hart, unelastisch und deutlich wahr-
nehmbar.
Inwieweit diese heute schon nachweisbare harte Befahrung
der eisernen Querschwellen den Constructionstheilen des Ober-
baues mit der Zeit schädlich werden wird, kann wohl nur die
Erfahrung lehren, es lässt sich jedoch heute schon der Schluss
ziehen, dass sie zum Mindesten eine frühzeitigere Abnutzung der
Fahrschienen und der Fahrbetriebsmittel zur Folge haben wird.
Ich erlaube mir nunmehr die vernehmlichsten Typen der
bekannten eisernen Oberbauconstructionen in Kürze zu erwähnen:
Eintheilige Systeme.
Die Barlo wschiene und die
Hart wichs chiene.
Die Barlowschiene hat die Form eines Omega; sie wurde
in den fünfziger Jahren in England auf circa 1 300 km Bahnlänge
verlegt, zur selben Zeit auch in Frankreich auf der Linie Bordeaux-
Cette. Diese Schiene, welche zugleich Langschwelle ist, hat sich
als Tragsystem angeblich bestens bewährt, hat jedoch als Fahr-
schiene die allerschlechtesten Dienste geleistet, indem die Kopf-
theile dieser Schiene oft schon im zweiten Jahre der Benutzung
zu Grunde gingen. Die Ursache dieser auffallend geringen Wider-
standsfähigkeit ist in dem Umstande zu suchen, dass beim Walzen
der Schiene aus Schweisspaketen vermöge des ungünstigen breiten
Profiles kein genügend starker Seitendruck auf die Kopfpartie der
Schiene ausgeübt werden konnte, was wohl eine ungenügende
Schweissung derselben und demgemäss ein baldiges Oeffnen der
Schweissnähte im Kopfe zur Folge hatte, wodurch die rasche
Zerstörung der Schiene herbeigeführt wurae. Die Barlowschiene
ist in Folge dieser ungünstigen Erfahrungen allmälig überall
aufgelassen worden, möglicher Weise wird dieselbe in etwas geän-
derter Form aus Flusseisen wieder ihre Auferstehung feiern.
Die Hartwich schiene ist die Leidensgefährtin der
Barlowschiene; auch sie gehört zum eintheiligen System, bei wel-
chem die Fahrschiene und Schwelle aus einem Stücke bestehen;
dieselbe ist eigentlich nur eine in grösseren Dimensionen ausge-
führte Vignolschiene mit einer Höhe von 235 Millimeter und einer ,
Fussbreite von 124 Millimeter. Die grosse Fussbreite hat die Be-
stimmung, der Schiene ein breites Auflager auf dem Schotter-
körper zu bieten, während die grosse Höhe die Einlagerung des
Schienenfusses in eine möglichst tiefe und somit feste Schicht
des Schotterkörpers bezwecken soll.
Dieses eintheilige System bildet merkwürdiger Weise den
directen Gegensatz zur Barlowschiene, denn während die Barlow-
schiene ihre starke Seite in der Anordnung des im Schotterkörper
ruhenden Theiles hat, wogegen der obere als Fahrbahn dienende
Theil ungünstig ausgebildet ist, hat die Hartwichschiene ihre
starke Seite in der kräftigen Gestaltung des Kopfes bei unvoll-
kommener Ausbildung ihres Fusstheiles. Letzterer ist offenbar zu
schmal und entspricht demzufolge auch nicht seiner Bestimmung
als übertragendes Element zwischen Fahrbahn und Schotterkörper,
die glatte Unterseite desselben ist ferner auch nicht geeignet, die
gepressten Schottertheile zusammen zu fassen und allmälig zu '
einem compacten Körper zu verdichten. i
Die Hartwichschiene wurde seiner Zeit von ihrem Erfinder
auf den Linien der Rheinischen Bahn in ziemlich grossem Mass- ,
stabe verlegt; kleine Parthien wurden auf der Köln-Mindener
Bahn, der Französischen Ostbahn, der Sächsischen und Württem- ;
bergischen Staatsbahn und der Niederschlesisch-Märkischen Bahn ;
eingebaut.
Dieser Oberbau , welcher sich im Allgemeinen sehr hart
befuhr, hatte bedeutende Erhaltungsarbeiten im Gefolge, hielt so-
wohl Niveau, als auch Richtung des Geleises, sowie die Schienen-
neigung schlecht und zeigte endlich an den Schienenstössen sehr
erhebliche Verkrümmungen der Schienenenden nach abwärts; so
zwar, dass dieser Oberbau allmälig überall wieder entfernt wurde.
Die Hauptschuld an diesen Gebrechen muss desr ungenügenden
Ausbildung des Schienenfusses als Schwellenträger zuzuschreiben j
sein und es lässt sich dieser Cardinalfehler des Systems wohl nicht-
beseitigen. Ein grosser Antheil an dem ungünstigen Verhalten
dürfte jedoch auch der unconstructiven Form der in Verwendung
genommenen Laschen zuzuschreiben sein, welche für den gedachten
Zweck zu kurz und zu schwach waren.
Neuester Zeit wurde dieses System wieder für Vicinalbahnen
aufgenommen, und es lässt sich diesen Versuchen dieselbe Zu-
kunft Vorhersagen, da die gerügten Fehler in keiner Weise besei-i
tigt wurden. <
Zweitheilige Systeme. '
Die zweitheiligen Systeme bestehen aus einer Lang- und
Querschwelle und einer auf dieselbe gesetzten Vignolschiene.
Unter den Querschwellensystemen haben bis jetzt das Vau-
therin’sche und das vereinfachte Hilf’sche Profil allein eine
grössere nennenswerthe Verwendung gefunden. j
Das Vautherin’sche Profil bildet ein offenes Trapez mit zwei
kurzen Seitenflantschen. j
Dieses Profil, die Form einer Holzschwelle nachahmend^
empfiehlt sich als Trägerform, indem es die günstigste Vertheilung
— 107 —
der Massen und eine billige und einfache Fabrikation zulässt,
minder geeignet ist dasselbe als Bahnschwelle, welche die Be-
stimmung hat, die Last der Fahrschiene auf den SchotterkSrper
zu übertragen und letzteren allmälig zu einem compacten, beton-
artigen Körper zusammenzufassen und zu verdichten; dem Zu-
sammenfassen des Schotterkörpers, sowie der gleichmässigen
Setzung in demselben, stehen nämlich die beiden Flantschen der
Vautherin’schen Schwelle hindernd im Wege; dieselben bieten
dem Schotterkörper eine zu breite Basis, und indem sie sich ver-
möge ihrer tieferen Lage auf die tiefergelegenen und somit dichteren
Parthien des Schotterkörpers stützen, so verhindern sie die gänz-
liche dichte Ansfüllung des Schwellenhohlraumes bis unter die
Kopfplatte der Schwelle und begünstigen auf diese Weise die
Belastung der letzteren durch das Uebergleiten der rollenden
Last, das Ausgleiten der dachartig ausgebogenen Seitentheile und
dem entsprechend ein Oeffiien des Schwellenprofils, was einerseits
der Consolidirung des unter der Schwelle sich bildenden Beton-
körpers hinderlich wird, und anderseits eine frühzeitige Zerstörung
der Schwelle zur Folge haben muss.
In diesem Sinne haben sich zum Mindesten mehrere der
hervorragendsten Deutschen Bahnverwaltungen auf eine diesbe-
zügliche Anfrage der Verwaltung der Oesterreichischen Nordwest-
bahn geäussert, welche seiner Zeit die Absicht hatte, ein denf
Vautherin’schen ähnliches Profil für ihren Langschwellenoberbau
anzunehmen. Obwohl sich dazumal unter den dieses Profil ab-
lehnenden Verwaltungen auch eine der Rheinischen Bahnen be-
fand, so hat dieselbe merkwürdiger Weise seither gerade dieses
Profil für ihren Langschwellenoberbau angenommen.
Die Vautherin’sche Querschwelle hat bisher eine ausge-
dehnte Anwendung mit sehr getheiltem Erfolge gefunden; auf
den Französischen Bahnen hat sie nicht wenig zur Abneigung
gegen eiserne Schwellen beigetragen; auf vielen Deutschen Bah-
nen gilt sie als abgethan und wurde wieder aus der Bahn be-
seitigt; andere Deutsche Bahnverwaltungen hingegen sollen mit
diesem Profile günstige Erfahrungen machen, indem sie dasselbe
je nach ihren Anschauungen verschiedenartig ausbilden.
Das vereinfachte Hilf’sche Profil für Querschwellen, welches
sich in den äusseren Umrissen dem Hilfschen Langschwellen-
£rofil anschliesst, und nur die diesem Profile eigenthümlicbe
[ittelrippe weglässt, wurde seitens der Rheinischen Bahn für ihr
Querschwellensjrstem angenommen und sollen damit sehr befrie-
digende Ergebnisse erzielt sein.
Zweitheilige Langsch wellensy steme.
Unter diesen sind zu nennen :
Das SystemHilf und die SystemeMenne und Haarmann,
welche in Deutschland die grösste Verbreitung haben, ferner das
System Hohen egger in Oesterreich.
Das System Hilf ist wohl schon Jedermann bestens be-
kannt, sein Profil unterscheidet sich von den Profilen allerübrigen
Systeme durch die charakteristische Mittelrippe. Diese Mittel-
rippe, welche dem Hilfschen Profil eigenthümlich ist, scheint
keinen ausgesprochenen Zweck zu haben, vertheuert die Walz-
arbeit wesentlich und verhindert offenbar die raschere Bildung
eines soliden Scbotterbetonkörpers unter der Schwelle, dagegen
muss die verticale Stellung der beiden Seitenflügel als eine dem
Wesen der Eisenscbwelle entsprechende glückliche Anordnung an-
gesehen werden. Die Verticalstellung der Seitenflügel begünstigt
die sattsame Einlagerung der Schwelle in den Schotterkörper
und verhindert das seitliche Ausweichen der Seitenflügel.
Eine weitere verdienstvolle Einführung Hilf’s ist die Ver-
wendung von Schraubenbolzen und Klemmplatten an Stelle der
von manchen Erfindern neuer Systeme mit grosser Vorliebe an-
gewendeten und oft in der sonderbarsten Weise combinirten Keil-
und Knaggenverschlüsse.
Es ist merkwürdig, dass der Werth des Schraubenver-
schlusses, welcher im Maschinenbaue alle anderen Verbindungs-
arten nahezu gänzlich verdrängt hat, von einzelnen Technikern
noch immer nicht genügend gewürdigt wird, da angeblich aus
Rücksicht für die Einfachheit oft die unpractischesten Surrogate
Verwendung finden, indem die Schraubenverbindung als zu theuer
und complicirt bezeichnet wird.
Das Langschwellensystem Menne, welches bei Neubauten
der Rheinischen Bahn Verwendung findet, hat das Vautherin’sche
Schwellenprofil in der Hauptsache beibehalten und auch mit
demselben alle schon erwähnten Vor- und Nachtheile dieses Profils.
Das System Haarmann, welches das System der neuesten
Mode genannt werden könnte, hat. Dank der unermüdlichen Thä-
tigkeit seines Erfinders, für die kurze Zeit seines Bestehens eine
ziemlich bedeutende Verwendung gefunden; dasselbe ist ein über-
höhtes Kastenprofil mit schief geneigten Seitenflantschen.
Die Vorzüge dieses Profiles sind; Die hohe Lage der Fahr-
schiene, beziehungsweise die Zulässigkeit einer tieferen Bettung
der Schwelle in den Schotterkörper, sodann die feste Lagerung
des Fusses der Fahrschiene zwischen die dem oberen Kasten an-
gewaltzten Leisten; dagegen ist eine geringere Eignung zur Bil-
dung eines compacten Schotterkörpers wegen der mittleren kästen -
artigen Ueberhöhung, welche ein Ausweichen der Schottermasse
in dem vom Kasten geschaffenen Hohlraum zulässt, zu befürch-
ten, auch wird die zu starke Neigung und geringe Höhe der
Seitenflantschen, das Zusammenfassen des Schotterkörpers un-
möglich machen.
Der Vortheil des Haarmann’schen Oberbaues, dass die
eigentliche Tragfläche der Schwelle um circa 50 Millimeter tiefer
liegt als bei den übrigen Systemen, lässt sich nach meinem Da-
fürhalten durch Anwendung einer 170 Millimeter hohen Fahr-
schiene auf entsprechend construirter Langschwelle mit den glei-
chen Kosten erreichen. Immerhin ist der Haarmann’sche Ober-
bau eine höchst interessante und eigenthümlicbe Erscheinung auf
dem Gebiete des Oberbaues, und ich bin auch demgemäss gerne
auf den Vorschlag eingegangen, eine, wenn auch kaum massgebende
Versuchspartie dieses Oberbaues im Anschlüsse an den Lang-
schwellenoberbau der Oesterreichischen Nordwestbahn auf der
Strecke bei Aussig einzulegen.
Der Langschwellenoberbau in Oesterreich.
Derzeit sind 19 Kilometer eisernen Langschwellenoberbaues
auf den Linien der Oesterreichischen Nordwestbahn verlegt und
zwar: 4 Kilometer bei Spülern und Caslau nach dem älteren und
15 Kilometer bei Prag, Tetschen und Aussig nach dem neueren
Systeme des Gefertigten.
Das ältere System hat annähernd die Trapezform der Vau-
therin’schen Scliwelle, jedoch an Stelle der horizontalen Seiten-
flantschen keilförmige Längsrippen, welche eine günstige Massen-
vertheilung anstreben und trotzdem eine vollständig satte Ein-
lagerung der Schwelle in den Schotterkörper zulassen. Diese
Langschwelle hat sich im Ganzen gut bewährt und wurde nur
wegen ihrer grösseren Herstellungskosten durch eine andere er-
setzt, welche durch Schweissung alter Bahnschienen erzielt wird,
und deren Kosten sich um circa 30 pCt. billiger stellen.
Das Profil dieser Altschienenschwelle ist nahezu von selbst
gegeben und nähert sich in den allgemeinen Umrissen dem Hilf-
schen Profile, mit dem Unterschiede, dass an Stelle der Mittel-
rippe ein niedriger Wulst tritt, welcher die Schweissstelle der
verwendeten Altschienen markirt. Diese Schwellen besitzen alle
Vorzüge, welche man an eine gute Eisenschwelle stellen kann,
dieselben sind von grosser Haltbarkeit, Beweis dessen, das nach
zweijähriger Haftzeit dem Fabrikanten nur 0,003 pCt. an schad-
haften Stücken zurückgegeben werden mussten. Dank den billigen
Herstellungskosten ermöglichen sie dieleichtereDurchführung eines
genügend starken zweitheiligen Langschwellenoberbaues in Oester-
reich, indem alle anderen Systeme, wie beispielsweise das Haar-
mann’sche um mindestens 50 pCt. theurer zu stehen kommen.
Ausser dem Langschwellenoberbau der Oesterreichischen
Nordwestbahn bestehen in Oesterreich noch zwei Strecken nach
dem Querschwellen Systeme von Atzinger, und zwar auf der
Strecke Nussdorf-Kahlenbergerdorf der Kaiser Franz-Josefbahn
1 Kilometer und auf der Aussig-Teplitzer Bahn 2 Kilometer;
ferner 3 Kilometer des de Serre’schen dreitheiligen Oberbaues
auf den Strecken der Oesterreichischen Staatsbahn Wien-Stadlau
und Wolframitz-Mislitz, deren Besprechung ich einem anderen
Zeitpunkte Vorbehalte.
In der Hoffnung, dass diese Mittheilung manchen bestehen-
den Zweifel beheben, manche tendenziöse Entstellung berichtigen
wird, wünsche ich, dass dieselbe zur Würdigung des hohen
Werthes beitragen möge, welcher dem Eisen an Stelle des Holzes
auch in unserem einheimischen Bahnbau einzuräumen ist, und
aus Rücksichten für Sicherheit und Oeconomie nothgedrungen
eingeräumt werden muss.
Zum Schlüsse führe ich zu Gunsten des Langschwellen-
oberbaues den Ausspruch unseres bewährten Meisters Pressl an,
welcher den Querschwellenoberbau mit einer Claviatur vergleicht,
„bei welcher man jede einzelne Taste anschlagen könne“. (Leb-
hafter, andauernder Beifall.)
An obigen Vortrag knüpfte sich folgende Discussion :
Herr Baudirector ßischoff (Kaiserin Elisabethbahn) dankt
im Namen seiner Collegen dem Vortragenden für die Mittheilungen,
die er bezüglich des eisernen Oberbaues gemacht hat. „Es sind
reiche Erfahrungen, die ihm zu Gebote stehen, trotzdem aber
möchte ich mich heute noch nicht dazu bekennen, dem Lang-
schwellensystem des eisernen Oberbaues den Vorzug vor dem Quer-
schwellensystem zu geben. Dass überhaupt der eiserne Oberbau
in späteren Jahren verwendet werden wird, je nachdem es die
localen Verhältnisse der Bahnen erfordern, ist ganz gewiss. Ob
aber die Patronisirung der Deutschen Reichsbehörde für die An-
wendung des eisernen Oberbaues bei den Deutschen Bahnen ab-
solut nur in der Oeconomie, welche durch denselben eintritt, be-
gründet ist, das ist noch eine Frage; es möchte vielmehr noch
ein anderes Motiv zu Grunde liegen, welches Sie leicht errathen
können, nämlich, um durch Einführung des eisernen Oberbaues
auf ausgedehnteren Strecken der darniederliegenden Eisenindustrie
aufzuhelfen. Ich kann mich heute weder für den Langschwellen-
oberbau noch für das Querschwellensystem aussprechen, könnte
es aber vielleicht, wenn der verehrte Herr College mitgetheilt
hätte, in welchen Zeiträumen die Anzahl Kilometer eisernen
Langschwellenoberbaues verlegt worden sind, gegenüber den Zeit-
räumen, in denen die eisernen Querschwellen verlegt wurden
108
Ich glaube behaupten zu können, dass der grösste Tbeil eisernen
Langschwellenoberbaues "viel früher verlegt wurde, als jener mit
eisernen Querschwellen, was aber beweisen würde, dass in neuerer
Zeit das eiserne Querschwellensystem mehr als früher ange-
wendet wird.
Ich selbst habe, wie ich zugebe, keine eigenen Erfahrungen
diesbezüglich gemacht, da wir auf der Elisabethbahn den eisernen
Oberbau nicht eingeführt haben, aber durch Besprechung und aus
verschiedenen Mittheilungen, die ich erhalten habe, entnehme ich,
dass in Deutschland heute die Meinungen über Querschwellen-
und Langschwellenoberbau getheilt sind, dass man aber in neuester
Zeit sich zum Querschwellensystem hinzuneigen scheine. Ich
möchte daher bestreiten, dass man heute schon dem Lang-
schwellenoberbau unbedingt die Zukunft zusprechen soll.
Es mag vielleicht sein — ich gebe es gern zu -- dass es
einst dazu kommen wird, dass man sagt: Das Langschwellen-
system ist entschieden besser wie der Querschwellenoberbau,
aber die heute existirenden Langschwellensysteme gestatten diese
Annahme nicht, weil in neuester Zeit in grösserem Massstabe
zum Querschwellenoberbau übergegangen wird; dieser hat in Be-
zug auf seine Einführung den grossen Vortheil, dass man nicht
so grosse Capitalien auf einmal ausgeben muss und in der Lage
ist, die hölzernen Querschwellen successive durch eiserne zu er-
setzen, so dass man successive durch Aufwendung kleinerer Ca-
pitalien zu einem eisernen Oberbau gelangt. Ich möchte daher
wünschen, dass man heute nicht strict die Behauptung aufstellte:
die Zukunft gehöre dem Langschwellenoberbau.
Baudirector Hoheneggor: Was die Bemerkung meines
Herrn Collegen anbelangt, dass in letzterer Zeit hauptsächlich
Querschwellenbauten angewendet worden sind, erlaube ich mir,
auf einen Auszug aus dem letzten Jahresbericht Deutscher Bahnen
zu verweisen, den ich meinem Vortrag beigelegt habe und aus
welchem ersichtlich ist, dass zwei Bahnen die Querschwellen in
grösserem Umfange eingeführt haben. Die eine hat Vautherin-
schwellen und zwar seit viel längerer Zeitdauer als Langschwellen
in Verwendung sind; die zweite ist eine Rheinische Bahn, deren
Bahnerhaltungschef ein Liebhaber von Querschwellen ist, während
der Oberingenieur der Umbauten sich für das Langschwellen-
system erklärt bat. Das sind die einzigen Bahnen, die nennens-
werthe Partien ivnn Langschwellen verlegt haben, während die
übrigen Bahnverwaltungen sich vorerst mit Probestrecken be-
gnügen und es scheint, dass sich die Deutschen Bahnen für das
Langschwellensystem mehr interessiren. Das sind die neuesten
Daten, die uns zu Gebote stehen und ich konnte nicht mehr thun,
als auf dieselben hinzuweisen.
Rücksichtlich des angeführten Billigkeitsmomentes bemerke
ich, dass es eine bekannte Thatsache ist, dass diejenigen Bahn-
verwaltungen, welche eiserne Querschwellen eingezogen haben,
rasch davon zurückgekommen sind und zwar aus einem ein-
fachen Grunde. Stellen Sie sich, m. H., den Querschnitt einer
Holzschwelle vor. Ich verweise Sie namentlich auf das neue Quer-
schwellenprofil V. Atzinger, welches mit meinen Ansichten über-
einstimmt, Wenn ich eine Holzschwelle unter der Schiene heraus-
ziehe und dafür eine eiserne Querschiene hineinschiebe, so be-
komme ich einen Hohlraum, weil die Holzschwelle einen grösseren
cubischen Raum eingenommen hat, den ich init Schotter ausfüllen
muss, und es ist eine bekannte Thatsache, dass diese Ausfüllung
oft 4 — 5 Jahre in Anspruch nimmt, bis eine vollständige Com-
pression eintritt. Mittlerweile wird die Eisenschwelle zwischen den
festgelagerten Holzschwellen unruhig liegen und wir haben sodann
einen Oberbau vor uns mit festgelagerten Holzschwellen, zwischen
welchen unruhige und ruhige Eisen schwellen liegen, was einen
schlechten Oberbau ergiebt. Deswegen gingen diejenigen Bahn-
verwaltungen, welche derartige Versuche machten, bald davon ab.
Es soll mir übrigens erwünscht sein, wenn an die heutige Dis-
cussion die Besprechung einiger weiterer Fragen geknüpft wird.
Regierungsrath Obermayer: Den Dank für die uns von
dem Herrn Vortragenden gemachten Mittheilungen hat bereits
Herr Baudirector Bischoff ausgesprochen. Man muss anerkennen,
dass uns Gelegenheit geboten war, den eisernen Oberbau in allen
Phasen seiner Entwickelung kennen zu lernen, und ich glaube, dass
vorwiegend in Oesterreich-Ungarn der eiserne Oberbau viel Be-
rechtigung für die Zukunft hat, ich sage für die Zukunft, weil uns
der kürzlich vom Herrn Prof. Seckendorf gehaltene Vortrag be-
wiesen hat, dass auch das Holzschwellensystem sich noch lange
behaupten wird. Uebrigens scheint es, dass in einem Lande, wie
Oesterreich -Ungarn, welches so grosse Naturschätze aufzu weisen
hat, beide Systeme nebeneinander existiren können, doch ist wohl
in der Frage des eisernen Oberbaues die bedeutende Capital-
auslage für die ersten Anschaffungskosten in Berücksichtigung zu
ziehen, da wenige Oesterreichische Bahnen in der günstigen Lage
sind, sich solche Auslagen zu gestatten.
Ich bin zwar, als dem Fache entfernter stehend, in die Sache
nicht vollständig eingeweiht, aber wenn man sich mit der Literatur
der Frage beschäftigt, drängt sich einem die Thatsache auf, dass
die Bahnen, welche den eisernen Langschwellenbau einführen,
sich in derselben Lage befinden, wie ein Grossindustrieller, der:
die Mittel hat, seine Fabrik auf Grund der neuesten Erfindungen
umzugestalten, und alsdann den Vorzug hat vor demjenigen, dem
solche Mittel nicht zu Gebote stehen, derjenige Industrielle, der
nur kleine Capitalien zu seiner Disposition hat, kann natürlich in
der Umgestaltung seines Etablissements nur allmälig vergehen.;
Es ist allerdings sicher, dass die Anlage neuer Verbesserungen
sich reichlich verzinst, doch ist dabei das pecuniäre Moment zu
erwägen.
Inspector Baugut (Oesterr. Staatseisenbahn-Gesellschaft):
Im Jahre 1870 habe ich eine Studienreise unternommen und kam
gelegentlich derselben auf die Hannoversche Staatsbahn, wo auf
einer Strecke der eiserne Oberbau eingeführt war. Dieselbe war
ganz versumpft. Der Lehm trieb nach oben, so dass die Leute ge-
nöthigt waren, bei 10 Grad Kälte die Schwellen herauszureissen. Ich
bin nun auf Grund meiner Beobachtungen der Ansicht, dass der Quer-
schwellenoberbau sich nur in einem guten Schotter bewähren,
sich aber nie in einem lehmigen Boden halten wird. Ich möchte noch
auf Eines hinweisen. Was macht man im Winter bei den Quer-
schwellenbauten, auf welche Weise behebt man alsdann die Hin-
dernisse? Nur dadurch, dass man die Schwelle sozusagen aus der
Erde herausmeisselt und sie hebt, was bei dem Langschwellen-
system bei eintretendem i’roste nicht so leicht durchführbar ist,
wie beim Querschwellenoberbau.
Regierungsrath Obermayer: Ich möchte an den Herrn
Baudirector Hohenegger nur die Frage richten, welche Erfahrungen
in Bezug auf die Querverbindung vorliegen?
Baudirector Hohenegger: Ich war der Erste, der die
Spurstangen weggelassen hat, weil sie eine unangenehme Sache)
sind, insofern sie Anlass zum Stolpern, zum Hängenbleiben von
Zugshacken bieten, überhaupt inconstructiv sind, und ich habe
mich demzufolge mit der unteren Querverbindung begnügt;
ich habe auf je 9^4 Meter Länge unter die Stösse der Lang-
schwellen eine Querschwelle gelegt und später, als in den Mitteln
der Langschwellen förmliche Durchschlagungen vorkamen, unte«
diese wieder je eine Querschwelle gelegt. Ich glaubte damit di^
Durchschlagungen beseitigen zu können, und war auch ein
günstiger, weil dann die Durchschlagungen nicht so stark waren,]
während man sie früher unangenehm spürte. Wir haben schliesslich
die breitbasigen Schwellen ganz weggenommen, indem wir sie '
anderwärts als wirkliche Querschwellen verwenden, weil sie uns zui '
Disposition stehen, und haben dagegen an Stelle derselben gestürzt
Altschienen eingezogen, die billiger kommen und die Spur ausge-
zeichnet halten. Es sind alle Bedingungen erfüllt, die man an
einen guten Oberbau stellen kann.
Ich möchte mir noch dieBemerkung erlauben, dass der Versucl i
mit solchen Querverbindungen bei Prag auf einer 1 km langei
Strecke gemacht wurde, welche statt des Bahnschotters nur reinei i
scharfen Sand aufweist. Anfangs haben wir Bedenken getragen, ,
den eisernen Oberbau in diese Bettung hineinzulegen, zufälliger
weise ist es ' eine Partie mit der erwähnten leichteren Ouervei
bindung. Nun, meine Herren, Jedermann der hinreist, kann siel i
von der prachtvollen Schönheit der Strecke überzeugen. Icl
würde mitbin heute nur eine ähnliche Querverbindung in An-
wendung bringen, mit Ausschluss der Spurstangen, welche nicht;
viel Nutzen haben. Sie halten die Neigung der Schiene nicht
und die Spurweite nur ungenügend. ■
Baudirector Bischoff: Was die Versumpfung der Quei
schwellen und das Aufziehen des Kothes, respective der Flüssig ;
keit, die sich vorfindet, anbelangt, so kommt das a,uch bei Lang ;
schwellen vor, und bemerkte ich, dass man bei jenen Bahi
strecken Deutschlands, wo der Hilf’sche Oberbau in der erste:
Zeit ein geführt worden ist, diese Erfahrung gemacht hat. Diesel
Uebelstand findet sich also beim Quer-, wie beim Langschwellei^
Oberbau vor. Bei letzterem aus dem sehr einfachen Grunde, weffl
er — unter der Voraussetzung, dass die Bahn an einer LehnS
liegt, wo das Wasser bei starken Regengüssen an das Oberbanfl
bett fliesst, — förmlich unterwaschen wird. Die Folge diesOT
Erfahrung war, dass es dahingekominen ist, bei Verlegun^g d«
Langschwellenoberbaues die obere Schichte Schotter durch feine^H
Kies zu ersetzen. Dieser Ersatz, der natürlich auch Geld kostel^H
hat nicht hingereicht; die Erscheinungen sind gerade so aufg^M
treten wie früher. Nun ist man dazu geschritten, dass dflfl
ganze Oberbaubett vollständig bis auf das Unterbauplanum
erneuern, indem man zuerst eine Lage groben Schotters uiSfl
darauf eine Lage von feinem Kies gab, und jetzt erst hält daM
Oberbau. Eine entsprechende Entwässerung ist die Hauptb^fl
dingung für jeden guten Oberbau und ist diese bei dein LannH
schwellen- wie bei dem Querschwellenoberbau nothwendig, aboH
in viel höherem Grade bei dem Langschwellenoberbau. jlfl
Baudirector Hohenegger: Ich habe diese Frage studiwfl
weil sie mich direct berührt. Die eisernen Querschwellen werd^M
bekanntlich am Kopfe geschlossen, um dem Schotterkörper eigj
Fläche gegen seitliche Verschiebungen zu bieten, und bild®«
sodann einen förmlichen geschlossenen Kasten, welcher bei dur^^|
Regengüsse gesättigtem Schotterkörper als pneumatische GIocBbW
fungirt. Dies steht in Uebereinstimmung mit den vom HerzBfl
Director Bohrmann gemachten Mittheilungen, der die grösste Eeh
fahrung in Vautherin’schen Schwellen hat. ln Folge der übffiH
rollenden Belastung einer solchen hohlen Querschwelle duriQIM
109
das Räderpaar eines Wagens wird die Schwelle um ein gewisses
Mass in den Schotterkörper hineingedrückt, um sich nach er-
folgtem Abrollen der Last sofort wieder um das gleiche Mass zu
erbeben, hierdurch machte eine solche Schwelle bei jedem über-
rollenden Achsenpaare die Bewegung einer pneumatischen Glocke
und saugt demgemäss allmälig alle schlammigen Theile des
Schotterkörpers unter sich in den Hohlraum, während die
festeren und schwereren Kiesstücke des Schotterkörpers allmälig
auf den Unterbau hinabsinken. Etwas Anderes ist es bei den
Langschwellen, über welche ein Rad rollt, indem nämlich das
Rad gleichmässig vorwärts rollt, findet eine stetig vorwärts
schreitende Belastung der Langschwelle statt und es werden
hierdurch die etwa im Hohlraume unter der Langschwelle ange-
sammelten schlammigen Theile des Schotterkörpers durch das
überrollende Rad allmälig gegen das Ende der Langschwelle ge-
trieben, woselbst sie sodann an den offenen Stellen herausge-
spritzt werden, was man bei schlechtem Schotter bestätigt findet,
da man die schlammigen Theile des Schotters allmälig an den
Schwellen stössen herausgeschleudert findet. Der Langschwellen-
bau ist besser daran, da sich bei demselben das Wasser nicht
sammeln kann. Was die Frostauftreibungen anbelangt, haben
wir nichts dagegen gethan, da sie nicht so auffallend waren,
dass man deshalb hätte Vorsichtsmassregeln treffen müssen,
während wir gleichzeitig im vorigen Winter bei den Holzquer-
schwellen colossale Auslagen für Frostauftreibungen gehabt
haben.
Hiermit war die Discussion beendet und wurde die Ver-
sammlung geschlossen.
Verein für Eisenbahnkunde.
Sitzung vom 11. Januar 1881.
Vorsitzender Herr Geh. Oberregierungsrath Streckert.
Schriftführer Herr Eisenbahnbauinspector Jungnickel.
Der Vorsitzende macht über die auf den Eisenbahnen
Deutschlands in der Zeit vom 1. October 1879 bis 31. März 1880
vorgekommenen Radreifenbrüche an den Fahrzeugen der Eisen-
bahnen ausführliche Mittheilungen, aus denen besonders hervor-
zuheben ist, dass bei 46 Verwaltungen mit einer ßetriebslänge
von zusammen 32 316 km 5 039 Radreifenbrüche nachgewiesen
sind. Die Maximalzahl der Brüche fand bei Temperaturen
zwischen 0 und — 5 Grad Reaumur statt und kamen die meisten
Brüche in den Tagen am 9., 10., 17. und 23. December 1879 vor.
Bei Güterzügen kamen 2 007 Fälle, bei Courier-, Schnell-, Per-
sonen- und gemischten Zügen 1 466 und bei Rangir- und Leer-
zügen 182 Fälle vor, der Rest wurde anderweit festgestellt. Unter
den offenen Güterwagen ergaben sich 1 626 und an Locomotiv-
und Tenderräder 1 580 Brüche. — Was das Material anbetrifft, so
entfallen auf Gussstahl 3 269 und auf Puddolstahl, Feinkorneisen
und Eisen 1 045 Brüche. — 3 500 Brüche zeigten eine neue,
402 Brüche eine alte und 42 theils neue, theils alte Bruchflächen.
In 3 545 Fällen war der Bruch vollständig und in 1 289 Fällen
unvollständig. Nach dem Alter gruppirt sind es die 6 bis 8 Jahre
alten Radreifen, welche am meisten gebrochen sind; 1 104 Brüche
kamen an Radreifen vor, welche älter als 8 Jahr, bis zu 24 Jahr
alt und 1 905 Brüche an Radreifen, welche noch nicht 6 Jahre in
Gebrauch waren.
Herr Hüttendirector Haarmann aus Osnabrück spricht
ȟber den Werth der verschiedenen Oberbauconstruc-
tionen“. Derselbe bemerkt zunächst, dass in den massgebenden
Kreisen die Ansicht immer mehr vorherrschend werde, dass bei
der jetzigen Ausdehnung des Eisenbahnnetzes der Erde und der
stetig zunehmenden Waldarmuth von der ferneren Verwendung
von Holzschwellen beim Bau und der Unterhaltung der Eisen-
bahnen Abstand genommen werden müsse, zumal dieselben
auch den Anforderungen der Betriebssicherheit nicht mehr völlig
genügen; dagegen seien die Ansichten über den Werth der ver-
schiedenen eisernen Oberbausysteme noch sehr getheilt und doch
sei eine Entscheidung über das beste System ausserordentlich
wünschenswerth, da die Eisenbahnverwaltungen erst dann mit
Energie zur Verwendung eisernen Oberbaues übergehen würden.
Die beiden hauptsächlich in Frage kommenden Systeme, der
Oberbau mit eisernen Querschwellen und derjenige mit eisernen
Langschwellen, seien, wie alle Oberbausysteme, nach drei Ge-
sichtspunkten, den Kosten, der Einfachheit und der Betriebs-
sicherheit zu prüfen. Gegenüber der Thatsache, dass die eiserne
Querschwelle sich zur Zeit einer grossen Beliebtheit erfreut,
indem man diesem Systeme namentlich die Vorzüge zuerkenne,
dass die Verlegung desselben eine leichte, die Construction eine
einfache sei, dass sowohl der Bau als auch die theilweise Er-
neuerung des Geleises beim Querschwellen System mit gar keinen
Schwierigkeiten verbunden sei, dass ein Wandern des Oberbaues
bei demselben fast ausgeschlossen erscheine, dass die Spur-
baltung sich besonders bewährt habe, die, Entwässerung aus-
reichend und leicht zu bewerkstelligen sei und dieses S^ystem
sich im Kriegsfälle besonders geeignet erweise, — bemerkt der
Vortragende, dass die Herstellungskosten des Langschwellenober-
baues denen des Querschwellenoberbaues ziemlich gleich stehen,
dass nennenswerthe Unterschiede in den Kosten für das Verlegen
beider Constructionen nicht hervorgetreten seien (70 -80 /4 pro
Meter Geleis) und dass in Betreff der Unterhaltungskosten noch
nicht genügendes Material zur Vergleichung vorliege. Nach An-
sicht des Vortragenden wird das Langschwellensystem bei Ver-
wendung guten Bettungsmaterials auf die Dauer weniger Unter-
haltungskosten erfordern, als das Querschwellensystem und zwar
wegen der gleichmässig sichern Lagerung, der gleichmässigen
Druckübertragung und der bei keinem anderen Systeme in
gleichem Masse vorhandenen Homogenität des Gestänges. In
Bezug auf die Einfachheit der Construction seien die beiden
Systeme nicht wesentlich verschieden; wenn der Querschwellen-
oberbau mit Rücksicht auf die grössere Handlichkeit der ein-
zelnen Theile scheinbar einfacher sei, so müsste doch beachtet
werden, dass die Verlegung einer Langschwelle gleichbedeutend
sei mit der Verlegung von etwa 4 Querschwellen. Der Lang-
schwellenoberbau erfordert allerdings sowohl bei der Construction
als auch bei der Verlegung eine sorgfältigere Behandlung ; sei für
Kriegszwecke, wobei die Mängel des Querschwellenoberbaues
weniger von Gewicht sind, ebenso wie für die schnelle Erneuerung
einzelner Geleistheile einer im Betrieb befindlichen Bahn weniger
bequem, doch seien die übrigen Vorzüge des Querschwellen-
oberbaues, namentlich die Verhütung des Wanderns der Geleise
und die gute Spurhaltung, auch beim Langschwellenoberbau zu
erreichen, wenn auch nicht jede der vorhandenen Constructionen
diese Aufgabe erfülle. Dagegen seien die Nachtheile des eisernen
Querschwellenoberbaues, namentlich die wenig feste Lage in der
Bettung, die bei den meisten Constructionen nothwendige Biegung
der Schwellen behufs Erzielung der richtigen Schienenneigung,
die Gefährlichkeit bei eingetretenem Schienenbruch und die
geringe Widerstandsfähigkeit gegen die Einwirkung seitlich wir-
kender Kräfte, sehr gewichtige gegen dieses System sprechende
Momente. Das Langschwellensystem entspricht dagegen den An-
forderungen an den zweckmässigsten Oberbau, welcher einen
genügend starken Kopf zum Verschleiss, einen genügend hohen
Steg zur Erzielung der nothwendigen Tragfähigkeit und einen
genügend breiten Fuss zur Uebertragung des Druckes auf die
Bettung haben muss, am meisten und zwar in der zweitheiligen
Construction, für welche hauptsächlich das System Hilf, dasjenige
der Rheinischen Eisenbahn und das System Haarmann in Be-
tracht kommen. Dem Gewicht nach scheine zwar das Rheini-
sche System als das leichteste der genannten Systeme, den Vorzug
zu haben; es sei dabei aber zu beachten, dass dieses und das
Hilf’sche System nicht die bei dem Haarmann’schen System vor-
handene und nothwendige, kräftige Laschenverbindnng für
Schiene und Schwelle besitze. Das Haarmann’sche System, be-
sonders in der für die Berliner Stadtbahn angenommenen ver-
besserten Form, biete gegenüber den beiden älteren Systemen
ausser der erwähnten Laschenverbindung noch den Vortheii der
besseren Sicherung der Schienenneigung, die Einfachheit der Be-
festigung der Fahrschiene auf den Langschwellen, die grössere
Stützbreite der Schwelle, sowie den Vortheil, dass die durch das
eingeschlossene Bettungsmaterial hervorgerufenen Querspannungen
einerseits geringer seien , andererseits von den Bolzen auFge-
nommen werden, welche die Klammern zur Befestigung der
Fahrschiene anziehen. Die von den Gegnern des Langschwellen-
oberbaues gegen denselben angeführten Nachtheile, und zwar
der grössere Verlust bei Walzfehlern, die grössere Kostspieligkeit,
das schwierigere Verlegen, sobald, besonders in Curven, ein Stück
augenblicklich fehlt, das grössere Einschleifen der Schiene auf
der Unterlage, die beim Zusammenstossen zweier Verlegstrecken
oder beim Anstossen an eiserne Brücken entstehende Nothwendig-
keit, ausser der Kürzung der Schiene auch noch die Kürzung
und Herrichtung der Schwelle vornehmen zu müssen, die grösseren
Gefahren für rlen Betrieb bei Langschwellen auf hohen Dämmen
in Betreff möglicher Abrutschungen, — seien theils überhaupt
nicht begründet, theils durch das Haarmann’sche Langschwellen-
system beseitigt. Wenn man bei der Langschwelle eine grössere
seitliche Abnutzung des Schienenkopfek, als bei dem Quer-
schwellenoberbau beobachtet haben wolle, so liege dieser Nach-
theil in der fehlerhaften Construction des beobachteten Systems
und sei vorkommenden Falls von geringerer Bedeutung als der
bedenklich starke Verschleiss des Schienenkopfes am Quer-
schwellenstosse. Der einzige Vorwurf, welchen man dem Lang-
schwellen System mit Bezug auf die bisherigen Constmetionen mit
einiger Berechtigung machen könne, sei die schwierige Entwässe-
rung; aber einerseits sei die bisherige Entwässerung des Quer-
schwellenoberbaues ebenfalls mangelhaft, andererseits lässt sich
eine solche beim Langschwellenoberbau durch Anlage eines
Längscanals in der Mitte des Geleises der bei zweigeieisigen
Strecken zwischen den beiden Geleisen nebst anschliessender
Quercanäle in je 200 bis 400 m Entfernung in wirksamer Weise
hersteilen. Vor allen Dingen steht aber der Langschwellenober-
bau in Betreff der Betriebssicherheit dem Querschwellenoberbau
weit voran und es werde zugestanden werden müssen, dass
manche der im normalen Betriebe noch betriebssicher erschei-
nenden vorhandenen Oberbauconstructionen den durch die stetige
Zunahme des Verkehrs gestellten erhöhten Anforderungen auf
110
die Dauer nicht mehr würden genügen können. Der Vortragende
hat mehrfach umfassende Versuche ausgeführt, um die Sta&lität
des Eisenbahnoberbaues im Widerstand gegen horizontal wir-
kende Kräfte, wie solche durch das Schlenkern einer auf der
Vorderachse entlasteten schweren Maschine ausgeübt werden, zu
erproben. Bei den letzten derartigen Versuchen war auf einem
mit 17 500 kg Eisen beladenen, sonst 4 500 kg schweren Eisen-
bahnwagen ein Galgen angebracht; an diesem wurde mittelst
einer Kette in l„5o m (Radstand der Köln-Mindener Güterzug-
locomotiven) Entfernung von der belasteten Achse, 5 m über der
Schlagstelle des Geleises ein die zu schlagende Schiene tangirender
gusseiserner Klotz von 228,50 kg Gewicht aufgehängt; dieser
Klotz wurde mit einem Ausschlag von 3 m, aus 1 m Fallhöhe,
gegen die innere Schienenkrone des einen Fahrgestänges ge-
schleudert. Die hölzernen Querschwellensysteme mit Haknagel,
Tirefonds und Schienenstuhl erwiesen sich hierbei durchaus
unzuverlässig, indem das Gestänge sich schon nach den ersten
Schlägen gelockert zeigte und nach dem 20. Schlage die Schiene
beider Fahrstränge auf einen grossen Theil ihrer Länge mehr
oder minder frei lag. In Bezug auf Spurerweiterung erwies die
eichene Schwelle mit Tirefonds die geringste Abweichung. Von
eisernen Querschwellen wurden die Constructionen der Bergisch-
Märkischen und der Rheinischen Bahn mit gebogenen Schwellen
und die grade Haarmann’sche Querschwelle versucht, welche
Spurerweiterungen von 1,5 hezw. 4, bezw. 3 mm, eine Durch-
biegung der geschlagenen Schiene von 63, bezw. 74, bezw. 60 mm
und eine Verbiegung der Querschwelle selbst von 5,5, bezw. 3,4,
bezw. 0 mm ergaben. Die Befestigungen waren nach 20 Schlägen
nur bei den Bergisch-Märkischen und Rheinischen Querschwellen
mehr oder minder gelockert, während bei der Haarmann’schen
Querschwelle erst nach 2 weiteren mit grösserem Hub gegebenen
Schlägen eine Aussenklammer etwas locker wurde. Die Lang-
schwellensysteme der Rheinischen Bahn, Hilf und Haarmann
zeigten nach 20 Schlägen eine Spurerweiterung von 3, bezw. 5,5,
bezw. 22 mm und Durchbiegungen der geschlagenen Schiene von
18, bezw. 16 und 32 mm. Die Befestigungen des Gestänges
blieben allein bei dem System Haarmann intact, bei bei&n
anderen Systemen waren die Klemmplatten nach dem 10. Schlage,
bei Hilf sogar auch an der nicht geschlagenen Schiene, gelockert.
Wenn die Spürer Weiterungen bei der Haarmann’schen Lang-
schwelle bedeutender waren, so liegt das an den demselben
fehlenden Spurstangen im Steg der Schiene, welche bei Hilf und
dem Rheinischen System den Widerstand gegen seitliche Schläge
begünstigen. Die Experimente haben den Beweis geliefert, dass
in Bezug auf den Widerstand gegen seitlich wirkende Kräfte der
Langschwellenoberbau allein als der absolut betriebssichere
anzusehen ist. Bei den letzten am’ 30. December v. J. vorge-
nommenen Versuchen war das Haarmann’sche System in 4 ver-
schiedenen Anordnungen eingebaut worden, von denen die eine
der für die Berliner Stadtbahn angenommenen Construction ent-
sprach, die zweite ausser dem Querwinkel am Schwellenstoss
noch 2 Quer- oder Spurwinkel in je 3 m Entfernung zwischen
den Stössen, die dritte mit 1 Querwinkel am Schwellenstoss und
einer Spurstange in der Mitte und die vierte mit 1 Querwinkel
am Schwellenstoss und 2 in je 3 m Entfernung zwischen den
Stössen angebrachten Spurstangen versehen war; ausserdem war
anstatt des Sattelstücks unter der Schwelle von 220 mm ein
solches von 320 mm Breite angewendet worden, um eine festere
Haftung des Gestänges in der Bettung zu erzielen. Bei diesen
letzten Versuchen ergab sich bei der Construction mit den
verbreiterten Sattelstücken selbst nach 30 Schlägen nur eine
Spurerweiterung von 7 mm und eine Deformation des Geleises
von irgend welcher Erheblichkeit konnte nicht constatirt werden.
Durch die Verbreiterung des ünterlagssattelstückes werden also
die in mancher Hinsicht hinderlich und unpractisch erschei-
nenden Spurstangen vollkommen ersetzt. Allgemein ist endlich
der Schluss zu ziehen, dass die Behauptung, gegen Kräfte, wie
solche von einer stark schlenkernden Locomotive ausgeübt
werden, könne kein genügend starker Oberbau construirt werden,
unrichtig ist, indem ein gut construirter Langschwellenoberbau
solchen Kräften thatsächlich widerstehen kann; als einen solchen
gut construirten Langschwellenoberbau bezeichnet der Vor-
tragende den Haarmann’schen mit dem breiten Sattelstück und
2 bis 3 Querwinkeln auf jeder Schienenlänge.
Herr Geh. Oberregierungsrath Kinel bemerkt, dass die
Einführung des eisernen Langschwellenoberbaues durch Umbau
vorhandener Geleise mit Querschwellen auf eingeleisigen Bahn-
strecken besondere Schwierigkeiten biete, weil dabei nicht nur
die Auswechslung der Oberbaumaterialien, sondern auch die Her-
stellung genügend starker Packlagen behufs Entwässerung der
Geleisbettung zwischen den Fahrzeiten der Bahnzüge unvermeid-
lich sei. Dieser Umstand habe auf den Elsass-Lothringischen
Bahnen Anlass gegeben. Versuche mit eisernen Querschwellen
anzustellen. Die Herstellung einer genügenden Entwässerung
des Langschwellenoberbaues sei sehr schwierig. Auf den Reichs-
bahnen, auf welchen ca. 600 km Oberbau mit eisernen Lang-
schwellen versehen sind, sei ungeachtet des sehr durchlässigen
Kieses eine genügende Entwässerung ohne besondere Entwässe-
rungsanlagen nur auf einigen Bahnstrecken mit ganz durch-
lässigen Auf- und Abtragsmassen erzielt worden, ln lehmigen
und lettigen Einschnitten oder Dämmen aus solchem Material sei^
dagegen eine ausreichende Entwässerung ohne Anbringung
starker Packlagen aus Stein und Anlegung von Entwässerungs-
canälen unter der Geleisbettung bisher nicht gelungen. Die von
Herrn Haarmann behufs der Entwässerung empfohlene Anlage^
eines Canals in frostfreier Tiefe (1 m und darüber) in der Mitte'
des Bahnkörpers würde in einem Einschnitt mit lettigem Unter-
gründe ohne Ueberschüttung mit durchlässigem Material bis zui
Oberfläche ohne Erfolg, bei Dammschüttungen aus löslichem Ma-
terial aber bedenklich sein. Die bei Auswechslung einzelner;
Schienen entstehende Ungleichheit in der Höhenlage der Fahr-1
fläche würde sich bei Anwendung des schwebenden Stosses beim
Langschwellen Oberbau vermeiden lassen; die Anwendung dieses ;
Stosses empfiehlt sich auch deshalb, weil bei einer Befestigung;
der Oberschiene mit der Unterschiene in Werkstätten, die wegen,
der bequemen und besser zu überwachenden Ausführung deu
Vorzug verdiene, die verbundenen Theile von geringerer Länge]
und deshalb handlicher würden. Man habe in Elsass-Lothringen
den schwebenden Stoss noch nicht eingeführt, weil es bisher]
nicht gelungen sei, eine ausreichend kräftige Laschenverbindung
für Schienen von 120 mm Höhe zu construiren. Die Anwendung
höherer Schienen von 130 mm und überhaupt von kräftigerem
Profil aber gebe dem Gestänge eine Steifigkeit, welche beim Be-
fahren eine unangenehme Empfindung verursache.
Herr Geh. Commerzienrath Schwartzkopff macht Mit-|
theilung über einen auf dem hiesigen Bahnhofe der Berlin-Ham-
burger Eisenbahn versuchsweise angewendeten Oberbau, be
welchem an Stelle des abgehobelten Kopfes einer alten breit-
basigen Schiene ein neuer Schienenkopf aus Gussstahl aufgesetzt
ist, welcher durch eine zwischengelegte und mittelst Schrauben
an dem Schienensteg befestigte Stahlklammer in seiner Lage ge-^
halten wird. Die bezeichnete Versuchsstrecke liege jetzt 1% Jahre
lang, ohne dass ein Nachziehen der Befestigung nothwendig ge-
wesen sei.
Herr Hüttendirector Haarmann glaubt, dass die vom
Herrn Schwartzkopff beschriebene Befestigung des aufgesetzten
Schienenkopfes wegen des durch die Züge ausgeübten kalten
Hämmerns und Walzens auf die Dauer nicht haltbar sein werde;
denselben Uebelstand habe er seit 3 Jahren an dem io Holland
mehrfach ausgeführten Langschwellenoberbau von de Serres und
Battig beobachtet. — Derselbe bemerkt ferner, dass die Anbrin-
gung von Spurstangen beim Längschwellenoberbau auch des-
wegen verwerfiich sei, weil bei doppelspurigen Bahnen die Stösse
nicht gleichmässig wandern und die Spurstangen hierdurch ab-
gescheert würden.
Herr Professor Göring erwähnt in Betreff des nicht gleich-
mässigen Wanderns der Schienen die auf der Deutz-Giessener
Bahnstrecke gemachte Beobachtung, dass in Curven eine Schien?
vorwärts und die gegenüberliegende rückwärts gewandert sei.
Durch Abstimmung in üblicher Weise wurden aufgenommen:
1. als einheimische ordentliche Mitglieder die Herren Civilingei
nieur Gerding, Regierungsbaumeister Carl Grapow und Eisen-
bahndirector Neuhaus, 2. als auswärtiges ordentliches Mitglied'
Herr Hüttendirector Haarmann in Osnabrück.
Erkenntnisse betreff, eine wichtige Stempelfrage.
II. Erkenntniss zweiter Instanz.
In Apellationssachen des Königlichen Fiscus, vertreten durch
den Provinzialsteuerdirector von Pommern zu Stettin, Verklagten
und Appellanten, wider die Berlin-Stettiner Eisenbahnbahngesell-
schaft, vertreten durch ihr Directorium, Klägerin, Litisdenuncian-
tin und Appellatin etc., bat der Civilsenat des Königlichen Appel-
lationsgerichts zu Stettin in seiner Sitzung vom 17. Juni 1879, an
welcher Theil genommen haben: Wex, Geheimer Oberjustizrath
und Appellationsgerichtsvicepräsident etc., den Verhandlungen-
gemäss tür Recht erkannt:
dass das Erkenntniss des Königlichen Kreisgerichts zu Stettir
vom 20. November 1878 zu bestätigen und von den Kostei
zweiter Instanz die gerichtlichen ausser Ansatz zu lassen, di«
aussergerichtlichen dem Verklagten aufzülegen. V. R. W.
Gründe.
Der erste Richter, auf dessen Sachdarstellung Bezug ge
nommen wird, hat
1. den Verklagten für nicht befugt, von dem Vertrage von
23. Februar/4. März 1874 einen Kaufstempel von 1 620 M. und voi
dem Vertrage vom 5/13. October 1874 bezw. 14/20. Januar 1871
einen Kaufstempel von 1 210 Jl zu erheben, sondern für schuldi;
erachtet, an die Klägerin 2 828 ^ 50 nebst 5 pCt. Zinsen sei
dem 17. Januar 1878 zurückzuzachlen, die Klägerin aber mi
ihrem Anträge, den Verklagten zur Erhebung eines Cautions-
Stempels von 1 50 ^ von dem erstgedachten Vertrage für
nicht befugt zu erachten und zur Zurückzahlung von noch 3 J
nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 17. Januar 1878 an sie zu verurthef
len, abzuweisen;
— 111
2. den eveütuellen Klageantrag, den Verklagten nur für be-
fugt zu erachten, von dena in separate festzustellenden Materia-
lienwerthe der in den vorgedachten Correspondenzverträgen be-
zeichneten Schienen einen Stempel von ^ pCt. zu erheben, und
ihn zur Zurückzahlung des mehrgeforderten und bezahlten Stem-
pelbetrages nebst 5 pCt. Zinsen seit dem 17. Januar 1878 an sie
zu verurtheilen, für erledigt erklärt;
3. die gerichtlichen Kosten ausser Ansatz gelassen, die ausser-
gerichtlichen dem Verklagten aufgelegt.
ln den ürtelsgründen wird ausgeführt, dass die beiden
Schreiben vom 23. Februar und 4. März 1874 als gleichlautende,
gegen einander ausgetauschte, je mit der Unterschrift des einen
Contrahenten versehene Vertragsexemplare erschienen und min-
destens einen nur äusserlich in Briefform gekleideten, nach Fas-
sung und Inhalt wirklich schriftlichen Vertrag darstellten und
dass demnach die Stempelpflichtigkeit eintrete. Es wird aber an-
genommen, dass, abgesehen von dem Cautionsstempel von 1
50 /\i, dessen Erfordern als unbedenklich gerechtfertigt bezeichnet
wird, nur der gewöhnliche Vertragsstempel mit 1 M 50 be-
gründet sei, da nur ein VPerkveraingungsvertrag vorliege. — In
Betreff der Schreiben vom 5. und 13. October 1874 und 14. und
20. Januar 1875 wird ausgeführt, dass in denselben „ein eigent-
lich schriftlicher Vertrag“ nicht zu erkennen und daher ein Stem-
pelansatz nicht gerechtfertigt sei, wobei hinzugefügt wird, dass
eventuell auch in ihnen höchstens ein mit 1 50 ^ zu bcstem-
pelnder Werkverdingungsvertrag erblickt werden könne.
Der Verklagte hat rechtzeitig und in gehöriger Form um des-
willen appellirt, weil wie geschehen, erkannt und nicht vielmehr
die Klägerin mit ihrer Klage ganz abgewiesen worden. Indem er
Abänderung des ersten Urtels dieser Beschwerde gemäss bean-
tragt, sucht er auszuführen, dass in beiden hier in Rede stehen-
den Fällen schriftliche Verträge und zwar Lieferungsverträge vor-
lägen, welche nur äusserlich und unwesentliclr in Correspondenz-
form gekleidet seien. ■— In Betreff des von der Klägerin mit dem
Actienverein Gutehoffnungshütte geschlossenen Vertrages nimmt
er hierfür Bezug auf die in den Briefen des Baudirectors Schorss
vom 5. October 1874 erwähnten Schreibens jenes Actienvereins
vom 7. und 28. September ej., deren Edition er verlangt.
ImUebrigen wiederholt er seine Anführungen erster Instanz.
Die Klägerin und die beiden Litisdenunciatinnen haben die
Bestätigung des ersten Urtels beantragt. — Sie bestreiten die den
ihrigen entgegen stehenden An- und Ausführungen des Verklagten
und nehmen auf ihre Anführungen erster Instanz Bezug. Die
Klägerin sucht speciell auszuführen, dass nicht blos der von ihr
mit dem Actienverein Gutehoffnungshütte, sondern auch der von
ihr mit der Handlung Ruetz & Co. geschlossene Vertrag nicht
stempelpflichtig sei und dass eventuell nur mit 1 ^ 50 zu be-
stempelnde Werthverdingungsverträge vorlägen.
Die edirt verlangten beiden Briefe des Actienvereins Gute-
hoffnungshütte an den Baudirector Schorss vom 7. und 28. Sep-
tember 1874 überreicht sie mit dem Erbieten zur Vorlegung der
Originale in Abschrift, behauptet aber, dass diese Briefe lediglich
ihre Behauptung, es liege nur eine nicht stempelpflichtige Cor-
respondenz vor, bestätigen. Diese Briefe lauten dahin:
a) der Brief vom 4. September 1874: „Unter Hinweisung
auf die zwischen Ihnen und den Herren C. Ruetz & Co. zu Rothe
Erde gewechselten Correspondenzen und unser ergebenes Schrei-
ben vom 3. er. beehren wir uns. Ihnen mit Gegenwärtigem eben-
falls die Anzeige zu machen, dass wir in gleicher Weise wie mit
dem Aachener Hüttenactienverein auch mit den Herren C. Ruetz
et Co. ein Uebereinkommen getroffen haben, nach welchem wir
Ihnen anstatt jener Herren ein Quantum von 2 000 000 Pfd. Schie-
nen liefern sollten.
Die Herren Ruetz & Co. haben uns auch bereits die An-
zeige gemacht, dass Seitens ihrer Direction die Genehmigung zu
dieser Transaetion bereits erfolgt sei; indessen wollen wir nicht
verfehlen, auch unserer Seits Ihnen gegenüber zu erklären, dass
wir zur Lieferung jener 2 000 000 Pfd. Schienen, welche von Ihnen
an Ruetz übertragen wurden, mit Vergnügen bereit sind. Sie
werden uns verbinden, wenn Sie die Güte haben, uns baldigst
mit Ihren definitiven Nachrichten zu erfreuen und bleiben wir,
Ihre geneigte Rückäusserung erwartend, mit vorzüglicher Hoch-
achtung etc.“
b) der Brief vom 28. September 1874: „Auf das sehr geehrte
Schreiben vom 9. er. — Journal -No. 4876 — theilen wir Ihnen
höfl. mi^ dass uns Seitens der Herren C. Ruetz & Co. in Rothe
Erde bei Dortmund auch die noch für dieses Jahr zu liefernden
1 000 000 Pfd. Schienen zur Anfertigung übertragen worden sind,
von welcher Transaction Ihnen ohne Zweifel von jenen Herren
bereits Kenntniss gegeben wurde.
Wir wollen indessen nicht verfehlen. Ihnen ebenfalls diese
Anzeige zu machen und Sie höfl. zu bitten, das Weitere gefl.
veranlassen zu wollen.
Indem wir einer geneigten baldigen Rüekäusserung mit Ver-
gnügen entgegensehen, zeichnen wir inzwischen mit vorzüglicher
Hochachtung etc.“
Der Verklagte hat die den seinigen entgegenstehenden Be-
hauptungen der Gegner in deren Appellationsbeantwortungen
bestritten.
Es war, wie geschehen, zu erkennen.
Zunächst kommt in Frage, ob die Schreiben des klägeri-
schen Baudirectors Schorss vom 23. Februar 1874 und der Hand-
lung Carl Ruetz & Co. vom 4. März ej. überhaupt einen stempel-
pflichtigen Vertrag darstellten. Diese Frage ist zu bejahen.
Der durch das Gesetz vom 7. März 1822 für Verträge fest-
gesetzte Stempel ist, wenn auch sein Betrag in manchen Fällen
durch den Werth des Vertragsgegenstandes bestimmt wird, doch
kein Werth, sondern ein Urkundenstempel, trifft mithin nur die
über den Vertrag errichtete schriftliche Urkunde.
Als solche kann in der Regel nur ein von beiden Theilen
unterschriebenes, den Inhalt des Vertrags wiedergebendes Instru-
ment angesehen werden — § 116 Tit. 5 Th. I des A. L.-R. —
Diesem Fall ist durch die Praxis auch rücksichtlich der Stempel-
steuer der Fall gleichgestellt worden, wenn von den Contrahen-
ten zwei Exemplare der Vertragsurkunde an gefertigt worden sind
und davon jedem der Contrahenten ausgehändigt ist — cfr. den
Plenarbeschluss d. O.-Tr. v. 2/9. 1839 (Entscli. Bd. 5 S.30. — Das Näm-
liche gilt indess nicht von einem unter Abwesenden lediglich durch
Correspondenz geschlossenen Vertrag, welcher nur die Stelle eines
schriftlichen Vertrages vertritt, d. h. den Mangel der eigentlichen
Vertragsurkunde deckt, nicht aber eine Vertragsurkunde darstellt
— cfr. § 142 Tit. 5 Th. I des A. L.-R. — Demgemäss ist auch die
grundsätzliche Stempelfreiheit der nur durch Briefwechsel ge-
schlossenen Verträge sowohl vom Gesetzgeber — cfr. die A. C.-O.
vom 16. Januar 184ö G.-S. S. 18 — wie auch von der höchsten
Verwaltungsinstanz — cfr. das Rescript des Herrn Finanzministers
vom 19. December 1843 (Hoyer, Stempelgesetzbuch 11. Auflage
S. 448 Note 2 a) — und in der Rechtsprechung des Obertribun^s
— cfr. dessen Erkenntnisse vom 14. Januar 1863 (Hoyer a. a. 0.
S. 449) und vom 20. Januar 1865 (Entsch. Bd. 54 S. 370) — aner-
kannt worden. — Diese Befreiung kann indess, wie auch in dem
Rescripte des Herrn Finanzministers vom 11. März 1863 (Hoyer
a. a. 0. S. 449 folg. Note 2 c) ausgeführt ist, für eine Correspon-
denz nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dieselbe
sich innerhalb des aus der Natur der Sache sich ergebenden
Zweckes des Briefwechsels, nämlich innerhalb der Aufgabe be-
wegt, die Bedingungen des Geschäfts und die Einwilligung der
Contrahenten zu vereinbaren. Beschränkt die Correspondenz sich
nicht hierauf, ist z. B. die Urkunde über ein bereits vereinbartes
Geschäft in Briefform verfasst oder erhellt aus den gewählten
Formen, dass die Absicht der Contrahenten zugleich dahin geht,
über das fragliche Geschäft ein den Beweis erleichterndes Instru-
ment zu errichten, welches die Beurkundung durch einen förm-
lichen schriftlichen Vertrag zu ersetzen bestimmt ist, so kann die
Stempelfreiheit für derartig ausgetauschte Schriftstücke nicht an-
erkannt werden. Fälle der letzteren Art lagen vor in den durch
die Appellationserkenntnisse vom 17. December 1878 und 4. Fe-
bruar 1879 entschiedenen Processsachen der Berlin-Stettiner Eisen-
bahngesellschaft wider den Fiscus, während in den durch die
Appellationserkenntnisse vom 7. September 1878 und 18. März 1879
entschiedenen Processsachen der nämlichen Parteien Fälle Vor-
lagen, wo der Consens der Contrahenten über die Bedingungen
des einzugehenden Geschäfts durch Correspondenz hergestellt
und zum Ausdruck gelangt und jeder Verdacht ausgeschlossen
war, dass die Briefform eine Umgehung des Stempelgesetzes ver-
decken sollte.
Im vorliegenden Falle erhellt nun ebenfalls aus den ge-
wählten Formen, dass die Absicht der Contrahenten nicht blos
auf die Vereinbarung der Bedingungen des Geschäfts und Her-
stellung ihres Consens, sondern zugleich dahin gegangen ist, über
das Geschäft ein den Beweis sicherndes Instrument zu errichten,
welches die Beurkundung durch einen förmlichen schriftlichen
Vertrag ersetzen sollte. Das ergiebt sich aus der von der üblichen
Correspondenzweise völlig abweichenden Fassung der Briefe vom
23. Februar und 4. März 1874.
Mit der Uebigkeit steht es durchaus nicht in Einklang, dass
in beiden Schreiben die Bedingungen, unter denen der Bau-
director Schorss Namens der Klägerin die Lieferung von 30 000
Centner Schienen zum Preise von 4 Thlr. 1,7 Sgr. pro Centner
und die Lieferung von 10 000 Ctr. Schienen zum Preise von 4 Thlr.
1,9 Sgr. pro Centner an Carl Ruetz & Co. überträgt und Carl
Ruetz & Co. die Uebernahme der Lieferung bestätigen, vollständig
wiedergegeben worden und die vorerwähnte Absicht der Contra-
henten ist klar daraus zu entnehmen, dass der Baudirector Schorss
in dem Uebertragsbriefe geradezu vorschreibt,
dass in das als Acceptdes Auftrages zu betrachtende Rückschrei-
ben der Wortlaut des Uebertragungschreibens aufgenom-
men werden solle,
und Carl Ruetz & Co. diesem Ansinnen in ihrem Rückschreiben
nachgekommen sind. — Die gewählte Briefform schliesst daher
die Stempelpflichtigkeit des Vertrages nicht aus.
Im Weiteren ist dem ersten Richter darin beizutreten, dass
der in Rede stehende Vertrag auch im Sinne des Stempelgesetzes
sich nicht als ein Kauf- und Lieferungsvertrag, sondern als ein
— 112 —
WerkvBrdinKungBvertrag darsteJlt. Nach dem Inhalt des Vertrages
haben Carl Ruetz & Co. die Anfertigung der Schienen in ihrer
Fabrik nach genau detailirten Vorschriften, wobei die Klägerin
durch einen ihrer Beamten die Arbeiten in jener Fabrik sollte
controliren dürfen, übernommen. — Gerade hierin aber liegt das
den Werkverdingungsvertrag im Gegensatz zum Kauf- und Liefe-
rungsvertrage kennzeichnende Merkmal — cfr. Gruebert, Beiträge
Bd. 13 S. 17 flgd. und Dernburg, Preuss.' Privatrecht Bd. 2 S. 30
flgd. — Fraglich kann nur sein, ob nicht in Betreff des Mate-
rials zu den Schienen neben dem Werkverdingungsvertrage zu-
gleich ein Lieferungsvertrag vorliegt. Indess auch diese Frage
hat der erste Richter aus völlig zutreffenden Gründen verneint
und mit Recht angenommen, dass nur ein einheitlicher Werkver-
dingungsvertrag vorliege, aber nicht verschiedene Geschäfte im
Sinne der No. 1 der allgemeinen Vorschriften beim Gebrauch des
dem Stempelgesetz vom 7. März 1822 beigegebenen Tarifs.
Nach vorstehenden Ausführungen kann, abgesehen von dem
Cautionsstempel von 1 M 50 A, in Betreff dessen das erste Urtel
dem Verklagten günstig ausgefallen und gegen die Klägerin rechts-
kräftig geworden ist, auf Grund der Tarifposition „Verträge“ nur
ein Stempel von 1 ^ 50 als mit Recht gefordert gelten. Dem-
nach ist die Appellationsbeschwerde der Verklagten, soweit sie
sich auf den von der Klägerin mit Carl Ruetz & Co. geschlossenen
Vertrag vom 23. Februar/4. März 1874 bezieht, unbegründet.
Sie ist es aber auch in Betreff der von der Klägerin mit
dem Actienverein Gutehoffnungshütte geschlossenen Vertrages vom
5/13. October 1874 und 14/20. Januar 1875 geschlossenen Vertrages.
In dieser Beziehung kömmt in Betracht, dass nach Fassung
und Inhalt der Briefe des Baudirectors Schorss vom 5. October
1874 und 14. Januar 1875 bezw. des Actienvereins Gutehoffnungs-
hütte vom 13. October 1874 und 20. Januar 1875 der Consens über
die Bedingungen der einzugehenden Geschäfte hergestellt und
zum Ausdruck gelangt ist, dass bei der grossen Entfernung der
beiderseitigen Wohnsitze — Stettin und Sterkrade — der Brief-
wechsel das nächstliegen de Mittel zur Herbeiführung eines Ver-
trags warj dass auch durchweg die übliche Correspondenzform ein-
gehalten ist und die Fassung der Briefe nicht im Entferntesten
die Annahme begründet, als hätten die Contrahenten beabsich-
tigt, über die betreffenden Geschäfte ein den Beweis erleichtern-
des Instrument zu errichten, welches die Beurkundung durch
einen förmlichen schriftlichen Vertrag zu ersetzen bestimmt ge-
wesen wäre. Es erscheint daher jeder Verdacht einer die Um-
gehung des Stempelgesetzes bezweckenden Simulation völlig aus-
geschlossen. Was in dieser Anschauung die beiden Briefe des
Actienvereins Gutehoffnungshütte an den Baudirector Schorss
vom 7. und 28. September 1874, deren Edition Verklagter von der
Klägerin verlangt hat, sollten zu ändern vermögen, ist, wenn die
von der Klägerin eingereichten Abschriften mit den Originalen
übereinstimmen, nach deren oben wiedergegebenen Inhalt ganz
unerfindlich; stimmen die von der Klägerin eingereichten Ab-
schriften aber mit dem Original nicht überein, so fehlt es an aller
Veranlassung, auf das Editionsgesuch des Verklagten einzugehen,
da derselbe keinerlei Angaben darüber, was denn eigentlich in
jenen Briefen stehen soll,, gemacht, sondern sich mit der ganz
allgemein gehaltenen und daher werthlosen Behauptung be-
gnügt hat,
dass schriftliche Verträge vorlägen, welche nur äusserlich und
unwesentlich in die Correspondenzform gekleidet seien, und
dass dies namentlich auch in Betreff der mit der Gutehoff-
nungshütte der Fall sei, werde unzweifelhaft durch die in
den Schreiben des Schorss an die Gutehoffnungshütte vom
5. October 1874 erwähnten Schreiben vom 7. und 28. Sep-
tember 1874 dargelegt.
Liegt demnach ein unter Abwesenden durch Correspondenz
geschlossener Vertrag vor, bei welchem die Correspondenz eben
nur die Stelle eines scbriftlichen Vertrages vertritt, d. h. den
Mangel einer eigentlichen Vertragsurkunde deckt, und fehlt es an
jedem Verdachte einer von den Contrahenten beabsichtigten Hin-
terziehung der Stempelsteuer, so kann auch von einer Stempel-
pflichtigkeit des Vertrages in Gemässheit der oben entwickelten
Grundsätze über die Stempelpflichtigkeit von Verträgen nicht die
Rede sein. — Hiernach ist auf die Appellation der Verklagten das
erste Urtel durchweg zu bestätigen.
Die Bestimmung in Betreff des Kostenpunkts findet in § 6
Tit. 23 Tb. I des A. G.-O. in Verbindung mit § 4 No. 1 des Ge-
setzes vom 10. Mai 1851 G.-S. S. 623 ihre Begründung.
III. Erkeniitniss dritter Instanz.
In Sachen etc. hat das Reichsgericht, Vierter Civilsenat, in
der Sitzung vom 26. Januar 1880, an welcher Theil genommen
haben : der Reichsgerichtsrath Dr. von Vangerow, als Vorsitzender
und die Reichsgerichtsräthe Plathner, Hennecke, Lesser, Rappold,
Weist und Schlomka, für Recht erkannt:
dass die gegen das Erkenntniss des Civilsenats des Königlich
Preussischen Appellationsgerichtes in Stettin vom 17. Juni 1879
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuweisen und dem
Verklagten die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens aufzulegen,
von welchen die gerichtlichen ausser Ansatz zu lassen. V. R. W.
Gründe.
Wenn der Appellationsrichter von der Ansicht ausgeht, dass
zu dem rechtlichen Wesen des Werkverdingungsvertrages die
„Anfertigung“, „Herstellung“ der Sache oder des Werkes gehören,
so irrt er nicht — wie die Nichtigkeitsbeschwerde ihm vorwirft —
rechtsgrundsätzlich — , sondern er folgt vielmehr dem
Gesetze, der Wissenschaft und der Rechtsprechung, welche —
in voller Uebereinstimmung — jenes thatsäcbliche Moment
gerade als ein charakteristisches Merkmal des Werkver-
dingungsvertrages bezeichnen. Auch die „Selbstverfertigung“
bildet die Regel, indem die Ausführung durch einen An-
deren nur mit Willen des Bestellers erfolgen kann. Preuss.
Allgemeines Landrecht Theil.I Titel 11 §§ 925 bis 929. Die Fungi-
bilität oder Individualität des Vertragsgegenstandes ist weder für
den Werkverdingungs- noch für den Lief-^irungs vertrag ein unter-
scheidendes Moment. Die Natur des Rechtsgeschäfts — wie
die Nichtigkeitsbeschwerde rügt — hat der Appellationsrichter
daher nicht verkannt (No. 9 Instruction vom 7. April 1839). Da-
mit zerfällt nach dieser Richtung hin auch der aus den Positionen
des Tarifes zu dem Preussischen Stempelgesetze vom 7. März 1822
hergeleitete Angriff der Nichtigkeitsbeschwerde in sich selbst.
Auch hat der Appellationsrichter im Sinne der No. 1 der
allgemeinen Vorschriften beim Gebrauche des Tarifes zu dem er-
wähnten Stempelgesetze und der Stempel Positionen „Lieferungs-
und Kaufverträge“ nicht rechtsgrundsätzlich gefehlt, wenn er eine
Zerlegung des hier in Frage stehenden Werkverdingungsvertrages,
im Interesse der Stempelsteuer, nach Arbeit und Material, als un-
zulässig abgelehnt hat. Denn der Werkverdingungsvertrag bildet
an sich, nach dem Systeme des Preussischen Allgemeinen Land-
rechts, ein einheitliches, den Schwerpunkt in die Herstellung des
aufgetragenen Werkes verlegendes Geschäft, für dessen charakte-
ristische Rechtsnatur es gleichgiltig ist, ob die Materialien zu dem
Werke von dem Werkmeister oder dem Besteller gegeben worden
sind. Es kann zugegeben werden, dass in einem Vertrage das zu
verarbeitende Material als solches derartig in den Vordergrund
tritt, dass sich dadurch ein Rechtsgeschäft von gemischtem Cha-
rakter construirt. Der Vertragswille ist aber regelmässig in einem
Werkverdingungvertrage nicht auf die Lieferung der Materialien,
sondern des fertigen Werkes gerichtet, und die verwendeten Ma-
terialien verlieren dann durch die Verarbeitung wie ihre äussere
Form, so ihre substantielle Bedeutung.
Ein dahin gerichteter Wille der Contrahenten besteht un-
verkennbar in dem vorliegenden Falle, in welchem eine bedeu-
tende Fabrikationsstätte Eisenbahnschienen in sehr erheblichem
Umfange, nach streng gegebenen Vorschriften für Material, Con-
struction und Fabrikations weise, mit besonders garantirter Ver-
tretungspflicht — unter dem Einflüsse besonderer Controle Seitens
des Bestellers — anzufertigen übernommen und in ihrer Fabrik
auch angefertigt hat. Bei einem so — einheitlich — gearteten
Geschäfte ist eine Zerlegung desselben im Sinne der Nichtigkeits-
beschwerde, nach Material und Arbeit, nicht gestattet.
Die No. 1 der allgemeinen Vorschriften zu dem Stempel-
tarife ist für diese Frage ohne alle Bedeutung. Denn, wenn die-
selbe die Stempelpflichtigkeit eines Geschäftes aufrecht erhält,
auch wenn letzteres in Verbindung mit anderen stempelpflichtigen
Geschäften in einer Verhandlung beurkundet worden ist, so ist
damit nicht die Zerlegung eines einheitlichen Rechtsbegriffes in
Einzelfunctionen des Geschäfts angeordnet, sondern nur be-
stimmt worden, dass die, nach Rechts begriffen gesonderten, aber
in einer und derselben Verhandlung beurkundeten Geschäfte, je
nach ihrer Stempelpflichtigkeit, besteuert werden sollen. Mit der
Feststellung von Rechts begriffen hat es die No. 1 a. a. 0.
überhaupt nicht zu thun; wenn sie von „Geschäften“ spricht, so
nimmt sie Geschäfte imRechtsbegriffe, wie ihn das bürger-
liche Gesetz aufstellt. In diesem Sinne hat das Königlich Prsus-
sische Obertribunal auch die Zerlegung eines einheitlichen Rechts-
geschäfts verneint. Entscheidungen Band 78, 251 ; Hoyer, Preuss.
Stempeigesetzgebung (2. Auflage) S. 311, 312; vergl. v. Kräwel in
Gruchot, Beitr. Band 20, 811. Der Appellationsrichter, indem er
sich dieser Ansicht anschliesst, hat daher die allegirte No. 1 nicht
verletzt. Die Berufung der Nichtigkeitsbeschwerde auf die Posi-
tionen des Stempeltarifes hat aber keine selbstständige Bedeu-
tung. Wesentlich von gleicher Anschauung ist auch der zweite
Richter in seiner — allerdings etwas kurz gefassten — Begründung
der getroffenen Entscheidung ausgegangen.
Endlich ist auch der Vorwurf nicht begründet, welchen die
Nichtigkeitsbeschwerde bezüglich des zwischen der Klägerin und
dem Actienverein Guttehoffuungshütte abgeschlossenen Vertrages
erhebt. Der Appellationsrichter stellt die Existenz diesesVer-
trages, als durch Correspondenz geschlossen, fest, verneint aber,
dass in dem Schriftwechsel eine Vertragsurkunde dargestellt
werde. Durch die Annahme kann der Appellationsrichter füglich
nicht gegen die No. 9 Instruction vom 7. April 1830 gefehlt, d. h.
nicht die rechtliche Natur des Geschäftes verkannt haben; denn
ein Vertragsverhältniss — auf Grund des Schriftwechsels —
nimmt er als bestehend an. Wenn man aber die formale Exi-
stenz einer Vertragsurkunde als zur Natur und zum wesentlichen
Charakter eines Rechtsgeschäfts gehörig ansehen wollte, so stellt
113
der Appellationsrichter fest, dass die vorgelegte Correspondenz
den Vertragswillen nicht in einheitlicher Selbstständigkeit fixirt,
sondern in getrennten brieflichen Erklärungen über Anbieten und
Annahme die Einwilligung der C intrahenten über die Bedingungen
des einzugehenden Geschäftes constatirt. Der Vertragswille,
ob und wie er zu Stande gekommen ist, kann daher nur durch
ein Zusammenhalten dieser verschiedenen, getrennt von einander
bestehenden, nur durch die Einheit des Gedankens verbundenen
Schriftstücke festgestellt werden. Auf solche Weise lässt sich wohl
der Wille der Contrahenten und die Perfection eines Ver-
trages erkennen, nicht aber eine geschlossene, räumlich abge-
grenzte, in sich selbstständige Vertragsurkunde hersteilen. Der
Appellationsrichter hat daher auch nach dieser Eichtung hin
nicht gefehlt. Die von der Nichtigkpitsbeschwerde in Bezug ge-
nommenen Vorschriften aus dem Preussischen Stempelgesetze
§ 12 und die Positionen von „Kauf- und Lieferungsverträgen“, so-
wie die Allerhöchste Cabinetsordre vom 16. Januar 1840 (Gesetz-
sammlung Seite 18) geben über den Begriff und die Existenz einer
Vertragsurkunde keinen Anhalt. Hiernach war die Nichtigkeits-
beschwerde zurückzu weisen.
Der Kostenpunkt beruht auf § 18 Verordnung vom 14. De-
cember 1833 und § 4 No. 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1851.
Das Reichsgericht. Vierter Senat.
Eisenbahuunfall bei Lampertheim.
Am 6. Juni v. J. veranstaltete die Hessische Ludwigs-
eisenbahngesellschaft einen Extrazug für den Verein Moguntia
von Mainz über Gross- Gerau-Lampertheim nach Mannheim bezw.
Heidelberg und zurück. Bei der Rückfahrt fand auf Station
Lampertheim ein Zusammenstoss des Extrazuges mit dem von
Sachsenhausen kommenden fahrplanmässigen Personenzuge No. 168
statt, wodurch üßer 20 Passagiere dieser beiden Züge mehr oder
weniger stark verletzt und Materialbeschädigungen im Werthe von
ca. 5 000 JL herbeigeführt wurden.
Unter der Anklage, durch ihre Fahrlässigkeit dieses Unglück
verschuldet zu haben, standen am 10. und 11. Januar er. der
Locomotivführer sowie der Zugführer des Extrazuges vor der
Strafkammer des Grossherzoglichen Landgerichts Darmstadt.
Nach geschehener Abhör von etwa 30 Zeugen wurde das
Gutachten eines vom Gerichtshöfe bestellten Sach verständigen
vorgetragen, wovon Folgendes hervorzuheben ist:
Der über den Kurs des Extrazuges ausgegebene Dienstbefehl
schreibt bezüglich der Rückfahrt vor:
Mannheim ab 9^ Abds. Berl. Zeit,
Lampertheim an lOi» „ » » \ Kreuzung mit
„ ab 1019 „ » » / Zug 168
Hiernach ergiebt sich für die Strecke Mannheim-Lampert-
heim (17,5 km) eine Fahrzeit von 23 Minuten, also noch etwas
mehr als für einen gewöhnlichen Personenzug, welchem hierfür
(nach Abrechnung von je 3 Minuten für Anhalten an zwei
Zwischenstationen) 21 Minnten zugemessen sind. Da ferner für
Lampertheim 1 Minute Aufenthalt und Kreuzung mit Zug 168 vor-
geschrieben war, so erscheint die Sicherheit des Dienstes hin-
reichend gewahrt und es war nicht nöthig, einen weiteren, zur
nämlichen Zeit auf der Kreuzungsstation befindlichen Personenzug
von Rosengarten, welcher — dem Zuge 168 nachfolgend — eben-
falls nach Mannheim weiter zu fahren hat, in dem Dienstbefehl
(als kreuzend) aufzuführen, da der allgemeine Fahrplan hierüber
keinen Zweifel lässt und dieser Zug, weil auf einem anderen Ge-
leise haltend, dem Extrazuge keine Gefahr bringen konnte. — Der
aus 9 Wagen bestehende Sonderzug traf mit 7 Minuten Verspätung
etwa zu derselben Zeit in Lampertheim ein, als der ebenfalls etwas
verspätete Zug 168 und muss in Berücksichtigung seiner bei der
Abfahrt durch den Mannheimer Hauptbahnhof nothwendig lang-
samem Aufangsbewegung und der horizontalen Lage der Bahn-
strecke während der Annäherung an Lampertheim eine Geschwin-
digkeit von etwa 62 km pro Stunde gehabt haben. Wie eine unter-
nommene Probe und Berechnung ergeben, wäre der Zug nach
seiner Schwere bei Anwendung der normalen Bremsmittel auf ca.
500 m, mit der Tenderbremse allein aber auf 750 m zum Stillstand
zu bringen gewesen, doch sollen wegen der Verwendung eiserner
Bremsklötze und in Anbetracht der regnerischen Witterung hier-
für 850 m angenommen werden. Nach der oben angegebenen Ge-
schwindigkeit, sowie nach dem Zustande des beschädigten Trans-
portmaterials zu schliessen, würde der Extrazug noch mindestens
100 m über die, aus den Wirkungen des Contredampfes auf die
Schienen genau erkennbare Stelle des Zusammenstosses weiter
gelaufen sein, falls er das Hinderniss nicht gefunden hätte. Es
ist also unzweifelhaft der Dampf zu spät abgestellt worden. Die
Aussagen der Zeugen widersprechen sich zwar hinsichtlich der-
zeit resp. der Stelle, wo dies geschehen (bezw. das Achtungs-
signal gegeben wurde), doch behaupten die hier zunächst com-
petenten, nämlich der Heizer des Extrazuges und der Wärter der
«sten zu befahrenden Weiche, dass dies erst beim Passiren des
Stationsabschlusssignals, welches grünes Licht zeigte, erfolgt, das
Bremssignal aber erst am Stationshause gegeben worden sei. Als
Milderungsgrund für den Locomotivführer erscheint der Umstand,
dass derselbe die Strecke überhaupt erst einmal und zwar bei
Tage von Süden her befahren hatte, während das gesammte übrige
Zugspersonal dieselbe überhaupt gar nicht kannte uud daher die
Bedienung der Bremsen eine höchst mangelhafte war; die Bremse
des Zugführers wurde überhaupt nicht angezogen; dieser war
nämlich zur kritischen Zeit gar nicht in seinem Coupe, sondern
mit Einsammeln der Bidets beschäftigt, weil dem Zuge kein Con-
ducteur beigegeben war und der Zugführer einmal den speciellen
Auftrag hatte, die Passagiere zu zählen und sodann unterwegs
noch von einem Vereinsmitglied darauf aufmerksam gemacht wurde,
dass sich Unberufene eingedrängt hätten. Das Gutachten spricht
sich dahin aus, dass dieses Nebengeschäft jedenfalls bei Annäherung
an dieKreuzungsstation hätte unterbrochen werden müssen uud dass
von einem Zugführer überhaupt mehr Erfahrung und Umsicht
erwartet werden dürfe und er ebenso wie der Locomotivführer
zur doppelten Vorsicht gerade durch den Umstand hätte bewogen
werden sollen, dass sie sich auf das übrige Zugspersonal wegen
dessen Unkenntniss der Strecke nicht verlassen konnten.
Zwei weitere, von den Vertheidigern präsentirte Sachver-
ständige sprachen sich im Gegensätze zu Vorstehendem ganz ent-
schieden zu Gunsten der Angeklagten aus. Hiernach hätte zu-
nächst in dem Dienstbefehl auch die zweite Kreuzung in Lampert-
heim, mit dem Zuge von Rosengarten erwähnt werden müssen,
da sonst der Locomotivführer — wie nach seiner Angabe auch
wirklich geschehen — , diesen Zug leicht für denjenigen von
Sachsenhausen halten konnte und ferner, dass es dem Genannten
unmöglich war, sich gehörig auf der Strecke zu orientiren, um
die Geschwindigkeit des Zuges rechtzeitig im nothwendigen Masse
zu vermindern, zum Wenigsten hätte ein localkundiger Heizer
demselben beigegeben werden müssen.
Das hierauf folgende Plaidoyer des Staatsanwaltes suchte
die Anklage im Sinne des Gutachtens des ersten Sachverständigen
zu begründen, bezeichnete das Verhalten des Locomotivführers
und des Zugführers als fahrlässig und fand eine besondere
Pflichtverletzung auf Seite des Zugführers noch in dem Umstande,
dass derselbe für die Dauer seiner Abwesenheit aus dem Cabriolet
den Diener der Gesellschaft Moguutia an die Bremse gesetzt hatte,
welcher dieselbe gar nicht zu bedienen verstand. Der Strafantrag
lautete demgemäss für die beiden Angeklagten auf je ein Jahr
Gefängni.ss, Verurtheilung in die Kosten und Aberkennung der
Fähigkeit zum Eisenbahndienste.
Die beiden Vertheidiger hoben nachdrücklichst die That-
sache hervor, dass das ganze Personal auf der Strecke fremd war,
mit alleiniger Ausnahme des Locomotivführers und selbst dieser
dieselbe nur ein einziges Mal und zwar bei Tage und damals noch
ohne Kenntniss der Kurszeiten des Extrazuges befahren hatte.
Es liege eine Fahrlässigkeit um so weniger vor, als der Locomotiv-
führer alle Sorgfalt eines ordentlichen Maschinisten aufgewendet
und besonders unmittelbar vor der Katastrophe mit grosser Geis'es-
gegenwart alle ihm zu Gebote stehenden Hülfsmittel erschöpft
habe, um das Unglück zu verhüten oder doch zu vermindern.
Die Ursache hiervon sei vielmehr an anderer Stelle zu suchen,
die von den Angeklagten begangenen Fehler dagegen lediglich
auf einen unter den vorliegenden Umständen sehr verzeihlichen
Irrthum bezüglich der Situation der Bahn resp. der Kreuzungs-
station zurückzuführen. Hiernach wurde zugleich im Hinblick
auf die langjährige tadellose Dienstführung der Inculpaten, denen
ihre Vorgesetzten die besten Zeugnisse ertheilen, in erster Linie
gänzliche Freisprechung von Strafe und Kosten, fürsorglich aber
beträchtliche Herabsetzung der Freiheitsstrafe und Nichtaber-
kennung der Fähigkeit zum Eisenbahndienste beantragt.
Das auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlungen ge-
fällte Urtheil wurde ami 17. Januar er. publicirt. Dasselbe be-
sagt:
„Die Angeklagten sind der ihnen zur Last gelegten Vergehen
der Gefährdung eines Eisenbahntransportes und der fahr-
lässigen Körperverletzung nicht schuldig und werden von der
Anklage freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens — jedoch
ausschliesslich der den Angeklagten zur Last fallenden Kosten
ihrer rechtsanwaltlichen Vertheidigung — hat die Staatscasse
zu tragen.“
In den sehr ausführlichen Entscheidungsgründen hierzu ist
ausgedrückt, dass bezüglich der Hauptfrage, oh rechtzeitig Signal
gegeben und Dampf abgestellt wurde, angesichts der erheblichen
Verschiedenheiten in den Aussagen der Zeugen und der Sach-
verständigen das Gericht nicht die volle Ueberzeugung dafür zu
Eewinnen vermöge, dass der Locomotivführer sich der _ ihm zur
ast gelegten Vernachlässigung seiner Dienstobliegenheiten oder
einer weiteren Fahrlässigkeit schuldig gemacht und hierdurch
den Unfall herbeigeführt habe. Die Feststellung der wahren Ur-
sachen hieran, falls solche sich auf das Verhalten des Angeklagten
nicht zurückführen lassen, sei nicht Aufgabe des Gerichts. Wenn
man selbst auch die dem Locomotivführer vorgeworfenen Ver-
fehlungen als erwiesen annehmen sollte, sei doch die Annahme
nicht ausgeschlossen, dass dieselben auf einem ihm nicht als Ver-
schuldnng anzurechnenden Irrthum (in den Situationsverhältnissen)
beruhen. Die Anklage mache zwar hiergegen geltend, dass eben
diese Terrainunkenntniss den Locomotivführer hätte veranlassen
114
sollen, das ihm -von seinen Vorgesetzten gemachte Anerbieten an-
zunehmen, ihm einen localkundigen Maschinenführer mitzugeben,
allein es könne in der erfolgten Ablehnung eine strafbare, für
den Unfall causale Verschuldung nicht gefunden werden.
Was den Zugführer betrifl't, so hätte dieser allerdings Wei-
sung gehabt, auf unbefugte Mitreisende zu achten, nicht aber die
Ton dem Verein Moguntia (nicht von der Hessischen Ludwigsbahn)
ausgegebenen Legitimationskarten bezw. deren Coupons für Hin-
und Rückreise abzunehmen und wenn er dieses Geschäft irrthüm-
lich für seine Obliegenheit hielt, so läge doch darin, dass er es
zu einer Zeit vornahm, zu welcher er unbedingt auf seinem Posten
im Packwagen hätte sein müssen, eine grave Verfehlung gegen
seine Dienstpflicht, da der Zugführer nach seiner Instruction
während der Fahrt in erster Linie die wichtigste seiner Functionen,
nämlich Leitung und Beaufsichtigung des ganzen Zuges und Ueber-
wachung der Dienstführung des Maschinenführers gewissenhaft
zu versehen und andere ihm anvertraute Geschäfte nur unbe-
schadet dieser seiner wichtigsten Thätigkeit zu besorgen hat. Der
im Dienste erfahrene Zugführer musste dies wissen und wusste
es. Wenn er trotzdem das keineswegs unaufschiebbare Geschäft
der Billetabnahme sogar unmittelbar vor demZeitpunkt, zu welchem
die die ganze Aufmerksamkeit des Zugpersonals in Anspruch
nehmende Kreuzung der Züge stattfinden sollte, vornahm, so ver-
letzte er damit bewusster Weise- seine Dienstpflicht und es frage
sich nur, ob dabei ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Un-
fälle vorliegt. Da der Beweis dafür, dass der Locomotivführer,
welcher zunächst und direct den Zug zu leiten bezw. anzuhalten
hatte, seinen desfallsigen Functionen nicht nachgekommen sei,
nicht geliefert ist, so könne dem Zugführer die an sich pflicht-
widrige Nichtbeaufsichtigung desLocomotivführers nicht als schuld-
volle Veranlassung des Unfalles zugerechnet werden, es sich viel-
mehr nur darum handeln, ob darin, dass derErstere seine Bremse
bei dem Zusammenstosse nicht bediente, eine solche Verschuldung
zu finden sei. Das Gericht erachtet insbesondere mit Rücksicht auf
die bezüglich der eigentlichen Ursachen des Unfalles bestehende
Ungewissheit auch hier den Beweis des ursächlichen Zusammen-
hanges zwischen der Pflichtwidrigkeit und dem Unfälle für nicht
erbracht, hält auch für nicht erwiesen, dass der Unfall durch
rechtzeitiges Anziehen der Zugführerbremse hätte verhütet werden
können. Endlich war der Zugführer, weil noch weniger vertraut
mit der Bahnstrecke als der Locomotivführer, den Täuschungen
bezüglich der Entfernungen noch in höherem Masse ausgesetzt
als dieser und lasse sich deshalb schon nicht mit Bestimmtheit be-
haupten, dass, wenn er an seinem Platze gewesen wäre, er den
Zusammenstoss hätte verhindern können.
Hiernach sind beide Angeklagte für nicht schuldig zu er-
klären und von der Anklage freizusprechen. Die Kosten hat folge-
weise die Staatscasse zu tragen, jedoch liegt keine Veranlassung
vor, auch die durch die rechtsanwaltliche Vertheidigung den An-
geklagten entstandenen Kosten der Staatscasse aufzuerlegen,
denn diese Kosten erscheinen im concreten Falle nicht als noth-
wendige Auslagen im Sinne des Str.-Pr.-Ordn.
Aus Oesterreich -TJugarn,
Wien, 24. Januar 1881. (Tarifenquete und Italienische
Bahnen. Galizische Transversalbabn und Stanislau - Husiatyn.
Pest-Semlin. Ofen-Raab. Erbersdorf-Würbenthal. Eisenbahnaus-
schuss-Berathung und Vorschüsse 1881. Localeisenbahn-Gesell-
schaft. Vorconcessionen. Ungarisch-Galizische Eisenbahn. Coupons-
prozesse. Prag-Dux und Dux-Bodenbacb. Kohn’s Vortrag, Börsen-
notiz.)
Für die vom zurückgetreteuen Uandelsmiuister Kremer ein-
geleitete Tarifenqnete ist das umfangreiche Material grösstentheils
schon eingelangt und ist dessen Sichtung jetzt im Werke. Ob
und wann die Enquete selbst einberufen werden kann, ist noch
fraglich. Gegenüber der Abstinenz äusserst weniger Handels-
kammern sind die übrigen mit zahlreichen Desiderien hervor-
getreten, die füglich nicht ignorirt werden können, die aber auch
über das eigentliche Tarifgebiet hinausgehen. Vielleicht ist dieses
Uebermass durch die allerdings wohlwollendsten Intentionen des
Ministers selbst verursacht. In einer Zuschrift an die Klagenfurter
Handelskammer und die Alpinen Gewerke machte er auf den
grossen Bedarf Italiens an Eisen und Kohlen aufmerksam, [zu dessen
Deckung er dieselben aufforderte. Durch den uns gestatteten
Raum sind wir auf die Wiedergabe der Endziffern beschränkt.
Am 1. Januar 1880 besass Italien 8 342 km Eisenbahnen im Betrieb
und 554 km im Bau, sonach ein Totale von 8 896 km; laut Gesetz
vom 29. Juli 1879 sollen in den nächsten zwanzig Jahren 6 020 km
Eisenbahnen hinzugebaut werden, so dass mit dem Jahre 1900
an Eisenbahnen 14 916 km im Betriebe sein werden. Aus diesem
Bauvoranschlage ergiebt sich nun für die nächsten zwanzig
Jahre ein jährlicher Bedarf von 70 Locomotiven im Werthe von
3V2 Millionen Francs, 80 Locomotivkesseln im Werthe von
1^4 Million Francs, Reifen, Räder und Achsen 12 000 Tons im
Werthe von 0,8 Millionen Francs, 160 verschiedene Personen-,
275 Stück Gepäck- , Last- und Viehwaggons im Werthe von
3V4 Millionen Francs, 5 600 Tonnen Brücken- undDachconstructionen
im Werthe von 3V4 Millionen Francs, 68 500 Tonnen Stahlschienen
im Werthe von 17‘/2 Millionen Francs, 8 000 Tons Schienenbe-
festigungsmaterial im Werthe von 4 Millionen Francs, 1 680000 Stück
Holzschwellen im Werthe von 6V4 Millionen Francs und 538 000 Tons
Steinkohlen im Weithe von 18 Millionen Francs. Italien benöthigt
sonach für seine Eisenbahnen jährlich Waaren im Werthe von
58 Millionen Francs. Was Wunder, dass nun die Kammern und
die sonstigen Interessenten die ungemessensten Forderungen auf
die Herabsetzung der Eisen- und Kohlentarife stellen, um den
Export zu ermöglichen. Es wird einschneidender Compromisse
bedürfen, um den sich durchkreuzenden und einander wider-
streitenden Interessen nur einigermassen gerecht zu werden.
Obgleich die Galizische Transversalbahn gegenüber der Linie
StanislaU'Uusiatyn als hauptsächlichster Grund des Wechsels in
der Person des Oesterreicbischen Handelsministers von allen
Blättern bezeichnet wurde, haben wir doch in der letzten
Correspondenz absichtlich davon keine Notiz genommen, um uns
darüber informiren zu können. Ueber die Concession für
die gedachte, nur einen Theil der Transversalbahn bildenden
Linie sollen wirklich mit der Lemberg- Czernowitzer Bahn Unter-
handlungen gepflogen worden sein, als von Seite Galiziens eine
starke Opposition dagegen und zwar nur aus dem Grunde er-
hoben wurde, weil dadurch der Ausbau des ganzen Netzes in
Frage gestellt wäre. Die „Wiener Zeitung“ schrieb nämlich hierüber
Folgendes: „Geber die in letzter Zeit mehrerwähnte, der Lemberg-
Czernowitzer Bahn zu concessionirende Secundärbahn Stanislau-
Husiatyn wird gemeldet, dass zum Zwecke des Baues dieser Bahn
4 Millionen Gulden Actien und 2 Millionen Gulden Gold Prioritäten
emittirt und von dem Bauconsortium fix übernommen werden
sollen. Die Baukosten werden für die 150 km lange Strecke nur
auf 5 Millionen Gulden effectiv veranschlagt, und glaubt man auf
eine Verzinsung des relativ geringen Anlagecapitals rechnen zu
dürfen. Die Veranschlagung desselben scheint jedoch etwas
optimistisch. Die Linie Stanislau-Husiatyn ist bereits mehrfach
tracirt worden, und bewegen sich die früher errichteten Voran-
schläge zwischen 12 und 15 Millionen Gulden. Die Lemberg-
Czernowitzer Bahn selbst glaubte noch vor wenigen Monaten einer
Staatssubvention von mehr als einer Million zu bedürfen, auf
welche nun einfach verzichtet wird. Unter solchen Umständen
erscheint die Besorgniss wohl nicht ungerechtfertigt, dass der
mit unzureichenden Mitteln unternommene Bau vor seiner Voll-
endung unterbrochen werden könnte.“ Gewiss ist es nun, dass
wirklich die ganze Transversalbahn durch Verbindung der
Russischen Bahnen bei Husiatyn mit den Preussischen Bahnen bei
Saybusch von der Regierung durchgefübrt werden soll und dass
sich für diesen Bau bereits zwei sehr capitalkräftige Unternehmer
in Bewerbung gesetzt haben. Was von der Vereinigung der neuen
Bahn mit den kleinen Galizischen Bahnen mitgetheilt wird, ist
reine Vermuthung.
Hinsichtlich des Baues der Eisenbahn Pest-Semlin haben
einem heutigen Telegramm der „N. F. Presse“ gemäss Pourpar-
lers mit den Vertretern des Englischen Consortiums begonnen.
An der Spitze desselben stehen die Englischen Bauunternehmer
Sir Thomas Fancred Baronet und Sir Thomas Thompson in Ver-
bindung mit dem Ingenieur der Firme John Förster & Co., hier
vertreten durch deren Compagnon Baker. Ersterer hat soeben
nach wenigen Wochen die Limerick-Kerry Eisenbahn in Irland
vollendet und baut augenblicklich die Didbroke-Newbury-Sou-
thampton Eisenbahn in England, während der gegenwärtig noch
in Indien weilende Sir Thompson daselbst die Canalisation und
Wasserleitung der Stadt Bombay ausführt. Die Firma Förster
hat auch die unterirdische Eisenbahn in London gebaut. Diese
technischen Kräfte haben sich mit den Londoner Finanzhäusern
Baring Brothers und Stern Brothers hinsichtlich der Finanzirung
der Eisenbahn Pest-Semlin verbunden und diesbezüglich gleich-
falls der Regierung ihre Offerte unterbreitet. Zugleich wurde den
leitenden Ministern bei den mündlichen Verhandlungen in Aus-
sicht gestellt, dass diese technischen und finanziellen Kräfte sich
auch an allen folgenden bautechnischen Unternehmungen der
Ungarischen Regierung betheiligen werden, falls ihre Offerte hin-
sichtlich der Pest-Semliner Bahn berücksichtigt wird. Die Eng-
länder haben in parlamentarischen Kreisen warme Fürsprecher,
welche der Regierung eifrig nahelegen, dieses Anbot nicht unge-
prüft von sich zu weisen, sondern zu trachten, das Ungarn gegen-
über bisher spröde Capital Englands heranzuziehen. Die Inge-
nieure des Consortiums haben die ganze Trace Pest-Semlin bereist,
Einsicht in die von der Regierung ausgearbeiteten Pläne ge-
nommen und daraufhin die Offerte gemacht. Gegenwärtig sind
die Verhandlungen im Zuge, welche übrigens auch mit der Credit-
anstalt und derLänderbank eitrigst fortgesetzt werden.
Für die Balm Ofen-Raab wird in Ungarn stark agitirt. Der
im Lande mit Recht hochverehrte Erzherzog Josef erklärte
einer Deputation, die Trace Bia-Bicske aus drei Gesichtspunkten
für vortheilhafter zu erachten. „Erstens,“ sagte der Kaiserliche
Prinz, „ist unsere Gegend eines von den grössten Getreidepro-
ductionsgebieten des Landes, und es ist recht bedauerlich, dass
115
wir aus Mangel an Communicationsmitteln nur mit Schwierig-
keiten im Stande sind, unsere Producte auf den Markt zu bringen.
Zweitens, wenn die Bahn in iler Richtung nach Bicske ausgebaut
wird, so wird ihr Netz vier Comitate umfassen, während die an-
dere Trace nur ein Comitat berührt, was schon an sich für das
Aufblühen des Handels von grosser Bedeutung ist; drittens ist
die Bahn auch aus strategischen Gesichtspunkten sehr wichtig,
denn ganz abgesehen davon, dass die Bahn die Ungarische Haupt-
stadt mit Wien auf dem kürzesten Wege verbindet, würde die-
selbe, falls via Bicske-Bia gebaut wird, durch das Gebirge führen,
was von unberechenbarem strategischen Werthe ist. Das kann
allerdings nur der Soldat beurtheilen; dagegen führt die andere
in Aussicht genommene Trace durch die Ebene unmittelbar an
dem Donauufer, deren linkes Ufer ohnehin schon von einer Eisen-
bahn durchschnitten ist. Diese Trace steht in strategischer Hin-
sicht weit zurück.“
Ueber den Betrieb der Staatsbahnliiiie Erbersdorf-Würben-
thal wurde nach der jüngsten Veröffentlichung im „C. f. E. u. D.“
der Vertrag am 4. Decbr. v. J. geschlossen. Die K. K. Staats-
verwaltung überträgt nach demselben an die Mährisch- Schlesische
Centralbahn und diese übernimmt vorerst bis 31. December d. J.
die Führung des gesammten Betriebsdienstes auf der K. K. Staats-
bahnlinie Erbersdorf-Würbenthal im Namen und für die Rech-
nung der K. K. Staatsverwaltung. Die Mährisch-Schlesische Cen-
tralbahn verpflichtet sich, die genannte Staatsbahn mit derselben
Fürsorge wie ihre eigenen Linien und nach den für letztere
gültigen Vorschriften, so weit die Natur des einzuleitenden Se-
cundärbetriebes keine Abweichungen bedingt, in ununterbroche-
nem, regelmässigem Betriebe zu erhalten. Bezüglich der Leistun-
gen für die K. K. Post- und Telegraphenverwaltung sowie in
Bezug auf die Beförderung von Militärtransporten insbesondere
haben die für die Mährisch- Schlesische Centralbahn concessions-
mässig geltenden Bestimmungen auch auf den Betrieb der Staats-
bahnlinie Erbersdorf-Würbenthal Anwendung zu finden. Jedoch
soll im Falle, als der Postdienst auf dieser Linie mehr als einen
vierrädrigen Wagen erfordert, seitens der Postverwaltung für
jeden weiteren solchen Wagen eine Entschädigung von 17 kr. pro
Kilometer geleistet werden, welche als Einnahme aus dem Frachten-
verkehre in die Betriebsrechnung der benannten Staatsbahnlinie
einzustellen ist. Der gegenwärtige Vertrag kann von jedem der
beiden Theile, jedoch nur für Jahresschluss, gekündigt werden.
Ist bis 30. Juni keine Kündigung erfolgt, so bleibt der Vertrag
stillschweigend bis zum Schlüsse des nächsten Kalenderjahres in
Wirksamkeit. Die K. K. Staatsverwaltung verpflichtet sich, die
Bahnlinie Erbersdorf-Würbenthal der Gesellschaft in einem voll-
kommen betriebsfähigen und derart ausgerüsteten Zustande zu
übergeben, dass nur noch die Vervollständigung des Fahrparkes
und der Verbrauchsmaterialien sowie die Aufstellung des Per-
sonals erforderlich ist, um den öffentlichen Betrieb zu beginnen.
Die Betriebsvorauslagen, d. h. die vor dem Tage der Eröffnung
auf laufen den Kosten für Gehalte und Löhne, für Commission s-
und Materialzüge u. s. w. werden der Mährisch-Schlesischen Cen-
tralbahn spätestens vierzehn Tage nach der Eröffnung in dem
Pauschalbeträge von 1000 fl. aus dem Baufonds vergütet.
Der Eisenhahnaussclinss des Oesterreichischen Abgeordneten*
hauses berieth über eine ganze Reihe von Petitionen. Die Peti-
tionen der Gemeindevertretung Wiesenthal, des Bezirksausschusses
Gablonz, der Kaufleute und Industriellen von Morchenstern, der
Gemeinde Morchenstern und des Stadtrathes von Gablonz,
betreffend die Ausführung der Eisenbahn Walde-Gablonz -Reichen-
berg, wurden der Regierung zur eingehenden Erhebung und ent-
sprechenden Würdigung abgetreten, besonders mit Rücksicht
darauf, dass die Linie als Secundärbahn ohne Inanspruchnahme
des Staatscredits gebaut werden soll. Der gleiche Beschluss
wurde auch gefasst bezüglich der Petition des Schluckenauer Be-
zirksausschusses wegen Abschlusses eines Staatsvertrages mit
Sachsen über den Anschluss der Böhmischen Nordbahn an die
Sächsische Staatsbahn bei Sohland und bezüglich der Petitionen
betreffs des Baues einer Secundärbahn Schlaggenwald-Kaisers-
walde-Waltensdorf-Ober und Niedereinsiedl nach Sehens. Eine
Petition wegen des Ausbaues der Buschtehrader Eisenbahn bei
Graslitz behufs Anschlusses an die Sächsische Eisenbahn bei
Klingenthal wird in Folge der Unterstützung, die sie wegen ihrer
Wichtigkeit für den Kohlen transport fand, der Regierung eben-
falls zur eingehenden Erhebung und entsprechenden Würdigung
abgetreten.
Das Erforderniss an Vorschüssen für die garantirten Eisen-
bahnen pro 1881 wird vom Referenten Dr. Herbst um 2,5 Millionen
geringer als das Finanzgesetz des Jahres 1880 berechnet, während
die Regierung blos um 1,8 Millionen Gulden weniger einstellte.
Nach dem Anträge des Referenten würde sich daher die Gesammt-
summe der Subventionen auf etwas weniger als 19 Millionen Gul-
den stellen.
In der am 20. d. Mts. in Prag abgehaltenen ersten ordent-
lichen Generalversainnilnng der Oesterreichischen Localeisenbahn-
gesellschaft constatirte der Präsident Dr . Volkelt mit Befriedigung,
dass man schon das erste (acht Monate umfassende) Geschäftsjahr
mit einem Erträgnisse abschliessen könne. Hierauf verlas Di-
rector v. Schwind den Geschäftsbericht. Die Versammlung ge-
nehmigte nach Verlesung des Geschäftsberichts den Rechnungs-
abschluss und ertheilte der Verwaltung das Absolutorium. Der
Reingewinn beträgt 32 308 fl. Die Versammlung beschloss, hiervon
1000 fl. dem Erneuerungsfonds zur Abschreibung vom Werthe
der Betriebsmittel zuzuweisen, 6 fl. 45 kr. für jede der 4 300 auf
200 fl. lautenden Actien, demnach 27 735 fl., als Dividende zu ver-
theilen und den Rest von 3 573 fl. auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Antrag, dem Directionsrathe für jeden im Betriebe befind-
lichen Kilometer eine Remuneration von 50 fl. zu bewilligen, wurde
einstimmig angenommen. Ferner wurde der Verwaltungsausschuss
bevollmächtigt, für die Linien, bezüglich deren die Gesellschaft
die Concession erlangte, Bauverträge abzuschliessen. Endlich
wurde eine Statutenänderung vorgenommen, welche die Auf-
nahme eines fundirten Anlehens und den Abschluss von Parti-
cipationsgeschäften ermöglicht.
Als Eisenbahnvorconcessioueu hat das Handelsministerium
der Direction der Kremsthalbahngesellscbaft im Verein mit
mehreren anderen Interessenten die erbetene Bewilligung zur
Vornahme technischer Vorarbeiten für eine normalspurige
Localbahn von Micheldorf nach Hörndl als Fortsetzung der
bereits im Baue begriffenen Localbahn von Kremsmünster
nach Micheldorf auf die Dauer von 6 Monaten ertheUt und die
mit Erlass vom 4. Januar 1880 ertheilte Vorconcession für letztere
Bahn anf die gleiche Zeitdauer verlängert. Weiter hat das Handels-
ministerium dem Ingenieur Nicolaus v. Markovitz im Verein mit
Fritz Buchmüller aus Wien die erbetene Bewilligung zur Vor-
nahme technischer Vorarbeiten für eine normalspurige Locomotiv-
bahn von der Station Penzing der Kaiserin Elisabethbahn über
Breitensee, Dornbach, Hernals, Währing, Grinzing, Döbling nach
Nussdorf zum Anschlüsse gegen den Wiener Bahnhof der Kaiser
Franz- Josefbahn auf die Dauer von 6 Monaten ertheilt.
ln der letzten Sitzung des Verwaltungsrathes der Ungariscli-
Galizischen Eisenbahn wurden nach Mittheilung der „Wiener Ztg.“
auch die neulichen Gerüchte von einer Trennung des Ungarischen
vom Galizischen Netze zur Sprache gebracht. Zur Aufklärung
des factischen Sachverhaltes wurde die schriftliche Mittheilung
eines Ungarischen (zur Sitzung nicht erschienenen) Mitgliedes des
Verwaltungsrathes verlesen, welche dahin lautete, dass nach ver-
lässlichen Informationen die Ungarische Regierung an eine Los-
lösung des Ungarischen Theiles der Bahn nicht gedacht habe
und auch nicht denke. Das Gleiche ist auch Oesterreichischer-
seits der Fall.
In zw ei Couponprocesseu der Kronprinz Rudolf bahn hat das
Deutsche Reichsgericht nach Meldung der „N. Fr. P.“ am 8. d. M.
zu Gunsten dieser Bahn entschieden. Es handelte sich in beiden
Fällen um die Frage, ob der Couponinhaber, nachdem er bei der
Einlösungsstelle ohne irgend eine Vorbehaltserklärung Oester-
reichische Silbergulden als Zahlung angenommen und die Coupons
ausgehändigt hat, nachträglich dann doch noch das Mehr, welches,
wenn man nach der Goldwährung der Deutschen Münzgesetz-
gebung rechnet, fehlen würde, nachfordern könne. Diese Frage
wurde verneint, und zwar verneint auch für den Fall, dass als
erwiesen angenommen werden könnte, dass die Couponinhaber
die Absicht hatten, das Dargebotene als blosse Abschlagszahlung
zu nehmen. Die beiden Fälle lagen nämlich so: Die Coupon-
inhaber hatten am 14. eines Monats einen Vorbehalt wegen der
Goldwährung nach Wien gesendet. Derselbe war aber erst am 16. in
Wien eingetroffen. Inzwischen waren sie am 15. an die Zahlungs-
stelle in Berlin gegangen, welche öffentlich bekannt gemacht
hatte, dass sie nach Oesterreichischer Silberwährung einlösen
werde. Dort hatten sie das Geld nach Oesterreichischer Silber-
währung gegen vorbehaltlose Quittung in Empfang genommen.
Erst nachdem sie so quittirt und das Geld in der Tasche hatten,
sprachen sie beim Hinausgehen jenen Vorbehalt aus. Das Gericht
zweiter Instanz hat das Nachforderungsrecht für verwirkt erklärt.
Das Reichsgericht ist dieser Auffassung beigetreten und zwar als
Revisionsinstanz. Die Sache wurde hier nämlich nicht in dem
bisherigen Niebtigkeitsverfahren verhandelt, sondern nach der
neuen Civilprocessordnung im Wege der Revision, welche der
richterlichen Prüfung einen weit freieren Spielraum gestattet. — An
demselben Tage wurde von dem Reichsgerichte, erster Civilsenat,
in einem Process gegen die Oesterreichische Ferdinands Nordbahn
erkannt und zwar in Revisionsinstanz nach dem bisherigen (alten)
Verfahren. In diesem Falle hat der Couponinhaber bei der Ber-
liner Einlösungsstelle Zahlung nach Goldwährung begehrt. Als
man sich darauf nicht einliess, hatte er in Berlin deshalb Protest
erhoben. Unmittelbar danach aber hatte derselbe in Wien Zah-
lung nach Oesterreichischer Silberwährung angenommen, ohne
jeden Vorbehalt und ohne Bezug auf seinen Berliner Protest zu
nehmen. Auch hier wurde das Nachforderungsrecht von dem
Reichsgerichte als verwirkt angenommen. Diese Entscheidung ist
geeignet, den so fatalen Couponprocessen ein Ende zu machen, da
Zinsen von den Couponzinsen nicht zugesprochen werden und
der Eigenthümer wohl an Zinsen und Kosten so viel verlieren
dürfte, als das eingeklagte Goldagio beträgt und sich daher das
Processführen wohl überlegen wird.
116
Wegen Fusionirung der Prag-Duxer Bahn und der Boden-
bacher Bahn fanden Verhandlungen mit den Hauptinteressenten
der letzteren Bahn in Dresden statt. Was die finanzielle Situation
der Prag-Duxer Bahn betrifft, so hat dieselbe ein Actiencapital
Ton 10,7 Millionen und eine Obligationsschuld von 16,05 Millionen
Gulden. Hievon sind begeben 8,1 Millionen Actien und 12,73 Millio-
nen Prioritäten. Ausserdem lastet auf der Bahn ein Staatsvor-
schuss von 0,9 Millionen, welcher den Prioritäten vorangeht. Die
Bilanz pro 1880 weist eine sehr wesentliche Besserung auf, welche
theils. auf die allgemeine Constellation, theils auf die Behebung
der Inundation der Ossegser Werke zurückzuführen ist.
Ueber „Wissenschaftliche und fachliche Fortbildung des
Eisenbahnbeamten“ hielt im Club der Oesterreichischen Eisenbahn-
beamten der Kaiserliche Rath und. Generalsecretär der Mährischen
Grenzbahn, Ignaz Kohn, einen interessanten Vortrag. Der Vor-
schlag Kohn’s geht dahin, ein Organ für die Fortbildung der be-
reits im Dienste befindlichen Eisenbahnbeamten zu schaffen. Der
Unterschied zwischen dem reinen Practiker und dem wissenschaft-
lich herangebildeten Fachmanne trete oft genug zu Tage und gebe
dem Ersteren, dem Empiriker, deutlich zu erkennen, dass in Allem,
was seinen Aufgaben nahe tritt, etwas liegt, was weit über die-
selben hinausgeht, ein Etwas, das sich nie erschöpfen will, ln
solchen Momenten fühlt der blos practisch Herangebildete, dass
einfache technische Fachkenntniss und Geschicklichkeit nicht ge-
nügen. Durch Schaffung von separaten Cursen, die z. B. in der
Winterperiode October-April stattfinden könnten, würde es, wenn
es gelänge, die Hochschulen und deren Kräfte für diese Idee zu
gewinnen, möglich werden, den Eisenbahnbeamten in das Wesen
der verschiedenen Ressorts seines Faches theoretisch und practisch
einzuführen. Was heute nur bei besonders Bevorzugten möglich
ist, das Wandern von einem Bureau in das andere, von einer
Fachabtheiluug zur andern — in der Dienstsprache als sogenante
„schöne Carriere“ bekannt — könnte für alle Bahnbeamten er-
reicht werden. Redner betonte, wie Vieles und Grosses schon
bisher im Wege der Association, speciell seitens der Eisenbahn-
beamten geleistet wurde. Der Erste allgemeine Beamtenverein
stehe als eine mächtige und vollendete Organisation einzig da.
Wer anders ist in erster Reihe an seiner Wiege gestanden, als eine
geringe Schaar von Eisenbahnbeamten? Dasselbe ist beim Wiener
Consumverein und anderen Vereinen der Fall. Kohn schloss sei-
nen mit lebaftestem Beifalle aufgenommenen Vortrag, indem er be-
merkte, er habe nur eine Anregung geben wollen und hoffe, dass
der Club die Durchführung dieser Idee in die Hände nehmen
und glücklich zu Ende führen werde. An finanziellen Schwierig-
keiten könne dieses Unternehmen kaum scheitern, indem von den
in Wien stationirten 3 000 Eisenbahnbeamten doch gewiss 1 000 an
der in ihrem eigenen Interesse gelegenen Organisation sich activ
betheiligen würden. Nur durch Fortbildung der allgemeinen
universellen Bildung, Weiterbildung der speciellen Fachkenntniss
und Erwerbung der theoretischen und praktischen Kenntnisse der
verschiedensten Dienstressorts könne der Beamte, an den heute
mehr Anforderungen denn je gestellt werden, vollauf genügen.
In Erwägung dieser Ausführungen beschloss die Versammlung
nach einer kurzen Discussion zum Studium dieser Frage ein
eigenes Comite zu bilden, und es wurde der Ausschussrath ersucht,
in der nächsten Clubversamralung über die Zusammensetzung
dieses Comites Vorschläge zu erstatten.
Der Balmeffectenmarkt zeigte eine mattere Tendenz. Der
Ministerwechsel und die Unzuverlässigkeit der parlamentarischen
Majorität stellen den Fortgang der Verstaatlichungsaction sehr in
Zweifel. Deshalb ist die filisabethbahn wieder auf demParicours
angelangt, Rudolfbahn auf 163,75 und Ungar.-Galizische trotz der
Aussichten für die Transversalbahn auf 147,25 zurückgegangen.
Die Böhmischen Bahnen brachten auch nicht die gehofften Ein-
nahmen; mit dem Eintritt des strengen Winters hat sich der
Kohlentransport deshalb nicht gehoben, weil von früher schon
starke Kohlenvorräthe in der Verbrauchsstation lagern. Elbethal
wurde durch die Contremine auf 232,75 geworfen. Prioritäten
waren wenig beachtet.
Russische Correspondenz.
St. Petersburg, im Januar 1881.
Aus unsern Eisenbahnkreisen ist vom letzten Halbjahr 1880
wenig Erfreuliches zu berichten, darum hat auch meine Feder
geruht. Die hauptsächlichsten Quellen für Eisenbahnnachrichten
— das Ministerium der Finanzen, die Graf Baranow’sche Commis-
sion und das Ministerium der Communicationen — lagen und
liegen noch mit einander in Hader; wichtige Entscheidungen
sind in jüngster Zeit keine getroffen worden; in das Publikum
dringen häufig nur unbegründete Gerüchte, oft die widersprechend-
sten, heute so und morgen anders, dass es schwer ist, sich ein
richtiges Bild von der eigentlichen Sachlage zu machen, von der
Stellung der Regierung zur zerütteten Finanzlage vieler Bahnen,
und vor Allem — fast unmöglich — von der im Jahre 1881 zu
erwartenden Eisenbahnpolitik des Russischen Reichs. Der neue
Finanzminister Geh. Abasa hat noch nicht definitiv Stellung ge-
nommen den beiden streitenden Hauptinstitutionen, der Baranow-
schen Commission und dem Communications ministerium gegen-
über, oder wenigstens — falls er im Geiste vielleicht auch bereits
zu den Principien der ersteren hinneigt — hat er seine Ideen
durch keinen darauf bezüglichen Act documentirt und sie auch
nirgends ausgesprochen. So ist das eisenbahnlich interessirte
Publikum in gespannter Erwartung. Dass die Mehrzahl der Rus-
sischen Bahnen im verflossenen Jahre an ihren Einkünften be-
deutend gegen das Vorjahr eingebüsst haben und dass jenes auch
nicht glänzend war, wird den Lesern dieser Zeitun» bekannt sein.
Viele Bahnen haben aber sogar ganz beträchtliche Deficite, bereits
bis zum 1. October, aufzuweisen. Da solche Deficite sich bis zum
Jahresschluss voraussichtlich nicht verringern werden und die
Finanzlage vieler Bahnen schon vordem eine bedrängte war, so
werden alle Garantien der Regierung und der Landschaften nicht
im Stande sein, auf einzelnen Bahnen die Krisis aufzuhalten.
Naturgemäss wäre eine solche eigentlich bei einzelnen Bahnen
schon viel früher eingetreten, wurde aber stets durch Unterstüt-
zung der Gesellschaften seitens der Regierung und durch die Er-
laubniss neuer Emissionen von Obligationen hinausgeschoben.
Doch weder das eine, noch das andere kann ohne Ende so fort-
gehen! Die Finanzen der Regierung sind nicht danach, dass sie
mit ungezählten Capitalien den unwirthschaftlichen Tendenzen
der meisten ßahnverwaltungen unter die Arme greifen kann.
Die Spitzen der Verwaltung sind verpflichtet, endlich eine
strengere Controle der den Eisenbahngesellschaften überlassenen
Kronscapitalien zu üben und sie müssen, wo es nöthig ist, dem
frivolen Spiel einzelner Verwaltungen durch energisches Eingreifen
ein Ende machen. Gerüchten zufolge soll der neue Finanzmini-
ster übrigens auch ähnlichen Ideen huldigen und lieber einige
Bahnen der KrMs zutreiben wollen, als wiederum neue Schädi-
gungen des Fiscus zum Besten einzelner Eisenbahnverwaltungs-
mitglieder zuzulassen. Es wäre ernstlich zu wünschen, dass er
an diesen Ideen streng festhalten möge, denn es ist sicher, dass
wir in Russland nicht eher wirthschaftlich und finanziell besser
verwaltete Bahnen haben werden, ehe etliche Eisenbahnactienge-
sellschaften die ohne die Regierungsunterstützung unausbleib-
lichen Folgen einer betrügerischen Wirthschaft ihrer Verwaltungen
im finanziellen Ruin ihrer Actionäre gespürt haben werden und
solche Verwaltungen selbst in der Person ihrer Mitglieder für ihre
Handlungen zur Verantwortung werden gezogen worden sein!
Zwei oder drei von der Regierung sequestrirte oder in die Hände
neuer Actionäre übergegangener Bahnen würden bald den andern
Verwaltungen die Ueberzeugung bei bringen, dass auf die Tasche
der Regierung nicht mehr zu rechnen sei und würde solche Ver-
waltungen dazu zwingen, wirthschaftlicher vorzugehen, wenn sie
sich nicht dem Untergange weihen wollen.
Nene Bahnen. Die Nothwendigkeit des Baues einiger neuen
wenn auch kurzen Bahnen ist ausserdem so nahe an die Regie-
rung herangetreten, dass sich dieselbe dem Baue derselben nicht
entziehen kann. Solche Bahnen sind: die Strecke Jekaterinen-
burg-Tjumen, die das Kohlenbecken für den Nordosten erschlies-
sende Ctiarkow-Woroneschbahn, die Bahn von der Station der
Charkow-Nicolajewbahn Kasanki über Jekaterinoslaw und Kriwoi
Rog nach Konstantinowka, die Salinenbahn vom See Buskuntschuk
nach dem Wolgahafen Wladimirowka im Astrachanschen Gouver-
nement, die Tuckum-Windaubahn, die Verbindung von Lodzi mit ^
Breslau und noch diverse andere kleinere Bahnen. Alle diese '
werden schon den Staatssäckel so in Anspruch nehmen und zur
Entwickelung der Wohlfahrt des Landes beitragen, dass die Re-
gierung sich wohl bedenken müsste, den existirenden Gesell-
schaften, nur zur Beschönigung ihrer ungeregelten Verwaltung,
auch nur einen rothen Groschen zukommen zu lassen. In Regie-
rungskreisen hört man vielfach davon reden, dass der Staat sich
im Princip Hen Bau der neuen Eisenbahnlinien selbst Vorbehalten
will. Den Wohlgesinnten scheint diese Idee sehr richtig, nur be-
dürfte es zur Ausführung derselben einer energischen Centralver-
waltung im Ministerium der Communicationen, zu der augenblick-
lich leider die Grumllagen vollständig fehlen. Die Langsamkeit,
mit welcher sämmtliche Ausfertigungen bewerkstelligt -werden,
ist unbeschreiblich ; die Eigenmächtigkeit einzelner Abtheilungs-
chefs, welche häufig wider den Wunsch und Willen ihrer Depar-
tementschefs Entscheidungen treffen, überschreitet alle Grenzen;
die Nachlässigkeit, Faulheit und Bestechlichkeit eines grossen
Theiles der Unterbeamten ist in allen Eisenbahnkreisen nur zu
bekannt. Unbegreiflich bleibt nur, wie Minister uud Departements-
chefs vom besten Streben beseelt, wie man allgemein annimmt,
nichts von allen den unter ihnen sich vollziehenden Unordnungen
merken! Die Spitzen sind wie mit Blindheit geschlagen und in
Taubheit befangen. Die Hoffnung aller Wohlgesinnten gipfelt in
letzter Zeit in dem neuen Ministergehilfen, Geh. R. v. Huebbenet,
einem Mann nicht nur von edlem Streben, sondern wie es scheint
auch von der nöthigen Energie. Nur wenn es diesem gelingt, im
Ministerium neue Ideen in Fluss zu bringen und Hand in Hand
mit einem vielleicht neuen, energischeren Minister eine andere
Aera für das Communicationsministerium heraufzuzaubern — nur
dann lässt sich hoffen, dass die Regierung keinen Fehltritt be-
geht, wenn sie den Bau der nächstnöthigen Bahnen in ihre eigene
117
Hand nimmt und den Staat und ihr Volk vor der Erschaffung
neuer Blutsaugerconcessionäre bewahrt.
Schwankungen in den Entscheidungen des Ministeriums. Vor
einem halben Jahre berichtete ich mit grosser Freude, dass unser
Ministerium den Bau der ersten Abtheilung der Sibirischen Bahn
Jekaterinenburg-Tjumen sich seihst Vorbehalten habe und bereits
eine Commission zur Festsetzung der Art und Weise der Bauver-
waltung ernannt sei. Die hungernde Bevölkerung wartet in den
Gegenden auf die versprochene Arbeit, die Commission ist aber
in 6 Monaten zu dem Resultat gekommen, dass es für die Regie-
rung vortheilhafter sei, den Bau der besagten Strecke wiederum
auf dem Concessionswege abzugeben und findet die vom alten
bewährten Eisenbahnunternehmer Gubbonin vorgeschlagenen Bau-
bedingungen annehmenswerth. Nun soll der Bau im Frühjahre
beginnen! Wie viel Vortheil haben nun die Hungernden von dem
Bau dieser Bahn gehabt, welcher für sie specieli vom Kaiser ent-
schieden ward! Wie zum Trost über diesen Fall redet man in
betreffenden Kreisen viel vom Bau auf Kosten der Regierung der
Fortsetzung der Donetzbahn von Konstantinowka über Kriwoi
Rog, Jekateriuoslaw nach Kasanki (Station der Charkow-Nicola-
jewer Bahn) und nennt in dem alten verehrten Geh. Rath v. Stjern-
wall den regierungsseitigen Oberingenieur. Ob die Hungernden
Jener Gegend glücklicher sein werden, als die an der Sibirischen
Bahn, wird die Zeit lehren.
Jahresbericht. Die „Neue Zeit“ schreibt am Anfang des
Jahres: In den letzten Jahren wurden in Russland wenig neue
Eisenbahnen bestätigt. Einerseits erregte der epidemische Dieb-
stahl der Concessionäre und ihrer Agenten begründete Furcht,
dass dieser Ansteckungsstoff nicht auch alle übrigen Gesellschafts-
schichten ergreife, welche mit den Eisenbahnen in Berührung
stehen; andererseits fürchtete die Finanzverwaltung, dass die
Heranziehung von Capitalien zu grossen Bauten im Reiche den
durch Liquidation der Kriegsausgaben hervorgerufenen Credit-
operationen nicht schade. Obgleich beide Befürchtungen der
ernstesten Grundlage nicht entbehren, so bildet dennoch die Ver-
besserung der Communicationswege für Russland eine so wichtige
Frage, dass alle übrigen Bedenken zurückgedrängt werden müssen.
Darum musste man, trotz des grossen Mangels an flüssigen Mit-
teln, doch zur weiteren Ergänzung unseres Eisenbahnnetzes
schreiten. Im Mai des vorigen Jahres wurde die sechste consoli-
dirte Eisenbahnanleihe auf 100 Millionen Rubel abgeschlossen,
aber die aus dieser Anleihe erzielten flüssigen Mittel waren zu
gering, um nur die bereits gemachten Ausgaben zu decken,
welche in den letzten drei Jahren aus dem Eisenbahnfonds zum
Ausbau verschiedener Linien und zur Vergrösserung der Trans-
portfähigkeit wegen der Kriegsereignisse entnommen waren. An-
esichts dieses Mangels an Mitteln wurden nur solche neue Linien
estätigt, welche durch die öffentliche Meinung lebhaft verlangt
wurden; eine Ausnahme machte nur die Transkaukasische Bahn,
welche im Atrekthale, freilich nur mit strategischer Absicht, ge-
baut wurde anlässlich der Expedition gegen die Achalteken, ob-
gleich man auch ihr, in weiter Zukunft vielleicht, die Bedeutung für
den Handel nicht absprechen kann. Einen wohlthuenden Ein-
druck machte der auf Initiative des Grafen Melikow gefasste Ent-
schluss, zum Bau der Sibirischen Bahn zu schreiten, über welche
seinerzeit lebhaft discutirt wurde. Der Nutzen der Kriwoi Rog
Bahn, wie der Buskuntschuk Bahn vom Salzsee zur Wolga ist
ebenfalls längst von der gesammten Presse anerkannt. Der Bau
dieser Bahnen wird der Bergwerksindustrie wie dem Salzhandel
einen kräftigen Impuls geben. Ausserdem kann man erwarten,
dass die Einwohner der Hungersnoth leidenden Provinzen einigen
Verdienst vom Bau dieser drei Bahnen haben werden. Wie weit
diese letztere Hoffnung ungerechtfertigt, haben wir oben bereits
ausein andergesetzt.
lieber die Langsamkeit in der Ausführung von Verbesserungen
im Betriebe seitens des Ministeriums schreibt dasselbe Blatt: Im
März 1878 wurde im Ministercomite vom Präsidenten der Aller-
höchst bestätigten Commission zur Erforschung des Eisenbahn-
wesens in Russland ein Bericht eingebracht; „üeber die Schwie-
rigkeiten beim Speichern wie beim Transport der Frachten auf
unsern Eisenbahnen und über etwa zu ergreifende Massregeln,
durch welche dem Handel in dieser Beziehung Hilfe geleistet
werden könne“. In diesem Berichte befürwortete der Generalad-
Iutant Graf Baranow unter Anderem die Einsetzung besonderer
.ocaldeputationen, zu denen Vertreter der localen Kaufmannschaft
und Landschaft herbeigezogen werden sollten, zur practischen
Lösung solcher Fragen, welche die wechselseitigen Interessen des
Handels wie der Eisenbahngesellschaften berühren. Laut Aller-
höchst am 24. März 1878 bestätigtem Journalbeschluss desMinister-
comites wurde Folgendes bestimmt: Dem Communicationsminister
anheimzugeben, sich mit den Ministern der Finanzen und des
Innern wegen der eingehenden Beantwortung der Frage in Ver-
bindung zu setzen, auf welchen Grundlagen man in grossen
Städten und Handelscentren Deputirte der Landschaft und der
Kaufmannschaft zur Controle über die Thätigkeit der Eisenbahn-
verwaltungen heranziehen könne. Hierauf wurde, später als nach
einem Jahre, unter dem Vorsitz des Eisenbahndepartementsdirec-
tors Jourawsky eine Commission aus Vertretern der oben erwähn-
ten drei Ministerien ernannt und derselben die detailirte Ausar-
beitung dieser Sache anvertraut. — Die höchst anormalen Be-
ziehungen zwischen den Verfrachtern und den Eisenbahnen sind
nun bekanntlich eine der Hauptursachen der Verrottung unseres
Eisenbahnwesens und schädigen direct die Interessen vaterländi-
schen Handels und Industrie; darum darf man die Bedeutung
der am 24. März 1878 durch Beschluss des Ministercomites ange-
regten Frage nicht unterschätzen. Unterdessen hat, wie wir
hören, die beim Communicationsministerium gebildete Commis-
sion bis jetzt so gut wie nichts in dieser Richtung gethan, so
dass die Frage in derselben Verfassung, als sie vor 2)4 Jahren
war, sich heute noch befindet. Darnach darf man sich also nicht
wundern, dass die Klagen der Verfrachter über die Eisenbahnen
bis jetzt unbefriedigt geblieben sind — zum Nachtheil und Scha-
den der Landwirthschaft, der Industrie und des Handels sowohl,
als auch der Eisenbahnen selbst!
Zur Verminderung der Eisenbahnunterhaltungs-
kosten.
In No. 4. d. J. dieser Zeitung findet sich eine Mittheilung
über ein von dem Engländer Tolver Preston vorgeschlagenes, an-
geblich neues Verfahren , die Oberbau- und Wagenunterhaltungs-
kosten der Bahnen als Function der mechanischen Arbeit des
Zuges zu betrachten und mit dieser Arbeit zu vermindern. Unter
gleichem Gesichtspunkte hat, worauf wir nicht unterlassen wollen
aufmerksam zu machen, Ingenieur R. Koch bereits vor drei Jahren
Untersuchungen angestellt, welche von demselben bezüglich der
Bahnunterhaltungskosten im Jahre 1879 und bezüglich der Wagen-
unterhaltungskosten im Jahre 1880 in Vorträgen veröffentlicht
sind, die von ihm im Bezirksvereine Deutscher Ingenieure zu
Hannover gehalten sind. Beide Vorträge sind in der Wochen-
schrift des Vereins veröffentlicht. Aber schon vor dem letzten
Vortrage brachte unsere Zeitung eine ausführliche Arbeit von
R. Koch über die Wagenunterhaltungskosten auf gleicher
Grundlage. Zusammenhängend sind diese und ähnliche Gegen-
stände in dessen Lehrbuch dos Eisenbahnmaschinenwesens be-
handelt, über welches Werk wir im vorigen Jahrgange eine aner-
kennende Kritik gebracht haben. Aus diesem Lehrbuche sind
dann die Formeln über Wagen- und über Bahnunterhaltungs-
kosten in die beiden Jahrgänge 1880 und 1881 von Heusinger’s
Kalender für Eisenbahntechniker übergegangen.
Literatur.
Berufswahl und Lebensstellung. Ein Führer und Rathgeber
für alle Staats-, Civil- und Militär-Garrieren von C. Mondt. 2. Auflage.
Strassburg, Druck von E. Hubert und E. Haberer, Münster-
gasse 16. 1881.
Die Entscheidung für einen bestimmten Lebensberuf ist in
unserer bewegten Zeit, die in allen Zweigen menschlicher Thätig-
keit so rastlos vorwärts strebt und fast täglich neue Felder er-
öffnet, auf welchen der Fähige sein Talent und Wissen voll ver-
werthen kann, keine leichte, zumal da dieselbe in einem Lebens-
alter zu geschehen hat, in welchem der junge Mann selten die
für einen solchen wichtigen Schritt erforderliche Reife des Urtheils
hat. Die Neigung für einen Beruf wird ja häufig nur durch
dessen glänzende Aussenseite oder dadurch, dass dessen Annehm-
lichkeiten und Vortheile besonder^ an einzelnen Personen hervor-
treten, wach gerufen, während die Schattenseiten desselben den
Augen des ungeübten Beobachters verborgen bleiben. Die Auf-
abe der Eltern und Vormünder, welche ihre Söhne und Pflege-
efohlenen bei diesem über das ganze Leben entscheidenden
Schritte mit ihrem Rath und ihren Erfahrungen zu unterstützen
haben, ist es daher nicht allein, sich darüber klarzu werden, ob der be-
treffende junge Mann die entsprechende Befähigung und die
nöthigen Geldmittel zur Durchführung seines Lebensplanes be-
sitzt, sondern auch oft über andere Carrieren, deren Aussichten,
Schattenseiten, Kostenpunkte etc. sich genau zu informiren. Eine
willkommene Unterstützung hierbei bietet das vorerwähnte Buch
insofern, als es einen Abdruck der bei den hauptsächlichsten Be-
rufsarten in Betracht kommenden Gesetze und Reglements ent-
hält, nämlich für: Feldmesser, Bau- und Maschmenfach, für
Forst-, Berg-, Hütten- und Salinenwesen, für Eisenbahn-, Post-
und Telegraphendienst, für Justiz- und höheren Verwaltungs-
dienst, für die Militär- und Marine-Carriere, für Medicin, für
Theologie und Schulfach.
Hinsichtlich des Kaufmannsstandes, für welchen keine be-
sonderen Vorschriften und Gesetze existiren, beschränkt sich der
Herausgeber darauf, in den einleitenden Bemerkungen im Allge-
meinen auf die Wichtigkeit dieses Standes hinzuweisen, dessen
Geschäftssphäre allerdings so umfassend ist, dass zur Darstellung
desselben ein besonderes Werk nöthig erscheint.
118
Miscellen.
H. S. England. Bekanntlich hat vor ein paar Jahren die Midland-
Eisenbahn die zweite Wagen classe abgeschafft und fährt nur
noch Passagiere erster und dritter. Diese Massnahme hat sich
scheinbar sehr bewährt. Die North Eastern Eisenbahngesellschaft,
welche im Jahre 1866 Millionen Passagiere zweiter Classe be-
förderte, theilt in ihrem letzten Jahresbericht das merkwürdige
Factum mit, dass die Anzahl ihrer Passagiere zweiter Classe auf
600 000 gesunken ist; nota bene natürlich bei einer sonst stattge-
habten Vermehrung der Totalpassagiere. Auch hier dürfte
also wohl die zweite Classe abgeschafft werden.
F. W. Amerikanische Schnellzüge. In den Baldwin Loco-
motive Works wird gegenwärtig eine Schnellzuglocomotive er-
baut, welche auf der Philadelphia und Reading Bahn zwischen
New-York und Philadelphia und zwar auf der ßound-ßrooklinie
zu fahren bestimmt ist. Sie soll die 142 km lange Strecke in
2 Stunden zurücklegen. Dagegen wird die concurrirende Penn-
sylvania Bahn in nächster Zeit Züge einrichten, welche ihre
135 km lange Strecke zwischen diesen beiden wichtigen Handels-
plätzen in 1% Stunden durchmessen soll.
Pferdebahnen in Rio de Janeiro. Der öffentliche Verkehr
in Rio hat seine Physiognomie durch die kürzlich erfolgte Ein-
führung der Pferdebahnen vollständig verändert. Das neue .Ver-
kehrsmittel findet immer weitere Ausdehnung und allgemeinen
Beifall. Eine seltsame Classificirung ist, den Verhältnissen des
Landes entsprechend, hierbei acceptirt worden; es verkehren
nach dem „Engineering“ zwei Arten von Wagen auf den Linien :
solche für barfuss gehende Passagiere, Preis 5 Cents für die
Fahrt, und solche für beschuhte Passagiere, Preis 10 Cents für
die Fahrt.
Zur Wohnungsstatistik in Berlin. Folgende Zahlen geben
ein Bild von einer Seite der Wandlungen, die in den Wohnver-
hältnissen der Stadt während der letzten neun Jahre sich gezeigt
haben.
Es haben Wohnungen leer gestanden:
am 1. October 1871 1 500;
„ 1. „ 1872 1 381;
„ 1. „ 1873 1 775;
1874 3 873;
1875 8 329;
i 1. October 1876 14 746;
1877 19 209;
1878 21 998;
1879 20 127;
1880 15 101.
Die „Deutsche Bauzeitung“ knüpft hieran folgende Bemer-
kungen: „Die Tabelle lässt bis 1878 einen Niedergang, von da an
aber einen relativ raschen Aufschwung erkennen. Man kommt
indessen in die Gefahr, letzteren etwas zu überschätzen, wenn
man nicht den Gang, den die Miethspreise eingehalten haben,
hinzu nimmt. Hierzu ist anzuführen, dass am 1. October 1878
930 Miethssteigerungen und 23 472 Miethsermässigungen stattge-
funden haben, während am 1. October 1880 bei 1820 Wohnungen
die Miethen gesteigert, bei 6 861 dagegen ermässigt worden sind.
Darnach wird von einem beträchtlichen Aufsch^wunge in den
Grundstückswertben Berlins heute noch nicht dieRede sein können.“
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Mit 15. Februar 1. J. tritt der Nachtrag
VIII zu unserem Localtarif in Kraft. Der-
selbe enthält theilweise geänderte Fracht-
sätze im Kohlenverkehre und sind Exem-
plare desselben in den Stationen und bei
der Unterzeichneten Direction zu haben.
Tepiitz, im Januar 1881. Direction der
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
gesellschaft. ^ (369)
Vom 5. März c. ab kommt die im Nach-
trag XV zum diesseitigen Localgütertarif
unter IV. 5. S. 19 bezw. im Localvieh- etc.
Tarif unter C. 1 a. S. 21 und im Local-
gütertarif der Königlichen Eisenbahndirec-
tion Bromberg unter II. D. 2. a. S. 19 bezw.
deren Localviehtarif unter C. I. 1 vorge-
sehene kostenfreie Ueberführung von Gü-
tern zwischen dem Ost- und dem Nieder-
scblesisch-Märkischen Bahnhofe in Berlin
in Wegfall und werden vom genannten
Tage ab im Transitverkehr über Berlin
die für die Ueberführung zwischen den
übrigen Berliner Bahnhöfen geltenden Ge-
bühren auch bei Ueberführungen zwischen
den genannten beiden Bahnhöfen und für
Güter, welche zur Be- oder Entladung
von einem der fraglichen Bahnhöfe nach
dem anderen zu überführen sind, nach
der wirklichen Entfernung berechnete
Tarifsätze erhoben, über deren Höhe un-
sere hiesigen Güter-, Eilgut- und Gepäck-
expeditionen Auskunft ertheilen. Berlin,
den 25. Januar 1881. Königliche Eisen-
babndirection. (377)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 1. März 1. J. gelangt zu dem vom
]. Januar 1880 gütigen Theil 111, Tarifheft
Nr. 3 für den Bayerisch-Oesterreichisch-
üngarischen Güterverkehr der Nachtrag I
zur Einführung, welcher enthält:
1. Neue Kohlenfrachtsätze für die Baye-
rischen Stationen Ahrain, Altheim, Din-
golfing, Schwaigen und Wörth a. d. J.
2. Veränderte Kohlenfrachtsätze für die
Bayerischen Stationen Landshut und Moos- ,
bürg.
Käuflich kann derselbe bei der Regie-
verwaltung der unterfertigten Stelle um
den Preis von 0,05 Jl pro Exemplar be-
zogen werden. München, den 24. Januar
1881. Generaldirection der K. B. Verkebrs-
anstalten, Betriebsabtbeilung. (372)
Zum Deutsch-Dänischen Verbandsgüter-
tarif tritt mit 1. Februar er. ein
Nachtrag XXI in Wirkung, wodurch die
Fracht für leere gebrauchte Fässer etc.
ermässigt wird. Das Nähere ist bei den
Verbandsgüterexpeditionen zu erfahren,
auch werden Exemplare dieses Nachtrages
von der Betriebscontrole der Unterzeich-
neten Verwaltung in Altona unentgeltlich
abgegeben. Altona, den 26. Januar 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen: Die
Direction der Altona -Kieler Eisenbahn-
gesellscbaft. (375)
Zum Deutsch-Skaudinavischen Verbands-
gütertarif erscheint mit 1. Februar er. ein
Nachtrag VII, welcher veränderte Be-
stimmungen bezüglich Beförderung von
Hefe zur Einführung bringt.
Auskunft ertheilen die Verbandstationen,
auch können Exemplare des Nachtrags
bei der Betriebscontrole der Unterzeich-
neten Verwaltung, hier, unentgeltlich be-
zogen werden. Altona, den 26. Januar
1881. Namens der Verbandsverwaltungen:
Die Direction der Altona-Kieler Eisenbahn-
gesellscbaft. (374)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Vom
15. Januar ab bis ultimo December d. J.
kommen für den Transport von Eisen des
Specialtarifs II in Wagenladungen von
10 000 kg von Siegen und Kirchen nach
Berlin M. H., B. P. M. und B. Dr. Bahnhof
nachfolgende Frachtsätze und zwar:
von Siegen 1,91 M. und
von Kirchen 1,87 M
pro 100 kg zur Anwendung. Erfurt, den
24. Januar 1881. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahngesellschaft als ge-
sebäftsführende Verwaltung. (378)
Die im Nachtrage IX zur Abtheilung B
des Ausnahmetarifs vom 15. Juli 1877 für
den Rheinischen Nachbarkohlenverkehr
enthaltenen Frachtsätze für den Verkehr
von Station Dortmnnd D. G. E. nach Ber-
gisch-Märkischen Stationen werden vom
10. März er. ab zu einem grossen Theile
berichtigt bezw. erhöht. Nähere Auskunft
ertheilen die betreffenden Güterexpedi-
tionen. Köln, 22. Januar 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen: Königliche Di-
rection der Köln-Mindener Eisenbahn. (370)
Schlesisch - Oesterreichischer Kohlenver-
kehr. In denjenigen Kohlentarifen von
Stationen der 0/S. und R. 0. U. Bahn und
von Neurode etc. (Eisb. Dir. Bez. Berlin
nach der bezw. K F. Nord-, Oest. Staats-,
Gest. Nordwest-, Südnorddeutsch. Verbd.-,
Oest. Süd-, Kais. Elisabeth-, Mähr.-Schles.
Central-, Galiz. Carl-Ludwig- und Lemberg
Czerw.-Jassy Bahn, welche in Oesterr. No-
tenwährung und zu verschiedenen Cours-
ständen derselben erstellt sind, kommen
pro Monat Februar 1881 die Frachtsätze
zum Course von 170/175 zur Anwendung.
Breslau, den 24. Januar 1881. Königl. Di-
rection der 0/S. Eisenbahn. (365)
Schlesisch-Sächsischer Verband. Die für
den Verkehr zwischen Station Franken-
stein der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn einer- und den Stationen der
Sächsischen Staats-, desgl. Muldenthalbahn,
Berlin-Görlitzer Bahn südlich von Görlitz
und Spremberg sowie Reichenberg der
Südnorddeutschen Verbindungsbahn an-
dererseits im rubricirten Verbände beste-
henden Frachtsätze haben fortab auch
Gültigkeit für Station Franken stein der
Oberschlesischen Eisenbahn. Berlin, den
24. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction als geschäftsführende Verwal-
tung. (368)
Schlesisch- Sächsischer Verband. Vom
1. Februar er. ab treten für den Verkehr
zwischen Eger und Franzensbad, Stationen
der Sächsischen Staatsbahn einerseits und
der diesseitigen Station Breslau anderer-
seits im rubricirten Verbände ermässigte
Frachtsätze für die Güter der Klasse A 1
und A2 resp. des Specialtarifs I in Kraft.
Die betheiligten Expeditionen ertheilen
entsprechende Auskunft. Berlin, den 23.
Januar 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion als geschäftsführendeVerwaltung. (367)
Am 1. Februar d. Js. tritt der Triest-
Fiume - Norddeutsche Verbandgütertarif
mit Frachtsätzen für den Verkehr zwischen
Triest, Fiume sowie Cormons tr. der
Oesterreichischen Südbahn einerseits und
Stettin, Swinemünde, Breslau und Posen
andererseits in Kraft.
Druckexemplare desselben sind ä 0,20
von den Verbandstationen zu beziehen.
Breslau, den 23. Januar 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
im Namen [der Deutschen Verbandver-
waltungen. (379)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 1. Februar d. J. tritt zum Tarif für
den directen Güterverkehr zwischen der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger und der
Rechte Oder-Üfer-Eisenbalm vom 1. Octo-
ber 1877 ein Nachtrag XI in Kraft, welcher
unter Aufhebung der bisherigen Ausnahme-
frachtsätze für gebrannten Kalk neue
Frachtsätze für Güter der Specialtarife A*
und III zwischen Stationen der Rechte
Oder - Ufer Eisenbahn und solchen der
119
Märkisch-Posener Eisenb. enthält. Durch
den qu. Nachtrag gelangen ferner theil-
Tveise ermässigte Frachtsätze für den Ver-
kehr mit Waldenburg B. F. zur Einführung.
Druckexemplare des Nachtrags sind auf
den Verbandstationen zu haben. Breslau,
den 26. Januar 1881. VI. 211. Direction
der Rechte Oder - Ufer .Eisenbahngesell-
schaft als geschäftsführende Verwal-
tung; (371)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Für den Transport Ton Bausteinen der
Gattungen des Specialtarifes II von Milten-
berg nach Leipzig, Station der Sächsischen
Staatseisenbahn, kommt ab 1. Februar 1. J.
bei Aufgabe von oder Frachtzahlung für
10 000 kg pro Wagen ein Ausnahmefracht-
satz von 1,49 M. pro 100 kg zur Anwen-
dung. München, den 24. Januar 1881.
Generaldirection der K. B. Verkehrsan-
stalten, ßetriebsabtheilung. (364)
Am 1. Februar d. J. treten für den Trans-
Eort der dem Specialtarit III ange-
örigen Düngemittel in Ladungen von je
10 000 kg pro Frachtbrief und ‘Vagen nach
Freiberg resp. MnldenhUtteii folgende Aus-
nahmefrachtsätze (pro 100 kg) Tn Kraft:
Von Hamburg (B. H. B. u. K. M. B.) 1,26
„ Lübeck 1,26 ,
„ Harburg 1,26 „
„ Bremen 1,38 „
„ Bremerhafen u. Geestemünde 1,52 „
„ Brake und Nordenhamm . . 1,52 „
, Elsfleth 1,49 „
Dresden, den 24. Januar 1881. Königl.
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen, als geschäftsführende Ver-
waltung des Norddeutsch- Sächsischen Ver-
bandes. (366)
PßlVAT-ANZEIGEN.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Laschen aus Schweisseisen, Flui
stahl.
Unterlagsplatten für Schienen a
Lang- und QnerschweUen aus E
liefert :
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und IVagenachsE
■ ach Profilbnch und in jedem
Rund, Vierkant, Flac
Jg- .
Kleineisenzeng
Bandagen
weiss- und Fluss-
ss- u. Flusseisen.
ler- und Mi
-, Martinsta
Waggons, Tender und Locot
Fiussi
Gmbenschienen
GrnbenschfTellen aus Scbweiss- und Fiusseisen.
Gmbemragen-Bäder und complete Sätze etc. aus Teni-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Strecbenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctionen,
Weichen, Kreuzungen.
Giesserei-Prodncte jeder Art. Potteriegnss,
Stabeisen: . , ,
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufsta
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen.
Universaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeleisen i
T Eisen /
i Trägereisen > nach Profilbuc
n Eisen \
Fenstereisen u. s. w. >
Kesselbleche in Prima, Feinkorn- Hoizkohl
moor- Flusseisen- Martiastahl- Bessemerstah:
Beservoirbleche.
Sturz- und Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Fiusseisen, Martinstahl
Wir haben zu vermiethen 60 neue ofFeiie
System des 7,2 m langen kÖnigl.
niedersclil.-märkischen Eisenbahn-Normalwagens, mit
17,90 Qm Bodenfläche, 15,25 cbm Inhalt; die Stirn-
wände zum Herunterklappen.
Waggon-Leihanstalt Ludewig & Lange
Berlin, Friedrich - Strasse 108.
Gehärtetes Tafelglas
rE^ressl^artg'laES,
sehr empfehlenswerth durch bedeutende Widerstandsfähigkeit gegen Stoss, Drnck, Wnrf
und Temperatnrdifferenzen zu
Bedachungen, Loeomotiv- und Wagen fenstern,
Signal- und Laternenscheihen,
auch mit transparenten Stationsnamen und anderen Bezeichnungen versehen sowie
gebogene Scheiben jeder Art für Meflecteurs etc.
“'mefiF,eiberge,,tr.,se43. Dresdiier GUsfatrik
Fnedr. Siemens.
Sieiseliwincligkeitisiiies^er Pat. Klose
Sctlleiieillirolil- Apparate Pat. Hattemer & Schubert
liefert Willi. Horn, Berlin S.,
^ Telegraphen-Bau-Anstalt.
2. Auszahlungen.
Berlin -Anhaitische Eisenbahn. Die Be-
sitzer der gekündigten 4 Prioritätsactien
unserer Gesellschaft werden hierdurch
wiederholt aufgefordert, diese Prioritäts-
actien zur Vermeidung von Zinsverlusten
bei unserer Hauptkasse zu Berlin, Aska-
nischer Platz No. 5 zur Einlösung zu prä-
sentiren. Berlin, den 22. Januar 1881.
Die Direction. (373)
3. Ausgabe neuer Dividenden-
scheine.
Halberstadt-Blankenburger Eisenbahnge-
sellschaft. Vom 4. Februar 1881 an werden
bei der Braunschweig-Hannoverschen Hy-
pothekenbank hierselbst gegen Abgabe
der betreffenden Talons zu den Stamm-
Erioritätsactien unserer Gesellschaft neue
►ividendenscheine für die Jahre 1880 bis
1889 incl. nebst Talons auf fernerweite
Dividendenscheine ausgeliefert. — Wir
fordern daher die Inhaber der genannten
Stammprioritätsactien hierdurch auf, die
Talons zur Empfangnahme der neuen
Coupons auf dem Bureau der gedachten
Bank hierselbst, vom 4. Februar 1881 an,
au den Werktagen in den Stunden von
Morgens 9—1 und Nachmittags von 3 bis
5 Uhr einzureichen, und ersuchen um
die Gefälligkeit, dabei den Namen und
Wohnort der Inhaber der Actien angeben
zu wollen, ßraunschweig, den 30. Decem-
ber 1880. Der Verwältungsrath. Graven-
horst (337)
4. SubmissioneUi
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Zur Er-
bauung von Güterwagen soll die Liefe-
rung von
1. 770 completen Satzachsen (Normal-
achse mit 2 Rädern) und zwar:
600 Satz mit Scheiben oder Speichen-
rädern, Flussstahlradreifen mit
Sprengringbefestigung, und
170 Satz mit Flussstahlscheiben-
rädern ;
2. 1 800 Stück Flussstahltragfedern;
3. 1 800 Stück Flnssstahlspiralfedern für
Buffer;
4. 900 Stück Flussstahlspiralfedern für
Zugapparate
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
den 31. d. M. Vormittags 11 Uhr unter der
Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Satz-
achsen und Federn“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Bureau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in
Gegenwart der persönlich erschienenen
Submittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen auf dem
maschinentechnischen Bureau zur Ein-
sicht offen und können erstere auch gegen
Erstattung der Druckkosten von dem
Kanzleivorsteher Peltz hierselbst bezogen
werden. Elberfeld, den 21. Januar 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (342)
Königlich Württembergische Staatseiseii-
balin. Wir beabsichtigen die Anschaffung
von 200 stärkeren und 100 schwächeren
Wagenachsen von Flussstahl.
Die Lieferungsbedingungen können von
unserem Secretariate bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und mit der
Bezeichnung „Submission für Wagen-
■ PHOTOLITHOGHAPHIE & LICHTDEUCK-AHSTALT. BUCHBIHDEHEI. BERLIK SW., BEUTH-STRASSE 8.
Endete Ans/a/i, welche vorsiigTich für Druck von Formularen, tarijen, Billets sowie von Steindruck-Arbeiten, wie Bau- und Sitiiations-
empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisest,
rival- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fahrihanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes lusertions- Mittel bietet,
120
achsen“ versehen bis spätestens den
l.Februar d. Js., Mittags 12Uhr unse-
rem Secretariat zuzustelTen. Stuttgart,
den 15. Januar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. Abth. III. (322)
sionswege an den Meistbietenden unter
den gegen 20 Pf. zu erlangenden Bedin-
gungen verkauft werden.
Offerten sind portofrei und mit der Auf-
schrift: „Offerte auf Ankauf ausrangirter
Eisenbahnschienen“ bis zum 10. Februar
er. Vormittags 9 Uhr an uns einzusen-
den; sie werden zu dieser Zeit in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten
eröffnet werden. Spätere Offerten bleiben
unberücksichtigt. Weimar, 20. Januar 1881.
Direction der Weimar-Geraer Eisenbahn-
gesellscbaft. (341)
Privat-Anzeigen (Schluss).
H. Schomburg & Söhne
Isolatoren- und Porzellan-Manufactur
Telegraphen-Bedarf-, Chamott- und Schmelz-
tiegel-Fabrik
Berlin Moabit 97.
Alle Sorten Feuerungs-, Generator-, Schweiss-,
Schmelz- und Puddelofen-Steine, Gasretorten,
Chamotte- und Grapkit-Schmelztiegel, Röhren,
Glühmuffeln etc.
= in allervorzüglichster Qualität =
Thongefässe, Thoncylinder, glasirte Wasser-
leitungsröhren
frei Baustelle oder ab unsrer Fabrik
Margarethenhütte bei Bautzen.
GANZ & C»“f-
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen und JRatibor.
Hartguss - Bäder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheile.
DAMPF- PUMPEN •
Weise kMpnsRl, Hij^cfiiii^ttbciRi • • •
' HALLE ^/S. -
MEBR-AS ;rtÜNDEi^:VERSti i
SORTEN ■ SOLID E STE ' CONSTHU CTI ONEN;-
BliLIGER ALS iGONCURRENZPUHPEM. ■
©ec^^äigftcr
bet
feueruecficfiecunQsfianl für DeutfAfand ju
omn 1880.
A. @tiuta^me.
ßrämien=Uebertrag nom Salute 1879 laut 59. 3tedf|mmg§abfd^(u^
QietDon ab: für nad^ Stbfc^lu^ ber 3lec^nung riftornirte Ser^
fic^eruTigen
Steferne für unerlebigt gebliebene ©d£)äben, Serlufte unb lEoften
laut 59. SecbnungSabfc^Iu^
ipräniieneinna^me im S«^te 1880
3infett=®innal^m’e unb Slgio
Serjäl^rte SÜotbenben au§ bem 1874
Sie ®efammt=®inna^me be§ Sal^reä 1880 beträgt bemnad)
B. 3ttt§0ttbc.
Sranbfd^äben, Äoften unb Slerlufte, abjugl. be§ 3lntl^eit§ ber
Südnerfid^erer:
a. aus bem Saläre 1879 unb früher, laut 3la^roeifung I. a.
b. aus bem Saläre 1880, laut fJlad^roeifung I. b
aibgaben unb Seiftungen ju i^euerlöfd^jroeaen
(Sentrat * SSerroaltungSJoften, incl. atüdnerfic^erungS = ißrämien
laut 9tadt)n)eifung II
iproüifion unb fonftige Sejüge ber 2lgenten, §aupt= unb ®ene=
rab'ägenten
C. SReferbe.
gür unerlebigte ©c^äben, Serlufte unb Soften auS bem ^al^re
1880 unb aus früheren galten
ißrämienreferne jur Sedung ber in fünftige gabre überlaufenben
•■aSerfid^f
erungen
Jl
4
4,333,637
50
12,040
80
1
204,467
80
997,302
40
17,614
20
296,982
50
894,318
70
2,410,685
60
356,040
50
4,418,853
319,581
8,653,814
460,925
21,438
7,185,579
6,591,777
®S bleibt mitliin ein reiner Ueberfchn^ uon .
roeldier non ber an ber ®tfparniB biefeS gal^reS t^eilnebmenben ©umme non
J£ 8,673,391 „ 05 eine Sioibenbe non
76 ijjrocent
ergiebt.
Sie ©efammtfumme ber in ^raft geroefenen SerfidberungSoerträge
beläuft ficb auf 2,958,510,000
unb bie 3la(^fc^u^t)erpflid£)tung ber Serfidfierten auf „ 49,737,392
roonon für 1880 . ... M. 34,226,233
1881 .... „ 15,511,159
Sie fpecieKen ülad^roeifungen I. unb II. biefer Slec^nung finb bei fämmtlid^en 2lgenturen ber
Sßanf äur ®inficl)t ber Sl)eilnel^mer niebergelegt.
@ei^lie^li(| hiirb barauf nufmerffam gemad)t, bo^ bie uner^obenen Siöibenbenantljcile bom
.gol^re 1875 nat^ § 9 ber S3anftierfaffnng bcrjnl^ren, menn beren ©r^ebnng nid^t imgol)rc 1881
erfolgt.
©otba, ben 4. ganuar 1881.
geucmctfiÄerutta^ßanf für SeutfÄIanb»
91. SRattfioi. §opf. S. 3Rat^ie§. 3- Sioebel.
aSilanü am 31. iScccmhcr 1880.
Activa.
Jl
4
Passiva«
Jl
4
1.
Sarlehne auf ^ppothef, an ©ommunen
1.
©chaben^ateferne . . .
356,040
50
unb bergl
2,885,866
70
2.
^ßrämiensfReferoe . . .
4,418,853
40
2.
©ffecten, höchftenS zum (Soureroerth nom
3.
SinibenbensSReferne für
31. Secember 1880
5,902,783
50
noch nicht erhobene
3.
21ufienftänbe in laufenber ^Rechnung
Sinibenben auS frü=
a. bei ©eneralagenturen 117,800.90
heren gahren . . .
423,228
20
b. bei SBanfhäufern . . „ 2,188,854.30
4.
Sioibenbe pro 1880 . .
6,591,777
20
2,306,655
20
4.
Saffenbeftanb unb loufenbe Sße^fel . .
202,848
80
5.
§auSgrunbftüde in ®otha unb Berlin .
491,745
10
1 1,789,899
3(1
Ji
11,789,899
kl
©ot^a, ben 4. ganuar 1881.
^euctycvftdficrutig^banf für ®e«ffdhlanb.
21. 9Kattl&äi. §opf. 6. Siatl^ieS. g. Soebel.
®S rcirb hiermit atteftirt, ba^ bie in oorftehenber Silanj aufgeführten Activa bei ber heutig
gen 9teoifion na^geroiefen, fämmtli(|e ber Sanf zugehörige ©chulb=Socumente, fo roie
,M. 15 000 ßaution beS §errn iöeoollmächtigten unb
„ 45 000 Saution beS §errn ßaffiterS
beponirt unb in gehöriger gntegrität befunben, audh fämmtliche berechnete 21uSgaben mit richtigen
Duittungen belegt roorben finb.
2ladh erfolgter genauer fftenifion ber 93eftänbe, SJa^redhnung ber S8anf=D.uittungSbüdher unb
ber 2tbfchluS=Sfledhnungen roirb ber oorftehenbe StechnungSabf^lu^ nebft Silanj non unS als richtig
anerfannt. — ®otha, ben 8. ganuar 1881.
®tc SSanfsSiIcytfionösgominifftoit.
S. Slod), ©ommerzienrath auS 2lrnftabt. ISlnndhort auS ©rfurt.
©. gri^fihc, ©pecialifRepifor. ^
Verantwortlicher Redacti
e 3). - Druck v
n SW., Beuthstras
121
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiinflxwaiizig'ster «Falirg-ang*.
Berlin, den 4. Februar 1881.
Dieser Niinimer liegt ein Prospect von 0. Spanier, Leipzia: u. Berlin, betreffend Motlies’ Illustirtes Baulexikou, bei.
Inhalt: Die Zttsammensetzuiig der G-erichtsliöfe für die Aburtheiluiig von (fefilhrdungen des Eisenbahn-Transports'! — Zum Ka-
pitel : ,, Sonst und jetzt“. — Die Erückenbaniibung des Eisenbahnbataillons bei Klansdorf. — Aus dem Deutschen Keich. — Grossherzoglich
Badische Staatseisenbahnen (Geschäftsbericht) — Italienische Correspondenz. - Gotthardbahu (Monatsbericht). — -Russische Gorrespoudenz.
- Pferdebahnen in England. — Präjudizien. — Literatur; Niedermiüler, die Leipzig-Dresdener Eisenbahn; Unger, directe Meilen- und
Kilometerkarte. — Deutsche und Oesterreichisch-Ungarische Betriebs-Ergebnisse pro December 1880. — Offizielle j Anzeigen: 1. Tarif-
Bekanntmachungen. 2. Submissionen. — Privat- Anzeigen. [
Die Zusammensetzung der Gerichtshöfe für die Abur-
theilung von Gefährdungen des Eisenbahntransportes.
Wie bekannt, geschieht die gerichtliche Behandlung und
Aburtheilung von Vergehen, welche gegen die Sicherheit eines
Eisenbahntransportes begangen w^erden, durch die Landgei ichte
(Strafkammern), welche ausschliesslich aus rechtsgelehrten Rich-
tern zusammengesetzt sind.
Bei aller Achtung vor der hohen Intelligenz des Deutschen
Ricliterstandes ist doch nicht zu verkennen, dass es den Betref-
fenden trotz des fleissigsten Studiums der in Frage kommenden
Einrichtungen der Eisenbahnen, als Signalordnungen , Instruc-
tionen etc., bei der naturgemäss ihnen fehlenden Kenntniss des
eigentlichen Eisenbahnlebens äusserst schwierig sein muss, sich
eine vollständig zutreffende Auffassung der bezüglichen Verhält-
nisse selbstständig zu bilden, vielmehr werden die Richter ge-
nöthigt sein, sich dem Urtheile der bestellten Sachverständigen
mehr oder weniger anzuschliessen.
Bei der grossen Wichtigkeit der hier in Betracht kommen-
den Fälle und bei ihrer leider so bedeutenden Anzahl — nach
den vom Reichseisenbahn amte veröffentlichten Uebersichten wer-
den jährlich ca. 1 000 zur gerichtlichen Cognition gebracht --
dürfte es am Platze sein, die Frage anzuregen, ob nicht, ähnlich
wie schon bei den Kammern für Handelssachen geschieht (deren
Verhandlungsobjecte doch entfernt die Bedeutung nicht haben,
als die hier in Rede stehenden) eine Ergänzung der Berufsrichter
durch Eisenbahnfachleute ins Auge zu fassen, also auf Einsetzung
besonderer Eisenbahngerichtshöfe Bedacht zu nehmen sein
möchte.
In welcher Weise solche Gerichte zweckmässig zu organi-
siren wären, soll hier nicht weiter erörtert werden, doch mag der
Wunsch nach möglichster Centralisation Ausdruck finden, damit,
soweit immer angängig, unter Fernehaltung jeden localen Ein-
flusses eine einheitliche Rechtsprechung, welche zugleich feste
Normen hierin schaffen würde, erreicht werden kann.
Zum Kapitel: „Sonst und jetzt.“
Wie wenig im Beginne des Eisenbahnzeitaltcrs die eigent-
liche Bedeutung des neuen Verkehrsmittels erkannt wurde, wird
heute sofort klar, wenn man aus den alten Fachblättern, Zeitungen
und Gesellschaftsberichten die damals gang und gäbe Ansicht
entnimmt, dass der Personenverkehr die Hauptsache sei. Alle
waren einig darüber und als im Jahre 1842 von Bülow-
Cummerow im 2. Theile seines Werkes „Preussen, seine Ver-
fassung etc.“ eine entgegengesetzte Meinung, nämlich dass der
Güterverkehr die Hauptsache ausmache, kundthat, sprach man
ihm die nöthige Sachkenntniss einfach ab. Allerdings hatte die
damalige Majorität gerade in Folge ihrer Sachkenntniss volle Be-
rechtigung für ihre Ansicht; das Verkehrte oder vielmehr Kurz-
sichtige bestand darin, dass man sich nicht vorstellte, dass es
anders werden konnte und anders werden musste, wenn die
Eisenbahnen wirklich eine Zukunft haben sollten.
Zu damaliger Zeit war es wirklich unleugbare Thatsache,
dass nur der Personenverkehr die Eisenbahnanlagcn verzinse,
im Jahre 1843 betrugen die Einnahmen auf den damals ira Be-
triebe befindlichen
ße-
Einnahme
in Mark
Eisenbahnen Deutschlands
triebs-
aus dem
länge
Personen-
Güter-
km
verkehr
verkehr
Berlin-Anhaltische
152
1 337 770
707 440
„ Frankfurter
80
632 160
247 470
„ Potsdamer
26
469 160
53 490
„ Stettiner
135
533 540
202 280
Düsseldnrf-Elberfelder
26
269 500
165 290
Leipzig-Dresdener
116
1 015 390
669 090
Rheinische
86
649 570
339 600
Sumiiia j
610 1
4 898 090 i
2 384 660
Die. Einnahme aus dem Personenverkehr betrug somit
G7 pCt. der Gesammteinnahmen.
Dies Verhältniss hat sich seitdem allmälig ganz bedeutend
gl ändert. Im Jahre 1848 betrugen die Einnahmen aus dem Per-
sonenverkehr nur noch 51,8 pCt., im Jahre 1858 32,3 pCt., im Jahre
1868 27,4 pCt. und endlich im Jahre 1878 nur noch 25,4 pCt. der
Gesammteinnahmen.
Was aber damals die Ansicht von der ßedeutu-iig des Per-
sonenverkehrs für die Verzinsung der Eisenbahnen noch befestigen
musste, war, dass derselbe einen ungemein grossen Ueberschuss
abwarf. Letzterer wurde durchschnittlich auf etwa 4.5 pCt. der
Bruttoeinnahme geschätzt, während aus dea Einnahmen für den
Gütertransport nur etwa 15 pCt. Reingewinn herauszuschlagen
122
waren! Auch dabei konnte es jedoch nicht bleiben. Es lag in
der Natur der Sache, dass zuerst der bewegliche Personenverkehr
die Landstrasse verliess und auf die Eisenbahnen überging, denn
dazu gehörte keine XJeberwindung besonderer Schwierigkeiten.
Selbst so lange noch keine durchgehenden Strecken bestanden,
wurden die Equipagen, deren man sich bei weiten Reisen zu
bedienen pflegte, auf besonderen Wagen mitgenommen, um nach
Bedürfniss wieder abgeladen und dort zum Weitertransport be-
nutzt zu werden, wo der Schienenweg aufhörte. Dagegen konnte
der Güterverkehr solches Umladen nicht ertragen und selbst
nachdem weite durchgehende Strecken vorhanden waren, konnte
er den Uebergang aus den seit Jahrhunderten gebrauchten Land-
und Wasserstrassen auf den Schienenweg nur sehr allmälig voll-
ziehen ; dazu gehörte das Aufgeben einer Unzahl kostspieliger
Einrichtungen, die Loslösung bedeutender Capitalien und vor
Allem eine vollkommene Umformung in der Configuration des
Verkehrsnetzes. Die alten Staatschausseen waren nicht mehr die
Hauptverkehrsadern, die nach diesen Chausseen hin angelegten
Landwege fanden also nicht mehr den nöthigen Anschluss.
Daraus entsprangen Umwege, .welche erst im Laufe von Jahr-
zehnten durch Neuanlagen behoben werden konnten. Ja, noch
heute ist das Netz nicht in allen seinen feinsten Maschen ausge-
baut und darum ist vorläufig noch eine Steigerung der Einnahmen
aus dem Güterverkehr im Verhältniss zur Gesammteinnahme zu
erwarten.
Wie sich jedoch in weiterer Zukunft die Dinge gestalten
werden, das lässt sich nur mit Vorbehalt sagen. Wenn weder
alte Verkehrsmittel in Wegfall, noch neue in Gebrauch kommen,
muss die Zunahme des Güterverkehrs ihre Grenzen finden, sobald
die letzte Zufuhrstrasse ausgebaut ist. F. W.
Die Brückenbauübung des Eisenbabnbataillons bei
Clausdorf.
Am 31. August und 1. September d. J. wurde vom Königl.
Eisenbahnbataillon in Berlin bei der Militärbahnstation Claus-
dorf eine Uebung im Aufschlagen einer 40 m langen eisernen
Brücke gemacht. Dicht bei dem kleinen Bahnhof Clausdorf er-
hebt sich im Südosten der Bahn ein Sandhügel. Man hatte, wie
wir dem „Wochenblatt für Architecten und Ingenieure“ ent-
nehmen, an den der Uebung vorhergehenden Tagen das Planum
für einen Eisenbahnstrang fertig gestellt, der vom Geleise der
Militärbahn abzweigen und mit 4—5 Wiederkehren den Berg so
hoch erklimmen sollte, dass er über die Geleise der Militärbahn
hinüber geführt werden konnte ohne den Verkehr zu stören. Von
dem Hügel bis zu der Uebergangsstelle über die Militärbahn war
eine hölzerne Brücke erbaut, in einer Curve und mit erheblicher
Steigung. Sie enthielt eine grössere Oeffnung von vielleicht 20 m,
mit Holzüberbau überspannt, und war auf Pfahljochen mit ein-
fachen Sprengewerken construirt. Neben der Militärbahn waren
aus mehreren Pfahlreihen die festen Auflager für die eiserne
Brücke erbaut; alle diese Arbeiten waren bis zum 30. August
vollendet. Am 31. August begann die eigentliche Uebung, deren
Aufgabe es war, das Geleis auf dem vorbereiteten Planum und
auf der hölzernen Brücke zu legen, sowie den eisernen Oberbau
der Brücke über die ßahngeleise incl. Schienenbelag aufzustellen.
Die Aufgabe wurde in zwei Tagen gelöst.
Der, wie schon gesagt, 40 m lange Oberbau der eisernen
Brücke ist nach dem System des Crumlinviaductes hergestellt.
Die Gurtungen sind horizontal und parallel, die Fahrbahn liegt
auf dem oberen Gurte, und die Auflager sind ebenfalls in der
Höhe dieses Gurtes angeordnet. Jeder Gitterträger besteht aus
19 Feldern, die sämmtlich gleichseitige Dreiecke von 4 m Seite
bilden. Das ganze System eines Trägers ist somit in 39 genau
gleichlange, aber sehr verschieden beanspruchte Glieder zerlegt,
welche also auch verschiedene Querschnitte erhalten müssen.
Zerlegt man jedes der Constructionsglieder der Brücke in
eine Anzahl unter einander vollkommen gleicher Plattenelemente,
so werden die einzelnen Glieder eine verschiedene Zahl solcher
Platten enthalten müssen, damit das Material überall gleich bean-
sprucht wird. Es ist damit die Möglichkeit gegeben, aus einer
Anzahl vollkommen gleicher Elemente eine Brücke zusammenzu-
setzen, so dass das Material in den verschiedenen Constructions-
gliedern doch deren Beanspruchung entsprechend vertheilt ist.
Nach diesem Princip ist die bei Clausdorf zur Uebung auf-
festellte Brücke construirt. Starke, abgedrehte, schmiedeeiserne
olzen, die so lang sind, dass sie quer über die ganze Brücke
reichen, bilden die Verbindung in den Knotenpunkten. Auf diese
Bolzen sind je nach der Beanspruchung des Constructionsgliedes
eine grössere oder geringere Zahl plattenförmiger Stäbe mit genau
ausgedrehten Augen aufgesteckt und durch Keile, welche durch
die Bolzen gehen, festgehalten.
Die Abmessung der Bolzen kann freilich der Verschieden-
heit der Beanspruchung in den einzelnen Knoten nicht folgen, sie
müssen so berechnet sein, dass sie für die grösste Beanspruchung
stark genug sind, auch wird man mit Rücksicht auf die immer-
hin nicht sehr vollkommene Verbindung in den Knoten mit den
Plattenelementen nicht zu sparsam sein dürfen, denn selbst der
genauesten Ausführung möchte es nicht erreichbar sein, zu be-
wirken, dass sämmtliche Elemente gleichmässig schliessen und
gleichmässig in Anspruch genommen werden; besonders bei den
auf Zug und Druck beanspruchten Gliedern wird sich beim
schnelleren Befahren der Brücke ohne Zweifel nicht unerhebliches
Stossen in den Knoten bemerklich machen, das einen sehr grossen
Sicherheltscoefficienten bei Bestimmung des erforderlichen Material-
querschnittes wünschenswerth machen dürfte. Durch das ge-
wählte System ist erreicht, dass aus einer Anzahl im Voraus zu
fertigender Platten elemente, Bolzen und anderer kleinerer Con-
structionstheile Brücken hergestellt werden können, bis zur
Maximallänge, für welche die Bolzen noch tragfähig und die Höhe
der Träger praktisch erscheint, wenn die Oeffnung durch die
Länge eines Constructionsgliedes ohne R°st theilbar ist.
Die Querverbindung der Brücke ist durch Zugbänder her-
gestellt, die zwischen die Bolzen sowohl in horizontaler Richtung
als auch schräg in den Ebenen der entsprechenden Diagonalen
der beiden Trägersysteme gespannt sind. Diese Querverstrebung
erscheint dem Aussehen nach etwas schwach, mag aber der Rech-
nung nach vielleicht stark genug sein. Die Elemente der ge-
drückten Glieder sind durch Verspannung gegen Ausbiegen ge-
sichert.
Man hat zwischen die Knoten des oberen Gurtes noch -
Zwischenschwellen gelegt und deshalb die Mitte der Glieder des
Druckbaumes gegen die unter ihnen liegenden Knoten des Streck-
baumes noch durch zwischengestellte Säulen versteift.
Zur Aufstellung des eisernen Oberbaues der Brücke waren
zur Seite eines jeden Auflagerbockes auf eingerammten Pfählen
Sättel hergerichtet, über welche zwei Drahtseile gespannt waren.
Die Drahtseile waren rnit einem Ende fest in der Erde verankert,
an dem anderen Ende zum Nachspannen eingerichtet. Diese
Drahtseile dienten zum Aufhängen einer hölzernen Laufbrücke,
von welcher aus die Montage der Eisenconstruction vorgenommen
wurde. Bei der Montage verfuhr man so, dass man zuerst nur
so viel Elemente der Glieder durch die Bolzen verband, dass die
Construction fähig war, sich selbst zu tragen, die anderen Ele-
mente wurden dann später hinzugefügt. Auf einen schon in
seiner richtigen Höhe im Druckbaum liegenden Bolzen hatte man
die Elemente gesteckt, die ihn mit dem nächsten Bolzen im
Druckbaum verbinden sollten. Auf der Lauf brücke wurde der
letztere nun zwischen die Elemente gesteckt und dann durch
eine eigens hierfür construirte Winde bis zur richtigen Höhe ge-
hoben und hier ausreichend versteift. Die Arbeit ging recht
schnell und ohne Störung vor sich. Nur bei den Drahtseilen
zeigte sich, dass sie bei der gewählten Lagerung und Anziehvor-
richtung nicht leicht genug nachgespannt werden konnten, wenn
die vermehrte Belastung durch die weiterschreitende Aufstellung
des Oberbaues dies erforderte. Sie glitten nicht leicht genug
über die Auflagesättel.
Die vorgenommene Druckprobe ergab für statische Be-
lastung eine Durchbiegung von 3 cm, während eine Druckprobe
mit mobiler Belastung bei der getroffenen Anordnung ausge-
schlossen war. F. W.
Aus dem Deutsohen Reich.
Berlin, 31. Januar. (Politische Wochenschau. Betriehs-
ergebnisse der Deutschen Eisenbahnen im Jahre 1880. Statistik
der Eisenbahnbetriebsergebnisse in 1879. Eisenbahnfahrpläne.
Errichtung eines Centralwagenabrechnungsbüreau. Eiscnbahn-
räthe. Die Oberschlesischen Nothstandsbahnbauten. Das Liegnitz-
Goldberger Eisenbahnproject. Erfurt-Suhl-Ritschenhausen. Ober-
schlesische Eisenbahn. Die Verification der am Gotthardtunnel
ausgeführten Arbeiten.
In voriger Woche war das parlamentarische Interesse fast
ausschliesslich durch Finanzangelegenheiten in Anspruch ge-
nommen, indem das Abgeordnetenhaus sich mit dem Etat in
zweiter Lesung beschäftigte, die denn auch beendigt wurde. Was
die Krisis im Finanzministerium betrifft — vorausgesetzt, dass
eine solche wirklich bestanden hat — so ist dieselbe als beseitigt
anzusehen. Der Minnigerode’sche Antrag auf dauernden Steuer-
erlass ist am Sonnabend mit einigen Zusatzanträgen vom Ab-
geordnetenhause angenommen worden und, da die Regierung
denselben acce|jtirt hat, dadurch eine vorläufige Klärung herbei-
geführt. Die Lösung ist insofern nur vorläufig, weil die Erledi-
gung der Frage des Steuererlasses nur von secundärer Bedeutung
ist. Das Hauptgewicht legt Fürst Bismarck vielmehr auf die
Ausführung seines von dem Finanzminister ausgearbeiteten und
von demselben durchzuführenden Steuerreformprogrammes, das,
■wie Herr Bitter im Abgeordnetenhause erklärte, mit dem Pro-
gramm der Conservativen nicht übereinstimmt. — Die Commis-
sionen des Abgeordnetenhauses beschäftigten sich in der Torigen
Woche auch mehrfach mit Eisenbahnangelegenheiten, über die
weiter unten berichtet wird. Von der Eisenbahncommission des
Ab^ordnetenhauses ist der wichtige Beschluss gefasst worden,
die Regierungsvorlage, betreffend den Ankauf der Rhein-Nahe-
bahn, einstimmig abzulehnen. Mit 12 gegen 3 Stimmen entschied
sich die Commission für die Annahme des vom Abgeordneten
Hammacher und der Subcommission entworfenen Gesetzes, wo-
nach jede Eisen bah nverwaltung, wenn das Interesse der Landes-
vertheidigung es erfordert, von der Staatsregierung verpflichtet
werden kann, die nöthigen Bahnanlagen, insbesondere das Legen
zweiter Geleise, vorzunehmen. Dieser Entwurf wurde ange-
nommen, obgleich sich der Kriegsminister von Kameke gegen
denselben erklärte und für den Ankauf der Bahn plaidirte unter
besonderer Betonung der Nothwendigkeit, die Legung des zweiten
Geleises noch im April zu beendigen. — Am Freitag eröffnete
Fürst Bismarck inPersonden Volkswirthschaftsrath mit einer
Rede, die im Wesentlichen dem Tenor schon bekannter offiziöser
Auslassungen entspricht. Nach derselben soll die neue Körper-
schaft ein Centralorgan bilden, welches „durch ausgleichendes
Zusammenwirken die gemeinsamen und besonderen Interessen
von Handel, Gewerbe und Landwirthscbaft durch seine Meinungs-
äusserung wahrzunehmen hat“. Es sollen darin diejenigen Be-
rufsclassen zu Worte kommen, „welche die Wirkung der Gesetze
am meisten zu empfinden haben“. Die neue Körperschaft hat
sich constituirt und wird zunächst die Arbeiterunfallversicherung
und das Gesetz über die Innungen in Erwägung nehmen, nach-
dem der Bundesrath dieselben als Präsidialvorlagen in Berathung
genommen. Das ünfallversicherungsgesetz ist in voriger Woche
bereits dem betreflfenden Ausschuss des Volkwirthschaftsrathes
überwiesen worden.
Die Uebersicht über die Betriebsergebnisse der Deutschen
Eisenbahnen im Jahre 1880 (mit Ausschluss der Bayerischen
Bahnen und mehrerer Secundärbahnen), welche durch die jetzt vor-
liegenden Decembereinnahmetabellen des Reichseisenbahn amtes
ermöglicht wird, gewährt in einem Vergleiche mit den Ergeb-
nissen des Vorjahres und bei näherem Eingehen auf die Details
der einzelnen Bahncomplexe einen sehr lehrreichen Einblick in
die Gestaltung des Verkehrs im vergangenen Jahre. Während
sich für alle Bahnen nämlich eine Steigerung der Gesammtein-
nahmen von 746,4 Millionen Mark auf 776,8 Millionen_Mark und
der Einnahme pro Kilometer von 27 370 Jl auf 27 438 M.
ergeben hat, ist das Resultat in den einzelnen Productions- und
Verkehrsbezirken Deutschlands überaus verschieden ausgefallen.
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen vom 1. Januar bis
Ende December v. J. war bei 62 Bahnen = 74,70 pCt. der Ge-
sammtzahl höher und bei 21 Bahnen = 25,30 pCt. der Gesammt-
zahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und pro
Kilometer bei 49 Bahnen = 59,03 pCt. der Gesammtzabl höher
und bei 34 Bahnen = 40,97 pCt. der Gesammtzahl (darunter
10 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem-
selben Zeitraum des Vorjahres. Unterscheidet man die Einnahmen,
je nachdem die Bahnen in Staats- oder Privatverwaltung sind, so
erhält man folgendes Bild:
1. Preussische Staatsbahnen und Betriebslänge
von dem Staate für eigene km Jl.
Rechnung verwaltete Bannen 1880 18199 504 484134
gegen 1879 + 291 -f 21 689 554
2. Privatbahnen unter Staatsver-
verwaltung 1880 3 684 133 081430
gegen 1879 -j- 132 + 7 265 706
3. Privatbahnen 1880 6 641 138 772 557
gegen 1879 -+- 24 + 1 950 252
4. Secundärbahnen 1880 395 3 548 453
gegen 1879 -f 6 + 250 499
Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen,
ausschliesslich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten,
betrug Ende December v. J. das gesammte concessionirte Anlage-
capital 1 201 606 600 M (409 350 900 Jl Stammactien, 45 450 000
Pnoritätsstammactien und 746 805 600 Prioritätsobligationen)
und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Capital be-
stimmt ist, 4 090,87 km, so dass auf je 1 km 293 729 Ji entfallen.
Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug
Ende December v. J. das gesammte concessionirte Anlagecapital
1400 301 657 M (556 319 950 ./<K Stammactien, 216 876 900 JX Priori-
tätsstamm actien und 627 104 807 M Prioritätsobligationen) und
die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Capital be-
stimmt ist, 6 925,13 km, so dass auf je 1 km 202 207 ent-
fallen.Sieht man auf das Gesammtresultat der Eisenbahnein-
einnahmen im Jahre 1880, so ist zu constatiren, dass in dem-
selben die Bahnen, obgleich ihre Länge nur wenig (um 454 km)
zugenommen hat, doch eine glänzende Mehreinnahme
(;+- 31 156 011 JC) erzielt haben. Diese Mehreinnahme von 31 Mil-
lionen = ca. 4^Ct. gegenüber einer Zunahme der Bahnlänge
von nicht 1)^ pCt. lässt auf einen gesunden Fortschritt auf dem
wirthschaftlichen Gebiete in Deutschland schliessen, da die stei-
genden Einnahmen des Eisenbahntransports eine vergrÖsserte
Thätigkeit von Handel und Industrie anzeigen. Den grössten
Antheil an dem Gesammtergebniss haben diejenigen Bahnen,
welche die bedeutendsten Kohlen- und Eisendistricte durch-
ziehen. Obenan steht die Köln-Mindener Hauptbahn mit einer
Mehreinnahme von 5 318 Ji, pro Kilometer; ansehnliche Mehr-
erträge haben demnächst geliefert die Bergisch-Märkische Bahn,
die Oberschlesische Bahn, die Reichseisenbahnen, die Breslau-
Schweidnitzer und die Rechte Oderuferbahn. In vollem Gegen-
satz hierzu weisen diejenigen Bahnlinien, welche vorzugsweise
den Verkehr von und nach Hafenplätzen vermitteln, durchweg
beträchtliche Ausfälle in den Einnahmen auf. Hierher gehört
die Hauptlinie der Ostbahn, die Ostpreussische Südbahn, die
Marienburg-Mlawkäer Bahn, die Berlin-Stettiner Bahn, die Strecke
Stargard-Posen von der Oberschlesischen Bahn, Lübeck-Bücheu
und Lübeck-Hamburg, die Berlin-Hamburger Bahn, die Route
Venlo-Hamburg von der Köln-Mindener Bahn, die Rheinische
Bahn. Die höchste Einbusse hat die Ostpreussische Südbahn
erlitten, bei welcher der Rückgang in der Einnahme pro Kilo-
meter nicht weniger als 5 159 Ji beträgt. Da alle diese Bahn-
linien in ihrer Länge gegen 1879 kaum eine Veränderung erfahren
haben, so zeigt sich der Ausfall nicht nur in dem Ergebniss pro
Kilometer, sondern auch in der Gesammteinnabme. Eine Ab-
nahme des Ertrages ist ferner auch für den grössten Theil von
Mittel- und Süddeutschland zu constatiren, so bei der Berlin-
Potsdamer Bahn, bei den Braunschweigischen Bahnen, bei der
Main-Neckar, der Main-Weser und der Hessischen Ludwigsbabn,
bei den Badischen und den Württembergischen Staatsbahnen.
Eine Ausnahme machen die Sächsischen Staatsbabnen mit
1 461 M Mehreinnahme pro Kilometer, wobei aber wiederum der
Kohienverkehr von entscheidender Bedeutung'ist.
Die Statistik der Eisenbahnbetriebsergebnisse in 1879 ist im
Reichseisenbahnamte fertiggestellt. Offiziös wird darüber ge-
schrieben : Der Ileichskanzler hat dem Bundesrathe eine auf Grund
der von den Eisenbahnverwaltungen gelieferten Materialien im
Reichseisenbahnamte aufgestellte Uebersicht der Betriebsergeb-
nisse der Eisenbahnen Deutschlands im Betriebsjahre 1879, nebst
ergänzendem Anhänge, graphischen Darstellungen und erläutern-
den Bemerkungen überreicht und zugleich mitgetheilt, dass wegen
der Aufstellung einer umfassenderen, auf gleichmässigen Grund-
lagen beruhenden Statistik erstmalig für das Betriebsjahr 1880/81
die erforderlichen Vorbereitungen getroffen sind.
Bezüglich der Eisenbalmfnhrpläne schreibt der „Reichsanz.“ :
Den Königlichen Eisenbahndirectionen ist wiederholt bei Aufstel-
lung der Fahrpläne eine sorgsame Berücksichtigung auch der
localen Interessen zur Pflicht gemacht. Der Minister der öffent-
lichen Arbeiten hat die Königlichen Directionen, namentlich die-
jenigen, welche Staatsbahnen bezw. Privatbabnen für Rechnung
des Staats verwalten, durch Rescript vom 3. Januar wiederum an-
gewiesen, stets dessen eingedenk zu sein, dass Staatsbahnen, bei
aller pflichtmässigen Oeconomie, es doch ganz besonders als ihre
Aufgabe zu betrachten haben, den Verkehrsinteressen zu nützen
und die Pflege des Localverkehrs sich angelegen sein zu lassen.
Die Königlichen Directionen haben diese Gesichtspunkte schon
bei der nächsten. Fahrplanaufstellung die gebührende Berück-
sichtigung finden zu lassen.
Ueber die Errichtung eines Centralwagenabrechnnngsbnrean
wird aus dem Literarischen Bureau des Preussischen Staatsmini-
steriums geschrieben : Für die Preussischen Staats- und unter
Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen wird zum Zwecke der
Wagenmietheabrechnung mit den übrigen Bahnen des Deutschen
Eisenbahnvereins und des internationalen Wagenverbandes mit
Ausschluss der Reichseisenbahnen ein gemeinschaftliches Central-
wagenabrechnungsbureau in Magdeburg errichtet. Dasselbe wird
der Königlichen Eisenbahndirection Magdeburg unterstellt und
führt seine Geschäfte nach Massgabe einer vom Minister der
öffentlichen Arbeiten unterm 28. December v. J. ertheilten In-
struction. Das Bureau beginnt seine Thätigkeit am 1. April d. J.
(Wir haben bereits in No. 7 die Instruction dieses Abrechnungs-
bureaus mitgetheilt. Die Red.)
Der Gesetzentwurf bezüglich der Einsetzung von Bezirks-
eisenbahnrätheii und eines Landeseisenbalinratbs bat in der Com-
mission, welcher er zur Vorberathung überwiesen war, mehrfache
Aenderungen erfahren und sind namentlich die folgenden Para-
graphen in eigener Weise gefasst. § 3. Die Bezirkseisen-
bahn räthe werden aus Vertretern des Handelsstandes, der In-
dustrie, der Land- und Forstwirthschaft in der aus der Anlage
ersichtlichen Anzahl zusammengesetzt. Die Mitglieder werden
aus der Zahl derjenigen Personen, welche die Handelskammern,
kaufmännischen Corporationen, landwirthschaftlichen Centralver-
eine und von dem Minister für Handel geeignet befundenen freien
wirthschaftlichen Vereine in doppelter Zahl der zu Wählenden
vorgeschlagen haben, für die Dauer von drei Jahren bestellt und
zwar: a) in den Provinzen Ostpreussen, Westpreussen, Pommern,
Brandenburg (ausschliesslich Berlin), Schlesien und Sachsen von
den Provinzialausschüssen, b) in der Provinz Posen bis zur Ein-
führung einer neuen Provinzialordnung von dem Provinzialland-
tage, nach Einführung der ersteren von dem Provinzialausschusse,
124
c) in den PiOTinzen Hannoyer und Schleswig-Holstein von den
ständischen Verwaltungsausschüssen, d) in der Provinz Westfalen
von dem provinzialständischen Verwaltungsausschuss, e) in der
Rheinprovinz von dem Provinzialverwaltungsrath, f) in den Re-
gierungsbezirken Cassel und Wiesbaden (ausschliesslich Frank-
furt a. M.) von den communalständischen Verwaltungsausschüssen,
g) in den Städten Berlin und Frankfurt a. M. von den Magistraten. —
Dieselben Personen können gleichzeitig Mitglieder mehrerer ße-
zirkseisenbahnräthe sein. Die Auflösung der Bezirkseisenbahn-
räthe, sowie Aenderungen in der Zusammensetzung derselben,
welche durch die Erweiterung des Staatsbahnnetzes oder durch
Aenderungen in den Verwaltungsbezirken der Staatseisen bahn-
directionen bedingt werden, erfolgen durch Königliche Verordnung.
§ 7. Der Geschäftsgang des Bezirkseisenbahnratbs und des Aus-
schusses, sowie die Organisation des letzteren wird durch ein von
dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu genehmigendes Regu-
lativ, welches der Bezirkseisenbahnrath entwirft, geordnet. Das
Regulativ hat auch die erforderlichen Bestimmungen über den
Vorsitz im .Bezirkseisenbahnrath und Ausschuss, sowie über die
periodischen Sitzungen des ersteren zu treffen. Es muss eine
wenigstens zweimal im Jahre stattfindende Zusammenberufung
des Bezirkseisenbahnraths anordnen. § 11. Der Landeseisen-
bahnrath besteht: a) aus einem Vorsitzenden und dessen Stell-
vertreter, welche von dem Präsidenten des Staatsministeriums
ernannt werden; b) aus je einem Commissarius, 1. des Ministers
der öffentlichen Arbeiten, 2. des Ministers für Handel und Ge-
werbe, 3. des Finanzministers, 4. des Ministers für Landwirth-
schaft, Domainen und Forsten, 5. des Kriegsministers ; c) aus drei
von dem Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten,
drei von dem Minister für Handel, zwei von dem Minister der
Finanzen, sowie zwei von dem Minister der öffentlichen Arbeiten
für die Dauer von drei Jahren berufenen Mitgliedern. Ausge-
schlossen sind unmittelbare Staatsbeamte; d) aus je einem Mit-
gliede für den Regierungsbezirk Cassel, den Regierungsbezirk
Wiesbaden, die Stadt Berlin und die Stadt Frankfurt a. M.; aus
je zwei Mitgliedern für die Provinzen Ostpreussen, Westpreussen,
Pommern, Brandenburg, Posen, Schleswig - Holstein, Hannover;
aus je drei Mitgliedern für die Provinzen Schlesien, Sachsen,
Westfalen und die Rheinprovinz, nebst einer gleichen Anzahl von
Stellvertretern. Dieselben werden durch die Bezirkseisenbahn-
läthe aus den Kreisen der Land- und Forstwirthschaft, der In-
dustrie oder des Handelstandes innerhalb der Provinz beziehungs-
weise des Regierungsbezirks oder der Stadt auf die Dauer von
drei Jahren gewählt, und zwar für die Provinzen Ostpreussen,
Westpreussen, und Posen durch den Bezirkseisenbahnrath zu
Bromberg; für die Provinzen Pommern, Schlesien und Branden-
burg, sowie für die Stadt Berlin durch den Bezirkseisenbahnrath
zu Berlin; für die Provinz Sachsen durch den Bezirkseisenbahn-
rath zu Magdeburg; für die Provinz Hannover und Schleswig-
Holstein, sowie für den Regierungsbezirk Cassel durch den Be-
zirkseisenbahnrath zu Hannover; für die Provinz Westfalen und
die Rheinprovinz durch den Bezirkseisenbahnrath zu Köln; für
den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Stadt Frankfurt a. M.
durch den ßezirkseisenbahnrath zu Frankfurt a. M. — Die Be-
willigung von Diäten an die Mitglieder des Landeseisenbahnraths,
welche der Regierungsentwurf beantragte, ist abgelebnt, dagegen
ist den Mitgliedern bei der Körperschaft freie Fahrt für die Reisen
nach und von den Sitzungen zugebilligt worden.
Die Oberschlesisclieu Nothstandsbahnbanten sind Gegenstand
eines Berichts, den die XIII. Commission des Abgeordnetenhauses
über die Betheiligung des Staates an dem Bau einer Eisenbahn
von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung
über Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz
nach Tarnowitz dem Plenum erstattet hat. Durch die Verhand-
lungen in der Commission über den Gesetzentwurf sowohl als
auch über die bezüglichen Petitionen aus den Interessentenkreisen
ist die Vorlage der Regierung mehrfach abgeändert worden und
wird hiernach die Regierung ermächtigt: A. der Oberschlesischen
Eisenbahngesellschaftim Falle dervon ihr bewirkten Ausführung:
1. einer von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik oder Orzesche nach
Sohrau führenden Bahn, 2. einer von der Wilhelmsbahn unweit
Rybnik nach Loslau führenden Eisenbahn, 3. einer von der Ober-
sciilesiscben Hauptbahn unweit Oppeln nach Neisse führenden
Bahn nebst Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau oder einem
anderen geeigneten Punkte der Neisse-Brieger Eisenbahn, ß. der
Rechte Oderufer Eisenbähngesellschaft im Falle der von ihr be-
wirkten Ausführung einer Eisenbahn von Creuzburg über Lubli-
nitz nach Tarnowitz, nachstehend bezeichnete jährliche, je zur
Hälfte am 30. Juni und 30. December zahlbare, Beihülfen zu ge-
währen, und zwar: a) für das vorstehend unter A. 1 bezeichnete
Duternehmen auf die Dauer von fünf Jahren nach Ablauf des-
jenigen Jahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet worden
ist, in Höhe von 3pCt. desjenigen Capitals, welches zur plan- und
anschlagsmässigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn, sowie
zur Verzinsung der Baugelder während der bis zum Ablauf des
Kalenderjahres, in welchem der Betrieb eröffnet wird, zu berech-
nenden Bauzeit baar verwendet und nach Vollendung des Baues
auf Grund der von der Königlichen Direction der Oberschlesi-
schen Eisenbahn zu legenden Rechnung von dem Minister der
öffentlichen Arbeiten festzustellen ist, b) für das vorstehend unter
A 2 bezeichnete Unternehmen auf die Dauer von vier Jahren nach
Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Betrieb der Bahn er-
öffnet worden ist, in Höhe von 20 000 JL, c) für das vorstehend
unter A 3 bezeichnete Unternehmen auf die Dauer von vier
Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Betrieb
der Bahn eröffnet worden ist, in Höhe ‘von 40 000 Jl, und für
weitere vier Betriebsjahre in Höhe von 20 000 M., d) für das vor-
stehend unter B. bezeichnete Unternehmen auf die Dauer von
vier Jahren nach Ablauf desjenigen Jahres, in welchem der Be-
trieb der Bahn eröffnet worden ist, in Höhe von 3 pCt., auf die
Dauer von weiteren vier Betriebsjahren in Höhe von 2 pCt. und
für weitere zwei Betriebsjahre von iVs pCt., zusammen in Höhe
von 22^9 pCt. desjenigen Capitals, welches zur plan- und an-
schlagsmässigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn, sowie zur
Herstellung einer Chausseeverbindung vom Bahnhof Stahlhammer
nach Sossnitz und zur Verzinsung der Baugelder während der
bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Betrieb er-
öffnet wird, zu berechnenden Bauzeit baar verwendet und nach
Vollendung des Baues auf Grund der von dem Vorstande der
Rechte Oderufer Eisenbahngesellschaft zu legenden Rechnung von
dem Minister der öffentlichen Arbeiten festzustellen ist, jedenfalls
aber den Betrag von 9 000 000 Jl nicht übersteigen darf. — Die
Gesammtzinszuschüsse für die im § 1 unter A. 1, 2 und 3 be-
zeicbneten Unternehmungen sind unverzinslich und unter dem
Verzicht auf Rückforderung zu gewähren. Die Gesammtzinszu-
schüsse für das im § 1 unter B. bezeichnete Unternehmen sind
von der Rechte Oderufer Eisenbahngesellschaft nach Ablauf des
elften Betriebsjabres der neuen Bahn alljährlich mit dem dritten
Theile des Reingewinnes, welcher aus dem Betriebe des gesammten
Unternehmens der Gesellschaft in dem elften Betriebjahre der
neuen Bahn und in den folgenden Jahren über 6 pCt. des Actien-
capitals erzielt wird, höchstens jedoch mit 300 000 Jl in einem
Jahre und ohne Vergütung von Zinsen für die geleisteten Zu-
schüsse, dem Staate zu erstatten.
Das Liegnitz-Goldberger Eisenbaliuproject ist bekanntlich
Gegenstand einer Petition an den Landtag gewesen, ln einer
Sitzung der Petitionscommission des Abgeordnetenhauses kam
das Gesuch des Magistrats zu Goldberg wegen baldigster Ausfüh-
rung dieser Eisenbahn von Liegnitz nach Goldberg denn auch
neulich zur Verhandlung. Der Vertreter der Staatsregierung gab
dabei die Erklärung ab : »Die Herstellung der Bahn von Liegnitz
über Goldberg und Löwenberg nach Greiffenberg mit event. Fort-
setzung in der Richtung auf Zittau bildet schon seit Jahren das
Ziel der Bestrebungen der interessirten Kreise. Da die Gewin-
nung eines geeigneten Unternehmers nicht gelingen wollte, ist
neuerdings der staatsseitige Ausbau beantragt worden. Mit Rück-
sicht darauf, dass es sich lediglich um die Erschliessung eines
theilweise durch hervorragende Fruchtbarkeit ausgezeichneten
Landstrichs handeln kann, würde zunächst nur die Anlage sesun-
därer Verbindungen von Liegnitz nach Goldberg und von Löwen-
berg über Greiffenberg nach Friedeberg in nähere Erwägung zu
nehmen sein. Die Vorarbeiten sind bisher nur für die erste Linie
fertiggestellt und unterliegen noch der Prüfung. Von dem Re-
sultate der Ermittelungen und der Bereitwilligkeit der Interessen-
ten zu einer Betheiligung an den Baukosten ' wird es abhängen,
ob dem staatsseitigen Ausbau der Linien — falls es sonst die
Verhältnisse und die Finanzlage des Staates gestatten — wird
näher getreten werden können. Der Herr Minister der öffent-
liehen Arbeiten wird dem Unternehmen nach wie vor möglichste 4
Förderung und Unterstützung angedeihen lassen.“ Mit Rücksicht II
auf diese Erklärung erachtete die Commission es nicht für an-
gezeigt, diese Angelegenheit noch in das Plenum zu bringen.
lieber die Erfnrt-Sulil-Ritschenhausener Eisenbahn wird aus
Thüringen unter dem 26. Jan. geschrieben: Nachdem die landes-
polizeiliche Begehung der auf Meiningenschem Gebiet liegenden
Theilstrecke der Erfurt-Suhl-Ritschenhausener Eisenbahn seitens
der Herzoglichen Verwaltungsbehörde stattgefunden hat, wird in
aller Kürze mit dem Bahnbau auch von Ritschenhausen aus be-
gonnen und dadurch für mehrere Hundert arbeitsloser Personen
Arbeit und Verdienst geschafft werden.
Die längst als nothwendig erkannte Verbindimg der Schienen-
geleise der Oberschlesisehen Eisenbahn mit der Oder, soll dem
Vernehmen nach, in nächster Zeit zur Ausführung kommen. Es
soll die Einrichtung getroffen werden, dass die beladenen Wagen
direct ans Ufer der Oder gebracht und dort unmittelbar in die
Schiffe entladen werden können. Diese Einrichtung wird für die
Verladung Oberschlesischer Kohlen nach Berlin, Stettin und den
vielen Fabriketablissements, die am Wasser liegen, von grosser
Bedeutung sein. Anfang Februar soll eine Conferenz stattfinden,
in welcher seitens der massgebenden Behörden und Körper-
schaften die Details des Unternehmens werden festgestellt werden,
so dass bei Eintritt wärmerer Jahreszeit mit dem Bau begonnen
werden kann.
Die Veriftcation der am Gotthardtunnel ausgeführten Arbeiten
für das achte Baujahr hat offiziöser Meldung zufolge unter Be-
theiligung eines Vertreters des Deutschen Reichs, an Ort und
125
stelle stattgefunden. In der Zeit vom 1. October 1879 bis
31. August 1880 ist, abgesehen von dem Richtungstunnel von 145 m
Länge, der fertige Tunnel auf 9 243 m verlängert worden. Die
Länge des vollständig durchgebrochenen Richtungsstollens ist auf
der Grundlage der von der Direction der Gottbardbahngesell-
scliaft vorläufig ausgeführten Messungen auf 14 838,7 m berechnet.
Die bisherigen Baukosten betragen demnach 6 841 679 Fr,, welchem
Betrage der in Folge der Verlegung des Verificationstermins an
den Kosten für das volle achte Baujahr fehlende Theil mit Vu
dieser Summe in Höhe von 621 961 Fr. hinzugerecbnet worden
ist, so dass sich ein Gesammtkostenbetrag von rund 7 463 540 Fr.
ergeben hat. Von dieser Summe entfallen auf das Deutsche
Reich 1 756jl27 Fr. Mit Hinzurechnung noch anderer Quoten be-
lief sich die gesammte Subvention der 3 betheiligten Staaten auf
19 823 198 Fr. Die Zahlungen sind rechtzeitig erfolgt. Nach Mit-
tlieilung des Schweizer Bundesratbs ist bis zum 30. September 1880
tliatsächlicli der fertige Tunnel auf 9 300 verlängert worden.
Nach dem Voranschläge war die Vollendung der eigentlichen
Tunuelarbeiten bis zum Schlüsse des achten Baujahres vorausge-
setzt, was nicht in Erfüllung ging. Die Vollenuung ist erst im
Laufe des Jahres 1881 -in Aussicht.
Grossherzoglich Badische Staatseisenbahnen.
»«(Jahresbericht pro 1879.) Die von der Generaldirection
der Badischen Staatsbahnen zu Karlsruhe ausgegebene 39. Nach-
weisung über den Betrieb der Grossherzoglich Badischen Staats-
eisenbahneii und der unter Staatsverwaltung stehenden Badischen
Privatbahnen im Jahre 1879 entnehmen wir die nachfolgenden
bemerkenswerthesten Details.
Am Schlüsse des Jahres 1878 betrug die Bahnlänge sämmt-
licher durch den Badischen Staat betriebenen Bahnen, sowie der
^u benachbarten Bahnen gehörigen im Grossherzogthum gele-
genen Strecken im Ganzen 1 199,39 km, wovon auf eigentliche
Staatsbahuen 1 047.18, auf gepachtete Strecken 49,35 und auf Pri-
vatbahnen 102,86 km entfallen. Im Jahre 1879 kamen hinzu
Eröffnung der Staatsbabnstreckjn Neckargemünd-Eberbach-Jagst-
feld einschl. der beiden Abzweigungen bei Neckarelz zur alten
Meckesheim-JUosbacher Linie 61,10 km und Grötzingen-Eppingen
40,76 km, sowie durch den Ankauf der Strecke Bruchsal Bretten
14,89 km, zusammen 116,75 km; hiervon gehen jedoch ab wegen
Abbruchs der Schleifbahn zum Mannheimer Hafen 3,14 km und
ergiebt sich sonach am Schlüsse des Jahres 1879 ein Stand von
1 313 km, nämlich 1 184,04 km Staatsbahnlinien, 26,10 km gepach-
tete Bahnstrecken (die früher gepachtete 23,25 km lange Linie
Freiburg-Altbreisach-Mitte Rheinbrücke ging ira Laufe des Jahres
in den Besitz des Staates über) und 102,86 km Privatbahnstrecken.
Hiervon sind 385,51 km mit doppeltem und 927,49 km mit ein-
fachem Geleise versehen. Rücksicbtlich des Landesgebiets ergiebt
sich folgende Zusammenstellung: es liegen von den durch den
Badischen Staat betriebenen Bahnstrecken einschl. des Badischen
Antheils an der Main-Neckarbahn (31,58 km) insgesammt 1210 km
im Gebiete des Grossherzogthums, dann 22,17 km auf Hessischem
Gebiete, 24,48 km auf Bayerischem Gebiete, 24,19 km auf Württem-
bergischem, 20,96 km auf Preussischem und 42,78 km auf Schwei-
zerischem Gebiete. Von auswärtigen Bahnen liegen auf Badischem
Gebiete: von der Hessischen Ludwigsbahn 10,11 km, von den
Württembergischen Bahnen 65,87 km und von Schweizerischen
Bahnen 6,90 km, zusammen sonach 82,88 km.
Durch Neubeschaffung von 17 Stück Locomotiven erhöhte
sich der Stand der letzteren am Schlüsse des Jahres auf 402,
wovon 385 Locomotiven mit Schlepptender und 17 Tenderloco-
raotiven. Auf den Kilometer Babnlänge sind hiernach 0,3ce Loco-
motiven, nämlich O.jgj Personenzug- und 0,H9 Güterzuglocomotiven
vorhanden. Der Wagenpark, welcher bei Beginn des Jahres in
1 006 Personenwagen und 5 938 Lastwagen bestand, hat sich bis
zum Jahresschlüsse auf 1 026 Personen- und 5 985 Lastwagen, im
Ganzen von 6 944 auf 7 011 Wagen gehoben. Auf den Kilometer
Bahnlänge entfallen 0„8, Personen- und 4,55g Güterwagen und im
Ganzen 5,339 Wagen. Die Personenwagen enthalten 41 627 Sitzplätze
und die Güterwagen repräsentiren eine Gesammttragfähigkeit
von 57 192,25 t.
Das bisEndel879aufgewendeteAnlagecapitalbeziffertsich insge-
sammt auf 390 088 8»bM,v/ovon 379 262 311 (327 630 362 M für Grund-
erwerh, Bau von Bahn und Gebäuden und 51 631 949 für Trans-
port- und soD.stiges Betriebsmaterial) auf die Staatsbabnen und
10 746 524 Jl (für Grunderwerb, Bau von Bahn und Gebäuden)
kommen. Da indess der Aufwand für die während des Jahres in
Betrieb genommenen Bahnstrecken im Verhältniss zur Betriebs-
zeit und derjenige für Vollendungsbauten und für die während
des Jahres zur Benutzung gelangten Ausrüstungsgegenstände zur
Hälfte in Rechnung gezogen werden, so ermässigt sich das der
Rentenberechnung zu Grund zu legende Capital auf zusammen
369 405 994./^, wovon für die Staaatsbahnen 368 674 004./Ä und für
die Privatbahnen 10 731989 .M,
Der Gesammtbetrag des Betriebsfonds mit 6 969 826 Jt. be-
steht 1. aus den Geld- und Materialbeständen mit im Ganzen
4 084 034 Ji> und 2. aus den Activresten (über Abzug der Passiv-
reste) mit 1 885 791 JL
Die Gesammtzahl der von allen Zügen zurückgelegten Kilo-
meter betrug 7 166 930 gegen 7 022 661 km im Vorjahre. Diese
Zahl vertheilt sich: auf die fahrplanmässigen Züge mit 6879 485 km,
nämlich: Schnellzüge 749 611 km, Personenzüge 3 627 188 km, ge-
mischte Züge 774 014 km und Güterzüge 1 728 672 km, sowie auf
die gefahrenen Extrazüge, nämlich: Extrapersonenzüge 27 970 km
und Extragüterzüge 215 845 km, hierzu sind noch Material- und
Arbeitszüge mit 43 630 km beizuschlagen. Im ganzen Jahre wurden
mit fahrplanmässigen Schnell- und Personenzügen 37 083 km und
mit gemischten Zügen 112 208 km, mit allen zur Personenbeförde-
rung eingerichteten Zügen 149 891 km mehr und mit den reinen
Güterzügen 108 457 km weniger gefahren als im Vorjahre. An
Nutzkilometern wurden 4 463 093 km gegen 4 364 903 in 1878, mit-
hin 98 190 km im abgelaufenen Jahre mehr zurückgelegt.
Ungeachtet die erhebliche Ausdehnung des Bahnnetzes eher
zur Erwartung einer Verkehrszunahme berechtigte, hat sich in
der Zahl der im Jahre 1879 im Ganzen beförderten Personen
gegen das Vorjahr eine beträchtliche Abnahme ergeben. Dieser
Rückgang betrifft mehr die I. und II. Wagenclasse als die III. Classe;
in den Fahrten der ermässigten Classen dagegen ist eine bemer-
kenswerthe Steigerung der Frequenz eingetreten. Die Anzahl
der beförderten Personen betrug insgesammt 10 222 703 gegen
10 505 925 Personen in 1878, sonach im Berichtsjahre 283 217 Per-
sonen = 2,70 pCt. weniger. Auf die verschiedenen Wagenclassec
ausgeschieden wurden in 1. Classe 118 881 (in 1878: 131 932) oder
13 051 = 9,89 pCt. weniger, in II. Classe 1 462 417 (1 606 867) oder
144450 = 8,99 pCt. weniger und in III. Classe 7 958 235 (8 121 893''
Personen oder 163 658 Personen = 2,02 pCt. weniger, dagegen in
den ermässigten Classen 683 175 (645 233) Personen oder 37942 Per-
sonen = 5,88 pCt. mehr befördert.
Bezüglich der finanziellen Ergebnisse des Personenverkehrs
tritt bei der Vergleichung der Ergebnisse des laufenden und des
unmittelbar vorhe^egangenen Verkehrsjahres ein noch ungünsti-
geres Resultat zu Tage, als es für die absolute und die relative
Dichtigkeit des Verkehrs zu constatiren war. Es betrug nämlich die
Einnahme aus dem Personenverkehr zusammen 9 785 735 Jl und
zwar aus dem Binnenverkehr 6 811 570 und aus dem directen Verkehr
2 974 165 JL gegen 10 180 093 JL (nämlich aus dem Binnenverkehr
6 897 577 und aus dem directen Verkehr 3 282 516 JL) im Vorjahre,
was mithin pro 1879 ein Weniger von 394 358 JL = 3,87 pCt. aus-
macht, wovon auf den Binnenverkehr 86 007 JL — i,25 pCt. und
auf den directen Verkehr 308 351 Jl — 9,39 pCt. entfallen. Hier-
nach kommen auf den Kilometer Bahnlänge 214 021 beförderte
Personen (in 1878: 221 552) und 7 934 M. (in 1878: 8 614 Jl)
Das Totalgewicht des Transportes von Gepäck, Expressgut
und Milch beziffert sich auf 23 584 t gegen 23 609 t im Vorjahre,
mithin auf ein Weniger von 25 t, welches aus dem Gepäcktransport
resultirt; es wurden nämlich 717 t Gepäck weniger befördert,
während in der Beförderung von Expressgut eine Zunahme von
582 t — c 31 pCt. und bei dem Transport von Milch eine solche von
160 t = c. 5 pCt. eingetreten ist. Die hieraus erzielten Einnahmen
'belaufen sich auf 772 362 JL gegen 802 095 Jl im Vorjahre oder
heuer 29 i%8Jl weniger. Die Einnahme aus dem Transport von Fahr-
zeugen und Leichen betrug 18 938 Jl oder ^\.hJL mehr wie in 1878.
Was den Thiertransport betrifft, so ist dem Vorjahre gegen-
über im Allgemeinen eine Zunahme zu verzeichnen, welche insbe-
sondere bezüglich der Einnahme zur Geltung kommt. Die Stückzahl
der beförderten Thiere war nur 1 102 135 gegen 1 185 685 in 1878,
dagegen ergaben die Einnahmen 581 463 JL gegen 542 388 JL im
Vorjahre.
Das gesammte Quantum der frachtpflichtigen Transporte
beträgt 3 663 679,0 t gegen 3 411 492,3 t in 1878, was eine Zunahme
gegen das Vorjahr von 7,39 pCt. ausmacht. Ausserdem wurden
noch 17l'308,l t Betriebsdienstgut (in 1878: 188 001,9 t) befördert.
Diese Steigerung der absoluten Beförderungsziffer ist der Haupt-
sache nach durch die in 1879 stattgehabten umfangreichen Getreide-
transporte, theilweise auch durch die Erweiterung des Bahnnetzes
und durch die in Folge Ankaufs der Strecke Bruchsal- Bretten
für die nach Württemberg über Rheinsheim instradirenden Kohlen-
sendungen geschaffene grössere Transportstrecke herbeigeführt
worden. An dem gesammten Transportquantum incl. der Dienst-
guter participiren der Binnenverkehr mit 1 072 630,7 t, der directe
Verkehr mit 1 839 897,8 t und der Transitverkehr mit 922 458,6 t.
Nach den einzelnen Classen ausgeschieden entfallen auf Eilgut
25 720,9 t (gegen 26 258 t in 1878), Stückgut 375 910,5 t (373 504 t)
und ermässigte Classen 3 262 047,4 t (3 011 732 t).
Was die finanziellen Ergebnisse des Güterverkehrs betrifft,
so macht der Bericht darauf aufmerksam: „dass bei Abschluss
der Hauptrechnung pro 1878 einige Abrechnungsergebuisse noch
nicht festgestellt waren und solche deshalb auf Grund von Ab-
schätzungen in die genannte Hauptrechnung aufgenommen werden
mussten. Die definitiven Ergebnisse wichen aber erheblich von
diesen annähernd berechneten Beträgen ab, und kamen in Folge
dessen namhafte, das Jahr 1878 betreffende Schuldposten in der
1879er Rechnung zur Verausgabung. Um zu richtigen Schlüssen
zu gelangen, fiel es daher nöthig, statt der conform der Haupt-
126 —
rechnung aufgeführten Ergebnisse des Güterverkehrs die wirklichen,
den transportirten Gewichtsmengen beider Betriebsjahre ent-
sprechenden Einnahmen für die folgenden Vergleichungen zu
Grunde zu legen.“ Diese wirklichen Transportgefälle aus dem
Güterverkehr betrugen zusammen 15 533 041 ,M gegen 14 563 676 M
in 1878, was für heuer ein Mehr von 969 365 M =z 6,66 pCt. aus-
macht. Hiervon entfallen auf den internen Verkehr 4 792 292 Jl
(gegen 4 472 307 M. in 1878) oder 319 985 Jl — 7,15 pCt. mehr, auf
den directen Verkehr 10 317 833 Ji. (gegen 9 690 262 Jl in 1878)
oder 627 571 Jl = 6,48 pCt. mehr und auf die Nebengebühren
422 916 Jl (gegen 401 107 Jl in 1878) oder 21 809 Jl = 5,44 pCt.
mehr. Auf jeden Kilometer Bahnlänge wurden durchschnittlich
211 664 t (gegen 204 351 t in 1878) oder 7 313 t mehr und 12 472 Jl
(in 1878: 12 240 Jl) oder 232 Jl = 1,90 pGt. mehr Ertrag erzielt.
Das bezüglich der kilometrischen Einnahme gegenüber der Güter-
einnahme im Ganzen sich ergebende ungünstigere Erträgniss hat
zu einem sehr wesentlichen Theil darin seine Ursache, dass der
Verkehr der neu hinzugetretenen Strecken Grötzingen-Eppingen
und Neckargemünd-Eberbach-Jagstfeld beträchtlich hinter der
durchschnittlichen Frequenz und dem Ergebniss des gesammten
Bahnnetzes zurückgeblieben ist. Die auf einen Tonnenkilometer
— die Gesammtzahl der gefahrenen frachtpflichtigen Tonnen-
kilometer beziffert sich auf 263 602 721 gegen 243 142 847 in 1878
oder auf ein Mehr von 20 4.59 884 := 8,41 pCt. — entfallende Ein-
nahme beträgt incl. der Nebengebühren 5,89 gegen 5,99 /i^ im
Vorjahre, mithin gegen letzteres 0,10 weniger, was wiederum
auf das im Betriebsjahre zu verzeichnende Anwachsen des Wagen-
ladungsverkehrs zurückzuführen ist. Wird die durchschnittliche
Belastung einer Achse mit dem durchschnittlichen Frachtwertb
eines Tonnenkilometers vervielfacht, so ergiebt sich pro 1879 eine
Durchschnittsbelastung pro Achse von 1,68 t (1,62 t in 1878), ein
Durchschnittsfrachtwerth pro Tonne von 5,89 (5,99 /i^) und
ein desgl. pro Achse von 9,90 aJ, (9,70
Ausser den aus dem Personen- und Güterverkehre erzielten
Einnahmen von 26 709 476 Jl (gegen 26 125 079 Jl in 1878) wurden
noch für Wagenmiethen 498 296 Jl, für Fahrbetriebskostenersatz
auswärtiger Bahnen 144 566 Jl, für Leistungen für die Reichs-
postverwaltung 295 217 Jl und für Pacht, Miethe, Erlös aus altem
Material 866 729 Jl erzielt, so dass sich die gesammten Einnahmen
auf 28 514 284 M. oder pro Kilometer Bahnlänge auf 22 896 Jl
belaufen, während dieselben im Vorjahre 27 865 355 Jl oder pro
Kilometer Bahnlänge 23 420 ..^betrugen. Die Gesammteinn ahmen
haben sonach eine Steigerung von 648 929 Jl =■ 2,33 pCt. erfahren.
Die Gesammtausgaben betrugen 16 922 093 Jl oder 13 588 Jl
pro Bahnkilometer, sind sonach gegen das Vorjahr mit 17 114 405 Jl
(pro Kilometer Bahnlänge 14384 Ji) um 192312 Jl oder 1,12 pCt.
zurückgegangen. Von denselben entfallen auf die Allgemeine
Verwaltung 1 401 947 Jl, auf Bahnaufsicht und Bahnerhaltung
3 863 249 ,K, auf Verkehrs- und Commercieller Dienst 6 198 959 Jl
und auf Zugförderungs- und Werkstättendienst 5 457 936 Jl Von
der Bruttoeinnahme absorbiren die Ausgaben 59,34 pCt. gegen
61,42 pCt. im Vorjahre.
Der Einnahmeüberschuss beziffert sich auf 11 592 191 Jl
gegen 10 750 950 Jl in 1878, hat sonach im Betriebsjahre um 7,82 pCt.
zugenommen; auf den Kilometer Babnlänge ergiebt derselbe
9 308 Jl gegen 9 036 Jl im Vorjahre. Von dem obenerwähnten
Anlagecapital von 369 405 994 Jl repräsentirt derselbe eine Ver-
zinsung von 3,14 pCt. gegen 3,07 pCt. in 1878.
Italienische Correspondenz.
Ueber das Resultat der Untersuchungen und Arbeiten der
Italienischen Eisenbahnenquetecommission, welcher, wie wir mit-
getheilt haben, eine weitere Frist bis zum 1. April d. J. für die
Fertigstellung ihres Berichtes gewährt worden ist, bringt der
„Monitore delle Str. f“ einige vorläufige Mittheilungen. Danach
soll von der Commission, wenn nicht mit Einstimmigkeit, so doch
mit grosser Majorität die Resolution gefasst sein, „dass dem Privat-
betriebe der Eisenbahnen der Vorzug zu geben sei vor dem Staats-
betriebe.“ Der „Monitore“ pflichtet dieser Resolution vollständig
bei und sagt, dass diese Entscheidung den wirklichen Bedürf-
nissen und Bestrebungen der Italienischen Nation sowohl als den
gegenwärtigen Verhältnissen in Italien am besten entspreche.
Der Staat soll dabei im Besitz der Eisenbahnen bleiben und ausser-
dem soll ihm ein weitgehender Einfluss namentlich auf die Ge-
staltung der Tarife, sowie auf die Feststellung der Fahrpläne ein-
geräumt werden. Bis zu welcher Grenze die Einwirkung des
Staates indessen gehen soll, darüber verlautet noch nichts.
Weiter wird noch die Eintheilung der Italienischen Eisen-
bahnen in zwei oder mehrere Netze besprochen. Die Commission
scheint nach dem Vorschläge von Depretis der Theilung nach der
Längenrichtung des Landes den Vorzug zu geben und wird diese
Theilung als die rationellste bezeichnet sowohl in politischer Be-
ziehung, als mit Rücksicht darauf, dass die commercielle Bewe-
gung von Norden nach Süden geht, während anderseits auch zu
beachten ist, dass für die beiden so gebildeten Netze aus ihrer
langgestreckten Form sich grosse Schwierigkeiten für den Betrieb
ergeben. Es werden ferner auch schon Vorschläge gemacht für '
eine auf diese Art der Theilung des Italienischen Eisenbahnnetzes
basirte Organisation der Verwaltung der Eisenbahnen. In Florenz,
dem Eisenbahnmittelpunkte Italiens, wo jetzt schon zwei Eisen-
bahndirectionen, die der Römischen und die der Südbahnen, ihren
Sitz haben, sollen die Generaldirectionen für beide Netze, in
welche das Italienische Eisenbahnsystem zerlegt würde, etablirt
werden, während untergeordnete Betriebsdirectionen sich in an-
deren Städten des Königreichs, wie etwa in Turin, Verona, Neapel,
Foggia etc. befinden würden.
Dies Alles sind indess nur vorläufige Mittheilungen aus dem
noch in Arbeit befindlichen Berichte der Enquetecommission ;
man sieht aus diesen Besprechungen nur, dass diese Commission
eine sehr gründliche Umgestaltung der gegenwärtigen Eisenbahn-
verwaltungsverhältnisse für erforderlich erachtet. Inwieweit die
massgebenden Factoren den Ansichten der Commission beipflicbten
werden, muss abgewartet werden.
Die Verwaltung der Oberitalienischen Eisenbahnen hat bei
dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Genehmigung nacb-
gesucht, schon jetzt alles Betriebsmaterial bestellen zu dürfen,
welches für die Jahre 1881 und 1882 beschafft werden muss. Es
sollen in dem Etat für 1881 die Kosten für die Beschaffung von
24 Locoraotiven, 50 Personenwagen und 1040 Güterwagen, für
1882 die Kosten für 25 Locomotiven, 70 Personen- und 720 Güter-
wagen vorgesehen werden.
Die Lieferung aller Wagen und eines Theiles der Locomo-
tiven soll der Italienischen Industrie übertragen werden ; die Lie-
ferungstermine sollen weit hinausgeschoben werden, um auch den
noch in der Einrichtung begriffenen neuen Etablissements die
Möglichkeit zur Theilnahme an den Lieferungen zu gewähren.
Ausserdem will die Verwaltung von ihrer bisherigen Praxis, den
Lieferanten der Fahrzeuge die zu letzteren gehörigen Räder und
Federn besonders zu liefern, abgehen und künftig den Wagen-
fabrikanten auch die Beschaffung dieser Gegenstände überlassen, v
. Um den hänflgen Unfällen, welche bei dem Betrieb der
Dampftramways in letzterer Zeit vorgekommen, zu begegnen, hat
der Director der anonymen Gesellschaft für die Tramways Como-
Fino-Saronno und Fino-San Pietro Martire die Genehmigung zur
Errichtung einer Telegraph enleitung zwischen Saronno und Como
nacbgesucht. Man kann aus dieser Mittheilung die Lehre ziehen,
dass die Vereinfachung, welche der „Secundärbetrieb“ zulässt,
doch auch ihre Grenzen hat, da man hier seitens der Tramway-
verwaltung eine telegraphische Verbindung für die Betriebssicher-
heit nothwendig erachtet.
Eisenbahn-Seeverbandsverkehr. Am 20. Januar er. traten
in Mailand Vertreter der wichtigsten Italienischen Eisenbahnver-
waltungen und der Seefahrtsgesellschaften Rubattino und Florio
zu einer Conferenz zusammen, um über die Einrichtung eines
Eisenbahn-Seeverbandsverkehres zu verhandeln. In diesen Ver-
bandsverkehr sollen die wichtigsten Landungsplätze Siciliens,
Sardiniens, der Levante, Indiens etc., ebenso auch die Stationen
der Sardinischen Eisenbahnen einbezogen werden und soll der-
selbe sowohl für Personen als für Güter eingerichtet werden.
Man erwartet von diesem Verbandsverkehre bei entsprechend
günstigen Tarif bestimmun gen wesentliche Vortheile besonders für
die Häfen von Genua und Venedig und hofft, dass durch den-
selben der Transitverkehr für Italien belebt werde. Zwischen den
Conferirenden ist auch bereits soweit Einverständniss erzielt, dass
zu hoffen ist, der neue Verkehr werde noch im laufenden Jahre
ins Leben treten.
Die Lieferung von 690 montirten Achsen wurde seitens der
Verwaltung der Oberitalienischen Eisenbahnen der Firma Krupp
übertragen, desgleichen die Lieferung von 30 Locomotivkesseln
den Firmen Ansaldo (14 Kessel), Henschel & Sohn in Cassel
(4 Kessel), Hannoversche Maschinenbauanstalt (6 Kessel), Ceri-
medo in Mailand (6 Kessel).
Gotthardbahn.
—st.— 96. Monatsbericht. I. Grosser Tunnel. Am
letzten November 1880 war der Stand der Arbeiten Folgender (in
laufenden Metern):
Nordseite ((jöschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (6 736,9), Strosse (5 719,8), Voll-
ausbruch (4 704,0), Ge wölbmauerwerk (6 957,4), östliches Mder-
lager (4 709,0), westliches Widerlager (5 068,3), Wasserabzugscanal
(4 616,0), vollständiger Tunnel (4 616,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (6 294,0), Strosse (5 627,4), Vollaus-
bruch (4 944,0), Gewölbmauerwerk (6 866,5), östliches Widerlager
(5 301,-3), westliches Widerlager (5 180,0), Wasserabzugscanal (4 964,0),
vollständiger Tunnel (4 865,7).
Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich 2 937
Arbeiter beschäftigt; die bis jetzt ausgeführten Arbeiten repräsen-
tiren einen Werth von 50 985 235 Fres.
Werkplatz Göschenen. An der Calotte ist im Berichts-
monate Nichts geschehen, der Sohlenschlitz jedoch um 238,2 und
die Strosse um 123,7 m vorgerückt. Bei der druckhaften Stelle
zwischen Prof, 2766 und 2838,5 wurde mit dem Aushub für den
— 127
13. Gewölbering begonnen: an der schlimmen Mittelpartie ist
man mit dem ersten Verkleidungsring bis .zur halben Höhe ge-
kommen. Wegen zu geringer Breite des Sohlenschlitzes zwisc^ien
4 700 und 5 500 muss dort der Transport noch durch Pferde ge-
schehen, dagegen verkehren die Locomotiven bis zu 4 700 und
zwischen 5 500 und 6 800. Die mittlere Temperatur der Luft,
6 000 und 7 000 m vom Portal entfernt, betrug 30,5® C., und wurde
ein Maximum von 33,0® beobachtet.
Werkplatz Airolo. Auch auf dieser Seite ist an der
Calotte nicht gearbeitet worden. Sohlenschlitz und Strosse weisen
Fortschritte von 169,6 bezw 76,8 m auf. Die mittlere Temperatur
der Luft war 30,4® C.
II. Zufahrtslinien. Durch die ausnahmsweise günstigen
Witterungsverhältnisse des Novembers nahmen die Arbeiten im
Freien einen beträchtlichen Fortgang, welcher ohne den frühzei-
tigen Wegzug einer bedeutenden Anzahl Italienischer Arbeiter noch
grösser gewesen wäre. Bei sämmtlichen Tunnels, mit Ausnahme
von 12, sind die Richtstollen durchgeschlagen. Am Pfaffensprung-
tunnel ist das Gestein auf beiden Angriffsseiten fortwährend sehr
hart; es wurden im November auch nur 18,0 bezw. 49,0 m Fort-
schritte erzielt. Der Richtstollen des Ceneretunnels jedoch ist
auf der Südseite (Handbohrung) um 34,0 m, auf der Nordseite
(Maschinenbohrung) um 94,0 m vorgerückt. Auch die Erweite-
rungs- und Ausmauerungsarbeiten haben hier ein befriedigendes
Resultat ergeben.
Ende November waren hergestellt von den Erdarbeiten
78 pCt., von den Kunstbauten 74 pCt. In der Strecke Airolo-
Biasca ist das definitive Geleise in einer ungefähren Länge von
2 400 m gelegt; von der Station Flüelen weg sind etwa 4 km Ge-
leise provisorisch aufgebracht. Auf den beiderseitigen Zufahrts-
linien waren im Berichtsmonat durchschnittlich 9 991 Arbeiter
beschäftigt, ,um 1 722 weniger als im Vormonat.
Bassische Correspondenz.
St. Petersburg, Januar 1881. (Exploitation Russischer Eisen-
bahnen. Kosten der Bender - Galatzbahn. Ministerialverfügung.
Bender-Galatzbahn. Beschlüsse über Monopolisirung. Betriebs-
ergebnisse.)
Die iheure Exploitation der Rassischen Eisenbahnen. In den
letzten Tagen des Novembers v. J. hielt Ingenieur Karl Huber,
der ehemalige Betriebsdirector der Charkow-Nicolejewer Eisen-
bahn, in einer öffentlichen Versammlung der Gesellschaft zur Un-
terstützung von Industrie und Handel einen von derselben mit
höchster Sjrmpathie aufgenommenen Vortrag über die Ursachen
des unbefriedigenden Zustandes und der geringem Erträgnisse
der Russischen Eisenbahnen. Der Berichterstatter bewies factisch,
dass die bestehenden Anordnungen des Ministeriums der Commu-
nicationen auf den verschiedenen Bahnen eine jährliche ganz
überflüssige Mehrausgabe verursachen, welche in ihrer Gesammtheit
auf allen Russischen Bahnen bis zu 10 Millionen Rubel sich beläuft.
Es sind auch solche Fälle vorgekommen, dass das Ministerium
zur quasi Erweiterung des Betriebs ganz überflüssige Summen
angewiesen hat. So z. B. wurden vor kurzer Zeit der Charkow-
Nicolajewer Bahn zur Erneuerung ihres Rollmaterials und über-
haupt zur Vergrösserung ihrer Transportfähigkeit 26 Millionen
Rubel angewiesen, während hierzu 8 Millionen Rubel ganz genü-
gend gewesen wären. Die in der Versammlung anwesenden Wege-
communicationsingenieure und Beamten aus dem betreffenden
Ministerium widersprachen den Behauptungen des Berichterstat-
ters nicht.
Kosten der Bender-Galatzbahn. Die , Stimme“ theilt mit,
dass am 2. Januar die Rechnungscommission für Lieferungen und
Contracte des letzten Krieges die endgiltige Abrechnung über den
Bau der Bender-Galatzbahn fertig gestellt habe. Laut Rechnung
des Erbauers kommen diesem für den Bau der Bahn ohne Roll-
material 19 903 160 Creditrubel von der Krone zu, von welcher
Summe er bereits 17 032 052 Rbl. bekommen hat. Laut Rechnung
der Commission kommen ihm aber nur 14 029 454 Rbl. zu und
ausserdem noch 307 657 Rbl., sobald er die Kaufbriefe mit den
ehemaligen Grundbesitzern vorlegt; im Ganzen also 14 337 111 Rbl.,
um 5 566 049 Rbl. weniger, als der Erbauer verlangt und um
2 694 941 Rbl. weniger, als die demselben bereits ausgezahlte Summe
beträgt. Hauptursache dieser Differenz in den Rechnungen soll,
wie wir gehört haben, die Abschätzung der Erdarbeiten sein. Der
Preis derselben ist durch den Contract auf 3 Rbl. 50 Kop. pro
Kubikfaden festgesetzt. Die zur Vollendung des Baues nöthige
Anzahl Kubikfaden ist aber im Contract folgendermassen be-
stimmt: Die Vermehrung der Erdarbeiten findet unter der Vor-
aussetzung statt, dass 600 Kubikfaden auf die Werst kommen,
wobei von den 250 Werst Projectlänge der Bahn 100 Werst ein
Gefälle von nicht mehr als 0,oio, 120 Werst ein Gefälle von nicht
mehr als 0,015 imd die letzten 30 Werst ein solches von hicht
mehr als 0,ois haben dürfen. Für den Fall, dass die wirkliche
Länge der Bahn 250 Werst überschreitet, darf die Ausdehnung
der Gefälle proportional obiger Rechnung vergrössert werden.
Wenn aber aus der Zahl der 120 Werst mit 0,015 Maximalgefälle
und 30 Werst mit 0,ois Maximalgefälle, zusammen 150 Werst, Alles
oder ein Theil mit Gefälle von nicht mehr als 0,qio ausgeführt
würde, so wird für eine solche Strecke die Verrechnung nicht auf
600 Kubikfaden pro Werst gemacht, sondern auf Grundlage der
laut Regierungsvoruntersuchungen auf diese schwierigeren Werste
ausgerechneten Anzahl Erdarbeiten. Die letzte Ausrechnung er-
gab im Mittel 8 000 Kubikfaden pro Werst und soll die Abrech-
nung mit dem Erbauer Poljakow, unabhängig davon, ob in Wirk-
liclikeit mehr oder weniger Arbeiten auf der betreffenden Strecke
geleistet worden sind, auf Grundlage dieser Zahl gemacht werden. (!)
— Die Abrechnungen des Erbauers fanden selbstverständlich auf
Grundlage der zweiten Hälfte dieses Contractpunktes statt und
wurden die Erdarheiten verrechnet, als wären ihrer auf der gan-
zen Strecke 8 000 Kubikfaden pro Werst. Die Rechnungscommis-
sion fand es unmöglich, dies anzuerkennen, vor Allem weil die
Bahn gar nicht nach oben erwähnten Regierungsvoruntersuchun-
gen gebaut worden ist, sondern in einer ganz andern, weniger
Erdarbeiten erfordernden Richtung, wodurch die Bahn um 30 Werst
länger geworden ist. In Folge dessen nahm die Controlcommis-
sion die Anzahl wirklich ausgeführter Erdarbeiten, welche nach
dem vom Erbauer aufgestellten Profil der Bahn berechnet waren,
zur Grundlage ihrer Rechnung. — Der Erbauer hat nun das Recht,
in 6 wöchentlichem Termin gegen die Ausrechnungen der Com-
mission seine Entgegnungen anzuführen und erst nach Beurthei-
lung dieser erfolgt durch die Commission die endgiltige Entschei-
dung. Darum wäre es verfrüht, wollten wir heute schon über die
Kosten des Baues der Bender-Galatzbahn ein Urtheil fällen. Eins
können wir nur nicht unterlassen noch zu erwähnen, d. h. die
Unklarheit im Contract, welche eine verschiedenartige Deutung
desselben zulässt. Bei solcher Ordnung ist es stets die Regie-
rung, welche den materiellen Verlust trägt und dabei dennoch
sich den Vorwürfen Vieler nicht entziehen kann, als wäre sie in
ihren Beziehungen zu den Contrahenten zu scharf vorgegangen.
Zur Vermeidung solcher unklaren Contracte würde es sich wohl
empfehlen, die Redaction derselben stets practischen Juristen,
wie sie als Rechtsbeistand in jedem Ressort dienen, anzuvertrauen.
Ministerialverfügung über die Neuanfnahme von Eisenbaliu-
beamten in den Dienst nach Abbüssnng einer vom Gericht ver-
hängten Strafe. Im „Regierungsanzeiger“ wurde Ende December
vorigen Jahres folgendes Circular des technischen Inspections-
comites der Eisenbahnen an die Ver waltun gsräthe und Betriebs-
directoren der Bahnen veröffentlicht: „Der Inspector einer der
Bahnen hat sich an’s Comite gewandt mit der Bitte um Entschei-
dung der Frage: Dürfen Eisenbahnbeamte, welche einer that-
sächlichen Bestrafung durch das Gericht unterworfen gewesen
sind, wieder von Neuem in den Eisenbahndienst aufgenommen
werden? Die Nothwendigkeit der Entscheidung dieser Frage
könnte auch auf andern Bahnen eintreten; darum hält das Comite
es für nothwendig, auf Befehl des Ministers zu erklären, dass
Persönlichkeiten, welche vom Gericht bei Eisenbahnunglücksfällen
schuldig gesprochen waren und ihre Strafe erlitten haben, nicht
bedingungslos von einer Neuaufnahme in den Dienst zurückge-
wiesen werden sollen, falls selbstverständlich eine solche nicht
durch das Gericht selbst etwa verboten worden ist. Aber bei der
Neuaufnahme solcher Beamten in Stellungen, von denen die
Sicherheit des Betriebes der Bahn abhängt, müsse man äusserst
vorsichtig zu Werke gehen und mit Rücksicht auf den Grad der
Schuldigkeit, für welche sie zur gerichtlichen Verantwortung ge-
zogen waren, sie einer längeren oder kürzeren Probezeit vor
der definitiven Anstellung auf solchen Posten unterwerfen.“ —
Der grosse Mangel an tücntigen, geschulten und gewissenhaften
Bahnbeamten rechtfertigt dieses eigenthümliche, fast etwas naiv
gehaltene Regierungscircular. Ohne dasselbe würden die Betriebs-
verwaltungen ganz ebenso verurtheilte Beamte nach erlittener
Strafe anstellen, wenn das Urtheil des Gerichts es nicht aus-
drücklich verbietet und sie sonst keine Besseren fänden. Die
Probezeit vor definitiver Anstellung sichert den Betrieb doch in
keiner Weise. Oder könnte etwa ein Stationsvorstand, der „Probe“
dient, weniger leicht Unglück anrichten, als Einer, der fixen Ge-
halt hat?!
Bender-Galafzbahn. In der jüngsten Generalversammlung der
Actionäre der Südwestbahnen wurde unter Anderem der eigen-
thümliche Beschluss gefasst, den Verwaltungsrath zu bevollmäch-
tigen, an die Regierung eine Eingabe zu machen mit der Bitte um
Erlaubniss, den Betrieb auf der Bender-Galatzbahn völlig einzu-
stellen oder, falls die Regierung das nicht zulassen sollte, wenig-
stens die Betriebsbedingungen vereinfachen zu dürfen. Dieser
Entschluss soll, wie man sagt, aus zwei Gründen gefasst sein :
1. weil der Betrieb durchaus nicht auf seine Kosten kommt und
2. weil er wegen des ganz erbärmlichen Baues der Bahn gefälir-
fährlich ist.
Beschwerde über Monopolisirung. Die „Neue Zeit“ lässt sich
telegraphiren, dass die Charkowsche Kaufmannschafr, welche
Frachten per Bahn versendet, an den Verkehrsminister eine Col-
lectivbeschwerde gegen die Verwaltung der Charkow-Nicolajewer
Bahn gerichtet habe. In dieser Beschwerde werde darüber ge-
klagt, dass die Bahnverwaltung den Juden Warschawski und Iv.i-
rebski das Monopol überlassen habe, ihre Frachten mit Ueber-
gehung jeglicher Reihenfolge zu befördern, — Sollte dies Gerücht
128 —
sich wirklich bestäbigeH, so können wir nächstens auch erwarten,
dass die Bahnen nur führen werden, wen und was sie wollen.
Die vom statistischen Coinitö des Kussischen Ministeriums der
Wegecomiuunication veröffentlichten Eiiinahmezifteru der russischen
Bahnen pro 1880 (incl. November) liegen jetzt vor. Aus diesen
ergiebt sich, dass die Einnahme auf dem ganzen Russischen
Eisenbahnnetze um ca. 14 pCt. gegen das Jahr 1879 gefallen ist;
das ist die Durchschnittsziffer. Bei einzelnen Gesellschaften be-
trägt der Rückgang der Einnahmen mehr als 30 pCt. Am
schlimmsten sieht es in dieser Beziehung mit den südwestlichen
Russischen Bahnen aus, bei denen der Rückgang der Einnahmen
gegen 1879 im Durchschnitt ca. 25 pCt. beträgt. Aehnlich, wenn
auch nicht ganz so schlimm, haben sich die Einnahmeverhältnisse
der Rybinsk-Bologoye-Eisenbahn in den letzten Jahren gestellt.
Die Russische Regierung hat den Gesellschaften, deren Prioritäten
sie nicht garantirt bat, vielerlei Unterstützungen gewährt, um die-
selben vor dem gänzlichen Ruin zu bewahren. Es wird aber
dennoch nicht zu vermeiden sein, dass einzelne Eisenbahngesell-
schaften in Kurzem in Lic[uidation treten; man nennt als solche
die Losowo- Sebastopol-Eisenbahn, die Linie Rjaschsk-Wiasma,
die Rybinsk-Bologoye-Eisenbahngesellschaft.
Pferdebahnen in England.
Bei der Bedeutung, welche die Pferdebahnanlagen in Deutsch-
land gewonnen haben und noch weiter zu gewinnen bestimmt
sind, hat es auch ein grosses praktisches Interesse, die Ent-
wickelung der Pferdebahnen auch in anderen Culturlän-
ctern zu verfolgen. Eben jetzt hat nun die Wichtigkeit der
Tramwege für den städtischen und vorstädtischen Verkehr die
Britische Regierung veranlasst, dem Parlamente einen Ausweis zu
überreichen, welcher sich auf das am 30. Juni 1880 verflossene
Jahr bezieht. Wir erfahren aus diesem Bericht, dass 368 Englische
Meilen oder 592 km Pferdebahnen sich im Betriebe befinden,
welche 5 453 579 .g" (111 413 892 J£) - der Kilometer gleich 188 167 M
— gekostet und im Personenverkehr 26 712 931 M. oder für jeden
Passagier 35,435 eingebracht haben. In den 3 Hauptabtheilungen
des Vereinigten Königreichs waren
Eng- Schott- Ir- zi
land länd land sammen
im Betriebe Miles 269i^ 50i^ 48)4 ;
davon doppelseitig ... „ 130% 38% 27
Anlagekosten pro MKe . S 14 681 16 774 13 563 14 819
Anlagekosten insges. . .g” 3 952 877 842 899 657 803 5 453 579
und zwar für
Linien und Werke . . . g’ 3 195 356 579 617 545 756 4 320 729
Pferde „ 324 225 83115 41635 448 875
Maschinen „ 3 614 — — 3 614
Wagen „ 227 019 44 246 32 534 303 799
Rechts-, Parlaments- und
andere Kosten .... 202 663 135 921 37 878 376 462
Das Capital ward aufge-
bracht d. Antheilscheine „ 2 198 483 471 976 595 196 4 265 655
durch Obligationen u. An-
leihen „ 1 008 154 358 920 58 940 1 426 014
zusammen g" 4 206 637 830 896 654 136 5 601 668
Unvollendete Tramwege sind hierin nicht begriffen. Der
auffallend liohe Betrag der Obligationen in Schottland erklärt
sich dadurch, dass die Glasgower Stadtcorporation mit 250 344 g
und das Polizeiamt von Dundee mit 46 692 g wirkliche Besitzer
der dortigen Anlagen sind, während als Actiencapital nur der
Aufwand der Pächter zu Buche steht.
Aus der Thatsache, dass die Pferdebahnen ausser dem Per-
sonenverkehr fast keinerlei Quelle des Einkommens haben, wäh-
rend doch manche Packetbeförderungsanstalt recht gute Geschäfte
macht, leitet der „Economist“ die Mahnung her, dass auf diesen
Betriebszweig mehr Werth gelegt werden müsse. Ohne erhebliche
Mehrausgaben zu verursachen und ohne dass die Mitfahrenden
beunruhigt würden, liesse sich die Packetbeförderung auf Tram-
bahnen mit Nutzen einführen. Es betrugen die Einnahmen
der
aus Personenverkehr . . . . g 949 283 233 608 125 223 1 308 114
„ Packetbeförderung u. dgl. „ 481 493 157 1 131
„ Güterverkehr u. dgl. . • „ 1 821 320 16 2 157
verschiedene .... . . . „ 20928 6 293 4310 31 531
zusammen g 972 513 240 714 129 706 1 342 933
dagegen die Ausgaben
für Bahn und Anlagen . . . g 50 417 8 370 6 679 65 466
„ Locomotivnutzung . . . „ 272 2 917 — 3 189
„ Gespanne „ 353 531 95 536 52 439 501 506
„ Ausbesserung und Erneue-
rung der Wagen . . . „ 36 370 8 206 4 371 48 947
„ den Betrieb „ 245 542 26 251 27 328 290 121
„ allgemeine Unkosten . . „ 126 744 53 559 14 562 193 865
zusammen g 812 876 194 839 105 379 1 113 094
Ueberschuss „ 159 637 45 875 24 327 229 839
Bei weitem der höchste Ausgabeposten ist der für Pferde-
haltung. Die Gesellschaften haben also ein starkes Interesse an
der Auffindung eines wohlfeileren und für den eigenthümlichen
Betrieb der Pferdebahn doch passenden Motors; dessen Einfüh-
rung würde auch der Grausamkeit ein Ende machen, mit der die
Zugpferde durch das häufige Anhalten zu oftmaligem Ingangsetzen
des Wagens gezwungen werden. Das Betriebsmaterial besteht aus
■ Eng- Schott- Ir- zu-
land land land sammen
Maschinen Stück ... 7 10 — 17
Pferden „ ... 8888 2 264 1240 12392
gen „ ... 1 114 281 185 1 610
Die Wagen legten einen Weg zurück von
ingesammt Miles ... 17 510 194 3 833 309 2 498 497 23 842 000
od. durchschn. „ ... 15306 13642 13505 14809
und brachten eine Bruttoeinnahme von
durchschnittlich g . . 850 856 701 834
Die Zahl der beförderten Personen war
im Ganzen 118 218 415 42 569 273 12 279 415 173 067 103
pro Mile der Linien . . 439 473 851 385 253184 470 291
und die Gesammteinnahme auf den Kopf
durchschnittlich Pence ' 1,97 1,36 2,53 1,86
Durch den Ueberschuss verzinste sich das Anlagecapital in
England mit 4,04, in Schottland mit 5,44 und in Irland mit 3,70,
im Vereinigten Königreiche überhaupt mit 4,21 pCt. An der
Herabdrückung der Rente haben die Entschädigungen für Ver-
letzung von Personen einen Antheil. Die Londoner und die nörd-
liche Metropolitanbahn hatten je 4 000 und mehr Pfund Sterling
zu vergüten, und im Ganzen verloren auf solche Weise die Tram-
bahnen Englands 1,15, Schottlands 0,29 und Irlands 0,31 pCt. ihrer
ganzen Ausgabe — genug, um namentlich bei engen Durchfahiten
den Kutscher, beim Einsteigenlassen den Schaffner und bezüglich
des Strassenverkehrs die Polizei zu scharfer Wachsamkeit zu ver-
anlassen.
Der „Economist“ prophezeit den Tramwegen eine ansehn-
liche Zukunft, vorausgesetzt, dass sie verstämiig und in blühen-
den Bezirken angelegt werden. Um sie noch beliebter und nütz-
licher zu machen, wäre eine fernere Vereinfachung und in man-
chen Fällen eine Verringerung des Fahrgeldes nothwendig, welche
durch billigeren Betrieb wieder eingebracht werden kann. Uebri-
gens haben die Pferdebahngesellschaften in ihrer verhältniss-
mässig kurzen Existenz eine Fähigkeit, sich den Bedürfnissen des
Publikums anzubequemen, und eine wohlthuende Gefälligkeit
gezeigt, die den Englischen Eisenbahndirectoren als Muster in
mehr denn einer Hinsicht vorgehalten wird.
Präjudizien.
V. 0. Haftpflicht. Auch die besondere Eile der zur
Bewältigung des Eisenbahnbetriebes ei-forderlichen Arbeiten und
die Begehung eines gefährlichen, im luteresse der raschen Dienst-
erfüllung zu wählenden Weges, gehören zu den besonderen Gefahren
des Eisenbahnbetriebes. Kläger ist am 5. December 1877 im
Dienste der Beklagten verletzt worden; er hatte eine Kiste, welche
mit einem Güterzuge versandt werden sollte, nach der Ablade-
stelle gebracht und musste, um seine Pflicht, die Laterne in dem
ankommenden Zuge anzuzünden, erfüllen zu können, eiligst in
den Güterschuppen zurückkehren. Der nächste Weg führte ihn
bei einem stillstehenden, mit eisernen Röhren beladenen Eisen-
bahnwagen vorbei, an welchem Arbeiter mit dem Abladen be-
schäftigt waren. Als er dort vorbeiging, fiel eine eiserne Röhre
herab und verletzte ihn. Das Reichsgericht verneinte die An-
wendbarkeit des Haftpflichtgesetzes auf Grund der thatsächlichen
Feststellungen, sprach aber dabei folgende Rechtssätze aus: „Das
Abladen eines stillstehenden Eisenbahnwagens kann, von beson-
deren, hier nicht vorliegenden Umständen abgesehen, nicht zum
Eisenbahnbetriebe im Sinne der mit diesem Betriebe verbundenen
eigenthümlichen Gefahren gerechnet werden. Dasselbe gilt von
dem Transport einer mit der Bahn zu versendenden Kiste nach
der Verladungsstelle und der Rückkehr von dieser Arbeit. Es
kann daher hier nur der Zweifel entstehen, ob der Kläger des-
halb, weil er eiligst nach dem Güterschuppen hat zurückkehren
müssen, um die ihm obliegende Arbeit in Betreff der Erleuch-
tung des ankommenden Zuges rechtzeitig verrichten zu können,
Gefahren ausgesetzt gewesen ist, welche mit der eigenthümlichen
Gestaltung des Eisenbahnbetriebes im Zusammenhänge stehen.
Nun kann allerdings die durch die Regelmässigkeit des Eisen-
bahnverkehrs gebotene Eile bei einer Arbeit die Anwendung des
§ 1 1. c. rechtfertigen, allein es muss dann der Unfall mit der
Eile in einem ursächlichen Zusammenhänge stehen. Ein solcher
ist hier nicht vorhanden. Das Herabfallen der Röhre war von
der Eile des Klägers nicht abhängig. — Man könnte zu Gunsten
des Klägers geltend machen, derselbe sei, um den Eisenbahnver-
kehr nicht aufzuhalten, genöthigt gewesen, den nächsten Weg ein-
zuschlagen, obgleich derselbe besonders gefährlich gewesen sei;
wenn er in Folge der Gefährlichkeit dieses Weges verunglückt
wäre, so lägen die Voraussetzungen aus § 1 des Gesetzes vom
129
7. Juni 1871 Tor. Nun muss nach <iem Ergebnisse der Beweis-
erhebung anerkannt werden, dass der Kläger richtig gehandelt
hat, wenn er den von ihm eingeschlagenen Weg wählte, allein es
lässt sich nach den Verhandlungen nicht annehmen, dass dieser
Weg ein besonders gefährlicher gewesen.“ (Erk. d. V. Civ.-Sen.
d. Reichsger. v, 13. October- 1880 in S. d. Berlin-Stettin. Eis.-Ges.
wider den Arbeiter P. in Seelow; Braun & Blum, Annalen Bd. II.
S. 666 fl.)
Literatur.
F. W. Die Leipzig-Dresdener Eisenbahn, ein Werk Friedrich List’s.
Mit einer Karte des 1833 von List entworfenen Deutschen Eisen-
bahn Systems. Von N iedermüller. Leipzig, Verlag von Fr. Wilh.
Grunow 1880.
Mag man List vom Standpunkte wirthschaftlicher Partei
verdammen oder erheben, — nur eines kann <las Gefühl sein, welches
jeden Leser dieser kurzen, anregend geschriebenen Broschüre ergreifen
muss. Es ist dies das Gefühl des Mitleids mit dem Schicksal des
eigenartigen Mannes, der seine ganze Existenz an das Gelingen
eines Planes setzte, welcher dazumal als Hirngespinst erschien
und heute Wirklichkeit ist. Ein deutsches Eisenbahnnetz! das
war List’s grosses Ziel; dazu kam er aus Nordamerika wieder herüber,
wo er sich bereits eine einträgliche Stellung begründet hatte;
dafür opferte er jahrzehntelang Arbeit, Zeit und Geld. Wie er
es endlich nach unsäglichen, heute unbegreiflich erscheinenden
Widerwärtigkeiten zur Gründung der ersten Actiengesellscbaft
für Eisenbahnen, zum Ausbau der ersten grösseren Eisenbahnlinie
Deutschlands, Leipzig -Dresden, gebracht und wie er schliesslich
den erwarteten und auch wohl verdienten Lohn nicht gefunden,
das schildert die vorliegende Schrift. Sie ist eine Rechtfertigung,
eine Apotheose List’s. Selbst heute, wo man das Versäumte von
anderer Seite sich beeilt nachzuholen, List ein eigenes Denkmal
setzt und seine nachgelassene Familie mit einer reichlichen Dotation
bedacht hat, ist dies Buch nicht überflüssig, sondern nur um so
willkommener, da es das Recht dazu neu begründet. Es verdient
theilnahmvolle Leser; wir sind überzeugt, es wird sie finden.
F. W. Directe Meilen- und Kilometerkarte von und nach
säinmtlichcn Stationen Deutschlands, Oesterreich-Ungarns etc. von
L. Unger, Spediteur in Berlin. Selbstverlag. Diese Karte (Tabelle)
bildet die Beilage zu einem demnächst erscheinenden „Eisenbahn-
gütertarifbuch“ desselben Verfassers und soll eine directe Ablesung
der Entfernung je zweier beliebigen Eisenbahnorte in Mitteleuropa
ermöglichen. Sie stellt sich im (Gründe genommen nicht als Karte
dar, denn unter einer solchen versteht man doch für gewöhnlich eine
Land- resp. Ortskarte, sondern als Tabelle und fordert zu ihrer
Handhabung erst noch eine besondere Ortskarte. Der Verfasser
ist deshalb auch von der Karte zu dem Koch’schen Ortsverzeichniss
ausgegangen, welche Mitteleuropain eine entsprechend grosse Anzahl
von Quadraten mit 15 km (2 Meilen) Seitenlänge eintheilt. Durch
fortlaufende Nummerirung dieser Quadrate, einmal an den Seiten,
ein ander Mal an dem oberen resp. unteren Rande, ist hier nicht
nur das sofortige Auffinden der Lage einer jeden einzelnen Station
mittelst des Ortsregisters möglich, sondern auch die sofortige
Feststellung der Luftlinienentfernung jeder beliebigen 2 Stationen,
indem man die in den Zirkel genommene Entfernung beider auf
dem in Meilen (resp. Kilometer) getheilten Rande der Karte abliest.
Herr Unger ist dagegen von Berlin als Mittelpunkt ausgegangen
und zählt von hier aus die Doppelmeilen. Aus den abgelesenen
Zahlen ersieht man sofort, um wieviel jeder einzelne Ort von
Berlin in der west-östlichen resp. süd-nördlichen Richtung abliegt.
Da diese Richtungen senkrecht auf einander stehen, so wird es
mit Hülfe vorher berechneter und in die Tabelle eingetra-
gener Verhältnisszahlen leicht, in der betreffenden Hypothenuse
die directe Luftentfernung zwischen dem betr. Orte und Berlin
zu ermitteln. Complicirter wird die Sache aber da, wo es sich
um die Entfernung zweier beliebiger Orte handelt; hier muss
erst durch Subtraction der beiderseitigen Entfernungen von Berlin
die absolute Lage der Orte gegen einander festgestellt werden,
worauf ebenso verfahren wird, wie vorher. — Auf die Aufstellung
dieser Tabellen, sowie auf die Berechnung der Verhältnisszahlen
hat der Verfasser offenbar viel Mühe und Sorgfalt verwandt; wir
fürchten, leider ziemlich vergebens. Denn mögen die geforderten
Umrechnungen der abgelesenen Zahlen noch so gering sein, sie
fordern immer mehr Zeit und vor Allem mehr an Geistestbätig-
keit, als der Griff nach einem Zirkel. Hierbei ist noch zu be-
denken, dass letzterer die Entfernungen ganz bedeutend genauer
angiebt, denn bei ungünstiger Lage der Orte innerhalb der Doppel-
meilenquadrate kann der Fehler in <len Katheten nahezu 2 Meilen
betragen und muss sich dementsprechend in der schliesslich
massgebenden Hypothenusenlänge auch beträchtlich vergrössern.
Xach Schluss der Redactiou eiogegangene Tarif-Bekanntmachungen.
Berlin - Hannover - Oldenbnrgischer Ver-
band. Am 15. Februar er. tritt zum Güter-
tarife für den obenbezeichneten Verband
der 14. Nachtrag in Kraft.
Derselbe enthält Bestimmungen wegen
Aufhebung von Tarifsätzen, sowie neue
Tarifsätze für verschiedene Relationen.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Verbands-Expeditionen käuflich zu haben.
Magdeburg, den 28. Januar 1881. Namens
der Verbands - Verwaltungen, Königliche
Eisenbahn-Direction. (404)
Durch den mit dem 1. Februar er. zur
Einführung kommenden Nachtrag II zu
Theil II des Tarifs für den Hannover-
Magdebnrg-Oesterreichischen Verband-Gü-
ter-Verkehr werden die für den Verkehr
zwischen Stationen der Mährisch-Schlesi-
schen Centralbahn einerseits und Station
Halle, sowie Stationen der Frankfurt-Be-
braer Eisenbahn andererseits in den Tari-
fen vom 1. Januar 1878 resp. vom 1. August
1879 bestehenden Frachtsätze aufgehoben.
Insoweit für einzelne Relationen, für welche
bisher Sätze bestanden, neue nicht erstellt
sind, gelten bis auf Weiteres die bisheri-
gen, soweit dagegen die in jenem Nach-
trageenthaltenen neuen Frachtsätze höher
als die bisherigen sind, kommen die letz-
teren noch bis zum 20. März er. zur Er-
hebung. Berlin, den 1. Februar 1881. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction: Namens der
Verbands-Verwaltungen. (402)
Harz-Nordsee-Verband. Am 1. Februar
er. tritt zum Gütertarife für den obenbe-
zeichneten Verband der 21. Nachtrag in
Kraft.
Derselbe enthält Bestimmungen wegen
Aufhebung von Tarifsätzen, ermässigte
Ausnahmefrachtsätze für Erze etc., Stein-
kohlen etc. und Salz im Verkehre zwischen
Hannover H.A. und einigen ßerlin-Anhalti-
schen Stationen, sowie Berichtigungen.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Verbands - Expeditionen zum Preise von
0. 10 Mark käuflich zu haben. Magdeburg,
den 27. Januar 1881. Namens der Ver-
bands-Verwaltungen, Königliche Eisen-
bahn-Direction. (405)
Am 15. März d J. werden die im Magde-
burg-Sächsischen V erbandsgütertarife vom
1. October 1877 enthaltenen Frachtsätze
für den Verkehr zwischen Halle(Thür. ß)
und den Stationen der Berlin -Anhai ti-
schen Bahn (Lin ieKohlfurt- Falken-
berg), sowie den Stationen der Cott-
bus-Gro ssenhai n er Bahn aufgehoben.
Dresden, am 28. Januar 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
Eisenbahnen, als geschäftsführende Ver-
waltung^ ^(390)
Rheinische Eisenbahn. Vom 1. Fe-
bruar lfd. J. ab werden Kohlen- und Cokes-
sendungen der Zeche „Freier Vogel und
Unverhofft“ im Rheinisch - Westfälisch-
Thüringischen und Rheinisch-Westfälisch-
Mitteldentschen Verbände durch Vermitte-
lung der Rheinischen Station Hörde zu
denselben Frachtsätzen abgefertigt, wie
von Seiten der gleichnamigen Bergisch-
Märkischen Station. Köln, den 31. Januar
1881. Königliche Direction. (401)
Stettin-Märkisch-Sächsischer Verbands-
Verkehr. Zwischen Stettin einerseits und
Cottbus andererseits findet vom 15. März c.
ab eine directe Beförderung von Fracht-
gütern via Berlin nicht mehr statt. Berlin,
den 28. Januar 1881. Die Direction der
Berlin-Görlitzer Eisenb.-Gesellschaft.
Grosshl. Badische Staatseisenbahnen.
Folgende directe Gütertarife, welche in Ge-
mässheit unserer Publikation vom 12. De-
cember v. J. No. 76901 B am 1. Februar
1. J. ausser Kraft treten, werden von die-
sem Zeitpunkt ab als diesseitige üeber-
nahmetarife, jedoch nur für bestimmte
Routen, welche in der Richtung nach Basel
und Singen im Frachtbrief vorgeschrieben
werden müssen, beibehalten:
1 Die Tarifsätze für Basel und Singen des
Tarifs vom 1. Januar 1880 für die directe Be-
förderung von Gütern zwischen Basel Bad.
Bahn und Waldshut einerseits und den
Stationen der Ostschweizerischen Bahnen
andererseits einschliesslich der Reexpedi-
tionstaxe vom 1. Sep^tember 1879 für con-
densirte Milch von Cham nach Basel Bad.
Bahn mit Bestimmung nach Belgischen
Stationen.
(Die Reexpeditionstaxen für Ruhrkohlen
von Basel nach Zürich und Winterthur
treten definitiv ausser Kraft.)
2. Die Taxen für Basel Bad. Bahn der
beiden Reexpeditionstarife zwischen Basel
S. C. B. und Bad. Bahn einerseits und
Zürich, sowie Winterthur andererseits vom
1. Mai bezw. 15. Mai 1879 für Güter nach
und von den Belgischen und Holländi-
schen Seehafenstationen.
3. Die Reexpeditionstarife ab Basel Bad.
Bahn nach Stationen der Schweizerischen
Nordostbahn vom 1. November 1879 für
Getreide ab Belgischen und Holländischen
Stationen, sowie ab Mannheim und Lud-
wigshafen.
Ein Tarifblatt, in welchem die für die
Uebernabmetarire in Betracht kommenden
Routen verzeichnet sind, wird alsbald aus-
gegeben werden; bis dahin geben die gr.
Bahnämter in Basel, Waldshut, Schaffhau-
sen und Konstanz und die gr. ßahnver-
waltung in Singen die nöthige Auskunft.
Karlsruhe, den 31. Januar 1881. General-
direction. (403)
Die übrigen offiziellen Anzeigen beginnen
auf Seite 136.
130
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahn«
iT
2.
3. 1
4.
5.
6.
7.
1
8. 1
9. 1
10. 1
11. • 1
12. 1
13. i
14. 1
i 15.'
Befördert wurden
Dil
e Ein
.nahm
z
Bezeiclinung
der
Betriebs-
Personen
Güter
im Jllpna
S 1
länge
Ende
■im
auf
im
auf
11
|J
verkehr
a. d. Güterverk.
sonstigen Quellen
im G|
cÄ
E i s e u b a h u e u.
-o 2
Decbr.
Ganzen
1 km
Ganzen
1
km
im
auf
im
auf
im
auf
im‘^
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganze
Kilomet.
Anzahl.
Anz.
Tonnen.
Tonnen.
M.
M.
J6
Jl
A. H a n p t b a b 11 e u.
I. Staatsbahiien
null vom Staate für eigene
ßecliuimg verwaltete Bahnen.
*1
Reichs-Eisenb. i. Elsass-Lothr. .
1880
‘)1
143,55
645 600
564
465 000
406
584 000
510
1 980 000
1731
146 600
128
2 710 61
gegen
1879
+
21,62
+
115972
+
92
+
58 216
+
43
+
125 731
+
126
4-231409
-f 173
—
26 812
—
27
-f 357 3!
2
Preussische Staats-Eisenbahnen
a. Verwaltungsbezirk der-K. Eisen-
1880
994,45
497 022
503
344 510
352
563 884
571
2 241 271
2 291
260 621
262
3 065 7
bahndirection Berlin gegen
1879
+
33,71
47 893
+
32
—
48 921
—
63
+
48 252
+
30
-f 82 493
4- 17
—
30 408
—
41
-f 100 33
b. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
bahndirection Bromberg
«.Hauptbahn
1880
3)2
222,63
448 782
203
225 335
101
850 950
385
1 612 351
725
168 295
76
2 631 51
gegen
1879
+
1,0(
-f
16 174
+
7
—
42 687
—
20
+
52 603
+
24
— 489 241
— 221
—
22 576
—
10
- 459 2
/S.Stargard-Cöslin-Colberger B. .
1880
172,49
40 644
238
21 758
126
56 889
332
84 222
488
2 077
12
143 r
gegen
1879
—
+
3 005
+
18
+
5 341
+
31
—
1 816
—
11
-f- 2 268
4- 13
—
103 313
—
599
- 102 86
y.Cöslin-Danziger B
1880
198,30
53 861
272
12 496
63
46 274
233
47 886
243
5 378
27
99 53
gegen
1879
—
+
3 759
+
19
+
2 471
+
12
-1-
532
+
2
- 9 692
— 49
—
110 041
—
555
- 119 20
*
c. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
4 632 81
bahndirection Hannover . . .
1880
3) 1
615,82
607 160
389
899 060
556
890 000
571
3 410 000
2 110
332 893
206
gegen
1879
+
4,47
4-
88 600
+
56
+
81 807
+
49
+
44 462
+
28
-f 310 283
+ 187
—
22 707
—
14
+ 332 01
d. Verwaltungsbezirk der K. Bisen-
bahndirection Erankfurt a/M. .
1880
569,98
944 020
618
955 015
610
660 706
432
2 211544
1413
250 940
160
3 123 11
*
gegen
e. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1879
+
54,42
+
61 260
+
19
+
151395
+
78
+
93 403
4-
47
-l- 361 121
-f 188
4-
19 790
+
7
-I- 474 3:
bahndirection Magdeburg
«. Hauptbahn
1880
1012,17
450 177
445
502 923
497
620 377
613
2 118 462
2 091
188 449
186
2 925 2)
gegen
1879
—
+
19 196
+
19
41 670
+
41
-1-
35 945
+
36
+ 107 819
4- 107
—
106 058
—
105
+ 37 7i
(S.Sangerhausen-Artern u. Stass-
1880
32,56
5 669
407
15 236
468
3 328
239
16 932
520
87
3
20 3'
furt-Hecklingen-Egeln . gegen
1879
+
1.3,73
+
5 669
+
407
+
3 362
—
246
f
3 328
+
239
+ 5 448
— 171
87
+
3
+ 8 8
/.Hannover-Altenbeken ....
1880
289,27
81 48!)
282
116 779
404
62 434
216
305 672
1056
23 975
83
392 Oj
gegen
1879
—
-t-
3 149
+
11
—
32 605
—
112
-t-
4 064
+
l
14
— 85 576
— 297
—
10215
—
35
— 91 7
cf. Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
1880
259,56
264 516
1
019
136 819
527
288 459
111
492 750
1 899
88 489
341
869 6
gegen
1879
—
-
2 140
—
8
—
24 868
—
91
_
5 286
—
21
— 67 371
— 259
—
14 474
—
55
- 871
f. Uelzen-Langwedel
1880
97,83
8 418
86
8 893
91
12 248
125
45 711
468
1800
18
59 7
f. Verwaltungsbezirk der K. Bi^ec-
1879
—
■f
139
+
1
—
6 220
—
63
-t-
118
+
1
— 23 869
— 243
—
1 093
—
12
— 24 8
*
tion der ßerlin-Stettiner E.
«.Stammbahn
1880
350,74
173 796
501
95 390
272
222 791
643
. 477 426
1 361
**
96 111
274
796 3
gegen
1879
+
4,36
5 855
+
16
—
3 275
—
13
+
18 371
+
53
- 39 467
- 134
—
206 043
—
600
— 227 1
ß. Vorpommersche Eisenbahn. .
1880
238,47
71 207
310
24 694
104
86 641
377
95 875
402
19 225
8)
201 7
g. Verwaltungsbezirk der K. Difec-
1879
+
1,50
+
7 947'
+
34
“
16 316
69
+
5 748
+
25
— 53 589
— 229
78 069
330
— 125 91
tion der Köln-Mindener E.
«.Hauptbahn
1880
447,32
277 334
666
731 748
1 636
366 584
881
1 767 525
3 951
760 000
1
373
2 89414
1879
—
+
28 158
+
67
+
19 318
+
43
+
27 663
+
67
-1- 60 134
-H 134
4-100 136
+
224
4-1871
ß. Koln-Giessen
1880
184,16
107 138
582
261 222
1418
78 475
426
605 339
3 287
143 000
777
826 8
gegen
1879
—
+
15 695
-1-
85
—
70
—
1
+
9 280
50
— 6 835
- 37
+
939
+
6
4" 8 3
y.Venlo -Hamburg
1880
466,76
145 143
313
245 749
526
211 827
456
1061 692
2 275
334 000
716
1607S
gegen
1879
—
—
13 425
_
28
—
17 154
—
37
+
372
+
1
— 53 530
— 114
—
20 091
—
43
— 73!
*
h. Verwaltungsbezirk derK. Direc-
tion der Rheinischen E.
6 656^
«.Hauptbahn
1880
‘6)1 371,34
744 200
589
846 500
621
685 000
542
2 686 000
1967
3 285 200
2
406
gegen
1879
+
76,46
+
50 677
_
3
18 846
—
47
-1-
48 420
- 151 175
— 225
—
25 642
—
151
— 128 2
(3. Call-Trier
1880
118,16
18 500
157
33 750
286
28 700
243
133 000
1 126
24 460
+
207
186 ]
gegen
1879
—
4-
1 745
+
l.'S
+
3 844
+
33
-1-
1 731
4-
15
-4- 24 225
-f- 214
+
1 780
15
4- 271
Summa 2
1880
11
642,01
_
—
31 isil
gegen
1879
+
189,65
—
-
-
-
-
-
—
- 267^
*3
Sachs. Staats - Eisenbahnen . .
1880
17)1
959,92
1
402 904
725
795 189
406
1
330 152
687
3 562 452
1818
55 314
28
4 947 91
gegen
1879
+
33,19
4-
107 662
-f
44
+
25 163
+
6
+
115 771
—
49
-t- 309 775
-4- 130
—
51609
—
27
4-373H
4
Wiirttembergische Staats -Eisenb.
1880
19)1
528,10
784 320
513
212 514
139
656 845
430
1 025 649
671
107 274
+
70
1 789'™
gegen
1879
+
40,47
4-
74 067
+
34
+
28 048
+
15
+
61 789
+
28
-t- 63 250
22
4-
38198
23
4- 163 9
5
Badische Staats-Eisenbahnen . .
1880
1
313,00
522 577
402
339 920
259
685 306
527
1 267 688
965
630 000
+
480
2 582 9
gegen
1879
—
+
37 382
+
1
29
-t-
41 651
+
32
+
84 082
+
65
- 67 045
— 52
4-
28 444
22
4-45 4
6
Main-Neckar-Eisenbahn . . . .
1880
20)
94,50
132 500
402
56 845
602
117 350
1
242
193 660
2 049
6 540
+
19
317 6
gegen
1879
+
7,00
+
898
102
+
254
45
+
778
_
90
-f- 8 633
— 66
4-
1 347
10
+
7
Oberhessische Eisenbahn . . .
1880
175,73
35119
200
14 631
83
26 814
153
39 238
223
5 159
29
Um
gegen
1879
—
4-
1 786
+
10
3 295
+
If-
+
1 112
-f
7
-f- 5 367
4- 30
—
1255
—
7
— 6 9
*8
Oldenburgische Eisenbahn . . .
1880
21)
290,25
97 550
336
38 164
131
74 905
258
113 124
390
47 549
+
164
235 m
gegen
1879
—
+
6 600
23
7173
25
+
7 363
+
25
— 15 168
— 52
4-
256
1
— 7 m
9
Wilhelmsh.-Oldenburger E. . . .
1880
52,37
27 635
528
11049
211
20 620
394
20 983
401
11067
211
52«
gegen
1879
—
4-
996
+
19
4-
1 627
+
31
-
69
—
1
-H 3 111
+ 60
—
2 970
—
67
Summa A 1
1880
18 199,37
- 1
-
—
_
43 8409
gegen
1879
+
291,93
- 1
.
1
—
—
—
—
—
- +681»
131
132
1.
2. 1 3.
4.
5.
•
1
8. 1
9. 1
10. 1
11.
12 1
13. 1
4 1
Be
'än
-e in km
p
rsonen
auf 1 km
Güter
au
f 1 km
Einn.ihr
Personen
auf:
Ikm
Güter
auf 1 km
Boni
it^Quell.
auf 1 km
im Garn
n. Privatbahnen
unter Staatsverwaltung.
“IO
Bergisch-Märkische Eisenbahn :
a. Hauptb. u. Hess. Nordbahn .
1880
22)1 268,60
1 068 200
875
1 337 906
1055
793 967
651
3 540 958
2 791
347 196
274
4682
gegen
1879
+
99,10
+
89 153
+
2
+
25 162
—
68
-f
43 291
—
19
-1- 8 682
— 229
—
— 23
-f 511
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn ....
1880
142,92
58 019
418
232 840
1629
41 960
302
451 181
3 157
27 036
189
520
gegen
1879
+
9,20
+
6 361
+
20
+
5 911
—
68
+
6 238
+
27
-f- 2 656
- 197
—
- 13
4- 8'
11
Berlin-Dresdener Eisenbahn . .
1880
183,97
40 632
230
38 258
208
52 975
300
169 822
923
24 085
131
246
gegen
1879
—
+
1909
+
11
+
5 953
+
32
+
2 666
+
15
— 1444
— 8
+
4 723
-f 26
4- 5
12
Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
1880
301,37
80 724
274
71428
237
78 713
267
365 740
1 214
25 337
84
469
gegen
1879
—
+
7152
+
24
—
11384
—
38
4-
6 087
+
20
— 33 967
— 112
—
11237
— 37
- 3|
13
Münster-Enscheder Bahn . . .
1880
56,46
13 050
231
4 285
75
8 000
141
8 200
145
3 500
62
if
gegen
1879
—
—
17C
—
3
—
1047
—
19
—
100
—
2
— 2 005
— 35
—
2 172
— 38
— «
“14
Oberschlesische Eisenbahn :
a. Hauptb. einschl. Neisse-Brieg,
Wilhelmsbahn u. Posen-Thorn-
Bromberg
1880
747,05
314 397
464
681941
913
301 824
445
2 527 648
3 384
296 193
396
3125I
gegen
1879
+
1,84
+
30 230
+
45
—
72 138
—
99
+
28 366
+
42
+ 75 911
4- 94
4-
7 830
4" ö
4-ii2i
b. Breslau-Posen-GloganerEisenb.
1880
211,15
62 877
301
113 943
531
91860
439
514 653
2 437
58 709
278
66W
gegen
1879
—
+
5 916
+
29
+
4 630
+
13
+
6 719
+
32
-t- 105 424
-f 499
+
10 122
4- 48
4~ läSI
c. Breslau-Mittelwalder Eisenb. .
1880
375,76
138 071
367
156 772
417
119 536
318
418 549
1 114
84 591
225
622«
u. Niederschi. Zweigb. gegen
d. Oppeln - Gr.-Strehlitz - Morgen-
rother Eisenbahn
1879
+
13 619
+
36
13 213
35
+
11 788
+
32
+ 15 404
4- 41
22 926
- 61
4-
1880
77,86
12 509
161
6 572
84
7 310
94
13 244
170
12 378
159
3JI
gegen
1879
+
22,24
+
9 279
+
103
4 296
+
43
+
5 007
+
53
— 6 640
— 187
+
2
- 64
— IH
e. Stargardt-Posener Eisenbahn .
1880
172,24
31 278
182
34 339
199
42 957
249
227 084
1318
40 717
236
310«
gegen
1879
—
+
2 083
+
12
—
461
—
3
+
4 600
+
26
-f 81360
4- 472
—
8 418
— 49
4- 7^
15
Rhein-Nahe-Eisenbahn ....
1880
120,60
96 395
799
40 910
339
67 730
562
121316
1006
25 780
214
2 IM
Zittau-Reichenberger Eisenbahn .
1879
—
+
6 960
+
57
+
3 237
+
27
+
18 677
-4- 155
-f 7 402
+ 61
~
1363
— 11
4- 2I
16
1880
26,73
19 045
712
19 091
714
10 096
378
33 135
1 240
842
31
gegen
1879
—
+
1 623
+
60
+
3 483
+
130
+
524
+
20
+ 3 797
-f 142
—
1512
— 57
4- !
Summa A U
1880
3 684,71
—
10 95:
gegen
III. Privatbahnen unter eigener
Verwaltung.
Altena-Kieler Eisenbahn ....
1879
+
132,38
4- 36i
“l7
1880
288,01
151 685
526
65 958
229
171 190
594
304 914
1059
_
—
47
gegen
1879
—
-h
7 745
+
26
—
7 733
—
27
+
12 858
+
44
-f 16 801
4- 59
—
—
+ 2I
18
Berlin-Anhaltische Eisenbahn
1880
431,27
195 874
454
186 950
433
316 250
733
701 120
1 626
540 000
1 252
155
gegen
1879
—
+
16 924
+
39
—
5 690
—
14
+
18 037
+
42
+ 1 224
4- 3
4-
21718
4- 50
4-
“19
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
1880
327,35
94 576
289
87 740
268
96 144
294
345 830
1 056
39 833
122
43I
gegen
1879
— .
+
8 342
+
26
—
17 911
—
55
+
6 452
+
20
— 59 917
- 184
—
4 792
— 14
— 5q
20
Berlin-Hamburger Eisenbahn . .
1880
441,66
141 369
320
127 503
289
269 083
609
1 314 821
2 977
90 274
204
163
gegen
1879
—
+
2 190
+
5
+
2 684
+
6
+
29 878
+
67
— 5 347
— 12
4-
3 841
4- 8
4- 3
21
Breslau-Schweidnitz-FreiburgerE.
1880
600,12
175 522
296
218 920
+
365
198 912
335
794 688
1324
181 920
303
1 in
gegen
1879
—
-f
8 840
+
15
+
5 684
10
-h
10 851
+
18
-f 26 966
-f 45
4-
4 076
4- 7
4-
22
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1880
152,80
28 749
188
31 222
204
21887
143
100 391
657
11334
74
8
23
Dortmund- Gronau- EnschecEr^ E.
1879
1880
96,08
+
1 098
26 854
+
7
279
6 044
35 784
“
40
372
+
1239
14 299
+
8
149
— 13 616
52 849
- 89
550;
+
2 747
13106
4- 18
136
gegen
1879
—
-h
1 647
+
17
3 675
—
39
+
601
+
6
305
— 3
4-
3 654
4"
4-
24
Holsteinische Marschbahn . . .
1880
30)
96,50
31 175
336
12 210
132
26 087
281
29 829
322
583
6
56
Lüheck-Biiehen. u. Lübeck-Ham-
1879
+
8,40
+
4 591
+
34
1688
+
13
+
2 485
+
13
-}- 1959
4~ 6
—
1 303
- 15
+ ^
25
1880
111,00
52 219
470
41 597
375
64 414
580
150 907
1 360
150 500
1 356
365
burger Eisenb. gegen
1879
—
+
3 505
+
31
—
7 490
—
67
-h
2 193
+
21
- 30 634
— 276
4-
56 073
4- 505
+ 3I
26
Märkisch-Posener Eisenbahn . .
1880
271,90
49 975
184
52 093
192
84 564
311
170 478
627
49 089
180
27
Marienb.-Mlawkaer Eisenbafn^ .
1879
1880
143,03
+
4 801
15 773
+
18
110
+
1264
24 214
+
5
169
+
8 996
19 785
+
33
138
+ 20 996
124 839
4- 77,
8731
-
5 989
62 977
— 22
440
+;
gegen
1879
—
+
898
+
6
1 098
—
8
+
490
+
3
-f 8 887
-1- 62
4-
10 621
4- 7^
4-1
28
Nordhausen-Erfurter Eisenb. . .
1880
78,28
18 961
242
22 317
293
19 765
252
57 625
757
8 000
102
gegen
1879
-f
1687
+
21
—
651
—
9
-f
1 314
16
— 995
— 13
176
- 2
4-
29
Oberlausitzer Eisenbahn :
Strecke Kohlfurt-Ealkenherg .
1880
31)
148,00
18 446
125
15142
102
15 050
102
46 860
316
—
—
gegen
1879
—
-f-
1 239
+
9
—
2 695
—
19
+
840
+
6
+ 857
4- ö
—
—
4- ^
30
Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
1880
159,71
20 749
130
12 134
76
24 154
151
45 427
285
19 827
124
_ gegen
1879
—
-1-
805
+
5
—
5 010
—
31
+
3 775
+
23
— 17 108
— 106
4-
9 760
4- 42
—
31
Ostpreussische Südbahn ....
1880
243,00
44 313
182
38 495
158
66 042
272
226 727
933
12 000
49
gegen
1879
226
1
—
21 380
—
88
+
7 037
+
29
— 98 356
- 405
7 285
— 30
—
32
Posen-Creuzburger Eisenbahn .
1880
203,66
22 395
111
21 782
107
31388
156
87 874
431
14 990
74
t
gegen
1879
—
+
4 097
-f
20
—
4 972
—
24
+
4 625
+
23
— 15 286
- 75
+
2 747
4- 13
33
Rechte Oderufer-Eisenbahn . .
1880
317,99
75 858
258
160 843
506
92 950
316
633 270
1992
70 000
220
gegen
1879
—
+
8 922
+
31
—
18 268
—
57
-1-
8 592
+
29
- 108 966
— 342
—
—
*34
Schleswigsche Eisenbahn . . .
1880
229,80
47 741
208
17 904
78
61670
268
126 035
548
—
—
1
gegen
1879
—
+
1 329
+
6
—
5 008
—
22
+
469
+
2
— 6 256
— 29
—
—
/ a. Stammbahn . . .
1880
358,51
268 839
750
165 124
461
301 855
842
756 809
2 111
—
—
l«i
Thürin- \ gegen
gische Jb. Gotha-Leinefelde .
1879
—
+
8 566
+
25
—
5 746
—
15
+
39 908
+
113
-}- 41332
4- 118
—
—
4- j
35
1880
67,13
29 612
441
15 857
236
17 853
266
43 939
655
—
— ,
Eisen- \ gegen
1879
+
3 076
+
46
+
38
—
+
750
+
11
+ 910
4- 14
—
—
+j
bahn ic. Gera-Eichicht .' .
1880
7 7,0 Ci
27 426
356
24 542
319
21 222
276
43 658
567
—
—
( gegen
1879
—
+
2 031
+
26
+
4 210
+
55
+
3 827
+
50
-f- 2 814
4- 37
—
—
■^1
36
Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
1880
53,93
10 556
196
4 822
89
13 211
245
16 479
306
12 020
223
“37
gegen
Braunschweigische Eisenbahn .
1879
1880
345,00
+
335
+
6
—
478
9
1 379
159 711
—
26
463
4- 435
610 531
4- 8
1 769
2 018
17 841
- 37
52
1
gegen
1879
—
—
-
—
+
11 038
32
— 38 706
— 113
4-
6 841
4- 20
—7
i
133
^ 14Ü
3 150
b Ö79
1657
h
-.1804
t 449
1 781
S“
h 95
1472
« 178
3 791
t 63
1959
f 70
+ 87
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
2.5.
26. 1
27.
1 28.
29.
1 30.
31.
1
,"bls ult. 0eo«
im Ganzen
mb.lBSU
auf 1km
Anlage-
cap Ital
auf 1 km
Stamm-
Prioritäten
Anlage-
cap ital
Stammactlen
Stamm-
prioritäten
Prioritäten
59 292 221
+4004566
48 641
+1264
520 150 000
439 012
15 663 868
210000000
-
4V2
0
548 980 500
210 000 000
-
338 980 500
1 473,60
17 373 402
10a
6 419 824
+ 404 845
47 731
+2749
57 368 090
401 399
2 492 084
—
0
0
73 142 400
~
73 142 400
143,04
2 925 696
10b
2 778 115
+ 38 484
15 101
+ 209
51 619 061
282 025
890 100
15 750 000
15 750 000
0
0
54 440 000
15 750 000
15 750 000
22 940 000
183,03
1 032 300
11
6 319 897
— 41226
20 971
— 136
68 462 656
227 632
1 390 690
20 250 000
20 250 000
0
3H
70 230 000
20 250 000
20 250 000
29 730 000
300,76
1 486 500
12
305 186
— 5 596
36 196 565
+2103182
7 430 496
+ 703 820
5 405
— 99
48 552
+2744
35 191
+3334
9 000 000
167 524 024
40 838 800
159 404
224 247
193 411
94 500
2 250 000
4 050 000
0
0
9 150 000
3 000 000
4 050 000
2100 000
58,63
**) 94 500
25)
13
14a
14b
7 152 458
+ 22 276
343 553
+ 97 439
19 035
+ 60
4 629
—1054
26) _
_
1 I090I058
88 242 900
9Vio
0
343 393 600
101 580 900
241 812 700
1 522,59
11293 079
14c
14d
3 146 824
— 130 392
18 270
- 757
21 283 389
123 568
337 500
15 000 000
4Mä
(Re:
0
Qte)
21 900 000
15 000 000
6 900 000
172,13
337 500
14e
3 070 328
— 18 878
25 459
— 156
49 921 983
405 655
1 113 750
26 049 000
0
1 ®
51 750 000
27 000 000
24 750 000
121,68
1 113 750
15
625 963
+ 87186
23 418
+3262
10 891 683
407 470
—
11 250 000
—
4| 0
(gar.)
11250 000
11 250 000
—
26,73
16
133081430
+7265706
36 748
+1172
■
1184236500
403 830 900
40 050 000
740 355 600
4 002,19
6 361 931
+ 176 989
22 089
+ 614
41 185 227
142 999
980 000
18 450 000
-
8
0
48 450 000
18 450 000
-
30 000 000
288,01
1 377 000
17
14 860 610
+ 350 877
34 458
+ 814
103 250 000
239 409
1 275 000
51 750 000
-
5
0
107 250 000
51 750 000
—
55 500 000
431,27
2 625 000
18
5 873 097
— 110 623
17 941
— 338
65 449 307
205 725
1 655 588
28)
16 500 000
16 500 000
0
sYz
67 593 000
16 500 000
16 500 000
29)
34 593 000
318,14
1 748 400
19
16 629 422
— 196 231
37 652
— 444
80 858 873
183 079
2 628 711
15 000 000
-
12H
0
84 894 000
l^ 000 000
9 000 000
60 894 000
441,66
2 628 711
20
12 780 895
+ 744 654
21297
+1241
120 298 649
201 161
4 080 750
38 250 400
4%
0
122 250 000
38 250 000
—
84 000 000
598,02
4 282 500
21
1 943 134
+ 41679
12 717
+ 273
17 575 000
115 020
132 125
6 000 000
9 000 000
1V2
5
18 675 000
6 000 000
9 000 000
3 675 000
152,80
202 125
22
918 681
+ 138 917
9 561
+1445
18 000 000
182 131
—
18 000 000
—
0
2V,o
18 000 000
18 000 000
—
98,83
23
661 600
+ 20 585
7 476
+ 200
8 442 908
87 491
30198
4 192 650
4 307 400
2
5
9 141 300
4 192 650
4 307 400
641 250
96,50
30 198
24
3 693 102
— 58 961
33 271
— 531
26 564 880
239 323
440 000
18 474 000
—
6K2
0
30 474 000
18 474 000
—
12 000 000
110,00
600 000
25
3 436 387
+ 45 294
12 634
+ 167
46 500 000
171019
1 500 000
21 750 000
21 750 000
0
5
46 500 000
21 750 000
21 750 000
3 000 000
271,90
150 000
26
1 489 819
— 161692
10 415
—1132
24 564 223
171 174
-
12 840 000
12 840 000
5
25 680 000
12 840 000
12 840 000
-
143,03
~
27
992 385
- 6 503
12 677
— 83
9 882 848
126 250
66 000
3 750 000
4 500 000
0
5
9 450 000
3 750 000
4 500 000
1 200 000
78,28
66 000
28
744 875
+ 20 344
5 033
+ 138
19 407 146
131 129
-
7 200 000
10 800 000
0
0
19 800 000
7 200 000
10 800 000
1 800 000
156,65
90 000
29
1 089 720
+ 67 262
6 823
+ 421
22 657 367
141 866
48 750
9 300 000
13 950 000
0
0
33)
23 250 000
9 300 000
13 950 000
3 000 000
159,71
150 000
30
3 306 165
—1253396
13 605
-5159
50 105 509
206 195
1 118 648
13 500 000
13 500 000
0
9
49 200 000
13 500 000
13 500 000
22 200 000
243,00
1 118 648
31
1 749 577
+ 63 482
8 589
+ 312
37 150 659
33)
182 379
30 000
14 400 000
21600 000
0
2%
37 200 000
14 400 000
21 600 000
1 200 000
203,66
60 000
32
9 815 242
+ 270 022
30 867
+ 851
61 459 020
193 273
684 000
22 500 000
22 500 000
77i0
7Vio
67 500 000
22 500 000
22 500 000
22 500000
323,40
1 012 500
33
2 722 544
+ 25 441
11 847
+ 110
27 779 198
120 884
750 000
-
13 000 000
0
5
30 000 000
—
15 000 000
15 000000
229,80
750 000
14 252 467
+ 488 946
39 755
— 387
101 048 734
281 858
2 742 646
45 000 000
-
0
102 600 000
45 000 000
-
57 600 000
358,51
2 888 455
35a
816 735
+ 25 820
12 166
+ 384
16 470 300
245 349
—
16 470 300
—
4
(ga
0
ir.)
16 470 300
16 470 300
-
-
67,13
35b
994 075
+ 113 697
12 910
+1477
17 982 000
233 532
—
17 982 000
-
4Val 0
Hial
17 982 000
17 982 000
-
—
77,00
35c
517 125
+ 17 986
9 589
+ 334
9 267 000
171 834
34)
4 600 200
4 666 800
10167 000
35)
4 600 200
4 666 800
900 000
53,93
49 074
36
9 816 688
- 306 035
28 453
— 888
93 552 000
271 168
3 057 000
36 000 000
—
2Vto|
0
95 787 700
36 000 000
9 600 000
50 187 700
354,53
3 057000
37
134
l.| 2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9. 1
10.
11.
12.
13. 1
14.“
1^
Betrieba-
länge in km
Pe
rsonen
auf 1 km
Güter
.au
f 1 km
Pe
Einnahe
auf 1 km
Güter
auf 1 km
Sons
it. Quell.’
auf 1 km
im
Ganzen
• 33
Eutin-Lübecker Eisenbahn . . .
1880
33,00
15 408
467
2 329
71
11 143
338
7 027
313
1986
60
20 156;
gegen
1879
—
+
745
-P
23
—
189
—
5
-P
280
+
9
—
302
—
9
—
90
—
3
—
11»
39
Gotha-Ohrdruffer Eisenbahn . .
1880
17,30
7 347
425
913
53
4 184
242
2 042
118
—
6 226
gegen
1879
—
+
375
+
22
—
132
—
7
+
102
+
6
—
69
—
4
—
-P
3
Hessische) Limen
nSi h.gasantirteLi||_.
1880
465,11
338 537
729
195 033
419
280 562
604
557 917
1200
39 638
85
878 11
4Ü
1879
-P
16,14
+
31695
-P
■46
+
7 004
—
+
28 571
-P
43
—
10 818
—
67
+
2 670
+
3
-P 20 42
1880
179,15
95 481
533
51275
236
47 387
265
55 64t
311
3 350
18
106 37
1879
—
—
121
—
1
—
23 423
—
131
+
3 425
+
20
—
15 672
—
87
—
338
—
3
—
12 58ff
41
Mecklenburg. Friedr.-Franz E. .
1880
349,17
83 348
239
+
30 333
87
145 162
416
187 225
536
102 643
294
435 03!
gegen
1879
—
-P
15 740
+
45
2 850
+
8
+
12 465
+
36
+
6 372
-P
18
—
25 556
—
73
—
6 7t
4-2
Saal-Eisenbahn
1880
74,80
28 688
384
10 610
142
17 859
239
26 612
356
702
9
45 17
gegen
1879
—
+
1919
+
26
+
530
+
7
-P
1 571
+
21
351
-P
5
—
-P
1 92
43
Sächs.-Thüringische Ost-Westb. .
1880
33,80
6 309
187
11604
343
3 122
92
13 093
387
4 008
119
2022:
gegen
1879
—
673
—
20
1094
+
30
+
186
-P
5
+
972
+
28
+
2 698
+
80
-P
3 85ffi
44
Weimar-Geraer Eisenbahn . . .
1880
68,11
21 570
317
8120
119
20 896
307
21 152
311
338
5
42 38«
gegen
1879
—
+
3 074
+
45
—
811
—
12
+
2 861
-P
42
—
740
—
10
-P
1791
-P
3
-P
2 30
45
Wernshausen- Schmalkalden er E.
1880
7,00
2 008
287
2 010
287
694
99
2 284
326
4101
59
3 38
gegen
1879
—
+
105
+
15
—
369
—
53
-P
62
+
9
—
720
—
103
-P
90|
-P
13
—
56t
46
Werra-Eisenbahn
1880
172,00
42 565
248
32 703
190
52 560
306
144 940
843
17 8001
103
215 300
gegen
1879
—
-P
8 793
+
52
+
1302
+
7
-P
9 904
-P
58
4-
6 256
37
-P
3 430|
-P
19
+
19 59ii
Summa A. 111.
1880
6641,17
- 1
1 1
960 0^
gegen
1879
4-
24,54
—
—
—
—
—
- 1
+
27 95<
Summa A.
188U
28 525,25
66 755 3^
gegen
1879
-P 448,85
-P1074568
B. Bahnen untergeordneter
Bedentung.
I. Privatbalinen unter Staats-
verwaltung.
47
Angerm.-Schwedter Eisenbahn .
1880
23,11
8 077
350
2 479
107
4195
182
5136
222
947
41
10 278
gegen
1879
—
-P
1 316
+
57
—
158
—
7
+
165
+
8
—
220
—
10
—
70
—
3
—
125^
48
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn . .
1880
2.5,15
13 452
535
28 598
1 137
5 428
216
45 832
1822
134
5
51 39
gegen
1879
—
2 211
+
88
—
16 371
—
651
+
875
+
35
—
62
—
3
+
30
+
1
+
84
49
Chemnitz-Würschnitzer Eisenb. .
1880
12,23
5 922
484
33 131
2 709
1 773
145
22 572
1846
1|
0
24.34
gegen
1879
—
+
594
48
—
5 294
—
433
+
205
-P
17
—
776
—
63
—
2271
—
19
—
79
50
Gaschwitz-Meuselwitzer Eisenb. .
1880
27,76
12 274
442
15 930
574
4 746
171
19 734
711
254
9
24 73
gegen
1879
—
-f
500
+
18
-
779
—
28
+
99
+
4
—
1353
—
49
—
121
1
5
—
1 375'
Summa B. 1.
1880
88,25
110 752
gegen
II. Privatbahnen unter eigener
Verwaltung.
Aachen-Jülicher Eisenbahn . .
1879
1451
51
1880
43)
31,98
14 784
622
52 320
1 636
3 614
152
37 873
1 184
6 435
201
47 92S
gegen
1879
—
+
2 661
-P
112
+
5 845
+
183
+
580
-P
24
+
1 651
-P
50
1565
__
49
+
63(
52
Breslau-Warschauer Eisenbahn .
1880
55,34
11221
203
6 768
122
9 207
166
17137
310
2 890
52
29 23'
gegen
1879
—
-P
228
+
4
—
1147
—
16
-P
1053
-P
19
—
1796
—
32
+
48
-P
1
—
696
53
Crefelder Eisenbahn
1880
41,69
39 285
942
3 944
95
11 328
272
4 470
107
5 382
129
21 180r
gegen
1879
—
+
3 227
+
77
—
1220
—
29
-P
1087
+
26
-
991
—
24
+
620
+
15
+
716
54
Ruhland-Lauchhammer Eisenb. .
1880
7,60
2 031
267
1 910
251
385
51
1836
241
—
2 22«
gegen
1879
—
+
122
+
16
+
322
+
42
-P
24
-P
4
-p
447
-P
58
—
+
47^1
55
Saal-Unstrut Eisenbahn ....
1880
52,77
14 187
269
9 066
172
7 774
147
13 191
250
4 000
76
24 96K.
gegen
1879
—
+
1603
-P
31
—
1481
—
28
+
786
+
15
—
6 465
—
122
—
44
—
1
—
5 72^
56
Wesselbur en-Heider Eisenbahn .
1880
14,50
4 339
299
1983
137
1811
125
2 236
153
10
1
4 05j
gegen
1879
—
—
232
—
16
+
744
+
52
—
79
—
5
-p
741
-P
49
+
3
+
1
+
665
57
Westholsteinische Eisenbahn . .
1880
78,50
11 117
142
5 458
70
9 698
124
11095
141
103
1
2089^'
g^en
1879
—
+
2 297
+
30
+
2 679
+
35
+
2 416
+
31
2 930
-P
37
+
10
+
5 356'.'
58
Halberstadt - Blankenburger E. .
1880
47)
24,50
5 632
230
16 094
657
3 400
139
23 791
971
2 000
82
29 194
gegen
1879
-P
5,70
+
1339
+
2
-P
7 969
+
225
-P
818
-4-
2
—
14 365
-P 470
—
3 773
—
225
+
11 410!
Summa B. II.
1880
306,88
179^
gegen
1879
5,70
-P
12 8^
Summa ü.
1880
395,13
290 4?
gegen
1879
+
5,70
4-
1138
Bemerkiuigeii.
** Die MindereiDnahmen „aus sonstigen Quellen“ bei den für
Rechnung des Staats verwalteten Preussischen Bahnen haben zum
Theil in dem Wegfall von Einnahmen z. ß. an Zinsen für dispo-
nible Betriebsgeider, Vergütung für die Wagenbenutzung etc.
ihren Grund. Ausserdem sind Einnahmen, welche früher im
Monat December für das ganze Jahr verrechnet worden sind, im
. Jahre 1880 bereits im Laufe des Jahres zur Verrechnung ge-
bracht.
In’obiger Zusammenstellung sind die Militäreisenbahn, die
Bayerischen Bahnen, die Ermsthalbahn, die Kirchheimer, die
Friedrichrodaer, die Cronberger, die Georgs-Marienhütte, Peine-
llseder und Eisenberg-Crossener Bahn sowie die schmalspurigen
Bahnen nicht enthalten. — Die Angaben beruhen theilweise auf
provisorischen Ermittelungen. — Von den mit * bezeichneten
Bahnen werden einzelne Strecken als Bahnen untergeordneter
Bedeutung betrieben. — Der Vergleich mit dem Vorjahre bietet
_ insofern kein genaues Bild, als durch das am 1. Januar bezw.
1. April 1880 zur Einführung gelangte Normalbuchungsformular bei
den meisten Bahnen ein von dem seitherigen abweichendes Bu-
chungsverfahren eingetreten ist. — Bei den Preussischen Staats-
bahnen ist die in Folge der Verstaatlichung mehrerer Privatbahnen
am 1. April 1880 in Kraft getretene neue Organisation auch den
vergleichenden Angaben des Jahres 1879 zu Grunde gelegt.
1) Eröffnet wurde 1880: am 1. April die Strecke Teterchen-
Bous (21,62 km).
*) Vom 1. April 1880 ab traten als gepachtet hinzu: Hunde-
kehle-Halensee (1,19 km), Halensee-Charlottenburg Anschi. (2,17 km)
und Halensee-Grunewald Anschi. (1,01 km). Eröffnet wurde 1880:
am 15. October die Schlussstrecke Dittersbach-Neurode (29,34 km).
®) Eröffnet wurde 1880: am 20. März das Verbindungsgeleise
von Bahnhof Neufahrwasser nach dem neuen Hafenbassin (1,00 km)
für den Güterverkehr.
^) Einschi, des auf die Strecke Fredersdorf-Rüdersdorf ver-
wendeten Anlagecapitals von 988 201 M.
®) Nur für Verzinsung der Prior.-Oblig. Eine Amortisation
tritt erst ein, wenn der Reinertrag mehr als 4 pCt. des Anlage-
capitals beträgt.
«) Eröffnet wurde 1880: am 15. März die Strecke Osterfeld-
Sterkrade (4,47 km).
135
’’) Eröffnet wurde 1880: am 15. März die Theilstrecke Betten-
hausen-Wilhelmshöbe (8,40 km) und am 15. Mai die letzte Theil-
strecke der ßerlin-Coblenzer Bahn Leinefelde-Eschwege (46,02 km).
®) Ausschl. des auf die Bayerische Strecke der Elm-Gemün-
dener Bahn, des auf die'Strecke Mainspitze-Frankfurt und des auf
die Strecke Hanau- ' (zusammen 40,11 km) entfal-
lenden Anlagecapitals.
®) Die Angabe bezieht sich auf die frühere Homburger Bahn.
^“) Einschliesslich 4 200 000 M für Vienenburg-Grauhof und
von rot. 20 788 000 M für Ankauf der Hannover-Altenbekener
Actien und für Beschaffung der Uelzen-Langwedeler Betriebs-
mittel. Bei Angabe des Anlagecapitals ist der Erlös aus den
S’/z pCt. Prioritätsstamm actien angesetzt, bei Annahme des No-
minalbetrages würde sich das Anlagecapital auf 317 230 800 M.
stellen.
“) Eröffnet wurde 1880: am 15. Si-ptember die Strecke Heck-
lingen-Egeln (13,73 km) für den Güterverkehr.
'*) Einschi. 10 500 000 4Vz pCt. Prior.-Oblig. zur Betheili-
gung hei der Berliner Stadtbahn und Anschluss an dieselbe bei
Charlottehburg nach Schlachtensee, und 18 000 000 Jt. Stamm -
actien zum antheiligen Erwerbe der Braunschweigischen Eisen-
bahnen.
lä) Einschi. 525 000 Ji Verzinsung der 10 500 000 Jl Anleihe
zur Betheiligung bei dem Bau der Berliner Stadtbahn und An-
schluss an dieselbe bei Charlottenburg nach Schlachtensee.
Ausschl. der von der Magdeburg Plalberstädter Bahn für
Betriebsmittel verausgabten Summe von rot. 2 900 000 Das
Anlagecapital ist aus Bremischen 4Vz und 5 pCt. Staatsanleihen
entnommen.
'5) Die 4)4 pCt. Prior.-Oblig. V. und VII. Emission sind vom
1. April ab und die 1. und IV. Emission vom 1. Juli 1880 ab zu-
rückgezahlt.
*®)_ Eröffnet wurde 1880: am 7. Juni die Strecke Bonn-Eus-
kirchen (34,30 km), am 18. September— 1. October die Strecke
Remagen-Ahrweiler (12,92 km), am 15. October die Strecke Lin-
torf-Duisburg und die Hoclifelder Anschlusscurve (5,40 km), und
am 15. December die Strecke Langendreer-Löttringhausen (13,34
Kilometer).
1’) Eröffnet wurde 1880: am 19. JuU die Secundärbahn Pirna-
Berggiesshübel (14,59 km) und am 15. October die Strecke Lom-
matzsch-Nossen (18,59 km).
1*) Einschliesslich 12 945 145 Jl für die Muldenthalbahn.
1®) Eröffnet wurde 1880: am 15. Mai die Strecke Murrhardt-
Gaildorf (14,52 km),am31. Julidie Strecke Kisslegg-Wangen(13,27 km)
und am 8. August die Strecke Schwaigern-Eppingen (12,79 km).
Die Strecke Bruchsal-Bretten (14,83 km) ist am 15. October 1879
in den Betrieb der Badischen Eisenbabn übergegangen.
*®) Die Strecke Friedrichsfeld-Schwetzingen (7 km) ist am
1. Jtmi 1880 eröffnet.
’*') Die der Westfälischen Bahn gehörende Strecke Leer lltr-
hoYe wird gegen Erstattung der Hälfte der Brutto-Einnahrae mit-
benutzt; der Betriebslänge sind deshalb 3,78 km — die Hälfte der
Strecke — zugesetzt worden.
22) Die Strecke Olpe-Rothemühle (9,20 km) ist am I.Decem-
ber 1880 eröffnet.
22) Amortisation wird wegen mangelnder Ueberschüsse nicht
erfolgen.
2^) Eröffnet wurde am 1. November 1880 die Strecke Coaks-
anstalt Zabrze- Guidogrube (1,84 km).
22) Auschl. der Amortisationsquote für 39 000 000 M. Prior.-
Obligat., welche unbestimmt ist.
2®) Baurechnung für die Mittelwalder Bahn noch nicht abge-
schlossen. Das Anlagecapital für die Niederschlesische Zweigbahn
beträgt 10 096 883 Jl.
22) Eröffnet wurden 1880: am l.,März die Strecken Peis-
kretscham - Borsigwerk und Peiskretscnam - Laband (zusammen
22,24 km) für den Güterverkehr.
2®) Ausschi. 715 405 Jl zur Verzinsung der Hamburg-Berge-
dorfer Bahnanlage etc.
22) Die Prioritäts-Stammactien sind amortisirt.
2“) Am 15. December 1880 ist die secundäre Zweigbahn von
St. Michaeiisdonn nach Marne (8,40 km) eröffnet.
21) Die Strecke Kohlfurt- Falkenberg (148,00 km) ist vom
1. Juli 1878 ab von der ßerlin-Anhaltischen Eisenbahn und die
Zweigstrecke Ruhland-Laucbhammer (7,50 km) vom gleichen Datum
ab von der Cottbus-Grossenhainer Bahn in Betrieb genommen.
22) Von der Dividende sind auf die Stammprioritätsactien
5 pCt. gezahlt, während der üeb'erschuss von 4 pCt. zur Tilgung
der Dividendenrückstände aus früheren Jahren bestimmt ist.
22) Aus Betriebsfonds sind bestritten 941 166 Jl (Tilgung der
Staatsbausubvention).
21) Einschliesslich 2 625 00D Jl Annuität auf 64 Jahre.
2®) Einschliesslich 50 187 700 Jl Capitalwerth der Annuität.
22) Eröffnet wurde 1880: am 1. Mai die Theilstrecke Wald-
hof-Mannheim (9,.39 km) und am 4. November die Strecke Höchst
a/M.-Frankfurt a/M. (6,75 km).
22) 960 000 M Annuität auf 64 Jahre ab 1. Januar 1873.
22) Repräsentirt den Capitalwerth der Annuität.
22) Garantirt bis 1. Juli 1886.
1®) Die Bahn bildet einen Vermögensbestandtheil der Stadt
Schmalkalden.
i‘) Einschliesslich 4 283 898 .M für Coburg-Lichtenfels.
12) Ausschliesslich 4 283 898 ./^ für Coburg-Lichtenfels.
12) Personenverkehr besteht nur auf einer Strecke von 23,78
Kilometer.
11) Die Angaben über das Anlagecapital etc. sind mit den-
jenigen für die Oberlausitzer Bahn (Kohlfurt-Falkenberg) (No. A.
111. 29) vereinigt.
12) ln Folge des Antrages der Inhaber der Prioritätsobliga-
tionen ist der Concurs über das Vermögen der Bahn eröffnet.
1®) Diese Angaben gelten nur für die Strecke Weddinghusen-
Wesselburen (11 km).
12) Die Strecke Langenstein - Derenburg (5,7 km) ist am
1. September 1880 für den Güterverkehr und am 9. September 1880
für den Personenverkehr eröffnet.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Zum
Local-Gilter-Tarif tritt mit dem 1. Februar
d. J. Nachtrag IV in Kraft.
Derselbe enthält neben einigen redac-
tionellen Aenderungen des Tarifs verschie-
dene Frachtermässigungen.
Druckexemplare des Nachtrages sind
zum Preise von 0,10 Jl pro Stück durch
die Güter-Expeditionen bezw. Güter-Kassen
zu beziehen. Stettin, den 26. Januar 1881.
Königliche Direction. (383)
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Bahnen. Zu dem vom 1. Januar
er. gültigen Tarif für den Localgüterver-
kehr unseres Verwaltungsbezirks kommt
mit dem 1. Februar er. der Nachtragi
zur Ausgabe, enthaltend ausser einigen
Berichtigungen, Ausnahmetarifsätze für
Sprit und Spiritus ab Nordhausen, sowie
eine vom 16. März er. ab gültige Bestim-
mung, betreffend Güterabfertigung nach
und von den Stationen Halle und Leine-
felde der Thüringischen, sowie Nordhausen
der Nordhausen-Erfurter Bahn, wodurch
theils Erhöhungen, theils Ermässigungen
eintreten.
Exemplare des Nachtrags sind durch
unsere Expeditionen käuflich zu beziehen,
woselbst auch das Nähere zu erfahren.
Frankfurt a. M., 28. Januar 1881. König-
licbe Eisenbahndirection. (392)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 1. Februar d. J. tritt ein Nachtrag I
zum Verbands - Güter -Tarif vom 10. Juli
1880 für den Bergisch - Märkisch - Hollän-
dischen Verband via Winterswyk in Kraft.
Derselbe enthält anderweitige theilweise
erhöhte Sätze für den Verkehr mit ’sGra-
venhage und Leiden, Stationen der Hol-
ländischen Bahn, anderweitige ermässigte
Sätze für den Verkehr mit den Stationen
Brügge, Dahl, Delstern, Ober-Hagen, Rum-
menohl, Schalksmühle der Bergisch-Märki-
schen Bahn, sowie Aufnahme der Station
Lüdenscheid in den Tarif, veränderte Sätze
der Ausnahme -Tarife, Aufhebung des
Transit-Tarifs, endlich Berichtigungen.
Die durch die letzteren eintretenden
Erhöhungen der Sätze Haarlem- Attendorn
Stückgut von 2,62 auf 3,62, Haarlem-Frön-
denberg Stückgut von 2,12 auf 3,12 Jl
treten erst mit dem 15. März 1881 in Kraft.
Elberfeld, den 31. Januar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (398)
Deutsch - Dänischer Eisenbahn - Verband,
ln Folge Einführung anderweiter Ueber-
fuhrgebühren für die Hamburg-Altonaer
Verbindungsbahn werden mit dem 1. April
1881 die Tarifsätze für den Verkehr mit
den Berlin - Hamburger Stationen Berlin
und Wittenberge um die nachbezeichneten
Beträge pro lüO kg erhöht:
Entfernung 8 km.
Eilgut • . 0,20 Jl
Eilgut, ermässigt 0,13 „
Normalgut CI. I 0,10 „
Wagenladungsclasse A 0,03 „
„ „ ß 0,02 „
„ „ C 0,01 „
Altona, den 29. Januar 1881. Namens
der Verbands-Verwaltungen: Die Direction
der Altona-Kieler Eisenb.-Gesellsch. (394)
Deutsch-Schwedisch-N orwegischer Güter-
verkehr. ln Folge Einführung anderwei-
ter Ueberfuhrgebühren für die Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn werden mit
dem 1. April 1881 die Tarifsätze für den
Verkehr mit den Berlin-Hamburger Sta-
tionen Berlin und Wittenberge um die
nachbezeichneten Beträge pro 100 kg er-
höht:
Entfernung 8 km.
Eilgut 0,20 Jl
Normalgut CI. I 0,10 „
Wagenladungsclasse A 0,03 „
,. „ B 0,02 „
„ „ C 0,01 „
Altona, den 29. Januar 1881. Namens
der Verbands-Verwaltungen : Die Direction
der Altona-Kieler Eisenb.-Gesellsch. (395)
Deutsch-Skandinavischer Eisenbahn- V er-
band. In Folge Einführung anderweiter
Deberfuhrgebühren für die Hamburg-Alto-
naer Verbindungsbahn werden mit dem
1. April 1881 die Tarifsätze für den Ver-
kehr mit • der Berlin-Hamburger Station
Berlin um die nachbezeichneten Beträge
pro 100 kg erhöht:
Entfernung 8 km.
Classe I 0,20 Jl
„ II 0,10 „
Altona, den 29. Januar 1881. Namens
der Verbands-Verwaltungen: Die Direction
der Altona-Kieler Eisenb.-Gesellsch. (396)
Mährisch - Schlesische Central-
bahn. Ab 15. Februar 1. J. gelangt Nach-
trag XI zum Schlesisch-Sächsischen Ver-
baiidtarife, gütig vom 1. Februar 1878, zur
Einführung.
Derselbe enthält:
1. Transitsätze für die Stationen Jägern-
dorf, Mittelwalde, Myslowitz und Ziegen-
hals der Oberschlesischen Eisenbahn.
2. Transitsätze für Liebau, Station der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
3. Tariftabelle für die Station Uckro-
Luckau der Berlin-Dresdener Eisenbahn.
4. Ausnahmetarif XI für Eisenschlacken-
transporte zwischen Stationen der Sächsi-
schen Staatsbahn und Stationen der Ober-
schlesischen und Rechte Oderufer-Eisen-
bahn.
5. Ausnahmetarif XII für Glassandtrans-
porte von Hohenhorka nach Finkenheerd
und Fürstenberg.
6. Erweiterung des Ausnahmetarifes IX
für Eisenerztransporte.
7. Aufnahme ' der Station Cottbus der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn.
8. Aufhebung von Frachtsätzen und
Transportpreisen.
9. Ermässigung von Frachtsätzen.
10. Wiederaufnahme der Station Reichen-
berg der Südnorddeutschen Verbindungs-
bahn.
11. Bestimmungen betreffend Aufhebung
der Ausnahmetarifsätze für gebrannten
Kalk und Kalkasche.
12. Neue Tarifsätze der Classe A II und
des Specialtarifs HI zwischen der Berlin-
Görlitzer, Oberschlesischen und Rechte
Oderufer- Eisenbahn.
13. Druckfehlerberichtigungen.
Exemplare dieses Tarifnachtrages er-
liegen bei den Verbandstationen, beim
Betriebsinspectorate in Jägerndorf und
bei der Betriebsdirection in Wien, 1. Hegel-
gasse 7, zur Einsicht. Wien, 1. Februar
1881. Die Betriebsdirection. (400)
Fortsetzung der Tarif-Bekanntmachungen
auf Seite 138.
’i
]37
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im Monat December 1880.
Dtrrchsclin.
Betriebsl.
im Monat
Decbr. 1880
"SMÖnä;-
Decbr. 1880
Die Ei
nnahme betri
lg im Mo
inat Decemb«
sr
Oie Einnahi
ne betrui
? vom 1. Jan
uar bis 31. Decbr
Benennung
Eisenbahnen
wurden
befördert
1880
1879
Personen
Güter
für
Personen
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
pro
Kilom.
im
Ganzen
1
KiTo°m.
Differz.
Krm.
in
Gallien
pro
Kilom.
im
Ganzon
EUom.
Differz
KHoV
Kilom.
Anzahl
Tonnen
G u 1 d
1 Guldi
sn
Gulden
Gulden
Oesterreichisch-
Jngarisclie Eisenbaimen.
äte Ungar.-Galiz. Eisenbahn
261
14 323
7 400
16 997
37 708
54 705
205
66 508
249
— 17-7
874 709
3 276
666 421
2 496
-f 31-J
schau - Oderberger Eisenb.
inclusive Eperies- Orlo) . .
427
40 391
92 342
31973
269 462
301 435
706
248 137
581
+ 21-5
3 813 4-24
8 931
3 477 177
8 143
-f 9-1
sierr. Staatsbahn- Gesellsch.
2 011
258 287
545 999
500 851
2 643 516
3 144 367
1564
2 896 903
1 441
+ 8-5
32 674 064
16 248
32 959 936
16 398
- 0-5
dbahn-Gesellschaft . . , .
2 19C
320 536
325 483
480 811
2 386 427
2 867 238
1309
3 251 367
1452
— 9-8
35 201 612
15 892
36 581 259
16 303
- 2-£
garisohe Westbahn . . .
373
44 944
34 562
31 931
82 266
114 197
306
92 603
248
-4-23-4
1 463 737
3 924
1 472 055
3 947
— o-(
Summa . .
5 268
678 481
1 005 786
1 062 563
5 419 397
6 481 942
1230
6 555 518
1233
- 0-2
74 027 546
13 986
75 093 848
14 123
— l-(
^rreichische Eisenbahnen.
ssig-Teplitzer Eisenbahn .
94
47 054
271 587
17 386
200 357
217 743
2 316
248 331
2 642
— 12-3
3 253 408
34 610
2 972 447
31622
-f 9-i
ünische Nordbahn ....
180
50 922
50 088
23 82S
87 671
111 499
619
115 521
642
— 36
1611887
8 955
1 531 351
8 508
-h 5-c
ynische Westbahn . . . .
201
38 612
125 172
36 398
238 559
274 957
1 368
270 668
1 347
+ 1-6
3 306 876
16 452
3183 879
15 840
-f 3-5
chtehrader Eisenbahn . .
397
43 545
272 685
41 098
422 071
463 169
1 167
446 609
1125
4- 3-7
4 852 014
12 222
4 578 751
11534
+ 6-{
EtBodenbacher Eisenbahn .
89
27 355
82 922
7 350
111 980
119 330
1341
139 967
1573
— 14 7
1 692 220
19 014
1 553 707
17 859
-1- 6-{
)gen. Localbahn-Gesellsch.
5
1 232
5 781
417
2 274
2 691
538
1915
383
+ 40-5
31490
6 298
27 681
5 536
+ 13-i
lerzog Albrecht-Bahn . .
zische Carl Ludvvdg-Bahn:
181
9 650
9 437
9 561
58 890
68 451
378
82 699
457
- 17-3
685 717
3 788
578 803
3 198
-+-18-4
ites Netz
352
1 61 935
92 079
/ 83 163
953 804
1 036 967
2 946
878 102
2 495
+ 18-1
8 215 710
23 340
8 181 761
23 244
-1- 0-4
teues Netz
241
\ 29 674
224 309
253 983
1054
162 635
675
+ 56-1
2 120 181
8 797
1 687 546
7 002
-t-25*f
!-Köflacher Eisenb. u. B.-G.
91
16 667
45 235
8 247
89 188
97 435
1071
107 786
1 184
— 9-6
1 238 385
13 609
1 279 405
14 059
— 3-5
ex Franz Josef-Bahn . .
lerin Elisabeth-Bahn:
712
102 819
125 910
118 336
495 643
613 979
862
571608
803
4- 7-3
8 241 304
11575
7 641 189
10 732
-f 7 5
iauptbahn
lamoach-Gmunden . . .
400
109 714
113 634
149 914
515 397
665 311
1663
428 680
1072
-f 55-1
9 610 318
23 776
9 889 889
24 725
— 3-5
27
2 171
4 034
1 125
3 515
4 640
172
4 769
177
— 2'8
76 847
2 846
78 436
2 905
- 2*(
linz-Budweis
144
9 647
19 868
10 015
58 238
68 253
474
59 554
414
4-14-5
799 441
5 552
810 123
5 626
— 1-8
eumarkt-Simbach . . .
58
7 962
37 650
9115
65 538
74 653
1287
58 844
1015
-4-26-8
981 737
16 927
1116 616
19 252
-12-1
letzendorf-K.-Ebersdorf*) .
25
39 541
23 030
23 030
921
13 073
654
-4-40-8
270 412
12 877
284 415
14 221
— 9-£
lalzburg-Tiroler Bahn . .
iprinz Rudolf-Bahn incl.
290
24 334
14 963
15 160
38 978
54 138
187
59 012
203
— 7-9
952 033
3 283
978 520
3 374
- 2-1
Üsel-Hüttenbahn und Zelt-
eg-Fohnsdorf
812
67 442
119 007
64 511
287 482
351 993
433
307 347
379
4-14-2
4 500 906
5 543
4 024 978
4 957
-i-11-8
ler Ferdinands -Nordbahn
697
163 665
487 917
295 788
1 926 792
2 222 580
3 189
2 238 278
3 211
— 0-7
26 034 710
37 353
25 502 907
36 590
-f 2-1
1-
lährisch-Schles. Nordbahn
141
27 818
57 778
26 784
80 145
106 929
758
105 936
751
4- 0-9
1 355 702
9 615
1 276 106
9 050
-f 6-2
nsierer Eisenbahn . . .
6
2 683
3 613
564
3 400
3 964
661
ib. - Czern.- / Lemb.-Czern. .
267
25 750
37 717
38 967
210 308
249 275
934
344 575
1291
— 2T7
2 968 332
11 117
2 661 829
9 969
-f 11-6
yß.(Oe.L.)\Czern.-Sucz. .
90
7 550
23 471
11211
56 148
67 359
748
76 860
854
— 12-4
720 31.4
8 003
609 620
6 774
•+-18-1
jen-Vordemberger Bahn .
rische Grenzbahn. . . .
15
3 550
15129
943
11578
12521
835
13 687
912
— 8-4
189 484
12 632
184 469
12 298
-f 2-7
109
13 089
19 273
5 361
26 204
31565
290
28 623
263
4-10-3
357 026
3 275
305 826
2 806
-f 16-7
Q-
risch-Schlesische Centralb.
152
16 256
21845
12 163
46 033
58 196
383
65 879
433
— 11-5
700 340
4 608
765 786
5 038
- 8*5
D-
titsch einer Localbahn . .
err. Localbahn-Gesellsch. :
islau-Zleb u. Skowitz-Wrdy-
3
1 628
1 134
654
937
1591
530
icic
11
5 013
4 480
4 480
407
'ö-
erreich. 1 Garant. Strecke .
623
120 463
156 641
135 240
471 525
606 765
974
567 467
911
4- 6-9
7 169 054
11 507
6 736 835
10 814
-H 6*4
dwestb.\ Ergänzungsnetz .
au-Friedländer Eisenbahn
305
53 718
182 863
43 632
396 623
440 255
1443
425 661
1396
4- 3-4
4 289 316
14 063
3 724 047
12 210
-f- 15-2
33
5 399
8 341
2 239
16 478
18 717
567
18 663
566
4- 0-2
256 744
7 780
272 068
8 244
- 5*6
!|-
sn-Priesen (Komotau) E.:
-1- 8-7
Jte Linien
155
12 867
48 006
11 015
89 780
100 795
650
102 336
660
— 1-5
1 040 397
6 712
988 368
6 177
■li-
ilsen-Klattau-Eisenstein .
97
9 211
24 544
5168
44 613
49 781
513
50 562
521
- 1-5
489 711
5 049
468 173
4 827
-!- 4-6
;-Duxer Eisenbahn . . .
155
11 599
80 626
10 514
113 447
123 961
800
117 079
755
4- 6-0
1 133 075
7 310
1 043 198
6 730
+ 8-6
Ili-
L. Staatsbahnen:
'iJ
Iraun au-StrasswalchenerB.
37
3 463
1861
1565
3 156
4 721
128
4 340
117
4- 9-4
73 930
1998
70 151
1896
-+- 5-4
K
Dalmatiner Bahn ....
105
1 258
2 620
1 183
7 847
9 030
86
4 655
44
4-95-5
69 725
664
74 700
711
— 6-5
►niester Bahn
112
30 723
4 845
8 454
16 290
24 744
221
37 826
338
— 34-6
413 408
3 852
354 749
3167
-+-21-6
•onau-Ufer Bahn**) . . .
8
.39 070
10 819
10 819
1352
3129
391
-f- 245-8
63 488
7 936
43 072
5 384
-}-47-4
J'.T
rbersdorf-Würbenthal . .
18
14^
1834
‘ 522
1 481
2 003
111
2 003
1 002
itrianer Bahn
143
3 546
2 743
4 543
8 672
13 215
92
11201
78
4-’i7-9
163117
1141
142 318
995
+ 14*7
jriegsdorf-Römerstadt . .
14
1 175
2 216
289
1339
1628
116
2 067
148
— 21-6
22 496
1607
24 894
1 778,
— 96
^ürzzuschlag-Neuberg . .
11
2 063
3 514
704
1828
2 532
230
2 620
238
— 3-4
36 384
3 308
2 620
2 620 -f 26-3
liederösterr. Staatsbahnen
154
16491
13 703
7 721
22 260
29 981
195
24 319
158
4-23-4
454 090
2 949
420 846
2 733 -+- 7-9
■•D-
lakonitz-Protivin . . ^ . .
144
13 450
17 619
8 877
27 740
36 617
254
33 563
233
4- 9-0
408 771
2 839
364 191
2 529
-+-12-3
arnow-Leluchow (Orlo) .
151
5 417
4418
4175
17 647
21822
145
16 566
110
4-31-8
336 782
2 230
281 347
1863
+ 19-7
arvis-Pontafel
25
3 032
7 034
2 295
10 446
13 041
522
11396
456
— 14-5
184 533
7 381
32 559
5 427
-1-36-0
nterdrauburg-Wolfsberg .
38
2 480
1638
1200
2 544
3 744
99
3106
82
4-20-7
50 958
1341
12 445
1383
— 30
lordd. Verbindungsbahn .
283
53 959
112 475
30 563
' 240 944
271 507
959
264 547
935
4- 2-6
2 676 936
9 459
2 500 951
8 837
-f- 7 0
lau-Kralup-Prager Eisenb.
irlberger Bahn
120
32 889
73 040
25 143
95 131
120 274
1002
106 654
889
4- 12-7
1 372 769
11440
1 307 231
10 894 ■
-+- 5-0
m
96
34 797
18 581
13 596
26 711
40 307
420
34 497
359
4- 17-0
461406
4 806
429 127
4 470-
-+- 7-5
,1)1^
i-Pottendorf- Wiener -Neu-
1
sädter Bahn
67
12 789
40 375
8 331
61085
69 416
1036
55 745
832
4-24-5
8-23 018,
12 284
685 .369
10 229
-f 20-1
Summa . .
8 684
1 315 291
2 951 030
1 345 002
7 931 355
9 276 357
1068
8 728 957
1010
4- 5 7
103676905
12 341
101685299
11.843
-h 4-2
UD'l
ngarische Eisenbahnen.
Id-Fiumaner Bahn . . .
392
84 220
26 687
45 768
85 031
139 799
357
120 657
308
4-16-6
1 891 894
4 778
1 775 953
4 530
+ 5*5
I-Körösthaler Bahn . . .
62
7 021
6 029
4 274
9 281
13 555
219
10 698
173
4-26*6
201 724
3 254
199 871
3 224-
-+• 0-9
Inclusive der K. K. Oonauuferbahnstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
Exclusive der Theilstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
138
Beneiuiung
der
Eisenbahnen
Arad-Temesvarer Eisenbahn
Rattaszek - Dombovar - Zäkany
(Donau-Drau) Bahn . .
Erste Siebenbürger Eisenbahn
Fünfkirchen-Bärcser Bahn .
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn
Raah-Oedenburg-EbenfurterB
Ungarische Nordostbahn .
Kgl. Ungar. Staatseisenbahnen
Nördliche Linien . .
Oestliche Linien . . •
Südliche Linie ....
Gran-Bresnitz-Schemnitz
Gömörer Industriebahnen
Dalya-Vinkovce-Brod . .
Waagthalbahn ....
Theiss-Linie
Summa
Recapitnlation.
Summeder gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen . . . .
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
Summe der Ungar. Eisenbahnen
Hauptsumme
17 138
12 763
16 268
52 103
65111
28 181
13 401
5 000
6 682
19 459
16 466 '
39 793
24 093
37 849
108 320
15 352
14 896
9115
34.758
77 000
678 481
1315 291
455 278
1 005 786
2 951030
413 526
5 900 12 100
6 409
16 363
9 456
7 151
78 619
42 517
21986
498
4 285
8 105
25 520
119 000
1 062 563
1 345 002
458 534
30 387
67 853
37 239
85 028
42 481
154 282
401 900
119 750
28 330
4 836
21817
18 000
36 796
84 216
46 695
92179
51466
198 980
480 519
162 267
50 316
5.334
26 102
17 735
60 905
382 000
18
5 419 379
7 931 355
1 408 330
16 021
29 153
97 145
45 403
70 902
44 690
193 037
423 469
165 773
59 430
3 563
27 574
25 951
40 728
379 246
1 753 430 ”
6 555 518
8 728 957
1 75.3 430
Ö 17 037 905 ”
l + 12-5
5 + 26-1
5 - 13-4
3+ 2-8
3 + r -
9 + 150
3+ 3-0
8 + 13-4
- 1-9
-28-0
4 + 50-7
4— 5-5
0 — 31-6
1 + 49-5
8 - 2-
5-1
Kilom.
243 435 4 271
2 5.34
1 250 225 4 311
634119 9 325
1 274 700 18 746
495 312
2 513 634
6 012 964
2 549 845
958 853
49 152
391 623
315 626
553 701
5 475 636
25 233 079 ‘
654 405
1 095 307
.399 675
2 480 535
5 987 488
2 467 328
925 884
. 43 797
384 006
302 765
585 817
5 975 082
16 107
4 298
4 278
.3 954
3 331
1 904
5 762 25 282 872
2 74 027 546
7 106676905
1 25 233 079
•205937530
13 986
12 341
5 762
11 244
75 093 848 1
101685299 1
25 282 872
20-2062019 “
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen.
Tarif-Bekanntmachungen (Forts, v. S. 136).
Niederdeutscher Eisenbahn- Verband. Am
1 Februar er. tritt der Nachtrag 8 zum
Güter -Tarife vom 1. April 1878 in Kraft,
enthaltend Frachtbegünstigungen für ver-
schiedene leicht verderbliche Gegenstände
etc., Sätze der Specialtarife A. 2 und I
zwischen Fallersleben und Itzehoe, ander-
weite, theilweise ermässigte Sätze für
Osterode a, Harz und Nordhausen, sowie
für die Frankfurt - Bebraer Stationen der
Strecke Halle - Münden, Tarifsätze für die
in den Verband aufgenommenen Stationen
Artern und Ober - Röblingen a. d. Helme,
Ausnahmesätze für Braunkohlen, ander-
weite, theilweise ermässigte Ausnahme-
sätze für Europäisches Holz des Special-
tarifs II und Berichtigungen.
Aufgehoben werden zum 15. Marz er.
die Tarifsätze zwischen der Mecklenburgi-
schen Station Neubrandenburg einerseits,
den Halle -Casseler Stationen Sollstedt,
Gernrode bei Worbis, Le.inefelde, Heiligen-
stadt, Arenshausen, Witzenhausen und
Hedemünden andererseits. An Stelle der-
selben kommen vom gedachten Tage ab
lediglich die im Staatsbalin-Verkehre via
Blankenheim - Berlin bestehenden niedri-
geren Sätze zur Anwendung.
Der Nachtrag ist in den Güter^Expe-
ditionen der Verbands-Stationen käuflich
zu haben. Hannover, den 28. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn - Direction, Namens
der Verbands-Verwaltungen. (387)
Reichsbahn - Staatsbahn - V erkehr. V om
1, Februar er. kommt für die Beförderung
von Sprit und Spiritus zwischen Nord-
hausen und Metz ein Ausnahmesatz von
3,26 Jl pro 100 kg zur Einführung. Frank-
furt a. M.- Sachsenhausen, den 28. Jan. 1881.
Königliche Eisenbahn -Direction. (389)
Reichseisen bahnen Tn ElsasS;Loth-
ringen und Königlich Preussische
Staats- und unter Staatsverwaltung
stehende Bahnen. Mit Gültigkeit vom
15. Februar er. kommt der 2. Nachtrag
zum Tarif für die Beförderung _ von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
vom 20. Januar 1880 zur Einführung.
Durch denselben wird der Tarif auf
weitere Lothringisch-Luxemburgische Sta-
tionen, sowie einige Stationen der Eisen-
babndirectionsbezirke Frankfurt a, M. und
Magdeburg ausgedehnt.
Derselbe enthält ausserdem noch einige,
Ermässigungen bestehender Frachtsätze.
Der Tarifnachtrag ist durch unsere Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M.-Sachsenhausen, den 26. Januar
1881. Königliche Eisenbabndirection. (388)
Schlesisch - Süddeutscher Verband. Am
1. Februar d. J. treten im Verkehr zwischen
Morgenroth und Zuffenhausen, Station der
Württembergischeii Eisenbahn, directe
Frachtsätze für Güter der Klasse A 2 mit
5,64 Jl und des Specialtarifs 1 mit 4,84 Jl
pro 100 kg. in Kraft. Breslau, den 27. Januar
i881. Königliche Direction der Oberschle-
sischen EisenbahnimNamen der Deutschen
Verbands-Verwaltungen. (391)
Hessische Ludwigsbahn. Zum
Tarif heft No. 9 des Süddeutschen Ver-
bandsgütertarifs tritt der 1. Nachtrag am
1. Februar er. in Kraft. Derselbe enthält
für unsere Stationen Mannheim undSMann-
heim Neckai Vorstadt directe Frachtsätze
■für den Verkehr mit den Böhmischen
Bahnen. Ferner directe Frachten für
unsere StationenCamberg,Griesheima.Main,
Höchst a. Main, Idstein, Niederselters,
Oberbrechen und Wiesbaden im Verkehr
mit Stationen der Oesterreichischen Staats-
eisenbahn, nördliche Linie. Nähere Aus-
kunft ertheilen unsere Verbandsstationen
sowie unser Tarifbüreau. Von letzterem
ist der Nachtrag zu 25 4 pro Exemplar
käuflich zu beziehen. Mainz, den 27. Ja-
nuar 1881. In Vollmacht des Verwaltungs-
rathes: Die Specialdirection. (384)
UI. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 1. Februar d. J. kommen directe
Frachtsätze für den Verkehr zwischen den
diesseitigenStationen Uecklingen, Börnicke,
Schneidlingen, Egeln, llberstedt und Prödel
einerseits und verschiedenen Stationen des
Eisenbahn-Directionsbezirks Frankfurt a/M.
sowie Berliner Staatsbahnhöfen anderer-
seits zur Einführung.
Auskunft über die Tarifsätze ertheden
die betheiligten Expeditionen. Magdeburg,
28. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (399)
Für die Beförderung von Steinkohlen,
Kokes und Briquets von nachstehend ver-
zeichneten Stationen der Bergisch-Mär-
kischen Bahn nach den Stationen Amster-
dam, ’sGravenhage und Leiden resp. nach
den darüber hinaus, zwischen und vorbe-
legenen Stationen der Holländischen Bahn
treten von heute ab nachstehend ermässigte
Sätze für Sendungen in regelmässigen
Extrazügen in Kraft. m -r
Bedingung der Anwendung des Tarifs
ist die Uebernahme der vertragsmässigen
Verpflichtung bei Vermeidung einer näher
zu vereinbarenden Conventionalstrafe min-
destens einen Extrazug von 250 000 bis
400 000 kg pro Woche nach den vorbezeich-
neten Siationen abzusenden. An jedem
Extrazuge können sich eine bis höclistens
fünf Zechen betheiligen, welche zu einer
und derselben nachstehend bezeichneten
Gruppe gehören.
Pro 10 000 kg gelangen bei Sendungen m
Extrazügen von den an die Stationen Buer,
Essen, Gladbeck, Mülheim a/d. Ruhr, Ober-
hausen, Ruhrort Rhein und Styrum an-
geschlossenen Zechen — Gruppe I. — 49 Jl,
von den an die Stationen Bismarck i/W.,
Bochum, Bochum - Riemke, Dahlhausen,
Herne, Kupferdreh, Schalke, Steele, Ueber-
ruhr und Wattenscheid angescblossenen
Zechen — Gruppe II. — 50 Jl, von den
an die Stationen Annen, Aplerbeck, Barop,
Blankenstein, Bommern, Dortmund, Dort-
munderfeld, Haspe, Hattingen, Hörde, Holz-
wickede, Laer, Langendreer, Marten, Nie-
renhof, Weitmar und Witten angeschlos-
senen Zechen — Gruppe III — h\ Jl zur
Erhebung. , _ .
Wenn zwei Extrazüge regelmassig pro
Woche abgesendet werden, ermässi^t sich
die Fracht um je eine Mark, bei drei
Zügen um zwei Mark, bei vier Zügen um
drei Mark, bei fünf Zügen um vier Mark,
bei sechs Zügen und mehr um fünf Mark.
Die näheren Bedingungen sind bei den
Unterzeichneten Directionen zu erfahren.
Elberfeld und Amsterdam, den 28. Januar
1881. Königliche Eisenbahn-Direction, Be-
triebs-Direction der Holländischen Eisen-
bahn-Gesellschaft. (38-2)
+114-1 ilLl 4-+4-J -<-+
- Ib9 -
IV. Speeialtarlfe für bestimmte
Transport* Artikel.
Für den Transport von Cement bei Auf-
gabe von 10 000 kg pro Wagen oder bei
Frachtzahlung für dieses Gewicht ab
einigen Südbayerischen Stationen nach
Asch, Eger und Franzensbad sind ermäs-
sigte Ausnahmefrachtsätze zur Einführung
gekommen. München, den 27. Januar 1881.
Generaldirection d. K. ß. Verkehrsanstalten,
Betriebsabtheilung. (386)
2. Submissionen^
Submission auf Turbin en. Die An-
fertigung und Lieferung von 2 Turbinen
für den Bau des Brandleite-Tunnels der
Eisenbahn - Baustrecke Erfurt - Ritschen-
hausen soll vergeben werden.
Die Bedingungen undZeichnungen liegen
in dem General-Bureau (Fürstenstrasse 1
bis 10, Magdeburg) aus, können auch ge-
gen Einsendung von 2 Mark von demselben
bezogen werden. — Offerten sind mit der
Aufschrift:
„Submission auf Turbinen“
versehen bis zum Termin am 12. Februar
d. J., Vormittags 10 Uhr an uns einzu-
reichen und werden in Gegenwart der er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
Magdeburg, den 26. Januar 1881. Königl.
Eisenbahn-Direction. (38.5)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Die Liefe-
rung von 6 670 Stück oder ca. 1 120 Cubik-
meter kieferner Weichenschwellen soll im
Wege der Submission vergeben werden.
Offerten sind bis zum 12. k. Mts. an
unser technisches Bureau hierselbst, von
welchem auch die Lieferungs-Bedingungen
und Offerten-Formulare kostenfrei bezogen
werden können, einzusenden. Berlin, den
27. Januar 1881. Die Direct'on. (397)
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u Hubpausen, System Kiey. Flachschieber nud Präzisious-Stenerungeu fr
Gutehoffnungshütte. Fördermaschinen mit Expansionssteuerung, System Vers ei _
selbstthätig, System Gutehotfnungshütte. Schlösser für Rundeisengestänge. Fa^oneisen-Biegmaschine, Sys
Gutehoffnungshütte. 'Verfahren zum Keinigbn des Roheisens von — *- — - •
• ike, Syst^ Gutehoffnungshüt
VII. Zeche Oberhausen in Oberhausen II.
teilen unter Anwendung von Schlacke, System Guteht
Der Verein besitzt folgende Werke:
I. Gutehoffnungshütte zu Sterkrade.
II. St.AntonyhüttezuOsterfeld beiSterkrade.
III. Hammer Neu-Essen bei Oberhausen II.
IV. Walzwerk Oberhausen in Oberhausen II.
V. WalzwerkNeu-Oberhauseni.Oberhausenll.
VI. Eisenhütte Oberhausen in Oberhausen II.
Förder-, Wasserhaltungsmaschinen, Ven-
tilatoren, Dampf kabel, Dampfpumpen etc.
Druck- unil Hebepnmpen für Bergwerke.
Gestänge f. B ergwer k.s pumpenv.Faconeisen.
Geschmiedete Bund -Gestänge mit Patent-
Schlössern aus bestem Hammereisen.
Waggonkipper , vollständig selbsttätig,
Patent Gutehoffnungshütte.
Maschinenguss jeder Art und Grösse.
Poteriegnss.
Geschosse in allen Kalibern, roh u. mit Hart-
blei-Ummantelung oder Kupferführung.
Scliniiedestücke jeder Faijon u. jeder Grösse.
Schiffs-Ketten, Anker und Steven.
Dampfkessel, Reservoirs etc.
Eiserne Brücken, Daclikonstruktiouen jeder
Grösse.
Dampfschiffe, vollständig ausgerüstet für
den Personen- und Güterverkehr, eiserne
Kähne etc. Schwimmende Docks.
E. Bergbau-Produkte.
Förderkohlen von den eigenen Zechen
Oberbausen, Osterfeld und Ludwig, vor-
züglich geeignet für Locomotiv- u. Kessel-
feuerung, Ziegeleien u. Kalkbrennereien
sowie für Hausbrand.
Gewaschene Nusskohlen der Zeche Ober-
hausen.
Böttcher. IVasserlialtaiigsmasehineii mit Rotation
■ r Dampfmaschinen, System
Waggonkipper, vollständig
- „ „ . Fa^oneisen-Biegmasr’ -' — -
Reinig'en des Roheisens von Phosphor und anderen schädllt
VIII. Schiffswerft Ruhrort in Ruhrort.
IX. ZecheNeu-Essen Il-Ludwigi. Rellinghausen.
X Zeche Neu-Essen IV in Rellinghausen.
XI. Zeche Osterfeld in Osterfeld. ‘
XH. Diverse Eisensteingruben in Nassau,
Siegen, Bayern, der Eifel etc.
Gegenwärtig beschäftigte Arbeiterzahl : 7000, gegen gooo im Jahre i87_^j74.
Die
iWerkzeuffmaschinenfabrik „Vulkan
(^voriii. William Beiimlorf)
Chemnitz
empfiehlt sich zur Lieferung ihrer;
’ Schraubenschneid - Support - Drehbänke nach
Whitworths Scala, Support-Drehbänke zum
II selbstthätigen Lang- und Plandrehen, Bohr - Drehbänke, Plan -Drehbänke,^
'Locomotiv- und Eisenbahnwagenräder - Drehbänke, Horizontal-, Vertical-
Radial- und Langlochbohrmaschinen, Shaping-, Stoss- und Hobelmaschinen,
Räderschneidmaschinen, Mutter- und Schraubenschneidmaschinen, Mutterstoss- und Praismaschinen,
Blechdurchstossmaschinen und Scheeren, Blechbiegmaschinen, Dampfhämmer, Ventilatoren, Parallel-
- Schraubstöcke;
ferner: Holzliearbeitiiii^siiiaschiiien^ als:
Bohr- und Stemmmaschinen, Hobelmaschinen, Kreissägen, Sägegatter, verticale Bandsägen, Zapfen-
schneid- und Schlitzmaschinen, Fraismaschinen zu allen möglichen Fagonhölzern etc.
Courante Maschinen befinden sich anf Lager.
PHCTOLITKOGBAPHIE & LICHTDHUCK-ÄKSTALT. BUCK3IMDEBEI. BEELIH SW., BEUTH-STBASSE 8.
» Jahre IS37 begründete Anstatt, ■welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, 'wie Bau- und Situations-
•t eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen.
■ Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Ueferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- M iltel bietet.
— 141
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
EiniinclKwaiixig’ster tfa1u*g‘ang‘.
Berlin, den 7. Februar 1881.
Inhalt: Zur Frage über die Selbstkosten des Personen- und Güter-Verkehrs. — Ein neues Güter-Begleitkarten-Formular. —
Das Oesterreichiscbe imd das Ungarische Localbahn-Gesetz. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Ausserordentliche General- Versammlung der
Kaiserin Elisabeth-Westbahn am 31. Januar 1881. — Amerikanisches Eisenbahnrecht. — Electrotechnischer Verein. — Beiträge zur Wäh-
rungsfrage. — Kursbuch der Deutschen Reichs-Postverwaltung. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Verkehrs-Störungen
etc. 3. Vacanzen. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Zur Frage über die Selbstkosten des Personen- und
Güterverkehrs.
Die Frage über eine detaillirte Ermittelung der Selbstkosten
des Eisenbahnbetriebes und über den Modus der Vertheilung auf
Personen- und Güterverkehr ist schon im Jahre 1859 von dem
Regierungs- und Baurath Garke angeregt und in seiner Schrift:
„Comparative Berechnung der Kosten der Personen- und Güter-
transporte auf den Eisenbahnen zur Beurtheilung der Frage über
die zulässigen oder möglichen Minimalsätze“ eingehend behandelt
worden. Trotz der bedeutenden Tragweite, welche eine klare Ein-
sicht in diese Angelegenheit für die finanziellen Ergebnisse der
Eisenbahnen haben muss, hat man dieser Frage der Selbstkosten,
welche die Grundlage eines jeden geregelten kaufmännischen Ge-
schäfts bildet, keine besondere Beachtung geschenkt. Die Tarife
sind nach wie vor oft ohne Rücksicht auf die localen Betriebs-
Verhältnisse einer Bahn und meistens ohne Berücksichtigung der
Selbstkosten, lediglich nach Zufall, nach Schablone, oder vom Ge-
sichtspunkte der Concurrenz aus normirt worden. Auch die volks-
wirthschaftliche Seite ist vernachlässigt und die Bedeutung des
Eisenbahnwesens für die NationalÖconomie lange Zeit unterschätzt
worden; eine Erörterung darüber, ob die Leistungen und finan-
ziellen Ergebnisse der Eisenbahnen auch für die nächste Zukunft
in einem rationellen Verhältniss zu den immensen Kosten stehen
möchten, welche jährlich für Bau und Betrieb derselben aufge-
wendet wurden, ist nur selten angestellt worden. Noch vor wenigen
Jahren war das Wort „Oeconomie“ im Eisenbahnwesen wenig oder
gar nicht bekannt. Im Vordergrund stand die Loosung: „Mehr
Eisenbahnen“, und die vorzügliche Rentabilität der meisten Privat-
bahnen führte denselben für Neubauten immer frische Geld-
mittel zu.
Bis Ende der sechziger Jahre bewegte sich die Ausdehnung
des Deutschen Eisenbahnnetzes in ziemlich gleichmässigen Bahnen ;
trotzdem fandeji die Grundsätze der Oeconomie, so lange noch
hohe Dividenden gezahlt wurden, in Bau- und Betriebsverwaltung
nur in beschränktem Masse Anwendung. Die nächstfolgenden
fünf Jahre des Gründungsschwindels waren für die ruhige Be-
urtheilung dieser Wirthschaftsfrage erst recht nicht geeignet. Der
immense Capitalumsatz in Eisenbahnen während dieser Zeit, ver-
bunden mit den jede Rentabilitätsberechnung verschleiernden
Börsenmanipulationen, liess einen Gedanken an öconomische Be-
handlung der Eisenbahnen nicht aufkommen.
Erst nachdem die Hochfluthen des Actienschwindels und
der Productionswuth sich etwas verlaufen und dementsprechend die
Ansprüche an die Verkehrsanstalten auf das alte Niveau herab-
gesunken waren, nachdem man die verwüstenden Wirkungen
dieser Sturmfluth auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens zu er-
kennen anfing, erst da brach sich, wenn auch langsam, der Ge-
danke an wirthschaftliche Massnahmen allmälig Bahn.
Zunächst war es die Bauthätigkeit, welche in Folge der
Schwierigkeit von weiteren Capitalbeschaffungen eine erhebliche
Einschränkung erlitt. In das Innere der Betriebsverwaltung fand
die öconomische Strömung nicht sogleich Eingang und hat ihn
zur Zeit noch nicht überall gefunden. Es sind hierbei langjährige
Gewohnheiten, alte aus den Kinderjahren des Eisenbahnwesens ori-
ginirende Vorurtheile und Ansichten zu überwinden, sowie die
Schwerfälligkeit eines ausgedehnten Verwaltungsapparates zu be-
rücksichtigen, alles Momente, welche neuere Ideen nur schwer
zur Geltung kommen lassen.
Unter diesen Umständen mag es wenn auch nicht gerecht-
fertigt, so doch entschuldbar und erklärlich erscheinen, dass die
Frage der Selbstkosten und der Oeconomie auf dem Gebiete des
Eisenbahnwesens bis in die letzte Zeit so wenig Beachtung ge
funden hat.
Dazu kommt noch, dass die Berechnung der Selbstkosten
getrennt nach Personen- und Güterverkehr ganz besonders schwierig
ist, so dass dies Problem als gelöst noch nicht bezeichnet wer-
den kann.
Die Nothwendigkeit, zu einem Resultat zu gelangen, tritt
mit der Ausdehnung des Eisenbahnnetzes immer schärfer auf,
und wenn man erwägt, dass die jährlichen Betriebsausgaben der
Deutschen Bahnen über 500 Millionen Mark betragen, so leuchtet
ein, dass eine kritische Beleuchtung der Ausgaben im Einzelnen
kaum streng genug angestellt werden kann. Die Schwierigkeiten
sind indess nicht gering. Während es nur einer sorgfältigen
Buchung bedarf, um die Gesammtausgaben zusammenzustellen,
ergiebt sich das Verhältniss, in welchem die Kosten eines Dienst-
zweiges beansprucht werden, fast bei jeder Position des Etats
verschieden, und eine absolut richtige Trennung der Ausgaben
für Personen- und Gütertransport bei der Verbuchung ist nicht
durchführbar. Bei dem wichtigen Posten der Bahnunterhaltung
lässt sich unmöglich bestimmen, welche Kosten für Unterhaltung
und Ergänzung durch die Personenzüge, welche durch die Güter-
züge und welche endlich durch die combinirten Züge nothwendig
geworden sind. Eine nachträgliche Repartition nach Abschluss
des Betriebsjahres stösst auf ähnliche Hindernisse. Für die
Kosten der Bahnunterhaltung könnte man vielleicht eine Ver-
theilung im Verhältniss der zurückgelegten Achskilometer vor-
nehmen; wie will man aber die Kosten einer Güterzuglocomotive
repartiren, welche bestimmt ist, für eine gewisse Strecke Vor-
spanndienst zu leisten und einen Theil ihres Dienstes zum Ran-
giren von Güterzügen und zur Bedienung von Personenzügen auf
frequenten Stationen verwendet? Eine Vertheilung der Kosten
auf Personen- und Güterverkehr nach den Positionen der ein-
zelnen Dienstzweige wird deshalb immerhin etwas Willkürliches
haben und ausserdem bei jeder Bahnverwaltung unter Berück-
sichtigung der localen Verhältnisse eine andere sein.
Es kommt deshalb darauf an, einen Factor oder ein Product
von einigen Factoren im Eisenbahnbetrieb aufzufinden, welches
zu der Intensität des Personen- und Güterverkehrs, sowie zu dem
grössten Theil der Betriebsausgaben, nämlich zu den Kosten der
142
Bahnunterhaltung und der Transportverwaltung in directer Be-
ziehung steht.
Derartige Erwägungen mögen Herrn Garke veranlasst haben,
die oben erwähnte Berechnungsweise aufzugeben und in der Zeit-
schrift des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen — Jahr-
gang 1875 No. 27, 1876 No. 71 u. 73 — eine andere Methode zu
veröffentlichen, die den gestellten Anforderungen zu ent-
sprechen scheint.
Herr Garke vertheilt die Gesammtbetriebskosten auf Per-
sonen- und Güterverkehr nach dem Verhältniss der Producte,
welche sich aus der Bruttolast und der Geschwindigkeit der Züge
ergeben. Diese Berechnungsweise bat nicht allein den Vorzug
der Einfachheit, sondern sie wird auch den thatsächlichen Auf-
wand für beide Verkehrszweige deshalb annähernd ergeben, weit
die beiden Factoren, Last und Geschwindigkeit der Fahrzeuge,
auf die Hauptausgaben im Betrieb, nämlich auf die Bahnunter-
haltung und die Transportverwaltung, eine directe Einwirkung
ausüben. Wenn man von den verhältnissmässig geringen Schäden,
welche durch die Witterungseinflüsse an den Bahnanlagen ent-
stehen, absieht, so werden die Reparaturen und Ergänzungen an
dem Gestänge und den meisten baulichen Anlagen von Stärke
und Geschwindigkeit der Personen- und Güterzüge abhängig sein.
ln gleicher Weise wird bei der Transportverwaltung der
Brennmaterialverbrauch der Locomotiven, werden die Reparatur-
kosten an den Fahrzeugen, die Gehälter des Zugpersonals etc. mit
der Bruttolast und Geschwindigkeit der bewegten Achsen steigen
resp. fallen; nur die Kosten für allgemeine Verwaltung sind von
der Intensität der Verkehre weniger abhängig. Dieselben betragen
jedoch nur 6 bis 10 pCt. der Gesammtausgatae, während jene für
Bahnunterhaltung 30 bis 35 pCt. und die für Transportverwaltung
etwa 60 pCt. betragen.
Für etwa 90 pCt. der Ausgaben wird demnach dieser Re-
partitionsmodus hei normalen Bahn- und Betriebseinrichtungen
den wirklichen Kostenaufwand ziemlich genau darstellen, für die
übrigen 10 pCt. kann das Verhältniss sich etwas anders gestalten,
indess wird bei der Geringfügigkeit des Betrages das Gesammt-
resultat erheblich nicht beeinflusst werden, wenn man auch für
diese 10 pCt. eine Vertheilung nach der Garke’schen Methode
vornimmt.
Vorstehend ist gesagt: „bei normalen Bahn- und Betriebs-
Verhältnissen“, weil wir der Ansicht sind, dass die Anwendung
der Garke’schen Methode nicht bei allen Bahnen ohne Unterschied
gleichmässig richtige Resultate liefern kann. Das Verhältniss ge-
staltet sich nämlich anders, wenn durch die Configuration des
Bahnnetzes oder durch besondere Betriebseinrichtungen der eine
oder andere der beiden Verkehrszweige einen erheblichen Kosten-
aufwand für sich allein in Anspruch nimmt.
Bei Eisenbahnen von massiger Ausdehnung auf wenig ver-
zweigten Linien, günstigen Steigungs- und Krümmungsverhält-
nissen und mittelstarkem Verkehr, wie sie im nördlichen und öst-
lichen Deutschland vielfach Vorkommen, kann die Berechnungs-
weise ohne Weiteres Anwendung finden. Dies ist indess nicht
mehr angängig, wenn durch vielfache Verzweigungen der Betriebs-
dienst sehr complicirt wird, wenn durch grossen Rohproducten-
verkehr, wie bei den Bahnen der Kohlen- und Industriegebiete,
zur Bewältigung dieser Massenförderungen besondere Einrich-
tungen in Bau und Betrieb getroffen werden müssen, und wenn
bei Gebirgsbahnen der Procentsatz der starken Steigungen und
Krümmungen zur Gesammtlänge erheblich zunimmt. Dabei ist
von einschneidender Bedeutung für. die Betriebskosten, ob die
Transporte in der Hauptmasse gegen die Wasserscheiden, parallel
mit denselben oder von denselben abfallend geführt werden.
Selbstverständlich können derartige Momente nur dann zu einer
Modification der Garke’schen Methode Veranlassung geben, wenn
ihre Einwirkung auf den Mehraufwand für den Güter- oder Per-
sonenverkehr in die Augen springend, die in Rede stehenden
Summen bedeutende und leicKt zu ermittelnde sind.
(Schluss folgt)
Ein neues Güterbegleitkartenformular.
Es sind in der letzten Zeit bezüglich der Verwendbarkeit
eines neuen Güterbegleitkartenformulars in kleinerem Format bei
verschiedenen grösseren Eisenbahnverwaltungen practische Ver-
suche angestellt worden und, soweit sich die Sache jetzt über-
haupt übersehen lässt, wird die Behandlung der Begleitpapiere
bei der Ver-, Um- und Ausladung der Güter unter dem kleinen
Format erschwert, weil dasselbe eben seiner Kleinheit wegen
nicht um die Frachtbriefe etc. geschlagen werden kann, um
diese zusammenzuhalten. Dann aber verliert auch durch das
bei dem neuen Formular angewandte Pausverfahren die Schrift
an Deutlichkeit.
Ich gestatte mir das folgende Verfahren für den Eilgut-
und Frachtstückgutverkehr in Vorschlag zu bringen:
Das jetzt im Gebrauch befindliche Formular bleibt in seinen
Hauptrubriken bestehen; dagegen dürfte die Rubrik für die Be-
zeichnung des ursprünglichen Aufgabeortes und des letzten
Empfangsortes in Wegfall kommen können, weil jetzt doch fast
überall directe Kartirung eingetreten ist. Auch könnte die
Rubrik für die Bezeichnung des Absenders und Empfängers
ausfallen, weil diese bei Stückgut nicht erforderlich sind und
nur in den höchst seltenen Fällen, in welchen die Karte ohne
den Frachtbrief ankommt, einen Anhaltspunkt gewähren. Das
so verkleinerte Format lässt sich immer noch bequem um die
Frachtbriefe schla,gen, um diese zusammen zu halten und um
eine Verwechslung mit Frachtbriefen aus anderen Karten zu
verhüten.
Das Formular wird ferner in zwei Abschnitten eingetheilt,
welche gleich wie bei Freimarken von einander zu trennen sind.
Der erste Abschnitt endigt bei der Rubrik für das wirkliche Ge-
wicht, welcher noch eine solche für Bemerkungen folgen kann; der
zweite Abschnitt beginnt mit einer Rubrik iür die' Bezeichnung
der Positionen der Karte, worauf die Rubrik für das abgerundete
zur Berechnung der Fracht zu ziehende Gewicht folgt. Beide
Abschnitte erhalten die Bezeichnung der Karte und des Verkehrs,
theilweise durch Vordruck, während die Bezeichnung der Trans-
portroute auf dem ersten Abschnitt genügt.
Auf der Bestimmungsstation werden die Abschnitte von
einander getrennt; auf Grund des ersten Abschnitts, welcher
sämmtliche auf die Ver-, Um- und Ausladung Bezug habenden
Notizen und Vermerke enthalten muss, erfolgt die Ausladung und
der zweite Abschnitt gelangt Behufs Vornahme der Dekartirung
und Avisirung der Güter sofort ins Bureau der Güterexpedition
und dient lediglich als Verrechnungsmaterial. Die ersten Ab-
schnitte werden verbände- und versandstationsweise sortirt und
in derselben Weise auf bewahrt; dieselben ersetzen das jetzige
Ausladebuch und die Controle über den Eingang der Begleit-
karten.
Bemerkungen *)
Verkehr
Begleitkarte No. von Berlin nach vom
Frankatur |
Ueberweisun
g
etc. (Es folgen
die jetzigen
Colonnen)
1 Summe der
1 Frankatur |
(Es folgen die
jetzigen
Colonnen)
Summe der I
1 Ueberweisung |
Bemerkun gen
I I I
■*’) NB. Die Rubrik kann in Stelle des in der jetzigen Karte für die Bezeichnung des Packmeisters, der Plomben etc.
vorgesehenen Raumes eingelegt werden, weil erwähnte Vermerke in der Praxis doch da angebracht werden, wo grade Platz ist.
Die Vortheile des Verfahrens sind:
1. Ersparniss an Zeit, Arbeitskraft und Papier.
2. Wegfall des Ausladebuches auf der Empfangsstation.
3 Die Originalkartenabschnitte bieten ein sicheres und zu-
verlässigeres Material für Recherchen als die jetzigen Ausladebücher
und können dieselben event. bei Eingang einer Reclamation von
der zunächst betheiligten Dienststelle der Empfangsgüterexpedition
den bezüglichen Verhandlungen beigefügt werden.
4. Das zeitraubende und mit vielen Schreibereien verbun-
dene Einholen der Originalbegleitkarte bei den Verkehrscontrolen
ist nicht mehr erforderlich.
5. Die Controle über den richtigen Eingang der Begleit-
karten wird erleichtert.
6. Es kann sofort nach Ankunft des Gutes gleichzeitig die
Entladung und auch die Dekartirung vorgenommen werden, das
eine braucht auf das andere nicht mehr zu warten, wodurch sich
eine schnellere Zustellung resp. Avisirung der Güter erzielen lässt.
Ein practischer Verkehrsbeamter.
143
Das Oesterreichische und das Ungarische
Localbahngesetz.
üjis Ocstcrreicliischc Lociilbahngcsctz.
Gesetz vom 25. Mai 1880, betreffend die Zugeständnisse und Be-
günstigungen für Localbabnen (R.-G.-B. No. 56).
Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reicbsraths finde
Ich anzuordnen, wie folgt:
' Artikel 1. Die Regierung wird ermächtigt, bei Concessio-
nirung neuer Localbahnen (Secundärbahnen, Vicinalbahnen und
dergl.) nicht nur in Bezug auf die Vorarbeiten, den Bau und die
Ausrüstung alle thunlichen Erleichterungen zu gewähren, sondern
auch in Bezug auf den Betrieb von den in der Eisenbahnbetriebs-
ordnung vom 16. November 1851 (R.-G.-B No. 1 ex 1852) und
den einschlägigen Nachtragsbestimmungen vorgeschriebenen
Sicherheitsvorkehrungen insoweit Umgang zu nehmen, als dies
mit Rücksicht auf die besonderen Verkehrs- und Betriebsverhält-
nisse, insbesondere die festgesetzte ermässigte Fahrgeschwindig-
keit nach dem Ermessen des Handelsministeriums ^zulässig er-
scheint.
Artikel II. Desgleichen wird die Regierung ermächtigt, die
Unternehmungen von Localbahnen von der im § 68 der Eisen-
bahnbetriebsordnung, beziehungsweise im § 10 lit. f des Eisen-
bahnconcessionsgesetzes vom 14. September 1854 (R.-G.-B. No. 238)
ausgesprochenen Verpflichtungen in Betreff der Beförderung der
Post, sowie von den zufolge § 89 der Eisenbahnbetriebsordnung
begründeten Verbindlichkeiten in Bezug auf den Ersatz des aus
der polizeilichen und gefällsamtlichen Ueberwachung erwach.sen-
den Mehraufwandes und in Bezug auf die unentgeltliche Her-
stellung und Erhaltung von Amtslocalitäten zu entheben.
Artikel III. Gleichartige Erleichterungen (Artikel I und II)
in Bezug auf die Ausrüstung, den Bau und Betrieb können nach
Ermessen des Handelsministeriums auch für schon bestehende
Eisenbahnen zugestanden werden, wenn auf denselben oder ein-
zelnen Zweig- oder Verbindungslinien derselben der Localbahn-
betrieb mit ermässigter Fahrgeschwindigkeit eingeführt wird.
Artikel IV. Die Regierung wird ermächtigt, bei Festsetzung
der Concessionstarife für Localbahnen Ausnahmen von den Be-
stimmungen _ des Gesetzes vom 15. Juli 1877 (R.-G.-B. No. 64) —
betreffend die Maximaltarife für die Personenbeförderung auf den
Eisenbahnen — zu gewähren.
Artikel V. Die bei dem Betriebe der Localbahnen nicht zu
überschreitende Fahrgeschwindigkeit ist nach Beschaffenheit des
einzelnen Falles jeweilig durch die Regierung festzusetzen.
Alle gesetzlichen Bestimmungen, welche in Bezug auf ein-
zelne Localbahnen eine ziffermässige Beschränkung der einzu-
haltenden Fahrgeschwindigkeit enthalten, treten ausser Kraft.
Artikel VI. Die Benutzung von Reichsstrassen zur Anlage
von Localbahnen wird gestattet, insoweit nicht durch den Bahn-
betrieb die Sicherheit des Strassen Verkehrs gefährdet erscheint.
Zulässigkeit und Bedingungen der Strassenbenutzung sind
durch die Strassenverwaltung im Einvernehmen mit den Eisen-
bahnaufsichtsbehörden festzustellen.
Unbeschadet der aus dem Bestände des Mauthgefälles er-
wachsenden Verbindlichkeiten ist für die Strassenbenutzung ein
besonderes Entgelt nicht zu entrichten.
Die Kosten der ordnungsmässigen Erhaltung des benutzten
Strassentheils, sowie etwaige durch die fragliche Benutzung ver-
anlasste Mehrkosten der Strassenerhaltung überhaupt, desgleichen
die Kosten für alle zur Hintanhaltung einer Störung oder Ge-
fährdung des Strassenverkebrs erforderlichen besonderen Vor-
kehrungen treffen die Localbahnunternehmung.
Andere öffentliche Strassen können mit Zustimmung der
zur Erhaltung Verpflichteten zur Anlage von Localbahnen in An-
spruch genommen werden.
Artikel VII. Verträge, bücherliche Eintragungen, Eingaben
und sonstige Urkunden, durch welche bedingungsweise für den
Fall des Zustandekommens einer proj''ctirten Localbahn zu Gun-
sten derselben die Abtretung von Grund und Boden, die Einräu-
mung dinglicher Rechte, die ßeistellung von Bau- oder Betriebs-
materialien, die Leistung von Baarzahlungen mit oder ohne
Uebernahme von Actien oder sonstige wie immer geartete Bei-
t^gsleistungen zugesichert, die Bedingungen für die Benutzung
öffentlicher Strassen festgestellt oder Garantieverpflichtungen
ubernomrnen werden, geniessen die Gebühren- und Stempelfreiheit.
Artikel VIII. Im Falle der Concessionsertheilung für Local-
bahnen können seitens der Regierung die nachstehenden Begün-
stigungen gewährt werden:
a) die Befreiung von den Stempeln und Gebühren für alle Ver-
träge, bücherlichen Eintragungen, Eingaben und sonstigen
Urkunden zum Zwecke der Capitalsbeschaffung und Sicher-
stellung der Capitalsverzinsung und des Betriebes bis zum
Zeitpunkte der Betriebseröffnung, sowie für jene bezüglich
der Grunderwerbung, des Baues und der Ihstruirung der
Bahn bis zum Schlüsse des ersten Betriebsjahres;
b) die Befreiung von den Stempeln und Gebühren für die erste
Ausgabe der Actien und Prioritätsobligationen mit Einschluss
der Interimsscheine und für die bücherliche Eintragung der
Prioritätsobligationen, sowie von der bei der Grundeinlösung
auf laufenden Uebertragungsgebühr;
c) die Befreiung von den für die Ertheilung der Goncession und
für Anfertigung der Concessionsurkunde zu entrichtenden Ge-
bühren und Taxen, von der Erwerb- und Einkommensteuer,
von der Entrichtung der Couponstempelgebühren, sowie von
jeder neuen Steuer, welche etwa durch künftige Gesetze ciu-
geführt werden sollte, auf die Dauer von dreissig Jahren
vom Tage der Concessionsertheilung.
Inwiefern für einzelne Localbahnen etwa weitergehende
finanzielle Unterstützungen seitens der Staatsverwaltung durch
Gewährung eines Beitrags aus Staatsmitteln oder auf sonstige
Weise zugestanden werden, wird in jedem einzelnen Falle ein
besonderes Gesetz bestimmen.
Artikel IX. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kund-
machung in Wirksamkeit und erlischt mit 31. December 18-<2.
Artikel X. Mit dem Vollzüge dieses Gesetze.s werden der
Handelsminister, der Minister des Innern und der Finanzminister
betraut.*)
II.
Das Ungarische Localbalmgesetz.
XXXI. Gesetzartikel vom Jahre 1880, betreffend die Localbabnen.
§ 1. Localbahnen, d. h. solche Bahnen, deren Hauptzweck
es ist, den Verkehrs- und wirthschaftlichen Anforderungen der
betreffenden Gegend zu entsprechen, können unter den in diesem
Gesetze angegebenen Bedingungen und Begünstigungen vom Mi-
nisterium concessionirt werden. Eine jede derlei Goncession ist
binnen 14 Tagen nach Ertheilung derselben, wenn aber die Legis-
lative nicht zusammengetreten wäre, binnen 8 Tagen nach Ab-
lauf der Unterbrechung dem Landtage anzumelden.
Es bleibt auch fernerhin die Concessionirung solcher Eisen-
bahnen der Gesetzgebung Vorbehalten, welche zur Verbindung
zweier Eisenbahnlinien dienen, oder einen ergänzenden Theil
einer Hauptlinie in ihrer Hauptrichtung bilden; ebenso auch
jener Eisenbahnen, welche unter solchen Bedingungen und Be-
günstigungen auszubauen wären, die von den Bestimmungen
dieses Gesetzes abweicben.
§ 2. Für Localbahnen kann die Goncession höchstens auf
90 Jahre ertheilt werden; nach deren Ablauf übergehen diese
Bahnen ohne jede Entschädigung in das Eigenthum des Staates.
Die Uebertragung der Goncession oder des Eisenbahneigenthums
auf Andere kann nur mit Zustimmung der Regierung bewirkt
werden. Dem Staate wird zugleich das Recht Vorbehalten, das
Eigenthums- und Besitzrecht der Eisenbahn für den Fall abzu-
lös'en, w'enn eine solche Hauptlinie hergestellt wird, welche in
eben der Richtung wüe die concessionirte Localbahn zu führen
sein wird.
Als Ablösungspreis dient binnen 10 Jahren vom Tage der
Ausstellung der Goncessionsurkunde an gerechnet jene Summe,
welche dem in der Goncessionsurkunde bestimmten Baucapitalo
entspricht; nach 10 Jahren aber wird das Reinerträgniss der
letzten sieben Jahre als Basis der Feststellung des Ablösungs-
reises in der Weise genommen, dass der nach Abzug des
rträgnisses der ungünstigsten zwei Jahre verbleibende fünf-
jährige Erträgnissdurchschnitt mit fünf Procent capitalisirt, den
Ablö.sungsbetrag bilden wird, welcher jedoch für den Fall, als die
Eisenbahn sich in ihrem ganzen Bestände und mit allen ihren
Investitionen in einem betriebsfähigen Zustande befindet, nicht
geringer sein darf, als das in der Goncessionsurkunde bestimmte
Baucapital.
§ 3. Hinsichtlich des Baues, der Ausrüstung und des Be-
triebes werden alle jene Erleichterungen und Begünstigungen er-
theilt, deren Gewährung die Sicherheit des Betriebes zulässt.
§ 4. Die Localeisenbahnen werden befreit:
a) Von der Herstellung des Betriebstelegraphen insolange, als
keine Züge kreuzen, oder der Nachtdienst nicht eingeführt
wird.
b) Von der Verpflichtung zur unentgeltlichen Herstellung und
Instandhaltung der für Postzwecke erforderlichen Amts- und
Wohnungslocalitäten und von der unentgeltlichen Beförderung
der Post; wenn aber auf derlei Eisenbahnen ein regelmässiger
Tagesverkehr ins Leben tritt, so ist für die Postbeförderung
eine zwischen der Postdirection und der Eisenbahnunter-
nehmung mittelst Uebereinkommens zu bestimmende mässige
Gebühr zu entrichten.
c) Von der Einrichtung des täglichen regelmässigen Zugver-
kehres; in dieser Beziehung ist jedoch die betreffende Unter-
nehmung zu verpflichten, wöchentlich mindestens dreimal,
einen zur im Voraus bestimmten und kundgemachten Zeit
verkehrenden gemischten Zug einzuleiten.
*) Siehe Verordnung des Handelsministeriums vom 29. Mai
1880 (R.-G.-B. No. 57), womit in theilweiser Abänderung der Ver-
ordnung vom 25. Januar 1879 (R.-G.-B. No. 19) Erleichterungen
hinsichtlich der Verfassung und commissioneilen Behandlung der
Projecte für Localbahnen und Schleppbahnen eingeführt werden.
144
d) Von der Enttichtung der für die Aufsicht der Regierung ent-
fallenden Gebühren.
§ 5. Eben diesen Eisenbahnen wird zugesichert:
a) Auf die Dauer des Baues die Stempel- und Gebührenfreiheit
für jede Art der Beschaffung des Bau-, beziehungsweise An-
lage'capitales, sowie für jeden zum Zwecke der Sicherstellung
des Baues und der Ausrüstung geschlossenen Vertrag, für
alle bei der Grundverbücherung der Eisenbahn und bei der
In- und Extabulation von Darleihen vorkommenden Eingaben
und sonstigen Documente, wie nicht minder für diejenigen
Documente, welche die Uebertragung der zu Bahnzwecken er-
forderlichen Grundflächen und dinglichen Rechte, die Liefe-
rung von Bau- und Ausrüstungsmaterialien, die Leistung von
Baarzahlungen mit oder ohne üebernabme von Actien, end-
lich von Beiträgen, welcher Art und Gattung immer, behandeln.
b) Die Stempel- und Gebührenfreiheit für die erste Ausgabe der
Stamm- und Prioritätsactien, Prioritätsobligationen, sowie der
Interimsscheine.
c) Vollständige Befreiung von der Zahlung der Steuer der zur
öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Gesellschaften
und Vereine, beziehungsweise der Erwerb- und Einkommen-
steuer, sowie der Couponsteuer für Stammactien, Prioritäts-
actien und Obligationen und endlich des Couponstempels für
die Dauer von 30 Jahren vom Tage der Ausstellung der Con-
cessionsurkunde an gerechnet. Es hört jedoch diese Steuer-
freiheit nach 10 vom Ausstellungstage der Concessionsurkunde
an gerechneten Jahren auf, sowie das Reinerträgniss der Unter-
nehmung auch nach Aufnahme der genannten Steuerbeträge
in die Betriebsrechnung höher als 6 Procent des genehmigten
Baucapitales sein wird.
§ 6. Auf den nach dem Inslebentreten dieses Gesetzes
concessionirten Localbahnen wird die Transportsteuer durch 10
vom Concessionstage an gerechnete Jahre nicht eingehoben.
§ 7. Wenn durch den Bau solcher Eisenbahnen die Aera-
rial-, sowie die in Staatsverwaltung stehenden Fondsgüter
interessirt sind, so haben dieselben zu den Baukosten beizutragen.
Die Frage des Interesses und das Mass des Beitrages ent-
scheidet im Einvernehmen mit dem die betreffenden Güter ver-
waltenden Fachminister, und wenn dieser nicht der Finanz-
minister ist, auch mit dem Finanzminister der Minister für öffent-
liche Arbeiten und Communicationen.
§ 8. Die dem Ungarischen Staate gehörigen Eisenbahnen
sind verf)flichtet, für die in ihre Linien einmündenden Localbahnen
a) auf ihren gemeinschaftlich zu benützenden Bahnhöfen den
Dienst gegen Vergütung der factischen Kosten zu besorgen;
b) auf Wunsch den Betrieb der Provinzialbahnen ebenfalls um
die factisch auflaufenden Kosten zu führen;
c) die für diese Eisenbahnen erforderlichen Baumaterialien gegen
ihre Regiekosten zu verfrachten,
§ 9. Die Gemeinden sind berechtigt, für derlei Eisenbahnen
eioe höchstens auf 10 Jahre sich erstreckende Zinsengarantie,
oder eine anderweitige Unterstützung zu übernehmen.
Ihr diesbezüglicher Beschluss hat jedoch nur in dem Falle
Giltigkeit, wenn derselbe in Folge Intervention der competenten
Jurisdiction vom Minister des Innern, beziehungsweise vom Banus
ein vernehmlich mit dem Finanzminister genehmigt wurde.
Es steht den Gemeinden mit Vorbehalt der gesetzmässigen
Genehmigung frei, für die bezüglich der Provinzialeisenbahnen
zu verrichtenden Arbeiten, Geldzahlungen, oder für sonstige von
ihnen frei zu wählende Leistungen, Titres der Unternehmung in
der zwischen ihnen und der Unternehmung zu vereinbarenden
Weise und in dem beiderseits fixirten Werthe zu übernehmen
und zu diesem Zwecke entsprechende, jedoch nur dem gedachten
Zwecke zuzuwendende Anleihen aufzunehmen.
Ueber Ansuchen der Unternehmung kann mit der ausge-
wiesenen Einwilligung der Interessenten in die Concessionsur-
kunde aufgenommen werden, dass alle für dergestalt über-
nommenen Verpflichtungen entfallende Beträge im politischen
Wege eingetrieben werden.
§ 10. Den Jurisdictionen steht das Recht zu, den Bau der
Localbahnen mit einem Theile ihrer öffentlichen Arbeiten oder
mit deren Ablösung zu unterstützen.
Bei der Bemessung dieses Theiles wird der Umstand mass-
gebend sein, welcher Theil des Gebietes der Jurisdiction durch
die Eisenbahn interessirt erscheint.
Die öffentliche Arbeit kann nur auf die Zeit des Baues und
höchstens auf drei Jahre in natura angeboten werden, während
eine derartige Unterstützung aus dem Fonds für öffentliche Ar-
beiten von den Jurisdictionen höchstens auf 10 Jahre im Voraus
zugesichert werden kann; ihr diesbezüglicher Beschluss tritt
jedoch nur dann in Kraft, wenn derselbe vom Minister für öffent-
liche Arbeiten und Communicationen genehmigt wurde.
§ 11. Für die Localbahnen können übrigens in Anspruch
genommen werden:
a) Die zum gewöhnlichen Wagenverkehre nicht unbedingt
noth wendigen Theile der öffentlichen Strassen.
b) Die Flussregulirungsschutzdämme.
Im Falle der Inanspruchnahme derselben sind jedoch wegen
der Inanspruchnahme und der Art, sowie des Verhältnisses der
Erhaltung des Weges, beziehungsweise des Dammes zwischen dem
Concessionär der Eisenbahn und dem Eigenthümer des Weges,
oder des Dammes Vergleiche abzuschliessen, welche Vergleiche
oder Vereinbarungen über die von Fall zu Fall nothwendig ge-
wordene Modification derselben dem Minister für öffentliche Ar-
beiten und Communicationen zur Genehmigung vorzulegen sind.
§ 12. Das Maximum der Fahr- und Frachtpreise ist in der
Concessionsurkunde festzustellen.
Sobald das Reinerträgniss der concessionirten Bahn sich in
nacheinander folgenden drei Jahren auf 7 Procent- des in der
Concessionsurkunde bestimmten Capitales erhebt, wird die Re-
gierung berechtigt sein, nach Anhörung der Unternehmung den
Tarif entsprechend zu reduciren.
§ 13. Wenn auf die Stammactien der zum Zwecke des
Baues und Betriebes einer Localbahn zu constituirenden Gesell-
schaft 30 Procent des Nominalwerthes theils in Baarem eingezahlt,
theils durch die in Folge des Werthes der verschriebenen Liegen-
schaft eine zweifache Deckung bietende hypothekarische Einver-
leibung sicher gestellt, theils durch die von den Gemeinden und
Jurisdictionen in gesetzmässiger Weise übernommenen Verpflich-
tungen gedeckt sind, kann sich die Gesellschaft als solche con-
stituiren und die Statuten in das Handelsfirmenregister ein-
tragen lassen.
Die in der Concessionsurkunde, oder in den Statuten fest-
gestellten Titres (Prioritätsactien, Prioritätsobligationen) kann die-
selbe jedoch unter den Beschränkungen des § 14 nur dann
emittiren und kann zum factischen Beginne des Baues die Be-
willigung nur dann ertheilt werden, wenn 30 Procent des Stamm-
actiencapitales baar ein gezahlt worden sind.
§ 14. Prioritätsobligationen können nur in dem Falle aus-
gegeben werden, wenn deren Verzinsung und Amortisation von
den interessirten Besitzern der Gegend garantirt werden; die Be-
urtheilung dieser Garantie wird dem Minister für öffentliche Ar-
beiten und Communicationen und dem Finanzminister übertragen.
Die Prioritätsobligationen dürfen höchstens zwei Fünftel
des in der Concessionsurkunde bestimmten Capitales bilden.
Die Prioritätsobligationen und die Prioritätsactien zusammen
dürfen drei Fünftel des in der Concessionsurkunde bestimmten
Capitales nicht übersteigen.
Die den Prioritätsactien gegenüber den Stammactien zu-
kommenden Vorrechte sind in den Statuten festzustellen.
§ 15. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes werden die Minister
für öffentliche Arbeiten und Communicationen, der Finanzen und
des Innern, beziehungsweise der Banus betraut.
Aus Oesterreich -Ungarn,
Wien, 31. Januar 1881. (Bosnathalbahn und Schmalspur.
Pest-Semlin und Serbische Bahnen. Subventionen und Dotationen.
Sitzverlegungen. Freikarteneinschränkung. Galizische Trans-
versalbahn. Einnahmeausweis 1880. Bahneröffnungen imDecember
1880. Westbahnvergleiche und Generalversammlung. Eisenbahn-
clubvorträge und Fortbildung. Börsennotiz.)
Die Bosnathalbahn hat die Frage der Schmal- oder Kormal-
spur bei der Berathung des betreffenden Gesetzes im Oester-
reichischen Herrenhause wieder angeregt. Freiherr v. Engerth
sprach sich hierüber wie folgt aus: Die Kriegsverwaltung hat von
Brood nach Zenica während des Feldzuges eine schmalspurige
Rollbahn hergestellt. Diese Bahn soll nun bis Sarajevo fortge-
setzt werden. Man muss sich hierbei Rechenschaft geben, nach
welchem System die nach Bosnien führenden Hauptbahnen er-
richtet werden sollen. Auf die bestehende Schmalspur ist bei
Beantwortung dieser Frage keine besondere Rücksicht zu nehmen,
denn diese ist als Militärbahn hergestellt und hat als solche gute
Dienste geleistet, ihre Leistungsfähigkeit ist aber sehr gering,
denn ein Militärzug braucht von Brood nach Zenica 16 Stunden,
die Tragfähigkeit ist im Ganzen 600 Metercentner bei gutem und
25 pCt. weniger bei schlechtem Wetter. Aus diesen Gründen
lässt sich für ein Land wie Bosnien nicht die Schmalspur em-
pfehlen. Die Kosten der Bahn hängen nicht davon ab, ob Schmal-
oder Normalspur, sondern sie werden noch von anderen Momenten
bestimmt. Für Bosnien ist Folgendes massgebend: Es handelt
sich um eine Hauptlinie durch das Land, welche mit den Oester-
reichisch-Ungariscben Linien und den Dalmatinischen Bahnen in
Verbindung gebracht werden kann. Namentlich wichtig in mili-
tärischer Beziehung ist es, dass die Waggons der Hinterbahnen
auf die Bosnische Bahn übergehen können. Dieses Moment ist
aber auch in volkswirthschaftlicher Beziehung von hoher Wich-
tigkeit. Die schmalspurigen Bahnen haben sich nur im Neben-
verkehre bewährt, nie aber im Hauptverkehre. Die beabsichtigte
Sparsamkeit gerade bei den Bosnischen Bahnen ist nicht am
Platze. Hat doch die Regierung in den letzten Jahren auf dieses
Sparsamkeitsmoment bei Bahnbauten wenig Nachdruck gelegt,
wofür die Bahn nach Saybusch ein sprechendes Beispiel liefert.
145
— Das Gesetz wurde in der Fassung des Abgeordnetenhauses
angenommen.
Die Eisenbahn Pest-Senilin war im Ungarischen Unterhause
Gegenstand des Angriffes wegen des die Kräfte des Landes über-
schätzenden Eisenbahnverstaatüchungsprogramms der Regierung.
Der Finanzminister entgegnete hierauf: Diese Frage hat zwei
Seiten; sie ist erstlich die Folge eines internationalen Vertrags,
welchen die Monarchie geschlossen und in welchem sie die Ver-
pflichtung übernommen hat, den Eisenbahnanschluss an Serbien
binnen einer bestimmten Zeit herzustellen. Dieser Verpflichtung
müssen wir entsprechen, der Ungarische Staat muss sie durch-
führen, die Frage ist daher nicht die, ob wir diese Bahn bauen
wollen, sondern es kann höchstens davon die Rede sein — ob-
wohl auch in dieser Hinsicht ein Gesetz verfügt — ob die Ver-
bindung von Pest nach Semlin direct hergestellt oder hierzu eine
schon bestehende Eisenbahn benutzt werden soll, das ist ob die
Verbindung von Kikinda nach Belgrad oder von Pest direct nach
Semlin hergestellt werden soll. Hier kann also nicht von den
gesammten Kosten der Pest-Semliner Bahn die Rede sein, son-
dern nur von jenem Kostenplus, welches auftaucht, wenn die
Linie Pest-Semlin und nicht die Linie Kikinda-Belgrad gebaut
wird. Ich habe keine Kenntniss davon, dass irgend eine Gesell-
schaft die Linie Kikinda-Semlin ohne jede Belastung des Staates
ausbauen wollte, somit müsste der Staat hinsichtlich des Baues
dieser Linie für die Beschaffung des Capitals oder für die Garan-
tirung der Zinsen des Capitals sorgen. Nimmt man nun die Di-
stanz, sei es von Kikinda nach Semlin, sei es von Theresiopel
nach Semlin, so sind beide Linien sowohl hinsichtlich der Distanz
wie hinsichtlich der vorhandenen Hindernisse beiläufig gleich.
Und nehmen wir die Baukosten mit 25 Millionen an, so entfallen
von dieser Summe, nach den Berechnungen der Generalinspection,
auf die Linie Pest-Theresiopel nur 7 bis 8 Millionen. Die Frage
steht daher nicht so, dass 25 Millionen Kosten abzuwenden wären,
sondern nur jenes Plus, welches die directe Verbindung verur-
sacht. Aber hiervon abgesehen, wenn wir haben wollen, dass
der Staat auf die allgemeine Eisenbalmpolitik einen grossen Ein-
fluss übe und dass eine richtige Eisenbabnpolitik befolgt werde,
dann muss die Regierung die Hauptlinien in ihrer Hand haben;
dazu gehören die Linien Kronstadt-Pest, Pest-Semlin,
Kaschau-Oderberg und Pest-Fiume. Ich kann daher nicht
anerkennen, dass der Bau der Linie Pest-Semlin ein Postulat der
irregeleiteten öffentlichen Meinung wäre, denn diese vier Haupt-
linien müssen im Interesse des Verkehrs unter staatlichem Ein-
flüsse stehen. Es wurden die Serbischen Bahnen eine kostspie-
lige politische Aspiration genannt. Ich bin nicht dieser Meinung,
denn wenn wir wollen, dass diese Bahn rentabel sei, müssen wir
dahin trachten, dass' sie durch Serbien und über Serbien hinaus
gehe; darum müssen wir mit allen Mitteln dahin streben, dass
diese Linie ohne Belastung des Staates hergestellt werde. (Die
Gerüchte über den Abschluss des Vertrags zwischen der Serbi-
schen Regierung und der Länderbank betreffs der Serbischen
Bahnen erhalten sich. Dieser Bank soll dann erst die Conces-
sion Pest-Semlin zugedacht sein.)
Im Oesterreicliisclieu Biidgetaussclmss wurden die , , Subven-
tionen und Dotationen an Verkelirsanstalten“ verhandelt. Bei der
Rudolfsbahn wurde gegen den Antrag des Referenten der von
der Regierung verlangte geringfre Betrag deshalb ins Budget ein-
gestellt, weil damit durch die gestiegenen Einnahmen und ver-
minderten Ausgaben das Auskommen gefunden wird. Für die
Kaschau - Oderberger Bahn und die Brün n - Rossitzer
Bahn wurde keine Subvention verlangt, indem constatirt wurde,
dass beide Bahnen zum ersten Male keine Garantie in Anspruch
nehmen. Bezüglich der Trennung des Netzes der Ungarisch-
Galizischen Bahn äusserte sich der Handelsminister in Folge
der Anfrage eines Abgeordneten, dass die Regierung diese Ange-
legenheit gar nicht in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen und
daher in dieser Beziehung weder einen Beschluss gefasst, noch
einen Schritt gethan habe.
Die Verlegung der Bahnverwaltungen wurde von der natio-
nalen Majorität des Budgetausschusses in folgender Resolution
beantragt: 1. Die Regierung wird aufgefordert, die Erzherzog
Albrechtbahn auf Grund des § 4 ihrer Statuten zur thunlichst
beschleunigten Verlegung des Sitzes ihrer Centralleitung von Wien
nach Lemberg zu verhalten. 2. Diejenigen subventionirten Bahn-
gesellschaften, deren Sitz von ihrem Bahngebiet beträchtlich ent-
fernt ist, im geeigneten Wege zu veranlassen, ihre Centralleitung
oder zum mindesten die technischen und Centralbehörden und
Materialverwaltungen nach dem Sitze ihrer Betriebsdirection zu
verlegen. Von Seite des Regierungsvertreters, Oberinspector
Jeiteles, wurde hierauf erwiedert, dass die Vereinigung aller
Organe der Verwaltung an einem Orte gewiss das Nützlichste sei.
Doch müsse er darauf hinweisen, dass statutarisch meist Wien
als Sitz der Verwaltung festgestellt wäre, weshalb eine Verlegung
eine Statutenänderung involviren würde. Was speciell die Al-
brechtbahn anbelange, so führe die Regierung den Betrieb und
sei die Verwaltung ohne Einfluss. Die Regierung habe zum Be-
triebsleiter dieser Bahn den Betriebsdirector der Ungarisch-Gali-
zischen Verbindungsbahn ernannt. Eine der wesentlichsten Agen-
den der Bahnen sei das Tarifwesen, das sich keine Verwaltung
aus der Hand nehmen lasse und das gerade im Centrum der
Verwaltung zur Prüfung gelangen müsse. Handelsminister Frei-
herr von Pino fügte dem noch hinzu, dass die Regierung diese
Angelegenheit an sich herantreten lasse und keine Initiative er-
reifen solle. (Ueber diese Resolution wird im Plenum verhan-
elt werden.)
Ueber die Binschräiiliuug der Freikarten wurden mehrere
Resolutionen vom Budgetausschusse beantragt. Handelsminister
Baron Pino sicherte die grösste Strenge in der Controle der Ver-
abfolgung von Freikarten zu, und Sectionschef R. v. Pusswald
gab die Erklärung ab, dass das Handelsministerium Grundsätze
aufgestellt habe, nach denen mit der strengsten Rigorosität vor-
gegangen werde; es habe auch eine bedeutende Reduction der
Freikarten überhaupt stattgefunden. Schliesslich wurde folgende
Resolution angenommen: 1. Die Regierung wird aufgefordert,
dahin zu wirken, dass die Ausgabe von Freikarten thunlichst auf
jene Fälle beschränkt werde, wo sie durch Verträge geboten oder
durch Dienst-, Humanitäts- oder öffentliche Rücksichten gerecht-
fertigt ist, und 2. auf die Verminderung der Vereinskarten hinzu-
wirken.
Das Project der Galizischeii Traiisversalbahn ist nach den
Mittheilungen der „N.Fr. P.“ — welcher wir die factischen Notizen
des vorliegenden Berichtes entnehmen— jetzt wieder sehr in den Vor-
dergrund getreten. DasPräsidium des Polenclubs wurde aufgefordert,
in energischer Weise das Zustandekommen der Galizischen Trans-
versalbahn anzustreben. Der anwesende Gouverneur der Länder-
bank machte die Mittheilung, dass sich die Länderbank um die
Concession zum Baue und Betriebe der Transversalbahn bewerben
werde. Die Länderbank fordert eine fünfprocentige Staatsgarantie
des Prioritäten capitals, sowie eine Betriebsvereinigung der neuen
Linie mit der Ungarisch-Galiziscben Eisenbahn, der Albrechtbahn,
der Dniesterbahn und eventuell der Lemberg-Czernowitz-Jassy-
bahn. Die jetzige Garantie der alten Linien würde in einem fest-
zustellenden Ausmasse auch auf die neuen ausgedehnt werden,
so dass der Betriebsausfall nach dem Gesammtergebnisse des
Netzes bemessen und demgemäss die Garantie bis zu dem fixirten
Maximalbetrage der bereits für die alten Linien bestehenden Sub-
vention iu Anspruch genommen werden könnte. Es wurde be-
kanntlich seinerzeit berechnet, dass für den Fall der Herstellung
einer Linie Husiatyn-Saybusch die bestehenden Galizischen Bahnen
einen Mehrertrag von 0,7 Millionen Gulden gewinnen würden.
Aus diesem Mehrertrage wird deducirt, dass die Garantie für die
Prioritäten der Transversalbahn dem Staate nur unwesentliche
oder nicht allzu bedeutende Kosten verursachen würde.
Der Oesterreichiscli Ungarische Eisenbahnverkehr gestaltete
sich ini Deceniber und im ganzen Jahre 1880 wie folgt: Im
Monate December 1880 wurden auf den Oesterreichisch-Ungari-
schen Eisenbahnen im Ganzen 2 449 050 Personen und 4 370 342 t
Güter befördert und hierfür eine Gesammteinnahme von
17 625163 fl. erzielt, d. i. pro Kilometer 960 fl. Im gleichen Monate
1879 betrug die Gesammteinnahme — bei einem Verkehre von
2 267 731 Personen und 4 279 259 t Güter — 17 037 905 fl. oder pro
Kilometer 931 fl.; daher resultirt für den Monat December 1880
eine Vermehrung der kilometrischen Einnahinen von 3,1 pCt. DieGe-
sammteinnahmen des Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnnetzes
beziffern sich im Jahre 1880 auf 205 937 530 fl., im Jahre 1879 auf
202 062 019 fl. Da die durchschnittliche Länge sämmtlicher Oester-
reichisch - Ungarischen Eisenbahnen im abgelaufenen Jahre
18 316 km, im Jahre 1879 dagegen 18 204 km betrug, so stellt sich
die durchschnittliche Einnahme pro Kilometer im Jahre 1880 auf
11244 fl., gegen 11100 fl. im Jahre 1879, d. i. um 144 fl. oder
1,3 pCt. günstiger. Diese kilometrische Durchschnittseinnahme
ist bei 19 Eisenbahnen und zwar den grössten überschritten.
Im Monat December 1880 wurden nachstehende Bahnstrecken
des Oesterreichischen Eisenbahnnetzes dem öffentlichen Verkehr
übergeben; die Kremsierer Eisenbahn 6,05 km lang, am 1. für den
Frachten- und am 15. für den Personenverkehr; die Strecken der
Oesterreichischen Localeisenbahngesellschaft von Caslau nach Zleb,
7,795 km lang und von Skowitz nach Wrdy und Bucic, 3,oie km
lang, am 4. December für den Frachtenverkehr (am 6. Januar
dieses Jahres für den Personenverkehr); die K. K. Staatsbahn
Erbersdorf-Würbenthal, 20,533 km lang, am 5. December; die Neu-
titscheiner Localbahn, 8,356 km lang, am 19. December.
Die Elisabeth Westbahn hat die mit dem Pi’ioritätscurator
geschlossenen sechs Vergleiche, welche am IS.resp. 17. d. M. die Ge-
nehmigung des Wiener Handels- resp. Landgerichts erhielten, nun-
mehr veröffentlicht. Die „N. Fr. P.‘‘ fasst den auch in dieser Zeitung
wiederholt besprochenen nun authentischen Inhalt dieser Vergleiche
wie folgt zusammen : Jeder der sechs Vergleiche besteht aus 18 Punk-
ten; die Vergleiche unterscheiden sich nur insoweit von einander, als
die Nominalbeträge der sechs Anlehen, sowie der einzelnen Obli-
gationen von einander abweichen. Im Uebrigen gilt für alle An-
lehen in gleicher Weise das Folgende: Den Prioritäten besitzern
wird das Recht eingeräumt, innerhalb einer genau bestimmten
Frist die Verzinsung und Rückzahlung entweder in Silber Oester-
146
reichischer Währung oder in Gold der Deutschen Markwährung
zu wählen. Erfolgt die Option auf Silber, dann werden die auf
900, 600, 300 und 200 fl. lautenden Schuldverschreibungen mit
diesen Beträgen in Silber zurückgezahlt und mit 5 pCt, d. i.
22 fl. 50 kr., bezw. 15 fl., 7 fl. 50 kr. und 5 fl. in Silber halbjährig
verzinst. Wird die Deutsche Reichswährung gewählt, dann werden
für 100 fl. Silber 177 Reichsmark zurückgezahlt und 8 von
je 177 M als 5 pCt. Zinsen geleistet. Hiernach beziffert sich die
Rückzahlung und halbjährige Verzinsung bei Titres ä 900 fl. mit
1 593 t/4 bezw. 39 Jl 82i4 /t§,; bei Titres ä 600 fl. mit 1062
bezw. 26 M. 55 bei Titres ä 300 fl. mit 531 bezw. 13 Ji
27% bei Titres ä 200 fl. mit 354 bezw. 8 85 4^. Wer
das Wahlrecht innerhalb der bestimmten Frist nicht ausdrücklich
ausübt, von dem wird angenommen, dass er stillschweigend Silber
wählt. Zur Ausübung des Wahlrechtes haben die Obligationen-
besitzer die Schuldverschreibungen sammt Coupons und Talons
bei den im Vergleiche bezeichneten Options- und Abstempelungs-
stellen einzureichen. Die Obligationen werden abgestempelt und
wieder zurückgestellt; durch den verschiedenen Inhalt und Farben-
druck des Stempels wird ersichtlich gemacht, ob Silber oder
Gold gewählt wurde. Während also neue Obligationen nicht'zur
Ausgabe gelangen, werden die Couponbogen sammt Talons bei
den Options- und Abstempelungsstellen zurückbehalten und den
Einreichern Bezugsscheine auf neue Couponbogen sammt Talons
ausgefolgt, welche innerhalb bestimmter Fristen behoben werden
können. Auch im Falle der erwähnten stillschweigenden Wahl
erfolgt die Abstempelung der Obligation (auf Silber) und die
Ausgabe neuer Coupons sammt Talons, jedoch nur bei der
Centralcasse der Elisabetbbahn. Auch den Besitzern von Obli-
gationen, welche innerhalb der Optionsfrist verlost wurden, sowie
den Besitzern von Obligationen, w'elche zwar schon vorher ver-
lost, aber noch nicht zuiückgezablt wurden, wird das Wahlrecht —
selbstverständlich nur innerhalb der Optionsfrist — eingeräumt.
Aehnliches gilt von Coupons, welche vor Beginn der Options-
frist oder während derselben fällig werden. Im Vergleiche
wird das Recht der Elisabethbahn, die Einkommensteuer und
die Couponstempelgebühr bei Auszahlung der Coupons abzu-
ziehen, ausdiücklich anerkannt. Wichtig ist der Punkt 15, welcher
lautet: „Die Perfection dieses Vergleiches ist selbstverständlich
durch die Genehmigung desselben seitens der Oesterreichischen
Staatsverwaltung bedingt. Aus Rücksicht auf die in Deutsch-
land befindlichen Besitzer von Theilscbuldverschreibungen und in
Erwägung dessen, dass die zur Einlösung der Coupons und zur
Rückzahlung der Obligationen vertragsmässig bestimmten Zahl-
stellen in Deutschland durch den Vergleich nicht berührt werden,
dieser Vergleich demnach auch für die Deutschen Gerichte zur
bindenden Rechtsnorm erhoben werden muss, wird die Perfection
dieses Vergleiches und seine Rechtsverbindlichkeit für die Obli-
gationenbesitzer sowohl als auch für die Elisabethbahn aber auch
davon abhängig gemacht, dass der Vergleich im Grunde eines
Deutschen Reichsgesetzes oder eines Staatsvertrages zwischen
Ol sterreich- Ungarn und dem Deutschen Reiche für das Gebiet
des letzteren Gesetzeskraft erlangt oder sonst in anderer Weise
zur rechtsverbindlichen Norm für die Deutschen Gerichte erhoben
wird. Diese beiden aufschiebenden Bedingungen müssen jedoch
binnen Jahresfrist, vom Tage des Vergleichsabschlusses (das ist
vom 17. Januar 1880) an gerechnet, eintreten, widrigenfalls der
Vergleich null und nichtig -wäre.“ Es obliegt der Elisabethbahn,
die erforderlichen Schritte einzuleiten. Nach Erfüllung dieser Be-
dingungen hat die Elisabethbahn ohne unnöthigen Aufschub we-
nigstens dreimal innerhalb vierzehn Tagen den wesentlichen In-
halt des Vergleiches in acht besonders bezeichneten Blättern kund-
zumachen und die Obligationenbesitzer zur Ausübung des Options-
rechtes aufzufordern. Die Optionsfrist beginnt nach Ablauf der
Publicationsfrist von vierzehn Tagen und dauert zwei Monate.
Die in Folge des Vergleiches nothwendigen Eintragungen in das
Eisenbahngrundbuch hat die Elisabethbahn nach Ablauf der
Optionsfrist vollziehen zu lassen. Die Kosten des Vergleichsab-
scblusses trägt die Elisabethbahn. Die Kosten der Präjudicial-
processe jedoch werden gegenseitig aufgehoben.
Das in der heutigen Generalversammlung der Elisabeth
Weslbahu genehmigte Verstaatlichungsübereiukommen steht mit
den vorstehenden Vergleichsabmachungen im engen Zusammen-
hänge. Den Verlauf dieser Generalversammlung selbst lassen wir
als besonderen Aufsatz nachstehend folgen.
Im Club Oesterreichischer Eiseiibahnbeamten wurde in Folge
des (in der letzten Correspondenz mitgetheilten) Vortrages des
Generalsecretärs und Verfassers des Oesterr. Eisenbahnjahrbuches,
Ignaz Kohn, für das Studium der Frage über die Fortbildung der
Eisenbahnbeamten ein Conoite constituirt, dessen Mitglieder dafür
Bürgschaft leisten, dass sich diese so schöne Idee auch realisire.
A tempo bemerkt die Eisenbahnzeitung, dass nicht nur in
Dresden, sondern auch an zwei Oesterreichischen polytechnischen
Hochschulen, und zwar in Lemberg durch den Verkehrschef Frhr
y. Gottkowski der Albrechtbahn und in Brünn durch den Ober-
ingenieur Epler der Nordbahn, Vorträge über Eisenbahnbetriebs-
wesen seit mehreren Jahren mit grossem Erfolg gehalten werden.
Den im Club selbst vom Reichsrathsabgeordneten Dr. Al exande[r
Peez über: „Rückwirkung des Amerikanischen Rohproducten-
exports auf die Oesterreichisch-üngarisChen Bahnen“ gehaltene Vor-
trag brachte eine solche Fülle von statistischen Daten und von
solchen fast unsere ganze Europäische Existenz bedrohenden „Me-
mentos“, dass wir — auch des Raummangels wegen — erst dem-
nächst auf diesen hochinteressanten Vortrag zurückkommen können.
Transportpapiere waren zum Wochenbeginn etwas flau, er-
holten sich aber; Böhmische Bahnen erzielten bedeutende Avancen.
Fest waren garantirte Cisleithanische Bahnen, weil man das
Desaveu des neuen Handelsministers in der Verstaatlichungsfrage
doch nicht glauben kann. Der gesteigerte Kohlentransport in
Folge des (nachgelassenen) starken Frostes befestigte die Beliebt-
heit der Bahneffecten. Kaschau - Oderberg feierte die Emanci-
pation von der staatlichen Garantie mit einer Hausse auf 131,50,
welche angesichts der steigenden Einnahmen noch viel zu
niedrig ist.
Ausserordentliche Generalversammlung der Kaiserin
Elisabeth Westbahn am 31, Januar 1881.
Das mit der Staatsverwaltung geschlossene Uebereinkom-
men wegen Uebernahme des Betriebes eventuell Ankaufes sämmt-
licher Linien der Elisabeth Westbahn wurde mit der imponiren-
den Majorität von 1 369 gegen 3 Stimmen angenommen. Nach-
dem der Vorsitzende die Anzahl der erschienenen (72) Aetionäre
und die von ihnen vertretenen Stimmen resp. deponirten Actlen
constatirt und die Formalien erledigt hatte, trug Generaldirector
V. Czedik ein Expose des Verwaltungsrathes vor, worin die wesent-
lichen Punkte des schon früher den Actionären mitgetheilten Pro-
tocollarübereinkommens einer Besprechung und Erläuterung un-
terzogen werden. Wir entnehmen dem Expose folgende Aus-
führungen:
Die Elisabethbahn besteht aus drei yom Staate garantirten
und drei nicht garantirten Linien. Für die erstere Gruppe tritt
das Heimfallrecht im Jahre 1958, für die letztere 1965 ein; bei
der ersteren hat der Staat bereits 1891, bei der letzteren erst 1902
das Recht der Einlösung. Ein weiterer Unterschied der beiden
arantirten Gruppen liegt darin, dass innerhalb der ersteren die
ezüglich des alten Netzes längst bestehende Vereinigung
der Betriebsrechnung vom Jahre 1883 angefangen auch auf die
Linz-Budweiser Bahn ausgedehnt werden muss, w’ährend bezüg-
lich der Salzburg-Tiroler Linie dazu eine Verpflichtung nicht be-
steht. Bei dem Umstande aber, als für die ungarantirten Linien spe-
ciell Actien nicht ausgegeben worden sind, besteht zwischen den
Besitzern der für die beiden garantirten Gruppen seinerzeit aus-
egebenen Actien auch noch der Unterschied, dass die Besitzer
er Actien der ersten und zweiten Emission (Haupt- und Bud-
weiser Bahn) Eigenthümer der ungarantirten Linien sind und
daher ebenso den eventuellen Abgang verhältnissmässig tragen
müssen, als sie an der reinen Einnahme den entsprechenden Än-
theil haben, während die Aetionäre der Salzburg-Tiroler Bahn,
welche zur Zeit des Beschlusses über den Kauf der Neumarkt-
Braunauer und der Wiener Verbindungsbahn noch gar nicht exi-
stirten, dabei ebensowenig betheiligt sind, als bei dem gleichfalls
aus der älteren Zeit stammenden Salztransportgeschäfte.
Als wir auf die vom Handelsministerium Ende October
vorigen Jahres ausgegangene Anregung die Bedingungen in Er-
wägung zu ziehen hatten, unter welchen die Betriebsübernahme,
eventuell der Kauf der Kaiserin Elisabethbahn durch den Staat
schon dermalen in Aussicht genommen werden könnte, waren
wir bemüht, den gegenwärtigen Werth der einzelnen Linien theils
auf Grund ihres Verhältnisses zu einander, theils nach den ihnen
concessionsmässig zukommenden Rechten und Pflichten, spwie
endlich nach der Bedeutung zu ermitteln, welche aus den reinen
Einnahmen abgeleitet werden kann. Das diesfällige Resultat er-
lauben wir uns in Kürze nachfolgend darzustellen:
Bezüglich der garantirten Linien ist der vom Staate nach
den concessionsmässigen Bestimmungen allerdings erst yom Jahre
1891 angefangen eventuell zu zahlende Einlösungspreis zu er-
mitteln auf Grund der Einnahmen der letzten 7 Jahre, abzüglich
der zwei ungünstigsten Jahre und mit der Minimalgrenze der
5 pCt. Verzinsung des genehmigten Anlagecapitals nebst den er-
forderlichen Amortisationsquoten. Danach ergiebt sich bei der
Budweiser, sowie bei der Salzburg-Tiroler Linie, welch letztere
aber die 7jährige Periode noch nicht hinter sich hat, dass die
reinen Einnahmen beträchtlich hinter der ebeii erwähnten An-
nuität für das anerkannte Baucapital Zurückbleiben, dass somit
auf dieser Grundlage wohl nur die 5 pCt. Verzinsung mit der
Amortisationsquote zur Ermittelung des Einlösungspreises ange-
nommen werden kann. Dagegen ergiebt der Reinertrag der
Hauptbahn im Durchschnitte der Jahre 1873—1879, abzüglich der
zwei ungünstigsten Jahre 1874 und 1875, 5 122 285 fl. Danach stellt
sich die Jahresrente, welche der Staat nach § 11 der Concession
zu zahlen hätte, verglichen mit der 5,2 pCt. Annuität des garan-
tirten Anlagecapitals pro 4 973 806 fl., um 148 478 fl. grösser heraus.
Dem entgegen haben die Herren Repräsentanten des Handels-
ministeriums die Ansicht vertreten, auch bezüglich der Haupt-
bahn auf Grund der eigenen Einnahmen ein die garantirte Mini-
147
malziffer von 57io pCt- <les genehmigten Nominalbetrages überstei-
gendes Jahres erträgniss aus dem Grunde nicht in Aussicht neh-
men zu können, weil diese Linie in Folge der, vom Jahre 1883
angefangen, bevorstehenden Vereinigung der Betriebsrechnung mit
der Budweiser Linie in der nach 11 Jahren im Sinne der Con-
cession zur Grundlage zu nehmenden 7jährigen Periode 1884 bis
1890 ein entschieden ungünstigeres Ergebniss der reinen Einnah-
men nachweisen wird.
Die Untersuchung der Einnahmeergebnisse der ungarantir-
ten Linien hat nachfolgendes Resultat herausgestellt: Bei der
Neumarkt-Braunauer Linie, bei welcher concessionsmässig die
7jährige Periode ohne Abzug von ungünstigen Jahren zur Grund-
lage zu nehmen ist, würde sich das alszulösende Capital mit der
Summe von 9 162 080 fl. beziffern. Nachdem jedoch die nach der
Concession im Jahre 1900 eventuell zu zahlende Ablösungssumme
mit dem Maximalbetrage von 8 000 000 fl. fixirt ist, könnte bei Er-
mittelung einer Rente nur von der 5‘Vio pCt. Verzinsung dieses
letzteren Betrages, das ist von 416 000 fl. die Rede sein. Da nun
die Annuität des effectiven Baucapitals nur 368 1lÖfl. beträgt,
so würde sich ein Mehrbetrag an Jahresrente von 47 889 fl. erge-
ben. Bei der Kaiser Ebersdorf er Linie w'ürde der 7 jährige Durch-
schnitt 1873 — 1879 nach Abzug der ungünstigen Jahre 1873 und
1874 im Sinne der Concession eine Ablösungssumme ergeben
von 2 761 391 fl,, entgegengehalten dem effectiven Baucapital von
2 489 166 fl., so dass das Resultat ein Mehrbetrag an Jahresrente
von 8 632,91 fl. wäre. Bei dem Ve'Antheile der Wiener Verbin-
dungsbahn könnte in Ermangelung einer concessionsmässigen
Bestimmung über die Ermittelung des Ablösungspreises nur so
vorgegangen werden, wie bei den garantirten Linien und bei der
Hetzendorf-Kaiser Ebersdorfer Linie, das ist auf Grund der 7jähri-
gen reinen Einnahmen nach Abschlag der zwei ungünstigsten
Jahre. Danach stellt sich ein Capital heraus von 784 334 fl., ent-
gegengehalten dem effectiven Baucapital von 614 303 fl., daher
ein Mehrbetrag an Jahresrente von 7 272 fl.
Wir können demnach das Gesammtresultat der Untersuchung
des Werthes der einzelnen Linien auf Grund der reinen Einnah-
men beziehungsweise auf Grund der einschlägigen Coucessions-
bestimmungen dahin züsammenfassen, dass eine Jahresrente
gewährt werden müsste, welche gleichzukommen hätte bei der
Hauptbahn einer Annuität von 57jo pCt. des garantirten Anlage-
capitals, dann bei den beiden anderen garantirten Linien einer
5 pCt. Verzinsung des genehmigten Baucapitals nebst den erfor-
derlichen Amortisationsquoten, endlich bei den ungarantirten Li-
nien ebenfalls dieser Verzinsung nebst Amortisationsquoten und
überdies einer speciellen Jahresrente für die Neumarkt-Braunauer
Linie im Betrage von 47 889 fl., für die Kaiser Ebersdorfer Linie
von 8 632 fl. und für den Ve-Antheil an der Wiener Verbindungs-
bahn von 7 272 fl., daher im Ganzen von 63 795 fl.
Wenn die ßahngesellschaft um mehr als ein Decennium vor
dem concessionsmässigen Termine die Haupt- und Budweiser
Linie und um mehrere Decennien vor diesem Termine die übri-
gen Linien auf Wunsch der Staatsverwaltung derselben zum Be-
liebe, eventuell zum Kauf übergiebt und hierbei nur diese con-
cessionsmässige Grundlage für die Preisbestimmung verlangt, so
dürfte die Forderung wohl kaum als eine unberechtigte zu be-
zeichnen sein. Hierbei haben wir uns überdii s nicht verhehlen
können, dass mit der Annahme der Verzinsung und Amortisation
des Anlagecapitals, sowie mit dem Mehrbeträge von 63 795 fl. allen
Chancen günstiger Verkehrsverhältnisse, insbesondere auf den
jüngeren Linien -mit deren etwa steigendem Verkehre für immer
entsagt werden müsste! Um jedoch den materiellen Werth rich-
tiger zu beurtheilen, den die Ueberlassung des Betriebes der
Kaiserin Elisabethbahn, eventuell der Kauf derselben für die
Staatsverwaltung hat, muss auch der an dieselbe übergehende
Gewinn in Rechnung gezogen werden, welcher durch die Inter-
calarzinsen, sowie durch die Hälfte des Salzhandelgewinnes ent-
steht, auf welchen die Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Con-
cessionäre der Ersten Pferdeeisenbahn einen ihr überdies durch
das Nachtragsübereinkommen vom Jahre 1864—1867 neuerlich zu-
gesicherten Anspruch hat. Während die Intercalarzinsen durch-
schnittlich pro Jahr 30 000 fl. betragen, kann der der Gesellschaft
zufallende Gewinn aus dem Salzhandel nach dem letzten 3jähri-
gen Durchschnitte mit dem Jahresbetrage von 131 240 fl. beziffert
werden. Wir sind bei den Verhandlungen mit der Regierung von
der Anschauung ausgegangen, dass die Gesellschaft für den Fall
der Betriebsübernahme, eventuell des Kaufes durch den Staat
auch für den entgehenden Gewinn an Intercalarzinsen und bei
dem Salzgeschäfte eine Entschädigung, und zwar mindestens in
obigem Ausmasse von zusammen 161 240 fl. in Anspruch zu neh-
men berechtigt ist. Nachdem, wie bereits bemerkt worden ist,
nur die Herren Actionäre der 1. und 2. Emission einen Anspruch
auf den Gewinn aus dem Betriebe der ungarantirten Linien haben,
wie sie ja auch thatsächlich durch mehrere Jahre ausschliesslich
den Verlust getragen haben, und nachdem dasselbe auch von dem
der Gesellschaft zukommenden halben Antheil am Salzhandelge-
winne zu gelten hat, so muss es nur als consequent erscheinen,
wenn der auf Grund dieses Protocollarübereinkommens vom Staate
gu leistende Mehrbetrag an Jahresrcnte von 63 795 fl., für die un-
garantirten Linien von 30 000 fl. für den Gewinn an (Intercalar-
Zinsen, und von 131 240 fl. für den Gewinn beim Salzhandel, da-
her im Gesammtbetrage von rund 225 000 fl. den Actionären der
Hauptbahn, sowie der Linz-Budweiser Linie verhältnissmässig zu-
gewiesen und dadurch die Jahresdividende erhöht würde.
Nach längeren Verhandlungen, in welchen wir bestrebt
waren, die Erhöhung der Dividende derActic 1. Emission (Haupt-
bahn) bis auf 12 fl. und der Actie 2. Emission (Linz-Budweiser
Bahn) bis auf 11 fl. zu erreichen, und die Herren Vertreter des
Finanz- und Handelsministeriums nur auf 11 fl., beziehungsweise
10 fl. eingehen zu können glaubten, verständigten wir uns mit
den Herren Regierungsvertretern auf 11 fl. 50 kr. Banknoten für die
erste und auf 10 fl. 50 kr. Oe. W. Silber für die 2. Emission. Bezüg-
lich der Actien der 3. Emission, deren Werth auf Grund der eigenen
Einnahmen nur in der 5 pCt. Verzinsung mit der erforderlichen
Amortisationsquote zum Ausdruck gelangt und deren Besitzer
nicht Miteigenthümer der ungarantirten Linien, sowie der erwähn-
ten Nebengeschäfte sind — haben wir nur die Beibehaltung der
dermaligen Dividende von 10 fl. in Anspruch nehmen können.
Der Verwaltungsrath hebt nun die Bestimmung in Betreff
der eventuellen Conversion der Actien in Goldtitres des Staates
hervor. Hiernach würde bei einer 5 pCt. Verzinsung das Capital
der Actien 1., 2. und 3. Emission mit 190, 168 und 160 fl. Gold,
bei einer 4 pCt. Verzinsung mit 237, 210 und 200 fl. festgestellt
werden. Der Verwaltungsrath bemerkt, dass zwar die Goursdiffe-
renz zwischen Silber und Gold etwas höher angenommen wurde, als
nach der jetzt vorhandenen Relation gerechtfertigt wäre, dass
dieser Nachtheil jedoch durch den grösseren Markt und die grössere
Beliebtheit von in Gold verzinslichen und rückzahlbaren Papieren
aufgewogen werden dürfte, ferner dass die Actienbesitzer keines-
wegs zum Umtausch genöthigt, sondern vielmehr in die Lage ge-
setzt sein sollen, auch in diesem Falle ganz nach ihrer Wahl ent-
weder die GoldMtres zu nehmen oder die für die einzelnen Emis-
sionen während des Staatsbetriebs zu zahlende Rente bis zur
Rückzahlung des Nominalbetrages der Actie [als Staatsrente fort-
zubeziehen.
Bezüglich des Zeitpunktes des Kaufes bestimmt das Ueber-
einkommen, dass der Staat die Elisabethbahn zu kaufen sich ver-
pflichteL sobald die Valutadifferenzen mit den Priori tätenbesitzern
in endgiltiger Weise beigelegt sind, und dass daher der interi-
mistische Zustand der Betriebsführung durch den Staat nur wegen
der noch unausgetragenen Valutafrage vorgesehen ist, in welche
einzutreten die Staatsverwaltung abgelehnt, hat. Für diese Zwi-
schenzeit würden der Gesellschaft nach § 9 des Protocollarüber-
einkommens aus den Reservefonds, welche der Staatsverwaltung
zu übergeben wären, die Zinsen eines Betrages von 2 Millionen
und nach Massgabe des Bedarfes auch dieses Capital selbst zu
dem Zwecke zur Verfügung gestellt werden, um davon sowohl die
noch verbleibenden Gesellschaftsauslagen, als auch die aus den
etwaigen Valutaprocessen entstehenden Zahlungen zu bestreiten.
Nach 10 Jahren, wenn bis dahin wider Erwarten der Ankauf nicht
erfolgt sein sollte, würde zwar die Bedeckung dieser speciellen
Auslagen aufhören, wogegen die Staatsverwaltung zu garantiren
hätte, dass der aus diesem Anlasse eventuell zu machende Ab-
zug pro Actie niemals so viel betragen dürfe, dass dadurch eine
Kürzung des Dividendenbetrages für die 1. Emission unter 10 fl.
50 kr. und für die 2. oder 3. Emission unter 10 fl. herbeigeführt
wird.
Endlich wird noch der § 15 der Vereinbarung besonders
betont. Derselbe bestimmt, dass im Falle der Einlösung der
Elisabethbahn durch den Staat die Liquidation der Gesellschaft
für Rechnung des Staates und auf die vom Staate vorzuschreibende
Weise zu erfolgen hat. Als Liquidatoren hätten dann nebst einem
von der Staatsverwaltung bestimmten Aufsichtsorgane die zur
Zeit des Eintrittes der Liquidation den Verwaltungsrath der
Gesellschaft bildenden Mitglieder zu fungiren. Durch die An-
nahme und Genehmigung des Protocollarübereinkommens wird in
Folge dieser Bestimmung auch zugleich der Liquidationsbeschluss
gefasst.
In Folge der seit der Feststellung des Uebereinkommens
eingetreteneu Reducirung der Mitglieder des Verwaltungsratbes
wurde auf Antrag einer Anzahl von Actionären das dritte Alinea
des § 6 im Einvernehmen mit der Regierung nachfolgend geän-
dert: „Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht bis zum Ein-
tritte der Liquidation aus den jetzt fungirenden Mitgliedern der-
selben und aus drei weiteren Mitgliedern, welche in der ordent-
lichen Generalversammlung des Jahres 1881 gewählt werden. Mit
Ausnahme dieser Wahl finden Wahlen in den Verwaltungsrath
insolange nicht mehr statt, bis die Anzahl der Mitglieder unter
fünf herabgesunken ist. Erst dann haben Ergänzungswahlen^
und zwar bis auf diese Anzahl, einzu treten.“
Der Verwaltungsrath stellt zum Schlüsse folgende Anträge =
„1. Die Generalversammlung genehmigt das zwischen der
K. K. Staatsverwaltung unter Vorbehalt der legislativen Geneh-
migung und den zufolge Verwaltungsrathsbeschlusses vom 23. De-
cember 1880 bevollmächtigten Vertretern des Verwaltungsratbes der
K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn im Namen dieser Gesellschaft
abgeschlossene Protocollar überein kommen über die Betriebsüber-
148
natmo und die eventuelle Einlösung der K. K. priv. Kaiserin
Elisabethbahn, wie dieselbe in dem im K. K. Handelsministerium
am 24. December 1880 aufgenommenen Protocolle, beziehungsweise
in dem Protocolle vom 28. Januar 1881 enthalten ist, und beschliesst
somit auch die im § 21 dieser Vereinbarung enthaltene, auf die
Statuten bezügliche Bestimmung, und für den Fall der Einlösung
der K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn durch den Staat die Liqui-
dation der Gesellschaft unter den im § )5 dieser Vereinbarung
festgesetzten Modalitäten.
2. Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrath,
den definitiven Vertrag, falls ein solcher errichtet werden sollte,
in Gemässheit der Vereinbarung vom 24. December 1880, sowie
alle anderen, in Folge dieser Vereinbarung zu errichtenden Ver-
träge für die Gesellschaft abzuschliessen und alle zur Durch-
führung dieser Vereinbarung erforderlichen und ihm zweckmässig
erscheinenden Schritte vorzunehmen und Documente auszu-
fertigen.
3. Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrath
im Fälle des Eintrittes der Liquidation, die Eintragung derselben,
sowie der Liquidationsfirma und der von ihm zu bestimmenden
Zeichnung derselben, vorbehaltlich der der Hohen Regierung nach
§ 15 der Vereinbarung zustehenden Ingerenz zu erwirken und alle
zur Durchführung und Beendigung der Liquidation erforderlichen
Schritte vorzunehmen.
4. Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrath,
etwa nöthig werdende Detailänderungen der Statuten, insoweit
dieselben innerhalb des Rahmens der Vereinbarung vom 24. De-
cember 1880 fallen oder in Folge des eventuellen Liquidations-
beschlusses erforderlich werden sollten, mit dem Hohen K. K.
Ministerium des Innern zu vereinbaren, vorzunehmen und die
staatliche Genehmigung derselben zu erwirken“.
Der Vorsitzende eröffnet zunächst die Generaldebatte und
bemerkt, dass die Abstimmung nur über das Uebereinkommen
als Ganzes erfolgen könne. Nach einer kurzen Pause verkündet
der Vorsitzende, dass sich Niemand zum Worte meldete. Hierauf
wird die Specialdebatte eröffnet; auch hier meldet sich Niemand
zum Worte. Hierauf folgt die Abstimmung mittelst Stimmzettel,
welche das obige Resultat ergiebt und Schluss der Versammlung.
Amerikanisches Eisenbahnrecht.
„Jüngste Rechtsentscheidungen in Bezug auf den
Bau von Eisenbahnen“ lautet ein Artikel der Amerikanischen
„Railroad Gazette“, in welchem sie uns mehrere für die Haftbar-
keit der Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten gewichtige Ent-
scheidungen Oberer Gerichtshöfe vorführt, die ein treues Bild von
der Rechtsanschauung der Amerikanischen Richter in Bezug auf
das Eisenbahnwesen geben und vielleicht auch zu einem Ver-
gleiche mit unseren Deutschen Verhältnissen anregen. Jene Zei-
tung schreibt: Einige jüngst ergangene richterliche Entscheidun-
gen über die Haftbarkeit der Eisenbahngesellschaften für Rechts-
verletzungen durch den Bau von Bahnen sind wohl geeignet,
manche andere zur Zeit schwebende, schwerwiegende Streitfragen
näher zu beleuchten. Ein hervorragendes Interesse nimmt der
Process ein, welcher in der City von Newyork durch die Haus-
eigenthümer und Kleinkrämer derjenigen Strassen angestrengt
worden ist, durch welche die erhöhten Eisenbahnen gehen- Es
wurde vor Gericht die Frage aufgeworfen, ob obige Personen nicht
einigen Anspruch auf Schadloshaltung haben für die Unannehm-
keiten und die Entwerthung, welche die Häuser durch die nahe
Lage der Eisenbahnen erleiden. Es erscheint befremdlich, aber
es ist sicher festgestellt, dass keine der mannigfachen Entschei-
dungen des Appellhofes in dem äusserst verwickelten Process,
welcher 4 oder 5 Jahre vorher geführt wurde und das Recht der
Eisenbahngesellschaften betraf, in den Strassen überhaupt zu
bauen, auf die vorliegende Streitfrage der Schädigung des be-
nachbarten Eigenthums Bezug hatte. Von dem Oberen Gerichts-
höfe wurde diese Streitfrage als eine vollständig neue behandelt;
die Entscheidung fiel zu Gunsten der geschädigten Hauseigeu-
thümer aus. Als allgemeine Begründung dieser Entscheidung
wurde angeführt das gewöhnliche Recht des Anspruchs auf Ent-
schädigung für jegliches Eigenthum, welches im Interesse des
öffentlichen Wohles fortgenommen wird. Der Gerichtshof führte
ferner aus, dass „Eigenthum“ in diesem Sinne nicht allein Grund
und Boden und bewegliches Eigenthum umfasse, sondern auch
alle damit verbundenen schätzbaren Rechte; es schliesse in sich
die uneingeschränkte Nutzniessung aus jedweder Art von Eigen-
thum, welches es auch immer sei. Eigenthura an einem städti-
schen Bauplatze und den darauf stehenden Häusern umfasse das
Recht, es frei von Störungen und Nachtheilen zu besitzen. Wenn
nun eine Eisenbahn den Grundeigentbümer dieses Genusses an
seinem Eigenthum durch ihr Geräusch, durch Rauch oder Geruch
beraube, so müsse der Eigenthümer offenbar für geschädigt an-
gesehen werden. Diese Entscheidung unterliegt allerdings noch
der Revision durch den Appellhof.
Fast zu derselben Zeit erging durch den Obersten Gerichts-
hof (Supreme Court) der Vereinigten Staaten eine Entscheidung
von ebenso allgemeiner Bedeutung. Während eines sehr ausge-
dehnten Brandes, der nicht anders bewältigt werden konnte, leg-
ten die Vorstände der Feuerwehr einer Stadt Fässer mit Pulver
in ein in der Richtung des Brandes stehendes Haus und löschten
denselben durch eine Explosion. Der Eigenthümer klagte in Folge
dessen auf Schadenersatz und berief sich dabei auf die Verfassung.
Der Gerichtshof entschied jedoch gegen den Klageantrag. Als
Grund seiner Entscheidung führte er an, dass wenn ein Gebäude
in die Luft gesprengt werde, um den Fortschritt eines Feuers zu
hindern, es „zerstört“, aber nicht für das öffentliche Wohl fort-
genommen worden sei. Da die Streitfrage eine solche ist, die
sich auf die bestehende Verfassung beruft, so wird wahrschein-
lich diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu Washing-
ton von massgebender Bedeutung sein. Trotzdem wird es. seine
Schwierigkeit naben, daraus irgend eine allgemeine Regel herzu-
leiten, dass eine Eisenbahngesellschaft dem Grundeigentbümer
Schadenersatz leisten muss auch für eine indirecte Schädigung
der Nutzniessung eines Eigenthums, welches durch die Eisenbahn
sonst nicht in Besitz genommen ist. Es müsste etwa folgende
sehr spitzfindige Schlussfolgerung gemacht werden: dass wenn
längs der Strasse stehende Häuser durch Rauch, Geräusch und
andere Kleinigkeiten, die etwa schädliche Gerüche veranlassen,
belästigt werden oder unter der Erschütterung durch die Züge
erdröhnen, so seien sie in der That occupirt, beansprucht durch
den Betrieb der Eisenbahngesellschaft, also in Besitz genommen.
Die allgemeine Ansicht ging in den letzten .lahren allerdings ohne
Frage darauf hinaus, dass ein Grund und Boden, welcher nur
indirect unter der Nachbarschaft einer Eisenbahn leide, keinen
Anspruch auf Entschädigung erheben könne; denn man meinte,
wenn jeder benachbarte Grundeigentbümer eine Entschädigung
für die Entwerthung seines Besitzes erheben könne, es dann auch
mit Fug und Recht der Eisenbahn erlaubt sein müsse, auf eine
Abgabe von den Grundeigenthümern Anspruch zu erheben und
zwar dafür, dass der Besitzstand durch die Anlage der Eisenbahn
im Werthe erhöht sei. Die Anzahl und die Schwierigkeit der
Ansprüche, welche auf diese Weise hervorgerufen werden dürften,
würde geradezu unerträglich sein.
Ebenso bemerkenswerth sind zwei in anderen Staaten er-
gangene Entscheidungen, welche sich auf den Betrieb mit Dampf-
wagen in Strassen beziehen. Im Staate Illinois und zwar in einer
Strasse zu Chicago sind von mehreren Eisenbahnen Geleise an-
gelegt. Hiergegen wurde von den Hauseigenthümcrn Klage er-
hoben, indem sie ausführten, dass jene Geleise den Zugang zu
den Häusern behindern, und die Maschinen beständig Rauch,
Staub und Asche auf die Häuser werfen. Der Gerichtshof führte
aus, dass durch die Bes.chwerlichkeit, durch die Erschütterung
der Gebäude und das Bewerfen derselben mit Rauch und Asche
allerdings eine thatsäcbliche Verminderung des Werthes von Grund
und Boden, sowie der Gebäulichkeiten herbeigeführt werde und
hierfür mit Recht eine Entschädigung zugesprochen werden müsse,
aber es müsse dies eine wirklich nachweisbare Werthminde-
rung sein. Für eine allgemeine Herabsetzung des Werthes, wie
sie z. B. aus der Unbequemlichkeit des Kommens und Gehens
oder durch das Geräusch oder den benachbarten Wirrwarr mög-
licherweise entstehe, könne der Hauseigentbümer keinen Anspruch
auf Schadenersatz erheben. Es sei eben einer der Zufälle für das
Grundeigenthum, ob cs daraus einen Vor- oder Nachtbeil erleide,
wenn eine Eisenbahn in seiner Nähe erbaut werde. — In dem
zweiten Falle wurde in der Stadt Warren im Staate Pennsylvanien
der Bau einer Eisenbahn genehmigt, und sie kam unmittelbar
vor die Front eines sehr werthvollen und schönen Wohnhauses,
welches gerade im Bau vollendet war, zu liegen. Der Ilauseigen-
thümer klagte auf Schadenersatz für die Inconvenienzen und Stö-
rungen, welche ihm durch den Verkehr der Züge, durch Asche
und Rauch, sowie durch die Hindernisse an dem Zugänge nach
seinem Hause verursacht wurden. Gleichzeitig erbot sich der ge-
schädigte Hauseigentbümer zur Beibringung des Beweises, dass
die Eisenbahngesellschaft gerade so gut ihre Geleise durch eine
andere Strasse habe führen können. Der Gerichtshof führte aus,
dass die Entscheidung der Frage, wo die Geleise zu legen seien,
lediglich Sache der Eisenbahndirectoren sei.
Nach einer anderen Entscheidung liegt die Haftpfiicht für
die Leitung eines Zuges während der Bauperiode der Bahn nicht
immer der Eisenbahngesellschaft ob. In einem Falle, welcher sich
im Staate Texas zutrug, hatte die Gesellschaft durch Vertrag den
Bau einer Section der betreffenden Bahn vergeben. Die Unter-
nehmer Hessen während der Bauperiode in ihrem eigenen Inter-
esse einen Zug hin und her gehen. EinePersom, welche dieselbe
Tour zu machen wünschte, vereinbarte, dass sie auf diesem Zuge
befördert werde; sie wurde während der Fahrt verletzt und ver-
klagte nun die Gesellschaft. Der Gerichtshof entschied, dass
Kläger die Unternehmer hätte belangen müssen. Die Gesellschaft^
sei nicht haftbar-, weil sie noch nicht den Betrieb auf der Bahn’
eröffnet habe. Der klägerische Rechtsbeistaud erhob hiergegen
den Einwand, dass die Gesellschaft nicht im Stande sei, ibre-
Nichthaftbarkeit nachzuweisen; worauf der Gerichtshof erwiderte,,
dass diese Doctrin nur Anwendung finden könne auf fertige und
im Betriebe befindliche Bahnen. Es sei der Gesellschaft nicht
verboten, dass sie den Untnehmern erlaube, während der Bau-;
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ausführung auf deren eigenes Risiko hin Arbeitszüge gehen zu
Wichtig ist auch eine Entscheidung, "welche sich auf die
Haftbarkeit für den Zustand einer Bahn bezieht, wenn etwa der
Betrieb eingestellt ist, wie dies durch einen Fall in Kansas be-
leuchtet wird. Die in Frage stehende Bahn hatte auf mehrere
Jahre ihren Betrieb eingestellt, weil sie die nöthigen Fonds für
die Vervollständigung der Anlagen beschaffen musste. Zur Bahn
gehörte auch eine Drehscheibe, die zwar auf freiem Felde lag,
aber in der Nähe einer Stadt, wo häufig Leute verkehrten und
Kinder spielten; trotzdem war die Drehscheibe weder festgestellt,
noch bewacht oder umzäunt. Eines Tages wurde ein kleiner
Knabe von etwa zwölf Jahren, der nichts von dem Mechanismus
der Drehscheibe verstand, ausgesandt, seines Vaters Kuh zu suchen,
und er fand dieselbe in der Nähe der Drehscheibe. Zufälliger
Weise traf er dort auch mehrere gleichaltrige andere Knaben und
sie spielten auf und um die Drehscheibe herum, wobei er schwer
verletzt wurde. Nach eingereichter Entschädigungsklage entschied
der Gerichtshof, dass die Eisen bahngesellscbaft sich dadurch habe
eine Nachlässigkeit zu Schulden kommen lassen, dass die Dreh-
scheibe in dem erwähnten Zustande gelassen worden sei. Dem
jungen Knaben könne weder eine besondere Schuld beigemessen,
noch könne er seiner Entschädigungsansprüche für verlustig er-
klärt werden, weil er etwa sorglos gehandelt hat. ln seinem
jugendlichen Alter, mit seiner geringen Erkenntniss und Erfah-
rung und in seiner niedrigen Lebensstellung war es wahrschein-
lich ein intensives, fast unwiderstehliches Vergnügen für ihn auf
der Drehscheibe herumzureiten; wahrscheinlich hatte er auch
keine Ahnung davon, dass er Unrecht handelte und in der offen-
barsten Gefahr schwebte. Von Knaben kann selten gesagt werden,
dass sie leichtsinnig sind, wenn sie dem unwiderstehlichen Drange
der eigenen Natur — gewissermassen dem Instincte — gern folgen,
wie dies allen Knaben eigen ist. In vielen ähnlichen Fällen würde
man Männer oder Knaben, die sich dem Mannesalter nähern, für
leichtsinnig halten, während dies bei jüngeren Knaben oder Kna-
ben mit geringerer Intelligenz nicht zutreffe.
Electrotechnischer Verein.
Der electrotechnische Verein hielt am 25. d. M. nach
einjährigem Bestellen unter dem Vorsitze seines Ehrenpräsi-
denten, des Herrn Staatssecretärs Dr. Stephan, seine erste
Jahresversammlung ab. Nach Eröffnung der Sitzung entwickelte
der Vorsitzende zunächst in einem Rückblick auf das alte Jahr
ein Bild der bisherigen Wirksamkeit und der Erfolge des Vereins.
Die Aufgabe, welche der Verein bei seiner Gründung sich ge-
stellt habe: ein Sammel- und Brennpunkt der verschiedenen Be-
strebungen auf dem Gebiete der Electrotechnik zu werden, sei
erreicht. Ueber alle Länder Deutscher und mehrere nicht Deut-
scher Zunge verbreitet, zähle der Verein gegenwärtig 1 504 Mit-
glieder, 328 hiesige und 1176 auswärtige, von welchen letzteren
625 auf das Königreich Preussen, 331 auf andere Deutsche Staaten
und 220 auf ausserdeutsche Länder kommen. Unter den Mit-
gliedern seien die verschiedensten Berufsclassen vertreten, eine
Vielseitigkeit, welche am besten ein erfreuliches Zeugniss dafür
ablege, in wie weiten Schichten der Bevölkerung die Wissenschaft
Eingang gefunden habe. Die Koryphäen der Wissenschaft ge-
hören — wie der Vorsitzende hervorhob — fast ausnahmslos dem
Vereine an; die Armee, die Marine, die verschiedenen Zweige des
Verkehrswesens, besonders der Eisenbahnbau, die Schifffahrt und
die Telegraphie, ferner die Industrie, der Bergbau, das Hütten-
und das Instrumentenwesen, ebenso wie die Heilkunde — sie
alle finden ihre Vertreter im electrotechni sehen Verein. Wohl
stehe die Menschheit dem eigentlichen Wesen der electrotechni-
schen Wissenschaft noch ähnlich gegenüber, wie der ersteMenscb,
der im ausgehöhlten Baumstamme dem weiten Ocean sich an-
vertraute ; in Bezug auf die Anwendung für das Leben aber
seien bereits ganz erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Sie
für immer weitere Kreise fruchtbar zu gestalten, sei das Bestreben
des Vereins. Derselbe werde nach Kräften auch im neuen Jahre
dahin wirken, der Blectricität, dieser herrlichen Naturkraft, diesem
in Wahrheit göttlichen Geschenk, immer weitere Verwendung zu
verschaffen, zum Heile des Vaterlandes und der ganzen Mensch-
heit.—Aus dem geschäftlichen Th eile des Jahresberichts, welchen
der Syndikus, Herr Director Dr. Fischer, erstattete, ist hervor-
zuheben, dass die Einnahmen im verflossenen Jahre auf 25 200
die Ausgaben auf 22 900 ^ sich belaufen haben, mithin ein
Ueberschuss von 2 300 verblieben ist. Bei der durch die Ver-
einssatzungen vorgeschri ebenen Neuwahl wurde zum Vorsitzenden,
wozu man dem Verein nur Glück wünschen kann, der bisherige
Präsident, Herr Geheimer Regierungsrath Dr. Werner Siemens,
wiedergewählt.
ln einem nun folgenden längeren Vortrage über Erdströme
hob Herr Prof. Dr. Förster die grosse Bedeutung hervor, welche
die in der Decembersitzung des Vereins von dem Geheimen Ober-
postrath Herrn Ludewig gemachten Mittheilungen über die zur
Zeit der Polarlichter des letztjährigen Augustmonats beobachteten
Erdströme für die Physik des Erdkörpers, sowie für astronomische
Probleme haben. Redner erläuterte die Bedeutung der Erdstrom-
beobachtungen mittelst der Telegraphenleitungen eingehend durch
den Hinweis auf die nahen Beziehungen, welche zvrischen den
Erdströmen, den Polarlichtern, sowie den Schwankungen der erd-
magnetischen Erscheinungen einerseits und den Zuständen der
Sonnenoberfläche andererseits bestehen. Es sei unzweifelhaft er-
wiesen, dass der jedesmalige Zustand der Oberfläche des Sonnen-
körpers mit den genannten irdischen Erscheinungen in ursäch-
lichem Zusammenhänge stehe; nur das „Wie“ sei noch nicht auf-
geklärt. Da nun in den Jahren 1881 bis 1883 mit Sicherheit eine
der alle 11 Jahre wiederkehrenden Epochen besonders starker
Erregungserscheinungen der Sonnenoberfläche zu erwarten sei,
so habe Redner behufs Anstellung genauer Beobachtungen bereits
ein Programm mit den auf diesem Gebiete besonders competenten
Schwedischen Physikern entworfen und er beantrage, dass auch
der Verein zu dieser Aufgabe Stellung nehmen möge. Auf den
vom Vortragenden schliesslich geäusserten Wunsch, dass auch die
Reichspost- und Telegraphenverwaltung bei der Anstellung der
Beobachtungen ihre Mitwirkung eintreten lassen möge, gab der
Vorsitzende die Versicherung ab, dass den Wünschen des Redners,
soweit solches mit den dienstlichen Rücksichten irgend wie ver-
einbar sei, bereitwilligst entgegengekommen werde würde.
Zum Schluss der Sitzung machte Herr Geheimer Oberregie-
rungsrath Elsässer eine Mittheilung über eine von dem Uhren-
und Telegraphenfabrikanten Bentzsch in Meissen eingegangene
Zuschrift über die electrische Regulirung öffentlicher
Uhren, nach dem System des Herrn Dr. Ulbricht in Dresden.
Die Vorzüge dieses Systems bestehen besonders darin, dass es sich
durch möglichste Einfachheit auszeichnet, auch auf vorhandene
Pendeluhren älterer Art, sowie auf räumlich sehr weit getrennte
Uhren sich anwenden lässt und dass es nur geringe Kosten ver-
ursacht. Das Verfahren der Regulirung beruht im Wesentlichen
darauf, dass den Secundäruhren durch geringe Verkürzung des
Pendels das Bestreben gegeben wird, dauernd täglich 1 bis 2 Mi-
nuten vorzugehen, welcher Gangunterschied durch von der Haupt-
uhr aus bewirkte electrische Hemmung der Pendel der Secundär-
uhren allstündlich ausgeglichen wird.
Beiträge zur Währungsfrage. Von h. a. Baeck.
Das neueste Heft der „Mittheilungen des Vereins zur
Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rhein-
land und Westfalen“ bringt als ersten Artikel Beiträge zur
Währungsfrage von dem Generalsecretär des genannten Ver-
eins H. A. Bueck, welcher Artikel den Haupttheil des 6^ Bogen
starken Heftes ausfüllt.
Der Verfasser, welcher ausdrücklich hervorhebt, dass seine
Arbeit in der Hauptsache nur eine Zusammenstellung der For-
schungsresultate Anderer ist, geht von der Wahrnehmung aus,
dass viele Männer, deren Stimme im öffentlichen Leben von nicht
zu unterschätzender Bedeutung ist, sich scheuen in Bezug auf
die Währungsfrage eine bestimmte Meinung auszusprechen und
daher eine abwartende Stellung einnehmen.
Veranlassung zu dieser Haltung, giebt der Umstand, dass es
solchen Männern, bei der Fülle und dem Ernste ihrer Berufsge-
schäfte, unmöglich ist, sich einen tieferen Einblick in die Wäh-
rungsfrage durch eigenes Studium des vorhandenen äusserst um-
fangreichen Materials zu verschaffen. Diese Zurückhaltung trägt
aber dazu bei einen Zustand zu verlängern, der, wie alles Un-
fertige und Halbe, störend auf die gesunde Entwickelung des
wirthschaftlichen Lebens einwirkt.
Der Verfasser hat nun versucht aus dem besten Material
die hauptsächlichsten Argumente in fortlaufender Darlegung zu-
sammenzustellen und derart in verhältnissmässig kleinem Umfang
einen Extract dessen zu geben, was zur Beurtheilung der Wäh-
rungsfrage geboten und sonst nur durch ein sehr zeitraubendes
Studium aufgefunden werden kann.
Derselbe erklärt selbst, dass er vor Beginn der Vorarbeiten
zu diesem Aufsatze unentschieden war, ob er sich der Goldwäh-
rung oder dem Bimetallismus zuwenden sollte, dass er aber, je
weiter er in die Materie eindrang, um so klarer erkannte, wie,
nach Massgabe der bestehenden Verhältnisse, das Festhalten an
der Goldwährung und die Durchführung derselben das einzig
Richtige für Deutschland sei. Wenn nun auch der Verfasser
selbstverständlich diese seine feste Ueberzeugung in seiner
Arbeit zum Ausdruck bringt, so hat er sich doch bemüht, ebenso
die Einwendungen und Gründe der Gegner, soweit er es ver-
mochte, aufzuführen, und werden auch die Bimetallisten manche
schätzenswerthe Aufschlüsse in dem Aufsatze finden. Separat-
abzüge des betreffenden Artikels können zum Preise von 1,50 M
von Herrn Generalsecretär Bueck in Düsseldorf, sowie von der
L. Schwann’schen Verlagsbuchhandl. in Düsseldorf bezogen werden.
Kursbuch der Deutschen Reichspostverwaltung. Bearbeitet
im Kursbureau des Reichspostamts. 1. Februar — 31. März 1881.
Berlin, Julius Springer. Preis 2
Die Deutsche Keichspostverwaltung hat es sich angelegen
sein lassen, dem einzigen Uebelstande, welcher vielleicht diesem
ausgezeichneten Verkehrsbuche noch anhaftete, abzuhelfen, indem
sie das grosse, manchem anstössige Format desselben bedeutend
150 —
verkleinerte und so ein Bändchen herstellte, welches auch den Er-
fordernissen der äusseren Bequemlichkeit vollkommen genügt.
Mit dieser durchgreifenden Aenderung zugleich sind noch einige
andere Verbesserungen, welche sich als wünschenswerth heraus-
gestellt hatten, zur Ausführung gelangt. So sind die Personen-
osten und Privatfuhrwerke, welche den Verkehr zwischen den
isenbahnstationen und den umliegenden Ortschaften vermitteln,
am Schlüsse jeder Abtheilung, deren das Kursbuch bekanntlich
6 besitzt, alphabetisch zusammengestelll^ was die Uebersichtlich-
keit und rasche Orientirung ungemein fördert.
Schwarze Umrahmungen scheiden das Zahlenwerk der Fahr-
pläne von den Stationsnamen ab und gewähren im Vereine mit
den fett gedruckten Ziffern der Courierzüge dem Auge die noth-
wendigen Ruhepunkte. — Die Nützlichkeit und Genauigkeit der
Angaben über directe Billets, Rundreise- und Sommerbillets, Re-
tourbillets, Schlafwagen, Normalpersonengeldtarife, Reisewege nach
fremden Ländern, Reiseeinrichtungen von Berlin, Europäische
Briefpostverbindungen etc., welche unverändert geblieben sind,
ist hinlänglich bekannt. — Die grosse üebersichtskarte hat durch
neue Farbeuan wen düng an Klarheit gewonnen: eine Skizze des
Eisenbahnnetzes von London und Umgebung ist neu beigegeben.
— Auch der Umschlag hat einem neuen weichen müssen, der auf
seiner in Holzschnitt hergestellten stylvollen Einfassung die
Embleme des Handels und Verkehrs zeigt.
Wir können es rückhaltlos aussprechen, dass hier dem
Publikum ein sowohl nach Form und Inhalt, als auch in typo-
graphischer Hinsicht vollendetes Verkehrsbuch geboten wird, das
mit anderen ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmungen kaum
verglichen werden kann: wir zweifeln nicht, dass sich fortan zu
seinen alten Freunden noch zahlreiche neue gesellen werden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Güter, welche für Dt. Eylau in Wagen-
ladungen auf der Marienburg ^ Mlawkaer
oder der Ostbahn ankommen, werden von
jetzt an nach der Station der anderen
Bahn behufs dortiger Entladung gegen
Zahlung einer Gebühr von 2 Mark pro
Wagen auf Verlangen Ubergeführt. Ebenso
werden Güter, welche in Wagenladungen
auf dem Bahnhof der Marienburg-Mlawkaer
resp. der Ostbahn in Dt. Eylau aufgeliefert
sind, für die gleiche Gebühr nach der
Station der anderen Bahn behufs Weiter-
beförderung hinüber gebracht. ßrom-
berg, den 29. Januar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (423 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Grossherzoglich Badische Staats-
• isenbahnen. Die directen Belgisch-
Badischen Gütertarife vom l. August 1879,
w. l(;he zufolge unserer Publikation vom
21. December v. J. auf 1. FeViruar d. J.
ausser Kraft treten sollten, bleiben mit
Ausnahme des provisorischen Hebern ahme-
tarifes vom 1. November v. J. bis auf
Weiteres noch in Geltung. Gleichzeitig
treten die directen Tarifsätze für den Ver-
kehr Belgischer Stationen mit Basel Bad.
B., welche auf 1. November v. J. aufge-
hoben wurden, wieder in Kraft und zwar
gelten dieselben auf den bisherigen Routen
und ausserdem für den Verkehr der
Grossen Belgischen Centralbahn auf der
Route über Saargemünd-Hüningen. Karls-
ruhe, den 1. Februar 1881. General-
direction. (409)
Mit dem 15. Februar er. tritt im Heft
No. 4 des Deutsch -Polnischen Verband-
tarifs ein directer Ausnahmefrachtsatz für
Roheisen in Quantitäten von je 10 000 kg
pro Wagen von Unterwellenbörn, Station
der Thürinmschen Eisenbahn nach War-
schau und Praga, Stationen der Weichsel-
bahn, in Kraft.
Der Tarifsatz für Warschau sowohl wie
für Praga beträgt 1,96 M. und 13,98 Kopeken
pro 100 kg.
Die Rogatkowe- Gebühr für Sendungen
nach Warschau beträgt 1,22 Kopeken pro
100 kg. Bromberg, den 27. Januar 1881.
Königliche Eisenbahn - Directiou als ge-
schäftsführende Verwaltung. (425 J)
Galizisch - Deutscher bezw. Galizisch-
Niederländischer Holzverkehr. Mit dem
1. März d. J. gelangt zum Tarifheft I für
den rubricirten Verkehr ein Nachtrag III
zur Herausgabe, welcher neue Frachtsätze
sowie Ergänzungen und Berichtigungen
enthält.
Druckexemplare sind bei den Verband-
stationen zu haben. Breslau, den 25. Ja-
nuar 1881. Im Aufträge der Verband-
Verwaltungen, Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. (412)
Hannover - Bayerisch - Oesterreichischer
Eisenbahnverband. Die Station Fürth ist
in den mit Nachtrag 32 zum Verbands-
gütertarife eingeführten Ausnahmetarif
für die Beförderung von Kiuderspiel-
waaren etc. einbezogen worden; ferner
sind für den Transport von Lithographie-
steinen ab Solnhofen und Pappenlieim
nach Bremen und Bremerhafen Ausnahme-
frachtsätze in Kraft getreten. Frank-
furt a. M., (len 1. Februar 1881. König-
liche Eisenbahndirection, Namens der Ver-
bandsverwaltungen. (417)
Mit 1. Februar 1881 werden im Tarif für
Beförderung von Leichen etc. des Hessisch-
Rheinisch - Westfälischen Verbandes die
Frachtsätze für die Hessischen Ludwigs-
bahnstationen Aschaffenburg, Frankfurt
a. M.-Ostbahnhof, Hanau und Mainkur
aufgehoben und behalten nur noch Gül-
tigkeit mit den Köln-Mindener Stationen
Ahlen, Beckum, Bielefeld, Brakwede, Det-
mold, Gütersloh, Herford, Lage, Löhne,
Oelde, Rheda und Salzuflen und den Sta-
tionen der Münster-Enscheder Bahn.
An Stelle der aufgehobenen Tarifsätze
sind neue durch den Tarif für die Beför-
derung von Leichen etc. im Rheinisch-
Westfälisch - Hessischen Verkehr vom
1. Februar 1881 zur Einführung gekommen.
Elberfeld, den 1. Februar 1881. Königl.
Eisenbahn-Direetion zu Elberfeld. (415)
Köln - Minden - Niederländischer Güter-
verkehr via Venlo. Vom 5. Februar er.
ab kommen im Verkehre zwischen sämmt-
lichen diesseitigen Tarif-Stationen, excl.
jedoch der Station Wesel und der an den
Strecken Wesel-Bocholt, Wesel-Haltern und
Haltern-Hamburg gelegenen sowie Reck-
linghausen, einerseits und der Niederlän-
dischen S taats bahn - Station Rotter-
dam andererseits via Venlo die gleichen
Frachtsätze und Bestimmungen zur An-
wendung, welche laut Tarifs vom 1. Januar
1880 nebst Nachträgen für den Köln-Min-
den-Niederländischen Güter-Verkehr via
Emmerich bestehen. Ferner haben vom
enannten Tage ab im Verkehre zwischen
en diesseitigen Stationen Altenessen, Deutz
(Köln), Deutzerfeld-Kalk, Dortmund, Dort-
muncl-Union, Düsseldorf, Duisburg, Essen,
Gelsenkircben, Hamm, Herne, Marten,
Mülheim a/Rh., Oberhausen, Oberhausen-
Gutehoffnungshütte, Ruhrort Hafen, Ruhr-
ort Rhein, Schalke, Siegburg, Siegen, Trois-
dorf, Wanne, Benrath, Kirchen, Sterkrade,
Dillenburg und Sinn einerseits und den
Niederländischen Staatsbahn - Stationen
Dordrecht, Middelburg und Vlis-
singen andererseits via Venlo die glei-
chen Frachtsätze und Bestimmungen
Gültigkeit, welche laut der Tarife vom
1. Januar 1880 nebst Nachträgen für den
B jrgisch-Märkisch- resp. Rheinisch- und
Köln-Minden-Niederländischen Güter-Ver-
kehr via Venlo resp. via Wesel-ßoxtel in
Kraft sind. Näheres bei den Güterexpedi-
tionen der qu. diesseitigen Stationen.
Köln, 1. Febr. 1881. Köni^iche Direction
der Köln-Mindener Eisenbahn. (419]
Vom 15. Februar 1881 tritt zu den Tarif-
heften 1 bis 4 des Preussisch-Säclisisclien
Verbandes je der siebente Nachtrag und
zum Tarifheft 5 der erste Nachtrag in
Kraft.
Die Nachträge enthalten:
a) directe Frachtsätze, theils für sämmt-
liche Tarifclassen und Ausnahmetarife,
theils für die Stückgutclasse, den Special-
tarif A2 und den Ausnahmetarif für Ge-
treide etc. für den Verkehr zwischen der
Station Memel des Eisenbahndirections-
bezirks ßromberg einerseits und Stationen
der westlichen Preussisch-Sächsischen Ver-
bandsbahnen andererseits;
b) directe Frachtsätze des Specialtarifs 'HI
für den Verkehr zwischen Rüdersdorf, Sta-
tion des Eisenbahndirectionsbezirks Brom-
berg und Stationen der Berlin - Anhaiti-
schen, Berlin-Görlitzer, Cottbus- Grossen-
hainer Bahn und des Eisenbahndirections-
bezirks Berlin an Stelle der bestehenden
Ausnahmetarife für gebrannten Kalk und
rohe Kalksteine, soweit letztere höher
sind, als die neuen Frachtsätze des Special-
tarifs III;
c) anderweite Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Stationen des Eisenbahn-
Directionsbezirks Bromberg einerseits und
den Stationen Charlottenbrunn, Wüste-
giersdorf, Königswalde, Neurode und Glatz
des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin an-
dererseits;
d) directe Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Cüstrin, Station der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Bahn, einerseits
und den Stationen Charlottenbrunn,
Wüstegiersdorf, Königswalde, Mittelsteine,
Neurode und Glatz andererseits;
e) directe Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Stationen des Directionsbezirks
Bromberg einerseits und Mittelsteine, Sta-
tion des Directionsbezirks Berlin anderer-
seits ;
f) ermässigte Frachtsätze für Europäi-
sches Holz des Specialtarifs II für den
Verkehr zwischen Driesen und Friedeherg
einerseits und den Stationen Altwasser,
Dittersbach, Landeshut, Liebau und bezw.
Ruhbank des Directionsbezirks Berlin an-
dererseits;
g) neue bezw. anderweite Frachtsätze
für den Verkehr zwischen Posen, Station
der Märkisch-Posener Bahn, einerseits und
Stationen der Frankfurt-Bebraer Bahn an-
dererseits;
h) Bestimmungen bezüglich der Fracht-
berechnung von lebenden Thieren, welche
bei den Güter-Expeditionen zur Aufgabe
gelangen ;
i) bereits früher publicirte Tarifverände-
rungen.
Soweit die neu zur Einführung gelan-
genden Frachtsätze gegen die bestehenden
Taxen Erhöhungen enthalten, treten die-
selben erst mit dem 15. März er. in Kraft.
Exemplare der Nachträge sind bei un-
seren Billet-Expeditionen Berlin, Cüstrin,
Sebneidemühl, Danzig, Elbing, Königsberg,
Insterburg, Memel, Thorn, Bromberg, Neu-
151
f'.
Ü1
Stettin und Cöslin sowie bei den Verband-
stationen sämmtlicber übrigen Verband-
Verwaltungen käuflich zu beziehen. Auch
ist jede Billet-Expedition unseres Bezirks
zur Bezugs - Vermittelung verpflichtet.
Bromberg, den 1. Februar 1881. Königl.
Eisenbahn-Direction, als geschäftsführende
Verwaltung des Preussisch -Sächsischen
Verbandes. ^ (421 J)
Prenssiseh-Thiiringischer V erbandsgüter-
verkehr. Am 15. Februar er. tritt Nach-
trag IX in Kraft, enthaltend Aufnahme
der Station Königsberg Kaibahnbof für
Wagenladungsgüter , Ausnahmetarifsätze
für Salztransporte nach Charlottenbrunn,
Glatz, Königswalde, Mittelsteine, Neurode,
Wüstegiersdorf, Habelschwerdt und Mittel-
walde und Druckfehlerberichtigungen.
Nähere Auskunft ertheilen die Verbands-
expeditionen, welche auch Exemplare des
Nachtrags k 0,05 M abgeben. Erfurt, den
29. Januar 1881. Namens der Verbands-
verwaltungen : Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahngesellscbaft. (410)
Rheinische Eisen bahn. Bheinisch-
K öln*Minden<Belgisch>Französischer Güter-
verkehr. Am 1. Februar 1881 tritt der
Nachtrag U zum Rheinisch - Belgisch-
Französischen Verbandstarife vom 1. Fe-
bruar 1880 in Kraft.
Derselbe enthält Frachhätze für die in
den Verbandsverkehr aufgenommenen Sta-
tionen der Köln - Mindener Eisenbahn,
ferner für die Stationen der Linien Bonn-
Euskirchen und Niedermendig-Mayen, so-
wie die Stationen Ahrweiler, Annen,
Neuenahr und Witten der Rheinischen
Eisenbahn, neue Frachtsätze der Stationen
der Linie Venlo-Cleve der Rheinischen
Eisenbahn über die Route Venlo-Vise an
Stelle der bisher für diese Stationen in
Kraft gewesenen Sätze über die Route
Herbestbal, endlich Aenderungen und Er-
gänzungen des Haupttarifs.
Exemplare dieses Tarifn ach träges sind,
soweit der Vorrath reicht, in unserer
Drucksachen-Verwaltung zum Preise von
0,25 Jü käuflich zu haben Köln, den
30. Januar 1881. Königliche Direction. (413)
1. Zum Tarife für den Südösterreichisch-
Sentschen Güter-Verkehr ist am 15. Ja-
nuar d. J. der 1. Nachtrag in Kraft ge-
treten. Derselbe enthält u. A. Aende-
rungen der Waaren-Classification, ander-
weite und neue Ausnahme- Tarife No. 1
bis 24 und Berichtigungen zum Haupt-
Tarife. Preis 0,60 M
2. Am 1. Februar d. J. kommen im
Hessisch - Rheinisch - Westfälischen Eisen-
bahn - Verbände im Verkehre zwischen
Wetzlar einer- und Stationen der früheren
Main-Weser Bahn andererseits an Stelle
der jetzigen die im Staatsbahn- Verkehre
für die Station Wetzlar der früheren Nas-
sauischen Staatsbahn bestehenden billi-
geren Frachtsätze zur Anwendung. Näheres
ist bei den betheiligten Güterexpeditionen
zu erfahren.
3. Die Stationen Annen und Witten
der Rheinischen Bahn werden vom 1. Fe-
bruar d. J. ab mit directen Frachtsätzen
von und nach Stationen der Köln-
Mindener, Hannoverschen Staats-
und der Dortmund-Gronau-Ensche-
der Bahn in den Rheinischen Nachbar-
Güter-Verkehr (Tarif v. l/l. 1878) aufge-
nommen. Nähere Auskunft ertheilen die
betreffenden Güter-Expeditionen.
4. Am 1. Februar d. J. treten directe
Tarifsätze für den Güter-Verkehr zwischen
der Haltestelle Meiderich einerseits
und den Stationen Aschersleben,
Berlin, Blumenberg, Ditfurt, Gr.-
ßehnitz, Hadmersleben, Königs-
born, Liegnitz, Osch er sieben, Qued-
linburg, Schöningen und Schöppen-
stedt andererseits in Kraft, worüber das
Nähere bei den betreffenden Güter-Expe-
ditionen zu erfahren ist. Dieselben kom-
men jedoch nur im Verkehr mit den An-
schlusswerken in Meiderich zur Anwen-
dung. Köln, 31. Januar 1881. Königliche
Direction der Köln-Mindener Eisenbahn,
ad 2 zugleich Namens der Königlichen
Eisenbahndirection in Hannover, ad 3
und 4 zugleich Namens der betheiligten
Verwaltungen. (4il)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Eisenbahn-Directionsbezirk
Bromberg. Vom 1. Februar 1881 neuen
Styls ab treten im directen Verkehr
zwischen Königsberg i. Pr., Königsberg
i. Pr. (Kaibahnhof) einerseits und den
Stationen Kamka, Snowskaja, Niskowka,
Mena, Makoschino, Bondarewka, Dotsch,
Tschesnokowka, Bachmatsch, Grigorowka,
Dmitrofha, Talaläfka und Romny der
Libau-Romnyer Eisenbahn andererseits für
den Transport von Getreide, Hülsenfrüchte,
Grütze aller Art, Mehl aller Art und Oel-
samen aller Art Frachtsätze in der ein-
heitlichen Rubelwährung in Kraft.
Der dieser halb herausgegebene I. Nach-
trag zum Tarif vom 15/:i7. November 1879
für directe Sendungen zwischen Stationen
der Libau-Romnyer Eisenbahn und der
Königlichen Ostbahn etc. via Wir ballen
kann von unserer Stationskasse zu Königs-
berg i. Pr. käuflich bezogen werden.
Bromberg, den 30. Januar 1881. Köoig-
licbe Eisenbahndirection. (422 J)
Pfälzische Eisenbahnen. Am 1. Fe-
bruar näcbsthin gelangt für den Güter-
verkehr zwischen Stationen der Betriebs-
ämter Trier und Saarbrücken sowie eini-
gen Stationen der Hessischen Ludwigsbahn,
ferner den Stationen des Betriebsamtes
Wiesbaden einerseits und solchen der
Pfälzischen Bahnen andererseits , Tarif-
heft III resp. IV zur Einführung, wogegen
der bisherige Tarif für den Saarbrücken-
Hessisch - Pfälzischen und Nassau - Pfälzi-
schen Verkehr ausser Kraft gesetzt wird.
Die bisherigen Frachtsätze für Ludwigs-
hafen, sofern solche billiger sind, als jene
der neuen Tarife, bleiben bis auf Weiteres
in Kraft;
Exemplare des Heftes III und IV sind
durch Vermittlung unserer Stationen zum
Preise von 0,90 M bezw. 0,75 zu be-
ziehen. Ludwigshafen, 28. Januar 1881.
Die Direction der Pfälzischen Eisen-
bahnern (406)
Im Anschluss an unsere Bekanntmachung
vom 15. December a. pr. bringen wir hier-
durch zur öffentlichen Ken ntniss, dass die
nachstehend bezeichneten Gütertarife und
zwar:
a) Gütertarif für den Verkehr zwischen
Stationen der Main-Neckar-Bahn und sol-
chen der Saarbrücker und Rhein - Nahe
Bahn via Mannheim -Bexbach und Darm-
stadt-Mainz-Bingen vom 1. Februar 1878,
b) der Tarif zwischen Stationen der
Main-Xeckarbahn und solchen der Mosel-
bahn vom 1. August 1879 via Frankfurt
a/M.-Niederlahnstein-Coblenz,
c) der Nassau -Main- Neckarbahn-Güter-
tarif via Frankfurt vom 1. November 1877
^it Ausnahme jedoch der bezüglichen
Frachtsätze für die Stationen Darmstadt
und Bensheim der Main - Neckarbahn,
welche am 1. Januar er. durch neue er-
setzt sind),
d) der Ausnahme-Tarif für die Beförde-
rung von Eisenbahnschienen etc. von Sta-
tionen der Saarbrücker Bahn nach Darm-
stadt vom 1. December 1879
noch bis zum 1. März d. J. in Kraft bleiben.
An diesem Tage kommen für diese Tarife
neue, mit theils erhöhten, theils ermässig-
ten Taxen zur Einführung, worüber unser
Verkehrs-Büreau auf Verlangen nähere Aus-
kunft ertheilt. Frankfurt a/Main-Sachsen-
hausen, den 17. Januar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (418)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Mit Giltigkeit vom 15. Februar 1. J.
kommen für den Transport von Cement
bei Aufgabe von 10 000 kg pro Wagen oder
bei Frachtzahlung für dieses Gewicht
ab den Bayerischen Staatsbahnstationen
Brannenburg, Kiefersfelden, Kufstein, Mies-
bach, Oberaudorf, Schaftlach und Schlier-
see nach Stationen der Kaiserin Elisabeth-
bahn und der Kronprinz Rudolfbahn er-
mässigte Frachtsätze zur Einführung,
welche bei den genannten Versandstationen
eingesehen werden können. München,
den 31. Januar 1881. Generaldirection
der K. B. Verkehrsanstalten. Betriebsab-
theilung. (407)
2. Terkehrs- Störungen etc.
Rheinische Eisenbahn. Die Eisenbahn-
brücke bei Kyllburg Densborn hat in Folge
Hochwassers am 29. Januar er. eine Be-
schädigung erlitten, welche die fernere
Benutzung der Brücke vor der Hand nicht
möglich macht und daher eine Unter-
brechung des Güterverkehrs auf der Strecke
Call-Trier zur Folge hat. Von der Wieder-
aufnahme des Verkehrs nach erfolgter
Wiederherstellung der Brücke werden wir
an dieser Stelle Mittheilung machen.
Köln, den 31. Januar 1881. Königliche
Direction der Rheinischen Eisenbahn.
Pfälzische Bahnen. Am 31. Januar und
1. Februar er. sind die Eisenbahnschiff-
brücken bei Maximiliansau und Speyer
wieder in Betrieb gesetzt worden. Ludwigs-
hafen, 1. Februar 1881. Die Direction der
Pfälzischen Eisenbahnen, v. Jäger.
3. Tacanzen.
Altona - Kieler Eisenbahn - Gesellschaft.
Die mit 2 620 M jährlicher Einnahme und
Ersparnissprämie dotirte Stelle eines Ma-
schineningenieurs, welcher als Constructeur
und Assistent unseres Ober - Maschinen-
meisters fungirt, ist baldthunlichst neu
zu besetzen und zwar vorläufig diätarisch,
mit einmonatlicher Kündigung, jedoch
bleibt eine etatmässige Anstellung Vorbe-
halten. Akademisch gebildete Maschinen-
ingenieure, welche bereits als Vertreter
eines Eisenbahn-Maschinenmeisters fungirt
haben und geneigt sind, sich um diese
Stellung zu bewerben, wollen bis zum
20. d. Mts. ihre Zeugnisse und ein Curri-
culum vitae an die Unterzeichnete Direction
einsenden. Altona, den 3. Februar 1881.
Die Direction der Altona-Kieler Eisenbahn-
Gesellscbaft. (416)
4. Sübmissioneiii
Submission auf Turbinen. Die An-
fertigung und Lieferung von 2 Turbinen
für den Bau des Brandleite-Tunnels der
Eisenbahn - Baustrecke Erfurt - Ritschen-
hausen soll vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen liegen
in dem General-Bureau (Fürstenstrasse 1
bis 10, Magdeburg) aus, können auch ge-
gen Einsendung von 2 Mark von demselben
bezogen werden. — Offerten sind mit der
Aufschrift:
„Submission auf Turbinen“
versehen bis zum Termin am 12. F ebruar
d. J„ Vormittags 10 ühr an uns einzu-
reichen und werden in Gegenwart der er-
schienenen Submittenten eröffnet werden.
Magdeburg, den 26. Januar 1881. Königl.
Eisenbahn-Direction. (38.5)
Schienenlieferung. Für Lieferung
von 1850 Tonnen Flussstahlschienen sammt
— 1 52
Zugehorpro 1881 werden bis zum 25. Februar
1. J. Offerten entgegenge'nömmen. Die
Generaldirection der K. K. priv. Galiz.
"Karl -Ludwig Bahn, Wien, Kärntner-
ring 7. (408)
Submission auf Rohrleitungen
und zugehörigen Apparaten. Die
Anfertigung und Anlielerung von circa
1 500 laufenden Meter Eisengussröhren
nebst Dichtungsmaterial, diversen Fa^on-
stücken und Apparaten,
circa 3 800 lfd. Meter schmiedeeisernen
Röhren nebst Dichtungsmaterial,
circa 4 700 lfd. Meter genieteten Eisen-
blechröhren, sowie
1000 lfd. Meter Zinkblechröhren
für den Bau des Brandleite-Tunnels der
Baustrecke Erfurt - Ritschenhausen soll
vergeben werden.
' Die Bedingungen und Zeichnungen
liegen in dem Generalbüreau (Fürsten-
Strasse 1 bis 10, Magdeburg) aus, können
auch gegen Einsendung von 2 Mark von
demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Röhren“
bis zum 12. Februar d. J., Vormittags
11 Uhr an uns einzureichen und werden
in Gegenwart der erschienenen Submit-
tenten eröffnet werden. Magdeburg, den
29. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (420)
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1 eingerichtet ist, empfie.hlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen sur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung su billigsten Pt
Annahme der Privat- Am eigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Bisenbahn-Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet.
r Redacteur: Dr. jur. Wilh. 1
n Berlin SW., Beuthsti
153
Deutscher Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einimdzwanzig'ster «falirg^ang-.
Berlin, den 11. Februar 1881.
Dieser Nummer liegt ein Prospect, betreff. Eisenbahn-Waggon-Schieber von U. L. Brückmann in Dortmund bei.
Inhalt: Zur Fra^e über die Selbstkosten des Personen- und Güter- Verkehrs (Schluss). — Stadteisenhahn und Pferdebahn. —
Gemeinschaftliche Wagendispositionsstelle im Ruhrkohlenrevier. — Aus der Berathung des Eisenbahnetats im Preussischen Abgeordneten-
hause. — Aus dem Deutschen Reich. — lieber die Orientbahnen. — Erankreich. — Das Knallsignal. — Patentangelegenheiten. — Miscellen.
— Coursblatt vom 31. Januar 1881. — Panamacanal. — „Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Verkehrs-
störungen. 4. Ausloosungen. 5. Vacanzen. 6- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Zur Frage über die Selbstkosten des Personen- und
Güterverkehrs.
(Schluss.)
Welchen Einfluss die Individualität einer Bahn auf das Re-
sultat der Rechnung, betreff, die Selbstkosten des Personen- und
Güterverkehrs, haben kann, wird aus folgender Nachweisung,
welche dem Jahresbericht etc. einer grösseren Bahn Rhein-
land - Westfalens entnommen ist, zu ersehen sein. Die
Zahlen sind zur bequemeren Uebersicht abgerundet, die practische
Verwerthung derselben würde eine etwas genauere Rechnung ver-
langen, die aber ohne Schwierigkeit angestellt werden kann.
ln Folge der vielfachen Verzweigungen und Verästelungen
des Netzes finden sich auf der Bahn eine Anzahl Bahnhöfe mit
10 bis 15 km Geleise, welche nur für die Rangirbedürfnisse des
Kohlenverkehrs und des sonstigen Productenverkehrs angelegt
sind und benutzt werden. Die Personenzüge berühren nur die
etwa 2 km langen Hauptgeleise, die übrigen Geleise des
Bahnhofs dienen nur dem Güterverkehr und müssen demselben
deshalb auch die Kosten der Unterhaltung allein zur Last fallen.
Die Gesammtlänge der Nebengeleise beträgt etwa 870 km, deren
Unterhaltung im Jahre 1876 rot. 560 000 Jl. gekostet hat. Von
diesen Nebengeleisen entfallen auf die vorstehend erwähnten
Rangirbahnhöfe annähernd Vs > gs sind deninach dem
Güterverkehr Vs der Unterhaltungskosten für Nebengeleise mit
185 000 M. vorweg zur Last zu schreiben. Ein zweiter Posten der
Betriebsausgaben, welcher ebenfalls zu Lasten des Güterverkehrs
von vorneherein auszuscheiden ist, resultirt aus dem Stations-
und Bahnbewachungsdienst, für welchen jährlich rot. 3 570 000»^
erforderlich sind. Auf den Strecken mit permanenter Besatzung
— etwa 560 km der Bahn — ist der Dienst für Personen- und
Güterverkehr nur auf 18 Stunden gemeinsam, während die übrigen
6 Stunden des Nachtdienstes, also V4 des Ganzen, durch den Güter-
verkehr allein bedingt sind. Unter Annahme einer zwölfstündigen
Dienstzeit als Einheit entfallen von obigen 3 570 000 Jl auf die
Strecken mit doppelter Besatzung 2 000 000 M. und davon werden
1/4 mit 600 000 M. für den Güterverkehr allein aufgewendet.
Bei Anwendung der Garke’schen Formel sind demnach von
den Gesammtbetriebskosten dieser Bahn 180 000 -j- 500 000 =
680 000 ...<8! vorweg zu Lasten des Güterverkehrs zu schreiben und
der Rest nach dem Verhältniss der Bewegungsmomente der Züge
zu vertheilen.
Ohne diese Modification berechnen sich die Kosten des Per-
sonenverkehrs dieser Bahn auf rot. 12 040 000 JL, wenn jedoch
der Güterverkehr mit der oben berechneten Summe vorweg be-
lastet wird, werden sich die Ausgaben für Personenverkehr um
4 bis 5 pCt. geringer stellen.
Hiermit dürfte der Beweis geliefert sein, dass bei ausge-
dehnten Bahncomplexen die Berücksichtigung derartiger localen
ßetriebsverhältnisse geeignet ist, das Resultat der Garke’schen
Verth eilungsmethode nicht unerheblich zu beeinflussen. Dies ist
in noch erhöhtem Masse der Fall, wenn man die ermittelten
Durchschnittssätze der Kosten für einen Personenzug- und einen
Güterzugkilometer zu einer vergleichenden Zusammenstellung ver-
schiedener Bahnen nutzbar machen will. Es sind dann die Stei-
gungs- und Krümmungsverhältnisse, welche naturgemäss eine
wesentliche Einwirkung auf die Tractionskosten ausüben, eben-
falls in die Berechnung einzuführen.
Der Aufwand für Zugkraft beträgt bis zu 45 pCt. der Trans-
portverwaltungskosten und bis zu 28 pCt. der Gesammtbetriebs-
ausgaben. Die enge Beziehung, in welcher diese Position der
Betriebskosten zu der Bahntrace steht, ist aus der Colonne 79,
Seite 142 der „Statistischen Nachweise“ deutlich zu ersehen, in
welcher eine vergleichende Zusammenstellung des Verbrauchs an
Locomotivheizmaterial, bezogen auf je 50 BruttotonnenkUometer,
gegeben ist, Dieser Bedarf schwankt — abgesehen von einigen
durch ihre geringe Ausdehnung nicht massgebenden Bahnen —
von 1,7 bis 3,1 kg und während die vorwiegend in der Ebene ge-
legenen Bahnen, Berlin-Dresden, Altona-Kiel, Ostbahn, die Ver-
hältnisszahlen 1,7 bis 1,9 aufweisen, steigen dieselben bei der
Westfälischen, Bergisch - Märkischen und Rheinischen Bahn auf
2,1, 2,2 bis 2,4, demnach eine Differenz von etwa 30 pCt.
Sollen demnach die nach der Garke’schen Methode zu er-
mittelnden Einheitssätze eine Grundlage zur Vergleichung der
Betriebskosten der Bahnen unter einander abgeben, so muss in
die Berechnung ein Factor eingeführt werden, welcher den Einfluss
der Steigungs- und Krümmungsverhältnisse ausgleicht.
Das geeignete Mittel hierzu scheint uns durch die Anwen-
dung der virtuellen Bahnlängen geboten zu sein, wie sie von dem
Ingenieur Mengel in den sehr verdienstvollen Abhandlungen, ver-
öffentlicht in der „Allgemeinen Bauzcitung“, Jahrgang 1873, 1876
und 1877, ermittelt worden sind.
Auf Grund sehr genauer Untersuchungen über die Einwir-
kungen der Curven und Steigungen auf die Fortbewegung der
Fahrzeuge, hat Herr Mengel Reductionsformeln construirt, durch
welche die durch die Widerstände in Steigungen und Curven mehr
erforderliche Zugkraft auf grade und horizontale Strecken über-
setzt wird, das heisst für die Steigungen und Curven wird ein Zu-
schlag in der Bahnlänge berechnet und man erhält die virtuellen
Bahnlängen.
Der Verfasser erläutert seine Theorie an zwei Beispielen, zu
denen er Bahnlinien mit sehr verschiedenen Steigungs- und Krüm-
mungsverhältnissen gewählt hat. Die eine ist die durch sehr
hügeliges, schon mehr gebirgig zu nennendes, Terrain führende
Bahn Gera-Saalfeld mit Maximalsteigungen von 1 ; 100 und Mini-
malradien von 450 m und einem sehr hohen Procentsatz an Stei-
gungen und Curven überhaupt im Verhältniss zur Gesammtbahn-
länge; die zweite ist eine projectirte Bahnlinie von Harburg nach
Cuxhaven in ebenem Terrain mit Maximalsteigungen von 1 : 200
und Minimalradien von 1 500’m und einem sehr geringen Procent-
satz von Curven und Steigungen überhaupt.
154
Die wirkliche Länge der Bahn Gera-Saalfeld beträgt = 67,36 km
die nach der Mengel’schen Formel berechnete virtuelle
Länge = 108,6 „
für die zweite Linie Harburg-Cuxhaven dagegen be-
trägt die wirkliche Länge = 61,9 „
die virtuelle Länge = 72,4 „
Bei der Bahn im Gebirge übersteigt demnach die virtuelle
Länge die wirkliche um rot. 62 pCt., bei der Bahn in der Ebene
um rot. 18 pCt. Dabei ist auf die Richtung des Massenverkehrs
in der Rechnung ebenfalls Rücksicht genommen.
Die so berechneten virtuellen Bahnlängen würden diejenigen
sein, welche nach wirthschaftlichen Grundsätzen den TarifOestim-
mungen zu Grunde zu legen sind. Denn wie jeder Frachtführer,
welcher die Güter über hohe Wasserscheiden zu fördern hat, sich
mit Rücksicht auf Vorspann, Verlust an Zeit etc. einen höheren
Einheitssatz pro Centner berechnen muss, als wenn er auf derselben
Entfernung in einer Ebene transportirt, so müssen auch die Tarif-
sätze für Gebirgsbahnen auf dieselbe effective ßahnlänge bezogen
höhere sein, als für die Bahnen in der Ebene.
So lange Privatbahnen bestehen bleiben, wird zwar die
Concurrenzbestrebung den wesentlichsten Einfluss auf die Tarif-
bestimmung innerhalb der gegebenen Grenzen ausüben, indess
würde die Einführung virtueller, von der Aufsichtsbehörde fest-
zusetzender Bahnlängen nicht ausgeschlossen sein, welche erst
recht am Platze sind, wenn die Eisenbahnen sämmtlich in die
Staatsverwaltung übergegangen sein werden.
Wir sind deshalb der Ansicht, dass die Garke’sche Methode
nicht, wie in No. 97 der Vereinszeitung von 1877 empfohlen, zu
vereinfachen, sondern im Gegentheil ihre Anwendung für jede
Bahn in der vorstehend angedeuteten Weise zu modificiren sein
dürfte; auch sind wir nicht der Meinung des Herrn Garke, dass
die Berücksichtigung derartiger Verhältnisse nicht von Bedeutung
erscheine, um so weniger, wenn die in Frage kommenden Sum-
men die oben angedeutete Höhe erreichen. Die Genauigkeit der
Resultate kann dabei nur gewinnen, ohne dass man nöthig haben
wird, derartige Ermittelungen mit allzu subtiler Sorgfalt anzu-
stellen. Die practischen Vortheile, welche diese Berechnung der
Selbstkosten für die Tracirung von Bahnen, für die Schätzung
der Rentabilität, für die wirthschaftliche Einrichtung des Betriebes
gewährt, sind mannigfache. Wir wollen hier nur eines Resultats
aus dem Betriebe Erwähnung thun, welches schon mehrfach her-
vorgehoben worden und dessen Richtigkeit durch die Garke’sche
Berechnungsweise nur bestätigt wird, nämlich der Erfahrung, dass
bei den meisten Eisenbahnen die Ausgaben für den Personen-
verkehr in einem richtigen Verhältniss zu den Einnahmen aus
demselben nicht mehr stehen, dass in den Einrichtungen für Per-
sonenbeförderung auf den Deutschen Bahnen die Grenzen der
Oeconomie nicht überall innegehalten und das Mass des Zulässigen
stellenweise überschritten ist, dass demnach diese Ausgaben,
welche in dem jährlichen Wirthschaftsetat der Nation Hunderte
von Millionen erreichen, dem factischen Bedürfniss entsprechend
zu reduciren sind. Ein Blick auf einige Zahlen der Garke’schen
Mittheilungen kann darüber keinen Zweifel bestehen lassen.
Vom Jahre 1860 bis zum Jahre 1874 sind die Einnahmen
aus dem Personenverkehr von 100 pCt. auf 83,5 pCt. gefallen, die
Ausgaben dagegen auf 130,5 pCt. gestiegen und der Ueberschuss
ist von 100 pCt. auf 27,27 pCt. gesunken. Die der No. 73 der
Vereinszeitung von 1876 beigefügten statistischen Tabellen geben
darüber noch näheren Aufschluss.
Wenn man erwägt, dass dem Personenverkehr ohnehin ganz
besondere Lasten aufgebürdet sind, von denen er zur Zeit wenigstens
nicht befreit werden kann, so macht sich die Nothwendigkeit, eine
Verringerung der Betriebskosten in anderer Richtung herbeizu-
führen, um so mehr geltend.
Die unentgeltlichen Leistungen für die Post beanspruchen
bis zu Ve des Raumes und der Zugkraft in den Personenzügen
und die Möglichkeit, die Anzahl der Züge nach der wechselnden
Frequenz zu reguliren, wie dies im Güterverkehr angängig ist,
verbietet sich durch die amtliche Feststellung der Fahrpläne.
Der Personenzug, welcher in den Fahrplan aufgenommen ist, muss
gefahren werden, selbst wenn sich kein Passagier zu demselben
einfindet und leider kommt es nur zu häufig vor, dass nicht für
jeden Wagen des Zuges ein Passagier vorhanden ist.
Als Mittel, welche geeignet sind, ein besseres Verhältniss
zwischen Ausgaben und Einnahmen des Personenverkehrs herzu-
stellen, möchten wir folgende empfehlen:
1. Reform des Personenzügtarifs und des Classensystems.
2. Einfachere Ausstattung der für den Personenverkehr be-
stimmten Einrichtungen in Gebäuden, Hallen, Warteräumen,
Wagen etc.
3. Beschränkung der Anzahl der Personenzüge.
Was den ersten Punkt betrifft, so stimmen wir im Allge-
meinen mit den in No. 18 der Vereinszeitung gemachten Vor-
schlägen überein, mit welchen die Beschränkung der Wagenclassen,
die Aufhebung der unmotivirt starken Ermässigung der Preise
für Retourbillets und der Wegfall des Freigepäcks empfohlen und
begründet wird. Für den zweiten Punkt ist in den allerletzten
Jahren schon manches geschehen, indess ist man unseres Erach-
tens noch nicht an der Grenze angelangt, mit welcher dem facti-
schen Bedürfniss zwar in ausreichender Weise, aber ohne ver-
schwenderische und luxuriöse Einrichtungen Genüge ge-
leistet wird.
Bei dem Deutschen, welcher, wenn er selbst die Kosten
tragen soll, keine besonderen Ansprüche an Comfort zu stellen
gewohnt ist, hat man für die Einrichtungen auf den Eisenbahnen
eine Neigung und Ansprüche an Luxus und Comfort gross ge-
zogen, die selbst jene des anspruchsvollen Engländers weit
übertrifft.
Die grosse Menge in Deutschland liebt es, in ihren vielen
Ansprüchen, ohne Kenntniss der Details und der massgebenden
Factoren, das Englische Eisenbahnwesen dem Deutschen als Muster
hinzustellen. Nun entspricht aber nach dem einstimmigen ür-
theil von Sachverständigen die Ausstattung der ersten Classe auf
den Englischen Eisenbahnen kaum jener der zweiten Classe in
Deutschland. In der ersten Classe sind acht Sitze, in der zweiten
zehn und vierte Classe fahren die Englischen Eisenbahnen über-
haupt nicht; die Midlandbahn hat sogar nur zweite Classe. Ebenso
sind die Anlagen und Einrichtungen der Stationsgebäude selbst
in London bei den meisten Bahnen weit einfacher als in Deutsch-
land. Wenn blos nach'diesen Vergleichspunkten eine Reform im
Deutschen Personenverkehr vorgenommen würde, so stände schon
eine erhebliche Minderausgabe zu erwarten.
Dagegen sucht der Engländer für eine rasche Beförderung
der Passagiere durch geschickte Dispositionen und geschultes Per-
sonal zu sorgen, wird aber auch — und dies ist ja nicht ausser
Acht zu lassen und dem Deutschen Publikum zur Nachahmung
zu empfehlen — durch die Aufmerksamkeit und das Entgegen-
kommen der Reisenden in diesem Bestreben in jeder Beziehung
unterstützt.
ln gleicherweise werden die Deutschen Verwaltungen biliger
wegkommen, wenn sie in dem dritten Punkte die Englischen
Eisenbahnen sich zum Muster nehmen.' Wenn der gewiss nicht
geringe Verkehr zwischen Paris und Calais täglich mit 12 Zügen,
der zwischen London und Glasgow mit 18 Zügen bewältigt werden
kann, so muss es auffallend erscheinen, wenn für den Verkehr
zwischen Berlin und Köln bis zur Verstaatlichung der Rheinischen
und Köln-Mindener Bahn 20 Züge, zwischen Berlin und Dresden
ebenfalls 20 Züge und zwischen Wien und Prag sogar 26 Züge er-
forderlich sein sollten.
Wenn auch in diesen Fällen die Concurrenz einen wichtigen
Einfluss haben wird, so ist nicht zu verkennen, dass sich ver-
hältnissmässig auch auf anderen Routen eine so übermässige An-
zahl von Zügen auf Verlangen des Publikums eingeschlichen hat.
Es kann deshalb nicht Wunder nehmen, wenn nach der Statistik
der Preussischen Bahnen die Plätze in den Personenwagen mit
kaum 25 pCt. besetzt sind.
Dieses auffallende Missverhältniss zwischen Nutz- und
Bruttolast muss allein schon auf die Nothwendigkeit einer Reform
in der Personenbeförderung hinweisen, selbst wenn die unzu-
reichenden Einnahmen dies nicht forderten.
Wir verkennen keineswegs, dass namentlich seit der grösse-
ren Ausdehnung der Staatsbahnen in diesem Sinne schon manches
geschehen ist, wir verkennen auch nicht die Schwierigkeiten,
welche solchen Betriebslängen entgegenstehen, indess wird ein ge-
meinsames Vorgehen aller Eisenbahnverwaltungen viel dazu bei-
tragen können, die übermässig gesteigerten Ansprüche des Deut-
schen Publikums auf das richtige Mass 'zurückzuführen.
Zunächst bleibt zu wünschen, dass den in Vorstehendem
berührten Fragen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit allseitig
zugewendet werde, wozu wir hiermit eine erneuerte Anreguiig ge-
geben haben möchten. E. T.
Stadteisenbahn und Pferdebahn.
Die zu Ende d. Js. in Aussicht gestellte Betriebseröffnung
der Berliner Stadtbahn legt die Frage nahe: Wie wird die Letz-
tere auf die Ergebnisse der bestehenden bezw. bis dahin zu
eröffnenden Pferdebahnen einwirken?
Zur Beantwortung dieser Frage bietet sich einiges Material
in einem Bericht der „Railroad Gazette“ über ein ähnliches in
Newyork bestehendes Verhältniss, welcher zugleich insofern von
Interesse ist, als er bekundet, wie die durch die Concurrenz für die
Pferdebahn entstandenen Nachtheile durch kluge Massregeln der
Verwaltung schliesslich zum Vortheil deren Gesellschaft ausge-
schlagen sind.
Nach jener Quelle schien nämlich die „Sechste Avenue
Strassenbahn“, welche fast in ihrer ganzen Länge direct unter
dem „elevated railroad“ entlang fährt, durch die am 1. Juni 1878
erfolgte Betriebseröffuung der Letzteren unzweifelhaft ihrem
Ruin entgegen geführt zu werden. Und in der That war der
Einnahmeausfall der Strassenbahn seitdem ein sehr erheblicher,
wie die folgenden Zahlen zeigen:
Jahr
1874/5 .
1875/6 .
1876/7 .
1877/8 .
1878/9 .
1879/80
Nettoerträge Dividenden
182 668
200 528
244 961
268 259
318 332
75 000
75 000
75 000
90 000
Bruttoeinnahmen Ausgaben
D. !).
863 740 674 041
909 929 727 261
890 552 690 024
848 325 603 364
710 000 441 750
761 502 443 170
Die Einwirkung der „elevated Bahn“ auf die Strassenbahn
drückt sich also aus durch eine Verringerung der Bruttoein-
nahmen" von 5 pCt. im Rechnungsjahr 1877/8 (für 4 Monate),
20 „ „ „ 1878/9,
14% » » » 1879/80.
Die Strassenbahn fand aber, wie es scheint, Mittel, nach
nach der Betriebseröffnung des Concurrenzunternehmens ihre
Betriebskosten in überraschender Weise zu reduciren, so dass sie
grade von jenem Zeitpunkt ab grössere Reinerträge als vorher
erzielte. Letztere waren 1878 um 22 pCt. höher als 1877, 10 pCt.
höher 1879 als 1878 und beinahe 19 pCt. höher 1880 als 1879.
Die Ermässigung der Betriebsausgaben ist theils der Ein-
führung von Wagen mit einem Pferde, theils der Weglassung der
Conducteure für einen Theil des Dienstes zuzuschreiben.
Die Zahl der beförderten Passagiere etc. betrug:
Zahl der beförderten
Jahr
1874/5 .
1875/6 .
1876/7 .
1877/8 .
1878/9 .
1879/80
Passagier-
zahl
16 738 201
, 17 674 437
17 000 367
. 16 415 732
13 446 776
14 557 815
Zahl der Zahl der
' Wagen Pferde
133*)
1025
1 178
1 294
1 191
Wagen
167 382
176 774
157 411
143 990
101 002
109 457
pro
Pferd
16 330
15 020
13 137
13 783
13 528
13 283
Die von dem Uebergang von grossen zu kleinen Wagen
vorzugsweise beeinflussten Ausgaben waren wie folgt:
Conducteure n —
und
Jahr
1874/5 .
1875/6 .
1876/7 .
1877/8 .
1878/9 .
Kutscher
D.
. 196 560
. 194 146
192 812
167 590
127 346
133 595
D.
135 735
189 288
142 318
125 487
109 985
47 402
Stall- Zusammen für Ge-
aus- diese drei sammt-
Rubriken ausgaben
D. D.
411 767
406 063
413 901
367 587
293 544
241 481
gaben
D.
79 472
82 629
78 771
74 510
56 213
60 484
674 041
727 261
690 024
Von 1877, dem letzten Jahre vor der Eröffnung der Hoch-
bahn, zu 1879 verminderten sich hiernach die Gesammtbetriebs-
ausgaben um die enorme Summe von 248 274 D. resp. die Aus-
gaben für die vorstehend besonders angegebenen Zweige um
zusammen 120 357 D. Die in den Letzteren pro 1879/80 weiter
eintretende Reduction um ca. 52 000 D. kann weniger in Betracht
kommen, weil das Pferdefutter — trotz des um ca. 100 erhöhten
Pferdebestandes — mit der unverhältnissmässig niedrigen Summe
von 43,30 D. pro Kopf angegeben ist, dies aber nur darin liegt,
dass nicht der wirkliche Verbrauch, sondern die in dem be-
treffenden Jahre verausgabte Summe angerechnet, der Bestand
aus dem Vorjahr also unberücksichtigt geblieben ist.
Es scheint, dass der Pferdebahn vorzugsweise eine grössere
Anzahl der Passagiere mit langer Fahrt — sie erhebt durchweg
nur einen Preis für kurze und lange Fahrten — verloren ge-
gangen, dagegen die Zahl der Passagiere mit kurzer Fahrt ge-
wachsen sei, was natürlich auch nur vortheilhaft auf den Rein-
ertrag wirken konnte.
Was nun die analogen Verhältnisse in Berlin betrifft, so
werden die dortigen Pferdebahnen sich mehr oder weniger auf
demnächstige Einnahmeausfälle ebenfalls gefasst machen müssen,
doch werden diese voraussichtlich nicht so erheblich sein, wie
nach vorstehendem Berichte in Newyork, da in Berlin nicht, wie
dort, die Pferdebahnen unmittelbar unter oder neben der Eisen-
bahn entlang führen, sondern überall in einiger Entfernung
davon, wenn auch theilweise dieselbe Richtung verfolgend.
Der grösste Ausfall dürfte bei den Passagieren für längere
Linien entstehen, weil dabei die Zeitersparniss erheblich mit-
spricht. Insbesondere wird die Linie Charlotten bürg - Berlin
betroffen werden. Ein Ausgleich wird aber vielleicht zum Theil
durch Vermehrung der Passagiere auf kurzen Linien, bis zu den
Einsteigepunkten der Stadtbahn, herbeigeführt werden, und viel-
leicht gelingt es auch hier den Pferdebahnen, die Ausfälle durch
Ersparniss an den Betriebskosten unschädlich zu machen.
Gemeinschaftliche Wagendispositionsstelle im
Ruhrkohlenrevier.
Am 1. November 1880 wurde in Mülheim a. d. Ruhr eine
gemeinschaftliche Wagendispositionsstelle der an dem
Ruhrkohlenverkehr betheiligten Königlichen Eisenbahndirectionen
*) Incl. 52 einpferdige Wagen.
unter der Bezeichnung „Eisenbahnwagenamt für das Ruhrkohlen-
revier“ zu dem Zwecke eingerichtet, um durch eine gleich -
massige und von Einer Stelle ausgehende Disposition
über das zum Kohlentransport bestimmte leere Wagenmaterial
der Wiederverkehr des in früheren Jahren namentlich in der
Winterperiode nur zu häufig aufgetretenen Wagenmangels vorzu-
beugen. Nach den aus den Kreisen der Industrie vorliegenden
Kundgebungen, wie nach den amtlichen Berichten der Provinzial-
verwaltungs- und der obersten Bergbehörde des Bezirks hat das
Wagenamt seine schwierige Aufgabe im Interesse des allgemeinen
Verkehrs bisher durchaus glücklich gelöst.
Das Wagenamt ist in Bezug auf die Handhabung der Dis-
ciplin und auf die äussere Geschäftsordnung des Bureaus der
Königlichen Direction der Rheinischen Eisenbahn unterstellt,
fungirt aber im üebrigen als gemeinschaftliche Dienst-
stelle der Königlichen Eisenbahndirectionen zu Köln, Elberfeld
und Hannover und ist aus denjenigen Beamten zusammengesetzt,
welche bisher bei den gedachten einzelnen Verwaltungen mit der
Vertheilung der Kohlenwagen betraut waren. Der Minister der
öffentlichen Arbeiten hat Veranlassung genommen, den Beamten
seine Anerkennung für die bewiesene erfolgreiche Thätigkeit aus-
zusprechen.
Dem über die bisherige Wirksamkeit des Wagenamtes er-
statteten amtlichen Bericht der Königlichen Direction der Rheini-
schen Bahn ist das Folgende zu entnehmen:
Das Wagenamt hat bis zum Schlüsse des Jahres die ihm
gestellte Aufgabe vollständig und zur Zufriedenheit der bethei-
ligten Industrie gelöst; den Zechen und industriellen Etablisse-
ments des Reviers hat jederzeit die bestellte Anzahl von Wagen
Eünktlich geliefert werden können und sind aus den betheiligten
reisen und namentlich auch Seitens der wirthschaftlichen Ver-
eine nur günstige ürtheile über die Thätigkeit des Wagen-
amtes mitgetheilt worden.
Allerdings ist die Kohlenproduction im letzten Quartale
1880 gegen den Jahresdurchschnitt nicht in dem Masse gestiegen,
wie dies in früheren Jahren in derselben Periode einzutreten
pflegte, vielmehr ist die Production im Laufe des Monats
December, theils in Folge der aussergewöhnlich milden Witte-
rung, theils aber auch mit Rücksicht auf die zwischen den Zechen
vereinbarten Conventionen, theils endlich, weil viele Zechen in
Folge der vermehrten Wasserzuflüsse ihre Förderung ein-
schränken mussten, zurückgegangen.
Dem Wagenamte ist es mithin in dieser Periode nicht ver-
gönnt gewesen, den practischen Beweis zu liefern, dass auch der
auf das Höchste gespannten Production mit dem disponiblen
Wagen material Genüge geleistet werden könne.
Das Wagenamt selbst hegt in dieser Beziehung keine
Zweifel und kann allerdings sich mit Recht darauf stützen,
dass es möglich gewesen, in den Tagen vom 20. bis zum 28. No-
vember einen Verkehr zu bewältigen, wie ihn das Kohlen-
revier seither niemals gesehen hat und wie er überhaupt
unter den heutigen Förderungs- und Absatzverhältnissen auch
nachhaltig wohl kaum höher angespannt werden kann.
In der gedachten Zeit vom 20. November bis ult. December
sind an einzelnen Tagen über 15 000 Ladungen den Zechen zuge-
führt und beladen abgefahren (am 28. November 1880
15 532 Ladungen). Eine derartige Leistung wäre ohne die durch
das Wagenamt geschaffene Centralisirung des disponiblen Mate-
rials nicht möglich gewesen.
Bei geringeren Transporten bat die Köln-Minden er Bahn in
der Zeit vom 1. November bis ult. December 1879 fortwährend
mit Wagenmangel zu kämpfen gehabt.
Auch bei den beiden anderen Bahnen konnten im Vor-
jahre zum Theil wohl in Folge des bei Köln-Minden herr-
schenden Wagenmangels die Anforderungen der Zechen nicht
befriedigt werden, wenn auch das Verhältniss hier nicht so
ungünstig sich gestaltete.
Im Ganzen konnten in der Zeit vom 1. bis 30. November
auf den Köln-Mindener, Bergisch-Märkischen und Rheinischen
Linien im Ruhrrevier, trotz aller Anstrengungen im Jahre 1879
nur im Ganzen 12 976 Ladungen durchschnittlich täglich ge-
stellt werden, während in dem gleichen Zeitraum 1880 =
13 927 Ladungen den Zechen zugefübrt werden konnten (in der
Zeit vom 1. November bis Ende December 1879 = 13 071 gegen
13 449 im Jahre 1880), ohne dass die übrigen Linien irgendwie
entblösst zu werden brauchten.
Insbesondere war es möglich, neben den Ansprüchen der
Kohlen- und Eisenproduction, der Landwirthschaft im vollsten
Masse für die Transporte von Rüben, Kartoffeln etc. gerecht zu
werden. Es wurden allein auf der Rheinischen Bahn täglich
etwa 300 Wagen mit Rüben beladen. Ueberhaupt hat der allge-
meine Verkehr auf allen drei Bahnen im letzten Quartale 1880
ein grösseres Plus gegen das Vorjahr aufzuweisen, als der Kohlen-
verkehr. Beispielsweise waren auf der Rheinischen Bahn im
Durchschnitt des letzten Vierteljahres 1880 täglich 12 831 Wagen
in Thätigkeit, gegen 11432 im gleichen Zeitraum 1879, während
an Kohlen durchschnittlich täglich 1880 = 1 582 Wagen (3 163 La-
dungen) gegen 1 539 (3 079 Ladungen) 1879 verladen wurden.
156
Ueberdies ist der Abfluss von Wagen auf fremde Bahnen
ein weit stärkerer gewesen, als in derselben Periode 1879. Nach
einer Nachweisung über die Verwendung der Rheinischen Wagen
im letzten Quartale 1880 waren durchschnittlich täglich auf
fremder Bahn 4 485 Wagen gegen 3 466 im Jahre 1879, wäh-
rend der tägliche durchschnittliche Zulauf von fremden Wagen
ä 10 000 kg nur 1 099 im Jahre 1880 gegen 1 126 im Jahre 1879
betrug.
Die Zahl der zu Kohlen- und Kokestransporten geeigneten
Wagen der drei Rheinisch -Westfälischen Bahnen betrug in
Ladungen ä 100 Centner:
am 1. December 1879 •
Hierzu an Leih- und Naturalausgleichungswagen in
Ladungen ä 100 Centner • 2 296,
mithin im Ganzen 75 216,
am 1. December 1880 75 983.
Hierzu an Leih- und Naturalausgleichungswagen . 1 904,
mithin im Ganzen 77 887-
Es waren also für den Gesammtverkehr am 1. December
1880 nur 2 671 Ladungen in offenen zu Kohlen- und Kokestrans-
porten geeigneten Wagen mehr vorhanden, als am 1. De-
cember 1879.
Es ist aber nicht nur factisch mehr geleistet worden,
als in früheren Jahren, sondern es ist auch die Vertheilung
der Wagen auf die einzelnen Zechen in durchaus gerechter
und gleichmässiger Weise erfolgt.
Dieser für das öffentliche Verkehrsinteresse ausser-
ordentlich werthvolle Erfolg ist nur durch die Centralisirung
der Wagendisposition möglich geworden. Schon bei der Ein-
schätzung der Zechen nach Verhältnisszahlen, auf Grund der
Durchschnittsförderung eines Jahres, wurde von den einzelnen
Verwaltungen nach verschiedenen Grundsätzen verfahren. Grössere
Ungleichmässigkeit trat aber bei der Vertheilung der Wagen
zu Tage.
Abgesehen von dem Einflüsse, den Concurrenzrücksichten
auf die Vertheilung der Wagen an die einzelnen Zechen früher
in geringerem oder höherem Masse ausübten, war bei der ge-
trennten Disposition für die einzelnen Bahnnetze es niemals zu
vermeiden, dass an einem Punkte des Reviers das Material sich
ohne Verwendung aufhäufte, während in einem andern Theile
empfindlicher Mangel herrschte, ja zum Theil zeigte sich dieser
Missstand innerhalb desselben Bahnnetzes, indem die von den
Einbruchstellen der leeren Wagen entfernter gelegenen Theile
des Reviers nur spärlich mit Wagen versorgt werden konnten.
Dem Wagenamte ist es dagegen durch die Centralisirung des
gesummten Materials in Einer Hand möglich, die Ausgleichung
rechtzeitig und öconomisch, d. h. mit möglichst ge-
ringen Leerfahrten, zu bewirken.
Die Ausgleichung ist nach Ausweis des von dem Wagen-
amte aufgestellten Tableaus in grösserem Umfange zwischen den
Gebieten der Köln-Mindener, Rheinischen und Hannoverschen
Bahn bewirkt, indem während der Zeit des Bestandes des
Wagenamtes vom 1. November pr. bis 15. Januar er. in Folge
der täglichen Dispositionen zwischen den Stationen der genannten
Bahnen 10 384 Ladungen ausgetauscht worden sind.
Diese Wagen hätten bei getrennter Disposition zum grösseren
Theile gefehlt.
Während früher allseitig angenommen wurde, dass der
Wagenpark der Köln-Mindener Bahn für die Deckung des eigenen
Bedürfnisses nicht ausreichend sei, hat gerade umgelrehrt
das Köln - Mindener Material in weitaus überwie-
gendem Verhältniss zum Ausgleich für die anderen Bahnen
herangezogen werden können, während für Schienen und Kokes-
transporte den Köln-Mindener Stationen mit dem Material der
anderen Verwaltungen hat ausgeholfen werden müssen.
Dass die Ausnutzung der Wagen — das Verhältniss der
Frachttransporte zu den Leertouren — durch die centrale Dis-
position in Verbindung mit der durch die „vorläufigen Bestim-
mungen“ erleichterten Benutzung der Staats- und unter Staats-
verwaltung stehenden Wagen eine günstigere werden muss
und auch geworden ist, bedarf kaum eines Beweises. Das zahl-
reiche, auf einer der Bahnen des Reviers zur Entladung kommende
fremde Material konnte früher nur theilweise und oft erst nach
längerem Aufenthalte in Depotstationen zur Verwendung ge-
langen; ein verhältnissmässig grosser Theil dieses fremden Ma-
terials bildete einen unnützen Ballast, dessen man sich durch
Ueberweisung an den Eigenthümer baldigst zu entledigen suchte.
In welchem Umfange die bessere Ausnutzung eingetreten ist,
dafür liegen statistische Daten nur bezüglich der Rheinischen
Bahn vor, indessen ist anzunehmen, dass die Verhältnisse für
die anderen betheiligten Verwaltungen annähernd dieselben sein
werden.
Es sind im Monat November 1880 auf den Rheinischen
Linien im Kohlenreviere 3 217 (6 434 Ladungen! zu Kohlentrans-
porten geeignete fremde Wagen verschiedener Staats- und Privat-
bahnen durch Entladung oder Zuweisung von anderen Strecken
der Rheinischen Bahn disponibel gewesen. Von dieser Zahl sind
3 214 Wagen mit Kohlen beladen und nur 3 Wagen leer
nach der Heimath geschickt und zwar-:
1 Badischer 3achsiger, weil auf den Zechengeleisen nicht
verwendbar,
1 Grand-Central-Belge wegen zu hoher Bremse, ^
1 Dortmund-Gronauer Wagen ohne Angabe eines Grundes.
Im Monat December sind von 3 074 (6 148 Ladungen) dis-
poniblen fremden Wagen nur 134 nicht beladen, sondern -leer ^
zurückgeschickt, und zwar theils wegen nicht geeigneter Oon-
struction (zu hohe Bremse, zu weiter Radstand, ungenügende |
Tragfähigkeit), theils wegen nicht vorhandener regulativmässiger
Ladegelegenheit, theils endlich, um wegen des Wagenüberflusses
an und unmittelbar nach den Feiertagen die Wagen nicht so
lange zurückzuhalten.
Diese Zahlen liefern den durchschlagenden Be-
weis, dass sowohl das Wagenamt, wie die Stationen und auch
die Zechen selbst erfolgreich für die Ausnutzung des disponiblen
Materials zusammengewirkt haben.
Durch die Einrichtung des Wagenamtes ist endlich sowohl
für die Industrie des Ruhrreviers wie für die Eisenbahndirec-
tionen eine wesentliche Vereinfachung und Erleichte-
rung des geschäftlichen Verkehrs erwachsen, da die Trans- ,
Portinteressenten nunmehr in allen, die Wagengestellung be- '
treffenden Fragen nur mit Einer im Revier domizilirenden und ■
mit der nöthigen amtlichen Macht ausgerüsteten Behörde zu ;
verhandeln haben und dort sofort ohne weitläufige Rückfragen i
und Berichte sachgemässen prompten Bescheid empfangen. <
Welche Vortheile hieraus für den, vielfachen Wechselfällen
ausgesetzten Verkehr eines so hoch entwickelten Industriegebietes ;
erwachsen, bedarf kaum einer näheren Ausführung.
Alle vorerwähnten,- zum Theil auch finanziell schwer- 1
wiegenden Vortheile sind überdies erreicht, ohne dass Mehr- ;
ausgaben gegen früher erwachsen wären. Das Wagen-
amt besteht aus denselben Personen, welche früher das Dispo-
sitionsgeschäft bei den einzelnen Verwaltungen besorgt haben.
Die anscheinend neuerdings in den Kreisen der Bergisch -
Märkischen Actionäre auftauchenden Besorgnisse, dass
die Sonderinteressen der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesell- '
Schaft durch die Einrichtung des Wagenamtes leiden würden,
sind durch die seitherige Erfahrung durchaus widerlegt
worden.
Der Bergisch-Märkischen Bahn sind durch das Wagenamt
keineswegs irgend welche Transporte entzogen worden. Ebenso-
wenig hat irgend eine der Bergisch-Märkischen Zechen Veran-
lassung gehabt, über eine weniger pünktliche Versorgung mit
Wagen Klage zu führen -- es ist sogar an einzelnen Tagen mög- |
lieh gewesen, den Bergisch-Märkischen Stationen des Reviers mit , !
Wagen der Köln-Mindener und Rheinischen Bahn auszuhelfen. j
ln welchem Umfange dies geschehen, geht aus der Notiz hervor,
dass der Bergisch-Märkischen Bahn im Kohlenrevier vom 1. No-
vember 1880 bis zum 15. Januar 1881 1118 Wagen der bethei- -
ligten Staatsbahnen mehr überwiesen, als umgekehrt von der !
Bergisch-Märkischen Bahn an die Staatsbahnen abgegeben ;
wurden.
Die in dem Berichte des Wagenamtes enthaltenen Zahlen
beweisen deutlich, dass die Bergisch-Märkische Bahn bei der Zu-
weisung der Wagen nicht nur nicht zu kurz gekommen
ist, vielmehr von dem Zuwachs des Verkehrs der grössere Theil
auf ihre Rechnung kommt. (Staats- Anzeiger.)
Aus der Berathung des Eisenbahnetats im Preussi-
schen Abgeordnetenhause.
Bei der am 31. v. Mts. stattgehabten letzten Berathung des Etats
der Eisenbahnverwaltung, über welche wir nachstehend auf Grund
des stenographischen Sitzungsprotocolls referiren, richtete der Abg.
Büchtemann mehrere Anfragen an die Regierung. Wie dem Hause
bekannt, beabsichtige die Staatsregierung einen gemeinschaft-
lichen Tarif für alle Staatsbahnen herauszugeben. Die Voraus-
setzung für diese Massregel sei, dass auch eine Aenderung in den
der Tarif berechnung zu Grunde liegenden Einheitssätzen eintrete
und eine anderweite Regulirung der Tarifsätze namentlich in
den Landestheilen westlich von Berlin vorgenommen werde,
welche Regulirung der Tarife zum Theil wesentliche Herab-
setzungen, zum Theil Erhöhung der Tarifsätze nöthig mache und
daher auf die finanziellen Resultate zurückwirken müsse. In der
Budgetcommission habe er zur Zeit beantragt, dass die Staats-
regierung in einer Denkschrift die aus der Umgestaltung des
Tarifs hervorgehenden Aenderungen und deren Wirkungen für
die einzelnen Directionsbezirke darlegen möchte. Wenngleich
diese Untersuchungen nach der Erklärung der Staatsregierung
noch nicht abgeschlossen seien, möchte er sich doch die Frage
an den Minister erlauben, ob dieselben nicht schon jetzt ergeben
hätten, dass durch die Reformen wahrscheinlich eine Herab -
minderung der Einnahmen erfolgen werde und ob der Minister
deshalb die betreffenden Tarifänderungen bis zum nächsten
Landtag hinausschieben werde, oder ob derselbe beabsichtige,
sie vorher einzuführen. Seine zweite Anfrage beziehe sich auf
157
die Aufhebung des billigen Getreidetarifs, der von Hamburg nach
Rheinland und Westfalen seit dem 1. März 1880 eingeführt sei.
Dieser billige Importtarif von flamburg sei namentlich bestimmt,
das überseeische und Russische Getreide, welches letztere von
Lübeck komme, auf der Staatsbahn zu beiördern. Nun habe die
Staatsbahnverwaltung diesen Tarif zum 15. Februar (1881) aufge-
hoben, dagegen denselben Tarif für die Weserhäfen bestehen
lassen, so dass der Satz pro Centner und Meile für das Getreide
von Bremen und den Weserhäfen um % billiger sei als von
Hamburg. Nach der Hamburger amtlichen Statistik bandle es
sich um einen jährlichen Transport von 250 000 Centnern. Es
habe diese Aufhebung besonders in der Presse Widerspruch
erfahren, und er habe Gründe für die Massregel nicht ausfindig
machen können, da die Folgen der Aufhebung dieses Tarifes allein
die sein würden, dass der Landverkehr auf den Seeweg übergehe
und dass der Getreidetransport nach den westlichen Provinzen
noch mehr als jetzt auf den Rhein angewiesen werde. Es würde
ihm also von ‘Interesse sein, zu wissen, aus welchen Gründen
diese Massregel allein gegen Hamburg gerichtet sei, und ob es
die Absicht sei, die Vexationen, die auf mannigfach anderen Ge-
bieten gegen Hamburg losgelassen seien, jetzt auch auf das
Eisenbahngebiet zu übertragen. Er könne sich das kaum denken,
weil die intendirte Massregel sogar gegen die fiscalischen Inter-
essen sich richte, und möchte die Staatsregierung deshalb um
Aufklärung bitten.
Der Regierungscommissar Geb. Regierungsrath Fleck
erwiderte, schon in der Denkschrift über die Consolidation des
Eisenbahnwesens sei die Absicht ausgesprochen, dass die Regie-
rung eine grössere Gleichmässigkeit der Tarife herbeiführen
wolle. In der Budgetcommission sei dann die Bereitwillig-
keit der Staatsregierung kundgegeben, über die Durch führung dieser
Massregel eine Denkschrift vorzulegen, sobald die Vorermitte-
lungen abgeschlossen seien und werde die Regierung nach diesem
Abschluss keinen Anstand nehmen, ihre Zusage zu erfüllen. — Der
Ausnahmetarif von Hamburg ab sei aus dem Grunde aufgehoben
worden, weil derselbe nicht nöthig gewesen sei, denn es sei fast
nichts zu diesem Tarif befördert worden. In vier Monaten vom
Juni bis Ende September seien nur 20 Wagenladungen Getreide
etc. von den Elbhäfen Harburg und Hamburg nach den west-
lichen Stationen befördert worden, für welche der Ausnahmetarif
eingeführt war. Der Tarif charakterisire sich als ein Differential-
tarif, bestimmt, den Deutschen Häfen die Concurrenz gegen die
Niederländischen und Belgischen Häfen im Verkehr mit den
westlichen Landestheilen zu erleichtern. Wie der Erfolg gezeigt,
habe jedoch der Tarif seinen Zweck verfehlt, er habe sich als
unnütz erwiesen und sei deshalb beseitigt worden. Es bestehe
gewiss kein Interesse, unnütze Differentialtarife aufrecht zu
erhalten.
Der Abg. Büchtemann bemerkte, seine eigentliche Frage
sei unbeantwortet geblieben; er habe gefragt, ob die Absicht be-
stehe, schon vor dem Zusammentritt des Hauses im nächsten
Jahre an die Aenderung der Tarife zu gehen, oder erst nachdem
die betreffende Denkschrift vom Hause berathen sein werde.
Was die Aufhebung des Tarifs von Hamburg aus betreffe, so
frage er, warum sei denn derselbe Tarif nicht auch von Bremen
aus aufgehoben worden? Es sei ja möglich, dass durch eine be-
sondere Conjunctur gerade in den vier Monaten, die der Re-
gierungscommissar angeführt habe, eine geringere Beförderung
von Gütern nach dem Tarif stattgefunden habe, das schliesse
aber nicht aus, dass auf Grund einer anderen Conjunctur später
eine grössere Benutzung dieses Tarifs stattfinden würde. So sei
die Frage entschieden worden, ehe die Erhebungen über die
Wirksamkeit des Tarifs geschlossen worden seien.
Ferner hat zu diesem Titel der Abg. Büchtemann fol-
genden Antrag eingebracht:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschliessen:
die niederen Eisenbahnbeamten, nämlich die Billetdrucker,
Cassendiener, Portiers, Weichensteller, Brückenwärter, Bahn-
wärter, Magazin- und Nachtwächter, Heizer und Maschinen-
wärter, Bremser und Schmierer, künftighin nicht provisorisch,
sondern definitiv anzustellen.
Der Abg. Büchtemann befürwortete seinen Antrag. Es
handele sich bei demselben darum, ob 20 000 Unterbeamte der
jetzigen Staatsbahnen, also einschliesslich der verstaatlichten
Bahnen, wie bisher etatsmässige Beamten bleiben oder nur
diätarisch weiter beschäftigt werden sollen. Mit der Frage der
Verstaatlichung der Bahnen hänge diese Angelegenheit direct
nicht zusammen, denn die betreffenden Beamten seien bisher
sowohl bei den Staatsbahnen wie bei den Privatbahnen etats-
mässig angestellt. Er halte es für nothwendig, dass diese
Beamten etatsmässig angestellt seien, weil sie einen directen Ein-
fluss auf die Sicherheit des Betriebes hätten und weil ihnen zum
Theil die Handhabung der Bahnpolizei obliege, und es also nöthig
sei, dass sie ihre Beamtenqualität im vollen Masse zur Geltung
bringen könnten. Ferner vermeide man durch etatsmässige An-
stellung, dass diese Beamten bei günstiger wirthschaftlicher Con-
junctur durch hohe Löhne verlockt, zu einem anderen Beruf
übergingen. Auch die Bestrebungen der Socialdemocratie würden
dieselben, wenn sie sich als etatsmässig angestellte Beamten
fühlten, weniger zugänglich sein. Die Nothwendigkeit, die Ge-
hälter dieser Beamten nach örtlichen Verhältnissen zu modi-
ficiren, erkenne er an, das lasse sich aber auch bei etatsmässiger
Anstellung erreichen, wenn man die Gehälter nach Directions-
bezirken oder nach Strecken verschiedenfach regele. Durch das-
selbe Mittel könne man auch den Zweck erreichen, einzelne
Kategorien der Beamten höher zu besolden, als es jetzt der Fall
sei. Er halte es auch nicht für unrichtig, dass die etatsmässig
angestellten Beamten vor der zu grossen bureaukratischen Beein-
flussung ihrer Vorgesetzten mehr geschützt seien, als die nur
diätarisch beschäftigten.
Wenn die Regierung lediglich aus finanziellen Gründen die
von ihr vorgeschlagene Massregel hätte durchführen wollen, so
würde von diesem Gesichtspunkt aus der Vorschlag der Re-
ierung discutabel sein. Da solches nicht der Fall, so möge man
iese grosse Masse der Beamten in ihrer bisherigen Stellung be-
lassen und sie nicht (indem man sie nur diätarisch anstelle) in
den Augen des Publikums und in ihren eigenen Augen degradiren.
Der Kern der Massregel sei auf dem politischen Gebiet zu
suchen, man wolle die politische Machtsphäre in diesen Beamten-
kreisen erweitern. Die ganze Organisation der Staatsbahnver-
waltung sei erheblich straffer angezogen, dadurch, dass man die
Collegien beseitigt und an ihre Stelle das Generaldirectoren-
system durchgeführt habe. Der Einfluss auf diese höheren
Beamten sei von dem Herrn Minister so weit ausgedehnt worden,
dass ihnen z. B. nicht mehr gestattet sei, private Publicationen
irgend welcher Art zu machen, ohne dass dieselben dem Herrn
Minister vorgelegt wären. Alle diese Dinge bewiesen, dass es
auch bei der jetzigen Massregel darauf ankomme, die büreau-
kratische Macht zu stärken. Bei seinem Anträge handle es sich
darum, den Intentionen der Regierung gegenüber den Beamten
ihre gesicherte Stellung wiederzugeben und sie vor dem zu
starken büreaukratischen Einfluss ihrer Vorgesetzten zu wahren.
Der Abg. v. Tiedemann erklärte, die Budgetcommission
habe mit grosser Mehrheit den Antrag des Abg. Büchtemann
abgelehnt. Die Behauptung, dass die Beamten in Zukunft un-
sicherer und schlechter gestellt sein würden als jetzt, sei auch in
der Commission schon widerlegt worden. Die Beamtenqualität
derselben bleibe auch nach wie vor dieselbe und was die discipli-
näre Gewalt der Vorgesetzten über diese Unterbeamten anlange,
so glaube er, dass gerade die diätarische Beschäftigung zur Stär-
kung derselben beitrage und dass diese Beamten zur Erfüllung
ihrer Pflicht, von der die Sicherheit des Betriebes abhänge, auf
diese Weise mehr angehalten werden könnten. Die Hereinziehung ■
politischer Motive hätte er am wenigsten von der linken Seite
erwartet, die selbst immer betone, dass man Niemandem
Motive unterschieben dürfe, die man nicht beweisen könne. Im
Interesse der Sache und des Landes liege es gewiss nicht, eine
solche Agitation in Beamtenkreise hineinzutragen, in denen sie
noch nicht vorhanden sei. Er bitte daher, den Antrag abzu-
lehnen.
Der Regierungscommissar Geh. Ober-Regierungsrath Bre-
feld entgegnete, es liege der Regierung daran, dass die betreffen-
den Beamtenkreise die Ueberzeugung behielten, dass die Sorge
für ihre Wohlfahrt der Regierung am Herzen liege; bis jetzt sei
dieses Unterpersonal durchaus zufrieden, Beschwerden seien an
die Regierung noch nicht gelangt, ob es in Folge dieser Verhand-
lungen geschehen werde, stehe allerdings dahin. Die Frage habe
übrigens nicht die Tragweite, welche der Abg. Büchtemann ihr
zumesse. Nicht um ein Beamtenpersonal von 20 000 Personen,
sondern um nicht ganz 10 000 handele es sich. Schlechter ge-
stellt würden die Beamten durch die diätarische Anstellung nicht.
Sie seien eigentlich ihrer mechanischen Beschäftigung nach nur
Arbeiter, aber weil die Sicherheit des Betriebes von ihnen zum
Theil abhänge, habe man ihnen die Beamtenqualität gegeben;
doch seien sie überall sowohl an den Privatbabnen wie an den
Staatsbahnen auf Kündigung angestellt. Unrichtig sei es auch,
dass diese Beamten überall etatsmässig angestellt seien, bei vielen
Privatbahnen und einem grossen Theil der ausserpreussischen
Staatsbahnen sei es nicht der Fall. Keine Eisenbahnverwaltung
habe aber diese Beamten so günstig gestellt, als die staatliche.
Bei den Privatbahnen seien sie von der Willkür der Direction
abhängig; an den Staatsbahnen könnten sie nur durch einen
Beschluss des Directoriums gekündigt werden, und gegen diesen
Beschluss stehe noch die Beschwerde an den Minister frei. Von
Willkür sei also keine Rede.
Der Unterschied der etatsmässigen und administrativen Re-
gelung der Gehaltsgrenzen ist nach den Ausführungen des Herrn
Regierungscommissars folgender: „Bei etatsmässiger Regelung der
Gebaltsgrenzen, bei Feststellung des Maximums und Minimums
durch den Etat kann keine Anstellungsbehörde einen Beamten
anstellen, wenn nicht eine Stelle frei geworden ist, keine Anstel-
lungsbehörde kann einem Beamten ein höheres Gehalt zuwenden,
wenn nicht ein höheres Gehalt frei geworden ist. Daran kann
weder die Anstellungsbehörde, noch die Vorgesetzte Direction,
noch der Minister irgend etwas ändern. Anders liegt die Sache
bei der administrativen Feststellung der Gehaltsgrenzen. In die-
158
sem Falle -werden die Maxima und Minima durch die Vorgesetzte
Direction festgesetzt. Z-wischen diesem Maximum und Minimum
werden die Gehälter von den Betriebsämtern nach Massgabe der
Anciennetät ganz in derselben Weise regulirt, als wenn diese
Maxima und Minima etatsmässig festgestellt wären. Der einzige
Unterschied ist nur der, dass, wenn in dem gegebenen Falle die
Billigkeit, die concreten Verhältnisse es bedingen, auch über die
festgestellte Begrenzung hinaus die Anstellung erfolgen kann, ob-
gleich nicht eine Stelle frei geworden, dass eine Gehaltserhöhung
erfolgen kann, obgleich ein höheres Gehalt noch nicht frei ge-
worden ist. Es liegt dann in der Hand der Vorgesetzten Direc-
tion, wenn das Bedürfniss durch Darlegung der concreten Ver-
hältnisse nachgewiesen werden kann, zu Gunsten der betreffenden
Beamten eine Aenderung, eine Abweichung von der festgestellten
Begrenzung eintreten zu lassen. Die Erfahrung lehrt, dass sehr
leicht die Anciennetätsverhältnisse in den einzelnen Bezirken sich
verschieden gestalten, in dem einen günstig, in dem anderen un-
günstig. Es ist daher stets der Wunsch der Beamten dahin ge-
gangen, dass die Gehaltsregulirung in einem möglichst weit aus-
gedehnten Gebiete erfolge, um solche Differenzen auszuschliessen.
Wenn nun für die einzdnen Bahngebiete etatsmässig die Gehalts-
grenzen festgestellt würden, so würde, wenn in dem gegebenen
Falle in einem Gebiet die Anciennetätsverhältnisse günstig, in dem
anderen Gebiet ungünstig sind, eine Ausgleichung gar nicht ein-
treten können. Nur um der Regierung die Möglichkeit zu geben,
in einem solchen Falle der Billigkeit und den concreten Verhält-
nissen entsprechend die Ausgleichung eintreten zu lassen, muss
sie Werth darauf legen, dass nach der in der Organisation ge-
troffenen Einrichtung, die Gehaltsgrenzen für die einzelnen Bahn-
gebiete bei diesem Personal nicht mehr etatsmässig, sondern ad-
ministrativ festgestellt werden; sie will nicht an der Gehaltsauf-
wendung für dieses Personal ersparen, sondern lediglich eine
billigere und gerechtere Vertheilung durch Festsetzung getrennter
Gehaltssätze für die einzelnen Bahngebiete eintreten lassen. Da-
rüber hat die Regierung keinen Zweifel gelassen, als sie im vori-
gen Jahre den auf dieser Grundlage aufgestellten Etat vorgelegt
bat. Es sind ausdrücklich in der Erläuterung des Etats die
Gründe, die die Regierung zu dieser veränderten Einrichtung
bestimmten, auseinandergesetzt. Es heisst da:
„Bei der grossen Zahl dieser Beamten und bei dem Um-
stande, dass dieselben an den allerverschiedensten Orten statio-
nirt sind, ist es unmöglich, ihr Diensteinkommen bei etatsmäs-
siger Anstellung so zu bemessen, wie es den localen Bedürfnissen
und Verhältnissen entspricht. Die Gleichmässigkeit und Unbe-
weglichkeit der Etatssätze hat vielfach zur Folge, dass der Beamte,
welcher an einem theueren Orte beschäftigt ist, im Verhältniss
zu dem Beamten, welcher an einem billigeren Orte lebt, eine zu
geringe, und letzterer im Verhältniss zu ersterem eine zu hohe
Besoldung erhält, obgleich die Befriedigung der Lebensbedürf-
nisse an beide in gleichem Masse herantritt. Da aber die Art
dieser Befriedigung bei der ganzen Stellung und Lebensweise
dieser unteren Beamten von besonderer Bedeutung ist, so wird
die in Aussicht genommene Einrichtung, nach welcher die Be-
soldungsverhältnisse dieser Kategorie von Beamten beweglicher
gestaltet und den Preisverhältnissen der ihnen zugewiesenen Sta-
tionsorte leicht angepasst werden können, zur Ausgleichung
mancher Ungleichheitep und Unbilligkeiten beitragen.“
Die administrative Regelung dieser Beamtenverhältnisse hat
vor der etatsmässigen Anstellung somit den Vorzug, dass die
Gründe der Billigkeit und der gerechten Vertheilung besser be-
rücksichtigt werden können. Der Minister hat aber auch, wie
schliesslich der Regierungscommissar hervorhebt, selbst schon
erklärt, dass wenn die geplante Neuerung sich nicht be-
währen sollte, er sie dann ohne jede Anregung wieder aufheben
werde.
Der Abg. Büchtemann bemerkte, wie der Regierungs-
commissar zu der Behauptung komme, es handle sich nicht um
20 000, sondern um kaum 10 000 Beamte, sei ihm unverständlich.
Seine Zahl sei richtig, vielleicht habe der Regierungscommissar
nur die Beamten der alten Staatsbahnen im Auge gehabt und
•lie verstaatlichten Bahnen nicht mit hinzugerechnet. Dass keine
Beschwerden einliefen, begreife er sehr gut. Die angestellten Be-
amten hätten keinen Grund sich zu beschweren, und die, die
eben erst angestellt werden wollten, würden sich wohl davor
hüten.
Darin, dass die Regierung die Competenzen je nach den
einzelnen Verhältnissen reguliren wolle, liege nicht eine Verbesse-
rung, sondern eine Verschlechterung und Gefährdung der Beamten,
diese selbe Erfahrung habe sich im ganzen Eisenbahnwesen, so-
wohl bei Privatbahnen als bei Staatsbahnen und überhaupt im
Staatsdienst bewährt. Es sei in allen Branchen vorzuziehen, die
festen Grundsätze für die Competenzen der Beamten festzuhalten,
als in jedem einzelnen Falle nach Erwägung aller örtlichen und
sonstigen Verhältnisse die Competenzen zu reguliren.
Da finanzielle Motive bei der Absicht der Regierung nicht
nachzuweisen seien, so müsse man nach anderen suchen und die
könnten nur auf dem politischen Gebiet liegen. Von einer
strammeren Anziehung des bureaukratischen Zügels zeuge auch
der Erlass des Ministers, durch welchen den Eisenbahnbeamten
Publicationen in der Presse untersagt würden.
Wenn gesagt werde, dass seine Bemerkungen eine Agitation
in jene Beamtenkreise ins Land tragen, so mache er darauf auf-
merksam, dass der Grund der Agitation in der Massregel der Re-
gierung liege; diese Folge müsse sie eben selbst auf sich nehmen.
Auf die wohlwollende Fürsorge des Herrn Ministers allein würden
die Beamten sich nicht verlassen können. Die Unzahl der Peti-
tionen, die vorlägen und bei einer anderen Gelegenheiten zur
Sprache kommen werden, beweise, dass die Ueberzeugung von
dieser Fürsorge nicht in alle Beamtenkreise durchgedrungen wäre.
Wenn der Herr Minister die Erkenntniss seines Wohlwollens in
allen Beamtenkreisen erreichen wolle, so müsse er von solchen
Massregeln, wie die vorliegenden, die sich auf zwanzigtausend
Menschen erstrecken, Abstand nehmen.
Der Regierungscommissar erwiderte, nach demErlass von
1878 sei nur angeordnet, dass Bahnbeamte Publicationen vor ihrer
Veröffentlichung der Centralstelle unterbreiten müssten ; das sei
eine ganz natürliche Anforderung. Es würde in der Presse viel-
fach derartigen Publicationen ein offiziöser Charakter beigelegt,
man glaube, dass sie die Auffassung der Centralstelle wieder-
gäben, von der sie in Wahrheit sehr abwichen; es könne nicht in
der Absicht der Regierung liegen, Publicationen der Beamten zu
hindern ; im Gegentheil, es wäre gerade erwünscht, wenn die aller-
dings sehr weitgehende praktische Inanspruchnahme der Beamten
ihnen eine wissenschaftliche Thätigkeit in höherem Masse ge-
statte.
Der Abg. Dr. Windthorst betonte, dass im Allgemeinen
die Eisenbahnverwaltung zu sehr bestrebt sei, die diätarische Be-
schäftigung einzuführen; er könne diese Tendenz nicht billigen;
eine Reihe der hier genannten Beamten könne ohne Schädigung
des Dienstes gewiss diätarisch beschäftigt werden, sicher aber
nicht Weichensteller, Brücken- und Bahnwärter, Heizer und Ma-
schinenwärter, von denen die Sicherheit des Betriebes abhänge.
Man hätte daher im Anträge eine Unterscheidung eintreten lassen
können; er könne momentan eine solche Modjfication nicht ein-
treten lassen und werde daher jetzt für den Antrag stimmen.
Abg. Richter meint, man solle sich vorher sehr überlegen,
die Stellung der Beamten, welchen die Sicherheit des Betriebes
anvertraut sei, zu ändern und sie aus der etatsmässigen Colonne
in den Aussterbe-Etat zu setzen. Es sei auch nicht richtig, zu
sagen, die Unterbeamten der Privatbahnen hätten auch Grund,
sich zu beschweren. Sei das der Fall, so müsse man sich be-
mühen, auch diesen Beschwerden Abhülfe zu verschaffen. Das
Haus beschäftigten jetzt die Staatsbahnen, weil jetzt der Etat be-
rathen werde. Der Antrag bezwecke nur, eine geplante Verände-
rung auszuschliessen, und den bestehenden Zustand aufrecht zu
erhalten.
Was das Rescript des Herrn Ministers in Bezug auf die Publi-
kationen von schriftstellerischen Leistungen betreffe, so könne er
es im Interesse des Eisenbahnwesens nur überaus beklagen, dass
die Verwaltung eine solche Censur einführe. Es handele sich um
rein schriftstellerische Privatarbeiten, auch um Arbeiten, die durch-
aus die Frage der Eisenbahnpolitik nicht streifen, um Fragen zum
Beispiel, in welcher Weise der Oberbau technisch einzurichten
ist, worauf die Unglücksfälle zurückzuführen sind und dergleichen.
Da i'A also den Eisen bahn beamten untersagt, etwas unter ihrem
Namen als Privatarbeit drucken zu lassen, bevor sie es der Re-
gierung „zur Kenntnissnabme“ — wie es heisst — vorgelegt haben.
Als Grund wird angeführt, dass man sonst im Publikum die Mei-
nung hätte, als seien die Privatarbeiten die Ansichten der Re-
gierung. „Ich glaube, dass man ernstlich eine solche Meinung
gegenüber deii Privatarbeiten der Eisenbahnbeamten nicht haben
kann, es sei denn, dass es sich um solche Beamte handelt, die
zu der unmittelbarsten Umgebung, gewissermassen zu dem Stabe
des Ministers selbst gehören. Umgekehrt! wenn eine solche Censur
in der Verwaltung eingeführt wird, dann hat allerdings das
Publicum das Recht, zu muthmassen, dass alles, was in Eisen-
bahnsachen gedruckt wird, der Richtung und den Ansichten der
Regierung entspreche.
Die allgemeine Censur ist nicht zum geringsten Theile des-
halb aufgehoben worden, weil sie für die Regierung selbst unbe-
quem wurde, weil man für alles, was die Censur passirte, die Re-
gierung selbst verantwortlich machte. Es wäre aber eine solche
Unter(i:ückung der freien schriftstellerischen Thätigkeit der Eisen-
bahnbeamten um so mehr zu beklagen, als damit wesentlich
verloren geht ein Material für die freie Beurtheilung der Zu-
stände im Eisenbahnwesen für das gesammte Publikum und nicht
zum wenigsten im Parlament. Wie sollen denn wir Abgeordnete
überhaupt manches erfahren über Zustände im Eisenbahn-
wesen, über Zweckmässigkeit und Unzweckmässigkeit, wenn der
grossen Klasse der Eisenbahnbeamten, der nächsten Sach-
verständigen, in dieser Weise Hindernisse in den Weg gelegt
werden, ihre Meinung vor das Publikum zu bringen. Dies
wirkt ja um so schlimmer, nachdem die Verstaatlichung in dem
Umfange Platz gegriffen hat; früher erfuhr man wenigstens aus
den Publikationen der Privateisenbabnbeamten neue Ansichten
über das Eisenbahnwesen, Reformvorschläge und dergleichen ; jetzt
159
nachdem die Hauptlinien verstaatlicht sind, übt diese Bestimmung
auch nach der Richtung ihre Wirkung. Wenn man sich einzelne
Fachblätter ansieht in dem, was sie früher geboten haben, im
Vergleich zu dem, was sie heute bieten, so sieht man schon die
nachtheilige Wirkung auf die Entwickelung unseres ganzen Eisen-
bahnwesens. Kann nur gedruckt werden, was in einer gewissen
Richtung sich mit der Ansicht des Chefs in Uebereinstimmung
befindet, nun, so ist zuletzt die ganze Entwickelung des Eisen-
bahnwesens auf den einzelnen Chef und dessen zwei Augen ge-
stellt, auf dessen Wissen und Ansicht. Das kann unter Umständen
ja die Veiwaltung sehr erleichtern, wenn die Opposition in der
Weise nicht aufkommen kann, aber wenn nun der Chef zufällig
nicht die Inkarnation der ganzen Weisheit und des ganzen Wissens
im Eisenbahnwesen ist, dann leidet die ganze Entwickelung
unseres gesammten Eisenbahnwesens in Deutschland darunter,
und ich fürchte, dass bei dieser bureaukratischen Anschauung
über Centralisation nicht lange Zeit hingehen wird, und wir wer-
den mit der Entwickelung des Eisenbahnwesens weit hinter den
Nachbarstaaten zurück sein.“
Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach: „M. H., nur
zwei Bemerkungen auf die eben gehörten Worte.
Zunächst hat der H. Abg. Richter vielleicht vergessen, dass
ich bereits bei der zweiten Berathung des Etats ausdrücklich
darauf hingewiesen habe, dass das Anstellungsverhältniss der Be-
amten, um die es sich gegenwärtig handelt, durch die im vorigen
Jahre von der Landesvertretung gebilligte und auch im gegen-
wärtigen Etat vorgesehene Massregel nicht affizirt wird. Bis zum
Jahre 1872 wurden die Beamten in gleicher Weise wie jetzt zu-
nächst im Probe- und dann im Kündigungsverhältnisse angestellt;
dieses Verhältniss bleibt auch in Zukunft bestehen, und ich wüsste
nicht, wie die Beamten in Bezug auf die Sicherheit und Festig-
keit ihrer Dienstverhältnisse durch die bestehenden disciplina«
rischen Vorschriften irgend wie eine nachtheilige Aenderung er-
fahren sollen. Wenn die Sicherheit des Betriebes in der That
'durch eine nicht etatsmässige Anstellung gefährdet werden sollte,
so möchte ich wissen, wie es dann noch länger zu rechtfertigen
wäre, nicht für die Bahnpolizeibeamten der Privatbahnen sehr
feste Bedingungen vorzuschreiben, damit diese Beamten nicht le-
diglich von der Willkür ihrer Directionen abhängig sind. Es wird
gesagt, diese Beamten beschweren sich nicht ; ich könnte Ihnen
aber zahlreiche Beschwerden vorlegen, die an mich gelangen aus
Unkenntniss gerade dieser Beamten, weil sie glauben, dass ich
die Befugniss hätte, ihren Beschwerden gegen ihre Verwaltung ab-
zuhelfen.
Den «Vorwurf, als wenn ich Aeusserungen über technische
Dinge der Verwaltung unterdrücken wollte, muss ich weit von mir
abweisen. Ich habe keine Verfügung erlassen, welche eine der-
artige Meinungsäusserung über Fachgegenstände inhibirt. Ich
habe glücklicherweise den Erlass, um den es sich handelt, hier
zur Hand und bitte die Herren, mir das Zeugniss zu geben, ob
ich hinausgegangen bin über das, was eine richtige Disciplin und
eine wohlgeordnete Verwaltung verlangt. In diesem Erlass vom
Jahre 1878, der vorhin bereits von meinem Herrn Kommissarius
bezeichnet worden ist, und der Nachfolger eines Erlasses vom
Jahre 1874 von meinem Herrn Amtsvorgänger ist, heisst es:
„Es ist bekannt, dass das grössere Publikum geneigt ist,
Publicationen, welche von Königlichen Beamten ausgehen und
unter deren Namen erscheinen, einen offiziellen Charakter beizu-
legen und anzunehmen, dass die in den Publicationen vertretenen
Ideen mit den Anschauungen der Centralinstanz im Einklang
ständen. Um den hieraus sich ergebenden Unzuträglichkeiten,
welche innerhalb des Ressorts der Eisenbahnverwaltung unter
Umständen eine bedenkliche Tragweite erhalten können, vorzu-
heugen, muss ich es für erforderlich erachten, dass seitens der
diesem Ressort angehörenden Beamten alle zu Publicationen be-
stimmten Aufsätze über Fragen von einer über das Fachinteresse
hinausgehenden Bedeutung, insbesondere über alle diejenigen An-
gelegenheiten, über welche, — wie z. B. über die Organisation
der Verwaltung, die Ausbildung des Eisenbahnnetzes, über staats-
seitige Erwerbung von Privatbahnen — die Centralinstanz allein
zu entscheiden hat, rechtzeitig vor der Veröffentlichung ihr vor-
gelegt werden“.
Ich wünsche zu verhindern, dass Absichten in das Publi-
kum als die meinigen getragen werden, welche nicht die meini-
gen sind.
Veranlassung zu dieser Verfügung hat — der Herr Abge-
ordnete Richter wird das auch vielleicht wissen — eine Broschüre
gegeben »Ueber die Ausdehnung des Secundärbabnwesens in
Preussen“, worin eine grosse Zahl von Linien als nothwendig be-
zeichnet wurde. Diese Broschüre wurde mir als vermuthlichem
Urheber angerechnet und wurde ich für jede dieser Secundär-
bahnen, die dort angeführt waren, als mit meinem Einverständ-
niss projectirt, angegangen. Das hat eine Menge unnützer Schrei-
berei gemacht und unnütze Aufregungen in die betreffenden Ge-
genden gebracht. Das wollen wir für die Zukunft verhindern.
Dass über Fachgegenstände wissenschaftlich geschrieben wird,
dagegen bin ich nicht, aber ich sage offen, Kundgebungen, die
darauf abzielen, die Disciplin in diesem wichtigen Personal zu
lockern, werde ich mit aller Energie zurückweisen.“
Der Abg. Frhr. v. Minnigerode gesteht zu, dass man in
Bezug auf die Anstellung der betreffenden Beamten verschiedener
Meinung sein könne, namentlich, ob man diese freie Bewegung
der Regierung zugestehen könne. Er verstehe aber nicht, wie der
Abg. Richter aus diesen Massregeln einen Angriff auf das Staats-
bahnsystem herleiten könne. Einmal sei doch die Controle der
Landes Vertretung keine grössere, ob eine feste Anstellung oder
nur ein vorübergehendes Verhältniss vorliege. Dann habe die
Linke im vorigen Jahr das Haus in dieser Stellung bestätigt, die
es heute in dieser Frage einnehme. Er wisse nicht, wie man eine
Polemik gegen Einführung des Staatsbahnsystems hier einflechten
könne. Der Abg. Richter sei so weit gegangen, dass derselbe so-
gar die Eisenbahnunglücksfälle hineingezogen habe, ohne gleich-
zeitig zu beweisen, dass auf Staatsbahnen mehr Unglücksfälle
vorgekommen seien, als bei den Privatbahnen. Man wolle viel-
leicht unwillkürlich und ohne bestimmte Absicht einen Eindruck
egen die Staatsbahnen hervorbringen. Dann möchte er aber
en Personen aus dem Lande, die sich mit ihren Klagen so leb-
haft an den Abg. Richter wendeten, zu erwägen anneimstellen,
ob sie an die richtige Adresse gingen. Denn zweifelhafte Klagen,
die nicht unmittelbar durchdringend in die Augen sprängen,
würden doch nicht so wohlwollende Beurtheilung finden, wenn
sie aus der Mitte der Fortschrittspartei hervorgebracht würden,
als wenn sie aus dem Kreise der Partei kämen, die im Allge-
meinen die staatlichen Verhältnisse wohlwollend zu beurtheilen
geneigt sei. Er glaube, dass die Herren ihren Beschwerden nur
schaden würden, wenn sie der Agitationspartei die Führung ihrer
Sachen in die Hand gäben. Seine Partei werde aus diesen Grün-
den zur Zeit auf den Antrag Büchtemann nicht eingehen.
Der Abg. Rickert bemerkte, sachlich wisse der Abg. von
Minnigerode über die Beschwerde der Abgg. Büchtemann und
Richter und auch über die seinige Nichts zu sagen ; derselbe
wolle nur den betr. Beamten erklären, dass ihre Beschwerden
auf der linken Seite keine wohlwollende Berücksichtigung finden
würden, dass sie besser thäten, sich an die rechte Seite dieses
Hauses zu wenden. Wenn das nicht Wahlpolitik sei, dann wisse
er nicht, was Wahlpolitik sei. Das Land solle wissen und selbst
den Schluss ziehen, was es von denjenigen Herren zu erwarten
habe, die in diesem Sinne seine (des Redners) sachlichen Be-
schwerden behandelten. Aus dem Einverständniss des Abg. Windt-
horst mit seiner Partei schliesse er, dass, wenn seine Partei zu
geeigneter Zeit mit dem Abgeordneten und seinen Freunden sich
geeinigt hätte, ein Beschluss zu Stande gekommen sein würde,
der die Interessen jener Beamten in seinem ("des Redners) Sinne
zu wahren vermocht hätte.
Der Abg. Richter erklärte, er könne dem Minister bestä-
tigen, dass die nächste Veranlassung zu dem allgemeinen Rescript
eine Schrift über die Entwickelung des Secundärbabnwesens ge-
wesen sei, wenn er nicht irre, für Ostpreussen oder den ganzen
Staat. Stehe aber diese Veranlassung in irgend einem Verhält-
niss zu einem so generellen über die Frage der Eisenbahnanlagen
weit hinausgehenden Rescript? Er müsse es auch sehr bedauern,
dass es den Eisenbahnbeamten verschränkt sei, Ansichten zu
äussern über das Secundärbahnwesen in dieser oder jener Rich-
tung. In der so schwierigen Frage des Secundärbabnwesens sollte
man sich freuen, möglichst viel freiwillige Mitarbeiter zu bekom-
men. Der Minister stelle es so dar, als wenn das Rescript nur
zur Aufrechterhaltung der Disciplin erlassen wäre. Aber die
in ihrem Fortkommen von dem Minister abhängigen Beamten
würden sich hüten, Privatarbeiten zu veröffentlichen, die die
Disciplin untergraben könnten. Wenn die Beamten über die
Organisation, über neue Eisenbahnanlagen und über das,
was die Centralverwaltung zu entscheiden habe, nicht schreiben
dürften, dann wisse er nicht, was an Fragen übrig bleibe, die
ein Verleger für rentabel genug halten werde. Wenn der Minister
ferner auf die angeblich gerechtfertigten Beschwerden der Privat-
bahnunterbeamten hinweise, so helfe man denselben doch ab.
Wolle man hier etwa blos die Beschwerden der Staatsbahnen be-
sprechen, ohne sich um die der Privatbahnen zu kümmern? Welch
eine kleine Auffassung habe der Minister von der Stellung der
Abgeordneten in dieser Frage. Die Staatsbahnen gingen jeden-
falls die Abgeordneten an, da sie den Etat der Staatsbahnen fest-
zustellen hätten. Es sei nun gesagt, das sei ja Alles im vorigen
Jahre festgestellt. Formell sei das zwar richtig, aber er erinnere
daran, wie es in dieser Beziehung im vorigen Jahre zugegangen
sei. Es habe ein Eisenbahnetat Vorgelegen, inzwischen seien die
Gesetze, betreffend die Verstaatlichung angenommen, die ganz
stückweise gekommen seien, die letzten erst im Februar, und in
den allerletzten Tagen, als die Koffer gewissermassen schon ge-
packt gewesen, sei ein ganz neuer Eisenbahnetat mit verschiedenen
Aenderungen in den Grundsätzen über das Beamtenwesen vor-
gelegt worden. Wenn dieser nun auch in der Budgetcommission
berathen worden sei, so glaube er sich ganz bestimmt zu ent-
sinnen, dass im Drange der Geschäfte am Schluss der Session
dieser Etat damals nicht die Beachtung gefunden habe, die der-
selbe nach seiner Bedeutung verdiene. Man habe gesagt, das
— 160 —
könne ja im nächsten Jahre vielleicht geändert werden. Wenn
man wirklich im vorigen Jahre solche Einrichtungen getroffen
hätte — nun dazu habe man ja einjährige Etats! Komme man in
Zweifelsfällen später zu einer besseren Meinung, so könne man
den Beschluss wieder ändern. Das geschehe in allen übrigen
Etats von Jahr zu Jahr. Es handele sich ja bei dem Antrag
Büchtemann nur darum, eine Abänderung des bisherigen Zu-
standes auszuschliessen. Die Stellung dieser Beamtenclassen
stehe in einem gewissen Zusammenhänge mit der Betriebssicher-
lieit, wie dies auch von der Regierung anerkannt worden sei. Er
könne dem Abg. v. Minnigerode für seine Offenheit nur dankbar
sein. Der Himmel behüte Preussen vor einer Regierung nach dem
Meale des Abg. Frhr. v. Minnigerode, welche ihre Ohren den
Klagen von der linken Seite verschliessen solle. Hätten sich die
Interessenten des „Neunkirchener Tageblattes“ an den Abg.
V. Minnigerode gewendet, die Zirkel des Abg. Stumm wären nicht
gestört worden. Die Massregel des Ministers Maybach beweise,
'lass Preussen noch nicht eine so schlechte Parteiregierung habe.
Wenn sich Leute an ihn wendeten und er sie an den Abgeordne-
ten ihres Kreises verweise, so erhalte er immer die Antwort: Ja,
das sei ein conservativer Herr, der kümmere sich nicht um der-
gleichen. So habe seine Partei für die Mitglieder der Rechten
einen Theil der parlamentarischen Verpflichtungen zu erfüllen.
Er bedauere, dass die Frage durch drä Abg. v. Minnigerode einen
politischen Beigeschmack erhalten habe, freue sich aber, dass die
Regierung mit dessen Auffassungen keineswegs einverstanden sei.
Der Abg. Büchtemann bemerkte: der Minister habe früher
einmal gesagt, man müsse die von ihm beigebrachten Zahlen mit
Vorsicht aufnehmen; heute habe der Regierungscommissar selbst
Zahlen angegeben, von denen es ihm immer noch unklar sei, wie
er dieselben rechtfertigen wolle.
Der Regierungscommissar erwiderte: er habe die Zahl der
etatsmässig angestellten und anzustellenden Beamten angegeben,
es seien nicht ganz 10 000; die Liste liege vor ihm, der Vorredner
könne sie einsehen und sich von ihrer Richtigkeit überzeugen.
Nach einigen persönlichen Bemerkungen des Abg. Frhr. v.
Minnigerode und des Abg. Richter wurde schliesslich der Antrag
Büchtemann abgelehnt und der Etat der Eisenbahnverwaltung
angenommen.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 7. Februar 1881. (Politische Wochenschau. Secun-
därbahnen. Erhöhung der Betriebssicherheit. Steuerfreiheit der
verstaatlichten Bahnen. Gemeinschaftliche Wagendispositionsstelle.
Deutsch -Russischer Eisenbahnverkehr. Stromschiffahrtscommis-
sionen. Zugverspätungen im December.)
In voriger W^oche war das bedeutendste Ereigniss auf dem
Gebiete der innern Deutschen Politik die Rede des Fürsten Bis-
marck, welche derselbe im Preussischen Abgeordnetenhaus bei
Berathung des Verwendungsgesetzes hielt. Aus derselben geht
zunächst hervor, dass der Kanzler zäher und entschiedener als je an
seiner gesammten Wirthschaftspolitik festhält. Der Eindruck, den
die darauf bezüglichen Erklärungen machen, wird ein verschie-
denartiger sein, je nachdem es sich um Anhänger oder Gegner
der Bismarck’schen Reformpläne handelt; aber die Versicherun-
gen des Reichskanzlers, dass es ihm niemals wieder einfallen
werde, seine Entlassung einzureichen, sondern dass er auf seinem
Posten ausharren werde, so lange er das Vertrauen des Kaisers
geniesse, diese Worte werden ebenso wie die beruhigende Erklä-
rung, dass zu Kriegsbesorgnissen nirgends ein Grund vorliege,
überall in Deutschland mit aufrichtiger Freude aufgenommen
werden. Das Verwendungsgesetz, für welches der Reichskanzler
so entschieden eintrat, ist zunächst an eine Commission von 28
Mitgliedern verwiesen worden und wird vielleicht erst in einer
Nachsession erledigt werden. Der Schluss der gegenwärtigen
Session dürfte am 20. d. erfolgen. Das Abgeordnetenhaus hat die
Etatsberathung in voriger Woche beendigt und das Etatsgesetz
angenommen. Bei dieser Berathung wurde ein Antrag des Abg.
Büchtemann abgelehnt, welcher die Bestimmung des Eisenbahn-
etats gestrichen haben wollte, nach welcher in Zukunft die Unter-
beamten, Weichensteller, Bahnwärter, Heizer u. s. w. nicht mehr
etatsmässig, sondern nur diätarisch angestellt werden sollen. Die
Debatte über die Angelegenheit war, obgleich dieselbe schon in
der Commission genügend erörtert worden, eine sehr lebhafte.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten, Herr Maybach, gab dabei
gelegentlich die Erklärung ab, dass er den Vorwurf weit von sich
abweise, als ob er die freie Meinungsäusserung der Beamten über
Fachgegenstände unterdrücken wolle. Seit das Eisenbahnwesen
immer ausschliesslicher vom Staat ressortirt, ist auch die wissen-
schaftliche Bearbeitung des Eisenbahnwesens in eine gewisse Ab-
hängigkeit vom Staat gerathen. Die Versicherung des Herrn Mini-
sters, dass er an eine Beschränkung der wissenschaftlichen Thätig-
keit der Beamten nicht denke, kann daher manchen entgegengesetz-
ten Gerüchten gegenüber nur eine beruhigende Wirkung üben.
Die Nothstandsvorlage einschliesslich der Nothstandsbahnbauten
— letztere jedoch erst nach lebhaften Debatten — wurde nach
den Beschlüssen der Commission angenommen — Der Volkswirth-
schaftsrath hat in voriger Woche seine Plenarberathungeu ver-
tagt und es vorläufig dem permanenten Ausschuss überlassen,
mit dem Arbeiterunfallversicherungsgesetz und der Innungsvor-
lage fertig zu werden. Die Lesung des ersteren ist vorgesteru
beendet worden. Gegen das Unfallversicherungsgesetz machten
sich in einzelnen Bundesstaaten ernstliche Bedenken geltend,
weil dasselbe in die bestehenden Gesetze über das Armen wesen
eingreife und eine Abänderung der Reichsverfassuug nothwendig
mache. Auf einer am Dienstag stattgehabten parlamentarischen
Soiree beim Reichskanzler, der auch Mitglieder des Volkswirth-
schaftsraths beiwohnten, bezeichnete Fürst Bismarck den Ueber-
gang des Armen-, Versicherungs- und Schulwesens auf den Staat
als wünschenswerth Auch die Ansicht, dass die Ausdehnung
der Institution des Volkswirthschaftsrathes auf das Reich keinerlei
Schwierigkeiten begegnen würde, wurde von dem Kanzler ausge-
sprochen. Es heisst sogar, dass bereits darauf bezügliche Ver-
handlungen zwischen den Einzelstaaten und der Reichsregierung
stattfänden und soll dabei die Fra^e behandelt werden, ob dieser
Deutsche Volkswirthschaftsrath durch Kaiserliche Verordnung
oder auf dem Wege der Gesetzgebung ins Leben gerufen werden
soll. — Bei einer vertraulichen Besprechung, welche die Mitglie-
der der Section des Volkswirtbschaftsraths für Handel _ auf Ein-
ladung des Geheimen Commercienraths Jaff^ über etwaige gegen
die Erhöhung der Russischen Grenzzölle zu ergreifende Mass-
regeln hatten, einigte man sich darüber, keinerlei derartige Mass-
regeln augenblicklich bei der Regierung anzuregen, auch mög-
lichst im volkswirthscbaftlichen und politischen Interesse dahin
zu wirken, dass die Regierung nicht durch eine diesbezügliche
Interpellation veranlasst werde, zu dieser Frage jetzt Stellung zu
nehmen.
Die Vorlage der Secnudärbahneu ist jetzt in der Budget-
commission durch Berathung über die noch rückständigen Eifel-
bahnen, die Westerwaldbahn, die Bahn von Stralsund nach Ber-
gen und von ßlumberg nach Wanzleben erledigt worden. Mit
Rücksicht auf die ausserordentlich ärmlichen Verhältnisse des
Kreises Schleiden und mit Rücksicht darauf, dass dieser Kreis
seiner Zeit einen sehr erheblichen Zuschuss zur Eifelbahn, ohne
directen Vortheil zu gewinnen, gegeben hat, wurde der Zuschuss
des Staates zu den von den Kreisen zu gebenden Grunderwerbs-
kosten der Secundärbahn von Call nach Hellen thal von 44 000 auf
65 000 Ji erhöht. Zugleich wurden Petitionen auf Verlängerung
dieser Bahnen nach Montjoie und Malmedy bez. bis zur Grenze
der Regierung als Material überwiesen. Bei der Bahn nach Ber-
gen wurde beschlossen, von dem Zuschuss der Interessenten zum
Betrage von 100 000 M neben der freien Hergabe des Grund
und Bodens abzusehen, weil im Vergleich zu anderen Bah-
nen diese Forderung nicht als billig anerkannt werden konnte.
Bei der Bahn von Blumberg nach Wanzleben wurde der Baar-
zuschuss der Interessenten neben der freien Hergabe des Grund
und Bodens von 200 000 auf 150 000.^ herabgesetzt, weil diese
Bahn die einzige ist, die für sich allein voraussichtlich das An-
lagecapital des Staates angemessen verzinsen wird. Bei der
Westerwald bahn wurde die verfehlte Tracirung der Linie allseitig
anerkannt, weil der wichtigste Anschluss von Altenkirchen nach
Norden nach irgend einem Punkt der Deutz-Giessener Bahn nicht
aufgenommen ist und die Bahn nach dem Project ihren Zweck als
Meliorationsbahn verfehlen muss. Es wurden daher Petitionen in
dieser Richtung der Regieiung als Material überwiesen. Der Zu-
schuss des Staates zu den von den Interessenten aufzubringen-
den Grunderwerbskosten wurde mit Rücksicht auf die ärmliche
Lage des Westerwalds von einem Drittel auf die Hälfte erhöht.
Im Uebrigen wurde fast bei jeder Position anerkannt, dass bei
dem jetzigen Modus, ohne durchschlagenden Grundsatz die Zu-
schüsse der Interessenten zu bemessen, man sich auf einer schiefen
Ebene bewege und dass baldige Remedur durch andere Vopchlä'ge
der Regierung auf grundsätzliche Feststellung des Verhältnisses
zwischen Staat und Interessenten geboten sei, wenn nicht eine
Verwirrung in die ganze Secundärbahnfrage hineingetragen wer-
den soll.
Die Berathung weiterer Erhöhung der Eisenbahnbetriebs-
Sicherheit war, wie schon anderweitig bekannt geworden, Gegen-
stand einer Conferenz, welche auf Veranlassung des Herrn Mini-
sters der öffentlichen Arbeiten am 2. December v. J. unter dem
Vorsitz des Ministerialdirectors Schneider zusammentrat. Dieser
Berathung wurden 25 präcise forraulirte Fragen zum Grunde ge-
legt, welche eine eingehende Erwägung und Beantwopung fan-
den. Wenn auch das Vorhandensein wesentlicher Mängel in den be-
stehenden Instructionen und Betriebseinrichtungen nach dem Er-
gebniss der Verhandlungen nicht anzunehmen war, so dürfte doch
der gegenseitige Austausch der Erfahrungen für die Klärung
zweifelhafter Fragen von Nutzen gewesen sein und die Einfüh-
rung mancher der in Vorschlag gebrachten Einrichtungen zur
weiteren Erhöhung «ler Betriebssicherheit beitragen. Der Minister
der öffentlichen Arbeiten hat jetzt einen Bericht über jene Be-
rathungen den Königlichen Eisenbahndirectionen zur Vertheilung
innerhalb ihrer Verwaltungsbezirke zugehen lassen und den ein-
zelnen von der Conferenz berührten Punkten Erläuterungen und
161
Bemerkungen hinzugefügt. Es wird dabei namentlich hervorge-
hoben, dass den Königlichen Eisenbahndirectionen demnächst die
hauptsächlichsten Instructionen für die bei Ausübung des Be-
triebsdienstes betheiligten Unterbeamten, nach den in der Con-
ferenz festgestellten Gesichtspunkten umgearbeitet, im Entwurf
zur Prüfung und gutachtlichen Aeusserung zugestellt werden
sollen. Es erscheine rathsam, dass die Directionen zu diesem Be-
huf eine Commission wählen, welche die etwaigen Ergänzungs-
oder Abänderungsvorschläge der Directionen sammle und die Be-
richterstattung übernehme. Dieser Commission werde auch die
Erörterung der Frage zu übertragen sein, wie weit die in der
Conferenz empfohlene Abhaltung regelmässiger Unterrichtsstun-
den und periodischer Prüfungen der Unterbeamten durch ihre
Vorgesetzten auszudehnen, und wie dieselben am zweckmässigsten
zu organisiren seien.
Die verstaatlichten Eisenbahnen werden in Zukunft steuer-
frei sein. Eine darauf bezügliche Notiz im „Staatsanz.“ besagt:
„Nach den stattgehabten allgemeinen Erörterungen über dasVer-
hältniss des Staates zu den Gesellschaften der verstaatlichten
Eisenbahnen ist beschlossen worden, die Liegenschaften und Ge-
bäude dieser Eisenbahnen von der Staats-, Grund- und Gebäude-
steuer in gleicher Weise frei zu lassen, wie solches bei den Lie-
genschaften und Gebäuden des Staates allgemein geschieht. Dem-
gemäss hat der Finanzminister die Bezirksregierungen veranlasst,
unter Aufhebung der Verfügung vom 13. Juni 1880, die von den
verstaatlichten Eisenbahnen bisher erhobene Grund- und Gebäude-
steuer für die Zeit vom 1. April 1880 an in Abgang zu stellen, be-
ziehungsweise die etwa bereits gezahlten diesfäÜigen Beträge zu er-
statten. Da nach den wegen des Gewerbes der gedachten Eisenbahnen
für den Staat ergangenen Gesetzen in Ansehung der Communal-
besteuerung durch den Uebergang derselben auf den Staat keine
Aenderung eintreten soll, so müssen die Grundsteuermutterrollen
und die Gebäudesteuerrollen nach wie vor die Unterlagen ent-
halten, um die nach dem Fusse der Staats-, Grund- und Gebäude-
steuer umgelegten Communalsteuen weiter veranlagen zu können.
In Betreff der Grundsteuermutterrollen wird dies nach den über
deren Anlegung und Fortschreibung bestehenden allgemeinen
Vorschriften ohne Weiteres stattfinden, da die bisher in der Ka-
tegorie A. veranlagten Liegenschaften lediglich in die Kategorie B.
überzuführen, in letzterer aber mit ihrem Grundsteuerreineitrage
nacbzuweisen sind. Ein ähnlicher Nachweis ist aber auch in
die Gebäudesteuerrollen hinsichtlich der bisher steuerpflichtigen
Gebäude der mehrerwähnten Eisenbahnen aufzunehmen, derge-
stalt, dass zwar in Spalte 10 des Rollenmusters für die Städte,
beziehungsweise in Spalte 9 des Rollenmusters für das platte Land
als Grund der Steuerfreiheit die Bezeichnung „§ 3 zu 1“ einge-
tragen, aber in Spalte 11 und 12 dieser Rollen der jährliche
Nutzungswerth und die Steuerstufe angegeben werden, ähnlich
wie solches nach § 46 unter No. 1 zu a) der Fortschreibungs-
anweisung lU. vom 31. März 1877 bezüglich der im § 23 ebenda-
selbst bezeichneten Gebäude zu geschehen hat. Ausserdem ist
auch, um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, ob die
bisher geschehene Besteuerung zu 4 pCt. oder zu 2 pCt. des
Nutzungswerthes erfolgt ist, der Steuerbetrag in Spalte 13 be-
ziehungsweise 14 u. 15 nichtganz zu löschen, sondern nur einzuklam-
mern und unter den Steuerbetrag durch Hinzufügung des Wortes
„steuerfrei“ nochmals auf das obwaltende Verhältniss hinzuweisen.
Ferner sind für die Folge bei Neubauten, Substanzveränderungen,
Abbruch u. s. w. durch eine vollständige Fortschreibung die Ge-
bäudesteuerrollen auch in Betreff der in Rede stehenden Gebäude
auf dem Laufenden zu erhalten.
Eine gemeinschaftliche Wagendispositionsstclle der an dem
Ruhrkohlenverkehr betheiligten Königlichen Eisenbahndirectionen
wurde bekanntlich am 1. November v. J. in Mülheim a. d. Ruhr
unter der Bezeichnung „Eisenbahnwagenamt für das Ruhrkohlen-
revier“ zu dem Zwecke eingerichtet, um durch eine gleichmässige
und von einer Stelle ausgehende Disposition über das zum Koh-
lentransport bestimmte leere Wagenmaterial der Wiederkehr des
in früheren Jahren namentlich in der Winterperiode nur zu häufig
aufgetretenen Wagenmangels vorzubeugen. Der „Reichs- und
Staatsanzeiger“ meldet nun, dass nach den amtlichen Berichten
der Provinzial verwaltungs- und der obersten Bergbehörde des
Bezirks das Wagenamt seine schwierige Aufgabe im Interesse des
allgemeinen Verkehrs bisher durchaus glücklich gelöst habe. (Wir
geben die betreff, offizielle Aeusserung als besonderen Aufsatz.
Die Redaction.)
Bezüglich des Dentsch-Kussischen Eisenbahnverkehrs wird
von der Königlichen Eisen bahn dir ection zu Bromberg folgende
Mittheilung verbreitet: Seit längerer Zeit haben zwischen den
interessirten Deutschen und Oesterreichischen und den Südwest-
russischen Bahnen Verhandlungen wegen Einführung directer Ge-
treidetarife geschwebt und auf einer Conferenz zu Wien am 16.
und 17. November v. J. zu gewissen vorläufigen Beschlüssen ge-
führt, die den Zweck hatten, die Errichtung eines Südwestrus-
sischen Verbandes zwischen den interessirten Deutschen, Oester-
reichischen und Südwestrussischen Bahnen mit directen Getreide-
tarifen und auf besonderes Betreiben der Oesterreichischen Bahnen
eine Regelung der Concurrenz zwischen den nördlichen und süd-
lichen Grenzübergängen durch Theilung des Verkehrs und gegen
seitige Ausgleichung der Frachten in Gold vorzubereiten. Gegen
diese Beschlüsse bat die Verwaltung der Russischen Südwestbahn
neuerdings ausdrücklich Widerspruch erhoben, nachdem ihr Ver-
treter bereits in der Wiener Conferenz denselben nicht beigetreten
war, und es sind hierdurch die qu. Beschlüsse gegenstandslos ge-
worden und die durch dieselben verfolgten Bestrebungen als ge-
scheitert anzusehen.
Die Errichtung von Stromschifffahrtsconimissionen hat der
Herr Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen mit
den Ministern für Handel und Gewerbe und für Landwirthschaft
beschlossen. Es sollen für jeden der fünf grösseren Ströme des
Preussischen Staates: den Rhein, die Weser, die Elbe, die Oder
und die Weichsel je eine Stromschifffahrtscommission gebildet
werden. Die Mitglieder dieser Commission treten alljährlich
mindestens einmal zusammen. Gegenstände an Berathung sind:
gdie Besprechung der in Aussicht genommenen wichtigsten
nterhaltungs-, Corrections- etc. Arbeiten an den betreffenden
Flüssen und ihren Nebenflüssen, sowie die Erörterung der gegen
diese Arbeit etwa zu erhebenden Bedenken; b) die Geltend-
machung von Wünschen und Beschwerden in Bezug auf die
Stromunterhaltung; c) die Erörterung der Frage, ob und wie
weit diese Wünsche berücksichtigt werden können, sowie, ob die
geltend gemachten Beschwerden als begründet anzuerkennen
sind und wie ihnen Abhülfe zu verschaffen sei; d) die Be-
sprechung aller solcher Umstände, welche auf die Erhaltung und
Verbesserung der Schiffbarkeit des Stromes, sowie auf die Hebung
des Schifffahrtsverkehrs auf demselben von Einfluss sind (Er-
weiterung der vorhandenen Sicherheitshäfen, Vermehrung der
Zahl derselben, Einführung besonders wünschenswerther schiff-
fahrtspolizeilicher Einrichtungen etc.). Von der Berathung sind
ausgeschlossen Fragen theoretischer Natur, welche keine Anwen-
dung auf den betreffenden Strom erleiden. Die Verhandlungen
der Schifffahrtscommissionen werden von den Vorsitzenden der-
selben unter Beifügung ihrer gutachtlichen Aeusserung dem Mi-
nister für öffentliche Arbeiten überreicht, welcher über die voll-
ständige oder theilweise Verfmentlichung der gepflogenen Ver-
handlungen sich die Bestimmung vorbehält.
Ueber die Beförderung und die Verspätungen der im Monat
December 1880 auf Deutschen Eisenbahnen — excl. Bayerns —
beförderten Züge tbeilt die im Reichseisenbahnamte aufgestellte
Nachweisung Folgendes mit: Befördert wurden auf 47 grösseren
Bahnen mit einer Gesammtbetriebslänge von 28 989,95 km an
fahrplanmässigen Zügen 12 024 Courier- und Schnellzüge,
81 524 Personen-, 5l 451" gemischte und 78 449 Güterzüge: an
ausserfahrplanmässigen Zügen 1621 Courier- u. s. w. Züge,
28 882 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden
616 369 187 Achskm bewegt. Es verspäteten von den 144 999 fahr-
planmässigen Zügen im Ganzen 2.357. Von diesen Verspätungen
wurden jedoch l 305 durch das Abwarten verspäteter Anschluss-
züge hervorgerufeu, so dass den Bahnen nur 1 232 Verspätungen
zur Last fallen. .
Ueber die Orientbahnen.
Der Ausbau der Serbischen Eisenbahnen, welcher Jahre
hindurch die Oeffentlichkeit beschäftigte und gerade in der
letzten Zeit viel von sich reden machte, tritt nunmehr
endlich in das Stadium der Verwirklichung. Der Vertrag
zwischen der Serbischen Regierung und der Bankengruppe
der Union generale in Paris, sowie der Länderbank in Wien ist
kürzlich unterzeichnet worden, laut welchem die genannt«! Bank-
gruppe den Bau, die Finanzirung und den Betrieb der Serbischen
Bahn übernimmt. Die Herstellungskosten sollen die Summe von
72 Millionen Francs effectiv nicht übersteigen; die dafür zu creiren-
den Titres, deren Verzinsung in erster Linie durch den Betrieb
der Bahn, sodann durch den Ertrag der Zölle und des neuen Salz-
monopols gedeckt werden soll, gelangen nicht vor Vollendung der
Bahn auf den Geldmarkt. Der Bau soll spätestens Anfangs April
beginnen und wird die Bahn laut den vorliegenden Plänen fol-
gende Trace haben: Von Belgrad ausgehend, führt dieselbe über
Kragujewatz, Tyupria, Alexinac, Nisch und Vranja bis zur Türki-
schen Grenze hin, wo sie durch einen seitlichen Schienenstrang
Vranja-Uesküb an die fertige Türkisch-Mazedonische Linie Mitro-
witza-Salonichi sich anschliesst, welche letztere an der Küste des
Aegäischen Meeres gelegen ist. Auf der anderen Seite soll die
Serbische Bahn von Belgrad aus mittelst der neuen Linie Buda-
pest-Semlin über Theresiopel mit dem Ungarischen Bahnnetz in
directe Verbindung gebracht werden, woiiurch die Bestimmung
der auf Grund des Berliner Vertrages errichteten Eisenbahncon-
vention, dass der Ungarische Eisenbahnanschluss an Serbien bin-
nen einer bestimmten Zeit (bis 15. Juni 1883) herzustellen ist,
erfüllt würde. Ein anderer in Aussicht genominener Anschluss
der Serbischen Eisenbahn, nämlich der über Nisch-Pivot (91,72
Kilometer) bis Sophia in Bulgarien, kommt erst später zur Aus-
führung. Ueber da.s Schicksal der Budapest S“mliner Eisenbahn
respective deren definitiven Ausbau ist die Entscbeidung__seitens
des Ungarischen Ministeriums jeden Augenblick zu gewärtigen,
162
nachdem die SchlussTerhandlungen darüber soeben in Budapest
gepflogen werden. Da nun auch die Bulgarisch - Rumänische
Trace zum Anschlüsse an die Oesterreichische Staatsbahn zur
Ausführung gelangen dürfte, so werden dann die Orienthäfen,
speciell die zwei wichtigen Handelsemporien Constantinopel und
Salonichi mit den Nord- und Ostseehäfen in directe Schienenver-
bindung kommen. Es dürfte nicht uninteressant sein, die bezüg-
lichen Entfernungen hier zu notiren ; dieselben betragen:
Hamburg-Salonichi via Belgrad ca. 2 512 km,
Uamburg-Constantinopel via Serbien . . . „ 2 963 „
Stettin-Salonichi „1 812 „
Stettin -Constantinopel „ 2 601 „
Die Strecke Wien - Constantinopel via Sophia wird circa
1 015 km betragen. Speciell die Serbische Linie stellt sich fol-
gendermassen :
Belgrad-Tyupria 136 km
Tyupria-Vranja 226 „
zusammen 362 km.
In Nachstehendem sind die Längen und Kosten der theils
bereits gebauten, theils noch zu bauenden Bahnen, welche den
Orient mit den Westeuropäischen Schienennetzen vereinigen
sollen, verzeichnet. Es sind dies folgende:
Baukosten in
I. Oesterreich-Ungarn: km Millionen Gulden
a) Sissek-Novi 46 3,50
b) Budapest-Semlin 240 28,25
c) Brod-Dalja 103 8,50
d) Brod-Serajewo 240 25,—
e) Banjaluka-Mitrowitza 500 75, —
II. Serbien:
f) Belgrad-Alexinatz-Nisch . . . 231 24, —
g) Nisch-Sultan-Murad 136 170,—
III. Bulgarien, Rumelien und Türkei:
h) Üesküp-Radomir-Sophia-Bellova . . 225 30,—
i) Jamboli-Schumla 155 25,—
zusammen 1 876 389,25 ’
Der Eisenbahnbauthätigkeit eröffnet sich sonach im Südosten
Europas eine günstige Perspective und das Schienennetz des
Continents wird eine schätzbare Vermehrung erhalten, welche
weitausgedehnte Gebiete in den allgemeinen Verkehr einbeziehen
wird.
Frankreich.
stand der Eiseubahnbanten. Das „Journal officiel“ hat eine
Uebersicbt über den am Schlüsse des 3. Quartals 1880 constatir-
ten Stand der Ausführung derjenigen Eisenbahnen von allgemei-
nem Interesse (d’interet general) veröffentlicht, für welche die
öffentliche Nützlichkeit erklärt worden und welche am 1. Januar
1880 noch nicht dem Betriebe übergeben waren. Die Uebersicbt
umfasst zusammen 144 Linien mit einer Gesammtlänge von 6 696 km,
wovon 4 859 km im Bau begriffen.
Von diesen Linien sind 47 mit einer totalen Länge von
1 821 km ganz von den Eisenbahngesellschaften auszuführen, da-
von 1 552 im Bau. Die gesammten für diese Gruppe von Bahn-
linien bis zum 30. September 1880 verausgabten Gelder betrugen
197 093 000 Eres., um 21 593 000 Fres. mehr als am Schlüsse des
vorhergehenden Quartals.
Der concessionirten Linien, deren Unterbau durch den Staat
ausgeführt wird, sind 13; sie haben im Ganzen eine Länge von
696 km, wovon 415 km gegenwärtig im Bau und theilweise kürz-
lich vollendet sind. Die für diese Linien bis zum 30. September 1880
verausgabten Gelder betragen 113 880 000 Fres. Von dieser Summe
sind im Quartal Juli-September 1880 7 460 000 Fres. verausgabt
worden.
Was die zur Ausführung oder zur Vollendung durch den
Staat zurückgekauften Linien betrifft, so sind deren 19 an der Zahl
mit einer Länge von 1 080 km, wovon 986 km in Angriff genom-
men; 246 km sind seit dem 1. Januar bis 30. September 1880 dem
Betriebe übergeben. Verausgabt sind für diese Gruppe bis zum
letzten Termine 103 668 000 Fres., davon 10 009 000 Fres. in der
Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1880.
Endlich sind der vom Staate neu zu bauenden Linien 65
mit einer Länge von 3 099 km. Verausgabt sind dafür bis zum
30. September 1880 161 423 000 Fres., während des 3. Quartals 1880
allein 30 989 000 Fres.
Im Ganzen sind hiernach 6 696 km Bahnlinien in Angriff
genommen und bereits im Bau begriffen 4 859 km. Die gesamm-
ten bis zum 30. September 1880 dafür verausgabten Gelder be-
ziffern sich auf 582 710 000 Fres. und im Quartal Juli-September
1880 sind allein verausgabt 71 323 000 Fres. Es übersteigt diese
Summe die im gleichen Quartal 1879 für die gleichen Zwecke ver-
ausgabte um 24 554 000 Fres.
Betriebsergebnisse der Localbahnen. Nach einer von dem
Ministerium der öffentlichen Arbeiten veröffentlichten vergleichen-
den Uebersicbt der Ergebnisse des Betriebes der Französischen
Eisenbahnen von localem Interesse während des 1. Semesters der
Jahre 1879 und 1880 waren am 30. Juni 1880 im Betriebe 46 sol-
cher Linien mit einer Länge von 2 231 km. Die mittlere Betriebs-
länge betrug für das 1. Semester 1880 2 027 km, wobei diejenigen
Strecken einbegriffen sind, welche mit Bahnen von allgemeinem
Interesse gemeinschaftlich sind. Die Ausdehnung dieses Netzes
ist in der Zeit vom 1. Juli 1879 bis zum 30. Juni 1880 um 210 km
gewachsen. Das dafür verausgabte Capital betrug am 30. Juni
1880 198 044 822 Fres., um 15 741 756 Fres. mehr als am 30. Juni
1879. Diese Summe umfasst alle für den Bau von den Eisenbahn-
gesellschaften, dem Staate, den Departements und von anderwei-
tigen Interessenten gemachten Ausgaben und sind darin auch die
Kosten des Betriebsmaterials und die Bauzinsen einbegriffen.
Die Einnahmen betrügen im 1. Semester 1880 6 967 567 Fres.,
im gleichen Zeiträume 1879 9 975 179 Fres., also in 1880 mehr
992 408 Fres. Die Ausgaben dagegen, welche sich im 1. Semester
1879 auf eine mittlere Betriebslänge von 1 259 km vertheilten, be-
trugen im letzteren Zeiträume 4 948 389 Fres., für das 1. Semester
1880 dagegen nur 3 501 593 Fres., haben sich also um 1 446 796 Fres.
vermindert. Die Betriebsergebnisse dieser Bahnen haben sich
hiernach in 1880 ganz wesentlich gegen 1879 gebessert.
Beschaffung von Betriebsmaterial. Die Französische Nordbahn,
welche seit dem vorigen Winter bei verschiedenen Französischen
Fabriken 416 Locomotiven und 7 146 Waggons bestellt hat, sieht
sich genöthigt, binnen kürzester Frist noch weitere 60 Maschinen
beschaffen zu müssen. Französische Fabriken konnten nur noch
die Lieferung von 10 Maschinen bis zum Anfang des Monats
August 1881 übernehmen, die Compagnie musste daher den Rest
bei auswärtigen Fabriken in Bestellung geben. Zwei Oesterrei-
chische Fabriken werden dieselben in der Zeit vom April bis
August 1881 liefern. Die gesammten von der Nordbabngesell-
sebaft für die Ergänzung ihres Rollmaterials nach den gemach-
ten Bestellungen aufzuwendenden Kosten übersteigen 45 Millionen
Francs.
Tunnel unter dem Canal. Nach dem „Avenir d’Arras“ lässt
die Gesellschaft für die Vorarbeiten zu einem Tunnel zwischen
England und Frankreich einen zweiten Schacht graben, um das
für die Durchbohrung erforderliche Material hinabzuschaffen. Der
erste Brunnen ist jetzt in der Schicht angelangt, in welcher man
den Tunnel vorzutreiben beabsichtigt. Die anfänglich sehr be-
deutenden Schwierigkeiten, welche das Eindringen des Wassers
verursachte, sind beseitigt und man arbeitet gegenwärtig in einer
ganz wasserdichten Schicht. (Journ. d. ehern, d. f.)
Das Knallsigual.
Die Commission, welche in Folge eines auf der Französischen
West bahn am 15. August 1879 stattgehabten schweren Unfalls seitens
des Französischen Ministers der öffentlichen Arbeiten eingesetzt
war mit der Aufgabe, die auf die Sicherheit des Eisenbahnbe-
triebes influirenden Einrichtungen der verschiedenen Französischen
Eisenbahnen zu prüfen und eventuell Vorschläge zur Verbesse-
rung und Vervollkommnung dieser Einriebtungen zu machen,
empfiehlt in dem im „Journal officiel“ vom 8. Juli v. J. veröffent-
licnten Bericht über das Resultat ihrer Arbeiten u. A. besonders
die vermehrte Anwendung der Knallsignale als für die Sicher-
heit des Eisenbetriebes besonders werthvoll. Es wird in dem Be-
richte gesagt, dass die Sicherheit des in Folge der häufigen in-
tensiven Nebel und bei dem zu bewältigenden starken Verkehr
oft sehr gefährdeten Englischen Eisenbahnbetriebes hauptsächlich
der unwandelbaren Regel zu danken sei, dass jedes Haltesignal
doppelt gegeben werde, einmal auf optischem Wege und ausser-
dem noch durch ein Knallsignal. Auf den Linien mehrerer Fran-
zösischen Eisenbahngesellschaften sind die Bahnhofsabschluss-
signale mit einer Vorrichtung versehen, vermittelst deren 2 Knall-
signale sich automatisch auf die Schienen legen, sobald das Ab-
schlusssignal auf „Halt“ gestellt wird. Wird die Einfahrt in den
Bahnhof freigegeben, so entfernen sich die Knallsignale von den
Schienen. Es soll diese Einrichtung, welche indessen nur "bei zwei-
geleisigen Linien anwendbar sein dürfte, dazu dienen, dem Loco-
motivfübrer noch ein zweites Haltesignal zu geben, falls er aus
irgend einem Grunde das ihm durch den Abschlusstelegraphen
gegebene Haltesignal nicht bemerkt oder nicht beachtet haben
sollte.
Angesichts der vielfachen Unfälle, welche schon durch Nicht-
beachtung von Haltesignalen resp. dadurch veranlasst worden,
dass die optischen Haltesignale von dem Locomotivführer nicht
rechtzeitig bemerkt wurden, weil derselbe in dem betreffenden
Momente vielleicht gerade sein Aufmerksamkeit ausschliesslich
der Maschine und nicht dem Wege zugewendet hatte, dürfte eine
vermehrte Anwendung der Knallsignale auch bei uns zu empfehlen
sein. Auch M. M. Freiherr von Weber sagt in seinem Werke:
„Das Telegraphen- und Signalwesen der Eisenbahnen“, Seite 120,
dass das Knallsignal unter die zur Förderung der Sicherheit aller-
wirksamsten Signalformen gehöre und führt daselbst an, dass in
England grosse frequente Bahnen bei Einfall starker Nebel blos
durch Hülfe der Explosionssignale ohne Unfall betrieben worden
sind. Als besonders prägnant wird dabei ein Fall erwähnt, wo
während eines zwei Tage dauernden Nebels der dichtesten Art,
163
der gerade kurz nach Eröffnung der grossen Ausstellung -von
1851 einfiel, die North-Westernbahn täglich fast 200 Züge nach uml
von London beförderte, deren gesammter Sicherheitsdienst auf
der Strecke nur durch Knallsignale besorgt wurde, wobei trotz
dieses grossen und ungewöhnlichen Verkehrs nicht ein einziger
Unfall -vorkam.
Patentangelegenheiten.
Mit Rücksicht auf das zunehmende Interesse; welches die
Patentanmeldungen und Ertheilungen auch im Eisenbahnwesen
beanspruchen — denn der Eisenbahntechniker ist der geborene
Erfinder — , bringen wir von nun an regelmässig (etwa vierzehn-
tägig) alle auf das Eisenbahnwesen sich beziehenden Nachrichten
über Patentangelegenheiten. Von besonderer Wichtigkeit dürften
für alle Diejenigen, welche selbst Erfindungen eingeführt haben
oder solche als Patente zu verwerthen trachten, die Patentan-
meldungen sein. Die §§ 23 und 24 des Patentgesetzes für das
Deutsche Reich vom 25. Mai 1877 bestimmen nämlich, dass jede
Patentanmeldung mit ihren sämmtlichen Beilagen 8 Wochen lang
bei dem Patentamt öffentlich ausgelegt wird. Dadurch ist Jeder-
mann Gelegenheit geboten, gegen die Ertheilung solcher Patente,
welche ihn in seinen Rechten schädigen könnten, Einspruch
zu erheben. Den Auszug der betreffenden Patentanmeldungen
vermitteln Auswärtigen hiesige Patentanwälte.
I. Patentertheilnngen.
Die Ziffer bezeichnet die Nummer des Patents in der Pa-
tentrolle (P.R); das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.
J. B. Carey in Boston, Mass., V. St. A., Vertreter: C. Pieper
in Berlin — Neuerungen an Eisenbahnweichen — 19. Juni 1880 —
P.R. 12543. Klasse 19.
C. Neuhaus in Ehrang und L. G. Brühl in Kalk bei Deutz
— Neuerungen an Stopfmaschinen für Langschwellenoberbau (Zu-
satz zu P.R. 5366) — 15. Mai 1880 - P.R. 12597. Klasse 19.
Joens in Altona — Brückenträger (Doppelbyperbeiträger)
— 28. Februar 1880 — P.R. 12658. Klasse 19.
E. Petzhold in Braunschweig — Seitenkuppelung für Eisen-
bahnwagen — 26. Februar 1878 — P.R. 12612. Klasse 20.
R. Latowski, Eisenbahnmaschinenmeister in Oels in Schles.
— Befestigung von Radreifen auf den Rädern der Eisenbahnfuhr-
werke — 14. Mai 1880 — P.R. 12617. Klasse 20.
Th. Henning in Bruchsal, Baden — Compensationsvorrich-
tung für die Verbindungsstange zwischen der Weiche und dem
Spitzenverschluss — 29. Mai 1880 — P.R. 12618. Klasse 20.
J. Gast in Berlin — Neuerungen an Barrieren — 30. Mai
1880 - P.R. 12619. Klasse 20.
H. Schmidt in Nürnberg — Durch Winddruck bewegtes
Alarmläutewerk für Eisenbahnwagen — 10. August 1880 —
P.R. 12630. Klasse 20.
G. Thomas, Mitglied der Specialdirection der Hessischen
Ludwigsbahngesellscbaft in Mainz — Dampfwagen für Haupt-
und Nebenbahnen — 9. März 1880 — P.R 12635. Klasse 20.
A. Ancelin in Paris, Vertreter : J. Brandt & G. W. v. Nawrocki
in Berlin — Neuerungen an Wärmeflaschen für Eisenbahnwagen
und andere Zwecke — 8. April 1880 — P.R. 12678. Klasse 20.
W. Hildebrandt in Freiburg in Schles. — Selbstthätige
Bremse für Eisenbahnfuhrwerke — - 6. Juli 1880 — P.R. 12689.
Klasse 20.
II. Patentanmeldungen.
Die Ziffer bezeichnet die Journalnummer der Patentanmel-
dung (P.A.) ; das Datum bezeichnet den Beginn der Auslegungsfrist.
P.A. 35436. Wilhelm Weber in Beuthen, O. Schl. — Schienen-
nagelzange — 13. December. Klasse 19.
P.A. 40732. W. Friede in Hamburg — Schnee- und Schmutz-
pflug für Strasseneisenbabnwagen — 13. December. Klasse 19.
P.A. 31224. Karl Harney in Montigny bei Metz, für Charles
de Feral in Longeville bei Metz und Auguste Dufrane in Paris
— Verbindung von Ober- und Unterschiene für Strassenbahnen
— 20. December. Klasse 19.
P.A. 4.5891. Jebens in Emden — Anordnung des Stosses
der Unterschienen des zweitheiligen Langschwellenoberbaues (Zu-
satz zu P.R. 12279) — 20. December. Klasse 19.
P.A. 28057. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki in Berlin, für
Alphönse Morel in Epinal, Vosges, Frankreich — Neuerungen an
heizbaren Wärmflaschen für Eisenbahnwagen (I. Zusatz zu
P.R. 10476) — 13. December. Klasse 20.
P.A. 37058. Hans Lossow in Osnabrück — Kuppelung für
Eisenbahnfahrzeuge — 13. December. Klasse 20.
P.A. 42741. C. Ziegler in Nippes bei Köln — Neuerung an
der Befestigung der Reifen auf Rädern der Eisenbahnfuhrwerke
(Zusatz zu P.R. 12093) — 13. December. Klasse 20.
P.A. 42917. Karl Oberländer in Stettin — Selbstthätige
Weichenstellvorrichtung für Strassenbahnen — 13. December.
Klasse 20.
P.A. 43215. Paul Zeiller jun. in München — Schutzwagen
mit selbstthätiger Bremse für' Eisenbahnzüge — 13. December.
Klasse 20.
P.A. 43342. Theod. Henning in Bruchsal, Baden — Weichen-
und Signalstellapparat — 13. December. Klasse 20.
P.A. 7614. The Prein in Schleuse Vogelsang bei Datteln —
Befestigung der Bandagen an Eisenbahnrädern — 20. December.
Klasse 20.
P.A. 44283. Schnabel & Henning in Bruchsal, Baden —
Weich enregulirvorrichtung — 20. December. Klasse 20.
P.A. 9604. Karl Pieper in Berlin, für Joseph Theodor Dann
in London — Neuerungen an Locomotiven — 23. December.
Klasse 20.
P.A. 45616. F. Kienast in Charlottenburg — Neuerungen
an einem Luftheizungsapparat für Eisenbahnwagen (Zusatz zu
P.R. 9250) — 23. December. Klasse 20.
P.A. 37477. Charles Wagner, Lehrer in Benfeld im Eisass
— Zugdeckungsvorrichtung — 27. December, Klasse 20.
P.A. 45750. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki in Berlin, für
P. Le Boulenge, Artilleriemajor in Lüttich — Neuerungen an
Blocksignalen — 27. December. Klasse 20.
Miscellen.
Electrisches Licht im Hovsactunuel. Ueber den yer-
sueb, den Hovsactunnel, der bekanntlich in der Eisenbahnlinie
Boston-Albany liegt, mittelst electrischen Lichtes zu erleuchten,
berichtet die neueste hier eingegangene Nummer der „Railroad-
Gazette“ Folgendes: Auf einem Plattform wagen hatte man ein
Gerüst aufgebaut und hieran zwei electrische Lampen befestigt,
welche durch eine ebenfalls auf der Plattform stehende Maschine
gespeist werden konnten. Die Maschine war 20 Pferdekraft stark;
jeder der Brenner hatte etwa 2 000 Normalkerzen Leuchtkraft.
Der Wagen wurde mittelst einer Locomotive langsam in den
Tunnel hineingeführt, worauf die zahlreich auf dem Wagen ver-
tretenen Ingenieure der Strecke nach allen Richtungen hin Stu-
dien über die Beleuchtungsweise anstellten. In denjenigen
Theilen des Tunnels, welche rauchlos waren, erwies sich das
Licht stark genug, um in einer Entfernung von 500 Fuss (Engl.)
Oberbauarbeiten, sowie in 1 000 Fuss Entfernung Bettungsarbeiten
mit Kreuzhaue und Spaten vornehmen zu können. An einzelnen
Stellen, wo der Rauch so stark war, dass keines der Locomotiv-
lichter auch nur 10 Fuss weit sichtbar blieb, konnte das elec-
trische Licht noch immer auf mehr als 100 Fuss weit gesehen
werden. An anderen günstigeren Stellen des Tunnels konnte
man auf 250 Fuss Entfernung vom Wagen lesen. Diesen Resultaten
zufolge wurde das Experiment allgemein als gelungen und zu guten
Hoffnungen berechtigend angesehen. Die Verwaltung der Eisen-
bahn denkt deshalb daran, die electrische Beleuchtung definitiv
einzuführen und zu diesem Zwecke 12 Lampen in dem Tunnel
anzubringen, wobei es sehr zu Statten kommt, dass die erforder-
liche stationäre Maschinenkraft aus einer ehemals zum Tunnel-
bau verwendeten und zur Zeit unbenutzten Turbineuanlage an
dem östlichen Tunnelende entnommen werden kann. Mit dem
Legen der Leitungskabel ist bereits begonnen worden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Bres lau - Sch weidnitz-Freiburger
Eisenbahn. Für die zoll- und steuer-
amtliche Abfertigung von Gütern kommen
vom 20. März er. ab wiederum die im dies-
seitigen LocalgUtertarif aufgeführten
Nebengebühren zur Berechnung. Mit dem
genannten Tage tritt die Bekanntmachung
vom 15. November 1880 ausser Kraft. Di-
rectorium. (426)
Grossherzoglich Badische Staats-
Eisenbahnen. Die gemäss unserer Be-
kanntmachung vom 10. Januar er. einge-
führte Kürzung der tarifmässigen Frachten
um 10 Pfg. pro 100 kg für die mit Routen-
vorschrift via Heidelberg bezw. via Mann-
heim von Stationen der Rheinisch-West-
fälischen Bahnen bei unserer Station Basel
eintreffenden oder bei derselben nach dem
bezeichneten Gebiete aufgegebenen Güter-
sendungen wird nach Vereinbarung mit
den betheiligten Verwaltungen mit dem
20. März aufgehoben. Für die Zwischenzeit
wird die gedachte Brmässigung auf die
betreffenden Frachtsätze ohne Rücksicht
auf Routenvorschrift allgemein tarifmässig
gewährt. Karlsruhe, den 5. Februar 1881.
Generaldirection. (458)
Hol steiniscfieMarschbahn- Gesell-
schaft. Zu unserem Local-Gütertarif vom
1. November 1878 erschien mit Gültigkeitvom
15. d. Mts. ein Nachtrag XV, enthaltend
einen Ausnabmetarif für Sand etc. auf der
Strecke St. Michaelisdonn-Marne.
Nähere Auskunft eitheilen die Stationen.
Glückstadt, im Februar 1881. Die Direc-
tion. (437)
M arienburg-Mlawkaer Eisenbahn.
Güter, welche für Dt. Eylau in Wagen-
ladungen auf der Marienburg - Mlawkaer
oder der Ostbahn ankommen, werden von
jetzt an nach der Station der anderen
Bahn behufs dortiger Entladung gegen
Zahlung einer Gebühr von 2 Mark pro
Wagen auf Verlangen überführt. Ebenso
164
•werden Güter, welche in Wagenladungen
auf dem Bahnhöfe der Marienburg-
Mlawkaer resp. der Ostbahn in Dt. Eylau
aufgeliefert sind, für die gleiche Gebühr
nach der Station der anderen Bahn be-
hufs Weiterbeförderung gebracht. Danzig,
den 5. Februar 1881. Die Direction. (452 J)
Oberschlesische Eisenbahn. Für
die durch die Nachträge 12 und ff. des
Local-Güter-Tarifs mit Frachtsätzen für
den Güterverkehr versehenen Haltestellen
treten mit dem 1. März 1881 neue, grössere
Verkehrserleichterungen gewährende, Be-
stimmungen in Kraft, über welche die dies-
seitigen Güterexpeditionen bezw. die Halte-
stellen nähere Auskunft ertheilen werden.
Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Be-
stimmungen wird die für den Verkehr
mit Haltestellen bestehende Beschränkung,
dergemäss Sendungen nach den Halte-
stellen nur frankirt, von den Haltestellen
nur unfrankirt und ohne Nachnahme zum
Trans,port angenommen werden, aufge-
hoben. Die Auszahlung der Nachnahmen
bis zum Betrage von 30 Mark erfolgt auf
der Haltestelle, die Auszahlung höherer
Beträge auf der Station, welcher die Halte-
stelle zugewiesen ist, Breslau , den
26. Januar 1881. Königl. Direction. (459)
Thüringische Eisenbahn. Zu un-
serena Local-Gütertarife ist Nachtrag XXf
erschienen. Durch denselben werden die
bisherigen Sätze von Wutha trans,, an
deren Stelle directe Sätze im Verbände
Thüringischer Bahnen erschienen sind,
aufgehoben und Druckfehlerberichtigungen
eingeführt. Näheres theilen unsere Expe-
ditionen mit. Exemplare des Nachtrages
sind ä 5 Pfg. zu haben. Erfurt, den
4. Februar 1881. Die Direction. (442)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Austro-Ostindischer Verkehr. Mit 1. Fe-
bruar 1881 gelangt der 1. Nachtrag zu
dem vom 15. October 1879 gütigen Tarife
für den directen Austro-Ostindischen Ver-
kehr zur Einführung.
Dieser Nachtrag enthält Bestimmung
über die Erweiterung der Reexpeditions-
frist in Triest und Fiume, sowie ander-
weitige Frachtsätze für den Verkehr mit
Lambach und Salzburg.
Exemplare desselben können bei unserer
Commerciellen Direction oder bei den
diesseitigen Verbandstationen gebührenfrei
bezogen werden. Wien, am 15. Jänner
1881. Die General-Direction. (433)
Berlin -Brannschweig - Halberstadt - Lau-
sitzer Verbands -Güter -Verkehr. Zu dem
vom 1. Januar 1881 ab gültigen Nach-
trag XIll des Gütertarifs für vorbezeich-
neten Verband ist ein Berichtigungs-
blatt zur Ausgabe gelangt, welches bei
unseren betreffenden Expeditionen zu
haben ist.
Dasselbe enthält u. A. die seit 1. Januar
1881 zur Anwendung kommenden directen
Tarifsätze zwischen Berlin B. A. und süd-
lichen Magdeburg-Halberstädter Stationen.
Berlin, den 30. Januar 1881. Die Direction
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesell-
schaft (al^geschäftsführ. Verwaltung.) (450)
Vom 15. Februar er. ab finden die im
Tarifheft No. 3 des Deutsch -Polnischen
Verbandes für die Stationen Annen und
Witten der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
geltenden Deutschen Schnittsätze «luch für
den Verkehr zwischen den gleichnamigen
Stationen der Rheinischen Bahn und Polen
Anwendung, ßromberg, den 2. Februar
1881. Königliche Eisenbahn-Direction als
geschäftsführende Verwaltung, (453 J)
Deutsch -Russischer Eisenbahn -Verband.
Vom 15. Februar 1881 neuen Styls ab wird
die Station Witten der Rheinischen Eisen-
bahn mit den Entfernungen und Fracht-
sätzen der gleichnamigen Station der Ber-
gisch-Märkischen Eisenbahn in denDeutsch-
Russischen Güter-Tarif und die Stationen
Annen und Witten der Rheinischen Eisen-
bahn mit den für die gleichnamigen Sta-
tionen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
bestehenden Entfernungen und Fracht-
sätzen in den Anhang II zum Deutsch-
Russischen Gütertarif aufgenommen. Brom-
berg, den 31. Januarr 1881. Königl, Eisen-
bahndirection als geschäftsführende Ver-
waltung. (456 J)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher V er-
band. Mit dem lo. Februar er. tritt der
Tarifn achtrag 7 in Kraft. Derselbe kann
von den betheiligten Expeditionen bezo-
en werden und enthält Ermässigungen
estehender Sätze, sowie unter Anderen
auch directe Tarifsätze für die Berlin-
Blankenheimer Stationen Barby, Hettstedt,
Mansfeld, Sandersleben und Calbe (Stadt),
sowie für Paulinenaue, Fehrbellin und
Neu-Ruppin. Berlin, den 5. Februar 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen Die
Direction der Berlin - Hamburger Eisen-
bahngesellscbaft. (443)
Magdeburg -Bayerischer Verband. Vom
1. Aprila.cr. an wirdder im Tarife vom l.Mai
1878 auf Seite 47 enthaltene Schnittpunct-
satz für Rosenheim in Classe A2 von
2,94 auf 3,04 dl pro 100 kg erhöht. Dresden,
den 4. Februar 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen als geschäftsführende Verwaltung. (447)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Mit
dem 25. d. Mts. tritt zum Tarifheft V des
Mährisch - Böhmisch - Bayerisch - Vorarl-
berger Güterverkehrs ein Nachtrag I in
Kraft, welcher Berichtigungen einiger
Stationsnamen und Frachtsätze enthält.
Exemplare dieses Nachtrages sind bei
der Unterzeichneten Centralverwaltung
und beiden betreffenden Verbandsstationen
zu beziehen. Wien, am 3. Februar 1881.
Die Centralverwaltung. (438)
Hessische Ludwigseisenbahn. Mit
Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung
vom 29. December v. J. bringen wir zur
Kenntniss, dass der Tarif für den Nieder-
ländisch-Hessischen Verkehr nebst Nach-
trag bis auf Weiteres fortbestehen bleibt.
Mainz, 1. Februar 1881. ln Vollmacht
des Verwaltungsrathes: Die Special-
direction. (430)
K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Oesterreichisch - Ungarisch - Russischer
Eisenbahn-Verband. Am 1 Februar 1881
tritt der XI. Nachtrag zu den Tarifheften
1 und II vom 15. Juli 1877 in Wirksamkeit,
welcher Frachtsätze für directe Gütersen-
dungen zwischen Cormons, Fiume und
Triest einer- und St. Petersburg und
Moskau andererseits via Budapest-Radzi-
wilow-Brest enthält.
Durch diesen Nachtrag werden die für
die gleichen Relationen via Wien-Gränica
bestehenden Frachtsätze nicht alterirt.
Wien, am 15. Jänner 1881. Die General-
Direction. (434)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verkehr.
Für die Beförderung von Erzen und Erz-
rückständen in Wagenladungen von
10 000 kg resp. bei Frachtzahlung für
dieses Quantum von Berlin N. M. E. und
B. G. E. sowie von Grünau, Moabit und
Charlottenburg nach den Stationen des
Oberschlesischen Hüttenreviers kommen
bis auf Weiteres ermässigte Ausnahme-
sätze zur Erhebung, welche bei den be-
treffenden Stationen, sowie bei dem Aus-
kunftsbüreau der Königlichen Eisenbahn-
directiön in Berlin und bei den Verkehrs-
bezw. Tarif büreaus der betheiligten Eisen-
bahnen zu erfahren sind. Breslau, den
29 Januar 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (431)
Rheinischer Eisenbahn - Verband. Am
lu-utigen Tage sind theilweise ermässigte
Frachtsätze für den Güterverkehr zwischen
derPfälzischen Station Ludwigshafen einer-
seits und Stationen der Rheinischen, Köln-
Mindener und Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn andererseits in Kraft getreten. Nähere
Auskunft ertheilen die Güterexpeditionen
der betheiligten Bahnen und das Tarif-
bureau der Unterzeichneten Verwaltung.
Köln, den 1. Februar 1881. Königliche
Direction der Rheinischen Eisenbahn zu-
gleich Namens der mitbetheiligten
Bahnen. (436)
Rheinisch - Köln - Minden - Belgi-
scher Güterverkehr. Im Verkehr
zwischen der Rheinischen und Köln-
Mindener Eisenbahn einerseits und Belgien
andererseits werden die Artikel , Kobalt-
erz“ und „Kupferstein“ vom 15 März d. J.
ab nach Ausnahme-Tarif 7a tarifirt. Köln,
den 4. Februar 1881. Königliche Direction
der Rheinischen Eisenbahn. (451)
Im Rheinisch - Thüringisch - Sächsischen
Verband kommen vom 10. Februar er. ab
im Verkehr mit den Sächsischen Stationen
Bger, Franzensbad, Reitzenhain, Boden-
bach und Tetschen die Frachtsätze des
Verbamlstarifs vom 15. Juli 1878 und der
dazu erschienenen Nachträge für diejeni-
gen Transporte, welche, zum Weiterver-
sand bestimmt, die genannten Stationen
nur transitiren, unter Kürzung von
0,08 dl pro 100 kg in Eilgut,
0,06 „ „ „ „ „ Stückgut u. Classe Al,
0,04 ., „ „ „ „ den übrigen Classen,
Special- und Ausnahmetarifen
zur Anwendung. Elberfeld, den 4. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion als geschäftsführ. Verwaltung. (449)
Rheinisch - Westfälisch - Eisass - Lothrin-
gisch - Luxemburgischer Güter - Verkehr.
Am 1. Februar er. tritt ein Tarif für
die Beförderung von Steinkohlen und Stein-
kohlenasche, Kokes, Kokesasche und Bri-
quets, sowie Braunkohlen, Braunkohlen-
kokes und Braunkohlenbriquets in Wagen-
ladungen von je 10 000 kg von den Zechen
an der Köln-Mindener, Rheinischen, Han-
noverschen Staats-, Bergisch-Märkischen,
Dortmund-Gronau-Bnscheder und Aaclien-
Jülicher Eisenbahn nach Stationen der
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und der
Luxemburgischen Wilhelmseisenbahn in
Kraft. Durch diesen Tarif werden aufge-
hoben:
a) der Ausnahmetarif vom 20. December
1878 bezw. 1. Januar 1879 von Stationen
der Rheinischen, Westfälischen, Bergisch-
Märkischen, Köln-Mindener undDortmund-
Gronau-EnschederBahn nach Stationen der
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen via Bin-
gerbrück;
b) der Ausnahmetarif vom 1. Januar
1879 für den Verkehr von Stationen der
Bergisch - Märkischen und Rheinischen
Eisenbahn nach Stationen drr Eisenbah-
nen in Elsass-Lothringen via Saargemüud;
c) die Kohlen- und Kokes-Frachtsätze
(mit Ausnahme derjenigen für den Ver-
kehr nach Stationen der Prinz Heinrich-
bahn) der Ausnahmetarife vom 1. bezw,
10. August 1879 für den Rheinisch-Köln-
Minden und Bergisch - Märkisch - Luxem-
burgisch-Lothringischen Verkehr ;
d) des Ausnahmetarifs für Dienstkohlen
der Reichsbahn von Stationen der Rheini-
schen Eisenbahn nach Weissenburg transit
vom 20. December 1875;
e) die Tarife für die Beförderung von
Rohproducten für den Rheinisch-Luxem-
165
burg-Lothrin gischen Verkehr via Herbes -
thal-Ulflingen resp. Trier-Wasserhillig vom
10. April 1877, für den Bergisch-Märkisch-
Luxemburg-Lothringischen Verkehr via
Bleyberg-Ulflinsen vom 10. April 1877 und
für den Köln-Minden-Luxemburg-Lothrin-
gischen Verkehr via Herbesthal-TJlflingen
resp. Trier- Wasserbillig vom 1. Mai 1877,
soweit dieselben für die Beförderung von
Steinkohlen und Kokes Geltung haben.
Frachterhöhungen treten nicht ein. Die
in dem neuen Tarife enthaltenen Fracht^.
Sätze für Basel, Station der Eisenbahnen
in Elsass-Lothringen, haben auch für Sen-
dungen nach Basel, Station der Badischen
Bahn, Geltung. Der Tarif ist zum Preise
von 90 von der diesseitigen und den
übrigen betheiligten Verwaltungen zu be-
ziehen. Köln, den 31. Januar 1881. Kö-
nigliche Direction der Rheinischen Eisen-
bahn, zugleich Namens sämmtlichcr be-
theiligten Verwaltungen. (425)
Rheinisch - Westfälisch ■ Sächsischer V er-
band. Am 15. d. Mts. tritt zum Tarife für
die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren vom
1. Juli 1880 Nachtrag I in Kraft, welcher
u. A. abgeänderte und neue Frachtsätze
für Bentheim und Schüttorf enthält. Der-
selbe ist durch die Verbandsstationen zu
erlangen. Dresden, am 4. Februar 1881.
Königliche Generaidirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (446)
iZum Schleswig-Holsteinischen Verbands-
Güter-Tarif ist ein vom 1. Februar d. J.
ab gültiger Nachtrag XIV erschienen, wel-
cher ermässigte Frachtsätze zwischen Al-
tona, Eidelstedt, Ottensen, Pinneberg und
Tornesch einerseits und Heide, Tiebensee
und Wesselburen andererseits, sowie zwi-
schen Elmshorn einerseits und Tiebensee
und Wesselburen andererseits, für dieBe-
fördetung von Getreide, Mühlenfabrikate,
Oelsamen, Malz, frisches Gemüse und Obst
(Ausnahmetarif I) zur Einführung bringt.
Exemplare des Nachtrags sind bei der
Betriebscontrole der Unterzeichneten Ver-
waltung in Altona unentgeltlich zu be-
ziehen. Altona, den 1. Februar 1881. Na-
mens der Verbands - Verwaltungen: Die
Direction der Altona - Kieler Eisenbahn-
Gesellschaft (440)
Zum Güter -Tarif für den Schleswig-
Holsteinischen Verband-Verkehr ist ein
Nachtrag XV erschienen, welcher ermäs-
sigte Frachtsätze für Rohzucker von
Wesselburen nach Itzehoe enthält. — Exem-
plare dieses Nachtrages können bei den
betreffenden Güter-Expeditionen und bei
unserer Betriebs-Controle hier, unentgelt-
lich in Empfang genommen werden. Al-
tona, den 1. Februar 1881. Namens der
Verbands-Verwaltungen: Die Direction der
Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft (439)
Mit 15. Februar er. treten im Stettin-Mär-
hisch-Sächsischen Verbände neue Fracht-
sätze für den Güterverkehr zwischen Eilen-
burg, Station der Halle - Sorau - Gubener
Eisenbahn einerseits und den Stationen
der Berlin-Stettiner Bahn, der Hinterpom-
merschen Bahn, ferner mit Stettin (ß. F.
E.), Stettin-Dunzigbahnhof und Stralsund
der Berliner Nordbahn andererseits in
Kraft welche bei den betheiligten Statio-
nen zu erfragen sind. Dresden, den 4. Fe-
bruar 1881. Königliche Generaidirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung. (445)
Mit dom 1. April er. tritt an Stelle des
Verband -Güter -Tarif für' den Süd-Ost-
Prenssischeii Verband-Verkehr vom 1. Oc-
tober 1878 nebst I. Nachtrag ein neuer
Verband-Tarif mit derselben Be-
zeichnung und erweiterten Verkehrsbe-
ziehungen zwischen Stationen des König-
lichen Eisenbahn-Directionsbezirks Brom-
berg und Station Tilsit der Tilsit-Inster-
burger Eisenbahn einerseits und Stationen
der Ostpreussischen Südbahn andererseits
in Kraft.
Gegenüber den Frachtsätzen der bishe-
rigen Verkehrsrelationen treten theilweise
Erhöhungen, theilweise Ermässigungen ein.
Der Ausnahmetarif für Eisenbahnschie-
nentransporte von Pillau nach Wirballen
mit 0,60 Jl pro 100 kg bleibt bis zum 31.
December d. J. in Kraft.
Exemplare des neuen Tarifs sind vom
10. März d. J. ab bei den Billet-Expedi-
tionen zu Berlin, Cüstrin, Schneidemühl,
Danzig, Elbing, Königsberg i/Pr., Inster-
burg, Memel, Thorn, Bromberg, Neustettin
und Cöslin durch Vermittelung der übri-
gen Billet-Expeditionen des diesseitigen
Directionsbezirks, sowie durch die bethoi-
ligten Verbandsverwaltungen käuflich zu
beziehen.
Bis dahin wird die Unterzeichnete Direc-
tion auf etwaige Anfragen bezüglich ein-
zelner Frachtsätze Auskunft erth eilen.
Bromberg, den 29. Januar 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction. (455 J)
Verband Thüringischer Eisenbahnen. Der
am 5. Februar erscheinende Nachtrag XII
zum Gütertarif enthält directe Sätze für
die neu aufgenommenen Stationen Ruhla
und Thal der Ruhlaer Bahn, ermässigte
Sätze für Leipzig-Teichwolframsdorf und
mit Gültigkeit vom 16. März er. ab er-
höhte Eilgutfrachtsätze zwischen Wutha
bezw. Ruhla und Waltershausen.
Nähere Auskunft ertheilen die Verbands-
expeditionen. Nachtragsexemplare sind
ä 0,15 di zu haben. Erfurt, den 1. Fe-
bruar 1881. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahngesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. (429)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Mit dem 1. Februar er. sind ermässigte
Frachtsätze für die Beförderung von Eisen
des Specialtarifs II mit Gültigkeit bis ult.
December er. von den Stationen Brebach,
Barbach, DilUngen, Nennkirchen und
Völklingen nach einigen Stationen der
Linie Berlin-Lehrte und Berlin-Magdeburg
zur Einführung gekommen, welche auf
unseren genannten Stationen zur Einsicht
offen liegen. Frankfurt a. M., den 2. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion. (428)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Für Coakstransporte in Quantitäten von
mindestens 10 000 kg pro Frachtbrief und
Wagen von Gottesberg (Gustav etc. Grube
und Carl-Georg- V, Grube etc.) und Ditters-
bach (Cäsargrube und Melchiorgrube) nach
Sosnowice trans. gelangen fortab ermäs-
sigte bezw. neue Ansnahmefraehtsätze in
Höhe von 0,66o und 0,66i bezw. 0,515 und
0,650 pro 100 kg via Neurode-Glatz zur
Anwendung. Berlin, den 4. Februar 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (434)
K. K. Staatsbahn Unterdrauburg -
Wolfsberg. K. K. Staatsbahn Mürz-
zuschlag-Neuberg. Ausnahme-Tarif für
Eis und Schnee in Wagenladungen. Ab
10. Februar 1881 bis auf Widerruf gütig,
treten für die Beförderung von Eis und
Schnee in Wagenladungen auf den Linien
der Staatshahnen Unterdrauburg-Wolfs-
berg und Mürzzuschlag - Neuberg Aus-
nahme-Tarife in Kraft.
Den P. T. Partheien werden diese, in
den Stationen aufliegenden Ausnahme-
Tarife, über Verlangen gratis verabfolgt.
Wien, am 25. Jänner 1881. Die General-
Direction der K. K. priv. Südbahn-Gesell-
schaft, als Betriebs - Unternehmung der
K. K. Staatsbahnen Uoterdrauburg-Wolfs-
berg und Miirzzuschlag-Neuberg. (432)
Am 10. Februar d. J. treten für Flachs-
transporte nach Waldenburg, Station der
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Bahn,
welche von den Russischen Stationen
Moscau, Smolensk und Wjästna herrühren,
Ausnahme-Tarifsätze ab Thorn transito in
Kraft, welche bei den betreffenden Güter-
expeditionen, sowie in den Verkehrsbureaus
der Unterzeichneten Verwaltungen zu er-
fahren sind. Breslau, den 31. Januar 1881.
Directorium der Breslau-Schweididtz- Frei-
burger Eisenbahn. Königliche Direction
der OberschJesisclien Eisenbahn.
Im Ausnahmetarif B für Getreide aller
Art im Verkehr zwischen Stationen der
Berliu-Stettiner Eisenbahn einerseits und
Stationen des Eisenbahn-Directionsbezirk
Bromberg, einschliesslich der Hiuterpom-
merschen Bahn, andererseits beträgt auf
Seite 144 des (Gütertarifs für den Eisen-
bahn - Directionsbezirk Bromberg vom
1. Juli 1880 der Frachtsatz
zwischen Friedeberg
und Stettin nicht 0,98 sondern 0,78 dl
„ Swinemünde „ 1,51 „ 1,31 „
Bromberg, den 31. Januar 1881. Königl.
Eisenbahn-Direction. (454 J)
Mit dem heutigen Tage kommt für die
Beförderung von Steinkohlen und Coaks
von Dechen nach Salzburg ein ermässigter
Frachtsatz von 162,60 dl zur Einführung.
Frankfurt a. M., den 31. Januar 1881
Königliche Eisenbahn-Direction. (427)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Nach einer Mittheilung der Königlichen
Eisenbahndirection zu Frankfurt a. M. ist
auf der Station Trier r. M. eine selbst-
ständige Eilgutexpedition mit dem 1. Fe-
bruar er. eingerichtet worden.
Berlin, den 3. Februar 1881.
Die gpscbäftsführende Direction.
3. Verkehrs- Störungen etc.
Rheinische Eisenbahn. Die an dieser Stelle
zur Kenntniss gebrachte Beschädigung der
Eisenbahnbrücke bei Kyllburg-Densborn
in Folge Hochwassers ist mit dem heutigen
Tage wieder betriebsfähig und dem Ver-
kehre wieder übergeben worden. Köln,
d'-n 5. Februar 1881. Königl. Direction.
Rheinische Eisenbahn. Die in No. 6 dieser
Zeitung zur Kenntniss gebrachte Unter-
brechung des Traj ^etbet^^ebes der beiden
Traject-Anstalten zu Bonn-Obercassel und
Griethausen ist gehoben und werden beide
Traject-Anstalten mit dem morgigen Tage
den Betrieb wieder aufnehmen. Köln, den
3. Februar lx8l. Köidgliche Direction.
4. Ansloosungen.
Halberstadt-Blankenbnrger Eisenbahnge-
sellschaft. Bei der am 3. d. M. in Gegen-
wart eines Notars erfolgten Ausloosung
von 12 Obligationen unserer Prioritäts-
anleihe Emission I vom Jahre 1875 sind
die folgenden Nummern gezogen:
84 175 191 224 458 530 597
643 646 721 960 und 962.
Die Auszahlung des Nominalwerths
dieser Obligationen einschliesslich der
Stückzinsen vom 1. Januar bis zum 31. März
d. J., erfolgt vom 1. April d. J. ab bei
unserer Haupteasse in Blankenburg oder
bei der Braunschweig-Hannoverschen Hy-
pothekenbank hierselbst an die Vorzeiger
der Obligationen gegen Auslieferung der-
selben und der zugehörigen noch nicht
fälligen Coupons.
Die Einlösung der am 1. d. M. fällig ge-
wesenen Coupons der übrigen Obligationen
166
unserer Prioritätsanleihe geschieht eben-
falls bei den bezeichneten Zahlstellen,
ausserdem auch bei dem ßankhause der
Herren Ephraim Meyer & Sohn zu Han-
nover. Braunschweig, den 14. Januar 1881.
Der Verwaltungsrath. Gravenhorst. (338)
5. VacaDzen.
Ein Ingenieur zur Leitung einer Eisen-
bahn-Reparatur-Werkstätte für Locomoti-
ven und Wagen gesucht.
Gefordert werden : mindestens vollstän-
dige Gewerbeschulbildung, Qualification
als Locomotivführer, mehrjährige Praxis
in allen Theilen des Werk Stätten dien stes
und der Materialien-Verwaltung, energi-
scher und solider Charakter. Meldungen
unter ßeischluss von Abschriften der
Atteste und Angabe der Gehaltsansprüche
sind unter ß. P. No. 105 an die Expedition
dieser Zeitung einzureichen. (435)
6. Submissioneiii
Hessische Lndwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Fortsetzung der Oden wald bahn von
Erbach nach Eberhach. Die erforder-
lichen Arbeiten zur Herstellung des Bahn-
körpers, der Kunstbauten, des Unterbaues
und der Chaussirungsar beiten im Loose 2
der Abth. VI in der Gemarkung Hebstahl
und in der Abth. VII in den Gemarkungen
Sondcrnachsgrund, Waldgemarkung Zwin-
genberg und Eberbach, der Bahn von
Erbach nach Eberbach sollen auf dem
Submissionswege vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten sind veran-
schlagt wie folgt:
Arbeiten
Loos 2
der Abth. VI
Länge =
224,61 m
Abth. VII
Länge =
2 827,50 m
14
JL
14
Erd- u. Planir-
arbeiteu ....
16 393
69
167 662
67
Kunstbauten . .
Herstellung des
62 446
33
Unterbaues. . .
Chaussirungsar-
568
40
8 846
50
beiten
—
—
10171
50
zusammen |
16 962| 09
249 1271
—
im Ganzen 266 089,09 M
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
und Bedingnisshefte sind auf dem Bureau
unseres Sectionsingenieurs zu Eberbach
zur Einsicht der Uebernahmslustigen «auf-
gelegt und sind die Submissionen läng-
stens bis zum 24. Februar 1. J., Vor-
mittags 10 Uhr verschlossen und frankirt
auf unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten im Loose 2 der Abth. VI und in
der Abth. VII der Bahn von Erbach nach
Eberbach“. Mainz, den 4. Februar 1881.
In Vollmacht des Verwaltungsrathes: Die
Special-Direction. (457)
Bergisch-MärMsche Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von 200
Stück Kohlenwagen im Wege der öffent-
lichen Submission vergeben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Montag, den 14. d.Mts., Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufschrift:
„Submission anf Liefernng von Kohlen-
wagen“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinen technische Bureau einzureichen,
woselbst deren Eröffnung in Gegenwart
der persönlich erschienenen Submittenten
erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentechnischen ßüreau
offen und können erstere auch gegen
Erstattung der Druckkosten ad 1 ^ von
dem Kanzlei- Vorsteher Peltz hiersei bst be-
zogen werden. Elberfeld, den 5. Februar
1881. Königliche Eisenbahn-Direction. (448)
Submission auf Rohrleitungen
und zugehörigen Apparaten. Die
Anfertigung und Anlieferung von circa
1 500 laufenden Meter, Eisengussröhren
nebst Dichtungsmaterial, diversen Fa^on-
stücken und Apparaten,
circa 3 800 lfd. Meter schmiedeeisernen
Röhren nebst Dichtungsmaterial,
circa 4 700 lfd. Meter genieteten Eisen-
blechröhren, sowie
1 000 lfd, Meter Zinkblechröhren
für den Bau des Brandleite-Tunnels der
Baustrecke Erfurt - Ritschenhausen soll
vergeben werden.
Die Bedingungen und Zeichnungen
liegen in dem Generalbüreau (Fürsten-
strasse 1 bis 10, Magdeburg) aus, können
auch gegen Einsendung von 2 Mark von
demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Röhren“
bis zum 12. Februar d. J., Vormittags
11 Uhr an uns einzureichen und werden
in Gegenwart der erschienenen Submit-
tenten eröffnet werden. Magdeburg, den
29. Januar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (420)
PRIVAT-ANZEIGEN.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Kohlen und Coaks. Erze.
Pnddelroheisen, Bessemerroheisen, Giessereiroheisen,
Eisenbahnschienen und Pferdebahnschienen aus Besse-
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Eleineisenzeng zum eisernen Bahnobe
liefert ;
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Gesclimiedete Karren- und Wagenach
und Stahl nach Profilbuchhtnd in jedem vorgescnrn
nen Facon.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Flussei
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufstab- Mu(
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen,
üniversaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als;
. ^ abenschienen aus Eist
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Gmbenwagen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
liegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctionen,
Weichen, Kreuzungen.
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Eise
I Trägereisen
n Eisen
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moor- Flusseisen- Martinsti
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füliig und seltr gut erlialten, stehen zum
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do. * (Jelez-Orel) . .
do. * (Kursk-Charkow) .
do. * (Kursk-Kiew) . ,
do. * (Schuja-Ivanovo)
do. • (Poti-Tiflis)
Schleswigsche v. Altona-Kiel abgest
I. Siebenbürger*
Theissbahn* ....
Thüringische I. Emiss.
do. II. Emiss.
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss.
do. V. Emiss. . .
do. VI. Emiss. . .
Turnau-Kralup-Prag . . .
do. Emiss. 1S70 .
dp. Emiss. 1872 .
do. Emiss. 1874 .
Ungarisch-Oalizische* . .
Ungarische Nordostbahn *
Warschau-Wien IT. Emiss ||5
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss.
Werrabahn
Dividenden and
Zinsen in
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1874
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1877’
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fl. ö. W. pr. 200 fl. 1. S.
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% ä 100 Thlr.
% a. 200 Thlr.
% ä 100 „
ä 100 „
fl. ö.W.pr.200fl.ö.W.i.8
do. pr. do. in S.
fl. ö. W. pr.Stck.v.frcs.500.
fl. ö. W. pr. 200 fl. Einz.
% i 200 Thlr.
% k 200 „
fl. ö. W. pr. 200 fl. 5. W.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% ä 500 fl. S. W.
I fl. ö. W.pr.l.50fl.ö.W.LS.
» % i 200 Thlr.
% ä 2„y, „
% a 250 „
fk 200 ”
§ I 150
, a 125 Rb. = 134Thli.
) ^ ä 100 Thlr.
fl. Ö.W.pr.200 fl.ö.W.i.S.
% k 100 Thlr.
fl. ö.W.pr.200fl.ö.Wi.S.
% a 100 Thlr.
% k 100
% k 100 „
% k 100 „
% k 100 „
• ö. W. pr. 200 fl. Einz
do. pr. do.
ö.W.pr.200fl. i.8.
do. pr. do.
do. pr. do.
k 100 R. S.= 107 Thlr.
Mark pr. 60 Rb.
% k 100 Thlr.
% k 200 „
% k 100 „
fros. pr. 500 frcs. Einz.
frcs. pr. 500
frcs. pr. 500
frcs. pr. 500
fros. pr. 500
frcs. pr. 400
fros. pr. 500
frcs. pr. 500
frcs. pr. 500
fros. pr. 500
Fanamacanal.
In der am 31. Januar d. J. in Paris stattgehabten ersten Versamm-
lung der Actionäre der Panamacanalgesellschaft wurde der Bericht
Lessep’s verlesen. In demselben wird die Unausführbarkeit des
Amerikanischen Projects betreffs des Nicaraguacanals nachgewiesen
und das vollständige Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten
bezüglich des Panamacanals, vorausgesetzt, dass die Neutralität
desselben gesichert ist, constatirt. Die gesammten Ausgabeh
würden 600 000 000 nicht überschreiten. Sämmtliche vorge-
schlagene Resolutionen wurden einstimmig angenommen, ln
einer für den 3. März in Aussicht genommenen Versammlung
soll der projectirte Gang der Arbeiten einer Prüfung unterzogen '
werden.
VTeiterem Vernehmen nach ist Herr Cazanave, Chefingenieur
der Pariser Canalisation, zum Cheftechniker dieses Unternehmens
ernannt worden.
H.S. HERMANN.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
Z)>e im Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorsüglick für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Ban- und Situatians-
Plänen eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen sur Lieferung des Drucksachen-Bedarfs bei schleuniger Herstellung su billigsten Prei<en,
Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions-Mittel bietet. "'^0^
169
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig’ster «falirg'ang-.
Berlin, den 14. Februar 1881.
Dieser Nummer liegt No. 3 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: Eis enbahnj ahrbuch der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie von Ignaz Kohn. — Erkenntnisse des Deutschen Eeichs-
gerichts. — Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom Eisenbahnzuge aus. — Die Production und der Verbrauch von Kohlen in der Welt. —
Brennmaterialien-Erequenz der Stadt Berlin in 1880- — Eisenbahnbauten in Nordamerika. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Russische Cor-
respondenz. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. General-Versammlungen. 3. Ausloosungen. 4. Submissionen. — Privat-
Anzeigen.
Eisenbahnjahrbuch der Oesterreichisch-Ungarischen
Monarchie
von Ignaz Kolm, Kaiserlichem Rath und Generalsecretär der K. K.
priv. Mährischen Grenzbahn. Neue Folge, II. Jahrgang (der
ganzen Reihe XIII. Jahrgang).
Das Kohn’sche Jahrbuch wurde, wie alljährlich, zwar bereits
in No. 87 v. J. 1880 unserer Zeitung angezeigt. Dieser letzte Jahr-
gang V. J. 1879 zeigt aber seinen Vorgängern gegenüber einen so
reichhaltigen Fortschritt, dass wir es bei der blossen Anzeige nicht
belassen dürfen. Die — weil aus erster Quelle geschöpft — auch un-
zweifelhafte Verlässlichkeit der mit wahrem ßienenfleiss gesam-
melten Daten, die geschickte Gruppirung derselben zu einem
klaren erschöpfenden Bilde über jede einzelne nach ihrer Indi-
vidualität behandelten Balinanstal't, die ansprechende Darstellung
des Ganzen — machen diese Jahrbücher zu einer wirklichen
Fundgrube für die Geschichte der Oesterreichisch-Ungarischen
Bahnen. Wir können die Vorzüge des neuen Jahrganges nicht
besser als durch die folgende Reproduction des Vorwortes zu
demselben andeuten.
Das Vorwort sagt:
„Das Eisenbahnjahrbuch enthält in jedem seiner Jahrgänge
eine kurzgefasste, aber gleichwohl alle Vorkommnisse auf dem
Gebiete des Eisenbahnwesens der Oesterreichisch-Ungarischen
Monarchie umfassende textliche wie auch ziffermässige Darstel-
lung der Entwickelung desselben in dem jeweilig letztver-
flossenen Jahre, sodann alle wissenswerthen geschichtlichen,
statistischen, finanziellen und technischen Daten über jede ein-
zelne Eisenbahnunternehmung nach durchweg authentischen
Quellen und in objectiver Weise dargelegt; in den „historischen
,, Mittheilungen“ sind die dabei jeweilig in Betracht kommenden
^ Generalversammlungs- und legislativen Verhandlungen, Gesetze,
Verordnungen, Rechtsgeschäfte und Judicate getreulich angeführt
Ä und theils im Texte jener Mittheilungen, theils in Anmerkungen
^ oder im Anhänge zu denselben der volle Wortlaut der General-
Versammlungsbeschlüsse, gleichwie der allenfalls zum Abschlüsse
' gelangten Verträge und Uebereinkommen wiedergegeben, bezw.
, die wesentlichsten Bestimmungen der im Gegenstandsjahre zur
^ Verleihung gekommenen Concessionsurkunden und die eben er-
. flossenen gerichtlichen Erkenntnisse, welche Rechtsfragen von all-
V gemeiner Bedeutung betreffen, mit sammt den Entscheidungs-
« gründen mitgetheilt; die statistischen und finanziellen Daten ge-
7 ben genauen Aufschluss über den Umfang des Bahngebietes, die
f-„ Zahl und Ausdehnung der im Bereiche desselben gelegenen Montan-
j? ' und Industriebahnen, den Stand der Fahrbetriebsmittel, die Höhe
'1* des Unternehmungsfonds und der Anlagekosten, über dieBetriebs-
, rechnungen, Bilanzen, Verkehrs- und Ertragsverhältnisse; — die
technischen Daten endlich begreifen die vollständige Beschreibung
■/ der Anlage jeder einzelnen Bahnlinien (Tracenzug, Neigungs- und
. Richtungsverhältnisse, Unter-, Ober- und Hochbau, Telegraph
und Signale).
Seit dem Erscheinen des vorigen (XII.) Jahrganges, welcher
die neue Folge des Werkes eröffnete, sind allen den einzelnen
Unternehmungen gewidmeten Capiteln des Jahrhuches Geschichts-
tafeln der Gründung und der Eröffnungen und überdies bei den
Privatbahnen eine Uebersicht der eben in Geltung befindlichen
wichtigsten Concessionsbestimmungen vorangestellt, um denjenigen
Lesern, die sich gründlich unterrichten wollen, das Aufsuchen
der betreffenden Mittheilun^en zu erleichtern, denjenigen Lesern
aber, die nur einen allgemeinen Ueberblick über das heimische
Eisenbahnwesen zu gewinnen suchen, die Anschaffung früherer
Jahrgänge zu ersparen und diesem nach jedem einzelnen Jahrgange
des Buches die Eigenschaft eines für sich abgeschlossenen Ganzen
zu geben. Diese neuen Beigaben haben heuer und werden auch
künftighin die durch die jeweilig letztjährigen Vorkommnisse
gebotenen Ergänzungen erfahren.
Am Schlüsse jedes Jahrganges sind eine Uebersicht der
wöchentlichen Durchschnittscourse aller Oesterreichisch-Ungari-
schen Eisenbahnwerthe, dann die bis Ende August des eben lau-
fenden Jahres herabreichenden Nachträge zu den historischen
Mittheilungen und eine Uebersicht der finanziellen Ergebnisse der
Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im letztverflossenen Jahre
beigefügt — die beiden letzteren, um den Lesern des Buches
auch noch über die während seiner Bearbeitung eingetretenen
neuen Verhältnisse und Vorkommnisse Nachricht zu geben.“
Das Jahrbuch, dessen historische Mittheilungen sich auf
das Vorjahr erstrecken, bringt nicht, wie man nach dem Eingang
des Vorworts annehmen sollte, auch die finanziellen Daten
des Vorjahres der einzelnen Eisenbahnunternehmungen, sondern
nur die des diesem vorausgehenden Jahres (d. h. der Jahrgang
1880 enthält erst die finanziellen Daten des Jahres 1878, nicht die
des Jahres 1879, welche letztem nur in einer dem Werk ange-
hängten kurzen Tabelle [Summarische Uebersicht der finanziellen
Ergebnisse der Oesterr.-Ungar. Eisenbahnen in 1879] dargestellt
werden, welche weiter nichts enthält, als die Durchschnitts-
Betriebslänge, die Einnahmen und Ausgaben im Ganzen und per
Kilom. unter Angabe der besondern Einnahmen und Ausgaben
und den Reinertrag im Ganzen und in pCt. des nebengestellten
Anlage-Capitals). Wir möchten anheimgeben, ob es nicht zu er-
möglichen wäre, dass in der 2. Hälfte des Werkes, welches zu
einer Zeit erscheint, wo bereits sämmtliche Oesterreichisch-Unga-
rischen Eisenbahngeschäftsberichte des Vorjahres vorliegen, wenig-
stens kurze Expose’s über die Betriebsresultate des Vorjahres
gegeben werden könnten, wie solche andere finanzielle Jahrbücher
um dieselbe Zeit (z. B. das Jahrbuch der Berliner Börse) bringen.
Wir glauben, dass eine derartige Einrichtung dem Absatz des
Werkes in den Kreisen der Eisenbahnactionäre sehr förderlich sein
würde und hoffen, dass es dem Herrn Verfasser gelingen wird, die
nöthigen offiziellen Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen.
Vielleicht gewinnt der Verfasser auch noch Kraft und Zeit da-
zu, das reiche Material für die Statistik und die Besteuerungsleidens-
geschichte der Oesterreichisch-Ungarischen Bahnen, welches in sei-
nem Jahrbuche aufgespeichert liegt, zu einem übersichtlichen
Ganzen zu verarbeiten, welche Arbeit für die ßeurtheilung der
Stellung der Bahnen im Staatshaushaltsetat überaus wünschens-
werth wäre. Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die ein-
zelnen Tramways, Zahnrad- und Seilbahnen der Monarchie aus-
führlich besprochen werden. Es ist daher zu erwarten, dass der
ro 1881 erscheinende Jahrgang neben der Fülle des bisher Ge-
otenen auch noch die Bewegung auf dem Gebiete der Local-
bahnen zum Vorwurf nehmen wird.
Erkenntnisse des Deutschen Reichsgerichts,
beti'effend die Anwendung des Haftpflichtgesetzes.
1. Anwendung des Haftpflichtgesetzes auf einen Unfall, welcher
bei der Fahrt auf einer mittelst einer Kurbel in Bewegung
gesetzten Lowry eingetreten war. Erkenntniss des 6. Civil-
senats des Reichsgerichts vom 15. Januar 1881.
Der Ehemann und Vater der Kläger, welcher als Eisenbahn-
arbeiter bei der Bahnstation Schlochau beschäftigt war, ist am
23. Mai 1878 verunglückt. An diesem Tage fuhr der Bahnmeister
K. mit dem Verunglückten und noch drei anderen Arbeitern von
Schlochau nach Könitz, um von dem letzteren Orte Kalk und Draht-
zaunpfähle zu holen, welche Materialien in Schlochau zu Bauten
für die Eisenbahn verwendet werden sollten. Während der Fahrt
stürzte der Verunglückte von der Lowry und wurde überfahren.
Wie Beklagter angiebt, ist der Unfall dadurch herbeigeführt, dass
der Verunglückte die die Lowry in Bewegung setzende Kurbel-
stange losgelassen hat.
Unbestritten ist der Beklagte in Betreff der Eisenbahn,
worauf der Unfall sich ereignet hat, als Betriebsunternehmer an-
zusehen.
Es fragt sich, ob im Uebrigen die Voraussetzungen des vom
Berufungsrichter für anwendbar erklärten § 1 des Reichsgesetzes
vom 7. Juni 1871 vorliegen.
In dieser Beziehung kann man zunächst geltend machen,
dass ein Eisenbahnbetrieb im Sinne dieses § 1 nur dann vorliege,
wenn die Beförderung des Transportmittels auf der Bahn durch
Dampfkraft stattfinde, dass daher der § 1 keine Anwendung finde,
wenn die Bewegung wie hier, durch Menschenhand bewirkt wor-
den sei. Allein dieses kann nach der Entstehungsgeschichte des
Gesetzes nicht als richtig angesehen werden. In den Motiven zu
dem, dem Reichstage von den verbündeten Regierungen vorge-
legten Entwürfe des Haftpflichtgesetzes ist nämlich bemerkt, dass
der allgemeine Ausdruck „Eisenbahnen“ auch die mit Pferden
betriebenen Bahnen mit umfassen solle (Reich stagsverh and-
lungen I. Session 1871 Band 3 p. 71). Im Reichstage ist hiergegen
kein Widerspruch erhoben. Es muss also angenommen werden,
dass auch nach der Absicht des Reichstags das Gesetz in der in
den Motiven angegebenen Weise hat verstanden werden sollen.
Dementsprechend ist sowohl von dem Reichsoberhandelsgericht
wie von dem Reichsgericht das Gesetz auf Pferdebahnen angewandt
worden. [Vergl. Erkenntniss des Reichsoberhandelsgerichts vom
28. November 1876 in der Sammlung der Entscheidungen Band 21
. 237, Erkenntniss des Reichsgerichts (3. Senat) vom 2. Decem-
er 1879, in Seuffert’s Archiv Band 35, No. 182, Entscheidungen
des Reichsgerichts [Band 2 p, 8 und 9 p. 38 ff.] Der Ausdruck
„Eisenbahn“ in dem § 1 cit. setzt hiernach nicht die Anwendung
des Dampfes als Betriebskraft voraus, vielmehr erscheint die Art
der Betriebskraft, durch welche ein Transportmittel auf der Eisen-
bahn in Bewegung gesetzt wird, für die Anwendung des § 1 cit.
nicht erheblich. Es trifft also auch, wenn die Bewegung durch
Menschenhand erfolgt, die Vorschrift dieses § 1 zu, falls im Uebri-
gen die Voraussetzungen desselben vorhanden sind.
Eben so wenig kann der Zweck, zu welchem die Fahrt der
Lowry, als der Unfall eintrat, vorgenommen wurdCj Bedenken
gegen die Anwendbarkeit des § 1 erregen. Es ist bereits von dem
Reichsgericht bei der Anwendung des Haftpflichtgesetzes auf so-
genannte Arbeitsbahnen wiedernolt ausgesprochen, dass es für
die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht darauf ankommt, ob es
sich um ein zur allgemeinen Benutzung bestimmtes Transport-
unternehmen handle; dass vielmehr die Voraussetzungen des
Gesetzes durch den Umstand nicht ausgeschlossen würden, dass
auf dem Schienengeleise nur für den einzelnen Unternehmer ein
Transport stattfände. [Vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts
in Civilsachen Band 1 p. 247 ff., Band 2 p. 48 ff., Seuffert’s Archiv
Band 35 No. 288.] Auch setzt das Gesetz vom 7. Juni 1871 nicht
voraus, dass wenn eine Tödtung oder Verletzung durch Ueber-
fahren stattfindet, die betreffende Tour, bei welcher der Unfall
sich ereignet hat, zum Zwecke eines Transports unternommen
worden sein müsse, wie es denn nicht zweifelhaft sein kann, dass
das Gesetz Anwendung findet, wenn Jemand von einer einzelnen
Locomotive, die leere Wagen von einer anderen Station abholen
soll, überfahren wird.
Uebrigens stellt der Berufungsrichter fest, dass hier eine
Beförderung von Personen, nämlich des Bahnmeisters und der
vier Arbeiter auf der Lowry stattgefunden habe.
Das Gesetz vom 7. Juni 1871 ist allerdings nach der Recht-
sprechung des Reichsgerichts nur dann anzuwenden, wenn der
Unfall mit den dem Eisenbahnbetrieb eigenthümlichen Gefahren
im Zusammenhang steht. Dies ist aber nicht so zu verstehen,
dass die Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen sei, wenn auch
bei anderen Unternehmungen ähnliche Unfälle Vorkommen oder
durch ähnliche Veranlassungen ein Unfall herbeigeführt werden
kann. Ebensowenig ist es für die Anwendung des Gesetzes
erforderlich, dass die Benutzung eines Schienengeleises durch
Beförderungsmittel in demselben Masse gefahrvoll sei, wie
der Betrieb der öffentlichen Bahnen vermittelst Dampfkraft; es
genügt vielmehr, dass im Wesentlichen gleichartige Gefahren vor-
handen sind, wie solches schon insofern aus den Motiven des Ge-
setzes folgt, als dasselbe hiernach auch auf Pferdebahnen An-
wendung findet (cfr. Seuffert’s Archiv Band 35 p. 182^ Von diesem
Gesichtspunkt aus ist der vorliegende Fall mit Recht dem er-
wähnten Gesetze unterworfen. Denn bei der verhältnissmässig
raschen Fahrt einer Lowry auf dem Schienengeleise, bei welcher
ein Ausweichen der Wagen nicht möglich ist, kann, wie schon
der vorliegende Fall beweist, in ähnlicher Weise, wie bei dem
Dampfbetrieb der Bahn, ein Unfall durch Ueberfahren eintreten.
Wenn der Revisionskläger behauptet hat, dass der Betrieb mit
einer Lowry ein ungefährlicher sei, so kann dieses dem vorlie-
genden Fall gegenüber nur den Sinn haben, es seien keine grossen
Gefahren damit verbunden. Wie bemerkt, greift die Vorschrift
des § 1 cit. aber auch dann Platz, wenn nur ähnliche Gefahren,
wie bei den mit Dampf betriebenen Eisenbahnen, bei der Be-
nutzung einer anderen Kraft zur Bewegung von Transportmiteln
auf einem Schienengeleise obwalten. Es ist nicht erforderlich,
dass diese letzteren Unternehmungen den öffentlichen mit Dampf
betriebenen Eisenbahnen in Betreff der Gefährlichkeit im Wesent-
lichen gleichstehen.
Die Revision des Beklagten ist demnach nicht begründet.
2. Der Ehemann einer bei dem Betriebe einer Eisenbahn verun-
glückten Frau hat nach einer Entscheidung des 5. Civilsenats
des Reichsgerichts vom 5. Januar 1881 keinen Anspruch auf
Entschädigung wider die Eisenbahngesellschaft.
Die Ehefrau S. kam bei einem Eisenbahnunfall ums Leben.
Die Eisenbahngesellschaft erstattete die Kosten der Beerdigung,
lehnte aber weitergehende Entschädigungsansprüche des Ehe-
mannes ab, danach dem |3Abs. 1 des Haftpflichtgesetzes im Falle
einer Tödtung nur denjenigen Personen Entschädigung zu ge-
währen sei, zu deren Unterhalt der Getödtete zur Zeit des Todes
vermöge Gesetzes verpflichtet gewesen und der Ehemann zu
diesen Personen nicht gehöre. S. verlangte dagegen Ersatz für
den ihm durch den Tod seiner Frau in seiner Wirthschaft und in
seinem Gewerbebetrieb entstandenen Schaden, indem er sich auf
den § 25 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 und mit
Rücksicht darauf, dass der Unfall durch die Schuld eines Loco-
motivführers herbeigeführt sei, auf die Bestimmungen des Allg.
Preuss. Landrechts berief. — Das Kammergericht sah den An-
spruch des Klägers nach dem § 25 des Eisenbahngesetzes als
begründet an und verurtheilte die Eisenbahngesellschaft für eine
gewisse Zeit zur Zahlung einer jährlichen Rente. Das Reichsge-
richt hob aber auf die Revision der Eisenbahngesellschaft in dem
erwähnten Urtheil dieses Erkenntniss auf und wies die Klage ab,
indem in den Gründen ausgeführt wurde: Bei einer widerrecht-
lichen Tödtung habe weder nach gemeinem Recht noch nach dem
Preuss. Landrecht — abgesehen von den Kur- und Beerdigungs-
kosten — der Ehemann als solcher einen Entschädigungsanspruch.
Die gemeinrechtliche Praxis gewähre, wenigstens nach der vor-
herrschenden Ansicht, im Falle einer widerrechtlichen Tödtung
nur den unversorgten Kindern und der Wittwe des Getödteten,
wenn sie durch die Tödtung ihres Versorgers beraubt würden,
ein Recht auf standesmässigen Unterhalt gegen den Schuldigen.
Ebenfalls hätten nach dem Preuss. Landrecht in einem solchen
Falle nur die Wittwe und die Kinder des Getödteten, sowie die-
jenigen Personen, welche nach den Vorschriften der Gesetze Unter-
halt von dem Getödteten zu fordern berechtigt gewesen wären,
einen Anspruch auf Unterhalt beziehungsweise Erziehung und
Ausstattung gegen den Schuldigen. Es sei nicht änzunehmen,
dass das Eisenbahngesetz bei der Frage, in welchem Umfange
der durch einen Eisenbahnunfall zu erstattende Schaden iu er-
setzen sei, weiter als die Vorschriften des Civilrechts habe gehen
wollen, um so weniger, als auch die neueren Deutschen Gesetze
und Gesetzentwürfe den Kreis der Entschädigungsberechtigten
bei einer widerrechtlichen Tödtung nicht wesentlich über die ge-
meinrechtliche Praxis und die Vorschriften des Lan drechts
hinaus erweitert hätten.
Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom
Eisenbahnzuge aus.
Für (len Eisenbahntechniker ist es nicht selten von Inter-
esse, zu wissen, mit welcher Geschwindigkeit sich die Locomotive
oder der Bahnzug, auf dem er sich befindet, in einem gegebenen
Zeitpunkte bewegt. Zur Bestimmung dieser Geschwindigkeit
enthält der „Kalender für Eisenbahntechniker“ von Heusinger
von Waldegg eine Tabelle zur „schnellen Berechnung der Fahr-
geschwindigkeiten von Locomotiven“ nach zwei verschiedenen
171
Methoden. Es ist nämlich entweder der Durchmesser des Loco-
motivtriebrades als bekannt angenommen und die Radum-
drehungen oder Doppelhübe in der Minute werden gezählt, —
oder man hat die Anzahl der in der Minute passirten Tele-
graphenstangen zu zählen, deren Entfernung von einander be-
kannt sein muss. Für die hiernach erhaltenen Angaben ist die
Zahl der in der Stunde durchfahrenen Kilometer alsdann aus
der Tabelle direct zu entnehmen.
Einen anderen bequemen und wohl sicheren Anhalt für die
Bestimmung der Zuggeschwindigkeiten geben die Schläge, welche
die Räder der Fahrzeuge beim Uebergehen von der einen auf
die andere Schiene bewirken und welche im Innern der Wagen
in der Regel in dem bekannten deutlichen Rhythmus wMr-
nehmbar sind. Auf der Locomotive pflegen diese Schläge bei
gut unterstopften Geleisen freilich wegen der bedeutenden
Schwankungen und des grossen Geräusches minder deutlich be-
merkbar zu sein. — Kennt man nun die Länge der Schienen,
so ergiebt sich die Länge der in einer bestimmten Zeit durch-
fahrenen Strecke in einfachster Weise.
Besonders practisch gestaltet sich die Berechnung, wenn
die Frage dahin präcisirt wird : „Wie viel Secunden lang muss
man die Schläge zählen, damit die Zahl der. gezählten Schläge
direct die Anzahl der in der Stunde durchfahrenen Kilometer
angiebt?“ Aus einer kurzen, in dem „Wochenblatt für Architecten
und Ingenieure“ durchgeführten Berechnung ergiebt sich als
Antwort auf diese Frage, dass die Schläge während einpr
Zeitdauer von 3,6.1 Secunden gezählt werden müssen, wobei
1 die Länge der auf der betreffenden Strecke liegenden Schienen
bezeichnet. Ist die Schienenlänge beispielsweise 7,5 m, so hat
man die Schläge während eines Zeitraumes von .3,6 . 7,5 =• 27 Se-
cunden nach dem Secundenzeiger abzuzählen und die Zahl
der Schläge ist alsdann zugleich die Kilometerzahl, welche
während des Zählens in der Stunde durchfahren wurde. Das
Verfahren ist einfach und bequem, da die Länge der Schienen
auf den eigenen Strecken bekannt ist und auf fremden Strecken
leicht in Erfahrung gebracht oder auf den Bahnhöfen gemessen
bezw. durch Abschreiten ermittelt werden kann.
Die Production und der Verbrauch von Kohlen in
der Welt.
Unter den Gütern, welche von allen Menschen und in allen
Ländern in grösseren oder geringeren Mengen verbraucht werden,
nehmen heutzutage die Kohlen, Eisen und die Textilstoffe ent-
schieden mit die erste Stelle ein. Sie sind auf den grossen Pro-
ductionsstätten und den Lagerplätzen des Welthandels in ge-
waltigen Massen aufgestapelt und repräsentiren colossale Werthe.
Der Einfluss, welchen die Bewegungen in der Erzeugung und
dem Verbrauch dieser Artikel auf das Erwerbsleben aller Cultur-
nationen ausüben, ist für die Beurtheilung der allgemeinen wirth-
schaftlichen Lage massgebend und bestimmend geworden.
Mit Recht wendet deshalb die Statistik diesen Productions-
zweigen ihr besonderes Interesse zu; leider ist ihr Streben aber heute
noch nicht von dem wünschenswerthen Erfolg begleitet gewesen :
es fehlt die Einheitlichkeit in den statistischen Erhebungen der
verschiedenen Länder, ja vielfach sind gar noch Lücken vor-
handen, wo dann die Schätzung helfen muss. Bei dieser Sach-
lage ist es eine gleich verdienstvolle wie mühsame Arbeit, welcher
sich seit mehreren Jahren Herr Prof. Dr. F. X. v. Neumann-
Spallart in Wien unterzieht, indem er in seinen „Uebersichten
über Production, Verkehr und Handel in der Weltwirthschaft“
(Stuttgart, Jul. Maier) alle wichtigeren Erscheinungen auf diesen
Gebieten Revue passiven lässt. Die Bedeutung aer Neumann-
schen Arbeiten wächst noch durch den Umstand, dass dieser
Statistiker die glückliche Gabe besitzt, seine Besprechungen
anziehend zu gestalten, was bei Beherrschung von Zahlenmassen
nicht leicht ist.
Der Verfasser verfolgt in dem genannten Werke die Ent-
wickelung jener drei Artikel und findet für den Zeitraum von
1865 bis 1873 ein rasches Anwachsen dieser Grundlagen der
modernen Cultur und die erfreuliche Thatsache, dass in allen
wichtigen Gruppen der industriellen Production der relative
Consum stieg, also die Menschen durchschnittlich zu einer erwei-
terten Befriedigung ihrer Bedürfnisse gelangten. Die Krise des
Jahres 1873 bewirkte in den meisten Beziehungen einen Rück-
schlag, welcher sich über die ganze civilisirte Welt erstreckte.
Erst in den letzten Monaten des Jahres 1879 lassen sich An-
zeichen erkennen, welche auf eine Beendigung der schweren
Krise zu schliessen gestatten. Die Production der Kohle hat in
einer verhältnissmässig kurzen Zeit einen rapiden Aufschwung
genommen. England, welches zuerst den Werth dieses Brenn-
stoffes zu schätzen verstand, erzeugte im Jahre 1660 nur etwa
2^4 Millionen, im Anfänge des 18. Jahrhunderts nur etwas mehr
als 2% Millionjen, im Jahre 1860 schon mehr als 8354 Millionen
Tonnen und fördert heute 137 Millionen Tonnen zu Tage. In
Frankreich wurden im Jahre 1787 nur 211 000 t, im Jahre 1860
aber 8 Millionen und im Jahre 1878 mehr als 17 Millionen Tonnen
Kohle dem Schosse der Erde entrissen. In den Vereinigten
Staaten betrug die Kohlenförderung im Jahre 1830 1,3 Millionen
Grosstonnen, im Jahre 1840 etwas über 3 Millionen, im Jahre 1860
15,2 Millionen und 1877 54,3 Millionen Grosstonnen.
Die Kohlenausbeute derjenigen Länder, welche etwa 97 pCt.
aller zum Verbrauche gelangenden Kohlen der ganzen Erde
liefern, stellt sich seit dem Jahre 1860 in folgender Weise;
(in Millionen metr. Tonnen zu 1 000 kg)
1860 1866 1872 1873 1874 1875 1876 1877
Grossbritannien . . 85,4 103,1 125,5 129,0 127,1 133,9 135,4 136,8
Deutschland .... 12,3 28,2 42,3 46,1 46,6 47,8 49,5 48,2
Vereinigte Staaten . 15,2 22,1 45,7 51,3 48,6 48,3 49,8 55,2
Frankreich .... 8,3 12,3 15,9 17,5 17,0 16,9 17,0 16,8
Belgien 9,6 12,8 15,6 15,8 14,7 15,0 14,3 13,9
Oesterreich- Ungarn . 3,5 4.9 10,4 11,9 12,3 12,8 13,4 13,6
134,3 183,4 255,4 271,6 266,3 274,7 279,4 284,5
Die Kohlenproduction der ganzen Erde betrug:
im Jahre 1860 etwa 136,0 Millionen metrische Tonnen,
„ „ 1868 „ 185,1
„ „ 1872 „ 260,0
„ „ 1874 „ 274,3
„ „ 1876 „ 287,4
„ „ 1877 „ 294,0
„ „ 1878 „ 290,0 „ „
Gegenüber dieser raschen Zunahme der Kohlenförderung
ist die seit einiger Zeit viel erörterte Frage von actuellem Inter-
esse: ob und wann der Kohlen vorrath der Erde wohl erschöpft
sein dürfte. Auf Grund eingehender Forschungen gelangt man
indessen in dieser Beziehung zu der beruhigenden Ueberzeugung,
dass die bisweilen ausgesprochenen Besorgnisse auf üebertrei-
bung beruhen. Lassen sich in der Zukunft die Transportkosten
so weit herabsetzen, dass die unermesslichen Vorräthe von Kohlen,
welche in Nordamerika, Ostasien und Australien bereits entdeckt
sind, dem Europäischen Bedarf zugeführt werden können, so ist
für Jahrhunderte hinaus jeder Kohlennoth vorgebeugt. Als An-
haltspunkt zur Beurtheilung dieser Ansicht sei erwähnt, dass die
Ausdehnung der Kohlenfelder veranschlagt wird:
in China auf 200 000 Engl. Quadratmeilen,
„ Nordamerika ....„ 193870 „
„ Ostindien „ 35 000 „ „
„ Grossbritannien u. Irland „ 9 000 „ „
„ Deutschland „ 3 600 „ „
„ Frankreich „ 1 800 „ „
„ Belgien „ 900
Namentlich sind es die Agriculturländer des Ostens, welche
noch ungeheure Schätze dieser Art unerschlossen aufbewahren,
ln Russland allein sind im Donetzbecken, welches einen Raum
von 27 312 qkm einnimmt und nur dem Kohlenbassin Nord-
amerikas nadhsteht, etwa 8 271 Millionen Kubikmeter Steinkohlen
und Anthracit vorhanden, welche gegen 10 000 Millionen Tonnen
enthalten sollen. Ausserhalb Europas besitzt China unermess-
liche Lagerstätten von Kohlen und zwar ganz vorzüglicher Qua-
lität. In Japan sind in 15 von denjenigen 38 Ken oder Fu, in
welche das Land eingetheilt wird, Kohlenfelder erschlossen und
insbesondere hat in Yesso das Iskoharifeld (2 400 qm) und Iwaki-
feld (700 qm) schon jetzt eine grosse Bedeutung. Auch Ostindien
kann seinen Bedarf für Jahrhunderte decken. In Bengalen und
den Centralprovinzen erstrecken sich die Kohlenflötze über eine
Fläche von 35 000 Englischen Quadratmeilen. In dem Haupt-
flötze der Kaimakahügel und demjenigen des Thaies von Damuda
sollen 14 000 Millionen Tonnen Kohlen zu erbeuten sein und in
dem Kohlenrevier von Chanda sind schon heute 40 Millionen
Tonnen Kohle aufgeschlossen. In Amerika fallen die oben als
flötzführend angegebenen 193 870 Quadratmeilen auf die Ver-
einigten Staaten allein und in Australien wird schon jetzt ein
namhafter Kohlenbau betrieben, in Neusüdwales, in Queensland,
Tasmanien und Neuseeland.
Der Kohlenverbrauch ist am grössten in dem industriellen
England; dann folgen Belgien und erst in weiten Zwischen-
räumen die übrigen Länder. Es verbrauchten nämlich:
(Millionen metr. Tonnen)
1865 1874 1877
Grossbritannien . . 90,4 112,9 121,3
Belgien 7,6 10,3 10,5
Vereinigte Staaten . 18,8 45,2 49,7
Deutschland .... 26,6 46,3 47,6
Frankreich .... 17,7 23,0 23,8
Oesterreich-Ungarn . 5,0 11,7 12,3
oder auf den Kopf der Bevölkerung
metr. Tonnen
Grossbritannien . . ■ 3-o:I2 3)558 3,826
Belgien 1,577 2,040 1,953
Vereinigte Staaten . 0,5,,8 1,152 1,064
Deutschland .... 0,,3o 1,120 I ju
Frankreich .... 0,470 0.535 0,545
Oesterreich-Ungarn . 0,139 0,327 0,330
Von dem Gesammtconsum entfiel in England in den Jahren
1869 — 1872 ungefähr ein Drittel auf die Eisenindustrie, mehr als
m
ein Fünftel auf die übrigen Grossindustrien, mehr als ein Sechstel
auf die Haushaltungen und der Rest auf Gas-, Wasser- und
Bergwerke, auf Dampfschiffe und Eisenbahnen. In Frankreich
vertoauchten im Jahre 1872 die Hüttenwerke, Industrien, Gas-
fabriken u. s. w. zusammen 72 pCt., die Haushaltungen etwa
13 pCt., die Verkehrsanstalten 10 pCt. und die Bergwerke 4 pCt.
der gesammten Menge.
Die ausserordentliche Vermehrung der Kohlenproduction in
den Jahren 1872—1873 war auffallender Weise von einer nam-
haften Preiserhöhung begleitet. Diese Erscheinung erklärt sich
indessen dadurch, dass das tonangebende Productionsgebiet
Grossbritannien in jenen Jahren unter ungewöhnlichen Uebel-
ständen von Arbeiterstreiks und Lohnerhöhungen zu leiden
hatte. Im Jahre 1874 begann dann in England ein rapides Sinken
der Kohlenpreise, welches sich von dort allmälig allgemein ver-
breitete. Auf dem Londoner Kohlenmarkte notiften beispiels-
weise beste Newcastle-Wallsend-Kohlen während der letzten zehn
Jahre pro Tonne:
im Jahre 1870 17 s. 8 d.
, 1871 19 „ 7 „
, 1872 25 , 5 „
„ 1873 46 „ 7 „
Ende 1874 31 „ 2 „
Ende 1875 25 s. 11 d.
„ 1876 20 „ 1 „
„ 1877 19 „ 11 „
„ 1878 19 „ — „
„ 1879 17 - — .
Eine ähnliche Preisbewegung zeigt sich in den Vereinigten
Staaten, wo die Tonne Kohlen galt:
Dollar (Gold) Dollar (Gold)
im Jahre 1869 3,85 im Jahre 1874 4,00
„ „ 1870 3,82 „ » 1875 3,81
„ , 1871 4,00 „ , 1876 3,47
„ „ 1872 3,32 „ „ 1877 2,37
, „ 1873 3,75 „ „ 1878 3,12
lu Deutschland betrugen die Preise der Steinkohlen pro
Tonne:
im Jahre 1870 5,92 im Jahre 1875 7,62
, „ 1871 7,04 „ „ 1876 6,58
„ „ 1872 8,64 „ „ 1877 5,70
„ „ 1873 10,94 „ „ 1878 5,26
„ „ 1874 10,56
Der Kohlenbergbau giebt einem Heere von mehr als
1 100 000 Menschen täglich Erwerb und Lebensunterhalt. So
waren im Jahre 1876 in den Gruben von England 514 500, von
Deutschland 210 000, von Frankreich 97 000, von Belgien 101000,
von Amerika über 100 000 und von Oesterreich 63 000 Arbeiter
bei der Förderung von Kohle beschäftigt. (Glückauf.)
II. Versand.
1
Königlich Niederschlesisch-Märkische . .
_
149
205
354
3 530
494
4 024
2
„ Ostbahn
—
166
10
—
—
176
1 764
1764
3
Berlin-Görlitzer
10
40
80
172
62
364
468
1 261
1 729
4
„ -Anhalter
61
720
97
878
10
10
20
5
„ 'Blankenheimer
—
4 582
6 756
11 338
252
252
6
„ -Dresdener
99
—
99
_
26
26
7
„ -Potsdamer .
130
_
—
15 046
160
15 336
14 260
160
14 420
8
„ -Lehrter
_
992
4 969
2 459
8 420
2 992
—
2 992
9
„ -Hamburger
—
7 356
—
11350
650
19 356
10 534
1343
11877
10
„ -Stettiner
20
—
20
17 029
90
17119
11
Berliner Nordbahn
230
—
5 643
1552
7 425
7 770
1452
9 222
12
Wasserstrassen
4 331
—
192
2 204
275
7 002
1004
255
1 259
Summa Versand
4 471
8 804
343
44 934
12 216
70 768
59 613
5 091-
64 704
Bleiben im Jahre 1880 in Berlin . . .
109 880
82 327
14 290
708 499
136 183
1051179
153 976
153 833
307 808
Im Jahre 1879 blieben in Berlin . . .
92 077
70 887
8 075
651 845
91 185
914 069
168 811
120 041
288 852
Mithin im Jahre 1880 gegen das Jahr 1879
+ 17 803
-1- 11440
-f- 6 215
+ 56 654
4- 44 998
+ 137110
- 14 836
+ 33 792
+ 18 956
Eisenbahubauteu in Nordamerika.
Das vergangene Jahr hat, wie wir dem „Railway Age“ ent-
nehmen, dazu beigetragen, die Ausdehnung der Eisenbahnen in
den Vereinigten Staaten beträchtlich zu vermehren. Von 86 495
Englischen Meilen ist das Eisenbahnnetz bis auf 93 704 Meilen
ewachsen, hat also um 7 209 Meilen zugenommen. Es übersteigt
lese Ziffer alle seit 1871 beobachteten jährlichen Zunahmen. In
diesem letzteren Jahre nämlich, welches den Höhepunkt des ver-
flossenen Decenniums einnimmt, waren 7 379 Meilen neuer Eisen-
bahnen hinzu getreten; darauf war die jährliche Zunahme in Folge
der eingetretenen Handelskrisis schnell bis auf 1 712 Meilen im
Jahre 1874 herabgegangen, um dann wieder allmälig zu steigen.
Im Jahre 1879 traten wieder 4 721 Meilen hinzu. Die Zunahme
pro 1880 vertheilt sich auf 234 verschiedene Eisenbahnnetze, so-
wie auf 42 verschiedene Staaten und Territorien, wobei von der
Gesammtzahl der Vereinigten Staaten allein der Bundesstaat
Mississippi, sowie die Territorien von) Idaho, \^oming und die
Indianergebiete leer ausgehen. Der grösste Theil kommt auf
Dacota, wo 680 Meilen neuer Linien gezählt werden ; alsdann
folgen Texas mit 659 Meilen, Ohio mit 5,25 Meilen, Neu-Mexico
mit 519 Meilen, Jowa mit 445 Meilen, Colorado mit 401 Meilen,
Nebraska mit 385 Meilen, sowie Illinois und Kansas je mit etwa
340 Meilen. Im Gegensätze dazu ist die Zunahme der Eisenbahn-
linien in den östlichen Staaten verhältnissmässig gering. Der
Eisenbahnbau wendet sich noch immer mit Macht jenen Grenz-
staaten zu, welche vor wenigen Jahren kaum gekannt waren ünd
wo sich in kurzer Zeit eine grosse Menge bedeutender und com-
fortabler Städte, sowie eine starke Bevölkerung der weiten Ge-
biete zeigen werden. Vorläufig hält somit in den Vereinigten
Staaten das Bedürfniss nach neuen Eisenbahnlinien noch genau
Schritt mit der Ausführung derselben. Für das laufende Jahr
schätzt man die neuen Linien auf etwa 10 000 Meilen oder 16 000 km,
also auf ein Mass, welches etwa die Hälfte der heutigen Deut-
schen Eisenbahnen ausmacht! Wenn man bedenkt, dass Deutsch-
land den Zeitraum von 1867—1879, also 12 Jahre, zur Erreichung
eines ähnlichen Zuwachses zu seinem Eisenbahnnetze gebrauchte,
dann kann man sich ungefähr eine Vorstellung davon machen,
in welchem Grade jenseits des Oceans Capitalkraft, Unterneh-
mungsgeist und Industriethätigkeit zur Zeit sich concentriren.
173
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 7. Februar. (Gebührenäquivalent. Staatseise.nbabn-
betrieb. LeoberscJorf-Ebenfurt. Galizische Transversalbahn. Tarif-
politik. Kremsthalbahn. Szahlender’s und Engelhard’s Vorträge.
Forst- und Bahnbetrieb. Unfälle im I. Semester 1880. Cours-Notiz.)
Das Gebührenäquivalent ist wohl nur eine specifisch Oester-
reichische Erfindung. Ein nicht fiscalisch construirtes Gehirn be-
greift nicht, mit welcher Berechtigung der Staat deshalb eine be-
sondere Stetier von dem unbeweglichen und von einem gewissen
beweglichen Vermögen fordert, weil dasselbe innerhalb 10 Jahren
keine Besitzveränderung erfahren hat. Der Staat, als das Prototyp
des Bleibenden, sollte doch gerade die Stabilität des Besitzes wür-
digen, wenn nicht gar durch Prämien auszeichnen. Die längere
Dauer des Besitzes verbürgt in der Regel auch dessen bessere Aus-
nützung. Güter der sog. todten Hand könnten ausnahmsweise
einer höheren Steuer unterzogen werden, wenn die von derselben
versteuerten Einnahmen kleiner sind, als die von den benach-
barten Liegenschaften mit ähnlichen Bonitätsverhältnissen. Nach
dem Oesterreichischen Gesetze soll das Gebührenäquivalent einen
Ersatz für den Gebührenentgang in Folge des Aufhörens der
gebührenpflichtigen Eigenthumsübertragungen bilden. Dieses
Motiv sollte aber für Eisenbahnen gar nicht zur Anwendung
kommen. Das Vermögen derselben wird ja doch durch Actien
und Prioritäten repräsentirt ; der ganze Immobiliarwerth der
Eisenbahnen ist also mobilisirt und bezieht der Staat ohnehin
hiervon die Uebertragungsgebühren, da der Umsatz von Eisenbahn-
effecten unter Lebenden und von Todeswegen täglich stattfindet
und speciell durch die noch einzuführende Börsensteuer getrof-
fen werden soll. Der Staat hebt also für Vermögensübertragungen
an Eisenbahnen die Gebühren u. z. des leichteren und häufigeren
Umsatzes wegen in einem solchen Ausmasse ein, wie bei keinem
anderen Vermögensobject. Die Bahnverwaltungen sollten die er-
forderlichen Schritte einleiten, um die gesetzliche Aufhebung
dieser ganz ungerechtfertigten Steuer zu erwirken. Dieselbe ist
durch die in dieser Zeitung bereits erwähnte Höhe des 400 bis
1 OOOfachen der Grund- und Gebäudesteuer anderen äquivalent-
pflichtigeren Liegenschaften gegenüber fast monströs zu nennen.
Dieser vor etwa 10 Jahren von mehreren Bahnen selbst ange-
regte Besteuerungsmodus hat sich übrigens noch zweckmässiger
als die dem Gebührenpflichtiger freigestellte Fatirung des Grund-
und Gebäudewerthes erwiesen, da derselbe von den Finanzbehörden
meistentheils zu gering angesehen und nach ihrem Ermessen enorm
erhöht wurde, so dass fast über jedes Object Collisionen sowie
endlose Beschwerden und Klagen stattfanden, welchen nun durch
des Steuervielfache allerdings ein Ende gemacht wurde.
Das Capitel „Staatseisenbahnbetrieb‘‘ wurde im Oesterreicbi-
schen Budgetauschusse berathen. Ein Abgeordneter bringt die
Höhe der allgemeinen Verwaltungskosten der Südwestlichen Staats-
bahnen (Leobersdorf-St. Pölten) zur Sprache Er erwähnt, dass
dieselben mehr als 15 pCt. der Einnahmen betragen. Der Spe-
cialreferent Abg. Dr. Schaup giebt zu, dass bei dieser Bahn zu
viele und zu gut bezahlte Leute angestellt seien. Er beantrage
selbst einen Abstrich von 30 000 fl. und ist überzeugt, dass noch
mehr erspart werden könne. Handelsminister Freiherr v. Pino
erklärt, dass er Alles aufbieten werde, weitere Ersparungen zu
erzielen. Er sucht aus Vergleichen der Betriebskosten dieser
Bahn mit denen der Albrechtbahn, der Mährisch-Schlesischen
Nordbahn und der Ungarischen Westbahn den Nachweis zu
liefep, dass die Bahn eigentlich sehr wohlfeil administrirt werde .
Hierüber wird von demselben Abgeordneten bemerkt, dass
dieser Vergleich nicht stimme, da nur ein Vergleich mit anderen
Staatsbahnen zulässig wäre, nicht aber ein Vergleich mit Privat-
bahnen ; bei den übrigen Staatsbahnen stellen sich aber die Ver-
waltungskosten viel niedriger. So z. B. bei der Dniesterbahn auf
30000 fl.,_ während sie hier 45 000 fl. betragen. Er beantragt,
35 000 fl. ins Ordinarium und 10 000 fl. ins Extraordinarium einzu-
stellen, weil er hofft, dass sich dieser Betrag später werde in Er-
^arung bringen lassen. Handelsminister Baron Pino erklärt,
dieser Vergleich stimme nicht, weil die Verwaltung der Dniester-
bahn mit der Verwaltung anderer Bahnen verbunden sei. Er
wiederholt, dass er hoffej weitere Ersparungen erzielen' zu können.
Der gedachte Antrag wird über die Bemerkung des Referenten
deshalb zurückgezogen, weil in die allgemeinen Verwaltungskosten
der Südwestbahn auch die der Donau-Uferbahn einbezogen sind,
und weil, wenn man ins Extraordinarium andere Ausgaben ein-
stellen wollte, als solche für Investitionen, Neubauten u. s. w., die
Uebersichtlichkeit des Budgets gestört würde.
Ueber die Linie Leobersdorf-Ebenfurt ist im erwähnten Re-
ferate^folgender Passus enthalten; Der Budgetausschuss bemerkt
ausdrücklich, dass er heuer nicht auf die angeregte Verlängerung
der südwestlichen Linien Leobersdorf-Ebenfurt zurückkommt. Er
sieht sich dazu weniger durch die Resultate der abgehaltenen
Enquete,_ als durch die ablehnende Haltung Ungarns gegenüber
jenen wiederholten Ansprüchen der diesseitigen Reichshälfte in
Bezug auf Verkehrsverbindungen veranlasst, welche um so uner-
warteter kommen und umsomehr bedauert werden, als sie bei
den Mittheilungen bei Gelegenheit der Beschlussfassung über die
Arlbergbahn nicht vorausgesetzt wurden. Ein Abgeordneter führt
aus, dass gewisse Wiener Kreise von Getreidehändlern sich einer
grossen Besorgniss darüber hingeben, dass der Bau dieser Linie
Wien schädigen werde. Er sei nicht dieser Ansicht. Für die
sehr bedeutende Mühlenindustrie im Wiener Becken ist der Bau
dieser Bahn sogar von hoher Wichtigkeit. Zwei Abgeordnete
sprachen sich gegen die Aufnahme dieses Passus aus. In Pest
habe man nur immer Ein Ziel im Auge : Alles, was das Commu-
nicationswesen betrifft, dem Ungarischen Interesse unterzuordnen.
Würde der Bau dieser Bahn das Ungarische Interesse schädigen,
so würde sich in Ungarn gewiss keine Regierung finden, die sie
bauen würde, so wenig als sich eine Ungarische Regierung findet,
welche die Linie Sissek-Novi baut. Der Bau der Ebenfurter
Linie würde Wien vom grossen Getreidehandel ausschliesst^n. Man
könnte sich vom höheren Standpunkte aus nur dann bestimmt
sehen, diese Strecken zu bauen, wenn Ungarn entsprechende Com-
pensationen bieten würde. Es werden grosse Schwierigkeiten der
Schifffahrt auf der Donau entgegengestellt, und nur aus dem
Grunde, um Wien zu schädigen und Fiume zu einem Central-
punkte des Exportgetreidehandels zu machen. Referent erklärt,
es sei reine Gespenster furcht von Seite der Wiener, wenn sie
glauben, dass der Bau dieser kleinen Linie ihnen abträglich sein
werde. Bei der Abstimmung wird die Beibehaltung des Passus
genehmigt.
Ueber den Bau der Galizischeu Transversalbahn wird die
Regierung noch im Laufe dieses Sessionsabschnittes eine Gesetzes-
vorlage einbringen. Die „N. F. P.“ meldet hierüber, dass die
Oesterreichische Länderbank dem Handelsministerium ein dies-
bezügliches Project unterbreitet hat. Hiernach soll der Betrieb
aller Linien von Husiatyn bis Saybusch mit dem der Albrecht-,
Dniester-, Ungarisch-Galizischen und Tarnow-Leluchower Bahn
vereinigt werden. Die Länderbank begehrt für das zum Baue
der Transversalbahn zu emittirende Prioritätencapital von der
Staatsverwaltung die Zinsengarantie in einem gewissen Ausmasse
und hält der Regierung die Ersparnisse gegenüber, welche durch
den einheitlichen Betrieb auf allen angeführten Linien erzielt
würden. Was die Angelegenheit Stanislau-Husiatyn betrifft, so
ist der Termin, bis zu welchem die Lemberg-Czernowitz-Jassy-
bahn laut den mit Minister Kremer getroffenen Abmachungen
im Worte war, am 31. Januar abgelaufen. Auf Wunsch des
Freiherrn v. Pino ist dieser Termin auf einige Wochen erstreckt
worden.
Ueber die Tarifpolitik der Oesterreichischen Staatsbahn
schreibt das „Tagblatt“: Dass die Erhöhung der Tarife nicht
gleichzeitig eine Steigerung der Einnahmen bei den Eisenbahnen
bedeutet, haben diese Tran^ortinstitute erfahren , als sie im
Jahre 1876 eine allgemeine Tariferhöhung vernahmen und als
dann Jahre hindurch die erhoffte Vermehrung der Einnahmen
ausblieb. Eine der Gesellschaften, die Staatsbahn, erfasste jedoch
alsbald die Situation und liess schon im vorigen Jahre namhafte
Reductionen in den Getreidetarifsätzen des Localverkehres ein-
treten, deren Wirkung im Verkehre zwischen Ungarn, Wien,
Mähren und Böhmen rasch wahrgenommen wurde. Die Staats-
bahn bleibt aber auf halbem Wege nicht stehen. Theilweise ge-
zwungen durch das äusserst coulante Vorgehen der Oesterreichi-
schen Nordwestbahn, wird sie jetzt den Concessionstarif ein-
führen. Der Concessionstarif wird sich beziehen auf Baumaterialien
mit 0,26 kr. pro 100 kg und km, früher 0,40, 0,34, 0,32 kr. nach
der Kilometerdistanz; auf Eisenbabnmaterialien mit 0,21 kr. pro
100 kg und km, früher 0,40, 0,34, 0,32, 0,26 kr.; auf Bausteine
mit 0,13 kr. pro 100 kg und km, früher 0,26, 0,24, 0,21 und 0,16 kr.;
für die Wagenladungsgüter A und B mit 0,26, 0,21, 0,18, 0,16 kr.
nach Distanzen für 100 kg, statt früher 0,40, 0,84, 0,32, 0,26 kr.;
für die Güterclasse C mit 0,21 und 0,13 kr, nach Distanzen für
100 kg, früher 0,26, 0,24, 0,21 und 0,16 kr.; für sperrige Güter
0,62 kr. pro 100 kg und km, früher 0,82 kr. Weitgehende Zuge-
ständnisse in den Nebengebühren und Lagergeldern werden in
den Concurrenzstrecken zugestanden werden. Auf diese Weise
wird der Localverkehr der Staatsbahn hoffentlich eine bedeu-
tende Zunahme und dadurch die Einnahme der Staatsbahn eine
Steigerung erfahren.
Die Interessenten der Erenisthalbahn haben in ihrer letzten
Versammlung einstimmig beschlossen, eine Zweiglinie von Bad
Hall bis Kremsmünster zu erbauen. Sämmtliche Bauern haben
sich erklärt, ihren Grund unentgeltlich der Gesellschaft zu über-
lassen. Zur Deckung der Auslagen für die technischen Vor-
arbeiten dieser Zweiglinie wurde am Schlüsse der Sitzung von
den Guts- und Villenbesitzern die erforderliche Summe in Baarem
erlegt. Der Bau der Kremsthalbahn bis zur Station Oberrohr
ist vollkommen fertig, ln der Station Kremsmünster sind bereits
die Schienen, so auch die Wechseln gelegt und wird nur zur
Vollendung des Oberbaues in beiden Richtungen von Oberrohr
und von .fcemsmünster ununterbrochen gearbeitet. Die Legung
der Eisenconstruction bei Dionysen über die Traun wurde beendet,
während die Brücken über die Krems und jene über zwei Mühl-
gräben bei Nettingsdorf demnächst zur Vollendung gelangen.
Am 1. April wird voraussichtlich die ganze Strecke der Krems-
174
thalbahn dem Verkehr für Personen- und Lasten transporte über-
geben.
lieber die Verstaa’tlicliung der Ersten Siebeiibfirger Eisen*
bahn hielt Oberinspector ^zahlender dieser Bahn im Budapester
Ingenieur- und Architectenverein einen ausgezeichneten Vortrag,
■welchen wir (nach erfolgter Uebersetzung) wegen seines nicht
blos diese specielle, sondern die Verstaatlichungsfrage überhaupt
sehr interessant behandelnden Inhaltes in der Vereinszeitung
reproduciren werden. Der Vortragende sprach sich für die Ver-
staatlichung dieser Bahn und gegen deren blosse Inbetriebnahme
seitens des Staates mit der Nachweisung aus, dass derselbe
auch beim Ablösungscourse von 145 fl. pro Actie noch ein
brillantes Geschäft mache.
Im Eisenbalmclub sprach der Kedacteur der Eisenbahn*
Zeitung Professor Engelhard über Entwaldung und Hochwasser
in ihrer Rückwirkung auf die Eisenbahnen in gewohnter gründ-
licher und formvollendeter Weise; dieser Vortrag wird in der
Vereinszeitung unverkürzt erscheinen, daher wir uns des unvoll-
ständigen Auszuges enthalten, um uns nur dem Wunsche des
Clubpräsidenten anzuschliessen, dass die vielfachen literarischen
und pädagogischen Arbeiten, sowie die ausgezeichnete Pflege,
welche Prof. Engelhard dem Cluborgan zuwendet, ihn seiner aus-
gesprochenen Befürchtung gemäss nicht verhindern mögen, die
Fachgenossen mit seinen Vorträgen zu erfreuen.
Inwiefern vermag der Forstmann auf die Sicherheit und
Rentabilität des Bahnbetriebes einzuwirken2 betitelte sich ein
schon früher im Club abgehaltener Vortrag, welcher bei der hohen
Wichtigkeit des Gegenstandes nachstehend aus der ,N. F. P.“ repro-
ducirt wird. Professor Dr. v. Seckendorf erörterte die Wechselbe-
ziehungen zwischen Eisenbahn und Wald, wies darauf hin, dass
durch die Bahnen das gefürchtete Gespenst der Holznoth be-
schworen, ein vortheilhafter Ausgleich zwischen Mangel und
Ueberfluss hergestellt und somit eine Verwerthung des Holzes in
vielen Gegenden zulässig ist, wo früher das werthvollste Nutz-
holz auf dem Stocke verfaulte. Welche Holzquantitäten von den
Bahnen selbst verbraucht werden, erhellt aus den Angaben,
wonach, abgesehen von dem Holze für Waggons, Telegraphen-
stangen, Stations- und Wärterbäuser etc., für Schwellen in Oester-
reich allein circa 960 000 Festmeter Holz erforderlich sind. Unter
Voraussetzung eines Zuwachses von 3,5 Festmetern pro Jahr und
Hectar bedarf man also für eine nachhaltige Schwellenlieferung
einer Gesammtwaldfläche von circa 270 000 Hectaren, von der
etwa die Hälfte auf Eichen, ein Drittel auf Lärchen und der Rest
auf andere Holzarten entfällt. Ganz Europa beansprucht, rund
genommen, die zehnfache Summe, also etwa 2,7 Millionen Hectaren,
daher ein Areal, welches der gesammten, im Kataster als Wald-
boden aufgeführten Fläche der Kronländer Schlesien, Nieder-
und Oberösterreich, Salzburg und Tyrol gleichkommt. Den
Bahngesellschaften werden durch den Holztransport alljährlich
grosse Summen zugeführt. Als Beispiel wurde der Holztransport
auf der Kaiser Ferdinands Nordbahn in den letzten zehn Jahren
angeführt, welche Bahn in dem genannten Zeiträume eine Holz-
masse von rund 32,3 Millionen Zollcentnern verfrachtete. In
sachgemässer Weise wurden die Folgen der Entwaldung im Ge-
birge beschrieben, die hierdurch entstandenen Wildwässer in
ihrem Wesen und die Art ihrer Verheerungen geschildert und
bewiesen, dass eine rationelle Flussregulirung nicht früher durch-
geführt werden könne, bevor nicht die Quelle des Uebels be-
hoben, nämlich die Wildbäche an ihrem Ursprünge verbaut und
ihre Aufnahmsbecken bewaldet werden. Das seien Arbeiten, die
nur vom Staate ausgeführt werden können, da nur dieser in der
Lage ist, dieselben rationell und somit erfolgreich in die Hand
zu nehmen. Hierzu sei er umsomehr verpflichtet, als durch die
Verbauung der Wildbäche und die Wiederaufforstung der Ge-
birge nicht nur der Gebirgsboden befestigt, die Wildbäche in
nutzbare Gebirgswässer umgewandelt, der Wasserreichthum der
Quellen gehoben, eine rationelle Flusscorrection möglich, der
Fortbestand einer grossen Anzahl von bisher gefährdeten Dörfern
und Städten garantirt und der Verkehr auf Wegen, Strassen und
Bahnen gesichert, sondern auch dem öconomischen und geistigen
Verfall unserer Gebirgsbewohner vorgebeugt und grosse Flächen
bisher sterilen Bodens in ertragreiches Culturland übergeführt
werden können. Mit der Aufforstung der Gebirge werde aber
auch gleichzeitig eine weitere den Bahnen drohende Gefahr,
nämlich jene durch Lawinen, vermindert, wenn nicht behoben,
indem der Wald die Entstehung der Lawinen vei’hindert. End-
lich wurden noch jene Arbeiten hervorgehoben, welche der Forst-
mann am Bahnkörper selbst vorzunebmen hat, nämlich die Be-
pflanzung der Dammböschungen. Durch diese Bepflanzung werde
nicht nur der Boden befestigt, sondern auch der zu Gunsten des
Verkehrs der Production entzogenen Bodenfläche ein Ertrag ab-
gerungen. Seckendorf gedachte der ausgezeichneten Arbeiten
der Kronprinz Rudolfbahn, der Kaiserin Elisabethbahn, der Süd-
bahn und schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis auf die
Thätigkeit des Forstmannes in den südlichen Sumpfgebieten, wo
er durch Anbau von Eucalyptus auch Manches für die persön-
liche Wohlfahrt der Anrainer zu thun vermöge.
lieber die Unfälle auf den Oesterreichischen Eisenbahnen
ini ersten Semester 1880 liegen zufolge des von der Verwaltung
der Südbahngesellschaft Namens des Verkehrscomites für die
Oesterreichischen Eisenbahnen erstatteten Berichtes folgende
Daten vor: Die Summe der Eisenbahnunfälle beträgt 525, und
zwar: Entgleisungen 76, Zusammenstoss, Anfahren, falsche Ein-
und Ausfahrt 19, Schadhaftwerden von Fahrbetriebsmitteln 187,
Verunglückung von Menscher 175, Ueberfahren von Thieren und
Fuhrwerken 14, Elementarereignisse 54. Bei sämmtlichen Unfällen
wurden 62 Personen (1 Reisender, 21 Bahnbedienstete und 40
nicht mitfahrende Personen) getödtet und 128 Personen (9 Reisende,
■ 100 ßahnbedienstete und 10 nicht mitfahrende Personen) verletzt.
Der Bahnactieiimarkt war vorzüglich disponirt. Steigende
Einnahmen und Kaufsaufträge vom Ausland paralysirten die Be-
fürchtung der Ablehnung des Verstaatlichungsprmectes der West-
bahn im Parlamente. Besonders recherchirt war Erste Ungarisch -
Galizische Eisenbahn (151) in Folge des angehofften Ausbaues
der Transversaibahn. Zum Schlüsse der beiden letzten Wochen
notiren die Actien der:
Nordbahn . . . 2480,— 2482,- I Elbethalbahn . 236,50 241,75
Franz-Josef bahn . 180,— 181,75 Staatsbahn . . . 277,50 282,50
Karl-Ludwigb. . . 278,75 280,75 Südbahn. . . . 193,— 106,—
Nordwestbahn . 189,— 191,50 | Kaschau-Oderb. B. 134,— 135,25
Russische Correspondenz.
St. Petersburg, im Februar 1881. (Reichsbudget. Grosse
Russische Eisenbahngesellschaft und die Nowotorschok Bahn.
Neue Eisenbahnprojecte. Mittelasiatische Eisenbahn. Cholm-
Lemberg. Personaletat. Süd westbahnen.)
Aus dem Reichsbudget, welches Anfangs Januar alten Styls
veröffentlicht wurde, entnehmen wir über die consolidirten
Eisenbahnanlehen, dass das durch vergrösserte Ausgaben 3
verschiedener Ressorts hervorgerufene Deficit pro 1881 durch t
Summen aus dem sogen. Eisenbahnfonds gedeckt werden soll. |
Dieser Fonds schuldet nämlich augenblicklich der Reichsrentei I
ca. 138 Millionen Rubel. Dieses Mittel, um das Deficit zu decken, |
ist nach der Meinung des Finanzministers deshalb nothwendig, f
weil die gegenwärtigen öconomischen Verhältnisse schwer auf 1
uns lasten und die Einführung neuer Abgaben nicht gut zulassen. ' 1
Zur Erklärung obiger Operation fügen wir hinzu, dass der Eisen- 1
bahnfonds durch die sogen, consolidirten Anleihen hergestellt 1
worden ist. Diese sind auf Rechnung der Eisenbahnen von der j
Regierung ausgeführt. Meistentheils haben aber nuu die Aus- 5
gaben der Regierung auf Rechnung dieses Fonds die jährliche .«
Ergänzung desselben überschritten und schuldet daher dieser S
Fonds der Regierung die obengenannte Summe. In nicht zu S
weiter Zukunft, vermuthlich im Frühjahr, soll aber diese Schuld *
wenigstens theilweise getilgt werden , d. h. es soll eine neue i
siebente consolidirte Anleihe gemacht werden. f
Der Vcrwaltungsrath der Grossen Gesellschaft der Russi- J
sehen Eisenbahnen hat in seiner Sitzung am 31. December a. St. •
vorigen Jahres sein heuriges Budget bestätigt und zugleich in 1
derselben Sitzung die von der Verwaltung der Nowotorschok J
Bahn gemachte Eingabe um Hinausschiebung des am 1. Februar 1
fälligen Zahlungs - Termins von 147 000 Rubel discutirt. Der ^
Verwaltungsrath beschloss,- die Bitte der Verwaltung der v
Nowotorschok Bahn abzuweisen und gerichtlich vorzugehen, ;
um die von der Nowotorschok Bahn der Grossen Gesellschaft I
schuldige Summe beizutreiben.
Von neuen Eisenbahnprojecteu ist zu melden, dass die
Kursker Gouvernements-Landschaftsversammlung, wie der „Russ. ,
Courier“ erfährt, nach eingehender Berathung der Frage sich für
die Verbindung Charkows mit Woronesch (und nicht mit ^
Borissoglebsk) durch einen neuen Schienenweg ausgesprochen i
und beschlossen hat, sich mit dem Gesuch an die Regierung zu ;
wenden, den Bau der Linie Woronesch-Charkow baldmöglichst
beginnen zu lassen.
Aus Menselinsk (Gouvernement Ufa) telegraphirt man an '
die „Internat. Tel. -Agentur“ am 18./30. Januar: Das Stadthaupt
von Menselinsk sandte heute an die Minister des Innern und der ‘
Finanzen Depeschen ab mit dem Gesuch, dem Kaiser die Bitte <
der Stadt sowie der Jahrmarktskaufmannschaft zu unterbreiten, i
um baldigste Verwirklichung der Allerhöchst entschiedenen Süd- ■
lich-Sibirischen Bahn in der angegebenen Richtung: von Nischni-
Nowgorod über Kasan, Menselinsk, Jekaterinenburg
nach Tjumen. Dies Gesuch wird mit folgenden Gründen unter- ;
stützt: 1. Das Fehlen der bezeichneten Bahn ist für Industrie ;
und Handel des ganzen Landes fühlbar. 2. Der Menselinsksche :
Jahrmarkt, welcher eine grosse Bedeutung für den ganzen Kuma- i
Wolgarayon hat, erleidet herbe Verluste in Folge des Mangels einer
Eisenbahnverbindung mit anderen industriellen Centren, als Mos- ,
kau, Nischni-Nowgorod, Kasan und Jekaterinenburg. Die Schwie- •
rigkeit der Verbindung zwischen Nischni und Kasan ist ganz un-
glaublich. Die Zufuhr der Waaren kommt fünf mal theurer zu '
stehen, als die allerhöchsten Eisenbahntarife. Eine grosse Menge ;
Waaren hat gar nicht auf den Markt gebracht werden können! .!
175
Fast zu derselben Zeit bringt eine Correspondenz aus Sja-
mara die Nachrieht, dass die Gouvernemeuts-Landschaftsversamm-
lung von Sjamara auch beschlossen hat, eine Deputation nach
Petersburg zu senden, um für eine Bahn zu wirken von Sjamara
über Bugunusslan Belebey, Ufa nach Jekaterinenburg; die' Stadt-
räthe von Ufa und Sjamara halten ebenso wie die beiden bezüg-
lichen Landschaften besagte Eisenbahnlinie für das einzige un-
fehlbare Radicalmittel, um alle öconomischen und gesellschaft-
lichen Schäden beider Gouvernements zu heilen, um Handel und
Industrie zu beleben und vor Allem das Hüttenwesen im süd-
lichen Ural zu entwickeln. Mit den Vertretern der oben genann-
ten vier Institutionen vereinigen sich noch Deputirte der Uraler
ßergwerksindustriellen zu einem Vorcongress in Sjamara und ge-
denken dann in corpore in Petersburg aufzutreten. Es ist mehr
wie unwahrscheinlicn, dass dieses Project die Concurrenz mit
dem oben genannten aushalte!
lieber die Mittelasiatische Eisenbahn hielt neulich ein ge-
wisser Herr Baranowsky in der Gesellschaft zur Unterstützung
der Industrie und des Handels einen Vortrag über die Wichtig-
keit dieser projectirten Eisenbahn. Die von ihm vorgeschlagene
Richtung geht von Orenburg aus, nach SSO, 100 Werst bei
Orsk vorbei, lässt Turgai 250 Werst östlich liegen, berührt die
Ufer des Aralsees, überschreitet den Syr-darja in der Nähe von
Kasalinsk, geht auf Samarkand zu und endet am Amu.
üeber das Project Cholm-Lemberg wird der „Stimme“ aus
Grubeschew im Gouvernement Ljublin geschrieben: Die hiesigen
localen Gutsbesitzer unseres mit herrlichem Ackerboden, aber
entsetzlichen Communicationswegen gesegneten Kreises haben
eine Sache von ernster Bedeutung für den Staat begonnen — sie
wollen eine Bahn bauen, welche den Tomasch ewschen und Grube-
schewschen Kreis mit dem Cholmschen Kreise und der Station
Cholm der Weichselbabn verbindet. Die Sache scheint nicht
schlecht angelegt.
Das Hauptproduct unseres Ackers ist Weizen, welcher über
Danzig in Baltische Meer geht. Man kann sich kaum vorstellen,
wie beschwerlich nun die Zufuhr desselben zur Bahn ist. Im
Frühjahr und Herbst immer, im Winter fast immer sind die
Wege unfahrbar; die Zustellung eines Puds kostet 15 bis 30 Kop.,
fast ebenso viel als die Eisenbahnfracht bis zum Baltischen Meere.
Darum sind die localen Besitzer zur Ueberzeugung gekommen, es
sei vortheilhafter, ein gewisses Capital, wenn gleich mit Risico, in
einer Bahn anzulegen, als dasselbe alljährlich ohne Vortheil in
den Schmutz zu treten.
Man will die Bahn möglichst billig bauen; ihre Länge soll
79 Werst sein; die Richtung ist perpendiculär auf die Oester-
reichische Grenze bis zum Anschluss an einen von Lemberg nach
unserer Grenze gehenden Zweig, auf dessen Erbauung die Oester-
reichische Regierung bereits die Concession ertheilt hat. Kommt
die Bahn zu Stande, so wird der Abstand zwischen dem Nord-
und Südrayon Polens um die Hälfte des früheren Weges verkürzt;
die Weichselbahn, welche kein Transitgut hat und für welche
die Regierung fast 1 Million alljährlich zuzahlt, kann zu einer
vortheilhaften werden.
Den Betrieb der projectirten Bahn beabsichtigt man der
Weichselbahn zu übergeben, von welcher man auch alles Rollma-
terial nehmen will. Die Realisation des Baucapitals soll auf fol-
gende Weise vor sich gehen: die Einen werden Schwellen, die
Anderen Ziegeln, die Dritten Lehm, die Vierten Geld liefern ; das
Land soll soweit möglich unentgeltlich abgetreten werden; die
Schienen sollen auf Credit genommen werden; endlich sollen die
Arbeiten durch Ingenieure der Weichselbahn ausgeführt werden,
welche möglicherweise angesichts der ihr erwachsenden Vortheile
sogar einen Theil der Ausgaben vielleicht auf sich nimmt. Vor-
untersuchungen und Project sind bereits dem Communications-
minister unterbreitet.
Hinsichtlich der Fortsetzaug der Liban-Koninyer Eisenbahn
hatte nach den „Börsennachrichten“ der Libausche Rath in sei-
ner letzten Sitzung beschlossen, sich dem Gesuche der Poltawa-
schen Gouvernementslandschaft anzuschliessen , indem sie den
Bau der Strecke Romny-Krementschug beantragte; die Länge der
projectirten Bahn ist 200 Werst.
Gegen einen solchen Entschluss protestirt nun die Libausche
Kaufmannschaft und sucht nachzuweisen, dass der Bau besagter
Bahn eine neue Schwerpunktsverlegung des ganzen Frachtver-
kehrs aus dem Innern zu Nutz der Stadt Nicolajuw zur Folge
haben könne. Nicolajew läge nämlich nur 500 Werst von Romny
und Libau 1 077 Werst. Die Libausche Kaufmannschaft gedenkt
ihrem Protest durch das neugegründete ßörsencomite öffentlich
Nachdruck zu verleihen.
Betrachten wir diesen. Fall vom Standpunkte der Staats-
öconomie, so möchten wir der Libauschen Kaufmannschaft Un-
recht geben; ein jedes Landesproduct muss den kürzesten Weg
zum Hafen suchen, das ist, um überflüssige Arbeit zu vermeiden,
hoth wendig und naturgemäss!
Der Persoiialetat für die Verwaltung der Bauten für die
Kriwoirogbahn und die Salzbahn zum Baskutschaksee ist, wie
wir aus sicherer Quelle vernehmen, im Ministerium der Commu-
nicationen bereits ausgearbeitet und wird in diesen Tagen dem
Reichsrath zur Bestätigung vorgelegt werden. Trotzdem erhält
sich im Publikum das Gerücht, der Einfluss einzelner Privatper-
sonen sei in den betreffenden Regieruugskreisen so gross, dass
es doch denkbar sei, dass der Bau beider genannten Bahnen auf
dem alten Concessionswege zu Stande käme und die Regierung
passiv bleiben werde. Wenn doch die Entscheidungen überhaupt
nur schneller gefasst würden!
Von der Gesellschaft der Südwestbahnen ist eine besondere
Commission mit der Untersuchung des merkwürdigen Falles des
Verschwindens von 1500, schreibe tausend fünfhundert, mit
grobem Ballast beladener Wagen beauftragt worden. Die-
ser Sand war nämlich, wie der „Kiewljanin“ angiebt, zur Auf-
schüttung eines Bahndammes in der Nähe von Odessa bestimmt
gewesen und bereits an Ort und Stelle geschafft worden; er hatte
der Gesellschaft ca. 15 000 Rbl. gekostet und war dann plötzlich
spurlos verschwunden. Wie es heisst, ist der Sand nicht für die
Bedürfnisse der Südwestbahnen, sondern zum Bau der Molen im
Odessaer Hafen verbraucht worden.
OFF
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtai'ife.
Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. Mit
dem 1. April er. tritt für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden
Thieren, unter Aufhebung des Tarifs vom
1. Januar 1877 nebst Nachträgen, ein neuer
Tarif in Kraft, welcher theils Erhöhungen,
theils Ermässigungen gegen die bisherigen
Sätze enthält.
Nähere Auskunft ertheilen unsere sämmt-
lichen Güterexpeditionen. — Exemplare
des neuen Tarifs können durch unseren
Betriebscontrole, hier, zum Preise von
0,50 M bezogen werden. Altona, den
7. Februar 1881. Die Direction. (466)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Erhebung der unter IX des Abschnitts II
C unseres Local-Gütertarifs vorgesehenen
Deckenmiethe findet fortan auch in den-
jenigen Fällen statt, in welchen die
Deckung der Güter, z. B. Lumpen und
andere feuergefährliche Gegenstände, zur
Erfüllung bahnpolizeilicher Vorschrif-
ten angeordnet ist. Breslau, den 4. Fe-
bruar 1881. Königliche Direction. (477)
Im diesseitigen Local-Verkehre sowie im
Schlesisch ■ Sächsischen Verbände gelangt
am 16. Februar er. ein ermässigter Aus-
ZIELLE ANZEI
nahme-Tarifsatz für Hölzer des Special-
Tarifs III für den Verkehr zwischen Kohl-
furt und Leipzig via Cottbus und via Gör-
litz im Betrage von 0,62 J(, pro 100 kg
zur Einführung. Berlin, 6. Februar 1881.
Königliche Eisenbahn - Direction, gleich-
zeitig als geschäftsführende Verwaltung
des Schlesisch-Sächsischen Verbandes. (469)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
K. K. priv. Süd - Norddeutsche
Verbindungsbahn. Die diesseitige
Station Reichenberg ist mit 1. Februar
1. J. in den Deutsch-Belgischen Eisenbahn-
Verband mit directen Frachtsätzen nach di-
versen Belgischen Bahnen eingetreten.
Der vorgenannte Tarif liegt in der Sta-
tion Reichenberg und bei der Unterzeich-
neten Direction zur Einsicht bereit. Wien,
am 4. Februar 1881. Die Direction. (462)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Süd-Nord-
deutsche Verbindungsbahn. Mit
20. Februar d. J. tritt der Nachtrag III
zum Tarife für den Deutsch - Oesterr.
Personen-Verkehr via Tetschen in Kraft.
Derselbe enthält eine Ergänzung des
Haupttarifes und neue beziehungsweise
abgeänderte Billetpreise von und nach
EN.
Hamburg im Verkehre mit den Stationen
Wien (Oesterr. Nordwestbahn) und Prag
(Turnau-Kralu p-Prager Eisenbahn).
Exemplare hiervon liegen in der Station
Wien (Oesterr. Nordwestbahn) und Prag
(Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn), ferner
bei der Unterzeichneten Central-Verwaltung
zur Einsicht auf. Wien, am 5. Februar
1881. Die Central-Verwaltung. (461)
Deutsch-Ungarischer Eisenbahn- V erband.
Zum Verbandtarif — Theil II und III —
vom 1, Januar 1880 ist der Nachtrag VI —
gütig vom 1. März er. ab — enthaltend:
Frachtberechnung für landwirthschaft-
liche Maschinen, Beitritt der Station
Czegied (U. St. B.), Erweiterung des Aus-
nahmetarifs No. 5 für Wolle, Ausnahme-
tarif No. 15 für Weinstein, Ausnahme-
tarif No. 16 für Kleie und Ergänzung
des alphabetischen Waarenverzeichnisses
erschienen.
Exemplare sind bei den bekannten Dienst-
stellen der Verband - Verwaltungen zu
haben. Berlin, den 9. Februar 1881.
Direction der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn als geschäftsführende Verwaltung
des Verbandes. (475)
Lebensmittel-Verkehr aus Italien nach
Deutschland. Zu dem Ausnahmetarife vom
1. October 1880 tritt am 15. Februar er.
der Nachtrag I, enthaltend:
176
1. Ergänzungen der Transportbedin-
gungen.
2. Aufnahme der Station Ala derOester-
reichis'chen Südbabn und Frankfurt
a. M. (Sachsenhausen) der Königlichen
Eisenbahndirection zu Frankfurt a. M.
in Wirksamkeit. Köln, den 7. Februar
1881. Königliche Direction der Rheini-
schen Eisenbahn. (471)
K, K. priv. Südbahngesellschaft.
K. K. priv. Kronprinz Rudolfbahn.
Directer Oesterreichisch - Ungarisch - Ita-
lienischer Verkehr. Mit l. Februar 1881
treten unter der Bezeichnung:
A. Oesterreichisch-Ungarisch-Italienischer
Eisenbahnverband. — Directer Verkehr
Wien-Italien.
ß. Oesterreichisch-Ungarisch-Italienischer
Eisenbabnverband
Tarife in Wirksamkeit, durch welche die
bisherigen Tarife für den directen Austro-
Italienischen Verkehr, und zwar: jener
für den directen Verkehr mit Stationen
der Oberitalienischen Eisenbahnen, gütig
vom Jahre 1867; jener für den directen
Verkehr mit den Römischen Eisenbahnen,
gütig vom 1. Juli 1870, endlich der Ueber-
nahmetarif für den Transport von Raffioad-
und Rohzucker von Oesterreichisch-Ün-
garischen nach Italienischen Stationen
via Cormons, gütig vom 1. November 1875,
sowie sämmtliche zu vorerwähnten Ta-
rifen erschienenen Nachträge aufgehoben
werden.
Die Tarife gelangen getrennt für den
sub A und B bezeichneten Verkehr und
in besonderen für den Eilgut- und Fracht-
gutverkebr gütigen Heften und zu den
nachstehenden Preisen zur Ausgabe:
A. Directer Verkehr Wien-Italien:
Eilguttarif, enthaltend: „Reglementari-
sche Bestimmungen, Tarifvorschriften und
Tarife für directe Beförderung von
Gütern, Baarscbaften, Pretiosen, Thieren,
Wagen und Fuhrwerken, sowie Leichen
im Eilgutverkehre zwischen Wien (Haupt-
zollaml), Wien (Matzleinsdorf) und Wien
(Südbahnhof) einerseits und Stationen
der ItalienischenEisenbahnen andererseits“.
(Preis 1,80 fl. Oe. W.)
Frachtguttarif, enthaltend: „Reglemen-
tarische Bestimmungen, Tarifvorscnriften,
Waaren Classification und Tarife für directe
Beförderung von Gütern, Thieren, Wagen,
Fuhrwerken, Bisen bahnbetriebsmittein, auf
eigenen Rädern laufend, im Frachtenver-
kehre zwischen Wien (Hauptzoüamt) und
Wien (Matzleinsdorf) einerseits und Sta-
tionen der Italienischen Eisenbahnen an-
dererseits“. (Preis 3 fl.)
B. Oesterreichisch-Ungarisch-Italieniscber
Eisenbahnverband :
Eilguttarif, Theil I, enthaltend: „Regle-
mentarische Bestimmungen, Tarifvor-
schriften für directe Beförderung von
Gütern, Baarscbaften, Pretiosen, Thieren,
Wagen und Fuhrwerken, sowie Leichen,
und Tariftabellen für den Italienischen
Durchlauf im Eilgutverkehre zwischen
Stationen der Oesterreichisch-Ungarischen
Eisenbahnen einerseits und Stationen der
Italienischen Eisenbahnen andererseits“,
(Preis 2,40 fl.)
Eilguttarif, Theil II, Heft 1, enthaltend:
„Tariftabellen für den Oesterreichisch-Ün-
garischen Durchlauf, für kleine Colli, Kauf-
mannsgüter und Waaren, Seide, rohe und
manufacturirte, Kunstgegenstände, Cocons,
dann für Güter des Specialtarifes No. 1,
als: Lebensmittel, Bier in Fässern, Em-
ballagen, leere, gebrauchte, ferner für Pre-
tiosen und Baarscbaften, Equipagen und
Leichen, dann für Thiere“ im Verkehre
mit Stationen der K. K. priv. Südbahn-
gesellschaft. (Preis 3,80 fl.)
Eilguttarif, Theil II, Heft 2, enthaltend:
„Tariftabellen für den Oesterreichisch-Un-
garischen Durchlauf, für kleine Colli, Kauf-
mannsgüter und Waaren, Seide, rohe uud
manufacturirte, Kunstgegenstände, Cocons,
dann für Güter des Specialtarifes No. 1,
als: Lebensmittel, Bier in Fässern, Em-
ballagen, leere, gebrauchte, ferner für Pre-
tiosen und Baarscbaften Equipagen und
Leichen, dann für Thiero“ im Verkehre
mit Stationen der K. K. priv. Kronprinz
Rudolfbahn. (Preis 2 fl.j
Frachtguttarif, Theil I, enthaltend: „Re-
glementarische Bestimmungen , Tarifvor-
schriften und Waarenclassification für
directe Beförderung von Gütern, Thieren,
Wagen, Fuhrwerken, Eisenbahnbetriebs-
mitteln auf eigenen Rädern laufend, sowie
Tariftabellen für den Italienischen Durch-
lauf im Fracbtgutverkehre zwischen Sta-
tionen der Oesterreichisch - Ungarischen
Eisenbahnen einerseits und Stationen der
Italienischen Eisenbahnen andererseits“.
(Preis 3,20 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 1, enthal-
tend: „Tariftabellen für den Oesterreichisch-
Ungarischen Durchlauf, für Cocons, Wagen
und Fuhrwerke, Eisenbabnbetriebsmittel
auf eigenen Rädern laufend, Thiere, allge-
meine Frachtgüter, Transitgüter, dann für
Güter der Specialtarife No. 3 und 4“ im
Verkehre mit Stationen der K. K. priv.
Südbabngpsellschaft. (Preis 5,.50 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 2, enthal-
tend : „Tariftabellen für denOesterreichisch-
Ungarischen Durchlauf, für Güter des
Specialtarifes No. 1, als: Blech, Blei,
Bronce, Eisen, Gusseisen, Kupfer, Ma-
schinen und Maschinenbestandtheile,
Messing, Stahl, Zink, Zinn und Producte
der metallurgischen Industrie“ im Ver-
kehre mit Stationen der K. K. priv. Süd-
bahngesellschaft. (Preis 2,80 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 3, enthal-
tend: „Tariftabellen für den Oester-
reichisch-Ungarischen Durchlauf für Güter
des Specialtarifes No. 2, als: Bauholz,
roh und behauen, unbehauen oder ge-
zimmert, wie: behauene oder gezimmerte
Stämme, bei Aufgabe von 1, 2, 3, 4 oder
5 gekuppelten Wagen, dann Schnitt-, Spalt-
und Sägeholz, auch Schwellen und Fass-
dauben“ im Verkehre mit Stationen der
K. K. priv. Südbahngesellschaft. (Preis
2 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 4, enthal-
tend: „Tariftabellen für den Oester-
reichisch-Ungarischen Durchlauf, für Co-
cons, Wagen und Fuhrwerke, Eisenbahn-
betriebsmittel auf eigenen Rädern laufend,
Thiere, allgemeine Frachtgüter, dann für
Güter des Specialtarifes No. 4“ im Ver-
kehre mit Stationen der K. K. priv. Kron-
prinz Rudolf bahn. (Preis 2,25 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 5, enthal-
tend: „Tariftabellen für den Oester-
reichisch - Ungarischen Durchlauf für
Güter des Specialtarifes No. 1, als: Blech,
Blei, Bronce, Eisen, Gusseisen, Kupfer, Ma-
schinen und Maschinenbestandtheile, Mes-
sing, Stahl, Zink, Zinn und Producte der
metallurgischen Industrie“ im Verkehre mit
Stationen der K. K. priv. Kronprinz Rudolf-
bahn. (Preis 0,75 fl.)
Frachtguttarif, Theil II, Heft 6, enthal-
tend: „Tariftabellen für den Oester-
reichisch - Ungarischen Durchlauf für
Güter des Specialtarifes No. 2, als: Bau-
holz, roh und behauen, unbehauen oder
gezimmert, wie: behauene oder gezim-
merte Stämme, bei Aufgabe von 1, 2, 3, 4
oder 5 gekuppelten Wagen, dann Schnitt-,
Spalt- und Sägeholz, auch Schwellen und
Fassdauben“ im Verkehre mit Stationen
der K. K. priv. Kronprinz Rudolf bahn.
(Preis 0,90 fl.)
Exemplare der vorerwähnten Tarife
können im Wege der Verbandstationen
oder direct bei der commercicllen Direc-
tion der K. K priv. Südbahngesellschaft
oder bei der K. K. Betriebsverwal-
tung der Kronprinz Rudolfbahn in Wien,
sowie bei deren Betriebsdirection in Steyer
bezogen werden. Wien, am 15. Jänner 1881.
Die Generaldirection der K. K. priv. Süd-
bahngesellscbaft. Die K. K. Betriebsver-
waltung der Kronprinz Rudolfbahn. (480)
Reichs-Eisenbahnen in Elsass-Lothringen
und Königlich Preussische Staats- und
unter Staatsverwaltung stehende Bahnen.
Zu dem vom l. Januar er. ab gültigen
Gütertarif ist mit Gültigkeit vom 1. Fe-
bruar er. der Nachtrag 1 zur Einführung
gekommen.
Derselbe enthält ausser einigen Ergän-
zungen und Berichtigungen des Haupttarifs
neue Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Lothringischen und Luxemburgischen Sta-
tionen einerseits und ehemaligen Nassaui-
schen Stationen sowie den Stationen
Frankfurt a/M.-Sachsenhausen und Hanau
des Eisenbahn-Directionsbezirks Frank-
furt a/M. andererseits.
Durch den Nachtrag sind die betreffen-
den Entfernungen und Frachtsätze in dem
Heft No. 4 des Südwestdeutschen Ver-
banJstarifs, sowie diejenigen des Loth-
ringisch-Luxemburgischen Gütertarifs vom
1. Juli 1879 nebst Nachträgen zur Auf-
hebung gelangt.
Der Tarifnachtrag ist zum Preise von
0,20 Jl durch unsere Güter Expeditionen
käuflich zu beziehen. Frankfurt a/M., den
4. Februar 1881. Namens der betheiligten
Verwaltungen: Königliche Eisenbahn-
Direction. (468)
Rninänisch-Galizisch-Deatscher Getreide-
Verkehr. Kundmachung betreffend Ein-
führung der Reexpedition von Getreide- etc.
Transporten in der Station Czernowitz.
Vom 1. März c. wird für den obenge-
nannten Verkehr die Reexpedition von Ge-
treide- etc. Transporten in der Station
Czernowitz zugelassen.
Es finden demnach für Transporte, welche
vom obgenannten Zeitpunkte an von
einer östlich von Czernowitz gelegenen
Verbandstation zu den Gebühren der je-
weilig gütigen Local- oder Wechselver-
kehrstarife der betreffenden Bahnen nach
Czernowitz aufgegeben und von dort nach
einer in den Tarifen für den obgenannten
Verkehr genannten oder auch darüber
hinausgelegenen Station weiter befördert
werden, die directen Frachtsätze von der
ursprünglichen Aufgabe- (Verband-) Sta-
tion im Rückvergütungswege Anwendung.
Bei Reexpedition in Czernowitz werden
den directen Frachtsätzen 0,08 Mark pro
100 kg an Reexpedition sgebühr zuge-
schlagen.
Die Rückvergütung der Frachtdifferen-
zen findet bei Einhaltung der gleichen
Bedingungen statt, welche für die Reexpe-
dition in den Stationen Lemberg und
Krakau in den betreffenden Tarifen ent-
halten sind. Wien, am 5. Februar 1881.
Im Namen der Verbandverwaltungen : Die
Generaldirection der K. K. pr. Galiz. KarL
Ludwigbahn als geschäftsführende Ver-
waltung. (472)
Sächsiscli-Thüriiigisclier Verband. Zum
Gütertarif vom 16 März 1880 tritt am
15. Februar er. Nachtrag VII in Kraft.
Derselbe enthält Frachtsätze für Station
Borsdorf der Sächsischen Staatsbahnen,
Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Halle und Voitersreuth, Ausnahmefracht-
sätze für Spiritustransporte von Zeitz und
Gera, sowie Berichtigungen.
Exemplare ä 0,10 M sind bei den Ver-
bandsexpeditionen käuflich zu haben.
Erfurt, den 5, Februar 1881. Namens der
Verbands- Verwaltungen: Die Direction der
Thüringischen Eisen bah n-Gesellschaft. (479)
(Forts, der offiziellen Anzeigen Seite 179.)
No. 3. Jahrgang 1881.
- 177
Berlin, am 14. Februar 1881.
Anzeiger
überzählig^er Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 9. Februar incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von ’S'ft Pfs* zu beziehen.
Der Colli
Lage
r 0 r t
fl
Signatur
Art der
Inhalt.
Gewicht
■d
Station.
Name
I
u
Marke. | Nr.
fl
Verpackung
Kilo.
I
der Bahn.
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
Aufklärung
dienen können).
B
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D E
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G S
G W M i
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J D
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S B A G
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G D
, Düsseldorf
H. Blanke
HHauds&Cp»
Passenger I
Hotel de j
' l’Europe ^
Joh. Arndt
J W
Wahl &
Saatmann
Düren
6696
16
971/972
14231
62
21740
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A. Colli mit Buchstaben sign.:
Eisenblech
leer
Ballen
Bund
Wagen
Kiste
Kisten
Kisten
Pack
offen
Ballen
Kiste
Collo
Ballot
Sack
Ballen
Kiste
Sack
Fass
Kiste
Kiste
Kiste
Bund
Kiste
Fass
Bund
Kiste
Bund
offen
Collo
Kiste
Kiste
Kiste
Korb
Bündel
Lumpen
Eisendraht
Kohlen
leer
Papier
Bügeleisen sch alen
? —
eiserne Stäbe —
Schuhe —
unbekannt —
Stärke —
gefüllt —
alte Säcke —
leer —
/ Hoffmann’s Patent- 1
1 Reisstärke /
? —
Zündhölzer —
Winkeleisen —
leer —
Korbkrug, gefüllt —
Petroleum —
Stuhlrohr —
leer —
Latten —
Ofentheil —
2 Stangen Stahl —
ein Seil —
Stearinkerzen —
Rost —
B. Colli mitAdressen sign.
Eisenwaaren —
Bierfass, leer —
f Lampentheile mit "j
Firmazeichen >
[H. & D. Vale Hamburg j
leer
Springfedern
20,5
1
1 235
2
438
3
57
4
10000
5
94
6
1 155,5
7
12
8
8
9
15
10
30,5
11
110 \
125 /
12
155
13
7,5
14
14
15
25
16
19
17
115
18
9
19
—
20
30
21
?
22
83
23
53
24
4,5
25
24
26
180
27
67,5
28
6
29
18
30
13
31
7
32
19
33
32
34
2
35
46
36
13
37
23,5
38
2 .
39
25
40
Brumath
EIsass-Lothring.
Gifhorn
Magdeb. - Haiberst.
Wesel
Harlingen
Solingen
Hamburg
Köln-Minden
Niederländ. Stsb.
Berg.-Märk.
Köln-Minden
Gifhorn
Magdeb. -Haiberst.
Luxemburg
Mannheim
Güsten
EIsass-Lothring.
Baden
Magdeb. - Haiberst.
Selb
Bayer. Staatsb.
Berlin
Magdeb.- Haiberst.
Zevenbergen
Wismar
Bretten
Zuffenhausen
Mainz Güterexp,
Kreuz
Hamm
Mainz Güterexp.
Niederländ. Stsb.
Mecklb.Fr.-Franzb
Baden
W ürttemb.Staatsb.
Hess. Ludwigsb.
Oberschlesische
Berg.-Märk.
Hess. Ludwigsb.
Ingolstadt
Bayer. Staatsb.
Buckau
Güsten
Nierstein
Gifhorn
Bingen
Aschersleben
Leipzig
Brilon
Hamm
Mannheim
Halberstadt
München C.-B.
Selb
Offenburg
Magdeb. - Haiberst.
Magdeb. - Haiberst.
Hess. Ludwigsb.
Magded. - Haiberst.
Hess. Ludwigsb.
Magdeb. - Haiberst
Magdeb. - Hai berst.
Berg.-Märk.
Köln-Minden
Baden
Magdeb. - Haiberst.
Bayer. Staatsb.
Bayer. Staatsb.
Baden
Groningen
Niederländ. Stsb.
f Neue Neustadt- \
X Magdeburg /
Berlin-Potsd.-M.
Hamburg
Köln-Minden
Mörfelden
Hess. Ludwigsb.
Barmen
Berg.-Märk.
Solingen i
Hagen
178
II. Oesterreichisch-Ungarische Eisenbahnen.
1
A C
11
1
Kiste
Inhalt unbekannt —
98
1
Kufstein
1 Südbahn
2
A K S
7949
1
Kiste
Nägel —
25
2
Suczawa
L.-C.-J.-E.
3
A N
/ 402 \
l 403 /
2
Kisten
Dynamit —
60
3
Matzleinsdorf
Südbahn
4
A S
66
1
Ballen
Barchent —
29,5
4
Czernowitz
L.-C.-J.-E.
5
7ÜS
5445
1
Kiste
Surrogat —
22,5
5
Matzleinsdorf
Südbahn
6
B F
1143
1
Kiste
unbekannt —
139
6
Suczawa
L.-C.-J.-E.
7
C L
10732
1
Fass
Hufnägel —
21
7
Czernowitz
8
F
/ 72
X 22
4
17
Ballen
leere Säcke —
1671
171 /
8
Suczawa
9
G R F
98
1
Kiste
Inhalt unbekannt —
12
9
Spittal a/D.
Czernowitz
Südbahn
10
H
1345/46
2
Bund
Stahlstäbe ■ —
50
10
L.-C.-J.-E.
11
H A
276
1
Kiste
Inhalt unbekannt —
193
11
Triest
Südbahn
12
S M
5
1
Packet
Barchent &Leinwand —
18,5
12
Bursztyn
L.-C.-J.-E.
13
Jagern
—
1
Sack
Reis —
125
13
Ober-Drauburg
Südbahn
14
—
—
1
Verschlag
Wagenbestandtheile —
99
14
Kufstein
179
Der Colli
|LaufendeNr.||
Lagerort
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
welche zur Aufklärung
dienen kSnnen.)
Signatur
Marke. | Nr.
I Anzahl.
Art der
Verpackung.
Inhalt.
Gewicht
Kilo.
Station.
Name
der Bahn.
1 B 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
L E
M
M N
N-Z
unleserlich
St & V
V F
z w
Gebr. Jörger
H. Kuntzer
2
31
1228
11
42
358
13
?
1151
23
437
103
Nachtrag.
1
Pack
alte Körbe —
4
1
Kinderwagen —
14
1
Kiste
Leder —
53,5
1
grobe Eisen waaren —
14
3
Pack
Strohstühle (6 Stück)
23
1
Fass
Petroleum —
172
1
Kiste
Conserven —
49
1
offen
gusseisernes Kammrad
159,5
1
—
Vorlegebaum —
—
1
—
Vorlegebaum —
—
1
Fass
leer —
68
1
Sack
Getreide —
95
1
—
leere Klavierkiste —
147
1
Fass
leer —
38
1
leer —
46
1
2
j Karlsruhe
Badische
3
Pr. Stargard
Basel
Karlsruhe
K. E.-D. Bromberg
5
J Badische
6
Angermünde
Berlin-Stettin
7
8
Karlsruhe
Basel
\ Badische
9
10
1 Könitz
\ K. E.-D.
/ Bromberg
11
Basel
Badische
12
13
14
> Karlsruhe
Badische
15
)
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
Ton Seite 176.
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Mit
dem 15. Februar 1881 treten für den
Güterverkehr zwischen der Berlin-Ham-
burger Station Wilsnack einerseits und
den Stationen Parchim und Neustadt
i/Mecklenburg der Parchim-Ludwigsluster
Bahn andererseits directe Frachtsätze in
Kraft, welche bei den betheiligten Sta-
tionen zu erfragen sind. Berlin, den
9. Februar 1881. Die Direction. (474)
Stationen. Druckexemplare sind bei un-
serem Formularmagazin zu haben und er-
theilt unser Tarif bureau Auskunft. Breslau,
den 4. Februar 1881. Directorium. (467)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Frachtsätze für Oberschlesische Steinkohle
und Coaks von diesseitigen Stationen
Brzezinka, Leopoldinen weiche, Myslowitz,
Wilhelminenweiche und Kunigunden weiche
nach Bedihost, Station der Mährisch-
Schlesischen Nordbahn im directen Tarif
vom 10. October/1. November 1876, er-
mässigen sich fortan durchweg um
0,8 Kreuzer Oe. Banknoten pro 100 kg.
Breslau, den 4. Februar 1881. Königliche
Direction. (465)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Vom 15. d. Mts. ab werden die Fracht-
sätze für Glassandtransporte von unserer
Station Hohenbocka nach Reichenberg in
Böhmen und nach Tannwald um 0,02 M
resp. 0,03 M pro 100 kg ermässigt. Berlin,
5. Februar 1881. Die Direction der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft. (478)
Oberschlesische Eisenbahn. Mit
dem 10. d. Mts. tritt zu unserem Local-
Ansnahmetarif für Steinkohlen und Coaks
vom 1. Januar 1875 ein Nachtrag, welcher
anderweite Frachtsätze für die Haltestellen
Rengersdorf und Ebersdorf enthält, in
Kraft. Exemplare dieses Nachtrages sind
auf den betheiligten Stationen und in
unserem Verkehrsbureau zu haben. Breslau,
den 3. Februar 1881. Königliche Direc-
tion. (464)
Oberschlesische Eisenbahn. Der
Ausnahme-Tarif für Steinkohlentransporte
von Stationen der Oberschlesischen Eisen-
bahn nach Stationen der Königlichen Ost-,
Ostpreussischen Süd- und Marienburg-
Mlawkaer Eisenbahn, gütig vom 15. März
1880, und der Nachtrag I hierzu, gütig
vom 1. August 1880, bleiben bis incl. den
14. März 1882 in Kraft. Breslau, den
2. Februar 1881. Königl. Direction. (463)
Breslau-Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn. Am 1. März er. tritt zum
Special-Tarif für den Transport Nieder-
schlesischer Steinkolilen von diesseitigen
Stationen nach Stationen der Oester-
reichischen Südbahn und Wien-Potten-
dorf-Wiener-Neustädter Bahn vom 1. Juli
1877 ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe
enthält Frachtsätze für neueinbezogene
2. General-Versammlungen.
Durch Beschluss der Verwaltungsstellen
wird die diesjährige ordentliche General-
versammlung der Ludwigs - Eisenbahn-
Gesellschaft auf
Mittwoch, den 23. Februar,
Vormittags 10 Uhr
im Saale des hiesigen Stationsgebäudes
anberaumt.
Die geehrten Herren Action äre werden
hierzu unter Hinweisung auf Art. Vlll. der
Statuten mit dem Bemerken eingeladen,
dass die Hauptrechnung mit 3 Neben-
rechnungen über das Betriebsjahr 1880 im
Bureau der Gesellschaft zur Einsichtnahme
für sie bereit liegen.
Zur Abgabe der Legitimationskarten,
gegen Vorzeigung der Originalactien, ist
am 22. Februar Termin angesetzt und
zwar Vormittags im Cassenzimmer zu
Fürth, Nachmittags im Saale des hiesigen
Stationsgebäudes. Nürnberg, den 8. Fe-
bruar 1881. Das Directorium derLudwigs-
Eisenbahn-Gesellschaft. Ley. Petz. (473)
3. Ansloosungen.
Berlin-Anlialtische Eisenbahn. Zur plan-
mässigen Verloosung von:
68 Stück ä 300 4^2 pCt. Prioritäts-
i 1500 „ / Obligationen I. Em.
272 ä 300 „ \ 4% pCt. Prioritäts-
ä 1 500 „ / Obligationen II. Em.
\ 4)^ pCt. Prioritäts-
; Obligationen Litt. B.
}4% pCt. Prioritäts-
obligationen Litt. C.
unserer Gesellschaft ist ein Termin auf:
Montag, den 14. März 1881,
Nachmittags 4 Uhr
im Conferenz - Saale der Unterzeichneten
Direction hierselbst, am Ascanischen Platz
No. 5, anberaumt, wozu den Inhabern der
157
38
ä 500
gedachten Prioritäts - Actien und Obliga-
tionen der Zutritt freisteht. Berlin, den
2. Februar 1881. Die Direction. (460)
4. Snbmissioneiii
Nordhansen - Erforter Eisenbahn. Im
Wege der öffentlichen Submission sollen
4 000 Stück Querschwellen aus Fluss-
eisen und
rot. 350 lfd.m Weichenschwellenaus
Flusseisen
vergeben werden und ist hierzu Termin
am Sonnabend, den 26. Februar,
Vormittags 11 Uhr
im Bureau unserer Betriebsdirection an-
beraumt, von der auch die speciellen Be-
dingungen gegen Einsendung von 1 M zvl
beziehen sind. Die Offerten sind portofrei
und versiegelt bis zu obigem Termin mit
der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Schwel-
len aus Flusseisen“
einzureichen und werden in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten er-
öffnet werden. Nordhausen, den 9. Fe-
bruar 1881. Die Direction.
Submission auf Werkz eug maschi-
nen. Für die Bauwerkstätten am Brand-
leite - Tunnel der Eisenbahnbaustrecke
Erfurt-Ritschenhausen soll die Lieferung
von Werkzeugmaschinen vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in dem General-
bureau (Magdeburg, Fürstenstrasse 1 — 10)
aus, können auch gegen Einsendung von
1 Mark von demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Werkzeugmaschinen“
versehen, bis zum Submissionstermine am
18. Februar er., Vormittags 10 Uhr
an uns einzureichen und werden in Gegen-
wart der erschienenen Submittenten er-
öffnet werden. Magdeburg, den 3. Februar
1881. Königl. Eisenbahn -Direction. (470)
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es soli
die Anfertigung und Lieferung von 200
Stück Kohlenwagen im Wege der öffent-
lichen Submission vergeben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Montag, den 14. d. Mts., Vormittags 1 1 Uhr,
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von Kohlen-
wagen“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau einzureichen,
woselbst deren Eröffnung in Gegenwart
der persönlich erschienenen Submittenten
erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentechnischen Büreau
offen und können erstere auch gegen
180
Erstattung der Druckkosten ad 1 Jl von
dem Kanzlei- Vorsteh er Peltz hierselbst be-
zogen werden. Elberfeld, den 5. Februar
1881. Königliche Eisenbahn-Direction. (448)
HessischeLüdwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Fortsetzung derOdenwaldb ahn von
Erbach nach Eberbach. Die erforder-
lichen Arbeiten zur Herstellung des Bahn-
körpers, der Kunstbauten, des Unterbaues
und der Chaussirungsarbeiten im Loose 2
der Abth. VI in der Gemarkung Hebstahl
und in der Abth. VII in den Gemarkungen
Sondernachsgrund, Waldgemarkung Zwin-
genberg und Eberbach, der Bahn von
Erbach nach Eberbach sollen auf dem
Submission swege vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten sind veran-
schlagt wie folgt:
Arbeiten
Loos 2
der Abth. VI
Länge =
224,61 m
Jl 14
Abth. VII
Länge =
2 827,50 m
Jl 14
Erd- u. Planir-
arbeiten ....
16 393
69
167 662
67
Kunstbauten . .
—
—
62 446;
33
Herstellung des
Unterbaues. . .
568
40
8 846
50
Chaussirungsar-
beiten
_
_
10171
50
zusammen
16 962
09 1
249 127|
!
im Ganzen 266 089,09 Jl
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
und Bedingnisshefte sind auf dem Bureau
unseres Sectionsingenieurs zu Eberbach
zur Einsicht der Uebernahmslustigen auf-
gelegt und sind die Submissionen läng-
stens bis zum 24. Februar 1, J., Vor-
mittags 10 Uhr verschlossen und frankirt
auf unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten im Loose 2 der Abth. VI und in
der Abth. VII der Bahn von Erbach nach
Eberbach“. Mainz, den 4. Februar 1881.
In Vollmacht des Verwaltungsrathes: Die
Special-Direction. (457) .
Privat-Anzei^en.
Ein mit den Tarifverhältnissen und
Frachtencalculationen durchaus vertrauter
junger Mann oder Eisenbahnbeamter wird
"zum möglichst baldigen Antritt- für ein
umfangreiches Speditionsgeschäft in Ham-
burg gesucht. Offerten mit Angabe der
bisherigen Wirksamkeit und Gehaltsan-
sprüche werden sub C. R. 30 postlagernd
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auch mit transparenten Stationsnamen und anderen Bezeichnungen versehen sowie
gebogene Scheiben jeder Art für Reflectetirs etc,
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Eisenbestandtheüe,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheile.
H. S. HERMANN.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEIKDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
PHOTOLITHOGRAPHIE & LICHTEEHCK -ANSTALT. EUCKBIHDEREI. BERLIN SW., BEUTH-STRASSE 8.
Jahre 1S37 begründete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billels sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situations-
7 eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen sur Lieferung des Drticksachen-Bedarfs bei schleuniger Herstellung su billigsten Preisen.
■ Annahme der Privat- Anseigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferayilen von Bisenbahn-Bedarf ein geeignetes Inserlions- Mittel bietet. ''9M3
erlegt u.ui
: Dr. jnr. Willi. Koch
■■ {Ke.li.
e S). -
vou H. S. Iler
in ncrlin SW., Ben
181
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einimdzwanzig-istei* Jalirg^ang'.
Berlin, den 18 Februar 1881.
Iiilialt: Electrisches Intercommunications-Signal in Verbindung mit einem Stations-Anzeiger. — Aus dem Deutschen Keich —
Russische und Italienische Correspondenz. — Einnahmen Schweizerischer Eisenbahnen pro December 1880- — Technisches; Die Anwendung
der Compound-Locomotiven auf Secundärbahnen. Das Anheizen der Locomotiven mit Gas. — Erkenntniss des Deutschen Reichsgerichts. —
Präjudizien. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Submissionen. 3. Yacanzen. — Privat- Anzeigen.
die von Wagen zu Wagen bis zur Dampfpfeife geht und diese von
dem Passagier zum Ertönen gebracht werden kann.
ln letzterem Umstande liegt meines Erachtens die Unzweck-
mässigkeit dieses Princips, indem unter keinen Verhältnissen der
Gang des Zuges von dem Reisenden arretirt werden soll und darf,
wenn wir nicht unsere Eil- oder Courierzüge zu einer Omnibus-
fahrt herabdrücken wollen!
Was hat das Intercommunicationssignal zum Zwecke? Den
Reisenden in die Möglichkeit zu versetzen, bei eventuellen Un-
fällen, die seine Person treffen oder treffen könnten, sich sofort
mit einem solchen Organe verständigen zu können, welches hierzu
berufen ist, um Abhilfe herbeizuführen.
Nun, wie precär ist schon der Begriff der vermeintlichen
Gefahr oder des Unfalles nach der Anschauung und Lebensstel-
lung des Reisenden?! — Bei einem Eilzuge, wo ich zufällig mit
einem sehr nervösen Herrn im letzten Wagen des Zuges — der
während der Fahrt, wie selbstverständlich, sehr ins Schwanken
kam — mich befand, war mein Reisegefährte in solcher fieberhaf-
ter Aufregung, dass derselbe — trotz meiner besänftigenden Zu-
reden, dass durchaus keine Gefahr zu befürchten sei — zu wie-
derholten Malen mit seinem Sacktuche zum Coupefenster hinaus-
schwenkte, um den Zug zum Stillstand zu bringen und nur der
Umstand, dass derselbe nicht bemerkt wurde, war Ursache, dass
wir ohne Aufenthalt am Bestimmungsorte ankamen.
Hätte dieser Reisende ein Intercommunicationssignal nach
dem oben erwähnten System zur Hand gehabt, er hätte sich —
von seinem Standpunkte aus — jedenfalls berechtigt gefühlt, von
demselben Gebrauch zu machen, um der vermeintlichen Ge-
fahr zu entgehen.
Und wie verschieden wird, je nach der socialen Stellung
des Reisenden, der Zustand der persönlichen Fährlichkeit zur
Auffassung kommen! Was der Eine leicht zu überwinden und
bis zur nächsten Haltestelle ruhig abzuwarten vermag, wird der
Andere als die äusserste Gefährdung seines theueren Ich’s ver-
meinen! Und bei diesen Extremen soll immer und immer die
Bewegung des Zuges beeinflusst werden können?!
Liegt die Ursache in einer persönlichen Gefahr, so ist unter
allen Umständen die Intercommünication mit dem Schaffner aus-
reichend, indem dieser Gefahr, wenn überhaupt möglich, sowohl
bei der Fortbewegung des Zuges, als bei dessen Stillstand vor-
gebeugt werden kann. Ist die Gefahr in dem Zustande des Zuges
vorhanden, so wird die Avisirung des Schaffners genügen, um
dieselbe ebenso schnell zu beseitigen, als dieses durch den Rei-
senden — bei unmittelbarer Avisirung des Locomotivführers —
ermöglicht wird.
Wäre es z. B. ein Achsenbruch, der das Motiv zur Bethäti-
gungdeslntercommunicationssignals veranlassen würde, so würde
durch die wachgerufene Aufmerksamkeit des Schaffners, durch
die Aussen sichtbare Bezeichnung des Coupes, aus welchem der
Hilferuf kam, dieser Defect schnell genug wahrgenommen werden
und von seiner Seite die Abhilfe durch den Gebrauch der Dampf-
Elektrisches Intercommunicationssignal in Verbin-
dung mit einem Stationsanzeiger.’^)
•• Die Einführung der Intercommunicationssignale, insbeson-
dere bei Eilzügen, hat so ziemlich bei allen Verwaltungen des
Deutschen Eisenbahnvereins Platz gegriffen und bald werden wir
— analog unseren Schienenprofilen — mit Stolz darauf hinweisen
können, so viele oder noch mehr Systeme solcher Signale zu
haben, als der Verein Mitglieder zählt.
Es lohnt sich wohl jetzt schon der Mühe den Prinzipien
nachzuspüren, welche den verschiedenen Systemen untergeschoben
werden Können, um dieselben vom Standpunkte ihrer Nützlich-
keit und praktischen Verwerthung zu beleuchten.
Der erste Impuls zur Einführung dieser Signale war die sich
laut machende Nothwendigkeit, dem Reisenden es zu ermöglichen,
theils zum Schutze gegen persönliche Angriffe oder Misshellig-
keiten, theils gegen Unbilden durch plötzlich entstehende Ge-
brechen oder Gefahren inner- oder ausserhalb des Zuges ein sicht-
oder hörbares Zeichen allen denen zur Wahrnehmung zu bringen,
die in der Lage sind, sofort Abhilfe oder wenigstens Verminde-
rung der Gefahr herbeizuführen.
Man gab Anfangs diesen Signalen mit bevorzugter Hin-
weisung auf die erstere Bestimmung die Bezeichnung „Noth-
signale“. Inwiefern diese Signale nach allen bisher bekannten
Anordnungen und Wirkungen als Nothsignale einen genügenden
Effect auszuüben im Stande sind, wurde von vielen Fachmännern
und auch vom Schreiber dieses bekämpft und in den Spal-
ten dieser Blätter zu wiederholten Malen zum Ausdrucke ge-
bracht.
Heute haben diese Signale die mehr bescheidene und ihrer
Leistung entsprechendere Bezeichnung — „Intercommunications-
signal“ — angenommen, welche sie auch in der That verdienen
und wozu der mit ihnen zu erzielende Effect vollkommen aus-
reicht.
Mit wem sollen jedoch diese Signale den Reisenden in Inter-
communication setzen? Wie sollen sie angeordnet sein und, welche
Art der Anordnung ist für den angestrebten Zweck die ent-
sprechendste?
■ Diese Fragen werden — nach den bisher bekannten Ein-
richtungen — auf vielfache Art gelöst, die sich jedoch nach zwei
Prinzipien trennen lassen:
a) Mechanische Anordnung zur Intercommünication mit der
Locomotive;
b) Elektrische Anordnung zur Intercommünication mit dem
Zugpersonal, beziehungsweise mit dem Schaffner.
Die mechanische Anordnung zeigt in den bisher durchge-
führten Einrichtungen entweder die Verwendung der Zugleine,
nach mannigfachen Combinationen, oder eine separate Zugleitung,
*) Eine nähere Beschreibung sammt Zeichnung der hier er-
wähnten Apparate folgt demnächst im -Organ“.
182
pfeife ebenso schnell bewirkt werden können, als wenn dieses
unmittelbar durch den Reisenden erfolgt wäre, wobei immer die
Garantie für die unbedingte Nothwendigkeit des Anbaltens ge-
sichert wäre.
Aus allen diesen Gründen empfiehlt es sich, die Intercom-
municationssignale nur auf die unmittelbare Verständigung —
zwischen Reisenden und Schaffner — zu beschränken und hier-
für ist die elektrische Einrichtung mit Klingelwerk die zweck-
entsprechendste.
Wenn bisher ■von dem elektrischen System — als dem natür-
lichsten und einfachsten — zum grossen Theile Umgang genom-
men Wurde, so lag die Ursache in der complicirten und wenig
Terlässlichen Leitung; diese Missstände sind aber durch die ein-
fache und sichere Art, wie ich die Jjeitung herstelle, ganz beseitigt.
Zu meiner Leitung benutze* ich die Signalleine, doch nicht
als Leine, sondern indem für dieselbe ein 5 mm starkes Drahtseil
substituirt wird.
Dieses Seil wird durch Hartgummiknöpfe Yon Wagen zu
Wagen isolirt und durch 2 Frictionsrollen geführt. Der Ständer
dieser Rollen, der durch Hartgummiplatten auf dem Wagen mon-
tirt wird, bildet durch Klemmschrauoen die Einleitung in die ver-
schiedenen Coupes,
Durch diese Anordnung verliert die Zugleine ihre frühere
Bestimmung nicht, sondern im Gegentheil wird dieselbe durch
gute Führung zwischen 2 Rollen an Leistungsfähigkeit gewinnen,
und dient demnach einerseits für den Zugführer und Schaffner
(Bremser) wie früher durch die Verbindung mit der Dampfpfeife
als „Haltsignal“, und andererseits für das Intercommunications-
signal als das vorzüglichste Stromleitungsmittel, indem das Draht-
seil, dessen einzelne Adern verzinkt sind, vor Rost geschützt ist
und die Führung zwischen den Rollen eine Ableitung des Stromes
unter keinen Umständen zulässt.
Aus dem Gesagten erhellt von selbst, dass das Ein- und
Ausrangiren der Wagen — bezüglich des elektrischen Stromes —
gar keiner Vorbereitung bedarf; dass ferner Wagen sowohl mit
als ohne Intercommunicationssignaleinrichtung im Zug^e einge-
schaltet werden können und dass endlich ein Lösen des Contactes
nur durch ein Reissen des Zuges hervorgerufen werden kann, in
welchem Falle jedoch dieses durch die Dampfpfeife sich automa-
tisch signalisirt.
Die Taster in den Coupes sind mit den Klingelwerken,
welche an Schaffner-, Bremser- und Zugführersitzen sich befinden,
verbunden und wird dem Drucke des Tasters ausserhalb des
Wagens eine Scheibe emporgeschnellt, die sofort das Coupe
markiit, von welchem das Signal gegeben wurde.
Alle Bedenken, die bisher — wegen des mangelhaften Con-
tactes, wegen der Umständlichkeit in der Verbindung und Ueber-
wachung der Leitung beim Zusammenstellen des Zuges oder wäh-
rend der Fahrt — gegen das elektrische Intercommunications-
signal sich geltend gemacht haben, entfallen nun vollkommen
und es bliebe nur noch in Betreff des Stromerzeugers eine Er-
wägung übrig.
Der zu diesem Zwecke verlässlichste Batteriestrom ist der
von Leclanche-Elementen gebildete und genügen 4 Elemente, um
einen kräftigen Strom, selbst für einen aus 20 Wagen bestehenden
Zug, zu erzeugen.
Um die Wirksamkeit des Stromes, resp. ob derselbe in der
Leitung circulirt, zu erproben, wäre es am zweckmässigsten, wenn
der Schaffner von Zeit zu Zeit während der Bewegung des Zuges
durch einen Taster den Contact mit der Leitung hersteilen könnte.
Der Gedanke den vorhandenen elektr. Strom vortheilhaft auszu-
nützen und die Möglichkeit — mit einer solchen Untersuchung,
die immer beim Einfahren des Zuges zu bewerkstelligen wäre —
noch eine andere, dem Betriebe förderliche Function versehen zu
können, hat die Idee zum „Stationsanzeiger“ hervorgerufen.
‘ Um dem Reisenden den Ort oder die Station, die er passirt,
zur Anzeige zu bringen, sind bis jetzt zwei Mittel im Gebrauche
und zwar: die Aufschrift auf den Giebel- oder Frontseiten der
Aufnahmegebäude oder auf eigenen hierzu bestimmten Tafeln
und das Ausrufen während des Anhaltens des Zuges durch den
Schaffner.
Wir wollen nun untersuchen, ob diese Art der Anzeigen
auch für die Eilzüge mit sehr kurzem Aufenthalte genügen.
Was die Aufschriften anbelangt, wird sich selten der Rei-
sende so schnell orientiren, um dieselbe rechtzeitig aufzufinden,
einerseits wegen der Verschiedenheit der Oertlichkeit, wo diese
Aufschrift sich befindet, andererseits wegen des Umstandes, dass
nicht immer diese Aufschrift an der Seite sich befindet, wo der
sie Suchende die Aussicht frei hat und endlich, weil der Zug
entweder zu weit vor oder hinter dem betreffenden Orte sich be-
findet, wo besagte Aufschrift angebracht ist. Endlich wird diese
Art der Anzeige bei nebeligen oder regnerischen Tagen und wäh-
rend der Nacht ganz zu nichte.
Die zweite Art der Anzeige würde sich viel ausreichender
gestalten, wenn für die Deutlichkeit und Hörbarkeit des Ausrufes
mehr gesorgt sein würde.
Was die Deutlichkeit anbelangt, so liegt dieses zumeist in
dem vorhandenen Organ des Rufers und in der üblen Gewohn-
heit, die Ortsnamen entweder zu schnell oder im provinziellen
Jargon auszurufen; oder in der Unachtsamkeit des Reisenden,
der entweder mit anderen im Gespräche oder durch die Unruhe
von den Mitreisenden oder endlicti durch andere äussere oder
innere Einflüsse (Sturm, Regen, Mattigkeit oder Schlaf) das Ge-
rufene leicht überhört.
Doch lassen wir alle diese Fälle ausser Betracht und er-
wägen wir, ob es bei Eilzügen, die zwei oder mehrere Stationen
ohne anzuhalten durchfahren und die den Reisenden hierdurch
jeder Directive berauben, möglich ist, bei den kurzen Aufenthalten
von 1 oder 2 Minuten sich plötzlich derart zu sammeln, um mit
Ruhe sein Gepäck zusammenzulösen und mit sicherem Gefühle
aus dem Coupe zu steigen? Man wolle bei ähnlichen Situationen
nur den weiblichen Reisenden Berücksichtigung gewähren und
jeder wenn auch wenig Gereiste wird die Wahrnehmung bestä-
tigt finden, dass solche in einem continuirlichen Zustande der
Aufregung sich befinden und hierdurch häufig Anlass zu Ueber-
fahrungen geben und selten das Cöupe verlassen, ohne ein theures
zurückgelassenes Pfand zu beklagen.
Soll und muss man nicht derartigen Unannehmlichkeiten
Vorbeugen, wenn mit einfachen und nicht kostspieligen Mitteln
dieses erreicht werden kann?!
Der von mir construirte „Stationsanzeiger“ verfolgt diesen
Zweck.
Bei dem Bestände eines electrischen Stromes, der nur in
seltenen Fällen zur Benutzung gelangt, wie dieses bei dem Inter-
communicationssignal der Fall ist, lässt sich derselbe — unbe-
schadet dem früheren Dienste — zugleich auf eins ganz einfache
Weise zu einem „Stationsanzeiger“ benutzen.
Der Stationsanzeiger besteht aus einem Kästchen, ähnlich
unserm Bureaudatumzeiger und in demselben befinden sich die
Stationen auf Cartonpapier von viereckiger Form von 10 cm
Länge und 5-6 cm Höhe, die der Reihe nach — dem Kurse des
Zuges entsprechend — eingelegt sind.
Diese Kästchen werden einfach im Coupe aufgehängt und
hierdurch ist schon ihre electrische Verbindung, beziehungsweise
ihre Einschaltung in die Leitung hergestellt.
Werden nun die Karten, die in ziemlich deutlicher Schrift
die Namen der vorhergehenden und der nachfolgenden Station,
wo der Zug anhält, sammt Aufenthaltszeit tragen, der Reihe nach
eingelegt, so genügt ein Druck von Seite des Schaffners auf einen
Taster, um schon bei der, Vorstation diese und die nachfolgende,
wo der Aufenthalt erfolgt, in der Oeffnung des Kästchens zum
Vorschein zu bringen.
Die electrische Thätigkeit, welche die Karten zum Vorschein
kommen lässt, ist derartig regulirt, dass unmöglich eine später-
folgende vor einer vorhergehenden Station zum Vorschein kom-
men kann.
Das Kästchen ist ferner vollkommen geschlossen und auf
der Vorderseite, wo die Stationen zum Vorschein kommen, durch
ein Glas gedeckt.
Mit einem solchen Apparate ist eine sichere und verläss-
liche Orientirung für den Reisenden über das Anlangen an das
Ziel seiner Fahrt geschaffen und enthebt ihn jeder weiteren Um-
schau oder Nachfrage, und giebt ihm endlich Gelegenheit, sich
rechtzeitig zum Verlassen des Coupes vorzubereiten.
Mit dieser Ausnutzung des bestehenden electrischen Stro-
mes im Eisenbahnzuge sollte es jedoch noch nicht sein Aus-
kommen haben, sondern man stelle das Intercommunicationssignal
— oder besser die Intercommunicationsvorrichtung — überhaupt
dem Reisenden zur ausreichenden Disposition.
Warum soll es dem betreffenden Passagier durch diese
Intercommunication nicht ermöglicht werden, durch Herbei- j
rufung des Schaffners — über Bahnanschlüsse, über Abgang oder
Ankunft von Zügen etc. — sich während der Fahrt Auskunft )
geben zu lassen, wenn dieses — durch abnormale Verkehrsver- .»
hältnisse, wie z. B. bei eingetretenen Verspätungen — ihm zu
wissen von besonderem Werthe ist? J
Ja, — würde man einwenden: — dann würden die gegen-
wärtigen bei Eilzügen verwendeten Schaffner nicht ausreichen.
Ich glaube doch! Man belege nur solche das persönliche >
Interesse berührenden Intercommunicationsan fragen mit der ent- -r
sprechenden Taxe von 1—2 M, die natürlich eine Gratification ^
des Schaffners bilden sollen und die er unter allen Umständen <•
für eine hierdurch von ihin gemachte Tour — von seinem Platze
bis zum betreffenden Coupe und wieder zurück — , reichlich ver-
dient; es werden sich dann derartige Auskünfte gewiss nur auf >
das Mass des äusserst Nöthigen beschränken, und ist nicht zu be- i
fürchten, dass hierdurch der Dienst des Schaffners bei der Bremse |
oder dessen sonstige Aufmerksamkeit nur im geringsten alterirt '4
würde; denn: aufgemuntert durch seine pecuniären Vortheile im. «
Intercommunicationsdienste wird er — anstatt schlafen und«
brüten — wachen und hüten. *
Wien, im Februar 1881. 1
Moritz Pollitzer, Oberingenieur. J
183
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 14. Februar. (Politische Wochenschau. Finanzielle
Eisenbahngarantien. Rhein-Nahebahn- Vorlage. Berliner Stadt-
eisenbahn. Eisenbahnproject Mainz - Frankfurt. a./M. - Brüssel.
Preussisch-Badische Instradirungsfragen. HannOTer-Altenbeken.
Schwarzathalbahn. Unfallstatistik für December.)
ln voriger Woche ist der Deutsche Reichstag durch Kaiser-
liche Verordnung auf den 15. Februar einberufen worden und die
legislatorischen Kön)erschaften Preussens haben in Folge dessen
in beschleunigtem Tempo gearbeitet, um das gleichzeitige Tagen
des Reichstags mit dem Landtag auf eine möglichst kurze Zeit
einzuschränken. Das wichtigste Ereigniss auf parlamentarischem
Gebiet war die Ablehnung des dauernden Steuererlasses seitens
der Budgetcommission des Herrenhauses. Der Beschluss wurde
mit 10 gegen 4 Stimmen gefasst und von der Majorität sind jene
Gesichtspunkte geltend gemacht worden, welche der altconservative
Abgeordnete von Meyer (Arnswalde) für das ablehnende Votum
im Abgeordnetenhause geltend gemacht hat. — Das Verwendungs-
gesetz wird schwerlich in den nächsten 14 Tagen durch alle Sta-
dien der Gesetzgebung zu bringen sein, und es wird sich daher
eine kurzeVertagung des Abgeordnetenhauses von selbst ergeben. In
voriger Woche hat die zweite Sitzung der betreffenden Commission
stattgefunden und es sind drei Gegen entwürfe zu der Regierungs-
vorlage eingebracht worden, welche von den Conservativen, den
Freiconservativen und dem Centrum herrühren. — Das Herren-
haus hat die Oberschlesische Nothstandsvorlage nach den Be-
schlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen; letzteres hat die
Novelle zur Kreis- und Provinzialordnung mit grosser Majorität
angenommen und ebenso die Vorlagen betr. den Bau von Secundär-
bahnen und der Oberschlesischen Nothstandsbahnen. Die Sitzun-
gen des permanenten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths sind
beendigt, nachdem das Arbeiterunfallversicherungsgesetz und die
I D nun gsvor läge angenommen wurden. Die Vorlage, durch welche
der Preussische Volkswirthschaftsrath zu einer dauernden Reichs-
institution erhoben werden soll, ist bereits ausgearbeitet und
liegt dem Bundesrathe vor. Die dazu erforderlichen finanziellen
Mittel sind in Form einer Budgetposition im Etat des Reichsamts
des Innern vorgesehen. — Dem Bundesrathe ist der Antrag der
Preussischen Regierung wegen des Anschlusses der Stadt Altona
und der Unterelbe an den Deutschen Zollverein zugegangen. —
Eine Vorlage des Reichskanzlers, welche die geschäftliche Behand-
lung der dem Bundesrathe vorliegenden wichtigeren ßerathungs-
gegenstände betrifft, bringt nun endlich Klarheit in die vielbe-
sprochenen Ministersitzungen durch eine Mittheilung des Reichs-
kanzlers. Nach § H der Geschäftsordnung sollen die wichtigeren
Geschäftsaufgaben des Bundesratbs und insbesondere die Ge-
S( tzesvorlagen von einem durch den Reichskanzler für jede Session
zu bestimmenden Zeitpunkte an in möglichst rasch sich folgen-
den Sitzungen, welchen die ersten Bevollmächtigten der Regierung
anwohnen werden, zur definitiven Erledigung gebracht werden.
Im Hinblick auf diese Bestimmung hat der Reichskanzler den
Bundesrath davon in Kenntniss gesetzt, dass er beabsichtigt, die
wichtigeren der während der gegenwärtigen Session zu erledi-
genden Vorlagen unmittelbar nach dem Zusammentritt des auf
den 15. d. M. einberufenen Reichstags zur Berathung der Ausschüsse
bezw. des Plenums des Bundesraths zu stellen.
Die Vorlage betr. die fluanziellen Garantien der Staatsb.ahn-
verTvaltnng beschäftigte in voriger Woche die Budgetcommission.
Die Debatte bewegte sich um den § 1 des Entwurfs des Ab-
geordneten V. Tiedemann, nach welchem die Ueberschüsse der
Eisenbahn Verwaltung zunächst zur Verzinsung der Eisenbahn-
capitalschuld, dann zur Amortisation (bis zur Höhe von % pCt.
des Capitals), endlich für die Bedürfnisse des Staatshaushalts
nach Mnssgabe der jedesmaligen Festsetzung durch den Etat ver-
wendet werden sollen. Dem gegenüber lag ein Gesetzentwurf des
Abg. ßüchtemann vor, nach welchem nach Abschluss der Jahres-
recbnung des Staatshaushalts in dem folgenden Jahr durch das
Etatsgesetz festgesetzt werden soll, zu welchem Betrage etwaige
Ueberschüsse des Staatshaushalts zur Tilgung der Staatseisenbahn-
capitalschuld zu verwenden sind, ln der Debatte wurden die
Uiiklarheiten und Schwierigkeiten hervorgehobeu, welche durch
Annahme des Gesetzentwurfs nach dem Vorschläge des Abg.
V. Tiedemann für die Behandlung des Etats entstehen würden.
Fraglich war namentlich, ob die Amortisation auch dann statt-
finden soll, wenn zwar die Eisenbahnverwaltung, nicht aber der
gesammte Staatshaushalt Ueberschüsse abliefert und weiter, ob
die Amortisation der Staatseisenbahn capitalschuld, welche schon
jetzt und zwar für das Jahr 1881/82 zur Höhe von 3 856 000./^ in
der Amortisation der Staatsschulden überhaupt stattfindet, neben
der neuen Amortisation aufrecht erhalten werden soll. Zur Be-
seitigung ersteren Zweifels wurde von einer Seite unter Bezug-
nahme auf den Gesetzentwurf der Regierung und die vom Ab-
geordnetenhause im vorigen Jahre angenommenen Beschlüsse be-
antragt, im Gesetz zu bestimmen, dass vor der Amortisation eine
Summe von 2 200 000 aus den Ueberschüssen der Eisenbahn-
verwaltung zur Deckung eines etwaigen Deficits des Staatshaushalts
zu verwenden ist. Dieser Antrag wurde indessen gegen die Stim-
men des Centrums , der Fortschrittspartei und der Freiconser-
vativen abgelehnt. Zur Beseitigung des weiter hervorgehobenen Be-
denkens wurde dann der Antrag gestellt, im Gesetzentwurf aus-
drücklich zu bestimmen, dass die Summe von 3 856000 zur
Amortisation wie jetzt vorweg aus den Ueberschüssen der Eisen-
bahnverwaltung zu entnehmen ist. Dieser Antrag wurde ange-
nommen. Demnächst wur<le der Gesetzentwurf des Abg. ßüchte-
mann mit überwiegender Majorität abgelehnt und der modificirte
§ 1 des V. Tiedemann’scheh Entwurfs angenommen. — In spä-
terer Sitzung wurde § 2 nach dem Antrag des Abg. v. Tiede-
mann wie folgt angenommen: „Zum Zwecke der Ausführung
dieses Gesetzes wird die am 1. April 1880 vorhanden gewiesene
Staatseisenbahncapitalschuld auf den Betrag von 1 498 858 100 Jh
festgestellt. Dieselbe vermehrt sich um die Beträge der auf
Grund von Eisenbahncrediten seit diesem Zeitpunkte verausgabten
Schuldverschreibungen, sowie im Falle des Eigenthumserwerbes
von verstaatlichten Eisenbahnen um die Beträge der für Eisen-
bahnzwecke durch den Etat oder besondere Gesetze ausserordent-
lich bewilligten Staatsmittel, sofern nicht bei der Bewilligung
etwas anderes bestimmt ist. Sie vermindert sich dagegen um die
Beträge der in Gemässheit dieses Gesetzes stattgehabten Tilgun-
gen.“ Mehrere Abänderungsanträge, welche zu diesem Paragra-
phen gestellt waren, wurden abgelehnt, unter anderem der Antrag
des Abg. Rickert, welcher die Staatseisenbahncapitalschuld auf
1 600 000 000 M und auch der Antrag des Abg. v. Huene, welcher
sie auf 1 550 000 000 bemessen wollte. Die übrigen Paragraphen
wurden ebenfalls in der Fassung des Antrags des Abg. v. Tiede-
mann angenommen. Wir heben daraus folgende Bestimmungen
hervor: Von der Staatseisenbahncapitalschuld sind alljährlich,
soweit die Ueberschüsse der Verwaltung der Elsenbahnangelegen-
heiten dazu ausreichen, bis zu ®/4 pCt. zu tilgen. Von dieser Til-
gungsquote kommen in Abrechnung die zur planmässigen Amor-
tisation der vom Staate für Eisenbahnzwecke vor dem Jahre 1879
aufgenommenen Schulden erforderlichen Beträge. Sind jedoch
zur Deckung eines Deficits oder für ausserordentliche Staats-
bedürfnisse neue Anleihen bewilligt, so ist der zur Tilgung ver-
fügliche Betrag von der letzteren abzuschreiben und auf die neuen
Anleihen anzurechnen. Ueber die nach Vorwegnahme der zur
Verzinsung und Amortisation zu verwendenden Summen von den
Ueberschüssen der Eisenbahnen noch verfüglich bleibenden Be-
träge wird durch den jedesmaligen Staatshaushaltsetat Bestim-
mung getroffen. Der für die Verzinsung der am 1. April 1880 vor-
handenen Staatseisenbahncapitalschuld erforderliche Betrag wird
auf 63 914324 M. festgesetzt.
Die Rheiu-Nahebalmvorlage ist Gegenstand eines Berichts,
welchen die Eisenbahncommission für das Plenum ausgearbeitet
hat. Er ist vom Abg. von Eynern erstattet. Da wir die Verhand-
lungen dieser Commission über den angeführten Gegenstand durch
fortlaufende Berichte verfolgt haben, können wir uns darauf be-
schränken, die Erklärungen des Kriegsministers von Kameke, be-
treffend die Wichtigkeit und Dringlichkeit des zweiten Geleises
auf dieser Bahn im Interesse der Landesvertheidigung, nach dem
Wortlaut des offiziellen Protocolls wiederzugeben. Zuerst gab der
Kriegsminister folgende Erläuterungen: Es müsse constatirt wer-
den, dass der Gegner sich in einer sehr viel günstigeren Situation
bezüglich seiner Eisenbahnverbindungen befinde und zunächst
die Ueberlegenheit habe. Das Vorhandensein eines zweiten Geleises
auf dieser Bahnstrecke könne einem unblutigen Siege gleich zu
achten sein. Die Militärbehörde erachte das zweite Geleis nicht
blos als vortheilhaft, sondern nach Lage der Verhältnisse als noth-
wendig. Ein Aufschub der angestrebten Massnahmen müsse als
sehr bedenklich erachtet werden. Ferner trat weiterhin ein Ver-
treter des Herrn Ministers den Ausführungen, als sei die König-
liche Staatsregierung 10 Jahre lang säumig gewesen, während sie
jetzt die Landesvertretung in wenig Wochen zur Entscheidung
dränge, mit Detailnachweisungen entgegen, welche bestimmt waren,
die erst in den letzten Jahren stetig gewachsene und eminent
gewordene Dringlichkeit im- Interesse der Landesvertheidigung
augenfällig darzuthun. Zu dem von Hammacher vorgeschlagenen
(und von der Commission angenommenen) Gegengesetzentwurfe
erklärte das Kriegsministerium: „Vom Standpunkte der Landes-
vertheidigung können die Vortheile, welche eine generelle gesetz-
liche Regelung nach diesen Vorschlägen bieten wür<le, nicht ver-
kannt werden. Durch die Annahme dieses Vorschlages würde
indessen, wie der Commissarius des Herrn Ministers der öffent-
lichen Arbeiten näher ausgeführt hat, das Zustandekommen der
Legung des zweiten Geleises der Rhein-Nahebahn voraussichtlich
bis zum Juni künftigen Jahres hinausgeschoben werden. Hierin
wäre eine Schädigung der Interessen der Landesvertheidigung zu
erblicken.“ — ln der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses
wurde beschlossen, den auf der Tagesordnung stehenden Gesetz-
entwurf, betreffend den Erwerb und weiteren Ausbau der Rhein-
Naheeisenbahn zur nochmaligen Vorberathung in die für densel-
ben eingesetzte Commission zurückzuverweisen. Es war der Vor-
sitzende der Commission selbst, Abg. v. Wedel-Malchow, welcher
den Antrag zu dieser abermaligen Commissionsberathung des Ge-
setzentwurfes stellte, und zwar motivirte derselbe seinen Antrag
I.
184
dadurch, dass er erklärte, es seien ihm und einigen Mitgliedern der
Commission aus dem Schosse der Regierung Mittheilungen darüber
zugekommen, dass augenblicklich Verhandlungen schweben, die
darauf abzwecken, den Erwerb der Bahn zu einem billigeren Kauf-
preise zu erlangen. Dass die Commission sich der Regierungs-
vorlage- gegenüber ablehnend verhalten habe, beruhe eben darin,
dass man den in derselben angesetzten Kaufpreis für zu hoch
halte. Herr Minister Maybach drückte seine Zufriedenheit mit
dem Anträge des, Vorredners aus und bestätigte die von demsel-
ben angeführten Gründe des Antrages. Die kurze Debatte, welche
der Antrag noch hervorrief, wurde von dem Abg. ßüchtemann
eröffnet; derselbe erklärte sich gegen den Antrag und verlangte
zunächst, über die gepflogenen Verhandlungen durch den Herrn
Minister unterrichtet zu werden. Der Abg. Windhorst empfahl
den Antrag zur Annahme, indem er auf die militärische Wichtig-
keit der Bahn hinwies und besonders die in Aussicht gestellte
Möglichkeit betonte, die Bahn zu einem billigeren Preise zu er-
werben.
Die Berliner Stadteisenbahn wird, wenn nicht unerwartete
und unberechenbare Hindernisse in den Weg treten, am 1. Octo-
ber d. J. dem Betriebe übergeben werden. Seitens der Direction
wird mit grossem Eifer auf den Abschluss der Arbeiten hinge-
drängt. Seit dem Eintritt der milderen Witterung ist an den
ganzen Strecken wieder die Thätigkeit aufgenommen worden.
Hier und da muss die Weiterfübrung zwar noch ruhen, weil Pro-
cesse schweben oder Streitfragen zwischen verschiedenen Behör-
den erst zu erledigen sind, es liegt aber kein Grund zur Annahme
vor, dass es nicht gelingen wird, auch diese Schwierigkeiten zu
heben. Der Betrieb soll von Anfang an in fast vollem Umfange
aufgenommen werden. Bezüglich des Fahrpreises wird als mass-
gebender Gesichtspunkt gelten, dass man nicht hinter der Pferde-
bahn Zurückbleiben könne. Es wird demnach wahrscheinlich die
ganze Strecke von Osten nach Westen und umgekehrt 30 aS, be-
tragen, während von jeder Station aus Theilstrecken zu 10 aus-
gegeben werden. Die Fahrpläne sollen von der Bedürfnissfrage
entschieden werden. Es steht aber bereits fest, dass die Züge
sicherlich bis Mitternacht, vielleicht noch länger, laufen werden,
uhd dass des Morgens durch Einschiebung von Arbeiterzügen auf
diejenigen Werkthätigen Rücksicht genommen werden soll, welche
in weiter Entfernung von der Stadt wohnen. Ebenso wird es
Schülerzüge geben. Die Wagen für den Stadtverkehr werden vor-
aussichtlich nur II und III. Classe führen und nach Amerikani-
schem Muster durchgehende sein. Die Wagen aller 4 Classen sind für
den externen Verkehr bestimmt. Eine grosse Zahl der in München
bestellten Locomotiven — dieselben verzehren bekanntlich ihren
Rauch — sind bereits fertiggestellt.
Ueber eine Eisenbahnverbindung Mainz ■ Frankfurt a. M.-
Briissel begegnet man in Belgischen Blättern augenblicklich leb-
haften Erörterungen, da dies Project während der nächsten
Session in den Belgischen Kammern zur Sprache kommen dürfte.
Zweck des Projects ist, den kürzesten Weg, der Brüssel und die
Belgischen Seehäfen in directe Verbindung mit Mittel- und Süd-
deutschland, Oesterreich-Ungarn und dem Orient bringen könne,
nutzbar zu machen. Jetzt braucht man 11 bis 12 Stunden, um
im Schnellzug die 417 km von Brüssel nach Mainz zurückzu-
legen. ln der projectirten directen Linie würde die Entfernung
nur .354 km betragen, die in höchstens 8 Stunden zurückzulegen
wären. Das Project der Linie existirt seit 1864 und ist von den
Deutschen Regierungen sympathisch aufgenommen Avorden,
während es, wie es scheint, bei der Belgischen Regierung auf die
Schwierigkeit stösst, dass dieselbe keine neuen Concessionen
ertheilen will.
lieber die Prenssisch ■ Badischen Instradirnngsfragen lässt
sich die „N. A. Z.“ in einem offiziösen Artikel folgendermassen
vernehmen: „Die von der „Karlsruher Zeitung“ gebrachte Mit-
theilung, dass zwischen der Preussischen und der Badischen
Staatseisenbahnverwaltung wegen der Leitung des Güterverkehrs
kürzlich eine Uebereinkunft getroffen worden sei, wird in einigen
Organen der Presse mit Bemerkungen begleitet, welche — soweit
wir unterrichtet sind — dieselbe missverständliche Auffassung
wiederspiegeln, die in dieser Angelegenheit namentlich in Süd-
deutschen Blättern wiederholt zu Tage getreten ist. Die natür-
liche Sachlage wird dabei völlig verkannt. Wir erfahren darüber
Folgendes: Die frühere Privatverwaltung der Rheinischen Eisen-
bahn hatte den Güterverkehr, soviel in ihrer Macht stand, im
Interesse ihrer Actionäre vorzugsweise über ihre Stammbahn
— zum Nachtheil der vom Staat garantirten Eifelbahn — ge-
leitet, sie hatte namentlich im Belgischen Verkehre weitgehende
Ermässigungen ihrer Frachtanthefle ein treten lassen, um im
Verein mit der Badischen Bahn gegen die viel kürzere Route der
Reichsbahnen zu concurriren. Derartige Verhältnisse konnte der
Preussische Staat, als das Rheinische Unternehmen in seinen
Besitz überging, selbstverständlich nicht fortbestehen lassen.
Der Staat, als nunmehriger Besitzer der Eifelbahn und Eigen-
thümer der Saarbrücken-Trierer Bahn, hat ein weit grösseres
Interesse, den in der Richtung von Norden nach Süden sich be-
wegenden Güterverkehr über Trier-Saargemünd zu leiten als
über Bingerbrück. Dazu kommt das auch für Preussen nicht
gleichgültige Interesse des Reichs an den Erträgen der Reichs-
eisenbahnen, deren Linien in Saargemünd an die der Staats-
bahnen stossen. Die Entfernung KÖln-Basel ist über Trier-Saar-
gemünd und über Bingen-Mannheim fast gleich, auf der ersteren
Route beträgt sie 525, auf der letzteren 512 km, der Preussische
Staat aber ist an der ersteren mit 285 km, an der letzteren nur
mit 153 km betheiligt, und ausserdem gehört auf der ersteren
Route, über Saargemünd, die ganze Nichtpreussische Strecke mit
240 km zu den Reichsbahnen. Es hätte kaum befremden können,
wenn die Preussische Staatsbahnverwaltung angesichts dieser i
geographischen Situation dazu übergegangen wäre, den gesammten
hier iu Betracht kommenden Verkehr ausschliesslich über Trier-
Saargemünd zu leiten. Für die Finanzen Preussens nicht minder
wie für die des Reichs würde das von wesentlichem Vortheil
gewesen sein, ohne die Interessen des öffentlichen Verkehrs im
geringsten zu schädigen. Sichert doch die einheitliche Leitung
auf den Staats- und Reichsbahnen die prompteste Beförderung!
Weit entfernt jedoch von derartigen, obwohl unanfechtbaren
Massnahmen hat die Staatseisenbahnverwaltung bei ihren Vor-
schlägen für eine anderweite Verkehrstheilung sich von vorn-
herein von dem Bestreben leiten lassen, auf die bis dahin be-
standenen Verhältnisse eine möglichst schonende Rücksicht zu
nehmen. Von anderer Seite dagegen vermochte man sich nicht
dazu zu entschliessen, den veränderten Verhältnissen die ge-
bührende Rechnung zu tragen. Der frühere Besitzstand wurde
mit Zähigkeit festgehalten. Man schien der Meinung zu sein,
dass der stärkere Theil, weil eben der stärkere, dem schwächeren
gegenüber die eigenen Interessen auch nicht im beschränktesten
Masse zur Geltung bringen dürfe. Nachdem die Eisen bahndirec-
tionen monatelang vergeblich verhandelt hatten, blieb unter
solchen Umständen kein anderes Mittel übrig, als von dem in
üblicher Weise bei den Verkehrsvereinbarungen vorbehaltenen
Köndigungsrechte Gebrauch zu machen. Jeder Grund zu der •
Befürchtung, dass in Folge dessen eine Unterbrechung wichtiger
directer Güterverkehre eintreten werde, war hierbei ausge-
schlossen, weil der Verkehr in allen wesentlichen Beziehungen
über die Linien der Reichsbahnen aufrecht erhalten werden
konnte. Das Mittel der Kündigung hat sich denn auch als wirk-
sam erwiesen. Noch vor Ablauf der Kündigungsfrist für den
Belgischen Verkehr über die Rheinroute ist eine befriedigende
Verständigung erreicht worden. Das von Badischer Seite ge-
brachte Opfer, dass im Verkehre mit Thüringen und dem nord-
östlichen Gebiete an Stelle der Würzburger die beträchtlich
nähere und höchst leistungsfähige Frankfurter Route tritt, ent-
spricht der Natur der Dinge. Auch über die Verkehrsbeziehungen
zwischen den Preussischen Staatsbahnen und der Hessischen
Ludwigsbahn sollen die Versuche, irrige Anschauungen im
Publikum zu verbreiten, anscheinend fortgesetzt werden. Nach-
dem die veränderte Sachlage von Seiten der Hessischen Ludwigs-
bahn endlich gewürdigt und durch ein gleichzeitiges Entgegen-
kommen der Staatsbahnen eine Verständigung ermöglicht worden
ist, findet jetzt ein Artikel in No. 64 der „National-Zeitung“ es
befremdlich, dass die Hessische Ludwigsbahn in dem getroffenen
Abkommen die Verpflichtung übernommen hat, Concurrenzen zu ,
beschränken, welche sie den Staatsbahnen bisher auf 32 pCt.,
früher sogar bis auf 42 pCt. Mehrentfernung gemacht hat. '
Nichts ist doch wohl natürlicher, als dass, wenn ihrerseits die
Staatsbahnen der Ludwigsbahn einen reichlichen Antheil an
Transporten überlassen, welche sie schon bei mässiger Concur-
renzaufnahme und unter vollster Wahrung des öffentlichen Ver-
kehrsinteresses allein zu befördern in der Lage wären, dann
auch von der Gegenseite erwartet werden muss, dass sie den bis
dahin angewendeten Concurrenzmassregeln engere Schranken ziehe.
Irgend welche Benachtheiligung öffentlicher Verkehrsinteressen j.
bewirkt diese Beschränkung keineswegs, sondern nur die theil- i
weise Aufhebung der Verkehrsleitung über eine Umwegsroute. ?
In der That, es ist nicht verständlich, wie man fortfahren kann, i
der Preussischen Staatseisenbahnverwaltung anzusinnen, sie solle ^
in gänzlicher Verkennung ihrer Pflichten die Interessen der j
Preussischen Steuerzahler zu Gunsten der Actionäre von Privat- i
bahnen empfindlich schädigen“. |
Das Eigenthum der Hannover-Altenbekener Eisenbahn geht t
laut handelsgerichtlicher Eintragung mit dem 1. April 1881 in das ^
Eigenthum des Preussischen Staats über und tritt mit diesem |
Zeitpunkte die Actiengesellschaft in Lir^uidation, welche für i
Rechnung des Preussischen Staats erfolgt. J
Zur Anfertigung der genen llen Vorarbeiten für die Schwarza- -i
thalbalm hat Mitte v. Mts. die Fürstl. Schwarzb.-Rudolst. Regie-
rung die Genehmigung ertheilt. Dieselbe soll als normalspurige £
Bahn minderer Ordnung mit theilweiser Benutzung der Chaussee t
hergestellt werden. Sie beginnt in der Nähe von Rudolstadt an a
der Station Schwarza der Saalbahn und führt von hier über f
Blankenburg, Sebwarzburg, Mellenbach und Schwarzmühle nach 3p
Katzhütte und Oelze bei Breitenbacb, erhält eine Länge von etwa >
35—36 Kilometer und wird einen der schönsten und Industrie- «
reichsten Theile des Thüringer Waldes erschliessen. Die tech- S
nischen und finanziellen Vorarbeiten sind dem Vernehmen nach ,*
185
dem Baurath Plessner in Gotha übertragen und in beiden Be-
ziehungen bereits begonnen.
Unfälle beim Eisenbalmbetrieb mit Ausschluss der Werk-
stätten waren nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten
Nachweisung auf Deutschen Eisenbahnen — ausschliesslich
Bayerns — im Monat December v. J. im Ganzen zu verzeichnen :
12 Entgleisungen und 46 Zusammenstösse auf freier Bahn, 41
Entgleisungen und 9 Zusammenstösse in Stationen und 174
sonstige Unfälle. Bei diesen sind im Ganzen, und zwar grössten-
theils durch eigenes Verschulden 209 Personen verunglückt, so-
wie 101 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 174 unerheblich be-
schädigt. Es wurden von den 12 814 718 überhaupt beförderten
Reisenden 4 getödtet, 3 verletzt, von Bahnbeamten und Arbeitern
im Dienst beim eigentlichen Betrieb 24 getödtet und 93 verletzt,
und bei Nebenbeschäftigungen 7 getödtet und 23 verletzt, von
Post-, Steuer- etc. Beamten 1 getödtet, 8 verletzt, von fremden
Personen 18 getödtet und 18 verletzt, sowie bei Selbstmordver-
suchen 8 getödtet und 2 verletzt. Von den sämmtlichen Verun-
glückungen, mit Ausschluss der Selbstmorde, entfallen auf;
Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Staatsbahnen
bei zusammen 21843 km Betriebslänge 179 Fälle, darunter die
grösste Anzahl auf die Bahnstrecken im Bezirke der Köln-Min-
dener Bahn (43), Bergisch-Märkischen Bahn 20 etc.; auf grössere
Privatbahnen mit je 150 km Betriebslänge bei zusammen 5 858 km
Betriebslänge 17 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die ßer-
lin-Auhaltische, Berlin - Hamburger und die Braunschweigische
Eisenbahn; auf kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Be-
triebslänge bei zusammen 1 048 km Betriebslänge 3 Fälle.
Kussische Correspondenz.
St. Petersburg, im Februar 1881. (Baranow’sche Eisenbahn-
commission. Grosse Russische Eisenbahngesellschaft. Tambow-
Saratower Eisenbahn. Schneeverwehungen. Commission für Zu-
fahrtswege. Gleichzeitige Uebergabe einer Depesche für mehrere
Stationen.)
Die „Graf Baranow’sche Eisenbabncommission“ hatte s. z.
gelegentlich der Beurtheilung von Massregeln zum billigeren
Passagierbetrieb in der Nähe der Hauptstädte, ohne eine für die
Bahnverwaltung beschwerliche Zugvermehrung, sich für den
Nutzen der Einführnug von Localdampfwagen statt ganzer Personen-
züge, ausgesprochen. Jetzt, berichten die „Moskauer Nachrichten“,
hätte die Baltische Bahn eine darauf bezügliche Eingabe an das
Ministerium der Communicationen gemacht und letzteres habe
sich dem Project günstig erwiesen. Danach werde man in näch-
ster Zeit auf der Baltischen Bahn solche Dampfwagen einstellen.
Die drei Linien der Grossen Russischen Eisenbahngesell-
schaft, die Nicolaibahn, die Warschauer und Moskau-Nischni Now-
goroder Bahn haben im Jahre 1880 eine Bruttoeinnahme von
36 941 896 Rbl. ergeben, d. h. 6 392 308 Rbl. weniger als 1879. Ein
solcher scheinbar starker Ausfall der Thätigkeit einer der Haupt-
eisenbahnarterien Russlands kann theilweise dadurch erklärt
werden, dass im Jahre 1878 ein grosser Theil sämmtlicher Ein-
nahmen unserer Bahnen aus Kriegstransporten bestand. Im fol-
genden Jahre 1879 wuchs darauf der Betrieb durch den enormen
Kornexport. Im verflossenen Jahre aber musste die allgemeine
öconomische Krisis, in Verbindung mit dem bedeutend sich ver-
ringernden Kornexport, auch auf die Eisenbahneinnahmen ihren
verderblichen Einfluss ausüben!
Im vorigen Jahre erwählte die ausserordentliche General-
versammlung der Actionäre der Tambow-Säratower Eisenbahn
eine Specialcommission, welche- sie beauftragte, Verhandlungen
mit der Nachbargesellschaft der Koslow-Tambower Bahn anzu-
knüpfen bezüglich einer Fusion beider Bahngesellschaften in ein
Unternehmen. Augenblicklich dient diese Frage der Fusion zum
Gegenstand einer lebhaften Agitation in den Kreisen der Eisen-
bahn- und Börseninteressenten. Die an und für sich ganz ver-
nünftige und nützliche Idee von der Fusion zweier nicht grosser
Eisenbahnunternehmungen in Eines dient aber hier nur, wie ge-
wöhnlich, als anständiger Deckmantel, um auf die Regierungs-
casse wieder einen herzhaften Angriff zu machen! Wenigstens
ist das von den Interessenten ausgedachte Project der Fusion
bepgter Bahnen darauf begründet, dass die Regierung sich ver-
pflichte, die öprocentige Garantie für die Saratower Strecke zu
übernehmen, welche jetzt auf der Landschaft liegt. Es wird wohl
kaum nöthig sein hier hinzuzufügen, dass augenblicklich nicht
die Zeit in Russland ist, um Kronsinteressen mir nichts. Dir
nichts speculativen Phantasieen einiger Schwindler zum Opfer
zu bri^en.
Vvie alljährlich sind auch heuer auf verschiedenen Bahnen
die Züge im Schnee stecken geblieben. Auf der Orenburger
Bahn begannen die Schneestürme am 24. December; auf die mit-
telrussischen Bahnen endlich von Moscau erstreckten sie sich zu
Ende des Jahres; im Süden wüthen sie noch heute, den jüngsten
Depeschen nach zu urtheilen. Die Verwaltung der Südwestbahnen
hat sich benöthigt gesehen, allgemein zu beobachtende Regeln
aufzustellen für den Fall von Schneeverwehungen. Die haupt-
sächlichsten derselben sind folgende: 1. auf jeder grossen Station
soll ein mit einer genügenden Anzahl hölzerner und eiserner
Schaufeln ausgerüsteter Waggon sich stets in Bereitschaft befin-
den. Dieser Waggon muss sofort nach Empfang der Nachricht,
dass ein Zug im Schnee stecken geblieben sei, nach dem betref-
fenden Orte hingesandt werden; 2. der Stationsvorstand ist ge-
halten sofort Massregeln zu treffen, um dem steckengebliebenen
Zuge die gehörige Quantität Brennmaterial zuin Beheizen der
Waggons, sowie Lebensmittel und Thee zu verschaffen; 3. wenn
das Hinschaffen aller dieser Gegenstände tiurch Locomotive aus
irgend welchen Gründen unmöglich sein sollte, so müssen diesel-
ben durch Pferde an Ort und Stelle gebracht werden und end-
lich 4. falls Passagiere es wünschen sollten, zu der dem unfrei-
willigen Anhaltepunkte zunächstgelegenen Station expedirt zu
werden, müssen die Beamten der Bahn alle dazu nöthigen Hilfs-
mittel den Passagieren zur Verfügung stellen. Am 18/30. Januar
war die Donetzbahn durch Schnee verschüttet und der Verkehr
abermals mehrere Tage unterbrochen. Auf der Rostow-Wladikaw-
kaser Bahn ist neulich die Brücke über den Temernick fortge-
rissen und der Verkehr dadurch bedeutend erschwert. Auf der
Orenburger Bahn geht der Verkehr seit dem December nur mit
Stocken vorwärts. Besonders finden Schneewehen auf der 472
und 468. Werst statt. Mehrere Male sind die Züge mitten im
Schnee ganz stecken geblieben und haben Stunden lang nöthig
gehabt, um ausgegraben zu werden. Zwischen den Stationen
Butzaki und Nowossergiewsk (Anfang der Bahn) ging der Betrieb
ungehindert vor sich, auf der Strecke nach Orenburg zu war be-
ständiger Aufenthalt.
jEine Specialcommissiou aus Vertretern verschiedener
Ressorts, welche beim Communicationsministerium 1874 zur Zu-
sammenstellung eines Projectes für ein Netz von Zufahrtswegen
zu den Eisenbahnstationen gegründet worden war, ist auf Aller-
höchsten Befehl am 1. December n. St. 1880 aufgehoben worden.
Zugleich ist dem Communicationsminister überlassen. Regeln
festzusetzen über die Ordnung und die Bedingungen zur
Erlaubnissertheilung des Baues solcher Zufahrtswege an Ge-
sellschaften, Eisenbahnen und Private und ebenfalls über
fiie in solchen Fällen seitens der Regierung zu _ leistende
Tbeilnahme. Die ausgearbeiteten Regeln hat der Minister auf
dem gewöhnlichen gesetzlichen Wege zur Bestätigung vorzulegen.
Iin verflossenen December wurden in der Werkstätte des
„St. Petersburger Kreistelegraphenamtes“ von den K. K. Artillerie-
capitän Pirotzky, Hauptoechaniker Desewjankin und dem
jüngeren Mechaniker Sjaweljew Versuche angestellt über die
gleichzeitige Uebergabe einer Depesche von einer Station auf
mehrere andere Telegraphen Stationen nach dem von Pirotzky
vorgeschlagenem System, welches in der Anwendung zweier
paralleler Leitungen oder einer Leitung mit parallelen Zweigen
besteht. Die Versuche bestanden in Folgendem: 1. Anfangs
wurden drei Telegraphenapparate in einer galvanischen Kette
auf gewöhnliche Weise hinter einander vermittelst sechs Meidinger-
schen Apparate geschlossen; hierbei waren alle drei Apparate
gleichzeitig in Thätigkeit. 2. Bei Verminderung der Batterie auf
vier Elemente vvirkten nur zwei Apparate, der dritte blieb
unthätig. 3. Bei Verminderung der Batterie auf zwei Elemente
wirkte nur ein Apparat und zwar der nächste zur Batterie, die
beiden andern blieben unthätig. 4. Als nun, nach Pirotzky’s
System, alle drei Apparate mit Querzweigen zwischen den zwei
parallelen Leitungen in Verbindung gesetzt waren, so wurden
durch dieselbe Batterie von zwei Elementen alle drei Apparate
in gleichzeitige Thätigkeit versetzt. 5. Als darnach die Batterie
auf ein Element vermindert wurde, so wirkten doch noch alle
drei zwischen den parallelen Leitungen eingeschlossenen Apparate
gleichzeitig. 6. Darauf wurden zwischen den parallelen Leitungen
vier und fünf Apparate eingeschaltet und alle wirkten gleich-
zeitig durch die Kraft eines Elementes. 7. Nach diesen befrie-
digenden Resultaten hielt man es für überflüssig, die Anzahl der
Apparate noch zu vermehren, welche durch ein Element in Thätig-
keit gesetzt werden sollten, man machte aber noch den Vergeh,
die kleinste Kraft zu bestimmen, welche nöthig sei, um einen
Apparat bei gewöhnlichem System der Einschaltung in Thätig-
keit zu setzen; hierbei zeigte sich, dass einer von den bei den
Versuchen angewandten Apparate durch die Kraft eines Ele-
mentes in Thätigkeit gesetzt wurde.
Die Versuche bewiesen demnach unzweifelhaft, dass, um
auf mehrere Telegraphenapparate zu wirken, bei Anwendung
zweier parallelen Leitungen oder einer Leitung mit parallelen
Zweigen, die zur gleichzeitigen Uebergabe einer Depesche auf
mehrere Stationen nothwendige Batterie wenigstens fünfmal
verringert werden kann, d. h. wo jetzt 100 Elemente angewendet
werden, z. B. auf fünf Stationen, sind nach dem System von
Pirotzky 20 Elemente genug, um eine Depesche auf diesen fünf
Stationen gleichzeitig zu übergeben.
Durch das von Herrn Pirotzky vorgeschlagene System der
Stromtheilung in eine beliebige Anzahl gleicher Theile, "welches
ausserdem vermittelst Galvanometer als auch auf theoretischem
Wege durch Gleichungen, welche das allgemeine Gesetz der
Stromvertheilung über alle eingeschalteten Leitungen ausdrücken.
bewiesen wurde, kann man, nach den Worten des Erfinders
1. die Zahl* electrischer Lampen, welche jetzt von einer dynamo-
electrischen Maschine bei dem jetzt bestehenden System der
Hintereinandercinschaltung unterhalten w’erdcn, wenigstens vier
mal vergrössern, wobei man sie nur je mehrere an einen der
Querzweige, welche zwischen zwei parallelen Leitungen einge-
schlossen sind, vertheilt oder an parallele Zweige einer Leitung;
2. kann man die Zahl der Telegraphenapparate, welche durch
ein Element in Thäti^eit gesetzt werden, fünf mal vergrössern;
3. bei Bewegung von Wagen auf electrischen Eisenbahnen kann
man gleichzeitig mehrere Waggons an verschiedenen Orten gleich-
massig in Bewegung setzen.
Italienische Correspondenz.
Italienisch - Oesterreichisch - Ungarischer Verbandsverkelir.
Nach dem mit den Oesterreicbisch-Ungarischen Eisenbahnen (Ru-
dolfbahn und Südbahn) getroffenen Uebereinkommen trat am
1. Februar d. J. der Italienisch- Oesterreicbische Verbandsverkehr
für Fracht- und Eilgut via Pontebba in Kraft und ebenso die
neuen Tarifbestimmungen, welche sowohl für die letztere Route,
als für die über Cormons und übei* Peri gelten.
Die dirccten Italienisch-Böhmischen Tarife für Fracht- und
Eilgut via Peri, welche nach einer Bekanntmachung vom 24. De-
cember v. J. zunächst noch bis zum Ende des Monats Januar d. J.
in Gültigkeit bleiben sollten, werden nun, wie die Direction der
Oberitalieniscben Eisenbahnen bekannt macht, mit Genehmigung
<ies Ministers der öffentlichen Arbeiten auf unbestimmte weitere
Zeit in Kraft bleiben.
Die Herstellung einer directeren Verbindung zwischen Turin und
Lyon bildet gegenwärtig in den Italienisch-Französischen Grenz-
provinzen den Gegenstand lebhafter Bestrebungen. Es soll diese
directere Verbindung dadurch hergestellt werden, dass eine Bahn
gebaut wird zwischen der Station Voiron an der Linie Lyon-
Grenoble und der Station Saint-Beron un weit Chambery an der
Linie Macon-Modane-Turin. Diese Linie würde für Turin, Mai-
land und ganz Oberitalien von grossem Vortheile sein, sie würde
den Weg zwischen den genannten Städten und Lyon um etwa
50 km abkürzen.
December-Einnahmeu Schweizerischer Eisenbahnen.
b 1879 164 km mehr
1879 152 km weniger
Normalbalmeii :
^entralbahn ....
Basler Verbindungsb.
Aarg. Südbahn . .
Woh le n - Brem garten
Emmenthalbahn . .
Gotthardbahn . . .
J ura-Bern-Luzernbah n
Bern-Luzern-Bahn .
Bödeli-Babn . . .
Nationalbahn ....
Nordostbahn ....
Zürich-Zug-Luzern .
Bötzbergbahn . . .
EfCretikon-Hinw('il .
Suisse Occidentale . .
Simplonbahn . . .
Bulle-Romont . . .
Tössthalbahn ....
Vereinigte Schweizerb.
Toggenburgerbahu .
Wald Rüti ....
Rapperswyl-Pfäifikon
22 Bahnen
Specialbahnen :
Appenzeller Bahn . .
Arth-Rigibahn . . .
Lausanne-Echallens .
Rigibahn (Vitznau)
Rorschach-Heiden . .
Uetlibergbahn . . .
Wädensweil-Binsiedeln
5 resp. 7 Bahnen
trieb-
länge
Im December 1880
Per-
sonen
Fres. I Fres.
Güter Total p. km
Fres. Fres.
204 000
1 150
6 350
820
6 250
27 600
146 000
29 000
1 600
315 600
35 000
28 000
5 100
296 500
23 745
3 890
10 430
212 000
11 250
1850
403 000
14 150
5 500
607 000
15 300
11850
22 100
240 000 S
32 500
2 300
603 400
47 000
107 000
6 700
509 500
12 770
9 710l
11 7951
215 100
7 550
1450
250|
919 000
82 000
135 000
11800
806 000
36 515
13 600
22 225j
427 100
18 800
13671051226017513627280
6 635 4 917 11 552
3 949 1864 5 813
1 555
2 134
4 250|
18 5231 13 4441 319
Differenz g. d. Vorjahr
Total p. km
-f 47 575
+
-f 2 037
- 73
+ 1
-flO 457
-f47 334
+ •"
-|-
■53 504
+162487
-f 6 257
-f 3 659
+ 3
-1-79 782
+
+ 2 400
— 1 639
+18
+ 1 270
80
29
+ 1429
+
8,7
+ 3,0
+ - -
+ 10,3
-f- 126
+ 142
+
+
— 107
+ 39,4
+ 11,0
+
+ 7,3
2,5
+ 14,1
+ 6.3
17,4
— 48,3
+ 18,9
+ 1,2
Vom Januar bis December 1880
Per-
sonen
Fres.
Güter
Fres.
3910069.5*
40 513 1
92 635
10 353
453 526
14;o 2440182
" - 621 980
125 546
243 517
5273702
870 918
590 954
72 797
5511367
58 210[
162 8201
3328347
164 688
33 984
181511
440 050
38 215
257 220
17259296
621819
1475771
88 990
[6358632
225 035
141010
130 588
[2876232
99 128
21 010
6 030
24Ö73 905129 U7 59«
100 501 61479
189 000 12 856
57 880 19 304
273 623 20 366
58 133 29 378
84 710 3 656
169 0691 60 370
932 916| 207 409
Total
Fres.
p. km
9160555
195 097
160 894
16 944
192 531
736 152
5652165
1062030
163 761
500 737
12 532 998
1492737
2066725
161 787
Ll 869 999
786 191
199 220
293 408
6204579
263 816
54 994
24181
53 791 5
161 980
201 856
77184
293 989
87 511
88 366
229 439
30 333
39 019
5 548
2 118
8 022
10 987
22 079
11 179
18 195
5 384
26 609
22 279
35 633
7 034
24 374
6 720
10 485
7 335
22 319
10 553
7 856
6 045
21655
10 799
18 351
5146
41 998
12 501
9 818
13 496
14 078
Differ. g. d. Vorjahr
Total p. km
Fres. Fres.
+322818
—25 268
-1-13 574
— 460
+ 3 622
+156654
+363342
+ 3 405
+ 4612
-389175
+637411
-1-86 917
+177792
+34 308
+346205
+91 572
+ 8 920
-10 485
+102292,
729
513
+1069
-5054
+ 468
— 57
+ 151
+2338
1420
+ 36
+ 512
- 42
—3130
1297
■3065
+ 3,6
— 11,5
+ 9,2
- 2,6
+ 1,9
+ 27,0
+ 6,9
0,3
+ 2,9
- 10,5
+ 6,2
+ 9,4
+1492+ 26,9
711+ 3,0
783 + 13,2
+ 469 -h 4,7
— 262— 3,4
-f 368 + 1,7
-1- 30+ 0,3
- 73— 0,9
+ 127+ 2,1
+ 776 + 3,7
— 5 223
-1-36 ,383
— 3 573
-1-10 331
+ 7 890
-}- 4 349
— 5 013
-1-45 144
+1446
+1127
-1- 483
- 295
— 3,1
+ 22,0
- 4,4
+ 3,'
■i
Technisches.
Die Anwendung der Compoundlocoinotiveii auf Secundär-
bahnen. Ingenieur A. Mailet in Paris theilt im „Chemin de fer“
die Resultate mit, welche bei der Verwendung von Compound-
masehinen bei dem Betriebe der Eisenbahn von Bayonne nach
Biarritz erzielt worden und als sehr günstige zu bezeichnen sind.
Die zur Anwendung gekommenen Maschinen sind in den Werk-
stätten des Creuzot nach den Angaben Mallet’s gebaut; es sind
Tendermaschinen mit 3 Achsen, die Vorderachse mit der Trieb-
achse gekuppelt, mit äusseren horizontal liegenden Cylindern.
Drei der beschafften Maschinen wiegen vollständig ausgerüstet
'e 19 600 kg; eine vierte von 24 500 kg Gewicht wurde hauptsäch-
ich verwendet an Sonntagen und sonst, wenn die Züge mehr als
4 Wagen enthielten. Die Wagen wiegen leer durchschnittlich 9 t
und fassen 70 — 100 Personen, je nach dem Typus. Die Bahn
Bayonne-Biarritz ist ca. 8 km lang und hat Steigungen bis zu 15 auf
1 000 (1 : 67), 38 pCt. der Länge liegen in Neigungen über 1 : 200.
Der kleinste Curvenradius ist 300 m, im Ganzen liegen 42 pCt.
der Strecke in Curven. Die mittlere Fahrgeschwindigkeit der
Züge beträgt 33 km pro Stunde. Im Jahre 1879 wurden im Gan-
zen in 14 910 Zügen 556 221 Passagiere gefahren. Die Zahl der
Zugkilometer betrug 119 280, so dass also jede der 4 Locomotiven
durchschnittlich 29 820 Nutzkilometer zurückgelegt hat. Im Gan-
zen Wurden dabei für die Locomotiven 420 000 kg Brennmaterial
(Cardiffkohle) verbraucht, für den Zugkilometer also 3,52 kg, wo-^
bei der Verbrauch beim Anheizen, Stationiren, Reservedienst etc.'
einbegriffen ist. (Nach den „Statistischen Nachrichten von den
Preussischen Bahnen“ variirte bei letzteren in 1878 der Verbrauch
an Steinkohle pro Nutzkilometer von 6,6—20,1 kg und betrug
durchschnittlich ca. 14 kg). ^
Der Verbrauch an Brennmaterial erscheint noch um so mehp
als ein sehr geringer, als nach den vorbezeichneten Neigungs-
und Krümmungsverhältnissen der Bahn die Betriebsverhältnisse
derselben nicht als günstige zu bezeichnen sind und die Maschi-^
nen während einer längeren Zeit stationiren, als Dienst thun
müssen; während 16 Tagesstunden sind stets 2 Maschinen im;
Feuer, welche durchschnittlich 40 Züge in einer Fahrzeit von 10,
Stunden fahren. i
Aehnliche gute Resultate sind auch nach einer in „Glaser s
Annalen für Gewerbe und Bauwesen“ vom 15, December 1880 ent-
haltenen Mittheilung mit Compoundlocomotiven, Sy^stem von]
Borries, welche für die Hannoversche Staatsbahn von F. Schichau
in Elbing geliefert wurden, erzielt worden. Es ergab sich eing
Brennmaterialersparniss von 16,5 pCt. gegen das von anderen
Maschinen bei der gleichen Arbeitsleistung verbrauchte Quantum.
187
F. W. Das Anlieizeii (1er Locomotiven mit Gas dürfte der
damit erzielten Zeit- und Kostenersparniss wegen auf allgemeine
Einführung rechnen können, nachdem die bisher statt^ehabten
Versuche, wie das „Journal für- Gasbeleuchtung“ mittheilt, sehr
zu' Gunsten des neuen Verfahrens ausgefallen sind. Bei der Ost-
bahn in Berlin ist man bereits aus dem Stadium der Versuche
herausgetreten und zur umfassenden Anwendung der Gasanheizung
geschritten. Seit Mai 1879 sind ca. 15 000 Locomotiven mit Gas
angezündet worden und dadurch Ersparnisse von ca. 5 000 M er-
zielt worden. Es wird dort ein vom Maschinenmeister J. Siegert
in Berlin construirter und diesem patentirter Apparat verwendet,
der aus einem horizontalen und mehreren verticalen Röhren, letz-
tere mit darauf befindlichen Brennern, besteht. Jedes Verticalrohr
enthält eine Düse, durch die das Gas strömt, die umgebende Luft
mit sich reisst, sich mit dieser mengt, und so auf dem kupfernen
Brenner verbrennt. Die Anzündung der Steinkohlen auf dem
Roste der Locomotiven bis zum selbstständigen Weiterbrennen
erfolgt je nach dem Gasdruck in 10— 20 Minuten. Das Anzünden
selbst geschieht in der Weise, dass etwa in der Mitte des Rostes
in eine Spalte zwischen den Roststäben von unten ein Stück
Blech von der Länge sämmtlicher Brenner so gestellt wird, dass
dasselbe 100 mm über der Rostoberfläche vorsteht. Auf den Rost
bringt man dann zunächst dem Blech 3—4 Schaufeln voll trocke-
ner etwa faustgrosser Kohlenstücke auf und bewirft dann die
übrige Rostfläche 100— 150 mm hoch mit Kohlen, wie sie gerade
zur Hand sind. Nachdem die Kohlen eingetragen sind, zieht man
das Blech heraus, wodurch an dessen Stelle kleine Luftschächte
für die Flammen gebildet werden und verhütet wird, dass quer
über die Brenner Kohlen zu liegen kommen. Der brennende
Apparat wird genau an die Stelle des Bleches gebracht, und bei
einem Gasverbrauche von 300 1 entzünden sich die Kohlen bis
zum selbstthätigen Weiterbrennen. Nach Verlauf von 30—45 Mi-
nuten, je nachdem die Locomotive warm oder kalt war, werden
die brennenden Kohlen auseinandergerissen, damit sich das Feuer
möglichst schnell über den ganzen Rost verbreite. Die Zufüh-
rung des Gases zum Anzündeapparat erfolgt mittelst eines Gummi-
scblauches am besten aus einem kleinen Gasbehälter, wobei man
es in der Hand hat, den Druck nach Belieben zu verstärken oder
zu reduciren. Der Zündeapparat wird von der Fabrik J. Pintsch
in Berlin zum Preise von 65 M geliefert. Eine neuere Verbesse-
rung, welche Siegert an dem Apparat angebracht hat, besteht
darin, dass nicht jeder Brenner • seine besondere Düse erhält,
sondern die ganze Luftmischung schon durch eine einzige Düse
im Zuleitungsrohre erfolgt. Eines ähnlichen Apparates bedient
man sich bei der Bergisch-Märkischeu Bahn zu Gladbach. Auch
hier wird das Gas im Zuleitungsrohr mit Luft gemischt und das
I Gemisch in drei neben einanderliegenden Brennerröhren geleitet,
aus denen es durch eine Anzahl eingebohrter Löcher ausströmt.
Das Anheizen der Locomotiven mit Gas soll um den fünften bis
achten Theil der Kosten bewerkstelligt werden können, die bei
der Verwendung von Holz bisher erforderlich waren.
Erkenntniss des Deutschen Reichsgerichts.*)
In Sachen der Direction der Berlin- Gör litzer Eisenbahnge-
sellschaft in Berlin, Beklagten, Revisionsklügerin und Revi-
sionsbeklagten,
wider
den Schankwirth und Schlächtermeister Wilhelm Schade zu
Finsterwalde, Kläger, Revisionsbeklagten und Revisionskläger,
hat das Reichsgericht, Fün/ter Civilsenat, auf die mündliche Ver-
handlung vom 5. Januar 1881 unter Mitwirkung: des Präsidenten
Dkert und der Reichsgerichtsräthe Hartmann, Werner, Rappold,
Langerhans, von Forcade de Biais und Wittmaack, für Recht er-
kannt: das am 1. October 1880 verkündete Urtheil des Dritten
Civilsenats des Königlich Preussischen Kammergerichts zu Berlin
wird auf die Revision des Beklagten aufgehoben und in der Sache
selbst auf die Berufung des Klägers das am 26 Februar 1880 ver-
kündete Urtheil der elften Civilkammer des Königlich Preussi-
schen Landgerichts I. zu Berlin bestätigt. Die Kosten aller In-
stanzen werden dem Kläger auferlegt. Die Revisionsanschliessung
des Klägers ist hierdurch erledigt. V. R. W.
Thatbestand.
ln Betreff des Thatbestandes wird auf das angefochtene
Erkenntniss Bezug genommen.
Das Erkenntniss erster Instanz geht dahin, „dass Kläger
mit seinem Anträge, die Beklagte zu verurtheilen, ihm sofort bei
Vermeidung der Zwangsvollstreckung 110 vierteljährlich prä-
numerando seit dem 3. Februar 1878 bis zum 3. November 1897
und zwar die rückständigen Raten sofort, zu zahlen, kostenpflich-
tig abzuweisen sei“.
Auf die Berufung des Klägers hat die zweite Instanz ej>
kannt: „Das Erkenntniss des Königlich Preussischen Landgerichts I.
*) Wir theilen nachstehend das vollständige Erkenntniss
mit, aus welchem wir in voriger Nummer nur einen kurzen Aus-
zug geben konnten. Die Redaction.
zu Berlin, 11. Civilkammer, vom 26. Februar 1880, wird dahin ab-
geändert:
Die Verklagte wird verurthoilt, dem Kläger vom 3. Februar
1878 ab bis spätestens zum 18. November 1892, sollte Kläger
sich aber vor dem 18. November 1892 wieder verheirathen
oder vor dem 18. November 1892 sterben, nur bis zum Datum
seiner Wiederverheirathung oder dem seines Todes, allviertel-
jährlich postnumerando 45 zu zahlen, und zwar die rück-
ständigen Raten sofort.
Der Kläger wird mit den weitergehenden Anträgen abgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten beider Instanzen werden jeder Partei
zur Hälfte auferlegt, die aussergerichtlichen Kosten beider Instan-
zen werden für gegeneinander aufgehoben erklärt“.
Die Beklagte hat die Revision eingelegt und beantragt:
„unter Aufhebung des zweiten Urtheils die Klage abzuweisen
und die Kosten aller Instanzen dem Kläger aufzuerlegen“.
Der Kläger hat sich der Revision der Beklagten angeschlos-
sen und beantragt:
„1. die Revision der Beklagten zurückzuweisen;
2. auf die Revisionsanschliessung des Klägers das Berufungsur-
theil, soweit es den Kläger mit seiner Mehrforderung von
jährlich 260 Ji abgewiesen hat, aufzuheben und die Beklagte,
zur Zahlung auch dieses Mehrbetrags zu verurtheilen, even-
tuell die Sache in die Berufungsinstanz zurückzuverweisen“.
Die Beklagte hat hierauf beantragt: „die Revisionsanschluss-
erklärung des Klägers als unbegründet zurückzuweisen und ihm
auch die desfalls erwachsenden Kosten aufzuerlegen“.
Entscheidungsgründe.
Die Ehefrau des Klägers ist am 3. Februar 1878 auf der
von der Beklagten betriebenen Eisenbahn bei einem von einem
Locomotivführer verschuldeten Unfall getödtet worden. Nachdem
die Beklagte die Beenligungskosten erstattet hat, verlangt der
Kläger gegenwärtig Ersatz des Schadens, welchen er dadurch er-
leidet, dass er der Unterstützung seiner Frau in seinem Haus-
wesen und bei Betreibung seines Gewerbes entbehren muss. Da
dem Kläger ein gesetzlicher Anspruch auf Unterhalt gegen seine
Ehefrau nicht zustand, so lässt sich der erhobene Anspruch auf
das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871 (cfr. §3 No. 1 am Ende) nicht
stützen. Der Berufungsrichter hat, abweichend von dem Richter
erster Instanz, die Klage nach dem § 25 des Preussischen Eisen-
bahngesetzes vom 3. November 1838 als begründet angesehen.
Es' fragt sich, ob der von der Beklagten gegen diese Ent-
scheidung erhobene Angriff gerechtfertigt ist.
Zufolge des § 9 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1871 sind
durch dieses Gesetz die Bestimmungen der Landesgesetzgebung,
nach welchen auch in anderen, als in den in dem Reichsgosetze '
vorgesehenen Fällen der Unternehmer einer in diesem erwähnten
Anlage für den bei dem Betriebe durch Tödtung oder Körper-
verletzung eines Menschen entstandenen Schaden haftet, nicht
aufgehoben.
Wenn also der § 25 des Preussischen Eisenbahngesetzes
unter den hier vorliegenden Umständen den Eisenbahnunterneh-
mer für haftpflichtig erklärt, so besteht dieser Rechtszustand auch
gegenwärtig neben den Vorschriften des Reichsgesetzes vom
7. Juni 1871.
Der § 25 cit. lautet: „Die Gesellschaft ist zum Ersatz ver-
pflichtet für allen Schaden, welcher bei der Beförderung auf der
Bahn an den auf derselben beförderten Personen und Gütern,
oder auch an anderen Personen und Sachen entsteht etc.“ Der
Paragraph bezeichnet also den zu ersetzenden Schaden nur im
Allgemeinen als den Schaden „an den Personen“ und Gütern.
Geht man nun, um zu ermitteln, ob hierunter der für den
Ehemann in seinem Hauswesen und seinem Gewerbebetrieb durch
den Tod seiner Frau entstehende Schaden mitbegriffen ist, auf
die allgemeinen Rechtsvorschriften zurück und untersucht man,
in wie weit nach diesen im Falle einer widerrechtlichen Tödtung
die Angehörigen des Getödteten einen Schadenersatzanspruch
haben, so ergiebt sich Folgendes: Die lex Aquilia gewährt im
Falle der Tödtung eines freien Menschen anderen Personen über-
haupt keinen Anspruch auf Entschädigung.
Indessen ist im gemeinen Recht clurch den Gerichtsgebrauch
den unversorgten Kindern, sowie der Wittwe des Getödteten, wenn
sie durch die Tödtung ihres Versorgers beraubt worden sind, ein
Recht auf standesmässigen Unterhalt gegen den Schuldigen ein-
geräumt. Einzelne Entscheidungen sind weiter gegangen; so ist
durch ein Erkenntniss des Oberappellationsgerichts in Wiesbaden
(cfr. Archiv für die Praxis dts im Herzogthum Nassau geltenden
Rechts Band 1 p. 40 flg.) dem Vater eine Entschädigung für die
ihm durch die widerrechtliche Tödtung des in seiner Gewalt be-
findlichen Sohnes entzogenen Dienste desselben, und durch Er-
kenntniss des Preussischen Obertribunals (cfr. Strietb erst, Archiv
Band 16 p. 261 flg.) dem Ehemann ein Ersatz für den durch die
Tödtung seiner Frau entstandenen Schaden zugesprochen. Nach
der vorherrschenden Ansicht hat aber der Gerichtsgebrauch den
Kreis der entschädigungsberechtigten Angehörigen nicht weiter
als oben angegeben, ausgedehnt, (cfr. unter Anderen Glück, Com-
mentar Band 10 p. 341, 342; Holzschuher, Handbuch 3. Auflage
188
von Kunze Band 3 p. 110; Sintenis, gemeines Civilrecht 3. Auf-
lage Band 2 p. 774; Windscheid, Pandekten 3. Auflage Band 2
ß. 657 Not. 19; ferner Seuffert, Archiv Band 11 No. 44, Band IS
0. 144, Band 30 No. 146, Band 31 No. 36; Entscheidungen des
Reichsgerichts Band 31 p. 90.)
Nach dem Allgemeinen Preussischen Landrecht haben im
Falle der widerrechtlichen Tödtung eines Menschen, abgesehen
von der Erstattung der Kur-, Begräbniss- und Trauerkosten, die
Wittwe und die Kinder des Getödteten, sowie diejenigen Personen,
welche nach den Vorschriften der Gesetze Unterhalt von dem Ge-
tödteten zu fordern berechtigt gewesen wären, einen Anspruch
auf Unterhalt, beziehungsweise Erziehung und Ausstattung gegen
ilen Schuldigen (Theil 1. Titel 6 §§ 98 - 109). Der Umfang dieses
Anspruchs ist nach dem Grade der dem Verpflichteten zur Last
lallenden Verschuldung verschieden bestimmt. Im Falle einer
aus geringem Versehen erfolgten Tödtung hat die „Familie“ nur
einen Anspruch auf Ersatz der Kur-, Begräbniss- und Trauer-
kosten (§ 110 eod.). Von diesen Kosten abgesehen, können nur
die Wittwe, die Kinder und die Unterhaltungsberechtigten einen
Entschädigungsanspruch erheben.
Andere Angehörige (wie Gruchot, Beiträge Band 4 p. 69,
annimmt) haben einen solchen Anspruch nicht. Die §§ 98 — lo9
Theil I. Titel 6 des Allgemeinen Landrechts deuten in keiner
Weise an, dass ausser den dort erwähnten Personen auch noch
Anderen ein Anspruch auf Entschädigung zugestanden werden
soll. Es lässt sich aber annehmen, dass wenn eine weitere Aus-
dehnung des Kreises der Entschädigungsberechtigten beabsichtigt
wäre, solches ausdrücklich hervorgehoben sein würde; denn ein-
mal wäre hierin eine Abweichung von der gemeinrechtlichen
Praxis enthalten gewesen; ausserdem hätte dann, da die der
Wittwe, den Kindern und den Alimentationsberechtigten zukom-
mende Entschädigung näher geregelt wurde, die nicht minder
zweifelhafte Frage, in welcher Weise auf Grund anderer recht-
licher oder thatsächlicher Beziehungen zu dem Getödteten der
Schadenersatz zu bestimmen sei, nicht füglich unberührt bleiben
können.
Der der' Wittwe, den Kindern und denjenigen Personen, zu
deren Alimentation der Getödtete gesetzlich verpflichtet gewesen
wäre, zu leistende Schadenersatz ist auf den entzogenen Unter-
halt beschränkt; wenn der Gesetzgeber auch anderen Angehörigen
einen Anspruch auf Entschädigung für den durch die wider-
rechtliche Tödtung verursachten Vermögensnaclitheil hätte ein-
räumen wollen, so würde es nicht wohl erklärlich sein, dass er
in diesen Fällen von einer ähnlichen Beschränkung des zu lei-
stenden Ersatz abgesehen, und hier unter Umständen eine höhere
Entschädigung gewählt hätte, als der Wittwe und den Kindern
des Getödteten gegenüber.
Ueberdies wird es durch die Materialien bestätigt, dass das
Allgemeine Landrecht bei der Frage, welche Angehörigen im Fall
einer widerrechtlichen Tödtung Schadenersatz zu verlangen be-
rechtigt sind, nicht von dem gemeinen Recht hat abweichen
wollen.
In den amtlichen Vorträgen bei der Schlussrevision des
Landrechts (Kamptz, Jahrbücher Band 41 p. 7 u. 8) heisst es zu
§§ 98, 110 Theil I Titel 6:
„De jure Romano fand actio ex lege Aquilia statt, wenn
ein freier ' Mensch verwundet, nicht aber, wenn er getödtet
worden. Dieser sonderbare Satz, der sich auf eine blosse Spitz-
findigkeit des Römischen Rechts gründet, ist durch die Praxis
längst abgeschafft, und der Satz, dass wer einen Menschen tödtet,
seine Frau und Familie entschädigen müsse, steht ex moribus
längst fest.
„Die hier vorkommenden Sätze sind also nicht Ab-
weichungen von dem bisherigen gemeinen Recht, sondern nur
nähere Bestimmungen desselben“.
Der Entwurf zum Landrecht bestimmt: „Wer einen
Menschen widerrechtlich ums Leben bringt, muss allen Personen,
denen der Entleibte Unterhalt zu geben verpflichtet war, die-
jenige Verpflegung und Erziehung gewähren, welche sie von dem
Entleibten hätten fordern können“.
Ein Monitum zu dieser Bestimmung wollte, dass, da viele
Eltern und Ehemänner von der Geschicklichkeit ihrer Kinder
und Weiber lebten, auch derartige Verhältnisse berücksichtigt
würden. Hierauf antwortete der Mitredacteur von Grolmann,
dass der Gesetzgeber auf dergleichen zufällige Verhältnisse,
deren Dauer überdies ungewiss „sei, keine Rücksicht nehmen
könne. — Ebenfalls wurde von anderer Seite, namentlich von
dem Oberappellationssenat des Kammergerichls erinnert, dass
durch Zahlung von Alimenten der Familie des .Beschädigten die
ihr gebührende Entschädigung keineswegs gewährt würde. Auf
dieses Monitum antwortete Suarez in der revisio monitorum:
„Im Falle der Tödtung eines Menschen kommt es nur darauf an,
was seine zurückgelassene Familie, die von dhm Versorgung und
Unterhalt erwarten konnte, zu fordern habe — Dieses ist in den
§§ 83, 84 des Entwurfs bestimmt. Hier meint nuu der Ober-
appellationssenat, dass statt dieser Entschädigung den Erben des
Getödteten aller wahrscheinliche Gewinn, den der Entleibte
durch Betreibung seiner Kunst oder seines Gewerbes hätte
erlangen können, alle Nutzungen, die er schon auf Lebenszeiten
gehabt habe — , ja sogar die Anfälle dieser Art, die er zu erwarten
habe, bis zu dem — Zeitpunkte seines natürlichen Todes von
dem Beschädiger bonificirt werden müssten“. —
Nachdem dann ausgeführt worden, dass dieses zu weit
gehe, fügt Suarez hinzu: „Ich würde also statt dieses auf die
grössten Weitläuftigkeiten und inextrikabeln Berechnungen füh-
renden Vorschlags bei der ganz simpeln Theorie des Ent-
wurfs stehen bleiben, nach welcher die zurückge-
lassene Familie des Entleibten nur standesmässigen
Unterhalt und standesmässige Erziehung, die sie von
ihm, wenn er gelebt hätte, fordern und erwarten
konnte, von dem Todtschläger verlangen kann“,
(ßornemann, Preussisches Civilrecht 2. Ausgabe 11, pag. 201
bis 20.3).
Weder das Allgemeine Landrecht, noch das gemeine Recht
(wenigstens nach der vorherrschenden Ansicht) giebt also dem
Ehemann als solchen einen Anspruch auf Ersatz des ihm durch
die Tödtung seiner Frau entstandenen Schadens. Wenn nun
auch das Bisenbahngesetz § 25 insofern von den allgemeinen
Rechtsregeln abweicht, als es die Eiseubahngesellschaften, auch
ohne dass ihrerseits ein Verschulden vorliegt, in den angegebenen
Fällen für entschädigungspflichtig erklärt, so lässt sich doch nicht
annehmen, dass es bei der Frage, in welchem Umfange der durch
einen Eisenbahnunfall entstandene Schaden zu ersetzen sei, weiter
als die entsprechenden civilrechtlichen Vorschriften habe gehen
wollen. Wäre eine solche Absicht vorhanden gewesen, so würde
sie ohne Zweifel zum Ausdruck gekommen sein.
Für eine den Kreis der Entschädigungsberechtigten er-
weiternde Auslegung des § 25 lässt sich nicht etwa geltend
machen, dass nach den neueren Rechtsanschauungen die Vor-
schriften des älteren Rechts als zu eng angesehen werden
müssten und daher nicht anzunehmen sei, dass der Ge-
setzgeber bei denselben habe stehen bleiben wollen. Denn auch
die neueren deutschen Gesetze und Gesetzentwürfe sprechen im
Falle einer widerrechtlichen Tödtung, abgesehen von der Er-
stattung der Kosten der Krankheit und des Begräbnisses, nur
denjenigen Personen eine Entschädigung zu, welche einen
Alimentationsanspruch gegen den Getödteten gehabt haben
würden, wobei allerdings nicht immer hinzugefügt ist, dass der
Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz hervor gehen müsse. Die
Notnwendigkeit oder Zweckmässigkeit einer wesentlichen Er-
weiterung der bezüglichen Vorschriften des Landrechts und des
gemeinen Rechts ist daher bis jetzt nicht anerkannt. Vergl.
Württembergisches Gesetz vom 5. September 1839, Artikel 13;
Hessischen Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 661;
Bayerischen Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs, Artikel 941;
Sächsisches Gesetzbuch, Artikel 1492; Dresdener Obligationen-
rechtentwurf, Artikel 1008. Dem letzteren Entwürfe hat sich in
dem fraglichen Punkte das Reichsgesetz vom 7. Juni 1871 ange-
schlossen; in den Motiven ist dazu bemerkt, dass eine Veran-
lassung, darüber hinauszugehen, nicht anerkannt werden könne.
(Reichstagsverhandlungen pro 1871, Band 3, p. 42.)
Aus dem Vorstehenden ergiebt sich, dass dem angefochte-
nen Erkenntnisse eine unrichtige Auslegung des Eisenbahnge-
setzes von 1838 zu Grunde liegt. In der Sache selbst muss der
Anspruch des Klägers schon deshalb als unbegründet angesehen
werden, weil, wie oben ausgeführt, der Ehemann als solcher, ab-
gesehen von den nicht in Betracht kommenden Kosten der
Krankheit und der Beerdigung, weder nach dem §25 des Gesetzes
von 1838 noch nach dem Allgemeinen Landrecbt einen Anspruch
auf Entschädigung für die Tödtung seiner Frau hat. Einer Unter-
suchung, ob im üebrigen die Voraussetzungen eines solchen An-
spruchs vorhanden sein würden, bedarf es also nicht.
Das angefochtene Erkenntniss muss demzufolge auf die Re-
vision der Beklagten aufgehoben werden. Die Klage ist unbe-
gründet; das Erkenntniss erster Instanz ist daher auf die Beru-
fung des Klägers zu bestätigen.
Die Revisionsanschliessung des Klägers erledigt sich hier-
durch.
Die Kosten des ganzen Rechtsstreits fallen nach § 87 der
Civilprocessordnung dem Kläger zur Last.
Präjudizien.
Pen.sionsanspriiehe gegen den Fiscus. Durch den zwischen
dem Staate und der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisen-
bahngesellscbaft geschlossenen Vertrag vom 4. März IÖ76 wurde
bekanntlich die genannte Eisenbahn nebst Zubehör und allen
daran haftenden Rechten und Pflichten auf den Staat übertragen.
Zugleich übernahm auch der Fiscus den Bestand der Eisenbabn-
pensionscasse zur abgesonderten Verwaltung zu dem Zwecke, die
Verpflichtungen zu erfül'en, welche für die Gasse bis zur Per-
fection des Vertrages vom 4. März 1876 entstanden waren.
Nachdem dieser Vertrag abgeschlossen war, wurde von der
Eisenbahngesellschaft denjenigen ihrer Beamten gekündigt,
welche vom Staat in den Staatsdienst nicht übernommen wurden.
Der unter diesen befindliche Baudirector F. machte nunmehr
189
die ihm nach dem Statut der Pensionscasse für die Beamten der
Magdeburg - Cöthen - Halle - Leipziger Eisenbahn zustehenden
Pensionsansprüche gegen die Eisenbahngesellschaft und zugleich
solidarisch gegen den Eisenbahnfiscus als Rechtsnachfolger der
Gesellschaft im ordentlichen Rechtswege geltend. ^ Das ehemalige
Appeliationsgericht zu Magdeburg verurtheilte die beklagte Ge-
sellschaft zur Zahlung der Pension, dagegen wies es die Klage
gegen den Preussischen Eisenbahnfiscus ab, weil F. dem zwischen
dem Preussischen Staate und der Eisenbahngesellschaft abge-
schlossenen Vertrage nicht beigetreten sei und deshalb aus
diesem Vertrage keine Ansprüche gegen den Eisenbahnfiscus her-
leiten könne. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers und
die Revision der beklagten Eisenbahngesellschaft wurde das
zweitinstanzliche Erkenntniss vom Reichsgericht bestätigt. Das-
selbe erachtete in dem Erkenntniss vom 1. December v. J. die
Abweisung der Klage gegen den Eisenbahnfiscus für gerecht-
fertigt, weil der Fiscus in dem Vertrage mit der Eisenbahngesell-
schaft nicht die Verpflichtung übernommen hatte, für Pensions-
ansprüche der vom Staate nicht übernommenen Beamten, die
erst nach der Perfection des üebertragungsvertrages entstanden
sind, aufzukommen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Bahnen. Mit Gültigkeit vom 1.
März er. kommt zu den mit dem Tarif
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren vom 1. Jan.
1880 berausgegebenen besonderen Kilo-
meterzeigerheften der Nachtrag 3 zu Heft
No, 1 zugleich auch als Nachtrag 2. zu
Heft No. 2 und als Nachtrag zu dem frü-
heren Local-, Vieh- etc. Tarif der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn (Strecke
Berlin-Blankenheim) vom 1. Januar 1880
zur Einführung.
Der Nachtrag enthält Aenderungen der
Küometerentfernungen und neue Entfer-
nungen bezw. Frachtsätze für die Stationen
Berlin (Lehrter Bhf.), Berlin (Berlin-Potsd.-
Magdeburger Bhf.) und der Haltestelle
Cüstriner Chaussee (Berliner Central-
viehhof) sowie Ermässigungen und einzelne
Erhöhungen.
Der Tarifnacbtrag ist durch unsere Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M., den 9. Februar 1881. Namens
der betheiligten Verwaltungen Königliche
Eisenbahn-Direction. (507)
Altona-Kieler Eisenbahn-Gesell-
schaft. Der ermässigte Tarifsatz für Ge-
treide, Getreideabfall, Hülsenfrüchte und
Mühlenfabrikate im besonderen Ausnahme-
tarif für unsern Local-Verkehr vom 1. Ja-
nuar 1878 zwischen Flensburg einerseits
und Altona, Ottensen und Schulterblatt
andererseits wird zum 1. April d. J. auf-
gehoben.
Vom gedachten Zeitpunkte ab, werden
die allgemeinen Ausnahmefrachtsätze für
die obengenannten Artikel , sowie für
frisches Gemüse und frisches Obst, zwi-
schen den vorgenannten Stationen und
den nördlich Flensburg belegenen dies-
seitigen Stationen, enthalten in unserm
Local- Gütertarif vom 1. Januar 1878, er-
mässigt werden, und werden wir über die
Höhe dieser Sätze, welche erforderlichen
Falls auch auf die vorbelegenen Stationen
Anwendung finden sollen, demnächst wei-
tere Publikation erlassen. Altona, den
12. Februar 1881. Die Direction. (500)
Dprtmund-Gronau-Enscheder Ei-
senoahn-Gesellschaft. Mit dem 15.
Februar er. tritt für unsern Localverkehr
unter Aufhebung der im Local-Gütertarif
vom 1. Januar 1878 enthaltenen bezüg-
lichen Tarifvorschriften ein neuer Tarif
für die Beförderung von Leichen, Equi-
pagen und anderen Fahrzeugen, sowie von
lebenden Thieren in Kraft, welcher bei
unsern Güterexpeditionen sowie in unserm
Geschäftslocale hierselbst zum Preise
von M. 0,30 pro Exeinplar zu haben ist.
Dortmund, den 12. F^ebruar 1881, Die
Direction. (505)
L em b er g- C z ern 0 Witz- Jassy Eis en-
bahngesellschaft. Nach den im
Fürstenthume Rumänien geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen sind alle Sendungen,
welche im Ganzen, oder deren einzelne
Colli nicht mehr als 5 kg wiegen, dem
Postzwange unterworfen, und. daher auf
Grund des § 48, Absatz I, Punkt 2 des
Betriebsreglements vom Eisenbahntrans-
porte gänzlich ausgeschlossen. Wien, am
9. Februar 1881. Die Centralleitung. (491)
K, K. priv. Vorarlberger Bahn.
Mit 1. März 1881 treten neuerstellte Tarife
in Wirksamkeit, welche die in Franken
und Markwäbrung umgerechneten internen
Eilgut- und Frachtguttaxen. enthalten, und
Wodurch die gleichnamigen Tarife vom
20. October 1877 ausser Kraft treten.
Diese Tarife, welche nur bei der Reexpe-
dition in Anwendung gelangen, liegen dem
P. T. Publicum in allen unseren Stationen
zur Einsichtnahme und zum Kaufe auf.
Feldkirch, im Februar 1881. Die Betriebs-
Direction. (517)
WestholsteinischeEisenbahn. Vom
I. April er. an tritt ein neuer Tarif für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren in Kraft.
Exemplare sind bei sämmtlichen Güter-
expeditionen zu haben. Neumünster, den
13. Februar 1881. Die Direction. (503)
Zur Vermeidung von Missverständnissen
bringen wir hiermit zur Kenntniss, dass
durch unsere Bekanntmachung vom 7. Ja-
nuar er., betreffend Tarifermässigungen
für Königsberg i. Pr. und Kaibahnhof ad 3
nur die Ueberfuhrgebühren im Transit-
verkehr von Bahn zu Bahn aufgehoben
werden.
Für Güter, welche in Königsberg i. Pr.
vom alten Bahnhofe behufs zollamtlicher
Abfertigung oder auf besonderes Ver-
langen der Interessenten über die Pregel-
brücke auf den Lizentbahnhof übergehen,
resp. von dort nach dem alten Bahnhöfe
geführt werden , werden die bisherigen
Gebühren auf Seite 22 sub d. 2 des Güter-
tarifs für den Eisen bahndirectionsbezirk
Bromberg nach wie vor erhoben.
Die im Nachtrag 1 des erwähnten Tarifs
sub 3, 3. und 5 angegebenen Bestimmungen
und Ueberfuhrgebühren bleiben nach wie
vor in Kraft. Bromberg, den 9. Februar
1881. Königliche Eisenbabndirection. (487J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Belgisch-Hessischer resp. Englisch-Bel-
gisch-Hessischer Güterverkehr. Der Bel-
gisch-Hessische resp. Englisch-Belgisch-
Hessische Gütertarif vom 1. Januar 1880
nebst Nachtrag I vom 15. September 1880
sowie der Specialtarif für Kartoffeln vom
15. September 1880 treten nicht am 1. März
sondern am 1. April c. ausser Kraft. Köln,
den 12. Februar 1881. Namens der be-
theiligten Verwaltungen: Königliche Direc-
tion der Rheinischen Eisenbahn. (489)
Berlin - Brann schweig - Halberstadt - Lan-
sitzer Verband. Mit dem 15. Februar er.
tritt Nachtrag 14 zu den Tarifheften I bis
VI in Kraft. Derselbe enthält neue und
abgeänderte Frachtsätze, welche zum Theil
auch Erhöhungen (letztere vom 1. April
ab gütig) in sich schliessen. Der Nachtrag
kann von den Güterexpeditionen zum
Preise von 0,10 M. pro Exemplar bezogen
werden. Berlin, den 7. Februar 1881. Die
Direction der Berlin - Anhaitischen Eisen-
bahn als geschäftsführende Verwal-
tung. (499)
Deutsch - Russischer Eisenbahnverband.
Vom 1. April 1881 neuen Styls ab scheidet
die Station Rschew der Novotorschok
Eisenbahn aus dem Deutsch - Russischen
Eisenbahnverbande aus und werden daher
die für die erwähnte Station im Deutsch-
Russischen Gütertarif vom 1. Januar 1880
n. St. (Tariftabelle No. 47), soviie die in
den Anhängen IV und V zu' dem ge-
dachten Gütertarif enthalteaen Fracht-
sätze vom obigen Tage ab aufgehoben.
Bromberg, den 9. Februar 1881. König-
liche Eisenbahndirection als geschäfts-
führende Verwaltung. (498 J)
Harz-Nordsee Verband. Vom lo. Fe-
bruar c. ab gelangen für den Verkehr
zwischen der Köln-Mindenei Station Ham-
burg und der Hannoverschen Station
Lüneburg einerseits und einzelnen Statio-
nen des Eisen bahn-Directionsbezirks Mag-
deburg und Frankfurt a/M. andererseits,
theilweis ermässigte bezw. neue Tarifsätze
zur Einführung. Magdeburg, den 10. Fe-
bruar 1881. Namens der Verbandsverwal-
tungen: Königl. Eisenbahndirection. (485)
Am 1. April d. J. treten an Stelle der
im Norddeutsch -Sächsischen Verbände z.
Z. massgebenden Frachtsätze für den Güter-
verkehr der Stationen der Altona-Kieler
Bahn (excl. Kiel), der Holsteinischen Marsch-
und der Westholsteinischen Eisenbahn an-
derweite Tran^ortpreise in Kraft, mit
welchen zum Theil Ermässigungen, zum
Theil aber auch Erhöhungen gegen die
bisherigen Taxen verbunden sind.
Bis zum Erscheinen des betreffenden
Tarifnachtrags ertheilt unser Verkehrs-
bureau in Dresden auf specielle Anfragen
entbrechende Auskunft. Dresden, den
10. Februar 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen
als gesebäftsführende Verwaltung. (483)
Norddeutsch - Schweizerischer Güterver-
kehr. Die im Norddeutsch-Schweizerischen
Tarifheft No. III vom i. Januar 1. J. vor-
gesehenen Tarifsätze für die Stationen
Altona und Ottensen erfahren in Folge
Einführung eines neuen Localtarifs für
die Hamburg- Altonaer Verbindungsbahn
vom 1. April er. ab theils Erhöhungen,
theils Ermässigungen und ist das Nähere
aus dem demnächst zur Ausgabe gelan-
genden Tarifnachtrag zu ersehen. Karls-
ruhe, den 9. Februar 1881. Für die Ver-
waltungen des Norddeutsch - Schweizeri-
schen Verkehrs: Generaldirection der Gr.
Badischen Staatseisenbahnen. (495)
Vom 1. März 1881 treten für den Ver-
kehr zwischen Radeberg, Station der
Sächsischen Staatsbahn, einerseits und
Danzig, sowie Königsberg, Stationen des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg, an-
dererseits directe Frachtsätze der allge-
meinen Wagen ladungsclassen A 1 und B
innerhalb des Preussisch-Sächsischen Ver-
bandes in Kraft.
Die zur Einführung kommenden Fracht-
sätze sind bei den genannten Stationen
in Erfahrung zu bringen. Bromberg, den
190
10. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwaltung
des Preussisch - Sächsischen Eisenbahn-
verbandes. (497 J)
Keiciiseisenbahnen in Elsass-Lothringen
und Königl. Prenssische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen. Zu
dem vom 20. Januar 1880 ab gültigen Tarif
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren kommt mit
Gültigkeit vom 1. März er. der III. Nach-
trag zur Einführung.
Derselbe enthält Entfernungen bezw.
Frachtsätze für die Haltestelle „Cüstri-
ner Chausee“ (Berliner Centralviehhof)
des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin.
Der Tarifnachtrag ist durch unsere Güter-
Expeditionen käuflich zu haben, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M.-Sachsenhausen, den 10. Februar
1881. Königliche Eisenbabndirpction. (502)
Am 15. dieses Monats wird zum
directen Reichsbahn-Staatsbahntarife vom
20. Januar a. prt. für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren der Nachtrag II in
Kraft treten, durch welchen, ausser di-
recten Taxen für einige neu in den ge-
dachten Tarif einbezogene Elsass-Loth-
ringische Stationen, abgeäuderte Ent-
fernungen bezw. Schnittfracht-
sätze für die im Haupttarife bezw.
Nachtrag I enthaltenen Stationen (Ber-
liner Bahnhöfe, Ringbahnsta-
tionen, Breslau, Liegnitz, Cottbus,
Guben, Sorau) zur Einführung ge-
langen.
Leber die Höhe der abgeänderten
Frachtsätze wird Seitens unserer bethei-
ligten Gepäck- bezw. Güterexpeditionen
Auskunft ertheilt. Berlin, den 12. Februar
1881. Königliche Eisenbahndirection. (496 J)
Rheinischer Eisenbahn- Verband. Im di-
recten Güterverkehr der Stationen der
Königl. Württembergischen Staatsbahn mit
den auf (ier rechten Rheinseite gelegenen
Verbandstationen der Rheinischen, der
Bergisch - Märkischen, der Köln-Mindener,
der Dortmund-Gronau-Enscheder und der
Westfälischen Bahn erhalten die durch
die Nachträge vom 1 December 1880 über
die Route Niederiah n stein - Frankfurt-
Heidelberg gültigen Tarife vom 15. F e -
bruar d. J. ab auch über Bin gen -
Mannheim und zwar sowohl via
Worms - Ludwigshafen als via
Lampertheim-Mannheim, ferner
für die über Pforzheim instradirenden
Stationen der Württembergischen Bahn
über Bingen-Mann heim, Bingen-
Grünstadt-Maxau und Münster
am Stein-Maxau Gültigkeit.
Die zu den verschiedenen Tarifheften
ausgegebenen Nachträge können vom
15. d. Mts. ab von den Verbandstationen
zum Preise von 5 Pfg. pro Exemplar be-
zogen werden. Mainz, den 10. Februar
1881. Namens der betheiligten Verbands-
Verwaltungen: Die Specialdirection der
Hessischen Ludwigsbahn. (493)
Rheinischer Eisenbahn-Verband. Im di-
recten Güterverkehr der Stationen der
Grossh. Badischen Staatsbahn mit den auf
der rechten Rheinseite belegenen Verband-
stationen der Rheinischen, Bergisch-Märki-
schen, Köln-Mindener, der Doitmund-
Gronau-Enscheder und der Westfälischen
Bahn erhalten die nach den Tarifnach-
trägen vom 1. December 1880 über die
Route Niederlahnstein - Frankfurt - Fried-
richsfeld re^. Heidelberg gültigen Tarife
mit dem 15. Februar auch über Bingen-
Mannheim und zwar sowohl via Worms -
Ludwigshafen als via Lampertheim-
Mannheim Gültigkeit.
Speciell die directen Tarife zwischen der
Badischen Station Mannheim selbst und
den Stationen der obengenanntenRheinisch-
Westfälischen Bahnen via Niederlahnstein-
Frankfurt erlöschen am 1. April d. J.
über diese Route vollständig und gelten
von da ab nur über Bingen-Ludwigshafen.
Die entsprechenden Nachträge zu den
verschiedenen Verbandstarifen sind vom
15. d. M. bei den Verbandstationen zum
Preise von 5 Pfg. p. Exemplar zu beziehen.
Mainz, den lo. Februar 1881. Namens der
betheiligten Verbands-Verwaltungen: Die
Specialdirection der Hessischen Ludwigs-
bahn. (492)
1. Im Rheinischen Nachbar-Güterverkehre
(Tarif v. 1/1. 78) sind directe Frachtsätze
zwischen Station Dornap der Rheini-
schen Bahn einer- und Stationen der
Bergisch-Märkischen Bahn anderer-
seits eingeführt worden, welche bei den
betreffenden Güterexpeditionen zu er-
fahren sind.
2. Im Local-Güterverkehre der Rheini-
schen und der diesseitigen Bahn kommen
vom 15. d. Mts. ab für abgerösteten
Schwefelkies (Schwefelkiesabbrände) die
gleichen Frachtsätze (des Ausnahme-
tarifs C. bezw. B ) zur Anwendung wie
für Eisenerz.
3. Im Localverkehre zwischen unserer
Station Gütersloh einerseits und den Sta-
tionen Dortmund, Mülheim a/Rhein, Ober-
hausen und Rubrort Rhein andererseits
kommen vom 15. d. Mts. ab für Eisenerz-
sendungen besondere Ausnahmefrachtsätze
(des Ausnahmetarifs C.) zur Anwendung,
welche bei den betreffenden Stationen zu
erfahren sind.
4. Im Rheinischen Nachbarverkehre kom-
men vom 15. d. Mts. für abgerösteten
Schwefelkies (Schwefelkiesabbrände) die
gleichen Frachtsätze (des Ausnahmetarifs C.
bezw. B.) zur Anwendung wie für Eisen-
erz. Von demselben Tage ab kommen für
Eisenerzsendungen von Station Gütersloh
der Köln-Mindener Bahn nach verschiede-
nen Stationen der Bergisch-Märkischen
und Rheinischen Eisenbahn besondere
Ausnahmefrachtsätze (des Ausnahmetarifs
C.) zur Einführung, welche bei den be-
treffenden Stationen zu erfahren sind.
5. An Stelle der in den Ausnahmetarifen
für den Verkehr mit den Elb- und Weser-
bezw. Emsbafenstationen vom 1. März 1880
für Vallendar vorgesehenen Frachtsätze
treten vom 15. Februar c. ab anderweite
ermässigte Frachtsätze in Wirksamkeit.
Näheres bei den betreffenden Güter-
expeditionen sowie in unserem hiesigen
Geschäftslocale.
6. Die diesseitige Station Wetzlar ist
vom 8. d. Mts. ab in die im Köln-Minden-
Niederländischen Güterverkehre via Em-
merich und via Venlo bestehenden Aus-
nahmetarife A.» und C. für die Beförde-
rung von Eisen und Stahl des Special-
tarifs II nach den Niederländischen Sta-
tionen Amsterdam, Rotterdam, Dordrecht,
Middelburg und Vlissingen aufgenommen.
Näheres bei der Güterexpedition zu Wetzlar.
7. Die für die Beförderung von Eisen
und Stahl des Specialtarifs II im Verkehre
von unseren Stationen Benrath, Kirchen,
Sterkrade, Wesel, Dillenburg und Sinn
nach Rotterdam, Dordrecht, Middelburg
und Vlissingen via Venlo bestehenden,
bisher nur für Seetransitsendungen gül-
tigen Ausnahmefrachtsätze kommen fortan
auch für bezügliche Locosendungen nach
den genannten Hafenorten zur Anwendung.
8. Lnter Bezugnahme auf unsere Be-
kanntmachung vom 20. V. Mts. bringen
wir zur Kenntniss, dass die in dem vom
25. V. Mts. ab gültigen Ausnahmetarife für
die Beförderung von Eisen- und Stahl-
waaren ab Kirchen und Siegen nach Sta-
tionen der Ostbahn etc. enthaltenen Fracht-
sätze für Memel vom 1. April d. J. ab sich
um je 0,08 resp. 0,07 Ji. pro 100 kg er-
höhen. Nähere Auskunft ertheilen die
Güterexpeditionen Kirchen und Siegen.
9. Iin Rheinischen Nachbarverkehre kom-
men vom 15. d. Mts. ab zwischen Station
Neanderthal der Rheinischen Eisenbahn
und Station Oberhausen der Köln-Minde-
ner Bahn ermässigte Frachtsätze zur An-
wendung, welche bei den betheiligten
Güterexpeditionen zu erfahren sind.
10. Am 1. April d. J. treten im Rhei-
nisch-Niederdeutschen Eisenbahn-
verbande für den Verkehr mit sämmt-
lichen Verbandsstationen der Altona-Kieler,
der Holsteinischen Marsch- und der West-
holsteinischen Eisenbahn theilweise er-
mässigte und theilweise erhöhte Fracht-
sätze in Kraft. Näheres ist bei den Tarif-
bureaus der betheiligten Eisenbahnver-
waltungen zu erfahren.
11. Der Artikel „Eisenbahnwagen-Kuppe-
lungen“ ist in Classe 5 bezw. 4 der Aus-
nahmetarife für den Verkehr der Elb- und
Weser- resp. Emshafenstationen mit Rhei-
nisch-Westfälischen Stationen vom l. März
1880 aufgenommen worden. Köln, 10. Fe-
bruar 1881. Königliche Direction der Köln-
Mindener Bahn, ad 1, 4, 5^ 8, 9, 10 u. 11
zugleich Namens der betheiligten Verwal-
tungen. ad 2 zugleich Namens der Kö-
niglichen Direction der Rheinischen Eisen-
babn. (490)
Am 1. März c. tritt der Nachtrag X. zu
Theil II des Tarifs für den Sächsisch-
Oesterreichischen Verband in Kraft, wel-
cher bei den Verbandsstationen zu er-
langen ist. Dresden, am 10. Februar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen. Freiherr von
Biedermann. (482)
West-N ord westdeutscher und Hanseatisch-
Rheinisch- Westdeutscher Eisenbahn - Ver-
band. Mit Wirkung vom 15. d. Mts. ab
sind erschienen:
Ergänzungsblätter zu den Heften 41/44.
52. 54. 62. 72. 82. 92. 102. 1 10. 118. 126.
128. 130. 154. 163. 190 und 202 des
West - Nordwestdeutschen Verbands-
Gütertarifs;
der 18. Nachtrag zum West- Nord west-
deutschen Seehafen - Ausnahme - Tarif
und
der 6. Nachtrag zum 34. Heft des Han-
s eatisch- Rh ei nisch- W estdeutschen V er-
bands-Gütertarifs.
Diese Drucksachen, welche unter An-
derem directe Frachtsätze nach und von
Bannstein enthalten, können von denVer-
bands-Güter-Expeditionen bezogen werden.
Hannover, den 6. Februar 1881. Namens
sämmtlicher Verwaltungen Königliche
Eisenbahn-Direction. (484)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Grossherzogi. Badische Staats-
eisenbahnen. Mit dem 1. März J. J.
tritt eine veränderte und ergänzte II. Auf-
lage des Tarifs für die directe Beförderung
von Gütern zwischen Basel, Station der
Schweizerischen Centralbahn und sämint-
liehen Badischen Stationen in Kraft.
Exemplare des Tarifs sind zum Preise
von 50 pro Exemplar bei den Güter-
expeditionen zu erhalten. Karlsruhe, den
9. Februar 1881. Generaldirection. (494)
Für den Verkehr zwischen den Württem-
bergischen Stationen Calmbach, Dom-
stetten und Freudenstadt einerseits und
den diesseitigen Stationen Castel, Höchst
und Wiesbaden andererseits treten vom
15. d. Mts. ab directe Frachtsätze für Holz,
Europäisches des Specialtarifs II. in Wa-
genladungen von mindestens 10 000 kg in
Kraft, welche auf den genannten Stationen
erfragt werden können. Frankfurt a. M.,
den 12. Februar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. (501)
191
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Rheinische Eisenbahn. Auf der 2.
Seite des nait dem 20. October 1880 zur
Einführung gelangten Nachtrags I. zu dem
Ansnahmetarife für den Transport von Rin-
den Europäischer Holzarten etc. von Ungarn
nach Rheinland-Westfalen vom 6. August
1880 hat der Schnittsatz für die Rheinische
Station Rheydt anstatt 2,72 richtig 3,72 zu
lauten. Die hierdurch erhöhten Fracht-
sätze finden jedoch erst ab 1. April er.
An\vendung. Köln, den 10. Februar 1881.
Königliche Direction. (506)
Vom 20. Februar 1881 tritt für den
Transport von Europäischem Holz des
Specialtarifs II bei Beförderung in Quan-
titäten von je 10 000 kg oder bei Bezah-
lung der Fracht für dieses Quantum im
Verkehre zwischen Schulitz, Station des
Eisenbahudirectionsbezirks Bromberg,
einerseits und Görlitz, Station des Eisen-
bahndirectionsbezirks Berlin und der
Berlin - Görlitzer Bahn, andererseits ein
directer Ansnalimesatz im Betrage von
1,\9M pro 100 kg innerhalb des Preussisch-
Sächsischen Verbandes in Kraft, ßrom-
berg, den 9 Februar 1881. Königliche
Eisenbahn direction als geschäftsführende
Am 15. Februar c. kommt der Nach-
trag V zum Ausnahmetarif E für die Be-
förderung von Steinkohlen und Eokes etc.
im Hessiscli-Rheinisch-Westfälischen Ver-
bände zur Einführung, enthaltend ander-
weite Frachtsätze nach den Stationen
Bockenheim und Frankfurt a/M. der Main-
Weser Bahn, Frankfurt a/M.-Sachsenhau-
sen, Hanau, Klein-Steinheim, Mülheim am
Main und Offenbach derFrankfurt-Bebraer,
Homburg, Oberursel und Rödelheim der
Homburger, sowie Cronberg der Cron-
berger Eisenbahn.
Die in dem Haupttarif und zugehörigen
Nachträgen enthaltenen bezüglichenFracht-
sätze werden hierdurch mit der Massgabe
aufgehoben, dass dieselben, soweit sie nie-
driger als die Frachtsätze des Nachtrags V,
noch bis zum 1. April 1881 in Gültigkeit
bleiben.
Unter gleicher Bedingung kommen die
neuen Frachtsätze für Frankfurt am Main
auch im Verkehr mit der gleichnamigen
Station der Nassauischen Eisenbahn via
Niederlahnstein an Stelle der bisherigen
Sätze zur Anwendung, jedoch nur soweit
der bezügliche Tarif vom 15. September
1878 nach der Nassauischen Staatsbahn
überhaupt directe Frachtsätze für Frank-
furt am Main enthält. Elberfeld, den 14.
Februar 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion als geschäftsführende Verwaltung. (504)
PßlVAT-ANZEIGEN.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
liefert :
fällig und seltr gut erhalten, stehen zum
Terhauf hei der
Waggon-Leihanstalt Ludewig & Lange
Berlin, Friedrich - Strasse 108.
Deutsche
fc
Reich
Schauwecker’s
selbstthät. Oeltropfapparat
-Patent.
für DampfscMeher und Kolben, spart 15 — 30 9g an Kraft oder Brennstoff, sowie be-
deutend an Reparatur. Bis jetzt abgesetzt 16 000 Stück. Allein zu beziehen durch
Fr, Schauweeker, Maschinenfabrik Weiden (Bayer. Oberpfalz).
LokomotiTon für Zechen, industrielle
Werke, Bauunternehmer,
überhaupt für jeden ^Bahnbetrieb und jede Leistung liefern
Henschel & Sohn, Kassel.
2. Submissionem
K. K. Betriebs - Verwaltung der
Kronprinz Budolfbahn. Lieferungs-
Ausschreibung. Auf die Lieferung des
Jahresbedarfes d. i. vom 1. März 1881 bis
incl. 28. Februar 1882 von beiläufig:
2 700 kg Hanf,
8 000 „ Jutespinnfäden,
18 000 , Putzbadern und
200 n weissleinenen Politurhadern,
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift: „Offert
für Hanf, Jute oder Putzhadern“ versehene
Offerte bis längstens 21. Februar 1881
im Einreichungsprotocolle der K. K. Be-
triebsverwaltung I, Renngasse 5, ange-
nommen.
Jeder Offerent ist gehalten 5 pCt. des
Gesammtwerthes der offerirten Lieferung
in Barem oder in solchen Effecten, welche
von der pr. Oesterr.-Ungar. Bank zur Be-
lehnung zugelassen werden, als Vadium
(Angeld) bei der Haupteasse in Wien zu
erlegen, und dem Offerte die eigenhändig
unterschriebenen Lieferbedingnisse, welche
im Bureau für Materialwesen ebenfalls
Renngasse 5, gegen Vergütung der Selbst-
kosten zu erhalten sind, beizuscbliessem
Die K. K. Betriebs- Verwaltung behält
sich die Entscheidung zwischen den be-
treffenden Offerenten vor, und wird jedes
Offert, welches den genannten Bedingun-
gen nicht entspricht, unberücksichtigt
lassen. Wien, im Februar 1881. HerK. K.
Betriebsverwalter. (Nachdruck wird nicht
honorirt). (508)
Berlin-Hambarger Eisenbahn. Die Liefe-
rung von 25 000 Stück eichener Bahnmittel-
schwellen soll im Wege der Submission
im Ganzen oder getheilt vergeben werden.
Die Offerten sind bis zum 21. d. Mts.
frankirt an unser technisches Bureau hier-
selbst, von welchem auch die Lieferungs-
bedingungen und Submissionsformulare
kostenfrei bezogen werden können, einzu-
senden. Berlin, den 10. Februar 1881. Die
Direction. (488)
Nordhansen - Erfurter Eisenbahn. Im
Wege der öffentlichen Submission sollen
4000 Stück Querschwellen ausFluss-
eisen und
rot. 350 lfd.m Weichenschwellenaus
Flusseisen
vergeben werden und ist hierzu Termin
am Sonnabend, den 26. Februar,
Vormittags 11 Uhr
im Bureau unserer Betriebsdirection an-
beraumt, von der auch die speciellen Be-
dingungen gegen Einsendung von 1 "
beziehen sind. Die Offerten sind p(
und versiegelt bis zu obigei
der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Schwel-
len aus Flusseisen“
einzureichen und werden in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten er-
öffnet werden Nordhausen, den 9. Fe-
bruar 1881. Die Direction.
Submission auf Werkz eugmaschi-
nen. Für die Bau Werkstätten am Brand-
leite - Tunnel der Eisenbahnbaustrecke
Erfurt-Ritschenhausen soll die Lieferung
von Werkzeugmaschinen vergeben werden.
Die Bedingungen liegen in dem General-
bureau (Magdeburg, Fürstenstrasse 1 — 10)
aus, können auch gegen Einsendung von
1 Mark von demselben bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Werkzeugmaschinen“
versehen, bis zum Submissionstermine am
18. Februar er., Vormittags 10 Uhr
an uns einzureichen und werden in Gegen-
wart der erschienenen Submittenten er-
öffnet werden. Magdeburg, den 3. Februar
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (470) ■
— m —
3. ' Tacanzen.
Ein Ingenieur zur Leitung einer Eisen-
■bahn-Reparatur-Werkstätte für Locomoti-
Ten und Wagen gesucht.
Gefordert werdet) : mindestens vollstän-
dige Gewerb^chülbildung, Qualification
als Locomotivführer, mehrjährige Praxis
in allen Theilen. des Werk stättendionstes
und der Materialieh-Verwaltung, energi-
scher und solider Charakter. Meldungen
unter ßeischluss von Abschriften der
Atteste und Angabe der Gehaltsansprüche
sind unter B. P. No. 105 an die Expedition
dieser Zeitung einznreichen. (435)
L DAMPF- PUMPEN • |
^ Wels^ i MonsKi; MaschlnenfabriK'-. ^
|< ■ HALLE Vg 7
I £2. ,:HEHR ALS. HUNDERT verschiedener ;
.SORTEN 'SOLIDESTE CONSTRUCTiatlEN
1 JlLUSER ALS, CONCURRENZPÜi^Plki; ^
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Die Bahnbewachung auf frequenten Eisenbahnen. Ein Vorschlag zur Verbesserung
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II. Vortrag vom Eisenbahn-Director Tull.und IIL Vortrag vom Regier.-Baumeister Alken.
— Selbstthätiger Spur- und Ueberhöhungsnjesser von Scherenberg. — Die, Con-
struction der Locomotiven mit Rücksicht auf billige Unterhaltung derselben. Von Th.
Lange. — Anwendung der Massenträgheit zum Ab- und Aufpressen von.Räjiern der
Fahrbetriebsmittel. Von E. Stävy. — Die zweckmässigste Gestaltung der Locomotiv-
kessel. Von R. Zumach. — Die Erfolge, welche mit verschiedenen Systemen des
eisernen Oberbaues bei. den preussischen Staatsbahnen und den vom preussischen
Staate verwalteten Privat-Eisen bahnen erzielt worden sind. Von E. Grütefien. —
Die Beziehungen, dep; Ka.d§tajides„ zum Curvenradius -und. die, .zulässige. .Bpurkranz.-'
abnutzung. Von J. Wilfert' — Die Ergänzung der Reichssignalordnung und deren
weitere Folgen. Von Blum. — Radreifen-Befestigung von Ziegler. — Eisenbahn-
Schlauchkuppelung von J. Grether. — Central-Inspector Ludw. Ritter von Becker f.
Nekrolog.
Bericht über die Fortschritte des Eisenbahnwesens.
G. Brinkmann & Co., Witten an der Ruhr.
Dampfhämmer,
gangbarste Grössen vorräthig,
Hämmer mit Selbststeuerung für alle in Eisenbahn -Werkstätten
vorkommenden Schmiedearbeiten: Reckhämmer, Hämmer für
Fa9on- und Buflferschmiederei, Dampfstanzen für Gesenkschmie-
derei, grössere Hämmer bis zu 200 Ctr. Fallgewicht mit Hand-,
Ventil- oder Kolbensteuerung.
Südöstlicher Ausschnitt der Karte.
37383940414243444546
Öol'^nlbo 9
Directe Meilen- und Kilometer -Karte
(von und nach sämmtlichen Stationen Deutschlands, Oesterreichs, Ungarns etc.).
Besteller auf das in Ausarbeitung begriffene
Neue Berliner Eisenbahn - Güter - Tarif buch
Preis M. 7,50, können die soeben erschienene vorerwähnte Tabellen-Karte gratis erhalten;
Preis der Karte ohne Tarifbuch M. 1,50.
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ sagt hierüber: „Auf dieser hübsch erdachten Karte kann man ohne Mühe die Luft-
entfernungen aller Eisenbahnstationen nicht nur von Berlin, sondern auch aller Stationen untereinander auffinden“ etc.
Man ermittelt die Ortslage von und nach sämmtlichen Stationen aus dem „Tarifbuch“; z. B.:
bei Frankfurt a/0. steht Ortslage 27.42
„ Landsberg a/W. „ „ 24.45
b^ 27
C^ 28
dl 29
Differenz 3. 3
und liest daher die Entfernung von Frankfurt a/0, nach Landsberg folgen dermassen direct aus der Karte im Kreuzungspunkte
sub 3o 3o ab: 43 Zehntel-Doppel-Meilen oder 4,3 Doppel-Meilen oder 8,3 Meilen oder 43 plus Hälfte 21V2, also 64 V2 Kilometer.
Ebenso einfach verfährt man von und nach sämmtlichen Stationen, sei es nun z. B. von Angermünde, Leipzig, Triest oder Berlin etc.
nach Düsseldorf, Rostock, Tilsit etc. oder von und nach anderen beliebigen Stationen nach Ost, West, Süd oder Nord stets aus-
gehend von ra. Es bedarf sogar ab Berlin in Folge eigenthümlicher Einrichtung nicht einmal der Subtraction und kann man ohne
Weiteres ab Berlin jede directe Entfernung unmittelbar auch ohne abzuziehen aber im Kreuzungspunkte der Ortslage ablesen, wenn
man nur die Ortslage der anderen Station kennt, z. B. Berlin— Frankfurt a/0. (27.42) daher abzulesen 54 plus Hälfte, also 81 Kilo-
meter oder 5,4 Doppel-Meilen — lO.g Meilen. Würde man Berlin (25.37) nind Frankfurt a/0. (27.42) gegenseitig abziehen, so würde
man im Kreuzungspunkt der ermittelten Differenz 2.5 (siehe 2p 5o) auch auf 54 stossen. Zur Handhabung bedarf es auch keiner
besonderen Ortskarte, sondern nur des in Ausarbeitung begriffenen Tarifbuchs und in Ermangelung desselben kann man auch das
Dr. Koch’sche Ortsverzeichniss zu diesem Zweck nachschlagen, wenn man sich der ganz geringen Mühe unterzieht, anstatt der in
demselben bei jeder Station stehenden Buchstaben und Zahl für den Buchstaben entsprechende Zahl aus meiner Karte zu nehmen,
also z. B. anstatt b^ dafür 27 setzt.
Das Tarifbuch wird auch Tarifkilometer und Frachtsätze aller Klassen nach sämmtlichen directen Stationen ab Berlin
bringen und im Wesentlichen dieselbe zweckmässige übersichtliche Einrichtung erhalten, wie die im Jahre 1877 von mir heraus-
gegebenen Post- und Eisenbahn-Güter-Tarifbücher. Bestellungen werden per Post erbeten an
Berlin 1881. liCOpolfl Uüg’Cl* Jllll., Bahn-Spediteur „Nordbahnhof“, Bernauerstr. 63/64.
HFRMANN büchdruckerei. lithographische anstalt & steindruckerei. verlags-buchhandlung.
. O. n JLIllTl Al“ ll. phOTOLITHOGHÄPHIE & LICHTDEUCK-ÄHSTALT. BUCHBIHDEHEI. BERLIN SW., BEUTH-STHASSE 8.
Die im Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorsäglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situations-
Plänen eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen-Bedarfs bei schleuniger Herstellung su billigsten Preisen.
Annahme der Privat- Am eigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet.
193
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Elniindzwanzig'Ster «ralirg-ang^.
Berlin, den 21. Februar 1881.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderangen pro Januar 1881“ bei.
Dieser Nummer liegt ein Verzeichniss der bis Anfang Januar 1881 von (lebr. Decker & bo. in Cannstatt aus-
gefflhrten (resp. in Arbeit befindlichen) Dampfkessel nnd Rauchverbrennnngsapparate System Tenbrink bei.
Inhalt: Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom Eisenbahnzuge aus. — Das Bdmonson’sche Billetsystem. — Circular des Fran-
zösischen Ministers der öffentl. Arbeiten, betr. die Einrichtungen für die Sicherheit des Betriebes bei den Franz. Bahnen. — Aus Oester-reich-
Ungarn. — Russische Correspondenz. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom
Eisenbahnzuge aus.
In No. 12 dieser Zeitung wird eine dem „Wochenblatt für
Arch. u. Ing.“ entnommene Berechnung mitgetheilt, nach wel-
cher in einmcher Weise die Fahrgeschwindigkeit eines Eisenbahn-
zuges ermittelt werden kann.
Zur Bestimmung der Geschwindigkeit sollen die Schläge,
welche beim Passiren der Schienenstösse die Räder der Fahr-
zeuge erzeugen, innerhalb eines vorher zu berechnenden Zeit-
raumes gezählt werden. Die Anzahl dieser Schläge stimmt dann
mit der Kilometerzahl überein, welche der Zug in einer Stunde
durchfährt. — Der Unterzeichnete hat diese Methode mehrfach
angewandt und gefunden, dass es zwei Fälle giebt in denen diese
Berechnungsweise unanwendbar ist. Zunächst ist darauf auf-
merksam zu machen, dass bei grossen Fahrgeschwindigkeiten die
Schläge so rasch aufeinander folgen, dass beim Zählen derselben
sehr leicht Irrungen eintreten können; ferner finden sich viele
Strecken, auf denen aus verschiedenen Ursachen die Schläge so
schwach sind, dass von einem sichern Zählen derselben nicht die
Rede sein kann. Ausserdem muss in allen den Fällen von der
in Rede stehenden Methode Abstand genommen werden, wo in
kurzen Zeiträumen Strecken durchfahren werden, deren Schienen
von verschiedener Länge sind. Solche Strecken finden sich sehr
häufig. — Eine durchaus sichere, einfache und stets anwendbare
Berechnungsweise, welche unabhängig von den Schienenlängen ist,
und die sowohl vom Coupe, als auch von der Locomotive aus an-
gewandt werden kann, bietet sich an der Hand der auf allen
Eisenbahnen in Abständen von 100 m befindlichen sog. Kilometer-
steine und ergiebt sich durch folgenden einfachen Schluss: Durch-
fährt nämlich ein Zug in n Secunden eine Strecke von 100 m,
also in 1 Secunde eine Länge von ^ m, so hat der Zug in
1 A 100 J 100 3 600 360, i ..
1 Stunde — ■ 3 600 m oder — km zuruckgelegt.
Weiss man daher die Anzahl der Secunden, während welcher ein
Zug die Strecke von 100 m durchfährt, so hat man nur nöthig
die Zahl 360 durch diese Secundenzahl zu dividiren, um die Fahr-
geschwindigkeit des Zuges in Kilometer pro Stunde zu erhalten.
Ein rasches Zählen, wie dies beim Zählen der Schienenstösse
nöthig ist, kommt hierbei gar nicht vor.
Um die Beobachtungsfehler auf ein kleinstes Mass zu redu-
ciren, wird man stets die Beobachtung auf eine Strecke von 400
bis 600 m ausdehnen, was aber auch genügt, um ein hinreichend
sicheres Resultat zu erhalten. Hat man z. B. beobachtet, dass
eine Strecke von 600 m in 36 Secunden durchfahren wird, also
100 m in 6 Secunden, so ergiebt der Quotient ^ = 60 die auf
1 Stunde reducirte Geschwindigkeit des Zuges in Kilometer.
Wetzlar. Ulrich, Königl. Betriebs-Inspector.
Das Edmonson’sche Billetsystem und seine Mängel.
Verbesserungsvorschläge.
Es ist eine allgemein bekannte Thatsache, dass die §§ 13
und 14 der allgemeinen Dienstvorschriften den Cassaführern l ine
Verantwortung aufladen, die sie zu tragen nach den heutigen
Einrichtungen nicht im Stande sind.
Der Abs. 4 des § 13 lautet: „Der Expedient hat die Billets
sofort nach dem Empfange hinsichtlich der richtigen Bezeich-
nung der Station, der Wagenclasse, der Tarifsätze, der Stück-
zahl, sowie der Anfang- und Endnummern innerhalb jedes
Packets zu prüfen und mit dem Verlangbuch zu vergleichen.
Etwaige Differenzen sind innerhalb 8 Tagen bei der genannten
Dienststelle zur Sprache zu bringen, event. innerhalb dieser Frist
Verlängerung nachzusuchen, widrigenfalls das Billetverlangbuch
als anerkannt gilt“.
Der § 14 sagt: „1. Die dem Expedienten überwiesenen
Billets gelten insofern als geldwerthe Papiere und Documente,
als jedes fehlende Billet, dasselbe möge in oder ausser der
Reihenfolge vermisst werden, als verkauft angesehen und dem
Expedienten hierfür das tarifmässige Fahrgeld zum Soll ge-
stellt wird.
2, Die sichere Aufbewahrung der Billets muss daher Gegen-
stand seiner ganz besonderen Aufmerksamkeit sein“.
Die angezogenen Paragraphen sind entweder nur Schreck-
schüsse und daher ohne Bedeutung oder sie enthalten eine
moralisch und rechtlich nicht zu vertretende Härte.
Es ist unausführbar, dass der Vorsteher einer grossen
Billetexpedition neben den anderen ihm obliegenden Arbeiten
die ihm aus dem Billetdepot gelieferten Billets nachzähle, noch
viel weniger aber ist es ausführbar, bei den jetzigen Einrich-
tungen eine Controle über die verausgabten Billets und die dafür
eingegangenen Beträge zu führen. Eine solche Controle würde
die Vergleichung der im Billetschranke vorliegenden Billet-
nummern mit den durch den Verkäufer gebuchten bei jedem
Beamtenwechsel, mindestens aber einmal am Tage bedingen.
Auf einer Station, wo etwa 2 000 Billetsorten zum Verkaufe stehen,
würde jede solche Aufnahme für 2 Beamte circa 3 Stunden in
Anspruch nehmen. Selbst aber, wenn eine solche Aufnahme
regelmässig durchführbar wäre, würde sie von ganz geringem
Nutzen sein, da sie doch nicht den wirklich stattgehabten Ver-
kauf mit Bestimmtheit constatiren würde, weil ja die Möglichkeit
nicht ausgeschlossen ist, dass Billets ausser der Reihenfolge ver-
kauft worden sind, worüber die Controle ganz fehlt.
In der nämlichen Lage, wie der Cassaführer zu seinem
Assistenten, befinden sich aber auch die Billets verkaufenden
Assistenten unter sich, insofern mehrere derselben aus einem
und demselben Billetschranke Billets zu verkaufen haben. Bei
jedesmaliger Ablösung die sämmtlichen vorliegenden Billet-
nummern aufzunehmen und mit der Buchung zu vergleichen, ist
eben, wie oben gesagt, unmöglich.
194
Zur Sicherstellung der Billets Terkaufenden Beamten ist man
auf verschiedenen Bahnen dazu übergegangen, doppelte Schränke
mit denselben Billetsorten, jedoch verschiedenen Serien, aufzu-
stellen. Es setzt diese Einrichtung voraus, dass die bestimmten
Beamten nur je aus dem bestimmten ihnen zugewiesenen Schranke
zu verkaufen haben. Eine Ablösung durch Dritte ist vollständig
ausgeschlossen.
Diese Einrichtung verlangt grosse Verkaufsräume und
doppelte Schaltereinrichtungen, was für das Publikum, imlem es
heute an diesem, morgen an jenem Schalter dasselbe Billet zu
lösen hat, nicht angenehm ist. Das Schlimmste aber ist, dass
durch diese Einrichtung die Vermehrung der Billetsorten auf die
doppelte Zahl bedingt wird, wodurch doppelte Verrechnung,
doppelte Rapportirung, doppelte Controlarbeit etc. etc. entsteht.
Wie noth es aber thut, statt der Vermehrung der Billet-
sorten eine Verminderung herbeizuführen, ist allerseits aner-
kannt und wird durch die vielen und mannigfachen Versuche,
durch anderweitige Einrichtungen die Zahl der Billets einzu-
scbjänken, bestätigt. Dies Bedürfniss wird aber von Jahr zu
Jahr durch Eröffnung neuer Strecken und Einführung directer
Verkehre fühlbarer.
Ausserdem birgt das System der Doppelschränke noch eine
nicht zu unterschätzende Gefahr dadurch, dass die betreffenden
Beamten als Herren der ihnen überwiesenen Schränke sich voll-
ständig sicher wissen und leicht im Stande sind, Differenzen in
der Cassa auf lange Zeit nacbzuschleppen, indem sie regelmässig
einen Theil der verkauften Billets erst für den folgenden Tag
zur Verrechnung bringen.
Der verantwortliche Cassaführer (Vorsteher) ist aber durch
die Einrichtung der Doppelschränke durchaus nicht gedeckt.
Der einzige Vortheil besteht darin, dass er bei vorkommenden
Differenzen weiss, an wem er Regress zu nehmen hat. Im grossen
Ganzen ist daher der Cassaführer bei den heutigen Einrichtungen
übel dran, da er der Gewissenhaftigkeit seiner Untergebenen
vollständig überantwortet ist. Durch den Umstand aber, dass
das Nachzählen der vom Billetdepot erhaltenen Billets unter-
bleibt, ist selbst bei der Einrichtung der Doppelschränke auch
der Verkäufer nicht sicher, ob die ihm in Rechnung gestellten
Billets wirklich sich in dem Schranke voifinden. Zeigt sich bei
der Aufnahme eine Differenz in seiner Cassa, so hat er keine
Mittel, sich darüber Aufklärung zu verschaffen, denn es fehlt
ihm jede Controle über den wirklich stattgehabten Verkauf.
Es ergiebt z. B. die Aufnahme eine ßilletausgabe nach einer
Station von 10 Stück. In der Cassa aber fehlt der ungefähre
Betrag für eines dieser Billets, so liegt die Vermuthung nahe,
dass eines der Billets im Schranke gefehlt hat, denn dass für
jedes ausgegebene Billet auch der Betrag eingenommen, ist wohl
ohne Zweifel. Es kann die Differenz aber auch durch einen
Irrthum im Geldempfang oder beim Wechseln entstanden sein.
Dies aufzuklären — was doch von grosser Wichtigkeit ist — ist
kein Mensch im Stande.
Fassen wir das Vorstehende kurz zusammen, so ergeben
sich folgende drei grosse Mängel im Edmonson’schen Billet-
system :
1. die grosse Menge der erforderlichen Billetsorten;
2. die daraus sich ergebende Unmöglichkeit für den Cassa-
führer, die Billetlieferungen zu controliren;
3. die Uncontrolirbarkeit der in den einzelnen Verkaufs-
perioden stattgehabten Billetausgabe.
Bei den Vorschlägen, welche zur Verminderung der Billet-
sorten gemacht worden sind, war daher das Edmonson’sche
Billetsystem meistens vollständig aufgegeben und entweder nicht
genügend auf schnelle Abfertigung und auf einfache Controle
Bedacht genommen oder die doch unentbehrliche Statistik der
Billetausgabe der einzelnen Classen etc. ausser Acht gelassen.
Nachgezeichnetes Billet, welches vier Sorten in einem Billet
vereinigt, giebt nichts von den Vorzügen auf, welche das
Edmonson’sche System bietet und vermindert die Billetsorten um
dreiviertel der jetzigen Zahl.
Das Billet ist auf beiden Seiten bedruckt und dient für
2 Classen, einfache und Doppelreise, oder auch für 4 Classen resp.
Sorten, wie man die Combination machen will. Das nachstehende
Billet vereinigt die I. und II. Classe Köln-Bonn, einfache und
Doppelreise. Der Classe entsprechend erhalten die Seiten ver-
schiedene Farben. Jede der 4 Ecken des Billets, und zwar 2 auf
der einen und 2 auf der andern, bezeichnet eine Classe und
Fahrt. Welche von den vieren Giltigkeit hat, wird durch Ent-
fernung der betreffenden Ecke bestimmt. Verlangt z. B. Jemand
ein Billet Köln-Bonn Doppelreise II. Classe, so bringt der Ver-
käufer die Seite A des Billets in die Datumpresse. Diese Presse
ist so eingerichtet, dass zugleich mit dem Aufdrücken des Datum-
stempels auf den bezeichneten Raum die Ecke b— c vollständig
abgeschlagen wird. Dieselbe fällt in einen verschlossenen Be-
hälter, wozu der Cassaführer den Schlüssel hat. Ein Zweifel
darüber, welches von den 4 combinirten Billets Giltigkeit hat,
kann niemals entstehen, da stets die fehlende rechte EcKe sowohl
als der Datumstempel dies ganz zweifellos angiebt. Die abge-
schlagene Ecke enthält die Nummer des Billets, die Bestimmungs
Station, die Classe, die Bezeichnung ob einfach oder retour, und
den Differenzbetrag zwischen dem höchsten auf dem Billet ver-
zeichneten Betrage und dem für das verausgabte Billet erhaltenen.
Die Billets tragen die Nummer doppelt und zwar auf jeder Seite
einmal. Eine dieser Nummern wird stets abgeschlagen und
befindet sich also auf dem Coupon, die andere auf dem Billet
selbst.
I. Seite. II. Seite.
Die Cassa wird stets mit dem höchsten Betrage des Billets, )
also hier mit dem Preise des Retourbillets I. Classe, gleich 3,50 M, '
belastet. Die Entlastung der Cassa geschieht durch die Baarab- j
lieferung der gelösten Beträge und durch die abgeschlagenen ,■
Billetcoupons. Die Baarein nähme für das Billet II. Classe retour .
beträgt hier 2,50 Jl, die auf dem Coupon angegebene Differenz
1,00 M, zusammen 3,50 Jl <
Die Verausgabung der Billets ist mindestens so schnell, j
wenn nicht schneller' zu bewirken als jetzt, da der Verkäufer {
nur mit verhältnissmässig wenigen Billets zu thun hat. Die j
Controle ist um ein Bedeutendes erleichtert, dagegen ist die Ab- ^
rechnung wohl etwas zeitraubender; dafür hat man aber auch »■
eine tägliche, sichere und doppelte Controle. Es muss nämlich täglich t
die ganze ßelastungssumme übereinstimmen mit der ganzen Baar- |
ablieferung plus der Summe der Billetcoupons und ebenso die |
Zahl der verkauften Billets mit der Zahl der vorhandenen Coupons, f
Stellt sich nun der Fall einer Differenz beim Cassenabschlusse ^
heraus, so ist der Cassaführer sofort in der Lage zu constatiren, }
ob die Billets sämmtlich vorhanden waren und in gehöriger f
Reihenfolge zur Ausgabe kamen oder ob die eine oder andere S
und welche Nummer fehlte. ►
Diese Einrichtung aber macht auch das Nachzählen der aus r
dem Billetdepot erhaltenen Billets dann überflüssig, wenn den l
Verkäufern es unmöglich gemacht ist, Billets ausserhalb der ^
Reihenfolge zu verkaufen und das Abschlagen der Coupons nich t ^
einfach glatt und derart geschieht, dass nicht durch einen ein- ;
fachen Messerschnitt die Trennung in gleicher Weise stattfinden (-
kann, so dass schon der Schaffner sofort den Versuch einer
Täuschung erkennen würde. *
Wenn die Billetpackete seitens des Billetdepots versiegelt \
werden und die Siegel nur beim Einlegen in den ßilletschrank f
und zwar in Gegenwart des verkaufenden Beamten oder eines
sonstigen Zeugen beseitigt werden dürfen, so ist auch die Mög-
lichkeit geschwunden, dass der Cassaführer zum Schaden der 4
verkaufenden Beamten Billets entnehmen könnte, was ja jetzt
durchaus nicht ausgeschlossen ist, wenn nicht der Schalterbeamte,
bevor die Billets in den Schrank gelegt werden, nochmals eine'
Nachzählung vornimmt. : ;
Es bliebe nur noch die Einrichtung zu treffen, eine genaue 1
Aufnahme des stattgehabten Verkaufes bei Ablösungen etc. zu i
ermöglichen. , .
Diese Einrichtung sowohl, als die jede Möglichkeit des Ver-i :
kaufes ausser der Reihenfolge ausschliessende, ist durch einen !
durch den Fabrikanten A. Fenten in Essen a. d. Ruhr fabrizirten
Billetschrank getroffen.
Dieser Billetschrauk ist so eingerichtet, dass ein Verkaufen
ausser der Reihenfolge eine absolute Unmöglichkeit ist. Die§
Billets werden von unten fortgenommen, können aber ohnej,
Wissen des Cassaführers nicht mehr in den Schrank gebracht f
werden, so dass jedes Billet, welches herausgenommen ist, sei esp
als verkauft, sei es als verstempelt, zur Verrechnung kommen muss. R
Ausserdem aber hat der Schrank die Eigenschaft, dass durch eine«
automatische Vorrichtung angezeigt wird, aus welchen Billet-f:
fächern überhaupt etwas verkauft wurde. Die Aufnahme derv
195
Billets hat sich daher nur auf die verhältnissmässig ganz geringe
Anzahl der zum Verkaufe gekommenen Billetsorten zu be-
schränken. Da die Billetsorten durch die vorbeschriebene Com-
bination der Billets auf ein Viertel der jetzigen Zahl reducirt
würden, so würde eine solche Aufnahme selbst auf grösseren
Stationen in wenigen Minuten erfolgen können. Der übernehmende
Beamte kann also in wenigen Minuten den Bestand des Schiankes
resp. das „Soll“ des übergebenden Beamten feststellen und
ist durch diesen Schrank nicht blos die Einrichtung der Doppel-
schränke Tollstäiidig ersetzt, sondern eine viel grössere Sicher-
heit erzielt, als durch diese. Da ferner diese Schränke in dem-
selben Raume ein Viertel mehr Billetsorten unterbringen lassen,
als die bisherigen Schränke, so würde bei der Combinirung ein
Raum, der sonst nur 300 Billetsorten zu fassen vermochte, ji tzt
1 400 aufnehmen. Diese Billetschränke sind bereits bei mehreren
Bahnen mit gutem Erfolge zur Einführung gebracht.
Die Billetcombination im Vereine mit dem Schranke wird
alle Mängel beseitigen, die dem Edmonson’schen System noch
ankleben. W. Fenten,
Betriebsinspector in Köln.
Circular des Französischen Ministers der öffentlichen
Arbeiten,
betreffend die Einrichtungen für die Sicherheit des Betriebes bei
den Französischen Eisenbahnen.
Wie in dieser Zeitung schon berichtet, war in Folge eines
auf der Französischen Westbahn zwischen Flers und Monsecret am
15. August 1879 stattgehabten schweren Unfalls seitens des Mi-
nisters der öffentlichen Arbeiten eine aus höheren Eisenbahn-
technikern bestehende Commission eingesetzt worden mit dem
Aufträge, die bei den Französischen Bahnen bestehenden Ein-
richtungen, soweit sie auf die Sicherheit des Betriebes Einfluss
haben, zu prüfen und insofern es erforderlich oder zweckmässig
erscheine, Vorschläge bezüglich der Ergänzung und der Vervoll-
kommnung dieser Einrichtungen zu machen. Diese Commission
hat sich ihrer Aufgabe mit grossem Eifer unterzogen, sie hat alle
bei den Französischen Bisenbahngesellschaften vorhandenen be-
züglichen Einrichtungen studirt und die in Folge ergangenen
Aufrufs ihr vorgelegten neuen Erfindungen, welche die Erzielung
grösserer Betriebssicherheit und besseren Schutzes der Reisenden
gegen alle möglichen Gefahren zum Zwecke haben sollten, spe-
cieller Prüfung unterzogen. Geber das Resultat ihrer Unter-
suchungen und Berathungen hat die Commission einen ausführ-
lichen Bericht an den Minister der öffentlichen Arbeiten, Varroy,
erstattet und letzterer hat hiernach ein Circular an sämmtliche
Eisenbahnverwaltungen ergehen lassen, in welchem er die wich-
tigsten Resolutionen der Commission mittheilt und dazu seine
eigenen Entscheidungen über die einzelnen Punkte ausspricht.
Aus diesem Circular theilen wir im Nachstehenden das Wesent-
lichste mit.
Durch die Enquete ist constatirt worden, dass die Eisen-
bahngesellschaften ernstlich bestrebt sind, auf ihren Bahnnetzen
die zur Sicherheit des Betriebes erforderlichen Einrichtungen den
Bedürfnissen des Verkehrs entsprechend zu vermehren und zu
verbessern. Die Commission erachtete indessen für zweckmässig,-
dass verschiedene Einrichtungen, welche bei einzelnen Eisenbahn-
gesellschaften schon practisch erprobt sind, allgemeiner eingeführt
werden.
So spricht die Commission die Ansicht aus, dass es ange-
zeigt sei, den Compagnien die Anwendung von bereits mehrfach
in Gebrauch befindlichen Apparaten zu empfehlen, welche an be-
sonders frequenten oder ungünstig gelegenen Niveauübergängen
die Annäherung eines Zuges anmelden. Der Minister fordert in
Folge dessen die Verwaltungen auf, wegen weiterer bezüglicher
Bestimmung die bereits früher angeordnete Revision ihrer Wege-
übergänge in Bezug auf etwa erforderliche besondere Sicherheits-
massregeln baldigst zu vollenden und über das Resultat Bericht
an das Comite für den technischen Betrieb der Eisenbahnen zu
erstatten.
Die Commission ist ferner der Ansicht, dass es zweckmässig
sei, den Eisenbahnverwaltüngen die vermehrte Anwendung der
Verriegelungsapparate zu empfehlen und zwar für alle Bahnab-
zweigungen auf freier Strecke, wie für alle für die Sicherheit des
Betriebes auf den Hauptgeleisen in Betracht kommenden Weichen-
gruppen. Ausserdem wird als wünschenswerth bezeichnet, dass
jede isolirte Weiche, welche den Zugang zu den Hauptgeleisen
gestattet, so verriegelt wird, dass der Zugang zu den Hauptgeleisen
nur möglich ist, wenn das deckende Einfahrtssignal auf „Halt“
steht. Der Minister veranlasst unter Bezugnahme auf zwei den-
selben Gegenstand betreffende Circulare vom 12. Juli 1880 die
Eisenbahnverwaltungen, mit der Beschaffung und Anwendung von
Verriegelungsapparaten in dem von der Commission vorgeschla-
genen Umfange vorzugehen. Bis spätestens am 1. Januar 1882
sollen die Verriegelungsapparate für alle nach dem Votum der
Commission in Betracht kommenden Punkte in Gebrauch sein.
Auch wird die allgemeinere Anwendung electrischer Apparate
empfohlen, welche durchein Läutewerk anzeigen, wenn eineWeichen-
zunge nicht ordnungsmässig an die Mutterschiene anschliesst.
Die Commission hat sodann in Bezug auf die Frage der
Communication zwischen Reisenden und Zugpersonal die Ansicht
ausgesprochen, dass es angezeigt sei, den Eisenbahnverwaltungen
die stricte Befolgung der bereits bestehenden bezüglichen Vor-
schriften aufzugeben. Nach diesen Vorschriften sollen die Bremser
in sicherer und wirksamer Weise sich mit dem Locomotivführer
verständigen können. Bei allen Zügen soll es wenigstens einem
der Zugbeamten möglich sein, an allen von Personen besetzten
Wagen während der Fahrt entlang zu gehen. Der Minister be-
stimmt, dass diese letztere Einrichtung alsbald allgemein ins
Leben treten soll und dass für wirksame Einrichtungen zum
Zwecke der Communication der Reisenden mit dem Zugpersonal
und des letzteren mit dem Locomotivführer bei allen Zügen,
welche 25 km und mehr Geschwindigkeit in der Stunde haben,
bis zum 1. Mai 1881 Sorge getragen werde. Ausserdem wird zur
Verhütung von verbrecherischen Aufällen auf einzelne Passagiere
empfohlen, in den Wänden zwischen den einzelnen Coupes kleine
durch Glas geschlossene Oefthungen anzubringen.
Nach der Ansicht der Commission erscheint es zweckmässig,
den Eisenbahnverwaltüngen die Einführung des „Blocksystems“
auf allen Bahnabschnitten zu empfehlen, aut welchen in gewissen
Tageszeiten fünf oder mehr Züge in der Stunde in gleicher Rich-
tung verkehren. Der Minister scbliesst sich dieser Ansicht der
Commission an und veranlasst die Eisenbahnverwaltungen, ihm
binnen 3 Monaten bezügliche Vorschläge zur weiteren Bestimmung
vorzulegen.
Die Commission schlägt vor, alle Personenzüge, deren nor-
male Geschwindigkeit auf freier Strecke bis auf öukmpro Stunde
steigt, mit continuirlichen Bremsen auszurüsten und dabei regel-
mässig noch Gebrauch von dem Contredampf zu machen. Der
Minister schreibt den Verwaltungen vor, die nöthigen Massregi-ln
zu ergreifen, dass binnen 2 Jahren mindestens alle Expresszüge
mit continuirlichen Bremsen ausgerüstet seien.
Für den Betrieb eingeleisiger Strecken bestimmt der Mi-
nister schliesslich noch in Uebereinstimmung mit den Vorschlägen
der Enquetecommission, dass die Eisenbahnverwaltungen bis zum
1. Januar 1882 auf denjenigen eingeleisigen Strecken, auf welchen
mehr als 6 regelmässige Züge täglich in jeder Richtung ver-
kehren, entweder electrische Läutewerke oder ein Blocksystem
mit äusseren Signalen zur Einführung bringen. Für eingeleisige
Strecken mit geringerem Verkehre werden zunächst Versuche mit
dem Englischen Staffsystem (Zugstab) angeordnet, über deren
Resultat dem Minister binnen 6 Monaten Bericht zu erstatten ist.
Am Schlüsse dieses Circulars spricht der Minister Varroy die
Hoffnung aus, dass durch die zur Erhöhung der Sicherheit des
Eisenbahnbetriebes getroffenen Anordnungen und bei der Bereit-
willigkeit, mit welcher die Eisenbahngesellschaften solchen An-
ordnungen stets nachzukommen sich bemühen, es gelingen werde,
die Zahl der Eisenbahnunfälle mehr und mehr zu vermindern.
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 14. Februar 1881. (Das Nordbahnprivilegium. Eisen-
bahn Personalorganisation. Mährische Transversalbahn. Leobers-
dorf-Ebenfurt. Gesetzentwurf, betr. Waarenstatistik. Tarifrevision.
Disciplinarangelegenheiten. Die erste Generalversammlung. Eisen-
bahnclub. Börsennotiz.)
Das Privilegium der Kaiser Ferdinands Nordbahn, welches
am 3. März 1886 abläuft, wurde schon vor längerer Zeit rücksicht-
lich der Bedingungen journalistisch discutirt, unter welchen es
vom Staate — wohl als Concession — erneuert werden sollte.
Französische Capitalisten sollten auch der Regierung bereits An-
träge wegen der Ertheilung dieser Concession an eine neue Ge-
sellschaft — wohl die Bontoux’sche Länderbank — gemacht haben.
Eine Reibe von eisenbahnrechtlichen Controversen, die nicht blos
der Judicatur des Parlaments, sondern vielleicht auch die de.s
Verwaltungsgerichtshofs und |der Gerichtshöfe beschäftigen kön-
nen, sind in der Frage des Privilegiums mitcomplicirt, die zwar
nicht erst knapp vor Ausgang des Privilegiums aufgeworfen und
entschieden werden dürfen, aber auch der Börsenspeculation
nicht dienen sollen. Das liegt in der Pflicht der Regierung so-
wohl gegenüber dem Gemeinwesen wie auch gegenüber der ältesten
Eisenbahn Oesterreichs. Eine im juridisch-politischen Verein ge-
haltene Discussion über das Nordbahnprivilegium hat die wissen-
schaftliche Erwägung einer hochinteressanten Rechtsfrage nicht
auf kommen lassen; unlautere Tendenzen, Börsenmanövers mach-
ten sich geltend; Expropriation, Parallelbahnen, Zwangsmittel, ja
der baare Eigenthumsverlnst wurde gegen die Nordbahn ins
Treffen geführt, ihre Actien fielen in wenigen Tagen von 147 — 150 fl.
Das blühende, vorzüglich geleitete Unternehmen selbst wird zwar
dadurch wenig geschädigt, aber die Beunruhigung bemächtigt
sich der Gemüther und gefährdet jeden Eisenbahnbesitz in Oester-
reich. Wenn nach der gesetzlichen Auslegungsregel die Absicht
der Contrahenten und weniger der Wortlaut der in erster Kind-
heit des Bahnwesens — daher ganz erfahrungslos — verfassten
Privilegiumsurkunde vom .3. März 1836 beachtet wird, so kann eg
196
nicht zweifelhaft sein, dass nach dem wörtlichen Vorbehalte „dass
diese Unternehmung sich nützlich bewährt hätte“ die Erneuerung
d< s Privilegiums oder besser die Concessionsertheilung an die
Ni rdbahngesellscbaft dem Staate imperative obliegt. Er kann
UI d soll auch dafür seine Bedingungen stellen; dass dieselben
iiic.ht ins Masslose gehen, werden eventuell die Gerichte zu ent-
scheiden haben. Welche Politik auch die Regierung sonst verfolge,
erscheint es illoyal, ihr malhonette Ahsichten unterzuschieben
und sie für die parasitischen Elemente verantwortlich zu machen,
welche solche Gelegenheiten für Versuche im Trüben zu fischen
nicht voiübergehen lassen. Die Anwesenheit der Spitzen unseres
Handelsamtes und mehrerer Notabilitäten des Reichsraths bei
dieser Discussion beweist nur das von Diesen der gedachten
Rechtsfrage entgegen gebrachte Interesse. Goldene Worte sprach
N ör dlin g über die Unzulässigkeit der Parallel- oder Concurrenz-
bahnen; unsere Bahnmisere sei wesentlich darauf zurückzuführen;
dieselben sollten wie das Feuer gefürchtet und strafgesetzlich
verboten werden. Hoffen wir, dass die ruhige Erwägung die
Oberhand gewinnt und der Staat nicht an die Gewaltthätigkeit
dc'nkt, sich einfach nach dem Privilegiumsablauf der Nordbahn
deren Besitz anzumassen.
Ueber die Frage der Eisenbahnpersonalorganisirung haben,
vie ein Ungarisches Fachblatt erwähnt, sowohl in Regierungs-
ais auch in Eisenbahnkreisen lebhafte Verhandlungen stattge-
funden. Es war von einer einheitlichen Dienstpragmatik, von
einer einheitlichen Gebührenvorschrift etc. die Rede. Es scheint,
dass die Regierung das kostbare Material an Daten ad acta legte
und meint, die Verstaatlichung sei der beste Organisator. Auch
über eine andere Frage von grosser Wichtigkeit hielt Jahre lang
der Ideenkampf an und zwar ob die Centralisation oderDe-
centralisation der Eisenbahnpersonalorganisirung bes-
ser entspricht. Die Frage ist heute noch nicht gelöst und ist
man im Ganzen nur darin übereingekommen, dass der goldene
Mittelweg gewiss der Beste ist und es bleibt Alles wie es war.
Wir wollen jedoch nicht ungerecht sein, nicht Alles blieb so wie
es war, hat doch eben der Staat in neuerer Zeit einen einschlä-
gigen Versuch gelegentiich der Neuorganisation der Staatsbahnen
gemacht. Wir wünschen es, dass der Versuch zu einem günstigen
Resultate führen möge und auch unsere übrigen Bahnen davon
Nutzen ziehen. Es war ferner von der Aufstellung einer
gemeinsamen Zahlstelle die Rede, welche berufen gewesen
wäre, ausser der Einlösung der Coupons und ausgeloosten Titres
der einzelnen Bahnen, auch noch deren gegenseitige Zahlungen
auszugleichen. Sowohl diese Idee als die Aufstellung eines
gemeinsamen Ungarischen Centralabrechnungsbureau
scheint fallen gelassen zu sein, letzteres wohl mit Rücksicht auf
(Jas erfolgreiche Bestehen eines Oesterreichisch-Ungarischen Ab-
rechnun gsbureaus.
Ueber die Petitionen um Ausbau der Mährischen Transversal-
Lahn wurde im Eisenbahn ausschusse des Oesterreichischen Ab-
;;eordnetenhauses verhandelt. Bezüglich der Linie Iglau-Pocatek-
Neuhaus nach Vesely und weiter von Budweis über Krumau nach
Kuschwarda zum Anschlüsse an die Bayerischen Bahnen wurde
vom Referenten beantragt, die Regierung werde dringend er-
sucht, diese Petitionen einer eingehenden Würdigung zu unterziehen
und mit möglichstem Wohlwollen das Zustandekommen dieser
Linien zu unterstützen, und zwar unter Anwendung des Local-
bahmgesetzes. Abg. Fürth verweist darauf, dass verschiedene
Projecte für die Mährische Transversalbahn vorhegen und dass,
wenn man sich für den Bau eines Theiles derselben entscheide,
eine andere Linie in ähnlicher Richtung nicht mehr ausführbar
sei. Er beantragt daher, alle Petitionen betreffs Ausführung der
Mährischen Transversalbahn gleichzeitig in Behandlung zu ziehen.
Abg. Dr. Ri eg er unterstützt diese Ausführungen un(i beantragt
folgende Fassung der Resolution: „Die Regierung wird aufgefor-
(lert, die Route der Mährischen Transversalbahn in ihrer ganzen
Ausdehnung von Jglau bis Taus einem eingehenden Studium zu
unterziehen und diesfalls eine entsprechende Vorlage zu machen;
dabei wäre die vom Referenten befürwortete Route nur insofern
zu genehmigen, als sie nicht mit dem Plane collidirt, der von der
Regierung als der zweckmässigste angesehen wird“. Dieser An-
trag wird angenommen.
Der Ausbau der Staatsbalm von Leobersdorf nach Ebenfurt
wurde im gedachten Ausschusse in Folge mehrerer Petitionen
wieder in Verhandlung genommen. Abg. Fröschl beantragt,
dieselben der Regierung zur eingehenden Würdigung zuzuweisen.
Derselbe verweist darauf, dass sich gegen den Bau dieser Linie
Widerspruch erhebe, weil man betone, diese Bahnlinie werde in
erster Linie Ungarn zu Gute kommen. Auch habe sich die Wie-
ner Handelskammer gegen den Bau dieser Linie ausgesprochen
und dieselbe nur für den Fall befürwortet, wenn Ungarn sich
bereit zeigen würde, die Verkehrshindernisse bei Gönyö zu be-
seitigen. Abg. Schwab glaubt, dass bei allen Linien, die in
erster Linie Ungarn einen Vortheil bringen, besondere Vorsicht
rmpfehlenswerth sei. Er erinnert daran, dass zur Zeit der Be-
rathung der Arlbeigbahuvorlage, die doch auch im Interesse Un-
arns war, man als Bedingung der Bewilligung dieser Vorlage
en Ausbau der Linie Sissek-Novi aufstellen wollte. Damals
habe Minister Baron Korb ausdrücklich erklärt, die Regierung
kenne ihre Pflicht und werde nicht eher ihre Verfügungen treffen,
bis nicht Ungarn die erforderlichen Concessionen gemacht habeu
werde; dabei stellte der Minister die Beseitigung der Verkehrs-
hindernisse bei Gönyö förmlich in nächste Aussicht. Trotzdem
sei von Ungarischer Seite in dieser Richtung bis heute nichts ge-
schehen. Redner befürwortet daher, in deu Beschluss über die
Petition die Bedingung aufzunehmen, dass die Regierung nur
dann den Ausbau dieser Staatsbahnlinie vornehme, wenn die Un-
garische Regierung die erwähnten Verkehrshindernisse beseitigt.
Referent Abg. Fröschl erklärt sich mit diesem Vorschläge ein-
verstanden und es wird hierauf der Beschluss gefasst, die Peti-
tion der Regierung zur Würdigung abzutreten und dieselbe
f leichzeitig aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, dass die Ver-
ehrshindernisse bei Gönyö beseitigt werden.
Im Ungarischen Reichstage wurde der Gesetzentwurf über
die Anlage einer Waarenstatistik ein gebracht. Die Vorlage ent-
hält die Bestimmung, dass über alle jene Waarenseniiungen,
welche auf dem Territorium der Ungarischen Krone zum Zwecke
des Exportes aufgegeben werden oder als Import einlangen, für
die Zwecke der Waarenstatistik eine besondere Declaration ange-
fertigt werden muss. Es gilt dieses von Sendungen mittelst
Eisenbahnen und Dampfschiffen. Das Gepäck bleibt von dieser
Massregel ausgeschlossen. Für diese Declaration sind die mit
Zwei - Kreuzerstempel versehenen auszugebenden Blankette zu
benützen und deren Rubriken auszufüllen. Die Rubriken sind:
Name der Bestimmungsstation, Benennung der Waare, deren
Quantität und Werth; falsche Declarationen werden mit 2 fl. :
Busse bestraft. Die Transportunternehmungen sind im Falle des
Verdachtes berechtigt, in Anwesenheit des Aufgebers, Empfängers
oder zweier Zeugen (iie Richtigkeit der Declaration zu consta-
tiren. Die übrigen Paragraphen des Gesetzes regeln das Verfahren
im Detail. Die Transportunternehmungen sincl verpflichtet, die
Declarationen dem Statistischen Landesbureau einzusenden. Es
bleibt der Verordnung Vorbehalten, das Gesetz auch auf Post-
sendungen auszudehnen; das letztere soll am 1. April 1881 ins
Leben treten. — Es wird zwar der Ungarischen Regierung —
gewiss mit Unrecht — imputirt, dass es ihr weniger um die
Waarenstatistik, als um die Controle bezüglich der neu einge-
führten Consumsteuern zu thun sei, daher dieses Gesetz deshalb
auf die' Einsprache Oesterreichs in Folge des Handelsbündnisses
beider Reichshälften stossen werde; wie dem auch sei, so ist die *
abermalige Belastung des Verkehrs mit den Kosten des Declara- ’j
tionsstempels vom Uebel. Wenn dieselben wirklich nach den Re- ;
gierungsmotiven zur Deckung der Auslagen für das Bureau der
Landessl atistik verwendet werden sollen, lässt sich dem entgegen-
halten, dass die Statistik im Interesse des ganzen Landes, nicht
aber der transportirenden Parteien geführt wird; daher auch nur <
der Staat die Kosten zu tragen habe. j
Ueber die voin Handelsministerium beabsichtigte Revision
der Eisenbaliiifrachttarife für einzelne Rohproducte und Fabrikate
gelangte in der Pilsener Handelskammer ein umfassender Comite-
bericht zur Annahme. Darin wird in erster Reihe die Nothwen- .
digkeit einer allgemein durchgreifenden Tarifreform hervorge- )
hoben, welche gleichzeitig die Hebung des internen Verkehres ’
auf kürzere Strecken zur Folge hätte, weil fast alle Bahnen ihre 1
Aufmerksamkeit zumeist dem Export- und Dürchzugsverkehre j
widmen, so dass beispielsweise Güter von Hamburg, Berlin oder
Breslau als Durchzugsgut auf Oesterreichischen Bahnen billiger
verfrachtet wirden als einheimische, wodurch die inländische “
Production geschädigt wird. Insbesondere wird in dem Berichte
auf das Chaos der unpractischen und willkürlichen Classification
der Güter hingewiesen, welche ohne Rücksicht auf die Art der
schwierigeren oder leichteren Verladung, oder der grösseren oder
geringeren Zerbrechlichkeit oder Feuergefährlichkeit in staunender
Weise zusammengewürfelt wurden. Diese willkürlichen Classi-
ficationen, noch mehr aber die unzähligen Special- und Nach-
tragsbestimmungen, welche eine Uebersicht des Oesterreichischen
Tarifwesens selbst dem Fachmanne unmöglich machen und dem ^
Geschäftsmanne die Calculation betreffs Ausmittlung des richtigen »
Frachtsatzes für einzelne Artikel erschweren, haben auch dem
Comite die Möglichkeit benommen, eine genaue vergleichende |
Tabelle der einzelnen Tarife zur klaren Darstellung der dies- A
fälligen Verhältnisse zusammenzustellen. Neben der System-
losigkeit der Frachtsätze wird in dem Comit(iberichte die ge- J
schäftliche Corruption durch die ausnahmsweisen Refactien her- ’ |
vorgehoben und gleichzeitig auf die Anomalie hingewiesen, dass "l
einzelne Bahnverwaltungen auch noch Salz- und Kohlenhändler, .»
zum Theile sogar Productenhändler seien und in Folge dessen
den Markt ganz in ihrem Interesse beeinflussen, weil es ihnen 2
die kaufmännische Speculation nahelegt, ihre Waaren zu jedem |
Tarife, ja selbst umsonst zu verfrachten. Der Bericht fasst die «
verschiedenen Wünsche und Beschwerden der Interessenten in £
197
folgenden, von der Kammer einstimmig zum Beschlüsse erho-
benen Anträgen zusammen, und zwar: 1. Allgemeine Revision
der Frachttarife mit Rücksicht auf deren einheitliche und
practische Classification. 2. Einführung des Pfennigtarifes für
Kohlen und Cokes und Annahme der ausländischen Frachtsätze
für alle übrigen Producte und Erzeugnisse mit besonderer Be-
rücksichtigung gleicher Frachtsätze für gleiche Entfernungen.
3. Aufhebung aller Refactien. 4. Abstellung aller Cartelle.
5. Einführung eines gleichmässigen Gutgewichtes als Freigewicht
bei Artikeln, welche in offenen Waggonladungen zur Verfrachtung
gelangen, 6. Einführung einer entsprechenden Haftpflicht für
die der Bahn übergebenen Güter. 7. Zeitgemässe und häufigere
Tarirung der Waggons. 8. Gleiche Behandlung bezüglich der
Uebernahmsgebüliren und der Agioberechnung für Zahlung der
Frachten in Gold. 9. Aufhebung der sogenannten Manipulations-
gebühren in jenen Fällen, wo eine Leistung hierfür nicht statt-
findet, und 10. möglichst baldige Verstaatlichung der Eisen-
bahnen.
Die von einer Bahnverwaltung verhängte Suspension ihres
Beamten wurde vom Handelsministerium als ungerecht erklärt
und deren Aufhebung angeordnet; über die Beschwerde dieser
Verwaltung wurde die Ueberschreitung der Competenz seitens
des Ministeriums durch den Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen.
Die dadurch hervorgerufene Beunruhigung des ßeamtenkörpers
über diese souveräne Machtvollkommenheit ihrer Verwaltungen
erscheint aber unbegründet, wenn erwogen wird, dass durch
dieses administrative Präjudicat nur der allerdings langwierigere
und kostspielige Rechtsweg eröffnet wurde. In der That repro-
ducirt auch das ,Oesterreichische Centralblatt“ zwei gerichtliche
Entscheidungen in Disciplinarangelegenheiten, von welchen die
letztere die bisher bezweifelte Zulässigkeit eines diesfälligen
Rechtsstreites daithut. Dem Handelsministerium gereicht es eben
so zur Ehre, 'sich energisch des gemassregelten scheinenden
Beamten angenommen zu haben, wie die betreffende Verwaltung
Anerkennung verdient, ihre Autonomie gewahrt zu haben; ob
diese nicht doch einer gewissen Beschränkung unterzogen werden
sollte, ist eine andere Frage. Wie ängstlich auch nur der Schein
einer Willkürlich keit vermieden werden sollte, zeigt der bei
einer anderen Bahn jüngst vorgekommene Fall, dass eine förm-
liche Jury von Ober- und Unterbeamten constituirt wurde, um
über einen hochgestellten Collegen zu urtheilen, welcher durch
seine brutale Behandlung einen Untergebenen zum Selbstmorde
getrieben haben sollte und wirklich auch zur Entlassung ver-
urtheilt wurde.
Die allererste Eiseubahn*GeneraIversaminlung dieses Jahres
hielt die Wien- Pettendorf- Wiener Nenstädter Bahn am 10. d. Mts.
als ihre sechste ab, welche Priorität bei der Einfachheit ihrer Ge-
barung noch früher möglich wäre. Nach dem erstatteten Ge-
schäftsberichte pro 1880 wurden aus dem, wie alljährlich, seitens
der Südbahn eingegangenen Pachtschilling pro 550 000 fl. zunächst
die für die Prioritätsschuld der Bahn entfallenden Zinsen und
die Amortisationsexuote mit zusammen 325 310 fl. bezahlt, sodann
die fünfprocentigen Actienzinsen mit 219 500 fl., sowie die Ver-
waltungSKOsten mit 2 885 fl. bestritten und wurde zuzüglich ander-
weitiger kleinerer Einnahmen ein Ueberschuss von 8 443 fl. er-
zielt. Der Verwaltungsrath lenkt die Aufmerksamkeit der Action äre
auf den Umstand, dass mit 1. Januar 1882 die Steuerfreiheit für
die Linien der Bahn abläuft und dass die Bahngesellschaft sonach
von diesem Zeitpunkte an die Couponstempelgebühren für ihre
Titres zu tragen haben werde. Der in Voraussicht dieser Last
gebildete Reservefonds für Couponstempel, welcher gegenwärtig
23 586 fl. beträgt, würde durch Zuweisung des obbezifferten dies-
jährigen Ueberschusses die Höhe von 32 029- fl. erreichen. Doch
könnten die Zinsen dieses Fonds nur wenig mehr als die Hälfte
der Couponstempelgebühren decken, so dass die Zuweisung aller
Ersparnisse an diesen Fonds auch fernerhin noch geboten er-
scheint. Der Verwaltungsrath beantragt sonach, die Generalver-
sammlung wolle a) genehmigen, dass der diesjährige Ueberschuss
mit 8 443 fl. zur Erhöhung des Reservefonds für Couponstempel
verwendet werde, sowie dass auch der nächste Juli- und Januar-
coupon der Gesell; chaftsactien mit 5 pCt. aus dem Pachtschillinge
bestritten werde; b) beschliessen, dass auch in Zukunft die
Ueberschüsse der Einnahmen über die Ausgaben alljährlich dem
Reservefonds für Couponstempel insolange zugewiesen werden,
bis aus den Erträgnissen desselben die die Gesellschaft vom
Jahre 1882 ab treffenden Couponstempelgebühren für ihre Titres
zur Gänze gedeckt werden können. Die Generalversammlung
nahm nach Ertbeilung des Absolutoriums diese Anträge ohne
Debatte an und beschloss überdies, dass den drei Verwaltungs-
räthen für die nächsten drei Jahre wie bisher ein Honorar von je
100 fl. jährlich ausgefolgt werde.
Im Oester'reichisclien Eiseubalmclnb wurde die Constituirung
des Comites für den Fortbildungsunterricht mitgetheilt; die Wahl
des Obmannes Generaldirector V. Czedik und dessen Stellvertreters
Sectionsrath v. Lilienau gewährleistet den sicheren Erfolg. Ueber
den in der „Eisenbahnzeitung“ erschienenen Artikel: Schmal-
oder Normalspur interpellirte Ingenieur Büchelen; die Antwort
wird in der morgigen Clubversammlung erfolgen. Hierauf hielt
Legationsrath Freiherr v. Kübeck einen Vortrag: „Ueber das Eisen-
bahnwesen Indiens“, welches als ausserordentlich günstig und von
überaus vortheilhaftem Einflüsse dargestellt wurde. Die Schmal-
spur ist vorwiegend; die Englischen Einrichtungen werden nur
durch die Berücksichtigung klimatischer Verhältnisse modificirt.
Die Börsenwoche nahm einen angenehmen Verlauf; insbe-
sondere erzielten Ungarische Sorten namhafte Avancen; fest
waren Böhmische Bahnen, darunter Buschtehrader lit. B., obwohl
ihre Einführung in Berlin fast missglückt; Nord westbahn haussirte
auf 197, während Franz- Josef bahn (183,50) deren Cours nicht so
entwickelte; es sind das Börsenlaunen. Ueberhaupt sind Böh-
mische Bahnen sehr hoch. Ferdinands Nordbahn (vide Privile-
giumsdiscussion) fällt! Die Serbischen Bahnen influirten auf die
Staats- und Südbahn, welche mit 286,25 resp. 108,75 schlossen.
Russische Correspondenz.
st. Petersburg, im Februar 1881.
Für eine Balm von Odessa nach Ovidiopol und Akkerman
sollen, wie der „Stimme“ aus Odessa mitgetheilt wird, in Bälde
dort die Voruntersuchungen begonnen werden.
Die Transkaspische Eisenbahn ist bereits bis Achtscha-
Kuima geführt; der erste Theil derselben, breitspurige Dampf-
eisenbahn, geht bis Aidin, welches 84 Werst von der Michailow-
schen Bucht entfernt ist; der zweite, die Pferdeeisenbahn, bis
Achtscha-Kuima, noch 22 Werst weiter; im Ganzen sind es also
106 Werst. Der Erbauer von Seiten der Krone, d. b. eigentlich
der Oberingenieur, war bisher General Annenkow; derselbe ist
aber verwundet und kehrt zur Wiederherstellung seiner Gesund-
heit nach Petersburg zurück. Wer seinen Posten ersetzt, ist hier
noch unbekannt.
Die Ausführung der beiden neuesten Bahnen, der Kriwoi-
Bogbahn und der Baskuntschakbahn, soll im Ministercomite jetzt
gemäss dem Vorschläge des Communicationsministers zur Be-
rathung kommen. Das wichtigste aus diesem Vorschläge des
Ministers ist Folgendes : 1. sollen beide Bahnen aus Staatsmitteln
und durch Kronsbeamte, d. h. von Regierungswegen gebaut wer-
den; 2. sollen die Arbeiten bereits in diesem Frühjahr beginnen;
3. soll die locale Bevölkerung, welche von der Hungersnoth leidet,
zur Ausführung der Arbeiten herangezogen werden und 4. sind
für die ersten Arbeiten auf der Kriwoi-Rogbahn 4 Millionen Rubel
nöthigzu den Vorarbeiten und Materialbeschaffung, für die bestän-
dige Brücke über den Dniepr bei Jekaterinoslaw I Million Rubel und
für die Salzbahn von Baskuntschak 1 750 000 Rubel, im Ganzen
also 6 750 000 Rubel. (100 000 Rubel pro Werst.)
Die Ausführung des dritten Punktes wird auf grosse Schwie-
rigkeiten stossen; bekanntlich kann man nicht jeden beliebigen
Landmann zum Maurer oder Zimmermann machen; es versteht
freilich jeder Russische Bauer sein Beil zu führen und einen
Baumstamm abzukanten — wie er das zum Bau seiner Hütte
braucht — , aber ihit solchen doch immerhin ungeübten Arbeitern
kann man nichts Grosses leisten ! Maurer sind aber noch weniger
unter dem Landvolk zu finden. Desgleichen fordern die Erdar-
beiten, sollen sie mit gewisser Regelmässigkeit vor sich gehen,
durchaus geübte und gewandte Arbeiter; solche Specialarbeiter
liefern aber in Russland nur gewisse Gouvernements, z. B. Gou-
vernement Smolensk und Witebsk — Erdarbeiter; Gouvernement
Jaroslaw und Kostroma — Maurer; Gouvernement Twer und
Nowgorod — Zimmerleute etc. Und diese wandern alljährlich
im Frühjahr in Parteien von 50—100 und mehr Mann aus
ihren Dörfern und Kreisen in die Gouvernements- und Haupt-
städte und kehren im Herbst wieder zu den Ihrigen heim. Das
Jekaterinoslawsche Gouvernement hat aber Landleute, welche
sich hauptsächlich mit dem Fuhrgewerbe abgeben und — sobald
es nur ihre Landarbeiten und soviel es dieselben gestatten —
mit 2, 3 und mehr Joch Ochsen vor ihrem ursprünglichen Karren
gespannt, mit eintönigem Geknurre die Steppe durchziehen! Was
sollen diese guten Leute für Arbeiter beim Bau der Bahn ab-
geben?! Die beiden Bahnen sind.ca. 600 Werst lang. Zum Haupt-
ingenieur ist HerrTitow (derselbe, welcher die Donezbahu gebaut
hat) ernannt, welcher 20 000 Rubel Jahresgage und 10 pCt. von
den Bauersparnissen gegenüber der vorstehenden Summe von
100 000 Rubel pro Werst, beziehen wird.
Die Charkow-Nikolajewer Eisenbahn ist von der Russischen
Regierung angekauft worden, indem sie den Rest der noch in
Privathänden befindlichen Actien acquirirte und sich zum allei-
nigen Actionär der Bahn machte. Der Staat wird den Betrieb
der Bahn selbst in die Hand nehmen. Die Regierung hat übrigens in
Absicht, die Charkow-Nikolajewbahn mit der Fastowbahn etc.
zu fusioniren, doch kamen die Verhandlungen seither nicht von
der Stelle, weil die Besitzer des kleinen Restes von in Privathän-
den befindlichen Actien der Charkow-Nikolajewer Eisenbahn sich
nicht einigen konnten.
198
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-AnhaltischeEisenbahn. Mit
(lern 1. März c. tritt für die Tour ßerlin-
Lichterfelde in unserem Local-Personen-
verkelir eine Ermässigung der Abonne-
mentspreise ein. Näheres bei unseren
ßilletexpeditionen zu Berlin und Lichter-
felde. Berlin, den 15. Februar 1881. Die
Direction. (537)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Zum
Localtarif für die Beförderung von Leichen,
Falirzengen und lebenden Thieren ist Nach-
trag II erschienen und durch die Güter-
cassen zu Berlin und Stettin zu beziehen.
Der vom 1. k. Mts. ab gültige Nachtrag
enthält, neben der bereits aus unserer
Bekanntmachung vom 19. November 1880
bekannten Tarifänderung, eine Bestim-
mung, betreffend die Einbeziehung des
städtischen Central-Viehhofes bei Berlin
in den Tarif. Stettin, den 10. Februar 1881.
Königliche Direction. (515)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn. Vom 20. d. Mts. ab bis auf
Weiteres wird für Sendungen von Getreide,
Hiilsenfriicliten, Oelsaaten, Malz- und Müh-
leiifabrikaten, Kleie und Futtermehl, welche
über diesseitige Bahn auf unserem
Bahnhof Breslau eingehen, und nach den
Dispositionen des Versenders oder Em-
pfängers bahnseitig zu entladen sind, so-
weit in den bezüglichen Räumen Platz
disponibel ist, eine gebührenfreie Lage-
rung bis zu einer Frist von 14 Tagen ge-
währt.
Nach Ablauf dieser Zeit wird ein Lager-
geld von 0,05 M. pro 100 kg für jede an-
gefangene Woche berechnet.
An diese Vergünstigung wird jedoch die
Bedingung geknüpft, dass die Eisenbahn-
verwaltung für Feuersgefahr nicht haftet
und ihr auch das Recht Vorbehalten bleibt,
binnen 3 Tagen die Abfuhr der betreffen-
den Güter jederzeit zu verlangen. Bres-
lau, 15. Februar 1881. Directorium. (524)
Holsteinische Marschbahn - Ge-
sellschaft. Mit dem 1. April d. Js. tritt
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren, unter Auf-
hebung des Tarifs vom 1. November 1878
nebst Nachträgen, ein neuer Tarif in Kraft,
welcher theils Erhöhungen, theils Ermässi-
gungen gegen die bisherigen Sätze ent-
hält.
Nähere Auskunft ertheilen unsre sämmt-
lichen Güterexpeditionen, von welchen
auch Exemplare des neuen Tarifs zum
Preise von 0,50 M bezogen werden können.
Glückstadt, den 12. Februar 1881. Die
Direction. (516)
01 denburgische Staatsbahn. Zum
1. April er. tritt für den diesseitigen
Localverkehr ein neuer Gütertarif in Kraft,
welcher neben Ermässigungen auch Er-
höhungen gegen die zur Zeit bestehenden
Tarifsätze für einige Relationen in sich
schliesst.
Das Nähere ist vorläufig auf unserm
Tarifbureau und demnächst auf den Sta-
tionen zu erfragen. Oldenburg, 1881, Fe-
bruar 12. Eisenbahndirection. (547B W)
Vom 1. März d. J. ab werden Fracht-
güter in Wagenladungen, welche an eine
Breslauer Adresse von auswärtigen Sta-
tionen auf dem Breslauer Bahnhofe der
diesseitigen oder der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn ankommen, von der
Eingangsbahn mit neuem Frachtbriefe zur
Weitersendung nach einer auswärtigen
Station der andern betheiligten Verwal-
tung oder deren Anschlussbahn gegen
Erhebung einer ExpeditionsgebUhr von
0,04 Jl pro 100 kg und einer Ueberfnhr-
gebUhr von 1 Ji pro Wagen, zusammen
für Hin- und Rücktour, angenommen.
Berlin, den 15. Februar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (549)
Am 1. März 1881 tritt zum Localtarif
für die Beförderung von Leichen, Equi-
pagen und anderen Fahrzeugen, sowie von
lebenden Thieren auf den Magdeburg-
Halberstädter, Berlin-Potsdam-Magdebur-
ger und Hannover- Altenbekener Bahn-
strecken der II. Nachtrag in Kraft.
Durch denselben wird u. A. eine directe
Abfertigung von Vieh (excl. Pferde) von
und nach dem neuen städtischen Central-
viehhof in Berlin, welcher am obigen Tage
eröffnet wird, eingeführt. Exemplare des
Nachtrags sind zum Preise von 0,10 Ji.
pro Stück bei den diesseitigen Expeditio-
nen käuflich zu haben. Magdeburg, den
14. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (548)
Vom 1. März er. ab erhält die Station
„Wangerin“ der Hinterpommerschen Eisen-
bahn die Bezeichnung „Station Ruhnow“
und die Station Wangerin Stadt der Wange-
rin-Konitzer Eisenbahn die Bezeichnung
„Station Wangerin“. Bromberg, den 10. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (522 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Altona - Kieler Eisenbahngesell-
schaft. Zum Tarif für den Berlin-
Schleswig-HolsteinischenEisenbahnverband
vom 1. April 1878 tritt mit dem 1. April
er. ein Nachtrag Xll in Kraft, durch wel-
chen in Folge Einführung anderweiter
üeberfubrgebühren für die Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn die bestehen-
den Tarifsätze grösstentheils erhöht, theil-
weise aber auch ermässigt werden.
Nähere Auskunft ertheilen die bezüg-
lichen Güterexpeditionen. Exemplare des
Nachtrags können durch unsere Betriebs-
controle unentgeltlich bezogen worden.
Altona, den 15. Februar 1881. Die Direc-
tion. (531)
Berlin - Schleswig - Holsteinischer Eisen-
bahnverband. Nachdem durch den vom
10. Februar er. ab gültigen Nachtrag 7
zum Tarif für den Leipzig- Magdeburg-
Niederdeutschen Verband vom 1. Mai 1878
Frachtsätze für den Verkehr zwischen den
Magdeburg- Halberstädter Stationen Berlin
und Spandau einerseits und Stationen der
Altona-Kieler, Holsteinischen Marsch- und
Westholsteinischen Eisenbahn anderer-
seits zur Einführung gekommen sind,
kommen die im Tarif für den Berlin-
Schleswig - Holsteinischen Verband vom
1. April 1878 nebst Nachträgen enthaltenen
gleichen Frachtsätze vom genannten Tage
ab in Wegfall.
Der bezügliche Tarifnachtrag (XI) kann
durch unsere Betriebscontrole hier unent-
geltlich bezogen werden. Altona, den 15.
Februar 1881. Namens der Verbandsver-
waltungen : Die Direction der Alton a-
Kieher Eisenbahngesellschaft. (532)-
Im Deutsch-Polnischen und flanseatisch-
Preussischen Verbände scheidet für den
Verkehr mit Hamburg K. M., Harburg,
Winsen, Bremerhafen resp. Geestemünde
und den Oldenburgischen Stationen die
Route via Berlin- Witten berge aus. Es wird
daher die directe Beförderung der Güter
von und nach den vorbezeichneten Sta-
tionen auf Grund besonderer Routenvor-
schrift über die Route via Berlin-Witten-
berge in dem bisherigen Umfange nur noch
bis zum 1. April er. stattfinden. Nachdem
1. April er. erfolgt die Beförderung, falls
die Route via Berlin-Wittenberge vom Ver-
sender im Frachtbriefe ausdrücklich vor-
geschrieben wird, ausschliesslich im ge-
brochenen Verkehr. Bromberg, den 15. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion als gesebäftsführ. Verwaltung. (523J)
Deutsch-Ungarischer Eiseubahnverband.
Laut Gesetz tritt vom 1. .^ril er. ab eine
Erhöhung der Ungarischen Transportsteuer
ein und wird bis auf Weiteres die Er-
höhung als Zuschlag zur tarifmässigen
Fracht erhoben werden. Berlin, den 15.
Februar 1881. Direction der Berlin-Ham-
burger Eisenbahn als geschäftsführende
Verwaltung des Verbandes. (509)
Hanseatisch-Pommerscher Eisenbahnver-
band. Zum Tarif vom 1. Juli 1878 ist der
Nachtrag 5 erschienen, durch welchen die
Frachtsätze für den Verkehr mit Bremen
K. M. aufgehoben sind. Berlin und Ham-
burg, den 15. Februar 1881. Direction der
Berlin - Ham bu rger Eisenbahngesellschaft,
als geschäftsführende Verwaltung. (546)
Leipzig - Magdeburg - Niederdeutscher,
Hamburg-Lübeck-Bayerischer und Berlin-
Anhalt - Berlin - Hamburger etc. Verbands-
güterverkehr.
Vom 1. April 1881 ab kommen für den
Verkehr mit den Schleswig-Holsteinischen
Verbandsstationen in den bezeichneten Ver-
bänden (cfr. Tarife vom 1. resp. 25. Mai
1878) theils erhöhte, theils ermässigte
Frachtsätze zur Einführuug, über welche
die Tarifbureaus der betheiligten Bahnen
Auskunft ertheilen. Die betreffenden
Tarifnachträge sind vom 20. März er. ab
bei den betheiligten Stationen zu haben.
Berlin, den 12. Februar 1881. Namens
der Verbandsverwaltungen: Die Direction
der Berlin-Hamburger Eisenbahn- Gesell-
schaft (511)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Am
1. März (1. J. tritt zu Heft No. 5 des Ver-
bands-Gütertarifs vom 1. Januar 1881
Nachtrag I in Kraft, welcher Ausnahme-
tarifsätze für die Beförderung von Sprit
und Spiritus nach und von Station Nord-
hausen enthält.
Nähere Auskunft ertheilen die Verbands-
Güter-Expeditiouen, woselbst auch Exem-
plare des Nachtrags zum Preise von 0,05 M
käuflich zu haben sind. Erfurt, den 11. Fe-
bruar 1881. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft, als geschäfts-
führende Verwaltung. (526)
Mitteldeutsch-Ü ngarischer Eisenbahnver-
baud. Ausnahmetarif für Holztrans-
porte vom 1. August 1879. Voml. April
d. J. ab wird die Ungarische Transport-
steuer für gewöhnliche Güter um 50 pCt.
ihres gegenwärtigen Betrages erhöht und
werden dadurch die Sätze vorstehenden
Tarifs, welche die Transportsteuer mitent-
halten, von jt-nem Zeitpunkt ab um den
Betrag der Erhöhung theurer.
Der bezügliche Tarifnachtrag wird in
nächster Zeit zur Herausgabe gelangen.
Breslau, den 17. Februar 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (543)
Niedersäclisisch-Ostdeutscher Eisenbahn-
Verband. Mit dem 1. März er. tritt der
im rubricirten Verbände bestehende Aus-
nahmetarif D für Kalk, gebrannten, und
rohe Kalksteine ab Rüdersdorf K. 0. im
Verkehr zwischen Station Wittenberge des
Eisenbah n-Directions-Bezirks Magdeburg
resp. Wittenberge der Berlin-Hamburger
Eisenbahn einerseits und Station Rüders-
dorf des Eisenbahn - Directiotis - Bezirks
Bromberg andererseits ausser Kraft.
An Stelle dieser Frachtsätze gelangt mit
genanntem Tage der neue Frachtsatz des
Specialtarifs 111 zur Einführung, welcher
0. 57 JL pro 100 kg beträgt. Bromberg,
den 11. Februar 1881. Königl. Eisenbahn-
Direction als geschäftsführende Verwal-
tung. (534 J)
Nordostsee-Hannover-Thüringischer Ver-
bandsverkebr. Zum Gütertarif treten am
1. März er. in Kraft die Nachträge:
XV zu Heft 1 und 9,
XIV „„ 4
XIII „ „ 5
XI „ „ 6
XX „ „ 7
xvn „ „ 8
XVI „ „ 10. i
199
Dieselben enthalten Bestimmungen über
Aufhebung des Ausnahmetarifs 4, ander-
weite Bezeichnung des seitherigen Aus-
nahmetarifs 4a, Giltigkeit der Tarifsätze
für Heide, ferner Frachtsätze des Sf).-T. I
für (len Verkehr mit Station Grevesmüblen
der Mecklenburgischen Friedrich Franz-
bahn, neue bezw. regulirte Frachtsätze für
den Verkehr zwischen Cassel einerseits
und Grossheringen bezw. Eckartsberga
andererseits, Frachtsätze dos Sp.-T. III für
den Verkehr zwischen Mühlhausen und
Obernjesa und Druckfehlerberichtigunge.n.
Erfurtj den 14. Februar 1881. Namens der
Verbands Verwaltungen; Die Direction der
Thüringischen Eisenbahn-Gessellsch. (528)
Bford-Ostsee-Hannover-ThUringischerVer-
band. Mit dem 1. April c. treten für den
Verkehr mit den Stationen der Schleswig-
Holsteinischen Bahnen theilweis erhöhte
Frachtsätze in Kraft. Die bezüglichen
Tarifnachträge werden demnächst in den
Verbandsexpeditionen käuflich zu haben
sein, bis dahin ertheilt auf Anfragen unser
Tarif bureau Auskunft. Erfurt, den 14 Fe-
bruar 1881. Namens der Verbands-Ver-
waltungen: Die Direction der Tbüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft. (527)
Oberschlesischer Steinkohlenverhehr nach
Ungarn. Vom l. April d. J. ab tritt in
Folge Erhöhung der Transportsteuer in
Ungarn von 2 auf 3 pCt. (für Frachtgüter)
in den directen Tarifen für den Transport
Oberschlesischer Steinkohlen nach Unga-
rischen Stationen (Special-Tarif von der
0/S. Eisenbahn nach der Kaschau-Oder-
berger. Ungarischen Staats- und Ungari-
schen Nordostbahn vom 1./8. 77 und Aus-
nahme-Tarife von der 0/S. und Rechte
Od.-Uf. Bahn nach der Oesterr. Staatsbahn
und Ungarischen Staatsbahn [Waagthal-
linie] vom 1./7. resp. 10./8. 78 und nach
der Oesterr. Süd- etc. Bahn vom 1./4. 77
resp. 1./5. 79) eine Erhöhung der Fracht-
sätze ein, welche demnächst durch Nach-
träge zu den betreffenden Tarifen bekannt
gemacht werden wird. Breslau, den 17.
Februar 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. Direction der
Rechte Oder-Ufer-Eisenbabngesellsch. (542)
Ostdeutsch - Böhmischer Eisenbahn - V er-
band. Mit 20. Februar 1. J. wird zu
dem Tarife vom 1. Mai 1880, Theil II,
Heft 1 ein Nachtrag I in Wirksamkeit
treten, welcher theils neue, theils abge-
änderte Frachtsätze enthält, durch welche
letztere die Frachtsätze für die gleichen
Relationen im Haupttarife aufgehoben
werden. Ferner enthält derselbe einen
Ausnahmetarif für den Transport von
Roheisen von Obersclilesischen Stationen
nach Bubna, Libsic, Prag und Königgrätz,
Abänderungen einiger Tarifsätze der
Stückgutclasse II im Haupttarife, sowie
Druckfehlerberichtigungen.
Exemplare erliegen bei den betheiligten
Verwaltungen und können namentlich
auch bei der Verkebrsdirection der Oester-
reichischen Staats - Eisenbahngesellschaft
in Wien, Pestalozzigasse 8 bezogen werden.
Ostdeutsch - Oesterreichischer und Ost-
deutsch-Ungarischer Verband. Am 1, April
er. wird die in den Tarifsätzen mit Unga-
rischen Stationen enthaltene Ungarische
Transportsteuer, welche bisher für Eil-
güter 5 und für Frachtgüter 2 pCt. der
Antheile der in Ungarn gelegenen Bahn-
strecken betrug, auf 7 resp. 3 pCt. dieser
Frachtantheile erhöht.
Die demzufolge bis zur Einführung neuer
Tarife vom obigen Zeitpunkte ausser den
Frachtsätzen zur Erhebung kommenden
Zuschläge werden demnächst mittelst
Tarifnachtrags bekannt gemacht werden.
Breslau, den 14. Februar 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
Namens der Verband-Verwaltungen. (625)
Vom 10. ds. Mts. ab werden im Rhei-
nisch-W estfälisch-Sächsischen Güterver-
kehre für Transporte, welche die Statio-
nen Rodenbach, Eger, Franzensbad,
Reitzenhain und T etschen transitiren
bezw. daselbst zur Umkartirung gelangen,
die directen Locofrachtsätze der genannten
Stationen um nachstehende Beträge ge-
kürzt:
0,08 Jl pro 100 kg in Eilgut,
0,06 „ „ „ „ „ Stückgut u.Classe Al,
0. 04 „ ,, ,, „ „ den übrigen Classen
und in den Special-
tarifen.
Dresden, am 10. Februar 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen als geschäftsfübrende
Verwaltung. (512)
Schlesisch - Oberungarischer Verband;
Stettin-Ungarischer Verband; Ungariscli-
bezw. Nordostuiigarisch - Schlesisch - Säch-
sisch-Thüringischer Verband; Norddeutsch-
Ungarischer bezw. Nordostungarisclier
Verband; Ungarisch-Rheinischer bezw.
Westostdentsch-UngarischerVerband;Nord-
westdeutsch - Ungarischer bezw. Nordost-
ungarischer Verband; Ausnahmetarif für
Holztransporte vom 1. Januar 1879. Vom
1. April d. J. ab wird die Ungarische
Transportsteuer für gewöhnliche Güter
um 50 pCt. ihres gegenwärtigen Betrages
erhöht, und werden dadurch die Sätze
des Holzausnahmetarifs, welche die Trans-
portsteuer mitenthalten, von jenem Zeit-
punkt ab um ebensoviel theurer.
Die bezüglichen neuen Tarife re^. Tarif-
nachträge werden in nächster Zeit zur
Herausgabe gelangen. Breslau, den 17.
Februar 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (541)
Altona-Kieler Eisenbahn-Gesell-
schaft. Mit dem 1. April er. tritt für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren im Schleswig-Holsteini-
schen Eisenbahnverbande unter Aufhebung
des Tarifs vom 15. November 1878 nebst
Nachträgen, ein neuer Tarif in Kraft, wel-
cher theils Erhöhungen, theils Ermässi-
gungen gegen die bisherigen Sätze ent-
Nähere Auskunft ertheilen die bezüg-
lichen Güterexpeditionen. — Exemplare
des neuen Tarifs können durch unsere
Betriebs - Controle hier zum Preise von
0,50 M bezogen werden. Altona, den 16.
Februar 1881. Die Direction. (530)
Stettin - Berlin - Thüringischer Verband.
Vom 1. April d. J. ab wird im Verkehr
zwischen Lauenburg und Lichtenfels der
Frachtsatz des Specialtarifs III von 2,18 M
auf 2,28 M pro 100 kg erhöht. Berlin,
12. Februar 1881. Die Direction der Berlin-
Anhaltischen .Eisenbahn - Gesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (536)
In Folge Erhöhung der Ungarischen
Transportsteuer treten am 1. April er.
im Thüringisch - Sächsisch - Ungarischen
Verbände (einschliesslich des Verkehres mit
Dresden - Elbquai), im Hannover-Mag-
debnrg-Ungarischen und im Niederländisch-
Ungarischen Verbände anderweite, um die
Diferenzen zwischen der jetzigen und
der erhöhten Transportsteuer vermehrte
Frachtsätze in Kraft, deren Betrag aus
den in Kürze erscheinenden Tarifnach-
trägen zu ersehen sein wird. Dresden, am
14. Februar 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwal-
tung. (513)
Am 1. März 1881 tritt ein Uebernahme-
tarif für den Güterverkehr zwischen den
Stationen der Äufesig-Teplitzer, Buschteh-
rader, Dux-Bodenbacher, Pilsen -Priesener
und der Prag-Duxer Eisenbahn einerseits
und Dresden-Elbquai andererseits in Kraft,
welcher jeweils für die Dauer der Elb-
schifffahrtsperiode gilt und bei den be-
treffenden Oesterreichischen Eisenbahn-
Verwaltungen, sowie bei unserer Güter-
expedition Dresden zu erlangen ist. Dres-
den, am 15. Februar 1881. Königl. General-
direction __ der Sächs. Staatseisenbahn"n
als geschäftsführende Verwaltung. (540)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. Mit 1. März d. J. tritt der
Nachtrag III des Tarifes für den Um-
schlagsverkehr zwischen Dresden-Elbeijuai
einerseits und Stationen der Kaiser Fer-
dinands Nordbahn, der Kaiser Franz-
Josefbahn, der Oesterreichischen Staats-
bahn, der Turnau-Kralup-Praeer Bahn,
sowie der Oesterreichischen Nordwest-
und Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn
andererseits in Kraft.
Der bezügliche Nachtrag enthält nebst
anderen die Bestimmung, dass der Ueber-
nabmetarif für den vorgenannten Um-
schlagsverkehr vom 15. März 1880 nebst
den Nachträgen I und II hiezu mit 1. Fe-
bruar d. J. wieder vollinhaltlich zur Ein-
führung gelangt.
Exemplare der qu. Nachträge liegen bei
den betheiligten Stationen sowohl als auch
bei der Unterzeichneten Generaldirection
zur Einsichtnahme resp. zum Bezüge
bereit. Wien, am 14. Februar 1881. Die
Generaldirection. (545)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
wes tb ahn. Mit 1. März d. J. tritt der
Nachtrag II des Tarifes für den Um-
schlagsverkehr zwischen Laube resp. Tet-
schen-Landungsplatz einerseits und den
Ungarischen Stationen andererseits, sowie
der Nachtrag 11 des Umschlagstarifes zwi-
schen Dresden-Elbequai einerseits und
den Ungarischen Stationen andererseits in
Kraft.
Die vorgenannten Nachträge enthalten
nebst Berichtigungen und Ergänzungen
der Güterclassification die Bestimmungen,
dass mit 1. März d. J. die Uebernahme-
tarife für den Verkehr zwischen Laube
resp. Tetschen-Landungsplatz, sowie Dres-
den-Elbequai einerseits und den Unga-
rischen Stationen andererseits vom 20. Juni
1880 nebst den Nachträgen I hiezu wieder
vollinhaltlich in Kraft treten.
Exemplare der bezüglichen Nachträge
liegen bei den betheiligten Stationen so-
wohl als auch bei der Unterzeichneten Ge-
neraldirection zur Einsichtnahme resp.
zum Bezüge bereit. Wien, am 14. Februar
1881. Die Generaldirection. (544)
Westdeutscher Eisenbahn- Verband. Mit
Einführung des vom 1. April 1881 ab gül-
tigen Tarifs für den Rheinisch-Westfälisch-
Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen Gü-
terverkehr scheidet der bisher West-Norcl-
westcieutsche und bezw. Hanseatisch-Rhei-
nisch-Westdeutsche Verbandsgüterverkehr
zwischen der Hannoverschen, Main-Weser-,
Köln-Minden er, Bergisch-Märkischen und
Magdeburg-Halberstkdter Bahn einerseits
und den Reichseisenbahnen in Elsass-Loth-
ringen und der Luxemburgischen Wil-
helmsbahn andererseits von jenein Zeit-
punkte an aus den genannten Verbänden
aus, un(i treteri (iemzufolge vom 1. April
1881 ab die fengenden Tariftabellenhefte
ausser Kraft:
zum West- und Nordwest deutschen
Verbands-Gütertarife vom 1/7. bezw.
20/11. 77
die Hefte No. 41, 42, 43, 44, 154, 163, 190
und 202 nebst sämmtlichen dazu erschie-
nenen Ergänzungsblättern,
die Hefte 102 und 110 nebst Ergänzungs-
blättern bezüglich der darin enthaltenen
Frachtsätze für Hamburg, Station der
Köln-Mindener Bahn.
200 -
der Ausnahmetarif nebst Nachträgen für
Europäisches Holz des Specialtarifs II be-
züglich des Verkehrs zwischen den oben
bezeichneten Bahnen;
zum Hanseatisch-Rheinisch-West-
deutschen Verbands-Gütertarif vom
]. März 1878,
das Tariftabellenheft 5 nebst sämmt-
lichen dazu erschienenen Nachträgen, und
der Ausnahmetarif für Europäisches
Holz des Specialtarifs II bezüglich des
Verkehrs zwischen der Köln - Mindener
Bahn und den Reichseisenbahnen in Eisass-
Lothringen.
Ausgenommen sind die Seehafen-Aus-
nahmetarife vom 1. Juni 1879, welche
im West-Nordwestdeutschen und Hansea-
tisch-Rheinisch-Westdeutschen Verbände
bis auf Weiteres unverändert beibehalten
werden. Hannover, den 15. Februar 1881.
Für die Verbands-Ver waltungen : Königliche
Eisenbabn-Direction. (53,9)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Eisenbahnen in Elsass-Lothrin-
gen. An Stelle des Tarifs für die Beför-
derung von Eilgütern zwischen Basel be-
ziehungsweise St. Ludwig und Strassbui'g
einerseits und Paris und Beifort anderer-
seits vom 15. Becember 1880 kommt am
15. d. M. ein anderweiter, in den Sätzen
für Basel und St. Ludwig ermässigter
Tarif zur Einführung. Verkaufspreis 12
Strassburg, den 11. Februar 1881. Kaiser-
liche General-Direction der Eisenbahnen
in Elsass-Lotbringen. (518)
A. p. Kaiser Ferdinands Nordbahn.
Mit 1. März 1881 gelangt:
a) ein Nachtrag I zum Gemeinschafts-
tarife für den Verkehr zwischen den Sta-
tionen der M.-Schl. Nordbahn einerseits
und sämmtlichen Stationen der Kaiser
Ferdinands Nordbahn andererseits, dann
für den Verkehr zwischen den Stationen
Brünn, Ober-Gerspitz, Mödritz, Raigern,
Rohrbach und Branowitz einerseits und
den in der Richtung nach Krakau gelege-
nen via M.-Schl. Nordbahn instradirenden
Stationen der Kaiser Ferdinands Nordbahn
andererseits, gütig vom 1. December 1880,
enthaltend ermässigte Frachtsätze für die
Normalclassen I und II, dann Druckfehler-
berichtigungen,
b) ein Nachtrag II zum Gebührentarife
der Wr. Verbindungsbahn vom 1. Novem-
ber 1879, enthaltend:
Bestimmung über die Anwendung der
im Haupttarife enthaltenen Eilguttaxen
zur Einführung.
Exemplare dieser Nachträge können im
commerziellen Bureau der a. p. Kaiser
Ferdinands Nordbahn behoben werden. (510)
An Stelle der im Vorworte des Theils II
des Tarifs für den Güterverkehr zwischen
Köln - Mindener Stationen einerseits und
Niederländischen Bheinbahnstationen an-
dererseits via Emmerich vom 1. Januar
1880 als gültig bezeichneten allgemeinen
Bestimmungen (Theil I) des Gütertarifs
für die «Niederl ändisch - Deutschen“
Eisenbahn - Verbände, welche noch nicht
erschienen sind, kommen seither und bis
auf Weiteres diejenigen des Tarifs für die
„Deutschen“ Eisenbahn - Verbände zur
Anwendung. Köln, 14. Februar 1881. Kö-
nigliche Direction der Köln*-Mindener Eisen-
bahn. (519)
Die üebernahmetarife für den Güter-
verkehr zwischen Oesterreichischen Sta-
tionen einerseits und Dresden - Elbqnai
andererseits, vom 15. März 1880 nebst
Nachträgen, sowie zwischen Ungarischen
Stationen einerseits und Dresden-EIbqnai
andererseits, vom 20. Juni 1880 nebst
Nachträgen behalten auch für die Dauer
der Elbschifffahrt-Saison 1881 Gil-
tigkeit. Dresden, am 14. Februar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen. Freiherr von
Biedermann. (514)
Mit dem 1. April 1881 tritt für die Be-
förderung von Gütern aller Art ein neuer
Verbandtarif (Theil II, die besonderen Be-
stimmungen, sowie Kilometerentfernungen
und Frachtsätze enthaltend), für den Ver-
kehr zwischen den Stationen der Ostbahn
und Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn einer-
seits und Stationen der Oberschlesischen,
Rechte Oder-Ufer- , Breslau-Schweidnitz-
Ereiburger, Oels-Gnesener, Posen-Kreuz-
burger und Märkisch-Posener Eisenbahn
andererseits; ferner für Posen 0. S. E.
bezw. M. P. E. und mehreren Stationen
der Oberschlesischen Bahn einerseits und
den Berliner Bahnhöfen und Ringbahn-
stationen andererseits, sowie für einzelne
Relationen der Märkisch - Posener Bahn
einerseits und Cüstrin der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Bahn, sowie Kreuz,
Bromberg und Thorn der Oberschlesischen
Eisenbahn andererseits in Kraft.
Der neue Verbandtarif enthält theils Er-
mässigungön, theils Erhöhungen der bis-
herigen Frachtsätze und ist in Folge Auf-
nahme sämmtlicher Stationen der Ostbahn,
der Oberschlesischen und der Marienburg-
Mlawkaer Bahn, sowie des grösseren Theils
der Stationen der übrigen vorbenannten
Verwaltungen in den Verband wesentlich
erweitert.
Von dem genannten Tage ab treten
ausser Kraft:
1. der Gütertarif für den Preussisch-
Oberschlesischen Verband vom 1. August
1877 nebst sämmtlichen Nachträgen, aus-
schliesslich jedoch der für Steinkohlen
und Cokes besonders bestehenden Aus-
nahmetarifsätze, welche bis auf Weiteres
in Geltung bleiben;
2. der Verband- Gütertarif zwischen der
Königlichen Ostbahn undBreslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn vom 1. August
1878 nebst Nachträgen;
3. die in dem Verbandtarif zwischen der
Märkisch-Posener und Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn vom 1. Januar 1878
enthaltenen Frachtsätze zwischen Cüstrin
B. F. B. einerseits und den Stationen der
Märkisch-Posener Bahn andererseits;
4. die in dem Tarif für den Posen-
Schlesisch - Märkischen Verband - Verkehr
vom 1. Juni 1879 zwischen Thorn 0. S. E.
einerseits und Frankfurt a|0. und Rothen-
burg M. P. E. enthaltenen Frachtsätze.
Exemplare des neuen Tarifs sind vom
25. März er. ab bei den Billet Expeditionen
zu Berlin K. 0., Cüstrin, Schneidemühl,
Danzig, Elbing, Königsberg ilPr., Inster-
burg, Memel, Thorn, Bromberg, Neustettin
und Cöslin, sowie durch Vermittelung der
übrigen Billetexpeditionen käuflich zu be-
ziehen.
Bis dahin wird die Unterzeichnete Di-
rection auf etwaige Anfragen über die
Höhe der einzelnen Tarifsätze Auskunft
ertheilen. Bromberg, den 14. Februar 1881.
Königliche Eisenbahndirection im Namen
der Verbands-Verwaltungen. (521 J)
Directer Tarif für Vieh etc. Mit dem
1. März er. tritt ein directer Tarif für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren zwischen Stationen der
Eutin-Lübecker Eisenbahn einerseits und
Stationen der Lübeck - Büchener und
Lübeck-Hamburger Eisenbahn andererseits
in Kraft.
Exemplare des betreffenden Tarifs sind
vom 25. d. Mts. ab in unserem Verwal-
tungsbureau käuflich zu haben. Lübeck,
den 15. Februar 1881. Die Direction
der Lübeck - Büchener Eisenbahngesell-
schaft (629)
Am 1. März er. tritt zum Viehtarif der
Berliner Nordbalm etc. mit der Mecklen-
burgischen Friedrich - Franz und Lü-
beck-Büchener Eisenbahn etc. vom 1. Juli
1880 der I. Nachtrag in Kraft, durch wel-
chen directe Frachtsätze für lebende Thiere
(excl. Pferde) in Einzelsendungen und
Wagenladungen zwischen Stationen der
Mecklenburgischen Friedrich-Franz Eisen-
bahn einerseits und dem städtischen
Central- Viehhof zu Berlin anderer-
seits zur Einführung gelangen.
Exemplare dieses Nachtrages sind bei
unserer Güter-Casse auf dem Nordbahn-
hof hierselbst und im Auskunftsbureau
der Staatsbahnen Leipziger Platz 17 par-
terre käuflich zu haben.
Schon jetzt wird über die Höhe der
Sätze in unserem Verkehrs-Bureau Aus-
kunft ertheilt. Berlin, den 13. Februar
1881. Königliche Eisenbahn-Direction als
geschäftsführende Verwaltung. (535 J)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Im Anschluss an unsereBekanntmachung
vom .1. d. Mts. bringen wir hierdurch zur
Kenntniss, dass die im Specialtarife
zwischen Mährisch - Schlesischen Central-
bahn- und Frankfurt - Hebräer etc. Sta-
tionen vom 1. August 1879 zur Zeit noch
bestehenden, durch die Sätze im Nach-
trag II des Hannover-Magdebure-Oester-
reichischen Verbandtarifs (Theil II) nicht
ersetzten directen Taxen mit dem 1. April
er. zur Aufhebung gelangen und damit
der obengedachte Tarif vom 1. August 1879
vollständig ausser Wirksamkeit tritt.
Berlin, den 17. Februar 1881. Königliche
Eisenbahndirection Namens der Verbands-
verwaltungen. (538)
Schluss der Tarifbekanntmachungen S. 207.
2. Submissionen^ 1
Kgl. Bayerische Staatsbahnen. Bau-
Submission. Zufolge Entschliessung j
und vorbehaltlich der Genehmigung der ^
Generaldirection der K. Verkersanstalten, J
Bauabtheilung zu München, werden ^
Donnerstag, am 24. Februar 1881, :<
Vormittags 9 Uhr 5
bei der unterfertigten Kgl. Bisenbahnbau- |
section nachstehende Eisen bahnbauarbei- : •
ten im Wege der >.
allgemeinen schriftlichen
Submission |
an den Meistabbietenden vergeben werden, ?
nämlich : ^
Die Maurer- und Steinhauerarbeiten
(excl. der Fundamentschichten) für die t
Bahnbrücken über den Hammerbach und ;
die Isar bei Landshut, in der Bahnlinie {
Landshut-Neumarkt a/R., veranschlagt zu
119 985
Die zu stellende Caution beträgt 6000 .■Ä
Bedingnissheft, Pläne und Kostenan- x
Schläge liegen vom Heutigen an im Amts-
locale der unterfertigten K. Eisenbahnbau-
section zu Jedermanns Einsicht offen vor, 1
wo auch die Submissionsformulare in Era- m
pfang genommen werden können. m
Die Submissionen selbst müssen in vor- w
schriftsmässig überschriebenen und ver-
siegelten Couverten längstens bis Mitt- a
w'oeh, den 23. Februar 1881, Abends ^
6 Uhr bei der unterfertigten Behörde 9
frankirt eingelaufen sein. Ä
Die Submittenten sind bei Vermeidung
aller im Submissionsformular angedrohten
Folgen gehalten, in dem obenangegebenen )
Veraccordirungstermine sich persönlich ,
oder durch genüelich bevollmächtigte
Stellvertreter einzufinden, und, wenn sol- "
ches verlangt wird, ihre Uebernahms- '
fähigkeit, ihr Cautions- und Betriebs- ^
vermögen sogleich genügend nachzuweisen
und den bedingten Zuschlag zu gewär- '
tigen. Landshut, im Februar 1881. Kgl. J
Bayer. Eisenbahnbausection.
201
Beilage zu Xo. li.
Berlin, am 21. Februar 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Januar 1881.
Diese Notizen können nicht selbstständig, sondern nnr als Beilage der Zeitung bezogen werden. "^6
I. Localtarife.
II. Tarife für directe Verkelire mit besondei-em Namen*),
in. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnenf), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - U ngarus.
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
ll Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benach barte n L ä u -
dem andererseits.
IV. Specialtarifc für bestimmte Trausportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
♦) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin-Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
fische, Niederschlesisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
osen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Uier und Tilsit-Insterhurger Bahn,
t) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
tt) Hierzu werden gerechnet; Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Balm.
„Vacat- Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Lübeck-Büchener, Mecklenburgische Friedrich-Franz, Nordhausen-Erfurter, Oberschlesische, Posen-Creuzburger, Saal-, Sächsisch-Thü-
ringische Ostwest-, Württembergische Staats-, Böhmische West-, Erzherzog Albrecht-, Kaschau- Oderberger, Pilsen-Priesener, Raab-
Oedenburg-Ebenfurter und Rumänische Eisenbahnen.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefnnden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten | (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
a) Nachtrag VIII v. 1/1. 81 zum Tarif v. 1/10. 77, enthaltend:
1. Einführung der im Verbandsgütertarif für die Deutschen
Eisenbahnverbände Theil I enthaltenen Bestimmungen.
2. Ergänzungen resp. Abänderungen der speciellen Tarif-
vorschriften.
3. Ergänzung des Tarifs für die Güterbeförderung auf Ver-
bindungsbahnen.
4. Abänderungen von Frachtsätzen.
5. Aufhebung von Frachtsätzen.
b) Nachtrag ll zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren auf sämmtlichen Strecken der
Stammbahn und auf der Strecke Kohlfurt-Falkenberg v. 1/2. 80.
•Gütig V. 1/1. 81. Enthaltend:
1. Aufhebung directer Expeditionen.
2. Einführung directer Abfertigung von lebenden Thieren
in Wagenladungen im Verkehre mit dem Löst’schen Viehhofe
3. Einführung directer Abfertigung von und nach Hohen-
thurm und Oehna.
Breslau-Schweidnitz.Freibnrger Eisenbahn. Frachtermässi-
gung für Steine Striegau - Schmölz etc. (Nachtr. X. III. 1) bis
31/3. 81 prolongirt.
Bromberg. 1. Nach der Bekanntmachung, v. 18/12. pr. a.
sind V. 1/1. 81 ab die im diesseitigen Localgütertarif, sowie die
in den directen Gütertarifen für den Ostbahnhof in Königsberg
bestehenden Tarifsätze für Wagenladungsgüter auch für solche
Transporte zur Anwendung zu bringen, welche laut Frachtbrief-
vorschrift nach Königsberg, Kaibahnnof bestimmt sind oder von
dort aus nach anderen Stationen aufgegeben werden.
2. Nach der Verfügung v. 7/1. er. sind im Anhänge zum
Kilometerzeiger Seite 96 des Localgütertarifs verschiedene Aen-
derungen der Entfernungen zwischen Frankfurt a. 0. und Schön-
fliess einerseits und diversen Stationen der Berlin-Stettiner Bahn
andererseits vorzunehmen.
3. Nach der Bekanntmachung v. 7/1. er. sind mit dem
16/1. er. verschiedene Tarifermässigungen für den Ostbahnhof und
den Kaibahnhof in Königsberg in Kraft getreten.
4. Nach der Bekanntmachung v. 29/1. er. werden Güter, die
für Dt. Eylau in Wagenladungen auf der Marienburg-Mlawkaer
Eisenbahn oder der Ostbahn ankommen nach der Station der
anderen Bahn behufs dortiger Entladung gegen Zahlung einer
Gebühr von 2 M pro Wagen auf Verlangen übergeführt. Des-
gleichen werden Güter, die in Wagenladungen auf dem Bahnhof
der Marienburg-Mlawkaer resp. Ostbahn in Dt. Eylau aufgeliefert
sind, für eine gleiche Gebühr nach der Station der anderen Bahn
behufs Weiterbeförderung hinüber gebracht.
Hannover. Nachtrag 28, herausgegeben im Januar er., zum
Gütertarife v. 1/7. 77.
Tarifsätze für Eilgut und Stückgut im Verkehr mit du
Haltestelle Emmerke.
Tarifsätze für den Verkehr von und nach Borken.
Ausnahmesätze für Seeschlick.
Märkisch - Posener Eisenbahn. Für die zoll- bezw. steuei-
amtliche Abfertigung von Gütern, so weit dieselbe durch du-
Eisenbahnverwaltung veranlasst wird, sind an Stelle der auf
Seite 34 und 35 sub No. XII des diesseitigen Localgütertarifs v.
1/7. 77 angegebenen Gebühren anderweite Taxen am 1/1. und,
soweit Erhöhungen eingetreten sind, am 1/2. 81 in Kraft getreten.
Auskunft ertheilen unsere Güterexpeditionen gratis.
Magdeburg. Nachtrag No. 19 v. 1/1. 81 zum Tarif v. 1/11. 77,
enthaltend :
1. Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst
Güterclassification.
2. Giltigkeitsverlängerung eines vorübergehenden Aus-
nahmefrachtsatzes.
3. Tarifsätze für den Güterverkehr in Wagenladungen mit
der Haltestelle Hedersleben.
Oberschlesische Eisenbahn. Tarif v. 1/7..77. Nachtrag 19 v.
1/1. 81, enthaltend:
1. Besondere Bestimmungen zum Tarifreglement.
2. Verschiedene Tarifermässigungen.
202
3. Gütertariftabelle für die Haltestelle Steubendorf. (Preis
0,10 Jl)
Pfälzische Bahnen. 1. Tarif v. 1/10. 77, VI. Nachtrag v.
1/1. 81.
2. Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren v. I/IO. 78, I. Nachtrag v 1/2. 81.
Sächsische Staatseisenbahnen.
Nachtrag XIV v. 15/1. 81 zum Tarife für den Local gü terver-
kehr v. 1/4. 77, enthaltend : 1. Stationstarife zwischen Görlitz
einerseits und Grossschönau, Ilainewalde, Scheibe und Warnsdorf
andererseits. 2. Stationstarife in Oesterreichischer Währung
(Banknoten) für Machendorf und Weisskirchen. 3. Aufhebung
von Frachtsätzen zwischen Görlitz einerseits, Grottau, Kratzau,
Machendorf, Reichenberg, Weisskirchen und Zittau andererseits.
II.
IBelgisch-Südwestdeutseher Verband. Tarif v. 1/3. 79. Nach-
trag V zu Heft V a V. 1/12.80, Frachtsätze für Ludwigshafen ent-
haltend und Transittarif für Mannheim v. 1/12- 80 eingeführt.
KGratis.) (Els.-Lothr.)
Berlin-Braunschweig-Halberstadt-Lausitzer Verkehr,
a) Nachtrag Xlll zu den Tarifheften 1—6, gütig v. 1/1. 81,
enthaltend:
1. Bestimmungen wegen Anwendung der Ausnahmetarife.
2. Aufhebung von Tarifsätzen.
3. Neue bezw. abgeänderte Tarifsätze.
b) Nachtrag I zu dem v. 1/7. 80 ab gütigen Tarif für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren,
gütig V. 1/1. 81, enthaltend:
1. Aufhebung directer Expeditionen.
2. Einführung neuer directer Expeditionen.
3. Druchfehlerberichtigung. (Berlin-Anhalt.)
Berlin -Schleswig -Holsteinischer Eisenbahnverband. Nach-
trag IX zum Tarif v. 1/4. 78, gütig v. 10/12. 80.
Enthaltend: Tarifsätze für den Ausnahmetarif II für Euro-
päisches Holz.
Nachtrag V, gütig vom Tage der Betriebseröffnung der
Zweigbahn St. Michaelisdonn-Marne.
Enthaltend : Tarifsätze für die Holsteinische Marschbahn-
station Marne. (Altona- Kiel.)
Deutsch - Ungarischer Verband. Nachtrag V v. l/l. 81 zum
Verbandstarife v. l/l. 80, enthält:
1. Berichtigung des Titelblatts. .
2. Berichtigung und Ergänzung des Vorwortes.
3. Berichtigung der Tariftabellen, des Kilometerzeigers und
der Lieferfristtabelle.
4. Nachweisung der Verkehrsrelationen, in denen eine directe
Expedition nicht stattfindet.
5. Aufhebung von Frachtsätzen des Ausnahmetarifs No. 8 a
und 8 b für Holztransporte. (Gratis.) (Berlin-Hamburg.)
Hannover-Magdeburg-Üesterreichischer Eisenbahnverband.
Nachtrag 11 v. Iji. resp. 1/2. 81, enthaltend: 1. Aufnahme
der Stationen Prag (Unionbank) und Bubna (Unionbank). 2, Auf-
hebung von Frachtsätzen. 3. Berichtigung. (Sächs. Staatsb.)
Hannover-Rheinischer Verband.
Nachtrag 1 v. 1/1, 81 zum Steinkohlentarif v. 1/11. 80.
Ermässigte Frachtsätze für den Verkehr von Bardowiek,
Stelle und Winsen. Aufnahme der Kokerei Hösch bei Dortmund.
Nach der Bekanntmachung v. 18/12. pr. a. sind mit dem
1/1. 81 für den Verkehr zwischen der Haltestelle Rehfelde des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg einerseits und den west-
lichen Hafen Stationen andererseits directe Frachtsätze des Special-
tarifs A 11 und 111 in Kraft getreten. (Bromberg.)
Hanseatisch-Rheinisch-Westdentscher Verband.
Nachtrag 6 zum Tarifheft 2 v. 25/1. 81.
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Saarbrücker Stationen nach Bremen, Harburg und Hamburg.
Nachtrag 4 zum Tarifheft 4 v. 25/1. 81,
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Pfälzischen Stationen nach Bremen, Harburg und Hamburg.
Nachtrag 8 zum Tarifheft 5 v. 25/1. 81.
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Eisass - Lothringischen Stationen nach Bremen, Harburg und
Hamburg.
Nachtrag 4 zum Tarif heft v 25/1 81
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Saarbrücker Stationen nach Lübeck, Altona, Ottensen, Kiel und
Flensburg loco und transito seewärts.
Nachtrag 5 zum Tarif heft y 25/1 81
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Pfälzischen Stationen nach Lübeck, Altona, Ottensen, Kiel und
Flensburg loco und transito seewärts.
Nachtrag 6 zum Tarif heft v 25/1 81
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II von
Elsass-Lothringischen Stationen nach Lübeck, Altona, Ottensen,
Kiel und Flensburg loco und transito seewärts. (Hannover.)
Königsberg-Moskauer Eisenbahnverband.
Die Zusatzbestimmungen zu § 59 des Verbandstarifs vom
1/1. pr. haben eine vom 1/1. er. gütige Aenderung erfahren.
(Ostpreuss. Südb.)
Eursk-Königsberger Eisenbahuverband.
a) Für Getreidesendungen von Stationen der Kursk- Kiew
Bahn nach Pillau kommen die im Nachtrag III zum Tarif vom
13/1. pr. für Königsberg publicirten Frachtsätze mit einem
Zuschlag von 0,19 M pro 100 kg zur Anwendung. Gütig v. 3/1. er.
b) Zu den Frachtsätzen und den Bedingungen des III. Nach-
trages zum Verbandtarif v. 13/1. pr. werden v. 22/1. er. auch
Oelkuchen (Hanfkuchen etc.) beförderf. (Ostpreuss. Südb.)
Märkisch-Sächsischer Verband. Nachtrag IX v. 1/1. 81 zum
Tarif v. 1/11. 77, Frachtsätze für den Verkehr zwischen Görlitz
(B. G. E.) und Stationen der Sächsischen Staatsbahnstrecke
Zittau-Reichenberg enthaltend. (Berlin-Görlitz.)
Magdeburg-Bayerischer Verband.
Nachtrag XVII v. 1/1. 81 zum Tarife v, 1/5. 78, enthaltend:
1. Bestimmung wegen des Verkehrs der Station Unterpeissenberg
der Bayerischen Staatsbahn. 2. Veränderte Frachtsätze der
Station Spandau der Magdeburg - Halberstädter Bahn. (Sächs.
Staatsb.)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Am l/l. er. ist ein
neuer Verbandsgütertarif in Kraft getreten. Derselbe besteht
zunächst aus:
Theil II. Besondere Bestimmungen. Heft No. 1 nebst An-
hang. Für den Verkehr zwischen den Verbandsstationen der
Bezirke der Königlichen Eisenbahn directionen Bromberg, Berlin,
Magdeburg, Hannover und Frankfurt a. M., der Berlin-Stettiner,
Oberschlesischen, Rechte - Oderufer, Märkisch - Posener, Cottbus-
Grossenhainer, Berlin-Görlitzer, Berlin-Anhaltischen, Berlin-Ham-
burger, Braunschweigischen, Thüringischen, Friedrichrodaer,
Sächsisch - Thüringischen Ost- West-, Nordhausen - Erfurter und
Saal-Unstrut, Saal, Weimar- Geraer, Oberhessischen, Hessischen
Ludwigs, Pfälzischen, Main - Neckar und Eisass - Lothringisch-
Luxemburgischen Bahnen.
Heft No. 2. Für den Verkehr zwischen den Stationen der
Königlich Sächsischen Staatsbahnen einer- und den Stationen
der Oberhessischen Bahnen, des Eisenbahndirectionsbezirks
Hannover (Main - Weserbahn), des Eisenbahndirectionsbezirks
Frankfurt a. M. und der Main-Neckarbahn andererseits.
Heft No. 3 nebst Anhang. Für den Verkehr zwischen den
Stationen der Werrabahn einer- und den Stationen der west-
lichen und südlichen Verbandsbahnen andererseits, und zwar:
No. 3 a. Verkehr in der Richtung über Eisenach,
No. 3 b. Verkehr in der Richtung über Meiningen und
Lichtenfels.
Heft No. 4. Für den Verkehr zwischen den Stationen der
Grossherzoglich Badischen Staatshahnen einer- und den Stationen
der nördlichen und östlichen Verbandsbahnen andererseits.
Heft No. 5. Ausnahmetarife für die Beförderung von: 1.
Holz, Europäisches, des Specialtarifs II, Holzdraht und Holzmehl,
2. Getreide, Hülsenfrüchten, Malz, Mühlenfabrikaten und Oel-
samen, 3. Eisen und Stahl des Specialtarifs II, 4. Sprit und
Spiritus,
Hierdurch werden aufgehoben:
a) der Theil II des Mitteldeutschen Verbands-Gütertarifs (be-
sondere Bestimmungen und Tarifsätze für den Güterverkehr ent-
haltend), sowie die hierzu ausgegebenen Tarifhefte No. 1 — 32 vom
1/11. 77 bezw. 1/12 77, 1/3., 1/6. und 1/12. 78 nebst den . dazu er-
schienenen Nachträgen, excl. jedoch
« sämmtliche Frachtsätze zwischen den Stationen der Rhein-
Nahe, Saarbrücker und Moselbahn einer- und den Stationen der
Sächsischen Staatsbahnen andererseits, welche noch bis zum
31/1. er. Gültigkeit haben,
ß sämmtliche seitherige Frachtsätze für den Verkehr von
und nach den Stationen der Königlich Wurttembergischen Bahnen,
von und nach den Bodenseeplätzen Bregenz, Romanshorn und
Rorschach und von und nach den Stationen Immendingen und
Villingen der Grossherzoglich Badischen Bahnen,
y die in den Nachträgen Xlll und XIV zum Gütertarifheft
No. 24/29 eingeführten Gesammtfrachtsätze für den Verkehr von
und nach den Stationen Albbruch, Brennet, Konstanz, Neuhausen,
Radolfzell, Säckingen, Schaffhausen, Singen, Thiengen und Walds-
hut der Grossherzoglich Badischen Bahnen,
die seitherigen Frachtsätze von und nach den Stationen
der Deutz-Giessener Bahn ITarifheft No. 33 nebst Nachträgen) —
Die Sätze sub ß, y und d behalten bis auf Weiteres noch Gül-
tigkeit. —
b) die Hefte 1—4 von Theil II des Hof-Meininger Verhands-
Gütertarifs vom 1/3. 78 bezw. 20/5. 80 nebet den dazu erschienenen
Nachträgen.
c) der Tarif des Süddeutschen Eisenbahn-Verbandes für die
Beförderung von Gütern zwischen den Stationen der Königlichen
Saarbrücker und Rhein-Nahebahn einer- und den Stationen der
Königlich Bayerischen Staatsbahn und Werrabahn andererseits
vom 1/1. 80 nebst Nachträgen.
Ad b) und c) jedoch nur insoweit, als die Verkehrsrelatio-
nen dieser Tarife aus denselben ausgeschieden und in den Mittel-
deutschen Verband übergegangen sind.
Hierzu wurden die Dienstanweisungen No. 1 — 8 herausge-
geben. (Thüringen.)
Neumärkisch-lViederschlesisch-Sächsisclier Verband.
Die von ß. F. Stationen nach Reichenberg S. St. bestehen-
den Frachtsätze gelten ab 15/1. auch für Reichenberg S. N. D. V.
Neue directe Frachtsätze zwischen ß. F. Stationen nördlich
Cüstrin und Plagwitz-Lindau. (Breslau-Freiburg.)
Niedersächsich-O.stdeutsclier Eisenbalm-Verband.
Nach der den Dienststellen zugegangenen Verfügung vom
20/1. er. sind durch den mit dem 1/1 . er. in Kraft getretenen
neuen Staatsbahntarif die bestehenden Frachtsätze zwischen den
Verbandstationen des Eisenbahn-Directions-ßezirks Bromberg
einerseits und den Stationen Güsten, Hettstedt, Sauderslebcn des
Eisenbahn-Directions-ßezirks Magdeburg, sowie den Stationen
Göttingen und Münden des Eisenbahn-Directions-ßezirks Hanno-
ver andererseits aufgehoben. (Bromberg.)
Norddeutscher Verband.
Nachtrag 11 vom 1/1. 81 zum Gütertarif vom l/l. 78.
Frachtbegünstigungen für leicht verderbliche Gegenstände.
Anderweite Frachtsätze für den Verkehr mit Leipzig, Station der
Berlin -Anhaitischen Bahn, unter Aufhebung der für diesen Ver-
kehr bestehenden bisherigen Tarifsätze. Wegfall der Köln-Min-
dener Expeditionsstelle Troisdorf trans. Friedrich-Wilhelrashütte.
Anwendung der für Berlin bestehenden Tarifsätze im Verkehr
mit der Station Charlotten bürg M. H. Wegfall der Route via
Helmstedt im directen Verkehr zwischen Berlin ß. P. M. und
Köln-Mindener Stationen. Eröffnung des Eil- und Stückgutver-
kehrs der Stationen Salzuflen, Lage und Detmold. Verlängerung
der Gültigkeitsdauer des Ausnahmetarifs R für Eisen des Special-
tarifs II im Verkehr nach Berlin. Ausdehnung des Ausnahme-
tarifs R für Eisen des Specialtarifs II auf vor Berlin gelegene
Stationen, sowie auf die Stationen Kuckeihausen und Elirenfeld.
Berichtigungen.
Nachtrag 13 vom 25/1. 81 zum Gütertarif vom l/l 78.
Aufnahme der Stationen Gr.-Kreuz, Güsen, Werder, Wuster-
witz und Zehlendorf der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn in den
Verband. Wiedereinbeziehung der Station Halle der Berlin-Au-
haltischen Balm in den Verband. (Hannover.)
Norddeutsch-Sächsischer Verband.
Nachtrag IV v. 1/1. 81 zu Heft No. 1 des Gütertarifs v. 1/11. 79
enthaltend: 1. Frachtsätze für die neu aufgenommenen Stationen
Grosszschocher und Wilischthal. 2. Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Hamburg (ß. II. B. und K. M. B.), Lübeck und Boden-
bacb, Eger, Franzensbad, Reitzenhain und Tetschen transito. 3.
Neue Frachtsätze der Classe A2 resp. des Specialtarifs III für
für Station Brenitz-Sonnenwalde der Berlin-Dresdener Bahn. 4.
Aufhebung diverser Frachtsätze. 5. Druckfehlerberichtigungen.
Nachtrag IV vom 1/1. 81 zu Heft No. 2 desselben Güter-
tarifs, enthaltend: 1. Neue respective veränderte Frachtsätze. 2.
Frachtsätze für den Verkehr zwischen Harburg, Bremen, ßremer-
liafen der Hannoverschen Staatsbahn, sowie Brake, Elsfleth und
Nordenhamm der Oldenburgischen Staatsbahn einerseits und
ßodenbach, Eger, Franzensbad, Reitzenhain und Tetschen transito
andererseits. 3. Aufhebung diverser Frachtsätze.
Nachtrag IV vom 1/1. 81 zu Heft No. 3 desselben Güter-
tarifs, enthaltend: 1. Neue respective veränderte Frachtsätze. 2.
Anderweite Frachtsätze für den Verkehr mit Station Kohlfurt der
Berlin-Anhaltischen Bahn (Linie Kohlfurt-Falkenberg). 3. Auf-
hebung diverser Frachtsätze. 4. Druckfehler berichtigungen. (Sächs.
Staatsbahn.)
Nord-Ostsee-Hannover-Thüringischer Verband-Güterverkehr.
Nachtrag II zum Theil II. Besondere Bestimmungen und
Tarifsätze für den Güterverkehr vom 1/12. 77, gütig vom 1/1. 81
ab. Berichtigung des Vorworts zum Tarif enthaltend.
Nachtrag XIII zu Hefts vom 1/12. 77, gütig vom 1/1. 81 ab,
enthaltend: Frachtsätze für die neu einbezogenen Stationen
Brandenburg, Bu^, Genthin, Güsen und Potsdam des Verwal-
tungsbezirks der Königlichen Eisenbahn-Direction in Magdeburg,
sowie für den Verkehr zwischen Sudenburg und Wolfsgefärth.
Nachtrag XIH zu Heft No. 4 vom 15/2. 78, gütig vom 1/1. 81
ab, enthaltend: Frachtsätze für die neu einbezogenen Stationen
Spandau der Berlin-Hamburger Eisenbahn, Heide und Wessel-
buren der Westholsteinischen Bahn, Meldorf, St. Michaelisdonn
und Wüster der Holsteinischen Marschbahn.
Die Nachträge XIX zu Heft No. 7^
” ” XIV ” ” ” 9 1 I/t2, 77
, « * XV ” ” ” 10^
gelten ebenfalls vom 1/1.81 ab und enthalten lediglich die Contre-
tour zu den Nachträgen XIII zu Heft No. 3 und No. 4.
Gleichzeitig wurde der Dienstbefehl No. 38 herausgegeben.
(Thüringen.)
Oesterreichisch - Ungarisch - Süddeutsch - Französischer Ver-
band. Tarif vom 20/1. 80.
Frachtsatz für Rohzucker von Prag und allen vor Prag be-
logenen Böhmischen Stationen für Wagenladungen von 10 000 kg
mit 60,45 Fracs. pro Tonne eingeführt, (Els.-Lothr )
Ostdentsch-Oesterreichischer Verband-Gütertarif vom l/l. 80
Theil II.
Nachtrag V vom 15/t. 81, enthaltend :
1. Aufnahme der Station Altwasser N. M. K.
2. „ „ „ Bauerwitz 0. S. E.
3. Neue Sätze dis Ausnahmetarifs für Getreide im Verkehr
mit Stationen der Mährischen Grenzbahn.
4. Neue Sätze des Ausnahmetarifs 3 für Holz, Europ. etc.
im Verkehr mit Troppau.
5. Neue Sätze des Ausnahmetarifs 7 b für Wolle ä 10 000 kg.
6. Ausnahmetarif No. 11 für Chamotte-Retorten.
7. Ausnahmetarif No. 12 für Blei, Zink etc.
8. Ausnahmetarif No. 13 für Pottasche zwischen Sorau und
Pohl.
9. Berichtige ngen. Preis 0,10 Jl (Oberschi. E.)
Ostdentsch-Oesterreichischer bezw. Ostdeutsch-Ungarischer
Verband-Gütertarit vom l/l. 80.
Nachtrag 111 zu Theil I vom 15/1. 81, enthaltend:
1. Streichung und Aufnahme von Verbandsverwaltungen.
2. Streichung einer Zusatzbestimmung.
3. Abänderungen der allgemeinen Tarifvorschriften.
4. Abänderungen und Ergänzungen der Güterclassification.
5. Neue Ausnahmetarife.
6. Berichtigungen. Preis 0,10 M. (Oberschi. E.)
Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahiiverband.
1. Nach der Verfügung v. ll/I. c. ermässigt sich der für den
Versand von Cöln-Rheingasse No. 1 und 2 zu den Frachten für
Deutz zu erhebende Frachtzuschlag für Eilstückgut von 0,06 Ji
auf 0,03 JL pro 100 kg.
2. Nach der Bekanntmachung vom 5|1. c. finden fortab die
für Station Annen und Witten ß. M. E. bestehenden Frachtsätze
auch auf die gleich mässigen Stationen der Rheinischen Eisenbahn
Anwendung.
3. Nach der den Dienststellen zugefertigten Verfügung vom
20|12. pr. ist die Haltestelle Rehfelde Eisenbahndirectionsbezirk
ßromberg v. 1|1. c. für die Specialtarife A2 und III in den rubri-
cirteu Verband einbezogen.
Ferner ermässigt sich der Schneidemühler Satz für Eisen
des Specialtarifs II um 0,01 M, pro 100 kg.
Schliesslich wird raitgetheilt, dass die Neubaustrecke Her-
ford-Detmold d. K M. B. V. 22|12. pr. dem Verkehr vollständig
übergeben worden ist und sind vom genannten Tage ab die im
Nachtrage V enthaltenen Sätze für Detmold, Lage und Salzuflen
sowohl für Stück- als auch Wagenladungsverkehr in Kraft ge-
treten. (Bromberg.)
Ostdeutsch-Ungarischer Veybandgütertarif, Theil II (A. Clas-
sentarif) v lil. 80.
Nachtrag III v. 15/1. 81 enthaltend,
1. Aufnahme der Station Bauerwitz,
2. Aufhebung einiger directer Verkehrsbeziehungen,
3. Ausnahmetarif No. 11 für gedörrte Pflaumen und Pflau-
menmus,
4. Ausnahmetarif No. 12 für Zinkblende (Zinkerze).
5. Ausnahmetarif No. 15 für Chamotte Retorten,
6. Berichtigungen. (0,10 JC)
ß. Getreidetarif.
Nachtrag III v. 15/1. 81 enthaltend:
1. Aufhebung einiger directer Verkehrsbeziehungen,
2. Berichtigungen. (0,05 J€) Oberschi. E.)
Posen-Schlesisch-Märklscher Verbandgütertarif v. 1/6. 79.
Nachtrag III zum Theil II. Besondere Bestimmungen etc. v.
löjl. 81 enthaltend:
I. Bestimmung, betreffend die directe Beförderung von
Fahrzeugen aller Art (excl. Eisenbahnfahrzeugen).
II. Ergänzungen bezw. Abänderungen der besonderen Be-
stimmungen. (0,05 Jl')
Nachtrag VI zu Tarif heft 1 v. 1/1. 81 enthaltend:
I. Druckfehlerberichtigungen.
II. Anderweite Frachtsätze zwischen der R. 0. U. E. einer-
seits und Schlesischen Gebirgsbahnstationen andererseits.
ITT. Directe Frachtsätze zwischen Heinersdorf M. P. E. und
Sorau N. M. E.
IV. Ermässigter Ausnahmesatz für Braunkohlen von Grube
Eichberg nach Sagan 0. S. E.
V. Anderweite Kilometerentfernungen und Frachtsätze des
Sp-T. UI für Jannowitz 0. S. E. im Verkehr mit Stationen der
Schlesischen Gebirgsbahn. (0,20 Jl)
Nachtrag VII zu Heft 1 v. 15/1. 81 enthaltend:
I. Frachtsätze zwischen Waldenburg und Gr.-Strehlitz.
II. Frachtsätze zwischen Benau und Stationen der ß F. E.
Hl. Anderweite Frachtsätze des Sp.-T. A2 zwischen Benau
und einzelnen Stationen der 0. S. E. (0,10
204
Nachtrag IV zu Heft 2 v. 15|1. 81 enthaltend:
Frachtsätze des Sp.-T. A2 und III zwischen einzelnen Sta-
tionen der Oberschlesischen und Berlin-Görlitzer Eisenbahn.
(0,10 JL)
Nachtrag 111 zu Heft 3 v. 1|I. 81 enthaltend:
I. Directe Frachtsätze zwischen Heinersdorf M. P. E. und
Soräu N. M. E.
II. Directe Frachtsätze zwischen Bentschen und Schwiebus
einerseits und Breslau 0. S. E. andererseits via Posen. (0,10 Jl)
Nachtrag IV zu Heft 4 v. 1/1. 81 enthaltend:
I. Druckfehlerberichtigungen.
II. Anderweite Kilometerentfernungen und Frachtsätze des
Sp.-T. III für Tarnowitz 0. S. E. im Verkehr mit Schlesischen Ge-
birgsbahnstationen.
III. Directe Frachtsätze Breslau 0. S. E. und Bentschen und
Schwiebus via Posen.
IV. Ermässigter Ausnahmesatz für Braunkohlen von Grube
Eichberg nach Sagan 0. S. E. (0,10 ,M)
Nachtrag V zu Heft 4 v. 15|1. 81 enthaltend:
I. Frachtsätze zwischen Gr.-Strehlitz und Waldenburg.
II. Directe Frachtsätze des Sp.-T. A2 und III zwischen ein-
zelnen Stationen der Oberschlesischen und Berlin - Görlitzer
Eisenbahn.
III. Anderweite Frachtsätze des Sp.-T. A2 zwischen ßenau
und einzelnen Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn, (0,10 ^
Nachtrag IV zu Heft 5 v. 1|1. 81 enthaltend:
I. Druckfehlerberichtigungen.
II. Anderweite Entfernungen und Fraclitsätze zwischen ein-
zelnen Stationen der.R. 0. U. E. und Schlesischen Gebirgsbahn
an Stelle der im Haupttarif und den Nachträgen enthaltenen Ent-
fernungen und Frachtsätze. (0,20 M)
Nachtrag VI zu Heft 6 v. 15|1. 81 enthaltend:
I. Frachtsätze zwischen Waldenburg und Gr.-Strehlitz.
II. Frachtsätze zwischen Benau und Stationen der B. F. E.
III. Ermässigte Frachtsätze der Eil- und Stückgutclasse
zwischen Frankenstein und Görlitz. (0,10 Ji) (Oberschi. E.)
Preussisch-Bayerischer Eisenoahuverband.
Nach der Bekanntmachung v. 22|11. pr. ist mit dem 15|i c.
der Frachtsatz für Stückgut im Verkehr zwischen Schneide-
mühl K. 0. und Würzburg, Station der Bayerischen Staatsbahn
von 7,78 auf 8,78 Jl erhöht worden. (Bromberg.)
Preussisch-Oberschlesischer Eisenbahnverband.
Nach der Bekanntmachung v. 29|12. pr. sind mit dem Ijl. c.
ab in dem Ausnahmetarif für Oberschlesische Steinkohlen vom
1|8. 78 für den Verkehr von Emanuelsegen 0. S. E. und R. 0. ü. E.
nach den Stationen bezw. Haltestellen des Directionsbezirks
Bromberg sowie der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn zum Theil
ermässigte directe Frachtsätze in Kraft getreten, (ßromberg.)
Prenssiscli-Rnssischer Eisenbahnverband.
a.) Zu Heft I des Preussisch-Russischen Tarifs v. 13. |1. Mai pr.
ist mit Giltigkeit v. 1|1. c. ein provisorischer Nachtrag herausge-
geben worden, enthaltend eine neue Zusatzbestinomung zu § 50
No. 5 zum Betriebsreglement.
b) Für Getreidesendungen von Stationen der Fastow Bahn
nach Pillau kommen die im Nach trage 1 zu Heft V für Königs-
berg publicirten Frachtsätze mit einem Zuschläge von 0,19 M pro
100 kg zur Anwendung. Gütig v. 3|1. c.
c) Ferner sind die durch Nachtrag V zum Localgütertarif
V. 1|1, 78 eingeführten Declassificationen mit dem 19|1. c. in den
Preussisch-Russischen Tarif übernommen. (Ostpreuss. Südb.)
Preussiscli-Sächsischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung v. 14112. pr. haben die für
den Verkehr zwischen Thorn, Station der Oberschlesischen Bahn
einerseits und den Stationen Pirna, Königstein, Schandau, Sebnitz,
Bodenbach und Tetschen der Sächsischen Staatsbahn anderer-
seits bestehenden Frachtsätze auch für Thorn, Station des Eisen-
bahn-Directions Bezirks Bromberg Giltigkeit.
2. Nach der Bekanntmachung v. 20/12. pr. nebst Aende-
rungsverfügung v. 5/1. c. sind mit dem 1|1. c. im Verkehr zwi-
schen Stationen des Eisenbahn-Directionsbezirks Bromberg und
Stationen der Sächsischen Staatsbahn andererseits ermässigte
Ausnahmefrachtsätze für Getreide, Hülsenfrüchte etc. in Kraft
getreten.
3. _Nach der den Dienststellen zugegangenen Verfügung v.
5|1. c. sind durch den mit dem 1|1. c. in Kraft getretenen neuen
Staatsbahntarif verschiedene Relationen zwischen Stationen des
Eisenbahn-Directionsbezirks ßromberg und der Oberschlesischen
Eisenbahn einerseits und Stationen der Strecke Halle-Münden
und Berlin-Blankenheim der Frankfurt-Bebraer Bahn anderer-
seits im rubricirten Verbände aufgehoben.
4. Nach der Bekanntmachung v. 14/11. pr. ist der Fracht-
satz für Getreide etc. im Verkehr zwischen Rothfliess K. 0. und
Fürstenwalde des Eisenbahn-Directionsbezirks Berlin v. l|l. c. von
2,08 M auf 2,13 M erhöht werden.
5. Nach der den Dienststellen zugegangenen Verfügung v.
12|1. c. gelten die im Nachtrage VI (Heft 1) für den Verkehr zwi-
schen Jastrow und Neustettin einerseits und Hansdorf, Sagan
und Sorau N. M. E. andererseits bestehenden Frachtsätze auch
für die gleichlautenden Stationen der Oberschlesischen Eisen-
bahn. (Bromberg.)
Rheinisch-Westfäliscli-Maiii-Neckarbahn Tarif vom l|l. 81.
Für die Beförderung von Gütern zwischen Stationen der Rheini-
schen, Köln-Mindener und Bergisch-Märkischen Eisenbahn einer-
seits und Stationen der Main-Neckarbahn andererseits im Rhei-
nisch-Westfälisch-Main-Neckarbahn-Güterverkehr. (1,15 JH)
RIieiniscli-Weslfäliscli-Mitteldentscher Verband.
Nachtrag 6 v. 1/1. 81 zum Gütertarif v. 1|6. 78.
Ergänzung der speciellen Tarifvorschriften. Ergänzungen
und Abänderungen der Stationstariftabellen. Frachtsätze des
Specialtarifs 111. Ausnahmetarif für Eisensteine von Wabern nach
Niederscheiden. Berichtigungen. (Hannover)
Rnmänisch-Galizisch-Deutscher Classentarif v. l|l. 80.
Nachtrag II zu Theil I v. 1|1. 81 enthaltend:
1. Ergänzung der Vorbemerkung zum Haupttarif.
H. Abänderungen bezw. Ergänzungen von Zusatzbestim-
mungen zum ßetriebsreglement.
III. Aenderungen bezw. Ergänzungen der allgemeinen Tarif-
vorschriften nebst Güterclassification. (0,05
Nachtrag II zu Theil II Heft 4 v. l|l. 81 enthaltend:
I. Aenderung der Firma der Generaldirection der Rumä-
nischen Eisenbahn-Actiengesellschaft.
II. Aufnahme neuer Stationen der Bergisch-Märkischen und
Köln-Mindener Eisenbahn.
III. Neue theilweise ermässigte Frachtsätze für den Verkehr
mit Bergisch-Märkischen, Rheinischen und Köln-Mindener Stationen.
IV. Umänderung des Stationsnamens Limburg in Hohen-
limburg.
V. Aufhebung der Frachtsätze für Minden K. M. E.
VI. Aufhebung der Eil- und Stückgutfrachtsätze im Verkehr
mit einigen Bergisch-Märkischen, Rheinischen bezw. Köln-Minde-
ner Stationen.
VII. Neue ermässigte Sätze des Sp.-T. III, sowie des Aus-
nahmetarifs 3 für Roheisen.
VIII. Ausnahmetarife für die zur Stückgutclasse I gehörigen
Güter, sowie für Wolle.
IX. Druckfehlerberichtigungen etc. (0,20 M) (Oberschi. E.)
Russisch-Schv\eizerisch-Französisclier Verkehr. Tarif vom
1/9. 79. Nachtrag II zu den Reglements und Tarifen, gütig ab
l/l. 81, enthaltend: Ergänzung der Bestimmungen hinsichtlich
der Anwendung der Wagenladungsfrachtsätze für Podwoloczyska
trs. und Brody trs. (Kaiser Ferd. Nordbahn.)
Sächsisch-Oesterreichisclier Eisenbahn-Verband.
Nachtrag IX vom 1/1. 81 zu Theil il des Gütertarifs vom
1/1. 78, enthaltend: 1. Neue bezw. veränderte Frachtsätze. 2.
Berichtigungen. 3. Ergänzung des Kilometerzeigers.
Nachtrag VIII vom 1,1, bezw. 1/2. 81 zu Theil III desselben
Gütertarifs, enthaltend: 1. Neue bezw. veränderte Frachtsätze.
2. Aufhebung von Frachtsätzen. 3. Ergänzung des Kilometerzei-
ge.rs. (Sächs. Staatsb.)
Sächsisch-Sclmeizerischer Güterverkehr via Lindau.
I. Nachtrag vom 10/1. 81 zum Tarife vom 1/4. 80, enthal-
tend: Bestimmung betreffs des für diesen Verkehr gütigen Re-
glements.
II. Nachtrag vom 10/1. 81 zu demselben Tarife, enthaltend:
Taxen für den Verkehr der Stationen Genf trans., Verviers trans.
und Delle trs. mit Stationen der Sächs. Staatsbahn. (Sächs. Staatsb.)
Sächsiscli-Schweizerischer Güterverkehr via Romaoshoru.
Tarif vom 1/1. 81 für den Verkehr zwischen Stationen der
Sächsischen Scaatseisenbahnen einerseits und den Stationen Basel
der ßötzbergbahn und Scbaffhausen der Schweizerischen Nord-
ostbahn.
Anmerkung. Der Tarif vom 1/6. 78 nebst den hierzu er-
schienenen Nachträgen wird hierdurch aufgehoben. (Sächsische
Staatsbahn.)
Sächsisch- Südwestdeutscher Eisenbahn- Verband.
Gütertarif, Theil II, Besondere Bestimmungen vom 1/1. 81.
Heft No. 1 desselben Gütertarifs enthaltend: Frachtsätze
zwischen Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen einerseits
und Stationen der Hessischen Ludwigsbahn andererseits.
Heft No. 2 desselben Gütertarifs enthaltend: Frachtsätze
zwischen Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen einerseits
und Stationen der Pfälzischen Eisenbahnen andererseits.
Heft No. 3 desselben Gütertarifs enthaltend: Frachtsätze
zwischen Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen einerseits
und Stationen der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen
andererseits.
Heft No. 4 desselben Gütertarifs enthaltend: Frachtsätze
zwischen Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen einerseits
und Stationen der Elsass-Lotbringischen und Luxemburgischen
Wilhelmsbahn andererseits.
Anmerkung. Durch den vorgenannten Tarif (Besondere Be-
stimmungen Heft No. 1—4) werden die in den Tarif heften I und
II vom 20/5. 80 und III und IV vom 1/3. 78 für den Hof-Meininger
Verband enthaltenen Frachtsätze für den Verkehr mit Stationen
der Sächsischen Staatsbahn ausser Kraft gesetzt. Die in oben
genannten Tariflieften für den Hof-Meininger Verband enthaltenen
205
Frachtsätze für den Verkehr mit Stationen der nördlich und
westlich von Sachsen gelegenen Hof-Meininger Verbandsbahnen
treten gleichfalls ausser Kraft resp. es kommen an deren Stelle
neue Taxen innerhalb des Mitteldeutschen Verbandes zur Ein-
führung. (Sachs. Staatsbahn.)
Sächsisch-Thüringischer Eisenbahn- Verband.
Nachtrag VI zum Gütertarif vom 16/3. 80 gütig vom 1/1. 81
ab, enthaltend anderweite theilweis erhöhte Frachtsätze im Ver-
kehr der Stationen Eisenach, Fröttstedt, Gerstungen, Gotha, Her-
leshausen der Thüringischen BahUj sowie Waltershausen der Fried-
richrodaer Bahn, theilweis ermässigte Frachtsätze für die Sta-
tionen Gera, Leipzig, Plagwitz-Lindenau und Zeitz der Thüringi-
schen Eisenbahn, neue Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Halle, Station der Thüringischen Bahn einer- und Brambach, so-
wie Bad-Elster, Stationen der Sächsischen Staatsbahnen, anderer-
seits und für den Verkehr zwischen Leipzig (Dresdener und Bayeri-
scher Bahnhof) einer- und Selingstädt bezw. Teichwolframsdorf
und Wünschendorf andererseits, Aenderung von Stationsbezeich-
nungen, ermässigte Frachtsätze für Steinkohlentransporte nach
Leipzig (Thüring. Bahn) Berichtigungen.
Hierzn wurden die Dienstbefehle 10 und 11 herausgegeben.
(Thüring )
Schlesisch-Nieder sächsischer Verband.
Nachträge 3 bezw. 4, 5 und 6 zu den Tarifheften No. 1—13
enthaltend: Bestimmung über Aenderung der Nomenklatur der
Ausnahme! arifp, Bestimmung über Aufhebung von Tarifsätzen,
Bestimmung über Anwendung der Tarifsätze für Cassel H. St.,
neue bezw. abgeänderte Tarifsätze für verschiedene Verkehrsrela-
tionen und Druckfehlerberichtigungen. (Magdeburg.)
Schlesisch-Polnischer Gütertarif vom l'6/8. 79.
Nachtrag 5 vom 10/1. 81 enthaltend: Neue Frachtsätze für
den Transport von Steinkohlen und Koaks von Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn nach Petrikau (Piotokow) Warschau-
Wiener Eisenbahn. (Oberscbl. E.)
Schleswig-Holsteinischer Verband. Nachtrag II zum Tarif
für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thie-
ren. Gültig vom Tage der Betriebseröffnung der Zweigbahn St.
Michaelisdonn-Marne. Enthaltend: Aufnahme der Holsteinischen
Marsch bahn Station Marne. (Altona-Kiel.)
Stettin-Berlin-Bayerischer Verband.
Tarif vom 1/1. 81 für den Güterverkehr zwischen Stationen
der Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger und Berlin-
Anhaltischen Eisenbahn, des Bezirks der Königlichen Eisenbabn-
Direction Berlin (Berlin-Dresdener, Berliner Nord- und Berliner
Ringbahn) sowie Station Spandau der Berlin-Hamburger Bahn
einerseits und Stationen der Bayerischen Staatseisenbahnen an-
dererseits.
Anmerkung. Durch diesen Tarif wird der Stettin -Berlin-
Bayerische Verbandsgütertarif vom 1/1. 78 nebst Nachträgen auf-
gehoben. (Sächs. Staatsbahn.)
Stettin-Berlin-Thüringischer Verband. Tarif vom 1/1. 80,
Nachtrag V gültig vom 1/1. 81 ab, enthaltend:
1. Aenderung des Verzeichnisses der Verbandsverwaltungen.
2. Abänderung der speciellen Tarifvorschriften.
3. Anderweite Frachtsätze für die Stationen Coburg, Lich-
tenfels, Neustadt bei Coburg, Oeslau und Sonneberg.
4. Anderweite Frachtsätze für die Stationen Dietersdorf,
Eisenach, Erfurt, Fröttstedt, Gerstungen, Gotha und Waltershausen.
5. Anderweite Frachtsätze für die Stationen Bebra, Cassel,
Guntershausen, Hönebach, Rotenburg und Wilhelmshöhe.
6. Neue Frachtsätze für die Stationen Dingelstedt (Th. B.)
und Wolfsgefärth.
7. Neue Ausnahmefrachtsätze für Braunkohlen etc. ab Bit-
terfeld, Wittenberg und Vfeiche Wolffen.
8. Neue Frachtsätze für Lohsa.
9. Neue Frachtsätze für Stationen der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Bahn.
10. Aufnahme von Stettin-Dunzig Bahnhof.
11. Aufhebung bezw. üebertragung directer Frachtsätze für
Stationen der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, Spandau
(B. H.), sowie Stationen der Staats bahnstrecken Berlin-Blanken-
heim und Halle-Münden.
12. Berichtigungen. (Berlin-Anhalt.)
Stettin-Berlin-Württombergischer Verband via Hof.
Nachtrag Vlll vom 1/1-. 81 zum Tarife vom lyo. 78 enthal-
tend: Anderweite Frachtsätze für Station Ulm. (Sächs. Staatsb.)
Stettin-Märkisch-Posener Verband. Am 1/1. 81 ist der Nach-
trag II, enthaltend:
a) Aufhebung der Frachtsätze zwischen Buk und Opaleniza
einerseits und Stettin andererseits via Frankfurt a/O.-Wriezen,
b) Neue Frachtsätze zwischen Dombrowka und Stettin via
Posen-Stargard,
in Kraft getreten. Preis 0,10 (Märkiscb-Posen.)
Stettin-Märkisch-Säch sischer Verband.
Nachtrag VI vom 6/1. 81 zum Gütertarife vom 1/6. 78, ent-
haltend: 1. Aenderung des Vorworts. 2. Aufhebung von Fracht-
sätzen. 3. Frachtsätze für Borsdorf und Torgau. 4. Frachtsätze
für Leipzig (B. A. B.). 5. Frachtsätze des Ausnahmetarifs 6
(Braunkohlen). 6. Druckfehlerberichtigungen. (Sächs. Staatsb.)
I Süddeutscher Verband. Tarif Bayern-Elsass-Lothringen vom
1/1. 80, Nachtrag 2 vom 1/12. 80, enthält: Ermässigte Taxen für
Altmünsterol. Gratis. (BIs.-Lothr.)
Süddentseber Verband. Am 1/12. 80 wurde der Theil 11,
Tarifheft No. 13 im Süddeutschen Eisenbahn-Verband, betreffend
den Verkehr zwischen Stationen der Saarbrücker und Rhein-
Nahebahn einerseits und Stationen der Kaiserin Elisabethbahn,
der Niederösterreichischen Staatsbahnen, der Kronprinz Rudolf-
bahn und der Südbahn andererseits, eingeführt. (Kronpr. Rudolf-
babn.)
Süd-Nordösterreichischer Verband. Mit 15/1. 81 erfolgte die
Ausgabe des III. Nachtrages zum Süd-Nordösterreichischen Eisen-
bahnverbandtarif vom 15/5. 79. (Kronpr. Rudolfbahn.)
Südwestdeutscher Verband. Tnrif vom 1/3. 78. 1. Tarif vom
1/12. 80 für Milch im Abonnement von Elsass-Lothringischen Sta-
tionen nach Saarbrücken. Gratis. 2. Tarif vom 10/12. 80 für Be-
förderung einzelner Stücke Kleinvieh zwischen Pfälzischen Sta-
tionen und Lauterburg und Weissenburg. (Els.-Lothr.)
Thüringisch-Baye risch- W ürttenibergischer V erband.
Nachtrag XIX zum Tarifheft 1 vom 1/11. 77, gütig vom 1/1. bezw.
15/2. 81 ab, enthaltend: Ausnahmetarifsätze tür Holz, Europ., im
Ve,rkehr zwischen der Station Halle der Thüringischen Bahn einer-
seits und einigen Verbandsstationen der Bayerischen Staatsbahn
andererseits; regulirte Tarifsätze für den Verkehr zwischen Nord-
hausen bezw. Leinefelde einerseits und Bodenwöhr andererseits;
Aufhebung der Frachtsätze für Station Unterpeissenberg und Ein-
führung von Frachtsätzen für Station Peissenberg der Königlich
Bayerischen Staatsbahn und Druckfehlerberichtigungen. (Thür.)
West- und Nordwestdeutscher Verband.
Nachtrag 16 v. 15/1. 81 zum Seehafenausnahmetarif v. 1/6. 79.
Ausnahmesätze für die Station Hanau der Hessischen
Ludwigsbahn.
Nachtrag 17 v. 10/1.81 zum Seehafenausnahmetarif v. 1/6. 79.
Ausnahmesätze für Oberursel und Homburg v. d. Höhe.
Ergänzungsblatt zum Tarif lieft
11
Ergänzungsbiatt zum Tarifheft
10
85
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
vom 15/1. 81.
Tarifsätze für die Stationen Hanau und Mainkur der Hessi-
schen Ludwigsbahn.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
19 30 I 18 32
vom 15/1. 81.
Tarifsätze zwischen Aschaffenburg und Osnabrück, sowie
zwischen Hanau und Mainkur der Hessischen Ludwigsbahn einer-
seits und Hannoverschen Stationen andererseits.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
10
10^
Ergänzungsblatt
vom 25/1. 81.
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II
von den Stationen Homburg, Kaiserslautern, St, Ingbert und
Zweibrücken der Pfälzischen Bahn.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
vom 1/1. 81.
Tarifsätze für die Stationen Achern und Wyhlen der Badi-
schen Staatsbahn.
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
206
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II
von Saarbrücker und Elsass-Lothringischen Stationen. (Hannover.)
III. A. 1.
Berliu-Anlialtisclie mit Berlin-Hamburger, LUbeck-Biiclieiier
und Altoiia-Kieler Eisenbahn via Berlin bezw. Stendal-Magdeburg.
Nachtrag 3 v. 1/1. 81 zum Tarife v. 25/5. 78 enthält:
I. Aenderung des Titelblattes.
II. Ergänzung des Vorwortes.
III. Aufhebung von Tarifsätzen.
IV. Frachtsätze für den Verkehr zwischen Hamburg ß. H.
einerseits und Hohenthurm, Rackwitz und Zschortau andererseits.
V. Frachtsätze für die Berlin-Hamburger Station PauUnenaue.
VI. Frachtsätze für die Paulinenaue-Neu-Ruppiner Stationen
Fehrhellin und Neu-Ruppin.
VII. Frachtsätze für den Verkehr zwischen Leipzig B. A.
einerseits und den Parchim- Ludwigsluster Stationen Neustadt
i. Mecklenb. und Parchim andererseits.
VIII. Frachtsätze des Ausnahmetarifs 12 für Braunkohlen-
transporte ab Bitterfeld, Weiche Wolifen und Wittenberg.
IX. Erhöhte Frachtsätze für Spandau ß. H. einer- und Halle
ß. A. und Leipzig B. A. andererseits.
X. Frachtsätze für die Station Heide der Holsteinischen
Marsch- und der Westholsteinischen Bahn. (Preis 0,10 M.)
(Berlin-Hamburg.)
Rechte Oder - Ufer- und Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn. Tarif v. 1/10. 77.
Die in dem Nachtrage VIII ad 2 mit Giltigkeit bis 31/12. 80
ausgesprochene Ermässigung _ der in dem N achtrage IV sub 2
enthaltenen Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Eisen-
stein ab Jauer nach Stationen der Rechte- Oder-Ufereisenbahn ist
bis auf Weiteres verlängert worden. (R. 0. U. E )
Oberschlesische und ßreslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Ausnabmetarife etc. zwischen 0. S. und ß. F. v. 10/10. 80
für Ausnahmetarif No. 5 ab Jauer laut Anmerkung bis ult. 1880
bestehende Ermässigung gilt bis auf Weiteres.
Frachtsätze A 1 und A 2 Sosnowice-Breslau B. F. ab 15/1.
um 0,03 M erhöht. Druckfehlerberichtigung. (Breslau-Freiburg.)
Warschau-Wiener und Rechte-Oder-Ufer-Eisenhahn.
Tarif für den directen Güterverkehr zwischen Stationen der
Warschau-Wiener Eisenbahn und der Rechte-Oder-Ufer- Eisenbahn
V. 15/7. 79.
Nachtrag IV, gütig v. 10/1. 81, enthaltend:
1. Aenderungen und Ergänzungen der allgemeinen Bestim-
mungen für den Güterverkehr (Theil I).
2. Neue Frachtsätze für den Transport von Steinkohlen
und Kokes nach Station Petrikau der Warschau-Wiener Eisenbahn.
(R. 0. ü. E.)
III. A. 2.
Berlin-Anhalt-Sächsische Staatsbahn etc.
Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Tbieren zwischen Stationen der Berlin - Anhaitischen
Eisenbahn (Linie Koblfurt- Falkenberg) einerseits und Stationen
der Königlich Sächsischen Staats-, sowie der in Verbindung mit
denselben verwalteten Privateisenbahnen andererseits, gütig v.
15/1. 81. (Berlin-Anhalt.)
Berlin-Görlitzer Eisenbahn mit Halle-Sorau-Gubener, Cott-
bus-Grossenhainer und Märhisch-Posener Eisenbahn.
Tarif v. 20/1. 81 für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere
(Der Tarif v. 1/9. 78 ist aufgehoben.) (Berlin-Görlitz.)
III. A. 3.
Hessisch-Pfälzischer Gütertarif v. 15/10. 77, XIII. Nachtrag
V. 15/1. 81. (Pfalz.)
Nassau-Hessisch-Pfälzischer Gütertarif v. 1/2. 81 unter Auf-
hebung jenes v. 1/11. 77. (Pfalz.)
Saarbrücken-Rhein-Nahebahn-Hessisch-Pfälzischer Gütertarif
V. 1/2. 81 an Stelle jenes v. 1/10. 77. (Pfalz.)
IV.
Braunkohleiivei’kehr (Böhmischer) von Stationen der Aussig-
Teplitzer Eisenbahn, Dux - Bodenbacher Eisenbahn, Oesterreichi-
pchen Staatseisenbalin , Oesterreichischen Nordwestbahn , und
Pilsen-Priesener Bahn nach Deutschland via Bodenbach bezw. via
Mittelgrund.
Tarif v. l|l. 81 (unter Berücksichtigung der im Tarife auf.
geführten Ausnahmen).
Anmerkung: Hierdurch wird der gleichnamige Tarif v. l|9.
77 nebst Nachträgen aufgehoben. (Sächs. Staatsb.)
I Baumwolle, rohe. Tarif v. l.'i|12. 80 von Ammanweücr
Grenze (Le Havre) nach Südbadischen Stationen. Gratis. (Els.-L.)
Eilgut aller Art. Tarif v. 15|12. 80 zwischen Paris, Beifort,
und Basel, St. Ludwig, Strassburg. 12 Pfg. (Els.-Lothr.)
Eisenwaaren. Nachtrag I zum Uebernahmetarif für den
Transport von Eisenwaaren und Eisenbahnmaterialien zumRuss.-
Schweizerisch-Französischen Verkehr v. 1|1. 80. Gültig ab l|i.81,
enthaltend: Ergänzung der Waarenverzeicbnisse des Haupttarifs.
(Kais. Ferd. Nordb.)
Flachs etc. Ausnahmetarif für Flachs, Flacbsheede, Werg
und Spinnabfälle im Verkehr von Insterburg tr. nach Breslau und
Mittel walde der Oberschlesischen Eisenbahn, sowie Stationen der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn etc. Gütig v. 15|11. 80.
Nachtrag I v. 15|l. 81, enthaltend.
Transitsätze, von Insterburg nach Ziegenhnls loco und tran-
sito; sowie Tarifsätze von Thorn nach den Stationen Breslau,
Ziegenhals loco und transito und Mittelwalde transito 0. S. B.
und nach den Stationen Görlitz, Greiffenberg, Hirschberg, Landes-
hut, Rabischau, Ruhbank, Liebau loco und transito des Eisen-
bahndirectionsbezirks Berlin. (Ostb. — gratis).
I Fleisch und Butter. Frisch, Eilguttarif v. 1|12. 80 von Schwei-
zerischen Stationen nach Paris, gratis. (Els.-Lothr.)
Holz. Ausnahmetarif v. 1|1. 81 für den Transport von Euro-
päischem Bau- und Nutzholz von Stationen der Königl. Bayer.
Staatseisenbahnen nach Stationen der Bergisch-Märkischen, Köln-
Mindener und Rheinischen Eisenbahn im Rheinisch-Westfälisch-
Bayerischen Güterverkehr. (0,30 (Köln-Mimlen).
Holz und Rinden. Mit 1|1. 81 wurde Theil III, Tarifheft No. 2
Ausnahmetarif für Holz und Rinden im Bayerisch-Oesterreichisch
Ungarischen Güterverkehre in Kraft gesetzt. (Kronpr. Rudolfb.
Holz. Norddeutsch-Ungarischer bezw. Nordostungarischer
und Ungarisch-Rheinischer bezw. Westostdeutsch-Ungarischer Aus-
nahmetarif für Holz etc. v. 1|1. 79.
Mit dem Ijl. 81 sind die in genanntem Tarife nebst Nach-
trägen enthaltenen Frachtsätze für Altenbecken und Löhne H. A.,
Minden, Oeynhausen und Porta K. M. E., sowie Elze und Lehrte
H. St. ausser Kraft getreten. (Oberschi. E.)
Holz. Galizisch-Deutscher bezw. Galizisch-Niederländischer
Ausnahmetarif für Holz v. lJ-2. 79.
Nachtrag III zu Heft III v. 1/1. 81, enthaltend:
I. Ergänzung der Bestimmungen über die Anwendung des
Tarifes.
II. Aufnahme neuer directer Frachtsätze für Stationen der
Bergisch-Märkischen, Rheinischen, Köln-Mindener und Thüringi-
schen Eisenbahn.
III. Anderweite Frachtsätze für einzelne Stationen der Ber-
gisch-Märkischen, Rheinischen, Köln-Mindener und Thüringischen
Eisenbahn.
IV. Aufhebung der Frachtsätze für Altenbecken und Löhne
H. A., Minden - Oeynhausen und Porta K. M., sowie Elze und
Lehrte H. St.
V. Druckfehlerberichtigungen. Preis 0,05 M. (Oberschi. E.)
Kolilenverkehr. II. Auflage des Nachtrages VI, gütig v.
15|1. 81 ab zum Tarife für den Böhmisch-Sächsischen Kohleuver-
kehr v. 20|5. 77, enthaltend ermässigte Frachtsätze ab Stationen
der Aussig-Teplitzer und Üux-Bodenbacher Bahn nach Stationen
zwischen Weipert bezw. Reitzenhain und Flöha (exclusive), dann
Frachtsätze für die Station Grosszschocher. (Buschtehr. B.)
Eohlentarif No. 5 (von der Saar nach Baden (v. ijö. 80,
Nachtr. II v. 1|2. 81. (Pfälz.)
Kohlentarif No. 7 (von der Saar nach Württemberg) vom
15|10. 79, VII. Nachtrag v. 1|2. 81. (Pfälz.)
I Milch, frische. Eiltarifsatz Wohlen-Paris, 8G,90 Fr. pro T.
am 1|12. 80 eingeführt. (Els.-Lothr.)
Steinkohlen. Tarif für die Beförderung von Steinkohlen etc.
in Wagenladungen von je 10 000 kg von den Zechen an der Köln-
Mindener, Rheinischen, Hannoverschen Staats-, Bergisch-Märki-
schen, Dortmund-Gronau-Enscheder und Aachen-Jülicher Eisen-
bahn nach Stationen der Main-Neckar Bahn im Rheinisch-West-
fälisch-Main-Neckarbahnverkehr , gültig v. Ijl. 81. (M. 0,15).
(Köln-Minden.)
Steinkohlen. Localausnahmetarif für Steinkohlen und Coaks
V. 1|1. 75.
Nachtrag v. l|l. 81, enthaltend:
I. Neue Frachtsätze für den Verkehr nach Staubendorf.
II. Erhöhung des Frachtsatzes für Sendungen von Königin
Louisengrube (Zabrze Coaksanstalt) nach Zabrze loco.
Vom Ijl. 81 ab kommen für Steinkohlen- und Coakstrans-
porte von Emanualsegen 0. S. in allen über Breslau sich bewe-
genden directen Verkehren überall da, wo die jetzt bestehenden
Sätze höher sind, als die derzeitigen Taxen der Station Kattowitz
zuzüglich 0,03 M. pro 100 kg diese letzteren Gebühren zur Er-
hebung. (Oberschi. E.)
Steinkohlen. Ausnahmetarif für Steinkohlen uud Coaks-
sendungen im Verkehre von der Oberschlesischen Eisenbahn nach
der Kaiserin Elisabethbahn v. 1|11. 79.
Nachtrag IV v. l|l. 81, enthaltend:
Ermässigte Frachtsätze für den Verkehr nach Klein-
Schwechat.
Ausnahmetarif für Steinkohlen- und Cokessendungen im
Verkehr von der Oberschlesischen Eisenbahn nach der K. K. priv.
Oesterr. Südbahn und K. K. pr. Wien-Pottendorf-Wiener-Neustädter
Eisenbahn v. 1|4. 77.
Nachtrag v. 1|1. 81, enthaltend:
1. Neue Frachtsätze für den Verkehr nach Theresienfeld,
St. Egyden, Pottschach, Gloggnitz, Spital a|S., Kindberg, Matters-
dorf, Steinamanger und Syt Jvan.
207
2. Abänderung der Special bestimmungen sub 1 im Haupt-
tarif. (Oberschi. E.)
Steiukohleu. Tarif für Oberscblesische Steinkohlen und
Coaks zwischen Stationen der Oberschlesischen und Oesterr.
Nordwestbahn via Mittelwalde v. 1|8. 78.
Vom 1|1. 81 ist der in den Nachträgen I und II des ge-
nannten Tarifes sub ß vom Schnittpunkt nach Pardubitz ent-
haltene Frachtsatz von 51,5 auf 51 kg ermässigt. (Oberschi. E.)
Steinkohlen. Nachtrag 111 v. 20|1. 81 zum Ausnahmetarif
(Abschn. E.) v. 25|9. 78 für die Beförderung von Steinkohlen etc.
von Stationen der Köln-Mindener und Rheinischen Bahn nach
Stationen der Westfälischen Bahn im Rheinischen Nachbarver-
kehre, enthaltend:
1. Aenderungen und Ergänzungen des Zechen- etc. Ver-
zeichnisses. 2. Neue Frachtsätze für den Verkehr von Station
Annen der Rheinischen Bahn und neue bezw. an der weite, theils
ermässigte Frachtsätze von Station Dortmund der Dortmund-
Gronau-Enscheder Bahn. 3. Anderweite, theils ermässigte Fracht-
sätze nach den Stationen Holzmindeu und Höxter. 4. Neue Fracht-
sätze nach Station Hiltrup. 5. Anderweite ermässigte Frachtsätze
im Verkehre nach den Stationen Emden, Leer und Papenburg,
sowie nach verschiedenen vor denselben gelegenen Stationen.
6. Berichtigungen und Instradirungsänderungen. (M. 0,15).
Nachtrag Vlll v. 20|1. 81 z. Abth. A des Ausnahmetarifs v.
1517. 77 für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen
der Bergisch-Märkischen und der Köln-Mindener Eisenbahn nach
Stationen der Rheinischen Bahn im Rheinischen Nachbarverkehre,
enthaltend: 1. Aenderungen und Ergänzungen des Zechen- etc.
Verzeichnisses. 2. Neue bezw. anderweite, theils ermässigte Fracht-
sätze für die Station Dortmund D. G. E. 3. Anderweite, theils
ermässigte Frachtsätze im Verkehre von Bergisch-Märkischen Sta-
tionen nach M.-Gladbach a. Böckel und a. Speitz. 4. Berichti-
gungen und Instradirungsänderungen. (0,10 M.)
Nachtrag IX v. 10|1. 81 z. Abthlg. C des Ausnahmetarifs v.
15|7. 77 für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen
der Rheinischen und der Bergisch-Märkischen Eisenbahn nach
Stationen der Köln-Mindener Eisenbahn im Rheinischen Nachbar-
verkehr, enthaltend: 1. Aenderung und Ergänzungen des Zechen-
etc. Verzeichnisses. 2. Neue bezw. anderweite ermässigte Fracht-
sätze von und nach verschiedenen Stationen. 3. Berichtigung
zum Nachtrage VIII (M. 0,20) (Köln-Minden).
Steinkohlen etc. 1. Nachtrag IV zum Gemeinschaftstarife
für Steinkohlen, Coaks und Briquets im Verkehre von Stationen
der Kaiser Ferd. Nordbahn und der Kaschau-Oderberger Bahn
nach Station der Kaiserin Elisabethbahn v. 1|11. 79 gütig v. 1|1.
81; [enthaltend Frachtsätze für den Verkehr nach den Stationen
Klein-Schwechat.
2. Nachtrag IV zum Ausnahmetarife für Steinkohlen- und
Coakssendungen im Verkehre von der Oberschlesischen Eisenbahn
über die Kais. Ferd. Nordbahn nach Stationen der Kais. Elisabeth-
bahn V. llll. 79, gütig ab 1|1. 81, enthaltend Frachtsätze für die
Station Klein-Schwechat.
3. Nachtrag IV zum Ausnahmetarife für Steinkohlen und
Coakssendungen im Verkehre von Stationen der Rechte Oder-Ufer-
bahn über die Kais. Ferd. Nordb. nach den Stationen der Kais.
Elisabethbahn v. 1|11. 79, gütig ab 1|1. 81, enthaltend Frachtsätze
für die Station Kl.-Schwechat.
3. Nachtrag IV zum Ausnahmetarife für Steinkohlen und
Coakssendungen im Verkehre von Stationen der Rechte-Oder-
lüferbahn über die Kais. Ferd. Nordb. nach den Stationen der
Xais. Elisabethb. v. 1|11. 79, gütig ab 1|1. 81, enthaltend Fracht-
sätze für die Station Klein-Schwechat.
4. Nachtrag IV zum Ausnahmetarife für Steinkohlen und
Cokessendungen im Verkehre von Stationen der Rech te-Oderufer-
bahn über die Kais. Ferd. Nordb. nach Stationen der Oesterr.
Südbahngesellschaft und Wien-Pottendorf-Wien-Neustädter Eisen-
faahn V. 1|5. 79 gütig ab 1|1. 81; enthaltend neue Frachtsätze für
^Schlnss d. Tarifbekanntmachungen.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung
vom 31. December pr. bringen wir zur
öffentlichen Kenntniss, dass die in dem
Ausnahmetarif für den Verkehr der Hafen-
stationen Bremen, Hamburg, Harburg etc.
mit Stationen der Bergisch-Märkischen,
der Köln-Mindener, der Rheinischen, der
Westfälischen, der Dortmund-Gronau-En-
scheder und der Aachen-Jülicher Bahn
vom 1. März 1880 und den dazu erschie-
nenen Nachträgen enthaltenen Fracht-
^tze der Classe 10 (Getreide, Hülsen-
friichte, M Uhlenfabrikate und Oelsamen)
für Hamburg und Harburg, ebenso wie
diejenigen für die übrigen Hafen Stationen
auch über den 15. d. M. hinaus bis auf
mehrere Südbahnstationen und Abänderung der Specialbestim-
mungen des Haupttarifes.
5. Nachtrag I zum Specialtarife für Kohlen, Coaks und Bri-
q^uets von den Stationen Ostrau und Hauschau der Kais. Ferd.
Nordb., sowie Dombrau und Harwin der Kaschau-Oderberger Bahn
nach Stationen der Mähr.-Schles. Centralbahn und der Staatsbahn
Kriegsdorf-Römerstadt via Troppau v. 1|2. 79 gütig ab 15 1. 81,
enthaltend : Sätze nach Stationen der K. K. Staatsbahn Erbers-
dorf-Würbenthal. (Kais. Ferd. Nordb.)
Steinkohlen, a) Tarif von Stationen der Rechte-Oder-Ufer-
Eisenbahn nach der Kaiserin Elisabethbahn v. 1|11. 79.
Nachtrag IV, gütig v. 1|1. 81 enthaltend: Ermässigte Fracht-
sätze für den Verkehr nach der Station Kl.-Schwechat.
b) Tarif von Stationen der Rechte Oder-Ufereisenbahn nach
solchen der ßerlin-Stettiner Eisenbahn via Posen-Stargard vom
1|12. 77.
Nachtrag 111, gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
2. Bestimmung, betreffend die Anwendung der Frachtsätze
des Haupttarifs.
c) Tarif von Stationen der Rechte-Oderufer-Eisenbahn nach
solchen der Oestevreichischen Südbahngesellschaft v. 1|5. 79.
Nachtrag IV, gütig v. l|l. 81, enthaltend:
1. Neue Frachtsätze für mehrere Stationen der Oesterreichi-
schen Südbahn.
2. Abänderung der Specialbestimmungen sub 1 im Haupt-
tarif.
d) Tarif von Stationen der Rechte Oder-Ufer- Eisen bahn nach
solchen der Märkisch-Posener Eisenbahn via Rothenburg resp.
Reppen v. 1|6. 78. Nachtrag II gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
e) Tarif von Stationen der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach
solchen der Breslau-Schweidnitz-Frei burger Eisenbahn v. 1|8. 78.
Nachtrag III, gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
1. Die in dem bisherigen Nachtrage XII znm Tarif v. 1|8.'74
verzeichneten ermässigten Sätze.
2. Die in dem besonderen Tarife für Stettin bezw. Podejuch
V. Il8. 78 verzeichneten Sätze.
3. Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
4. Ermässigte Frachtsätze von Königshütte via Chorzow.
5. Druckfehlerberichtigungen.
f) Tarife von der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach der
Mecklenburgischen Friedrich-Franz-Eisenbahn v. 1|1. 78.
Nachtrag III, gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
g) Tarif von der Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn nach der
Berlin-Stettiner Eisenbahn via Schmiedefeld-Frankfurt-Wriezen
V. 1|7 77.
Nachtrag V, gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
2. Bestimmung, betreffend die Anwendung der Tarifsätze
des Haupttarifs.
h) Tarif von der Rechte Oder-Ufereisenbahn nach der Berlin-
Görlitzer Eisenbahn via Görlitz v. 15 [7. 77.
Nachtrag II, gütig v. 1|1. 81, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
2. Bestimmung, betreffend die Anwendung der Frachtsätze
des Haupttarifes und des Nachtrages I sub a.
i) Tarif von der Rechte Oder-Ufereisenbahn nach der Süd-
Norddeutschen Verbindungsbahn und der Oesterreichischen Nord-
westbahn V. 1|7. 77.
Nachtrag II, gütig v. l|t. 81, enthaltend:
1. Ermässigte Frachtsätze von Emanuelsegen.
2. Bestimmung, betreffend die Anwendung der Frachtsätze
des Haupttarifes.
k) Tarif von Stationen der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn
nach Stationen des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin v. 15|1. 81.
(Unter Aufhebung des Tarifs v. Ü8. 74 nebst den zu dem-
selben erschienenen Nachträgen 1 bis XI) (Rechte Oder-Uferb.)
Börsenverkehr Vorkommen und als Ob-
jecte der Geldanlage oder der Gewinn -
speculation dienen. Alle telegraphischen
Berichte und Nachrichten bringt sie
gleichzeitig mit den grossen politischen
Blättern, auch die Markt- und Preisberichte
über alle Gegenstände des Producten- und
Waarenhandels von den massgebenden
Märkten des In- und Auslandes.
Der Courszettel der „Neuen Börsen-
zeitung“ ist der vollständigste und zuver-
lässigste und enthält alle für den Effekten-
besitzer wissenswerthen Angaben, also die
Höhe der Appoints, die Zinstermine, die
Daten der Betriebsabschlüsse, die Zahl
der Ausloosungen u. dgl. m.
Jeder Abonnent der „Neuen Börsen-
zeitung" enthält unentgeltlich, in der Regel
Weiteres in Gültigkeit bleiben. Köln, den
14. Februar 1881. Namens der betheiligten
Verwaltungen. Königliche Direction der
Köln-Mindener Eisenbahn. . (520)
Privat- Anzeigen.
Abonnements-Einladung
auf die in Berlin an jedem Wochentage
Nachmittags erscheinende
Neue Börsenzeitung.
Die „Neue Börsenzeitung“ enthält
vollständige und meist aus den authenti-
schen Quellen geschöpfte Berichte über
alle öffentlichen Unternehmungen, über
deren Actien, Obligationen und Pfand-
briefe, kurz über alle Werthe, die im
in -wöchentlichen Lieferungen, den Börsen-
halender, welcher die vollständigsten, nach
den offiziellen Veröffentlichungen zu-
samm engestellten Verloosungslisten, die
Uebersicht aller Generalversammlungen,
aller Termine der zur Auszahlung gelan-
genden Zinsen und Dividenden, nebst
Angaben der Banken und Firmen, hei wel-
chen die Coupons eingelöst werden, ent-
hält.
Täglich enthält die ,, Neue Börsenzeitung“
in tabellarischer Uebersicht die Cours-
bewegung sämmtlicher Speculationspapiere
an der Börse, sowie endlich ein reichhal-
tiges und höchst pikantes Feuilleton.
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zeitung“, Dessauerstrasse 35. Auswärts
wolle man sich an die betreffenden Post-
anstalten wenden. Den Postanstalten zur
Nachricht, dass die „Neue Börsenzeitung“
in der Preisliste des Kaiserl. Post-Zeitungs-
amts unter No. 2971 verzeichnet ist.
„Neu hinzutretenden Abonnenten wird
das Blatt nach Einsendung ihrer Ahon-
nementsquittung an die Expedition schon
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‘209
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindxwaiixig'ister tfalirg-ang-.
Berlin, den 25. Februar 1881.
Inlialt: Das Metz’sche Billetsystem. — Schiedsspruch. — Uehereinkommen über die Behandlung der Reclamationen aus dem Per-
sonen-, Gepäck- und Güterverkehr, sowie über die Regelung von Verschleppungsfällen aus dem Gepäck- und Güterverkehr auf den Königl.
Preussischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen. — Harzbahnproject. — Aus dem Deutschen Reich. — Aus Bayern. —
Gotthardbahn (97. Monatsbericht). — Russische iind Französische Correspondenz. — Saharabahn. — Denkschrift der Handelskammer zu
Köln, hetr. den Mosle’schen Unterscheidungszoll — Literatur: Technische Mittheilungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architecten-
vereins. — Miscellen. — Einnahmen verschiedener Vereinsbahnen im December 1880. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen.
2. Submissionen. ,3. Betriebs-Ergebnisse. — Privat-Anzeigen.
Das Metz’sche Billetsystem.
Der Control- und Transportchefstellvertreter der K. K. priv.
Vorarlberger Bahn Franz Metz in Feldkirch bemüht sich seit
Jahren in anerkenpenswerthem Eifer, das Billetwesen zu verein-
fachen. Er geht dabei von der Thatsache aus, dass ein ganz er-
heblicher Theil (nach seiner Schätzung etwa Va) der heute nach
dem allgemein in Anwendung stehenden Edmonson-System im
Billetscbrank fertig aufgestapelten Billets mit bestimmten An-
fangs- und Endstationen nicht zur Ausgabe gelaugt, wodurch all-
jährlich ein ansehnliches Capital nutzlos verloren geht, während
die durch dieses System bedingten unverhältnissmässig grossen
Billetschränke die Expeditionsräume unnöthig beengen;
Er hat deshalb bereits im Jahre 1878 vorgeschlagen, auf
den Stationen nur alle diejenigen Billets vorräthig zu halten,
welche erfahrungsmässig in grösserer Zahl abgesetzt werden, alle
anderen aber mittelst eines besonderen von ihm construirten Tief-
druckapparates aus vorräthig gehaltenen Blancobillets erst auf
Verlangen herzustellen. Auf dem Blancobillet sollten zu diesem
Zwecke nur die Ausgangsstation in Wort und Nummer, sowie die
Classe aufgedruckt sein, während Bestimmungsstation, sowie
Datum und Nummer des Zuges durch den Apparat hinzugefügt
werden. Zu gleicher Zeit sollte dieser Apparat auch selbstthätig
an dem fertigen Billet einen Coupon abschneiden, welcher in
einen besonderen Behälter fällt, nachdem auf ihm durch eine be-
stimmte Nummer die Bestimmungsstation markirt worden ist.
Dieser Vorschlag würde allerdings eine nicht unwesentliche
Erleichterung in der Abrechnung herbeiführen; er würde auch
eine gewisse Raumersparniss in den Billeträumen ermöglichen,
sowie endlich eine grössere Sicherheit der Controle garantiren,
da kein Billet zur Ausgabe gelangen kann, welches nicht durch
den Controlcoupon nachzuweisen ist und man die Presse leicht so
einrichten kann, dass eine Herstellung einzelner Theile des Billets
ausgeschlossen bleibt. Aber der Umstand, dass es nicht nur wün-
schenswerth, sondern auch für gewisse Bahnen vorgeschrieben
ist, auch den Preis des Billets mit aufzudrucken, steht der all-
gemeinen Ausführung des Vorschlages entgegen. F. Metz glaubte
dies Hinderniss zwar dadurch zu beseitigen, dass er empfahl, in
diesem Falle auf die Rückseite der Billets den Tarif für die be-
stimmte Linie aufzudrucken oder jedem Passagier einen besonderen
Tarif gleichzeitig mit dem Billet zu verabfolgen. Dadurch würde
jedoch die Billetausgabe so complicirt werden, dass sie für stark
frequentirte Bahnen fast alle ihre vorherigen Vorzüge wieder ein-
büssen müsste, ohne dass dem Passagier besonders damit gedient
ist, denn diesem kommt es offenbar darauf an, direct bei der Em-
pfangnahme des Billets, event. bei Herausgabe gegen ein grösseri s
Geldstück, sofort zu constatiren, welches der Preis für
das Bil let ist.
Diese Erwägungen lassen den beregten Vorschlag für grössere
Bahnen nicht recht geeignet erscheinen; in derThat hat sich auch
die am 17, October 1878 in Prag abgehaltene Directorenconferenz
Oesterreichisch-Ungarischer Eisenbahnen in diesem Sinne ausge-
sprochen, indem sie den Erfinder darauf verwies, seine Vorschläge
den Secundärbahnen anzupassen. Diesem Hinweise Folge gebend,
hat F. Metz ein neues System ausgearbeitet, von welchem wir
gern constatiren, dass es den Bedürfnissen des Secundärbetriebes
durchaus entspricht.
Für den Betrieb von Secundärbahnen dürften in Zukunft
wohl nur noch Omnibuswagen zur Anwendung gebracht werden,
welche die Passagiere und den expedirenden Beamten gleichzeitig
aufnehmen. Da hierbei für den Letzteren nur ein beschränkter
Raum disponibel gemacht werden kann, so wird es Hauptbedin-
gung sein, die nöthigen Apparate und Billetschränke möglichst
zu beschränken, eine Bedingung, mit welcher das vorgeschlagene
Billetirungssystem sich vollkommen deckt. Am besten liegt der
Expeditionsraum in der Mitte des Wagens und ist mit den beiden
Personenräumen durch je eine Thür verbunden, welche mit Schal-
tereinrichtung zu versehen sein wird. Auf der einen Seite des
Durchganges befindet sich der Billetirungsapparat, auf der 'ande-
ren, im Raum für die eingelieferten Gepäckstücke, eine einfache
Wage. Nach dem vorgeschlagenen Verfahren würden sich die ver-
schiedenen Operationen der Personen- und Gepäckexpedition (denn
auchauf diese beziehtsich derVorschlag) lolgendermassen vollziehen :
Personenexpedition.
Der Conducteur (Zugcassirer) nimmt in der Ausgangs- oder
den Haltestationen, von Passagieren um Billets angegangen, aus
dem Fache der betreffenden Ausgabestation das Billet der ge-
wünschten Classe und schiebt dasselbe in den Metz’schen Apparat,
der dasselbe, wie oben dargestellt, markirt. Der obere Coupon wird
hierbei durch den Apparat abgetrennt und fällt in einen ver-
schlossenen Raum, der von dem Conducteur nicht geöffnet werden
kann und das eigentliche Fahrbillet, sowie der untere Coupon
wird dem Passagier gegen Erlag der Fahrgebühr verabfolgt. Bei
Revision der Fahrbillets wird einfach der untere Coupon vom
Conducteur abgetrennt und von diesem verwahrt. Dieses Ab-
trennen vertritt die Stelle des Decoupirens der Fahrbillets und
enthebt den Conducteur der Abnahme der Fahrkarten vor dem Aus-
steigen, da couponlose Billets bei Vorweisung derselben durch einen
eben eingestiegenen Passagier als ungiltig zurückgewiesen werden.
Gepäcke xpedition.
Beim Secundärbetrieb wird gegenwärtig für jedes Gepäck-
colli eine einheitliche Gebühr ohne Rücksicht auf Strecke und
Gewicht eingehoben. Da dieser Vorgang nicht nur unbillig gegen
einen Theil des Publikums ist, weil dies für ein kleines und leichtes
Colli in einer kurzen Strecke ebenso viel zahlen muss, als für ein
schweres, das eine grosse Strecke weit geführt wird, sondern auch
den Bahnen zum Nachtheile gereicht, so schlägt M^tz vor, das
Gepäck in zwei Kategorien, nämlich in solches mit einem Gewichte
bis incl. 10 kg und in solches über 10 kg einzutheilen und für
jede dieser Kategnrien eine eigene Gepäcktaxe, vielleicht auch mit
Berücksichtigung der zu durchfahrenden Strecke zu stipulir<m.
210
Das seitens der Passagiere zur Aufgabe in den Gepäckraum
gebrachte Gepäck wird zur Gewichtsermittelung auf die dort an-
gebrachte äusserst einfache Wiegevorrichtung gebracht und mit-
telst dieser nur ermittelt, ob dessen Gewicht nicht über 10 kg
betrage.
Der Conducteur nimmt hierauf aus dem ßilletvorrathskasten
für jedes Colli die auf dasselbe vermöge des Gewichts zutreffende
Gepäckmarke, die sich unter sich nur durch die Farbe und von
den Personen billets durch Farbe und Aufschrift unterscheidet
und führt sie in den Metz’schen Apparat ein, der dieselbe, gleich
dem Personenbillet, markirt. Der obere Coupon fällt hierbei auch
wieder in den verschlossenen Raum, die eigentliche Gepäckmarke
wird dem Aufgeber verabfolgt und der untere Coupon am Colli
befestigt, welches gegen Abgabe der mit diesem Coupon überein-
stimmenden Gepäckmarke in der Aussteigestation dem Passagier
wieder verabfolgt wird.
Keclinnngleguug.
In der Endstation des Zuges entnimmt ein hierzu bestimm-
ter Beamter die im verschlossenen Raum des Metz’schen Appa-
rates befindlichen Coupons sowohl der Personenfahrkarten als der
Gepäckmarken und stellt auf Grund der Vorgefundenen Coupons
und des verbliebenen Billetvorraths die Einnahmen des Conduc-
teurs (Zugcassirers) zusammen und| hebt von diesem das einge-
gangene Geld, das mit dem Resultate dieser Zusammenstellung
überein stimmen muss, ein.
Die Besorgung der Zugrechnung durch eine zweite Per-
son enthebt den Conducteur in Verbindung mit den Functionen
des Metz’schen Apparats nicht nur jedes Schreibgeschäfts und
reducirt dessen Manipulationen um ein Bedeutendes, sondern sie
entzieht auch jede Gelegenheit zu Unterschleifen und bildet mit-
telst des Billetvorrathskastens eine untrügliche Controle.
Hierbei ist es allerdings ebenso wenig möglich, den Preis der
Fahrt auf dem Billet zu vermerken; aber dieser Umstand wird
hier um dessentwillen zu keinem Nachlheil, weil das Schalter
sich im Zuge selbst befindet und dem Passagier somit während
der Fahrt Zeit und Gelegenheit genug geboten wird, sich über
den Preis des Billets zu orientiren. Da die Strecken mit Secun-
därbetrieb in den überwiegenden Fällen nur eine beschränkte Zahl
von Stationen umfassen werden, so steht ausserdem der Weg offen,
die Stationen mit den Fahrpreisnotirungen in bequemer und über-
sichtlicher Weise auf die Rückseite der Billets zu drucken.
Das vorgeschlagene System scheint sonach der Beachtung
wertb ; es eignet sich für Eisenbahnen II. Ordnung. Für Eisen-
bahnen III. Ordnung dürfte auf ein noch einfacheres hinzustreben
sein, welches etwa dem von der Berliner Rin g(Pferde-) bahn ge-
bräuchlichen entspricht, wo das Stammbillet sämmtliche Fahrten
aufweist, und die bezahlte Fahrt markirt wird. F. W.
Schiedsspruch.
I.
Zwei von G. Dorner in Reutlingen bei der dortigen Güter-
expedition der Württembergischen Staatsbahn am 22. Juli 1875
zum Transport nach Elberfeld (Adressat: J. J. Strücker daselbst)
aufgegebene Ballen Leder im Gewichte von 102 kg, gezeichnet
G. D. 134/135, mit 800 Jl Werthversicherung und 30 Ji. Declara-
tion des Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, wurden am
23. Juli 1875 mit Frachtkarte No. 115 Reutlingen- Neuss von dem-
selben Tage Seitens der Station Reutlingen expedirt. Fragliche
Ballen gingen am 28. Juli 1875 im Wagen No. 5321 unter Plomben-
verschluss von Köln in Neuss Rh. B. ein, wurden daselbst ent-
laden und nach Versicherung des Lademeister Bräckeler der Rhei-
nischen Bahn in den Wagen No. 5517 Rh. für Elberfeld wieder
verladen, hierauf Wagen plombirt, der Bergisch-Märkischen Expe-
dition Neuss mit Liste 1270 als directe Ladung für Elberfeld über-
w’iesen und von dieser mit Karte No. 328 vom 29. Juli 1875 nach
Elberfeld abgefertigt.
Am letzteren Orte ging der Wagen selbigen Tages unter
unverletztem Plombenverschluss No. 3 vom 29. Juli ein. Bei der
nach Meldung der Station Elberfeld am 29. Juli 3 Uhr begonnenen
und 4 Uhr 2 Minuten beendeten Entladung wurde 1 Ballen Leder
G. D. 134, 61% kg schwer, vermisst, dagegen wurden im Wagen
2 Colli Maschinentheile überzählig vorgefunden.
Der Adressat des Gutes J. J. Strücker beanspruchte hierauf
555 Jl 50 Entschädigung nach dem Facturawerthe des feh-
lenden Ballens,
.30 „ — „ Interesseversicherungssumme,
4 „ 70 „ antbeilige Fracht für Ballen 134,
590 Jl 20 4,
erhielt aber Seitens der regulirenden Königlichen Eisenbahndirec-
tion in Elberfeld nach vorausgegangener Correspondenz mit den
Transportbahnen nur
482 35 4 Entschädigung für 61% kg, nach Verhältniss des
Werth Versicherungsbetrages von 800 ./Ä für 102 kg,
4 „ 70 „ antheilige Fracht,
487 Jl 05 4.
Mit dem Ansprüche wegen Lieferfristüberschreitung wurde er
ebenso abgewiesen, wie mit dem über 482,35 Jl hinausgehenden
Entschädigungsansprüche, weil der Werth der einzelnen Ballen
im Frachtbriefe nicht ersichtlich war. Bei der letzteren Abwei-
sung fasste aber Reclamant Strücker Beruhigung nicht, sondern
wurde gegen die Königliche Eisenbahn direction Elberfeld bei dem i
dasigen Handelsgerichte auf Zahlung von 68 45 4 (zur Erfül-
lung des Facturawerthes von 555 J150a^) klagbar. Es erfolgte je- i
doch in diesem Processe seine kostenfällige Abweisung.
Bahnseitig waren in Folge dieser Klage noch 13 75 4 I
Madatariengebühren zu zahlen, welcher Betrag der gezahlten ;
Summe von 487 M 05 hinzuzurechnen ist, so dass sich die Ge-
sammtzahlung auf 500 80 4 erhöht.
Ueber die Vertheilung dieser Summe auf die einzelnen zur
Entschädigungstragung heranzuziehenden Bahnen sind nun unter
den betreffenden Verwaltungen, zwischen denen über jene oben '
vorgetragenen Thatsachen kein Streit besteht, Meinungsdifferen- i
zen entstanden, welche durch den gegenwärtigen Schiedsspruch i,
entschieden werden sollen. I
Es beantragte nämlich die regulirende Verwaltung, die Kö- jj,
nigliche Eisenbahndirection in Elberfeld, unter Berufung auf das
Tarifverbandsübereinkommen über einheitliche Behandlung von
Entschädigungsreclamationen im Gepäck- und Güterverkehre,
durch die Circulare vom 17 September 1875 und vom 11. Februar
1876 (IV b. R. 27547 und IV 215 P. J.), gerichtet an die übrigen an
der Transportstrecke betheiligten Verwaltungen, nämlich an die ’
Direction der Rheinischen Eisenbahngesellschaft, an den Verwal-
tungsrath der Hessischen Ludwigseisenbahn, an die Direction •
der Pfälzischen Eisenbahn, an die Generaldirection der Gross- :
herzoglich Badischen Staatsbahnen und an die Königliche Direc- .
tion der Württembergischen Eisenbahnen — welche letzteren
5 Verwaltungen übrigens zugleich auch den Bestand des Rheini-
schen Verbandes zur fraglichen Zeit darstellen — die Uebernahme
des obgedachten Gesammtbetrages von 500 80 4 v
ganze Transportstrecke Reutlingen-Neuss-Elberfeld. Diesem An- j
trage stimmte indessen nur die Rheinische Bahn ohne Einschrän- .
kung zu. Seitens der übrigen genannten Verwaltungen wurde '
die Uebernahme nur des überreglementsmässigenEntschädigungsbe-
träges — der sich auf 427 Jl berechnet — zu Lasten der an der '
ganzen Transportstrecke betheiligten Verwaltungen zugestanden, y
dagegen insbesondere von der Grossherzoglich Badischen und der ^
Königlich Württembergischen Staatsbahnverwaltung beansprucht,
dass die reglementsmässige Entschädigung im Betrage von 73 Jl i
80 Seitens der Bergisch-Märkischcn Eisenbahn, deren Verwal- '
tung betreffs des in Verlust gerathenen Gutes ein Verschulden '
zur Last falle, allein zu übernehmen sei. Die Königliche Eisen-
bahndirection in Elberfeld hat aber diese ihr angesonnene Ueber- .:
nähme des reglementsmässigen Entschädigungsbetrags fortgesetzt
abgelehnt. Später, nachdem bereits die Erledigung der Sache »
mittelst Schiedsspruches eingeleitet worden, hat noch die König- ,
lieh Württembergische Eisenbahndirection mit Schreiben vom
19. Mai 1877 No. 15323 ihre frühere Zusage bezüglich der Theil- >
nähme an der Tragung des überreglementsmässigen Entschädi-
gungsbetrages, an welche Zusage sie schon nach allgemeinen
Grundsätzen nicht mehr gebunden sei, aüsdrücklich zurückge- «
nommen. ^
Hiernach ist jedenfalls über die Tragung der fraglichen |
Entschädigung weder ganz noch theilweise zwischen den genann- 'j
ten betheiligten Verwaltungen eine Einigung zu Stande gekommen, j
so dass darüber gegenwärtig so, als läge von keiner Seite eine
Einwilligungserklärung zur Uebernahme auch nur eines Theiles ^
der Entschädigung vor, zu entscheiden ist. f
II.
Als Grundlage für die zu ertheilende Entscheidung kom- j
men in Frage einmal das schon erwähnte, ursprünglich vom Tarif-
verbande und später von einer grossen Anzahl anderer Verwal- <
tungen und so auch von den gegenwärtig streitenden Verwaltun- '
gen — mit Ausnahme nur der Badischen Staatsbahn — zu der
hier fraglichen.Zeit angenommene „Uebereinkommen über einheit-
liche Behandlung von Entschädigungsreclamationen im Gepäck-
und Güterverkehre“ § 1 und 2 und sodann das nach den Wiener
Generalversammlungsbeschlüssen vom 19. Juli 1869 redigirte
„Uebereinkommen zum Reglement für den Vereinsgütervefkehr
auf den Bahnen des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen“
art. 15 sub 3. Beide Uebereinkommen sind auch in dem vorlie-
genden Acten material in Bezug genommen und zwar das erst-
gedachte zuvörderst, wie schon erwähnt, von der regulirenden
Königlichen Eisenbahndirection in Elberfeld, um daraus die Ver-.
pflichtung der sämmtlichen streitenden Verwaltungen zur. Ueber-
nahme des gesammten Entschädigungsbetrages herzuleiten, wäh-, ,
rend die dissentirenden Verwaltungen daraut den Anspruch, dass i
die genannte Königliche Direction den reglementsmässigen Ent-i |
schädigungsbetrag allein zu übernehmen habe, stützen. Später |
aber, im Schreiben vom 9. Juni 1877 (IV. 215 P. J.), glaubt diejf
Königliche Eisenbahndirection in Elberfeld darnach die Badische.4
Staatsbahn von der Betheiligung an der Entschädigungstragung |
sich wieder ausschliessen zu sollen. «
211
Auf das oben an zweiter Stelle gedachte üebereinkommen
enillich zum Reglement für den Vereinsgüterverkehr hat sich nach-
mals in der Streitschrift vom 19. Mai 1877 die Königlich Würt-
teinbergische Eisenbahndirection mit der Schlussfolgerung be-
rufen, dass darnach, und zwar nach art. 15 sub 3 dritter Absatz,
die sämmtlichen an der Strecke Reutlingen-Neuss betheiligten Ver-
waltungen von jedweder Entschädigungstragung auszuschliessen,
die letztere sonach in ihrem vollen Umfange von der Bergisch-
Märkischen Verwaltung allein zu übernehmen sei.
Die Unterzeichnete schiedsrichterliche Verwaltung hat keiner
dieser Ansichten voll beipflichten können, ist vielmehr auf Grund
der nachf-tehenden Erwägungen zu der Ueberzeugung gelangt,
dass beide üebereinkommen Anwendung zu finden haben und
zwar das Üebereinkommen zum Reglement für den Vereinsgüter-
verkebr in seinem art. 15 sub 3 gegenüber der Badischen Staats-
bahn, und das Tarifverbandsübereinkommen, §1 und 2 gegenüber
den übrigen streitenden Verwaltungen, und dass demzufolge die
letzteren sämmtlicb, also mit Einschluss von Baden, zur Entschä-
digungstragung unter den weiter unten gedachten Modalitäten
heranzuziehen sind.
III.
Unbestritten dürfte zunächst sein, dass das Tarifverbands-
übereinkommen als lex specialis vor dem Üebereinkommen zum
Reglement für den Vereinsgüterverkehr als der lex generalis an-
zuwenden ist, dafern nur dieser Anwendung nicht andere Be-
denken entgegenstehen. Als ein solches Bedenken könnte nun
zwar der Umstand angesehen werden, dass Baden, welches an
der Transportstrecke betheiligt ist, jenes Tarifverbandsüberein-
kommen nicht angenommen hat. Allein dieses Bedenken erscheint
durch die für letzteres Üebereinkommen gültige, auf Antrag der
ßergisch-Märkischen Bahn nach al. 3 von No. 91 des Harzburger
Protocolles vom 3./4. October 1872 und nach No. 2 des Braun-
schweiger Protocolles vom 10. Januar 1873 angenommene Bestim-
mung beseitigt, wonach „in solchen Fällen, in denen ein Verband
resp. eine Verwaltung betheiligt ist, welche das fragliche Ueber-
einkommen nicht aoceptirt hat, die Entscbädigungsregulirung
diesem Verbände resp. Verwaltung gegenüber zwar nach den be-
treffenden besonderen Bestimmungen eintreten soll, das Ueber-
einkommen aber dennoch denjenigen betheiligten Verwaltungen
und Verbänden gegenüber zur Anwendung zu bringen ist, welche
dasselbe angenommen haben.“
Hiernach ist das mehrgedachte sogenannte Tarifverbands-
übereinkommen jedenfalls den sämmtlichen streitenden Verwal-
tungen gegenüber, mit Ausnahme nur von Baden, anzuwenden.
Darnach haben ferner der Badischen Staatsbahn gegenüber
„die betreffenden besonderen Bestimmungen“ einzutreten. Als
solche stellen sich im gegenwärtigen Falle, wo das nachmals in
Verlust gerathene Gut eine Strecke der Badischen Staatsbahn
durchlaufen hat, die Vorschriften in art. 15 sub 3 des oben näher
bezeichneten Uebereinkommens zum Reglement für den Vereins-
güterverkehr dar. Diese sind daher Baden gegenüber zur An-
wendung zu bringen.
In den angezogenen Bestimmungen beider Üebereinkommen
ist nun als Voraussetzung von deren Anwendung, und zwar, bei
dem Tarifverbandsübereinkommen, als Voraussetzung der Anwen-
dung des nur den reglementsmässigen Entschädigungsbetrag re-
gulirenden § 1, die Thatsache angenommen, dass als Ursache des
Schadens nicht das Verschulden einer oder mehrerer Eisenbahn-
verwaltungen ermittelt worden sei. Es fragt sich daher, ob diese
Voraussetzung hier zutrifft. Die Süddeutschen Verwaltungen ver-
neinen dies, indem die Badische Generaldirection im Schreiben
vom 31. October 1875, No. 60232 B, der Bergisch-Märkischen
Station Neuss, unter deren Verschluss der Verlust des fraglichen
Ballens constatirt worden sei, ein Verschulden beimisst, während
die Württembergische Staatsbahn nach ihrer Erklärung vom
26. März 1876, No. 7918, im Hinblick darauf, dass die Empfangs-
station Elberfeld Meldung über das Fehlen des Collos nicht recht-
zeitig erstattet habe, auch die Plomben nicht beigebracht seien
und keiner der Bediensteten, welcher mit dem fraglichen Gute,
bezw. mit dem betreffenden Wagen in Berührung gekommen, zu
Protocoll vernommen worden sei, ein Verschulden der Empfangs-
station Elberfeld, also ebenfalls der Bergisch-Märkischen Verwal-
tung, für erwiesen erachtet.
Dem kann jedoch nicht beigetreten werden. Der Badischen
Staatsbahn gegenüber ist darauf hinzuweisen, dass die Behaup-
tung des Lademeisters der Rheinischen Bahn in Station Neuss,
er habe den fehlenden Ballen in den hierauf plombirten Rheini-
schen Wagen für Elberfeld verladen, jedenfalls noch keinen aus-
reichenden Beweis dafür bietet, dass dies wirklich geschehen ist.
(Zu vergleichen Entscheidungen der Commission des Tarifverbandes
im Protocoll vom 4. Februar 1879 sub 3 Seite 13 der Zusammen-
stellung.) Und den Ausführungen der Königlich Württembergi-
schen Eisenbahndirection gegenüber ist daran zu erinnern, dass
die Güterexpedition Elberfeld behauptet, Meldung über das Fehlen
des Ballens am 29. Juli 1875 Abends erhalten und bereits am
nächsten Tage früh Rechercheschreiben nach Neuss abgelassen,
aber in Rücksicht darauf, dass von Neuss, Rheinische Bahn, er-
fabrungsgemäss die Antworten säumig ertheilt würden, am
31. Juli 1875 auch noch telegraphirt zu haben, während allerdings
das Protocoll der Expedition Elberfeld (Meldung B) vom 31. Juli
1875 am Schlüsse nur die am 31. Juli Vormittags 9 Uhr 15 Min.
abgelassene Depesche erwähnt. Jedenfalls sind aber weder in
dem zur Zeit des fraglichen Transportes gültigen Uebereinkom-
men zum Reglement für den Vereinsgüterverkehr vom 19. Juli
1869 noch in dem damals bestandenen ofterwähnten Tarifver-
bandsübereinkommen vom Jahre 1872 Bestimmungen über die
Zeit enthalten, binnen deren Meldung von Anständen zu erfolgen
habe, ebensowenig wie über die Beibringung von Plomben oder
über die protocollarische Vernehmung des betreffenden Personales.
Zudem gehört, wie die Königliche Direction in Elberfeld in ihrem
Circiilarschreiben vom 24. Mai 1876, IV. 215 P. J., richtig ausführt,
um in der fraglichen Beziehung das Verschulden einer Verwal-
tung annehmen zu können, dazu nach der constanten, auch Sei-
tens der Unterzeichneten Verwaltung geübten Praxis der Nach-
weis, dass ein Bediensteter der betreffenden Bahn den Verlust
des fehlenden Gutes durch Diebstahl oder durch sonstiges unred-
liches Gebahren entweder selbst herbeigeführt oder doch durch
rechtswidrige Handlungen begünstigt hat, und es erscheint aller-
dings ein solcher Nachweis entscheidend nicht nur für die Frage
der Haftpflicht der Eisenbahn gegenüber dem Versender oder
Empfänger, sondern er ist auch für § 1 — nicht § 2 — des ge-
dachten Tarifverbandsübereinkommens ebenso wie für art. 15 sub 3
erster Absatz des angezogenen Uebereinkommens zum Reglement
für den Vereinsgüterverkehr zu verlangen. (Vergleiche Erkennt-
niss des Reichsoberhandelsgerichts vom 24. October 1875, mitge-
theilt in dieser Zeitung vom Jahre 1876, No. 22. Seite 235.)
Liegt hiernach die Voraussetzung, an welche die nur ange-
zogenen Bestimmungen beider Üebereinkommen ihre Anwendbar-
keit knüpfen, gegenw'ärtig vor, so ist, was zunächst die Anwend-
barkeit des gedachten art. 15 sub 3 gegenüber Baden anlangt,
weiter zu prüfen, ob der von der Königlich Württembergischen
Eisenbahndirection in der schon erwähnten Streitschrift vom 19.
Mai 1877 geltend gemachte Einwand, dass eine specielle Ueber-
gabe des fraglichen Gutes letztmals in Neuss von der Rheinischen
an die Bergisch-Märkische Verwaltung stattgefunden habe und
dass demzufolge nach art. 15 cit. sub 3, Absatz 3, die Verant-
wortlichkeit für das Gut in ihrem vollen Umfange auf die über-
nehmende Bergisch-Märkische Verwaltung übergegangen sei, so
dass die vorliegenden Verwaltungen, und darunter auch Baden,
an der Entschädigungstragung nicht Theil zu nehmen hätten, be-
gründet erscheint. Diese Frage ist zu verneinen. Die Rheinische
Station Neuss führte der Bergisch-Märkischen Station Neuss das
später nicht Vorgefundene Gut mit anderen Gütern in einem von
ihr plombirten Wagen zu, so dass die übernehmende Bahn sich
somit augenscheinlich von dem Vorhandensein des auf den Be-
gleitpapieren aufgeführten Gutes im Wagen bei dem Uebergang
des Letzteren auf ihre Bahn nicht überzeugen konnte. Dies kann
als eine specielle Uebergabe des fraglichen Gutes nicht angesehen
werden. (Zu vergleichen Schiedsspruch der Braunschweigischen
Eisenbahngesellschaft vom 7. September 1878 in einer zwischen
der Hessischen Ludwigsbahn und der Bergisch-Märkischen Bahn
schwebenden Streitsache, mitgetheilt in dieser Zeitung No. 73
vom Jahre 1878.)
Die Badische Staatsbahnverwaltung hat daher auf Grund
des mehrangezogenen art. 15 sub 3 für den obgedachten Schaden
an dem verloren gegangenen Gute, welches von den Bahnen des
Rheinischen Verbandes zu der Bergisch-Märkischen Bahn beför-
dert wurde, als eine der Entdeckung des Schadens vorangehende
Verwaltung pro rata der reinen Fracht zu haften, mithin den so-
vielsten Theil der obgedachten Summe von 500»^ SO zu über-
nehmen, als sich der Betrag der auf sie für den Transport des
fraglichen Gutes entfallenden Fracht zu dem Betrage der auf die
übrigen streitenden Verwaltungen für denselben Transport entfal-
lenden Fracht verhält
Den letzteren Verwaltungen gegenüber ist, wie weiter oben
schon ausgeführt worden, das Tarifverbandsübereinkommen an-
zuwenden. Darnach ist von denselben laut § 1 zunächst der re-
giement smässige Entschädigungsbetrag, insoweit er nicht nach
Vorstehendem von Baden antheilig mit zu übernehmen ist, eben-
falls pro rata der Fracht zu tragen. Das Gleiche hat indessen
auch bezüglich des überreglementsmässigen Betrags auf Grund
von § 2, Schlusssatz, des letztgedachten Uebereinkommens und
zwar nicht blos der Bergisch-Märkischen, sondern auch den Ver-
waltungen des Rheinischen Verbandes, mit Ausnahme von Baden,
gegenüber zu geschehen. Zwar sprechen die streitenden Verwal-
tungen, insoweit sie dem Rheinischen Verbände angehören, in
den gewechselten Schriften nur davon, dass der die reglements-
mässige Entschädigung übersteigende, auf die Strecke Elberfeld-
Neuss entfallende Betrag auf die Rheinischen Verbandsverwaltun-
gen nach § 2 cit. pro rata ihrer Antheile an dem gesammten
Frachtaufkommen des betreffenden Abrechnungsmonats, Juli 1875,
zu vertheilen sein werde. Dem kann jedoch nicht beigestimmt
werden. Es befinden sich in dieser Beziehung die vier dem Rheini-
schen Verbände — ausser Baden — angehörenden Verwaltungen
in eben derselben Lage wie in der durch Schiedsspruch der un-
terzeichneten Königlichen Generaldirection vom 28. Juni 1879 zum
Austrag gebrachten, eine an H. & G. Urbahn in ßurscheid von
der Bergisch-Märkischen Eisenbahn gezahlte Entschädigung an
750 M. betreffenden Streitsache, die Rheinische Eisenbahn, die
Hessische Ludwigsbahn und die Pfälzischen Eisenbahnen. Da
die jetzt streitenden 6 Verwaltungen sämmtlich auch an der letzt-
erwähnten Streitsache betheiligt waren und mit diesseitiger Zu-
schrift vom 28. Juni 1879, No. 4074 A, eine Jede eine Abschrift
des bezüglichen Schiedsspruches von demselben Tage erhalten
hat, so nimmt die Unterzeichnete Königliche Generaldirection
keinen Anstand, auf diesen Schiedsspruch, und insbesondere auf
die darin sub II zu lesenden Ausführungen Bezug zu nehmen.
Darnach haben im vorliegenden Falle die Württembergische
Staatsbahn, die Pfälzischen Bahnen, die Hessische Ludwigseisen-
bahn und die Rheinische Bahn, weil dieselben eine Jede als ein-
zelne Verwaltung sowohl dem Tarifverbandsübereinkommen zur
fraglichen Zeit (Juli 1875) beigetreten gewesen, als auch bei der
gegenwärtigen Entschädigungsregulirung durch Theilnahme an
der Transportstrecke betheiligt sind, nach § 2 Schlusssatz des
letzterwähnten Uebereinkommens pro rata der Frachtantheile aus
den einzelnen Expeditionen an der Tragung der den reglements-
mässigen Betrag übersteigenden Entschädigung Theil zu nehmen.
Hierbei kann es nicht Wunder nehmen, dass nach dem
früheren, in Bezug genommenen Schiedssprüche in der da-
maligen Streitsache die Badische und die Württembergische
Verwaltung von jedweder Entschädigungstragung ausgeschlossen
wurden, während sie jetzt dazu herangezogen werden. Denn da-
mals lag die Sache insofern wesentlich anders, als irgend welche
Strecken dieser beiden Verwaltungen von dem in Verlust gerathe-
nen Gute nicht durchlaufen worden waren, demzufolge auch, was
insbesondere Baden anlangt, damals auf eine Anwendung von
art. Ij^ sub 3 de.s Uebereinkommens zum Reglement für den Ver-
einsguterverkehr nicht zugekommen werden konnte.
Nach dem Vorstehenden ergiebt sich als Endresultat, dass
die Gesammtentscbädigung von 500 80 <4 auf alle sechs strei-
tenden Verwaltungen pro rata der Frachtantheile aus den ein-
zelnen Expeditionen der Transportstrecke Reutlingen-Neuss-Elber-
feld zu vertheilen ist, da mit den Worten: „nach Verhältniss des
Antheils am Frachtgelde“ und „pro rata der Frachtantheile aus
den einzelnen Expeditionen“ in §§ 1 und 2 des Tarifverbands-
übereinkommens dasselbe ausgedrückt ist, was das für Baden
angewendete Uebereinkommen zum Reglement für den Vereins-
gütervcrkebr in art. 15 sub 3 mit der Bezeichnung „pro rata der
reinen Fracht“ sagt, und man würde daher zu demselben Resul-
tate gelangt sein, wenn man betreffs aller Verwaltungen den
angezogenen art. 15 des letztgedachten Uebereinkommens zur
Anwendung gebracht hätte, was jedoch, wie oben sub HL im Ein-
gänge gezeigt worden, nicht zulässig erscheint.
IV.
Nach Alledem lautet der Schiedsspruch der Unterzeichne-
ten Verwaltung dahin:
dass die Gesammtentscbädigung von 500 Jl 80 von den
weiter oben genannten seclis streitenden Verwaltungen pro
rata der Frachtantheile des fraglichen Transports zu tragen ist.
Dresden, am 9. Februar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsischen Staatseisenbahnen.
Uebereinkommen
über die Behaudlnng der Reelamationen aus dem Personen-, Gepäck-
iiiid Güterverkehr, sowie über die Regelung von Verschleppungs-
fälleii aus dem Gepäck- und Güterverkehr auf den Königlich Freussi-
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen.
§ 1. Nachstehendes Uebereinkommen tritt am 15. Februar
1881 in Kraft (an Stelle des ausser Kraft tretenden Uebercinkom-
mensvom l.Jan.l878)u.findetAnwendungaufalleReclamationen aus
dem Personen-, Gepäck- und Güterverkehr, sowde auf Verschlep-
pungen von Gütern und Reisegepäck, bei welchen mehrere Preus-
sische Staats- oder vom Staate verwaltete Eisenbahnen unter
einander oder zusammen mit Privatbahnen betheiligt sind.
§ 2. Derjenigen Staats- oder vom Staate verwalteten Eisen-
bahn, bei welcher eine Reclamation nach den Bestimmungen des
Betriebsreglements angebracht wird, oder welche nach den be-
stehenden Vereinbarungen zur Regulirung einer Verschleppung
berufen ist, liegt die selbstständige Behandlung der Reclamation
bezw. Verschleppung und bei Beträgen bis zu 2 000 M die Ent-
scheidung Namens aller betheiligten Staatsbahnen oder vom Staate
verwalteten Privatbahnen ob. Dieselbe nimmt die zur Aufklärung
und Feststellung des Tbatbestandes erforderlichen Erhebungen
vor, und ist zu diesem Zweck befugt, die betreffenden Dienst-
stellen jeder betheiligten Königlichen Verwaltung durch Erfordern
von Auskunft und Bericht direct in Anspruch zu nehmen.
Ausnahmsweise kann die regulirende Verwaltung in ge-
eigneten Fällen die betreffende Localverwaltung wegen Ueber-
nahme der ganzen oder theilweisen Untersuchung requiriren.
Wird bei der Untersuchung das Verschulden von Organen
einer betbeiligten Königlichen Verwaltung constatirt oder sprechen
sonstige besondere Umstände dafür, so sind nach Erledigung der
Reelamationen die Verhandlungen der betreffenden Direction oder
dem Betriebsamt zur Kenntniss und weiteren Veranlassung zu
übersenden.
Wenn nach dem Urtheile der regulirenden Verwaltung eine
andere Verwaltung Interesse an der Kenntniss der Reclamation
oder der Entscheidung hat, so sind die betheiligten Königlichen
Verwaltungen hiervon in Kenntniss zu setzen,
§ 3. Wird die Reclamation bei einer Privatbahn angebracht,
oder ist eine Privatbahn zur Regulirung der Verschleppung be-
rufen, so übernimmt diejenige Königliche Eisenbahnverwaltung,
welcher die Reclamation oder die Verschleppungsursache zuerst
mitgetheilt wird, die Vertretung der mitbetlieiligten Staatsbahnen
und vom Staate verwalteten Privatbahnen nach Massgabe dieses
Uebereinkommens.
§ 4. Die Regulirung erfolgt nach folgenden Grundsätzen :
I. Sind nur Staatsbahnen oder für Rechnung des Staates
verwaltete Privatbahnen betheiligt, so wird :
a) bei Reelamationen die gezahlte Entschädigung und das
erstattete Fahr- und Frachtgeld auf den eigenen Etat der regu-
lirenden Verwaltung übernommen;
b) bei Verschleppungen von Gütern und Reisegepäck oder
bei Benutzung einer Hülfsroute, sofern nicht eine Nacherhebung
von Fracht für die Umwegsstrecke stattfindet, sondern die ur-
sprüngliche Kartirung aufrecht erhalten bleibt, von einer Ent- i,
Schädigung der Transportstrecke Abstand genommen.
II. Wenn Staats- und für Rechnung des Staates verwaltete -
Bahnen mit anderen Bahnen, namentlich auch mit Bahnen, welche
vom Staate für Rechnung der Gesellschaften verwaltet werden, ;
bei der Reclamation oder der Verschleppung betheiligt sind, so
findet in jedem einzelnen Falle die Feststellung der auf die ein-
zelnen Bahnen entfallenden Beträge nach Massgabe der bestehenden
Uebereinkommen statt. Die Vertheilung der hiernach festgesetzten >
Beträge erfolgt sodann in folgender Weise: j
a) wenn die regulirende Verwaltung einer Staats- oder für i
Rechnung des Staates verwalteten Bahn vorsteht, so werden: =
1. die Beträge, welche auf die einzelnen Staatsbahnen oder ;
für Rechnung des Staates verwalteten Bahnen entfallen, von der
regulirenden Königlichen Verwaltung auf den eigenen Etat über-
nommen ;
2, diejenigen Beträge, welche auf die vom Staate für Gesell- ;
Schaftsrechnung verwalteten Privatbahnen entfallen, unter kurzer
Bezeichnung der Sache auf das für jede derartige Bahn anzu- .
legende Vorschuss- bezw. Depositenconto verrechnet;
b) wenn die regulirende Verwaltung einer vom Staate für
Gesellschaftsrechnung betriebenen Privatbahn vorsteht, so werden:
1. die von den einzelnen Staatsbahnen und für Rechnung ^
des Staates verwalteten Privatbahnen zu zahlenden Beträge mit ]
ihrer Gesammtsumme von der regulirenden Verwaltung unter ,
kurzer Bezeichnung der Sache auf ein Vorschussconto der Staats- •
bahnen, diejenigen Beträge aber, welche auf die vom Staate für
Gesellschaftsrechnung verwalteten Privatbahnen entfallen, auf das '
für jede derselben ebenfalls anzulegende Vorschussconto gebucht.
Die Vorschusscontien enthalten drei Colonnen und zwar: :
a) gezahlte Beträge für Entschädigungen,
b) erstattete Fahr- und Frachtgelder, und '
c) gezahlte Beträge aus Verschleppungen.
Beträge, welche aus Verschleppungen aufkommen, sind unter :
kurzer Bezeichnung der Sache in einem Depositenconto, welches
nur die Rubrik „zu empfangende Beträge aus Verschleppungen“
führt, zu buchen. Die vorbezeichneten Contien werden am 15. Fe-
bruar jeden Jahres abgeschlossen, die Einnahme mit der Ausgabe
verglichen und der sich ergebende Betrag
a) des Staatsbahncontos nach den Kilometerlängen der am,
Beginn des betreffenden Etatsjahrs bei jeder Staatsbahn und für
Rechnung des Staates verwalteten Privatbahn im Betriebe befind-
lichen Strecken auf die einzelnen Bahnen ve.rtheilt;
b) der einzelnen Contien der vom Staate für Gesellschafts-
rechnung verwalteten Privatbahnen der betreffenden Bahn gut
geschrieben oder zur Last gesetzt.
Die bezüglichen Beträge werden jeder Verwaltung mitgetheilt
und erfolgt nach Saldirung der Guthaben der Baarausgteich und
die definitive Verausgabung.
§ 5. Das Uebereinkommen, betreffend die Behandlung der
Reelamationen aus dem Personen-, Gepäck- und Güterverkehr,
vom 1. Januar 1878 (E. V, ß. von 1878 S. 31—33) nebst Nachträgen
wird aufgehoben.
Harzbahnproject.
Betrachtet man die Eisenbahnkarte von Deutschland in der
Gegend des Harzes, so wird schon aus der eigenthüm liehen Ge-
staltung des Eisenbahnnetzes in der Umgebung desselben er-
sichtlich, dass entweder eine Ueberschreitung dieses Gebirges
seine besonderen Schwierigkeiten habe oder dass keine besonder^
zwingenden Gründe Vorlagen, um eine oder die andere der bis’
jetzt gebauten Bahnlinien in directer Linie über diesen Gebirgsstock
fortzuführen. Unserer Ansicht nach treffen für den Harz beide
Gründe zu; einmal bietet das theil weise schroff aus der Ebene
213
aufsteigende Gebirge mannigfache Schwierigkeiten für den' Bau
einer Bahn, welche dem grossen Verkehr dienen soll und daher
normalspurig und in den sonstigen Constructionsverhältnissen
den „Normen für die Construction und Ausrüstung der Eisen-
bahnen Deutschlands vom 12. Juni 1878“ entsprechend gestaltet
werden müsste, andererseits aber dürften auch bei der allgemei-
nen geographischen Lage und der verhältnissmässig nur geringen
Längen- und Breitenausdehnung dieses Gebirges weder in com-
mercieller noch in strategischer Beziehung Gründe für die Noth-
wendigkeit oder Zweckmässigkeit der Ueberschreitung desselben
durch eine „Hauptbahn“ geltend gemacht werden können. Bei
der Anlage von Eisenbahnen im Harzgebirge kann daher von
vornherein und auch für die Zukunft lediglich der Localverkehr
in Betracht kommen. Und da ferner dieser Localverkehr wohl
schwerlich ein so bedeutender sein wird, um die Verausgabung
der hohen Kosten zu rechtfertigen, welche bei den voi liegenden
Terrainschwierigkeiten durch die Herstellung einer normal-
spurigen Eisenhahn, auf welche die Wagen der Hauptbahnen
übergehen können, entstehen würden, so kann man wohl die An-
sicht aussprechen, dass für den vorliegenden Fall eine Schmal-
spurbahn völlig am Platze ist, ja dass sich wohl für die be-
treffende Gegend die Frage darauf zuspitzen wird: „entweder
eine möglichst billige Schmalspurbahn oder gar keine Eisenbahn !“
Wie wir erfahren, wird in diesem Sinne auch das Project für eine
Bahnverbindung zwischen Quedlinburg und Nordhausen
über Suderode, Gernrode, Mägdesprung, Alexisbad und
Stolberg von dem dafür constituirten Comite, als dessen tech-
nischer Beirath der Grossherzoglich Sächsische Baurath Herr
Hostmann fungirt, als Schmalspurbahn prmectirt. Im Interesse
der wirthschaftlichen Entwickelung jenes Landestheils , wie im
Interesse der Hebung des Verkehrs auf den anschliessenden
Hauptbahnen ist zu wünschen, dass dieses Comite die zur Er-
reichung seiner Ziele nöthige Unterstützung finde und die pro-
jectirte schmalspurige Eisenbahn baldigst zur Ausführung gelange
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 21. Februar. (Politische Wochenschau. Reichseisen-
bahnetat. Statistik über die Deutschen Eisenbahnen. Rhein-
Nahe Eisenbahn. Eilgutverkehr. Rumänische Eisenbahnstreit-
frage.)
In voriger Woche, am 15. er., ist der Deutsche Reichstag
eröffnet worden. Die Thronrede, welche von dem Vicepräsidenten
des Staatsministeriums, Graf Stolberg, verlesen wurde, ist, so-
weit es sich um die innere Politik handelt, in geschäftsmässigem
Tone gehalten. Sie hat auch wenig Neues gebracht, denn die
angekündigten Steuervorlagen und der Gesetzentwurf, die zwei-
jährigen Etatsperioden betreffend, stammten noch aus der vorigen
Session. Der Reichsetat zeigt einen Zuwachs von 57% Millionen
in den Ausgaben. In Bezug auf die auswärtigen Angelegenheiten
werden in der Thronrede die günstigsten Aussichten für Erhal-
tung des Friedens in Europa gegeben, jedoch fehlt es auch nicht
an der Andeutung, dass die Griechisch-Türkische Frage trotz der
Bemühungen der Mächte nicht auf friedlichem Wege zu schlichten
sein könnte; in diesem Falle würde der Krieg jedoch localisirt
bleiben. Die betreffenden friedlichen Aeusserungen haben in
ganz Europa den besten Eindruck gemacht. — Die Präsidenten-
wahl des Reichstags bat diesmal zwei Tage in Anspruch ge-
nommen. Am ersten Tag wurde Graf von Arnim-Boitzenburg
zum Präsidenten, Freiherr von Frankenstein zum ersten und der
Abgeordnete Ackermann zum zweiten Vicepräsidenten gewählt.
Da jedoch Graf Arnim erklärt hatte, mit einem Mitglied des Cen-
trums nicht zusammen functioniren zu wollen, so musste zum
zweiten Mal zur Wahl geschritten werden und war das Resultat
derselben die Ernennung des conservativen Unterstaatssecretärs
im Cultusministerium, Herrn von Gossler, zum Präsidenten. —
Das Herrenhaus hat das Gesetz, betreffend den dauernden
Steuererlass genehmigt, trotzdem die Budgetcommission die Vor-
lage abgelebnt hatte. Es hat des ganzen gewichtigen Einflusses
des Fürsten Bismarck bedurft, um eine Majorität für die Vorlage
zu schaffen. Bei den Debatten in der hohen Körperschaft ist es
zu sehr heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem früheren
Finanzminister Camphausen und dem Fürsten Bismarck ge-
kommen, die wohl von beiden Seiten bedauert werden. Bei der
Abstimmung über den dauernden Steuererlass fanden sich unter
den Gegnern desselben drei Minister, die mit dem Reichskanzler
zusammen gearbeitet haben, nämlich Graf zu Lippe, Camphausen
und Friedenthal, ferner eins der Mitglieder, welche vor einigen
Jahren bei Ablehnung der Kreisordnung durch den Pairsschub
in’s Haus kamen, der frühere Generalstaatsanwalt beim Ober-
tribunal Wever. — Die Berathungen des Abgeordnetenhauses
ha,ben wenig Interesse in Anspruch genommen. Dasselbe geneh-
migte ohne längere Debatten die Berichte über die Ergebnisse
des Betriebes der Staatsbahnen in 1879/80 und über die Bauaus-
führungen in der Zeit vom 1. October 1879 bis ebendahin 1880,
desgleichen die Denkschrift über die bisherigen Erfolge der Er-
weiterung und Consolidation des Staatseisenbahnnetzes. Der
Schluss des Abgeordnetenhauses wird übermorgen stattfinden;
eine Nachsession scheint ausgeschlossen. Grösseres Interesse er-
weckten die Verhandlungen der Verwendungsgesetz-Commission.
Ein positives Ergebniss wurde nicht erzielt, sondern die Be-
rathungen vertagt und versprach derFinanzminister in der nächsten
Session ein Verwendungsgesetz wieder vorzulegen. — In Folge
der Bedenken, welche sich im Bundesrathe gegen die Position
„Ausgaben für den Deutschen Volkswirthschaftsrath“ ira Etat
des Reichsamts des Innern erhoben haben, wird der Reichskanzler
eine bezügliche Gesetzesvorlage einbringen, so dass also auch der
Reichstag bei der Beschlussfassung über die Zusammensetzung
des künftigen Deutschen Volkswirihschaftsrathes mitzusprechen
haben wird.
Der Reicliseisenbalmetat ist ebenso wie die sämmtlichen
übrigen Etats dem Reichstage bereits zugegangen. Wir entnehmen
demselben folgende Daten: Im Rechnungsjahre 1879/80 hat die
Bruttoeinnahme der Reichseisenbahnverwaltung rund 37 490 000 Ȁ
betragen = 28 995 M. auf 1 km Betriebslänge. Bei Aufstellung
des Etats für 1880/81 ist eine Einnahme von 36 392 000 Jl —
27 59D M auf 1 km angenommen. Obgleich sich die Einnahme
in 1879/80 für das Kilometer Bahnlänge gegenüber der im Jahre
1878/79 etwas gebessert hat, so wird doch der kilometrische
Ertrag früherer Jahre nicht erreicht, und hierdurch wiederum
bestätigt, dass der eigene Verkehr der in den letzten Jahren
eröffneten, zur Förderung der Landeswohlfahrt und im Interesse
der Landesvertheidigung erbauten Linien sich nur langsam ent-
wickelt, und dass der Ertrag der alten Strecken durch den theil-
weisen Uebergang ihres Verkehrs auf die kürzeren neuen Linien
vermindert wird. Die für 1881/82 angenommene Einnahme von
37 635 000 Ji übersteigt die wirkliche Einnahme in 1879/80 um
145 000./^, den Voranschlag für 1880/81 um 1243 000 der
kilometrische Ertrag in 1881/82 mit 27 673 Ji. stellt sich in Folge
Zutritts der Linien Cliäteau-Salins-Saaralben, Buchsweiler-Schweig-
hausen und Chäteau-Salins- bezw. Vic-Landesgrenze bei Chambrey
um 4,6 pCt. geringer als derjenige im Jahre 1879/80 mit 28 995 JL
Auf die Eisenbahnen in Elsass-Lothringen entfallen von den Be-
triebseinnahmen des Jahres 1879/80 rund 32 882 000 Jl, für 1880/81
ist die Einnahme auf 31 901000 JL — 27 764 Ji auf 1 km veran-
schlagt. Der Ansatz für 1881/82 mit rund 33 076 000 Ji ist um
194 000 M höher als die wirkliche Einnahme in 1879/80, um
1 175 000 Jl höher als der Voranschlag für 1880/81. Gegen den
kilometrischen Ertrag von 29 280 .M in 1879/80 bleibt der kilo-
metrische Ertrag von 27795 Ji in 1881/82 um 5,1 pCt. zurück. Im
Einzelnen ist die Einnahme wie folgt ermittelt worden: Aus
dem Personen- und Gepäckverkehre 8 814 000 Ji gegen rund
8 490 000 Ji in 1879/80. Die Einnahme für das Personenwagen-
achskilometer hat im Jahre 1878/79 = 0,,7a6, in 1879/80 = 0,i676
betragen. Da der Ertrag im letzten Jahre durch den überaus
harten Winter nachtheilig beeinflusst ist, kann für 1881/82 ein
Einheitssatz von 0,i7i Ji angenommen werden. Danach ergiebt
sich bei 48 179 068 Personen wagenachskm, welche nach dem An-
schläge werden gefahren werden, eine Einnahme von rund
8 239 000 Ji Im Gepäckverkehre berechnet sich unter Zugrunde-
legung des für 1879/80 ermittelten Einheitssatzes von rund
0,025 Ji für das Achskilometer bei 23 022 288 Achskm für 1881/82
ein Ertrag von rund 575 000 Ji, wovon 10 000 Ji auf die Beför-
derung von Hunden entfallen. Aus dem Güterverkehre
22 583 000 Ji Der Ertrag für das Achskilometer betrug im Jahre
1878/79 = 0,0969 Ji, im Jahre 1879/80 nur rund 0,o96 Unter
Zugrundelegung des letzteren Ertrages ergiebt sich in 1881/82 bei
228 187 167 Achskm eine Einnahme von rund 21 906 000 Ji
Diesem Betrage sind zuzusetzen: für die Beförderung von Baugut
80 000 M, von Pferden und Vieh, worauf 3 630 000 Achskm ge-
rechnet sind, 560 000 Ji und für Postgut 37 000 Jl Vergütung
für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten
Dritter 387 000 Ji Die Betriebseinnahme der Wilhelm-Luxem-
burgbahn ist bei unveränderter Betriebslänge von rund
4 481 000 Ji in 1878/79 auf rund 4 607 000 Ji in 1879/80 gestiegen.
Die für 1881/82 veranschlagte Einnahme von 4 559 000 Ji —
26 818 Ji auf 1 km bleibt daher um 48 000 Ji gegen die wirk-
liche Einnahme des Vorjahres zurück und ist im Einzelnen, wie
folgt, ermittelt worden: Aus dem Personen- und Gepäckverkehre
709 000 Ji Die nach dem Veranschlage zu fahrenden
5 091312 Personenwagenachskm ergeben zu einem Einheitssätze
von 0,133 welcher zwischen den in den Jahren 1878/79 und
1879/80 erzielten Erträgen von 0,i3o Ji und 9,\i^ Jl ungefähr die
Mitte hält, einen Ertrag von rund 677 200 Jl Die Einnahme aus
dem Gepäckverkehre ist dem Ergebniss des Vorjahres ent-
sprechend auf 0,0(3 für das Achskilometer, mithin bei
2 350 864 Achskm mit rund 30 600 Ji einzustellen; hierzu treten
noch 1 200 Ji aus der Beförderung von Hunden. Aus dem
Güterverkehre 3 462 000 .^ Im Jahre 1878/79 sind 0,tiz Ji, im
Jahre 1879/80 0,io9i Ji für das Achskilometer aufgekommen. Für
1881/82 kann der Ertrag nicht höher, als auf 0,109 geschätzt
werden, was bei 31512148 Achskm des Voranschlages eine Ein-
nahme von rund 3 435 000 Ji ergiebt. Für die Beförderung von
Pferden und Vieh, auf welche 150 000 Achskm gerechnet sind, ist
nach dem Ergebniss der Vorjahre eine Einnahme von 21(00 Ji
für Postgut eine solche Ton 6Ü00^ veranschlagt. Vergütung
für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten
Dritter 217 600 Ji Die Ausgabe hat in 1879/80 rund 25 23.S 600 Ji
= 19 516 JL auf 1 km betragen, im Etat für 1880/81 ist sie auf
25 946 000 Jl — 19 671 Ji. auf 1 km veranschlagt. Der für 1881/82
angenommene Betrag von 26 509 000 ^ = 19 492 Ji auf 1 km
stellt gegenüber dem Etat für 1880/81 eine Vermehrung im Ge-
sammtbetrage um 2,2 pCt. und im kilometrischen Durchschnitt
eine Verminderung um 0,9 pCt. dar; gegen die wirkliche Aus-
gabe in 1879/80 enthält er eine Erhöhung im Gesammtbetrage
um 5,1 pCt., während der kilometrische Durchschnitt nahezu
derselbe ist. Ausser auf den in der Denkschrift zum Etat für
1880/81 erwähnten fünf Zweigbahnen mit 66 km Gesammtlänge
sind auf noch 3 anderen Linien mit 40 km Länge die nach der
Bahnordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung zulässigen
Vereinfachungen des Betriebes eingeführt werden. Die weitere
Ausdehnung des Secundärbetriebes ist in Erwägung genommen.
Die Wilhelm Luxemburgbahn hat nach dem § 11 unter B des
mehrerwähnten Staatsvertrages an allen Betriebsausgaben für die
der Generaldirection der Eisenbahnen in Strassburg unterstellten
Eisenbahnen tlieilzunehmen, und zwar: 1. an den Kosten für
die allgemeine Verwaltung, ausschliesslich der Steuern, Com-
munalabgaben und öffentlichen Lasten, nach Verbältniss der
Bahnlängen, 2. an den Kosten für die Bahnverwaltung, sowie an
den Steuern, Communalabgaben und öffentlichen Lasten nach
Massgabe der wirklichen Ausgaben innerhalb ihres Bereiches,
3. an den Kosten der Transportverwaltung: a) an den Kosten
für Unterhaltung, Ergänzung und durch den Verschleiss bedingte
Erneuerung der Locomotiven nach Verbältniss der von den Loco-
motiven auf jeder Strecke zurückgelegten Locomotivaclismeilen,
b) an den Kosten für Unterhaltung, Ergänzung und durch den
Verschleiss bedingte Erneuerung der Wagen nach Verbältniss der
von den Wagen auf jeder Strecke zurückgelegten Wagenaebs-
meilen, c) an den Ausgaben für Benutzung fremden Betriebs-
materials, bei den Locomotiven nach Verbältniss der Locomotiv-
achsmeilen, bei den Wagen nach Verbältniss der Wagenachs-
iiieilen, d) an allen übrigen Kosten der Transportverwaltung nach
Verbältniss der zusammengereebneten, auf jeder Bahnstrecke
durchlaufenen Locomotivachsmeilen und Wagenachsmeilen.
Eine Statistik über die Deutschen Eisenbahnen hat das Reichs-
eisenbahnamt mit dem Beginn dieses Jahres zum erstenmale für das
Betriebsjahr 1880 aufgestellt. Schon im Juni 1873 hatte der Reichs-
tag eine' dahingehende Resolution gefasst. In der Sache liegende
Schwierigkeiten haben die Ausführung des Beschlusses erst jetzt
ermöglichen lassen, da vorab der Mangel gleichförmiger Grund-
lagen behoben und insbesondere die grosse Verschiedenheit in
dem bei der Berechnung der Einnahmen und Ausgaben von den
einzelnen Bahnverwaltungen beobachteten Verfahren beseitigt
werden musste. Das Reichseisenbahnamt hat einheitliche Grund-
sätze hierfür und ein gemeinsames Buchungsformular aufgestellt
und nach langwierigen Verhandlungen zur Annahme gebracht.
Die für die Statistik ausgearbeiteten Formulare enthalten 35 Ta-
bellen, jede mit einer grösseren, bis auf 190 sich steigernden An-
zahl von Spalten, welche nach den gegebenen Ueberschriften von
den Bahnverwaltungen auszufüllen sind. Zweimal jährlich muss
zu bestimmten Terminen dieses Material dem Reichseisenbahn-
amte unterbreitet werden und auf Grund desselben wird die zu
veröffentlichende Statistik aufgestellt. Es ist eine Auflage von
1 800 Exemplaren ä 70 Druckbogen in Aussicht genommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Erinächtignng znin Erwerbe
der Rliein-IVahe Eisenbahn durch den Staat lautet nach den letzten
Commissionsbeschlüssen wie folgt: § l. Die Staatsregierung wird
ermächtigt, mit der Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft einen Ver-
trag auf der Grundlage der beigedruckten Vertragsbedingungen
abzuschliessen. Diese Ermächtigung erlischt, wenn der bezügliche
Vertrag nicht bis längstens zum 1. Juli 18S1 in rechtsverbindlicher
Form abgeschlossen und von der Generalversammlung der Rhein-
Nahe Eisenbahngesellschaft statutgemäss genehmigt worden ist.
§ 2. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-
minister werden ermächtigt, sofern und sobald der im § 1 be-
zeichnete Vertrag rechtsgültig zu Stande gekommen ist, die Auf-
lösung der Rhein-Nahe Eisenbahngesellschaft nach Massgabe dieses
Vertrages herbeizuführen. § 3. Zur Eifüllung der vom Staate
nach § 1 und 2 übernommenen Verpflichtungen wird der Staats-
regierung die Summe von 3 907 350 Ji zur Veifügung gestellt.
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Beschaffung des erforder-
lichen Betrages Schuldverschreibungen auszugeben. § 4. Der
.Finanzminister wird ferner ermächtigt, die bisher begebenen
Anleihen dieser Gesellschaft zum Betrage von 24 750 000 Jl., so-
weit dieselben nicht inzwischen getilgt sind, zur Rückzahlung
beziehungsweise zum Umtausche gegen Staatsschuldverschrei-
bungen zu kündigen, auch die hierzu erforderlichen Geldbeträge
durch Veräusserung eines entsprechenden Betrages von Staats-
schuldverschreibungen aufzubringen. § 5. Ueber die Ausführung
der in den §§ 2, 3 und 4 getroffenen Bestimmungen hat die Staats-
regierung dem Landtage bei jedesmaliger Vorlage des Etats der
Eisenbahnverwaltung Rechenschaft zu geben. § 6. Wann, durch
welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfusse, zu
welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen
die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (§§ 4 und 5)
bestimmt der Finanzminister. Ira Uebrigen kommen wt^gen Ver-
waltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als
pupillen- und depositalmässige Sicherheit und wegen Verjährung
der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. December 1869
(Gesetzsamml. S. 1197) zur Anwendung. § 7. Jede Verfügung
der Staatsregierung über die im § 2 bezeichnete Eisenbahn, —
den Erwerb derselben nach § 2 vorausgesetzt — durch Veräusse-
rung, bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider
Häuser des Landtages. Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig
getroffenen Verfügungen sind r<"chtsun gültig. — Der Gesetzentwurf
wird in Folge des bereits übermorgen stattfindenden Schlusses
des Landtages nicht mehr zur Berathung kommen.
Den Eilgutverkelir betreffend, hat der Herr Minister der
öffentlichen Arbeiten die Bahnverwaltungen am 6. d. M. instruirt,
die in der Anlage D zum § 48 des Betriebsreglements unter
II.— XXXV. bezeichneten Gegenstände künftig nicht mehr ohne
Weiteres vom Eilgutverkehr auszuschliessen, wie das hinsichtlich
einzelner oder aller dieser Gegenstände bisher zumeist beliebt
worden ist. Es soll vielmehr bei jeder einzelnen der vorkom-
menden Sendungen geprüft werden, ob sie sich zur Beförderung
als Eilgut eignet, und nur wenn dies nicht der Fall, ist die Eil-
gutbeförderung abzulehnen.
Die Entscheidung des Reichsgericlits iu Sachen der Rumä-
nischen Eisenbahnen, welche am 22. d. Mts. in der bekannten
Processsache des Herrn Ludwig von Kaufmann wider die Direc-
tion der Rumänischen Eisenbahnactiengesellschaft in oberster
Instanz entgültig gefällt wurde, hat die öffentliche Meinung aus
den verschiedenartigsten Gründen auf das lebhafteste in Be-
wegung gesetzt. Das Urtheil lautet dahin, dass die in der ausser-
ordentlichen Generalversammlung vom 3. März 1880 gefassten
Beschlüsse für rechtsungiltig und unverbindlich zu erklären seien
und dass der Vorstand der Rumänischen Eisenbahnactiengesell-
schaft schuldig erkannt werde, sich der Ausführung dieser Be-
schlüsse zu enthalten und eine bereits geschehene Ausführung
derselben wieder rückgängig zu machen, sowie die im Handels-
register veranlassten Eintragungen wieder löschen zu lassen.
Die Tragweite resp. die Consequenzen dieses unerwarteten
Process-Ausganges lassen sich erst übersehen, wenn die Motivirung
des Erkenntnisses bekannt sein wird.
Die Geschichte des Processes (man vergl. übrigens vorigen
Jahrg. unserer Zeitung No. 1 S. 3; No. 12 S. 169; No. 14 S. 193;
No. 19 S. 250; No. 20 S. 273; No. 24 S. 328 und No. 84 S. 1054)
fasst die „Nat.-Ztg.“ folgendermassen zusammen:
„Schon vor der am 3. März v. J. abgehaltenen Generalver-
sammlung der Rumänischen Eisenbahngesellschaft war es allge-
mein bekannt, dass in derselben die Gegensätze zwischen der
Firma Jacob Landau einerseits und der Discontogesellschaft wie
der Firma Bleichröder andererseits, an deren einträchtiges Zu-
sammenwirken bei mannigfachen 0[)erationen man bis vor Kur-
zem gewöhnt war, zu einem unzweideutigen Ausdruck gelangen
würden. Ein ausführliches Memorandum hatte bereits alle An-
griffspunkte gegen die beabsichtigte sogen. „Verstaatlichung“ zu-
sammengestellt, in mehrfachen Entgegnungen hatten die Ange-
griffenen die erhobenen Beschuldigungen zurückzu weisen unter-
nommen und zuletzt mit überwältigender Majorität in der er-
wähnten Generalversammlung ihre Verstaatlichungsbeschlüsse
durchgesetzt, ungeachtet der lebhaften und wiederholten Pro-
teste des Vertreters der Firma Landau. Aus der Generalver-
sammlung übertrug sich demnächst der Kampf auf das juristische
Gebiet. Dem mit der Führung des Handelsregisters betrauten
Richter gegenüber wiederholte der Kläger die erhobenen Pro-
test«', als die Organe der Gesellschaft die Eintragung der ge-
fassten Beschlüsse beantragten. Der Handelsrichter setzte die
Entscheidung aus, war aber genöthigt, die Eintragung zu bewir-
ken, nachdem auf Anrufen des Beschwerderichters dieser die er-
hobenen Proteste für unbegründet erklärt hatte. Von gleicher
Erfolglosigkeit blieb der Versuch des Klägers, im Wege des
Arrestes, mittelst einer beantragten einstweiligen Verfügung die
Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse zu verhindern.
Er wurde auch hierin erster wie in zweiter Instanz abgewiesen. —
Inzwischen war das Conversionsgeschäft im ausgedehntesten Um-
fange und mit grosser Schnelligkeit betrieben worden und nach-
dem alle beschlossenen Statutenänderungen sowie der neue Ge-
sellschaftsvorstand im Handelsregister eingetragen waren, konnte
der eigentliche Streit als practiscb ausgetragen angesehen werden.
Der Kläger verliess nunmehr das präparatorische Verfahren
und betrat den ordentlichen Processweg, indem er unterm 23. April
V. J. bei der Kammer für Handelssachen des Königlichen Land-
erichts I. mit dem Anträge klagbar wurde, zu erkennen: dass
ie in der ausserordentlichen Generalversammlung der Rumäni-
schen Eisenbahnactiengesellschaft unterm 3. März 1880 gefassten
Beschlüsse für rechtsungültig und unwirksam zu erklären und
demgemäss die Beklagte schuldig, sich der Ausführung der ge-
dachten Beschlüsse zu enthalten, beziehentlich die geschehene
Ausführung durch Wiederherstellung des vor den angefochtenen
Beschlüssen vorhandenen Zustandes wieder rückgängig zu machen
und die bezüglichen, auf Grund der gedachten Beschlüsse bewirk-
215
ten Eintragungen im Handelsregister wieder zur Löschung zu
bringen.
Die Entscheidung des ersten Richters fiel zu Ungunsten des
Klägers aus, die eingelegte Berufung wurde vom Kammergericht
verworfen, und als demnächst der Kläger die Revisionsinstanz
beschritt, konnte man mit Recht fragen, ob er selbst erhebliche
Hoffnungen an diesen letzten Karapfzug setze und nicht vielmi;hr
nur bedacht sei, die letzten Folgerungen seines einmal einge-
schlagenen Vorgehens zu ziehen. Mannigfache Gründe schienen
für die absolute Aussichtslosigkeit der eingelegten Revision zu
sprechen. Die erdrückende Majorität von mehr als 90 pCt. sämmt-
licher Actionäre, die ihren Entschluss gegenüber einem Einzelnen
kundgegeben hatten, Rücksichten der Opportunität, Hinweise auf
bedenkliche Anwendungen ähnlicher Proteste gegen die Verstaat-
lichungsverträge der Preussischen Regierung, der ganze Zug der
Judicatur des obersten Gerichtshofs gegenüber der Geltendmachung
von Individualrechten, — Alles dies und. manches Andere erzeugte
ein Gefühl von Sicherheit für die Aufrechterhaltung der abwTei-
senden Urtheile. Einigermassen schwankend wurde .diese Auf-
fassung, als das Reichsgericht in seiner Sitzung vom 5. d. M. die
Verkündigung des Urtheils auf 14 Tage aussetzte. Trotzdem
wirkte die telegraphisch eingegangene Nachricht, dass das R'ichs-
gericht die Vorentscheidungen aufgehoben und die beklagte Ge-
sellschaft durchweg nach den Klageanträgen und in sämmtliche
Kosten verurtheilt habe, gleichsam sensationell und beeinflusste
die Börse in einer Weise, die jedes andere Interesse dort zurück-
drängte.
Das neue Processverfahren hat sich in Beziehung auf
prompte Erledigung bei diesem wichtigen Process vortrefflich be-
währt. In wenig mehr als 9 Monaten hat das Verfahren, und
zwar in einem Falle, der eine reiche Fülle thatsäcblie.hen und
rechtlichen Stoffes zu bewältigen Anlass gab, alle 3 Instanzen
durchlaufen, ohne dass man sagen kann, dass der Wichtigkeit
der Sache nicht ihr volles Recht zu Theil geworden sei. Ein
gleiches Ergebniss würde unter der Herrschaft des alten Processes
erst nach Jahren zu erzielen gewesen sein.
Dass das gefällte Urtheil, das seiner ganzen Natur nach
von präjudizieller Bedeutung ist, mit besonderer Sorgfalt auf die
verschiedenen Streitpunkte eingehen wird, ergiebt sich neben
Anderem schon daraus, dass die Publication der Entscheidung
auf 14 Tage ausgesetzt worden; augenscheinlich hat der Ge-
richtshof die einzelnen Entscheidungsgründe einer eben so ein-
gehenden Berathung unterworfen, wie das Gesammturtheil selbst.
Für die im Flusse befindlichen Vorarbeiten zur Reform des
Actiengesellschaftsrechts wird die ergangene Entscheidung unter
allen Umständen von besonderem Gewichte sein, indem sie die
Frage von dem Schutze der Individualrechte der Actionäre
gegenüber den Majoritätsbeschlüssen in eingehenderer Weise be-
handelt, als es in den bisher ergangenen Einzelentscheidungen
der Fall gewesen ist“.
Aus Bayern.
© München, den 19. Februar 1881. Bahnlinie Lohr- Wertheim.
Die am 1. August d. J. zu eröffnende Bahnlinie Lohr- Wertheim
misst bis zu der in Mitte des Mainflusses bei W. rtheim liegenden
Bayerisch-Badischen Landesgrenze 35,5 km, während sie sich auf
Badischem Gebiet bis in die Mitte des Bahnhofes Wertheim noch
auf weitere 1,7 km erstreckt. Die Maximalsteigung beträgt 5®/ooi
die Länge des kleinsten Curvenradius 300 m. Die Bahn verlässt
den Bahnhof Lohr und senkt sich bei dem Orte Wombach in das
Mainthal, ln diesem Thale zieht sie sich in südlicher Richtung
auf dem reebtseitigen Ufer, den grösseren Windungen des Flusses
folgend, bis in die Nähe des jenseitigen Badischen Ortes Bettingen
fort, verlässt dann dasselbe, um mittelst zweier nahe bei einan-
der gelegener Tunnel den sogenannten Bettingberg und den
Kaffeistein zu durchbrechen und hierauf, an das Flussufer zu-
rückgekehrt, in der Nähe der Stadt Wertheim den Main und da-
mit die Landesgrenze zu überschreiten. Mehrmals wird hierbei
die Bahn durch das weit gegen den Main vortretende steil abfallende
Gehänge, namentlich an den längs solcher Stellen gebauten Ort-
schaften Neustadt, Rothenfels und Hafenlohr, bis an den Fluss
gedrängt, so dass auf längeren Strecken Sicherungsarbeiten ge-
gen das Hochwasser geboten sind. Von Lohr bis zur Landes-
grenze erhält die Bahn 5 Zwischenstationen und zwar bei Neu-
stadt a. M., Rothenfels, Hafenlohr, Marktheidenfeld und Lengfurt,
sowie 2 Anhaltstallen bei Rodenbach und vor der Einmündung
in den Kaffeisteintunnel ca. 1,5 km von dem Orte Kreuzwertheim
entfernt, für diesen Marktfl. cken. Ausser dem ca. 600 m langen,
im Mittel 11 m hohen Damm über das Lohrbachthal kommen
zwar noch mehrere langgestreckte Dämme von 4 m bis 10 m Höhe,
sonst aber keine bedeutenden Erdarbeiten vor. Bemerkenswerthe
Kunstbauobjecte sind: Die 3 Bahnbrücken im Lohrbachthal
mit je einer 18 m weiten mit Fachweikträgern überdeckten Mittel-
Öffnung und beiderseitigen theilweise eingefüllten Gewölben von
je ca. 6 m Weite. Die Höhe der Brücken über der Thalsohle be-
trägt im Mittel 12 m. Die erwähnten beiden durch Buntsand-
stcinfclsen zu treibenden Tunnel unter dem Bettingberg und Kaffei-
stein liegen in der Nähe der Bayerischen Landesgrenze. Der erstere
erhält bei 57 m Maximalterrainhöhe über Planie eine Bohrlänge von
730 m, der letztere bei 37 m Terrainhöhe eine Länge von 230 m. Die
zur Hälfte auf Bayerischem, zur Hälfte auf Badischem Gebiete lie-
gende und deshalb auf gemeinschaftliche Kosten zur Ausführung
kommende Brücke über den Main, welche ausser dem Bahngeleise
auch eine den Bayerischen Marktflecken Kreuzwertheim mit der
Badischen Stadt Wertheim verbindende Strasse aufzunehmen hat,
erhält 2 Oeffnungen von je 66 m und eine dritte Oeffnung
von 38 m Weite mit eisernen Fachwerkfahrbabnen. Die Planie
liegt im Mittel 12 m über der Fusssoble. Pfeiler und Widerlager
erhielten zum Theil ziemlich tiefe Fundationen. Im Jahre 1879
war an mehreren Stellen der Bahn mit den Erdarbeiten, im Lohr-
bachthal auch mit der Fundation und Mauerung der Brücken,
sowie bei den beiden Tunneln mit dem Treiben der Sohlenstollen
und sogar auch mit dem Vollausbruch begonnen. Am Kaffeistein
erfolgte Ende October 1879 der Durchschlag, während im Betting-
berg der Sohlenstollen auf eine Länge von 435 m getrieben
worden war.
Gotthardbahn.
—st.— 97. Monatsbericht. I. Grosser Tunnel. Am
31. December 1880 war der Stand der Arbeiten Folgender (in
laufenden Metern):
Nordseite ((iöschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (6 954,0), Strosse (5 969,8), Voll-
ausbruch (4 800,0), Gewölbmauerwerk (6 977,0), östliches Wider-
lager (4 729,0), westliches Widerlager (5 191,5), Wasserabzugscanal
(4 616,0), vollständiger Tunnel (4 616,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (6 489,1), Strosse (5 855,8), Vollaus-
bruch (4 989,0), Gewölbmauerwerk (7 004,7), östliches Widerlager
(5 301,3), westliches Widerlager (5 352,8), Wasserabzugscanal (5 172,0),
vollständiger Tunnel (4 945,7).
Durchschnittlich waren auf beiden Seiten zusammen 2 781
Arbeiter beschäftigt; die ausgeführten Arbeiten repräsentiren
einen Werth von 51 551660 Fres.
Werkplatz Göschenen. Der Sohlenschlitz ist um 217,1 m
vorgerückt und dessen oberer Theil, bis auf 80 m an der schlim-
men Mittelparthie, vollständig ausgehoben; die Strosse hat eine
Verlängerung von 250 m erfahren. An der druckhaften Stelle
unter dem Plateau von Andermatt, war für den 13. Gewölbering
der Aushub gegen Mitte des Monats vollendet, worauf mit den
Mauerungsarbeiten begonnen wurde. Die übrigen neu aufge-
tührten Gewölberinge sind bis jetzt ohne, jegliche Beschädigung ge-
blieben. Bei der schlimmen Mittelparthie wurde ein 2. Gewölbe-
ring von 0,7 m Scblusssteinstärke vollständig und ein 3. zur
Hälfte aufgemauert. Die mittlere Temperatur der Luft 6 000 bis
7 000 m vom Portal entfernt betrug 27,9® C., mithin merkwür-
digerweise 2,4 ® C., weniger als im Vormonat.
Werkplatz Airolo. Auf dieser Seite waren die Fort-
schritte am Sohlenschlitz 195,1 m, an der Strosse 227,9 m. Auch
hier beobachtete man eine geringere mittlere Temperatur der
Luft, als im November, nämlich 29,0® C., gegen 30,4® C.
11. Zufahrtslinien. Die Witterung war den Arbeiten im
Freien ziemlich günstig, aber die vielen Feiertage haben den
Fortgang, namentlich auf der Südseite, beeinträchtigt. Am
15. December wurde der Leggissteintunnel, einer der 7 spiral-
förmigen, durchgeschlagen und sind die beiderseitigen Stollen
sehr gut zusammengetroffen. Im Pfaffensprungtunnel zeigte sich
das Gestein etwas weniger hart, unglücklicherweise konnte aber,
wegen eines Unfalls an einer Compressionspumpe, vom lö.December
an, nur mit einem Druck von 50 bis 60 Atmosphären gearbeitet
werden. Der Fortschritt betrug 57 m. Am Ceneretunnel wurde
der Richtstollen auf der Südseite (Handbohrung) um 26,0 m, auf
der Südseite (Maschinenbohrung) um 101,0 m verlängert.
Ende December waren hergestellt von den Erdarbeiten
80 pCt., von den Kunstbauten 75 pCt., von den eisernen Brücken-
fahrbahnen 38 pCt. Das definitive Geleise ist gelegt von Flüelen
weg auf ungefähr 4 km, auf der Strecke Airolo-ßiasca in einer
Länge von etwa 2 750 m. Beschäftigt waren auf den beiderseitigen
Zufahrtslinien zusammen durchschnittlich 8 655 Arbeiter, (gegen
9 991 im November), davon 5 265 bei den Tunnels.
Russische Correspondenz.
St. Petersburg, im Februar 1881.
Eine neue Commission wurde beim Communicationsmini-
sterium unter dem Präsidium des Directors des D^artements
für Eisenbahnen, Herrn Jouravsky, am 21. Januar/2. Februar er-
öffnet, zu der auch Vertreter der Ministerien der Finanzen und
des Innern, der Präsident des Gouvernements-Landschaftsamte?
und mehrere Producenten gehören. Die Commission soll sich
mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen es sich
nützlich erweisen könnte, in Bezug auf den Betrieb der Bahnen,
Vertreter der Landschaft und der Kaufmannschaft zur Controhi
über die Eisenbahnagenten zuzulassen. In der ersten Sitzung
216
der Commission ist einstimmig die Ansicht ausgesprochen worden,
dass die Einführung solcher Aufsichtsdeputationen entschiedenen
Nutzen zu bringen versprechen.
Hei der Nicolaibalin ist die Frage über den Nachfolger des
verstorbenen Directors König, wie es scheint, noch immer nicht
erledigt. Die „Stimme“ meldete gestern, die Gesellschaft habe
beschlossen, die Verwaltung der Nicolaibahn mit der der Linie
Moskau-Nischni Nowgorod zu verbinden und an die Spitze der
combinirten Verwaltung den Ingenieur Röhrberg, den jetzigen
Director der Nicolaibahn zu stellen. Wie wir aus sicherer Quelle
erfahren, wird das Ministerium der Communicationen zu einer
solchen Combination seine Einwilligung nicht geben, weil da-
durch zu viel Verantwortung auf eine Persönlichkeit geladen
würde.
Mit Pferdebalinlocomotiven werden seit einiger Zeit in Peters-
burg, speciell auf Wassili-Ostrow, auf den Schienen der dort lie-
genden Pferdebahn Versuche angestellt, Waggons mit Locomo-
tiven statt mit Pferden zu befördern. Die beiden dort arbeitenden
Maschinen waren aus dem Auslande, die eine aus der Fabrik
„Societe Suisse pour la construction des locomotives et machines“,
die andere von Krauss & Co. in München. Die Resultate erwiesen
sich sehr günstig und soll die sog. zweite Pferdebahngesellschaft
die Locomotiven in nächster Zeit zu Fahrten auf der recht langen
Strecke nach dem Forstcorps einstellen wollen.
Den Eisenbahnfonds beabsichtigt der Finanzminister Abasa,
wie die „Stimme“ berichtet, noch im Laufe dieses Jahres aufzu-
heben und alle Umsätze desselben mit denen der allgemeinen
Reichscasse zu verbinden. Es heisst, dass namentlich der Präsi-
dent der Eisenbabnenquetecommission, Graf Baranow, die Un-
zweckmässigkeit dieser lostitution erkannt und nachgewiesen
habe, dass den Eisenbahnverwaltungen selbst es oft unmöglich
gemacht werde, sich einen klaren Einblick in ihre eigene Finanz-
lage zu verschaffen.
Ueber die Frage des jetzt üblichen Systems der Eisenbalm-
billets, ihrer Verrechnung und Controle, wurde in einer Sitzung der
Eisenbahnenquetecommission verhandelt. Specialisten aller hierauf
bezüglichen practischen Dienste waren anwesend. Das jetzt allge-
mein angenommene System Edmonson ist in manchen Beziehun-
gen unbequem: es lässt eine leichte Renovation schon gebrauch-
ter Billets zu und ruft die Nothwendigkeit hervor, dem Stations-
cassirer Billets auf eine enorme Summe Geldes anzuvertrauen;
so z. B. befinden sich auf dem St. Petersburger Bahnhof der
Nicolaibahn beim Cassirer der 111. Classe, welcher einen sehr
bescheidenen Gehalt erhält, Billets auf die Summe von 2^4 Mil-
lionen Rubel, Ferner macht dies System die tägliche Abrechnung
sehr verwickelt; erleichtert zum Schaden der Bahn betrügerische
Abmachungen zwischen den Oberconducteuren, Zugcontroleuren
und den Passagieren, welche keine Billets an der Gasse nehmen
wollen; erschwert überhaupt- die Controle der Einnahmen etc.
Nach Ansicht der Specialisten war das frühere Billetsystem der
Nicolaibahn zur Zeit der Kronsverwaltung überhaupt besser als
das Edmonson’sche und würde nach einigen Verbesserungen noch
heute gute Resultate liefern. Von H. Komarsky ist ein neues
System recht scharfsinnig ausgedacht, aber einzelne Details sind
zu complicirt und verlangen Vereinfachung; Komarsky hält sich
an das Princip der langen Papierstreifen, wie sie früher auf der
Nicolaibahn üblich waren, aber er complicirt die Sache durch das
doppelte Bidet, den Talon und den Stamm; die beste aller von ihm
vorgeschlagenen Verbesserungen ist sein System über Kinderbillets
und ihre Controle. Man kam schliesslich in der Sitzung überein,
(las System Komarsky auf irgend einer grösseren Bahn (ier practi-
schen Probe zu unterwerfen, um nach einer genügend langen
Zeit seine dauernde Verwendbarkeit beurtheilen zu können.
Fusion. Laut Ministerialbefehl vom 12./24. Januar 1881 ist
die bereits am 2./14. August 1880 durch das Ministercomite be-
stätigte Fusion der Gesellschaften der Konstantinower und der
Donetzhahn als vollendet zu betrachten, wobei die Konstantinower
Eisenbahn in die Donetzkohlenbahn aufgegangen ist. Die Inspec-
tion der Konstantinower Bahn, ehemals einen Theil der Kursk-
Charkow-Asower Inspection bildend, ist nun aufgehoben, aber in
der Inspection der Donetzbahn ist eine neue Gehilfenstelle creirt.
Französische Correspondenz.
Die Französische Deputirtenkammer hat auf vielfache an
sie gerichtete Beschwerden von Bahnbeamten wegen der Unsicher-
heit ihrer Stellungen und ihrer Zukunft eine Commission einge-
setzt zur Prüfung der Mittel, um die Beziehungen zwischen den
FMsenbahngesellschafteu und ihren Beamten zu regeln.
Die Commission hat ein Project entworfen, worin sie bis
jetzt folgende Bestimmungen festgesetzt hat:
Die Gesellschaften müssen die Statuten über die zu Gunsten
ihrer Beamten errichteten Pensionscassen der ministeriellen Ge-
nehmigung unterwerfen.
Die Beamten selbst können ebenfalls Pensions- oder Hülfs-
cassen organisiren, deren Statuten bedürfen aber auch der mini-
steriellen Genehmigung.
Endlich darf die Entlassung oder der freiwillige Abgang
eines Beamten nicht ohne „berechtigende Gründe“ stattfinden,
bei Strafe einer zu Gunsten des' betroffenen geschädigten Be-
amten oder der betreffenden Gesellschaft durch gerichtliches
Verfahren festzusetzenden Entschädigung.
Die Commission überlässt die Festsetzung der Bestimmung
der „berechtigenden Gründe“ der Entlassung oder des Abgangs
einem von der Staatsverwaltung auf zustellenden Reglement,
Iiicorporatiou einer neuen Linie in das Staatseisenbahnnetz.
Auf Grund früherer Gesetze um! Bestimmungen hat der Präsident
der Republik folgendes Decret erlassen:
„Die Eisenbahn von Pons nach La Tremblade mit der Ab-
zweigung von Saujeon nach Royeau soll vom 1. Januar 1881 an
als ein Theil des durch die Decrete vom 25. Mai 1878 provisorisch
unter der Bezeichnung „Staatseisenbahnen“ constituirten Special-
netzes betrachtet werden. Die Bestimmungen der bezeichneten
Decrete vom 25. Mai 1878 sind auf die genannte Linie anzu-
wenden. Die V errechnung der Einnahmen und Ausgaben dieser
Linie ist indessen getrennt von derjenigen zu führen, welche sich
auf die Theile des in Gemässheit der Gesetze vom 18. Mai 1878
zurückgekauften Netzes bezieht. Der Minister der öffentlichen
Arbeiten wird mit der Ausführung dieses Decretes beauftragt“.
Erklärung des öffentlichen Interesses für Eisenbahnlinien.
Das „Journal officiel“ vom 3. Februar 1881 veröffentlicht zwei
Gesetze, welche die Erklärung des öffentlichen Interesses bezüg-
lich der Eisenbahn von Forcalquier nach Volx und der ersten
Abtheilung der Eisenbahn von Saint - Florentin nach Vitry
le Fran(jois zwischen Saint-Florentin und Brienne-le-Chateau zum
Gegenstände haben.
In der Sitzung vom 31. Januar er. hat die Deputirten-
kammer nach Erklärung der Dringlichkeit den Gesetzentwurf
genehmigt, betreffend das öffentliche Interesse bezüglich einer
Verbindung der Eisenbahn von Gabors nach Lot bei Capdenac
mit der Linie von Brive nach Lot.
Die Deputirtenkammer hat ferner am 1. Februar er. vier
Gesetzentwürfe genehmigt, betreffend die Erklärung des öffent-
lichen Interesses bezüglich der nachstehenden Linien :
1. Erste Abtheilung der Eisenbahn von Laon nach Mezieres
zwischen Laon und der Linie von Hirson nach Amagne;
2. von Saumur nach Chateau-du-Loir;
3. von Chaum nach Pont-du-Roi;
4. von Moneteau bei Auxerre nach Saint-Florentin.
Am 5. Februar er. bat schliesslich die Kammer noch nach
Erklärung der Dringlichkeit den Gesetzentwurf genehmigt, be-
treffend die Erklärung des öffentlichen Interesses bezüglich einer
Eisenbahn von Raumes nach Epinac.
Schneeverwehungen in England.
F. W. Das Unwetter der letzten Wochen hat in England
den Betrieb der Eisenbahnen in ganz ungewöhnlichem Masse ge-
fährdet. Um ein Bild davon, zu geben, entnehmen wir den
„Building and Engineering Times“, dass allein im Netze der Great-
Westernbahn nicht weniger als an 141 einzelnen Stellen der Ver-
kehr unterbrochen war, hauptsächlich in den Grafschaften von
Berks, Oxford, Wilts, Dorset, Sommerset und Devon. Die Länge
der eingetretenen Schneeverwehungen variirte zwischen 30 m —
11,6 km; die gesammte Länge derselben betrug etwa 180 km! Die
Zahl der eingeschneiten Personenzüge belief sich auf 51, die- ;
jenige der eingeschneiten Güterzüge auf 13. Einen der stecken ’
gebliebenen Züge zu befreien, brauchte man nahezu 4 Tage. Die >
längste der eingetretenen Verkehrsstockungen betrug 6 volle Tage. '
Bei den Aufräumungsarbeiten wurde eiu Arbeiter getödtet, ein '
anderer verwundet. Von den Passagieren ist in diesen auf- t
regenden Tagen nicht einer zu Schaden gekommen. Dieselben
trugen die grossen Unbequemlichkeiten der unwillkommenen '
Aufenthalte so gut es ging mit Geduld und Humor, der vis major
sich fügend.
Saharabahn. v
Paris, 16. Febr. Der Senat nahm den Gesetzentwurf, betref- $
fend den Bau von Eisenbahnen am Senegal an. Die eine dieser t
Bahnen soll von Dakar nach St. Louis, die andere von Medine
nach Boufalabe führen. Im Laufe der Berathung suchte der Se-
nator Jaureguiberry nachzuweisen, dass es nothwendig sei, eher ^
als die Concurrenten den Niger zu erreichen. Die projectirten
Eisenbahnen würden ein reiches Land durchschneiden, dem sie *
vor Allem Baumwolle entnehmen würden. Freycinet bemerkte, *
dass die Eisenbahn von Medine nach Boufalabe nur die erste
Etappe nach dem Innern von Sudan sein würde. •
Denkschrift der Handelskammer zu Köln, V
betreffend den Mosle’schen Unterscheidungszoll. T
—st. — Die Denkschrift gründet sich auf Gutachten, welche ’■
die genannte Handelskammer von den dortigen namhaftesten Ver- >;
tretern der in Betracht kommenden Geschäftszweige über die
217
Mosle’scben Intentionen eingeholt hat und spricht sich auf das
allerentschiedenste gegen den Unterscheidungszoll aus. Abge-
sehen Yon der Vertheuerung der überseeischen Producte (iurch
einen derartigen Zoll wäre auch Deutschlands Industrie dadurch
bedroht, dass solche Producte nicht in ihrem ursprünglichen
Zustande, sondern, soweit dieses möglich ist, als Halb- oder
Ganzfabrikate in Deutschland eingeführt werden. Der Unter-
scheidungszoll wird hierdurch umgangen, zugleich jedoch werden
der nationalen Industrie Zweige ihrer bisherigen Th'ätigkeit ent-
zogen. In Bezug auf den Handel der Binnenplätze bestände die
Besorgniss, dass nach Einführung des Unterscheidungszolles die
grossen See- und Stapelplätze, vermöge ihrer auf natürlicher
Grundlage beruhrnrien Position im Welthandel, nicht nur das
Emporkommen der Binnenhandelsstädte als Importplätze aus-
scbliessen, sondern weifer sogar deren bisherige Selbstständigkeit
im Zwischenhandel aufbeben würden. Mösle verheisse zwar,
dass die, grossen Binnenhandelsplätze am Rhein an die Stelle
der Ausserdeutschen Importhäfen treten werden; in Wirklichkeit
aber wird diese Erbschaft Hamburg und Bremen zufallen. Es
wird sonach der Handel der Rheinstädte durch den Mosle’schen
Unterscheidungszoll sowohl an Umfang, als auch an Selbst-
ständigkeit nicht nur nicht gewinnen, sondern verlieren und die
Industrie im Rheingebiete durch die Vertheuerung einer grossen
Menge von Rohstoffen, sowie durch die Prämiirung der Einfuhr
von Fabrikaten aus denselben schwer beeinträchtigt werden.
Ebenso muss die Annahme Mosle’s, dass durch den Untor-
scheiduugszoll der Verkehr auf dem Rheine gepflegt und gefördert
werde, als unzutreffend betrachtet werden.
Nachdem noch darauf aufmerksam gemacht ist, dass wenn
Mosle den in seiner Broschüre aufgestellten Ausspruch: „Die
Handels- und Schifffahrtspolitik eines grossen Volkes
darf sich nicht von abstracten Doctrinen leiten lassen,
sie muss sich nach den gegebenen Zuständen des
Landes richten“ selbst beherzigt hätte, sein Buch über den
Unterscheidungszoll niemals das Licht der Welt erblickt haben
würde, schliesst die Denkschrift mit dem Wunsche, dass von
derartigen Massnahmen zur künstlichen Hebung des Deutschen
Handels, bei welchen schliesslich doch nur ein Theil auf Kosten
eines anderen bevorzugt, die Gesammtheit aber geschädigt
werden würde, abgesehen und der wirthschaftlichen Thätigkeit
Deutschlands endlich wiederum die nöthige Ruhe gegönnt werde,
um in gleicher Weise, wie es seit Abschluss des Deutsch-Französi-
schen und der übrigen Handelsverträge bis zum Jahre 1870 der
Fall gewesen, allmälig, aber beharrlich fortschreiten zu können.
Als Anlagen sind Auszüge aus den gutachtlichen Aeusse-
rungen der Kölner Firmen und der Mosle’sche Gesetzentwurf
nebst Tarif beigefügt.
Literatur.
—st.— Technische Mittheilungen des Schweizerischen Inge-
nieur- und Architectenvereins. 20. Heft. Die Stollenfördernng im
Tunnelbau von F. Bergmann, Ingenieur. Mit 3 Blatt Zeich-
nungen. Zürich. Grell Füssli & Co. 1881.
ln der Einleitung zur vorliegenden Abhandlung zeigt der
Verfasser, dass im Tunnelbauwesen die Verbesserungen derTrans-
porteinricbtungen nicht gleichen Schritt mit der Entwickelung
des Gewiunungsbetriebes gehalten haben. Fast bei jedem Tunnel-
bau war für den Förderbetrieb eine eigenartige Vorrichtung und
Handhabung anzutreffen und die herumprobirende Unsicherheit
und Meinungsverschiedenheit auf diesem Gebiet dürften erst in
neuester Zeit, namentlich durch die Erfahrungen beim Bau des
Cocbemer Tunnels, ihren Abschluss gefunden haben.
Als Beitrag zur Lösung der so wichtigen Frage unterzieht
dann der Verfasser die verschiedenen Fördereinrichtungen einer
Prüfung auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und ihren prac-
tischen Werth und da die meisten Anlagen theils unzulänglich,
theils wegen grosser Kostspieligkeit nicht empfehlenswerth er-
scheinen, bringt er ein neues und einfacheres Verfahren in
Vorschlag.
Es behandelt sonach Cap, I die Förderung einzelner Wagen
auf einem Geleis, Cap II den Förderbetrieb mit Wagenzügen auf
einem Geleis, Cap. 111 die Förderung auf einem Hauptgeleis mit
Rangirgeleis, Cap. IV die Förderung auf zwei Hauptgeleisen,
Cap. V die Förderung auf einem Hauptgeleis und einem schmal-
spurigen Nebengeleis (Betrieb im Firststmlen des Gotthardtunnels),
Cap. VI die Förderung auf einem Hauptgeleis und zwei festen
Nebengeleisen mittelst Hülfstransportwagen (Einrichtung im
Cochemer Tunnel). Letztere ßaumethode lieferte befriedigende
Resultate, ist aber sehr kostspielig und schwer betriebsfähig zu
erhalten. Diese Mängel will der Verfasser durch sein neues Ver-
fahren beseitigen, welches als „Förderung auf einem Hauptgeleis
und zwei fahrbaren Nebeng'eleisen mittelst Hülfstransportwagen“
in Cap. VII näher beschrieben wird. Die vorgeschlagene Methode
bildet eine vereinfachte Analogie der Cochemer Einrichtung iund
soll sehr geringe Anlage- und Betriebskosten erfordern, keine
Störungen für die Tunnelförderungen herbeiführen und sich in
allen Fällen ohne nennenswerthe Vorbereitungen zur Ausführung
bringen lassen. Im Interesse der Sache bittet der Autor um eine
eingehende vorurtheilsfreie Kritik.
Der verdienstvollen Arbeit sind als Anhang beigefügt: Be-
merkungen über Maschinenförderung im Tunnelbau und das Bei-
spiel einer Disposition des Förderbetriebes für den Bau eines
längeren Tunnels mit Sohlstollen.
Miscellen.
(H S) Die Construction der grossen Brücke über den Forth
in Schottland ist nunmehr ganz aufgegeben, nachdem bereits
2 Millionen Reichsmark ausgegeben waren. Der Grund ist, dass
die Ansprüche der Englischen Behörden durch das Unglück,
welches der Tay Bridge passirte, dermassen gestiegen sind, dass
die Pläne vollständig umgearbeitet und ein viel grösseres Capital
erfordert haben würden, als möglicherweise verzinsbar gemacht
werden konnte. — Bekanntlich hatte auch Krupp eine grosse
Stahllieferung für diese Brücke übernommen.
Das statistische Büreau der Vereinigten Staaten von Amerika
veröffentlicht eine Tabelle, welche die Variationen in den Eisen-
bahnfrachten während der 1878 vorhergehenden 10 Jahre angiebt.
Daraus geht hervor, dass die Tarife, welche im Jahre 1878 galten,
nur eben die Hälfte von denen in 1868 waren, — in vielen Fällen
sogar viel weniger. Z. ß. betrug auf der Newyork-Centralbahn
1868 die Fracht 2,743 Cents pro Tonne und pro Englische Meile,
während sie 1878 nur mehr 0,944 Cents betrug. Ebenso inter-
essant ist die grosse Verschiedenheit in den Frachtsätzen; so
sind z. ß. die Frachten auf der Chicago und der North-Western
Eisenbahn nahezu dreimal so hoch, als auf der Philadelphia und
Erie. — Im Allgemeinen ist aber das Bestreben aller Bahnen
nicht zu verkennen, die Transportkosten auf lange Distanzen so
einzurichten, dass Güter biliig nach den östlichen Staaten ge-
bracht werden, um so die weiteren Kosten der Seefracht noch
tragen und in Europa concurriren zu können.
Einnahmen verschiedener Vereinsbahnen im Monat December 1880*).
Betriebs-
Befördert wurden
Die Einnahmen betrugen
Differenz
Ein-
Differenz
Name
der Bahn
länge
Personen
Güter
aus dem
I
aus dem
in
Summa
gegen
denselb.
nahme
ab
gegen
Pers.-
Güter-
Monat im
das
1880
1879
1880
1879
1880
1879
Verkehre
Verkehre
Extraord
Vorjahre
1. Januar
Vorjahr
Bayerische Staatsb.
km
km
kg
kg
Jl
Ji
Ji
Jl
M
M
4190
4135
769 169
619 287
523 830 080
612 090 410
1 206 126
4 633 926
5 840 052
— 767 078
74 731 691
4-1108358
Pfälzische Bahnen.
632
344 930
264 729 820
220 075
909 474
1 129 549
13 886 383
Lugwigseisenbahn
(Nürnberg-Fürth)
6
_
100 493
2 270 000
20 198
2 043
23 288
_
276 791
_
j
fl.
fl.
fl.
fl.
fl.
Niederl. Centralb. .
102
102
35 285
! 34 186
9 622 544
11900 491
37178
30 079
67 909
— 8 971
834 797
+ 30159
„ Rheinb. . .
214
214
180 641
151 495
91483 772
103 980 891
183 936
210 549
394 485
- 61706
3 797 674
— 397 928
„ Staatsb. .
1 072
1025
347 704 1
310 335
226 328 650
216 270 500
319 327
404 555
740 290
+ 53104
—
—
Warschau-Wiener .
Meilen
Meilen
Centner
Centner
Rubel
Rubel
Rubel
Rubel
Rubel
Rubel
46
46
110 008
94 729
10 708 379
9 237 156
115 270
534 251
695 564
-t- 165 853
7 611 370
+1046931
„ Bfiomberg.
196/7
196/7
25 080 1
24 268
2 268 824
2 231 167
24 793
58 940
103 981
— 14 467
1 218 423
+ 33 009
*) Der Einnahmenachweis der Holländischen Bahnen ist noch nicht fertig gestellt und werden wir denselben alsbald
nach Eingang bringen.
218
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarile.
Altona-Kieler Eisenbah n - Gesell-
schaft. Zum Tarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen nnd lebenden
Thieren, auf den unter unserer Verwal-
tung stehenden Bahnen, ist ein mit Gül-
tigkeit vom 1. April er. zur Einführung
gelangender Nachtrag I erschienen , wel-
cher ermässigte Sätze für Vieh in Wagen-
ladungen zwischen verschiedenen Ostbol-
steinischen Stationen und Stationen der
Neumünster -Oldesloer Zweigbahn einer-
seits und Stationen der Strecke Elmshorn-
Schulterblatt andererseits enthält
Das Nähere ist bei unsern Güterexpe-
ditionen zu erfahren, auch kann der Nach-
trag von unserer Betriebscontrole hier
unentgeltlich bezogen werden. Altona,
den 18. Februar 1881. DieDirection. (563)
Altona-Kieler Eisenbahn- Gesell-
schaft. Zum Local- Gütertarif für unsere
Bahnen ist ein Nachtrag XXI erschienen,
durch welchen bezüglich Berechnung von
Deckenmiethe mit 1. März er. eine zusätz-
liche Bestimmung zur Einführung gebracht
wird.
Nähere Auskunft ertheilen unsere sämmt-
lichen Güter expeditionen. Altona, den
19. Februar 1881. Die Direction. (562)
Alf öld-Fiumaner Eisenbahn. Tra-
jeetverkehr über die Donau zwischen
Gombos-Erdöd wurde am 18. Februar für
Fracht- und Eilgüter unbeschränkt er-
öffnet.
Von den Personen befördernden Zügen
werden blos die gemischten Tagzüge 5
und 6 trajectirt, während die gemischten
Züge 9 und 10 bis auf Weiteres nicht
trajectirt werden, bei diesen sonach auch
keine Fahrkarten über die Donau ausge-
geben werden und kein Gepäck aufge-
nommen wird. Budapest, den 18. Februar
1881. Die Betriebsdirection. (560)
Oberschlesische Eisenbahn. Fortan
werden die von einer Staats- oder Privat-
bahnverwaltung, deren Sitz innerhalb des
Deutschen Reichs belegen ist, abgestem-
pelten Frachtbriefe auf unseren Stationen
auch dann als gültig anerkannt, wenn die
betreffende fremde Verwaltung eine Güter-
expedition an dem nämlichen Orte nicht
besitzt. Breslau, den 12. Februar 1881.
Königliche Direction. (565)
Rumänische Eisenbahnen. Am 1.
Februar 1. J. ist Nachtrag IV zum Local-
Eersonentarif und Nachtrag XIV zum
ocalgütertarif in Kraft getreten. (584)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Vom 10. d. Mts. ab ist im Bergiscli-
Märkisch - Nassanischen resp. Frankfurt-
Bebraer Verkehre der Frachtsatz des
Specialtarifs III Schwelm - Biebrich auf
0. 64 Jl pro 100 kg ermässigt worden.
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (581)
Im Bergiseh - Märkisch - Grand Central
Belge-Verbands-Güter-Verkehr treten vom
1. März er. ab für den Verkehr der Sta-
tionen Deutz, Mülheim a. Rhein und
Siegen mit den Stationen der Grand Cen-
tral Beigebahn an der Strecke Herenthals-
Vlodrop ermässigte Sätze in Kraft.
Näheres ist bei den genannten Stationen
und bei unserem Tarifbureau hier zu er-
fahren. Elberfeld, 16. Februar 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction. (563)
Am 1. März d. Js. tritt der Nachtrag I
zu dem Tarife (Theillll) für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren im Berlin-Sächsi-
schen Verbände in Kraft. Insoweit Fracht-
erhöhungen gegen die bisherigen Taxen
eintreten, erlangen die neuen Sätze erst
am 15. April d- J. Giltigkeit. Exemplare
des Tarifnachtrags sind bei den bethei-
ligten Güter- r< sp. Gepäckexpeditioneu
zum Preise von 0,20 M. pro Stück zu er-
langen. Dresden, den 18. Februar 1881.
Königliche, Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen als geschäfts-
führende Verwaltung. (574)
Hessische Ludwigsbahn. Am 1.
März a. er. erscheint der II. Nachtrag zum
Böh misch-Baj ferisch-Hessischen Gütertarif
gültig vom 1. Juli 1879. Derselbe enthält:
directe Frachtsätze für unsere neu auf-
genommenen Stationen Camberg, Gries-
heim, Höchst a. M., Idstein, Niederselters,
Oberbrechen und Wiesbaden mit sämmt-
lichen Stationen des Haupttarifs, Berich-
tigungen der Böhmischen Kohlenzechen-
frachten, sowie Ausnahmetarife für den
Transport von Kaffee und Rohzucker.
Nähere Auskunft ertheilen die betref- .
fenden Stationen, sowie unser Tarifbureau,
von welchem auch Exemplare zum Preise
von 60 bezogen werden können. Mainz,
den 17. Februar 1881. In Vollmacht des
Verwaltungsrath es. Die Special - Direc-
tion. (564)
An Stelle des ab 1. Juli 1877 gültigen
Tarifs für den direoten Güterverkehr im
Cottbns-Grossenliain-Sächsiscken V erbande
tritt am 1. April er. ein anderweiter
Tarif in Kraft, durch welchen theils Er-
höhungen, theils Brmässigungen der z. Zt.
bestehenden Frachtsätze eintreten.
Auskunft über Höhe der neueinzufüh-
renden Frachtsätze ertheilt ab 15. März er.
unser Tarifbureau. Cottbus, den 16. Fe-
bruar 1881. Die Direction der Cottbus-
Grossenhainer Eisenbahn- Gesellschaft, zu-
gleich im Namen der betheiligten Ver-
waltungen. (569)
Deutsch-Russischer Eisenbahn - Verband.
Vom 1. März 1881 n. St. ab wird die Sta-
tion Sokolka der St. Petersburg-Warschauer
Eisenbahn für den Salzverkehr in Wagen-
ladungen mit der Station Inowrazlaw der
Oberschlesischen Eisenbahn via Alexan-
drowo in den rubricirten Verbandverkehr
bezw. in den Deutsch-Russischen Güter-
tarif vom 1. Januar 1880 n. St. aufge-
nommen. Die Entfernung und die Fracht-
sätze zwischen Inowrazlaw und Sokolka
betragen :
Entfernung: 512 Kilometer.
Fracht für Salztransporte:
ä 5 000 kg 0,91 Rubel und 0,35 Mark,
ä 10 000 kg 0,61 Rubel und 0,19 Mark
pro 100 Kilogramm. Bromberg, den 12.
Februar 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection als geschäftsführende Verwal-
tung. (567 Jl
Deutsch - Russischer Eiseubahnverband.
Vom 1. März er. neuen Styls ab ermässigt
sich im rubricirten Verbände im Verkehr
zwischen den Statioiien Hamburg der
Berlin-Hamburger Bahn einerseits und
St. Petersburg der St. Petersburg- War-
schauer Eisenbahn, Riga der Riga-Düna-
burger Bahn, Riga der MitauerBahn und
Moskau der Moskau-Brester Eisenbahn an-
dererseits, sowie im Verkehr zwischen den
Stationen Hamburg der Köln - Mindener
Eisenbahn einerseits und St. Petersburg
der St. Petersburg-Warschauer Eisenbahn
andererseits für die Deutschen Strecken
das Personenfahrgeld in der I. Wagenclasse
für Erwachsene um 0,20 Mark und in der
II. Wagenclasse für Kinder um 0,30 Mark,
Baomberg, den 16. Februar 1881. Königl.
Eisenbalin-Direction als geschäftsführende
Verwaltung. (583 J)
Deutsch - Russischer Eisenbahnverband.
Vom 1. März 1881 neuen Styls ab wird
die Station Moskau der Nicolai-Eisenbahn
in den Ausnahmetarif für Feld-, Wald-
und Wiesensamen im Verkehr mit der
Station Königsberg i|Pr. (Kaibahnhof) des
Königlichen Eisenbahn - Directionsbezirks
Bromber" aufgenommen.
Exemplare des dieserhalb herausge-
ebenen I. Nachtrages zum Anhang VI
es Deutsch Russischen Gütertarifs vom
1. Januar 1880 n. St. können von der
Stationscasse zu Königsberg ijPr. käuflich
bezogen werden. Bromberg, den 14. Fe-
bruar 1881. Königl. Eisenbahn-Direction
als geschäitsfülirende Verwaltung. (582 J)
Im Hanseatisch - Preussischen Verbände
werden Kartoffeln fortan auch während
der Monate Oetoher bis incl. April uii-
frankirt zur Beförderung angenommen mit
Ausnahme jedoch der Oberschlesischen
Verbandstationen, für welche der Fran-
katurzwang noch bestehen bleibt. Brom-
berg, den 18. Februar 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction als geschäftsführende
Verwaltung. (572 J)
Mitteldeutscher Eiseubahnverband Unter
Aufhebung des Personen- und Gepäck-
tarifs vom 1. Juli 1877 nebst sämmtlichen
Nachträgen tritt am 1. April d. J. ein
neuer Verbandstarif für die Beförderung-
von Personen und Reisegepäck in KrafL
durch welchen die seitherigen Taxen theils
um geringe Beträge erhöht, theils er-
mässigt, sowie auch neue Billetpreise etc.
eingeführt und bisher bestandene directe
Verkehrsbeziehungen beseitigt werden.
Der neue Tarif ist vom 15. März er. ab
bei sämmtlichen Verbands-Expeditionen
zur Einsicht aufgelegt und für den darauf
vorgedruckten Preis käuflich zu haben. ^
Erfurt, den 17. Februar 1881. Die Direc-
tion der Thüringischen Eisenbahn-Gesell-
schaft, als geschäftsführende Verwal-
tung^ (559)
Niederdeutscher Eisenbahn- Verband. Am
1. April er. tritt der Nachtrag 9 zum
Gütertarife vom 1. April 1878 in Kraft,
welcher anderweite ermässigte, theilweise J
auch erhöhte Frachtsätze für den Verkehr '
mit den Stationen der Altona-Kieler Bahn 5
excl. Kiel und Neustadt, sowie mit den ‘
Stationen der Westholsteinischen und Hol- i
steinischen Marschbahn enthält. }
Der Nachtrag ist in den Güter-Expedi-
tionen der Verbandsstationen käuflich zu J
haben. Hannover, den 17. Februar 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction, Namens jj
der Verbands-Verwaltungen. (573) J
Norddeutscher Verband. Zum Tarife für !
die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren im obigen Verbände
vom 1. April 1880 ist der Naclitrag 1
herausgeg^en, welcher Ausdehnung des
directen Verkehrs mit Halle B. A. und
Wiedereinführung von Tarifsätzen für den
Verkehr mit Leipzig B.A. enthält. Exem-
plare des Nachtrages werden auf den Ver-
bandstationen verkäuflich abgelassen.
Hannover, den 16. Februar 1881. Königl.
Eisenbahn - Direction, Namens der Ver-;
bands-Verwaltungen. (579)
Am 1. März d. Js. tritt der Nachtrag II
zu dem Tarife (Theil III) für die Be-i
förderung von Leichen, Fahr zeugen
und lebenden Thieren im Norddeutsch-
Sächsischen Verbände in Kraft. Exem-
plare dieses Tarifnachtrags sind bei den |
betheiligten Güter- resp. Gepäckexpedi-d
tionen zum Preise von 0,10 pro Exem-J
plar zu erlangen. Dresden, den 18. Februai»
219
1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenhahnen, als ge-
schäftsführende Vrrwaltung. (561)
Nord - Ostsee - Hannover - Thüringischer
Verband. Am 1. März er. tritt zum Tarif
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren vom 1. März
pr. Nachtrag II in Kraft.
Derselbe enthält Frachtsätze für den
Verkehr mit den Stationen Altona, Otten-
sen, Schulterblatt und Sternschanze der
Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn und
Berichtigungen des Vorworts zum Tarif.
Exemplare sind bei den Verbands-Expe-
ditionen zum Preise von 5 /vj, pro Stück
käuflich zu haben. Erfurt, den 14, Fe-
bruar 1881. Namens der Verbands-Ver-
waltungen. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft. (550)
Ostdeutsch - Böhmischer Verband. Am
20. d. Mts. tritt zum Heft I des Ostdeutsch-
Böhmischen VerTiandtarifs der Nachtragi
in Kraft, welcher Frachtsätze für einige
neue Relationen, sowie Aenderungen be-
ziehungsweise Berichtigungen von Fracht-
sätzen des Haupttarifs enthält. Soweit
hierdurch Erhöhungen bestehender Fracht-
sätze herbeigeführt werden, so erlangen
dieselben erst vom 3. April d. J. ab Gül-
tigkeit.
Druckexemplare des Nachtrags sind zum
Preise von 0,70 JL von den Verbandsta-
tionen zu beziehen. Breslau, den 17. Fe-
bruar 1881. Königliche Direction der
Oberschlesiscben Eisenbahn im Namen
der Deutschen Verband-Verwaltungen. (576)
Am 1. März d. J. kommt im Ostdeutsch-
Niederländischen Verbände ein Tarif für
die Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen
und lebenden Thieren zur Einführung.
Derselbe kann zum Preise von 0,20 Ji.
von den Verbands-Verwaltungen bezogen
werden. Hannover, den 16. Februar 1881.
Namens der Verbands - Verwaltungen,
K^jgUej^ Eisenbahn-Direction. (551)
Preussisch ■ Oberschlesischer Verband.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt-
machung vom 14. d. Mts., betreffend den
am 1. April er. in Kraft tretenden neuen
Verbandtarif, bringen wir hierdurch zur
Kenntniss, dass ausser den in qu. Bekannt-
machung sub 1 bis 4 genannten, zur Auf-
hebung gelangenden Tarifen und Fracht-
sätzen auch die in dem vom 1. Juli 1880
ab gütigen Gütertarif der Unterzeichneten
Direction zwischen Posen, Kreuz, Star-
gard i. Pom. und Obornik, einerseits und
mehreren Stationen unseres Bezirks an-
dererseits enthaltenen Frachtsätze, zugleich
unter Wegfall bezw. Erhöhung einzelner
Ausnahmefrachtsätze für Getreide etc. und
Holz des Specialtarifs II in den neuen
Tarif übertragen werden und aus dem
vorbezeichneten Gütertarif für den Local-
verkebr ausscheiden. Bromberg, den 17.
Februar 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection im Namen der Verbands-Verwal-
tungen. (568 J)
Schweizer- und Vorarlberg-Nordungari-
scher Getreide verkehr. Die Frachtsätze
des seit 15. September v. J. gütigen Aus-
nahmetarifes mit den Stationen der Schwei-
zerischen Nordostbahn, der Bötzbergbahn,
der Aargauischen Südbahn, der Schweize-
rischen Centralbahn, der Westschweizeri-
schen Bahnen, der Jura-Bern-Luzernbahn
und der Vereinigten Schweizerbahnen
werden mit 28. Februar 1. J. ausser Kraft
gesetzt.
Als Schnittsätze sub B bleiben die Taxen
nach Stationen der Vorarlberger Bahn in
Kraft.
Ronianshorn und Eorschach mit den bis-
herigen Frachtsätzen sind als Bayerische
Stationen handschriftlich naebzutragen.
Budapest, am 16. Februar 1881. Die
General-Direction der K. K. pr. Kaschau-
Oderberger Eisenbahn. (Nachdruck wird
nicht bonorirt) (553)
Eisenbahnen in Eisass -Loth-
ringen. Für die directe Abfertigung von
Gütern zwischen Stationen der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen und der Wil-
helm-Luxemburgbahn, sowie der Station
Athus der Prinz Heinrichbahn einerseits
und Stationen der Schweizerischen Bötz-
bergbahn und Nordostbahn andererseits
kommt am 1. März 1881 ein Tarif (Heft VI
desSüdwestdeutsch-Schweizerischen Tarifs)
zur Einführung, welcher von unseren be-
theiligten Stationen zum Preise von 0,80 M.
bezogen werden kann. Strassburg, den
16. Februar 1881. Kaiserliche General-
Direction der Eisenbahnen in Elsass-Loth-
ringen. (570)
An Stelle der seit dem 1. December 1877
im Westdeutschen Verbände gültigen di-
recten Tarifsätze im Verkehr der H.-L.-B.-
Stationen Mainz, Mainz-Gartenfeld und
Gustavsburg nach und von Stationen der
Main-Weserbahn, treten diejenigen, welche
nach und von Mainz und Castel N. B.
(F.-B.-B.) vom 1. Januar d. J. an im
Preussisehen Staatsbahnverkehre in An-
wendung kommen. Hannover, den 15. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. ^66)
Westdeutscher Eisenbahnverband. Unter
Bezugnahme auf die von den Directionen
der Altona-Kieler und Berlin-Hamburger
Eisenbahn gesellsch aften gemeinsch aftlich
erlassene Publication vom 15. Januar er.
wird bekannt gemacht, dass der — directe
Sätze nach und von Altona, Ottensen,
Schulterblatt und Sterns.chanze enthal-
tende — 2. Nachtrag zum Tarif für die Be-
förderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren vom 1. December 1880
erschienen und bei den Verbands-Güter-
expeditionen zu haben ist. Hannover, den
15. Februar 1881. Namens sämmtlicher
Verbands-Verwaltungen : Königliche Eisen-
bahn-Direction. (678)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Mit dem 1. April er. wird ein neuer Per-
sonengeld-Tarif für den Verkehr zwischen
Stationen der Moselbahn, der Nassauischen
sowie der Main-Weserbahu einerseits und
Stationen der Richtung Halle-Leipzig-Bres-
lau bezw. der Richtung Nordhausen-San-
dersleben-Berlin-Bromberg bezw. Stettin
herausgegeben.
Die einzelnen Relationen sowie die
gleichzeitig eintretenden, nur unerhebli-
chen Erhöhungen sind in unserem Ver-
kehrsbureau Sachsenhausen, Hedderich-
strasse 59, zu erfahren. Frankfurt a. M.,
den 16. Februar 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (556)
IV. Special tarife für bestimmte
Transport- Artikel.
In Folge an der weiter Normirung der
Ungarischen Transportsteuer erleiden die
Frachtsätze
a) des Ausnahmetarifs für den Transport
von Getreide etc. im Ungarisch-Rhein-
ländisch-Westfälischen Verbände vom
1. August 1880;
b) des Ansnahmetarifs für den Transport
von Rinden Europäischer Holzarten
etc. in demselben Verbände vom 5.
August 1880 und
c) des Tarifs für den Ungarisch-Rhein-
ländisch - Westfälischen Güterverkehr
vom 1. December 1880 vom 1. April
er. ab eine Erhöhung.
Näheres hierüber ist demnächst bei den
betreffenden Verbandstationen zu erfahren.
Köln, den 16. Februar 1881. Namens der
betheiligten Verbandsverwaltungen, König-
liche Direction der Köln-Mindener Eisen-
bahn. (552)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Der unterm 10. December v. J.
zur Einführung gelangte Ausuahmetarif
ab Amanweiler Grenze für den Transport
roher Baumwolle von Le Havre wird mit
dem 20. Februar 1. J. aufgehoben. An
dessen Stelle tritt mit Gültigkeit vom
gleichen Tag ein neuer Ausnahmetarif mit
ermässigten Frachtsätzen in Kraft.
Exemplare dieses Tarifs können durch
Vermittlung der Güterexpeditionen bezo-
gen werden. Karlsruhe, den 17. Februar
1881. Generaldirection. (557)
Die Frachtsätze für die Beförderung
von Eisenerzen etc. ab Eisass-Lothrin-
gischen und Luxemburgischen Stationen
nach Oberlahnstein Hafen, welche in dem
Südwestdeutschen Ausnahmetarif vom 1.
November 1879 resp. in dessen Nachtrage
enthalten sind, werden Ende März d. Js.
aufgehoben. Frankfurt a/M., den 19. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahndirec-
Uom (580)
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.
Am 1. k. Mts. kommt der Nachtragi zum
Ansnahmetarif für die Beförderung von
metallurgischen Erzeugnissen von Pfäl-
zischen, Saarbrücker, Luxemburgischen
und Elsass-Lothringischen Stationen nach
Westschweizerischen Stationen vom 1,
August 1880 zur Einführung. (5 a^. Der-
selbe enthält directe Frachtsätze ab
Deutsch-Otb. Strassburg, den 17. Februar
1881. Kaiserliche Generaldirection. (575)
Oberschlesische Eisenbahn. Für
Steine (rohe) in Wagenladungen von min-
destens 10 000 kg pro Frachtbrief und
Wagen gelangt für die Strecke Strehlen-
Sosnowice transito ein Ausnahme-
frachtsatz von 0,55 M. pro 100 kg zur Er-
hebung. Breslau, den 20. Februar 1881.
Königliche Direction. (577)
3. Submissionen^
Eisenbahn - Directions - Bezirk Frankfurt
a. Mo Die in den Werkstätten zu Halle,
Limburg, Fulda, Eschwege, Oberlahnstein,
und Castel vorhandenen alten für dies-
seitige Bahnzwecke unbrauchbaren Mate-
rialien sollen verkauft werden. Bedin-
gungen hierfür können von dem Unter-
zeichneten Bureau gegen Einsendung von
35 A^ bezogen werden und sind Offerten
frankirt und mit der Aufschrift:
»Verkauf alter Werkstattsmate-
rialien“
bis zum 1. März er., V ormittags 10 Uhr,
.an dasselbe eiuzusenden. Frankfurt a. M.-
Sachsenhausen, 11. Februar 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction. Maschinentech-
nisches Bureau. (556)
Köln-Mindener Eisenbahn. Die Lieferung
von 400 Stück vierrädrigen offenen Güter-
wagen zu 10 000 kg Tragfähigkeit soll in 4
Loosen zu 60 Wagen ohne Bremsen und
in 4 Loosen zu 50 Wagen mit Bremsen
im Wege der Submission vergeben wer-
den. Zeichnungen und Bedingungen sind
gegen Einsendung von 2 J/L von unserem
maschinentechnischen Bureau Köln, Ur-
sulaplatz 6, zu beziehen und sind dort
auch die Zeichnungen der Einzelconstruc-
tionen einzusehen.
Die Ablieferung der Wagen muss späte-
stens bis zum, 1. October d. Js. erfolgen.
Die Offerten mit Angabe etwaiger früherer
Lieferungstermine sind mit der äusseren
Bezeichnung „Submission auf Güterwagen“
bis zum 7. März Abends an uns ein-
zureichen und bleiben Submittenten bfs
zum 31. März an ihre Offerten gebunden.
Die Eröffnung der Offerten geschieht
am 8. März er., Vormittags 10 Uhr, in un-
serm Geschäftslocale hierselbst, Domhof 48,
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten. Köln, 15. Februar 1881. König-
liche Direction. (558)
220
3. Betriebs-Ergebnisse.
A. p. Kaiser Ferdiiiamls Nordbahn. Trapsport-EinDahmen pr. Nachtrag.
Kaiser Ferdinands Nordbahn | Mährisch-Schlesische Nordbahn
1879
1880 1 1879
1880
fl. 1 kr.
fl
kr.| fl. |kr
fl. 1 kr.
Bis 31. Dt’cember wurden ausgewiesen
Hierzu: Die auf Grund der buchhalterischen Richtigstellung resul-
tirenden Mehreinnahmen pro November
25 502 907 | —
298 265 1 51
26 034 710
375 685
26
1 276 106
40 841
31
1 355 702
42 410
37
1 25 801 172 1 51
Wien, 17. Februar 1881.
26 410 395
26
1 316 947 131| 1398 112 | 37
(571).
PRIVAT-ANZEIGEN.
fiaufen
gebraucf)te ^u^fä&eti
u. Ittffen folc^e üorjüg=
lid^ gereinigt ben Sieferanten um 20 %
BiÄiger roie ber Sagegpreig roieber ab. —
Sluftäufer unb Slgenten unter günftigen
Sonbitionen gefudjt. (H 51076
0(bmibt, aSuiifd) & So. in älJagbebnrg.
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zu Chemnitz
eröffnet den 25. April 1881 in ihrer mechanischen und chemischen Abtheilung einen neuen Lehrcurs. Die Aufnahme erfolgt entweder
ohne Prüfung auf Grund des Zeugnisses über die erlangte wissenschaftliche Qualification für den einjährigfreiwilligen Militärdienst,
oder auf Grund einer Aufnahmeprüfung, durch welche der Aspirant nachweist, dass er die zur Erlangung der gedachten Qualification
erforderlichen Kenntnisse besitzt.
Die Eröffnung des neuen Lehrcurses der BauabtheUnng erfolgt zu Michaelis.
Der Unterzeichnete ertheilt auf Erfordern nähere Auskunft. Anmeldungen werden bis zum 9. April erbeten.
Chemnitz, am 15. Februar 1881. Regierungsrath Dr. Wunder, Director.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
BUCHBINDEREI. BERLIN SW., BEUTH-STBASSE 8.
leis sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situations-
en-Bedar/s bei schleuniger Herstellung su billigsten Preisen,
und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet. 'IW
H. S. HERMANN. PHOTOLITHOGHAPHIE & LICHTDRUCK-ANSTALT.
Die im Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarifen, l
Plänen eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen sur Lieferung de
Annahme der Privat- Am eigen für diese Zeitung, welche für Fab>
rein Deu
lin-Ver
tungen.
221
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
KliiiiiidKwaiiKig'Ster «falirg-ang^.
Berlin, den 28. Februar 1881.
Dieser Nummer liegt No. 4 des „Anzeigers überzähliger Unter und Uepäckstücke“ bei.
Inhalt: Verein für Eisenbahnknnde : Frischen, über Signaltaubheit; Eeder, über die Ergebnisse des ßahnomnibusbetriebes Berlin-
üünau. — Zur Frage der Rentabilität des Personenverkehrs. — lieber die Verstaatlichung der Kaiserin Elisabethbahn. — Axis Oesterreich-
Ungarn. — Elektrotechnischer Verein. — Literatur: Kursbuch der Deutschen Reichspostverwaltuug. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-
Bekanntmachungen. 2. Dividendenauszahlung. 3. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Verein für Eisenbahnkunde.
Sitzung vom 8. Februar 1881.
Vorsitzender: Herr Geh. Oberregierungsrath Streck ert.
Schriftführer: Herr Eisenbahnbauinspecfor Jungnickel.
Herr Öberingenieur Frischen spricht „über Signaltaubheit“.
In einem Aufsatz der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen ist der sogenannten „Sigmaltaubheit“ als einer neuen
Eisenbahnkrankheit erwähnt worden , wonach Bahnwärter die
akustischen Glockensignale nicht richtig oder gar nicht hören; in
einem späteren Artikel derselben Zeitung ist das Vorhandensein
der Signaltaubheit bestritten und das beobachtete Vorkommniss
bei einzelnen Bahnwärtern als „Signalfaulheit“ bezeichnet worden.
Der Vortragende, welcher in dem Verfasser des erstbezeichn ete.n
Artikels einen Oesterreicher vermuthet, glaubt, dass beide
streitenden Theile Recht haben und zwar je nach den ver-
schiedenen Systemen für Glocken Signale. Die Vermuthung, dass
der Artikel aus Oesterreich stamme, begründet der Vortragende
durch Mittheilung der vielen — im Ganzen tl — auf den Eisen-
bahnen Oesterreich-Ungarns in Anwendung befindlichen Glocken-
signale, welche aus verschiedenen mit Zwischenpausen gebildeten
Glockenschlägen bestehen, während die Deutsche Signalordnung
nur 4 Glockensignale kennt, welche sich nur durch verschiedene
aus der gleichen Anzahl von Schlägen bestehende Gruppen unter-
scheiden. Der Vortragende bemerkt nun, dass Jedermann ge-
wöhnt täglich zu bestimmter Zeit eine Anzahl Glockenschlägi
zu hören, wie beispielsweise um die zehnte Abendstunde, beim
Ertönen der erwarteten Glockenschläge diese nicht immer mit-
zählen wird und es daher leicht überhören kann, wenn ausnahms-
weise nur 9 oder 11 Glockenschläge ertönen; dagegen werde man
sofort aufmerksam werden, wenn statt der erwarteten 10 Glocken-
schläge dieselben nach einer kurzen Pause abermals laut werden
oder ein anhaltendes Ertönen von Glocken Schlägen stattfindet,
und in diesem Vorkommniss etwas Aussergewöhnliches finden.
So . könne ein Bahnwärter, der stets zu bestimmten Zeiten das
Signal (Zug fährt nach X) zu hören gewohnt ist, es
unvorbereitet sehr leicht überhören, wenn ausnahmsweise zu einer
der bestimmten Zeiten das Signal ertönt (Zug
fährt nicht nach X). Wenn der Wärter in der That das zweite
Signal überhört, d. h. wenn er dasselbe falsch hört, indem er
dasselbe in der bestimmten Erwartung des ersten Signals für
dieses hält, so kann man allerdings von einer „Signaltaubheit“
reden, deren Existenz daher beim Oesterreichischen Signalsystem
möglich sei. Wenn dagegen in Deutschland ein Bahnwärter ein
Glockensignal falsch oder gar nicht hört, so könne das nur als
„Signalfaulheit“ bezeichnet werden, da die Glockensignale hier
so wesentlich von einander verschieden sind, dass er beim Er-
tönen eines anderen, als des erwarteten Signals sofort auf die
Abweichung von der gewöhnlichen Regel aufmerksam werden
müsse. Darnach sei es auch als sehr richtig zu bezeichnen, dass
die Deutsche Signalordnung für aussergewöhnliche Ereignisse ein
von den täglich oftmals vorkommenden Glockensignalen besonders
abweichendes Signal vorschreibe. Der Vortragende hält seinerseits
den in dem bezeichneten Artikel der Zeitung des Vereins Deutscher
Eisenbahn- Verwaltungen gemachten Vorschlag zur Abwendung
der aus der Signaltaubheit hervorgehenden Unzuträglichkeiten,
nämlich die electrische Verbimlung eines optischen mit dem
akustischen Signal, wonach also der Wärter an einem optischen
Signal erkennen soll, dass ein akustisches Signal gegeben worden
ist, nicht für vortheilhaft.
Aus der sich an diesen Vortrag anschliessenden Discussion,
an welcher sich die Herren Betriebsdirector Bessert- Nett elbeck,
Geh. Oberregierungsrath Kinel, Regierungs- und Bauratli Re der,
Oberingenieur Frischen, Fabrikdirector Weidtmann und Geh.
Regierungsrath v. Weber betheiligten, ergab sich, dass die An-
sichten über die Vortheile der Combinirung optischer Signale mit
den akustischen, sowie über die angemessenste Art des Abläutens
der Züge sehr auseinandergehen. Hervorzuheben ist, dass nach
Mittheilung des Herrn Bessert- Nettelb eck auf der Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahn die Züge während des gewöhn-
lichen Betriebes in den Wochentagen nur nach Massgabe des
Fahrplans abgeläutet werden, ohne dass vorher eine telegraphische
Verständigung der betreffenden benachbarten Stationen stattfindet
und dass sich bisher Un Zuträglichkeiten bei diesem Verfahren
nicht -ergeben haben. Die Combinirung optischer Signale mit
den akustischen wird einerseits unter gewissen Umständen, z. B.
auf Bahnen von geringem Verkehr, für vortheilhaft bezeichnet,
weil hier die Wärter sich häufig behufs der Streckenrevision weit
von dem Orte des Glockensignals entfernen und weil es sich
empfehle, denselben bei ihrer Rückkehr auf ihren Standort durch
ein optisches Signal anzuzeigen, dass in der Zwischenzeit ein
akustisches Signal gegeben worden ist. Andererseits wird vor
einer nicht dringend gebotenen Complication der Signale gewarnt.
Herr v. Weber bezeichnet aus eigener Erfahrung die Oester-
reichischen Glockensignale für nicht nacliahmenswertli , da die
meisten Störungen auf Oesterreichischen Eisenbahnen durch die
Glockensignale veranlasst und die letzteren daher auch dort bei
ausnahmsweise eintretenden starkem Betriebe gänzlich suspen-
dirt werden. ;
Herr Regierungs- und Baurath Reder spricht über die „Er-
gebnisse des Bahnomnibusbetriebes ßerlin-Grünau im Betriebs-
jahre vom 15. October 1879 bis 14. October 1880. Der Bahnomnibus-
betrieb wurde, wie in d'-r Sitzung vom 11. März 1879 eingehend
erörtert ist, deshalb eingerichtet, um auf eine billigere Weise, wie
durch Einlegung einer grösseren Zahl von Vollbahnzügen, die zur
Hebung des Localverkebrs zwischen Berlin und den nächstgele-
genen Haltepunkten Johannisthal, Adlershof und Grünau gebote-
nen häufigeren Bahnverbindungen herzustellen und ferner um
die Colonisation des im Osten Berlins zwischen dem linken Spree-
ufer und der Görlitzer Bahn belegenen ausgedehnten Villen-
terrains zu fördern und dadurch einen neuen grösseren Verkehr
der Bahn zuzuführen.
Nach kaum zweijähriger Einführung des Bahnomnibus-
betriebes kann schon jetzt constatirt werden, dass vorgenannte
Zwecke theils schon erreicht sind, theils mit Sicherheit künftig
werden erreicht werden.
Allen billigen Ansprüchen des Localverkebrs wird durch
die jetzt verkehrenden Vollbabn- und Bahnomnibuszüge in aus-
kömmlicher Weise Genüge geleistet und hat bereits die starke
Nachfrage nach Sommerwohnungen in jener, sehr günstige sani-
täre Verhältnisse bietenden Gegend, zu vielfachen Neubauten dort
geführt; diese Nachfrage nach Sommerwohnungen ist wesentlich
gesteigert, nachdem die Bahnomnibuszüge vom 1. April bis 1. Oct
jeden Jahres dem Schulbesuch der Kinder und den Comptoir-
stunden der Geschäftsleute in Berlin entsprechend befördert
werden.
Anzahl der beförderten Züge. Während des Winter-
fahrplans (15. October 1879 bis 14. Mai 1880) wurden täglich 4 und
im Sommerfahrplan (vom 15. Mai bis 14. October 1880) täglich
6 Bahnomnibuszüge in jeder Richtung — im ganzen Jahre 3 446
Züge mit 48 244 Zugkm expedirt.
Im Betriebsjahre 1878/79 sind im Winter nur 3 Züge täglich
in jeder Richtung gefahren; auf diesen Satz ist jetzt auch wieder
zurückgegangen, da der pro 1879/80 versuchsweise mehr eingelegte
vierte Zug — Morgens 8^^ von Berlin nach Grünau und Abends
11® von Grünau nach Berlin zurück — so sehr auch das Publikum
vorher danach verlangte, fast gar nicht benutzt ist.
Betriebsmaterial. Das rollende Material war dasselbe
wie im Vorjahre: zwei kleine Tendermaschinen und ein Omnibus-
wagen.“
Nur 57 der im Ganzen beförderten 3 446 Bahnomnibuszüge
mussten durch Vollbahnlocomotiven gefahren werden, und zwar
30 Züge wegen hohen Schneefalles (der Zwischenraum zwischen
Schienenkopf und Unterkante der Umkleidung der Tramway-
maschine beträgt nur 15 cm) und 27 dergleichen, weil die Revi-
sion der einen Tramwaymaschine mit der Repai-atur der anderen
zusammenfiel; der ganze andere Dienst ist von jenen für den
Bahnomnibusverkehr von Krauss & Co. (München) gelieferten,
bereits früher eingehend beschriebenen Trämwaymaschinen ge-
leistet und machte dabei
die Maschine Adlershof 33 698 Zugkm und
, „ Grünau 13 748 „
Die Leistung der ersteren Maschine ist danach eine bedeu-
tende gewesen (nach dem statistischen Bericht der Sächsischen
Staatsbahnen pro 1879 haben von 714 Locomotiven 62 Stück eine
gleiche Leistung wie die vorerwähnte aufzuweisen, während 405
Locomotiven weniger und nur 247 Stück mehr Zugkilometer ge-
macht haben).
Der ebenfalls von Krauss & Co. gelieferte, reichlich 120 Per-
sonen fassende zweietagige Omnibuswagen (mit 4 Achsen auf
2 Truckgestellen) ist, wenn auch sehr leicht construirt, doch 1 070 kg
schwerer wie ein gewöhnlicher zweiachsiger 3. Classenwagen, und
wird deshalb, so lange nicht mehr wie 40 Personen in einem
Zuge zu befördern sind, was fast durchweg bei den Zügen des
Winterfahrplans der Fall ist, nur ein Wagen der letzteren Art be-
fördert. Erst bei stärkerem, mit Ende April jeden Jahres ein-
tretendem Verkehre wird der zweietagige Omnibuswagen einge-
stellt und werden demselben je nach Bedarf 2 bis 4 gewöhnliche
3. Classewagen angehängt. Der stärkst besetzte Babnomnibus-
zug beförderte 286 Personen und bestand aus dem vollbesetzten
Omnibuswagen und 4 ebenfalls vollbesetzten 3. Classewagen. Die
Maschine Adlershof beförderte spielend diesen 56 700 kg schwe-
ren Zug.
Im Jahresdurchschnitt bestand jeder Bahnomnibuszug aus
3,19 Personenwagenachsen.
Bill etpr eise. Wie bereits in dem Eingangs erwähnten
Vortrag mitgetheilt wurde, ist für die Bahnomnibuszüge ein ein-
heitlicher Fahrgeldsatz eingeführt, er entspricht dem Satze der
Vollbahnzüge für die Strecke Berlin- Adlersbof und beträgt für
ein einfaches Billet 40 4^, für ein Relourbillet 70 4^ und für
Kinder und Militärs 25 4^. Ausserdem werden noch Abonnements-
karten für 1 — 3 und 6 Monat Gültigkeit, mit 50 — 60 und 70 pCt.
Fahrpreisermässigung, ausgegeben. Je nachdem nun die eine
oder andere Sorte der vorgenannten Bidets zur Ausgabe gelangt
(im Winter fast nur Tour- und Retourbillets für Erwachsene, im
Sommer in grösserer Zahl die Kinderbillets und die billigeren
Abonnementskarten für Erwachsene und Kinder), stellt sich der
Durchschnittssatz pro Billet für die verschiedenen Betriebsperio-
den höher oder niedriger, er betrug für den Winterfahrplan
45,37 4|, für den Sommerfahrplan 39,20 4& und im Jahresdurch-
schnitt 40,83 4^.
Aus dem gleichen Grunde erklärt sich die Differenz zwischen
dem Durchschnittspreise pro Billet im Betriebsjahre 1878/79
37,84 4& und dem vorgenannten von 40,83 a^.
Betriebsausgaben. Die Ausgaben für die Beförderung
von 3 446 Zügen betrugen 18 133 während sich die des Vor-
jahres, bei nur 3 012 beförderten Zügen, auf 19 348 M beziffert
haben.
Diese Ausgaben stellen sich zusammen:
1. aus den eigentlichen Transportkosten, das sind Kosten
für das Heiz-, Schmier- und Beleuchtungsmaterial, die Reparatur
der Maschinen und Wagen und die Meilengelder für das Zug-
personal, im Ganzen 15,si4 4^ pro Zugkilometer.
(An Koke sind incl. Anheizen und Feuerreserve pro Zug-
kilometer 2,675 hg erforderlich gewesen, die Maschinenreparatur
hat 3,462 4-ä und das Meilengeld des Zugpersonals 3,44* pro Zug-
kilometer betragen.)
2. aus den generellen Kosten, als:
a) Kosten für Gehalte und Emolumente des Zugpersonals; sie
betrugen für die Winterperiode 13,37 ^ und für die des Som-
mers 19,085 ^2» pro Zugkilometer. Diese Differenz ist darin
begründet, dass im Winter wegen der kürzeren Dauer des
täglichen Dienstes IV9 Zugcorps (ä 1 Führer, 1 Heizer und
1 Schaffner)' genügen, während der 16stündige Dienst im
Sommer die Verwendung von 2 Zugcorps (das eine leistet
den täglichen Fahrdienst, das andere hat Ruhe) erforder-
lich macht.
b) Kosten der Verzinsung und Amortisation des Anschaffungs-
capitals des rollenden Materials. Diese stellen sich umgekehrt
im Sommer niedriger wie im Winter, weil im Sommerfahrplan
die Zahl der täglich beförderten Züge eine grössere ist wie
im Winter.
Pro Zugkilom. betrugen erstere 4,334 ■4 und letztere 6,279 4^.
c) Mehrkosten für Heiz- und Schmiermaterial und Reparatur der
zur Beförderung von 57 Bahnomnibuszügen statt der Tramway-
maschinen eingestellten Vollbahnmaschinen. Diese Kosten be-
trugen im Ganzen nur 97,36
Die aus der Summirung der vorgenannten Kosten resulti-
renden Gesammtbetriebskosten haben pro Zugkilometer
während des Winterfahrplans . 35,68 4^
für den Sommerfahrplan . . . 39,42 „
und im Durchschnitt .... 37,59 ,
betragen.
Besetzung der Züge. Um vorgenannte Betriebskosten
zu decken, muss bei der 14 km betragenden Entfernung zwischen
Berlin und Grünau, und unter Zugrundelegung der oben erwähnten
durchschnittlichen Billetpreise für die verschiedenen Betriebs-
perioden, jeder Bahnomnibuszug mit
11 Personen in der Winterperiode und
14,8 „ im Sommer, oder mit
12,89 „ „ Jahresdurchschnitt besetzt sein.
Von sämmtlichen 1 688 Zügen des Winterfahrplans waren
besetzt: 788 mit 0 bis 11 Personen (also die Selbstkosten
nicht deckend),
598 „ 12 „ 20 „
230 „ 21 „ 30 „ und
72 „ 31 und mehr Personen. '
Für den Verkehr im Sommerfahrplan stellt sich das Ver-
hältniss erheblich günstiger.
Nur 274 Züge von den in dieser Periode beförderten 1 7581
Zügen deckten, weil nur mit 0 bis 15 Personen besetzt, die '
Selbstkosten nicht, während die andern wie folgt besetzt waren:
686 Züge mit 15 bis 30 Personen,
320 „ „ 31 „ 45
207 „ „ 46 „ 60
127 „ „ 61 „ 75
63 „ „ 76 „ 100 „
41 „ „ 101 „ 150 „
40 „ „ 150 „ 286 „
Vorstehende Zugfrequenznachweisung für die Sommer-
periode enthält, was besonders hervorgehoben werden muss,
nicht den Sonn- und Festtags-Nachmittagsverkehr zwischen Berlin '
und Grünau. Dieser Verkehr muss seiner Grösse wegen durch'
Vollbahnextrazüge vermittelt werden.
Für einen Bahnomnibusextrazug reduciren sich die Betriebs- ;
kosten, da die generellen Kosten (Gehalte des Zugpersonals und ^
Verzinsung etc.) bereits bei den fahrplanmässigen Zügen abge-
rechnet sind, lediglich auf die reinen Transportkosten „von ;
15,844 4^ pro Zugkilometer‘‘, zu deren Aufbringung das Fahrgeld s
von rot. 6 Personen schon genügt. i
Mehrkosten der Beförderung durch Locomotiven.?
Bei Einrechnung der oben sub 2 c erwähnten Mehrkosten für/
Heizung, Schmiermaterial und Reparatur der statt der Tramway-/
maschine eingestellten Personenzuglocomotive drängt sich unwill-jf
kürlich die Frage auf, um welchen Betrag sich die Betriebskosten fc
erhöhen, wenn durchweg, statt der Tramwaymaschinen, Personen-»:
zuglocomotiven zur Beförderung der Bahnomnibuszüge verwandt'"’"
worden wären und ergiebt eine genaue Berechnung, dass diese/
Mehrkosten pro Zugkilometer 19,66 4^ oder 34,3 pCt. betragen^
würden. Hierbei ist die schädliche Einwirkung der Vollbahn-"
locomotiven auf den Bahnoberbau noch nicht mit in Betracht»
gezogen, was bei der Schwere der Locomotiven für eine richtige?
Berechnung doch geschehen müsste; für die Tramwaymaschinen
kann diese Einwirkung füglich ausser Acht gelassen werden; das
Gewicht dieser Maschine im betriebsfähigen Zustande beträgt
nur 7200 kg, auf jede Achse derselben kommt mithin noch nicht
die Hälfte des Druckes, den jede Achse eines beladenen Kohlen-
wagens auf das Bahngeleise ausübt.
Bilanz. Die Gesammtausgaben für den Bahnomnibns-
betrieb haben, wie bereits oben erwähnt, 18 133 M. betragen,
diesen Ausgaben steht eine Gesammteinnahme von 36 276 Uit ge-
genüber und ergiebt sich danach ein reiner Ueberschuss von
18 142 M (im Jahre 1878/79 nur 6 946 von welchem 2 238 M.
auf die Winter- und 16 904 M auf die Sommerfahrplanperiode
entfallen. Befönlert sind endlich im Ganzen 88 839 Personen ge-
genüber 69 490 Personen im Vorjahre.
Ausdehnung des Bahn Omnibusbetriebes auf an-
dere Strecken. Vorstehend mitgetheilte, sehr günstige Ergeb-
nisse des Babnomnibusbetriebes Berlin-Grünau im ßetriebsjahre
1879/80 haben die Verwaltung der Berlin- Görlitzer Bahn veran-
lasst, einen gleichen ßahnomnibusbetrieb wie zwischen Berlin
und Grünau auch auf der 32,89 km langen Strecke zwischen Gör-
litz und Zittau io Aussicht zu nehmen.
Die CoDStruction des Fahrplans für Bahnomnibuszüge über
längere Bahnstrecken wird durch die Bestimmung des § 27 der
Babnordnung für die Deutschen Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung, ^„dass eine grössere Fahrgeschwindigkeit wie 30 km
in der Stunde nicht angewandt werden dürfe‘‘, sehr erschwert
und würde die Zulassung einer Maximalgrundgeschwindigkeit von
40 km in der Stunde ganz wesentliche Vortheile dadurch bieten,
dass einmal mehr Züge gefahren, dann die Kreuzungsstationen
bequemer erreicht und endlich, was das Wichtigste ist, dass
die Zeiten zwischen Ankunft und Wie lerabgang der Züge auf
den Endstationen zur Restauration der Maschinen verlängert
werden können.
Die Unterstellung der Bahnomnibuszüge unter die Bestim-
mungen der vorgenannten Bahnordnung ist gewiss sachlich be-
gründet,. es ist aber auch der Wunsch berechtigt, dass da, wo
die Eigenartigkeit des Bahnomnibusbetriebes Gefahren aus-
schliesst, die mit dem gewöhnlichen Betriebe von Bahnen unter-
geordneter Bedeutung verbunden sind, auch die entsprechenden
Erleichterungen dem Bahnomnibusverkehre gewährt werden.
Bei Einschiebung eines ßahnomnibusverkehrs zwischen
flen Vollbahnbetrieb einer Strecke ist für jeden Babnomnibuszug
die Bahn wie hei den Vollbahnzügen auf allen Punkten bewacht
und wird jeder derartige Zug von dem vorschriftsmässigen Fahr-
personal begleitet. Es beschränkt sich mithin die den Bahn-
omnibuszügen gegenüber den Vollbahnzügen gewährte Erleich-
terung, da die Gestattung der Beförd'-rung in nur einer Wagen-
classe bei Bemessung der Sicherheit (Jes Betriebes nicht in Frage
kommt, lediglich auf den Wegfall des Schutzwagens vor den mit
Personen besetzten Wagen.
Herr Geh.Regierungsrath S i mo u bemerkt, dass das Publikum
mit dem auch auf der Strecke Berlin -Spandau der Berlin -Ham-
burger Eisenbahn eingerichteten Bahnomnibusbetrieb Anfangs
sehr zufrieden gewesen sei, weil man die dadurch Jierbeigeführte
Vermehrung der sonstigen Zugverbindungen freudig begrüsst habe;
allmälig aber seien mehrfache Klagen laut geworden und zwar
über die lange Fahrzeit, über die mangelnde Heizung der Wagen
im Winter und über das Fehlen von Damen- und Nichtraucher-
Coupees. Die Heizung der Wagen erscheine bei einer nur 20 bis
25 Minuten dauernden Fahrt ebenso wenig erforderlich, wie in den
Pferd ebabnwagen der Strassenbuhnen; wolle man die Heizung
einfübren, so würde man bei der Anwendung von Briquets eine
genügende Wärme auch erst bei Beendigung der Fahrt erzielen,
da der für das gute Brennen der Briquets erforderliche Luftzug
erst während des Fahrens erzeugt werde.
In der sich hieran anschliessenden weiteren Discussion, an
welcher sich die Herren Regierungs- und Baurath Red er, Regie-
rungsrath Hartnack, Geh. Oberbaurath Franz, Betriebsdirector
Bessert-Nettelbeck und der Vorsitzende betheiligten, wurde
der Wunsch geäussert, es möchte Seitens der Aufsichtsbehörden
eine Erhöhung der Geschwindigkeit der Omnibuszüge von 30 auf
40 km in der Stunde zugelassen werden; dem gegenüber wurde
jedoch betont, dass das Publikum auf die Dauer auch mit einer
so erhöhten Geschwindigkeit nicht zufrieden sein werde, dasselbe
wolle dann schliesslich mit den Omnibuszügen ebenso schnell
fahren, wie mit den sonstigen Zügen; das Publikum müsse aber
daraufhingeführt werden, dass der Omnibusbetrieb ein Ausnahme-
betrieb sei und dass derselbe nur durchführbar sei, wenn der-
selbe in jeder Weise einfacher eingerichtet werde als der sonstige
Hauptbetrieb; hierzu gehöre auch eine geringere Geschwindigkeit
und es empfehle sich, den Charakter der Omnibuszüge durch
eine Geschwindigkeit zu kennzeichnen, welche auffällig von der-
jenigen der Hauptzüge abweiche.
Herr Betriebsdirector Illing macht Mittheilung von einem
am 27. Januar d. J. stattgehabten Bandagenbruch bei dem Köln-
Berliner Expresszuge zwischen Stadthagen und Haste. Die Bandage
des rechten Rades der Vorderachse an dem letzten Wagen des ge-
nannten Zuges zersprang etwa 6 km vor dem Bahnhof Haste, in
Folge dessen diese Achse sofort entgleiste, sich nach und nach
aus den Achsgabeln löste und sich vor die Mittelachse des Wagens
setzte. Während der Durchfahrt durch den Bahnhof Haste wurde
auch die Mittelachse aus ihren Lagern gerissen und setzten sich
schliesslich beide Achsen kreuzweisevordieHinteraebse. Inzwischen
war der Locomotivführer durch die Zeichen der auf dem Perron des
Bahnhofs Haste stehenden Beamten auf den Unfall aufmerksam
emacht worden und brachte den Zug etwa 300 m hinter dem
erron zum Stillstand. Nach Aussage der Stationsbeamten ist
auch die dritte Achse während der Durchfahrt durch den Bahn-
hof bereits entgleist gewesen; dieselbe hat jedoch ihren Lauf
dicht neben den Schienen fortgesetzt, während der Wagenkasten
selbst, welcher noch fest in den Nothketten hing, vorn auf- und
niederschwankte, ohne jedoch die Schienen zu berühren. Sehr
arg können die Stösse des Wagens nicht gewesen sein, weil Be-
schädigungen des Wagenkastens nicht entstanden sind; dieser
Umstand dürfte darin seine Erklärung finden, dass die entgleiste
Achse etwa 4 km auf eisernem Langschwellenoberbau (System
Hill) fortgeschleift ist und auch auf dem hart gefrorenen Boden
ohne Schwierigkeit fortrollen konnte. Während die Nothketten
gehalten haben, ist die Patentkuppelung gerissen, doch ist anzu-
nehmen, dass der Bruch derselben erst auf der letzten kurzen
Strecke, als der Wagen die starken Auf- und Niederbewegungen
machte, erfolgt ist. Von dem 4 km langen eisernen Langschwellen-
oberbau waren 1 362 Laschenschrauben, 1 132 Langschwellenbolzen,
615 Deckplättchen, 470 Verbindungsstangen, dagegen auf dem
2 km langen hölzernen Querschwellenoberbau ungefähr 1 000 Stück
Schienennägel und Schraubennägel beschädigt und mussten durch
neue Materialien ersetzt werden.
Durch übliche Abstimmung wurden zu ordentlichen ein-
heimischen Mitgliedern aufgenommen: die Herren Generalmajor
Albrecht, Regierungsbaumeister Boedecker und Regierungs-
rath Seebold.
Zur Frage der Rentabilität des Personenverkehrs.
Zwar ist beinahe zu befürchten, dass die Leser dieser
Blätter unwillig ob der häufigen Wiederholung des in der Ueber-
schrift genannten Themas die Zeitung aus der Hand legen, aber
wenn sich Verfasser trotz dieser Möglichkeit und trotz der in
dieser Zeitschrift schon zu wiederholten Malen veröffentlichten
umfassenden Besprechungen der in Rede stehenden Frage ge-
stattet, nochmals darauf zurückzukommen, so geschieht es in der
Ueberzeugung, dass eine die finanzielle Seite und das allgemeine
Wohl in gleichem Masse befriedigende Lösung derselben zu den
dankbarsten und wichtigsten Aufgaben unserer Eisenbahn Ver-
waltungen gehört und in der Hoffnung, dass vielleicht einige der
nachstehenden Betrachtungen nicht ganz unwerth sind, beachtet
und eventuell weiter verfolgt zu werden.
Es kann wohl als eine unbestrittene Thatsache hingestellt
werden, dass die Entwickelung und damit die Rentabilität des
Personenverkehrs, sowohl im Vergleiche mit der gleichen Ver-
kehrsart unserer auf derselben Culturstufe stehenden Nachbarn,
als auch im Vergleiche mit der so rasch fortschreitenden Ent-
wickelung des eigenen Güterverkehrs in Deutschland unverhält-
nissmässig zurückgeblieben ist. Ebenso dürfte wohl kaum das
ungesunde, oder doch zum mindesten das unnatürliche eines
derartigen Zustandes geleugnet worden können. Denn ungesund
und unnatürlich ist es doch zweifellos, wenn die eine Verkehrs-
art, der Güterverkehr, beinahe ganz allein, nicht nur zur Be-
streitung der selbst verursachten Betriebskosten, sondern auch
zur Verzinsung und Amortisation des Anlagecapitals der ganzen
Bahn herangezogen werden muss. Ja oft genug muss sogar der
Güterverkehr noch zu der Deckung der Selbstkosten des Per-
sonenverkehrs beitragen, also gewissermassen dessen Aufrecht-
erhaltung überhaupt erst ermöglichen; so dass aus dem Fracht-
betrag einer jeden Tonne Waare ein gewisser Theil dazu ver-
wendet werden muss, um die Personenbillets zu dem landes-
üblichen Tarife an die Passagiere verausgaben zu können. Und
dass im Grossen und Ganzen in Deutschland die Verhältnisse so
liegen, lehrt leider die Statistik.
Es werden also behufs Aufrechterhaltung billiger Personen-
tarife unausbleiblich die Gütertarife vertheuert. Aber selbst
trotz unserer billigen Personentarife ist die Belebung des Per-
sonenverkehrs eine keineswegs befriedigende.
Es mag ja zuzugeben sein, dass der Frachtenverkehr eher
geeignet ist. mit höheren Tarifsätzen belastet zu werden, als der
Personenverkehr, denn letzterer empfindet hohe Tarife viel
unmittelbarer als ersterer, und die grosse Masse der Bevölkerung,
welche sich mehr und mehr daran gewöhnt, die Eisenbahnen- als
öffentliche, dem allgemeinen Wohle dienende Verkehrswege
anzusehen, würde sich selbst und damit das allgemeine Interesse
durch hohe Personentarife — ähnlich der Einwirkung der directen
Steuern im Gegensätze zu den indirecten — empfindlicher ge-
schädigt sehen, als durch hohe Gütertarife, aber ein derartiges
Verhältniss darf nicht zu weit getrieben werden. Wir wollen
dahin gestellt sein lassen, ob dieser Gesichtspunkt überhaupt
berechtigt ist; jedenfalls werden in ärmeren Gegenden — und
im Vergleiche zu unsern Nachbarn müssen wir unser ganzes
Land hierzu rechnen — hohe Personentarife sehr schwer ertragen,
sie führen unabänderlich zur Einschränkung des Personenver-
kehrs und damit auch nicht zu dem gewünschten Resultate.
Aus diesen Betrachtungen dürfte sich ergeben, dass dasjenige
Mittel, welches zur Behebung des beregten Uebelstandes am ein-
224 —
fachsten und durchschlagendsten erscheint und auf welches uns
besonders auch ein Vergleich mit unsern Nachbarn hinzu weisen
scheint, dass die Erhöhung der Personentarife ohne Weiteres
nicht anwendbar ist; ja, dass cs überhaupt wohl nicht, oder doch
nicht so bald zu erreichen sein wird, dass auch bei uns der
Personenverkehr einen seiner Bedeutung entsprechenden Theil
zur Verzinsung des Anlagecapitals beiträgt. Aber unter allen
Umständen, muss das verlangt werden und zu erreichen sein, dass
wenigstens die Selbstkosten reichlich gedeckt werden und dass
auch über diese hoch gegriffenen Selbstkosten hinaus ein wenn
auch nur bescheidener Ueberschuss erzielt wird, um so den Per-
sonenverkehr auch finanziell selbstständiger und vom Güterver-
kehr unabhängiger wie bisher zu machen.
Bevor diejenigen Mittel besprochen werden, welche wohl in
erster Linie geeignet sein können, dem angestrebten Ziele näher
und näher zu kommen, sei beiläufig auch eines Umstandes ge-
dacht, w'elcher unverkennbar die geringe Ertragsfähigkeit des
Personenverkehrs in ziemlich erheblichem Masse mit verschuldet,
nämlich der Gratisleistungen der Eisenbahnen für die Post, wie
sie leider gesetzlich ffstgestePt sind. Es ist zu hoffen, dass, be-
günstigt durch die mehr und mehr um sich greifende Verstaat-
lichung der Eisenbahnen, das jetzige unnatürliche, um nicht zu
sagen unsittliche, Verhältniss immer gebieterischer Lösung. ver-
langt. Während unsere Zeit mit Macht dahin strebt, das Reich
finanziell so vollkommen auszurüsten, dass es aus seinen Ueber-
schüssen mit voller Hand den Einzelstaaten in ihren Bedräng-
nissen Hülfe leisten kann, ist hier umgekehrt das Reichspost-
institut in seinen finanziellen Ergebnissen lediglich von den
Gratisleistungen der Eisenbahnen, also der Einzelstaaten bezw.
sogar einzelner Gesellschaften abhängig, so dass die thatsäch-
licben wirthschaftlichen Ergebnisse der verschiedenen Verkehrs-
betriebe zum Schaden klarer Uebersicht aus dem Durcheinander
nicht zu entwirren sind. Ja es zeigt sich sogar, dass die Post
mit ihren billigen Packettarifen, welche sie nur in Folge der
Gratisleistungen der Eisenbahnen aufrecht erhalten kann und mit
welchen sie beinahe ausschliesslich auf den Personenverkehr und
dessen Ertrag drückt, dem Eisenbahngüterverkehr, auf dem jetzt
die ganze Last der Verzinsung des Anlagecapitals der Eisenbahnen
ruht, Concurrenz macht. Doch dies nur beiläufig; sicherlich
würde zwar eine Lösung dieser unnatürlichen und veralteten
Verhältnisse die Ertragsfähigkeit des Personenverkehrs etwas
bessern, aber die Hauptmittel zu gründlicher Kur müssen anderswo
gesucht werden und sie sind auch schon in diesen Blättern
wiederholt erwähnt worden; es sind hauptsächlich:
1. Hebung und Belebung des Localverkehrs.
2. Reduction der Classen und
3. Ausgleichung der unnatürlich hohen Differenz in den
Tarifen für einfache und Retourbillets.
Wenn man einen Blick auf einen Fahrplan unserer grossen
Durchgangsbahnen wirft, so sieht man in der Regel eine über-
grosse Anzahl langgezogener Durchgangszüge, welche über
das Bedürfniss des Durchgangsverkehrs entschieden weit hinaus-
gehen und dem Localverkehr nur in unzureichendem Masse
Rechnung tragen können. Denn naturgemäss liegt ein Zug in
den Nachtstunden und in der vollen Mittagszeit für den Local-
verkehr unpassend, während bei Berücksichtigung des Durch-
gangsverkehrs die eine oder andere Gegend schlechterdings mit
Nacht- oder Mittagszügen bedacht werden muss. Ist diese
Gegend nun eine dichtbevölkerte, so muss ihr zu Liebe ein
weiterer Zug construirt werden, der für sie günstiger liegt, und
auch dieser wird wieder über Hunderte von Kilometern durch-
geführt und mit allen möglichen und unmöglichen Anschlüssen
ausgerüstet. Auf diese Weise wird nun in mehrfacher Hinsicht
gegen die Interessen der Eisenbahnen und des Localverkehrs
verstossen. Zunächst würde mancher Zug auf weiten, dünn be-
völkerten Strecken ganz oder doch theilweise ausfallen können,
wenn nicht die alte Tradition der Berücksichtigung des Durch-
gangsverkehrs seine Beibehaltung wollte; dann Hesse sich der
Localverkehr durch passend gelegene Züge, besonders auf kurzen
Entfernungen, wesentlich stärken und beleben und schliesslich
ist anzunehmen, dass sich derartige Localzüge, welche auf nicht
zu weiten Strecken hin- und herfabren, mit besserer Wagen-, Per-
sonal- und Maschinenausnutzung betreiben lassen, als die lang-
gestreckten Durchgangspersonenzüge. Dabei ist noch zu berück-
sichtigen, dass diese letzteren, in Folge der übertriebenen Rück-
sicht, welche bei ihrer Fahrplanconstruction auf die Anschlüsse
fremder Bahnen genommen werden, auf gewissen Strecken ausser-
ordentlich knapp bemessene, auf andern Strecken aber wieder
überreichlich lange Fahrzeit erhalten, was auf alle Betriebsver-
hältnisse erschwerend und vertheuerud einwirkt. Der Durch-
gangsverkehr ist aber keineswegs so wichtig, dass er die jetzt
beinahe allgemeine überlriebene Rücksichtsnahmo verdienLjer mag
getrost auf die wirklichen Durchgangszüge verw’iesen werden, auf
die Schnell- etc. Züge, deren er sich ja auch thatsächlich vor-
zugsweise bedient, während die Personenzüge ihrem eigentlichen
Zwecke: der Bedienung, Belebung und Förderung des Localver-
kehrs im Interesse des Volks nicht minder, wie der Eisenbahnen,
zuzuführen sind.
Nach den statistischen Nachrichten des Vereins Deutscher
Eisenbahnverwaltungen pro 1878 kommen auf den Binnenverkehr
ca. 90 pCt. aller Eisenbahnreisenden Deutschlands. Nun kann
man zwar Binnenverkehr nicht mit Localverkehr identificiren,
aber immerhin ist der Localverkehr der wichtigste Theil des
Binnenverkehrs und wenn der letztere schon jetzt etwa 90 pGt .
der Reisenden und ca. T’O pCt. des Ertrages des Gesammt-
personenverkehrs ausmacht, obgleich so vielfach die Zuglage dem
Localverkehre geradezu ungünstig ist, so ist wohl mit Sicherheit
anzunehmen, dass günstige Zugverschiebungen, unter Belebung
und Hebung des Localverkehrs, den Eisenbahnen vermehrte Ein-
nahmen zufübren werden.
Es mag ja in früheren Zeiten die Concurrenz vielfach dazu
gezwungen haben, dem Durchgangsverkehr mehr Rechnung zu
tragen, als dem Localverkehr, indem man vor allen Dingen dar-
nach trachtete, den finanziell relativ ergiebigeren Durchgangsver-
kehr, welcher eventuell auch auf Concurrenzrouten übergehen
konnte, für die eigene Bahn festzuhalten, während man dem
ursprünglich wenig entwickelten Localverkehr, der zadem auch
in der Regel keine Concurrenzwege auf andern Bahnen aufsuchen
konnte, nur geringe Bedeutung beimass. Inzwischen haben sich
aber die Verhältnisse wesentlich geändert; nicht nur, dass der
Localverkehr sich zu ansehnlicherer Bedeutung entwickelt hat,
sondern es hört auch, theils als Frucht der Verstaatlichung der
grossen Durchgangslinien, die unsinnige Concurrenzmacherei
mehr und mehr auf, und da sich der Durchgangsverkehr über-
haupt, oder doch in der Regel, der Eisenbahnen bedienen muss,
so ist nicht zu befürchten, dass er für die Eisenbahnen verloren
geht, wenn er auf eine etwas geringere Zugzahl verwiesen, oder
dazu gezwungen wird, sich da und dort eine kleine Unannehm-
lichkeit des Umsteigens oder dergleichen mehr gefallen zu lassen,
wenn er eigensinniger Weise die Personen- statt der Schnell -
etc. Züge benutzt. Andererseits aber wird auf kurzen Entfer-
nungen, im Localverkehr, die Eisenbahn durch alle möglichen
andern Transportmittel, vom Schustersrappen bis zur Pferdebahn,
aufs lebhafteste concurrenzirt und sie wird hier sehr häufig mit
Leichtigkeit und sicherer Aussicht auf Erfolg diesen schlechtem
und daher oft theurern Transportmitteln gegenüber treten können,
wenn sie nur den Interessen des Localverkehrs die gebührende
Rechnung trägt. Es ist also nicht zu befürchten, dass etwaige
Zugverlegungen, welche zur Belebung des Localverkehrs noth-
wendig erscheinen, zu Einbussen von irgend welchem Belange
am Durchgangsverkehr und damit an den Gesammteinnahmen
führen werden.
Nehmen wir ein concretes Beispiel: Auf der Berlin-Kölner
Route über Stendal - Hannover verkehren tätlich 6 geschlossen
durchgeführte Züge, wovon 2 mit I. und II Classe, einer mit den
3 ersten Wagenclassen — diese 3 Züge sind Schnellzüge etc. und
vertheilen sich ziemlich gleichmässig über Tag- und Nachtzeiten,
— sowie 3 mit allen .4 Classen ausgerüstet sind. Welcher Sorte
von directem und Durchgangsverkehr sollen nun diese 3 Personen-
züge mit allen 4 Wagenclassen dienen ? Personen der 2 ersten
Wagenclassen werden sich dieser Züge auf längern Strecken,
also für den grossem directen und Durchgangsverkehr wohl
unter keinen Umständen bedienen, wer III. Classe weit reisen
und vom Fleck kommen will, gewiss auch nur ausnahmsweise,
denn der Schnellzug befördert ihn zu keinem sehr erheblich
theurern Preise bedeutend schneller; — und für das Publikum
von kleinem Zwischenstationen bleibt auch bei Auflösung durch-
gehender Personenzüge in Localzüge die Möglichkeit des Ueber-
gangs auf Schnellzüge gewahrt — nun, so bleiben dann die
Reisenden IV. Classe übrig, welche im Jahre 1879 im directen
Berlin-Kölner Verkehr in einer Gesammtzahl von 11 166 Köpfen
durchschnittlich pro Person auf Köln-Mindener Strecke 27,37 km
durchfahren haben und mit dieser Leistung sicherlich keine
3 Züge rechtfertigen.
Diese 3 Züge sind aber auf weiten Strecken, sowohl im
Osten, wie im Westen, für die Bedürfnisse des Localverkehrs,
absolut unbrauchbar, da sie in die tiefste Nachtzeit zu liegen
kommen.
Verfasser ist durchaus kein Anhänger des Prinzips der ge-
mischten Züge, aber jedenfalls sind diese auf kurze Strecken für
die Bedürfnisse des Localverkehrs unter Umständen geeigneter,
als jene langgestreckten Durch gangsbummelzüge, und wo man
letztere ganz eingehen lassen kann, weil sie für die localen Be-
dürfnisse absolut werthlos sind, wird man häufig mit erheblich
geringem Kosten durch Einlegung event. auch eines gemischten
Zuges erhöhte Einnahmen erzielen können. (Schluss folgt.)
lieber die Verstaatlichung der Kaiserin Elisabethbahn.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Verstaatlichung der Kai-
serin Elisabethbahn und Uebernahme des Betriebes, event. Einlö-
sung der Bahn, ist am 22. d. Mts. dem Oesterreicbischen Abgeord-
netenhause behufs Annahme unterbreitet worden, und sprechen
alle Anzeichen dafür, dass das Parlament seine Sanction hierzu
ertheilen wird. Damit die Verstaatlichungsaction der Re-
gierung in bedeutsamer Weise inaugurirt werden, denn das in
225
Rede stehende Object ist bekanntlich die wichtigste Exportlinie
der Monarchie nach dem Westen und ist berufen, den Ausgangs-
punkt sowie den Hauptbestandtheil der zu creirenden grossen
Oesterreichisch-Schweizerischen Transitbahn zu bilden.
Laut dem Gesetzentwurf sollen nach Annahme des auf die
Verstaatlichung der Kaiserin Elisabetbbahn bezüglichen Präli-
minarübereinkommens folgende Bahnen in staatlichen Betrieb
vereinigt werden, nämlich:
die Kaiserin Elisabethbahn 942 km
, Kronprinz Rudolf bahn 800 „
„ Staatsbahnlinie Tarvis-Pontafel 24,7 „
„ K. K. Niederösterreichischen Staatsbaimen . . 162,5 „
„ K. K. Staatsbahnlinie Braunau-Strasswalcheu . 37,4 „
zusammen 1 966,6 km
Diese Bahnlinien bilden einen zusammenhängenden Com-
plex, der später durch folgende Bahnen eine Ergänzung er-
fahren soll:
die Arlbergbahn (Innsbruck-Bludenz) 137 km
„ Vorarlberger Eisenbahn 87,6 „
Damit wird ein Staatsbahnnetz von 2 191 km geschaffen
werden, welches auch ohne die weiters eventuell vorzunehmenden
Verstaatlichungen die Regierung in den Stand setzt, auf die
westlichen Verkehrsrichtungen einen bestimmenden Einfluss zu
üben. Der Motivenbericht giebt keine Anhaltspunkte bezüglich
der weiteren Verstaatlichungspläne der Oesterr. Regierung.
ln dem Momente als der Bau der Arlbergbahn beschlossen wurde,
musste man auch daran denken, derselben die Attribute eines
selbstständigen internationalen Verkehrsweges zu verschaffen,
durch Verschmelzung mit einer grossen Oesterreichischen An-
schlussbahn. Unter den dazu geeigneten Projecten nahm
man zu dem rationellsten die Zuflucht, d. h. die künftige Staats-
linie über den Arlberg sollte ihre Verlängerung bis an die Reichs-
hauptstadt erhalten, was nur mittelst Ankaufs der Kaiserin Elisa-
betnbalm möglich war. Vermöge des Ankaufes dieser Bahn für
den Staat entfällt auch jtdes Sonderinteresse, welches dieselbe,
wenn sie in ihren jetzigen Verwaltungs- und Besitzverhält-
nissen belassen worden wäre, gehabt hätte und wird künftighin
der Staat in der Lage sein, auf den Verkehr innerhalb der dabei
in Betracht kommenden Gebiete Einfluss zu nehmen resp. nach
besten Ermessen zu regeln. Um nun die ganze Verkehrsrichtung
zu beherrschen, wird nach Verstaatlichung der Kaiserin Elisa-
bethbahn noch die Südbahnstrecke Wörgl Innsbruck zu diesem
Zwecke dienstbar zu machen sein. So weit sich dies derzeit
beurtheilen lässt, dürfte man das Auskunftsmittel in einem Be-
triebs-Peagevertrag suchen, der die tarifarische Unabhängigkeit
für die genannte Theilstrecke bringen würde. Ausserdem ist es
zweiffcllos, dass auch die Verstaatlichung der Vorarlberger Eisen-
bahn bis zur Eröffnung der Arlberglinie durchgeführt sein wird,
somit das angestrebte Ziel einer unabhängigen Linie bis an die
Schweizer Einbruchsstationen resp. bis an den Bodensee zur
Thatsache werden wird.
Die Verstaatlichung der Kaiserin Elisabethbabn bedeutet
demnach einen bedeutungsvollen Wendepunkt in der praktischen
Durchführung des Staatsbahnprincips in Oesterreich. Ob die
so eingeleitete Action zur völligen practischen Durchführung der
Slaatsbahntheorie in Oesterreich füjhren wird, darüber kann man
sich angesichts der jetzt schwankenden inneren politischen Si-
tuation kein Urtheil bilden.
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 21. Februar 1881. (Localbahnproject und Ministerial-
erlass. Bosnathalbahn. Arlbergbahndebatte und Denkschrift.
Communicationsministerium. Weibliche Bedienstete. Mürzzu-
schlag-Neuberg. Getreide- und Weintarife. Zustreifungsdienst.
Elisabethbahnalmanach. Kaschau Oderberger Eisenbahn. Eisen-
bahnclub und Vortrag. Börsennotiz.)
ücber die Begutachtung der Localbahnprojccte wurde fol-
gender Erlass des Oesterreichischen Handelsministers den Landes-
stellen hinausgegeben: „Unter den zahlreichen Localbahnprojec-
ten, bezüglich welcher im Vorjahre, insbesondere, seit Erlassung
des Localbahngesetzes vom 25. Mai 1880 die Bewilligung zur Vor-
nahme technischer Vorarbeiten angesucht worden ist, befinden
sich manche Linien, welche von vornherein nicht klar erkennen
lassen, ob dieselben lediglich berechtigten localen Verkehrsbedürf-
nissen Rechnung tragen sollen, oder ob von den betreffenden
Projectanten nicht vielmehr die Bildung von Concurrenzunterneh-
rnungen für bereits bestehende Eisenbahnverbindungen beabsich-
tigt wird. Da ich meinerseits durchaus nicht in der Lage wäre,
Eisenbahnprojecte zu fördern, welche zwar die Bezeichnung von
Localbahnen tragen, in der That aber nicht so sehr den Anfor-
derungen des Localverkehrs entsprechen, als vielmehr die Con-
currenzirung bestehender Eisenbahnlinien bezwecken, so erscheint
es mir zur Hintanhaltung eines ungerechtfertigten Arbeite- und
Geldaufwandes, sowie der mit derartigen Projecten stets verbun-
denen unliebsamen Agitationen in hohem Grade wünschenswerth,
derartigen Concurrenzbestrebungen schon im Stadium der ersten
Anregung entgegenzutreten, beziehungsweise die Vornahmj tech-
nischer Vorarbeiten für solche Projecte überhaupt nicht zuzu-
lassen. Die K. K. . . . wird demnach beauftragt, bei der Begut-
achtung neuer Localbahnprojecte, iushesondere solcher, welche
sich nicht als Zweig- oder Flügel bahnen, sondern vielmehr als
Verbindungsbahnen bestehender Hauptlinien darstellen, die bis-
her in der Regel erst in späteren Verliandlungsstadien, insbeson-
dere bei der Tracenrevision erörterte Frage der eventuellen Con-
currenzirung bestehender Eisenbahnlinien erforderlichenfalls nach
der Einvernehmung der betheiligten Bahnverwaltungen unter
Beachtung der vorstehend angedeuteten prinzipiellen Gesichts-
punkte in eingehende Erwägung zu ziehen und nur solche Local-
bahnprojecte zu befürworten, welche in der bezeichneten Hinsicht
zu begründeten Bedenken nicht Anlass geben.“ — Wie stark die
Ueberfluthung mit Localbahn projecten ist, z(ügt dass für Wien
allein zwei Londoner Unternehmern für 12 Zweig- und Verbin-
dungslinien die Bewilligung zur Vornahme technischer Vorarbeiten
ertheilt wurde. Andererseits wird über unmotivirte Abweisungen
solcher Gesuche geklagt, indem sich oft ohne alle Aufklärung der
Anstände, welche zu beseitigen wären, nur auf §3 al. 1 des Eisen-
bahnconcessionsgesetzes berufen wird. Diese Gesetzesstelle lautet:
„Die Bewilligung zu den Vorarbeiten wird nur dann ertheilt, wenn
weder in Bezug auf die Person, noch in Bezug auf die privat-
rechtlichen und öffentlichen Rücksichten dagegen ein Anstand
obwaltet.“
Das Gesetz über den Ausbau der Bosuatlialb:iliu vou Zenica
nach Sarajevo wurde publicirt. Bosnien und die Herzegowina
erhalten ein Darlehen für die wirklichen Baukosten bis zum Maxi-
malbetrage von 3 831 000 fl. Diese Bahn ist so schmalspurig zu
bauen, dass deren Umgestaltung in eine normalspurige erfolgen
könne; deshalb sind sämmtliche Kunstobjecte, wie Brücken,
Tunnels etc., schon jetzt derart herzustellen, dann die Krüm-
inungs- und Neigungsverhältnisse derart anzulegen, wie dies beim
Bau einer normalspurigen Bahn nothwendig ist.
Im Budgetaiisscliusse wurde über den Arlbcrgbahiibau vom
Referenten bemerkt, dass es fraglich erscheine, ob die bei Ver-
gebung der Arbeiten geforderte Caution entsprechend war, da sie
nicht im Verhältnisse zu der sonst üblichen lOprocentigen Caution
stand. Bezüglich der Bausumme habe er zu bemerken, dass kaum
der mit 6,5 Millionen präliminirte Betrag ganz zur Verwendung ge-
langen werde, da noch unverwendete Baucredite der Regierung
zur Verfügung stehen, für welche wohl eine Verlängerung ge-
währt werden wird. Referent beantragt daher, statt 6,5 Millionen
nur 5,5 Millionen einzustellen, mit welchen wohl die Regierung
das Auskommen finden wird, was auch angenommen wurde. Ein
Abgeordneter fragt den Regierungsvertreter, ob die Gerüchte sich
bewahrheiten, welche von bedrohlichen Erscheinungen an der
Westseite des Arlbergtunnels zu berichten wussten; es war sogar
von dem Vorhandensein eines Rutschterrains die Rede. Der Re-
gierungsvertreter und Director für die Staatseisenbahnbauten, Ober-
baurath Lott, erwidert bezüglich der Einwendungen gegen die
Cautionshöhe: Die Caution wurde so gering fixirt, um eine grössere
Concurrenz für den Bau zu schaffen, da sonst nur allererste Capital-
kräfte sich an der Concurrenz betheiligt hätten. Es haben sich
nur zwei Concurrenten gemeldet, von denen eine Offerte wegen
wesentlicher formeller Gebrechen zurückgewiesen werden musste;
doch habe die geringere Caution die Wirkung gehabt, ein viel
billigeres Angebot zu erzielen, dessen Differenz mindestens mit
2—3 Millionen zu beziffern ist. Ferner hat sich die Regierung
nebst der geringeren Caution noch die volle Ingerenz auf die
ganze Bauiührung Vorbehalten, und kommen auch alle Investi-
tionen, Maschinen, Arbeitshäuser, Wasserleitungen u. s. w'. in den
Besitz der Regierung. Wie wichtig diese Bestimmung ist, hat sich
bei der Gotthardbahn gezeigt, wo die Regierung trotz ihrer frü-
heren Erkenntniss der Sachlage nicht in der Lage war, eine un-
richtige Stollenführung zu verhindern und unvorhergesehene Nach-
tlieile abzuwenden, und selbst dort erscheint die Caution bei
Richtigstellung der Rechnung nicht viel höher. Bezüglich der
Gerüchte über das Vorhandensein eines Rutschterrains am west-
lichen Eingänge des Tunnels könne er aus eigener Anschauung
— da er gleich nach Lautwerden jener Gerüchte sich an Ort
und Stelle begab — constatiren, dass ein eigentliches Rutsch-
terrain bei Langen nicht vorhanden sei. Wohl ist beim west-
lichen Eingang des Tunnels Schiefer nahezu senkrecht auf die
Thalsohle vorhanden, welche von Bächen durchzogen ist, der
etwas Wasser durchlässt. Dieses Verhältniss ist unangenehm,
aber in keiner Weise bedrohlich oder eri^tlich störend. Es ver-
zögert mässig den Fortschritt und erfordett nur auf dieser Strecke
die Einwölbung mit starkem Quaderbäu. So absurd es klingen
mag, so lehrt doch die Erfahrung, dass man im weichen Terrain
viel langsamer vorwärts kommt, als im harten. Uebrigens wur-
den diese Verhältnisse auch vorausgesehen, wie die Bauvoranschläge
beweisen. Wie übrigens die jetzigen Resultate zeigen, wird das
bestimmte Mass von 3,1 m pro Tag doch eingehalten.
Eine Denkschrift über den Fortschritt der Projections- und
Bauarbeiteu der Arlbergbahn wurde vor einigen Tagen von der
Direction für Eisenbahnbauten veröffentlicht. Die Denkschrift
226
erstreckt sich nach dem der „N. F. P.“ entnommenen Resume
auf die Zeit vom 15. Mai 1880, dem Tage, an welchem die Direc-
tion den Auftrag zur Einleitung des Baues erhielt, bis Ende De-
ci mber 1880. Zunächst werden die Voreinleitungen, hauptsäch-
lich die Feststellung des Arbeitsprogrammes besprochen. Es ist
bekannt, dass man die Theilstrecke Innsbruck-Landeck (72,8 km)
am frühesten, im Herbste 1882, fertigstellen will; man hoffr,
damit unter Anderm auch für den Bau des Tunnels grosse Vor-
theile zu gewinnen. Die beiden Zufahrtstrecken Landeck-St. Anton
und Langen-Bludenz (zusammen 53,5 km) sollen im Sommer 1884,
der Tunnel im Herbste 1885 Tollendet sein. Man beabsichtigt
jedoch, sobald nur die Zufahrtstrecken in Betrieb gesetzt sind,
den Verkehr zwischen den Stationen St. Anton und Langen auf
der Arlbergstrasse per Axe zu vermitteln. Die Baudirection theilt
weiter die Ergebnisse der Tracenrevision und Statiönscommis-
sion mit. Hieran reibt sich der Bericht über den Stand der
Projectirungsarbeiten, das sind insbesondere die ersten Feld-
arbeiten und die Vorarbeiten für die Grundeinlösung. Wir
erfahren daraus, dass die Projectirungsarbeiten der Bauleitung
Innsbruck zum Abschlüsse gelangt sind, die der Bauleitung
ßludenz aber einen langsameren Fortschritt nehmen, üeber-
gehend zu dem Berichte über die Inangriffnahme der Tunnel-
arbeiten, erwähnt die Direction des verunglückten Projectes,
einen Seitenstollen bei Rautz zu bauen, und erklärt den „schein-
baren Misserfolg“ damit, dass man zur Zeit, als das Project aus-
gearbeitet wurde, von der Voraussetzung ausging, dass die Durch-
schnittsleistung der Stollenbohrung nur 3 m pro Tag betragen
werde. Man glaubte mit dem Seitenstollen 1 Jahr Bauzeit zu
ersparen und um diesen Preis die Wassergefahr übernehmen zu
können. Da man aber später die Ueberzeugung gewann, dass sich
die Bohrfortschritte auf 3,3 m pr.) Tag heben lassen, entfiel die
Noth Wendigkeit, den Bau des Seitenstollens zu „riskiren“. Die
Denkschrift bespricht nun die Vorbereitungen für den Tunnel-
baubetrieb, die Verwendung der Wasserkräfte und der Percus-
sionsbohrmaschine auf der Ost-, wie der Brandi’schen Bohr-
maschine auf dir Westseite. Je nach den Erfahrungen mit den
beiden letzteren Bohrsystemen wird später ausschliesslich das
eine oder das andere dersellien gewählt werden. Die Denkschrift
bespricht sodann die Stollenliauten im Accordwege, sowie den
Umfang und die Kosten der Installationen. Diese stellten sich
bisher auf 631 000 fl.; für die spätere Vervollständigung ist der
Maximalbetrag von 1 040 000 fl. prälimioirt. In einer besonderen
Tabelle wird die Verwendung der Arbeiter und Hilfsmittel sta-
tistisch dargestellt. Hieran wird folgende Bemerkung geknüpft;
„Die in Verwendung gestandenen Arbeiter waren in über-
wiegender Zahl Südtyroler, welche eine vorzügliche Eignung für
den Stollenbau besitzen, dann Tiroler, im Uebrigen aber Ange-
hörige verschiedener Länder der Monarchie und nur ein kleiner
Theil Ausländer, zumeist Italiener, die allenthalben für den
Bahnbau sch ätzenswert he Arbeitskräfte stellen“. Ein längeres
Capitel wird der Vergebung des Tunnelbaues im Wege der Con-
currenzausschreibung gewidmet. Die Baudirection sucht den
geringen Betrag der Caution zu rechtfertigen und sb-llt den Bau-
unternehmern Ceconi und Brüder Lapp ein glänzendes Zeugniss
aus. Den_ Abschluss der Denkschrift bildet eine Schilderung der
Baulichkeiten und Anlagen an den beiden Tunnelmündungen.
Der Denkschrift sind mehrere tabellarische Ausweise, eine kleine
Uebersichtskarte und das Längenprofil beigefügt
Für die Reorganisation des Königlich Ungarisclien Coni-
municationsministerinms sowie der Generalinspection für Eisen-
bahnen und Schifffahrt hat das „Amtsblatt“ eine Anzahl Er-
nennungen publicirt. Seit geraumer Zeit ist im ganzen Com-
municationsministerium, sowie in der Generalinspection —nachdem
Ministerialrath Langer und Ministerialrath Herich pensionirt
wurden und Ministerialrath Ribäry derzeit als Präsident des
\ erwaltungsrathes der Ungarischen Staatsbahnen fungirt — kein
einziger Ministerialrath in Amt gewesen. Der äusserst tüchtige
Koloman ,v. Zähorszky wurde zum Ministerialrath befördert.
Ausserdem hat Se. Majestät auch einen Technischen Senat
ernannt, als dessen Präsident Minister Ordody, als Vicepräsident
Staatssecretär Hieronymi und als Leiter Ministerialratli Johann
Nagy fungirt. Die für die Generalinspection n^'U eingefülirte
Instruction werden wir demnächst miltheilen.
Ueber die Ausdehnung, welche die Verwendung von Per-
sonen weiblichen Geschlechtes in den einzelnen Üienstzweigen
auf den Oesterreichischen Eisenbahnen erfahren hat, wurden die
Verwaltungen von den beiderseitigen Regierungen zur Nach-
weisung der Anzahl, Aufnahmsbedingungen und lüntlohnutig der
während der letzten 10 Jahre 1.871 bis 1880 im Telegraphen-,
Bahnaufsichts- und sonstigen Dienste verwendeten Personen
w'eiblichen Geschlechtes aufgefordert Dem Vernehmen nach soll
diese Verwendung eine äusserst geringe sein.
Fei der Beratbung der Budgetpost; „Mürzzuschlag-lVeu-
berger Bahn“ wurde heivorgehoben, dass es nothwendig sei, um
das günstige Ergebniss dieser Bahn noch zu steigern, eine grössere
Geschwindigkeit für deren Personenzüge anzuordnen, da diesdbe
jetzt dem Bedürfnisse des Publikums nicht entspreche, und dass
die Verlängerung dieser Linie über Mürzsteg nach Schrambach
von der Regierung ins Auge zu fassen sei, da diese Bahn das
gleich günstige Ergebniss liefern werde und im hohen Interesse
des Publikums wie auch des Staates — als Privatbesitzers und
aus strategischen Gründen — gelegen sei.
Eine periodische Erniässignng der Frachtsätze für Weizen,
Mais und Mehl in vollen Wagenladungen ab verschiedenen Un-
garischen Aufgabestationen nach der Schweiz Hessen die Oester-
reichisch - Ungarischen ßahnverwaltungen zur Begegnung der
ausländischen Concurrenz eintreten, welche Frachtbegünstigungen
im Wege der Refactie vorläufig bis Ende Juli 1. J. in Giltigkeit
bleiben sollen. Für die Erstellung eines directen Weintarifes
von Ungarn nach Belgien ist wenig Aussicht, nachdem die
Preussischen Staatsbahnen auch für den Fall, wenn ihnen aus
diesem Verkehr für ihre Strecken normale Antheile zugeschieden
würde, dem „Fester Lloyd“ zufolge, erklärt haben sollen, diesem
Tarife nicht beitreten zu können.
Die nach Wien einlangenden und von da abgehenden Fracht-
güter werden meist von den Speditionsfirmen von der resp. zu
der Bahn befördert. Die Inconvenienz dieser Einrichtung fühlen
auch die Eisenbahnen, indem bei einem lebhaften Verkehre der
verspätete Bezug der Waarec die Manipulation in den Magazinen
wesentlich erschwert. Diese Nachtheile haben die Verwaltungen
der in Wien einmündenden Eisenbahnen schon vor längerer Zeit
veranlasst, die Frage aufzuwerfen, ob es nicht zweckmässig wäre,
auch zur Zustreifung der Frachtgüter von und zur Bahn
einen separaten Dienst einzurichten, wie derselbe bei den Eil-
gütern factisch geübt wird. Der § 59 des Betriebsreglemeuts
sichert den Eisenbahnen dieses Recht zu. Diese Einrichtung käme
in erster Reihe dem Publikum zu statten, doch würde dadurch
auch die Eisenbahn gewinnen, weil selbe ihre Magazine un i ihr
Magazinpersonal vermindern und die hierdurch gewonnenen
Räumlichkeiten zu anderen Zwecken verwenden könnte. Durch
die raschere Abstreifung würden sich zwar die Einnahmen an
Lagerzins vermindern, doch wäre diese Verminderung nicht sehr
bedeutend und könnte in dem mit den Unternehmern bezüglich
der Zu- und Abstreifung zu schliessenden Vertrage auch irgend
eine Art der Compensation festgestellt werden. In einer der
letzten Sitzungen des Comites der Wiener Verbindungsbahn haben
die Vertreter der in Wien einmündenden Bahnen die Einrichtung
des fraglichen Dienstes im Principe gebilligt und wurde mit dem
Stadium dieses Gegenstandes und der Stellung geeigneter An-
träge die Oesterreichische Staatseisenbahngesmlschaft betraut,
ln Folge dessen hat die Verkehrsdirection dieser Gesellschaft
diesen, auf den wichtigeren Deutschen Bahnen schon seit Jahren
bestehenden Dienst studiren und auch einen Vertrag entwerfen
lassen, welcher zum Zwecke der weiteren Beschlussfassung den
betheiligten Bahnen übermittelt werden wird. Die wesentlichsten
Punkte dieses Vertragsentwurfes sind folgende: 1. Zur Beseitigung
aller seitens der Verfrächter zu stellenden Einwendungen wird
die Zu- und Abstreifung der Frachtgüter im Licitationswege an
diejenige Unternehmung vergeben, welche für das Publikum die
günstigsten Bedingungen stellt und den Bahnen die grösste Ga-
rantie bietet. 2. Die Zu- und Abstreifung ist facultativ. Es wird
ein abgesondertes Namensverzeichniss jener Bahnen zusammen-
gestellt, welche avisirt zu werden wünschen, d. h., welche dieZu-
und Abstreifung nicht in Anspruch nehmen wollen. 3. Die Zu-
und Abstreifung beschränkt sich auf die Stückwaaren. Wagen-
ladungsgüter bleiben deshalb ausgeschlossen, weil die Empfänger
solcher Güter in der Regel eigene Fuhrwerke besitzen, übrigens
aber auch in vielen Fällen die Auf- und Abladung solcher Güter
die Partei selbst zu bewirken hat. 4. Die mit der Zu- und Ab-
streifung der Frachtgüter betraute Unternehmung hat eine den
anlangenden Stückwaaren entsprechende Caution zu leisten. 5. Die
Eisenbahn creditirt die auf den einlangenden Gütern haftenden
Gebühren auf 48 Stunden. 6. Die festgestellten Gebühren sind
so\!ohl für die anlangenden, als für die abzusendenden Güter
gütig und dürfen nicht überschritten werden. 7. Die Eisenbahn
erhält für ihre Bemühung und den bei dem Lagerzins erlittenen
Verlust ca. 5 pCt. der Zu- oder Abstreifungsgebühr bei den Ab-
gabsgütern.
Ein Almanach für das Personal der Kaiserin Elisabethbalin
wird von der Direction dieser Bahn herausgegeben uml ist für
1881 kürzlich erschienen. Derselbe enthält ein mit Aufschreibe-
blättern durchschossenes Kalendarium, die zum Handgebrauche
im täglichen Leben und Verkehre dienenden Daten und Notizen,
Mass-, Gewichts- und Münztabellen, Couponwerthe, Umrechnungs-
tabellen verschiedener Art, ein Verzeichniss der erschienenen
wichtigsten, auf das Personal und die Dienstorganisation bezug-
habenden Verordnungen, instructive Beiträge über Personal- und
Avancemeutsverhältnisse seit dem Jahre 1874, Personalstatus und
Rangliste der Beamten und Diener, die grundsätzlichen Bestim-
mungen der für die Eisenbahnbediensteten überhaupt und jene
der Kaiserin Elisabethbahn insbesondere bestehenden Fonds,
Humanitätsinstitute und Stiftungen und andere interessante Daten
und Mittheilungen, ausserdem einen , Zur Wiegenepoche der Eisen-
bahnen“ betitelten Aufsatz.
Die Kaschnn-Oderberger Eisenbahn erzielte im abgelaufenen
Jahre einen Betriebsüberschuss vuu beiläufig anderthalb Millionen
— 227
Oulden, d. i. um 20 pCfc. mehr als im Vorjahre. Die Gesellschaft
wird heuer zum erstenmale für die Oesterreichische Strecke auf
die Staatsgarantie verzichten. Das günstige Ergebniss des Jahres
1880 ist theils die Folge des neuen Carteils, thoils die Folge des
erhöhten comnierciellen Verkehrs.
Im Eisenbahnclnb fand der Kampf zwischen Normal- und
Schmalspur einen Nachhall, nachdem (wie bereits erwähnt) ein
(Norwegischer) Ingenieur die Schmalspur in No. 6 der „Oesterr.
Eisenbahnzeitung“ abfällig besprochen und darüber Ingenieur
Büchelen interpellirt hatte, welcher dann (s. No. 14S.197dieser Zeitung)
für die Schmalspur eintrat. Das Redactionscomite beantwortete
ganz correct diese Interpellation dahin, dass es nur auf die Tendenz
des Blattes, nicht aber auf den erscheinenden Artikel Einfluss
nehme, dessen Richtigkeit nicht prüfe und bereitwilligst allen
fachlichen Entgegnungen Raum lasse. Hierauf hielt Oberingenieur
Horoszkiewicz der Albrechtbahn einen instructiven Vortrag
über einige Einrichtungen des öconomischen Betriebes auf Deut-
schen Eisenbahnen nach den von ihm selbst auf einer Studien-
reise gemachten Erfahrungen. Bedauerlicher Weise erlaubte sich
ein Mitglied der Versammlung abfällige Bemerkungen über diesen
Vortrag, u. A. auch, dass derselbe gar nichts Neues für Oester-
reich enthielte (was übrigens unrichtig ist). Wir hätten gewünscht,
dass dieser unberufene Kritiker etwas energischer in seine
Schranken vom Clubpräsidenten zurückgewiesen w’orden wäre.
Die Vortragenden dürfen nicht solchen Angriffen ausgesetzt
werden; ihre Bereitwilligkeit, Vorträge zu halten, verdient viel-
mehr volle Anerkennung; die Kritik soll sachlich, aber nicht per-
sönlich sein.
Die Hausse in Eisenbalineffecten hält an; der Capitalüber-
fluss des Auslandes sucht offenbar Anlagen; andererseits ver-
grössern sich die Chancen für die Einführung des Bimetallismus
in den Goldwährungsländern, wodurch sich der Werth unserer
auch fast stürmisch begehrten Silberprioritäten erhöht. Nord-
westbahn hatte schon den Paricours überschritten ; während ängst-
liche Gemüther oder vielleicht auch die Contremine wieder
einen schwachen Rückgang der Nordbahn (2 295) veranlassten,
steigen ihre kleinen Nachbarbahnen aus dem angeblichen Motive,
dass deren Uebernahme den Preis der Privilegiums Verlängerung
bilden soll.
Der elektrotechnische Verein
hielt am 22. d. Mts. unter dem Vorsitze des Ehrenpräsidenten,
Herrn Staatssecretärs Dr. Stephan, seine zweite diesjährige, zahl-
reich besuchte Sitzung. Inzwischen ist, seit Abhaltung der Jahres-
versammlung, in derFebruarnummer der „Elektrotechnischen
Zeitschrift“, welche aus mehrfachen Gründen besonderesinter-
esse beanspruchen darf, — sie enthält z. B. einen sehr anregen-
den und belehrenden Vortrag des Directors der Berliner Stern-
warte, Professors Dr. Förster, über die bei Erdströmen gemach-
ten Beobachtungen und über die nahen Beziehungen, in denen
dieselben zu den Nordlichtern stehen — der Bericht des Vor-
standes über die. Geschäftsthätigkeit des Vereins im verflossenen
Jahre erschienen. Derselbe giebt ein erfreuliches Bild von der
seitherigen Wirksamkeit und der Ausdehnung des elektrotechni-
schen Vereins. Wie wir den Mittheilungen des Präsidenten ent-
nehmen, zählt der Verein gegenwärtig 1525 Mitglieder, 322 hie-
sige und 1 203 auswärtige. 31, zum Theil aus weitester Ferne
eingegangene neue Anmeldungen legen Zeugniss dafür ab, dass
das dem Verein aus den verschiedensten Berufsclassen entgegen-
gebrachte Interesse in stetem Wachsen begriffen ist — Nachdem
der Vorsitzende den Inhalt einer von demDirector der Deutschen
Seewarte in Hamburg, Professor Dr. Neumayer, übersandten
Denkschrift über die Verhandlungen und die Ergebnisse der beiden
ersten internationalen Polarconferenzen einer kurzen Besprechung
unterzogen und den Zweck, sowie die Bedeutung dieser das höchste
wipenschaftliche Interesse beanspruchenden Versammlungen näher
beleuchtet hatte, machte derselbe die Mittheilung, dass seitens der
Verlagsbuchhandlung von JuliusSpringer in Berlin dem Vereine
ein Betrag von 1 000 dl. zu dem Zwecke zur Verfügung gestellt
worden sei, ein wissenschaftliches Thema aus dem Gebiete der
Elektrotechnik stellen zu lassen und die beste Bearbeitung aus
dem ausgesetzten Betrage zu honoriren. Demnächst hielt Herr
von Hefner-Alteneck den angekündigten Vortrag über elek-
trische Wasserstandszeiger. Diese Apparate haben den Zweck,
veränderliche Wasserstände auf grössere Entfernungen hin mittelst
Zeigers und Zifferblattes in jedem Momente erkenntlich zu machen
und beruhen auf einer synchronischen Bewegung durch elektrische
Uebertragung, welche hier dadurch besonders erschwert wird,
dass die ursprüngliche Bewegung nach beiden Richtungen vor
sich geht. Der interessante Vortrag wurde durch anschauliche
Darstellungen auf Wandtafeln und durch Vorzeigen der verschie-
denen Wassermesser in Originalapparaten, worunter sich zwei
nejie bisher noch nicht veröffentlichte Systeme befanden, unter-
stützt. Nach Beendigung des Vortrages machte der bei der Ein-
richtung des Fernsprechbetriebes in Mülhausen i/Els. thätig ge-
wesene Herr Telegraphensecretär Elsässer einige Mittheilungen
über die Wirksamkeit der Fernsprechanstalten an genanntem
Orte, welche Mittheilungen zur Zeit von um so grösserem Inter-
esse sind, als gegenwärtig auch in Berlin und Hamburg
die Herstellung der Fernsprechleitungen in flottem Gange
ist, in ersterer Stadt der Betrieb sogar bereits begonnen
hat und von der Reichstelegraphenverwaltung noch für andere
Deutsche Städte derartige Einrichtungen in Aussicht genommen
sind. Aus den Anführungen des Vortragenden entnehmen wir,
dass in Mülhausen augenblicklich 68 Abonnenten sich der Fern-
sprechleitungen bedienen und dieselben fleissig benutzen, so dass
auf dem Vermittelungsamte häufig an einem Tage in der Zeit
von 8 übr Vormittags bis 9 Uhr Abends 200 und mehr Verbin-
dungen ausgpführt werden; namentlich nach Eintreffen der Fran-
zösischen Posten sollen die Apparate nicht einen Augenblick zur
Ruhe kommen. Nach den vom Berichterstatter gemachten An-
gaben sind die in Betreff des Fernsprechbetriebes gehegten Er-
wartungen übertroffen worden; die Apparate functioniren ausge-
zeichnet; eine Uebertragung der Ströme aus einer Leitung in die
andere ist, mit Ausnahme eines Specialfalles, wo man, um zum
Grundwasser zu gelangen, einen 30 m tiefen Brunnen benutzen
musste, bei trockenem Wetter niemals vorgekommen, und,
wenn hier und da bei sehr feuchtem Wetter eine schwache
Uehertragung sich bemerklich machte, so hat diese die Verstän-
digung doch nie gehindert. Im Anschlüsse hieran gab Herr Geh.
Oberregierungsrath Elsässer einige Mittheilungen über den
Stand der Fernsprechanlagen in iSamburg. Danach ist eine
Hauptleitung, an welcher 10 Theilnehmer participiren, in der Aus-
führung begriffen; die anderen Leitungen seien projectirt, und
die Eröffnung werde voraussichtlich Ende April stattfinden
können. Nicht nur die anhaltende Kälte sei dem raschen Fort-
gange der Arbeiten hinderlich gewesen, sondern dieselben seien
auch in Hamburg, weil jeder Hausbesitzer dort seinen eigenen
Architecten und seinen eigenen Rechtsanwalt habe, die in der
Regel erst zu Rathe gezogen worden wären, mit besonderen
Weitläufigkeiten verbunden gewesen; während in Berlin, Dank
dem Entgegenkommen aller einzelnen Besitzer, die Arbeiten sich
glatt abgewickelt hätten.
Zum Schluss machte der zum Commissar der Pariser elek-
trotechnischen Ausstellung für das Deutsche R-^ich ernannte
Geheime Oberregierungsrath Elsässer noch einige Mittheilungen
in Bezug auf die Ausstellung, von denen wir hier nur anführen
wollen, dass die Anmeldungen seitens der Aussteller, bezw. der
Commissionen der einzelnen Länder bis spätestens Ende März in
Paris sein müssen. Die hieran sich schliessende Besprechung
der Frage bezüglich der Stellung des Elektrotechnischen Vereins
zur Ausstellung führte zu dem Ergebniss, dass der Vereinsaus-
schuss beauftragt wurde, die Frage einer näheren Prüfung und
Erörterung zu unterziehen und demnächst dem Verein bestimmte
Vorschläge, namentlich auch nach der Richtung zu unterbreiten,
inwiefern der Verein als solcher sich an der Ausstellung und an
dem Congress zu betheiligen haben werde.
Literatur.
Die über die neue Bearbeitung des Kursbuches der Deut-
schen Reichspostverwaltung in No. 10 dieses Blattes gegebene
Anzeige schliesst mit der rückhaltlosen Anerkennung: „dass hier
dem Publikum ein sowohl nach Form und Inhalt, als auch in
typographischer Hinsicht vollendetes Verkehrsbuch geboten wird,
das mit anderen, ähnlichen Zwecken dienenden Unternehmungen
kaum verglichen werden kann“.
Dieser Anerkennung würden auch wir in vollstem Umfange
uns anschliessen, wenn von dem Nutzen dieses Buches für den
das ganze Eisenbahnnetz in allen seinen Maschen genau kennenden
Fachmann gesprochen worden wäre. Wir können dies aber
nicht, da vom „Publikum“ die Rede ist, indem nach genauer
Prüfung des für Februar und März vorliegenden Kursbuches wir
die Ueberzeugung gewonnen haben, dass der grossen Menge des
Reisppublikums das Kursbuch in der neuen Gestalt weniger nütz-
lich sein kann und Zusagen wird, als in der alten.
Die Ursache hiervon liegt einzig und allein in dem Umstande,
dass ohne langwieriges Studium der Uebersichtskarte und des
Buches selbst es unmöglich ist, für eine grössere Tour die be-
quemste Route zu finden. Ohne Zuhülfenahme der Uebersichts-
karte ist solche Orientirung, da es an einer irgend vollständigen
Routen-Uebersicht fehlt*), überhaupt unmöglich, was schon in-
sofern unzweckmässig ist, als es nicht Jederrnanns Sache ist, zu-
mal im Eisenbahncoupee, auf dieser Karte sich schnell zurecht
zu finden. Hier könnte in<lessen schon eine wesentliche Erleich-
terung geschaffen werden, wenn die Unterscheidung der Eisen-
bahnen, auf welchen durchgehende Courierzugverbimlungen ein-
gerichtet sind, oder nicht, mit verschiedener Farbe (schwarz und
blau, oder blau und roth) gegeben würde. Aber auch dies würde
noch lange nicht den grossen Uebelstand aufheben, dass im Kurs-
buche selbst — , abgesehen von den wenigen am Schluss der drei
*) Eine solche alphabet. Routen-Uebersicht Hesse sich sehr
wohl mit dem alphabetischen Stationsverzeichniss zu einem Re-
gister vereinigen.
228
ersten Abtheilungen und auf S. 324 aufgeführten durchgehenden
Reiseverbindungen — keine Routen angegeben sind.
Welche Schwierigkeiten hierdurch erwachsen, mögen die
geehrten Leser selbst prüfen, indem sie untersuchen, wie viel Zeit
sie nöthig haben um festzustellen, auf welchem Wege sie am
billigsten, bequemsten und schnellsten z. B. von Karlsruhe nach
Wien, von Stuttgart nach Dresden, von Hannover nach München
gelangen können. In der bisherigen Gestalt trug rias Kursbuch
diesem Bedürfnisse einer erleichterten üebersicht über die ver-
schiedenen Reisewege in dem Abschnitte „Verzeichniss der Reise-
wege nebst Angabe der Billetpreise“ wenigstens in Etwas Rech-
nung, und war letzteres Verzeichniss um so werthvoller, als vor
jeder Linie die Dauer der Reise für den schnellsten Zug der be-
treffenden Route annähernd in Stunden angegeben war. Wurde
dieses Verzeichniss noch um einige Relationen vermehrt und
wurden gewisse Zeichen beigefügt, um anzudeuten, in welcher
Route Schlafwagen laufen, ob der Zug Morgens, Mittags oder
Abends abgeht, ob Mittagspause gemacht wird etc., so war das
Buch auch für den ungeübten Reisenden vollkommen. Statt
dessen ist ein solches Verzeichniss in das neue Kursbuch über-
haupt nicht hinübergenommen worden. Allerdings sind auf
Seite 716 die Preise der directen Billets von einigen Hauptstädten
nach den bedeutendsten Orten Deutschlands angegeben. Da aber
nur in den wenigsten Fällen zugefügt ist, für welche Route diese
Angabe gilt — sie fehlt z. B. für Berlin, Aachen und Köln — auch
OFF
nicht bemerkt ist, ob diese Preise diejenigen der billigsten Route
sind, oder auf welche Seite des Fabrplantheiles des Kursbuches
sie Bezug haben, so sind sie werthlos.
Die aus Vorstehendem sich ergebenden Ausstellungen sind
aber auch vom Standpunkte des Reisepublikums aus die einzigen,
die an dem sonst so trefflichen Werke gemacht werden können.
Sollte die Deutsche Reichspost Verwaltung Anlass nehmen,
diese Mängel zu beseitigen und eine vollständige „üebersicht der
Reisewege“ mit eben der Liebe und Sorgfalt ausarbeiten lassen,
wie die übrigen Theile des Kursbuches bearbeitet sind, so zwei-
feln auch wir nicht, dass sich fortan zu den alten Freunden dieses
Buches noch zahlreiche neue gesellen werden, und dass dasselbe
bald das Einzige sein dürfte, welches auf Deutschen Eisenbahnen
in der Hand der Reisenden gesehen wird.*) Y.
*) Dem Vernehmen nach wird die vermisste (allerdings
sehr wünschenswerthe) üebersicht der directen Routen und Billet-
preise vervollständigt und neu bearbeitet in der Sommer-Ausgabe
des Kursbuches erscheinen. — Was die Eisenbahn-Üebersichts-
karte des Kursbuches anlangt, so sind die durchgehenden Courier-
zugverbindungen auf derselben seit Jahren durch verstärkte
Linien hervorgehoben, und ist anerkennend zu bemerken, dass
diese instructive graphische ünterscheidung zuerst in dem Kurs-
buch der Reichspostverwaltung in Anwendung gebracht worden
ist. Die Redaction.
IZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekaiintmaeliungen.
I. Localtarife.
Alföld-Fiumaner Eisenbahn. Tra-
jectverkehr über die Donau zwischen
Gombos-Erdöd wurde am 18. Februar für
Fracht- und Eilgüter unbeschränkt er-
öffnet.
Von den Personen befördernden Zügen
werden blos die gemischten Tagzüge 5
und 6 trajectirt, während die gemischten
Züge 9 und 10 bis auf Weiteres nicht
trajectirt werden, bei diesen sonach auch
keine Fahrkarten über die Donau ausge-
geben werden und kein Gepäck aufge-
nommen wird. Budapest, den 18. Februar
1881. Die Betriebsdirection. (.560)
K. K. priv. Eisenbahn Pilsen-
Priesen (Komotau). Mit 1. März 1881
tritt Nachtrag XI zuiii Reglement und zu
den allgeineiiien Tarifen für Eilgüter und
gewöhnliche Güter, gültig vom Tage der
Betriebs- Eröffnung der Strecke Pilsen-
Neuem (20. September 1879), in Kraft.
Dieser Tarifnachtrag enthält geänderte
Frachtsätze für den Transport mineralischer
Kohlen (Stein- und Braunkohlen), Coacs
und Brique.ts.
Hierdurch werden die im Nach trage IV
und VI enthaltenen Frachtsätze für den
Transport mineralischer Kohlen (Stein-
und Braunkohlen), Coacs und Briquets
aufgehoben.
Der neue Tarifnachtrag kann in den
gesellschaftlichen Stationen und bei der
Direction in Prag (Stadtpark 1570) 11 ein-
gesehen und bezogen werden. Prag, am
13. Februar 1881. Die Direction der
K. K. priv. Eisenbahn Pilsen - Priesen
(Komotau)' (590)
Am 1. März d. J. tritt zum Local-Güter-
tarif der Berlin - Potsdam - Magdeburger
Bahnstrecken der Nachtrag 13 in Kraft.
Derselbe enthält Ergänzungen der Ta-
rifbestimmungen, Tarifsätze für die Halte-
stellen Wildpark und Prödel und Aus-
nahmefrachtsätze für Europäisches Holz.
Exemplare des Nachtrages sind zum
Preise von 0,10 M pro Stück bei den Ex-
peditionen zu haben. Magdeburg, den
15. Februar 1881. Königliche Eisen bahn-
Directiop. (588)
Die im diesseitigen Localtarife für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen iiiid
lebenden Thieren enthaltenen directen
Frachtsätze zwischen Berlin, B.-D. Bahn-
hof und Leipzig, H.-S.-G. Bahnhof via
Dobrilugk treten vom 5. April er. ab ausser
Kraft; vom gedachten Tage findet die di-
recte Abfertigung von Leichen. Fahrzeugen
und lebenden Thieren zwischen Berlin und
Leipzig nur noch im Localverkehr der
B -A. Bahn statt. Berlin, den 21. Febr. 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (591)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Berlin - Hannover - Oldenbnrgischer Ver-
band. Am 1. März er. tritt der Nachtrag 1
zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Equipagen und anderen Fahrzeugen, sowie
von lebenden Thieren im oben bezeichneten
Verbände in Kraft.
Durch denselben werden directe Fracht-
sätze für Vieh excl. Pferde von und nach
dem Städtischen Centralviehhof in
Berlin eingeführt.
Exemplare des Nachtrages sind bei den
Verbands - Expeditionen zum Preise von
0,10 M käuflich zu haben. Magdeburg,
22. Februar 1881. Namens der Verbands-
Verwaltungen, Königliche Eisenbahn-
direction. (592)
Berlin - Hannover - Oldenbnrgischer Ver-
band. Für Eisen des Specialtarifs II in
Ladungen von mindestens 10 000 kg oder
bei Zahlung der Fracht für dieses Quantum
pro Wagen im Verkehre zwischenOsnabrück
und Berlin (Lehrter und Potsdamer Bahn-
hof) kommt bis Ende dieses Jahres ein
Ausnahmefrachtsatz von 1,29 Ji pr. 100 kg
zur Erhebung.
Für die vor Berlin (Lehrter Bahnhof)
belegenen Stationen Spandau, Dallgow,
Wustermark, Gr.-Behnitz, Buschow und
Nennhausen findet der Ausnahmefrachtsatz
gleichfalls Anwendung. Magdeburg, den
18. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (59.3)
Dentscli - Oesterreicliischer Eisenbahn-
Verband. Mit 5. März I. J. wird zu den
Tarifen Theil 11 und Hl für den Deutsch-
Oesterreichischen Eisenbahn -Verband ver-
kehr ein Nachtrag V in Wirksamkeit treten,
welcher die Einbeziehung neuer Stationen
in den Verband, ermässigte Frachtsätze
für Petroleum, Erweiterung des Ausnahme-
tarifs für Wolltran Sporte, Ausnahmetarife
für den Transport von Kleie, landwirth-
schaftlichen Maschinen und Geräthen, für
Chamotte - Retorten- und Weinsteintrans-
porte und diverse Berichtigungen enthält.
Exemplare erliegen bei den betheiligten
Bahnverwaltungen und Stationen und
können namentlich auch bei derVerkehrs-
direction der Oesterreichischen Staatsbahn-
Gesellschaft in Wien, 1. Pestalozzigasse 8
bezogen werden.
Hannover - Bheiiiischer Verband. Zum
Gütertarife vom 1. Juni 1878 ist der mit
dem 1. März 1881 in Kraft tretende Nach-
trag 8 herausgegeben, welcher Frachtsätze
für die Haltestelle Meiderich, und Auf-
hebung der Eil- und Fraehtstückgutsätze
im Verkehr mit der Gutehoffnungshütte
zum 15. April er. enthält, ■"
Exemplare des Nachtrags werden auf den
Verbandsstationen verkäuflich abgelassen.
Hannover, den 19. Februar 1881. König-
liche Eisenbahndirection : Namens der
Verbandsverwaltupgen. (594)
Stettin-Schlesischer Verband. Im Verkehr
von Belgard, Cöslin und Colberg nach
Görlitz N.-M. E. und ohne Bahnhofsbezeich-
nung werden vom 1. März d. J. ab im
rubricirten Verbände Gütersendungen aller
Art zu den im Stettin-Märkisch-Sächsischen
Verbandtarife vom l.Juni 1879 für Station
Görlitz B -G. E. enthaltenen Frachtsätzen
direct befördert. Breslau, den 17. Februar
1881. Königliche Direction der Ober-
schlesischen Eisenbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (587)
Mit 10. März 1881 tritt für den Güter-
verkehr mit dem Elbeumschlagsplatze
Hafen-Rosawitz (bei Bodenbach) der Dux-
Bodenbacher Eisenbahn einerseits und den
Stationen der Buschtehrader, Dux-Boden-
bacher, Pilsen-Priesener und Prag-Duxer
Eisenbahn andererseits ein neuer Ueber-
nahiuetarif bis auf Weiteres, mindestens
aber für die Elbescbifffahrts-Saison 1881 in
Kraft, welcher directe Frachtsätze in Mark-
währung für die bezüglichen Relationen
enthält.
Exemplare dieses Tarifes sind von den
betheiligten Verwaltungen zu beziehen.
Teplitz, im Februar 1881. Die Direc-
tion der K. K. priv. Dux -Bodenbacher
Eisenbahn im Namen der betheiligten
Bahnen. t595)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Grossb. Badische Staatseisen-
bahnen. Mit dem 1. März 1. J. tritt der
II. Nachtrag zum Tarif für die Beförde-
rung von Gütern zwischen Mannheim und
Lndwigshafen einerseits und den Bodeiisee--
Uferstationen anderseits — Ausnahmetaxen
für Nutzholzsendungen enthaltend — in
Kraft.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Güterexpeditionen in Mannheim und Kon-
stanz unentgeltlich zu erhalten. Karls-
ruhe, den 22. Februar 1881. Generaldirec-
tion. (697)
(Fortsetzung der offiz. Anzeigen S. 23l)i. :
229
No. 4. Jahrgang 1881.
Berlin, am 28. Februar 1881.
Anzeiger
überzähliger Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 24. Februar incl gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 75 PI'k« zu beziehen.
Der Colli
L a g e
r 0 r t
Signatur
lAnzahl.l
Art der
Inhalt.
Gewicht
•ö
g
Station.
Name
Marke. | Nr.
Verpackung
Kilo.
der Bahn.
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
A B H
M
A K
A K
A K
M.
A St
|B
ECB
B C
ß M
B S
B Z F
D G
E B
E B
E B
G ß
G H
G H
H L St
H M
H S L
H St
J W
K B S
K M H
L
L H
L M
L W & C
dir
M V
N J
Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A. Colli mit Buchstaben sign.:
2/4
3
Colli
Stahl in Stäben
138,5
1
Mainz, Zollbofexp.
Hess. Ludwigsb.
1011
1
Ballen
Caffee
—
81
2
Werdohl
Berg.-Märk.
48
1
?
—
97
3
Göttingen
Hannov. Staatsb.
840
2
Körbe
leer
—
6
4
Münster
8487
1
Bierfass
—
28
5
Essen
Köln-Minden
2
1
Kiste
—
4
6
Münster
Hannov. Staatsb.
5
1
Fass
—
5
7
—
1
Pack
?
—
13
8
Frankfurt a/M.
K.E.D.Frankf. a/M.
10
1
Kiste
leer
—
31
9
Münster
Hannov. Staatsb.
4358
1
Pass
leer
—
15
10
Magdeburg
Magdeb.- Haiberst.
8328
1
Wagen
Kohlen und Schanzen
2200
11
Marten
Berg.-Märk.
16
1
Korb
leer
—
3
12
Münster
Hannov. Staatsb.
2557
1
Sack
Leinen
—
60
13
Speldorf
R>*ihnische
—
1
Kiste
?
—
17
14
Frankfurt a/M.
K.E.D.Frankf. a/M.
—
1
Pack
Säcke
—
32
15
Berlin
Magdeb.- Haiberst.
9662
1
Eiste
Thermometer
—
25
16
Münster
Hannov. Staatsb.
10
1
leer
—
13
17
Bremerhaven
133
1
Ballen
gefüllt
—
12
18
Mainz
Hess. Ludwigsb.
5586
1
Sack
?
—
70
19
Lauterbach
K.E.D.Frankf. a/M.
8754
1
Kiste
leer
—
— -
20
Nordhausen
Hannov. Staatsb.
1
1
„
-
7,5
21
Schladen
Braunschweig
3625
1
Eisen waaren
_
35
22
Opladen
Berg.-Märk.
2
1
Stück
Guss
—
2
23
Wetzlar
Köln-Minden
26217
1
Kiste
leer
2
24
Münster
Hannov. Staatsb.
420
1
Fass
Olein
—
190
25
Soest
14530
1
Kiste
leer
_
12
26
Münster
—
1
Stange
Eisen
—
46,5
27
Erkelenz
Berg.-Märk.
2575
1
Ballen
Caffee
—
12%
28
Neustettin
K. E.-D. Bromberg
599
1
-
Kette, 9% m lang
-
-
29
Eberstadt
Main-Neckar
174
1
Ballen
Nessel
_
175
30
Gesecke
Hannov. Staatsb.
_
1
Feuertopf
_
11,5
31
Mülheim a/Ruhr
Berg.-Märk.
—
2
Stück
eiserne Röhren
—
32
32
Bremen
Hannov. Staatsb.
82 )
137 i
1
Ballen
bw. Abfall
-
36
33
M.-Gladbach
Berg.-Märk.
4
1
Sack
alte Säcke
_
9
34
Hamm
9
1
Ballen
?
—
10,5
35
Friedrichsthal
K.E.D.Fr^kf. a/M.
—
1
Eiste
Stiele
—
78
36
Mittel (Barmen)
Rheinische
156
1
-
( Kette nebst Freitel
\ Anhand
-
37
Braunschweig
Braunschweig
—
1
Collo
Ofentheil
_
38
Münster
Hannov, Staatsb.
7285
1
Fass
Seife
—
29
39
Buckau
Magdeb. - Hai berst.
681
1
Kiste
Metall waaren
—
22
40
Frankfurt a/M.
K.E.D.Frankf. a/M.
13
2
Pack
Laufkörbe
—
12
41
Köln, Lagerhaus
Rheinische
3535
1
Kiste
leer
—
45
42
Bremen
Hannov. Staatsb.
679
1
Decke
—
—
43
Mainz
Hess. Ludwigsb.
—
6
Stäbe
Kupfer'
40
44
Wanne
Köln-Minden
117
1
Sack
Säcke
50
45
Netzthal
K. E.-D. ßromberg
337/38
2
Caffee
_
125
46
Northeim
Hannov. Staatsb.
100
1
Korb
Kleider
—
25
47
Coblenz
K.E.D.Frankf. a/M.
5009
1
Fass
Cichorien
—
34
48
Bremen
Hannov. Staatsb.
3
1
Korb
leer
—
3
49
Münster
„
6670
1
Colli
Stahl
—
13,5
50
Königsberg
K. E.-D. Bromberg
7455
1
Kiste
leer
—
1
51
Münster
Hannov. Staatsb.
5297
1
—
1
52
853
1
Ballen
?
120
53
{bez. Borghorst-
Hamburg
bez. Lauterbach
rou. Fass ist im
I Januar 1881 als
I I e e r gemeldet
worden.
/auf Wagen G.C.B.
l 2316.
1 Lagert seit Mai
bez.(Rh.B./Kirch-
L hain)
überzählig seit
! December 1880
/bez, (Soden/So-
\ lingen)
Der Colli
4
Lagerort
1
Signatur
Art der
Inhalt.
Gewicht
”3
1
Station. j
Name
■i
Marke.
Nr.
-ai
Verpackung
Kilo
■-3
der Bahn.
54
c''r }
8ö3lb
3
Sack
Saamen —
300
54
Dortmund
Rheinische
55
^ R L
1
1
Ballen
? -
21
55
Bebra
K.E.D. Frankf.a/M.
56
R Z
5
1
Kiste
? -
42
56
Leipzig
Magdeb. -Haiberst.
57
S B
4
Ballen
Säcke —
96
57
Andernach
Rheinische
58
S C
8256
1
? —
14,5
58
Soest
Hannov. Staatsb. ■
59
S C
8257
1
?
16
59
Soest
Hannov. Staatsb.
60
S & C
33259
1
—
Velociped —
10
60
Harburg
Hannov. Staatsb.
61
S H
3
1
Kiste
Butter —
100
61
Bremen
Hannov. Staatsb.
62
S H
2389
1
Sack
? —
51
62
Eschwege
K,E.-D.Frankf.a/M.
63
S & V
697
1
Kiste
Hummer inBlechbüchsen
23
63
Bremen
Hannov. Staatsb.
64
V V
V4
4
Kisten
Glas —
360
64
Aachen
Rheinische
65
w
85
1
Pack
Papier —
30
65
Arnhein
Niederl. Staatsb.
66
W E
%
3
Colli
Maschinen —
270
66
Rotterdam
Niederl. Staatsb.
67
W M
1
Käsekiste
leer —
2,5
67
Wolfenbüttel
Braun schweig
68
W P
1569
1
Ballen
Leinen —
60
68
Aachen
Rheinische
B. Colli mitAdressen sign.
69
{ Barbara 1
\ Pirmaun (
-
1
Scbliesskorb
Kleider —
19
69
Frankfurt a. M.
/ Main -Weser. \
\K.E.-D.Hannov. /
70
1 Bochum \
\ Hamm /
, F. Becker ..
42
{;
=
Helmschachtel — \
Holzkoffer — /
18
70
Hamm
Berg.-Märk.
71
1 Ludwigs- 1
) höhe f
-
1
Fass
leer —
7
71
Oppenheim
Hess. Ludwigsb.
Oppenheim '
( Holz- 1
\ verschlag /
72
( Gebr. R. 1
\ Hamm /
56298
1
6 Puppenwagen —
7,5
72
Bremen
Hannov. Staatsb.
1 2 Blecheimer, \
I2 Petroleumkannen, 1
, J. A. Hinsch..
15 Blechnäpfe, 1
} 1 Nagel kästen, l
\ 1 Hammer, f
72
1 Korndampf- 1
\ mühle in j
-
1
Sack
17
73
Hamburg
Köln-Minden
Hamburg ‘
1 1 Blechscheere, l
f l Paar Holzschuhe 1
\ und altes Tau werk /
, J. H. S. undv
74
1 J. Haas 1
1 Sohn j
4365
1
Fass
Wein oder Cognac —
123
74
Bremen
Hannov. Staatsb.
' Bordeaux '
75
( J. Schütz 1
\ Amsterdam 1
-
1
»
Wein -
190
75
Aachen
Rheinische
( Koppener 1
76
< Dampf- V
1 Brauerei J
2
Fässchen
leer —
76
Breslau
Oberschlesische
77
{ Berlin 1
6
1
Ballen
? —
16,5
77
Berlin
Magdeb. -Haiberst.
f \
78
< Neuenhaus }
[h. Elberfeld)
188
1
Korb
Hämmer —
6,5
78
Elberfeld
Berg.-Märk.
79
) Mfr. Co. 1
1 N. Y f
-
2
Stück
Nähmaschinen —
68
79
Königshütte
Oberschlesische
'•Trade Mark'
80
/ Station \
\ Gand /
292
1
-
Leine (Plombirleine) —
-
80
Göttingen
K.E.-D.Frankf.a/M.
C.Colli mit Nummern sig.:
81
_
35
1
_
klein. gusseisem.Maschineutheil
3
81
Magdeburg
Magdeb.- Haiberst.
82
—
25465
1
Wagen
Eisen —
1680
82
Groningen
Niederl. Staatsb.
1 A }
D. Colli mit Figuren sign.:
83
4650
1
Pack
Papier —
6
83
Groningen
Niederl. Staatsb.
84
1 A 1
7713
1
Kiste
? . —
70
84
Berlin
Magdeb. - Haiberst.
'•CasselH.StB. '
85
{ ^
163 ]
182 1
4
Kisten
? —
282
85
Osnabrück
Hannov. Staatsb.
190 ’
Bemerkangeu
■j
bezettelt
Speldorf- Soest
bez. Ellwangen
bez. Bebra V'
{überzählig seit L
Ende Novbr. 3:
oder Anfang 1
Decbr. 1880 -jj
f beschrieben 5
\ Minden undLiege ■
Gepäckstück
/ überzählig seit
\ Decbr. 1880
{überzählig seit •
Decbr. 1880
h
i
{von Zug 187 am
31/1,81. Gepäck- ?
schein No. 30
I
z
1»
« r e o 1
1 i
Z
li a iK e r o I* t
Bemerkungen
TJ
'S
Cinsbesoudere
'S
Art der
Verpackung.
Inhalt.
a
Station.
Name
etwaige Merkmale,
Kilo.
der Bahn.
welche zur Aufklärung
ä
Marke.
Nr.*
dienen können).
86
{ }
8062
1
Kiste
Messingwaaren
-
16
86
Hamburg
Köln-Minden
87
14^ 1
3728
1
Kiste
?
-
13
87
Halberstadt
Magdeb. - Haiberst.
88
IW 1
157
1
Ballen
?
-
41,5
88
Soest
Hann. Staatsb.
89
[ -
1
Fass
anscheinend Kienöl
-
185
89
Billerbeck
Magdeb. -Haiberst.
/ gefunden bei
\Bude 69 St. Ce.
PureSpritsTerpentin
)
E. Colli ohne Signatur:
, qu. beiden Collis
90
-
-
1
Ballen
Watte
-
18
90
Cassel
Hannov. Stsb.
l lagern seit Weih-
1 nachten 1880 als
< überzählige Post-
91
-
-
1
Korb
Käse
-
23,5
91
Cassel
1 Sendungen b. d.
1 Kaiserl. Postamte
92
_ .
_
1
_
eis. Brechstange
_
8
92
Dortmund
Hann. Staatsb.
^ in Cassel.
93
—
1
—
Cementrin ne
—
—
93
Nordhausen
Hann. Staatsb.
94
—
4
Colli
Eisen
—
53
94
Köln Lagerhaus
Rheinische
95
1
Collo
Maschihentheil
—
8
95
M. Gladbach
Berg.-Märk
96
—
2
Colli
Ofentheile
—
—
96
Münster
Hann. Staatsb.
9a
—
1
altes Fass
leer
—
8
97
Berlin
K. E. D. Bromberg
98
—
1
—
eis. Haken
—
3
98
Aachen M.
Berg.-Märk.
99
__
—
1
—
lebendes Huhn
—
—
99
Dortmund
Köln-Minden
100
2
Kisten
leer
—
2
100
Münster
Hannov. Staatsb.
101
■
—
1
Koffer
gefüllt
—
42
101
Bingen
Hess. Ludwigsb.
102
_
—
2
—
Maschinenbolzen
__
4
102
Holzwickede
Berg.-Märk.
103
1
—
Ofen platte
—
11
103
Frankfurt a/M.
K.E.D.Frankf. a/M.
104
2
Pack
Binsenstühle
—
16
104
Elberfeld
Berg.-Märk.
105
—
1
Eisendraht
—
17,5
105
Deutzerfeld
Köln-Minden
( inWagen21890iS.
\ lose vorgefund.
106
1
enth.: 1 Paar Hosen —
106
Breslau
Oberschlesische
107
1
2 leere Körbe
—
5
107
Münster
Hannov. Staatsb.
108
—
1
3 leere Körbe
—
20
108
Münster
Hannov. Staatsb.
109
—
1
leere Säcke
' -
9
109
Dortmund
Berg.-Märk.
110
1
Partie
Nusskohlen
—
ca. 500:
110
Deutzerfeld
Köln-Minden
111
“
“
10
iPetroleum-
( Fässer
1 leer
- '
300
111
Geestemünde
Hannov. Stsb.
Ibez. Hildesheim-
\ Bremerhafen.
/ Am 28. Jan. 1881
i auf der Strecke
112
-
1
-
eisernes Rohr
23
112
Bodenfelde
Hannov. Stsb.
{ Carlshafen-
1 Bodenfelde
1 gefunden.
113
—
—
2
Sack
Hafer
_ •
—
113
Breslau
Oberschlesische :
ausWagen3840O|S.
114
—
—
8
Stück
Bretter
— •
—
114
Breslau
Oberschlesische
ausWagen 6887 0|S.
115
-
“
1
Tonne
leer
— '
1
115
Münster
Hannov. Stsb.
II. Oesterreichisch-Una
rarische Eisenbahnen.
1
A S
1010
1
Fass
Inhalt unbekannt
181
1
Görz
\
2
F H
160/3
4
Bund
Stuhlrohr
—
62
2
Kufstein
1
3
L W
—
,1
Kiste
Inhalt unbekannt
—
16,5
3
Villach
1
4
[ Karl Hart- \
30
1
Kiste
Inhalt unbekannt
74
4
Kufstein
) Südbahn
• 6
< manu in >
—
1
Koffer
Inhalt unbekannt
—
121
5
Kufstein
/
\ Bremen J
k
6
7037
1
Kiste
Inhalt unbekannt
153
6
Marburg
I
Schiass d. Tarifbekanntmachungeii.
Eis en bahn direct io nsbezirk Frank-
furt a. M. Der Gütertraject zwischen
Bttdesheiin und Bingerbrück ist seit dem
1. d.Mts. wieder eröffnet. Frankfurt a. M.,
im Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (596)
2. Dividendenauszahlung.
In Folge Beschlusses der heute abgehal-
tenen General-Versammlung der Actionäre
der Ludwigs-EisenbahmGesellschaft wird
hiermit bekannt gegeben, dass die Super-
dividende pro 1880 auf 24 Jl per Actie
festgesetzt worden ist und 'mittelst des
Coupons pro II. Semester 1880 vom 28. Fe-
bruar ab bei dem Bankhause der Herren
C. C. Cnopf & Sohn dahier in den Vor-
mittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr
erhoben werden kann. Nürnberg, den 23.
Februar 1881. Das Directorium <ler Lud-
wies-Eisenbabn-Ge.sellschaft.Lp'y. Petz (598)
3. Snbmissioneiii
K. K. priv. Kasclian-Oderberger Eisen-
bahn. Für die Lieferung von circa
1 480 t Bessemerstahlschienen, wovon circa
1 421 t nach eigenem Profil, circa 59 t
aber nach dem Normalprofil der König-
lich Ungarischen Staatsbahnen für Eisen-
schienen des leichteren Systems zu walzen
sind, wird eine Ofifertverhandlung statt-
finden.
Hierauf bezügliche, mit einem 50 Kr.-
Stempel versehene Offerte sind bis
8. März 1. J , 12 Uhr Mittags, bei
unserem Secretariate, Szechenyigasse
No. 2, in Budapest unter versiegeltem
Couvert mit der Aufschrift „Offert zu
Zahl 3251“ einzureichen.
232 -
Die betreffenden Liefern ngsbedingnisse,
Zeichnungen und Offertbedingungen
können bei unserer Materialverwaltung
eingesehen und von dort gegen Erlag von
Einem Gulden Oe. W. bezogen werden.
Budapest, im Februar 1881. Die General-
direction. (Nacbdruckwird nicht honorirt.)
Köln-Mindener Eisenbahn. Die Lieferung
von 400 Stück vierrädrigen offenen Güter-
wagen zu 10000 kg Tragfähigkeit soll in 4
Loosen zu 50 Wagen ohne Bremsen und
in 4 Loosen zu 50 Wagen mit Bremsen
im Wege der Submission vergeben wer-
den. Zeichnungen und Bedingungen sind
gegen Einsendung von 2 JX von unserem
maschinentechnischen Bureau Köln, Ur-
sulaplatz 6, zu beziehen und sind dort
auch die Zeichnungen der Einzelcoostruc-
tionen einzusehen.
Die Ablieferung der Wagen muss späte-
stens bis zum 1. October d, Js. erfolgen.
Die Offerten mit Angabe etwaiger früherer
Lieferungstermine sind mit der äusseren
Bezeichnung „Submission auf Güterwagen“
bis zum 7. März Abends an uns ein-
zureichen und bleiben Submittenten bis
zum 31. März an ihre Offerten gebunden.
Die Eröffnung der Offerten geschieht
am 8. März er., Vormittags 10 Uhr, in un-
serm Geschäftslocale hierselbst, Domhof 48,
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten. Köln, 15. Februar 1881. König-
liche Direction. (558)
Privat- Anzeigen.
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Die Eröffnung des Lehrcurses der chemischen Abtheilung für Färber etc. erfolgt zu Michaelis jeden Jahres.
Der Unterzeichnete ertheilt auf Erfordern nähere Auskunft. Anmeldungen werden bis zum 9. April erbeten.
Chemnitz, den 15. Februar 1881. Regierungsrath Br. W^under, Director.
H. S. HERMANN.
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le 3). — Druck ron H. S. E
233
V' '
Deutscher
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Berlin, den 4. März 1881.
Sind mr die
.. , ^es Per-
sonenverkehrs die durchschnittlichen Betriebsausgaben pro Per-
sonenwagenachskilometer doppelt so gross als pro Lastwagen-
achskilometer anzunehmen sind. Die Resultate einer solchen ein-
fachen Berechnung können natürlich auf grosse Genauigkeit
keinen Anspruch machen, aber dieselben entfernen sich in den
meisten Fällen wahrscheinlich nicht weit von der Wahrheit und
gestatten jedenfalls die Anstellung von Vergleichen zwischen der
mehr oder weniger öcönomischen Verwaltung und der Rentabi-
lität des Personen- und Güterverkehrs der verschiedenen Deut-
schen
Die beiden letzten Columnen der nachstehenden Tabelle
zei^gen nämlich, auf die vorstehend beschriebene Berechnung ge-
stützt, den Procentsatz, welchen die Betriebsausgabe pro Personen-
und pro Lastwagenachskilometer von der bezüglichen Belriebs-
einnanme bildet. Die Postwagenachskilometer sind bei dieser
Berechnung weder den Personen- noch den Lastwagenachskilo-
metern hinzugerechnet, weil die Leistungen der Bahnen für die
Post als eine auf dem ganzen Eisenbahnunternehmen ruhende
Last anzusehen sind, deren Unkosten auf den Personen- und
Güterverkehr in gleicher Weise wie die übrigen Betriebsausgaben
zu vertheilen sind.
(Die hierher gehörige Tabelle befindet sich zu Anfang der S. 234.)
Ungewöhnlich niedrig stellen sich, wie leicht begreiflich ist,
die durchschnittlichen Betriebskosten pro Wagenachskilometer
auf denjenigen Bahnen, welche den grössten Massenverkehr pro
Bahnkilometer und eine verhältnissmässig grosse durchschnitt-
liche Transportweite für diesen Verkehr haben, insbesondere bei
der Oberschlesischen, der Köln-Mindener und der Niederschlesisch-
Märkischen Bahn. Am höchsten stellen sich die Ausgaben pro
Achskilometer^uf solchen Bahnen, die einen verhältnissmässig
sehr geringen Verkehr pro Bahnkilometer oder eine sehr geringe
durchschnittliche Transportweite habjen, nämlich auf der Saar-
letzten Columnen der vorstehenden Tabelle zeigen nun, dass auf
einmen Bahnen mit verhältnissmässig geringem Personenverkehr,
nämlich auf der Oberlausitzer, der Oberhessischen und derCöslin-
Danzigerßahn die nach den obigen Voraussetzungen berechneten
Betriebsausgaben für den Personenverkehr grösser
sind, als die betreffenden Einnahmen, und dass auf der
Vorpommerschen, der Berlin-Dresdener und sogar auf der fre-
quenten Berlin-Hamburger Bahn die Einnahme aus dem Personen-
verkehr fast ganz von den bezüglichen Betriebsausgaben absor-
birt wird.
Bei den meisten Bahnen zeigt sich die Rentabilität des Güter-
verkehrs weit günstiger, als die des Personenverkehrs. Am gün-
stigsten ist die Rentabilität in beiden Verkehren auf der Ober-
schlesischen, der Rheinischen, der Köln-Mindener und derRechte-
Oderafer Eisenbahn. Am ungünstigsten ist die Rentabilität des
Güterverkehrs auf der Oberlausitzer, der Cöslin-Danziger, der
Halle-Sorau-Gubener, der Vorpommerschen, der Rhein-Nahe- und
der Main-Weser Bahn. Die letztere zeigt überhaupt, trotz ihres
grossen Personen- und Güterverkehrs, auffallend hohe Betriebs-
ausgaben und eine auffallend ungünstige Rentabilität in beiden
Verkehren. Ungewöhnlich günstig ist die Rentabilität des Güter-
verkehrs auf der Ostpreussischen Südbahn.
Die am Schluss der nachstehenden Tabelle aufgeführten
Durchschnittszahlen zeigen, dass sämmtliche zum Verein der
Deutschen Eisenbahnverwaltungen gehörigen Bahnen zusammen-
gefasst im Durchschnitt höhere Betriebsausgaben pro Wagenachs-
kilometer und trotzdem eine bessere Rentabilität im Personen -
und Güterverkehr, als die Deutschen Bahnen allein, ergeben.
Dieses deutet an, dass die Tarife auf den Deutschen Bahnen un-
|ewöhnlich niedrig sind oder die Ausnutzung der Wagen mangel-
234
Col. der Vereinsstatistik
90 b
108 b
200 a
1 140 i
1 152 c
Betriebs-
Betriebs-
ausgabe
pro Last-
wageh-
achskm
4
Bahn
Personen-
wagen-
achskm
pro
Bahnkm
Lastwagen-
achskm
pro
Bahnkm
Betriebs-
ausgabe
Bahnkm
M.
Einnahme
vom Pers.-
verkehr
Pi-^Pemon.-
'4
Einnahme
vom Güter-
verkehr
pro Last-
wagen-
achskm
4
ausgabe
pro Per-
sonen-
wagen-
acbskm
4
Betriebs
in Pro
der Eit
Person.-
verkehr
ausgabe
centen \ i
inahme i
Güter-
verkehr i
I. Staatsbahneu.
Badische Staatsbahn
45 318
149 624
13 893
19,0
9,1
11,6
5,8
61
64
Bayerische Staatsbahn
38 169
154 884
11 370
15,0
8,6
9,8
4,9
65
57 1
Main-Neckarbabn
138 245
261 949
32 686
15,6
8,7
12,2
6,1
79
70 j
^erhessische Bahn
Oldenburgische Bahn
18 103
31 088
4 914
13,6
8,8
14,6
7,3
107
73
23 941
63 700
5 987
18,3
9,2
10,8
5,4
59
59
Sächsische Staatsbahn
70 637
240 363
18 603
12,7
9,1
9,8
4,9
77
54
Elsass-Lothringische Bahn
40 515
215 132
16 547
17,5
9,0
11,2
5,6
64
62
Fjrankfurt-Bebraer Bahn
44 355
234 597
17 738
17,9
8,5
11,0
5,5
61
64
Hannoversche Bahn
65 015
294 154
20 681
16,1
8,4
9,8
4,9
61
58
Main-Weserbabn
80 553
236 483
26 164
15,7
8,9
13,2
6,6
84
74
Nassauische Bahn
66 957
136 014
16145
14,5
8,7
12,2
6,1
84
70
Niederschlesisch-Märkische Bahn . .
58 291
410 554
21486
14,2
7,1
8,2
4,1
57
58
Preussische Ostbahn
44 829
147 177
11 959
15,1
9,1
10,0
5,0
66
55
Saarbrücker Bahn
37 083
211 581
23 352
18,2
13,5
16,4
8,2
90
61 ;
Westfälische Bahn
.30 681
230 276
13 992
12,0
6,9
9,6
4,8
80
70
Württembergische Bahn
45 975
111027
10 514
15,1
11,1
10,4
5,2
69
47
II. Privatbalinen ;
a) mit Staatsbetrieb.
Bergisch-Märkische
Halle-Sorau-Gubener .......
60 915
_ 352 363
23 136
15,5
9,8
9,8
4,9
63
50
26 792
186 953
14 239
14,3
7,8
12,2
6,1
85
78
Stargard-Colberger
31587
95 868
8118
17,4
8,6
10,2
5,1
59
59
Köslin-Danziger
30 619
49 994
7 224
13,2
8,3
13,8
6,9
105
83
Oberschlesische
47188
737 347
25 943
17,0
7,9
6,2
3,1
36
39
Breslau-Posen-Glogau
Posen-Thorn-Bromberg
.33 510
315 445
16 384
17,6
6,9
8,6
4,3
49
62
28 366
153 873
9 345
14,7
8,0
8,8
4,4
60
55
Breslau-Mittelwalde
30 180
107 536
8 522
15,4
9,0
10,2
5,1
66
67
Wilhelmsbahn
26 471
143 303
9 296
10,7
9,2
9,4
4,7
88
51
Stargard-Posener
28 815
176 248
11314
12,7
7,7
9,6
4,8
76
62
Berlin-Dresdener
37 842
100 999
10 317
12,9
8,3
11,6
5,8
90
70
Rhein-Nahebahn
37 227
208 728
18 533 .
22,2
8,6
13,2
6,6
59
77
b) unter Privatverwaltung.
Altona-Kieler
40 9.34
109 590
11860
22,0
11,0
12,4
6,2
56
56
Schleswigscbe
25 606
76 621
7 216
17,1
8,8
11,2
5,6
65
64
ßerlin-An haitische
62 466
227 742
21492
18,3
8,8
12,2
6,1
67
69
Oberlausitzer
15 683
53 993
4 691
8,2
6,2
11,0
5,5
134
89
Berlin-Görlitzer .
29 852
142 746
10 952
14,5
8,5
10,0
6,0
69
59
Berlin-Hamburger
70 599
301 006
24 648
11,7
9,1
11,2
5,6
96
62 ■
Berlin-Potsdam-Magdeburger ....
108 441
264 825
21 888
16,8
9,7
9,0
4,5
54
46
Berlin-Stettiner
55 621
159 628
16 605
18,0
10,9
12,2
6,1
68
66
Vorpommersclie
36 647
55 552
9 953
15,6
10,1
15,4
7,7
99
76
Braunschweigische
46 713
259 260
17 849
14,8
8,2
10,2
5,1 .
69
62
Breslau-Schweidoitz-Freiburger . . .
25 701
129 163
8 897
18,7
10,1
9,8
4,9
52
48
Cottbus-Grossenhainer
17 217
93 074
6 765
14,0
9,0
10,6
5,3
76
59
Hessische Ludwigsbahn
43 777
148 637
12 970
19,4
9,3
11,0
5,5
57
59
Köln-Mindener
56 031
411432
18 579
16,8
7,9
7,0
3,5
42
44 ;
Lübeck Büchener
47 673
137 189
16 878
18,9
14,9
14,6
7,3
77
49 ;
Märkisch-Posener . . . . . . . . .
24 821
75 028
7 254
14,9
10,8
11,6
5,8
78
54
Magdeburg-Halberstädter
51 248
216 154
14 322
17,5
9,5
9,0
4,5
51
47 j
Hannover-Altenbekener
26 313
211 734
13 818
14,2
7,4
10,4
5,2
73
70
Mecklenburgische Friedrich-Frauzbalin
32 394
69 528
7 012
17,9
10,5
10,4
5,2
58
50
Ostpreussische Südbahn
Pfälzische Bahnen
26 832
158 249
10 988
14,7
13,4
10,4
5,2
71
37
36 041
170 034
13 490
14,7
8,6
11,2
5,6
76
65
Posen-Creuzburger
11 636
57 221
4 088
16,6
9,5
10,2
5,1
61
54 ■
Rechte Oderuferbahn
20 030
241 849
12 232
19,9
9,5
8,6
4,3
4S
46
Rheinische Bahn
53 407
244 106
15 380
21,1
10,4
8,8
4,4
42
42 - ;
Thüringische Bahn
56 791
240 247
17 215
19,8
9,0
9,8
4,9
49
64
Werrabahn
23 510
89 319
8 874
19,6
11,4
13,0
6,5
66
57 !
Im Durchschnitt:
Deutsche Bahnen
45 218
200 958
14168
16,0
8,9
9,8
4,9
61
56
Oesterreichiscb-Ungarische Bahnen . .
26 508
140 220
11537
18,6
14,3
12,0
6,0
65
42 ,
Andere Vereinsbahnen
40077
137 291
12 592
23,6
9,7
11,6
5,8
49
60 ‘
Sämmtliche Vereinsbahnen .....
38 518
175 560
13 131
17,2
9,9
10,4
5,2
60
51 ■
Zur Frage der Rentabilität des Personenverkehrs.
(Schluss.)
Werfen wir zur zahlenmässigen Erläuterung des soeben
in
in
in
in son-
stigen
Per-
sonen-
etc.
Zügen
50,52
im
lieber- ■
haupt V
112,77 fl
Gesagten noch einen Blick auf die Statistik. Leider giebt die
Statistik des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen kein
zuverlässiges Mittel an die Hand, den Localverkehr vom directen
und Durchgangsverkehr getrennt nach seinem Werthe abzumessen,
wohl aber können wir dies aus den Geschäftsberichten einzelner
Bahnverwaltungen thun und wir wählen hier das Jahr 1879 der
Köln-Mindener Eisenbahn, die insofern hierzu besonders geeignet
Classe
I
Express-
zügen
175,49
Courier-
zügen
202,95
SchneJl-
zügen
148,37
Binnen-
verkehr
64,25
ist, als sie einen sehr starken directen
, und Durchgangsverkehr
11
133,55
127,37
94,17
33,97
42,89
56,16 9
besitzt, so dass iedenfalls diese Verkehrsgattungen
bei der Vor
III
75,75
—
53,96
25,12
26,26
27,57 ' 9
führung der Zahlen dieser Eisenbahn
werden .
Es sind nun durchschnittlich vc
nicht zu kurz kommen
IV
—
27,77
28,16
27^77 9
)n jeder Person an Kilo
Durch-
schnittl. :
146,32
137,16
74,26
28,79
30,16
33,79 fl
metern durchfahren:
Hierzu ist zu bemerken, dass während des Jahres 1879 die
Bxpresszüge II. Classe erhielten und dafür die III. Classe in den-
selben, welche früher neben der I. Classe für Diener etc. mitge-
führt wurde, wegfiel, so dass die Zahlen für die Expresszüge
nicht als ganz normale, den jetzigen Verhältnissen entsprechende,
angesehen werden können. Immerhin ändert dies aber nichts
Wesentliches an dem Gesammtresultate, welches folgendermassen
zusammenzufassen ist:
Die durchschnittliche Reisewegelänge ist in den Personen-
etc. Zügen .geringer, als die des Binnenverkehrs, es wird also
ein Theil des Binnenverkehrs, wie dies auch sofort einleuchtend
ist, von den schnellfahrenden Zügen bewältigt. Die durchschnitt-
lichen Wegelängen, welche von den Personenzugsreisenden zurück-
gelegt wurden, sind so geringfügig, dass sie durchaus in die
Kategorie des Localverkehrs gehören, während andererseits die
Personenzüge an dem directen und Durchgangsverkehre nur sehr
beschränkten Antlieil haben. Diese Verhältnisse sind noch aus
der nachfolgenden Zahlenreihe näher zu beleuchten.
Es betrugen die Personenzahl, der durchfahrene Weg und
der Ertrag bei der oben genannten Bahn bei der Beförderung
auf Billets mit:
erhöhtem Preis
gewöhnlichem Preis
ermässigtem Preis
für Hin- und Rückfahrt.
(Schnellzugsbillets)
für die Einzelreise
sowie
für Rundreisen
I. CI.
11. CI.
III. CI.
I. CI.
1 11. CI.
IIL Ol.
1 IV. CI.
I. CI.
1 11. CI.
IIL Ci.
" ‘ " ' ■ Col.
1.
2.
3.
4,
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Personenzahl
36 033
175 056
117 068
32 578
326 613
892 536
2 716 641
24 974
463 762
1 569 802
davon kommen auf Binnenverkehr . .
7 248
54 954
59 855
20 696
263 162
795 135
2 644 392
. 22 680
443 154
1 535 038
oder Procent
Ein Reisender legte durchschnittlich
20,1
31,4
53,7
63,5
80,6
89,1
97,3
90,8
95,5
98,0
Kilometer zurück
208,44
149,61
77,17
64,61
43,04
32,87
27,77
37,56
30,13
20,87
und der Ertrag belief sich auf Mark
678 173
1 795 450
448 088
168 916
860 228
1 247 578
1 915 466
63 559
678 048
1 110 826
davon im Binnenverkehr
143 466
629 946
261 228
82 108
643 376
1 066 317
1872 417
47 246
606 267
1 075 679
oder Procent
Der Ertrag vertheilt sich nach Procen-
21,2
35
58,4
48,6
74,8
85,5
97,7
74,2
89,4
96,8
ten der Gesammtpersoneneinnahme
7,38
19,54
4,88
1,84
9,36
13,57
20,84
0,69
7,38
12,09
resp. nach Procenten der Preisgattungen
23,2
61,4 .
15,4
4,0
20,5
29,8
45,7
3,4
36,6 __
^ 60,0
Sa. = 100
Sa. =
= 100
Sa. = 100
Der specifische Verkehr vertheilt sich
1
nach Procenten zur Gesammtheit .
3,44
11,82 j
4,08
0,95 1
6,35 1
13,20 1
1
34,06
0,42
6,31
14,79
resp. nach Procenten der einzelnen
1
Preisgattungen
17,8
61,1 !
21,1
1>7 1
11,6
24,3 1
62,4
2,0
29,3
_6^7
Sa. = 100
Sa. =
= 100
Sa. = 100
Aus dieser Tabelle geht hervor, dass der Binnenverkehr
einen nicht unerheblichen Theil auch des Schnellzugsverkehse
bildet und dass, da die Procentsätze des Ertrags hier höhere
sind, als die der Frequenz, dieser Theil des Binnenverkehrs län-
fere Strecken zurücklegt, als durchschnittlich im Schnellzugsver-
ehr überhaupt zurückgelegt werden. Es ist daher wohl anzu-
nehmen, dass der weitaus bedeutendste Theil desjenigen Binnen-
verkehrs, welcher sich über weite Strecken der langgezogenen
Linien hinzieht, d. h. also eines Binnenverkehrs, welcher der
Matur der Sache nach eben wegen dieser weiten Wege eigentlich
in die Kategorie des directen und Durchgangsverkehrs gehört,
. sich der Schnell- etc. Züge bedient. Der ütoig bleibende Binnen-
verkehr, welcher den weitaus überwiegenden Theil der Frequenz
und des Ertrags der gewöhnlichen Personenzüge (Col. 4 — 10) bil-
det, legt geringere Wege zurück, als sonst durchschnittlich inner-
halb der betreff. Verkehrs- und Preisgattungen zurückgelegt wer-
' den, denn die procentualen Ertragssätze sind geringer, als die
■ der Frequenz. Es ist also allem Anscheine nach beinahe aus-
schliesslich Localverkehr, welcher hier zur Geltung kommt. Aber
■ selbst noch ein Theil der in den Col. 4 — 10 verbleibenden Diffe-
renzzahlen, zwischen Gesammtsumme und Binnenverkehrs-Theil-
summe, — welche Differenz überhaupt an sich nicht von grossem
Belang ist, — dürften ihrer Natur nach, trotz des Uebergangs auf
fremde Bahnen, dem Localverkehr zuzuweisen sein. Von den
Differenzbeträgen der Col. 7—10 sind vorab die auf den Verkehr
mit Rundreisebillets entfallenden Summen abzuziehen, die selbst-
redend dem directen und Durchgangsverkehr zuzutheilen sind,
und sich wohl auch vorzugsweise den Col. 1 — 3 zuzugesellen hät-
ten, da die betr. Passagiere vermuthlich in überwiegender Zahl
mit schnell fahrenden Zügen befördert worden sind. Was dann
noch verbleibt, ist geringfügig genug, aber selbst diese unbedeu-
tenden Reste sind immer noch Iheilweise dem Localverkehr zu-
zutheilen.
So haben z. B. 11 166 Reisende IV. Classe im Berlin-Kölner
Verkehr pro Person im Durchschnitt 0,78 M. eingebracht resp.
wie bereits oben erwähnt pro Person 27,37 km durchfahren.
Ebenso haben im Verkehr mit der Bergisch-Märkischen Bahn
4 489 Personen in II. Classe durchschnittlich pro Person 2,22 J&,
sowie 11 251 Personen III. Classe 1,29 M an Ertrag geliefert,
gegen 5 269 Personen II. Classe und 2 608 Personen IIL Classe,
welche in demselben Verkehr in Schnell- etc. Zügen 14,19 M
resp. 6,68 JA durchschnittlich pro Person bezahlt haben und
gegen Gesamnotdurchschnittssätze von 2,63 JA und 1,02 für eine
Person auf Einzelbillets in II. resp. IIL Wagenclasse.
Ferner ist aber noch zu berücksichtigen, dass in den
Col. 4—6 auch noch jene Zahlen enthalten sind, die sich überall
da ergeben, wo entweder auf längeren Linien keine Schnellzüge
verkehren, oder trotz vorhandener Schnellzüge keine Schnell-
zugsbillets eingeführt sind, oder wo Personenzüge als Zwischen-
glieder von durchgehenden Schnellzugsverbindungen bestehen.
Solche Verhältnisse liegen aber tliatsächlich besonders zwischen
Giessen und Wetzlar und zwischen Oberhausen und Emmerich
vor und es müssten daher die betr. Zahlen von den Col. 4 — 6
abgesetzt und den Col. 1 — 3 zugesetzt werden. Z. B. sind im
Verkehr mit der Niederländischen Rheinbahn auf gewöhnliche
Einzelpreise befördert worden in I. CI. H. CI. IIL CI.
Personen 3 613 9 377 4138
mit einem Ertrage von Mark . . 34 697,30 61 169,19 15 242,38,
welche Summen, zwar nicht den Billetsorten nach, wohl aber
entsprechend den thatsächlichen Verhältnissen, eher den Col. 1 — 3
als den Col. 4—6 zuzutheilen wären.
Aus alledem ergiebt sich, dass der Verkehr in den gewöhn-
lichen Personenzügen vorzugsweise Localverkehr ist und dass es
daher berechtigt und im allseitigen Interesse wünschenswerth
sein dürfte, dieser Verkehrsart, besonders auch auf den langge-
streckten Durchgangslinien mit stark entwickeltem Schnellzugs-
Durchgangsverkehr, mehr Berücksichtigung zu schenken, als bis-
her ziemlich allgemein üblich ist. Selbstverständlich liegen hier
die Verhältnisse wohl bei den meisten Bahnen in mehr oder
minder ausgeprägter Weise eigenartig und dieser Eigenart ist
vor allen Dingen Rechnung zu tragen. Immerhin scheint es aber,
dass der Localverkehr- vieler Orts wesentlich belebt und dadurch
das finanzielle Ergehniss des Personenverkehrs nicht minder ver-
bessert werden könnte, wie die Lage der Bevölkerung der betr.
Eisenbahnstationen, ohne den Durchgangsverkehr irgendwie zu
schädigen, wenn ersterem etwas mehr und letzterem etwas weniger
Rechnung getragen würde.
Im Jahre 1878 betrug auf den Deutschen Eisenbahnen in:
I. CI. II. CI. III CI. IV. CI.
der specifische Verkehr pro Per-
sonenkilometer . . . pCt. 3 20 46 21
und der Ertrag „ 6 30 48 13
Hieraus ergiebt sich die geringfügige Frequenz und der geringe
Ertrag der I. Classe, während unter Berücksichtigung des Um-
standes, dass viele und grosse Bahnen keine IV. Classe besitzen,
das Ergebniss der IV. Classe nicht als ein sehr ungünstiges hin-
gestellt werden kann. Es wäre aber falsch, wollte man aus obigen
Zahlen, ohne Weiteres die Nützlichkeit der Entfernung der I. Wa-
genclasse aus allen Zügen ableiten. Allerdings scheint es am ein-
fachsten und richtigsten, unter Erhebung unserer jetzigen II.,
der I. unserer ausländischen Nachbarn ziemlich gleichwerthigen,
Wagenclasse zur L, zum dreiclassigen System überzugehen; aber
eine derartige radicale Umwälzung würde doch wohl auf zu grosse
Schwierigkeiten stbssen und der Erfolg wäre insofern zweifelhaft,
als die nicht unerheblichen Erträge aus der I. Classe im wirk-
lichen Durchgangs- und internationalen Verkehr den Eisenbahnen
theilweise entgingen, ohne die Selbstkosten der Schnellzüge
wesentlich zu verringern.
236
Schon aus der obigen Tabelle 2 geht hervor, dass die
I. Classe im Schnellzugsverkehr mit 7,38 pCt. des Gesammter-
trags resp. 23,2 pCt. des betr. Preisgattungsertrages keiue unbe-
deutende Rolle einnimmt, so dass deren einfache Beseitigung bei
dieser Verkehrsart unberechtigt -wäre
Noch günstiger gestaltet sich aber das Verhältniss der I.
zu den andern Classen, wenn man die einzelnen Züge trennt.
Der Ertrag in Procenten belief sich nämlich im Jahre 1879 bei
oben genannter Bahn
in 1. CI. II. CI. III. CI. IV. CI.
bei den Expresszügen .... 43,4 56,6 — —
„ „ Courierzügen .... 24,0 76,0 — —
„ „ Schnellzügen 14,3 54,1 31,6 —
„ „ sonstigen Personenzügen 3,1 21,8 38,7 36,4
und hieraus dürfte sich ergeben, dass die Beibehaltung der
I. Classe überall da, wo — wie bei genannter Bahn — in den
Schnellzügen etc., ein starker Durchgangs- und internationaler
Verkehr besteht, zweckmässig ist. Dagegen erscheint deren Be-
seitigung aus allen solchen Personenzügen, welche vorzugsweise
dem Localverkehr dienen, ganz unbedenklich und hierdurch
könnten unbedingt durch geringere Zugstärke und bessere Wagen-
ausnützung Ersparnisse erzielt werden. Die in den Col. 4 und 7
obiger Tabelle angegebenen Procentsätze der Frequenz und des
Ertrags sind thatsächlich so geringfügig, dass die Verweisung
dieses Bruchtheils von Reisenden auf die II, Classe durchaus be-
rechtigt ist. Ein Bildungsunterschied zwischen den Insassen der
I. und II. Classe ist wohl nirgends vorhanden, also wird auch
Niemand durch gänzliche Zurückziehung der I. Classe aus den
Personenzügen in irgendwie berechtigten Interessen geschädigt.
Ein sofortiger Umbau der vorhandenen Wagen wäre auch kaum
erforderlich, da zunächst, bis zu gelegentlicher Veränderung, die
Coupes I. Classe als solche II. Classe mitbenutzt werden könnten;
immerhin aber wäre wohl in sehr vielen Fällen zu erreichen, dass die
Einstellung einer geringem Wagenzahl in die Personenzüge ge-
nügte, resp. dass weniger häufige Verstärkung derselben nothwen-
dig würden. So wäre dann die I. Classe lediglich auf die Schnell-
züge beschränkt und wenn man noch einen Schritt weiter geht
und für diese Classe die Retourbillets abschafft, so bliebe nur
eine einzige Sorte der betr. Billets übrig, wodurch auch in der
gesammten Expedition und Verrechnung Vereinfachung und da-
durch Ersparnisse erzielt werden könnten. Es ist wirklich nicht
einzusehen, warum man Retourbillets I. Classe bestehen lässt, wo
solche IV. Classe nicht bestehen. Jedenfalls kann derjenige,
welcher sich den Luxus der I. Wagenclasse überhaupt gestattet,
auch auf die Ermässigung Verzicht leisten, welche in den Retour-
billets gewährt wird und er kann auch der Unannehmlichkeit
des häufigeren Billetnehmens, vermöge der ihm zu Gebote stehen-
den Dienerschaft etc., sich mit Leichtigkeit überheben.
Es bleiben hiernach also nur noch die Retourbillets II. und
III. Classe bestehen und ist hier noch zu untersuchen, inwiefern
etw'a durch Preisveränderungen ohne Schädigung des Verkehrs
den Eisenbahnen erhöhte Einnahmen zugeführt werden könnten.
Die Entstehung der Retourbillets dürfte wohl auch Con-
currenzrücksichten, sei es gegen Dampfschifffahrt, oder gegen
andere Eisenbahnen zuzuschreiben sein und ebenso ist der ganz
ausserordentliche Preisunterschied zwischen Billets für die ein-
fache und die Hin- und Rückreise wohl vorzugsweise durch der-
artige Rücksichten zu erklären. Solche Rücksichten bestehen
aber heutigen Tages nicht mehr in demselben Masse wie früher,
ja es ist bekanntlich auch bei concurrenzirenden Bahnen dahin
Vereinbarung getroffen, dass die Retourbillets, welche auf der
Hinfahrt auf der einen Linie benutzt wurden, zur Rückfahrt auf
beiden Linien berechtigen. Es wäre daher wohl an der Zeit
ernstlich zu erwägen, in welcher Weise hier eine Preisausgleichung
eintreten könnte. Die Col. 5, 6, 9 und 10 obiger 2. Tabelle zeigen,
dass zwar die auf Retourbillets beförderte Personenzahl erheb-
lich, — in III. Classe beinahe um das Doppelte, — grösser ist,
als die auf Einzelbillets beförderte Zahl, dass aber der Ertrag
und der specifische Verkehr an Retourbillets geringer bezw. fast
ebenso gross ist, als derjenige an Einzelbillets. Da aber der
Einzelreise eine Doppelreise gegenüber steht, ist das relative
Erträgniss der Retourbillets ein unverhältnissmässig ungünstiges,
welches Resultat auch aus der Vergleichung der zurückgelegten
Wegelängen zu ersehen und zu erklären ist. Unter Berücksichti-
gung des Einzel- und des doppelten Weges ergiebt sich für den
Verkehr mit Einzelbillets in 11. und III. Classe die zurückgelegte
Strecke etwa 3 mal so gross, als bei Benutzung von Retour-
billets. Di se Erscheinung hat wohl vor allen Dingen darin
ihren Grund, dass die Gültigkeitsdauer der Retourbillets von
2 Tagen die Zurücklegung grösserer Strecken nicht gestattet und
legt die Frage nahe, ob eine Erhöhung der Preise für Retour-
billets, unter gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeits-
dauer derselben von Seiten des reisenden Publikums nicht mit
grossem Entgegenkommen aufgenommen werden würde, beson-
ders wenn gleichzeitig eine entsprechende Ermässigung der
Einzelpreise einträte. Die Einnahmen der Eisenbahnen könnten
aber bei solch’ einem Verfahren kaum geringer werden, sondern
sie würden höchst wahrscheinlich zunehmen. Nehmen wir z. B.
die Personenzahlen der Col. 5, 6, 9 und 10 als Grundlage an und
erhöhen die Tarife für die Retourbillets II. Classe um % aJ, die-
jenigen III. Classe um Vio ^ pro Kilometer unter gleichzeitiger
Ermässigung der Preise für die Einzelbillets um dieselben Be-
träge, so ergiebt sich, selbst wenn die zurückgelegten Wegelängen
dieselben bleiben, nicht eine Verminderung, sondern eine gering-
fügige Vermehrung des Gesammtertrages um nicht ganz % pCt.
der Gesammtsummen aus der II. und III. Classe. Es ist aber
wohl sicher anzunehmen, dass bei verlängerter Gültigkeitsdauer
der Retourbillets die mit denselben durchschnittlich zurückgelegte
Wegestrecke zunimmt und ebenso kann man wohl voraussetzen,
dass bei niedrigeren Einzelbilletpreisen nicht nur die Zahl der
Eisenbahnreisenden überhaupt steigt, sondern, dass auch ein
Theil derjenigen Personen, welche bisher, wegen der unverhält-
nissmässig hohen Preisdifferenz der verschiedenen Billetsorten,
Retourbillets nahmen und sich demgemäss in ihren Geschäften
mit der Zeit aufs äusserste einschränkten, für die Folge sich
Einzelbillets lösen würden, da keine sehr grosse Preisdifferenz
mehr vorhanden wäre. Auf diese Weise könnten den Eisenbah-
nen aber nur vermehrte Einnahmen zugeführt werden und das
Publikuth wäre im Grossen und Ganzen kaum geschädigt.
Selbstverständlich dürfte sich die Ermässigung der Einzel-
billetpreise nur auf den gewöhnlichen Tarif, nicht auf den Preis
für Schnellzugs- etc. Billets erstrecken, da hier in keiner Weise
ein Grund vorliegt unsere ohnehin im Verhältniss zu unseren
meisten Nachbarn sehr mässigen Tarife noch weiter zu erniedrigen.
Dagegen kämen die erhöhten Retourbilletpreise auch den Ein-
nahmen aus den Schnell- etc. Zügen zu Gute, soweit Retour-
billets bei diesen Zugarten überhaupt Gültigkeit haben. Eine
erhebliche Zunahme von Defraudationen ist durch die verlängerte
Gültigkeitsdauer der Retourbillets, wenn dieselbe nicht zu weit,
etwa nicht über 3 Tage, ausgedehnt wird, kaum zu fürchten.
Inwiefern eine umfassendere Einführung von Abonnements-
billets, besonders in dicht bevölkerten Industriegebieten und in
der Umgebung von Grossstädten, belebend und befruchtend auf
den Personenverkehr einzuwirken vermag, soll hier nicht weiter
erörtert werden, da wohl anzunehmen ist, dass die nach dieser
Seite hin in den letzten Jahren, besonders bei den alten Preus-
sischen Staatsbahnen gemachten Versuche binnen kurzer Zeit zu
einem bestimmten Ergebnisse führen werden.
Köln, Februar, 1881. Blum, Regierungsbaumeister.
Einrichtung der Fahrbillets.
Die No. 14 dieser Zeitung vom 21. Februar er. brachte
einen sehr interessanten Artikel über die Mängel des Edmonson-
schen Kartenbilletsystems und Empfehlung einer neuen Sorte
Billets, durch deren Einführung jene zu umgehen wären.
So erschöpfend nun in dem Aufsatz die Schäden des jetzi-
gen und die Vortheile des vorgeschlagenen Systems in Bezug auf
Billetexpeditions- und Kassenwesen nachgewiesen sind und so
einleuchtend das Alles auch ist, so ist doch auf eine zweite
Hauptsache, nämlich auf den Werth der neuen Einrichtung für
das Fahrpersonal, gar kein Bezug genommen.
Es werfen sich von selbst die Fragen auf :
1. Wird das Geschäft des vorschriftsmässigen Placirens und
Coupirens beschleunigt oder verlangsamt?
2. Wird die Schwierigkeit der Controle etwaigen Täuschungs-
versuchen Seitens des Publikums gegenüber vermehrt oder
vermindert?
Nach meinem allerdings unmassgeblichen Dafürhalten glaube
ich diese Fragen in ungünstigem Sinne beantworten zu müssen.
Es gehört bei dem jetzigen Billetsystem schon eine grosse
Gewandtheit dazu — eine Gewandtheit, die man sich nicht in
Tagen und Wochen, sondern erst in Monaten und Jahren erwirbt,
— um die Vorschriften über Behandlung der Billets, die Gefahr
der Täuschungen, Verschleppung unerfahrener Reisenden u. s. w.
zu befolgen resp. zu vermeiden.
Die Thätigkeit des Schaffners beschränkt sich doch nicht •
blos darauf, beim Coupiren mit schnellem Blick die Richtigkeit
des Datums, des Zuges und der Zielstation zu erkennen, sondern -
er muss auch die letztere sofort seinem Gedächtniss einprägen, ;
um die Controle über die richtige Zahl der Aussteigenden resp. ,
der Weiterfahrenden auf jeder Station gleich ausüben zu können. ;
Bei der auf diesseitiger Bahn bestehenden Einrichtung der Fest- ,
Stellung über Zugfrequenz Seitens des Fahrpersonals während ,
einer Decade in jedem Monat soll der Schaffner sogar ganz genau
wissen, wieviel Zu- und Abgang auf jeder Station stattfindet.
So lange man bei den betreffenden Billets Cormons ab- .
brechen kann, macht sich die Sache nicht so schwer. Bekommt :
man aber viele Passagiere mit Retour-, Sonntags- resp. Extrazug-
billets oder mit einfachen Billets, von denen auf einer Seitenlinie ^
bereits die Coupons abgetrennt sind, so ist die Sache schon
schwieriger. l
Es ist daher die auf manchen Bahnen bestehende Einrich-
tung der Retourbillets mit Doppelcoupon für Hin- und Rückfahrt i
für das Fahrpersonal sehr werthvoll.
237
Da, wo diese Einrichtung aber nicht besteht, hilft man sich
durch Einprägung in das Gedächtni8s:_ Soyiel Billetstämme nach
dort und soviel nach dort hast du besichtigt.
Nach dem vorgeschlagenen System hat jedoch jedes Billet
eine vierfache Bedeutung, z. B. II. und III. CI. einfach und II.
und III. CI. hin und zurück. Die Gültigkeit für die eine oder die
andere Classe wird nicht mehr durch etwas Vorhandenes (näm-
lich die Farbe des Bidets), sondern durch etwas Fehlendes,
(nämlich durch Calculation über den schon beim Stempeln abge-
trennten bezüglichen Coupon) festgestellt.
Soll man jetzt schon trotz Gedränge und kurzem Aufenthalt
so schnell wie möglich mit einem Blick sich klar machen: 1. hat
die Person die richtige Classe, den richtigen Zug, den richtigen
Wagen resp. Coupe, 2. stimmt Datum etc., 3. wohin will diePerson;
so sollen nach dem neuen System noch die Fragen vermehrt
werden durch die: welche Ecke fehlt denn und was für eine Be-
deutung gewinnt demnach das Billet? Die so vielfach anftretende
Sucht des Publikums nach Erschwindlung einer höheren Classe
oder Weiterfahren auf Strecken, für die das gelöste Billet nicht
mehr gilt, würde geradezu in Bezug auf ersteren Punkt neue
Nahrung gewinnen; denn mancher durchtriebene Reisende würde
wohl mit Sicherheit darauf speculiren, ein Billet dieser Art für
die höhere als die bezahlte (Ilasse auszunutzen.
Der Haupthaken für den Schaffner liegt also darin, dass
das Billet nicht mehr durch etwas Sichtbares, sondern durch
etwas Unsichtbares die richtige Bedeutung gewinnt.
In dem betreffenden Artikel ist, wie gesagt, von einer Be-
handlung der gedachten Billets Seitens des Fahrpersonals nicht
die Rede und aus der Zeichnung lässt sich darüber nichts er-
sehen.
Da jedoch diese Billets bereits streckenweise eingeführt
sein sollen, wäre es interessant von massgebender Seite, also von
Seiten des betreffenden Fahrpersonals, eine Beantwortung der
oben gestellten Fragen zu erhalten und eine solche hervorzurufen
ist der Zweck dieser Zeilen.
Adolph Haeussler,
Schaffner der Berlin-Anbaltischen Eisenbahn.
Erkenntniss des Deutschen Reichsgerichts,
betreffend Haftpflicht.
Ein Anspruch auf Schadensersatz, welcher wegen Ueber-
fahrens von Pferden durch einen Eisenbahnzug gegen die Marien-
burg-Mlawkaer Eisenbahngesellschaft erhoben war, war von dem
Oberlandesgericht in Marienweider zurückgewiesen, unter An-
derem, weil das Ueberfahren einem unabwendbaren äusseren Zu-
fall zuzuschreiben sei. Die Revision des Klägers wurde durch
Erkenntniss des Reichsgerichts (5. Civilsenat) vom 15. Januar 1881
aus folgenden Gründen zurückgewiesen: „Nach § 25 des Preus-
sischen Gesetzes vom 3. November 1838 über die Eisenbahnunter-
nehmungen (Gesetzsammlung Seite 505) ist eine Eisenbahngesell-
schaft für allen Schaden verhaftet, welcher bei der Beförderung
auf der Bahn, d. i. also bei dem unmittelbaren Bahnbetriebe, an
den auf derselben beförderten Personen und Gütern, oder
auch an anderen Personen und deren Sachen entsteht, inso-
fern sie nicht nachweist, dass der Schade entweder durch die
eigene Schuld des Beschädigten, oder durch einen unabwend-
baren äusseren Zufall bewirkt worden ist. Die gefährliche
Natur der Unternehmung soll dagegen — nach ausdrücklicher
Vorschrift des Gesetzes — als ein solcher, von dem Schadenser-
sätze befreiender Zufall nicht angesehen werden. Der Berufungs-
richter stellt nun zwar fest, dass die Pferde des Klägers durch
einen von Mlawa nach Marienburg fahrenden Eisenbahnzug der
Beklagten theils getödtet, theils beschädigt worden sind; allein
er verneint die Schadensersatzpflicht der Beklagten, weil der § 25
a. a. 0. — abgesehen von der Beschädigung beförderter Per-
sonen und Güter — nur Anwendung finde, wenn die Personen
und deren Sachen, in Ansehung welcher eine Beschädigung statt-
gefunden, zwar nicht zum Zwecke der Beförderung, aber doch
aus einer berechtigten Ursache, die mit den Gefahren des Eisen-
bahnbetriebes im Zusammenhänge stehe, auf dem Bahnkörper
sich befunden hätten. Das sei aber bei den Pferden des Klägers
nicht der Fall, welche — im Gegentheil — dem im Eisenbahn-
reglement enthaltenen Verbote zuwider, also widerrechtlich, auf
dem Bahnplanum und dem Schienengeleise gewesen seien.
Es kann dahin gestellt bleiben, ob diese, von dem Revi-
sionskläger angegriffene Rechtsauffassung begründet sein mag,
da der Berufungsrichter — auch für den Fall der Anwendbarkeit
des § 25 a. a. 0. — die Verhaftung der Beklagten um deshalb
ausscbliesst, weil der Schade durch einen unabwendbaren äusseren
Zufall bewirkt worden sei. Und dieser Entscheiduugsgrund ist
von dem Revisionskläger zu Unrecht und ohne Erfolg angegriffen.
Der Begriff von „unabwendbarem äusseren Zufall“ ist im
Gesetze vom 3, November 1838 nicht bestimmt, auch sonst eine
Legaldefinition nicht vorhanden. Das die Haftpflicht für den
Eisenbahnverkehr regelnde Reichsgesetz vom 7. Juni 1871 ge-
braucht an Stelle jenes Ausdruckes die Bezeichnung „höhere Ge-
walt“, und man geht nicht fehl, wenn man — wie bei der Be-
rathung des Reichsgesetzes (Eger, das Reichshaftpflichtgesetz
[2. Ausg.] Seite 115 flg., Bndemann, das Reichshaftpflichtgesetz
2. Ausg.j Seite 27) geschehen und in der Judicatur anerkannt
worden ist, — beide Ausdrücke als gleichbedeutend bezeichnet.
Nun ist durch das Gesetz zwar auch der Begriff von „höherer
Gewalt“ nicht näher bestimmt; allein in der Wissenschaft und in
der Rechtsprechung ist kein Streit, dass darunter nicht blos
elementare Ereignisse, unüberwindbare Kräfte der
Natur, sondern alle von Aussen, d. i. ausserhalb dem Betriebe
des Unternehmens ein wirkende Ereignisse zu verstehen sind,
die nach menschlicher Einsicht nicht vorauszusehen sind und —
wenn sie eintreten — durch menschliche Kraft und Sorgfalt
nicht abgewendet und in ihrem Erfolge nicht abgeschwächt wer-
den können.
Der Berufungsrichter hat den Begriff von „unabwendbarem
äusseren Zufall“ auch nicht näher angegeben ; allein er erachtet
es für einen solchen Zufall, wenn Pferde — wie im vorliegenden
Falle — aus einer etwa eine halbe Meile von der Bahn entfernt
elegenen Kopppf ausbrechen und an einer nicht zum Uebergange
estimmten Stelle zur Nachtzeit auf das Schienengeleise gelangen
und demnächst durch einen Eisenbahnzug überfahren werden.
Erwägt man, dass nach der Feststellung des Berufungsrichters
auf Seiten der Verklagten resp. deren Beamten jedes Versehen
bei dem Unglücksfalle fehlt, indem sich nicht hat ermitteln
lassen, wann die Pferde auf die Bahn gelangten und wie lange
sie dort verweilt haben, so muss man annehmen, dass der Be-
rufungsrichter davon ausgegangen ist: die Beklagte habe auch
durch die äusserstfy den Umständen angemessene und vernünfti-
ger Weise zu erwartende Sorgfalt den Unglücksfall nicht vermei-
den und nicht verhindern können. ' Er hat also den Begriff von
„unabwendbarem äusseren Zufall“ auf den concreten Fall nicht
unrichtig angewendet. Dadurch wird seine Entscheidung vor
dem Angriffe geschützt“.
Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Die Ausgabe eines neuen Betriebsreglements des Vereins.
Obgleich die das neue Betriebsreglement betreffenden Beschlüsse
der letzten (Baden - Badener) Generalversammlung perfect ge-
worden waren, musste die Herausgabe des nach jenen Beschlüssen
bezw. unter Berücksichtigung der durch verschiedene Nachträge
eingeführten Aenderungen neu redigirten Reglements doch noch
sistirt werden, weil in Betreff einiger polizeilichen Bestimmungen
die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde der Nieder-
ländischen Vereinsverwaltungen noch ausstand.
Diese Genehmigung ist unlängst erfolgt; die geschäfts-
führende Direction des Vereins hat hieraufhin das neu redigirte
Betriebsreglement des Vereins drucken lassen.
Als Termin für den Beginn der Gültigkeit des neuen Regle-
ments ist der 1. Januar er. angenommen, um die nothwendige
Uebereinstimmung mit dem vom gleichen Tage ab gültigen Ueber-
einkommen herzustellen, in welchem an verschiedenen Stellen
bereits auf neue, in dem bisherigen Betriebsreglement nicht ent-
haltene Bestimmungen Bezug genommen worden ist.
Die Publication des neuen Vereinsreglements wird dem
nächst durch die Vereinszeitung erfolgen.
Die Königlich Bayerischen Verkehrsanstalten.
© Die 28. Nachweisung über den Betrieb der Königlich
Bayerischen Verkehrsanstalten für das Etatsjahr 1879 ist erschie-
nen und entnehmen wir derselben in Bezug auf den Eisenbahn-
verkehr Folgendes:
Am Schlüsse des Jahres 1879 bestanden die Bayerischen
Staatseisenbahnen aus 628 Stationen, gegen das Vorjahr mit 600
mehr 28 Stationen. Die Gesammtbetriebslänge der in Staatsregie
gestandenen Bahnen betrug am 1. Januar 1879: 3 985,293 km und
die Gesammtbetriebslänge am 31. December 1879: 4 135,iaä km und
zwar 4 116,543 km für Personenverkehr, 4 135,425 km für Güterver-
kehr; eigentliche Staatsbahnen bestanden: 3 720,685 km, hiervon
sind verpachtet: 96,o2s km; Vicinalbahnen: 167,279 km; von Com-
munen etc. gebaute Bahnen: .303.899 km; gepachtete Bahnen:
39,290 km; sohin Gesammtbetriebslänge 4 1 35,425 kna, hiervon Dop-
pelbahnen: 2 57,623 km, demnach Länge sämmtlicher Geleise
4 650,374 km.
Das Gesammtanlagecapital beträgt 887 177 179 pro
Kilometer 211 760 M, für die fremden abgepachteten, nicht auf
Bayerischem Gebiete liegenden Bahnstrecken 15 710 832 JC, pro
Kilometer 399 868 M
Die Zahl der Locomotiven hat sich gegen das Vorjahr
um 19 vermehrt, indem 30 Locomotiven neu angeschaffc und 16
als unbrauchbar verkauft worden sind, daher Bestand 1002,
Wageninventar: 19 110, Mehrung 115; hiervon 2 466 Personen-,
2.36 Bahnpost-, 619 Dienst-, 15 729 Güter-, 839 Schemel-, 772 Bahn-
dienstwagen etc. Die Gesammtanschaffungskosten des Fahrmate-
rials betrugen 134 953 620 Ji. Die Locomotiven leisteten Fahrten:
370 291 (gegen 367 743 des Vorjahres), mehr 2 548; die Locomotiven
haben zurückgelegt 20 965 523 Wegkm, weniger 553 583, ausserdem
238
waren die Locomotiven noch im Dienst 1311 320 Zeitstunden,
gegen das Vorjahr zu 1 342 404 weniger 31 084 Zeitstunden. Die
eigenen Wagen haben zurückgelegt 718 675 067 Wagenachskm (mehr
4 657 165); fremde Wagen haben auf den Bayerischen Staatsbahnen
zurückgelegt 193 068 838 Wagenachskm (weniger 10 911454). Die
eigenen und fremden Wagen haben auf den Bayerischen Bahnen
zurückgelegt 749 577 055 Wagenachskm (weniger 16 786 775); jede
eigene Achse hat durchschnittlich zurückgelegt 18 602 km (heuer
mehr 66). Im Jahre 1879 waren in den bewegten Personenwagen
durchschnittlich 25,04 pCt. (gegen 23,68 pCt.) der Plätze besetzt.
Die Güterwagen (einschliesslich der Gepäck- und Vieh-, dagegen
ausschliesslich der Arheitswagen) waren belastet mit 1 767 kg
Ero Achse (gegen 1 730 kg im Jahre 1878), zu 39,24 pCt. ihrer
adungsfähigkeit (gegen 38,36 pCt. im Jahre 1878).
Brennmaterial: Holzverbrauch 9 996,65 cbm (weniger
16 877,1 cbm), 216 770 kg Presstorf und 266 326 024 kg verschiedene
Kohlen, 30 011,1 kg feste Schmiere und 398138,5 kg Oel und Fett.
Von den Lpcomotiven wurden im Ganzen 20 965 523 Wegkm,
davon 20 836 547 Nutzkm (gegen 1878 21 519106 Wegkm, davon
21 395 215 Nutzkm) zurückgelegt, sohin im Jahre 1879 um
553 583 Wegkm (2,65 pCt.) oder 558 668 Nutzkm (2,7 pCt.) weniger.
Verkehrsergebnisse: Befördert wurden im internen, di-
recten und Transitverkehr: mit Courier- und Schnellzügen I. 01.
54 950, mehr 2 244, II. CI. 375 326, weniger 8 787; mit gewöhnlichen
Zügen I. CI. 31 005, mehr 600, II. CI. 1 049 133, weniger 40 274;
III. CI. 10 343 396, weniger 418 672, in Summa 11 853 860, weniger
464 889. Ergänzungsbillets wurden abgegeben 291 832, weniger
41711. Die Personenfrequenz im internen und directen Verkehre
ergiebt bei Berücksichtigung der Retourbillets (Doppelzählung)
eine Gesammtzahl von 17 403 406, weniger 678 628.
Die Einnahmen im internen, directen und Transitverkehr
haben betragen: Courierzüge I. CI. 1 141 605 M, mehr 17 312 Jl\
II. Gl. 3 978 232 Jl, mehr 19 433 Jl\ Ergänzungsbillets 199 342
weniger 10100 Jl\ gewöhnliche Züge: I. CI. 212017 mehr
23 103 Jl-, II. CI. 3 472 231 M, weniger 21259 M-, III. CI. 12 951 270 M,
weniger 532 979 Summa für Personen 21 954 697 J/L^ weniger
504 490 Jl. Im internen Personenverkehr wurden für Retour-
billets erlöst 8182 196 M, für gewöhnliche Billets 8 956 876 Ji,
Extrazüge und Militär 257 645 M Reisegepäck- bezw. Express-
güterverkehr: interner Verkehr, Frequenz 23 906,1 t = 762058
directer Verkehr 4 101,1 t = 407 579 Gesammtsumma 29 004 t
(mehr 100 t), Einnahmen 1 354167 M (mehr 13 064 Jl). Fahrzeug-
verkebr: interner Verkehr 1426 Stück, 34 837 Ji Einnahme; di-
recter Verkehr nichts, weniger 42 Stück und 4 739 Jl Einnahme.
Vieh verkehr: interner Verkehr 1 351 392 Jl, directer Ver-
kehr 125 648 Jl, Transitverkehr 235 392 Jl, Gesammtsumma
1 712 432 Jl, weniger 247 196 M.
Güterverkehr: interner Verkehr 14933476 für 3100119 1,
directer Verkehr 23 038 230 Jl für 2 837 174,1 t, Transitverkehr
10 595 494 JL für 730 985,1 t, Gesammtsumma 48 567 199 JL (mehr
796872 J£) für 6668278,2 t (mehr 70 159,7 t). Die Gesammt-
güterfrequenz entwickelte sich am grössten im October mit
649137,7 t, am schwächsten im Februar mit '500 303,8 t; die
grösste Einnahme weist der Monat September mit 7 018 644 M,
die geringste Einnahme hingegen mit 4 927 242 der Monat
Februar aus. Die Gesammttransporteinnahmen, ausgeschieden
nach dem internen, directen und Transitverkehr ergeben im in-
ternen Verkehr 17 396 717 Jl für Personen, 762 058 JL für Gepäck,
34 837 Jl für Fahrzeuge, 1 351 392 Ji für Thiere, 14 933 476 M für
Güter, in Summa 34 478 480 JL\ im directen Verkehr 3 265 214 Jl
für Personen, 407 579 M. für Gepäck, 125 648 Jl für Thiere,
23 038 230 Jl für Güter, in Summa 26 836 672 Jl.-, im Transitver-
kehr 1 292 766 M. für Personen, 184 530 Jl für Gepäck, 235 392 Jl
für Thiere, 10 595 494 Jl für Güter, in Summa 12 308182 JL-, Ge-
sammttransporteinnahmen 21954 698 M (weniger 504 490 ,/^), Ge-
päck 1 354 167 Jl (mehr 13 064 Jl), Fahrzeuge 34 837 Jl (weniger
4 739 Jl) , Thiere 1 712 432 M. (weniger 247 196 Jl), Güter
4tSb67 199Jl (mehr 796 872 JL), in Totalsumma 73 623 333 Jl
(mehr 53 511 JL).
Die revidirte Hauptgeldrechnung schliesst ab: mit
einer Einnahme von 78 285 060./^ (im Vorjahre 78 263 161 JL),
einer Ausgabe von 47 509 439 (im Vorjahre 48773443 JL), einem
Activrest bezw. Einnabmeüberschuss von 30 775 621 Jl (im Vor-
jahre 29 489 708 JL^. Den Ausgaben zu 47 509 439 M ist hinzu-
zuzählen: die Minderung des flüssigen Vermögens der Material-
vorräthe mit 131195.^, sonach verbleibend 47 64,0 634, JL öm
Vorjahr 49 566 519 Jl.), giebt Reinertrag pro 1879 30 644 426 Jl (im
Vorjahr 28 696 632 Jl).
Nachdem mit sämmtlichen Zügen 20 836 547 Nutzkm zurück-
gelegt wurden und die durchschnittlich betriebene Bahnlänge
4 053,960 km betrug, ergeben sich folgende Durchschnittsverhält-
nisse : es trifft aut 1 Tag eine Einnahme 214 479,61 Jl, eine Ausgabe
130 522,28 ein Reinertrag 83967. 33 JL (im Vorjahre 78620,91.^), auf
1 km Ein n ahme 1 9 32 1 ,83 Au sgabe 1 1 758,36 JL, Reinertrag 7 563,47,/Ä
(im Vorjahre 7 294,39 JL)-, auf 1 Nutzkm Einnahme 3,76 Jl, Ausgabe 1
2,29 Jl, Reinertrag 1,47 Jl (im Vorjahre 1,34 Jl) ; auf 1 Tag und i
1 km Betriebslänge Einnahme 52,94 JL, Ausgabe 32,22 JL, Rein- ]
ertrag 20,72 JL (im Vorjahre 19,98 .LL). ]
Der Gesammtbauauf wand für die Ende 1879 im Betrieb '
gestandenen eigentlichen Staatsbahnen (3 718,363 km) und Vizinal-
bahnen (167,2,9 km, zusammen 3 885,64a km) incl. des für die Be-
Schaffung des Fahrmaterials für die neuen Linien gemachten i
Aufwandes beträgt 853 148 608 JL Nachdem von der gesammten 1
Bauausgabe zu 27 020 573 ,/Ll — 24 285 449 JL im Jahre 1879
auf die im Laufe des Jahres 1879 eröffneten Linien treffen und
diese nur nach Massgabe der Eröffnungstermine, mithin ledig-
lich für die in Betracht kommenden Betriebsperioden mit der
Quote von 10 441 536 M. zur Verzinsung angesetzt werden
können, so ist die Differenz von 13 843 913 JL an dem Ge- i
sammtbajuaufwande zu kürzen; es bleiben hiernach 839 304 695 JL ‘
Gesammtbauaufwand, welche der Zinsberechnung zu unter-
legen sind und deren Verzinsung mittelst des Reinertrages '
von 30 644 426 JL 3,65 pCt. gegen 3,51 pro 1878 ergieht. Zur Ver- ,
gleichung der Betriebsausgaben mit den Betriebseinnahmen sind
von den, mit Rücksicht auf die Materialvorrathsminderung be- ;
rechneten obigen Ausgaben zu 47 640 634 JL in Abzug zu bringen : ;
die für die, von Communen oder Privaten gebauten und für die
gepachteten Bahnen bezahlten Pachtzinse mit 2 295 605 JL, ver-
bleiben zur Vergleichung 45 345 028 Jl, wonach das Verhältniss ;
der Betriebsausgaben zu den Betriebseinnahmen (78 285 060 Jl) \
sich stellt, wie 58,18 : 100 (gegen 60,42 : 100 im Jahre 1878). Das :
Mobiliariuventar — excl. des gesammten Fahrmaterials — reprä- \
sentirt Ende 1879 einen Werth von 6 460 222 Jl (gegen 6 422 287 Jl ,
Ende 1878).
Der Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben
beträgt 32 569 953 Jl (Vorjahr 30 476 755 J£). Diesem üeber-
schusse treten noch hinzu: Nachträgliche Einnahmen etc. ,
155 962 ./Ä, ab die nachträglichen Ausgaben etc. 112 747..^, sohin:
43 216 ..^ (269 655 ^Ä), die Minderung des flüssigen Vermögens
der Materialvorräthe 131195./^ (793 076,/^), Zinsen aus (Tapi- i
talien bezw. Kaufschillingen 8 747 Jl (10 739 Jl), Summa
32 753 111 JL (31 550 225 Jl).
Versicherungsfonds der vormaligen Bayerischen Ost-,
bahnen gegen Beschädigungen von Mobiliar werthen durch Brand
und sonstige Unglücksfälle: Eiunahmen 121526 Jl, Ausgaben
120 592 JL, Activrest 934 JL, Vermögen 92 834 Jl ■
Bilanz. Einnahme: Bauconto 27 020 573 Betriebsconto :
78 285 060 .M, Zuschuss 2 845 456 Jl, Summa der Einnahme i
108 151089..^, Ausgabe: Bauconto -2.7 020 673 Jl, Betriebsconto
33 621 077 M., Summa der Ausgabe 108 151 039 JL ,i
Ausser einer bedeutenderen Betriebsstörung zwischen
den Stat'onen Waldershof und Markt Redwitz vom 17. auf 18. März
durch eine Dammrutschung kamen 32, hiervon 27 durch Schnee-
verwehungen herbeigeführte, nur kurz andauermle Unter-
brechungen des fahrbaren Zustandes der Bahn vor. An Tödtungen
sind zu verzeichnen: Reisende getödtet 4, verletzt 21, Bahn-'
bedien.stete getödtet 13, verletzt 900, dritte Personen getödtet 32,'
verletzt 21.
Bahnärztlicher Dienst. Die 176 Bahnärzte wurden]
um 4 vermehrt und waren am Schlüsse des Jahres 1879 183 Bahn- ;
ärzte vorhanden, welche ihre Tbätigkeit in 189 Bezirken aus-l
übten. Die Zahl der zur freien ärztlichen Behandlung berech- S
tigten Individuen der Eisenbahnbetriebsabtheilung und der
Bodenseedampfschifffahrt betrug 18 955 (19 272 im Vorjahre). Es
erkrankten 56,98 pCt. (60,39 pCIt.). Die durchschnittliche Dauer ;
der Erkrankung eines Individuums betrug 15,7 Tage (15,43 im
Vorjahre). Die Gesammtzahl der Krankentage war 179 23114 '■
(179 673% im Vorjahr^. Pensionirt in Folge von Krankheiten etc.
wurden 134 = 1,23 pCt. des vorhandenen Personals und 1,93 pGt.
der* Erkrankten, von welchen jedoch 11 Personen noch im Laufe
des Jahres 1879 verstarben. Die meisten Pensionirungen sind
durch Marasmus, nämlich 18 = 13,433 pCt., dann 14 = 10,440 pCt.
durch Verletzungen veranlasst.
Der allgemein e Pensionsfonds für das nicht pragmatisch
angestellte Personal der Königlich Bayerischen Verkebrsanstalten]
weist aus: Einnahme 1056 782 Jl, Ausgaben 1 119 259 Jl, Passiv-;
rest 62 477 JL, Vermögensstand 4 721 449 Jl
Unterstützungsfonds der Betriebsabtheilung. Ein-
nahmen 118 628 JL,, Ausgaben 117 574 ,-Ll, Activrest 1055 JL,
Vermögensstand 926 870 ..Ä Die Krankencasse der Werk Stätte-
arbeiten der Königlich Bayerischen Staatsbahnen hat einen Ver-'
mögensbestand von 14 000..;^, der Arbeiterinvalidenfonds der vor-
maligen Bayerischen Ostbahnen einen solchen von 72 670 Jl
Zusammenstellung der finanziellen Ergebnisse]
der sämmtlichen Verkehrsanstalten für das Jahr 1879
gegenüber den Budgetansätzen der 14. Finanzperiode:
Anstalten
Bru
Einnahme
tto-
Ausgabe
Mehr-
Einnahme
resp. Mehr-
Ausgabe
Einnahme-
anschlag
nach dem
Budget
+ Activ
— Passiv
Gegen das
Budget
mehr oder
minder
Eisenbahn .
Post
' 78286060
9299031
982359
109452
576817
M
47509439
8853839
1075121
330963
334345
M
+ 30775621
+ 446192
— 92762
— 221511
+ 242472
Jl
+ 32342897
-j- 814368
-f- 84127
— 175154
+ 65882
M.
— 1567276
— 369176
— 176889
— 946357
+ 176590
Telegraph .
Canal ....
Bodensee-
dampf-
schifffahrt
Summa
Nach L
ein nähme bl
89252719
Ibzug der
leibt Meh
58103707
' Mehraus
reinnahm
+ 31463285
— 314273
gäbe von 31
e 31 149 012
+ 33307274
— 175154
4 273 Jl an
1 M., aber ^
+ 176590
— 2159698
der Mehr-
cegen den
Budgetanschlag zu 33 132 120 Jl. (33 307 274 minus 175 154) weniger
1 983 108 M.
Das statistische Bureau der Königlichen Verkehrsanstalten
unter der Vorstandschaft des Herrn Secretär Rummel, hat durch
vorstehende Nachweisung wiederum ein Werk zu Tage gefördert,
welchem in Bezug auf dessen practischer Anlage sowie ausgeführter
Präcision und Mustergiltigkeit jede Anerkennung zu zollen ist.
Aus dem Deutschen Kelch.
Berlin, den 28. Februar. (Politische Wochenschau. Inter-
nationale Güterfrachtgesetzgebung. Heranziehung der Eisenbahnen
zu den Communalsteuern. Heizung der Eisenbahnwagen, ßetriebs-
ergebnisse für Januar 1881.)
In voriger Woche ist der Schluss des Preussischen Land-
tags in einer gemeinsamen Sitzung beider Häuser erfolgt, nach-
dem die Kreisordnungsnovelle noch zu Stande gekommen war.
Das wäre also die einzige wichtigere Frucht der legislatorischen
Arbeiten in der verflossenen Session. Am 28. October ist die
Session eröffnet worden; sie hat also nahezu vier Monate gewährt,
aber das Resultat dieser langen Arbeit ist nur ein geringes.
Ausser dem Budget mit dem dauernden Steuererlass sind nur
Gesetze zweiten Ranges und von durchaus unpolitischem Cha-
rakter zu Stande gekommen, wie das Pfandleihegesetz, das Ge-
setz über gemeinschaftliche Holzungen, das Secundärbahngesetz,
das Ausführungsgesetz zur Viehseuchenordnung etc. Alles, was
der Session ihren eigentlichen Inhalt und Charakter geben sollte,
ist unerledigt liegen geblieben; nicht einmal die Gesetze über
die Eisenbahngarantieen und die Rhein-Nahebahn sind zur Erle-
digung gelangt. Das Verwendungsgesetz hat ungeheuer viel
Staub aufgewirbelt, ein Uebermass von steuerpolitischen Debatten
und Reformvorscblägen hervorgerufen, um dann seinen vorläu-
figen negativen Abschluss mit dem allgemeinen Eingeständniss
zu finden, dass die Frage noch lange nicht spruchreif und ge-
klärt genug sei, um jetzt schon zu einer Entscheidung zu gelan-
gen, zumal in einem für ruhige Ueberlegung so wenig geeigneten
Augenblick. — Die finanzielle Eisenbahngarantievorlage betreffend,
liegt jetzt der gedruckte Bericht der Budgetcommission des Ab-
geordnetenhauses vor. Zur Verhandlung im Plenum könnte das
Gesetz aber nur im Falle einer ausserordentlichen Session kom-
men. Aus den Berathungen des Herrenhauses ist die Ge-
nehmigung des Steuer-Erlasses bereits hervorgegangen und bleibt
noch zu erwähnen, dass Fürst Bismarck im Herrenhause seiner
abweichenden Auffassung in Bezug auf die Beaufsichtigung der
Communen dem Standpunkte des Ministers des Innern gegenüber
Ausdruck geben Hess, wodurch dieser sich veranlasst sah, seine
Demission einzureichen. Obgleich die erdenklichsten Anstren-
gungen gemacht wurden, um ihn dem Ministerium zu erhalten,
ist Graf Eulenburg doch bei seinem Entschlüsse geblieben und
ist die Genehmigung seines Gesuchs bereits amtlich publicirt.
Ais Nachfolger wird der Cultusminister von Puttkamer genannt.
— Am vergangenen Donnerstag begann der Reichstag seine
eigentlichen Arbeiten mit der Etatsberathung, doch ist in den
ersten zwei Tagen wenig vom Etat die Rede gewesen. Das
Schwergewicht der Verhandlungen lag in den Ausführungen über
die innere politische Lage, insbesondere über die Stellung des
Reichtags zum Reichskanzler. Der Abgeordnete Richter verstieg
sich zu einem Angriff gegen die Gesammtpolitik des Reichs-
kanzlers, welchen der Reichskanzler in einer grossen Rede ruhig
und gelassen parirte. — In dem Ausschüsse des Bundesraths ist
das Arbeiterunfallversicherungsgesetz in erster Lesung erledigt
worden und die Annahme desselben, allerdings mit wesentlichen
Aenderungen, soll gesichert sein. Die zweite Lesung beginnt in
nächster Woche. — Ein Antrag Preussens wegen des Zollanschlus-
ses von Wandsbeck ist im Bundesrath eingebracht und den be-
treffenden Ausschüssen überwiesen worden. — Das Wehrsteuer-
project ist vom Bundesrath in erster Lesung angenommen, nach-
dem Bayern und Baden ihren Widerstand gegen dasselbe aufge-
geben haben. Gegen die Vorlage haben Sachsen, Oldenburg,
Reuss und Mecklenburg-Schwerin gestimmt.
In Suchen der internationalen Güterfrachtgesetzgebuug hat
die Schweizerische Bundesregierung an die Regierungen von
Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Russland, Italien,
Belgien, Luxemburg und der Niederlande Einladungen zu einer
im nächsten Monate in Bern abzuhaltenden Conferenz behufs
definitiver Feststellung eines internationalen Eisenbahntransport-
rechts ergehen lassen. Die Conferenz ist als eine Fortsetzung
der in der Zeit vom 13. Mai bis 4. Juni 1879 in Bern stattgehab-
ten, von Delegirten der genannten Staaten beschickt gewesenen
Conferenz zu erachten. Wie man hört, wird die Deutsche Reichs-
regierung auf der bevorstehenden Conferenz auf eine den ursprüng-
lichen Deutschen Vorschlägen noch mehr entsprechende Regelung
der Sache hinzuwirken suchen. Es wird dies um so leichter, als
jene Vorschläge den Normen entsprechen, welche schon jetzt in
dem grössten Theil der zu vereinigenden Staaten im Verkehr ge-
meinschaftliche Geltung haben, nämlich dem Frachtrecht des
Code de commerce in der modificirten Form, welche ihm in dem
Deutschen Handelsgesetzbuche und in dem anschliessenden Deut-
schen Betriebsreglement gegeben worden ist. Die letzthin unter
den betheiligten Regierungen gepflogenen Verhandlungen berech-
tigen zu der Hoffnung, dass die bevorstehenden Berathungen zum
Ziele führen werden, dass also die durch die Verschiedenheit des
Frachtrechts in den verschiedenen Ländern hervorgerufenen Rechts-
unsicherheiten, unter welchen bisher Transportanstalten, Aufgeber
und Empfänger gleichmässig zu leiden hatten, durch Vereinba-
rung eines internationalen Eisenbahnfrachtrechts beseitigt wer-
den. Diese Vereinbarung soll sich erstrecken auf alle auf Grund
eines durchgehenden Frachtbriefes zu befördernden Gütersendun-
gen aus einem Gebiete der vertragenden Staaten in das andere,
mit Ausnahme von Gold- und Silberbarren, Platina, Geld,
geldwerthen Münzen und Papieren, Documenten, Edelsteinen,
echten Perlen, Pretiosen und anderen Kostbarkeiten, Gemälden
und Kunstgegenständen, Leichen und Gegenständen, welche wegen
ihres Gewichts und Umfanges oder sonstiger Gründe nach den
Einrichtungen auch nur immer an der Beförderung betheiligten
Bahnen zum Transport ungeeignet oder dem Postzwange unter-
worfen oder vom Transport ausgeschlossen sind.
Die Heranziehung der Eisenbahnen zn Commnnalstenern ist
in ein neues Stadium gelangt. Die Thüringische Eisenbahngesell-
schaft hatte bekanntlich gegen verschiedene Stadtgemeinden auf
Herausgabe der seit Jahren von ihr erhobenen Communalsteuern
geklagt. Die gegen die Stadt Weissenfels angestrengte Klage
wurde in erster und zweiter Instanz und am 23. d. M. auch vom
Reichsgericht in Leipzig zurückgewiesen. Das Object betrug
nahezu 100 000 M. Im Grossherzogthum Hessen will mau auch
die Preussische Staatsbahnverwaltung zu den Gemeindeabgaben
heranziehen. Man schreibt darüber: „In der letzten Sitzung
des Provinzialausschusses der Provinz Starkenburg wurde die
Reclamation der Königlich Preussischen Eisenbahndirection zu
Frankfurt a. M. gegen die Heranziehung zu den Communal-
umlagen der Stadt Offenbach und fünf benachbarter Gemeinden
verworfen und die Eisenbahn für verpflichtet erkannt, zu den
Umlagen mit ihrem Grundsteuercapitale beizutragen. Die Eisen-
bahn stützte bisher ihren Ansprucn auf Befreiung von Gemeinde-
abgaben auf Art. 18 des Staatsvertrages zwischen Hessen und
Preussen vom 12. Juni 1868, betreffend die Erbauung einer Eisen-
bahn von Offenbach nach Hanau, dessen Wortlaut „die Hessische
Regierung wird den Betrieb auf der betreffenden Bahn, so lange
diese im Eigenthum der Preussischen Regierung sich befindet,
weder mit einer Gewerbesteuer noch einer anderen Staatsabgabe
belegen, auch soll die Bahn mit allem Zubehör von der Grund-
steuer befreit sein“. Nach den Erkenntnissen der ersten und
zweiten Instanz enthält jene Concession nur die Zusicherung der
Befreiung von der Staatssteuer, nicht von der Communalsteuer,
und wird voraussichtlich die oberste Instanz, der Verwaltungs-
gerichtshof, zu entscheiden haben, ob überhaupt die Verwaltungs-
gerichte zur Auslegung von Staatsverträgen befugt sind.
Die Heizung der Eisenbahnwagen war Gegenstand einer
dieser Tage in Dresden abgehaltenen Conferenz von Oberbeamten
des Norddeutschen Eisenbahnverbandes. Es ist dies bekanntlich
eine Frage, die trotz aller angestellten Versuche z. Z. noch nicht
zur endgiltigen Entscheidung gebracht werden konnte und auch
auf der letzten Dresdener Conferenz unabgeschlossen blieb. Auf
den Sächsischen Bahnen sind wegen der centralen Lage Sachsens
und um der Durchgangswagen willen die vier hauptsächlichsten
Heizungssysteme in Anwendung: auf den Linien Dresden-Chem-
nitz - Reichenbach, Leipzig - Hof, Reichenbach - Eger, Chemnitz-
Borna-Leipzig die Dampfheizung; auf den Linien Dresden-Berlin,
Riesa-Röderau, Elsterwerda- Riesa, Chemnitz-Hainichen-Rosswein,
Flöha- Reitzenhain, Chemnitz - Limbach , Stollberg - St. Egidien,
Grossbolhen - Wurzen, Weischiitz - Wolfsgefärth und Herlasgrün-
Falkenstein Presskohlenheizung, die indess wegen der nicht selten
sich entwickelnden Dämpfe bei den Reisenden nicht sehr beliebt
ist. Auf allen anderen Linien ist theils Wärmflaschen-, theils
Ofenheizung eingeführt. Auf dem Böhmischen Bahnhof zu
240
Dresden-Altstadt waren Wagen aller i Systeme aufgestellt, die
zu einem Zuge vereinigt, am 17. Februar die Mitglieder der
Conferenz nach Meissen und zurück führten.
Die Uebersicht der Betriebsergebnisse Deutscher Eisenbahnen
für den Monat Januar 1881 ergiebt nach der Tabelle des Reichs-
eisenbahnamts für die 82 Bahnen, welche auch schon im ent-
sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur
Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende — theilweise
auf provisorischen Ermittelungen beruhende — Daten: Die Ein-
nahme aus allen Verkehrszweigen war im Januar d. J. bei 25 Bah-
nen höher und bei 57 Bahnen geringer, als in demselben Monate
des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat-
bahnen, ausschliesslich der vom Staate für eigene Rechnung ver-
walteten, betrug Ende Januar d. J. das gesammte concessionirte
Anlagecapital 1 212 606 500 M (409 350 900 Stammactien,
45 450 000 «il Prioritätsstammactien und 757 805 600 M Prioritäts-
obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das
Capital bestimmt ist, 4 091,82 km, so dass auf je 1 km 296 349 JL
entfallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen
betrug Ende Januar d. J. das gesammte concessionirte Anlage-
capital 1401 101657 Jl (556 319 950 M. Stammactien, 216 876 900 ./Ä
Prioritätsstammactien und 627 904 807 M Prioritätsobligationen)
und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Capital be-
stimmt ist, 6 942,14 km, so dass auf je 1 km 201 826 M entfallen.
OFF
1. Tarif- Bekanntiuachungen.
I. Localtarife.
Alföld-Fiumaner Eisenbahn. Tra-
jectverkehr über die Donau zwischen
Gombos-Erdöd wurde am 18. Februar für
Fracht- und Eilgüter unbeschränkt er-
öffnet.
Von den Personen befördernden Zügen
werden blos die gemischten Tagzüge 5
und 6 trajectirt, während die gemischten
Züge 9 und 10 bis auf Weiteres nicht
trajectirt werden, hei diesen sonach auch
keine Fahrkarten über die Donau ausge-
geben werden und kein Gepäck aufge-
nommen wird. Budapest, den 18. Februar
1881. Die Betriebsdirection. (560)
Berlin - Hamburger Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. tritt zum Localtarif
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren der Nach-
trag 2 in Kraft, welcher directe Tarifsätze
für den Verkehr zwischen den Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahnstationen Al-
tona, Ottensen, Schulterblatt und Stern-
schanze einerseits und Berlin-Hamburger
Stationen andererseits enthält. Der Nach-
trag ist bei den betheiligten Expeditionen
zu haben. Berlin und Hamburg, den 25.
Februar 1881. Die Direction. (612)
Eisenbahn directionsbe zirk Brom-
berg. Die Specialbestimmungen zu § 61
des Betriebsreglements für die Eisenbahnen
Deutschlands (Seite 7 des Localgütertarifs
vom 1. Juli 1880) werden dahin abgeän-
dert, dass die lagerzinsfreie Zeit für
Stückgüter bis auf 48 Stunden zu Gun-
sten derjenigen Güterempfänger verlängert
wird, welche mehr als 7,6 km von der
Station entfernt wohnen und ungünstige
Communicationen bezw. Postanschlüsse
von und nach derselben haben.
Durch Aushang in den Expeditionsloca-
len werden diejenigen Ortschaften bezeich-
net werden, für welche die Ausdehnung
der zinsfreien Zeit Anwendung zu finden
hat. Bromberg, den 23. Februar 1881. Kö-
niglicbe Eisenbabn-Direction. (607) _
Am 1. März er. kommt ein Nachtrag II
zum diesseitigen Localtarif für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren und ein Nachtrag XVIII
zum diesseitigen Localgütertarif zur Ein-
führung. Ersterer enthält ausser verschie-
denen bereits anderweit publicirten Be-
stimmungen directe Tarifsätze für die Be-
förderung von Vieh trau sporten (excl. Pfer-
den in Einzelsendungen und Wagenla-
dungen zwischen dem städtischen Central-
Viehhofe in Friedrichsberg bei Berlin und
(len übrigen Stationen des diesseitigen
Verwaltungsbezirks sowie den Bahnhöfen
der übrigen hier mündenden Bahnen,
letzterer Tarifsätze für den Güterverkehr
des genannten städtischen Central-Vieh-
hofes mit den Stationen der Berliner Ring-
bahn und den Bahnhöfen der hier mün-
denden Bahnen loco und transito, welche
jedoch bis auf Weiteres nur für an die
Verwaltung des städtischen Central- Vieh-
hofes adressirte bezw. von derselben auf-
gegebenen Sendungen zur Anwendung
kommen, ermässigte Tarifsätze zwischen
IZIELLE ANZEI
den Stationen der Berlin Dresdener Bahn
Brenitz-Sonnenwalde, Ückro-Luckau und
Wendisch-Drehna und verschiedenen Nie-
derschh sisch-Märkischen Stationen sowie
zwischen Eilenburg und Stralsund, eine
Zusatzbestimmung zu § 50 des Betriebs-
reglements, Ergänzungen der Specialbe-
stimmungen zum Betriebsreglement und
der speciellen Tarifvorschriften sowie Ab-
änderung des Tarifs für Nebengebühren.
Exemplare dieser Tarifnachträge sind zum
Preise von 0,10 bezw. 0,20 M. bei unseren
Gepäck- uncl Güterexpeditionen käuflich
zu haben. Berlin, den 22. Februar 1881.
Königliche Eisenbabndirection. (621 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutsch - Rassischer Eisenbahnverband.
Vom 1. März 1881 neuen Styls ab trilt ein
Ausnahmetarif für den Transport von
Runkelrübensamen (Zuckerrübensamen) in
Wagenladungen im Verkehr zwischen eleu
Deutschen Stationen Dresden (S. St. B ,
Eisenbahndirectionsbezirk Berlin), Halle
(B. A. E , Eisenbahndirectionsbezirk Ber-
lin und Magdeburg), Leipzig (B. A. E.,
S.St.E. und Eisenbahndirectionsbezirk Ber-
lin) und Magdeburg einerseits und den
Verbandstationen Dünaburg, Kowno, Land-
warowo, Svienziany, Wileika, Wilna, Bialy-
stok, Grodno, Moskau, Nischny-Nowgorod
und Wladimir der Grossen Russischen
Eisenbahn, sowie den Verbandstationen
der Dünaburg-Witebsker, Orel-Witebsker,
Orel-Gräsi, Gräsi-Zarizyner, Koslow-Woro-
nesch-Rostower,Libau-llomnyer,Warschau-
Terespoler, Moskau-Brester und Kursk-
Charkow-Asower Eisenbahn andererseits
in Kraft. Exemplare dieses Ausnahme-
tarifs sind von den Verbandstationen
käuflich zu beziehen. Bromborg, den 18.
Febpar 1881. Königliche Eisenbahndi-
rection als geschäftsführende Verwal-
tung. (599 J)
Viehverkelir mit der Hamburg-Altouaer
Verbindungsbahn etc. Für den Transport
von Vieh etc. zwischen diesseitigen und
Eutin-Lübecker Stationen einerseits und
Stationen der Hamburg-Altonaer Verbin-
dungsbahn andererseits, sowie zwischen
diesseitigen Stationen einerseits und dem
städtischen Centralviehhof in Berlin an-
dererseits treten mit dem 1. März er. di-
recte Frachtsätze in Kraft.
Der dieserhalb zum Tarif für den di-
recten Vieh- etc. Verkehr zwischen dies-
seitigen und Berlin-Hamburger Stationen
herausgegebene Nachtrag I ist in unserem
Verwaltungsbureau käuflich zu haben. Lü-
beck, den 27. Februar 1881. Die Direction
der Lübeck - Büchener Eisenbahngesell-
schaft. (606)
Zum Tarif für den Hamburg- LUbeck-
Bayerisclien Verbandsgüterverkehr vom 1.
October 1878 ist der vom 1. März er. ab
gütige Nachtrag 18 erschienen, welcher
zum Preise von 0,06 M pro Exemplar
durch die botheiligten Güterexpeditionen
bezogen werden kann. Berlin und Ham-
burg, den 24» Februar 1881. Direction der
[EN.
Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (613)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher Ver-
band. Mit clom 1. März 1881 tritt zum
Vieh- etc. Tarif vom 1. Mai 1880 der Nach-
trag 1 in Kraft, welcher directe Trans- .
portsätze für den Vieh- etc. Verkehr der
Hamburg - Altonaer Verbindungsbahnsta-
tionen enthält. Der Tarifnachtrag ist bei
den betheiligten Expeditionen zu haben.
Berlin und Hamburg, den 23. Februar
1881. Namens der Verbandsverwaltungen
Die Direction der Berlin-Hamburger Bison-
bahngesellscbaft. (605)
Mitteldeutscher Eisenbalmverband. Mit
dem 1. März d. J. tritt Nachtrag i zum
Theil II des Verbandsgütertarifs in Kraft,
welcher Beförderungsvorschrifton für leicht
verderbliche Gegenstände enthält. Näheres
ist in den Güterexpeditionen der Verbands-
bahnen zu erfahren, woselbst auch Exem-
plare des Nachtrags zum Preise von 0,05 JL
käuflich zu haben sind. Erfurt, den 21.
Februar 1881. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahngesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (6H)
Niederdeutscher Eisenbahnverbaud. Am
1. März er. tritt der Nachtrag 3 zum
Tarife für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren in
Kraft, enthaltend Tarifsätze für Stationen -
der Altona-Kieler, Westholsteinischen und '
Holsteinischen Marsch bahn, sowie für
Station Sternschanze der Berlin-Hamburger
Bahn.
Der Nachtrag ist auf den Verbands-
stationen käuflich zu haben. Hannover,
den 28. Februar 1881. Königliche Eisen-
bahndirection, Namens der Verbandsver- [
waltungen. (624)
Im Ostdeutsch - Rheinischen Verbands-
Güterverkehr findet fortab die nach der V
im Vorwort des genannten Verbandstarifs (;
ausgeschlossene Beförderung von Equi-
pagen und anderen Fahrzeugen, welche ^
nicht auf eigenen Rädern laufen, soweit ■'
dieselben bei den Güterexpeditionen auf- .y
gegeben werden, nach den im Tarif für
die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen •'(
und lebenden Thieren sub B. 36 und C. \
enthaltenen Bestimmungen statt.
Die bezüglichen Bestimmungen sind bei 4
den Güterexpeditionen zu erfahren. Brom-
berg, den 22. Februar 1881. Königliche Jf
Eisenbahndirection als geschäftsführende 5
Verwaltung. (623 J) M
Mit dem 1. März er. treten im Preus- »
sisch-Bayerischen Verbände für den Ver- f
kehr zwischen Schneidemühl, Station des f
Eisenbahn - Directionsbezirks Bromberg, t
einerseits und den Stationen der König- J
lieh Bayerischen Staatsbahnen anderer- r
seits directe Sätze des Specialtarifs I in i
Kraft, welche bei den sämnitlichen Ver- ;?•
bandsstationen zu erfragen sind. Brom- f
berg, den 22. Februar 1881. Königliche
Eisenbahndirection als geschäftsführende
Verwaltung. (622 J) -
1. Im Rheinischeu Nachbar- Kohlen-Ver-
kehre treten am ,20. d. Mts. die folgenden f
Tarif-Nachträge in Kraft:
241
A. Nachtrag IX ’ zu der den Verkehr
nach Rheinischen Stationen betreffenden
Abtheilung A. des Ausnahmetarifs vom
15. Juli 1877, enthaltend u. A. a) neue
Frachtsätze nach Annen (Rb.), Bodendorf,
Stockum und Witten (Rb.), ferner von den
Bergisch-Märkischen Stationen Buer und
Gladbeck, endlich von Wanne (K.M.) nach
Bochum (Rh.) und b) anderweite er-
mässigte Frachtsätze von den Westfälischen
Stationen Horst und Hugo.
B. Nachtrag X zu der den Verkehr
nach Bergisch-Märkischen Stationen be-
treffenden Abtheilung B. des vorbe-
zeicbneten Tarifs. Derselbe enthält u. A.
a) neue Frachtsätze nach den Stationen
Gerlingen und Rothemühle, ferner von
Altenessen Rh. (Zeche Nordstern) nach
Essen B. M., sowie von Berge-Borbeck und
Herne K.M. nach Kupferdreh; b) ander-
weite ermässigte Frachtsätze nach den,
Stationen Attendorn, Listernohl und Olpe
und c) anderweite, zum Theil erhöhte —
mit dem lO. März er. gültige — Fracht-
sätze von Station Dortmund D. G. E.
C. Nachtrag X zu der den Verkehr
nach Köln - Mindener Stationen betreffen-
den Abtheilung C. des sub A. genann-
ten Tarifs, durch welchen u. A. a) neue
Frachtsätze nach den Haltestellen Brach-
bach, Daaden, Eiserfeld, Meiderich und
Niederhövels, ferner von den Stationen Buer
und Gladbeck der Bergisch-Märkischen,
sowie Horst und Hugo der Westfälischen
Bahn, b) anderweite ermässigte Frachtsätze
von den Stationen Bodelschwingb, Horst und
Hugo der Westfälischen, sowie von Annen
und Löttringhausen der Rheinischen Bahn
zur Einführung gelangen.
D. Nachtrag III zum Ausnahme-Tarif
(Abtheilung D) vom 1. März 1878 für
den Verkehr nach Stationen der Dort-
mond-Gronan-Enscheder Bahn, enthaltend
u. A. neue Frachtsätze von den Rheinischen
Stationen Annen, Bochum, Hörde, Langen-
dreer und Löttringhausen. Verkaufspreis
15 bezw. 10, 15 und 5 Pfg.
2. Vom 25. d. Mts. ab kommen im Ver-
kehre zwischen Station Borken-Gemen der
Bergisch-Märkischen und Station Bottrop
der Köln-Mindener Eisenbahn directeFracht-
sätze zur Anwendung, welche beiden betref-
fenden Güter-Expeditionenzu erfahren sind.
3. Der in dem vom 20. October 1880 ab
gültigen Nachtrag I zum Ausnahme-Tarife
für den Transport von Rinden Europäischer
Holzarten etc. im Ungarisch-Rheinländisch-
Westfälischen Verbände vom 5. August 1880
enthaltene Schnittfrachtsatz für die Station
Rheydt der Rheinischen Bahn beträgt
nicht M, 2,72 sondern M 3,72. i
4. Vom 25. d. Mts. ab kommen im Ver-
kehre zwischen Station Siegen der Köln-
Mindener Eisenbahn und den Stationen
Dortmund der Köln-Mindener und Dort-
mund-Gronau-Enscheder Eisenbahn directe
Frachtsätze zur Einführung, welche bei
den betreffenden Güter-Expeditionen zu
erfahren sind.
5. Im directen Verkehre zwischen den
Stationen Dorsten, Geldern und Troisdorf
der Köln - Mindener bezw. Rheinischen
Eisenbahn einerseits und den Stationen
^nen und Witten der Bergisch - Mär-
kischen Eisenbahn andererseits kommen
vom 15. d. Mts. ab ermässigte Frachtsätze
zur Anwendung, welche bei den betreffen-
den Güter-Expeditionen zu erfahren sind.
6. Im Rheinischen Nachbar - Güter - Ver-
kehre treten am 20. d. Mts. directe Fracht-
sätze zwischen der Rheinischen Station
Witten einer- und den Stationen der Ber-
gisch - Märkischen Bahn andererseits in
Kraft, welche bei den betreffenden Güter-
Expeditionen zu erfahren sind. Köln,20.Fe.-
bruar 1881. Königliche Direction der Köln-
Mindener Eisenbahn zugleich Namens der
betheiligtenjVerwaltungen. (589)
Rheinisch - Westfälisch - Sächsischer Ver-
bandsgUterverkehr. Am 15. April er. schei-
det die Station Coesfeld der Dort-
mund - Gronau - Enscheder Eisen-
bahn aus dem oben bezeichneten Ver-
bandsgüterverkehr aus. Von diesem Tage
ab gelten die im Nachtrage IX zum Tarife
vom 1 November 1878 enthaltenen Fracht-
sätze der Station Coesfeld nur noch für
den Verkehr mit Coesfeld, Station
der Rheinischen Bahn. Dresden, ain
1. März 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
sebäftsführende Verwaltung. (618)
Am 15. April er. tritt der Nachtrag XI
zu Theil II des Tarifs für den Sächsisch-
Ofisterreichischen Verband in Kraft, wel-
cher bei den befheiligten Güterexpeditio-
nen zu erlangen ist. Durch diesen Nach-
trag gelangen Ausnabmefrachtsätze für
den Transport von Jutegarn- und Jute-
gewebe, sowie abgeänderte und erhöhte
Frachtsätze für den Transport von Horn-
vieh, Schafen und Borstenvieh zur Ein-
führung. Dresden, am 26. Februar 1881.
Königliche Generaldirection der Sächs.
Staatseisenbahnen. v. Tschirschky. (608)
Schlesisch-Oesterreichischer Kohlenver-
kehr. ln denjenigen Kohlentarifen von
Stationen der Oberschlesischen undR.O.U.
Eisenbahn und von Neurode etc. (Eisen-
bahn-Directions-Bezirk Berlin) nach den
bezw. K.F.Nord-, Oesterreichischen Staats-,
Oesterreichischen Nordwest-, Südnorddeut-
schen Verbindungs-, Oesterreichischen Süd-,
Kaiserin Elisabeth-, Mährisch-Schlesischen
Central-, Galizischen Karl-Ludwig- und
Lemberg - Czernowitz - J assy - Bah n, welche
in Oesterreichischer Notenwährung und
zu verschiedenen Coursständen derselben
erstellt sind, kommen pro Monat März 1881
die Frachtsätze zum tlourse von 170/175
zur Anwendung. Breslau, den 22. Februar
1881. Königl. Direction der Oberschlesi-
schen Eisenbahn. (600)
Stettin - Berlin - Thüringischer Verband.
Zu dem Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thie-
ren vom 1. April 1880 tritt am 1. April er.
der I. Nachtrag in Kraft. Derselbe ent-
hält Frachtsätze von und nach dem Ber-
liner städtischen Central- Viehhof bei Fried-
richsberg und ist durch die Expeditionen
der betheiligten Bahnen zum Preise von
0,10 tM pro Stück zu beziehen. Berlin,
den 20. Februar 1881. Die Direction der
Berlin- Anhaitischen Eisenbahngesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (620)
Thüringisch - Bayerisch - Württembergi-
scher Verband. Am 1. März er. treten in
Kraft:
Nachtrag XX zum Tarifheft 1,
» XIV „ „ 2.
Dieselben enthalten theilweis erhöhte
Frachtsätze für die Bayerischen Stationen
Amorbach, Asch affen bürg, Gemünden,
Heigenbrücken, Karlstadt, Laufach, Lohr,
Miltenberg, Partenstein, Tarifsätze für die
neu aufgenommene Station Wutha der
Thüringischen Bahn, sowie Ausnahme-
frachtsätze für .Holztransporte zwischen
einigen Bayerischen Stationen und Sta-
tionen der Werrabahn.
Exemplare ä 0,20 bezw. 0,10 M. sind in
den Verbands -Expeditionen käuflich zu
haben. Namens der Verbands-Verwaltun-
gen. Erfurt, den 22. Februar 1881. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft. (603)
Weichsel-Eisenbahn-Verband. Mit dem
27. d. Mts. treten die Hefte VI und VH
des Tarifs des Weichsel-Eisenbahn-Verban-
des vom 1. December/19. November 1880,
enthaltend directe Frachtsätze für Getreide-,
Oelsamen, Mehl- und Malzsendungen zwi-
schen Stationen der Kursk- Charkow- Asow
bezw. der Charkow-Nikolajew-Bahn und
Danzig bezw. Neufahrwasser der König-
lichen Ostbahn, in Kraft. Diese Tarifhefte
sind bei den betheiligten Stationen einzu-
sehen, auch käuflich zu haben. Danzig,
den 2A Februar 1881. Direction derMarien-
burg-Mlawkaer Eisenbahn, Namens der
Verband-Verwaltungen. (601)
West-Nordwestdeutscher und Hanseatisch«
Rheinisch-WestdeutscherEisenbahnverband.
Mit Wirkung vom 25. d. Mts. ab sind zu
den Heften 37, 39, 101 und 109 des West-
Nordwestdeutschen Verbandsgütertarifs Er-
gänzungsblätter, und zum Heft 4 des Han-
seatisch-Rheinisch-Westdeutschen Güterta-
rifs der 5. Nachtrag erschienen. Diese
Drucksachen, welche einen directen Fracht-
satz in Specialtarif III zwischen Kusel
und Hamburg und ermässigte Sätze für
Roheisen und Erze zwischen Winnweiler
und Giessen bezw. Lollar enthalten, kön-
nen von den Verbandsgüterexpeditionen
bezogen werden. Hannover, den 21. Fe-
bruar 1881. Namens sämmtlicher Ver-
bandsverwaltungen, Königliche Eisenbahn-
direction. (610)
West-Nordwestdeutscher und Hanseatisch-
Rheinisch - Westdeutscher Eisenbahn- Ver-
band. Mit Wirkung vom l. April er. ab
sind erschienen:
Ergänzungsblätter zu den Heften 111/126,
131/134, 141 und 148 des West-Nordwest-
deutschen Verbands-Gütertarifs,
Ergänzungsblatt zum Ausnahmetarif für
Europäisches Holz und Nachtrag 18 zum
Seehafen - Ausnahmetarif für denselben
Verband;
Nachträge zu den Heften 11/15, 20 und
21 des Hanseatisch -Rheinisch -Westdeut-
schen Verbandsgütertarifs und
Nachträge zum Ausnahmetarif für Euro-
päisches Holz und zum Seehafen-Aus-
nahmetarif für denselben Verband,
Diese Drucksachen, welche anderweite,
theils erhöhte und theils ermässigte directe
Frachtsätze nach und von den Stationen
der Altona-Kieler Bahn (excl. Kiel), sowie
den Stationen der Holsteinischen Marsch-
und Westholsteinischen Bahn enthalten,
können von den Verbands-Güterexpedi-
tionen bezogen werden. Hannover, den
15. Februar 1881, Namens sämmtlicher
Verbands-Verwaltungen: Königliche Eisen-
bahn-Direction. (602)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Vom 1. März er. ab kommen die im Ta-
rif für die Beförderung lebender Thiere
zwischen Berlin und Posen etc. vom 1. Ja-
nuar 1878 nebst Nachtrag I und II ent-
haltenen Tarifsätze für Berlin, N. M. und
Ostbahnhof auch für Viehtransporte nach
und von dem städtischen Centralviehhofe
in Friedrichsberg bei Berlin unter Zu-
schlag einer Ueberfuhrgebühr von 7,20./^
pro Wagen zur Anwendung. Berlin, den
25. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (616)
Am 1. April dieses Jahres wird durch
die Einführung eines allgemeinen directen
Gütertarifs zwischen Rheinland und West-
falen einerseits und Lothringen-Luxem-
burg andererseits die Reexpedition von
Gütern in Karthaus und Perl und die Er-
mässigung der Taxen dieser Stationen im
Rheinisch-Köln-Minden-Bergisch-Märkisch-
Saarbrücker Gütertarife vom 15. Mai 1879
aufgehoben. Frankfurt a/M.-Sachsenhau-
sen, 17. Februar 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (604)
Erhöhung der Frachtsätze im Verkehre
mit Ungarn. Aus Anlass der Erhöhung
der Ungarischen Transportsteuer bei Eil-
gut 7 pCt. und bei Frachtgut 3 pCt. wird
ab 1. April 1. J. im Verkehre mit Ungarn
eine Erhöhung der Frachtsätze eintreten.
Vorläufig, bis zur Erstellung von Nachträ-
242
gen für die versciiiedenen Verbandtarife
im Verkehre mit Ungarn, wird die Erhö-
hung der Frachtsätze mittelst Zuschlags-
tabellen zur Durchführung kommen.
Am 1. März er. tritt II. Nachtrag zum
Tarif für die directe Beförderung -von
Gütern im Berglsch<Märkisch-ßelgischen
Verkehr via Bleyberg vom 1. Januar 1880
(Theil I) in Kraft.
Dieser Nachtrag enthält Aenderungen
und Ergänzungen der Classification der
Güter der Special- und Ausnahme-Tarife,
Aufnahme der Westflandrischen Bahnen,
neuer Stationen der Belgischen Staats-
bahnen, sowie anderweitige Tarifsätze für
mehrere Stationen der Belgischen Staats-
bahnen und Druckfehlerberichtigungen etc.
Am gleichen Tage tritt der II. Nachtrag
zum II., die Transit-Tarife umfassenden
Theil des oben erwähnten Tarifs in Kraft.
Dieser Nachtrag enthält einen Ausnahme-
Tarif für den Transport von Eisen und
Stahl etc. in Wagenladungen von 10 000 kg
im Verkehr zwischen Bergisch-Märkischen
Stationen einerseits und den Stationen
Bruges (Bassin) transit, Bruxelles (Entre-
pot et Bassin) transit, Gand (Entrepöt,
Docks et Bassin) transit, Nieuport (tran-
sit), Ostende, transit, Termonde (Entrepöt)
transit und Terneuzen transit andererseits
und Druckfehlerberichtigungen. Elberfeld,
den 28. Februar 1881. Königl. Eisenbahn-
Direction. (626)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artibei.
Mit dem 10. d. Mts. sind für die Beför-
derung von Steinschlag von Taben nach
Stationen der ehemaligen Saarbrücker und
Rheir-Nahebahn die früheren ermässigten
Frachtsätze wieder zur Einführung ge-
kommen. Dieselben sind auf den bethei-
ligten Stationen einzusehen. Frankfurt
a/M.-Sachsenhausen, den 25. Februar 1881.
Königl. Eisenbahn-Direction. (619)
Am 1. März er. tritt ein Ansnahmetarif
für die Beförderung von Borke (Gerber-
lohe) in Wagenladungen von 5 000 kg oder
bei Zahlung der Fracht für dieses Gewicht
im Verkehr zwischen einer Anzahl Statio-
nen der Bergisch-Märkischen Bahn einer-
seits und Paris (La Chapelle) andererseits
in Kraft. Näheres ist bei unserem Tarif-
bureau hier zu erfahren. Elberfeld, den
28. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (625’>
2. Eröffnungen etc.
K. K. priv. Dux-Bodenbacher Eisenbahn.
Ueber Ermächtigung des Hohen K. K.
Handelsministeriums vom 22. Februar 1881,
Zahl 5587, wird die vormalige Station Kö-
nigswald unter dem Namen Tyssa-Kö-
nigswald für den gesammte.n Personen-,
Gepäck-, Eilgut- und Frachtenverkehr hier-
mit wieder eröffnet. Teplitz, am 25. Fe-
bruar 1881. Die Direction.
3. Submissionen.
Submission von Schmiedekohlen.
Die für den diesseitigen Directionsbezirk
im nächsten Etatsjahr erforderlichen
Schmiedekohlen sollen in öffentlicher
Submission beschafft werden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in
unserem Generalbureau hier, Fürsten-
strasse No. 1—10 zur Einsicht aus und
können auch von demselben gegen fran-
kirte Einsendung von 50/^ bezogen werden.
Die Eröffnung der mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Schmiede-
kohlen“
versehenen, frankirt und verschlossen bis
spätestens zum 14. März er., Vormit-
tags 10 Uhr an unser Materialienbureau
in Magdeburg (Fürstenwallstrasse No. 10)
einzureichenden Angebote findet in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten
statt. Magdeburg, den 25. Februar 1881.
Königliche Eisenbabndirection. (627)
Schweidnitz liegenden beiden Viaducte
soll ohne Unterbrechung des Betriebes in
der Weise um gebaut werden, dass an
Stelle eines unter Gleismitte liegenden
Schwellenträgers deren zwei eingelegt
werden.
Offerten auf Lieferung der Eisentheile
(ca. 76 500 kg) und Ausführung des Um-
baus sind mit der Aufschrift:
„Submissionsofferte auf Umbau der
Schweidnitzer Viaducte“
versiegelt und frankirt bis zu dem auf
Dienstag, den 15. März 1881, Vor-
mittags 11)4 Uhr
anberaumten Termin (Verwaltungsgebäude
auf unserem hiesigen Bahnhofe Zimmer
No. 60) einzureichen.
Lieferungsbedingungen und Zeichnungen
können in unserer Registratur, Zimmer 35,
eingesehen, auch von dort gegen 1 Mark
Copialion bezogen werden. Breslau , den
20. Februar 1881. Directorium. (609)
Grossherzoglich Badische Staatseisen-
bahnen. Lieferung von Eisenbahn-
wagen. Die Lieferung von
10 Wagen I. und II. Olasse,
7 „ L, II. und III. Classe,
22 „ III. Classe
soll im Wege des Accords vergeben wer-
den. Die der Lieferung zu Grunde lie-
genden Bedingungen und Zeichnungen
sind gegen Einsendung von 2 Jl für mde
Wagengattung bei dem diesseitigen Cen-
tralbureau zu erheben.
Lieferungsangebote sind versiegelt und
mit der Aufschrift: „Lieferung von Eisen-
bahnwagen“ bis einschliesslich 20. März
d. J. bei der Unterzeichneten Generaldi-
rection einzureichen. Karlsruhe, den 25. Fe-
bruar 1881. Generaldirection. (614)
1 480 t Bessemerstahlschienen, wovon circa
1 421 t nach eigenem Profil, circa 59 t
aber nach dem Normalprofil der König-
lich Ungarischen Staatsbahnen für Eisen-
schienen des leichteren Systems zu walzen
sind, wird eine Offertverhandluog statt-
finden.
Hierauf bezügliche, mit einem 50 Kr.-
Stempel versehene Offerte sind bis
8. März 1. J, 12 Uhr Mittags, bei
unserem Secretariate, Szechenyigasse
No. 2, in Budapest unter versiegeltem
Couvert mit der Aufschrift „Offert zu
Zahl 3251“ einzureichen.
Die betreffenden Lieferungsbedingnisse,
Zeichnungen und Offertbedingungen
können bei unserer Material Verwaltung
eingesehen und von dort gegen Erlag von
Einem Guhlen Oe. W. bezogen werden.
Budapest, im Februar 1881. Die General-
direction. (Nachdruck wird nicht honorirt.)
Köln-Mindener Eisenbahn. Die Lieferung
von 400 Stück vierrädrigen offenen Güter-
wagen zu 10000 kg Tragfähigkeit soll in 4
Loosen zu 50 Wagen ohne Bremsen und
in 4 Loosen zu 50 Wagen mit Bremsen
im Wege der Submission vergeben wer-
den. Zeichnungen und Bedingungen sind
gegen Einsendung von 2 M. von unserem
maschinentechnischen Bureau Köln, Ur-
sulaplatz 6, zu beziehen und sind dort
auch die Zeichnungen der Einzelconstruc-
tionen einzusehen.
Die Ablieferung der Wagen muss späte-
stens bis zum 1. October d. Js. erfolgen.
Die Offerten mit Angabe etwaiger früherer
Lieferungstermine sind mit der äusseren
Bezeichnung „Submission auf Güterwagen“
v:-. rr \ V.
Goldene Medaille,
Höchste Auszeichnung im Internationalen
Wettstreit Arnheim (Holland) 1879.
Goldene Medaille
Offenbach a/M. 1879.
Diplom A, erster Preis für
ausgezeichnete Leistung
Kassel 1870.
^ouuuiis&iuu <iui v
bis zum 7. März Abends an uns ein-
zureichen und bleiben Submittenten bis
zum 31. März an ihre Offerten gebunden.
Die Eröffnung der Offerten geschieht
am 8. März er., Vormittags 10 Uhr, in un- ■
serm Geschäftslocale hierselbst, Domhof 48,
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten. Köln, 15. Februar 1881. König-
licbe Direction. (558)
Die
Portland-Cement-Fabrik
Dyckerhoff & Söhne
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liefert ihr bewährtes vorzügliches Fabrikat in jeder ßindezeit unter Garantie für
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— 245 —
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einimdzwanxig’ister Jalirg'ang:.
Berlin, den 7. März 1881.
Inhalt: Dampfwagen für Haupt- und Nebenbahnen als Hauptzug in regelmässigem Betrieb auf Strecken der Hessischen Ludwigs-
bahngesellschaft. — Bericht über die Sitzung der ständigen Tarifcommission der Deutschen Eisenbahnverwaltungen und des Ausschusses
der Verkehrsinteressenten in Berlin am 10. und 11. Februar 1881. — Die Fahrgeschwindigkeit auf den Französischen Eisenbahnen. — Die
Ursachen der Dammrutschung zwischen Eonheide und Astenet. — Elektrische Eisenbahnen. — Ueber das 'Verhältniss der Entfernungen
auf der Erde zu jenem der Himmelskörper. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Amerikanische Bahnen in 1880. — Patentangelegenheiten. —
Deutsche und Oesterreichisch-Ungarische Betriebs-Ergebnisse pro Januar 1881. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Ver-
kehrs-Störungen. 3. Ausloosungen. 4. Betriebs-Ergebnisse. 5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Dampfwagen für Haupt- und Nebenbahnen
als Hanptzng in regelmässigem Betrieb auf Strecken der
Hessischen Lndwigsbahngesellschaft.
Schon früher ist mehrfach des Thomas’schen Dampfwagens,
welcher auf der Hessischen Ludwigsbahn in Betrieb steht, Er-
wähnung geschehen, indessen veranlasst das Interesse, welches
dieses Fahrzeug erregt, ein näheres Eingehen darauf an dieser
Stelle.
Die Hessische Ludwigsbahn hat unter ihren verschiedenen
Strecken manche, welche zur Bewältigung des nur mässigen Ver-
kehrs der Verwendung compltter und normaler Züge weder be-
dürfen, noch deren Beibehaltung mit Rücksicht auf die grössere
Kostspieligkeit des Betriebes und die gebotene Sparsamkeit ge-
nügend motiviren; wogegen die seitherige Entwickelung dieser
Linien doch der Art ist, dass bei einem Secundärbetrieb viele
Anschlüsse in Wegfall kommen würden, und eine Beeinträchti-
gung aller Betheiligten unvermeidlich wäre. Ueberhaupt scheint
ein Rückschritt in der Transportweise nicht am Platze., und es
dürfte deshalb der genannte Dampfwagen, weicher einerseits die
grösste Billigkeit für den gesummten Betrieb ermöglicht, andrer-
seits aber auch grösseren Geschwindigkeiten zu dienen bestimmt
isL als die für Secundärbahnen zulässige, in Wirklichkeit eine
Lücke zweckmässig ausfüllen, welche zwischen den Mitteln
zum Voll- und zum Secundärbetriebe besteht. Selbstredend ist
jedoch dieser Dampfwagen nicht minder vortheilhaft auch im
Secundärbetriebe zu verwenden, und es kann derselbe jederzeit
von Haupt- auf Nebenbahnen, und umgekehrt, übergehen.
Die fachlichen Details können wir hier übergehen, nachdem
kürzlich eine ausführliche Beschreibung im Druck als Beilage
zu dem »Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens“ er-
schienen ist, und beschränken uns mehr auf ein kurzes Bild
unter Darlegung des Zweckes und der seitherigen Ergebnisse
dieses Fahrzeuges.
Der Dampfwagen ist sechsrädrig, und besteht aus einer
Abtheilung für Maschine, Kessel und Zubehör, welche auf nur
Einer Achse, der Triebachse ruht, und aus der Wagen abtheilung,
welche ein completer zweiachsiger und zweistöckiger Wagen bil-
det. Durch eine leicht zu bewerkstelligende Trennung dieser
beiden Theile kann die Maschinenabtheilung nach einfacher An-
fügung einer zweiten Achse an vorhandene Lager ohne Weiteres
für sich verschiebbar und als zweiachsige Locomotive verwendbar
gemacht werden, welche letztere im Rangir- und langsamen
Streckendienste sich nützlich erweist, während die Wagenabthei-
lung in jedem Zuge benutzt werden kann. Diese Anordnung ist
besonders von Werth, weil bei nothwendigem Stillstände, bezw.
bei Reparatur eines der beiden Theile, der andere Theil verfüg-
und die augenblicklich ausser Verwendung stehende
Abtheilung ihres nunmehr kleineren Radstandes wegen leichter
zu den Werkstätten oder dergl. gebracht werden kann, als der
ganze Dampfwagen, welcher einen Radstand von 7,335 m besitzt.
Um sowohl grössere Geschwindigkeiten erzielen, wie grös-
sere Lasten befördern, zu können, sind Maschine und Kessel so
stark gebaut, dass der Dampfwagen z. B. Steigungen von 1 : 60
vollbesetzt mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km in der Stunde
leicht befahren kann, während er schon auf Steigungen von 1 : 70
bei rascherer Fahrt weitere Wagen mitzuführen im Stande ist.
Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 60 und mehr Kilometern pro
Stunde ist der Gang des Wagens noch ein sehr ruhiger.
In den beiden Stockwerken, deren Dimensionen, wie über-
haupt das ganze Fahrzeug, innerhalb der Normen für die Con-
struction und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands gehalten
sind, befinden sich 80 Sitzplätze verschiedener Classen und 10 bis
20 Stehplätze. Sowohl der untere, wie der obere Raum sind mit
jedweder Bequemlichkeit ausgerüstet. Die lichte Höhe des oberen
Raumes ist l,83o m, so dass man bequem aufrecht darin gehen
kann, die des unteren Raumes 1,90 m. Die nach oben führende
geschweifte Treppe ist sehr bequem und sicher; die Zugänge für
die erste _ und zweite Classe einerseits und für die dritte Classe
andererseits sind getrennt.
Durch Beweglichkeit der Endachse ist erreicht, dass der
Dampfwagen scharfe Curven durchfahren kann, während der
lan^e Radstand der vereinten Maschinen- und VVagenabtheilung,
sowie die vierfache Lagerung und Federung der Triebachse neben
anderen Vortheilen, einen sehr ruhigen Gang bedingen, wie denn
auch bei sehr gesteigerter Geschwindigkeit weder Seiten- noch
Höhenschwankungen von irgend welchem Belang eintreten.
Zwischen Maschine und Zugpersonal besteht directe Com-
munication, ausserdem eine solche durch Sprachrohr und
Signalpfeife.
Der Dampfwagen geht gleich ruhig, ob vor- oder rückwärts;
indessen kann er auf Drehscheiben von nur 8 m Durchmesser
leicht gedreht werden. Es können zu diesem Zweck, wie dies an
drei Stationen der Hessischen Ludwigsbahn erfolgt ist, Dreh-
scheiben von 6 m Durchmesser unschwer und billig in solche
von 8 m geändert werden.
Bei dem geringen Kohlen verbrauch der Maschine genügt
der mitzuführende Vorrath von % t gewöhnlicher Fördenkohle, um
einen Weg von 200 km zu durchlaufen, ebenso der Wasservorrath
von 2,4 cbm für eine Strecke von 70 bis 80 km.
Das Füllen des Wassers kann von jeder Langseite des Wa-
gens an den gewöhnlichen Füllkrahnen ohne Zwischenstück er-
folgen.
Ein solcher Wagen hat im vorigen Sommerdienste während.
5 Monaten täglich (excl. der Sonntage, an welchen er gereinigt
wurde und zu anderweiter Verwendung verfügbar stand) den
Dienst als Hauptzug auf der Odenwaldbahn — Darmstadt-Erbach —
50,5 km lang, mit 12 Zwischenstationen, pünktlich und regel-
mässig versehen, und auf dieser Gebirgsstrecke, welche Steigungen
und Gegensteigungen von 1:90 bis 1:70 hat, stets noch einen,
zuweilen mehrere Wagen mitbefördert. Seit vorigem Jahr steht
derselbe Dampfwagen auf Thalstrecken — Worms resp. Rosen-
garten-Mannheim und Rosengarten-Bensheim — ebenfalls in regel-
mässigem Betriebe, wobei er den hier verhältnissmässig schwachen
Güterverkehr mitbesorgt, indem ihm fast jederzeit noch 2 bis
4 Wagen angehängt werden. In diesem Dienst durchfährt er täg-
lich 210 km mit 40 km Geschwindigkeit pro Stunde, wobei die
Fahrzeit sich verhältnissmässig günstiger als bei einem normalen
— 246 —
Zuge stellt, weil der Dampfwagen rascher in Gang und rascher
zum Stehen kommt, als ein Zug.
Die Betriebsresultate, welche ein solches Fahrzeug ergiebt,
sind gegenüber der Verwendung eines normalen, leichten Zuges
überaus günstig. Sowohl die Ersparnisse an Capital und dessen
Verzinsung, an Reparatur- und Unterhaltungskosten und an
Kohlen und Consumtionsartikeln, wie diejenigen an ßegleitungs-
ßersonal sind sehr erheblich. Ausserdem stellt sich auch die
nterhaltung des ßahnkö^ers wesentlich niederer. Es ist dies
in der Construction des Dampfwagens begründet, da derselbe
nur 3 Achsen hat, deren meistbelastete, die Triebachse, einen
Druck Ton ca. 12 bis 12,5 t, also denjenigen einer massig be-
lasteten Locomotivtriebachse ausübt, während die schädliche
Wirkung der yielen in einem Zuge mit getrenntem Material stets
mitzuführenden Achsen erspart bleibt. Ueberdies ist durch die
Beweglichkeit einer Wagenachse die Abnützung der Schienen in
den Curven sehr -vermindert.
Der KohlenTerbrauch bei besetztem Wagen beträgt kaum
2 kg pro Nutzkilometer auf einfachen Strecken. Bei schwieri-
geren Strecken, wie z. B. auf der vorgenannten Odenwaldbahn,
. steigt derselbe bis zu 3 und bei Mitführung weiterer Wagen
hierbei bis höchstens 3l4 hg pro Kilometer.
Der Preis eines solchen, auch in Deutschland patentirten
Dampfwagens beträgt derzeit 27 500 und es haben hierfür
die Maschinenfabrik Esslingen, sowie Henschel & Sohn in Cassel
sich vorläufig zur Herstellung bereit erklärt.
Nach den gemachten Wahrnehmungen wird der Dampf-
wagen von dem Publikum gern und sogar mit Vorliebe benutzt.
Wir glauben, nachdem längere Proben und sehr günstige
Resultate im regelmässigen Gebrauche vorliegen, dass die weitere
Verbreitung solcher Dampfwagen nur eine Frage der Zeit sein
wird, indem jeder grössere Bahncomplex Linien besitzt, auf
welchen deren Anwendung rationell erscheint, wie denn auch
die Erbauung von neuen Linien leichter ausführbar ist, wenn
ein billiger Betrieb sicher erwartet werden darf.
Bericht über die Sitzung
der ständigen Tarifcommission der Deutschen Eisenbahnverwal-
tungen und des Ausschusses der Verkehrsinteressenten in Berlin
am 10. und 11. Februar 1881.
Am 10. und 11. Februar 1881 fand in Berlin eine Sitzung
der ständigen Tarifcommission der Deutschen Eisenbahnverwal-
tuDgen und des Ausschusses der Verkehrsinteressenten statt,
nachdem Tags zuvor der Ausschuss der Verkehrsinteressenten
über die Gegenstände der Tagesordnung in ßerathung getre-
ten war.
Es waren anwesend Vertreter von 13 Eisenbahn Verwaltun-
gen und vom Ausschüsse der Verkehrsinteressenten die Herren
von Wedell-Malchow, Generaldirector Russell, Schäffner,
Commerzienrath Heimendahl, Dr. Websky, Uhlemann,
Hacker und aus Bayern Commerzienrath Weidert.
Die Tagesordnung umfasste folgende Gegenstände;
1. Tarifirung von Schwefelbaryum.
2. Tarifirung von Holz, roh, vorgearbeitet etc.
3. Tarifirung von Thonwaaren.
4. Tarifirung von Sprengstoffen.
5. Tarifirung von nasser Stärke.
6. Tarifirung von Cichorien.
7. Tarifirung von Matten aus Bast etc.
8. Tarifirung von Fischen.
9. Tarifirung von Infusorienerde-Mörtel.
10. Tarifirung von Hirseschalen.
1. Zum ersten Gegenstand der Tagesordnung hatte der Aus-
schuss derVerkehrsinteressenten beantragt, den Artikel „Schwefel-
baryum, rohes“, nach Specialtarif I zu verweisen. Auch der
zu der Verhandlung beigezogene Sachverständige empfahl für den
Artikel eine billigere Fracht, worauf der Antrag des Ausschusses
von beiden Corporationen einstimmig angenommen wurde.
2. Von der Königlichen Eisenbahndirection zu Elberfeld
war der Antrag gestellt, Holz, rohgearbeitetes, nicht gesäg-
tes, und rohbeschlagene Stämme in den Specialtarif Hl
aufzunehmen. Zur Motivirung dieses Antrages war angeführt,
dass die Rheinisch-Westfälischen Bahnen schon seit langen Jahren
rohes Stammholz zu den Sätzen des Specialtarifs Ili befördert
haben, ferner, dass das Rundholz in seiner Eigenschaft als Roh-
material eine günstigere Tarifirung als das daraus gewonnene
Fabrikat — das Schnittholz — zu beanspruchen habe und daher
die vorgeschlagene billigere Tarifirung den Principien derWaaren-
classification entspreche, endlich dass beim Schneiden der Bretter
aus dem Stammholz ca. 45 pCt. reiner Verlust an Material ent-
stehe, wofür der Versender bezw. Empfänger die Fracht zu tra-
gen habe.
Der Vertreter der Bayerischen Staatsbahnverwaltung, Herr
Generaldirectionsrath B öh m ,alsReferent,empfahl den Antrag abzu-
lehnen, den er vom Standpunkte der Eisenbahnen keineswegs
als allgemein annehmbar, vom Standpunte der Production und
Industrie aus aber als bedenklich bezeichnete, und stellte es den
Bahnverwaltungen anheim, je nach Bedürfniss für diesen Artikel
Ausnahmetarife zu etabliren.
Auch der Vertreter der Thüringer Bahn als Correferent
schlug vor, den erwähnten Antrag abzulehnen; nur wünschte er,
dass der Frage, ob die nicht gesägten langen Nadelholzstämme
und das lange Stangenholz in rohem und rohbeschlagenem Zu-
stande, soweit zu deren Transport 2 Wagen von zusammen 20000
Kilogramm Tragkraft verwendet werden, oder die Fracht hierfür
bezaidt wird, nach Specialtarif III zu verweisen seien, bald näher
getreten werde.
Für den Ausschuss der Verkehrsinteressenten beantragte
Herr Russell:
„Der Ausschuss der Verkehrsinteressenten ist der Ansicht,
dass zur Zeit ein dringendes Bedürfniss für eine anderweite
allgemeine Regelung der Tarifclasse Holz, roh vorgearbeitetes,
nicht gesägtes und rohbeschlagene Stämme nicht vorliegt, em-
pfiehlt dagegen, den Anträgen der Thüringer Bahn zuzustimmen.“
Die zugezogenen Sachverständigen, darunter Herr Otto Stein-
beis, Holzhändler und Sägewerksbesitzer zu Brannenburg in Ober-
bayern— wandten sich gegen den Antrag der Eisenbahndirection
Elberfeld oder versprachen sich davon nur geringen Nutzen, Herr
Steinbeis bekämpfte den Antrag speciell von dem Standpunkte
der heimischen Industrie, während der ebenfalls als Sachverstän-
dige vernommene Herr Commerzienrath F r a n k e -Berlin die Tarif-
ermässigung zwar für manche Gegenden als vortheilhaft erachtete,
im Hinblicke auf die Gutachten der anderen Sachverständigen
aber einen befürwortenden Antrag nicht stellen wollte.
Nach einer längeren Debatte, in welcher Herr Weidert sich
uegen den Schlusssatz im Anträge Russell aussprach, weil in
Wirklichkeit Anträge seitens der Thüringer Eisenbahn nicht vor-
lägen, erklärte der Vertreter der Letzteren, dass seitens seiner
Verwaltung keine Anträge gestellt, sondern nur Wünsche ausge-
sprochen seien, und zog in Folge dessen Herr Russe 11 den letzten
Satz seines Antrages, worin er die Anträge der Thüringer Bahn
zu unterstützen empfiehlt, zurück.
Der Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Elber-
feld wird hierauf vom Ausschüsse einstimmig, von der Tarifcom-
mission mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt.
3. Bei der gemeinschaftlichen Berathung der ständigen
Tarifcommission und des Ausschusses der Verkehrsinteressenten
über die Einreihung des Artikels „Thonpfeifen“ unter die Güter
der Wagenladungsclasse I des projectirten neuen Tarifschemas
(im Februar v. J.) war geltend gemacht worden, dass der frag-
liche Artikel eigentlich unter die Töpferwaaren subsumirt werdeu
könne und deshalb jetzt schon nach Specialtarif II zu tarifiren
sei. Bei weiterer Prüfung der Tarifposition „Steingut, Töpfer-
waaren etc.“ sowie der damit verwandten Position „Thon- und
Cementwaaren“ hatte sich ergeben, dass die erwähnten Positionen
einer Klarstellung bedürfen, da aus denselben nicht zu ersehen
sei, welche Gegenstände zu den Töpfer- und welche zu den Thon-
waaren zu rechnen sind. Es wurde ' daher damals beschlossen,
eine Revision der vorgenannten Positionen des Specialtarifs II.
vorzunehmen, von deren Ausfall die Tarifirung von Thonpfeifen
abhängig zu machen und hierbei auch die Frage der Tarifirung
von Porzellan einer Erörterung zu unterziehen.
Die mit dem Referate betraute Generaldirection der Reichs- :
eisenbahnen zu Strassburg erstattete nunmehr Bericht, in wel-
chem sie die gegenwärtige Nomenklatur des Specialtarifs H als
unzutreffend bezeichnete und als Kriterium der Unterscheidung
der werthvollen Thonwaaren von den geringeren die Verpackung
erklärte. Demgemäss stellte sie den Antrag:
„anstatt der gegenwärtigen Positionen die folgenden in die .
Nomenklatur der Güter der Specialtarife aufzunehmen:
1. Specialtarif I:
Retorten von Chamotte und Thon.
2. Specialtarif U:
a) Cementwaaren, soweit nicht unter den Gütern des Special-
tarifs III genannt;
b) Thon- und Töpferwaaren aller Art (z. B. Porzellan-, Stein-
zeug-, Fayencewaaren), soweit nicht unter den Gütern der
Specialtarife I und III genannt, unverpackt.
3. Specialtarif 111 :
a) Gement, sowie Steine, Platten, Fliesen und Röhren aus
Gement;
b) Röhren (auch Drainröhren) aus Thon;
c) Scherben von Thon- und Töpferwaaren aller Art und von
Glas, auch Glasbrocken;
d) Steine:
«. gebrannte, ^
Mauersteine (Ziegelsteine, Backsteine), Dachsteine (Dachziegel,
Pfannen), Thonsteine, Lehmsteine, Chamottesteine, feuerfeste
Steine, auch Pflastersteine und Trottoirplatten aus Thonmasse
unverpackt.“
Die Tarifirung von Thonpfeifen ^ebe sich hiernach von
selbst, sie gehören in die Allgemeinen Wagenladungsclassen.
Ein Theil der zugezogenen Sachverständigen versprachen
sich von diesem Anträge manchen Vortheil, der andere Theil da-
247
gegen -wünschte von dem Kriterium der Verpackung freizubleiben
und legte besonderen Werth auf die Erleichterung des Exports.
Im Verlauf der Debatte, in -welchem noch verschiedene An-
träge gestellt -wurden, änderte der Vertreter der Reichseisenbahnen
seinen Antrag dahin ab, dass in oben erwähnter Position 2b ge-
setzt werde:
„unverpackt, nur lose verpackt oder mit Heu und Stroh
oder in Harassen verpackt“, und dass das Wort „Töpferwaaren“
in 2 b gestrichen werde.“
In dieser veränderten Fassung wird der Antrag vom Aus-
schüsse der Verkehrsinteressenten einstimmig angenommen, jedoch
von der Tarifcommission mit 7 gegen 5 Stimmen abgelehnt.
4. Durch Bundesrathsbeschluss vom 3. Juni v. J. sind mit
dem 1. August v. J. Abänderungen des Betriebsreglements ein-
getreten, durch welche die Bedingungen festgestellt werden, unter
denen gewisse bis dahin vom Eisenbahntransporte ausgeschlossene
feuergefährliche und explodirbare Gegenstände, insbesondere Pul-
ver, Feuerwerkskörper, Dynamitpatronen, nunmehr zum
Eisenbahntransport zugelassen werden sollen. Es zeigte sich nun-
mehr bald das Bedürfniss des Erlasses angemessener einheitlicher
Tarifvorscbriften, und es wurden deshalb in der Sitzung der
Tarifcommission vom 9. September v. J. folgende Tarifvorschriften
beschlossen und eingeführt:
„Für die in der Anlage D des Betriebsreglements für die
Eisenbahnen Deutschlands unter I aufgeführten Gegenstände wird
das Doppelte der gewöhnlichen Stückgut- oder Wagenladungs-
fracht, mindestens jedoch die Fracht für 5 000 kg nach den Sätzen
der Classe Al pro Frachtbriefsendung erhoben. Hierbei macht
es keinen Unterschied, ob eine Beiladung anderer Güter stattge-
funden hat oder nicht. Sofern bei Sendungen von Sprengstoffen
nach den reglementarischen Bestimmungen Schutzwagen zur Ein-
stellung gelangen müssen und solche nicht durch gleichzeitig von
demselben Versender aufgegebene beladene Wagen mit dessen Zu-
stimmung gestellt werden, ist in allen Fällen die tarifmässige
Gebühr für 2 Schutzwagen zu entrichten, ohne Rücksicht darauf,
ob die Schutzwagen aus der Zahl der ohnehin zur Beförderung
bestimmten Wagen entnommen oder ob sie besonders zu diesem
Zwecke in den Zug eingestellt sind.“
„Die erforderlichen Begleiter sind nach den Sätzen für Vieh-
begleiter in Packwagen zu befördern. Ausserdem kommen zur
Berechnung die der Bahnverwaltung für die Bewachung dieser
Transportgegenstände auf den Bahnhöfen erwachsenden Kosten,
sowie sämmtliche sonstige eigene Auslagen der Bahnverwaltung.“
Gleichzeitig eriiessen Norddeutsche Eisenbahnen Ausfüh-
rungsbestimmungen zum Betriebsreglement, namentlich bezüg-
lich der Beschränkung des Transportes der betr. Gegenstände auf
bestiminte Tage und bestimmte Züge.
Hierüber hat nun eine Anzahl grösserer Pulver- und Dyna-
naitfabriken Beschwerden und Vorstellungen erhoben, in welchen
eine Abänderung des Betriebsreglemcnts, wie der Tarifvorschrif-
ten bezüglich der Frachtsätze und Nebengebühren und der von
einzelnen Bahnen erlassenen Ausführungsbestimmungen verlangt
wird. —
Der Vertreter der Württembergischen Eisenbahnverwaltung
beantragte, da seitens der Petenten positive Anträge nicht vor-
lägen, in die Berathung überhaupt nicht einzutreten, zog indess
im Verlaufe der Debatte seinen Antrag zurück, worauf die refe-
rirende Bahnverwaltung (Sächsische Staatsbahn) die Ablehnung
sämrntlicher Anträge der Petenten empfahl und nur eine Discus-
sion über die Annahmetage befürwortete, welchem Anträge Namens
des Ausschusses der Verkehrsinteressenten Herr Schäffner
beitrat.
Die vernommenen Sachverständigen wünschten die Geneh-
migung billiger Extrafeuerzüge für Export und billigere Berech-
nung der Schutzwagen.
Der Antrag, Nebengebühren mit 15^ zu berechnen, wurde
vom Ausschüsse der Verkehrsinteressenten einstimmig angenom-
men, von den Bahnen abgelehnt. Dasselbe Resultat fand der
Antrag auf Extrazüge ; der eventuell gestellte Antrag, Schutz-
wagen nur dann zu berechnen, wenn keine Fracbtobjecte vor-
handen seien, die sich zur Beladung der Scbutzwagen eignen,
wurde von beiden Corporationen abgelehnt. Ueber die Abände-
rung der Annahmetage fand keine Abstimmung statt, da dies
jeder Bahn überlassen bleibt. Es treten demnach gar keine Aen-
derungen ein.
5. Der Ausschuss der Verkehrsinteressenten hatte den An-
trag gestellt, nasse Stärke nach Specialtarif II zu versetzen,
welchen Antrag jedoch die referirende Bahnverwaltung abzulehnen
vorschlug.
Der zugezogene Sachverständige befürwortete die billigere
Tarinrung von nasser Stärke. Namens des Verkehrsausschusses
empfahl alsdann Herr Uhlemann den combinirten Antrag, nasse
Starke als nicht bedeckungsbedürftig zu erklären und nach
Specialtarif II zu verweisen.
Dieser Antrag wurde vom Ausschüsse einstimmig ange-
nommen, von den Bahnen mit 7 gegen 6 Stimmen abgelehnt.
v" den Beschlüssen der Tarifcommission und des
Verkehrsausschusses bezüglich der Einführung eines neuen Tarif-
schemas sollen den künftigen Wagenladungsclassen II— IV die-
selben Artikel zugetheilt werden, welche gegenwärtig den Special-
tarifen I — 111 angehören. In Widerspruch mit diesem Beschlüsse
war in dem Verzeichnisse der zur Aufnahme in die projecürte
neue Wagenladungsclasse I bestimmten Waaren der Artikel
„Cichorienschnitze, gedörrt und getrocknet“, der identisch ist
mit den nach Specialtarif III tarifirten „Cichorienwurzeln“, aiifge-
führt. Herr Weidert hatte daher schon unterm 21. October v. J.
den Antrag gestellt, den Artikel „Cichorienschnitze, gedörrt und
getrocknet“ aus dem Verzeichnisse der für die projectirte Wagen-
ladungsclasse I bestimmten Waaren zu streichen und ihn im
Specialtarif III bezw. Wagenladungsclasse IV zu belassen, diesen
Antrag insbesondere auch noch damit begründend, dass grüne
unzertheilte Cichorienwurzeln überhaupt nicht oder nur in
seltenen Fällen zur Verladung kommen.
Dagegen hatte die Königliche Eisenbahndirection zu Frank-
furt a. M. folgende Classification vorgeschlageu :
Cichorienwurzeln und Cichorienschnitze frische, Rüben und
Rübenschnitze frische
in Specialtarif III;
Cichorienwurzeln und Cichorienschnitze gedarrt oder ge-
trocknet, Rüben und Rübenschnitze gedarrt oder getrocknet
in Specialtarif II;
Cichorien, fabrizirte und Cichorienmehl
in Specialtarif I,
so dass also das Fabrikat billiger als bisher, das Rohmaterial
„gedörrte Cichorienschnitze“ theurer als bisher verfrachtet
werden sollte.
Die referirende Bahnverwaltung (Königliche Eisenbahn-
direction zu Elberfeld) hatte, ohne des Antrages Weidert Er-
wähnung zu thun, jedoch unter Aneignung der Motive desselben,
vorgeschlagen, den Antrag der Eisenbahndirection zu Frankfurt
abzulehnen und zur Beseitigung von Zweifeln auszusprechen, den
Positionen „Cichorienwurzeln und Rüben“ den Zusatz „frische
und getrocknete“ zu geben.
Von den beigezogenen Sachverständigen sprach sich der
eine, Herr H a u s w a 1 d t -Magdeburg, für den Antrag Frankfurt, der
andere, Herr Herrn. Frank-Ludwigsburg, dagegen für den Antrag
Elberfeld aus.
Im Verlaufe der weiteren Debatte erklärte sich auch Elber-
feld für die Verweisung des Fabrikats nach Specialtarif I, welcher
Declassification vom Referenten des Ausschusses, Herrn W ei der t,
entgegen getreten wurde.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Frankfurt, das
Fabrikat nach Specialtarif I zu versetzen, vom Ausschuss mit 4
gegen 2 Stimmen angenommen, von der Tarifcommission aber
abgelehnt; der Antrag, Cichorienschnitze in Specialtarif II ein-
zureihen, vom Ausschüsse mit 5 gegen 1 Stimme abgelehnt und
auch von der Tarifcommission abgelehnt; der Antrag, Cichorien-
wurzeln, gedörrt, getrocknet und frisch, in Specialtarif III zu
belassen und den erläuternden Zusatz beizufügen, wird vom
Ausschuss einstimmig, von den Bahnen mit Majorität ange-
nommen. . . r^,,
7. Von der Königlichen Eisenbahndirection zu Elberfeld
war der Antrag gestellt, Matten aus Bast, Schilf, Rohr und
Stroh nach Specialtarif II zu versetzen. Die referirende Olden-
burgische Bahnverwaltung trat diesem Anträge entgegen, während
der Referent des Ausschusses, Herr Hei men d ah 1, die Einreihung
der Packmatten aus Stroh, Bast, Schilf u. dergl. in SpeCial-
tarif II befürwortete. Im Verlauf der Discussion wurde der
ursprüngliche Antrag Elberfeld dahin abgeändert, _ dass „Pack-
flechtwerk (Packmatten aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf u. dergl.)“
nach Specialtarif II zu versetzen sei, und es erhob sich ferner
die Frage, ob dieser Artikel nicht als sperrig behandelt
werden solle. .
Der Antrag, diese Artikel für sperrig zu erklären, wurde
vom Verkehrsausschusse einstimmig, von den Bahnen mit 8
gegen 5 Stimmen abgelehnt. Die Verweisung nach Special-
tarif II wird vom Ausschüsse einstimmig angenommen, von den
Bahnen mit 8 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Die Position bleibt
sonach unverändert.
8. Seitens des Vorstandes des Deutschen Fischereivereines
lag eine Eingabe vor, worin folgende Anträge, die Beförderung
von Fischen betr., gestellt waren: . ^ .
a) für Fische eine andere Lieferfrist festzusetzen, die der
leichten Verderblichkeit dieser Waare angemessen sei;
b) Fischsendungen mit jedem fahrplanmässigen Personenzuge
zu befördern, in thunlichst kurzer Frist vor Abgang des
Zuges zu expediren, und auf den Empfangsstationen unver-
züglich nach Ankunft des betr. Zuges auszuliefern;
c) bei Fisch- und Krebssendungen auf gute Ventilation der
Wagen zu achten; .
d) die Aufhebung des Frankaturzwanges für hische m Erwä-
gung zu ziehen. „ , , , ,.
Rmerent wie Correferent empfahlen die Ablehnung dieser
Antra-^y (Lieferfrist betr.) erklärte sich die Tarifcom-
mission für incompetent, Punkt b (beschleunigte Ablieferung
248
•1
betr.) wird von beiden Corporationen abj<elehnt, Punkt c (gute
Ventilation) wird vom Ausschuss einstimmig angenommen, von
den Bahnen aber einstimmig abgelehnt. Punkt d (Aufhebung
des Frankaturzwanges) wird vom Ausschüsse und von den
Bahnen einstimmig abgelehnt. Dagegen kündigte die geschäfts-
führende Verwaltung für die nächste gemeinschaftliche Sitzung
einen Antrag an, der bezweckt, die in Norddeutschland geltenden
Tarifvorschriften auf den Deutschen Bahnen allgemein einzu-
führen.
9. Es lag der Antrag vor, für Kieselerde- oder Infu-
sorienerde-Mörtel die Tarifirung nach Special tarif II wieder-
herzustellen.
Die referirende Bahnverwaltung beantragte, „Mörtel zur
Bekleidung von Dampfkesseln und Dampfröhren“ nach Special-
tarif II zu tarifiren, womit sich der Referent dos Verkehrsaus-
schusses, Herr Weidert, einverstanden erklärt, wobei er jedoch
die Aufmerksamkeit darauf lenkte, «lass Schlackenwolle, welche
ähnlichen Zwecken dient und fast denselben Preis hat, in Special-
tarif III sich befindet. Der Antrag der referirenden Verwaltung
wurde vom Verkehrsausschusse einstimmig, von der Tarifcommis-
sion mit 10 gegen 3 Stimmen angenommen.
10. Bezüglich der Tarifirung von Hirseschalen wurde
sowohl vom Ausschüsse der Verkehrsinteressenten als auch von
der Tarifcommission die beantragte Declassification nach Special-
tarif 111 abgelehnt.
11. Auf Antrag des Ausschusses der Verkehrsinteressenten
wurde noch beschlossen, über ein Gesuch der Fassfabrikanten,
die Tarifirung von Fassdauben betr., in Berathung zu
treten. Der Antrag des Ausschusses (mit 3 gegen 2 Stimmen)
ging dahin, zerlegte Fässer als unter Specialtarif II fallend zu
erachten, wurde aber von der Tarifcommission einstimmig ab-
gelehnt.
Aus der besonderen Sitzung des Ausschusses der Verkehrs-
interessenten ist lediglich hervorzuheben, dass das Gesuch einer
Berliner Firma, Dachpappe billiger zu tarifiren, auf Vorschlag
des Herrn Weidert abgelehnt wurde, und dass für die nächste
Sitzung ein Antrag angekündigt wurde, den Artikel: »ge-
brannten Kalk“ unter die deckungsbedürftigen Güter aufzu-
nehmen.
Die Fahrgeschwindigkeit auf den Französischen
Eisenbahnen.
Aus dem in dieser Zeitung schon mehrfach erwähnten, im
„Journal officiel“ vom 8. Juli v. J. veröffentlichten Berichte der
Französischen „Unfallscommission“ erscheint noch der Abschnitt
über die auf Französischen Eisenbahnen zur Anwendung kom-
mende Fahrgeschwindigkeit von Interesse.
Bei der Französischen Ostbahn ist nach dem bestehenden
Reglement die Maximalfahrgeschwindigkeit für Personenzüge fest-
gesetzt auf:
90 km pro Stunde auf Neigungen von 0 bis 4 mm (hör. bis 1:250)
80 „ „ „ „ „ „ 5 „ 7 „ (1:200 bis 1:143)
70 „ „ „ „ „ „ 7 „ 10 „ (1:143 „ 1:100)
60 „ ., „ ., „ „ 11 „ 15 ., (1:91 „ 1:67)
50 „ „ „ „ ., „ 16 „ 18 „ (1:63 „ 1:56)
40 „ ,, „ „ „ „ 20 „ 25 „ (1:50 „ 1:40)
Für eemischte Züge ist die Maximalgeschwindigkeit auf
60 km auf Neigungen von 0 bis 4 mm festgesetzt und vermindert
sich bei den vorangegebenen Neiguugsverhältnissen auf resp.
55, 50, 45, 40 und 30 km pro Stunde. Für Güterzüge vermindert
sich in gleicher Weise die auf 50 km festgesetzte Maximalge-
schwindigkeit auf resp. 45, 40, 35, 30 und 25 km pro Stunde.
Bei der Südbahn bestehen ungefähr die gleichen Vor-
schriften. Auf der Orleansbahn fahren die Courierzüge (trains
rapides) mit 75 km, die Expresszüge mit 65 km, die gemischten
Omnibus- und die Omnibuszüge mit 50 und 55 km, die Güter-
züge mit 25 oder 30 km pro Stunde. Auf den Linien des Central-
plateaus, wo sich Neigungen bis zu 30 mm (l:33|4)> sowie zahl-
reiche und enge Curven finden, fahren die raschesten Züge
durchschnittlich nur mit 45 km pro Stunde und überschreiten
nicht 28 km auf den starken Gefällen.
Der Courierzug der Route Paris-Marseille der Paris-Lyon-
Mittelmeerbahn hat eine mittlere Fahrgeschwindigkeit von 72 km,
erreicht aber an einzelnen Stellen eine Geschwindigkeit bis zu
96 km in der Stunde, Bei der Westbahn variirt die Geschwin-
digkeit nach den einzelnen Strecken bei Personenzügen zwischen
80 und 40 km, bei Güterzügen zwischen 38 und 20 km in der
Stunde.
Bei der Nordbahn, „welche lange Zeit das Monopol der
grossen Geschwindigkeiten hatte“, ist als Maximum der Fahrge-
schwindigkeit durch Ministerialerlass vom 31. Juli 1853 120 fern
pro Stunde vorgeschrieben ; bei dem gegenwärtigen Dienste steigt
indessen die Geschwindigkeit der Expresszüge nur auf 70 bis 72 km,
die der gewöhnlichen Züge auf den Hauptlinien auf 45 bis 60 km
und die der Güterzüge auf 24 bis 30 km pro Stunde. Langsamer
muss gefahren werden bei der Annäherung an Abzweigungen
und spitz befahrene Weichen.
Bei Zugverspätungen autorisiren die Reglements der Mehr-
zahl der Eisenbanngesmlschaften die in dem Tableau für jeden •!
einzelnen Bahnabschnitt angegebene Normalgeschwindigkeit um j
die Hälfte zu überschreiten, wobei sie indessen nicht über die ^
für die betreffende Linie, sowie die für die betreffende Maschinen- ••
gattu ng vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit hinausgehen
dürfen. Bei der Südbahn wird dagegen keinerlei Ueberschreitung i
der festgesetzten Normalgeschwindigkeit zugelassen. j
Für die verschiedenen Maschinengattungen sind die zu- ;
lässigen Maximalgeschwindigkeifen wie folgt festgesetzt: für die.
Maschinen mit ungekuppelten Treibrädern je nach dem Durch-
messer der Räder auf 80 bis 120 km, für Maschinen mit 2 ge-
kuppelten Achsen auf 65 bis 90 km, für Maschinen mit 3 ge- ,
kuppelten Achsen auf 45 bis 65 km pro Stunde.
Wird ein Zug durch eine am Ende desselben gehende
Hülfsmaschine geschoben, so darf die Geschwindigkeit nach Vor- :
Schrift der Ordonnanzen vom 15. November 1816 25 km in der
Stunib' nicht überschreiten.
Die Commission sagt schliesslich: »Die Bedürfnisse des,
Publikums haben nach und nach eine sehr beträchtliche Be- ‘
schleunigung der Fahrgeschwindigkeit herbeigeführt. Wenn das
Geleise in sehr gutem Stamle und das ßetriebsmaterial sehr ’j!
stabil ist, Bedingungen, welche bei den Französischen Eisenbah-
nen erfüllt sind, kann ein Courierzug auf horizontalen oder wenig .
geneigten und geradlinigen Strecken mit einer Geschwindigkeit 1
von 95 bis 100 km fahren, ohne die Sicherheit zu gefährden. •
Wichtig ist dabei, dass der Führer stets Herr seines Zuges sei, ;
und dass ihm in den Bremsen ein energisches und schnellwirken- 1
lies Mittel zur Disposition steht, den Zug zum Stehen zu bringen, ;
wenn er irgend ein unvorhergesehenes Fahrthinderniss bemerkt, j
Es ist ferner für die Sicherheit von Wichtigkeit, dass kein Güter- ;
wagen, mit Ausnahme von Packwagen und sonstigen Fahrzeugen, ;
weiche speciell für solche Zwecke gebaut sind, in einen Zug ein- )■
gestellt werde, welcher mit einer mittleren Geschwindigkeit von
mehr als 55 km pro Stunde fährt“. ,
Um Collisionen zwischen auf einander folgenden Zügen zu <
vermeiden, wird als allgemeine, bei den verschiedenen Eisenbahn-
gesellschaften befolgte Regel angegeben: Kein Zug (oder Ma-,^
schine) darf von einer Station abgehen oder sie passiren, bevor
seit der Abfahrt oder dem Passiren des vorhergehenden Zuges i
nicht mindestens 10 Minuten verflossen sind. Dieses Intervall
kann auf 5 Minuten vermindert werden, wenn entweder der vor- •
hergehende Zug rascher fährt, als der nachfolgende oder, wenn ■'
die auf demselben Geleise zu durchfahrende Strecke nicht länger *
als 2 km ist. Das Intervall kann nach den besonderen Regle- ^
ments einzelner Eisenbahngesellschaften selbst auf 3 Minuten ver- i,
mindert werden, wenn 2 auf einander folgende Züge bis zu der.j
Abzweigung, von welcher ab sie verschiedene Wege einschlagen, ^
nur höchstens 1 km weit dasselbe Geleis zu benutzen haben. |
Die Ursachen der Dammrutschung zwischen Ronheide ^
und Astenet. i
Der Dammrutsch zwischen Ronheide und Astenet am 21. De- ,
cember v. J., welcher auch in diesen Spalten seiner Zeit Erwäh-..j
nung gefunden hat (No. 1 1881), gab in einer kürzlichen Versamm-
lung des Architekten- und Ingenieurvereins zu Aachen Veranlas- '•
sung zu einem lebhaften Meinungsaustausch über die wahrschein- '
liehen Ursachen dieses, seinem ganzen Verlaufe nach ausserge- ;
wöhnlichen Ereignisses. Wie wir einem Berichte des „Wochen-^
blattes für Architekten und Ingenieure“ entnehmen, mass Regie-»
rungs- und Baurath Mechelen hauptsächlich dem gewählten Schüt-.^
tungsmaterial, einem leichten thonigen Sande, welches durchj
Wasseraufgang zu einer schlammigen Masse geworden sei, dielt'
Schuld bei. Die Erschütterungen durch die Züge hätten dasl
Durchweichen des Dammkörpers mit der aufsteigenden Feuchtig-j
keit befördert, ebenso das Fehlen eines Durchlasses für das Ober-j
flächenwasser; der plötzlichen Rutschung der gesammten Schül-j
tungsmasse sei wahrscheinlich die Bildung einer thonigen Gleit-1
Schicht im Innern des Dammes nahe beim Dammfusse vorherge-1
gangen. Redner erläuterte seine eingehenden Ausführungen an^
gemachten Sandmodellen und erinnerte an ähnliche Vorkomm-l
nisse bei der Bergisch-Märkischen Bahn. Betriebsinspector Rückern
gab zwei Ursachen an, die bei der Rutschung von Einfluss ge-|
wesen sind; erstens der Umstand, dass vom Berge her in den j
Damm eine kleine Quelle geflossen sei, welche dadurch gefährlich i
werden konnte, dass vor dem Dammfusse auf der Thalseite ein®
undurchlässige versumpfte Wiese lag; zweitens die in letzter Zeig
sehr stark betriebene Abholzung der Berglehne, wodurch viel)
grössere Wassermengen schneller dem Damme zugeführt wurden^
als früher. Da von einem eigentlichen Tagewasser an der frag-;
liehen Stelle so gut wie nichts bemerkt wurde, so hatte man bei:-
der Erbauung des Dammes den Durchlass für entbehrlich gehal^^'
ten, die ganze Sohle des Dammes aber aus Steinschüttung gebil-^
det; wahrscheinlich ist diese Sickersohle allmälig verstopft und'^
in ihrer Wirksamkeit zudem durch die mangelnde Vorfluth ini-
dem undurchlässigen Wiesenterain beeinträchtigt worden. Auf-,;
fallend sei vor Allem, dass die ganze Masse plötzlich - und theif^
I
249
weise 1 km weit — fortgescbleudert worden sei^ was durch eine
blosse Rutschung nicht zu erklären sei. Wegebauinspector Rubarth
führte an, dass sich hinter dem Damme an der Bergseite, gemäss
der Aussage von Augenzeugen kurz vor der Katastrophe ein Teich
gebildet habe, also eine vollständige Sättigung des Dammes mit
Wasser eingetreten sei. Director Tüll erklärte die Plötzlichkeit
des ('xplosionsälinlichen Vorganges durch die den teigartigen Kör-
Eer einschliessende, durchwachsende ßöschungskruste, bei deren
ruch die ganze Masse mit einem Male ihren Halt verlor; Redner
führte ein ähnliches Beispiel aus Stolberg an, wo ein alter Damm
durch eine sehr geringe Quantität durchfliessenden Wassers ge-
fährdet worden und erst wieder gesichert gewesen sei, als ein
enges Rohr eingelegt worden war. Als auffallend wird endlich
noch hervorgehoben, dass das Gestänge nicht wie bei ähnlichen
Vorkommnissen einer Kette gleich über dem Dammrutsch gehan-
gen, sondern heftig mit fortgerissen und umgestürzt worden sei.
— Die Wiederherstellung des Dammes soll der besseren Entwäs-
serung wegen etwas höher an der Berglehne geschehen, unter An-
wendung eines Durchlasses und zahlreicher Sickercanäle, wobei
die Anlage eines Sickergrabens unter der Dammsohle in der
Längenaxe der Bahn mit seitlichen Querrigolen nach dem Thale
hin empfohlen wird. F. W.
Elektrische Eisenbahnen.
Nach Mittheilungen der , Zeitschrift für angewandte Elek-
tricitätslehre“ wurde von Schiebeck und Plentz zu Berlin (Neuen-
burgerstrasse 19) im Vergnügungslocale „Neue Welt“ eine elek-
trische Eisenbahn in Betrieb gesetzt, welche ihrer vortheilhaften
Construction wegen erwähnt zu werden verdient. Die zum Be-
triebe dienenden dynamo-elektrischen Maschinen obiger Firma
sind nämlich in ihren Verhältnissen viel geringer angenommen,
indem nur lüO kg Kupferdraht zur Verwendung kamen, wäh-
rend sonst grössere Mengen genommen wurden, ohne dass der
Erfolg beeinträchtigt wurde. Die Locomotive bewegt auf einer in
sich zurücklaufenden 240 m langen Strecke 3 Personenwagen,
welche derartig gebaut sind, dass jeder 12 Personen Platz gewährt.
Der Wagen hat ein Gewicht von 11 Ctr., der beladene Zug mithin
ein Gewicht von ca. 80 Ctr. und werden diese mit einer Schnellig-
keit von 4 m in der Secunde fortbewegt. Die primäre, resp. Ur-
sprungsgeschwindigkeit bedarf zu ihrem Betriebe 3 HP; die Ma-
schine muss (bei einer Zuleitungsentfernung von 250 m bis zu
den Schienen) 900 Touren pro Minute machen, wenn diese Schnellig-
keit erreicht werden soll. Es ist wohl zu berücksichtigen, dass
die Reibung der vielen Räder hierbei eine sehr bedeutende ist,
und könnte dies vermieden werden, wenn die Locomotive gleich-
zeitig als Personenwagen benutzt würde, indem dieselbe bedeu-
tend grösser, resp, als Personenwagen gebaut wäre; ihre Lei-
stung wäre dann eine entschieden grössere, da sie dann nur
die Reibung der eigenen Räder zu überwinden hätte. Bei dieser
Anlage wurde die bisher benutzte dritte Schiene fortgelassen, in-
dem die beiden Laufschienen zur Hin- und Rückleitung verwen-
det werden, weshalb die beiden Räder der Treibachse von diesen
isolirt sind. Die Schienen sind auf Holzboblen befestigt; die Lei-
stungsfähigkeit der Maschine wird durch etwaige Beschmutzung
derselben in Folge des Betretens der Schienen durch das Publi-
kum nicht beeinträchtigt; ebensowenig leidet dieselbe darunter,
wenn das Erdreich durch Regen feucht, oder (selbst vollständig
durchnässt ist.
In Calcutta stand im zoologischen Garten zu ähnlichem
Zwecke bisher eine elektrische Eisenbahn in Betrieb, welche sich
♦eines regen Zuspruchs erfreute.
Für die im Laufe des Sommers in Paris statt find ende inter-
nationale Ausstellung für Elektricität und Telegraphie ist Siemens
in Begriff, eine elektrische Eisenbahn zu bauen.
Die von derselben Firma in Angriff genommene Linie zwi-
schen dem Bahnhof Licbterfelde und der Hauptcadettenanstalt
ist in ihrem Unterbau fertiggestellt. Das Geleis hat 1 m Spur-
weite und ist für kleine, den einspännigen Pferdebahnwagen
ähnliche Waggons bestimmt. Ueber die Inbetriebsetzung der
Strecke verlautet neuerdings im Gegensätze zu den bisher ver-
breiteten Mittheilungen aus sicherer Quelle, dass man sich noch
im Stadium der Versuche be findet und somit eine baldige Eröff-
nung der Strecke nicht zu erwarten steht. F. W.
lieber das Verhältniss der EntfernuDgen auf der
Erde zu jenem der Himmelskörper.
Dieser auf Seite 83 der Wiener Correspondenz vom 17. Ja-
nuar bereits erwähnte, im Kisenbahnclub gehaltene Vortrag des
Professors W. Tinter wird alle Eisenbahnkreise lebhaft inter-
essiren, da dieselben soviel mit der Ermittelung von Entfernungen,
mit den Kosten der Baustrecken und den Hilfsmitteln zum Durch-
laufen grosser Entfernungen zu thun haben. Wir schulden daher
dem Ingenieur Lippert für das folgende Resume dieses Vortrages und
Herrn Prof Tipter für dessen Revision unsern freundlichsten Dank.
Schon die directe Messung mit Messstangen ist bei grossen
Entfernungen oft eine ausserordentliche Leistung; denn es werden
häufig nicht die Längen bergauf, bergab, sondern wie bei Catastral-
aufnahmen Horizontaldistanzen gefordert, die man auf directem
Wege nur in stufenförmigen Abtheilungen im genauen Niveau er-
mitteln'und wozu man bei genauen Messungen sogar mit grossen
Kosten erst die horizontalen Unterlagen beschaffen muss, unge-
rechnet der Sorgfalt, mit welcher bei derartigen Messungen die
Temperatur- und Längenänderungen der Stangen selbst, sowie
die minimalen Zwischenräume zwischen je zwei Stangenköpfen er-
mittelt werden müssen.
Es war eben der blosse Zufall, als die im Jahre 1525 von
einem Französischen Arzte Fernei von Paris nach Norden in der
allerein fach sten Weise vorgenommene Gradmessung ein Resultat
ergab, welches mit unseren heutigen Ziffern ziemlich stimmt; denn
er befuhr blos diese Linie mit einem Wagen, dessen Radumfang
eine gemessene Grösse hatte, welche mit der Umdrehungszahl des
Rades multiplicirt, die gesuchte Entfernung angeben sollte. Da
ist es doch zu bedauern, dass wir die alte Masseinheit der Araber,
„die schwarze Elle“ nicht genau kennen, mit welcher schon 700
Jahre früher (827 nach Ohr. Geb.) in der Ebene von Singar die
erste wahrhafte Gradmessung und zwar von 2 Meridiangraden =
30 geographischen Meilen ausgeführt wurde.
Die dritte, wirkliche directe Längenmessung zur Ermittelung
der Erddimensionen fand 1633—1635 zwischen York und London
in einer Länge von 40 Meilen durch Norwood statt; die vierte der-
artige Messung wurde 1764—1768 in der Ebene von Pennsylvanien
durch Dixon und Mason auf 22 — 23 Meilen Distanz mittelst Ketten
vorgenommen.
Solche Distanzbestimmungen müssen aber mit exacter Schärfe
gemacht werden, weil sie die Grundlage zu weiteren Rechnungs-
und Messungsoperationen von weittragendster Wichtigkeit geben.
Gleichwie nämlich die naeisten Entfernungen auf der Erdoberfläche
(schon der zahlreichen Hindernisse wegen) nicht direct zu messen
sind, sondern erst durch Wink^lbestimmungen von einer leichter
messbaren Basis auf trigonometrischem Wege durch Rechnung er-
mittelt werden, so können wir alle grossen Masse unseres Erd-
körpers, also z. ß. unsere Entfernung vom Mittelpunkt der Erde,
nur auf solche Weise unter Zuhilfenahme von Winkelbestimmungen
ermitteln. Jede Gradmessung besteht an sich schon aus einer
geodätischen Längen- und einer astronomischen Gradbestimmung
des gemessenen Bogens.
So z. B. konnte schon 200 Jahre vor Chr. Eratosthenes an
dem Tage, an welchem in Syena in Oberegypten die Sonne Mit-
tags im Zenith stand, ermitteln, dass in Alexandria die mittägige
Zenithdistanz 7® 12', d, i. Vso eines vollen Kreises betrug, so dass
der volle Erdumfang der fünfzigfachen Meridianlänge zwischen
Syena und Alexandria gleich sein müsste.
Mit der Vervollkommnung unserer Winkelmessinstrumente
wuchs natürlich die Genauigkeit und die Leistungsfähigkeit der tri-
gonometrischen Messoperationen und so können wir heut«, nach
der vom Niederländer Snellius (1615) zuerst eingeführten Triangu-
lirungsmethode nicht blos von einer z. B. 1 000 Toisen langen
Grundlinie aus, Dreiecksseiten von 70 000 Toisen Länge scharf be-
stimmen, sondern wir können durch Aneinanderreihen einer
grösseren Zahl solcher Dreiecke durch blosse Winkelmessung die
Entfernung weit auseinander gelegener Punkte berechnen, wenn
nur eine verhältnissmässig kurze Grundlinie direct messbar ist.
Winkelmessungen zur Ermittelung der Breitenunterschiede
zweier Orte kannte man schon seit den ältesten Zeiten ; aber die
grossen Leistungen der Französischen, Englischen, Ostindischen,
Russisch-Scandinavischen Meridian- und Längengradmessungen
aus dem Ende des vorigen und dem Anfang unseres Jahrhun-
derts bis zur grossen Europäischen Gradmessung machten es
möglich, genaue Dimensionen unseres Erdkörpers anzugeben.
So fand man denn, dass der Umfang des Aequators 5100
geographische Meilen, der äquatorilae Erdhalbmesser 859,4637,
der polare Halbmesser 856,5e.,8 geographische Meilen und die Ab-
plattung der Erde an den Polen beträgt. Ein Eilzug würde
demnach mit gleichförmiger R'dsescnnelligkeit von 10 Meilen pro
Stunde doch 22V2 Tage brauchen, um am Aequator in fliegender
Eile die Erde zu umkreisen, ein Weg, welchen das Licht in 0,13
Secunden durchläuft.
Mit dem Erdhalbmesser als gemessene Basis lassen sich
auch die Messungen bis in den Himmelsraum ausdehnen, wenn
man die zugehörigen Winkelbestimmungen macht. Man nennt
nun den Abweichungs- oder parallactischen Winkel, kurz
die Parallaxe eines Sternes, jenen Winkel, welchen die Sehlinie
eines ßeobachtungsortes A mit jener Sehlinie zum selben Sterne
einschliesst, welche entweder vom Mittelpunkt der Erde C oder
von dem Punkte auf der Erde, in welchem der Stern im Zenith
erscheint zu diesem Sterne S geht. Man braucht also nur durch
zwei zuverlässige Winkelbestimmungen solcher Sehlinien, resp.
durch Bestimmung der Culminationshöhen eines nahen Sternes S
(wie den Mond) sich die Rechnungselemente von 2 ßeobachtungs-
orten bekannter geographischer Breite und unter demselben
Meridian zu beschaffen, um sich jenen parallactischen Winkel A S C
berechnen zu können. Der grösste Werth der Parallaxe ergiebt
sich, wenn der Winkel GAS ein rechter Winkel ist; diese Parall-
axe heisst die Horizontalparallaxe vom Sterne S. Es kann
250
dann, wenn A S C nicht in Graden, sondern als Bogengrösse be-
zogen auf den Halbmesser 1, in Rechnung gestellt wird, die
Sterndistanz d — ^ Erdhalbmesser getbeilt durch
die Horizontalparallaxe an gesetzt werden; so ergiebt sich z. B. für
ilenMond im Mittel ASC=: 57,03, oder arc. A S C = ~
"oraus unmittelbar die mittlere Entfernung des Mondes vom
lirdmittelpunkte mit 60,28 Erdhalbmessern folgt.
Eins der wichtigsten Elemente der Astronomie ist die
mittlere Entfernung, der Erde von der Sonne, denn sie bildet
unter dem Namen Sonnenweite, Sonnenferne oder auch
Erd weite die Einheit zur Ermittelung der Entfernung der Welt-
körper. Da aber die Sonnenparallaxe, d. i. die scheinbare Grösse
des Erdhalbmessers von der Sonne aus gesehen, so klein ausfällt
(8-848 Bogensecunden nach Newcomb), dass die Genauigkeit der
Distanzbestimmung darunter leidet, so wählt man sich Zwischen-
stationen, indem man die Parallaxe und Entfernung der Planeten
Mars und Venus von der Erde misst und schliesslich nach dem
dritten Keppler’schen Gesetz weiter rechnet, wonach sich die
dritten Potenzen der mittleren Entfernungen zweier Planeten von
der Sonne wie die Quadrate ihrer ümlaufszeiten verhalten. Da
nun letztere von den Planeten genau bekannt sind, so kann man,
wenn auch nur von einem Planeten die mittlere Entfernung be-
kannt ist, nach dem genannten Gesetze die Entfernung der
anderen Planeten bestimmen. Leverrier hat in solcher Weise die
Sonnenparallaxe arc. 8.86" = d.h.dieEnt-
fernung der Erde von der Sonne = 23 300 Erdhalbmessern be-
rechnet. Das Licht bedarf zur Zurücklegung dieses Weges aller-
dings nur 8 Minuren 17 Secunden, aber eine Kanonenkugel mit
gleichbleibender Fluggeschwindigkeit von 188 m pro Secunde be-
dürfte demnach zum Durchlaufen dieser Entfernung 25 Jahre,
^ und ein Eisenbahnzug von 10 geographischen Meilen Fahrschnellig-
keit pro Stunde über 2 359 Jahre.
Den ungeheuren Entfernungen der Fixsterne gegenüber
lassen sich überhaupt keine messbaren Werthe der oben ge-
brauchten, sogenannten täglichen Parallaxen mehr ermitteln;
m|vn muss mithin die am weitesten auseinandergelegenen Beob-
acntungspunkte wählen, die uns überhaupt zu Gebote stehen,
und das sind je zwei einander diametral entgegengesetzte Punkte
der Erdbahn, indem man die scheinbare Ortsveränderung des
betreffenden Fixsternes am Himmelsgewölbe in zwei um % Jahr
von einander abstehenden Zeitpunkten misst und die sogenannte
jährliche Parallaxe ermittelt.
Es ist hier nicht der Raum, um dem lichtvollen Detail aus
dem Vortrage über dieses hochinteressante Thema weiter zu
folgen; genug, man hat endlich im Vergleiche zu einzelnen
Sternen, welche so entfernt stehen, dass sie schlechterdings keine
wahrnehmbare Parallaxe zeigen, die Verschiebungen der wenigen
uns näh ersteh enden Fixsterne messen und die jährlichen Parall-
axen bestimmen können, u. A. folgende:
Fixsterne
Parallaxe
Entfernung
in Erdweiten
f( Centauri
0,919 "
224 500
61 Cygni
0,511 "
404 000
21 185 Lalande . . .
0,501 "
412 000
ß Centauri .....
0.496 "
416 000
Cassiopejae ....
0,371 "
556 OOO
34 Grombridge . . .
0,307 "
672 000
a Canis majoris . . .
0,193 "
1 067 000
cc Lyrae
0,180 "
1 146 000
Die Entfernung des uns nächst gelegenen Fixsternes a Cen-
tauri, eines Doppel sternes am südlichen Himmel, beträgt über
4 Billionen Meilen. Das Licht würde, um diese Entfernung zu
durchlaufen, 3 Jahre 4 Monate brauchen; vom Sterne « im
grossen Hunde kommt das Licht erst nach 17 Jahren zu uns
und so giebt es vielleicht Fixsterne in derartigen Entfernungen,
dass bereits mehrere Jahrtausende an Zeit vergangen sein
können, seitdem das Licht, welches wir heute sehen, seinen Aus-
gang von dort genommen bat.
Aus Oesterreich -Ungarn,
Wien, den 28. Februar 1881. (Verstaatlichung der Elisabeth
Westbahn. Böhmische Transversalbahn. Transportsteuer. Ex-
propriation zur Materialgewinnung. Galizische Transversalbahn.
Internationale Tarifconferenz. Austro-Belgische Eisenbahn. Ser-
bische Convention. Börsennotiz.)
Dem Gesetzentwürfe, betreffend die Betriebsübernahme der
Elisabeth Westbahn, welcher am 23. d. M. endlich im Oesterreichi-
schen Abgeordnotenhause eingebracht wurde, ist ein längerer
Motivenbericht beigegeben. Derselbe hebt die Bedeutung der
Westbabnlinie in dem Verstaatliehungsprogramme hervor. Die
Westbahn bildet den Hauptbestandtheil der Bahngruppe, welche
den Verkehr zwischen dem Reichscentrum und den westlichen
Nachbarländern vermittelt. Zu dieser westlichen Bahngruppe ge-
hören ferner die Rudolf bahn, welche mittelst der Staatsbahn
Tarvls-Pontafel die internationale Anschlussverbindung mit Ita-
lien vermittelt, die Niederösterreichischen Staatsbahnen, sowie
die Vorarlberger Bahn. Würde die Linje der Westbahn mit den
bereits in Staatsbetrieb befindlichen Linien der Rudolfbahn, den
Niederösterreichischen Staatsbahnen und seiner Zeit auch mit
der auf Staatskosten im Bau befindlichen Arlbergbahn unter Be-
triebsverwaltung des Staates zusammengelegt, so entstehe ein
einheitlicher Betriebscomplex, der vermöge seiner genau den der-
maligen Umfang des Oesterreichisch-Üngarischen Südbahnnetzes
erreichenden Ausdehnung ebensowohl eine rationelle und mög-
lichst öoonomische Administration ermögliche, wie auch eine
hohe commercielle und staatswirthschaft liehe Leistungsfähigkeit
besitze und hierdurch eine Zunahme der Rentabilität der ver-
einigten Unternehmungen verbürge, die dem Staate als Garanten
oder Besitzer des überwiegenden Theiles der zusammenzulegenden
Linien durch Erleichterung der von denselben in beträchtlichem
Masse beanspruchten Garantie und sonstigen Lasten zu Gute
kommen müsse. Denn ebenso die jüngeren Linien der Elisabeth-
bahn wie die Rudolfbahn und die Vorarlberger Bahn nehmen
zur Zeit die Staatsgarantie in erheblichstem Umfange in Anspruch.
Die Vorarlberger Bahn zieht den Staat alljährlich zur Bedeckung
der Betriebskostenabgänge heran, und die Giselababn war zu Be-
§inn ihres Betriebes in der gleichen Lage. Der Wirksamkeit des
taatsbetriebes bei der Rudolf bahn sind gleichfalls ziemlich enge
Grenzen gezogen, da die Rudolf bahn, eingekeilt zwischen den
Linien der Westbahn und der Südbahn, durch diese Linien von .
dem wichtigsten Knotenpunkte und den Verkehrscentren getrennt,
selbst in ihrem eigenthümlichen Verkehrsgebiete durch die aus
Staatsrücksichten gebotene Hintanhaltung eines Concurrenz- '
kampfes mit den inländischen Nachbarbahnen beengt ist. Die ,
Vereinigung mit der Westbahn würde es ermöglichen, die Rudolf-
hahn an den Vortheilen der commerziellen Bedeutung Theil neh-
men zu lassen, welchen die Hauptlinien der Elisabethbahn bei
der gemeinschaftlichen Regelung der Verkehrs- und Tariffragen
zu üben in der Lage sind. Der Motivenbericht geht sodann, be-
vor er an eine Erörterung des Uebereinkommens schreitet, zu
einer Darlegung der bisherigen Entwickelung der Blisabethbahn
über. Der Gesellschaft wurde bei ihrer Concessionirung ein 6,2
procentiger Reinertrag des Anlagecapitals garantirt. Nachdem
das Garantieverhältniss mit 1. September 1861 wirksam geworden -.
war, wurden der Gesellschaft bis 1866 zusammen 7126 003 fl. an
Garantievorschüssen gegeben. Das garantirte Anlagecapital war
in dieser Periode von 80 090 821 fl. auf 82 726 173 fl. gestiegen, so
dass sich der garantirte Reinertrag auf obiger Basis mit 4301761 fl.
berechnete. Das Jahr 1867 war das erste, in welchem die Ge-
sellschaft in Folge der namhaften Steigerung des Verkehrs der
Staatshilfe vollständig entbehren konnte. In Folge dieser und
der noch günstigeren Verhältnisse des Jahres 1868 konnten aus
dem Betriebsreinertrage für das Jahr 1867 922 738 fl. und für das
Jahr 1868 1 611 346 fl. an die Staatsverwaltung abgestattet werden.
Hierdurch wurden die bis Ende Juni 1869 aufgelaufenen 4 pCt.
Zinsen der oben angeführten Garantievorschüsse vollständig be-
zahlt und die letzteren selbst derart reducirt, dass zur gänzlichen
Tilgung derselben nur noch 4 751 766 fl. erforderlich waren, welche
die Gesellschaft mittelst 22 627 Stück Actien zu 210 fl. und mit
96,30 fl. baar bezahlte, ln Folge des Baues neuer Linien, der-
hierdurch bedingten Steigerung des Anlagecapitals und der Ver-
ringerung der Einnahmen wurden vom Jahre 1872 an wieder
Garantievorschüsse ertheilt und zwar in den Jahren 1872 — 1880
zusammen 3 398 365 fl. Die Linz-Budweiser Bahn hat die Staats-
garantie in den Jahren 1873 — 1879 mit zusammen 7 943 879 fl. in
Anspruch genommen und betragen die Garantievorschüsse incl. ,
der für das Jahr 1880 geleisteten Theilzahlung bei der Hauptbahn
3 798 365 fl., bei der Linz-Budweiser Bahn 8 993 879 fl. Bei der ;
Salzburg-Tiroler Bahn endlich betrugen die Betriebsabgangsvor- •
Schüsse 55 141 fl. und die Garantievorschüsse 10 205 820 fl. Die . •
Ziffern beweisen, dass das der Gesellschaft gegenüber bestehende ’
Garantieverhältniss dem Staate bis Ende 1871 nur geringe Lasten v
auferlegte, dass aber vom Jahre 1872 an das Ergebniss ein weit <
ungünstigeres geworden ist. Von dieser Zeit ist die Inanspruch-
nahme des Staatsschatzes eine so bedeutende und dauernde ge- (
worden, dass es schon von diesem Standpunkte für die Regierung
höchst wichtig sei, einen grösseren Einfluss auf die ünterneh- ;•
mung ausüben zu können. Was das nichtgarantirte Netz anbe- ■<
langt, so sind die Betriebsüberschüsse in continuirlichem Steigen "
begriffen. Dieselben betrugen 1873 299 815 fl., 1874 233 149 fl., •:
1875 290 596 fl., 1876 413 875 fl., 1877 849 237 fl., 1878 1 118 736 fl., ^
1879 828 499 fl. i
Bei der ersten Lesung der Vorlage über die Verstaatlichung .
der Westbahn erklärte Abgeordneter Friedmann, dass der vorge-
251
legte Vertrag mit der Westbahn für den Staat äusserst günstig
sei. So günstig ist in Belgien keine Verstaatlichung einer Bahn
vorgekommen. Alle diese Begünstigungen können aber dem
Staate verloren gehen, wenn der Motivenbericht einfach als ein
Anhängsel des Gesetzes angesehen wird. Es ist kaum zu be-
zweifeln, dass der Staatsvertrag mit der Westbahn vom Abgeord-
netenhause werde angenommen werden und dann nochmals der
Generalversammlung der Actionäre zur Genehmigung vorgelegt
werden wird. Da wird aber mancher Actionär die Frage der
Prioritäten erörtern, deren gar nicht gedacht wurde. Die 5pro-
centigen und 434procentigen Prioritäten der Westbahn werden
fast gleich hoch stehen, und es wäre sehr leicht für den Staat,
die öprocentigen Prioritäten in 4%procentige zu convertiren.
Bei dieser Convertirung würde der Staat 300 000 fl., bei einer
Convertirung auf 4^ pCt. 560 000 fl., bei 4Vg pCt. 676 000 fl.
ersparen. Nun ertheilt aber der Motivenbericht der Staats-
verwaltung das Recht, den Staatsbetrieb zu verpachten. Wenn
nun der Staat plötzlich Geld braucht, vielleicht zu einem Zwecke,
den wir nicht billigen, so kann sie dieses Verpachtungsrecht
einfach ausüben und sich so das nöthige Geld verschaffen. Das
wäre also ein gefährliches Recht, und das wäre um so leichter
möglich, wenn die Convertirung der Prioritäten als absolut aus-
geschlossen erscheint. Es würde dadurch die Verstaatlichung
der Bahnen überhaupt als eine Gefahr erscheinen. Es erscheint
daher geboten, schon bei der ersten Lesung des Gesetzes auf
diesen Umstand aufmerksam zu machen und zu verlangen, dass
der Eisenbahnausschuss veranlasst werde, festzustellen, dass der
Staat das Verpachtungsrecht nur mit Genehmigung der Legis-
lative ausüben dürfe, oder zu verlangen, dass gleichzeitig ein
Gesetz eingebracht werde, welches bestimmt, dass der Staat den
Betrieb der Bahn an keinen Dritten übertragen könne, ohne
vorher die Legislative zu befragen. Die hierauf beantragte Zu-
weisung der Vorlage an den Eisenbahnausschuss wurde ange-
nommen. Das von diesem bereits entsendete Subcomite hat
den Auftrag, den zwischen der Elisabeth Westbahn und dem
Staate abzuschliessenden Vertrag nach seiner finanziellen Seite
zu prüfen. Das Subcomite wird daher nach Abschluss der Be-
rathung dem Ausschüsse einfach über den finanziellen Effect
dieses Vertrages Bericht erstatten, ohne einen Antrag zu stellen.
In der ersten Sitzung dieses Comites legte die Regierung alle
auf den Vertrag bezüglichen Actenstücke vor. Das Subcomite
einigte sich in der Ansicht, dass der Abschluss des Vertrages
als günstig für den Staat anzusehen sei. Im Laufe der Dis-
cussion wurden auch die vom Abgeordneten Friedmann bei der
ersten Lesung des Gesetzes gegebenen Anregungen in Berathung
gezogen, und sprachen sich die Mitglieder des Subcomites dahin
aus, dass es sich empfehlen würde, eine Bestimmung in das
Gesetz aufzunehmen , wonach die Verpachtung des Betriebes
seitens des Staates, ferner die Convertirung der Prioritätsschuld
— d. h. der künftigen 4% procentigen Goldprioritäten in 4pro-
centige — nur nach Zustimmung der Legislative zulässig sei.
Ein Memorandum, betreffend den Ausbau der Böbmisch-
Mährischen Transversalbahn, wurde von einer grossen Anzahl
Deputirter dem Handelsminister überreicht. Der Schwerpunkt
der in diesem Memorandum ausgesprochenen Wünsche geht
dahin, dass wenigstens die Strecke Tabor-Iglau als Hauptbahn
und integrirender Theil der künftigen Transversalbahn sofort in,
Angriff genommen werde. Der Handelsminister gab den Herren
die Zusage, dass er sich der Sache nach Möglichkeit annehmen
werde. machen auf einen diesbezüglichen Artikel in der
letzten Eisenbahnzeitung aufmerksam.)
lieber die Besteuerung des Transportes auf Eisenbahnen
und Dampfschiffen hat das Finanzministerium nachstehende Ver-
ordnung an die Steuerinspectoren erlassen : Durch den § 1 des
G.-A. LXI. 1880 wurden die auf die Steuersätze bezüglichen Be-
stimmungen des G.-A. XX. 1870 über die Besteuerung des Trans-
portes auf Eisenbahnen und Dampfschiffen nachstehend modi-
ficirt; Auf Eisenbahnen und Dampfschiffen sind gleichmässig zu
entrichten: a) für die Personenbeförderung 15 pCt. der Fahr-
gebühr; b) beim Reis^epäck 15 pCt. der für das Gepäcksüber-
gewicht berechneten Transportgebühr; c) für Separatpersonen-
und Dampfschiffe 15 pCt. der gesammten Transportgebühr;
u) hei Eilgütern 7 pCt., bei Frachtgütern 3 pCt. der Transport-
gebühr; e) für separate Cabinen auf Dampfschiffen und zu
Schlafstellen dienende Coupes auf Eisenbahnen 15 pCt. der
hierfür zu entrichtenden Gebühr. Nachdem im Sinne des auch
jetzt in Kraft bestehenden § 8 des G.-A. XX. 1875 die Dampf-
schifffahrts- und Eisenbahnunternehmungen nach Ablauf eines
jeden Monats gegen nachträglichen Ausgleich einen dem Per-
sonen-, Gepäck-, Eil- und Frachtgutverkehre desselben Monates
des Vorjahres entsprechenden Steuerbetrag bei der Staatscassa
einzuzahlen haben, wird hiermit angeordnet, dass vom 1. Mai 1881,
als dem ersten Tage des auf das ln sieben treten des erwähnten
G.-A. LXI. 1880 folgenden Monates, die dem vorjährigen Verkehre
entsprechenden und für den Monat April 1881 entfallenden Steuer-
betrage schon nach den obenangeführten höheren Steuersätzen
einzuzahlen sein werden.
Die Zngestehung der Expropriation zur Erwerbung eine*
Materialgewinnnngsplatzes ist nach einer Entscheidung des Oester-
reichischen Handelsministeriums nicht von dem Nachweise ab-
hängig, dass die Materialgewinnung nicht an anderer Stelle
möglich war. Bei der Localverhandlung über eine Enteignung
zur Anlage einer Schottergrube wurde vom Eigenthümer des
hierfür von der Bahnanstalt zu expropriirenden Grundstückes
eingewendet, dass eine Enteignung im Sinne des § .365 des
bürgerlichen Gesetzbuches nur im Falle zwingender Nothwendig-
keit, nicht aber zur becjuemeren und billigeren Befriedigung
eines Bedürfnisses zulässig sei, im vorliegenden Falle aber der
Nachweis der zwingenden Nothwendigkeit nicht erbracht sei,
nachdem in der bezüglichen, grossentbeils über Schotterboden
führenden Bahnstrecke auch an anderer Stelle Schotter gewonnen
werden kann. Der diese Einwendung formulirende Recurs wurde
von beiden Ministerien des Innern und des Handels gemäss § 1,
2 und 3 des Enteignungsgesetzes in der Erwägung abgewiesen,
dass, nachdem die Eisenbahn sich doch für einen bestimmten
Schottergewinnungsplatz entscheiden müsse, sonach die ver-
nünftige und sachgemässe Auswahl des bezüglichen Platzes
seitens der Eisenbabnunternehmung den Nachweis der unbe-
dingten Nothwendigkeit ersetzen müsse, da sonst an jeder von
der Eisenbahnunternehmung ins Auge gefassten Stelle die Ein-
wendung der nicht nachgeviiesenen Nothwendigkeit der Erwer-
bung eines bestimmten Grundstückes entgegengesetzt werden
könnte.
Bezüglich der Galizischen Transversalbahn haben nach Mit-
theilung der „N. Fr. Pr.“ auf Grund der Eingabe, in welcher sich
die Oesterreichische Länderbank zum Baue dieser Bahn gegen
Gewährung von staatlichen Begünstigungen bereit erklärt hat,
im Handelsministerium bereits Besprechungen mit den Ver-
tretern des genannten Institutes stattgefunden. Es wurden
verschiedene Modalitäten der staatlichen Begünstigung discutirt,
wie Ausdehnung der vollen Garantie der Kleinen Galizischen
Bahnen auf die ganze Transversalbahn, Garantie eines Theiles des
Baucapitals, Betneiligung des Staates durch eine Bausubvention
u. s. w. Indess hat auch der Staatsbau im Handelsministerium
seinen Vertreter, und in einem Ministerrathe, welcher im Laufe
dieser Woche stattfinden soll, wird vorerst principiell entschieden
werden, ob die Galizische Transversalbahn als Staatsbahn gebaut
oder ob auf das Angebot der Länderbank eingegangen werden
soll. Für den Fallj aass die Länderbank die Concession erhält,
besteht eine Combination, wonach die Lemberg-Czernowitz-Jassy
Bahn den Betrieb der Transversalbahn führen soll; auf den von
anderer Seite lancirten Gedanken, dass eine Theilung des Be-
triebes vorgenommen werden soll, derart, dass auf der Linie öst-
lich von Chyrow die Lemberg-Czernowitz-Jassy Bahn, auf dem
westlichen Theil e der Transversal bahn aber die Üngarisch-Galizische
Bahn den Betrieb führt, scheint man von Seite der Lemberg-Czer-
nowitz-Jassy Bahn nicht eingehen zu wollen.
Internationale Tarifeonferenzen fanden in den letzten Tagen
hier Seitens der am Verkehre zwischen Holland, Belgien sowie
Nord- und Ostseehäfen und Oesterreich-Ungarn betheiligten Bahn-
verwaltungen statt, welche Conferenzen, wenn auch zumeist nur
der Erledigung interner Bahnangelegenheiten gewidmet, dennoch
eine gewisse symptomatische Bedeutung für die weitere Entwick-
lung der directen Verkehrsbeziehungen mit und durch Deutsch-
land besitzen. Es zeigten nämlich die Preussischen Staatsbahn-
vertreter diesmal eine grössere Geneigtheit als bisher, auf die
Erstellung der Tarife mindestens für den Deutschland lediglich
transitirenden Verkehr nach den oben genannten Ländern, ins-
besondere bezüglich des projectirten Tarifes für Wein aus Ungarn
nach Belgien, gewisse Concessionen zu machen.
Die neunte ordentliche Generalversammlung der Anstro-
Belgischen Eiseubahngesellschaft fand am 26. d. Mts. statt. Der
pro 1880 erstattete Geschäftsbericht theilt zunächst mit, dass von
den gesellschaftlichen Gründen vorläufig nur die innerhalb Wiens
gelegenen an die „Societe Beige des chemins de fer“ zum Zwecke
des Baues der Bahn Wien-Aspang definitiv verkauft wurden. Der
aus dieser Transaction erzielte Gewinn ist in der Bilanz mit
63 592 fl. eingestellt. — Die Bilanz pro 1880 schliesst mit einem
Verluste von 5 646 fl. und zuzüglich des Verlustvortrages vom Vor-
jahre von 124 833 fl. mit einem Gesammtverluste von 130 479 fl.,
welchen der Verwaltungsrath pro 1881 vorzuschreiben beantragt.
Dieser Antrag wurde von der Generalversammlung ohne Debatte
angenommen. Die ausscheidenden Verwaltungsräthe wurden so-
wie der Revisionsausschuss wiedergewählt.
Die Serbische Eisenbahnconvention zwischen der Regierung
und der „Societe de l’Union generale“ hat nach einem an die
„Pr.“ gelangten Telegramme aus Belgrad folgenden Inhalt: „Die
Convention lautet sowohl für die Eisenbahnanleihe, als auch den
Bau und den Betrieb. Die Anleihe beträgt 71 400 000 Frcs. Nominal.
Die Regierung giebt hierfür 200 000 Obligationen zu 500 Frcs.,
mit 5 pCt. verzinslich, aus, die innerhalb 50 Jahren al pari rück-
zahlbar sind. Die Union generale übernimmt die Obligationen
zum Course von 71,45 pCt.; die R^ierung zahlt der Gesellschaft
durch 50 Jahre jährlich 6 000 000 Frcs. für Verzinsung und Amor-
tisation. Die Obligationen können eventuell in Lotterieobliga-
252
tionen convertirt werden. Die Anleihe wird intabulirt auf die
Eisenbahn Belgrad-Vranja. Als Garantie bietet die Regierung die
Nettoeinnahme der Eisenbahn, die Zolleinnahmen und die Steuern.
Die Annuität -von 6 000 000Frcs. wird in 4 Quartalsraten, die erste
am 1. September d. J. zahlbar, bestehen. Der Erlös aus der An-
leihe kann bei der Union generale gegen eine Verzinsung von
414 pCt. deponirt werden. Die Union generale übernimmt den
Bau der Eisenbahn auf eigene Kosten und Gefahr und übergiebt
dieselbe der Regierung in das Eigenthum der letzteren. Die Re-
gierung stellt der Gesellschaft den zum Bau erforderlichen Grund
und Boden zur Verfügung. Die Gesellschaft erhält 128 OOO Frcs.
effectiv für die Herstellung pro 1 km ; die Savebrücke, die Verbin-
dung zwischen dieser und der Station Belgrad und der Bau der
Station wird auf Kosten der Regierung ausgeführt. Für je 25 km
bezahlt die Regierung den vereinbarten Preis unter Rückhalt von
5 pCt. als Garantie. Die Union generale garantirt durch 5 Jahre
für die Solidität des Baues. Alles wie immer Namen habende
Eisenbaumaterial wird zollfrei behandelt. Die Union generale
hat das Recht, die Staatswälder und Minen zu exploitiren nach
dem vereinbarten Preise. Für die der Gesellschaft zur Verfügung
estellten Baupläne zahlt dieselbe 150 000 Frcs. Bei Besetzung
er Beamtenstellen werden die Serbischen Unterthanen bevorzugt.
Der Sitz der Gesellschaft ist in Belgrad. Den Bau der Linie
Nisch-Pirot wird die Regierung, wenn sie dieselbe nicht in eigener
Regie baut, an die Union generale unter den Bedingungen dieser
Convention überlassen. Als Schiedsrichter für eventuelle Streitig-
keiten wählen die beiderseitigen Compasciscenten je eine Persön-
lichkeit Der dritte (Vorsitzende) wird von dem „Conseil des
Ponts et Chaussees ä Bruxelles“ gewählt. Als Garantie für die
Einhaltung ihrer Verpflichtungen erlegt die Union generale eine
Caution von 4 000 000 Frcs. Die Regierung überträgt der Gesell-
schaft den Betrieb für 25 Jahre, sie kann aber im Laufe der zehn
letzten Jahre den Betrieb der Bahn zu jeder Zeit übernehmen.
Die Tarife werden von der Regierung festgesetzt. Für 2 Züge
täglich mit 1 Maschine erhält die Gesellschaft 7,8 Frcs. pro Zug
und Kilometer, zahlbar mit Monatsschluss; für jeden weiteren
Train erhält sie 214—4 Frcs. pro Kilometer, ausserdem 5 pCt.
Interessen, 2 pCt. Amortisation für den Gesammtwerth des rollen-
den Materials und 2 pCt. von der Bruttoeinnahme.“
Der Bahneffectenmarkt hatte in verflossener Woche keine
ausgesprochene Tendenz. Für Prioritäten kommen noch immer
ausländische Aufträge; sie behaupten sich auch bei steigenden
Coursen. Dasselbe war auch bei einigen Actiensorten der Fall,
wie Elisabeth Westbahn (206,50) wegen der günstigen Aufnahme
des Verstaatlichungsprojects im Parlament und Staatsbaha (292,50)
wegen der Orientbahnen; dagegen litten Kaiser Ferdinands Nordbahn
(2165) noch wegen der Privilegiumsagitation, ungeachtet einer
Dtmentirung der Wiener „Abendpost“, wonach die Regierung keine
Commission zum Studium dieser Frage eingesetzt hat.
Amerikanische Bahnen in 1880.
Der gewaltige Aufschwung, welcher sich im Eisenbahnwesen
Amerikas in den letzten Jahren, besonders 1880, kundgab und
noch anhält, lenkt naturgemäss die besondere Aufmerksamkeit
vieler Kreise auf sich und wir halten es daher für angezeigt,
nachfolgend auszugsweise einen Artikel der „Railroad Gazette“
wiederzugeben, welcher in allgemeinen Umrissen die Geschäfts-
Verhältnisse Amerikas schildert und über Bau und Betrieb dor-
tiger Eisenbahnen während des Jahres 1880 berichtet, indem wir
uns gleichzeitig Vorbehalten, über die speciellen Betriebsresultate
einzmner grösserer Amerikanischer Bahnen später Mittheilung zu
machen.
„Das vergangene Jahr hat einen ferneren Fortschritt in dem
industriellen und commerciellen Wohlergehen des Landes und
der vollen Rückkehr des Vertrauens bekundet. Die lange Periode
des Rückganges und des Stillstandes, welche im September 1873
begann, ist nun augenscheinlich abgelöst durch eine Periode der
Thätigkeit und des Vertrauens, deren Beginn wir früher schon
auf ungefähr August 1877 bezeichnet haben. Von dieser Zeit an
datirt sich die zunehmende Thätigkeit und Production, wiewohl
nicht früher als 1878 ein grosser Eindruck auf das Publikum und
nicht früher als 1879 eine Wiederkehr des Vertrauens fühlbar
wurde.
Drei auf einander folgende gute Ernten, besonders die im
Jahre 1879, mit hohen Preisen, hatten die Landwirthe, — die grosse
roducirende Olasse dieses Landes — in einen prosperirenden
tand gesetzt und sie veranlasst, mehr als viele vorangegangene
Jahre hindurch zu kaufen und hatte zur Cultivirung von vorher
unbenutzt liegendem Land, sowohl in den alten wie in den neuen
Staaten, angeregt, eine bedeutende Einwanderung herangezogen
und eine Bewegung der Bevölkerung nachdem neuen Lande her-
vorgernfen, woselbst aller Bedarf — Häuser, Werkzeuge, Vieh,
Einfriedigungsmaterialien und Transportmittel — zu decken war.
Hierdurch erhöhte sich bedeutend die Nachfrage nach Bauholz,
Eisen und vielen anderen Erfordernissen, sowie auch nach Her-
stellung von Eisenbahnen. Fast jede grosse Industrie des Landes,
piit Ausnahme der Production und des Transports von Stein-
kohlen, war vor einem Jahre im blühenden Zustande und allge-
mein war man der Meinung, dass das Land ein getreten sei in
eine Periode des Wohlstandes und dass neue von einem künftig
zunehmenden Bedarf abhängige Unternehmungen mit Sicherheit
begonnen werden könnten.
Bis 1879 hatte man allgemein gefürchtet, dass die Geschäfte
noch schlechter, statt besser, werden möchten und Niemand hatte
daher Math zu neuen Anlagen, aus Besorgniss, dass in kurzer Zeit
der Werth wieder heruntergehen werde. Aber 1879 wurden aus-
gedehnte Ankäufe in Eigenthum, besonders in Eisenbahnen, ge-
macht in der Annahme, dass der Werth sich binnen Kurzem er-
höhen werde.
Der Fortschritt im Jahre 1880 ist ein immenser gewesen im
Vertrauen, Einwanderung und im Eisenbahnbau ; ein grosser in
vielen Zweigen der Manufacturindustrie; beträchtlich in der Aus-
dehnung der in Cultur gesetzten Flächen; dagegen nur massig
in der landwirthschaftlichen Production, deren erhebliches An-
wachsen in den vorangegangenen 3 Jahren die Hauptursache der
gegenwärtigen Blüthe ist. Die Ernte war im Jahre 1880 ent-
scmeden gut und Alles in Allem genommen vielleicht die beste,
welche wir überhaupt bisher hatten; aber sie brachte gleichwohl
nicht eine solche Zunahme, wie in den unmittelbar vorangegan-
genen Jahren, auch nicht im Verhältniss zu der in Cultur stehen-
den Fläche. Da indessen die Ernte von 1880 die vierte über
dem allgemeinen Durchschnittsertrage stehende war, so haben
wir keinen Grund uns zu beklagen“.
Nach weiteren Ausführungen über die Resultate der Ernte
und der daraus hervorgegangenen allgemeinen Geschäfts thätigkeit
wendet sich der Artikel speciell zu den Eisenbahnverhältnissen
wie folgt:
„Ob wir zu viel Eisenbahnen zu bauen im Begriff sind, ist
eine ausserordentlich wichtige Frage, welche die Zukunft des
Landes sehr nahe angeht; aber ob zu viel oder nicht, so kann
doch keine Frage sein, dass die Thätigkeit in dieser Richtung
einen grossen und günstigen unmittelbaren Einfluss auf das Geschäft
des Landes ausübt. Sicher ist aber auch, dass der Bahnbau jetzt
in einem Umfange erfolgt, welcher ohne die schwersten Nach-
theile nicht für längere Jahre aufrecht erhalten werden kann.
Bis jetzt ist uns der Bau von 6 139 Miles bekannt, doch werden
sich wahrscheinlich nach Eingang aller betreffenden Nachrichten
7 000 Miles Bahn als im vergangenen Jahre ausgeführt ergeben,
eine Summe, welche nur einmal übertroffen worden ist und welche
einem Zuwachs von vollen 8 pCt. in der Gesammtmeilenzahl der
Bahnen des Landes gleichkommt, während der jährliche Zuwachs
der Bevölkerung gewöhnlich nicht über 2)4 pCt. beträgt und mit
der beispiellosen Höhe der Einwanderung nicht mehr als 3 pCt.
ausmachen kann.
Das unvermeidliche Resultat ist, dass auf 1 Meile Bahn
eine geringere Zahl von Einwohnern kommt. Anfang 1880 kamen
ungefähr 566 Bewohner auf 1 Meile Bahn, am Schlüsse des Jahres
etwa nur 550. Schon seit langer Zeit haben wir ein viel stärkeres
Verhältniss der Bahnen zur Bevölkerungszahl gehabt, als irgend
ein anderes Land, und wenn auch bei uns häufig Zustände ein-
treten und bestehen, in Folge deren eine verhältnissmässig ge-
ringe Kopfzahl eine Eisenbahn erhalten kann, weil ihre Dienste
von ausserordentlichem Werth für sie sind, so kann doch dieser
Prozess der Verminderung der Personenzahl auf die Meile unmög-
lich noch weiter gehen. Der Bahnbau betrug 1879 etwa 4 500 Miles.
Der Effect dieses Mehrbaues von 2 500 Miles über denjenigen von
1879 und von 4 000 Miles über den von 1878, auf viele wichtige
Geschäftszweige und auf die Nachfrage nach Arbeit ist natürlich
ein sehr bedeutender gewesen.
Die Eisenbahnen haben im abgelaufenen Jahr fast überall
im Lande viel zu thun gehabt. Die grosse Ernte von 1879 und
die Wiederbelebung der Fabrikindustrie hielt sie sehr beschäftigt.
Beim Beginn des Jahres hatte der Verkehr sogar ihre Leistungs-
fähigkeit übertroffen und ungeachtet grosser Vermehrung ihrer
Betriebsmittel sind sie noch jetzt zuweilen in Verlegenheit, dem
Verkehrsandrang zu genügen. Die Verkehrszunahme in den
grossen nationalen Stapelartikeln, wie Mehl, Korn, Mundvorräthe,
lebendes Vieh, Baumwolle und Petroleum, ist freilich nicht so
gross gewesen, als in manchen anderen Jahren, aber sie ist hin-
zugetreten zu dem Verkehr von 1879, dem grössten bisherigen des
Landes. Die letzten Berichte zeigen einen Zuwachs von beinahe
15 pCt. im Eingang von Korn in den acht berichtenden nordwest-
lichen Märkten; von nur 2 pCt. im Eingang von Baumwolle in
den Seehäfen, keine erhebliche Veränderung bei Mundvorräthen;
eine Abnahme von 16V2 pCt. im Petroleumexport und eine Ab-
nahme von lOV* pCt. in der Production von Steinkohlen. Die
Chicagoer Holzverschiffungen, welche von grosser Wichtigkeit sind
als ein Zeichen der Prosperität nordwestlicher Farmer, nahmen
um ungefähr 8 pCt. zu.
Der Verlauf dieser grossen Stapelartikel beweist also nicht
den bedeutenden, thatsachlich stattgehabten Verkehrszuwachs.
Dies erklärt sich grösstentheils aus der umfangreichen Nachfrage
des Westens nach Waaren und der Wiederbelebung der Manufactur-
industrie. Die Bisenerzverschiffungen des „oberen Sees“ sind ge-
waltig grösser gewesen, als je vorher — nicht weniger als 38 pCt.
253
höher als im Jahre 1879 und etwa 80 pCt. grösser als 1878. Und
zweifellos hat ein ähnlicher, weihi auch nicht ganz so bedeutender
Zuwachs in anderen Bedürfnissen und Producten der Eisen-
industrie statt^efunden. Von competenter Seite wird die Zunahme
in der Production von Roheisen auf Vs und von Schienen auf Vs
geschätzt. Auch andere Industriezweige haben, wenn auch nicht
in so grossem Masse gewonnen. Das ganze Land scheint in Be-
schäftigung und alles dies bringt den Bahnen Verkehr. Die Be-
richte der grossen Hauptbahnen geben hiervon das beste Zeugniss ;
die New-York Central zeigt eine Zunahme von 10 pCt, die Erie-
bahn eine solche von 9,7 pCt. für das abgelaufene Jahr.
Eine Einnahmequelle aber ist 1880 ergiebiger gewesen, als
verschiedene Jahre vorher — der Personenverkehr. Derselbe
hat auf manchen alten Bahnen |,von 1873 bis 1879 einen Rück-
B erfahren; erst 1880 ist darin ein allgemeiner und beträcht-
r Aufschwung eingetreten, welcher allein schon den schla-
genden Beweis der erhöhten Prosperität des Gemeinwesens giebt.
Aber die Vermehrun-i der Einnahmen ist nicht allein der
Verkebrszunahme zuzuschreiben. Ein sehr beträchtlicher Theil
derselben auf den Bahnen nördlich vom Ohio und Potomac und
östlich des Mississippi ist der Erhöhung der Durchgangsfrachten
zu verdanken, eine Folge der Einstellung des Krieges der Bahnen
wegen dieses Verkehrs. Zum ersten Mal vermuthlich in der Ge-
schichte der Eisenbahnen, mindestens während der letzten 7 bis
8 Jahre sind die Frachten für den ostwärts gehenden Verkehr,
basirend auf der Chicago-New-York Fracht, regelmässig und that-
sächlich festgehalten, nicht stricte, aber in einer solchen Aus-
dehnung, dass es keinen offenen „Krieg“ gab und so, dass die
Unregelmässigkeiten nur einen kaum nennenswerthen Einfluss
auf die Bruttoeinnahmen aus diesem Verkehr batten. Die Frachten
für die westliche Richtung sind schon während 23^ Jahren festge-
halten worden und für eine gewisse Zeit ganz genau und mit
ausgezeichneten Resultaten. Ein sehr grosser Theil der Erträge
mancher wichtigen Bahnen und ein gewisser Theil der Verbesse-
rung einer bedeutenden Anzahl anderer Bahnen ist sicherlich
der theil weisen Anwendung des vortrefflichen Planes des Mr. Fink,
betreffend die Gemeinschaftlichkeit (co-operatiou), zu verdanken.
Die Ausgaben sind 1880 ebenso wie Verkehr und Ein-
nahmen grösser gewesen, als früher. Beinahe alle Elemente der
Ausgaben waren höher: Arbeitslohn, Feuerungsmaterial, Holz und
Eisen. Letzteres steht indessen am Jahresschluss nicht so hoch
im Preise, wie zu Anfang und hatte seinen Höhepunkt im Fe-
bruar 1880.
Das Hauptgepräge der Eisenbahngeschichte des vergangenen
Jahres besteht in dem Fortschreiten der Concentration der
Bahnen in der Hand mächtiger Gesellschaften oder asso-
ciirter Gapitalisten. Die Wabash, St. Louis and Pacific, die
Union Pacific, die Chicago, Milwaukee and St. Paul und dieLouis-
ville and Nashville haben die Führung gehabt bei den Gesell-
schaften, dagegen bei den associirten Gapitalisten: die „Gould
Interessenten“, einschliesslich der Herren Jay Gould, Russell Sage,
Salon Humphreys, Cyrus W. Field und Ändere. Die meisten der
nach 1872 bankerott gewordenen Bahnen sind nun aus des Ver-
walters (receivers) Hand gekommen und ein sehr grosser Theil
derselben ist aufgegangen in stärkere Gesellschaften.
Es ist bekannt, dass in den Marktpreisen von Eisenbahn-
papieren beinahe aller Art während des Jahres eine erhebliche
Verbesserung eingetreten ist, beruhend theils auf den günstigeren
Einnahmeausweisen, theils den besseren, wirklichen oder erhofften
Aussichten der Bahnen, theils endlich auf dem allmäligen Herab-
fehen des im Lande üblichen Zinsfusses. Einige Jahre früher
onnten nur wenige Bahnen Geld zu 6 pCt. geliehen erhalten;
manche gaben 8, ja 10 pCt. Papiere aus und der Durchschnitt
belief sich auf mindestens 7 pCt. Gegenwärtig wird es manchen
Gesellschaften nicht schwer, Anleihen zu 4 pCt. zu maclten !
_ Die Aussichten für das laufende Jahr sind durchaus gute.
Es ist ein starker Verkehr zu bewältigen und die Production,
besonders in der Fabrikationsbranche verspricht sehr bedeutend
werden. Dabei trägt die andauernde Lebhaftigkeit im Eisen-
bahnbau dazu bei, den Verkehr auf den bereits bestehenden
Bahnen und die Nachfrage nach Arbeit und Material zu ver-
mehren.“
Patentangelegenheiten.
I. Patentertheilnngen.
Uie Ziffer bezeichnet die Nummer des Patents in der Patent-
rolle (P.R.); das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.
Neumann, Koch & Stiennon, Sieghütte-Siegen, Selbstschmier-
vorrichtung auf Förderwagen (3. August 1880), P.R. 12706. Klasse 20.
Graf Jose de Ganterac, Mitglied des Generalraths für Land-
^lythschaft, Industrie und Handel Spaniens, Madrid, Vertr.: C.
r eiderhoff, Berlin, Fahrzeuge für Strassen und Strassenbahnen
(4. September 1880), P.R. 12765. Klasse 20.
J. Hasel, Prag, Vertr.: J. Moeller, Würz bürg, Befestigung von
Radreifen und Rädern der Eisenbahnfuhrwerke (2. April 1880),
?.R. 12843. Klasse 19.
F. G. Glaser, Kgl. Gommiss.-Rath, Berlin, Neuerungen an Feuer-
schirmen für Locomotiven (22. Juli 1880), P.R. 12855. Klasse 20.
J. Weidtman, Dortmund, Neuerungen an Weichen- und
Signalstellung (30. Juli 1880), P.R. 12861. Klasse 20.
E. Zimmermann, Berlin, Neuerungen an optischen Telegra-
phen für Eisenhahnen (17. August 1880), P.R. 12865. Klasse 20.
W. Glauss, Braunschweig, Sicherheitsbuffer für Eisenbahn-
fahrzeuge (25. Juni 1880), P.R 12928. Klasse 20.
J. Hardy, Wien, Vertreter: F. E Thode & Knoop, Dresden,
Neuerungen an Spindelbremsen für Eisenbahnwagen (1. August
1880), P.R 12952. Klasse 20.
G. Schaafhausen und H. J. Benderscheid, Essen a. d. Ruhr,
Vorlegehemmklotz (18. Juli 1880), P.R. 13003. Klasse 20.
F. W. Gruud, Breslau, Kuppelungs- und Zugvorrichtung für
Eisenbahnfahrzeuge mit Gentralbuffern (20. Juli 1880), P.R. 13004.
Klasse 20. ^
Siemens (SHalske, Berlin, Neuerungen an centralen Weichen-
und Signalstellapparaten (12. Mai 1880), P.R. 13017. Klasse 20.
Kiyser, Wilhelmshaven, Eisenbahnschwelle aus Kunststein
(12. August 1880), P.R. 13141. Klasse 19.
vT. Butcher, Paris, Vertr.: F. E. Thode & Knoop, Dresden,
Neuerungen an Laschen für Eisenbahnschienen (20. August 1880),
P.R. 13179. Klasse 19.
G. Grandjean, Paris, Vertr.: G. Kesseler, Berlin, Neuerungen
in der Heizung von Eisenbahnwagen (26. März 1880), P.R, 13119.
Klasse 20.
A. Petzold, Berlin, Neuerungen an Funkenlöschapparaten
(26. November 1879), P.R. 13159. Klasse 20.
J. M. Rixens, Beziers, Frankreich, Vertr.: R. J. Schmutzler,
Berlin, Knallsignalapparat für Eisenbahnen (26. September 1880),
P.R. 1320.3-. Klasse 20.
E. Kaselowsky, Berlin, Neuerungen in der Herstellung von
Rädern und in der Befestigung der Radreifen für Eisenbahn fuhr-
werke (24. Januar 1880), P.R. 13204. Klasse 20.
II. Patentanmeldungen.
Die Ziffer bezeichnet die Journalnummer der Patentanmel-
dung (P.A.); das Datum bezeichnet den Beginn der Auslegefrist.
P.A. 47243. Brydges & Go., Berlin, für John Holden, Nelson,
England, Befestigung von Schienen in ihren Stühlen (3. Januar).
Klasse 19.
P.A. 47087. von Borries, Regierungsmaschinenmeister, Han-
nover, Neuerungen an Gompoundlocomotiven (3. Januar). Klasse20.
P.A. 30996. J. Brandt&G. W. v. Nawrocki, Berlin, für Rensselaer
A. Gowell, Gleveland, Ohio, V. St. A., Neuerungen im Anschluss
der Plattformen von Eisenbahnwagen (6. Januar). Klasse 20.
P.A. 33222. L. Helm, Premierlieutenant a. D., Berlin, An-
ziehvorrichtung für Pferdebahnwagen (6. Januar). Klasse 20.
P.A. 42500. M. Scblochauer & Go., Berlin, Neuerungen an
Bügeln für Decken und deren Befestigung bei offenen Güterwagen,
Lastwagen und Zelten aller Art [Zusatz zu P.R. 1921] (6. Januar).
Klasse 20.
P.A. 41502. A. J. Susemibl, Stargard i/Pomm., Geleismesser
(6. Januar). Klasse 42.
P.A. 26079. Wirth & Go., Frankfurt a/M., für Alfred John-
son Aspinall, Liverpool, Fahrgeldcontrolapparat für Trambahn-
wagen (10. Januar). Klasse 42.
P.A. 48403. H. Amler & G. Koch, Berlin, Sandstreukarren
(17. Januar). Klasse 19.
P.A. 48914. Theod. Henning, Bruchsal, Baden, Vorrichtung
zur Verminderung der Reibung bei Eisenbahnweicheii (20. Januar).
P.A. 40479. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Berlin, für Henry
Percy Holt, Leeds und Francis William Grossley, Manchester,
Neuerungen an Locomotivtriebwerken mit Gas- und anderen Mo-
toren [Zusatz zu P.R. 11720] (13. Januar). Klasse 20.
P.A. 48149. Albert Becker, Dortmund, Befestigung von Rad-
reifen auf Rädern der Eisenbahnfuhrwerke (13. Januar). Klasse 20.
P.A. 20211. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Berlin, für Theo-
dor Balukiewic:^ St. Petersburg, Neuerungen an elektrischen Signal-
apparaten für Eisenbahnzüge (17. Januar). Klasse 20.
P.A. 40325. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Berlin, für Al-
phonse Morel, Epinal, Vosges, Frankreich, Neuerungen an heiz-
baren Wärmflaschen für Eisenbahnwagen [II. Zusatz zu P.R. 10476]
(17. Januar). Klasse 20.
P.A. 45602. J. Brandt, Berlin, für Joseph Apsey, London,
Neuerungen am Bewegungsmechanismus von Triebachsen bei dreh-
baren Untergestellen der Locomotiven (17. Januar). Klasse 20.
P.A. 49479. Ranafier, Oldenburg i/Grhzth., Heizvorrichtung
mit Luftcirculation für Eisenbahnwagen (17. Januar). Klasse 20.
P.A. 35131. Michael Faforke, Berlin, Eisenbahnwagenkuppe-
lung (20. Januar). Klasse 20.
P.A. 36289. R. J. Schmutzler, Berlin, für Emanuel Guende
in Gavaillon, Frankreich, Selbstthätiger Blocksignalapparat (20. Ja-
nuar). Klasse 20.
P.A. 38849. F. G. Glaser, Königl. Gommissionsrath, Berlin,
für Adolph Klose, Maschineninspector in Rorscbach, Schweiz,
Neuerungen an beweglichen Achsen für Eisenbahnfahrzeuge [Zu-
satz zu P.R. 10250] (20. Januar). Klasse 20.
254
P.A. 1103. Otto Frühling, Regierungsbaumeister, Bromberg,
Fixirungsplatten für Schraubenmuttern und Werkzeuge zu deren
Befestigung (31. Januar). Klasse 19.
P.A. 1102. F. C. Glaser, König). Oommissionsrath, Berlin,
für Wenzel Hohenegger, Wien, Langschwellenoberbau (3. Februar).
Klasse 19.
P.A. 28170. Julius Moeller, Würzburg, für Victor Kramer,
Innsbruck, Neuerungen an Luftbremsen für Eisenbalinfahrzeuge
(31. Januar). Klasse 20.
P.A. 36996. fl. Ventzke, Berlin, Neuerungen an den Clauss-
schen Intercommunicationssignalen bei Eisenbahnzügen (31. Ja-
nuar), Klasse 20.
P.A. 28762. Theod. Henning, Bruchsal, Neuerungen an Eisen-
habnsignalen (3. Februar). Klasse 20.
P.A. 1451. H. Büssing, Braunschweig, Neuerungen an der
Bewegungs Vorrichtung von Bahnhofsabschlusssignalen (7. Februar).
P.A. 1714. Carl T. BuTchardt, Berlin, für Emil Lobeck, Ha- '■
vanna, Neuerungen an Eisenbahnwagen (7. Februar). Klasse 20.
P.A. 37423. H. Ruperti, Wismar i/M., Seitenkuppelung an J
Eisenbahnwagen (10. Februar). Klasse 20.
P.A. 43593. Karl Pieper, Berlin, für Joseph Stokes Williams,
Riverton, New-Jersey, V. St. A., Weichen- und Signalverriegelung
(10. Februar). Klasse 20.
P.A. 49794. Julius Moeller, Würzburg, für Salomon Brunner,
Bregenz, Seitenkuppelung für Eisenbahnwagen (10. Februar). -
Klasse 20. (Nach „Glaser’s Annalen.“)
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin- Anhaitische Eisenbahn. Mit
dem 1. März c. tritt der Nachtrag III zu
unserem Localtarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden
Thieren in Kraft.
Derselbe enthält: Einführung directer
Abfertigung nach und von dem städtischen
Central- Viehhofe bei Friedrichsberg, sowie
Ergänzung der Desinfectionsgebühren.
Exemplare des cju. Nachtrags sind durch
unsere betreffenden Dienststellen zum
Preise von 0,10 M zu beziehen. Berlin,
den 22. Februar 1881. Die Direction. (628)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Local-
tarif für Leichen, Fahrzeuge imd lebende
Thiere. Nachtrag II zum Tarif ist wie
folgt zu berichtigen:
1. Auf Seite 3 unter II Zeile 2 sind die
Worte
in Wagenladungen
zu streichen.
2. Auf Seite 3 sind folgende Anmerkungen
nachzutragen:
a) Die Gebühr von 7,20 M für den
Geleise - Anschluss zwischen dem
Central-Viehhof und der Ringbahn
ist auch für halbe Wagenladungen
und einzelne Stücke Vieh zu ent-
richten.
b) Die Desinfectionsgebühren für die
auf dem Central-Viehhof zu ent-
ladenden Wagen betragen:
2 M für einen einbordigen Wagen,
3 ,, „ „ Etagewagen.
Stettin, den 24. Februar 1881. König-
licbe Direction. (648)
Oberschlesische Eisenbahn. Vom
15. April d. J. beträgt der Verkaufspreis
der Frachtbrielforiiiulare für lOO Stück
0.80 ^ Breslau, den 28. Februar 1881.
Königliche Direction. (634)
Die Haltestellen Kuhoreiteu (Strecke
Tilsit-Memel) und Wiekischken (Strecke
Insterburg-Prostken) werden vom 1. März
rl. J. ab bezüglich der Abfertigung von
WageuladnngsgUteru den Stationen gleich-
gestellt, und es findet auf denselben vom
genannten Tage ab eine unbeschränkte
Abfertigung von Gütertransporten in
vollen Wagenladungen statt. -
Die Abfertigung von Eil- und Stück-
gütern findet bis auf Weiteres, wie bisher,
nicht statt. Bromberg, den 27. Februar
1881. König!. Eisenbahndirection. (644 J)
Im Verkehr zwischen Steglitz, Lichter-
felde, Zehlendorf, Schlachtensee, Neu-
babelsberg und Wannsee, sowie Gross-
Kreutz einerseits und Stationen westlich
von Magdeburg andererseits werden für
Güter, welche in Potsdam bezw. Branden-
burg Mangels directer Frachtsätze zur
Umkartirung gelangen, von jetzt ab er-
niässigte Transitfrachtsätze berechnet.
lieber die Höhe dieser Frachtsätze er-
theilen die Expeditionen auf den vorbe-
zeichneten Stationen Auskunft. Magde-
burg, den 28. Februar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (651)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Im Bergisch-Märkisch- und Kölu-Minden-
Bergisch - Märkisch - Nassauischen resp.
Frankfui’t - Bebraer Verkehre tritt vom
1. März er. ab ein Tarif für die Beför-
derung von Leichen, J’ahrzeugen und
lebenden Thieren in Kraft.
Auskunft ertheilen sämmtliche bethei-
ligten Stationen. Frankfurt a. M.-Sachsen-
hausen, den 27. Februar 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (633)
Am 15. März er. tritt zum Yiehtarif
der Berliner Nordbahn etc. mit der
Mecklenburgischen Friedrich - Franz und
Lübeck - Buchener Eisenbahn etc. vom
1. Juli 1880 der II. Nachtrag in Kraft.
Derselbe enthält unter Anderem Fracht-
sätze für lebende Thiere nach und von
den Stationen Sternschanze, Schulterblatt
und Altona - Ottensen der Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn im Verkehr
mit Stationen der Berliner Nordbahn.
Auskunft über die Höhe der fraglichen
Sätze ertheilt schon jetzt unser Verkehrs-
büreau.
Exemplare des Nachtrags II sind bei
unserer Gütercasse auf dem Nordbahnhof
hierselbst und im Auskunftsbüreau der
Staatsbahnen, Leipziger Platz 17 part.,
käuflich zu haben. Berlin, den 22. Fe-
bruar 1881. Königliche Eisenbahndirection
als geschäftsführende Verwaltung. (643 J)
Am 1. März d. Js. tritt der Nachtrag II
zu dem vom 1. Mai 1880 ab gütigen Tarife
(Theil III) für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden
Thieren im Berlin-sächsischen Verbände
in Kraft. Exemplare hiervon sind bei
den betheiligten Güterexpeditionen käuflich
zu erlangen. Dresden, den 26. Februar
.1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
sebäftsführende Verwaltung. (630)
Harz-Nordsee-Verband. Am l. März er.
tritt zu dem Verbandsgütertarife der
22. Nachtrag in Kraft.
Derselbe enthält neue bezw. geänderte
Tarifsätze für den Verkehr zwischen der
Köln - Mindener Station Hamburg und
Hannoverschen Station Lüneburg einer-
seits und einzelnen Verbandsstationen
andererseits, sowie anderweite Tarifsätze
für den Verkehr zwischen einigen Braun-
schweigischen und Frankfurt-Bebraer Sta-
tionen.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Verbandsexpeditionen zum Preise von
0,10 M käuflich zu haben. Magdeburg,
den 27. Februar 1881. Namens der Ver-
bandsverwaltungen: Königliche Eisenbahn-
direction. (631)
Märkisch - Sächsischer V erbaiidsverkebr.
Am 1. März er. ist zum Tarif vom 1. Mai
1880 für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren der
I Nachtrag erschienen.
Derselbe enthält:
1. Aufnahme des Berliner Centralvieh-
hofs bei Friedrichsberg,
2. Ergänzung des Tarifs für Nebenge- '
bühren. Berlin, den 2. März 1880. Die
Direction der Berlin-Görlitzer Eisenbahn-
gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung^ :
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Mit
dem 1. März er. tritt Nachtrag 111 zum
Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren in Kraft,
welcher directe Frachtsätze für Vieh in
Wagenladungen von und nach dem städti-
schen Centralviehhof in Berlin enthält. j
Näheres ist auf den Stationen der Ver-
bandsbahnen zu erfahren, woselbst aucli ^
Exemplare dps Nachtrags zum Preise von j.
0. 05 M käuflich zu haben sind. Erfurt,
den 26. Februar 1881. Die Direction der «
Thüringischen Eisenbahngesellschaft als ^
geschäftsfübrende Verwaltung. (632)
Norddeutscher Verbaud. Zum Tarife für .;
die Beförderung von lebenden Thieren etc. '
vom 1. April 1880 ist der vom 5. März er. •
ab gültige Nachtrag 2 herausgegeben, ,
welcher Tarifsätze für den Verkehr von
und nach dem städtischen Centralviehhofe j
in Berlin enthält. Exemplare des Nach- j
trags sind auf den Verbandstationen j
käuflich zu haben. Hannover, den 25. Fe- .
bruar 1881. Königliche Eisenbahndirection, ^
Namens der Verbandsverwaltungen. (647) ‘fi
Norddeutscher und Hannover-Rheinischer ' ^
Verband. Mit dem 1. März er. treten für ■*
Steinkohlentransporte von der Zeche Massen
nach verschiedenen Stationen ermässigte 1
Frachtsätze in Kraft, welche bei den Ex- 4
peditionen der betreffenden Verbandssta- J
tionen zu erfahren sind. Hannover, den j
27. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction Namens der Verbands-Verwal- J
tungen. (637) _
Schlesisch - Niedersächsischer Verband. ^
Am 1. Februar d. J. ist für Roheisen-
transporte in Ladungen von 10 000 kg pro
Wagen zwischen der Station Peine der ^
Hannoverschen Staatsbahn und der Sta- ;
tion Sosnowice der Warschau-Wiener Bahn Ji
ein directer Ausnahmefrachtsatz von *
1,74 M pro 100 kg zur Einführung ge- ^
kommen. Magdeburg, den 1. März 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen: Kö* |
nigliche Eisenbahn-Direction. (649) 4
Schlesisch - Niedersächsischer Verband. |
Am 25. Januar d. Js. sind directe |
Tarifsätze für den Güterverkehr zwischen
der Halle-Sorau-Gubener Station Gollmitz *
und der Station Hannover der Hannover- J
sehen Staatsbahn eingeführt worden. Mag:^
deburg, den 28. Februar 1881. Namens |
der Verbandsverwaltungen: Königl. Eisen*
bahn-Direction in Magdeburg. (629) M
Zu dem seit 1. October 1880 gütigen t
Lebensmitteltarif von Italien nach Deutsch- I
laud, in welchem unsere Station t
Berlin B/Dr. enthalten ist, tritt am
1. März er. der Nachtragi in Kraft. Der-
selbe enthält Ergänzungen der Trans-
Ortbedingungen und Aufnahme der >
tation Ala der Oesterreichischen Süd- '
266
bahn. Exemplare sind vom Auskunfts-
büreau der Staatsbahnen hierselbst zum
Preise von 0,10 M. zu beziehen. Berlin,
den 25. Februar 1881. Königl. Eisenbahn-
Direction. (640 J)
Mit 1. März 1881 treten für die Dauer
der Elbschifffahrts-Saison Nachträge zu
den Uebernahmetarifen für Dresden-Elb-
kai in Kraft, und zwar Nachtrag II für
den Verkehr mit Ungarischen und Nach-
trag III für den Verkehr mit Oesterrei-
chischen Stationen. Exemplare sind bei
unserer Güterexpedition Dresden -Altst. zu
erlangen. Dresden, den 1. März 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, v. Tschirschky. (635)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 1. März er. treten von den Stationen
der Märkisch - Posener Eisenbahn (Tarif
vom 1. Juni 1878) neue Tarifsätze nach
dem neuen städtischen Centralviehhofe in
Berlin, welcher auf Station Friedrichsberg
mit der Berliner Ringbahn in Schienen-
verbindung gebracht ist, in Kraft.
Für den Verkehr dieser Station wird
neben den tarifsmässigen Gebühren für
die Transporte bis Berlin noch die Gebühr
von 7,20 oil pro Wagen — welche auch
für halbe Wagenladungen und Einzelvieh
gilt — erhoben. Guben, den 23. Februar
1881. Die Direction der Märkisch-Posen er
Eisenbahn - Gesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (646)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Fortan ist für Flachstransporte im Ver-
kehr zwischen den Stationen des Eisen-
bahn - Directiousbezirks Bromberg nnd
sämmtlicheu Stationen der Staats- nnd
unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen
die Verwendung zweier Wagen von ge-
ringerer Tragfähigkeit an Stelle und in
Ermangelung eines Wagens von 10 000 kg
Tragfähigkeit bei Anwendung der Fracht-
sätze des Specialtarifs II gestattet. Brom-
berg, den 2. März 1881. Königliche Eisen-
babndirection. (652 J)
2. Terkehrs- Störungen etc.
Lemberg - Czernowitz - Jassy Eisenbahn.
Der Verkehr auf unseren Oesterreichischen
Linien ist am 13. und 14. Februar 1881
wegen Schneeverwehungen vollständig
eingestellt worden.
3. Ansloosungen.
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Bei der
am 1. März 1881 in Gegenwart eines K. K.
Notars stattgefundenen neunten Verloo-
sung der Prioritätsobligationen wurden
zweiundvierzig Stück und zwar die Num-
mern 379, 517, 650, 2551, 5944, 6071, 6649,
6945, 7102, 8957, 9302, 10720, 11213, 11718,
12141, 12541, 13771, 14013, 14342, 14765,
15694, 15949, 16753, 17146, 18665, 21393,
21886, 25322, 25929, 26340, 26579, 27608,
29650, 30275, 30586, 31943, 33340, 33385,
33896, 35f24, 35612 und 35905 gezogen.
Die Einlösung der gezogenen Obliga-
tionen wird zugleich mit der Zahlung des
aml.Septemberl881fälligenZinsencoupons
derselben von diesem Tage an gegen Er-
lag der Originalschuldverschreibungen und
zwar in Wien bei der K. K. priv. Oesterr.
Creditanstalt für Handel und Gewerbe mit
fl. 200 Oesterr. Währung in effectiver
Silbermünze, — in Frankfurt a/M. bei den
Herren M. A. von Rothschild & Se. und
bei der Filiale der Bank für Handel und
Industrie, — und in Berlin bei der Bank
för Handel und Industrie mit demjenigen
Betrage in Deutscher Reichswährung er-
folgen, welcher seinerzeit vor dem Fällig-
keitstermine als beiläufig entsprechender
Gegenwerth von 200 Oesterreichischen
Silbergulden bekannt gegeben werden wird.
Mit dem Rückzahlungstermine der ver-
loosten Schuldverschreibungen hört jede
weitere Verzinsung derselben auf, und sind
daher bei deren Einlösung auch sämmt-
liche bis zu diesem Zeitpunkte noch nicht
fällig gewordenen, zu denselben gehörigen
Zinsen Coupons mit zurückzustellen, widri-
gen 8 die fehlenden Coupo ns vom Capitalsbe-
trage in Abzug gebracht werden.
Die Verloosung der Actien unterbleibt
auch im laufenden Jahre auf Grund des
Gesetzes vom 28. März 1876 R. G. Bl. No.
58 u. z. noch insolange, als sich ein Be-
triebsabgang ergiebt.
Von den in früheren Jahren bereits
verloosten Titres w. irden bisher noch
nicht eingelöst folgende Nummern:
Actien: 1706, 2728, 5078, 8625, 9022, 11178,
19951, 23311, 24022 und 29865.
Prioritätsobligationen: 360, 2231, 4520,
6126, 6039, 6516, 6969, 7304, 7389, 9190,
10091, 11231, 11286, 11369, 13281, 13808,
13810, 14087, 14243, 14482, 17075, 17345,
17853, 19029, 19235, 21838, 21878, 22814,
23618, 23805, 23974, 24254, 24607, 24639,
24799, 25485, 25511, 27941, 29380, 30839,
32056, 32061, 32654, 32693, 33271, 33482,
33889 und 34417. Wien, 1. März 1881. Der
Verwaltungsrath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (639)
4. Betriebs-Ergebnisse.
Transport-Einnahmen (von der buchhal-
terischen Richtigstellung).
A. p. Kaiser Ferdinands Nordbahn. 703,64 km.
1880 1881 1881
Vom 1. Jan.
bislO.Febr. fl. 2 691358 2 665 452 —25 906
Vom 11. bis
20. Febr. . „ 585 174 621884 +36 710
fl. 3 276 532 3 287 336 -f 10 804
Mährisch-Schlesische Nordbahn. 143,71 km.
Vom 1. Jan.
bislO.Febr. fl. 126 976 135 109 -f- 8 133
Vom 11. bis
20. Febr. 29 520 32 298 -f 2 778
fl. 156 496 167 407 -f-10 911
Wien, 26. Februar 1881. (636)
5. Submissionen«
Köln-Mindener Eisenbahn. Die Lieferung
von 1 000 Stück Satzachsen mit Speichen-
rädern soll in fünf Loosen von je 200 Stück
im Wege der Submission vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen sind gegen
Einsendung von 1 Jl von unserm ma-
schinentechnischen Büreau, Köln, Ursula-
platz 6, zu beziehen. Die Ablieferung der
Satzachsen soll in zwei gleichen Raten
zum 1. Juli er. und zum 15. August er.
erfolgen. Die Offerten sind mit der
äusseren Bezeichnung „Submission auf
Satzachsen“ bis zum 18. März er.,
Abends, an uns einzureichen und in
denselben der Preis pro Stück und auch
etwaige frühere Lieferungstermine anzu-
geben.
Die Eröffnung der Offerten geschieht
am 19. März er., Vormittags 10 Uhr, in
unserm Geschäftslocale hierselbst, Dom-
hof 48, in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten. Köln, den 1. März
1881. Königliche Direction. (645)
Submission von Schmiedekohlen.
Die für den diesseitigen Directionsbezirk
im nächsten Etatsjahr erforderlichen
Schmiedekohlen sollen in öffentlicher
Submission beschafft werden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in
unserem Generalbureau hier, Fürsten-
strasse No, 1—10 zur Einsicht aus und
können auch von demselben gegen fran-
kirte Einsendung von 50/4 bezogen werden.
Die Eröffnung der mit der Aufschrift:
„Offerte auf Lieferung von Schmiede-
kohlen“
versehenen, frankirt und verschlossen bis
spätestens zum 14. März er., Vormit-
tags 10 Uhr an unser Materialienbureau
in Magdeburg (Fürstenwallstrasse No. 10)
ein zureichenden Angebote findet in Gegen-
wart der etwa erschienenen Submittenten
statt, Magdeburg, den 2.5. Februar 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (627)
K. K. priv. Easchau-Oderberger Eisen-
bahn. Für die Lieferung von circa
1 480 t Bessemerstahlschienen, wovon circa
1 421 t nach eigenem Profil, circa 69 t
aber nach dem Normalprofil der König-
lich Ungarischen Staatsbahnen für Eisen-
schienen des leichteren Systems zu walzen
sind, wird eine Offertverhandlung statt-
finden.
Hierauf bezügliche, mit einem 50 Kr.-
Stempel vers^ene Offerte sind bis
8. März 1. J., 12 Uhr Mittags, bei
unserem Secretariate , Szechenyigasse
No. 2, in Budapest unter versiegeltem
Couvert mit der Aufschrift „Offert zu
Zahl 3251“ einzureichen.
Die betreffenden Lieferungsbedingnisse,
Zeichnungen und Offertbedingungen
können bei unserer Materialverwaltung
eingesehen und von dort gegen Erlag von
Einem Gulden Oe. W. bezogen werden.
Budapest, im Februar 1881. Die General-
direction. (Nacbdruckwird nicht honorirt.)
Privat- Anzeigen.
Wir beabsichtigen 24 Stück Kippwagen
für Schmalspurbahnen von 785 mm Spur-
weite zu Yerliaufeii. Dieselben be-
stehen aus einem eichenen Untergestell
versehen mit schmiedeeis. Achsen, guss-
eisernen 470 mm Hartgussrädern, Zug-
haken mit Gummibuffern und Bremse
mit hölzernen Bremsklötzen und einem
schmiedeeisernen Kasten von 2,72 cbm
Inhalt, zum seitlichen Kippen einge-
richtet.
Die Wagen stehen auf unserer Con-
cor dia-€ri*iibe zur gefl. Ansicht bereit;
Skizzen davon werden event. kostenfrei
ein gereicht.
Donnersmarckliütte,
Obersclilesische Elisen- und
lAoblen-Werbe, Actien-Cfesell-
Schaft Zabrze O/S.
Technikum Hildburghausen.
Staatl. beaufs. Maschinen- u. Mühlen-
bau-Baugewerk- u. Wegebau-Schule.
Staat! anerk. Techniker- resp. Meister-Prüfung.
Sem.-^f. 1. Mg u. l.^Nov. Voruntern kann ev.
genehm. Progr. gr. d. Bathke, Dir.
GANZ &
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actieu-Gesellschaft
in Ofen und Matihor.
Hartguss - Räder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAu8-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheile.
256
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen im Monat Januar 1881.
1.
•2. , 1 3.
4.
5.
6. 1
1
7. 1
8. 1
9. i
10. 1
11,
1 12. 1
1 13. 1
1 14.
Befördert wurden
]
Die E
1 i n n a h I
ne betrug
Bezeichnung
der
ä
Betriebs-
länge
Ende
Januar
Personen
Güter
im Monat Januar
a ^
im
auf
im
auf
aus dem Pe
und G-epäck'
yorkihr
a. d.Güterverk.
im Ganzen
sonstigen C
laeUen
E i s e n b a li 11 e 11.
-r
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
im
auf
im
auf
im
auf
a
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Kilomet.
Anzahl.
Anz.
Tonnen.
Tonnen.
M
JL
A. Hauptbahnen.
1. Staatsbahiieii
und vom Staate für eigene
Keclmnng verwaltete Bahnen.
1
Reichs-Eisenb. i. Elsass-Lothr. .
1881
143,55
638 400
558
432 000
378
503 300
440
1 743 000
1524
2 392 900
2 092 :
gegen
188f-
4-
21,62
-t- 16 136
+
3
51432
— 53
+
25 975
+ 15
— 225 791
— 231
— 229 338
— 245 • ,
2
Preussische Staats-Eisenbahnen
a. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1881
994,45
435 148
441
342 460
350
511 123
518
2 124 841
2 172
2 906 527
2 923 .
bahndirection Berlin gegen
b. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
1880
4-
33,71
-f 22 575
+
8
“
80 471
— 96
-h
16 972
—
-F 89106
— 161
-F 86 478
— 192
bahndirection Bromberg
a. Hauptbahn
1881
2
222,63
379 647
172
209 975
94
767 603
347
1 569 042
708
2 808 342
1264
gegen
1880
-1-
1,00
— 12 518
—
5
—
57 484
— 26
—
8 142
— 4
-430 031
— 194
- 374 748
— 169
/S.Stargard-Cöslin-Colberger B. .
1881
172,49
34 546
202
17 695
103
50 992
298
80 505
467
135 248
784
gegen
1880
—
- 1593
—
9
—
2 214
— 12
—
4 054
— 24
-F 5 987
— 34
- 17 041
- 99
y.Cöslin-Danziger B
1881
198,30
45 818
231
11042
56
41904
211
47 435
241
94 068
474
gegen
1880
- .2 139
—
11
—
7
—
2 801
— 14
- 1 629
+ 9
- 9 426
— 48 ^ .
c. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
bahndirection HannoTer . . .
1881
615,82
524 200
336
664 738
411
715 000
478
2 750 000
1701
3 899 225
2 413
gegen
1880
-f
4,47
- 17 990
—
12
—
77 123
— 49
—
25 578
— 16
-f 319 051
— 203
— 244 398
— 158
d. Verwaltungsbezirk der K. Eisen-
bahndirection Frankfurt a/M. .
1881
]
569,98
895 645
586
976 715
624
607 850
398
2 265 566
1447
3 074 806
1959^
gegen
1880
+
54,42
+ 20 866
—
7
57 071
+ 15
+
36 626
+ 11
-F 316 103
-F 157
-F 319 359
+ 141'
e. Verwaltungsbezirk derK.Eisen-
bahndirection Magdeburg
a. Hauptbahn
1881
1012,17
417 526
413
453 027
448
589 581
583
2 127 045
2 101
2 863 226
2 829 '
gegen
188(1
—
+ 5 016
5
+
38 894
4- 39
+
7 964
-F 8
-F 83 992
-F 93
-F 110 115
+ 109^
/S.Sangerhausen-Artern u. Stass-
1881
32,56
4 131
311
16 633
511
2 904
209
17 512
5.38
22 813
821
furt-Hecklingen-Egeln . gegen
y.Hannover-Altenbeken ....
1880
+
13,73
-t- 4 431
+
311
+
3 358
- 194
-f
2 904
-F 209
+ 4 691
— 143
-F 9 981
+ 139
1881
289,27
69 325
240
109 779
380
54019
187
292 658
1 012
354 393
1 225
gegen
1880
— 534
—
1
—
18 922
— 65
971
- 3
— 60191
— 208
— 58 298
— 202 i
d. Berlin-Potsdam-Magdeburg . .
1881
259,56
2.32 275
895
132 846
512
259 087
998
483 296
186:
828 473
3 192^
gegen
1880
—
- 3 556
14
—
17 869
— 69
6 963
- 27
— 51763
— 200
- 76 505
- 295x1
*. Üelzen-Langwedel
1881
97,83
8 560
87
11 269
115
12 813
131
56 308
576
70 115
717
gegen
1880
-t- 38
—
3 527
— 36
+
47
+ 1
- 12 323
— 126
- 11776
— 120 .
1. Verwaltungsbezirk der K. Direc-
tion der ßerlin-Stettiner E.
«.Stammbahn
1881
350,74
142 583
411
83 398
238
190 367
549
384 043
1095
673 668
1921
gegen
1880
—
-f- 9 759
+
28
—
12 409
— 35
+
724
+ 2
- 34 677
- 99
-F 28 347
+ 81
ß. Vorpommersche Eisenbahn. .
1881
238,47
59 550
259
24 817
104
74 031
.322
84 390
354
183 770
771
g. Verwaltungsbezirk der K. Eifec-
tion der Köln-Mindener E.
1880
4- 3 345
+
14
7 688
— 28
+
109
- 39 742
— 167
- 19 788
— 83
«.Hauptbahn
1881
+
475,22
286 624
645
700 852
1 475
345 754
778
1 714 865
3 609
2 204 573
4 639 1
1880
27,90
-f 51209
+
79
—
15 780
— 127
+
31417
+ 23
— 30 796
— 293
-F 28 256
— 226. i
ß. Koln-Giessen
1881
184,16
91 151
495
259 536
1409
72 048
39.1
604 205
3 280
724 245
3 932 '
gegen
1880
—
-f 3 045
-1-
17
—
14 567
79
205
— 1
— 59 726
- 325
— 60124
— 327 ’
y.Venlo-Hamburg
1881
466,76
130628
281
232 661
498
194 170
418
1 031 663
2 210
1 299 159
2 783 1
gegen
b. Verwaltungsbezirk derK. Direc-
tion der Rheinischen E.
1880
— 2 606
6
16 306
— 35
4 916
— 11
- 73 174
— 157
- 51 764
- 111 i
«.Hauptbahn
1881
1
371,40
701 200
568
748 500
546
635 000
514
2 440 000
1 779
3 308 000
2 412 1
1880
+
76,32
-f- 34 491
—
1
—
153 695
— 151
-F
29 929
- 2
-513 548
- 502
-503 619
— 531 1
/?. Call-Trier
1881
118,16
17 500
148
37 050
314
25 200
213
121 000
1025
150 700
1276 .
gegen
1880
—
-H 1 014
+
8
54
-F 1
+
58
—
+ H
+ 1
-F 1 069
+ 9. J
Summa 2
1881
11
. 669,97
—
—
_
25 601 351
2194 i
gegen
1880
+
211,55
—
-
—
—
-
-
—
-1016838
- 129
3
Sachs. Staats - Eisenbahnen . ,
1881
, 959,92
1 171 069
605
861898
440
1
059 170
547
3 696 379
1886
4 782 176
2 440
gegen
1880
+
33,19
— 309
—
11
+
43 964
+ 15
-F
30 506
+ 6
-t- 190 630
-F 66
-F 204 028
+ 64
4
Wurttembergische Staats - Eisen b.
1881
1
. 528,10
684 317
448
185 993
l-'2
590 362
386
923 044
604
1 745 718
1 142
gegen
1880
+
40,58
+ 28 114
+
7
—
12 131
— 11
+
28 759
+ 8
- 113 608
- 93
— 137 629
— 124
5
Badische Staats-Eisenbahnen . .
188 (
1
. 313,00
492 022
378
278 435
21
649 635
422
913 937
696
1 470 168
1 120
1880
—
- 409
—
39 324
— 30
+
7 355
"F 5
- 212 602
— 162
- 204 787
— 156
6
Main-Neckar-Eisenbahn . . . .
1881
94,50
133 150
1522
45 780
523
107 430
1 228
209 300
2 392
348 230
3 980
gegen
1880
4
7,00
-f- 3 003
35
H-
2 140
4- 24
2 189
-F 25
-f 8 085
-F 92
-F 10 709
+ 122
7
Oberhessische Eisenbahn . . .
1881
175,73
29311
167
14 152
81
22 737
129
37 471
213
71 377
40i_
gegen
1880
—
— 1243
—
7
—
2 638
— 15
—
1934
— 11
— 5 680
— 33
— 18 693
!((£_
8
Olden burgische Eisenbahn . . .
1881
290,25
82 955
286
33 116
114
66 324
228
110 489
381
184 976
637
gegen
1880
— 8 499
—
29
— ■
14 491
— 50
—
8 300
— 29
— 32 345
— 111
- 38 996
— 134
9
Wilhelmsh.-Oldenburger E. . . .
1881
52,37
21 784
416
8 151
156
16 956
324
18 227
348
36 388
696
gegen
1880
—
- 2 334
—
45
—
4 679
— 89
—
1 170
- 22
- 2 468
— 47
— 3 645
- 69
Summa A 1
1881
18 227,33
—
1 -
_
—
—
36 633 282
2^
gegen
1880
+
31.3,94
-
-
1 -
—
-
-
-
+1435089
- 116
257
1<( ' Bcrgisch-Märkisclie Eisenbahn :
a Hauptb, u. Hess. Nordbahn
gegen
b Ruhr-Sieg-Eisenbahn
gegen
11 Berlin-Dresdener Eisenbahn . •
gegen
if Halle -Sorau-Gubener E
gegen
Münster-Enscheder Bahn . .
; gegen
1^ Oberschlesische Eisenbahn :
a. Hauptb. einschl. Neisse-Brieg,
Wilhelms-B., Oppeln-Gr.-Streh-
litz-Morgenroth u. Posen-Thorn-
Bromberg
gegen
b. Breslau-Posen-GlogauerEisenb
gegen
c. Breslau-Mittelwalder Eisenb.
u. Niederschi. Zweigb. gegen
d. Stargardt-Posener Eisenbahn
gegen
Rhein-Nahe-Eisenbahn . .
Zittau-Reichenberger Eisenbai
gegen
Summa A
III. Privatbaimen unter eigener
Verwaltung.
iS Altena-Kieler Eisenbahn . . .
gegen
Berlin-Anhaltische Eisenbahn
geger
Berlin-Görlitzer Eisenbahn . .
gegen
Berlin-Hamburger Eisenbahn .
i gegen
1 Breslau-Sch weidnitz-Freiburger E
i Dortmund- Gronau
Holsteinische Marschbahn
Lübeck-Buchen, u. Lübeck
burger Eisenb. o“*
2J Märkisch-Posener Eisenbahn
Marienb.-Mlawkaer 1
geg€
Nordhausen-Erfurter Eisenb. .
geg«
Oberlausitzer Eisenbahn :
Strecke Kohlfurt-Falkenherg
. geg<
Ools-Gnesener Eisenbahn . .
gegen
31 ' Ostpreussische Südbahn .
Püsen-Creuzbnrger Eisenba
Rechte Oderufer-Eisenbahn
Schleswigsche Eisenbahn
I a. Stammbahn
i. Gotha
\ o-o-
i c. Gera-Eichicht
[ gegei
_J Tilsit-Insterburger Eisenbahn .
3| Braunschweigische Eisenbahn^
f!a. Stammbahn . . .
geg^
Gotha-Leinefelde .
IBCU- rtairar.
3.
4.
5.
7.
8.
9.
1 10.
11. 1
12.
13.
14.
Betriebs-
Personen
Oüter
auf 1
km
Personen
auf
1 km
Güter
auf 1 km
sonst^Queu!
auf 1 km
1881
1 268,60
1 020 676
836
1 256 000
9Ü0
720 425
590
3 366 110
654
4433 035
3 494
1880
-f 99,10
+
73 970
—
8
—
116 792
—
184
6 581
—
47
— 253 674
—
441
— 247 093
— 508
1881
142,92
51 356
370
235 000
645
37 740
272
431 418
3
019
495 958
3 470
1880
+ 9,20
-f-
1 727
13
—
18 379
—
250
4-
378
—
16
— 66 171
—
702
— 65 793
— 731
1881
183,97
32 565
185
28 917
157
42 502
241
134 465
731
196 386
1068
1880
—
—
2 406
—
13
—
4 266
—
23
—
3911
—
22
-f- 4 460
+
24
-t- 189
+ t
1881
301,37
72 464
246
69 974
232
75 175
255
358 470
189
459 544
1 525
1880
—
+
1 050
+
4
—
6 138
—
21
—
3 298
—
11
— 109
—
1
- 8 745
— 29
1881
56,46
11 800
208
13 666
242
7 200
127
27 000
478
44 200
782
1880
700
13
+
7 930
+
141
431
8
-4- 15 695
+
278
— 18 535
-h 328
1881
824,46
277 318
367
677 109
821
281 266
372
2 359 422
2
862
2 914 688
3 535
1880
-f 24,08
+
12 724
+
6
—
45 612
—
82
+ ■
17 084
+
12
— 217 744
—
358
— 201 860
- 359
1881
211,08
53 380
255
107 282
508
83 281
399
430 331
2
039
554 112
2 625
1880
—
+
3 123
+
15
—
13 805
—
66
+
5 521
+
27
— 55 081
—
261
— 50 060
— 237
1881
375,76
L20 966
322
148 381
395
105 789
282
364 370
970
527 169
1403
1880
—
+
6 092
+
16
—
1 721
—
4
+
4 920
+
14
— 40 568
—
108
— 36 448
- 96
1881
172,31
26 900
156
31 925
185
38 358
223
156 286
907
232 144
1347
1880
—
—
321
—
2
—
1 549
—
9
+
1 562
1+
9
— 1 337
—
8
— 1275
— 8
1881
120,60
77139
640
41615
370
59 120
490
128 890
1
069
205 392
1 703
1880
—
+
4 509
+
38
+
777
+
7
+
9164
+
76
+ 4217
+
35
-t- 7 842
-f 65
1881
26,73
17 376
650
19 331
723
9 437
353
32 170
204
41887
1 567
1880
—
+
782
+
29
+
1521
+
57
+
339
+
13
4- 1361
+
51
+ 1 799
+ 67
1881
3 684,26
—
-
—
—
—
—
10 104 505
2 743
1880
-f 132,38
— 266
1881
288,01
138 471
481
58 598
203
154 361
536
257 475
894
411 836
1 430
1880
—
—
917
—
3
—
11491
—
40
—
3 945
—
14
— 47 797
—
166
- 51742
- 180
1881
431,27
169 401
393
176 424
409
285 600
662
683 940
1
586
1 039 540
2 410
1880
—
+
922
+
2
—
9 947
—
23
+
2 786
+
6
- 15 792
—
36
-I- 6 994
-f- 16
1881
327,35
78 700
240
98 644
.301
80 379
246
345 813
1
056
450 242
1375
1880
—
—
3 864
—
12
+
341
+
1
—
5 657
—
17
+ 9 391
+
28
-f 11951
+ 36
1881
441,66
123 362
279
96 612
219
234 431
531
1 009 065
2
285
1 282 691
2 904
1880
+
912
+
2
—
17 073
—
38
+
4 081
+
9
— 181 808
—
411
— 173 977
— 393
1881
600,12
153 045
258
203 750
339
185 851
313
717 732
1
196
930 144
1550
1880
+
2 923
+
5
—
10 708
—
18
4-
7119
+
12
— 40 735
—
68
— 30 010
— 50
1881
152,80
23 363
153
36 622
240
19 153
125
109 243
715
138 862
909
1880
—
3 366
—
22
—
10 063
—
66
—
1647
—
11
— 14 729
96
— 12 792
— 83
1881
96,08
23 379
243
41 967
437
12 524
130
54 809
570
80 797
841
1880
—
—
722
—
8
+
1 222
+
13
—
272
—
3
340
—
4
-f 3 682
+ 38
1881
96,50
29 370
304
10 509
109
24 957
259
25 117
260
50 356
522
1880
+ 8,40
+
2 978
+
4
—
20
—
11
+
1.335
—
9
+ 1057
—
13
+ 2 269
- 24
1881
111,00
47 828
431
31022
279
54 715
493
113 334
1
021
190 949
1720
1880
—
+
2 862
+
26
—
11825
—
107
—
1 448
—
13
- 40 345
—
363
- 47 001
— 423
1881
271,90
39 443
145
47 239
174
72 733
267
151411
557
229 781
845
1880
—
—
1595
—
6
—
5 739
—
21
—
8 763
—
33
— 14117
—
51
- 23 041
— 84
1881
143,03
13 883
97
15 880
111
17 093
120
72 408
506
106 301
743
1880
—
—
1 145
—
8
—
3 691
—
26
—
3 356
—
23
- 11 132
—
78
— 12 822
- 90
1881
78,28
15 830
202
19 930
262
17 122
219
51840
681
74 962
977
1880
-
623
-
8
—
4 980
65
—
1 355
—
17
— 8 471
—
111
- 7 826
— 102
. 1881
148,00
16 061
109
12 579
85
14 320
97
33 900
229
48 220
326
1 1880
—
—
564
—
3
—
1 832
—
12
+
596
+
4
- 7 451
—
50
- 6 855
— 46
. 1881
159,71
19 820
124
15 714
98
21 036
132
59 372
372
91193
590
1 1880
—
+
256
+
2
—
3 007
—
19
+
392
+
3
— 11006
—
69
— 10 614
- 66
. 1881
243,00
33 942
140
31 643
130
53 074
219
167 692
690
232 766
958
1 1880
—
—
4 402
—
18
—
13 924
—
58
+
732
+
4
— 69 365
—
286
— 68 633
— 282
. 1881
203,66
18 961
94
26 394
134
26 921
134
101 572
499
139 193
683
1 1880
—
—
899
—
5
—
5 276
—
25
—
1 149
—
6
— 11454
—
56
— 15 425
— 76
. 1881
317,99
66 981
228
173 276
545
83 940
286
698 590
2
1197
837 530
2 634
11880
—
+
4 680
+
16
—
22 283
—
73
3 643
+
13
- 111384
—
351
- 107 741
— 339
. 1881
229,80
41 903
182
17 261
75
61 702
269
123 200
536
184 902
805
11880
_
2 456
—
11
—
2 476
—
11
—
2 957
—
12
— 21074
—
92
- 24 031
- 104
. 1881
.359,7 1
222 916
620
149 900
417
254 198
707
686 440
9U8
940 638
2 615
il880
—
11 710
—
34
316
—
—
16 543
—
48
- 29 373
—
89
— 45 916
— 137
. 1881
67,13
25 971
387
12 912
192
17 129
255
36 462
543
53 591
798
1 1880
3 392
—
50
—
1968
—
30
—
616
—
9
— 7 675
—
114
— 8 291
- 123
. 1881
77,00
23 545
306
23 575
309
16 .537
215
45 880
596
62 417
811
11880
—
—
1029
—
13
+
1 779
+
23
—
803
10
+ 834
+
11
+ 31
+ 1
.1881
53,93
8 972
166
6 362
118
12 990
241
19 655
364
37 855
702
11880
—
215
+
4
—
170
—
3
—
2 660
—
49
+ 2 566
+
47
— 103
- 2
. 1881
345,00
—
144 359
418
533 927
1
,548
686 192
1 989
11880
-
-
-
-
2 978
—
9
— 23 960
—
69
— 27166
— 79
258
Eutin-Lübecker Eisenbahn . . .
gegen
Gotha-Ohrdrutfer Eisenbahn . .
Hessische/ a. nicht garant. ÄS
garantirte Linien .
Mecklenburg. Friedr.-Franz E. .
gegen
Saal-Eisenbahn
Sächs.-Thüringische Ost-Westb. .
gegen
Weimar-Geraer Eisenbahn . . .
gegen
Wernshausen-Schmalkaldener E.
gegen
Werra-Eisenbahn
Summa A. HL
Summa A,
gegen
B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung.
1. PriTatbahnen nnter Staats-
verwaltung
Angerm.-Schwedter
gef
Altenburg-Zeitzer Eisenbahn
Gaschwitz-Meuselwitzer Eisenb. .
gegen
Summa B. i.
gegen
II. PriTatbahnen unter eigener
Verwaltung.
Aachen-Jülicher Eisenbahn . .
Breslau-Warschauer Eisenbahn
gegei
Crefelder Eisenbahn ....
Ruhland-Lauchhammer Eisenb. .
gegen
Saal-Unstrut Eisenbahn . . . .
Halberstadt - Blankenburger I
gegen
Summa B. II.
gegen
Summa B.
gegen
3.
4.
6.
6.
7.
8.
9. ^ 1
10.
11.
12.
13. 1 14.
Betriebs-
Pe
rson«n
auf 1 km
Güter
auf
1 km
Einnabi
nen
Güter
auflkm
imC
1 —
ranz.inol auflkm :
lange in km
Pe
aut 1 Km
st. Quell.
1881
33,00
12 908
391
3 083
93
9 615
291
7 245
220
17 627
534 :
1880
—
372
—
11
4
735
4
22
—
294
—
9
+
433
4
14
—
452 —
13 .•
1881
17., 35
6 530
376
851
49
3 884
224
1644
95
5 528
319 :
1880
—
—
437
—
27
—
83
—
5
—
243
—
15
—
325
—
19
—
568 —
34 .
1881
463,84
291 050
627
159 606
344
240 715
519
465 200
1
003
733 324 1
581 V
1880
+
14,81
+
11 989
+
5
—
50 078
—
123
V
27101
4
43
—
70 118
—
189
—
39 676 —
141 i
1881
179,15
94 730
529
46 735
261
45 962
257
55 265
308
104 027
581 1
1880
—
4-
2 422
4
14
—
36 307
—
203
4
2 380
4
14
—
24 327
—
136
—
22 062 —
122 i
1881
349,17
71 168
204
30 440
87
126 437
362
188 743
541
328 204
940 f
1880
—
-f-
740
4
2
4
1484
4
4
4
369
4
1
4
2 881
4
9
4
3 1281—
9 j
1881
74,80
25 523
341
9 969
133
16 045
215
23 275
311
39 9441
534 ti
1880
—
—
1313
—
18
4
881
4
12
—
868
—
11
4
1 286
4
17
4
41814
6 i
1881
33,80
5 742
170
12 193
361
2 847
84
12 493
370
19 2741
570 V
1880
—
+
226
4
7
4
840
4
• 25
-I-
111
4
3
4
388
4
12
4
2 964 4
87 1
1881
68,11
17 309
254
7 946
117
17 906
263
15 522
228
33 701
495 }
1880
—
—
380
—
6
4
430
4
7
4
148
4
2
—
3 044
—
44
2 760 —
40 ;
1881
7,00
1815
259
1492
213
652
93
1903
272
2 905
415
1880
—
—
287
—
41
—
391
—
56
—
61
—
9
—
792
—
113
864 —
124
1881
172,00
33 296
194
28 590
166
47 523
276
121 884
709
184 607 1
073 *
1880
—
+
849
4
5
—
2 188
—
13
4
2 454
4
14
—
5 468
—
31
—
2 9741 -
17 1
1881
6
641,21
—
—
—
—
—
9
773 0991 1
472 .?
1880
+
23,21
—
—
—
—
—
4
711 9061—
112
1881
28
652,80
_
56
510 8861 1
979
1880
+
469,53
2729903 —
130
1881
23,11
6 711
290
1459
63
3 741
162
2 914
126
6 847
296 ä
1880
—
—
129
—
6
—
607
—
26
—
238
—
10
—
1 790
—
78
—
1911 —
83 J
1881
25,16
12 410
493
29 995
1 193
4 896
195
43 323
1
723
48 328 1
922 1
1880
—
4
1 791
4
71
+
672
4
27
4
725
+
29
4
100
4
5
4
9094
37 3
1881
12,23
4 906
401
35 944
2 939
1555
127
24 305
1
987
25 867 2
115 ,
1880
—
+
283
4
23
—
1638
—
134
4
138
4
11
—
504
—
42
—
386 —
32
1881
27,76
12 225
440
16 860
607
4 811
173
20 837
751
26 380|
950
1880
—
+
214
4
7
+
1 235
4
44
+
12
1 •
4
1262
4
46
4
195114
70
1881
88,25
107 4221 1
217
1880
4
564|4
6
1881
31,98
13 776
579
64 005
2 001
3 434
144
39 304
1
229
47 466 1
484
1880
—
4
778
+
32
4
4 900
4
153
4
195
4
8
—
894
—
28
4
3334
10
1881
55,34
10 444
189
7 570
137
8 401
152
18 079
327
29 210
528
1880
—
—
796
14
4
1233
4
23
4
66
4
1
4
930
+
17
4
1 026 4
18 :
1881
41,69
34 769
834
3 690
88
9 579
229
4 097
98
19 284
463 ;
1880
—
—
3 415
—
82
—
640
—
16
—
606
—
14
—
639
—
16
—
252 —
7 ,
1881
7,60
2 115
278
1520
200
392
52
1307
172
1699
224
1880
—
+
305
+
40
—
83
—
11
4
64
4
9
—
107
—
14
—
43 —
5 .
1881
52,77
12 355
234
8 487
161
6 673
127
14 993
284
24 166
458
1880
—
—
305
—
6
—
2 029
—
38
—
745
—
14
—
5 471
—
104
—
6 216 —
118
1881
14,50
4199
289
2 363
163
1 819
125
2 381
164
4 210
290
1880
—
—
15
—
1
+
1 319
+
91
—
216
—
15
4
1 179
+
81
4
9614
66
1881
78,50
10 393
132
3 084
39
8 425
108
7 772
99
16 300
208
1880
—
+
1406
+
18
—
181
—
3
4
754
4
10
—
917
—
11
—
213 —
2
1881
24,50
4 636
189
9 984
408
2 900
118
12 550
512
16 110
657
1880
-t-
5,70
+
291
—
42
—
424
—
145
4
397
—
15
4
710
—
118
—
1 0621—
256
1881
306,88
158 444 1
513
1880
+
5,70
5 466|-
28 ;
1881
395,13
266 866|
673 .
1880
+
5,70
4 902| -
22 1
Ausrangirte Eisenbalmscltienen,
2 — 3000 m, Profil III, für Privatgleise noch
brauchbar, kauft und erbittet Offerten
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Schleussig, Neuer Anbau, b/Leipzig.
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H
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das Babnineister-Examen cmpfoblen.
Gegen Einsendung des Betrags auch Franco-Zusendung durch die Unterzeichnete
Verlagsbuchhandlung. J, JF, Bergmann^ Yerlagsbuchh., Wiesbaden.
259
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen im Monat Januar 1881.
Im Monat
Januar 1881
befördert
[onat Januar
Die Eiunahi
me betrugt vom 1. Jam
uar bis 31
L. Januar
Benennung
der
Eisenbahnen
'S S SM
wurden
1881
188(
)
1881
188C
1
l«-§l
Personen
Güter
für
Personen
Gepäck
für Güter
Ganzen
pro
Kilom.
im
Ganzen
KtCm.
Diiferz.
Küom.
in
Ga^en
Kilom.
im
Ganzen
KUora.
Differz.
pro
Kilom.
in
Kilom.
Anzahl
Tonnen
G u 1 ö
e n
Guld<
sn
Gulden
Guldi
!D
Procenl
einsame Oesterreichisch-
tgarische Eisenbaluien.
1 Ungar.-Galiz. Eisenbahn
267
13 009
6 920
9 735
33 879
43 614
163
65 013
243
-32-9
43 614
163
65 013
243
— 32-9
hau - Oderberger Eisenb.
clusive Eperies-Orlo) . .
427
39 619
94 610
30 151
261515
291 666
683
251 189
588
-16-2
291 666
683
251 189
588
-f 16-2
2 011
300 72S
432 025
404 138
2 134 402
2 538 541
1262
2 312 923
1 150
- 97
2 538 541
1 262
2 312 923
1 150
-f- 9-7
ahn-Gesellschaft .
2 190
331 432
365 795
424 679
1 998 684
2 423 363
1 107
2 295 017
1 025
- 8-0
2 423 363
1 107
2 295 017
1025
-f 8-0
rische Westbahn
373
38 950
26 112
28 088
76 555
104 643
281
89 396
240
-17-1
104 643
281
89 396
24-1
-fl7-l
Summa . .
5 268
723 739
925 462
896 791
4 505 036
5 401 827
1025
5 013 538
943
h 87
5 401 827
1025
5 013 538
945
+ 8 7
irreichische Eisenbahnen.
94
40 078
313 142
14 303
227 548
241851
2 573
267 287
2 843
- 9-5
241 851
2 573
267 287
2 843
— 9-5
180
47 50S
50 619
20 912
91 836
112 748
626
119 768
665
- 5-9
112 748
626
119 768
665
- 5-9
201
27 831
135 179
28 464
284 73£
313 203
1 558
298 234
1484
+ 5-0
313 203
1558
298 234
1484
+ 50
397
38 005
265 786
34 618
389 151
423 775
1067
412 449
1 039
h 27
423 775
1067
412 449
1 039
■4- 2-7
89
23 158
104 688
6130
139 15t
145 280
1632
149 117
1675
- 2-6
145 280
1632
149 117
1 675
— 2-6
5
850
5 961
354
2 394
2 748
550
2 082
416
+ 32'2
2 748
550
2 082
416
-f-32-2
;rzog Albrecht-Bahn . .
181
9 679
7 714
9 092
23 496
32 588
180
51 734
286
- 37-1
32 588
180
51 734
286
-37-1
sehe Carl Ludwig-Bahn:
352
J 58 662
14 543
70 976
53 065
/ 80 630
475 190
555 820
1579
575 704
1636
- 3-5
555 820
1579
575 704
1636
— 3-6
ues Netz. . . .
B.-G.
241
91
\ 24 932
6 915
95 308
108 095
120 240
115 010
499
1 264
103 718
104 463
430
1 148
-I-16-0
-flü-1
120 240
115 010
499
1264
103 718
104 463
430
1 148
-t 16-0
+ 10-1
r Franz Josef-Bahn
712
93 870
109 773
119122
426 595
545 717
766
513 821
722
+ 6-1
545 717
766
513 821
722
-i- 6-1
1 238
400
106 026
112 253
133 505
475 382
608 887
1522
495 024
+ 22-9
608 887
1522
495 024
1 238
-f 22-9
27
1566
3 485
922
3 667
4 589
170
4 628
171
- 06
4 589
170
4 628
171
— 0-6
144
9 624
17 268
9 768
48 107
57 875
402
55 295
384
-h 4-7
57 875
402
55 295
384
+ 4-7
58
7 399
35 477
8 228
59 709
67 937
1 171
46 010
793
-i-47-7
67 937
1 171
46 010
793
-1-47-7
!tzendorf-K.-Ebersdorf*) .
25
40 746
24 739
24 739
990
10 830
542
-i-827
24 739
990
10 830
542
-+-82-7
Izburg-Tiroler Bahn . .
290
21 349
17 336
13 158
39 379
52 537
181
48 754
168
-f 7 7
52 537
181
48 754
168
4- 7-7
)rinz Rudolf-Bahn incl.
iel-Hüttenbahn und Zelt-
5-Fohnsdorf
812
60 507
118 801
55 958
258 910
314 868
388
297 253
366
-1- 6-0
314 868
388
297 253
366
-1- 6 0
r Ferdinands -Nordbahn
697
162 470
365 032
278 748
1 782 655
2 061 403
2 958
2 121 228
3 043
- 2-8
2 061 403
2 958
2 121 228
30J3
— 2-8
Ihrisch-Schles. Nordbahn
141
32 063
36 448
27 734
74123
101 857
722
98 896
701
-p d‘0
101 857
722
98 896
701
-f 3 0
sierer Eisenbahn
6
3 559
4 521
757
4 038
4 793
799
'777
-’l7-8
4 795
799
.-Czern.-/Lemb.-Czern. .
267
24 346
26 911
36 658
134 052
170 710
639
207 4’95
170 710
639
207 495
777
— 17-8
ß.(Oe.L.)\Czern.-Sucz. .
m-Vordembereer Bahn .
90
6 975
14 152
10 017
33 792
43 809
487
42 701
474
+ 27
43 809
487
42 701
474
+ 2-7
15
3188
17101
877
14 576
15 453
1030
16 815
1 121
- 81
15 453
1030
16 815
1 121
— 81
ische Grenzbahn. .
109
12 207
16 624
5 442
25 674
31 116
285
28 303
260
9-6
31 116
285
28 303
260
+ 9-6
isch-Schlesische Centralb.
152
13 765
20 954
10 538
39 389
49 927
328
52 437
345
- 4-9
49 927
328
52 437
34.5
- 4-9
tscheiner Localbahn . .
8
2 887
2 693
1017
2 680
3 697
.462
3 697
462
rr. Localbahn-Gesellsch. :
lau-Zleb u. Skowitz- Wrdy-
sic .
11
1
296
5 337
116
4 901
5 017
456
5 017
456
sceker Industriebahn . .
4 929
1442
1442
1442
863
1442
1442
rreich.l Garant. Strecke .
623
106 229
157 857
116 2^
444 478
560 729
900
537 893
-f 4-3
560 729
900
537 893
863
+ 4<3
westb. \ Ergänzungsnetz .
305
44 530
193 172
37 439
353 101
390 540
1280
375 125
1 230
- 4-1
390 540
1280
375 125
1 230
-|- 4-1
u-Friedländer Eisenbahn
33
4 789
7 600
2 071
15 354
17 425
528
22 674
687
-23-1
17 425
52.8
22 674
687
-23-1
J-Priesen (Komotau) E.:
te Linien
155
7 841
53 423
7 837
95 800
103 637
669
102 533
662
- ri
103 637
669
102 533
662
+ 1-1
Isen-Klattau-Eisenstein .
97
6 229
27 074
4 344
45 067
49 411
509
48 660
502
+ 1-4
49 411
509
48 660
502
-t- 1-4
Duxer Eisenbahn ,
155
10 612
90 916
9 130
124 903
134 033
865
116 041
749
-t-15-5
134033
865
116 041
749
-i-15-5
Staatsbahnen :
151
aunau-Strasswalchen . .
37
2 846
2 582
1409
3 791
5 200
141
5 598
- 6-6
5 200
141
5 598
151
- 6-6
ilmatiner Bahn . .
105
1033
1216
1068
2 418
3 486
33
3 850
37
- 10-8
3 486
33
3 850
37
— 10-8
liester Bahn . .
112
27 917
4 238
7 718
15 173
22 891
204
36 206
323
-36-8
22 891
204
36 206
323
— 368
)nau-Ufer Bahn**)
8
35 966
8 092
8 092
1012
3 931
491
+ 106T
8 092
1012
3 931
491
-j- 106T
bersdorf-Würbenthal . .
21
12^
2 320
' 439
1658
2 097
100
’l04
2 097
100
iaianer Bahn . .
143
2 806
2 017
3 516
5 565
9 081
64
14 832
-’38-5
9 081
64
14 832
104
— 38-5
iegsdorf-Römerstadt . .
14
1088
2 270
278
1408
1686
120
2 471
177
-32-2
1686
120
2 471
177
— 32 2
irzzuschlag-Neuberg . .
11
1 742
5 496
476
2 886
3 362
306
2 218
202
+ 51-5
3 362
306
2 218
202
-1-51-5
ederösterr. Staatsbahnen
154
15 210
14 101
7 063
21 758
28 821
187
25 860
168
-f-11-3
28 821
187
25 860
168
-f 11-3
ikonitz-Protivin .
144
9 203
16 475
6 702
23 163
29 865
207
26 164
182
-fl37
29 866
207
26 164
182
-fl3*7
imow-Leluchow fOrlo)
151
4 747
3 688
4 485
12 258
16 743
111
18 381
122
- 9-0
16 743
111
18 381
122
— 9-0
irvis-Pontafel . . .
25
2 466
5 540
2 323
8 998
11 321
453
11 129
445
-f
- 1-8
11321
453
11 129
445
+ 1-8
nterdrauburg-Wolfsberg .
38
2 253
1 274
1057
1 831
2 888
76
2 919
77
- 1-3
2 888
76
2 929
77
— 1-3
ordd. Verbindungsbahn .
283
48 485
111 997
28 037
238 894
266 931
943
246 241
870
-h 8-4
266 931
943
246 241
870
+ 8-4
au-Kxalup-Prager Eisenb.
120
26 895
84 975
20 503
114 938
135 441
1 129
130 284
1086
-i
- 4-0
135 441
1 129
130 284
1086
-f 4-0
rlberger Bahn . . .
96
30 168
14 939
10 239
17 913
28 152
293
30 311
316
- 7-3
28 152
293
30 311
316
- 7-3
-Pettendorf- Wiener-Neu-
ädter Bahn
67
11814
45 585
6 355
63 399
69 754
1041
56 294
840
-f
- 23-9
69 764
1041
56 294
840
-f23-9
Summa . .
8 693
1 192 606
2 861 692
1 217 655
6 913 569
8 131 224
935
7 943 671
919
4
- 17
8 131 224
935
7 943 671
919
+ 1-7
igarische Eisenbahnen.
d-Fiumaner Bahn . . .
392
67 322
23 322
44 766
80 322
125 088
319
123 527
315
-f 1-3
125 088
319
123 527
315
+ 1-3
-Korösthaler Bahn ,
62
6 823
3 522
3 920
7 854
11 774
190
17 710
286
-33-6
11774
190
17 710
286
— 33-6
*) Inclusive der K. K. Donauuferbahnstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
**) Exclusive der Theilstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
« .-H-
Im Monat
Januar 1881
Die Eil
inahme betrug im Mo;
nat Januar
Die Einnabm
e betrug
vom l.Janu
Benennung
Eisenbahnen
fl ® aoo
wurden
1881
1880
l«-§l
Personen
Güter
Per^nen
Gepäck
für Güter
Galten
KUom.
im
Ganzen
KUom.
Differz.
Kilom.
Gan'^en
Kilom.
Ganzen
KUom.
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Guld
e n
Guide
n
Gnlden
Gnldt
in
Arad-Temesvarer Eisenbahn .
57
5 000
4 600
5 000
10 500
15 500
272
16 065
282
— 3-5
15 500
272
16 065
282 vi
Battaszek - Dombovar - Zakäny
(Donau-Drau) Bahn . . .
166
5 716
7 12.3
5 500
26 600
32 100
193
28 827
174
-f 10-9
32 100
193
28 827
i ;
1744'
3404^
Erste Siebenbürger Eisenbahn
290
14 932
15 273
14168
69 637
83 805
289
98 496
340
- 15-0
83 805
289
98 496
Fünfkirchen-Bäreser Bahn . .
68
13 957
15 086
7 573
32 748
40 321
592
39 174
576
+ 2-8
40 321
592
39174
576 li
1 204lj
Mohacs-Fünfkirebner Bahn .
68
9 434
35171
5 361
72 362
77 723
1 143
85 858
1 204
— 5-1
77 723
1 143
85 858
Raab-Oedenburg-EbenfurterB.
118
16 829
24 321
8 593
35 312
43 905
372
.38 516
326
+ 14-1
43 905
372
38 516
32el
Ungarische Nordostbahn . .
Kgl. Ungar Staatseisenbahnen
58U
51 231
36 547
45 941
108 606
154 547
266
153 015
264
-f- 0-8
154 547
266
153 015
264 1
2 613
169 500
259 300
235 800
922 000
1 157 800
443
1 121 923
442
+ 0-2
1 157 800
443
I 121 923
442 1
Summa . .
4414
360 744
424 265
376 622
1 365 941
1 742 563
395
1 723 111
397
- 0*5
1 742 563
395
1 723 111
397 1
Becapitnlation.
Summeder gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen ....
5 268
723 739
925 462
896 791
4 505 036
5 401 827
1025
5 013 538
943
t?:;
5 401827
1025
5 013 538
943 4
9lH
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
8 693
1 192 606
2 861 692
1 217 655
6 913 569
8 131 224
935
7 943 671
919
8 131 224
935
7 943 671
Summe der Ungar. Eisenbahnen
4 414
360 744
424 265
376 622
1 365 941
1 742 563
395
1 723 111
397
— 0-5
1 742 563
395
1 723111
Hauptsumme . .
18 375
2 277 089
4211 419
2 491 068
12 784 546
15 275 614
831
14 680 320
802
+ 3-6
15 275 614
831
14 680 320
eo|
Bedeckter Güterwagen
(Colliwagen)
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Friedr. Siemens.
H. S. HERMANN.
— 261 —
D^utsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£iiiiindzwanziig'Ster «falirg-ang;.
Berlin, den 11. März 1881.
Dieser Nummer liegt eine Zeichenpapier- Probe Ton Schleicher & Schüll in Düren hei.
Inhalt: Die Instradirungsfrage vor 'dem ßeichstage. — i3etriebsresultate Amerikanischer Bahnen pro 1880. — Aus dem Deutschen
Reich. — Italien. — Amerikanische Correspondenz. — Haftpflicht. — Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom Eisenbahnzuge aus. —
Personal-Nachrichten. — Literatur: Archiv für Eisenbahnwesen. — Coursblatt vom 28. Februar 1881. — Miscellen. — Offizielle Anzeigen:
1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Heneral-Versammlungen 3. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Die Instradirungsfrage vor dem Reichstage.
Nach Inhalt des stenographischen Sitzungsberichts vom 3. März 1881.
Abg. Sonnemanu: M. H. Sie wissen alle, wie geringe
Befugnisse unser Reichseisenbahnamt hat ; die Gesetzgebung, die
eigentlich der Institution einen rechten Inhalt geben soll, fehlt
leider; umsomehr müssen wir darauf halten, dass die Befugnisse,
welche dem Reichseisenbahnamt durch die Reichsverfassung und
das Gesetz, welches seine Existenz begründete, gegeben sind,
auch eingehalten werden. Die Reichsverfassung schreibt in Ar-
tikel 42 und 44 vor, dass das Reich die Aufsicht über das ge-
sammte Eisenbahnwesen hat, dass das Reichseisenbahnamt die
Befugnisse, welche Art. 42 und 44 enthalten, ausübt. Es heisst
in Art. 42, dass das Deutsche Eisenbahnnetz wie ein einheitliches
Netz verwaltet werden soll; in Art. 44, dass dafür gesorgt werden
soll, dass die Expedition im Personen- und Güterverkehr, das
Uebergehen von einer Bahn auf die andere gegen die übliche
Vergütung gesichert sein soll. Was nun die Herstellung eines
einheitlichen Güterverkehrs in durchgehenden Zügen betrifft, so
sind im letzten Jahre im Süden so merkwürdige Dinge vorge-
kommen, dass ich mich für verpflichtet halte, dieselben zur
Sprache zu bringen.
Seitdem die Rheinische uud Köln-Mindener Bahn im Staats-
betriebe sind, ist den Süddeutschen Bahhen, einerlei ob Staats-
oder Privatbahnen, ein Theil der durchgehenden Tarife gekündigt
worden: der Hessischen Ludwigsbahn, den Pfälzischen Bahnen
und hierdurch auch indirekt den Württembergischen und Badi-
schen Bahnen. Es hat sich allgemein die Ansicht verbreitet, der
auch nicht widersprochen ist, dass die Preussischen Staatsbahnen
beabsichtigen, mit Umgehung der nächsten Linien die Güter zum
grossen Theil auf weiten Umwegen zu fahren, um den Süddrat-
schen Privat- und Staatsbahnon weniger Güter zukommen zu
lassen. So z. B. wurde der Hessischen Ludwigsbahn der directe
Verkehr zwischen Frankfurt und Nürnberg gekündigt, und man
beabsichtigte, wie es allgemein hiess, die Güter über Elm-Gmün-
den zu fahren. Das ist gerade so, als ob man Güter von hier
nach Stettin über den Harz fahren wollte, Aehnliche Dinge sind
bei den Pfälzischen Bahnen vorgekommen, wo mit Umgehung der
Pfälzischen Linien die Güter über die Eisass - Lothringischen
Bahnen gelenkt werden sollten. Die Sache hat natürlich grosses
Aufsehen erregt, und die betreffenden Verkehrskreise un<l auch
die betreffenilen Eisenbahnverwaltungen sind ausserordentlich
beunruhigt gewesen.
Von welcher Tragweite die beabsichtigten Aenderungen
waren, ist am besten ersichtlich aus den Verhandlungen, die in
der Hessen-Darmstädtischen Kammer über diesen Gegenstand ge-
führt worden sind. Lassen Sie mich aus dem Material, das dort
vorgebracht worden ist, nur zwei Thatsachen anführen. Unter
Anderem ist constatirt worden, „dass die Absicht der Preussischen
Staatsbahnverwaltung dahin ginge: es würde die dirccte Linie
verlassen und Umwege von sehr bedeutendem Umfange einge-
schlagen, die Güter würden in grossem Bogen um die Pfälzischen
Bahnen und die Ludwigsbahn förmlich herumgeführt werden;
sonderbar sei, dass Hessen an der Untergrabung der Ludwigs-
bahn mitwirke, denn ohne die Neckarbahn würde es gar nicht
gehen.*' Ein anderer Redner hat vorgebracht, „dass durch
die Art, wie zur Zeit die Güterbeförderung von dem richtigen
Wege abgelenkt werde, Handel und Gewerbe schwer geschädigt
würden; es seien ihm Fälle aus seiner Vaterstadt Mainz bekannt,
in welchen Güter, die sonst nach ein bis zwei Tagen eintreffen,
drei, vier und fünf Tage gebraucht haben; es seien sogar Fälle
vorgekommen, in welchen, trotz der Routenvorschrift über die.
Hess. Ludwigsbahn, dieGüter grosse Spazierfahrten gemacht hätten.“
Inzwischen heisst es, diese Aenderungen, die theilweise
schon in Wirksamkeit getreten waren, seien durch Verständigung
wieder rückgängig gemacht. Die Staatsbahnverwaltung kann
aber jeden Tag solche Einrichtungen wieder ins Leben rufen und
so die einzelnen Bahnen in den anderen Deutschen Staaten in
solcher Weise — ich darf wohl den Ausdruck gebrauchen - ver-
gewaltigen. Da der Reichstag nur einmal in jedem Jahre zusam-
menkommt, so habe ich die Verpflichtung gefühlt, die Saclie hier
zur Sprache zu bringen. Ich muss dieses Vorgehen im Interesse
des Staatsbahn Wesens selbst bedauern, umsomehr, als ich nicht
ein neuer Anhänger des Staatsbahn Wesens bin, sondern schon
mehr als ein Vierteljahrhundert für das Staatsbahnwesen mit Ent-
schiedenheit eingetreten bin. Ich bin der Meinung, dass die
Staatsbahnen die Verpflichtung haben, den anderen Bahnen gegen-
über nicht in einer solchen Weise vorzugehen und dass es eine
Pflicht des Reichseisenbahnamts ist, wenn derartige
Dinge wieder verkommen sollten, auf Grund der Be-
stimmungen der Reichsverfassung dagegen einzu-
sebreiten. Ich glaube, dass in dieser Beziehung in der Ver-
fassung Anhaltspunkte genug enthalten sind.
In der letzten Zeit habe ich gehört, dass auch zwischen
Sachsen und den Preussischen Bahnen derartige Differenzen be-
stehen und dass Sachsen dadurch Repressalien ergreife, dass es
auf seinen Eisenbahnen die Güter, z. B. über Hof ^auf weiteren
Strecken nach Bayern führt, anstatt sie über die nähere Thürin-
gische Bahn gehen zu lassen. Hier würde also der Verlust theil-
weise den Preussischen Bahnen zur Last fallen. Man darf ja
niclit anders erwarten, als dass, wenn Preussen in solcher Weise
vorgeht, die anderen Staaten es, soweit möglich, nachmachen
und dass derjenige den Verkehr beherrseht, der die Anschluss-
linien in der Hand hat.
Nach alledem geht meine Anfrage an den Herrn Präsidenten
des Reichseisenbahnamts dahin, dem Hohen Hause Auskunft zu
ertheilen, inwieweit die von mir angeführten Thatsachen begrün-
det sind, ob das Reichseisen bah namt bis jetzt Gelegenheit gehabt
hat, in diese Angelegenheiten sich einzumischen, und welche
Schritte es thun würde, wenn derartige Missstände wiederkehreu
sollten. Nach meiner Ansicht würde es nicht schwer werden, ein
kleines Gesetz einzubriugen und dafür die Mehrheit des Reichs-
tags zu erhalten, welches bestimmte Vorschriften darüber enthält,
wie weit auf Umwegen gefahren werden könne, etwa 10 bis 20 pCt.
über die directe Route hinaus, was darüber hinausgeht, müsste
allen Bahnen untersagt sein. Leider ward bei dem furchtbaren
Anlauf, den man genommen hatte, um in die Reichseisenbahnen
hineinzuspringen, alles, -was im Reich in Bezug auf das Eisen-
262
bahnwesen unternommen wird, mit Misstrauen beobachtet. Viel-
leicht dadurch, dass man gleich alles bat erreichen wollen, kom-
men wir gar nicht vorwärts. In diesem Punkte aber würde es
leicht sein, einen Zustand gesetzlich einzuführen, der alle Theile
befriedigen würde.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath für das Königreich
Preussen , Kaiserlicher Geheimer Oberregierungsrath Körte:
M. H., die Verhältnisse, welche dem Herrn Vorredner Anlass zu
seinen Ausführungen gegeben haben, sind thatsächlich durch die
Vereinbarungen geregelt, welche schon vor Wochen in der um-
fassendsten Weise von den betreffenden Bahnverwaltungen ge-
troffen sind; ich kann mich daher des Eingehens auf das Detail
enthalten und will nur kurz, in Beantwortung der von dem Herrn
Vorredner gestellten Anfrage, die allgemeinen Gesichtspunkte
andeuten, welche von dem Reiebseisenbahnamt in Angelegenheiten
der fraglichen Art festgehalten werden.
Sedes materiae für die Stellung der Reich saufsichtsbehörde
ist neben dem schon vom Herrn Vorredner bezogenen Artikel 4
No. 8 der Reichsverfassung insbesondere der Artikel 44, wonach
die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet sind, directe Expedition
im Personen- und Güterverkehr unter Gestattung des Uebergangs
des Transportmittels von einer Bahn auf die andere einzurichten.
Das Reichseisenbahnamt ist sich der ihm hieraus obliegenden
Aufgabe gegen Staats- wie gegen Privatbahnen stets gleich be-
wusst gewesen, und sind schon vor Jahren Anordnungen ge-
troffen, welche die Erfüllung dieser Aufgabe ermöglichen. Es ist
angeordnet worden, dass jede Eisenbahnverwaltung verpflichtet
ist, von jeder beabsichtigten Aufhebung oder Einschränkung be-
stehender directer Expeditionen dem Reichseisenbahnamt unter
Angabe der Gründe, die dafür bestimmend sind, und unter Er-
läuterung des bisherigen Verkehrsumfangs so zeitig Anzeige zu
machen, dass eine Prüfung der Massregel nach der Rich-
tung hin, ob sie etwa eine Schädigung der Interessen des
allgemeinen Verkehrs herbeiführen könnte, möglich ist. Von
dem Ergebniss dieser Prüfung hat das Reichseisenbahnamt
die,.Ertheilung oder Versagung der Genehmigung abhängig zu
machen. Ich betone, m. H., dass die Prüfung nach den von mir
bereits angezogenen Verfassungsbestimmungen über die Zuständig-
keit der Reichsaufsicht im Eisenbahnwesen sich nur zu erstrecken
hat auf die Frage, ob die Interessen des allgemeinen Verkehrs
etwa ben achtheiligt werden; nur die Rücksicht hierauf ist für
das Reichseisenbahnamt massgebend; in die Prüfung Erwägungen
hineinzuziehen, ob etwa die Massregel für die eine oder andere
der betheiligten Verwaltungen finanzielle Nachtheile zur Folge
haben könnte, ist das Reichseisenbahn £«nt nicht berufen. Das
Augenmerk der Behörde hat sich darauf zu richten, ob, wenn
eine directe Expedition beschränkt oder aufgehoben werden soll,
dem Publikum die Vortheile der kürzesten Route nach Fracht-
sätzen und nach Lieferfrist erhalten bleiben. Diese Prüfung ist
auch in den von dem Herrn Vorredner angedeuteten Fällen auf
das sorgsamste eingetreten, und hat das Reichseisenbahnamt, so-
weit die Genehmigung für die einzelnen Massregeln ertheilt wor-
den ist, ausreichende Kautelen nach beiden Richtungen hin ge-
troffen. Nur da, wo es von vornherein die üeberzeugung ge-
winnen kann, dass eine Schädigung der Interessen des allgemeinen
Verkehrs unbedingt ausgeschlossen, wird die Genehmigung vor-
behaltlos ertheilt.
Der Umstand, dass in einzelnen Fällen auf der einen Route
eine schnellere Beförderung als auf der anderen stattgefunden
hat — auch diesen Punkt deutete ja der Herr Vorredner an —
ist an und für sfich nicht massgebend. Ich brauche nicht erst
zu erörtern, von wie vielen Zufälligkeiten dies in den einzelnen
Fällen abhängig ist. Entscheidend bei der Prüfung sind allein
die publicirten Lieferfristen, unter deren Schutz sich auch die
Bahnverwaltungen selbst jederzeit begeben, wenn Beschwerden
über Verlangsamung der Beförderung eines einzelnen Transports
erhoben werden.
Ich muss aber ferner darauf aufmerksam machen, dass
directe Expedition und directer Tarif nicht zu identiliciren, und
die erstere von dem Bestehen des letzteren an sich nicht abhängig
ist. In den zur Sprache gebrachten Fällen hat es sich überhaupt
nicht sowohl um die Aufrechterhaltung der bestehenden directen
Tarife, als vielmehr um die Frage der Instradirung, der Leitung
des Verkehrs auf den verschiedenen Concurrenzwegen gehandelt.
Den Vereinbarungen der Verwaltungen über die Instradirung
steht das Reichseisenbahnamt, weil diese mehr eine res interna
ist, ebenso fern, wie im allgemeinen der Normirung der in die
directen Tarife wnzustellenden Frachtsätze und der Vortheile,
welche die einzelnen Verwaltungen daraus beziehen. Das Reichs-
eisenbahnamt war also gar nicht in der Lage, alle diese Fragen
mit in das Gebiet seiner Erwägungen zu ziehen. Kann es nun
wohl befremden, wenn die Preussische Staatsbahnverwaltung
darauf Bedacht nahm, directe Tarife mit zum Theil ermässigten
Frachtsätzen und Instradirungen zu modificiren oder zu besei-
tigen, welche den Verhältnissen angepasst waren, wie sie vor
der Verstaatlichung der Rheinischen Bahn bestanden, durch die-
selbe aber eine wesentliche Umgestaltung erfahren hatten? Ich
sollte meinen, die Antwort hierauf könnte nicht zweifelhaft sein.
Jedenfalls war für das Reichseisenbahnamt, nachdem es die Inter-
essen des allgemeinen Verkehrs in den vorn angedeuteten
Richtungen gewahrt hatte, — ganz abgesehen von der Frage der^
Berechtigung — kein Anlass, gegen die Staatsbahnverwaltung'
einen Zwang auf unveränderte Aufrechterhaltung der bestehenden
Zustände zu üben. Ich hoffe, dass' bei objectiver Beurtheilung
der Verhältnisse das Verhalten des Reichseisenbahnamts als ein
durchaus correctes anerkannt wird; dasselbe ist stets in gleicher
Weise verfahren und kann nach Lage der Gesetzgebung auch
später Angelegenheiten gleicher Art nicht anders behandeln.
Abg. Freiherr von Minnigerode bemerkt, dass derartige
Erscheinungen, wie sie Abg. Sonnemann gerügt habe, doch früher
auch, als die Privatbahnen noch übermächtig waren, in der Ge-
stalt der Coalition der Privatbahnen lebhaft hervorgetreten seien,
— dass diese Erscheinungen damals aber nicht eine ähnliche
Kritik gefunden hätten. Man sei damals viel leichter über diese
Verhältnisse hinweggegangen, als' gegenwärtig, wo man dem Staats-
bahnsystem gegenüberstehe, wo man von dem Standjtunkt des
grossen Staatsbahnsystems im Norden des Reichs die Consequenzen
dieser wirthschaftlichen Neugestaltung nicht ziehen will. Soweit
nicht allgemeine Interessen dabei gekränkt würden, müsse es,
was die instradirung anlangt, den einzelnen Verwaltungen über-
lassen werden, welche Bahnkörper sie benutzen wollten.
Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Sachsen
ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von
Nostitz - Wallwitz: Der Abg. Sonnemann glaubte gehört zu
haben, dass auch die Sächsische Staatsbahnverwaltung in Nach-
ahmung des von der Königlich Preussischea Staatsbahnverwal-
tung nach seinem Anführen gegebennn Beispiels in neuerer Zeit
sich bestrebe, den Verkehr von Sachsen nach Süddeutschland auf
einem Umweg über Hof zu leiten. Die Sache liege ganz anders.
Es bestand bisher ein Verkehr von Sachsen nach Frankfurt über
Hof in Concurrenz mit der Thüringischen Bahn und den an-
schliessenden Bahnen. Dieser Verkehr ist, wenn ich recht be-
richtet worden bin, in Verfolg der zwischen der Preussischen
Staatsbahn Verwaltung und den Süddeutschen Anschlussbahnen
etroffenen Vereinbarung von den letzteren der Sächsischen Staats-
ahnverwaltung gekündigt worden.
Abg. Berger (Witten): M. 11. So viel ich verstand, hat der
Herr Bundesrathsbevollmächtigte sich über den vom Abg. Sonne-
mann vorgetragenen Specialfall, nämlich die Ueberführung von
Gütern, die aus dem Norden und Westen Rheinaufwärts kommen
über die Elm-Gmündener Route nach Bayern, nicht geäussert,
indem er sagte, es sei durch die in der letzten Zeit stattgefun-
denen Verhandlungen zwischen den verschiedenen Parteien diese
Angelegenheit bereits erledigt, so dass or, der Bundescommissar,
keine Veranlassung habe, sich darüber des Weiteren auszulassen.
Bei dem grossen Interesse aber, das gerade dieser Fall überall
hervorgerufen hat, wäre es meines Erachtens doch wünschens-
werth gewesen, wenn der Herr Bundesrathsbevollmächtigte sich
über denselben recht eingehend geäussert und dem Reichstag mit-
etheilt hätte, ob jener Fall zu seiner amtlichen Cognition ge-
ommen und wie er darüber entschieden habe. Leider ist dies
nicht geschehen. Der Herr Bevollmächtigte meinte sodann, dass
die Aufhebung oder Beschränkung bestehender Güterverkehre
immer zur Kenntniss des Reichseisenbahnamts gebracht würde
und diese Behörde dann die getroffenen Massnahmen lediglich
unter dem Gesichtspunkt prüfe, ob der allgemeine Verkehr da^
durch geschädigt werde. Werde der allgemeine Verkehr geschä-
digt, so schreite das Reichseisenbahnamt ein, wenn nicht, so
liesse man die Staatseisenbahnen wie die Privatbahngesellschaften
diejenigen Massregeln ausführen, welche denselben im Interesse
ihrer speciellen Unternehmungen angezeigt erschienen. Hinzuge-
fügt wurde noch, dass das Reichseisenhahnamt keine Veranlas-
sung hätte, für Privatbahnen einzuschreiten, wenn etwa deren
^ecielle Interessen durch Massnahmen anderer concurrirender
Eisenbahnlinien geschädigt würden.
Dem entgegen möchte ich doch sagen, dass, als das Reichs-
eisenbahnamt im Jahre 1873 geschaffen wurde, man in die-
sem Hause und auch im Lande draussen der Meinung war,
das neue Reichsamt werde nicht nur der Vertreter der
öffentlichen Interessen gegenüber sämmtlichen Bahnen sein,
sondern auch eine neutrale Instanz zwischen den verschiedenen
concurrirenden Eisenbahnen bilden, und es sich angelegen sein
lassen, da wo durch einseitige Concurrenzmassnahmen seitens
einer Staatsbahn oder Priyatbabngesellschaft berechtigte Inter-
essen einer dritten Gesellschafc geschädigt würden, moderi-
rend resp. auf hebend einzuschreiten. Unter diesem hochwichtigen
Gesichtspunkt scheint aber, wie wir eben hörten, das Reichs-
eisenbahnamt seine Functionen nicht ausüben zu wollen. Ich
bin überhaupt der Meinung, dass der Art. 42 der Bundesver-
fassung, welcher wörtlich lautet:
Die Bundesregierungen verpflichten sich, die Deutschen
Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein
einheitliches Netz zu verwalten und zu diesem Behuf auch
die neuherzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen
anlegen und ausrüsten zu lassen.
263
— ich sage, dass dieser Art. 42 im ganzen Lande stets dahin ver-
standen worden ist, dass fortan das Gut, welches das Publikum
den Eisenbahnen zur Beförderung anvertraut, nicht mehr, wie es
früher wohl vereinzelt geschah, auf irgend einem beliebigen Um-
wege seinem Bestimmungsort zugefübrt, sondern auf der gerade-
sten, billigsten und kürzesten Route transportirt werden solle.
Das ist der eigentliche Sinn des Art. 42, wenn in demselben ge-
sagt wird, dass das gesammte Eisenbahnnetz wie ein einheitliches
Netz verwaltet werden solle. Jetzt dagegen, namentlich seit der
grossen Eisenbabnverstaatlichung in Preussen, sehen wir wieder
den Krieg Aller gegen Alle, Heute finden es Staatsbahnverwal-
tungen, — und ich denke hier in erster Linie an die Preussischen
Staatseisenbahnen — in ihrem Interesse und mit der Reichsver-
fassung vereinbar. Güter, welche sie zur Beförderung empfangen
haben, oft auf den wunderbarsten Umwegen, die nicht selten
30—40 Procent mehr als der gerade Weg betragen, ihrem Be-
stimmungsorte zuzuführen. Hier haben wir über einseitige
Preussische Interessen freilich nicht zu befinden, ich sollte
aber doch meinen, es sei eine ausserordentliche Verschwen-
dung von Betriebskraft, von Zeit wie von Geld, wenn man
ein und dasselbe Gut, welches auf geradem Wege nach
seinem Bestimmungsorte geführt werden kann, auf einem mehr
oder weniger grossen Umwege transportirt. Das öffentliche Inter-
esse, dessen der Herr Bundesrathsbevollmächtigte vorhin gedachte,
wird sicherlich verletzt, wenn man Gut auf Umwegen nach seinem
Bestimmungsorte bringt, während es auf geradem Wege, sei es
auf einer Staats- oder einer Privatbahn, dorthin transpottirt
werden kann.
M. H. , was endlich den Fall mit den Sächsischen
Staatsbahnen betrifft, so muss ich in Uebereinstimmung
mit dem Vertreter der Königlich Sächsischen Regierung erklären,
dass die Verhältnisse so liegen, wie sie von diesem Herrn
soeben dargestellt sind, dass also der Verbandverkehr nach
Bayern hin seitens der Preussischen Regierung gekündigt worden
ist, wie das am Rhein in Bezug auf die Hessiscbe„Ludwigsbabn,
die Pfälzischen und Badischen Bahnen ebenfalls geschehen ist.
Man nennt diesen so viel böses Blut verursachenden Tarif krieg:
„Instradirungsmassregeln“, — ein sehr elastisches Wort! Ich
glaube, wenn das Reichseisenbahnamt hier seine Kraft einsetzte
und den Art. 42 in dem Sinne, wie ich ihn erläuterte, zur Aus-
führung brächte, das eine Thätigkeit des Reichseisenbahnamts
sein würde, welche von Seiten &s Reichstages sowohl, wie im
Lande allerorten mit der grössten Befriedigung anerkannt werden
würde, eine Thätigkeit freilich, von der bisher zu meinem leb-
haften Bedauern wenig oder gar nichts verspürt worden ist.
Bevollmächtigter etc. Geh. Oberregierungsrath Körte be-
merkt dagegen, dass das Interesse des allgemeinen Verkehrs
nicht ohne weiteres deshalb als geschädigt angesehen werden
könne, weil Sendungen auf einer längeren Tour als auf der-
jenigen, die als die kürzeste gilt, gefahren werden. Das Reichs-
eisenbahnamt habe, wenn dies der Fall war, darauf Bedacht ge-
nommen, festzustellen, ob die Leistungsfähigkeit dieser längeren
Route auch eine solche sei, dass sich eine ebenso prompte und
schnelle Beförderung erwarten lasse, als auf der kürzesten. In
diese Prüfung sei das Amt auch im vorliegenden Falle einge-
treten und seien, noch ehe die darauf bezüglichen Erhebungen
zum Abschluss gebracht werden konnten, die Umänderungen er-
folgt, durch welche die entstandenen Differenzen vollständig be-
seitigt wurden.
Abg. Rickert schloss sich der Auffassung des Abg. Berger
an, fürchtet aber, dassdessen Forderungen unter den gegenwärtigen
Umständen einstweilen noch fromme Wünsche bleiben werden.*)
Abg. Freiherr Nordeck zur Rabenau: M. H., der § 42 der
Verfassung ist, wie dies auch schon von einem der Herren Vor-
redner erwähnt worden ist, gerade so gefasst worden , wie er ge-
fasst ist, um für Alle gleiches Recht zu schaffen, und um dafür
zu sorgen, dass die Kleinen nicht vergewaltigt werden sollen.
Wenn in dem Paragraphen steht:
Die Bundesregierungen verpflichten sich, die Deutschen Eisen-
bahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein ein-
heitliches Netz verwalten zu lassen;
so bat nach meiner Auffassung das Reicbseisenbahnamt, welches
eingesetzt ist, um die Bestimmungen der Verfassung in Beziehung
auf das Eisenbahnwesen zu überwachen und zu verwirklichen,
nicht nur die Verpflichtung, im Interesse des allgemeinen Ver-
kehrs allgemeine Verfügungen zu erlassen, sondern es hat die
ganz bestimmte Verpflichtung, auch dafür zu sorgen, dass die
Eisenbahnen wie ein einheitliches Netz verwaltet werden.
Was mich zunächst bestimmt, hier mitzusprechen, nachdem
der Gegenstand ja eigentlich genügend beleuchtet ist, ist der Um-
stand, dass zunächst mein kleines Heimatbland durch die Art und
Weise, wie dieser Art. 62 der Verfassung verletzt worden, berührt
worden ist. Der Hessischen Ludwigsbahn gegenüber, die vom
*) Der hieran sich anknüpfenden Interpellation des Abg.
Rickert, betreffend das Secundärbahnwesen und deren. Beant-
wortung durch den Bevollmächtigten des Bundesraths Körte
werden wir an anderer Stelle gedenken. Die Redaction.
Hessischen Staate garantirt ist, ist die Preussische Regierung in
einer Weise vorgeschritten, nachdem sie die Rheinische Linie erwor-
ben hatte, dass bei Bingen, wo die beiden Bahnen aneinanderstossen,
so zu sagen, die Klappe zugemacht war. Da wurde alles, was aus
Preussen kam, theilweise auch Güter, die mit directer Anweisung
„HessischeLudwigsbahn“ auf den Frachtbriefen versehen waren, bei
Bingen auf die Rechtsrheinische Preussische Bahn übergefübrt,
mit Umgehung des kleinen Landes und zwar zur Erhöhung der
Preussischen Finanzeinnahmen.
Diese Sache hat nach meiner Auffassung eine viel höhere
politische Bedeutung, als wie die finanzielle Bedeutung. Ich glaube,
wenn die Herren, die das gemacht haben, die Stimmung im Nicht-
preussischen Süden beachtet hätten und wüssten, wie schwer dies
in die politische Waagschale gefallen ist, sie würden gern den
finanziellen Gewinn hingeben, den sie gemacht haben.
Nun aber hat anfangs Niemand recht gewagt, gegen die
Sache aufzutreten, denn der Grundsatz: Du bist gross, uud ich
bin klein, kam überall zum Vorschein Dann hat die Hessische
Ludwigsbahn, wie ihr der Strick am Halse lag, Beschwerde bei
der Hessischen Regierung respective Kammer eingereicht. Die
Verhandlungen darüber waren ziemlich zahm bis zu einem ge-
wissen Grade. Die Regierung in Hessen hat gesagt und konnte
nicht wohl anders sagen: wir werden mit der Preussischen Re-
gierung verhandeln, wir zweifeln nicht daran, dass wir zum guten
Resultate kommen. Da bin ich aufgetreten und habe gesagt, m. II.,
wenn wir nirgends Recht in dieser Sache finden oder Abhilfe, so
finden wir es beim Reichstag, da das Recht ganz klar nach Art. 42
der Verfassung für uns ist, und wenn bis zum Zusammentritt des
Reichstags kein Recht geschaffen ist, so bringeich die Angelegen-
heit an den Reichstag. Bald darauf wurde diese verfassungswidrige
Beschränkung aufgehoben für den speciellen Fall. Nun, m. H.,
das ist nur ein Fall, wer steht dafür, dass das nämliche nicht
unter einer anderen Form wiederkommen kann? Dafür muss das
Reichseisenbahnamt nach meiner Auffassung eintreten, das ist
Aufgabe des Reichseisenbahnamts, und das durchzuführen, ist es
berufen, und niemand anders.
Abg. Sonneittann weist gegenüber der Aeusserung des
Abg. V. Minnigerode darauf hin, dass er stets ebensowohl gegen
Uebergriffe von Privatbahnen wie gegen solche von Staats-
bahnen gekämpft habe. Hier in diesem Falle handele es sich
aber nicht um Privatbabnen allein, sondern es seien Staaten, die
Hessische Regierung durch ihre Zinsgarantie, Baden durch seine
Staatsbahnen, Württemberg durch seine Staatsbahnen, ebenso bei
dieser Angelegenheit betheiligt, als eine oder zwei Privatbahnen.
Im Jahre 1875, als im Reichstage die Eisenbahnfrage zuerst
zur Sprache gekommen, habe er ausdrücklich erklärt, dass die
Frage nur gelöst werden könne durch die Verstaatlichung aller
Bahnen der Einzelstaaten, und so sei sie auch gelöst worden.
Er brauche also in dieser Beziehung den erhobenen Vorwurf
nicht auf sich zu beziehen. .
Herr "von Minnigerode habe gesagt, die Freiheit der Instra-
dirung müsse jede Bahn haben. Der Herr Präsident des Reicbs-
eisenbahnamts habe sich in dem Punkt nicht so bestimmt aus-
gesprochen. Er habe gesagt, betreffs der Instradirung liege die
Sache einigermassen zweifelhaft. Der Abgeordnete fährt dann
fort: Ich sage, wer die Instradirung hat, der bat die Bahnen,
den Verkehr. So liegt die Sache heute, und wenn Sie die
Instradirung absolut nicht darunter begreifen wollen,
was die Reichsverfassung worschreibt, so ist es um die
Bahnen der mittleren und kleineren Staaten ge-
schehen. Je mehr sich das Eisenbahnnetz ausbreitet, desto
mehr gewinnen die grossen Bahnen an Macht, und, m. H., ich
müsste sehr bedauern, wenn die Bahnen der mittleren und
kleineren Staaten durch die grossen Bahnen Preussens und des
Reichs geradezu vergewaltigt vsürden. Herr von Minnigerode hat
das geradezu gefordert; er meint also, Macht gehe auch auf
diesem Gebiet vor Recht; er hat sich bereits aber überzeugen
können, dass bei der ihm am nächsten stehenden Fraction, der ,
Deutschen Reichspartei, seine Ansichten in dieser Beziehung
keinen Anklang gefunden haben; ich glaube auch, wenn er sich
in seiner eigenen Fraction umsieht — ich will hier nur an die
Sächsischen Mitglieder erinnern, — so wird er mit diesen An-
sichten auch nicht allgemeinen Anklang finden. Ich möchte den
Deutschen Reichstag verwarnen, sich auf diesen Boden zu stellen,
schützen wir die Verfassung und wahren wir das Recht nach
allen Seiten, so werden alle Parteien am besten dabei stehen.
Abg. Graf zu Stolberg-Wernigerode (Rastenburg) : M. H.,
die Entwickelung des Eisenbahnwesens in Deutschland ist be-
kanntlich den Weg gegangen, dass zunächst in den kleineren
und den Mittelstaaten, und jetzt auch in Preussen, die Privat-
bahnen verschwinden, beziehungsweise verschwunden und in den
Staatsbesitz übergegangen sind. Daraus hat sich naturgemäss
der Zustand entwickelt und wird sich in Zukunft noch weiter
entwickeln, dass, während früher einzelne Staatsbahnen und
Privatbahnen einander Concurrenz machten, jetzt die einzelnen
Staaten mit ihrem Eisenbahn besitz sich gegenseitig Concurrenz
machen. Dass daraus gewisse Unzuträglichkeiten entstanden
sind und noch entstehen werden, das, glaube ich, wird Niemand
264
leugnen können; ich glaube aber, dass das Reichseisenbahnamt
vermöge der Competenz, die ihm übertragen ist, nicht in der
Lage ist, diesen U^elständen ohne weiteres abzuhelfen. Meiner
Auffassung nach kann man diesen üebelständen durch zwei
Mittel abhelfen. Einmal durch ein Reichseisenbahngesetz; —
ich glaube zwar nicht, dass man durch ein solches Reichseisen-
bahngesetz die Concurreoz ohne weiteres aus der Welt schaffen
kann; aber man kann sie doch in gewisse Schranken ein-
grenzen. Sodann aber lege ich ein entschiedenes Gewicht darauf,
dass die Einzelstaaten sich auf dem Vertrags wege mit einander
verständigen. Ebenso wie früher die einzelnen Eisenbahngesell-
schaften, die mit einander concurrirten, Verträge abschlossen,
ebenso werden in Zukunft die einzelnen Staaten mit einander
Conventionen und Verträge über Tarifirung und Instradirung
abschliessen müssen. Das ist meiner Auffassung nach der
richtige Weg, auf dem unser Eisenbahnwesen in Deutschland
sich friedlich und segensreich entwickeln wird.
Die Discussion war hiermit geschlossen und wurde eine
Abstimmung nicht verlangt*).
Betriebsresultate Amerikanischer Bahnen pro 1880.
Wir haben bereits in früheren Jahrgängen die Betriebsre-
sultate einzelner grösseren Amerikanischen Bahnen mitgetheilt,
weil eine Vergleichung ersterer mit den Resultaten der Deutschen
Bahnen in vieler Beziehung nutzbar gemacht werden kann, und
wollen diesem Gebrauche in diesem Jahre um so mehr folgen,
als die Veröffentlichungen der Amerikanischen Bahnen, zum Theil
in Folge staatlichen Zwanges, neuerlich ausführlicher und auch
wohl zuverlässiger als früher geworden sind.
I. Newyork, Lake Erie and Western Bahn 1879/80.
Dieselbe hatte (incl. der erpachteten Strecken) eine durch-
schnittliche Betriebslänge von 952,5 Miles (= 1 584 km) und am
Jahresschluss 1 009,5 Miles (=i 1 683 km) bei einem Anlagecapital
von 152 614 270 D. (darunter 77 Millionen Actien, 8 Millionen Prio-
ritätsactien und 67 Millionen Prioritätsobligationen). Dies ergiebt
pro Mile eigener Strecken 287 951 D. (= 734 277 JL pro Kilometer).
Der Bestand an Betriebsmitteln betrug 449 Personen-,
21 350 Güter- und 312 Dienstwagen und 528 Locomotiven.
Brutto betriebsein nahmen:
1879/80 gegen 1878/79
D. D.
Personen 3 682 951 3 118 944 + 18,1
Güter (excl. Kohlen) 11 199 498 9 049 229 -1-23,8
Kohlen 3 191 617 3 184 211 -j- 0,2
andere Einnahmen 619 042 589 598 -j- 5,0
Summa 18 693 108 15 942 022 + 17,3
Betriebsausgaben 11643 925 11 174 699 -|- 4,2
bleibt Nettoeinnahme 7 049 183 4 767 323 -1-47,8
Hierzu: Einnahme aus and. Quellen 783 957 4^7 446 -1- 79,2
Totaleinnahme 7 833 140 5 204 769 -f 50,5
Hiervon sind gezahlt:
Zinsen für Obligationen 3 963 873 2 047 713 -f 93,5
Renten für erpachtete u. übernom-
mene Strecken u. sonst. Lasten 2 078 647 1 840 952 12,9
bleibt Nettoüberschuss 1 790 620 1318 104 -|-35,8
Der Nettoüberschuss, welcher den Gewinn der Actionäre
darstellt, ist pro 1879/80 verwendet worden zur „Verbesserung
deren Eigenthums“, d. h. zur Anlegung zweiter Geleise, zu Ge-
bäuden, Ausrüstungsgegenständen, Anlagen von Docks u. s. w.
Bemerkenswerth ist noch, dass unter den „Einnahmen aus
anderen Quellen“ pro 1879/80 sich befinden: 34 226 D. für das
„Grand - Opera - House“ und 265 651 D. für die „Pavoniaführer“,
welchen Beträgen resp. 25 987 D. und 216 318 D. Ausgaben gegen-
überstehen.
Bei den Betriebseinnahmen besteht die letzte Position
aus folgenden Einzelposten:
1879/80 gegen 1878/79 „p.
D. D.
für Expressdienst ....... 338 867 321 034 -f- 5,5
„ Postdienst 16.S 771 162 569 -j- 0,7
„ Zinsen und Pachte 27 370 25 511 -|- 7,3
„ Diverse 89 033 80 483 10,6
Summa 619 042 589 598 + 5,0
Von den Betriebsausgaben betreffen;
1879/80 gegen 1878/79 „p.
Transportführung D. D. P^^‘
(conducting transportation) . . 5 109 980 4 623 863 -f 10,5
Zugkraft 3 291 141 3 213 384 -j- 2,4
Bahnunterhaltung ....... 1 938 715 2 158 931 — 10,2
Wagenunterhaltung 861 135 784 913 -f 9,7
Allgemeine Kosten .... . . . 442954 393607 -j- 12,5
Summa wie oben 11 643 925 11 174 608 -1- 4,2
*) Die Discussion über den Reichseisenbahnetat, über welche
wir in nächster Nummer referiren werden, hat Gelegenheit gegeben,
auf die Inst^adirungsfrage zurückzukommen. Die Red.
Die Gesammtunterhaltungskosten sind also, ungeachtet der
während des ganzen Jahres anhaltenden bedeutenden Preis-
erhöhung für Bisen etc., im Ganzen auf derselben Höhe ge-
blieben, wie im Vorjahr.
Während ■ des Betriebsjahres 1879/80 wurde übrigens auf
213 Miles die Geleisweite auf die Normalspur verengt; Am
Jahresschluss verbleiben danach noch 438 Miles Bahn mit
3 Schienen, incl. 404 Miles zweigeleisig; 260,5 Miles Bahn mit
breiter Spur und 311 Miles Normalspur. Die Abänderung der
Geleise und Betriebsmittel auf die Normalspur wird fortgesetzt.
In Zwischenräumen wird ein drittes Geleis gelegt, so dass die
Frachtzüge regelmässig und prompt verkehren können und den
Personenzügen nicht im Wege sind.
Die Leistungen der Bahn waren die folgenden:
1879/80 gegen 1878/79 pCt.
Personenzugmiles 3 280 456 3 192 618 -j- 2,8
Güterzugmiles 8 171 901 "
Zahl der Passagiere 5 491 431
Passagiermiles 180 460 204
Durchschnittliche Reiselänge, Miles 32,9
Beförderte Kohlen, Tonnen .... 4 067 574
Sonstige Güter, Tonnen . . . . 4 648 318
Zus. beförderte Güter, Tonnen’ 8 715 892
Tonnenmiles:
bei Kohlen 432329839
„ anderen Gütern . . . . . 1288782256
für alle Güter 1721112095
Durchsch nittsentfernung :
bei Kohlen, Miles 166,3
„ anderen Gütern, Miles . . 277,2
Durchschnittliche Zugbelastung :
Personen 55,0
Fracht, Tonnen 210,5
Für die Passagiermile : Cts.
Einnahme ... 2,041
Ausgabe 1,35,
Nutzen / ^
8 467 847 -
4 894 527 12,2
149 115 718 + 21,0
30,5 + 8,0
4 410 327 — 7,8
3 802 314 + 22,3
8 212 641 + 6,0
500436551 — 13,6
1068785866 -f- 20,6
1569222417 -f 9,7
Cts.
pCt.
2,09, — 2,4
1,591 —
0,49» +3(
(ln welcher Weise die Trennung der Ausgaben des Personen-
von denen des Güterverkehrs erfolgt, ist leider nicht ersichtlich.)
Für die Tonnenmile:
Einnahme 0,030 0„oo -f- 7,2
Ausgabe . . 0,534 0,56i — AO
Nutzen 0,304 0,349 -+-38,0
Einnahme pro Tonnenmile:
für Kohlen 0,73g 0,o4o +15,6
„ sonstige Güter 0,009 0,o5o + 2,2
II. New-Tork Central and Hudson River Bahn pro 1879/80.
Länge der Bahn — incl. der gepachteten Strecken —
1 013 Miles (= 1 689 km) mit Geleislänge von im Ganzen 2 533 Miles.
Anlagecapital = 150 Millionen Dollars, davon circa 90 Millionen
Dollars in Actien. Bestand an Betriebsmitteln: 639 Locomotiven,
.345 Personenwagen 1., 93 Personenwagen II. Classe, 162^ Gepäck-,
Post- und Expresswagen, 17 103 Güterwagen mit 8 und 2 292 mit
4 Rädern. In ihren eigenen Werkstätten erbaute die Gesellschaft
272 Güterwagen, wogegen sie 3 000 Stück anderweit beschaffte.
Die Betriebseinnahmen der Bahn betrugen:
1879/80 gegen 1878/79 ' „p.
D. D. •
Personenverkehr 6 611 160 5 953 102 + 11,0
Güterverkehr 22 199 966 18 270 250 -+- 21,5
Pächte etc ' 1 356 677 1209 889 -1-12,1
Postverkehr 511448 494 447 -f- 3,4
Wagenbenutzung 987 732 1 023 037 — 3,3
Diverse andere Einnahmen .... 1 506 923 1 445 856
Summa 33 175 913 28 396 583 -+• 16,8
Betriebsausgaben 17 849 894 16 123 073 + 10,7
Nettoertrag 15 326 019 12 273 510 + 24,8
Hiervon sind gezahlt:
Zinsen 2 822 880 2 749 761
Renten für übernommene Bahnen . 1 922 279 1 929 264
8 procentige Dividende 7141513 7 139 528
Staatssteuer 1 1 641 —
Zusammen 11 898 312
Bleibt üeberschuss 3 427 707
Von den Betriebsausgaben kamen:
auf Bahnunterhaltung
„ Reparaturen der Betriebsmittel,
Maschinen und Tender . . .
„ Wagen
„ auf sonstige
3 134 486
969 224
2 392 700
249 911
+ 288 745
+ 90120
-+ 727 585
+ 30 404
9,2
10,2
43,7
42j0
Summa
Betrieb sonst:
3 611 825
-i- 848 109
30,7
Generelle Verwaltung
168 058
+ 29196
21,3
Agenten und Büreaus
1 297 167
+ 173 157
15,4
F ahrpersonal
788 530
-+- 20 792
2,7
Locomotivführer und Feuerleute .
1 236 618
-f 70 374
5,7
265
1879/80 gegen 1878/79
D. D. pCt.
Gepäckträger, Wächter, Signal- und
Weichensteller 634 603 + 37 250
Aus- und Einladen von Fracht . . 1304 709 -j- 117 016 9^9
Feuerungsmaterial und Bearbeitung
desselben 2 304 464 H- 201 554 9,6
Schmieröl 284 302 + 20 119 7,6
Entschädigungen für verlorenes und
beschädigtes Gepäck und Gut . 78 621 -f 31 813 66,6
Entschädigungen für Beschädigung
von Personen 77 760 -f- 21 106 37,2
Wagenmietbe 1 658 209 —104 947 6,0
Sonst ■ ■ 1 270 543 -
Summa 11 103 583 -4-589 967 5,3
Die Theilung zwischen Passagier- und Frachtausgahcn
(nach Vielehen Grundsätzen die Theilung erfolgt, erhellt nicht)
war wie folgt:
Passagierdienst 4 179 010 3 469 495
Güterdienst ^ ■ . 13 670 884 12 653 127
S u nima 17 849 894 16 1 23 073
Auffällig ist die erhebliche Zunahme der Ausgaben für
Unterhaltung der Schienen (87,8 pCt), der Maschinen (30,7 pCt.),
der Wagen (43,7 pCt.) etc. Die übrigen Betriebsausgaben waren
zum grössten Theil nur unwesentlich höher, wenn der stärkere
Verkehr in Betracht gezogen wird.
Die Durchschnittszahl des beschäftigten Personals betrug
b3 164 und die an dasselbe bezahlten Gehalte und Löhne beliefen
sich auf 6 850 670 D. =: 38,4 pCt. der sämmtlichen Betriebskosten,
also durchschnittlich an einen jeden 520,40 D. -
Ueber die Leistungen und Ergebnisse des Betriebes ergiebt
der Bericht Folgendes:
1879/80 gegen 1878/79
Zugmiles
bei Personenzügen 5 086 311 4 842 148
„ Güterzügen 11 567 707 12 019 361
, Arbeitszügen und im Rangir-
dienst 5 568 759 5 079 248
Summa 22 222 777 21 940 757
Beförderte Passagiere 8 270 857 8 130 543
Passagiermiles 330 802 223 290 953 253
Durchschnitt pro Reise 40,0 35,8
Durchschnittsanzahl pro Zug . . . 65,0 60,1
Beförderte Gütertonnenzahl . . . 10 533 038 9 015 753
Tonnenmiles . 2 525 139 2 295 827
Durchschnittl. Transportlänge, Miles 239,7 254,7
„ Zugbelastung, Tonnen 218,3 194,7
D. D. pCt.
Bruttoeinnahme pro Mi le .... 33 175 28396-4- 16,8
Nettoeinnahme „ „ . . . . 15 326 12 273 + 24,9
pCt. pCt.
Ausgaben 53,80 56,77
Netto nutzen auf die Actien . . . 11,82 8,49
1879/80 1878/79 „p.
D. D.
Einnahme pro Zugmile, Güterverkehr . . . 1,92 1,52 + 26,3
Ausgabe „ „ „ ... 1,18 1,05 -f 12,4
Gewinn „ „ „ ... 0,74 0,47 -|- 57,5
Einnahme „ „ Personenverkehr . 1,30 1,23 -1- 5,7
Ausgabe „ „ „ . 0,82 0,72 + 13,9
Gewinn » „ „ . 0,48 0,51 — 5,9
Cts. Cts. pCt.
Einnahme pro Tonnenmile, Güterverkehr . 0,87 0,78 + 11,5
Ausgabe „ „ „ . 0,54 0,54 —
Nutzen „ „ „ . 0,33 0,24 -f 37,5
Einnahme pro Passagiermile 1,99 2,05 — 2,9
Ausgabe , „ 1,26 1,20 + 5,0
Nutzen „ „ 0,73 0,85 -f 14,1
Die durchschnittliche Zugbelastung betrug 65 Passagiere
resp, 218 t Fracht; jeder Passagier legte durchschnittlich 39 Miles,
jede Tonne Gut 238 Miles zurück.
Bezüglich des Güterverkehrs ist noch hervorzuheben, dass
die Durchgangsquantitäten in östlicher Richtung etwa fünf Mal
so stark waren, als westwärts, denn die Tonnenmiles betrugen :
westwärts 253 654 342
ostwärts 1 271 066 960
auf Durchgangsgüter ... 1 524 721 302
» sonstige Güter .... 1000417843
Die Hauptartikel der Fracht waren (in Procenten) : Pro-
ducte des Waldes 5,4, Producte von Thieren 5,6, vegetabilische
Nahrungsmittel 30,9, anderweite landwirthschaftliche Producte 4,7,
Manufacturen 14,8, Kaufmannswaaren 6,4, Kohlen 15,5, lebendes
Vieh 5,8, Petroleum und anderes Oel 4,1, andere Artikel 6,8.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, den 7. März. (Politische Wochenschau. Interna-
tionales Eisenbahntransportrecht. Eisenbahngesetze der vorigen
Landtagssession. Abänderung der Bahnverwaltungsbezirke und
Errichtung von Betriebsämtern. Hannover - Altonbekener Bahn.
Berliner Stadtbahn. Das Eisenbahnunglück in Halle. Verspätungs-
statistik pro 1880.)
In voriger Woche hat der Deutsche Reichstag die in Folge
der Hochzeitsfeierlichkeiten auf einige Tage unterbrochenen Ver-
handlungen wieder aufgenommen. Die zweite Berathung des
Reichshaushaltsetats wurde in Angriff genommen und betheiligte
sich der Reichskanzler täglich an den Debatten. Beim Etat des
Reichseisenbahnamtes kam es zu einer Erörterung der DeutscluMi
Eisenbahnpolitik und der von dem Reichseisen bah narat innerhalb
dieser Politik einzunehmenden Stellung. Der Abg. Sonnemann
forderte das letztere auf darüber zu wachen, dass die Beför-
derung stets auf der kürzesten Linie stattfinde und nicht z. B.
zu Gunsten der Preussischen Staatsbahnen die directen Linien
der Süddeutschen Bahnen umgangen würden. Auf der rechten
Seite des Hauses wurde die Concurrenz des Staatsbahnsystems
vertheidigt. — Am folgenden Tage kam der Etat der Reichs-
ländischen Eisenbahnen und dabei dieselben eiseubahnpolitischen
Momente zurVerhandlung. (Wirgeben dieseVerhandlungen ausführ-
lich. DieRed.) — Die Vorlage betr. die Fürsorge für die Hinterblie-
benen der Reichsbeamten wurde vom Reichstag einer Commis-
sion überwiesen, das gleiche Schicksal hatte das Gesetz, die
Küstenfrachtfahrt betreffend. Das allgemeine Befremden, dass
ein Gesetzentwurf, der in der vorigen Session scharfen Wider-
spruch gefunden und io zweiter Lesung die erheblichste prin-
zipielie Abänderung erfahren, gänzlich unverändert dem Hause
wieder zugegangen , suchte der Reichskanzler damit zu ent-
kräften, dass er ausführte, ein definitiver Beschluss des Reichs-
tages habe nicht Vorgelegen; sei ein solcher gefasst, dann könne
man ja über Vermittelungsvorschläge verhandeln; die beliebte
dilatorische Behandlung der Vorlagen sei eine wenig rücksichts-
volle Behandlung der Bundesregierungen. — Dem Bundesrath ist
der Entwurf einer V erordnung zugegangen, mittelst welcher die
Umwandlung des Preussischen Volkswirthschaftsraths in einen
Deutschen erfolgen spll. — Das Arbeiterunfallversicherungsgesetz
ist in zweiter Lesung von den Ausschüssen des Bundesraths
angenommen worden und wird demnächst das Plenum der
Hohen Körperschaft beschäftigen. Auch das Innungsgesetz ist
in den Ausschüssen zu Ende berathen worden. Es heisst, der
Reichskanzler lege ein so grosses Gewicht auf die Annahme des
Unfallversicherungsgesetzes, dass er bei Ablehnung der Vorlage
sich zur Auflösung des Reichstages entschliessen würde. _ — Der
Preussische Landtag soll zu einer ausserordentlichen Session ein-
berufen werden. Wahrscheinlich ist das Zuständigkeitsgesetz
der Anlass zu dieser Nachsession. — ln Betreff der Krisis im
Ministerium des Innern ist noch keine Entscheidung erfolgt, doch
gilt es für wahrscheinlich, dass der Cultus minister bis nach
Schluss der Reichstagssession das Ressort des Innern provisorisch
verwalten und dann definitiv erhalten werde. — In Bezug auf
die Steuerreform hat Fürst Bismarck einen neuen Weg einge-
schlagen, indem er eine tiefgehende Umgestaltung der Preussi-
schen Einkommensteuer mit einer starken und nach oben pro-
gressiven Heranziehung des Einkommens aus Capitalrente in
Vorschlag bringt. Die Grundzüge des neuen Einkommensteuer-
gesetzes, das den Provinzialbehörden zur Begutachtung vorliegt,
sind bereits bekannt, aber aus den wenigen Paragraphen des
Gesetzentwurfs allein, ohne weiteres sachliche Material und ohne
die eingehendste Prüfung aller Verhältnisse sich ein Urtheil über
die l'ragweite und Wirkung dieses Reformvorschlags zu bilden,
ist selbstverständlich nicht möglich. Br ist prinzipiell ver-
schieden von dem Weg, auf dem bisher die Steuerreform fortge-
führt werden sollte, indem er neue Zuschüsse aus Reichssteuern
nicht zur Voraussetzung hat, sondern statt dessen unmittelbar
an eine Reform der Einkommensteuer Hand anlegt, die directe
Steuerlast nicht durch die Erträgnisse einer neuen indirecten
Besteuerung ermässigen, sondern sie anderweitig vertheilen und
sogar noch vermehren will durch stärkere Heranziehung der
leistungsfähigsten Steuerkräfte und Einkommenarten.
Die Fortentwickelung des internationalen Eisenbahntraus-
portrechts ist Gegenstand besonderer Obsorge. Dem Vernehmen
nach wird auf der bevorstehen tlen Berner Conferenz, sobald unter
den Delegirten des Deutschen Reiches, Oesterreich - Ungarns,
Frankreichs, Russlands, Italiens, Belgiens, Luxemburgs, der
Niederlande und der Schweiz ein internationales Bisenbahn-
frachtrecht festgestellt sein wird, sofort eine internationale Com-
mission, bestehend aus je 2 Mitgliedern der vertragschliessenden
Staaten, zu dem Zwecke eingesetzt werden, darüber zu wachen,
ob die Vorschriften des vereinbarten Vertrages über den Eisen-
bahnfrachtverkehr fortlaufend den Bedürfnissen entsprechen,
welchen derselbe abzuhelfen bestimmt ist, und erforderlichen
Falls hierauf bezügliche Anträge an die Regierungen der bethei-
266
ligten Staaten zu stellen, falls der Betrieb einer Eisenbahn die-
jenigen Bürgschaften nicht darbietet, welche unerlässlich sind,
wenn der internationale Verkehr mit derselben den übrigen
Eisenbahnen auferlegt werden soll, ist es die Aufgabe der Com-
mission, zu erklären, dass die Verpflichtung zur Eingehung inter-
nationaler Frachtverträge, bei welchen jene Eisenbahn betheiligt
sein würde, aufgehoben ist oder nur unter gewissen Bedingungen
besteht. Diese Bedingungen sind von der Commission festzu-
setzen. Drittens soll die Commission bei der Erledigung der auf
Grund des Frachtrechtvertrages entstehenden Rückgriffsstreitig-
keiten der Eisenbahnen unter einander mitwirken, nämlich in
erster und letzter Instanz über diese Streitigkeiten entscheiden,
wenn alle betheiligten Parteien, sei es durch eine allgemeine und
für alle derartigen Streitigkeiten getroffene Vereinbarung, sei
cs durch Compromiss in dem einzelnen Falle, übereingekommen
sind, sich ihrer Entscheidung zu unterwerfen. Die Commission
soll im Mai jeden Jahres zusammentreten und ausserdem, sobald
einer der vertragschliessenden Staaten darauf anträgt. Den
Vorsitz führt je ein vertragschliessender Staat für die Dauer
eines Jahres. Die Commission soll ein Centralbureau haben,
welches in der von ihr zu bezeichnenden Stadt seinen ständigen
Sitz hat.
Die Eisenbahngesetze der vorigen Landtagssession werden
jetzt publicirt. Die No. 5 der Gesetzsammlung enthält unter:
No. 8758 das Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staats-
mitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den noth-
leidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln. Vom 23 Februar
1881; unter
No. 8759 das Gesetz, betreffend die Betheiligung des Staates
bei dem Bau einer Eisenbahn von der Wilhelmsbahn unweit
Rybnik oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn
unweit Rybnik nach Loslau, von Oppeln nach Neisse mit Ab-
zweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über
Lublinitz nach Tarnowitz. Vom 23. Februar 1881; unter
No. 8760 das Gesetz, betreffend die Herstellung mehrerer
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung. Vom 26. Februar 1881.
Ein Allerhöchster Erlass, betreffend Abänderungen der
Staatseisenbahnverwaltnngsbezirhe und Errichtung von Betriebs-
ämtern für die Verwaltung der durch die Gesetze vom 20. De-
cember 1879 und 14. Februar 1880 in den Besitz des Staates über-
gegangenen Privateisenbahnupternehmungen, lautet dem „R.-Anz.“
zufolge: „Auf Ihren Bericht vom 19. Februar d. J. bestimme Ich,
dass 1. mit dem 1. ^ril d. J. die durch den Erlass vom 29. De-
cember 1879 (Gesetz-Samml. 1880, Seite 1) eingesetzte Königliche
Direction der Berlin-Stettiner Eisenbahn zu Stettin aufgelöst und
der Bezirk derselben mit dem Verwaltungsbezirk der ^niglichen
Eisenbahndirection zu Berlin, welcher die bisherigen Befugnisse
der aufgelösten Direction vom 1. April d. J. ab hierdurch über-
tragen werden, vereinigt wird (No. 3); 2. die durch den eben er-
wähnten Erhiss vom 29, December 1879 und den Erlass vom
25. Februar 1880 (Gesetz-Samml. Seite 86) eingesetzten König-
lichen Directionen der Köln-Mindener Eisenbahn und der Rhei-
nischen Eisenbahn zu Köln vom 1. April d. J. ab die Firma:
„Königliche Eisenbahndirection (Rechtsrheinische)“ bezw. „König-
liche Eisenbahndirection (Linksrneinische)“ führen, dass mit dem-
selben Zeitpunkte 3. die Verwaltungsbezirke der Königlichen
Eisen bahndirectionen zu Berlin, Magdeburg, Hannover, Frankfurt
am Mmn, Köln (Rechtsrheinischen) und Köln (Linksrheinischen)
nach Massgabe des anliegenden Verzeichnisses anderweit abge-
grenzt, und demgemäss die in Spalte 4 des letzteren unter den
laufenden Nummern I., III., V. und VI. näher bezeichneten Linien
derjenigen Privateisenbahnunternehmungen, welche durch die Ge-
setze vom 20. December 1879 (Gesetz-Samml. Seite 635) und 14. Fe-
bruar 1880 (Gesetz-Samml. Seite 20) in Verwaltung und Betrieb
des Staates übergegangen sind, mit den an betreffender Stelle
in Spalte 3 aufgeführten Staatshahn- und vom Staate verwalteten
Privatbahnstrecken zu einer gemeinsamen Verwaltung vereinigt;
4. die durch den Erlass vom 21. Februar 1880 (Gesetz-Samml.
Seite 49) errichteten Königlichen Eisenbahnbetriebsämter a) zu
Münster und Dortmund, b) zu Trier und Saarbrücken, aus den
Bezirken der Königlichen Eisenbahndirectionen zu Hannover bezw.
Frankfurt a. M. ausgeschieden und ad a) der Königlichen Eisen-
bahndirection (Rechtsrheinischen) zu Köln, ad b) der Königlichen
Eisenbahndirection (Linksrheinischen) zu Köln, unterstellt wer-
den, sowie endlich 5. Königliche Eisenbahnbetriebsämter, ressor-
tirend von derjenigen Eisenbahndirection, zu deren Uezirk sie
gehören, neu errichtet werden: a) im Bezirk der Eisenbahndirec-
tion zu Berlin: zwei in Stettin, b) im Bezirk der Eisenbahndirec-
tion zu Magdeburg: zwei in Magdeburg und je eins in Berlin
und Halberstadt, c) im Bezirk der Eisenbahndirection zu Han-
nover: je eins in Hannover und Harburg, d) im Bezirk der Eisen-
bahndirection zu Köln (Rechtsrheinischen): je eins in Münster,
Essen, Düsseldorf, Wesel und Köln, e) im Bezirk der Eisenbahn-
direction zu Köln (Linksrheinischen): je eins in Coblenz, Köln
und Crefeld. Die vorbezeichneten Eisenbahnbetriebsämter sollen
in Angelegenheiten der ihnen übertragenen Geschäfte alle Be-
fugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben. Dieser
Erlass ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen“.
Die Hannover-Altenbekener Eisenbahn soll jetzt aufgelöst
werden. Nach § 7 des Vertrags vom 8. Juli 1879 ist der Staat
berechtigt, nach Ablauf der für den Ankauf der Actien gegebenen
einjährigen Frist, zu jeder Zeit das Eigenthum der Bahn zu er-
werben. Es ist demgemäss die Auflösung der Gesellschaft zum
1, April 1881 vor einiger Zeit schon in das Handelsregister ein-
getragen worden. Jetzt erlässt für die Hannover-Altenbekener
Bahn die Königliche Eisenbahndirection in Magdeburg die vom
Handelsgesetzbuch bei Liquidation von Actiengesellschaften vor-
gescbriebene Kundmachung, nach welcher die Gläubiger der Ge-
sellschaft aufgefordert werden, sich zu melden. Die Liquidation
erfolgt bekanntlich in der Art, dass der Staat alle Schulden über-
nimmt und 1 Million Mark an die Liquidatoren behufs statut-
mässiger Vertheilung an alle Actien, auch an die im Staatsbesitz
befindlichen überreicht. Wer seine Actien nicht zu rechter Zeit
dem Staat verkauft hat oder jetzt noch bis 1. April vom Finanz-
minister die nachträgliche Einlösung zugebilligt erhält, wird also
nach dem 1. April nicht mehr viel empfangen können.
Für den Berliner Stadteisenbahnbetrieb, für dessen Eröff-
nung bekanntlich der 1. October dieses Jahres in Aussicht ge-
nommen ist, sind in den letzten Wochen auf den Geleisen der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn 3 verschieden construirte
Condensationslocomotiven probirt worden. Die Maschinen rühren
aus der hiesigen Maschinenfabrik von Schwartzkopff, aus der Ma-
schinenfabrik „Hohenzollern“ in Düsseldorf uifd aus der Loco-
motivfabrik in Elbing her. Die an den Probemaschinen befind-
liche Condensationsvorrichtung bezweckt die Leitung der abge-
henden Wasserdämpfe während der Fahrt in einen besonderen
Wasserbehälter, der an der Locomotive angebracht ist, woselbst
der Dampf wieder zu Wasser wird und mit dem vorhandenen
Wasser sich vermischt. Dadurch soll die Belästigung der Adja-
centen der Stadtbahn in Berlin durch die Wasserdämpfe vermie-
den werden. Ferner haben die neuen Locomotiven Einrichtungen
für Coaksheizung, da Coaks bekanntlich keinen nach Aussen tre-
tenden schwarzen Rauch erzeugt. Die Ergebnisse der mit den
neuen Maschinen stattgehabten Proben waren, wie die „N. A.Z.“
vernimmt, noch keine vollständig befiiedigenden, und es sollen
auf Grundlage der Constructionen jener Probemaschinen neue
Locomotiven construirt werden, welche die bei der Probe hervor-
getretenen Mängel nicht haben.
Das Eisenbahnunglück im Bahnhof Halle a/S. ist Gegenstand
folgender Mittheilung des „Berl. Act“: Die Entschädigungsfrage
zwischen den von dem Eisenbahnunglück auf dem Bahnhöfe
Halle a/s. am 20. März v J. Betroffenen, resp. deren Hinterblie-
benen und der Magdeburg-Ualberstädter Bahn ist nunmehr mit
dem grössten Theile der Betheiligten geregelt. Der Uhrmacher
Reichel in Gönnern, dessen Ehefrau getödtet wurde, erhielt eine
einmalige Entschädigung von 2 500 Jl, die Söhne der getödteten
Botenfrau Voss, ebenfalls aus Cönni rn, erhalten (vermuthlich bis
zum 21. Lebensjahre) pro Jahr 300 .Ä, der Schiffer Krieger aus
Rothenburg a/S., dessen Hand zerquetscht wurde, erhält jährlich
900 Frau Ermisch aus Rothenburg a/S., die ebenfalls beschä-
digt wurde, erhielt eine Abfindungssumme von 400 M — Mit
einigen anderen Betheiligten schweben noch die Verhandlungen.
Bekanntlich gehörten alle Betheiligten den unteren Ständen an
(es waren sämmtlich Passagiere IV. Class") und die Bahn ist des-
halb mit verbältui'smässig geringen Beträgen weggekommen. Der
Wittwe des unglücklichen W^eichenstellers Schnabel, der das Un-
glück verschuldet haben soll und der sich bekanntlich sofort nach
der Katastrophe erhängte, zahlt die Bahn eine freiwillige Unter-
stützung von wohl 6 M. wöchentlich.
Die Verspätungen und Verspätungsursachen der im Jahre
1880 auf Deutschen Bahnen (excl. Bayern) beförderten Züge giebt
eine Nachweisung des Reichseisenbatmamts in folgenden Ziffern
an: Am Ende des Jahres betrug die Gesammtlänge von 47 grösse-
ren in Betracht gezogenen Eisenbahnen 28 989,95 km. An fahr-
planmässigen Zügen wurden befördert 140 311 Courier- und Schnell-
züge, 953 601 Personen- und 591 652 gemischte Züge, sowie 895 606
Güterzüge. An ausserfahrphanmässigen Zügen wurden befördert
33 874 Courier-, Personen- uuii gemischte und 368 238 Güter- und
Arbeitszüge. Im Ganzen sind 7 371 718 465 Achskilometer zurück-
gelegt. Hiernach sind im Durchschnitt pro Tag 8 151 Züge beför-
dert. Von den 1 685 554 fahrplanmässigen Zügen verspäteten im
Ganzen 21839 Züge. Von üiesen Verspätungen wurden jedoch
11 274 durch das Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorge-
rufeo, so dass den aufgeführten Bahnen nur 10 592 zur Last fallen.
Die Gesammtdauer der letzten Verspätungen betrug 337 055 Minuten
= 234 Tage 1 Stunde und 35 Minuten. Die 10 592 den aufgefübrten
Eisenbahnen zur Last fallenden Verspätungen sind in der Haupt-
sache hervorgerufen in i 207 Fällen durch Schadhaftwerden der
Fahrzeuge, in 2 961 Fällen durch Sperrung der Geleise, in 3 467
Fällen durch erhöhten Verkehr und in 985 Fällen durch atmosphä-
rische Einflüsse.
Italien.
Wegen Einführung continuirlicher Bremsen bei den Zügen
der Italienischen Eisenbahnen haben Berathungen in einer aus
einem Ministerialcommissar und höheren Beamten der Oberitalie-
267
nischen Eisenbahnen zusammengesetzten Commission stattgefun-
den. Die Commission hat einstimmig die continuirlichen Bremsen
von VVestinghouse und von Smith-Hardy als die besten erkannt
und sollen zunächs* Versuche mit diesen Bremsen auf der Strecke
Bologna-Pistoja stattfinden.
Die für die einheitliche Gestaltung des Eiseiibahnsignal-
wesens unter dem Vorsitze des Inspectors der Eisenbahnen Comm.
Biglia zusammengetretene, aus Vertretern der grösseren Italieni-
schen Eisenbahnverwaltungen bestehende Commission hat ihre
Arbeit vollendet und den von ihr au fg( stellten Entwurf zu einer
einheitlichen Signalordnung dem Minister der öffentlichen Ar-
beiten vorgelegt.
Die Commission für Aufstellung einheitlicher Normalien für
das KoUmaterial, welche ebenfalls aus Vertretern der grösseren
Italienischen Eisenbahnverwaltungen besteht und welcher der
Inspector der Eisenbahnen Comra. Biglia ebenfalls präsidirt, ist
auf den 21. Februar er, nach Turin zusammenberufen worden.
Nachdem die Normalien für Locomotiven bereits festgestellt sind,
wird die Commission nunmehr, zur Prüfung der Normalien für
Personenwagen übergehen.
Locomotivenlieferung. Die Verwaltung der Oberitalienischen
Eisenbahnen, welche für die im Bau begriffene Linie, Novara-
Pino die Lieferung von 12 Locomotiven ausgeschrieben hatte, hat
nach dem Resultate der am 31. Januar d. J. stattgehabten Sub-
mission die Lieferung von 6 Locomotiven mit je 6 gekuppelten
Rädern nebst zugehörigen Tendern der Firma Llenschel & Sohn
in Kassel und die Lieferung der anderen 6 Maschinen mit je 8
gekuppelten Rädern der Firma Maffei in München übertragen.
Entgleisung. Am 13. Febr. er. entgleiste auf der Tramway-
bahn Vicenza-Arzignano-Valdagno eine leerfahrende Locomotive,
als sie auf der Brücke über den Gua ängekommen war. Dieselbe
lief noch etwa 14 m neben den Schienen her und stürzte dann
von einer Höhe von 7 m in den Fluss. Der Führer blieb alsbald
todt, der Feuermann und die andern beiden auf der Maschine
befindlich gewesenen Personen, ein Zugführer und ein Stations-
vorsteher, wurden verwundet. (Mon. d. Str. f.)
Amerikanische Correspondenz.
Preussische Eisenbahnbezirksrätlie. Bei Miltheilung des
Planes wegen Berufung von Eisenbahnräthen in Preussen äussert
sich die „Railroad Gazette“: „Es scheint, dass diese Versammlung
nicht irgend eine Autorität besitzen soll; sie kann weder Fracht-
sätze machen noch verändern, oder die Art und Weise vor-
schreiben, in welcher das Publikum bedient werden soll, — und
ist überhaupt ausser Stande, etwas anderes zu thun, als ihren
Rath zu geben und die öffentliche Meinung zu verkünden. Aber
es ist leicht zu sehen, dass ihr Einfluss ein ganz bedeutender
werden muss. Die Eisenbabnverwaltung wird sich gewiss hüten,
ohne dafür die allertriftigsten Gründe anzugeben, die ertheilten
Rathschläge ausser Acht zu lassen, und wird gezwungen sein, sie
stets in Erwägung zu ziehen, was in solchen Dingen schon ein
grosser Fortschritt ist.
Ferner dürfte die Eisenbahnverwaltung anstatt jeden Punkt
bei im öffentlichen Interesse vorgeschlagenen Aenderungen zu
vertheidigen , es künftig beinahe ausschliesslich zu thun haben
mit einem begrenzten, muthmasslich wohl unterrichteten Reprä-
sentativkörper von Interessenten, dem Klagen und Aenderungs-
wünsche von den Einzelnen gewiss vorzugsweise vorgetragen
werden und welcher dadurch in der Lage sein wird zu beur-
theilen, ob wirklich ein öffentliches allgemeines Verlangen nach
dem Vorgeschlagenen besteht. Wie die Dinge jetzt liegen, können
leicht zwei oder drei grossmäulige und beharrliche Schreier den
Anschein eines allgemeinen Verlangens hervorrufen nach Dingen,
welche nur ihrem speciellen Nutzen dienen und gänzlich dem
öffentlichen Interesse entgegen sind, auch von diesem nicht er-
fordert werden.
Fracbtverkelir Californiens. Der bedeutendste Frachtartikel
der Pacifiebahnen in östlicher Richtung ist Wolle, deren Quan-
tität die Artikel Thee und Wein übertrifft.
Die Production des Staats Californien wird pro 1880 ange-
feben auf 46 Millionen Pfund, von denen 44,6 Millionen nach
t. Francisco kommen, wogegen der Rest direct nach dem Osten
versandt wird. Ausserdem empfängt St. Francisco 7 Millionen
Pfund von Oregon und % Million aus anderen Quellen. Die be-
deutende Australische Wollproduction findet dort hiernach ihren
Markt nicht.
Von den in St. Francisco eingehenden Quantitäten wurden
1880 in Californien selbst verbraucht: 9 Millionen Pfund, und
42,6 Millionen wurden nach aussen versandt, davon 71 pCt. per
Bahn, also ungefähr durchschnittlich 5 Wagenladungen täglich.
Di eser V erkehr beherrscht fast aussch li esslich die Central Pa cifiebah n .
Wolle ist auch der einzige grössere Productionsartikel Cali-
forniens, welcher nach dem Westen oder den Europäischen
Märkten per Bahn befördert wird. Letztere bilden das fast aus-
schliessliche Absatzgebiet für Californischen Weizen, welcher
dorthin via Cap Hom zu Schiff geht, weil auf diese Weise die
■ Beförderungskosten, selbst bei der niedrigst gestellten Bahnfracht
nach New-York, bei Weitem billiger sind. Diese betrug von
St. Francisco nach New-York im vergangenen Sommer 74 Cts.
ro Bushel, die Schiffe fahren dagegen von St. Francisco nach
iverpool zu Frachten, welche zwischen 24 bis 38 Cts. pro Bushel
differiren. (Railroad Gazette.)
Haftpflicht
V. 0. Zur Begründung eines Anspruchs aus § 1 des Reichs-
Haftpflichtgesetzes gehört nicht der Umstand, dass der Eisen-
bahnunternehmer die Erwerbsunfähigkeit des Klägers verschuldet
habe: „Die Nichtigkeitsbeschwerde rügt eine Verletzung des § 1
des Reichs - Haftpflichtgesetzes seitens des Berufungsrichters,
welche darin liege, dass derselbe es für den Entschädigungsan-
spruch des Klägers für wesentlich halte, ob die Beklagte die
etwaige partielle Erwerbsunfähigkeit des Klägers verschuldet
habe. — Dieser Angriff ist zutreffend. Es kommt bei dem An-
spruch aus § l des Reichs Uaftpflichtgesetzes gar nicht darauf an,
ob der Eisen bahn Unternehmer die Erwerbsunfähigkeit des bei dem
Eisenbahnunfall Verletzten verschuldet hat“. (Erk. d. I. Civ. Sen.
d. Reichsger. v. 20. Oct. 1880 in S d. Schaffners G. zu Köthen
wider die Magdeburg-Köthen-Halle-Leipziger Eisenbahnges.; Blum
und Braun, Annal. Bd. III. S. 74.)
Berechnung der Fahrgeschwindigkeit vom
Eisenbahnznge ans.
Die in No. 14 angegebene Berechnung der Fahrgeschwin-
digkeit vom Eisenbahnzuge aus kann noch vereinfacht werden :
Man zähle während einer Minute die passirlen Bahnnummersteine
und multiplicire die erhaltene Zahl mit 6, so erhält man direct
die Anzahl der Kilometer, welche der Zug pro Stunde zurücklegt.
Passirt der Zug beispielsweise in einer Muute 10 Nummersteine,
so beträgt seine Geschwindigkeit 10 X 6 — 60 km pro Stunde. F. M.
Personal- Nachri chten.
Preussen. Dem von Coblenz scheidenden Regierungsbau-
meister Herrn 0. Sarrazin, welcher einer Berufung als Chef-
redacteur an das neu begründete, vom 1. April d. J. ab im König
liehen Ministerium der öffentlichen Arbeiten erscheinende
Centralblatt der Bauverwaltung Folge gegeben hat, wurde
seitens der Collegen ein würdiges Abschiedsfest bereitet. An
demselben betheiligten sich der Regierungspräsident, die Spitzen
der Behörden, sowie die Vorstände verschiedener Vereine. Das
Fest währte bis zur frühen Morgenstunde.
Literatur.
Archiv für Eisenbahnwesen, berausgegehen im Ministerium
der öffentlichen Arbeiten. Jahrgang 1881.
Wie unseren Lesern bereits aus der mit No. 98 vorig. Jahrg.
unserer Zeitung verbreiteten Ankündigung bekannt, ist das bis-
her als blosses Beiblatt zu dem im Königl. Preuss. Ministerium
der öffentlichen Arbeiten herausgegebenen Eisenbahnverordnungs-
blatt erscheinende Archiv für Eisen bahn wesen mit dem Jahre
1881 zu einem selbstständigen Unternehmen geworden. Das vou
der Verlagshandlung Carl Heymann’s Verlag in Berlin uns zuge-
sandte 1. Heft macht einen äusserst stattlichen Eindruck und
zeigt einen erheblichen Fortschritt in der Ausstattung gegen
früher. Dem Programm der Redaction entnehmen wir, dass das
Archiv grössere Aufsätze und Notizen aus allen Gebieten des
Eisenbahnwesens, eine fortlaufende Uebersicht der auf das Eisen-
bahnwesen bezüglichen Rechtsprechung des Reichsgerichts und
des Preussischen Oberverwaltungsgerichts, sowie der Deutschen
und ausländischen Eisenbahngesetzgebung und eine Bücher- und
Zeitschriftenschau enthalten wird. Auch werden die gesetzgeberi-
schen Materialien der Deutschen parlamentarischen Körperschaf-
ten, sowie alle wichtigeren Erkenntnisse Deutscher Gerichtshöfe,
welche für die Eisenbahnen von Interesse sind, durch Veröffent-
lichung im Archiv zum Abdruck kommen.
Es werden jährlich 6 Hefte im Gesammtumfang von etwa
30 Bogen in Lexikonoctav elegant ausgestattet erscheinen und
beträgt der jährliche Abonnementspreis 6 M
Das uns vorliegende 1. Heft enthält dem Programm ent-
sprechend folgende Aufsätze: Die Verhandlungen der vereinigten
ständischen Ausschüsse über die Eisenbahnfrage in Preussen im
Jahre 1842. Privatbahnen und Staatsbahnen in Frankreich. Daran
reihen sich Notizen über die bisherigen Ergebnisse der Unterrichts-
stunden für die mittleren und niederen Beamten der Staatseisen-
bahnverwaltung, sowie statistische Notizen von den Deutschen
Eisenbahnen. Unter Rechtsprechung werden 3 Erkenntnisse des
Reichsgerichts, betr. Expropriation und Frachtrecht, mitgetheilt,
sodann unter Gesetzgebung Auszüge aus den dem Preussischen
und Französischen Abgeordnetenhaus neuerdings vorgelegten
Gesetzentwürfen. Schliesslich wird unter der Rubrik Bücner-
schau die Besprechung eines Werks von L. Ancoc „Les tarifs des
chemins de fer et l’autorite de l’etat“ gegeben und eine Ueber-
sicht von neuerdings über Eisenbahnwesen und auf verwandten
Gebieten erschienenen Werken, sowie eine Zeitungsschau beige-
fügt. Von besonderem Interesse sind die aus officiellen Quellen
geschöpften historischen Aufsätze, auf welche wir demnächst
zurückkommen werden.
— 268 —
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Hessische Ludwigsbahn. Mit dem
1. März er. ist der 19. Nachtrag zu unserem
LocalgHtertarif, neue Frachtsätze für die
Artikel des Ausnahmetarifs I und Holz,
auf einem Theil unserer Strecken, ferner
Tarifsätze für die Station Darmstadt-
Rosenhöhe enthaltend, zur Einführung
gekommen.
Nähere Auskunft ' erth eilen unsere Sta-
tionen und unser Tarifbüreau. Mainz, den
4. März 1881. ln Vollmacht des Verwal-
tungsrathes: Die Specialdirection. (674)
Local-Güterverkelir. Der im Nachtrag I
resp. VII zu unserem Local- Gütertarif ent-
haltene ermässigte Frachtsatz der Allge-
meinen Wagenladungsclasse A 1
wird unter den daselbst angegebenen Be-
dingungen vom 10. <1. Mts. ab für solche/
Gütersendungen, welche zur Beförderung
von Hamburg über Lübeck nach Stettin,
Danzig und Königsberg, oder in ent-
gegengesetzter Richtung bestimmt sind,
von 0,59 auf 0,55 pro 100 kg herab-
gesetzt. Lübeck, den 4. März 1881. Die
Direction der Lübeck-Büchener Eisenbahn-
Gesellschaft (665)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Mit dem 1. März c. ist ein Nachtrag 1
zu dem Berlin-Haniiover-Oldenburgischen
Vieh- etc. Tarife vom 1. Mai 1880 in Kraft
getreten, welcher directe Frachtsätze für
den Viehverkehr (excl. Pferde) in Wagen-
ladungen und Einzelsendungen zwischen
dem neu eröffneten städtischen Central-
Viehhofe bei Friedrichsberg und Hanno-
verschen, Hannover-Altenbekener, Köln-
Mindener, Oldenburgischen, Braunschwei-
gischen und Stationen der Niederlän-
dischen Staatseisenbahnen enthält. Nähere
Auskunft über die Höhe der Fracht und
d(!r sonstigen Transportgebühren ertheilt
unsere auf geranntem Viehhofe etablirte
Güterexpedition. Berlin, den 3. März 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (671 J)
Deutsch - Bnssisclier Eiseubahnverband.
Vom 1 April er. neuen Stils ab tritt ein
neuer Anhang V zum Deutsch -Russischen
Gütertarif vom 1. Januar 1880 n. St. in
Kraft, welcher zum Theil anderweite er-
mässigte directe Frachtsätze für die im
bisherigen, vom 1. September pr. n. St.
gütigen Anhang V zum obigen Tarif ge-
nannten Transportartikel im Verkehr zwi-
schen den Stationen Prag und Kralup
der Turnau - Kralup - Prager Eisenbahn
einerseits und den Russischen Stationen
des rubricirten Verbandes andererseits
enthält.
Der bisherige Anhang V ist vom Ein-
gangs erwähnten Termin ab aufgehoben.
Exemplare des neuen Anhangs V sind
von den Stationen Prag und Kralup von
den Königlichen Eisenbahndirectionen zu
Bromberg und Berlin, sowie von den Ver-
waltungen der Oberschlesischen Eisen-
bahn, der Sächsischen Staatsbahnen, der
Böhmischen Nordbahn und der Turnau-
Kralup Prager Eisenbahn käuflich zu be-
ziehen. Bromberg, den 23. Februar 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsführende Verwaltung. (670 J)
Zum Tarif für die Beförderu^ von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
im Hamburg-Pommerscheu Eiseubalmver-
bamle via Güstrow-Lübeck vom 1. Fe-
bruar c. erscheint mit Gültigkeit vom 10.
März c. der Nachtrag 1, welcher die Ein-
beziehung der Stationen Sternschanze,
Schulterblatt, Altona und Ottensen der
Hamburg Altonaer Verbindungsbahn in
den Verband, Tarifsätze für Sendungen
von und nach Hamburg (Lübeck-Ham-
burger Bahnhof) transito und die Abän-
derung der Stationsnamen Wangerin und
Wangerin Stadt in Ruhno bezw. Wangerin
enthält. Schwerin, den 5. März 1881. Na-
mens der Verbandsverwaltungen: Die
Direction der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Eisenbahngesellschaft (672)
Hanseatisch - Rheinisch - Westdeutscher
Eisenbahnvei'band. Mit Wirkung vom 5.
k. Mts. ab sind zu den Heften 31, 33 und
34 des Hanseatisch-Rheinisch-Westdeut-
schen Verbandsgütertarifs Nachträge er-
schienen, welche Ausnahmetarifsätze für
Eisen und Stahl nach Brake und Norden-
hamm und ermässigte Sätze des Special-
tarifs III zwischen Wilhelmshafen und
Dillingen enthalten, und die von den Ver-
bandsgüterexpeditionen bezogen werden
können. Hannover, den 28 Februar 1881.
Namens sämmtlicher Verbandsverwaltun-
gen: Königliche Eisenbahndirection. (654)
In den laut Bekanntmachung vom 14.
Februar er. an Stelle des Preussisch-Ober-
schlesischen Verbandtarifs vom 1. August
1877 mit dem 1. April d. J. in Kraft tre-
tenden neuen Verbandtarif sind directe
Frachtsätze für den Verkehr zwischen den
Stationen Glatz der OberschlesischenEisen-
bahn einerseits und Landsberg des Eisen-
bahn directionsbezirks Bromberg nicht wie-
der aufgenommen worden.
Von dem genannten Tage ab bleiben
für die directe Abfertigung der Transporte
zwischen Glatz und Landsberg nur noch
imPreussisch-SächsischenVerbandeFracht-
sätze für Glatz der Königlichen Eisen-
bahndh'ection Berlin bestehen. Bromberg,
den 1. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (669 J)
Am 1. März a. c. gelangt zum Reichs-
bahn-Staatsbahn-Tarife vom 20. Januar 1880
für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere
der Nachtrag III zur Einführung, welcher
directe Frachtsätze für Vieh in Wagen-
ladungen und Einzelsendungen —
excl Pferde — zwischen dem „Städti-
schen Central-Viehhofe“ bei Fried-
richsberg und Stationen der Reichs-
eisenbahnen in Elsass-Lothringen
enthält.
Heber die Höhe der Frachtbeträge und
sonstigen Transportgebühren ertheilt die
auf vorgedachtem Viehhofe befindliche
diesseitigeGüterexpeditionAuskunftBerlin,
den 28. Februar 1881. Königliche Eisen-
bahn Direction. (642 J)
Rlieinisch-Köln-Minden-Belgisch-Franzö-
sischer Güterverkehr. Am heutigen Tage
ist ein Ausnahmetarif für die Beförderung
von Borke bei Aufgabe in Wagenladungen
von 5 000 kg zwischen Paris (La Chapelle)
einerseits und Stationen der Rheinischen
und Köln-Mindener Eisenbahn andererseits
in Kraft getreten. Köln, den 6. März 1881.
Königliche Direction der Rheinischen
Eisenbahn. (675)
Rlieinisch-Köln-Mimlen-Belgischer Güter-
verkehr. Am 1. März 1881 tritt der Nach-
trag III zum Hefte II des Rheinisch-Köln-
Minden-Belgischen Gütertarifs vom 15. Sep-
tember c. in Kraft.
Derselbe enthält neben Berichtigungen
und Ergänzungen des Haupttarifs und
des Nachtrags II zu demselben, Aufnahme
der Stationen Annen, Bodendorf undWitten
der Rheinischen Eisenbahn, der Stationen
Brachbach, Daaden, Eiserfeld und Nieder-
hövels der Köln-Mindener Eisenbahn, neuer
Stationen der Belgischen Staatsbahnj sowie
der Westflandrischen Eisenbahnen in den
Verbandsverkehr; ferner anderweitige
Frachtsätze für einige Stationen der Bel-
gischen Staatsbahn, sowie einen Aus-
nahmetarif für die Beförderung metallur-
gischer Producte (Eisen- und Stahl etc.)
zwischen Stationen der Rheinischen und
Köln-Mindener Eisen'bahn einerseits und
den Belgischen Hafenstationen und dem
Hafen Terneuzen andererseits.
Exemplare desselben können von unserer
Drucksachenverwaltung event. durch Ver-
mittelung unserer Güterexpeditionen zum
Preise von 0,50 bezogen werden. Köln,
den 25. Februar 1881. Königliche Direc-
tion der Rheinischen Eisenbahn. (656)
Rheinisch-Köln-Minden-Belgischer Güter-
verkehr. Am 1. März c. tritt der Nach-
trag III zum Hefte III des Rheinisch-
Köln - Minden -Belgischen - (Grand-Central-
Belge) Gütertarifs, vom 15. September 1880
in Kraft.
Derselbe enthält ausser Berichtigungen
und Ergänzungen des Haupttarifs und des
Nachtrags II zu demselben die Aufnahme
der Stationen Annen, Bodendorf und Witten
der Rheinischen Eisenbahn und der Sta-
tionen Brachbach, Daaden, Eiserfeld und
Niederhövels der Köln-Mindener Eisen-
bahn in den Verbandsverkehr, sowie Aus-
nahmefrachtsätze für die Beförderung von
Eisen und Stahl etc. von der Station Call
der Rheinischen Eisenbahn nach Antwerpen
(Bassins) transit, und Löwen (Bassin)
transit, Stationen der Grossen Belgischen
Central bahn.
Exemplare dieses Nachtrags können von
unserer. Drucksachen -Verwaltung event.
durch Vermittelung unserer Güterexpe-
ditionen zum Preise von 10 Mpfg. bezogen
werden. Köln, den 2. März 1881. Königl.
Direction der Rheinischen Eisenbahn. (655)
Am 1. d. Mts. ist zum Saarbrücker-Ba-
dischen Gütertarif vom l. Juni 1879 der
IV. Nachtrag in Kraft getreten. Derselbe
enthält an der weite . theil weise ermässigte
Frachtsätze für Mannheim.
Verkaufsexemplare, Preis 5 sind bei
den Expeditionen der Moselbahn zu haben.
Frankfurt a/M.-Sachsenhausen, den 5. März
1881. Königliche Eisenbahndirection. (673)
Im Schlesisch-Niederländischen Verbands-
verkehre zwischen Peine und Breslau
N. M. und B. Sch. F. ist ein sofort gülti-
ger Ausnahmetarifsatz für die Beförderung
von Salz eingeführt.
Das Nähere ist in den Expeditionen zu
erfahren. Hannover, den 2. März 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (663)
Mit dem 1. Mai er. treten die Tarife
a) für die Beförderung von Eisenbahn-
Fahrzeugen im Stettin - Bayerischen
Verbände vom 1. November 1880,
b) Specialtarif für Viehtransporte zwi-
schen Posen und Magdeburg via Gu-
ben-Falkenberg-Zerbst vom 15. Januar
1878,
ausser Kraft. Berlin, den 1. März 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen: Direk-
tion der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
Gesellschaft. (659)
Vom 1. Mai &. ab treten die zwischen
unserer Station Mainz einerseits und Rhei-
nischen etc. Stationen andererseits im Rhei-
nisch - Nassanischen , Bergisch - Märkisch-
Nassanisehen resp. Frankfurt - Bebraer,
Köln - Minden -Bergisch - Märkisch -Nassau-
ischen resp. Frankfurt-Bebraer, Dortmund-
Gronan-Enscbede-Nassanischen resp. Frank-
fnrt-Bebraer, Ruhr-Nassauischen Kohlen-
und Niederläiidisch-Nassanischen Verkehre
bestehenden Taxen vollständig ausser
Kraft, ohne durch andere Frachtsätze er-
setzt zu werden.
Nähere Auskunft ertheilt unsere Station
Mainz. Frankfurt a/M.-Sachsenhausen, den
28. Februar 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (664)’ _
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Grosshl. Badische Staatseisen-
bahnen. Der I. Nachtrag zum Tarif für
den directen Güterverkelir zwischen Basel
(Badischer Bahnhof) einer- und den Boden-
seeuferplätzen andererseits vom 1. April
269
1878 — AenderuDg in den Tarifbestim-
mungen enthaltend — ist mit Wirkung
vom 15. April 1. J. erschienen. Exemplare
sind von der Station Basel gratis zu be-
ziehen. Karlsruhe, den 3. März 1881. Ge-
neraldirection. (657)
Mecklenburgische Friedrich-Franz
Eisenbahn. Mit dem 10. d. M. kommen
zu den Verbandstarifen für die Beförde-
rung von Leichen, Fahrzeugen und leben-
den Thieren zwischen diesseitigen Stationen
einerseits und Stationen der Berlin-Ham-
burger bezTV. der Lübeck-Hamburger Eisen-
bahn andererseits die Nachträge 2 resp. 1
zur Einführung, enthaltend die Aufnahme
der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn
mit den Stationen Sternschanze, Schulter-
blatt, Altona und Ottensen, sowie Fracht-
sätze für den Verkehr nach und ton Ham-
burg transito.
Die bezüglichen Tarif nach träge sind von
den Güter-Expeditionen käuflich zu be-
ziehen. Schwerin, 5. März 1881. Die Direc-
tion. (660)
1. Vom 1. März d. J. ab kommen im
Verkehr zwischen Station Sterkrade der
Köln-Mindener Eisenbahn und Station
Essen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
directe Frachtsätze zur Anwendung, welche
bei den betreffenden Güterexpeditionen
zu erfahren sind.
2. Im diesseitigen Localgüterverkehre
kommen vom 5. März d. J. ab für Eisen-
erz-(RaseneiSbnstein-)Transporte von Diep-
holz und Lemförde nach verschiedenen
diesseitigen Stationen besonflere Aus’-
nahmefrachtsätze zur Einführung, welche
bei den betreffenden Güterexpeditionen zu
I erfahren sind.
3. Für Eisenerz-(Raseneisenstein-)Trans-
porte von den Stationen Diepholz und
Lemförde der Köln-Mindener Eisenbahn
nach verschiedenen Stationen der Ber-
gisch-Märkischen und Eheinischen Eisen-
bahn kommen am 5. März c. besondere
Ausnahme - Frachtsätze zur Einführung,
welche bei den betreffenden Güterexpe-
ditionen zu erfahren sind.
4. Am 1. März d. J. tritt im Rheinisch-
Niederdeutschen Eisenbahnverbande der
Nachtrag II zum Tarife vom 1. Mai 1880
für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere
in Kraft, welcher die durch Bekannt-
machung der Directionen der Altona-
Kieler und der Berlin-Hamburger Eisen-
bahngesellscbaft vom 15. Januar c. ange-
kündigten andeiweiten. theils ermässigten
und theils erhöhten Frachtsätze für die
Stationen Ottensen und Schulterblatt der
HamWrg-Altonaer Verbindungsbahn, neue
Frachtsätze für die Stationen Altona und
Sternschanze der genannten Verbindungs-
bahn, Aufnahme der Station Oppum der
Rheinischen Bahn und Berichtigungen
enthält. Verkaufspreis 10 4^.
5. Am 1. k. Mts. tritt im Köln-Minden-
Niederländischcn Verkehr via Wesel-Goch-
Boxtel resp. Wesel- Vehlo zu den Aus-
nahmetarifen vom 10. Januar 1880 für die
Beförderung von Steinkohlen etc. in Sen-
dungen von 50 000 bezw. 10 000 kg von
Köln-Mindener Stationen und Station
Dortmund D. G. tC. nach den Stationen
Dordrecht, Middelburg, Rotterdam,
Utrecht und Vlissingen der Nieder-
ländischen Staatsbahn ein Nachtrag (II)
in Kraft, enthaltend u. A. neue Fracht-
sätze für die Zeche Monopol» bei Garnen
der Köln-Mindener Bahn und für die An-
schlusszechen der Hannoverschen Staats-
bahn sowie anderweite ermässigte Fracht-
sätze im Verkehre nach Rotterdam und
Utrecht. Verkaufspreis 15 4^. Köln, 28.
Februar 1881. Königliche Direction der
Köln-Mindener Eisenbahn, ad 1, 3, 4 und 5
zugleich Namens der betheiligten Verwal-
tungen. (653)
Mit Bezug auf die von uns bereits unter
dem 1. Februar er. erlassene gleichlautende
Bekanntmachung bringen wir hierdurch
wiederholt zur Kenntmss, dass an Stelle
der im Tarif für den Verband-Güterver-
kehr zwischen der Königlichen Ostbahp
einerseits unrl der Breslau-Schweidnitz-
Freibnrger Eisenbahn andererseits vom
1. August 1878 gütigen Frachtsätze des
Specialtarifs III, zwischen Rüdersdorf und
den sämmtlichen sub TabelleNo. I5genann-
t»n Stationen der Breslau - Schweidnitz-
Freiburger Bahn, vom 15. Februar er. ab
neue ermässigte Frachtsätze in Kraft ge-
treten sind. Die für Breslau, Liegnitz und
Waldenburg B. F. E. zur Einführung kom-
menden Sätze finden gleichzeitig auf die
g^leichnamigen Stationen des Königlichen
Directionsbezirks Berlin, sowie der Satz
für Waldenburg auch auf Altwasser N. M.
E. im Preussisch - Sächsischen Verbände
Anwendung.
Die zur Erhebung gelangenden Fracht-
sätze werden auf etwaige Anfragen von
den vorbezeichneten Güterexpeditionen
mitgetheilt werden. Bromberg und Bres-
lau, den 28. Februar 1881. Königl. Eisen-
bahn-Direction. Directorium derBreslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. (64lJ)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
E rsteUngari sch- Galizis che Eisen-
bahn. — Erzherzog Albrechtbahn.
Begünstigung für Sndsalztransporte. Vom
1. März 1881 angefangen erfolgt auf der
Ersten Ung.-Galizischen Eisenbahn (Gali-
zische Strecke), dann auf den Linien der
K. K. Dniester Staatsbahn und der Erz-
herzog Albrechtbahn die Berechnung der
Transportgebühren für Sudsalz aus den
K. K. Salinen Drohobyez, Stebnik, Kalusz,
Dolina und Bolechöw zu den Sätzen des
Special-Tarifes I, wenn dasselbe in Quan-
titäten von mindestens 5 000 kg pro
Frachtbrief zur Aufgabe gebracht wird;
dagegen geniessen Transporte unter 5 000
Kilogr. die gleiche Begünstigung nur in dem
Falle, wenn sie im verpackten Zustande
zur Aufgabe gelangen.
Ausserdem werden für obige Salztrans-
porte nachfolgende Refactien gewährt:
Bei Auflieferung eines jähr- Nachlass in
liehen Minimalquantums von Procenten
500 t 10
1 000 t 15
2 000 t 20
3 000 t und darüber ... 25
Jene Parteien, welche auf die Begün-
stigung einer Refactieertheilung reflectiren,
haben dies vor dem Beginne ihrer Trans-
porte bei der Direction der Ersten Ung.-
Galizischen Eisenbahn in Wien anzumelden.
Die Liquidirung der Refactie erfolgt gegen
Vorlage der auf den Namen der anmel-
denden Partei als Aufgeber lautenden
Originalrecepisse, welche noch keinen Re-
factiestempel tragen dürfen und spätestens
3 Monate nach Ablauf des Gegenstands-
jahres einzureichen sind.
Ausgeschlossen von jeder Refactiebe-
günstigung und der Einrechnung in das
Minimalquantum sind:
1. Sendungen im Gewichte unter 5000 kg
in unverpacktem Zustande.
2. Alle Transporte von Stationen der
Strecke Stryj-Stanislau, welche nach Prze-
mysl loco oder transit bestimmt sind, und
am Frachtbrief die Routenvorschrift via
Lemberg enthalten.
3. Die im Bereiche der eigenen Linien
reexpedirten Sendungen.
Hierdurch wird die Kundmachung der
Erzherzog Albrechtbahn vom 15. Juni 1879
aufgehoben. Wien, am 15. Februar 1881.
Die Direction der Ersten Ung.-Galizischen
Eisenbahn. Der K. K. Betriebsverwalter
der Erzherzog Albrechtbahn. (662)
Königl. Ung. Staatsbahnen. — Un-
garische Nord- 0 stb ahn. — Kasch au-
Oderberger Eisenbahn. — ErsteUn-
garisch-Cjalizische Eisenbahn, zu-
gleich als betriebführende Ver-
waltung der K. K. Dniester- und
Tarnöw - Leluchower Staatsbahn.
Mit 1. März 1881 tritt zu dem Ausnahme-
Tarife für den Artikel Petroleum, gütig
vom 1. August 1879 ein Nachtrag II in
Wirksamkeit, laut welchem die bisher be-
standene Begünstigung des frachtfreien
Rücktransportes der leeren Fässer auf-
gehoben wird, und für Letztere die
Sätze des Ausnahme-Tarifes zur
Anwendung gelangen. Wien und Buda-
pest, ^5. Februar 1881. Die Verband-Ver-
waltungen. (661)
Mit 15. März 1881 tritt Nachtrag V zum
Ansnahmetarif für die directe Beförderung
mineralischer Kohlen und Coaks ab Sta-
tionen der K. K. priv. Böhmischen
Westbahn und der K. K. priv. Eisen-
bahn Pilsen-Priesen (Komotau) nach
Stationen der Königlich Bayeri-
schen Staatseisenbahnen vom 1. No-
vember 1878 in Kraft, welcher ermässigte
Frachtsätze ab Radnie enthält.
Exemplare dieses Tarifnachtrages erlie-
gen in den Verbandstationen und können
auch bei den gefertigten Verwaltungen
bezogen werden. Prag, 1. März 1881. Die
Betriebs-Direction der K. K. priv. Böhmi-
schen Westbahn. Die Direction der K. K.
priv. Eisenbahn Pilsen - Priesen (Komo-
tau). (658)
In dem Ansnahmetarife für den Trans-
p^ort von Jutegarn und Jutegewebe in
Wagenladungen von Meissen, Station der
Sächsischen Staatsbahn, nach Bayern und
Württemberg sind die Württembergische
Station Friedrichshafen und die Bayeri-
schen Stationen Augsburg, Lindau, Mün-
chen C. B. und Rosenheim neu einbezogen
worden. Generaldirection der K. B Ver-
kehrsanstalten, Betriebsabtbeilung. (666)
2. (xeneral -Versammlungen.
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
Gesellschaft. Einladung zu der 23. ordent-
lichen Generalversammlung der stimmbe-
rechtigten Actionäre der K. K. priv. Aussig-
Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft, welche
am ll.Aprill881 u m 12 U h r Mitt agsim
Sitzungssaale der genannten Gesellschaft
in Teplitz (Bahnhofsgebäude) abgeb alten
werden wird.
Tagesordnung :
1. Vorlage der Bilanz und Vortrag des
Geschäftsberichtes für das Jahr 1880, so-
wie des vom Revisionsausschusse über den
Befund der gesellschaftlichen Rechnungen
für das Jahr 1880 eingebrachten Berichtes.
2. Antrag auf Verwendung des im Jahre
1880 erzielten Reingewinnes.
3. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der gesellschaftlichen Rechnungen
für das Jahr 1881.
4. Antrag auf Aenderung der §§ 20, 23
und 55 der Gesellschaftsstatuten.
Die P. T. Herren Actionäre, welche an
dieser Generalversammlung Theil zu neh-
men wünschen, werden hiermit eingeladen
nach Massgabe der §§ 35, 37, 38 und 40
der Gesellschaftsstatuten *) die Actien
sammt Couponbogen oder nach Zulass des
§ 51 der Statuten die Genussscheine (wo-
von zwei Stück einer Actie gleichgestellt
sind)
in Wien bei den Herren Johann Liebieg
et Comp.,
„ Prag bei Herrn Moritz Zdekauer,
, Dresden bei der Dresdner Bank oder
bei der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Credit-Anstalt,
„ Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Credit-Anstalt,
in Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft und bei Herrn S. Bleich-
röder,
„ Frankfurt a/^1. bei den Herren M. A.
von Rotbschild et Söhne,
„ Teplitz bei der Haupt- Cassa der Gesell-
schaft
u. z. spätestens bis 21. März 1. J. mittelst
dreifacher Oonsignation (wovon ein Pare
mit der Empfangsbestätigung über die
deponirten Actien versehen, dem Depo-
nenten rückgestellt wird), zu überrei-
chen.
Nach der Generalversammlung werden
die Actien gegen Rückstellung dieser Gon-
signationen wieder ausgefolgt. Teplitz,
den 8. März 1881. Der Verwaltungsrath.
*) § 35. An der Generalversammlung
Theil zu nehmen ist jeder Actionär be-
rechtigt, welcher wenigstens 10 Actien be-
sitzt.
Vertretung ist nur durch andere nach
§ 38 stimmberechtigte Actionäre zulässig.
Die Generalversammlung fasst ihre Be-
schlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit
der Anwesenden.
§ 37. Je zehn Actien geben das Recht auf
eine Stimme, kein Actionär kann jedoch
mit Einrechnung der ihm übertragenen
Vertretung mehr als vierzig Stimmen in
sich vereinigen.
§ 38. Die Actionäre müssen, um ihr
Stimmrecht in der Generalversammlung
ausüben zu können, .ihre Actien wenig-
stens acht Tage vor (3em Zusammentritte
derselben am Sitze der Gesellschaft oder
bei den vom Verwaltungsrathe in der Ein-
ladung zur Generalversammlung zu be-
zeichenden Orten niederlegen.
Sie erhalten sodann eine auf den Namen
lautende Legitimationskarte, welche die
Zahl der hinterlegten Actien und der dar-
nach auf dieselben entfallenden Stimmen-
zahl ausweist.
§ 40. Die Generalversammlung ist in
der Regel beschlussfähig, wenn die Actio-
näre den zehnten Theil der im Umlaufe
befindlichen Actien repräsentiren.
Nur wenn es sich um eine der im § 44
sub 6, 7, 8, 9 bezeichneten Angelegenhei-
ten handelt, ist die Vertretung der Hälfte
der im Umlauf befindlichen vollgezahlten
Actien, und überdies die Zustimmung von
% der bei der Generalversammlung abge-
ebenen Stimmen nothwendig. (Nach-
ruck wird nicht honorirt.) (676)
3. Submissionen^
Köln-Mindener Eisenbahn. Die Lieferung
von 1 OOb Stück Satzachsen mit Speiehen-
rädern soll in fünf Loosen von je 200 Stück
im Wege der Submission vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen sind gegen
Einsendung von 1 Jl von unserm ma-
schinentechnischen Büreau, Köln, Ursula-
latz 6, zu beziehen. Die Ablieferutig der
atzacbsen soll in zwei gleichen Raten
zum 1. Juli er. und zum 15. August er.
erfolgen. Die Offerten sind mit der
äusseren Bezeichnung „Submission auf
Satzachsen“ bis zum 18. März er.,
Abends, an uns einzureichen und in
denselben der Preis pro Stück und auch
etwaige frühere Lieferungstermine anzu-
j geben.
Die Eröffnung der Offerten geschieht
am 19. März er., Vormittags 10 Uhr, in
unserm Geschäftslocale hierselbst, Dom-
hof 48, in Gegenwart der etwa erschie-
nenen Submittenten. Köln, den 1. März
1881. Königliche Direction. (645)
PRIVAT- ANZEIGEN.
Allgemeiner
Submissions-Anzeiger
mit Beilage:
Centralblatt f. d. deutschen Holzhandel
VIII. Jahrgang. Amtliches Insertionsorgan.
Yereinsorgan des Holzhändlervereins.
Erscheint in (Stuttgart 4mal pro Woi?he.
Reichhaltigstes Fachblatt. Grösste Verbreitung
in gewerblichen Kreisen. Abouuementspreis iucl.
Submissions-Ergebnisse, Patent- Anzeiger und
Transport-Nachrichten 0V2 M pro Quartal bei
jeder Postanstalt. Inserate 25 pro Zeüe.
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271
C O U r S b 1 a 1 1 vom 28. Februar 1881.
272
Eisenbahn«
Prioritäts-Obligationen
Versteht sich
N omiual-Betrag
Eisenbahn-
Stamm - Actien und
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden und
Zinsen in %
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1875
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Nominal-Betrag
Lud-vrigshafen-Bexbach
Magdeburg-Halberstadt
Wittenberge, Stamm
do. Priorit. .
(Magdeb.-Leipzig) Lit.
MShrische Grenzbahn* .
Mähr.-Scbles. Centralbahn
Märkisch-Posen conv. . .
do. n. El
do. III. Em
lordwestbahn*
Litt. B.
Em. 1874
taats-Eisenbahn *
II. Emiss
Ergänzungsnetz
I. Emiss,
s. Südbahn c
riedland . .
5- Reichenber j
* Emiss. 1879 .
che Maxbahn .
che Nordbahn .
Priesen . . . .
III. Emiss. V.
V. 1869, 71 u. 73 c
Cöln-Crefelder . ,
Nahe-Bahn* ....
II. Emiss.* .
he* (Mosco-Rjäsan)
* (Ejäsan-Kozlow)
* (Kozlow-Woronesch)
* (Jelez-Woronesch)
— . * (Poti-Tiflis)
Schleswigsche v. Altona
1. Siebenbürger*
II. Emiss.
III. Emiss
IV. Emiss.
V. Emiss.
VI. Emiss.
ralup-Prag .
Emiss. 1(
Emiss. If
arschau-Wien II. Emiss
^ j.äl000,500u. 100fl.8W.
'X ’a 100 Thlr.
% ä 100 u. 500 Thlr.
^>ä62|, 100 u. 500 Thlr
i 100—1000 Thlr.
% a. 200 ü. ö. W. i. 8.
% ä do.
%a.600 M
fl.öW.pr.500frcs.k500frcs.
do. per do.
fl.ö.W.pr. do. i do.
do. per 200 fl^ö. W. i. S.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 500 und 100 Thlr.
%ä200Th.=:300 fl . ö.W.i.8.
^ ä 100 fl. ö. W. i. B.
■Ä >ä 250, 200 u. 100 Thlr.
^ ^ ä^löoo, 500 und
% l 100 Thlr.
% a 200 Thlr.
% ä 1000, 500 u.200Thlr.
^ ä
% ä 680 und 136 Thlr.
% älOOO, 500, 200 U.100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 1000 u. 200 fl. ö. W.
% h. do. do.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% k 300 fl. do.
oyf k 200 fl. i. 8. oder
^ 1 400 ,/« oder 500 frcs.
^ ä 300 fl. do.
% ä 200 fl. do.
% a 200 fl. do.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 500 und 100 Thlr.
% ä 500, 200 u. lOOThlr
Lübeck-Bücben
Lüttich-Limburg
Magdeburg-Halberstadt . .
dö. Litt. B.
do. Litt. C.
Mähr.-Schles. Centralbahn .
Mährische Grenzbahn . . ■
Märkisch-Posener . ...
do. Stamm-Prior .
Mecklenburgische Friedr.-Pra:
Münster-Hamm* . . . - .
Neust.-Weissenb.* (Pfalz. Maj
Niederschlesisch-Märkische *
Nordhausen-Erfurt ....
do. Stamm-Prior. . .
OberlauB. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pi
Oesterr. Nordwestbahn*
do. Litt. B.
Oestr.Staatsb.* 5*/i„(Oest.Pranz.
Oesterr. Südbahn* (Lombard.
Ostpreuss. Südbahi
Ostrau-Friedland .
Pardub.-Reichnb. *(S.-Ndd
Pfalz. Nordbahn * .
Prag-Dux ....
Rechte Oderufer .
Russische Bahnen
Saal-Bahn Stamm
I. Siebenbürger*
^targard-PoBe
Thelssbahn* 5Vio •
Tumau-Kralup-Prag .
K. Ung. priv. Nordostbah
I. Üngar.-Galizische* .
Vorarlberger* ....
Warschau-Terespol* . .
Warschau-Wien . . .
Weimar-Gera* bis 1886
Schweizer Centralbahn .
do. Nordostbahn
Vereinigte Sehr
Westbahn .
zösische Orleans .
io. Nordbahn
Io. Ostbahn
lo. Südbahn
lo. Westbahn
>- Lyon-Mittel Bieer
fl. ö. W. pr. 200 fl. 3. W.
% k 500 ä. 8. W.
% k 200 Thlr.
% ä 500Ps.300=80Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. i. 8.
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% ä 100 Thlr.
ä 500 fl. 8. 1
. ö.W.pr.200aö.W.i.8.
do. pr. do. in 8.
, W. pr.Stck.v.frcs.500.
. W. pr. 200 fl. Binz.
% im Thlr. >
k 200 „
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
.%■ ä 500 fl. 8. W.
fl. ö.W.pr.l50fl.ö.W.i.8.
% i 200 Thlr.
% k 200 „
% ä 250 „
% ä, 250 „
% ä 200 „
% ä 100 „
% i 150 „
% ä 125 Rb. = 134 Thlr.
% k 100 Thlr.
fl. ö.W.pr.200 fl.ö.W.i.8.
^ ä 100 Thlr.
fl. ö.W.pr.200fl.ö.Wi.8.
% ä 100
ä 100
% k 100
% ä 100 R. 8. = 107 Thlr.
Mark pr. 60 Rb.
% k 100 Thjr.
^ä 200 „
(U. B.) Die JapanischeRegieruiig hat wiederum Schienen u. s. w.
in England bestellt für die Nagahama und Isuruga Eisenbahn, welche
das letzte Glied einer durchgehenden Linie per Eisenbahn und Dampfer
von Küste zu Küste bilden wird. Nach von dort erhaltenen Nachrichten
sollen die Japanesen ausgezeichnete Locomotivführer abgeben und wird
man fernerhin von der Einführung fremder zu diesem Zwecke absehen.
Die Entwickelung der Bessemer-Stahlindustrie in den Ver-
einigten Staaten grenzt ans Wunderbare, wie aus folgender Tabelle her-
vorgebt :
Jahr Production an Ingots Production an Stablschienen
1872 120 108 t 94 070 t
1874 191 933 1 144 944 1
1876 525 996 t 412 461 t
1878 732 226 1 550 398 1
1879 928 972 1 683 964 1
1880 1 203 1'^3 1 917 592 1
Hierbei ist zu beachten, dass diese Totalquantitäten von nur 11
ßessemerwerken producirt wurden und dass ausserdem bedeutende Quan-
titäten von fertigen Stahlschienen und Ingots aus England und continen-
talen Ländern eingeführt wurden. Auch in diesem Jahre ist dies wieder der
Fall und das „Journal der Amerikanischen Eisen- und Stahlassociation“ be-
hauptet, dass die Production für 1881 jene des Vorjahres bedeutend über-
flügeln wird. Ausserdem werden in diesem Jahre verschiedene neue Bes-
semerwerke in den Vereinigten Staaten zur Thätigkeit kommen.
H. S. HERMANN.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
PHOTOLITHOGBAPHIE & LICHTDBUCK-AHSTALT. BUCKBIKDEREI. BEHLIK SW., BEUTH -STRASSE 8.
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i geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen,
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Verlegt und herausgegeben von dein Verein. Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
7illi. Koch zu Berlin SW. (Redaction.sb«ireau : KIciubeerenstrasse 3). - Druck vc II. ,s Hermann in Berlin .SW., Uenth.strasse 8.
273
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig’Ster »Jalirg^ang;.
Berlin, den 14. März 1881.
Dieser Nummer liegt No. 5 des „Anzeigers überzähliger (lüter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: JDie Debatte des Deutschen Reichstags über den Etat der ßeichs-Eisenbalinverwaltung. — Zur Interpellation über die
Localbahnfrage. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Zur Abwehr. — Haftpflicht. — Ein eigenthümliches ßergbahnsystem. — Literatur: Central-
blatt der ßauverwaltung. Schneider, das neueste Transportverfahren mittelst eiserner endloser Fahrbahn. — Der Solway Viaduct. — Eisen-
bahnunfälle in den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1880- — Miscellen. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarit-ßekanntmachungen.
2. Verkehrs-Störungen. 3. Fahrplan- Aenderung. 4. Zinscoupon-Eiulösung. 5. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Die Debatte des Deutschen Reichstags über den
Etat der Reichseisenbahnverwaltung.
. Nach Inhalt des stenosraphischen Sitzungsberichts vom 4. März 1881.
Abg. Berger (Witten): Der Tit. 1 des Cap. 4, Centralverwal-
tung, lautet wörtlich: „der Chef dos Reichsamts für die Verwal-
tung der Reichseisenbahnen (ohne Besoldung)“. Bekanntlich
unterstanden die Reichseisenbahnen früher dem Reichskanzler-
amt für Elsass-Lothringen. Als diese Behörde im Jahre 1879 in-
folge der anderweitigen Organisation des Reichslandes aufgelöst
wurde, schuf man die Verwaltung der Reichseisenbahnen in ein
besonderes „Reichsamt“ um und stellte den Preussischen Minister
für öffentliche Arbeiten, Herrn Maybach, als Chef an dessen
Spitze. Was nun die Qualification dieses derzeitigen Chefs des
Reichsatnts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen anbetrifft,
so ist diese über jeden Zweifel erhaben, denn auch die Gegner
des exclusiven Staatseisenbahnsystems erkennen Herrn Maybach’s
ganz besondere technische Befähigung ohne jeden Rückhalt an.
Weiter kann ich aber im vorliegenden Fall meine Anerkennung
nicht erstrecken, weil ich von meinem Standpunkt aus materiell
die Ernennung des Preussischen Ministers der öffentlichen
Arbeiten zum Chef der Elsass-Lothringischen Reichseiseubahnen
als einen schweren Irrthum und Fehler zu bezeichnen genötbigt
bin. Zum Beweise für diesen Ausspruch ersuche ich Sie Alle,
uud namentlich diejenigen verehrten Mitglieder, die nicht dem
Preussischen Staat angehören, sich zu vergegenwärtigen, welche
ausserordentliche Cumulation der heterogensten amtliehen Befug-
nisse sich in der Person des Ministers der öffentlichen Arbeiten
in Preussen vollzieht. Erstlich ist derselbe Generaldirector und
alleiniger Chef sämmtlicher Preussischer Staatseisenbabnen, zwei-
tens ist er oberste Aufsichtsbehörde für alle Privatbahnen, welche
— wohl verstanden! — mit den Staatsbahnen von jeher in starker
Concurrenz gestanden haben und so lange mit denselben con-
curriren werden, als sie überhaupt existiren , drittens endlich ist
der nämliche Minister jene Instanz, welche über die Concessioni-
rung und den Bau neu anzulegender Eisenbahnen, seien es
.Staats- oder Privatbahnen, hauptsächlich zu entscheiden bat. Also
ich wiederhole, erstlich Generaldirector aller Staatsbahnen und
verantwortliche Person für deren Rentabilität, zweitens Aufsichts-
instanz für die Privatbahnen, welche mit den Staatsbahnen con-
curnren, drittens endlich auch Hauptinstanz für die Ertheilung
von Concessionen. Ich sollte meinen, auch die entschiedensten
Anhänger des reinen Staatseisenbahnsystems müssen zugeben,
dass das eine Vereinigung von Competenzen ist, welche in der
Ihat nicht nützlich wirken kann, und zu den ärgsten Missständen
“fturgemäss führen muss. M. H., ein altes wahres Wort der
Bibel lautet: „Man kann nicht zween Herren dienen, entweder
muss man den einen lieben oder den anderen verachten“. So
^'ich im vorliegenden Falle. Der Minister, welcher die Interessen
.Staatseisenbahnen energischer vertreten will, der die Ren-
tabihtat derselben, wie es die Pflicht des Chefs ist, aus allen
Kräften zu heben und zu befördern bestrebt ist, der kann un-
möglich unparteiisch bleiben, er kann nicht mit gleichem
Masse messen gegenüber den Privatbahnen, welche mit den
Staatseisenbahnen concurriren, und dennoch seiner Aufsicht und
Einwirkung überliefert sind. Diese Unvereinbarkeit der Pflichten
liegt so auf der Hand, ist so klar, dass darüber kein Zweifel ob-
walten kann. Und gerade diese Collision der Pflichten spitzt sich
am schärfsten zu in der Person des gegenwärtigen Chefs des
Ministeriums der öffentlichen Arbeiten in Preussen. M. H., es ist
notorisch, dass Herr Maybach an Stelle des Herrn Achenbach in
das Eisenbabnministerium berufen wurde, um das stets von ihm
vertretene exclusive Staatseisenbahnsystem mit allen Mitteln
durchzuführen. Herr Maybach und mit ihm der Herr Reichs-
kanzler, der Preussische Ministerpräsident, haben aus diesen ihren
An- und Absichten niemals ein Hehl gemacht. Wenn man aber
solche Absichten hegte, wenn man Herrn Maybach, den Haupt-
vertreter des reinen Staatseisenbahnsystems, in di« oberste Stelle
in Preussen berufen wollte, so hätte man demselben aus Rück-
sichten einfachster Gerechtigkeit in dem nämlichen Augenblicke
die Oberaufsicht über die Privateisenbahnen uud das Couces-
sionswesen abnehmen müssen. Ich habe seiner Zeit im Preus-
sischen Abgeordnetenhause einen schwachen Versuch nach dieser
Richtung hin gemacht, dabei aber den Beifall der Majorität leider
nicht gefunden. Ich schlug nämlich vor, die Aufsicht über die
Privatbahnen von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ab-
zuzweigen und dem neu creirten Ministerium für Handel uud
Gewerbe, welches damals dem früheren Staatssecretär Hofmann
unterstellt wurde, zuzutheilen. Dieser Vorschlag ist, wie gesagt,
von der Majorität nicht gebilligt worden, man hat den Zustand
der Dinge so gelassen, wie er «früher war. Aber nicht genug
damit, dass man diese von Natur ungerechte Cumulation von Be-
fugnissen in der Person des früheren Handelsmiuisters, jetzigen
Ministers für die öffentlichen Arbeiten, bestehen Hess, man ver-
vollständigte dieselbe noch dadurch, dass man Herrn Maybach,
den Chef der Preussischen Eisenbahnen, nun auch noch als Chef
in die Verwaltung der Reichseiseubahnen berief. Das wurde
damals, als die Ernennung erfolgte, allgemein als ein grosser
Missgriff angesehen, mindestens von all’ denjenigen, welche nicht,
wie Herr Maybach, die rücksichtslose Durchführung des Staats-
eisenbahnsystems in Preussen — und vielleicht später im Reich! —
als die wichtigste Aufgabe ansehen. Man erklärte, dass, wenn
der Preussische Minister der öffentlichen Arbeiten auch Chef di-r
Elsass-Lothringischen Eisenbahnverwaltung wäre, in dem näm-
lichen Augenblick die Reichseisenbahnen nur ein integrirender
Bestandtheil des Preussischen Eisenbahndepartemeuts sein würden.
Nicht nur thatsächlich ist dies der Fall geworden, sondern auch
formell, mindestens in der äusseren Erscheinung. Die Bureaus,
welche früher im Gebäude des Reichskanzleramts für die Ver-
waltung der Reichseisenbahnen dienten, wurden von dort alsbald
weggenommen und in das Preussische Ministerium der öffent-
lichen Arbeiten übergeführt, wo jetzt die betreffenden Decernenten
genau so wie die Geheimräthe für das Preussische Eisenbahn-
wesen unter Leitung des Herrn Maybach ihren Functionen ob-
liegen. Sie finden an einer anderen Stelle des Etats, dass infolge
dieser Ortsveränderung die Reichseisenbahnverwaltung für Miethe
von Localitäten im Ministerium der öffentlichen Arbeiten in der
Vossstrasse die Summe von 8 000 M. pro anno zu entrichten hat.
Nach meiner Auffassung und wohl auch nach der
Ihrigen, sollen die Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen nicht
ausschliesslich Preussischen Interessen dienen, noch weniger dazu
helfen, das absolute Staatseisenbahnwesen in Preussen zur Durch-
führung zu bringen, sondern sie sollen einzig und allein wirk-
lichen, wohlverstandenen Reichsinteressen dienen, mithin vor
Allem durch die Massnahmen ihrer Verwaltung keine Abneigung
gegen das Reich und dessen Institutionen hervorrufen, endlich
auch nicht die Interessen anderer Bundesglieder schädigen. Nach
dieser Richtung hin war nun in gestriger Verhandlung das be-
sonders interessant, was vom Herrn Collegen Sonnemann beim
Etat des Reichseisenbabnamts über die Instradirungsmassregeln
berichtet wurde, die man im Laufe der letzten Monate seitens der
Preussischen Eisen babnverwaltung bezüglich verschiedener soge-
nannter Verbandsverkehre zwischen Nord- und Süddeutschland
zu treffen für gut befunden hat. Durch einen hervorragend
reichstreuen Mann, den Herrn Collegen Ereiherrn Nordeck zur
Rabenau, haben wir über diese Massregeln gestern die lebhaf-
testen Beschwerden aussprechen hören. Ein Anhänger der aus-
schliesslichen Staatseisenbahnpolitik, Herr Graf Udo zu Stolberg,
erklärte seinerseits, wir hätten früher in Preussen hur Privat-
eisenbahngn gehabt, jetzt werde an deren Stelle das reine Staats-
eisenbahnsystem eingeführt und sobald dieses zur vollständigen
Durchführung gelangt sei, werde der Kampf nicht, wie man viel-
leicht erwartet, beendet sein, sondern es werde derselbe dann
erst recht zwischen den grossen und den kleinen Staatseisenbah-
nen im Reiche beginnen, so dass schliesslich die grossen die
kleinen, wie man zu sagen pflegt, „auffressen“ und nur die
Staatseisenbahnen der grösseren, resp. des grössten Staates übrig
bleiben würden. Ja, m. H., von diesem in Aussicht gestellten
Kampfe, der in der That nur ein trauriger und aufreibender
Kampf werden kann, der die Liebe zum Reiche an manchen
Orten schwer zu beeinträchtigen und die Finanzen vieler Staaten
dauernd zu schädigen geeignet ist, erwarte ich unter keinen Um-
ständen etwas Gutes! Wenn aber, wie der Herr Graf zu Stolberg
meinte, der Kampf zwischen den verschiedenen Bundesgliedern,
welche Staatseisenbahnen besitzen, wirklich unvermeidlich ist,
dann, sollte ich glauben, sei es doch durchaus nothwendig, dass
die dem Reich, also allen Bundesgliedern gemeinschaftlich ge-
hörenden Eisenbahnen in Elsass-Lothringen sich in diesem ver-
derblichen Kampf durchaus neutral verhalten. M. H., die Durch-
führung dieser gebotenen Neutralität ist aber nach meiner üeber-
zeugung unmöglich, so lange die Elsass-Lothringischen Eisenbah-
nen dem Preussischen Minister für öffentliche Arbeiten unterstellt
bleiben, jenem Manne, den ich — und sicherlich nicht mit Un-
recht — als den Hauptträger und die Incarnation des reinen
Staatsbahnsystems bezeichnet habe.
Indem ich auf das zurückweise, was ich vorher ausführte,
erlaube ich mir die Frage an den Vertreter der Bundesregierungen
zu richten, ob die Reichseisenbahnen bei jenen in Frage stehen-
den Instradirungsmassregeln, welche im Laufe der letzten Monate
getroffen worden sind, direct oder indirect betheiligt waren, ob
namentlich von Seiten der Elsass-Lothringischen Bahnen früher
bestandene Verbands verkehre gekündigt und welche neue Ver-
kehre eingeführt woiden sind, und endlich möchte ich wissen,
welche Stellung die Süddeutschen Staaten, die in eminentem Masse
durch unsere Eisenbahrpolitik beeinflusst werden, also Hessen-
Darmstadt, Baden und Württemberg, zu den von den Elsass-Loth-
ringischen Bahnen in Verbindung mit den Preussischen Staats-
babnen getroffenen Instradirungsmassregeln genommen haben.
Im Hinblick auf den \ius gestern durch ein, verehrtes Mitglied
der rechten Seite prophezeiten Kampf erscheint die von mir an-
geregte Frage von grosser Bedeutung, so dass wir eine klare un-
umwundene Antwort von Seiten des Bundesrathstisches darauf er-
warten dürfen.
Bevollmächtigter zum Bundesrath Chef des Reichsamts für
die Verwaltung der Reichseisenbahnen, Staatsminister Maybach:
Das Hohe Haus wird es begreiflich finden, wenn ich auf die Frage
der inneren Organisation einer Preussischen Behörde, auf die
Frage, ob es zweckmässig und wohlgethan sei, die Oberaufsicht
über die Privatbahnen mit der Verwaltung der Staatseisenbahnen
in Preussen in einer Hand zu vereinigen, hier nicht näher ein-
gehe; sie gehört in den Preussischen Landtag, nicht in den Reichs-
tag. Hier beschäftigt uns nach meiner Auffassung nur die von
dem Herrn Vorredner angeregte Frage, ob die Combination der
Leitung der Reichseisenbahnen mit der obersten Leitung des
Prenssischen Eisenbahnwesens eine zweckmässige sei. Ich könnte
nun dem Herrn Vorredner dankbar dafür sein, dass er den Ver-
such macht, mir die Arbeitslast zu erleichtern, deren Zuwachs
durch dieses Amt, ich will das ganz offen bekennen, ich nicht
gerade gern übernommen habe. Ich habe mich aber derselben unter-
zogen, weil ich erkannt habe, dass damit dem öffentlichen Inter-
esse gedient sei, insbesondere auch dem Reichsfinanzinteresse.
Die Reichsejsenbabnen stossen mehrfach an Preussische Staats-
bahnen. Die Entwickelung der Reichsbahnen in Bezug auf ihren
Verkehr ist wesentlich abhängig von der Stellung, die die Preussi-
schen Staatsbahnen zu den Reichseisenbabnen einnehmen. Es
lässt sich durch die Combination der Verwaltung in der obersten
Spitze eine Menge von Ersparnissen einführen, die bis dahin bei
fetrennter Leitung nicht möglich wären. So lassen sich durch
ereinfachung der Kosten auf den Uebergangsstationen in Bezug
auf Ausnutzung von Personal und Material zahlreiche Vortheile
erzielen, die sowohl den Reichsfinanzen zugute kommen, als auch
insbesondere dem Verkehre der betreffenden Landestheile. Ich
glaube also, dass diese Combination, so wenig ich sie auch aus
dem Gesichtspunkt einer Arbeitsvermehrung habe willkommen
heissen können, materiell eine wohlangebrachte ist.
Wenn der Herr Vorredner an mich die Frage richtet, wie
ich mich stelle in Bezug auf die Leitung der Reichseisenbahnen
gegenüber anderen Staaten und Privatbahnen, so will ich offen den
Grundsatz aussprechen, dass zunächst wie auch bei den Preussi-
schen Staatsbabnen mir oben ansteht das allgemeine Verkebrs-
interesse, dass dann, wenn es sich um die Berücksichtigung der
finanziellen Interessen handelt, ich die Interessen der Reichs-
eisenbahnen in den Vordergrund stelle, demnächst aber, soweit
die finanziellen Interessen anderer Bundesstaaten und anderer
Eisenbahnen in Betracht kommen, eine lediglich neutrale Haltung
von mir beobachtet wird. Ob der Verkehr, ob die Beziehungen
sich entwickeln nach Badischen, nach Württembergischen, nach
Hessischen, nach Preussischen Bahnen, ist mir hierbei absolut
gleichgiltig. Ich erkenne als meine Aufgabe an, die Reichseisen-
bahnverwaltung nicht zu benutzen als Hebel für specifisch Preus-
siscbe Interessen, auch nicht zu benutzen als Hebel für andere
Sonderinteressen. Ich glaube, dieser Standpunkt ist ein durch-
aus correcter und unanfechtbarer, und wenn der Herr Vorredner
die Güte haben wollte, mir einen Fall zu bezeichnen, in welchem
ich von diesem Grundsatz zur Ungebühr abgewichen wäre, so
würde ich dafür dankbar sein und ihm das Versprechen geben,
dass ichRemedur eintreten lassen werde. Auch in dem Fall, den
er vorhin erwähnt hat, in dem Fall der Instradirungen, die in
neuerer Zeit eine Aenderung erlitten haben, ist dieser Grundsatz
vollauf beachtet worden. Es ist ja gestern (Siehe vorige Nummer
Seite 261. Die Red.), wie ich erfahren habe, bei einem anderen Etat
behauptet worden, die Preussische Eisenbahnverwaltung habe die
Gelegenheit wahrgenommen, sich einen Verkehr zuzueignen, der
ihr nicht gebühre. Das beruht auf einer vollständig unrichtigen
Auffassung. Als die Rheinischen Bahnen noch in Privathänden
waren, haben wir es erlebt, dass ein Verkehr, der von Gottes und
Rechts wegen über andere kürzere, ebenso leistungsfähige Linien
hätte geleitet werden sollen, geleitet worden ist über diejenigen
Linien, welche den Actionären am meisten convenirten.
Wir haben infolge dessen in Preussen erlebt, dass wir für
die Eisenbahn, die unter Staatsgarantie steht, einen Zinszuschuss
haben leisten müssen, während der ihr zuzuweisende Verkehr
sich auf der Linie über Bingen bewegte, um den Actionären Er-
träge zu liefern. Auch hier bat sich gezeigt, was ich beiläufig
erwähnen will, dass man nicht wohl getban bat, eine Combination
von zinsgarantirten Linien mit alten Stammlinien der Actionäre,
auf welche eine durchgreifende Einwirkung des Staats nicht ge-
geben war, zu statuiren. Diese Verhältnisse haben sich einfach
geändert dadurch, dass diese Linien sämmtlich in den Besitz des
Preussischen Staats übergegangen sind, in Folge dessen hat sich
der Verkehr naturgemäss auf diejenigen Linien geworfen, die als
die kürzesten und genügend leistungsfähige sich auswiesen. Kann
ich es denn den Preussischen Steurzahlern gegenüber — ich iden-
tificire den Fiscus in diesem Falle mit den Steuerzahlern — recht-
fertigen, wenn ich im Interesse von Privatactionären den Verkehr
von den Stäatsbahnlinien, denen er von Gott und Rechts wegen
gehört, auf Privatbahnen lenken würde, nur um die Erträge der
Actionäre zu erhöhen? Ich erkläre ganz offen, dass ich mich auf
ein derartiges Procedere niemals einlassen würde. — Würde ich
es rechtfertigen können den Reichsfinanzen gegenüber, wenn ich
Privatbahnen, die nicht einen naturgemäss vollberechtigten An-
spruch erheben können auf Mitbetheiligung an dem Verkehr,
wenn ich denen den Verkehr zuwende, statt ihn den Reichsbahnen
zu erhalten? — Diese Gesichtspunkte wollte man auf der Gegen-
seite als berechtigt nicht anerkennen, man wollte die vollzogene
Aenderung der Verhältnisse nicht als Thatsache acceptiren, nicht
zugestehen, dass eine Aenderung der Instradirung erfolgen musste.]
Diesem Zustand habe ich mich verpflichtet gehalten ein Ende zu ,
machen, und ich kann zu meiner Befriedigung sagen, dass dem^
nächst auch das Anerkenntniss dieser berechtigten Auffassung aufl
der anderen Seite eingetreten ist, so dass wir uns mit den bethei-j
ligten Verwaltungen über die Einrichtungen des Verkehrs nach!
Recht und Billigkeit einigen konnten. 1
Wenn man gestern — ich darf darauf zurückgreifen — hied
gesagt bat, wenn man den Verkehr nach Bgyern und her übeq
Elm-Gmünden leite, so wäre das so, als ob (man den Verkehr von
Berlin nach Stettin über den Harz leiten wollte, so verstehe ich|
diesen ungeheuerlichen Vergleich nicht. Allerdings würde diq
Linie über Elm-Gmünden einen Umweg darstellen, indessen keines^
Wegs in solcher Ungeheuerlichkeit, wie er in diesem Bilde ange-
nommen wurde. Ich gebe aber zu, dass diese Combination, wie
sie von den betreffenden Provinzialverwaltungen in Aussicht ge-
nommen war, das richtige Mass überschritt, und hat sie deshalb
bei mir Billigung nicht gefunden.
275
Wenn nun darauf bingewiesen ist, dass die Zusammenlegung
der Behörden in demselben Local bedenklich sei, so bin ich der
entgegengesetzten Ansicht. Die Erledigung der Geschäfte erheischt
einen häufigen Verkehr der Käthe, der Beamten unter sich und
mit dem Chef. Es -würde nicht zu rechtfertigen sein, wenn wir,
sofern Localien vorhanden sind, diese Localien nicht benutzt
hätten, um das Reichsamt in die Räume des Ministeriums zu ver-
legen. Dafür ist das Preussische Handelsministerium in die Räume
des Reichs übergesiedelt, und zahlt eben so eine Miethe für diese
Räume. Es tritt in diesem Falle eine Compensation ein und zwar
zum Nutzen des Reichs, indem Preussen eine höhere Miethe zahlt,
als das Reich an Preussen.
Wenn dann des weiteren bezweifelt worden ist: ob es auf
die Dauer möglich sein würde, die neutrale Haltung, welche ich
vorhin anderen Bahnen gegenüber als die richtige anerkannt habe,
durchzuführen bei Fortdauer <ler Combination beiiler Functionen,
wie sie augenblicklich besteht und auch im vorigen Jahre vom
Hause gut geheissen worden ist, so muss ich dem widersprechen.
Ich mache es mir zur Aufgabe, nach allen Seiten hin gerecht zu
sein, ich will nach keiner Richtung hin einen Vortheil, der naturge-
mäss einer anderen Linie gebührt, dieser entziehen, aber den
Anspruch darf ich erheben und muss ich erheben im Interesse
des allgemeinen Verkehrs, wie der Reichsfinanzen, dass, wenn der
Verkehr auf den Linien, die wir ihm bieten können, besser oder
doch eben so gut, d. h. eben so billig, rasch und prompt geführt
werden kann, er auch auf diesen Linien geführt wird. Dieser
Grundsatz, der mich für die Preussische Verwaltung leitet, leitet
mich auch für die Reichseisenbahnverwaltung und ich habe die
Zuversicht, dass, wie es gelungen ist, mit den angrenzenden Bun-
desstaaten und Deutschen Bahnen auf solcher Basis eine Ver-
ständigung zu erzielen in Bezug auf die Verkehrsleitung, das
auch in Zukunft gelingen wird. Die bisherigen Erfahrungen
gewähren mir die Bürgschaft, dass meine Zuversicht eine berech-
tigte ist.
Abg. Sonnemann: Der Herr Minister Maybach hat auf die
gestrige Debatte zurückgegriffen und giebt mir hierdurch Veran-
lassung, ihm einiges zu erwidern. Ich bin auch der Ansicht, dass
bei solchen Fragen nur die allgemeinen Verkehrsinteressen den
Ausschlag zu geben haben und da habe ich mich niemals auf
einen anderen Standpunkt gestellt. Wenn ich in Bezug auf das
Eisenbahnwesen principiellauf einem ganz entgegengesetzten Stand-
punkt stehe, wie der Herr Abg. Berger, so muss ich doch sagen, dass
ich in dieser Angelegenheit zu ganz ähnlichen Resultaten komme
wie er, und zwar einfach deshalb, weil wir als Mitglieder des
Reichstags die Verpflichtung haben, nicht blos über die Preussi-
schen Interessen zu wachen, sondern auch über die Interessen
der übrigen Staaten, deren Eisenbahnen ebenso gut zu unserem
einheitlichen Eisenbahnnetz gehören, wie die Preussischen.
Der Herr Staatsminister Maybach hat gesagt, dass die Ver-
einigung der Leitung der Preussischen Bahnen mit denen von
Elsass-Lothringen schon dadurch begründet sei, dass Ersparnisse
erzielt würden, wenn beide Verwaltungen vereinigt seien. Ich
bin nicht dieser Ansicht; das Elsass-Lothringische Eisenbahnnetz
ist an und für sich schon gross genug, um eine selbstständige
Verwaltung haben zu können. Die Ausdehnung der Verwaltun-
gen auf zu grosse Eisenbahnnetze kann ebenso nachtheilig sein
wie zu kleine Directionen. In dieser Beziehung scheint mir also
ein Erforderniss, die beiden Verwaltungen zu vereinigen, absolut
nicht vorhanden zu sein. Ich meine, dass es unmöglich ist, Diffe-
renzen und Unzuträglichkeiten zwischen den Preussischen und
den Süddeutschen Bahnen zu vermeiden, wenn das Elsass-Loth-
ringische Netz, welches vielfach mit den Badischen und Württem-
bergischen Bahnen concurrirt, von dem Director der Preussischen
Staatbahnverwaltung geleitet wird. Ich wundere mich genug,
dass man im Bundesrath über diese Sache so ruhig hinweggeht,
während man doch jeden Tag Material dafür sammeln kann, dass
die Badische Eisenbahnverwaltung mit dem Gang der Dinge und
mit der Concurrenz der Elsass-Lothringischen Bahn absolut sehr
unzufrieden ist. Weiss man doch, dass die Rente der Badischen
Bahnen von Jahr zu Jahr infolge der Concurrenz zurückgeht.
Wenn der Herr Staatsminister ferner gesagt hat, dass ihn
zu den Veränderungen, die ich gestern erwähnt habe, nur die
Interessen des allgemeinen Verkehrs bewogen haben, m. H., so
steht damit doch im Widerspruch, dass in der Hessischen Kammer
Thatsachen angeführt sind, denen noch niemals öffentlich wider-
sprochen ist, aus welchen das Gegentheil gefolgert werden muss.
Wenn man in Bingen Güter auf die andere Rheinseite bringt und
über Frankfurt dirigirt, das sehr ungünstige Bahnhöfe hat, in wel-
chen sie oft mehrere Tage lang liegen bleiben müssen, ehe sie nach
Darmstadt kommen, während auf der linken Rheinseite eine directe
nähere Linie ist, so ist das sehr schwer mit den allgemeinen Ver-
kehrsinteressen zu vereinbaren. Wer mit den Verhältnissen irgend-
■wie vertraut ist, muss einräumen, dass früher solche Unzuträg-
lichkeiten nicht vorgekommen sind.
Ich bin im Allgemeinen ein Anhänger der Eisenbahnpolitik
des Herrn Staatsministers Maybach und habe mich nicht erst jetzt
zu derselben bekannt, sondern schon bei jeder früheren Gelegen-
heit. Aber hier liegen Verhältnisse vor, die von dem Herrn Abg.
Berger berührt worden sind, dem ich darin zustimmen muss, dass
sie zu den grössten Nachtheilen für die allgemeinen Verkehrs-
interessen und nothwendig zu einer ßenachtheiligung der Süd-
deutschen Bahnen führen müssen, wenigstens im Publikum muss
man den Glauben haben, dass eine solche Benachtheiligung ent-
steht, wenn die beiden Verwaltungen in eine Hand vereinigt sind.
Ich kann mich daher der Reclamation des Abg. Berger mit voller
Ueberzeugung anschliessen.
Abg. Berger (Witten): Der Herr Bundesbevollmächtigte
Staatsminister Maybach hat erklärt, meine Anregung sei ihm eine
erfreuliche Veranlassung, offen auszusprechen, dass die Ueber-
tragung des Amts als Chef der Reichseisenbahnen ihm nicht
besonders angenehm gewesen wäre, dass er aber geglaubt habe,
dasselbe im Interesse der Sache übernehmen zu sollen. Er
führte dann weiter aus, wie verschiedene Verwaltungsmassregeln,
namentlich an solchen Orten, wo die Interessen Preussischer
Staatsbahnen mit denen der Reichsbahnen Zusammentreffen, sich
besser erledigen Hessen, wenn die oberste Entscheidung sich in
einer Hand befinde. Das mag in Bezug auf einzelne Fälle, auf
welche der Herr Minister verwies, ja richtig sein, aber ich halte
doch stets an dem alten Satz fest, dass man vor Allem den
Schein vermeiden muss. Wenn man nun in Preussen Minister
der öffentlichen Arbeiten und Generaldirector aller Preussischen
Staatsbahnen ist, wenn man zudem den Namen Maybach führt,
der ja das reine rücksichtslos durchgeführte Staatsbahnsystem
bedeutet, dann wird der Schein nicht vermieden, dass man d:irch
Uebernahme der obersten Verwaltung der Reichsbahnen in Elsass-
Lothringen hauptsächlich, wenn nicht ausschliesslich, der Durch-
führung des reinen Staatsbahnsystems in Preussen, also einseitig
Preussischen Interessen dienen wolle. Ich habe wesentlich des-
halb die Sache angeregt, um darauf hinzuweisen, dass solche
Operationen in der That nicht zur Beförderung guter Bezie-
hungen unter den Bundesgliedern dienen können.
Dann hat der Herr Bundesrathsbevollmächtigte als ein
gewandter Dialectiker die Discussion so darzustellen gesucht, als
wenn ich gewissermassen als Vertreter der Interessen von Privat-
bahnen — der „Actionäre“, wie er sich ausdrückte — aufge-
treten wäre, während er der wahre Repräsentant der allgemeinen
Verkehrs! nteiressen sei. Ich glaube dem gegenüber mich doch
auf das Zeugniss des Reichstags berufen zu können, dass meine
Ausführungen zu einer derartigen Interpretation nicht die ge-
ringste thatsächliche Veranlassung gegeben haben, und darf auch
auf meine langjährige Thätigkeit im Preussischen Abgeordneten-
hause für das Eisenbahnwesen hinweisen, wo ich mich niemals
zum Organ einseitiger Privatinteressen gemacht, sondern im Ge-
gentheil in erster Linie immer die allgemeinen Verkehrsinteressen
vertreten habe. Ich war von jeher und bin noch heute ein über-
zeugter Anhänger des sogenannten gemischten Eisenbahosystems,
das ich nach wie vor für unsere Deutschen Verhältnisse als das
allein richtige halte.
Der Herr Bundesrathsbevollmächtigte erklärte ferner, alle
von mir erhobenen Anklagen, wenn man meine Ausführungen
überhaupt Anklagen nennen kann, seien unbegründet, da er
durch die von ihm getroffenen Massregeln, namentlich durch die
sogenannten Instradirungen nur dem Fiscus, respective dem
Steuerzahler, wie er mit Vorliebe sagt, dasjenige wieder gegeben
hätte, was ihm „von Gott und Rechtswegen“ zukäme. Wenn der
Herr Chef der Reichseisenbahnen nichts anderes beabsichtigte
als das, so würde er an mir wahrlich den energischesten An-
hänger und Vertheidiger finden. Wir gehen aber darin ganz
auseinander, dass Herr Maybach in seinem brennenden Eifer für
die Durchführupg des reinen Staatsbahnsystems mit dem Aus-
druck „was dem Fiscus von Gott und Reclitswegen zukommt“,
einen ganz anderen Begriff verbindet, als der ruhig denkende
und unparteiisch urtheilende Dritte.
Meine Bemerkung über die Büreaus war nur nebensächlich
und diente lediglich zur Illustration; ich bin weit davon entfernt,
der Preussischen Verwaltung einen Vorwurf daraus zu machen,
dass sie die Büreaus für die Reichseisenbahnen in das Gebäude
des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten übernommen hat. Ich
erkenne im Gegentheil an, dass, so lange Herr Maybach Chef der
Verwaltung der Elsass-Lothringischen Bahnen bleibt, es sich aus
practischen Gründen durchaus empfiehlt, die Büreaus dort zu
lassen, wo sie sich seit dem vorigen Jahre befinden. Der Herr
Bundesrathsbevollmächtigte ist aber den Fragen, mit denen ich
meine erste Rede schloss, zu meinem Bedauern aus dem Wege
gegangen. Ich habe ganz präcise Fragen gestellt und erlaube
mir, sie hiermit zu wiederholen.^ Ich erbat mir Antwort darüber:
ob die Reichseisenbahnen an den Instradirungsmassnahmen, die
im Laufe des letzten Jahres von Preussischer Seite getroffen
wurden, betheiligt sind? ob die Reichseisenbahnen frühere Ver-
bandsverkehre. gekündigt haben, und welche sie eventualiter neu
eingeführt? Ferner: wie stehen zu den von mir bezeichneten
Instradirungsmassregeln jene Süddeutschen Regierungen, welche
bei der Tarifpolitik der Elsass-Lothringischen Bahnen bekannter
Massen so vital betheiligt sind? Ueber diese Fragen möchte ich
von dem Herrn ßundesrathsbevollmächtigten eine klare und
unumwundene Antwort empfangen, Grade wenn man, wie Herr
Maybach meinte, in Bezug auf den angeregten Gegenstand nichts
anderes beabsichtigt und gethan hat, als dem Fiscus dasjenige
wieder zu geben, was ihm von „Gott und Rechtswegen“ zukomme,
so kann man auch nicht den geringsten Anstand nehmen, der
Volksvertretung im Reichstag über (liese wichtige Frage volles
Licht zu verschaffen, indem man rückhaltslos die Frage beant-
wortet, die ich mir erlaubte, zu wiederholen.
Staatsminister Maybach: Der Herr Abg. Sonnemann hat
behauptet, dass die abnehmende Rentabilität der Badischen
Staatseisenbahnen zurückzuführen sei auf die Concurrenz der
Reichseisenbahnen. Wenn ich nicht irre, ist schon einmal vor
vielen Jahren hier in diesem Hohen Hause eine ähnliche Klage
erhoben worden, dass zwischen den beiden Babnsystemen auf
dem linken und rechten Rheinufer ein Friede nicht herzustellen
sei; inzwischen ist aber doch thatsächlich der Friede herge-
stellt worden, und die Herren aus Baden werden mir, glaube
ich, Recht geben müssen, wenn ich behaupte, dass die abneh-
mende Rentabilität, die ja auch wieder zunehmen kann, viel
mehr zurückzuführen ist auf verschiedene sehr kostpielige Bauten,
die Badischerseits ausgeführt worden sind, als auf die Concur-
renz der Reichsbahnen. Indessen das liegt doch auf der Hand,
dass zwei ganz parallele Linien sich mitunter zu überbieten
suchen in der Erwerbung des Verkehrs. Allein es ist bis dahin,
soviel ich übersehe, und auch aus den neuesten Verhandlungen
mich überzeuge, im Grossen und Ganzen über die Prinzipien ein
ernster Unfrieden nicht mehr entstanden und wird solcher auch
nach den neuerdings getroffenen Verständigungen in Zukunft
nicht weiter eintreten.
Wenn der Herr Abg. Sonnemann dann noch einen beson-
deren Schmerz ausgedrückt hat, dass der Verkehr vom Unter-
rhein nach Darmstadt nicht der Hessischen Ludwigsbahn über
Mainz zugeführt sei, sondern von Bingerbrück aus über den
Rhein mit grossen Unbequemlichkeiten auf Frankfurt dirigirt
sei, und dass Verzögerungen stattgefunden hätten in der Beför-
<lerung, so will ich ihm hier bemerken, dass diese auch in der
Presse aufgestellte Behauptung mir seiner Zeit Veranlassung
gegeben hat, nähere Erkundigungen einzuziehen. Nach dem Er-
gebniss derselben ist von einer Verzögerung nicht die Rede ge-
wesen ; die Ueberführung eines anderen Verkehrs als desjenigen,
der von den Nachbarbahnen kommt, hat in Bingerbrück nicht
statfgefunden, vielmehr in Coblenz über die feste Brücke und
zwar ohne Verzögerung. — Wir werden hoffentlich in die Lage
kommen, und das darf ich hier erwähnen, den Verkehr durch
den Zusammenfluss der Reichs- und Staatsbahnlinien vortheil-
hafter zu bedienen, indem wir die Lieferfristen den bisher regle-
mentsmässigen und usuellen gegenüber erheblich werden ab-
kürzen können. Das ist ein Vo'rtheil, von dem ich hoffe, dass er
dem Verkehr sehr zum Nutzen gereichen wird.
Wenn der Herr Abg. Berger besorgt, dass ich nicht im
Stande sein würde, bei der Verwaltung der Reichsbahnen mich
vollkommen neutral zu verhalten in Bezug auf die Preussischen
Interessen, so kann ich ja im einzelnen Falle fehlen, und bitte
dann mich zu corrigiren. Hier kann ich nur die Versicherung
wiederholen, dass solche Neutralität mein ernster Wille ist. Wie
ich aber durch die Verwaltung der Reichseisenbahnen in die
Lage kommen sollte, die Ausdehnung des Staatsbahn Systems zu
beschleunigen oder mit stärkeren Mitteln zu betreiben, das ist
mir nicht recht erfindlich, gerade mit Rücksicht auf die Lage
der Reichsoisenbahnen. Dieser Hintergrund hat bei der Com-
bination der verschiedenen Aemter — das kann ich versichern
— nicht im Entferntesten mitgewirkt. Dass der Herr Abg.
Berger nicht für die Actionäre irgend einer Bahn plaidirt, das
zu bestätigen habe ich kaum nöthig; ich erkenne vollkommen
an und bezweifle keinen Augenblick, dass er nur die Interessen
des Verkehrs im Auge und den Wunsch hat, dass die Privat-
bahnen, wie er mir früher gesagt hat, nicht künstlich trainirt
werden mögen, ln dieser Beziehung kann ich ihm nur voll-
ständig beistimmen.
Was seine Frage betreffs der Instradirungen angeht, so wird
der Herr Commissarius des Bundesraths Geheimer Regierungs-
rath Schulz hierüber specielle Auskunft geben.
Bevollmächtigter zum Bundesratb für das Königreich
Preussen Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Dr. Schulz: Bei
den besprochenen Instradirungsverhandlungen sind die Reichs-
eisenbahnen nur insofern betheiligt gewesen, als die Kündigung
verschiedener Verkehre von der Preussischen Staatseisenbahn-
verw'altung ausgesprochen wurde und demzufolge andere Verein-
barungen zu treffen waren. Die Generaldirection in Strassburg
hat, soviel hier bekannt, eine Kündigung ihrerseits nur in einem
einzigen Falle eintreten lassen und zwar in Bezug auf den
Belgischen Verkehr. Hierzu glaubte sie sich veranlasst, weil die
Generaldirection in’ Karlsruhe die Vereinbarung gekündigt
hatte, auf Grund deren die directen Tarife für diesen Verkehr
etablirt waren. Diese Kündigung ist aber ohne Effect gewesen,
weil die höhere Genehmigung nicht ertheilt wurde; der directe
Verkehr ist bestehen geblieben, und sind überhaupt neue Ver-
kehre nicht zur Einführung gelangt, sondern die früheren ge-
kündigten Verkehre wieder eingerichtet worden. Das Verhält-
niss zu den Süddeutschen Staatsbahnen endlich ist geordnet, es '
haben Vereinbarungen stattgefunden, welche zur allseitigen Be-
friedigung, wie ich aonehme, die Angelegenheit erledigt haben,
Abg. Freiherr von Minnigerode hält es für durchaus kein
ungesundes Verhältniss, wenn für eine so kleine Verwaltung, wie
die Reichsbahnen sie bieten, durch die natürlichen Verhältnisse I
im Reich ein Anschluss an eine grosse Verwaltung, wie die j
Preussische, erreicht wird, und so auch für jene Bahnen der
ganze Nutzen einer grossen organisirten Centralstelle, wie sie
für die Preussischen Staatsbahnen besteht, nutzbar gemacht werde. T
Abg. Freiherr Noi’deck zur Rabenau: In den Verband-
limgen, die hier stattgefunden haben, scheint allgemeine Ueber-
einstimmung zu herrschen, dass der Art. 42 der Reichsverfassung Ji
in Zukunft wieder zur Wahrheit werden soll, der Artikel, der >
tlie Bestimmung enthält, dass die Deutschen Eisenbahnen im f
Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz zu .
verwalten sind. Niemand, und auch die Preussischen Herren j
Verkehrsminister werden uns im Süden nicht davon überzeugen,
dass die Preussische Eisenbahnverwaltung von jeher im Sinne .1
des Art. 42 stattgefunden hat, namentlich kurz nach der Zeit,
als die Preussischen Bahnen verstaatlicht worden sind. Man hat
den kleinen Staaten und ihren Bahnen damals zeitweise Gewalt
angethan, man hat Instradirungen vorgenommen, die gegen die
Verfassung und selbst gegen den ausdrücklich auf dem Fracht-
brief ausgedrückten Willen der Absender waren. Ich glaube
nicht, dass der Herr Minister diesen Zustand gutgeheissen hat,
nachdem er zu seiner Kenntniss gekommen ist. Aber das An-
eführte sind Thatsachen, die aus dem Leben entnommen und
ie in den Verhandlungen der Hessischen Kammer belegt
worden sind.
Der Gegenstand scheint jetzt soweit geordnet zu sein, dass
solche Dinge in Zukunft nicht mehr stattfinden werden und der
Art. 42 der Verfassung wieder zu Ehren gekommen ist. Der Herr
Commissär hat uns gesagt, das Verhältniss zu den Süddeutschen
Bahnen ist jetzt geordnet, und mit dieser Erklärung, glaube ich,
können wir uns zur Zeit zufrieden erklären. Sollten wieder
Dinge verkommen, die gegen den Art. 42 oder irgend eine gesetz-
liche Bestimmung verstossen, dann werden wir auch wieder auf
dem Plan sein, um im Reichstag dagegen aufzutreten.
Abg. Kiefer: Es ist heute soviel von der Concurrenz der
Elsässischen und Badischen Bahnen gesprochen worden, dass
Sie gewiss wohl einem Badener gestatten werden, einige Worte
hinzuzufügen. Insofern wir hier uns anschliessen an das, was
der Herr Abg. Sonnemann vorgetragen hat, sprechen wir von der
Vergangenheit. Es ist ganz richtig, und darin muss ich dem Herrn
Minister widersprechen, dass das eigentliche Sinken unserer
Rente, überhaupt unserer Eisenbahnverhältnisse datirt vom Ein-
tritt der mit entschiedener Rücksichtslosigkeit seiner Zeit gehand-
habten Concurrenz der Elsässischen Reichsbahnen. Darüber
kann kein Mensch zweifelhaft sein. Es ist vorhin vom Herrn
Minister hervorgehoben worden, die Kostspieligkeit einiger Bahn-
bauten in Baden sei Schuld daran. Es ist Niemandem entgangen,
dass der Herr Minister hierbei die Schwarz waidbahn gemeint hat,
und wenn man den Schwarzwald nicht ganz dem grossen Verkehr
entziehen will, musste man ihm eben auch den Vorzug einer Bahn
zur Verfügung stellen, und dass Gebirgsbahnen theurer sind als
solche in den Ebenen, ist klar. Dass hier eine beträchtliche Kost-
spieligkeit des Baues vorgewaltet hat, darüber kann mit keinem
Worte gezweifelt werden. Allein, nichtsdestoweniger könnte man
zahlenmässig Belege schaffen dafür, dass die Badische Rente, also
namentlich das Haupterforderniss für Verzinsung.und Amortisatiom
wie dieses planmässig angelegt war, vollständig und ausreichend
bestand, und dass überhaupt dazu sämmtliche Mittel reichlich
gefunden wurden, bis zu dem Eintritt dieser Elsässischen Concur-
renz. Dass aber diese Concurrenz sehr rücksichtslos, aber auch,
ich will es gern zugeben, — wenn man ein Lob hören will, —
mit grossem Geschicke geleitet wurde von Seiten der Reichsbahn-
verwaltung — das ist uns Badenern, die wir die Sache unter un-
seren Äugen Vorgehen sahen, durchaus nie entgangen. Allein es
ist heute nicht die Zeit dazu da, um jetzt noch nachträglich ver-
bitternde Rückblicke auf die Vergangenheit zu werfen. Eines ist
Thatsache, dass kein Badischer Abgeordneter — mag er einer i
politischen Richtung angehören, welcher er will — in Zweifel sein
kann, dass durch diese schonungslos angelegte und durch das ^
Uebergewicht der Reichsmittel — wir hatten ja nur unsere eigenen
Taschen, das Reich hingegen hatte die grosse Tasche, in die auch
wir Badener contribuirt hatten, wenn nichts mehr darin war —
unwiderstehliche Concurrenz eine Herüberziehung des grossen
Verkehrs auf die Elsässischen Bahnen durchgeführt worden ist,
welche ganz selbstverständlich die Badische Concurrenz schwer
bedrückte. Es ist aber auch von Seiten der Elsässischen Bahnen
bekanntlich nicht mit grossem finanziellen Nutzen gearbeitet
worden, weil man zu wohlfeil transportirte ; allein die grossen
Verkehrsmassen hat man allerdings hierdurch hinübergeleit'et. Es
sind dem Publikum ausserordentlich günstige Bedingungen in
allen Beziehungen geboten worden. Das konnten wir nicht nach-
machen, weil Niemand hinter uns stand, der zahlte, was uns
fehlte, wenn wir in gleichem Sinne und mit der gleichen Frei-
277
gebigkfit gegen alle diejenigeUj die uns ihre Waarenmassen über-
liessen, die Eisenbahnen geleitet hätten. Allein ich "wiederhole:
es ist in einem freundlicheren, auch für Baden wohlwollenden
Sinne jetzt ein Vertrag zu Stande gekonomen, von dem ich glaube,
dass er die Initiative zum Ausgleich dieser Verhältnisse bietet
und die Klagen allmälig beseitigen wird. Wir wollen vertrauen
auf die Zukunft, dass dieses Streben sich bewähren wird, und
dass man später vielleicht da und dort in den weiteren Bedin-
gungen sich gegenseitig behilflich sein wird, immer mehr in ge-
rechtem und billigem Masse diese beiden Verwaltungen zu führen,
was ein allein naturgemässes Verhältniss ist, angesichts eines
Staats wie Elsass-Lothringen und des Deutschen Reichs gegen-
über Baden, das seinerseits nie gezögert hat, wenn es sich darum
handelte, die gleichen Gesinnungen zu beweisen, seine Pflicht für
das Reich zu leisten, ganz und freudig zu leisten.
Staatsminister Maybach protestirt gegen die Bemerkung des
Abg. Freiherrn Nordeck zur Rabenau. Die Preussische Regierung
habe die Hessische Ludwigsbahn vergewaltigt. Eine Vergewalti-
gung hat nicht stattgefunden. Allerdings hat die Hessische
Ludwigsbahn geglaubt, dass ihre Interessen der Preussischen Ver-
waltung gegenüber, ungeachtet der inzwischen eingetretenen Ver-
änderung in gleicher Stärke und in gleichem Masse wie früher
zu berücksichtigen seien. Darauf kann ich mich aber nicht ein-
lassen. Der Art. 42 der Reichsverfassung, der von dem Herrn
Abgeordneten angezogen wurde, wird gewiss von der Reichseisen-
bahnverwaltung mit vollständiger Gewissenhaftigkeit beachtet.
Allein dieser Art. 42 wird von den Privatbahnen, für die der Frei-
herr Nordeck zur Rabenau eingetreten ist, häufig ins Gefecht ge-
führt, wenn solches ihnen passt, aber er wird ignorirt, wenn
solches ihnen vortheilhafter ist. Ich könnte dafür Beispiele
anführen. Dann hat der Herr Abg. Kiefer von einer rück-
sichtslosen Concurrenz der Reichseisenbahnen gegen die
Badischen Staatsbahnen gesprochen, er hat erklärt, dass die
Reichseisenbahnen aus der grossen Tasche des Reiches wirth-
schaften. Ich möchte doch wünschen, dass man nicht in solchen
allgemeinen Bemerkungen die Verwaltung kritisirt, sondern dass
man specielle Fälle angebe. Ich glaube, wir würden dann viel
eher uns verständigen über das Mass der Berechtigung solcher
Angriffe. Dann würde sich ergeben, aus welchen Gründen die
Concurrenz eine berechtigte gewesen ist, und ich glaube, dass
gerade das Misskennen der Berechtigung dieser Concurrenz we-
sentlich A&zvl geführt hat, auf der einen Seite Ansprüche zu er-
wecken, die auf der anderen unmöglich anerkannt werden konnten.
Ich theile aber mit ihm die Hoffnung, dass das neuerdings ange-
bahnte Verhältniss, welches auf einer richtigen Abwägung der
beiderseitigen Interessen und Rechte basirt, für die Zukunft der-
artigen missliebigen Recriminationen uns nicht weiter aussetzt.
Nur zu Tit. 8 erfolgte noch eine kurze Discussion.
Abg. Freiherr von Minnigerode: Bei diesem Titel, welcher
die Summe der Kosten der Züge auswirft, kann ich es nicht unter-
lassen, auf einen Gegenstand zurückzukommen, welcher schon
wiederholt im Hause angeregt worden ist. Es ist kein Zweifel,
dass die Kosten der Züge in erster Linie mit auf das finanzielle
Ergebniss des ganzen Unternehmens zurückwirken, und wenn
wir auch in diesem Etat einen Mehrüberschuss im Vergleich zum
Vorjahre von 673 000 M zu verzeichnen haben, so ist trotzdem
mit Rücksicht auf die immerhin mässige Verzinsung des ganzen
Anlagecapitals der Wunsch berechtigt, zu noch günstigeren Ab-
schlüssen zu gelangen. Da drängt sich uns unwillkürlich auf
Grund der Erfahrung, die wir in letzter Zeit in Süd- und Nord-
deutschland gemacht haben durch Gestaltung einfacherer Betriebs-
arten die Frage auf, ob es nicht möglich wäre, in umfangreicherem
Masse auch auf den Linien in Elsass-Lothringen ein Gleiches ins
Leben zu rufen. Mir liegt im Einzelnen zur Information nur die
Eisenbahnkarte von Deutschland, die Beilage zum Kursbuch der
Deutschen Reichspostverwaltung, vor, und es ist aus derselben
zu entnehmen, dass einzelne Linien dem Anschein nach einem
einfacheren Betrieb bereits unterliegen. In welchem Umfang aber
das zur Zeit schon besteht und in welchem Umfang es intendirt
ist, entzieht sich auf Grund der mir bekannten Thatsachen der
Beurtheilung. Wenn man nun erwägt, dass Elsass-Lothringen eine
grosseAnzahl Zweigbahnen aufweist, wenn man andererseits aaneben
erwägt, wie zum Beispiel neben der Hauptstrecke Weissenburg-Strass-
burg unmittelbar am Rhein eine andere Linie Lauterburg-Strassburg
lauft, die entschieden nur berufen ist, einem nebensächlichen Ver-
kehr zu dienen, so ergiebt sich aus diesen Thatsachen, dass eine der-
artige Anregung doppelt gerechtfertigt erscheint. Es versteht
sich von selbst, — ich brauche das nicht weiter hervorzuheben,
— dass sie nur in der Weise verstanden werden kann, dass die
.berechtigten Localinteressen so nicht einseitig geschädigt würden ;
ich habe aber doch nicht unterlassen können, auf Grund der Er-
fahrungen, wie sie bereits aus Nord- und Süddeutschland vor-
hegen und mit Rücksicht darauf, dass das Gesammtergebniss der
Keichseisenbahnverwaltung in unserem Reichsetat nicht unwesent-
mitspricht und denselben wesentlich influenzirt, diesen Gegen-
stand auch heute wiederum zur Sprache zu bringen.
Commissarius dfs Bundesraths Kaiserlicher Geheimer Ober-
regieruugsrath Kinel: Die Einführung des secundären Betriebes
auf den Elsass-Lotliriugisclien Bahnen hat stattgefunden nach
Erlass der Bahnordnung für Eisenbahnen von untergeorilneter
Bedeutung vom 12. Juui 1878, zunächst auf fünf Eisenbahnlinien.
Diese Betriebsweise ist im vorigen Jahr auf drei weitere Bahnen
ausgedehnt worden, so dass zur Zeit 101 bis 102 km secundär
betrieben werden. Es wird noch eine weitere Ausdehnung zu-
nächst auf Bahnstrecken von etwa 60 km Länge beabsichtigt, so
dass in .einiger Zeit der siebente bis achte Theil des Elsass Loth-
riugischen Bahnnetzes im Secundärbetrieb sich befinden wird.
Ich möchte mir hierbei erlauben, darauf aufmerksam zu machen,
dass diese letzteren Bahnstrecken ausgebaut sind und für den
vollen Betrieb einen nicht unerheblichen Verkehr zu bewältigen
haben. Sie schliessen zum Theil an die Hauptbahnen io Orten
von keiner besonderen Bedeutung an. Es wird deshalb dieUeber-
leitung des Verkehrs nach beiden Richtungen der Hauptbahnen
erforderlich, dies bedingt bei der Construction des Fahrplans die
Herstellung zahlreicher Zuganschlüsse. Der eigentliche technische
Unterschied zwischen dem secundären und dem primären Bahn-
betrieb beruht aber auf der Annahme geringerer Fahrgeschwin-
digkeiten im ersteren Fall. Hieraus resultiren gewisse Vortheile,
— insbesondere ist die Abnutzung der Bahn eine geringere —
aber es entsteht auch der Nachtheil, dass die Ausnutzung des
Betriebsmaterials und des Zugpersonals eine geringere wird, und
dass deshalb, um die gleiche Anzahl von Zuganschlüssen, welche
früher bestanden hatte, nach beiden Richtungen an die Haupt-
bahnen zu finden, man bei Verminderung der Fahrgeschwindig-'
keit eine grössere Anzahl von Betriebsmitteln verwenden muss.
Diese Verhältnisse gewinnen gerade für die Nebenbahnen in
Elsass-Lothringen mit ihrem ausgedehnten Geschäftsverkehr be-
sondere Bedeutung. Einfacher gestaltet sich dagegen der Fahr-
plan einer Secundärbahn, wenn der Anschlusspunkt derselben
an die Hauptbahn eine Kreisstadt, eine Provinzialhauptstadt, über-
haupt ein Mittelpunkt <les Verkehrs ist, oder wenn der Ueber-
gangsverkebr von der Nebenbahn nach der Hauptbahn sich vor-
zugsweise in einer Richtung und nicht in beiden Richtungen der
letzteren bewegt.
Abg. Eickert fragt, ob es vielleicht möglich sei, das finan-
zielle Ergebniss des Unterschiedes zwischen den Betriebskosten
des Vollbahn- und des Secundärbahnbetriebes ziffermässig viel-
leicht bis zur dritten Lesung zu geben. Der Vertreter des Reiebs-
eisenbahnamts sagte, dass etwa der siebente bis achte Theil der
gesammten Betriebslänge im secundären Betrieb gehalten wird.
„Es müsste sich doch herausrechnen lassen, wie viel die finanzielle
Ersparniss beim Secundärbahnbetrieb ist. Aus den Erfahrungen,
die wir in Preussen gemacht, wenigstens nach den Mittheilungen
der Königlich Preussischen Staatsregierung, ist die Ersparniss
allerdings keine unerhebliche und es wäre wichtig, dass die
Reichseisenbahnverwaltung auf dem bisherigen Wege weiter geht
und vielleicht noch eine grössere Strecke in Aussicht nimmt, um
sie mit dem Secundärbahnbetrieb zu versehen. Ich habe nach den
Aeusserungen des Vertreters des Reichseisenbahnamts den Eindruck
gewonnen, als ob die Herren heute nicht mehr das Gewicht auf
den Secundärbetrieb legen, wie sie es früher gethan haben“.
Geheimer Oberregierungsrath Kinel: „Die letzte Bemerkung
des Herrn Vorredners beruht auf einem Irrthum. Es besteht nach
wie vor das Bestreben, den Secundärbetrieb soweit wie möglich
auszudehnen. Ich habe nur hervorgehoben, dass die günstigen
finanziellen Resultate, die durch den Secundärbetrieb erzielt werden
können, nicht sofort zur Erscheinung kommen, da sie hauptsäch-
lich beruhen in den geringeren Kosten der Erneuerung des Bahn-
betriebes und die Ersparnisse an Erneuerungskosten erst in spä-
terer Zeit zur Geltung kommen. Wir' haben den secundären Be-
trieb erst vor zwei Jahren eingeführt. Die Ersparniss an Be-
wachungskosten ist immer im Etat dadurch zum Ausdruck ge-
kommen, dass von Jahr zu Jahr neue Bahnen ohne Vermehrung
des ßahnpersonals in Betrieb gesetzt worden sind.
Zur sicheren Beurtheilung der finanziellen Ergebnisse ist
die seit Einführung des secundären Betriebes verflossene Zeit zu
kurz. Allerdings ist seit Einführung des Secundärbetriebs auf
einzelnen Bahnstrecken — mit einer einzigen Ausnahme — eine
Abminderung der ßetriebszuschüsse — auf den in Rede stehenden
Bahnlinien werden ja Betriebszuschüsse gezahlt — eingetreten.
Aber auch auf den änderen noch im Hauptbetriebe befindlichen
Bahnlinien haben sich die Betriebsausgaben vermindert. Man
kann deshalb noch nicht positiv feststellen : wie gross ist die Er-
sparniss veranlasst durch Einführung des Secundärbetriebes, und
wie gross ist die Ersparniss in Folge der .von Jahr zu Jahr sorg-
fältigeren und sparsameren Einrichtungen des Betriebes. Dieser
Umstand behindert die präcise Beantwortung der Frage, die der
Herr Abgeordnete gestellt hat“.
Schliesslich bemerken wir noch, dass sämmtliche Positionen
des Etats, betreffend die Reichseiseubahnen vom Reichstag ge-
nehmigt wurden.
278
Zur Interpellation über die Eocalbahnfrage.
Nach Inhalt des stenographischen Sitzungsberichts vomS.März 1881.
Abg. Rickert; M. H. In ganz Deutschland ist man gegen-
wärtig und namentlich in den Kreisen der landwirthschaftlichen
Bevölkerung sowie überhaupt der erwerbstbätigen Kreise der
Meinung, dass ein dringendes Bedürfniss zur Ausdehnung unseres
Eisenbahnnetzes, und zwar nicht der grossen Routen, sondern
der Localbahnen, vorhanden sei. Trotzdem dass 'Regierungen
und Volksvertretungen in allen Deutschen Staaten das anerkannt,
trotzdem dass es allgemein die Ueberzeugung ist, dass die Bundes-
regierungen, im speciellen das Reichseisenbahnamt, die Verpflich-
tung haben, jede mögliche Erleichterung baldigst herbeizuführen
in Bezug auf den Bau dieser Bahnen, hören wir immer noch
nichts, dass diese Forderung in Erfüllung gegangen ist, dass die
Vereinbarung mit der Militär- und Postverwaltung, welche uns
die gewünschte Erleichterung in Bezug auf den Bau der Local-
bahnen bringen soll, perfect geworden ist. Ich habe mir erlaubt,
im vorigen Jahre die Anfrage zu stellen, wie es mit dieser Ange-
legenheit stehe. Der Herr Präsident des Reichseisenbahnamts hat
damals die Güte gehabt, mir zu sagen, die Verhandlungen wären
im besten Gange und er hoffe in der nächsten Zeit über den Ab-
schluss der Verhandlungen etwas sagen zu können. Ich habe
aber noch nicht gehört, dass diese Verhandlungen zum Abschluss
gebracht seien. Ich möchte mir daher die Frage erlauben, wie
weit es damit steht, und ob irgend etwas im Wege Ijegt, dass uns
die Entwürfe der Vereinbarungen, welche von Seiten des Reichs-
eisenbahnamts an die betreffenden Ressorts gegangen sind, mit-
getheilt werden; vielleicht zwischen der zweiten und dritten Le-
sung. Ich glaube, das Reichseisenbahnamt würde in jeder Weise
die beste und kräftigste Stütze an dem Reichstage finden, gerade
so wie in dieser Beziehung auch die Vertretungen der Einzel-
staaten bereit sein würden, die Bestrebungen des Reichseisen-
bahnamts zu unterstützen. Wir wissen aber leider gar nicht, in
welcher Richtung hier das Interesse des Localbahnbaues vom
Reichseisenbahnamte vertreten wird.
M. H., die Militärverwaltung hat in allen anderen Ländern
und auch bei uns in Deutschland mit der ihr eigenthümlichen
Bestimmtheit und Standhaftigkeit einen besonderen Standpunkt
vertreten; aber wie wir überzeugt sind, geht sie in ihren Forde-
rungen etwas zu weit. Man kann in der That nicht, wenn nur
die Aussicht auf einen in einem Decennium vielleicht einmal ein-
tretenden Krieg vorhanden ist, der da erforderlich machen könnte,
die Truppen in gewissen Landestheilen schnell fortzubringen, —
auf diese Möglichkeit hin kann man doch nicht dem Eisenbahn-
verkehr bei dem Bau solcher Localbahnen Opfer auferlegen,
welche das finanzielle Interesse der Bevölkerung schädigen. M. H.,
die Last, welche uns die militärische Rüstung auferlegt, ist ohne-
hin schon eine gewaltige, und ich glaube, auch die Militärver-
waltung hat das grösste Interesse daran, die wirthschaftliche
Leistungsfähigkeit des Landes möglichst zu erhöhen, möglichst
zu kräftigen. Wenn es nun aber eine unbestrittene Wahrheit ist,
dass der Localbahnbau einer der besten Factoren ist, um diese
wirthschaftliche Leistungsfähigkeit, namentlich die landwirth-
schaftliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen, so meine ich, es wäre
auch eine. Verpflichtung der Militärverwaltung, dass sie sich
den Forderungen der Gegenwart füge und die schweren Bedin-
gungen, die sie bisher dem Localbahnbau gestellt hat, fallen lasse.
Weiter mit der Post. Die Post liefert von Jahr zu Jahr
einen erfreulichen und höheren Ueberschuss. Da können wir
doch auch an die Postverwaltung die Anforderung stellen, dass
sie darauf verzichte, sich durch die Localbahnen grosse Vortheile
im Interesse ihres Abschlusses zuwenden zu lassen. Wir können
verlangen, dass die Localbahnen, zumal wenn Gemeinden oder
Communalverbände dabei betheiligt sind, nun auch eine ent-
sprechende Entschädigung für die Beförderung der Postsachen
von der Postverwaltung erhalten.
Obgleich ich noch manches hierüber zu sagen hätte und
namentlich auch eine Frage zu richten hätte in Bezug auf die
Stellung des Reichseisenbahnamts zur Schmalspur, welche leider
bei uns in Preussen von dem Preussischen Handelsministerium
immer noch als ein Paria betrachtet wird, der nicht ebenbürtig
ist und nur ganz ausnahmsweise gestattet werden darf, während
erfreulicherweise die Königlich Sächsische Regierung selbst in
den Gegenden, wo der Verkehr es zulässt, schmalspurige Bahnen
baut, — ich will, wie gesagt, diese Fragen nicht berühren, möchte
aber an den Herrn Präsidenten des Reichseisenbahnamts die
Bitte richten, uns klar zu sagen, wie weit denn jetzt die Ver-
handlungen mit den genannten Ressorts stehen und ob es nicht
möglich wäre, uns die Entwürfe mitzutheilen , welche das Eisen-
bahnamt den anderen Ressorts zugeschickt hat, um wenigstens
zu erkennen, ob unsererseits nicht etwas gethan werden könne,
um, wie ich gar nicht zweifle, das durchaus anerkennenswerthe
Bestreben des Reichseisenbahnamts im Interesse des Localbahn-
baues kräftig zu unterstützen.
Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Preussen
Kaiserlicher Geheimer Oberregierungsrath Körte: M. H., ich muss
mir erlauben, den Ausführungen des Herrn Vorredners einige all-
gemeine Bemerkungen entgegenzustellen. Derselbe scheint von
der Befürchtung auszugehen, dass das Localbahnwesen im Reich
nicht die seiner Bedeutung entsprechende Würdigung und Unter-
stützung finde. Das ist unbegründet und wird nicht nur durch
die Behandlung, welche die einzelnen Unternehmungen erfahren
haben, sondern auch durch die allgemeinen reglementarischen
Vorschriften widerlegt, welche vom Bundesrath erlassen sind.
Bei Beurtheilung der letzteren wird allerdings nicht übersehen
werden dürfen, dass gerade im Localbahnwesen das Gebiet der
einheitlichen Regelung ein beschränkteres ist und dass die Er-
ledigung wichtiger Fragen der Beurtheilung im concreten Falle
Vorbehalten bleiben muss Dieselbe Auffassung ist ebenso in der
zahlreichen Literatur über das Localbahnwesen überwiegend als
schliessliche Sentenz zum Ausdruck gekommen, wie sie meines
Wissens in anderweiten parlamentarischen Verhandlungen Aner-
kennung und da, wo codificirte Gesetze über die Localbahnen
bestehen, Bestätigung gefunden hat. Ich meine, dass die Ver-
hältnisse, denen bei Anlage von Localbahnen eine massgebende
Bedeutung beizumessen ist, zu verschiedenartig nuancirt sind,
als dass sich schablonenartige Normen nach allen Richtungen
hin aufstellen Hessen. Soweit es irgend angänglich gewesen ist,
sind in der von dem Bundesrath beschlossenen Ordnung für
Bahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 für den
Bau, die Ausrüstung und den Betrieb wesentliche generelle Er-
leichterungen festgestellt worden, und es ist daneben noch der
allgemeine Vorbehalt darin aufgenommen, dass in Rücksicht auf
besondere Verhältnisse einer einzelnen Unternehmung die Landes-
regierung in Uebereinstimmung mit dem Reichseisenbahnamt
noch Abweichungen von den Vorschriften in bezeichneter Ord-
nung und dem Betriebsreglement zu gestatten, berechtigt ist.
Ich glaube, dass dieser Schritt vorwärts zu Gunsten der Local-
bahnen nicht überall ausreichende Würdigung gefunden hat.
Sodann ist noch speciell der Regelung der Verrichtungen der
Localbahnen gegenüber der Post-, Militär- und Telegrapnenver-
waltung gedacht worden. Was die Postverwaltung betrifft, so be-
stimmt der § 9 des Postgesetzes vom 20. December 1875:
Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Eisenbahnen mit schma-
lerer als der Normalspur, und für Eisenbahnen, bei welchen
wegen ihrer untergeordneten Bedeutung das Bahnpolizeiregle-
ment für die Eisenbahnen Deutschlands nicht für anwendbar
erachtet ist, die vorstehenden Verpflichtungen für die Zwecke
des Postdienstes zu ermässigen oder ganz zu erlassen.
Bekanntlich ist schon im Jahre 1879 von dem Herrn Reichs-
kanzler auf Grund der hierin ertheilten Ermächtigung ein Regu-
lativ über die Verpflichtungen der Bahnen untergeordneter Be-
deutung gegenüber der Postverwaltung erlassen und habe ich
schon früher darauf hinzuweisen die Ehre gehabt, dass diesem
Regulativ das Princip der Erstattung der Selbstkosten zu Grunde
liegt, ohne dass weitergehende Vergünstigungen allgemein auszu
Schliessen wären.
Ich sollte glauben, dass diese Bestimmungen deutlich genug
das Bestreben zu erkennen geben, die Localbahnen möglichst zu
fördern und zu erleichtern.
Was das Verhältniss zur Telegraphen- und Militärverwal-
tung betrifft, so bin ich — und theile ich hierbei das vorn Herrn
Vorredner ausgesprochene Bedauern, schon früher Gesagtes wieder-
holen zu müssen — auch heute allerdings nicht in der Lage, auf
ein fertiges Reglement Bezug nehmen zu können. Die Verhand-
lungen sind aber in beiden Beziehungen gefördert und dem Ab-
schluss nahe gebracht. Dass der Abschluss bisher noch nicht .
hat erfolgen können, ist wesentlich darauf zurückzuführen, dass
sachgemäss erst die Verpflichtungen der Hauptbahnen in den,
vorgedachten Beziehungen geregelt werden müssen, ehe darüber 5
befunden werden kann, welche Erleichterungen — in Abweichung ;
hiervon — speciell für die Bahnen von untergeordneter Bedeutung^
bewilligt werden können.
Abg. Freiherr Nordeck zur Rabenau; Wir haben gehört, und,
ich erkenne es als richtig an, dass die Bestrebungen für Einfüh- ,
rung der Localbahnen in ausgedehntem Masse im Reich heran- r
treten und dass, wenn wir mit diesen Bestrebungen vorankommeni
könnten, das im öffentlichen Interesse wäre, ln Frankreich sind!
die Localbahnen weiter vorgerückt als bei uns, wir sehen, dassj
in Oesterreich die Localbahnen weiter vorgerückt sind als beil
uns. Es muss doch endlich auch bei uns in dieser Richtung!
vorangehen! Die Nothwendigkeit ist überall anerkannt, das habeM
wir gesehen und gehört in allen Staaten, Kammern etc. Abeil
die Sache geht nicht voran, mit der Schnelle voran, wie es ihre^
Bedeutung erfordert. _ _ .
Ich möchte den Wunsch ausdrücken, dass das Reichseisen-
bahnamt auch das in die Hand nimmt, und erkenne vollständig
an, dass die Competenz und der Punkt, bis wohin das Reichs-
eisenbahnamt verfassungsmässig gehen kann, etwas sehr Delicates
und dehnbar ist; ich erkenne es vollständig an, dass es mitunter,
unangenehm berühren kann, wenn das Reichseisenbahnamt etwas
thut, was gewisse Zirkel stört, — aber ich möchte dringend bitten,
nur ein Mal in dieser Sache voran zu gehen. Auch die Unter-
stützung des Reichs wird hinter Ihnen stehen, und wenn es
nothwendig ist, wird der Reichstag dafür sorgen, dass die Ange-
legenheit nicht versumpft.
279
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 7. März 1881. (Beamtenverstaatliehung. Prälimina-
rienverfassung. Galizische Transversalbahn. Schienencarteil und
ßedingnissheft. Czegled - Szolnok und Raab - Neuszöny. Schwe-
bende Schuld. Conference ii quatre. Coupontext. Dux - Boden-
bach und Prag-Dux. Fiume und Triest. Tarif begünstigungen.
Locomotivfabrik - Generalversammlung. 'Club und Sanatorium,
ßörsennotiz.)
Die Verstaatlichung der Eisenhahnbeamten sollte eine Con-
sequenz der Verstaatlichungsaction sein. Seit 1. Januar d. J.
wird der Betrieb der Elisabeth Westbahn auf Rechnung der
Staatsverwaltung geführt; vom Staate ist laut dem gegenwärtig
der Genehmigung des Reichsrath es vorliegenden Uebereinkommen
das gesammte Dienstpersonal dieser Bahn unter Wahrung aller
erworbenen Rechte übernommen worden. Es handelt sich um
mehr als 2 100 angestellte Personen (ohne Tagelöhner) und ihre
Familien ; diese Angestellten sind aber ebensowenig Staatsbeamte,
als die bei den anderen dem Staate gehörigen oder von ihm
sequestrirten Bahnen bediensteten Personen, deren Zahl auf 1 600
angegeben werden kann. Durch den weiteren Fortschritt der
Verstaatlichung wird sich die gegenwärtige Gesammtzahl von
3 700 solcher staatlichen Bahnbediensteten immer mehr ver-
grössern. Die „Oesterreichische Beamte.nzeitung“ plaidirt nun
energisch dafür, dass ihnen der Charakter von Staatsbeamten
verliehen werde, wozu schon bei den Dalmatiner Bahnen der
Anfang gemacht wurde. In jedem Falle sollte die Stabilität der
Anstellung eingeführt und die willkürlichen Kündigungen der
Bahnbediensteten aufgehoben werden. Sie wirken nicht minder
für das allgemeine Wohl und gewiss mit weit grösserer Gefähr-
dung ihres Lebens und ihrer Gesundheit als die wirklichen
Staatsbeamten; es sollte ihnen daher auch dieser Titel verliehen
werden, wodurch der Eisenbahndienst nur gewinnen kann.
lieber die Vei’fassung der Präliminarien bezüglich der im
Staatsvoranschlage anzusprechenden Garantiezuschüsse hat der
Oesterreichische Handelsminister folgenden Erlass an die Ver-
waltungen sämmtlicher garantirten Eisenbahnen gerichtet:
i'^achdem bei Aufstellung der von den garantirten Eisenbahnen
alljährlich zu erstattenden Voranschläge über die für das nächste
Budgetjahr in Aussicht zu nehmenden Garantiezuschüsse ein
verschiedenartiger Vorgang beobachtet wird, bin ich im Einver-
nehmen mit dem K. K. Finanzministerium veranlasst, die Ver-
waltung einzuladen, in Hinkunft diese Voranschläge zur Erzie-
lung der so wünschenswerthen Uebersichtlichkeit in der nach-
stehend bezeichneten Weise in Vorlage zu bringen. Zum Zwecke
der Darstellung des anzusprechenden Erfordernisses ist eine
Präliminarbetriebsrechnung schematisch aufzustellen, welche die
voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Präliminar-
jahr nach den Capiteln und Artikeln des Contirungsschemas
unter gleichzeitiger Anführung der betreffenden Ziffern der letzt-
abgeschlossenen Betriebsrechnung und der wahrscheinlichen Er-
gebnisse des laufenden Jahres zu enthalten hat. Im Abschlüsse
dieser Rechnung sind die Einnahmen und die Ausgaben, letztere
nach den vier Dienstzweigen und den besonderen Auslagen
summirt, zu recapituliren, der Betriebsreinertrag zu bilden und
eventuell auf die Valuta des garantirten Reinertrages unter An-
gabe des präliminirten Agios umzurechnen. Die in den ein-
zelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen für das Präliminar-
1’ahr gegen das letztabgescblossene ßetriebsjahr sich ergebenden
)ifferenzen sind in einer beizugebenden Erläuterung in bündiger,
doch zureichender Weise zu begründen. Gesellschaften, welchen
ein fixer Reinertrag garantirt ist, haben dann im Vorlageberichte
aus der bezüglichen Ziffer und dem aus dem Abschlüsse der
Präliminarbetriebsrechnung sich ergebenden factischen Rein-
erträge den erforderlichen Zuschuss abzuleiten. Wenn aber der
garantirte Reinertrag veränderlich ist, so hat die Darstellung
desselben auf einer besonderen Beilage in der durch die Pioto-
colle der Garantierechnungscommission vorgezeichneten Weise
für das Präliminarjahr zu geschehen. Hierbei ist das in die
Garantie einzubeziehende Jahrescapital unter Bedachtnahme auf
den bereits abgerechneten und den weiterhin abzuschätzenden
Bauaufwand und eventuell unter Berücksichtigung nachträglicher
Titresemissionen mit aller die Deberprüfung erleichternder De-
taillirung auszumitteln. Der Termin für die Vorlage der Präli-
minarien wird der Verwaltung jedesmal rechtzeitig bekannt-
gegeben werden.
Zur Galizisclien Transversalbahn nehmen nun auch die
Ungarischen Blätter Stellung. Gegen die Ausführungen des „Fester
Lloyd“, welcher die Lostrennung des Ungarischen Theiles der
Üngarisch-Galizischen Eisenbahn und die Weiterführung der Unga-
rischen Nordostbahn ab Marmaros Szigeth-Suczawa der Erwä-
gung anheimgiebt, tritt das Magyarische Fachblatt auf. Die Tren-
nung einer gemeinsamen Bahn würde die der übrigen nach sich
ziehen; das sei doch sehr bedenklich und mit Recht wurde der
frühere Oesterreichische Handelsminister wegen einer solchen An-
regung betreffs der vorgenannten Bahn von den Wiener Blättern
stark angegriffen; die Institution der gemeinsamen Bahnen dürfe
nicht so leichthin gelockert werden; sie dienen dem Interesse
beider Reichshälften und man dürfe nicht eigensüchtig nach-
rechnen, welche derselben mehr oder weniger durch eine oder
die andere dieser Bahnen gewinne. Kommt die Transversal bahn
mit der Verbindung bis Czacza an die Kaschau-Oderberger Bahn
wirklich zu Stande und wird später die Waagthalbahn von Trencsin
nach Sillein hergestellt, so erhält Ungarn auf kürzestem Wege
die richtige Durchzugslinie nach Wien. Darnach soll es mit bei-
den Händen greifen und Szigeth-Suczawa fallen lassen, dafür aber
der Marosväsärhely-Rumänischen Bahn alle Sympathien zuwen-
den. Die Ungarisch-Galizische Bahn mit ihrer thatsächlich be-
stehenden und in steter Fortentwickelung begriffenen Budapester
und Adriatischen Durchzugsrichtung soll nicht auseinandergerissen
werden.
Dem Cartell der Oesterreichischen Schieneufabrikanten wurde
vom Oesterreichischen Handelsminister die von der Elisabeth
Westbabn ausgeschriebene Lieferung von 1,5 000 t Schienen zuge-
wendet, nachdem diese Bahn mit Vorwissen der Regierungsorgane
bereits eine andere Abmachung getroffen hatte. Je nach der pro-
tectionistischen oder freihändlerischen Richtung der Blätter, er-
hält der Handelsminister für dieses Eingreifen Lob oder Tadel.
Derselbe versprach übrigens den dankenden Delegirten der Schie-
nenfabrikanten, dass die Arbeiten der Enquete über den eisernen
Oberbau und das Schienenbedingnissheft bald beendet und hier-
auf ein Normalbedingnis'sheft für Schienen vom Handels-
ministerium wird herausgegeben werden, welches den Differenzen
sowohl zwischen den Producenten und Consumenten von Schienen
als zwischen den Eisenbahn- und Eisenhütteningenieuren bezüg-
lich der Schienenherstellung und wissenschaftlichen Auffassung
hierüber ein Ende machen soll.
Die Tlieilstrecke Czegled-Szolnok wurde bekanntlich von
der Oesterreichischen Staatseisenbahn im Jahre 1857 mittelst
staatlicher Genehmigung an die Theisseisenbahngesellschaft ver-
kauft, jedoch unter der Bedingung, dass die Theissbahn keine
ihrer Stationen durch eine Eisenbahnlinie mit Budapest verbinde.
Die Theisseisenbahngesellschaft hat auch diesen Vertrag getreu-
lich eingehalten. Obwohl schon durch die Ungarische Staatsbahn-
linie Budapest-Miskolcz thatsächlich der Vertrag umgangen wurde,
so hat doch die Theissbahn alle ihre Güter, sofern nicht die
Routenvorschrift der Partei es unmöglich machte, der Oesterrei^
chisch eh Staatsbahn, die für und über Budapest bestimmt waren,
zugeführt. Durch die Vereinigung der Theissbahn mit der Unga-
rischen Staatsbahn wäre die Oesterreichische Staatsbahn vollbe-
rechtigt, den Rückkauf der 30 km langen Linie Czegled-Szolnok
zu verlangen, insbesondere auch deshalb, weil die Ungarische
Staatsbahn den Ausbau der Linie Ujszasz-Rakos ausführen wird,
wodurch der Linie Czegled-Budapest eine empfindliche Concurrenz
entsteht. Die Staatsbahn könnte sohin den Rückkauf dieser Linie
um den Werth von 1 100 000 fl. fordern, die für sie, da Szolnok
ein Centralpunkt von Land- und Wasserverkehrsstrassen ist, von
Wichtigkeit wäre; die Oesterreichische Staatsbahn soll einem Ge-
rüchte zufolge jedoch der Ungarischen Regierung die Theilstrecke
Raab-Neuszöny von 38 km Länge als Tauschobject für die
Linie Czegled-Szolnok angetragen haben. Die Ungarische Regie-
rung strebt bekanntlich den Bau der Linie Raab-Ofen an; geht
sie auf den Tausch ein, so hätte jene Linie nur 86 km Bauvoll-
endung nöthig, wodurch die Baukosten um mehrere Millionen
Gulden vermindert würden.
Die Rndolfbalm hat mit einer scliwebenden Schuld zu
kämpfen. Dieselbe besteht nach einer der Regierung bereits 1879
überreichten Eingabe aus einer Bauüberschreitung bei den Linien
Tarvis-Laibach und Hieflau-Eisenerz im ungefähren Betrage von
630 000 fl., aus Coupondifferenzen, welche durch die mehrjährige
Einlösung der Obligationszinsen in Gold resultiren und etwa
460 000 0. betragen, aus Geldbeschaffungskosten in der beiläufigen
Summe von 330 000 fl., aus kleineren Posten und aus den in-
zwischen erwachsenen Zinsen und Spesen der schwebenden Schuld
selbst. Die Gesammtsumme wurde mit 1 870 000 fl. beziffert, und
nur für jenen äussersten Fall, dass die Regierung sich veranlasst
sehen sollte, keine einzige der von der Rudolf bahn gestellten
Forderungen anzuerkennen, wurde die Couponkürzung als Noth-
wendigkeit dargöstellt. Bisher haben die von der Rudolfbahn
unternommenen Schritte kein Resultat ergeben, und wurde immer
noch auf die Erledigung gewartet. Dessenungeachtet ist die Nachricht
verbreitet worden, dass der Coupon durch 4 Jahre um 2 fl. ge-
kürzt werden soll, was einen rapiden Courssturz der Rudolfbahn
zur Folge habe. Nachdem bei deren bevorstehenden Verstaat-
lichung ohnehin diese schwebende Schuld zur Sprache kommen
muss, so ist es unbegreiflich, von welcher Seite diese tief be-
dauerliche ohzw'ar allseitig desavouirte Nachricht und somit die
abermalige Schädigung des Eisenbahncredits ausgegangen ist.
Der ersten Sitzung der Conförence ä quatre legte Sectionschef
V. Kallay, nachdem er die erschienenen Delegirten der Pforte,
Serbiens und Bulgariens begrüsst hatte, den von der gemeinsamen
Regierung ausgearbeiteten Entwurf einer Convention über den im
Berliner Vertrag bedungenen Anschluss und Betrieb der Orienta-
lischen Eisenbahnen vor, mit der Bitte, dass derselbe als Basis
- 280
der Verhandlungen angenommen werden möge. Die Delegirten
nahmen den Entwurf mit dem Bemerken entgegen, dass sie sich
das Studium desselben Vorbehalten müssten. In der heutigen
zweiten Conferenz überreichten der Türkische und Bulgarische
Vertreter Memoires über den diesbezüglichen Standpunkt ihrer
respectiven Regierungen; letzterer fragte nach den Eisenbahn Ver-
pflichtungen ßulg.iriens.
(gestützt auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in
dem Falle der Franz-Josefbahn, lialten sich nun mehrere Bahnen
für berechligt, den Text der Coupons in den Bögen, welche zu
den Prioritätsobligationen neu auszufolgen sind, zu ändern und
die neuen Coupons mit jenem Texte auszugeben, welchen die
Franz-Josef bahn für ihre Prioritätencoupons gewählt batte. Diese
Aenderung ist nothwendig, weil die Wiederaufnahme der früheren
Textirung in Processfällen den Einwand nicht gestatten würde,
dass die Bedeutung der Thalerwährung und der Süddeutschen
Währung jetzt eine andere sei, als zur Zeit des Vertragsabschlusses.
Im Texte der Coupons wird die Zahlung von 5 fl. in Silber ver-
sprochen und im Auslande das Aequivalent in Reichsmark ge-
boten, da eben die Thalerwährung rechtlich und factisch nicht
mehr besteht.
Die Dnx-Bodenbacher Bahn übernimmt den Betrieb der Prag-
Duxer Bahn nach einer von der „N. Fr. P.“ mitgetheilten Verein-
barung auf 20 Jahre gegen dreijährige Kündigung und hat da-
für vor Allem einen Minimalertrag zu garantiren, welcher zur
Zahlung von 3 pCt. Zinsen in Gold und der Pariausloosung der
Prioritäten in Gold, sowie zur gleichen Verzinsung und Ausloosung
der für die schwebenden Schulden der Prag-Duxer Eisenbahn an
den Staat und die P'irma Ringboffer zu begebenden, gleichen Rang
mit den beiden anderen Prioritätsanleben geniessenden Prioritäts-
anleihe ausreichen würde. Hierdurch würde die bisher den Prio-
ritätsanlehen eisenbahnbücherlich vorangehende Forderung der
Staatsverwaltung zur Löschung gelangen. Die Prioritätsgläubiger
sollen für die seit 1. Januar 1875 rückständigen Zinsen durch
Secondeactien entschädigt werden, und die Actien Lit. A redu-
ciren ihren Zinsenanspruch auf 3 pCt. Die Üux-Bodenbacher Bahn
wird eine separate Betriebsrechnung für die Linie Prag- Dux
führen, und nachdem die vorbezeichnete Garantiesumme auf einem
Bruttoerträge von i 200 000 fl. basirt, soll jeder weitere Bruttoer-
trag nach einem scalamässigen Procentsatz zwischen der Dux-
ßodenbacher und der Prag-Duxer Bahn getbeilt werden. Der
also resultirende Antheil der Prag-Duxer Bahn wird als Dividende
zuerst an die Actien Lit. A bis zur Höhe von 3 pCt., dann an die
Actien Lit. B bis zur gleichen Höhe vertheilt, das Plus erhalten
beide Actiengattungen im gleichmässigen Verhältnisse. Nach
diesem Plane werden die Prioritäten bereits vom 1. Juli 1881 an
mit 3 pCt. in Gold verzinst werden können. Die Frage des Aus-
baues der Strecke Klostergrab-Mulde bliebe unberührt und die
diesfälligen Verhandlungen werden intact erhalten. Im Falle des
Ausbaues wäre die Dux-Bodenbacher Bahn zur ßetriebsübernahme
«lieser Strecke bereit, zu welchem Zwecke erst ein eigener Ver-
trag vereinbart werden müsste. Der Curator hat sich Vorbehalten,
diesen Anträgen gegenüber Stellung zu nehmen. Die Vertrauens-
männer der Obligationäre der Prag-Duxer Bahn haben dieselben
bereits in Berathung gezogen und sich dahin geeinigt, es seien
diese Anträge einer demnächst einzuberufenden Vollversammlung
der Prioritätenbesitzer als annehmbar vorzuschlagen.
Die so glänzend reliabilirte Dnx-Bodenbacher Eisenbahn er-
zielte im Jahre 1880 gegen das Vorjahr eine Mebreinnahme von
130 000 fl., indem sich der IJeberschuss ans dem Jahre 1880 mit
Berücksichtigung der gemachten Ersparungen auf rund l 200 000 fl.
stellen dürfte. — Nach Verwendung der zur Verzinsung und Amor-
tisation der Prioritätenschuld erforderlichen 700 000 fl, erübrigen
500 000 fl. für die Actionäre, was die Vertheilung einer Dividende
von 16 fl. pro Actie gestatten würde. Der Yerwaltungsrath be-
schloss jedoch nur 8 fl. pro Actie, d. i. 4 pCt. zur Vertheilung zu
bringen und den Rest zur Vermehrung des ßetriebsmaterials, .so-
wie zu_ Reconstructionsarbeiten zu verwenden. Im neuen Jahre
sind die Einnahmen etwas zurückgeblieben, doch dürfte die letzt-
getroffene Vereinbarung zwischen der Busclrtehrader, Dux-ßnden-
bacher, Prag-Duxer und anderen Bahnen wegen besonderer Tarife
für., den Elbeumschlag bei Aussig nicht ohne Einfluss auf (lie
weitere Entwickelung des Verkehres bleiben.
Die Gleichstellung der Fiumaner und Triester Frachtsätze
seitens der Südbahn hat nunmehr auch die Veranlassung zu einer
Eingabe der Fiumaner Handelskammer an das Ministerium ge-
geben, in welcher um Abhilfe resp. Wiederherstellung der den
factischen Distanzen entsprechenden Differenz zu Gunsten Fiumes
gebeten wird.
Die Ungarischen Staatsbahnen haben wieder generelle Tarif-
bogiinstigungen für einige wichtigere Artikel und zwar namentlich
im Interesse der mit so vielen Schwierigkeiten kämpfenden Ober-
ungarischen Eisenindustrie für Holzkohle und für nach Budapest
bestimmte Kalksendungen gewährt.
In der am 5. d. M. abgehaltenen 10. Generalversammlung
der Wiener Locomotivläbrik- Gesellschaft wurde nach dem er-
statteten Geschäftsbericht pro 1880 bekannt gegeben, dass sich im
abgelaufenen Jahre eine etwas lebhaftere Geschäftsthätigkeit ent-
wickelt hat, woÄu die Einführung des Secundär-Eisenbahnbetriebes
auf einigen der grösseren Oesterreichischen Eisenbahnen wesent-
lich beitrug, indem für diesen Secundär- Eisenbahnbetrieb im
Ganzen .30 Maschinen bestellt wurden, von welchen mit Schluss
des Jahres noch 8 Stück in Arbeit blieben. Im Ganzen wurden
während des Jahres 1880 40 im Inlande bestellte Maschinen im
Wertlie von 608 106 fl. abge.liefert. Ferner gelang es der Verwal-
tung, 6 Stück in der vorhergegangenen arbeitslosen Zeit in Vor-
rath angefertigte Lastzugsmascldnen an die Französische Nord-
bahn zu verkaufen; endlich wurden noch anderweitige Bestel-
lungen in Maschinen und Kesseln ausgeführt. Der Gesammt-
werth der im Jahre 1880 zur Ablieferung gelangten Maschinen
aller Art beträgt 804 864 fl. Für das laufende Jahr sind 25 schwere
Lastzugmaschinen für die Französische Nordbahn, ferner die noch
in Arbeit verbliebenen 8 Secundärmaschinen und weitere 5 kleine
Maschinen in Bestellung. Laut Bilanz beträgt der Reingewinn
für das abgelaufene Jahr 69 431 fl. Hiervon wird über Antrag
des Verwaltungsrathes nach Hinterlegung von 5 pCt =; 3 471 fl.
in den Reservefonds, den Actionären 64 800 fl., das ist 8 fl. oder
4 pCt. pro Actie ausbezahlt und der Rest pro 1881 vorgeschrieben.
Der Club Oesterreichischer Eisenbatinbeamten hat in Folge
des s. Z. erwähnten Vortrages des Dr. Grassmann über die noth-
wendige Fortentwickelung des Sanitätsdienstes die Errichtung
eines zur alleinigen unbeschränkten Verfügung der Eisenbahn-
Angestellten stehenden Krankenhauses beschlossen und sämmt-
liche Beamten und Bediensteten der Oesterreichischen und Unga-
rischen Eisenbahnen in einer schwungvoll geschriebenen An-
sprache unter detaillirter Darstellung der Vortheile eines
solchen Eisenbahn-Sanatoriums zum Beitritt eingeladen.
Die Beiträge hierfür sind sehr mässig u. z. 30 resp. 20 kr. monat-
lich für die in resp. ausserhalb Wien domizilirenden Beamten,
für Bedienstete die Hälfte dieses Betrages.
Der Bahneffectenmarkt war durch den erwähnten Einbruch
der Rudolfbahn (161,25) ausser aller Contenance; trotzdem bewirk-
ten die wieder Muth fassenden Actionäre der Nordbahn deren
Steigen auf 2 283, sie sehen eben ein, von Schreiern düpirt worden
zu sein. Böhmische Bahnen sind wegen ihrer brillanten Ein
nahmen fortwährend gefragt; Prioritäten waren schwach.
Zur Abwehr.
Es geht uns das nachfolgende Schreiben zu in Bezug auf
eine in No. 16 S. 227 von unserem ständigen Wiener Correspon-
denten abgedruckte Aeusserung. Derselbe batte berichtet, dass
bei einem im Eisenbahnbeamten club gehaltenen Vortrag (über die
Einrichtung des öconomischen Betriebs auf Deutschen Bahnen auf
Grund der vom Vortragenden auf einer Studienreise gemachten
Erfahrungen) bedauerlicher Weise abfällige Bemerkungen über
diesen Vortrag seitens eines Mitgliedes der Versammlung laut ge-
worden seien, wobei der Referent den Wunsch ausspräcb, dass
dieser unberufene Kritiker etwas energischer vom Clubpräsidenten
in seine Schranken zurückgewiesen worden wäre.
An die geehrte Redaction
der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen
Berlin.
Gestützt auf die stets bewährte Objectivität Ihres ge-
schätzten Blattes bin ich überzeugt, dass Sie auch dem ange-
griffenen Theile die Spalten zur Verfügung stellen und erlaube
mir, mit Bezug auf die in No. 16 der Vereinszeitung in der
Rubrik „Aus Oesterreich-Ungarn“ abgedruckten, den Eisenbahn-
beamtenclub betreffenden Mittheilungen zu ersuchen, nachstehen-
den Zeilen die Aufnahme nicht zu verweigern.
Es ist naturgemäss, dass ein angekündigter Vortrag „über
einige Einrichtungen des öconomischen Betriebes auf
Deutschen Eisenbahnen“ eine, aussergewöhnliche Zahl von Zu-
hörern in den Vortragssaal lockte.-
Statt eines Vortrages bat der Vortragende offenbar einen
an seine Direction erstatteten Bericht mit minutiösen, jedem
Eisenbahnbetriebsmanne überwiegend bekannten Details über
seine Wahrnehmungen anlässlich einer auf Kosten der Direction
unternommenen Reise durch fast zwei Stunden gdesen und war
der Eindruck auf das Auditorium ein solcher, däsA' schon nach
der ersten halben Stunde ein grosser Theil der Z(uhörer den Saal
verliess und dass bis zum Schlüsse kaum mehr als ein Dutzend,
die offiziellen Persönlichkeiten mit eingerechnet, im Saale ver-
blieben war.
Auf den Vortrag selbst glaube ich nicht eingehen zu
sollen, weil derselber den geehrten Fachgenossen im Organe des
Clubs hoffentlich in gekürzter Gestalt zur Disposition stehen
wird und somit die Möglichkeit vorhanden ist, dass sich Jeder-
mann ein Urtheil selbst bilde, und beschränke mich nur darauf
zu betonen, dass ich nach Schluss desVortrages mir gestattete darauf
hinzuweisen, dass jene Einrichtungen, welche der Herr Vor-
tragende als die Grenze des Erreichbaren bezeiebnete, in Oester-
reich selbst schon übertroffen wurden, wo in der Nähe der Resi-
denz .Bahnen bestehen ohne Wärterhäuser, ohne Wegschranken ;
von Glockensignalleitungen, von Stationsabsperrvorrichtungen sei
nichts zu bemerken, ja selbst in den Stationen sei keine Spur
von Stationsgebäuden, dass im Bereiche der Residenz Fahrkarten
von Gastwirthen, von Fabrikbesitzern etc. ausgegeben werden,
dass ferner auf offener Strecke ohne besondere Anlagen Fracht-
güter bei einer Fabrik aufgegeben und abgestellt werden, und
glaubte ich mich unter solchen Umständen nicht allein berech-
tigt, sondern sogar verpflichtet, mit dem Satze: „Wozu denn in
die Ferne schweifen“ auf diese Einrichtungen zu verweisen,
welche mit geringeren Kosten studirt werden können, um hier-
durch den Beweis zu erbringen, dass der Herr Vortragende nichts
zum Besten gegeben, was nicht schon in Oesterreich besteht,
also nichts Neues.
Wenn der ständige, mir persönlich bekannte Berichterstatter
aus Oesterreich hierin eine (mir ferne gelegene) persönliche
Kritik erblickt, so erscheint dies nur begreiflich, weil der Vor-
tragende und der Berichterstatter gegenwärtig einer Verwaltung
angehört. Ich kann nur bedauern, dass der ständige Bericht-
erstatter, der mindestens nicht mehr berufen sein kann, die
erörterten, ihm vielleicht fremden Fragen zu kritisiren als ich,
der bei den erwähnten Einrichtungen mitzuwirken in der Lage
war, seine Stellung bei der Zeitung des Vereins Deutscher
Eisenbahn-Verwaltungen zu persönlichen Angriffen missbraucht,
und muss ich bitten meiner Ausführung Raum zu gönnen, weil
dem grossen Leserkreis Ihres Blattes in Oesterreich-Ungarn, ins-
besondere aber den 800 Mitgliedern des Clubs bekannt ist, dass
der Angriff meiner Person gilt und ich somit zur Nothwehr ge-
zwungen wurde.
Mit dem Ausdrucke vorzüglicher Hochachtung
Wien, den 3. März 1881. Max Schimmerling,
Vorstand der commerciellen Abtheilung
der K. K. Niederösterreich. Staatsbahnen.
Wir haben selbstverständlich nicht irgend ein Urtheil über
den fraglichen Vorgang, da wir weder dem in Rede stehenden
Vortrag beigewohnt haben, noch ein Abdruck desselben uns vor-
liegt. Umsomehr haben wir unseren Correspondenten gebeten,
sich alsbald zur Sache zu äussern, mit welcher Aeusserung wir
die Angelegenheit als entgültig erledigt ansehen müssen. Der-
selbe schreibt uns: „Referent erklärt, sich grundsätzlich in keine
Polemik einzulassen, andererseits aber mit dem Vortragenden
nicht unter Einer Verwaltung zu stehen und ihn weder zu kennen,
noch je gesprochen zu haben“. Die Redaction.
Haftpflicht
V. 0. 1. Die Pensionsbeiträge des Eisenbahnbeainteu sind
bei Berechnung der ihm znznsprechenden Rente von der in
gesnnden Tagen bezogenen Gehaltssumme abzuziehen (§ 3 Haft-
pflichtgesetz). 2. Der „Ortsgelderznschnss“ gehört nicht zum
Gehait, sondern dessen Fortbezng (dessen Berücksichtigung bei
Berechnung der Rente) ist abhängig von dem Verweilen des Be-
rechtigten an einem den Thenernngsverhältnissen der Ortsgelder-
znlage entsprechenden Orte. 3. Der Richter kann nach völlig
freiem Ermessen ausser der Rente auch den Aufwand des Ver-
pflegnngsbedUrfiiisses und Pränumerandozahlung anordnen. — Der
haftpflichtige Anspruch des Klägers ist von der Beklagten nur
insoweit bestritten, als Kläger sich seine zur Pensionscaese der
Beklagten gezahlten Beiträge von seiner Rente nicht kürzen
lassen will; als er ferner den ihm für sein früheres Domizil
Gohlis bei Leipzig bewilligten „Ortsgelderzuschuss“ trotz
seiner Uebersiedelung nach Eisenach in <iie Rente eingerechnet
haben will, und soweit, als das Ob.-Land.-Ger. ihm ausser* der
Rente einen Verpflegungsaufwand und Pränumerandozahlung der
Beträge zugebilligt hat, obwohl sein Gehalt postnumerando
zahlbar war. — Nach § 3 No. 2 des Reichsgesetzes v. 7. Juni 1871
darf Kläger keinen weiteren Ersatz beanspruchen, als den der
Heilungskosten und der durch seine Erwerbsunfähigkeit herbei-
geführten Vermögenseinbusse. Zu dieser gehört das, was ihm
sein Dienst eingetragen haben würde, zu dessen Aufgabe er ge-
nöthigt war, mithin vor Allem der eigentliche Gehalt. Nun ist
ihm aber der Gehalt niemals in der vollen Summe mit 810
jährlich, sondern jederzeit unter Anrechnung der Pensionssteuer
ausgezahlt worden, welche, wie thatsächlich feststeht, in Gemäss-
heit des Anstellungsvertrages von der Beklagten zurückbehalten
wurde und jährlich auf 27 vÄ sich belaufen hat. Daraus folgt
von selbst, dass der Schaden des Klägers, soweit der verlorene
Gehalt in Frage kommt, nicht mehr als 783 M jährlich ausmacht.
Jene Pensionsbeiträge bildeten eine mit dem Dienstverhältnisse
fies Klägers verbundene Last, die der Kläger zu tragen hatte,
wenn er die Vortheile geniessen, den Gehalt beziehen wollte.
Zur Entrichtung der Beiträge war er der Beklagten gegenüber
verpflichtet; sie hatte sich dieselben zum Besten ihrer Ange-
stellten der Sache nach mithin im eigenen Interesse ausbedungen.
Soll sie letzt den Gehalt noch fortzahlen, so kann ihre dies-
fallsige Obliegenheit nicht umfänglicher sein, als sie während der
Dienstzeit des Klägers war. Der Einwand, dass die Verbindlich-
keit desselben zur Entrichtung der Pensionsbeiträge gegenwärtig,
wo er in den Ruhestand getreten und pensionsberechtigt geworden
sei, sich erledigt habe, trifft insofern nicht zu, als der Kläger
sich mit dem statutarischen Pensionssatze nicht begnügen will,
sondern eine viel höhere Leistung, die dem vorherigen Gehalts-
bezuge gleichkommende, anspricht. Das Berufungsurtheil ver-
stösst mithin gegen die Vorschriften im § 3 Ziff. 2 des Reichs-
haftpflichtgesetzes, wenn es dem Kläger zum Ersätze des weg-
gefallenen Gehaltes eine den früheren Gehaltsbezug übersteigende
Leistung zubilligt. Damit würde der Kläger ein Mebreres, als
die Ausgleichung des ihm wirklich zugefügten Vermögensnach-
theils erlangen. Rücksichtlich des mit Unrecht ziigebilligten
Mehrbetrages von 27 M unterliegt sonach das angegriffene Urtheil
der Aufhebung. Da es sich hierbei nur um die unrichtige An-
wendung des Gesetzes auf das festgestellte Sachverhältniss
handelt, nach letzterem aber die Sache in dem vorliegenden
Punkte zur Endentscheidung reif ist, so war nach § 528 Abs. 3
Ziffer 1 der R.-Civ.-Proc.- Ordn. sofort in der Sache selbst zu ent-
scheiden und die dem Kläger zugesprochene Jahresrente ohne
Weiteres um 27 herabzusetzen. — Eine Verletzung der mehr-
gedachten Vorschriften des Haftpflichtgesetzes zeigt sich ferner
noch in der vorinstanzlichen Beurtlieilung des erhobenen Ersatz-
anspruches für die Ortszulage. Der von Eger (Haftpflichtgesetz
2. Aufl. S. 323) mitgetheilte Abschnitt einer Entscheidung des
R.-Ob.-Hand.-Ger, betrifft lediglich den sogenannten Wohnungs-
geldzuschuss. Gegenwärtig aber ist nicht dieser, sondern die
Ortszulage im Streit. Beides sind verschiedenartige Begriffe.
Der Wohnungsgeldzuschuss kann allerdings unter Umständen als
Theil des Diensteinkommens betrachtet werden (§ 8 R.-Ges. v.
30. Juni 1873), die Ortszulage dagegen empfängt der Beamte in
der Regel zur Deckung des Mehraufwandes, der ihm dadurch
entsteht, dass sein Dienst ihn nöthigt, an einem Orte zu wohnen,
wo das zum Lebensunterhalt Erforderliche nur um ungewöhnlich
hohe Preise zu beschaffen ist. Der Anspruch auf die Ortszulage
erlischt daher, sobald für den Beamten der dienstliche Zwang
zur Wahl eines solchen Wohnsitzes aufhört, eine Auffassung,
welche namentlich den Bestimmungen des § 23 Abs. 2 des Reichs-
gesetzps, betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten vom
31. März 1873, zu Grunde liegt, auch schon von demPreuss. Ober-
tribunal in Ansehung Preussischer Staatsbeamten befolgt wurde
(Striethhorst, Archiv, Bd, 55 S. 275 ff.). Mit der dem Kläger aus-
gesetzt gewesenen Ortszulage verhält es sich nicht anders. Die-
selbe war, wie das Berufungsurtheil feststellt, für die Station
Leipzig ausschliesslich bestimmt, zunächst also durch seinen dor-
tigen dienstlichen Aufenthalt bedingt und ebendeshalb nicht
schlechthin zu dem zu rechnen, was der Kläger durch seine Dienst-
leistungen erwarb. In der nur auf den Anstellungsvertrag ge-
stützten Annahme des Berufungsgerichts, dass der Kläger in Folge
seiner Erwerbsunfähigkeit um den Betrag der Ortszulage geschä-
digt sei, muss daher eine unrichtige Anwendung der den Schaden-
ersatz für Körperverletzung durch Eisenbahnbetrieb regelnden
reichsgesetzlichen Normen erblickt werden. Nun kann zwar die
Ortszulage aus besonderen Gründen als Theil des Diensteinkom-
mens gelten, für dessen Verlust die Beklagte einzustehen hat.
Das würde dann der Fall sein, wenn etwa dem Kläger durch den
Aufenthalt in Leipzig der Mehraufwand, zu dessen Bestreitung
die Zulage dienen sollte, überhaupt nicht erwuchs oder wenn sie
so bemessen war, dass der fragliche Mehraufwand den Betrag der
Ortszulage nicht ganz erreichte. Diese Möglichkeit war bei der
Streitverhandlung immerhin zu berücksichtigen. Hierauf bezüg-
liche Erörterungen sind indess bisher noch nicht angestellt wor-
den. Hiernach ist das angegriffene Urtheil, soweit es die Ortszu-
lage von 27 Jl schon auf Grund des zur Zeit festgestellten Sach-
verhalts bei Bestimmung der dem Kläger zuerkannten Rente mit-
angereebnet hat, aufzuheben, die Sache selbst aber zur Verhand-
lung der eben angedeuteten thatsächlichen Verhältnisse und nach-
herigen anderweiten Entscheidung der Frage, ob, nach Befinden
in welcher Höhe, dem Kläger Ersatz für die weggefallene Ortszu-
lage gebühre, an die II. Instanz zurückzu verweisen. — Die vori-
gen Richter sind über die Anträge des Klägers nicht hinausge-
gangen. Beantragt war die Zubilligung einer jährlichen Rente
von 1 302 M. als Ersatz des dem Kläger durch den Eisenbahn-
betrieb der Beklagten zugefügten Schadens. Dem Kläger ist eine
geringere Rente zugesprochen worden. Nach § 7 des Gesetzes vom
7. Juni 1871 stand die Bezifferung des Ersatzbetrages im völlig
freien Ermessen des Gerichts. Dasselbe hatte alle dafür mass-
ebenden Umstände in Erwägung zu ziehen, ohne an die Angaben
es Klägers über die einschlagenden Verhältnisse gebunden zu
sein. Daher kommt nichts darauf an, dass Kläger als Unterlagen
seiner Ersatzberechnung vorerst nur den mit seiner Erwerbsun-
fähigkeit zusammenhängenden Vermögensverlust, nicht auch den
durch seine Pflegebedürftigkeit hervorgerufenen Aufwand geltend
gemacht hatte. Der zuletzt erwähnte Aufwand konnte demohn-
geachtet vom Gericht mit in Betracht gezogen werden; denn er
gehört zu den Heilungskosten, auf welche sich die Ersatzpflicht
der Beklagten ebenfalls erstreckt. Ausserdem hatte Kläger bereits
bei der mündlichen Verhandlung in I. Instanz seine Pflegebedürf-
tigkeit behauptet und die Festsetzung des Ersatz betrages der
richterlichen Beurtheilung unterstellt. Die Beantwortung der
Frage endlich, an welchem Tage die Rente zu zahlen sei, ob zum
Voraus bei Beginn des Monats oder nachträglich an dessen
Schlüsse fällt dem Ermessen des Richters ganz ebenso zu, wie
die Höhe der Ersatzleistung. (Erk. d. II. Civ.-Sen. d. Reichsger.
V. 12. Novbr. 1880 in S. d. Thüring. Eis.-Ges. zu Erfurt wider den
Bremser G. A. P. zu Eisenach. Braun u. Blum, Annalen Bd. III.
S. 79 ff.)
Ein eigenthümliches Bergbahnsystem.
Cauterets, das berühmte Pyrenäenbad Frankreichs, an
dessen Schwefelquellen alljährlich gegen 1.5 000 Kurgäste Heilung
suchen, ist seit dem Jahre 1868 im Besitze reicher Capitalisten,
welche alles Mögliche thun; um die Benutzung der Bäder zu
erleichtern und angenehm zu gestalten. . Her Ort liegt in dem
tief eingeschnittenen Thale Laverdan, an 10 000 m über dem
Meere und bietet mit seinen stattlichen Hotels einen auch den
verwöhnten Grossstädtern zusagenden Aufenthalt. Aber die
eigentlichen Quellen liegen nicht mehr als 125 m höher, als der
Ort und sind nur auf einem steilen Bergpfade zu erreichen,
welcher nicht allein den Gichtkranken, welche das Bad aufsuchen,
sondern auch den Gesünderen täglich grosse Beschwerden aufer-
legt. .Es bleibt ausgeschlossen, die heissen Wasser in Röhren
nach abwärts zu führen, weil dieselben an ihrer Hitze und damit
an Wirksamkeit beträchtlich verlieren würden. Die Verwaltung
geht deshalb mit dem Plane um, den Ort mit den Schwefelquellen
durch eine Eisenbahn zu verbinden; da das enge Thal jedoch
irgend welche Längenentwickelung nicht zu gestatten scheint, ist
man auf den Gedanken gekommen, die mit Passagieren gefüllten
Eisenhahnwaggons mittelst hydraulischer Vorrichtungen stufen-
weise senkrecht in die Höhe zu heben. Dieser Gedanke ist von
dem Französischen Ingenieur Edoux ausgearbeitet worden und
wir finden eine Skizze dieses Projectes im „Scientific American“,
welcher sich die Originalpläne von dem Autor selbst verschafft
hat. Danach wird die insgesammt vorhandene 135 m betragende
Niveaudifferenz der beiden Endpunkte der Bahnlinie innerhalb
5 Thürmen überwunden, welche in einer geraden Linie am Thal-
abhange über einander liegen. Diese Thürme stehen mit einander
durch kurze sanft geneigte Bahnstrecken derart in Verbindung,
dass der in dem ersten Thurme hydraulisch gehobene Wagen
von der oberen Plattform aus auf einer w'enig geneigten Strecke
von selbst dem zweiten Thurme zuläuft, ein Spiel, welches sich
so lange wiederholt, bis der Wagen auf der obersten Plattform
angekommen ist, wo er der Haltestelle zuläuft. Der Wagen muss
dazu mit einer starken Bremse versehen werden, welche seinen
Lauf regelt. Den Rückweg sollen die Wagen jedoch nicht in
derselben Weise machen, sondern vielmehr dazu eine besondere
Strecke benutzen, welche von der Endstation auf der Höhe der
Berglehne in sanfter Neigung bis zu dem von unten aus an
zweiter Stelle stehenden Thurme hinläuft. In diesem Thurme,
sowie in dem ersten werden die Wagen senkrecht herabgelassen
und gelangen somit wieder an den Ausgangspunkt. Diese letz-
teren beiden Thürme erhalten zu diesem Zwecke zwei Schächte,
den einen zum Heben, den andern zum Senken der kursirenden
Wagen.
Der Umstand, dass der Rückweg der Wagen sich auf einer
sanft geneigten Strecke selbstthätig vollziehen soll, will uns
einigermasseu bedenklich Vorkommen. Zugleich aber beweist
die Thatsache, dass es möglich war, an dem steilen Felsabhange
eine solche Strecke überhaupt zu projectiren, dies, dass es ebenso
möglich sein müsste, in dieselbe Situation hinein auch eine
Bahnlinie für die gesammte Entfernung nach den bisher ge-
bräuchlichen Systemen zu projectiren, welche zwar eine grössere
Gesammtsteigung aufgewiesen, dafür aber auch eine grössere
Steilheit zugelassen hätte. Es scheint jedoch, dass die Unter-
nehmer entschlossen sind, das vorliegende Project auszuführen;
sie lassen sich dabei vielleicht von der Erwägung leiten, dass
die Originalität des Unternehmens gerade an dem gegebenen
Orte nicht unwesentlich zu dessen Rentabilität beitragen wird.
F. W.
Literatur.
Centralblatt der Bauverwaltnng. Unter diesem Titel wird
vom 1. April d, J. ab ein neues bauwissenschaftliches Journal in
gr. 4 "-Format erscheinen, welches, mit Holzschnitten und Kupfer-
tafeln reichlich ausgestattet, wöchentlich einmal, und zwar
Donnerstags, unter Beigabe eines Anzeigers für Inserate aus
dem Gebiete der Bauwissenschaft und Bautechnik ausgegeben
werden soll.
Das Centralblatt, im Ministerium der öffentlichen Arbeiten
redigirt, ist zunächst bestimmt, die ebendaselbst seit dem Jahre
1851 herausgegebene Zeitschrift für Bauwesen zu entlasten und
zu ergänzen. Während eine Entlastung nothwendig ist, weil die
Zeitschrift in ihrem jetzigen Umfange die Menge des ihr zu-
fliessenden Materials nicht zu bewältigen vermag, erscheint eine
Ergänzung im Hinblick auf die eigentliche Aufgabe des gedachten
Journals besonders erwünscht. Dasselbe, in erster Linie der Ver-
öffentlichung bereits ausgeführter fiscalischer Bauwerke oder
wichtiger Privatbauten, sowie wissenschaftlicher Aufsätze grösseren
Umfangs dienend, kann bei den Schwierigkeiten, mit denen die
Herstellung der erforderlichen grossen Zahl jährlich beizu-
gebender Kupfertafeln verbunden ist, nur in grösseren Zwischen- •
räumen erscheinen; es ist somit nicht im Stande, Abhandlungen
von nur vorübergehendem Interesse, kürzere Mittheilungen, deren
schleunige Verbreitung zur Beurtheilung des augenblicklichen
Standes der Technik wünschenswerth ist, sachverständige Erör-
terungen über technische und bauwissenschaftliche Fragen,
welche gerade im Vordergründe des Tagesinteresses stehen, Be-
sprechungen der neuesten Erscheinungen auf dem einschlägigen
fachliterarischen und wissenschaftlichen Gebiet etc. so recht-
zeitig zu veröffentlichen, wie das Interesse der Sache es erheischt.
ln das Centralblatt der Bauverwaltung sollen daher alle
Abhandlungen übernommen werden, welche ihrer Art und ihrem
Zwecke nach eine schnelle Publikation erfordern. Neben den
oben angedeuteten Materien werden somit darin insbesondere
auch die Rapporte über den Stand der Staatsbauausführungen,
Reiseberichte etc., sowie endlich die Nachrichten über Personal-
veränderungen bei den Baubeamten, die auf die allgemeine Bau-
verwaltung bezüglichen Erlasse und sonstige amtliche .Bekannt-
machungen ihre Stelle finden.
Hiernach wird das Centralblatt in der Hauptsache folgende
Gegenstände umfassen:
I. Amtlicher T heil, a) Mittheilungen aller irgend wich-
tigen, auf die allgemeine Bauverwaltung bezüglichen Verfügungen
sämmtlicher betheiligten Ministerien, b) Bekanntmachungen über
den Studiengang, die Prüfungen etc. der Bautechniker, c) Per-
sonalien aller Baubeamten Preussens und des Deutschen Reiches :
Anstellungen, Beförderungen * Versetzungen, Auszeichnungen,
Pensionirungen, Todesfälle, d) Aufsätze aller Art, welche dem
Blatte auf amtlichem Wege von den Behörden zugehen, besonders
solche über noch in der Vorbereitung begriffene Bauausführungen,
Reiseberichte u. derg). e) Zusammenstellungen aus den Jahres-
rapporten über Bauausführungen des Preussischen Staates etc.
II. Nicht amtlicher Theil. a) Originalbeiträge aus
allen Gebieten des Bauwesens, b) Auszugsweise Mittheilungen
über die in den wichtigsten in- und ausländischen Fachblättern
veröffentlichten Aufsätze, c) Recensionen neu erschienener
Werke, d) Sonstige bauwissenschaftliche und Kunstnachrichten.
Nach diesem Programm will das Centralblatt durch Wort
und Bild fortgesetzt eine möglichst erschöpfende und übersicht-
liche Darstellung des Standes und Fortschritts der Bautechnik
auf allen zugehörigen Gebieten geben, und es soll hierbei danach
gestrebt werden, über Preussen und Deutschland hinaus auch
die Technik aller sonst in Betracht kommenden Länder in den
Kreis der Besprechungen zu ziehen und so nach Kräften dazu
beizutragen, dass das heimische Bauwesen sich frei von jeder
schädlichen Abgeschlossenheit und Einseitigkeit weiter ent-
wickele.
Lassen sich diese Ziele auch nur allmälig erreichen, so
wird der durch Begründung des neuen Blattes angestrebte Erfolg
doch um so sicherer und um so vollständiger erzielt werden, je
mehr die betheiligten Fachmänner dasselbe mit Vertrauen auf-
nehmen und durch ihre thätige Mitwirkung unterstützen.
Die Ankündigung des neuen Centralblatts, welcher wir
vorstehende Mittheilung entnehmen, weist schliesslich darauf hin,
dass eine möglichst objective Beurtheilung und allseitige Be-
leuchtung der zu behandelnden Fragen, seien sie technischer,
künstlerischer oder wissenschaftlicher Natur, angestrebt werden
wird und abweichende Meinungen und Urtheile in offenör Weise
zum Ausdruck gebracht werden sollen.
, Das Blatt wird jedes Mal in dem Umfange von mindestens
einem Druckbogen, abgesehen von dem beizugebenden Anzeiger,
zur Ausgabe gelangen, und ist der Preis desselben, wie die Ver-
lagsbuchhandlung Ernst & Korn, in Berlin mittheilt, excl. Boten-
lohn oder Porto auf 3 pro Quartal festgestellt.
Das neueste Transportverfahren mittelst eiserner endloser
Fahrbahn. Von J. Schneider, Hauptmann a. D., Wehlheiden bei
Cassel. 1880. ' ,
Bei allem Transportwesen kommen , soweit" es. die mecha-
nischen Grundbedi^ungen betrifft, als die beiden wichtigsten
Momente stets der "V^g und die fortbewegende Kraft in Betracht.
Nach dem gegenwärtigen Stande der Technik besitzt die Eisen-
bahn in der glatten, stabilen,Eisen- oder Stahlschiene den besten
Weg und in der mächtigen Expansionskraft des Dampfes den
besten und kräftigsten Motor. Das Zusammenwirken dieser
beiden mächtigen Factoren befähigt die Eisenbahn einerseits zu
ihren grossartigen Transportleistungen, giebt ihr aber anderer-
seits auch eine gewisse Schwerfälligkeit und Steifigkeit, welche
ihre Anwendung für den „kleinen Verkehr“ erschwert. Die Eisen-
bahn in ihrer jetzigen Gestalt kann diesem kleinen Verkehr nicht
in alle Winkel und auf allen Strassen folgen und man hat diesem
Verkehre deshalb schon seit langer Zeit dadurch zu helfen ge-
sucht, dass man den mächtigen Motor der Eisenbahnen statt auf
der Schiene, auf der gewöhnlichen Strasse wirken liess. Alle
dahin zielenden Versuche haben indessen bis auf die neueste Zeit
noch kein günstiges Resultat bezüglich der practischen Brauch-
barkeit der zur Verwendung gekommenen Constructioneh ergeben.
In dem vorliegenden Schriftchen Wird nun darzulegen ver-
sucht, dass die Verbesserung des Transportverfahrens auf ge-
wöhnlichen Strassen durch Verbesserung des Weges herbeizu-
führen sei und zwar in der Weise, dass das Fuhrwerk die glatte
ebene eiserne Fahrbahn selbst mit sich führt und dieselbe unter
die es tragenden Räder legt. Zur Ausführung dieser Idee, welche
an sich nicht neu, deren practische Verwirklichung vielmehr
schon mehrfach versucht worden ist, hat nun der Verfasser durch
seine Studien und practischen Versuche nachstehende Construction
als die zweckmassigste ermittelt: Für jedes Wagenrad ist ein
Dreiachsen System angeordnet, nämlich eine Hauptachse in der
Mitte für das Rad und vor und hinter jedem Rade je eine Rollen-
achse, welche in fester Verbindung mit der Radachse steht. Heber
das Rad und die Rollen, welche letztere als Führung dienen, legt
sich eine eiserne endlose Fahrbahn, deren einzelne durch Charniere
mit einander verbundene Platten sich bei Fortbewegung des Fuhr-
werks unter das Rad legen und demselben also stets eine glatte
ebene Bahn bereiten. Die Construction soll sich bei den statt-
gehabten Versuchen sehr gut in Bezug auf die zur Fortbewegung
von Lasten erforderliche Zugkraft, die Schonung der Strassen u. s. w.
bewährt haben.
Möchte die Hoffnung des Verfassers, dass die neue Erfin-
dung dem Verkehr auf der gewöhnlichen Strasse wesentliche Er-
leichterung schaffen und ihn dadurch beleben werde, in Erfüllung
gehen !
Der Solway-Viaduct
ist am 11. Februar d. J. von demselben Schicksal erreicht worden,
wie vor etwas mehr als einem Jahre die Taybrücke. Derselbe
bildet einen Theil der Solway-Junction Eisenbahn, welche die
beiden Ufer des Solway-Firth (an der Westküste und genau an
der Grenze zwischen England und Schottland gelegen) ganz in
derselben Weise verbindet, wie die nach Dundee führende Eisen-
bahn die beiden Ufer des Firth of Tay. Er wurde im Jahre 1868
dem Verkehr übergeben; seine Länge beträgt ca. IV4 Englische
Meilen (2 km), die Höhe über dem Wasserspiegel 12 m, die ein-
zelnen Spannweiten messen 9,4 m und sind dieselben durch
Doppelpfeiler in Gruppen zu je 17 geschieden. Die Construction
. der Träger und Pfeiler ist ähnlich jener der Taybrücke und muss
wohl auch hier den aus Gusseisensäulen (5 Säulen ä 0,31 m
Durchmesser) aufgeführten Pfeilern die Schuld an dem Ruin der
* Brücke beigemessen werden. Die unmittelbare Ursache der Ka-
. tastrophe schreibt man dem Umstande zu, dass das in den ersten
^ Tagen des Februar eingetretene Thauwetter ausnahmsweise von
keinem Winde begleitet war, welcher ein Brechen der Eisschollen
hätte bewirken können, so dass Eistafeln von gewaltiger Grösse
an das Bauwerk anprallten. Ausser einer Anzahl von beschädigten
Pfeilern ist die Brücke an zwei Stellen von 50 m resp. 250 m
Länge total zerstört. Menschenleben ging in Folge rechtzeitiger
Signale keines verloren. F. W.
Eisenbahimnfälle
in den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1880»
Zahl
Monat
der
Unfälle
Tödtungen
Januar
Februar
März
April
Mai.
Juni
Juli
August
September
October .
November
December
Insgesammt pro 1880
desgl. „ 1879
desgl. „ 1878
(Railroad Gazette). F. W.
Miscellen.
System Delessert. (Vermehrung der Elasticität der Si^lätze
bei Eisenbahnwagen durch Verbindung des Fussbodens des Wagens
mit der Sitzbank zu einem beweglichen Gestell.) Die Franzö-
sische Westbahn hat probeweise ein von Herrn Eduard Delessert,
Verwaltungsrath der genannten Bahn, vorgeschlagenes System
zur Ausführung gebracht, nach welchem die ebenso unangeneh-
men als ermüdenden Erschütterungen, denen die Reisenden in
Eisenbahnfahrzeugen unterworfen sind, zum grössten Theil be-
seitigt werden. Die Neuerung besteht darin, dass der zwischen
den Sitzbänken liegende Streifen Fussboden mit den Sitzbänken
zu einem festen zusammenhängenden Ganzen verbunden wird,
welches auf zweckmässig angebrachten Federn ruht. Sämmtliche
Erschütterungen werden nun von diesen Federn aufgenommen
und da der Fussboden sich gleichmässig mit den Sitzplätzen hebt
und senkt, so sind dadurch die unangenehmen, die Kniescheiben
ermüdenden Oscillationen zwischen dem Fussboden und den
Sitzen beseitigt.
Eisenbahn von Bagdad nach Kanikan (Persische Grenze). Ein
Consortium von Bagdader Handelsleuten beabsichtigt den Bau
einer Eisenbahn von Nejiff nach Kerbella und Bagdad und weiter
nach Kanikan. Ein Theil des Baucapitals ist bereits aufgebracht
und soll vorderhand die Strecke am rechten Tigrisufer nach Bag-
dad gebaut werden. Die Bahn erfordert 4 grosse Brücken über
den Tigris und Euphrat. (Nouvelles Annales de la Construction
1881 H. 1.)
Die Manchester Omnibus- und Tramway Company
dürfte die grösste existirende solche Gesellschaft sein; dieselbe
hat 120 Engl. Meilen Tramwaygeleise-Länge. Hiervon sind 40 Meilen
ihr absolutes Eigenthum, während die 80 andern von den ver-
schiedenen städtischen Corporationen und Strassenbehörden ge-
baut sind, deren Territorien von ihrem System durchschnitten
werden. Dieselben sind von ihr nur theiis gegen Profitantheil,
theils gegen eine bestimmte jährliche Summe gemiethet, die etwa
9 pCt. des Anlagecapitals beträgt.
Die lange besprochene Röhrenleitung aus den Ame-
rikanischen Oeldistricten nach der Seeküste ist nun nahezu
vollendet; dieselbe ist von der Standard Oil Company angelegt,
350 Englische Meilen lang und kostet 2 Millionen Dollars. Die
nöthigen Pumpen und Reservoirs werden eine weitere Million
kosten. Das Rohr ist 6 Zoll im Durchmesser, wiegt etwa
20 Pfd. und ist auf 1 200 Pfd. Druck geprüft, womöglich überall
3 Fuss unter der Erde, sich den Conturen derselben anschmie-
gend, über Flüsse, Canäle u. s. w. (nicht auf Brücken, sondern
auf dem Grunde derselben) hingeleitet. Der Hauptgrund zur
Etablirung dieser Leitung waren die hohen Frachtpreise, welche
die Eisenbahnen von den Oelwerkbesitzern in Anspruch nahmen.
Wahrscheinlich in Folge der erhöhten Eingangs- Zolle wird
jetzt in Deutschland auch die Nottinghamer Spitzen-
fabrikation scheinbar energisch eingeführt, da von dort nicht
nur die Maschinen und Materialien, sondern auch Männer, Weiber
und Kinder nach Deutschland verpflanzt werden sollen. Die
Maschinen zur Spitzenstickerei sind colossale und theure Apparate,
deren jeder circa 120 Centner wiegt.
—st.— Asbestdichtnng. Die Verwendung des Asbests zu
technischen Zwecken beginnt in neuester Zeit immer allgemeiner
zu werden; es sind jedoch die vorzüglichen Eigenschaften dieses
Materials noch nicht genügend bekannt und gewürdigt, wodurch
mitunter eine gewisse Voreingenommenheit dagegen besteht.
Dieser zu begegnen ist der Zweck eines Vortrages: „Ueber Asbest,
sein Vorkommen, seine Verarbeitung und seine Verwendung“, den
Herr Grubendirector Knops am 12. December v. J. im Verein
, Berggeist“ zu Siegen gehalten hat und der als Separatabdruck
aus No. 1 Jahrg. 1881 des „Rheinischen Jacquard“ erschienen ist. Wir
wollen es nicht unterlassen, unsere Leser, namentlich die Tech-
niker, auf diese Broschüre aufmerksam zu machen und resumiren
hierzu deren Inhalt.
Nach einer kurzen Darstellung der mineralogischen Be-
schaffenheit, sowie der physikalischen und chemischen Eigen-
schaften des Asbests wird über dessen Vorkommen berichtet.
Wir erfahren, dass der Asbest sich in fast allen Serpentinvaria-
tionen findet. Von den verschiedenen Arten ist jedoch die als
Berg- oder Steinflachs bezeichnete die wichtigste und kommt
solche in der Schweiz, in Steiermark, im Salzburgischen, in
Schlesien, Mähren, Galizien, Schweden und Norwegen, am meisten
aber vorzugsweise in Tirol, in der Nähe von Mailand und in
Amerika, und zwar in letzterem Lande in ganz unübertrefflicher
Qualität vor. Die dortigen besten Fundorte sind Eigenthum der
„Boston Company“, deren Product „Bostonit“ genannt, ohne jeg-
lichen Zusatz vollständig versponnen werden kann und deswegen
einzig dasteht. Im Alterthum wurde der Asbest zu unverbrenn-
lichen Leichentüchern angewendet, im Mittelalter war dessen Ver-
vA endung sehr spärlich, meist zu Luxusartikeln und erst die Neu-
zeit hat erkannt, dass er sich ganz vorzüglich zu Dichtungs-
zwecken eigne, vermöge seiner unschätzbaren Eigenschaften: der
Unverbrennlichkeit, des schlechten Wärmeleitungsvermögens, der
Selbstfettung und der Widerstandsfähigkeit gegen hohen Druck,
sowie gegen Einwirkung von Säuren und Gasen. Nachdem der
Autor die Vorzüge des Amerikanischen Pro ductes vor allen übrigen
nachgewiesen, hebt er schliesslich hervor, dass die Asbestdichtung
die Dichtung mit Gummi gewiss bald verdrängen werde, indem
letztere schneller verdirbt, bald verbrennt und theurer als er-
stere sei.
Für Deutschland ist die Firma Breymann & Hübener in
Hamburg Vertreter der Amerikanischen Asbestfabrikate der Boston-
Asbestos-Packing-Co.
Schienenexport aus Belgien. Nach dem „Engineering“ be-
trug der Export von Schienen aus Belgien in den ersten 11 Mo-
naten des letzten Jahres 24 854 t.
284
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Mit dem 1. März er. ist zum diesseitigen
Localgfitertarif der Nachtrag IX, enthal-
tend directe Frachtsätze für den Güter-
verkehr zwischen dem Berlin-Anhaltischen
Bahnhof in Berlin einerseits und dem
städtischen Centralviehhofe bei Friedrichs-
herg andererseits in Kraft getreten.
Exemplare desselben sind durch unsere
sämmtlichen Güterexpeditionen unentgelt-
lich zu beziehen. Berlin, den 2. März 1881.
Die Direction. (680)
Vom 1. Mai d. J. ab wird der Verkaufs-
preis für Fi’achtbriefforinulare bis auf
Weiteres für ein Buch (ä 100 Stück) von
0,75 auf 0,80 M. erhöht. Bromberg, den
2. März 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion. (684 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 15. März d. J. werden die Nach-
träge V zu den Heften II und VI b, I. Abth.,
des Belgisch - Südwestdeutschen Tarifs,
enthaltend die Wiedereinführung der di-
recten Frachtsätze für Basel (Badischer
Bahnhof) in Geltung treten.
Auskunft ertheilen die Güterexpedition
Basel und Herr Güterinspector Trommer
in Basel. Strassburg, den 5. März 1881.
Kaiserliche Generaldirection der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen. (689)
Galizisch - Deutscher bezw. Galizisch-
Niederländischer Holzverkehr. Zum Tarif-
heft IV für den vorbezeichneten Verkehr
tritt mit dem 1. April 1881 ein Nachtrag I
in Kraft, welcher Ergänzungen der Tarif-
vorschriften, anderweite ermässigte Sätze
für Station Siegen, sowie Einbeziehung
der Routen via Wien-Passau und Olmütz-
Prag-Furth resp. Eger in den Verband
etc. enthält.
Druckexemplare sind bei den Verband-
stationen käuflich zu haben. Breslau, den
1. März 1881. Im Aufträge der Verbands-
verwaltungen: Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. (679)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Mit
25. März 1. J. treten die Nachträge VII zu
Theil II zu den Tarif heften 1, 2, 3 für den
Preussisch • Sächsischen Verbaiidsverkehr
in Kraft.
Dieselben enthalten nebst Tarifände-
rungen, Tariftabellen für Deutsche Rela-
tionen und liegen sowohl in der Station
Reichenberg als auch bei der unterzeith-
neten Central Verwaltung zur Einsicht
bereit. Wien, am 7. März 1881. Die
Central Verwaltung. (686)
kehre bestehenden Ausnahmetarife zur
Einführung u. z. :
Erster Nachtrag zum Theile 1,
Vierter Nachtrag zum Theile II, Tarif-
heft 1 und
Fünfter Nachtrag zum Theile II, Tarif-
heft 3.
Diese Nachträge sind bei den Verband-
stationen und bei den Directionssitzen
der betreffenden Verbandsverwaltungen
zu den auf den Titelblättern derselben
angesetzten Preisen käuflich zu haben.
Wien, 1. März 1881. Im Namen der Ver-
bandsverwaltungen: Die Generaldirection
der K. K. priv. Galizischen Karl-Ludwig-
bahnalsge8chäftsführendeVerwaltung.(681)
Sächsisch-Thüringischer Verband. Zum
Gütertarif vom 16. März 1880 tritt am
20. März er. Nachtrag VIII in Kraft. Der-
selbe enthält Frachtsätze für die Station
Wutha der Thüringischen Bahn, sowie für
den Verkehr Wutha trans. (nach und von
der Ruhlaer Eisenbahn), ferner theilweis
ermässigte Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Leipzig und Seelingstädt bezw.
Teichwolframsdorf. Exemplare ä 0,10
sind bei den Verbands-Expeditionen käuf-
lich zu haben. Erfurt, den 7. März 1881.
Namens der Verbands-Verwaltungen: Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft. (688)
Schleswig-Holsteinischer V erbandverkehr.
Zum Gütertarif vom 1. Januar 1878 ist ein
Nachtrag XVI erschienen, welcher ermäs-
sigte Frachtsätze für Melasse, Faschinen und
Faschinenpfähle zwischen Westholsteini-
schen und Holsteinischen Marschbahn-
stationen mit dem 10. d. M. zur Einfüh-
rung bringt.
Exemplare dieses Nachtrages werden
unentgeltlich durch unsere Betriebscontrole
hier verabfolgt, auch ertheilen die Güter-
expeditionen nähere Auskunft. Altona,
den 5 März 1881. Namens der Verbands-
Verwaltungen : Die Direction der Altona-
Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. ^83)
Thüringisch - Bayerisch - Württembergi-
scher Verband. Am 1. Mai er. treten für
den Verkehr zwischen Aschaffenburg
einerseits und Grossgottern , Weissenfels
andererseits, sowie zwischen Gemünden
einerseits und Grossgottern, Halle, Langen-
salza, Naumburg und Eisenach anderer-
seits theilweis erhöhte Taxen bezw. Ent-
fernungen in Kraft, welche auf im
Nachtrag XX zu Heft 1 untergelaufenen
Druckfehlern beruhen.
Auskunft ertheilen die Verbandsexpe-
ditionen. Erfurt, den 8. März 1881. Na-
mens der Verbands -Verwaltungen: Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft (687)
Der Nachtrag 1 vom 15. April 1880 (Holz-
tarife) zu dem Württembergisch - Eisass-
Lothringisch-Luxemburgischen Gütertarife
vom 1. November 1879 tritt am 30. April
d. J. ausser Kraft. Strassburg, den 8. März
1881. Kaiserliche Generaldirection der
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. (690)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Unsere Bekanntmachung vom 17. Januar
u. T. 1120 wird dahin abgeändert, dass
a) die Sätze des Gütertarifs für den Verkehr
zwischen Stationen der Main-Neckar
Bahn und solchen der Saarbrücker
und Rhein- Xahebahn vom 1. Februar
1878:
bl die Sätze des Tarifs zwischen Stationen
derMain-Neckar Bahn und solchen der
Moselbahu vom l. August 1879;
c) die Sätze des Ausnahmetarif für die
Beförderung von Eisenbahnschienen
etc. von Stationen der Saarbrücker
Bahn nach Darmstadt vom l. Decem-
ber 1879 bis ult. d. Mts. in Kraft blei-
ben und erst am 1. April und durch
die publicirten neuen Tarife ersetzt
werden.
Frankfurt a/M., den 3. März 1881. König-
liche Eisenbahn -Direction. (682)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Vom 20. d. Mts. ab werden die Fracht-
sätze des Specialtarifs III im Verkehr
zwischen Bitterfeld einerseits und Berlin,
Lichterfelde und Gross-Beeren andererseits,
sowie zwischen Berlin einerseits und Burg-
kemnitz und Gräfenhainchen andererseits,
ferner zwischen Lichterfelde einerseits
und Burgkemnitz andererseits auf 0,41 M
pro 100 kg ermässigt. Berlin, den 9. März
1881. Die Direction. (691)
Oberschiesische Eisenbahn. Die
Frachtsätze des Ausnahmetarifes für Stein-
kohlentransporte von Stationen der Ober-
schlesischen Eisenbahn nach Stationen der
Königlichen Ost-, Ostpreussischen Süd-
undMarienburg-Mlawkaer Eisenbahn, gütig
vom 15. März 1880, Theil II, ermässigen
sich -vom 15. März c. ab
bei Station Lyck um 4,8 /tj)
„ „ Prostken Saltzw. um 6,1
„ „ Grajewo um 6,4 /ig,
gro 100 kg. Breslau, den 2. März 1881.
önigliche Direction. (678)
Der Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren zwischen
Stationen der Saarbrücker und Rhein-Nahe-
bahn einerseits und Stationen der Hessi-
schen Ludwigsbahn andererseits vom
1. März 1880 ist nunmehr durch Buchdruck
vervielfältigt und können Exemplare des-
selben bei den Expeditionen der Saar-
brücker und Rhein-Nahebahn zum Preise
von 0,30 M bezogen werden. Frankfurt
a. M.-Sachsenhausen, den 5. März 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction.
2. Verkehrs- Störungen etc.
Altona-Kieler Eisenbahngesellschaft. Die
Dänischen Bahnen sind Seit dem 5. d. M.
durch Schneefall gestört ^gewesen und der
Betrieb auf denselben hat noch nicht im
vollen Umfang wieder aufgenommen wer-
den können. Altona, den 7. März 1881.
Die Direction.
Am 15. März er. tritt der Nachtrag I
zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren vom
15. Mai 1880 im Rheinisch-Thüringisch-
Sächsischen Verbandsverkehr in Gültig-
keit. Derselbe enthält ermässigte Fracht-
sätze für die Sächsischen Stationen Zittau
und Reichenberg. Elberfeld, im März 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsführende Verwaltung, (692)
Rumänisch-Galizisch-Dentscher Getreide-
verkehr, betreffend Einführung von Nach-
trägen zu den Heften des Ausnahme-
tarifes für Getreide im obigen Verkehre.
Mit Giltigkeit vom 1. April 1881 gelangen
nachfolgende Nachträge zu dem im Ru-
mänisch-Galizisch-Deutschen Getreidever-
3. Fahrplan-Aenderuug.
Main-Neckarbahn. Vom 1. April d, J. ab tritt folgende Aenderung in dem Curse
der Züge ein:
Localzug No. 2 Localzug No. 21
(seither um 5^ Morgens in Darmstadt (seither um 6|ü Abends in Frankfurt
abgehend) abgehend)
erhalten nachstehende Curszeiten:
ab 4iä Morgens.
Darmstadt
Arheilgen
Egelsbach „ 5_E
Langen » 512 >
Sprendlingen „ 512
Isenburg „ 522
Louisa „ 522 ,
Frankfurt an 622 )
Darmstadt, im März 1881.
Frankfurt
Louisa
Isenburg
Sprendlingen
Langen
Egelsbach
Arheilgen
Darmstadt
ab 645 Abends.
„ 655 „
Die Direction. (694)
285
No. 5. Jahrgang 1881,
Berlin, am 14. , März 1881.
Anzeiger
überzähliger Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 10. März incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 75 za beziehen.
Der Colli
Signatur
1 Anzahl. 1
Art der
Verpackung
Inhalt.
Gewicht
Kilo.
Marke. | Nr.
Lagerort
Name
der Bahn.
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
reiche zur Aufklärung
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A H
A J
B F
B M
B M
A I
B R
B S
B S M
C H
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1/2
149
358
638/40
unleserl.
1267
12/15
Colli
Kiste
Ballen
Bierfass
Kisten
Blechflasche
Ballot
Pack
Kiste
Collo
Kiste
Bund
Ballen
Ballen
Sack
BaUen
Kiste
Ballen
Kübel
Ballen
Fass
Kiste
Ballen
Kiste
Kiste
Korb
Ballen
Fass
Sack
Ballen
Korb
Block
Ballen
Kiste
Pack
Kiste
Fass
Sack
Kiste
Bündel
A. Colli mit Buchstaben sign.
45
32,5
Maschinentheile
Zucker —
leer —
Baumwollenwaaren —
Säcke —
leer —
6 Haken von Eisen —
? -
Stahl —
Baumwollen waaren —
grüne Häute —
Bohnen —
Mandeln —
Tinte —
?■ -
Farbe
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Rollkarren
Firniss
Stricke
Petroleum
Werg
Streichbrett
leer
Syrup
Kurzwaaren
Eisenwaaren
Kupfer
Garn
Papier
Kette
leer
Butter
Posen
Trier r. M.
Stettin
Magdeburg
Halberstadt
Basel
Köln Gereon
Dortmund
Bremen
Neunkirchen
Soest
Münster
Akkrum
Deutzerfeld
Bretten
Soest
Würzburg
Münster
Soest
Berlin
Köln Gereon
Strass bürg
Soest
Speldorf
Düsseldorf
Bremerhaven
Soest
Nordhausen
Arnhem
Dortmund
Belgard
Venlo
Güsten
Rheine
Trier r. M.
Münster
Berlin
Strassburg
Kreuz
Bischweiler
Bremerhaven
Saarbrücken
Oberschlesische
K.E.D.Frankf. a/M.
Berlin-Stettin
Magdeb.,- Haiberst.
Elsass-Lothricg.
Rheinische
Köln-Minden
Hannov. Staatsb.
Niederl. Staatsb.
Köln-Minden
Badische
Hannov. Staatsb.
Badische
Hannov. Staatsb.
K. E.-D. Bromberg
Rheinische
Elsass-Lothring.
Hannov. Staatsb.
Rheinische
Hannov. Staatsb,
Hagenow
Leipzig
Berlin
Venlo
Magdeburg
Leipzig
Soest
Magdeburg
Wolfenbüttel
Mannheim
K.E.D.Frankf. a/M.
Niederl. Staatsb.
Hannov. Staatsb.
K. E.-D. Bromberg
Rheinische
Magdeb.- Haiberst.
Hannov. Staatsb.
K.E.D.Frankf. a/M.
Hannov. Staatsb.
K. E.-D. Bromberg
Elsass-Lothring.
K. E.-D. Bromberg
Elsass-Lothring.
Hannov, Staatsb.
K.E.D.Frankf.a/M.
Hannov. Staatsb.
Meckl. Fr.-FranzB.
Magdeb. - Haiberst.
K. E.-D. Bromberg
Niederl. Staatsb.
Magdeb. - Haiberst.
Hannov, Staatsb.
Magdeb. - Haiberst.
Braunschweig
Badische
beschrieben
Dresden
St. Johann
( Collo hat 2 S
\ naturen
/ bez. Dresden
\ Paris
f beklebt
\Lingen-Göslar
286
287
Signatur
»er Colli
Art der
Verpackung.
lia^erort
Station. ^
Name
der Bahn.
Leipzig
Magdeb. - Haiberst.
Aachen
Rheinische
1 Münster
Hannov. Stsb.
Morgenroth
Oberschlesische
Thiengen
Rheine
Hamburg
Devant-les-ponts
Wetzlar
Münster
Bremen Güterexp.
Vallendar
Nordhausen
Badische
Hannov. Stsb.
Köln-Minden
Elsass-Lothring.
K.B.D. Frankf. a/M.
Hannov. Stsb.
Köln-Minden
Rheinische
K.E.D. Frankf. a/M.
Hanau
Breslau
Göttingen
Breslau
Oberschlesische
K.E.D. Frankf. a/M.
Oberschlesische
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkpiale,
I zur Aufklärung
inen können).
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7949
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Kiste
2
1
Ballen
10732
1
Fass
/ 6025 I
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2
Kisten
9619
1
Kiste
846
1
1
Koffer
1
Chiffonier
l 3
1
Ballen
900
1
Kiste
31
597
1
1
Ballen
3893
1
Kiste
1804
1
} ^
Kisten
9
1
Kübel
3454/61
8
Kisten
738
1
Kiste
4
1
Sack
4571
1
Kiste
1
1
Ballen
2
1
3
1
4
1
Sack
1 gelb angestrichener i
I Holzkoffer j
Kette (4 m) —
Kiste leer —
Körbe leer —
Körbe 2 Weichenlaternen —
Weichenböcke —
Weichengewichte —
Wagenfett —
leere Körbe —
Rosensträucher —
Bretter —
Privat-Deckstange —
Eisendraht —
alte Kleider —
Kreide —
Schäffel —
Schliesskeile 1
Latte /
Stange Eisen —
Stange Rundeisen —
eiserne Stützen —
II. Oesterreichisch-Ungarische Eisenbahnen.
Nägel
Pelzhadern
Hufnägel
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Effecten
Bettzeug
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Gummizüge
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Inhalt unbekannt
Lehm
Inhalt unbekannt
Effecten
leere Säcke
leere Säcke
leere Säcke
Rollgerste
25
1
Suczawa
L.-C.-J. E.
28
2
Shiatyn
„
21
3
Czernowitz
„
4
Kufstein
Südbahn
177
5
Ala
56
6
„
79 \
88 }
7
Czernowitz
L.-C.-J. E.
33 J
26
8
Kufstein
Südbahn
184
9
24
10
Czernowitz
L.-C.-J. E.
137,5
11
Kufstein
Südbahn
167 \
87 1
12
Triest
„
Ol J
72,5
13
Kufstein
1120
14
Ala
178
15
69
16
Czernowitz
L.-C.-J. E.
199
17
Ala
Südbahn
55
18
Görz
14
19
Czernowitz
L.-C.-J. E.
20
20
”
18
21
»i
50
22
Stanislau
4. Zinscoupon-Einlösnng.
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Die Ein-
lösung der am 1. April er. fällig -werdenden
Zinscoupons zu den Hinterpommerschen
Eisenbahn - Prioritätsobligationen II., III.
und VI. Emission erfolgt -vom gedachten
Zeitpunkt ab ausser bei der Eisenbahn-
betriebscasse ig Stettin, Karlstrasse No. 1,
nur bei der Eisenbahnhaupteasse in Berlin,
Leipziger Platz No. 16/17, -während die
diesseitige Stationscasse in Berlin als Ein-
lösungsstelle ein geht.
Ebenso werden als Einlösungsstellen für
die noch nicht zur Zahlung präsentirten
gekündigten Berlin-Stettiner Eisenbahn-
Prioritätsobligationen der 1., IV., V. und
VII. Emission vom 1. April er. ab nur die
Eisenbahnhaupteasse in Berlin und die
Eisenbahnbetriebscasse in Stettin fungiren.
Stettin, den. 4. März 1881. Königliche Di-
rection. (677 J)
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen.
5. SnbmissioneUi
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
1. zwölf Stück Lastzug- Locomotiven (nor-
male) mit Tender,
2. vier Stück Personenzug - Locomotiven
ohne Tender,
2. vier Stück Tender - Locomotiven für
Personenzüge
nebst den dazu erforderlichen Reserve-
stücken im Wege der öffentlichen Submis-
sion vergeben werden.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentecbnischen Büreau
hierselbst offen und können auch gegen
Erstattung der Druckkostan ad 6 M von
dem Canzlei-Vorsteher Peltz hierselbst be-
zogen werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend, den 26. d. Mts., Vormittags
11 Uhr, mit der Aufschrift:
„Offerte zur Lieferung von Locomotiven^^
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Gegen-
wart der etwa persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird. Elberfeld, 10. März
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (693)
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 16. März er., Vormittags
von 9 Uhr ab, sollen auf dem Bahnhofe
zu Greifswald gegen sofortige Baarzahlung
an den Meistbietenden öffentlich verkauft
werden :
unbrauchbare Schienen, Herzstücke,
Nutz- und Schmelzeisen, verbr. und
unverbr. Gusseisen, Drehspähne, Bohr-
späbne, Radreifen, Scheibenräder,
Siederohre und andere unbrauchbare
Materialien und Gegenstände.
Die Verkaufsbedingung^en nebst speziel-
ler Uebersicht der zum Verkauf kommen-
den Gegenstände sind im Termine und
288
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 von der
Registratur unseres Centralbüreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt
in der Redactiön des Deutschen Sub-
missions-Anzeigers,
im Büreau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur in Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Scettin, den 2. März 1881. Königliche Di-
rection. (685 J)
Privat- Anzeigen.
Teer- und Weissstricke
für Rohrleitungen empfiehlt
A. Dietricli in Eberswalde.
DAMPF-PUMPEN'
Weise * MdnsKi,:MascliinenfabnK.
HALLERS.
.MEHR- ÄL.S.HUNOERT VERSCHIEDENER ,
SORTEN SOLIDESTE CONSTRUCTIONEN,
- B1LLI6ER ALS- CONCURRENZPÜMPEN.
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Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen und Ratibor.
Hartguss - Räder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheüe.
^uDetlöffige ^»«5 it.pt I
geltiUf«n empfiehlt bie ©irection ber I
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merstahl,
Laschen aus Sch-weisseisen, Flusseisen und Bessemer-
StabeiSrf';°°Rund, Vierkant, Flach, auch in Flusseisen,
Unterlagsplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss-
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen.
Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Kleineisenzeng zum eisernen Bahuoherbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
ünirersaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeleisen J
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
Radsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
flrnbensc Menen aus Eisen und Stahl.
T Eisen (
T Trägereisen ) nach Profilbuch.
Grnhenschwellen aus Schweiss- und Flusseisen:
Grabenwagen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Strechenhögen.
n Eisen \
Fenstereisen u. s. w. >
Kesselhleche in Prima, Feinkorn- Holzkohlen- Low-
moor- Flusseisen- Martinstahl- Bessemerstahl-Qualität.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctionen,
Weichen, Krenznngen.
ReserToirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Geschosse.
semerstahl.
H. S. HERMANN.
Die im Jahre 1837 b
sw. (Uc
— 289 -
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einimdiewaiigigster Jalirganjg.
Berlin, den Irf. März
Inhalt: Verein Deutsclier Bisenbahnverwaltungen (Anlage und Construction von Zahnrad- und Strassenbahnen). — Aus den Con-
ferenzen der freien Vereinigung zur Wahrung und Förderung der Eisenbahnverkehrsinteressen im Gebiete der Grossherzoglich Oldenburgi-
schen Staatseisenbahnen. — Das Urtheü des Reichsgerichts, betr. die Generalversammlungsbeschlüsse der Rumänischen Eisenbahngesell-
schaft vom 3. März 188(J. — Gesetz, betr. die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik
oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik nach Loslau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach
Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. — Gesetz, betr. die Herstellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter Be-
deutung. — Aus dem Deutschen Reich — Russische und Französische Correspondenz. — Italien. — Die Eisenbahnen auf der Insel Ceylon.
— Literatur: Neumann und Freystadt, Jahrbuch der Berl. Börse 1881. Dr. Engel, Zeitschrift des Königl. statistischen Büreaus. Prof. Dr.
von Neumann-Spallart, üebersichten übei Production, Verkehr und Handel in der Weltwirthschaft. Carlile, Allgemeine Darstellung des
centralen EisenbahnabrechnuEgssystems in England und Betrachtungen über die Vortheile der Einfühi-ung dieses Systems in Russland. —
Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Verkehrs-Störungen. 4. General- Versammlungen. 5. Ausloosungen.
6- Convertirung. 7. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Wir theilten in No. 21 um! 27 vorigen Jahrgangs die An-
träge, betreffend Anlage und Constrnction von Zahnradbahnen
und Strassenbahnen mit, welche unterm 8. März v. J. Seitens der
geschäftsführenden Direction des Vereins Deutscher Eisenbahn-
verwaltungen den bestehenden ständigen Commissionen für An-
gelegenheiten des Personenverkehrs und des Güterverkehrs, sowie
für technische und ßetriebsangelegenheiten zur geschäftsmässigen
Behandlung überwiesen wurden.
Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit ist folgender;
Nachdem mit Circularschreiben der geschäftsführenden Direction
vom 7. Mai 1880 die sämmtlichen dem Verein Deutscher Eisen-
bahnverwaltungen angebörigec Bahnverwaltungen eingeladen
worden waren, ihre etwaigen Erfahrungen über den Bau und Be-
trieb von Bahnen minderer Ordnung, eventuell unter Beifügung
motivirter Vorschläge, der geschäfcsführenden Direction zum Be-
hufe der Ueberweisung an die mit der Vorberathung des Gegen-
standes mittlerweile bereits ernannte Subcommission, mittheilen zu
wollen und nachdem seitdem zahlreiche Vorberathungen in den ein-
zelnen Subcommissionen stattgefunden haben, hatte die geschäfts-
fübrende Direction die Mitglieder der genannten drei Subcom-
missionen zu einer gemeinschaftlichen Berathung für Dienstag,
den 18. Januar d. J. nach Dresden einberufen.
Bei dieser gemeinschaftlichen Conferenz wurden auf Grund
der von der geschäftsführenden Direction vorgenommenen Sich-
tung des in der Zwischenzeit von den Bahnverwaltungen einge-
langten und beschafften schriftstellerischen Materials folgende
Fragemunkte zum Theil im Plenum vollständig durchberathen,
zum Theil an die betreffenden Subcommissionen zum weiteren
Studium überwiesen, welche sodann in der nächsten Delegirten-
conferenz, wofür man als Versammlungsort Wiesbaden in Aussicht
genommen bat, zu referiren haben werden.
Diese Punkte lauten:
Fragepunkte.
I. Organisatorische und allgemeine finanzielle
Fragen.
1. Bau der Secundärbahnen durch die anschliessende
Hauptbahn oder eigene Gesellschaften oder durch den Staat oder
communale Corporationen, insoweit eisenbabntechnische Gesichts-
punkte bei der Herstellung oder dem Betriebe der Bahn Vor-
kommen.
a) Beschaffung des Baucapitals, finanzielle Betheiligung
des Staates, der einzelnen Kronländer, Gemeinden etc., Rentabi-
lität, Verwendung des Reinertrages.
b) Finanzielle etc. Betheiligung der anschliessenden
Hauptbahn.
c) Anlagekosten.
2. Betrieb der Secundärbahnen durch den Eigenthümer
oder durch Betriebspächter.
3. Betrieb der Secundärbahnen durch Hauptbahnen,
namentlich die Frage, welche besondere Organisationen zur Ver-
hütung zu grosser Schwerfälligkeit und zu hoher Kosten etwa
in solchem Falle zu schaffen sind.
4. Vereinigung verschiedener Dienstfunctionen in
einer Person. Uebertragung von Dienstfunctionen an Unternehmer
(Nichtfunctionäre der Eisenbahn), z. B. der Billet-, Gepäck-
und Güterexpedition.
5. Ist eine besonders beschleunigte Abschreibung vom
Capital der Secundärbahnen nöthig, oder genügt, wie bei den
Hauptbahnen, die allmälige Amortisation durch die Amortisation
der aufgenommenen Prioritäten?
6. Welche Grundsätze sind für den Erneuerungsfonds
aufzustellen?
II. Fragen des Betriebes, welche dem Personen-
und Güterverkehre gemeinsam sind.
1. Welche besondere Anforderungen stellen die Be-
sonderheiten des Betriebes von Secundärbahnen an Beschaffenheit
und Leistungsfähigkeit von Locomotiven und Wagen?
a) Soll der Uebergang des Materials der Hauptbahnen
auf die Secundärbahnen und umgekehrt gestattet sein, und even-
tuell in welchen Zügen können die Personen- und Güterwagen
der Secundärbahnen auf den Hauptbahnen laufen?
b) Sollen die Hauptbahnen sich eigene Secundärbahn-
güterwagen anschaffen?
c) Sollen die Secundärbahnen sich eigene Güterwagen
auscbaffen?
2. Welche besondere Anforderungen werden an die
Einrichtung der Bahnhöfe (z.B. Vereinigung des Güter- und Personen-
verkehrs, Drehscheiben oder Weichen auf den Bahnhöfen) gestellt?
3. Welche besondere Anforderungen werden an den
Fahrplan gestellt (z. B. Combination von Personen- und Güter-
zügen) ?
III. Fragen, welche sich auf den Personenverkehr
beziehen.
1. Zahl der einzustellenden Wagenclassen.
a) Zahl der in die Züge einzustellenden Wagen jeder
Art (Personen- und Güterwagen).
2. Absonderung von Damen- und Nichtrauchercoupes.
IV. Fragen, welche sich auf den Güterverkehr
beziehen.
1. Müssen die Secundärbahnen das Tarifsystem der
Hauptbahnen annehmen?
a) Ermittelte Tarifsätze für einzelne Bahnen.
2. Kann ihnen völlige Freiheit in Feststellung und
Abänderung ihrer Tarife gegeben werden, oder welchen Ein-
schränkungen haben sie sich zu unterziehen?
3. Inwieweit empfiehlt sich die Einrichtung directer
Gütertarife mit den Hauptbahnen?
V. Fragen, welche gemeinschaftlich den Personen-
und Güterverkehr betreffen.
1. Statistische Daten über den Verkehr.
a) Statistische Daten über Einnahmen und Ausgaben.
b) Leistungen für die Zoll-, Post-, Telegraphen- und
Militärbehörden. Einrichtungen für den Truppentransport.
2. Abrechnung mit anderen Bahnen.
VI- Frage. 1. Unterbau. 2. Oberbau.
VII. Frage. Normal- und Schmalspur?
^90
VIII. Frage. Gesetzliche und polizeiliche Bestimmungen.
Es besteht nun die Absicht, dass die Beantwortung dieser
Fragepunkte in eine Denkschrift zusammengefasst und der dies-
jährigen Generalversammlung des Vereins der Deutschen Eisen-
bahnverwaltungen vorgelegt werde.
Aus den Gonferenzen
der freien Vereinigung zur Wahrung und Förderung der Eisen-
bahnverkehrsinteressen iin Gebiete der Grossherzoglich Oldeii-
bnrgischen Staatseisenbahnen.
Als eine der ersten Bahnverwaltungen im Vereinsgebiet, welche
aus eigener Initiative regelmässige Zusammenkünfte und Verhand-
lungen mit den »Verkehrsinteressenten einrichtete, ist die Gross-
herzoglich Oldenburgische Eisenbahndirection zu bezeichnen.
Bei dem geringen Umfange des Bahngebiets (circa 350 km)
und den im Ganzen einfachen Verkehrsverhältnissen hat die in
den Kreisen des Handels, der Industrie und der Landwirthschaft
mit Genugthuung aufgenommene und mit Eifer gepflegte Institu-
tion eine Ausbildung gewonnen, welche hinreichend allgemeines
Interesse verdienen dürfte, um nachstehende Mittheilungen an
der Hand des vorliegenden Protocolls über die letzte Wintercon-
ferenz zu rechtfertigen.
Die im Landtagsgebäude abgehaltcne Verhandlung war von
60—70 Theilnehmern besucht. Nach den Statuten sind die im
Bahngebiete vorhandenen Corporationen als Handelskammern
(Bremen, Osnabrück, Ostfriesland, Oldenburg, Brake), Landwirt!)-
scbaftsgesellschaften (Herzogthum Oldenburg, Ostfriesland, Aren-
berg-Meppen) und sonstige Genossenschaften (z. B. Verein der
Ziegelfabrikanteu für das Herzogthum, Schiffer- und Rhederei-
gesellschaft zu Elsfleth), sowie grössere Etablissement (Stahlwerk
zu Osnabrück, Georgs - Marienhütte, Städtisch - Osnabrückisches
Steinkohlenbergwerk) als Mitglieder aufgenommen und werden
ausserdem einzelne Personen, die sich für Verkehrsverhältnisse
besonders interessiren, zu den Gonferenzen eingeladen.
Die Tagesordnung erstreckte sich sowolil auf die allgemei-
nen Fragen der von der Verwaltung ein geschlagenen Eisenbahn-
politik, als auf die speciellen Tagesfragen ihres Gebietes und
umfasste:
I. Mittheilung und Besprechung über
1. die wichtigsten neueren Beschlüsse des Vereins Deutscher
Eisenbahnverwaltungen,
2. die Thätigkeit der ständigen Tarifcommission und der
Generalconferenz,
3. die Entwickelung der Preussischen Staatsbahnverwal-
tung und das Verhältniss der Oldenburgischen Bahnen
zu derselben.
11. Berathung der Frage der Coupeheizung (auf Antrag der Han-
delskammer in Osnabrück).
III. Anträge und Anfragen aus der Versammlung. •
IV. Rückblicke auf das verflossene Jahr:
1. Verkehrsbewegung auf den diesseitigen Bahnen,
2. Beginn und Aussicht der Kleietransporte,
3. Torfproduction und deren Absatz,
4. Betriebsgefährdende Hochwasserstände.
Diese weite Ausdehnung der Verhandlungsgegenstände wird
in den Eröffnungsworten des Vorsitzenden, 0 b er regier ungsrath
Ramsauer, folgen dermassen charakterisirt:
*lm Winter 1876/77 bot der Entwurf des sog. gemischten
Tarifsystems im Bereich« unserer Verwaltung zuip ersten Male
Veranlassung, die Vertreter der Landwirthschaft, des Handels und
der Industrie zu einer gemeinsamen Besprechung und Begutach-
tung einzuladen. Es wurde sofort die Gelegenheit benutzt, die
bereits vorhandene Idee einer bleibenden Institution der Verwirk-
lichung näher zu führen und der Vorschlag, in kurzer Frist eine
constituirende Versammlung zu berufen, von allen Seiten ent-
gegenkommend aufgenommen. Im März 1877 fand die Berathung
und Annahme des Statuts statt; diese Versammlung kann als die
erste um so mehr mitzählen, weil zugleich sachliche Berathungen
stattfanden. Seither haben regelmässig jährlich zwei Versamm-
lungen, die Winter- und die Sommerconferenz, stattgefunden.
Von ähnlichen Einrichtungen, wie sie namentlich im Gebiete
der Preussischen Staatseisenbahnverwaltung ins Leben gerufen
sind, unterscheidet sich uhsere freie Vereinigung nicht unwesent-
lich. In jenen grösseren Versammlungen, die sich zum Theil über
Gebiete mehrerer Eisenbalindirectionen erstrecken und die Inter-
essen eines weit grösseren und mannigfaltigeren Verkehrs zu ver-
treten haben, b; schränkt mau sich, wie es jenen Verhältnissen
entsprechen wird, auf die Berathung einzelner Detailfragen, die
gerade zu besonderen Anträgen, Beschwerden oder Abänderungs-
länen Veranlassung gegeben haben. In unserem kleineren Kreise
at es sich mehr und mehr herausgebildet — und davon legt
auch die heutige Tagesordnung Zeugniss ab — dass die gesammte
Bewegung und Entwickelung, welche das Verkehrsleben berührt,
zum Gegenstände gemeinsamer Erörterungen gemacht wird und
die Identität der Interessen Derjenigen, welche den Verkehr
schaffen, und Derjenigen, welche ihn bedienen, immer mehr zur
realen Anerkennung gelangt.
Bei dieser Gelegenheit gestatten Sie mir, auf eine neuere
Einrichtung im Grossherzogtnum Baden aufmerksam zu machen.
Dort ist durch Landesh. Verordnung vom 4. November 1880 die
„Bildung einer ständigen Interessenvertretung bei deP Eisenbahn-
verwaltung“ vollzogen, indem ein Eisenbahnrath eingesetzt
wurde, welcher die Aufgabe hat, in wichtigen, die Interessen des
Handels, der Gewerbe und der Landwirthschaft berührenden An-
gelegenheiten des Eisenbahnwesens, insbesondere hinsichtlich der
Bestimmungen des Betriebsreglements, der Tarife und der Fahr-
pläne gutachtliche Aeusserungen abzugeben und Wünsche und
Beschwerden zur Kenntniss der Centralbehörde zu bringen. Dieses
Collegium ist also berufen, auf dem gesammten Gebiete des Eisen-
bahnwesens berathend mitzuwirken. Der Eisenbahnrath besteht
aus je einem Vertreter der Handelskammern des Grossherzog-
thums, aus zwei Vertretern des Gewerbes, zwei Vertretern der
Landwirthschaft, die von geeigneten Organen gewählt werden,
und aus fünf vom Handelsministerium ernannten Mitgliedern.
Im Frühjahr und Herbst findet eine Zusammenkunft statt.
So sucht das berechtigte' Bedürfniss hier in dieser, dort in
jener Form seine Befriedigung; weit entfernt, die Form, die wir
gewählt, für die beste zu nalten, bin ich der Meinung, dass die
Organisation thunlichst den localen Verhältnissen sich anzupassen
habe, sodann aber der Ueberzeugung, dass auf Statutenparagra-
phen und äusseren Zuschnitt überhaupt weniger es ankomme
als vielmehr auf die Hingabe an die Sache, die allein Frische und
Freude an der Arbeit erzeugt und erhält“.
Was inbesondere die Hereinziehung des Vereinsthätigkeit
in den Kreis der Mittheilungen betrifft, so spricht sich darüber
die Einleitung des Referenten folgendermassen aus:
„Der Wirkungskreis des Vereins Deutscher Eisenbahnverwal-
tungen ist in den letzten Jahren gegen die früher entwickelte
Thätigkeit in mancher Beziehung eingeschränkt worden. Theils
sind grosse Aufgaben jener Vereinigung der Eisenbahnen Deutsch-
lands, Oesterreichs, Ungarns, der Niederlande und der kleineren
Gebiete Mitteleuropas der Hauptsache nach als gelöst zu betrach-
ten und es bedarf nur noch der zeitgemässen Ausgestaltung
und Fortentwickelung, theils hat die auch im Eisenbahnwesen
erstarkte Gewalt der staatlichen Legislative und Aufsicht der
Materien sich mehr oder weniger bemächtigt. Die grossen Er-
rungenschaften der freien Verständigung, welche in ihrer unmit-
telbaren Wirkung und in ihrem bedeutenden Einfluss auf die dem
Vereine nicht angehörenden Nachbargebiete das Zusammenwirken
der Verkehrsanstalten ermöglicht haben, dessen wir uns gegen-
wärtig erfreuen, sind zum festen Besitzthum geworden: ich nenne
vor Allem das Betriebsreglement, das Uebereinkommen zu dem-
selben, die technischen Vereinbarungen, das Wagenregulativ. Die
einzelnen Staatsgebiete, das Deutsche Reich, Oesterreich-Ungarn,
in ausgedehntem Masse auch die Niederlande, haben, wesentlich
gestützt auf die Ergebnisse der Vereinsthätigkeit, durch staatliche
ßetriebsreglements, Bahnpolizeireglements, Signalordnungen, Nor-
men für Bau und Ausrüstung der Bahnen und andere Verordnun-
gen sich der Gegenstände bemächtigt, für welche früher die noth-
wendige Conformität durch freie Verständigung geboten war.
Endlich lässt sich nicht leugnen, dass speciell die Er-
starkung des Staatsbahnsystems in Preussen dem Vereine nicht
günstig ist, da einmal eine strammere Zusa.nmenfassung ange-
strebt wird, als sie für das grosse Gebiet heilsam und durch-
führbar ist, andererseits man bei der Ausdehnung des eigenen
Besitzes nicht geneigt sein kann, wesentliche Zugeständnisse zum
Nutzen eines grösseren Ganzen auf ihre Kosten zu machen.
Gerade aber diesen mächtigen Einflüssen der Staatsgewalt
gegenüber liegt alle Veranlassung vor, die Lebensfähigkeit des
V ereins zu erhalten und zu betliätigen. Nicht nur, dass derselbe
— wie jede grosse internationale Genossenschaft — viele Vor-
theile gemeinsamen Wirkens zu bieten in der Lage ist, welche
von den einzelnen Staaten auch durch die vollkommenste Orga-
nisation nicht geboten werden: der Verein ist insbesondere
geeignet, einer Gefahr entgegen zuwirken, welche mit der Ueber-
handnahme des Staatsbahnsystems überhaupt verbunden ist, der
Gefahr des Generalisirens und Egalisirens, der Gefahr der
Schablone. Wohl auf keinem Gebiete sind die Schädigungen, die
von dieser Seite drohen, höher anzuschlagen, als auf demjenigen
des Verkehrslebens mit seiner ewigen Neugestaltung, mit seinem
Beharren in keiner anderen Erscheinung als im Wechsel.
Es haben daher m. E. die Verkehrsinteressenten alle Ver-
anlassung, den Verein als eine Institution zu betrachten, die
wesentlich in ihrem Geiste zu wirken berufen ist, und in diesem
Sinne, glaube ich, thun Sie wohl, Antheil zu nehmen an den
Bestrebungen und der Thätigkeit des Vereins.
Im Hinweis auf das, was ich eingangs über die Auffassung,
die ich von der Aufgabe unserer freien Vereinigung habe, zu
sagen mir erlaubte, dürfte es daher angemessen sein, wenigstens
die wesentlichsten Gegenstände, mit denen der Verein zur Zeit
sich befasst, aufzuführen.
Der Mittelpunkt der Vereinsthätigkeit scheint, äusserlich
betrachtet, in der alljährlichen Generalversammlung zu liegen.
Die Mehrzahl von Ihnen wird aber gewiss schon persönlich zu
der Beobachtung Gelegenheit gehabt haben , dass in solchen
291
grossen Versajamlungen die eigentlich fördernde Arbeit in den
Hintergrund tritt. Hie Generalversamnalung kann man. abgesehen
von dem Werthe der Gelegenheit des persönlicben Zusammen-
treffens mit alten und neuen Bekannten aus der Schaar der
Facbgenossen, der Anregung, welche immerhin die Debatte auch
über einen hinlänglich instruirten Gegenstand bietet, mehr einem
Erntetage vergleichen, an dem das, was durch Commissions-
berathungen genügend gereift zu sein scheint, nunmehr durch
Mehrheitsbeschlüsse zur Annahme gelangt, um dann der letzten
Probe unterworfen zu werden, ob nicht nachträglich mehr als
^ der nach Streckenlänge auf die Verwaltungen vertheilten
Stimmen in schriftlicher Erklärung widerspricht und das Zustande-
kommen eines bindenden Vereinsbeschlusses verhindert“.
Von allgemeinem Interesse sind endlich die Anführungen
über die Entwickelung der Preussischen Staalsbahnverwaltung
und das Verbältniss der Oldenburgischen Bahnen zu derselben.
Ein Vertreter der Direction spricht sich darüber in folgendem
Sinne aus:
„lieber die äussere Gestaltung der]Preussischen Staatsbahnen
sei wenig zu berichten; in Aussicht ständen bekanntlich die
Verstaatlichung der Rhein-Nahebahn und der Neubau der Strecke
Salzwedel-Harburg.
Dagegen hätten sich unter der energischen Leitung des
jetzigen Ministers der öffentlichen Arbeiten in der inneren Or-
ganisation bedeutende Veränderungen vollzogen. Die Selbst-
ständigkeit der einzelnen Directionen sei gehoben, an Stelle der
Commissionen seien Betriebsämter mit geänderter Begrenzung
getreten und durch eine Neuordnung der Competenzverhältnisse
ein besser geregelter Geschäftsgang im Verbältniss der Direc-
tionen zu den Betriebsämtern herbeigeführt, als er früher zu den
Commissionen gewesen wäre. Die Betriebsämter seien mit einem
Juristen oder Techniker als Vorstand besetzt, dem entsprechend
ein Techniker oder Jurist als ständiger Hülfsarbeiter zugeordnet
sei. In der Begrenzung der Directionsbezirke ständen neue Ver-
änderungen zum 1. April d. J. bevor: Aus der Direction der
Rheinischen Bahn würde eine Linksrheinische, aus derjenigen
der Köln-Mindener Bahn eine Rechtsrheinische Direction werden,
welcher letzteren auch die Westfälische Bahn unterstellt würde,
die Direction in Stettin werde in derjenigen in Berlin aufgehen.
Es bleibe also die Abgrenzung nach Strecken. An diesem Punkte
werde Gelegenheit genommen, auf eine mit grosser Sachkennt-
niss geschriebene anonyme Broschüre aufmeÄsam zu machen,
welche nicht die gebührende Beachtung gefunden habe. Dieselbe
suche das wesentlichste Bedenken, welches mit der allgemeinen
Verstaatlichung verbunden sei, nämlich die Consequenz der
factischen Monopolisirung der für die Eisenbahnen erforderlichen
Rohproduction und Industrie, dadurch zu beseitigen, dass sie die
Provinzen als Träger des Eigenthums und möglichst selbst-
ständige Verwaltungskörper in Vorschlag bringe, daneben solle
eine eigene Direction für den durchgehenden Verkehr bestehen.
Da die hier vertretenen Ideen mit der Auffassung des Preussi-
schen Ministers in Widerspruch ständen, andererseits nahe Be-
ziehungen des Verfassers zum Ministerium deutlich aus der
Schrift hervorgingen, sei anzunehmen, dass sie der Ausdruck
einer von der herrschenden abweichenden Strömung im Preussi-
schen Ministerium sei.
Die Errichtung eines Auskunftsbureaus in Tarifsachen bei
der Königlichen Direction in Berlin habe nicht den gewünschten
Erfolg gehabt; bei dem stetigen Wechsel in den Tarifen sei die
vollständige Information einer Centralstelle nicht durchzuführen.
Die Errichtung einer Centralwagenabrechnungsstelle bei
der Königlichen Direction in Magdeburg stände in nächster Zeit
bevor; dieselbe werde die Abrechnung für sämmtliche Preussi-
schen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen
übernehmen.
Das Inkrafttreten des neuen Preussischen Staatsbahntarifs,
welcher auch den Tarif der Nebengebühren enthalte, sei zum
1. April d. J. in Aussicht genommen. Vielleicht werde er die
Grundlage einer vollständigen Einheitlichkeit werden ; ausser
einigen Privatbahnen habe sich auch Sachsen als der Annahme
wohl geneigt erklärt, Oldenburg habe sich bereits vollständig
angeschlossen.
Die wichtigste bereits vollzogene Aenderung sei die Her-
beiführung einer freieren Wagenbenutzung, Sämmtliche Preussi-
schen Staatsbahnen seien in drei Gruppen getheilt:
1. L Gruppe: die Bezirke der Directionen in Bromberg, Berlin,
Stettin und Breslau;
2. II. Gruppe: die Bezirke der Directionen in Magdeburg, Han-
nover und Frankfurt a. M.;
3. III. Gruppe: die Bezirke der Directionen der Rheinischen
und Köln-Mindener Bahn in Köln.
Als eine IV. Gruppe sei bis auf weiteres der Bezirk der
Direction in Elberfeld zu behandeln. Innerhalb der einzelnen
Gruppen würden die Wagen vollständig wie eigene behandelt,
und auch im Verkehr der Gruppen unter einander sei die Dis-
position über die fremden Wagen erheblich freier geworden,
wenn dadurch Leerfahrten vermieden werden. Zur Vereinfachung
der Abrechnung sei an Stelle der bisherigen Laufmiethe von
1 pro Kilometer und Zeitmiethe von 1 M pro Tag eine Lauf-
miethe von 2 pro Kilometer gesetzt worden.
Die Oldenburgische Verwaltung sei nun der II. Gruppe
beigetreten, ferner sei, da die in den einzelnen Jahren an die
Preussischen Staatsbahnverwaltungen in ihrer Gesammtheit ge-
zahlten Summen wenig schwankten, an Stelle der speciellen Ab-
rechnung die Zahlung eines Pauschquantums gesetzt worden.
Aehnliche Abkommen seien von der Berlin- Anhalter Eisen-
bahngesellschaft, der Thüringischen und mehreren kleineren Ver-
waltungen Mitteldeutschlands unter sich getroffen.
Eine fernere bedeutende Vereinfachung sei dadurch herbei-
geführt, dass die Oldenburgische Verwaltung dem für die
Preussischen Staatsbahnen geltenden Reglement über die Be-
handlung von Reclamationen beigetreten sei; hiernach gebe eine
der zugehörigen Verwaltungen für alle anderen betheiligten die
Erklärung über Reclamationen ab, so dass es eines weiteren
Circulirens der Acten nicht mehr bedürfe. Der ebenfalls ange-
regte finanzielle Anschluss hätte deshalb nicht acceptirt werden
können, weil die Entschädigungsausgaben der Preussischen
Staatsbahnen pro Kilometer erheblich höher wären als die-
jenigen der Oldenburgischen Bahnen.
Es sei endlich als Grundprincip der Instradirung die Be-
vorzugung der kürzesten Route aufgestellt und die Umarbeitung
verschiedener Verbandstarife auf dieser Basis bereits in Angriff
genommen“.
Redner hebt zum Schluss hervor, dass die dargelegten
Massnahmen zur Herbeiführung von Einheitlichkeit und Verein-
fachung den Beweis liefern, dass die früher nur von der Verwirk-
lichung des Reichsbahnprojects erwarteten Vortheile auch auf
dem Wege der freien Verständigung unter Wahrung der Selbst-
ständigkeit erzielt werden können.
Uebrigens ergiebt das Protocoll eine lebhafte Betheiligung
der Interessenten an der Besprechung der einzelnen Fragen und
kann dasselbe nicht verfehlen, den wohlthuenden Eindruck eines
verständnissvollen Zusammengehens derer, die den Verkehr
bringen und derjenigen, die ihn bedienen, hervorzurufen.
Das Urtheil des Reichsgerichts
betreffend die Generalversammlnngsbeschlüsse der Rumänischen
Eisenbahngesellschaft vom 3. März 1880.
Im Namen des Reichs.
In Sachen des Bankiers Ludwig von Kaufmann zu Berlin,
Klägers und Revisionsklägers,
wider
die Rumänische Eisenbahnen-Actiengesellschaft, vertreten durch
den Vorstand, Otto Ludwig Heinrich Nitze, Adolph Salomon,
Ludwig Bamberger und Emil Schmolinski zu Berlin, Be-
klagte und Revisionsbeklagte,
hat das Reichsgericht, Erster Civilsenat, auf die mündliche
Verhandlung vom 5. Februar 1881 unter Mitwirkung:
des Präsidenten Dr. Drechsler
und der Reichsgerichtsräthe Dr. von Hahn, Dr. Gallen-
kamp, Dr. Schlesinger, Dr. von Meibom, Dr. Ham-
brook, Dr. Bolze,
für Recht erkannt:
das Urtheil des Sechsten Civilsenats des Königlich Preussischen
Kammergerichts zu Berlin vom 29. October 1880 wird aufgehoben
und in der Sache selbst auf die Berufung des Klägers das Urtheil
der Sechsten Kammer für Handelssachen des Königlich Preussi-
schen Landgerichts I. zu Berlin vom 10. Mai 1880 dahin abgeändert :
dass die in der ausserordentlichen Generalversammlung der
beklagten Actiengesellschaft vom 3. März 1880 gefassten Be-
schlüsse für ungiltig zu erklären und Beklagte für schuldig
zu erkennen, sich der weiteren Ausführung derselben zu ent-
halten und die geschehene Ausführung rückgängig zu machen,
insbesondere die auf Grund der gedachten Beschlüsse bewirk-
ten Eintragungen im Handelsregister löschen zu lassen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen, soweit sie nicht dem in
erster Instanz aufgetretenen Nebenintervenienten auferlegt worden
sind, der Beklagten zur Last.
Von Rechts Wegen.
Thatbestand.
In der zu Berlin am 3. März 1880 stattgehabten ausseror-
dentlichen Generalversammlung der Rumänischen Eisenbahnen-
Actiengesellschaft wurde mit 306 888 gegen 17 949 Stimmen be-
schlossen:
1. einem im Entwürfe vorgelegten Vertrage zwischen dieser
Gesellschaft und dem Rumänischen Staate wegen Ueberlas-
sung der Verwaltung und des Betriebes des Eisenbahnnetzes
und überhaupt der Verwaltung des gesammten Gesellschafts-
vpmögens au den Rumänischen Staat und
2. einem im Entwürfe vorgelegten, an die Stelle des bisherigen
Statuts der Gesellschaft tretenden revidirten Statut
die Genehmigung zu ertheilen.
Artikel XXV des Vertrags erklärt das revidirte Statut für
einen integrirendeü Theil dieses Vertrags und § 3 des revidirten
Statuts nimmt die Bestimmungen des Vertrags in Bezug.
Nach Artikel XXVII sollte der Vertrag erst dann perfect
■werden, wenn das revidirte Statut in das Handelsregister einge-
tragen und die absolute Majorität aller Actien, seien es Stamm-
actien oder Stammprioritätsactien, sowie des durch diese Actien
repräsentirten Nominaicapitals innerhalb der vorgeschriebenen
Frist zum Umtausch gegen neue Rumänische Staatsobligationen
präsentirt worden sei. Beide Bedingungen gingen in Erfüllung,
worauf die vom Königlichen Amtsgericht 1. zu Berlin am 20. März
1880 bei No. 3436 im Gesellschaftsregister vorläufig bewirkte Ein-
tragung des Generalversammlungsbeschlusses vom 3. März 1880
am 7. Mai 1880 für endgiltig erklärt wurde.
Der Revisionskläger, welcher als Besitzer von 335 100 M No-
minalactien bereits in der Generalversammlung vom 3. März 1880
gegen diesen Beschluss Protest erhoben und nachher vergebens
versucht hat, die Eintragung desselben im Handelsregister zu ver-
hindern, ficht denselben im gegenwärtigen Rechtsstreite mit dem
Klageanträge an:
zu erkennen, dass die in der ausserordentlichen Generalver-
sammlung unter dem 3. März 1880 gefassten Beschlüsse für
rechtsungiltig und unverbindlich zu erklären, und demgemäss
die Beklagte schuldig zu erkennen, sich der Ausführung der
gedachten Beschlüsse zu enthalten, beziehentlich die gesche-
hene Ausführung durch Wiederherstellung des vor den ange-
fochtenen Beschlüssen vorhandenen Zustands wieder rück-
gängig zu machen,
und die bezüglichen, auf Grund der gedachten Beschlüsse
bewirkten Eintragungen im Handelsregister zur Löschung zu
bringen.
In erster Instanz wurde Kläger durch Urtheil des König-
lichen Landgerichts I. zu Berlin, Sechste Kammer für Handels-
sachen, vom 10. Mai 1880 mit seiner Klage abgewiesen, indem
zwar seine Legitimation zu der erhobenen Klage auf Grund seines
Actien besitzes anerkannt, die Klage selbst aber als unbegründet
verworfen wurde.
Dieses Erkenntniss wurde in der Berufungsinstanz durch
Urtheil des Königlichen Kammergerichts zu Berlin, Sechster Civil-
senat, vom 29. October 1880 bestätigt.
Hiergegen ist von dem Kläger Revision eingelegt mit dem
Anträge:
das angefochtene Erkenntniss aufzuheben und dem Klagean-
träge gemäss zu erkennen.'
Zur Begründung des Antrags wiederholt Revisionskläger die
bereits in den Vorinstanzen geltend gemachten Ausführungen, be-
züglich deren auf die Darstellung des Thatbestandes in dem
ersten und zweiten Urtheil zu verweisen ist. Jedoch giebt er die
Behauptung, dass durch die gefassten Beschlüsse Artikel 217 des
Handelsgesetzbuchs verletzt sei, in dritter Instanz auf und er-
klärt, die Ausführung, dass dem Artikel 215 des Handelsgesetz-
buchs zuwider der Gegenstand der Unternehmung der Actienge-
sellschaft durch Mehrheitsbeschluss geändert worden sei, nicht
besonders betonen, sondern diesen Punkt zur Begründung der
Behauptung einer Verletzung der Artikel 239, 239 a, 31 des Han-
delsgesetzbuchs erörtern zu wollen. Ausserdem stützt Revisions-
kläger die Anfechtung der Beschlüsse vom 3. März 1880 auf fol-
gende neue Gründe:
1. Die Befugniss der Actionäre zur Fassung dieser Be-
schlüsse sei deshalb zu beanstanden, weil dieselben unter der Be-
dingung gefasst seien, dass die absolute Mehrheit der Actien unter
dem Erbieten zur Conversion derselben gegen neue Rumänische
Staatsobligationen deponirt werde.
2. Der § 2 des revidirten Statuts in Verbindung mit Ar-
tikel XXVIII des Vertrags verfolge den Zweck, den Sitz der Ge-
sellschaft nach Rumänien zu verlegen; zur Verlegung des Sitzes
einer inländischen Actiengesellschaft ins Ausland sei aber Ein-
stimmigkeit der Actionäre erforderlich.
3. Die im Artikel IX des Vertrages enthaltene Bestellung
einer Hypothek an dem ganzen Bahnnetz Roman -Vercierova
schliesse eine eventuelle Rückzahlung des Grundcapitals an die
Actionäre in sich, welche nur unter den Voraussetzungen des
Artikels 248 des Handelsgesetzbuchs statthaft sein würde.
Von der Revisionsbeklagten ist der Antrag gestellt:
Die Revision als unbegründet zurückzuweisen und dem
Revisionskläger die Kosten zur Last zu legen.
Entscheidungsgründe.
1. Die rechtliche Besonderheit der Actiengesellschaft, Be-
schränkung der Haftung des Actionärs und Zulässigkeit der
Stellung der Actien auf Inhaber, und die durch diese Besonder-
heit ermöglichte Betheiligung einer grossen Anzahl von Gesell-
schaften, macht die feste Organisation der Actiengesellschaft und
die genaue Feststellung der Competenz der einzelnen Organe
derselben zur Nothwendigkeit. Wenngleich in dieser Beziehung
dem Privatwillen Freiheit eingeräumt ist, so hat der Gesetzgeber
doch für noth wendig erachtet, gewisse allgemeine Grundsätze
aufzustellen, welche für alle Actiengesellschaften gelten. Das
Recht lässt nur diejenigen Actiengesellschaften zu, welche nach
diesen Grundsätzen organisirt sind und erkennt Beschlüsse und
Handlungen derselben nur dann als rechtsbeständig an, wenn
sie nicht gegen gewisse allgemeine Recbtsregeln verstossen.
Dadurch ist die Bildung der Actiengesellschaft erschwert, insbe-
sondere aber ihrer Thätigkeit eine Schranke gezogen, welche im
einzelnen Fall die erfolgreiche Wahrnehmung der wirthschaft-
lichen Interessen der Actiengesellschaft hemmen kann; anderer-
seits aber sind dadurch die Interessen Dritter und der einzelnen
Actionäre gegen Benachtheiligung geschützt. Strenge Befolgung
dieser Bestimmungen ist um so mehr geboten, als die Actien-
gesellschaft eben wegen ihrer begrifflichen Besonderheit nur
durch Organe handeln kann, und wenn auch das Hauptorgan,
die Generalversammlung, durch die Actionäre gebildet wird, doch
regelmässig massgebend nur sein kann der Wille der Mehrheit
der Erschienenen.
Nur wenige der gesetzlichen Bestimmungen hat der Richter
von Amtswegen zur Anwendung zu bringen; dagegen hat der
einzelne Actionär ein Recht darauf, dass von den Gesellschafts-
organen den gesetzlichen Bestimmungen gemäss verfahren werde
und kann zur Realisirung dieses Rechts die richterliche Hilfe
anrufen.
In Betracht kommen können hierbei nur die Rechtsnormen,
nicht das Interesse der Gesellschaft. Wenn einerseits bei gesetz-
mässigem Verhalten der Organe der Gesellschaft der einzelne
Actionär nicht geltend machen kann , dass der gefasste
oder ausgeführte Beschluss den Interessen der Gesellschaft zu-
widerlaufe, so kann, andererseits bei rechtswidrigem Vorgehen
der Gesellschaftsorgane dem Anfechtungsrecht des einzelnen Ac-
tionärs der Einwand nicht wirksam entgegengestellt werden, dass
der rechtswidrig gefasste Beschluss den Interessen der Gesell-
schaft förderlich gewesen sei.
2. Der Kläger ficht in seiner Eigenschaft als Actionär die
Rechtsbeständigkeit der von der Generalversammlung am 3. März
1880 gefassten Beschlüsse an, durch welche der Abschluss eines
Vertrags mit der Rumänischen Regierung und die in Folge hier-
von nöthig gewordene Statutenveränderung gebilligt wurden.
Der Vertrag bezweckt den Uebergang der Rumänischen
Eisenbahnen auf den Rumänischen Staat und das eventuelle
Aufhören der Actiengesellschaft.
Am Einfachsten hätte dieser Zweck durch Liquidation der
Actiengesellschaft und Ankauf der Eisenbahn durch den Rumäni-
schen Staat erreicht werden können. Dieser Weg ist nicht ein-
geschlagen worden. Es ist von der zeitweiligen Fortexistenz der
Actiengesellschaft ausgegangen und sind dem Rumänischen Staat
gegen eine von demselben zu beschaffende Gegenleistung weit-
gehende Rechte eingeräumt.
Es ist zu untersuchen, ob die Einräumung dieser Rechte
zulässig war.
3. Der Vertrag geht zunächst dahin, dass die Actiengesell-
schaft dem Rumänischen Staate für die ganze Dauer ihrer Con-
cession den Betrieb ihres gesammten Eisenbahnnetzes überlässt
und die Rumänische Regierung sipli dagegen verpflichtet, die
Stammactien und Stammprioritätsactien der Gesellschaft gegen
Rumänische Staatsobligationen uiüZutauschen, denjenigen Actio-
nären aber, welche den Umtausch nicht vornehmen würden, jähr-
lich 3^4 pCt. des Nominalbetrages der Stammactien und 8 pCt.
des Nominalbetrages der Stammprioritätsactien als Dividende zu
bezahlen.
Wäre etwa Weiteres nicht verabredet, so würde die Ge-
neralversammlung, indem sie dem Vertrage zustimmte und die
erforderliche Abänderung der Statuten vornahm, ihre Competenz
nicht überschritten und das Recht des Klägers nicht verletzt
haben.
Die Bestimmungen des Vertrags, welche den Action ären
das Recht beilegen, ihre Actien gegen Rumänische Obligationen
umzutauschen, und durch das Versprechen der Zahlung einer
Prämie an diejenigen Actionäre, welche ihre Actien binnen be-
stimmter Frist zum Umtausch deponiren, einen Anreiz zur Vor-
nahme des Umtausches schaffen, berühren das Rechtsverhältniss
der Actionäre zur Actiengesellschaft überhaupt nicht. Sie be-
treffen nur eine Veränderung der Personen der Actienbesitzer
und' konnten an sich — abgesehen von der noch zu erörternden
Hypothekbestellung — ohne Verletzung des Rechts der Actionäre
von der Actiengesellschaft genehmigt werden.
Auch darin kann kein Verstoss gegen das Statut oderj
irgend welche Rechtssätze gefunden werden, dass die Rumänische
Regierung die Wirksamkeit des Vertrags davon, dass ihr bis zu
einem gewissen Tage eine bestimmte Anzahl Actien zum Umtausch
angeboten sein würden, abhängig macht. Die rechtliche Zu-,
lässigkeit der Vereinigung der Mehrzahl, ja sogar der Gesammt-!
heit der Actien in Einer Hand ist unbestreitbar, es kann daher)
auch nicht rechtswidrig sein, den Eintritt einer solchen That-
sache als Bedingung der Perfection eines Vertrags zu setzen. ' 1^
Vom Revisionskläger ist bei der mündlichen Verhandlung
noch geltend gemacht worden, die Beschlussfassung über den
Vertragsabschluss sei deswegen ungiltig, weil nach jener Bedin-g
gung der Vertrag erst dann perfect werden sollte, wenn die Ma-S
jorität eine andere geworden sein würde; da dies aber nicht ge-
schehen könne, wenn nicht eine Anzahl der die Majorität bil-
denden Actionäre ihre Actien Yor Abschluss des Vertrages abträte,
so habe die Majorität der Generalversammlung vom 3. März 1880
einen Beschluss über einen Vertrag gefasst, der erst nach ihrem
Verschwinden perfect werden solle. Das Letztere ist vollkommen
richtig, allein es hat auf den Rechtsbestand des Vertrages des-
wegen keinen Einfluss, weil die die Generalversammlung bildenden
Actionäre nicht über ihre individuellen Rechte contrahirt oder
zu contrahiren beschlossen, sondern die zu einem durch die
Generalversammlung für die Actiengesellscbaft zu fassenden Be-
schluss , erforderlichen Vota abgegeben haben. Waren die Ab-
stimmenden zu dieser Zeit Actionäre, so war der Beschluss der
Generalversammlung rechtswirksam zu Stande gekommen, gleich-
viel, ob die Stimmenden zu irgend einem späteren Zeitpunkt
noch Actionäre waren oder alsbald nach dem Beschluss ihre Actien
zu verkaufen im Sinne hatten.
Auch die Ueberlassung des Betriebs an den Rumänischen
Staat für eigene Rechnung gegen eine den Actionären zu ge-
währende Dividende von jährlich gleichem Betrage, sowie die
hierdurch veranlasste Umgestaltung der Bestimmungen des § 45
des alten Statuts über die Aufstellung der Bilanz, konnte von
der Generalversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen
werden. Es war darin eine Abänderung des ursprünglichen
Statuts enthalten, welche nach § 63 lit c desselben mit Zustim-
mung der Rumänischen Regierung von der Generalversammlung
beschlossen werden konnte. Eine Abänderung des Gegenstandes
der Unternehmung der Actiengesellscbaft, welche nach Art. 215
des Handelsgesetzbuchs nicht hätte durch Stimmenmehrheit be-
schlossen werden können, ist darin nicht zu erblicken. Zweck
der Gesellschaft und Gegenstand ihres Unternehmens war nach
§ 3 der alten Statuten der Bau und Betrieb der Rumänischen
Eisenbahnen. Auf diesen Gegenstand ist das Unternehmen der
Actiengesellscbaft auch nach dem Betriebsüberlassungsvertrage
und der damit zusalnmen hängenden Statutenänderung gerichtet.
Nur die Mittel zur Erreichung des unverändert gebliebenen Ge-
sellschaftszwecks haben sich geändert, indem der Betrieb durch
den Rumänischen Staat gegen eine feste jährliche Vergütung an
die Stelle des bisherigen Selbstbetriebs gesetzt wurde. Nach wie
vor besteht das Unternehmen der Gesellschaft darin, durch den
Betrieb der Rumänischen Bahn Einkünfte zu ziehen und die-
selben unter die Actionäre nach Verhältniss ihrer Actien zu ver-
theilen. Ob es für die Actionäre vortheilhafter sei, di^ Eisen-
bahnen selbst zu betreiben oder durch einen Andern betreiben
zu lassen und im letztem Fall den Betrieb für Rechnung der
Gesellschaft oder gegen eine an die Gesellschaft zu zahlende Ver-
gütung von festem Betrage für Rechnung des Dritten geschehen
zu lassen, war eine Frage des Interesses, welche die Generalver-
sammlung zu entscheiden befugt war. Darin, dass an die Stelle
einer schwankenden eine feste Dividende gesetzt wurde, kann
eine Verletzung des Rechts der einzelnen Actionäre nicht ge-
funden werden.
Was den Sitz der Gesellschaft betrifft, so weicht § 2 des
revidirten Statuts vom § 2 des alten Statuts nur darin ab, dass
der Beschluss der Verlegung des Sitzes, welcher in letzterem dem
Aufsichtsrath überlassen war, in ersterem der Generalversamm-
lung Vorbehalten worden ist, wodurch die Rechte der Actionäre
nicht beeinträchtigt werden. Da schon das alte Statut die Ver-
legung des Sitzes gestattet, ohne zwischen Verlegung nach
inländischen und ausländischen Orten zu unterscheiden, so kann
eine Verletzung des Rechts der Actionäre nicht darin gefunden
werden, dass bei Abfassung des revidirten Statuts die Verlegung
des Sitzes der Gesellschaft nach Rumänien ausdrücklich in Aus-
sicht genommen wurde.
4. Der Vertrag und die auf Grund desselben beschlossene
Statutenänderung beschränken sich aber nicht auf die Ueber-
lassung des Betriebs an den Rumänischen Staat. Sie greifen
zugleich tief in die Organisation der Gesellschaft ein.
Nach dem Handelsgesetzbuch wie nach der Natur der
Sache muss jede Actiengesellschaft ein Willensorgan haben, die
Generalversammlung, und ein ausführendes Organ, den Vorstand.
Aus Zweckmässigkeitsgründen fügt das Handelsgesetzbuch ein
controlirendes Organ, den Aufsichtsratb, hinzu. Es genügt aber
zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmung, dass jede Actien-
gesellschaft einen Vorstand haben muss (Artikel 227 des Handels-
gesetzbuchs), nicht, dass eine Person oder mehrere als Vorstand
bezeichnet und mit der Vertretung der Actiengesellschaft betraut
werden. Der Vorstand muss in der That Organ der Actiengesell-
schaft, das heisst das Werkzeug sein, durch welches dieselbe
ihren Willen zum Vollzug bringt Die Actiengesellschaft muss
daher die Möglichkeit haben, vom Vorstande zu erzwingen, dass
er gemäss ihrem Willen handelt, insbesondere die Beschlüsse der
Generalversammlung zur Ausführung bringt.
Das revidirte Statut der beklagten Gesellschaft scheint nun
zwar im § 20 alle Organe anzuordnen, welche das Handelsgesetz-
buch für nothwendig erklärt, indem alle in dem alten Statut § 20
eingesetzten Gesellschaftsorgane mit Ausnahme der Betriebs-
direction und des Administrationsraths zu Bukarest, deren
Thätigkeit durch den Uebergang des Betriebs und der Admini-
stration auf den Rumänischen Staat hinwegfiel, in dem revidirten
Statut beibebalten sind. Bringt man aber den § 20 desselben
mit den Bestimmungen des Vertrags in Verbindung, so ergiebt
sich, dass der sogenannte Vorstand in der That kein Organ der
Actiengesellschaft ist.
Der Vertrag bestimmt zunächst im Artikel XIX nur, der
Rumänische Staat werde die Eisenbahnen durch eine Behörde
administriren, deren Mitglieder die Rumänische Regierung zu
ernennen hat und welche von ihr nach ihrem freien Ermessen
entlassen werden können. Im Artikel XX aber wird dieser
„Fürstlichen Direction“ die Vertretung der Actiengesell-
schaft in vollem Umfange, wie sie nach dem Handelsgesetzbuch
dem Vorstande zusteht, ohne andere Beschränkungen, als die im
Artikel X und XXII des Vertrags enthaltenen, übertragen. Nach
Artikel XXI sollen mit dem Tage, an welchem die Verwaltung
und der Betrieb der Eisenbahnen auf die Rumänische Regierung
übergehen, die Functionen des bisherigen Vorstandes erlöschen ;
nach Artikel XXII soll die Fürstliche Eisenbahndirection nach
Massgabe des Gesetzes und des Vertrags und im Uebrigen
lediglich nach Massgabe der Instructionen handeln,
welche ihr von dem Rumänischen Minister für öffent-
liche Arbeiten zu geben sind.
Demgemäss bestimmt das revidirte Statut im § 20:
„Die Organe der Gesellschaft sind nach Inkrafttreten des
im § 3 erwähnten, mit dem Rumänischen Staate geschlossenen
Vertrags;
1. Die Fürstliche Direction der Rumänischen Eisenbahnen,
welche zugleich den Vorstand der Gesellschaft im Sinne
des Deutschen Handelsgesetzbuchs bildet;
2. der Aufsichtsrath;
3. die Generalversammlung“,
und überträgt im § 22 der Fürstlichen Direction die Vertretung
der Gesellschaft der Actionäre mit allen Rechten und Pflichten
des Vorstandes des Deutschen Handelsgesetzbuchs ohne andere
Restrictionen, als die, welche in Artikel X und XXII des im § 3
bereits erwähnten Vertrags specificirt sind.
Die Fürstliche Eisenbahndirection wäre danach nicht allein
im Stande, Rechtshandlungen aller Art, auch solche, welche über
den Umfang der Verwaltung des Gescllschaftsvermögens und
des Bahnbetriebs hinausgehen, mit voller Wirkung Dritten
gegenüber für die Actiengesellschaft vorzunehmen (Handelsgesetz-
buch Artikel 230, 231), sondern auch der Gesellschaft gegenüber
unterliegen ihre Verfügungen keinen anderen Beschränkungen,
als den im Artikel X und XXII des Vertrags festgesetzten. Nicht
einmal bei Veräusserungen, Verpfändungen und Aufnahme von
Anlehen ist die Zustimmung der Generalversammlung Vorbehalten;
Artikel X des Vertrags untersagt die Veräusserung der Eisen-
bahnen nicht schlechthin, sondern nur für die Dauer der Amor-
tisationsperiode der neuen Rumänischen Staatsobligationen, mit-
hin nicht zu Gunsten der Actionäre, sondern der Rumänischen
Staatsgläubiger, und die Aufnahme von Anlehen, welche nach
§ 43 lit. c des alten Statuts an die Zustimmung der Generalver-
sammlung gebunden war, ist nach § 43 des neuen Statuts von
diesem Erforderniss entbunden. Die Handlungen der Fürstlichen
Eisenbahndirection sind demnach von dem Willen der Actionäre
schlechthin unabhängig. Wollte man auch annehmen, dass die
Rumänisclie Staatsregierung dadurch, dass sie die Fürstliche
Eisenbahndirection als Organ der Actiengesellschaft anerkannte,
die Verpflichtung übernommen habe, die Gesellschaftsangelegen-
heiten gemäss dem Interesse der Gesellschaft verwalten zu lassen,
so ist doch die Entscheidung darüber, was dem Interesse der Ge-
sellschaft entspreche und was insbesondere bei Collisionen zwi-
schen dem Interesse des Rumänischen Staats und dem Gesell-
schaftsinteresse zu thun sei, lediglich dem Ermessen der Fürst-
lichen Eisenbahndirection und der Fürstlichen Staatsregierung,
von deren Instructionen erstere abhängt, überlassen. _ Der Actien-
gesellschaft dagegen steht kein Mittel zu Gebote, ihren Willen
gegenüber dem abweichenden Willen der Fürstlichen Eisenbahn-
direction zur Geltung zu bringen und insbesondere dieselbe zur
Befolgung der nach Artikel 231 des Handelsgesetzbuchs für den
Vorstand verbindlichen Generalversammlungsbeschlüsse anzuhal-
ten. Sie kann weder die Mitglieder des Vorstands, welche sich
ihrem Willen widersetzen, abberufen und durch andere Personen
ersetzen, da das Recht der Ernennung und Entlassung der Di-
rectionsmitglieder durch Artikel XIX des Vertrags und § 21 des
revidirten Statuts ausschliesslich und unwiderruflich der Ruinäni-
schen Staatsregierung überlassen ist, noch kann sie die Mitglieder
des Vorstands wegen Nichtbefolgung der Weisungen der General-
versammlung zur Verautwortung ziehen, da einer auf Grund der
Artikel 241, 226, 194 des Handelsgesetzbuchs durch den Aufsiebts-
rath gegen sie zu erhebenden Klage die Einrede entgegenstände,
dass die Vorstandsmitglieder nach den Instructionen der Rumä-
nischen Staatsregierung gehandelt haben, denen sie nach Ar-
tikel XXII des Vertrags und § 22 des revidirten Statuts Folge zu
leisten verpflichtet waren.
Aus Afllem diesem ergiebt sich der Schluss, dass die be-
klagte Gcscltlschaft nach dem revidirten Statut zwar noch das
296
Die Zuschüsse zu den im § 1 unter Al, 2 und B bezeich-
neten Unternehmungen sind aus denjenigen Mitteln zu bestreiten,
welche im § 1 unter No. 7 des Gesetzes vom 23. Februar d. J.,
betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Hebung der
wirtbschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regie-
rungsbezirks Oppeln (Gesetz-Samml. S. 25), zur Verfügung ge-
stellt sind.
Zur Bereitstellung der Zuschüsse für die im § 1 unter A3
des gegenwärtigen Gesetzes bezeichnete Linie sind Staatsschuld-
verschreibungen auszugeben.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu
welchem Zinsfuss, zu welchen Bedingungen der Kündigung und
zu welchen Coursen die Staatsschuldverschreibungen verausgabt
werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der
Anleihe, wegen Annahme derselben als pupiüen- und deposital-
mässige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor-
schriften des Gesetzes vom 19. December 1869 (Gesetz-Samml.
S. 1197) zur Anwendung.
§ 4. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche
nach den Bestimmungen des § 3 nicht durch den Finanzminister
erfolgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1881.
(L. S.) Wilhelm.
V. Bismarck. Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Gr. zu Eulenburg.
Maybach. Bitter, v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
Gesetz,
betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter
' Bedeutung. Vom 25. Februar 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc.,
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtages der
Monarchie, was folgt:
§ 1. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zum Bau:
1. einer Eisenbahn von Allenstein über Mehlsack nach
Kobbelbude mit Abzweigung von Mehlsack nach Jl
Braunsberg die Summe von 10 166 000
2. einer Eisenbahn von Allenstein über Orteisburg
nach Johannisburg die Summe von 8 414 000
3. einer Eisenbahn von Könitz nach Laskowitz die
Summe von 6 549 000
4. einer Eisenbahn von Zollbrück nach Bütow die
Summe von 2 772 000
5. einer Eisenbahn von Stralsund nach Bergen mit
Trajectverbindung vom Stralsunder Hafen nach der
Insel Rügen die Summe von 1 700 000
6. einer Eisenbahn von Blumenberg über Wanzleben
und Seehausen nach Eilsleben die Summe vOn . 1 685 000
7. einer Eisenbahn von Hadamar nach Westerburg die
Summe von 1212 500
8. einer Eisenbahn von Altenkirchen nach Hachen-
burg die Summe von 1 222 000
9. einer Eisenbahn von Gail über Schleiden nach
Hellenthal die Summe von 1 315 000
10. einer Eisenbahn von Gerolstein nach Prüm die
Summe von . 2 250 000
zusammen Jl 37 285 500
zu verwenden.
Mit der Ausführung der vorstehend bezeichneten Bahnen
ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen er-
füllt sind:
A. Der gesammte zum Bau der Bahnen, einschliesslich
aller Nebenanlagen, nach Massgabe der von dem Minister der
öffentlichen Arbeiten festzustellenden Projecte erforderliche Grund
und Boden ist der Staatsregierung unentgeltlich und lastenfrei
zum Eigenthum zu überweisen oder. die Erstattung der sämmt-
lichen, staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien
Vereinbarung oder der Enteignung aufzuwendenden Kosten, ein -
schliesslich aller Nebenentschädigungen für Wirthschaftserschwer-
nisse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu über-
nehmen und sicher zu stellen.
Zu den Grunderwerbskosten für nachfolgende Bahnen soll
staatsseitig ein Zuschuss gewährt werden und zwar: Jl
. a) für die Bahn zu No. 3 (Konitz-Laskowitz) von ... 270 000
b) für die Bahn zu No. 7 (Hadamar-Westerburg) von . 157 500
c) für die Bahn zu No 8 (Altenkirchen- Hachenburg) von 66 000
d) für die Bahn»zu No. 9 (Call-Schleiden-Hellenthal) von 65 000
e) für die Bahn zu No. 10 (Gerolstein-Prüm) von ... 100 000
B. Für sämmtliche vorbezeichnete Bahnen ist die Mitbe-
nutzung der Chausseen und öffentlichen Wege, soweit dies die
Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet. Seitens der daran bethei-
ligten Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädi-
gung für die Dauer des Bestehens und Betriebes der Bahnen zu
gestatten.
C. Für die unter No. 4 und 6 benannten Bahnen muss
ausserdem von den Interessenten zu den Baukosten ein unver-
zinslicher, nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet werden, und
zwar zum Betrage: Jt
a) bei No. 4 (Zollbrück-Bütow) von 200 000
b) bei No. 6 (Blumenberg -Wanzleben - Seehausen - Eils-
■ leben) von . ; . . ^ 150 000
§ 2. Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu
den im § 1 vorgesehenen Bauausführungen erforderlichen Mittel
von 37 285 500 die dem Staate zur freien Verfügung anheim-
gefallenen Bestände der im § 3 Absatz 2 unter No. 1 bis 7 und
unter No.9 des Gesetzes, betreffend den Erwerb des Rheinischen und
des Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahnunternehmens für den
Staat, vom 14. Februar 1880 (Ges.-Samml. S. 20) bezeichneten
Fonds der Rheinischen Eisenbahngesellschaft und des Erneue-
rungsfonds der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft
mit Ausnahme
a) der 5 pCt. Prioritätsobligationen der Rheinischen Jl
Eisenbahngesellschaft VI. Emission im Betrage von 15 000 000
b) der 4j4 pCt. Magdeburg-Leipziger Prioritätsobliga-
tionen der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahnge-
sellschaft Litt. A. im Betrage von 150 000
c) der 414 pCt. Prioritätsobligationen der Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft Litt. F im
Betrage von 600 000
zusammen Jl 15 750 000
zu verwenden.
Die vorstehend unter a) bis c) bezeichneten Obligationen
sind zu vernichten und an deren Stelle für den alsdann noch
zu deckenden Restbetrag Staatsschuldverscbreibungen zu ver-
ausgaben.
§ 3. Wann, durchweiche Stelle und in welchen Beträgen, zu
welchem Zinsfusse, zu welchen Bedingungen der Kündigung und
zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt wer-
den sollen (§ 2), bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der
Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und deposital-
mässige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor-
schriften des Gesetzes vom 19. December 1869 (Ges.-Samml. S. 1197)
zur Anwendung.
§4. Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 be-
zeichneten Eisenbahnen (bezw. Eisenbahntheile) durch Veräusse-
rung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider
Häuser des Landtages.
Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Ver-
fügungen sind rechtsungültig.
§ 5. Die Ausführung dieses Gesetzes wird, soweit solche nach
den Bestimmungen des § 3 nicht durch den Finanzminister er-
folgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten übertragen.
§ 6. Dieses Gesetz tritt mit dein Tage seiner Verkündigung
in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 25. Februar 1881.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Gr. zu Eulenburg. Maybach.
Bitter. v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 14. März 1881. (Politische Wochenschau. Coupon-
frage der Oesterreichischen Bahngesellschaften. Lieferfristen.
Rumänische Bahnen.)
Die vorige Woche klang in dem Attentatsereigniss zu Peters-
burg aus, welches dem Czaren Alexander II. das Leben kostete.
Der Thronwechsel in dem benachbarten Reiche, welcher den Sohn
des Verstorbenen zur Regierung beruft, ist ein Ereigniss von . welt-
historischer Bedeutung, das sich in seinen Folgen noch nicht
übersehen lässt. -- Der Reichstag hat in voriger Woche das Gesetz
wegen Abänderung der Reichsverfassung in Bezug auf die Ein-
richtung zweijähriger Budgetperioden an eine Commission von
21 Mitgliedern' verwiesen. Der Reichskanzler hat sich ah den De-
batten nicht betheiligt, doch lässt sich daraus keineswegs schliessen,
dass er auf das Zustandekommen des Gesetzes wenig Werth legt.
Das Centrum wird jedenfalls den Ausschlag geben, aber bis jetzt
ist noch nicht ersic'htlich, wie weit es der Regierung entgegen-
kommen wird. — Die zweite Etatsberathung wurde wesentlich
gefördert; der Marineetat wurde angenommen. Der Antrag der
Budgetcommission, die Position für den Bau eines Ersatzschiffes
des „Prinz Adalbert“ zu streichen, wurde angenommen, dagegen
wurde die Summe zum Bau einer neuen Panzercorvette genehmigt.
Am Donnerstag wurde über die Ausführung des Münzgesetzes
berathen. Bei dieser Gelegenheit gab der Staatssecretär im
Reicbsschatzamt in Bezug auf die Währungsfrage Erklärungen
ab, aus welchen so viel ersichtlich, dass Deutschland auf der be-
vorstehenden Münzconferenz zu Paris auf seinem bisherigen Stand-
[mnkte beharren werde. Mit der Erklärung Gladstone’s, dass Eng-
and an der Münzconferenz nicht Theil nehmen könne, so lange
die Einladung zu derselben das bimetallistische Programm zur
Voraussetzung habe, wird den Hoffnungen, welche die Gegner der
Goldwährung in Deutschland hegen, vollends ein Ende gemacht.
Deutlicher konnte Gladstone allerdings nicht sagen, dass England
sein Münzsystera unter keinen Umständen preisgeben werde. —
Das Arbeiterunfallversicherungsgesetz ist dem Reichstage zuge-
gangen und wird in 8 bis 10 Tagen zur Berathung kommen. Fürst
Bismarck soll erklärt haben, er würde die Annahme desselben zur
Cabinetsfrage machen. — Die Commission zur Berathung des
Küstenfrachtfahrtgesetzes hat den Entwurf unverändert ange-
nommen. ^ — Die foisis im Ministerium ist vorläufig beendigt, in-
dem der Kultusminister v. Puttkamer mit der provisorischen Lei-
tung der Geschäfte des Ministeriums des Innern betraut worden
ist. — In Ausführung des Gesetzes über den dauernden Steuer-
.erlass hat der Finanzminister _ bestimmt, dass die Klassen Steuer
der sämmtlichen Stufen und die classificirte Einkommensteuer der
fünf untersten Stufen im Etatsjabr 1881/82 und bis auf Weiteres
auch in Jedem folgenden Etatsjahr für die drei letzten Monate
Januar bis März nicht erhoben werden soll. — Heute sind in Berlin
die Verhandlungen wegen eines Deutsch-Oesterreichischen Handels-
vertrags wieder aufgenommen worden. Von gegenseitigen Zuge-
ständnissen in Bezug auf die Herabsetzung der Zölle auf gewisse
Artikel soll diesmal nicht die Rede sein, höchstens die Classi-
fication einzelner Gegenstände soll in Frage kommen und zu
Transactionen Anlass geben. In der Hauptsache wird es darauf
ankommen, ob man einen Vertrag schliessen soll, in welchem die
beiderseitigen Tarife, so wie sie sind, „gebunden“ werden sollen
oder nicht.
Die Conponfrage der Oesterreichischen Bahngesellschaften
wird bei den oben erwähnten handelspolitischen Verhandlungen
ebenfalls zur Sprache kommen, doch dürften schon jetzt diejenigen
Versuche als gänzlich gescheitert angesehen werden, welche da-
rauf hinausliefen, die Deutsche Reichsregierung zu veranlassen,
den Ausgleich, welchen Oesterreichische Bahngesellschaften mit
ihren Prioritätsinhabern in der Währungsfrage vorbereitet haben,
durch ein Deutsches Gesetz zu sanctioniren. Diese Frage bat
noch, bis vor ganz Kurzem den Gegenstand von diplomatischen
Verhandlungen abgegeben, welche indess ein Resultat umsoweniger
aufweisen konnten, als der Reichstag vor zwei Jahren durch An-
nahme der Stauffenberg’sch'en Resolution seine ausdrückliche Mei-
nung dahin kund gegeben hat, dass er die Rechte Deutscher
Gläubiger Oesterreichischer Bahngesellschaften durch Vertrags-
bestimmungen irgend welcher Art nicht gekürzt sehen will. Die
letzten Verhandlungen, welche hier gepflogen wurden, bezogen
sich speciell auf die „Kaiserin Elisabeth Westbahn“, und das von
derselben getroffene Abkommen, welches eine Reduction der Rechte
derjenigen Gläubiger involvirte, welche die Couponzahlung in
Gold vertragsmässig verlangen können. Hatte die Oesterreichische
■ Regierung schon früher die Interessen der Oesterreichischen Bahn-
gesellschaften bei den Vertragsverhandlungen mit Deutschland in
accentuirter Weise verfochten, so wird dieser Punkt jetzt, wo die
Interessen des Oesterreichischen Staatsaerars durch die in Aus-
sicht stehenden Verstaatlichungen direct in Frage kommen, von
erhöhter Bedeutung. Andererseits ist nicht abzusehen, wie Deutsch-
land in dieser Beziehung Zugeständnisse machen soll. Der Reichs-
tag, der einen etwa zu Stande kommenden Handelsvertrag zu vo-
tiren hätte, ist derselbe, welcher die Stauffenberg’sche Resolution
angenommen hat. Endlich ist aus dem bisherigen Auftreten der
Deutschen Reichsregierung auch deutlich genug hervorgegangen,
dass sie die Preisgebung Deutscher Interessen nicht für thunlich
hält, denn anderen Falles wären eben an dieser Couponfrage bezw.
an der Vollstreckbarkeit Deutscher Erkenntnisse in dieser Frage
nicht die Verhandlungen über den Deutsch - Oesterreichischen
Reichshilfevertrag seiner Zeit gescheitert.
Bezüglich der Lieferfristen liegt folgende offiziöse Mitthei-
' lung vor: Nach Einsicht der auf den Erlass vom 5. Januar d. J.
erstatteten Berichte kann der Minister der öffentlichen Arbeiten,
^e derselbe in einem Erlass vom 2. März d. J. ausspricht, die
zdr Zeit für einzelne Strecken stattfindende Berechnung beson-
derer Zuschläge zu den reglementsmässigen Lieferfristen im Ver-
kehr der unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen im Allge-
meinen nicht mehr für gerechtfertigt erachten. Es muss vielmehr
für den Local- und Wechselverkehr der unter Staatsverwaltung
stehenden Bahnen dafür Sorge getragen werden, dass die Güter-
beförderung in dem gesammten vom Staate verwalteten Eisenbahn-
netz zu den regelmässigen Lieferfristen überall prompt ausgeführt
werde, ohne für einzelne Strecken besondere Zuschläge in An-
spruch zu nehmen. Wenn die betheiligten Verwaltungen glauben,
die bisher ihnen gestatteten Zuschläge für einzelne Verbindungs-
bahnen im Verkehr mit anderen, nicht unter- diesseitiger Staats-
verwaltung stehenden Bahnen auch fernerhin nicht entbehren zu
können, so kann es bis auf Weiteres hierbei bewenden. Für den
Local- und Wechselverkehr der unter Staatsverwaltung stehenden
Bahnen sind jedoch die Zuschläge, soweit dieselben für Verbin-
dungsbahnen und Trajectanstalten bisher berechnet sind, vom
l. April d. J. in Wegfall zu bringen. Für die Zeit der Messen in
Frankfurt a/M., Cassel, Leipzig und Frankfurt a/0, können die bisher
gestatteten Zuschlagsfristen bis auf Weiteres mit der Massregel
beibehalten werden, dass dieselben überall für die Zeit von 14 Tagen
vor bis 8 Tage nach den Messen gelten. Die Zuschlagsfrist
für Frankfurt a/0, ist zugleich von drei Tagen auf einen Tag
einzuschränken. Die Zuschlagsfristen von je einem Tage für die
kurzen Wollmarktsperioden in Breslau und Posen sind zu besei-
tigen, sofern nicht erhebliche, eventuell besonders vorzutragende
Gründe für die fernere Berechnung derselben vorliegen.
Die Motivirung des Reiclisgerichtserkenntnisses betr. die
Rnmänischen Bahnen (Wir theilen dasselbe an anderer Stelle voll-
ständig mit. Die Redaction.) ist sehr lehrreich. Es wird in dem-
selben zunächst anerkannt, dass die Generalversammlung einer
Actiengesellschaft, insonderheit einer Bahngesellschaft, das Recht
habe, den Betrieb des Unternehmens gegen Zahlung einer festen
Rente zu verpachten. Es heisst in dieser Beziehung in dem
Ur theil:
„Der Vertrag geht zunächst dahin, dass die Actiengesell-
schaft dem Rumänischen Staate für die ganze Dauer ihrer Con-
cession den Betrieb ihres gesammten Eisenbahnnetzes überlässt
und die Rumänische Regierung sich dagegen verpflichtet, die
Stammactien und die Stammprioritätsactien der Gesellschaft gegen
Rumänische StaatsObligationen umzutauschen, denjenigen Aktio-
nären aber, welche den Umtausch nicht vornehmen würden, jähr-
lich 3Va pCt. des Nominalbetrages der Stammactien und 8 pCt.
des Nominalbetrages der Stammprioritätsactien als Dividende zu
bezahlen.
Wäre etwas Weiteres nicht verabredet, so würde die General-
versammlung, indem sie dem Vertrage zustimmte und die erfor-
derliche Abänderung der Statuten vornahm, ihre Competenz nicht
überschritten und das Recht des Klägers nicht verletzt haben.“
Und an anderer Stelle ist gesagt:
„Auch die Ueberlassung des Betriebs an den Rumänischen
Staat für eigene Rechnung gegen eine den Actionären zu gewäh-
rende Dividende von jährlich gleichem Betrage, sowie die hier-
durch veranlasste Umgestaltung der Bestimmungen des § 45 des
alten Statuts über die Aufstellung der Bilanz konnte von der
Generalversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen werden.
Es war darin eine Abänderung des ursprünglichen Statuts ent-
halten, welche nach § 63 lit. c desselben mit Zustimmung der
Rumänischen Regierung von der Generalversammlung beschlossen
werden konnte. Eine Abänderung des Gegenstandes tler Unter-
nehmung der Actiengesellschaft, welche nach Artikel 215 des
Handelsgesetzbuches nicht hätte durch Stimmenmehrheit beschlos-
sen werden können, ist darin nicht zu erblicken. Zweck der Gesell-
schaft und Gegenstand ihres Unternehmens war nach § 3 der
alten Statuten der Bau und Betrieb der Rumänischen Eisenbahnen.
Auf diesen Gegenstand ist das Unternehmen der Actiengesellschaft
auch nach dem Betriebsüberlassungsvertrage und der damit zu-
sammenhängenden Statutenänderung gerichtet.“
Die Ungiltigkeit des Rumänischen Vertrags ist vom Reichs-
gericht nur ausgesprochen worden wegen der Hypothekbestellung,
die ein eigenthüin liebes, nirgends anders wiederkehrendes An-
hängsel des Rumänischen Vertrags ist, und zweitens wegen der
Uebergabe der Bahn an die Fürstliche Direction.
Das Reichsgericht stellt dabei den Grundsatz auf:
„Der Vorstand muss in der That Organ der Gesellschaft,
das heisst das Werkzeug sein, durch welches dieselbe ihren Willen
zum Vollzug bringt. Die Actiengesellschaft muss daher die Mög-
lichkeit haben, vom Vorstand zu erzwingen, dass er gemäss ihrem
Willen handelt, insbesondere die Beschlüsse der Generalversamm-
lung zur Ausführung bringt.“
Und diesen Rechtsgrundsatz findet das Reichsgericht durch
die Einsetzung der Fürstlichen Direction verletzt, die nach Arti-
kel XXII des Vertrags nach Massgabe des bezüglichen Rumäni-
schen Gesetzes, nach dem geschlossenen Vertrag und im Uebrigen
lediglich nach Massgabe der Instructionen handelt, welche ihr
von dem Rumänischen Minister für öffentliche Arbeiten zu geben
sind. „Der Actiengesellschaft dagegen, so heisst es weiter in den
Motivirungen des Erkenntnisses alsdann wörtlich, steht kein
Mittel zu Gebote, ihren Willen gegenüber dem abweichenden
Willen der Fürstlichen Eisenbahndirection zur Geltung zu brin-
en und insbesondere dieselbe zur Befolgung der nach Art. 23t
es Handelsgesetzbuchs für den Vorstand verbindlichen General-
versammlungsheschlüsse anzuhalten. Sie kann weder die Mit-
glieder des Vorstandes, welche sich ihrem Willen widersetzen,
abberufen und durch andere Personen ersetzen, da das Recht der
Ernennung und Entlassung der Directionsmitglieder durch Arti-
kel XIX des Vertrags und §21 des revidirten Statuts ausschliesä-
lich und unwiderruflich der Rumänischen Staatsregierung überlassen
ist, noch kann sie die Mitglieder des Vorstandes wegen Nichtbe-
folgung der Weisungen der Generalversammlung zur Verantwor-
tung ziehen, da einer auf Grund der Artikel 241, 226, 194 des
Handelsgesetzbuchs durch den Aufsichtsrath gegen sie zu erhe-
^98
benden Klage die Einrede entgegen stände, dass die Vorstands-
naitglieder nach den Instructionen der Rumänischen Staatsregie-
rung gebandelt haben, denen sie nach Artikel XXTT des Vertrags
und § 22 des revidirten Statuts Folge zu leisten verpflichtet
vyaren.“
Russische Correspondenz.
St. Petersburg, im März 1881.
Transkaspische Bahn. Die letzte offizielle Nachricht über
die Kriegsbahn in Transkaspien lautet wie folgt: Zum 30. Januar
(12. Februar) war die Dampfeisenbahn vollendet und im Betriebe
auf einer Strecke von 83 Werst von der Michailowschen Bucht,
wobei ihr Ende sich 3 Werst von dem Brunnen von Aidin befand;
weiterhin liegen 27 Werst Schienen Pferdebahn, welche bis über
(len Gebirgssattel Achtschakuima hinausgeht. Alle Güter werden
bis Achtschakuima auf der Dampf- und Pferdebahn gebracht
und von dort auf Kameelen weiter expedirt.
üeber den Bau der Iwanowo-Dombrowo Bahn, welcher in
der nächsten Ministerc()mit(3sitzung entschieden werden soll,
bereitet das Communicationsministerium drei Vorschläge vor:
Den Bau der Warschau- Wiener Gesellschaft zu übergeben
unter der Bedingung einer Fusion mit der Warschau-Bromberger
Gesellschaft, deren Actien ohne Garantie sind; diesen Vorschlag
vertritt das Ministerium selbst.
Der zweite ist, den Bau der Weichselbahngesellschaft zu
überlassen, an deren Bahnen die neue Strecke anschliesst; hierum
bemüht sich Banquier Kronenberg.
Der (Iritte geht von einem neuen Consortium aus, welches
aus Marquis Wielopolski, Grafen Zamoiski, Ostrowski und Berg
und den ßanquiers Blioch und Ljässki besteht.
Nachschrift. Die Entscheidung ist zu Gunsten des letzt-
erwähnten Consortiums gefallen, welchem der Banquier Baron
Frenkel zugetreten ist. Dasselbe hat die Concession erhalten.
Der anfäugliclie KosteuiinschJag für die Basknntschakbahu
war 72 000 Rubel pro Werst oder ca. 4 Millionen für die ganze
Bahn. Da man eingesehen hat, dass der Salzbahn doch nur eine
Bedeutung zweiter Ordnung zukommt und dass sie überhaupt,
den Charakter einer dem Personenverkehr dienenden Bahn nie
tragen wird, so hat man sich auf verschiedene Vereinfachungen
im Bau derselben geeinigt und hat damit den ßaupreis um
1 Million erniedrigt.
An der Umarbeitung des vom Communicationsminister in
das Ministercomite eingebrachten Projects über den Bau seitens
der Krone, sowohl der Baskuntschak- wie der Donetzbahn,
arbeiteten immer noch eifrig die Minister der Finanzen un(i der
Reichscontrole und der Präsident des Reichsöconomiedeparte-
ments. Ain 6./18. Februar sollen die Grundzüge endlich bestätigt
sein. Da dieselben erst nur gerüchtsweise bekannt sind, so spare
ich die genaue Mittheilung derselben zu nächstens auf.
Im Allgemeinen scheint in den obersten Regierungskreisen
endlich die Idee zum Durchbruch zu kommen, dass nicht alle
Bahnen nach einer Schablone gebaut werden können, wenn sie
Vortheil bringen sollen, und dass specielle Salztransportbabnen
bedeutend billiger hergestellt werden müssen, als Passagier- und
andere Bahnen.
Die Vorsichtsmassregeln, welche von der Orenburger Bahn
angeordnet sind, indem den Passagierzügen Thee, Zucker und
Brod mitgegeben wird in hinreichenden Quantitäten, um die
Passagiere im Falle eines Steckenbleibens im Schnee zu unter-
halten, wird nun von Regierungswegen auch auf anderen Bahnen
angeordnet, welche den Schneewehen ausgesetzt sind.
Ein neues Balinproject wird von den „Moskauer Nachrichten“
avertirt. Dieselben lassen sich schreiben: Der in Tula stattge-
habte erste Congress der Kohlenindustriellen des Moskauer
Beckens hat eine Eingabe an die Regierung gemacht, in welcher
um den Bau einer Eisenbahn gebeten wird von Alexino nach
Lichwin längs dem rechten Okaufer, um billiger Erze führen zu
können und überhaupt die Hochöfen mit den Erzlagerstätten in
Verbindung zu setzen.
Eisenbahnen über das Eis. Zwischen Kronstadt und Oranien-
baum bat die Verwaltung der Baltischen Bahn im December
einen Schienenstrang legen lassen, um mehrere Millionen Pud
Waaren, welche in Kronstadt auf dort eingefrorenen Schiffen sich
befinden, nach Petersburg zu schaffen. Es ist, scheint es mir,
ein ähnlicher Fall in den Annalen der Eisenbahngeschichte noch
nicht verzeichnet. Die Bahn hat in Oranienbaum regelrechten
Anschluss an die Stränge der Baltischen Bahn und führt in
Kronstadt bis zu den Thoren des sogen, mittleren Hafens. Auf
der kleinen Rhede sind Waaren plattformen gebaut, von welchen
aus die Waggons leicht beladen werden können und zu welchen
die Waaren per Schlitten von der entgegengesetzten Seite her-
beigeführt werden. Der erste Probezug ging bereits den 27. Ja-
nuar/8. Februar ohne Unfall aus Oranienbaum ab. Seit dem
1./13. Februar verkehren regelmässige Waarenzüge. Die Länge
der ganzen Bahn beträgt 5 Werst. Die Erbauer, d. b. Unter-
nehmer des Baues sind die Herren Rottermund, Jucowlew und
Virchaux, welche sich zugleich verpflichtet haben, in 5—6 Wochen
die ganzen 3 Millionen Pud Güter herüberzuschaflfen.
Staatsverwaltung. Die „Stimme“ bringt in ihrer letzten
Nummer folgende Mittbeilung, für deren Bestätigung wir ihr
aber selbst die Verantwortung überlassen müssen; die Nachricht
ist aber zu interessant, um verschwiegen werden zu können; sie
sagt: In sehr kurzer Zeit wird die Charkow-Nicolajewbahn end-
giltig in Staatsverwaltung übergehen und wird darnach nur
durch Ingenieure des Communicationsministeriums auf Risico des
Staates oder, wie man hier zu sagen pflegt, „der Krone“ betrieben
werden. Dieser Xiebergang der Bahn aus den Händen der Ac-
tionäre in die Hände (les Staates findet nicht statt wegen irgend
welcher Misshelligkeiten oder Verwarnungen, sondern aus freier
Uebereinkunft. Vom ganzen Actiencapital (11 000 000 R.) gehören
nämlich dem Staate bereits drei Viertel, (1. h. 90 000 Actien zu
100 R. Die wenigen Actionäre der Charkow-Nicolajewbahn,
welche die anderen 20 000 Actien besitzen, sollen dieselben frei-
willig dem Staate — gegen 20 000 Actien der Südwestbahnen ab-
treten wollen. Durch die Kronsverwaltung des Betriebes der
Charkow-Nicolajewbahn will man dann regierungsseitlich zu prac-
tischen Resullaten kommen über die Vortheilhaftigkeit oder Un-
vortheilhaftigkeit der Eisenbahnverwaltungen seitens des Staates
im Vergleich zur Verwaltung durch Actiengesellschaften. Von
dem hier erzielten Erfolg wird der Uebergang einiger anderen
Eisenbahnen in Staatsverwaltung abhängen, deren jetzige Verwal-
tung nicht nur nachlässig und unwirthschaftlich, sondern viel-
leicht auch nicht ganz gewissenhaft besorgt wird.
Sollte dies Gerücht sich bewähren, so wäre es — Angesichts
der in Preussen durch Staatsverwaltung erzielten günstigen Er-
folge — sehr betrübend, wenn man hier bei uns in Folge der
Mangelhaftigkeit der Persönlichkeiten, die an der Spitze stehen,
zu entgegengesetzten Resultaten kommen würde.
Französische Correspondenz.
Beauitenverhältnisse. Heber den in unserer No. 15 erwähn-
ten Beschluss der Commission der Französischen Deputirtenkam-
mer fand in letzterer am 26. Februar und 3. d. M. eine längere
Discussion statt.
In derselben vertheidigte der Berichterstatter den Entwurf
der Commission mit der Unsicherheit, in welcher sich die Eisen-
bahn beamten in Bezug auf ihre Stellung gegenüber dem Kündi-
gungsreebt der Verwaltungen befänden. Der Dienstvertrag der
Bahnbeamten sei keineswegs mit einem gewöhnlichen Vertrage
über Leistungen zu vergleichen, da ersterer dem Principal viel
grössere Befugnisse verleihe, als bei letzterem üblich. Der Beamte,
welcher vielleicht 20 Jahre gedient habe, sei in Aussicht auf die
nach 25 Jahren ihm bevorstehende’ Pension thatsächlich ge-
waltsam an seinen Dienst gefesselt, während die Gesellschaft
jederzeit freie Hand behalte.
Hiergegen wurde von anderer Seite angeführt, dass man
unmöglich ein besonderes Gesetz für das Personal der Eisenbahnen
geben könne, ohne die gleichen /Ansprüche der Angestellten an-
derer öffentlichen Institute, wie der Bank, des Credit foncier, der
Transatlantischen Compagnie etc:> welche ebenso wie die Bahnen
der staatlichen Controle unterstehen, hervorzurufen.
Der die Regierung vertretende Unterstaatssecretär sprach
sich sehr zu Gunsten des Commissionsentwurfs aus, indem er
ebenfalls die preeäre Lage der Beamten bei Dienstentlassung ohne
Pension hervorhob und anführte, dass die Beamten sich mit
einem anfangs sehr niedrigen und auch später stets nur beschei-
denen Einkommen begnügen lediglich in Aussicht auf eine Pen-
sion, die ihnen aber gegenwärtig durchaus nicht gesichert sei.
Nachdem ein von Herrn Traricux eingebrachter Gegenent-
wurf, welcher die Festsetzung einer Kündigungsfrist von nicht
unter 3 Monaten und eine gerichtlich festzüstellende Entschä-
digung für den Fall der vorzeitigen Auflösung des Dienstvertrags
herbeizuführen bezweckt , durch Stimmengleichheit gefallen,
wurde auch der Vorschlag der Commission mit 230 gegen 210
Stimmeu abgelehnt.
Italien.
Bahneröffnnng. Am 1. März er. wurde die 20 km lange
Theilstrecke Partinico-Castellamare del Golfo der Linie Palermo-
Marsala-Trapani eröffnet.
Geleisnmbantcn. Der Verwaltungsrath der Oberitalienischen
Eisenbahnen hat der Regierung die Voranschläge für die im
laufenden Jahre umzubauenden Geleise und Weichen zur Genehmi-
gung vorgelegt. Es sollen 165 km Geleis, sowie 150 einfache und
8 dreifache Weichen umgebaut werden, wofür die Kosten im
Ganzen auf 5 000 000 L. veranschlagt sind.
Wagenlieferuug. Nach einer am 26. Februar er. bei der
Verwaltung der Oberitalienischen Eisenbahnen stattgehabten
Submission auf Lieferung von 480 Güter- und 20 Graäckwagen
wurde die Lieferung von 380 Güterwagen der Firma E. Rollin & Co.
in Savigliano und die Lieferung der übrigen 100 Güterwagen der
Firma Cerimedo & Co. in Mailand übertragen, während (Iie Ent-
scheidung wegen Lieferung der 20 Gepäckwagen noch Vorbe-
halten blieb.
— 299 —
Adriatisch-Orientalischer Schifffahrtsverkehr. Am 17. Fe-
bruar er. hat sich in Venedig eine Gesellschaft constituirt, welche
eine regelmässige Dampfschiifsverbindung zwischen Venedig
einerseits und Constantinopel und Odessa andererseits herzu-
stellen beabsichtigt. Auf dem Hin- und Rückwege sollen dabei
die wichtigsten Häfen der Ostküste Italiens, sowie Dalmatinische,
Albanische und Jonische Häfen angelaufen werden. Das Actien-
capital ist auf 2V^ Millionen Lire festgestellt; es sollen 4 Dampfer
beschafft werden und wird auf eine. Staatssubvention von etwa
21 L. für jede zurückgelegte Seemeile gerechnet. Das Gründungs-
comite ist aus gut accreditirten Namen und Firmen zusammen-
gesetzt; es befinden sich darunter: Fürst G. Giovanelli, Baron
Franchetti, die Gebrüder Grafen Papadopoli u. A. m.
Ingenieurcongress in 1882. Für den pro 1882 in Aussicht
genommenen, in Rom abzuhaltenden IV. Congress der Architecten
und Ingenieure hat sich eine Executiveommission constituirt.
Diese Commission hat einstimmig zu ihrem Ehrenpräsidenten den
Minister der öffentlichen Arbeiten Baccarini, und zum geschäfts-
fübrenden Präsidenten den Comm. Alessandro Betocchi, Inspector
vom Civilgenie, gewählt. (Mon. d. Str. f.)
Die Eisenbahnen auf der Insel Ceylon.
Aus einem in einer Versammlung der Institution of Civil-
engineers gehaltenen Vortrage entnehmen wir nach dem „Enginee-
ring“ die nachstehenden Notizen über die Staatseisenbahnen auf
der Insel Ceylon.
Diese Eisenbahnen sind hauptsächlich dadurch bemerkens-
wertb, dass ihre Spurweite grösser als die sogenannte normale
ist, nämlich 5 Fuss 6 Zoll Englisch (1,577 “)• ßie Eisenbahnlinie
von Colombo nach Kandy wurde im August 1867 eröffnet. Auf
der 52V4 Meilen (Englisch) langen Strecke von Colombo bis
Rambakkana hat diese Linie als Maximalsteigung 1 : 100 und
Curven von nicht unter 20 Chains Radius. Hieran schliesst sich
eine continuirliche Steigung 1 : 45 von 12 Meilen Länge bis zu
der 1 618 Fuss (Englisch) über dem Meere liegenden Scheitelstation
Kadugannava. Diese Steigungsstrecke ist an steilen Abhängen
hingefübrt, sie enthält 10 Tunnels und eine grosse Zahl Felsein-
schnitte in einer fortlaufenden Reihe von Gegenkrümmungen von
10 Chains Radius, ln einer Entfernung von 70% Meilen von Co-
lombo zweigt eine 17 Meilen lange Strecke von Peradeniya ab,
welche über Gampola gehend in Nawalapitiya in einer Höhe
von 1 913 Fuss über dem Meeresspiegel endet. Auf dieser Zweig-
linie findet sich eine 7% Meilen lange Steigung 1 : 70 und eine
2 Meilen lange Steigung 1 : 50. Der Minimalcurvenradius ist da-
bei 10 Chains. Diese Zweiglinie wurde im December 1874 er-
öffnet. Die Eisenbahn von Colombo nach Galle wurde bis Mora-
tuwa im März 1877 eröffnet und im September 1879 bis Kalutara,
26 Meilen von Colombo, ausgedehnt. Der Seeküste folgend, hat
diese Linie keine bedeutenden Auf- und Abträge. Die Panadure-
brücke hat 10 mit Gitterträgern überspannte Oeffnungen von je
60 Fuss Lichtweite; jeder Pfeiler besteht aus 2 gusseisernen mit
Concretmasse angefüllten Cylindern von je 5 Fuss Durchmesser. Die
Kalutarabrücke ist die längste derartige Construction in der Co-
lonie. Sie hat 12 mit Gitterträgern überspannte Oeffnungen von
je 100 Fuss Liebtweite. Auch hier wurden die Pfeiler auf guss-
eiserne Cylinder von 6 Fuss Durchmesser fundirt, wobei der feste
Felsgrund in 50 bis 70 Fuss Tiefe unter Mittelwasser erreicht wurde
Alle Linien sind eingeleisig; das Geleis besteht aus breit-
basigen Schienen, welche 72 Pfund pro Yard '(36 kg pro Meter)
wiegen und 21 Fuss lang sind. Die zuerst verlegten Schienen
waren von Eisen, für die Erneuerungen werden Stahlschienen ver-
wendet. Die Querschwellen von durchschnittlich 2 Fuss 7% Zoll
Breite sind grösstentheils aus creosotirtem Baltischen Föhrenholz.
Wegen des schwächeren Verkehrs der Linie von Colombo nach
Ealutara sind hier auch leichtere Schienen zur Anwendung ge-
kommen, welche 60 Pfund pro Yard (30 kg pro Meter) wiegen.
Die besten gewöhnlichen Güterzugmaschinen auf der Kadu-
gannawasteigung haben innere Cylinder von 16 Zoll Durchmesser
und 22 Zoll Hub bei einer totalen Heizfläche von 1 009 Quadrat-
fuss. Die Triebräder haben 5 Fuss Durchmesser, der Radstand
ist 8 Fuss. Als Brennmaterial wird hauptsächlich Holz verwendet.
Literatur.
Jahrbuch der Berliner Börse 1881. Von den Börsenhand-
büchern, die seit Jahresfrist in den verschiedensten Formen
und in verschiedenstem Umfange erscheinen , liegt das
handlichste, das „Jahrbuch der Berliner Börse 1881“, her-
ausgegeben von den Redacteuren des „Berliner Actionär“
Herren J. Neumann und E. Freystadt, in diesem Jahre am zeitig-
sten, bereits jetzt, vor. Der neue Jahrgang des Werkes, welches
sich durch seine Uebersichtlichkeit, die Knappheit der Fassung
(auf .376 Octayseiten) und die Sorgsamkeit der Bearbeitung rasch
in weiten Kreisen der Capitalisten und Specul^nten eingebürgert
hat, ist u. A. durch die unterm 21. December 1880 von den Ael-
testen der Kaufmannschaft publicirten „Bedingungen für die Ge-
schäfte an der Berliner Fondsbörse“ vom 1. Januar 1881 ab, so-
wie durch die unter gleichem Datum von der Sachverständigen-
commission festgestellten „Usancen der Fondsbörse zu Berlin*
vervollständigt. Neu aufgenommen sind selbstredend alle inzwi-
schen neu in den Börsenverkehr gebracliten Effecten, sowie alle
über die einzelnen Effecten bis zum Erscheinen des Werks be-
kannt gewordenen Daten. Die vorliegende zweite Ausgabe des
Jahrbuchs behandelt: 88 verschiedene Deutsche Staats-, Commu-
nal- und Corporation spapiere, 57 fremde Papiere gleicher Art,
69 Stammactien von 62 Deutschen und fremden Eisenbahnen,
26 Prioritätsactien von 22 Deutschen und fremden Eisenbahnen,
116 Obligationen von 37 Deutschen Bahnen, 103 Obligationen von
60 fremden Bahnen, 63 Hypothekencertificate, 14 Hypotheken-
bankactien, 85 Actien Deutscher und fremder Banken, 6 Actien
liquidirender Banken, 43 Versieh erungsactien, 78 Bergwerks- und
Hüttenpapiere, 165 Industriepapiere Das Buch bietet übrigens
nicht nur den Capitalisten und Börsenmännern ein treffliches
Nachschlagebuch, wir können dasselbe allen Interessenten wegen
seiner Correetheit und Uebersichtlichkeit bestens empfehlen.
Das soeben ausgegebene III. und IV. Vierteljahrs- (Doppel-)
Heft der Zeitschrift des Königlichen statistischen Büreans, mit
welchem der XX. Jahrgang dieser reichhaltigen Zeitschrift zum
Abschluss gelangt, hat wiederum einen sehr beträchtlichen Um-
fang (52 Bogen Royal-Quart) und einen dementsprechend viel-
seitigen Inhalt. Der Herausgeber Dr. Engel hat, wie schon
beim Abschluss des ersten Jahrzehnts des Bestehens der Zeit-
schrift, so auch am Ende des zweiten Decenniums durch ein
sehr sorgfältig gearbeitetes Register sämmtlicher bisher erschie-
nenen zwanzig Jahrgänge dafür Sorge getragen, dass der reiche
Inhalt der meist sehr starken zwanzig Bände der Zeitschrift des
Königlich Preussischen statistischen ßüreaus, welcher ohne ein
solches Hülfsmittel kaum noch zu übersehen war, dem Leser in
übersichtlicher Gruppirung (nach Materien, Ländern und Verfassern)
vorgeiegt und damit in bequemster Weise benutzbar gemacht
werde. Das zehn Bogen engsten Drucks starke Register,
welches übrigens auch separat in 4® und 8® zu beziehen ist, ist
eine hervorragende Zierde des vorliegenden Heftes und legt
zugleich Zeugniss ab für die umfassende, von Jahr zu Jahr ge-
wachsene literarische Thätigkeit des Königlichen statistischen
Büreaus, neben weicher eine noch viel grössere administrative
einhergeht. Im Einzelnen ist der Inhalt des soeben erschienenen
Heftes folgender:
Die Gehaltsverhältnisse der höheren Gemeindebeamten in
den Preussischen Stadtgemeinden mit mehr als 10 000 Ein-
wohnern. Ein Beitrag zur Statistik des Preises der Arbeit im
Preussischen Gemeindedienste. Von E. Blenck. — Der finanzielle
Zustand der Preussischen Knappschaftsvereine, im Aufträge des
Herausgebers der Zeitschrift untersucht von Karl Brämer. —
Die Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle im Preussischen
Staate während des Jahres 1879. Von A. Freiherrn von Fircks,
Mitglied des Königlichen statistischen Büreaus. — Die Sparcassen
im Preussischen Staate im Jahre 1879. Von Dr. G. Koch. — Die
Herstellung einer Statistik der Brände im Preussischen Staate.
Von Dr. Engel. — Die Fremdbürtigen im Preussischen Staate. —
Vorläufige Ergebnisse der im Jahre 1880 vorgenommenen Ermitte-
lungen der Ernteaussichten und des Ernteertrages der wichtigsten
feldmässig angebauten Früchte im Preussischen Staate. Von
Dr. Engel. — Die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung vom
1. December 1880 im Preussischen Staate. — Statistische Corre-
spondenz. Inhalt: Die Italienische Militär küche. — Die Kranken-
wärter in den Heilanstalten Preussens im Jahre 1878. — Fabri-
kation und Verbrauch von Salzfleisch und Conserven in Frank-
reich. — Weberbevölkerung des Handelskammerbezirks Lauban.
— Die Schwedischen Sparcassen im Jahre 1877. — Cautionsdar-
lehne. — Verpflegung des Französischen Heeres. — Londoner
Bauten. — Die Italienische Auswanderung 1879. — Taufen und
Trauungen bei den evangelischen Gemeinden der Provinz Branden-
burg.— Die Häuser und die Wohnungen der Stadt Paris. — Die
Londoner Wasserwerke. — Bebauung der Stadt Paris. — Die
Einschätzungen zur Einkommensteuer im Königreich Sachsen in
den Jahren 1878 und 1879. — Die Thätigkeit der Preussischen
Schwurgerichte im Jahre 1878. — Die Verunglückungen in den
Bergwerken Grossbritanniens und Irlands und die Bergarbeiter-
unfallversicherung. — Die rückfälligen Verbrecher in Frankreich.
— Provinzialverwaltung in England und Wales. — Die Bewegung
der Bevölkerung in Russland. — Die Eisenbahnen Schwedens. —
Die Taufen und Trauungen bei der evangelischen Bevölkerung
der Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau.
— Das Eisen in Schweden. — Die Verwaltung der indirecten
Steuern, Gebühren u. s. w. in Preussen 1879/80. — Die Bewegung
der Getreidepreise u. s. w. in den sogenannten Erntejahren. —
Zur Lebensversicherung in Frankreich. — Schutz der iu Fabriken
arbeitenden Kinder. — Norwegens Seefischerei von 1869 bis 1878.
— Die Europäische Einwanderung nach den Vereinigten Staaten
von Amerika. — Findlinge in Italien. — Das öffentliche Fuhr-
wesen in Berlin und Paris. — Zur Haftpflichtgesetzgebung in
Frankreich. — Das Pfandbriefdarlebnswesen in Oesterreich-
Ungarn. — Die Verpflegung der Italienischen Militärpferde. —
Die Französische Seefischerei 1879. — Die Auswanderung aus
Irland im Jahre 1879. — Belgische Knappschaftsvereine. — Die
Concurrenz auf dem Weltmärkte seitens der Vereinigten Staaten
von Amerika. — Die Sterblichkeit in Preussen in den Jahren
1875 bis 1879. — Die Steuerherabsetzungen in Frankreich seit
1871. — Die Lebensversicherung in Grossbritannien . und Irland.
— Entwickelung der Belgischen Handelsbeziehungen. — Die
Landgemeinden im Preussischen Staate mit weniger als 2 000 Ein-
wohnern. — Der Immobiliarbesitz der religiösen Ordensgesell-
schaften in Frankreich.
Als besondere Beilagen sind diesem Hefte beigegeben:
Register des Inhalts der bis jetzt erschienenen 20 Jahrgänge
(1861 bis 1880) der Zeitschrift des Königlich Preussischen sta-
tistischen Büreaus. Im Aufträge des Herausgebers der Zeit-
schrift und unter Leitung von A. Petersilie bearbeitet von
Th. Feuerstake. — Wirkliche und Mittelpreise der wichtigsten
Lebensmittel für Menschen und Thiere in den bedeutendsten
Marktorten der Preussischen Monarchie während des Kalender-
jahres 1880 bezw. Erntejabres 1879/80. — Stand und Bewegung
der Bevölkerung in den landräth liehen Kreisen bezw. Oberamts-
bezirken und selbstständigen Städten des Preussischen Staates
während des Jahres 1879. — Verzeichniss der periodischen und
anderen Schriften, welche im Verlage des Königlich Preussischen
statistischen Büreaus erschienen und durch jede Buchhandlung
zu beziehen sind. — Inserate.
üebersichten über Production, Verkehr und Handel in der
Weltwirthschaft. Von Prof. Dr. F. X. von Neumann-Spallart.
Jahrgang 1879. Stuttgart. Verlag von Julius Maier 1880.
Das vorliegende Werk gehört in einen umfangreichen Plan.
Der Verfasser beschäftigt sich seit einer Reihe von Jahren mit
der Aufgabe, die Fluctuationen in der Producirung der Massen-
güter und im Stande der Grossindustrie, sovrie die Fortschritte
der Verkehrsmittel und des Welthandels zahlenmässig zu fixiren.
Hie Resultate erschienen zuerst in dem „Geographischen Jahr-
huche“; seit vorigem Jahre jedoch "werden sie selbstständig her-
ausgegeben, um von nun an jährlich zu erscheinen und somit
fortlaufend ein getreues Abbild der Weltwirthschaft zu liefern.
Alle statistischen Bureaus der Erde, die grossen Handlungshäuser
der Seehafenplätze, Associationen, Vereine und einzelne gelehrte
Forscher schafften ein reichliches Material herbei und unter den
Händen des bewährten Herausgebers kam es in eine gedrängte,
knappe und übersichtliche Form.
Der Inhalt zerfällt in 5 Cäpitel: I. Weltwirthschaft; II. die
wichtigsten Handelsgüter (Nahrungsmittel, Genussmittel, Roh-
stoffe); III. die ümlaufsmittel in der Weltwirthschaft; IV. die Ver-
kehrsmittel; V. der Welthandel. Capitel IV., welches sich nicht
weniger durch Sorgfalt und Reichhaltigkeit auszeichnet als die
anderen, enthält Mittheilungen über die Ausbreitung und. den
gegenwärtigen Stand der Eisenbahnen sowie über deren Anlage-
kosten, Betriebspark etc, in allen Ländern der Erde; ferner über
den zeitigen Stand der Handelsmarine, über den Betrieb des
Suezcanals, über die Entwickelung des gesammten Telegraphen-
verkehrs; endlich über den Weltpostverkehr. Wir können das
Buch allen denen, welche sich für den grossen Verkehr inter-
essiren, empfehlen, da sich eine Fülle anregenden und belehren-
den Stoffes darin vorfindet.
Allgemeine Darstellung des centralen Eisenbahnabrechunngs-
systems in England und Betrachtungen über die Vortheile der Ein-
führung dieses Systems in Russland. Von Hugh Garlile. Riga
1880. 56 S.
Das Buch plädirt, wie der Titel schon andeutet, für die
Adoptirung des Englischen Centralabrechnungssystems im ge-
sammten Europäischen Russland. Der Verfasser hat dasselbe ein-
gehend studirt und ist von den Vortheilen, welche es mit sich
bringt, überzeugt. Um auch die massgebenden Factoren, d. h. die.
Verwaltungen der Eisenbahnen und die Verkehrsinteressenten,
mit derselben Ueberzeugung zu erfüllen, giebt er in seinem Buche
eine Darstellung von der Functionirung des „Glearinghouse“ und
erläutert dieselbe durch Abrechnungsbeispiele mit zahlreichen
Tabellen. Er empfiehlt, für ein oder das andere Eisenbahnnetz
Russlands das Englische Abrechnungssystem probeweise einzu-
führen und von dem Ausfall dieses Versuches die Ausdehnung
auf alle anderen Russischen Eisenbahnen abhängig zu machen.
Die sehr klare Darstellung, welche der Verfasser von der
Thätigkeit des Clearinghouse giebt, macht das Buch auch allen
denen werthvoll, welche sich über diese Einrichtung unterrichten
wollen. F. W.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
K. K. pr. Böhmische Westbahn.
Rakonitz - Protiviner Staatsbahn.
Mit 1. April 1881 gelangt zum Localgüter-
tarif der Böhmischen Westbahn vom l.Oc-
tober 1876 der Nachtrag VIII, und zum
Localgütertarif der Rakonitz - Protiviner
Staatsbahn vom 15. Januar 1877 der Nach-
trag IX zur Einführung.
Oberwähnte Nachträge enthalten:
I. Abänderung und Ergänzung der Tarif-
bestimmungen.
II. Aenderungen und Ergänzungen der
Waaren-Glassification, und
III. Einführung einer Zählgebühr für
Holzsendungen, und werden dieselben über
Verlangen im commerciellen Bureau der
gefertigten Direction, sowie auch in den
Stationen unentgeltlich verabfolgt. Prag,
am 12, März 1881. Die Betriebs-Direction
der K. K. pr. Böhmischen Westbahn und
zugleich als betriehsführende Direction
der Rakonitz-Protiviner Staatsbabn. (715)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn. Die mit Nachtrag X unseres
Localgütertarifs sub III. 1 publicirte,
mittelst Bekanntmachung vom 5. De-
cember pr. weiter gewährte Ermässigung
für Steinsendungen ab Striegau nach
Schmolz etc. wird nochmals bis 30. Sep-
tember er. incl. prolongirt. Breslau,
10. März 1881. Directorium. (721)
Eisenbahnen in Elsass-Lothrin-
gen. Am 1. .^ril d. J. wird die diesseitige
Bahnstrecke Wadgassen - Völklingen dem
Betriebe übergeben und treten gleichzeitig
die Entfernungen und Frachtsätze für die
Stationen Hostenbach und Völklingen des
diesseitigen Local - Gütertarifs in Kraft.
Der Güterverkehr der Station Hostenbach
bleibt vorläufig auf den Versand von Koh-
len beschränkt. Strassburg, den 9. März
1881. Kaiserl, General-Direction. (717)
Eisenbahnen in Eisass -L othrin-
gen. Am 1. k. M. kommt ein Anhang zu
unserem Local-Gütertarif an Stelle des-
jenigen vom 1. April 1880 mit theilweisen
’Frachtermässigungen zur Einführung.
Strassburg, den 9. März 1881. Kaiserliche
General-Direction der Eisenbahnen in
EIsass-Lothringen. (716)
Märkisch - Posener Eisenbahn.
Vom 1. Mai d. J. ab kommt auf der dies-
seitigen Bahn beim Transport derjenigen
Güter, deren Bedeckung durch die bahn-
polizeilichen Vorschriften geboten ist, die
tarifmässige Decken-Miethe in gleicher
Weise zur Erhebung, wie bei denjenigen
Gütern, deren Deckung zur Erfüllung zoll-
gesetzlicher Vorschriften erfolgt. Guben,
den 7. März 1881. Die Direction. (705)
Marienburg-Mlaw'kaer Eisenbahn.
Mit dem 15. März er. treten die Nach-
träge 1 und 2 zu unserem Localtarif über
die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren in Kraft. Dieselben
enthalten Modificationen der Zusatzbestim-
mtingen zum Betriebsreglement und der
Tarifverschriften und sind bei unseren
Stationen einzusehen. Danzig, den 14. März
1881. Die Direction. (720)
U. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Für die Beförderung von Steinkohlen etc.
in Sendungen von 50 000 kg bezw. 10 000 kg
von Station Buer — Zeche Hugo — und
Gladbeck — Zeche Graf Moltke — treten
im Bergisch - Märkisch - Niederländischen
Kohlen-Verkehr viaVenlo directe Sätze in
Kraft, während die im gleichen Verkehr
für Sendungen von 10 000 kg von Station
Bismarck i/W. — Zeche Graf Bismarck —
und Holzwickede — Zeche Massen — be-
stehenden Sätze theilweise ermässigt wer-
den. Das Nähere ist auf den betreffenden
Güter-Expeditionen zu erfahren. Elberfeld,
den 10. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (702)
Berlin - Braunschweig - Halberstadt - Lau-
sitzer Verband. Mit dem 15. März 1881
tritt zum Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
vom 1. Juli 1880 der II. Nachtrag in Kraft.
Derselbe enthält neue directe Sätze für
den städtischen Gentralviehhof Berlin, für
die Stationen Delitzsch, Halle und Leipzig
der Halle - Sorau - Gubener Bahn, sowie
Druckfehlerberichtigungen, und ist von
den Verbandsexpeditionen zum Preise von
0,10 pro Exemplar zu beziehen. Berlin,
den 10. März 1881. Die Direction der
Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (718)
Deutsch - Russischer Eisenbahnverband.
Vom 1. April 1881 neuen Styls ab tritt ein
VI. Nachtrag zum Anhang II des Deutsch-
Russischen Gütertarifs vom 1. Januar 18801
n. St. in Kraft, welcher die Aufnahme dei
Stationen Annen und Witten der Rheini-
schen Eisenbahn in den obigen Anhang!
mit den daselbst für die gleichnamigen
Stationen der Bergisch-MärMschen Eisen-,
bahn bereits bestehenden Frachtsätzen,
für die Ausnahmetarife 1, II und III, sowii^
Frachtsätze für dieselben Ausnahmetarife
im Verkehr mit den Stationen Schwelm
und Mülheim an der Ruhr der Bergisch-
Märkischen und Rheinischen Eisenbahn
und mit Zarizyn, Station der Graesi-Zari-j
zyner Eisenbahn, enthält. i
Exemplare dieses Nachtrags sind von
den dem Anhänge II angehörigen Verr
bandstationen käuflich zu beziehen. Brom-
berg, den 2. März 1881. Königliche Eisen-
bahndirection als geschäftsführende Ver?
waltung. (726 J)
Deutsch - Russischer EisenbahnTerband.1
Zum Deutsch-Russischen Gütertarif vom»
. Januar 1880 n. St. ist ein VII. Nachtrag "
301
t
I
I
I
mit Giltigkeit Tom 1. Mai er. neuen Stils
erschienen.
Derselbe enthält:
Die Einführung eines Zuschlages (Expe-
ditionsgebühr) von 1,83 Kopeken pro
100 kg, welcher zu Gunsten der Russi-
schen Eisenbahnen in den im obigen
Nachtrage näher hezeichneten Verkehrs-
relationen für die Classen A und B sowie
für die Artikeltarife 2 bis 8 neben den
tarifmässigen Frachtsätzen erhoben wird;
Aufnahme der Station Witten der Rheini-
schen Eisenbahn in den obigen Gütertarif
mit den daselbst bereits enthaltenen Ent-
fernungen und Frachtsätzen der gleich-
namigen Station der ßergisch-Märkischen
Eisenbahn; Aufnahme der Station Sokolka
der St. Petersburg-Warschauer Eisenbahn
in den Gütertarif für den Salzverkehr in
Wagenladungen mit Inowrazlaw, Station
der Oberschlesischen Eisenbahn , via
Alexandrowo; Berichtigung der Zusatzbe-
stimmungen zu § 53 des Betriebsreglements.
Exemplare des VII. Nachtrages zum
Gütertarif sind von den Verbandstationen
käuflich zu beziehen. Bromberg, den
11. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als gesebäftsführende Verwal-
tung. (727 J)
königliche Militär-Eisenbahn. Im
Gypsverkehr von Sperenberg nach der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn
treten für die Stationen Ferdinandstein
und Podejuch vom 1. Mai 1881 ab erhöhte
Tarifsätze in Kraft; dieselben sind bei den
diesseitigen Stationen und der Betriebs-
Abtheilung Militär-Bahnhof in Schöneberg
zu erfahren. Schöneberg, den 14. März
1881. (731 J)
Am 15. März tritt Nachtrag V zum Hol-
ländisch - Südwestdeutschen Tarif heft 2,
enthaltend Aenderung der Routen im Ver-
kehr mit Basel, in Kraft. Auskunft er-
theilt die Güterexpedition Basel. Strass-
burg, den 11. März 1881. Kaiserliche Ge-
neraldirection der Eisenbahnen in Elsass-
Lothringen. (733)
Magdeburg - Bayerischer Verband. Am
10. März d. J. gelangen für den Güterver-
kehr zwischen Nürnberg (Station 'der
Bayerischen Staatsbahn) und Brockhöfe
(Station des Bezirks der Königlichen Eisen-
bahn-Direction Magdeburg) directe Fracht-
sätze via Hof - Leipzig zur Einführung,
welche hei den Expeditionen der vorge-
nannten Stationen zu erfahren sind. Dres-
den, am 10. März 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwai-
tung. (708)
Mitteldeutscher Eisenbahn- Verband. Mit
dem 1. April er. treten die Nachträge II
zu den Gütertarifheften No. 1, 2, 3 und 4,
sowie Nachtrag II zu Tarifheft No. 5 in
Kraft, weiche Berichtigungen bezw. Aen-
derungen seitheriger, sowie neue Fracht-
sätze für verschiedene in den directen Ver-
kehr einbezogene Stationen enthalten.
Soweit durch dieAenderungen Erhöhungen
herheigeführt werden, treten dieselben
vom 1. Mai er. ab in Kraft.
Näheres ist in den Verbands-Güterexpe-
ditionen zu erfahren, woselbst auch die
Nachträge zu den darauf vorgedruckten
Preisen käuflich zu haben sind. Erfurt,
den 7. März 1881. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (707)
Mitteldeutscher Eisenbahn- Verband. In
Ergänzung der diesseitigen Bekanntma-
chung vom 7. d'. Mts. bringen wir zur
öffentlichen Kenntniss, dass durch den
zur Ausgabe gelangenden Nachtrag 1 zum
Gütertarifheft No. 1 auch die directen
Tarifsätze für Frankfurt a/0. C. Gr. B. im
Verkehr mit Stationen der Oberschlesi-
schen, Main-Weser- und Main-Neckarbahn,
des Eisenbahn- Directionsbezirks Frank-
furt a/M, sowie der Lothringisch-Luxem-
burgischen Bahnen vom 1. Mai d. J. ab
zur Aufhebung gebracht werden. Erfurt,
11. März 1881. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. (719)
Mit dem 1. Mai d. J. treten im nach-
barlichen Güter-Tarif zwischen der Meck-
lenburgischen Friedrich-Franz- undBerlin-
Stettmer Eisenbahn einerseits und der
Berliner Nordbahn ete. andererseits vom
20. Februar 1878 die nachbezeichneten
Frachtsätze ausser Kraft;
1. Die directen Tarifsätze zwischen Leipzig
H. S. G. E. einerseits und sämmtlichen
Stationen der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Bahn andererseits.
2. Die directen Tarifsätze zwisch en Leipzig
B. A. E. einerseits und Neu-Brandenburg
M. Fr. Fr. Bahn andererseits.
3. Die directen Tarifsätze zwischen Leipzig
B. A. E. einerseits und Bützow, Güstrow,
Rostock und Schwaan andererseits auf der
Route via Bitterfeld-ßerlin-Oranienburg-
Neu-Brandenburg.
4. Die directen Frachtsätze zwischen Halle
B. A. E. und Neu-Brandenburg M. F)r. Fr.
Bahn.
5. Die directen Tarifsätze zwischen Halle
B. A. E. einerseits und Bützow, Güstrow,
Rostock und Schwaan andererseits.
Es werden, soweit dies nicht schon jetzt
durchgeführt ist, die Relationen sub 1—5
wie folgt ersetzt:
ad 1. Es bleiben directe Tarifsätze für
Leipzig B. A. E. und Leipzig M. H. E.
(letztere im Leipzig-Magdeburg -Nieder-
deutschen Verbände) bestehen.
ad 2. Es bestehen für Leipzig B. A. E -
Neu-Brandenburg via Oranienburg-Berlin
directe Frachtsätze im Stettin-Märkisch-
Sächsischen Verband-Tarif.
ad 3. Es kommen für die gleichen Re-
lationen directe Taxen über die Route via
Zerbst-Stendal-Wittenberge-Hagenow zur
Einführung.
ad 4. Es bestehen directe Taxen für
Halle B. A. E.-Neu-Brandenburg Nordbahn
via Oranienburg-Berlin im Stettin-ßerlin-
Thüringischen Verband-Tarif.
ad 5. Es bleiben directe Taxen für
Halle M. H. E. bestehen.
Auskunft über die neuen Frachtsätze
ertheilen die Tarif- Bureaus der Berlin-
Anhaltischen,MecklenburgischenFriedrich-
Franz Eisenbahn und der Königlichen
Eisenbahndirection Magdeburg. Berlin,
12. März 1881. Königl. Eisenbahndirection
als geschäftsführende Verwaltung. (725 J)
Niedersächsisch-Ostdeutscher Eisenbahn-
Verband. Unter Bezugnahme auf unsere
Bekanntmachung vom 11. Februar er. brin-
gen wir zur Kenntniss, dass der Satz des
Specialtarifs HI 0,57 pro 100 kg ab
Rüdersdorf K. 0. im Verkehr mit Witten-
berge des Eisenbahndirectionsbezirks Mag-
deburg resp. der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn im rubricirten Verbände erst mit
dem 1. April er. zur Erhebung gelangt.
Die unter Anwendung dieses Frachtsatzes
etwa entstandenen Frachtdifferenzen wer-
den im Reclamationswege erstattet wer-
den. ßromberg, den 7. März 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction als geschäfts-
führende Verwaltung. (729 J)
Am 1. April 1881 treten dieNachträgeV
zu den Heften 1, 2 u.3 des Tarifs für den
Norddeutsch - Sächsischen Verbandsgüter-
verkehr in Kraft. Exemplare der Tarif-
nachträge sind bei den betheiligten Güter-
expeditionen zu erlangen. Dresden, am
8. März 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung. (697)
Oberschlesischer Steinkohlen - Verkehr.
Die Gültigkeitsdauer der im Nachtrag I
(sub II) zum gemeinschaftlichen Tarif der
0. S., N. M. und Berlin-Stettlner Eisen-
bahn vom 1. Juli 1877, sowie der in den
Nachträgen 1 und III (sub b) zum Tarif
der Oberschlesischen u. Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Bahn vom 1. April 1878
enthaltenen Frachtsätze für Oberschlesische
Steinkohlen nach Stettin, Damm und Ca-
rolinenhorst der Berlin - Stettiner Bahn
bezw. nach den Stationen Neumülil-
Kutzdorf bis Podejuch der Breslau-
Freiburger Bahn wird widerruflich bis
31. März 1882 verlängert. Breslau, den 7.
März 1881. Königliche Direction der Ober-
schlesischen Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (699)
Im Ostdentsch-Niederländischen Verbände
kommen für den Verkehr zwischen Cott-
bus und Helder von jetzt an nachstehende
directe Tarifsätze zur Anwendung:
für Stückgut . . . 8,34 pro 100 kg,
„ Classe A2 . . . 4,25 „ „ 100 „
„ Specialtarif III . 1,94 „ „ 100 „
Hannover, den 7. März 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (71 1)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verband.
Vom 1. März d. J. kommen für die im
rubricirten Verbände nach dem städti-
schen Central-Viehhofe bei Station
Friedrichsberg der Berliner Ring-
bahn bestimmten Viehtransporte (excl.
Pferde) in Einzelsendungen und Wagen-
ladungen die für Station Berlin geltenden
Frachtsätze unter Zuschlag einer Ueber-
fuhrgebühr von 7,20 M pro Wagen, wel-
cher Betrag auch für halbe Wagenladun-
gen und Einzelviehsendungen voll zu er-
heben ist, zur Anwendung.
Für die auf dem Viehhofe zur Entla-
dung kommenden Wagen beträgt die Des-
infectionsgebühr
2 M für einen einbödigen Wagen,
3 für einen Etagewagen.
Breslau, den 7. März 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
Namens der Verbandsverwaltungen. (704)
Rnmänisch-Galizisch-Deatscher Verband-
Güter - Verkehr. Nach den im Fürsten-
thum Rumänien geltenden gesetzlichen
Bestimmungen sind alle Sendungen,
welche im Ganzen, oder deren einzelne
Colli nicht mehr als 5 kg wiegen, dem
Postzwange unterworfen, und daher auf
Grund des § 48 Absatz I Punkt 2 des Be-
triebs-Reglements vom Eisenbahn-Trans-
porte ausgeschlossen. Breslau, den 3. März
1881. Im Aufträge der Verbands- Verwal-
tungen: Königliche Direction der Ober-
schlesischen Eisenbahn. (723)
Mit 21. März, bezw. soweit Erhöhungen
in Frage kommen, mit 10. Mai 1881 tritt
Nachtrag I zum Uebernahmetarif für den
Verkehr zwischen den Stationen des nord-
westlichen Böhmens und Dresden-Elbquai
in Kraft. Derselbe enthält neue Fracht-
sätze für Pilsen-Priesener Stationen und
ist bei Güterexpedition Dresden- Altstadt zu
erlangen. Dresden, am 2. März 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung. (734)
Grossherzoglich Badische Staats-
eisenbahnen. Die Frachtsätze desüeber-
nahmetarifs für Singen Bad. Bahn im
V erkehr mit Stationen der Schweizerischen
Nordostbahn sind theilweise ermässigt
worden.
Für den Verkehr der Badischen Sta-
tionen Singen, Schaff hausen und Constanz
unter sich treten die im Localtarif der
302
Schweizerischen ^ordostbahn für die
gleichnamigen Schweizerischen Stationen
enthaltenen Sätze auch für die betreffen-
den Badischen Strecken in Wirksamkeit,
soweit sie billiger sind als die bezüglichen
Sätze des internen Badischen Tarifs.
Das Nähere ist bei den genannten Sta-
tionen zu erfahren. Karlsruhe, den 10. März
1881. Generaldirection. (696)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Für den Verkehr zwischen der Badi-
schen Station Mannheim einerseits und
Stationen des diesseitigen Directions-
bezirks andererseits finden vom 1. d. Mts.
ab die im Heft No. 1 für den Güterver-
kehr zwischen Stationen unseres Direc-
tionsbezirks und Hessischen Stationen für
die Hessische Station Mannheim vorge-
sehenen Tarifsätze «auch für die gleich-
namige Badische Station Mannheim inso-
weit Anwendung, als für die fraglichen
Relationen Tarifsätze im Mitteldeutschen
Tarifheft No. 4 nicht enthalten sind.
Näheres hierüber ist auf den betreffen-
den Stationen zu erfragen. Frankfurt a. M-,
den 7. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (710)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport-Artikel.
Mit dem Tage der Eröffnung der Gruben
Kreuzgraben und Trenkelbach, welche für
Trenkelbach am 15. d. M. erfolgt und für
Kreuzgraben noch besonders bekannt ge-
macht werden wird, werden die gleich-
namigen Stationen in den directen Eohlen-
verkelir mit der Reichsbahn und den
Schweizerischen Bahnen einbezogen und
zwar mit folgenden Sätzen:
1. im Kohlen ausnahmetarif No. 9:
Kreuzgraben und Trenkelbach mit
den Sätzen von Friedrichsthal
Grube;
2. im Kohlenausnahmetarif No. 12:
Kreuzgraben mit den Sätzen von
Völklingen,
Trenkelbach mit den Sätzen von
Friedrichsthal Stat.;
3. im Kohlentarif No. 16:
Kreuzgraben mit den Sätzen von
Völklingen,
Trenkelbach mit den Sätzen von
Friedrichsthal Grube.
Frankfurt a/M. - Sachsenhausen, den
9. März 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection. (700)
Königlich Sächsische Staatseisen-
bahnen. Mit Genehmigung des König-
lichen Finanzministeriums kommen im
Bereiche der Sächsischen Staats-
eisenbahnen (also vorläufig unter Aus-
schluss der mitverwalteten Privateisen-
bahnen Altenburg-Zeitz, Gaschwitz-Meusel-
witz, Zittau-Reichenberg und Wüsten brand-
Lugau) für lange Nadelholzstämme in
rohem Zustande (Stamm- und Rundholz),
soweit zu deren Transport je zwei-
Wagen von zusammen 20000kgTrag-
kraft pro Frachtbriefsendung ver-
wendet werden und die Fracht hier-
für bez ahlt wird, vom 20. dieses Mo-
nats ab die Sätze des Specialtarifs III
in Anwendung.
Von welchem Zeitpunkte ab diese Er-
mässigung event. auch für den Bereich
der gedachten Privateisenbahnen zur Ein-
führung kommen wird, bleibt besonderer
Bekanntmachung Vorbehalten. Dresden,
am 12. März 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisenbah-
nen. von Tschirschky. (709)
K. K. priv. Eisenbahn Piisen-Prie-
sen (Komotau). Am 1. April 1881 tritt
Nachtrag XII zum Reglement und zu den
allgemeinen Tarifen für Eilgüter und ge-
wöhnlichen Güter, gütig vom Tage der
Betriebs - Eröffnung der Strecke Pilsen-
Neuem (20. September 1879) in Kraft.
Derselbe enthält: I. Abänderung und
Ergänzung der Tarifbestimmungen, II.
Aenderung und Ergänzungen der Waaren-
classification, HI. Zählgebühr für Holz-
transporte.
Der neue Tarifnachtrag erliegt in den
gesellschaftlichen Stationen, sowie bei der
Direction in Prag (Stadtpark 1570/11) zur
Einsicht und kann daselbst bezogen wer-
den. Prag, am 9. März 1881. Die Direc-
tion. (703)
Für den Verkehr von den Stationen
Piesberg der Hannoverschen bezw. Evers-
burg der Oldenburgischen Eisenbahn nach
Rheinischen, Münster-Enscheder und Dort-
mund-Gronau-Enscheder Stationen sind
neue bezw. anderweite, theilweise er-
mässigte Ausnahme-Tarifsätze für Stein-
kohlen- und Bruchsteintransporte in Kraft
getreten.
Näheres ist bei den genannten Stationen
zu erfahren. Oldenburg, 1881 März 10.
Namens der betheiligten Verwaltungen :
Grosshzgl. Eisenbahn-Direction. (730 B&W)
Eisenbahnen in Eisass - Loth-
ringen. Nachtrag II zu dem Sndwest-
deutschen Ausnahmetarif vom 1. November
1879, theilweise ermässigte Frachtsätze
enthaltend, kommt mit dem 1. April d. J.
zur Einführung. (5 /^) Strassburg, den
9. März 1881. Kaiserliche Generaldirection
dpr Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. (7.32)
2. Eröfifiiungen etc.
Alföld - Fiumaner Eisenbahn. Der Ge-
sammttrajeetverkehr über die Donau bei
Gombos-Erdöd wurde am 8. März unbe-
schränkt eröffnet. Die Betriebs - Direc-
tion. (695)
3. Terkehrs- Störungen etc.
Böhmische Nordbahn. Seit dem 11. März
1. J. ist in Fol^e Hochwassers der Verkehr
der Züge in der Strecke von ßakow bis
Böhm. Leipa behindert.
Die Dauer dieser Verkehrsstörung lässt
sich nicht bestimmen, jedoch werden wir
die Wiedereröffnung des ungehinderten
Verkehres im Vereinsblatte sofort bekannt
geben.
Erste Ungarisch - Galizische Eisenbahn.
Wegen Eisganges auf der Ondawa ist
zwischen den Stationen Banaz und Terebes
der Güterverkehr auf ca. 8 Tage gänzlich
sistirt. Reisende, Post, Gepäck und Eil-
güter werden während der Störung nur
bei den Zügen 1 und 2 durch Umsteigen
resp. Uebertragen befördert. Gemischte
Züge 9 und 10 verkehren während der
Störung blos zwischen Banaz und M. La-
borcz.
Ungarische Nordostbahn. Der Verkehr
auf unserer Bahn zwischen Nagy Käroly
und Szathmär musste in Folge von Hoch-
wasser am 9. d. M. gänzlich eingestellt
werden.
Die Wiederaufnahme des Verkehrs,
welche in 4—5 Tagen erfolgen dürfte,
werden wir seinerzeit gleichfalls zur
Kenntniss bringen.
4. General -Versammlungen.
K. K. priv. Galizische Earl-Lndwigbalm.
Die 25. ordentliche Generalversammlung
der Actionäre der K. K. priv. Galizischen
Karl-Ludwigbahn findet Samstag, den
14. Mai 1881, um 10 Uhr Vormittags
im Saale des Oesterreichischen Ingenieur-
und Architectenvereins in Wien, 1 , Eschen-
bachgasse No. 9, statt.
Tagesordnung:
1. Bericht des Revisionsausschusses über
den Rechnungsabschluss des Jahres 1880.
2. Jahresbericht des Verwaltungsrathes.
3. Verwendung des Reinerträgnisses vom
Jahre 1880.
4. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der Rechnungen des Jahres 1881.
5. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
Jene Herren Actionäre, welche sich im
Besitze von mindestens 40 Actign befin-
den und das Stimmrecht ausüben wollen,
haben in Gemässheit der §§ 22 und 26
der Statuten die besagte Anzahl Actien
längstens bis einschliesslich 15. April d. J.
zu hinterlegen und erhalten dagegen nebst
dem Erlagsscheine eine für die General-
versammlung gütige Legitimationskarte.
Die Hinterlegung der Actien kann ge-
schehen:
in Wien bei der Gesellschaftscasse,
„ Wien bei der K. K. priv. Oesterr.
Creditanstalt für Handel und Gewerbe,
„ Wien bei Herrn S. M. v. Rothschild,
„ Lemberg bei der Filiale der K. K.
priv. Oesterr. Creditanstalt für Handel
und Gewerbe,
„ Lemberg bei der K. K. priv. Galiz.
Actien-H)^othekenbank,
„ Krakau bei der Galiz. Bank für Handel
und Industrie,
„ Frankfurt a/M. bei den Herren M. A.
V. Rothschild und Söhne,
„ Berlin bei der Bank für Handel und
Industrie,
„ Breslau bei dem Schlesischen Bank-
verein, und zwar:
bei der Gesellschaftscasse in Wien mittelst
zweifach, bei allen übrigen Erlagsstellen
mittelst dreifach ausgefertigter, die Actien
in arithmetischer Ordnung enthaltender
Consignationen, welche bei den genannten
Gassen und Agenturen unentgeltlich ver-
abfolgt werden.
Wünscht ein Actionär sein Stimmrecht
durch einen anderen stimmberechtigten
Actionär auszuüben, so hat er die be-
treffende, auf den Namen des gewählten
Vertreters lautende Vollmacht auf der
Rückseite der Legitimationskarte auszu-
stellen und eigenhändig zu unterschreiben.
Diejenigen P, T. Herren Actionäre, welche
hiernach in den Besitz von durch Voll-
macht übertragenen Stimmen gelangen,
haben an sie übertragenen Legiti-
mations^arten (Vollmachtsurkunden) spä-
testens emen Tag vor der Generalversamm-
lung der Generaldirection einzuhändigen.
Je 40 Actien geben das Recht auf Eine
Stimme, kein Actionär kann jedoch mehr
als 25 Stimmen im eigenen und in Voll-
machtsnamen vertreten. Wien, am 5. März
1881. Der Verwaltungsrath. (701)
■
6. Ausloosungen.
Braunschweigische Eisenbahn. Unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachung
Herzoglichen Staatsministeriums vom 16.
Juli 1874, die Emission von 9 600 000 M
4)4 pCt. Prioritätsobligationen unserer
Gesellschaft betreffend, bringen wir hier-
mit zur Kenntniss, dass bei der heute
nach Massgabe der Bestimmungen im § 4
a. a. 0. in Gegenwart eines Notars statt- .
gehabten Ausloosung der am l. April
1881 zur Amortisation gelangenden Obli-
gationen folgende Nummern gezogen wor-
den sind.
a) 11 Stück ä 3 000 M:
No. 2 34 336 352 465 497 537 545 714 817
b) 25 Stück ä 1 500
No. 1148 1281 1358 1371 1430 14.53
1499 1750 1787 1813 1878 1945 2116
2177 2421 2781 3000 3031 3099 3105
3294 3443.
c) 96 Stück ä 300 ,/Ä:
No. 3676 3682 3788 3963 4078 40»1
4223 4233 4373 4429 4476 4662 4668
1482
2168
3146
h
4185
4791 %'■
4971 4998 6036 5049 6197 5365 6370 6476
5707 6719 5926 6099 6128 6227 6459 6560
6631 6641 6782 6813 6850 6903 7255 7639
7670 7724 7868 7983 8004 8135 8430 8475
8608 8511 8607 8666 8662 8804 9031 9164
9355 9485 9577 9649 9737 9758 10037 10058
10063 10210 10223 10233 10235 10239 10255
10259 10261 10270 10274 10295 10296 10547
10621 10760 10783 11138 11165 11330 11332
11428 11516 11559 11568 11577 11596 11691
11893 11962 12049 12074 12117.
Die Inhaber dieser Obligationen werden
hierdurch aufgefordert, dieselben Tora
1. April 1881 ab, mit welchem Tage die
Verzinsung aufhört, unter Beifügung der
dazu gehörigen nicht fälligen Zinscoupons
ein zu liefern
in Braunschweig bei unserer Hauptcasse
und dem Bankhause Lehmann Oppen-
heimer & Sohn,
in Berlin bei dem Bankhause Mendels-
sohn & Comp, und der Berliner Handels-
gesellschaft
und daselbst den Nennwerth der Obliga-
tionen nebst den Stückzinsen Tom 1. Ja-
nuar bis 31. März er. in Empfang zu neh-
men.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons
wird am Capitalbetrage der Obligationen
gekürzt.
Zugleich bringen wir in Erinnerung,
dass die nachbezeichneten, pro 1. April
1880 ausgeloosten und seitdem aus der
Verzinsung gefallenen Obligationen bis-
lang nicht präsentirt worden sind :
No. 1491 1548 2221 2657 2796 2872 2976
ä 1 500 M.
Ä' No. 3651 3771 5991 6696 7096 8762 8814
8896 9248 9319 9394 9618 9953 10148.
Die Inhaber dieser Obligationen werden
zur Vermeidung ferneren Zinsverlustes
nochmals zur Einlösung aufgefordert.
Braunschweig, den 3. Januar 1881. Di-
rection der Braunschw. Eisenbahngesell-
schaft. (206)
6. Convertirnng.
Lübeck-Büchener Eisenbahn. Auf Grund
der von dem Hohen Senate der Freien
und Hansestadt Lübeck unserer Gesell-
schaft ertheilten Genehmigung, die zufolge
Privilegiums des Hohen Senats vom 1. Mai
1675 emittirten 12 000 000 .-Ä 4%procentige
Prioritätsobligationen unserer Ge-
sellschaft in 4procentige zu convertiren,
machen wir von dem in § 6 des vorbe-
zeichneten Privilegiums vorbehaltenen
Rechte Gebrauch und kündigen hier-
durch die gedachten Obligationen, so-
weit solche noch nicht zur Amortisation
ausgeloost sind, zum 12. September 1881.
Der Nominalbetrag der gekündigten
Obligationen nebst 4% pCt. Zinsen davon
für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis 12. Sep-
tember 1881, mit welchem letzteren
Tage die Verzinsung aufhört, kann
vom 12. September 1881 an bis einschliess-
lich den 31. December 1881 gegen Ein-
reichung der Originalstücke nebst den
Coupons No. 12 (per 2. Januar 1882) bis
No. 20 und Talons, ausser bei unserer
Hauptcasse hierselbst bei den nach-
stehenden, von uns mit der Einlösung
betrauten Stellen:
in Hamburg bei der Norddeutschen
Bank,
in Berlin bei der Berliner Handelsgesell-
schaft und bei der Direction der Dis-
contogesellschaft,
,in Frankfurt a. M. bei M. A. von Roth-
schild & Söhne
in den üblichen Geschäftsstunden baar in
Empfang genommen werden.
Vom 1. Januar 1882 an erfolgt die Ein-
lösung nur noch bei unserer Hauptcasse
in Lübeck und bei der Norddeutschen
Bank in Hamburg.
Der Betrag der etwa fehlenden Coupons
wird bei der Einlösung von dem Capitale
der Obligationen in Abzug gebracht. Den
einzulösenden Obligationen ist ein nach
Appoints und arithmetisch geordnetes,
mit Namensunterschrift und Wohnungs-
angabe des Einlieferers, sowie mit dem
Datum versehenes Nummernverzeichniss
beizufügen. Formulare zu diesen Ver-
zeichnissen sind bei den vorbezeichneten
Einlösestellen vom 15. August d. J. an in
Empfang zu nehmen Lübeck, den
11. März 1881. Die Direction der Lübeck-
Büchener Eisenbahngesellschaft. Benda.
Brecht. (713)
7. SabmissioneUi
Berlin-Stettlner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 21. März er., Vormittags
von 9)^ Uhr ab sollen auf dem hiesigen
Personen-Bahnhofe gegen sofortige Baar-
zahlung an den Meistbietenden öffentlich
verkauft werden: alte Bahnschienen, Herz-
stücke, Schmelzeisen, verbranntes und
unverbr. Gusseisen, Gussstahl, eis. Bleche,
Morsepapier und diverse andere unbrauch-
bare Materialien und Gegenstände.
Die Verkaufsbedingungen nebst specieller
Uebersicht der zum Verkauf kommenden
Gegenstände sind im Termine und vorher
auf portofreie Anfragen gegen Erstattung
der Copialien mit 10 4 der Registratur
unseres Central bureaus hierselbst zu er-
fahren resp. zu erhalten. Ein Exemplar
derselben liegt
in der Redaction des Deutschen Submis-
sionsanzeigers,
im Bureau des Berliner Baumarkts und
in der Börsenregistratur in Berlin zur
unentgeltlichen Einsichtnahme aus. Stet-
tin, den 7. März 1881. Königliche Direc-
t'OP- (724 J)
Posen-CreuzburgerEisenbahngesellscliaft.
Es soll die Lieferung des Bedarfs an ca.
.300 000 kg 13 cm hohe Bessemer Stahl-
schienen im Wege der Submission ver-
geben werden. Offerten sind portofrei
und versiegelt mit der Aufschrift: „Sub-
mission auf Lieferung von Stahlschienen
für die Posen- Creuzburger Eisenbahn“ bis
zum Submissionstermin
Montag, den 28. März er . Vorm. 11 Uhr
an unser Maschinenamt hier St. Martin 21
einzureichen, wo auch die Bedingungen
und Zeichnung zur Einsicht ausliegen. Die
Letzteren können auch gegen portofreie
Einsendung von 75 4 unserm Secre-
tariat bezogen werden. Posen, den 10. März
1881. Die Direction. ‘ (698)
Thüringische Eisenbahn. Die Lieferung
von
4635 laufende Meter eichenen Weichen-
schwellen
soll im Wege der Submission vergeben
werden.
Bezügliche Offerten sind bis zu dem
auf den
24. dieses Monats, Vorm. 11)4 Uhr
anberaumten Submissionstermine an un-
sere Central -Materialiencontrole hier ein-
zureichen.
Die Lieferungsbedingungen können bei
genannter Dienststelle eingesehen oder
von derselben gegen Erstattung von 50 4
Copialiengebühren bezogen werden. Erfurt,
den 11. März 1881. Die Direction. (706)
Gesellschaft für den Betrieb Niederlän-
discher Staatseisenbahnen. Es soll die
Lieferung von
a) 4 000 000 kg Stahlschienen,
285 000 „ Stahl laschen,
68 000 „ Stahlunterlagsplatten ;
b) 48 000 „ Eiserne Schraubenbolzen
mit Muttern,
88 000 „ Eiserne Hacknägel
verdungen werden.
Submissionstermin Dienstag, 29.März
1881, Mittags 2 Uhr in unserem Cen-
tralbüreau in Utrecht, bis zu welchem
Offerten mit der Aufschrift „Offerten
auf die Lieferung von Stahlschienen
u. s. w,“ einzureichen sind.
Die Bedingungen werden auf franco
Anfrage abgegeben. Die Generaldirec-
tion. (712 D & C)
Bergiseh-Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
1. zwölf Stück Lastzug Locomotiven (nor-
male) mit Tender,
2. vier Stück Personenzug - Locomotiven
ohne Tender,
2. vier Stück Tender - Locomotiven für
Personenzüge
nebst den dazu erforderlichen Reserve-
stücken im Wege der öffentlichen Submis-
sion vergeben werden.
PRIVAT-ANZEIGEN.
Nfieder- und lioclibordi^e gebrauchte
Güterwagen, jedoch vollständig betriebs-
fähig und sehr gut erhalten, stehen zum
Werhauf bei der
Waggon-Leilianstalt Ludewig & Lange
Berlin, Friedrich - Strasse 108.
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Moskau 1872. | sclbstthät. 0 eltv opf app ftv at
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304
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hierselbst offen
Erstattung der Druckkostan ad 6 .
dem Canzlei-Vorstet
zogen werden.
Offerten ersuchei
Sonnabend, den
11 Uhr, mit rier Aul
„Offerte zur Lieferung von Locomotlven“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Mre^u hier ^inzu-
wart der etwa persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird. Elberfeld, 10. März
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (693)
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bewährter Methode unter langjähriger Oarantie.
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BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.;
305
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig^ster Jahrg-ang;.
Berlin, den 21. März 1881.
Dieser Kummer liegen die „Notizen über nene Tarife und Tarifänderun^en pro Febrnar 1881“ bei.
Inhalt: Ueber die Eisenbabnbauten in den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 188U- — Aus Oesterreieh-Ungarn. -
Italien. — Schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1879- — Verein Deutscher Maschineningenieure. — Miscellen. — Offizielle
Anzeigen; 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Bahnverwaltung. 3. Eröffnungen. 4. Betriebs-Störungen. 5. Zinscoupon-Binlösung. 6. Auszahlungen.
7. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
lieber die Eisenbahnbauten in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika im Jahre 1880
bringt die „Railroad Gazette“ einen längeren Bericht, dem wir
< nachstehende Daten entnehmen. Wie die Zeitung selbst sagt,
» kann der Bericht keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit
W machen, weil sie aus keiner anderen Quelle schöpft, als die An-
I-' gaben, welche ihr durch die einzelnen Bahnverwaltungen gemacht
r werden. Nun ist es eine bekannte Thatsache und erklärlich,
5 dass Amerikanische Eisenbahnverwaltungen sich bemühen, in
Berichten, welche für die Oeffentlichkeit bestimmt sind, ihre
Unternehmungen oft in zu rosigem Lichte , erscheinen zu
lassen, indessen laufen derartige Ungenauigkeiten mehr unter bei
Berechnung der finanziellen Ergebnisse, als bei den hier in Frage
stehenden Angaben über den baulichen Umfang der Unterneh-
mungen. Wir können also das hier Gegebene mindestens als re-,
lativ richtig annehmen, wozu umsomehr Veranlassung vorliegt,
als etwaige Irrthümer sich in den alljährlich wiederholten und
controlirten Zusammenstellungen unzweifelhaft ausgleichen.
Obwohl der Umfang der Eisenbahnbauten im Jahre 1880 nicht
ganz an das Jahr 1872 heranreicht, so ist ersteres doch in man-
*;J,cher Beziehung das Merkwürdigste des letzten Jahrzehnts in der
-> Entwickelung neuer Bahnlinien. Das Jahr 1872 war der Culmi-
nationspunkt einer Periode gewaltiger Thätigkeit und Unterneh-
mungslust, während 1880 nur ein zweites Jahr ist, in welchem in
dieser Hinsicht eine merkbare, ja beträchtliche Wiedergenesung
von der Flauheit „harter Zeiten“ zu Tage tritt. Im Jahre 1879
wurden 80 pCt. mehr Bahnen gebaut als 1878, und im Jahre 1880
56 pCt. mehr als 1879, und überhaupt erheblich mehr als in den
drei Jahren 1875 — 1877 zusammen.
Die Meilenzahl der vollendeten Bahnen betrug:
1872 . 7 340 Englische Meilen I 1879 . 4 570 Englische Meilen
1875 . 1 561 „ „ 1880 . 7 150 „ „
1878 . 2 916 „ „I
Nach Staatengruppen*) geordnet vertheilt sich diese Meilen-
zahl fojgendermassen :
1872
1875
1878
1879
1880
a) New-England
198
114
41
49
115
b) Middle States
1010
437
344
145
302
M South Atlantic States . . .
244
32
116
117
314
Golf States
560
34
218
280
837
e> South Interior
535
39
64
280
150
f) North Interior
1210
166
370
446
940
g) Northwest
3 086
357
1 254
2 465
2 915
h) Far West Interior ....
180
202
357
708
1348
i) Pacific States
317
180
152
80
229
Summe . . |
7 340 1 1561
2 916| 4 570
7 150
*) Es umfassen:
a) New-England: Maine, New-Hampshire, Vermont, Massa-
chusetts, Rhode Island, Connecticut.
Recht interessant wird diese Zusammenstellung erst, wenn
man die Meilenzahl auf die beiden Seiten des Mississippi vertheilt:
1872
1875
1878
1879
östlich des
Mississippi
4 353
pCt.
59.3
60,8
40.4
westlich des
Mississippi
2 987
612
1 738
3 285
5 698
pCt. Summe
59.6
71,9
79.6
7 340
1561
2 916
4 570
7150
Hieraus ist ersichtlich, dass die Zunahme neuer Bahnlinien
fast gänzlich auf der Westseite des Mississippi liegt; denn wäh-
rend östlich des Mississippi im Jahre 1880 nur 15 pCt. mehr
Bahnen gebaut wurden als 1879, beträgt diese Zunahme auf der
Westseite .71 pCt. Im Jahre 1872 und früher entwickelte sich die
Bauthätigkeit vorzugsweise in den Staaten östlich des Mississippi
und im Norden von Ohio, welche sich damals genau in derselben
Lage befanden, wie seither Minnesota, Jowa, Nebraska und Kansas,
d. h. die Entwickelung der Eisenbahnen hatte nicht gleichen
Schritt gehalten mit der Zunahme der Bevölkerung. Das Jahr
1872 gab auch diesen Staaten eine ziemliche Anzahl neuer Bahnen ;
indessen während der langen Geschäftsstille, die dem Jahre 1873
folgte, wurden kaum noch irgendwo Bahnen gebaut, um ein neues
Land aufzuschliessen, sondern was gebaut wurde diente lediglich
der Förderung und dem Nutzen eines schon eingeleiteten Ver-
kehrs und breitete sich daher naturgemäss nur über wohlbevöl-
kerte Staaten aus. Erst als das Geschäftsvertrauen zurückkehrte
und sich Geldmänner wiederum willig zeigten, ihre Capitalien in
speculativen Unternehmungen anzulegen, welche auf das künftige
Wachsthum des Landes basirten, wandten sie sich selbstverständ-
lich den Landstrichen zu und erschlossen sie, die die meisten
Chancen eines Gedeihens in sich trugen, und dies sind die Staaten
westlich des Mississippi.
Nachsteheöde Zusammenstellung führt diejenigen Staaten
auf, in denen entweder 1879 oder 1880 mehr als 300 Meilen Bahnen
gebaut worden sind:
b) The Middle States: New-York, New-Jersey, Pennsylvania,
Delaware, Maryland, District of Columbia.
c) The South Atlantic States: Virginia, North Carolina,
South Carolina, Georgia.
d) The Golf States: Florida, Alabama, Mississippi, Louisiana,
Texas.
e) The South Interior: Indian Territory, Arkansas, Tennes-
see, Kentucky, West Virginia.
f) The North Interior: Ohio, Michigan, Indiana.
g) The Northwest: Illinois, Wisconsin, Minnesota, Jowa, Mis-
souri, Kansas, Nebraska, Dakota.
h) The Far West Interior: den District zwischen Texas und
dem Nordwesten und den Pacificischen Staaten.
i) The Pacific States: California, Oregon und Washington
Territory.
1880
1879
1880
1879
Dakota .
Texas . . . 653 156 Colorado
New-Mexiko . 540 167 Illinois .
Ohio .... 500 209 Missouri
Jowa .... 457 500 Minnesota
Nebraska . . 377 285
Hiervon liegen nur die Staaten Ohio und Illinois östlich
des Mississippi. Obwohl Ohio schon sehr viele Bahnen besitzt,
von denen ein grosser Theil nur schlecht rentirt, so ist hierin in
den fetten Jahren doch kein Stillstand eingetreten; denn es hat
seit 1871 mehr Bahnen gebaut als irgend ein anderer Staat öst-
lich des Mississippi mit Ausnahme von Illinois und New-York,
und mehr seit 1872 (es waren dies neben den letzten beiden
Jahren die fetten Jahre für den Eisenbahnbau) als irgend ein
anderer der Oststaaten mit Ausnahme von Pennsylvania. Beide,
Ohio und Pennsylvania, haben seit 1872 ihre neuen Bahnen haupt-
sächlich zur Hebung des Localverkehrs gebaut; für Ohio allein
war überdies der Aufschwung des Kohlenbergbaues und der
Eisenindustrie Veranlassung zum Bau zahlreicher Bahnen. Seit
1872, als die frühere Eisenbahnbauaera ihren Höhepunkt erreichte,
haben nur Texas, Jowa und Kansas mehr Bahnen gebau, als Ohio,
wie dies aus folgender Zusammenstellung ersichtlich ist, in wel-
cher die Meilenzahl erbauter Bahnen derjenigen Staaten ange-
geben wird, welche von 1873 bis 1880, also in 8 Jahren, mehr als
1 000 Meilen ausgeführt haben :
Texas 2 042
Jowa 1 769
Kansas 1 556
Ohio 1 398
Minnesota 1 244
Missouri 1 191
Pennsylvania ..... 1 123
California 1 107
Illinois K
Colorado H
Dakota 1 (
New-York 1 (
Wisconsin 1 1 _
Indiana 1 012
Texas umfasst ein so enormes Landgebiet, — wahrschein-
lich drei Mal mehr als irgend ein anderer Staat — dass der Um-
fang der Bauten dort verhältnissmässig geringer ist als in an-
dern Staaten. Sechs der aufgezählten Staaten, nämlich Texas,
Kansas, Minnesota, California, Colorado und Dakota können
eigentlich neue genannt werden, und zwei oder drei der übrigen
haben noch einen grossen Theil unbewohntes Land. Wie schon
erwähnt, hat man hier erst in den letzten beiden Jahren einige
Anstrengung gemacht, durch den Bau von Eisenbahnen ein neues
Gebiet zu erschliessen, und obige Angaben beweisen, dass dies
im letzten Jahre mit grosser Kraft fortgeführt worden ist. Den-
noch sind diejenigen im Irrthum, welche glauben, dass ein Wieder-
aufleben des Eisenbahnbaues nur im fernen Westen stattgefunden
habe. Obige Nachweise über die Meilenzahl der Bauten in jedem
Staate und in jeder Gegend zeigen, dass von 1879 — 1880 in den
Vereinigten Staaten der durchschnittliche Zuwachs 56 pCt. er-
reichte; in derselben Zeit betrug der Zuwachs allein in New-Eng-
land und in den Mittelstaaten mehr als 100 pCt., in den Süd-
Atlantischen Staaten gegen 170 pCt, in der alten festen Staaten-
gruppe Ohio, Michigan und Indiana mehr als 100 pCt, dagegen
nur 18 pCt. in den acht Staaten im oberen Mississippi thal, ge-
nannt der „Nordwesten“, der im Westen die Staaten Dakota, Ne-
braska und Kansas umfasst; ferner weniger als 100 pCt. in dem
Gebiete westlich jener Staatengruppe, welche man das Innere des
fernen Westens nennt, und nahezu 200 pCt. in den Pacificischen
Staaten. Die Zunahme in den Nordweststaaten ist auch keines-
wegs eine allgemeine und verhältnissmässig gleiche. Minnesota
baute 1879 mehr als drei Mal soviel als im Jahre 1880, Kansas
ein halb Mal mehr, Jowa ein Zehntel mehr, und in Minnesota
war der Umfang der Bauten tbatsächlich gering, ja der geringste
innerhalb der letzten vier Jahre. Mit Ausnahme von Illinois, wo
die neuen Bahnen grossentheils gebaut wurden, um durchgehende
Linien herzustellen oder in der Absicht, den Verkehr von be-
stehenden Linien abzulenken, wurden die neuen Eisenbahnen im
Nordwesten hauptsächlich in unbewohnten Gegenden angelegt
oder zur Erhaltung solcher Districte, für die bisher in unzurei-
chender Weise gesorgt war. Dies trifft zu für einen so östlichen
Staat wie Wisconsin, welcher kein grosses Eisenbahnnetz besitzt,
und fast für alle westlich des Mississippi gelegenen Staaten, viel-
leicht mit alleiniger Ausnahme des östlichen Theils von Jowa.
Die Dakotalinien sind sämmtlich zur Unterstützung des Verkehrs
gebaut, obwohl sie keineswegs überlastet sind, was voraussicht-
lich auch nicht eintreten dürfte, selbst wenn das Land ziemlich
bebaut sein wird. (Schluss folgt.)
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 15. März 1881. (Wieder die Beamtenverstaatlichung.
Fahrpreisermässigungen. Ueberzählige Güter. Waarenstatistik.
Viehwagen. Rakos- Ujszasz. Orienthandel. Bahnobligationen.
Galizische Transversalbahn. Westbahn Verstaatlichung. Haftpflicht.
Veterinärmassregeln. Nordbahnprivilegium. Waggongesellschaft.
Gotthardbahn und Hellwag. Börsennotiz.)
Die Verstaatlichnng der Eisenbahubeamten bildet noch das
Thema der »Oesterr. Beamtenzeitung“. Es lasse sich die Eigen-
artigkeit des Eisenbahndienstes nicht dagegen einwenden; dessen *
stramme Handhabung und industrieller Betrieb sei doch auch in t
anderen Bedienstungen des Staats erforderlich. Der Militärdienst 'T
müsse gewiss stramm sein und der industrielle Betrieb sei auch \
beim Post- und Telegraphendienst erforderlich. Uebrigens be-
treibt der Staat ja auch Forst- und Landwirthschaft auf seinen ¥
Domänen; er hat Montanwerke, Buchdruckereien und Tabak- ‘ ;
fabriken im Betriebe; die in allen diesen Industrien Angestellten ' ■
sind Staatsbeamte; warum sollte es der Staatsbahnbedienstete
nicht sein? Ein plausibler Grund dagegen ist kaum denkbar, tt]
da doch nicht anzunehmen sei, die Regierung fasse die Möglich- J
keit ins Auge, die verstaatlichten Bahnen wieder einmal bei Geld- %
bedarf zu entstaatlichen. Die Stabilität der Stellung des Staats- ■{
beamten gebe ihm erst die rechte Weihe, identificire ihn mit den S
Interessen des Staats. Es sei ein Unrecht, die oft genug Leben 1
und Gesundheit riskirenden Bahnbediensteten deshalb als Ange- ■
stellte minderer Kategorie rangiren zu wollen. 1
Rücksichtlich der Fahrpreisermässigungen bei garantirten 1
Eisenbahnen wurde vom Oesterreichischen Handelsminister ein I
Erlass an die garantirten Oesterreichischen und gemeinsamen
Bahnen gerichtet, worin denselben untersagt wird, künftig Ver- s
einen und Corporationen aus eigener Machtvollkommenheit Fahr- \
begünstigungen zu gewähren. Der Minister fordert die Verwal- -
tungen auf, stets die Genehmigung der Regierung einzuholen. (
Wie die „N Fr. Pr.“ mittheilt, beabsichtigen die Bahnverwaltungen i
gegen den Erlass zu remonstriren, da sie sich durch die Forde- J
rung des Ministers in ihren Interessen geschädigt erachten. Man \
weist darauf hin, dass solche Fahrten der Vereine zu Turner-, ;
Sänger-, Feuerwehrtagen und ähnlichen Versammlungen haupt- j.
sächlich während des Sommers zur Hebung des Verkehrs wesent- -f
lieh beitragen. • {
Die Veröffentlichung überzähliger Güter und Gepäckstücke j
(exclusive leere Geschirre, wie Kisten und Fässer) durch das l
„Centralblatt für Eisenbahnen und Dampfschifffahrt“ nach einem J
zu diesem Zwecke verfassten Tabellenformular wurde über An- |
suchen der Wiener Handelskammer den in Wien einmündenden |
Eisenbahnen vom Handelsminister dahin aufgetragen, diese Ver- J
lautbarung versuchsweise für die Dauer des laufenden Jahres
und einmal im Monate vornehmen zu lassen. Die Verlautbarung
erfolgt vorläufig kostenfrei. Es wird von dem Erfolge dieser
Massnahme, über welchen die Bahnverwaltungen sowie die Kam-
mer bis Ende September laufenden Jahres an das Ministerium
zu berichten haben, abhängen, ob diese Veröffentlichungen, für :
welche dann eine mässige Vergütung eingehoben würde, fortzu- ,
setzen sind oder nicht.
Der Ungarische Gesetzentwurf über die Waarenstatistik, ,
welcher auch in dieser Zeitung erwähnt wurde, bat schon das
Unterhaus, passirt und soll nach der nun nicht mehr zu bezwei- *
feinden Sanctionirung dieses Gesetz schon am 1. April 1881 und (
damit die abermalige Belastung des Verkehrs in Wirksamkeit V
treten. An diesem Tage tritt auch die Erhöhung der staatlichen
Transportgebühr und Zuschlages in Ungarn ein. Bei der diesbe- ^
züglichen Kundmachung des Steuerinspectorats wurde zu be-
merken vergessen — was sich übrigens von selbst versteht — ‘
dass von der Ungarischen Steuerbehörde die Rede sei. Das
Waaren Statistikgesetz tragen wir nach.
Bezüglich der zum Viehtransporte dienenden Wagen wurde ^
vom Oesterreichischen Handelsministerium die ältere Verordnung ^
wegen Anschaffung von geschlossenen Viehwagen mit Luftklappen j
und Ersetzung der offenen Wagen durch gedeckte mit dem Vor- r
behalte zurückgezogen, dass für Viehtransporte aus Contumazan- ^
stalten, dann aus gewissen namentlich bezeichneten Ländern und J
Gegenden der Monarchie, endlich zur Winterszeit bei einer Kälte 4
von mehr als 3® die Verwendung offener Wagen auch fernerhin f
untersagt bleibt. In denselben sind die Thiere sonst auch bei i
ungünstiger Witterung oder gegen die Einwirkung der Sonnen- %
strahlen, insbesondere während des Stillstandes in den Stationen I
durch Flacher zu schützen, welche wie bei den Englischen und ■
Französischen Viehtransportwagen anzubringen sind. ■
Für den Bau der Bahnlinie Rakos-Ujszasz, durch welche I
eine directe Verbindung der Theissbahnlinien mit Pest — ohne H
Benutzung der Linie (Izegled-Pest der Oesterreichischen Staats- fl
bahn — geschaffen wird, fand die Verhandlung mit den Offeren- S
ten beim Communicationsministerium statt. Rakos ist eine der fl
Pest zunächst liegenden Stationen der Ungarischen Staatsbahn- V
linie Pest-Hatvan-Ruttek und Ujszasz die Szolnok zunächst lie- *
gende Station der Linie Szolnok-Hatvan. Durch die Wahl dieser;^
beiden Punkte wird die directe Verbindung der östlichen Linien f
der Ungarischen Staatsbahnen mit der Landeshauptstadt in einer T
möglichst kurzen Richtung durchgeführt. Die Länge der Linie };
Rakos-Ujszasz ist mit 75 km angenommen. Projectirt sind sieben f-
Zwischenstationen, und zwar: Maglod, Mende, Süly-Sap, Tapio- ,
Szecsö, Nagy-Kata, Tapio Szele und Györgye. Der Vollendungs- I
termin ist auf den 1. December 1881 angesetzt.
Ueber die Beschwerden betreffs des Handelsverkehrs der
Monarchie in den Orientländern wurde von der Wiener Handels-
kammer eine Expertise beschlossen. Gegenstand der Klagen sind
die Höhe der Tarife des Lloyd, gewisser Anschlussbahnen und
der Donau-Dampfschifffahrtsgesellschaft für einzelne Güterspecia-
litäten, die mit dem Werthe der Güter angeblich oft in argem
Missverhältnisse stehen, den Handel in diesen Artikeln fast zhr
Unmöglichkeit machen oder ihn auf andere Verkehrsrouten drän-
gen, theÜweise sogar auf ausländische Verkehrsanstalten verweisen.
Der Oesterreichische Verkehr sei auf unseren Transportanstalten
bisweilen ungünstiger gestellt als der ausländische Durchgangs-
verkehr; auch erschwere die Unklarheit der Tarife die sichere
Calculation der Fracht nach bestimmten Punkten.
Die Ausgabe der Oesterreichischeii Eiseiibabnobligationen
auf Grund des staatlichen Eisen bahn besitzes soll im Finanzmini-
sterium ventilirt worden sein. Es ist aber kaum glaublich, dass
dieses Project ernstlich genommen wird. Im Ganzen hat der
Oesterreichische Staat für sein Netz von rund 974 km an 77 Mil-
lionen für den Kauf, respective für den Bau der einzelnen Linien
verbraucht. Die Hauptobjecte seines Besitzes sind in dem vom
Budgetausschussc zusammengestellten Kosten summarium mit fol-
fjenden Beträgen eingestellt: Die Istrianer Bahn mit 12,7 Mil-
lonen, die Tarnow-Leluchower Bahn mit 13,3 Millionen, die Dal-
matiner Bahn mit 11 Millionen, die Rakonitz-Protiviner Bahn mit
16 Millionen, die Duiester Bahn mit 2,8 Millionen, die Braunau-
Strasswalchener Bahn mit 0,8 Millionen, die Bodenbacher Bahn-
strecke mit 2,5 Millionen, die Donau-Uferbahn mit 1 Million, die
südwestliche Linie mit 9,2 Millionen, die Linie Kriegsdorf-Römer-
stadt mit 0,6 Millionen, die Linie Tarvis-Pontafel mit 3,6 Millionen,
die Linie Unterdrauburg-Wolfsberg mit 1,9 Millionen, die Linie
Mürzzuschlag-Neuberg mit 0,6 Millionen und die Linie Brbersdorf-
Würbenthal mit 0,7 Millionen Gulden. Seitdem ist noch die für
den Arlbergbau ausgegebene Summe hinzugetreten.
Hinsichtlich Concessionirung der Galizischen Trausversalbahn
hat das Han<lelsministerium mit der Länderbank ein Ueberein-
kommen abgeschlossen. Die diesbezügliche Regierungsvorlage soll
noch während des gegenwärtigen Sessionsabschnittes im Reichs-
rathe eingebracht werden. Den Betrieb der Transversalbahn soll
die Lemberg-Czeruowitz-Jassy Bahn führen, welche mit den jungen
Galizischen Bahnen, insoweit sie deren Betrieb nicht übernimmt,
Cartelle über die Verkehrstheilung schliessen würde. Anlässlich
dieser Verhandlungen wird ein älteres grosses Eisenbahnproject
wieder ventilirt. Es handelt sich darum, die Galizische Trans-
versalbahn von dem vorläufig beabsichtigten Endpunkte Saybusch
nach Czacza an der Kaschau-Oderberger Bahn und von dort nach
Trencsin zum Anschlüsse an die Waagthalbahn zu führen; die
Combination findetihren Abschluss in demGedanken, dass diehieraus
eventuell resultirende Linie Husiatyn-Saybusch-Trencsin-Pressburg
am rechten Donauufer bis nach Wien geführt werden solle.
Die Verstaatlichung der Elisabeth Westbalm wurde vom Sub-
comite des Eisenbahnausschusses des Abgeordnetenhauses auf
Grund der Regierungsvorlage empfohlen (Den Bericht bringen wir
in einer der nächsten Nummern. Die Red.). Es wurden damit die
Einwendungen beseitigt, dass ein Bedürfniss für eine solche Trans-
action vorerst nicht vorhanden sei und die Frage erst dann spruch-
reif werde, wenn der Ausbau der Arlbergbahn näher gerückt sein
wird, zumal alsdann möglicherweise ein fiir den Staat vortheil-
bafterer Einlösungsmodus erreicht werden könnte. Die Gegner
dieser Verstaatlichung sind der Ansicht, dass inzwischen ein Aus-
hilfsmittel besteht, um der Gruppirung der Schienenwege ohne
irgend welche Belastung für den Staat Vorschub zu leisten, in-
dem man die sequestrirte Kronprinz Rudolfbahn im adihinistra-
tiven Wege mit der Kaiserin Elisabethbahn und Südbahn ver-
einigt und dadurch nicht unwesentliche Ersparnisse erzielt. Da-
gegen wurden durch einen Abgeordneten die weit grösseren Vor-
theile und Ersparnifese nachgewiesen, welche der Staat durch
diese Action erzielt.
Ueber die Haftpflicht der Eisenbahnen äusserte sich der ge-
feierte Rechtslehrer und Minister a. D. Professor Dr. Unger in
seinen gegenwärtig gehaltenen Vorlesungen wie folgt: Die Rück-
sicht auf vis major ist (ausser den andern angeführten Fällen) in
der in Betreff der Form verfehlten, in der Sache aber zutreffenden
Oesterreichischen Novelle vom 5. März 1869, betreffend die Haft-
pflicht der Eisenbahnen, gelegen, nach welcher die Eisenbahn für
Verletzungen, Beschädigungen, Tödtungen haftet, welche im und
durch den Betrieb der Bahn geschehen; sie kann sich nur dann
mit Erfolg entschuldigen, wenn sie das Vorhandensein der vis
major nachweisen kann. Da ist es wichtig, zu normiren, was
unter vis major zu verstehen ist. Beim Eisenbahnbetriebe reicht
<üe gewöhnliche diligentia nicht aus, es ist die sogenannte custodia
eiactissima nothwendig. Custodia selbst wurde im Römischen
Rechte als ein selbstständiges Moment neben der diligentia auf-
gefasst; wir sehen heute in der custodia kein Moment neben,
sondern ein Moment in der diligentia. Mit Bezugnahme auf das
Obige stellt sich nun die vis major als der Zufall dar, welcher
selbst durch die diligentia exactissima nicht hat abgewendet wer-
den können. (Uns bietet diese Ansicht nichts Neues. Man ver-
gleiche die eingehende Untersuchung Goldschmidt’s über den
Begriff der vis major in dessen Zeitschrift Bd. HI S. 60—118 und
331—385. Die Redaction.)
Die Unklarheit in den sanitätspolizeilichen Verordnungen hat
“^chfolgender Verwickelung Anlass gegeben, die von der
„Wiener Allgemeinen Zeitung“ mitgetheilt wird: „Eine Sendung
von 2 Waggons gesalzener Schweinehäute, die laut den bestehen-
den Vorschriften als trockene Häute betrachtet werden müssen,
sollten unlängst von Bukarest transito Ungarn, respective Nieder-
österreich und Böhmen, nach Sohrau in Preussisch-Schlesien
transportirt werden. Die Sendung passirte nach den gesetzlichen
Vorschriften mit Gesundheitspass die Contumazanstalt Vercierova
(Orsova), wurde aber beim Eintritte über die Böhmische Grenze
in der Station Böhmisch-Trübau sanitätspolizeilich angehalten und
auf Grund einer Verordnung der Böhmischen Statthalterei vom
Jahre 1880, welche den Uebertritt des Hornviehes, sowie der Häute
und Hörner von Wiederkäuern verbietet, zurückgewiesen. Die
Bezirkshauptmannschaft von Landskron leitete das strafgericht-
liche Verfahren wegen dieser Sendung gegen die Oesterreichische
Staatseisenbahngesellschaft ein und wurde dann im kurzen Ver-
fahren durch das Kreisgericht in Chrudim die Sendung als zu
Gunsten des Staates verfallen erklärt und die zwangsweise Ver-
äusserung innerhalb 3 Tage angeordnet. Durch den Umstand, dass
der Absender in Rumänien wohnt, unmöglich in dieser Zeit ver-
ständigt werden konnte und somit ihm ein Recurs gegen dieses
ganz exceptionelle, nicht begründete Verfahren unmöglich ge-
macht wurde, trat dieses Erkenntniss in Rechtskraft, und dürfte
somit der unerhörte Fall eintreten, dass eine Waare, die, wenn
sanitätspolizeiliche Gründe vorliegen, allerdings zurückgewiesen
werden kann, trotz der angeblichen sanitätspolizeilichen Gründe
confiscirt und im Lande verkauft wird, was im crassen Wider-
spruche zu dem Gesetze steht. Da es sich im vorliegenden Falle
aber um Schweinehäute handelt, die von der betreffenden Ver-
ordnung überhaupt nicht berührt werden können, so dürften die
ärarischen Organe wohl jedenfalls zum Schadenersatz heran-
gezogen werden und die Affaire zu begründeten Beschwerden An-
lass geben.
Die Emeuenmg des Nordbahnprivileginms hat bereits eine
ganze Literatur hervorgerufen, ln den Broschüren, sowie in den juri-
dischen und finanziellen Aufsätzen hierüber wird zumeist bestritten,
dass der Staat ein diesbezügliches Heimfall- oder Expropriationsrecht
habe, er müsse vielmehr nach Ablauf dieses Privilegiums das-
selbe unter nicht gar zu onerösen Bedingungen erneuern; als
solche wird die Verleihung einer 90jährigen Concession gegen die
Uebernahme der kleinen den Staat belastenden Nachbarbahnen
empfohlen. lusbesondere weist Advocat Dr. Pann in seiner
Broschüre, auf welche wir-noch zurückkommen, überzeugend nach,
dass der Staat ohne einen — in Oesterreich doch niemals zu be-
sorgenden — Rechtsbruch gegen den Willen der Nordbahn sich
nicht deren Besitz nach dem Privilegiumsablauf arrogiren kann.
Die Regierung hat inzwischen eine aus den tüchtigsten Ministerial-
und Sectionsräthen der betheiligten Ministerien bestehende Com-
mission mit dem Studium dieser Frage beauftragt; das von meh-
reren Blättern mitgetheilte, der Nordbahn ebenfalls günstige Con-
clusum dieser Commission ist gewiss verfrüht, da dieselbe über
die so verwickelte, an Controversen so reiche Frage über die staats-
und privatrechtlicben Folgen des Erlöschens des Nordbahnprivi-
legiums nicht so bald schlüssig werden kann. Ob es für diese
Bahnverwaltung nicht räthlicher wäre, die Verhandlungen gegen-
wärtig aufzunehmen oder noch — wenn auch nicht knapp vor
den 5 Jahren bis zum Privilegiumsablauf — zu warten, ist rein
Sache der Opportunität.
In der neunten Generalversammlung der Ersten Eisenbahn*
waggqnleihgesellschaft bezeichnete der Präsident des Verwaltungs-
rathes,' Freiherr v. Eichler, in seiner Eröffnungsansprache die
Geschäftsentwickelung im abgelaufenen Jahre insofern als eine be-
friedigende, als sich dieselbe mit grösserer Entfaltung auf das
heurige Jahre überträgt. Die grossen Verkehrsbewegungen im
Auslande veranlassten die Verwaltung, mit dessen Bahnen erfolg-
reiche Beziehungen anzuknüpfen. Demgemäss hat dieselbe den
grössten Theil des vollendeten Fahrparkes nach Belgien und
Frankreich entsendet und auch für das heurige Jahr mit einer
anderen fremdländischen Bahn Miethverhandlungen angeknüpft.
Von den Einnahmen der im Herbste erfolgten Abschlüsse entfällt
nur der kleinere Theil auf das verflossene Jahr, während der
rössere Theil dem laufenden Jahre zu Gute kommt. Es folgt nun
ie Verlesung des Geschäftsberichtes pro 1880, welcher von der '
Versammlung unter Ertheilung des Absolutoriums an den Ver-
waltungsrath einhellig genehmigt wird. Der erzielte Reingewinn
wird mit 150 150 fl. beziffert. Nach Abschlag der fünfprocentigen
Capitalsverzinsung mit 106 240 fl. verbleiben 43 915 fl. und nach
fernerem Abzüge der statutenmässigen Tantiemen mit 6 587 fl.
noch 37 328 fl. disponibel. Der Verwaltungsrath beantragt, hiervon
2 195 fl. in den Reservefonds zu hinterlegen, 31 872 fl. als Super-
dividende zu vertheilen und 3 260 fl. auf neue Rechnung vorzu-
tragen. Die Gesammtdividende würde sonach 5 fl. 20 kr. pro
Actie und mit Rücksicht auf die mit 80 fl. pro Actie geleistete
Einzahlung 6,5 pCt. betragen. Der Antrag wurde von der über-
wiegenden Majorität der Versammlung angenommen.
Heber den Bauvertrag der Gotthardbahn wurde von deren
gewesenen Bandirector Hellwag (früher in gleicher Eigenschaft
bei der Oesterreichischen Nordwestbahn) ein hochinteressanter
Vortrag im Oesterreichischen Eisenbahnclub gehalten. Die Be-
ziehung auf den Mont-Cenis und den Arlbergbau war für die bei
diesem Bauwerke zu beobachtenden Cautelen sehr lehrreich.
308
Wie der practische Sinn des sonst ungebildeten Generalbau-
unternehmers der Gotthardbahn, des verstorbenen Favre, die
noch so scharfsinnig ausgearbeiteten Bauverträge und Compro-
misse stets zu seinem Nutzen ausbeutete, ist ein bedeutsames
Memento gegen die Generalentreprisen. (Wir werden den Vortrag
reproduciren. Anmerk. d. Red.)
Eine retrograde Tendenz bemächtigte sicii der Balmeffecten,
von welchen Staatsbahn (290,76) ausgenommen waren; Böhmische
Balinen blieben stationär; Karl-Ludwig (273,75) litt etwas durch
die Transversalbahn. Die Kauflust für Prioritäten wollte nicht
Vorhalten, da die Pariser Unionsconferenz den Bimetallismus
noch nicht verbürgt.
Italien.
Interpellation über Betriebsinaterial der Italienischen Süd-
und der Calabro-Sieilischen Bahnen und Eisenbahntarifc. ln der
Sitzung der Deputirtenkammer wurde der Minister der öffent-
lichen Arbeiten interpellirt wegen des Mangels an Betriebsmaterial
auf der Süd- und den Calabro-Sicilischen Eisenbahnen und ge-
fragt, in welcher Weise er Abhülfe zu schaffen beabsichtige. In
derselben Sitzung wurden der Finanzminister sowie der Minister
für Ackerbau, Industrie und Handel über ihre Absichten bezüg-
lich der nach Abschaffung des Zwangscourses einzuführenden
Modificationen der Tarife interpellirt. Der Minister Baccarini ant-
wortete auf die erste Interpellation, dass er sich mit der Frage
der Beschaffung von Betriebsmitteln für die genannten Bahnen
bereits beschäftigt habe, er erklärte sodann, dass er bereits einen
Gesetzentwurf wegen früherer Verausgabung der für die Be-
schaffung von Betriebsmaterial bestimmten Geldbeträge vorbereitet
habe und dass dieser Gesetzentwurf bereits zur Vorlage gelangt
sein würde, wenn der Finanzminister nicht fortwährend durch
die Discussion über den Zwangscours in Anspruch genommen
wäre. —
In Beantwortung der zweiten Interpellation theilte derselbe
Minister mit, dass er eine Erörterung der Frage, in welcher Weise
die Tarife umzugestalten seien, angeordnet habe, dass er aber,
auch wenn diese Erörterung abgeschlossen sein würde, doch nicht
in der Lage sei, eine allgemeine Umänderung einzuführen, so
lange die Eisenbahnenquete noch nicht zum Abschluss ge-
langt sei.
Internationale Eisenbahntransporte. Der Handelsverein von
Florenz hat eine öffentliche Conferenz zur Besprechung der Berner
Convention über das internationale Eisenbahntransportrecht an-
geregt. Auf bezügliche Mittheilung haben die zuständigen Italieni-
schen Minister die beabsichtigte Besprechung gutgeheissen und
haben die drei Haupteisenbahnverwaltungen, sowie die Handels-
kammer von Florenz die Absendung von Delegirten zu der Con-
ferenz zugesagt. Eine besondere Bedeutung erhält die Conferenz
dadurch, dass M. de Seigneux, Mitglied des Grossen Raths von
Genf, einer der bedeutendsten Förderer des Berner Congresses,
zugesagt hat, zu derselben zu erscheinen und über den Conventions-
entwurf zu sprechen. Auf der Tagesordnung der demnächst zu-
sammentretenden Conferenz steht u. A. die Berathung über fol-
gende Punkte :
1. Transportverpflichtung (Art. 5 des Entwurfs).
2. Frachtbrief — Duplicat — (Art. 8).
3. Zwischenpersonen (Art. 10).
4. Disposition über das J’rachtgut (Art. 15).
5. Grundsätze für die Festsetzung der Entschädigung u. s. w.
Wir werden Gelegenheit nehmen, über das Resultat dieser
Besprechungen, welche namentlich insofern von Interesse sein
dürften, als hier nicht lediglich eisenbahnseitige Stimmen über
die Berner Convention zur Sprache kommen, demnächst zu be-
richten.
Lieferungen. Die Verwaltung der Oberitalienischen Eisen-
bahnen hat die Lieferung der Federn, welche zu den 500 Güter-
und Gepäckwagen, über deren Verdingung wir kürzlich berich-
teten, gehören, theils der Societe de Firminy, theils dem Bochumer
Verein übertragen; die Lieferung sämmtlicher Achsen. ist der
Firma Krupp übertragen worden.
Neues Eisenbahnproject. Die altberühmte Handelstadt Genua
ist bis jetzt mit dem Norden direct nur durch die nach Alessandria
führende Eisenbahnlinie verbunden. In dieser Lipie liegt die ge-
neigte Ebene von Giovi, welche eine den Betrieb sehr erschwe-
rende Steigung von 35 ®/oo und innerhalb deren sich ein Tunnel
befindet, welcher durch theilweisen Einsturz im Jahre 1873 für
einige Monate unfahrbar gemacht wurde, sodass Genua für diese
Zeit ohne Eisenbahnverbindung nach dem Norden war. Für die
Erweiterung des Hafens von Genua ist in neuerer Zeit durch die
Erbauung von Docks, Molen u. s. w. sehr viel geschehen und um
die Stadt auch gegen eine Wiederholung der Folgen des Ereig-
nisses im Giovitunnel zu schützen, ist durch das Gesetz über die
Ergänzung des Eisenbahnnetzes vom 29. Juli 1879 die Ausführung
riner „Succursale dei Giovi“ angeordnet worden, einer ebenso wie
die Hauptlinie zweigeleisig herzustellenden Hülfslinie, welche
westlich um Giovi berumgeht, nördlich und südlich von Giovi
aber in die Linie Genua-Alessandria wieder einmündet. Wenn
durch diese Hülfslinie auch die Regelmässigkeit des Verkehrs mit
dem Norden für Genua gesichert ist, so fehlt dieser Stadt doch
no'ch eine directe Verbindung nach Verona hin, diesem Knoten-
punkte, von dem die Brenner- und die Pontebbabahn ausgehen,
und ist auch in dem Gesetze vom Ö9. Juli 1879 keine Linie vor-
gesehen, welche in dieser Richtung für Genua eine Verbesserung
schaffen würde. Der Provinzialrath von Genua trachtet deshalb
danach, diesem Mangel abzuhelfen und hat die Berathung' dieses
Gegenstandes auf die Tagesordnung einer nächstens stattfindenden
Sitzung gesetzt. Es soll an die Regierung das Ersuchen gestellt
werden, in Verbindung mit der Hülfslinie von Giovi und der
Bahn von Spezia nach Parma die Ausführung einer Querverbin-
dung zwischen diesen beiden Linien in Aussicht zu nehmen.
Durch eine solche Verbindungslinie würde der Weg von Genua
nach Verona sehr wesentlich abgekürzt werden.
Abrechnung zwischen der Italienischen Regierung und der
Oesterreichischen SüdbahugeseUscIiaft. Nach den Bestimmungen
der Baseler Convention, durch welche die Oberitalienischen Eisen-
bahnen der Italienischen Regierung zufielen, hat die letztere der
Oesterreichischen Südbahngesellscbaft den Werth der übergebenen
Inventarien und Betriebsmaterialien zu vergüten. Zur Fest-
stellung dieses Werthes hatte jede der beiden Parteien einen
Sachverständigen bestellt. Der Sachverständige der Gesellschaft
setzte den Werth dieser Inventarien etc., welcher nach den Büchern
18 648 728,87 L. betrug, auf 16 859 617,35 L. fest. Der Regierijngs-
sachverständige proponirte dagegeu nur 13 094 134,89 L. Da sich
die beiden Sachverständigen nicht einigen konnten, wählten sie
in der Person des Ingenieur Cav. Moreno, Director der Werkstätten
von Sarigliano einen dritten Sachverständigen, welcher endgültig
entscheiden sollte. Dieser letztere hat nunmehr den Werth der
Inventarien etc. auf den Betrag von 15 081 802,89 L. festgestellt.
(Mon. d. Str. f.)
Schweizerische Eisenbahnstatistik für das Jahr 1879.*)
Nachdem das Schweizerische Eisenbabndepartement im
Jahre 1874 zum ersten Mal eine Schweizer. Eisenbahnstatistik betr.
das Jahr 1868 und im Jahre 1877 eine Statistik pro 1868—73 er-
scheinen liess, hat dasselbe in rascher Folge die' weiteren Jahr-
gänge publicirt, so dass uns nunmehr bereits die Eisenbahnsta-
tistik pro 1879, vorliegt. Wir entnehmen derselben über die Be-
triebsresuitate des Jahres 1879 die folgenden Angaben.
Die „Betriebslänge“ der Schweizerischen Bahnen betrug am
Ende des Jahres 1879 2 573 km und im mittleren Jahresdurch-
schnitt 2 567 km. Davon sind: Normalbahnen mit Locomotiv-
betrieb 2 491,5 km, Specialbahnen mit Locomotivbetrieb 69,5 km,
Drahtseilbahnen 2,4 km und Tramways 12,1 km. Im Auslande
sind 9,5 km Schweizerischen Eisenbahngesellschaften gehörige Bahn-
strecken gelegen, dagegen gehören 63,5 km auf Schweizerischem
Territorium gelegene Bahnen ausländischen Bahnen und zwar
von letzteren Leopoldshöhe- Grenzach (Bad. B.) 5,6 km, Erzingen-
Schaffhausen-Thayngen (Bad. B.) 29 km, Basel-Stetten (Wiesen-
thalb.) 6,6 km. St. Lu.dwig-Basel (Reichsb.) 4,0 km, Mitte Rhein-
St. Margarethen (Vorarlberg. B;) l.,6 km, Mitte Rhein-Buchs (Vor-
arlberg. B.) 1,2 km, La Plaine-Geneve (Paris-Lyon) 15,3 km und
Bahnhof Chiasso (Oberital. E) 0,2 km.
Der Bestand des Rohmaterials war in den Jahren
1878 1879 1878 1879
Locomotiven . . . 543 543 I Lastwagen ... 8 528 8 545
pro Bahnkilometer 0,210 0,209 Achsen 17 173 17 205
Personenwagen . 1 646 1 660 | m. e. Tragkraft v. t 87 308 87 702
Der Verkehr des Rollmaterials gestaltete sich wie folgt, das
eigene Material hat durchlaufen und zwar:
Loco- Personen- Last-
motiven wagen wagen
km Achskilometer
im Localverkehr 12 613 660 72 855 316 99 805 508
auf fremden Bahnen .... 95 043 7 008 196 31 430 034
im Auslände 118875 936066 31634058
und ausländisches Material hat
auf Schw'eizer Bahnen durch-
laufen 7 934 853 320 • 52 735 926
Der Gesammtverkehr gestaltete sich in den Jahren
Personenverkehr: Reisende
1878 1879
Einfache Fahrten 7 721 464 7 392 023
Hin- und Rückfahrt 11 947102 11649 266
zu ermässigten Taxen 2 678 027 2 482 463
in I. Classe 300 554 280 036
„II. „ 4 064 240 3 823 914
„III. „ 17981 799 17419802
Personenkilometer sind durchfahren . .446 311 948 434 365 295
pro Bahnkilometer 175 713 169 211
pro Achskilometer 5,29 5,38
*) Herausgegebon vom Schweizerischen Post- und Eisen-
bahndepartement, zu beziehen durch die Buchhandlung von Orel
und Füsseli in Zürich.
w
309
1878 1879
Mittlere Ausnutzung der Sitzplätze in Procenteu 30,20 30,70
Jeder Reisende hat im Durchschnitt befahren 19,97 km 20,18
Gepäck- und Güterverkehr; Gepäck t . . 80 625 81222
Thiere Stück . 755 764 675 865*)
oder t ... 107 921 94 848*)
Gesammtgewicht aller Güter t 5 085 320 5 333f~‘
Die ßetriebseinnahmen betrugen: Franken
Ans dem Personenverkehr f t35 762 1 256 482
Aus dem Pers^enverkehr J n. „ 7 827 156 7 478 553
und zwar ^ ^3 gg3
im Ganzen 23 165 421 22 618 498
pro Bahnkilometer 9 120 8 811
Centimes
pro Achskilometer 27,45 28
pro Reisenden und Kilometer . . . 5,16 5,21
in pCt. der ganzen Transporteinnahme 44,32 42,70
Franken
Aus dem Gepäckverkehr 1 560 407 1 574 571
„ „ Thierverkehr ..... . . 1 183 614 986 !
„ „ Güterverkehr 26 358 748 27 785 176
Gesammtbetrag 29102 769 30 346 715
pro Bahnkilometer 11 458 11 822
Centimes
pro Achskilometer 14,85 15,71
pro Tonne und Kilometer 11,00 11,04
Die gesammten Einnahmen aus dem Personen- und Güterverkehr
incl. der Einnahmen aus besonderen Franken
Quellen betrugen 57 164 080 57 652 324
'oder pro Bahnkilometer 22 506 . 22 459
Die gesammten Betriebsausgaben haben
betragen 33 254 861 31 916 059
oder pro Babnkilometer 13 092 12 433
Dieselben vertheilen sich auf:
Allgemeine Verwaltung 185 021 1 771 193
pro Bahnkilometer 728 (
• Unterhalt und Aufsicht der Bahn . . 7 796 258 7 683 123
pro Bahnkilometer 3 069 2 !
Expeditions- und Zugdienst .... 9 365 335 8 906 067
pro Bahnkilometer 3 687 3 469
Fahrdienst 10 095 475 9 666 841
pro Bahnkilometer 3 975 3 766
Total der directen Betriebsausgaben:
Personal 15 542 976 14 702 047
Andere Ausgaben 13 564 113 13 325 177
Im Ganzen 29107 089 28 027 224
Verschiedene Ausgaben ....... 4147772 3888835
pro Bahnkilometer 1 633 1 515
Ueberschuss der Transporteinnahmen über die directen Betriebs-
ausgaben :
Im Ganzen 23 161 101 24 937 989
pro Bahnkilometer 9 119 9 715
pro Nutzkilometer 2,08 2,27
Centimes
pro Achskilometer 8,26 9,10
in pCt. der ganzen Transporteinnahme 44,31 47,08
Franken
Ueberschuss über die Gesammtausgaben . 23 909 219 25 736 265
Reinertrag : Capital im Jahresdurchschnitt 780 810 021 803 720 780
Ertrag in Procenten 3,06 3,20
Anzahl
Personal im Ganzen 14 004 13 159
oder pro Bahnkilometer 5,48 5,11
pro 10 000 Frcs. der gesammten Be-
triebseinnahme 2,43 2,28
Der Personen- und Güterverkehr gestaltete sich auf den
Kilometer berechnet nach der Anzahl der Personen und der
Tonnengüter, sowie die Einnahmen aus diesen Verkehren folgen-
dermassen : Es wurden pro Kilometer im Durchschnitt 8 413 Per-
sonen auf den Normalbahnen und 7 388 Personen auf den
Specialbahnen befördert und berechnet sich die Einnahme
aus dem Personenverkehr pro Kilometer auf 8 770 bezw. 10 261
Franken. Güter kamen im Durchschnitt 110 074 bezw. 3 246 t auf
den Kilometer und die Einnahme aus dem Güterverkehr berech-
net sich im Durchschnitt auf 12 100 bezw. 2 050 Franken. Den
relatiY grössten Personenverkehr der Normalbahnen hatte, wie
im Vorjahr, auch diesmal die Bödelibahn mit 18 363 Personen
pro Kilometer, den geringsten die Simplonbahn mit 2 100 Perso-
nen; bei den Specialbahnen hatte den grössten Verkehr die Ap-
penzellerbahn mit 15 232 Personen pro Kilometer und den gering-
sten Verkehr die Kaltbad-Scheideggbahn mit 1 193 Personen pro
Kilometer. Im Güterverkehr steht bei den Normalbahnen die
Baseler Verbindungsbahn obenan mit 26 808 t pro Kilometer und
den geringsten Verkehr hatte die Simplonbahn mit 475 t pro Kilo-
meter; bei den Specialbahnen war es die Appenzellerbahn mit
1 374 t und die Kaltbad-Scheideggbahn mit 22 t pro Kilometer.
. Die Kilometereinnahmen aus dem Personenverkehr stellten
sich am höchsten bei den Normalbahnen : Bödelibahn mit 12 331
r ranken; Specialbahnen : Vitznau-Kulm 43 629 Frcs.; am niedrig-
*) in 1877: 1042158 Stück oder 132 514 t.
sten bei den Normalbahnen: Wohlen-Bremgarten 1274 Frcs.;
Specialbahnen: Kaltbad-Scheidegg 1 779 Frcs.
Im Güterverkehr hatten die höchsten Einnahmen bei den
Normalbahnen: Baseler Verbindungsbahn 37 254 Frcs.; Special-
bahnen: Appenzellerbahn 4112 Frcs.; und die niedrigsten Ein-
nahmen bei den Normalbahnen: Wohlen-Bremgarten 902 Frcs ;
Specialbahnen: Kaltbad-Scheidegg 276 Frcs.
In Bezug auf Eisenbahnunfälle ist noch zu bemerken, dass
in den beiden hier angezogenen Jahren von 1000 000 Reisenden
0,13 bezw. 0,05 getödtet und 0,49 bezw. 0,46 verletzt wurden und
dass ferner auf 100 000 Locomotivkilometer 0,16 bezw. 0,24 Bahn-
bedienstete getödtet und 0,85 bezw. 0,41 verletzt wurden und
endlich auf 100 Bahnkilometer 1,57 bezw. 0,90 dritte Personen ge-
tödtet und 0,55 bezw. 0,39 verletzt wurden.
Die Schweizerischen Drahtseilbahnen Lausanne - Ouchy
3,18 km und Giessbachbahn 0,33 km mit Anlagekosten von
4 820 498 bezw. 150 000 Frcs. hatten im Ganzen einen Verkehr von
392 229 bezw. 27118 Reisenden und 15 617 bezw. 66,9 t Gepäck,
Güter und Thieren. Die Betriebseinnahmen beziffern sich im Gan-
zen auf 92 678 bezw. 14 228 Frcs., die Ausgaben auf 74 587 bezw.
2 235 Frcs., so dass ein Reinertrag von 18 091 bezw. 11 993 Frcs.
oder pro Bahnkilometer 12 060 bezw. 47 972 Frcs. verbleibt, so-
mit in Procenten der Anlagekosten 0,51 bezw. 10,23.
Die Schweizerischen Tramways in Genf 7,55 km und Biel
4,58 km mit einem eingezahlten Capital von 2 327 500 Frcs., wo-
von 1 000 000 Frcs. in Actien und der Rest in Anleihen besteht,
wurden für die Bausumme von 2 490 160 Frcs. hergestellt, so-
mit pro Bahnkilometer 205 289 Frcs. Es waren zum Betriebe
erforderlich 162 Pferde, 1 Locomotive und 47 Personenwagen mit
1 692 Plätzen. Es wurden zusammen 3 288 485 öder pro Wagentag
435 Personen befördert und eine Einnahme von 455 358 Frcs. d. i.
Ero Bahnkilometer 37 540 Frcs. erzielt Die Gesammteinnahme
eläuft sich auf 471 932 Frcs., die Ausgabe auf 358 811 Frcs. oder
pro Bahnkilometer 29 581 Frcs., der Reinertrag demnach 119 182
Francs. Die Rentabilitätsverhältnisse beziffern sich für die An-
leihen mit 5 pCt., für die Actien mit 3 pCt. und im Durchschnitt
für Anleihen, Actien und Subventionen mit 4,14 pGt.
Verein Deutscher Maschineningenieure.
Ein Verein Deutscher Maschineningenieure hat sich
unter den Auspicien der hervorragendsten Vertreter des Maschi-
nenwesens und mit dem Sitze in Berlin dieser Tage constituirt.
Derselbe zählt bereits 140 Mitglieder aus allen Theilen Deutsch-
lands. Ordentliche Mitgüeder können nur solche Maschinen tech-
niker werden, welche wenigstens 30 Jahre alt sind und sich in
selbstständiger und verantwortlicher Stellung befinden; für die
Aufnahme ausserordentlicher Mitglieder ist ein Alter von min-
destens 24 Jahren und akademische Vorbildung Bedingung. Der
Verein bezweckt damit, seinen Voten über öffentliche Angelegen-
heiten, vvelche nicht ausbleiben dürften, ein grösseres Gewicht zu
verleihen. Die constituirende Versammlung fand am 11. d. Mts.
im Architectenhause zu Berlin statt; sie wurde vom Geh. Com-
merzienrath Schwartzkopff als Alterspräsidenten eröffnet. Director
Stahl-Stettin stellte in einigen Worten das Verhältniss des neuen
Vereins zu dem bereits bestehenden Verein Deutscher Ingenieure
klar und legte den Statuten entwurf, welcher von einer Commis-
sion bearbeitet war, vor. Nach einer lebhaften Discussion, an
welcher sich besonders die Herren Geh. Admiralitätsrath Brix-
Berlin, Geh. Commerzienrath Schwartzkopff-Berlin, Director Stahl-
Stettin, Maschinenmeister Tenne-Oldenburg, Director Jüngermann-
Berlin, Maschineninspector Kloss-Berlin und Reg. Maschinenmeister
Schrey-Berlin betheiligten, wurden die Statuten endgültig festge-
setzt. Als Vorsitzender wurde hierauf Herr Civilingenieur Veit-
meyer, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes und der Königlichen
Akademie für Bauwesen, als erster Stellvertreter Director Stahl-
Stettin, als zweiter Stellvertreter Eisenbahndirector Gust-Berlin,
als Säckelmeister Commissionsrath F. C. Glaser gewählt. Die
regelmässigen Versammlungen sind für den ersten Freitag jeden
Monats in Aussicht genommen; die Geschäftsführung des Vereins
befindet sich in Berlin W., Lindenstrasse 80. F. W.
Eine neue Verbindung der Städte Newyork und Philadelphia
durch eine in der Luftlinie auszuführende Eisenbahn ist nach
ilem „Genie civil“ von dem Ingenieur M. Barnet, Mitglied des
Franklin-Instituts, in Vorschlag gebracht worden. Diese. Bahn
würde 81 Englische Meilen lang werden und in einer Stunde zu
durchfahren sein, während die Expresszüge auf den jetzigen Bahnen
für das Zurücklegen des Weges zwischen beiden Städten etwa
2)4 Stunden nöthig haben. Die Ausführung dieses Vorschlags
würde bei den zu überwältigenden sehr bedeutenden Terrain-
schwierigkeiten, der Ueberschreitung von Meeresbuchten u. s. w.
den betheiligten Ingenieuren jedenfalls sehr grossartige und inter-
essante Aufgaben stellen.
Berichtigung. Wir berichtigen, dass der in der Notiz: „Ein
eigenthümliches Bergbahnsystem“ in No. 20 erwähnte Badeort
Cauterets nicht 10 000, sondern nur 1 000 m über dem Meeres-
spiegel liegt.
Verkehrsstörung. Wir machen auf die unter den offiziellen
Anzeigen S. 318 veröffentüchte Bekanntmachung der Direction
der Koln-Mindener Eisenbahn, die Unterbrechung des Betriebs
der Venlo-Hamburger Bahn bei Kirchweyhe betr., aufmerksam.
310
OFFIZIELLE ANZEIGEN
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Alto na -Kiel er Eisenbahngesell-
sctiaft. Zu unserm Localgütertarif vom
1. Januar 1878 ist ein Nachtrag XXII er-
schienen, welcher vom 1. April er. ah er-
mässigte Frachtsätze zwischen einzelnen
Stationen für Güter des Ausnahmetarifs 1
zur Einführung bringt, auch ermässigte
Ausnahmefrachtsätze für Reis und Reis-
mehl, eiserne Anker und Ketten, Felle
und Häute, Fleisch und Speck, Kleesamen
und Timothesamen, Palmkernöl, Petroleum,
Schmalz, Spriet und Tabaksblätter zwi-
schen den Hafen Stationen Altona, Otten-
sen und Flensburg und Schleswigschen
Stationen enthält.
Nähere Auskunft ertheilen unsere Güter-
expeditionen, auch kann der Nachtrag bei
unserer Betriebscontrole hier unentgeltlich
in Empfang genommen werden. Altona,
den 15. März 1881. Die Direction. (763)
Berlin -Anhaitische Eisenbahn.
Im Tarif für Nebengebühren im Localver-
kehre und zwar in der Position „Decken-
miethe“ kommt im Alinea 2 hinter dem
Worte »zollgesetzlicher“ noch der
Zusatz »oder bahnpolizeilicher“ (Vor-
schriften) zur Einführung.
Die hierdurch eingetretene Modification
kommt sowohl im Localverkehr wie im ge-
sammten directen Verkehr von diesseitiger
Bahn zur Durchführung. Berlin, 10. März
1881. Die Direction. (760)
Erste Siebenbürger Eisenbahn. Zu
unseren vom 1. October 1876 gütigen
Tarifen für den Personen- und Sachen-
transport ist der Nachtrag VII erschienen,
welcher die Abänderung der Fahrpreise
und Transportgebühren in Folge Erhöhung
der Transportsteuer enthält, und mit 1.
April 1. J. in Kraft tritt. Exemplare dieses
Nachtrages sind bei der gefertigten Ge-
neral direction, und auch in unseren Sta-
tionen zu beziehen. Budapest, am 13.
März 1881. Die Generaldirection. (739)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
lagerzinsfreie Zeit für Stückgüter wird
auf 48 Stunden zu Gunsten derjenigen
Güterempfänger verlängert, welche mehr
als 7,5 km von der Station entfernt woh-
nen und ungünstige Communicationen
bezw. Postanschlüsse von und nach den-
selben haben.
Durch Aushang in den Expeditions-
localen werden diejenigen Ortschaften be-
zeichnet werden, für welche die Ausdeh-
nung der zinsfreien Zeit Anwendung zü
finden hat. Breslau, den 11. März 1881.
Königliche Direction. (736)
Oldenburgische Staatsbahn. Der
neue Gütertarif für den diesseitigen Local-
verkchr tritt nicht, wie am 12. v. Mts. be-
kannt gemacht, am 1. April, sondern erst
am 1. Mai er., in Kraft. Oldenburg 1881.
März 12. Eisenbahndirection. (748B&W)
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Bahnen. Mit dem 1. Mai 1881
werden die in dem Localgütertarif des
Eisenbahndirectionsbezirks Frankfurt a. M.
vom 1. Januar 1881 für Station Mainz (N. B.)
vorgesehenen Entfernungen und Fracht-
sätze excl. derjenigen zwischen Mainz
(N. B.) einerseits und den Stationen Alb-
hausen, Burgsolms, Braunfels, Stockhauser,
Braubach , Osterpai , Camp , Kestert,
St. Goarshausen, Caub, Lorch, Assmanns-
hausen, Rüdesheim, Geisenheim, Oestrich-
Winkel, Hattenheim, Eltville, Niederwalluf,
Schierstein, Biebrich - Mosbach, Biebrich,
Wiesbaden, Dastel, Hochheim, Flörsheim,
Hattersheim, Sulzbach, Soden, Höchst und
Frankfurt a. M. (Nass. B.), andererseits,
aufgehoben.
Ferner treten mit demselben Tage die
im Staatsbahngütertarif vom 1. Januar 1881
Heft No. 1 für den Verkehr zwischen Sta-
tion Mainz (N B.) des Eisenbahndirections-
bezirks Frankfurt a. M. einerseits und
Stationen der Berlin-Stettiner Bahn, des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg, den
Stationen Bromberg und Thorn der Ober-
schlesischen Eisenbahn, der Berliner Ring-,
Berliner Nordbahn und Berliner Staats-
bahnhöfe des Eisenbahndirectionsbezirks
Berlin, den Stationen der zum Eisenbahn-
directionsbezirk Hannover gehörigen Main-
Weserbahn und den Stationen des Eisen-
bahndireetionsbezirks Magdeburg anderer-
seits bestehenden Entfernungen und B'racht-
sätze ausser Kraft.
Soweit hiernach die Frachtsätze für
Mainz (Nass. B.) zur Aufhebung gelangen,
findet Abfertigung der Sendungen nur auf
Mainz der Hessischen Ludwigsbahn statt.
B'rankfurt a.M.-Sachsenhausen, den 16. März
1881. Königliche Eisenbahndirection. (766)
Für den Localverkehr auf den vom
1. April d. J. an der Unterzeichneten Di-
rection untenstehender Bahnen tritt mit
dem 1. Mai d. J. ein neuer Gütertarif in
Kraft, durch welchen die betreffenden bis-
herigen Local- und Verbandstarife nebst
sämmtlichen dazu erschienenen Nachträ-,
gen, soweit solche Bestimmungen für den
Güterverkehr zwischen den in dem neuen
Tarife aufgeführten Stationen enthalten,
aufgehoben werden, und zwar:
1. der Localgütertarif der Hannoverschen
Staatsbahn vom 1. Juli 1877;
2. der Localgütertarif der Main- Weser-
bahn vom 1. Juli 1877;
3. der Localgütertarif der Westfälischen
Eisenbahn vom 1. Januar 1878;
4. der Verbandsgütertarif für den Han-
nover-Westfälischen Nachbarverkehr vom
1. Juli 1877;
5. der Verbandsgütertarif für den West-
fälisch-Hannover-Frankfurt-Bebraer Nach-
barverkehr via Northeim vom 10. Fe-
bruar 1878;
6. der Localgütertarif der Frankfurt-Be-
braer Eisenbahn vom 1. Juli 1877;
7. der Localgütertarif der Köln-Mindener
Eisenbahn vom 1. Januar 1878;
8. der Localgütertarif der Magdeburg-
Halberstädter und Hannover- Altenbekener
Eisenbahn vom 1. November 1877;
9. der Verbandsgütertarif für den Harz-
Nordsee Verband vom 1. Januar 1878;
10. der Verbandsgütertarif für den Ber-
lin-Hannover-Oldenburgischen Verband
vom 1. März 1878;
11. der Verbandsgütertarif für den Nord-
deutschen Verband vom 1. Januar 1878;
12. der Verbandsgütertarif für den Han-
nover-RheinischenVerbandvom 1. Juni 1878;
13. der Verbandsgütertarif für den Frie-
sisch-WestfälischenVerband vom l.Mai 1878 ;
14. der Verbandsgütertarif für den
Rheinisch-Niederdeutschen Verband vom
1. Mai 1878;
15. der Verbandsgütertarif für den
Rheinischen Nachbarverkehr vom 1. Ja-
nuar 1878;
16. der Verbandsgütertarif für den Rhei-
nisch-Westfälisch-Mitteldeutschen Verband
vom 1. Juni 1878;
17. der Verbandsgütertarif für den Hes-
sisch-Rheinisch-W estfälisch en V erband vom
1. September 1878;
18. der Verbandsgütertarif für den West-
und Nord westdeutschen Verband vom
1. Juli 1877;
19. der Verbandsgütertarif für den Mit-
teldeutschen Verband vom 1. November 1877.
Der neue Tarif, welcher neben verschie-
denen Ermässigungen auch Erhöhungen
enthält, ist vom 18. d. Mts. an bei den
Güterexpeditionen käuflich zu haben.
Hannover, den 14. März 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (758)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Zum Tarife für den Transport Böh-
mischer Braunkohlen nach Deutschland
via Bodenbach beziehungsweise via
Mittelgrund ist der I. Nachtrag, gütig
vom 1. April d. J. ab, erschienen und bei
den betheüigten Güterexpeilitionen zu er-
langen. Dresden, am 15. März 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (745)
Der in unserer Bekanntmachung vom
16. Februar er. in Aussicht gestellte
anderweite Tarif für den directen Güter-
verkehr im Cottbus -Grosseuhain- Sächsi-
schen Verbände kann mit dem 1. April
er. noch nicht in Kraft treten. Zu wel-
chem Zeitpunkt der Tarif erscheint, wird
y)äter bekannt gemacht. Bis zu diesem
Zeitpunkte behalten die seitherigen direc-
ten Frachtsätze Gültigkeit. Cottbus, den
14. März 1881. Die Direction der Cottbus-
Grossenhainer Eisenbahngesellschaft zu-
gleich im Namen der betheiligten Verwal-
tungen. (738)
Hanseatisch-Schlesischer Verband. Mit
dem 1. Mai er. tritt ein neuer Tarif für
die Beförderung von Eisenbahnfahr-
zeugen und lebenden Thieren in
Wagenladungen nebst Viehbeglei-
tern in Kraft, welcher directe Sätze im
Verkehre zwischen den Stationen Bres-
lau N. M., B. S. F. und 0. S. sowie Myslo-
witz. Oderberg und Oswiecim einerseits
und den Stationen Hamburg B. H. und
K. M., Harburg, Bremen, Bremerhafen,
Geestemünde, Lübeck L. ß. und M. F. B'.,
Lüneburg ß. H. und H St. andererseits,
ferner Tarifsätze, nur für den Schlacht-
viehverkehr in Wagenladungen, nach
Hamburg B. H. und K. M. von den Sta-
tionen Bojanowo, Fraustadt, Glogau 0. S.
und B. S. F., Poln.-Lissa, Rawitsch und
Trachenberg enthält.
Durch diesen Tarif werden aufgehoben:
1. Der Tarif für die Beförderung von
Eisenbahnfahrzeugen im directen Ver-
kehr zwischen Stationen der Niederschle-
sisch-Märkischen Eisenbahn einerseits und
Stationen der Berlin-Hamburger Eisenbahn,
sowie Station Lübeck der Lübeck-Büche-
ner Eisenbahn andererseits vom 1. März
1871.
2. Der Hamburg -Oberschlesische Ver-
bandtarif für die Beförderung von Eisen-
bahnfahrzeugen und Vieh vom 15.
April 1872.
3. Der Tarif für die Beförderung von
Eisenbahnfahrzeugen im directen Ver-
kehr zwischen Stationen der Niederschle-
sisch-Märkischen und Breslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn einerseits und
Stationen der Berlin- Hamburger Eisen-
bahn, sowie Station Lübeck der Lübeck-
Büchener Eisenbahn andererseits vom 20.
September 1874.
4. Der Tarif für die Beförderung von
Eisenbahnfahrzeugen im directen Ver-
kehr zwischen Stationen der Berlin-Gör-
litzer und Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn
einerseits und Stationen der Berlin-Ham-
burger resp. Lübeck-Büchener Eisenbahn
andererseits vom 20. September 1874.
5. Der Bremen- resp. Hamburg-Schlesi-
sche Verbandtarif für die Beförderung von
Eisenbahnfahrzeugen und Vieh via
Uelzen-Stendal-Berlin vom 1. October 1873
resp. 20. September 1874.
6. Der Magdeburg-Schlesische Verband-
tarif für die Beförderung von Eisenbahn-
fahrzeugen via Berlin vom 1. October
1875 (bezüglich des Verkehrs mit Span-
dau M. HJ.
7. Der Hanseatisch-Schlesische Verband-
tarif für die Beförderung von Schlacht-
vieh in Wagenladungen nebst Vieh-
begleitern via Reppen-Frankfurt a/0,
resp. Sagan-Berlin vom 15. Mai 1879.
Nähere Auskunft ertheilen die bethei-
ligten Güter- resp. Gepäck-Expeditionen
sowie das Auskunftsbureau der Staats-
eisenbahnverwaltung' hierselbst Leipziger
Platz No. 17. Berlin, den 16. März 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsführende Verwaltung. (754 J)
gliche Militäreisenbahn. Vom
1. April er. ab treten im Gypsverkehr ab
Sperenberg nach Stationen der Märkisch-
Posener Eisenbahn anderweite ermässigte
Tarifsätze in Kraft. Dieselben sind bei
den Stationen und bei der Betriebs-
abtheilung in Schöneberg zu erfahren.
Seböneberg, den 16. März 1881. (767 J)
Mitteldentsch* Cngarischer Eisenbahnver-
band. Ausnahmetarif für Holztrans-
porte vom 1. August 1879. Am 1. Mai
d. J. werden die im rubricirten Aus-
nahmetarife enthaltenen Frachtsätze für
den Verkehr mit den Stationen der König-
lich Ungarischen Staatsbahnen aufgehoben,
und bleiben nur noch die Sätze für den
Verkehr mit der Kaschau-Oderberger, Un-
garischen Nordostbahn und Ersten Unga-
risch - Galizischen Eisenbahn bestehen.
Breslau, den 15. März 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (735)
Posen - Schlesisch - Märkischer V erkehr.
Für die Beförderung von gebranntem Kalk
in Sendungen von 10 000 kg pro Fracht-
brief und Wagen oder bei Frachtzahlung
für dieses Gewicht kommen von den Sta-
tionen der Oberschlesischen und Rechte
Oderufer Eisenbahn nach Berlin N.-M. E.
und B.-G. E. und Berliner Nordbahnsta-
tionen sowie nach Briesen, Cöpenick, Erk-
ner, Fürstenwalde und Brand, Grünau,
Halbe und Königs-Wusterhausen die im
Posen-Schlesisch-Märkischen Verbandtarife
vom 1. Juni 1879 nebst Nachträgen ent-
haltenen Ausnahmesätze, soweit dieselben
niedriger sind, als die betreffenden Fracht-
sätze des Special tarifs III, bis auf Weite-
res zur Erhebung.
Unsere Bekanntmachung vom 22. No-
vember V. J. wird hierdurch entsprechend
modificirt. Breslau, den 15. März 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung (737)
Fortan wird auch innerhalb des Preus-
sisch-Sächsischen Verbandes exclusive
der Strecke Tisit - Insterburg für
Flachstransporte die Verwendung zweier
Wagen von geringerer Tragfähigkeit an
Stelle und in Ermangelung eines Wagens
von 10 000 kg Tragfähigkeit zu den Fracht-
sätzen des Specialtarifs II gestattet. Brom-
berg, den 8. März 1881. Königliche Eisen-
bahndirection als geschäftsführende Ver-
waltung. (728 J)
1. Am 10. März d. J. tritt im Rheinisch-
Niederdeutschen Verbände — unter Auf-
hebung des betreffenden Ausnahmetarifs
vom 1. Februar 1880 sowie der bezüglichen
Sätze der Ausnahmetarife vom 5. August
J875, 15. December 1875, 1. Januar 1876
und 25. Januar 1877 für die Beförderung
von Steinkohlen etc. im Hannover-Rheini-
schen beziehungsweise Bergisch-Märkisch-
Westfälisch- Hanseatischen beziehungsweise
Bergisch - Hannoverschen Verkehr — ein
neuer, theilweise ermässigter Ausnahme-
tarif für die Beförderung von Steinkohlen,
Kokes und Briquets in Wagenladungen
von je 10 000 kg im Verkehre von den
Zechen an der Köln-Minden er, Rheinischen,
Hannoverschen Staats-, Bergisch - Märki-
schen und Dortmund-Gronäu-Enscheder
Bahn nach Stationen der Altona-Kieler,
Berlin-Hamburger, Eutin-Lübecker, Hol-
steinischen Marsch-, Lübeck - Büchener,
Mecklenburgischen Friedrich-Franz, Par-
chim - Ludwigsluster und Westholsteini-
schen Bahn in Kraft. Verkaufspreis 15 aJ.
2. Am 15. d. Mts. tritt im Eöln-MInden-
Niederländisclien Verkehre via Wesel-Goch-
Boxtel- resp. Wesel-Venlo zu den Aus-
nahmetarifen vom 10. Januar 1880 für die
Beförderung von Steinkohlen etc. in Sen-
dungen von 50 000 kg beziehungsweise
10000 kg von Köln-Mindener Stationen
und Station Dortmund D. G. E. nach
den Stationen Dordrecht, Middelburg,
Rotterdam, Utrecht und Vlissingen,
der Niederländischen Staatsbahn ein Nach-
trag (III) in Kraft, enthaltend neue Fracht-
sätze für den Verkehr von den Anschluss-
zechen der Köln-Mindener, der Rhei-
nischen und der HannoverschenBahn
nach den Stationen Delft, s’Graven-
hage und Schiedam der Holländischen
Bahn. Verkaufspreis 10
3. Die mit unserer Bekanntmachung vom
17. V. Mts. publicirte Erhöhung des in dem
vom 20. October pr. ab gültigen Nach-
trage I zum Ausnahmetarife für den Trans-
port von Rinden Europäischer Holzarten
etc. im Ungarisch -Rh einländisch -Westfä-
lischen Verbände vom 5. August v. J. ent-
haltenen Schnittfrachtsatzes für die Sta-
tion Rheydt der Rheinischen Bahn von
2,72 ^ auf 3,72 tritt erst mit dem
1. April er. in Kraft.
4. Am 15. d. Mts. treten zu den vom
1. März 1880 ab gültigen Ansnahnietarifen
für den Verkehr zwischen den HafensLa-
tionen Bremen, Hamburg, Harburg, Bre-
merhaven, Geestemünde, Vegesack (Grohn-)
und resp. Emden, Leer und Papenburg
einer- und Stationen des Rheinisch-West-
fälischen Bahngebiets andererseits die
Nachträge V in Kraft, enthaltend Ergän-
zungen der Classification, Tarif für Zink
etc. im Verkehr mit Eschweiler, Ergän-
zungen der Tarif tabellen, ermässigte
Frachtsätze für Station Vallendar und Be-
richtigungen. Preis je 5 /»^.
5. Am 15. d. Mts. wird die Station Dil-
lenburg in die Classe VIII, sowie in den
Ausnahmetarif 19 — für Eisen und Stahl,
fa<^onnirt etc. — der Tarife für den Deutsch-
Italienischen und den Südösterreichisch-
Deutschen Güterverkehr aufgenommen.
Das Nähere ist bei der Güter expedition
Dillenburg zu erfahren.
6. Am 10. !d. Mts. tritt für den Güter-
verkehr zwischen den sämmtlichen dies-
seitigen Tarifstationen einerseits mit Aus-
nahme der' Stationen der Strecken West-
bevern-Hamburg und Löhne-Minden, und
den Stationen Amsterdam, s’ Gravenhage
imd Leiden der Holländischen Bahn an-
dererseits via Winterswyk ein directer Ta-
rif in Kraft. In die u. A. in diesem Tarife
enthaltenen Ausnahmetarife für Eisen-
und Stahlartikel, Roheisen und Eisenerze
sind ausserdem die Stationen Osnabrück
beziehungsweise Lengerich und Hassber-
gen aufgenommen. Preis 55 a^.
Köln, den 10. März 1881. Königliche
Direction der Köln-Mindener Eisenbahn,
ad 1, 2, 3 und 4 zugleich Namens der be-
theiligten Verwaltungen. (714)
Rheinisch - W estfälisch - Sächsischer V er-
kehr. Am 1. April d. J. tritt zum Tarife
für den rubricirten Güterverkehr vom
1. November 1878 Nachtrag XI in Kraft.
Nach demselben scheiden u. A. die Sta-
tionen Minden, Porta, Rheine und Cösfeld
Stationen der D ortmund - Gronau-
Enscheder Bahn) am 1. April bez.
15. Mai d. J. aus dem Verbände aus. Der
Nachtrag ist durch die Expeditionen der
Endbahnen zu erlangen. Dresden, am
16. März 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als
geschäftsführende Verwaltung. (759)
Sachsen -Leipzig -Kölner Verband. Der
Ansnahmetarif für die Beförderung von
Kokes von den an die Köln-Mindener
Bahn angesclilossenen Zechen und 'Koke-
reien nach Stationen der Sächsischen
Staatseisenbahnen und der Cottbus-Gros-
senhainer Eisenbahn — gültig vom 18. Fe-
bruar 1878 ab — tritt am 15. Mai d. J.
ausser Kraft. Magdeburg, den 4. März
1881. Namens der Verbandsverwaltungen :
Königliche Eisenbahndirection in Magde-
burg. (751)
Mit dem 30. April d. J. treten die im
Tarif für den Stettin-Ungarischen und Unga-
risch-Rheinischen bezw. Westostdeutsch-
Ungarischen Holz verkehr vom 1. Januar
1879 nebst Nachträgen enthaltenen Fracht-
sätze des Ausnahmetarifs B ausser Kraft.
Breslau, den 8. März 1881. Im Aufträge
der Verband - Verwaltungen. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. (722)
Am 1. Mai er. treten die im Thürin-
gisch-Sächsisch-UngarischenVerbandstarife
vom 1. Januar 1880 (Theii II, III und IV)
enthaltenen Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Steinbruch, Station der Unga-
rischen Staatsbahn einerseits und den
Stationen der Sächsischen Staatsbahn:
Adorf, Auerbach unt. Bhf., Berga, Bram-
bach, Eibenstock, Eich, Elster (Bad),
Elsterberg, Falkenstein, Greiz, Herlasgrün,
Lengenfeld, Markneukirchen, Mehltheuer,
Netzschkau, Neumark, Oelsnitz i/V., Plauen
i/V. (ob. und unt. Bhf.), Reichenbach i/V.,
Reuth, Schöneck, Schönheide, Treuen,
Voitersreuth und Weischlitz andererseits,
ausser Kraft. Dresden, am 14. März 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen, als geschäfts-
führende Verwaltung. (747)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 20. März d. J. treten für den Trans-
port von Steinkohlen und Cokes ab
Lngan, Oelsnitz b/L. und Zwickau nach Sta-
tion Bindlach der Bayerischen Staatsbah-
nen directe Frachtsätze in Kraft. Mit glei-
chem Tage wird die Station Ruderats-
hofen der Bayerischen Staatsbahnen in
den allgemeinen Bayerisch - Sächsischen
Güterverkehr einbezogen. Die bezüglichen
Frachtsätze sind bei sämmtlichen, am
Bayerisch-Sächsischen Verkehre betheilig-
ten Stationen zu erfahren. Dresden, am
16. März 1881. Königl. Generaldirection der
Sächs. Staatsbahnen, v. Tschirschky.(746)
Am 1. Mai d. J. treten für den Verkehr
zwischen den Stationen der Holländischen
Bahn Amsterdam, ’s Gravenhage und
Leyden einer- und verschiedenen Loth-
ringischen und Lnxembnrgischen Stationen
andererseits neue erhöhte Tarifsätze in
Kraft, worüber Nachträge zu den Heften
3 a und 3 b des Holländisch - Südwest-
deutschen Tarifs herausgegeben werden.
Auskunft ertheilen unser Verkehrs-
büreau in Strassburg, sowie die Güter-
inspectionen in Metz und Luxemburg.
Strassburg, den 12. März 1881. Kaiserliche
Generaldirection der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen. (743)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Mit
dem 1. Mai er. treten die directen Fracht-
sätze für die nachstehend verzeichneten
Verkehrsrelationen ausser Kraft:
1. Ansnahmetarif 1 für den Verkehr mit
Leipzig (Berlin -Anhalter Bahn) auf der
Route Hagenow-Berlin, cfr. Tarif vom
1. April 1878 für den Verkehr zwischen
Mecklenburgischen und Berlin-Hamburger
Stationen.
312
2. Die Frachtsätze des Leipzig-Magde-
burg-Niederdeutschen Terbandes für den
Verkehr zwischen Malchin, Stavenhagen,
Teterow und Waren einerseits und Leipzig
(Magdeburg-Leipziger Bahn) andererseits
auf der Route Hagenow-Wittenberge-Mag-
deburg, cfr. Tarif vom 1. Mai 1878.
An Stelle der Frachtsätze ad 1 werden-
gleiche Frachtsätze für Leipzig B. A.
via Hagenow - Wittenberge - Stendal - Zerbst
im Leipzig - Magdeburg - Niederdeutschen
Verbände eingeführt.
Ad 2 erfolgt die Abfertigung der Sen-
dungen von dem gedachten Zeitpunkte
ab via Neubranden bürg -Berlin -Bitterfeld
nach und von Leipzig B. A. zu den bis-
herigen Frachtsätzen. Berlin, den 15. März
1881. Die Direction. (744)
Oberschlesische Eisenbahn. Mit
dem 1. April bezw. 1. Mai d. J. tritt zum
Ausnahme-Tarif für Oberschlesische Stein-
kohlen und Eoaks von diesseitigen Sta-
tionen nach Stationen der Oesterreichischen
Staats- und Ungarischen Staatsbahn
(Waagthallinie) vom 1. Juli 1879 ein Nach-
trag IV in Kraft. Derselbe enthält erhöhte
Frachtsätze nach den Stationen St. Georgen
und Bösing, und ermässigte Sätze nach
sämmtlichen übrigen in den directen
Oberschlesischen Kohlenverkehr unbezo-
genen Stationen der Waagthallinie.
Die ermässigten Sätze treten mit dem
I. April, die erhöhten mit dem 1. Mai in
Wirksamkeit. Exemplare des Nachtrags
sind auf den Verbandstationen und in
unserem Verkehrsbureau zu haben. Bres-
lau, den 15. März 1881. Königliche Di-
rection. (749)
Rechte Oder-Üfer-Eisenbahn -Ge-
sellschaft. Am 1. April d. J. tritt zum
Ausuahmetarif für den Transport Ober-
schlesischer Steinkohlen und Cokes von
diesseitigen Stationen nach Stationen der
Oesterreichischen Staatseisenbahn etc. vom
10. August 1879 ein Nachtrag V mit an-
derweiten Frachtsätzen für die Stationen
der Waagthallinie der Königlich Ungari-
schen Staatsbahnen in Kraft. Die in dem-
selben für die Stationen St. Georgen und
Bösing enthaltenen Frachtsätze, welche sich
höher als die früheren stellen, gelangen
erst am 1. Mai er. zur Einführung. Druck-
exemplare sind auf den Versandstationen
zu haben. Breslau, den 17. März 1881.
J. -No. VI 112.S. Direction. (75.S)
Nachbarlicher Viehtarif zwischen Sta-
tionen der Berlin-Görlitzer, Halle-Sorau-
Gubener, Cottbus-Grossenhainer und Mär-
kisch-Posener Eisenbahn. Am 1. März er.
ist zum Tarif vom 20. Januar er. für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren der I Nachtrag erschie-
nen.
-Derselbe enthält: Die Aufnahme des
Berliner Centralviehhofs beiFriedrichsberg.
Berlin, den 15. März 1881. Die Direction
der Berlin-Görlitzer Eisenbahn- Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung.
2. Bahnverwaltung.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses
vom 23, Februar d. J. (Gesetzsammlung
S. 34 folg.) werden mit dem 1. April d. J.
die bisher zu dem Verwaltungsbezirke der
Königlichen Eisenbahn-Direction zu Han-
nover gehörigen Bahnstrecken Emden -
Münster-Hamm-Soest, Dortmund-
Sterkrade, Dortmund-Welver und
Münster-Gronau-Landesgrenze, so
wie sämmtliche auf der rechten Rheinseite
belegenen Bahnstrecken des Rheinischen
Eisenbahn-Unternehmens mit dem Verwal-
tungsbezirke der Unterzeichneten König-
lichen Direction vereinigt, wogegen die
Bahnstrecken des Köln-Mindener Eisen-
bahn - Unternehmens Hamm-Minden,
Beckum (Ennigerloh)-Beckum, Her-
ford-Detmold. Brem en- Harburg-
Hamburg und Kirchweyhe-Sagehorn
in den Verwaltungsbezirk der Königlichen
Eisenbahn-Direction zu Hannover über-
gehen.
Von demselben Zeitpunkte wird die
Unterzeichnete Direction die Firma ,, Kö-
nigliche Ksenbahn-Direction (rechtsrhei-
nische) zu Köln“ annehmen und für alle
Theile ihres Verwaltungsbezirks an Stelle
der bisherigen Einrichtungen die durch
den Allerhöchsten Erlass vom 24. Novem-
ber 1879 genehmigte Organisation der
Staats-Eisenbahn-Verwaltung (publicirt im
Reichs- und Staats- Anzeiger vom 26. Fe-
bruar 1880) zur Einführung gelangen.
Ausser den bereits bestehenden, bisher
der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Hannover unterstellten Eisenbahn-Be-
triebsämtern zu Münster und Dortmund
vrerden neue Betriebsämter errichtet zu
Köln, Düsseldorf, Wesel, Essen und Mün-
ster.
Die Bezirke der vorbezeichneten sieben
Eisenbahn-Betriebsämter sind, wie folgt,
abgegrenzt. Es umfasst
1. der Bezirk des Betriebsamts Köln die
Bahnstrecken Deutz-Giessen (ein-
schliesslich der RheinbrückenX Betz-
dorf-Siegen, Troisdorf-Nieder-
lahnstein und Friedrich - Wil-
helms-Hütte-Sieg bürg,
2. der Bezirk des Betriebsamts Düssel-
dorf die Bahnstrecken Deutz-
Düsseldorf -Oberhausen -Emme-
rich-Landesgrenze und Troisdorf-
Düsseldorf-Speldorf,
3. der Bezirk des Betriebsamts Wesel
die Bahnstrecken Haltern-Wesel-
Venlo, Wesel-Bocholt und Duis-
burg-Rhein e-Quakenbrück,
4. der Bezirk des Betriebsamts Essen
dieBahnstreckenDortmund-Wanne-
Oberhausen, Dortmund-Sterk-
rade, Dortmund - Merklinde-
Herne, Dortmund - Kray - Hoch-
feld, Wanue-Sterkrade-Ruhrort,
Ruhrort-Oberhausen, Duisburg-
Hochfeld, Altenessen - Essen,
Heifesen-Steele-Zeche Altendorf,
Kray-Gelsenkirchen undLangen-
dreer- Witten- Löttringhausen,
5. der Bezirk des Betriebsamts Dort-
mund die Bahnstrecken Münster-
Hamm-Soest, Dortmund-Hamm,
Dortmund - Welver und Dort-
mund-Hörde -Elberfeld-Düssel-
dorf,
6. der Bezirk des Betriebsamts Münster
(Münster - Emden) die Bahnstrecken
Münster - Emden und Münster-
Gronau-Landesgrenze (letztere
für Rechnung der Münster-Enscheder
Eisenbahn-Gesellschaft),
7. der Bezirk des Betriebsamts Münster
(Wanne - Bremen) die Bahnstrecke
Wanne- Haltern -Bremen
und zwar hinsichtlich der Bahnstrecken
aller Bezirke einschliesslich der zugehöri-
gen Zweig- und Verbindungsbahnen.
Den Eisenbahn-Betriebsämtern, welche
in Angelegenheiten der ihnen übertragenen
Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten
einer öffentlichen Behörde haben, liegt
nach Massgabe der vorerwähnten Organi-
sation die Erledigung aller Geschäfte der
laufenden Bau- und Betriebs-Verwaltung
ob, so weit dieselben nicht der Direction
oder dem Herrn Minister der öffentlichen
Arbeiten Vorbehalten sind. Innerhalb
ihres Geschäftsbezirks vertreten sie in den
zu ihrer Zuständigkeit gehörigen Angele-
genheiten die Verwaltung selbstständig,
. so dass sie auch ohne besonderen Auftrag
durch ihre Rechtshandlungen (Verträge,
Processe, Vergleiche etc.) für die Verwal-
tung Rechte erwerben und Verpflichtungen '
übernehmen. ;
Zu den der Direction vorbehaltenen An-
gelegenheiten gehören insbesondere die i
generelle upd gleichmässige Regelung des , '
Dienstes für alle Zweige der Verwaltung
innerhalb des gesammten unterstellten ■ ^
Bahngebiets, die Fahrplan- und Tarif-An-
eelegenheiten, die Beschaffung der Bahn-, • l
Betriebs- und Werkstatts-Materialien, sowie ■
der Betriebsmittel, und die Verwaltung l]
der Haupt-Werkstätten. i
Die Untersuchung und Entscheidung r
von Beschwerden und Entschädigungsan- 1
Sprüchen, welche den Verkehr mit anderen, f
als den im Gebiete des Deutschen Reiches *
und der Oesterreichisch-Ungarischen Mon-
archie belegenen Bahnen betreffen, sowie
von allen Beschwerden über unrichtige
Frachtberechnung erfolgt wie bisher, durch I
die Direction. Alle übrigen Beschwerden J
und Entschädigungsansprüche aus dem ^
Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterver-
kehre sind bei demjenigen Betriebsamte
anzubringen, in dessen Bezirk die Ab-
gangs- oder die Bestimmungsstation, be-
ziehungsweise diejenige Station belegen
ist, über deren Verfahren Beschwerde er-
hoben wird oder wo die Veranlassung zur
Beschwerde gegeben worden ist.
Beschwerden über Verfügungen und
Anordnungen der Eisenbahn - Betriebs-
ämter sind an die Königliche Eisenbahn-
Direction (rechtsrheinische) zu Köln zu
richten.
Neben der Verwaltung der oben er-
wähnten Betriebsstrecken geht ferner mit ' ,
dem 1. April d. J. auch die Leitung des i
Baues der durch die Gesetze vom 9. März
1880 und vom 25. Februar 1881 geneh-
migten Eisenbahnen von Emden über
Norden nach der Oldenburgischen
Landesgrenze in der Richtung auf Jever
nebst Abzweigung von Georgs heil
nach Aurich (Ostfriesische Küstenbahn)
und von Altenkirchen nach Hachen-
burg, sowie der der Rheinischen Eisen-
bahn - Gesellschaft concessionirten Eisen-
bahn von Engers nach Montabaur und
bis zum Anschlüsse an die Lahnbahn bei
Limburg nebst Abzweigung nach Alten-
kirch en (Westerwaldbahn) auf dieKönig-
liche[ Eisenbahn - Direction (rechtsrheini-
sche) Jiber.
Auf Grund der Bestimmungen des Ver-
trages vom 27. August/10. Öctober 1879
(Gesetz-Sammlung 1879 S. 663 folg.), be-
treffend den Uebergang des Köln-Mindener
Eisenbahn- Unternehmens, auf den Staat,
wird die Unterzeichnete Direction auch;
unter der neuen Firma die Functionen
des Vorstandes der Köln-Mindener Eisen-
bahn-Gesellschaft und zwar auch in Be-
ziehung auf die in den Verwaltungsbezirk
der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Hannover übergehenden Bahnstrecken!
des Unternehmens genannter Gesellschaft
wahrnehmen. f
Mit dem Uebergange der Verwaltung des «
Münster-Enscheder Eisenbahn-Unterneh- J
mens von der Königlichen Eisenbahn-Di- 1
rection zu Hannover auf die Königliche J
Eisenbahn - Direction (rechtsrheinische) M
übernimmt die Letztere ausserdem die f
Wahrnehmung der Funktionen des Vor-V
Standes der Münster-Enscheder Eisenbahn- ’
Gesellschaft.
Köln, den 15. März 1881.
Königliche Direction der Köln-Mindener
Eisenbahn.
OffermaTin. (764)
3. Eröffnungen etc.
Alföld - Fiumaner Eisenbahn. Der Ge;
sammttrajeetverkehr über die Donau bei
Gombos-Erdöd wurde am 8. März unbe-
schränkt eröffnet. Die Betriebs - Direo-
tion. (695) (Forts, der offiz.Anz.S. 318.)
313
Berlin, am 21. März 1881.
Beilage zu No. 22.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Februar 1881.
Diese Notizen können nicht selbstständig, sond<
I. Localtarife.
U. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*),
in. Tarife für andere dü*ecte Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), Sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
nur als Beilage der Zeitung bezogen werden. 'Ipß
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - U ngarns.
1) innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich -
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
1) Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
h Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
gische, Niederschlesisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
Posen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
t) Die unter **) und tt) nicht genannten Bahnen.
tt) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bahn.
„Vacat- Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Berlin-Görlitzer, Lübeck- Büchen er, Main-Neckar, Mecklenburgische Friedrich-Franz, Nordhausen-Erfurter, Oberhessische, Pfälzische,
Poseh-Creuzburger, Saal-, Sächsisch-Thüringische Ostwest-, Württembergische Staats-, Böhmische West-, Kaschau-Oderberger
und Pilsen-Priesener Eisenbahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten I (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Badische Staatseisenbahnen. Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren auf den Grossherzog-
lich Badischen Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung
stehenden Badischen Privatbahnen.
Gütig V. 1/1. 81. (Preis 60 a^)
Breslan-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn.
Vom 20/2. er. ab wird für Getreide- etc. Sendungen, welche
in Breslau über die B.-F. E. eingehen, und bahnamtlicb zu ent-
laden sind, soweit Raum vorhanden, 14 tägige zinsfreie Lagerzeit
gewährt. Nach Ablauf dieser Zeit werden 0,05 M pro Woche
Lagergeld erhoben. Die Verwaltung haftet nicht für Feuersgefahr
und kann jederzeit Abfuhr binnen 3 Tagen verlangen.,
Eisass - Lothringische Eisenbahnen. VII. Nachtrag zum
Heft II des Tarifs v. 1/10. 77, am 20/1. 81 eingeführt, enthält be-
sondere Frachtsätze zwischen Alt-Münsterol Grenze und Stationen
der Strecke Mülhausen-Basel. (Gratis.)
I. Nachtrag zum Tarif für Leichen, Fahrzeuge und lebende
Thiere v. 1/3. 80, eingeführt am 1/1. 81, enthält Aenderung der
Frachtberechnung zwischen Basel und Alt-Münsterol Grenze.
(Gratis.)
Märkisch.Posener Eisenbahn. An Stelle des Localtarifs für
die Beförderung von Leichen und Fahrzeugen v. 1/1. 73 bezw.
für die Beförderung von lebenden Thieren v. 1/1. 78 ist mit
Giltigkeit v. 1/1. 81 ein neuer Localtarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren in Kraft ge-
treten. (Preis 0,20 JX)
Bromberg. Laut Bekanntmachung v. 9/2. er. sind durch
die Bekanntmachung v. 7/1. er., betrefend Tarifermässigungen
für Königsberg i. Pr. und Kaibahnhof, ad 3 nur die Ueber-
führungsgebühren im Transitverkehr von Bahn zu Bahn aufge-
hoben worden. Für Güter, welche in Königsberg i. Pr. vom alten
Bahnhof behufs zollamtlicher Abfertigung oder auf besonderes
Verlangen der Interessenten über die Pregelbrücke auf den
Sigentbahnhof übergehen, resp. von dort nach dem alten Bahnhof
geführt werden, werden die bisherigen Gebühren auf Seite 22 sub
d 2 des Gütertarifs für den Eisenbahndirectionsbezirk Bromberg
nach wie vor erhoben.
Sächsisch-Thüringische Ostwest bahn Zwickau- Weida.
Nachtrag IX zum Tarif v. 15/12. 77, gütig v. 1/12. 80, ent-
haltend :
Bestimmungen betreffs der Frachtberechnung bei Beför-
derung explodirbarer Gegenstände.
Thüringische Eisenbahn. Nach trag, XXI zum Tarif vom
1/11. 77, gütig V. 5/2. 81, enthaltend Aufhebung der directen
Frachtsätze für Wutha transito und Berichtigungen.
Ferner wurden im Monat Februar die Dienstbefehle 91—95
herausgegeben.
Erzherzog Albrechtbahn. Tarif v. 1/2. 81 an Stelle des
Localtarifs v. l/io. 76.
Lemberg - Czernowitz - Jassy Eisenbahn (Oesterreichische
Linien). Mit 1/4. 81 kommt Nachtrag VllI zu den reglementari-
schen Bestimmungen und allgemeinen Tarifen für Eilgüter und
gewöhnliche Güter im Local- und Anschlussverkehre auf den
Oesterreichischen Linien der Gesellschaft, gütig v. 1/10. 76, zur
Einführung.
Dieser Tarifnachtrag enthält:
I. Abänderung und Ergänzung der allgemeinen Tarif be-
stimmungen ;
II. Ergänzung der Tarif bestimmungen hinsichtlich der
Nebengebühren ;
HI. Aenderungen und Ergänzungen der Waarenclassification.
IV. Aufhebung der Ausnahmetarife für Eilgüter und
mineralische Kohlen im Exportverkehre über Suczawa, dann für
die Artikel: Holzwaaren, Glas und Glaswaaren, Töpferwaaren,
Südfrüchte und Colonialwaaren, Zucker, Papier, Pappe, Pappen-
deckel und Petroleum;
V. Desinfectionsgebühr für Schweine, Ferkel, Lämmer,
Ziegen etc. bei Verfrachtung in Behältern;
VI. Gebührenberechnung für den Transport explodirbarer
Güter in gewöhnlicher Fracht.
I Oesterreichische Nordwestbahn. Einführung eines ab 1/1. 81
gütigen Nachtrages V zum Localgütertarife der Oesterreichischen
Nordwestbahn und Südnorddeutschen Verbindungsbahn v. 1/9. 78.
Raab - Oedenburg - Ebenforter Bahn. Mit 15. Februar 1. J.
wurde Nachtrag III zum Localtarif v. 25/7. 78 eingeführt. Der-
314
selbe enthält Ausnahmetarif VI für die Beförderung von Deck-
und Baumaterialien bei Aufgabe in completen Wagenladungen.
Bnmäuische Eisenbahnen. Nachtrag XIV zu den reglemen-
tarischen Bestimmungen und allgemeinen Tarifen für Eilgüter
und gewöhnliche Güter v. 15/3. 79. Gütig v. 1/2. 81. Enthaltend :
1. Ausdehnung des Specialtarifs No. 10 für inländische
Kohle auf die Station Ghe^äni als Aufgabestation.
2. Ausdehnung des Specialtarifs No. 7 für Petroleum auf
die Station Bacau als Aufgabestation und auf die Stationen Ber-
lad, Barbosi, Braila und Galati als Bestimmungsstation.
3. Einen Tarif für Borstenvieh, Schafe und Ziegen, in gan-
zen Wagenladungen.
4. Ausdehnung des Specialtarifs No. 9 für leere Petroleum-
fässer auf die Stationen Titu und Gaesti als Bestimmungsstation.
Vorarlberger Balm. Tarif für den internen .Verkehr in
Frankenwährung v. 1/3. 81,
Tarif für den internen Verkehr in Markwährung v. 1/3. 81,
(unter Aufhebung der gleichnamigen Tarife v. 20/10. 77).
II.
Austro-Ostindischer Verkehr. Tarif v. 15/10. 79.
Mit 1/2. er. wird der I. Nachtrag eingeführt. Derselbe ent-
hält: 1. Bestimmung über Erweiterung der Reexpeditionsfrist in
Triest und Fiume; 2. Anderweite Frachtsätze für Lambach und
Salzburg. (Kronpr. Rudolfb.)
Badisch-Württembergischer Tarif.
Tarif für die directe Güterbeförderung zwischen Stationen
der Badischen Staatseisenbahnen einerseits und Stationen der
Württembergischen Staatseisenbahnen andererseits. Gütig v.
1/1. 81 unter Aufhebung des Tarifs v. 1/9. 79 und der Nach-
träge 1 und 2 hierzu. (Preis 2 M) (Bad. B.)
Bayerisch ■ Eisass - Lothringisch ■ Luxemburgischer Gütertarif
V. 1/1. 80. Frachtsätze für Tutzig aufgenommen. 1/1. 81. (Els.-
Lothr.)
Bayerisch-Oesterreichisch-Ungarischer Güterverkehr. Tarif
V. 1/11. 79. Nachtrag II zu Theil II, Tarifheft 1, betreffend die
Tarife zwischen Stationen der Bayerischen Staatseisenbahnen und
der Vorarlberger Bahn einerseits und Stationen der Kaiserin
Elisabethbahn, der Niedeiösterreichischen Staatsbahnen, der
Kronprinz Rudolfbahn und der Südbahngesellschaft andererseits.
Dieser Nachtrag enthält die Einbeziehung mehrerer Bayeri-
scher Stationen in den Ausnahmetarif für Lebensmittel und
einen Ausnahmetarif für Stüokgüter zwischen Stationen der
Tyroler Linien der Südbahn einerseits und Stationen der Vorarl-
berger Bahn andererseits. (Kronpr. Rudolfb.)
Berlin-Hannover-Oldenburgischer Verband.
Nachtrag No. 14 v. 15/2. 81 zum Tarife v. 1/3. 78, ent-
haltend:
I. Aufhebung von Tarifsätzen.
II. Anderweite bezw. neue Tarifsätze für den Verkehr mit
Station Lüneburg (H. St. und B.-H.).
III. Tarifsätze für den Verkehr zwischen Nordhausen (Fr. B.)
einerseits und den Berlin-Hamburger Stationen Friesack und
Nauen andererseits, sowie zwischen der Köln-Mindener Station
Hemelingen einerseits und Berlin M.-H. und Spandau M.-H.
andererseits. (Magdeb.)
Berlin-Sclileswig-Holsteinisclier Eisenbahnverband.
Nachtrag XI zum Tarif v. 1/4. 78, gütig v. 10/2. 81, enthal-
tend: Aufhebung der Frachtsätze lür den Verkehr zwischen den
Magdeburg-Halberstädter Stationen Berlin und Spandau einer-
seits und Stationen der Altona-Kieler, Holsteinischen Marsch-
und Westholsteinischen Eisenbahn andererseits. (Altona-Kiel.)
Brannschweig-Halberstadt-Lausitzer Verbandsgfitertarif.
Nachtrag XIV zu den Tarif heften I— VI, gütig v. 15/2. 81,
enthaltend:
1. Neue Tarifsätze für Lichterfelde B.-P.-M. E., Helmstedt
B.-P.-M. E., Berlin B.-A., Delitsch H.-S.-G. B. und Prödel B.-P.-M.
2. Abgeänderte Frachtsätze für Berlin B.-A., B.-P.-M. und
Lehrter Bahnhof. (Berl.-Anh.)
Deutsch - Dänischer Eisenbahnverband. Nachtrag XXI zum
Tarif v. 1/7. 75, gütig v. 1/2. 81, enthaltend Ergänzung der Tarif-
bestimmungen auf Seite 38 und 39 Abschnitt E. I. 1. b. (Altona-
Kiel.)
Deutsch-Polnischer Eisenbabnverband.
1. Nachtrag 3 zum Verbandsgütertarif Theil II, gütig v.
1/2. 81, enthaltend : a) Ergänzung der Bestimmungen zu § 54
(Nachnahme und Provision), b) Bestimmungen über die Beför-
derung von Fahrzeugen aller Art. (Ostbahn.) (Nachtrag 3 zum
Verbandsgütertarif Theil II 0,05 M)
2. Nach der Bekanntmachung v. 27/1. er. ist mit dem 15/2.
er. im Heft IV des Deutsch-Polnischen Verbandstarifs ein directer
Ausnahmefrachtsatz für Roheisen in Quantitäten von je 10 000 kg
Ero Wagen von Unterwellenborn, Station der Thüringischen
isenbann, nach Warschau und Praga, Stationen der Weichsel-
bahn, in Kraft getreten.
3. Nach der Bekanntmachung v. 2/2. er. finden die im Tarif-
heft 3 des Deutsch-Polnischen Verbandes für die Stationen Annen
und Witten der B ergi sch - Märkischen Eisenbahn geltenden
Deutschen Schnittsätze v. 15/2. er. ab auch für den Verkehr
zwischen den gleichnamigen Stationen der Rheinischen Bahn
und Polen Anwendung. (Bromberg.)
Deutsch-Russischer Eisenbahnverband.
Nach der Bekanntmachung v. 31/1. er. sind v. 15/2. er. n. St.
ab die Station Witten der RheiniscJhen Eisenbahn mit den Ent-
fernungen und Frachtsätzen der gleichnamigen Station der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn in den Deutsch-Russischen Güter-
tarif und die Stationen Annen und Witten der Rheinischen
Eisenbahn mit den für die gleichnamigen Stationen der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn bestehenden Entfernungen und Fracht-
sätzen in den Anhang II zum Deutsch-Russischen Gütertarif auf-
genommen worden. (Bromberg.)
Deutsch - Skandinavischer Eisenbahnverband. Nachtrag VII
zum Tarif v. 1/7. 77, gütig v. 1/2. 81, enthaltend Abänderung des
§ 33 ad § 27 betr. Verpackung von Hefesendungen. (Altona-Kiel.)
Galizisch-Dentscher bezw. Galizisch-Niederländischer Holz-
verkehr.
Nachtrag III zum Tarif heft III, enthält Aenderungen und
Berichtigungen von Frachtsätzen und den Bestimmungen, gütig
V. 1/1. 81. (Galiz. K.-L. B.)
Galizischer Gemeinschaftsverkehr.
Nachtrag I zum Tarife v. 1/1. 80. Geänderte Frachtsätze
für den Verkehr mit der Erzherzog Albrechtbahn und Auf-
hebung sämmtlicher Sätze des Haupttarifes für den Verkehr mit
der 1. Ungarisch- Galizischen Eisenbahn, der Erzherzog Albrecht-
bahn, der Dniester und Tarnow-Leluchower Staatsbahn, gütig v.
1/2. 81. (Galiz. K.-L. B.)
Galizisch-Oesterreichisch-Böhmischer Gemeinschaftsverkehr.
Kundmachung betreffend Aufhebung sämmtlicher Fracht-
sätze der Tarife v. 1/3. 78 und 15/11. 78 im Verkehre mit der
Ersten Ungarisch - Galizischen Eisenbahn , Erzherzog Albrecht-
bahn, Dniester undTarnow-Leluchower Staatsbahn, gütig v. 1/2. 81.
(Galiz. K.-L. B.)
Galizisch-Oesterreichisch-Böhmischer Gemeinschaftsverkehr.
Nachtrag II zum Getreidespecialtarife v. 10/10. 79, enthält
Aufnahme neuer Stationen und theilweise geänderte Frachtsätze
für den Verkehr mit Böhmischen Stationen, gütig v. 1/2. 81.
(Galiz. K.-L. B.)
Galizisch-Rnmänischer Verbandsgüterverkehr.
Tarif für die directe Beförderung von Eil- und Fracht-
gütern, sowie lebenden Thieren zwischen Stationen der Lemberg-
Czernowitz- Jassybahn (Rumänische Linien) einerseits und Sta-
tionen der Karl-Ludwigbahn und Lemberg-Czernowitz-Jassybahn
(Oesterreichische Linie) anderseits, gütig v. 1/1. 81. (Galiz. K.-L. E.)
IGalizisch - Wiener Gemeinschaftsverkehr. Nachtrag V zum
Tarife v. 10/2. 77, enthält Aenderungen der Bestimmungen und
Waaren Classification, dann Ausnahmetarif für Petroleum, gütig
V. 1/1. 81. (Galiz. K.-L. B.)
Hannover-Magdeburg-Oesterreichischer Eisenbalmvcrband.
Nachtrag II v. 1/2. 81 zu Theil II des Gütertarifs v. 15/5. 80, ent-
haltend: 1. Aufnahme neuer Stationen. 2. Aufhebung von
Frachtsätzen. 3. Abgeänderte Frachtsätze. 4. Neue Frachtsätze.
5. Berichtigungen. 6. Ergänzung des Kilometerzeigers.
Nachtrag III v. 1/2. 81 zu Theil III desselben Gütertarifs,
enthaltend: 1. Frachtsätze für Station Vorwohle der Braun-
schweigischen Bahn. 2. Ergänzung des Kilometerzeigers. (Sächs.
Staatsb.)
Hannover-Magdeburg-Ungarischer Eisenbahnverband.
Nachtrag II v. 1/2. 81 zu Theil II des Gütertarifs v. 15/5. 80,
enthaltend : 1. Aufnahme neuer Stationen. 2. Aufhebung der
Eilgutfrachtsätze für Hildesheim (U.-A. B.). 3. Neue und ab-
geänderte Frachtsätze des Ausnahmetarifs 6 (für Rinden etc.).
4. Ausnahmetarif 8 (für Pflaumen, gedörrte etc.). 5. Ergänzung
und Berichtigung des Haupttarifes. 6. Ergänzung des Kilometer-
zeigers. (Sächs. Staatsb.)
Hanseatisch-Pommerscher Eisenbahnverband.
Nachtrag V v. 15/2. 81 zum Verbandsgütertarif v. 1/7. 78
enthält Aufhebung der directen Frachtsätze für den Verkehr mit
Bremen, Station der Köln-Mindener Bahn. (Gratis.) (Berl.-Hamb.)
Hanseatisch-Prenssischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung vom 13/1. er. sind die im
Hanseatisch-Preussischen Verbände für gebrannten Kalk und rohe
Kalksteine ab Rüdersdorf bestehenden Ausnahmefrachtsätze vom
1/2. er. ab aufgehoben worden und an deren Stelle theils erhöhte,
theils ermässigte directe Frachtsätze des Specialtarifs III in Kraft
getreten. Die erhöhten Sätze kommen jedoch erst vom 1/3. ab
zur Anwendung.
2. Nach der Bekanntmachung vom 18/2. er. werden im
Hanseatisch-Preussischen Verbände Kartoffeltransporte für die
Folge auch während der Monate Öctober bis incl. April unfrankirt
zur Beförderung angenommen.
Ausgenommen sind jedoch die Oberschlesischen Verband-
stationen, für welche der Frankaturzwang noch bestehen bleibt.
(Bromberg.)
Hanseatisch-Bheinisch-Westdentscher Verband.
Nachtrag 6 zum Tarifheft 34 vom 15/2. 81. Tarifsätze für
die Elsass-Lothringische Station Bannstein.
315
Nachtrag 6 zum Tarifheft 4 vom 26/2. 81. Frachtsätze des
Specialtarifs III zwischen Hamburg und Kusel. (Hannov.)
Hanseatisch-Schlesischer Verbands-GUter-Tarif vom 1/9. 78
für den Verkehr zwischen Stationen der Berlin-Hamburger, der
Koln-Mindener, Hannoverschen Staats-, Magdeburg-Halberstädter,
Lübeck-Büchener, Mecklenburgischen Friedrich-Franz- und der
Oldenburgischen Staatseisenbahn einerseits und Stationen der
Oberschlesischen, Rechte Oderufer-, Breslau- Schweidnitz-Freibur-
ger, der Breslau-Warschauer, der Niederschlesisch-Märkischen,
Halle-Sorau-Gubener und ßerlin-Görlitzer Eisenbahn andererseits,
Nachtrag VI gültig vom 1/1. 81. (Kgl. Hirection Berlin.)
Harz-Nordsee-Verband.
Nachtrag No. 21 vom 1/2. [81 zum Tarife vom 1/1. 78 ent-
haltend;
I. Berichtigungen.
II. Aufhebung von Tarifsätzen.
HI. Anderweite ermässigte Ausnahmefrachtsätze für den
Transport von Erzen etc., Steinkohlen etc. und Salz im Verkehre
zwischen Hannover (H. A.) und Berlin - Anhaitische Stationen.
(Magdeburg.)
Kursk-Königsberger Eisenbahn-Verband, a) Zum Tarif vom
13/1. 80 n. St. ist mit Giltigkeit vom 27/2. er. der IV. Nachtrag
herausgegeben worden, enthaltend andere Frachtsätze für Ge-
treide etc. von den Stationen der Kursk-Kiewbahn nach Königs-
berg, Ostpreussische Südbahn, bei Bezahlung der Fracht für 610
Pud = 10 000 kg pro Wagen.
b) Diese für Königsberg gütigen Frachtsätze sind ohne Er-
höhung mit Giltigkeit vom 27/2. er. für die Zeit der geschlossenen
Königsberger Schifffahrt aufPillau übertragen, und ist dieserhalb
der V. Nachtrag zum Verbandtarif herausgegeben worden. (Ostpr.
Südbahn.)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher Eisenbahn-Verband.
Nachtrag 7 vom 10/2. 81 zum Verbands-Gütertarif vom 1/5,
78 enthält:
I. Aenderung des Titelblattes.
II. Ergänzung des Vorwortes.
III. Aufhebung der Ausnahmefrachtsätze für gebrann-
ten Kalk.
IV. Anderweite Frachtsätze für Belieben, Giersieben, Güsten,
Könnern, Nauendorf und Wallwitz.
V' Fra,chtsätze für den Verkehr zwischen Hamburg (B. H.)
einerseits und Burg, Gerwisch, Gommern, Güsen und Königsborn
andererseits.
VI. Anderweite Frachtsätze für Nauen.
VII. Anderweite Frachtsätze für Malchin, Stavenhagen und
Waren.
VIII. Frachtsätze für den Verkehr zwischen Berlin (M. H.)
und Spandau (M. H.) einerseits und Schleswig-Holsteinischen Sta-
tionen andererseits.
IX. Frachtsätze für Barby, Hettstedt, Mansfeld und San-
dersleben.
X. Frachtsätze für Calbe (Stadt) einerseits und Friesack
und Nauen andererseits.
XL Frachtsätze für Paulinen aue.
XII. Frachtsätze für Fehrbellin und Neu-Ruppin.
XIH. Frachtsatz des Specialtarifs I für den Verkehr zwi-
schen Ilberstedt und Itzehoe.
XIV. Ausnabmetarif für Grubenholztransporte von Wilsnack
nach Helmstedt. Preis 0,30 M. (Berlin-Hamburg.)
Magdeburg-Oesterreichiscb-TJngarischer Holzverkehr.
Nachtrag U vom 15/2. 81 zum Tarife vom 1/5. 79 für die
Beförderung von Holz etc. enthaltend die Aufhebung der Fracht-
sätze für Stationen der ehemaligen Theisseisenbahn via Marchegg.
(Sächs. Staatsb.)
Mährisch-Böbmisch-Bayerisch-Vorarlberger Verkehr. Ein-
führung eines Nachtrags 1 zum Tarif heft V des Mährisch-Böh-
misch-Bayerisch -Vorarlberger Güterverkehrs, gütig v. 25/2. 81.
IOesterr. Nordwestbahn.)
Nenmärkiscb-Nieaerscblesisch-Sächsischer Verband.
Wiederaufnahme der Station Reichenberg ab 10/1. 81. (Oest.
Nordwestbahn.)
Niederdeutscher Verband.
Nachtrag 8 vom 1/2. 81 zum Gütertarif vom 1/4. 78.
Ergänzung des Vorworts. Specielle Tarifvorschriften. Neue
bezw. anderweite Tarifsätze.
Ausnahme-Tarife für Braunkohlen und Europäisches Holz.
Aufhebung von Tarifsätzen. Berichtigungen. (Hannov.)
Niederländisch-Oesterreichisch-lJngarischer Eisenbahnverband,
ni. Nachtrag vom 10/2. 81 zu Theil II des Verbandsgütertarifs
vom 1/1. 80 enthaltend: 1. Ergänzung des Vorwortes. 2. Bestim-
mungen wegen der Ausnahmetarife. 3. Aufnahme der Station
Prag (Bubna)-Ünionbank (Oesterr. Staatsb.) und Buschtehrader
Bahn. 4. Einführung anderweiter Frachtsätze des Ausnahmetarifs
No. 7a für den Transport von Getreide etc. 5. Druckfehlerberich-
tigung zu Nachtrag 11.
III. Nachtrag vom 10/2. 81 zu Theil III desselben Gütertarifs
enthaltend: 1. Aenderungen und Ergänzungen des Vorwortes und
der Eintheilung des Tarifs. 2. Aufnahme der Station Czegled der
Ungarischen Staatsbahn. 3. Bestimmung wegen der Ausnahme-
tariife. 4. Ausnahmetarif No. 9 für den Transport von todtem Ge-
flügel. 5. Zeitweilige Brmässigung des Ausnahmetarifs No. 8 für
den Transport von Margarin. 6. Druckfehlerberichtigungen. (Sächs.
Staatsbahn.)
Niedersäehsisch-Ostdeutscher Eisenbahn- Verband.
1. Nach der Bekanntmachung vom 6/12. pr. sind mit dem
1/2. er. die Frachtsätze für die Braunschweigische Station Langels-
heim einerseits und den Stationen der östlich und nördlich ab
Berlin gelegenen Verbandverwaltungen andererseits ausser Kraft
getreten.
2. Nach der Bekanntmachung vom 18/1. er. ist mit dem 1/2.
er. der Ausnahmetarif D für Kalk, gebrannte und rohe Kalksteine
ab Rüdersdorf K. 0. mit Ausnahme des Frachtsatzes für die Re-
lation Rüdersdorf-Wittenberge M. H. E. und ß. H. E., welcher
vorläufig noch bestehen bleibt, ausser Kraft getreten. Vom ge-
nannten Tage ab sind an Stelle dieses Ausnahmetarifs die er-
mässigten Frachtsätze des Special-Tarifs III zur Einführung gelangt.
(Bromberg.)
Norddeutsch-Schweizerischer Gütertarif. Heft III.
Enthaltend Taxen für den directen Güterverkehr zwischen
den Stationen Hamburg und Bergedorf der Berlin-Hamburger
Bahn, Hamburg und Bremen der Köln-Mindener Bahn, Lübeck
der Lübeck-Büchener Bahn, Altona und Ottensen der Altona-
Kieler Bahn, Bremen, Bremerhafen, Geestemünde und Harburg
der Hannoverschen Bahnen einerseits und Stationen der Schwei-
zerischen Bahnen andererseits. Gütig vom 1/1. 81. Preis 60 Pf.
(Bad. Bahn.)
Oesterreichisch-Ungarisch-Russischer Eisenbahnverband.
Allgemeiner Nachtrag IV zu den Reglementsbestimmungen
und den beiden Tarifheften vom 3/15. Juli 1877 enthält Austritt
der Mitauer Eisenbahn aus dem Verbände, gütig vom 1/2. neuen
Styls 1881.
XL Nachtrag zu den Heften I und II vom 3/15. Juli 1877,
Einbeziehung der Route via Radziwittöw-Brest in den Verband,
gütig vom 1/2. n. St. 81. (G, C. L. E.)
Oesterreichisch-Ungarisch-Russischer Eisenbahnverband.
XIII. Nachtrag zu den Tarifheften I und H vom 3/15. Juli
1877, enthält neuen Specialtarif für Möbel aus gebogenem Holze,
gütig vom 15/2. n. St. 81. (G. C. L. E.)
Ostdeutsch-Österreichischer Verbandgütertarif vom 1/1. 80.
Nachtrag V vom 1/2. 81 enthaltend:
Ausnahmetarif No. 14 für gebrannten Kalk, Gement und
Kalkasche zwischen Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn
und Stationen der Mährisch-Schlesischen Centralbahn etc.
Der gemeinschaftliche Tarif für gebrannten Kalk etc. zwi-
schen Oberschlesischen Stationen einerseits und Stationen der
Kaiser Ferdinands-Nordbahn, der Mährisch-Schlesischen Central-
bahn andererseits via Jägerndorf gütig vom 15/7. 77 nebst Nach-
trägen ist hierdurch aufgehoben. (Oberschles.)
Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahnverband. 1. Nach der Be-
kanntmachung vom 19/1. er. ist die Station Wriezen der Berlin-
Stettiner Bahn vom 1/2. er. ab als Verbandstation in den Ost-
deutsch-Rheinischen Verband einbezogen worden.
2. Nach Bekanntmachung vom 22/2. er. findet fortan die
Beförderung von Eg^uipagen und anderen Fahrzeugen, welche
nicht auf eigenen Rädern laufen, soweit dieselben bei der Güter-
expedition aufgegeben werden, nach den im Tarif für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren sub B 36
und C enthaltenen Bestimmungen statt. (Bromberg.)
Preussisch-Oberschlesischer Eisenbahuverband.
Nach der Bekanntmachung vom 9/1. er. ist die auf der Sta-
tion Altwasser des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin eingeführte
directe Güterabfertigung nach und von den Stationen der Bres-
lau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn und darüber hinaus zu den
für die Station Waldenburg letztgenannter Bahn bestehenden
Frachtsätze vom 15/2. er. ab auf gewöhnliche Stück- und Wagen-
ladungsgüter excl. Eilgut beschränkt worden. (Bromberg.)
Preussisch-Sächsischer Eisenbahnverband.
Vom 15/2. 81 tritt zu den Tarifheften 1 bis 4 des Preus-
sisch- Sächsischen Verbandes je der 7. Nachtrag und zum Tarif-
heft 5 der 1. Nachtrag in Kraft.
Die Nachträge enthalten:
a) directe Frachtsätze, theils für sämmtliche Tarifclassen
und Ausnahmetarife, theils für die Stückgutclasse, den Special-
tarif A2 und den Ausnahmetarif für Getreide etg für den Ver-
kehr zwischen der Station Memel des Eisenbahn-Directionsbezirks
Bromberg einerseits und Stationen der westlichen Preussisch-
Sächsischen Verbandsbahnen andererseits;
b) directe Frachtsätze des Specialtarifs UI für den Verkehr
zwischen Rüdersdorf, Station des Eisenbahn-Directionsbezirks
Bromberg und Stationen der Berlin-Anhaltischen, Berlin-Görlitzer,
Cottbus-Grossenhainer Bahn und des Eisenbahn-Directionsbe-
zirks Berlin an Stelle der bestehenden Ausnahmetarife für ge-
brannten Kalk und rohe Kalksteine, soweit letztere höher sind,
als die neuen Frachtsätze des Specialtarifs III;
316
c) anderweite Frachtsätze für den Verkehr zwischen Statio-
nen des Eisenbahn-Directionsbezirks Bromberg einerseits und
den Stationen Cbariottenbrunn, "Wüstegiersdorf, Königswalde,
Neurode und Glatz des Eisenbahn Directionsbezirks Berlin ande-
rerseits ;
d) directe Frachtsätze für den Verkehr zwischen Cüstrin,
Station der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Bahn einerseits und
den Stationen Charlottenbrunn, Wüstegiersdorf, Königswalde,
Mittelsteine, Neurode und Glatz andererseits;
e) directe Frachtsätze für den Verkehr zwischen Stationen
des Eisenbahn-Directionsbezirks Bromberg einerseits und Mittel-
steine, Station des Directionsbezirks Berlin andererseits;
f) ermässigte Frachtsätze für Europäisches Holz des Spe-
cialtarifs II für den Verkehr zwischen Driesen und Friedeberg
einerseits und den Stationen Altwasser, Dittersbach, Landeshut,
Liebau undbezw. Ruhbank des Directionsbezirks Berlin andererseits;
g) neue bezw. anderweite Frachtsätze für den Verkehr zwi-
schen Posen, Station der Märkisch-Posener Bahn, einerseits und
Stationen der Frankfurt-Bebraer Bahn andererseits;
h) Bestimmungen bezüglich der Frachtberechnung von
lebenden Thieren, welche bei den Güterexpeditionen zur Auf-
gabe gelangen;
i) bereits früher publicirte Tarifveränderungen.
Soweit die neu zur Einführung gelangenden Frachtsätze
gegen die bestehenden Taxen Erhöhungen enthalten, treten die-
selben erst mit dem 15|3. er. in Kraft.
(Ostbahn. Nachtrag 7 zu Heft 1 0,20 Heft 2 0,05 Jl,
Heft 3 0,05 Jl, Heft 4 0,06 M, Nachtrag 1 zu Heft 5 0,03 JL)
(Bromberg.)
Preussisch-Tliüringisch er Eisenbalinverhand.
Nachtrag IX zum Gütertarif v. 1|8. 78, gütig v. 15|2. 81 ab,
enthaltend: Aufnahme der Station Königsberg (Kai-Bahnhof) für
Wagenladungsgüter, Ausnahme-Tarifsätze für den Transport von
Salz etc. ab Stationen der Thüringischen und Werrabahn nach
den Stationen Charlottenbrunn, Glatz, Königswalde, Mittelsteine,
Neurode und Wüstegiersdorf der Niederschlesisch-Märkischen
Bahn und ermässigte Ausnahme-Tarifsätze für den Transport von
Salz etc. nach den Stationen Habelschwerdt und Mittelwalde der
Oberschlesischen Bahn und Druckfehlerberichtigungen. (Thüring.)
Rechtsrheinisch-Bayerischer Güterverkehr. IV. Nachtrag v.
1|2. 81 zu den Specialbestimmungen und Tarifen v. 1|2. 79 ent-
haltend A. Aenderung in der Zusatzbestimmung zu § 47 des Be-
triebsreglements. B. Aenderungen bezw. Berichtigungen und Er-
gänzungen der Allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterclassi-
fication. C. und D. Entfernungen und Tarifsätze der neu aufge-
nommenen Stationen Detmold und Salzuflen der Köln-Mindener
Eisenbahn. E. Uebertragung der für die Station Siegen der Köln-
Mindener Bahn bestehenden Frachtsätze auf die gleichnamige
Station der Bergisch-Märkischen Bahn. F. Berichtigungen. 0,15 M
(Köln-Minden.)
Rheiiiisch-IVestfälisch-Sächsisclier Verkehr.
Nachtrag I v. 15|2. 81 zum Tarife für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren vom 1/7. 80 enthal-
tend: 1. Aenderung der Firma der Aachener Industriebahn.
2. Aenderung des Titelblattes. 3. Abgeändörte Frachtsätze für
den Verkehr mit Reichenberg und Zittau. 4. Aufnahme der Sta-
tionen Bentheim und Schüttorf der Niederländischen Staatsbah-
nen. (Sächs. Staatsb.)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Verbandgütertarif v. l|l. 80.
Nachtrag II zu Heft I v. Il2. 81 enthaltend: 1. Aufnahme
der Station Bauerwitz 0. S. E. 2. Ausnahmetarife für die zur
Stückgutclasse I gehörigen Güter, sowie für Wolle. 3. Druck-
fehlerberichtigungen . (0 berschl.)
Rumänisch-Galizisch-Deutscher Verbandgüterverkelu.*.
Nachtrag 11 zum Theile I des Tanfes v. 1|1,. 80 enthält: Ab-
änderungen und Ergänzungen der Tarifvorscbriften und Classifi-
cation, gütig v. l|l. 81. (G C. L. E.)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher V erbandgüterverkelir.
Nachtrag II zum Tarifheft 4 v. 1/1. 80 enthält: Aende-
rungen und Berichtigungen, dann neue Ausnahme für Güter der
Stückgutclasse 1 und Wolle in Wagenladungen, gütig v. lll. 81.
(G. C. L. E.)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Getreideverkehr.
Kundmachung betreffend Einreihung des Artikels Kleie
unter die sub a) genannten Artikel des Ausnahmetarifes.
(Galiz. C. L E.)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Verbandgüterverkehr.
Nachtrag II zu Theil II, Heft I — Ausnahmetarif für Stück-
güter und Wolle — gütig v. 1/2. 81. (G. C. L. E.)
Rnssisch-Schweizerisch-Französischer Güterverkehr.
Nachtrag II zum Reglement und Tarife vom 1/9. 79 enthält
die Bestimmung, dass die Wagenladungssätze auf Getreide nicht
Anwendung finden.
Nachtrag III zu demselben Tarife enthält die Neuaufnahme
der Moskau-Brester Bahn.
Nachtrag I zum Eisenübernahmetarif vom 1/1. 80 enthält
Aufnahme weiterer Artikel — sämmtliche Nachträge gütig vom
1/1, 81. (Galiz. K.-L. E.)
Tarif für den Güterverkehr zwischen Stationen der Saar-
brücker und Rhein-Nahebahn einerseits und Stationen der Säch-
sischen Staatsbahnen andererseits v. 1/2. 81. (Sächs. *Staatsb.)
Anmerkung. Hierdurch wird der Saarbrücken-Sächsische
Gütertarif v. 15/4. 80 aufgehoben.
Sächsisch-Thüringischer Eiseiibahnverband. x
Nachtrag VII zum Gütertarife v. 16/3. 80, gütig v. 15/2. 81
ab, enthaltend Frachtsätze für die Station Borsdorf der König- 'S
lieh Sächsischen Staatsbahn, sowie für den Verkehr zwischen
Halle, Station der Thüringischen Bahn einerseits und Voiters- ’ ’
reuth, Station der Königlich Sächsischen Staatsbahnen anderer- j
seits. Ausnahmetarifsätze für den Transport von Spiritus (Aus- '
nahmetärif 5) und Berichtigungen. :
Hierzu wurden die Dienstbefehle No. 12 — 14 herausge-
geben. (Thüring. E.)
Schlesisch-Sächsischer Verband. Nachtrag XI, gültig vom
1/2. 81 ab, enthaltend Tariftabellen für Station Ückro-Luckau der
Berlin-Dresdener Eisenbahn; Aufnahme der Station Cottbus der .
Berlin-Görlitzer Eisenbahn in den Verband und Druckfehlerbe- ,
richtigungen. (Kgl. Eisenb.-Dir. Berlin.) '
Schlesisch-Südwestdeutscher Verband. Neuer Tarif v. 1/2. 81
gütig unter Aufhebung des bisherigen. Soweit Tariferhöhungen j
eintreten, kommen dieselben bis auf Weiteres nicht zur Anwen- ;
düng. Bis auf Weiteres treten auch die im neuen Tarif vorge- ?
sehenen Ausnahmetarife nicht in Kraft. (Breslau-Freiburg.) 3
ScWeswig-Holsteinischer Eisenbahnverband.
Nachtrag XIV zum Tarif v. 1/1. 78 (gültig v. 1/2. 81) enthal- s
tend: Ermässigung der Sätze des Ausnahmetarifs I im Nachtrag
III V. 15/11. 78.
Nachtrag XV zum Tarif v. 1/1. 78 (gültig v. 1/2. 81) enthal-
tend: Ausnahmetarif für Rohzucker. (Altona-Kiel.)
Stettin-Südwestdeutscher Verband. Nachtrag 1 v. 1/2. 81.
Enthält anderweite Sätze für den gesammten Verkehr. Soweit
Frachterhöhungen vorliegen, bleiben die bisherigen Sätze bis auf ■
Weiteres in Geltung. Ebenso treten die Ausnahmetarife bis auf ■.
Weiteres nicht in Kraft. (Breslau-Freiburg.) j
Südwestdeutscher Eisenbahnverband. Verbands-Gütertarif >
V. 1/3. 78.
Es wurde neu eingeführt zu
II. Besondere Bestimmungen. jf
F. Tariftabellen. >
das 10. Heft, betreffend v'erkehr zwischen den Stationen der •
Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen einer- und der ;
Main- Neckar bahn andererseits, gütig v. 1/12. 80 unter Aufhebung !
des Tarifhefts 10 v. 1/3. 78. (Main-Neckarb.) '
Südwestdeutscher Eisenbahnverband. Nachtrag X zum Heft .*
III (10 /i^) mit veränderten Frachtsätzen für Frankfurt a/M. und T
Banau und Nachtrag VII zu Heft V (gratis) mit veränderten
Frachtsätzen für Frankfurt a/M. und Berichtigungen am 1/1. 81 r
eingeführt. Anhang zum Tarif hejft 6 und 8 mit Frachtsätzen i.
zwischen Badischen und Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen, j
sowie Pfälzischen Stationen bei Unterbrechung des Verkehrs über sj
'lie Schiffbrücken bei Speyer und Maxau ab 1/1. 81 gütig. (Els.-L.) )
Südwestdeutscher Tarif. •;
Anhang zu den Entfernungs- und Stationstarifs-Tabellen
der Hefte 6 und 8 (Verkehr Baden-Elsass und Baden-Pfalz) des 2
Südwestdeutschen Verbandsgütertarifs v. 1/3. 78. i
Enthaltend: die Entfernungszahlen und Instradirungsrouten T
für den tarifmässig via Speyer und Maxau gehenden Verkehr bei V
Abführung der Schiffbrücken bei Speyer und Maxau. (Bad. B.)
Thüringisch-Sächsisch-Ungarischer Verband. [
Nachtrag III v. 1. bez. 15/2. 81 zu Theil II des Gütertarifs
V. 1/1. 80 enthaltend: A. Aufhebung verschiedener Frachtsätze.*
B. Aufnahme der Station Czegied (Ungar. Staatsb.). G. Aufnahme
der Station Leipzig (H. S. G. B.) in den Ausnahmetarif 8.
Nachtrag II v. 1. bez. 15/2. 81 zu Theil III desselben Güter-
tarifs enthaltend: A. Aufhebung verschiedener Frachtsätze.
B. Aufnahme der Station Czegied der Ungarischen Staatsbahn.
Nachtrag 11 v. 1. bez. 15/2. 81 zu Theil IV desselben Güter-.,
tarifs enthaltend: A. Aufnahme von Czegied (Ungar. Staatsbahn)
in den Ausnahmetarif 7. B. Aufhebung von Frachtsätzen für:
Leipzig (Thür. B.) sowie für Warnsdorf und Reichenberg (S. Stsb.)
in den Ausnahmetarif 6 bez. 7. (Sächs. Staatsb.) (
Verband Thüringischer Eisenbahnen.
Nachtrag XII zum Gütertarif v. 1/9. 78 (Band I), gütig v.;
5/2. bezw. 15/3. 81 ab, enthaltend Einbeziehung der Stationen?
Ruhla und Thal der Ruhlaer Eisenbahn und Aufhebung deri
Tarifsätze für Wutha transito, ermässigte Frachtsätze für Leipzig-»
Teichwolframsdorf und Druckfehlerberichtigungen. Ausserdem |
wurden im Monat Februar die Dienstbefehle No. 97—101 ausge-J
geben. (Thüring. E.) «
Westdeutscher Verband. ^
Nachtrag I v. 5/2. 81 zum Tarife für Leichen, Fahrzeuge i
und lebende Thiere v. 1/12. 80. ^
Ergänzungen und Berichtigungen. (Hannov.) *
West- und Nordwestdentsclier Verband.
Nachtrag 18 vom 15/2. 81 zum Seehafen-Ausnahmetarif vom
1/6. 79. Aufnahme der Badischen Station Leopoldshöhe und der
Elsass-Lothringischen Station Wanzenau in den Seehafen-Aus-
nahmetarif.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
10
vom 1/2. 81.
Aufhebung von Frachtsätzen.
16
Brgänzungsblatt zum'Tarifheft
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
vom 1/2. 81.
Tarifsätze für die Badischen Stationen Leopoldshöhe und
Rastatt.
ErgänzuUgsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
vom 15/2. 81.
Tarifsätze für die Württemborgische Station Zuffenhausen-
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
vom 15/2. Sl.
Tarifsätze für die Elsass-Lothringische Station Bannstein.
Ergänzungsblatt zum Tarif heft 1 Ergänzungsblatt zum Tarif heft
8 37 ~
vom 25/2. 81.
Anderweite Ausnahmesätze für Roheisen und Erze zwischen
Winnweiler einerseits, Giessen und Lollar andererseits.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
8 101 '
vom 25/2. 81.
Frachtsätze des Specialtarifs III zwischen Hamburg und
Kusel. (Hannov.)
III. A. 1.
Breslau-Scliwciduitz-Freibnrger ued Stationen der Rechte
Oderiifereisenbalui. Tarif vom 1/10. 77. XI, Nachtrag vom 1/2. 81.
(R. 0. ü. E.)
(Istbalin und B. F. E. Tarif vom 1/8. 78, Neue Frachtsätze
des Specialtarifs III für Rüdersdorf, gütig ab 15/2. 81. (B. Fr.)
III. A. 3.
Saarbrücker und Rhein-Nahebalin, Xassauische Bahnen, Hes-
sische Ludwigsbalin, Pfälzische Bahnen, Main-Neckarbahn einer-
seits und Bodenseeuferstatioucn Romaushorn, Rorschach, Bregenz
und Lindau antlererseits. Nachtrag I zum Tarif vom l/lO. 79.
Enthaltend veränderte Frachtsätze für die Pfälzische Station St.
Ingbert. Gütig vom 1/1. 81. Gratis. (Bad. B.)
III. D.
I Prinz Heinrichbalin und Belgische Stationen. Tarif am 1/1.
81 eingeführt. 80 4. (Els.-Lothr.)
IV.
Baumwolle. Ausnahmetarif des Südwestdeutschen Verkehrs
für die Beförderung ab Havre stammender roher Baumwolle ab
Amanweiler Grenze nach Südbadischen Stationen. Gütig vom
20/2.81 unter Aufhebung des Ausnahmetarifs vom 10/12.80. Gratis.
(Bad. B.)
Ceuient. Aml5/2. 81 erfolgte die Hinausgabe des Ausnahme-
tarifes No. 5 im Bayerisch-Oesterreichisch-Ungarischen Verkehr
(Theil II, Tarifheft No. 1) für den Transport von Gement ab Sta-
tionen der Bayerischen Staatseisenbahnen nach Stationen der
Kaiserin Elisabethbahn, sowie nach Scheerding, Station 'der Kron-
prinz Rudolfbahn. (Kr. R. E.)
Flachs etc. Ausnahmetarif für die Beförderung von Flachs,
Flacbsheede etc. ab Insterburg transito vom 15/11. 80. Nachtrag 2
gütig vom 10/2. 81 enthaltend directe Frachtsätze für Flachstraus-
porte, welche von den Russischen Stationen Moskau, Smolensk
und Wjasma herrühren, von Thorn nach Waldenburg, Station der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. (Ostbahn.)
! Frisches Fleisch mul frische Butter. Taxe Cham - Paris
i 202,40 Frcs. pro t am 7/1. 81 eingeführt. (Els.-Lothr.)
Getreide. Tarif zwischen der Kaiser Ferdinands-Nordbahn,
der Oesterreichischen Nordwest- und Staatsbahn und Süddeut-
schen Bahnen. 10/1. 81. 20 4- (Els.-Lothr.)
Getreide. Nachtrag II zum Specialtarife für Getreide zum
Galiz.-Oesterr.-Böhm. Gemeinschaftsverkehr vom 10|10. 79.
Derselbe enthält neue theüweise geänderte Frachtsätze,
Aufnahme neuer Bestimmungen für die Reexpedition in Bubna,
Eliminirung der Frachtsätze für den Verkehr von Grani^a nach
Böhmischen Stationen, ferner Berichtigungen zum Haupttarife.
2. Ausnahmetarif , für den Getreidetransport im Mähr.-Süd-
deutschen Verkehre v. 10|1. 81.
Derselbe enthält directe Frachtsätze zwischen Stationen der
Kaiser Ferdinands- und Mähr.-Schles. Nordbahn, Oest. Nordwest-
bahn und Staatsbahn einerseits und Stationen der Süddeutschen
Eisenbahnen andererseits. (Kaiser Ferd. Nordb.)
Getreide. Tarif für directe Sendungen zwischen einzelnen
Otationen der Libau-Romnyer Eisenbahn und Stationen der Kgl.
Wstbahn, sowie Station Pillau der Ostpreussischen Südbahn wie
Sieb allen etc. für Getreide etc.
Nachtrag I gütig v. 1/2. 81 n. St. enthaltend Frachtsätze in
reiner Rubelwährung für Getreide etc. im Verkehr zwischen
Königsberg i/Pr. (incl. Kaibahnhof) einerseits und den auf Seite 3
des obigen Tarifs aufgeführten Stationen Kamka bis Romny der
Libau-Romnyer Eisenbahn andererseits. (Bromberg).
Holzverkelir aus Oesterreich-Ungarn nach der Schweiz und
Frankreich transito Schweiz. Mit 10/3. 1. J. tritt der II. Nachtrag .
zum Ausnahmetarif für Holz aus Oesterreich-Ungarn nach Frank-
reich via Schweiz v. 10/7. 80 in Kraft, welcher enthält:
1. Ausnahmetarif für Nutz- und Bauholz aller Art im Ver-
kehre von Stationen der Salzburg-Tiroler Linie und der Braunau-
Strasswalchener Bahn der Kaiserin Elisabeth Bahn nach der
Schweiz und nach Frankreich.
2. Aufhebung von Frachtsätzen im Holztarife vom 10/7. 80.
(Kaiserin Elisabeth B.)
Holz. Nach der Bekanntmachung v. 9|2. er. ist für den
Transport von Europäischem Holz des Specialtarifs II bei Beför-
derung in Quantitäten von je 10 000 kg im Verkehr zwischen
Schulitz, Statiou des Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg einer-
seits und Görlitz, Station des Eisenbahndirectionsbezirks .Berlin
und der Berlin-Görlitzer Bahn andererseits vom 20. Februar er.
ein directer Ausnahmefrachtsatz im Betrage von 1,19 Ji. pro
100 kg in Kraft getreten. (Bromberg.)
Holz. Ausnahmetarif für die Beförderung von Bau- und
Nutzholz ab Stationen der Württembergischen Staatseisenbahnen
nach Stationen der Badischen Staatseisenbahnen. Gütig v. ll2.(81
unter Aufhebung des Tarifs vom 1|9. 79 nebst Nachtrag. Preis
20 Pf. (Bad. B.)
Kohlen etc. Ausnahmetarif für die Beförderung von Braun-
kohlen, Steinkohlen und Coaks von Mannheim, Heidelberg, Maxau
und Kehl nach Stationen der Württembergischen Staatseisen-
bahnen. Gültig V. Ijl. 81 unter Aufhebung des Speciaitarifs v.
15|10. 79 und des I. Nachtrages hierzu. Preis 20 Pf. (Bad. B.)
Kohlentarif Belgien-Elsass-Lothringen v. 1|2. 78. Frachtsätze
für Folisolles fosse II eingeführt. 10112, 80. (Els.-Lothr.)
Locomotiv-Tran Sporte von Esslingen nach Basel Eisass —
10,67 M pro t — am l|l. 81 eingeführt. (Els.-Lothr.)
Rohe Steine. Specialtarif zwischen der Prinz Heiurichbahn
und Holland v. 1|9. 80. Nachtrag I mit Taxen für Haag und
Rotterdam (Niederländische Rheinbahn) eingeführt. 1511. 81.
(Els.-Lothr.)
Steinkohlen. Ausnabmetarif für Niederschlesische Stein-
kohlen nach 0. S.,R. 0. ü. E., Oe. Gn. etc. v. 15|9, 78. Die Fracht-
sätze für Kempen Jund Wilhelmsbrück sind am 20. Februar er.
ausser Kraft getreten. (Bresl.-Freib.)
Steinkohlen. Local-Ausnahmetarif der 0. S. E. für Stein-
kohlen und Cokes v. Ijl. 75. Nachtrag gütig v. 10l2. 82, enthal-
tend: Anderweite Frachtsätze für den Verkehr nach den Halte-
stellen Ebersdorf und Rengersdorf.
Steinkohlen. Nachtrag IX z. Abthlg. A des Ausnahmetarifs
V. 15|77 für die Beförderung von Steinkohlen' etc. von Stationen
der Bergisch-Märkischen und der Köln-Mindener Eisenbahn nach
Stationen der Rheinischen Eisenbahn im Rheinischen Nachbar-
verkehre, gültig v. 20|2. 81, enthaltend: 1. Ergänzungen des Zechen-
etc. Verzeichnisses. 2. Neue Frachtsätze für den Verkehr nach
den Stationen Annen, Bodendorf, Stockum und Witten der Rhei-
nischen Bahn, von den Bergisch-Märkischen Stationen Buer und
Gladbach, sowie von Wanne K. M, nach Bochum Rh. 3. Ander-
weite ermässigte Frachtsätze von den Stationen Horst und Hugo
der Westfälischen Bahn. 4. Tarifbestimmung. (M 0,15).
Nachtrag X z. Abthlg. B des Ausnahmetarifs v. 15|7. 77 für
die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen der Köln-
Mindener und der Rheinischen Eisenbahn nach Stationen der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn im Rheinischen Nach bar verkehr,
gültig V. 20|2. 81, enthaltend: 1. Aenderungen des Zechen- etc.
318
Verzeichnisses im Haupttarife. 2. Anderweite zum Theil erhöhte
Frachtsätze für den Verkehr Ton Station Dortmund D. G. E.
3, Neue Frachtsätze für den Verkehr nach den Stationen Ger-
lingen und Rothemühle, sowie anderweite theils ermässigte Fracht-
sätze nach den Stationen Attendorn, Listernohl und Olpe der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn. 4. Neue Frachtsätze für ver-
schiedene Relationen. 5. Berichtigungen. (0,10 J€)
Nachtrag X v. 20|2. 81 z. Abthlg. C. des Ausnabmetarifs v.
15|7. 77 für die Beförderung von Steinkohlen etc. von Stationen
der Rheinischen und der Bergisch-Märkischen Bahn nach Sta-
tionen der Köln-Mindener Eisenbahn im Rheinischen Nachbar-
verkehre, enthaltend: 1. Ergänzungen des Zechen- etc. Verzeich-
nisses. 2. Neue Frachtsätze nach den ‘Haltestellen Brachbacb,
Daaden, Eiserfeld, Meiderich und Niederhövels, ferner von den
Stationen Buer und Gladbeck der Bergisch-Märkischen, sowie
Horst und Hugo der Westfälischen Bahn. 3. Anderweite ermäs-
sigte Frachtsätze von den Stationen Bodelschwingh, Horst und
Hugo der Westfälischen Bahn, sowie von Löttrin^ausen und
Annen der Rheinischen Bahn nach verschiedenen Stationen.
4. Berichtigungen und Instradirungs-Aenderungen. {^M 0,15).
Nachtrag 111 v. 20|2. 81 z. Ausnahmetarif (Abthlg. D) v.
1|3. 78 für die ßefördesung von Steinkohlen etc., von Stationen
der Köln-Mindener Bahn nach Stationen der Dortmund-Gronau-
Enscheder Bahn im Rheinischen Nachbarverkehre, enthaltend:
1. Aenderungen und Ergänzungen des Zechen- etc. Verzeichnisses.
2. Neue Frachtsätze von den Stationen Annen, Bochum, Hörde,
Langendreer und Löttringhausen der Rheinischen Bahn. 3. ße-
richtigung. 0,05). (Köln-Minden).
4. Yerkehrs- Störungen etc.
Erste Ungarisch - Galizische Eisenbahn.
Die am 10. März 1881 eingetretene Ver-
kehrsunterbrechung zwischen der Station
Bänocz und Terebes wurde am 15. März
behoben.
Von diesem Tage an verkehren daher
alle fahrplanmässigen Züge regelmässig.
Die Direction. '
Alföld - Finmaner Eisenbahn, ln Folge
Ueberschwemmung zwischen Bekes Csaba
und Gyula wurde der Gesammtverkehr
auf dieser Strecke am 14. d. M. Abends
eingestellt.
Verkehrsstörung dürfte voraussichtlich
nur einige Tage andauern.
Böhmische Nordbahn. Die seit dem 11.
März 1. J. bestandene Verkehrsstörung in
Folge Hochwassers hat bis incl. 15. d. M.
angedauert.
Rheinische Bahn, ln Folge Hochwassers
hat der Traject-Betrieb zu Griethausen
und zwar vom 12. bis 16. März eingestellt
werden müssen, was hiermit zur Kenntniss
gebracht wird.
Köln-Mindener Eisenbahn, ln Folge
mehrerer Deichbrüche am linken Ufer der
Weser zwischen Hoya und Dreye ist die
V enio - Hamburger Bahn bei Kirchweyhe
und damit der Verkehr nach und von
Bremen und Hamburg unterbrochen und
wird nach dem Umfange der Deichbrüche
die Unterbrechung voraussichtlich meh-
rere Wochen dauern.
Während dieser Zeit fallen die Schnell-
und Courierzüge 137 und 147, bezw. 132
und 148 zwischen den Stationen Osna-
brück und Bremen, sowie sämmtliche
Personenzüge zwischen Kirchweyhe und
Bremen aus.
Güter nach Bremen, Hamburg und da-
rüber hinaus, sowie in umgekehrter Rich-
tung, soweit sie tarifmässig über die unter-
brochene Strecke zu leiten sind, werden
nur dann zur Beförderung angenommen,
wenn die Frachtbriefe den Weg über
Quakenbrück oder Wunstorf vorschreiben.
An Stelle der directen Tarife kommen
alsdann die Umkartirungsfrachten zur
Anwendung.
Ausgenommen hiervon bleiben Kohlen-
sendungen nach Bremen, Hamburg und
darüber hinaus, sowie die zum Seehafen-
Ausnahmetarif vom 1. März 1880 nebst
Nachträgen und dem Ausnahmetarif des
Rheinisch-Niederdeutschen V erban des vom
20. October 1880 nebst Nachtrag 1 abzu-
fertigenden Güter, welche ohne Fracht-
erhöhung über andere Routen gefahren
werden. Köln, den 14. März 1881. König-
liche Direction. (741)
Köln-Mindener Eisenbahn. Unter Abän-
derung unserer Bekanntmachung vom
14. d. M. bringen wir zur öffentlichen
Kenntniss, dass vom 18. d. M. ab bis auf
Weiteres während der Dauer der Unter-
brechung des Betriebes der Venlo-Ham-
burger Bahn bei Kirchweyhe
sämmtliche Güter, welche tarifmässig über
die unterbrochene Strecke zu leiten sind, ohne
Frachterhöhung über Minden befördert werden,
wenn die Frachtbriefe entgcgenstehende
Routenvorschriften nicht enthalten. Zur
Vermeidung von Frachtvertheuerungen
wird empfohlen, 'von Routenvorschriften
überhaupt abzusehen. Köln, 17. März 1881.
Königliche Direction. (765)
5. Zinscoupon-Einlösnng.
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Die Ein-
lösung der am 1. April er- fällig werdenden
Zinscoupons zu den Berlin - Stettiner
Eisenbahn - Prioritätsobligationen 11., 111.
und IV. Emission erfolgt vom gedachten
Zeitpunkt ab ausser bei der Eisenbahn-
betriebscasse in Stettin, Karlstrasse No. 1,
nur bei der Eisenbahnhaupteasse in Berlin,
Leipziger Platz No. 16/17, während die
diesseitige Stationscasse in Berlin als Bin-
lösungsstelle eingeht.
Ebenso werden als Einlösungsstellen für
die noch nicht zur Zahlung präsentirten
gekündigten Berlin-Stettiner Eisenbahn-
Prioritätsobligationen der 1., IV., V. und
Vll. Emission vom 1. April er. ab nur die
Eisenbahnhaupteasse in Berlin und die
Eisenbahnbetriebscasse in Stettin fungiren.
Stettin, den 4. März 1881. Königliche Di-
rection. (677 J)
6. Auszahlungen.
K. K. priv. Kronprinz Rudolf bahn. Der
Verwaltungsrath beehrt sich zur Kennt-
niss zu bringen, dass die am 1. April 1881
fälligen Coupons der gesellschaftlichen
Silberprioritätsobligationen, sowie die an
diesem Tage fälligen verlosten Silber-
prioritätsobligationen vom Fälligkeits-
termine an in Wien bei der Haupteassa
der K. K. Betriebsverwaltung der Kron-
prinz Rudolf bahn mit 7 fl. 50 kr. Oe. W.
Silber beziehungsweise mit 300 fl. Oe. W.
Silber eingelöst werden.
Die zur arithmetischen Aufzeichnung
der einzulösenden Coupons und verlosten
Prioritäten erforderlichen Consignationen
oder die benöthigten Begleitscheine
werden bei der Liqnidatur, 1. Renngasse
No. 5, ausgefolgt. Wien, im März 1881.
Der Verwaltungsrath. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (761)
7. Submissioneui
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 24. März er., Vormittags
von 9% Uhr ab sollen auf dem Bahnhofe
zu Eberswalde , gegen sofortige Baarzah-
lung an den Meistbietenden öfentlich ver-
kauft werden:
Siederohre, Nutzeisen, Schmelzeisen,
verbranntes und un verbranntes Guss-
eisen, eiserne u. stählerne Radreifen,
Drehspähne, Scheibenräder, Kupfer,
Rothguss und andere diverse unbrauch-
bare Materialien und Gegenstände.
Die VerkaufsbedingUDgen nebst speciel-
1er Uebersicht der zum Verkauf kommen-
den Gegenstände sind im Termine und
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 ^ von der
Registratur unseres Central-Büreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt
in der Redaction des Deutschen Sub-
missions-Anzeigers,
im Bureau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur zu Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Stettin, den 8. März 1881. Königliche
Direction. (727 J)
Berlin ■ Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 28. März er., Vormittags
von 9 Uhr ab sollen auf dem Stettiner
Bahnhofe zu Berlin gegen sofortige Baar-
zahlung an den Meistbietenden öffentlich
verkauft werden:
unbrauchbare eiserne und stählerne
ßahnschienen, Hartguss- undSchienen-
Herzstücke, Schmiede- und Schmelz-
eisen, unverbranntes und verbranntes
Gusseisen, Gussstahl und diverse an-
dere unbrauchbare Materialien und
Gegenstände.
Die Verkaufs-Bedingungen nebst speciel-
1er Uebersicht der zum Verkauf kommen-
den Gegenstände sind im Termine und
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 /i& von der
Registratur unseres Central-Büreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt
in der Redaction des Deutschen Sub-
missions-An zeigers,
im Büreau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur in Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Stettin, den 10. März 1881. Königliche
Direction. (726 J)
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 30. März er., Vormittags
von 9 Uhr ab sollen auf dem Bahnhofe
zu Stargard i/P. gegen sofortige Baarzah-
lung an den Meistbietenden öffentlich ver-
kauft werden:
unbrauchbare eis. Achsen mit Rädern,
eis. u. stähl. Radreifen, Gussstahl-Schei-
benräder, Schmelzeisen, Gusseisen,
Stahlbrocken, Drehspähne, Siederohre,
Rothgussspähne, Kupfer, Zink, Maku-
latur u. diverse andere unbrauchbare
u. brauchbare Materialien u. Gegen-
stände.
Die Verkaufs-Bedingungen nebst speciel-
1er Uebersicht der zum Verkauf kommen-
den Gegenstände sind im Termine und
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 /i^ von der
Registratur unseres Central-Büreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt in der Redaction
des Deutschen Sul^missions-Anzeigers,
im Büreau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur in Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Stettin, den 10. März 1881. Königliche
Direction. (755 J)
K. K. Betriebs • Verwaltong der Krön*
prinz Rudolf-Bahn. Lieferungs-Aus-
schreibung. Auf die Lieferung des
Jahresbedarfes, d. i. vom 1. April 1881 bis
incl. 31. März 1882 von beiläufig:
1 700 Meter-Ctr. weicher Holzkohle,
350 » » harter
4 200 » „ Schmiedesteinkohle und
610 „ „ Coaks
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift „Offerte auf
Holzkohle, Schmiedesteinkohle oder Coaks“
versehene Offerten bis längstens 24. März
1881 im Einreichungsprotocolle der K. K.
Betriebs-Verwaltung, I., Renngasse 5, an-
genommen.
Jeder Offerent ist gehalten, 5 pCt. des
Gesammtwerthes der offerirten Lieferung
inßaaremoder in solchen Effecten, welche
von der priv. Oesterr.-Üngar. Bank zur
Belehnung zugelassen werden, als Vadium
(Angeld) bei der Haupteasse in Wien zu
erlegen und der Offerte die eigenhändig
unterschriebenen allgemeinen und speciel-
len Lieferbedingnisse, welche im Biireau für
Materialwesen, ebenfalls Renngasse 5, ge-
gen Vergütung der Selbstkosten zu erhal-
ten sind, beizuscbliessen.
Die K. K. Betriebs- Verwaltung behält
sich die Entscheidung zwischen den be-
treffenden Offerenten vor, und wird jede
Offerte, welche den genannten Bedingun-
f;en nicht entspricht, unberücksichtigt
assen. Wien, im März 1881. Der K. K.
Betriebs- Verwalter. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (762)
Weimar-Öeraer Eisenbahn. Wir bitten
um Offerten auf Lieferung einer Cente-
simalwage -von 400 Centn er Tragfähig-
keit und Preisstellung incl. Montage franco
Bahnhof Mellingen, Roda oder Kraftsdorf.
Weimar, 16. März 1881. Die Direction. (750)
Thüringische Eisenbahn. Wir beabsich-
tigen die in unsern Werkstätten zu Er-
furt und Gotha vorhandenen Altmateria-
lien als : Schmelzeisen, Bleche, Drehspähne,
eiserne Siederohre, Radgestelle, Achswellen,
Radreifen, Federstahlbruch, rothmetallene
und messingene Maschinentheile, Feuer-
buchsenkupfer, Kupferniederschlag, Zink-
Elemente, Zinkblech, Roststäbe, Schienen-
stücke etc. im Submissionswege zu ver-
kaufen und ersuchen Reflectanten, bezüg-
liche Offerten bis zum 28. März er., Vor-
mittag 11^^ Uhr an unsere Central-
Materialien - Controle hier einzu-
reichen.
Die Verkaufsbedingungen nebst speciel-
lem Verzeichniss der zum Verkauf gestell-
ten Materialien können bei genannter
Dienststelle eingesehen, resp. von der-
selben gegen Erstattung von 50 Co-
pialien bezogen werden. Erfurt, den
12. März 1881. Die Direction. (740)
Bergisch'Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
1. zwölf Stück Lastzug-Locomotiven (nor-
male) mit Tender,
2. vier Stück Personenzug - Locomotiven
ohne Tender,
2. vier Stück Tender - Locomotiven für
Personenzüge
nebst den dazu erforderlichen Reserve-
stücken im Wege der öffentlichen Submis-
sion vergeben werden.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentechnischen Büreau
hierselbst offen und können auch gegen
^Erstattung der Druckkosten ad- 6 M von
dem Canzlei-Vorsteher Peltz hierselbst be-
zogen werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend, den 26. d. Mts., Vormittags
irUhr, mit der Aufschrift:
„Offerte zur Lieferung von Locomotiven“
irankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Gegen-
wart der etwa persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird. Elberfeld, 10. März
1881, Köhigl. Eisenbabn-Direction. (693)
Posen-Urenzburger Eisenbahn>Gesellschatt.
Es soll die Lieferung des Bedarfs an ca.
•300000 kg 13 cm hohe Bessemer Stahl-
schienen im Wege der Submission ver-
geben werden. Offerten sind portofrei
und versiegelt mit der Aufschrift: „Sub-
mission auf Lieferung von. Stahlschienen
für die Posen-Creuzburger Eisenbahn“ bis
zum Submissionstermin
Montag, den 28.Märzcr., Vorm. IlUhr
an unser Maschinenamt hier St. Martin 21
einzureichen, wo auch die Bedingungen
und Zeichnung zur Einsicht ausliegen. Die
Letzteren können auch gegen portofreie
Einsendung von 76 von unserm Secre-
tariat bezogen werden. Posen, den 10. März
1881. Die Direction. (698)
j iprol)c»91ummcnt auf gvati« unb franco.
nebft feinen brei njcrKiBoöcn @c»)arat=SBcibtättcrn:
§mtflrirfes 'gsiibbfatf „ULK“,
»tnii. gniintnpMfltt
„■gkitt^eifungen
üBetfnnimiHtürdjort, CSortenUdu M.löuowirtljfdioft“
ift^in Slncrfennung ber »icicö^alttgfctt, SSicIfeitigfcit u. ©ebicgen^cit feines Sn^alts
ftelefcttfte uerbrettetfte ^cttun<) ^putfd)lattb§
getnorben, inbem c§ fid^ feit mehreren fahren einen feften (Stamm bon toeit
über 70 Jaufenb SIbonnenten bauernb erhalten hat. ®ie SSorsüge be§ „Sßerliner laocblatr
beftehen bornehmli(^ in fjolgenbem:
„Cäglid) sroeimaligce (Erfdjeinen ah unö 5HorgenbIatt,
tnoburch baS „B. T.“ in ber ßage ift, alle Jladhridhten ficts 12 ©tunben
frübet als jebe nnr ein 2«al täglidh erfcheinenbe 3eitnng gn bringen.
„®än3lid) unabhängige, freifinnige, politifche .^altung.
„0pe5ial^fiorrefpon6cnten an allen midjtigen piä^en nnb in goigc
beffen rafdhefte nnb gnberläffige 3tachridhten; bei bebentenben ©reigniffen
nmfaffenbe ©nejiaL Jelcgrammc.
„€in eigenes parlamentarifches Bureau liefert bent S3Iatte f(hnelle
nnb gnberldffige Söerichte.
„Utnfaffenöe i?anöels3eitung un6 Coucs3etteI ber berliner sörfc-
„Bollftänbige giehungsliften 6er Preufifi^en u. ©äi^fifi^cn Cotterie,
fotnie SluSloofnngen ber toi^tigften ßooSbabiere.
,,'2lusge6ehnte ‘Jlnroenöung öes Celegraphenbrahts nnb in f?oige
beffen frühgeitigfte fUtelbnng bon alten toidhtigen ©reigniffen.
„Heichh^Itige un6 rooblgefii^tete Cages-Heuigfeiten ans ber 5ftei^ss=
hanbtftabt nnb ben Sßrobinjen.
„0orgfältig gepflegtes ,feuilleton nnter ajtitarbeitcrf^aft ber erften
(Sdhriftfteller. ®aS SRoman=gcmtfcton beS II. QnartalS toirb folgenbe herbor-rngenbe
®id)tnngen bringen, n)el(he in feinem anberen SSlatte ®eutfd)IanbS erfd>etnen.
„®l)r£ iilici: I
3^obelle B
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Dornflinie §t|)ni£|l£r.'‘
©rgählung
„®in|iuH li£sil££r£0."|
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bon m
Paul Heyse. ||
Ernst Wiehert.
Hieronymus Lorm. ^
©rmnntert burdh bte bereits errei^ten großen ©rfolge ift baS „SSerUuer Jageblatt"
beftrebt feinen 3nf)alt ftets gn erweitern nnb gn berbolltontmnen, nm feinen Sefent
bie thnnlii^ift befte ^eitungSleftnre gu bieten troh beS enorm billigen 2lbonnementS=
für baS Slicrteljabr 5 Math 35 Pf0 ♦ ^ jnfnmmen.
2Jian beliebe bie 21bonnementS:=S5eftellnng f^Iennigfl bei bem näcl)ften 'Poftnmt
gu betoirfen, bamit bie Ueberfenbung bom beginn beS Quartals ab biiitltl'd) erfolge.
S)ie SSerbreitung beS „93erliner Jageblntt" erftrecEt fidh nicht allein über gang
®eutf(hlanb, wo eS in mehr als 1400 Stabten bertreten ift, fonbern baffcibe
geniefjt amh im 21uSlnnbc als groge bentfehe n®litifd)e Seitnng eine bc=
fonbere löeachtung. S)aS „B. T.“ bient ber in= nnb auSlänbifchen Sßreffe als
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Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Eleincisenzeng zum eisernen Bahnoberban.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
* -’-en aus Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
itze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Grnbenschienen aus Eisen und Stahl.
Grnbenschwellen aus Schweiss- und Flusseisen;
Grabenwagen-Bäder uud coniplete Sätze etc. aus Tem-
porgesch
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Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und Wagenai
und Stahl nach Profilbuch und iii jed
neu Facon.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flach, ai
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstah:
Geschmiedetes Eisen.
UniTcrsaleiscn.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeleisen
T Eisen
i Trägereisen > nach Profilbucl^.
n Elsen
Beserroirbleche.
Starz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flussi
H. S. HERMANN.
BUCHDRUCKEREI. LlffeOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
PHOTOLITHOGBAPHIE & LICHTDHUCK-AHSTALT. BUCHBIKDEBEI. BERLIN SW., BEUTH-STRASSE B.
n Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorzüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck-Arbeiten, wie Bau- und Sihiations-'
n eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen-Bedarfs bei schleuniger Herstelluiig zu billigsten Preisen.
' Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Inserlions- Mittel bietet.
321
Deutscher Eisenhahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£inundzwanzig'istei* Jahrg-ang;.
Berlin, den 25. März 1881.
- Inhalt: lieber Normativbedingungen für Secundärbahnen. — Württembergische Staatseisenbahnen. — Aus dem Deutschen ßeieh. —
Aus Bayern. — Gotthardbahn. — Ueber die Eisenbahnbauten in den Vereinigen Staaten von Nordamerika im Jahre 1880 (Schluss). —
Enteignung. — Literatur: Wendland, Veranschlagung der Betriebskosten von Primär- und Secundärbahnen. Kohlfürst, die electrischen
Wasserstandsanzeiger. — Beilage: Die Eisenbahnen der Australischen Colonien. Januar-Einnahmen Schweizerischer Eisenbahnen. Tunnel
zwischen Frankreich und England. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröflhungen. 3. Betriebs-Störungen. 4. Bahn-
verwaltnng. 5- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
lieber Normativbedingungen für Secundärbahnen.
Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat den Verein
, für Localbahnen zu einer Aeusserung darüber aufgefordert, welche
•j! der Normalconcessionsbedingungen derselbe für die Zukunft ab-
geändert zu sehen wünscht. Der Vereinsvorstand hat eine gut-
' achtliche Aeusserung entworfen und dieselbe den Vereinsmitglie-
dern zur Kenntnissnahme übersandt.
In Nachstehendem soll nun der Versuch gemacht werden,
diejenigen Gegenstände zu bezeichnen, an deren Feststellung durch
den Staat der letztere ein besonderes Interesse haben kann.
Zunächst wird man zugeben müssen, dass der Staat überall
da sein Aufsichtsrecht geltend zu machen hat, wo entweder die
Betriebssicherheit oder die Verletzungen von Rechten Dritter oder
beide zusammen in Frage kommen. Alles andere wird der freien
Entwickelung überlassen werden können.
Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Aufsichtsbehörde
festzusetzen zunächst die Linienführung der Bahn (Cap. VIII der
Normalconcession).
Jede Bahn ist ein öffentliches Verkehrsmittel, welches Jedem,
der es benutzen will, unter bestimmten Bedingungen zur Ver-
fügung steht. Der Staat hat daher die Anlage von Haltestellen
hinsichtlich ihrer Zahl zu bestimmen, jedoch nur dann, wenn er
seitens der Interessenten um Entscheidung angerufen wird. Ist
letzteres nicht der Fall, so ist anzunehmen, dass ein Bedürfniss
dieser oder jener Haltestellen nicht vorliegt und kann abgewartet
werden, ob noch weitere Anlagen demnächst zu schaffen sein
■ werden oder nicht. Da nun aber der Fall gedacht werden kann,
dass das Bedürfniss nach der Einschaltung einer neuen Halte-
stelle erst durch die Bahn hervorgerufen werde, und da diese
Einschiebung nach der Betriebseröffnung mehr Kosten als bei
Gelegenheit des Neubaues erfordert, so ist die Ertheilung des
Auftrags hierzu an die Gesellschaft von der Zahlung bestimmter
Zuschüsse durch die Interessenten abhängig zü machen.
Am geeignetsten scheint es, die Feststellung des Zuschusses
derart vorzunehmen, dass entweder ein bestimmter Betrag für
.(A.die erste Anlage gezahlt oder eine Garantie der Einnahme seitens
Vder Interessenten übernommen wird.
An der Lage der Gradiente einer Bahn hat der Staat nur
in landesi)olizeilicher Beziehung ein Interesse (also hinsichtlich
der Entwässerung der angrenzenden Ländereien, der Weite und
Höhenlage der Brücken, der Wege, Einfriedigungen etc.), wogegen
es ihm gleichgiltig sein kann, ob die Bahn mit Steigungen von
1 : 40 oder 1 : 80 oder 1 : 200 oder sonstwie tra9irt ist, wenn
nur durch die sonstigen Abmessungen und Constructionen der
Bahn dargethan wird, dass der vollen Betriebssicherheit Rech-
nung getragen ist.
Auf die Betriebssicherheit hat zunächst die Wahl des Quer-
profils des Erdkörpers, die Wahl des Oberbaues, der Maschinen
und der demnächstige Betrieb Einfluss. Es ist daher seitens der
bauenden Gesellschaft der Nachweis zu führen, dass diese Gegen-
stände unter Berücksichtigung des Längennivellements richtig ge-
wählt und in gegenseitigen Einklang gebracht sind.
Ist dieser Nachweis erbracht, so kann es der Gesellschaft
im Uebrigen überlassen bleiben, wie sie ihre Bahn bauen will.
Man muss meines Erachtens annehmen, dass jede Gesell-
schaft am besten weiss, was ihr frommt, und immer wird man
darauf zurückkommen, dass diese kleinen Bahnen nur dann
reussiren können, wenn sie vom kaufmännischen Standpunkte
aus gebaut und betrieben werden. Jeder Kaufmann wird aber
von vornherein nicht grosse Anlagen machen in der Hoffnung
auf demnächstige gute Geschäfte, sondern wird erst das Noth-
wendigste schaffen, und die Entwickelung und Erweiterung der
Anlagen von dem Aufschwünge der Geschäfte abhängig machen.
Wenn sich der Staat die Genehmigung der Geleispläne auf den
Haltestellen und Bahnhöfen vorbehält, so hat er natürlich auch
das Recht, die Anzahl der Geleise vorzuschreiben und ist der Fall
nicht ausgeschlossen, dass der Gesellschaft gegen ihren Willen
Ausgaben aufgebürdet werden, welche sie häufig nur mit Mühe
ertragen kann. Durch diese Vermehrung wird aber der Zukunft
vorgegriffen und ein Capital festgelegt, welches nicht nur keine
Interessen bringt, sondern noch besondere Kosten in der Unter-
haltung etc. verursacht.
Aus diesem Grunde, meine ich, wäre auch die Bestimmung
der Geleispläne der Haltestellen und Bahnhöfe der Gesellschaft
zu überlassen.
Anders verhält sich die Sache bei den Anschlussbahnhöfen.
Hier ist dem Staate das alleinige Bestimmungsrecht über die Art
der Einführung der neuen Bahn in den Bahnhof, über die dort
zu machenden Anlagen etc. beizulegen, da hier Fragen der Be-
triebssicherheit zu entscheiden und die Rechte Dritter zu wah-
ren sind.
Zu Cap. IX Alin. 2 : Fahrpläne und Tarife.
Durch die Wahl des Oberbaues und der Maschinen ist der
Geschwindigkeit der Züge eine Grenze gezogen, über die hinaus
nicht gegangen werden darf, ohne die Betriebssicherheit zu ge-
fährden. Der Staat hat daher ein Interesse daran, dass diese zu-
lässige Geschwindigkeit der Züge nicht überschritten werde, was
er nur dadurch wahren kann, dass er die Fahrpläne hinsichtlich
der anzunehmenden Geschwindigkeit prüft und sie event. fest-
setzt. Ferner hat er ein gewisses Interesse daran, zu prüfen, ob
die Anschlüsse an die Züge der Anschlussbahn erfolgen. Dies
kann jedoch nur ein secundäres Interesse sein, da angenommen
werden kann, dass der ßetriebsunternehmer schon aus Geschäfls-
rücksichten diejenigen Anschlüsse suchen wird, welche dem Reisen
des Publikums am meisten Vorschub leisten, ganz abgesehen von
den unvermeidlichen Klagen des Publikums, welches den Gesell-
schaften sehr bald seine Wünsche kundgeben wird.
Die Anzahl der Züge ist von so wesentlichem Einflüsse auf
die pekuniären Erfolge einer Bahn und somit auf die Feststellung
der Tarife, dass man das Eine ohne das Andere nicht behan-
deln kann.
Ist die Frequenz einer Bahn eine grosse, so wird man ge-
ringere Tarifsätze gewähren können als bei schwächerer Frequenz.
Durch die Einnahmen sind zu decken: zunächst die reinen
Betriebsausgaben und dann die Dotationen dsr Reserve- und Er-
neuerungsfonds. Def Rest der Einnahmen ist auf die Verzinsung
des Baucapitals zu verwenden. Die Betriebsausgaben sind in
solche von der Grösse des Verkehrs unabhängige und in solche
davon abhängige einzutheilen. Bei Feststellung der Anzahl der
Züge kommen nur die letzteren in Betracht.
Bezüglich dieses Gegenstandes verweise ich auf meine Bro-
schüre „lieber Betriebsausgaben der Primär- und Secundärbahnen“
(Berlin, Polytechnische Buchhandlung A. Seydel), worin des Nä-
heren der Einfluss der bewegten todten und Nutzlast auf die Be-
triebsausgaben nachgewiesen ist.
Es kann die Berechnung ergeben, dass durch Beschrän-
kung der Anzahl der Züge eine Verzinsung des Capitals noch
möglich, andernfalls aber unmöglich ist, vorausgesetzt, dass die
vorhandenen Maschinen ohne Ueberanstrengung die zu transpor-
tirende Last in der geringeren Anzahl von Zügen bewältigen
können. Wird nun die grössere Zahl vorgeschrieben, so muss für
diese Mehrleistung natürlich ein Aequivalent geboten werden, um
die Mehrkosten zu decken. Und dieses Aequivalent ist doch vor-
nehmlich nur in höheren Tarifsätzen zu suchen und zu finden.
Einer Bahn von vornherein die Anzahl der Züge und zugleich die
Maximalsätze der Tarife vorzuschreiben, erscheint daher nicht ge-
rechtfertigt; vielmehr möchte für die Entwickelung rathsam sein,
die Bestimmung beider der Gesellschaft anheimzugeben.
Das eigene Interesse der Gesellschaften drängt sie dazu,
der ihnen gebotenen Concurrenz durch die Wasserstrassen und
Chausseen, durch häufige Verbindungen sowie durch entsprechende
Tarife oder durch Erleichterungen, welche sie dem verfrachten-
den Publikum bieten, zu begegnen.
Sie also in der freien Bewegung zu behindern, hiesse den
Lebensnerv der Bahnen unterbinden.
Andererseits darf man nicht verkennen, dass in dieser völ-
ligen Freiheit auch eine Gefahr verborgen liegen kann.
Gesetzt, der Betrieb einer Bahn wäre gegen festen Zins ver-
pachtet, und der Pächter hätte das Recht bei völliger Tariffreiheit,
wie nicht anders zu erwarten, die Tarife selbstständig zu be-
stimmen, so würde der Pächter — hat die Bahn regen Verkehr und
wenig Concurrenz — bei hohen Tarifen bedeutende Einnahmen
erzielen, ohne dass daraus der Bahngesellschaft ein Nutzen er-
wüchse. Es würde dieses Verfahren meines Erachtens nicht zu
rechtfertigen sein und müssten deshalb hiergegen Einschränkun-
gen stipulirt werden.
Der Vorschlag geht daher dahin:
1. Die völlige Freiheit für die Festsetzung der Anzahl der
täglich abzulassenden Züge, sowie für die Tarife wird auf 10 Jahre
gewährt.
Der Vorschlag des Vorstandes des Vereins für Localbahnen,
dieselbe nur auf 3 Jahre zu gewähren, würde die Verpach-
tung des Bahnbetriebes deshalb sehr erschweren, weil auf
' diese kurze Zeit schwerlich ein Unternehmer einen Vertrag
eingehen würde auf das Risiko hin, die Tarife event. nach
3 Jahren bedeutend herabmindern zu müssen.
Es wird deshalb ein mindestens Öjähriger, besser lOjähriger
Zeitraum in Vorschlag gebracht.
Um die Gesellschaften an dem Gewinn wenigstens in etwas
participiren lassen zu können, wäre in den Pachtverträgen
zu stipuliren: Der Pächter garantirt eine bestimmte Verzin-
sung des ganzen oder eines Theiles des Capitals. Ueberstei-
gen die Reineinnahmen diesen Betrag, so nimmt die Gesell-
schaft an dem Ueberschuss in der Weise Theil, dass aus den
Bruttoeinnahmen zunächst die reinen Betriebsausgaben, die
Dotationen der Erneuerungs- und Reservefonds, sowie die ga-
rantirte Verzinsung des Capitals gedeckt werden, und dass
der verbleibende Rest über eine bestimmte Höhe hinaus zur
Hälfte an die Gesellschaft und zur Hälfte an den Unterneh-
mer vertheilt wird.
2. Das von der Gesellschaft zu acceptirende Tarifsystem
bleibt ihr zu bestimmen überlassen.
Das den Primärbahnen vorgeschriebene Tarifsystem mit
seinen 8 verschiedenen Classen ist zu complicirt und erfordert
ganz routinirte Beamte, sowie ein Formularwesen, das die
kleinen Verwaltungen vollständig in das büreaukratische
Fahrwasser der Primärbahnen drängt und die Gesellschaften
zwingt, auch die kleineren Haltestellen mit Beamten zu be-
setzen, welche das complicirte System zu handhaben im
Stande sind. Solche Beamte beanspruchen natürlich auch
mehr Gehalt als ein gewöhnlicher Arbeiter. Augenblicklich,
wo die Nachfrage nach Arbeit das Angebot bedeutend über-
steigt, hat die Befürchtung, ein solcher Beamter werde bei
besserem Angebote die übernommenen Stellen baldigst ver-
lassen, nur wenig auf sich. Hebt sich die Industrie und
somit di« Nachfrage nach Arbeitskräften, so ist diese Even-
tualität in Erwägung zu ziehen. Würde man ein einfaches
Tarif- und Formularwesen wählen können, so dass diese
Beamte durch herangebildete Arbeiter ersetzt werden können,
so kommt die Verwaltung erstens in finanzieller Hinsicht
besser fort, und zweitens wird sich die oben geschilderte Be-
fürchtung schwerer geltend machen.
Zu Cap. IX 3: Erneuerungs- und Reservefonds.
Der Reservefonds, welcher nur sehr geringe Mittel in An-
spruch nimmt — etwa 1 %o des Anlagecapitals — dient zur
Bestreitung unvorherzusehender, durch Naturereignisse, Unglücks-
fälle etc. hervorgerufener Kosten.
Er könnte wegen der einfacheren Buchführung mit dem
Erneuerungsfonds zusammen geworfen werden.
Der letztere, welcher zur Bestreitung der Anscbaffungskosten
der durch Abnutzung abgängig gewordenen und wieder zu er-
setzenden Gegenstände dieneu soll, ist unter Berücksichtigung
aller Verhältnisse zu dotiren. Die Rücklagen für ihn nach Mass-
gabe der Bruttoeinnahmen zu bestimmen, wie dies seitens des
genannten Vorstandes vorgeschlagen ist, halte ich für verfehlt.
Da der Fonds den Verschleiss ersetzen soll, so muss natürlich
auch die Art und Grösse des Verschleisses von Einfluss sein. Der
Verschleiss ist bei den Schienen und den Maschinen aber von
der bewegten Last, dem Alignement der Bahn und der Geschwin-
digkeit der Bahn abhängig. Die bewegte Last setzt sich aus todter
und Nutzlast zusammen. Ist das Verhältniss beider zu einander
ein mittleres, etwa wie 5:1 — es variirte im Jahre 1878 bei den
verschiedenen Bahnen Preussens zwischen 16 : 1 und 2:1 — so
mag die Bestimmung der Rücklage nach den Einnnahmen zu-
lässig sein, andernfalls würde der Fonds ein Mal zu viel und das
andere Mal zu wenig erhalten.
Einige statistische Zahlen aus dem Jahre 1878 werden das
Gesagte beweisen:
Name der Bahn
Tilsit-Insterburg . .
Ostpreuss. Südbahn
Oels-Gnesen
Posen-Kreuzburg . .
Homburger
Kronberger
Aachener Industrie .
2.
Die Nutz-
last im Ver-
hältniss zur
todten Last
wie 1 :,
3.
Brutto-Bin-
einnahmen
(1 000 M)
4. 1
Rücklage im
Reserve-, Er-
neuerungs-
fonds
(lOOOM) [
5.
in
Pro-
i cen-
ten
(Col. 4.1
3
543,2
77,5
14,5
2
6 342
556,4
8,75
4,5
973,5
208,6
21,4
3,3
1 639,1
190
11,6
9
543,8
10
1,8
16
104,9
13,1
12,5
3
532,9
60,3
11,3
Den Erneuerungsfonds nach den Einnahmen zu dotiren,
wird, wie diese Tabelle zeigt, schon nicht angängig sein, vielmehr
muss, meiner Ansicht nach, der Verschleiss des Oberbaues und
des rollenden Materials als massgebend angesehen werden. Da
nun aber ein öffentliches Interesse vorliegt, die Rücklagen ent-
sprechend den Bahnverhältnissen zu bestimmen, so muss auch
dem Staate die Genehmigung bezw. Festsetzung des Regulativs
für den Erneuerungsfonds verbleiben.
Wenn ich das Vorgesagte recapituliren darf, so wäre zu
erstreben :
Die Gesellschaft hat der Aufsichtsbehörde vor dem Bau
durch Zeichnungen und Erläuterungsberichte nachzuweisen,
dass die Construction und die Abmessungen der Bahn und
der Betriebsmittel dem beabsichtigten Betriebe entsprechend
gewählt seien.
Die Festsetzung der Anzahl der täglich kursirenden Züge,
sowie die Wahl des Tarifsystems und der Höhe der Tarife
bleibt der Gesellschaft innerhalb 10 Jahren Vorbehalten.
Berlin, im März 1881. Wendland, Regierungsbaumeister.
Württembergische Staatseisenbahnen.
xsi Dem vom Königlichen Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, herausge- '
gebenen Verwaltungsberichte über den Betrieb der Württembergi- ,
sehen Staatseisenbahnen im Rechnungsjahre 1879/80 entnehmen
wir die nachfolgenden bemerkenswerthen Details:
Am Schlüsse des vorhergehenden Rechnungsjahres betrug ;
die Betriebslänge der Württembergischen Staatsbahnlinien 1 377,73 ;
Kilometer. Im Laufe des Betriebsjahres 1879/80 wurden die nach-
verzeichneten neuen Bahnstrecken eröffnet, nämlich: am 1. Sep- ^
tember 1879 die Linie von Stuttgart über Herrenberg nach Freu- ,
denstadt mit 87,36 km, am 1. December 1879 die Bahnstrecke ;
Hessenthal-Gaildorf mit 11,60 km und am 8. December 1879 die S
Strecke vOn Bietigheim über Marbach nach Backnang mit 25,66 S
Kilometer, mithin zusammen 124,62 km, so dass die Gesammt- \
länge 1502,35 km betragen würde. Am 15. October 1879 wurde ^
dagegen durch Staatsvertrag an Baden abgetreten die auf Badi- ,,
schem Gebiete liegende Strecke von Bruchsal bis Bretten mit •
14,83 km, und beträgt in Folge dessen am Schlüsse des Rech-
nungsjahres die Länge der in Württembergischem Staatsbetrieb ,
befindlichen Eisenbahnen 1 487,52 km bezw. nach Verhältniss der
Betriebszeiten für die neueröffneten Bahnstrecken, sowie der ab-
getretenen Strecke die durchschnittliche Betriebslänge des Jahres
1 433,65 km. Von der erstgenannten Gesammtzahl liegen 63,37 km
auf Badischem, 11,85 km auf Bayerischem, 59,61 km auf Preussi-
scbem und 1 352,69 km auf Württembergischem Staatsgebiete.
Doppelgeleise liegen auf den Strecken: Mühlacker-Ulm (140,54 km),
Aalen-Goldshöfe (6,69), Althengstett-Calw (10,77), Brötzingen Pforz-
heim (2,93), Cannstatt-Waiblingen (8,57), zusammen auf 169,50 km
Bahnlänge.
Durch die neu eröffneten Linien hat das Grundeigenthum
der Bahnverwaltung eine Vergrösserung von etwa 500 ha erfahren
und umfasst jetzt eine Fläche -von rund 6 000 ha, wovon circa
4 000 ha land- und forstwirthschaftlich nutzbar sind. Der Cultur-
aufwand für letztere bat im Kalenderjahre 1879 die Summe von
68 396 Ji erreicht, der Betrag aus diesem so nutzbar gemachten
Bahneigenthum betrug in demselben Jahre 141 940 M und wird
, sich in der nächsten Zeit auf etwa 152 000 Jl stellen.
Der Bau aufwand für die eröffneten, von Württemberg
gebauten Bahnen mit Einschluss der Anschaffungskosten für
die Anlehensgelder und desjenigen Theils der Zinsen aus dem
Baucapital während der Bauzeit, welcher nicht unter den Auf-
- wand für die Verzinsung der Staatsschuld im Allgemeinen
verrechnet, sondern aus dem Eisenbahnbaufonds bestritten wor-
den ist, hat beim Rechnungsabschluss des Jahres 1879/80 auf
425 065 644 also für einen Kilometer Bahnbaulänge auf
284 303 M sich belaufen. Hiervon sind gemäss den Bestimmungen
in den Eisenbahnbau- und Finanzgesetzen 25 209 682 M von der
Grundstocksverwaltung bestritten, 26.352 293 dem Vermögen
der Restverwaltung entnommen und die weiteren 374 493 669 JA
durch Staatsanlehen gedeckt. Ausserdem sind zur Erweiterung
und Verbesserung der Bahnanlagen aus den Eisenbahnbetriebs-
einnahmen in den Jahren 1855 bis 1872 7 741 957 Jll verwendet
worden. In dem Anlagecapital der Eisenbahnen ist der Bauauf-
wand für die in Stuttgart den Angestellten der Verkehrsanstalten
errichteten Dienstwohnungen nicht enthalten. Für die Berech-
nung der Verzinsung des Anlagecapitals durch den heurigen
Reinertrag sind der Summe von 381 704 655 M. (Anlagecapital der
vor 1879/80 eröffneten Strecken, sowie für die Reparaturwerkstätte
Aalen, für Vermehrung des Wagenparks und für sonstige Erwei-
terungen und Verbesserungen an den bestehenden Bahnen etc.)
nach Verhältniss des Antheils, welcher an dem Aufwand für die an
Baden abgetretene Bahnstrecke Bruchsal-Bretten und für die ver-
pchiedenen neu eröffneten Bahnstrecken auf deren Betriebszeit
; entfällt, zuzulegen 23 567 381 Ji\ ferner ist zuzuschlagen das ßau-
capital der Bayerischen Staatsbahnverwaltung für die Bahn von
der Landesgrenze bis Nördlingen, welches von der Württembergi-
schen Verwaltung verzinzt wird, im Betrage von 1068 025 ,M, so-
wie der Württembergische Anthei^ an dem Baukostenaufwand der
Badischen Staatsbahnverwaltung für den Bahnhof Pfullendorf
mit 265 752 Jl, mithin zusammen 1 333 777 Hiervon kommt in
Abzug der durch die Bayerische Verwaltung zu verzinsende Bau-
aufwand: a) für die Strecke vom Bahnhof Ulm bis zur Donau-
brücke gegen Neu-Ulm (690 632 M) und b) für die Strecke
vom Bahnhof Crailsheim bis zur Landesgrenze gegen Ansbach
^3 886 139 Jl\ sonach zusammen 4 676 771 Ji, so dass das der
Zinsberechnung des Rechnungsjahres 1879/80 zu Grunde liegende
Anlagecapital sich auf 402 029 042 M beziffert.
An Betriebsmitteln waren zum Schluss des Rechnungs-
jahres vorhanden: 332 Locomotiven mit 301 Tendern, 769 Per-
/fionenwagen mit 36 000 Sitzplätzen und 2 083 Achsen, darunter
1100 Sitzplätze 1. Classe, 7 988 II. Classe und 26 912 III. Classe,
13 Gefangenenwagen, 68 Postwagen, 140 Gepäckwagen, sowie 4 836
bedeckte und offene Lastwagen mit einer Gesammttragfähigkeit
von 47 720 t.
Die Zahl der beförderten Personen betrug 10039147
und kommen hiervon auf den internen Verkehr 9 558 627 Personen
= 95,21 pCt., auf den directen Verkehr 449 281 Personen = 4,47 pCt.
und auf den Transitverkehr 31 239 Personen := 0,31 pCt. Hiervon
entfallen auf die I. Classe bei dem internen Verkehre 42 634 und
bei dem directen bezw. Transitverkehre 22 960 Personen, auf die
II. Classe 1 144 787 bezw. 179 146 Personen und auf die III. Classe
8 371 206 bezw. 278 414 Personen. Auf 1km wurden durchschnitt-
lich 24,93 Personen befördert.
An Gütern wurden befördert: a) im Binnenverkehre
1 153 005 t = 40 pCt.; b) im directen Verkehre: Versand 371 263 t
~ 13 pCt. und Empfang 1 021 992 t = 36 pCt, sowie im Durch-
^gsverkehre 305 243 t = 11 pCt., mithin zusammen 2 851 503 t,
ferner 1 652 Fahrzeuge aller Art und 85 465 Stück Vieh. Hiervon
sind: Eilgüter 32 843 t, Stückgüter 363 417 t und Wagenladungs-
güter 2 465 243 t. Die frachtpflichtigen Betriebsdienst- und Bau-
güter haben 177 070 t betragen. Von obigem Transportquantum
haben an Tonnenkilometern zurückgelegt bezw. jede Tonne
hat durchschnittlich Kilometer durchfahren: a) die Eilgüter
2 852 207 tkm bezw. 86 km, b) die Stückgüter 30 148 172 tkm
bezw. 82 km und c) die Wagenladungsgüter 196 293 333 tkm
bezw. 79 km, ferner die Fahrzeuge 293 408 tkm bezw. 177 km
und das Vieh 5 143 582 tkm bezw. 60 km. An Steinkohlen und
Kokes wurden per Bahn in Württemberg eingeführt 481 588 t,
und zwar an Saar- und Ruhrkohlen 463 459 t und an Bayerischen,
Böhmischen und Sächsischen Kohlen 18 129 t.
Das finanzielle Ergebniss beim Abschluss der Betriebs-
rechnung ist folgendes: a) Einnahmen. Fahrtaxen und
Frachten, nach Abzug der hinaus bezahlten Antheile anderer
Bahnverwaltungen, aus dem Personen- und Reisegepäckverkehr
9 109 729 Jl und aus dem Güterverkehr 16 416 346 Jl Vergütung
für Ueberlassung von Bahnanlagen und Betriebsmitteln an
andere Verwaltungen 760 829 M (darunter Zinsvergütung für die
verpachteten Bahnstrecken: Ulm - Landesgrenze 27 635 Jl und
Crailsheim-Landesgrenze 174 876 Jl, zusammen 202 511 Ji). Ver-
schiedene sonstige Einnahmen (Ertrag aus Gebäuden und Grund-
stücken, Erlös aus abgängigen Materialien und Inventarstücken,
Ersatzposten etc.) 1 121 689 Jl, ergiebt sonach eine Gesammtein-
nahme von 26 408 594 Jl Die Ausgaben belaufen sich: bei
persönlichen Ausgaben (Besoldungen der etatsmässigen Beamten
und Bediensteten) auf 3 048 056 Jl, bei anderen persönlichen Aus-
gaben (Stellvertretungen, Hülfspersonal, Arbeitslöhne etc.) auf
2 383 685 ./Ä, bei sachlichen Verwaltungskosten (Diäten, Reise-
kosten, Fahrgelder, Zuschüsse zur Unterstützungscasse, Büreau-
bedürfnissen etc.) auf 1 452 965 M, bei Unterhaltung der Bahn-
anlagen, ausschliesslich der Erneuerung (Bahnkörper, Oberbau,
Brücken etc.) 1 801 301 Jl, bei Kosten des Bahntransports, aus-
schliesslich der Erneuerung (Beleuchtungs-, Heiz-, Schmier- und
Putzmaterial für Locomotiven und Wagen, Unterhaltung der Lo-
comotiven und Wagen) auf 2 819 913 Jl, bei Erneuerung des
Oberbaues, desgl. der Locomotiven und Wagen auf 1 527 989 ,41,
hei Benutzung fremder Bahnanlagen und Betriebsmittel (darunter
Zins aus dem Bauaufwand für die Strecke Nördlingen-Landes-
grenze 42 721 M und für den Bahnhof Pfullendorf 11958 M) auf
619 286 Jl, sowie bei sonstigen sachlichen Ausgaben (Steuern,
Feuerversicherung, Ersätze etc.) auf 175 956 Jl, was eine Ge-
sammtausgabe von 13 829 154 ergiebt. Bei Vergleichung der
Gesammteinnahmen mit der Gesammtausgabe bleiben als Rein-
einnahmen vom Laufenden 12 579 440 Jl Weil aber beim Be-
triebsfonds eine Verminderung um 98 616 Jl eingetreten ist,
konnte als Einnahmeüberschuss von Resten und Laufendem die
Summe von 12 678 057, Ä zur Staatshauptcasse abgeliefert werden.
Im Vergleich mit dem Voranschlag im Etat zu 13 526 000 .Ä ist
die Reineinnahme um 946 559 Jl und die baare Ablieferung um
847 942 M niedriger. ■
Wie bereits angegeben, beträgt die Gesammteinnahme aus
dem Personen- und Reisegepäckverkehr 9108 979 Jl, wogegen
der Erlös für die reine Personenbeförderung sich auf 8 671 209 Jl
stellt, und zwar aus der I. Classe' 270 638 Jl, aus der II. Classe
2 200 028 Ji, aus der III. Classe 5 890 751 Jl, aus Transporten zu
ermässigten Preisen (Militär etc.) 118 177 M und aus Abonne-
ments, Extrazügen etc. 191 615 Jl Durchschnittlich hat jede
Person 84,04 /t| Ertrag geliefert; ferner haben die Einnahmen für
Personenbeförderung pro Kilometer mittlere Betriebslänge be-
tragen: in I. Classe 188 Jl, in II. Classe 1534 M, in III. Classe
4 108 Jl und zu ermässigten Preisen, Abonnements, Extrazügen
216 Jl — Gegenüber der Gesammteinnahme aus dem Güterver-
kehr mit 15 413 904 Jl betrug der Erlös aus dem reinen Güter-
verkehr ohne die Nebeneinnahmen insgesammt 14 953 814 ,/Ä
und zwar bei den Eilgütern 564 622 Jl, bei den Stückgütern
3 494039 Jl, bei den Wagenladungsgütern 9 574 873 Jl, bei den
frachtpflichtigen Betriebsdienst- und Baugütern 605 741 Jl, bei
Fahrzeugen 41 180 Jl und bei den Viehtransporten 675 359 Jl
Pro Kilometer mittlere Betriebslänge betrug der Erlös aus dem
reinen Güterverkehr 10 432 Jl, und erbrachte die Tonne Gut
durchschnittlich 508 /i|. — Die Tax- und Frachteinnahmen im
Gesamihtbetrage von 24 522 883 Jl sind für einen Kilometer Be-
triebslänge gegenüber dem Jahr 1878/79 um 1 101 Jl und gegen
1877/78 um 2 290 Jl gefallen.
Um die eigentlichen Betriebseinnahmen und Betriebsaus-
gaben und hieraus den Reinertrag der Bahn zu ermitteln, sind
an den vorstehenden rechnerischen Einnahmen und Ausgaben
in Abzug zu bringen: a) an der Einnahme und Ausgabe: die zu
Lasten des Eisenbahnbetriebs durchlaufend verrechnete Fracht
von dienstlichen Sendungen mit 590 788 Jl und die Tax- und
Frachtrückvergütungen mit 3191 Jl, zusammen 593 979 Jl,
b) an der Einnahme: der Pachtzins der Bayerischen Verwaltung
für die ihr überwiesenen Bahnstrecken von Clm bis zur Donau-
brücke gegen Neu-Ulm und von Crailsheim bis zur Landesgrenze
gegen Ansbach mit 202 511 Jl und die Miethzinse aus den
Dienstwohnungen in Stuttgart mit 18 976 Jl, zusammen
221 487 Jl, c) an der Ausgabe: der Zins aus dem Bauaufwand:
an Bayern für die Bahn von Nördlingen bis zur Landesgrenze
und an Baden für den Bahnhof Pfullendorf mit 54 679 Jl und
die Bauunterhaltungskosten und Steuern für die Dienstwoh-
nungen in Stuttgart mit 3 694 Jl, zusammen 58 374 Jl Werden
hiernach von der Einnahme 815 467 Jl, von der Ausgabe aber
652 354 M abgerechnet, so bleiben als eigentliche Betriebseiu-
nahme 25 593 127 Jl und als eigentliche Betriebsausgabe
13 176 799 .41 und mithin als Reinertrag 12 416 327 Jl Die Be-
triebsausgaben berechnen sich hierbei auf 51,5 pCt. der Ein-
nahme, wogegen sie sich in den Jahren 1878/79 und 1877/78 auf
50,6 bezw. 51,5 pCt. gestellt hatten; dieser Reinertrag beträgt
3,09 pCt. des Gesammtcapitals für die im Betriebe stehenden
Bahnen im Betrage -von 402 029 042 JC-, im Jahre 1877/78 hatte
sich der Reinertrag auf 3,46 pCt. des Anlagecapitals berechnet.
Auf einen Kilometer ßetriehslänge kommen: -von der eigent-
lichen Betriebseinnahme 17 851 Ton der eigentlichen Betriebs-
ausgabe 9,191 M und Yom Reinerträge 8 660 M. gegen 18 547 M
bezw. 9 383 und 9163 Jl im Jahre 1878/79. Auf einen Nutz-
kilometer berechnet sich die eigentliche Betriebseinnahme auf
3,75 M. (3,69 JL in 1878/79), die eigentliche Betriebsausgabe auf
1,93 Jl (1,87 J£) und der Reinertrag zu 1,82 M. (1,82 J£). Nach
dem Hauptfinanzetat für 1. April 1879/31. März 1880 betrug die
Eisenbahnschuld am 1. April 1879 330 635 754 Jl und erforderte,
ungerechnet die Verzinsung der in der gedachten Etatsperiode
neu aufzunehmenden Eisenbahnanlehen, im Etatsjahre 1879/80
die Verzinsung dieser Eisenbahnschuld 14 664138.^, sowie aie
planmässige Tilgung derselben 2890167 .41, zusammen 17554306 Jl
Von dieser Summe bleibt durch den Reinertrag der im Betriebe
befindlichen Bahnen mit 12 579 440 Jl ungedeckt der Betrag von
4 974 865 Jl und blieb ausserdem der auf andere Weise (Grund-
stocksmitteln, laufenden Mitteln, Schuldentilgung etc.) aufge-
brachte Restbetrag des obigen Anlagecapitals der in 1879/80 im
Betriebe befindlichen Bahnen mit 71 393 288 M zinslos.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 21. März. (Politische Wochenschau. Uebergang von
Eisenbahnfahrmaterial von Deutschland und Oesterreich-Ungarn
nach Frankreich. Doppelroutencartell zwischen Staats- und
Privatbahnen. Eisenbahnverstaatlichungen. Angermünde-Schwedt-
Eisenbahn Goslar-Langelsheim. Statistische Gebühr. Verspä-
tungen im Januar.)
In voriger Woche war im Reichstag das bedeutendste Er-
eigniss die Erklärung, welche bei Berathung des Etats und
speciell der Position „Aversen“ der Hamburgische Bevollmäch-
tigte zum Bundesrathe, Senator Dr. Versmann, in der Zollan-
schlussfrage abgab; es war aus derselben zu ersehen, dass in
Hamburg keine Neigung für den Anschluss vorhanden ist. Der
betreffende Titel des Etats wurde übrigens genehmigt. Die
Steuergesetzentwürfe sind endlich in Begleitung einer Denk-
schrift über die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Einnahmen
aus indirecten Steuern behufs Verminderung der directen Steuern
in den Einzelstaaten an den Reichstag gelangt. Wie es scheint, hat die
Ausarbeitung dieser Denkschrift die Verzögerungder Einbringung der
Steuervorlagen veranlasst. Die Gesetze betreffen die ßrausteuer, die
Erhebung der Reichsstempelabgaben und die Wehrsteuer. Das
Küstenfrachtfahrtgesetz, dessen Berathung in voriger Woche zu
keinem Resultat führte, weil die Versammlung bei der Abstim-
mung nicht beschlussfähig war, ist heute angenommen worden.
Die Verhandlungen der Commission über die Vorlage, zweijährige
Budgetperioden betreffend, sind bisher ohne Ergebniss geblieben,
doch gewinnt es den Anschein, dass die Regierung in diesem
Falle ihren Willen nicht durchsetzen wird. Ein Antrag des
Abgeordneten von Bennigsen, durch einen neuen Verfassungs-
artikel die jährliche Einberufung des Reichstags im Monat October
festzusetzen, entspricht nicht nur den Wünschen der liberalen
Parteien, sondern auch denen des Gentrums und dürfte somit in
der Commission sowohl wie im Plenum eine Majorität finden.
Die Regierung wird den Antrag schwerlich acceptiren, und der
Erfolg des Verfassungsänderungsgesetzes würde alsdann ein nega-
tiver sein. In Bezug auf das Unfallversicherungsgesetz ist davon
die Rede gewesen, Freiherr von Varnbüler werde demnächst im
Reichstag einen zahlreich unterstützten Antrag einbringen, wo-
nach unter Aufhebung des Princips des Unterstützungswohn-
sitzes die Heimathsberechtigung wieder zur Grundlage der Be-
ziehungen zur Gemeinde gemacht wird. Der Antrag will Frei-
zügigkeit und Gewerbefreiheit unangetastet lassen, die Erwerbung
der Heimathsberechtigung aber an einen fünfjährigen Aufenthalt
knüpfen. Die jetzigen Land armen verbände sollen zur üeber-
nahme der Kosten für Irre, Unheilbare und ähnliche Fälle auf-
recht erhalten bleiben. Im Reichstag sollen übrigens für das Un-
fallversicherungsgesetz die besten Aussichten vorhanden sein.
Gutem Vernehmen nach sollen die Plenarberathungen des Reichs-
tags gegen den 2. April vorläufig geschlossen und erst wieder
nach den Osterferien aufgenommen werden. Es liegt in der Ab-
sicht, dass vom 2. April ab ungefähr acht bis zehn Tage noch
die Commissionen arbeiten, welche demnächst für eine Anzahl
Gesetze, wie die Steuervorlage, das Unfallversicherungsgesetz, das
Innungsgesetz, das Trunksuchtsgesetz etc. werden gewählt werden
müssen. Die behufs Berathung eines zwischen Deutschland und
Oesterreich-Ungarn abzuschliessenden Handelsvertrages zusam-
mengetretene Commission von Delegirten beider Reiche hat unter
dem Vorsitz des Staatsministers von Bötticher eine Sitzung ab-
gehalten, über deren Resultat noch nichts verlautet. Es ist be-
merkenswerth, dass die Wiener Organe der verschiedenen Partei-
richtungen, gestützt auf Informationen aus massgebenden Kreisen,
zu der Schlussfolgerung gelangen, dass die practischen Resultate
der Vertragsverhandlungen äusserst dürftige sein werden. Uebrigens
fanden hier zwischen den Directoren der am Öeutsch-Oester-
reichischen Verkehr betheiligten Bahnen Conferenzen statt, um !
über gemeinsame Tarife eine Verständigung herbeizuführen. Das
Zusammentreffen dieser Verhandlungen mit den Zollverhandlungen ■
ist wohl kein zufälliges, denn schon vor zwei Jahren, als Fürst j
Bismarck in Wien ein politisches Zusammengehen der beiden •
Reiche verabredete, wurde die wirthschaftliche Annäherung be- • ;
tont und ein Uebereinkommen über die Eisenbahntarife als wün-
schenswerth bezeichnet.
Der Uebergang von Eisenbahufahrmaterial von Deutschland ■
und Oesterreich-Ungam nach Frankreich hat vor einiger Zeit einen '
Theil der Deutschen Presse, die darin kriegerische Vorbereitungen
entdecken wollte, lebhaft beschäftigt. Zur Richtigstellung der an '
sich harmlosen Vorgänge hat der in Strassburg ansässige Ver- i
treter der Französischen Ostbahnen der „Els.-Lothr. Ztg.“ eine
Mittheilung zugehen lassen, der wir Folgendes entnehmen: „Im
Monat October 1880 nahm der Verkehr auf dem Französischen
Schienennetz auf eine so aussergewöhnliche Weise zu, dass es
allenthalben an dem nöthigen Transportmaterial fehlte. Die Paris-
Lyon-Mittelmeerbahn sah ihren Wagenverkehr plötzlich um 20pCt.
anschwellen, während längst eingegangene Verträge für Material-
lieferungen aller Art von Seite der Fabrikanten nicht erfüllt
wurden. Man war daher genöthigt, Käufe abzuschliessen oder
Materialmiethen einzugehen, und zwar um jeden Preis, wenn der
ausserordentliche Verkehr bewältigt werden sollte. Die Gesell- .
Schaft wandte sich zuerst an alle Unternehmer öffentlicher Ar- -
beiten, an alle Gesellschaften für Lieferung von Material in Frank-
reich. Es gelang ihr auch 900 Waggons zu erhalten. Um sich
das unerlässlich Fehlende zu verschaffen, wandte man sich an das
Ausland, nach Preussen und Oesterreich. Auf diese Weise gelang
es bis Ende December 1880 eine Anzahl Kohlenwagen auf die
Dauer von sechs Monaten zu miethen, und zwar von den Herren
Ludewig & Lange in Berlin 366 bedeckte Waggons; 410 Kohlen-
waggons und 94 Waggons zur Beförderung von Bauholz für vier
Monate von der Oesterreichischen ersten Eisenbahnwagenleihan-
stalt in Wien. Die Paris -Lyon-Mittelmeerbahn ging auf keine
weiteren Verträge ein, so vortheilhaft dieselben auch schienen, '
und dieses Material wird vertragsmässig zurückgeliefert werden.
Dieses die Thatsachen in der strengsten Genauigkeit.“
Ein Doppelroutencartell zwischen Staats- und Privatbahnen,
das für den Verkehr zwischen Rhein und Main von besonderer i(
Bedeutung, ist jüngst zustande gekommen. Nach einer zwischen j
der Köni^ichen Eisenbahndirection zu Frankfurt und Köln mit *
der Hessischen Ludwigsbahn getroffenen Uebereinkunft soll nun-
mehr, wie die „Frankf. Ztg.“ erfährt, für die Folge die Benutzung^.'
der Personenzüge zwischen Frankfurt und Coblenz bezw. Ehren-
breitstein in das Belieben des Publikums gestellt werden, so dass t
die zwischen Frankfurt einschliesslich Homburg nach Stationen '
der Preussischen Staatsbahn gelösten ßillets zwischen Köln und
Frankfurt nunmehr auf beiden Rheinseiten beliebige Gültigkeit |
erhalten. Die gleiche gemeinschaftliche Gültigkeit ist vereinbart ^
für alle übrigen Billets des internationalen Verkehrs zwischen '
Frankfurt bezw. Homburg mit Holland, Belgien und England,
Es ist diese Massregel als ein dankenswerther Fortschritt — wie i
das citirte Blatt anerkennt — in der Verbesserung der Verkehrs- <i
Verhältnisse zu begrüssen.
Bezüglich der Eisenbahnverstaatlichungen schreibt der „Berl.
Act.“: Man hat sich an der Berliner Börse das Gerücht zurecht)
gemacht, die Preussische Regierung werde, erschreckt durch den )
Urtheilsspruch des Reichsgerichts in Sachen der Rumänischen
Eisenbahngesellschaft, dem Landtage, vielleicht auch dem Bundes-
rathe ein neues Gesetz vorlegen, welches die geschehenen Er-
werbungen von Preussischen Privatbahnen, deren Rechtsbasis.
nach Anschauung der Börse, nunmehr etwas erschüttert sein soll,
erst zu unbedingt sicheren machen würde. Wir halten uns über-'
zeugt, dass dies Alles auf Erfindung beruht; die Rechtsbeständig-
keit der von Preussen geschlossenen Verträge ist bisher nur von
der Börse und den Rechtsconsulenten einzelner sogenannter Fach-
blätter bezweifelt worden, und daraufhin pflegt die Staatsregie-'
rung nicht Gesetze zu beantragen, 1
Der AngermUnde - Schwedter EisenbahngeseUschaft ist be-
kanntlich von Seiten der Königlichen Diroction der ßerlin-Stettiner:
Bahn das Vertragsverhältniss mit dem Staat gekündigt worden,
ln Beziehung darauf schreibt man der „B. B. Z.“ aus Stettin, dass
die Regierung den gegenwärtigen Vertrag für zu unvortheilhaft»
gehalten habe, dass aber andererseits bei den Gesellschaftsvor-'*;
ständen der Angermünde-Schwedter Bahn sieh bisher wenig Nei-|-
gung zeige, auf unvortheilhaftere Bedingungen einzugehen, und*
dass man eher den Versuch zu machen beabsichtige, die Bahn ?
selbstständig zu betreiben. Zunächst werde noch ein formelles*-
Anerbieten an die Regierung gerichtet werden, die Bahn zu er-ife
werben. Ehe das Resultat dieser Offerte vorliege, dürfte irgendv'
eine weitere Beschlussfassung wohl nicht erfolgen. .K
Die Eisenbahn Goslar-Langelsheim soll nunmehr als Secun-A
därbahn ausgebaut werden. Das Braunschweigische Staatsmini-J‘
sterium publicirt die Urkunde über die der Braunschweigischem
Bahngescllschaft zum Bau einer Bahn von Goslar nach Langels^
heim ertheilte Concession. Nach § 3 ist die Bahn binnen zwe^^
- 325 —
Jahren herzustellen. Bahnlinie, Bauplan und Bahnprojecte unter-
liegen der Genehmigung der Braunschweigischen Regierung. So-
bald Preussen und Braunschweig dies für nöthig erachten, ist die
Gesellschaft zur Anlage eines zweiten Geleises verpflichtet. Für
die mit normaler Spurweite herzustellende Bahn soll die Ordnung
für Bahnen untergeordneter Bedeutung massgebend sein. Nach
10 Jahren dürfen indess solche Einrichtungen gefordert werden,
dass die Züge mit der zulässigen Maximalgeschwindigkeit durch-
geführt werden können.
Die statistische Gebühr ist bekanntlich nach dem Gesetze
vom 20. Juli 1879 von Massengütern, wenn sie in Wagenladungen,
Schiffen oder Flössen zur Ein-, Aus- oder Durchfuhr gelangen,
für je 10 000 kg im Betrage von nur 10 zu entrichten. Der
Bundesrath hat nunmehr das Verzeichniss dieser Massengüter,
mit der Wirkung vom 1. April an, durch einen langen Nachtrag
vermehrt und ist dadurch den dringenden Wünschen der bethei-
ligten Industriezweige nachgekommen. Vom 1. April an zahlen
auch die folgenden Güter nur 10 4^ pro 10 000 kg: Rohes Blei,
Bruchblei; Baryt, schwefelsaurer, gepulvert; Kreide, geschlemmt
und gemahlen; Luppeneisen, noch Schlacken enthaltend, Roh-
schienen, Ingots; schmiedbares Eisen (Sch weisseisen, Schweiss-
stahl , Flusseisen, Flussstahl) in Stäben, mit Einschluss des
faQonnirten; Radkranzreifen, Pflugschaareneisen; Eck- und Winkel-
eisen; Eisenbahnschienen; Eisenbahnlaschen, Unterlagsplatten
und eiserne Schwellen; rohe Platten und Bleche aus schmied-
barem Eisen; ganz grobe Eisenwaaren aus Eisenguss; frisches
Obst, mit Ausnahme von Weintrauben; Rüben, frische oder ge-
trocknete (auch gedarrte); rohe Rindshäute, grüne; rohe Rinds-
häute, gesalzene, gekalkte, trockene; rohe Kalbfelle; rohe be-
haarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle; enthaarte Schaffelle, nicht
weiter bearbeitet; rohe Hasen- und Kaninchenfelle; rohe, frische
und getrocknete Seehund- und Robbenfelle; rohe Rosshäute;
andere Häute und Felle zur Lederbereitung; Hörner und Horn-
spitzen; Mehl aus Getreide und Hülsenfrüchten; grobe Steinmetz-
arbeiten, z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulen-
bestandtheile , Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen unge-
schliffen, mit Ausnahme der Arbeiten aus Alabaster und Marmor,
Dachschiefer und Schieferplatten; Theer; Pech; Asphalt (ßerg-
theer); Terpentinharz (Colofonium, Fichtenharz), Terpentin;
andere Harze; nicht glasirtes Töpfergeschirr; Schmelztiegel,
glasirte Röhren, Muffeln, Kapseln, Retorten, Platten, Krüge und
andere Gefässe aus gemeinem Steinzeug, gemeine Ofenkacheln,
irdene Pfeifen; glasirtes Töpfergeschirr; rohes Zink, Bruchzink.
Die im Januar 1881 auf Deutschen Bahnen (ausschliesslich
Bayerns) beförderten Züge und deren Verspätungen weisen nach
der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Nachweisung folgende
Ziffern auf: Befördert wurden auf 47 grösseren Bahnen bezie-
hungsweise Bahncomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von
28 998,51 km an fahrplanmässigen Zügen: 12 121 Courier- und
Schnellzüge, 81900 Personenzüge, 52 247 gemischte Züge und
78 896 Güterzüge; an ausserfahrplanmässigen Zügen: 2 012 (iourier-,
Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 24 050 Güter-, Ma-
terialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 581 792 640 Achs-
kilometer bewegt, von denen 176 051 134 auf die fahrplan-
mässigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspä-
teten von den 146 268 fahrplanmässigen Courier-, Schnell-, Per-
sonen- und gemischten Zügen im Ganzen 3 603 oder 2,46 pCt.
(gegen 1,63 pCt. in demselben Monat des Vorjahres und 1,75 pCt.
im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1 587
durch das Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen, so
dass den aufgeführten Bahnen nur 2 016 Verspätungen {= 1,38 pCt.)
zur Last fallen (gegen 0,85 pCt. im Vormonat). In demselben
Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der
in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 136 146 beförderten fahr-
plpmässigen Zügen mit Personenbeförderung 934 oder 0,69 pCt.,
mithin 0,69 pCt. weniger, ln Folge der Verspätungen wurden
886 Anschlüsse versäumt (gegen 442 in demselben Monat des
Vorjahres und 430 im Vormonat).
Aus Bayern.
© München, den 13. März 1881. In der Kammer der
Abgeordneten stellte ami 22. v. Mts. der Abgeordnete Herr Beckh
eine die weitere Entwickelung des Bayerischen Eisen-
bahnnetzes betreffende Interpellation an den Ressortminister
Freiherrn von Crailsheim, welche folgendermassen lautet:
„In der Sitzung des Landrathes von Unterfranken vom
14. December 1880 wurde aus Veranlassung des von der K. Kreis-
regierung vorgelegten Secundärbahnnetzes für den Kreis Unter-
franken und Aschaffenburg ein Antrag des IV. Ausschusses des
Landrathes von diesem zum Beschlüsse erhoben dahingehend,
es möge die als Vollbahn genehmigte Eisenbahnlinie Gemünden-
Hammelburg als schmalspurige Secundärbahn ausgeführt und
mit den hiernach erübrigten Mitteln eine ergiebige Subvention
der wichtigsten und vordringlichsten Linien in ünterfranken be-
wirkt werden. Dieser Antrag ist, da ein Landrathsabschied noch
nicht erflossen ist, bisher noch nicht verbeschieden. Die in
solcher Weise angeregte Frage derartiger Secundärbahnen und
der Beitragsleistung des Staates zu solchen ist eine dringliche
und hochwichtige für den Kreis Unterfranken, aber auch für das
ganze Königreich. Aus diesem Grunde erachtet sich der Unter-
zeichnete für berechtigt und verpflichtet, folgende Anfrage an die
K. Staatsregierung zu stellen:
Welche Stellung nimmt die K. Staatsregierung diesem An-
träge gegenüber ein und beabsichtigt dieselbe dem nächsten
Landtage eine bezügliche Vorlage zu machen?“
Freiherr von Crailsheim, welcher mittlerweile von den
Bundesrathssitzungen aus Berlin nach München zurückgekehrt
war, beantwortete unterm 11. d. Mts. die vorstehende Interpellation
folgendermassen :
Das Bayerische Staatseisenbahnnetz umfasst gegenwärtig
eine Betriebslänge von 4 189 km.
Abgesehen von den Vicinalbahnstrecken mit 167 km und
einigen wenigen anderen Linien sind sämmtliche Staatsbahnen
als Haupt- oder Vollbahnen ausgeführt.
Mit den bestehenden und dermalen im Bau befindlichen
oder für denselben vorbereiteten Hauptbahnen ist dem Bedürfnisse
des grossen Verkehrs vorerst in ausreichendem Masse Rechnung
getragen. Wenn gleichwohl das Bayerische Eisenbahnnetz noch
nicht als vollständig abgeschlossen betrachtet werden kann, so
weist doch schon der Umstand, dass die Staatseisenbahnrente
den Zinsbedarf für die Eisenbahnschuld zur Zeit nicht mehr voll-
ständig zu decken vermag, auf die Nothwendigkeit hin, bei Be-
friedigung der noch auftauchenden Wünsche nach neuen Eisen-
bahnverbindungen in einer Weise vorzugehen, welche einem wei-
teren Anwachsen jenes — allerdings nicht in Bayern allein zu
Tage tretenden — Missverhältnisses möglichst enge Grenzen setzt.
Die Entwickelung des Bayerischen Eisenbahnnetzes wird
sich daher für die Zukunft in der Hauptsache unter anderen als
den bisherigen Formen zu vollziehen haben, und es hat hiernach
das Secundärbahnwpsen, wie anderwärts, so auch in Bayern, ein
nicht gewöhnliches Mass von Bedeutung und Wichtigkeit erlangt.
Seit der gegen Ende des Jahres 1877 erfolgten Vorlage eines
Eisenbahngesetzentwurfes, bei dessen Ausarbeitung dem soeben
hervorgehobenen Gesichtspunkte in technischer Hinsicht bereits
Rechnung getragen war, sind neue Erfahrungen über Anlage,
Ausrüstung und Betrieb von Secundärbahnen gemacht worden
und es werden dermalen einestheils von technischer Seite weit-
gehende Vereinfachungen im Baue und Betriebe für zulässig er-
achtet, andern theils auch in den Kreisen der Interessenten die
den Verhältnissen angemessenen bescheidenen Anforderungen an
die Leistungen solcher Bahnen gestellt.
Die K. Regierung hat die bezüglichen Vorgänge ausserhalb
Bayerns selbstverständlich mit Aufmerksamkeit verfolgt und ist
mit der Prüfung und Erwägung aller einschlägigen Verhältnisse
beschäftigt gewesen, ehe der Landrath von Unterfranken und
Aschaffenburg die Schaffung schmalspuriger Secundärbahnen in
Anregung gebracht hatte.
Als leitenden Gesichtspunkt glaubt die K. Regierung vor
Allem festhalten zu sollen, dass die von einzelnen Gegenden er-
strebten Eisenbahnen, soweit solche als bauwürdig anzuerkennen
sind, in möglichst einfacher Weise und mit thunlichst geringem
Kostenaufwande zu bauen und zu betreiben sein werden, nach-
dem dieselben zumeist nicht allgemeinen Landesinteressen, sori-
dern: localen Bedürfnissen dienen und einen demgemäss be-
schränkten Verkehr aufnehmen werden.
Aber auch in der Aufbringung der Mittel für derartige
Bahnen wird der locale Charakter derselben zum Ausdrucke zu
kommen haben und die finanzielle Betheiligung der Interessenten
wird demgemäss als fundamentale Voraussetzung für die Aus-
führung einer Secundärbahn zu gelten haben. Bei jedem der-
artigen Projecte wird daher zunächst festzustellen sein, auf
welche Leistungen von Seite der Betheiligten, zu welchen Privat-
interessenten, Gemeinden und Districten unter Umständen auch
die Kreisgemeinden zu zählen sein werden, gerechnet werden
kann. Im Anschlüsse hieran wird die K. Regierung die Bedürf-
nissfrage zu würdigen und sich darüber schlüssig zu machen
haben, ob und naä welchem Massstabe oder in welcher Form
eine Betheiligung des Staates veranlasst und auf gesetzlichem
Wege zu erwirken sei.
Die Fixirung eines einheitlichen Massstabes oder einer be-
stimmten Form der staatlichen Unterstützung empfiehlt sich
nicht, da die Verhältnisse, unter welchen Secundärbahnen ange-
strebt werden, verschiedenartig sein können und in jedem ein-
zelnen Falle insbesondere die wirthschaftliche Lage und die
finanzielle Leistungsfähigkeit des einschlägigen Landestheiles ins
Auge zu fassen sein wird.
Zwei Formen werden es vorzugsweise sein, unter welchen
Secundärbahnen ins Leben gerufen werden können. Entweder
der Staat baut und betreibt die Bahn und die Interessenten
geben zum Baue einen Capitalzuschuss, welcher weder verzins-
lich noch rückzahlbar ist, oder die Bahn wird gebaut und be-
trieben von den Interessenten, eventuell in Vertretung derselben
von einem Privaten, und der Staat giebt zu den zunächst von
den Betheiligten aufzubringenden Baukosten seinerseits einen
Zuschuss ä fonds perdu.
326
Die Natur der Secundärbahnen leitet auf die häufigere Au-
wendung der letzteren Form hin, da der Staatsbetrieb in An-
sehung der Tariferstellung und der Betriebseinrichtungen sich
gegenüber allzuweit gehenden Anforderungen des Publikums
weniger frei zu bewegen vermag, als der Privatbetrieb. Von
selbst versteht es sich übrigens, dass auch einer Privatsecundär-
bahn für den Anschluss an eine Staatsbahnstation die möglich-
sten Erleichterungen in bau- und betriebstechnischer Hinsicht zu
gewähren sein werden. *
Nachdem ich in dem Bisherigen den Standpunkt in Kürze
bezeichnet habe, welchen die K. Regierung in der Frage des
Secundäreisenbahnwesens einzunehmen gedenkt, erübrigt mir
nunmehr auf den von dem Herrn Interpellanten erwähnten Antrag
des Landrathes von ünterfranken und Aschaffenburg überzu-
gehen, nach welchem die mit einem Kostenaufwande von
B 800 000 M genehmigte Linie Gemünden-Hammelburg als schmal-
spurige Secundärbahn ausgeführt und mit den hiernach erübrigten
Mitteln eine ergiebige Subvention der wichtigsten und vordring-
lichsten Linien in Ünterfranken bewirkt werden soll.
In dieser Beziehung habe ich vor Allem zu bemerken,
dass eine Entscheidung darüber, ob für Gemünden-Hammelburg
die Normal- oder die Schmalspur anzuwenden sei, noch nicht
getroffen ist, dass aber in dem einen wie in dem anderen Falle
nach den von der K. Eisenbahnbauverwaltung auf Grund um-
fassender technischer Untersuchungen aufgestellten Alternativ-
projecten eine verhältnissmässig sehr beträchtliche Erübrigung
an der gesetzlichen Dotation erwartet werden darf.
Während nun der Landrath von Unterfranken und Aschaffen-
burg mit seinem Anträge lediglich die Subventionirung mehrerer
im Regierungsbezirke auszufübrenden schmalspurigen Secundär-
bahnen bezweckt, liegen bei dem K. Staatsministerium des K.
Hauses und des Aeussern Petitionen vor, welche dahin gehen,
dass die Verwendung der für Herstellung einer normalspurigen
Bahn Gemünden-Hammelburg genehmigten 3 800 000 M zur Er-
bauung einer schmalspurigen Bahn Gemünden - Hammelburg-
Euerdorf-Kissingen-Neustadt-ßischofsheim-Brückenau eingeleitet
werden möge.
Was letztere Petitionen betrifft, so müsste ich es für be-
denklich erachten, wenn wegen des Umstandes, dass an einer
einzelnen Linie in einem bestimmten Regierungsbezirke Erspar-
nisse möglich sind, in diesem Kreise die Ausführung von
Secundärbahnen ausschliesslich von Staatswegen in die Hand
genommen würde. Ein solcher Vorgang würde unübersehbare
Consequenzen nach sich ziehen und die erfreulicher Weise da
und dort zu Tage tretende Initiative der Interessentenkreise im
Keime ersticken.
Dagegen ergiebt sich die Stellung der K. Regierung zu dem
Anträge des Landrathes von Unterfranken und Aschaffenburg,
insoferne derselbe auf Subventionirung von Secundärbahnen
gerichtet ist, von selbst aus meinen Ausführungen über die
Grundsätze, welche die K. Regierung hinsichtlich des Secundär-
eisenbahnwesens überhaupt einzuhalten beabsichtigt. Die K. Re-
gierung wird bereitwillig die Hand bieten, wenn es sich darum
handelt, gemeinschaftlich mit den Betheiligten von Staatswegen
Mittel zur Herstellung von Secundärbahnen in Unterfranken auf-
zubringen. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass die K.
Regierung zunächst die Anträge und Anerbietungen der Bethei-
ligten an sich herantreten lassen muss, um einen Anknüpfungs-
punkt zu Verhandlungen mit Letzteren zu haben. An solchen
Anerbietungen maTigelt es aber zur Zeit noch; es wird daher
lediglich von den betheiligten Interessentenkreisen abhängen, die
Initiative rechtzeitig zu ergreifen, um den Abschluss der Ver-
handlungen und . die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage bis zur
nächsten Landtagsversammlung zu ermöglichen, welche sich aus
Anlass der bereits vorliegenden Gesammtbeschlüsse des Land-
tages über die bestehenden Vicinaleisenbahnen ohnehin mit ver-
wandten Gegenständen zu beschäftigen haben wird.
Gotthardbabn.
— st.~ (98. Monatsbericht.) I. Grosser Tunnel. Ende
Januar 1881 war der Stand der Arbeiten folgender (in laufenden
Metern):
Nordseite (Göschenen): Richtstollen (7744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (7 144,6), Strosse (6 149,4), Voll-
ausbruch (4 950,0), Gewölbmauerwerk (6 980,7\ östliches Wider-
lager (4 860,5), westliches Widerlager (5 293,0), Wasserabzugscanal
(4 710,0), vollständiger Tunnel (4 710,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (6 695,2), Strosse (6 123,4k Vollaus-
bruch (5 092,0), Gewölbmauerwerk (7 075,7), östliches Widerlager
(5 301,3), westliches Widerlager (5 512,4), Wasserabzugscanal (5 380,8),
vollständiger Tunnel (5 007,8).
Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich
2 952 Arbeiter beschäftigt; die ausgeführten Arbeiten repräsen-
tiren einen Werth von 52 070 590 Frcs.
Werkplatz Göschenen. Im Berichtsmonate betrugen
die Fortschritte am Sohlenschlitz 190,6, an der Strosse 179,6 m.
In der Druckparthie unter dem Plateau von Andermatt wurde
der 13. Gewölbering am 30. Januar geschlossen und sofort mit
dem Aushub für den 14. Ring begonnen. An der centralen
Druckparthie von 63 m Länge ist der südliche Anschlussring
zwischen 7 537 und 7 543 im Laufe des Monats eingewölbt worden.
Die Luft, 6 000 — 7 000 m vom Portal entfernt, zeigte eine mittlere
Temperatur von 28,9® C. bei einer mittleren Lufttemperatur im
Freien von — 3,7® C.
Werkplatz Airolo. Auf dieser Seite ergaben sich als
Fortschritte am Sohlenschlitz 206,1, an der Strosse 268,1 m. Als
mittlere Temperatur der Luft wurde 29,5 ® C. beobachtet bei einer
äusseren von — 5,2 ® C.
Am Schlüsse des Berichtsmonats waren auf beiden Seiten
zusammen noch herzustellen, wobei die in Klammern beigesetzten
Daten die vertragsgemässen Vollendungstermine bezeichnen : Vom
Gewölbmauerwerk (31. Juli 1880) 856,0 m, vom Sohlenschlitz
(31. Mai 1880) 1 072,6 m, von der Strosse (31. August 1880) 2 639,6 m,
vom Mauerwerk der Widerlager (30. September 1880) 4 428,8 m.
Diese Rückstände repräsentiren einen Werth von rund 4 596 000 Frcs.
II. Zufahrtslinien. Obgleich das Wetter während des
Januars ziemlich gut war, so hat doch die bedeutende Kälte dem
Fortgang der Arbeiten im Freien Eintrag gethan und mussten
namentlich die Mauerungsarbeiten eingestellt werden. Im Ganzen
ist jedoch der gegenwärtige Winter günstiger, als der vorher-
gehende. Auf der Strecke Immensee-Flüelen ist die grosse Auf-
füllung zwischen Steinen und Siechenbach fast fertig. Auf der
Strecke Flüelen-Göschenen ist der Bahnkörper von Flüelen bis
zum Windgälletunnel bei Amsteg vollendet. An den Tunnels der
erstgenannten Strecke, welche sämmtlich durchgeschlagen sind,
können die Erweiterungsarbeiten bis Anfangs März, die Aus-
mauerungen im Mai hergestellt sein. In der letztgenannten
Strecke wurde der Kehrtunnel bei Wattingen am 31. Januar
durchgeschlagen, mit gutem Zusammentreffen der beiden Richt-
stollen nach Richtung und Höhe. In dieser Strecke erübrigt nur
noch der Stollendurchschlag des Pfaffensprungtunnels, mit einem
Bohrrest von 172 m; das Gestein bei diesem Tunnel ist in letzter
Zeit wieder sehr hart geworden. Auf der Strecke Airolo-Biasca
bestehen an den noch nicht durchgeschlagenen Stollen folgende
Bohrreste: Freggiotunnel 340 m, Prato 211,0 m, La Lume 55 m,
Piano-Tondo 268 m, Travi 208 m. Am Ceneretunnel wurde, den
Zeitverlust abgerechnet, ein täglicher Fortschritt von 5,13 m und
ein monatlicher von 144 m erzielt und besteht ein Bohrrest von
349 m.
Ende des Berichtsmonats waren auf sämmtlichen Zufahrts-
linien nach dem revidirten Kostenanschläge vom Januar 1881
hergestellt von den Erdarbeiten 79 pCt., von den Kunstbauten
72 pCt. Diese Ziffern können mit den im früheren Berichte
angegebenen nicht verglichen werden, da letztere die Procent-
verhältnisse zum Voranschlag vom Januar 1880 ausdrücken.
Die ausgeführten Arbeiten repräsentiren einen Werth von
40 145 000 Frcs. oder 60 pCt. des neu aufgestellten Kosten-
anschlages. Die Zahl der auf den Zufahrtslinien im Januar be-
schäftigten Arbeiter betrug 7 876 (gegen 8 655 im Decembcr), davon
5145 bei den Tunnels.
lieber die Eisenbahnbauten in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika im Jahre 1880.
(Schluss.''
Welchen Umfang die Thätigkeit im Eisenbahnbau im Westen
angenommen hat, kann vielleicht übersichtlicher ersehen werden
aus einer Zusammenstellung der Meilenzahl der erbauten Bahnen
in je einer Reihe der Staaten westlich des Mississippi, und zwar
umfasst die erste Reihe, von Norden nach Süden gerechnet, die
Staaten Minnesota, Jowa, Missouri, Arkansas und Louisiana, die
zweite Reihe Dakota, Nebraska, Kansas, Indianer Territorium und
Jahr
1872
1875
1878
Jahr
1879
1880
II. Reihe
1238
2 118
Hiernach lag bis auf das letzte Jahr in dem Umfange der
Bauten in beiden Reihen nie eine erhebliche Differenz — die
grösste war weniger als 400 Meilen — aber im Jahre 1880 wurde
in den westlicher gelegenen Staaten der II. Reihe nahezu zwei
Mal soviel gebaut, was umsomehr ins Gewicht fällt, als in der
dritten Staatenreihe Montana, Colorado und New-Mexiko gleich-
falls nicht weniger als 940 Meilen gebaut worden sind, d. h. der
bei weitem grösste Umfang, der hier überhaupt je gebaut worden ist.
Alles dies muss im Hinblick auf die Gegend, wo der Eisen-
bahnbau am thätigsten betrieben wird, wohl studirt werden, weil
es darauf hindeutet, woher die neuen Quellen des Verkehrs und
Handels fliessen. Trotzdem schwerwiegende Fehler durch die-
jenigen begangen sind, die diese Eisenbahnen gebaut haben, so
wirken letztere doch direct auf eine mächtige Entwickelung hin
von Dakota, Texas und die dazwischen liegenden Staaten, sowie
auf Colorado und New-Mexiko. Innerhalb eines einzigen Jahres
hat das Land einen weiteren Schritt westwärts gemacht, und die
327
Erweiterungjen der Nord-Pacific, der Texas und Pacific, der Den-
ver und Rio Grande und mehrerer Bahnen in Texas beweisen,
dass noch ein weiterer Fortschritt in dieser Richtung erwartet
werden darf. Zweifellos steht noch ein weites Feld offen, aber
es ist auch leicht möglich, dass die Arbeiten zu schnell betrieben
werden; denn obgleicn das Land dazu einladet, so wird es doch
nicht auf einmal gänzlich bebaut werden. Wenn nur 1 000 Meilen
Bahn jährlich in einem neuen Lande gebaut werden, so wird sie
erhalten durch den Verkehr der Bevölkerung, die sich um jene
1 000 Meilen concentrirt; es ist aber anders, wenn 2 oder 3 000
Meilen gebaut werden. Man sollte bedenken, dass 1 000 Meilen
• Eisenbahn innerhalb der Grenzen von 25 Meilen Land genug für
‘ 200 000 Farmen von je 160 Acre bieten.
Ebenso, wie schon seit mehreren Jahren, lag die Bauthätig-
keit von 1880 hauptsächlich in den Händen alter Eisenbahnge-
sellschaften, die bei dem Bau unprofitabler Linien was zuzusetzen
haben. Im Ganzen scheinen die neuen Linien weislich mit Rück-
sicht auf die Sicherung des Verkehrs angelegt zu sein und in der
Absicht, wohl aus de'm Betriebe, nicht aber aus dem Bau Vortheile zu
ziehen. Noch bis zum finde des Jahres war es schwer Geld auf-
zutreiben für Projecte, die nicht durch haftbare Gesellschaften
unternommen wurden. Jetzt machen sich Anzeichen bemerkbar,
dass Geld auf Verlangen zu haben ist; erweist sich dies als rich-
tig, so kann sicher darauf gerechnet werden, dass bald sehr viele
Unternehmer für Eisenbahnen auftreten werden — Eisenbahnen,
lediglich projectirt zu dem Zweck, um aus dem Bau einen Profit
zu ziehen, deren Projecteure im Uebrigen wenig Sorge um sie
tragen werden und vielleicht Nichts von ihrer Rentabilität ver-
stehen. Man sollte zwar annehmen, dass die in den Jahren vor
1873 gemachten Erfahrungen das Publikum von der Unterstützung
solcher Pläne abhalten werden, indessen die meisten Leute haben,
wie es scheint, ein kurzes Gedächtniss.
Der Bau selbst war im Jahre 1880 viel kostspieliger als 1879,
weil die Preise für Schienen und das rollende Material erheblich
höher standen; im Uebrigen fand kein grosser Unterschied statt.
Unter den wichtigeren oder wenigstens längeren Eisenbahn-
j linien, welche im Laufe des letzten Jahres erbaut wurden, sind
zu nennen : die Atchison, Topeka und Santa Fe und die Süd-
j Pacific Bahn, welche kürzlich mit einander verbunden sind und
v>nun eine neue Route durch den Continent herstellen ; die Erwei-
" terungsbauten der Nord-Pacific und der Texas und Pacific Bahn;
der Beginn der Atlantic und Pacific Bahn, welche eine dritte Linie
nach Californien bilden soll; die Linie der Chicago und Nord-
westbahn nach dem Missouri Strom in Dakota, und endlich das
grosse Eisenbahnnetz, welches von der Denver und Rio Grande
Bahn nach einigen Minen-Districten Colorados gebaut wird.
Die obigen 7 150 Meilen neue Eisenbahnen wurden in 246
- verschiedenen Linien durch oder für 150 verschiedene Compagnien
erbaut. Dies macht einen Durchschnitt von 47% Meilen pro Ge-
sellschaft und 29% Meilen pro Linie. Es ist dies erheblich mehr
als in den Jahren des leichten Bauens. 1878, als nur 2 916 Meilen
ehaut wurden, bestanden 152 Baugesellschaften, auf deren jede
urchschnittlich nur 19% Meilen kamen.
>: Von den 7 150 Meilen neuer Eisenbahnen waren 1453 Meilen
? schmalspurig und zwar 13% Meilen mit einer Spurweite von 3^
' Engl. Fuss, der Rest mit 3 Fuss Englisch. Es werden alljährlich
eine Anzahl schmalspuriger Bahnen gebaut, und stellte sich die
Meilenzabl derselben als Procentsatz der gesammten Neubauten
in den letzten 3 Jahren, wie folgt, heraus:
1878 ... 990 Meilen 33,9 pCt. des Ganzen
1879 ... 895 „ 19,6 „ „
1880 ... 1453 „ 20,3 „
Während des letzten Jahres wurden 79 Meilen schmalspuriger
Bahnen in normalspurige umgebaut und 30 Meilen aufgegeben,
während 54 Meilen normalspurige Bahnen in solche von 3 Fuss
umgewandelt wurden. Hauptsächlich baute die Denver und Rio
Grande Eisenbahngesellschaft schmalspurige Bahnen, und zwar
333 Meilen.
In der letzten Ausgabe von „Poor’s Manual“ wird die ge-
sammte Länge der Eisenbahnen in den Vereinigten Staaten im
Anfänge des Jahres 1880 zu 86 497 Meilen angegeben; rechnet
man hierzu die Neubauten von 1880 mit 7 150 Meilen, so betrug
das Eisenbahnnetz der Vereinigten Staaten am Anfänge dieses
Jahres 93 637 Meilen. Nach der am 1. Juni 1880 im ganzen Lande
stattgehabten Volkszählung betrug die Einwohnerzahl 50 152 000
Seelen, welche sich bei einer verhältnissmässig gleichen Zunahme,
wie in der letzten Decade, bis zum Ende des Jahres auf etwa
50 880000 Seelen vermehrt hat. Die Zunahme der Bevölkerung
beträgt nahezu 2% pCt. pro Jahr; d^r Zuwachs der Meilenzabl
an Eisenbahnen erreichte im letztverflossenen Jahr aber 8% pCt.
Am Beginn des Jahres kamen 573 Einwohner auf 1 Meile Bahn-
länge, am Ende nur 543 Einwohner, ln Europa kommen 3 333
Einwohner auf 1 Meile Eisenbahn ; in Schweden allein, wo die
Einwohnerzahl pro Meile Bahn am geringsten ist, 1 667.*) Es ist
*) Für uns Deutsche liegt noch ein anderer Vergleich sehr
nahe. Wir haben gesehen, dass die meisten neuen Bahnen ge-
bautwerden, um bisher unbewohnte Territorien des fernen Westens
wiederholt hervorgehoben, dass ein derartiger verhältnissmässiger
Fortschritt im Bau neuer Bahnen nicht von langer Dauer sein
kann. Gesetzt auch, diese Zunahme ginge nur 10 Jahre in dem-
selben Verhältniss weiter, so käme man bis zum Ende des Jahres
1890 auf 205 000 Meilen Eisenbahnen bei einer Bevölkerung von
66 000 000 oder es kämen auf 1 Meile Eisenbahn nur 322 Einwoh-
ner. Wie die Aussichten gegenwärtig liegen, so darf pro 1881
allerdings auf eine ausserordentlich grosse Bauthätigkeit gerech-
net werden.
Von allen leistungsfähigen Gesellschaften, welche das nöthige
Capital besitzen oder leicht beschaffen können, sind schon alle
Vorbereitungen getroffen. Die Nord Pacific Bahn, welche neben-
bei ihre Hauptbahn in Washington und Montana vorzutreiben
beabsichtigt, will mehrere Zweigbahnen in Dakota bauen ; die Den-
ver und Rio Grande Bahn will eine Anzahl von Linien in Colo-
rado und New-Mexiko fortsetzen und hat vor, mehr als 500 Meilen
innerhalb Jahresfrist zu bauen; die Texas und Pacific Bahn wird
wahrscheinlich vollendet werden und sollen mehrere andere Linien
in Texas auf beträchtliche Entfernungen längs des Rio Grande
nach Süden hin verlängert werden; eine lange Eisenbahnlinie wird
in Louisiana in Angriff genommen werden; die Atlantic und Pacific
Bahn soll bis zur Pacific Bahn fortgeführt werden, viele Erweite-
rungen von Eisenbahnlinien in Dakota sind geplant und neben
allen diesen sind zahllose Projecte aufgestellt, die, wenn das
nöthige Baucapital beschafft werden kann, für die nächsten zwei
Jahre einen ganz enormen Umfang von Eisenbahnneubauten in
Aussicht stellen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass zu viel Eisen-
bahnen werden gebaut werden. Im fernen Westen, wo zwar Raum
genug aber noch eine zu schwache Bevölkerung für die Eisenbahnen
vorhanden ist, werden die Gesellschaften, deren Bahnlinien schon
bis an die Grenze der bewohnten Landstriche reichen, gezwungen,
schneller vorwärts zu gehen als ihnen -lieb ist, weil die Wahr-
scheinlichkeit existirt, dass, wenn sie nicht selbst bauen, ein an-
derer Unternehmungslustiger rechts oder links ihrer Linie vor-
geht und ihnen das vorliegende Terrain fortnimmt.
Der unmittelbare Effect dieser grossen Bauthätigkeit ist
sehr günstig für die Geschäfte im ganzen Lande. Es ist eine
grosse Nachfrage nach Arbeitskräften und Materialien ; die Eisen-
werke sind aufs Aeusserste angestrengt; die Aufträge auf Be-
triebsmittel sind so stärk, dass Lieferungen ohne lange Fristen
nicht mehr übernommen werden; aber auch alle anderen Indu-
striezweige empfinden sehr wohl den günstigen Erfolg dieses ge-
waltigen Capitalaufwandes für Eisenbahnhauten. Ein plötzlicher
Rückgang in der Bauthätigkeit etwa von 7 000 auf 3 000 oder 4 000
Meilen pro Jahr würde zweifellos sehr Viele ruiniren; dieser Rück-
gang wird sicherlich kommen, obwohl nicht gerade plötzlich, und
dass er schon jetzt eintreten sollte, dafür liegt auch nicht das
geringste Anzeichen vor. Im Jahre 1881 werden in den Vereinig-
ten Staaten voraussichtlich mehr Eisenbahnen gebaut werden,
wie je zuvor.
Enteignung.
V. 0. Welche auf Grundstücken haftenden Abgaben und
Lasten werden, wenn sie bei dem Enteignnngsverfahren von den
Berechtigten nicht angemeldet werden, hinfällig! *) Die Kirchen-
gemeinde von Neuengönna mit Pastendorf behauptet, dass sie in
Folge eines seit rechtsverjährter, ja unvordenjriicher Zeit be-
stehenden Herkommens das Recht besitze, von jedem Käufer von
Grundstücken in den Fluren der gedachten Orte einen sogen.
Gottespfennig zu beanspruchen, dessen Betrag sich nach gewissen
Procentsätzen von der Summe des Kaufpreises regele. Bei Her-
stellung der Saaleisenbahn habe nun die Saaleisenbahngesell-
schaft eine Reihe von Grundstücken in den Fluren von Neuen-
gönna mit Pastendorf durch Enteignung erworben, und sei daher
verpflichtet, die auf die dafür gezahlten Kaufpreise entfallenden
fraglichen Gottespfennige an die Kirchengemeinde abzuführen. —
Die Saaleisenbahngesellschaft wendete hiergegen unter Anderem
ein, der Anspruch der klagenden Kirchengemeinde sei deshalb
jedenfalls erloschen, weil dieselbe bei dem Verfa,hren über die
Enteignung und Abschätzung der gedachten Grundstücke für
die Saalbahn ihre desfallsige Forderung nicht angemeldet habe.
— Das vormalige Kreisgericht Weimar erachtete diesen Einwand
für zulässig und liess denselben zum Beweis zu. Auf einge-
wandte Berufung ^Verwarf das vormalige Appellationsgericht
von Amerika für die Colonisation zugänglich zu machen. Die
Ansiedler rekrutiren sich aber zum bei weitem grössten Theil
aus Deutschland. Stellt man nun die gerade in jüngster Zeit von
olitischen Blättern über die Auswanderung der Deutschen ge-
rächten Angaben mit den obigen Meilenzahlen der Eisenbahn-
neubauten zusammen, so kommt man zu nachstehendem inter-
essanten Resultat:
Eisenbahn Zuwachs: Einwanderung: pro Meile Neubau:
1872 . 7 340 Meilen 105 000 Seelen 14 Einwanderer
1875 . 1 561 „ 24 000 „ 15 „
1880 . 7150 „ 80 000 „ 11 „
*) Erst jetzt bekannt geworden.
K:
Eisenach die gedachte Einrede als unzulässig, indem es aus-
führte: »Nach Art. 28 des Enteignungsges. v. 26. Novhr. 1855
sollen zu den Verhandlungen über die Enteignung bezüglich Ab-
schätzung der enteigneten Grundstücke und Rechte in dem anzube-
raumenden Termine ausser dem Bauunternehmer und den bereits
ermittelten Entschädigungsberechtigten auch alle Personen durch
öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde vorgeladen werden,
»welche bezüglich der abzutretenden Gegenstände aus irgend
einem Grunde einen in diesem Verfahren geltend zu machenden
Anspruch zu haben glauben und zwar unter Androhung der
im Art. 29 angedrohten Rechtsnachtheile“. — Sowohl aus dieser
Bestimmung als aus Art. 29, welcher anordnet, dass die dem
Enteignungscommissar nicht bekannten, im Termine ausblei-
benden Entschädigungsberechtigten der Rechtsnachtheil treffe,
dass sie der Berücksichtigung ihrer nicht angemeldeten Rechte
und Entschädigungsansprüche verlustig gehen, bezl, mit den-
selben lediglich an den Empfänger der Entschädigungssumme
verwiesen werden, geht aber hervor, dass es sich nur um solche
Rechte handeln kann, welche durch das Enteignungsverfahren
selbst betroffen, also durch dasselbe ganz oder theilweise dem
Berechtigten entzogen werden und für deren Entziehung dem
Berechtigten ein Recht auf Scbadloshaltung zusteht. Zu dieser
gehört aber das von der Klägerin geltend gemachte Recht nicht.
Denn, mag man dasselbe als eine Art Laudemium ansehen,
welches der Kirche aus altem Recht zusteht oder als eine Ab-
gabe mehr öffentlichen Charakters, wie eine Gemeindeabgabe,
immer beruht dasselbe nach der Klagestellung auf einer per-
sönlichen Pflicht jedes Käufers von Grundstücken in jenen
Fluren. Die Leistung der geforderten Gottespfennige stellt sich
daher nicht als eine Reallast, als eine dingliche Last auf Grund
und Boden, sondern kennzeichnet sich nur als eine persönliche
Verbindlichkeit des beflr. Käufers. Erst wenn die Entschädigungs-
summe für die enteigneten Grundstücke feststand, erwuchs der
Anspruch auf die Abgabe und für die Klägerin ist es gleich-
gültig, auf welche Weise die Veräusserung der Grundstücke
erfolgte, ob durch Kauf etc. oder Enteignung. — Dieser Bescheid
wurde durch Erk. d. Ob.-App.- Senats d. Ob.5iand.-Ger. Jena be-
stätigt aus folgenden Gründen: »Das Gesetz v. 26. Novhr. 1855
unterscheidet im Art. 16 u. 42 zwischen den öffentlichen
Lasten, nämlich den Steuern, Gemeindeabgaben, Kirchen- und
Schullasten einerseits und den privaten Grundlasten, insbe-
sondere den auf den zu enteignenden Grundstücken haftenden
guts- und lehnsherrlichen Rechten, Nutzungs- und Servituts-
befugnissen andererseits. Die ersteren bleiben auf dem enteig-
neten Grundstücke haften, wogegen die letzteren der Ablösung
unterliegen. Nirgends ergiebt sich aber aus den Parteiverhand-
lungen ein Anhalt dafür, dass die fragliche Abgabe auf be-
stimmten Grundstücken in Folge eines dinglichen Verpflich-
tungsgrundes hafte, dass der Anspruch namentlich auf guts- und
lehnsherrlichen Rechten beruhe, und dass somit diese Abgabe
den Charakter einer Reailast an sich trage, deshalb also der
Anmeldung im Enteignungsverfabren unterworfen sei; vielmehr
beruht die Verpflichtung zur Entrichtung der Gottespfennige
darauf, dass Jeder, der ein Grundstück in jenen Fluren durch
Kauf oder Tausch erwirbt, damit in eine territoriale Beziehung
zur Ortsflur, der Markung und demzufolge auch in ein gewisses
Unterthänigkeitsverhältniss zur Gemeinde tritt. In der That
beruht daher ?fie Abgabe q. auf dem Gemeindever bande und
unterliegt nicht der Anmeldung im Enteignungsverfahren. Hieran
hat auch das vom ersten Richter angezogene Ablösungsgesetz
vom 28. April 1869 nichts geändert, es wird im Gegentheil durch
§ 2 dieses Gesetzes die publizistische Natur der Abgabe q.
noch bestätigt“. (Erk. d. Ob.-Land.-Ger. zu Jena v. 6. Novbr.
1879; Bretschneider, Blätter für Rechtspflege in Thüringen und
Anhalt. N. F. Bd. VIII. S. 62 ff.)
Literatnr.
Veranschlagung der Betriebskosten von Primär- und Secun-
därbahnen. Von A. Wendland, Regierungsbaumeister in Berlin.
(Sonderabdruck aus „Glaser’s Annalen für Gewerbe und Bau-
wesen“ 1831. Bd. VIII. Heft 6 u. 7.)
Der Titel dieser Broschüre bezeichnet nicht vollständig den
Inhalt derselben. Dieselbe giebt nämlich zunächst unter den
Ueberschriften : „Bauwürdigkeit der Bahn“ und »Berechnung der
zu erwartenden Einnahmen“ eine Reihe von Daten für die Er-
mittelung des für eine in Aussicht genommene Eisenbahn zu
erwartenden Verkehrs. Da der zu erwartende Verkehr in erster
Reihe massgebend für die Gestaltung einer zu projectirenden
Bahn ist oder wenigstens sein sollte, werden schon diese in
practischer Form gegebenen Notizen Vielen, welche mit der Auf-
stellung von Projeclen für neue Bahnen zu thun haben, will-
kommen sein. Die Broschüre berücksichtigt hierbei hauptsäch-
lich die Bahnen untergeordneter Bedeutung, für welche solche
Berechnungen auch zur Zeit — wenigstens in Deutschland —
allein anzustellen sind, da für Primärbahnen, soweit solche hier
überhaupt noch gebaut werden, in der Rejgel allgemeine Ver-
kehrs-, strategische oder sonstige Interessen von solcher Bedeu-
tung vorliegen werden, dass eine specielle Berechnung des zu
erwartenden Verkehrs erübrigt.
In der Berechnung der voraussichtlichen Betriebsausgaben ■
stützt sich der Verfasser auf den Aufsatz des Herrn Professor ‘
Baumeister in Karlsruhe: „Summarische Veranschlagung der Be- :
triebskosten auf Adhäsionsbahnen“ (Organ 1880), sowie auf die
bezüglichen Angaben bei Koch: »Das Eisenbahnmaschinenwesen“.
Um zu Formeln zu gelangen, welche einerseits für den beab- ;
sichtigten Zweck genügend genaue Resultate geben, andererseits
aber auch die für den practischen Gebrauch so sehr erwünschte ;
Einfachheit haben, sind sämmtliche Ausgaben, soweit sie von der !
Grösse des Verkehrs abhängig sind, auf die zu fördernde Brutto- :
last (also nur auf einen Werth) basirt. Die angestellten Berech-
nungen gründen sich auf die Angaben der statistischen Nach-
richten für die Bahnen Preussens. Da diese statistischen Nach-
richten sich wesentlich auf Primärbahnen beziehen, so sind,
soweit dies nöthig, für Secundärbahnen besöndere Formeln ent-
wickelt und sind dabei Winke gegeben, in welcher Weise nach
Ansicht des Verfassers Secundärbahnen billig betrieben werden
können.
Einen besonderen Vorzug hat die Broschüre noch dadurch,
dass die Ausgaben nach dem neuen Normalbuchungsformular
gruppirt sind, so. dass ein darnach aufzustellender Voranschlag
direct als Anhalt für die Buchung und zur späteren Vergleichung
benutzt werden kann.
Wir zweifeln nicht, dass die in der kleinen Broschüre ge-
gebenen Anhaltspunkte für die Berechnung der voraussichtlichen
Einnahmen und Ausgaben einer zu projectirenden Bahn Vielen
sehr willkommen sein werden.
—st.— Die electrischen Wasserstandsanzeiger. Für Wasser-
bau- und Maschinentechniker, Wasserleitungsingenieure, Fabrik-
directoren. Industrielle u. s. w. Von L. Kohlfürst, Ober-
ingenieur. Mit 54 in den Text gedruckten Holzschnitten. Berlin
1881. Verlag von Julius Springer.
Während in Amerika electrische Einrichtungen für die
mannigfachsten Zwecke nicht nur in alle grösseren industriellen •(
Etablissements, sondern selbst in das Privat- und Familienhaus j
ihren Weg gefunden haben, geht es in dieser Beziehung bei uns ,
weniger rasch vorwärts. Und doch lässt sich in vielen Fällen i
durch eine ganz einfache electrische Vorrichtung der Zweck weit I
besser und billiger erreichen, als durch einen complicirten >
mechanischen Apparat. Derartige Fälle kommen häufig bei ^
Wasserstandsanzeigern vor und ist da nicht selten durch das j
Versagen der mechanischen Vorrichtung grosser Schaden ange- x
richtet worden. »
Mit vorliegendem Schriftchen beabsichtigt der Verfasserin
einige in der Praxis schon verwendete electrische Wasserstands-
anzeiger zu besprechen und deren Verbreitung zu befürworten.
Cap. I erörtert Zweck und Aufgabe der electrischen Wasserstands- i
anzeiger. Dieselben werden überall da mit Vortheil Anwendung ^
finden, wo es sich darum handelt, den Stand des Wassers in
irgend einem Raume nach einer entfernten oder durch coupirtes
Terrain oder Zwischenobjecte geschiedenen Stelle momentan
bekannt zu geben. Solche electrische Einrichtungen lassen sich^
übrigens auch noch einem weit grösserem Felde, als dem der,
blossen »Wasserstandsanzeiger“ anpassen; es muss nicht gerade
Wasser sein, dessen Steigen und Fallen angezeigt werden soll;,
es kann sich ebensogut um eine beliebige Flüssigkeit, um eine
Gasometerglocke, eine Förderschale, dem Fahrzeug eines Brems-
berges u. s. w. handeln. Die Anforderungen an die electrischen
Wasserstandsanzeiger können verschieden sein und werden diese
darnach vom Verfasser in 5 Kategorien eingetheilt.
Cap. II beschäftigt sich mit den Principien electrischer
Signalanlagen für Zeichengebung überhaupt, mit den Leitungen,;
Electricitätsquellen, Zeichengebern und Zeichenempfängern und.
ist hauptsächlich für diejenigen bestimmt, deren Vertrauen für'
die Sache erst gewonnen werden soll.
Cap. III enthält die nähere Besprechung und Beschreibun^H
einzelner Apparatsysteme der in der Praxis schon verwendeteaB
electrischen Wasserstandsanzeiger und finden sich dabei di^B
Lösungen aller in Cap. I gestellten Anforderungen. S
Cap. IV giebt beherzigen swerthe Rathschläge über B^H
Schaffung, Instandhaltung und Kosten der fraglichen SignalanlagenB;
Zahlreiche in den Text gedruckte Holzschnitte tragen w«
sentlich zur Erleichterung des Verständnisses bei. S.
Die besprochene Broschüre des in der Literatur übe»
angewandte Electricität wohlbekannten Verfassers dürfte gewis«
dazu beitragen, den Nutzen der electrischen Signalanlagen zuj
veranschaulichen und kann sie den verschiedenen Technikern:*
und Industriellen aufs wärmste empfohlen werden.
- . '
~ Verlegt und herausgegebeu von dem Verein Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Verautwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilb. Koch zu Berlin SW. (Redactionsbureau: Kleinbeerenstrasse 3). - Druck von H. S. Hermann in Berlin SW., Beuthstrasse 8.
329
Beilage zu Xo. 23.
Berlin, den 25. März 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Die Eisenbahnen der Australischen Colonien.
Mitgetheilt Ton Henry Hreffrath.
Artikel VIII.*)
. Sttd- Australien. Die Colonie Süd- Australien im weiteren
Sinne umfasst ein Areal von 42 501 Deutsch - geographischen
Quadratmeilen. Der Theil derselben, welcher sich Tom 26® süd-
licher Breite ab nach Süden zu bis an die Meeresküste erstreckt
und in welchem fast ausschliesslich die bisherige Ansiedelung er-
folgte, heisst Süd-Australien im engeren Sinne und hat einen Um-
fang von 17 875 Deutsch-geographischen Quadratmeilen. Hier,
und zwar auch nur wieder in dem südlicheren Theile, liegen die
Eisenbahnen, welche bis jetzt in dieser Colonie gebaut wurden.
Es war^n davon am Schlüsse des Jahres 1880 im Ganzen
^ 677 Miles, gegen 558 und 431 in den beiden Vorjahren, in
3 Betrieb, und zwar 664 Miles Staats- und 13 Privatbahnen.
Sin Bau begriffen waren noch 306^ Miles. Aus einer dem
y Parlamente der Südaustralischen Colonie unterbreiteten Vor-
lage entnehmen wir folgende Angaben. Die Einnahmen
aus den Staatsbahnen beliefen sich in dem Finanzjahre
1877/78, von Juli zu Juli gerechnet, auf 238 827 .g’, im Jahre 1878/79
auf äl2 428 und im Jahre 1879/80 auf 369 845 Die Ausgaben
in diesen Jahren stellten sieh dagegen auf 174 093 213 688 S'
und 242 527 Der Nettogewinn von resp. 64 734 98 739 ^
und 127 317 ^ verzinste das Anlagecapital mit 2,61, 2,95 u. 3,44 pCt.
Es wurden im Jahre 1879/80 2 778 884 Personen, gegen 2 469 052 im
Jahre 1878/79, und 600 091 t Güter, gegen 535 791, befördert. Die
bis zum 1. Juli 1880 fertigen Bahnen hatten bis dahin 3 864004.8’
gekostet. Ueberhaupt waren vom 1. Januar 1852, von wo ab das
Eisenbahnwesen der Colonie datirt, bis zum 1. Juli 1880 4 371 726 8’
; darauf verwendet.
Seit unserem letzten Berichte vorigen Jahres wurden in der
^ Colonie Süd- Australien nachstehende Bahnen eröffnet:
1. Am 17. Februar 1879, was wir zunächst nachzuholen
haben, die Gawler Street Line, nur 1% Miles lang. Sie führt von
der Eisenbahnstation der Nordbahn bei Gawler nach dem Markt-
latze dieser Stadt und hat 4 462 8’ oder 3 570 8" pro Mile ge-
ostet. Gawler oder Gawlertown, am Flusse gleichen Namens
und am Fusse der Barossa Ranges, liegt 24% Miles nordöstlich
von der City of Adelaide und zählt gegen 2 000 Einwohner.
2. Am 15. Januar 1880 die Hamley Bridge and Balaklava
Line. Sie vollendet die Kette von Eisenbahnen, welche die
City of Adelaide mit den Kupferminenstädten Kadina, Wallaroo
und Moonta auf der Yorke Peninsula verbinden. Die Bahn, mit
der engen Spurweite von 3 ' 6 ", ist 22)4 Miles lang und hat, mit Ein-
schluss der Gebäude und des Betriebsmaterials, nur 100 000 SS
ekostet und ist damit eine der billigsten Bahnen der Colonie.
ie führt über eine fruchtbare Gegend, auf welcher Weizen einen
hohen Ertrag liefert. Hamley Bridge mit 100 Seelen am Light-
flusse, wo sich dieser mit dem Gilbert vereinigt, und in der Graf-
schaft Gawler, liegt in 34® 40' südl. Br. und 138® 45' östl. L. Gr.
und 44% Miles nördlich von der City of Adelaide. Balaklava, am
Wakefieldflusse in 34® 8' südl. Br. und 138® 30' östl. L. Gr. und
ebenfalls in der Grafschaft Gawler, ist ein unbedeutender Ort in
einer guten Agricultur- und Pastoralgegend.
3. Am 1. Juni 1880 eine Privatbahn, welche in der Länge
von 7 Miles von der City of Adelaide nach der Holdfast Bay führt.
Die Bahn hat, mit Einschluss von 10 000 SS, die für den Ankauf
von Land gezahlt wurden, 100 000 SS gekostet. Es ist eine Con-
currenzbahn der schon seit einigen Jahren in Betrieb befindlichen
Adelaide and Glenelg Railway, welche dadurch in ihren früheren
guten Einnahmen so geschmälert worden ist, dass sie das letzte
Mal keine Dividende mehr zahlen konnte. Die beiderseitigen
Directoren sind dahin übereingekommen, beide Gesellschaften zu
, amalgamiren, und dieser Beschluss ist denn auch am 6. Januar
1881 von einer in Adelaide abgehaltenen Generalversammlung der
Actionäre gutgeheissen worden.
4. Am 23. October 1880 die Adelaide and Hindmarsh Tram-
way in der Länge von 3% Miles. Sie hat 2 000 SS pro Mile ge-
kostet. Adelaide, in. 34® 57' südl. Br. und 138® 38' östl. L. Gr.,
ist bekanntlich die Hauptstadt der Colonie Süd-Australien und
zählt 33 000 Einwohner. Hindmarsh, am Torrensflusse und nord-
*) Siehe Artikel I in Jahrg. 1873 No. 69 S. 789; Artikel 11
in Jahrg. 1874 No. 95 S. 1171; Artikel III in Jahrg. 1876 No. 30
8. 363; Artikel IV in Jahrg. 1877 No. 24 S. 317; Artikel V in Jahrg.
1878 No. 17 S.224 und No. 18 S. 238; Artikel VI in Jahrg. 1879 No. 9
S. HO und No. 11 S. 142; und Artikel VII in Jahrg. 1880 No. 17
S. 227 und No. 18 S. 243 u. flg. dieser Zeitung.
westlich von Adelaide, ist eine Stadt mit 6 000 Seelen, in welcher
namentlich viel Gerberei betrieben wird.
5. Am 14. December 1880 die Bahn von Hallett über Yar-
cowie (14 Miles) nach Terowie, 20% Miles, als Fortsetzung der von
Adelaide auslaufenden Nordbahn. Sie berührt neue Agricultur-
districte. Da keine Terrainschwierigkeiten Vorlagen, so konnte
die Bahn, Alles in Allem gerechnet, für 124 711 SS hergestellt wer-
den. Auf der Nordbabn besteht bis Terowie die breite Spurweite
von 5 ' 3 ", von da ab aber bis Quorn im Flindersgebirge, siehe
unten, zum Anschlüsse an die Central-Nordbabn, wird die schmale
Spurweite von 3 ' 6 " eingeführt werden. Hallett ist ein kleines
Städtchen in 33 ® 27 ' südl. Br. und 138'® 47 ' östl. L. Gr. und 119%
Miles nördlich von Adelaide. Terowie, in 33 ® 7% ' südl. Br. und
138 ® 45 ' östl. L. Gr. und 140 Miles nördlich von Adelaide, ist ein
erst 5 Jahre alter Ort mit 100 Bewohnern, in dessen Umgebung
viel Weizen gebaut wird.
6. Ebenfalls am 14. December 1880 die Bahnstrecke von James-
town über das Städtchen Yongala H5 Miles) nach Petersburgh oder
Yongala Junction, 21% Miles. Die Bauschwierigkeiten waren keine
allzu grossen und kostete die Bahn in ihrer Vollständigkeit
140 000 SS. Jamestown, in 33® 15' südl. Br. und 138® 33' östl. L.
Gr. und 141 Miles nördlich von Adelaide, ist ein junges, rasch
aufblühendes Städtchen in dem neuen nördlichen Agriculturdistricte.
Petersburgh ist ein erst jetzt bei der Yongala Junction Eisenbahn-
station angelegter Ort, 6% Miles von dem Städtchen Yongala,
73% Miles ostnordöstlich von Port Pirie und 154 Miles nördlich
von Adelaide.
7. Auf der centralen Nordbahn, welche von Port Augusta,
an der Spitze des Spencer’s Gulf und in 32 ® 29 ' 30 " südl. Br.
und 137 ® 45 ' 30 " östl. L. Gr., nach Norden zu ins Innere der
Colonie zunächst bis the Government Gums oder Farina Town,
in 30 ® 7 ' südl. Br. und 138 ® 15 ‘ östl. L. Gr. und 465 Miles nörd-
lich von Adelaide, laufen soll, war bis Mitte December 1880 die
erste 65% Miles lange Strecke bis Wonoka oder, wie der Ort jetzt
heisst, Harper dem öffentlichen Betriebe übergeben. Harper liegt
in 31 ® 57 ' südl. Br. und 137 ® 47 ' östl. L. Gr. und 305 Miles nörd-
lich von Adelaide und ist so zu sagen nur ein nomineller Ort.
Ueber die nächsten 38 Miles, bis wenige Miles jenseit Ediowie in
31 ® 30' südl. Br. und 138® 36' östl. L. Gr., läuft die Locomotive
ebenfalls schon hinweg, und auf den dann folgenden 41 Miles bis
Beitana, in 30 ® 52 ' südl. Br. und 138 ® 28 ' östl. L. Gr. und 398
Miles nördlich von Adelaide, sollen die Erdarbeiten bis Ende De-
cember 1880 fertig sein. Laut Contract muss die ganze Bahn am
31. October 1881 vollendet sein, aber das ist wohl sehr fraglich.
Die Gesammtkosten sind auf 1 115 570 SS veranschlagt, von denen
bis Mitte December 1880 680 000 ^ — und von diesen wieder
340 000 SS für Erdarbeiten — verausgabt waren.
Zu Anfang des Jahres 1880 war die 5% Males lange Glenelg
and South Coast Tramway, welche von Glenelg am Me^resstrande
entlang nach Brighton führt, eröffnet worden. Glenelg mit 2 430
Seelen ist ein 6% Miles von Adelaide entfernter und besuchter
Badeort an der Holdfast Bay und am Pattawallonga Creek in 34 ® 39 '
südl. Br. und 138 ® 35 ' östl. L. Gr. Brighton, 10 Miles südlich von
Adelaide und an der Küste des Gulf of St. Vincent, ist ebenfalls ein
Badeort, zählt aber erst 600 Einwohner. Die Bahn rentirte indess
nicht, und die Gesellschaft hatte, ausser einer Schuld von 9 040.g’,
allwöchentlich 30 SS zuzusetzen, um die Betriebskosten zu decken.
In Folge dessen wurde auf einer Generalversammlung der Actio-
näre der Verkauf der Bahn beschlossen, und als dieser nicht aus-
führbar war, dje Auflösung der Gesellschaft, was denn auch
geschehen ist.
Auf der, auf Beschluss des Parlaments, von Terowie über
Petersburgh, Orroroo und Coonattoo nach Quorn, im Pichirichi
Pass im Flinders Gebirge, zu bauenden Bahn, 93 Miles, wurde
die erste Strecke bis Orroroo, 36% Miles, am 2. Februar 1880
den Messrs. Keane and White für die Summe von 75 097 SS in
Contract gegeben. Der Bau bietet gerade keine Schwierigkeiten,
da die Bahn über weite Ebenen führt, aber diese sind in der
Winter- oder Regenzeit Ueberschwemmungen ausgesetzt, weshalb
viele Fluthöffnungen im Bahnkörper anzulegen sind. Ueber Te-
rowie siehe oben. Orroroo ist ein kleiner Ort im Norden der
Grafschaft Dalhousie. Die erste 14% Miles lange Strecke von Te-
rowie bis Petersburgh oder Yongala Junction sollte Ende Januar
1881 fertig sein.
Am 6. September 1880 wurde dann auch die zweite, 58 Miles
lange Strecke von Orroroo über Coonattoo nach Quorn an die
Messrs. C. and E. Miliar für die Summe von 116 148 SS vergeben.
Auf den ersten 16 Miles passirt diese Bahnlinie Kronland, welches
als Viehweide reservirt ist, und auf den übrigen 42 Miles Agricultur-
land, auf dem sich viele Farmer angesiedelt haben. Die Bahn
erreicht in dem 13 Miles von Quorn gelegenen kleinen Orte Eu-
relia ihren höchsten Punkt von l 730 ‘ über dem Meeresspiegel.
Quorn ist ein kleiner Ort und Station an der Central Northern
Bahn, 24 Miles nördlich von Port Augusta., Durch diesen An-
schluss -wird die centrale Nordbahn in Verbindung mit der City
of Adelaide und Port Adelaide gebracht. Beide Strecken, d. i. von
Terowie bis Orroroo und von da bis Quorn, müssen bis Ende 1881
fertig sein.
Im November 1877 wurde (vergl. No. 9 vom Jahre 1879,
Seite 112) vom Süd-Australischen Parlamente der Bau einer Eisen-
bahn von Adelaide über Mout Lofty nach Nairne beschlossen.
Die erste, 19 Miles lange Strecke von Adelaide bis Crafers auf der
Höhe des Gebirges, 1 620 ‘ über dem Meeresspiegel, ward den
Messrs. Walker and Swan für die Summe von 182 158 ^ in Ver-
dung gegeben und soll im April 1882 fertig sein. Crafers ist ein
kleiner, aber romantisch gelegener Ort südöstlich von Adelaide
und liefert viel Obst und Gemüse für die City. Der District zählt
900 Bewohner. Der grossen Kosten wegen, welche der Bau dieser
Bahn verursachen wird, wurde im November 1880 im Parlamente
der Antrag gestellt, die 15 Miles lange Strecke von Crafers bis
Nairne nicht zu bauen, aber abgelehnt. Die Kosten dieser zweiten
Strecke werden sich muthmasslich auf 111 763 S belaufen
Im Juli 1879 war der Bau der Naracoorte and Tatiara Bahn
vom Parlamente bewilligt worden, vergl. No. 18 vom Jahre 1880 S. 214.
Es ist dies eine Verlängerung der im Südosten der Colonie von der
Stadt Kingston, Lacepede Bay, in 36® 50' südl. Br. und 139® 53'
östl. L. Gr., auslaufenden Bahn nach Naracoörte. Die Legung des
44 Miles langen Bahnkörpers wurde im Juli 1880 mit den Messrs.
C. and E. Miliar für die Summe von 74 743 SS verdungen, und
sollen die Arbeiten bis zum 1. November 1881 vollendet sein. Die
Bahn wird von Naracoorte ab nach dem sogen. University Block
No. 3 im Hundred of Tatiara laufen. Auf den ersten 2 Miles be-
rührt sie Agriculturland, dann bis zur 27. Mile lauter Scrubland
([niedriges Gestrüpp), welches mit Schafen und Rindern bejagt
ist, und von da ab tritt wieder besserer Boden auf. Die Bahn
läuft zunächst auf einige Miles in ziemlich östlicher Richtung
bis zur Station Hynam und hierauf nördlich und nähert sich bei
dem Orte Frances der Grenze der Colonie Victoria auf 1 Mile.
Naracoorte, am Creek gleichen Namens in der Grafschaft Robe
und in 36® 55' 22" südl. Br. und 140® 47' 57" östl. L. Gr., liegt
222 Miles südöstlich von Adelaide und ist ein rasch aufblühendes
Städtchen. Der District zählt 1 170 Seelen und dient meistens
für Viehzucht. Das Hundred of Tatiara liegt in 36 ® 22 ' südl. Br.
und 140 ® 50 ' östl. L. Gr. und reicht bis an die Grenze der Colonie
Victoria. Unter University Block versteht man ein dort ge-
legenes Areal im Umfange von 10 000 Acres oder 4 047 Hectar,
welches das Süd- Australische Parlament an die Universität
in Adelaide bei deren Gründung schenkte und aus dem
diese eine gute jährliche Revenue entnimmt. Der Bau dieser
Bahn bietet keine Schwierigkeiten und wird nicht nur für Süd-
Australien, sondern auch für die anliegenden Districte der Colonie
Victoria ihre werthvolle Bedeutung haben.
Ausser den drei in Betrieb befindlichen Tramways, welche
den Verkehr der City of Adelaide mit den Vorstädten vermitteln,
sollen für denselben Zweck noch weitere 4 Tramways angelegt
werden :
1. Von Adelaide nach den östlichen Vorstädten Hackney,
Kent Town, College Town und Stepney.
2. Von Adelaide nach Magill, 4^ Miles östlich von Adelaide,
am Fusse des Mount Lofty.
3. Von Adelaide nach Walkerville, 2 Miles nördlich gelegen.
4. Von Adelaide nach Gien Osmond, Fullarton und Up-
J)er Mitcham, — Orte, welche ungefähr 4 Miles von Adelaide ent-
ernt liegen.
Eine der nächsten vom Süd- Australischen Parlamente zu be-
willigenden Eisenbahnbauten wird die Fortsetzung der von der
Nordbahn bei Roseworthy abzweigenden und in der Länge von
74 Miles über Kapunda nach Morgan, am sogenannten Northwest
Bend des Murrayflusses in 34® südl. Br. und 139® 35' östl. L. Gr.
(siehe Jahrg. 1879 No. 9, S. 111), führenden Nordwestbahn bilden.
Diese würde von Morgan ab bis an die Grenze der Colonie Neu-
Süd-Wales, 80 Miles, und zwar in der Richtung auf Wentworth,
einen in 34® 8' südl. Br. und 142® östl. L. Gr. gelegenen Ort an
der Mündung des Darling in den Murray, zu verlängern sein und
nach Schätzung 400 000 SS kosten. Die Colonien Neu-Süd-Wales
und Victoria beabsichtigen ebenfalls, ihre Westba,hnen bis Went-
worth fortzusetzen, um so die drei grossen und wichtigen Cities
Australiens: Adelaide, Sydney und Melbourne durch Eisenbahnen
zu verbinden.
Victoria. Die Colonie Victoria, deren Gründung in das Jahr
1835 fällt, liegt an der Südostküste des Australischen Continents
und ist, wenngleich dem Umfange nach die kleinste — sie um-
fasst 4148 Deutsch-geographische Quadratmeilen — , doch ihrer
Bedeutung nach die wichtigste unter den Colonien des Australi-
schen Continents. Sie zählte am Schlüsse des letzten Jahres
910 000 Seelen.
Auch im Eisenbahnwesen ist Victoria, nächst Neu-Seeland,4
am meisten vorgeschritten. Nachdem am 30. Juni 1878 die 2)4,*
Miles lange Hobson’s Bay Bahn, welche Melbourne mit seinem V
Hafen Sandridge verbindet, angekauft worden ist, gehören särnmt-»';
liehe Bahnen der Colonie dem Staate. Die fertigen Bahnen hatten ’
am Schlüsse des Jahres 1879 eine 'Länge von 1 1081/4 Miles, wäh-.y
rend 74 Miles noch in Bau begriffen waren. Für (ien Betrieb dien- 4
ten 163 Locomotiven, 243 Personen- und 3 068 Güterwagen. Der'f
Bau aller fertigen Bahnstrecken hatte 16 251420 SS gekostet oder«
14 667 SS pro Mile, welche die Nettoeinnahme mit 3,58 pCt. ver-*!
zinste. Von diesem Baucapital waren 14 990 545 SS durch Anleihe 1
aufgebracht, welche an jährlichen Interessen eine Summe von I
732 218 SS oder 5 .g* 8 sh. 5 d. Procent erforderten. Es wurden I
im Jahre 1879 überhaupt 4 169 175 Personen, 919 3.36 t Güter und«
42 664 t an lebendem Vieh mit den Bahnen befördert. Die Zahl ■
der zurückgelegten Miles betrug 4 204 599 und auf jede derselben *,
entfiel eine durchschnittliche Jahreseinnahme von 7 sh. 0,71 d., ‘
während sich diese auf die fertigen Bahnmeilen mit 1 120 .g’, oder
138 SS weniger als im Vorjahre, berechnete. Diese Abnahme hat \
sich vom Jahre 1873 ab continuirlich gesteigert. Der Grund da- »
für ist leicht zu finden. Die neu eröffneten Bahnen bestreichen 1
entfernte Districte mit zur Zeit noch schwacher Bevölkerung und ^
wenig Cultur und decken daher mit ihren Einnahmen zum Theil ^
kaum die Betriebskosten.
Beim Bau der ersten Bahnen in der Colonie verstand man ]
sich noch wenig auf Eisenbahnbauten, und dazu kam, dass da- '
mals die Arbeitslöhne bedeutend höher waren, als später und i
namentlich jetzt. Aus diesem Grunde darf man sich nicht wun- )
dem, wenn der Bau mancher Bahnlinien kolossale Summen ver- ^
schlungen hat. So kostet die von Melbourne nach Echuca laufende,
156 Miles lange Nordbahn 50 732 ^ und die Melbourne and Wil- ^
liamstown, 9 Miles, 30 079 S’ pro Mile; dagegen die von Mel- .
bourne nach Wodonga am Murray führende Nordostbahn, 187 Miles, i
8 564 S" und die Maryborough and Avoca, 15 Miles, nur 4 009 S’ .s
pro Mile. -H
Seit dem Erscheinen unseres Artikels VII in No. 17 und 18 .
vorigen Jahres sind folgende Bahnstrecken neu in Betrieb gesetzt: :
1. Am 13 Januar 1880 die Goulburn Valley Line, 45% Miles 1
lang. Die Bahn, welche 260187 ^ oder 5 750 .g’ pro Mile gekostet
hat, geht von Seymour, einer Station auf der Nördostbahn in 37 ®
2' südl. Br. und 145® 6' östl. L. Gr, aus und läuft bald am öst- i
liehen, bald am westlichen Ufer des Goulburn Flusses entlang -
über die kleinen Orte Mangalore, Nagambie, Mufchison, Arcadia,
Toolamba und Mooroopna nach Shepparton. Die Gegend, welche ’
aus dieser Bahn Nutzen ziehen soll, zeigt in der Nähe des Goul-^
burn, der auf seinem oberen Laufe schiffbar ist, guten Boden, '
aber darüber hinaus, namentlich auf der östlichen Seite, ist das
Land von nur mittelmässiger Beschaffenheit. Ein grosser Uebel-
stand ist der Mangel an Wasser, welches in der trockenen Jahres- ,
zeit an manchen Orten aus einer Entfernung von 20 Miles herbei- ,i
geholt werden muss. Dennoch haben sich dort viele Farmer an-
gesiedelt, um Ackerbau, namentlich auf Weizen, zu betreiben.
Shepparton, 118 Miles nordnordöstlich von Melbourne, liegt am Goul-
burn in 36® 22 '.30" südl. Br. und 145® 24' östl. L. (Jr. und zählt '
erst 700 Einwohner. Das anliegende Land ist mit Akaziengestrüpp
leicht bestanden, und haben sich in letzter Zeit zahlreiche Far-
mer dort niedergelassen.
2. Gleichfalls am 13. Januar 1880 die 7 Miles lange Strecke
von Toolamba nach Tatura. Toolamba, am westlichen Ufer des
Goulburn, ist eine Station an der Goulburn Valley Line. 15 Miles -
südlich von Shepparton und 103 Miles nordöstlich, von Melbourne.
Tatura ist ein kleiner Ort westlich von Toolamba. In der von ^
der Bahn berührten Gegend wird Ackerbau und Viehzucht be-
trieben.
3. Am 17. Mai 1880 die Carlsruhe and Daylesford Bahn in
der Länge von 22)4 Miles, welche 150 744 S’ oder 6 775 ^ pro :
Mile gekostet hat. Carlsruhe, am Campaspeflusse in der Graf-
schaft Dalhousie und 55 Miles nordwestlich von Melbourne, liegt
in einem Agricultur- und Pastoraldistricte an der Nordbahn und
zählt zur Zeit erst 300 Einwohner. Das blühende Städtchen
Daylesford, am Wombat Creek in der Grafschaft Talbot, liegt in
37® 40' südl. Br. und 144® 21' östl. L. Gr. Es hat 4 200 Seelen
und besitzt Alluvial- und Quarz-Goldfelder.
Die öffentliche Schuld der Cölonie Victoria war am 30. Juni :
1879 auf 20 048 222 ^ angeschwollen. Es wurde dann vom Par- ,
lamente eine weitere Anleihe in der Höhe von 5 000 000 SS be-
willigt und vom Londoner Geldmärkte bezogen. Dieselbe soll w
meistens für Eisenbahnzwecke — theils zur Vollendung in Bau M
begriffener Bahnlinien, theils für neue — verwendet werden. Das
Parlament beschloss den Bau von folgenden Bahnen: 4
1. Am 22. September 1880 eine Bahn von Lancefield Road 4
Railway nach Lancefield, 13% Miles. Lancefield Road Railway in v
der Grafschaft Bourke ist eine Station auf der von Melbourne
nach Echuca führenden Nordbahn und ungefähr 30 Miles nord-
nordwestlich von Melbourne. Lancefield, am Deep Creek in der j
Grafschaft Bourke und 44 Miles nördlich von Melbourne, ist ein
lebhafter Ort mit 600 Seelen in 37 ® 15* südl. Br. und 144 ® 46 '
östl. L. Gr. ')
Gegen Ende December 1880 bewilligte das Parlament dann
weiter die Geldmittel für den J3au der folgenden langen Reihe
neuer Bahnen:
2. Von St. Arnaud nach Donald, 23 Miles. St. Arnaud, am
Creek gleichen Namens in 36« 37' südl. Br. und 143« 16' östl.
L. Gr. und 158% Miles nordwestlich von Melbourne, liegt in einem
guten Agriculturdistricte und hat Goldfelder in der Nähe. Be-
völkerung 2 434. Es ist die Endstation der von Ballarat nach
Nordwest laufenden Bahn. Donald, am Richardson Creek und in
36« 23' südl. Br. und 142« 54' östl. L. Gr., ist ein kleiner Ort in
einem der fruchtbarsten Districte der Colonie.
3. Von Ingiewood nach East Chariten, 40 Miles. Inglewood,
in der Grafschaft Gladstone und in 36 ® 35 ' südl. Br. und 143 « 53 '
östl. L. Gr. und 130% Miles nordnordwestlich von Melbourne, ist
die Endstation einer von Sandhurst auslaufenden Bahn und zählt
1 360 Seelen. Es besitzt goldhaltige Quarzriffe. East Charlton,
am Avocaflusse und 173 Miles nordnordwestlich von Melbourne
in 36 « 17 ' südl. Br. und 143 « 15 ' östl. L. Gr., liegt in einem Di-
stricte mit viel Weizenbau.
4. Von Borung nach Boort, 30 Miles. Borung ist ein kleiner
Ort unweit Inglewood, welcher auf der von Inglewood nach East
Charlton zu bauenden Bahn eine Station bilden wird. Boort, am
See gleichen Namens im Norden der Grafschaft Gladstone, liegt
in 36« 8' südl. Br. und 143« 40' östl. L. Gr. und 176 Miles nord-
westlich von Melbourne in einem vortrefflich begrasten, gut be-
wässerten und stark bewaldeten Pastoraldistricte.
5. Von Eaglehawk nach Kerang, 73 Miles. Eaglehawk, in
36« 50' südl. Br. und 144« 20' östl. L. Gr. und 106 Miles nord-
westlich von Melbourne, ist eine Goldminenstadt mit 7 432 Ein-
wohnern und Station an der von Sandhurst nach Inglewood füh-
renden Eisenbahn. Der District ist sehr reich an goldhaltigem
Quarz. Kerang, mit ebenfalls erst .300 Seelen am Loddonflusse,
hegt in 35« 40' südl. Br. und 143« 55' östl. L. Gr. und 195 Miles
nord nordwestlich von Melbourne und in einem Districte, welcher
häufig grosser Dürre ausgesetzt ist.
6. Von Shepparton nach Numurkah, 20% Miles. Shepparton
ist, siehe oben, die Endstation der Goulburn Valley Line in 36«
22' 30" südl. Br. und 145« 24' östl. L. Gr. Numurkah ist ein
kleiner Ort in der Nähe des Murrayflusses.
7. Von Benalla nach Yarrawonga, 21 Miles. Benalla, mit
2 000 Seelen am ßrokerflusse und in 36« 33' südl. Br. und 145«
59 ' östl. L. Gr., liegt in einem wichtigen Agriculturdistricte und
ist eine Station an der Nordostbahn. Yarrawonga ist ein erst
6 Jahre altes, aber rasch fortschreitendes Städtchen am Murray
in 36 « südl. Br. und 145 « 59 ' östl. L. Gr.
8. Von Horsham nach Dimboola, 21% Miles. Horsham, mit
860 Einwohnern am Wimmeraflusse und jetzige Endstation der
von Ballarat auslaufenden Nord westbahn, liegt in 36« 45' südl. Br.
und 142 « 15 ' östl. L. Gr. und 230 Miles westnordwestlich von
Melbourne. Im Districte wird meist nur Viehzucht betrieben.
Dimboola, ebenfalls am Wimmera in 36« 28' südl. Br. und 142«
5 ' östl. L. Gr. und 216 Miles nordwestlich von Melbourne, liegt
in einem sehr fruchtbaren Districte und zählt gegen 300 Seelen.
Nicht weit davon haben die Mährischen Brüder eine Mission zur
Bekehrung der Eingeborenen. -
9. Von Branxholme nach Casterton, 32 Miles. Branxholme,
ein kleiner Ort mit 150 Seelen am Arrandooyong Creek in 37«
50' südl. Br. und 141« 49' östl. L. Gr. und 214 Miles westlich
von Melbourne, ist eine Station an der Bahn, welche von Hamilton
nach Portland führt. Vorzügliche Granitsteinbrüche befinden
sich in der Nähe. Im Districte nur Viehzucht. Casterton, am
Glenelgflusse in 37« 36' südl. Br. und 141« 25' östl. L. Gr. und
256 Miles westlich von Melbourne, zählt 1 000 Einwohner und ist
von fruchtbarem Ackerboden umgeben.
10. Von Ballarat nach Scarsdale, 14 Miles. Die City of
Ballarat, mit 47 150 Einwohnern in 37« 33' südl. Br. und 143«
52 ' östl. L. Gr., ist die bekannte reiche Goldminenstadt der Co-
lonie Victoria. Scarsdale, ein kleiner südwestlich von Ballarat
gelegener Ort, hat in seiner Nähe Goldfelder.
11. Von Castlemaine nach Maldon, 12 Miles. Castlemaine,
in 37« 4' südl. Br. und 144® 14' östl. L. Gr. und 77% Miles nord-
nordwestlich von Melbourne, ist ebenfalls eine Goldminenstadt
mit 7 500 Einwohnern und Station an der Nordbahn. Maldon,
mit 3 000 Seelen am Fusse des Mount Tarrangower, liegt in 37"
südl. Br. und 144 « 5 ' östl. L. Gr. und 89 Miles nordnordwestlich
von Melbourne. Goldfelder befinden sich in der Nähe.
12. Von Everton nach Myrtleford, 17 Miles. Everton ist ein
kleiner Ort an der Bahn, welche sich bei Wangaratta von der
Nordostbahn nach Beechworth abzweigt, und liegt in 36 « 22 ' südl.
Br. und 146« 37' östl. L. Gr. und 172 Miles nordöstlich von Mel-
bourne. Ackerbau und Viehzucht herrschen vor. Myrtleford, in
36« 38' südl. Br. und 146« 54' östl. L. Gr. und 135 Miles nord-
östlich von Melbourne, zählt erst 420 Einwohner.
13. Von Colac nach Camperdown, 28 Miles. Colac mit
1 500 Seelen, in 38« 31' südl. Br. und 143« 36' östl. L. Gr. und
92 Miles südwestlich von Melbourne, ist die jetzige Endstation
der von Geelong auslaufenden Westbahn. Camperdown mit
2 000 Bewohnern, in 38« 15' südl. Br. und 143« 9' östl. L, Gr. und
120 Miles westsüdwestlich von Melbourne, ist der Hauptort der
Grafschaft Hampden. Viehzucht herrscht vor.
14. Von Tallarook nach Yea, 24% Miles. Tallarook, mit
350 Seelen in 37« 5' südl. Br. und 145® 9' östl. L. Gr. und
56 Miles nördlich von Melbourne, ist eine Station an der Nord-
ostbahn. Yea mit 200 Seelen liegt in 37« 13' südl. Br. und 146«
28 ' östl. L. Gr. und 75 Miles nordnordöstlich von Melbourne, ln
der von der Bahn zu bestreichenden Gegend mit sehr mittel-
mässigem Boden wird nur Viehzucht betrieben.
15. Von Footscray nach Bacchus Marsh, 23 Miles. Footscray,
mit 3 700 Einwohnern am Saltwater Creek, ist eine 4 Miles ent-
fernte westliche Vorstadt von Melbourne und Station an der
Nordbahn. Es ist ein Fabrikort und hat auch in seiner Nähe
vorzügliche Steinbrüche, welche Melbourne mit Bausteinen ver-
sorgen. Bacchus Marsh mit 600 Seelen liegt 31 Miles nordwest-
lich von Melbourne in einer sehr fruchtbaren Gegend.
16. Von Traralgon nach Heyfield, 21 Miles. Traralgon ist
ein blühendes Städtchen an der Gippslandeispnbahn in 38« 12'
südl. Br. und 146 « 40 ' östl. L. Gr. und 97 Miles südöstlich von
Melboure. Heyfield mit 270 Einwohnern am Thompsonflusse liegt
in 37 « 59 ' südl. ßr. und 146« 42' östl. L. Gr. und 130 Miles süd-
östlich von Melbourne. Der District betreibt Ackerbau und
Viehzucht.
• 17. Von Morwell nach Mirboo, 20 Miles. Morwell ist eine
Station an der Gippslandbahn in 38« 11' südl. Br. und 146« 30'
östl. L Gr. und 87 Miles südöstlich von Melbourne. Mirboo am
Tarwinflusse liegt südlich von Morwell in einer sehr fruchtbaren
Gegend.
18. Von Hawthorn nach Lilydale, 20 Miles. Hawthorn ist
eine 3% Miles östlich von Melbourne gelegene Vorstadt mit
5 130 Seelen. Lilydale, am Olinda Creek in 37« 45' südl. Br. und
145 « 20 ' östl. L. Gr. und 24 Miles östlich von Melbourne, ist ein
kleiner Ort, in dessen Umgebung viel Gemüsebau für den Mel-
bourner Markt betrieben wird.
19. Von Richmond nach Alphington, 5% Miles. Richmond
mit 21 000 Seelen ist eine 3 Miles südlich von Melbourne gelegene
blühende Vorstadt der City. Alphington, ein kleiner Ort 5 Miles
nordöstlich von Melbourne, treibt viel Garten- und Weinbau.
20. Von Kensington nach Coburg, 4% Miles. Kensington
ist eine 2 Miles von Melbourne entfernte Station an der Nordost-
bahn. In Coburg oder, wie es früher hiess, Pentridge, 5 Miles
nördlich von Melbourne, befinden sich die grossen Staatsgefäng-
nisse und Reformatorien.
21. Von Canlfield nach Frankston, 20 Miles. Caulfield mit
1 000 Seelen, 6% Miles südöstlich von Melbourne und durch Eisen-
bahn mit der City verbunden, betreibt Gartenbau. Frankston, an
der Ostküste von Port Phillip in 38« 11' südl. Br. und 145« 7'
östl. L. Gr. und 27 Miles südsüdöstlich von Melbourne, ist ein
Fischerdorf in sandiger Gegend.
22. Von Wodongabis an den Murrayfluss, 2 Miles. Wodonga
mit 1156 Seelen, in 35« 57' südl. Br. und 146« 38' östl. L. Gr.,
ist der Endpunkt der Nordostbahn und liegt am Wodonga Creek,
einem Arm desMurray. Die Nordostbahn soll, zum näheren Anschlüsse
an die nun in nächster Zeit bis Albury, am jenseitigen Ufer des
Murray, fertige grosse Südbahn der Colonie Neu»Süd-Wales, siehe
weiter unten, bis an den Murray fortgeführt werden,
23. Endlich von Ballarat nach Racecourse, 2 Miles, d. i. von
der City of Ballarat nach der 2 Miles entfernten Rennbahn.
Wir bemerken, dass die angegebenen Entfernungen von
Melbourne ab von dem Oberpostamtsgebäude dieser City aus ge-
rechnet sind.
Die grosse Anzahl dieser neu zu bauenden Eisenbahnen
summirt, bei genauem Calcul, auf 487«/4 Miles, und sind die ge-
summten Baukosten, einschliesslich des Betriebsmaterials, auf
2 345 140 oder 4 806 ^ pro Mile veranschlagt worden. Da die
nöthigen Vermessungen ausgeführt sind und das Parlament die
Geldmittel bewilligt bat, so wird der Bau mit aller Energie in
Angriff genommen werden und nach wenigen Jahren vollendet
sein. Victoria wird dann an fertigen Eisenbahnen eine Gesammt-
länge von l 670% Miles oder 362 Deutsch-geographischen Meilen be-
sitzen. Und, man bedenke, bis zum Jahre 1835 war diese blü-
hende Colonie, jetzt eine der schönsten Perlen im Schmucke Eng-
lands, noch eine gänzlich unbekannte Wildnissü Ihre Gründer,
die Gebrüder Henty, John Patman un’d John Pascoe Fawkner,
landeten, von Vandiemensland (wie Tasmanien damals hiess) kom-
mend, um diese Zeit als die Ersten an der südlichen Küste, um
eine Ansiedelung zu versuchen. Das Colonisiren versteht nur die
Englische Nation, und sie ist in dieser Beziehung einzig den alten
Römern vergleichbar.
(Schluss folgt.)
332
Januar-Einnahmen Schweizerischer Eisenbahnen.
1*
) 1880 164 km mehr
) 1880 147 km weniger
^ormalbahneii :
Centralbahn
Basler Verhindungsb.
Aarg. Südbahn . ,
W ohlen-Bremgarten
Emmenthalbahn
Gotthardbahn
Jura-Bern-Luzernbahn
Bern-Luzern-Bahn
Bödeli-Bahn . .
Nationalbahn . . .
Nordostbahn . . .
Zürich-Zug-Luzern
Bötzbergbahn . .
Effretikon-Hinweil
Suisse Occidentale .
Simplonbahn . .
Bulle-Romont . .
Tössthalbahn ....
Vereinigte Schweizerb.
Toggenburgerbah n
Wald-Rüti ....
Rapperswyl-Pfäffikon
22 Bahnen
Specialbahuen :
Appenzeller Bahn .
Arth-Rigibahn . .
Lansanne-Echallens
Rigibahn (Vitznau)
Rorschach-Heiden .
Uetlibergbahn . . .
Wädensweil-Einsiedeln
5 resp. 7 Bahnen
trieb-
länge
Im Januar 1880
so^en P-
Frcs. Frcs. Frcs. Frcs.
860
6 100
23 600
157 000
27 400
1 700
314 800
35 200
27 500
5 000
297 500
16 265
3 960
11306
189 000
10 850
2 450
1000
1343291
1 655
480
4 000
352 000
10 700
4 660
530
6 100
22 000
218 000
23 400
1500
524 000
41300
88 500
4 800
404 500
10 660
8 440
11104
179 900
6 600
2 000
4 000
1'794
556 000
11 9
11250
1390
12 200
45 600
375 000
50 800
838 800
76 500
116 000
9 800
702 000
26 925
12 400
22 410
368 900
17 450
4 450
1420
3 096
839
9 100
Differenz g. d. Vorjahr
Total p. km 0/^
Frcs. Frcs.
-1- 9 045
- 1255
+ 1210
+
- 1984
+ 3
-f 1 703
- 6133
- 16
—61 005
+101692
+ 4
•21 237
• 907
— 511
— 417
— 100
— 2 880
-23 210
+
+
+
-f 556
+ 2 437
+
+ 37
+ 12,1
+ 8,1
— 14,0
+ 9,1
■ 100
+
15,5
— 8,4
— 0,'
— 1,7
— 0,8
- 11,4
- 6,9
+ 5,
+ 27,7
- 35,3
+
+ 9,1
+ 9,1
+ 27,4
+ 6,4
Vom 1. bis 31. Januar 1881
Güter Total p. km
Frcs. Frcs. Frcs. Frcs.
157 000
27 400
1700
314 800
35 20«
27 500
5 000
297 500
16 265
39
113
189 000
10 850
2 450
1000
6 lop
22 000
218 000
23 400
1500
624 000
41 300
88 500
4 800
404 500
10 660
8 440
11 104
179 900
^ 66
2 000
4 000
1 794
556 000
11 900
11250
1390
12 200
45 600
375 000
50 800
17 450
4 450
1420
11 080
6 702
Differ. g. d. Vorjahr
Total p. kml
Frcs. Frcs.
+ 9 045
— 1255
+ 1210
+ 105
— 1984
+ 3
+ 1 703
6 133
— 16
61005
+101692
+ 4
-21 237
— 907
— 511
— 417
— 100
- 2 880
—23 210
+
+
— 776
+ 30+ 1,7
+ 3 964
+
+
42-f 12,1
13+ 8,1
83 — 14,0
57+ 9,1
7+ 0,5
64 — 10,7
2— 0,6
— 372 — 100
■ 300 — 16,6
■ 74+ 6,9
■ 366 — 15,5
• 39— 8,4
• 1 - 0,1
■ 4 - 1,7
- 5l— 0,8
■ 72|— 11,4
- 83— 5,9
38 + 5,8
■ 138 + 27,7
- 194|— 35,3
+ 101+ 0,8
+ 60+ 8,8
+ 37+ 9,1
+ 37+ 9,1
+ 20 -f 27,4
■ 32+ 6,4
+ 39+ 8,7
Tunnel zwischen Frankreich und England.
Dem grossartigen Projecte des Tunnels zwischen Frankreich
und England haben sich bisher keine Schwierigkeiten entgegen-
gestellt, die an der Ausführung zweifeln lassen. Das Französische
Comite hat neulich wichtige Beschlüsse zur Förderung der Vor-
arbeiten gefasst, die im besten Gange Sind. Die „Frankf. Ztg.“
theilt darüber noch Folgendes mit: Man liess zuerst bei Sang-
hutte, in der Nähe von Calais, einen ersten Explorationsschacht
graben. Derselbe geht in seiner ganzen Tiefe durch eine Bank
von weisser Kreide, über welcher die Marche fliesst. Die Inge-
nieure vermochten, ohne zu grosse Schwierigkeiten und Kosten,
die nicht wasserdichten Adern dauernd zu verstopfen, so dass
alle Gefahr des Eindringens des Wassers definitiv beseitigt sein
dürfte. Unter dieser Bank ist man auf graue Kreide gestossen,
die auf Flammenmergel ruht. Der Schacht durchschnitt dieses
Lager, ohne Infiltrationen zu begegnen, wie man übrigens schon
im Voraus wusste, da die graue Kreide wasserdicht ist. Es han-
delt sich nun darum, zu untersuchen, ob dieses Lager bis nach
der Englischen Küste führt, und in diesem Falle würde die Durch-
bohrung des unterseeischen Tunnels leicht und rasch ausführbar
sein. Die erwähnten Beschlüsse des Comites haben nun
ferade Bezug auf diese Untersuchung, jedoch nur auf die den
ranzösischen Unternehmern zugedachte Explorationsstrecke, d. h.
auf die Hälfte des Weges von der Französischen bis zur Engli-
schen Küste. Vom Grunde des Schachts soll in bergaufgehender
Richtung und schräg mit der Küste ein Gang durch die graue
Kreide gebohrt werden.- Ein zweiter und viel weiterer Schacht
als derjenige von Sanghutte soll in der Nähe dieses Orts gebohrt
werden, und wenn derselbe auf die graue Kreide stösst, dann
wird man daselbst einen Gang in bergabgehender Richtung schräg
auf die Küstenlinie bohren. Diese schrägen Richtungen sind in
der geeigneten Weise so anzulegen, dass die Gänge der beiden
Schächte einander unter dem Kanal treffen. Man wird dann die
Untersuchung für genügend halten und, wenn keine neuen Schwie-
rigkeiten aufgetaucht sind, die Richtung des Tunnels, sowie die
technischen Bedingungen der Ausführung bestimmen können.
Auf der Englischen Seite sind die Vorstudien weniger vorgerückt,
da die Compagnien Chatham and Dover und die South-Eastern
Railway sich um die Nachbarschaft des Tunneleinganges streiten,
Die erstere Compagnie würde durch das Project von Sir John ;
Hawskshaw begünstigt sein und der Eingang soll sich bei Saint
Margaret Bay, ein wenig östlich von Dover, wo man ebenfalls
zuerst auf eine Bank von weisser Kreide, gestossen ist, befinden.
Aber dieser Tunnel würde 2 — 3 km durch das nicht von Infiltra-
tionen verschonte Lager zu gehen haben, was ernstliche Bedenken
erregt. Sir John Hawskshaw, bekanntlich einer der geschätzte-
sten Englischen Ingenieure, erblickt jedoch kein Hinderniss darin
und verbürgt sich dafür, dass er den Tunnel mit derselben Leich-
tigkeit durch die weisse Kreide legen werde, wie man Französi-
scher Seits den Schacht wasserdicht herstellte. In der Nachbar-
schaft der South-Eastern Bahn ist der Boden günstiger, da zwi-
schen Dover und Folkestone (bei Abbots-Cliff) nahe beim Ufer die ,
graue Kreide beginnt. Nach dem bezüglichen Project isollte in
dieser wasserdichten Kreide ein bergabgehender Gang nach Dover
angelegt werden, der, wenn er die nöthige Tiefe erreicht, in einem
Boden unter dem Meere hinginge, bis er den Französischen Tunnel '
erreicht. Bei diesem Project fällt zwar der kostspielige und un-
beq^ueme Schacht weg, aber der Tunnel würde 3 km länger als
derjenige bei Saint Margaret Bay sein und in gebogener Richtung
laufen. Doch geben diejenigen, welche das Project Hawskshaw’s
vorziehen, kein Lebenszeichen mehr von sich, während die Com-
pagnie South-Eastern unter der Direction des Sir Edward Watkin
die Vorstudien lebhaft fördert. .
OFF
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-Stettiner Eisenbahn. Mit
dem 1. April d. J. wird von den auf Seite
51 des Localgfitertarifs publicirten Liefer-
fristzuschlägen
a) derjenige für die Ueberführung über
die Verbindungsbahn in Berlin rücKsicht-
lich des Verkehrs mit den unter Staats-
verwaltung stehenden Bahnen aufgehoben,
IZIELLE ANZEI
b) derjenige für die Station Frankfurt
a. 0. auf die Zeit von 14 Tagen vor bis
8 Tage nach den Messen eingeschränkt
und für diese Zeit auf Einen Tag herab-
gesetzt. Stettin, den 12. März 1881. König-
liche Direction. (785)
Eisenbahn dir ectio n s bezirkßr om-
berg. Vom 1. April d. J. ab kommen die
nach den Special bestimmungen zu § 57
des Betriebs-Reglements ad 2 (Seite 6 des
Güter-Tarifs für den diesseitigen Directions-
GEN.
bezirk vom 1. Juli 1880) sub 2bcd zu den
reglementsmässigen Lieferfristen hinzu-
tretenden Zuschlagsfristen in Wegfall; die
daselbst sub 2 a vorgesehene Zuschlags-
frist für die Station Frankfurt a/0, wird
auf einen Tag beschränkt und gilt zu-
künftig nur in der Zeit von 14 Tagen vor
Beginn der Frankfurter Messe bis 10 Tage
nach dem Schlüsse derselben. Bromberg,
den 16. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (794 J)
Dortmund - Gronau - Bnscheder
Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf un-
sere Bekanntmachung vom 12. Februar c.,
betreffend Einführung eines neuen dies-
seitigen Localtarifs für die Beförderung
von' Leichen, Equipagen und anderen Fahr-
zeugen, sowie von lebenden Thieren,
bringen wir hiermit zur Kenntniss, dass
die in diesem Tarife enthaltenen Tarif-
vorschriften und Transportpreise, soweit
sie den bisher bestandenen gegenüber
Frachterhöhungen herbeiführen, erst mit
dem 2. Mai er. in Kraft treten. Dortmund,
den 20. März 1881. Die Direction. (796)
“Ufberh essische Eisenbahnen. Mit
sofortiger Gültigkeit ist der Nachtrag XI
zum diesseitigen Local-Gütertarif einge-
führt worden. Derselbe enthält unter
Anderem eine Aenderung in den Bestim-
mungen der Anlage D zu § 48 des Be-
triebsreglements für die Eisenbahnen
Deutschlands. Giessen, den 17. März 1881.
Grossherzogliche Direction. (774)
Oberschlcsische Eisenbahn. Mit
sofortiger Gültigkeit tritt ein Nachtrag
zum Betriebsreglement für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 11. Mai 1874 in Kraft,
welcher Abänderungen der Bestimmungen
der Anlage D zu § 48 dieses Reglements,
betreffend die bedingungsweise zur Beför-
derung zugelassenen Gegenstände, enthält.
Druckexemplare sind bei unseren Sta-
tions-Gassen unentgeltlich zu haben. Bres-
lau, den 20. März 1881. Königliche Direc-
tion. (787)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
für die Ueberführung von Gütern über die
Breslauer Yerbindnngsbahn zwischen der
Oberscblesischen und Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn seither berechnete
Znschlagsfrist von einem Tage kommt vom
1. April er. ab in Wegfall. Demgemäss
wird al. b. der zusätzlichen Bestimmung
zu § 57 des Betriebsreglements im Nach-
trag No. 7 (S. 22) unseres Localgütertarifs
aufgehoben. Breslau, den 14. März 1881.
Königliche Direction. (786)
' WestholsteinischeEisenbahn. Fol-
gende Nachträge zu unserem Localgüter-
tarif Heft II, sind erschienen :
Nachtrag XIX, enthaltend Aenderung
der Nebengebühren (gültig vom 1. März 1881).
Nachtrag XX, enthaltend: Tarife für die
Weichen Wasbeck, Haferwisch und Jarren-
wisch, sowie Ausnahmetarife für Getreide
etc. zwischen Wasbeck und Neumünster,
für Melasse, für Faschinen und Faschinen-
fähle; Heu, Stroh etc., für Kohlen, für
teine (rohe und gebrannte) sowie Zucker-
rüben, für Erde und Stalldünger (gültig
vom 1. April 1881).
Exemplare sind bei sämmtlichen Güter-
expeditionen zu haben. Die Direction. (770)
Vom 1. April er. ab findet eine directe
Expedition von Gütern zwischen Wilhelms-
höhe und Oeynhausen (sowohl der bisheri-
gen Hannover-Altenbekener als der Köln-
Mindener Station) innerhalb unseres Lo-
calverkehrs statt, worüber das Nähere in
den Güterexpeditionen der genannten Sta-
tionen zu erfahren ist. Hannover, den
17. März 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection. (791)
K. K.priv. Oesterreichische Staats-
«■kenbahngesellschaft. Mit 1. April
1. J. werden folgende Tarifnachträge in
Wirksamkeit treten: 1. Ein allgemeiner
Nachtrag zu den Tarifheften I bis VI, zu
den Special- und Ausnahmetarifen für
den Oesterreichisch - Ungarischen Eisen-
bahnverband, wie auch zu Heft V des
Localtarifes der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Staatseisenbahngesellschaft. Dieser
Nachtrag enthält die Bestimmungen für
die ab 1. April 1. J. bei Eil- und Fracht-
güter]; einzuhebende erhöhte Ungarische
Transportsteuer, ferner die betreffenden
Zuschlagstabellen selbst. 2. Nachträge zu
den Tarif heften I, II und III für den Un-
garischen Eisenbahnverband, sowie zu den
Ausnahmetarifen für die Beförderung von
Bauholz, Kalk und Steinen zum Wieder-
aufbau der Stadt Szegedin, zum Tarif für
Steinsalztransporte von Marmaros-Szigeth,
zum Ausnahmetarife für den Transport
von Eisen waaren von Stationen der
I. Siebenbürger Bahn etc., zu den Getreide-
tarifen vom 1. April 1878 zwischen Sta-
tionen der a. pr. Kaiser Ferdinands Nord-
bahn, K. K. priv. Oesterreichischen Staats-
eisenbahngesellschaft und der Station Wien
iMatzleinsdo^ einerseits und Stationen der
Ingarischen Westbabn andererseits, endlich
zu den Heften II und III der Localtarife
der Oesterreichischen Staatseisenbahnge-
sellschaft. 3. Ein allgemeiner Nachtrag
zu den Tarifen für den Deutsch-Ungari-
schen, Thüringisch-Sächsisch-Ungarischen,
Hannover - Magdeburg - Ungarischen, Ost-
deutsch-Ungarischen und Niederländisch-
Oesterreichisch - Ungarischen und Unga-
risch - Rheinländisch -.Westfälischen Eisen-
bahnverband. 4. Ein Nachtrag zum Bel-
gisch - Oesterreichisch - Ungarischen Ver-
bandtarife. 5. Ein Nachtrag zu den
Getreidetarifen im Verkehr mit Stationen
der Sächsischen Staatsbahnen. 6. Ein all-
emeiner Nachtrag zu den Tarifen für
en Süddeutschen Eisenbahnverband (Ver-
kehr mit Ungarn), für den Bayerisch-
Oesterreichisch - Ungarischen Eisenbahn-
verband, für den Offenbach-Oesterreichisch-
Ungarischen Verkehr, für den Nord-
ungarisch-Süddeutschen und Nordunga-
risch-Bayerischen Getreideverkehr, für den
Tarif für Weintransporte von Ungarn
nach Bayern und Süddeutschland und
für Weintrauben von Ungarn nach Süd-
deutschland. Diese Nachträge enthalten
den Zuschlag der erhöhten Ungarischen
Transportsteuer zu den Frachtsätzen der
vorbenannten Tarife. Diese Nachträge
sind bei den betheiligten Bahnverwal-
tungen und namentlich auch bei der Ver-
kehrsdirection der Oesterreichischen Staats-
eisenbahngesellschaft in Wien, Pestalozzi-
gasse 8, zu beziehen.
A. priv. Kaiser Ferdinands Nord-
bahn. Mit 1. April 1881 treten zu den
Tarifen für den Localverkehr der a. priv.
Kaiser Ferdinands Nordbahn und Mähr.-
Schles. Nordbahn, dann der Strecken
Lundenburg - Zellerndorf und Neusiedl-
Grussbach , ferner Bielitz- Saybusch-Zablocie
und endlich zum Gebührentarife der
Wiener Verbindungsbahn, nachstehend ge-
nannte Nachträge in Wirksamkeit und zwar :
1. Nachtrag XI zu den reglementarischen
Bestimmungen und allgemeinen Tarifen
für Eil- und gewöhnliche Güter.
2. Nachtrag II zum Tarife für den Per-
sonen- und Gepäckstransport der a. pr.
Kaiser Ferdinands Nordbahn.
3. Nachtrag VIII zum Gebührentarife
der Mährisch-Schlesischen Nordbahn.
4. Nachtrag Vll zum Localtarife der '
Strecken Lundenburg-Nikolsburg-Gruss-
bach und Neusiedl-Zellerndorf.
5. Nachtrag III zum Localtarife der
Strecke Bielitz-Saybusch-Zablocie.
6. Nachtrag HI zum Gebührentarife
der Wiener Verbindungsbahn.
Exemplare können im commerciellen
Bureau der Kaiser Ferdinands Nordbahn
bezogen werden. (782)
Ungarische Nordostbahn. Mit 1.
April d. J. werden in den seit 1. November
1876 gütigen Tarifen
a) der auf die Beförderung von Personen,
Reisegepäck und Hunden bezügliche TheU
vollständig;
b) von dem auf die Beförderung von
Eil- und Frachtgütern bezüglichen Theüe
jedoch sämmtliche Geblihrenberechnungs-
iabellen auf Grund des Gesetzartikels LXI
1880 ausser Kraft gesetzt.
Gleichzeitig werden statt Ersteren das
Heft I, statt Letzteren aber Nachtag XI
des Tarifes in Wirksamkeit treten.
Einzelne Exemplare werden sowohl bei
der Generaldirection (im Bureau für Ma-
terial-Verwaltung) als auch in den Sta-
tionen zu den auf denselben ersichtlichen
Preisen ausgefolgt. Budapest, am 16. März
1881. Die Generaldirection. (771)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Für den Verkehr zwischen Linksrheini-
schen Stationen einerseits und ’s Graven-
hage und Leiden andererseits treten im
Bergisch - Märkisch - Niederländischen Ver-
bände via Venlo neue directe Tarifsätze
in Kraft.
Gleichzeitig erfahren die Sätze des
Gütertarifs vom to. Juli 1880 für den
Bergisch -Märkisch-Holländischen V erband
via Winterswyk und des zugehörigen
Nachtrags einige Berichtigungen, womit
namentlich Ermässigungen der Sätze des
Ausnahmetarifs D für Eisen und Stahl etc.,
F für Kaffee, Korinthen etc. verbunden
sind. Die durch die Berichtun gen ein-
tretenden Erhöhungen der Sätze s’ Graven-
hage-Cabel Eilgut auf 5,57, Leiden- Aprath
Stückgut auf 2,96, Leiden-Lüttringhausen
Specialtarif I auf 1,38 und Leiden-Mars-
berg Specialtarif I auf 1,83 treten erst mit
dem 1. Mai er. in Kraft.
Die vorstehend bezeichneten Aende-
rungen im Verkehr mit der Holländischen
Bahn treten auch im Verkehr mit der
Niederländischen Rheinbahn via Emmerich
bezw. Cieve-Zevenaar ein und ertheilen
unsere Güterexpeditionen Auskunft. Elber-
feld, den 17. März 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. (772)
Deutsch - Russischer Eisenbahn-Verband.
Vom 1. April 1881 neuen Styls ab tritt der
I. Nachtrag zum Anhang V des Deutsch-
Russischen Gütertarifs, enthaltend directe
Frachtsätze für Personenwagen, sowie ge-
deckte und ungedeckte Güterwagen für
den Eisenbahnbetrieb von der Station
Prag der Turnau-Kralup-Prager Eisenbahn
einerseits und den Russischen Stationen
Moskau, Wjäsma, Smolensk, Minsk, Orel,
St. Petersburg, Dünaburg, Wileika, Wilna
und Witebsk andererseits und directe
Frachtsätze für Definitivachsen resp. für
retournirende Nothachsen von Prag bis
zu den Umladestationen Wirballen bezw.
Warschau in Kraft.
Exemplare dieses I. Nachtrages zum
Anhang V sind von den genannten Ver-
bandstationen, sowie von den Königlichen
Eisenbahndirectionen Bromberg und Berlin
und von den Verwaltungen der Oberschle-
sischen Eisenbahn, der Sächsischen Staats-
eisenbahnen, der Turnau-Kralup-Prager
Eisenbahn und der Böhmischen Nordbahn
käuflich zu beziehen. Bromberg, den
9. März 1881. Königl. Eisenbahn-Direction
als gesebäftsführende Verwaltung. (79.^ J)
Im Friesisch - Westfälischen Verbände
sind für die Beförderung von Schlick in
Sendungen von mindestens 50 000 kg oder
in Extrazügen ab Weener nach Hannover-
schen (Westfälischen) Stationen bedeutend
ermässigte Ausnahme-Frachtsätze in Kraft
getreten.
Das Nähere ist auf den betreffenden
Stationen zu erfahren. Oldenburg, 1881
März 19. Die geschäftsführende Ver-
waltung des Verbandes: Grossherzogliche
Eisenbahn-Direction. (776 B & W)
Am 1. April 1881 tritt der Nachtrag IV
zum Tarif für den Magdeburg-Sächsischen
Verbaadsgüterverkehr in Kraft.
Exemplare dieses Tarifnachtrags sind
bei den betheiligten Güter exp editionen zu
erlangen, Dresden, am 17. März 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen, als geschäfts-
führende Verwaltung^ (788)
Zum Tarife für den Main-Keckarbahn-
Bayerischen Güterverkehr vom l. März 1878
kommt mit Wirkung vom 1. Mai 1. J.
der Nachtrag V zur Einführung.
Dieser Nachtrag enthält neue zum Theil
erhöhte Frachtsätze für den Verkehr mit
den Stationen Bensheim, Eberstadt und
Weinheim sowie directe Frachtsätze für
die in den Verkehr neu einbezogene Sta-
tion Ladenburg und wird den Stationen
durch die Vorgesetzten K. Oberbahnämter
rechtzeitig zugehen. München, 18. März
1881. Generaldirection der K. B. Ver-
kehrsanstalten, ßetriebsabtheilung. gez.
von Hocbeder. (781)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Mit
dem 1. Mai d. Js. treten die durch das
Gütertarif heft No. 1 vom 1. Januar d. Js.
zur Einführung gebrachten Tarifsätze
zwischen Mainz Nass. B. einer- und Braun-
schweigischen Stationen sowie Spandau
B. H. B. andererseits ausser Kraft. Erfurt,
17. März 1881, Die Direction der Thürin-
gischenEisenbahngesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. (778)
Norddeutscher Verband. Die im Nach-
trag 2 zum Ausnahmetarif für Steinkohlen
etc. aus dem Ruhr- und Wurmgebiet nach
Stationen der Berliner Verbindungsbahn
vom 3. August 1877 enthaltenen Fracht-
sätze für die Gasanstalten in der Gitschiner-
strasse und am Stralauer Platz in Berlin
behalten bis Ende März 1882 Gültigkeit.
Hannover, den 16. März 1881. Königliche
Eisenbahn - Direction : Namens der Ver-
bands-Verwaltungen. (790)
Vom 1. März er. ab sind im Ostdeutsch-
Rheinischen Verbände die Sätze des Aus-
nahmetarifs L für Flachs, Flachsheede
und Werg auf die resp. Sätze des Special-
tarifs II mit Ausnahme der Station Memel,
für welche diese Sätze um 0,02 M. pro
100 kg höher zu halten sind, ermässigt
worden.
Ferner kommen vom 10. März er. ab
bis Ende dieses Jahres bei Aufgabe
von 10 000 kg in einer Wagenladung für
Flachstransporte nach den im oben er-
wähnten Ausnahmetarif L des Ostdeutsch-
Rheinischen Verbandes bezeichneten Sta-
tionen der Bergisch - Märkischen , Köln-
Mindener und Rheinischen Bahn die Sätze
des Specialtarifs III zur Anwendung; die
Memeler Sätze sind jedoch um 0,07 M.
höher zu halten als diejenigen des Special-
tarifs III.
Die Sätze sind bei den bezüglichen Ver-
bandstationen zu erfahren. Bromberg,
den 15. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal-
tung^ ^ (792 J)
Preussisch-Tbüringisclier Verband. Die
im Preussisch-Sächsischen Verbände be-
stehenden Ausnahme-Tarifsätze für Hölzer
des Specialtarifs II zwischen Stationen
der Marienburg-Mlawkaer Bahn und Sta-
tion Halle (H. S. G. B.) treten vom 15. d.
Mts. ab auch für Station Halle der Thü-
ringischen Bahn in Kraft. Erfurt, den
16. März 1881. Namens der Verbandsver-
waltungen: Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahn-Gesellschaft. (777)
Die im Tarife und in den Nachträgen
für den Sächsisch-Oesterreichischen Ver-
band, Theil II, vom 1. Januar 1878 zwischen
der Station Nakei-Netolie der Kaiser Franz-
Josef bahn einerseits und diesseitigen Sta-
tionen andererseits bestehenden Fracht-
sätze des Ausnahmetarifs 1 für Getreide
gelten auch für die Station Wodnian der
Kaiser Franz - Josef bahn. Dresden, am
16. März 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen.
von Tscbirschky. (780)
Eisenbahnen in Eisass - Loth-
ringen. Nachtrag IX zum Heft II des
Südwestdeutschen Gütertarifs vom 1. März
1878, welcher Berichtigungen des VIII. Nach-,
träges und Aenderungen in den Fracht
Sätzen des Haupttarifs und der Nachträge
hierzu, sowie Frachtsätze für Hostenbach
und Scheidi enthält, kommt am 1. April
d. Js. zur Einführung. (15/i|.) Strassburg, äen
9. März 1881. Kaiserliche Generaldirection
der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. (775)
Verband Thüringischer Eisenbahnen. Am
20. d. Mts. tritt zum Gütertarife der Nach-
trag XIII mit ermässigten Tarifsätzen für
Leipzig- Seelingstädt und Teich wolframs-
dorf in Kraft. Derselbe ist bei den Ver-
bands-Expeditionen, welche nähere Aus-
kunft geben, zum Preise von 5 zu ha-
ben. Erfurt, den 16. März 1881. Die Di-
rection der Thüringischen Eisenbahn-Ge-
sellschaft als* geschäftsführende Verwal-
tung^ (769)
Westdeutscher Eisenbahn- Verband. Die
nach dem Hanseatisch - Rheinisch - West-
deutschen Verbandsgütertarif vom 1. März
1878 bestehenden directen Frachtsätze
nach und von Station Lüneburg, der
Berlin - Hamburger Bahn, werden
hiermit ausgenommen im Verkehr mit
den Luxemburgischen Stationen : Bettem-
burg, Bettingen (Station und Grenze),
Dommeldingen, Esch a. d. Elz, Luxemburg
und Oettingen, und mit den Stationen
der Saarbrücker Bahn : Beckingen, Beurig-
Saarburg, Bous, Conz, Dillingen, Ensdorf,
Grinsborn, Karthaus, Louisenthal, Merzig,
Mettlach, Nennig, Perl, Püttlingen, Saar-
louis, Serrig, Taben, Trier, Völklingen,
Wellen, Wiltingen und Winchringen, vom
1. Mai d. J. ab aufgehoben, und findet
demnach von diesem Zeitpunkt im Ver-
kehr der vorstehend nicht genannten Sta-
tionen directe Expedition von Gütern etc.
nur noch nach und von Station Lüneburg,
der Hannoverschen Bahn, imWest-Nord-
westdeutschen Verbände, bezw. im Staats-
bahnverkehr statt. Hannover, den 14. März
1881. Namens der Verbandsverwaltungen:
Königliche Eisenbahn-Direction. (768)
LH. Tarife für andere directe Verkehre.
Vom 20. März d. Js. angefangen, kommen
für Schaftransporte von Chemnitz nach
Ludwigshafen 14,53, pro Rm und von
Chemnitz nach Annweiier 16,3058 qm
auf der Route via Hof- Aschaffenburg zur
Berechnung. Dresden, am 17. März 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatsbahnen, v. Tscbirschky (779)
Am 15. d. Mts. tritt Nachtrag I zum
directen Vielitarif zwischen Belgischen
und diesseitigen Stationen in Kraft. Aus-
kunft ertheilen die Güter-Inspectionen und
das Verkehrsbüreau in Strassburg. Strass-
burg, den 12. März 1881. Kaiserliche Ge-
neraldirection der Eisenbahnen in Elsass-
Lothringen. (742)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Am 25. d. Mts. tritt ein Ausnalinie-
frachtsatz von 62 Jl für den Transport
von Tuff- und Schwemmsteinen in Wagen-
ladungen von 10 000 kg von Neuwied-
Weissenthurm nach Kirchhain, Station der
Main-Weser Eisenbahn, in Kraft. Köln,
den 18. März 1881. Namens der bethei-
ligten Verwaltungen : Königliche Direction
der Rheinischen Eisenbahn. ' (773)
Für den Transport von Piiezucker ge-
langen bei Aufgabe von 10 000 kg pro
Wagen bezw. Frachtzahlung hierfür zur
Erhebung pro 100 kg:
von Do browitz nach Dresden Elbquai 1,41,/Ä
„ Wlkawa „ „ „ 1,49 „
Dresden, den 18. März 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbabnen. von Tscbirscbl^y. (78^^
Mit dem 1. April er. treten zwischen Memel
einer- und Frankfurt a. 0. und Thorn ande-
rerseits für Getreide etc. und HölzeP des
Specialtarifs II directe Ausnahmetarifsätze
in Kraft; dieselben sind bei den betreffen-
den Stationen zu erfahren. Bromberg,
den 15. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (795 J)
2. Eröffnungen etc.
llföld - Fiumaiier Eisenbahn. Der Ge-
sammttr^eetverkehr über die Donau bei
Gombos-Erdöd wurde am 8. März unbe-
schränkt eröffnet. Die Betriebs - Direc-
tion. (695)
3. Verkehrs -Störungen etc.
Südbahngesellschaft. Am 9. 1. Mts.
musste wegen Brücken- und Bahnbeschä-
digung durch Hochwasser bei Moha und
Bodaik der Gesammtverkehr in der Strecke
Stuhlweissenburg-Uj Szöny eingestellt wer-
den.
Die Wiedereröffnung des Verkehrs da-
selbst wird gegen Ende des laufenden
Monates erfolgen und werden wir seiner-
zeit hierüber Mittheilung machen.
Am 10. d. Mts. musste wegen Brücken-
einsturz bei Tarnok in Folge Hochwassers
der Gesammtverkehr auf unserer Strecke
Ofen-Stuhlweissenburg eingestellt werden
und war es erst möglich am 16. d. Mts.
um 4 Uhr Nachmittag auf dieser Linie
den Verkehr wieder zu eröffnen.
4. Bahn Verwaltung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses
vom 23. Februar d. J. (Gesetz-Sammlung
S. 34/35) führt die durch Allerhöchsten
Erlass vom 25. Februar 1880 (Gesetz-Samm-
lung S. 86) eingesetzte Königliche Direc-
tion der Rheinischen Eisenbahn zu Köln
vom 1. April d. J. an die Firma „König-
liche Eisenbahndirection (iinksrhetnische)“.
Vom nämlichen Zeitpunkte an wird der
rechtsrheinische Theil des Rheinischen
Bisenbahnunternehmens mit den \on der
Königlichen Eisenbahn-Direction (rechts-
rheinische) zu Köln verwalteten Bahn-
strecken zu einer gemeinsamen V» rwal-
tung Vereinigt. Die Königliche Eisenbahn-
Direction (linksrheinische) fungirt indess
auch bezüglich des in die Verwaltung der
Königlichen Eisenbahn-Direction (rechts-
rheinische) übergehenden Theiles des Rhei-
nischen Eisenbahnunternehmens nach wie
vor als Vorstand der Rheinischen Eisen-
bahn-Gesellschaft gemäss Art 227 _ des
Handels-Gesetzbuches und des Betriebs-
Ueberlassungs-Vertrages vom 13./18. De-
cember 1879 (Gesetz-Sammlung pro 1880
S. 24 ff.).
Die durch den Allerhöchsten Erlass vom
21. Februar 1880 (Gesetz-Sammlung S 49)
errichteten Königlichen Eisenbahn-ße-
triebsämter zu Trier und Saarbrücken
werden vom 1. April d. J. an aus dem Be-
zirke der Königlichen Eisenbahn-Direction
zu Frankfurt a/M. ausgeschieden und der
Königlichen Eisenbahn-Direction (links-
rheinische) zu Köln unterstellt.
Vom gleichen Zeitpunkte an geht die
Verwaltung und der Betrieb des Rhein-
Nahe - Eisenbahn - Unternehmens (Strecke
Bingerbrück-Neunkirchen) auf die König-
liche Eisenbahn-Direction (linksrheinische)
über und tritt letztere auch als Vorstand
der Rhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft an
Stelle der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion zu Frankfurt a/M. in Function.
Im Bezirke der Königlichen Eisenbahn-
Direction (linksrheinische) werden ferner
ebenfalls vom 1. April d. J. an je ein Kö-
nigliches Eisenbahn betriebsamt zu Coblenz,
Köln und Crefeld neu errichtet.
Es umfassen:
1. Der ßetriebsamts - Bezirk Trier (mit
Bau-Inspectionen zu Trier, Cobienz
und Euskirchen) die Bahnstrecken
Coblenz-Trier r. U. -Perl-Landesgrenze,
Wasserbillig-Karthaus, Karthaus-Conz,
Trier 1. U.-Conz, Kalscheuren-Eus-
kirchen-Trier 1. U.;
2. der Betriebsamts-Bezirk Cobienz (mit
Bau-Inspectionen zu Cobienz und Bonn)
dieBahnstreckenKalscheuren-Coblenz-
Bingerbrück, Bonn-Euskirchen, Bonn-
Obercassel.Remagen-Ahrweiler, Ander-
nach-Mayen , Coblenz-Ehrenbreitstein ;
3. der Betriebsamts-Bezirk Köln (mit
Bau-Inspectionen zu Köln und Aacnen)
die Bahnstrecken Köln - Herbesthal,
Stolberg- Alsdorf, Herbesthal - Eupen,
Neuss - Düren - Euskirchen , Köln-Kal-
scheuren;
4. der Betriebsamts-Bezirk Crefeld (mit.
Bau-Inspectionen zu Crefeld un<l Neuss)
die Bahnstrecken Köln-Cleve-Cranen-
burg-Landesgrenze,Cleve-Griethausen-
Landesgrenze, Kempen,-Venlo, Neuss-
Viersen, Crefeld-Rheydt, Oppum-Hoch-
feld;
5. der Betriebsamts-Bezirk Saarbrücken
(mit Bau-Inspectionen zu Saarbrücken
und Kreuznach) die Bahnstrecken
Conz - Saarbrücken - Neunkirchen - Lan-
desgrenze, Saarbrücken - Saargemünd,
Saarbrücken - Scheidt - Landesgrenze,
Saarbrücken - Camphausen - Neun-
kirchen, Bingerbrüc^-Neunkirchen (für
Rechnung der Rhein-Nahe-Eisenbahn-
Gesellschaft);
zu 1 — 5 überall einschliesslich der zuge-
höfigen nicht besonders aufgeführten
Zv?eig- und Verbindungsbahnen.
Nach den Bestimmungen der durch den
' Allerhöchsten Erlass Tom 24. November
1879 genehmigten Organisation der Ver-
waltung der Staatseisenbahnen und der
vom Staate verwalteten Privateisenbahnen
(Deutscher Reichs- und Königlich Preus-
sischer Staatsanzeiger vom 26. Februar
1880 No. 49) erledigen die Betriebsämter
alle Geschäfte der laufenden Bau- und Be-
triebsverwaltung, soweit dieselben nicht
in den §§ 12 bis 14 bezw. §§ 4 bis 6 der
Direction oder dem Minister der öffent-
lichen Arbeiten Vorbehalten, unter eigener
Verantwortung.
Der Direction verbleiben zur unmittel-
baren geschäftlichen Erledigung u. A. Vor-
behalten alle Angelegenheiten, in welchen
sie als Vorstand der Rheinischen Eisen-
bahngesellschaft bezw. der Rhein-Nahe-
Eisenbahngesellschaft zu handeln hat, ins-
besondere in allen Fällen, in welchen Na-
mens dieser Gesellschaften Rechtsgeschäfte
abzuschliessen oder Erklärungen abzuge-
ben sind. Der Direction verbleiben ferner
zur unmittelbaren geschäftlichen Erledi-
gung Vorbehalten alle generellen und auf
ihren ganzen Verwaltungsbezirk bezüg-
lichen Angelegenheiten , namentlich die
Festsetzung der Fahrpläne, die Nnrmirung,
Auslegung und Anwendung der Tarife und
tarifarischen Bestimmungen im Personen-,
Gepäck- und Güterverk^re, die Verthei-
lung der Wagen, die Verwaltung der Haupt-
werkstätten, die Beschaffung der Betriebs-
mittel und Materialien.
Innerhalb ihres Geschäfts -Bezirkes ver-
treten die Betriebsämter in den zu ihrer
Zuständigkeit gehörigen Angelegenheiten
die Verwaltung selbstständig, so dass sie
auch ohne besonderen Auftrag durch ihre
2 Rechtshandludgen (Verträge, Processe,
R Vergleiche etc.) für die Verwaltung Rechte
8 erwerben und Verpflichtungen überneh-
men. Sie haben auch die Bahnpolizei-
Verwaltung in ihren Bezirken auszuüben.
Die Betriebsämter haben in Angelegen-
heiten der ihnen übertragenen Geschäfte
alle Befugnisse und Pflichten einer öffent-
lichen Behörde.
Beschwerden und Entschädigungs- An-
sprüche aus dem Personen-, Gepäck- und
Güter-Verkehre, einschliesslich der Recla-
mationen von Wagenmiethen und Lager-
geldern, sind, sofern die zu Beschwerden
Anlass gebende Station bezw. die Ab-
gangs- oder die Ankunfts-Station in ihren
Verwaltungsbezirken belegen ist, zunächst
bei den Betriebsämtern anzubringen.
Die Betriebsämter sind der Direction
instanzmässig untergeordnet; Beschwer-
den über Verfügungen und Anordnungen
der Betriebsämter sind daher an die Unter-
zeichnete Direction zu richten, welche als
Beschwerde-Instanz über dieselben ent-
scheidet.
Köln, den 16. März 1881.
Königliche Direction
der Rheinischen Eisenbahn:
Rennen. (78.3)
5. 8ubmis8ioneHi
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 28. März er., Vormittags
von 9 Uhr ab sollen auf dem Stettiner
Bahnhofe zu Berlin gegen sofortige Baar-
zahlung an den Meistbietenden öffentlich
verkauft werden:
unbrauchbare eiserne und stählerne
Bahnschienen, Hartguss- und Schienen-
Herzstücke, Schmiede- und Schmelz-
eisen, unverbranntes und verbranntes
Gusseisen, Gussstahl und diverse an-
dere unbrauchbare Materialien und
Gegenstände.
Die, Verkaufs-Bedingungen nebst speciel-
1er Uebersicht der zum Verkauf kommen-
den Gegenstände sind im Termine und
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 /i^ der
Registratur unseres Central-Büreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt
in der Redaction des Deutschen Sub-
missions-Anzeigers,
ioj, Büreau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur in Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Stettin, den 10. März 1881. Königliche
Direction. (726 J)
Poseii-CrenzbuvgerEisenbahn-Gesellschatt.
Es soll die Lieferung des Bedarfs an ca.
300 000 kg 13 cm hohe Bessemer Stahl-
schienen im Wege der Submission ver-
geben werden. Offerten sind portofrei
und versiegelt mit der Aufschrift: „Sub-
mission auf Lieferung von Stahlschienen,
für die Posen Cr.euzburger Eisenbahn“ bis
zum Submissionstermin
Montag, den 28. Mär z er , V orm. 11 U hr
an unser Maschinenamt hier St. Martin 21
einzureichen, wo auch die Bedingungen
Tind Zeichnung zur Einsicht ausliegen. Die
Letzteren können auch gegen portofreie
Einsendung von 75 /t| von unserra Secre-
tariat bezogen werden. 'Posen, den 10. März
1881. Die Direction. (698)
Privat- Anzeigen.
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Submissions-Anzeiger
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VIII. Jahrgang. Amtliches Insertionsorgan.
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scheinende
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betrieb, Industrie und Verkehr.
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Die nun schon über 100 Jahre erschei-
nende „Essener Zeitung“ hat sich mit
jedem Jahrzehnt immer grösserer Beliebt-
heit und zunehmender Beachtung in den
westlichen Provinzen des Königreichs
Preussen, namentlich in dem Rheinisch-
Westfälischen Industriebezirke zu erfreuen.
Eine nationale und liberale Tendenz prägt
sich sowohl in den Leitartikeln, als in
dem ganzen übrigen Inhalt des Blattes
aus; die politischen Mittheilungen werden
schnell und übersichtlich gegeben, wich-
tige Nachrichten in Telegrammen, die in
besonderen Fällen sofort durch Extra-
blätter zur Kenntniss der Leser gelangen.
Die Verhandlungen des Landtags und des
Reichstags liefert die „Essener Zeitung“ in
entsprechendem Umfang am Tage nach
der betreffenden Sitzung. Es ist ausser-
dem die Einrichtung getroffen worden,
dass zu der Samstag- (Sonntag-) Nummer
ein drittes Blatt erscheint, welches am
Sonntag Morgen zur Ausgabe gelangt und
in welches alle bis zum Samstag Abend
ein treffen den Nachrichten noch mit auf-
genommen werden. Den Lesern der
„Essener Zeitung“ gelangen hierdurch die
neuesten Nachrichten einen ganzen Tag
früher zur Kenntniss als durch die meisten
anderen Blätter.
• Den localen Zuständen in den Städten
der Provinzen Wostfalen und Rheinland,
speciell aber den Interessen des Bergbaues
und Hüttenwesens widmet die Redaction
besondere Aufmerksamkeit.
Wöchentlich zweimal erscheint eine Bei-
lage unter dem Titol „Glückauf, Berg- und
Hüttenmännische Zeitung für den Nieder-
rhein und Westfalen“. Dieses Blatt, zu-
leich Organ des „Vereins für die berg-
aulichen Interessen“, bringt vorzugsweise
Artikel technischen Inhalts, aus fachmän-
nischer Feder hervorgehend. Eine wöchent-
liche „Umschau auf dem Kohlenmarkt“
unterrichtet die Leser zugleich von dem
Stande der Montanindustrie in den Haupt-
staaten Europas.
gjlT' Inserate, besonders solche, welche
in irgend einer Weise zu dem lebhaften
und mannigfachen gewerblichen Verkehr
des volkreichen Stadt- und Landkreises
Essen (nach der letzten Volkszählung
Stadtkreis Essen 56 966 Einw., Landkreis
Essen 117 364 Einw.), sowie namentlich
auch zu der grossartigen Kohlen-, Stahl-
und Eisenindustrie dieser Gegend in Be-
ziehung stehen, erlangen durch die über
ca. 750 Postorte verbreitete „Essener Zei-
tung“ und durch „Glückauf“ die wirk-
samste Veröffentlichung; die einspaltige
Petitzeile oder deren Raum wird mit 20 Pf.
berechnet, bei 4 maliger Aufnahme 25 %
Rabatt. Besondere Beilagen werden unter
billigster Notirung mitversandt.
Durch die Post bezogen kostet die
„Essener Zeitung“ mit der Beilage „Glück-
auf“, einschliesslich der Postprovision,
vierteljährlich 4 Mark 75 Pf. — Die Bei-
lage „Glückauf“ kostet für sich allein be-
zogen vierteljährlich 2 Mark 25 Pf., durch
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Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet. ^93
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redactiousbureau: Kleinbeereustrasse 3). — Druck von H. S. Hermann in Berlin SW., Beutbstrasse 8.
-
— 337 —
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Eiimndzwanxig'stei* «falirg^ang^.
Berlin, den 28. März 1881.
Dieser Nnmmer liegt No. 6 des „Anzeigers tiberzähliger Otiter nnd Gepäckstücke“ bei.
Um rechtzeitige Erneuerung des Abonnements wird mit dem Bemerken ergebenst ersucht, dass Abonnements
bei der Bedaction nur dann als erneut betrachtet werden, wenn Pränumerando-Zahlnng erfolgt.
Inhalt: Orientbahn-Conferenz. — Die Eisenbahnen der Australischen Colonien (Schluss). — Aus Oesterreich-Ungarn. — Ministerial-
erlass, betr. die Berechnung besonderer Zuschläge zu den reglementsmässigdn Lieferfristen im Verkehr der unter Staatsverwaltung stehenden
Eisenbahnen. — Ministerialerlass, betr. Haftung dfer Eisenbahnverwaltungen für Beschädigungen der ohne besonderen Antrag der Versender
in bedeckten Wagen beförderten G-üter. — Literatur; Kurzer Leitfaden für den Unterricht im Betriebsreglement für die Eisenbahnen
. Deutschlands. — Öftizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Bahnverwaltung. 3. Verkehrs-Störungen. 4. General-Versammlungen.
5- Ausloosungen. 6- Auszahlungen. 7- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Orientbahn-Conferenz.
■ Aus Belgrad erhielt die „N. Fr. Pr.“ den Entwurf der Con-
vention, welche die Oesterreichische Regierung der Conference ä
uatre in der Sitzung vom 1. März 1881 vorgelegt hat. Der wesent-
che Inhalt derselben ist folgender:
Der Artikel 1 erwähnt, dass in Ausführung der durch den
.Artikel 38 des Berliner Vertrages zwischen Oesterreich-Ungarn
und Serbien getroffenen Stipulationen am 9. April 1880 eine Eisen-
bahnconvention geschlossen wurde, in welcher sich diese beiden
Mächte gegenseitig verpflichten, die Verbindung zwischen Pest-
Semlin-ßelgrad-Nisch bis zum 15. Juni 1883 herzustellen, wobei
Serbien sich überdies verpflichtet hat, die Seitenlinien von Nisch
bis zur Bulgarischen Grenze in der Richtung nach Constantinopel
und von Nisch bis zur Serbisch-Türkischen Grenze in der Rich-
tung nach Salonichi zum Anschlüsse an die Linie Salonichi-Mitro-
• witza herzustellen. Gleichzeitig haben sich in Ausführung der
Stipulationen des erwähnten Berliner Vertrages die Kaiserlich
. Ottomanische Regierung und die Bulgarische Regierung verpflich-
tet, die auf ihrem Territorium gelegenen Strecken der Linie von
Nisch nach Constantinopel herstellen zu lassen. Die Pforte über-
nimmt dieselbe Verpflichtung mit Bezug auf jene Theilstrecken
der Linie Nisch-Salonichi, welche auf ihrem Territorium liegen,
zum Anschlüsse an einen passenden Punkt der Linie Salonichi-
Mitrowitza.
Im Artikel 2 verpflichtet sich die Türkische Regierung, bis
zum 15. Juni 1883 zu bauen und in Betrieb zu setzen: 1. den
Anschluss der schon bestehenden Linie Constantinopel-Bellowa
an die Linie, welche von Nisch über Sophia bis an die Türkisch-
Bulgarische Grenze zu führen ist; 2. eine Zweiglinie, welche von
der schon bestehenden Bahn Salonichi-Mitrowitza ausgeht, bis
zur Serbischen Grenze zum Anschlüsse an die Linie, welche ge-
führt werden soll von Nisch nach Wranja. Zu diesem Zwecke
wird die Türkische Regierung spätestens ein Jahr nach dem Aus-
tausche der Ratificationen dieses Vertrages den Bau der auf ihrem
Territorium zu führenden Linien, und zwar bei dem in techni-
scher Beziehung schwierigsten Theil derselben beginnen, und
wird verpflichtet sein, in Betrieb zu setzen die Anschlusslinie von
Bellowa zur Türkisch-Bulgarischen Grenze zur selben Zeit wie die
Bulgarische Verbindungslinie, und die Zweiglinie von Salonichi-
Mitrowitza bis zur Türkisch-Serbischen Grenze wie die Serbischen
V erbindun gslinien.
Der Artikel 3 enthält die Bestimmung, dass die Fürstlich
Bulgarische Regierung sich verpflichtet, bis zum 15. Juni 1883
eine Eisenbahn herzustellen zum Anschlüsse an die Serbisch-Bul-
garische Grenze mit der Trace von Karibrood nach Sophia bis
zur Türkisch-Bulgarischen Grenze zum Anschlüsse an die Linie
Constantinopel-Bellowa. Die Zeitbestimmung für den Bau und
die Bedingung, dass mit dem schwierigsten Theil anzufangen ist,
sind auch hier für Bulgarien sowie für die Türkei festgestellt.
Artikel 4 regelt die Zollverhältnisse und die Errichtung
internationaler Stationen,
Artikel 5 statuirt die Bedingungen, dass die Linien, welche
von Bulgarien und von der Türkei auszuführen sind, in Bezug
auf ihre Construction ausgebaut werden müssen nach den Be-
stimmungen, welche für die Hauptlinien in Oesterreich-Ungarn
bestehen, und dass auch für den Betrieb soweit als möglich das-
selbe Reglement eingeführt wird wie in Oesterreich-Ungarn, sowie
schon für die Rumelischen Bahnen dasselbe Reglement wie in
Oesterreich-Ungarn besteht. Es wird daher die Spurweite mit
1,436 Dl festgestellt, Das rollende Material muss so gebaut sein,
dass es frei auch über sämmtliche Anschlussbahnen circuliren
kann. Das Signalsystem muss dasselbe sein, welches vertrags-
mässig für die Serbischen Linien stipulirt ist.
Nach dem Artikel 6 darf genau, so wie es im Eisenbahn-
vertrage zwischen Oesterreich und Serbien festgestellt wurde, kein
Unterschied gemacht werden zwischen den Unterthanen der ver-
tragschliessenden Theile mit Bezug auf den Transport, der Preise
und andere öffentliche Abgaben, sowie mit Bezug auf die Zeit
und Art der Expedition. Ebenso darf beim Importe der Waaren
aus einem Lande in das andere, sei es für den directen Verkehr,
sei es für den Transitverkehr, kein Unterschied gemacht werden
zwischen den Provenienzen aus den Ländern der vertragschliessen-
den Theile. Was nun die Waarentarife betrifft, so wird im Arti-
kel 7 bestimmt, dass jeder der vertragschliessenden Theile sich
die volle Freiheit für die Feststellung der Localtarife auf seinem
Territorium vorbehält. Als Localtarife dürfen nicht angesehen wer-
den jene Tarife, welche für die Beförderung von Waaren aufgestellt
werden, welche die Grenze passiren im gebrochenen Verkehre.
Der Tarif für den internationalen Betrieb muss festgestellt wer-
den nach dem Principe der meistbegünstigten Nationen. Danach
verpflichtet sich die Pforte, in ihrem Betriebe mit den anderen
Läudern weder direct noch indirect geringere kilometrische Ein-
heitssätze, noch andere Erleichterungen oder Begünstigungen zu
gewähren, als diejenigen, die für dieselben Artikel in Oesterreich-
Ungarn in Anwendung sind. Dieselbe Verpflichtung übernimmt
die Pforte bezüglich Serbiens, und dieselbe wird ausgedehnt auf
den Betrieb der in der Türkei schon bestehenden Bahnen, inso-
weit die durch die verliehenen Concessionen erworbenen Rechte
dieser Bestimmung nicht entgegenstehen. Die gleiche Stipulation
ist bezüglich Bulgarien gegenüber Oesterreich und Serbien auf-
gestellt. Serbien hat der Türkei und Bulgarien die gleichen Be-
günstigungen einzuräumen. Ebenso werden von Oesterreich die
gleichen Begünstigungen für die Anschlusslinien nach Pest, sowie
von Pest nach Wien gewährt.
Im Artikel 8 wird festgestellt, dass die im Vertrage ange-
führten Bahnen eine Vereinigung für den directen Betrieb zwi-
schen Wien-Pest einerseits und Constantinopel-Salonichi, allen
Häfen des Aegäischen, Marmara- und des Schwarzen Meeres an-
dererseits bilden werden. Diese Union wird zu regelmässigen
Conferenzen zusammentreten, um die nothwendigen Massregeln
338
für den Betrieb und die Tarife festzustellen. Die directen Tarife
•werden auf der Basis von gleichen kilometrischen Einheitssätzen
festgestellt werden.
Nach Artikel 9 sind die vertragschliessenden Theile berech-
tigt, auch mit den anderen Europäischen Mächten Vereinbarungen
zu schliessen bezüglich des Zugsdienstes, der Beförderung der
Reisenden und Waaren und überhaupt einen directen Anschluss-
dienst wie mit den Oesterreichisch-Ungarischen, so auch mit den
anderen Europäischen Bahnen zu unterhalten. Die Pforte ver-
Sfiichtet sich, diese Anschlüsse für die schon bestehenden nach
onstantinopel und Salonichi führenden Bahnen zu sichern. Zwi-
schen Wien-Pest und Constantinopel-Salonichi müssen mindestens
2 Personenzüge täglich in jeder Richtung verkehren mit einer
Maximalgeschwindigkeit von 40 km pro Stunde. In den ersten
6 Monaten des Betriebes kann letztere auf 35 km reducirt werden.
Die Compaciscenten verpflichten sich im Artikel 10, die
Eisenbahn möglichst vor Betriebsstörungen zu bewahren. Des-
halb soll keine Pfändung auf das Eisenbahnzubehör, sei es fixes,
sei es rollendes Material, sowie auf die Cassenbestände zugelassen
werden.
Im Artikel 11 wird stipulirt, dass auch bezüglich der Des-
infectionen, sowie aller sanitären Massregeln im Bereiche aller
Theile dieselben Bestimmungen gelten sollen.
Die Ueberwachungsbehörden, die Verwaltungen und Direc-
tionen aller Verbindungslinien k,önnen nach Artikel 12 in Be-
triebsangelegenheiten auch direct mit einander correspondiren.
Artikel 13 bestimmt, dass im Zollverfahren die möglichsten
Erleichterungen gewährt werden sollen. Das rollende Material
soll von einer Linie auf die andere übergehen. Im Zollverfahren
werden die Declarationen, der Transport in geschlossenen Waggons
und plombirten Collis zugelassen.
Die Post- und Telegraphenverwaltungen der Vertragsstaaten
, werden sich nach Artikel 14 über das Reglement verständigen,
welches mit den Erfordernissen eines regmmässigen Eisenbahn-
betriebes in Einklang zu bringen ist. Den Oesterreichischen Post-
behörden wird das Recht Vorbehalten, die Post mit directen
Zügen zu befördern und diese von ihren Organen begleiten
zu lassen.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, im Artikel 15 so weit
als möglich für die öffentliche Sicherheit beim Betriebe zu sorgen
und die Grenzpolizei zu erleichtern.
Der Artikel 16 normirt die ausdrückliche Verpflichtung der
Staaten, den Betrieb jederzeit nach den Bedingungen des inter-
nationalen Verkehres im Stande zu erhalten.
Nach Artikel 17 wird diese Convention den respectiven
Legislativen zur Genehmigung vorgelegt.
Die Eisenbahnen der Australischen Colonien.
Mitgetheilt von Henry Greflfrath.
Artikel VIII. (Schluss.)
Neu-Süd-Wales. Die Colonie umfasst 14 623 Deutsch-geogra-
phische Quadratmeilen. Ihre erste Eisenbahn, die 14 Miles lange
Sydney -Parramatta, wurde am 26. September 1855 eröffnet. Am
1. Januar 1880 waren bereits 734% Miles in Betrieb. Die Brutto-
einnahme im Jahre 1879 summirte auf 952 366 SS (im Jahre
1880 nach vorläufiger Berechnung auf 974 030 SS') und verblieb,
nach Abzug der Betriebskosten im Betrage von 604 721 SS, ein
Nettogewinn von 347 645 SS, welcher das Anlagecapital mit 4% pCt.
verzinste. Es wurden 4 317 864 Personen und 1 693 011 Englische
Tonnen Güter befördert.
Auf der grossen Südbahn, welche von Sydney aus über Goul-
burn bis South Wagga, 310 Miles, in Betrieb war und 2 796 397 SS
bis dahin gekostet hatte, wurde am 1. September 1880 die 60 Miles
lange Strecke bis Gerogery eröffnet. South Wagga, am südlichen
Ufer des Murrumbidgee und in 35® 10' südl. Br. und 147® 20'
östl. L. Gr., liegt inmitten eines reichen Pastoraldistrictes und
zählt 4 500 Einwohner. Gerogery, in der Grafschaft Goulburn und
in 35 ® 50 ' südl. Br. und 147 ® östl. L. Gr., ist ein kleines Städt-
chen mit geringer Bevölkerung.
Es bleibt jetzt nur noch eine 18 Miles lange Strecke übrig,
um die Südbahn bis Albury am Murray, welcher Fluss bekannt-
lich die Grenze zwischen den Colonien Neu-Süd-Wales. und Victoria
bildet, zu führen. Sie sollte laut Contract am 31. December 1880
fertig sein. Da nun von Melbourne aus die Nordostbahn bis Wo-
donga, am südlichen Ufer des Murray und der Stadt Albury am
nördlichen Ufer gegenüber, schon seit einigen Jahren in Betrieb
ist, so stände damit eine Eisenbahnverbindung zwischen den bei-
den grossen Cities, Sydney und Melbourne, in nächster Zeit be-
vor. Die Entfernung zwischen beiden Plätzen per Eisenbahn wird
515 Miles betragen, von denen 187 auf die Nordostbahn in Victoria
und 328 auf die Südbahn in Neu-Süd-Wales entfallen, und soll
diese Strecke in 20 Stunden befahren werden. Der Fahrpreis
von Melbourne bis Wodonga stellt sich für I. Classe auf 1^11 sh.
und für II. Classe auf 1 .g” 0 sh. 6 d. (III. Classe existirt nicht),
und der von Sydney bis Albury auf resp. 3 .g” 9 sh. 4 d. und
2 g” 6 sh. 9 d., mithin für die ganze Strecke auf 5 g” 0 sh. 4 d.
und 3 g" 7 sh. 3 d. oder 101 M 70 /i^ und 68 M 58 /i^.
Die grosse Westbahn führt von Sydney ab über die Blue.^
Mountains, wo sie bis zu einer Höhe von 3 658' ansteigt, und war t
im Jahre 1879 bis Orange, 192 Miles, bis wohin der Bau 2 635 949 g’^t
gekostet hat, in Betrieb. Am 1. Juni 1880 wurde die 56 Miles^
lange Strecke von Orange nach Wellington eröffnet, und erreichte
die Westbahn damit eine Länge von 248 Miles. Orange, am Black- . "0?
man’s Swamp Creek in 33® 22 ' südl. Br. und 149® 9' östl. L. Gr.,'^'.
hat eine Bevölkerung von 3 570 Seelen. Die Stadt liegt in einem
reichen Agriculturdistricte und ist von Goldfeldern umgeben. Wel-
lington, am linken Ufer des Macquarie in 32® 40' südl. B. und]
149 ® östl. L. Gr., zählt 1 550 Seelen. Die Eisenbahnbrücke über
den Macquarie ist ein Prachtwerk.
Von Blacktown in 33® 52' südl. Br. und 151® östl. L. Gr.,
einer 22 Miles von Sydney entfernten Station an der Westbahn,
läuft eine 16 Miles lange Zweigbahn über Windsor nach Rieh-:
mond, einem Städtchen am Hawkesburyflusse in nordwestlicher'
Richtung von Sydney und mit 1 065 Seelen.
Die Nordbahn läuft in der Länge von 184 Miles von New-
castle am Hunterflusse, einer wichtigen Hafenstadt in 32® 56'
südl. Br. und 151 ® 46 ' östl. L. Gr., nach Tamworth, einem Städtchen
in 31® 10' südl. Br. und 150® 56' östl. L. mit 4 000 Einwohnern
und hat 1 885 743 g’ gekostet. Die Bahn soll von Tamworth bis i
Tenterfield, einem Orte mit 760 Seelen in 29® 6' südl. Br. und ^
152 ® östl. L. Gr., fortgesetzt werden. Die 64 Miles lange Strecke ^
von Tamworth bis Uralla, in 30 ® 40 ‘ südl. Br. und 151 ® 39 ' östl. ^
L. Gr. und mit 354 Bewohnern, ist in.Bau begriffen, und sind die ^
ersten 12 Miles bereits fahrbar, wenn auch noch nicht für den *
Verkehr eröffnet.
Auf den Zweigbahnen der Nordbahn, welche wir früher be-
sprechen haben, ist in deren Länge im letzten Jahre keine Ver- J
änderung eingetreten. 4
Der Bahnhof von Sydney befindet sich in Redfern, einer ;■>
nach Südwest gelegenen und 1% Miles entfernten Vorstadt. Eine
Pferdebahn führt jetzt von dort aus nach der Hunterstrasse in
Sydney und wurde im September 1880 nach der 3 Miles davon
gelegenen Vorstadt Randwick, im Süden von Sydney, wo die
Wettrennen stattfinden, verlängert.
Aehnlich wie in Victoria macht auch in Neu-Süd-Wales das
Parlament grosse Anstrengungen, die Eisenbahnen nach allen
Richtungep der Colonie hin auszudehnen. Soll das Innere Au-
straliens, so weit es dazu taugt, angesiedelt werden, so muss, da;
es an schiffbaren Flüssen fehlt, der Bau von Eisenbahnen ausge-
führt werden. Es wurde am 17. September 1879 eine neue An-
leihe von 7 000 000 g" bewilligt, und davon sollen 5 641000 SS auf
den Bau neuer Bahnen, in der Länge von 678 Miles, verwandt
werden. Die vornehmsten Strecken darunter sind folgende:
1. Eine 107 Miles lange Bahn von Moleville nach Gien Innis.
Moleville ist ein kleiner Ort am Clarence, bis wohin dieser Fluss
schiff bar ist, in 29 ® 35 ' südl. Br. und 152 ® 52 ' östl. L. Gr. Gien '
Innis, mit 1 000 Seelen und in reizender Lage am Fusse eines '
Berges, liegt in 29 ® 21 ‘ südl. Br. und 151 ® 42 ' östl. L. Gr. und •
373 Miles nordnordwestlich von Sydney. Die Nordbahn wird auf
ihrer Verlängerung bis Tenterfield diesen Ort ebenfalls berühren.
Im Districte dominirt Viehzucht.
2. Eine 15% Miles lange Bahn von South Grafton aus zum
Anschlüsse an die vorige. Grafton, 350 Miles nordöstlich von
Sydney und 45 Miles von der Meeresküste, liegt zu beiden Seiten
des Clarenceflusses in 29 ® 40 ' südl. Br. und 152 ® 54 ' östl. L. Gr.
Es ist eine wichtige Stadt und zerfällt in North Grafton mit
5 380 und South Grafton mit 2 265 Bewohnern. Die dortige Ge-
gend gehört zur fruchtbarsten in der ganzen Colonie, in welcher
Zuckerrohr, Tabak und viele andere tropische Gewächse gewonnen
werden.
3. Eine Bahn von Lawrence über Wyon und Tabulam nach ,
Tenterfield, 118 Miles. Lawrence ist ein kleiner Ort am linken i
Ufer des Clarence, ungefähr 20 Miles von dessen Mündung, in ,
29 ® 41 ' südl. Br. und 153 ® 5 ' östl. L. Gr.
4. Eine Bahn von Gunnedah nach Narrabri und von da ]
nach Mungindi, 161 Miles. Gunnedah, am Namoiflusse und 266
Miles nordwestlich von Sydney, liegt in 31® 3' südl. Br. und 150®
19' östl. L. Gr. und zählt 460 Seelen. Es ist eine Station der
Nordwestbahn, welche sich bei Werris Creek an der Nordbahn
abzweigt. Narrabri, am Creek gleichen Namens und 341 Miles
nördlich von Sydney, liegt in 30® 24' südl. Br. und 149® 40'
östl. L. Gr. in einer fruchtbaren Gegend. Mungindi ist ein klei-
ner Ort am Barwonflusse an der Grenze von Queensland in 28®
55' südl. Br. und 149® östl. L. Gr. und 400 Miles nordwestlich
von Sydney.
6. Eine Bahn von Mulgrave nach Sin^eton, 50 Miles. Mul-^
grave ist die zweite Station auf der bei Blacktown in 33 ® 62 ' Ä
südl. Br. und 151 ® östl. L. Gr. sich von der Westbahn abzwei- ^
gen den Bahn nach Richmond (siehe oben). Singleton ist ein
freundliches Städtchen mit 1 600 Einwohnern am Hunterflusse -
und Station an der Nordbahn in 32® 24' südl. Br. und 161® 7'
östl. L. Gr. und 123 Miles nordwestlich von Sydney. Die dortige
Gegend ist ausserordentlich fruchtbar, aber gelegentlichen Ueber- ■
Bchwemmungen ausgesetzt. Durch diese Bahn wird di« Nord- .
339
bahn mit der Westbahn und dadurch wieder mit Sydney in Ver-
bindung gebracht werden.
6. Eine Bahn von Wagga Wagga über Urana und Jerilderie
nachDeniliquin, 142 Miles. Wagga Wagga, am Murrumbidgee in 35“ 10'
südl. Br. und 147® 20' östl. L. Gr., ist eine wichtige Stadt und
Station an der Südbahn, 310 Miles südwestlich von Sydney. De-
niliquin, am Edwardflusse und Hauptort des sogen. Riverina-
districts, liegt in 35“ 30' südl. Br. und 145“ östl. L. Gr. und 488
Miles südwestlich von Sydney. Von Deniliquin läuft schon eine
45 Miles lange Bahn nach dem Orte Moama am Murray und
schliesst sich hier an die Nordbahn der Colonie Victoria an,
welche von Melbourne nach Echuca am Murray führt.
7. Eine Bahn von Cootamundra nach Gundagai, 30% Miles.
Cootamundra ist eine Stadt und Station an der Südbahn in 34“
40' südl. Br. und 148 “ östl. L. Gr. und 253 Miles südwestlich von
Sydney. Gundagai, amtMurrumbidgee und 251 Miles südwestlich
von Sydney, liegt in 35 “ 5 ' südl. Br. und 148 “ 8 ' östl. L. Gr. in
einem fruchtbaren Districte und zählt 1 000 Seelen.
8. Eine Bahn von Jerilderie nach Hay, 77 Miles. Jerilderie,
ein kleiner Ort am ßillobohg Creek in der Grafschaft Urana, liegt
in 35“ 23' südl. Br. und 145 “ 51 ' östl. L. Gr. und 428 Miles süd-
westlich von Sydney. Hay am Murrumbidgee mit 2 000 Einwoh-
nern liegt in 34“ 36' südl. Br. und 144“ 54' östl. L. Gr.
9. Eine Bahn von Sydney über Botany und Port Hackney
i,Creek nach Wollogong, 49 Miles, Wollogong mit l 650 Seelen liegt
'am Fusse des Mount Keira in der Grafschaft Camden und in 34 “
20' südl. Br. und 150“ 55' östl. L. Gr. Es ist nächst Sydney und
Newcastle der wichtigste Hafen der Colonie. Werth volle Kohlen-
lager existiren in der Nähe, und auf den vielen Farmen werden
Muchwirthschaften betrieben.
10. Eine Bahn von Liverpool nach Wollogong, 34% Miles.
Liverpool, am George’sflusse in der Grafschaft Cumberland, liegt
in 33“ 54' südl. Br. und 150“ 55' östl. L. Gr. und 22 Miles süd-
westlich von Sydney. Es ist eine Station an der Südbahn und
zählt 2 000 Einwohner. Im Districte fast nur Milchwirthschaften.
11. Eine Bahn von Campbelltown über Appin nach Wollo-
gong, 40 Miles. Campbelltown in 34“ 5' südl. Br. und 150“ 50'
östl. L. Gr., liegt, 34 Miles südwestlich von Sydney, an der Süd-
bahn und zählt 510 Seelen. Der District treibt Ackerbau.
12. Eine Bahn, welche sich ungefähr 45 Miles südwestlich
.ivon Sydney von der Südbahn abzweigt und in der Länge von 20
»Miles nach dem kleinen Orte Monaro führt.
^ 13. Eine Zweigbahn der Südbahn nach Berrima, 14 Miles.
Berrima ist ein kleiner Ort mit 500 Bewohnern am Wingecarri-
beeflusse und in 34“ 37' südl. Br. und 150“ 19' östl. L. Gr.
14. Mehrere Bahnen von zusammen 20 Miles, welche die
City of Sydney mit Vorstädten verbinden sollen.
Am Schlüsse des Jahres 1880 waren in Neu-Süd- Wales
853% Miles Eisenbahnen in Betrieb und 167 Miles waren in Bau be-
griffen. Die Colonie wird mithin, nach Vollendung dieser neu
bewilligten Strecken in der Länge von 678 Miles, 1 698V2 Miles
(368 Deutschen geogr. Meilen) Eisenbahnen besitzen.
Queensland. Die Colonie Queensland hatte am 1. October
1880 im Ganzen 580 Miles Eisenbahnen in Betrieb, von denen 317
auf die Westbahn, 58 auf die von der Westbahn sich abzweigende
, Südbahn und 205 auf die Centralbahn entfielen. Bis Ende 1879
hatte der Staat 4 226 139 ^ auf Eisenbahnen verausgabt. Es
wurden im Jahre 1879 auf der West- und Südbabn 178 526 ^
(56 703 für Passagiere und 121823 ^ für Güter) und auf der
Centralbahn 56 577 ^ (12 299 S" für Passagiere und 44 278 ^ für
Güter), also in Summa 235 103 ^ vereinnahmt. Die Betriebs-
kosten dagegen stellten sich bei der West- und Südbahn auf
121034 ^ und bei der Centralbahn auf 36 717 zusammen auf
157 751 SS. Der verbleibende Nettogewinn von 77 532.^ verzinste
das Anlagecapital mit nur 1,83 pCt. In den ersten acht Monaten
des Jahres 1880 summirten die Einnahmen auf 169 255 SS-, was
ein Mehr von 18 745 SS gegen den gleichen Zeitraum des Vorjahres
ausweist. Sämmtliche Bahnen der Colonie Queensland haben die
schmale Spurweite von 3 Fuss 6 Zoll. Die Fahrpreise betragen
pro Mile für die I. C lasse 3 d. und für die II. Classe 2 d-.
Die Westbahn, welche von der City of Brisbane, Hauptstadt
von Queensland in 27 “ 28 ' 3 " südl. Br. und 153 “ 6 ' 15 " östl. L. Gr.,
iusläuft, ist in der Länge von 317 Miles bis Roma in Betrieb.
Koma mit 1 700 Seelen liegt in einem reichen Pastoraldistricte in
26“ 37' südl. Br. und 148“ 42' östl. L. Gr. Im Juli vorigen Jahres
vratde eine weitere Strecke in der Länge von 53 Miles von Roma
bis Mitchell Downs in Contract gegeben. Mitchell Downs, am
Maranoaflusse in 26 “ 38 ' südl. Br. und t48“ 10' östl. L. Gr. und
375 Miles westlich von B risbane, liegt im Centrum eines wichtigen
Pastoraldistrictes und zählt erst 240 Einwohner.
Die Südbahn zweigt sich von der Westbahn bei der Station
Gowrie Junction, 108 Mil es von Brisbane, ab und ist in der Länge
von 58 Miles bis Warwick fertig, einer hübschen Stadt in 28“
12' südl. Br. und 152“ 16' östl. L. Gr. mit, einschliesslich der
nächsten Umgebung, 4 055 Seelen. Die nächste, 41 Miles lange
Strecke von Warwick bis Stanthorpe, einem Orte mit 1079 Seelen
in 28“ 40' südl. Br. und 152“ östl. L. Gr., soll im April 1881 er-
öffnet werden. Die ungefähr 30 Miles lange Strecke von Stan-
thorpe bis zur südlichen Grenze der Colonie in der Richtung auf
Tenterfield, bis wohin, wie wir oben angegeben, die Colonie Neu-
Süd-Wales ihre Nordbahn verlängert, ist von Feldmessern bereits
abgesteckt worden und wird auch deren Ausbau in nicht zu
ferner Zeit in Angriff genommen werden.
Auf der Centralbahn, welche von Rockhampton, der Haupt-
stadt des nördlichen (jueensland mit 6 500 Seelen und in 23 “ 25 '
südl. Br. und 150 “ 25' östl. L. Gr., abzweigt, wurde im vorigen Jahre
die 39 Miles lange Strecke von Emerald nach Withersfield, einem
kleinen Orte in 23® 57' südl. Br. und 147“ 21' östl. L. Gr,, er-
öffnet. Die Centralbabn erhält dadurch eine Länge von 205 Miles.
Eine weitere Strecke von 30 Miles, die 5. Section, von Withers-
field weiter westlich ist im Juli 1880 in Verdung gegeben.
Auf der sogenannten Nordbahn, welche von Townsville, an
der Cleveland Bay in 19“ 18 'südl. Br. und 146“ 50' östl. L. Gr.,
vorläufig in der Länge von 87 Miles bis zu dem westsüdwestlich
davon in 20 “ 6 ' südl. Br. und 146 “ 40 ‘ östl. L. gelegenen Char-
ters Towers laufen soll, nähern sich die ersten 30 Miles der Voll-
endung, während die Arbeiten auf den nächsten 15 Miles jetzt
ebenfalls begonnen haben.
Auf der Bahn, welche in der Länge von 62 Miles von Mary-
borough, einem in 25 “ 35 ' südl. Br. und 152 “ 43 ' östl. L. Gr. ge-
legenen lebhaften Orte mit 7 000 Einwohnern, nach der Gold-
minenstadt Gympie, in 26 “ 12 ' südl. Br. und 152 “ 38 ' östl. L. Gr.
und mit 6 000 Seelen, führen soll, schreiten die Arbeiten eben-
falls ihrem Ende rasch entgegen.
, Auf der Bahn, welche von Bundaberg nach Mount Perry,
60 Miles, in Bau begriffen ist, soll die erste Strecke von Bunda-
berg bis New Moonta, 45 Miles, im Laufe dieses Jahres eröffnet
werden. Bundaberg mit 800 Einwohnern liegt am Burnettflusse,
10 Miles von dessen Mündung und in 24“ 52' südl. Br. und 152“
20 ' östl. L. Gr. Mount Perry, am Fusse eines Berges gleichen
Namens in 25® 10' südl. Br. und 151“ 40' östl. L. Gr., liegt in
einem kupferreichen Districte und zählt erst 350 Seelen.
Projectirt sind ferner:
1. Von der Westbahn ab eine Zweigbahn nach dem 4 Miles
von Brisbane entfernten kleinen Orte ßulimba, wo sich viele
Zuckerrohrmühlen befinden.
2. Von Oxley, einer 8 Miles von Brisbane gelegenen Station
der Westbahn, nach South Brisbane.
3. Von Ipswich, .einer wichtigen Stadt an der Westbahn
mit 7 800 Seelen in 27 “ 38 ' südl. Br. und 152 “ 48 ' östl. L. Gr. und
24 Miles von Brisbane, nach dem kleinen Orte Harrisville, wo
reiche Kupferlager existiren.
4. Von Brisbane nach dem 12 Miles nördlich gelegenen
Orte Sandgate an der Moreton Bay und in 27“ 23' südl. Br. und
153 “ 6 ‘ östl. L. Gr.
Queensland baute seine Eisenbahnen bisher theils aus den
Einnahmen, welche aus dem Verkaufe von Kronland flössen, theils
aus auf dem Londoner Geldmärkte contrahirten Anleihen. Die
öffentliche Schuld der erst 220 000 Seelen zählenden Colonie war da-
durch am Schlüsse des Jahres 1879 schon auf 10 192 086 SS gestiegen,
deren jährliche Verzinsung 476 851 .g" erforderte Man will daher jetzt
das Amerikanische sogenannte Land-grant-System, durch welches in
Amerika so ungeheure Fortschritte in der Ansiedelung ausgedehnter
Länderstrecken erzielt wurden, auch in Queensland einführen. Mit
andern Worten, man will in Zukunft Eisenbahnen ins Innere der
Colonie durch grosse Capitalisten bauen lassen und sie dafür
durch weite Strecken von Kronland neben den anzulegenden Bahnen
entschädigen. Für jede Mile Eisenbahn wird ein Bonus (Prämie)
von 8 000 Acres oder 3 237% Hectar in abwechselnden Blöcken zu
Seiten des Bahnkörpers an die Bauherren gewährt werden. Dabei
soll die Bahn selbst das Eigenthum der Gesellschaft bleiben, und
die Colonialregierung wird auch noch 4 pCt. Zinsen auf % der
Baukosten bis zur Höhe von 1 500 SS pro Mile garantiren.
Der Premierminister der Colonie Queensland, der Honor.
Mr. Thomas Mc Ilwraith, ein Mann von grosser Begabung und
Energie, ist im Januar 1881 nach Eügland abgereist, um zu ver-
suchen, mit Englischen Capitalisten unter obigen Bedingungen
den Bau von zwei transcontinentalen Eisenbahnen abzuschliessen.
Die eine soll von Tambo, einem kleinen Orte mit 320 Seelen in
24“ 53' südl. Br. und 146“ 26' östl. L. Gr. und 550 Miles nord-
westlich von Brisbane, bis an die Grenze der Colonie Südaustralien,
und die andere von der Station Roma an der Westbahn, siehe
oben, nach dem Gulf of Carpentaria laufen. Die Küste des Golfs
ist zwar flach und seicht, aber man will neuerdings bei Point
Parker einen leidlichen Hafen entdeckt haben.
Da die Colonie Queensland die Kosten derVermessung und Ab-
steckung dieser transcontinentalen Bahnlinien wird zu tragen haben,
so wurde bereits Mitte Januar 1881 eine Expedition unter Leitung des
Mr. Frank Hann und des Mr. Watson, früheren Ingenieurs im Eisen-
bahn - Departement der Colonie Victoria, ausgeschickt, um wm
Blackall aus in der Richtung auf Point Parker eine Eisenbahn-
linie festzu stellen. Blackall mit 700 Seelen liegt in 24“ 25' sütll.
Br. und 145® 40' östl. L. Gr. und 625 Miles nordwestlich vou
Brisbane. Der District dient nur für Viehzucht.
West-Australien. In dieser dem Umfange nach grössten
Colonie Australiens ist die Länge der eröffneten Bahnen (72 Miles,
340
mit Einschluss von 41 Miles Privatbahnen, welche das werthvolle
Jarrah- und Sandelholz aus den Wäldern an die Küste für über-
seeischen Transport schaffen^ dieselbe geblieben. Wir haben un-
serem vorjährigen Berichte in No. 18 S. 245 nur Weniges hinzu-
zufügen. Die sogenannte Ostbahn, ‘.welche in der Länge von 20 Miles
von Fremantle, an der Mündung des Schwanflusses mit 5 000
Seelen und in 32 ® 4 ' südl. Br. und 115 ® 50 ' östl. L. Gr., nach der
Hauptstadt Perth und von da nach dem 9 Miles nordöstlich ge-
legenen kleinen Orte Guildford laufen soll, ist jetzt in Bau be-
griffen und muss laut Contract im Juli dieses Jahres fertig sein.
Die Legislatur der Colonie hat ferner beschlossen, dass die Ostbahn
auf weitere 50 Miles von Guildford bis York fortgesetzt werde. Die
Kosten sind auf 200 000 S veranschlagt, und die nöthigen Ver-
messungen bereits ausgeführt. York, am Mount Bakewell und
zu beiden Seiten des Avonflusses schön gelegen, ist ein kleiner
Ort in 31® 50' südl. Br. und 116® 49' östl. L. Gr., in dessen Di-
strict viel Weizenbau betrieben wird.
Tasmanien. Auch in dieser Colonie sind seit unserem letz-
ten Berichte keine Veränderungen im Eisenbahnwesen eingetreten.
Die 45 Miles lange Westbahn von Launceston, in 41® 30'
südl. Br. und 147® 14' östl. L. G., über Longford nach Doleraine,
in 41 ® 32 ' südl. Br. und 146 ® 40 ' östl. L. Gr., lieferte im Jahre
1879 eine Gesammteinnahme von 21 584 SS. Davon verblieb, nach
Abzug der Betriebskosten, nur ein Reingewinn von 2 885 ^ für
Verzinsung des Anlagecapitals in der Höhe von 510 000 SS.
Auf der Main Line oder Hauptbahn, 120 Miles, welche von
der Hauptstadt Hobart, in 42 ® 53 ' südl. Br. und 147 ® 21 ' östl. L.
Gr., ausläuft und sich auf der Station Evandale Junction, in 41*®
33' südl. Br. und 147® 13' östl. L. Gr., mit der Westbahn ver-
bindet, wurden iin Jahre 1879 nur 49 727 SS vereinnahmt, gegen
eine Ausgabe von 52 832 SS.
Auf der Mersey and Doleraine Line, welche von Doleraine
bis an die Mündung des Merseyflusses laufen soll, sind noch
immer, erst 18 Miles in Betrieb und 12 nicht gebaut. Die Ein-
nahmen decken den Betrieb nicht. Die Bahn wurde von Privaten
gebaut, denen aber die Geldmittel ausgingen. Ein auch in
diesem Jahre im Parlamente von Tasmanien gestellter Antrag,
die Bahn auf Staatskosten zu vollenden, wurde abermals abge-
lehnt. Die kleine Colonie (1 233 Deutsche geogr. Quadratmeilen und
112 500 Seelen) deren öffentliche Schuld sich schon auf 1 786 800 ^ be-
läuft, wofür sie an jährlichen Zinsen 91 838 SS zu zajilen hat, ist
finanziell so beengt,. dass ihr weitere Ausgaben für Eisenbahn-
bauten, so wünschenswerth sie auch sein mögen, zur Zeit geradezu
unmöglich sind.
Neu - Seeland. Diese Colonie hat sehr rasche Fortschritte
im Eisenbahnwesen gemacht, aber sie hat damit auch eine
enorme Zinsverpflichtung übernommen. Es ist wahr, die Colonie
besitzt eine grosse Elasticität und sie wird sich auch sicher aus
ihren jetzigen finanziellen Schwierigkeiten herausarbeiten, wenn
gleich die Arbeit keine leichte sein wird. Hätte doch die öffent-
liche Schuld von Neu-Seeland am 31. März 1880 schon die be-
denkliche Höhe von 27 409 113 SS erreicht, zu deren jährlicher
Verzinsung 1 535 000 SS erforderlich waren. Die Colonie umfasst mit
den Chatham Islands ein Areal von 4 933 Deutsch-geographischen
Quadratmeilen und zählte am Schlüsse des Jahres 1880 (ohne die
41 000 Maoris, aber mit Einschluss von 4440 Chinesen) 485000 Seelen.
Die Staatsschuld vertheilte sich mithin auf den Kopf mit 58 SS
10 sh. oder 1 180 MV.
Neu-Seeland besass am 31. März 1880 insgesammt 1 169 Miles
fertiger Eisenbahnen und überbot damit alle übrigen Australi-
schen Colonien. Davon entfielen auf die Nordinsel 361 Miles,
deren Bau 3 184 776 ^ oder 8 822 S’ pro Mile gekostet hat. Die
Einnahmen in den 9 Monaten von Juli 1879 bis Ende März 1880
stellten sich hier auf 125 486 ^ und die Betriebskosten (72,87 pCt.
der Einnahme) auf 91440 SS., so dass ein Reingewinn von
34 046 SS verblieb, welcher das Anlagecapital mit ungefähr 3 pCt.
verzinste. Es wurden 615 603 Personen und 147 070 t Güter be-
fördert.
Auf der Südinsel dagegen waren 808 Miles in Betrieb,
welche 6 066 402 SS oder 7 508 SS pro Mile zu bauen gekostet
hatten. Die Einnahmen in den vorerwähnten 9 Monaten betrugen
450 102 SS und Hessen, nach Abzug der Betriebskosten (75,28 pCt.)
in der Höhe von 338 844 SS, einen Ueberschuss von 111 258 S,
welcher das Anlagecapital mit 2,44 pCt. verzinste. Es wurden
1 697 765 Personen und 658 616 t Güter befördert.
Ausserdem waren noch 1 394 Miles Bahnen theils in Bau,
theils, und zwar die meisten, projectiit. Aus finanziellen Gründen
wird aber ein beträchtlicher Theil davon vorläufig nicht zur
Ausführung kommen.
Die Länge sämmtlicher Eisenbahnen, welche in den vorbe-
handelten sieben Australischen Colonien gegen Schluss des Jahres
1880 in Betrieb waren, bemass 4 706®/4 Englische oder 1 020 Deutsche
geographische Meilen, während gegen 2 500 Miles theils noch in
Bau begriffen, theils projectirt waren.
Mit dem Eisenbahnwesen steht das Telegraphen wesen in
enger Verbindung. Auch dieses hat im letzten Jahre in Australien
wieder eine beträchtliche Erweiterung erfahren. Es waren am
Schlüsse des Jahres 1879 in den Colonien insgesammt 26 841% Miles
1
in Betrieb, gegen
25 516 im Vorjahre, und 1
388 Miles unter Con-
struction. Sie vertheilten sich nach folgender Tabelle:
Colonie :
in Betrieb:
Miles
unter Construction :
Miles
Neu-Süd- Wales
497% '
Queensland . .
— i
Süd-Australien
4393^2
850 ;
Neu-Seeland
—
Victoria . . .
23 ,!
West- Australien
SVz
Tasmanien . .
14 ^
Total 26 841%
1 388%
Besitzer, resp. Directoren von Maschinenfabriken in Deutsch- !
land haben sich bei uns wegen anzuknüpfender Geschäftsver-
bindung mit Australien erkundigt. Wir wollen auf diese Frage ;
mit einigen Worten eingehen. Die Australischen Colonien
importiren ihren Eisenbahnbedarf, wie Stahlschienen, Locomo- ,
tiven, Wagen u. s. w., fast ausschliesslich aus England, erst in
neuester Zeit sind einzelne Lieferungen mit Amerikanischen
Häusern abgeschlossen worden. Es existiren zwar in der Colonie
Victoria zwei Maschinenfabriken, welche sich auch mit dem Bau
von Locomotiven etc. befassen, allein sie können weder im Preise::
noch in der Qualität mit dem Ausland concurriren und machen daher
in dieser Branche wenig Geschäfte. Der Engländer stellt seine
Leistungen in der Technik primo loco und geht schwer daran, sich
darin von anderen Nationen bedienen zu lassen. Die Regierungen .
der Australischen Colonien beauftragen ihre resp. Generalagenten
in London mit dem Ankauf des nöthigen Eisenbahnbedarfs. Wer ^
also dergleichen Lieferungen übernehmen will, hat sich an diese J
Herren zu wenden, und geben wir deren Namen, sowie die'
Adresse der ßüreaus in London hiermit an.
Victoria: Agent-General, zur Zeit nicht vorhanden, aber ver-
treten durch den ersten Secretär Mr. S. Yardley;
Bureau 8. Victoria Chambers, Victoria Street, Westminster.
Neu - Süd - Wales: Agent- General Saul Samuel; Bureau
3. Westminster Chambers, Victoria Street, Westminster. ,
Süd- Australien : Agent-General Sir Arthur ßlyth; Bureau
8 Victoria Chambers, Victoria Street, Westminster.
Queensland: Agent-General A.Macalister;ßureau 32 Charing '
Cross S.W.
Neu-Seeland: Agent-General Sir Francis Dillon Bell;
Bureau 7. Westminster Chambers, Victoria Street, West-
minster.
Wir wollen noch bemerken, dass die Australischen Colonien i
ohne Ausnahme zahlungsfähig sind und auch die Gewohnheit
haben, ihren finanziellen Verpflichtungen aufs pünktlichste nach-
zukommen.
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 21. März 1881. (Annoncenwesen. Zwei Regierungs- f
Enqueten. Ofen-Fünfkirchen. Westbahnverstaatlichung. Gali-
zische Transversalbahn. Haftpflichtgesetz. Nordbahnprivilegium.
Theissbahn - Generalversammlung. Engelhard’s Broschüre. Krä-
mer’s Vortrag. Börsennotiz.)
Die Benutzung der Eisenbahneinrichtungen zum Zwecke des ^
Annoncenwesens wurde von Speculanten wiederholt versucht. So
wurden über Ansuchen einer solchen Unternehmung an die Reisen-
den bei den Zügen mehrerer Bahnen unentgeltlich Annoncenheftchen
in Form von Fremdenführern durch die Conducteure vertheilt, •
wofür sich nur wenige Bahnverwaltungen geringfügige Pauschal-
Entschädigungen bezahlen Hessen. Solche und ähnliche Unter-
nehmungen haben nicht prosperirt und haben schon nach .
kurzer Zeit aufgehört. Die dessen ungeachtet zeitweilig auftau- i
chenden Annoncen- oder Zeitungsprojecte sollten ohne den Nach- ^
weis ihrer praktischen Erprobung oder einer gewissen Garantie für 1
ihre Durchführbarkeit von vornherein abgelehnt werden, da den 1
Bahnen sonst mit wenig oder gar keinem Vortheil verbundene J
Weiterungen des Dienstes verursacht werden, welche keinen Be-
stand haben. Endlich erscheint es auch in mehrfacher Hinsicht
unzulässig, einen Zeitungsverschleiss durch die ßilletcassirer gegen ;
Theilung der Provision besorgen zu lassen, da der öffentliche;
Dienst darunter leiden könnte, abgesehen davon, dass auch das'
Decorum der Beamten leiden würde.
Die zur Ausarbeitung von Nonnalbedingnissheften und Fest-
stellung der Garantiefristen für Stahlschienen, sowie über die
Einführung des eisernen Oberbaues vom früheren Oesterreichischen .
Handelsminister einberufene Enquete wird nun durch Einberu-
fung von Eisenbahn- und Hüttenwerkfachmännern erweitert. Diese
grosse Enquete, welche unter dem Vorsitze des Hofrathes Ritter
V. Pischoff noch im Laufe dieses Monats ihre Arbeiten beginnen
soll, wird aus drei Gruppen bestehen : aus den Eisenbahntech-
nikern als Consumenten der Schienen, aus den Eisenhüttentech-
nikern als Producenten derselben, endlich aus jener Gruppe von
Neutralen, weder dem eigentlichen Producenten- noch dem Cqn-
sumentenverein Angehöriger, welche die vorbereitende Enquete
341
bildeten. Es lässt sich nur wünschen und hoffen, dass der so
lang ersehnte Gedankenaustausch in dieser wichtigen Frage alle
jene bis jetzt in dieser Richtung bestandenen Misshelligkeiten
aus Meinungsverschiedenheit hervorgehend beseitige.
Die zweite Enquete über die Tarifreform, welche ebenfalls
vom früheren Minister Kremer eingeleitet wurde, erhält nun auch
ihre Fortsetzung darin, dass die Gravamina der einzelnen Kam-
mergutachten (die Wiener Handelskammer hat ein Gutachten ab-
felehnt) sofort geprüft und, wo nur immer möglich, sofort Ab-
ilfe geschaffen wird. Die Anschauungen, Vorschläge und Be-
schwerden der einzelnen Kammern werden nach Art der betref-
fenden Materien, als Kohle, Eisen, Holz, Mehl, Steine etc. geson-
dert, zusammengestellt und erst nachdem diese Zusammenstel-
lung beendet sein wird, soll aus den Vertretern der Kammern
der verschiedenen industriellen und commerciellen Corporationen,
der Ministerien eine Enquete zusammenberufen werden, welche
die Endergebnisse festzustellen haben wird. Die genannten vor-
zubereitenden Arbeiten dürften schwerlich vor Ende April beendet
sein, also ein Zusammentritt der Enquete vor Monat Mai schwer-
lich erfolgen. Sobald diese Fra^ der Reform der internen Tarife
geregelt ist, sollen in ähnlicher Weise Gutachten über die inter-
nationalen Tarife eingefordert und auch diese geeigneter Reform
entgegengeführt werden.
Um die Concessiou für die Eisenbahn Ofen-Fünfkirchen,
respective Kelenföld-Fünfkirchen werden sich zwei Banken be-
: werben. An dieser Eisenbahn, für welche schon seit 1873 eine
rege Agitation vorhanden, ist die Donaudampfschifffahrtsgesell-
schaft lebhaft interessirt, da ihr Kohlenrevier und ihre Eisenbahn
Fünfkirchen-Barcs durch diese Linie in directe Verbindung mit
der Hauptstadt gebracht werden, ln der That verlautet, dass
diese Gesellschaft sich, ihrem Interesse entsprechend, an dem Zu-
standekommen der Bahn betheiligen wolle und für diesen Fall
die Uebernahme von Actien und Prioritäten zugesichert habe.
' Weitere Interessenten für diese Eisenbahn, welche durch die
Comitate Pest, Weissenburg, Tolnau und Baranya geführt werden
soll, sind hohe Cavaliere und einflussreiche Familien, die gleich-
falls bestimmte Garantien für die Finanzirung in Aussicht ge-
stellt haben. Die Bahn, für welche keine wie immer geartete
Staatsgarantie in Anspruch genommen wird, ist 22 Meilen lang.
Die Finanzirung durch Ausgabe von Actien und Prioritäten wird
im Falle der Concessionsertheilung unbedingt durch die Credit-
bank und Creditanstalt besorgt. In Regierungskreisen soll man
dem Projecte sehr günstig gestimmt sein, zumal man durch Zu-
standekommen einer nichtgarantirten Bahn die wiedererwachte
Prosperität Ungarns demonstriren will.
Die Verstaatlichung der Elisabeth Westbahn wurde vom
Eisenbahnausschusse des Abgeordnetenhauses mit überwiegender
Majorität zur Befürwortung im Plenum angenommen. Der Gene-
raldebatte entnehmen wir folgende Aeusserung der Regierungs-
vertreter über die gegen die Vorlage geltend gemachten Einwen-
dungen: Handelsminister Freiherr v. Pino beschränkt sich auf
allgemeine Bemerkungen und überlässt die Entgegnung auf die
Ausführungen der einzelnen Redner den Regierungsvertretern,
• die, wie er bemerkt, in dieser Angelegenheit seit dem ersten Mo-
ment thätig waren. Die Regierung, fügt der Minister bei, be-
ginne die Verstaatlichungsaction mit der Elisabethbahn, weil sie
glaube, dass es wünsch enswerth sei, ein grosses Netz in den Be-
trieb des Staates zu bekommen, und dies geschehe, wenn man
die in Rede stehende Rudolfbahn und Arlbergbahn und die
-verschiedenen kleinen Bahnen, welche zusammen 2 190 km aus-
machen, in den Staatsbetrieb übernehme. Allerdings würden
dadurch dem Staate bedeutende Opfer auferlegt. IDer finanzielle
Erfolg^ dieser Betriebsübernahme werde von der Regierung als
vollständig gesichert betrachtet, da hierdurch ein grosser Bahn-
complex in Einer Hand zusammengefasst werde, welcher danach
angethan ist, jeder Concurrenz, z. B. jener der Südbahn, Stand
zu halten. Was die Arlbergbahn anbelange, so hege die Regie-
rung nicht die Besorgniss, dass die Westbahn durch dieselbe werde
wesentlich benachtheiligt werden. Es könnte vielleicht Manches
anders und besser gedacht werden, als es die Vorlage feststelle.
Man vergesse aber nicht, dass die Vorlage nur im Wege eines
' freien Uebereinkommens mit der Elisabethbahn zu Stande gebracht
v‘ werden konnte. Ministerialrath Ritter v. Wittek bespricht die
eistische Seite dieser Frage und betont, dass ein Zwang auf die
hngesellschaft nicht ausgeübt werden konnte, da ein freies
Uebereinkornmen mit der Elisabethbahn getroffen werden musste.
Die Schwierigkeiten, die von der Gegenseite geltend gemacht wer-
den, insbesondere die Gefahr des Coupon Streites, werden übertrie-
ben. Die Regierung lehne es ja entschieden ab, den Besitz der
Giselabahn anzutreten, so lange der Couponstreit nicht ausgetra-
gen ist, und sie behalte sich vor, dass in den ersten 10 Jahren
die Gesellschaft das volle Risico für den Couponstreit übernehme.
Nach dieser Zeit müsste der Staat allerdings selbst für den Coupon-
streit eintreten. Doch hege die Regierung die bestimmte Hoffnung,
dass innerhalb dieses Zeitraumes derselbe vollständig behoben
sein werde. Bezüglich der Arlbergbahn bemerkt der Redner, dass
dieselbe einer der Hauptbeweggründe gewesen sei, welcher die
Regierung veranlasst habe, die Verstaatlichung der Westbahn
oder doch vorläufig die Betriebsübernahme derselben anzustre-
ben. Wenn man der Regierung einen Vorwurf daraus mache,
dass sie sich bei Berathung der Uebernahmsziffer an die Höhe
der Garantieziffer anlehnte, so sei dies doch nur natürlich, weil
bei dem Umstande, als ein freiwilliges Uebereinkornmen mit der
Elisabethbahn getroffen wurde, an dem ihr zustehenden Rechte
auf die Garantie des Staates nicht gerüttelt werden konnte. Wäre
dies geschehen, so hätte es eine grosse Erschütterung des Eisen-
bahncredites, der sich kaum erhmt habe, zur Folge gehabt.
Betreffs der Galizischen Transversalbalm ist ein Ueberein-
kommen zwischen der Länderbank und der Re^erung ge-
schlossen worden , welche eine diesbezügliche Gesetzesvor-
lage demnächst einbringen soll. Die Oesterreichische Länder-
bank erhält der „N. F. P.“ zufolge die Concession zum Baue und
Betriebe der Linien Stanislau-Husiatyn, Grybow-Zagorz und Neu-
Sandec-Saybusch. Bezüglich der hier genannten Linien ist im
Allgemeinen die seinerzeit von der Societe Beige proponirte
Trace beibehalten. Nur die Trace der Linie Grybow-Zagorz ist
dahin abgeändert, dass sie nunmehr über Jaslo-Krosna-Sanok
geht. Die drei neuen Linien haben eine Länge von 410 km. Das
ßaucapital für die bezeichneten Linien ist mit 28 Millionen
Gulden effectiv veranschlagt. Hierfür ist der Oesterreichischen
Länderbank gestattet, Titres im Betrage von 36 Millionen Gulden
nominal zu emittiren, und zwar 24 Millionen Gulden nominal in
fünfprocentigen Goldprioritäten und 12 Millionen Gulden nominal
in Actien. Der Staat gewährt der Oesterreichischen Länderbank
als Concessionärin keine Garantie, sondern einen unverzinslichen
Bauvorschuss von 8 Millionen Gulden, welcher in drei gleichen
Raten während der Jahre 1882, 1883 und 1884 ausgezahlt wird,
und dieser Vorschuss wird derart refundirt, dass die Staatsver-
waltung nach Constituirung der Galizischen Transversalbahn
Actien dieser Gesellschaft im Betrage von 8 Millionen Gulden
nominal erhält. Der Regierung wird hierdurch zugleich die
Majorität in der Generalversammlung und in der Verwaltung der
genannten Actiengesellschaft gesichert. Um die fünfprocentigen
Zinsen der Prioritäten zu erzielen, ist ein ßetriebsüberschuss auf
den genannten Linien der Gesellschaft in der Höhe von 1 200 000 fl.
erforderlich. Um für den Fall, als diese Prioritätszinsen durch
die Einnahmen der Bahn nicht sofort gedeckt sein sollten, eine
Reserve zu bilden, ist die Oesterreichische Länderbank ver-
pflichtet, den allfälligen Gewinn bei der Emission der gesammten
Titres zu dem bezeichneten Zwecke der Transversalbahngesell-
schaft zu überlassen. Der Betrieb der drei Linien der Galizi-
schen Transversalbahnactiengesellschaft wird von der letzteren
laut einem zugleich getroffenen Uebereinkornmen der Lemberg-
Czernowitz-Jassy-Eisenbahn überlassen. Zugleich übernimmt laut
Uebereinkornmen mit der Staatsverwaltung die Lemberg-Czerno-
witz-Jassy-Eisenbahn den Betrieb der Albrechtbahn, der Dniester-
bahn, (der Ungarisch - Galizischen Eisenbahn, was jedoch mit
Rücksicht auf die Ungarische Regierung unrichtig sein soll. Anm.
des Referenten) und der Tarnow - Leluchower Eisenbahn. Für
jede dieser Linien wird die Betriebsrechnung besonders geführt,
und wird das Garantieverhältniss der zwei genannten garantirten
Bahnen durch das neue Uebereinkornmen in keiner Weise tangirt.
Für die Betriebsführung erhält die Lemberg - Czernowitz - Jassy-
Eisenbahn eine gewisse Entschädigung. Die Lemberg - Czerno-
witz-Jass^-Eisenbahn ist verpflichtet, ihren gesammten Verkehr
aus Rumänien und Russland, welchen sie bisher an die Karl-
Ludwigbahn abgiebt, auf die Linien der Transversalbahn, respec-
tive auf die Albrechtbahn zu führen, wogegen sie von diesen
Linien den Entgang, welchen sie dadurch erleidet, dass sie die
Transporte statt in Lemberg schon in Stanislau abgiebt, voll-
ständig rückvergütet erhält. Die gesammten Linien, welche nun-
mehr unter der Betriebsleitung der Lemberg - Czernowitz - Jassy-
Eisenbahn vereinigt sein werden, repräsentiren ein Netz von
1 600 km. Durch das im Vorstehenden skizzirte Uebereinkornmen
werden also die Garantieverhältnisse der Albrechtbahn und der
Ungarisch-Galizischen Bahn in keiner Weise alterirt. Die Staats-
verwaltung macht lediglich von ihrer Befugniss auf Grund des
Sequestrationsgesetzes vom Jahre 1877 Gebrauch, indem sie den
Betrieb der Ungarisch-Galizischen Bahn (vide obige Bemerkung
des Referenten), sowie der Albrechtbahn an die Lemberg - Czer-
nowitz-Jassybahn übergiebt, welche letztere zugleich die dem
Staate gehörige Dniesterbahn und die Tarnow-Leluchower Bahn
zur Betriebsführung für Rechnung des Staates erhält.
Ueber die Haftpflicht sprach sich Dr. Unger, Minister a. D.,
in einem seiner letzten Vorträge (vide letzte Correspondenz) ferner
dahin aus, dass man das für Eisenbahnen im Jahre 1869 erlassene
Gesetz (bei Beschädigungen aus dem Betriebe derselben) genera-
lisiren und auf alle gewerblichen Unternehmungen ausdehnen
solle. Der Fabrikant werde sich freilich vielleicht dadurch be-
schwert fühlen und sagen, er gehe dabei zu Grunde; allein auch
die Eisenbahnen sind durch das Gesetz vom Jahre 1869 nicht
zu Grunde gegangen, wohl aber manche aus anderen Ursachen.
Die juristische Fassung würde dahin lauten, dass im Falle der
Tödtung oder Verletzung eines Menschen bei einer gewerblichen
Unternehmung der Gewerbsherr haftbar ist, soferne er nicht be-
342
weist, dass eine force majeure oder ein Verschulden des Ver-
letzten oder dritter Personen das Unglück herbeigeführt. In
Deutschland habe nun kein Geringerer als Bismarck diese Frage
vom rein civilrechtlichen Boden weggezogen und sie auf den
Standpunkt der Assecuranz gestellt. „ Bismarck geht ganz ab
von der Haftpflichtfrage, er schiebt das Haftpflichtgesetz beiseite
und will den Arbeiter vor den materiellen Folgen der Unfälle
schützen. Ob die Unfälle durch sein Verschulden oder durch
Andere oder durch eine höhere Gewalt eintreten, ist gleich-
gütig. Sie sind einmal eingetreten, der Arbeiter muss durch
Versicherung seiner Person und seiner Angehörigen geschützt
werden. Das ist also die rein socialistische Behandlung der
Frage.“ Dieser Standpunkt sei vielfach angefochten worden,
unter Anderen von Socialisten in der milderen Bedeutung dieses
Wortes.
Das Nordbalinprivileginm war wieder Gegenstand eines
Vortrages in der juristischen Gesellschaft. Der Vortragende kam
■ zu dem Resultate, dass die Nordbahn vom Anfänge Privateigen-
thum an der Trace erworben habe, dass seit Ertheilung des Pri-
vilegiums nichts eingetreten sei, wodurch dieses Eigenthum be-
seitigt worden wäre, und dass endlich auch durch das Erlöschen
des Privilegiums das Eigenthum nicht alterirt werde. Es frage
sich nun weiter, was mit Ablauf der 50 Privilegialjahre erlösche.
Antwort: Die Concession zum Betriebe. Kann aber die Er-
reichung der Concession im Rechtswege erzwungen werden?
Existirt eine Verpflichtung des Staates, die Concession zu er-
neuern ? Zur Beantwortung dieser Fragen könne das Privatrecht
nicht herangezogen werden. Hier müsse man Analogien aus dem
öffentlichen Rechte zur Anwendung bringen. Im Punkte 10 des
Privilegiums heisst es: „Die Staatsverwaltung wird keinen An-
stand nehmen, sich zur Erneuerung des Privilegiums herbeizu-
lassen“. Gleichwie Jedermann die Bestimmung des Berliner
Vertrages, „der Kaiser von Russland habe erklärt, er habe die
Absicht, Batum in einen Freihafen umzugestalten“, für eine
positive Verpflichtung des Russischen Kaisers hielt, der auch
thatsächlich entsprochen wurde, ebenso bedeute der Ausdruck,
die Staatsverwaltung „wird keinen Anstand nehmen“, nichts
Anderes, als sie „verpflichtet“ sich, das Privilegium zu erneuern.
Was den Inhalt dieser Verbindlichkeit betrifft, so dürfen die
gegenwärtigen Bestimmungen des' Privilegiums nur insoweit ab-
geändert werden, als es etwa die seither erflossenen Eisen-
bahnbetriebsvorschriften und die staatliche Nothwendigkeit
erfordern. Bezüglich der Dauer der neuen Concession glaubte
der Vortragende aus den Worten „zu erneuern“ folgern zu
dürfen, dass die Erneuerung sich mindestens auf 50 Jahre er-
strecken müsse. Die letzte Frage wäre dann die, wer die neue
Concession zu ertheilen habe, wer mit der Bezeichnung, „die
Staatsverwaltung“ gemeint sei. Antwort: Nicht die Regierung
oder etwa das Handelsministerium, sondern die Legislative.
Damit erledige sich auch die Frage, ob die Nordbahn vor den
ordentlichen Gerichten, vor dem Verwaltungsgerichtshofe oder
vor dem Reichsgerichte auf Verlängerung des Privilegiums klagen
könne. Diese Frage sei zu verneinen. Die Verlängerung könne
nur durch ein Gesetz ausgesprochen werden, es gebe aber kein
Gericht, welches eine Gesetzgebung erzwingen könnte. Dann
könnte man aber sagen, die Frage ist nicht discutabel, denn der
Entschluss des Reichsrathes ist unsicher, „die Majorität kann
Alles machen“. Aber wer könne zweifeln, dass das Oesterreichi-
sche Parlament, wenn das theoretische Recht auf Verlängerung
des Privilegiums festgestellt ist, dieses Recht verwirklichen
werde? Dass öffentlich ein Unrecht geschehe, öffentlich von
denjenigen, die das Vertrauen der Nation in Anspruch nehmen,
das sei nicht vorauszusetzen. Der Vortragende bestritt sodann
noch die Zulässigkeit der Sequestration des Baues einer Concur-
renzbahn und der Expropriation der Nordbahn.
Der der am 20. d. M. abgehaltenen Generalversammlung
der TheissbahngeseUschaft in Liquidation vorgelegte Bericht giebt
bekannt, dass die Bahn am 23. Juli und 29. September 1880 der
Regierung ordnungsmässig übergeben wurde. Ende 1880 verblie-
ben 53 324 Gesellschaftsactien mit 10 664 800 fl. Nominalcapital zur
Verzinsung, nachdem am 28. October 2 806 Actien verloost wor-
den sind. Zahlstellen für den Coupon und die Einlösung gezo-
gener Actien bleiben die bisherigen, in Wien die Creditanstalt.
Ende 1880 circulirten noch 19 743 Obligationen zu 100 fl.
Der Vortrag Uber Entwaldung und Hochwasser in ihrer
Rückwirkung auf die Eisenbahnen von Professor Karl Engelhard
ist nun als Broschüre erschienen. Wir reproduciren diesen im
Oesterreichischen Eisenbahnclub gehaltenen Vortrag deshalb nicht
in dieser Zeitung, weil der ebenso instructive als formvollendete
Inhalt es verdient, die Eisenbahnbibliothek jedes Fachmannes zu
bereichern und öfters zur Hand genommen zu werden, als dies
in einer Zeitung gewöhnlich geschieht. Exemplare des Vortrages
sind durch die Redaction der Oesterreichischen Eisenbahnzeitung
(Wien, I., Eschenbachgasse 11) für 60 in Deutschen Reichspost-
nriefmarken zu beziehen.
üeber „Exner’s Theorie des galvanischen Elements“ sprach
Telegraphenvorstand Josef Krämer der Kaiser Franz-Josefbahn
im Oesterreichischen Eisenbahnclub. Nach dieser Theorie wird
behauptet und bewiesen:
1. Es giebt keine elektromotorische Contactkraft.
2. Elektrische Spannungen sind immer die Folge einer che-
mischen Action,' die Spannungen an den 2 Polen eines galvani-
schen Elementes sind ungleich und hängen von den Capacitäten
der Pole ab.
3. Unsere galvanischen constanten Elemente haben 2 in
tleicher Richtung wirkende elektromotorische Kräfte, deren Wir-
ungen sich summiren.
[Zn/H2S04 und Ha/CnS04]
4. Die Natur des positiven Metallpoles im galvanischen Ele-
mente ist gleich gütig, da dieser Metallpol nur die Rolle eines
Ableiters der positiven Elektricität spielt, vorausgesetzt, dab er
nicht chemisch reagirt.
5. Metalle in Berührung mit Gasen haben keine Polarisa-
tionskraft. ln unseren galvanischen Elementen giebt es über-
haupt keine Polarisation.
6. Die Wärmewerthe der chemischen Processe im galvani-
schen Elemente entsprechen den erzielten elektromotorischen
Kräften.
Nach den Ausführungen über die experimentellen Beweise
dieser Behauptungen vergleicht der Redner, ob und wieweit un-
sere galvanischen Elemente den ausgesprochenen Sätzen ent-
sprechen. Der Vortragende erklärt ferner, dass die Construction
des Callaud-Elementes irrationell sei, wodurch in diesem Elemente
eine sehr störende Inconstanz der Stromintensität veranlasst
wird. Das Callaud-Element ist auch von kurzer Dauer. Dagegen
macht der Vortragende auf zwei neue Constructionen galvanischer
Elemente aufmerksam:
1. Element System Prasch;
2. Element System Kohlfürst.
Das Prasch-Element kommt den theoretisch richtigen An-
schauungen am nächsten. Der Widerstand dieses Elementes ist
zwar hoch (18—15 S. E.) aber sehr gleicbmässig, die Intensitäts-
curve nahezu eine gerade Linie. Die Dauer bei 500 g CnS04
Füllung im kurzen Schluss beträgt mehr als 90 Tage. Die prac-
tischen Erfahrungen des Vortragenden mit dem Prasch-Element
sollen sehr zufriedenstellend sein. Vom Kohlfürst-Element rühmt
der Vortragende die bedeutende elektromotorische Kraft, den
äusserst sparsamen Materialverbrauch und die regelmässige Inten-
sitätscurve. Der Constructeur dieses Elementes . soll durch Ein-
führung desselben bei der Buschtehrader Eisenbahn enorme Er-
sparnisse erzielt haben. Zum Schlüsse seines mit vielem und
verdientem Beifalle aufgenommenen Vortrages plädirt Herr Krämer
wiederholt für allgemeine Einführung constanter magnetoelektri-
scher Ströme zum Telegraphenbetrieb, wie solche auf der Linie
Paris-Havre und theilweise in Amerika bereits eingeführt sind.
Eine gewisse Flaue für Bahnwerthe war die verflossene
Woche zu vermerken, von welcher jedoch einige Böhmische Bah-
nen wie Aussig-Teplitz und Böhmische Westbahn in Folge bril-
lanter Einnahmen ausgenommen waren ; Elbethal wich dagegen
zurück. Dem Rückgänge der Karl-Ludwigbahn in Folge des
Transversalbahnprojectes wird die Thatsache entgegengehalten,
dass diese kaum je mit ihr concurriren kann und erstere ebenso
wenig davon bedroht werden dürfte, wie die Nordbahn von der
Strecke Wien-Marchegg der Staatsbahu. Prioritäten waren wenig
gesucht.
Ministerialerlass
betr. die Berechnung besonderer Zuschläge zu den reglements-
mässigen Lieferfristen im Verkehr der unter Staatsverwaltung
stehenden Eisenbahnen. — Berlin, den 2. März 1881.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten erachtet die zur Zeit
für einzelne Strecken stattfindende Berechnung besonderer Zu-
schläge zu den reglementsmässigen Lieferfristen im Verkehr der
unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen im Allgemeinen nicht
mehr für gerechtfertigt. Wenn in einzelnen Fällen die Ueber-
führung der Güter über Verbindungsbahnen und Trajectanstalten
mit Schwierigkeiten und Zeitverlust verknüpft sein möge, so
seien doch die regelmässigen Lieferfristen reichlich genug be-
messen, um auch für derartige schwierigere FäUe auskömmliche
Fristen zu belassen.
Jedenfalls müsse für den Local- . und Wechselverkehr der
unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen dafür Sorge getragen
werden, dass die Güterbeförderung in dem gesammten vom Staat
verwalteten Eisenbahnnetz zu den regelmässigen Lieferfristen
überall prompt ausgeführt werde, ohne für einzelne Zwischen-
strecken besondere Zuschläge in Anspruch zu nehmen. Wenn
die betheiligten Verwaltungen glaubten, die bisher ihnen gestatte-
ten Zuschläge für einzelne Verbindungsbahnen im Verkehr mit
anderen, nicht unter diesseitiger Staatsverwaltung stehenden
Bahnen auch fernerhin nicht entbehren zu können, so könne es
bis auf Weiteres hierbei bewenden. Für den Local- und Wechsel-
verkehr der unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen sind jedoch
die Zuschläge, soweit dieselben für Verbindungsbahnen und Tra-
!F- ■ "
— 343 —
jectanstalten bisher berechnet sind, vom 1. April d. J. ab in Weg-
fall zu bringen. Audi bezüglich der für aussergewöhnliche Ver-
kehrsverhältnisse nachgelassenen Zuschlagsfristen sei die thun-
lichste Einschränkung angezeigt. Für die Zeit der Messen in Frank-
furt a/0., Cassel, Leipzig und Frankfurt a/M. könnten die bisher
gestatteten Zuschlagsfristen bis auf Weiteres mit der Mass-
gabe beibehalten werden, dass dieselben überall für die Zeit von
14 Tagen vor bis 8 Tage nach den Messen gelten. Die Zuschlags-
frist für Frankfurt a/0, sei zugleich von 3 Tagen auf 1 Tag ein-
zuschränken.
Ministerialerlass
betr. Haftung der Eisenbahn Verwaltungen für Beschädigungen der
ohne besonderen Antrag der Versender in bedeckten Wagen be-
förderten Hüter. — Berlin, den 15. März 1881.
„Einzelne Eisenbäh nverwaltungen haben unter Berufung auf
die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vergl. E.-V.-Bl. 1880, S. 435)
in Fällen, in denen nach Abschnitt III. Alinea 3 ff. der Allge-
meinen Tarifvorschriften die dort aufgeführten Güter der Special-
tarife auch ohne besonderen Antrag der Versender in bedeckten
Wagen befördert worden sind, die Haftung für den Schaden ab-
gelehnt, welchen die Güter in Folge mangelhafter Beschaffenheit
der bedeckten Wagen durch Witterungseinflüsse erlitten haben.
Die Ablehnung der Haftpflicht in solchen Fällen erscheint jedoch
nicht gerechtfertigt.
Wenn die Eisenbahnverwaltungen nach Massgabe der citir-
ten Bestimmungen die Verpflichtung übernommen haben, Güter
der fraglichen Art unter bestimmten Voraussetzungen in bedeck-
ten Wagen zu transportiren, so können sie sich für den Fall, dass
diese Voraussetzungen zutreffen und demgemäss bedeckte Wagen
zur Beförderung gestellt werden, auch der Haftpflicht für die
durch die Verladung in bedeckten Wagen abzuwendende Gefahr
ebensowenig entziehen, wie solche ihnen hinsichtlich derjenigen
Transporte obliegt, welche unbedingt in bedeckten Wagen statt-
zufinden haben.
Die entgegenstehende Auffassung der Eisenbahnverwaltun-
gen wird auch durch die bisher bekannt gewordenen Entschei-
dungen des Reichsgerichts nicht begründet, da das Erkenntniss
vom 18. November 1879 sich auf einen Fall aus der Zeit der Gel-
tung der gegenwärtigen Tarifbestimmungen bezieht, und sich aus
den Band XXV. Seite 170 der Entscheidungen des Reichsoberhaii-
delsgerichts und Band 1. Seite 15 der Entscheidungen des Reichs-
erichts abgedruckten Entscbeidungsgründen nicht ergiebt, dass
ie Allgemeinen Tarifvorschriften, wie sie gegenwärtig in Geltung
stehen, zu Grunde liegen“.
Literatur.
Kurzer Leitfaden für den Unterricht im Betriebsreglement
für die Eisenbahnen Deutschlands. Oldenburg 1880.
In einem in No. 75 S. 932 vorig. Jahrg. abgedruckten Referat
über die bei der Oldenburgischen Eisenbahnverwaltung seit
mehreren Jahren gehaltenen Vorträge für Eisenbahnbeamteu
wurde ein „Kurzer Leitfaden für den Unterricht im Betriebs-
reglement“ erwähnt, welcher als Disposition für die Vorträge über
das Betriebsreglement den Zuhörern mitgetheilt wurde.
Dieser uns jetzt vorliegende Leitfaden, welcher sich durch
knappe Form, Uebersiohtlichkeit und Klarheit auszeichnet, be-
handelt in 5 Abtheilungen:
I. Begriff und Entstehung des Betriebsreglements.
II. Geltungsbereich und wesentlicher Inhalt desselben (dessen
Anordnung — die allgemeinen Bestimmungen).
III. Abschluss und Hauptinhalt des Frachtvertrags.
IV. Nähere Bestimmungen für die verschiedenen Zweige des
Verkehrs.
V. Haftpflicht der Eisenbahnen.
Die kleine Broschüre ist als Grundlage zu Vorträgen etc.
über das Betriebsreglement für Eisenbahnbeamte sehr zu
empfehlen. Exemplare desselben können von der Registratur A
der Grossherzoglich Oldenburgischen Eisenbahnverwaltung zum
Preis von 20 bezogen werden. Der Reinertrag fliesst in die
Unterstützungscasse der genannten Eisenbahnverwaltung.
OFF
I) 1. Tarif-Bekanntmachungeii.
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Belgisch-Hessischer resp. Englisch-Bel-
gisch-Hessischer Güterverkehr. Der Bel-
gisch - Hessische resp. Englisch - Belgisch-
Hessische Gütertarif vom 1. Januar 1880
nebst Nachtrag I vom 15. September 1880
sowie der Specialtarif für Kartoffeln vom
16. September 1880 treten nicht am 1. April,
sondern am 1. Mai er. ausser Kraft. Köln,
den 19. März 1881. Namens der bethei-
Jigten Verwaltungen : Königliche Direction
f der Rheinischen Eisenbahn. (827)
Berlin - Hamburger Eisenbahn.
Zum Berlin-Schleswig-Holsteinischen Ver-
bandsgütertarife vom 1. April 1878 tritt
am 1. April er. der Nachtrag XU in Kraft,
welcher bei den betheiligten Expeditionen
zu haben ist. Berlin, den 22. März 1881.
Direction. (823)
Zum Tarif für den Hamburg-Lübeck-
Bayerischen Eisenbahn-Verband vom 1. Oc-
tober 1878 ist der vom 1. April er. ab gü-
tige Nachtrag 19 erschienen, welcher zum
Preise von 0,05 M. pro Exemplar durch
die betheiligten Güter-Expeditionen be-
sagen werden kann. Berlin und Hamburg,
19. März 1881. Direction der Berlin-
, Hamburger Eisenbahngesellschaft als ge-
Bchäftsführende Verwaltung. (798)
Leipzig-Magdebnrg-Niederdentscher V er-
band. Der vom 1. April er. ab gütige
Nachtrag 8 zum Gütertarif ist erschienen
und bei den betheiligten Stationen zu
haben.
Derselbe erhält theils Erhöhungen, theils
Ermässigungen der Frachtsätze für die
Schleswig-Holsteinischen Stationen. Berlin
und Hamburg, den 23. März 1881. Namens
der Verbandsverwaltungen: Die Direction
der Berlin - Hamburger Eisenbahngesell-
schaft. (821)
ZIELLE ANZEI
Vom 1. Mai c. ab treten die im Verkehre
zwischen unserer Station Mainz einerseits
und Belgischen Stationen andererseits im
Heft Vlll zum Belgisch-Südwestdeutschen
Verbandsgütertarife enthaltenen Taxen
ausser Kraft, ohne durch neue Frachtsätze
ersetzt zu werden. Frankfurt a/M., den
19. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (818)
Zu dem Tarife vom 1. Juni 1880 für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren im Niederländisch-Nord-
deutschen Eisenbahnverbande ist der Nach-
trag 2, enthaltend:
1. Aufnahme des städtischen Central-
viehhofs Berlin,
2. Abänderung des Kilometerzeigers,
mit Geltung vom 1. April d. J. erschienen.
Derselbe kann von allen Verbandsta-
tionen zum Preise von 10 pro Stück
bezogen werden. Braunschweig, den 22. März
1881. Direction der Braunschweigischen
Eisenbahngesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (820)
Preussisch - Thüringischer Verbands-
Güterverkehr. Am 1. April er. tritt Nach-
trag X in Kraft, enthaltend Tarifsätze des
Specialtarifs 1 zwischen Sehneidemühl
(Königl. Ostbahn) und diversen Thüringi-
schen Stationen, Ausnahmetarifsätze für,
Holz des Specialtarifs II zwischen Sta-
tionen der Marien burg-Mlawkaer Bahn und
Halle Th. B., sowie Bestimmungen über
die Abfertigung von Fahrzeugen etc. im
Güterverkehr und Berichtigungen.
Nähere Auskunft ertheilen die Verbands-
Expeditionen, woselbst auch Exemplare
des Nachtrags zum Preise von 0,05 M pro
Stück zu haben sind. Erfurt, den 19. Marz
1881. Namens der Verbands-Verwaltungen:
Die Direction der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft. (819)
Unter der Bezeichnung „Rheinisch-West-
fälischer u. Hannover-Elsass-Lothringisch-
Lnxemburgischer Güterverkehr“ tritt am
1. April er. ein neuer Tarif für den allge-
meinen Güterverkehr zwischen Stationen
EN.
der Rheinischen, Köln-Mindener, Hanno-
verschen Staats-' und Bergiscb-Märkischen
Eisenbahn einerseits und den Eisenbahnen
in Elsass-Lothringen und der Luxembur-
gischen Wilhelmsbahn andererseits in
Kraft.
Durch denselben werden die nachstehend
aufgeführten Tarife resp. Tarifsätze auf-
gehoben und zwar:
1. der provisorische Tarif vom 1. März
1878 für den Rheinisch-Elsass-Lothringi-
schen Verbands-Güterverkehr via Binger-
brück sammt Nachträgen;
2. die Taxen bezüglich des Verkehrs mit
Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Loth-
ringen in den Ausnahmetarifen 3 — 9 des
Rheinischen Eisenbahnverbandes vom 15.
April 1878 und in den Nachträgen zu den-
selben;
3. die Taxen bezüglich des Verkehrs mit
Stationen der Eisenbahnen in Elsass-Loth-
ringeii in dem Ausnahmetarife No. 10 des
Rheinischen Eisenbahnverbandes vom 1.
Juni 1878;
4. der provisorische Tarif vom 1. März
1878 für den Rheinisch-Elsass-Lothringisch-
Luxemburgischen Güterverkehr via Trier
etc. sammt Nachträgen;
5. der Tarif vom 1. Januar 1880 für den
Bergisch - Märkisch - Eisass - Lothringischen
Güterverkehr via Bingerbrück nebst Nach-
trag I;
6. der Tarif vom 1. Januar 1880 für den
Köln-Minden-Elsass-Lothringischen Güter-
verkehr via Bingerbrück nebst Nachtragi;
7. der Tarif vom 1. Januar 1880 für den
Köln - Minden - Bergisch - Märkisch - Eisass-
Lothringischen Güterverkehr via Giessen -
Frankfurt a/M. nebst Nachtrag I;
8. die Taxen für Basel, Station der Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen, im proviso-
rischen Tarife vom 15. Januar 1881 für
den Güterverkehr zwischen Stationen der
Rheinischen, Köln-Mindener und Bergiscb-
Märkischen Bahnen einerseitslund Basel,
Station der Badischen Bahnen und der
Eisenbajinen in Elsass-Lothringen, anderer-
seits ;
344
9. die Roheisen- und Eisenerzfrachtsätze
(mit Ausnahme derjenigen für den Ver-
kehr mit Stationen der Prinz Heinrich-
und der Aachen-Jülicher Bahn) in den
Ausnahmetarifen Tom 1. beziehungsweise
10. August 1879 für den Rheinisch-Köln-
Minden- und Bergisch-Märkisch-Luxem-
burgisch-Lothringischen Verkehr und in
den Nachträgen dazu;
10. die Tarife für die Beförderung -von
Rohproducten
a) für den Rheinisch - Luxemburgisch-
Lothringischen Verkehr via Herbesthal-
Ulflingen resp. Trier- Wasserbillig vom 10.
April 1877;
b) für den Bergisch-Märkisch-Luxembur-
gisch-Lothringischen Verkehr via Bleyberg-
Ulflingen vom 10. April 1877;
c) für den Köln-Minden-Luxemburgisch-
Lothringischen Verkehr via Herbesthal-
Ulflingen resp. via Trier- Wasser billig vom
1. Mai 1877;
11. der West- und Nordwestdeutsche Ver-
bandsgütertarif vom 1. Juli 1877, Heft No.
41, 42, 43, 44, 154, 163, 190 und 202 nebst
sämmtlichen dazu erschienenen Ergän-
zungsblättern, Heft No. 102 und HO nebst
Ergänzungsblättern bezüglich der darin
enthaltenen Frachtsätze für die Station
Hamburg der Köln-Mindener Bahn, sowie
ferner der Ausnahmetarif für Europäisches
Holz des Specialtarifs II nebst Nachträgen
bezüglich des Verkehrs zwischen der Han-
noverschen, Main-Weser, Köln-Mindener,
Bergisch-Märkischen und Magdeburg-Hal-
berstädter Bahn einerseits und den Eisen-
bahnen in Elsass-Lothringen und der
Luxemburgischen Wilhelmsbahn anderer-
seits;
12. der Hanseatisch-Rheinisch-Westdeut-
sche Verbandsgütertarif vom 1. März 1878,
Tariftabellenheft 5 nebst Nachträgen, sowie
Ausnahmetarif für Europäisches Holz des
Specialtarifs 11 bezüglich des Verkehrs zwi-
schen der Köln-Mindener Bahn und den
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen;
13. die Frachtsätze für Station Giessen
im Tarif .für den Güterverkehr zwischen
Lothringischen und Luxemburgischen Sta-
tionen einerseits und Stationen der Main-
Weserbahn andererseits via Coblenz vom
10. August 1879, sowie die Frachtsätze für
Stationen des Eisenbahndirectionsbezirks
Hannover (Main-W eser Linie) in dem Tarif
für den Reichsbahn - Staatsbahn - Verkehr
vom 1. Januar 1881;
14. die Taxen für Station Coblenz in
dem Tarifhefte No. 4 des Südwestdeut-
schen Verbandes vom 1. März 1878 und in
dem Tarif für den Verkehr zwischen Sta-
tionen der Saarbrücker Bahn (Moselbahn-
linie) einerseits und den Stationen der
Elsass-Lothringischen Bahnen und der
Luxemburgischen Wilhelmsbahn anderer-
seits vom 1. Juli 1879;
15. die Frachtsätze für die Stationen
a) Ehrenfeld, M.-Gladbach und Neuss der
Rheinischen Eisenbahn,
b) Bocholt, Düsseldorf, Ruhrort-Rhein
und Wesel der Köln-Mindener Eisenbahn,
c) Barmen, Barmen-Rittershausen, Dort-
mund, Elberfeld, Hagen, Solingen und
Unna der Bergisch-Märkischen Eisenbahn,
in dem Ausnahmetarife vom 20 Decem-
ber 1878 beziehungsweise 1. Januar 1879
für die Beförderung von Steinkohlen etc.
von Stationen der Rheinischen, Westfä-
lischen, Köln-Mindener, Bergisch-Märki-
schen und Dortmund-Gronau-Enscheder
Bahn nach Stationen der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen via Bingerbrück.
Soweit die Frachtsätze des neuen Tarifes
höher sind, als die der vorstehend unter
1 — 15 aufgeführten Tarife, bleiben die letz-
teren noch bis zum 15. Mai 1881 in Gül-
tigkeit. Der unterm 12. December 1879
bei der Beförderung von Brückwitheilen
in Ladungen von 10 000 kg ab Sterkrade
nach Basel eingeführte Ausnahmefracht-
satz ad 2,14 M pro 100 kg bleibt bis auf
Weiteres in Kraft.
Der neue Tarif ist bei den betheiligten
Güterexpeditionen käuflich zu haben. Der-
selbe zerfällt in die nachstehend bezeich-
neten Hefte;
Theil II, enthaltend die besonderen Be-
stimmungen und Tarifvorschriften, sowie
die allgemeinen Kilometer - Tariftabellen.
(Preis 0,30 M)
Heft 1, enthaltend Kilometerentfernun-
gen und Stationstarifsätze für den Bezirk
der Königlichen Eisenbahndirection (links-
rheinisch) zu Köln. (Preis 0,35 J£)
Heft 2, enthaltend Kilometerentfernun-
en und Stationstarifsätze für den Bezirk
er Königlichen Eisenbahndirection(rechts-
rheinisch) zu Köln. (Preis 0,40 M)
Heft 3, enthaltend Kilometerentfernun-
gen und Stationstarifsätze für den Bezirk
der Königlichen Eisenbahndirection zu
Hannover. (Preis 0,25 J£)
Heft 4, enthaltend Kilometerentfernun-
en und Stationstarifsätze für den Bezirk
er Königlichen Eisenbahndirection zu
Elberfeld. (Preis 0,60 JL) Köln, den 22.
März 1881. Namens der betheiligten Ver-
waltungen: Königliche Direction der Köln-
Mindener Eisenbahn. (826)
Rnmänisch-Galizisch-Deutscher Getreide-
Verkehr. Mit dem 1. April d. J. tritt zu
den reglementarischen und den Tarifbe-
stimmungen des Rumänisch - Galizisch-
Deutschen Getreidetarifs (Theil I) der
erste und zu den Tarifheften 1 und 3 der
vierte bezw. fünfte Nachtrag in Kraft.
Exemplare der Nachträge, welche u. a.
Ergänzungen der Specialbestimmungen zu
dem Betriebsreglement , Bestimmungen
über die Anwendung des Tarifes und die
Reexpedition in Czernowitz, die Aufnahme
der Stationen
Cottbus der Berlin-Görlitzer Bahn,
Liegnitz der Niederschiesisch-Märkischen
und der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Bahn,
Königsberg, Kaibahnhof, der Königlichen
Ostbahn,
Niedersedlitz der Sächsischen Staatsba,hn,
Mittelsteine, Neurode, und Wüstegiers-
dorf der Niederschiesisch-Märkischen Bahn,
Annen und Witten der Rheinischen
Bahn,
sowie zum Theil ermässigte Sätze für Sta-
tionen Eger, Reichenberg und Warnsdorf
der Sächsischen Staats- bezw. Südnord-
deutschen Verbindungsbahn enthalten,
sind auf den Verbandstationen käuflich zu
haben. Breslau, den 18. März 1881. König-
liche Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn, Namens der Deutschen Verband-
Verwaltungen. (812)
Schlesisch-Sächsischer Verband. Die im
vorbezeichneten Verbände bestehenden
Tarifsätze der Classe AH für den Verkehr
zwischen Leipzig S. St. einer- und Gottes-
berg und Ruhbank, Stationen der Nieder-
schiesisch-Märkischen Eisenbahn anderer-
seits, werden auf je 1,86 pro 100 kg er-
mässigt. Berlin, den 20. März 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction als geschäfts-
fübrende Verwaltung. (800)
Die im Stettin-Südwestdentschen Ver-
bandtarif vom 1. November 1880 beziehungs-
weise Nachtrag I zu demselben enthaltenen
directen Frachtsätze für den Verkehr mit
Heidelberg und den südlich hiervon ge-
legenen Badischen Stationen treten am
5. Mai c. auf der Route via Cüstrin-Hof
ausser Kraft. Ueber die anderweite Lei-
tung dieses Verkehrs wird besondere
Publikation erfolgen. Breslau, den 21.
März 1881. Directorium der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesell-
schaft Namens der Verbands - Verwal-
tungen. (816)
III. Tarife für andere directe Verkehre. ■
Berlin - Anhaitische Eisenbahn. '
Für Coaks-Transporte von Gleiwitz nach i
dem Berlin-Anhaltischen, dem Potsdamer '
undLehrter Bahnhof in Berlin kommen die
im Tarif für die Befördernng Oberschlesi- ,
scher Steinkohlen nach Berlin-Anhaltischen ' i'
etc. Stationen vom 15. November 1 880 enthal- :
tenen Frachtsätze für Zabrze (Schmieder- 3-
schacht) zur Erhebung. Berlin, den 18. März
1881. Namens der betheiligten Verwaltun- .
gen : Die Direction der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahn-Gesellschaft. (810)
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Mit dem 1. .^ril er. gelangen zwischen .
Berlin und Wunsiedel directe Schnell-
zngsbiUets I. und II. Classe zum Preise
von 37,1 und 28 Mark zur Einführung.
Berlin, den 16. März 1881. Die Direction. (811)
Zum Verbandsgütertarif vom 25. Mai 1878
zwischen Berlin - Anhaitischen Stationen
einerseits und Berlin-Hamburger, Lübeck- , ;
Büchener und Schleswig - Holsteinischen
Stationen andererseits kommt mit dem '.•i
1. April 1881 der Nachtrag 4 zur Einfüh- w:
rung, welcher Erhöhungen und Ermässi-
gungen der Tarifsätze für den Verkehr
mit den Schleswig - Holsteinischen Sta-
tionen enthält. Der Nachtrag ist bei den
betheiligten Expeditionen zu haben. Berlin
und Hamburg, den 23. März 1881. Namens
der Verbandsverwaltungen: Die Direction •
der Berlin - Hamburger Eisenbahngesell- .
Schaft. (822) ,
Für die Beförderung von lebenden TfifS ;
ren in Wagenladungen zwischen Stationen >;
der unter unserer Verwaltung stehenden ,
Bahnen, der Westholsteinischen und dei^
Holsteinschen Marschbahn einerseits und
der Hamburg- Altonaer Verbindungsbahn- i
Station Sternschanze andererseits, gelangt
mit 1. April er. ein provisorischer Tarif
zur Einführung, worüber nähere Auskunft
die betheiligten Expeditionen ertheilen.'
Altona, den 21. März 1881. Namens der be- m
theiligten Verwaltungen; Die Direction der fl
Altona-Kieler Eisenbabngesellscbaft. (802^ w
1. Am 20. d. Mts. tritt für den Transport J
feuerfester Steine in Ladungen von min-
destens 10 000 kg von Stolberg B. M. nach ß
Gelsehkirchen K. M. via Ruhrort ein
directer Frachtsatz von 0,38 ^ pro 100 kg ;
in Kraft. '
2. Unter Bezugnahme auf die Bekannt- ■
machung der Königlichen Direction der
Rheinischen Eisenbahn vom 31. Januar er. :
die Einführung eines peuen Tarifs für die j
Beförderung von Steinkohlen und Cokes
im Rheinisch-Westfälisch-Elsass-Lothrin- .
gisch-Luxemburgischen Verkehr betreffend,
bringen wir hierdurch zur Kenntniss, dass «
der Ausnahmetarif vom 20. December 1878 *
resp 1. Januar 1879 für die Beförderung fl
von Steinkohlen und Cokes etc. von Sta- fl
tionen der Rheinischen , Westfälischen,,®
Köln-Mindener und" Dortmund- Gronau- fl
Enscheder Bahn nach Stationen der Eisen- fl-
bahnen in Elsass-Lothringen via Binger-fl
brück für diejenigen Stationen, für welche®
der neue Kohientarif vom 1. Februar er.®
keine Frachtsätze enthält, bis auf WeiteraSifl
in Gültigkeit bleibt ^
3. Im Verkehre zwischen Station Esch--^
Weiler- Aue der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn einerseits und verschiedenen Stationen
der Köln-Mindener und Rheinischen Eisrnt- ,;-
bahn andererseits kommen am 25. d. Mts.
directe Frachtsätze zur Einführung, welche •
bei den betreffenden Güterexpeditionen zu
erfahren sind. Köln, den 20. März 1881.
Königliche Direction der Köln-Mindener 3-.
Eisenbahn zugleich Namens der betheiligten
Verwaltungen. (801)
Mit dem 1. er. treten für die Beför- -
derung von Leichen, Equipagen und an- ( ■
deren Fahrzeugen, sowie von lebenden i'
345
Thieren im Verkehr zwischen den Ham-
burg-Altonaer V erbindungsbahnstation en
Sternschanze und Schulterblatt einerseits
und der diesseitigen Station Gleschendorf
andererseits, sowie zwischen der Station
Sternschanze einerseits und der Station
Eutin andererseits directe Tarifsätze in
Kraft.
Die bezüglichen Tarifsätze sind bei den
Stationen Gleschendorf und Eutin zu er-
fahren. Eutin, den 1. März 1881. Der
Verwaltungsrath der Eutin - Lübecker
Eisenbahn-Gesellschaft.
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Kaiserin Elisabethbahn. Die dies-
seitige Verlautbarung Tom 17. November
V. J., betreffend die Reexpedition von Ge-
treide- etc. Sendungen von unserem Wie-
ner Rangirbahnhofe, wird vom 1. April
1881 an aufgehoben und wird an deren
Stelle Nachstehendes zur allgemeinen
Kenntniss gebracht.
Für Getreide-, Hülsenfrüchte-, Malz-,
Mehl- und Oelsaatentransporte, welche
von Stationen der a. p. Kaiser Ferdi-
nands Nordbahn, der K. K. priv. Oester-
reichischen Nordwestbahn, der K. K. priv.
Galizischen Karl-Ludwigbahn, der K. K.
Sriv. Lemberg-Czernowitz- Jassy Bahn, der
. K. priv. Erzherzog Albrechtbahn, der
Fürstlich Rumänischen Eisenbahn, der K.
K. priv. Oesterreichischen Staatseisenbahn-
gesellschaft, der K. K. priv. Südbahnge-
sellschaft, der Mohäcs-Fünf kircbner Eisen-
bahn, der Fünf kirchen-Barcser Eisenbahn,
der Königlich Ungarischen Staatsbahnen,
der Alföld-Fiumaner Eisenbahn, der Unga-
rischen Nordostbahn, der K. K. priv. Ka-
schau-Oderberger Bahn und der Ungari-
schen Westbahn, im inländischen Verkehr
per Bahn in unserem Wiener Rangirbahn-
hofe anlangen, und ah da direct per Bahn
nach Bayern, Süddeutschland, Frankreich,
der Schweiz und Vorarlberg weiter beför-
dert werden, wurde seitens der am Trans-
porte betheiligten Bahnverwaltungen die
Begünstigung zugestanden, dass die auf
solche Weise reexpedirten Sendungen die
Taxen der betreffenden, zur Zeit der Re-
expedition des Gutes bestandenen 'directen
Tarife, im Kartirungswege gemessen, so-
fern diese directen Tarife überhaupt über
die Route Wien-Passau, Wien-Simbach oder
Wien-Salzburg Geltung haben. (Hierüber
ist in zweifelhaften Fällen bei der Ver-
sandstation Erkundigung einzuziehen.)
Obige Begünstigung kommt vom 1. April
1881 bis auf Weiteres bei Einhaltung fol-
gender Bestimmungen zur Anwendung,
und zwar:
1. Die Sendungen müssen an das Lager-
magazin der K. K. priv. Kaiserin Elisa-
bethbahn in Wien (Rangirbahnhof) adres-
sirt sein.
2. Sowohl das Ausladen, als auch das
Wiederverladen der Transporte an unse-
rem Wiener Rangirbahnhofe darf nur durch
unsere hierzu bestellten Arbeiter bewerk-
stelligt werden.
3. Dispositionsertheilung über den Wei-
terversandt der Transporte, sowie das
Musterziehen aus denselben kann erst nach
Begleichung sämmtlicher auf der Sendung
haftenden Gebühren und Spesen vorge-
nommen werden.
4. Die Reexpedition muss bei Sendun-
gen, welche über die Linien der K. K.
priv. Oesterreichischen Staatseisenbahnge-
sellschaft oder der K. K. priv, Südbahn-
gesellschaft eingehen, spätestens innerhalb
6 Monaten und bei Sendungen, welche
über die a. p. Kaiser Ferdinands Nord-
bahn eingehen, spätestens innerhalb 30
Tagen, vom Tage des Anlangens an unse-
rem Wiener Rangirbahnhofe gerechnet,
statt finden. Die nicht innerhalb dieser
Termine reexpedirten Sendungen haben
keinen Anspruch auf die Anwendung der
Taxen der directen Tarife.
5. Bei Sendungen, über welche nicht in-
nerhalb zweier Tage nach Anlangen der-
selben in unserem Wiener Rangirb^ahnhofe
Disposition bezüglich des Weitertranspor-
tes ertheilt wird, ist die Angabe eines
Werthes behufs Versicherung gegen Eie-
mentarschäden obligatorisch, und hat der
Dispositionsberechtigte diese Angabe in-
nerhalb zweier Tage nach Zustellung des
Aviso zu machen. Im Unterlassungsfälle
wird seitens der Bahnanstalt das Gut zum
höchsten, für die betreffende Waarengat-
tung jeweilig bestehenden Wiener Markt-
preise versichert.
6. Die Reexpedition unter Anwendung
der directen Frachtsätze von derUrsprungs-
resp. der letzten Kartirungsstation, von
welcher die Sendung nach Wien (Rangir-
bahnhof) abgefertigt wurde, findet auf
Grund von Frachtbriefen statt, in welchen
das Lagermagazin der K. K. priv. Kaiserin
Elisabethbahn als Aufgeber erscheint, je-
doch nur gegen gleichzeitige Beibringung
der Ursprungsfrachtbriefe, der saldirten
Avisi und der den Parteien gleichzeitig
mit den Frachtbriefen eingehändigten, von
denselben entsprechend ausgefüllten
Frachtkartenauszüge. Hierbei wird der
sich ergebende Ausgleich der Frachtdiffe-
renzen von unserer Frachtenaufgabs-Rech-
nungsabtheilung in Wien derart vorge-
nommen, dass die Partei den Unterschied
der Frachtbeträge,, die für das reexpedirte
Gut nach dem durch die Reexpedition
zur Anwendung gelangenden und dem ab
Wien Westbahnhof bestehenden Tarife re-
sultiren, in der Tarifswährung zu erl^en
hat, wogegen die in Oesterreichischer Wah-
rung Noten bezahlte Vorfracht für die im
Reexpedition sverfahren berücksichtigte
Strecke bis Wien Rangirbahnhof der Par-
tei gegen Bestätigung zurückerstattet
wird. — Von der seither bestandenen Aus-
gleichung der Frachtdifferenzen im Rück-
vergütungswege hat es somit sein Ab-
kommen, und erleiden die in verschiede-
nen Tarifen aufgenommenen diesbezüg-
lichen Bestimm,ungen, soweit sie im letz-
teren Sinne lauten, entsprechende Modifi-
cation.
7. Bei der Reexpedition der Sendungen
gelangen nebst den publicirten Bahnge-
DÜhren noch folgende fixe Gebühren zur
Einhebung und zwar:
a) Reexpeditionsgebühr 3 Kr. pro 100 kg.
b) Wird über eine Sendung nicht inner-
halb zweier Tage nach erfolgter Avisirüng
— wobei der Tag der Avisirüng miteinge-
rechnet wird — Disposition ertheilt, so
wird nach Ablauf der zwei lagerzinsfreien
Tage, für je weitere 7 Tage — wobei je
angefangene 7 Tage als voll gerechnet
werden — eine Lagergebühr von 1 Kr.
pro 100 kg berechnet. Diese Begünsti-
gung kann jedoch nur insolange gewährt
werden, als der im Lagermagazine vor-
handene Raum es gestattet, und behält
sich die Unterzeichnete Direction vor,
nöthigenfalls jederzeit — gegen drei Tage
vorher zu publicirende Verlautbarung,
eine Aenderung bezw. Erhöhung der
Lagergebühr eintreten zu lassen.
ci Als Prämie für den versicherten
Werth des Gutes werden 50 Kr. pro Mo-
nat für je fl. 1 000 des declarirten Werthes
erhoben, wobei jeder angefangene Monat
und je angefangene fl. 1000 des declarir-
ten Werthes als voll angenommen werden.
Die Berechnung einer Versicherungsprä-
mie findet jedoch nicht statt, wenn das
Gut innerhalb der sub b) normirten 2
lagerzinsfreien Tage reexpedirt wird.
d) Für das Ueberbringen der Waaren-
muster vom Wiener Rangirbahnhofe nach
dem Wiener Frachten-Abgabs-Bahnhofe
wird ein Botenlohn von 20 Kr. pro Muster
berechnet.
e) Für die vollständige Ausfertigung
eines Frachtbriefes wird eine Schreibge-
bühr von 3 Kr. berechnet.
f) Werden die auf einer Sendung haf-
tenden Vorfrachten und Spesen nicht in-
nerhalb zweier Tage nach erfolgter Avi-
sirung beglichen, so gelangen bis zur Zeit
der Begleichung dieser Beträge 5 pCt. Ver-
zugszinsen pro anno zur Einhebung.
8. Sendungen, welche auf dem Wiener
Rangirbahnhofe mit Frachtbriefen einlan-
gen, auf denen der Reexpeditionsstempel
von einem der Lagerhäuser in Budapest
oder Temesvär ersichtlich ist, können vom
Lagermagazine der Kaiserin Elisabethbahn
am Wiener Rangirbahnhofe nicht neuer-
dings reexpedirt werden.
9. Sendungen, die einer Zollamtshand-
lung unterliegen, sind von der Einlage-
rung am Wiener Rangirbahnhofe ausge-
schlossen.
10. Für Sendungen von Getreide etc.,
welche unter anderer Adresse als der des
Lagermagazins der K. K. priv, Kaiserin
Elisabethbahn in unserem Wiener Rangir-
bahnhofe einlangen , kommen die oben
sub 7 b — f angegebenen Gebühren eben-
falls zur Anwendung, und ausserdem die
im Gebührentarif der Wiener Verbindungs-
bahn vorgesehene Manipulationsgebühr,
welche letztere bei Transporten, die nach
Stationen der Kaiserin Elisabethbahn oder
nach über die Elisabetbbahn hinaus ge-
legenen Bestimmungsorten verfrachtet wer-
den, von 8 Kr. auf 3 Kr. pro 100 kg er-
mässigt wird. Die Reexpedition solcher
Sendungen mit Rückführung auf die von
der ursprünglichen Versandstation beste-
henden directen Sätze kann jedoch nicht
zugestanden werden.
11. Für Sendungen von Getreide etc.,
welche unter der Adresse unseres Lager-
magazins oder einer anderen Firma in
unserem Wiener Rangirbahnhofe eintref-
fen und daselbst bezogen oder nach einem
anderen Wiener Bahnhofe dirigirt werden,
werden die sub 7 b — f verzeichneten Ge-
bühren nebst der im Tarife der Wiener
Verbindungsbahn vorgesehenen Manipula-
tion sgebühr von 8 Kr. pro 100 kg einge-
hoben.
Wien, am 15. März 1881. (809)
2, Bahnverwaltung,
Bekanntmachnng.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses
vom 23. Februar d. J. (Gesetzsammlung
S. 34 folg.) werden mit dem 1. April d. J.
die bisher zu dem Verwaltungsbezirke der
Königlichen Eisenbahn-Direction zu Han-
nover gehörigen Bahnstrecken Emden-
Münster-Hamm-Soest, Dortmund-
Sterkrade, Dortmund-Welver und
Münster-Gr onau-Landesgrenze, so
wie sämmtliche auf der rechten Rheinseite
belegenen Bahnstrecken des Rheinischen
Eisenbahn-Unternehmens mit dem Verwal-
tungsbezirke der Unterzeichneten König-
lichen Direction vereinigt, wogegen die
Bahnstrecken des Köln-Mindener Eisen-
bahn-Unternehmens Hamm-Minden-
Beckum (Ennigerloh)-Beckum, Her-
ford-Detmold, Bremen-Harburg,
Hamburg und Kirchweyhe- Sagehorn
in den Verwaltungsbezirk der Königlichen
Eisenbahn-Direction zu Hannover über-
gehen.
Von demselben Zeitpunkte wird die
Unterzeichnete Direction die Firma y^Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction (rechtsrhei-
nische) zu Köln“ annehmen und für alle
Theile ihres Verwaltungsbezirks an Stelle
der bisherigen Einrichtungen die durch
den Allerhöchsten Erlass vom 24. Novem-
ber 1879 genehmigte Organisation der
Staats-Eisen bahn-Verwaltung (publicirt im
346
Reichs- und Staats- An seiger vom 26. Fe-
bruar 1880) zur Einführung gelangen.
Ausser den bereits bestehenden, bisher
der Königlichen Eisenbahn -Direction zu
Hannover unterstellten Eisenbahn-Be-
triebsämtern zu Münster und Dortmund
werden neue Betriebsämter errichtet zu
Köln, Düsseldorf, Wesel, Essen und Mün-
ster.
Die Bezirke der vorbezeichneten sieben
Eisenbahn-Betriebsämter sind, wie folgt,
abgegrenzt. Es umfasst
1. der Bezirk des Betriebsamts Köln die
Bahnstrecken Deutz-Giessen (ein-
schliesslich der Rheinbrücken), Betz-
dorf-Siegen, Troisdorf-Nieder-
lahnstein und Friedrich - Wil-
helms-Hütte -Siegburg,
2. der Bezirk des ßetriebsamts Düssel-
dorf die Bahnstrecken Deutz-
Düsseldorf-Oberhausen-Emm e-
rich -Landesgrenze und Troisdorf-
Düsseldorf- Speldorf,
3. der Bezirk des Betriebsamts Wesel
die Bahnstrecken Haltern -Wesel-
Venlo, Wesel-Bocholt und Duis-
burg-Rhein e- Quaken brück,
4. der Bezirk des Betriebsamts Essen
dieBahnstreckenDortmund-W anne-
Oberhausen, Dortmund-Sterk-
rade, Dortmund - Merklinde-
Herne, Dortmund - Kray - Hoch-
feld, Wanue-Sterkrade-Ruhrort,
Ruhrort-Oberhausen, Duisburg-
Hochfeld, Altenessen - Essen,
Heissen -Steele-Zeche Alten dorf,
Kray-Gelsenkirchen undLangen-
dreer- Witten-Löttringhausen,
5. der Bezirk des Betriebsamts Dort-
mund die Bahnstrecken Münster-
Hamm-Soest, Dortmund-Hamm,
Dortmund - Welver und Dort-
mund-Hörde -Elberfeld-Düssel-
dorf,
6. der Bezirk des Betriebsamts Münster
(Münster - Emden) die Bahnstrecken
Münster - Emden und Münster-
Gronau - Landesgrenze (letztere
für Rechnung der Münster-Enscheder
Eisenbahn-Gesellschaft),
7. der Bezirk des Betriebsamts Münster
(Wanne - Bremen) die Bahnstrecke
Wanne-Haltern -Bremen
und zwar hinsichtlich der Bahnstrecken
aller Bezirke einschliesslich der zugehöri-
gen Zweig- und Verbindungsbahnen.
Den Eisenbahn-Betriebsämtern, welche
in Angelegenheiten der ihnen übertragenen
Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten
einer öffentlichen Behörde haben, liegt
nach Massgabe der vorerwähnten Organi-
sation die Erledigung aller Geschäfte der
laufenden Bau- und Betriebs-Verwaltung
ob, so weit dieselben nicht der Direction
oder dem Herrn Minister der öffentlichen
Arbeiten Vorbehalten sind. Innerhalb
ihres Geschäftsbezirks vertreten sie in den
zu ihrer Zuständigkeit gehörigen Angele-
genheiten die Verwaltung selbstständig,
so dass sie auch ohne besonderen Auftrag
durch ihre Rechtshandlungen (Verträge,
Processe, Vergleiche etc.) für die Verwal-
tung Rechte erwerben und Verpflichtungen
übernehmen.
Zu den der Direction vorbehaltenen An-
gelegenheiten gehören insbesondere die
generelle und gleichmässige Regelung des
Dienstes für alle Zweige der Verwaltung
innerhalb des gesammten unterstellten
Bahngebiets, die Fahrplan- und Tarif-An-
gelegenheiten^ie Beschaffung der Bahn-,
Betriebs- und Werkstatts-Materialien, sowie
der Betriebsmittel, und die Verwaltung
der Haupt-Werkstätten.
Die Untersuchung und Entscheidung
von Beschwerden und Entschädigungsan-
‘sprüchen, welche den Verkehr mit anderen,
als den im Gebiete des Deutschen Reiches
und der Oesterreichisch-Ungarischen Mon-
archie belegen en Bahnen betreffen, sowie
von allen Beschwerden über unrichtige
Frachtberechnung erfolgt wie bisher, durch '
die Direction. Alle übrigen Beschwerden
und Entschädigungsansprüche aus dem
Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterver-
kehre sind bei demjenigen Betriebsamte
anzubringen, in dessen Bezirk die Ab-
gangs- oder die Bestimmungsstation, be-
ziehungsweise diejenige Station belegen
ist, über deren Verfahren Beschwerde er-
hoben wird oder wo die Veranlassung zur
Beschwerde gegeben worden ist.
Beschwerden über Verfügungen und
Anordnungen der Eisenbahn - Betriebs-
ämter sind an die Königliche Eisenbahn-
Direction (rechtsrheinische) zu Köln zu
richten.
Neben der Verwaltung der oben er-
wähnten Betriebsstrecken geht ferner mit
dem 1. April d. J. auch die Leitung des
Baues der durch die Gesetze vom 9. März
1880 und vom 25. Februar 1881 geneh-
migten Eisenbahnen von Emden über
Norden nach der Olden burgischen
Landesgrenze in der Richtung auf Jever
nebst Abzweigung von Georgs heil
nach Aurich (Ostfriesische Küstenbahn)
und von Altenkirchen nach Hachen-
burg, sowie der der Rheinischen Eisen-
bahn - Gesellschaft concessionirten Eisen-
bahn von Engers nach Montabaur und
bis zum Anschlüsse an die Lahnbahn bei
Limburg nebst Abzweigung nach Alten-
kirchen (Westerwaldbahn) auf die König-
liche Eisenbahn - Direction (rechtsrheini-
sche) über.
Auf Grund der Bestimmungen des Ver-
trages vom 27. August/10. October 1879
(Gesetz-Sammlung 1879 S. 663 folg.), be-
treffend denüebergang des Köln-Mindener
Eisenbahn-Unternehmens .auf den Staat,
wird die Unterzeichnete Direction auch
unter der neuen Firma die Functionen
des Vorstandes der Köln-Mindener Eisen-
bahn-Gesellschaft und zwar auch in Be-
ziehung auf die in den Verwaltungsbezirk
der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Hannover übergehenden Bahnstrecken
des Unternehmens genannter Gesellschaft
wahrnehmen.
Mit dem Uebergange der Verwaltung des
Münster - Enscheder Eisenbah n - Unterneh-
mens von der Königlichen Eisen bahn-Di-
rectyin zu Hannover auf die Königliche
Eisenbahn - Direction (rechtsrheinische)
übernimmt die Letztere ausserdem die
Wahrnehmung der Funktionen des Vor-
standes der Münster-Enscheder Eisenbahn-
Gesellschaft.
Köln, den 15. März 1881.
Königliche Direction der Köln-Mindener
Eisenbahn.
Offermann. (764)
Nachdem durch den Allerhöchsten Erlass
vom 23. Februar d. J. (G.-S. S. 34) be-
stimmt worden, dass mit dem 1. April d. J.
die Königliche Direction der Berlin-Stet-
tiner Eisenbahn zu Stettin aufgelöst und
der Bezirk derselben mit dem Verwaltungs-
bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion zu Berlin vereinigt wird, stellt die
Unterzeichnete Königliche Direction der
Berlin-Stettiner Eisenbahn vom 1. April
er. ihre Functionen ein, und geht die
Verwaltung der ihr unterstellten Bahn-
linien auf die mitunterzeichn ete König-
liche Eisenbahn-Direction zu Berlin, bezw.
auf zwei von derselben ressortirende, mit
dem Sitze in Stettin neu errichtete König-
liche Eisenbahn-Betriebsämter über.
Diese Betriebsämter werden unter der
Firma :
1. Königliches Eisenbahn - Betriebsamt
(Berlin-Stettin),
2. Königliches Eisenbahn - Betriebsamt 3
(Stettin- Stralsund) — M\
das erstere bezüglich der Strecken
Berlin - Stettin, Eberswalde -Freien-
walde, 'Angermünde-Frankfurt a/0., 'S!
Angermünde -Schwedt, Stettin-Star- 's
gard;
das andere bezüglich der Strecken ;1
Stettin-Pasewalk-Landesgrenze, An- |
germünde- Stralsund, Ducherow-Swi- -i
nemünde, Züssow-Wolgast — ;
die Verwaltung und den Betrieb innerhalb 1
der ihnen nach Massgabe der unter dem ^
24. November 1879 Allerhöchst genehmigten ,
Organisation der Staats - Eisenbahn -Ver- !
waltung zustehenden Befugnisse über- )
nehmen. (808) j
Berlin und Stettin, im März 1881. j
Königliche Eisenbahn-Direction zu Berlin. 1
Königliche Direction
der Berlin-Stettiner Eisenbahn. )
3. Verkehrs -Störungen etc. (
Köln-Mindener Eisenbahn. Nachdem die “1
Strecke Oldenburg-Bremen, auf welcher )
wegen Hochwassers der Betrieb unter-
brochen war, dem Verkehre wieder über-
geben worden ist, werden wir in Abände- <
rung unserer Bekanntmachung vom 17. d, M. )
von jetzt an einen Theil derjenigen Sen-
dungen, welche tarifmässig über die noch
unterbrochene Strecke Kirchweyhe-Heme-
lingen resp. Kirchweyhe-Sagehorn zu lei- .
ten sind, über die Route via Quaken-
brück - Oldenburg - Bremen befördern.
Nähere Auskunft ertheilen die Güter-
expeditionen.
Eine Frachterhöhung tritt für die über
diese Hülfsroute zur Beförderung gelan-
genden Sendungen ebensowenig ein, wie i
bei Benutzung der Hülfsroute via Minden ,
vorausgesetzt, dass die Frachtbriefe nicht
eine den getroffenen Dispositionen ent-
gegenstebende Route vorschreiben. Zur
Vermeidung von Frachtvertheuerungen
wird daher empfohlen auf den Fracht-
briefen keine bestimmte Route vorzu-
sebreiben. Köln, den 21. März 1881. Kö-
nigliche Direction. (814)
Ungarische Nordostbalin. Die zwischen
Nagy Käroly und Szathmär bestandene
Verkehrsstörung wurde am 18. d. Mts.
gänzliob behoben. Budapest, am 19. März
1881. Für die General-Direction der Gen.-
Insp. des Verk. und comm. Betriebes. 1
4. General-Versammlungen.
K. K. pr. Oesterreichische Nordwestbalin.
Die uuterzeichnete Verwaltung beehrt sich,
die Herren Actionäre zur Xlll. (ordent-
lichen) Gen eral-Ver Sammlung einzuladen,
welche am 14. Mai 1881 um 10 Uhr Vor-
mittags auf dem Nordwestbahnhofe in
Wien, Ankunftsseite (Saal für Erwartende)
stattfindet. ^ ,1
Gegenstände der Verhandlung sind: |
1. Geschäftsbericht für das Jahr 1880;
2. Bericht des in der vorjährigen General- |
Versammlung zur Prüfung der Rechnungen (
für das Jahr 1880 gewählten Revisions-
Ausschusses;
3. Bericht und Anträge des Ver waltungs-
rathes, betreffend die Verwendung des ■
Reingewinnes und Einlösung der am '
1. Juli d. J. fälligen Actien-Coupons;
4. Wahl von Verwaltun gsraths-Mitgliedern ; <
5. Wahl des Revisions-Ausschusses zur |
Prüfung der Rechnungen für das Jahr
1881 (nach § 46 der Statuten).
Jene Herren Actionäre, welche der
Generalversammlung beizuwohnen beab- ‘
sichtigen, wollen dem § 37 der Statuten
gemäss, dieActien längstens bis 14. April
Mittags 12 Uhr in Wien bei der gesell-
schaftlichen Liquidatur (Administrations;
gebäude am Nordwestbahnhofe) oder bei
der K. K. priv. allgem. Oesterr. Boden-
credit- Anstalt, — in Berlin bei der Deut-
347
sehen Bank, — in Frankfurt a/M. beim
Frankfurter Bankverein, — in Hamburg
bei den Herren L. Behrens & Söhne de-
Soniren und unter Einem die auf ihre
[amen lautenden Legitimationskarten in
Empfang nehmen.
Gleichzeitig mit den Actien sind die von
den Herren Deponenten eigenhändig zu
unterzeichnenden Consignationen über die
deponirten Actien in doppelter Ausferti-
gung einzubringen, deren eine mit derEr-
lagsbestätigung versehen, sogleich zurück-
gestellt wird.
Laut § 34 der Statuten haben die Be-
sitzer von Stamm-Actien und jene von
Actien Lit. B in der General- Versammlung
gleiches Stimmrecht. Je zehn Actien
geben das Recht auf Eine Stimme.
Abwesende können sich mittelst Voll-
macht durch stimmfähige Actionäre ver-
treten lassen und haben in einem solchen
Falle die auf der Rückseite der Legitima-
tionskarte beigesetzte Vollmacht auszu-
füllen und eigenhändig zu unterfertigen.
Nach der General-Versammlung können
die deponirten Actien ! gegen Rückgabe
der Erfagsbestätigungen wieder erhoben
werden.
Consignations - Blanquette werden von
der gesellschaftlichen Liquidatur und den
bezeichneten Depötstellen unentgeltlich
verabfolgt. Wien, am 18. März 1881. Der
Verwaltungsratb. _ (799)
K. K. priv. Kaiser Franz - Josef bahn.
Einladung zur XIV. ordentlichen
Generalversammlung. Nach Vorschrift
des § 25 der gesellschaftlichen Statuten
werden die stimmberechtigten Actionäre
der K. K. priv. Kaiser Franz-Josef bahn zu
Ider vierzehnten ordentlichen Generalver-
'' Sammlung eingeladen, welche Donners-
tag, den 5. Mai 1881 um 10 Uhr Vor-
mittags in Wien am Kaiser Franz-Josef-
bahnhofe im IX. Bezirke, Rossau, Althan-
platz No. 3 abgehalten wird.
Gegenstände der Verhandlung:
1. Geschäftsbericht pro 1880;
2. Bericht des Revisionsausschusses über
die Prüfung der Rechnungen pro 1880;
3. Neuwahl für drei Mitglieder des Ver-
waltungsrathes mit fünfjähriger Func-
tionsdauer {§ 35 der Statuten);
4. Wahl des Revisionsausschusses zur Prü-
fung der Rechnuneen pro 1881;
5. Bestimmung des Werthes der Anwe-
senheitsmarken für die Mitglieder des
- Verwaltungsrathes (§ 45 der Statuten);
Jene Herren Actionäre, welche bei die-
ser Versammlung zu erscheinen beabsichr
tigen, werden ersucht, in Gemässheit des
§ 23 der Statuten die im § 21 daselbst
festgesetzte Anzahl von wenigstens 40 Stück
Actien bis längstens 21. April 1881 entwe-
der in Wien bei der gesellschaftlichen
flaupteassa (am Bahnhofe im IX. Bezirke,
Altbanplatz No. 3), oder in Prag bei der
Stationscassa am Kaiser Franz-Josefbahn-
hofe, oder in Frankfurt a/M. bei der
Deutschen Vereinsbank, oder endlich in
Berlin bei der Direction der Discontoge-
sellschaft zu erlegen und unter Einem die
auf ihre Namen lautenden Legitimations-
karten in Empfang zu nehmen.
Bei solchen Deponirungen sind nebst
den Actien bei der gesellschaftlichenHaupt-
cassa in Wien zwei, bei der Stationscassa
in Prag und bei den genannten Bankin-
stituten im Auslande jedoch drei arith-
metisch geordnete und von den Herren
Deponenten eigenhändig unterfertigte Con-
signationen einzubringen, deren Eine, mit
der Erlagsbestätigung versehen, sogleich
rückgestellt wird.
Die deponirten Actien können sofort
nach abgehaltener Generalversammlung
gegen Abgabe der Empfangsbestätigungen
wieder bAoben werden.
Laut der bezüglichen statutarischen Be-
stimmungen geben je 40 Actien das Recht
auf Eine Stimme; es darf aber ein Actio-
när nicht mehr als zwanzig Stimmen im
eigenen und Vollmachtsnamen in sich ver-
einigen.
Abwesende können sich mittelst Voll-
macht durch stimmfähige Actionäre ver-
treten lassen, in welchem Falle sie die
auf der Rückseite ihrer Legitimationskarte
beigesetzte Vollmacht eigenhändig zu un-
terzeichnen und längstens bis 4. Mai 1881
bei der gesellschaftlichen Haupteassa in
Wien vorzuweisen haben.
In Gemässheit des § 28 der Statuten
werden der zum Vortrage kommende Ge-
schäftsbericht, sowie der sub 2 der Tages-
ordnung erwähnte Bericht des Revisions-
ausschusses acht Tage vor der General-
versammlung im Bureau der Gesellschaft
aufgelegt und jedem der Herren Actionäre,
welcher sein Stimmrecht nachgewiesen
hat, ein Druckexemplar davon auf Verlan-
gen erfolgt werden. Wien, am 23. März
1881. Der Verwaltungsrath. (Nachdruck
wird nicht honorirt.) ' (825)
K. K. priv. Aussig - Teplitzer Eisenbahn-
bahn - Gesellschaft. Wiederholte Ein-
ladung für die 23. ordentliche Gene-
ralversammlung. Nachdem für die auf
den 11. April d. J. ausgeschriebene 23. or-
dentliche Generalversammlung die nach
Massgabe des § 40 alinea 2 der Statuten
zur Beschlussfähigkeit erforderliche An-
zahl Actien nicht deponirt worden ist,
wird diese Generalversammlung in Ge-
mässheit des § 41 der Gesellschaftsstatuten
zur Verhandlung und Beschlussfassung
über die in der ersten Einladung vom
8. März d. J. auf die Tagesordnung ge-
setzten Gegenstände neuerlich auf den
11. April 1881, Mittags 12 Uhr
einberufen und findet an diesem Tage in
Teplitz im Sitzungssaale der Gesellschaft
(Bahnhofsgebäude) statt.
Tagesordnung.
1. Vorlage der Bilanz und Vortrag des
Geschäftsberichtes für das Jahr 1880, so-
wie des vom Revisionsausschusse über
den Befund der gesellschaftlichen Rech-
nungen für das Jahr 1880 eingebrachten
Berichtes.
2. Antrag auf Verwendung des im Jahre
1880 erzielten Reingewinnes.
3. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der gesellschaftlichen Rechnungen
für das Jahr 1881.
4. Antrag auf Aenderung der §§ 20, 23
und 55 der Gesellschaftsstatuten.
Die P. T. Herren Actionäre, welche an
dieser Generalversammlung Theil zu neh-
men wünschen, werden hiermit eingeladen,
nach Massgabe der §§ 35, 37, 38 und 41
der Gesellschaftsstatuten die Actien sammt
Couponbogen oder nach Zulass des § 51
der Statuten die Genussscheine (wovon
zwei Stück einer Actie gleichgestellt sind)
in Wien: bei den Herren Johann Liebieg
& Comp.,
„ Prag bei Herrn Moritz Zdekauer,
„ Dresden bei der Dresdner Bank oder
bei der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Credit-Anstalt,
, Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Credit-Anstalt,
„ Berlin bei der Direction der Disconto-
Gesellschaft und bei Herrn S. Bleich-
röder,
„ Frankfurt a/M. bei den Herren M. A.
von Rothschild & Söhne,
„ Teplitz bei der Haupt- Cassa der Ge-
sellschaft,
u. z. spätestens bis 2. April 1. J. mittelst
dreifacher Consignation (wovon ein Pare
mit der Empfangsbestätigung über die
deponirten Actien versehen, dem Depo-
nenten rückgestellt wird), zu überreichen.
Nach der General-Versammlung werden
die Actien gegen Rückstellung dieser Con-
signation wieder ausgefolgt.
Die P. T. Herren Actionäre werden schliess-
lich auf den Wortlaut des § 41*) der Sta-
tuten aufmerksam gemacht, nach welchem
die hiermit einberufene General-Versamm-
lung ohne Rücksicht auf die Anzahl der
bei derselben vertretenen Actien über die
auf die Tagesordnung gesetzten Verhand-
lungs-Gegenstände gütige Beschlüsse zu
fassen berechtigt ist. Teplitz, den 22. März
1881. Der Verwaltungsrath.
*) § 41 lautet:
Kommt eine beschlussfähige General-
Versammlung nicht zu Stande, so ist
eine neuerliche Versammlung unter Be-
zugnahme auf die Bestimmungen dieses
Paragraphen, jedoch unter Festsetzung
einer nur 14 tägigen Frist einzuberufen,
in welcher ohne Rücksicht auf die Zahl
der vertretenen Actien, jedoch nur über
solche Gegenstände Beschlüsse gefasst
werden können, welche bereits zur Tages-
ordnung der ersten General- Versammlung
gehörten.
Die, § 40 am Schluss getroffene Bestim-
mung über das Erforderniss der Zwei-
drittelmajorität gilt auch für diese zweite
General-Versammlung.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (80.3)
5. Ansloosungen.
ßerliii'Anhaltische Eisenbahn. Am l4.d.M.
hat die Verloosung unserer 4)4 pCt. Priori-
täts-Obligationen stattgefunden.
Es sind folgende Nummern gezogen
worden :
I. der 4)4 pCt. Prioritäts-Obligationen
I. und II. Emission
340 Stück ä 100 Thlr. = 300 JL
23 100 213 50 90 303 407 93 902 19 38
1157 225 75 415 33 549 626 40 701 16 864
905 28 2047 107 44 82 92 243 46 599 624 27
776 802 36 3032 130 209 28 62 391 96 418
51 517 67 633 713 24 50 63 86 929 53 4112
45 221 29 384 541 674 87 740 89 892 940
5006 33 60 357 94 95 96 474 515 52 64 68
609 58 791 971 6012 58 597 650 718 31 901
30 7075 114 68 237 65 88 310 12 18 683 8.36
945 47 8261 359 69 437 64 95 503 73 602 76
764 846 909 29 9126 71 218 71 330 79 82
428 40 54 636 40 710 936 10146 92 304 519
691 98 877 905 95 11086 253 384 407 13 639
794 885 987 12214 37 44 611 836 13036 43
299 405 514 36 42 67 609 50 917 14062 249
338 443 526 82 712 74 94 936 40 76 15056
87 130 465 590 787 984 16053 54 74 107 51
93 214 382 89 616 915 60 62 17047 74 107
21 45 239 67 82 334 437 90 534 52 739 51
876 77 91 921 18155 88 222 68 92 309 65 69
74 417 52 98 500 77 687 726 925 19024 28
59 332 453 507 684 86 786 831 45 901 92
20021 22 42 90 360 94 515 90 614 49 851
910 21058 110 211 387 405 43 52 57 519 61
89 622 50 84 754 863 928 22058 87 382 426
55 688 726 51 90 829 89 902 73 23093 239
89 473 92 522 31 74 692 784 859 60 77 87
90 24004 409 33 612 894 902 25041 285 359
432 47 586 717 40 46 952 26001 48 120 78
90 374 91 657 746 64 954 27015 133 92 252
86 378 466 498.
68 Stück ä 500 Thlr. — \ M
11 109 17 85 425 57 61 509 26 623 60 807
96 988 1043 126 286 336 67 460 549 75 98
656 63 931 34 2032 106 8 261 375 419 56
587 802 17 965 3107 92 256 72 391 452 548
69 660 90 708 880 4051 54 142 75 77 212 41
376 442 623 781 906 67 5214 303 11 63 465.
II. 4% pCt. Prioritäts-Obligationen Litt. B.
68 Stück ä 100 Thlr. = 300 Jl
1517 47 603 36 44 54 796 993 2036 161
244 453 581 909 3081 91 188 497 673 701
4052 54 67 116 208 84 329 56 591 656 65
710 92 870 960 83 5002 168 76 322 28 91
487 517 675 771 926 6110 298 332 44 419
27 7262 707 41 878 8012 84 173 213 316 17
468 554 645 85 756.
348
14 Stück k 500 Thlr. = 1600 Ji
100 21 355 462 70 871 1148 208 10 16 75
94 315 75.
III. 4% pCt. Prioritäts-Obligationen Littr. C.
157 Stück ä 500
441 73 655 729 823 77 1250 591 993 2034
204 767 3474 508 690 861 4520 648 764 810
900 5062 119 553 866 76 6040 329 402 73
508 798 867 972 79 7066 456 679 891 8069
75 477 519 38 628 72 711 935 9103 242 85
622 711 10067 119 541 11633 728 865 982
12163 334 95 417 92 93 582 752 80 867 74
94 902 13055 469 564 675 14025 44 119 207
25 619 771 74 896 15373 564 16487 521 59
685 719 17040 90 220 413 57 570 932 18096
130 56 60 84 856 997 19183 262 451 560 768
20025 520 675 890 922 40 21111 92 22047 60
348 564 603 23146 240 66 84 306 33 440 518
27 861 84 25126 30 516 26180 218 623 820
27340 64 549 28114 263 543 791 29005 47 99
261 543 66 913.
38 Stück k 1000 M
30191 285 410 858 946 31029 62 445 882
32187 243 383 690 739 880 33029 185 486
654 845 958 34215 893 35262 385 610 815 29
94 36081 99 556 84 936 51 37372 74 487.
8 Stück k 5 000 Jl.
37564 79 843 90 38068 360 663 928.
Die Verzinsung dieser Prioritäts-Obliga-
tionen hört mit dem 30. Juni d. Jrs. auf,
weshalb deren Inhaber ersucht werden,
solche Yom 1. Juli d. Jrs. ab bei unserer
Hauptcasse hierselbst, — am Askanischen
Platz No. 5 — nebst den vom 1. Juli er.
ab laufenden Zins-Coupons gegen Empfang-
nahme des Nennwerthes der Actien und
Obligationen einzuliefern.
Der Betrag der etwa fehlenden Zins-
Coupons wird bei der Einlösung in Abzug
gebracht. In Betreff derjenigen Obliga-
tionen, welche auch bis zum 1. Decem-
ber er. nicht zur Einlösung gelangen, tritt
gerichtliches Depositions- Verfahren ein.
Aus früheren Verloosungen sind bis jetzt
folgende Prioritäts- Actien und Obligationen
noch nicht zur Einlösung gelangt.
I. 4pCt. Prioritäts-Actien.
ä 500 Thlr. — 1600 M
71.
ä 100 Thlr. = 300 M
1651 3560 711 846 5996 6442 523 7246
8066 68 85 380.
II. 4% pCt. Prioritäts-Obligationen
I. und II. Emission.
k 500 Thlr. = 1600
231 498 925 1025 447 538 603 13 90 870
2617 862 3271 863 4633 5409.
k 100 Thlr. - 300 M
22 800 1045 57 548 828 75 996 2040 340
797 3084 573 880 904 96 4496 631 776 5363
84 6254 543 976 7400 783 939 8311 646 72
9143 44 288 553 10158 281 888 11264 695
765 874 12389 423 555 612 929 13.302 543
813 14209 852 15025 254 569 622 709 16082
153 58 320 744 861 17048 669 18061 607 872
19081 261 318 660 803 20054 21158 22291
604 23914 25134 37 305 419 642 730 890 997
26769 27191.
III. 4% pCt. Prioritäts-Obligationen Litt. B.
ä 500 Thlr. = 1 600 M
1038 1167.
k 100 Thlr. = 300 M
2908 3328 687 4387 716 5357 989 97 6519
931 71 7085 108 415 811 8112.
IV. 4% pCt. Prioritäts-Obligationen Litt. C.
k 500 M
82 443 2260 532 3392 496 7286 10908 llOlO
12303 14065 16301 624 17028 325 592 20428
23816 24525 25664 963 26356 838 28474 29963.
k 1000 M
30436 31444 32125 33790 36610 37181.
k 6 000 M
37811 38103 38257.
Alle übrigen bisher verloosten und ein-
gelösten Actien und Obligationen nebst
den dazu gehörigen Coupons sind vor-
schriftsmässig vernichtet worden. Berlin,
den 14. März 1881. Die Direction. (807)
6. Auszahlungen.
Lübeck-Büchener Eisenbahn-Gesellschaft.
In Gemässheit des § 20 des Statuts bringt
der Ausschuss hierdurch zur öffentlichen
Kunde, dass die für das Betriebsjahr 1880
zu zahlende Dividende auf 34 Mark pro
Actie festgesetzt worden ist. Lübeck, den
24. März 1881. Der Ausschuss der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft.
Die von dem Ausschüsse der Lübeck-
Büchener Eisenbahn-Gesellschaft für das
Betriebsjahr 1880 auf 34 Mark pro Actie
festgestellte Dividende ist gegen Einliefe-
rung der betreffenden Dividendenscheine
bei der Hauptcasse der Gesellschaft auf
dem Bahnhofe zu Lübeck, bei der Nord-
deutschen Bank in Hamburg, sowie bei
der Billetexpedition auf dem Bahnhofe zu
Oldesloe an den Wochentagen vom 1. April
d. J. ab Vormittags von 10 bis 12 Uhr in
Empfang zu nehmen. Lübeck, den 24.
März 1881. Die Direction. (824)
7. SubmissioneUi
Oesterreichische Nordwestbahn. Die
Lieferung von 9 Stück Eilzugslocomotiven
mit separaten Tendern und 11 Stück
3achsigen Tenderlocomotiven für den
Rangirdienst, erstere mit Vaeuumbremse,
System Hardy, letztere mit Dampfbremse
ausgerüstet, soll vergeben werden. — Zeich-
nungen und Bedingnisse können im Büreau
unserer Maschinendirection eingesehen
werden.
Offerten, gestellt für die Maschinen und
Tender, mit Angabe des kürzesten Liefer-
termines, sind bis 10. April an die Ge-
neraldirection der Oesterreichischen Nord-
westbahn in Wien einzusenden. . Wien, am
21. März 1881. Die Generaldirection. (805)
Pfälzische Eisenbahnen. Die Liefeirung
nachverzeichneter Oberbaumaterialien zur
Unterhaltung bezw. Erneuerung des Ober-
baues der Pfälzischen Bahnen soll im
Wege der Submission vergeben werden,
und zwar:
a) 1 700 000 kg Schienen, 123 mm hoch,
von Stahl,
b) 1 200 Paar Seitenlaschen,
von Eisen,
c) 200000 Stück Schienen-
nägel
d) 100 000 Stück Unterlags-
platten
Lieferzeit vom Mai bis September 1881.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen auf dem technischen Büreau
der unterfertigten Direction zur Einsicht
offen, werden auch auf portofreies An-
fragen unentgeltlich mitgetheilt.
Die Offerten, welche pro Tonne = 1 000 kg
und in Reichsmark gemacht werden wollen,
beliebe man an uns portofrei nnd mit der
Aufschrift „Submission auf Lieferung von
Eisenbahnschienen bezw. Kleineisenzeug“
längstens bis 20. April d. Js. einzu-
reichen. Ludwigshafen a. Rh., den 18. März
1881. Die Direction. v. Jaeger. (804)
Die Lieferung einer Centralstellung für
Weichen und Signale und einer solchen
nur für "Weichen, beide auf Bahnhof
Dresden-Altstadt, soll vergeben werden.
Bedingungen und Zeichnungen können
gegen Erlegung von 4,00 M von der
Unterzeichneten Verwaltung bezogen
werden.
Lieferungsanerbieten sind nebst den
anerkannten Bedingungen bis zum
15. April er. an die gleiche Stelle porto-
frei einzureichen. Chemnitz, den 23. März
1881. Maschinenhauptverwaltung der König-
lich Sächsischen Staatseisenbahnen. (813 J)
Hessische Ludwigseiseubahngesellschaft.
Bahnstrecke Erbach-Eberbach. Die erfor-
derlichen Arbeiten zur Herstellung des
Bahnkörpers, der Kunstbauten, des Unter-
baues und der Chaussirungsarbeiten im
Loose 1 der Abtheilung VIII in der Ge-
markung Eberbach, der Bahn von Erbach
zu Schienen
von 123 mm
Höhe.
nach Eberhach sollen auf dem Submis
sionswege vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten in diesem
3 540 m langen Loose sind veranschlaetj
wie folgt:.
Erd- und Planirarbeiten . 60 149,40
Kunstbauten 25 774,13
Herstellung der Unterbaues 18 108,90
Chaussirungsarbeiten .
37 418,03 ^
iläge, Pläne? I
zusammen 107
Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne?
und Bedingnisshefte sind auf dem Büreau 4
des Sectionsingenieurs zu Eberbach zur '
Einsicht der Uebernahmslustigen aufgelegt
und sind die Submissionen längstens bis^
7. April^ 1. Js., Vormittag^
10 Uhr, verschlossen und frankirt au^
unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten in der Section Eberbach, Loos 1]
der Abtheilung Vlll. Mainz, den 20. März
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrath es ;
Die Specialdirection. (815)
Bergisch- Märkische Eisenbahn. In der
hiesigen Hauptwerkstatt stehen 150 StücK
alte Wagenrädersätze und zwar:
120 Speichen- und 30 Scheibenräder-
sätze,
welche im Wege der öffentlichen Submis-«
sion in 3 Loosen an den Meistbietenden '
verkauft werden sollen.
Offerten mit der Aufschrift: „Ankauf,
alter Rädersätze“ sind bis zum 6. April-i
er., Vormittags 11 Uhr, portofrei und ver-i
siegelt an den Unterzeichneten einzu-
reichen.
Von demselben können auch die Ver.^
kaufsbedingungen gegen Erstattu^ der^
Copialien ad 50 bezogen werden. Witten,
den 22. März 1881. Der Königliche Eisern
bahnmaschinenmeister. Diedrich. (797)
Oberhessische Eisenbahnen. Die hier
lagernden abgängigen Betriebs- und Werk-]
Stättenmaterialien aus dem Jahre 1880
sollen verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst dem
Verzeichniss der zur Veräusserung kom-
menden Materialien können bei unseren
Magazinsverwaltung eingesehen , auch'
durch unsere Kanzlei auf frankirtes Er-
suchen und gegen Einsendung von 20 aJ
bezogen werden; ebenso steht eine Be-
sichtigung der Materialien frei.
Offerten, welchen ein Exemplar der
durch Unterschrift anerkannten Verkaufs-^
bedingungen beizufügen sind, beliebe man
bis zum 11. April d. J., Vormittags
10 Uhr, frankirt an die Unterzeichnete*
Direction einzusenden. Giessen, den
18. März 1881. Grossherzogliche Direc-
tion. (806)
Berlin - Stettiner Eisenbahn. Auctions-
Anzeige. Am 30. März er., Vormittags
von 9 Uhr ab sollen auf dem Bahnhofe
zu Stargard i/P. gegen sofortige Baarzah-
lung an den Meistbietenden öffentlich ver-
kauft werden:
benräder, Schmelzeisen, Gusseisen,
Stahlbrocken, Drehspähne, Siederohre, J
Rothgussspähne, Kupfer, Zink, Maku-
latur u. diverse andere unbrauchbare]
den Gegenstände sind im Termine und ,
vorher auf portofreie Anfragen gegen Er-
stattung der Copialien mit 10 von der
Registratur unseres Central-Büreaus hier-
selbst zu erfahren resp. zu erhalten. Ein
Exemplar derselben liegt in der Redaction
des Deutschen Submissions-Anzeigers,
im Büreau des Berliner Baumarkts und
in der Börsen-Registratur in Berlin
zur unentgeltlichen Einsichtnahme aus.
Stettin, den 10. März 1881. Königliche
Direction. (755 J)
349
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig'ster Jalirg'ang'.
Berlin, den 1. April 1881.
Inhalt: Der neue Centralbahnhof in München. — Verein für Eisenbahnkunde. — Statistik der Italienischen Eisenbahnen für 1879.
— Aus dem Deutschen Reich. — Italien. — Eisenbahnunfälle in Nordamerika in 1880. — Polsterung der Sitze in den Personenwagen
III. Classe auf Eranzösischen Eisenbahnen. — Deutsche Betriebs -Ergebnisse pro Februar 1881. — Offizielle Anzeigen; 1. Tarif-Bekannt-
machungen. 2. Bahnverwaltung. 3. Stations-Benennung. 4. General-Versammlungen. 5. Auszahlungen. 6. Fahrplanänderung. 7. Submis-
sionen. — Privat-Anzeigen.
Der neue Centralbahnhof in München.
Zum Ausbau des Centralbahnhofes München wurde am
28. März er. der Kammer der Abgeordneten durch den Ressort-
minister Herrn Freiherrn von Crailsheim ein Gesetzentwurf vor-
gelegt, welcher (unter Weglassung der üblichen Eingangsformel)
folgenden Wortlaut hat:
Art. 1. Der Bedarf für die Vollendung des Ausbaues des
Centralbahnhofes München wird auf den Maximalbetrag von
2 398 400 M (zwei Millionen dreihundert neunzig acht tausend
vierhundert Mark) festgestellt.
Art. 2. Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt,
diesen Bedarf aus den Beständen des an den Staat überge-
gangenen Baufonds der älteren Linie der vormaligen Ostbahnen
zu decken.
Die Motive zu diesem Gesetzentwürfe enthalten Folgendes :
Wie die Motive zu Art. 1 Ziff. 2 des Gesetzes vom 27. Juli
1874, den Mehrbedarf für einige theils im Baue vollendete, theils
noch in der Ausführung begriffene Staatsbahnen betreffend, ent-
nehmen lassen, bestand zu dieser Zeit die Absicht, die Erweite-
rung des Bahnhofshauptgebäudes in München durch Anbauten
in der Längenrichtung des ßahnhofsareals vorzunehmen. (Es
sollten unter Beibehaltung der alten Einsteighalle die an beiden
Seiten derselben sich hinziehenden Tracte zu Dienst- und Wart-
räumen erweitert und für die beiden Routen Starnberg und
Buchloe eingerichtet werden. An diese Tracte sich anschliessende
Querbauten würden auf der Nordseite der alten Halle die Wart-
räume für die Routen Augsburg und Ingolstadt und auf der
Südseite die Warträume der Routen Braunau und Salzburg, dann
Holzkirchen aufgenommen haben. Unmittelbar von den Quer-
bauten aus würde je eine neue Einsteighalle gegen Westen vor-
geschoben worden sein und auf der nördlichen und südlichen
Seite noch ein Anbau für Restaurationsräumlichkeiten Platz ge-
funden haben. Für die Ausführung dieser Um- und Neubauten
standen aus früheren Crediten 1 000 000 fl. und vermöge der
durch Gesetz vom 27. Juli 1874 festgestellten nachträglichen Do-
tation 750 000 fl., sonach im Ganzen 1 750 000 fl. zur Verfügung.
Inmitten der Vorbereitungen zur Bauinangriffnahme trat
nun die Frage der Erwerbung der Ostbahnen durch den Staat
auf und gab Veranlassung, den Beginn der Bauarbeiten zu ver-
schieben, da sich die Aussicht eröffnete, dass die Schwierigkeiten,
welche der bestehende .Ostbahnhof einer vollkommen rationellen
Neugestaltung des Bahnhofes München entgegenstellte, durch die
Besitzergreifung des Ostbahnareals entfallen würden.
Nach dem Uebergange der Ostbahnen an den Staat ent-
stand von selbst die Aufgabe, das Problem des Bahnhofsumbaues
in München auf Grund der neugeschaffenen Sachlage zu lösen
und bei der Aufstellung eines neuen Projectes nicht nur die
Mitbenützung des für die Breitenausdehnung des Hauptgebäudes
bis dahin hinderlich gewesenen Territoriums des Ostbahnhofes,
sondern auch die Beseitigung der räumlichen Trennung der
Staats- und Ostbahneinsteighallen und Diensträume in Betracht
zu ziehen. Letzterer Umstand musste um so mehr Beachtung
finden, weil einestheils nur durch Zusammenlegung sämmtlicher
in den dermaligen Centralbahnhof München einmündenden Linien
und durch die Abfertigung der Personenzüge in einer gemein-
samen Halle eine zweckentsprechende Grundrisslage des Haupt-
gebäudes und des Spurnetzes möglich war und weil anderntheils
anlässlich der vor Uebernahme der Ostbahnen vorgenommenen
technischen Untersuchungen constatirt worden war, dass die
Ostbahneinsteighalle dahier über kurz oder lang mit einer voll-
ständig neuen Ueberdachung versehen werden müsse.
Nach einer Reihe von graphischen Studieu und rechneri-
schen Versuchen wurde endlich im Sommer 1876 ein Project
definitiv festgesetzt, welches auf folgenden allgemeinen Disposi-
tionen beruht:
Für die in den Centralbahnhof München einmündenden
acht Linien von Simbach, Rosenheim, Holzkirchen, Starnberg,
Buchloe, Augsburg, Ingolstadt und Landshut sind je zwei Geleise,
das eine für die ankommenden, das andere für die abgehenden
Züge, demnach im Ganzen sechzehn Geleise, so neben einander
angeordnet, dass dieselben durch genügend breite Perrons für
die Abfertigung der Züge in gleicher Höhe bequem benützbar
sind und dass deren Ueberdeckung mit einer zusammenhängenden,
die erforderliche üebersicht für den Dienst und für das reisende
Publikum gewährenden Halle ermöglicht ist. Hieraus ergiebt
sich bei einer Länge der Halle von 150 m und einer Breite von
140 m die Construction von vier durch eiserne Pfeiler getrennten
Hallenschiffen mit je vier Geleisen und dazwischenliegenden
breiten über die Halle hinaus verlängerten Zungenperrons, welche
in ihren freiliegenden Theilen für einzelne, durch besonders lange
Züge frequentirte Routen noch besondere Dachungen erhalten
sollen. Um die möglichst rasche, eine Ueberkreuzung der Rei-
senden vermeidende Communication zwischen den Zügen und
den Ausgängen, sowie den Wartsälen zu erreichen, sind diese in
drei Gruppen quer an das Hallenende gelegt und Passagen
zwischen den Wartsälen, dann Ausgänge an den Enden der
Hallenlangseiten geschaffen. Am westlichen Ende der Halle ist
eine unterirdische Verbindung der Perrons vorgesehen, welche,
durch Treppen von jedem Perron aus zugängig, dem ankom-
menden Publikum bei langen Zügen noch zwei weitere Ausgänge
gegen die Bayer- und Salzstrasse bietet und den Bediensteten
einen gefahrlosen Verkehr von einer Seite zur andern ohne Ge-
leiseüberschreitung gestattet. Den drei Wartsaalgruppen ent-
sprechen drei Vestibüls für Abgabe der ßillets und Annahme des
Gepäcks. Das eine Vestibül ist für die südlichen Linien an der
Bayerstrasse, das zweite für die nördlichen Linien an der Salz-
strasse situirt und das dritte wird für die westlichen Linien
durch Aptirung des von der alten Einsteighalle stehen bleibenden
Theiles gebildet. Letzteres erhält seinen Zugang durch die
früheren Restaurationsräume und wird in demselben ein Kiosk
für die Abgabe von Billets errichtet, während die Gepäck-
350
annahme in dem beiderseitigen Anbau der alten Einsteighalle
stattfinden wird. Die Vestibüls sind unter sich und mit den
Wartesälen durch einen breiten Quercorridor in Verbindung ge-
bracht. An den beiden Langseiten der neuen Hallen sind
Bureaux und Unterkunftsräume für die Bediensteten situirt; ein
besonderer Anbau an der Südseite enthält die Wartelocalitäten
für Allerhöchste Herrschaften. Die Localitäten des alten JBaues
sind für Zwecke des Postdienstes bestimmt.
Nach erfolgter Festsetzung des im Vorgehenden kurz skiz-
zirten Projectes wurde die Frage, ob die "vorhandenen Mittel von
1 750 000 fl. oder 3 000 000 Jl zureichend seien, um dasselbe inner-
halb jenes Rahmens ausführen zu können, für welchen diese
Mittel bemessen waren, einer sorgfältigen Prüfung unterzogen.
Das Ergebniss derselben liess keinen Zweifel darüber aufkommen,
dass es thunlich sei, mit dem disponiblen Credite die baulichen
Herstellungen und Einrichtungen insoweit "vollenden zu können,
dass dem Bedürfnisse Ton sechs einmündenden Staatsbahnrouten
genügt und es sich später nur mehr um die Erwirkung einer
Dotation behufs des Anschlusses der in die alte Ostbahnhalle
einmündenden beiden nördlichen Routen handeln würde.
Das Bauprogramm umfasste demgemäss den südlichen
Flügel- und dep südlichen Anbau an die Einstei^alle, drei
Hallenschiffe und die vor denselben angeordneten Hochbauten
und Aptirungen. Die Kostenberechnung entziffert hierfür nach-
stehende Beträge:
1. Südlicher Flügelbau 414 615 Jl
2. Südlicher Anbau an die Einsteighalle . . . 153 000 „
3. Südliche Abtheilung der Einsteighalle . . . 470 610 „
4. Wartsaalbau vor der südlichen Einsteighalle 207 900 „
5. Die zwei mittleren Schiffe der Einsteighalle 743 220 „
6. Wartsaalbau vor den zwei mittleren Schiffen 450 450 „
7. Aptirung der alten Halle als Vestibül ... 92 180 „
8. Heizungseinrichtung 48 000 „
9. Gasbeleuchtungseinrichtung 50 000 „
10. Wasserleitungen . 15 000 „
11. Möblirung und Ausstattung 73 000 „
12. Herstellung der Perrons 80 910 ,
13. Herstellung des Perrontunnels 80 000 „
14. Verschiedenes, Bauführung und Reserve . . 121115 „
Zusammen 3 000000
Im Herbst 1876 wurde zur Bauinangriffnahme geschritten
Im September 1879 konnte die erste südliche Einsteighalle mit
dem zugehörigen Wartsaaltract für die Züge nach Simbach,
Rosenheim und Holzkirchen in Benützung genommen und das
bis dabin für die südlichen Linien bestandene Provisorium abge-
brochen werden. Nachdem im weiteren Verlaufe auch die
Schnellzüge von Augsburg und Buchloe in die neue Halle aus-
hilfsweise ein geführt waren, wurde mit dem Bau des zweiten
Hallenscbiffes begonnen und dasselbe im November 1880 soweit
fertig gestellt, dass neben den Starnberger Zügen auch die Post-
züge von Augsburg und Buchloe im Neubau ein- und auslaufen
konnten. Damit trat das seiner Zeit für die Ingolstädter Route
erbaute Provisorium ausser Benützung.
Dermalen sind die Arbeiten am dritten Hallenschiffe, an
dem mittleren Wartsaaltracte und an dem aus der alten Ein-
steighalle zu aptirenden Vestibüle so weit gediehen, dass diese
Objecte mit der kommenden Sommerfahrordnung dem Betriebe
überlassen werden können.
Hieran wird sich nunmehr die Vollendung des Gesammt-
projectes unmittelbar anzureihen haben, welche sich schon um
deswillen empfiehlt, weil der Bauapparat noch vollständig vor-
handen ist und eine Verzögerung oder Hinausschiebung der Ab-
schlussbauten für den Bau nicht unbedeutende Mehrkosten, für
den Betrieb aber grosse Unzukömmlichkeiten verursachen würde.
Dieses vorausgeschickt, wird zur Begründung des vorlie-
genden Gesetzentwurfes Folgendes ausgeführt:
Zu Art. 1. Die Annahme, dass der gestellten Aufgabe mit
den verfügbaren Mitteln von 3 000 000 Jl genügt werden könne,
gewann in der ersten Zeit des Baues nicht nur an Boden, sondern
es stand vielmehr im Hinblick auf die billigen Einheitspreise, zu
welchen die Eisenconstructionen für die Hallendächer und Giebel-
abschlüsse vergeben worden wären, zu erwarten, dass einige in
dem Kostenanschläge nicht vorgesehene Arbeiten und Einrich-
tungen ohne Creditüberschreitung sich ausführen lassen würden,
wie denn auch unter Anderem der nicht veranschlagte Aufbau
eines Stockwerkes auf den Quercorridor vorgenommen und statt
der Gasbeleuchtung die in der Herstellung namhaft kostspieligere,
für den Betrieb aber sparsamere electrische Beleuchtung der
Hallen, welche sich auch vorzüglich bewährt hat, eingeführt
wurde.
Leider hat sich nun erst in der jüngsten Zeit herausge-
stellt, dass die erwartete Ersparung an den Kosten für die Eisen-
constructionen nicht eintrete, sondern im Gegentheile der Ver-
accordirungsbetrag in Folge der Gewichtsvermehrung um den
Betrag von 256 674 Jl überschritten sei.
So bedauerlich und auffällig diese Erscheinung auch seiu'
mag, so wird sie doch ihre Erklärung und billige Beurtheilungi
finden können, wenn folgende Verhältnisse erwogen werden. ,i
Bei einem generellen Projecte können solch grosse Arbeiten,
wie Hallendächer, nicht im Detail berechnet werden, weil dieses'
bei den zahllosen einzelnen Constructionstheilen oft mehrere;
Monate Zeit erfordert. Es wird daher von der Eisenbahnbau-'
Verwaltung die Construction nur generell pmjectirt und veran-j
schlagt und die Veraccordirung, zwar unter Zugrundelegung des
generell berechneten Gewichtes, jedoch nicht mit definitiver*
Festsetzung der ganzen Summe, sondern nur des Einheitspreises;
für den Centoer, d i. nicht en bloc, sondern nach dem Ausmasse;
und dem wirklichen Gewichte bethätigt. Das liefernde Etablisse- ‘
ment übernimmt dabei die vertragsmässige Verpflichtung, eine]
genaue mathematisch - mechanische Berechnung aller einzelnen
Dimensionen der sämmtlichen Eisentheile herzustellen und der*;
Bauverwaltung zur Gutheissung vorzulegen. Behufs der späteren
Abrechnung werden die einzelnen Theile, sowie sie zum Ver-
sandt kommen, gewogen, grössere, nicht auf die Waage zuj
bringende Stücke aber nach den wirklichen Einzeldimensionen*
bezüglich ihres Gewichtes berechnet. Auf diese Weise wurden
auch die Hallendächer für den Bahnhof München behandelt.
Die generelle Gewichtsberechnung war hier bei der Neuheit und
dem grossartigen Umfange der Aufgabe weit schwieriger, als bei
den häufig vorkommenden Eisenbrücken, für welche viele Er-;
fahrungsresultate zu Gebote stehen. Selbst das liefernde Eta-
blissement bezweifelte nicht die Einhaltung des berechneten
Gewichtes und hoffte sogar anfänglich auf die Möglichkeit einer
Ersparung, während später, nachdem zur Erzielung vollständig
sicherer Stabilität einzelne Verstärkungen von Constructions-
theilen von der Bauverwaltung für angemessen erachtet wurden,
beiderseitig die Meinung vorherrschte, dass der Accordbetrag für
das geschätzte Gesammtgewicht nur eine unbedeutende Ueber-
schreitung erfahren werde. ’
ln Folge des entstandenen und bereits durch Revision liquid
gestellten Mehraufwandes für die Bedachung der 3 Hallenschiffe:
mangeln nunmehr die Mittel zur Bestreitung der Kosten für_
mehrere in das Bauprogramm vom Jahre 1876 fallende, zu dessen'
Erfüllung nothwendige und an sich gebotene Bauvornahmen und
bauliche Einrichtungen im Betrage von 237 658 JL
Der Dotation für den Bahnhof München steht aber noch]
ein weiterer aus derselben im Jahre 1876 vorschussweise bestrit-“
teuer Posten zur Last.
Es ergab sich nämlich das ebenso unaufschieb liehe als un-
abweisbare Bedürfniss einer Erweiterung der Central werk--
Stätte Mün eben und einer Vermehrung der maschinentechni-
seben Einrichtungen derselben, um die Leistungsfähigkeit dieses
staatlichen Etablissements mit den hervorgetretenen Ansprüchen ■'
in Einklang zu bringen. Dieser Zweck vermochte nur durch eine
Verlängerung der Locomotivmontirung, eine bedeutende Ausdeh-
nung der Kesselschmiede und, da sich die bestandene einzige Zu-
fahrt zu dem grossen Bereiche der Centralwerkstätte als unzu-
länglich erwies, durch Anlage eines weiteren Zufahrt- und Ver-
bindungsgeleises erreicht zu werden.
Die Königliche Regierung war um so weniger in der Lage,
das Postulat der Betriebsverwaltung abzulehnen, als dasselbe .
durch die, sowohl vom Standpunkte der Sicherheit als des finan-
ziellen Interesses des Betriebs aus, nothwendige Einhaltung regel-
mässiger Revisionen des Maschinen- und Fahrparkes begründet, i
nebstdem aber durch speciellen Nachweis die Dringlichkeit der
Erweiterungs- und Ergänzungsbauten dargelegt war. |
Da die auf den Bau und die Einrichtung der Centralwerk- '
Stätte München erlaufenen Ausgaben stets auf den Credit für den .
Ausbau des Bahnhofes München verausgabt wurden, so wurde*;
auch die vorschussweise Verrechnung des nachträglichen Auf- '
wandes im Anschläge von 241715 Jl auf diesen Credit veran-
lasst unter dem Vorbehalte, die Begleichung der Ausgabe mit
dem Zeitpunkte in die Wege zu leiten, in welchem feststehen
würde, ob dieselbe nicht aus dem vorhandenen Credite gedeckt
werden könnte, und in welchem ohnehin die Mittel für die Voll- ^
endung des Centralbahnhofes München zu erwirken wären. »
Der wirkliche Aufwand dagegen betrug 241 331,55 Jl rund j
241332 Jl I
In Folge der Erweiterung der Central werkstätte München 3
war es übrigens möglich, an einem Credite, welchen der Ost- fl
bahnverwaltungsrath auf Rechnung des Baufonds der älteren 1
Ostbahnlinien für Ostbahnwerkstätteeinrichtungen im Betrage ff
von 105 792 Jl noch angewiesen hatte, 80 252 Jl unverwendet 1
zu lassen. ^
Was nunmehr die für den gänzlichen Ausbau des Central-»
bahnhofes München noch erforderlichen baulichen Herstellungen t
und Einrichtungen anlangt, so umfassen dieselben: i
1. Jene Anlagen, welche die Einführung der Ingolstädter ,^
und Landshuter Linie in die gemeinsame Halle und den Abschluss f .
derselben gegen die Nordseite bezwecken. Hierher gehört zu- '
nächst das 4. Hallenschiff mit 1 Wartesaaltrakt, ein Gebäude mit -
Abfertigungslocalitäten für Personen und Gepäck, Bureau- und ?
351
Wohnungsräumen und der ebenerdige Trakt an der Langseite der
Halle mit Dienstlocalitäten.
2. Allgemeine Stationseinrichtungen als: Herstellung der
Perrons, Wasser- und Gasleitungen, Beleuchtung mittelst elektri-
schen Lichtes, Canalisirung, Fortsetzung des Tunnels unter der
4. Halle, Herstellung von Perronüberdachungen ausserhalb der
Einsteighalle.
3. Entwässerungs- und Geleiseanlagen behufs Ueberführung
der zur Zeit in der ehemaligen Ostbahnhalle abzufertigenden
Züge in die neue 4. Halle und definitiver Regulirung des Spur-
netzes im Personenbahnhöfe, wobei auf theilweise Zusammen-
legung des Weichen- und Signaldienstes im äussern Rayon des
Bahnhofes Rücksicht genommen ist.
Der auf praktische Erfahrungen gestützte Anschlag des
Aufwandes für obige Zwecke entwickelt sich folgendermassen :
I. Vierte Einsteighalle mit nördlichem Ge-
bäudetrakt 1 234 742 ,/Ä
II. Allgemeine Stationseinrichtungen .... 216 600 „
III. Geleiseanlagen 347 000 »
IV. ßauführung 75 000 „
V, Reserve 46 000 „
Totalsumme 1 919 342 Ji
Einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen die Ge-
leiseanlagen. Die anscheinend hohen Kosten haben aber ihren
Grund darin, dass zum Zwecke der definitiven Gestaltung des
Spurnetzes, welche sich erst durch und nach Einführung der
nördlichen Linien in die gemeinsame Halle bethätigen lässt, nicht
weniger als 9 248 laufende Meter bestehender Geleise abzubrechen
und *10 773 laufende Meter neu zu legen sind, einschliesslich der
vorübergehenden Geleiseführungen für die provisorische Einfüh-
rung der genannten Linie in das 3, Hallenschiff zur Gewinnung
des Bauplatzes für das vierte.
Mit der Vollendung des Gesammtprojectes dürfte der Central-
bahnhof München allen vom bau- und betriebstechnischen Stand-
punkte zu stellenden Anforderungen entsprechen, aber auch dem
Reiseverkehr, insoweit die schwierigen Anlageverhältnisse es
immer zulassen, die grösstmögliche Bequemlichkeit und Sicher-
heit darbieten. Nach vorgehenden Auseinandersetzungen be-
zieht sich die in Art. 1 postulirte Summe auf die Beträge:
1. für die Erfüllung des Bauprogrammes vom
Jahre 1876 237 658
2. für nachträgliche Aufwendungen in der Cen- ,
tralwerkstätte 241 332 „
3. für Vollendung des Centralbahnhofes . . . . 1 919 342 „
zusammen: 2 398 332 ,/^
rund: 2 398 400 Jl
Zu Art. 2. Die für die Vollendung des Ausbaues des Cen-
tralbahnhofes München in Aussicht genommenen baulichen Her-
stellungen und Einrichtungen sind durch den Uebergang der Ost-
bahnen an den Staat und durch die beabsichtigte Zusammen-
legung des Dienstes in diesem Bahnhöfe veranlasst. Ebenso sind
die nachträglichen Aufwendungen für die Centralwerkstätte Mün-
chen in der Hauptsache durch die Erwerbung der Ostbahnen und
■ die nach diesem Vorgänge getroffenen Dispositionen im Betriebs-
und Arbeitspläne der drei Centralwerkstätten hervorgerufen wor-
den. Es möchte deshalb angezeigt erscheinen, zur Deckung der
iV Kosten, welche für den Ausbau des Centralbahnhofes oben in <ier
Summe von 1 919 342 M. ausgewiesen sind und welche ferner im
Betrage von 241 332 M für die Centralwerkstätte dahier anfielen,
den von den vormaligen Ostbahnen an den Staat übergegangenen
sogenannten Baufonds der älteren Ostbahnlinien heranzuziehen
und auf denselben, um für einen verhältnissmässig kleinen Be-
trag nicht den Weg des Anlehens beschreiten zu müssen, auch
den zur Erfüllung des Bauprogrammes vom Jahre 1876 noch er-
forderlichen Bedarf von 237 658 Jl zu übernehmen.
Auf die vom Ostbahnverwaltungsrathe ä conto des Bau-
fonds der älteren Linien erfolgten Anweisungen, welche sich auf
2 407 680 fl. 48^ kr. oder = . 4 127 367,09 Jl
beliefen und auf die finanzgesetzliche Verwendungs-
summe von 1 358 450,00
zusammen 5 485 817,09,/^
sind nach den verbeschiedenen Baurechnungen
aber nur verausgabt worden 3 086 610,87 M.
so dass noch verfügbar sind 2 399 206,22 M
und demgemäss der in Art. l des Gesetzentwurfs festgestellte
Maximalbetrag von 2 398 400,/^ seine vollständige Deckung findet.
Verein für Eisenbahnkunde.
Sitzung vom 8. März 1881.
Vorsitzender: Herr Geh. Oberregierungsrath Streckert.
Schriftführer: Herr Regierungsbaumeister Lantzendörffer.
Herr Generaldirector Weidtman aus Dortmund spricht
über Milderung der Folgen von Eisenbahnunfällen.
Trotz der fortführend allseitig gemachten Anstrengungen,
die Zusammenstösse auf den Eisenbahnen zu verhüten, ist es bis
jetzt nicht gelungen und wird auch unzweifelhaft niemals gelin-
gen, dieselben gänzlich zu vermeiden. Es sei daher zu verwun-
dern, dass bisher so wenige Versuche gemacht worden seien, die
Folgen der Zusammenstösse dadurch zu mildern, dass man die
Gewalt des Stosses, bevor dieselbe den Eisenbahnfahrzeugen und
Passagieren gefährlich werden könnte, unschädlich mache. Der
Ingenieur Schinz habe schon 1845 den Vorschlag gemacht, die
Stossplatten der damals noch gusseisernen Buffer so stark zu
machen, dass sie die gewöhnlichen Rangirstösse aushalten könn-
ten, dahingegen bei gefährlichen, Stössen brächen. Der Vortra-
gende bat selbst vor längeren Jahren gelegentlich eines Zusam-
menstosses, welchen ein Courierzug der Köln-Mindener Bahn er-
litt, der zufällig nur Wagen mit hölzernem Untergestell und guss-
eisernen Buffern enthielt, die Beobachtung gemacht, dass sämmt-
liche Buffer zerstört, die Wagen selbst vollständig intact waren.
Es hatte also die Zerstörung der Buffer die Gewalt des Stosses
unschädlich gemacht. In neuerer Zeit ist dem Werkstättenvor-
steher Heydrich in Fulda nach jahrelangem Studium gelungen,
einen Bulier zu construiren, welcher eine Einrichtung hat, die
die Gewalt des Stosses vernichten soll und dabei den Vortheil
gewährt, dass sie leicht an vorhandenen Buffern anzubringen ist.
Dieselbe besteht darin, dass an Stelle des Widerlagsringes vor
der Bufferfeder ein stahlharter Abscheerungsring mit einer Hülse
aufgeschoben ist, deren mittlerer Theil mit Schraubengewinden
versehen ist, welche bei einem heftigen Zusammenstösse abge-
schoren werden. Wenn auch durch diese Einrichtung die Wir-
kung des Stosses auf das Fahrzeug nicht gänzlich aufgehoben
wird, so wird dieselbe doch erheblich gemildert. Bei Versuchen,
welche Herr Heydrich angestellt bat, trug die Bufferfeder eine
ruhige Last von 2 000 kg, während das Abscheeren der Gewinde
einen Druck von ppt. 15 OÖO kg erforderte. Bei Schlagproben
wurde unter den armirten Buffer ein Kupferring vou 60 mm in-
nerem und 70 mm äusserem Durchmesser und 12 mm Höhe ge-
legt. Dieser Ring blieb, während das Gewinde abgeschoren wurde,
intact. Derselbe Kupferring wurde unter dem nicht armirten
Buffer durch denselben Schlag um 6 mm zusammengedrückt.
Aehnliche Versuche wurden mit Bleiringen von 182 mm innerem
und 200 mm äusserem Durchmesser bei 25 mm Höhe gemacht.
Bei armirtem Buffer wurden dieselben um 2 mm, bei nicht ar-
mirtem um 15 mm zusammengedrückt. Der Vortragende glaubt
empfehlen zu sollen, dass derartige Stossmilderungsvorrichtungen
mindestens an allen Personenwagen angebracht werden.
Der Vortragende spricht sodann über doppelte Draht-
züge.
Den doppelten Drahtzügen wird von den Gegnern der ein-
fachen Drahtzüge nachgerühmt:
1. dass sie keine Compensation bedürfen,
2. dass sie die Flügel stets wieder auf „Halt“ ziehen,
3. dass sie gegen Böswilligkeiten und Fälschungen mehr ge-
sichert sind als die einfachen und
4. dass sie leichter sich bewegen.
Der Vortragende glaubt, dass diese Vorzüge zum Theil nur
in beschränktem Masse zuzugestehen seien, zum Theil sich auch
bei einfachen Drahtzügen erreichen Hessen. Was speciell den
sub 3. erwähnten Vorzug betreffe, so dürften Böswilligkeiten doch
nur auf schlecht bewachten Strecken vorgekommen sein. Bei
Signalen, welche mit Controlapparaten verbunden seien, dürfte
schwer ein Motiv zu einer solchen böswilligen Fälschung zu fin-
den sein und deshalb auch kein Grund vorliegen, dieserhalb be-
sondere Complicationen zu machen. Dass Doppelleitungen leichter
gehen, sei bisher zwar vielfach behauptet worden, aber stets auf
Grund der Vergleichung einer Doppelleitung mit einer an ganz
anderer Stelle und unter ganz anderen Verhältnissen angebrachten
einfachen Leitung.
Der Vortragende hat an derselben Stelle, unter vollständig
gleichen Bedingungen Versuche mit einem einfachen und doppel-
ten Drahtzuge gemacht und gefunden, dass der einfache Drahtzug
weniger Kraft gebraucht als der doppelte. Er glaubt, dass der
Grund der Vorliebe für <lie doppelten Drahtzüge weniger in den
vielfach gerühmten Vorzügen, als darin zu suchen sei, dass die-
selben Modesache geworden seien.
Hierauf erwidert Herr Oberingenieur Frischen: Die dop-
pelten Drahtzüge seien in Deutschland schon vor ca. 8 — 10 Jahren
zur Anwendung gelangt und beruhe die Vorliebe für dieselben
auf den durch genaue Untersuchungen ermittelten Vorzügen. Er
könne auf Grund seiner Erfahrungen constatiren, dass die dop-
pelten Drahtzüge billiger seien als die einfachen und habe nie-
mals das bestätigt gefunden, was der Vorredner behauptet habe.
Einfache Drahtzüge ohne Compensation zeigten keine günstigeren
Resultate.
Herr Commissionsrath Glaser schliesst sich im Allgemeinen
den Ausführungen des Vorredners an. Speciell bemerkt derselbe,
dass er die von Herrn Weidtman aufgestellte Behauptung, dass
einfache Drahtzüge leichter functioniren als doppelte, niemals be-
stätigt gefunden habe. Die Französische Nordbahn habe einen
grossen Theil ihrer Signale und die Orleansbahn fast ihr ganzes
Netz mit zweidrähtigen Transmissionen ausgestattet, [keine dieser
Transmissionen sei mit CompeHsationsmitteln versehen.
352
Herr Oberingenieur Frischen bemerkt hierauf, dass sich
seine Mittheilungen nur auf Deutschland bezogen hätten.
Sodann hält derselbe einen Vortrag über weitere Aus-
bildung der Bahnhofseinfahrts- und Weichensignale.
Die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands be-
stimmt, da wo es für nothwendig erachtet wird die Ablenkung
der Züge vom durchgehenden Geleise durch Signale am optischen
Telegraphen kenntlich zu machen, — dass der Locomotivführer
nur davon in Kenntniss gesetzt wird, dass überhaupt eine Ab-
lenkung stattfindet, aber nicht, dass auch der Ort, wohin die Ab-
lenkung erfolgt, kenntlich gemacht werde. Sei auch dies als
ausreichend anzusehen, so erscheine ihm das Letztere auch wün-
schenswerth und er habe daher Studien gemacht, wie das zu er-
möglichen sei. Der Vortragende erläutert, hierauf das Modell
eines von ihm nach dieser Richtung construirten Einfahrtstele-
graphen, welcher ausser dem das Einfahrtssignal anzeigenden
Arm und der für dieses bestimmten Laterne auch für die ver-
schiedenen Ablenkungen noch verschiedene nach rechts und links
ausschlagende kleinere Arme mit je 2 Laternen trägt, welche
je nach ihrer Stellung rechts oder links vom Maste verschieden
gefärbtes Licht geben. Wenn auch der Vortragende die Schwie-
rigkeit anerkennt, für die Nachtsignale leicht erkennbare Farben
zu erhalten, weil rothes Licht für Fahrtsignale ausgeschlossen
ist, so glaubt er doch durch verschiedene Versuche dahin gelangt
zu sein, dass er ein blaues und grünes Licht geben könne, welche
selbst in dem Falle, dass jedes für sich allein gesehen würde,
leicht zu unterscheiden seien.
Die Signale könnten nun so gegeben werden, dass durch
einen Zug bei Tage sowohl der das Einfahrtssignal gebende
Arm in die richtige Stellung gebracht werde, als auch, je nach-
dem die Ablenkung rechts oder links in ein beliebiges Geleise
erfolgen solle, durch die Stellung der unteren Arme rechts oder
links von dem Maste und durch die Zahl derselben nicht nur
die Richtung, in welcher das zu befahrende Geleise liege, sondern
auch das Geleise genau bezeichnet wird, wohin die Ablenkung
erfolgen solle. Bei Nacht erscheine eine der Richtung der Ab-
lenkung und der Nummer des Geleises, in welches die Ablenkung
erfolgen soll, entsprechende Anzahl unter einander stehender
blau oder grün gefärbter Lichter.
Auch für die halbe und ganze Englische Weiche hat der
Vortragende Signale construirt, welche den für die Fahrt freien
Weg markiren. Diese Signale bestehen in beweglichen Pfeilen,
welche vor einer quadratischen Milchglasscheibe angebracht sind
und so gestellt werden können, dass sie entweder mit einer
oder beiden Diagonalen des Quadrats zusammenfallen oder einen
Winkel bilden, dessen Spitze im Mittelpunkt der Scheibe liegt
und dessen Oeffnung nach rechts oder links zeigt. Die erste
Stellung giebt an, dass die sich kreuzenden Geleise, die zweite,
welches von den beiden krummen Geleisen befahren werden'
kann, wenn man eine ganze, oder ob die sich kreuzenden geraden
Geleise oder die Weiche befahren werden kann, wenn man eine
halbe Englische Weiche vor sich hat.
In der sich an diesen Vortrag knüpfenden Discussion, an
welcher sich hauptsächlich die Herren Geh. Oberregierungsrath
Kinel und Generaldirector Weidtman betheiligen, erkennt der
erstere die Bemühungen des Herrn Frischen auf weitere Ent-
wickelung des Signalwesens an, macht jedoch zugleich darauf
aufmerksam, dass die vorgeschlagenen Signale den Ergänzungen
zur Signalordnung, nach welchen ausschliesslich die Stellung der
Eingangsweiche zum Bahnhofe, nicht die verschiedenen Wege
im Bahnhofe durch die Einfahrtssignale gekennzeichnet würden,
nicht entsprächen. Man sollte jedoch die Signalvorrichtungen so
einfach als möglich construiren und es sei nicht recht einzu-
sehen, warum zwei oder mehrere Signalflügel zum Geben eines
Signalzeichens verwendet werden sollten, wenn zu diesem Zweck
ein Signalflügel genüge.
Herr Weidtman bemerkt, dass er früher viel von den
Locomotivführern verlangt habe, auch geglaubt dass denselben
möglichst genaue Kenntniss von der Stellung der Weichen zu geben
sei. Er sei jedoch später davon zurückgekommen, allerdings
unter der Bedingung, dass die Signale und Weichen unter steter
Controle des Bahnhofsinspectors ständen. Er warnt vor einer
Complication der Signale und hält dieselbe für sehr bedenklich,
da dem Locomotivführer nicht zuzumuthen sei, seine Aufmerk-
samkeit ausser auf die Locomotive auch noch auf complicirte
Signale zu richten. Für denselben sei genügend zu wissen, ob er
einfahren dürfe oder halten müsse.
Herr Frischen erwidert, dass er zwar auch die Einfachheit
der Signale anstrebe, es aber dennoch für wünschenswerth halte,
das Signal so einzurichten, dass es ganz bestimmt den Weg
angiebt, der für die Fahrt frei ist. Bei dem heutigen Stande der
Technik sei es möglich, derartige Signale zu geben und man
müsse sie deshalb nicht von der Hand weisen.
Sodann spricht Herr Betriebsdirector Bessert-Nettelbeck
über Bemerkungen über Betriebssicherheit.
Wenn auch durch die statistischen Erhebungen constatirt
sei, dass die Sicherheit auf den Deutschen Bahnen sehr erheb-
lich zugenommen habe und dass man jetzt in Deutschland weit
sicherer, mindestens aber eben so sicher fahre als in Frankreich
und England, so sei doch die Anzahl der Tödtungen und Ver-
letzungen noch so bedeutend, dass es geboten erscheine, sich
nach Mitteln zur Verhütung von Unglücksfällen umzusehen.
Redner will die vielen Verbesserungen, welche auf technischem
Gebiete erreicht worden sind, ausser Acht lassen und nur seine
Erfahrungen bezüglich einiger Specialien des Betriebsdienstes zur
Sprache bringen. Er rechnet hierher:
1. die Behandlung der kleineren Betriebsstörungen,
2. die Stellung der Maschinisten im Betriebe,
3. die Handhabung der Disciplin.
Ad 1. spricht sich der Redner gegen langathmige schrift-
liche Vernehmungen aus und empfiehlt den Betriebsinspectoren
das persönliche Eindringen in die Ursachen des Unfalles, Recher-
chen an Ort und Stelle.
Ad 2. Was die Stellung der Maschinisten anbelange, so
glaube er dieselben noch verantwortlicher machen zu müssen,
als sie seien. Entschieden falsch sei die Parole: „frei Geleise“,
welcher die „Zeitschrift für Locomotivführer“ das Wort rede. Er
glaube, dass man im Betriebe die hervorragendste Mitwirkung
der Maschinisten für die Betriebssicherheit auch in der Beobach-
tung der Signale nicht entbehren könne.
Ad 3. Bezüglich des dritten Punktes schliesst Redner sich
Herrn M. M. v. WÄer an, welcher das grundsätzliche Misstrauen,
die principielle Controle aller Controlen das Grab der Disciplin
nennt. Er glaubt, dass die Dienstanweisungen sich wesentlich
vereinfachen würden, wenn das ^Können“ beim Untergebenen
und das „Vertrauen“ in die Ausführung des Befohlenen beim
Vorgesetzten zur Grundlage genommen würden. Die Bestrafungen
für klare Diestvergehen müssten hart, hingegen die Beurtheilung
der geringen Unterlassungen bei den kleinen, täglich vorkom-
menden Unfällen und Unregelmässigkeiten mild seien. Nur müsse
man hierin nicht zu weit gehen.
Zu diesem Vortrage bemerkt Herr Kinel, dass die statisti-
schen Erhebungen, welche die Betriebssicherheit in Deutschland
grösser erscheinen dessen als in England, lediglich das Verhält-
niss zwischen beförderten und beschädigten Reisenden feststellen,
dagegen auf die Zahl der beförderten Züge innerhalb einer ge-
wissen Zeit und eines gewissen Bezirkes keine Rücksicht nähmen.
Würden die letzteren Verhältnisse als Grundlage der Vergleisung
angenommen, so würde auch das Endergebniss ein anderes und
für Deutschland weniger günstiges sein. Hinsichtlich des zweiten
Punktes, den Herr Bessert-Nettelbeck zur Sprache gebracht habe,-
glaube er, dass leider die Controle bei uns mangelhaft sei. Die
Untersuchungen bei ünglücksfällen würden schematisch geführt,
auf das Urtheil der Sachverständigen zu wenig gegeben und der
Richter entscheide schliesslich ohne Rückwirkung von Sachver-
ständigungen.
Herr Fabrikbesitzer Rütgers wird durch übliche Abstim-
mung als einheimisches ordentliches Mitglied aufgenommen.
Statistik der Italienischen Eisenbahnen für das
Jahr 1879.
Aus dem offiziellen Geschäftsberichte über Bau und Betrieb
der Italienischen Eisenbahnen im Jahre 1879 entnehmen wir dem
„Mon. d. Str. F.“ die nachstehenden wichtigsten Notizen.
Die Länge der im Betrieb befindlichen Strecken betrug:
Eisenbahnen
Absolute Länge
am 31. December
1879
Mittlere Betriebs-
länge in
1879
Kilometer
Oberitalienische
3 564,585
3 573,948
Römische
1 672, „2
1 666,987
Süd-
1 441,3„
1441,3„
Calabro-Sicilische ...
1 151,653
1 147,940
Sardinische
228,848
228,848
Verschiedene Privat- . . .
281,068
241,761
zusammen
8 340,403
8 300,851
Ab die gemeinschaftlichen
Strecken
1 10.607
—
Bleibt wirkliche Länge des
Italienischen Eisenbahn-
netzes
8 229„»„
—
Locomotiven und Wagen waren am 31. December 1879 vor-
handen und im Bau:
Eisenbahnen
Loco-
motiven
Personen-
wagen
Güter-
wagen
Oberitalienische
776
2 216
14 900
Römische
256
910
3 741
Süd
226
653
3 257
Calabrisch-Sicilische . . .
128
480
1599
Sardinische
16
94
310
Verschiedene Linien . . .
40
191
286
zusammen
1442
1 4544
1 24093
353
Das gesammte ßaucapital beträgt 2 292 486 200 Lire,
hierzu tritt noch das Capital für die Beschaf-
fung der Betriebsmittel (Locomotiven und
Wagen) mit . 226 446 900 „
so dass also das gesammte Anlagecapital der
Italienischen Eisenbahnen sich ergiebt zu . 2 518 933 100 Lire.
Die durchschnittlichen Baukosten pro Kilometer betrugen hier-
nach 280 976 Lire,
hierzu die Kosten der Betriebsmittel pro Kilometer 27 754 „
also durchschnittliches Anlagecapital pro Kilometer
Bahnlänge 308 730 Lire.
Die Einnahmen betrugen:
1879 1878 Differenz
Lire Lire Lire
aus dem Personenverkehr 70025 586,51 69 111 848,88 913 737,63
, „ Eilgutverkehr . 19 096 489,83 18 788 738,44 307 751,.39
„ „ Frachtgutverkehr 72 627 642,63 64 978 241,70 7 649 400,93
, verschiedenen Einnah-
men . . . . . . . 2 922 621,67 1945 396,83 977 224,84
Im Ganzen 146 672 340,64 154 824 225,85 9 848114,79
Die kilometrische Gesammteinnahme betrug im Jahre 1879
19 866,36 Lire gegen 18 936,42 Lire in 1878. Die Einnahme für den
Zugkilometer berechnet sich für 1879 auf 4,97 Lire gegen 4,85 Lire
in 1878.
Die gesammte Betriebs-Aus gaben beliefen sich in 1879 auf
101 088 901,59 Lire gegen 102 193 271,70 Lire in 1878.
Die Ausgabe pro Kilometer Bahnlänge betrug in , 1879 :
12 195,54 Lire gegen 12 499,17 Lire in 1878. Ebenso für den Zug-
kilometer in 1879 3,05 Lire ^egen 3,19 Lire in 1878.
Unfälle ereigneten sich in 1879 : 400 Entgleisungen und
256 Zusammenstösse (gegen resp. 407 und 237 in 1878); getödtet
wurden in 1879 142 und verwundet 658 Personen (gegen resp.
144 und 481 in 1878). Der Tod erfolgte in 29 Fällen in Folge von
Betriebsunfällen (21 Eisenbahn beamte und 8 andere Personen,
darunter kein Reisender); in 66 Fällen war eigene Unvorsichtig-
keit die Todesursache (24 Beamte, 6 Reisende, 36 andere Personen) ;
in 47 Fällen Selbstmord (4 Beamte, 43 andere Personen). Ver-
wundet wurden 439 Personen in Folge von Betriebsereignissen
(402 B^mte, 24 Reisende, 13 sonstige Personen), 211 durch eigene
Unvorsichtigkeit (131 Beamte, 39 Reisende, 41 andere Personen),
8 durch Selbstmordversuch (3 Reisende, 5 andere Personen).
Mit den Zügen für die Indische Post wurden befördert:
Zahl der
Poststücke
Auf der
05
;0 ®
h o
Einsenbahnroute
2
I s
&c.5d
hü
o
H
o "
g.2
Er “
von Bologna nachBrin-
disi . . . .
(1879
52
809
1358
11990
1307
420
13 717
11878
52
543
840
11669
1 136
373
13 178
von Brindisi nach Bo-
1
/1879
51
844
1241
4 426
591
114
5131
S
\1878
53
766
1200
4 352
626
120
5 098
Der Stand der sehr rasch fortschreitenden Entwickelung
der Tramwaybahnen ergiebt sich aus nachstehender Tabelle:
Tramwaybahnen
Tramways
mit 1 mit
Pferde- | Dampf-
Betrieb
!
zu-
sammen
Kilometer
Im Betrieb
Im Bau . . .
Die Concession ist gefordert für . .
113,24
10,00
29,60
809,88
160,50
1 157,15
923,12
170,50
1 186,75
Zusammen
1 152,84
2 127,53
2 280,37
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 28. März. (Politische Wochenschau. Das Secundär-
bahnwesen. Vorschriften für die gegenseitige W agenbenutzung.
Der Eisenbahnbeirath der Königl. Direction zu Berlin. Rumänisch.
Deutsche Eisenbahnconferenz. Neue Schnellzugsverbindung Ber-
lin-Holland. Februareinnahmen. Eisenbahnunfälle im Januar.
Geschäftsbericht der grossen Berliner Pferdebahngesellschaft,)
In voriger Woche hat der Deutsche Reichstag die Etatsbe-
rathung beendigt. Als ein besonders wichtiges parlamentarisches
Ereigniss ist die Entscheidung zu registriren , welche bezüglich
eines staatsrechtlichen Conflictes, der sich in der Budgetcom-
mission erhoben hatte, getroffen worden. Es handelte sich dabei
um die Frage , ob die Kosten , welche durch den Zollanschluss
von Altona entstehen würden, einer Bewilligung des Reichstages
bedürfen oder nicht. Seitens der Regierung wurde die Ansicht
vertreten, dass die Bewiiligung dieser Kosten nicht von einem
Votum des Reichstages abhängig zu machen wäre, die Majorität
der Budgetcommission brachte dagegen eine Resolution ein, wo-
nach „die zur etwaigen Durchführung des Zollanschlusses erfor-
derlichen Kosten, soweit solche nicht von den betheiligten Einzel-,
Staaten zu decken sind, der Genehmi^ng des Reichstages be-
dürfen.“ Diese Resolution wurde vom Reichstag mit 183 gegen
45 Stimmen angenommen. Hervorragenden Antbeil daran hatte
der Abgeordnete Hänel , indem er aus den Acten des Bundes-
raths den Nachweis führte, dass dieser in einer speziellen Ent-
scheidung vom Jahre 1876 Stellung zu der Frage genommen habe
und zwar im Sinne der Resolution. Allem Anschein nach wird
die Reichsregierung den Streit nicht fortsetzen; der Bundesrath
hat einstweilen die vom Reichstag angenommene Resolution den
Ausschüssen zur Berichterstattung überwiesen und wird wohl
auch nichts dagegen haben, wenn die ganze Angelegenheit bald
der Vergessenheit anheimfällt. Die Kosten für den Zollanschluss
von Altona werden seiner Zeit auf den Etat gesetzt werden. —
Die kirchenpolitische Frage ist in der vorigen Woche einen wesent-
lichen Schritt vorwärts geführt worden. Es wurde amtlich be-
stätigt, dass die Verhandlungen der Regierung mit den Dom-
kapiteln zu Paderborn und Osnabrück zur staatlichen Anerken-
nung der Bisthumsverweser geführt haben. Offiziös wird ver-
sichert, dass die Persönlichkeiten der beiden gewählten Bisthums-
verweser nach ihrem ganzen Vorleben die Bürgschaft dafür bieten,
dass sie das bischöfliche Amt in einem versöhnlichen Sinne
führen werden, aber damit wird die Frage nach den Garantien
nur sehr unvollkommen beantwortet, denn von bestimmten Zu-
sicherungen oder bindenden Erklärungen bezüglich der Anzeige-
pflicht ist nicht die Rede. — Die neuen Steuervorlagen, betreffend
die Brau-, Wehr- und Stempelsteuer, welche heute zur Berathung
standen, an welcher sich auch Fürst Bismarck betheiligte, waren
in voriger Woche dem Reichstag zugegangen , auch der Gesetz-
entwurf wegen Bestrafung der Trunkenheit ist eingebracht worden.
— Die Verhandlungen der Deutsch-Oesterreichischen Commissarien
wegen eines Handelsvertrages sind mit grossem Eifer geführt
worden. Ob dieselben jedoch Aussicht auf Erfolg haben , wird
sich erst in einigen Tagen feststellen lassen. Bis jetzt ist man
beiderseits voller Hoffnung, nämlich auf die Nachgiebigkeit des
Partners. Verschiedene Detailfragen haben übrigens die Entsen-
dung weiterer Oesterreichischer Delegirter nothwendig gemacht.
Das Secnndärbahnwesen ist Gegenstand eines Ministerial-
rescripts, welches dadurch, dass dem Secundärbahnbau darin die
Landstrasse unter gewissen Bedingungen zur Benutzung als Bahn-
körper eingeräumt wird, auf diesem Gebiete eine neue Epoche zu
inauguriren geeignet sein könnte. Das Rescript enthält nämlich
die Grundsätze, welche bei Aufstellung und Prüfung von Pro-
jecten für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, für welche
die Mitbenutzung von Chausseen oder andern ähnlichen öffent-
lichen Wegen in Aussicht genommen ist, bezüglich der Beurthei-
lung der allgemeinen Bedingungen für die Zulässigkeit dieser
Mitbenutzung, sowie bezüglich der Bemessung der im Falle der
Mitbenutzung für das Landfuhrwerk freizuhaltenden Wegebreiten
zu beachten sind. Die Mitbenutzung eines öffentlichen Weges
zur Anlage einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung in der
Weise , dass der Bahnkörper von dem für die Benutzung durch
das gewöhnliche Fuhrwerk übrig bleibenden Theile des Weges
durch Einfriedigung, Gräben, Baumreihen oder in sonstiger Weise
nicht vollständig getrennt ist, darf danach, bis hierüber weitere
Erfahrungen vorliegen, in der Regel nur dann zugelassen werden,
wenn die für die Eisenbahnzüge in Aussicht genommene Maximal-
geschwindigkeit 20 km die Stunde nicht übersteigt. Ob und in
welchem Masse eine Beschränkung dieser Maximalgeschwindigkeit
bei dem Durchfahren von Ortschaften oder für einzelne sonstige
besonders frequente Wegestrecken vorzuschreiben ist, muss der
Erwägung und Festsetzung für jeden einzelnen speciellen Fall
überlassen bleiben. Das Eisenbahngeleise ist in der Regel der-
artig anzuordnen, dass der für den Verkehr des Landfuhrwerks
verbleibende Wegetheil auf einer Seite der Eisenbahn liegt. Bei
der Bemessung der Breite dieses Wegetheils wird es nur in Aus-
nahmefällen erforderlich sein, auf eine solche Breite der Fahr-
strasse Bedacht zu nehmen , dass der Eisenbahnzug und zwei
Landfuhrwerke gleichzeitig auf derselben Strecke an einander
vorbeifahren können. Es wird daher genügen , dass eine Breite
von vier Metern für den Verkehr des Landfuhrwerks völlig frei
bleibt. Ist aber der von dem Bahngeleis in Anspruch genommene
Raum für Landfuhrwerk nicht benutzbar, so würden ungefähr 6
Meter erforderlich sein. Bei Führung einer Bahn durch Ort-
schaften erscheint es zweckmässig, das Geleise, wenn irgend thun-
lich, in der Mitte der Strasse zu legen. Sofern, was in der Regel
der Fall sein wird, der Raum zwischen und neben den Schienen
so beschaffen ist, dass er für Landfuhrwerk benutzbar bleibt,
sind die Breiten in der Weise zu bemessen, dass auf jeder Seite
eines das Geleise passirenden Zuges Platz für mindestens einen
Wagen von grösster vorkommender Ladebreite vorhanden ist.
Die ganze Breite der Strasse würde danach ca. 11,2 m be-
tragen müssen. Ist diese Breite nicht vorhanden , so ist das Ge-
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leise auf einer Seite der Strasse anzuordnen. Die dann erforder-
liche Minimalbreite der Strasse Ton ca. 7,7 m wird aber in
der Regel nur für einzelne kurze Strecken, welche durch vor-
spriugende Gebäude, Zäune u. s. w. besonders eingeschränkt sind,
als zulässig zu erachten sein.
Die „Vorschriften für die gegenseitige Wagenbenutzung der
Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen“,
welche am 1. April an Stelle der „Vorläufigen Bestimmungen“
vom 7. April v. J. in Geltung treten, hat der Herr Arbeitsminister
den Königlichen Eisenbahndirectionen zugehen lassen. Im All-
gemeinen ist den Verwaltungen die Möglichkeit belassen, die
Wagenvertheilung innerhalb des einzelnen Verwaltungsbezirks
durch die bisherigen Dispositionsstellen, welchen die überein-
stimmende Bezeichnung „Wagen bureau“ beigelegt ist und in deren
bisheriger Stellung sich im Uebrigen nichts ändert, in der seither
gehandhabten Weise einstweilen fortzuführen. Dagegen hat eine
grössere Centralisirung der Wagenvertheilung innerhalb des Ge-
biets der vom Staat verwalteten Bahnen nicht länger hinausge-
schoben werden können. Der Minister spricht in dem Begleit-
schreiben das Vertrauen aus, dass die Königlichen Directionen
und die nachgeordneten Dienststellen mit Eifer bemüht sein
werden, die Wirksamkeit des Central wagen bureaus durch prompte,
genaue und zuverlässige Meldungen, wie durch die schleunigste
und bereitwilligste Ausführung der von dem Bureau getroffenen
Dispositionen nach Kräften zu unterstützen.
Der Eiscnbahiibeirath der Eöiiiglicbeu Directioii zu Berlin soll
im nächsten Monat zusammentreten. Am 4. April wird hierselbst
die betreffende Conferenz der Königlichen Direction mit Ver-
tretern der wirthschaftlichen Körperschaften stattfinden, auf deren
Tagesordnungu.A. folgende Gegenstände von allgemeinerem Inter-
esse stehen. Die Pommersche öconomisebe Gesellschaft zu
Saleske beantragt: Die Königliche Eisenbahudirection wolle a) die
Einführung einer zweiten ermässigten Stückgutclasse und b)' die
Ermässigung der Frachtsätze der Specialtarife bei Aufgabe von
wenigstens 5 000 kg oder bei Frachtzahlung für wenigstens 5 000 kg
für den Wagen und Frachtbrief baldmöglichst allgemein veran-
lassen. Der Verein Deutscher Eisengiessereien zu Osnabrück be-
antragt, dass die Sätze des Wagenladungstarifs für nicht sperrige
Güter auch dann für das aufgegebene Gewicht Anwendung zu
finden haben, wenn die Beladung der räumlich vollkommen aus-
genutzten bedeckten Güterwagen das Gewicht von 200 Centner
nicht erreicht. Endlich geht ein Antrag der Handelskammer zu
Hirschberir dahin, die Königliche Eisenbahndirection wolle be-
wirken, dass von den Eisenbahngüterkassen in Orten unter
80 000 Einwohnern ausser den Noten der Deutschen Reichsbank
auch die Noten derjenigen Banken, welche sich dem Reichsbank-
gesetz unterworfen haben, als Zahlungsmittel angenommen werden.
Die Generalconferenz aller an den Runiäniscb - Deutsch-
Niederländisch -Belgisch- Schweizerischen Verkehren betheiligten
Verwaltungen soll dem Vernehmen nach morgen hier stattfinden.
Nebst der von der Oesterreichischen Staatsbahn angeregten Regu-
lirung des Rumänisch-Deutschen Verkehrs soll insbesondere über
den Anspruch der Rumänischen Staatsbahnen auf Mitbedienung
des bisher ausschliesslich via SuczaWa-Krakau geleiteten Ver-
kehres von den Rumänischen Stationen der Lemberg - Czerno-
witzer Bahn durch die Predealer und Vercierovaer Route ent-
schieden werden. Selbstverständlich werden diesfalls die Oester-,
reichische und Ungarische Staatsbahn vereint mit der Rumäni-
schen Bahn gegen die Lemberg-Czernowitzer, Karl-Ludwig- und
Nordbahn Stellung nehmen.
Eine neue Schnellzugsverbiudnng zwischen Berlin-Hannover-
Hamburg-Bremeu und den Holländischen Häfen tritt am 15. Mai
in Kraft. Die Brabant - Norddeutsche Eisenbahn (Wesel -Goch-
Boxtel) legt nämlich einen Expresszug ein, welcher Reisende, die
Vormittags Berlin, Mittags Hannover verlassen, Abends bis Rotter-
dam und Vlissingen bringt. Der uns vorliegende Entwurf zeigt
die Abfahrt eines Anschlussschnellzuges 8,10 Vormittags von Ber-
lin, 12,34 von Hannover an (wahrscheinlich der jetzt 9 Uhr von
Berlin abgehende Schnellzug, der dann um 50 Minuten früher
fahren würde). Die Route Hannover-Minden-Dortmund-Oberhausen
befahrend, zweigt der neue Zug an fetztgenanntem Orte von der
Berlin-Kölner Linie ab und geht auf der alten Oberhausen-Em-
mericher Strecke bis Wesel weiter. In Wesel tritt er auf die
Nordbrabant-Deutsche Bahn über und geht, nur in Goch und
Gennep (wo Zollrevision stattfindet) haltend, nach Boxtel, wo er
um 7,31 Abends eintrifft. Der Vlissinger Expresszug geht von
Boxtel 7,36 weiter und trifft noch vor Abfahrt der Steamer 10,10
in Vlissingen ein, so dass die Reisenden bereits am andern Mor-
gen 8,15 in London sind. Ferner bietet sich in Boxtel noch An-
schluss nach Rotterdam, Ankunft in genannter Stadt 11,15 Abends.
Unter <leu Rheinischen Städten profitiren Düsseldorf, Elberfeld
und Köln von der neuen Einrichtung; von Köln geht der in Ober-
nausen anschliessende Schnellzug 3,30 Nachmittags, von Düssel-
dorf 4,21 ab; Reisende, die 2,52 ab Elberfeld fahren, erreichen also
den Zug noch in Düsseldorf. In umgekehrter Richtung wii;d eine
uleich günstige Verbindung hergestellt. Das Abends 8,35 von
London abgehende Schiff übergfebt seine Passagiere einem Schnell-
zug, der sie 12,23 Mittags in Wesel, 1,45 in Düsseldorf, 2,35 in
Köln, 5,58 Nachmittags in Hannover, 11,15 Abends in Berlin ab-
iebt. Es steht wohl zu erwarten, dass die Deutschen Parallel-
ahnen durch neue Schnellzüge der Nordbrabant- Deutschen Eisen-
bahn Concurrenz machen werden.
Die Uebersicht der Betrieb sergebuisse Deutscher Eisenbahnen
für den Monat Februar d. Js„ welche das Reichseisenbahnamt im
„Stäatsanzeiger“ publicirt, ergiebt für die 82 Bahnen, welche auch
schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe
waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nach-
stehende — theilweise auf provisorischen Ermittelungen be-
ruhende — Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war
im Februar d. J. im Ganzen bei 31 Bahnen = 37,81 pUt. der Ge-
sammtzahl höher und bei 51 Bahnen = 62,19 pCt. der Gesammt-
zahl geringer, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das
Kilometer bei 26 Bahnen 31,71 pCt. der Gesanimtzahl höher, und
bei 56 Bahnen = 68,29 pCt. der Gesammtzahl (darunter 13 Bahnen
mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Monat
des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war
vom 1. Januar bis Ende Februar d. J. im Ganzen bei 24 Bahnen ;=
29,27 pCt. der Gesammtzahl höher und bei 58 Bahnen = 70,73 pCt.
der Gesammtzahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vor-
jahres, und auf das Kilometer bei 20 Bahnen = 24,39 pCt. der Ge-
sammtzahl höher und bei 62 Bahnen = 75,61 pCt. der Gesammt-
zahl (darunter 15 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer,
als in demselben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staats-
verwaltung stehenden Privatbahnen, ausschliesslich der vom
Staate für eigene Rechnung verwalteten, betrug Ende Februar d. J.
das gesammte concessionirte Anlagecapital 1 212 606 500 M
(409 350 900 M Stammactien, 45 450 000, M Prioritätsstammactien
und 757 805 600 Jl Prioritätsobligationen) und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche das (iapltal bestimmt ist, 4 091,70 km,
so dass auf je 1 km 296 357 M entfallen. Bei den unter Privat-
verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Februar d. J.
das gesammte concessionirte Anlagecapital 1 403 501 657 Jl
(556 319 950 M. Stammactien, 216 876 900 ji Prioritätsstammactien
und 630 304 807 M Prioritätsobligatipnen) und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche dieses Capital bestimmt ist,
6 943,11 km, so dass auf je 1 km 202 143 M, entfallen.
Unfälle im Januar waren auf Deutschen Eisenbahnen —
ausschliesslich Bayerns (mit Ausschluss der Werkstätten) — im
Ganzen zu verzeichnen: 27 Entgleisungen und 6 Zusammen-
stösse auf freier Bahn, 26 Entgleisungen und 41 Zusammenstösse
in Stationen und 173 sonstige -Unfälle (Ueberfahren von Fuhr-
werken, Feuer im Zuge, Kesselexplosionen und andere Betriebs-
ereignisse, wobei Personen getödtet oder verletzt worden sind).
Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar grösstentheils
durch eigenes Verschulden, 189 Personen verunglückt, sowie
103 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 198 unerheblich beschädigt.
Es wurden von den 11 515 482 überhaupt beförderten Reisenden
— getödtet, 1 verletzt und zwar im Verwaltungsbezirke der König-
lichen Direction der Rheinischen Eisenbahn; von Bahnbeamten
und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe
31 getödtet und 83 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 1 ge-
tödtet, 39 verletzt; von Post-, Steuer- etc. Beamten 1 getödtet
und 3 verletzt; von fremden Personen (einschliesslich der nicht
im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 17 getödtet
und 5 verletzt, sowie bei Selbstmordversuchen 7 Personen ge-
tödtet und 1 verletzt. Von den sämmtlichen Verunglückungen
— mit Ausschluss der Selbstmorde — entfallen auf: A. Staats-
bahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen ([bei zu-
sammen 22 374 km Betriebslänge und 489 499 615 geförderten
Achskm) 163 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die Bahn-
strecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Direction der
Köln-Mindener Eisenbahn (26), der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn (22) und der Oberschlesischen Eisenbahn (19), verhältniss-
mässig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilo-
meter und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf
die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Direc-
tion der Köln-Mindener Eisenbahn, der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn und der Rheinischen Eisenbahn die meisten Verunglückungen
vorgekommen, ß. Grössere Privatbahnen — mit je über 150 km
Betriebslänge — (bei zusammen 5 856 km ßetriebslänge und
86 137 234 geförderten Achskm) 18 Fälle, darunter die grösste An-
zahl auf die Berlin-Hamburger Eisenbahn, die Breslau-Schweid-
nitz-Frei burger Eisenbahn und die Rechte Oderufereisenbahn
(je 3 Fälle) ; verhältnissmässig sind jedoch auf der Rechte Oder-
ufereisenbahn, der Mecklenburgischen Friedrich Frauzeisenbahn
und der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn die meisten
Verunglückungen vorgekommen. C. Kleinere Privatbahnen — mit
je unter 150 km ßetriebslänge — (bei zusammen 1 048 km Be-
triebslänge und 6 155 791 geförderten Achskm) sind Unfälle nicht
zu verzeichnen gewesen.
Dem Geschäftsbericht der Grossen Berliner Pferdebahn-
Gesellschaft pro 1880 entnehmen wir Folgendes: Die Ergebnisse
des Betriebes können im Allgemeinen als recht zufriedenstellend
angesehen werden. Auf dem Bahnnetz wurden 45 620 000 Personen
gegen 34 600 000 im Jahre 1879 befördert und es ward damit eine
Steigerung des Verkehrs um etwa 11 Millionen oder 31,8 pCt. erzielt.
355
Dabei kommt in Betracht, dass die durch die Leipzigerstrasse
geführten Verkehrslinien nur 54 Tage im Betriebe standen. Die
Einnahme aus dem Personenverkehr ist um 29,6 pCt. gewachsen
und betrug 5 875 086,69 M. gegen 4 530 372,53 Jl in 1879. Mit Aus-
nahme nur dreier Linieh ist eine Vermehrung der Frequenz und
Einnahme auf allen Linien zu verzeichnen; eine weitere Steige-
rung wird auf den meisten auch schon im laufenden Jahre wahr-
genommen. Mit Einschluss der Extraordinarien stellen sich die
Einnahmen im Ganzen auf 5 911 951,85 Jl, die gesammten Betriebs-
ausgaben dagegen auf 3 218 330,63 Ji, die Bruttoüberschüsse so-
mit auf 2 693 621,22 M. Der Ausgabenprocentsatz hat sich gegen
das Vorjahr um 0,5 pCt. erhöht und betrug für das Jahr 1880
64,4 pCt. Diese geringe Steigerung ist den Futterpreisen zuzu-
schreiben. Dem Ueberschusse von 2 693 621 Jl treten hinzu die
Zinsen und der Coursgewinn aus. dem Cautionsconto mit 29 673 ./^
und der Vortrag aus dem Jahre 1879 mit 6 421 zusammen
2 729 715 M Von diesem Betrage sind in Abzug zu bringen: die
Hypotheken- und die Zinsen des Obligationen-Capitals mit zu-
sammen 257 500 ferner die Abschreibungen mit 801 098
die Abgabe- und die Pflasterrente an die Stadt mit 399 982 M.
und endlich der statutenmässige Beitrag zum Reservefonds mit
63 236 Ji^ insgesammt 1 521 816 M, so dass zur Vertheilung übrig
bleiben 1207 899 M Aus diesem Betrage sind zur Berichtigung
einer Dividende von 9 pCt. 1 080 000 zur Bezahlung der
Tantieme an den Aufsichtsrath, dieDirection und deren Beamten
126 471 M entnommen, 1 428 JL aber dem neuen Rechnungsjahre
vorgeschrieben worden.
Italien.
Eisenbahntarife. In dem vom Minister Magliani dem Senate
vorgelegten Berichte über das Gesetz, betreffend die Abschaffung
des Zwangscourses, ist bezüglich der Einwirkung der eventuellen
Beseitigung des Zwangscourses auf die Eisenbahntarife gesagt:
„Es liegt nicht in unserer Absicht, uns zu einer allgemeinen
Herabsetzung der Tarife zu verpflichten, da wir einerseits nicht
in der Lage sind, eine solche Reduction allen Eisenbahnnetzen
aufzuerlegen, andererseits aber dem Staate dadurch bedeutende
, und nicht immer gerechtfertigte Einbussen verursacht würden.
^ Da indessen die wirthschaftlichen Verhältnisse der Eisenbahnen
sich durch die Abschaffung des Zwangscourses günstiger ge-
stalten, so ist es billig, dass wenigstens ein Theil des entste-
henden Gewinnes zu entsprechenden Tarifreformen verwendet
werde. Wir wünschen, dass das zu bringende Opfer von Nutzen
für die Landwirthschait und die Industrie sei; auch darf nicht
vergessen werden, dass gleichzeitig mit der Herabsetzung der
Tarife eine entsprechende Vermehrung des Betriebsmaterials und
: sonstige technische Vervollkommnungen der Eisenbahnen zur
Ausführung kommen müssen. Es soll daher zunächst durch
sorgfältige Prüfung festgestellt werden, welchen Rohproducten,
Arbeitswerkzeugen, Lebensmitteln und Industrieerzeugnissen die
Tarifvergünstigungen zukommen sollen; dann aber ist auch für
die technische Vervollkommnung unserer Eisenbahnen viel Geld
und auch viel Zeit nöthig, letztere namentlich, wenn wir wollen,
"2 dass das erforderliche Material im Lande gefertigt werden soll.
Das Parlament wird bei der Berathung des Gesetzentwurfs, be-
treffend Ergänzungsbauten und Beschaffungen für die Ober-
'■ italienischen Eisenbahnen, uns sagen, welches System wir für
die Reform der Tarife in Anwendung bringen sollen“.
Eröffnung neuer Dampftramways. Am 13. März er. wurde
die neue Dampftramwaylinie von Florenz nach Signa in festlicher
Weise eröffnet. Diese Bahn wurde von einer Belgischen Gesell-
‘ Schaft, der „Societä dei tramways florentine“ gebaut und wird
auch von derselben Gesellschaft betrieben. Die Maschinen sind
aus den Werkstätten von Henschel & Sohn in Cassel hervor-
gegangen. — Mailänder Journalen zufolge wird bis zum Ende
dieses Monats voraussichtlich auch die Dampftramwaylinie
Mailand-Gallarate in ihrer ganzen Ausdehnung dem öffentlichen
Verkehre übergeben.
Lieferung von Locomotiven. Die Verwaltung der Ober-
italienischen Eisenbahnen hat nach einer am 7. März er. stattge-
habten Submission die nachstehenden Lieferungen vergeben:
5 Locomotiven mit 8 gekuppelten Rädern an die Firma Maffei in
. München zum Preise von 1,15 Fres. pro Kilogramm der Maschinen
und von 0,74 Fres. pro Kilogramm der Tender. Ferner 5 Loco-
motiven mit 4 gekuppelten Rädern an die Hannoversche Ma-
schinenbaugesellschaft in Linden zum Preise von 1,22 Fres. pro
Kilogramm der Maschinen und 0,74 Fres. pro Kilogramm der
Tender.
Attentate gegen die Betriebssicherheit auf den Oberitalieni-
schen Eisenbahnen. Im IV. Quartale des letzten Jahres sind
zusammen 18 Vergehen gegen die Betriebssicherheit auf den
Oberitalienischen Bahnen constatirt worden. Die Attentate be-
standen grösstentheils darin, dass Steine gegen die Züge ge-
schleudert oder Gegenstände auf die Schienen gelegt wurden.
Die Folgen haben sich glücklicher Weise auf einige zerbrochene
Glasscheiben und eine geringe Verwundung eines Reisenden be-
schränkt.
/um Berner Vertrage Uber das internationale Eisenbahntraiis-
portrecht. Die von dem Handelsverein in Florenz angeregte öffent-
liche Conferenz zur Besprechung des Berner Vertrages über das
internationale Eisenbahntransportrecht, über welche wir schon
berichtet, hat am 6. d. Mts. in Florenz stattgefunden. Betheiligt
hatten sich ausser zahlreichen Vertretern des Handelsstandes die
3 Italienischen Haupteisenbahnverwaltungen durch Delegirte und
M. de Seigneux, Mitglied des Grossen Raths von Genf. Nachdem
an den Vortrag des Letzteren sich eine lebhafte Discussion ge-
knüpft, wurden schliesslich einstimmig die nachstehenden Reso-
lutionen gefasst, wobei sich jedoch die Delegirten der Eisen-
bahnen der Abstimmung enthielten.
1. Das öffentliche Interesse und die Entwickelung des Ver-
kehrs machen es nothwendig, dass die Eisenbahnen gehalten
sind, die für den internationalen Handel bestimmten Waaren
direct ohne Unterbrechung zu befördern.
2. Es ist zweckmässig, dass der Frachtbrief doppelt ausge-
fertigt werde; eines der Originale wird dem Empfänger bei der
Aushändigung des Frachtgutes übergeben.
3. Das Recht, über das unterwegs befindliche Frachtgut zu
disponiren, muss auch dem Adressaten zustehen, wenn der Ab-
sender auf dem Frachtbrief auf dieses Recht verzichtet hat.
4. Die zollamtliche Abfertigung muss ausschliesslich durch
die Eisenbahnverwaltungen veranlasst werden, der Eigenthümer
des Gutes muss jedoch das Recht haben, durch einen besonders
hierzu Beauftragten die Abfertigung controliren zu lassen.
(Mon. d. Str. f.)
Eisenbahnunfälle in Nordamerika in 1880.
In No. 20 unserer Zeitung brachten wir eine Zusammen-
stellung der Eisenbahnunfälle in Amerika im Jahre 1880, halten
es aber für angezeigt, nachträglich noch einige Erläuterungen
hierzu zu geben, um unrichtigen Schlüssen daraus vorzubeugen.
Zunächst ist zu bemerken, dass es in Amerika eine amt-
liche Statistik in ähnlichem Sinne, wie in Deutschland, nicht
giebt, so dass man lediglich auf diejenigen regelmässigen monat-
lichen und Jahreszusammenstellungen angewiesen ist, welche die
„Railroad Gazette“ nach den Mittheilungen in den einzelnen
Amerikanischen Zeitungen resp. der ihr auf specielle Nachfragen
von den betreffenden Bahnen ertheilten Auskunft publicirt.
So werthvoll unter den obwaltenden Umständen auch diese
Publicationen sind, so verlieren sie doch dadurch an Bedeutung,
dass nach der eigenen Angabe jenes Blattes und wie ohnehin
leicht erklärlich, nur von einem Theil der Unfälle überhaupt
etwas zur öffentlichen Kenntniss gelangt. Zwar werden beinahe
alle Unfälle, durch welche Menschen ums Leben kommen oder
erheblich beschädigt werden, und meistens auch solche, welche
bedeutende Beschädigungen an^ Betriebsmaterial oder längere
Zugverzögerungen veranlassen, öffentlich zur Sprache gebracht
und demgemäss in die Monatsberichte jener Zeitung aufgenommen;
dagegen wird über Entgleisung von Güterzügen, sofern sie nicht
beträchtlichen Schaden an Betriebsmitteln oder bedeutenden
Aufenthalt für Personenzüge herbeiführen, ferner über Entglei-
sung von Personenzügen, welche nur kurzen Aufenthalt verur-
sachen und ohne Beschädigungen von Menschen oder Betriebs-
mitteln abgehen, von den betreffenden Verwaltungen oder sonst
wie niemals etwas mitgetheilt.
Aus gleichen Gründen beziehen sich die Berichte der
„Railroad Gazette“ auch nur auf die den Zügen zustossenden,
nicht aber auf solche Unfälle, durch welche Personen auf den
Geleisen oder dem Bahnterrain durch Züge oder anderweit, ausser
Zusammenhang mit einem Zugunfall, beschädigt werden. Bei
weitem die meisten der in dieser Weise verletzten und besonders
der getödteten Personen werden entweder beim Ueberschreiten
der Geleise oder als Beamte im Dienst betroffen. Auch die be-
trächtliche Zahl derjenigen ist nicht in den zur Veröffentlichung
kommenden Zahlen begriffen, welche — Dank dem Amerikanischen
Wagensystem — durch Herunterfalleu von den Zügen Beschädi-
gung erleiden. Ueber alle derartige Unfälle kann, so wünschens-
werth dies auch wäre, keine Nachricht gegeben werden, weil die
meisten Verwaltungen hierüber nichts veröffentlichen.
Mit Rücksicht hierauf können daher die in No. 20 veröffent-
lichten Zahlen mit den in unseren verschiedenen offiziellen
statistischen Werken enthaltenen nicht ohne Weiteres in Parallele
gestellt werden.
Polsterung der Sitze in den Personenwagen III. Classe
auf Französischen Eisenbahnen.
Nach dem „Bulletin du Ministere des Travaux publics“
beabsichtigt die Verwaltung der Französischen Staatseisenbahnen,
die Paris-Lyon-Mittelmeerbahn- und die Orleansbahngesellschaft
mit einer wesentlichen Verbesserung der Wagen 111. Classe vor-
zugehen, indem sie die Sitzplätze und theilweise auch die Rück-
lehnen mit Polsterung versehen lassen. Die Verwaltung der
Staatsbahnen hat seit August v. J. 6 Wagen III. Classe in Dienst
gestellt, bei welchen Sitze und Rücklehnen gepolstert und mit
356
Wollenstoff überzogen sind; 70 Wagen gleicher Art sind gegen-
wärtig im Bau, während 100 weitere dergleichen Wagen kürzlich
in Bestellung gegeben sind.
Die Paris-Lyon-Mittelmeerbahngesellschaft beabsichtigt in
nächster Zeit bei 800 Personenwagen III. Classe die Sitze polstern
zu lassen. Diese Wagen sollen alsdann zunächst hauptsächlich
für die grossen Routen (Paris-Ventimille, hiernach Paris-Marseille
und Paris-Cette) Verwendung finden, nach und nach auch für
kürzere Routen, in dem Masse, als die Zahl der mit Polsterung - v
versehenen Wagen III. Classe zunimmt. Bei der Orleansbahn end- , • '
lieh sollen 150 Personenwagen III. Classe mit je 5 Coupes mit i
Polsterkissen, welche mit blauem Tuche überzogen sind, sowie
mit hölzernen Rücklehnen und Kopfstützen versehen werden.
Diese Wagen sollen lediglich für die Expresszüge der grösseren '
Durchgangsrouten Verwendung finden. o
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachnngen.
1. Localtarife.
Königlich Preussische Staats- und
unter Staatsverwaltung stehende
Bahnen. Zu dem vom 1. Januar 1881
ab gültigen Gütertarif kommt mit dem
1. April er. der Nachtrag 1 zu Heft No. 1
nebst Anhang zur Einführung.
Derselbe enthält ausser einigen Ergän-
zunpn und Berichtigungen des Haupt-
tarifs neue Frachtsätze für weitere Sta-
tionen der Eisenbahn - Directionsbezirke
Bromberg, Magdeburg und Hannover, so-
wie Ausnahme-Frachtsätze für Eisen und
Stahl im Verkehre mit Stationen des
Eisenbahn - Directionsbezirks Magdeburg.
Der Tpifnachtrag ist durch die Güter-
Expeditionen käuflich zu beziehen, wo-
selbst auch das Nähere zu erfahren ist.
Namens der betheiligten Verwaltungen.
Frankfurt am Main / Sachsenhausen, den
23. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (837)
Königlich Preussische Staats- und
unter Staatsverwaltung stehende
Eisenbahnen. Mit Gültigkeit vom 1.
April er. kommt der Nachtrag 2 zu un-
serm Local-Güter-Tarif vom 1. Januar
1881 mit einem Anhang zum Tarifkilo-
meterzeiger unseres Verwaltungsbezirks
zur Einführung.
Der Nachtrag enthält ausser einigen Be-
richtigungen etc. eine Bestimmung wegen
Aufhebung der Sätze für Mainz (Nass.
Bahn). Der Anhang zum Tarifkilometer-
zeiger enthält die Entfernungen für den
aus dem Staatsbahntarif ausscheidenden
Verkehr zwischen unseren Stationen einer-
seits und den Berliner Staats- und Ring-
bahnhöfen andererseits.
Der Tarifnachtrag ist durch unsere Ex-
editionen käuflich, der Anhang zum
arifkilometerzeiger dagegen unentgeltlich
zu haben.
Das Nähere ist bei unseren Expeditionen
zu erfahren. Frankfurt a/M.-Sachsenhausen,
den 24. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (844)
Altona-Kieler Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Zu unserem Local-Güter-
Tarif ist ein mit 1. April er. in Wirksam-
keit tretender Nachtrag XXIII. erschienen,
durch welchen die Bestimmungen der
Anlage D. zu § 48 des Betriebsreglements
für die Eisenbahnen Deutschlands sub I
und III eine Aenderung erleiden. Exem-
plare des Nachtrages werden durch unsere
Betriebscontrole hier unentgeltlich verab-
folgt, auch ertheilen unsere sämmtlichen
Güterexpeditionen nähere Auskunft. Al-
tona, 26. März 1881. Die Direction. (842)
Mecklenburgische Friedrich-
Franz Eisenbahn. Zum Local-Güter-
Tarif ist der Nachtrag 13, enthaltend Aen-
derung des Betriebs - Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands und specielle
Tarifvorschriften, betreffend die Beförde-
rung von Bier in Fässern und lebenden
Fisch en , mit sofortiger Gültigkeit er-
schienen.
Inhaber des Haupttarifs können ein
Exemplar dieses Nachtrags unentgeltlich
bei den Güter-Bxpeditionen abfordern.
Schwerin, den 24. März 1881. Die Direc-
tion. (833)
Kartoffeltransporte werden fortan im
Localverkehre des diesseitigen Directions-
bezirkes, im Nachbarverkehr mit der
Berlin-Stettiner, Marienburg- Mia wkaer und
Tilsit - Insterburger Eisenbahn, und im
Südostpreussischen Verbandverkehre bis
auf Weiteres auch während der Monate
October bis einschl. April unfrankirt
zur Beförderung angenommen. Bromberg,
den 20. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (851 J)
K. K. priv. Böhmische Westbahn-
Rakonitz-Protiviner Staatsei-
senbahn. Eingetretener Hindernisse
wegen kann die mit 1. April 1. J. in Aus-
sicht genommene Herausgabe des Nach-
trags VIII zum Local - Güter - Tarife der
Böhmischen Westbahn und des Nachtrags
IX zu jenem der Rakonitz-Protiviner Staats-
bahn nicht erfolgen. Prag, 20. März 1881.
Die Betriebsdirection der K. K. priv. Böh-
mischen Westbahn zugleich als betrieb-
führende Direction der Rakonitz-Protiviner
Staatseisenbahn. (828)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutsch-Ungarischer Eisenhahn-Verband.
Zum Verbandtarif — Theil II und III —
vom 1. Januar 1880 ist der Nachtrag VII,
gütig vom 1. April er. ab, welcher die
laut Bekanntmachung vom 15. Februar er.
eintretende Erhöhung der Ungarischen
Transportsteuer ziffermässig nachweist,
erschienen.
Exemplare sind bei den bekannten
Dienststellen der Verband -Verwaltungen
demnächst zu haben. Berlin, den 28. März
1881. Direction der Berlin - Hamburger
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung des Verbandes. (862)
Niederdeutscher Eisenbahnverband. Für
Rohgypstransporte von Lüneburg nach
Lübeck kommt vom 1. April er. ab ein
Ausnahme-Frachtsatz von 0,29 M. pro
100 kg zur Anwendung. Hannover, den
25. März 1881. Königliche Eisenbahndi-
rection. (861)
Oberschlesischer Steinhohlenverkehn
Die ermässigten Tarifsätze für die Beför-
derung von Steinkohlen und Coaks in
Wagenladungen von Stationen der Ober-
schlesischen und der Rechte - Oder - Ufer-
Eisenbahn nach den Stationen Hamburg
(K. M.), Harburg, Lüneburg (H. St. B.),
Bremen (H. St. B.), Bremerhafen und
Geestemünde bleiben widerruflich bis
ultimo März 1882 in Kraft. Magdeburg,
den 26. März 1882. Königliche Eisenbahn-
direction. (857)
Am 1. April d. J. tritt der Nachtrag IV
zu Theil II (A u. B.) des Ostdeutsch-Ungari-
schen Verbands- Güter-Tarifs vom 1. Januar
1880 in Kraft, welcher die mit unserer
Bekanntmachung vom 14. v. M. angezeigten,
zu Folge Erhöhung der Ungarischen Trans-
ortsteuer zur Erhebung kommenden
rachtzuschläge enthält. — Die Zuschläge
zu den Frachtsätzen für die Stationen der
Wien-Neu Szonyer Linie der Oesterreichi-
schen Staatsbahn (Ostdeutsch-Oester-
reichischer Verband) sind in diesem
Nachtrage gleichfalls enthalten.
Druckexemplare sind bei den bekannten
Dienststellen gratis zu beziehen. Breslau,
den 26. März 1881. Königliche Direction
der Oberschlesischen Eisenbahn im Namen f '
der Deutschen Verband-Verwaltungen.(860) i
Posen - Schlesisch - Märkischer Verband.' £■'.
Die z. Zt. im genannten Verbände zwischen Ä
Waldenburg B. S. F. einerseits und den
Oberschlesischen Stationen Glatz, Habel- f-
schwerdt und Mittelwalde andererseits be-
stehenden directen Frachtsätze treten mit
dem 10. Mai er. ausser Kraft. Breslau, y ;
den 20. März 1881. Königliche Direction ^ '
der Oberschlesischen Eisenbahn als ge- ij'
sebäftsführende Verwaltung. (832) -Äi
Der im Sächsisch - Württembergischen >■.
Verbandstarife für den Verkehr zwischen
Rehmsdorf und Heilbronn enthaltene >,1
Frachtsatz des Specialtarifs II wird von «
1,96 auf 1,92 M pro 100 kg abgemindert. 5
Dresden, am 23. März 1881. Königliche ?
Generaldirection der Sächsischen Staats- A
eisenbabnen. von Tschirschky. (834) ;
Schlesisch-Oesterreichischer Kohlenver- <
kehr. In denjenigen Kohlentarifen von •
Stationen der 0/S. und R. 0. U. Eisenbahn
und von Neurode etc. (Eisb.-Dir.-Bez. Ber-
lin) nach der bezw. K. F. Nord-, Oesterr. "
Staats-, Oesterr. Nordwest-, Südnordd.
Verbdgs-, Oesterr. Süd-, Kais. Elisabeth-,
Mähr.-Schles. Central-, Galiz. Karl-Ludwig- ’
und Lemberg-Czernow.-Jassybahn, welche ‘
in Oesterr. Notenwährung und zu verschie- ^
denen Coursständen derselben erstellt j
sind, kommen pro Monat April 1881 die
Frachtsätze zum Course von 170/175 zur
Anwendung. Breslau, den 24. März 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. (859)
Schlesisch - Sächsischer Verband. Am -
1. April er. gelangt für den Verkehr von j
Station Hohenbocka der Berlin-Anhalti-
schen Bahn nach Station Rauscha des
Königlichen Eisenbahndirectionsbezirks
Berlin ein Ausnahmetarif für Glassänd- ;
transporte in Wagenladungen von 10 000 kg ‘
pro brachtbrief in Höhe von 0,35 M pro
100 kg zur Einführung. Berlin, den
23. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal- '
tung. (830)
Unter Bezugnahme auf das Inserat vom
14. Februar er. wird bekannt gegeben, .
dass der zum 1. April er. in Kraft tretende,
die Erhöhung der Ungarischen Transport-
steuer enthaltende gemeinschaftliche Nach-
trag für den Thüringisch - Sächsisch ■ Un- ,
garischen Verband einschliesslich des Ver-
kehrs mit Dresden-Elbquai für den Han-
nover-Magdeburg-Ungarischen und den
Niederländisch - Oesterreich - Ungarischen
Verbandstarif, ebenso wie Nachtrag I zu ,
dem ab 1. August 1880 gütigen Ausnahme- i
tarife für Getreide aller Art etc. zwischen
Stationen der Oesterreichischen Staats- ■
eisenbahngesellschaft und der Oester-
reichischen Südbahngesellschaft einerseits
und Stationen der Königlich Sächsischen '
Staatseisenbahnen andererseits erschienen »
und bei den betheiligten Verbandsverwal- k
tungen und Expeditionen zu erlangen ist. I;
Dresden, den 26. März 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Ver- ^
waltung. (840)
Die unterm 8. d. Mts. publicirte Auf-
hebung des Nachtrags I vom 15. April 1880
(Holztarife) zu dem Württenibergisch- .
357
Eisass - Lothringisch • Luxemburgischen
Gütertarife Yom 1. November 1879 wird
hiermit zurückgenommen.
Die Frachtsätze dieses Nachtrages gelten
vielmehr fortan auch für die Richtung
nach Württembergischen Stationen.
Slrassburg, den 24. März 1881. Kaiserliche
G eneraldirection der Eisenbahnen in Elsass-
Lothringen. (841)
DH. Tarife für andere directe Verkehre.
Berlin - Anhaitische Eisenbahn.
Für Glassandtransporte in Wagenladungen
von 10 000 kg von unserer Station Hohen-
bockanach Station Bauscha des Königlichen
Eisenbahn - Directions - Bezirks Berlin
kommt mit dem 1. April er. ein directer
Frachtsatz von 0,35 M pro 100 kg zur
Einführung. Berlin, den 22. März 1881.
Die Direction. (846)
R^eichseisenbahnen in Elsass-
Lothringen undKöniglich Preussi-
sche Staats- und unter Staatsver-
waltung stehende Bahnen. Zu dem
Tarif vom 1. Januar 1881 tritt mit Gültig-
keit vom 1. April er. der Nachtrag 2
in Kraft.
Derselbe enthält Bericht^ungen des
Nachtrags 1, sowie neue Entfernungen
hezw. Frachtsätze für weitere Stationen
der Eisenbahn - Directionsbezirke Brom-
berg, Magdeburg und Frankfurt a./M.,
ferner Ausnahme - Frachtsätze für Eisen
und Stahl im Verkehr mit Stationen des
Eisenbahn - Directionsbezirks Magdeburg
und Ausnahme-Frachtsätze für Sprit und
Spiritus im Verkehr mit Station Nord-
hausen des Eisenbahn - Directionsbezirks
Frankfurt a./M.
Soweit durch den Nachtrag Erhöhungen
eintreten, behalten die seitherigen Fracht-
sätze noch Gültigkeit bis zum 15. Mai 1881.
Der Tarifnachtrag ist zu dem darauf
vorgedruckten Preise durch die Güter-
Expeditionen käuflich zu beziehen, wo-
selbst auch das Nähere zu erfahren ist.
Namens der betheiligten Verwaltungen.
Frankfurt am Main - Sachsenhausen, den
23. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. ^ (838)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. An Stelle des Gütertarifs vom
1. Januar 1880 der Station Waldshnt für
den directen Verkehr mit den Stationen
der Bötzbergbahn, Schweizerischen Nord-
ostbahn, Aargauischen Südbahn, der Linie
Wohlen-Bremgarten und der Vereinigten
Schweizer Bahnen tritt mit dem 16. Mai
1. J. ein neuer Tarif in Kraft, ln demsel-
ben sind auch directe Sätze für die Sta-
tionen der früheren Schweizerischen Natio-
nalbahn enthalten, lieber diese und die
Tarifsätze für die übrigen Stationen, welche
zum Theil kleine Erhöhungen enthalten,
giebt unser Tarifbüreau vorläufig und bis
zur Ausgabe des Tarifs, worüber beson-
dere Publikation ergehen wird, nähere
Auskunft. Karlsruhe, den 23. März 1881.
Generaldirection. (829)
Rechte -Oderuf er-Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Die Gültigkeitsdauer der in
den nachbenannten Tarifen und Tarif-
nachträgen enthaltenen ermässigtenFracht-
sätze für Oberschlesische Steinkohlen- und
Kokessendungen von Stationen d erR e c h t e-
Oderufer-Eisenbahn und zwar:
1. Steinkohlentarif nach Stationen der
Berlin - Anhaitischen etc. Eisenbahn
vom 15. November 1880 bezüglich der
im Theil II enthaltenen Sätze,
2. Steinkohlentarif nach Stationen des
Eisenbahn - Directions - Bezirks Berlin
vom 15. Januar 1881, bezüglich der
unter 11b aufgeführten Sätze,
3. Nachtrag 1 und 111 zum directen
Tarif mit der Breslau- Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn vom 1. August
4. Nachtrag 1, IV und V zum directen
Tarif mit der Berlin-Stettiner Eisen-
bahn via Wriezen vom 1. Juli 1877,
5. Nachtrag I bis III zum directen Tarif
mit der Berlin- Stettiner Eisenbahn via
Stargard vom 1. December 1877,
6. Nachtrag I zum directen Tarif mit der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn vom 1. Juli
1877 (Sätze ad b),
7. Nachtrag II und III zum directen
Tarif mit der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn vom 15. März 1877,
8. Nachtrag I zum directen Tarif mit den
Stationen Hamburg (K. - M.), Harburg
etc. vom 25. März 1877
ist widerruflich bis ultimo März 1882 ver-
längert worden. Breslau, den 28. März
1881. — VI 1400. — Direction. (854)
Rechte- Oder-Üfer-Eisenbahu- Ge-
sellschaft. Am 1. April er. tritt zudem
directen Steinkohlentarife von diesseitigen
Stationen nach der Berlin - Hamburger
Eisenbahn vom 15. März 1877 ein Nach-
trag IV mit Ermässigung der im Haupt-
tarif enthaltenen Frachtsätze für die Sta-
tion Berlin (B. H.), Spandau und Witten-
berge in Kraft. Druckexemplare sind auf
den Verbandstationen zu haben. Breslau,
den 28. März 1881. — VI. 957. — Die
Direction. (855)
Am 1. April er. tritt für die Beförde-
rung von Gütern im Verkehr zwischen
Stationen der Eisenbahn-Directions-Bezlrke
Köln (linksrheinisch), Köln (rechtsrhei-
nisch) und Elberfeld einerseits und Statio-
nen der Pfälzischen Eisenbahnen anderer-
seits ein neuer Tarif in Kraft.
Durch denselben werden die nachstehend
aufgeführten Tarife aufgehoben:
1. der provisorische Tarif für den Rhei-
nisch-Pfälzischen Verbands-Güter- Verkehr
via Bingerbrück vom 1. März 1878 sammt
Nachträgen;
2. der provisorische Tarif für den Rhei-
nisch - Pfälzisch - Badischen Güterverkehr
via Trier-Bexbach vom 1. März 1878 nebst
Nachträgen, sowie des Ausnahmetarifs für
Roheisen in diesem Verkehre vom 10. De-
cember 1878, bezüglich des Verkehrs mit
Pfälzischen Stationen;
3. die Ausnahmetarife im Rheinischen
Eisenbahn - Verbände bezüglich des Ver-
kehrs mit Pfälzischen Stationen und zwar :
a) der Ausnahmetarif 2 vom 1. März 1878
nebst Nachträgen,
b) die Ausnahmetarife 3—9 vom 15. April
1878 nebst Nachträgen,
c) der Ausnahmetarif 10 vom 1. Juni
1878 nebst Nachträgen,
d) der Ausnahmetarif 12 vom 15. Juli
1879 nebst Nachträgen,
e) der Ausnahmetarif für Eisenerz ab
Winnweiler vom 15. Januar 1881;
4. der Tarif für den Bergisch-Märkisch-
Pfälzischen Güterverkehr via Bingerbrück
vom 15. Januar 1879 nebst Nachtrag;
5. der Tarif für den Köln - Minden -Ber-
gisch - Märkisch - Pfälzischen Güterverkehr
via Bingerbrück vom 15. Januar 1879 nebst
Nachtrag mit Ausnahme der Fracht-
sätzfe für die Stationen der Strecke
Ahlen-Minden;
6. der Tarif für den Köln-Minden-Ber-
gisch -Märkisch- Pfälzischen Güterverkehr
via Frankfurt a./M. vom 1. Februar 1879
nebst Nachtrag;
7. die Frachtsätze im Hanseatisch-Rhei-
nisch-Westdeutschen Verbände (Heft 4 des
Verbandstarifes vom 1. März 1878 nebst
Nachträgen) für den Verkehr zwischen
den Stationen Diepholz, Hassbergen, He-
melingen und Osnabrück einerseits und
Pfälzischen Stationen andererseits;
8. der Ausnahmetarif für Holz im Han-
seatisch - Rheinisch - Westdeutschen Ver-
bände vom 15. Februar 1879 nebst Nach-
trägen bezüglich des Verkehrs der Statio-
nen Diepholz, Hassbergen, Hemelingen
und Osnabrück mit Stationen der Pfälzi-
schen Eisenbahnen;
9. die Frachtsätze des Westdeutschen
Verbands-Güter-Tarifs vom 1. August 1878
(Heft 162 sammt Nachträgen) für den Ver-
kehr zwischen Stationen der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn einerseits und Sta-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen an-
dererseits ;
10. die Tarifsätze für den Güterverkehr
zwischen Station Ludwigshafen einerseits
und Stationen der Rheinischen, Köln-
Mindener und Bergisch-Märkischen Eisen-
bahn andererseits vom 1. Februar 1881.
Soweit sich nach den vorstehend aufge-
führten Tarifen niedrigere Frachten er-
geben, als nach dem neuen Tarif, bleiben
die ersteren jedoch noch bis zum 15. Mai er.
in Gültigkeit.
Der neue Tarif, welcher bei den be-
theiligten Güterexpeditionen käuflich zu
haben ist, ist in die nachbezeichneten
Hefte eingetheilt:
1. Theil U, enthaltend die besonderen
Tarifbestimmungen und die allgemeinen
Kilometertariftabellen (Preis 0,30
2. Heft 1, enthaltend die Tarif-Entfer-
nungen und Stationstariftabellen für den
Verkehr mit Stationen der Königlichen
Eisenbahn-Direction (linksrheinische) zu
Köln (Preis 1,00 M).
3. Heft 2, enthaltend die Tarif-Entfer-
nungen und Stationstariftabellen für den
Verkehr mit Stationen der Königlichen
Eisenbahn-Direction (rechtsrheinische) zu
Köln (Preis 1,40 .M).
4. Heft 3, enthaltend die Tarif-Entfer-
nungen und Stationstariftabellen für den
Verkehr mit Stationen der Königlichen
Eisenbahn - Direction zu Elberfeld (Preis
1,50 Ji).
Köln, den 25. März 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen Königliche Di-
rection der Köln-MindenerEisenbahn. (848)
Kohlenverkehr von den Saargruben nach
der Hessischen Ludwigsbahn. Die Station
DarmstadtJlosenhöhe wird ab 1. April er.
in den gedachten Verkehr aufgenommen
und zwar mit den Sätzen von Darmstadt
plus 1,00 Jl pro 10000 kg. Frankfurt a/M.,
den 22. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (839)
Mit dem heutigen Tage treten für die
Beförderung von Gütern des Special-Ta-
rifs III im Verkehre zwischen einigen Sta-
tionen der Oberhessischen Bahn undDechen,
DudweUer, Friedrichsthal Gr., Heinitz,
Itzenplitz, Lonisenthal, Neuntirchen und
Reden Grube des diesseitigen Verwaltungs-
bezirks directe Frachtsätze in Kraft, welche
auf unseren genannten Stationen eingesehen
werden können. Frankfurt a/M., den 21.
März 1881. Königliche Eisenbahn -Direc-
tion. (843)
IT. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Am 1. April er. kommt ein Ausnahme-
tarif für die Beförderung von Steinkohlen
und Hohes aus Rheinland- Westfalen nach
Stationen der Sächsischen Staatsbahnen
zur Einführung, enthaltend Frachtsätze
nach den Stationen Chemnitz, Dresden,
Freiberg, Görlitz, Gröditz, Muldenhütten,
Radeberg,Reichenberg,Schönheide,Schwar-
zenberg und Zwickau. Elberfeld, den 25.
März 1881. Namens der betheiligten Ver-
waltungen Königliche Eisenbahn -Direc-
tion. (845)
2. Bahnverwaltnng.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses
vom 23. Februar d. J. (Ges. S. S. 34) wer-
den mit dem 1. April d. J. folgende Linien
der in Verwaltung und Betrieb des Staates
übergegangenen Köln - M indener und
358
Hannover-Altenbekener Eisenbahn-
Unternehmungen mit den von der Unter-
zeichneten Königlichen Eisenbahn-Direc-
tion verwalteten Staatsbahnstrecken zu
einer gemeinsamen Verwaltung vereinigt:
a) von dem Köln- Mindener Eisenbahn-
Unternehmen die Strecken Hamm-Minden,
Beckum-Ennigerloh-ßeckum, Herford -Det-
mold, Bremen-Harburg-Hamburg , Kirch-
wreyhe-Sagehorn;
h) von dem Hannover - Altenbekener
Eisenbahn-Unternehmen die Strecken Han-
nover-AI tenbeke n, Weetzen - Has te,
Elze-Löhne, Grauhof-Hildesheim.
Ferner werden vom 1. April d. J. ab
die seither zum Verwaltungsbezirk der
Königlichen Elsenbahn-Direction zu Frank-
furt a./M. gehörigen Strecken Cassel-Wald-
kappel und Hanau - Friedberg mit dem
Verwaltungsbezirk der Unterzeichneten
Königlichen Eisenbahn-Direction vereinigt.
Gleichzeitig werden die Königlichen
Eisenbahn-Betriebsämter zu Münster und
Dortmund aus dem diesseitigen Verwal-
tungsbezirk ausgescbieden und der König-
lichen Eisenbahn - Direction (rechtsrhei-
nische) zu Köln unterstellt und je ein
Königliches Eisenbahn - Betriebsamt zu
Hannover (Hannover - Altenbeken) und
Harburg mit den Befugnissen und Pflichten
öffentlicher Behörden, von der Unterzeich-
neten Königlichen Eisenbahn - Direction
ressortirend , errichtet werden. Von den
Geschäftsbezirken der ausscheidenden
Betriebsämter Münster und Dortmund
verbleiben die Strecken Löhne - Rheine
und Soest- Paderborn dem diesseitigen
V erwaltun gbezirk.
Vom 1. April d. J. ab werden demnach
7 Königliche Eisenbahn- Betriebs -Aemter,
und zwar 2 zu Hannover (Hannover-Rheine
und Hannover- Altenbeken) , 2 zu Cassel
(Main-Weser Bahn und Hannover- Cassel),
je 1 zu Bremen, Harburg und Paderborn
von der Unterzeichneten Behörde ressor-
tiren. Die Abgrenzung der Geschäftsbe-
zirke derselben ist in der in No. 56 des
Deutschen Reichs- und Königlich Preussi-
schen Staats-Anzeigers vom 7. März d. J.
enthaltenen Uebersicht speciell bezeichnet,
auf welche hier verwiesen wird. Hannover,
den 19. März 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. ' (836)
8. Stations-Benennung.
Oels-Gnesener Eisenbahn. Vom 1. April
d. J. ab wird der diesseitigen Station
Grossgraben mit Rücksicht auf die in der
Nähe derselben liegende Stadt Festen-
berg, derName Grossgraben - Festen-
berg beigelegt. Direction.
4. (Jeneral- Versammlungen.
E. K. priv. Böhmische Westbahn. Die
XX. (ordentliche) General - Versammlung
der Actionäre findet am SO.April 1881 V or-
mittags 10 Uhr in Wien im Bureau der
Gesellschaft I. Elisabethstrasse Nr. 9 statt.
Tagesordnung:
1. _ Vortrag des Geschäftsberichtes und
des' Berichtes des Revisionsausschusses.
2. Beschlussfassung über die Verwen-
dung des Erträgnisses.
3. Aenderung der Pensionsstatuten.
4. Wahl des Revisionsausschusses.
5. Wahl von 3 Mitgliedern des Verwal-
tungsrathes.
Behufs Ausübung des Stimmrechts, (je
20 Actien geben das Recht auf eine
Stimme), sind die Actien zu hinterlegen:
in Wien, bei der Central- Cassa der Böh-
mischen Westbahn, 1. Elisabethstrasse
Nr. 9,
• „ Prag, bei der Betriebs-Hauptcassa und
bei der Filiale der K. K. pr. Oesterr.
Credit - Anstalt für Handel und Ge-
werbe,
„ Frankfurt a/M., bei dem Bankhause
M. A. von Rothschild & Söhne und
„ Berlin, bei der Direction der Disco nto-
GesellschaTt , und zwar: in Wien bis
zum 16. April 1. J. mittelst zweifach,
an den auswärtigen Plätzen bis zum
15. April 1. J. mittelst dreifach auszu-
fertigender Consignationen.
Consignationsblankette werden an den
bezeichneten Erlagsorten unentgeltlich
verabfolgt. Wien, am 27. März 1881. Der
Verwaltungsrath. (Nachdruck wird nicht
honorirt ) (853)
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Die
X. ordentliche Generalversammlung der
Actionäre findet am 30. April 1881 Vor-
mittags 10 Uhr im Bureau der Gesell-
schaft, I. Nibelungengasse No. 3 statt.
Tagesordnung.
1. Vortrag des Geschäftsberichtes.
2. Bericht des Revisionsausschusses.
3. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
4. Neuwahl des Revisionsausschusses.
5. Festsetzung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Theilnahme der Mit-
glieder des Verwaltungsrathes an den
Sitzungen im Jahre 1881.
Behufs Ausübung des Stimmrechtes (je
zehn Actien geben eine Stimme) sind die
Actien sammt den noch nicht fälligen
Coupons längstens bis zum 16. April 1881
zu hinterlegen:
in Wien bei der K. K. priv. Oesterreichi-
schen Creditanstalt für Handel und
Gewerbe,
„ Berlin bei der Bank für Handel und
Industrie,
„ Frankfurt a/M. bei Herren M. A. von
Rothschild und Söhne und bei der
Filiale der Bank für Handel und In-
dustrie,
,, München bei Herren Merck, Christian
& Comp.,
„ Stuttgart bei Herren Pflaum & Comp,
und zwar in Wien mittelst zweifach, an
den auswärtigen Plätzen mittelst dreifach
auszufertigender Consignation, für welche
die Blankette bei den Erlagstellen unent-
geltlich verabfolgt werden.-
Wien, am 28. März 1881.
Der Verwaltungsratb.
Anmerkung. § 31 der Statuten alin.
3 und 5:
Abwesende können sich durch Bevoll-
mächtigte vertreten lassen, auch wenn
diese nicht selbst Actionäre sind.
Pflegebefohlene und juristische Personen
werden durch ihre gesetzlichen oder sta-
tutarischen Repräsentanten, Frauen durch
Bevollmächtigte vertreten, auch wenn diese
nicht selbst Actionäre sind.
(Nachdruck wird nicht honorirt). (852)
5. Anszahlnngeu.
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die am
1. April er. fälligen halbjährlichen Zinsen
unserer Prioritäts - Obligationen können
gegen Einlieferung des Coupons No. 13
ä M 7,50 bei nachstehenden Zahlstellen:
1. bei unserer Hauptkasse hierselbst,
2. in Breslau bei der Breslauer Dis-
contobank Friedenthal & Co.,
3. in Berlin bei den Herren Gebrüder
Guttentag und bei den Herren Born &
Busse
erhoben werden.
Die einzulösenden Coupons sind nach
der Nummernfolge zu verzeichnen und ist
ein Duplicat des Verzeichnisses beizulegen)
welches bis zur Auswechselung der Cou-
pons als Quittung dient.
Schriftwechsel und Geldsendungen finden
in der Regel nicht statt. Poln. Warten berg,
d. 24. März 1881. Direction. (831)
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Nach er-
folgtem Abschluss der Betriebs-Rech-
nung für das Jahr 1880 haben wir nach
Erwägung der von der Direction unter-
breiteten Vorschläge die Dividende der
Ein und Fünfzig Millionen sieben Hundert
und Fünfzig Tausend Mark Stamm-Actien
unserer Gesellschaft Lit. A. ß. C. D. E.
für .das Jahr 1880 auf
Sechs Procent
festgesetzt, so dass nach Abrechnung der
bereits im Juli v. J. abschlägig gezahlten 1
zwei Procent noch J
Vier Procent j
oder Vier und zwanzig Mark auf jede!
Actie zur Zahlung kommen. 1
Indem wir den Nachweis über die Ver-i!
Wendung der Betriebs-Einnahmen pro 1880^
dem Geschäftsberichte Vorbehalten, for-
dern wir die Besitzer von Dividenden-'
scheinen pro 1880 hierdurch ergebenst auf,
in der Zeit vom •
31. März bis 31. Mai dieses Jahres .
in den Werktagen von 9—12 Uhr Vormit.
tags ihre Dividendenscheine No. 78 nacK
den einzelnen Kategorien geordnet (Lit.^
A. B. C. D. und E.) und nach der Stück-r
zahl berechnet ohne Nummern-Verzeich-
niss mit Namens-Unterschrift und Angabe
der Wohnung versehen, unserer Haupt-
Gasse am Askanischen Platz No. 5 zu
Berlin einzureichen, und die Zahlung in-
Empfang zu nehmen.
Bei gleichzeitiger Einreichung von Zins-
Coupons ist über diese eine besondere
Note aufzustellen.
In Leipzig erfolgt die Zahlung in den
Werktagen
vom 1. — 12. April einschliesslich
durch die Güter-Casse auf unserem dorti-'
gen Bahnhofe. Berlin, den 26. März 1881.
Der Verwaltungs-Rath. Löwe. (858)
6. Fahrplan- ienderung.
Berlin-Görlitzer Eisenbahn. Vom 1. April
1881 ab bis auf Weiteres wird der Bahn-
Omnibus-Verkehr zwischen Berlin und
Grünau um folgende jedoch nur an Wochen-
tagen coursirende Züge vermehrt:
Grünau Abfahrt 6 Uhr 10 Min. Vorm.
Adiershof „ 6 „ 19 „ „
Johannisthal „ 6 „ 28 „ ‘ '
Kanne „ 6 „ 32 „ „
Berlin Ankunft 6 „ 46 „ „
Berlin Abfahrt 8 „ 25 „ „
Kanne „ 8 „ 40 „ „
Johannisthal „ 8 „ 44 „ „
Adlershof „ 8 „ 53 „ „
Grünau Ankunft 9 „ 3 „ „
Der Fahrplan der bisher und zwar
täglich verKehrenden Züge bleibt unver-
ändert. Die Direction. (835)
7. Submissionen
Verkauf von Altmaterial. Die in
den Magazinen zu Chemnitz, Leipzig,
Dresdener und Bayerischer Bahnhof, Dres-
den - Neustadt, Schlesischer Bahnhof,.
Zwickau, Werdau und Radebeul vorhan-
denen abgängigen Werkstatts- und Be-,
triebsmaterialien sollen im Wege öffent-
lichen Ausgebotes an den Meistbietenden
verkauft werden. Das Materialienver-,
zeichniss nebst den Verkaufsbedingungen
wird auf portofreie Anträge von uns un-;
entgeltlich verabfolgt. Offerten mit der
Aufschrift: „Submission auf alte Materia-:
lien“ sind bis zu dem auf Montag, den
11. April d. J., Vorm. 10 Uhr im Con-
ferenzzimmer des Personenbahnhofes hier!
anberaumten Termin franco an uns ein-j
zureichen. Chemnitz, am 26. März 1881.1
Maschinenhauptverwaltung der König!..
Sächs. Staatseisenbahnen. (850 J) :
Köln - Mindener Eisenbahn. Die Liefe-
rung von ca. 45 cbm Rothbuchenbohlen,
86 cbm eichene, 102 cbm kieferne und
75 cbm tan neue Bohlen und Balken etc,
für die beiden hiesigen Rheinbrücken soll-
im W ege der Submission verdungen werden.
Die Bedingungen liegen in unserem
bautechnischen Büreau hierselbst zur
Einsicht offen, werden auch von dem-
selben auf frankirtes Ersuchen gegen Ein-
sendung von 30 Pfennig in Briefmarken
portofrei übersandt.
Offerten mit entsprechender Aufschrift
sind bis zum 11. April er., Abends ver-
siegelt und portofrei an das hiesige Eisen-
bahn-Betriebs-Amt Ursulaplatz No. 6 ein-
zusenden.
Die Eröffnung der Offerten erfolgt am
J
359
12. April er., Vormittags 10% Uhr in
Ge{?enwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten. Köln, den 25. März 1881. Kö-
nigliche Direction. (863)
"^thdBigi-Sähir Die Lieferung i
1500 laufende Meter Eisen- oder Stabl-
schienen von ca. 20 kg per laufenden
Meter,
700 kg Eisen- oder Stabilaschen, per Paar
ca. 2,6 kg,
260 kg eiserne Schienenlascbenbolzen mit
Muttern, per Stück ca. 0,14 kg,
700 kg eiserne Schienennägel, per Stück
ca. 0,13 kg,
soll vergeben werden.
Anfragen und Offerte zu richten an: Be-
triebschef Schäcke. Arth, (Kanton Schwyz)
März 1881. (849)
Rechte-Oder-Üfer-Eisenbahn-Gesellschaft.
Die Beschaffung von 196 Stück Locomotiv-
ratireifen, 34 Stück Tender- und 400 Stück
Wsgenradreifen soll durch Submission er-
folgen. Die Bedingungen der Submission
und Lieferung sind von unserer Kanzlei
Breslau, Berliner Strasse 76, zu beziehen.
Offerten sind, nach Vorschrift in den
Bedingungen, bis zum 8. April an uns
einzureichen. Direction. (856)
Pfälzische Eisenbahnen. Die Lieferung
nachverzeichneter Oberbaumaterialien zur
Unterhaltung bezw. Erneuerung des Ober-
baues der Pfälzischen Bahnen soll im
Wege der Submission vergeben werden,
und zwar:
a) 1 700 000 kg Schienen, 123 mm hoch,
von Stahl,
b) 1 200 Paar Seitenlaschen, J
von Eisen,
c) 200 000 Stück Schienen-
nägel
( d) 100 000 Stück Unterlags-
platten ]
Lieferzeit vom Mai bis September 1881.
Die Submissionsbedingungen und Zeich-
nungen liegen auf dem technischen Büreau
der unterfertigten Direction zur Einsicht
offen, werden auch auf portofreies An-
Jragen unentgeltlich mitgetheilt.
Die Offerten, welche pro Tonne = 1 000 kg
-und in Reichsmark gemacht werden wollen,
beliebe man an uns portofrei und mit der
Aufschrift „Submission auf Lieferung von
Eisenbahnschienen bezw. Kleineisenzeug“
längstens bis 20. April d. Js. einzu-
reichen. Ludwigshafen a. Rh., den 18. März
1881. Die Direction. v. Jaeger. (804)
zu Schienen
von 123 mm
Höhe.
Hessische Lndwigseisenbahngesellschaft.
.Bahnstrecke Erbach-Eberbach. Die erfor-
derlichen Arbeiten zur Herstellung des
Bahnkörpers, der Kunstbauten, des Unter-
baues und der Chaussirungsarbeiten im
Loose 1 der Abtheilung VIII in der Ge-
markung Eberbach, der Bahn von Erbach
nach Eberbach sollen auf dem Submis-
sionswege vergeben werden.
Die verschiedenen Arbeiten in diesem
3 540 m langen Loose sind veranschlagt,
wie folgt:
fird- und Planirarbeiten . 60149,40 M
Kunstbauten 25 774,13 „
Herstellung der Unterbaues 18 108,90 „
Chaussirungsarbeiten . . . 3 385,60 „
zusammen 107 418,03
. Die betreffenden Kostenanschläge, Pläne
Bfid Bedingnisshefte sind auf dem Büreau
des Sectionsingenieurs zu Eberbach zur
Einsicht der Uebernahmslustigen aufgelegt
und sind die Submissionen längstens bis
zum 7. April 1. Js., Vormittags
^ Uhr, verschlossen und frankirt auf
unserem Secretariate dahier abzugeben.
Auf dem Umschläge ist zu bemerken:
„Submission wegen Uebernahme von Bau-
arbeiten in der Section Eberbach, Loos 1
der Abtheilung VIII. Mainz, den 20. März
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes :
Die Specialdirection. (815)
Oesterreichische Nordwestbahn. Die
Lieferung von 9 Stück Eilzugslocomotiven
mit separaten Tendern und 11 Stück
Sachsigen Tenderlocomotiven für den
Rangirdienst, erstere mit Vaeuumbremse,
System Hardy, letztere mit Dampfbremse
ausgerüstet, soll vergeben werden, — Zeich-
nungen undBedingnisse können im Büreau
unserer Maschinendirection eingesehen
werden.
Offerten, gestellt für die Maschinen und
Tender, mit Angabe des kürzesten Liefer-
termines, sind bis 10. April an die Ge-
neraldirection der Oesterreichischen Nord-
westbahn in Wien einzusenden. Wien, am
21. März 1881. Die Generaldirection. (805)
Bergisch- Märkische Eisenbahn. In der
hiesigen Hauptwerkstatt stehen 150 Stück
alte Wagen rädersätze und zwar:
120 Speichen- und 30 Scheibenräder-
sätze,
welche im Wege der öffentlichen Submis-
sion in 3 Loosen an den Meistbietenden
verkauft werden sollen.
Offerten mit der Aufschrift: „Ankauf
alter Rädersätze“ sind bis zum 6. April
er., Vormittags 11 Uhr, portofrei und ver- |
siegelt an den Unterzeichneten einzu-
reichen.
Von demselben können auch die Ver-
kaufsbedingungen gegen Erstattung der
Copialien ad 50/4 bezogen werden. Witten,
den 22. März 1881. Der Königliche Eisen-
bahnmaschinenmeister. Diedrich. (797)
Oberhessische Eisenbahnen. Die hier
lagernden abgängigen Betriebs- und Werk-
stättenmaterialien aus dem Jahre 1880
sollen verkauft werden.
Die Verkaufsbedingungen nebst dem
Verzeichniss der zur Veräusserung kom-
menden Materialien können bei unserer
Magazinsverwaltung eingesehen j auch
durch unsere Kanzlei auf frankirtes Er-
suchen und gegen Einsendung von 20 /4
bezogen werden; ebenso steht eine Be-
sichtigung der Materialien frei.
Offerten, welchen ein Exemplar der
durch Unterschrift anerkannten Verkaufs-
bedingungen beizufügen sind, beliebe man
bis zum 11. April d. J., Vormittags
10 Uhr, frankirt an die Unterzeichnete
Direction einzusenden. Giessen, den
18. März 1881. Grossherzogliche Direc-
I tion. (806)
PRIVAT-ANZEIGEN.
Allgemeiner
Submissions-Anzeiger
mit Beilage:
Centralblatt f.d. deutschen Holzhandel
VIII. Jahrgang. Amtliches Insertionsorgan.
Vereinsorgan des Holzhändlervereins.
Erscheint in Stuttgart 4mal pro WooVe.
Reichhaltigstes Fachblatt. Grösste Verbreitung
in gewerbiiehen Kreisen. Abonnementspreis incl.
Submissions-Ergebnisse, Patent-Anzeiger und
Transport-Nachrichten 5V2 M. pro Quartal bei
jeder Postanstalt. Inserate 25 pro Zeile.
Die '
Berliner Börsen -Zeitung
erscheint unverändert wie bisher, 13 mal
in der Woche, also auch in einer Sonntags
Nachmittags ausgegebenen Nummer.' Die
reichhaltige Fülle des Materials, welches
sie sowohl als finanzielles Fachblatt wie
als politische' Zeitung bietet, die Prompt-
heit und Zuverlässigkeit ihrer Nachrichten
sind so bekannt und anerkannt, dass wir
uns versagen können, darüber hier ein
Wort weiter zu sagen. Eine neue Ein-
richtung haben wir seit diesem Quartale
dadurch getroffen, dass wir der Zeitung
ein quartaliter erscheinendes ganz spe-
cielles Sachregister — dasjenige über das
erste Quartal 1881 wird Anfangs April
ausgegeben — beigeben. Dasselbe wird
das leichte Auffinden jeder gebrachten
Mittheilung ermöglichen.
So weit unser Vorrath noch reicht,
werden wir den neu hinzutretenden Abon-
nenten das von uns herausgegebene
40 Bogen starke Deutsche Banquier-Buch
unentgeltlich liefern. Auf einen uns kund-
zugebenden Wunsch erhalten dieselben
auch die Zeitung schon vom Tage des
Abonnements an bis zum Quartals-Ersten
unentgeltlich.
Die Abonnements -Bedingungen bleiben
unverändert. Bestellungen nehmen alle
Postanstalten, Zeitungs-Spediteure und die
Expedition der Zeitung an.
„Berliner Börsen-Zeitung“,
Berlin W., Kronen-Strasse No. 37.
AbonnemeiitS'Eiiiladnng
auf das volkswirthschaftliche Wochenblatt
Der
OesteiT. Oekonomist,
welches sich im vierzehnten Jahrgang be-
findet und in den besten Kreisen fort-
während an Verbreitung und Beliebtheit
zunimmt. Der „Oesterreichische Oekono-
mist‘‘ widmet seine Aufmerksamkeit allen
grossen , allgemeinen wirthschaftlichen
Fragen, aber er bespricht doch vorzugs-
weise die volkswirthschaftlichen Interessen
Oesterreich-Ungarns, und zwar in Artikeln
von bleibendem Werthe aus der Feder be-
währter und anerkannter Fachmänner,
deren er eine ansehnliche Zahl zu seinen
Mitarbeitern zählt. Diese Wochenschrift
ist ein volkswirthschaftliches Fachblatt im
wahren Sinne des Wortes und unter-
scheidet sich durch ihren wissenschaft-
lichen Standpunkt von denjenigen Wochen-
blättern, die nur geschäftliche Interessen
verfolgen ; trotzdem vernachlässigt sie
nicht die actuellen Fragen und ist in ihrer
Tendenz entschieden liberal und unab-
hängig. Ausser mehreren Artikeln bringt
jede Nummer eine Wochenschau und klei-
nere Mittheilungen; es werden ferner die
neuen literarischen Erscheinungen be-
sprochen und endlich wird den Handels-
und Gewerbekammern und dem Sparwesen
besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ein
am Schlüsse des Jahres erscheinender In-
dex dürfte eine willkommene Beigabe sein.
Das Blatt empfiehlt sich sonach seines
reichen Inhaltes wegen, überdies aber auch
wegen seines billigen Preises für alle Die-
jenigen, welche sich für die wirthschaft-
lichen Fragen der Oesterreichisch-Ungari-
schen Monarchie interessiren, speciell für
Vereine, Lese-Cabinete, Sparcassen, die
Mitglieder der Kammern u. A. Inserate
werden zu mässigen Preisen aufgenommen,
und ist unser Blatt zur Einschaltung von
solchen, besonders für die weitesten Kreise
des Associationswesens bestens geeignet.
Probenummern werden auf Verlangen
gratis und franco zugesendet.
Der „Oesterreichische Oekonomist“, der
jeden Sonntag erscheint, kostet mit Post-
versendung jährlich;
Für Oesterreich-Ungarn ... 6 fl. Oe.W.
„ das Deutsche Reich ... 14 Mark
„ England 16 Shilling
,, Frankreich u. die Schweiz 20 Francs
doch werden auch halb- und vierteljähr-
liche Abonnements angenommen.
Bestellungen sind bei dem nächsten
Postamt oder mittelst Postanweisung bei
der Unterzeichneten Administration zu
machen.
Die Administration des „Oest. OekonomisP^
Wien, IV., Hauptstrasse Nr. 51,
Perron-Glocken,
Kirchen-, Signal - Glocken, überhaupt
Glocken jeder Grösse und jeden Gewichts,
liefert in vorzüglichster Ausführung und
zu billigstem Preise die
Glockengiesserei von J. G. Grosse,
Dresden-Neustadt,
gegründet 1835, vielfach prämiirt, geliefert
über 1 030 Kirchenglocken.
Grösste Ausführungen: 1875 Dom Hildes-
heim 1 Glocke == 8 000 kg, 1876 Dom
Halberstadt 1 Glocke = 8 000 kg, 1877 St.
Nicolai Hamburg 2 Glocken = 9 500 kg,
1878 Dom Frankfurt ^M. 10 Glocken =
27 000 kg, 1878 St. Petri Hamburg 4 Glocken
= 20 ono kg.
— 360 —
Goldene Medaille,
Höchste Auszeichnung im Internationalen
Wettstreit Arnheim (Holland) 1879.
Goldene Medaille Verdienst-Medaille
Oflfenhach a/M. 1879. Wien 1873.
Diplom A, erster Preis für
ausgezeichnete Leistung
Kassel 1870.
Die
Portland-Cement-Fabrik “SS"”'
Dyckerhoff & Söhne '
in Amöneburg bei Biebrich a|Bh. und Mannheim
liefert ihr bewährtes vorzügliches Fabrikat in jeder Bindezeit unter Garantie für.
höchste Festigkeit und Zuverlässigkeit.
Productionsfähigkeit der Fabrik: über 250 000 Tonnen pro Jahr.
Niederlagen an allen bedeutenderen Plätzen.
VEREINI&TE RHEINISCH-WESTPHiLISCHE PULVER -FABRIKEN
IN CÖLN,
GRÖSSTES INSTITUT
SEINER ART AUF DEM CONTINENTE, LIEFERN ALLE SORTEN PULVER
SOWIE DYNAMIT, NEBST ZUBEHÖR.
Medaille
Breslau 1869.
Goldene
Staats -Medaille.
G. Brinkmann & Co.,'WitteiianderEulir.
Dampfhämmer,
gangbarste Grössen vorräthig,
Hämmer mit Selbststeuerung für alle in Eisenbahn -Werkstätten
vorkommenden Schmiedearbeiten: Reckhämmer, Hämmer für
Faijon- und Bufferschmiederei, Dampfstanzen für Gesenkschmie-
derei, grössere Hämmer bis zu 200 Ctr. Fallgewicht mit Hand-,
Ventil- oder Kolbensteuerung.
HOFFMANN
Bahnhof Eberswalde,
Halle a|S. und Mariaschein in Böhmen.
Die älteste aller Dachpappenfabriken, empfiehlt:
AsphaltplatteU
ö Lüllipdippdl ihrer Elastizität u. Dehnbarkeit halbm das
zu flachen und feuersicheren Bedachungen,
coDcessionirt durch die Königl, Regierung
zu Potsdam unterm 23. Juni 1854.
vorzüglichste Material für absolut dichte
und dauerhafte Gewölbeabdeckungen von
Brücken, Tunnels, Kellereien — sowie zur
Isolirung von Mauern und Gebäuden.
Asphalt, Asphaltlack, Holzcement, Steinkohlentheer, Deckleisten,
Drahtnägel etc. etc. Fertige Eindeckungen in Steinpappe nach
bewährter Methode unter langjähriger Garantie.
361
Zusammenstellimg der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen im Monat Eebruar 1881.
2.
i 3. 1 4.
1 5.
6.
7.
8. 1
9. 1
10. 1
1 11.
12. 1
1 13.
1 14.
1 15.
1 16.
Befördert wurden
Die Einnahme betrug
Bezeichnung
ö u
Betriebs-
Personen
Güter
im Monat Februar
bis Ende Febr.
der
UfS
Ende
Februar
im
auf
im
auf
aus dem Pe
und Gepäck
verkehr
a. d. Güterverk.
im Ganzen
sonstigen C;
inol. aus
Juellen
im Ganzen
j^isenbahnen.
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
im
auf
im
auf
im
auf
im
auf
Kilomet.
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Anzahl.
Anz.
Tonnen.
Tonnen.
Jl
JA
JA
JA
JA
JA
JA
A. Hauptbahnen.
I. Staatsbahnen
A vom Staate für eigene
SBiing verwaltete Bahnen.
is-Eisenb. i. Elsass-Lothr. .
1881
1 143,55
612 800
536
475 000
415
523 000
457
1 923 000
1681
2 592 600
2 266
4 985 500
4.358
gegen
1880
-1- 21,62
+ 23 885
+ 11
+
3 841
—
5
-1- 36 833
-f 24
-1- 7 882
- 26
-f 10 877
— 35
— 218 461
— 280
sische Staats-Eisenbahnen
waltungsbezirk der K. Eisen-
1881
994,45
420 092
426
345 930
354
471139
477
2 196 531
2 245
2 929 619
2 946
5 836 146
5 869
mdirection Berlin gegen
waltungsbezirk der K. Eisen-
1880
-f 33,71
-f- 8 727
— 24
-
47 438
60
— 19 832
— 38
-f 92 295
-|- 28
-I- 18 274
— 84
— 68 204
- 277
ndirection Bromberg
iptbahn
1881
2 222,63
354 622
160
224 592
101
701 156
317
1 637 649
737
2 526 031
1 137
5 370 803
2 416
gegen
1880
-t“ 1,00
— 14 162
— 7
—
28 706
—
13
- 54 377
— 25
— 233 871
— 105
- 366 889
— 165
— 705 207
— 319
rgard-Cöslin-Colberger B. .
1881
172,49
32 127
188
18 637
108
46 068
269
86 395
501
134 595
780
274 229
1 590
gegen
1880
—
-f 1 112
+ 7
—
2 738
—
16
— 1571
— 9
- 11299
-• 85
- 18 921
- HO
- 31576
— 183
lin-Danziger B
1881
198,30
44 058
222
11933
61
39 991
202
46 822
238
89 649
452
184 604
931
gegen
1880
9
-f
1130
-f
6
— 1 180
— 6
- 3 680
— 18
- 10 246
- 52
— 18 785
— 95
waltungsbezirk der K. Eisen-
lödirection Hannover . . .
1881
1 615,82
541 800
348
676 800
413
770 000
495
2 800 000
1733
3 947 330
2 443
7 846 555
4 856
waltungsbezirk der K. Eis^,n-
1880
+ 4,47
— 2 800
— 2
-
15 500
17
— 4103
— 2
- 64 079
— 44
-f- 19 746
+ 6
— 224 652
— 153
ndirection Frankfurt a/M. .
1881
1 569,98
829 940
543
975 513
623
582 715
381
2 320 620
1483
3 105 771
1978
6 180 577
3 937
waltungsbezirk der K, jfis^n-
1880
54,42
-t- 1310
— 19
99 597
-t-
43
47 884
+ 18
+ 490 446
-1- 272
492 900
-t- 254
4- 812 259
4- 395
ndirection Magdeburg
iptbahn
1881
1012,17
378 732
374
426 493
421
551 493
545
1 970 313
1 947
2 691 343
2 659
5 554 569
5 488
gegen
1880
—
-f 4 697
+ 4
10 617
+
10
-f- 7 208
+ 7
+ 24 067
+ 24
-f- 57 537
+ 57
4- 167 652
4- 166
|erhausen-Artern u. Stass
-Hecklingen-Egeln . gegen
inover-Altenbeken . . . .
1881
32,56
4 002
287
14 920
458
2 673
192
15 831
486
20 106
618
42 919
1318
1880
-f 13,73
-1- 4 002
-t- 287
4-
4 716
—
84
-}- 2 673
+ 192
-1- 5 545
— 60
-f 9 809
-f 19 790
4- 90
1881
289,27
68 748
238
96 716
334
50 670
175
236 386
817
296 305
1024
650 698
2 249
gegen
1880
—
— 421
— 1
—
20 317
—
71
— 806
- 3
— 62 599
— 217
— 59 008
— 205
— 117 306
— 406
lin-Potsdam-Magdeburg . .
1881
259,56
221 .352
853
140 202
540
248 538
958
516 708
1 991
846 831
3 263
1 675 304
6 454
gegen
1880
- 2 464
— 9
—
19 481
—
75
— 2 125
— 8
— 58 921
— 227
- 79 382
- 306
- 155 887
- 601
sen-Langwedel
1881
97,83
8 429
86
10 860
111
12 502
128
54 556
557
68 209
697
138 324
1 414
gegen
valtungsbezirk der K. Direc-
, der ßerlin-Stettiner E.
1880
- 818
— 9
1529
16
— 1 183
— 12
- 3 737
— 39
- 4 263
— 44
— 16 039
- 164
nmbabn
1881
350,74
139 623
403
♦90 399
258
179 001
516
421406
1 201
746 013
2 127
1 419 681
4 048
. gegen
1880
—
-f- 9 970
-t- 29
—
12 078
—
34
4- 831
+ 2
- 3 376
— 10
75 796
+ 216
+ 104 143
4- 297
mmmersche Eisenbahn. .
1881
238,47
53 643
234
26 688
112
69 611
303
92 630
388
172 618
724
356 388
1494
^Itungsbezirk der K. Eifec-
i der Köln-Mindener E.
1880
— 7
■
6 776
28
+
1
+ 10
- 31970
— 134
- 34 523
— 145
— 54 311
— 228
[gtbahn
1881
475,22
257 341
579
702 153
1 478
337 807
761
1 706 444
3 591
2 152 566
4 530
4 289 053
9 025
gegen
1880
+ 27,90
+ 7 410
- 21
+
13 627
—
61
+ 8 549
— 30
-f 57 462
— 95
4- 64 382
— 138
4- 24 552
— 508
n-Giessen
1881
184,16
94 865
515
264 785
1438
71 460
388
600 310
3 260
712 933
3 871
1 476 733
8 019
gegen
1880
—
-f- 138
-|- 1
+
3 475
+
19
— 673
— 4
— 20 935
- 113
— 20 353
— 111
— 40 922
— 222
lo-Hamburg
1881
466,76
146 549
315
245 468
526
190 346
410
1 020 804
2 187
1 246 992
2 672
2 557 111
5 478
waltungsbezirk der K. Eirec-
[ der Rheinischen E.
1880
+ 6 118
-f 13
2 546
5
- 3 990
— 9
- 38 869
— 83
- 42 229
- 90
- 83 033
- 178
iptbahn
1881
1 370,78
721 500
584
748 500
546
666 000
539
2 424 000
1768
3 233 200
2 358
6 541 200
4 769
gegen
1880
-f 74,00
-f 2 404
- 29
—
141 927
—
141
+ 1577
- 28
— 467 857
- 464
— 546 680
— 560
—1050299
—1092
-Trier
1881
118,16
18 900
160
28 500
241
27 300
231
123 300
1044
154 500
1308
305 200
2 584
gegen
1880
—
+ 1 138
+ 10
—
645
—
6
+ 941
+ 8
— 3 190
- 26
— 1849
— 15
780
— 6
Sununa 2
1881
11 669,35
—
—
—
—
;
—
_
25 074 611
2 149
50 700 094
4 345
.. gegen
1880
-1- 209,23
—
—
—
—
—
—
—
—
- 445 899
- 78
—1438605
— 205
Staats -Eisenbahnen . .
1881
1 959,92
1 116 966
577
843 114
430
911110
471
3 685 160
1880
5112 125
2 608
9 935 688
5 069
X , ?®sen
1880
-t- 33,19
— 76 822
- 51
-1-
30 206
+
8
— 45 734
— 32
-t- 126 071
4- 33
-1- 254 503
-1- 87
4-499 919
4- 172
t%ibergische Staats -Exsenb.
1881
1 528,04
673 085
440
201376
132
580 097
380
979 958
641
1 640 690
1074
3 386 408
2 216
^ „ gegen
1880
-f- 40,58
— 5 691
— 16
—
2 055
—
5
-f- 8 002
- 4
- 87 677
- 77
— 48 306
— 61
— 185 935
— 185
I8he Staats-Eisenbahnen . .
188!
1 314,02
467 510
359
309 118
235
520 252
400
1 084 346
825
1 635 751
1245
3105 919
2 364
„ , gegen
1880
—
- 23 791
— 18
5 243
—
4
- 14 280
- 11
- 85 114
— 65
- 110 463
— 84
— 315 250
— 240
Neckar-Eisenbahn . . . .
1881
94,50
134 770
1426
49 620
525
100 000
1058
188 264
1992
313 264
3 315
661 494
7 000
gegen
1880
+ 7,00
+ 1065
— 102
-i-
1280
27
-1- 986
- 74
+ 4 350
— HO
-f 6 789
— 188
— 17 498
— 360
ifissische Eisenbahn . . .
1881
175,73
29 776
169
15 967
91
23 418
133
41492
236
68 401
389
139 778
795
gegen
1880
—
— 1853
— 11
-1-
1483
+
9
— 2 392
— 14
-f 1 121
+ 6
— 919
- 6
- 19 512
— 111
iburgische Eisenbahn . . .
1881
290,25
81638
281
40 051
138
64177
221
124 277
428
191 182
659
376 157
1296
gegen
1880
— 7 247
— 25
3 018
10
— 5 903
— 20
— 11323
— 39
- 17 756
— 61
— 58148
— 200
ilmsh.-Oldenburger E. . . .
1881
52,37
22 364
427
13 364
255
17 375
332
24 089
460
41984
802
78 372
1497
gegen
1880
—
- 1884
— 36
+
1680
+
32
- 1815
- 34
-f 2 286
+ 44
-f- 486
4- 10
- 3 159
— 60
Summa A 1
1881
18 227,73
—
_
_
—
__
36 670 608
2 012
73 369 410
4 025
gegen
1880
-f 311,62
-
-
-
— 350 688
- 54
—1721653
- 166
362
II. Privatbahnen
unter Staatsverwaltung.
10 Bergisch-Märkische Eisenbahn :
a. Hauptb. u. Hess. Nordbahn
gegen
b. Ruhr-Sieg-Eisenbahn
gegen
11 Berlin-Dresdener Eisenbahn
12 Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
gegen
13 Münster-Enscheder Bahn
gegen
14 Oberschlesische Eisenbahn ;
a. Hauptb. einschl. Neisse-ßrieg.
Wilhelms-B., Oppeln-Gr.-Streh-
litz-Morgenroth u. Posen-Thorn-
Bromberg
gegen
b. Breslau-Posen-GlogauerEisenb.
gegen
c. Breslau-Mittelwalder Eisenb
u. Niederschl. Zweigb,
d. Stargardt-Posener
5 Rhein-Nahe-Eisenbahn
gegen
6 Zittau-Reichenberger Eisenbahn
gegen
Summa A 11
gegen
III. Privatbahnen unter eigener
Verwaltung.
Altena-Kieler Eisenbahn . . .
gegei
8 Berlin-Anhaltische Eisenbahn
geger
19 Berlin-Görlitzer Eisenbahn . .
gegen
20 Berlin-Hamburger Eisenbahn .
gegen
1 Breslau-Schweidnitz-FreiburgerE
gegen
2 Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
13 Dortmund- Gronau -
24 Holsteinische Marschbahn
gegen
Lübeck-Büchen. u. Lübeck-Ham-
burger Eisenb. gegen
Märkisch-Posener Eisenbahn .
gegen
Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
29 Oberlausitzer Eisenbahn :
Strecke Kohlfurt-Falkenberg
gegen
30 Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
gegen
31 Ostpreussische Südbahn . . . .
gegen
32 Posen-Creuzburger Eisenbahn .
gegen
33 Rechte Oderufer-Eisenbahn . .
gegen
34 Schleswigsche Eisenbahn . . .
gegen
j Stammbahn
Thürin-
gische
gegen
b. Gotha-Leinefelde
üjisen- 1 gegen
bahn Je. Gera-Eichicht . .
I gegen
6 Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
gegen
i7 Braunschweigische Eisenbahn
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9. 1
10.
IL
12.
13.
14.
länge in km
P
ersonen
auf 1 km
Güter
au
f 1 km
ersonen
auf
1 km
Güter
auf 1 km
imGanz.incl
sonst. Quell.
auf 1 km
1881
1 271,25
930 871
761
1 300 700
1023
693 640
567
3 377 356
2
657
4 417 496
3 475
1880
-f 101,75
—
20 735
—
88
—
67 035
—
146
—
21410
—
71
— 124 243
—
337
— 145 653
— 427
1881
142,92
52 011
375
242 600
1697
37 806
272
432 228
3
024
496 834
3 476
1880
+ 9,20
-f
536
—
22
—
10 400
—
195
+
361
—
17
— 56 223
—
629
— 55 862
- 657
1881
183,97
37 220
211
34 513
188
44 739
254
154 260
839
219 918
1 196
1880
—
—
1 875
—
11
—
8 763
+
48
—
4 627
—
26
-t- 36 465
+
1
199
-j- 31922
+ 173
1881
301,37
66 612
226
75 036
249
65 924
224
349 064
158
440 882
1463
1880
—
+
4 534
+
15
—
20 718
—
69
—
5 570
—
19
— 38 294
—
127
- 49 716
— 165
1881
56,46
12 960
229
5 566
99
8100
143
11000
195
25 100
444
1880
380
7
390
6
35
1
— 800
14
— 1802
— 32
1881
824,46
264 187
349
636 453
772
260 664
345
2 375 989
2
1882
2 910 653
3 530
1880
+ 24,08
561
—
12
—
23 959
—
53
+
4 777
—
4
+ 99 054
-f-
1
37
-f 102 631
-{- 22
1881
211,08
50 200
240
100 295
475
72 877
349
417 961
980
531 338
2 517
1880
—
—
157
—
1
—
24 721
—
117
—
1 189
—
5
~ 31 784
—
151
— 33 473
— 159
1881
S75,7&
111 703
297
157 417
419
94 677
252
375 295
999
526 972
1403
1880
—
—
696
—
2
+
7 276
+
19
462
—
1
-f 14 473
+
39
— 13 211
-t- 36
1881
172,31
24 754
144
36 282
211
33 561
194
149 001
865
220 062
1 277
1880
—
—
1 118
—
6
—
1 204
—
7
—
708
—
5
— . 3 437
—
20
— 6 645
— 33
1881
120,60
64 548
535
47 580
395
52 730
437
136 880
1
135
206 112
1709
1880
—
—
4 742
—
40
+
751
+
7
+
6 659
+
55
+ 6 206
+
51
+ 5 558
-j- 46
1881
26,73
16 230
607
17 026
637
9 419
352
28 179
1
054
53 152
1988
1880
—
—
1 379
—
52
+
1089
+
41
—
780
—
30
— 76
—
3
— 3 103
— 117
1881
3 686,91
—
—
—
—
10 048 519
2 725
1880
+ 135,03
— 141 932
— 144
1881
288,01
121 105
420
65 294
227
131 132
455
275 484
957
406 616
1412
1880
—
10 742
—
38
—
2 948
—
10
—
12 667
—
44
— 37 502
—
130
- 50 169
- 174
1881
431,27
161497
374
148 080
343
259 500
602
611 030
1
417
940 530
2 181
1880
—
—
5 472
—
13
—
25 281
—
59
+
907
+
2
- 51992
—
120
— 31085
— 72
1881
327,35
77 885
238
97 159
297
77 848
238
366 845
1
121
469 988
1436
1880
—
9 129
—
28
+
1 760
+
6
—
6 739
—
20
-f 18 055
+
55
-f- 10 483
-f- 32
1881
441,66
126 399
286
118 822
269
225 018
509
1 224 924
2
773
1 494 094
3 382
1880
—
+
3 368
+
7
14 774
—
33
+
14 752
+
33
— 159 077
—
361
— 155 569
— 353
1881
600,12
141 240
238
188 231
314
161 702
273
694 270
1
157
862 180
1437
1880
—
—
7 502
—
13
—
8 114
—
13
—
8181
—
13
— 22 383
—
37
— 37 648
— 62
1881
153,77
23 744
154
34 544
225
17 596
114
105 883
689
132 529
862
1880
—
—
6 881
—
45
—
3 520
—
23
—
8 509
—
56
— 9 644
—
62
— 16 194
— 105
1881
96,08
25 105
261
37 925
395
13 080
136
47 938
499
74 740
778
1880
—
—
1553
—
16
—
261
—
3
—
790
—
8
- 3 280
—
34
-f- 528
+ 6
1881
96,50
27 436
284
11 124
115
23 051
239
2&-348
294
51 401
533
1880
+ 8,40
+
1315
—
12
+
454
—
6
—
90
—
24
+ 3 181
+
8
+ 2 876
- 18
1881
111,00
38 455
346
32 194
290
46 543
419
111680
1
006
176 223
1588
1880
—
—
3 245
—
30
—
13 480
—
121
—
5 085
—
46
— 48 635
—
438
- 61821
— 557
1881
271,90
39 050
144
49 732
183
75176
276
162 077
596
238 833
878
1880
—
2 648
—
9
—
4149
—
15
—
8 067
—
30
— 4 671
—
17
- 14815
— 54
1881
143,03
13 106
92
16 070
112
15 759
110
65 660
459
98 169
686
1880
_
237
—
1
—
2 942
—
21
—
3 422
—
24
- 23 949
—
161
— 24 249
- 170
1881
78,28
16 479
211
13 828
182
17 380
222
40 857
536
64 237
835
1880
-
212
-
2
—
4 956
65
—
630
—
8
— 8 935
—
118
— 7 565
— 100
1881
148,00
15128
102
11066
75
11830
80
33 350
225
45 180
305
1880
2 218
—
15
—
8 822
—
59
—
388
—
3
- 14 942
—
101
- 15 330
— 104
1881
159,71
18 379
115
15 084
94
19 951
125
56 609
354
90 863
569
1880
—
224
—
1
+
412
+
2
+
493
+
3
-1- 885
+
6
-f- 1378
+ 9
1881
243,00
.32 199
133
26 129
108
50 146
206
131 406
541
193 552
796
1880
—
—
1839
—
7
—
12 434
—
51
+
5 222
+
21
— 70144
—
288
— 64 922
— 267
1881
203,66
18 613
93
24 963
123
26 211
130
92 545
454
128 956
633
1880
+ 1,56
+
771
+
4
—
2 250
—
11
+
280
+
1
— 12 648
—
62
— 13 948
— 69
1881
317,99
60 608
208
176 663
556
76 560
261
686 190
2
158
817 750
2 572
1880
-1- 0,09
410
+
195
+
1
+
1025
+
4
+ 914
+
2
+ 1 939
+ 6
1881
229,80
38 835
169
19 342
84
59 174
257
130 444
568
189 618
825
1880
—
—
2 672
—
12
+
672
+
3
—
2 496
—
11
— 3 045
—
13
- 5 541
- 24
1881
359,77
219 076
609
143 240
398
242 074
673
636 900
1
770
878 974
2 443
1880
4- 1,26
10 964
—
33
503
—
—
4 901
—
16
- 8 242
—
29
— 13 143
— 45
1881
67,13
26 183
390
14 094
210
17 348
258
41 461
618
58 809
876
1880
—
—
1 427
—
21
—
319
—
5
+
375
+
5
+ 1809
+
27
+ 2 184
+ 32
1881
77,00
24 788
322
20 206
262
17113
222
43 111
560
60 224
782
1880
—
—
1443
—
19
—
4436
—
58
—
1444
—
19
- 7 662
—
99
— 9 106
- 118
1881
53,93
8 004
148
6 447
120
11 340
210
20 614
382
36 871
683
1880
—
—
291
—
6
+
21
+
1
—
3 646
—
68
-f- 2 706
+
50
— 946
— 18
1881
345,00
135 493
393
588 826
1 707
725 867
2 104
1880
-
-
-
—
-
8 019
“
23
— 17 432
—
50
— 32 025
60 224
— 371
204 <
- 37t
363
2.
.3.
4.
5.
6.
7.
8.
9. 1 10.
11.
12. 1 1,3.
14.
15. t 16.
n-Lübecker Eisenbahn . . .
gegen
la-Ohrdruffer Eisenbahn . .
gegen
.,1a. nicht garant. Limen
gegen
b. garantirte Linien .
thn ) ® gegen
klenburg. Friedr.-Franz E. .
gegen
-EiMabahn
gegen
,s.-Thüringische Ost-Westb. .
gegen
aar-Geraer Eisenbahn . . .
gegen
ishausen - Schmalkalden er E.
gegen
a-Eisenbahn
gegen
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
Betriebs-
länge in ktn
33,00
17,35
+ 0,05
463,84
+ 14,87
179,15
349,17
74.80
33.80
68,11
7,00
172,00
Personen
12 813
— 147
6 366
— 95
279 682
— 16 914
85 394
— 3 052
61 962
— 3 566
27 251
— 737
5 612
+ 99
16 679
— 2 724
1832
— 85
33 037
— 86
auf 1 km
388
— 5
367
— 6
603
— 58
477
— 17
177
— 11
364
— 10
166
+ 3
245
— 40
262
— 12
192
— 1
Güter
2 899
— 151
1 164
+ 210
163 683
— 59 618
48 944
— 28 303
36 681
+ 3 912
11 116
+ 1866
12 369
— 682
10 397
+ 2 099
1931
— 861
31 513
83
auf 1 km
87
— 5
67
+ 12
353
— 144
273
— 158
105
+ 11
149
-1- 25
366
— 20
153
+ 31
276
— 123
133
— 1
Einnabi
Personen
8 808
— 420
3 853
— 200
239 715
+ 1 155
42 559
— 1389
108 309
— 6 128
17 478
— 421
2 849
4- 139
17 256
— 1491
659
— 24
46 335
+ 2 474
auf 1 km
267
— 13
222
— 12
517
— 14
238
— 7
310
— 18
234
— 5
84
+ 4
253
- 22
94
_ 4
270
+ 15
Güter
8 123
+ 213
2 292
+ 230
495 93'^
— 86 990
58 079
— 21311
218 403
+ 6 158
27 383
+ 1913
14110
280
21641
— 411
2 511
— 561
137 109
+ 4 737
auf! km
246
+ 6
132
+ 13
1069
— 229
324
— 119
626
+ 13
366
-f- 25
417
— 9
318
— 6
359
- 80
797
,+ 27
imGan7,.inel
sonst. Quell.
17 839
- 763
6 145
4- 30
757 084
— 84 444
103 278
- 22 643
338 364
+ 2 067
45 642
4- 1492
20 607
+ 152
39 173
— 1 801
3 518
— 592
198 761
— 7 298
auf 1 km
541
— 23
354
+ 1
1632
— 242
577
— 125
969
4- 6
610
4- 20
609
4- 4
575
— 27
503
— 85
1 156
4- 42
bis Endo Fe
im Ganzen
35 466
— 1215
11673
- 538
1 490 408
- 124 120
207 305
- 44 705
666 568
+ 5 195
85 586
4- 1910
39 881
4- 3 106
72 874
— 4 561
6 423
— 1 456
383 368
4- 4 324
br.1881
aufl km
1075
— 37
673
— 33
3 213
— 383
1 157
— 250
1 909
+ 15
1 144
4- 25
1 180
4- 92
1 070
— 67
918
— 208
2 229
4- 25
Summa A. III.
gegen
1881
1880
6 642,18
+ 26,23
z
—
—
z
-Z
9 766 645
- 633 892
1470
— 102
19 539 744
-1345798
2 942
— 215
Summa A.
gegen
, Bahnen untergeordneter
Bedeutung.
[1 Privatbahnen unter Staats-
[ Verwaltung.
B !rm.-Schwedter Eisenbahn .
I gegen
■iburg-Zeitzer Eisenbahn . .
IT gegen
mitz-Würschnitzer Eisenb. .
gegen
iwitz-Meuselwitzer Eisenb. .
gegen
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
28 656,82
+ 472,88
23,11
2.5,15
12,23
27,76
6 302
+ 102
12 562
-f 644
4 929
— 263
11 432
+ 231
273
■f 5
499
+ 25
403
— 21
412
— 8
1667
— 148
30 115
— 1467
37 415
+ 4 751
15 269
-f 936
72
— 7
1 197
— 59
3 059
-f 388
550
+ 34
3 477
+ 14
4 969
+ 105
1440
106
4 503
- 143
150
198
+ 5
118
- 9
162
— 5
3 249
— 566
47 226
+ 1 165
24 411
+ 3 383
18 545
+ 578
141
— 24
1878
-f- 47
1996
+ 277
668
+ 21
56 485 772
—1126512
6 885
— 552
52 281
+ 1 192
26 341
-F 3 239
23 206
+ 526
1 978
— 73
298
— 24
2 079
+ 48
2 154
4- 265
836
4- 19
113202021
—3652449
13 732
— 2 463
104 770
4- 6 261
52 281
4- 2 927
49 269
+ 2 160
3 964
- 197
594
— 107
4166
4- 249
4 275
4- 240
1 775
4- 78
Summa B. 1.
gegen
?rivatbahnen unter eigener
Verwaltung.
en-Jülicher Eisenbahn . .
gegen
au-Warschauer Eisenbahn .
gegen
Ider Eisenbahn
gegen
ind-Lauchhammer Eisenb. .
gegen
Dastrut Eisenbahn ....
gegen
^buren-Heider Eisenbahn .
gegen
wlsteinische Eisenbahn . .
g^en
BÄtadt - Blankenburger E. .
gegen
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
1881
1880
88,Z5
31,98
55,34
41,69
6,61
52,77
14.50
78.50
24.50
+ ö,70
- 1
12 040
— 1206
9 204
— 1257
31818
— 4 057
1 897
+ 50
16 135
+ 1230
3 901
— 737
9 892
+ 1 205
4 600
-f 408
506
— 51
166
— 23
763
— 98
287
+ 8
306
+ 24
268
— 52
126
+ 15
188
— 35
47 312
+ 1876
6 938
+ 1834
3 906
— 196
1920
— 249
6 654
— 1554
498
+ 192
1 745
— 561
10 511
4- 2 735
1 479
-f" 58
125
+ 33
91
— 4
290
— 38
126
— 30
34
+ 13
22
— 7
429
+ 15
2 997
— 233
7 792
+ 86
9 311
— 947
339
— 5
8 848
+ 323
1 792
— 264
8 318
+ 983
2 700
+ 236
126
— 10
141
+ 2
223
- 23
51
— 1
168
+ 6
124
— 18
106
+ 13
110
— 21
36 591
— 840
16 437
4- 2 574
4 189
— 475
1843
67
13 902
— 1051
760
+ 223
5 951
— 1 158
12 500
+ 2 748
1 144
— 26
297
4- 47
100
— 12
279
— 10
263
— 20
52
4- 15
75
— 16
510
- 9
108 713
4- 4 405
44 166
4- 429
26 999
+ 2 810
17 319
- 2 402
2 182
72
25 250
728
2 561
— 61
14 316
— 201
16 050
— 1881
1232
4- 50
1381
+ 13
488
4- 52
415
- 58
330
— 11
478
— 14
177
— 4
182
— 3
655
— 299
220 052
4- 8 885
91 632
4- 763
56 211
4- 3 838
36 603
— 2 654
3 881
— 115
49 416
— 6 944
6 771
+ 900
30 616
— 414
32 160
— 2 943
2 494
4- 101
2 865
+ 24
1016
4- 70
878
— 64
587
— 18
936
- 132
467
4- 62
390
- 5
1329
- 538
Summa B. 11.
gegen
1881
1880
305,89
+ 5,70
“■
z
z
148 843
— 2 106
487
- 16
307 290
— 7 569
1005
— 44
Summa B.
gegen
1881
1880
394,14
+ 5,70
_
_
-
-
-
-
-
_
257 556
4- 2 299
653
- 4
627 342
4- 1316
1338
- 16
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■r Eise
Verautwortlicber Red
le 3).
365
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
EiniindzwaiiKig'ster Jalirg'ang.
Berlin, den 4. April 1881.
Inhalt: Zur Erkrankungsstatistik des Eisenbahnpersonals mit besonderer Beziehung auf den bahnärztlichen Dienst bei den Königl.
Bayer. Staatsbahnen. — Aus Oesterr.-Ungarn. — Württemberg. — Aus Bayern. — Russ. Correspondenz. — Frankreich. — Die Spanischen
Eisenbahnen in 1879 — Frachtrecht. — Der Panamacanal. — Patentangelegenheiten. — Ofdzielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen.
2. Eröffnungen. 3. Verkehrsstörungen. 4. Bahnverwaltung. 5. Stationsverwaltung. 6. G-eneral-Versammlungen. 7. Submissionen. —
Privat- Anzeigen.
Zur Erkrankungsstatistik des Eisenbahnpersonals
mit besondierer Beziehung anf den bahnärztlichen Dienst bei den
Königlich Bayerischen Staatsbahnen.
Im letzten Decenninm ist der Erkrankungsstatistik des
Eisenbahnpersonals an Deutschen Bahnen eine grössere Aufmerk-
samkeit geschenkt. Die ersten Bemühungen Wigand’s (Ende der
fünfziger Jahre) bezweckten die Schaffung einer Grundlage für
Invaliditäts- und Pensionscassen. ln Folge des Mahnrufes des
Freiherrn von Weber im Jahre 1860, welcher auf die schädlichen
Einflüsse des Eisenbahnfahrdienstes, auf die zu frühzeitige Ab-
nutzung des physischen Organismus hinwies, Hess die Preussi-
sche Staatsregierung bekanntlich hei einigen unter Staatsver-
waltung stehenden Bahnverwaltungen (Niederschlesisch-Märkische,
Bergisch-Märkische, Saarbrücker, Westfälische, Aachen-DQsseldorf-
Rubrorter Bahn) statistische Erhebungen anstellen, w^elche in
f'nigen Punkten die Befürchtungen von Weber’s zu bestätigen
bienen. Aber der Mangel gleicher systematischer Erhebungen
^pigte, dass man ohne letztere ein sicheres Urtheil nicht ge-
winnen konnte. Die Oesterreichische Südbahn hat das Verdienst,
durch die Bemühungen ihres Chefarztes, Dr. Richter, für die
Erkrankungsstatistik ihres Personals eine bestimmte Organisation
Itfscbaffen zu haben, und seitdem hat auch der Verein Deutscher
Esenbahnverwaltungen in mehrfacher Beziehung sich mit dieser
•Frage beschäftigt. (Das Nähere hierüber findet sich in Finkeln-
burg’s Referat in der Deutschen Vierteljahrsschrift für öffent-
liche Gesundheitspflege, Bd. IX S. 577, Bd. X S. 2.38; auch im
Correspondenzblatt des Niederrheinischen Vereins für öffentliche
Gesundheitspflege, Bd. IV S. 64.)
Was von einer Anzahl Eisenbahnverwaltungen im Laufe
(ter letzten Jahr© an Material der Erkrankungsstatistik einge-
Itefert wurde, hat in den durch Behm bearbeiteten Zusammen-
^llungen Veröffentlichung gefunden. Diese Veröffentlichungen
Bind in der jüngsten Zeit durch die Trennung der Kategorien und
dadurch, dass sich eine grössere Zahl von Bahn Verwaltungen an
^ Berichterstattung betheiligten, umfangreicher geworden. Als
Kategorien wurden zuletzt unterschieden:
A. Bahnbewachungspersonal.
B. Zugbegleitungspersonal.
C. Locomotivpersonal.
D. Alles übrige Personal excl. A, B, C.
Summa von A, B, C, D.
Jede Lebensaltersclasse zeigt die Zahl der im Anfänge des
Jahres Vorhandenen, der im Laufe des Jahres Hinzugetretenen,
der am Ende des Jahres Vorhandenen, die Zahl der mit und
ohne Pension (aus Invaliditäts- und anderen Ursachen) Ausge-
schiedenen, die Zahl der Gestorbenen, die Zahl der Krankheits-
fälle und Krankheitstage.
Man kann nun nicht behaupten, dass aus diesen Zahlen
sich werthvolle, sichere Schlüsse ableiten lassen; auf der einen
Seite erscheint es nicht zulässig, das Personal aller zum Verein
Deutscher Eisenbahnverwaltungen gehörenden Verwaltungen so
zu sagen in einen Topf zu werfen, ein Uebelstand, der auch für
die Invaliditäts- und Pensionsfrage zu den grössten Bedenken
Anlass geben möchte, — und auf der anderen Seite fehlt für die
Krankheitsstatistik (und folgerichtig dann auch für die Todes-
fall- und Pensionsstatistik) das Eingehen auf die Krankheits-
formen. Aus diesem Grunde hat Dr. Rachel durchaus recht,
wenn er über diese Zusammenstellungen sagt: „Die Ziffernauf-
stellungen der Krankenstatistik wollen wir ganz übergehen, da
dieselben schwerlich im Interesse der Eisen bahnstatistik einen
allgemeinen Werth erlangen werden, auch ein etwa anderweit
daraus zu entnehmender Nutzen noch nicht evident sich heraus-
gestellt hat“. Vor Allem ist eine Specialisirung für jede ein-
zelne Bahn Verwaltung nothwendig, wie solche seit 1873 durch
den Niederrheinischen Verein für öffentliche Gesundheitspflege
bei der Rheinischen, Bergisch-Märkischen, Saarbrücker, Rhein-
Nahebahn ins Leben gerufen wurde. Der weitere Fortschritt,
der diese Erkrankungsstatistik kennzeichnet, besteht in der
möglichst sicheren Constatirung jedes einzelnen Erkrankungs-
falles durch vom Arzte ausgestellte Zählkarten und in der durch
das Zählkartensystem möglichen sicheren Verarbeitung und Zu-
sammenstellung des Materials. Für diese Bahnen ist die Er-
krankungsstatistik für die Jahre 1873—1878 im. Correspondenz-
blatte des Vereins veröffentlicht (Bd. IV S. 70, Bd. Vl S. 20,
Bd. VII S. 132, Bd. VIII S. 144). Diese Veröffentlichungen ent-
halten folgende Tabellen:
Tab. I. Die Erkrankungen nach den Monaten, Altersclassen,
nach der Dauer der Erkrankung, nebst Procentberechnung über
die Häufigkeit der Erkrankung der einzelnen Beamtenkategorien,
und Verhältniss der Arbeitsunfähigkeitsdauer zur Zahl der
Arbeitsfähigkeitstage.
Tab. II. Die Krankheitsformen und ihre Vertheilung auf
Beamtenkategorien und Lebensaltersclassen.
Tab. III. Die Procentberechnung der Erkrankungshäufigkeit
der einzelnen Lebensalterclassen der verschiedenen Beamtenkate-
gorien.
Diese Veröffentlichungen hatten, wie man sich erinnern wird,
das Kaiserlich Deutsche Gesundheitsamt veranlasst, mit dem Verein
Deutscher Eisenbahnverwaltungen in Verbindung zu treten, um
die Erkrankungsstatistik der Eisenbahnbeamten bei möglichst
vielen Deutschen Verwaltungen zu organisiren. Das Kaiserliche
Gesundheitsamt hat nun bekanntlich im November v. J. sich
von seinen bei jenen Vereinbarungen getroffenen Verpflichtungen
losgesagt, auch das statistische Material für das Jahr 1879 einer
Bearbeitung nicht unterzogen.
Da nunmehr die Frage vielleicht zur Erörterung kommen
möchte, ob und wie der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
die Erkrankungsstatistik des Eisenhahnpersonals weiter cultiviren
soll, so möchte ich in diesem Augenblicke nicht versäumen, die
Aufmerksamkeit auf die bei den Königlich Bayerischen Staats-
bahnen getroffenen Einrichtungen zu lenken, durch welche meineä
Erachtens die richtigen Wege vorgezeichnet sind, welche die Er-
krankungsstatistik zu gehen hat, um praktische Ziele zu erreichen,
wenn ich auch vorweg erklären muss, dass ich hiermit nicht sagen
will, dass jede Verwaltung ohne Weiteres die Einrichtungen bei den
Bayerischen Staatsbahnen bis in das Kleinste nach der Schablone
copiren müsse; ich glaube- vielmehr, dass jede Verwaltung je nach
den bei ihr bestehenden Verhältnissen ihre Einrichtungen treffen
muss, welche sich ja auch wesentlich an die Formen der vorhan-
denen Krankencassen werden anschliessen müssen. Anlass zu diesen
Bemerkungen giebt mir der Separatabdruck zur „28. Nachweisung
über den Betrieb der Königlich Bayerischen Verkehrsanstalten
pro 1879, Bahnärztlicher Dienst.“ Dieser Bericht giebt zu-
nächst eine Uebersicht über die im Laufe des Jahres Gestorbenen
und Pensionirten des activen Personals, der Pensionirten, der Re-
licten; die monatsweise Uebersicht der Anzahl der Erkrankten
und der Krankentage mit Procent- und Durchschnittsberechnung.
Sodann in Tabelle ll eine Uebersicht der Leistungen des Fahr-
personals im Zusammenhalte mit den Erkrankungs-, Invaliditäts-
und Sterbefällen, sowie dem Lebensalter der einzelnen Kategorien.
Auf diese Tabelle möchte ich die Aufmerksamkeit ganz besonders
richten; sie bringt a) die Leistungen des Fahrpersonals ausge-
drückt in der Summe der zurückgelegten Kilometerzahl (bei
Güterzügen, bei Personenzügen, im Ganzen), der Rangirstunden
und der Ausbleibestunden (1 Rangirstunde = 10 km, 1 Ausbleibe-
stunde 4 km gerechnet), b) die Erkrankungs Verhältnisse des
Fahrpersonals mit ihrer durchschnittlichen Leistung pro Tag, in
Procenten auf das Fahrpersonal überhaupt, auf Kilometerzahl und
durchschnittlich gleichem Lebensalter, c) die Invaliditäts- und
Sterblicbkeitsverhältnisse bezogen auf die durchschnittliche Lei-
stung pro Jahr, in Procenten auf das Gesammtpersonal, auf Kilo-
meterleistung und durchschnittlich gleichem Lebensalter.
Es folgt die Uebersicht der Krankenbewegung bei den ein-
zelnen bahnärztlichen Bezirken (Tab. III), wodurch also der Ein-
fluss der klimatischen Verschiedenheit der verschiedenen Abthei-
lungen des Bahnnetzes veranschaulicht wird; dann die Uebersicht
der Krankheiten, welche zur Pensionirung oder Tod führten (Tab. IV)
und zwar nach den einzelnen Kategorien. Tab. V: die Verthei-
lung der 10 Krankheitsgruppen bei den einzelnen Kategorien.
Tab. VI: die Verletzungen mit Beziehung auf Kategorien, Arbeits-
unfähigkeitsdauer. Tab. VII: vergleichende Uebersicht der Erkran-
kungen mit dem Lebensalter der Erkrankten. Tab. VIII: Zusam-
menstellung des Standes, Zu- und Abganges des pensionirten
Personals nach Lebensalter. Tab. IX: dasselbe nach den Pensions-
jahren. Tab. X: dasselbe mit Beziehung auf die Reliefen.
Der ärztliche Dienst bei den Bayerischen Staatsbahnen wird
von Bahnärzten versehen, die im Dienste der Bahnverwaltung,
nicht einer Kranken casse stehen; sie beziehen ihr — nicht unbe-
deutendes — Honorar aus dem Betriebsfonds. Die Beamten er-
halten durch die Bahnärzte freie ärztliche Behandlung. Der bahn-
ärztliche Dienst ist mit straffer Disciplin organisirt: jeder Beamte,
welcher wegen Krankheit vom Dienste fern bleibt, wird sofort der
babnärztlichen Controle unterstellt, die ihre Obercontrole am
Sitze der Centralverwaltung in der Person des Oberarztes findet;
hier laufen alle Krankenrapporte (Anmeldung, Abmeldung durch
Genesung, Tod) unter Benutzung des Kartensystems ein. Bei der
Central Verwaltung befindet sich ein förmliches Standesamt für
sämmtliche Beamte, ähnlich wie die Personalmeldeämter grosser
Städte, wo die Notizen jedes Beamten in Form einer Zählkarte
auf dem Laufenden erhalten bleiben. Jeder Beamte hat sein
Conto, auf welchem seine Arbeitsleistung pro Monat gebucht wird
(cfr. oben Tab. II), gerade so wie auch die Krankheitstage, Beur-
laubungen, stets controlirt durch die Lohnzahlungen. Der Chefarzt
der Bahn ist in jedem Augenblick unterrichtet nicht nur über
die tägliche Zahl der Kranken, ihre Stellvertretung, die Krank-
heitsform, sondern auch über das Curriculum vitae überhaupt, wie
oft die menschliche Maschine defect war, wieviel Reparaturkosten
nothwendig waren; der Oberarzt kann beurtheilen, ob der Beamte
etwa von seiner Beschäftigung überhaupt oder auf längere Zeit
fern gehalten werden muss, ob er einer anderen Kategorie
zu überweisen sei, ob eine Versetzung aus einer klimatisch un-
günstig wirkenden Gegend nothwendig erscheint; — kurz der
Oberarzt ist der Obermaschinenmeister für die lebenden Maschinen,
ohne welche eine Eisenbahn nun einmal nicht zu betreiben ist,
und er rechnet mit dieser Maschine im Interesse des Beamten
selbst und im Interesse der Bahnverwaltung. Das humane Inter-
esse fällt mit dem geschäftlichen in der That vollständig zusam-
men. Die Frage, auf welche Weise der Eisenbahnbeamte möglichst
lange leistungsfähig erhalten bleibt, steht sowohl auf dem Blatte
der Humanität als Fürsorge für das Einzelindividuum, als die
Frage auch vom Standpunkt des Betriebes, der finanziellen Rück-
sichten, der Invalidität und Pensionen beantwortet werden muss.
Ist diese Erkenntniss durchgedrungen, so wird man gewiss nicht
säumen, obiger Forderung vollständig Rechnung zu tragen. Die
ärztliche Wissenschaft ist im Stande die von ihr zu fordernde
Hülfe zu leisten, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich be-
haupte, dass die Verwaltung der Bayerischen Staatsbahneri schon
j etzt mit den Einrichtungen ihres bahn ärztlichen Dienstes zufrieden
.ist, trotzdem erst einige Jahre nach diesen Grundsätzen gehandelt
wird. Durch die bei den Bayerischen Staatsbahnen bestehende !
Beobachtung wird man bald genau und practisch zu verwerthende i
Anhaltspunkte über die Normalleistung des Individuums gewin- [
nen, über welche bis jetzt nichts Genaues bekannt ist, sondern i
welche nur auf subjectiver Abschätzung beruht. Ich darf an dieser ;
Stelle wohl auf die Forderung aufmerksam machen, welche Engel
bei Gelegenheit des internationalen statistischen Congresses in
Budapest mit Beziehung auf die Statistik der Erkrankungen, der
Invalidität und der Sterbefälle der Eisenbahnbeamten aussprach:
„Die Wichtigkeit der über die Sanitätsverhältnisse der Bedien- •
steten und Arbeiter anzustellenden Erhebungen ist den Bahnver
waltungen sehr, ans Herz zu legen. In Folge des bei allen Pro-
ductionszweigen eingeführten intensiven Betriebes wird das
Maximum der Leistung in einem Minimum von Zeit und Raum
verlangt und dadurch werden die Kräfte der Arbeitenden in
einem immer mehr sich verstärkenden Masse verbraucht. Er er-
suche daher die Bahnverwaltungen, die statistischen Beobachtungen
auf die Verschiedenheit der geographischen Lage des Bahnnetzes,
des Klimas, der Beschaffenheit und Bedingungen des öconomischen
Lebens und des Bahndienstes zu richten, um den Einfluss auf
den sanitären Stand des Bahnpersonals kennen zu lernen“. Diese,
Beobachtungen sind aber nur auf Grund der Einführung der
Einzelbeobachtung möglich, und verlangt Engel daher ein förm-
liches Kataster für das Personal, wie solches bei den Bayerischen -
Staatsbahnen eingeführt ist. Auf diese Weise ist auch die engste ,
und nothwendige Verbindung der Erkrankungs- und Sterblich- ^
keitsstatistik mit der Invaliditätsstatistik geschaffen, aber nicht
nur in der Intention, dass man sich bei den Zahlen beruhigt,
welche durch die Wahrscheinlichkeitsrechnung für die Pensions-,
Wittwen- und Waisensätze in Rechnung zu stellen sind, sondern
dass die Krankheitsursachen, welche schliesslich zur Invalidität-,
und Tod führen, notirt und studirt werden, dass die ganze fort- ,
laufende Arbeitsleistung des Individuums gebucht wird, um den;-
Einfluss der Beschäftigung festzustellen. Mit einem solchen sta-"’,
tistischen Material ist die ärztliche Technik im Stande hülfebrin-J
gend und rettend einzugreifen, wo es sich zeigt, dass der phy-
sische Organismus zu sehr abgenutzt wird; ein Blick auf das j’
Arbeits- und Krankheitsconto des Bahnbeamten lässt erkennen,i
ob durch Versetzung in eine andere Gegend, in eine anderef
Kategorie, ob eine Badecur, ein Aufenthalt in der Gebirgs-^
luft u. s. w. die zu frühzeitige Invalidität, den zu frühen Tod i
abwenden kann. Eine günstigere Gestaltung der Lebensver-f|
hältnisse und wenn auch nur auf kurze Zeit fällt bei einem nach«
Tausenden zählenden Beamtenpersonal finanziell schwer inst
Gewicht.
Ich zweifle nun nicht, dass sehr leicht der Gedanke auf- ’
kommen kann, dass derartige genaue statistische Beobachtungen, j
wie wir sie verlangen und wie die Bayerischen Staats bahnen sie ein-i J
geführt haben, mit grossen Kosten verknüpft sind; das ist nun aber j
nicht der Fall; wie schon oben bemerkt, betragen die bahnärzt- <f
liehen Honorare allerdings eine nicht unerhebliche Summe, aber>
das statistische Bureau bei der Centralverwaltung ist mit sehr |
geringen Kosten zu führen. Die Bahnverwaltungen müssen in,|
ihrem Interesse so viel Statistik treiben, dass diese Gesundbeits- f
Statistik in der That nur einen kleinen Theil der allgemeinen ,
Verwaltung ausmacht; ich erinnere hier an einen Ausspruch V
L. V. Stein’s in seinem Aufsatze über die Personalstatistik derf
Eisenbahnen und ihre Aufgaben*): „Stein hebt die ungleiche-,
Würdigung hervor, mit welcher von Seiten der Bahnstatistik eines !
Theils die technischen und commerciellen Verhältnisse des Be-i'
triebs, anderen Theils die socialen Verhältnisse der Bediensteten^
von den Bahngesellschaften behandelt werden. Die Statistik derä
technischen und commerciellen Verhältnisse der Eisenbahnenjf
überragt fast jedes andere Gebiet der statistischen Publicationen'
an Umfang und Intensität und steht ihr nur die Handelsstatistik
zur Seite. Umsomehr aber tritt die Nothwendigkeit hervor, dass,
die insbesondere von dem Verein der Deutschen Eisenbahnver-
waltungen ins Leben gerufene und befürwortete Personalstatistik'
aus ihrer Dürftigkeit und Unfertigkeit möglichst zu der Höhe
der commerciellen und technischen Eisenbahnstatistik emporge-;
hoben werde“.
Wenn es mir gelungen sein sollte, die Aufmerksamkeit auf^
die Einrichtungen zu lenken, welche meines Erachtens geeignete
sind, die Erkrankungsstatistik der Eisenbahnbeamten in die rieh-.',
tige, practische Resultate liefernde Bahn zu lenken, so ist der'
Zweck erfüllt. Was nun jede Bahnverwaltung von diesen Ein-
richtungen bei den Bayerischen Staatsbahnen für sich verwerthen
kann, hängt von localen Einrichtungen ab, und ist aus diesem*
Grunde auch die Verarbeitung und Zusammenstellung des statisti-
schen Materials für jede Bahnverwaltung getrennt absolutnoth-
wendig. Jede Bahnverwaltung hat zunächst das nächste und
grösste Interesse an der Erkrankungs-, Sterblichkeits- und Inva-
liditätsstatistik ihrer Bahn und kann die Resultate derselben
auch nur richtig verstehen, wenn sie die näheren Einrichtungen
ihrer Verwaltung mit den statistischen Ergebnissen zusammen-
*) Centralblatt für Eisenbahnen und Dampfschifffahrt in
Oesterreich-Ungarn 1879 No. 4—10.
— 367 —
hält. Eines ist allerdings für die Einführung der statistischen
Erhebungen nothwendig, der strenge bahnärztliche Dienst; die
Bahnverwaltungen, denen dieser Dienst nicht zur Verfügung steht,
müssen von jenen statistischen Beobachtungen absehen; wo der
ärztliche Dienst aber gut organisirt ist, dort wird die Erkrankungs-
statistik nach dem Vorgänge der Bayerischen Staatsbahnen leicht
zu organisiren und in der That dem Eiuzeiindividuum sowie der
Verwaltung von grossem und segensreichem Nutzen sein. L.
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 28. März 1881. (Eisenbahnclub in Budapest. Schie-
nen bedingnissheft. Ragusa-Sarajewo. Serbische Bahn und Pest-
Semlin. Tarifregelung. Ofen - Fünfkirchen. Böhmische Local-
bahnen. Sparverein. Assecuranzverband. Börsennotiz.)
Zar Bildung eines Eisenbahnclnbs in Budapest fordert das
Magyarische Fach blatt mit der Motivirung auf: „Vortheilhaft wäre
der Club oder Cirkel schon deshalb, damit darin nebst wissen-
schaftlichen Abhandlungen und Vorlesungen unseren mit schwie-
rigen Verrichtungen belasteten Collegen auch Gelegenheit zu einer
so noth wendigen Zerstreuung geboten werde. Der Vereinigungs-
p unkt von Vereinsgenossen wird auch zu einem Ideenaustausch
führen, Discussionen erwecken etc., was namentlich für die jüngere
Generation von Vortheil wäre. Es kann dies keine Entschiüdi-
§ung sein, dass schon genug Clubs in der Hauptstadt existiren,
ie Zahl der Eisenbahner ist gross genug, um auf eigenen Füssen
stehen und ihre von den Dienstverhältnissen anderer Beamten
so abweichenden Verhältnisse selbstständig wahrnehmen zu kön-
nen. Für die Modalitäten wird eine Basis leicht zu finden sein,
dort ist der Wiener Eisenbahnclub, welcher ein ausgezeichnetes
Fachblatt herausgiebt, unausgesetzt für interessante Vorlesungen
sorgt, Discussionen veranstaltet und auch bei ungezwungener
Conversation die Eisenbahnwissenschaft pflegt, überdies dem von
der Arbeit ermüdeten Collegen in seinen Lese- und Spielzimmern
und durch die arrangirten Unterhaltungen eine Zerstreuung bietet.“
Der Entwurf eines Schienenlieferungsbedingnissheftes, wel-
cher von der durch das Oesterreiehiscbe Handelsministerium be-
rufenen Commission ausgearbeitet wurde, lag der bereits erwähn-
ten Enquete zur Discussion vor. Der Entwurf schliesst sich den
bestehenden Bedingnissen im Allgemeinen an, doch erscheinen
die Zerreissproben, welche in den vom Deutschen Eisenbahn-
vereine aufgestellten Schienenlieferungsbedingungen obligatorisch
und deren Resultate für die üebernahme massgebend sind, nicht
aufgenommen. Dagegen enthält der Entwurf die neue Bestim-
mung, dass die Abnützung der Schienen während der Garantie-
zeit eine gewisse Grenze nicht überschreiten darf, widrigenfalls
der Lieferant sich einen Abzug von der Verdienstsumme gefallen
lassen muss, welcher proportional mit der Ueberschreitung der
festgesetzten Maximalgrenze der Abnützung des Schienenkopfes
zunimmt, ln der Bestimmung bezüglich der Garantie der Eisen-
werke ruht der Schwerpunkt des ganzen Entwurfes. Während
die Eisenwerke eine wesentliche Abkürzung der Garantiezeit be-
gehren, die bisher sehr häufig 10 Jahre umfasste, verlangen die
Vertreter der Eisenbahnen, indem sie in eine Verminderung der
Garantiedauer auf 5 Jahre gerne einwilligen, auch eine Bürgschaft
für die Qualität. Die Stahlschiene dürfe bei einer bestimmten
Verkehrsmenge über eine gewisse Dimension hinaus nicht abge-
nützt werden. Gegenwärtig beschränkt sich die Garantie im
Wesen nur auf die Deformation, Bruch u. dgl, auf die Qualität
erstreckt sie sich nicht. Nun suchen die Vertreter der Eisen-
bahnen auf Grund der statistischen Daten nachzuweisen, dass
die Haftung für die Deformation von untergeordneter Bedeutung
sei, weil diese eben im Verhältnisse zu den Schäden qualitäts-
widriger Lieferung einen geringen Procentsatz ausmache. Die
Eisenwerke weigern sich, die Garantie für die Qualität zu über-
nehmen. Es ist begreiflich, dass die in Rede stehende Bestiin-
mung einen heissen Kampf der beiden Parteien hervorrufen muss,
da hier die materiellen Interessen der Eisenbahnen und Eisen-
werke in erster Linie in Frage kommen. Der Kampf wird durch
das Cartell der Eisenwerke nur noch verschärft. Die Regierungs-
Vertreter scheinen vorläufig im Grossen und Ganzen den An-
'.Bchauungen der Commission, beziehungsweise der Eisenbahnen,
beizupflichten.
Die Stadien und Vorarbeiten zur Feststellung einer Eisen-
bahntrace von Bagusa in das Narentathal nachMostar und von da
über Konjiza nach Sarajewo sollen unter den Anspielen derOester-
reichischen Regierung beginnen. Nachdem bei dem Zustande-
kommen der projectirten Bahn in erster Linie Ragusa interessirt
ist, so haben Handelsfirmen dieser Stadt eine grössere Summe
zusammengeschossen, um mit derselben die Tracirungsarbeiten
zu fördern. Der Bau dieser, Dalmatien mit der Herzegowina ver-
bindenden Eisenbahn selbst aber würde ungemein kostspielig
sein, weil es sich da um die Herstellung einer Gebirgsbahn mit
ganz enormen Schwierigkeiten» handelt, deren Rentabilität ange-
sichts der von Spalato, dem reichsten Handelsplatz Dalmatiens,
projectirten zwei Concurrenzlinien sehr fraglich ist.
Die Eisenbahncouvention zwischen der Serbischen Regie-
rung und Herrn Bontoux wurde von der Skuptschina angenoininen.
Die Concession für die Eisenbahn Pest-Semliii wird nun voraus-
sichtlich der Oesterreichischen Länderbank ertheilt werden, welche
bekanntlich vom genannten Generaldirector a. D. der Südbahn
gegründet wurde. Die bezüglichen Verhandlungen sollen eigent-
lich nur mit der Ungarischen Regierung finalisirt werden, da die-
selbe für die gedachte Concession die Genehmigung der Serbi-
schen Convention als Hauptbedingung aufstellt und nur noch
kleine Differenzen wegen der Finanzirung und des Begebungs-
courses der zu emittirenden Eisenbahnobligationen bestehen.
Ueber die Regelung der Eisenbahntarife wurde in der Pra-
ger Handelskammer ein dem Handelsministerium und dem Reichs-
rathe vorzulegendes Referat erstattet, welches für die allmälige
Verstaatlichung der Eisenbahnen, sowie dafür eintritt, dass die
Regierung inzwischen die Tarifirung der Bahnen beeinflussen
möge. Der Referent (Reichsrathsabgeordneter Schwab) empfiehlt
die Einführung von Wagenladungsclassen für Güter aller Art,
wenn sie in solchen Mengen zur Aufgabe gelangen, dass die Trag-
kraft des Bahnwagens ausgenützt erscheint. Er beleuchtete sodann
die bestehenden Frachtsätze, die er als in erschreckender Weise
ungleichmässig und vollkommen systemlos bezeichnete. Für Roh-
eisen, Rohstahl, Eisenguss- und Stahlwaaren bestehen bei den
Tarifen einzelner Bahnen Differenzen von 5 — 100 pCt.; die Fracht-
sätze Oesterreichischer Bahnen für diese Waaren sind um 50 bis
100 pCt. höher als die der Ungarischen Staatsbahnen, um 60 bis
150 pCt. höher als die der Deutschen Bahnen; für Getreide und
Hülsenfrüchte seien billigere Frachtsätze als für Mahlproducte
einzuführen; durchwegs zu hoch seien die Kohlentarife Oester-
reichs; bei 45 Oesterreichischen Bahnen bestehen für Kohlen auf
Distanz von 50 km 12 verschiedene Frachtsätze, die unter einan-
der um 22—344 pCt. differiren, wobei die Aussig-Teplitzer Bahn
die billigste und die Ostrau-Friedländer Bahn die theuerste ist.
Diese 12 Frachtsätze seien um 12 — 500 pCt. höher als die Deut-
schen.— Die theilweise Unrichtigkeit der vorstehenden Ausführun-
gen wird unschwer zu beweisen sein.
Wegen des Baues der 20 Meilen langen Eisenbahn Ofen-
Fünfhirchen wurde von der Ungarischen Creditbank (Filiale der
Oesterreichischen Creditanstalt) beim Communicationsministerium
eine Eingabe überreicht. Das Gesuch ist ganz allgemein gehalten,
da alle Details den mündlichen Verhandlungen Vorbehalten blei-
ben. Dem Vernehmen nach sollen sich die Kosten des Baues auf
ungefähr 12 Millionen Gulden belaufen und durch Ausgabe von
Actien und Prioritäten aufgebracht werden. Die Anrainer und
in erster Linie die Donaudampfschifffahrtgesellschaft haben die
Üebernahme des weitaus überwiegenden Theiles der Actien
zugesagt.
Wegen Concessionirung einer Anzahl von Böhmischen Local-
bahnen in der Gesammtlänge von 140 km verhandelt der Bau-
unternehmer Muzika im Handelsministerium. Diese Linien sollen
von den folgenden Punkten ausgehen, und zwar von Nusle-Prag
— diese Linie ist noch sehr fraglich, da rücksichtlich derselben
eine scharfe Coneürrenz besteht — und ßlovitz an der Franz-
Josef bahn; Rokytzan an der Böhmischen Westbahn; Nimburg,
Podiebrad, Gitschin und Ostromierz an der Oesterreichischen
Nordwestbahn; Smirzic und Königgrätz an der Südnorddeutschen
Verbindungsbahn.
Der Spar- und Vorschussverein der Beamten der Eöniglicli
Ungarischen Staatsbahnen als Genossenschaft hielt seine ordent-
liche Generalversammlung. Aus seinem Geschäftsberichte pro
1880 sind folgende Daten von allgemeinem Interesse. In Folge
der Vereinigung der Verwaltung der Theissbahn mit jener der
Königlich Ungarischen Staatsbahnen erfreute sich im abgelaufenen
IX. Geschäftsjahre der Verein eines bedeutenden Aufschwunges.
Am Schlüsse des Jahres 1880 stieg die Anzahl der Mitglieder auf
532 mit den Einlagen von 94 800 fl. An Vorschüssen und Dar-
lehen wurden 173 670 fl. liquidirt, worauf im Laufe des Jahres
162 242 fl. zurückgezahlt wurden. Hierbei wurde ein Gewinn von
5 819 fl. erzielt.
Bei dem gegenseitigen Versicherungsverbande der Ungari-
schen Bahnen ist das Ergebniss des ersten Geschäftsjahres als ein
günstiges Prognostiken für die Zweckmässigkeit dieses Instituts
anzusehen, nachdem die Voraussetzung der Regierung, es werde
ein guter Theil der früher gezahlten Versicherungsprämien zu
Gunsten der Eisenbahnen und mittelbar des Staatsärars erspart
werden, sich schon im ersten Jahre verwirklichte. Die Regierung
nahm bei der Creirung des Instituts eine jährliche Ersparniss
von circa 80 — 100 000 fl. in Aussicht; wie aus dem Nachfolgenden
hervorgeht, übersteigt das Resultat des ersten Jahres — rein die
entstandenen Schäden in Betracht gezogen — diese Ersparniss
in unerwartetem Masse, dieselbe wird sogar, wenn die den Asse-
curanzgesellschaften für die noch nicht alagelaufenen Versiche-
rungsverträge der beigetretenen Bahnen gebührenden Prämien,
welche im ersten Jahre gezahlt werden mussten, in Rechnung
ezogen werden, nahezu erreicht. Bezüglich der Ergebnisse des
chadenjahres 1880 sind folgende Daten von hohem Interesse:
368
Die Länge der Verbandslinien betrug km 5 356 653
Der einbekannte Gesammtwerth der Gebäude und
Objecte betrug fl. 31 273 513
Der einbekannte Gesammtwerth der Verkehrsmittel „ 48 578 794
Der Werth der i. J. 1880 verbrauchten Materialien „ 6 8891
Anzahl der Tonnenkilometer 1 215 963 320
Die reinen Ausgaben des Verbandes betrugen:
für 61 zu Lasten des Verbandes bestimmte
Scbadenfälle fl. 7 885,24
die Manipulationskosten „ 5 151,80
Es kostete daher dem Verbände die Versicherung im ganzen
Jahre blos fl. 13 037,04
während im vorangegangenen Jahre die in den
Verband eingetretenen Eisenbahnen an Assecu-
ranzprämien zusammen fl. 187 006,32
an die Versicherungsgesellschaften gezahlt haben,
sodass die durch den Verband erzielte Ersparniss fl. 173 969,28
beträgt.
Diese Ersparniss ist jedoch im Jahre 1880 noch nicht factisch,
weil den Verband auf Grund der erwähnten, noch nicht abge-
laufenen und durch den Verband übernommenen Assecuranz-
verträge im Jahre 1880 noch die Zahlung der Assecuranz-
prämie von fl. 108 753,15
belastete, von welcher nach Abschlag der von den
Assecuranzgesellschaften im Jahre 1880 gezahlten
Schadensumme von fl. 3 711,71
noch zu zahlen verbleiben "! 5^ 105 041,44
hierzu die obigen reinen Ausgaben „ 13^37,04
betrug die Gesammtausgabe des Verbandes 1880 fl. 118078,48
entgegengeb alten den im Jahre 1879 gezahlten Asse-
curanzprämien von fl. 178 006,32
resultirt eine factische Ersparniss von .... fl. 68 927,80
wovon 20 pCt. oder 13 785,57 fl. zur Bildung eines Reservefonds
zu verwenden sind, daher die wirkliche Ersparniss 55 142,23 fl.
ausmacht, welche grösstentheils zu Gunsten des Ungarischen
Staatsärars fällt, nachdem der überwiegende Theil des Verbandes
aus den Königlich Ungarischen Staatsbahnen und aus im Genüsse
der Garantie stehenden Eisenbahnen besteht.
Der Bahnactienmarkt verfolgte wieder eine steigende Ten-
denz. Die Befürchtungen der Nordbahn (2295) und Karl-Ludwig-
bahn (265,50) beginnen zu schwinden; Nordwestbahn erhält sich
über pari (200,25) in Folge der günstigen Bilanz, wonach die
Staatsgarantie nur mit 100 000 fl. für das Vorjahr in Anspruch ge-
nommen werden soll. Die grössten Avancen hatten Staatsbahn
(287 : 292,50; und Südbahn (104 : 107,50) aufzuweisen. Böhmische
Bahnen werden noch immer favorisirt.
Württemberg.
© Betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Kö-
niglich Württembergischen Verkehrsanstalten wurde
unterm 20. März d. Js. folgende Allerhöchste Verordnung ge-
nehmigt: § 1. Die obere Leitung und Beaufsichtigung der Ver-
kehrsanstalten des Staates (Eisenbahnen, Bodenseedampfschiff-
fahrt, Posten und Telegraphen) in ihrem ganzem Umfange steht
dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu.
Bei demselben wird eine Abtheiluog für die Verkehrsanstalten
gebildet, welcher die für die Bearbeitung der Geschäfte erforder-
lichen Beamten zugetheilt werden. § 2. Zu dem Geschäftskreis
des Ministeriums gehören: 1. Die Feststellung der allgemeinen
Verwaltungsgrundsätze, Dienstinstructionen, Betriebs- und Bau-
vorschriften; die Erledigung von Zweifeln und Anständen, welche
sich bei der Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und allge-
meinen Vorschriften ergeben; die Genehmigung von Abweichun-
gen von bestehenden Normen und Vorschriften im einzelnen Fall.
2. Aenderungen in der Organisation der verschiedenen Dienst-
zweige der Verkehrsanstalten, insbesondere Errichtung und Auf-
hebung von Aemtern und Stellen, von Eisenbahnstationen, Post-
und Telegraphenanstalten. 3. Die Entscheidung über Competenz-
conflicte und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Directiv-
behörden (§ 7); sowie von Beschwerden gegen dieselben. 4. Die
Beziehungen der Verkehrsanstalten zum Deutschen Reich und zu
den Reichsbehörden, sowie zu auswärtigen Staaten; die Ausübung
der den Landesaufsichtsbehörden vom Reiche überwiesenen Be-
fugnisse; dauernde Vereinbarungen mit anderen Eisenbahn-,
Post- und Telegraphenverwaltungen, bei welchen es sich nicht
blos um die Anwendung bestehender Vorschriften oder allge-
meiner Verwaltungsgrundsätze handelt. 5. Die Feststellung der
Etats; die Genehmigung von Abweichungen von den verabschie-
deten Etats und von Ueberschreitungen derselben; Activ- und
Passivanweisungen auf Rechnung des Staatsgrundstocks. 6. An-
ordnungen in Bezug auf die Statistik der einzelnen Verkehrs-
zweige. 7. Die Aufstellung der Normen für die Aufnahme und
den Befähigungsnachweis von Dienstaspiranten, sowie die obere
Leitung der Prüfungen für den Dienst der Verkehrsanstalten.
8. Die Anstellung, Versetzung, Beförderung, Quieszirung, Pensio-
nirung und Entlassung der bei den Verkehrsanstalten auf Lebens-
zeit oder auf vierteljährige Kündigung angestellten Beamten (Bei-
lage I. und II. des Beamtengesetzes vom 28. Juni 1876); die Ein-
setzung und Vorrückung dieser Beamten in die etatsmässigen
Gehalte; die Regulirung ihrer .Nebenbezüge; die Bewilligung von
Zulagen, Belohnungen und Gratificationen, Sowie nicht regulativ-;
mässiger Nebenbezüge an dieselben; die Bestellung von Collegial-' -J
und Canzleihilfsarbeitern bei den Directivbehörden ; die Ermach- ;
tigung der Vorstände und Mitglieder der Directivbehörden zu^ ;
Dienstreisen ausserhalb Landes, mit Ausnahme der in § 2 Ab-i
Satz 3 des Diätenregulativs vom 23. Juni 1873 vorgesehenen Fälle^
die Genehmigung der Diäten- und Reisekostenrechnungen deri ,
Vorstände der Directivbehörden. 9. Die Feststellung der Normen^
über die Dienstverhältnisse der bei den Verkehrsanstalten auf:'
jederzeitigen Widerruf angestellten oder unständig verwendeten
Bediensteten, über ihre Anstellung, Versetzung^ Beförderung und; !
Entlassung und über die Regulirung ihrer Gehalte, Taggelder
und Nebenbezüge, soweit dieselben nicht im Etat festgestellt;
sind; die Gewährung von ausserordentlichen Belohnungen und
von Auszeichnungen an dieselben; die allgemeine Regelung der; ,
rechtlichen Verhältnisse zwischen der Verwaltung und den bei
den Verkehr sanstalten beschäftigten Arbeitern und die Anordf, .
nungen in Betreff der Fürsorge für diese Arbeiter; die Bewilli-^
fung von Unterstützungen, Kur-, Verpflegungs- und Begräbniss- i
osten etc. aus Staatsmitteln an Bedienstete und Arbeiter bezw,
deren Hinterbliebene, wenn solche den Betrag von 100 über- ■
steigen. .10. Die Ausübung der obersten Dienstaufsicht über die^
Beamten und Bediensteten der Verkehrsanstalten; insbesondere ]
die durch das Beamtengesetz und die hierzu erlassenen Ausfüh-!
rungsvorschriften der obersten Dienstbehörde vorbehaltenen Ver-
fügungen ; ferner die Entschliessung auf die Heirathsanzeigen der ,
Beamten von der achten Rangstufe einschliesslich an aufwärts,
sofern nicht von dem Ministerium andere Behörden hierzu er-
mächtigt werden, endlich cfie Bestimmungen über die Dienstklei-
dung sämmtlicher Beamten und Bediensteten. 11. Die Erledigung;
von Gesuchen um gänzlichen oder theil weisen Nachlass von Haft-,
strafen, sowie von Geldstrafen in höherem Betrage als 100 Ji\ '
desgleichen die Entscheidung über Gesuche um Nachlass von den !
Betrag von 100 M. nicht übersteigenden Geldstrafen, einschliess-,;
lieh der Conventionaistrafen, dann, wenn die betreffende Directiv-
behörde die Ertheilung eines Nachlasses für begründet erachtet,
oder ein Bittsteller bei der Zurückweisung durch dieselbe sicl^
nicht beruhigt. 12. Die Bestimmungen über die Verwaltung der
den sämmtlichen Verkehrsanstalten oder mehreren derselben ge-‘
meinsamen Institute (Montirungsverwaltung, Druckmaterialienver-l
waltung, die nach dem Gesetz vom 19. Januar 1869 erbauten
Dienstwohnungen und Gebäulichkeiten, Centralbibliothek, Amts-:
blatt der Verkehrsanstalten); die Genehmigung der Statuten des
Unterstützungsvereins für die Angestellten bei den Verkebrsan-|
stalten und ihre Hinterbliebenen, die Aufsicht über die Verwal-j
tung der Gasse dieses Vereins, die Festsetzung oder Genehmigung
der Normen über Verwilligung ausserordentlicher Unterstützungen
aus dieser Gasse, sowie aus den bei den einzelnen Zweigen der
Verkehrsanstalten verwalteten besonderen Fonds für die Unter-V
Stützung von Bediensteten und Arbeitern. 13. Die Anordnung
von Vorarbeiten zu neuen Bahnlinien und von Detailentwürfen«
sonstiger Neu- und Erweiterungsbauten; ferner von Ermittlungen
und Versuchen über neue Einrichtungen im Verkehrswesen, so-j
fern dadurch besondere Kosten entstehen; die Genehmigung der
allgemeinen Pläne von neuen Verkehrsanlagen, insbesondere der
Zugsrichtung neuer Bahn- und Telegraphenlinien, der Anlage;
und Situirung der Eisenbahnstationen, der Herstellung von neuen
Stationen und von umfassenden Veränderungen der Stationen an;
bestehenden Bahnen, der Pläne bedeutenderer Hochbauten, der
Voranschläge sämmtlicher Neu-, Erweiterungs- und Verbesserungs-
bauten, wenn die Voranschlagssumme bei einem einheitlichen
Bauobject 25 000 übersteigt; die Genehmigung erheblicher Ab-(
weiebungen von den genehmigten Plänen und von Ueberschrei-
tungen der genehmigten Voranschläge um mehr als 10 pCt. im
Ganzen oder bei einem einheitlichen Bauobject. 14 Die Fest-
setzung der Normen über die commissarische Prüfung der Be-J
triebsfähigkeit vollendeter Verkehrsanlagen und die Anordnung
der Eröffnung des Betriebes derselben. 15. Die Erlassung allge-
meiner reglementarischer Vorschriften für den Betrieb und die
Benutzung der einzelnen Verkehrsanstalten, die Festsetzung der
Tarifnormen und Tarifeinheitssätze; die Genehmigung von Ab
weichungen von den bestehenden reglementarischen Vorschrifter
und Tarifen; die Bestimmungen über die Gewährung freier Bei
förderung auf der Eisenbahn, den Bodenseedampfschiffen und dei
Post; sowie über die Befreiung von Eisenbahn- oder Schiffsfracht
Postporto oder Telegraphengebühren. 16. Die Feststellung des Eisen-
bahnfahrplans unddesPostkursplans, sowie dauernder Aenderungen ’
derselben. 17. Die Ermächtigung zum Kauf, Tausch oder Ver^
kauf von Liegenschaften; jedoch können Erwerbungen von Liegen-^
schäften, welche zur Ausführung eines genehmigen Plans erfora(
derlich sind, wenn der Kaufpreis im einzelnen Fall weniger al^
10 000 Jl beträgt, von den Directivbehörden vorgenommen werf t
den, auch sind dieselben befugt, von den zur Ausführung einefe'
Bauanlage erworboneu Liegenschaften diejenigen Theile, welch»
nach Vollendung des Baues entbehrlich sind, wieder zu veräus«
Bern, wenn der auf den betreffenden Theil sich berechnende ur-
M)rüngliche Erwerbungspreis 2 000 M. nicht übersteigt. 18. Die
Genehmigung der dinglichen Belastung von Liegenschaften und
der Uebernahme dauernder Leistungen auf die Verwaltung;
ferner die Gewährung -von Abfindungssummen für solche Lasten
und Leistungen bei Beträgen von über 2 000 Jl 19. Die Ermäch-
tigung zur Veräusserung von Materialien, Inventarstücken, Be-
triebsmitteln, Gerätb schäften < tc. bei einem Werthanschlag
von über 25 000 Ji 20. Die Genehmigung von Verträgen über
Vergebung von Bauten, Arbeiten oder Lieferungen, a) wenn
nach Erlassung eines öffentlichen Ausschreibens die Ver-
gebung an den Wenigstnehmenden geschieht, bei Beträgen
von mehr als 50 000 Jl, b) andernfalls bei Beträgen von
mehr als 2 000 Jl 21. Die Genehmigung von Vergleichen, Ver-
zichten, Nachlässen und Anerkennungen bei bestrittenen oder
zweifelhaften Ansprüchen, von Preisaufbesserungen und Ent-
schädigungen aus ßilligkeitsgründen bei Beträgen von mehr als
2 000 Jl 22. Das Eisenbahnconcessionswesen und die Wahrneh-
mung der Interessen und Aufsichtsrechte des Staats gegenüber
den Privateisenbahnen. § 3. Das Ministerium kann auch andere,
als die in •§ 2 bezeichneten Gegenstände an sich ziehen, wie auch
einzelne der in § 2 bezeichneten Gegenstände in widerruflicher
Weise den Direcüvbehörden zur Erledigung zuscheiden. Im
Verkehr mit den Directivbehörden wird das Ministerium in den
geeigneten Fällen seine Entschliessungen in den Acten jener Be-
hörden ertheilen. § 4. Der Verkehr mit dem K. Staatsministe-
rium, den einzelnen K. Ministerien, dem K. Geheimenrath und
dem K. Staatsarchiv, ferner mit den obersten Reichsbehörden
und mit auswärtigen Stellen kommt auch in anderen als den in
§ 2 bezeichneten Angelegenheiten dem Ministerium zu, mit Aus-
nahme der von der Eisenbahnverwaltung dem Reichseisenbahn-
amt innerhalb seiner Zuständigkeit über alle Einrichtungen und
Massregeln zu ertheilenden Auskunft, sowie des aus den laufenden
Geschäften der einzelnen Zweige der Verkehrsanstalten sich erge-
benden Verkehrs mit den, entsprechenden Verwaltungsbehörden
des Reichs oder anderer Staaten, wobei übrigens, wenn Fragen
von staatsrechtlicher oder politischer Bedeutung erscheinen, dem
Ministerium ungesäumt Anzeige zu erstatten ist. § 5. Von der
Einleitung gerichtlicher Untersuchungen gegen auf Lebenszeit
oder auf Kündigung angestellte Beanlte, sowie überhaupt von
aussergewöhnlichen Vorkommnissen von Bedeutung, ist dem Mi-
nisterium unverweilt Anzeige zu erstatten. § 6. Dem Ministe-
rium wird zum Zwecke der Begutachtung derjenigen in § 2 be-
zeichneten Gegenstände, welchen eine allgemeine Bedeutung für
mehrere Dienstzweige zukommt, oder die sonst von grösserer
Wichtigkeit sind, ein „Rath der Verkehrsanstalten“ beigegeben.
Der Rath der Verkehrsanstalten besteht aus: 1. den Präsidenten,
zweiten Vorständen und Abtheilungsvorständen der Directiv-
behörden, 2. einem vertragenden Rathe des Ministeriums, 3. sechs
weiteren Mitgliedern, welche von dem König aus der Zahl der
'Mitglieder der Directivbehörden auf die Dauer ihres Hauptamts
ernannt werden. Die Berufung des Raths der Verkehrsanstalten
, jerfolgt durch den Staatsminister, welcher den Vorsitz bei den
^.Berathungen führt, und in Verhinderungsfällen einen der Präsi-
denten der Directivbehörden mit seiner Vertretung beauftragt.
Bei ßerathungen über solche Gegenstände, welche den Ge-
schäftskreis nur einer Directivbehörde berühren, können die der
andern Directivbehörde angehörenden Mitglieder von der Theil-
nahme entbunden werden. Die Sitzordnung bei den Beratbungen
richtet sich nach dem Dienstrang der Mitglieder und innerhalb
derselben Rangstufe nach dem Dienstalter in dieser; die Ab-
stimmung erfolgt nach der Sitzordnung. Der Staatsminister
kann auch andere Beamte der Verkehrsanstalten zum Vortrag
und zur Auskunftsertheilung in einzelnen Angelegenheiten in
die Sitzungen des Raths der Verkehrsanstalten berufen. Die-
selben sind, soferne sie einer Directivbehörde als Mitglieder ange-
hören, bei den betreffenden Gegenständen stimmberechtigt.
Ueber die Berathungen wird von dem Kanzleivorstand ein Pro-
tocoll geführt. § 7. Als selbstständige Directivbehörden mit
■■ den _ Rechten und Pflichten von Landescollegien werden dem
^Ministerium unmittelbar untergeordnet: I. Die General-
direction der Staatseisenbahnen (und der Bodensee-
dampfschifffahrt) für die unmittelbare Leitung und Beaufsichti-
gung des Betriebs der dem Verkehr übergebenen Eisenbahnen
(einschliesslich des Eisenbahntelegraphendienstes und des elec-
trischen Signaldienstes) und der Bodenseedampfsebifffahrt; ferner
des Neubaues von Eisenbahnen, sowie von Bauten an den im
Betrieb befindlichen Bahnen; der Verwaltung des für Betriebs-
zwecke bestimmten Staatseigenthums; der. Unterhaltung der
sämmtlichen für Zwecke des Eisenbahn- pnd Dampfschifffahrts-
betriebs , bestimmten Baulichkeiten und Einrichtungen; endlich
für die Verwaltung der Eisenbahnpolizei, auch auf Privatbahnen.
II. Die Generaldirection der Posten und Telegraphen für
die. unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der
Posten und des Telegraphendienstes für den öffentlichen Verkehr,
der Herstellung und Unterhaltung der für Post- und Telegraphen-
zwecke erforderlichen Einrichtungen und der Verwaltung des für
diese Zwecke dienenden Staatseigenthums. Die durch Unsere
Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der
Verkehrsanstalten, vom 28. Juni 1875 (Regierungsblatt Seite 373)
eingesetzte Generaldirection der Verkehrsanstalten sowie die
nach § 6 dieser Verordnung gebildeten 4 Sectionen derselben
sind aufgehoben und die letzteren durch die unter I. und II.
genannten zwei Directivbehörden ersetzt. § 8. Die General-
direction der Staatseisenbahnen und die Generaldirection der
Posten und Telegraphen bestehen aus je einem Präsidenten als
erstem Vorstand und der erforderlichen Anzahl von rechts-
kundigen, administrativen und technischen Mitgliedern. Den-
selben werden Beamte zur unmittelbaren Ueberwachung des Be-
triebsdienstes, ferner das erforderliche Personal für Kanzleizwecke
und für Gassen- und Rechnungsführung, sowie die nöthigen
Hilfsbureaux beigegeben. Sie vertreten innerhalb ihres Ge-
schäftskreises die Verwaltung in allen Rechtshandlungen und
Rechtsstreitigkeiten. Sie üben die Aufsicht und Disciplin über
das ihnen untergebene Personal und sind befugt, die zulässigen
Ordnungsstrafen gegen die ihnen untergebenen Beamten in der
vollen gesetzlichen Höhe zu verhängen. § 9. Die Präsidenten
der Directivbehörden sind für die ganze Geschäftsführung des
betreffenden Verwaltungszweiges verantwortlich; ihnen liegt die
Leitung und Beaufsichtigung der Thätigkeit sämmtlicher dem
betreffenden Dienstzweig ungehörigen Behörden und Beamten,
die Wahrung des einheitlichen Zusammenwirkens derselben, die
Mitwirkung bei allen principiellen und allgemeinen Fragen, und
die Sorge für die Regelung des Geschäftsgangs ob. Alle in dem
betreffenden Dienstzweig angestellten Beamten sind ihnen unter-
geordnet und zur Folgeleistung verpflichtet. Den Präsidenten
steht die Befugniss zu, die zulässigen Ordnungsstrafen, jedoch
Geldstrafe nur bis zum Betrage von 30 oder Haftstrafe bis
zu 3 Tagen wegen Verfehlungen im Dienste selbst zu ver-
hängen gegen die der betreffenden Directivbehörde beigegebenen
Kanzleibeamten und Unterbediensteten, sowie gegen das übrige
derselben untergebene Personal, wofern solches die Verfehlung
in unmittelbarer amtlicher Berührung mit dem Präsidenten
begeht. In Fällen der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung
der Präsidenten wird ihre -Stelle zunächst durch den etwa er-
nannten zweiten Vorstand der betreffenden Directivbehörde, in
Ermangelung eines solchen durch die Abtheilungsvorstände nach
ihrem Rang und Dienstalter und weiterhin durch den ältesten
rechtskundigen oder administrativen Rath vertreten, wofern nicht
bei länger dauernden Verhinderungen der Präsidenten durch
das Ministerium eine andere Anordnung getroffen wird. § 10.
Die Mitglieder der beiden Directivbehörden bilden für die Er-
ledigung derjenigen zum Geschäftskreis derselben gehörenden
Angelegenheiten, bei welchen nach der vom Ministerium geneh-
migten Geschäftsordnung collegialische Berathung und Beschluss-
fassung einzutreten hat, Collegien, welche von den Präsidenten
oder ihren Stellvertretern zu regelmässigen oder ausserordent-
lichen Sitzungen berufen werden. Der Staatsminister kann
jederzeit den Sitzungen der Directivbehörden anwohnen und
den Vorsitz in denselben übernehmen. Die Beschlüsse des Colle-
giums werden nach absoluter Stimmenmehrheit gefasst. Der
Präsident oder sein Stellvertreter hat, wenn er den Vorsitz
führt, nur bei Stimmengleichheit eine Stimme abzugeben. Zu
einem gütigen Collegialbeschluss wird a) bei der Generaldirection
der Staatseisenbabnen die Gegenwart eines Vorsitzenden und
von wenigstens fünf Mitgliedern, von welchen eines den rechts-
kundigen, zwei den administrativen und zwei den technischen
Mitgliedern angehören müssen, b) bei der Generaldirection der
Posten und Telegraphen die Gegenwart eines Vorsitzenden und
von wenigstens drei Mitgliedern, von welchen in der Regel eines
rechtskundig sein soll, erfordert. Dem Präsidenten steht die ße-
fugniss zu, die Mitglieder auf ihr Ansuchen von der Theilnahme,
an einzelnen Sitzungen zu dispensiren. Er kann auch andere
Beamte desselben Verwaltungszweigs ohne Stimmrecht zu ein-
zelnen Sitzungen der Directivbehörde oder zur Berathung ein-
zelner Gegenstände beziehen. Bezüglich der Sitzordnung und
der Reihenfolge der Abstimmung finden die Bestimmungen des
§ 6 entsprechende Anwendung. Die Abtheilungsvorstände nehmen
ihren Platz nach dem Präsidenten und dem etwaigen zweiten
Vorstand der betreffenden Directivbehörde. Der Vorsitzende _hat
für die Ausfertigung und Vollziehung der gefassten Beschlüsse
Sorge zu tragen; falls er glaubt, die Ausführung beanstanden zu
sollen, so bat er solches dem Collegium mitzutheilen und die
Bntschliessung des Ministeriums über den Gegenstand einzuholen.
§ 11. Durch Verfügung des Ministeriums werden bei beiden Directiv-
behörden nach Erforderniss für einzelne Dienstzweige Abtheilun-
gen je unter einem von dem König zu ernennenden Abtheilungs-
vorstand mit Feststellung ihres Geschäftskreises und Zuweisung
des Personals gebildet. Die Vorstände der Abtheilungen üben
bezüglich der Erledigung der denselben zugewiesenen Geschäfte
sowie bezüglich der Verhängung von Ordnungsstrafen gegenüber
den der Abtheilung beigegebenen Kanzleibeamten und Unterbe-
diensteten, sowie dem übrigen derselben untergebenen Personal,
wofern dasselbe eine Verfehlung im Dienste selbst in unmittel-
barer amtlicher Berührung mit (dem Abtheilungsvorstand begeht,
die Befugnisse der Präsidenten (§ 9) als deren ständige Vertreter
370
aus. Sie sind für die gesetz- und sachgemässe Erledigung der
Geschäfte zu ihrem Theile verantwortlich'. Die Präsidenten sind
iedoch berechtigt, jeden zum Geschäftskreis einer Abtheilung ge-
hörenden Gegenstand an sich zu ziehen und denselben entweder
sich zur Behandlung vorzubehalten oder zur Berathung im Colle-
gium der Directivbehörde zu verweisen, was stets dann zu ge-
schehen hat, wenn der Äbtheilungsvorstand in der Sache bereits
thätig war und eine Meinungsverschiedenheit zwischen ihm und
dem Präsidenten besteht. Die Geschäftsbehandlung bei den Ab-
theilungen ist bureaumässig. § 12. Im Uebrigen wird der Ge-
schäftsgang bei dem Rath der Verkehrsanstalten, den Directiv-
behörden und ihren Abtheilungen durch vom Ministerium fest-
zustellende Geschäftsordnungen geregelt. § 13. Gegenwärtige
Verordnung tritt mit dem 1. April 1881 in Wirksamkeit.
DieK. Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung
der Verkehrsanstalten, vom 28. Juni 1875, ist aufgehoben; in der
K. Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden und
Beamten zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die ihnen
untergebenen Beamten, vom 13. Februar 1877 sind die Bestim-
mungen in § 3 Ziffer 4 und 5, sowie in § 7 Ziffer 2 und 3 durch
die Vorschriften oben § 8 Absatz 4, § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 2
ersetzt. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist
mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. Gegeben Cannes,
den 20. März 1881. Karl. Mittnacht. Renner. Gessler. Sick.
Wundt. Faber.
Im Anschluss an die obige Verordnung, betreffend die Ver-
waltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten, wurde wei-
ters verfügt: § 1. Dem K. Ministerium der auswärtigen Ange-
legenheiten, Abtheilung für die Verkebrsanstalten, wird für seinen
Geschäftskreis wie für denjenigen der ihm unterstellten Directiv-
behörden ein aus Vertretern des Handels, der Gewerbe und der
Landwirthscbaft gebildeter Beirath der Verkehrsanstalten
beigegeben. ^ 2. Aufgabe des ßeiraths ist es, an das Ministerium
in wichtigen, den Handel, die Gewerbe und die Landwirthscbaft
berührenden Fragen des Verkehrswesens gutachtliche Aeusserun-
en abzugeben. Er kann Wünsche und Beschwerden aus jenen
nteressekreisen zurKenntniss des Ministeriums bringen. § 3. Der
ßeirath besteht aus 16 Mitgliedern und zwar 8 Vertretern von
Handel und Gewerbe und ebenso vielen Vertretern der Landwirth-
schaft. § 4. Von den 8 Vertretern des Handels und der Gewerbe
wird je 1 Seitens der 8 Handels- und Gewerbekammern des Lan-
des im Anschluss an die je nach 3 Jahren stattfindende Neuwahl
von Mitgliedern dieser Kammern (Gesetz vom 4. Juli 1874, betref-
fend die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern) gewählt.
Die Wahl wird nach der Vorschrift des Art. 24 Abs. 4 des ge-
nannten Gesetzes vorgenommen. Die Wahl von 8 Ersatzmännern
findet gleichzeitig auf dieselbe Weise statt. § 5. Zu gleicher Zeit
mit der Bestellung der Vertreter des Handels und der Gewerbe
(§ 4) erfolgt die Wahl der 8 Vertreter der Landwirthscbaft, sowie
von 8 Ersatzmännern derselben, durch das Gesammtcollegium
der Centralstelle für die Landwirthscbaft in Gemässheit der für
die Beschlussfassung dieses Gesammtcollegiums gegebenen Be-
stimmungen. § 6. Die Handels- und Gewerbekammern und die
Centralstelle für die Landwirthscbaft sind bei der Wahl der Mit-
lieder des Beiraths der Verkehrsanstalten und der Ersatzmänner
erselben nicht auf die Mitglieder ihres eigenen Collegiums be-
schränkt. Die je nach 3 Jahren austretenden Mitglieder des Bei-
raths, sowie die Ersatzmänner sind wieder wählbar. § 7. Der
Beirath wird durch das Ministerium der auswärtigen Angelegen-
heiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, nach Bedürfniss,
jedoch mindestens zweimal jährlich, berufen. Derselbe verhandelt
unter dem Vorsitz des Staatsministers oder eines von diesem
beauftragten Stellvertreters. Zu den Verhandlungen des Beiraths
können von dem Ministerium sowohl Mitglieder des Raths der
Verkehrsanstalten und andere Beamte derselben, als auch Ver-
treter anderer Staatsbehörden zugezogen werden. Die Beschluss-
fassung des Beiraths erfolgt mit Stimmenmehrheit seiner anwesen-
den Mitglieder. Die Tagesordnung für die Sitzungen des ßeiraths
ist mindestens 8 Tage vorher von dem Vorsitzenden bekannt zu
geben. § 8. Der Beirath der Verkehrsanstalten kann für die Er-
ledigung dringender Angelegenheiten, sowie zur Vorbereitung
seiner Berathungen einen ständigen Ausschuss durch Wahl aus
seiner Mitte bestellen. Der ständige Ausschuss ist befugt, An-
träge der Mitglieder des Beiraths entgegenzunehmen und mit
seiner gutachtlichen Aeusserung an das Ministerium zu bringen,
sowie den Antrag auf Berufung einer Beirathssitzung zu stellen.
Der ständige Ausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und 6 Ersatz-
männern, von welchen je 3 den Vertretern des Handels und der
Gewerbe und je 3 den Vertretern der Landwirthscbaft zu entneh-
men sind. Die Wahl der Mitglieder und der Ersatzmänner er-
folgt auf 1 Jahr in der auf eine Neuwahl des Beiraths, beziehungs-
weise auf den Ablauf des Jahres folgenden nächsten Beiraths-
sitzung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos. § 10. Der
ständige Ausschuss verhandelt auf Berufung und unter der Lei-
tung eines von dem Staatsminister der auswärtigen Angelegen-
heiten aus der Mitte des Ausschusses zu bestimmenden Vorsitzen-
den. Die Beschlüsse des Ausschusses werden durch Stimmen-
mehrheit seiner anwesenden Mitglieder, einschliesslich des Vor-
sitzenden, gefasst, bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des !
Vorsitzenden den Ausschlag. § 11. Der Zeitpunkt, sowie die Be- i
rathungsgegenstände für die Sitzungen des Ausschusses sind dem ■
Ministerium zuvor anzuzeigen; die Verhandlungen des Ausschusses
sind zur Kenntniss des Ministeriums zu bringen. Der Ausschuss ,
kann einzelne Mitglieder des Beiraths zu schriftlicher Aeusserung
über bestimmte Gegenstände veranlassen. Das Ministerium kann
Commissäre in die Sitzungen des Ausschusses abordnen. Auch '
kann dasselbe in den geeigneten Fällen den Ausschuss im Wege
schriftlicher Umfrage hören. § 12. Im Uebrigen wird der Ge- ; '
schäftsgang des Beiraths der Verkehrsanstalten und seines „
ständigen Ausschusses durch eine von dem Ministerium zu ge- •-
nehmigende Geschäftsordnung geregelt. § 13. Das Amt der^j
Mitglieder des Beiraths der Verkehrsanstalten und seines Aus- j
Schusses ist ein Ehrenamt, ihre Dienstleistung unentgeltlich. J.
Die Mitglieder des Beiraths und des ständigen Ausschusses er- ^
halten für Reisen aus Anlass der Sitzungen Eisenbahnfreikarten
nach und von dem Orte der Sitzung. § 14. Durch gegenwärtige S,
Verordnung, welche gleichzeitig mit der Verordnung, betreffend fl
die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehrsanstalten, in Kraft ^
tritt, werden die Bestimmungen der K. Verordnung vom 4. Junia
1878, betreffend die Bildung eines berathenden Ausschusses von a
Vertretern des Handels und der Gewerbe, sowie der Landwirth-
Schaft bei der Generaldirection der Verkehrsanstalten, ersetzt,
Gegeben Cannes, den 20. März 1881. Karl. Mittnacht. Renner,
Gessler. Sick. Wundt. Faber.
Ans Bayern. ,•»
© Eine Allerhöchste Verordnung vom 16. März er., die Bildung ■
eines Eisen bahnrathes für die Staatseisenbahnverwal-
tung betreffend, verordnet, in der Absicht bei der Staatseisen-
bahnverwaltung eine regelmässige Vertretung der hauptsäch- ‘
liebsten Gruppen der Verkehrsinteressenten zu schaffen, Fol-
gendes: § 1. Der Generaldirection der K. Verkehrsanstalten wird ,
ein Eisenbahnrath beigegeben. § 2. Der Eisenbahnrath hat r
die Aufgabe, in wichtigen den Handel, die Gewerbe oder die '
Landwirthscbaft berührenden Fragen des Eisenbahnbetriebes '
gutachtliche Aeusserungen abzugeben. Insbesondere ist derselbe i
über wichtige Aenderungen der reglementären Bestimmungen, ^
soweit diese die Verkehrsinteressenten berühren, dann der Tarif- f
Vorschriften und Tarifsätze, sowie über Aenderungen im Fahr- '
plane zu vernehmen. Aenderungen der reglementären Bestim-
mungen der bezeichneten Art, dann der Tarifvorschriften und
der Tarifsätze, sowie Ausnahmetarife, welche ohne vorherige r
Vernehmung des Eisenbahnrathes zur Einführung gelangt sind, hat ■
die Generaldirection den Mitgliedern desselben vor seinem nächsten !'
Zusammentritt zurKenntniss zu bringen. Der Eisenbahnrath
kann innerhalb des ihm zugewiesenen Wirkungskreises Wünsche
und Beschwerden an die Generaldirection richten und Auskunft ^
von derselben verlangen. § 3. Der Eisenbahnrath besteht aus T
25 Mitgliedern, welche von dem König ernannt werden. Von
jeder Handels- und Gewerbekammer diesseits des Rheines können '
2 Mitglieder und von jedem der diesseits des Rheines bestehenden
Kreiscomites des lancfwirthschaftlichen Vereines ein Mitglied des
Eisenbahnrathes gutachtlich in Vorschlag gebracht werden, wobei
diese Corporationen nicht auf ihre eigenen Mitglieder beschränkt ,
sind. §4. Die Bestellung der Mitglieder des Eisenbahnrathes er-
folgt auf die Dauer von 3 Jahren. (Auflösung vor Ablauf dieser r'
Periode und Neubildung wird Vorbehalten.) § 5. Der Eisenbahnrath %
wird von der Generaldirection der K. Verkehrsanstalten nach Be- I
dürfniss, mindestens aber 2 Mal jährlich, berufen. Die Tagesord- '
nung ist den Mitgliedern 14 Tage vor dem Sitzungstermine zuzu- 1
stellen. Den Mitgliedern ist gestattet, Anträge auf Erweiterung '
der Tagesordnung spätestens 8 Tage vor dem Sitzungstermine ’
bei der Generaldirection einzubringen. §6. Den Vorsitz imEisen-
bahnrathe führt der Generaldirector der K. Verkehrsanstalten
oder in dessen Verhinderung der Director der ßetriebsabtheilung
der Generaldirection. Zu den Sitzungen des Eisenbahnrathes
werden nach Bedürfniss Beamte der Generaldirection oder an- |
derer Staatsbehörden oder sonstige Sachverständige beigezogen.
§ 7. Die Abgabe der Gutachten des Eisenbahnrathes geschieht,
nach Stimmenmehrheit, wobei der Vorsitzende nicht mitzustim-
men hat. Ueber die Sitzungen des Eisenbahnrathes wird ein !
Protocoll aufgenommen, aus welchem der Gang der Verhandlung,«
die gutachtlichen Aeusserungen des Eisenbahnrathes und gege-f
benen Falls die Anschauungen der Minderheit zu entnehmen sind. \
Jedes Mitglied ist berechtigt, eine schriftliche Begründung seiner.
Anschauung dem Protocolle beizugeben. § 8. Die Mitglieder des
Eisenbahnrathes üben ihre Function als Ehrenamt. Die nicht in
München wohnenden Mitglieder erhalten behufs Theilnahme an
den Sitzungen freie Hin- und Rückfahrt in beliebiger Wagen-
classe auf den Bayerischen Staatsbahnen.
Rassische Correspondenz.
Die Eisenbahn über das Eis zwischen Kronstadt und Uranien-
bäum bei St. Petersburg ist nicht von langer Dauer gewesen. Sie
hat am 14. März n. St. bereits ihren Betrieb einstellen müssen.
Man räumt schon die Schienen und Schwellen und fährt sie nach
371
Oranienbaum zurück. Eine Locomotive mit 3 Waggons verkehrt
freilich noch bis zu einem Hauptspalt im Eise, etwa 2 Werst vom
Oranienbaumer Ufer, aber nur um die Materialien zu transpor-
tiren. Der Betrieb auf dieser Bahn war überhaupt oft unter-
brochen durch Spalten, welche sich häufig im Eis« bildeten, quer
durch die Schienen und diese sogar zerrissen; die Reparaturen
waren stets sehr kostspielig. Im Ganzen hat man von Kronstadt
nach Oranienbaum etwa 50 000 Pud Waaren herübergeschleppt,
kein sehr glänzendes Resultat, welches mit den aufgewendeten
Mitteln in keinem Verhältnisse steht!
üeber die Sibirische Bahn wird in No. 7 (S. 95 und 96)
Ihrer geschätzten Zeitung eine Mittheilung gemacht, welche leider
der Wahrheit durchaus nicht entspricht. Es ist dort gesagt: „die
Arbeiten auf der Strecke Jekaterinenburg-Tjumen wären bereits
unter der Leitung des Communicationsministeriums in Angriff
genommen“. Leider ist dort weder ein Spatenstich gethan, noch
ein Pflock geschlagen ! Ich denke nicht zu irren, wenn ich glaube
in einer meiner letzten Correspondenzen bereits dessen erwähnt
und zugleich mein tiefes Bedauern ausgesprochen zu haben, dass
der Wunsch und Wille des nun bereits verewigten Kaisers bisher
so schlecht erfüllt worden ist. Der Bau der Bahn soll der Ural-
gesellschaft überlassen werden, dass heisst mit anderen Worten:
dem vielgenannten Eisenbahnunternehmer Gubbonin, um dem-
selben die Möglichkeit zu gewähren seine bei dem Bau und Be-
triebe der Uralbahn etwas detruirten Finanzverhältnisse wieder
zu restauriren. Freilich ein anderer Grund als den, welchen der
sei. Kaiser im Auge batte, als er vor jetzt bald 8 Monaten den Be-
fehl gab die Bahn zu bauen, um der nothleidenden Bevölkerung
Arbeit zu geben!
Leider scheint das zweite Project eines Eisenbahnbaues sei-
tens der Regierung dasselbe Schicksal zu haben, ich meine die
Eriwoirogbahn. Auch hier hat ein Consortium Amerikanischer
Geschäftsleute dem Ministerium so vortheilhaft scheinende Vor-
schläge gemacht über einen Bau von Bahnen, Hochöfen und
Häfen — Alles dort im Süden — dass die Regierung bereits in
ihrem anfänglich gefassten Entschluss, die Bahn auf Staatskosten
zu bauen, schwankend geworden ist. Freilich werden im Augen-
blick detailirte Studien auf Regieruugskosten für die Bahn fort-
gesetzt, aber ob es zum Bau durch die Regierung kommen wird,
ist fraglich.
Der Charkower Appellationshof verhandelte am 1. März n. St.
in der Strafsache gegen den Station svorstand der Woronescher
Bahn, Edelmann Dschiwalkowsky, und den Maschinisten Bjelow,
welche angeklagt waren, bei der Expedition eines Zuges nicht
die gehörigen Vorsichtsmassregeln getroffen zu haben, in Folge
dessen ein Bauer Worotnikow, während er über die Bahn bei
geöffnetem Schlagbaum fuhr, sammt seinem Pferde zermalmt
worden war. Das Woronescher Bezirksgericht batte die Ange-
klagten schuldig befunden und den Maschinisten Bjelow zu 2 Mo-
naten Gefängniss und den Stationsvorsteher Dschiwalkowsky zu
2 Monaten Hauptwache verurtbeilt und der Frau des Worotnikow
[freigestellt, bei der Verwaltung der Koslow-Woronescher Bahn um
Schadenersatz auf civilem Wege nachzusuchen. Der Appellations-
hof bestätigte nach Durchsicht der Acten lediglich den Entscheid
des Bezirksgerichts. Die Eisenbahngesellschaft°n sind hiernach
in Fällen von Verletzung dritter Personen, welche durch Nach-
lässigkeit des Personals, dessen sich die Gesellschaften bedienen,
veranlasst wurden, haftbar.
Mit einer neuen Gasbeleuchtung für Waggons (iach dem
Bärlund’schen System) wurde am 8. März n. St. auf der Baltischen
Bahn Versuche angestellt. Das Gas wird im Waggon selbst aus
Wasserstoff bereitet, welcher durch Einwirkung von Schwefelsäure
auf Zink gewonnen ist und mit Kohlenwasserstoff gesättigt wird
dadurch dass er über Naphthaäther streicht. Den Versuchen
wohnten nicht nur die Spitzen der Baltischen Bahn, sondern
auch Vertreter des Ministeriums bei. Die Versuche hatten den
besten Erfolg, Das gewonnene Gas hat fast gar keinen Geruch
und brennt mit heller weisser gleicbmässiger Flamme. Nach
Angabe des Erfinders Bärlund ist das Gas billiger als Stearin-
Jicht, auch bedeutend heller als dieses und weit vortheilhafter
als das Pintsch’sche Gas.
Personalien. In den ersten Tagen des März alten Styls
wurde die seit dem Tode König’s vacante Stelle des Directors der
Nicolaibahn durch den bisherigen Director der Warschauer Bahn,
Ingenieur P. Michalzew besetzt. Die dadurch wieder entstan-
dene Vacanz ist durch den ehemaligen Regierungsinspector Inge-
nieur Litwinowsky ausgefüllt, zu dessen Nachfolger vermuthlich
wohl Baron Taube, der jetzige Gehilfe des Inspectors der Nico-
laibabn, bestimmt werden wird.
Frankreich.
Verhältnisse der Eisenbahnbeainten. Die Deputirtenkammer
hat den Vorschlag für ein Gesetz, durch welches das Verhältniss
zwischen den Eisenbahngesellschaften und ihren Beamten gere-
gelt werden sollte, zurückgewiesen.
Erklärung des öffentlichen Interesses für Bahnlinien. Das
„Journal officiel“ vom 24. Februar verkündet das Gesetz, nach
welchem die Eisenbahnen von localem Interesse (d’interet local)
von Avranches nach Domfront und von Lisieux nach Orbec zu
den Bahnen von allgemeinem Interesse gerechnet werden sollen.
(J. d. ch. d. f.)
Die Spanischen Eisenbahnen in 1879.
Der Chef der Statistik der Eisenbahngesellschaft von
Taragona M. Folch y Parellada hat eine interessante Statistik der
Spanischen Eisenbahnen veröffentlicht, welcher folgende Angaben
entnommen sind. Im Jahre 1879 waren danach im Ganzen in
Spanien 6 744,70 km in Betrieb, auf welchen im Ganzen
14 115 268 Passagiere (pro km 2 093 Personen) und 5 841 505 t Güter
(pro km 866 t) befördert wurden. Die Gesammteinnahmen be-
trugen im Ganzen 131 722 026 Frcs. oder 19 530 Frcs. pro Kilometer.
Be-
triebs-
länge
Frcs.
C
Nord de PEspagne
Asturische Galicische. (Nordwestbahn )
Madrid-Saragqssa-Alicante
Ciudad Real ä Badajoz
Tarragona-Barcelona-Französ.J Grenze
Almansa-Valencia
Andalusische Eisenbahn
Tajobahn
Medina-Zamora und Orense-Vigo . .
Medina del Campo-Salamanca . . .
Lerida ä Reus et Tarragona ....
Merida ä Sevilla
Aragonische Kohlenbahn
San Juan de las Abasedas
Buitrin ä S. Juan del Puerto ....
Tharsis ä Odiel
Langreo (in Asturien)
Carnl-Santjago
Carcagente ä Gandia (Pferdeb.) . . .
Triano ä la Ria de Bilbao
Sarria ä Barcelona
Eisenbahn auf der Insel Majorka
72,25
19914
12770
8331
1245
3525
1839
316903
101638
31527
139912
9380
87512
48175
70400
5201
11759
1833
427
Total resp. im Durchschnitt 6744,70| 2093 866| 19530
Die 25 Spanischen Eisenbahngesellschaften betrieben im
Ganzen 40 verschiedene Linien. Unter den Andalusischen Eisen-
bahnen werden wohl auch die Eisenbahn von Silla al Puerto nach
Cullera (26 km) und von Vadolano nach Linares (9 km) begriffen
sein, deren Fahrpläne in dem „Indicator oficial de los Caminos de
hierro“ monatlich mitgetheilt werden.
Frachtrecht.
V. 0. Kann der Frachtvertrag als abgeschlossen angenom-
men werden, obgleich der Frachtbrief noch nicht nach Vorschrift
des Eisenbahnbetriebsreglements abgestempelt ist? — In Folge
eines am 22. Mai 1875 in der Güterhalle des Bahnhofes der Hes-
sischen Ludwigsbahn zu Mainz ausgebrochenen Brandes wurden
der Eisenbahnbedienstete R. und der Hausknecht eines Hand-
luDgshauses von dem dortigen Bezirksgericht der fahrlässigen
Brandstiftung schuldig erklärt und zu Strafen verurtbeilt. Die
Transportversicherungsgesellschaft Rheinisch- Westfälischer Lloyd,
welche für die bei ihr versicherten verbrannten Güter die Ver-
sicherungssumme an die Absender gegen Einsetzung in deren
Rechte bezahlt hatte, klagte gegen die beiden Verurtheilten und
gegen die Hessische Ludwigsbabn auf Ersatz der bezahlten Be-
träge. Die Ludwigsbahn setzte der ihr gegenüber auf Art. 1384
Code civil gestützten Klage die Einrede entgegen, dass sie nach
den mit den Versendern der Waaren abgeschlossenen Frachtver-
trägen nur bis zur Höhe des Normalsatzes von 60 M. für 50 kg
entschädigungspflichtig sei. Dagegen machte die Klägerin unter
Bezugnahme auf §§ 49 und 55 des Eisenbahnbetriebsreglements
vom 14. Mai 1874 geltend, dass ein Frachtvertrag noch nicht zu
Stande gekommen sei, weil die Aufdrückung des Expeditions-
stempels auf den Frachtbriefen nicht stattgefunden habe und die
vorläufige Aufnahme der Waaren in die Lagerräume als ein ausser-
halb des Frachtvertrages liegendes Niederlegungsgeschäft ange-
sehen werden müsse. Beide Vorinstanzen haben die Klage gegen
die Hessische Ludwigsbahn abgewiesen. — Auf die von den Klä-
gern eingelegte Revision bat das Reichsgericht das Urtheil des
Oberlandesgerichts insoweit aufgehoben, als die Abweisung der
Klage auch hinsichtlich des Normalsatzes der Entschädigung be-
stätigt worden, im Uebrigen aber die Revision zurückgewiesen
aus folgenden Gründen: „Das Oberlandosgericht hat thatsäch-
lich angenommen, es sei nicht erwiesen, dass die über die ver-
brannten Waaren lautenden Frachtbriefe zur Zeit des Brandes
bereits abgestempelt gewesen seien, gleichwohl aber entschieden.
dass die Haftbarkeit der Hessischen Ludwigsbahn auf den Nor-
malsatz von 60 Jl für 50 kg beschränkt sei. — Nach Art. 395
H.-G.-B.’s haftet der Frachtführer für den Schaden, welcher durch
Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes seit der Empfang-
nahme bis zur Ablieferung entstanden ist. Diese Verpflichtung
kann nach Art. 423 H.-G.-B.’s durch das Eisenbahnbetriebsregle-
ment nicht im Voraus ausgeschlossen und nur in der durch die
folgenden Artikel zugelassenen Weise, mithin gemäss Art. 427
No. 1 durch Verabredung eines Normalsatzes, beschränkt werden.
Indem das Eisenbahnbptriebsreglement vom 11. Mai 1874 im § 49
bestimmt, dass der Frachtvertrag durch die Ausstellung des
Frachtbriefes seitens des Absenders und die zum Zeichen der
Annahme erfolgende Aufdrückung des Expeditionsstempels ge-
schlossen werde, sollte der für den Beginn der Lieferfristen und
der Haftpflicht entscheidende Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
und der Empfangnahme des Frachtgutes in einer äusserlich
scharf hervortretenden Form bezeichnet werden. Dadurch ist
aber nicht ausgeschlossen, dass in einem einzelnen Falle der Be-
weis über einen früheren Abschluss des Frachtvertrages in an-
derer Weise geführt werde. Im vorliegenden Falle hat nun das
Oberlandesgericht die Uebereinstimmung der Vertragsschliesser
über Inhalt und Bedingungen des Frachtvertrages dahin festge-
stellt, dass die Absender der Waaren, indem sie solche mit einem
auf dem Reglement fussenden Frachtbriefe der Bahn übergaben,
ohne einen höheren Werth zu declariren, sich dem durch das
Reglement bestimmten Normalsatze im Falle Entschädigung unter-
worfen hätten und dass gleichmässig die Bahnverwaltung durch
die Aufnahme des Frachtgutes jenes Anerbieten angenommen
habe. Dabei geht das Oberlandesgericht von der Ansicht aus,
dass, da die Vertragsschliesser den Abschluss des Vertrags und
die Empfangnahme der Waaren auf einen früheren Zeitpunkt als
die Abstempelung der Frachtbriefe verlegt hätten, und somit die
gesetzliche Haftpflicht der Eisenbahn aus Art. 395 H.-G.-B.’s
mit diesem Z,eitpunkte begonnen habe, auch die Vereinbarung
des Normalsatzes als das Correlat dieser erhöhteu Haftpflicht
nach § 64 Abs. 2 und § 68 des Betriebsreglements mit demselben
Zeitpunkt wirksam geworden sei. Bei diesen Ausführungen sind
die Bestimmungen des H.-G.-B.’s über den Frachtvertrag richtig
angewandt. Anders läge der Fall, wenn eine vorläufige Annahme
der Güter gegen Empfangsbescheinigung im Sinne des § 55 des
Reglements stattgefunden hätte, weil es sich dann fragen würde,
ob nicht etwa ein selbstständiges, dem Frachtverträge vorherge-
hendes Aufbewahrungsgeschäft angenommen werden müsste. Das
Oberlandesgericht hat aber nicht eine solche vorläufige Annahme,
sondern den Abschluss des Frachtvertrages selbst mit der Mass-
gabe festgestellt, dass der Transport nicht sofort begonnen habe,
was für die Beurtheilung der Haftpflicht ohne Einfluss ist“. (Erk.
d. II. Civ.-Sen. d. Reichsger. v. 9. Juli 1880 in S. Rhein.-Westfäl.
Lloyd wider die Hessische Ludwigsbahn, Rep. II. 137/80: Entsch.
Bd. II. S. 56 flg.)
Der Panamacanal.
Am 3. März er. fand in Paris die zweite constituirende Ver-
sammlung der Gesellschaft für den Bau des Panamacanals unter
dem Vorsitz von M. F. de Lesseps statt. Die Versammlung hatte
zum Hauptzweck die Genehmigung des Berichtes der von der
vorigen Versammlung ernannten Commission.
Aus dem Berichte der Commissare geht hervor, dass die
der Gesellschaft gemachten Einzahlungen sich auf 10 Millionen
Francs belaufen, wozu noch 750 000 Fres. gerechnet werden müs-
sen, welche der Regierung von Columbia als Caution eingezahlt
worden sind. Andererseits hat M. de Lesseps die Summe von
801 577 Fres. ausgegeben, um die Constituirung der Gesellschaft
herbeizuführen und muss dem internationalen Syndikat, welches
die für die Constituirung der Gesellschaft erforderlichen Geld-
mittel vorgeschossen hat, die Summe von 11800 000 Fres. gezahlt
werden. Diese beiden Ausgabeposten repräsentiren zusammen
3,76 pCt. des für die Ausführung des Canals erforderlichen Capitals.
Die Gesellschaft zählt gegenwärtig 102 230 Actionäre, wovon
80 839 je 1 bis 5 und 19 143 je 6 bis 20 Actien besitzen.
Nach Verlesung eines interessanten Berichtes von M. F. de
Lesseps, in welchem die Eröffnung des Canals für das Jahr 1888
in Aussicht gestellt wird, genehmigte die Versammlung einstim-
mig die ihr vorgelegten Berichte und wurde die Gesellschaft de-
finitiv constituirt, unter lebhaften Ovationen für M. de Lesseps.
(J, d. ch. d. f.)
Patentangelegenheiten.
I. Patentertheilungen.
Die Ziffer bezeichnet die Nummer des Patents in der Patent-
rolle (P.R.); das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.
F. Präsil, Kladno bei Prag, Vertreter: Brydges & Co., Berlin,
Montirungsgerüst für Brücken (12. August 1880), P.R. 13384.
P. Decauville, Paris, Vertr.: F. E. Thode & Knoop, Dresden,
Neuerungen an transportablen Schienengeleisen (6. Mai 1880),
P.R. 13359. CI. 19.
D. Groesbeck, Newyork, Vertr.: Wirth & Co., Frankfurt a. M.,
Ventilationseinrichtung für Eisenbahnwagen (22. September 1880),
P.R. 13257. CI. 20.
P. Wegmann, Hagen i. Westfalen, Bremsklotzregulirung für
Eisenbahnfahrzeuge (30. September 1880), P.R. 13277. CI. 20.
J. Scheibe und K. M. Oehme, Chemnitz, Seitenkuppelung
für Eisenbahnwagen (20. Juli i880), P.R. 13306. CI. 20.
J. Weidtmann, Dortmund, Neuerungen an optischen Tele-
graphen (31. Juli 1880), PR. 13308. CI. 20.
W. P. Smith, Lostwithiel, England, Vertr.: F. E. Thode 4
Knoop, Dresden, Neuerungen an Bremsapparaten (1. August 1880),
P.R. 13309. CI. 20.
R. Lüders, Görlitz, Kraftsammelnde Bremse (1. Juli 1880),
P.R. 13325. CI. 20.
A. Gehler, Aarau, Schweiz, Vertr.: P. Schneitier, Berlin,
Steuerhahn an Locomotiven mit drei Dampfeylindern (12. August
1880), P R. 13387. CI. 20.
C. D. C. Brühs, Hamburg, Schutzvorrichtung gegen das
Einklemmen der Finger bei den Thüren der Eisenbahnwagen
[Verbesserungspatent zu P.R. 11971] (20. Juni 1880), P.R. 13408.
F. Ph. E. Freundlich, Charlottenburg, Kraftsammler für
Pferdebahnwagen (17. October 1880), P.R. 13415. CI. 20.
J. L. Haddan, Westminster, Vertr.: C. Kesseler, Berlin,
Neuerungen an einschienigen Eisenbahnen (30. December 1879),
P.R. 13416. CI. 20.
A. Pyritz, Gnesen, Vorrichtung zum Verhüten des Ein-
klemmens der Finger an den Thüren der Eisenbahnwagen (25. Juli
1880), P R. 13462. CI. 20.
Cb. Th. Wickham, Lo.ndon, Vertr.: F. C. Glaser, Königlicher
Commissionsrath, Berlin, Neuerungen an Bremsen für Eisen-
bahnfahrzeuge (29. September 1880), P.R. 13476. CI. 20.
C. Thöns, Potsdam, Kraftsammelnde Bremse für Strassen-
bahufuhrwerke (16. September 1880), P.R. 13487. CI. 20.
Th. Hennig, Bruchsal, Neuerungen an Centralweichen- und
Signalstellungsapparaten [Zusatz zu P.R. 8108] (7. November 1880),
P.R. 13489. CI. 20.
II. Patentanmeldungen.
Die Ziffer bezeichnet die Journalnummer der Patentanmel-
dung (P.A.); das Datum bezeichnet den Beginn der Auslegefrist.
P.A. 49804. Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahl-
fabrikation, Bochum, Befestigung von Schienen auf eisernen
Querschwellen (17. Februar). Cl. 19.
P.A. 47770. H. Rimbach, Berlin, Zweitheiliger Langschwellen-
strassenbahnoberbau (2l. Februar). Cl. 19.
P.A. 48261. F. C. Glaser, Königlicher Commissionsrath,
Berlin, für Jules Antoine Joseph Vautherin, Chateau de Rans,
Frankreich, Befestigung der Schienen auf Eisenbahnschwellen
(21. Februar). Cl. 19.
P.A. 3444. C. Stahmer, Georgs-Marienhütte bei Osnabrück,
Compensation für doppelte Drahtzüge (14. Februar). Cl. 20.
P.A. 34824. R. J. Schmutzler, Berlin, für J. H. Hodel, Bor-
deaux, Zugtelegraph (14. Februar). Cl. 20.
P.A. 38541. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Berlin, für
Alfred Lemaire und Edmond Lebrun, Paris, Electrisches Distanz-
signal (21. Februart. Cl. 20.
P.A. 40285. Dr. Constantin Wittwer, Regensburg, und Her-
mann Wetzer, Pfronten bei Kempten, Läutewerk zum Anrufen
einer bestimmten Telegraphenstation [2. Zusatz zu P.R. 4795]
(17. Febrpar). Cl. 21.
P.A'. 3685. R. Jähns, Nippes bei Köln, Apparat für die
Controle der Bewegungen von Fahrzeugen (21. Februar). Cl. 42.
P.A. 3252. Theodor Otto, Schkeuditz, Neuerungen an Draht-
seilbahnen [2. Zusatz zu P.R. 6530] (14. Februar). Cl. 81.
P.A. 30309. Friedrich Ernst Schäfer & Georg Montanus,
Frankfurt a. M., Selbstthätig langsam schlagende elektrische Glocke
(21. Februar). Cl. 83.
P.A. 1188. Johannes Grimme, Bochum, Universalschrauben-
schlüssel (14. Februar). Cl. 87.
P.A. 37345. Jobs. Trope, Neustadt-Magdeburg, Universal-
schraubenschlüssel (17. Februar). Cl. 87.
P.A. 539. J. Brandt & G. W. v. Nawrocki, Berlin, für George
Westinghouse junior, Pittsburg, Pennsylvanien, Neuerungen an
gneumatischen Bremseapparaten für Eisenbahnen (28. Februar).
1. 20.
P.A. 3688. G. Ahrends, Berlin, Seitenkuppelung für Eisen-
bahnfuhrwerke (7. März). Cl. 20.
P.A. 870. Robert Kreitling, Berlin, Kraftsammelnde Bremse
(10. März). Cl. 20.
P.A. 6442. Oswald Lang, Mannheim, Weichen- und Signal-
stellvorrichtung (10. März). Cl. 20.
P.A. 44783. Rudolf, Saargemünd, Neuerungen an Strassen-
locomotiven (10. März). Cl. 20.
P.A. 44874. Siemens & Halske, Berlin, Sicherheitsvorrich-
tungen an optischen Signalen für Eisenbahnen (10. März). Cl. 20.
P.A. 46823. Jesse Fairfield Carpenter, Berlin, Verbesse-
rungen an einer Sperrvorrichtung u. s. w. für Luftdruckbremsen
[2. Zusatz zu P.R. 12352] (10. März). Cl. 20.
(Nach „Glaser’s Annalen“.) ■
373
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
Köln-Mindener Eisenbahn. Zur Ver-
meidung Ton Verzögerungen im Geschäfts-
verkehr mit den am 1. April er. in Wirk-
samkeit tretenden Königlichen Eisenbahn-
Betriebsämtern der diesseitigen Verwaltung
in Köln, Düsseldorf und Essen wird er-
sucht, bei der Adressirung der für die
bezeichneten Aemter bestimmten Schrei-
ben etc. der Firma „Königliches Eisen-
bahnbetriebsamt“den unterscheidendenZu-
satz ,,(rechtsrheinisches)‘‘ beizufügen, da
an diesen Orten auch ein Betriebsamt der
Rheinischen bezw. ßergisch - Märkischen
Eisenbahn bestehen wird, bezw. (in Düssel-
dorf und Essen) bereits besteht.
Ferner wird ersucht, der amtlichen
Firma der diesseitigen Dienststellen an
solchen Orten, an welchen mehrere räum-
lich getrennt fungirende Dienststellen der
diesseitigen Verwaltung vorhanden sind
oder eine gleiche Dienststelle derBergisch-
Märkiseben Bahn besteht, je nach der
früheren Verwaltungs- Angehörigkeit der-
selben den Zusatz „Köln-Minden“, ,, Rhei-
nische“, „Westfälische“ hinzuzufügen. Z. B.
An die Königliche Güter-Expedition (Köln-
Mindener) zu Osterfeld bezw. (Rheinische)
bezw. (Westfälische). Köln, 24. März 1881.
Königliche Direction. (869)
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Dortmund - Gronau - Enscheder
Eisenbahn. Gemäss Beschlusses des
Bundesraths tritt in den Bestimmungen
der Anlage D zu § 48 des Betriebsregle-
ments für die Eisenbahnen Deutschlands
eine Aenderung dahin ein,
dass in No. I ein Eingang Absatz 4 statt
„Sprengkräftige Zündungen als Spreng-
kapseln, electrische Minenzündungen“
gesetzt wird:
„Sprengkräftige Zündungen, mit Aus-
nahme der Sprengzündhütchen oder
Sprengkapseln (vergleiche unten No.lII),
auch electrische Minenzündungen“
und dass ferner in No. III statt
„Zündhütchen für Schusswaffen und
Geschosse“
gesetzt wird:
- „Zündhütchen (einschliesslich der
^ Sprengzündhütchen oder Spreng-
|L kapseln)“.
BDortmund, 28. März 1881. DiePirection. (917)
W°^SIiederländische Rhein-Eisen bahn.
7 Mit 1. April tritt der III. Nachtrag zum
Tarife für die Beförderung von lebenden
Thieren, Leichen, Fahrzeugen u. s. w. im
7. Local-, Binnen- nnd Internationalen Local-
verkehre vom 1. Juli 1877 in Kraft, ent-
haltend Ergänzung der besonderen Be-
stimmungen ad Art. 39 des Allgemeinen
Reglements für die Beförderung auf den
Eisenbahnen in den Niederlanden. (916)
Loeal- Verkehr. Vom i. .^ril er. ab bis
auf Weiteres treten für Frachtgut-Sen-
dungen von Hamburg nach Lübeck,
welche zur Weiterbeförderung mittelst
Dampfschiffs nach Riga, St. Petersburg
t oder Moskau bestimmt sind, ermässigte
1 Ausnahmetarifsätze in Kraft. Exemplare
' ' des Ausnahmetarifs sind von unserem
Verwaltungsbureau und von unseren
Güter-Expeditionen Lübeck und Hamburg
zu beziehen. Lübeck, den 28. März 1881.
Die Direction der Lübeck-Büchener Eisen-
^hn-Gesellschaft. (868)
, ^m 1. April er. kommen die für den tJeber-
gmigsverkehr zwischen Deutzerfeld resp.
Deutz /Und Köln für Eil- und Frachtgut, für
den Uebergangsverkehr in Duisburg für Eil-
undFrachtgut, sowie für dieRhein-Trajecte
zwischen Bonn und Obercassel resp. Griet-
hausen und Elten für Eil- und Frachtgut
die bisherigen eintägigen Zuschläge zu
^n reglementsmässigen Lieferfristen in
Wegfall. Köln, den 28. März 1881. König-
liche Direction der Köln-Mindener Eisen-
bahn. Königliche Direction der Rheini-
schen Eisenbahn. (914)
Vom 1. April d. J. ab werden für Eil-
und Frachtgutsendungen, welche im Ver-
kehre zwischen den staatlich verwalteten
Bahnen
a) von dem Berlin-Lehrter oder Potsdamer
Bahnhof in Berlin nach einem anderen
Staatsbahnhofe daselbst,
b) von dem Magdeburg - Halberstädter
Bahnhof in Leipzig nach dem Eilen-
burger Bahnhofe daselbst und
c) von dem Hannover-Altenbekener Bahn-
hof in Hannover nach dem Hannover-
schen Staatsbahnhofe daselbst oder
umgekehrt übergehen,
für diese Uebergänge besondere Zu-
schläge zu den reglementsmässigen Lie-
ferfristen nicht mehr berechnet. Magde-
burg, den 24. März 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (874)
Mit dem 1. April er. tritt zum Güter-
tarif für den Eisenbahndirectionsbezirk
Bromberg vom 1. Juli 1880 der II. Nach-
trag in Kraft, derselbe ist zum Preise von
0. 05 Ji bei den Billetexpeditionen zu Ber-
lin, Cüstrin, Schneidemühl, Danzig, El-
bing, Königsberg i. Pr., Insterburg, Memel,
Thorn, Bromberg, Neustettin und Cöslin
und durch Vermittelung der übrigen Bil-
letexpeditionen käuflich zu beziehen und
enthält ausser bereits früher publicirten
Tarifveränderungen :
a) eine Nachweisung derjenigen Halte-
stellen, denen bezüglich der Güterabferti-
gung die vollen Functionen einer Güter-
expedition übertragen sind;
b) diejenigen Verkehrsrelationen, die
durch die Einführung des neuen Preus-
sisch-Oberschlesischen Verbandtarifs mit
dem 1. April er. im Localtarif aufgehoben
werden;
c) den Kilometerzeiger für die mit dem
1. April er. für den gesammten Güterver-
kehr neu eröffnete Station Lichtenberg
bei Berlin.
Bromberg, den 25. März 1881. König-
licbe Eisenbahndirection. (919 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
.Hessische Ludwigs - Eisenbahn.
Zum Main.Neckarbahn-Hessischen Güter-
tarif ist am 20. d. M. der V. Nachtrag er-
schienen. Derselbe enthält Frachtsätze
für die Stationen Käferthal, Mörfelden,
Waldhof und Walldorf der Hessischen
Ludwigsbahn und solche für die Stationen
Schwetzingen und Sprendlingen der Main-
Neckarbahn.
Der Nachtrag ist von unserem Tarif-
bureau für 30 käuflich zu erhalten.
Mainz, den 27. März 1881. In Vollmacht
des Verwaltungsrathes: Die Special-
DirectLon. (879)
Märkisch - Sächsischer Verbands - Güter-
verkehr. Für den Verkehr zwischen Gas-
sen, Station der Niederschlesisch-Märki-
schen Eisenbahn, einerseits und den Sta-
tionen Chemnitz, Dresden, Leipzig, Pirna
und Reichenberg i/0, der Sächsischen
Staatsbahnen andererseits kommen am
10. April er. directe Frachtsätze, welche
bei den Güterexpeditionen der genannten
Stationen zu erfahren sind, zur Einführung.
Berlin, den 27. März 1881. Die Direction
der Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft
Namens d.Verbands- Verwaltungen. (876 RM)
Norddeutsch - Schweizerischer Güterver-
kehr. Der in unserer Bekanntmachung
vom 14. December v. J. erwähnte Nach-
trag I zum Norddeutsch-Schweizerischen
Tarifheft lU mit Gültigkeit vom 1. April
1. J. ist nun zur Ausgabe gelangt und
kann durch Vermittelung der Güterexpe-
ditionen bezogen werden. Karlsruhe, den
26. März 1881. Für die Verwaltungen des
Norddeutsch y Schweizerischen Verkehrs:
Generaldirection der Gr. Badischen Staats-
eisenbahnen. (864)
Nord - Ostsee - Hannover - 'Thüringischer
Verband. Zum Gütertarif treten am
1. April er. in Kraft die Nachträge
XVI zu Heft 1 und 9,
XIII ^
3 und 5,
XII
XXI „ „ 7,
XVIII„ „ 8,
XVII „ „ 10.
Dieselben enthalten anderweite theilweis
erhöhte Frachtsätze für den Verkehr mit
den Schleswig - Holsteinischen Stationen,
Frachtsätze für Station Marne der Hol-
steinischen Marschbahn, für Station Wutha
der Thüringischen Bahn, sowie für Wutha
trans. im Verkehr mit der Ruhlaer Eisen-
bahn, ferner Holzfrachtsätze für den Ver-
kehr mit Stationen des Königlichen Eisen-
bahndirectionsbezirks zu Frankfurt a/M.,
endlich Bestimmungen über Aufhebung
einiger Tarifsätze im Verkehr mit Station
Lüneburg der Berlin-Hamburger Bahn.
Auskunft ertheilen die Verbands-Expe-
ditionen, bei denen auch die Nachträge
käuflich zu haben sind. Erfurt, den
26. März 1881. Die Direction der Thü-
ringischen Eisenbahn-Gesellschaft, Namens
der Verbands-Verwaltungen. (866)
Oberschlesischer Steinkohlen - Verkehr.
Vom 1. April d. J. ab finden, zunächst
mit Gültigkeit bis 31. Juli 1881, die im
Nachtrag III zum gemeinschaftlichen Tarif
der 0/S., N/M. und Berljn-Stettiner Eisen-
bahn vom 1. Juli 1877 für Oberschlesische
Steinkohlen enthaltenen ermässigten
Frachtsätze nach Stettin unter den glei-
chen Bedingungen auch auf Sendungen
nach Podejuch, Station der Breslau-
Freiburger Eisenbahn, Anwendung. Bres-
lau, den 29. März 1881. Königliche Direc-
tion der 0 bersch lesischen Eisenbahn. Di-
rectorium der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn. (911)
Mit dem 16. Mai d. J. wird die durch
den Nachtrag H zu dem Heft 2 des Preus-
sisch - Sächsischen Yerbandtarifs (Seite 4
sub 2) eingeführte Bestimmung, nach
welcher die Routenvorschrift „via Posen-
Bentschen“ im Verkehr zwischen den Sta-
tionen der Posen-Thorn-Bromberger und
der Halle- Sorau - Gubener Bahn unbe-
schadet der directen Expedition zulässig
ist, wieder aufgehoben und werden dem-
nach von dem gedachten Tage ab, die mit
der Routenvorschrift „viaPosen-Bentschen“
zur Beförderung zwischen den vorerwähn-
ten Stationen aufgelieferten Sendungen,
sofern diese Routenvorschrift mit den be-
stehenden Instradirungs-Vorschriften nicht
im Einklang steht, nicht mehr direct im
Preussisch-Sächsischen Verbände, sondern
im gebrochenen Verkehr unter Berechnung
derhöherenUmkartirungsfracht abgefertigt.
Breslau, den 29. März 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
Namens der Verwaltungen des Preussisch-
Sächsischen Verbandes. (909)
Vom 10. April 1881 treten für den Ver-
kehr zwischen Schneidemühl, Station des
Directionsbezirks Bromberg, einerseits,
und Grossenhain, Station der Cottbus-
Grossenhainer und Berlin-Dresdener Bahn,
Dresden, Station der Berlin- Dresdener und
Sächs. Staatsbahn, Altenburg, Bautzen,
Chemnitz, Plauen i. V., Löbau und Meissen
der Sächsischen Staatsbahn, anderseits,
directe Frachtsätze des Specialtarifs I
innerhalb des Preussisch-Sächsischen Ver-
bandes in Kraft.
Ferner gelangen von demselben Tage
ab directe Frachtsätze für die Stückgut-
classe, den Specialtarif A 2 und den Aus-
574
nahmetarif für Getreide, Hülsenfrüchte
etc. für den Verkehr zwischen Posen,
Station der Oberschlesischen und Märkisch-
Posener Bahn, einerseits, und Wilischthal,
Station der Sächsischen Staatsbahn, ander-
seits, innerhalb des vorstehend bezeich-
neten Verbandes zur Einführung.
Die in Kraft tretenden Frachtsätze sind
bei den vorgenannten Expeditionen in
Erfahrung zu bringen, ßromberg, den
26. März 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal-
tung des Preussisch - Sächsischen Ver-
bandes^ (920 J)
Eheinisch-I^assauiscller Güter - Verkehr.
Am 1. April er. tritt der Nachtrag IV zum
Rheinisch-Nassauischen Gütertarif vom 1.
Juli 1879 in Kraft. Derselbe enthält an-
derweite, theils ermässigte, theils erhöhte
sowie neue Frachtsätze für die Stationen
Frankfurt a/M., Coblenz, Höchst, Fulda,
Hanau und Offenbach der Nassauischen
Staats- bezw. Frankfurt-ßebraer Bahn,
an(|erweite, theils ermässigte und neue
Frachtsätze für Roheisen bezw. Eisenerze
für die Nassauischen Stationen Lollar,
Burgsolms, Albshausen, ßraunfels, Löhns-
berg und Stockhausen, Aufhebung der
Frachten für die Nassauische Station Mainz,
sowie Aenderungen und Berichtigungen.
Köln, den 26. März 1881. Königliche Direc-
tion der Rheinischen Eisenbahn zugleich
Namens der mitbetheiligten Eisenbahn-Ver-
waltungen. (913)
Mit 1. April 1881 gelangt im Stettin-
Märkisch-Sächsischen Verbände zwischen
Pasewalk und Borsdorf für Holz,
Europäisches, bei Aufgabe von 10 000 kg
pro Wagen oder Frachtzahlung dafür ein
Frachtsatz von 1,23 M. pro 100 kg zur
Einführung. Dresden, am 29. März 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, von Tschirschky. (878)
Hessische Ludwigsbahn. Zu den
Tarifheften No. 7 und No. 8 des Süddeut-
schen Verbands - Gütertarifs treten am
1. April er. die Nachträge ’No. II beziehungs-
weise No. III in Kraft. Dieselben ent-
halten directe Frachtsätze für unsere Sta-
tionen Camberg, Griesheim am Main,
Höchst am Main, Idstein, Niederselters,
Oberbrechen und Wiesbaden im Verkehr
mit Stationen der Kaiserin Elisabethbahn,
der Niederösterreichischen Staatsbahn,
der Kronprinz-Rudolfbahn, der Oester-
reichischen Südbahn und der Oesterreichi-
schen Staatseisenbahn (südöstliche Linie).
Nähere Auskunft ertheilen unsere Ver-
bandsstationen, sowie unser Tarifbureau,
von welchem die Nachträge auch zu 30 be-
ziehungsweise 20 Pfg. käuflich bezogen
werden können. Mainz, den 27. März 1881.
ln Vollmacht des Verwaltungsrathes: Die,
Special-Direction. (871)
Westdeutscher Eisenbahn-Verband. Zum
Tarif für die Beförderung von Leichen etc.
ist der 3. Nachtrag erschienen, weicher am
1. k. M. in Wirksamkeit tritt, und unter
anderem die Ermässigung der Taxe für
Hunde in Begleitung von Passagieren ent-
hält. Dieser Nachtrag kann von den Ver-
bands-Güter- und Gepäck-Expeditionen
bezogen werden. Hannover, den 25. März
1881. Namens sämmtlicher Verbands-Ver-
waltungen : Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (865)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Lübeck - Büchener Eisenbahn-
Gesellschaft. Zum Tarif für den Güter-
verkehr zwischen diesseitigen etc. Sta-
tionen und Stationep der Berlin-Hamburger
etc. Bahn vom 1. April 1878 tritt mit dem
1. April er. der Nachtrag IV- in Kraft. Der-
selbe enthält:
1. Ergänzung des Vorworts;
2. Ergänzung der speciellen Tarifvor-
schriften; Frachtsätze für den Verkehr
zwischen den Stationen Lübeck und
Oldesloe der diesseitigen Bahn, sowie den
Stationen Gleschendorf, Ottendorf, Pans-
dorf und Schwartau der Eutin-Lübecker
Bahn einerseits und den Stationen Altona,
Ottensen und Schulterblatt der Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn andererseits.
Exemplare des Nachtrags sind in unserem
Verwaltungsbureau für 0,10 Jl pro Stück
zu haben. Lübeck, den. 30. März 1881. Die
Direction der Lübeck-Büchener Eisenbahn-
Gesellschaft (880)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
Gültigkeitsdauer der in den nachbenannten
Tarifen und Tarifnaehträgen enthaltenen
ermässigten Frachtsätze für Oberschlesische
Steinkohlen- und Coakssendungen von Sta-
tionen der Oberschlesischen Eisen-
bahn und zwar:
1. Steinkohlentarif nach Stationen der
Berlin - Anhaitischen etc. Eisenbahn
vom 15. November 1880, bezüglich der
Frachtsätze des Theil II,
2. Nachtrag VIII und X (sub I) zum di-
recten Tarif nach Stationen der König-
lich Niederschlesisch-Märkischen etc.
Bahn vom 1. August 1874,
3. Nachtrag I (sub I) und V (sub 2) zum
Tarif nach Stationen der Berlin-
Stettiner Bahn vom 1. Juli 1877,
4. Nachtrag I (Frachtsätze sub b) zum
Tarif nach der Berlin- Görlitzer Bahn
vom 1. Juli 1877,
5. Nachtrag I und II zum Tarif nach Sta-
tionen der Berlin - Hamburger Bahn
vom 1. März 1877 und
6. Nachtrag I zum Tarif nach Hamburg
(K.M.), Harburg etc. vom 10. März 1877
ist widerruflich bis 31. März 1882 verlängert.
Breslau, den 29. März 1881. Königliche
Direction ^ (873)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Am
15. April 1881 tritt der Nachtrag I zum
directen Tarife für die Beförderung von
Niederschlesischen Steinkohlen nach Sta-
tionen der K. K. priv. Oesterreichischen
Nordwestbahn, K. K. priv. Südnorddeut-
schen Verbindungsbahn, K. K. priv. Oester-
reich'ischen Staatseisenbahngesellschaft
und der K. K. priv. Turnau-Kralup-Prager
Eisenbahn vom 1. September 1880 in
Kraft.
Dieser Nachtrag enthält directe Fracht-
sätze nach den Stationen Bucic-Wrdy und
Zieh der Oesterreichischen Localeisen bahn-
gesellscbaft.
Exemplare dieses Nachtrages können
von der Generaldirection der Oesterreichi-
schen Nordwestbahn in Wien und von
der Direction der Oesterreichischen Local-
eisenbahngesellschaft in Wien bezogen
werden. Wien, am 26. März 1881. Die
Centralverwaltung. (912)
.Die seit 1. November v.J. in den direc-
ten Tarifen zwischen Belgien und Holland
einer- und Elsass-Lothringischen Stationen
andererseits eingeführte Route über Trier
tritt für Station Saargemünd vom 1. Juni
d. J. ab wieder ausser Geltung. Geber
die Route via Luxemburg bleibt der directe
Verkehr im bisherigen Umfange bestehen.
Strassburg, den 28. März 1881. Kaiserliche
General - Direction der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen. (877)
Für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren im Verkehr
zwischen Stationen der unter der Verwal-
tung der Königlichen Eisenbahn-Directionen
zu Köln (linksrheinische und rechtsrhei-
nische), zu Hannover und Elberfeld stehen-
den Eisenbahnen einerseits und Stationen
der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und
1 der Luxemburgischen Willielmsbahn ande-
rerseits tritt am 1. April c. ein neuer „Tarif
in Kraft. ,
Durch denselben werden aufgehoben: '
a) der Tarif vom 1. Januar 1876 für die
Beförderung von Fahrzeugen im Rheinisch-
Elsass - Lothringischen Verbands-Verkehr
über Bingerbrück-Weissenburg und Lauter-
burg;
b) der Tarif vom 15. Januar 1876 für die
Beförderung von Fahrzeugen im Rheinisch- 4
Eisass- Lothringisch-Luxemburgischen Ver-4
kehr über Trier, Ehrang und Bingerbrück- 1
Wasserbillig, Sierck, Stieringen und Saar- j
gemünd;
c) die Taxen der Station Coblenz im
Tarife des Südwestdeutschen Verbandes
für die Beförderung von Leichen etc. vom
10. April 1880;
d) die Frachtsätze des Westdeutschen
Verbandstarifes vom 1. December 1880 für
die Beförderung von Leichen etc. bezüg-
lich des Verkehrs zwischen Stationen der ^
Hannoverschen, Bergisch-Märkischen und f
Köln-Mindener Eisenbahn einerseits und ■'
Stationen der Eisenbahnen in Eisass- ;
Lothringen andererseits;
e) der Tarif für die Beförderung von
Leichen etc. vom 20. Januar 1880 für den
Verkehr zwischen Stationen der Main-
Weser Bahn einerseits und Elsass-Loth-
ringisch-Luxemburgischen Stationen ande-
rerseits.
Soweit die Frachtsätze der vorstehend
genannten Tarife niedriger sind, als die
des neuen Tarifes, bleiben die ersteren:
noch bis zum 15. Mai c. in Gültigkeit.
Der Frachtberechnung nach dem neuen
Tarife werden die im Tarife für den all-
gemeinen Güter- Verkehr im Rheinisch-
Westfälisch- und Hannover-Elsass-Loth-
ringisch-Luxem burgischen Verbände vom
1. April c. enthaltenen Kilometerentfer-
nungen zu Grunde gelegt.
Das die tarifarischen Bestimmungen und
die Transportpreise pro Kilometer enthal-
tende Tarifheft ist • besonders erschienen,
und zum Preise von 0,20 JA bei den be-,
theiligten Expeditionen käuflich zu er-^
halten. Köln, den 29. März 1880. Namensl
der betheiligten Verwaltungen. Königlich^
Direction der Köln - Mindener Eisen-)
bahn. (915)
IV. Specialtarife für bestimmte i
Transport-Artikel. |
Unter Aufhebung des Ausnahme-Tarifs j
vom 1. October 1877 nebst dessen Nach-}
trags I für die Beförderung von Steinkohlen^
e]^. in Sendungen von mindestens 10 000 kg
nach Stationen der nördlichen Linien derj
Niederländischen Staatsbahn treten am
1. April er. neue Ausnahme-Tarife (A u.^
B) für die Beförderung von Steinkohlen
etc. in Sendungen von mindestens 50 000,
bezw. 10 000 kg etc. von Stationen dei
Bergisch-Märkischen Eisenbahn nach Sta-
tionen der nördlichen Linien der Nieder-
ländischen Staats-Eisenbahn in Kraft
Elberfeld, den 30. März 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (875)
gruben mit Stationen der Main-Neckarbahi^
in Kraft. I
Sein Verkehrspreis beträgt 15
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Einer Mittheiiung der Kgl. Eisenbahn-
Direction zu ßromberg zufolge wird
die an der Ostbahn bei Berlin gelegenl
Station Lichtenberg mit dem 1. April
er. für den gesammten Güterverkeh^r
eröffnet werden. \
Berlin, den 30. März 1881.
Die geschäftsführende Direction.
375
3. Verkehrs -Störungen etc.
Thüringische Eisenbahn. Vom 25. d. M.
ab ist der Betrieb auf der Gotha-Leine-
felder Eisenbahn zwischen Station Gotha
und Langensalza wegen Dammrutschung
vollständig eingestellt worden.
Die Wiedereröffnung des Verkehrs wird
8. Z. bekannt gegeben werden. Erfurt, den
30. März 1881. Die Direction.
Alföld-Finmaner Eisenbahn. Zwischen
Bebes-Csaba und Gyula wurde der Ge-
sammt - Güterverkehr am 29. März 1. J.
wieder eröffnet. Der Personen- und Ge-
äckverkehr wird jedoch vorläufig nur mit
en Tageszügen 7 u. 8 vermittelt. Budapest,
29. März 1881. Die Beirriebsdirection.
4. Bahnverwaltnug.
Schweizerische Ncrdostbahn und Central-
bahn. Nach uns zugehender Mittheilung
der Direction der Schweiz. Nordostbahn
geht die seit 1. Mai v. J. durch dieselbe
betriebene Strecke Suhr-Zofingen der
ehemaligen Schweiz. Nationalbahn mit
1. April er. in das Eigenthum und den
Betrieb der Schweiz. Centralbahn über.
Zu gleicher Zeit erhält die Centralbahn
auch das Mitbenutzungsrecht auf der Bahn-
strecke Suhr-Aarau in der Weise, dass sie
die Züge der Linie Zofingen-Suhr bis
Aarau führen wird.
5. iStationsverwaltung.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Einer Mittheilung der Königlichen Direc-
tion der Köln-Mindener Bahn zufolge ist
vom 15. d. Mts. an die Verwaltung und
der Betrieb des Köln - Mindener und des
Rheinischen Bahnhofes in Siegburg
vereinigt und ausschliesslich der
Leitung der Königlichen Direction
der Köln-Mindener Eisenbahn (vom
1. April er. ab: Königliche Eisenbahn-
direction [Rechtsrheinische] zu Köln)
unterstellt worden.
Berlin, den 29. März 1881.
Die gesehäftsführende Direction.
6. Oeneral- Versammlungen.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Die dies-
jährige ordentliche Generalversamm-
lung unserer Gesellschaft wird
Sonnabend, den 30. April er.,
Nachmittags 4 Uhr, im grossen
Saale des neuen Bahnhofsge-
bäudes zu Berlin am Ascani-
schen Platze
stattfinden und wird sich derselben un-
mittelbar eine ausserordentliche Ge-
neralversammlung anschliessen.
Zu beiden Generalversammlungen laden
wir die geehrten Actionäre der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahngesellschaft mit
dem Ersuchen ein, gemäss der Bestim-
mungen des § 28 des Statuts in den Tagen
des 27., 28. und 29. April er., von Vor-
mittags 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr ihre
Stammactien nebst einem, nach den ver-
schiedenen Kategorien geordneten vom
Inhaber unterschriebenen Verzeichnisse,
oder die über solche Actien von der
Reiebsbank ausgestellten Depotscheine in
der Gesellschaftshauptcasse am Ascani-
schen Platz No. 5 in Berlin niederzu-
legen.
Die Actien mit dem Verzeichnisse, im-
gleichen die Depotscheine werden daselbst
zurückbehalten und es wird dagegen eine
Bescheinigung über die Stimmenzahl des
Inhabers und ein Exemplar des Geschäfts-
berichts pro 1880 ausgehändigt werden,
wovon Erstere als Einlasskarte zu den
Generalversammlungen dient.
Die Vertreter stimmberechtigter Actio-
näre, welche statutenmässig Mitglieder
der Gesellschaft sein müssen, haben ihre
beglaubigten Vollmachten ebenfalls in
den genannten Tagen in der Haupteasse
niederzulegen.
Die deponirten Actien resp. Depotscheine
werden vom 2. Mai er. ab in den ange-
gebenen Geschäftsstunden Wochentags in>
der Gesellschaftshauptcasse gegen Aus-
händigung der darüber ausgestellten Be-
scheinigung zurückgegeben.
I. Zweck der ordentlichen General-
versammlung ist:
1. Vortrag des Berichts über die Ge-
schäfte des verflossenen Jahres unter Vor-
legung des Directorialberichts und des
Rechnungsabschlusses.
2. Vornahme der Wahlen der Mitglieder
des Verwaltungsraths.
3. Berathung und Beschlussfassung über
Anträge von Actionären, welche in der
nach § 32 des Statuts gestellten Frist vor
der Generalversammlung dem Vorsitzenden
desVerwaltungsraths schriftlich mitgetheilt
werden. ,
II. Zur Tagesordnung der ausser-
ordentlichen General - V ersammlung
steht :
Der Antrag der Verwaltungsvorstände,
den Verwaltungsrath und die Direction
, zu ermächtigen, Zinsgarantien für
Localbahnen, welche in die Berlin-
Anhaltische Bahn münden, bis zu
einem jährlichen Gesammtbetrage von
Hunderttausend Mark, welche aus
dem Betriebe der Berlin-Anhaitischen
Bahn zu zahlen, zu übernehmen.
Berlin, den 29. März 1881. Der Ver-
waltungsrath. Löwe. (872)
Pfälzische Eisenbahnen. Ordentliche
Generalversammlung der Pfälzischen Eisen-
bahngesellschaften betr. Die Herren Ac-
tionäre der 3 vereinigten Pfälzischen Eisen-
bahnen werden in Gemässheit der §§ 40
und 45 der Gesellschaftssatzungen und
der diesen Paragraphen beigedruckten Zu-
sätze (vergl. neue Gesammtausgabe der
Satzungen) zu der im Directorialgebäude
in Ludwigshafen a/Rh. abzuhaltenden
Ordentlichen Generalversammlung
auf
Freitag, den 29. April 1881, Morgens
10 Uhr
ergebenst ein geladen.
Tagesordnung.
I. Geschäftsbericht der Direction pro
1880.
II. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1880 gemäss § 45 Ziff. 2 der Satzungen.
III. Verfügung über den vorhandenen
Reingewinn nach Massgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
„Die Generalversammlung wolle ihr
auf Grund der im Geschäftsberichte,
Abth. I Seite 20 und 21 enthaltenen
Motivirung und der in der General-
versammlung selbst gegebenen wei-
teren Ausführung derselben die Er-
mächtigung ertheilen , insoweit die
Umstände es gestatten, mit Genehmi-
gung der Königl. Staatsregierung
sämmtliche 4)^ pCt. Prioritäts-Anlehen
der drei Pfälzischen Eisenbahngesell-
schaften in Gemässheit des vertrags-
mässig bestehenden, bezw. urkundlich
festgestellten Vorbehaltes zu kündigen,
bezw. in 4 pCt. Prioritätsobligationen
zu convertiren und zu diesem Zwecke
ein neues 4 pCt. Prioritätsanlehen
für jede Bahngesellschaft im Betrage
des ' gekündigten bezw. zu converti-
renden Capitals zu emittiren.“
V. Erneuerungswahl für die vier nach
dem Dienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaltungsrathes
(vergl. Geschäftsbericht Seite 17) gemäss
Ziffer I der Fusionsgrundlagen und § 52
bezw. Zusatz zu § 47 der Satzungen.
Etwaige Anträge, welche andere als die
in vorstehender Tagesordnung' bezeichne-
ten Gegenstände betreffen, können nur
dann in der Generalversammlung zur Ver-
handlung kommen, wenn solche nach
§ 45, Ziffer 6 der Satzungen vier Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
mitgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der drei
vereinigten Bahngesellschaften , welche
dieser Versammlung beiwohnen wollen,
haben sich längstens bis zum 22. April 1. J.
auf dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen a/Rh. über ihren Actienbesitz ent-
weder durch Vorzeigung der Originalactien
oder ein nach Nummern geordnetes, amt-
lich beglaubigtes Verzeichniss auszuweisen,
wogegen die erforderlichen Einlasskarten
abgegeben werden. Nach den Fusionsbe-
stimmungen wird in der gemeinschaft-
lichen Generalversammlung jede Actie der
Ludwigsbahn für zwei Actien gerechnet.
Der Vorstand des Verwaltungsrathes der
Pfälzischen Eisenbahnen, v. Boecking,
Kgl. Hofrath und Reichsrath der Krone
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Berlin, den 8. April 1881.
Dieser Nummer liegt das neue Betriebsreglement des Vereins Deutscher Eisenbalmverivaltungeii bei.
In]i.alt: Ueber Localzüge. — Aus dem electrotechnischen Verein. — Personal-Nachrichten. — Reorganisation der Königlich Würt-
tembergischen Verkehrsanstalten. — Ans dem Deutschen Reich. — Die projectirte Schwarzathalbahn. — Italienische Correspondenz. —
Telegraphen in den Niederlanden. — Die projectirte unterirdische Eisenbahn in Newyork. — Erachtrecht. — Nachforderung setzt nicht Tnne-
habung des Papiers voraus. — Electrische Beleuchtung, Ausstellung und SignaUsirung. — Literatur: Lehwald, der eiserne Oberbau. Pizzala,
der Verkehr auf den Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen in 1880. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Bahnvemal-
tung. 3. Verkehrsstörungen. 4. Lieferfristen. 5. General- Versammlungen. 6. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
lieber Localzüge*).
Die Abnahme des Verkehrs auf den Eisenbahnen, welche
sich in Folge des allgemeinen Rückgangs auf wirthschaftlichem
Gebiete in den letztverflossenen Jahren in recht fühlbarer Weise
bemerkbar machte, veranlasste die Eisenbahnverwaltungen, um
.dem weiteren Sinken der Rente so viel als möglich entgegenzu-
treten, die Ausgaben thunlichst zu verringern. Dies konnte nur
durch eine Vereinfachung des Betriebes erreicht werden, wobei
eine Ermässigung der zur Anwendung kommenden Geschwindig-
keit der Züge'Vorbedingung ist. Dementsprechend wurden auch
die wenigen in der letzten Zeit entstandenen Bahnlinien grössten-
theils als Bahnen untergeordneter Bedeutung — sog. Secundär-
bahnen — gebaut und auf mehreren vorhandenen Bahnlinien,
soweit es die Verkehrsverhältnisse gestatteten, der Betrieb und
die mit demselben zusammenhängenden Einrichtungen verein-
facht. Es führte dies <rahin, dass einestheils eine grössere Zahl
,• verkehrsschwacher Bahnlinien, welche als Vollbahnen gebaut und
i ausgerüstet waren, fortan als Bahnen untergeordneter Bedeutung
' betrieben werden, anderentheils auf denselben zur Bewältigung
des localen Verkehrs, und zwar des Personenverkehrs, Züge ein-
estellt wurden, welche entweder ihrem Umfange nach oder in
er Construction der einzelnen Betriebsmittel abweichend von
den Zügen der Vollbahnen gestaltet sind. Diese Züge bestehen
aus zweckmässig construirten Tendermaschinen, von denen die-
jenigen von Krauss in München, Hohenzollern in Düsseldorf etc.
besonders zu erwähnen sind und aus leicht gebauten Personen-
wagen meistentheils nach dem Intercommunicationssystem ge-
staltet oder aus Fahrzeugen, sog. Dampfwagen, bei welchen Ma-
schine und Personenwagen zu einem Transj)ortmittel vereinigt,
wie z. ß. diejenigen nach dem System Belpaire, Rowan, Thomas
u. A. Es darf erwähnt werden, dass das Bestreben der letzten
Zeit, zweckmässig und leicht gebaute Fahrzeuge für die erwähnte
Betriebsweise herzustellen, von Erfolg war; so kann auch hierher
gehörig eine den letztgeuachten Betriebsmitteln ähnliche Con-
struction erwähnt werden, welche auf Strecken der Hannover-
.jpchen Bahn zur Anwendung gekommen ist — nämlich eine zwei-
^achsige Tendermaschine, bei welcher die Maschine auf der Vorder-
achse ruht, während die Hinterachse einen geschlossenen Gepäck-
raum — einen bedeckten Gepäckwagen — trägt. Für derartig
festaltete Züge ist die Anwendung einer mässigen Geschwindig-
eit Bedingung, denn es verringern sich hierdurch nicht nur die
Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Betriebsmittel
des Oberbaues, sondern auch die Ausgaben für die Zugkraft und
die Zugbedienung. Da eine solche Betriebsweise gleichsam als
eine Uebertragung des Secundärbetriebes auf Vollbahnen anzu-
sehen ist, so sollten im Allgemeinen auch hier die bezüglichen
Bestimmungen Beachtung finden, welche in der vom Reichskanzler
*) Aus „Glaser’s Annalen für Gewerbe und Bauwesen“ No. 91
vom 1. April 1881.
erlassenen Bahnordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung
vom 12. Juni 1878 enthalten sind.
Bei Einführung einer solchen Betriebsweise auf Vollbahnen
bestehen demnach für den Personenverkehr auf ein und derselben
Bahnstrecke zwei verschiedene und getrennte Betriebsweisen, von
denen die eine nach den Bestimmungen des ßahnpolizeireglements
für die Eisenbahnen Deutschlands gehandhabt wird, während die
andern, von letzteren abweichend,, unter Gewährung von Erleich-
terungen in Rücksicht auf die zur Anwendung kommende ge-
ringere Geschwindigkeit stattfindet. Die zu gewährenden Er-
leichterungen sind sowohl hiernach, als auch nach den vor-
handenen localen Verhältnissen zu bemessen — und dürften im
Allgemeinen im Folgenden bestehen. Zum Unterschiede gegen
die Vollbahnzüge führen die Localzüge nur eine oder zwei Wagen-
classen, welche der zweiten und dritten Classe der ersteren ent-
sprechen, und keine besonderen Coupes für Damen und Nicht-
raucher. Bestehen diese Züge nicht aus einem sog. Dampfwagen,
sondern, wie erwähnt, aus mehreren Fahrzeugen, so wird auch
hierbei der für die Züge der Vollbahnen, in Rücksicht auf die
Sicherheit der Passagiere vorgeschriebene Schutzwagen zwischen
der Locomotive und dem ersten Personenwagen, fortfallen können,
welches um so mehr zu wünschen ist, als derselbe wegen man-
gelnden Gepäcks nicht würde ausgenutzt werden können, viel-
mehr leer laufen müsste. Statt dessen dürfte es für genügend
sicher angesehen -werden können, wenn, und zwar auch bei den
sog. Dampfwagen, der hinter der Maschine zunächst liegende
Raum beziehungsweise das erste Coupe des Personenwagens mit
Passagieren nicht besetzt wird.
Durch vorgedachte Gestaltung des Zuges wird die todte
Last desselben, welche z. ß. bei den Vollbahnen in Preussen
durchschnittlich ungefähr 650 kg für jeden beförderten Reisenden
— also mehr als das achtfache seines Eigengewichts — beträgt,
nicht unbeträchtlich verringert werden. Wie bedeutend das todte
Gewicht ist, welches im Personenverkehr der Vollbahnen beför-
dert werden muss, mag daraus ersehen werden, dass nach den
statistischen Nachrichten für die Preussischen Bahnen im Jahre
1879 von den vorhandenen Sitz- und Stehplätzen durchschnitt-
lich nur 23,8 pCt. benutzt wurden und die Nettolast 35 pCt.
der Bruttolast (unter Hinzurechnung des Gepäck-, Eilgut- etc.
Verkehrs) beträgt. Sind diese Züge, sofern sie aus mehreren Fahr-
zeugen bestehen, noch mit einer continuirlichen Bremse ausge-
rüstet, so treten ausserdem Ersparungen am Zugbegleitungs-
personal ein. Bei Wagen nach dem Intercommunicationssystem
würde z. B. für einen aus drei oder vier Wagen bestehenden Zug
ein Zugführer ausreichen und die beim Betriebe auf Vollbahneu
vorgeschriebene Zugleine auch fortfallen können.
Entsprechen nun derartig gestaltete Züge dem Bedürfniss
und erfüllen dieselben die an sie zu stellenden Forderungen?
Zunächst darf bemerkt werden, dass die vorgedachten Bestrebun-
gen der ßahnverwaltungen sich nicht durchweg mit den An-
sprüchen des reisenden Publikums decken. Das Deutsche Publi-
kum ist gegenüber den Eisenbahnen zü ansptuchsvoil, -welches
zum nicht geringen Theil seinen Grund in der ausserordentlichen
Rücksichtnahme der Deutschen BahnTerwaltungen auf die Wünsche
desselben bei der Gestaltung des Personenverkehrs haben dürfte.
Ungeachtet die Personenwagen auf den Deutschen Eisen-
hahnen bequemer und opulenter hergerichtet sind als auf fast
allen anderen Bahnen, so spannt man doch die Ansprüche immer
höher. Besondere Damencoupes in der II. und IIL Wagenclasse
genügen nicht, es wird dieselben sogar da, wo eine IV. Wagen-
classe vorhanden ist, auch für diese verlangt; dasselbe ist bei-
nahe in gleichem Masse mit den Coupes für Nichtraucher der
Fall, und wie oft kann man von unzufriedenen Reisenden Klagen
darüber vernehmen, dass nicht neben jedem Coupe I. und II.
Classe eine Retirade sich befindet, oder dass die Coupes zu stark
oder zu wenig geheizt sind. So wünschenswerth comfortable
Einrichtungen in Schnell- und Courierzügen sind, für so unbe-
rechtigt müssen diese Ansprüche erklärt werden, wenn sie an
Localzüge, überhaupt an die auf kurzen Strecken langsam fah-
renden Züge zur Vermittelung des Local Verkehrs gestellt werden.
Es wird Aufgabe der Bahnverwaltungen sein, das Publikum
— freilich nicht unter Vernachlässigung des Verkehrsbedürfnisses,
sondern vielmehr durch zweckmässige Einrichtungen im Betriebe
— an einfachere Verhältnisse allmälig zu gewöhnen. Dies dürfte
sich durch Einführung von, dem Verkebrsbedürfniss entsprechend
gelegten Localzügen der vorgedachten Art erreichen lassen, wie
solche bereits zur Zeit zwischen Berlin und Spandau der Berlin-
Hamburger Bahn und Berlin-Grünau der Berlin- Görlitzer Bahn
verkehren.
Auf den genannten Strecken, deren Länge 13,70 beziehungs-
weise 11,70 km beträgt, werden ausser den durchgehenden oder
Vollbahnzügeu in beiden Richtungen 6 beziehungsweise 8 Localzüge
mit einer Fahrzeit von 32 beziehungsweise 29 Minuten gefahren;
die Geschwindigkeit beträgt nach Abzug der Aufenthaltszeit auf
den zwischenliegenden Haltepunkten hiernach noch nicht 30 km
in der Stunde. Diese Züge, welche durch kleine Maschinen von
Krauss in München und Hohenzollern in Düsseldorf befördert
werden, bestehen auf der Strecke Berlin-Spandau aus Wagen II.
und III. Classe nach dem Intercommunicationssystem, deren Un-
tergestell wie dasjenige der Wagen für den Vollbetrieb und deren
ObergestelLin leichter Construction hergestellt ist; auf der Strecke
Berlin-Grünau dagegen ist der letztgenannten Maschine ein Dop-
peletagewagen angehängt, welchem je nach Bedürfniss noch einige
Wagen hinzugefügt werden. Die vorgedachten Locomotiven —
Tendermaschinen — empfehlen sich besonders für einen derarti-
gen Betrieb, abgesehen von den hierdurch erzielten Ersparnissen,
auch um deswillen, weil dieselben vor- und rückwärts laufen
können, also an den Endstationen nicht gedreht zu werden brau-
chen. Diese Züge führen keinen Schutzwagen, es bleibt nur das
zunächst hinter der Maschine befindliche Coupe frei von Passa-
gieren. Das Zugbegleitungspersonal besteht aus einem Schaffner,
einem Locomotivführer und einem Heizer; den letzteren zu sparen,
dürfte mit Rücksicht auf die Sicherheit nicht zu billigen sein.
Die vorbesprochene Betriebsfübrung auf den genannten
Bahnstrecken hat sich sehr gut bewährt, sie hat den Ansprüchen
und Forderungen des Publikums sowohl als auch der Bahnver-
waltungen, diesen namentlich in finanzieller Beziehung, ent-
sprochen, so dass die weitere Einführung derartig gestalteter
Züge für andere Strecken mit ähnlichen Verkehrsverhältnissen
in Aussicht genommen wird. Letztere werden für die Einführung
eines solchen Betriebes allein massgebend und vorwiegend der
Art beschaffen sein müssen, dass auf einer nicht zu langen —
höchstens 25—30 km umfassenden — Bahnstrecke ein grösserer,
insbesondere zu bestimmten Tageszeiten aussergewöhnlich reger
Personenverkehr zu bewältigen ist.
Der Betrieb dieser Localzüge — sog. Omnibuszüge — muss,
soweit dies die Eigenartigkeit des Eisenbahnbetriebes überhaupt
zulässt, dem Strassenhahnverkehr ähnlich gestaltet sein. Es
würde deshalb auch zulässig sein, in diesen Zügen das Rauchen,'
wenn auch nicht überall, so doch auf eine Wagenclasse, z. B. die
dritte, zu beschränken und eine Heizung der Coupes nicht statt-
finden zu lassen. Das Publikum muss daran gewöhnt werden,
in ihnen nichts anderes zu sehen, als einen auf einem aus-
schliesslich hierzu zu benutzenden Wege verkehrenden Strassen-
bahnwagen. Wird der Betrieb in der gedachten Weise geregelt
und von den Bahnverwaltungen gehandhabt, so werden solche
Züge, insbesondere wenn sie durch öfteres Fahren zu günstig
gelegenen Zeiten leichtere und bessere Fahrgelegenheiten bieten,
sich rasch einbürgern und den Beifall des Publikums finden.
Als fehlerhaft muss es dagegen bezeichnet werden, wenn
diese Züge auch nebenbei zu anderen Zwecken dienen, z. B. zur
Vermittelung von Anschlüssen auf den Ankunftsstationen benutzt
werden sollen ; ihre freie Gestaltung und Bewegung wird alsdann
durch Einzwängung ihres Fahrplanes in einem bestimmt be-
grenzten Rahmen beeinträchtigt, wodurch der andererseits zu
erreichende Vorthei), welcher auch zum nicht geringen Theil in
den bei Anwendung einer massigen Geschwindigkeit zulässigen
Betriebserleichterungen besteht, verloren gehl. Eine weitere
Folge würde auch sein, dass das Publikum alsdann leicht in die
Lage kommen wird, die etwa herabgestimmten Ansprüche mit
denen, welche es an die Züge der Vollbahnen zu stellen gewöhnt
ist, wieder zu vertauschen. Denjenigen Reisenden, welche einen
grossen Werth auf Bequemlichkeit und rascheres Befördern lögen,
bleiben alsdann immer noch vor wie nach die dieselbe Strecke
befahrenden Vollbahnzüge. — k—
Aus dem elektrotechnischen Verein.
Auf der Tagesordnung der am 29. März abgehaltenen Sitzung
des elektrotechnischen Vereins stand ausser geschäftlichen
und kleineren technischen Mittheilungen ein Vortrag des Herrn
I)r. med. Weise über Elektro - Endoscopie der menschlichen
Körperhöhlen mitDemonstrationen der Nitze-Leiter’schen Apparate,
sowie ein Vortrag des Herrn von Hefner -Alteneck über eine
neue dynamoelektrische Maschine für continuirlichen Strom.
Nach Eröffnung der Sitzung gab der Ehrenpräsident, Herr
Staatssecretär Dr. Stephan, zunächst den Empfindungen der
Theilnahme und des Bedauerns Ausdruck über das plötzliche
Hinscheiden des Rectors der technischen Hochschule, des Herrn
Geheimen Regierungsraths Wiebe, dessen Verdienste um die Aus-
bildung der technischen Wissenschaften mit unauslöschlichen
Buchstaben in der Geschichte des Deutschen Vaterlandes einge-
schrieben ständen, und der auch als Mitglied des elektrotechni-
schen Vereins sein Interesse an den Vereinszwecken stets lebhaft
bethätigt habe. Dem Andenken des' Dahingeschiedenen zu
Ehren erhoben die Versammelten sich von den Sitzen. Aus den
nach Eintritt in die Tagesordnung von dem Präsidenten gemachten :
geschäftlichen Mittheilungen entnehmen wir, dass die Zahl der ■
Mitglieder gegenwärtig auf 1 538, nämlich 323 hiesige und 1 215 ’
auswärtige, angewachsen ist. Die ausgelegten weiteren Beitritts-
erklärungen weisen, abgesehen von den aus Deutschland einge-
gangenen Anmeldungen, solche aus Russland, Schweden, Holland, '
Ungarn, Galizien, Slavonien und Kroatien auf, ein erfreuliches : ■
Zeichen dafür, dass das Interesse an dem erst vor etwas mehr
als Jahresfrist gegründeten Verein weit über die Grenzen des
Deutschen Reichs sich hinaus erstreckt. Die folgenden Mitthei-
lungen des Präsidenten betrafen die im kommenden Sommer zu'
Paris stattfindende Elektricitäts.ausstellung, an welcher der Verein \
sich ebenfalls betheiligen wird ; ferner die in Folge eine^r An-'
regung des Directors der Sternwarte, Herrn Professors Dr. Förster, ^
in Aussicht genommene Bildung eines besonderen Erdstrom- ‘r
comites, welches sich speciell mit der Frage der Einflüsse der4
Erdströme und mit den Mitteln zu einer regelmässigen Beobache»
tung derselben beschäftigen soll; endlich die Einrichtung der|
Fernsprechanlagen in Berlin, zu denen sich bis jetzt 113 Theil- 1
nehmer gemeldet haben, und deren allgemeine Eröffnung mit ’
dem 1. April stattfinden wird. Hierauf erfolgte eine kurze Be- .
sprechung bezüglich der Feier des bereits vorbereitet gewesenen,
in Folge der eingetretenen traurigen Ereignisse im Russischen
Kaiserstaate aber vorläufig verschobenen Stiftungsfestes des
elektrotechnischen Vereins. Es wurde beschlossen, das Fest noch
in diesem Jahre ahzuhalten, die Feier aber mit Rücksicht auf
die bald beginnende Reisezeit bis zum Herbst binauszuschieben.
In dem nun folgenden Vortrage des Herrn Dr. med. Weise
über die Elektro-Endoscopie der menschlichen Körperhöhlen wies ;
Redner darauf hin,- wie die' künstliche Beleuchtung gewisser
Körpertheile in Verbindung mit mehr oder weniger einfachen
instrumentalen Hülfsmitteln sich einer von Jahr zu Jahr
steigenden Beachtung und Anwendung in der practischen
Heilkunde zu erfreuen habe, indem durch dieselbe dem Auge
Organe direct zugänglich gemacht werden, deren Inspection auf
anderem Wege unmöglich sei. Er beschrieb die zu solchen
Zwecken von Dr. M. Nitze und J. Leiter nach den Ideen des
Dr. Bruck in Breslau construirten, von dem Optiker Beueche in
Berlin mit optischen Vorrichtungen versehenen verschiedenartigen
interessanten Apparate, bei denen die zu untersuchenden Körper-
höblen — Magen, Blase u. s. w. — durch eingeführtes elektri-
sches Licht erleuchtet werden, und welche, ohne dass den Pa-
tienten aus der von dem elektrischen Lichte ausstrahlenden Hitze
Nachtheile erwachsen, eine beliebig lang andauernde Unter-
suchung gestatten. Letzteres wird dadurch ermöglicht, dass das
elektrische Glühlicht von permanent circulirendem Wasser umspült
wird, wodurch eine Einwirkung der Hitze auf die umgebenden
Körpertheile verhindert wird.
Die Zusammensetzung und Wirksamkeit der Apparate wurde
sowohl an zahlreichen Abbildungen, als auch an Exemplaren der
verschiedenen Instrumente selbst erläutert. An den Vortrag des
Herrn Dr. Weise schloss sich eine längere Discussion, an welcher,
ausser dem Vortragenden, die Herren Professor Rosenthal aus
Erlangen, Geheimrath Dr. Werner Siemens und Ingenieur Frischen
sich betheiligten. Der letztgenannte Redner zeigte und erklärte
das Modell des, als Vorläufer des Hughes-Apparates, zu Anfang
der 40 er Jahre von Bain in Edinburg construirten sinnreichen
ersten Typendruckapparates. Einer weiteren Mittheilung des
Herrn Frischen über die von der Firma Siemens & Halske in
Angriff genommene Herstellung einer elektrischen Eisenbahn
von dem Bahnhofe in Lichterfelde nach der Cadettenanstalt
379
daselbst entnehmen wir, dass nicht technische Schwierigkeiten
die Ausführung der Bahn bis jetzt verzögert haben, sondern dass
die Gründe der Verzögerung lediglich darin zu suchen sind, dass
wegen der Eigenart des neuen Beförderungsmittels seither die
nothwendige Concession nicht hat erlangt werden können.
Zum Schlüsse machte Herr Hirector Dr. Fischer die Mit-
theiluDg, dass, nachdem der Reichstag die Mittel zur Herstellung
der unterirdischen Telegraphenlinien von Berlin nach Stettin und
von Aachen nach Köln bewilligt habe, das unterirdische Deutsche
Telegraphennetz, welches 80 bedeutende Städte mit der Deutschen
Hauptstadt verbinde, zum Abschluss gekommen sei und dass
sich somit der telegraphische Verkehr danü in noch stärkerem
Masse auf den unterirdischen Linien vollziehen verde.
Personal-Nachrichten.
Preussen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten
Dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrath und Ministerial-
director Brefeld ist die Stelle des Directors für die nicht techni-
schen Angelegenheiten bei der Abtheilung für die Verwaltung der
Staatseisenbahnen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten über-
tragen worden.
Staatseisenbahnverwaltung. An Stelle des in den Ruhe-
stand getretenen Eisenbahndirectionspräsidenten Redlich zu Mag-
deburg ist der Oberbau- und Geheime Regierungsrath Loeffler —
bisher in Berlin — mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Prä-
sidenten der Königlichen Eisenbahndirection in Magdeburg und
der Regierungs- und Baurath Krancke — bisher in Magdeburg —
unter Versetzung nach Berlin mit der Wahrnehmung der Functio-
nen eines Abtheilungsdirigenten bei der Königlichen Eisenbahn-
direction daselbst betraut worden.
Versetzt sind:
I. als Mitglieder der Königlichen Eisenbahndirectionen:
A. an die Königliche Eisenbahndirection in Berlin: der
Eisenbahndirector Orlovius, bisher Mitglied der Königlichen Di-
rection der Berlin-Stettiner Eisenbahn in Stettin, und der Regie-
rungsrath Dr. jur. Schulz, bisher Mitglied der Königlichen Eisen-
bahndirection zu Hannover;
B. an die Königliche Eisenbahndirection in Bromberg:
der Regierungs- und Baurath Luck, bisher Mitglied der König-
lichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn in Breslau;
C. an die Königliche Eisenbahndirection in Magdeburg:
der Regierungs- und Baurath Lütteken, bisher Mitglied der Kö-
niglichen Direction der Oberschlesischen Eisenbahn in Breslau;
D. an die Königliche Eisenbahndirection in Köln (rechts-
rheinische): der Regierungs- und Baurath Kricheldorf, bisher
Mitglied der Königlichen Eisenbahndirection in Elberfeld;
E. an die Königliche Eisenbahndirection in Köln (links-
rheinische): der Regierungsrath Hellweg, bisher Mitglied der
Königlichen Eisenbahndirection in Frankfurt a/M.;
F. an die Königliche Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn in Breslau: der Regierungs- und Baurath Bender, bisher
in Heisse;
G. an die Königliche Eisenbahndirection in Elberfeld: der
Regierungs- und Baurath Mechelen, bisher in Aachen, der Regie-
rungsrath Kuhlmeyer, bisher Mitglied der Königlichen Eisenbahn-
läirection in Berlin, und der Eisenbahndirector Ulrich, bisher Mit-
Elied der Kaiserlichen Generaldirection der Eisenbahnen in Elsass-
othringen zu Strassburg;
II. als Directoren der Königlichen Eisenbahnbetriebs-
ämter:
Der Regierungs- und Baurath Beckmann von Bremen nach
Hannover (Hannover-Altenbeken), der Regierungsrath Wittich von
Berlin nach Bremen, der Regierungsrath Wrede von Aachen nach
Halberstadt, der Eisenbahndirector von Mühlenfels von Thorn
nach Magdeburg (Magdeburg- Halberstadt), der Regierungs- und
Baurath Urban von Dortmund nach Essen, der Eisenbahndirector
Graaf von Schneidemühl nach Münster (Wanne-Bremen), der Re-
gierungsrath Dr. jur. Hochheimer von Halle nach Köln (linksrhei-
nische) und der Geheime Regierungsrath Quassowski von Berlin
nach Aachen.
Ernannt sind:
1. zum Mitgliede der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(linksrheinische):
der Regierungsrath Benthin in Berlin;
2. zu Directoren der Königlichen Eisenbahnbetriebsämter:
im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Berlin:
der Eisenbahndirector Foerster in Stettin (Stettin-Berlin),
im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Bromberg:
der Regierungs- und Baurath Grillo in Thorn, und
der Eisenbahndirector Vieregge in Schneidemühl;
im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Hannover:
. der Regierungsrath Göhle in Harburg;
im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln (rechts-
rheinische):
der Regierungs- und Baurath Böttcher in Köln, und
der Eisenbahndirector Thomae in Düsseldorf.
Mit der Wahrnehmung der Functionen der Directoren von
Königlichen Eisenbahnbetnebsämtern sind betraut: der Eisen-
bahnbau- und Betriebsin spector Fischer bei dem Betriebsamte
(Berlin-Dresden) in Berlin; der Regierungsassessor Maurach bei
dem ßetriebsamte (Berlin-Magdeburg) in Berlin; der Eisenbahn-
bau- und Betriebsinspector Buchholz bei dem Betriebsamte in
Wesel; der Eisenbahnbau- und Betriebsinspector Siecke bei dem
Betriebsamte inCrefeld; der Eisenbahnbau- und Betriebsinspector
Altenloh bei dem Betriebsamte in Coblenz.
Versetzt sind als ständige Hülfsarbeiter bei den Königlichen
Eisenbahnbetriebsämtern :
1. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Berlin:
der Eisenbahnbau- und Betriebsinspector Wollanke, bisher in
Insterburg, nach Görlitz, und der Eisenbahnbau- und Betriebs-
inspector von Geldern, bisher in Stralsund, nach Stettin (Be-
triebsamt Berlin-Stettin);
2. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Han-
nover: der Regierungsassessor Fuhrmann, bisher in Bremen,
nach Hannover (Hannover-Altenbeken), die Eisenbahnbau- und
Betriebsinspectoren Koch, bisher in Hamm, nach Paderborn,
Kahle, bisher in Dortmund, nach Cassel (Hannover-Cassel), und
Schepers, bisher in Paderborn, nach Harburg;
3. im Bezirke der Königlichen EisenbahndirectioninMagde-
burg: der Regierungsassessor Dr. jur. Schubert, bisher in Hagen,
nach Berlin (ßerlin-Lehrte), die Eisenbahnbau- und Betriebsin-
spectoren Bartels in Berlin an das Betriebsamt Berlin Magdeburg,
Theune, bisher in Kattowitz, nach Halberstadt, und Eversheim,
bisher in Altena, nach Magdeburg;
4. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(rechtsrheinische): der Oberbetriebsinspector Reps, bisher in
Münster, nach Düsseldorf, die Regierungsassessoren von Rabenau,
bisher in Breslau, nach Münster (Münster-Emden), und Dr. jur.
Pieck, bisher in Stralsund, nach Köln, die Eisenbahnbau- und
Betriebsinspectoren Güntzer, bisher in Hannover, nach Wesel,
Haarbeck, bisher in Berlin, und Arndts, bisher in Warburg, nach
Münster (Münster-Emden), sowie Braune, bisher in Saarbrücken,
nach Essen;
5. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(linksrheinische): der Eisenbahnbau- und Betriebsinspector
Dieckmann, bisher in Glogau, nach Köln, der Regierungsassessor
Krug, bisher in Cassel, und der Eisenbahnbau- und Betriebsin-
spector Schreinert, bisher in Frankfurt a. M., nach Coblenz;
6. im Bezirke der Königlichen Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn in Breslau: die Regierungsassessoren Guthzeit, bisher
in Königsberg, Dr. Schröder, bisher in Glogau, und Etzdorf, bis-
her in Stolp, sowie der Eisenbahnbau- und ßetriebsinspector
Schaper, bisher in Oppeln, nach Breslau, der Eisenbahnbau- und
Betriebsinspector Müller, bisher in Posen, nach Ratibor;
7. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Elber-
feld: die Eisenbahnbau- und ßetriebsinspectoren Tobien, bisher
in Schneidemübl, nach Cassel und Rump, bisher in Frankfurt a. M.,
nach Altena.
Ernannt sind zu ständigen Hülfsarbeitern bei den König-
lichen Eisenbahnbetriebsämtern:
1. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Berlin :
die Regierungsassessoren von Kühlewein in Berlin (Berlin-Dres-
den) und Dr. Panthel in Stettin (Stettin-Stralsund);
2. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Brom-
berg: die Regierungsassessoren Kolbe in Schneidemühl, Ditmar
in Thorn, Krahmer in Stolp und Rosseck in Danzig, sowie der
Eisenbahnbaumeister Sternke — unter gleichzeitiger Beförderung
zum Eisenbahnbau- und ßetriebsinspector — in Königsberg;
3. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Magde-
burg: die Regierungsassessoren Jungwirth und Cäsar in Mag-
deburg;
4. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(rechtsrheinische): die Regierungsassessoren von Ysselstein
in Köln, der Obergüterverwalter Utermann und der Regierungs-
assessor Schmöckel, sowie der Eisenbahnbaumeister Pilger —
unter gleichzeitiger Beförderung zum Eisenbahnbau- und ßetriebs-
inspector — in Essen, der Eisenbahnbau- und ßetriebsinspector
Loyke in Münster (Münster-Emden);
5. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(linksrheinische): der Obergüterverwalter Mittmann in Saar-
brücken und der Eisenbahnbaumeister König — unter gleichzei-
tiger Beförderung zum Eisenbahnbau- und Betriebsin spector in
Cref eld ; /
6 im Bezirke der Königlichen Direction der Oberschlesi-
schen Eisenbahn in Breslau : die Regierungsassessoren Dr. jur.
Eger in Breslau und Schulz in Glogau, sowie der Eisenbahnbau-
meister Brauer — unter gleichzeitiger Beförderung zum Eisen-
bahnbau- und ßetriebsinspector in Kattowitz;
7. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Elber-
feM: die Regierungsassessoren Dehnert in Essen und Zores in
Aachen, sowie der Eisenbahnbaumeister G. Schmidt — unter
gleichzeitiger Beförderung zum Eisenbahnbau- und ßetriebsin-
spector — in Düsseldorf.
380
Ernannt sind zu Eisenbahnbau- und Betriebsinspectoren:
1. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Berlin:
der Eisenbahnbaumeister Lorentz unter Versetzung von Emden
nach Greifswald und der Eisenbahnbaumeister Otamer in
Hirschfeld;
2. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Brom-
berg: die Eisenbahnbaumeister Mappes in Neustettin, Kärger in
Graudenz, Linke in Neustettin, Stuertz unter Versetzung von
Limburg nach Insterburg, Doepke unter Versetzung von Berlin
nach Bromberg, Boysen in Lyck und Paffen unter Versetzung
von Aachen nach Osterode;
3. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Han-
nover: die Eisenbahn baumeister Hellwig und R, Schmidt in
Hannover;
4. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Frank-
furt a. M.: die Eisenbahnbaumeister Velde unter Versetzung von
Wiesbaden nach Frankfurt a. M. und Reusing in Halte a. S.;
5. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Magde-
burg: der Eisen bahn baumeister Huntemüller in Magdeburg;
6. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
(rechtsrheinische): der Eisenbahnbaumeister Wollanke in
Hamm ;
7. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Köln
linksrheinische): der Eisenbahnbaumeister Homburg unter
Versetzung von Saarbrücken nach Neuss;
8. im Bezirke der Königlichen Direction der Oberschlesi-
schen Eisenbahn in Breslau: die Eisenbahnbaumeister Clauss
z. Z. in Berlin, Totz unter Versetzung von Frankfurt a/M. nach
Oppeln und Janssen in Breslau; •
9. im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirection in Elber-
feld: der Eisenbahnbaumeister Schwartz unter Versetzung von
Elberfeld nach Dortmund.
Versetzt sind:
die Eisenbahnbau- und Betriebsinspectoren Sättig von
Münster nach Berlin, Sobeczko von Cassel nach Hamm, Ellen-
berger von Harburg nach Uelzen, Liegel von Cassel nach Göt-
tingen, Hahn von Frankfurt a/M. nach Warburg, Kirsten von Göt-
tingen nach Frankfurt a/M., Zickler von Bromberg nach Limburg,
Schmiedt von Münster nach Minden, Massalsky von Osterode
nach Wesel, Israel von Saarbrücken nach Burgstein furt, Schnebel
von Frankfurt a/M. nach Köln und Viereck von Bromberg nach
Bonn;
die Regierungsassessoren Fleischmann, bisher in Magde-
burg, als Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Halle, Röttger,
bisher in Frankfurt a/M., als Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in
Crefeld, Glöckner als Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Brom-
berg, Weymann, bisher in Görlitz, als Hülfsarbeiter an das Be-
triebsamt in Wesel, P. Meyer, bisher in Köln, als Hülfsarbeiter an
das Betriebsamt in Görlitz, Körte, bisher in Breslau, als Hülfs-
arbeiter an das Betriebsamt in Stettin (Berlin-Stettin), Anton als
Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Breslau (Directionsbezirk
Berlin), Ostermann, bisher in Elberfeld, als Hülfsarbeiter an das
Betriebsamt in Hagen, Dr. jur. Kieschke, bisher in Wiesbaden, als
Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Königsberg, R. Meyer, bisher
in Elberfeld, als Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Paderborn,
der Amtsrichter Elias, bisher in Berlin, als Hülfsarbeiter an das
Betriebsamt in Stralsund, der Amtsrichter Altmann, bisher in
Breslau, nach Bromberg;
der Eisenbahnbaumeister Beyer, bisher in Oppeln, als Hülfs-
arbeiter an das Betriebsamt in Glogau, die Eisenbahnmaschinen-
meister Sillies, bisher in Stralsund, an das Betriebsamt in Berlin
(Berlin-Blankenheim), Wedemeier von Dortmund nach Minden,
Woytt, bisher in St. Wendel, an das Betriebsamt in Stettin (Berlin-
Stettin), Eichacker von Frankfurt a/M. nach Trier undEybach, bis-
her in Stolp, an das Betriebsamt in Stralsund.
Reorganisation der Königlich Württembergischen
V erkehrsanstalten.
Zum Ministerialrath bei dem Ministerium der auswärtigen
Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, wurde
der Oberfinanzrath v. Knapp ernannt; mit den Functionen eines
Kanzlei directors des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Abtheilurg für die Verkehrsanstalten, der Amtsrichter Klett bei
dem Amtsgericht Stuttgart, unter Ernennung zum Finanzassessor,
betraut; zum Präsidenten der Generaldirection der Staatseisen-
bahnen und der Bodenseedampfschifffahrt und zugleich zum Vor-
stand der Betriebsabtheilung dieser Generaldirection der 1. Vor-
stand der Eisenbahndirection, Director v. Böhm; zum 2 Vorstand
der Generaldirection der Staatseisenbahnen mit dem Titel und
Rang eines Directors und zugleich zum Vorstand der Verwaltungs-
und Bauabtheilung jener Generaldirection der Vorstand der Eisen-
bahnbaucommission und 2. Vorstand der Eisenbahndirection, Direc-
tor V. Grundier; zum Mitglied der Generaldirection der Staaits-
eisenbahnen und zum Vorstand der Recbnungsabtheilung derselben
der Oberfinanzrath v. Wrede; zu Mitgliedern der Generaldirec-
tion der Staatseisenbahnen die Oberbauräthe v. Morlok, v. Abel,
V, Schlierholz; der Oberfinanzrath v. Mauser, der Obermaschi-
nenmeister titl. Oberbaurath v. Brockmann unter BeförderunJjB
zum Oberbaurath; der titl. Oberfinanzrath v. Weizsäcker unterB
Beförderung zum Oberfinanzrath; der titl. Oberbaurath Dimler,!^
der titl. Oberfinanzrath Rank, der titl. Onerfinanzrath Bärlin,^^
der seitherige Bureau verstand der Generaldirection der Verkehrs-)’'!'
anstalten, Finanzrath Frueth, die Finanzräthe G öz und Dop ffel,;,\4
der Baurath Bracher, der Finauzassessor Schüler unter Ver^^,.
leihung des Titels und Ranges eines Finanzrathes; die Finanz-j,
assessoren Kaltenmark und Balz und der Secretär der Eisen-^
bahndirection titl. Finanzassessor Strasser unter Beförderunäj
zum Finanzassessor.
Ferner wurde verfügt, dass bei der Eisen bahnverwaltun^B
der Titel eines Betriebsinspectors in den eines Betriebsober-*
inspectors uud der Titel eines Bahnhofsinspectors in den eines Be-A
triebsinspectors abgeändert werde. W
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 4. April. (Politische Wochenschau. Anleihe für di©
Reichseisenbahnen. — Vorausbestellung von Bidets und Gepäck/
scheinen. — Die Gemeindeabgabenpflicht der Eisenbahnen. — ’
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Bahn. — Marienburg -Mlawkaer
Bahn. — Tilsit-Insterburger Bahn. — Secundärbahnen.) /
In voriger Woche hat der Deutsche Reichstag die Generali
debatte über die Steuervorlagen begonnen. Fürst Bismarck unter^
nahm es, sein Steuerprogramm zu vertheidigen und sprach un-r
verhohlen die Absicht aus, den Reichstag aufzulösen, wenn e*'
die Vorlagen ablehnen sollte. Seine Rede enthielt ein vollständiges
Wahl Programm, auf welches er aber selbst nicht viel Vertrauen
setzte, da er mit der Möglichkeit i;echnete, dass auch in der neu-
gewählten Körperschaft eine Majorität für die neuen Steuern sich
nicht zusammenfinden würde. Die Stempelsteuervorlage wurde
in der Sitzung am Dienstag einer Commission von 21 Mitgliedern
überwiesen, in Betreff der Wehr- und Brausteuer wurde jedoch
die zweite Lesung im Plenum beschlossen, was einer Ablehnung'
dieser Vorlage gleichkommt, da die Wehrsteuer von allen Seiten
verurtheilt und' die Brausteuer nur von einem Theile der
Conservativen in Schutz genommen wurde. — Auch die Berathung
des Unfallversicherungsgesetzes begann in voriger Woche. Aus
der Debatte ging hervor, wie gross und zahlreich selbst bei den
Freunden der Vorlage die Bedenken im Einzelnen sind; insbe-
sondere wurde die Betheiligung des Reichs an der Versicherungs-
prämie für die untersten Stufen des Arbeitereinkommens von,
allen Seiten, selbst von conservativer, zurückgewiesen, auch das'
Reichsversicherungsinstitut fand sehr heftige Anfechtung. Die
Debatte, an welcher auch Fürst Bismarck theilnahm, ist noch
nicht beendigt. — Die Hamburger Zollanschlussfrage hat in den
letzten Tagen das öffentliche Interesse in Anspruch genommen,
nachdem bekannt geworden, dass der Hamburger Senat einen
Antrag bei der Bürgerschaft eingebraebt wegen Einsetzung einer
aus Mitgliedern _ des Senats und der Bürgerschaft bestehenden’
Vertrauenscommission zur Vorberathung derjenigen Bedingungen,'
unter welchen der zwischen den Hamburgischen Anschauungen
und der von der Reichsregierung vertretenen Auffassung bestehende|
Gegensatz im Wegefder Verständigung auszugleichen sei, voraus-5
gesetzt, dass dabei\die Aufrechterhaltung der Handelsstellung
Hamburgs, im Wesentlichen gesichert werden könnte. — Die Ver-,
fassungscommission des Reichstags hat die Regierungsvorlage wegen
der zweijährigen Budgetperiode verworfen. Es ist nur der Antrag
Bennigsen übrig geblieben, wonach der Reichstag alljährlich irn
Monat October zusammenberufen werden soll; da jedoch der
Reichskanzler sich mit diesem Ausgleichungsproject nicht
einverstanden erklärt, so dürfte auch der Bennigsen’sche Antrag
schwerlich Gesetzeskraft erlangen. — Von dem Abgeordneten
Windthorst ist im Reichstag ein Antrag, betreffend internationale,-
völkerrechtliche Vereinbarungen mit Bezug auf das Asylrecht, ein-
gebracht worden, der von den Mitgliedern fast aller Parteien unter-
stützt worden ist, so dass dessen fasteinstimmigeAnnahmeim Reichs-
tage (selbstverständlich mit Ausnahme der Socialdemocraten) zu
erwarten steht. — Wie es scheint, dürfte aus den jetzigen Ver-,
handlungen zwischen Deutschland und Oesterreich nur ein Vertrag
hervorgehen, der im Grossen und Ganzen dem jetzt zwischen
diesen beiden Staaten bestehenden Meistbegünstigungsvertrage
gleicht, nur dass dabei eine Anzahl Tarifpositionen gebunden
werden; die Verhandlungen stehen jetzt so, dass man glaubt, in
wenigen Tagen damit zu Ende kommen zu können, Ueber dei^
von Oesterreich verlangten Veterinärvertrag behufs Import des.
Oesterreichischen Viehes nach Deutschland ist bis jetzt noch kein«
Uebereinstimmung erzielt. Wenn die Verhandlungen eine so rasche»
Erledigung finden, wie vorausgesetzt wird, so dürfte das seinen J
Grund darin haben, dass man die Fragen, auf welche beide Theil^-
den Hauptwerth legen, aus dem Vertrage weglässt, weil eine Uebef*5
einstimmung nicht zu erzielen gewesen ist. Die Eisenbahnwaggon-*
und Couponfrage bleibt fort, ebenso wie der freie Appreturverkehr#
die freie Rohleinen-Einfuhr und ein Abkommen über Wiederher-^
Stellung directer Eisenbahntarife im Anschlussverkehr. Es bleibt'
bezüglich der Eisenbahntarife bei der Bestimmung des bestehenden [
381
Vertrages, wonach beide Theile sich verpflichten, die Provenienzen
des andern Staates nicht ungünstiger als die eigenen zu behandeln.
Beim Äppreturverkehr wünscht Deutschland, da die Zollfreiheit
desselben kaum zu erreichen ist, wenigstens,dassder Oesterreichische
Appreturzoll gebunden und verlra^smässig gegen Erhöhung ge-
schützt wird, will aber selbst freie Hand haben, seinerseits einen
Appretürzoll einzufübren, ähnlich wie es bezüglich der Getreide-
zölle bei Oesterreich der Fall sein wird. — Mit dem 1. April, dem
Beginne des neuen Etatsjahres, treten sowohl im Reiche als auch
in Preussen mehrere Gesetze in Kraft, welche wichtige Aende-
rungen auf verschiedenen Gebieten des staatlichen Lebens im
Gefolge haben. Mit dem 2. April ist das Gesetz, betreffend die
Organisation der allgemeinen Landesverwaltung in Wirksamkeit
getreten; die durch die Ausführung desselben nothwendig ge-
wordenen Aenderungen in den Verwaltungsstellen sind noch
nicht publizirt worden, doch weiss man bereits, dass bei dieser
Gelegenheit eine Reibe verdienter und bewährter Beamten aus
dem Staatsdienste ausscheiden wird. Die Collegialverfassung
wird, wenigstens auf dem Gebiete der inneren Verwaltung, auf-
hören und eine neue Aera mit Verwaltungschefs, die man
ihrer Befugnisse wegen nicht mit Unrecht als Präfecten be-
zeichnet, wird beginnen. — An demselben Tage hat die Forma-
tion der neuen Truppenkörper stattgefunden; die in Folge der
damit eintretenden Vermehrung des stehenden Heeres nothwendig
gewordenen Verordnungen und Ernennungen sind vor einigen
Tagen bereits erschienen. — Ausserdem fand an diesem Tage
auch die Neugestaltung unseres Eisenbahnwesens ihren vor-
läufigen Abschluss. Die im vorigen Jahre in den Besitz des
Staates übergegangenen Privatbahnen wurden an diesem Termin
mit den alten Staatsbahnen erst wirklich zu einem einheitlichen
System verschmolzen. Die neu gebildeten Directionsbezirke
umfassen alte und neue Staatsbahnen, je nach der geographischen
Lage und den commerciellen Beziehungen.
(Wir haben, bereits in No. 88 [S. 1086] des vorigen Jahrg.
unserer Zeitung eine genaue Uebersicbt der Eisenbahndirections-
und Betriebsamtsbezirke mitgetheilt unter Angabe der von jedem
ßetriebsamt zu verwaltenden Strecken. Noch übersichtlicher
gruppirt findet man diese Strecken aufgeführt nebst einer nach
Directions- und Betriebsamtsbezirken bezeichneten alphabetischen
Zusammenstellung der unter Preuss. Staatsbahnverwaltung be-
findlichen Stationen in dem soeben erschienenen I. Nachtrag zu
Dr. Koch’s Ortsverzeichniss *). Die Redaction.)
Eine Anleihe für die Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen
ist dem Bundesrath zur Beschlussnahme proponirt worden. Durch
dieses Gesetz soll der Reichskanzler ermächtigt werden, behufs
Erwerbung der Bahnen von Saargemünd nach Saarburg, von
Courcelles über Bolchen nach Teterchen, sowie von Chateau-
Salins . und Vic nach der Grenze bei Chambrey für das Reich zu
unbeschränktem Eigenthum den Betrag von 9 885 864 Ji, zur
Abtragung des aus dem Vertrage zwischen dem Reich und der
Stadt Münster vom 12. December 1871, betr. die Erwerbung der
Eisenbahn von Kolmar nach Münster, noch bestehenden Kauf-
geldrestes den Betrag von 1 422 800 Jl, und behufs vergleichs-
weiser Abfindung der Französischen Ostbahngesellschaft für die
Aufgabe ihrer Eigenthumsansprüche auf die von der Reichseisen-
s>, bahnverwaltung in Besitz genommenen, ausserhalb der Bahnan-
f lagen belegen en Grundstücke und Gebäude den Betrag von
\ 100 000 im Ganzen 11408 664./^; ferner das" zweite Geleise
zwischen den Bahnhöfen von Saargemünd und Saaralben auszu-
bauen, die dazu erforderlichen Grundstücke, nölhigenfalls auf
dem Wege der Zwangsenteignung in den von der Landesgesetz-
gebung vorgeschriebenen Formen zu erwerben und dazu den
Betrag von 1 077 000 Jl. zu verwenden. Der Reichskanzler soll
befugt sein, die Mittel zur Deckung des (Jesammterforderniss« s
im Betrage von 12 485 664 M im Wege des Kredits durch eine
Anleihe flüssig zu machen und Schatzanweisungen auszugeben.
Beigegeben ist dem Entwurf eine ausführliche, die Forderungen
ibegründende Denkschrift.
Die Vorausbestellung von Billets und Gepäckscheinen ist
Gegenstand folgender Instruction : „Um Passagieren, die nach
Stationen anderer Bahnen reisen, ihre Reise jedoch auf Stationen
antreten, welche nicht in directem Verkehre mit jenen stehen,
die ungehinderte Fortsetzung ihrer Fahrt zu sichern, wird fol-
gendes Verfahren vorgeschrieben : Der Reisende erklärt dem
Stationsvorsteher der Abgangs- bezw. Uebergangsstation (unter
. genauer Angabe der Route), nach welchem Bestimmungsorte und
in welcher Classe er reist und wie viel Billets er wünscht.
Ausserdem ist Zahl und Gewicht des Gepäcks zu ermitteln. Der
Stationsvorsteher bezeichnet alsdann dem Reisenden die geeignete
Station, bis wohin zunächst die Expedition stattzufinden hat,
und giebt hierauf die erlangten Angaben als Dienstdepesche
nach jener Station ab. Der Packmeister des Zuges ist anzu-
weisen, die fraglichen Gepäckstücke vor Erreichung der Um-
expeditionsstation zur sofortigen Weiterexpedirung bereit zu
*) Exemplare dieses Nachtrags zu Dr. Koch’s Ortsverzeich-
niss können von der Redaction dieses Blattes bezogen werden.
Preis 60 (auch in Briefmarken zahlbar).
stellen. Der Vorsteher der Umexpeditionsstation giebt nach Empfang
der Depesche diese zur Bilfet- und Gepäckexpedition, lässt
Gepäckscheine und Beklebezettel fertig machen, sowie am Billet-
schalter die Billets bereit halten. Bei der Ankunft des Zuges
hat sich ein Beamter mit den neuen Beklebezetteln an den
Packwagen des ankommenden Zuges zu begeben und hier das
Gepäck mit den Zetteln zu bekleben, sowie dafür zu sorgen, dass
die Wiedereinladung, resp. die Umladung in den Packwagen
des Anschlusszuges richtig erfolgt. Billets und Gepäckschein
sind dem Reisenden gegen Empfangnahme des Geldbetrages
und des alten Gepäckscheins auszuhändigen und, wenn irgend
thunlich, an das Goupe zu bringen. Insbesondere hat Letzteres
zu geschshen, wenn der Aufenthalt auf der betr. Unterwegs-
station knapp bemessen ist. Diese Vorausbestellung von
Billets etc. kann im ßedürfnissfalle auf derselben Reise wieder-
holt vorgenommen werden. Alle Stationen sind verpflichtet,
den Requisitionen Folge zu geben. Soweit aber der Reisende
im Staude ist, die Station, welche zur Vornahme der
zweiten Umexpedition am geeignetsten ist, anzugeben oder
wenn diese der ursprünglichen Abgangsstation sonst bekannt
ist, werden beide Vorausbestellungen von der ursprünglichen
Abgangsstation besorgt. Namentlich hat dieses bei durchgehen-
den Zügen zu geschehen. Nachstehendes Beispiel möge als Er-
läuterung dienen : I. Ein Reisender beabsichtigt nebst Frau von
Neuss über Elberfeld-Hamm nach Minden zu fahren und hierbei
den Expresszug zu benutzen. Zwei Koffer im Gewicht von
120 kg sollen mitbefördert werden. Die Station Neuss, welche directe
Billets nach Minden nicht hat, würde nun dem Reisenden Billets
nach Elberfeld zu verabfolgen und das Gepäck nach dieser Station
zu expediren, ausserdem aber etwa folgende Depesche an Station
Elberfeld zu geben haben: „Zum E^resszuge zwei Billets
II. Klasse Minden bereit zu halten; 2 Koffer 120 kg Gewicht.“
Die Station Elberfeld-Döppersberg veranlasst das Erforderliche
bei der Billet- und Gepäckexpedition in der oben beschriebenen
Weise und sorgt dafür, dass dem Reisenden bei Ankunft des
Zuges die Billets Elberfeld-Minden, sowie der neue Gepäckschein
gegen Zahlung des Betrages und Rückgabe des alten Gepäck-
scheins ausgehändigt werden. In keinem Falle darf der Express-
zug früher abfahren, als bis die Umexpedition erledigt ist.
II. Will der Reisende statt nach Minden nach einer über Minden
hinaus gelegenen Station reisen, für welche in Elberfeld-Döppers-
berg directe Billets nicht vorhanden sind, welche aber ebenfalls
mit dem durchgehenden Expresszuge, also ohne längere Unter-
brechung in Minden, zu erreichen ist, so hat Neuss auf Verlangen
des Reisenden eine zweite entsprechende Depesche an die Station
Minden abzugeben, welch letztere in gleicher Weise für die zweite
Umexpedition wie Elberfeld für die erste zu sorgen hat. Für
die Mehrleistungen, welche der Eisenbahnverwaltung aus diesem
Verfahren erwachsen, hat der betreffende Passagier bei der jedes-
maligen Bestellung je eine Extragebühr von 50 Pf., also, wenn
bei erforderlicher zweimaliger Umexpedition beide Bestellungen
auf der ursprünglichen Abgangsstation aufgegeben werden, die
doppelte Gebühr zu entrichten, wogegen für das abzugebende
Telegramm nichts zu bezahlen ist. Die erhobenen Beträge,
welche stets der erhebenden Verwaltung voll überlassen werden,
sind als Nebeneinnahmen aus dem Lokalgepäckverkehr zu
verrechnen und als solche zu rapportiren. — Keine An-
wendung findet diese Einrichtung in folgenden Fällen :
1. wenn ein Zug, welchen der Reisende zuerst benutzt, der
Abgangsstation mit so erheblicher Verspätung angemeldet ist,
dass der Anschluss auf der Uebergangsstation voraussichtlich ver-
loren gehen wird; 2. wenn zwischen der Anmeldung des Reisen-
den und der Ankunftszeit auf der Uebergangsstation ein so kurzer
Zwischenraum sich befindet, dass die erforderlichen Massnahmen
(Abgabe der Depesche, Besorgung der Gepäckscheine, Billets)
nicht rechtzeitig zu bewerkstelligen sind. Es würde dieser Fall
z. B. eintreten, wenn erst kurz vor Abgang eines Zuges auf der der
betreffenden grösseren (Umexpeditions-) Station nächstvorliegen-
den Station der Reisende dem Stationsvorsteher Meldung machen
würde. Zur Informirung des Publikums über die vorstehend an-
geordnete Einrichtung erhalten die Stationen entsprechende Pla-
cate, welche an den Schaltern und in den Wartesälen auszuhängen
sind. Sie haben jedoch ausserdem jede gewünschte Aufklärung
bereitwilligst zu ertheilen und werden zu diesem Zwecke mit
einem Verzeichnisse der auf den betreffenden Haupt- undUeber-
gangsstationen der eigenen Verwaltung zur Ausgabe gelangenden
directen Billets versehen.“
Die Gemeindeabgabenpllicht der Eisenbahnen ist Gegenstand
eines Circularerlasses, über welchen der Staatsanzeiger folgende
Mittheilung bringt: Der Minister des Innern und der Finanz-
minister haben durch Circularerlass vom 12. Februar d. J. darauf
aufmerksam gemacht,' dass nach der Vorschrift im § 8 bezw. 9
der Gesetze vom 20. December 1879 und 14. Februar 1880 über
den Erwerb verschiedener Eisenbahnen für den Staat bis zu einer
anderweiten gesetzlichen Regelung der Communalbesteuerung die
bisherigen gesetzlichen Bestimmungen über die Verpflichtung der
Privateisenbahnen zur Zahlung von Gemeindeabgaben auf die in
das Eigenthum des Staats übergegangenen Privatbahnen auch
382
ferner in gleicher Weise in Anwendung kommen sollen. Demge-
mäss sind bis zum Erlass eines Gemeindeabgabengesetzes die in
den Gesetzen vom 20. December 1879 und 14. Februar 1880 be-
zeichneten Eisenbahnunternehmungen bezüglich der Zahlung von
Gemeindeabgaben auch ferner in der Weise zu behandeln, als ob
dieselben noch Privatbahnen wären und lediglich hinsichtlich
ihrer Verwaltung einer Königlichen Direction unterstellt worden
seien. Nach diesem Grundsätze ist der Reinertrag der betreffen-
den Eisenbabnunternehmungen zum Zweck der Communalbesteue-
rung derselben ohne Rücksicht auf die durch die Verstaatlichung
factisch eingetretenen Veränderungen in fingirter Weise zu be-
rechnen und bei der nach Massgabe des Rescripts vom 29. Sep-
tember 1856 zu bewirkenden Vertheilung auf die einzelnen steuer-
berechtigten Gemeinden zum Grunde zu legen. Wegen, der Auf-
stellung der bezüglichen Berechnung sind die betreffenden Kö-
niglichen Eisenbahndirectionen Seitens des Ministers der öffent-
lichen Arbeiten mit Anweisung versehen worden.
Die Breslau-Schweidnitz-Freibnrger Eisenbahn war bereits
in der Lage, ihren Jahresabschluss zu resumiren. Am 28. v. M.
wurde in Breslau eine Sitzung des Aufsichtsraths abgehalten, in
welcher der Bericht für 1880 zur Vorlage gelangte und die Divi-
dende festgesetzt wurde. Das Directorium hatte 4^6 pCt. vorge-
schlagen, der Aufsichtsrath beschloss indessen mit Rücksicht auf
die nothwendig gewordene höhere Dotirung des ßeamtenpensions-
fonds nur 4% pCt. Dividende zu vertheilen und setzte dieselbe
dementsprechend fest. Aus dem Geschäftsbericht geben wir einst-
weilen folgende abgerundete Ziffern unter Beifügung der correspon-
direnden Zahlen aus dem Vorjahre: Nach Abzug der Betriebs-
ausgaben, der Rücklagen in den Erneuerungs- und den Pensions-
fonds verbleibt Ueberschuss:
1879 5 801 962 Jl 1880 6 016 000 -Jl
Die Verzinsung der Prioritäten und Amortisation derselben
erforderte 1879 3 790 38.3 Jl 1880 3 934 000 Jl
Eisenbahnsteuer .... „ 54 931 „ „ 55 000 „
Dividende „ 1802 7.39 „ „ 1818 000 „
Vortrag verblieb . ... „ 53 909 „ „ 59 000 „
Die Dotation des Erneuerungsfonds erforderte pro 1880
mehr ca. 60 000 Jl, des Pensionsfonds 150 000 Jl, die Verzinsung
und Amortisation 143 000 Jl mehr. Die Dividende pro 1880
beträgt ebenso wie 1879 4% pCt.
Die Marienburg - Mlawkaer Eisenbahn hat ebenfalls ihren
Jahresabschluss aufgestellt. Nach demselben wird, die Geneh-
migung des Verwaltungsraths vorausgesetzt, die Dividende pro
1880 auf die Prioritätsactien 5 pCt., auf die Stammactien pCt.
betragen. — Gute Aussichten eröffnen sich, wie die „Danz. Ztg.“
aus Handelskreisen vernimmt, der Bahn für die künftigen Jahre,
wenn die, in Warschau geplante directe Verbindung der Weichsel-
bahn mit Lemberg, auf welche jetzt mit Entschiedenheit und
unter günstigen Chancen dort hingewirkt wird, zu Stande
kommen sollte. Danzig würde dann eine erheblich kürzere Ver-
bindung mit Galizien erlangen und auf eine erhebliche Zunahme
des Verkehrs mit jenem wichtigen Hinterlande rechnen können.
Die Tilsit -Insterburger Bahn hat nach ihrem Abschluss in
1880 für den Personenverkehr 192 596 M, für den Güterverkehr
234 378 Jl, für Extraordinarien 91091 Jl, an Vortrag 4 896 Jl, in
Summa 522 961 Jl vereinnahmt und hieraus 247 51.3 Jl Betriebs-
ausgaben gehabt. Nach Abzug der Rücklagen zum Reserve- und
Erneuerungsfonds (97 714 ,M) und der zur Verzinsung der schwe-
benden Schulden nöthigen Summen (17 910 Jl) verbleibt ein
Ueberschuss von 159 784 Jl Von dieser Summe sind ca. 3 880 Jl
zur Eisenbahnsteuer zu verwenden, und es würden ca. 166 000 M
zur Vertheilung auf die Stammprioritäten übrig bleiben. Die
Dividende wird anscheinend ein wenig höher als im Vorjahr aus-
fallen, wo 3^ pCt. vertheilt wurden. Der vertheilungsfabige Ge-
winn beider Jahre ist in 1880 etwas höher, er betrug in 1880 ca.
156 000 Jl, während 1879 nur 144 670 Jl vertheilt wurden.
Für eine Secundärbahn von Menden nach Hemer ist nach
der jetzt veröffentlichten Concessionsurkunde vom 16. Februar
der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf Grund ihrer
Statuten und der mit ihr bestehenden Abmachungen das Recht
zum Bau und Betriebe einer normalspurigen Eisenbahn unter-
geordneter Bedeutung von Menden nach Hemer Concession
ertheilt worden.
Für eine Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Naum-
burg über Freyburg nach Laucha ist dem zum Bau dieser Bahn
zusammengetretenen Comite zu Händen des Vorsitzenden des-
selben, von Helldorff zu Zingst bei Nebra a. ü., die Genehmigung
zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten ertheilt worden.
Die projectirte Schwarzathalbahn.
Die generellen technischen Vorarbeiten zur Schwarzathal-
bahn sind nahezu vollendet und ebenso die nicht minder wich-
tigen statistischen und merkantilen Vorarbeiten in die Wege ge-
leitet; nach deren Vollendung bezüglich angemessener Unterstüt-
zung das Project den beiden betheiligten Regierungen in Rudol-
stadt und Sondershausen unterbreitet werdeji soll, welche beide
im Allgemeinen bereits ihre Geneigtheit für das recht baldige Zu-
standekommen der Bahn ausgesprochen haben.
Dieselbe soll als normalspurige Bahn minderer Ordnung
mit theilweiser Benutzung der Strasse — was aber immer noch
die Nothwendigkeit zweier kleiner Tunnels nicht ausschliesst —
zunächst auf 36 km Länge von Schwarza bei Rudolstadt über
Blankenburg, Schwarzburg und Katzhütte bis Oelze gehen, um
später nach Eisfeld oder Sonneberg an die Werrabahn geführt zu
werden.
In der letzten Hauptversammlung aller Interessenten wurde
unter Theilnahme des für den Bau und Betrieb in Aussicht ge-
nommenen Bauraths Plessner aus Gotha ein energisches wei-
teres Vorgehen bezüglich der Finanzirung beschlossen und gleich-
zeitig mit Einstimmigkeit das von anderen Seiten angeregte
Schmalspurproject als für diese Linie ungeeignet verworfen.
Von einigen der betheiligten Regierungen ist ferner zu wei-
teren Terrainstudien im Hochwalde aufgemuntert, um bald über-
sehen zu können, wie diesem ausserordentlich industriereichen,
aber mit schweren Existenzbedingungen kämpfenden -Gebirgslande
durch den Bau von Local- und Strassenbahnen kräftig beige-
standen und aufgeholfen werden könne.
Italienische Correspondenz.
Sccundärbetrieb. Der Verwaltungsrath der Oberitalienischen
Eisenbahnen hat bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten
die Ermächtigung zur Anschaffung von 12 leichten Locomotiven
beantragt, um in noch näher festzustellender Weise demnächst
mit der Einführung des Secundärbetriebs auf verschiedenen Linien
Vorgehen zu können.
Rückgabe von Betriebsmitteln. Nachdem der Verwaltung
der Oberitalieni sehen Eisenbahnen ein Theil der an Italienische
Werkstätten in Bestellung gegebenen neuen Betriebsmittel geliefert
worden ist und die Jahreszeit, in welcher der Verkehr schwächer
wird, herannaht, sieht die genannte Verwaltung sich in der Lage,
die von der Ungarischen Eisenbahngesellschaft gemietheten Güter-
wagen zurückzugeben und wird die Rückgabe derselben am
1. April in Budapest stattfinden.l
Hafenbanteii. Die Sorgfalt, welche die Italienische Regie-
rung den Eisenbahnen widmet, lässt sie in gleichem Masse auch
den sonstigen für die Hebung des Verkehrs und des wirthschaft-
lichen Leben der Nation im Allgemeinen nothwendigen Einrich-
tungen zu Theil werden. Namentlich wird auch der Erweiterung
und der Verbesserung der Häfen eine unausgesetzte Aufmerk-
samkeit zu Theil. So sind im Hafen von Genua zur Zeit bedeu-
tende Erweiterungsbauten in Ausführung begriffen, ebenso in An-
cona und Brindisi. (M. d. Str. f.)
Telegraphen in den Niederlanden.
Die Niederländischen Reichstelegraphenlinien haben seit
1852 bis- Ende 1879 an Anlage-, Unterhaltungs- und Betriebs-
kosten zusammen einen Aufwand von 19 527 293 Fl. verursacht.
— Die Gesammteinnahmen seit 1852 bis Ende 1879 betrugen
13 309 208 Fl.
Am 1. Januar 1880 betrug die ganze Länge der Reichstele-
graphenlinien 3 761 km und diejenige der Drähte 13 654,7 km.
In 1879 nahmen die Linien um 117,4 km und die Leitungen um
296,1 km zu. — Von den 3 761 km führten am 1. Januar 1880
2 097,7 km längs der Eisenbahnen.
Am 1. Januar 1880 waren auf Niederländischem Gebiete in
Wirksamkeit 185 Reichstelegraphenbureaus mit 17 Hilfsbureaus
und 201 Telegraphentnireaus von besonderen Unternehmungen.
Die Länge der im Niederländischen Telegraphennetze vor-
handenen unterirdischen Linien betrug 70,9 km und diejenige
der unterseeischen Linien 125 398 km.
Der Verkehr auf den Reichslinien beziffert sich in 1879 auf
2 683 253 Depeschen. — Die Einnahmen betrugen 922 884 Fl. —
Durch die Eisenbahntelegraphen wurden Depeschen befördert:
Niederländische Staatsbabn 103 404, Holländische Eisenbahn 55 649,
Niederländische Rheinbahn 47 079, Niederländische Centralbahn
7 HO, Nord-Brabantisch-Deutsche Eisenbahn 6939, Grosse Belgische
Central bahn (Linien zwischen Aachen und Maastricht und von
Moerdyk über Roosendaal nach Breda) 9 571, Eisenbahn von Gent
nach Neuzen 1653, Eisenbahn von Mechelen nach Neuzen 731 Stück.
Die projectirte unterirdische Eisenbahn in Newyork.
In technischen Zeitschriften ist das Project einer „Newyork
Underground Railway“, welche 11 km lang und in zweijähriger
Bauzeit vollendet werden soll, schon mehrfach besprochen wor-
den. So interessant diese Bahn nun auch in technischer Bezie-
hung zu werden verspräche, so wenig gerathen dürfte es sein,
sich finanziell bei der Ausführung derselben zu betheiligen und
da es leicht möglich ist, dass auch auf Deutschen Börsenplätzen
versucht wird, Geld zu diesem Unternehmen zu bekommen, so
erscheint die Wiedergabe einiger auf dieses Project bezüglichen
Mittheilungen der „Railway-News“ von Interesse. Diese Zeitung
schreibt: „Es wird uns mitgetheilt, dass ein gefürchteter Finanzier
und ein grosses Militärgenie auf dem Wege nach England sind,
um Englische Capitalisten zu veranlassen, ihre Capitalien zum
Bau der Newyorker unterirdischen Eisenbahn herzugeben. Ge-
neral McClellan, dessen unheilvolle Verwaltung der Atlantic and
Great Western Bahn aus früheren Zeiten noch vielen Lesern im
383
Gedächtniss sein wird, ist einer der accreditirten Gesandten und
dem getroffenen Abkommen nach soll dieser Gentleman Präsident
der zu gründenden Gesellschaft werden, mit einem Gehalte, wel-
cher nach dem, was uns darüber berichtet wird, selbst den Ge-
lüsten des Mr. Jewett von der Eriegesellschaft, welcher beiläufig
bemerkt ebenfalls einer der Directoren des vielversprechenden
Unternehmens ist, genügen würde. Seit den letzten zwölf Jahren
sind ebenso viele Projecte für denselben Zweck von thätigen
Gründern und Speculanten aufgestellt worden, aber während
diese Leute vergeblich nach Gapitalien für ihr Unternehmen
suchten, ist Newyork mit einem vollständigen System von Hoch-
bahnen .versehen worden. Vier dieser Hochbabnlinien durch-
kreuzen die Stadt und gewähren dem Publikum alle erforderliche
Fahrgelegenheit und zwar in einer viel angenehmeren Weise, als
sie je durch eine unterirdische Eisenbahn gewährt werden kann.
Von den durch die Hochbahnen verursachten Belästigungen der
Hausbewohner und Geschäftsleute, wie von dem mit den Hoch-
bahnactien getriebenen Schwindel braucht hier nicht gesprochen
zu werden, es genüge zu sagen, dass Newyork in seinen Hoch-
bahnen und seinem ausgedehnten System von Strassenwagen ein
Verkehrssystem hat, wie keine andere Stadt der Welt. McClellan
und seine Freunde hoffen indess, dass das Englische Publikum
sich durch geschickte Börsenmanöver werde verleiten lassen, das
Geld herzugeben zu einer mit den Hochbahnen concurrirenden
kostspieligem, weniger bequemen und weit weniger profitabeln
unterirdischen Eisenbahn. Diese letztere soll unter dem Broad-
way hingehen und wird in ihrem Laufe mit den allergrössten
technischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Sehr irrthüm-
liche Angaben werden auch verbreitet über den Gewinn,- welchen
die unterirdischen Eisenbahnen in London abwerfen. Die Wahr-
heit ist, dass diese Linien zu den am schlechtesten rentirenden
Englands gehören. Die Metropolitan bahn, welche 5 pCt. zahlt,
zieht einen beträchtlichen Theil dieser bescheidenen Dividende
aus den Nebengrundstücken, welche sie bei dem Bau der Linie
erworben hat. Die Distrietbahn hat erst begonnen* 1 pCt. zu
zahlen und die East-London befindet sich in ganz schlechten
finanziellen Verhältnissen“.
Die „Railway-News“ geben schliesslich noch zur Warnung
des Englischen Publikums nach der „Newyorker Times“ Einzeln-
heiten über die Vorgeschichte dieses widersinnigen (preposterous)
Unternehmens, aus welchen hervorgeht, dass schon sehr vielfache
Versuche gemacht worden sind, das nöthige Geld zu beschaffen
und zwar sowohl in Amerika, als in England und Frankreich.
Es wird gesagt, dass selbst wenn das Unternehmen an sich ein
gesundes wäre, die finanzielle Gebahrung zur Verwirklichung des-
selben doch eine solche sei, dass jeder vorsichtige Capitalist sich
vor einer Betheiligung' an demselben hüten werde.
Frachtrecht.
V. 0. Der Empfänger des Frachtguts haftet nur dann für
Nachzahlung der unrichtig berechneten Fracht, der Eingangssteuer
und Conventionalstrafe für unrichtig declarirte Waare, wenn die
Bestimmungen, nach denen jene Zahlungen zu leisten sind, im
Frachtbrief angezogen waren. — Für den Zoll ist (§ 13 Vereins-
zollg. V. 1. Juli 1869) nicht der Eigenthümer, sondern der Inhaber
’ des Frachtguts zur Zeit der Zollpflichtigkeit desselben haftbar. —
, Die Bestätigung der Oberlandesgerichtlichen Entscheidung erfolgte
unter Anerkennung der Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde,
weil das Reichsgericht annahm, dass die Klägerin in der That
durch Zahlung der vereinsländischen Spritsteuer für den Beklag-
ten — nach der zwischen diesem und dem Verkäufer über die
betreffende Lieferung gepflogenen Correspondenz — nützliche
Verwendungen bestritten habe. — Bezüglich der Entscheidung
auf die Nichtigkeitsbeschwerde, welche hier allein interessirt,
führt das Reichsgericht aus: „Es ist in früheren Fällen streitig
gewesen, ob, wenn die tarifmässige Fracht von dem Empfänger
des Frachtgutes nachgefordert werden kann, und ob, bei falscher
Declaration des Frachtgutes, der Empfänger verpflichtet sei, nach-
träglich die dadurch verwirkte Conventionalstrafe nachzuzahlen.
Beides ist vom R.-Ob.-Hand.-G. zum Nachtheile des Empfängers
entschieden (Entscheid. Bd. XXL S. 181, 185), jedoch nur deshalb,
„)’"weil die Bestimmungen, nach denen jene Zahlungen zu leisten
Awaren, als im Frachtbriefe angezogen betrachtet wurden. Der
^weite Richter bezieht für sich den persönlichen Anspruch gegen
^en Empfänger noch auf § 53 des Eisenbahnbetriebsreglements
• vom 11. Mai 1874, wonach unrichtige Anwendungen des Tarifs,
sowie Fehler bei der Gebührenberechnung weder der Eisenbahn,
noch dem zur Zahlung Verpflichteten zum Nachtheile gereichen
sollen. Dieser Paragraph spricht deutlich nach seiner Ueberschrift
nur von Zahlung der Fracht, also nicht von Zollzahlungen. Der
erhobene Vorwurf der Verletzung des Art. 406, 409 H.-G.-B. da-
durch, dass der zweite Richter den Empfänger des Frachtguts
danach zur nachträglichen Erstattung der Eingangssteuer an den
Frachtführer für persönlich verpflichtet erachtet, ohne dass eine
Bestimmung des Frachtbriefs darüber festgestellt ist, muss hier-
nach für begründet erachtet werden. — Den Anspruch aus nütz-
licher Verwendung erachtet der zweite Richter deshalb für be-
gründet, weil der Beklagte Eigenthümer des Frachtguts, wenig-
stens durch die Annahme desselben geworden und als solcher
den darauf lastenden Zoll zu tragen habe. Dadurch hat er, wie
ihm die Nichtigkeitsbeschwerde mit Recht vorwirft, den § 13 des
Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 verletzt, wonach zur Entrich-
tung des Zolles dem Staate gegenüber derjenige verpflichtet ist,
welcher zur Zeit, wo der Zoll zu entrichten, Inhaber (natürlicher
Besitzer) des zollpflichtigen Gegenstandes ist. Es kommt daher
nicht darauf an, wer zu der fraglichen Zeit Eigenthümer, sondern
wer damals Inhaber des Frachtguts gewesen ist. Der zweite
Richter stellt aber nicht fest, es ist auch nicht behauptet, dass
zur Zeit, als der Sprit zu verzollen war, bei dessen Einführung
in Deutschland, der Beklagte dessen Inhaber war. (Erk. d. V. Civ.-
Sen. d. Reichsg. v. 10. Novbr. 1880 in S. L. F. zu Breckerfeld,
Bekl. u. Imploranten wider d. Generaldirection der Sächs. Staats-
eisenbahnen zu Dresden, Klägerin u. Implorantin; Braun u. Blum,
Annalen Bd. III. S 66 ff)
Nachförderung setzt nicht Innehabung
des Papiers voraus.
V. 0. Die Geltendmachung einer Nachforderung ans einem
Inhaberpapier (Coupon) setzt den Besitz des Inhaberpapieres anf
Seiten des Klägers zur Zeit der Klageerhebung nicht voraus. —
Der in der Sache selbst als verletzt bezeichnete Rechtssatz: „Die
Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Inhaberpapier setzt
auf Seiten des Klägers den Besitz der betr. Urkunde zur Zeit
der Klageerhebung voraus“ existirt nicht, wenn er den Sinn haben
soll, es sei auch das Einverständniss von Gläubiger und Schuldner,
dass Ersterer trotz Aushändigung der Inhaberpapiere und Empfang
eines Betrages auf denselben einen Mehrbetrag, falls er denselben
als rechtlich ihm zustehend nachweisen könne, solle nachfordern
dürfen, gegenüber der erfolgten Aushändigung der Inhaberpapiere
ohne Wirkung. Hierum aber gerade handelte es sich. Ebenso-
wenig kann der weiter aufgestellte Satz: „Vorbehalte bei Zah-
lungen kann mit rechtlicher Wirkung nur der Zahlende machen“,
als ein bestehender Rechtssatz erachtet werden. Betrachtet man
den Vorbehalt als eine ausdrückliche Angebotserklärung bei einer
Handlung, dass dieselbe eine andere Bedeutung, als die sich an-
scheinend aus ihr ergebende, insbesondere bei Annahme von Er-
füllung keine das Rechtsverhältniss endgültig erledigende, haben
solle, so kann aus dem Nichtwiderspruch des anderen Theiles
gegenüber solchem Angebot auf ein Einverständniss betreffs dieser
Wirkung des Handelns bei jedem Rechtsgeschäft geschlossen
werden. Anscheinend versteht die Nichtigkeitsbeschwerde unter
Vorbehalt einen rein einseitigen, vermöge dessen der ihn Erklä-
rende trotz Zurückweisung desselben seitens des Gegencontrahenten
eine ihm von diesem nur in der erklärten Absicht einer ganz be-
stimmten Rechtswirkung angebotenen Leistung annehmen und
doch diese Wirkung aufhalten, bezl. eine ihr entgegenstehende
herbeiführen könnte. — Art. 336 H. G. B.; Art. 14 R.-Münzges. v.
9. Juli 1873. — (Erk. d. I. Civilsen. d. Reichsger. v. 8. Jan. 1881 in
S. der Kaschau-Oderberger Eisenbahnges. zu Pest, Bekl. u. Implo-
rantin wider S. B. Sohn zu Berlin, Klägerin u. Imploratin; Braun
und Blum, Annal. Bd. III. S. 184 f.)
Elektrische Beleuchtung, Ausstellung und
Signalisirung.
In der letzten Sitzung des Clubs der Oesterreichischen
Eisenbahnbeamten replicirte Telegrapbenvorstand Krämer der
Franz-Josefbahn in rein sachlicher, scharf pointirter Rede gegen
die Ziffern, welche von einem andern Redner über die Verwend-
barkeit und die Kosten der elektrischen Beleuchtung in einem
frühem Clubvortrage angeführt wurden. Ersterer widerlegt die
Ziffern an Sätze bezüglich der Lichtintensität und der Stromver-
luste und stellt die Behauptung auf, dass die elektrische Be-
leuchtung eine Luxusbeleuchtung sei, die heute immer noch mehr
kostet als das Gaslicht. Er erklärt sich übrigens für die Ein-
führung des elektrischen Lichts, das unbestreitbare Vortheile
bietet, welche aber erst mit der Zeit in Folge der zu gewärtigen-
den Verbesserungen zu erzielen sein werden.
Der Vortragende stellte zwei Fragen und zwar: 1. über den
Unterschied der Leuchtkraft bei gleichgerichteten und bei Wech-
selströmen; 2. über das Verhältniss der Leuchteffecte, wenn Gas
statt direct zur Beleuchtung durch eine Gaskraftmaschine in Be-
wegung, Electricität und elektrisches Licht umgesetzt wird.
Hierauf interpellirt Krämer auch den Präsidenten, wie sich
der Club gegenüber der Pariser internationalen elektrotechnischen
Ausstellung und dem internationalen Congress der Elektrotech-
niker zu verhalten gedenkt.
Präsident Regierungsrath Obermayer erwiderte hierauf bei-
läufig Folgendes: Das Hohe Ministerium für Handel und Gewerbe
hat an die Eisenbahnverwaltungen Oesterreichs ein Rundschreiben
in Bezug auf diese Ausstellung grlassen und hat gleichzeitig ein
Verzeichniss der hierbei auszustellenden Gegenstände beige-
schlossen.
Einige von den Oesterreichischen Eisenbahnverwaltungen
werden sich an diesen Ausstellungen betheiligen, in erster Reihe
auch das Hohe Handelsministerium selbst, da demselben die Tele-
grapbenverwaltung untersteht, und auf diesem Gebiete seit der
letzten Ausstellung viele neue Apparate erfunden worden sind.
Einige der Oesterreichischen Eisenbahnverwaltungen haben
Mittheilungen an das Handelsministerium des Inhaltes gelangen
lassen, dass sie gewisse Apparate ausstellen werden.
So verdienstvoll nun die Anregung ist, dass der Club 0> ster-
reicbischer Eisenbahnbeamten sich an der Ausstellung betheilige,
so dürfte dem Club als solchem zweifellos das hierzu erforderliche
Material fehlen. Dasselbe befindet sich nur in den Händen der
Eisenbahnverwaltungen, und nur diese können naturgemäss die
Ausstellung beschicken. In dieser Richtung kann die Thätigkeit
des Clubs nicht weiter gehen und ist von selbst durch die Natur
der Sache begrenzt.
Ein so ausserordentlicher Anlass, wie die elektrotechnische
Ausstellung in Paris, wird es dem Club nahe legen, die. Möglich-
keit und die Mittel für eine eventuelle Betheiligung in Erwägung
zu ziehen, worüber demnächst vielleicht befriedigende Aufklä-
rungen möglich sein werden.
Schliesslich bespricht und demonstrirt Herr Krämer sein
neues elektromagnetisches Block- (Distanz-) Signal.
Er beschwert sich in seiner Einleitung hierzu über die
tristen Verhältnisse der Oesterreichischen Patentbewerber im
Deutschen Reich. Er erklärt sodann an seinem Blocksignale fol-
gende Vorzüge:
Sein Motor hat kein Räderwerk, er arbeitet nur mit elek-
trischen und magnetischen Kräften; er braucht also weder Feder-
noch Gewichtskraft und entfällt dadurch das jedes Signal so un-
sicher machende Aufziehen des Laufwerkes.
Das Krämer’sche Blocksignal kann sowohl mit galvanischen
Batterien, als auch mit Magneto-Inductoren betrieben werden, es
lässt sich auf Ruhe- oder Arbeitsstrom schalten und wird sich im
ersteren Falle beim Reissen des Leitungsdrahtes auf „Halt“ ein-
stellen. Bei diesem Signale, dass sich als Strecken-Block-, als
Tunnel- und Brücken-Absperr- oder auch als Stations-Block-Sig-
nal verwenden lässt und eventuell auch automatisch betrieben
werden kann, sind die Signalordnungen Deutschlands, Oester-
reichs und Ungarns berücksichtigt worden.
Dass diese Signale nur die Hälfte jenes Preises kosten, der
für die jetzt gebräuchlichen Block- und' Distanzsignale gefordert
wird, erklärt Krämer mit Recht als einen besonderen Vortheil
seines Signalsystems.
Derartige Tunnel-Absperrsignale für automatischen Betrieb
sind beim Prager 1 100 m langen Tunnel der Kaiser Franz-Josef
Bahn seit Juli 1880 im Betrieb; die Resultate sollen sehr zufrieden-
stellend sein.
Ein Modell in Naturgrösse (Distanzsignal für die Kaiserin
Elisabethbahn) ist in den Clublocalitäten ausgestellt und functio-
nirt dasselbe sehr gut.
Die Signale selbst machen einen guten Eindruck und haben
die Anerkennung der hiesigen Fachleute gefunden.
Literatur.
-st.-— Der eiserne Oberbau. Beitrag zur Beurtheilung der
Dauer und des Verhaltens der zur Zeit gebräuchlichsten Lang-
und Querschwellensysteme von J. Lehwald, Königl. Regierungs-
und Bauratb, Mitglied der Königlichen Eisenbahndirection zu
Frankfurt a/M., unter Mitwirkung von 0 Riese, Regierungsbau-
meister. Mit 74 Holztafeln und 3 Tafeln. (Berlin 1881. Verlag
von Ernst Töche.)
Vorliegende Abhan,dlung verdankt ihre Entstehung den Un-
tersuchungen, welche die Königliche Eisenbahndirection zu Frank-
furt a/M. über das Verhalten von mehreren, längere Zeit im Be-
triebe befindlichen Gei eisestr ecken anstellen Hess. Es handelte
sich darum, nachdem man beim Umbau sich für den eisernen
Oberbau entschieden hatte, ob Lang- oder Querschwellensystem
vorzuziehen sei.
Eine Commission, aus 5 Bau beamten bestehend, erhielt den
Auftrag, durch vorsichtiges Aufgraben den Zustand von Strecken
beider Systeme zu prüfen und dabei speciell die Fragen zu beant-
worten, wie sich die jetzt vorhandene Construction der Oberbau-
bettung, namentlich in Bezug auf Entwässerung bei beiden Syste-
men bewährt habe, welche Anlagen als zweckmässig erachtet
werden, um die Entwässerung zu einer möglichst vollkommenen
zu machen, wie sich die Kosten der Unterhaltung beider Systeme
zu einander verhalten und ob anderweitige Vor- oder Nachtheile
bei den verschiedenen Systemen beobachtet worden sind.
Aus den Resultaten der Untersuchungen kann nun freilich
ein bestimmter Entscheid nicht gefolgert werden, weshalb der
Verfasser empfiehlt. Lang- und Querschwellensystem neben ein-
ander zu verlegen, um durch sorgfältige Beobachtung des prakti-
schen Verhaltens, unter Berücktigung aller localen und sonstigen
Verhältnisse, zu einem Urtheil üb^er den relativen Werth der bei-
den Hauptsysteme zu gelangen.
Trotzdem hat der VerfassA mit Recht angenommen, dass
die von ihm angeordneten Untersuchungen auch in weiteren
Kreisen Interesse erregen dürften und deshalb den Commission s- y
bericht, sowie das die speciellen Beobachtungen enthaltende Pro- N
tocoil veröffentlicht. Diesen Actenstücken hat er eine theoretische ^
Betrachtung vorausgeschickt, welche eine kurze Berechnung der .
einzelnen Systeme, eine Kritik derselben, die Vergleichung der •'
wichtigsten Lang- und Querschwellensysteme, eine Betrachtung
der Vor- und Nachtheile beider Systeme gegeneinander und eno- /
lieh Andeutungen über zweckmässige Construction des Unter- '
baues umfasst.
Nach den eigenen Worten des Autors soll seine Veröffent- -y
Hebung dazu dienen, eine mehr systematische, sachgemässe Beob-^
achtung des Verhaltens und der Bewährung der eisernen Ober-*
bausysteme anzregen, um so mit der Zeit genügendes Material ''"
zur Entscheidung der qu. Frage zu gewinnen. Im Interesse dieser 1
so wichtigen Frage möchten wir die besprochene Broschüre den
einschlägigen Fachkreisen wärmstens empfehlen.
Der Verkehr auf den Oesterreichisch-Üngarischen Eisen-
bahnen im Jahre 1880. Von J. Pizzala, K. K. Rechnungsrath.
(Wien, Alfred Hölder.) Diesem Scbriftchen, einem Separatab- J
drucke aus der statistischen Monatsschrift, entnehmen wir nach /
der Besprechung in der „Wochenschrift des Oesterreichischen Ge- ;
Werbevereins“ einige sehr interessante Daten über die Verhältnisse i
unseres Eisenbahnwesens im verflossenen Jahre, welche einen ■
instructiven Einblick in die Gestaltung des Güterverkehres und
der Passagierfrequenz und — was für den Volks wirth nicht’
minder wie für den Capitalisten von Wichtigkeit ist — - in die jy
Rentabilität der Bahnen selbst, in die Höhe der nächstjährigen
Dividende, in den muthmassHch nothwendig werdenden Garantie-
zuschuss des Staates etc. gewinnen lassen. In Bezug auf die
Entwickelung des Eisenbahnnetzes im verflossenen Jahre ist (las
Jahr 1880 für die Eisenbahnen des Reichs ein bedeutungsvolles V
zu nennen, indem in diesem Jahre die Consolidirung der Ver-
kehrsanstatten einen mächtigen Schritt vorwärts gethan hat, »
während die Weiterentwickelung des Eisenbahnnetzes nahezu >
stille stand. Nächst dem Jahre 1879 ergab sich für 1880 der ge- f
ringste Zuwachs an neuen Schienenwegen. i
Was den Frachten verkehr anbelangt, so gewahrt man die
erfreuliche Erscheinung, dass derselbe im letzten Decennium eine <
Steigerung um volle 93 pCt. erfahren hat und dass in keinem der , j
zehn Jahre von 1871 bis 1880 eine Abnahme desselben zum Vor- :
schein kam Es darf aber auch nicht unbeachtet bleiben, dasse
sich das Bahnnetz der Monarchie in diesem Zeiträume um’^
56,5 pCt. verlängerte und dass das überwiegende Quantum der "
Mehrfrachten in Braunkohlen, Erzen, diversen Mineralien, Zucker- J
rüben, Holz und anderen niedrig tarifirteu Gütern besteht, welche -
zumeist nur kurze Strecken an ihren Bestimmungsort oder bis i
zur ausländischen Anschlussbahn zu durchlaufen haben. Im
Jahre 1880 erreichten die Einnahmen aus dem Frachtenverkehr *
159 767 289 fl. und waren um 2 677 323 fl. grösser als im Vorjahre. -
Im Jahresdurchschnitte entfielen als beförderte Frachtenmenge V
pro Tag im Jahre 1880 131612 t = 1316 210 Metercentner.
Während der Fr achten verkehr im letzten Decennium von ^
Jahr zu Jahr eine mehr oder weniger beträchtliche Steigerung ?
erfuhr, traten im Personenverkehre mehrfache Schwankungen ein.
Im letzten Jahre wurden auf den Oesterreichisch-Üngarischen
Eisenbahnen 36 877 MO Passagiere befördert. Die Einnahmen für
die Beförderung von Personen und Gepäck summiren sich für
1880 mit 46 170 241 fl. -gegen 44 972 053 fl. im Vorjahre. Die durch- ;
schnittliche auf einen Tag entfallende Personenfrequenz berechnet -
sich im Jahre 1880 auf 100 756 Reisende. Auf 20 Eisenbahnlinien
wurden im verflossenen Jahre mehr als eine halbe Million Pas- -;
sagiere befördert. j
Wenn der finanzielle Erfolg unserer Verkehrsanstalten weit-*
hinter der Entwickelung des Eisenbahnverkehres zurückblieb, so ):
trägt hieran nach Ansicht des Verfassers die planlose Vermehrung |
der Bahnen und die Schaffung zahlreicher Concurrenzlinien die l
Hauptschuld. Vergleicht man die Resultate der Jahre 1871 und'|
1880, so zeigt sich bei einem inzwischen eingetretenen Zuwachs |
des Eisenbahnnetzes um 56,51 pCt. eine Erhöhung des Frachten- S
Verkehres um 93,07 pCt. und der Passagierfrequenz um 44,25 pCt., ’
wogegen die Steigerung des Bruttoertrages nur 35,13 pCt. er-
reichte. |
Welcher bedeutende wirthschaftliche Factor das Eisenbahn- f
netz auch in Bezug auf die Geldcirculation und das Geldwesen ■
ist, erhellt, ganz abgesehen von den Tausenden von Millionenjj
Gulden, welche als Eisenbahnprioritäten und Actien die Geld-^
märkte belasten, auch aus einer Betrachtung der durch die Bah-%'
nen des Reiches erzielten Tageseinnahme. Dieselbe berechnet
sich für 1879 mit 553 698 fl. und für 1880 mit 562 568 fl. Unter den^^
73 Eisenbahnlinien Oesterreich-Ungarns haben im Jahre 1880 31»
einen Bruttoertrag von mehr als Einer Million Gulden erzielt. Auf»
weiteren 11 Linien erreichte derselbe mehr als eine halbe Million!:
Gulden. Obenan stehen die folgenden Bahnen: Südbahn, Oester-,
reichische Staatsbahn, Ferdinands Nordbahn, Elisabeth Westbahn-
(Hauptlinie), Franz- Josefbahn, Karl-Ludwigbahn (altes Netz)/
Öesterreichische Nordwestbahn, Nördliche Linie der Ungarischen
Staatsbahn und Theissbahn.
385
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Bahnen. Der in unserm Local-
gUtertarif vom l. Januar er. bestehende
Ausnahmetarif für Eisenerze wird auf den
Artikel Braunstein ausgedehnt. Frank-
furt a. M., den 31. März 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (928)
Holstei nische Marschbahn. Zu
unserm Localgiltertarif ist mit sofortiger
Gültigkeit ein Nachtrag XVII erschienen,
enthaltend eine Abänderung der An-
lage D zum § 48 des Betriebsreglements,
die Beförderung von Sprengstoffen be-
treffend. Die Stationen ertheilen Aus-
kunft. Glückstadt, den 30. März 1881.
Die Direction. (927)
™"!K. K. priv. Lemberg-Czernowitz-
Jassy Eisenbahn - Gesellschaft.
(Oesterreichische Linien.) Tarifbestim-
mungen, betreffend sperrige Güter. Die
Wirksamkeit der im Nachtrage VIII zu
den Local guter tarifen für unsere Oester-
reichischen Linien, gütig vom 1. April 1881,
enthaltenen Tarifbestimmungen für sper-
rige Güter, d. i. die Aenderung zu Seite 13,
Punkt 7 der Tarifbestimmungen für ge-
wöhnliche Güter, wird hiermit suspendirt
und bleiben bis auf Weiteres die seithe-
rigen Tarifbestimmungen für sperrige
Güter (Seite 13, Punkt 7 unserer Tarife
und Tarif bestimmungen vom 30. Novem-
ber 1878) in Geltung.
Demgemäss unterbleibt auch die im
Tarifsnachtrage VIII angegebene Aende-
rung der Waarenclassification rücksicht-
lich des Artikels „Siebreifen“, so zwar,
dass dieser Artikel in der Position: Holz,
Europäisches etc. (Seite 36) noch weiterhin
belassen wird.
Alle übrigen Festsetzungen des Tarifs-
nachtrages VIII bleiben aufrecht. Wien,
am 30. März 1881. Die Centralleitung. Der
Yerwaltun gsrath. (930)
K. K. priv. Mohäes-Fünfkirchner-
und Königlich Ungarische priv.
Fünfkirchen - Bareser Eisenbahn.
Wir bringen hiermit zur Kenntniss, dass
zu unseren vom 1. December 1876 gütigen
:^Localtarifen für den Personen- und Sachen-
.^an Sport Berichtigungen ausgegeben
»wurden, in welchen die Abänderungen
der Fahrpreise und Transportgebühren in
Folge Ernöhung der Ungarischen Trans-
pörtsteuer enthalten sind, und mit 1. April
1. J. in Kraft treten.
Exemplare dieser Berichtigungen sind
von der gefertigten Betriebsleitung zu
beziehen. Fünfkirchtn, am 1. April 1881.
Die Betriebsleitung. (926)
~Barienburg-Mlawkaer Eisenbahn.
Eartoffeltransporte werden fortan im Local-
verkehre sowie im Nachbarverkehre mit
Stationen des Bromberger Directions-Be-
zirks bis auf Weiteres auch während der
Monate October bis einschliesslich April
unfrankirt zur Beförderung angenommen.
•Ranzig, 2. April 1881. Die Direction. (940 J)
>JI. Tarife für directe Verkehre mit he-
* sonderen Namen.
Berlin - Brannschweig - Halberstadt - Lau-
sitzer Verband. Mit dem 1. Januar 1881 sind
laut Anhang zu Heft No. 1 des Staatsbahn-
Bltertarifs für den Verkehr zwischen
ettstedt einerseits und den Stationen der
Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn
Midererseits directe Tarifsätze aller Classen
in Kraft getreten. Durch dieselben sind
die im Berlin -Braunschweig -Haiberstadt-
Lausitzer Verband noch bestehenden Taxen
für Hettstedt mit den Stationen Dreileben,
Drackenstedt, Eilsleben, Niederndodeleben,
Ochtmersleben , Offleben, Völpke und
Wefensleben, welche sich durchweg höher
stellen, hinfällig geworden und scheide*
somit Station Hettstedt nunmehr gänzlich
aus dem Braunschweig-Lausitzer Verbände
aus. Eine Verkehrsbeschränkung oder
Tariferhöhung tritt hierdurch nicht ein.
Berlin, den 28. März 1881. Die Direction.
der Berlin - Anhaitischen Eisenbahn-
gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung. (923)
Mit dem 5. April er. tritt im Deutsch-
Polnischen Verbände ein directer Aus-
nahmetarif für den Artikel Talg in Wagen-
ladungen von je 10 000 kg zwischen den
diesseitigen Stationen Danzig und Neu-
fahrwasser einerseits und den Stationen
Warschau und Otwock nebst Haltestelle
Wawer der Weichselbahn via Mlawa, und
Warschau der Warschau - Wiener und
Warschau - Bromberger Eisenbahn via
Alexandrowo andererseits in Kraft.
Die Tarifsätze betragen pro 100 kg incl.
Auf- und Abladegebühren an der Grenze :
7 •_ und Otwock und
sehen Warschau Haltestelle
sehen Wawer
M Kop. M Kop. M Kop.
Danzig 0,83 u. 24,76 0,83 u. 28,57 0,95 u. 28,47
Neu-
fahr-
wasser 0,87 „ 24,76 0,87 „ 28,57 1,00 „ 28,47
Die Rogatkowe-Gebühr für Sendungen
nach Warschau beträgt 1,22 Kop. pro
100 kg. Bromberg, den 1. April 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsfübrende Verwaltung. (492 J)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Am
16. Mai d. J. treten auf den Routen via
Hof und via Meiningen die directen Tarif-
sätze für den Güterverkehr zwischen den
Stationen der Badischen Staatsbahnen
(excl. der östlich von Heidelberg gelegenen)
einerseits und den Stationen der Thüringi-
schen, Saal-, Weimar- Geraer, Nordhausen-
Erfurter, Saal - Unstrut-, Sächsisch - Thü-
ringischen Ostwest-, Berlin - Anhaitischen,
Oberlausitzer, Cottbus-Grossenhainer, Mär-
kisch - Posener, Oberschlesischen und
Rechte Oder-Ufer Bahn, sowie des Bezirkes
der Königlichen Eisenbahn - Direction
Berlin andererseits ausser Kraft. Diese
Tarifsätze haben vom genannten Tage ab
nur noch über die Verbandsrouten via
Frankfurt a/M. Gültigkeit. Erfurt, den
2. April 1881. Die Direction der Thüringi-
schen Eisenbahngesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. (932)
Oberschlesischer Steinkohlen - Verkehr.
Die Gültigkeit der im Theil II der Tarife
für den Transport Oberschlesischer Stein-
kohlen und Coaks von Stationen der
Oberschlesischen und Rechte Oder -Ufer
Eisenbahn nach Berlin - Anhaitischen etc.
Stationen vom 15 November 1880 ent-
haltenen Frachtsätze, welche nach bis-
herigen Bestimmungen mit dem gestrigen
Tage ausser Kraft treten sollten, wird bis
ultimo März 1882 verlängert. Berlin, den
1. April 1881. Die Direction der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahngesellschaft Na-
mens der betheiligten Verwaltungen. (922)
Bis zum 1. Mai er. treten im Ostdeutsch-
Rheinischen Verbände bei Aufgabe von
10 000 kg in einer Wagenladung für Flachs-
transporte zwischen Thorn, Station des
Königlichen Eisenbahn - Directionsbezirks
Bromberg und der Oberschlesi sehen Bahn
einer- und den im Ausnahme - Tarif L,
Flachs, Flachsheede und Werg, bezeich-
neten Stationen der Bergisch-Märkischen,
Köln - Mindener und Rheinischen Bahn
andererseits ein Ausnahme-Tarif, welcher
die Elbinger Sätze des. Special - Tarifs III
enthält, in Kraft. Bromberg, den 31. März
1881. Königliche Eisenbahn-Direction, als'
geschäftsführende Verwaltung. (941 J)
Ostdeutsch-Ungari scher V erbandverkehr.
Am 15. Mai d. J. treten sämmtliche Fracht-
sätze der regulären Classen und der Aus-
nahmetarife zwischen den Stationen der
Kaschau - Oderberger Eisenbahn Eperies,
Abos, Kaschau und Kis-Ladna, sowie
zwischen den Stationen der Ungarischen
Nordostbahn (excl.Mihalyfalva Nagy-Karoly
und Kis-Majteny) einer- und den Ober-
schlesischen Stationen der Linien Gleiwitz-
Myslo Witz, Borsigwerk- Beuthen -Tarn owitz,
Königshütte und Nicolai andererseits, ferner
zwischenEperies,Kaschau-OderbergerBahn,
einer- und Rudzinitz und Rybnik anderer-
seits, endlich zwischen Margiczan- Göllnitz,
Kaschau - Oderberger Bahn, einer- und
Kattowitz, Königshütte, Morgenrotb, Myslo-
witz, Rosdzin und Schwientochlowitz ande-
rerseits ausser Kraft.
Die im Ostdeutsch-Ungarischen Verbände
für die hier nicht genannten Relationen
vorgesehenen directen Sätze bleiben da-
gegen auch fernerhin besteben. Breslau,
den 1. April 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. (921)
Westungarisch-Oesterreicbischer Getrei-
deverkehr. Mit 15. April d. J. gelangt im
obbezeichneten Verkehre der Nachtrag I
zum Tarife vom 15. Febr. 1880 in Wirk-
samkeit.
Derselbe enthält:
1. Vorbemerkung betreffs Anwendung
der directen Frachtsätze auf in Wien oder
Graz reexpedirte Sendungen.
2. Abänderungen der Frachtsätze des
Haupttarifs in Folge Erhöhung der Kgl.
Ungar. Transportsteuer von 2 auf 3 ®/q.
3. Tariftabeüen für den Verkehr von
Stationen der Oesterr. Südbahn, Ungar.
Westbahn und Raab - Oeden bürg - Eben-
furter Bahn nach Stationen der Kaiserin
Elisabeth Bahn und Kronprinz Rudolf
Bahn.
4. Kilometerzeiger.
Dieser Nachtrag liegt bei den Verband-
stationen zur Einsicht auf und kann von
denselben, sowie auch von den kommer-
ziellen Bureaux der Verbands-Verwaltun-
gen bezogen werden. Wien, am 30. März
1881. Die Direction der K. K. priv. Kaiserin
Elisabeth Bahn. (934)
Ul. Tarife für andere directe Verkehre.
Grossherzoglich Badische Staats-
eisenbahnen. Mit dem 1. April 1. J.
tritt der II. Nachtrag zu den Tarifen für
den directen Güterverkehr zwischen Basel
Badischer Bahnhof und den Stationen
der Mittel - und W estschweizerischen Bahnen
vom 1. Januar 1880 — directe Tarifsätze
für die Stationen Suhr, Entfelden, Kölli-
kon und Safenwyl enthaltend — in Kraft.
Exemplare des Nachtrags sind bei unserer
Güterexpedition in Basel unentgeltlich zu
erhalten. Karlsruhe, den 31. März 1881.
Generaldirection. (925)
Der durch unsere Bekanntmachung vom
17. Januar c. angekündigte Tarif für den
Güterverkehr zwischen ehemaligen Nas-
säuischen und Mam-Neckarbahnstationen
ist ab 1. April er. zur Einführung gelangt
und der entsprechende seitherige Tarif
vom 1. November 1877 nebst Nachträgen
aufgehoben.
Exemplare des neuen Tarifs können
durch die betreffenden Güterexpeditionen
bezogen werden. Preis 40 Frank-
furt a/M., den 31. März 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (929)
Mit dem 1. April er. tritt ein directer
Tarif für den Güterverkehr zwischen unsern
Stationen Ottendorf, Gleschendorf, Pans-
dorf und Schwartau einerseits und den
Altona -Eitler Stationen Altona -Ottensen
und Schulterblatt andererseits via Lübeck-
Hamburg in Kraft, worüber das Nähere in
den Güterexpeditionen unserer Stationen
zu erfahren ist. Eutin, den 25. März 1881.
Der Verwaltungsrath der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellscbaft. (936 H & V)
Die bisher nur am Transit- Verkehr mit
den Stationen Antwerpen und Löwen der
Grand - Central - Beige Bahn betheiligten
diesseitigen Stationen Buer, Dorsten, Glad-
beck, Lüdenscheid und Wegberg erhalten
vom heutigen Tage ab auch directe Fracht-
sätze nach den Binnenstationen der ge-
nannten Eisenbahn.
Näheres istbei denbezeichneten Stationen
und unserem Tarif bureau hier zu erfahren.
Elberfeld, den 1. April 1881. Königliche
Eisenbabn-Direction. (935)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
1. Am 1. k. Mts. treten — unter Auf-
hebung der bezüglichen Sätze der Ans-
nahmetarife vom 10. Januar 1879 bezie-
hungsweise 1. Juni 1879 für die Beförde-
rung von Steinkohlen etc. in Sendungen
von je 50 000 kg von den an die Köln-
Mindener und Rheinische Bahn angeschlos-
senen Zechen nach Groningen', Harlingen,
Leeuwarden und Zwolle, sowie der Aus-
nahmetarife vom 1. October 1877 für Sen-
dungen von 10 000 kg von den Anschluss-
zechen der Köln-Mindener und Rheinischen
Bahn nach sämmtlichen Stationen der
nördlichen Linien der Niederländischen
Staatsbahn — neue Ausnahmetarife (a
und ß) für die Beförderung von Steinkohlen
etc. in Sendungen von mindestens 50 000 kg
beziehungsweise 10 000 kg im Verkehre
von Stationen des Eisen bahndirectionsbe-
zirks Köln (rechtsrheinisch) nach Statio-
nen der nördlichen Linien der Niederlän-
dischen Staatseisenbahn mittheilweise er-
mässigten Frachtsätzen in Kraft. Ver-
kaufspreis 90 Pfg.
2. Die in dem vom 15. v. Mts. ab güti-
gen Nachtrag VIII zu dem Hessisch-Rhei-
nisch-Westfälischen Verbands-Güter- Tarife
vom 1. September 1878 auf Seite 24 an-
gegebene Entfernung zwischen Offenbach
und Emmerich beträgt nicht 253, sondern
353 km. Demgemäss erhöhen sich auch
die ebendaselbst angegebenen Fracht-
sätze.
Ueber die neuen, am 1. April er. in Kraft
tretenden Frachtsätze ist das Nähere bei
den Güterexpeditonen der genannten Sta-
tionen zu erfahren.
3. Am 1. April d. J. tritt zu dem Aus-
nahmetarife vom 28. Januar d. J. für die
Beförderung von Steinkohlen etc. in re-
gelmässigen Extrazügen im ßergisch-
Märkisch-Holländischen Verkehr via Win-
terswyk ein Nachtrag (I) in Kraft, enthal-
tend Aufnahme der an die dem Eisen-
bahndirectionsbezirk Köln (rechtsrhei-
nisch) angehörigen Stationen angeschlos-
senen Zechen und Kokereien. Derselbe
ist, soweit der Vorrath reicht, in unserem
Geschäftslocale hierselbst unentgeltlich zu
haben.
4. Am 1. ApriDcr. treten im Rheini-
schen Nachbar-Kohlen- Verkehr anderweite
ermässigte Frachtsätze von Station Bodel-
schwingh nach verschiedenen Stationen
der diesseitigen, Bergisch-Märkischen und
Rheinischen Eisenbahn in Kraft, welche
bei den betreffenden Güterexpeditionen zu
erfahren sind.
5. Am 1. k. Mts. tritt im Rheinisch-
Westfälisch-Niederländischen Verkehr via
Emmerich ein Ausnahmetarif für die Be-
förderung von Steinkohlen etc. in regel-
mässigen Extrazügen von 250000 bis
400 000 kg im Verkehre zwischen Stationen
des Eisenbahndirectionsbezirkes Köln
(rechtsrheinisch) einerseits und Stationen
der Niederländischen Rhein-Eisenbahnge-
sellschaft andererseits in Kraft. Verkaufs-
preis 5 Pfg.
6. An Stelle des Ansnahmetarifs vom
1. Januar 1878 nebst Nachträgen für die
Beförderung von Steinkohlen etc. von Sta-
tionen der Bergisch-Märkischen, Köln-Min-
(fener, Dortmund-Gronau-Enscheder, Rhei-
nischen und Westfälischen Eisenbahn nach
Stationen der Pfälzischen Eisenbahn
via Bingerbrück tritt am 1. April er. ein
neuer ermässigter Tarif, welcher ausser-
.dem noch Frachtsätze für den Verkehr
von Stationen der Aachen-Jülicher Eisen-
bahn enthält, in Kraft. Preis 0,30 M.
7. Am 1. April er. treten im Rheinisch-
Niederdeutschen Eisenbahn-Verbande fol-
gende Nachträge in Kraft:
a) Nachtrag VIII zum Güter-Tarife vom
1. Mai 1878, enthaltend Aufhebung von
directen Frachtsätzen für Oberhausen resp.
Frintrop-Gutehoffnungshütte (vom 15. Mai
d. J. ab) und Troisdorf transit-Friedrich-
Wilhelmshütte, theils erhöhte, theils er-
mässigte Frachtsätze für Stationen der
Altona-Kieler, der Holsteinischen Marsch-
und der Westholsteinischen Eisenbahn,
ermässigte Frachtsätze des Ausnahme-
tarifs 5 für Eisen und Stahl, Aufnahme
der Station Segeberg der Altona-Kieler
Eisenbahn und der Haltestellen Meiderich
und Düsseldorf-Kaeshof der Köln-Minde-
ner Eisenbahn und Berichtigungen. Preis
10 Pfg.
b) Nachtrag II zu dem vom 20. October
1880 ab gültigen Ausnahmetarif für ver-
schiedene Import- und Export- Artikel im
Verkehr mit den Hafen Stationen Lübeck,
Kiel, Flensburg, Altona und Ottensen,
enthaltend Ergänzungen beziehungsweise
Berichtigungen der Classification, ermäs-
sigte Frachtsätze für Altona, Ottensen,
Kiel und Flensburg sowie Aufnahme der
Haltestellen Meiderich und Düsseldorf-
Kaeshof der Köln-Mindener Bahn. Preis
5 Pfg.
8. Die im Tarife vom 1. Januar 1881
für die Beförderung von Steinkohlen
und Kokes etc. von den Zechen an der
Köln-Mindener, Rheinischen, Hannover-
schen Staats-, Bergisch-Märkischen, Dort-
mund-Gronau-Enscheder und Aachen-Jü-
licher Eisenbahn nach Stationen der Hes-
sischen Ludwigs-Eisenbahn enthal-
tenen Frachtsätze der Station Frankfurt
a/M.-Sachsenhausen (Hessischen Lud-
wigsbahn) treten am 20. Mai er. bezüglich
des Verkehrs von den auf der rechten
Rheinseite gelegenen Rheinisch- Westfäli-
schen Stationen ausser Gültigkeit.
Nach der Station Frankfurt a/M.-Sach-
senhausen der Hessischen Ludwigs-Eisen-f
bahn bleiben demnach vom 20. Mai cr.’^
ab nur noch die Frachtsätze von den Sta-
tionen Aachen, Höngen, Morsbach und
Würselen der Aachen-Jülicher Eisenbahn,
den Stationen Eschweiler, Langerwehe,
Liblar und Stolberg der Rheinischen Eisen-
bahn, sowie von den Stationen Herzogen-
rath, Homberg und Kohlscheidt der ßer-
gisch-Märkischen Eisenbahn in Gültigkeit.
Im Verkehre mit der Station Frankfurt
a/M.-Sachsenhausen der Frankfurt- Bebraer
Eisenbahn, für welche die gleichen Fracht-
sätze, wie im vorliegenden Tarife enthal-
ten sind, bestehen, tritt eine Unterbrechung
der directen Verkehrsbeziehungen nicht
ein.
9. Am 1. April d. J. treten im Rhei-
nisch-Niederdeutschen Eisenbahn-V erbande
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren zwischen
der Köln-Mindener Station Tostedt und
der Station Sternschanze der Hamburg-
Altonaer Verbindungsbahn directe Fracht-
sätze in Kraft. Näheres ist bei den be-
treffenden Güter-Expeditionen und bei den
Tarifbureaux der betheiligten Verwaltun-
gen zu erfahren.
10. Am 25. d. Mts. ist für Steinkohlen-
etc. Sendungen von mindestens 10000 kg
von Gelsenkirchen (Präsident 1) nach Ruhr-
ort-Rhein B. M. ein directer Frachtsatz
von 0,20 M. pro 100kg. in Kraft getreten.
Köln, den 31. März 1881. Königliche Di- •
rection der Köln-Mindener Eisenbahn, ad
2, 4, 6, 7, 8, 9 und 10 zugleich Namens
der betheiligten Verwaltungen. (933)
Oberschlesische Eisenbahn. Mit .
dem 1. April d. J. tritt zum Specialtarif
vom 1. August 1877 für Oberschlesische
Steinkohlen-Sendungen nach der Kaschau-
Oderberger, Ungarischen Staats- und *■
Ungarischen Nordostbahn ein Nachtrag H
und zum Ausnafimetarif vom 1. Juli 1879 /
für Oberschlesische Steinkohlen nach der
Oesterreichischen Staatseisenbahn (Süd-
östliche etc. Linie) ein Nachtrag V in
Kraft. Beide Nachträge, welche in unse-
rem Verkehrsbüreau zu haben sind, ent- ■
halten die durch unsere Bekanntmachung
vom 17. Februar d. J. Ilb 3980 angekün- •
digten, in Folge Erhöhung der Ungarischen
Transportsteuer eingetretenen Frachter-
höhungen. Breslau, den 29. März 1881.«
Königliche Direction. (910) M
Am lö! April er. kommen für denp
Transport Niederschlesischer Steinkohlen;
und Coaks aus dem Waldenburger Gru-’
benrevier (Gottesberg, Dittersbach, Wal-
denburg sowie Neurode etc.) nach den 'I
Stationen Rengersdorf und Ebersdorf.'
der Oberschlesischen Eisenbahn directej
Frachtsätze zur Einführung. Berlin, 31.
März 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion. (937) ^
Die Giltigkeitsdauer der durch unsere
Bekanntmachung vom 25. September 18801 .
bis Ende März 1881 prolongirten ermäs-1
sigten Steinkohlenfrachtsätze von Ruda ;
und Schmiederschacht nach Zawadzki
ist bis ultimo März 1882 verlängert. Bres-
lau, den 3. April 1881. — VI 1486. König-i
liehe Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. Direction der -Rechte Oder-UferJ
Eisenbahngesellsch aft. (938)
3. Bahnverwaltnng,
Bekanntmachung.
Auf Grund des Allerhöchsten Erlasses!'
vom 23. Februar d. J. (Gesetzsammlung ^
S. 34 folg.) werden mit dem 1. April d. J. .
die bisher zu dem Verwaltungsbezirke der'j
Königlichen Eisenbahn-Direction zu Han-
nover gehörigen Bahnstrecken Emden- .
Münster-Hamm-Soest, Dortmund-..
Sterkrade, Dortmund-Welver und,
Münster- Gr onau-Landesgren ze, spi
wie sämmtliche auf der rechten Rheinseite
belegenen Bahnstrecken des Rheinischen
Eisenbahn-Unternehmens mit dem VerwaL
tungsbezirke der Unterzeichneten König-
lichen Direction vereinigt, wogegen die-
Bahnstrecken des Köln-Mindener Eisen-
bahn -Unternehmens Hamm-Minden-,
Beckum (Ennigerloh)-ßeckum, Her-:
ford-Detmold, Bremen-Harburg,-.
Hamburg und Kirchweyhe-Sagehorn',
in den Verwaltungsbezirk der Königlichen .;i
Eisenbahn-Direction zu Hannover überij
gehen.
Von demselben Zeitpunkte wird diej:
Unterzeichnete Direction die Firma 5>Kö-)
nigliche Eisenbahn-Direction (rechtsrhei-j
nische) zu Köln“ annehmen und für allej
Theile ihres Verwaltungsbezirks an Stellej
der bisherigen Einrichtungen die durch^
den Allerhöchsten Erlass vom 24. Novern^
ber 1879 genehmigte Organisation dei^
Staats-Eisenbahn-Verwaltung (publicirt im
Reichs- und Staats- Anzeiger vom 26. Fe-
bruar 1880) zur Einführung gelangen.
Ausser den bereits bestehenden, bisher
der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Hannover unterstellten Eisenbahn-Be-
triebsämtern zu Münster und Dortmund
werden neue Betriebsämter errichtet zu
Köln, Düsseldorf, Wesel, Essen und Mün-
ster.
Die Bezirke der vorbezeichneten sieben
Eisenbahn-ßetriebsämter sind, wie folgt,
abgegrenzt. Es umfasst
1. der Bezirk des Betriebsamts Köln die
Bahnstrecken Deutz-Giessen (ein-
schliesslich der Rheinbrücken'), Betz-
dorf-Siegen, Troisdorf-Nieder-
lahnstein 'und Friedrich - Wil-
helms-Hütte -Siegburg,
2. der Bezirk des ßetriebsamts Düssel-
dorf die Bahnstrecken Deutz-
Düsseldorf -Oberbausen -Emme-
rich-Landesgrenze und Troisdorf-
Düsseid orf-Speldorf,
3. der Bezirk des Betriebsamts Wesel
die Bahnstrecken Haltern -Wesel-
Venlo, Wesel-Bocholt und Duis-
burg-Rheine-Quakenbrück,
4. der Bezirk des Betriebsamts Essen
dieBahnstreckenDortmund-W anne-
Oberhausen, Dortmund-Sterk-
rade, Dortmund - Merklinde-
Herne, Dortmund - Kray - Hoch-
feld, Wan ne- Ster kr ade -Ruhr ort,
Ruhrort-Oberhausen, Duisburg-
Hochfeld, Altenessen - Essen,
Heissen-Steele-Zeche Altendorf,
Kray-Gelsenkirchen undLangen-
dreer- Witten-Löttringhausen,
5. der Bezirk des Betriebsamts Dort-
mund die Bahnstrecken Münster-
Hamm-Soest, Dortmund-Hamm,
Dortmund - Welver und Dort-
mund-Hörde -Elberfeld-Düssel-
dorf,
6. der Bezirk des Betriebsamts Münster
(Münster - Emden) die Bahnstrecken
Münster - Emden und Münster-
Gronau - Landesgrenze ‘ (letztere
für Rechnung der Münster-Enscheder
Eisenbahn-Gesellschaft),
7. der Bezirk des Betriebsamts Münster
. (Wanne - Bremen) die Bahnstrecke
■ ^ Wanne-Haltern-Bremen
und zwar hinsichtlich der Bahnstrecken
aller Bezirke einschliesslich der zugehöri-
gen Zweig- und Verbindungsbahnen.
Den Eisenbahn-Betriebsämtern, welche
in Angelegenheiten der ihnen übertragenen
Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten
f. einer öffentlichen Behörde haben, liegt
J nach Massgabe der vorerwähnten Organi-
sation die Erledigung aller Geschäfte der
i laufenden Bau- und Betriebs-Verwaltung
ob, so weit dieselben nicht der Direction
oder dem Herrn Minister der öffentlichen
^.'Arbeiten Vorbehalten sind. Innerhalb
•• ihres Geschäftsbezirks vertreten sie in den
■ zu ihrer Zuständigkeit gehörigen Angele-
genheiten die Verwaltung selbstständig,
so dass sie auch ohne besonderen Auftrag
durch ihre Rechtshandlungen (Verträge,
^Processe, Vergleiche etc.) für die Verwal-
tung Rechte erwerben und Verpflichtungen
übernehmen.
Zu den der Direction vorbehaltenen An-
gelegenheiten gehören insbesondere die
generelle und gleichmässige Regelung des
Dienstes für alle Zweige der Verwaltung
innerhalb des gesammten unterstellten
Bahngebiets, die Fahrplan- und Tarif-An-
gelegenheiten, die Beschaffung der Bahn-,
Betriebs- und Werkstatts-iVlaterialien, sowie
der Betriebsmittel, und die Verwaltung
der Haupt-Werkstätten.
Die Untersuchung und Entscheidung
von Beschwerden und Entschädigungsan-
sprüchen, welche den Verkehr mit anderen,
als den im Gebiete des Deutschen Reiches
und der Oesterreichisch-Üngarischen Mon-
archie belegenen Bahnen betreffen, sowie
von allen Beschwerden über unrichtige
Frachtberechnung erfolgt wie bisher, durch
die Direction. Alle übrigen Beschwerden
und Entschädigungsansprüche aus dem
Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güter ver-
kehre sind bei demjenigen Betriebsamte
anzubringen, in dessen Bezirk die Ab-
gangs- oder die Bestimmungsstation, be-
ziehungsweise diejenige Station belegen
ist, über deren Verfahren Beschwerde er-
hoben wird oder wo die Veranlassung zur
Beschwerde gegeben worden ist.
Beschwerden über Verfügungen und
Anordnungen der Eisenbahn - Betriebs-
ämter sind an die Königliche Eisenbahn-
Direction (rechtsrheinische) zu Köln zu
richten.
Neben der Verwaltung der oben er-
wähnten Betriebsstrecken geht ferner mit
dem 1. April d. J. auch die Leitung des
Baues der durch die Gesetze vom 9. März
1880 und vom 25. Februar 1881 geneh-
migten Eisenbahnen von Emden über
Norden nach der Oldenburgischen
Landesgrenze in der Richtung auf Jever
nebst Abzweigung von Georgsheil
nach Aurich (Ostfriesische Küstenbahn)
und von Altenkirchen nach Hachen-
burg, sowie der der Rheinischen Eisen-
bahn-Gesellschaft concessionirten Eisen-
bahn von Engers nach Montabaur und
bis zum Anschlüsse an die Lahnbahn bei
Limb-urg nebst Abzweigung nach Alten-
kirchen (Westerwaldbahn) auf die König-
lich^ Eisenbahn - Direction (rechtsrheini-
sche) über.
Auf Grund der Bestimmungen des Ver-
trages vom 27. August/10. October 1879
(Gesetz-Sammlung 1879 S. 663 folg.), be-
treffend den Uebefgang des Köln-Mindener
Eisenbahn-Unternehmens auf den Staat,
wird die Unterzeichnete Direction auch
unter der neuen Firma die Functionen
des Vorstandes der Köln-Mindener Eisen-
bahn-Gesellschaft und zwar auch in Be-
ziehung auf die in den Verwaltungsbezirk
der Königlichen Eisenbahn-Direction zu
Hannover übergehenden Bahnstrecken
des Unternehmens genannter Gesellschaft
wahrnehmen.
Mit dem Uebergange der Verwaltung des
Münster Enscheder Eisenbahn - Unterneh-
mens von der Königlichen Eisenbahn-Di-
reetion zu Hannover auf die Königliche
Eisenbahn - Direction (rechtsrheinische)
übernimmt die Letztere ausserdem die
PRIVAT -ANZEIftEN.
LokomotiYen für Zechen, industrielle
Werke, Bauunternehmer,
überhanpt für jeden Bahnbetrieb und jede Leistung liefern
Heuschel & Sohn, Kassel.
(Wasser dichte leinene Plane
empfiehlt A. BclSWitZ in Berlin C., Neue Friedrichstr. 37.
Wahrnehmung der' Funktionen des Vor-
standes der Münster-Enscheder Bisenbahn-
Gesellschaft.
Köln, den 15. März 1881.
Königliche Direction der Köln-Mindener
Eisenbahn.
Offermann. (764).
3. Terkehrs- Störungen etc.
Königliche Eisenbahndirection Magdeburg.
Auf der Strecke Seehausen- Witten berge war
vom 19. bis 28. März durch Hochwasser
der Verkehr gesperrt.
Alföld-Finmaner Eisenbahn. Zwischen
Bekes-Csaba und Gyula wurde der Ge-
sammt - Güterverkehr am 29. März 1. J.
wieder eröffnet. Der Personen- und Ge-
Säckverkehr wird jedoch vorläufig nur mit
en Tageszügen 7 u. 8 vermittelt. Budapest,
29. März 1881. Die ßetriebsdirection.
4. Lieferfristen.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Vom 1. April er. kommen die für den
Uebergangsverkehr zwischen Deutzerfeld
resp. Deutz und Köln für Eil- und Fracht-
gut, für den Uebergangsverkehr in Duis-
burg für Eil- und Frachtgut, sowie für
die Rheintrajecte zwischen Bopn und
Obercassel resp. Griethausen und Elten
für Eil- und Frachtgut die bisherigen ein-
tägigen Zuschläge zu den reglements-
,mässigen Lieferfristen in Wegfall.
Köln, den 28. März 1881.
Königliche Direction der Köln-Mindener
Eisenbahn.
Königliche Direction der Rheinischen
Eisenbahn.
5. General -Yersanimlungen.
Auf Grund der §§ 26 und 27 unseres
Statuts berufen wir auf
Dienstag, den 10. Mai d. J.,
Morgens 10 Uhr
in das Directionsgebäude unserer Gesell-
schaft zu Braunschweig die
11. ordentliche Generalversammlung,
zu welcher sich die Herren Actionäre in
Gemässheit des § 32 genannten Statuts
bis zum 7. Mai c. bei unserer Haupteasse
legitimiren wollen.
Tagesordnung.
1. Berathung und ßeschlussnahme über
die im § 27 des Statuts No. 1/3 bezeich-
neten Gegenstände.
2. Wahl für die statutenmässig aus-
scheidenden 6 Mitglieder des Aufsichts-
raths (§ 27 No. 4 in Verbindung mit § 45).
3. Berathung undBeschlussnahme wegen
des eventuellen Baues der Verbindungs-
bahn mit der Berlin-Lehrter Bahn.
Braunschweig, den 1. April 1881. Der
Aufsichtsrath der Braunschweigischen
Eisenbahngesellschaft. (924)
6. Submissionen^
Ve-rkauf von Eisenbahnwagen 1.
und II. Classe. Wir beabsichtigen aus
freier Hand sechs 3achsige Wagen I. und
II. Classe sammt Achsen und Rädern zu
verkaufen. Die Wagen, 1846 erbaut, mit
hölzernen Langträgern, haben 3 Abthei-
lungen n. Classe zu je 8 Plätzen und
2 Endabtheilungen I. Classe vonje4Plätzen.
Sie sind durchaus betriebssicher, entspre-
chen aber nicht mehr den heutigen Anfor-
derungen in Bequemlichkeit und Ausstat-
tung und eignen sich deshalb nicht mehr
für den grossen Verkehr.
Für Seitenbahnen dürften sie noch län-
gere Zeit verwendbar sein.
388 —
Die Wagen können zu jeder Zeit dahier
eingesehen werden und wolle man sich
hierwegen an unseren Maschineningenieur
Herrn Baurath Becker wenden.
Kaufgebote erbitten wir an unsere
Adresse. Darmstadt, den 31. März 1881.
Direction der Main-Neckarbahn. (931)
Königliche Eisenbahndirection Frank-
furt a. M. Die auf dem Hofe der Haupt-
werkstätte Eschwege lagernden alten
Baugeräthe, als:
56 Stück schmiede-gusseiserne Tunnel-
rahmen, eiserne Lehrbögen und Aus-
wechselrabmen mit Zubehör im Gewichte
■von ca. 35 000 kg Schmiede- und 92 000 kg
Gusseisen, 2 Bohrgestänge, 12 Baupumpen,
15 kleine Drehscheiben, 4 Kabelwinden,
1 demontirte Fördermaschine mit Pumpe,
2 Ventilatoren und sonstige diverse Bau-
geräthe, sollen im Wege der Licitation
verkauft werden und ist hierzu Termin auf
den 20. April, Morgens 10 Uhr
im Verwaltungsgebäude hiesiger Werk-
stätte festgesetzt, bis zu welchem bezüg-
liche Offerten mit der Aufschrift: „Sub-
mission auf alte Baugeräthe“ an den
Unterzeichneten einzureichen sind. Ver-
kaufsbedingungen mit Verzeichniss der
zum Verkauf kommenden Gegenstände
sind gegen Erstattung der Copialien von
mir zu beziehen und können auch in
meinem Bureau eingesehen werden. Esch-
wege, den 1. April 1881. Der Königliche
Mascbinenmeister:Klemann.[H6780]939H&V
Subinission auf Förderwagen, Dreh-
scheiben und Zubehör. Die Anferti-
gung und Anlieferung von 45 Stück eiser-
nen Förderwagen, 10 Stück Drehscheiben
und diversen Blechplatten mit angeniete-
ten Geleisen und Einlaufhörnern für den
Bau des Brandleite-Tunnels der Eisenbahn-
baustrecke Erfurt-Ritschenhausen soll ver-
geben werden.
Die Bedingungen und Zeichnung liegen
in dem Generalbureau (Fürstenstrasse 1
bis 10 Magdeburg) aus, können auch gegen
Einsendung von 1,50 M von demselben
bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Förderwagen“
bis zum 13. April er., Vormittags
10 Uhr an uns einzureichen und werden
in Gegenwart der erschienenen Submit-
tenten eröffnet werden. Magdeburg, den
29. März 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection. (943)
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Gartenbau, Kunst und Local-Industrie
Dieselbe wird herausgegeben vom iPress - Ausscliuss. Der Abonne-^
mentspreis für das ganze Unternehmen, ca. 46 Nummern ä 1 Bogen umfassend,
beträgt M 7,50.
llittbeilungre» rni* die Reda<ition sind zu richten an den verantwort-
lichen Redacteur Franz 6raf.
Adresse der Expedition: Dr. Dronbe, Kirchnerstrasse No. 3.
Die alleinige A n n o ii c e n - A n ii a li in e ist der Firma
Haasenstein <f* Vogler übertragen.
Frankfurt a. M., 30, März 1881.
Der Press- Ausschuss.
Kalker
Werkzeugmaschinen-Fabrik
L. W. Breuer, Schumacher & Co.,
Kalk bei Köln a, Rh.
SäinmtlicbeWerbzeugmascbinen,nanipfliämnier,|
Federbämmer, Ventilatoren, Dampf'mascbinen,
Transmissionen.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRÜCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG. 1
PHOTOLITHOGBAPHIE & LICHTDHUCK-AUSTÄLT. BUCHBINDEBEI. BEELIH SW., BEUTH-STHASSE 8.1
/s •
— 389 -
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Eiiiiinclzwaiizig-ster «falirg^ang^.
Berlin, den 11. April 1881. *
Kr gef. Notiz. Den bei der Post abonnirten Zeitungs-Exemplaren hat das im übrigen der No. 27 beigefügte
Vereins- Betriebsreglenient nicht beigelegt werden können, da solches bei dem Umfang des Reglements nach
postalischen Bestimmungen unzulässig war. Die Redaction.
„ Inhalt: Die Entwickelung der Eisenbahnen in Europa und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. — Bericht des Eisen-
Kahnau.sschusses über die Elisabethbahnvorlage. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Waggons für Schienentransporte. - Russische Correspondenz.
. — Frankreich. — England. — Götthardbahn. — Haftpflicht. — Patentangelegenheiten. — Dividenden. — Literatur: Sarrazin und Oberbeck,
Taschenbuch zum Abstecken von Kreisbögen mit und ohne Uebergangscurven für Eisenbahnen und Strassen. Jünemann, die Briquette-
industrie und die Brennmaterialien. Kursbuch der Derrtschen Reichspostverwaltung - MisceUen. — Beilage: Die Schweizer Nationalbahn.
Oesterreichisch-Ungarische Betriebs-Ergebnisse pro Februar 1881. — Oftizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen.
3. Verkehrsstörungen. 4- General-Versammlungen .b. Auszahlungen. 6. Submissionen. — - Privat-Anzeigen.
Die Entwickelung der Eisenbahnen in Europa und in den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Den „Railway - News“ entnehmen wir die nachstehende interessante vergleichende Uebersicht der Eisenbahnen der wichtigsten
Culturländer, ihres Verhältnisses zur Grösse und Einwohnerzahl dieser Länder, ihrer totalen und kilometrischen Anlagekosten und
Jahreseinnahmen, wie ihres Personen- und Güterverkehrs.
Am
1. Ja-
nuar
des
Jahres
Flächen-
grösse
qkm
Bevölke-
rungs-
zahlen
Eisen-
bahnen
sind im
Betrieb
km
Anlagekosten
Verkehr
Bruttoeinnahme
kom
qkm
Ober-
fläche
b
men
Ein-
woh-
ner
Im
Ganzen
JL
pro
km
M
.Zahl
der
Passagiere
Fracht
t
Im
Ganzen
Jl
pro
km
.M
1880
528 400
38 000 000
22 800
23,2
1 667
7 905 300 000
346 700
150 342 000
68 801 000
\ 739176 000
32 420
1880
15 200
1 600 000
1300
11,7
1 231
390 000 000
300 000
10 222 700
.3 663 700
28 314 000
21 780
1879
75 860
5 000 000
4100
18,5
1219
1 008 880 000
246 000
23 697 700
8 811200'
90 760 000
22 136
1880
352 400
26 000 000
19 800
17,7
1 313
5 202 780 000
262 700
114 402 300
105 114 200
565 900 000
28 580
1880
14 990
2 800 000
2 030
7,0
1379
640 160 000
315 350
18 .396 800
11432 600
, 57 956 000
28 500
1880
19 500
1 900 000
1380
14,1
1377
371 540 000
269 200
11 734 300
2 971900
27 040 000
19 600
1880
59 570
5 000 000
1 750
34,0
2 857
520 000 000
297 000
11 060 000
8 350 000
50 000 000
28 600
1879
622 400
36 000 000
17 200
.36,2
2 093
4 516 000 000
262 000
40 750 500
45 056 000.
, 384 660 000
22 363
1880
296 000
28 000 000
8 200
36,1
3 415
2 015 140 000
245 700
30 204 300
8 371 700
131 748 000
16 067
1880
29 400
5 400 000
4 300
6,8
1 256
1 200 220 000
279 070
53 939 000
29 588 700
109 398 000
25 440
1880
33 000
3 800 000
2 230
14,9
1704
427 780 000
190 000
14 815 000
3 527 500
, 35 692 000
16 000
1880
41 390
2 800 000
2 550
17,8
1 100
612 100 000
240 000
21 52.3 800
5 509 200 ;
46 122 OOO
18 100
—
12 088 HO
156 300 000
87 640
2:i,9
1 783
1 24 809 900 000 |283 000[ 501 088 400
1 301 297 700
1 2 266 766 000
25 853
1880
39 370
1 800 000
1 550
25,4
1 161
180 000 000
116 128
i 5 853 000
941 200
11 410 000
7 361
1880
440 000
4 500 000
4 570
96,4
985
392 500 000
85 886
7 319 600
4 949 500
33 048 000
7 232
1878
318 500
1 900 000
810
393,2
2.345
53 800 000
66 220
1 524 000
884 000
4 902 000
6 052
1878
5 410 000
74 000 000
20 250
267,1
3 654
6 515 500 000
321 700
28 9.34 000
26 136 300
471 080 000
2.3 26.3
—
8 295 980
238 500 000
114 820
72,3
2 077
31 951 700 000 1278200
544 719 000
334 208 700
2 787 206 000
24 270
1880
316 000
35 000 000
28 450
11,1
1230
14 352 080 000 |504 460
562 762 000
212188 000
1 235 840 000
43 438
1880
9 320 000
51 000 000
135 600
68,8
376
19 050 040 000
|l40 600
263 000 000
280 000 000
2116 040 040
15 617
Kayern
Preussen
Sachsen
Württemberg . . .
Elsass-Lothringen u.
. kleinere Staaten .
vOesterreich-üngarn . .
Italien
Belgien
Holland
Schweiz
Summa
Skandinavien:
Dänemark ....
Schweden ....
Norwegen ....
Russland
Summa Summarum
Grossbritannien . . .
Vereinigte Staaten von
Amerika
Aus dieser Uebersicht ist zu ersehen, dass England von
Belgien und vom Königreich Sachsen an Dichtigkeit des Eisen-
bahnnetzes übertroffen wird; während in England 1 km Eisen-
bahn auf je 11,1 qkm der gesammten Oberfläche des Vereinigten
Königreichs kommt, kommt in Belgien schon 1 km Bahn auf je
6,8 qkm und in Sachsen 1 km Bahn auf je 7 qkm Oberfläche.
Auch springt aus der Uebersicht recht eclatant die riesige Ent-
wickelung des Eisenbahnnetzes in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika hervor: die Eisenbahnlinien der grossen Amerika-
nischen Republik haben schon jetzt eine Ausdehnung erreicht,
welche der aller vorher aufgeführten Staaten, Grossbritannien mit
einbeCTiffen, nahezu gleichkommt.
-Bezüglich anderer Europäischer Länder werden noch die
nachstehenden Angaben gemacht;
Länder
Fläch en-
grösse
qkm
Bevöl-
kerungs-
zablen
Länge
der
Eisen-
bahnen
km
Auf 1 k:
bahn k
qm
Ober-
fläche
m Eisen-
;ommen
Ein-
wohner
Portugal . . .
Spanien ....
Rumänien . . ,
Europ. Türkei .
Griechenland . .
89 300
506 000
125 000
160 000
50 100
4 000 000
17 000 000
5 000 000
4 000 000
1 500 000
1 HO
6 830
1 600
1280
11
80
74
78
125
3 600
2 490
3100
3100
390
Griechenland, welches jetzt so viel von sich reden macht,
hat noch kein Eisenbahnnetz. Die 11 km Bahn, welche in dem
Königreiche überhaupt vorhanden sind, verbinden Athen mit
der See.
Die ,Railway-News“ knüpfen an die Betrachtung dieser
Uebersichten der Entwickelung der Eisenbahnen namentlich noch
die Mahnung an ihre Englischen Landsleute, sich um die com-
merciellen Verhältnisse der Osteuropäischen Länder, welche vor-
aussichtlich nunmehr einer hohem wirthschaftlichen Entwicke-
lung entgegengehen, mehr zu kümmern, als dies seither geschehen
sei, damit nicht andere Nationen sich dieses Handels bemäch-
tigen. Es wird gerathen, den Verkehr mit jenen Ländern nicht
Zwischenhändlern zu überlaösen, wie dies aus Bequemlichkeits-
rücksichten jetzt anderweitig vielfach seitens der Englischen
Kaufleute geschehe, sondern sich selbst mit der Sprache und den
Gebräuchen der fremden Nationen bekannt zu machen. Nach
dem Berichte eines Englischen Consuls in einem der Chinesischen
Vertragsbäfen hätten sich beispielsweise seit 10 Jahren mehr als
20 Deutsche Firmen in Hongkong niedergelassen und der Grund
dafür, dass der Englische Handel dort abnehme, sei wesentlich
darin zu suchen, dass die Englischen Kaufleute nicht die Chine-
sische Sprache lernen, sondern mit den Eingeborenen durch
Zwischenhändler verkehren.
Bericht des Eisenbahnausschusses über die
Elisabethbahnvorlage.
Wien, 4. April.
Der vom Abg. Hladik verfasste Bericht über die schon
morgen zur Plenarverhandlung des Oesterreichischen Abgeord-
netenhauses gelangende Regierungsvorlage, betreffend die Be-
triebsübernahme und eventuelle Einlösung der Elisabethbahn
durch den Staat, liegt nunmehr vor. Der Bericht ist von unge-
wöhnlicher Ausdehnung und enthält im Wesentlichen folgende,
der „N. F. P.“ entnommene Ausführungen:
Was die principiellen Beweggründe zur Erwerbung der
Elisabethbahn durch den Staat betrifft, so schloss sich der Aus-
schuss den Anschauungen des Subcomites, beziehungsweise der
Regierung an. Die Erwerbung empfehle sich zunächst im Inter-
esse der Rudolf bahn, deren Betriebsverhältnisse eine wesentliche
Besserung erfahren würden. Hierzu kämen die Vortheile der
einheitlichen und darum billigeren Verwaltung, des gemeinschaft-
lichen und deshalb besser ausnützbaren Fahrparkes, die Verein-
fachung des Materialwesens, die Beseitigung der aus den gegen-
seitigen Anschlüssen hervorgehenden Ausgaben, die gleichmässige
Handhabung und Anwendung der Tarife. Endlich empfehle es
sich für Oesterreich, gegenüber den Nachbarländern mit der
Ausführung des Staatsbahnprincipes nicht zurückzubleiben.
Gegen die Ansicht, dass die Betriebs- und Ertragsverhältnisse der
Rudolfbahn sich bessern würden, wurde im Ausschüsse einge-
wendet, dass mit der Vollendung der Arlbergbahn der Export-
verkehr aus Ungarn seine Richtung über die Südbahn nehmen
und selbst die Elisabethbahn schädigen werde. Dem gegenüber
bemerkt der Bericht, dass es bei der eingehenden Prüfung der
Verhältnisse nicht möglich sei, positive Gründe hierfür zu finden.
Uebrigens könnte eine einzige Verwaltung der Verkehrsabnahme
besser entgegnen, als zwei gegen einander arbeitende Verwal-
tungen. Man habe ferner auf die Abnahme der Getreideexporte
aus Oesterreich -Ungarn verwiesen. Referent Hladik bemerkt
hierzu, hiervon würden auch die getrennt gebliebenen Linien
wie überhaupt alle Hauptbahnen der Monarchie getroffen werden.
Was die finanzielle Seite der Frage betrifft, so berechnet
Abg. Hladik das Erforderniss für die erste Periode von 1881 bis
1911 mit 9 177 623 fl. Hingegen erhalte die Staatsverwaltung von
den ungarantirten Linien durchschnittlich 700 000 fl., aus dem
Salzhandelsgeschäfte 130 000 fl. und aus verschiedenen Posten
10 000 fl., zusammen 840 000 fl.; rechnet man die bisherige Ga-
rantieverpflichtung mit 8 490 500 fl. hinzu, dann ergeben sich
9 330 500 fl., welche dem obigen Erfordernisse gegenüberzustellen
sind, so dass für die erste 31jährige Periode ein jährlicher Ge-
winn von 162 877 fl. resuitirt. Abg. Hladik verfolgt die Rechnung
für die ganze Concessionsdauer und kommt auf Grund einer
tabellarischen Darstellung zu dem Resultate, dass den Budgets
der nächsten 84 Jahre ein Gesammtgewinn von 136,23 Millionen
Gulden zugute käme, dessen gegenwärtiger Werth mit llj09 Mil-
lionen zu beziffern ist. Diesem Capitale von 11,09 Millionen
Gulden entspreche auch der von der Regierung angenommene
durchschnittliche Jahresgewinn von 550 000 fl.
Ein zweiter Gegenstand, welcher im Ausschüsse zur Sprache
kam, ist die Währungsfrage und der Couponstreit. Der Referent
fühlt die seitens der Oesterreichischen Gerichte ergangenen Ur-
theUe über Währungsklagen gegen die Elisabethbahn an und
zeigt, dass die Judicatur sich constant gegen die Goldzahlungs-
ansprüche entschied. Es sei nicht anzunehmen, dass die Oester-
reichischen Gerichte jemals gegentheilige Entscheidungen fällen
werden. Uebrigens sei der ganze Verlust, den die Elisabethbahn
durch die Couponprocesse in Deutschland erlitt, verhältnissmässig
geringfügig; er betrage 58 201 fl., wovon 11098 fl. auf die Valuta-
differenz entfallen. Der Referent setzt nun auseinander, dassS
durch die Uebernahme der Elisabethbahn seitens des Staatesl
eine Rückwirkung des Couponstreites auf den Staat nicht ein-?
treten und dass sich auch die Lage der Gesellschaft nicht ver-’,
schlechtem könne. Interessant ist die folgende Mittheilung des-
Berichtes: „Nach § 713 der Deutschen Civilprocessordnung kann
die Pfändung von körperlichen Sachen, welche im Gewahrsam
eines Dritten sich befinden, nur insoferne stattfinden, als dieser
zur Herausgabe derselben bereit ist. Diese ßestimmujug bat im
Zusammenhänge mit den von der Kaiserin Elisabethbahn aui^
Grund des Ver eins wagenregulativs, welches die Zurückhaltung
von Wagen nur im Falle höherer Gewalt gestattet, wider jene
Deutschen Anschlussbahnen, auf deren Linien übergegangene
Wagen gepfändet wurden, geltend gemachten Entscbädigungs-,
ansprüchen mehrere Deutsche Bahnen veranlasst, der Oester^
reichischen Bahngesellschaft gegenüber die Erklärung abzugeben, j
dass sie ihrerseits künftig die Vornahme einer Pfändung fleF
übergegangenen Wagen der Kaiserin Elisabethbahn nicht mehi^
zulassen werden“.
Abg. Hladik zieht die finanziellen Folgen des Soheiterns
und des Zustandekommens des Währungsvergleiches in Betracht. ‘
Wenn der Couponstreit nicht gelöst würde, wäre der ungünstigste;
Fall der, dass die Elisabethbahn alle Silberpriorität eu mit
200 Reichsmark für 100 fl. Silber einlösen müsste. Beim Durch-
schnittscourse von 115 fl. 50 kr. für 200 Jl würde, wie Abg. Hladik
detaillirt berechnet, der gegenwärtige Werth dieser Belastung -
4,74 Millionen Gulden betragen, den obigen Gewinn von 11,09 Mil-
lionen Gulden daher auf 6,34 Millionen vermindern. Erst wenn
der Cours bis 129 stiege, würde der Gewinn entfallen und weiter
sich in einen Verlust verwandeln. Käme der Vergleich zu Stande
und würden alle Prioritätenbesitzer 177 M für 100 fl. Silber
optiren, dann ergäbe sich eine Belastung von 1,83 Millionen
Gulden, welcher der Reservefonds von 2 Millionen Gulden gegen- ^
übersteht.
Der Referent berechnet endlich die möglichen Consequenzen '
der Währungsfrage auf die Actienconversion, zeigt, dass erst bei
einem Silberagio von 115 und einem Goldagio von 130 die Con-
vertirung von 76,47 Millionen Gulden Actien in 59,2 Millionen
fünfprocentige Eisenbahnobligationen einen Verlust von 485 000 fl.
ergeben würde, welcher dem Gewinne von 11,09 Millionen Gulden ,
entgegen stünde, und erklärt, dass von der Währungsfrage keinem
Schädigung zu erwarten sei. '
Die Aenderungen, welche der Ausschuss an dem Gesetze
vornahm, und die zum Schlüsse besprochen werden, sind bekannt.
Nach telegraph. Mittheilung hat inzwischen das Oesterr.
Abgeordnetenhaus am 7. d. M. die Westbahn Vorlage mit 133 gegen
112 Stimmen angenommen. Die Red.
Aus Oesterreich -Ungarn. ;;
Wien, 4. April 1881. (Secundärbahnen. Februareinnahmen.
Leobersdorf-Ebenfurt. Mehlimport. Concurrenzverkehr. Schienen-;
enquete. Neuartiger Tarif. Stationskohlenhandel, ßraunkohlentarife. -
Omnibuszüge. Dienstpragmatik. Couponstreit. Coursnotiz.) ”
Ueber die Gestaltung des Baues und Betriebes von Eisen-
bahnen minderer Ordnung sind die Fachkreise noch immer
nicht einig, um einerseits die Einheit des gesammten Schie- r
nennetzes eines Randes nicht zu beeinträchtigen, anderer- T
seits aber die Bahn rentabel zu machen, das beweisen die •
in der letzten Zeit in den technischen Vereinen über diesen Ge-j
genstand geführten Verhandlungen. Im Oesterreichischen Inge- •
nieur- und Architectenverein hatte ein Mitglied den Antrag ge- t;
stellt, der Verein möge aus seiner Mitte ein Comite wählen, wel-J
ches mit der Aufgabe zu betrauen sei, die äussersten zu-’|
lässigen Grenzen zu berathen, welche in den einzelnen Bau- und j
Betriebstiteln für eine Normalspurbahn minderer Ordnung em-
pfohlen werden könnten, wobei die eventuell günstige und all-
mälig durchführbare Erweiterung der ersten Anlage zur Voll-
bahn berücksichtigt werden soll. Dieser Antrag bezweckt die
Feststellung der Grenzen, bis zu welcher Secundärbahnen normal-:
spurig angelegt werden können, ohne die Rentabilität des An-J
lagecapitals zu schmälern. Er wurde jedoch wegen mangelnden^
Vormaterials vom Verwaltungsrathe auf Antrag des Referenten,
Südbahndirectors Prenninger, abgelehnt, ln der Begründung der
Ablehnung wurde auf die Zusammenstellung der über diesen
Gegenstand noch obschwebenden Fragen hingewiesen, welche der
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen in einer zu Dresden
abgehaltenen Conferenz formulirt hat. (Wir haben solche bereits
in No. 21 S. 289 mitgetheilt. Die Red.) Es soll die in so grossen
Zügen von diesem Vereine unternommene Arbeit abgewartet und
dann erst der Beschluss über diesen Antrag gefasst werden.
Im Monate Februar 1881 stellte sich der Verkehr auf d(
Oesterreichisch-Üngarischen Eisenbahnen wie folgt: Bei eino.^,
Gesammtlänge von 18 376 km wurden im Ganzen 2 087 077 Per-y^
sonen und 3 924 896 t Güter befördert und wurde hierfür einw
Gesammteinnahme von 14 580 378 fl. erzielt, d. i. pro KÜometeiw
793 fl. Im gleichen Monate 1880 betrug die Gesammteinnahme-^'
bei einem Verkehre von 2 115 332 Personen und 3 562 131 t Gut®
391
— 13 766 976 fl. oder pro Kilometer 762 fl. Die Gesammteinnah-
men des Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnnetzes beziffern
sich in der Zeit -vom 1. Januar bis Ende Februar 1881 auf
29 869 958 fl., in der gleichen Zeitperiode des Vorjahres auf
28 447 898 fl. Im Verhältnisse der Gesammtlänge der Oesterrei-
chisch-Üngarischen Bahnen in den zwei ersten Monaten der Jahre
1880 und 1881 Ton 18 301 gegen 18 376 km stellt sich die durch-
schnittliche Einnahme pro Kilometer für die erwähnte Periode
von 1 654 zu 1 625 9., somit um 71 fl. oder pro Jahr um 4,6 pCt.
günstiger pro 1881.
Wegen Ausbaues des EisenbahnflUgels Leobersdorf-Ebenfurt
wurde im Oesterreichischen Abgeordnetenhause vom Petitions-
ausschusse die bezügliche Petition von mehreren Industriellen
und Gemeinden der Regierung zur Würdigung empfohlen unter
der Voraussetzung, dass sie gleichzeitig für die Hinwegräumung
der Donauschifffahrtshindernisse bei Gönyö Sorge trage. Ein Ab-
geordneter führte dagegen aus, dass durch diese Bahn Wien als
Handelsstadt geschädigt würde, indem diese Bahn den Getreide-
verkehr aus Ungarn von Wien ablenken würde und beantragte
Garantien für diese Beseitigung der Donauhindernisse. Ein zweiter
Abgeordneter erwiderte darauf: Diese Bahn ist nicht nur für die
Gemeinden, welche die Petition eingereicht haben, sondern auch
hauptsächlich für die Mühlenindustrie im Becken von Nieder-
österreich von grosser Bedeutüng, und diese Interessenten würden
nicht von Befriedigung erfüllt werden, wenn diese nur 1 Meile
lange Bahnstrecke so lange hinausgeschoben werden sollte, bis
die Hindernisse bei Gönyö weggeräumt, d. h. mit anderen Worten,
bis das grosse Werk der Donauregulirung vollzogen sei. Wien
würde nicht so sehr durch die in Rede stehende Bahn geschädigt,
indem ja die Stadt Wien von dem Getreideverkehr, der transito
aus Ungarn gegen Westen geht, keinen Vortheil habe. Höchstens
könnte die Elisabeth Westbahn von einer Schädigung auf der
Strecke Wien-St. Pölten sprechen. Der erste Antrag des Petitions-
ausschusses wurde auch angenommen.
Ueber die Ursache des Mehlimportes, Insbesondere ans
Deutschland, sowie über die Mittel zur Beseitigung desselben und
zur Förderung der Mühlenindustrie wurde dem Oesterreichischen
Handelsminister das geforderte Gutachten vom Mühlenverbande
überreicht. Der Minister gab der Deputation die Versicherung,
dass er namentlich in Angelegenheit der Frachttarife das Mög-
lichste thun werde, um den gerechten Wünschen nicht nur dieser,
sondern auch der anderen Industrien Rechnung zu tragen. Es
wäre Aussicht vorhanden, dass bei den bevorstehenden Conferen-
zen mit den Eisenbahnen in dieser Richtung etwas Greifbares zu
Stande kommen werde. Was die Deutschen Mehlzölle betrifft, so
erklärte der Minister, nach dem, was die Oesterreichischen Unter-
händler aus Berlin berichten, sei wenig Aussicht vorhanden, dass
Deutschland von seinen Zöllen, welche es als Finanzzölle be-
trachtet, abgehen werde, und er glaube, dass die Mehlzölle trotz
aller Anstrengung, welche die Regierung in dieser Beziehung
machte, kaum beseitigt werden würden.
Wegen Begelung des Concurrenzverkehrs in der Richtung
über Grosswardein und Arad nach Siebenbürgen und Rumänien
hat in Folge der Kündigung des diesfalls bestandenen Carteils
seitens der Ungarischen Staatsbahnen die Erste Siebenbürger
Bahn der Ungarischen Regierung ein Memorandum überreicht,
jSp^elches wir wegen seiner gründlichen Behandlung nicht nur dieses
'^eciellen Falles, sondern noch mehr wegen der allgemeines
Interesse bietenden Frage der Bahnconcurrenzen demnächst in
einem besonderen Auszuge reproduciren werden.
ln der letzten Schienenenquete beim Handelsministerium
acceptirten die Eisenbahningenieure die 5- statt der lOjährigen
Garantie oder nach dem Regierungsvorschlage die Leistungs-
garantie von 10 Millionen Tonnage; sie verlangten weiters eine
durch obligatorische Zerreissungs- und Contractionsproben fest-
estellte Qualitätsgarantie, welche nur facultativ von den Eisen-
ahntechnikern concedirt wurde; diese lehnten jedoch die von
der Regierung proponirte weitere Abnützungsgarantie ab. Ein
Compromiss dürfte wohl zu Stande kommen, obzwar man all-
seitig über das schroffe Vorgehen des bekannten Schienencarteils
gegen die gesammten Oesterreichischen Bahnen, welche meist vom
Staate subventionirt oder garantirt sind, sehr indignirt ist, umso-
mehr, als eruirt wurde, dass dieses Carteil sogar der schnellen
Herstellung von Localbahnen hinderlich ist. Das Cartell will
ätich bei diesen nie unter den Carteilpreis herabgehen, was sehr
nächtheilige Folgen mit sich bringt. Die Linzer Localbahn hat
alte Belgische Schienen angeschafft, die Zasmuk Peceker Bahn
bezieht ihre Schienen aus Rejica, die Linie Zauchtel-Neutitschein
hat ihre Schienen aus Russland bezogen. Eben in dieser Rich-
tung wird mit den Cartelitbeilnehmern, welche sich so gerne als
Patrioten Oesterreichs geriren, ein sehr ernstes Wort gesprochen
werden, damit der Schutzzoll nicht zum Verderben der eigenen
Industrie führe.
Der neue Localtarif der Ersten Ungarisch-Galizischen Eisen-
bahn, welcher zugleich für die Dniester- und Tarnow-Leluchower
Staatsbahn als auch für die Erzherzog Albrechtbahn und die
anf^ Ungarischem Gebiete liegende Theilstrecke Landesgrenze-
0H6 herausgegeben wurde, bekundet ein reformatorisches Vor-
gehen in Bezug auf die ^anze Ausstattung. Die verschiedenen
Transportgattungen erscheinen darin — abweichend von der bis-
her üblichen Form — in einer sehr klaren und übersichtlichen
Weise neben einander gruppirt, wobei alle bisher so häufig vor-
kommenden Wiederholungen vermieden und durch Hinweglas-
sung sämmtlicher im Betriebsreglement bereits enthaltenen Be-
stimmungen auf eine weitgehendste Reduction des Textes hinge-
zielt worden ist. Namentlich in Bezug auf die Ausnutzung des
Raumes ist das denkbar Möglichste geleistet worden und erlauben
wir uns diesbezüglich nur auf die Tabellen für Lieferzeitinteresse
und Werthdeclaration wie auch der Fahrpreise hinzuweisen, bei
welch’ letzteren eine Doppelseite mehr als 10 000 Ziffern enthält.
Nur auf diese Weise ist es möglich geworden, den Tarif, welcher
sowohl den Personen- als auch Sachentransport für sechs ganz
ungleichartige Bahnstrecken in sich begreift, mit doppelsprachigem
Texte sammt allen zugehörigen Tabellen und Station starifen auf
nur 73 Seiten unterzubringen, während beispielsweise die Oester-
reichische Staatseisenbahngesellschaft für ihren nur in Deutscher
Sprache erschienenen Personentarif allein 76 und für den Frach-
tentarif weitere 114 Seiten in Anspruch nimmt. Finanziell kommt
diese gedrängte Form des Tarifes in einem Herstellungspreise von
900 Gulden gegenüber den Kosten der früheren Auflage von
2 800 Gulden zum Ausdruck. Diese Reform ist das Verdienst des
commerciellen Leiters, Inspector Westermayer der Ungarisch-
Galizischen Bahn. Auch in Bezug auf die Höhe der Tarifsätze
begrüssen wir die darin enthaltene Aufhebung der Refactiescalen
für Holztransporte und Einrechnung billig bemessener Taxen in
den offiziellen Tarif als einen erfreulichen Fortschritt.
Gegen den Kohlenhandel seitens mehrerer Stationschefs der
Oesterreichischen Staatshahn haben die Kohlen- und Holzhändler
Nordostböhmens beim Handelsministerium eine Beschwerde über-
reicht, nachdem sie damit bereits einmal abgewiesen wurden.
Eine Reihe von Verdächtigungen wird darin ohne Beweis ausge-
sprochen. Zur Zeit als sich noch Niemand mit dem Kohlenver-
schleiss befasste, war dessen Gestattung in den Stationen für das
Allgemeine eine Wohltbat; jetzt erwachsen daraus die ärgsten
Missbräuche. Der Stationsvorstand vernachlässige darüber seinen
eigentlichen Beruf, benutze das Eisenbahninventar zu seinem
Privatzwecke, verstelle die ohnehin raumbeengten Geleise mit
seiner Kohle, mache sich die benachbarten Consumenten tributär,
pönalisire die ihm hierin nicht willfährigen Parteien, beschränke
die anderen Kohlenhändler auf eine Abladefrist von nur 4 Stun-
den, während er vom Wagen direct verkaufe, lasse er ihnen dann
die Kohle herunterwerfen, verhänge über seine Concurrenten
Geldstrafen, die ihm dienstbaren kohlenverkaufenden Arbeiter
haben als Nachtwächter die fremde Kohle zu überwachen etc.
Hunderte von Geschäftsleuten und Tausende von Arbeitern
würden durch den Kohlenverkauf ihr Brod finden, während da-
durch die sicher versorgten Stationsvorstände ein jährliches
Nebeneinkommen von 2 000 bis 10 000 fl. beziehen. Das Ministerium
möge diese nicht mehr zeitgemässe Erlaubniss widerrufen.
Der Verein für bergbauliche Interessen im Nordwestlichen
Böhmen hat ein Gutachten Uber die Nothwendigkeit der Reform
der Brannkohlentarife an das Handelsministerium erstattet. Laut
diesem ergiebt sich, dass die meisten Bahnen in der Lage wären,
die Tarife herabzusetzen, was namentlich dort nothwendig wäre,
wo eine Concurrenz zwischen Braunkohle und Steinkohle auftritt.
Es wird klar gelegt, dass nicht allein die Einheitssätze für Stein-
kohle geringer sind, als jene für Braunkohle, sondern dass auch
noch andere günstigere Verhältnisse für erstere bestehen, nament-
lich Deutsche Steinkohle durch Differentialtarife begünstigt wird.
Die auf einigen Linien der Oesterreichischen Staatsbahn
mit Omnibnszfigen im Jahre 1880 erzielten Besnltate sind sehr
befriedigend. Nach den diesbezüglichen Aufzeichnungen sind
vom 1. Juni bis 31. December 1880 auf der Linie Wien-Bruck und
Wien-Mistelbach, sowie in der Zeit vom 1. Juni bis 15. October
1880 auf der Linie Prag-Roztok mit den gewöhnlichen, gemischten
und Omnibuszügen in der II. und III. Wagenclasse 314 020 Rei-
sende befördert worden. Auf denselben Strecken, in denselben
Zeiträumen und Wagenclassen wurden im Jahre 1879 253 542, da-
her im Jahre 1880 um 60 478 Reisende — 24 pCt. mehr befördert.
Die Omnibuszüge haben factisch 85 900 Reisende geführt, nach-
dem jedoch das Plus nur 60 478 Reisende ausmacht, so würden
25 422 Reisende von den übrigen Zügen zu Gunsten der Omnibus-
züge abgelenkt. Diese Ablenkung ist durch die günstigere Fahr-
ordnung der Omnibuszüge und dadurch erklärbar, dass dieselben
mit Tour- und Retourkarten benutzt werden können. Die in den
besagten Zeiträumen und auf den genannten Strecken erzielten
Einnahmen betragen 159 068 fl., im Jahre 1879 dagegen 151672 fl.,
so dass sich pro 1880 eine Mehreinnahme von 8 296 fl. (6 pCt.)
herausdtellt. Die Einnahmen haben sich also nicht in dem Masse
vermehrt wie die Reisenden, was daher rührt, dass im Jahre 1880
für die gemischten und Omnibuszüge, sowie für die Tour- und
Retourkarten durchschnittlich 11,6 pCt. Ermässigung gewährt
wurde. Diese Ermässigung auf das Jahr 1879 angewendet, würde
sich eine Einnahme von 134 078 fl. gegenüber einer solchen pro
1880 mit 169 968 fl., daher für das letztere Jahr 25 890 fl. = ca.
20 pCt. herausstellen. — Für die im Ganzen 80 697 km zurückge-
392
legten Omnibuszüge betrugen die Auslagen pro Kilometer 25 kr.
oder zusammen 20 174 fl. — Es erübrigt daher eine Mehreinnahme
von 5 716 fl. — Mit Rücksicht auf das günstige Resultat des ersten
Jahres und in Anhoffnung einer weiteren Hebung des Verkehrs
der Omnibuszüge hat die Hirection der Oesterreichischen Staats-
bahn beschlossen, diese Züge auch fernerhin verkehren zu lassen.
lieber Dienstpragmatik für die Eisenbahnbeamten hielt Herr
Bureauchef v. Görgey der Nordwestbahn einen hochinteressanten
Vortrag im Eisenbahnclub. Nach einer treffenden Skizzirung der
Erfordernisse einer solchen Pragmatik bezüglich der Aufnahme,
Pflichten und Rechte der Beamten, sowie bezüglich des Discipli-
narverfahrens und der Lösung des Dienstverhältnisses stellte der
Vortragende folgende Anträge: 1. Die Versammlung möge be-
schliessen, es sei das geehrte Präsidium aufzufordern, mit allen
Mitteln dahin zu wirken, dass zum Beamtenpfändungsgesetze
vom April 1873 eine Novelle erlassen werde, welche auch die
Pension der Privatbediensteten bezw. deren Familien vor totaler
Pfändung schützt. 2. Die Versammlung möge bei ihrem nächsten
Zusammentreten ein Comite wählen, welchem die Aufgabe über-
tragen wird, den Entwurf einer Dienstpragmatik fertig zu stellen
und unter Intervention des Eisenbahnclubs den Entwurf den ein-
zelnen Verwaltungen direct oder im Wege der Directorenconferenz
zuzumitteln und zur Annahme zu empfehlen. Nach Annahme
durch die Verwaltungen wären alle Schritte unter Intervention
des Eisenbahnclubs einzuleiten, dass die Dienstpragmatik gesetz-
lich sanctionirt werde,
Ueber die internationale Rechtsfrage in den Conponstreitig-
keiten der Oesterreichischen Bahnen hielt Herr Advocat Dr. Ofner
in der juristischen Gesellschaft einen Vortrag, worin das Urtheil
des Deutschen Reichsoberhandelsgerichts vom 28. Juni 1878 einer
herben Kritik unterzogen wurde. Dasselbe erklärte bekanntlich
das Oesterreichische Curatorengesetz für die Deutschen Priori-
tätenbesitzer bindend und nimmt im flagranten Widerspruch
darin nur das Solutionsgeschäft davon aus. Nach der Lehre des
Mitgliedes dieses Gerichtes, Dr. Goldschmidt, wird vom Vortra-
genden die Richtigkeit des von den Oesterreichischen Gerichten
vertretenen Satzes bewiesen, dass bei allen Schuldverhältnissen
für die Schuldsumme das Recht am Sitze des Verhältnisses, für
die Zahlungssumme jedoch die Währung zur Zeit und am Orte
der Auszahlung gilt. Die Oesterreichischen Bahnen haben sich
nicht allen künftigen Währungsgesetzen des Staates, in weichem
die Auszahlung erfolgen sollte, unterworfen; die Contrahenten
wollten nicht verschiedene und mit einander unvereinbare An-
sprüche bei einem principiell gleichmässigen Verhältniss statuiren.
Die geschuldeten Thaler sind daher gemäss ihrem Metallgehalte
zu berechnen; die Auszahlung erfolgt nach ihrem Courswerth
in Mark.
Die Bahneffecten verfolgten die steigende Tendenz; für Süd-
bahn (111,50) sind grosse Transporte in Folge der Semliner Bahn,
für Staatsbahn (295,25) ist die Bulgarische Bahn in Sicht; die
Böhmischen Bahnen haben noch starke Kohlen- und Zucker-
transporte; Kaschau-Oderberg (142,50) nimmt die Oesterreichische
Staatsgarantie pro 1880 nicht in Anspruch und zahlt noch frühere
Garantievorschüsse ab; Böhmische Nordbahn (132,50) soll mit
Turnau-Kralup füsioniren; dagegen stösst die Verpachtung Prag-
Dux an Dux-Bodenbach auf grossen Widerstand.
Waggons für Schienentransporte.
Die Königliche Eisenbahndirection zu Elberfeld hat sich
veranlasst gesehen, die Aufmerksamkeit der geschäftsführenden
Direction des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen darauf
zu lenken, dass nach Mittheilung der in ihrem Industriebezirke
befindlichen Schienenwalzwerke die Eisenbahnverwaltungen mehr
und mehr dazu übergingen, 9—12 m lange Schienen in Bestellung
zu geben, und dass es in Folge dessen an einer genügenden Zahl
hinlänglich langer Wagen zum Transport derselben mangele, da
hierzu eigentlich nur 8rädrige Plateauwagen geeignet wären.
Mit Rücksicht darauf, dass der von der genannten Königlichen
Direction speciell für die Schienentransporte im Laufe der Jahre
beschaffte Wagenpark, welcher 1 125 Stück (bis zu 8 m Kasten-
länge) umfasst, hierdurch nicht mehr vollständig ausgenutzt wer-
den könne, beantragt dieselbe zugleich, die Vereinsverwaltungen
auf diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und eventuell
durch gemeinsamen Beschluss dem fortdauernden Anwachsen
der Schienenlängen entweder Einhalt zu gebieten, oder aber alle
Bahnen des Vereins an der Beschaffung und Herstellung geeig-
neter, genügend langer Wagen zu betheiligen, weil dies von den
in der Nähe von Schienenwalzwerken gelegenen Bahnen billiger-
weise allein nicht verlangt werden könne.
Russische Correspondenz.
Fusionen, ln den letzten Tagen hat der Conseil der Ver-
waltung der Grossen Russischen Eisenbahngesellschaft die An-
frage des Finanzministeriums einer Berathung unterzogen, be-
treffend eine Abschätzung der Borowitscher, Putilowschen, Now-
gorodschen, Nowotorschen und Muromschen Eisenbahnen und
ferner Feststellung der Bedingungen, unter welchen die Grosse
Gesellschaft geneigt sein würde, der nächsten Generalversamu*,,
I. ung der Actionäre den Ankauf dieser Bahnen vorzuschlagep;^
Hierbei soll der Finanzminister bei einer üebergabe besagter^
Bahnen in den Besitz der Grossen Gesellschaft eine vollständige,/
Fusion einerseits der ersten vier mit der Nicolaibahn und an-;
dererseits der Muromschen mit der Nischnibahn im Auge haben,.
Bekanntlich führt die Grosse Russische Gesellschaft für ihre drei
Bahnen: Warschauer, Nicolaibahn und Nischni Nowgoroder ge-‘
trennte Rechnung, wodurch der obige Wunsch erst erklärlich wird.
Voruntersuchungen für eine neue Bahn. Wie die „Stimme“'
berichtet, hat das Communicationsministerium um Erlaubnisse
zu Studien für die Bahnstrecke Sjedletzk-Malkino höheren Ortsf
nachgesucht und um Aussetzung einer besonderen Summe hier-\
für gebeten. Diese Richtung ist vom Kriegsministerium für strate-;
gisch wichtig erklärt. Von den drei vom Ministerium der Com-'^
municationen gemachten Vorschlägen wählte das Kriegsministe- i
rium die Richtung von Sjedletzk überWengri und weiter biszurj’.i
Vereinigung mit der St. Petersburg-Warschauer Linie. Hierbei solli
die neue Strecke den Bahnkörper der letzten Bahn auf dem^,
linken Lfer des Bug erreichen, die für 2 Geleise gebaute Eisen-il I
bahnbrücke über den Bug mitbenutzen und bis zur Station Mal-\;l
kino fortgeführt werden.
Den Betrieb störende Naturereignisse. Kaum haben dieif '■
letzten Kämpfe der Bahnverwaltungen gegen die Schneeverwehun-^
gen Ende Februar aufgehört, als auch wieder im März neue Klagen
laut werden, welche gegen das Austreten der Flüsse und die durch-
die Ueberschwemmungen angerichteten Zerstörungen am Ba.hnkör^
per lauten. So sind besonders im Jekaterinoslawschen Gouver-'
nement Bäche und Flüsse durch das schnelle Thauen des Schnees
und durch die heftigen Platzregen bedeutend angeschwollen, ebenso
istdies im Lande der Do uischen Kosaken und in einemTheile desChar-
kowschen Gouvernements der Fall. Der Fluss Toretz hat bei Slao-, '
jansk die ganze Umgegend überschwemmt und den Bahnkörper, '
unterwaschen. Die Brücke auf der 463. Werst der Kursk-Asower/
Bahn überden Toretz ist total unterwaschen und unpassirbar; am't
II. /23. März stand das Wasser 3 m über der Oberkante der Land-j
pfeiler. Auf der Strecke Slaojansk-Losowaja ist der Betrieb derd
Waaren- und Courierzüge fürs Erste bis auf Weiteres eingestellt;^
nur die Post- und Passagierzüge gehen, doch werden Passagiere'|
wie Post an der Unglücksstelle umgesetzt. Bei Orel auf der'T
Moskau- Kursker Bahn ist auch eine Brücke unterspült und der |
Courierzug ist seit dem 12./24. März eingestellt.
ünglücksfall. Die Schneewehen haben auf • der Rjaschk-?'
Morschansker Bahn am 27. Februar ein trauriges Opfer gekostet.f.
Der Postzug aus Rjaschk nach Morschansk ging mit 2 Locomo-,'
tiven, um besser durch den Schnee zu kommen, und überfuhr-i
5 Mann Arbeiter, welche» eben von ihrer Arbeit ins Dorf heim-i^
kehrten. Um bei dem schrecklichen Unwetter und Schneesturm j
den Weg nicht zu verlieren, hatten die Unglücklichen den Bahn-t
dämm zur Richtschnur genommen und gingen auf demselben I
Die Windrichtung war ihnen entgegen; der Zug kam hinter ihnen ?
drein. Die vordere Maschine war so mit Schnee vollgeklebt, die f
Guckfenster befroren, so dass der Führer unmöglich etwas sehen d
konnte. In Folge des Sturmes hörten die Leute nicht den Lärml
der ankommenden Maschine und vier von ihnen wurden über-*
fahren und starben in einigen Stunden. Der Fünfte kam wunder- l
barer Weise mit ^er unbedeutenden Verletzung davon; erl
wurde durch den Büffer auf die Aussenseite der Spur geworfen..^
— Die Bahnverwaltupg hat die Angehörigen der Umgekommenen'
durch Aussetzung eiüer grösseren Summe unterstützt. ^
Frankreich. ^
Im Jahre 1880 sind folgende Bahnlinien resp. Strecken ini|
Betrieb gesetzt worden: T
Nord. Monsoult ä Luzarches 1/5. 80 11 km J
Estrees-St. Denis ä Compiegne 12/5. 80 14 „
Douai ä Orchies 11/12. 80 16
Est. Vitrey ä Bourbonne-les-Bains 26/12. 80 18
'^-lest. Motteville ä St. Valery 11/7. 80 37
La Hütte ä Marners 30/8. 80 .......... 24
Paris-Lyon-Mediterranee. Remoulin? ä Uzes 15/8. 80 19
St. Julien-de-Cassagnas ä Martinet 23/8. 80 . . . . . 10
Nimes ä Teil 23/8. 80 119
Collonges ä Thonon 29/8. 80 63
Vireu-le-Grand ä Belley 30/8. 80 15
, Trets ä Carnoules 25/10. 80 59
Etat. Chätillon-sur-lndre ä Cbäteauroux 18/7. 80 . ... 48
Ussel ä Tülle 19/9. 80 67
Challans k la Roche-sur-Yon 19/9. 80 50
AlenQon ä Prez-en-Pail 19/9. 80 (Orne) 27 * ^
GondrecourtäNeufchäteaull/9. 80 (in Betrieb der Ostb.) 32
Limoges-Le Dorat 30/12. 80 57 „
Limoges-Eymoutiers 30/12. 80 51 »
Saillat ä Bussiere-Galant 30/12. 80 45 « =
Midi. Rodez ä Millau 14/5. 80 74 „ ;
Condom ä Port-Sainte-Marie 6/6. 80 . 39
ln Summa 818 km/
393
Im laufenden Jahre wurden, so viel bis jetzt bekannt, fol-
gende Bahnstrecken eröffnet:
Ouest. Marners ä M^ortagne 3/1. 81 20 km
Est. Mirecourt ä Chalihdrey 1/3. 81 96 „
Montmedy (Velosnes Torigny) ä Ecou-viers (Lamor-
teau) 1/4. 81 7 „
England.
H. S. Dem interessanten Bericht der Londoner unter-
irdischen Eisenbahn (Metropolitan) sind folgende Zahlen ent-
nommen: Totale Zahl der beförderten Passagiere 63% Millionen.
Die letztjährige Vermehrung ist eine der grössten bisher vorge-
kommenen. Von der Totaleinnahme des letzten Halbjahres von
280 000 SS kommen ca. 247 000 SS vom Passagierverkehr und der
Haupttheil der Restsumme wird durch Miethe auf den Stationen
verdient. Die wirklichen Betriebsausgaben betrugen 83 000 SS-,
ausserdem sind für Entschädigungen bei Unglücksfällen 182 SS
gezahlt worden, während die jährlichen Regierungs- und Ge-
meindeabgaben die Summe von 31 600 SS betrugen. Die Total-
länge beträgt nur etwas über 12 Engl. Meilen und das Wunder-
barste an dem ganzen Berichte ist die colossale Zahl von Passa-
gieren, welche mit einem ausserordentlich beschränkten rollenden
Material befördert wird. Die Zahl der Locomotiven und Waggons
beträgt nur 266.
Eine Vergleichung des Englischen nud Amerikanischen Eisen-
bahnsystems ergiebt folgende interessante Facten. 1879 betrug
die Meilenzahl der Englischen Bahnen 17 696, der Amerikanischen
86 497. Die Kosten der ersteren betrugen 3 585 Mill. Dollars, der
letzteren 4 919 Mill. Die Durchschnittskosten pro Meile sind da-
her colossal verschieden; während sie in England 202 000 Doll,
betragen, sind sie in Amerika nur 50 000 Doll. In der Qualität
des rollenden Materials und der Schienen ist ein wirklich be-
deutender Unterschied nicht vorhanden, wohl aber sind auf Eng-
lischen Bahnen der Bahnkörper, die Brücken und Stationen den
Amerikanischen bei Weitem überlegen. — Die Bruttoeinnahmen
der Englischen Bahnen betrugen zudem 17 400 Doll, pro Meile,
während die Amerikanischen nur 6 280 Doll, einnahmen. — Die
Betriebsausgaben waren in den Vereinigten Staaten 58% pCt., in
England nur 52 j)Ct. der Einnahmen.
Im gegenwärtigen Englischen Parlamente sitzen im Unter-
hause 101 Eisenbahnverwaltnngsräthe und im Oberhause 52, eine
respectable Repräsentation der Eiseubahninteressen. — Im letzten
Jahre wurden in England 287 Meilen neuer Bahnen eröffnet, meist
in ganz kurzen Stücken.
Eine neue Metalllegirung, „Arguzoid“ genannt, kommt in
Aufnahme. Dieselbe siebt etwa wie Silber oder Nickel aus und
eignet sich z. B. vortrefflich zur Verwendung an Stelle von Messing.
Gotthardbahn.
Luzern, 5. April 1881.
Der soeben erschienene Bericht der Bauleitung der Gott-
bardbahngesellschaft über den Fortschritt der Bauarbeiteu im
Monate Februar d. J. äussert sich über die Leistungen am gros-
sen Tunnel während des genannten Monates wie folgt:
„Die Ausbruchsmasse betrug im Februar 12 643 cbm, im
Januar 13 966 cbm, also pro Tag gleichviel.
Die Leistungen in der Mauerung waren ganz unerheblich
(im Gewölbe 21,6 m) ausschliesslich auf der Südseite, in den
Widerlagern folgende Quantitäten:
Göschenen: Airolo: Zusammen: Fehlen noch:
Oestlich . . 92,5 37,2 129,7 4 621 m
Westlich.. 71,0 229,3 300,3 3 806 „
430,0 8 427 m
Bei gleichem Arbeitsfortgang würde die Widerlagermauerung
also noch nahezu 20 Monate dauern.
Die Unternehmung klagt über Mangel an Maurern auf der
Nordseite.
ln der Druckpartie bei 2800 gingen die Arbeiten ohne jeg-
liche Störung vor sich; in der centralen Druckpartie wurde mit
dem Ausbruch, für Herstellung der Widerlager der 70 cm starken
Ringe begonnen. Der Einbau der Druckstrecke blieb auch diesen
Monat intact. Der Ausbau der centralen Druckpartie wird, wenn
der Arbeitsbetrieb nicht viel intensiver wird, die Vollendung des
Tunnels noch weiter verzögern.
Die Rampen 6300 — 6400 Göschenen und 5980 — 6065 Airolo
wurden dem Betrieb übergeben; die damit erschlossenen Strecken
wurden nur theilweise (mit Arbeitskräften) besetzt“.
Haftpflicht.
V. 0. § 1 des Haftpflichtgesetzes ist stets anwendbar, wenn ein
Unfall eintrat, weil in Folge des Herannahens eines Zages besondere
Eile (bei einer Arbeit) geboten war. Aus den Gründen: „Die
Arbeit, bei welcher Kläger verunglückt ist, gehört allerdings nicht
an sich zum Betrieb der Eisenbahn. Ein an sich durch § 1 des
Reichsges. v. 7. Juni 1871 nicht getroffener Act fällt aber dann
unter die Vorschrift desselben, wenn er in Folge einer eigent-
lichen Betriebshandlung in ausserordentlicher und gefährdender
Weise vollzogen werden musste und es hat der Kläger unter
Anführung der näheren Umstände, unter denen jene Arbeit aus-
geführt worden sein soll, geltend gemacht, dass dieselbe wegen
Herannahens eines Eisenbahnzuges mit grosser Eile habe vorge-
nommen werden müssen. Der vorige Richter hat nun zwar nicht
verkannt, dass der § 1 Anwendung finde, wenn ein Unfall auch
nur mittelbar auf die den Eisenbahnbetrieb eigenthümliche Ge-
fährlichkeit zurückzuführen sei, er hat aber gleichwohl jene unter
Beweis gestellte Behauptung des Klägers für unerheblich erklärt
und das Vorhandensein eines Zusammenhanges zwischen dem
Unfall und dem Eisenbahnbetrieb verneint, weil, wenn auch die
Arbeit wegen Herannahens eines Zuges mit grosser Eile habe ge-
schehen müssen, doch aus der Darstellung des Klägers nicht zu
schliessen sei, dass der Unfall sich nicht zugetragen haben würde,
wenn das Abladen der Schienen ohne Eile geschehen wäre. Diese
Entscheidung beruht auf einer unrichtigen Auffassung des § 1 1. c.
War nämlich wegen Herannahens eines Zuges besondere Eile ge-
boten, so ist der Unfall als im Betrieb der Eisenbahn im Sinne
des § 1 als geschehen anzusehen. Ein Zusammenhang mit der
dem Eisenbahnbetrieb eigenthümlichen Gefahr stellt sich als
möglich dar und § 1 findet Anwendung, ohne dass Kläger noch
darzuthun hat, es hätte sich der Unfall nicht zugetragen, wenn
das Abladen der Schienen ohne Eile geschehen wäre. Wenn so-
dann der vorige Richter noch bemerkt hat, aus den Ausführungen
des Klägers ergebe sich nicht „die Nothwendigkeit der von
ihm behaupteten hastigen Eile“, so kann hierin eine that-
sächliche Feststellung, welche die Anwendbarkeit des § 1 aus-
schliessen würde, nicht gefunden werden. Entscheidend ist für
die Frage dieser Anwendbarkeit, ob überhaupt aus dem geltend
gemachten Grunde die Arbeit mit besonderer Eile vorgenommen
werden musste und ob namentlich die Umstände derart waren,
dass Kläger annehmen durfte und konnte, diese Eile sei geboten.
Dass dies nicht der Fall gewesen, hat der vorige Richter nicht
festgestellt und es kann hierbei nur die Erhebung des angebotenen
Beweises Gewissheit verschaffen“. (Elrk. d. IV. Civilsen. d. Reichs-
gerichts V. 28. Decbr. 1880 in S. des Bah narb eiters F. Fl. zu Uffeln,
Klägers, Appellanten, Imploranten, wider die Hannov.-Altenbek.
Eisenb.-Gesellsch., Bekl., Appellatin u. Imploratin; Braun und
Blum, Annalen Bd. HI S. 191 f.)
V. 0. Das Haftpflichtgesetz schliesst die Unterbrechung der
Verjälirung, für welche die landesrechtlichen Vorschriften gelten,
nicht ans; namentlich liegt in der Elageerhebung eine Unter-
brechung. — Aus den Gründen: „Das Reichsgesetz vom 7. Juni
1871 schliesst nicht aus, dass der Lauf der im § 8 festgesetzten
Verjährung unterbrochen werden kann. In Ermangelung beson-
derer Bestimmung des Reichsgesetzes sind die landesrechtlich
zulässigen Arten der Unterbrechung massgebend. Dass aber
nach den Bestimmungen des Preuss. Allg. L.-R.’s durch den im
früheren Process vom Kläger in der Replik gestellten Klageantrag
die Verjährung unterbrochen worden sei und im September 1876
eine neue Verjährung zu laufen begonnen habe, hat der Beru-
fungsricliter aus den von ihm angeführten Gründen mit Recht
angenommen; er hat daher weder gegen § 8 des angeführten
Reichsgesetzes, noch gegen die weiteren in der Nichtigkeitsbe-
schwerde unter No. 1 bezeichneten Gesetze verstossen“. (Erk. d.
II. Civilsen. d. Reichsger. v. 10. Decbr. 1880 in S. Thüring. Eisen-
bahnges., Beklagte und Implorantin, wider den Bremser A. H.,
Kläger und Imploraten; Braun und Blum, Annalen Bd. HI, S. 194.)
V. 0. , Ans dem Befestigen der Zugleine während der Fahrt
seitens eines Beamten kann, auch wenn die Befestigung gegen
seine Dienstinstrnction erfolgt, nicht der Einwand der eigenen
Verschuldung seiner Verunglückung erhoben werden. — Aus den
Gründen: „Wenn in der Vorinstanz deshalb ein Verschulden
des H. angenommen worden ist, weil die blosse Möglichkeit, dass
ein Unglücksfall eintreten und durch das Vorhandensein der Zug-
leine verhütet werden könne, nicht als genügender Grund, das
fefährliche Unternehmen zu wagen, anerkannt werden könne, so
ann dies nicht für richtig erachtet werden. H. konnte sich f ben
mit Rücksicht auf die Bedeutung der Zugleine für die Sicherheit
des Zuges für verpflichtet halten, dieselbe während der Fahrt,
selbst wenn dies mit Gefahr verbunden war, und trotz der Be-
stimmung im § 5 der Dienstanweisung in Ordnung zu bringen;
jedenfalls könnte, auch wenn nach den Umständen, wie sie Vor-
lagen, anzunehmen wäre, er sei in seinem Diensteifer zu weit ge-
gangen, doch hierin ein Verschulden desselben nicht gefunden
werden“. (Erk. d. II. Civilsen. d. Reichsger. v. 7. Decbr. 1880 in
S. der verwittw. H. u. Gen. wider d Magdeburg-Halberstädter
Eisenbahnges ; Braun u. Blum, Annalen Bd. III, S. 193.)
Fatentangelegenheiten.
I. Patentertheilungen.
Die Ziffer bezeichnet die Nummer des Patents in der Patent-
rolle (P.R.); das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.
H. Michaelis, Chemnitz, Verbesserungen an Strassendampf-
wagen (16. März 1880), P.R. 13554.
A. Prochasca, Aachen, Kuppelung der Leitungsdrähte
zweier Wagen bei Intercommunicationssignalen (1. Juni 1880),
P.R, 13592.
C. Ziegler, Nippes bei Köln, Neuerung an der Befestigung
der Reifen auf Rädern der Eisenbahnfuhrwerke [Zusatz zu P.R, 12093]
(11. November 1880), P.R. 13601.
J. Gast, Berlin, Neuerungen an Eisenbahnsignalen (24. August
1880), P.R. 13648.
P. Zeiller jun., München, Schutzwagen mit selbstthätiger
Bremse für Eisenbahnzüge (14. November 188(y, P.R. 13659.
H. Lossow, Osnabrück, Kuppelung für Eisenbahnfahrzeuge
(1. October 1880), P.R. 13667.
H. Maey, Obermaschinenmeister, Zürich, Vertr: Wirth & Co.,
Frankfurt a. M., Befestigung der Radreifen auf Eisenbahnrädern
(13. December 1879), P.R. 13675.
II. Patentanmeldungen.
Die Ziffer bezeichnet die Journalnummer der Patentanmel-
dung (P.A.); das Datum bezeichnet den Beginn der Auslegefrist.
P.A. 49476. F. Schichau, Elbing, Neuerungen an Kompound-
Locomotiven (17. März).
P.A. 3860. Julius Pintsch, C. Troitzheim und F. F. A.
Schulze, Berlin, Neuerungen an optischen Eisenbahnsignalen
(17. März).
P.A. 6111. F. Schichau, Elbing, Neuerungen an Kompound-
Locoinotiven [Zusatz zu P.A. 49476/80] (17. März).
P.A. 47932/80. F. Schichau, Elbing, Neuerungen an Loco-
motiven (21. März).
P.A. 3686. Ernst Maass, Duisburg a. Rh., Selbstthätige
Läutevorrichtung für Uebergänge bei Eisenbahnen (21. März).
P.A. 10220. Reinhard Jähns, Nippes bei Köln a. Rh., Neue-
rungen an Gummifedern, insbesondere für Buffer an Eisenbahn-
wagen (28. März).
P.A. 10822. E. Blass, Rothenfelde, Befestigung von Radreifen
auf Rädern der Eisenbahnfuhrwerke (28. März). (Glaser’s Annalen.)
Dividenden.
Berlin-Hamburg. Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir,
dass die Direction für das verflossene Betriebsjahr die Verthei-
lung einer Dividende von 14% pGt. für die Actien Lit. A bei
dem Ausschüsse der Gesellschaft in Vorschlag bringen wird.
Rechte Oderufer Bahn. Die Dividende ist auf 7^Vi* pCt*
festgesetzt.
Literatar.
Taschenbuch zum Abstechen von Kreisbögen mit und ohne
Uebergangscurven für Eisenbahnen und Strassen. Mit besonderer
Berücksichtigung der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung
bearbeitet von 0. Sarrazin und H. Oberbeck. Zweite ver-
mehrte Auflage. (Berlin. Verlag von Julius Springer. 1881.)
Die weite Verbreitung, weiche dieses in jeder Beziehung
zweckmässig und practisch eingerichtete Taschenbuch unter den
ausübenden Ingenieuren, denen es zur unentbehrlichen Hülfe ge-
worden, gefunden Lat, spricht am besten für seinen Werth. Und
in der uns hier vorliegenden zweiten Auflage finden sich noch
verschiedene Lücken, welche sich bei der practischen Benutzung
des Buches herausgestellt haben, ausgefüllt, wie auch die auf
dem betreffenden Gebiete des Eisenbahnwesens seit dem ersten
Erscheinen des Buclies gemachten Erfahrungen Berücksichtigung
gefunden haben. Besonders erwünscht erscheint es, dass ausser
der Methode der Curvenabsteckung von der Tangente aus in
dieser neuen Auflage auch die Methode der Absteckung durch
Polar-Coordinaten Berücksichtigung gefunden hat, da diese letz-
tere Methode in coupirtem Terrain, in stark bebauter Gegend,
bei vorhandenen Hindernissen etc., sowie beim definitiven Ab-
stecken der Mittellinie auf hohen Dämmen oder in tiefen Ein-
schnitten (behufs Verlegen des Oberbaues) sich oft viel leichter
und zweckmässiger anwenden lässt, als die Tangentenmethode.
Unter den weiteren Verbesserungen, welche die neue Auf-
lage erfahren hat, ist noch zu erwähnen, dass die Tabellen für
Nebenbahnen, welche den früheren Bestimmungen gemäss nur
bis zum Radius von 150 m herunter gingen, den in der Bahnord-
nung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom
12. Juni 1878 gegebenen Bestimmungen entsprechend bis zu dem
neuerdings gestatteten Minimalradius von 100 m ergänzt worden
sind. Ferner ist der einleitende Text durch einen neuen Ab-
schnitt vervollständigt, welcher die Behandlung einiger, besonders
beim Abstecken von in der Curve liegenden Bauwerken häufig
vorkommenden geometrischen Aufgaben enthält.
Von den übrigen Verbesserungen und Ergänzungen, welche
diese zweite Auflage vor der ersten auszeichnen, wollen wir nur
noch die Abhandlung über die Construction der Ueberhöhungs-
rampen erwähnen, welche darauf abzielt, die bezüglich der Aus-
führung der parabolischen Uebergangscurven bisher gesammelten
practischen Erfahrungen nutzbar zu machen.
Wir sind überzeugt, dass das in dieser neuen Auflage so ?
wesentlich verbesserte und ergänzte Taschenbuch auch ferner i
allen Denen sehr willkommen sein wird, welche mit der Träci--^
rung von Eisenbahn- und Strassen linien zu thun häben, sovrie"^’
namentlich auch Allen, welchen die Unterhaltung des Oberbaues '
auf bereits im Betriebe befindlichen Bahnen obliegt.
— st. — Die Briqnetteindustrie und die Brennmaterialien.
Mit einem Anhänge: Die Anlage der Dampf kessel und Gasgenera- ’.
toren, mit besonderer Berücksichtigung der rauchfreien Verbren- -
Dung. Nach den neuesten Quellen und eigenen langjährigen Er- ,,
fahrungen von Dr. Friedrich Jünemann, technischer Chemiker.
Mit 48 Abbildungen. (Wien, Pest, Leipzig. A. Hartleben ’s Ver- /<
lag. 1881.)
Vorliegendes Werk, den LXXX, Band der vom Verleger ins ?
Leben gerufenen „Chemisch-technischen Bibliothek“ bildend, be-
handelt in leicht fasslicher und practischer Weise die Fabrikation
der künstlichen Brennstoffe, der Briquettes oder Kohlenziegel,
wie auch das ganze Gebiet der Verwerthung der Brennmaterialien v
und der zur rauchfreien Verbrennung nöthigen Feuerungsanlagen '
nach den neuesten bewährtesten Principien. ;
Der Inhalt des Buches ist in 3 Abschnitte getheilt, wovon
der erste die Briquetteindustrie enthält. 15 Capitel- besprechen: -
Historisches und Statistisches dieser Fabrikation, das Rohmaterial,
dessen Aufbereitung, das Bindemittel, die Briquettefabrikation
mit und ohne Bindemittel, die Mengapparate und Pressmaschinen,
die Fabrikationskosten, die Anwendung der Briquettes im Hütten-
wesen, die Einrichtung und Lage der Fabriken, sowie die Bri-
quettefabrikation in Oesterreich und Deutschland.
Abschnitt II befasst sich mit den Brennmaterialien über-
haupt. 11 Capitel handeln vom Holz, Torf, den Steinkohlen,
künstlichen Brennstoffen, der Bestimmung der Heizkraft der
Brennmaterialien, den Factoren, von welchen die bei der Ver-
brennung eines Körpers auftretende Wärmemenge abhängig ist,
der wirklichen Leistungsfähigkeit der Brennstoffe bei practischen .
Feuerungsanlagen u. s. w.
Der III. Abschnitt ist den Feuerungsanlagen gewidmet und
bringt in 7 Capiteln die wichtigsten Daten über den Rost, Schorn- ,
stein, die Feuerthüren etc. Die Dampfkessel, Gasgeneratoren und
rauchverzehrenden Feuerungen, endlich die Essengasanalyse und \
die Heizeffectbestimmung nach den neuesten Anschauungen der
Wissenschaft.
Nachdem die Fabrikation der künstlichen Brennstoffe von -
grösster Wichtigkeit ist, indem sie ermöglicht, sonst werthlose
Producte in einer verkäuflichen Form zu verwerthen, diese Fabri-
kation aber in Deutschland noch nicht genug gewürdigt ist, so
empfehlen wir zu deren Hebung vorliegendes Werk aufs Beste.
Kursbuch der Deutscheu Reichspostverwaltung. Bearbeitet
im Kursbureau des Reichspostamts. 1. April — 16. Mai 1881.
(Berlin, Julius Springer. Preis 2
Die uns vorliegende Ausgabe zeichnet sich wie immer durch
äusserste Sauberkeit und Gleichmässigkeit des Drucks vortheil- ^
haft aus.
Die schon bei der vorigen Ausgabe eingetretene Verkleine-
rung des Formats hät7 wie wir hören, bei dem Publikum eine
sehr beifällige Aufnahme gefunden und sich für die Verbreitung
des Kursbuchs höchst förderlich erwiesen.
Bei der herannahenden Reisesaison wollen wir besonders '
auf den die Rundreise- und Saisonbillets behandelnden Abschnitt '
aufmerksam machen, welche man wohl in keinem anderen Buche
so übersichtlich und mit allen Details zusammengestellt finden wird.
Neu ist in dieser Ausgabe ein Nachweis über die Verkaufs-'
stellen für Rundreise- und Saisonbillets. t
Das Verzeichniss der wichtigeren Reiserouten innerhalb /•
Deutschlands (mit Angabe der Billetpreise), welches in der vorigen
Ausgabe fehlte, ist, dem an dieser Stelle ausgesprochenen Wunsche .
entsprechend, in das Kursbuch wieder aufgenommen und noch ’
bedeutend erweitert worden. ^
Auch wollen wir nicht unterlassen, wiederum auf die so j
practische Eintheilung in 6 Abt heilungen hinzuweisen, deren jede <
besonders geheftet und vermöge ihres geringen Umfanges sehP'
bequem unterzubriogen ist. . |
Miscellen.
H. S. Die Nachrichten aus Nordamerika, nach denen sicHi
in den Südstaaten Baumwollspinnereien zu heben und zu yerbrei-«
ten anfangen, mehren sich in solcher Weise, dass eine Erwähnung
dieses wichtigen Factums angezeigt erscheint. Im Staate Georgia
allein sollen bereits 40 Spinnereien bestehen und neue überall
aufkeimen. Die vorhandenen natürlichen Wasserkräfte zum Be-
triebe der Fabriken sollen colossal sein. Dies und die billige..
Baumwolle an Ort und Stelle sollten allerdings günstige Factoren
für die Entwickelung dieser Industrie bilden, falls sich auch
billige Arbeitskräfte finden, was bisher nur in ungenügendem MasSet
der Fall ist. Alle in den Spinnereien verwendeten Leute sind Weissif,
da sich die Neger zu dieser Arbeit scheinbar bis jetzt nicht eiMenf
— Nach einem vorläufigen Berichte beträgt die Anzahl der WtehL,
f
396 —
Stühle in den Vereinigten Staaten über 230000 mit etwa 11 Mill.
Shindeli^ und 181628 Arbeitern. Der Verbrauch von Baumwolle
w»d mit 1 886 000 Ballen pro Jahr angegeben; hier sind aber
Strumpfwaarenfabriken, sowie solche, welche Baumwolle mit Wolle
inlscheD, nicht eingeschlossen. Ein Drittel dieser ganzen Manu-
facturen li^gt im Staate Massachusetts, während Rhode Island die
zvteite Stelle einnimmt.
F. W. Der Nordamerikanische Thierschutzverein hatte Tor
einiger Zeit eine Concurrenz ausgeschrieben, um Pläne zu Eisen-
bähnviehwagen zu erlangen, welche den Ansprüchen der Huma-
nität besser genügen sollten, als die bisher gebrauchten. Nament-
lich sollten dieselben für sehr lange Transporte berechnet und
i&sbalb auch derartig eingerichtet sein, dass ein bequemes Füt-
tern und Tränken des Viehes jederzeit ermöglicht werde. Wie
där. «Scientific American“ erfährt, sind auf dieses Ausschreiben,
welches für das beste System nicht weniger als 6 000 Dollars aus-
sntzte, 420 Modelle und gegen 200 Pläne und Skizzen bei dem
Prbisrrchtercollegium eingelaufen. «
F. W. Die Chicago, Burlington & Quincy Railroad Comp,
verwendet in neuester Zeit als Bettungsmaterial gebrannten Thon,
welcher an Ort und Stelle hergestellt wird. Zu diesem Zwecke
wird aus abwechselnden Schichten von in Brand gesetzter bitu-
minöser Kohle und Thonklumpen eine Art Meiler in grossen .Di-
mensionen errichtet. Drei solcher Meiler, von je etwa 1000 cbm
Inhalt, sind kürzlich bei Red Oak errichtet worden, sie brennen
mehrere Monate. Das erhaltene Product gleicht der Kohlenasche,
ist aber härter. (Sc. Amer.)
Am 30. September 1880 waren in Berlin 4 796 Droschken
im Betriebe, davon 1 556 erster Classe, 3 059 zweiter Classe und
181 Gepäckdroschken, 7 Strassendampfwagen , 454 Pferdebahn-
waggons, 158 Omnibusse und 289 sogen, Thorwagen, zusammen
5 704 der Personenbeförderung dienende Fuhrwerke.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Zur Vergebung des für das Etatsjahr
1881/82 erforderlichen Bedarfs von 600 t
Coaks in öffentlicher Submission ist Termin
auf
Dienstag, den 19. April er.,
Vormittags 11 Uhr
in unserm Materialienbureau hier Fürsten-
wallstrasse No. 10 angesetzt worden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in
unserm Generalbureau hier, Fürstenstrasse
1—10 zur Einsicht aus und können auch
von demselben gegen portofreie Einsen-
dung von 50 bezogen werden. Magde-
burg, den 1. April 188 1. Königliche Eisen-
bahndirection. (965)
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Hessische Ludwigsbahn. Mit dem
10. April er. kommt der 20. Nachtrag zu
unserem LocalgUtertarif, Aenderungen
des Betriebsreglements und der allgemei-
nen Zusatzbestimmungen, Ergänzung der
Güterclassification und die Erweiterung
des Ausnahmetarifs I auf den gesammten
Localgüterverkehr enthaltend, zur Einfüh-
rung.
Nähere Auskunft hierüber ertheilen un-
i}ere Stationen und unser Tarifbureau.
Mainz, den 2. April 1881. In Vollmacht
des Verwaltungsrathes : Die Special Direc-
tion. (946)
Paulinenaue-Neu-Ruppincr Eisen-
bahn. Die Wagenslrafmiethe pro Tag und
Wagen wird auf 2 ermässigt. Berlin, den
&. April 1881. Der Betriebsinspector.(945)
'-"'Westholsteinische Eisenbahn. Es
iirt ein Nachtrag XXI zum LocalgUter-
tarif, Heft II, gültig vom 1. April er., be-
treffend Sprengstoffe, erschienen, welcher
bei sämmtlichen Güterexpeditionen zu
haben ist. Neumünster, den 5, April 1881.
Die pirection. (955)
Äft dem 15. April er. tritt zu dem seit
1. Syitember 1876 bestehenden Localtarif
für Eil- und gewöhnliche Güter ein Heft
in Kraft, welches eine Zusammenstellung
4or Tarife und Tarif bestimmun gen, der
Waarenclassificatiop und des Anhanges
wter Berücksichtigung aller bisher einge-
raetenen Aenderungen enthält, und wo-
^ch gleichzeitig die bezüglichen Be-
Bmmmungen des Localtarifes vom 1. Sep-
tember 1876 sowohl, als auch die bisher
zn demselben erschienenen Berichtigungen
und Nachträge 1— VI aufgehoben werden,
Exemplare können bei unserer Betriebs-
direction in Lemberg und unserem Oeco-
nomate in Wien bezogen werden. Wien,
8. April 1881. Die Generaldirection der
K. K. priv. Galizischen Karl - Ludwig-
bahn. (960)
Die im diesseitigen Localtarif für dieBeför-
^rung von Leichen, Fahrzeugen und leben-
de Thieren vom 1. Januar 1880 enthaltenen
directen Tarifsätze zwischen Station Falken-
berg der Halle-Sorau-Gubener Bahn und
den Berlin -Dresden er Stationen Basslitz,
Cossebauda,DresdenFriedricbstadt,Frauen-
hain, Grossenhain und Weinböhla, sowie
zwischen Station Elsterwerda der Berlin-
Dresdener Bahn und den Halle-Sorau-
Gubener Stationen Crensitz, Delitzsch,
Eilenburg, Halle, Jesewitz, Leipzig und
Taucha via Dobrilugk-Kirchhain werden
vom 1. Juni er. ab aufgehoben. Berlin,
den 6. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (958)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Berlin - Hannover - Oldenburgischer V er-
band. Für den Transport von Salz etc. in
Ladungen von mindestens 10 000 kg pro
Wagen im Verkehre von Station Peine der
Hannoverschen Staatsbahn nach Berlin
(Lehrter und Potsdamer Bahnhof) kommt
vom 10. April er. ab ein Ausnahmefracht-
satz von 0,69 M. pro 100 kg zur Erhebung.
Magdeburg, den 31. März 1881. Königliche
Eisenbabn-Direction. (950)
Für Güter des Specialtarifs III von Kir-
chenlamitz nach Efalle kommt im Magde-
burg-Bayerischen Verbandsverkehre ein
Frachtsatz von 0,73,/^ pro 100 kg zur Ein-
führung. Dresden, den 4. April 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (947)
K. K. priv. Südnorddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit Giltigkeit vom 20.
April 1881 treten die Nachträge V zu Heft
1, 2 u. 3 des Tarifes für den Norddeutsch-
Sächsischen Verkehr in Kraft.
Dieselben enthalten lediglich Abände-
rung von Frachtsätzen für Deutsche Re-:
lationen.
Exemplare erliegen bei der Station Rei-
chenberg und bei der Unterzeichneten Di-
rection zur Einsichtnahme. Wien, am 4.
Apri( 1881. Die Direction. (956)
Ostdeutsch - Ungarischer Verband. Am
15. April er. gelangen zwischen den Sta-
tionen Budapest, Budapest - Franzstadt,
Köbanyar (Steinbruch) und den Stationen
der Dalja-Broder Bahn Vukovar, Vincovei,
Vrpolje und Brod einer- und Königs-
berg 1. P. und Danzig andererseits ermas-
sigte Ausnahmefrachtsätze für gedörrte
Pflaumen in Mengen von mindestens
10 000 kg pro Frachtbrief und Wagen zur
Einführung.
Ueber die Höhe derselben ertheilen die
Güterexpeditionen der vorgenannten Sta-
tionen sowie die Tarifbureaus der Unter-
zeichneten Direction und der Königlichen
Direction in Bromberg Auskunft. Breslau,
den 2. April 1881. Königliche Direction
der Ober schlesischen Eisenbahn Namens
der Deutschen Verbandsverwaltungen. (961)
Im Preussisch - Sächsischen Verbände
tritt für den Verkehr zwischen Könitz,
Station des Directionsbezirks ßromberg,
einerseits und Guben, Station des Direc-
tionsbezirks Berlin, andererseits für den
Transport von Getreide, Hülsenfrüchten,
Oelsaaten, Mehl und Mühlenfabrikaten bei
Aufgabe in Quantitäten von je 10 000 kg
oder bei Bezahlung der Fracht für dieses
Quantum ein ermässigter Frachtsatz von
1,49 M pro 100 kg in Kraft. Bromberg,
den 1. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction, als geschäftsführende Verwal-
tung des Preussisch-Sächsischen Verban-
des. (963 J)
Im Nachtrag VI zum Gütertarif vom 15.
Juli 1878 für den Rheinisch-Thüringisch-
Sächsischen Verband Seite 53 ist der Tarif-
satz für Eilgut im Verkehr zwischen Ruh-
land, Station der Cottbus-Grossenhainer
Bahn einerseits und Oberhausen Gutehoff-
nungshütte, Station der Bergisch-Märki-
schen Bahn, andererseits, irrthümlich mit
12,04 M. bezeichnet.
Dieser Tarifsatz beträgt 13,04 M, und
tritt die Erhöhung mit dem 15. Mai 1881
in Gültigkeit. Elberfeld, im März 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsführende Verwaltung. (949)
Sächsisch-Thüringischer Verband. 2um
Gütertarif vom 16. März 1880 tritt am
1. Mai er. Nachtrag IV in Kraft. Derselbe
enthält Frachtsätze für die Stationen
jy^utschenbora und Miltitz der Königlich
Sächsischen Staatsbahnen.
Exemplare ä 0,05 M. sind bei den Ver-
bands-Expeditionen käuflich zu haben.
Erfurt, den 31. März 1881. Namens der
Verbands-Verwaltungen: Die Direction der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.(944)
K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Den Wien-Tiroler Verkehr (Special-Tarif
vom 1. April 1876) betreffend. Mit Giltig-
keit vom 1. April 1881 werden die auf
Seite 26 obbenannten Special-Tarifes für
den Artikel „Wasserglas“ enthaltenen
Frachtsätze aufgehoben und an deren
Stelle für Wasserglas die für den Artikel
Pech (Seite 21) gütigen Frachtsätze ein-
geführt. Wien, am 15. März 1881. Die
General-Direction der K. K. priv. Südbahn-
Gesellschaft. Die General-Direction der
K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn. (948)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Verband.Güter-Tarif der Märkisch-Pose-
ner und Posen-Crenzbnrger Eisenbahn.
Zum Verband-Güter-Tarif der Märkisch-
Posener und Posen- Creuzburger Eisenbahn
vom 1. November 1877 tritt mit dem 15.
d. Mts. ein Nachtrag IV in Kraft, welcher
1. Ausnahmetarifsätze für Oberschle-
sische Steinkohlen von Station Po-
sen der Posen-Creuzburger Bahn
nach Stationen der Märki^ch-
Posener Bahn;
2. Ausnahmetarifsätze für Steine, ge-
brannte und rohe, zwischen Gurt-
schin und Posen-Creuzburger
Stationen;
396
3. Druckfehlerberichtiguneen
enthält.
Exemplare dieses Nachtrages sind zum
Preise Ton 0.05 Ji hei den Verbandstatio-
nen ^ beziehen. Guben, den 5. April
188iy Die Direction der Märkisch-Posener
Kisenbahngesellschaft Namens der Ver-
Mcindverwaltunge.n. (959)
Für den Güterverkehr mit Dresden-Elb-
quai treten die nacbstehenden Sätze in
Kraft:
zwischen Chrasterhof und Dresden-
Elbquai
für Pilezucker 1,41 Ji
zwischen Hannsdorf (Mähr. Grenzb.)
und Dresden -El bquai
für Graphit 1,48 Jl
zwischen Mähr. Neustadt und Dres-
el en-Elbauai
für Rohzucker 2,37 ,/Ä
„ Getreide 2,12 ,.
Vorstehende Sätze gelten nur bei Auf-
gabe von 10 000 kg pro Frachtbrief und
Wagen. Dresden, den 5. April 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, von Tschirschky, (954)
K. K. priv. Oesterreichische Staats-
eisenbahngesellschaft. Zu den Ge-
treidetarifen im Verkehre zwischen den
Rumänischen Stationen der Strecke Ver-
ciorova-Chitilla einerseits und der Schweiz,
ferner Genf loco und transit (Frankreich)
andererseits ist je ein Nachtrag I, mit
Giltigkeit vom 15. April 1. J., erschienen.
Ferner sind Nachträge zu den Tarifen für
den directen Transport von Steinkohlen
und Kokes im Verkehre mit Stationen
der Oberschlesischen und der Rechten
Oder-Ufer-Eisenbabn, enthaltend ander-
weitige F'rachtsätze nach Stationen der
Waagthallinie der Königlich Ungarischen
Staatsbahnen, wie auch ein Nachtrag XVIII
zum Tarife für den Schweizerisch-Oester-
reicbisch-üngarischen Güterverkehr, ent-
haltend Specialtarife für die directe Be-
förderung von Wein in Fässern von Un-
garischen Stationen nach Rorschach, mit
Giltigkeit vom 1. April 1. J. zur Ausgabe
gelangt.
Exemplare sind bei den betheiligten
Eisenbahn Verwaltungen und namentlidh
auch bei der Verkehrsdirection der Oester-
reicliischen Staatsbahn in Wien,Pestalozzi-
gasse 8, zu beziehen.
IV.'' Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Die in den Ausnahmetarifen vom 1. Juli
resp. 1. November 1880 für die Beförde-
rung von Steinkohlen und Eokes in Sen-
dungen von mindestens 50 000 kg von Sta-
tionen der Köln -Minden er. Rheinischen,
Hannoverschen Staats-, Bergisch-Märki-
schen und Dortmund- Gronau-Enscheder
Eisenbahn nach Stationen der Altona-
Kieler Bahn (excl. Segeberg und Eutin),
der Holsteinischen Marsch-, der Westhol-
steinischen Eisenbahn und der Dänischen
Staatseisenbahnen bestehenden Fracht-
sätze ermässigen sich vom 1. d. Mts. ab
um je Jl 1,00 pro 10 000 kg. Köln, den
2. April 1881. Namens der betheiligten
Verwaltungen: Königliche Eisenbahndirec-
tion (rechtsrheinische). (951)
Für Eisenbahnschienen- und Bandagen-
transporte von je 10 000 kg resp. bei Zah-
lung der Fracht für dieses Quantum pro
Wagen von Mlawa tr. nach Danzig und
Neufahrwasser tritt für die Zeit vom 1.
April bis 31. December d. J. ein Aus-
nahmetarif widerruflich in Kraft.
Derselbe beträgt:
a) von Mlawa tr. nach Danzig 0,50 M
b) von Mlawa tr. nach Neufahrwasser
0,52 Jl
gro 100 kg. Bromberg, den 4. April 1881.
önigliche Eisenbahndirection. (962 J)
2. Eröfifnungen etc.
Altona - Kieler Eisenbahngesell-
schaft. Die am 1. Juli 1878 eingerichtete
directe Beförderung von Personen und
Reisegepäck zwischen Hamburg (Kloster-
thor und Dammthor), Altona, Flensburg
und Kiel einerseits und Christiansand in
Norwegen via Frederikshavn in Jütland
andererseits, sowie die directe Beförderung
von Gütern zwischen Altona und Ottensen
einerseits und Cbristiansand andererseits
wird auch in diesem Jahre wieder durch
das der Stavangerschen Dampfschiffs-
gesellschaft gehörige Postdampfschiff
„Stavanger“, ein grösseres und als vortheil-
haft bekanntes Schiff, vermittelt.
Das Dampfschiff beginnt am 6. d. Mts.
seine Fahrten und fährt jeden Dienstag,
Donnerstag und Sonnabend Nachmittag
nach Ankunft des Schnellzuges ab Ham-
burg von Frederikshavn nach Christian-
sand und jeden Sonntag, Mittwoch und
Freitag, Abends 9 Uhr, von Christiansand
nach Frederikshavn.
Ueber die Höhe der Passagepreise resp.
Tarifsätze enthalten die vom 1. Juli 1878
ab gültigen Nachträge IV und VllI zu den
Tarifen für den Deutsch-Schwedisch-Nor-
wegischen Verkehr via Frederikshavn das
Nähere, auch können Exemplare dieser
Nachträge bei unserer Betriebscontrole
hier unentgeltlich abgefordert werden ;
jedoöh wird bemerkt, dass im vorigen
Jahre der Eilgutfrachtsatz Altona, Ottensen-
Christiansand von 910 (808 Ore) auf
995 aS) (883 Ore) erhöht ist.
Die Touren des Schiffes stehen in di-
recter Verbindung mit den Touren der
zwischen Christiansand und Christiania
regelmässig coursirenden Dampfschiffe
und können Güter nach den Norwegischen
Küstenorten : •
Lillesand, Grimstad, Arendal, Boröen,
Lyngör, Risör, Kragerö, Langesund,
Frederiksvärn, Laurvig, Vallö, Horten,
Dröbak, Christiania und Trondhjem
mit direct lautenden Frachtbriefen zur
Beförderung über Christiansand ange-
nommen werden! Die Umexpedition wird
ohne Kostenberechnung daselbst über-
nommen. Altona, den 5. April 1881. Die
Direction (95.3)
3. Terkehrs- Störungen etc.
Königliche Eisenbahndirection
(rechtsrheinische). DieStrecken Kirch-
weyhe-Hemelingen und Kirchweyhe-Sage-
horn sind von morgen, den 5. d. Mts. ab
wieder fahrbar. Personen, Gepäck, Eilgut,
Vieh und Frachtgut aller Art nach und
von Bremen und Hamburg, loco und
transito, werden von jetzt ab wieder unter
tarifmässiger Expedition und Instradirung
via Kirchweyhe zur Beförderung gelangen.
Die nach den bezüglichen Bekannt-
machungen vom 14., 17. und 21. v. Mts.
getroffenen ausnahmsweisen Anordnungen
sind demnach wieder aufgehoben. Köln,
den 4. April 1881. Königliche Eisenbabn-
direction. (952)
Thüringische Eisenbahn. Die wegen
Dammrutschung auf der Gotha-Leinefelder
Eisenbahn zwischen den Stationen Gotha
und Leinefelde, eingetretene Verkehrs-
störung ist wieder beseitigt und der Be-
trieb auf dieser Strecke am 4. d. Mts.
wieder eröffnet worden. Erfurt, den 5. April
1881. Die Direction,
Kronprinz Bndolfbahn. Zufolge einer
Mittheilung der Oberitalienischen Eisen-
bahn musste der Frachtenverkehr zwischen
Praschia u. Molino del Pallone auf der Linie
Bologna-Florenz wegen Abrutschung vom
5. bis 9. Januar, zwischen Cornigliano und
Sestri Ponenti, Linie Genua-Ventimiglia
vom 12. bis 15. und zwischen Bardone^ia
und Modane vom 12. bis 13. Februar wegen
starken Schneefalles eingestellt werden.
Alfold-Finmaner Eisenbahn.' Zwischen
Bekes-Csaba und Gyula wurde der Ge-
sammt - Güterverkehr am 29. März 1. J.
wieder eröffnet. Der Personen- und Ge-
päckverkehr wird jedoch vorläufig nur mit
den Tageszügen 7 u, 8 vermittelt. Budapest,
29. März 1881. Die Bptriebsdirection.
4. (xeneral -Versammlungen.
Pfälzische Eisenbahnen. Ordentliche
Generalversammlung der Pfälzischen Eisen-,
bahngesellschaften betr. Die Herren Ac-
tionäre der 3. vereinigten Pfälzischen Eisen-
bahnen werden in Gemässheit der §§ 40
und 45 der Gesellschaftssatzungen und
der diesen Paragraphen beigedruckten Zu-
sätze (vergl. neue Gesammtausgabe der
Satzungen) zu der im Directorialgebäude
in Ludwigshafen a/Rh. abzuhaltenden
Ordentlichen Generalversammlung
auf
Freitag, den 29. April 1881, Morgens
10 Uhr
ergebenst ein geladen.
Tagesordnung.
1. Geschäftsbericht der Direction pro
1880.
II. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1880 gemäss § 45 Ziff. 2 der Satzungen.
III. Verfügung über den vorhandenen
Reingewinn nach Massgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
„Die Generalversammlung wolle ihr
auf Grund der im Geschäftsberichte,
Abth. I Seite 20 und 21 enthaltenen
Motivirung und der in der General-
versammlung selbst gegebenen wei-
teren Ausführung derselben die Er-
mächtigung ertheilen, insoweit die
Umstände es gestatten, mit Genehmi-
gung der Königl. Staatsregierung
sämmfliche 4)4 pCt. Prioritäts- Anlehen
der drei Pfälzischen Eisenbahngesell-
schaften in Gemässheit des vertrags-
mässig bestehenden, bezw. urkundlich
festgestellten Vorbehaltes zu kündigen,
bezw. in 4 pCt. Prioritätsobligationen
zu convertiren und zu ‘diesem Zwecke
ein neues 4 pCt. Prioritätsanlehen
für jede ßahngesellschaft im Betrage
des gekündigten bezw. zu converti-
renden Capitals zu emittiren.“
V. Erneüerungswahl für die vier nach
dem Dienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaltungsrath es
(vergl. Geschäftsbericht Seite 17) gemäss
Ziffer I der Fusionsgrundlagen und § 52
bezw. Zusatz zu § 47 der Satzungen.
Etwaige Anträge, welche andere als die
in vorstehender Tagesordnung bezeichne-
ten Gegenstände betreffen, können nur
dann in der Generalversammlung zur Ver-
handlung kommen, wenn solche nach
§ 45, Ziffer 6 der Satzungen vier Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
mitgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der drei
vereinigten Bahngesellschaften , welche
dieser Versammlung beiwohnen wollen,
haben sich längstens bis zum 22. April 1. J.
auf dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen a/Rh. über ihren Actienbesitz ent-
weder durch Vorzeigung der Originalactien
oder ein nach Nummern geordnetes, amt-
lich beglaubigtes Verzeichniss auszu weisen,
wogegen die erforderlichen Einlasskarten
abgegeben werden. Nach den Fusionsbe-
stimmungen wird in der gemeinschaft-
lichen Generalversammlung jede Actie der
Ludwigsbahn für zwei Actien gerechnet.
Der Vorstand des Verwaltungsrathes der
Pfälzischen Eisenbahnen, v. Boecking,
Kgl. Hofrath und Reichsrath der Krone
Bayern. (870)
(Fortsetzung d. offic. Anz. Seite 402.) '
w
— 397 -
Beilage zu No. 28. Berlin, den 11. April 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Die Schweizer Nationalbahn.
Von A. Schneider, Betriebsciirector der Halberstadt-Blankenburger
Eisenbahn.
Am Ende des Jahres 1879 wurde ich von zwei bedeutenden
Bankhäusern Deutschlands beauftragt, die Verhältnisse der Schwei-
zer Nationalbahn zu studiren, da diese ihnen zur damaligen Zeit
zum Ankauf offerirt war.
Indem ich die damals von dem betreffenden Unternehmen
erhaltenen Eindrücke heute der Oeffentlichkeit hiermit zum Theil
übergebe, muss ich zum Verständniss der obwaltenden Verhält-
nisse vorausschicken, dass in der Schweiz früher ein jeder Can-
to n Eisenbahnconcessionen zu ertheilen berechtigt’ war. Jetzt
ist dieses Recht, allerdings für den Nationalwohlstand der Schweiz
etwas zu spät, lediglich auf die Bundesregierung übertragen
worden.
Welches Vermögen wäre der Stadt Winterthur und den
übrigen bei Errichtung der Nationalbahn betheiligt gewesenen
Gemeinden erhalten geblieben, wenn diese weise gesetzliche Be-
stimmung schon früher getroffen worden wäre!
Der Ankauf der qu. Bahn durch die qu. Bankhäuser wurde
damals nicht perfect und es ist dieselbe später von der Schwei-
zerischen Nordostbahn erworben worden, welche die sog. West-
section von circa 88 km Länge in einer grösseren Ausdehnung
abgebrochen hat.
Wenn ich nun auch durch Aufnahme einer energischen Concur-
renz mit der Nordostbahn die Betriebsfähigkeit der National-
bahn s. Z. nicht bezweifelte, so ist die Geschichte dersÄben, wie ich
sie hier mittheile, doch eine so traurige, dass sie vielleicht dazu bei-
tragen wird, den Bau von Bahnen, die nur lediglich durch Con-
currenz ihr Dasein zu fristen im Stande sind, zu unterlassen.
Da mein Bericht vom 2. Januar 1880 datirt, so muss im
Folgenden das von der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Gesagte auf den damaligen Zeitpunkt bezogen werden.
1. Geschichtliches.
Die Nationalbahn führt von Constanz am Bodensee über
Etzwylen, Winterthur, 4 km an Zürich vorbei, über Baden, Lenz-
burg und Suhr nach Zofingen und hat die beiden Zweigbahnen
Etzwylen-Singen und Suhr-Aarau.
Die Länge dieser Strecken beträgt:
Constanz-Zofingen 147 km
Etzwylen-Singen 14 „
Suhr-Aarau . 4 „
Summa 165 km.
Die Hauptorte, welche die Bahn berührt und grössere Be-
deutung für dieselben haben, sind:
C Constanz . mit 8 000 Einwohn. I Lenzburg . mit 2 000 Einwohn.
Winterthur. „ 15 000 „ Aarau. . . „ 5 000 „
Baden 3 000 „ \ Zofingen . . „ 3 600 „
Anschlüsse an andere Bahnen hat die Nationalbahn:
1. in Constanz an die Grossherzoglich Badische Staatsbahn,
2. „ Singen an die Grossherzoglich Badische Staatsbahn,
3. „ Winterthur an die Schweizerische Nordostbahn,
4. „ „ „ „ Thössthalbahn,
5. „ „ „9 Vereinigten Schweizerischen Bahnen,
6. „ Aarau „ „ Centralbahn,
7. „ Zofingen „ „ „
Ein Blick auf die Eisenbahnkarte der Schweiz genügt, uns
die Gewissheit zu verschaffen, dass die Bahn zum grössten Theil
eine Concurrenzbahn der Nordostbahn ist und in Wirklichkeit ist
dieselbe auch erbaut, um in erster Linie diesem Zweck zu dienen,
die Gründe, aus welchen die Herstellung erfolgte, sind vorwie-
gend politischer und nicht nationalöconomischer Natur.
Die Direction der Nordostbahn-Gesellschaft vereinigte in
. fSich nicht allein eine bedeutende Macht durch die Beherrschung
der Verkehrsverhältnisse, sondern sie übte auch einen grossen
Einfluss auf alle politischen Verhältnisse schon dadurch aus, dass
8. Z. die hervorragendsten politischen Grössen der Schweiz an
der Leitung dieser Bahn zum Theil participirten.
Diese Macht zu brechen resp. sich eine ähnliche zu ver-
schaffen, beschloss dann einerseits die Stadt Winterthur in Ge-
meinschaft mit anderen betheiligten Gemeinden und andererseits
der Canton Bern, der sich in einer ähnlichen Lage der Oentralbahn
' gegenüber befand, durch eine Eisenbahn von Constanz über Win-
terthur und Lyss im Anschluss an die Westschweizerischen Eisen-
bahnen Genf zu verbinden. Während nun die Stadt Winterthur
mit ihren Genossen den Bau dieser Bahn begann und in dem
jetzt bestehenden Umfange herstellte, gerieth die Bern- Jura Bahn
in Concurs. Der Canton Bern hielt sich für verpflichtet, dieselbe
für 10 Millionen Francs zu erwerben, was dessen Mittel derartig
anspannte, dass er von der Weiterführung der Nationalbahn über
Zofingen hinaus Abstand nehmen musste.
In Folge dessen haben wir hier einen Theil der projectirten
grossen Constanz-Genfer Bahn vor uns. Lediglich aus diesem
Umstande ist es auch nur einigermassen zu erklären, aber nicht
zu verzeihen, dass die Stadt Zürich, welche mit den zusammen-
hängenden Gemeinden circa 70 000 Einwohner zählt und ein be-
deutendes geschäftliches Leben entwickelt, nicht sofort mit in
das Gebiet dieser Bahn gezogen wurde. Alle die an der National-
bahn belegenen Ortschaften und Städte unterhalten mit Zürich
einen regen Verkehr, der heute dieser Bahn nur im kleinsten
Masse zu Gute kommt, da sie alle nach dort gehenden Personen
und Güter theils in Winterthur, in Effretikon und in Baden an
die Nordostbahn abgeben muss.
Zürich wurde jedoch auch deshalb nicht berührt, um diese
Stadt, in der sich der Sitz der Nordostbahn befindet und deren
Einwohner zum grössten Theil ein grosses Interesse an dem Ge-
deihen der Nordostbahn haben, nicht an der Wohlthat dieses den
Ansichten Winterthurs zufolge grossartigen nationalen industriellen
Unternehmens Theil nehmen zu lassen. Winterthur glaubte hier-
durch eventuell sich zu dem Hauptorte des Cantons aufscbwingen
zu können. Hierdurch ist ein Verhältniss zwischen Zürich und
Winterthur entstanden, welches gleichbedeutend dem Concurrenz-
verhältnisse der Nordostbahn mit der Nationalbahn ist.
Es ist leicht, sich ein Bild der Schärfe dieses Verhältnisses
zu machen, wenn man erwägt, dass die allerdings reiche, aber
nur 15 000 Einwohner zählende Stadt Winterthur allein zu dem
Bau der Nationalbahn 10 Millionen Francs beigetragen hat. Dieser
damals begangene Fehler, Zürich nicht mit berührt zu haben, muss
durch den Bau der Linie Seebach-Zürich so viel als möglich gut
gemacht werden, wenn überhaupt an einen fortgesetzten selbst-
ständigen Betrieb der Nationalbahn gedacht werden soll.
Die Eröffnung der ersten Strecke von 74 km erfolgte im
Jahre 1875, während am 5. September 1877 der letzte Theil,
90 km, die sog. Westsection, dem Betriebe übergeben wurde.
Die gesummten Ausgaben, welche nach der Schweizerischen
Eisenbahnstatistik pro 1877 für die Bahn gemacht sind, betragen
30 963 750 Frcs., hieran participiren die Anlage und Ausrüstung
mit 26 035 976 Frcs., die Beschaffung der Maschinen und Wagen
mit 2 872 626 Frcs.
Am 16. Januar 1878, also 4 Monate 11 Tage nach der statt-
gefundenen Eröffnung der letzten Strecke der heute bestehenden
Linie brach der Concurs über die Bahn herein, da aus dem Bau
Debitoren in Höbe von über 2,5 Millionen Francs vorhanden
waren, zu deren Deckung sich die Gemeinden nicht mehr ent-
schliessen konnten.
Das gesummte hiernach für die Bahn aufgewendete Anlage-
capital beläuft sich somit auf rund 33 500 000 Frcs.
Die nun bisher bestandene, von einem Rechtsanwalt ge-
leitete Direction wurde durch einen vom ßundesgericht ernannten
Massen- oder Concursverwalter ersetzt, welcher heute Director
der" Nordostbahngesellschaft, also der Concurrentin der National-
bahn, ist.
Nach kurzer Zeit seiner Thätigkeit übernahm diese Massen-
verwaltung, d. h. den Betrieb der Bahn ein Gantonrichter aus
St. Gallen, der bei meinem Dortsein in Winterthur noch fungirte.
Am 30. August 1879 ist die qu. Bahn nun öffentlich meist-
bietend versteigert worden, wobei die Nordostbahn und ein
Comite der interessirten Gemeinden die Bieter waren. Es erhielt
das Comite den Zuschlag für den Preis von Millionen Francs.
Ich glaube es sicher als einzig hinstellen zu können, dass
eine Eisenbahn, deren wirkliche Herstellungskosten mehr als
33 Millionen Franken betragen haben, schon nach einer Durch-
schnittsbetriebszeit von circa 3 Jahren für 4}^ Millionen oder für
13 pCt. des Bauwerthes verkauft worden ist.
Die Ursache dieser aussergewöhnlichen Erscheinung werden
wir später unter No. 6 mit zusammenzustellen suchen.
2» Gegenwärtiger Znstand der Bahn und deren Betriebsmittel.
Der Unterbau der Bahn, die Brücken, Wege-Ueber- und
Unterführungen sind in der solidesten Weise hergestellt, die
Brücken sind eiserne und mehrere von ganz bedeutenden Dimen-
sionen, die Wegeüberführungen sind zum Theil sogar in Eisen
ausgeführt. Die 4 Brücken über den Rhein, die Limmat, die
Reuss und die Thur, sowie die Ueberführung der Nordostbabn
bei Baden sind Kunstbauten, welche zusammen mehr gekostet
haben, als die Summe, welche im Verkaufstermin für die ganze
Bahn geboten wurde.
Bei der ■wirklich splendiden Herstellung des Unterbaues
muss es mich Wunder nehmen, dass zu dem Oberbau Schienen
aus Eisen und diese nur in einem Gewichte von 30 kg pro
laufenden Meter ausgewählt wurden.
Die Linie hat Maximaisteigungen von 12 : 1 000 (1 : 83,5), ja
zwischen Baden und Datwyl sogar von 14 : 1 000 (1 : 71).
Die Locomotiven haben eine Achsenbelastung von 10,5 t,
welche zur Ueberwindung der qu. Steigungen auch erforderlich
ist, dieser. Belastung entspricht aber das Gewicht der Schienen
nicht, wir wenden unter solchen Verhältnissen in Deutschland
35 ja 37,5 kg schweres Profil an. Ich halte also nicht, wie mehrere
Herren Collegen, die Maschinen für zu schwer, sondern die
Schienen für zu leicht gewählt.
In noch grösserem Masse als die Wahl dieser Schienen ist
die Ädoptirung fichtener nicht imprägnirter Schwellen zu ver-
urtheilen, namentlich da der Beschaffungspreis dieser in der
Schweiz auch noch kein geringer ist; es kostet nämlich heute
das Stück 3 Frcs. 10 Cts., tritt hierzu das Imprägniren mit
80 Cts., so stellt sich eine solche Schwelle auf 3 Frcs. 90 Cts.,
oder, da jetzt der Holzwerth im Steigen begriffen ist, auf rund
4 Frcs.
Die Auswechselung der unbrauchbar gewordenen Schienen
und Schwellen hat bisher in der regelmässigsten Weise stattge-
funden, da dem Betriebe 24 913 lfd. m Schienen übergeben
wurden, welche eigentlich noch zu Bauzwecken hätten Verwen-
dung finden sollen.
Von diesen Schienen sind nun bislang zur Verwendung
gekommen :
1. auf der Ostlinie Winterthur-Constanz 7 159 m,
2. auf der Westlinie Winterthur-Zofingen 78 m, in Summa
7 237 m.
Es sind also vom Juli 1875, der Eröffnungszeit der Ostlinie
oder in 4l^ Jahren, 4,83 pCt, und auf der Westseite seit ihrem
zweijährigen Bestehen 0,04 pCt. der vorhandenen Schienen aus-
gewechselt.
Auf der Halberstadt - Blankenburger Eisenbahn betrug
dieser Satz 3,7 pCt. in 5 Jahren, das hier adoptirte Schienen-
profil wiegt 37,5 kg pro Meter.
Die jetzt, d. h. im .Anfänge December 1879, bei meiner An-
wesenheit in der Schweiz, noch vorhanden gewesenen 17 736 lfd. m
Schienen werden dem Käufer ohne nochmalige Bezahlung mit
überwiesen, es repräsentiren dieselben ein Gewicht von 532 080 kg
im Werthe von 175 Frcs. pro Ton loco Winterthur oder in Summa
93 114 Frcs. Diese Quantität Schienen reicht bis Ende 1882 zur
Auswechselung aus, so dass bis dahin, also 3 Jahre lang, keine
directen Ausgaben für diesen Titel erforderlich sind. Ich rechne
hierbei, dass auf der Ostlinie bis dahin in Summa 12 und auf
der Westlinie 6 pCt. ausgewechselt sein müssen.
An tannenen Schwellen liegen auf der gesammten Bahn
nach Abzug von 2 750 Stück eichenen Schwellen der Ostsection
zusammen 187 000 Stück, von denen 85 000 auf die Ost- und
102 000 Stück auf die Westsection entfallen.
Auf der Ostsection wurden bisher ausgewechselt: 20 633 Stück
oder 24,27 pCt,
Auf der Halberstadt - Blankenburger Eisenbahn sind in
5 Jahren nicht ganz 3 pCt, ausgewechselt, die Schwellen bestehen
dort aus Eichenholz, welche jedoch jetzt nur gegen eiserne aus-
getauscht werden.
Auf der Westlinie sind in 2 Jahren 935 Stück oder 0,92 pCt.
ausgewechselt.
Gegenwärtig sind auf der Ostlinie 1 300 und auf der West-
linie 1 900, also zusammen 3 200 Stück vorhanden, eine Anzahl,
die nicht von Belang ist.
Von dem Massenverwalter sind jetzt 16 000 kieferne
Schwellen gekauft, die im Laufe des Jahres 1880 verwendet
werden müssen.
Diese Schwellen kosten incl, der vorgesehenen Imprägnirung
16 000 X 3,90 = 62 400 Frcs.
Diesen Betrag bezahlt die Massenverwaltung nicht, sondetn
es wird dei^’selbe von dem Comite, welches die Bahn angekauft
hat, beansprucht, es muss mithin die erwerbende resp. für das
Comite eintretende Gesellschaft diese Summe sofort bezahlen.
Die Auswechselung der Schwellen wird in den nächsten
3 Jahren, also bis Ende 1882 folgende Summen erfordern.
Es müssen bis zu dem bezeichneten Zeitpunkte sämmtliche
kieferne nicht imprägnirte Schwellen der Ostlinie erneuert sein,
da eine solche Schwelle nicht länger als 7 Jahre in maximo liegt.
Diese Linie hat ungefähr 85 000 Stück,
von diesen sind bis Ende 1880 ausgewechselt . . 36 600 „
bleiben 48 400 Stück.
Es bleiben also für 1881 und 1882 noch 48 400 Stück zu
beschaffen.
Für die Westsection werden von den 102 000 Stück vor-
handenen bis zu jenem Zeitpunkte 24 pCt. oder 24 500 Stück, von
denen 935 erneuert sind, erforderlich, es sind mithin in Summa
nöthig:
1. für die Ostlinie 48 400 Stü^
(Hierbei sind die 16 000 Stück jetzt beschafften
für die Ostlinie allein gerechnet.)
2. für die Westlinie 24 500
Summa 72 900 Stück
hiervon ab die vorräthigen 3 200
ergiebt 69 700 Sti
Die Schwelle mit 4 Frcs. calculirt, macht 69 700 X 4-_
278 800 Frcs. In diesen Betrag muss jedoch noch die Summ
von 62 400 Frcs. eingerechnet werden, die, wie bereits bemerkt,-!
für die jetzt pro 1880 beschafften Schwellen zu bezahlen ist. W
erhalten also für die Jahre 1880, 1881 und 1882 für Schwellen-
erneuerung die erkleckliche Summe von 341 200 Frcs.
Eine Bahn, welche öconomisch verwaltet werden soll, muss
vor allen Dingen in den Theilen, die einer öfteren Auswechselung:
zur Unterhaltung bedingen, auf die solideste Weise hergestellt'
sein und rechne ich hierzu bei dem heutigen Stande der Technik,
vor Allem die Beschaffung von Schienen aus Stahl und von Quer-
schwellen aus Eisen.
Wenn bei der Nationalbahn fortgefahren wird, kieferne
Schwellen gegen kieferne umzutauschen, auch wenn dieselben,
imprägnirt werden, so wird die Bahnunterhaltung resp. die Er-
neuerung fortwäfhrend enorme Summen verschlingen.
Da nun in nicht zu rechtfertigender Weise bisher kieferne
Schwellen adoptirt wurden, der Titel „Schwellenbeschaffung“
also beim Bau unverhältnissmässig gering, dahingegen der Be-
trieb unverhältnissniässig hoch durch den Ersatz derselben be-
lastet worden ist, so halte ich es zum Ausgleich dieses Miss-
verhältnisses für erforderlich, dass die die Bahn acquirirende
Gesellschaft sofort 30Ö— -350 000 Frcs. zu dem Ankäufe von
50—55 000 Stück eiserner Querschwellen aussetzt und diese in
den Kaufpreis der Bahn aufnimmt. Diese eisernen Schwellen, in
richtiger Weise zwischen den vorhandenen hölzernen vertheilt
und eingelegt, werden die Maximaldauer der letzteren auf min-
destens 9 Jahre erhöhen, da die Geleisspur durch dieselben voll-
ständig erhalten wird, während die hölzernen nur als Auflage zu
dienen haben. Auf diese Weise würden die nächsten 3 Jahre
von der Beschaffung von Schwellen und Schienen frei sein.
Wenn dann ferner allmälig mit der weiteren Einführung
von solidem Oherbaumateriale fortgefahren wird, so kann ich
mit Bestimmtheit die Versicherung aussprechen, dass die Er-'
neuerung desselben schliesslich auf ein Minimum sinkt.
Der gegenwärtige Zustand des Geleises ist ein in jeder Be-
ziehung vollständig befriedigender.
Die Befestigung der Schienen auf den Schwellen ist durch
Verwendung von vielen Unterlegeplatten eine sehr dauerhafte.
Die Locomotiven und Wagen sind im guten Zustande, da
die Unterhaltung derselben bisher ordnungsmässig ausgeführt
worden ist und das vorhandene Wasser zur Bildung von Kessel-
steinen nicht neigt.
Mit der Schweizerischen Locomotiv- und Maschinenfabrik
Winterthur ist ein mir vorliegender Vertrag abgeschlossen, wo-
nach diese die Reparaturen der Maschinen und Wagen der
Nationalbahn besorgt und auf das verwendete Material 10 pCt.
und auf die Arbeitslöhne 60 pCt. Generalkosten aufschlägt, was
meinen Erfahrungen gemäss sehr mässig ist und dürfte es deshalb
gerathen sein, diesen Vertrag eventuell sofort auf 10—12 Jahre
zu verlängern, da nur auf diese Weise die Anlage und der kost-
spielige Betrieb von Werkstätten vermieden werden kann.
Ein Theil der Personenwagen dürfte in der nächsten Zeit
wohl einmal zu streichen sein, was, mit Sachkenntniss ausgeführt,
keine erheblichen Ausgaben verursacht.
Die Anzahl des vorhandenen rollenden Materials beträgt:
Im Ganzen pro Bahn kilometer
Locomotiven ... 18 Stück 0,io9 Stück
Personenwagen . . 87 „ =174 Achsen 1,06 Achsen
Güterwagen incl.
der Gepäckwagen 342 „ = 684 „ 4,15 „
Der durchschnittliche Bestand an Betriebsmaterial aller
Bahnen beträ^ in der Schweiz pro Bahn kilometer:
Locomotiven 0,203 Stück,
Personenwagenachsen 2,55 „
Güterwagenachsen 6,81 „
Eine ßundesgerichtliche Schätzungscommission, bestehend
aus den Herren Ingenieur J. Tobler in Zürich, J. Meyer, Ober-
ingenieur in Lausanne und J. Banier, Nationalrath in Chur, haben
in ihrem Berichte im Jahre 1878 wörtlich Folgendes erklärt :
„Die jährlichen Leistungen des Fahrmaterials auf anderen
Schweizerischen Bahnen betragen in runden Summen für die
Locomotiven 20—40 000 km, für die Personenwagen 15—30 000 km
und für die Güterwagen 8 — 12 OOü km.
Da die Bahn durchschnittlich 1% Jahre im Betriebe steht,
so geht aus der Vergleichung oben erwähnter Leistungen hervor,
dass weit mehr Betriebsmaterial vorhanden ist, als verwendet
werden kann.
Bei der in Aussicht stehenden Verminderung der Züge wird
in Zukunft das Fahrmaterial noch weniger aus'genützt werden
w
— 399 -
können. Zur Ausführung eines möglichst reducirten Fahrplanes
mit täglich 4 bezw. 3 Zügen in jeder Richtung sind täglich 7
bezw. 6 Locomotiven erforderlich. Mit Rücksicht auf die erfor-
derlichen Auswechselungen bei dem Defectwerden derselben und
auf 'eine spätere Vermehrung der Züge werden aber immerhin
12 Locomotiven beibehalten werden müssen“.
Die Herren Experten sind von dem Gesichtspunkte ausge-
f argen, die Nationalbahn könne ihr Dasein lediglich durch Re-
uction der Anzahl der Züge u. s. w. fristen; ich bin anderer
Ansicht und glaube, dass dieselbe selbstständig nur prosperiren
kann, wenn sie einem ihrer Hauptzwecke zu dienen in der Lage
ist, nämlich die Concurrenz mit der Nordostbahn auch wirklich
aufzunehmen, was bislang nicht der Fall war, vielleicht von ge-
wissen Seiten auch nicht beabsichtigt wurde. Das ßundesgericht
hat sich der Ansicht der Herren Experten angeschlossen und die
separate Veräusserung von
6 Locomotiven,
15 Personenwagen,
30 Güterwagen
gestattet.
Hiernach verbleiben der Bahn nur
pro Bahnkilomiter
12 Locomotiven 0,07 Stück
72 Personenwagen = 144 Achsen 0,87 Achsen
312 Güterwagen = 624 „ 3,78 „
Es liegt auf der Hand, dass namentlich mit dem geringen
Stande von 12 Locomotiven eine Bahn von 165 km, zu der
4—5 km von Seebach nach der verkehrsreichen Stadt Zürich
treten sollen, nicht auskommen kann und ich halte es für eine
Pflicht der Gesellschaft, diese 6 Locomotiven selbst für den Ge-
sammtpreis von circa 100 000 Frcs. in der noch stattfindenden
Versteigerung zu erwerben, da die Nachbeschaffung von Locomo-
tiven anderenfalls nach der Eröffnung Seebach-Zürich in Aus-
sicht genommen werden müsste.
Die Personen- und Güterwagen können vorläufig entbehrt
werden, wenn dieselben jedoch billig in der Auction verkauft
werden, so möchte ich auch zu deren Acquisition rathen.
Die zum Verein Deutscher Eisenhahnen gehörenden Ver-
waltungen besitzen im Durchschnitt pro Bahnkilometer:
Locomotiven 0,28 Stück,
Personenwagen 0,86 Achsen,
Güterwagen 11 „
Aus dieser Zusammenstellung geht deutlich hervor, dass
meine Ansicht, die Locomotiven der Bahn zu erhalten, gerecht-
fertigt ist.
3. Mitbenutzung fremder Bahnstrecken und Bahnhöfe.
Die Nationalbahn benutzt folgende »ihr nicht gehörende
Bahnstrecken und Bahnhöfe:
Zufahrt und Bahnhof Singen, der Badischen Staatsbahn
Zufahrt und Bahnhof Constanz, der Badischen Staatsbahn
an gehörig;
Zufahrt und Bahnhof Winterthur, die Bahnhöfe Kempfthal,
Effretikon, Otelfingen, Wührenlos, Wettingen, Lenzburg,
Zofingen, Zufahrt und Bahnhof Aarau, der Nordostbahn ge-
hörig.
Diese Mitbenutzung hängt nicht von dem Ermessen der
Nordostbahn ab, sondern es ist dieselbe durch den Art. 30 des
ßundesgesetzes über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen auf
dem Gebiete der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 23. De-
cemher 1872, welcher folgendermassen lautet, gewährleistet:
„Jede Eisenbahnverwaltung ist verpflichtet, den technischen
und Betriebsanschluss anderer Schweizerischer Eisenbahnunter-
nehmungen an die ihrige ohne Zuschlagstaxe oder Reexpeditions-
gehühr und ohne Erschwerung des durchgehenden Verkehres in
schicklicher Weise zu gestatten. Soweit dabei die Mitbenutzung
bestehender ßahnhofsanlagen und Bahnstrecken his zur Ein-
mündungsstation erforderlich wird, ist dafür angemessene Ent-
schädigung zu leisten, welche in Ermangelung einer Verständi-
jgung unter den Betheiligten vom Bundesgericht bestimmt wird“.
Die Mitlienutzung der Bahnhöfe Constanz und Singen ist
firch einen Staatsvertrag zwischen dem Grossherzogthum Baden
d der Schweiz geregelt.
4. Gegenwärtiger Betrieb der Nationalbahn.
Wenn ich den gegenwärtigen Betrieb der Nationalbahn
kurz mit in den Kreis meiner Betrachtungen ziehe, so geschieht
dieses, weil ich erfahren habe, dass die Art, in welcher derselbe
bei einer Eisenbahn gehandhabt wird, von ganz bedeutendem
Einfluss auf die Einnahmen ist, und namentlich ist dieses der
Fall bei einer Bahn, die den grössten Theil dieser Einnahmen
durch die Concurrenz mit einer anderen Verwaltung erkämpfen
muss.
In den mir bekannt gewordenen Beurtheilungen der
Nationalbahn ist gar kein oder doch zu wenig Gewicht von den
betreffenden Fachmännern hierauf gelegt worden.
Wie sfuvor bereits bemerkt wurde, übernahm nach dem
Rücktritte der ersten Betriebsleitung und bald nach der stattge-
fundenen Eröffnung der Westsection bei der am 16. Januar 1878
erfolgten Concurserklärung eine vom Bundesgerichte eingesetzte
Concursverwaltung die Leitung der Bahn. Noch nie oder doch
wohl selten hat sich ein in Concurs gerathenes Geschäft unter
der Direction eines Concursverwalters gedeihlich entwickelt, am
wenigsten konnte dies wohl bei der Nationalbahn geschehen, da
die Rücksichten, die ein öffentlicher Richter als Betriebsdirector
zu nehmen hat, es sehr schwer machen müssen, die Concurrenz
mit der Nordostbahn in vollem Masse aufzunehmen. Es sind
mir Fälle bekannt geworden, in welchen Züricher Geschäftshäuser
Güter in bedeutenden Mengen über Singen-Effretikon, also über
die Nationalbahn, statt über Schaffhausen nach Zürich dirigiren
wollten, die desfallsigen Verhandlungen haben aber zuungunsten
der ersteren abgeschlossen.
Obgleich die Bundesgerichtlichen Experten eine Ausschei-
dung, d. h. den separaten Verkauf von rollendem Materiale, be-
fürwortet batten, durfte die Direction der Nationalbahn hierzu
die Hand niemals bieten, da man., wie bereits bemerkt wurde,
die Einnahmen nur dann bedeutend erhöhen kann, wenn die
Concurrenz mit der Nordostbahn auf allen möglichen Punkten
energisch aufgenommen wird und hierzu ist die Bahn nur dann
in der Lage, wenn die Anzahl von Zügen befördert wird, die den
Verhältnissen Rechnung trägt.
Eine jede die Verhältnisse nicht genauer kennende Gesell-
schaft muss eigentlich vor dem Ankäufe der qu. Bahn zurück-
schrecken in dem Augenblicke, als sie Kenntniss des geringen
Standes von rollendem Materiale erhält, welches der Bahn nur
zugetheilt werden soll.
Die Betriebsausgaben haben in den ersten 6 Monaten des
Jahres 1879 493185 Frcs. betragen, werden also für das ganze
Jahr die Summe von 986 370 Frcs. erreichen. Für das Jahr 1880
beträgt der Voranschlag der Betriebsausgaben 984 000 Frcs.
5. Bau der Bahn von Seebach, Station der Nationalbahn, nach Zürich.
Der von dem jetzigen Director der Gotthardbahn, Herrn
Dietler, geprüfte Voranschlag ergiebt folgende Posten:
1. Expropriation und Schätzung 733 600 Frcs.
2. Erdarbeiten 239 149
3. Strassen und Wegebauten 31 935
4. Brücken und Durchlässe 117 120
5. Fluss- und Uferbauten 9 130
6. Kies 34 205
7. Oberbau 213 203
8. Hochbau 269 532
9. Retiraden und Signale 21310
10. Stütz- und Futtermauern ' . . 62 500
Summa 1 73 1 684 Frcs.
Für diese Summe von 1 731 684 Frcs. wird die Bahn nach
Prüfung der einzelnen Positionen, sowie nach Besichtigung der
localen Verhältnisse und nach dem wir vorliegenden Gutachten
des Herrn Dietler, bis zum Hirschengraben in Zürich auszu-
führen sein.
Der Quadratmeter des am Hirschengraben zu erwerbenden
Terrains ist hierbei mit 110 Frcs. angenommen, während nach
den mir in Zürich gemachten Mittheilungen der Werthverhält-
nisse des Grund und Bodens daselbst man mit 60 Frcs. wahr-
scheinlich das Terrain dort erhält. Um jedoch gegen jede Ueber-
schreitung des Voranschlages vollständige Sicherheit zu haben,
so ist die vorgesehene Summe von 1 731 684 Frcs. auf 2 120 000 Frcs.
erhöht worden.
Die erforderlichen Erdarbeiten erheischen eine Bodenbewe-
gung von 100 000 cbm.
An Kunstbauten sind bis Unterstrass auszuführen: eiue
Unterführung, eine Ueberführung, ein gewölbter Durchlass von
2,5 m lichter Weite und ein Durchlass für den Waltensbach. Von
Unterstrass bis zum Hirschengraben ist eine grosse Strassen-
unterführung herzustellen.
Die Ausführung des Baues dieser ca. 5 km langen Bahn
ist für die Erhaltung der Selbstständigkeit der Nationalbahn eine
conditio sine qua non. Mit der Einbeziehung Zürichs in ein
directes Verkehrsverhältniss zu den an der qu. Linie liegenden
Städten und Ortschaften muss für die jetzt darnieder liegende
Bahn eine neue Aera beginnen.
Die Concession dieser Bahn, die am 31. December 1879 ab-
gelaufen war, ist nach einer mir soeben zugegangenen Nachricht
auf 6 Monate verlängert worden.
6. Gegenwärtige und wahrscheinliehe zukünftige Einnahmen der
Bahn nach Fertigstellung der Linie Seebach-Zürich.
Die gesammten Einnahmen der Nationalbahn haben wäh-
rend ihres Betriebes circa 1 100 000 Frcs. pro Jahr betragen, und
wie hätten dieselben bei den zuvor geschilderten ßetriebsverhält-
nissen auch bessere sein können? Es muss uns Wunder nehmen,
dass selbst dieser Betrag noch erreicht worden ist.
Man muss sich an Ort und Stelle einen Begriff verschaffen
von der Discreditirung, in der die Nationalbahn sich befindet,
um meiner Ansicht beizutreten.
400
Wie bereits mitgetheilt, gerieth die qu. Bahn am 16. Januar
1878 in Concurs. Bei dieser Gelegenheit verlor die Grossherzog-
lich Badische Staatseisenbahn Frachten in der Höhe von 80 000^,
welche die Nationalbahn in Folge des directen Verkehres für die
Badische Bahn vereinnahmt hatte, und die alsActiven der Natio-
nalbahn aufgenommen worden sind, während die Badische Bahn
als Creditor angesehen wurde und natürlich Nichts erhielt. Dass
nach einem solchen Vorfälle die Beziehungen der Nationalbahn
zu den fremden sowohl Schweizerischen als auch ausländischen
Verwaltungen nicht die besten sind, leuchtet wohl ein,
Verkehre lassen sich aber nur von anderen Bahnen heran-
ziehen, wenn man mit denselben auf gutem Fusse steht und Ver-
trauen daseihst geniesst und es ist die heiligste Pflicht der die
Bahn etwa erwerbenden Gesellschaft, alle diese Verbindungen auf-
zusucben und herzustellen.
Ein Blick auf den heutigen Fahrplan zeigt uns, dass der-
selbe in mancher Beziehung den Interessen der Nationalbahn
nicht besonders entspricht, es liegt dieses zum Theil in der Lage
der Bahn, zum Theil jedoch auch in Anforderungen, die hart er-
scheinen. Es müssen die Anschlüsse in' Constanz unil Singen
selbstverständlich berücksichtigt werden und ausserdem verlangt
die Behörde, iu Wettingen den Anschluss an die Nordostbahnzüge
nach Zürich zu vermitteln, so dass u. A der Zug No. 3 von Win-
terthur in der Richtung nach Zofingen abfahren muss, ohne die
correspondirenden Züge von St. Gallen, Romanshorn und Schaff-
hausen, die sämmtlich 5 Minuten später in Winterthur einlaufen,
dort abzuwarten. Nun ist es für die Nationalbahn aber wichtiger,
die Passagiere in Winterthur für Baden, ^Lenzburg, Zofingen und
A.arau aufzunehmen, als im Interesse der Nordostbahn die von
einigen Dörfern nach Zürich gehenden Personen bis Wettingen
zu fahren. Alle diese der Nationalbahn gegenwärtig ungünstigen
Verhältnisse, die ich später kurz noch einmal recapituliren werde,
haben es verursacht, dass man namentlich in der Stadt Zürich
sich sehr häufig über die Nationalbahn in der abfallendsten
Weise äussert.
Hierdurch kommt es aber auch zu leicht, dass die Zukunft
der Nationalbahn fast überall in düsterem Bilde gemalt wird.
Ich bin zu einer anderen Ueberzeugung gekommen und
zwar gestützt auf folgende Verhältnisse:
Wenn der Anschluss nach Zürich vollendet ist, so muss eine
tüchtige energische _ Leitung die Concurrenz mit der Nordost-
bahn auf das Energischste für folgende Strecken aufnehmen:
o V, I Nationalbahn:
bchaffhausen-Zürich . . 56 km Singen-Zürich .... 73 km
Romanshorn-Zürich . . 82 „ Gonstanz Zürich ... 90
Winterthur-Zürich . . 26 „ Winterthur-Zürich ... 28 ”
Aarau-Zürich ..... 48 „ | Aarau-Zürich 53 „
„.. . grössere Entfernung Singen-Zürich als Schaffhausen-
Zürich beeinträchtigt die Concurrenzfähigkeit dieser Strecke gar
nicht, indem der Weg, welchen die Güter im Grossherzogthum
Baden bei der Uebergabe in Singen zurückzulegen haben, ein
geringerer ist, als bei der Uebergabe in Scliaffhausen.
Ausser diesen nur auf Zürich basirten Concurrenzen muss
die Nationalbahn auch auf folgenden Strecken mit der Nordost-
bahn wetteifern :
Aarau-Singen über die Nordostbahn (Zürich-Schaff-
bausen) 119 km
„ über die Nationalbahn 117 „
Aarau-Winterthur, Nordostbahn 70 „
„ „ Nationalbahn 72 „
Aarau -Constanz über die Nordostbahn 145 „
» » » M Nationalbahn 134 „
Aarau-Romanshorn, Nordostbahn 126 „
V » Nationalbahn 152 „
Aarau-Luzern, Nordostbahn 69 „
n „ Nationalbahn 68 „
Aarau-Langnau über Olten-Bern . 120 „
„ „ Nationalbabn (Suhr-Zofingen) . . . 120 „
Hie Fähigkeit der Concurrenzaufnahme gegen die Nordost-
bahn geht aus dieser Zusammenstellung zur Evidenz hervor und
wird diese auch von den Fachmännern der Schweiz zugegeben.
Es erübrigt nun festzu stellen, ob die Einnahmen der Con-
currenzstationen der Nordostbahn eine derartige Höhe erreichen,
dass es sich lohnt, an denselben participiren zu wollen.
Es würde mir die Erfüllung dieses Theiles meiner Aufgaben
bedeutend erleichtert worden sein, wenn die Nordostbahn in
ihren Geschäftsberichten den Verkehr der einzelnen Stationen
unter einander notirt haben würde, das ist jedoch leider nicht
der Fall und ich musste deshalb auf einem änderen Wege Klar-
heit hier hinein zu bringen suchen. Die Berichte der Nordost-
bahn bringen eine Tabelle über die Frequenz und Einnahmen
nach den Stationen und ist in dieser Zusammenstellung der Verkehr
nach und von den Vereinigten Schweizer Bahnen über Wallisellen
und Zürich- Zug-Luzern, sowie der von der Nordostbahn betrie-
benen Bötzbergbahn (Basel-Brugg) nicht enthalten.
Es resultirt somit, dass die uns vorgeführten Einnahmen
aus dem Reviere herrühren, in dem die Nationalbahn Schritt für
Schritt mit der Nordostbahn rivalisirt. Wir finden nun dort foU
gende Angaben:
Einnahmen in runden Zahlen:
Im Jahre: 1876 1877 1878
Romanshorn 1 291 200 1 917 000 2 280 000
Constanz 211 200 182 200 176 600
Winterthur 911300 838 400 696 000
Schaff hausen .... 602700 566000 513300
Zürich 3 118 300 2 876 200 2 788 200
Baden 272 000 228 900 189 500
Aarau 302 700 234 200 291700
Sa. 6 709 400 6 842 900 6 935300
oder pro Jahr im Durchschnitt 6 829 200 Frcs. oder mit anderen
Worten :
Die Nordostbahn erzielt auf diesen Stationen die Hälfte
sämmtlicher Einnahmen des gesammten Netzes.
Ich setze voraus, dass mit der Thössthalbahn, mit den Ver-
einigten Schweizer Bahnen, mit der Centralbahn, mit den Badischen,
Württembergischen und Bayerischen Staatsbahnen günstige Tarife
vereinbart werden, eine Dainpferverbindung zwischen Lindau und
Constanz etablirt resp. in der ersten Zeit subventionirt wird,
Agenten auf allen grösseren Geschäftspunkten der Schweiz und
des Auslandes an der Leitung des Verkehrs über die National-
bahn interessirt werden und glaube ich dann nicht zu weit zu
gehen, wenn ich die Ueberzeugung ausspreche, dass von diesen
Einnahmen die Nationalbahn 10-20 pCt. oder im Durchschnitt
15 pCt. sich erringen kann, d. h. 900 000 Frcs.
Ich veranschlage deshalb für die Zukunft die Einnahmen
der Nationalbahn in Summa auf rund 2 Millionen Francs.
Folgende Notizen mögen hierbei noch zur Erläuterung
dienen :
Die Einnahmen der Station Romanshorn, welche im Jahre
1878 mehr als 2 Millionen Franken betrugen, resultiren aus dem
Verkehre mit der Königlich Bayerischen Staatsbahnstation Lindau.
Romanshorn selbst hat einen Localverkehr, der sehr unbedeu-
tend ist.
An diesen 2 Millionen Franken muss die Nationalbahn
participiren, wenn in Oesterreich - Ungarn und Bayern Häuser
für die Leitung des Verkehrs über Constanz interessirt werden.
Da nun ein grosser Theil der von Lindau kommenden
Transportmengen dem Durchgangsverkehre der Schweiz ange-
hört, so hat die Nationalbahn ein posses Interesse daran, den-
selben mit über Constanz- Aarau zu leiten.
Viel günstiger als für Constanz liegt die Concurrenz für
Singen, Schaffhausen gegenüber.
Schon heute passiren Singen 4 800 Doppelladungen oder
48 000 Tons Kohlen, von denep 1200 Ladungen allein nach Zürich
gehen, obgleich die Nationalbahn heute noch keine Verbindung
mit dieser Stadt hat.
2 000 Ladungen Holz gehen heute aus dem Schwarzwalde
über Schaffhausen nach Zürich, während der natürliche Weg
diese über Singen weist. Der früher gedachten nicht unbedeu-
tenden Mengen Güter Züricher Geschäftshäuser, die statt über
Singen in die Schweiz bei Schaff hausen eintraten, will ich noch-
mals erwähnen.
Die Transporte,' welche nun die Nationalbahn in Singen
tegenwärtig für Zürich übernimmt, führt dieselbe bis Effretikon
. i. 55 km, von wo die Nordostbabn den Transport nach Zürich,
17 km weit, übernimmt. Der gesammte Frachtsatz für Kohlen
beträgt nun von Singen bis Zürich pro 10 000 kg 32 Frcs,, von
denen die Nordostbahn für die durchfahrenen 17 km 17 Fres;
erhält, während die Nationalbahn für 55 km Transportweite nur
15 Frcs. bekommt. Diese Missverhältnisse hören nach einer Ver-
bindung der Nationalbahn mit Zürich auf. Ich rechne nach
Vollendung dieser Verbindung für die Strecke Singen-Zürich eine
Mehreinnahme im Güterverkehre von circa 350 000 Frcs.
. Was nun den Verkehr zwischen Winterthur und Zürich
anbelangt, so ist derselbe leicht daraus zu ermessen, dass von
Winterthur nach Zürich 11 Personenzüge und von Zürich nach ,l
Winterthur ebenfalls 11 Personenzüge täglich verkehren, von?
denen in ersterer Richtung 3 und in letzterer 5 reine Local- j
Züge sind. j
Bei den Sympathien, die die Nationalbahn in Winterthur
und Umgebung geniesst, rechne ich darauf, den Verkehr zwischen
diesen beiden Städten gleichmässig zu vertheilen, was der.
Nationalbahn 3— 400 000 Frcs. bringen muss.
Nach Herstellung der projectirten Einführung der National-
bahn in Zürich hinein ist dieselbe vermöge der Lage ihres Bahn-
hofes daselbst am Hirschengraben berechtigt, auch dort der
Nordostbahn den Verkehr streitig zu machen.
Mehrere mir vorliegende Gutachten nehmen die Mehrein-
nahmen der Nationalbahn nach Vollendung von Seebach-Zürich
auf circa 5— 600 000 Frcs. an. Diese -Schätzungen sind meiner
Ansicht nach zu niedrig gehalten.
Als Endergebniss dieser meiner Betrachtungen glaube ich
nochmals die Zuversicht aussprechen zu können, dass es der
Nationalbahn nach dem Ausbau von Seebach-Zürich nicht schwer
401
fallen ■wird, ihre Einnahmen auf 2 Millionen Franken pro Jahr
zu erhöhen.
Von den Transporten, die der Nationalbahn zufliessen können,
wenn die Vorarlbergbahn nach Brudenz vollendet und eine Ver-
bindungsbahn zwischen Wallisellen und Seebach hergestellt
sein wird, will ich, als in zu weite Ferne gerückt, nicht reden.
Ehe ich diese Abtheilung verlasse, muss ich noch einen wichtigen
Punkt berühren.
Unwillkürlich drängte sich mir die Frage auf: Ja, kann
die Nationalbahn der Nordostbahn auch wirklich fühlbar Con-
currenz machen? Wird die letztere nicht durch starke Herab-
setzung ihrer Tarifsätze einen jeden Ueberschuss unmöglich
machen? Wird die Nationalbahn mit einem Worte bei dieser
Concurrenz nicht unterdrückt werden?
Hierauf antwortet uns die Bilanz der Nordostbahngesell-
sobaft vom 31. December 1878, in dieser figuriren als Creditoren:
A. Actiencapital 50 000 000 Frcs.
B. Obligationen 79 100 000 „
0. Subventionsdarlehen 14 086 246 ’ „
D. Vorschüsse des Comptoir d’Escompte de Paris 20 000 000 „
E. ^Consortium für käufliche Uebernahme von
Nordostbahnobligationen 12 990 000 „
F. Anleihen auf kürzere Dauer. . . . . . . 60 000 „
Summa 176 236 246 Frcs.
Privilegirte Schulden hat somit die Nordostbahn 126 236 000
Franken oder bei 392 km Bahnlänge pro Kilometer 399
= 322 030 Frcs.
Die Seite 15 desselben Berichts theilt uns ferner mit, dass
diese privilegirten Schulden mit Hilfe der Schweizerischen Eisen-
bahnbank auf 160 000 000 Frcs. erhöht werden sollen, oder pro
Kilometer Bahnlänge auf ppt. 400 000 Frcs.
Hieraus geht hervor, dass die Nordostbahn gerade nicht in
der Lage ist, ihre Tarife herabsetzen zu können.
Auch die Nationalbahn würde niemals prosperiren können,
wenn dieselbe in irgend einer Form die wirklich aufgewendeten
Herstellungskosten verzinsen sollte. Der Fehler, der durch die
Anlage qu. Bahn begangen wurde, ist gesühnt durch den Verlust
von circa 29 Millionen Franken, welchen die betreffenden Ge-
meinden u. s. w. durch den Verkauf der Bahn in der Auction am
30. August 1879 erlitten haben.
Es ist vielleicht hier der Ort zu bemerken, dass bei einer
Ausgabe von circa 7 Millionen Franken Obligationen für die
Nationalbahn nach Vollendung des Anschlusses an Zürich der
Bahnkilometer nur mit ^ = 41 400 Frcs. belastet ist.
7. Zukfinftlge Betriebsausgaben.
Die gegenwärtige Verwaltung hat die Betriebsausgaben
schon so tief gedrückt, dass ich eine grössere Reduction deshalb
für ^ie Zukunft nicht annehmen kann und zwar um so weniger,
als in den gesammten Ausgaben von 984 000 Frcs. sich
256 000 Frcs. für Pacht und Miethe fremder Bahnhöfe und Bahn-
strecken befinden, auf welche Summe die Betriebsleitung nicht
den geringsten Einfluss ausübt.
Die einzige Oeconomie, die noch gemacht werden kann, be-
steht in der Einziehung von 50 Bahnwärtern, wodurch 55 000 Frcs.
erspart werden.
Die Bahn behält dann noch 25 Bahn- und 16 Barrierenwärter.
Diese Reduction kann jedoch erst dann durchgefübrt wer-
den, wenn der Hohe Bundesrath der Schweiz eine Bahnordnung
für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung annimmt, wie eine
solche sich in Deutschland bereits sehr gut bewährt hat.
Die Maximalgeschwindigkeit, mit welcher diese Bahnordnung
den Verkehr der Züge gestattet, beträgt 30 km pro Stunde, eine
Geschwindigkeit, die für die Verhältnisse der Nationalbahn voll-
ständig genügt.
Dieser geringen Minderausgabe wird aber manche Mehraus-
gabe gegenüberstehen, die im Interesse der Hebung des Verkehrs
gemacht werden muss.
Ich rechne somit die Ausgaben pro Jahr vor Fertigstellung
der Linie Seebach -Zürich auf 1000 000, ja auf 1 100 000 Franken.
Die Vorschläge des Herrn Ingenieurs Pollascek zu einem
öconomischen Betriebe der Nationalbahn basiren darauf, dieselbe
zu einer vollständigen Localbahn zu degradiren, aber hiermit auf
eine jede Concurrenz mit der Nordostbahn zu verzichten.
Man kann hierdurch wohl 100 000 Frcs. ersparen, verzichtet
aber auf eine jede Vermehrung der Einnahmen.
Ich vertrete einen anderen Standpunkt, ich möchte im
allerseitigen Interesse vor allen Dingen die Einnahmen auf ein
Maximum zu bringen suchen und zwar in den ersten Jahren
durch einen Kampf mit der Nordostbahn ä outrance, um dann
mit derselben nach errungenen Erfolgen Frieden zu schliessen
und die vorhandenen Transportmengen in einem gewissen, durch
die Leistungsfähigkeit der Nationalbahn bedingten Verhältnisse
auf den Concurrenzstrecken zu theilen.
Ich nehme deshalb an, die Ausgaben betragen nach der
Eröffnung Seebach-Zürich 1 200 000 Frcs., so stehen denselben
2 000 000 Frcs. Einnahmen gegenüber. Von den erübrigten 800 000 Frcs.
sollen 200 000 Frcs. zu einem Erneuerungs-, Pensionsfonds u. s. w.
vorab genommen werden, so bleiben zur Verzinsung, Amortisation
der Oüligationen und Stammprioritätsactien 600 000 Frcs. übrig.
Ich bin mit vielem Misstrauen gegen das Unternehmen nach
der Schweiz gegangen, da ich mir nicht erklären konnte, wie
ein Werk, dessen Werth 33 Millionen repräsentirt, für 4}^ Millionen
verkauft werden kann, ich habe aber ein lebensfähiges Unterneh-
men gefunden, welches durch alle möglichen zusammentreffenden
Umstände bisher niedergetreten worden ist.
Auf die Gefahr hin zu wiederholen, muss ich diese Punkte
nochmals kurz recapituliren:
1. Der grossartig angelegte Plan der Bahn Constanz-Genf
konnte nicht durchgeführt werden, weil der Canton Bern aus
finanziellen Rücksichten zurücktrat.
2. Während des Baues der Westsection Mangel an Mitteln
zu demselben, daher öftere Bauunterbrechungen, die das Unter-
nehmen schon in den Augen des Publikums discreditirten.
3. Nichtanschluss an Zürich.
4. Nach Vollendung der Westsection Ausbruch des Con-
curses, Einsetzung von Massen Verwaltern.
5. Deprimirung aller an der Nationalbahn belegenen Städte
und Gemeinden, die enormes Geld an derselben verloren haben.
6. Das Interesse der Einwohner der Stadt Zürich, welches
diese an der Nordostbahn haben.
Alte diese Momente zusammengefasst, genügen vollkommen,
um es zu erklären, dass sich die Bahn in einer äussers^t gedrückten
Lage befindet, aus der Viele keinen Ausweg sehen; ich sehe und
finde denselben aber in der von mir angedeuteten Weise.
8. Vollendung noch unfertiger Arbeiten.
Unter den vorherrschenden Verhältnissen nimmt es mich
nicht Wunder, dass manche Arbeiten noch unfertig sind, also der
Vollendung entgegengeführt werden müssen.
Der schon angezogene Expertenbericht über den Verkaufs-
werth der Schweizerischen Nationalbahn, erstattet von der Bundes-
gerichtlichen Scbätzungscommission, enthält auf den Seiten 26
und 27 eine Kostenberechnung der noch vorzunehmenden Nach-
arbeiten und Reco'nstructionen, welche in der Gesammtsumme
mit 61 250 Frcs. abschliesst. Auch diese Summe müsste auf den
Kaufpreis genommen werden. Der Verkehr zwischen Zürich und
Winterthur ist so bedeutend, dass derselbe meiner Ansicht nach
die Einrichtung eines förmlichen Omnibusdienstes zwischen
diesen Städten erfordert und auch lohnt; zu demselben sind
6 Rowan’sche oder Weissenborn’sche Dampfwagen erforderlich,
die circa 200 000 Frcs. kosten mögen.
9. Erforderliche Mittel zum eventuellen Ankauf der Bahn.
1. 4 500 000 Krcs. am 30. August geboten.
2. 2 100000 „ Ausbau Seebach-Zürich.
3. 300 000 „ Beschaffung eiserner Querschwellen.
4. 60 000 „ für die vom Massenverwalter angekauften
fichtenen Schwellen.
5. 100 000 „ für die 6 reservirten Locomotiven.
6. 200 000 „ für 6 Rowan’sche oder Weissenborn’sche
Dampfwagen.
61 000 „ Vollendungsarbeiten.
7 321 000 Frcs. oder rund 7 500 000 Frcs.
10. Schluss.
Beim Schluss dieses Berichtes geht mir die No. 602 der
„Neuen Züricher Zeitung“ vom Dienstag den 23. December v. J.
zu, in welcher unter „Schweizerische Bundesversammlung“ u. A.
Folgendes berichtet wird:
Da es noch nicht bekannt, ob die Nationalbahn dem inter-
cantonalen Comite zugeschlagen wird oder eine neue Steigerung
abgehalten werden muss und die Uebernahme derselben voraus-
sichtlich nur dann stattfinden kann, wenn durch eine Abände-
rung der Concession gewisse Erleichterungen im Betriebe der
Westsection zugestanden werden, so wird, u’m eine Einstellung
des Betriebes zu vermeiden, auf die ursprüngliche Anregung des
Bundesgerichts hin und nach angehörtem Berichte Kappeiers, der
Bundesrath ermächtigt, auf ein vor der nächsten Session der
gesetzgebenden Räthe eingehendes Gesuch „um Uebertragung der
Concessionen der Schweizerischen Nationalbahn an einen neuen
Erwerber und eventuell auch um Abänderung derselben im
Sinne einer Verminderung der den Betrieb betreffenden Verpflich-
tungen, einzutreten und nach Anhörung der betheiligten Cantone
sowohl die Uebertragung der Concessionen als deren Abänderung
zu bewilligen“.
Hieraus geht hervor, dass alle Aenderungen der Conces-
sionen, die Ersparnisse in den Ausgaben herbeiführen, ohne die
Sicherheit des Betriebes zu gefährden, jetzt sehr leicht zu er-
langen sind.
Die grossen Eisenbahngesellschaften der Schweiz haben
eine sogen, ßetriebsfusion unter einander abgeschlossen, um Er-
leichterungen in den Relationen herbeizuführen. Der Bundesrath
hat diese Fusion genehmigt, aber der Nationalbahn ausdrücklich
den Beitritt zu derselben offen gehalten. Es steht also der ge-
sunden Entwickelung der Bahn kein Hinderniss entgegen, da sie
von der obersten Bundesbehörde mindestens paritätisch mit den
übrigen behandelt wird.
Blankenburg am Harz, den 2. Januar 1880.
402
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
von Seite 396.
Greneral-Versammlungen (Forts.).
Auf Grund der §§ 26 und 27 unseres
Statuts berufen wir auf
Dienstag, den 10. Mai d. J.,
Morgens 10 Uhr
in das Directionsgebäude unserer Gesell-
schaft zu Braunschweig die
11. ordentliche Generalversammlung,
zu welcher sich die Herren Actionäre in
Gemässheit des § 32 genannten Statuts
bis zum 7. Mai c. bei unserer Hauptcasse
legitimiren wollen.
^ Tagesordnung.
1. Berathung und ßeschlussnabme über
die im § 27 des Statuts No. 1/3 bezeich-
neten Gegenstände.
2. Wähl für die statutenmässig aus-
scheidenden 6 Mitglieder des Aufsichts-
raths (§ 27 No. 4 in Verbindung mit § 45).
3. Berathung und Beschlussnahme wegen
des eventuellen Baues der Verbindungs-
bahn mit der Berlin-Lehrter Bahn.
Braunschweig, den 1. April 1881. Der
Aufsichtsrath der Braunschweigischen
Eisenbahngesellschaft. (924)
5. Aaszahlnngen.
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die am
1. April er. fälligen halbjährlichen Zinsen
unserer Prioritäts - Obligationen können
gegen Einlieferung des Coupons No. 13
ä M 7,50 bei nachstehenden Zahlstellen:
1. bei unserer Hauptkasse hierselbst,
2. in Breslau bei der Breslauer Dis-
contobank Friedenthal & Co.,
3. in Berlin bei den Herren Gebrüder
Guttentag und bei den Herren Born &
Busse
erhoben werden.
Die einzulösenden Coupons sind nach
der Nummernfolge zu verzeichnen und ist
ein Duplicat des Verzeichnisses beizulegen,
welches bis zur Auswechselung der Cou-
pons als Quittung dient.
Schriftwechsel und Geldsendungen finden
in der Regel nicht statt. Poln. Wartenberg,
d. 24. März 1881. Direction. (831)
6. Snbmissioneiii
Holländische Eisenbahn. Die Lieferung
von:
700 t eisernen Querschwellen mit
7 t Klemmplatten,
Bedingungsheft No. 214,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungshefte sind gegen portofreie
Einreichung von Ein Gulden pro Stück
vom Bureau des Herrn Ober-Ingenieurs
hierselbst zu beziehen.
Offerten sind bis spätestens den
19. April 1881, 12 Uhr Mittags an den
genannten Herrn Ober-Ingenieur einzu-
reichen.
Dieselben sollen am selben Tage im
Local „het Vosje“ Rokin 31 in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten Nach-
mittags 1% Uhr eröffnet werden. Der Be-
triebsdirector. Amsterdam, April 1881.
Königliche Eisenbahndirectiou Frank-
furt a. M. Die auf dem Hofe der Haupt-
werkstätte E&chwege lagernden alten
Baugeräthe, als:
55 Stück schmiede-gussöiserne Tunnel-
rahmen, eiserne Lehrbögen und Aus-
wechselrahmen mit Zubehör im Gewichte
von ca. 350 000 kg Schmiede- und 92 000 kg
Gusseisen, 2 Bohrgestänge, 12 Baupumpen,
15 kleine Drehscheiben, 4 Kabelwinden,
1 demontirte Fördermaschine mit Pumpe,
2 Ventilatoren und sonstige diverse Bau-
geräthe, sollen im Wege der Licitation
verkauft werden und ist hierzu Termin auf
den 20. April, Morgens 10 Uhr
im Verwaltungsgebäude hiesiger Werk-
stätte festgesetzt, bis zu welchem bezüg-
liche Offerten mit der Aufschrift: „Sub-
kaufsbedingungen mit Verzeichniss der
zum Verkauf kommenden Gegenstände
sind gegen Erstattung der Copialien von
mir zu beziehen und können auch in
meinem Bureau eingesehen werden. Esch-
wege, den 1. April 1881. Der Königliche
Maschinenmeister:Klemann.[H6780]939H&V
gung und Anlieferung von 45 Stück eiser-
nen Förderwagen, 10 Stück Drehscheiben
und diversen Blechplatten mit angeniete-
ten Geleisen und Einlaufhörnern für den
Bau des ßrandleite-Tunnels der Eisenbahn-
baustrecke Erfurt-Ritschenhausen soll ver-
geben werden.
Die Bedingungen und Zeichnung liegen
in dem Generalbureau (Fürstenstrasse 1
bis 10 Magdeburg) aus, können auch gegen
Einsendung von 1,50 M von demselben
bezogen werden.
Offerten sind mit der Aufschrift:
„Submission auf Förderwagen“
bis zum 13. April er., Vormittagä
10 Uhr an uns einzureichen und werden
in Gegenwart der erschienenen Submitl
tenten eröffnet werden. Magdeburg, dea
29. März 1881. Königliche Eisenbahn-Dia
rection. (94.3) -
Privat- Anzeigen.
Patent No. 10611.
Diese bewährten Züge über-
treffen an Sicherheit der Br‘
dienung, an günstiger Aul.
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung dei^
beanspruchten Theile, an^
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht'
alle bis jetzt bekannten
selbsthemmenden Flaschen-]
Züge. Die Hubhöhe ist unbe-'
grenzt. Jeder Zug ist auf die^
l%fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für:'
600, 1000, 1500, 2000, 3000,!
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.'
V. d. 1. 1881. Heft 3. ;
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Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarisehea Eisenbahnen im Monat Februar 1881.
[|m Monat F
bruar 1881
Die Blnnahmi
3 betrug V
om 1. Januar
bis Ende .
Benennung
Eisenbahnen
Differz.
pro
Kilom.
1881
XS80
Diflferz.
pro
Kilom.
p«.S|
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
im
Ganzen
K?lom.
Im
Ganzen
pro
Kilom.
Ga^en
K^m.
im
Ganzan
pro
Kilom.
Klloia.
Anzahl
Tonnen
Gold
Guldei
Guide
Guldei
n nsanie Oesterreicliiscli-
a arische Eisenbahnen,
fa Jngar.-Galiz. Eisenbahn
267
12 188
9 075
9 434
38 267
47 701
179
80 260
301
— 40-5
91315
342
145 263
544
— 37-1
M lu - Oderberger Eisenb.
1 usive Eperies-Orlo) . .
427
35 777
95 900
27 426
269 232
296 658
695
266 421
624
-f 11-4
588 324
1 378
517 610
1212
+ 13-7
3t. Staatsbahn-Geselisch.
2 011
221 645
427 346
364 522
2 080 867
2 445 389
1216
2 201913
1095
+ 11-1
4 983 930
2 478
4 514 836
2 245
+ 10-4
Hm-Geselischaft ....
2 190
332 895
327 401
427 794
1 856 190
2 283 984
1043
2 222 535
992
+ 5-1
2 707 347
2 149
4 517 552
2 017
-4- 6-5
Bsche Westbahn . .
373
36 220
27175
26175
75 991
102 166
274
81 506
219
4- 25-1
206 809
554
170 902
458
+ 21-0
1] Summa .
5 268
6:48 725
886 897
855 351
4 320 647
5 175 898
983
4 852 625
912
+ 7-8
10 577 725
2 008
9 866 163
1855
+ 8'2
■eichische Eisenbahnen.
Teplitzer Eisenbahn
94
40 684
274 906
14 221
209 041
223 262
2 375
237 273
2 524
— 5-9
465 112
4 948
504 560
5 368
— 7-8
che Nordbahn ....
180
41 559
51 245
19 416
'96 464
115 880
644
113 627
631
-f- 2-1
228 628
1270
233 .395
1297
+ 2-1
che Westbahn ....
201
27 329
125 277
27 475
252 470
279 945
1 393
244 877
1218
-f 14-4
593 148
2 951
543 111
2 702
+ 9-2
ährader Eisenbahn . .
397
37 322
242 428
34 850
354 488
389 338
981
344 129
867
+ 13-1
813 113
2 048
756 578
1 906
+ 7-5
denbacher Eisenbahn .
89
21 769
87 947
5 850
119 610
125 460
1410
124 912
1404
+ 0-4
270 740
3 042
274 029
3 079
— 1-2
i. Localbahn-Gesellsch.
5
989
5 514
350
2 063
2 413
483
1984
397
-t-21-7
5 161
1032
4066
813
+ 26-9
!Og Albrecht-Bahn . .
181
8 300
13 803
7 569
26 844
34 413
190
58 067
321
-40-8
67 002
370
109 801
607
— 39-0
he Carl Ludwig-Bahn:
Netz
352
1 54 924
76 452
/ 73 645
490 829
564 474
1604
572 011
1625
- 1-3
1 120 294
3 183
1 147 715
3 261
— 2-4
s Netz
241
\ 24 806
101 963
126 769
526
134 343
557
— 5-6
247 009
1 025
238 061
' 988
+ 3-7
iflacher Eisenb. u. B.-G.
91
14 537
51505
6 919
98 419
150 338
1 157
105 104
1 155
-f 0-2
220 348
2 421
209 567
2 303
+ 5-1
Franz Joset-ßahn . .
712
93 374
98 972
124 588
401 164
525 752
738
500 243
703
-1- 5-0
1 071 469
1505
1 014 065
1424
+ 5-7
1 Elisabeth-Bahn:
ätbahn
400
101 194
108 069
130 916
456 014
586 930
1467
505 508
1264
-f 16-1
1 195 817
2 990
1 000 532
2 501
--19-6
bach-Gmunden . .
27
1829
3 532
928
3 156
4 084
151
4 467
128
4- 18-0
8 673
321
8 095
300
-- 7-0
•Budweis
144
9 737
18 056
8 852
51 258
60 110
417
55 273
384
-4- 86
117 985
819
110 568
768
+ 6-6
aarkt-Simbach . . .
58
7 799
28 171
8115
50 416
58 531
1009
49 131
847
+ 191
126 468
2 180
95 141
1640
+ 32'9
ändorf-K.-Ebersdorf*) .
25
35130
20 876
20 876
835
11432
572
+ 46-0
45 615
1825
. 22 262
1 113
+ 64-0
)urg-Tiroler Bahn . .
290
22 9*26
17 095
13 607
39 069
52 676
182
54 038
186
— 22
105 213
363
102 792
354
+ 2-5
nz Rudolf-Bahn incl.
BKittenbahn und Zelt-
obnsdorf
812
63 962
115 181
56 250
262 277
308 527
380
317 530
391
- 2-8
623 395
768
614 783
757
+ 1-5
Ferdinands - Nordbahn
697
119 467
323 806
214 894
1 603 286
1 818 180
2 609
1 741 990
2 499
+ 4-4
3 879 583
5 566
3 863 218
5 543
-i- 0-4
isch-Schles. Nordbahn
141
30 270
34 877
24 019
71 598
95 617
678
83 009
589
+ 15-1
197 474
1401
181905
1290
+ 86
rer Eisenbahn . . .
6
3 521
7 171
796
4 110
4 906
818
13 665
2 278
3zern.- f Lemb.-Czern. .
267
22 589
35 447
34 626
166 713
201 339
754
231 246
866
— 12-9
372 049
1393
438 741
1643
— 15-2
Oe.L.)\Czern.-Sucz. .
90
6 773
16 664
9 766
36 926
46 692
519
53 125
590
— 12-0
90 501
1006
95 826
1065
— 5-5
Vprdernberger Bahn .
lie Grenzbahn. . . .
15
2 945
16 166
841
12106
12 947
863
15 859
1057
— 18-4
28 400
1893
32 674
2 178
— 131
109
10 695
19 948
4 582
26 515
31097
285
.30 228
277
+ 2-9
62 213
571
58 531
537
-|- 6*3
i-Schlesische Centralb.
152
12 889
21 783
9 890
43 721
53 611
353
48 945
322
4- 9-6
103 539
681
101 382
667
+ 2-1
keiner Localbahn . .
8
2 272
. 2 657
784
2 615
3 399
425
7 096
887
Localbahn-Gesellsch. :
i-Zleb u. Skowitz-Wrdy-
11
433
6 007
100
5 552
5 652
514
10 669
970
ter Industriebahn . .
1
4196
1209
1209
1209
' 2 651
2 651
ich. 1 Garant. Strecke .
623
lo’oeW
138 153
10*9 5*15
418 691
628 206
848
494 647
794
+ 6-8
1 088 935
1748
l 032 540
1637
+ 5-5
stb.\ Ergänzungsnetz .
i’riedländer Eisenbahn
305
43 641
186 262
36 711
351 748
388 459
1274
319 439
1047
+ 21-7
778 999
2 554
964 564
2 277
4- 12-1
33
4 586
8 022
2 122
17 468
19 590
594
25 112
761
— 21-9
37 015
1 122
47 786
1448
-22-5
riesen (Komotau) E.:
Linien
155
7 760
44 264
7 664
81 427
89 091
575
88.944
574
+ 0-2
192 728
1243
191 477
1235
+ 0-6
i-Klattau-Eisenstein
97
6 116
24471
4 085
36 643
40 728
420
41 650
429
— 2-1
90139
929
90 310
931
- 0-2
xer Eisenbahn . .
155
10 390
72 359
9 424
101 226
110 650
714
86 115
556
+ 28-4
244 683
1579
202 156
1304
+ 21-1
;aatsbahnen :
nau-Strasswalchen .
37
2 998
1922
1407
3 062
4 469
121
6 712
154
-21-4
9 669
261
11310
306
— 14-7
atiner Bahn . . .
105
1272
1630
1 168
2 989
4157
40
4182
40
0
7 643
73
8 032
76
— 3-9
iter Bahn ....
m
25 233
6 063
6 789
18 222
25 011
223
40 278
360
— 38-1
47 902
428
76 484
683
-37-3
u-üfer Bahn**) .' .
8
31 742
7 636
7 636
954
2 924
365
+ 161-4
15 728
1966
6 855
857
+ 129-4
sdorf-Würbenthal .
21
1 185
1768
' 406
1468
1874
89
3 971
189
ner Bahn ....
143
2 768
2 201
3 084
6 669
9 753
68
11412
80
— 15-0
18 834
132
26 244
184
— 28-3
Isdorf-Römerstadt .
14
928
2 258
235
1318
1553
111
1 765
126
— 11-9
3 239
231
4 236
303
— 23 8
zuschlag-Neuberg .
11
987
4 810
273
2 468
2 741
' 249
2 988
271
— 8-1
6103
555
5 206
473
+ 17-3
srösterr. Staatsbahnen
154
14420
14 450
6 825
22 021
28 846
187
26 765
174
+ 7-5
57 667
374
52 625
342
+ 9-4
1 nitz-Protivin . . .
144
9 013
15 652
6 337
26 318
32 655
227
26 555
184
-I-23-4
62 520
434
52 719
366
+ 18'6
» o»;Leluchow (Orlö)
151
4101
4 525
3 834
15157
18 991
126
23 118
153
— 17-6
35 734
237
41499
275
— 13-8
» 8-Pontafel ....
25
2 252
6 069
2 750
7 094
9 844
394
11853
474
— 16-9
21165
847
22 982
919
— 7-8
• b rdrauburg- Wolfsberg
38
2138
1227
1028
2 079
3 107
82
2 623
69
+ 18-8
5 995
158
5 552
146
-f- 8-2
d. Verbindungsbahn
283
44 522
99 522
25 240
207 544
232 784
823
213 313
764
+ 9-2
499 715
1766
459 554
1624
+ 8-7
1 Kralup-Prager Eisenb
1 irger Bahn ....
120
1 25 736
79 276
19 445
104 840
124 285
1036
106 396
887
+ 16-8
259 726
2 164
236 680
1972
+ 9-7
96
.30 175
13 094
10 733
16 042
26 775
279
40 313
420
— 33-6
54 927
572
70 624
736
— 22-3
ttendorf- Wiener-Neu
1 er Bahn
68
1 11 376
42 450
7 023
60 706
67 729
996
54 265
798
+ 24-8
137 483
2 022
110 561
1626
+ 24-4
Summa .
8 694
: 1112 384
r 2 664195
1 124 753
6 513 608
; 7 638 361
879
7 267 720
841
+ 4-5
15 773 550
1 814115 211 394
: 1760
+ 3-1
rische Eisenbahnen,
iumaner Bahn , .
392
1 63 860
' 24 143
41 413
84 838
1 126 251
322
124 739
318
1+ 1-3
251 339
641
248 266
1 633
+ 1-3
rösthaler Bahn . .
62
ll 5 771
4 726
3 349
7 924
11 273
182
15 935
257
’ — 29-2
23 048
372
ll 33 64S
> 543
-31-5
*) Inclusive der K. K. Donauuferbahnstrecke Stadlauer Donaubrlicke-Kaiser Ebersdorf.
**) Exclusive der Theilstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
— 404
Benemning
Eisenbahnen
Die Einnahme betrug im Moe
Die Einnahme betrag vom l.jänuS^^P^9|
isin nixd " >
Arad-Temesvarer Eisenbahn
Bättaszek - Dombovar - Zäkany
(Donau-Drau) Bahn . . .
Erste Siebenbürger Eisenbahn
Eünfkirchen-Bärcser Bahn . .
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn .
Raab-Oedenburg-EbenfurterB.
Ungarische Nordostbahn . .
Kgl. Ungar. Staatseiscp bahnen
6 200
14 059
■11 447
6 740
12 997
46 594
161 800
8 500
19 693
14 047
33 633
18140
230 900
13 247
6 520
4 603
6 810
40 253
213 900
20 500
26 500
94 848
36 502
74 054
34 053
175 138
1 168 000
15 916
26 250
62 350
35 910
77 697
27 566
181 216
1 079 051
4-52-
+ 1-
— 4-7
55 077
160 846
75 084
163 555
Summa
335 968
393 804 340 495
1 766 119
1 646 630
-f 5-5
Recapitnlation.
Summeder gemeinsamen Oesterr.-
Ungar. Eisenbahnen . . . .
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
Summe der Ungar. Eisenbahnen
638 725
1 112 384
335 968
855 351
1 124 753
340 495
4 320 547
6 513 608
1 425 624
5 175 898
7 638 361
1 766 119
4 852 625
7 267 720
1 646 630
+
+ 4-5
10 577 725
15 773 550
3 508 683
9 866 163
15 211394
3 370 341
Hauptsumme
Privat-Anzeigen (Schluss).
GANZ & C““»-
Eisengiesserei u. Maschiuen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen tmd Bntihor.
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Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechani8cheAu8-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstähle und Mühlen-
bestandtheile.
DAMPF- PUMPEN •
g.
Weise ». MonsRi, MaschihenfttbriK.
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HALLE Vg, .
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Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
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merstahl,
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Stahl.
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Geschmiedete Karren- und Wagenachsc
Lang- und QaerschweUen aus Schwe
Kleineisenzeng zum eisernen Bahnob
Bandagen aus Bessemer- und Martini
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und F
Badsätze für Waggons, Tender und Locoi
Grnbenschienen aus Eisen und Stahl.
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Gmbenwagen-Bäder und complete Sätze
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auch mit transparenten Stationsnamen und anderen Bezeichnungen versehen sowie
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Fnedr. Siemens.
PHOTOLITHOGRAPHIB & LICHTDRUCK-AHSTALT. BUCHBIHDEHEI. BERLIN SW., BEUTH-STRASSE J
e 1837 begründete Anstalt , welche vorzüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situatiom
richtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen
ihme der Privat-Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Inserlions- Mittel bietet.
Verlegt und herausgegeben v
•: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redacti.
., Beuthstrasse 8.
WJ
— 405 —
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
£lniindxwanzlg'Ster •falirg’ang.
Berlin, den 15. April 1881.
Wegen der Feiertage erscheint die nächste Nummer erst am 22. April. Die Redaction.
Dieser Nummer liegt No. 7 des „Anzeigers überzähliger Güter und Gepäckstücke“ bei.
Inhalt: Das Berliner Centralbureau für den Weltverkehr. — Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen (die Anwendung des § 4
des Vereinsstatuts auf Bahnen unter 50 km Länge). — Aus dem Deutschen Reich. — Aus Bayern. — Ooursblatt vom 31. März 1881- —
; Literatur: Crompton, die electrische Beleuchtung für industrielle Zwecke. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen.
3. General-Versammlungen. 4. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Das Berliner Centralbureau. für den Weltverkehr.
Die Kette, die in Gestalt von Dampferlinien, Eisenbahnen,
Kabelverbindungen die Hauptländer der Erde zu einem grossen
gemeinsamen Ganzen verbindet, hat die Centren der politischen
Macht, die Hauptstädte der Weltmächte auch zu Mittelpunkten
des Weltverkehrs gemacht. Auch die Hauptstadt des immer
mächtiger emporstrebenden Deutschen Reichs fängt an, sich auf
dem Gebiete des Welthandels und Weltverkehrs in immer höherem
Masse und mit stetig wachsendem Erfolge zu betheiligen. Berlin,
dessen Handel vor Kurzem noch kaum wagte das Weltmeer zu
überschreiten, rivalisirt bereits kühn mit den Hauptstädten Lon-
don, Newyork, Paris, und sucht im Weltverkehr diejenige Macht-
stellung zu gewinnen, die jenen Städten schon länger zu Theil
geworden ist. In diesen Bestrebungen, welche den Weltstadtberuf
Berlins bestätigen, ist in jüngster Zeit ein neuer Schritt gethan,
der in einer dem Verkehrswesen gewidmeten Zeitschrift eingehen-
dere Berücksichtigung beanspruchen darf.
In voriger Woche ist Berlin um eine im eigentlichsten
Sinne des Wortes weltstädtische Einrichtung reicher geworden,
welche durchaus aus privater Initiative hervorgegangen ist und
die Aufmerksamkeit besonders der Geschäftswdt und desjenigen
Theiles des Publikums verdient, welcher grössere, namentlich
überseeische Reisen — zu welchem Zwecke auch immer — unter-
nimmt. ln den Prachträumen des schönsten Privathauses der
inneren Stadt, mitten im Centrum des Verkehrs an der Friedrich-
und Französischen Strassenecke gelegen, in dem von Kayserund
V. Grossheim erbauten Hotel der Lebensversicherungsgesellschaft
Germania (und zwar in der ersten Etage desselben, nach der
Friedrichstrasse zu) hat die Speditionsfirma Brasch & Rothen-
atein ein „Centralbureau für den Weltverkehr“ und ein damit
'Verbundenes grosses „Informationsbureau“ errichtet, welches allen
j^rlin auf der Durchreise besuchenden Fremden und den ge-
«häftlich interessirten Berlinern zur unentgeltlichen Verfügung
steht und ihnen für den internationalen und überseeischen Ver-
kehr nach allen Richtungen hin Auskunft ertheilt. London, Paris
und Newyork besitzen seit längerer Zeit Einrichtungen ähnlicher
Art, ohne dass dieselben die hier ins Leben gerufene erreichen,
sowohl was Umfang ihrer selbstgestellten Aufgaben anbetrifft,
als nach der Form, in welcher die Lösung derselben erstrebt wird.
In richtiger Erkenntniss der Anforderungen, welche man
Ian einen solchen Mittelpunkt des internationalen Verkehrs zu
stellen berechtigt ist, haben die Unternehmer durch eine reiche
Fülle von Einrichtungen es ermöglicht, jederzeit über den augen-
blicklichen Stand der Handels- und Verkehrsverhältnisse an den
bedeutendsten Märkten des Weltverkehrs sichere Auskunft zu er-
theilen und alle Nachrichten so rasch zu erhalten, wie es mit
Hülfe des Dampfes und des elektrischen Drahtes überhaupt thun-
lich ist. Den Stand der An- und Verkäufe auf den Handels-
plätzen aller Erdtheile sowie die Production und Consumtion
der einzelnen Länder zu wissen, die auf- und absteigende Linie
der Conjuncturen und den Austausch an Waaren und an Menschen
mit den überseeischen Ländern mit aufmerksamem Auge zu er-
forschen und den Interessenten zu veranschaulichen ist die Auf-
gabe, welche sich das „Centralbureau“ gestellt hat. Demgemäss
hat man es hier mit einem Institut von wirklich internationaler
Physiognomie zu thun, international nicht nur in dem beschränk-
ten Sinne der Mehr- oder Vielsprachigkeit, sondern in dem um-
fassendsten. Es sei uns vergönnt, die geneigten Leser in die
Räume des Centralbureaus für den Weltverkehr einzuführen.
Die schönen, hellen und luftigen Räume machen auf den
Eintretenden den günstigsten Eindruck; die ganze äussere Ein-
richtung erinnert an die in solchen Dingen mustergültigen Ame-
rikaner und Engländer. Das „Internationale“ kennzeichnet sich
schon hierin. Einen anderen und wohl den markantesten Aus-
druck findet es in den zur gleichfalls unentgeltlichen Benutzung
ausgelegten (vorläufig) 204 Zeitungen. Selbstverständlich sind die
hervorragendsten Blätter der Europäischen Culturstaaten zur
Stelle; neben ihnen findet man aber auch über 100 in über-
seeischen Ländern erscheinende Blätter, die man hier sonst nur
in seltenen Ausnahmefällen zu Gesicht bekommt. Australien,
Ostindien, Holländisch Indien, China, Japan, Persien, Aegypten,
Tunis, die C^colonie, Transvaal, der Oranje-Freistaat, die La
Platastaaten Cfhili und Peru senden ihre bemerkenswerthesten
Journale. Die bequem und elegant eingerichteten Lesezimmer
gewinnen dadurch ihre besondere Bedeutung für den zufällig
hier anwesenden Fremden, wie für den Einheimischen, der die
von den politischen Tagesblättern naturgemäss nur kurz ertheil-
ten Informationen über fernabliegende Dinge durch ausführlichere
Darlegungen erläutert haben möchte.
Weiter bieten die Lesezimmer : Adressbücher aller grösseren
Plätze der Erde, telegraphische Affichen über den Abgang und
die Ankunft von Dampfern an den wichtigsten Plätzen, Listen
der mit den letzten überseeischen Dampfern abgegangenen und
angekommenen Cajütenpassagiere, Marktberichte der wichtigsten
Plätze der Erde, Listen mit den neuesten Schiffsdaten, Pläne von
überseeischen Dampfern, Landkarten etc. Schiffsregister (wie
Lloyds, Veritas), Zolltarife und Handelsgesetzbücher fast aller
Länder gestatten jede, die einschlägigen Fragen betreffende In-
formation. Den Berliner Platz- und Verkehrs Verhältnissen wird
das Bureau sich besonders widmen: jede darauf bezügliche
Auskunft wird unentgeltlich ertheilt.
Ueberaus dankenswerthe Vortheile bietet das Bureau für
den Verkehr mit überseeischen Ländern. Die Billetabtheilung
giebt Plätze aus von Berlin nach den betreffenden Hafenplätzen
und von den Hafenplätzen weiter und zwar zu Originalpreisen
406
der Bahnen und Dampferlinien; für einzelne Routen mit be-
sonderer Vergünstigung. Cajüten, Betten, Table d’hote - Plätze
auf den überseeischen Dampfern kann man bei dem Central-
bureau in Berlin bestellen, welches die Pläne der betreffenden
Dampfer vorlegt und nach Verständigung mit der betreffenden
Dampferdirection es ermöglicht, dass der Reisende eine seinen in-
dividuellen Wünschen entsprechende Wahl bereits aui der Ferne
treffen kann, ehe er seine Reise nach der Seehafenstadt antritt.
Ein Kursbureau ertheilt gratis Auskunft über jede
Eisenbahnverbindung auf dem Continent, über alle Dampferlinien
und sonstigen Verbindungen mit allen Theilen der Welt. Briefe
und Telegramme für das reisende Publikum werden aufbewahrt
und können zu jeder Stunde des Tages in Empfang genommen
werden, ohne dass Kosten dadurch entstehen; auch die Nach-
oder Zurücksendung wird übernommen. Ein Register aller Frem-
den, welche Berlin besuchen, soll mit aller Vollständigkeit, soweit
diese eben erzielbar ist, geführt werden.
Eine Speditionsabtheilung übernimmt das an die Firma zu
adressirende Gepäck. Diese zahlt die darauf ruhenden Frachten,
erledigt eventuelle Zollformalitäten, lagert das Gut ein, sendet es
auf Wunsch sofort weiter nach allen Theilen der Erde. Die Ge-
bühren sind mässig und fest.
Eine Bankcasse soll alle seitens des reisenden Publikums
an das Bankfach zu stellenden Anforderungen erfüllen. Sie wird
ausländische Geldsorten aller Länder einwechseln, Accreditive
einlösen resp. ertheilen, Werthsachen und Gelder gegen Depot-
schein in Verwahrung nehmen. Dass Telephon- und Telegraphen-
einrichtungen den Zwecken des Bureaus dienstbar gemacht sind,
ist fast selbstverständlich.
Dies in kurzen Umrissen die Einrichtungen und das Pro-
gramm des Instituts, welches jetzt ins Leben getreten ist. Das
reisende Publikum darf demselben in seinem eigenen Interesse
eine glückliche Entwickelung wünschen.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Die Anwendung des § 4 des Vereinsstatnts auf Bahnen unter
50 km Länge.
1, Nachdem die von dem Vorstande des Georgs-Marien-
Bergwerks- und Hüttenvereins in Georgs-Marienhütte bei Osna-
brück wiederholt gestellten Anträge auf Aufnahme in den Verein
von der Salzburger und Baden-Badener Generalversammlung ab-
gelehnt worden waren, ist dieser Antrag neuerdings dahin ein-
geschränkt worden, es möge dem genannten Verein die Theil-
nahme an den Vereinseinrichtungen nach Massgabe
des § 4 des Vereinsstatuts gestattet werden.
Die Verhältnisse der in Rede stehenden Bahn sind aus dem
für die Salzburger Generalversammlung erstatteten Jahresberichte
der geschäftsführenden Direction sowie aus den Verhandlungen
dieser Generalversammlung zu No. Ib) der Tagesordnung zu er-
sehen (abgedruckt im Jahrgang 1879 S. 745 resp. 803,.).
Die Gesellschaft, deren Sitz sich in Osnabrück befindet,
wird durch einen aus zwei Personen bestehenden Vorstand ver-
treten, welcher die Gesellschaft gerichtlich und aussergerichtlich
vertritt. Bei der Georgs-Marienhüttenbahn, welche normalspurig
gebaut ist, und auf der ein regelmässiger Personen- und
Güterverkehr nach einem veröffentlichten Fahrplane stattfindet,
sind über 50 Beamte und als solche fungirende Hülfsbeamte an-
gestellt, dieselbe besitzt 5 Locomotiven, 4 Personenwagen II. und
III. Classe, 2 bedeckte und 191 offene Güterwagen.
Die Georgs-Marienhüttenbahn hat Anschluss in Hassbergen
an die Strecke Venlo-Hamburg der Köln-Mindener Bahn.
2. Derselbe Antrag ist auch von Herrn Hermann Bach-
stein in Berlin als ßetriebspächter folgender Bahnen:
a) Fröttstedt-Friedrichroda (9 km),
b) Parchim-Ludwigslust (26 km),
c) Wutha-Ruhla (8 km),
gestellt worden.
Sämmtliche vorbezeichneten drei Bahnen sind normal-
spurig erbaut, werden mit Dampfkraft betrieben, dienen
dem öffentlichenPersonen- und Güter verkehre undhaben
Anschluss und zwar die Bahn
a) an die Thüringische Eisenbahn in Station Fröttstedt,
b) an die Berlin-Hamburger Eisenbahn in Station Ludwigslust,
c) an die Thüringische Eisenbahn in Station Wutha.
Die erstere Bahn ist von dem Gothaischen Staate, die zweite
von einer besonderen Gesellschaft, die dritte gkichfalls von einer
Actiengesellschaft (unter ßetheiligung der Weimarischen und
Gothaischen Regierung) erbaut worden. Alle drei werden, wie
schon bemerkt, von Herrn Hermann Backstein in Berlin als Pächter
betrieben und von letzterem auch vertreten.
Die Commission für das Vereinsstatut, welcher die vorhe-
zeichneten Anträge in Gemässheit des § 4 alin. 2 und des § 3 No. 2
des Vereinsstatuts zur Vorberathung überwiesen worden waren,
hat sich — nachdem nachgewiesen war, dass abgesehen von der
unzureichenden Länge alle' sonstigen Voraussetzungen des Vereins-
statuts auf die in Rede stehenden 4 Bahnen zutreffen und dass
auch nach Beschaffenheit und Ausrüstung dieser Bahnen dem
1
egen-y.
üehergange des Fahrmaterials etc. ein Bedenken nicht entgegen-1,..
steht — dahin ausgesprochen, den Vereinsverwaltungen die An-4;,
nähme der vorliegenden Anträge, d. h. die Anwendung sämmt-<.
lieber, den Personen-, Güter- und Wagenverkehr betreffenden,*'
sowie der in den technischen Vereinbarungen enthaltenen Be-
stimmungen im Verkehre der Vereinsbahnen mit den bezeichneten
4 Bahnen — deren Vertreter die Erklärung abgegeben haben, ,
dass sie sich den Vereinsbeschlüssen unterwerfen — zu empfehlen,
3. Von derDirectiou der Unter-Elbeschen Eisenbahn- .*
gesellschaft in Harburg, welche die 44 km lange Theilstrecke
Harburg-Stade (die ganze Bahn von Harburg nach Cuxhaven
wird eine Länge von über 100 km haben) am 1. April eröffnet
hat, ist Aufnahme in den Vprein beantragt worden. Da als Mit-
glieder des Vereins nur solche Verwaltungen aufgenommen
werden können, deren Bahnen eine zusammenhängende Länge*
von mindestens 50 km haben, kann die Unter-Elbesche Bahn
einstweilen nur in der im § 4 des Vereinsstatuts näher beschrie-
benen Weise an den Vereinseinrichtungen Theil nehmen, womit'
die Direction sich auch einverstanden erklärt hat, indem sie zu-\j
gleich bemerkt, dass sie die 11,3 km lange Strecke zwischen J
Stade und Himmelspforten schon zum 15. Mai er. in Betrieb zu j
nehmen beabsichtige, wonächst die Gesammtbetriebslänge ihrerfl
Bahn über 50 km betragen werde. 9
Nach dem vorliegenden Gesellschaftsstatut besteht der Vor-«
stand der Unter-Elbeschen Bahn, dem laut Allgemeinen Deut- <
sehen Handelsgesetzbuchs alle Rechte und Pflichten des Vorstan-
des einer Actiengesellschaft zustehen und welcher vom Auf- f*
sichtsrathe mit Stimmenmehrheit erwählt wird, aus mindestens i:
zwei Mitgliedern. Als solche sind vou dem Königlich Preussi- '
sehen Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten der Eisenbahn-
ingenier Leon Ulens aus Brüssel und der Regierungsbaumeister,
Albert Becke zu Harburg bestätigt worden und zwar ersterer)
als vorsitzendes, letzterer als ausführendes technisches Mitglied'
des Vorstandes. ’
Die Unter-Elbesche Bahn, welche normalspurig ausgeführt
wird, hat Anschluss an die Köln-Mindener und Hannoversche
Staatsbahn in Harburg. !
Die Entfernungen zwischen den einzelnen Stationen etc.
betragen :
Verbindungsbahn in Harburg 3,6 km
Strecke Harburg-Neugraben 8,4 „
„ Neugraben-Buxtehude 11,1 „
„ Buxtehude-Horneburg 8,6 „ '
„ Horneburg-Stade 12,3 „
Von der Länge der Verbindungsbahn (3,6 km) entfallen
2,6 km auf die Hannoversche Staatsbahn.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 11. April. (Politische Wochenschau. Entgleisungs- f
Erlass über die Ausführung von Staatsbauten. Ab-^
Statistik.
Schluss der Oberschlesischen Bahn. Dortmund-Gronau-Enscheder^
Hauptergebnisse der Pfälzischen Bahnen.)
In der vorigen Woche ist der Deutsche Reichstag in die ^
JLU liCA VVXXgCJU TfVUUC lÖU \IXSL lU UIO Z'
Ferien gegangen, um ^eine Arbeiten am 26. d. Mts. wieder aufzu- f
nehmen. Er wird alsdann noch ein reiches Pensum aufzuarbeiten j
haben und nach einerü' Ausspruche des Präsidenten dürfte erst^^
unmittelbar vor dem Pfingstfeste an den Schluss der Session zu
denken sein. Den verschiedenen Commissionen sind zur Vor-l^
berathung überwiesen: die Entwürfe über das Unfall versiehe-^
rungsgesetz, das Innungs- und das Reichsstempelabgabengesetz
ferner werden an die Commission noch gehen das Trunksuchts-J
gesetz und der. Entwurf über die Eichung den Schankgefässe
Zur ersten Lesung sind noch u. A. zu bringen: das Elsässischr
Gesetz über die Geschäftssprache und die aus dem Bundesratht
auch noch zu erwartende Vorlage über die Abänderung der Gewerbe-
ordnung, die Herabsetzung der Gerichtskosten, die Aufnahm(
einer Anleihe für den Bau reichsländischer Eisenbahnen, sowif
die Vorlage wegen Errichtung eines Reichstagsgebäudes, weicht
auch noch für diese Session erwartet wird. Zur zweiten Berathunj
kommen die Entwürfe über die Brau- und Wehrsteuer, erstei
für den Fall ihrer Ablehnung in Verbindung mit dem Antrai
von Below, wonach die Malzsurrogate zur Bereitung des Bier«
vom 1. Julid. J. ab gesetzlich verboten sind, ferner des Entwurfes!
betreffend die Abänderung der Verfassung, der Besteuerung der;
Dienstwohnungen der Reichsbeamten, der Abänderung des G^*
setzes über die Naturalleistungen und in dritter Lesung ds
Küstenfrachtfahrtgesetz. Die Ablehnung der Brau- und der Wehl
Steuervorlagen wird für sicher angesehen, und hält man in Reichs?)
tagskreisen die Annahme der Börsensteuer auch noch für sehr,
fraglichj da von conservativer Seite Anträge auf höhere Sätzä,
vorbereitet werden, die, wenn sie nicht zur Annahme gelangen,
die Conservativen veranlassen könnten, gegen die ganze Börsen-
Steuer zu stimmen. — Dem Reichstage ist eine Denkschrift zfl,
dem Französischen Gesetze vom 29. Januar d. J. begleitet voA'
Motiven, betreffend die Gewährung einer staatlichen Unterstützung
an die Französische Handelsmarine, zugegangen. Es ist diesw
407
Vorlage an den Reichstag eine um so grössere Bedeutung beizu-
legem als ausgeführt wird, wie durch dieselbe das Interesse der
Schinfahrt anderer Staaten berührt wird. Anscheinend soll durch
die Uebermittelung dieser Denkschrift constatirt werden, dass
auch die Deutsche Reichsregierung Ton den Intentionen geleitet
wird, der Deutschen Handelsmarine und Rhederei eine staat-
liche Unterstützung zukommen zu lassen. Am Schluss der Denk-
schrift heisst es: „Deutschland zahlt im überseeischen Verkehr
an die betheiligten Deutschen Dampferlinien nach Massgabe des
Gewichts der beförderten Sendungen. Gegenwärtig werden sich
diese Vergütungen auf rund 200 000 Jl belaufen. Ob unter den
gegebenen Verhältnissen Deutschlands Schifffahrt und Deutsch-
lands Handel gegenüber der durch staatliche Mittel begünstigten
Mitbewerbung anderer Nationen in gedeihlicher Weise sich wird
fortentwickeln können, verdient ernste Erwägung.“ — Trotz der
Tierwöchentlichen Verhandlungen über den Abschluss eines
Deutsch- Oesterreichischen Handelsvertrages sind über die wich-
tigsten Fragen noch keine Entscheidungen getroffen; beide Theile
harren noch auf die letzten Instructionen ihrer Regierungen.
Man hält für möglich, dass bei den überaus winzigen gegenseiti-
ten Concessionen beide Theile zu dem Entschluss kommen dürften,
einen neuen Vertrag abzuschliessen, sondern eine Verlängerung
des bestehenden Meistbegünstigungsvertrages in Vorschlag zu
bringen. Es bestätigt sich, dass Deutschland den Veterinärver-
trag, welchen Oesterreich in Vorschlag gebracht, bezüglich der
Einfuhr des Rindviehes abgelehnt, und wenn auch betreffs der
übrigen Thiere Verhandlungen noch schweben, so legt Oester-
reich doch gar keinen Werth auf das Zustandekommen eines Ver-
trags, da gerade der Import des Rindviehes für Oesterreich vor-
nehmlich in Frage kommt. Der Decernent im Oesterreichischen
landwirthschaftlichen Ministerium, Dr. Schneider, ist deshalb auch
unverrichteter Sache nach Wien wieder zurückgekehrt. — Bezüg-
lich der Zollanschlussfrage registriren wir, dass in der Mittwochs-
sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft die vom Senate ge-
wünschte Vertrau cnscommission gewählt worden ist. Auch die
Bürgerschaft in Bremen hat einen Vertrauensausschuss gewählt,
zugleich aber auch eine Resolution angenommen, in welcher sich
die Bürgerschaft die Entscheidung in der Sache selbst Vorbehalt,
insbesondere die Freiheit, den Anschluss abzulehnen.
Dem Bericht über Entgleisungen und Znsammenstösse auf
den Preussischen Eisenbahnen, welcher im Arbeitsministerium zu-
sammengestellt worden ist, entnehmen wir, dass im Jahre 1879
177 Entgleisungen (gegen 162 im Jahre 1878) und 108 Zusammen-
stösse (gegen lOJ im Jahre 1878) stattgefunden haben. Durch
Unglücksfälle sind bei dem eigentlichen Eisenbahnbetriebe 379
Personen getödtet und 731 verletzt. Hierunter befinden sich nur
8 resp. 45 Reisende. Von den Getödteten waren 68 Selbstmörder
und von den Verletzungen sind ausserdem noch 9 auf Selbst-
mordversuch zurückzuführen. Im Ganzen kommt auf 81 541 Per-
sonen, die befördert sind, eine Verletzung. Dieses Resultat ist
ausserordentlich günstig im' Vergleich zu früheren Jahren, denn
1878 wurden von 74 035, 1875 von 68 523, 1871 von 60 913 beför-
derten Personen je eine verletzt. Zieht man nun die Reisenden
und ihre Verletzungen in Betracht, so wurden 1879 von je 2 542 273
Reisenden einer verletzt und von je 14 300 287 einer getödtet.
Man sieht hieraus, wie wenig begründet die Furcht ist, die viele
Leute noch vor einer Beförderung auf der Eisenbahn haben. Bei
den Zug- und Bahnbeamten stellt sich das Verhältniss allerdings
bei Weitem ungünstiger. Von ihnen verunglückten 1879 von je
175 eine Person, während von den Bahnarbeitern gar schon auf
je 149 eine Verletzung kam. An Entschädigungen sind auf Grund
des Haftpflichtgesetzes für verunglückte Personen im Jahre 1«79
gezahlt 236 172 Jl an einmaligen Abfindungen und 1 175 824 M.
an fortlaufenden Prästationen.
Die AnsfUhrnng von Staatsbauten war Gegenstand eines
Erlasses des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 25. No-
vember 1879, in welchem wiederholt darauf aufmerksam gemacht
worden war, dass die nach den superrevidirten Anschlägen fest-
gesetzten und bewilligten Kostenbeträge streng innegehalten,
und dass bei Nichtbefolgung der hierüber ertheilten Anwei-
sungen die betreffenden Baubeamten persönlich zur Verant-
wortung gezogen werden sollen. In neuester Zeit haben nun
bei dem Neubau des Oberpräsidialgebäudes in Schleswig und
bei dem Umbau des Weifenschlosses in Hannover vorgekommene
erhebliche Etatsüberschreitungen im Landtage zu Erörterungen
Anlass gegeben. Obwohl die beiden Fälle nur vereinzelt da-
stehen, hat doch der Herr Minister, um ähnlichen Vorkommnissen
für die Folge vorzubeugen, Anlass genommen, die sorgfältigste Auf-
merksamkeit der Regierungen von Neuem auf diesen wichtigen
Gegenstand zu lenken und denselben behufs sachgemässer Con-
trole über die Ausführung der Staatsbauten specielle Anwei-
sungen zu ertheilen. Es ist dafür Sorge zu tragen und von
Seiten der Regierungsbauräthe darauf zu achten, dass bei allen
nicht in grösserer Entreprise herzustellenden Staatsbauten eine
ordnungsmässige und leicht zu übersehende Buchung der Aus-
gaben zu dem Zwecke stattfinde, um in jedem Augenblick eine
f[enaue Prüfung der derzeitigen Finanzlage des Baues eintreten
assen zu können. Es ist ferner darauf hinzuwirken und fortge-
setzt darauf zu achten, dass die Abrechnung der einzelnen
Bauarbeiten mit der Ausführung derselben thunlichst gleichen
Schritt halte, und dass insbesondere etwaige unvermeidliche Ab-
weichungen von dem genehmigten Anschläge bezüglich d*'r
daraus erwachsenden Kosten ungesäumt in Rechnung gestellt
und höheren Orts zur Anzeige gebracht werden. Bei allen den
Kostenbetrag von 50 000 M übersteigenden Staatsbauten ist eine
weitergehende finanzielle Controle dahin einzuführen, dass die
Beamten anzuweisen sind, den Regierungen vierteljährlich spe-
cielle Nachweisungen über die finanzielle Lage des Baues einzu-
reichen. Gleichzeitig sind die Ministerialreferenten des Ressorts
der öffentlichen Arbeiten beauftragt, sich bei Gelegenheit ihrer
Dienstreisen ebenfalls davon zu überzeugen, dass die vorste-
henden Anweisungen überall pünktlich befolgt und ungprecht-
fertigte Etatsüberschreitungen vermieden werden. Der Herr Minister
spricht die Erwartung aus, dass, wenngleich den Regierungs-
bauräthen die Ueberwachung der auszuführenden Staatsbauten
in erster Linie obliegt, doch auch die Präsidenten und Abthei-
lungsdirigenten der Regierungen dem Gegenstände vom finan-
ziellen Standpunkte fortan ihre besondere Aufmerksamkeit zu-
wenden werden. Ungerechtfertigte und nicht rechtzeitig zur
Sprache gebrachte Ueberschreitungen genehmigter Kostenan-
schläge sollen in Zukunft gegen die Schuldigen unnachsichtlich
verfolgt werden. In solchen Fällen, wo es sich um die höhere
Genehmigung zur theilweisen Verwendung erzielter Ersparnisse
handelt, ist jedesmal ein specieller Nachweis dieser Ersparnisse
zur Begründung des Antrages beizufügen.
Der Abschluss der Oberschlesischen Eisenbahn für das Jahr
1880 hat zwar die erhofften 11 pCt. Dividende nicht ergeben,
aber auch die auf lOVs pCt. festgesetzte Dividende wird von den
Actionären als sehr befriedigend angesehen werden dürfen, sie
übersteigt die Quote des Jahres 1879 um IV5 pCt. und stellt die
höchste Ziffer dar, welche seit dem Jahre 1875 den Actionären
bewilligt wurde. Obschon seit dem Jahre 1875 etwa 26 Millionen
neue Actien nach und nach demjenigen Capital zugetreten sind,
welches am Reingewinn Theil nahm, ist doch die Dividende der
Bahn im Steigen geblieben und für das Jahr 1880 war sogar das
ganze Actiencapital der Gesellschaft dividendeberechtigt und
musste aus dem Reingewinn dotirt werden, während für 1879
der Baufonds noch 443 000 JL zur Dividendenzahlung für die
Actien Lit. E. zuschoss. Die Dividende für 1880 wäre übrigens,
wie man uns mittheilt, noch wesentlich günstiger ausgefallen,
wenn nicht die wirklichen Ausgaben für den Erneuerungsfonds
1 200 000 M. mehr betragen hätten, als pro 1879, da eine grössere
Anzahl neuer Locomotiven und Waggons angeschafft werden
musste. Der Gesammtüberschuss der Oberschlesischen Haupt-
bahn incl. Nettoertrag der Poscn-Breslau- und Oberschlesischen
Zweigbahn betrug 1880: 22 432 013 Jl (1879: 18 817 959 J&), davon
gingen zum Reserve- und Erneuerungsfonds 1 668 801 (1879:
1 213 879) ./Ä, Zinsen 3 802 269 (1879: 2 335 718)..^, Amortisation
693 163 (1879: 559 570) M. Die Zuschüsse betrugen an die
Wilhelmsbahn 418 090 ßreslau-Mittelwalde 568 707 M, Posen-
Bromberg 55 568 Ji, Stargard - Posen 144 120 zusammen
1 186 465 M. (1879: 1 391 229 Ji\ Staatssuperdividende 4 202 492 M
(1879: 3 675 329 Jl), Dividende pro 1880 9 543 206 M (1879:
8 471318./^). — Von den Zweigbahnen lieferten in 1880 einen
Ueberschuss: Breslau-Posen-Glogau 1 720 346./^ (1879: 823 707 ./^);
Oberschlesische Zweigbahnen 392 505 Jl (1879: 357 873 Jl).— Die
1880er wirklichen Einnahmen sind für das gesammte Netz um
rund 2 Millionen höher als die provisorischen APgabea. Die
starke Reduction des Zuschusses zur Verzinsung des Anlage-
capitals der Posen-Thorn-Bromberger Bahn hat insofern Bedeu-
tung, als der Zeitpunkt nahe ist, an welchem die Zinsgarantie
aufhört. — Der Staat hat 1879 noch 159 502 1880 nichts zuge-
schossen.
Ueber die Dortmund-Gronau-Enscheder Bahn bemerkt der
Bericht der Discontogesellschaft : „Die Stammprioritätsactien der
Dortmund -Enscheder Eisenbahn sind in einheitliche, gleichbe-
rechtigte Actien verwandelt worden, welchen für das Jahr 1880
eine Dividende von pCt. in Aussicht steht. Wenn auch
dieses Erträgniss gegen die Dividende des Jahres 1879 mit
2^10 pCt- auf die Stammprioritätsactien oder von l^Vioo Ppt- auf
alle Actien gleicbmässig berechnet, einen kleinen Fortschritt auf-
weist, so entspricht dasselbe keineswegs den Erwartungen, zu
welchen die Bahn bei einer allgemein rationellen Instradirung im
Verkehr mit den Nachbarlinien berechtigt ist. Die seit dem
15. December v. J. eröffnete Verbindung mit der Rheinischen
Bahn in Dortmund ist bisher ohne die entsprechende Wirkung
geblieben, da die Staatsbahnverwaltungen, welche die Dortmund-
Enscheder Eisenbahn ringsum einschliessen, noch keine directen
Transittarife über die Verbindungsstrecke gewähren wollten.
Während den benachbarten Linien des Staates die wachsende
Kohlenzufuhr von den an der Dortmund-Enscheder Bahn gelege-
nen Zechen zufällt, wird dieser Bahn der ihr naturgemäss zu-
kommende Verkehr verkürzt, indem man dem unbedingt ausge-
sprochenen Grundsatz, dass jede Bahn ihr Gut so weit fährt als
sie kann, in dem Masse folgte, dass solcher Verkehr auf beträcht-
lichen Umwegen abgelenkt wird, und dass man hierbei bis zu
408
27 pCt. der durchfahrenen Meilen aus den staatlichen Tarifen
ausrallen lässt. Die Direction der Dortmund- Enscheder Eisenbahn
hat in Folge dessen eine Beschwerde an den Minister für öffent-
liche Arbeiten gerichtet und hofft mit yollkommenem Vertrauen
auf eine Entscheidung, durch welche der Bahn auch nach der
Verstaatlichung der Rheinischen und Köln-Mindener Bahnen eine
selbstständige Existenz und Lebensfähigkeit erhalten bleibt.“
Die Hauptergebnisse der Pfälzischen Eisenbahnen pro 1880
sind folgende: Einnahmen von Personen und Gepäck 3 139 540
Güter und Vieh 6 649189 M, Kohlen 3 315 695 M, aus sonstigen
Quellen 781 949 .M, zusammen 13 886 383 ./^ Hiervon ab Betriebs-
ausgaben 7 812 897 M Somit bleibt Activrest 6 073 486 M Nach
den Fusionsbedingungen sind zu decken: die Prioritätszinsen
4 000 950 Jl, Amortisationen 636 029 M, Actienzinsen 2 068 926 M,
Präcipuen 1 115 533 .M, zusammen 7 821438 Der vom Staate
zu leistende Zuschuss beläuft sich also auf (übereinstimmend mit
unsern schon vor einigen Monaten gemachten Mittheilungen) auf
1 747 952 Jl, während er im Vorjahre noch 2 603 435 M betragen
hatte. Die beiden ersten Monate des neuen Jahres ergeben
übrigens, wie bereits mitgetheilt, leider wieder eine Verminderung
'der Einnahrnen.
Aus Bayern.
0 ln der Kammer der Abgeordneten kam am 8. dieses
Monats der in No. 25 dieser Zeitung mitgetheilte Gesetzentwurf,
betreffend den Ausbau des Centralbahnhofes in
München, zur Berathung. Referent von‘Schlör empfahl Namens
des Finanzausschusses die unveränderte Annahme des Entwurfes.
Was zunächst die Ueberschreitung des Credits für den bisherigen
Neubau um 237 658 Jl anlange, so habe die Regierung diesdbe
vollständig gerechtfertigt; der Umstand, dass die neuen Hallen
nach Westen und Norden keine festen Stützen hatten, machte
stärkere Träger nothwendig, bis auch auf der Längsseite eine
feste Halle da sein wird. Die Durchführung des Baues sei
tadellos und ganz zweckmässig, abgesehen von der Art des
Arrangements; es treffe ihn auch nicht der Vorwurf zu grossen
Luxus und mit Ausnahme des Bahnhofes in Regensburg besteh«^ j
in Bayern kein Bahnhof, der im Verhältniss zu den Anforde- I
rungen, denen er zu genügen hat, wohlfeiler zu stehen komme, J
als der Münchener. Auch das Postulat von 241 JL für Er- I
Weiterung der Centralwerkstätte sei gerechtfertigt, wenn dieses i
auch vielleicht schon früher hätte gestellt werden können, t
Ebenso erweise es sich als nothwendig, auch den alten Ost- i
bahnhof in derselben Weise umzubauen, wie den anderen, und
es solle hierfür die postulirte Summe von 1 919 342 Jl gleichfalls
bewilligt werden. Der bauliche Zustand des Ostbahnhofgebäudes
würde dies zwar nicht nothwendig fordern; es könnte dieser
auch dadurch verbessert werden, dass statt der jetzigen Ueber-
dachung aus Holz eine solche von Eisen gemacht würde. Allein -
würde nicht auch dieses Gebäude neu gebaut, so ständen die
jetzigen neuen Hallen nach 2 Seiten, Westen und Norden offen, ’
sie müssten aber doch in irgend einer Weise abgeschlossen Ä
werden und später wäre die Vereinigung doch nicht zu um-«
gehen; es entstünden Unzukömmlichkeiten, wenn der Betrieb in J
2 unmittelbar neben einander gelegene Bahnhöfe sich vertheilen
würde, die Verbindung zwischen den beiden nördlichen Bahnen,
welche in München einmünden, von Regensburg und Nürnberg
würde sehr unbequem. Darüber habe übrigens im Ausschuss
auch kein Zweifel bestanden, dass es mit den zu bewilligenden
2 398 400 Jl nicht für immer abgeschlossen sei*). Man könne
dem Entwurf nicht entrinnen, sondern müsse ihn annehmen.
Schliesslich wurde der ganze Gesetzentwurf einstimmig ange-
nommen.
*) Wenn der Längenbau des alten Bahnhofes, welcher den
neuen imposanten Bau des Centralbahnhofes verdeckt, sowie der
noch übrig gebliebene Theil der alten Einsteighalle entfernt
wird, ist alsdann der Ausbau des neuen Mittelpavillongebäudes
mit einem Aufwande von ca. 400 000 Jl nöthig. Ferner tritt als-
dann die Nothwendigkeit der Aufführung eines neuen grossen
Postgebäudes hervor, da bis jetzt in den alten Bahnhofräumlich-
keiten die alten Postbureaus untergebracht sind.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
Das Aushunftsbureau der Preussischen
Staatseisenbahnverwaltung ist am 1. d. M.
aus unserm Verwaltungsgebäude hierselbst
(Leipziger Platz 17) nach dem hiesigen
Potsdamer Bahnhöfe, rechter Seitenflügel
im Souterrain (hinter der Post) verlegt
worden. Die Thätigkeit desselben erstreckt
sich von diesem Zeitpunkte ab unter dem
in der Bekanntmachung vom 27. Septem-
ber pr. gemachten Vorbehalte auch auf
die Auskunftsertheilung über die Ver-
kehrsverbältnisse der Reichseisenbahnen
in Elsass-Lothringen und führt dasselbe
fortan die Firma: „Auskunftsbureau der
Deutschen Reichs- und der Königlich
Preussischen Staatseisenbahn Verwaltung“.
Berlin, den 5. April 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (964)
1. Localtarife.
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Vom
15. April 1881 werden Eilstückgat- und
Frachtstückgutsendungen nach und von
der Haltestelle Lanz zur Beförderung an-
genommen, sofern die einzelnen Colli das
Gewicht von 100 kg pro Collo nicht über-
schreiten und sich ihrer sonstigen Be-
schaffenheit nach zur bequemen Ver- und
Entladung eignen. Sendungen nach Lanz
werden nur frankirt, von Lanz nur un-
frankirt und in beiden Richtungen nur
ohne Nachnahmebelastung zum Transport
zugelassen. Die im diesseitigen Localver-
kehre mit Lanz zur Anwendung kommen-
den Sätze sind bei den betreffenden Ex-
peditionen zu erfragen. Berlin, den 6.
April 1881. Die Direction. (957)
Zum Tarif für den Güterverkehr auf
der llambui'g - Ältonaer Verbindungsbahn
vom 1. März 1881 ist ein vom 5. April er.
ab gültiger Nachtrag I erschienen, ent-
haltend Aenderungen des Abschnitts II. B
„Specielle Tarifvorschriften“.
Nähere Auskunft ertheilen die bezüg-
lichen Güterexpeditionen. — Exemplare
des Nachtrags können durch unsere Be-
triebscontrole hier unentgeltlich bezogen
werden. Altona, den 9. April 1881.
Namens der betheiligten Verwaltungen:
Die Direction der Altona - Kieler Eisen-
bahngesellschaft. (973)
Die in unserm Localverkehr der Fracht-
berechnung zu Grunde zu legende Entfer-
nung zwischen Hochdahl und Düsseldorf
ist vom 29. März er. ab von 14 auf 12 km
und ferner die zwischen Aplerbeck und
Bocholt von 107 auf 106 km herabgesetzt.
Elberfeld, den 7. April 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction.
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Oberhessische Eisenbahnen. Mit
dem 20. April d. J. tritt der Nachtrag IV
zum Main - Weser - Oberhessischen Güter-
tarife vom 1. December 1877 in Kraft.
Derselbe enthält directe Tarifsätze für
die Stationen Bettenhausen und Nieder-
zwehren des Königlichen Eisenbahndirec-
tionsbezirks Hannover und eine Bestim-
mung wegen Aufhebung der Zuschlags-
frist für den Uebergangsverkehr in Frank-
furt a.M. (Verkaufspreis 0,10./^) Giessen,
den 8. April 1881. Grossherzogliche Di-
rection der Oberhessischen Eisenbahnen,
zugleich Namens der übrigen betheiligten
Verwaltungen. (978)
Vom 10. April er. ab bis Ende dieses
Jahres treten für Flachstransporte bei
Aufgabe von 10 000 kg in einer Wagen-
ladung oder bei Bezahlung der Fracht
für dieses Quantum im Verkehr zwischen
den Stationen Allenstein, Braunsberg,
Elbing, Gumbinnen, Insterburg, Königs-
berg, Memel, Mühlhausen des Königlichen
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg
einerseits und der Station Herford des
Königlichen Eisenbahndirectionsbezirks
Hannover (früher Station der Köln-Min-
dener Bahn) andererseits im Ostdeutsch-
Rheinischen Verbände Ansnahmetarife in,,
Kraft. ^
Ferner kommen für den gleichen Zeit- ’
raum und unter denselben Bedingungen
Ausnahmetarife für Flachs für den Ver-
kehr zwischen den obengenannten Sta-
tionen des Eisenbahndirectionsbezirks
Bromberg einer- und den Stationen Han-
nover und Osnabrück des Eisenbahndirec-
tionsbezirks Hannover und der Station
Wolfenbüttel der Braunschweigischen Bahn
andererseits im Niedersächsisch - Ost-
deutschen Verbände zur Einführung.
Die Sätze sind auf den vorgenannten
Stationen zu erfahren. Bromberg, den
>, 6. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal-
tung. (983 J)
Ostdeutsch-Ungarischer Verbandverkehr. %
Am 20. April er. tritt zum obenbezeich- V
neten Verbandtarife, Theil II B, Getreide-jV
tarif, der Nachtrag V in Kraft. Derselbe j
enthält Ausnahmefrachtsätze für den^
Transport von Kleie, Aufnahme der Sta- '
tionen Bauerwitz 0. S., Raudten B. F. E,
und Cottbus B. G., Aufhebung von directen^
Sätzen, eine Bestimmung betreffend die
Abfertigung von und nach Königsberg i.Pr.,
Quaibahnhof und Berichtigungen.
Druckexerhplare dieses Nachtrags sind
bei den bekannten Dienststellen käuflich
zu haben. Breslau, den 3. April 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn für die Deutschen Verbandr-
verwaltungen. (975)
Im Rheinischen Nachbarverkehr tretej
mit dem 10. April für den Verkehr zwischen
der Station Steele B. M. einerseits und/
den Stationen der Bahnstrecke Köln- .
Bingerbrück des Directionsbezirks Köln '
linksrheinisch und den Stationen der '
Bahnstrecke Troisdorf-Niederlahnstein des
Directionsbezirks Köln rechtsrheinisch an-
dererseits directe Frachtsätze in Kraft.
Näheres ist bei den betreffenden Sta-
tionen zu erfahren. Elberfeld, den 9. April
1881. Im Namen der betheiligten Eisen-
409
bahnverwaltungen : Königliche Eisenba,hn-
direction. (977)
K. K. priv. Südbahngesellschaft.
SUd-Nordosterreichischer und Levantever-
kehr. Mit 15. April 1. J. tritt der IV. Nach-
trag zu dem Tom 15. Mai 1879 an gütigen
Tarife für den Süd-Nordösterreichischen
Verkehr in Wirksamkeit.
Dieser Tarif-Nachtrag enthält:
1. Ergänzung der Waarenclassification.
2. Einbeziehung der Station Tyrnau der
Königl. Ungarischen Staatseisenbah-
nen in den Specialtarif No. 1.
3. Einbeziehung der Station Budweis
(K. E. B.) und (K. F. J. B.).
4. Transportsteuer-Zuschlags-Tabelle für
die Ungarischen Verbandstationen.
Mit gleichem Tage wird die Station Tyr-
nau der Königl. Ungarischen Staatseisen-
bahnen in den vom 1. December 1880 an
giltigen Tarif für den Transport von Zucker
(in Fässern, Kisten oder Säcken verpackt)
nach Levantinischen Seeplätzen zu nach-
Nach
Von
Alexandrien, Can-
dia, Canea, Cavalla,
Constantinopel,
Dedeagh, Lagos,
Rettimo, Salonich,
Smyrna, Volo
Batoum, Bey-
routh, Braila,
Galatz, Jaffa,
Kerassonda, Lar-
naca, Odessa,
Samsoup, Trape-
zünt
Totalfrachtsätze*) pro 100 kg
Tyr-
nau
7,17 Fres.
7,77 Fres.
Nach
Von
Calamata, Pa-
trass, Piräeus,
Syra, Zante
Corfu
Ineboli,
Küstendje,
Port-Said,
Varna
Tortalfrachtsätze*) pro 100 kg
Tyr-
nau
6,97 Fres.
6,37 Fres.
7,37 Fres.
*) Conform Allg. Bestimmungen, Absatz
2 des oberwähnten Tarifes vom 1. Decem-
ber 1880.
Exemplare des obbezeichneten Tarif-
Nachtrages können bei den Verbandsta-
tionen oder bei unserer Commerciellen
Direction in Wien gratis bezogen werden.
Wien, am 30. März 1881. Die Generaldi-
tection. (976)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Verkehr zwischen Stationen der ehe-
maligen Saarbrücker-, Rhein -Nahe- und
Moselbahn einer- und Stationen der Main-
Neckar Bahn andererseits. Für die Sta-
tionen Heppenheim, Laudenbach, Hems-
bach, W einheim, Grosssachsen und Laden-
burg treten die Sätze der am 1. April er.
zur Einführung gelangten Tarife für den
Güter- und Kohlenverkehr, soweit die
j^stradirung via Bexbach - Mannheim zu
Erfolgen hat, noch nicht in Kraft. Für diese
i'felationen bleiben vielmehr die vor dem
April bestandenen Fr.nchtsätze bis auf
eiteres bestehen. Köln, den 9. April
81. Königliche Eisenbahndirection (links-
rheinische)^ (984)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport-Artikel.
Für den Transport von Eisenerz in Wa-
genladungen von mindestens 10 000 kg von
den Stationen Grebenstein und Mönchehof
nach den Hochofenstationen treten mit
dem heutigen Tage ermässigte Ansnahme-
frachtsätze in Kraft. Elberfeld, den 7.
April 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion. (967)
Zum Eohlenansnahmetarif No. 5 für den
Verkehr von den Saargruben nach Badi-
schen Stationen ist am 1. d. Mts. der
UI Nachtrag in Kraft getreten. Derselbe
enthält Frachtsätze für die Stationen Bur-
bach, Friedrich sthal und Saarbrücken.
Exemplare des Nachtrags können bei
den gedachten Expeditionen zum Preise
von. 5 bezogen werden. Köln, den
9. April 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion (linksrheinische). (981)
Am 1. d. Mts. ist zum Ausnahmetarif
No. 9 für die Beförderung von Steinkohlen
und Cokes von den Saargruben nach Sta-
tionen der Reichseisenbahnen der V. Nach-
trag in Kraft getreten. Derselbe enthält
Aenderungen der Frachtsätze des Haupt-
tarifs, sowie der Nachträge I— IV soweit
durch die Eröffnung der Strecke Völk-
lingen-Wadgassen eine Abkürzung einge-
treten ist; ferner neue Frachtsätze für
Linslerhof und Aufhebung verschiedener
Frachtsätze der Stationen Bous und Völk-
lingen.
Exemplare des Nachtrages können bei
den im Saarkohlenrevier gelegenen Güter-
etc. Expeditionen zum Preise von 5 4
zogen werden. Köln, den 8. April 1881.
Königliche Eisenbahndirection (linksrhei-
nische)^ (968)
Rechte - Oder - Ufer - Eisenbahn-
gesellschaft. Am 1. April d. J. ist zu
dem Ausnalimetarif für Oberschlesische
Steinkohlen nach der Oesterreichischen
Staatseisenbahn viaDzieditz vom 10. August
1879 ein Nachtrag VI in Kraft getreten.
Derselbe enthält die durch unsere Be-
kanntmachung vom 17. Februar d. J. an-
gekündigten, in Folge Erhöhung der Un-
garischen Transportsteuer zur Erhebung
gelangenden Frachtzuschläge und ist auf
den Verbandstationen zu haben. Breslau,
den 8. April 1881. VI 1255. Direction. (974)
Der am 5. d. Mts. in Kraft getretene
Ausnahmetarif für Talg zwischen den dies-
seitigen Stationen Danzig und Neufahr-
wasser einerseits und Polnischen Stationen
andererseits wird vom 12. d. Mts. ab auch
auf die Stationen Praga loco und transito
der Weichselbahn und Warschau transito
der Warschau-TerespoJer Eisenbahn mit
der Instradirung via Mlawa ausgedehnt.
Die Fracht inclusive Umladegebühr be-
trägt pro 100 kg: von Neufahrwasser bis
Schnittpunkt Mlawa 0,87 von Danzig
bis Schnittpunkt Mlawa 0,83 vom
Schnittpunkt bis Praga loco 22,75 Kope-
ken;, vom Schnittpunkt bis Praga transito
19,70 Kopeken; vom Schnittpunkt bis
Warschau transito der Terespoler Eisen-
bahn 23,06 Kopeken.
Ausserdem werden von demselben Tage
ab die Polnischen Schnittsätze für den
Ausnahmetarif für Talg ermässigt und
zwar:
bei Warschau We von 24,76 auf 24,28
Kopeken ;
bei Otwock und Haltestelle Wawer
von 28,57 auf 26,90 Kopeken;
bei Warschau W. W. (via Alexandrowo)
von 28,47 auf 27,92 Kopeken
Ero 100 kg. Bromberg, den 7. April 1881.
önigliche Eisenbahndirection als ge-
'sebäftsführende Verwaltung. (982 J)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. ,
Einer Mittheiiung der Direction der
Königlich Ungarischen Staatseisen-
bahnen zufolge wird auf der Strecke
Miskolcz-Kaschau zwischen den Stationen
Hidas-Nemeti und Csany die für den Per-
sonen- und Gepäckverkebr eingerichtete
Haltestelle Abauj var-Kenyhecz am
10. April 1. J. eröffnet werden.
Berlin, den 7. April 1881.
Die geschäftsführende Direction.
Unter-Elbesehe Eisenbahn. Am 1. April
er. ist die 44 km lange Strecke Harburg-
Stade der Unter-Elbeschen Eisenbahn dem
öffentlichen Verkehre übergeben worden.
Stationen: Harburg U. E, Neugraben,
Buxtehude, Horneburg, Stade.
Alföld - Fiumauer Eisenbahn. Zwischen
Csaba-Gyula wird der Persouen- und Eil-
gutverkehr seit 8. d. Mts. auch bei den
Nachtzügen vermittelt und ist somit der
Gesammtverkehr mit Obigem unbeschränkt
eröffnet. Die Betriebsdirection. (972)
3. (xeneral-Versainmlungen.
K. K. priv. Süd - Norddeutsche Verbin-
dungsbahn (Reichenberg-Pardubitz). Der
Verwaltungsrath beehrt sich, die Herren
Actionäre zur XXVIII. (ordentlichen) Ge-
neralversammlung einzu laden, welche am
12. Mai 1881, um 10 Uhr Vormittags
auf dem Wiener Bahnhofe der Oester-
reichischen Nordwestbahn (Ankunftsseite,
Saal für Erwartende) stattfindet.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1. Mittheilung des Geschäftsberichtes für
das Jahr 1880;
2. Bericht . des Revisionsausschusses
über den Rechnungsabschluss des Jahres
1880;
3. Erneuerungswahl dreier Mitglieder
des Verwaltungsrathes nach § 37 der Sta-
tuten ;
4. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung des Rechnungsabschlusses des
Jahres 1881.
Gemäss § 26 der Statuten, wollen jene
Herren Actionäre, welche der Generalver-
sammlung beizuwohnen beabsichtigen, die
Actien sammt den nicht fälligen Coupons
längstens bis 28. April, 12 Uhr Mittags,
entweder bei der gesellschaftlichen Haupt-
cassa in Wien, Administrationsgebäude am
Nordwestbahnhofe, oder bei der Direction
der Discontogesellschaft in Berlin, oder
bei den Herren M. A. von Rothschild &
Söhne in Frankfurt a. M. deponiren und
die Legitimationskarten beheben.
Mit den Actien zugleich sind die von
den Deponenten eigenhändig zu unter-
zeichnenden Consignationen in doppelter
Ausfertigung einzubringen. Eine Consig-
natioh wird, mit der Erlagsbestätigung
versehen, zurückgestellt.
Nach § 25 der Statuten geben 10 Actien
das Recht auf Eine Stimme; kein Actionär
kann mehr als 30 eigen berechtigte Stimmen
in sich vereinigen; als Bevollmächtigter
kann Niemand mehr als 20 Stimmen über-
nehmen.
Die Actionäre können nur durch Per-
sonen vertreten werden, die selbst Mit-
glieder der Generalversammlung sind und
haben in einem solchen Falle die auf
der Rückseite der Legitimationskarte bei-
gesetzte Vollmacht auszufüllen und eigen-
händig zu unterzeichnen.
Nach der Generalversammlung können
die deponirten Actien gegen Rückgabe
der Empfangsbestätigung an dem Brlags-
orte wieder behoben werden.
Consignationsblanquette werden bei den
Erlagscassen unentgeltlich verabfolgt. Wien,
im April 1881. Der Verwaitungsrath. (971)
K. K. priv. Mährische Grenzbahn. Die
achte ordentliche Generalversammlung der
Actionäre der K. E. priv. Mährischen
Grenzbahn findet am 10. Mai 1881 um
10 Uhr V or mittags in den Localitäten der
Gesellschaft in Wien (IV., Favoriten strasse
No, 6, 1. Stock) statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes pro 1880.
2, Bericht des Revisionsausschusses und
Beschlussfassung hierüber.
3. Wahl des ReTisionsausschusses für
das Jahr 1881.
4. Ergänzungswahlen für den Verwal-
tungsrath in Gemässheit der §§ 15 und 17
der Statuten.
5. Bestimmung des Werthes der An-
wesenheitsmarken für die Mitglieder des
Verwaltungsrathes. '
Jene Herren Actionäre, welche der Ge-
neralversammlung beizuwohnen beabsich-
tigen, wollen ihre Actien in Gemässheit
des § 34 der Statuten bis längstens
26. April 1881, Mittags, bei der K. K. priv.
allgemeinen Oesterreichischen Boden-Cre-
ditanstalt hier (Stadt, Herren gasse No. 8)
deponiren und die Legitimationskarten
beheben.
Nach § 31 der Statuten geben je 20 Ac-
tien das Recht auf Eine Stimme.
Diejenigen Herren Actionäre, welche sich
durch andere stimmfähige Actionäre ver-
treten lassen wollen, belieben zu diesem
Zwecke die auf der Rückseite der Legiti-
mationskarte beigedruckte Vollmacht ent-
sprechend auszufüllen. Wien, am 1. April
1881. Der Verwaltungsrath. (Nachdruck
wird nicht honorirt.) (969)
K. K. priv. Lemberg-Czeriiowitz-Jassy
Eisenbahngesellschaft. Der gefertigte Ver-
waltungsrath giebt sich die Ehre, die Ac-
tionäre der K. K. priv. Lemberg-Czerno-
witz-Jassy Eisenbahngesellscbaft zu der
Samstag, den 30. April 1881
um 10 Uhr Vormittags im Saale des In-
genieur- und Architekten- Vereines in Wien
(Esch enbach gasse 9) stattfindenden
XX. (ordentlichen; General-
Versammlung
einzuladen.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Gestionsbericht des Verwaltungsrathes.
2. Bericht über den Betrieb der Oester-
reichischen und Rumänischen Linien
im Jahre 1880.
3. Bericht des Revisionsausschusses über
die Betriebsrechnungen und den Rech-
nungsabschluss pro 1880.
4. Antrag des Verwaltungsrathes über
die Verwendung des Reinerträgnisses.
5. Wahl des Revisionsausschusses.
6. Anträge des Verwaltungsrathes wegen
• Uebernahme des Betriebes der beste-
henden und der neu zu erbauenden
Linien der Galiz. Transversalbahn,
sowie Betheiligung an diesem Unter-
nehmen, eventuell durch Emission
neuer Titres.
7. Erneuerung des Verwaltungsrathes.
Jene Herren Actionäre, welche der Ge-
neral-Versammlung beiwohnen, oder ihr
Stimmrecht nach Massgabe der Statuten
ausüben wollen, haben ihre Actien bis
längstens 22. April. 1881 bei der Cen-
tralcassa der Gesellschaft (I. Elisabeth-
strasse 9), oder bei der Anglo-Oesterrei-
chischen Bank in Wien, bei der Samm-
lungscassa der Gesellschaft in Lemberg,
bei der Galiz. Actien-Hypothekenbank in
Lemberg und bei deren Filialen in
Krakau, Czernowitz und Tarnopol,
bei der Anglo-Austrian Bank in London,
oder bei der Banque de Roumanie in Bu-
carest, mittelst doppelt auszufertigender
Consignätionen (wozu Blanquette bei den
genannten Gassen unentgeltlich verabfolgt
werden) zu erlegen und erhalten mit der
Empfangsbestätigung hierüber die Legiti-
mationskarten zur General-Versammlung.
Im Vertretungsfalle müssen die auf der
Rückseite der Legitimationskarten vorge-
druckten Vollmachten eigenhändig unter-
fertigt werden. Wien, am 7. April 1881.
■Der Verwaltungsrath. (970)
4:. Submissioneiii
Zur Vergebung des für das Etatsjahr
1881/82 erforderlichen Bedarfs von 600 t
Coaks in öffentlicher Submission ist Termin
auf
Dienstag, den 19. April er.,
Vormittags 11 Uhr
in unserm Materialienbureau hier Fürsten-
wallstrasse No. 10 angesetzt worden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in
unserm Generalbureau hier, Fürstenstrasse
1—10 zur Einsicht aus und können auch
von demselben gegen portofreie Einsen-
dung von 50 bezogen werden. Magde-
burg, den 1. April 1881. Königliche Eisen-
bahndirection, (965)
Holländische Eisenbahn. Die Lieferung
von:
700 t eisernen Querschwellen mit
7 t Klemmplatten,
ßedingungsheft No. 214,
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Bedingungshefte sind gegen portofreie
Einreichung von Ein Gulden pro Stück
vom Bureau des Herrn Ober-Ingenieurs
bierselbst zu beziehen.
Offerten sind bis spätestens den
19. April 1881, 12 Uhr Mittags an den
genannten Herrn Ober-Ingenieur einzu-
reichen.
Dieselben sollen am selben Tage im
Local „het Vosje“ Rokin 31 in Gegenwart
der etwa erschienenen Submittenten Nach-
mittags 1% Uhr eröffnet werden. Der Be-
triebsdirector. Amsterdam, April 1881. [980
Verkauf von Eisenbahnwagen 1.
und II. Classe. Wir beabsichtigen aus
freier Hand sechs Sachsige Wagen I. und
II. Classe sammt Achsen und Rädern zu
verkaufen. Die Wagen, 1846 erbaut, mit
hölzernen Langträgern, haben 3 Abthei-
lungen II. Classe zu je 8 Plätzen und
2 Endabtheilungen I. Classe vonje4Plätzen.
Sie sind durchaus betriebssicher, entspre-
chen aber nicht mehr den heutigen Anfor-
derungen in Bequemlichkeit und Ausstat-
tung und eignen sich deshalb nicht mehr
für den grossen Verkehr.
Für Seitenbahnen dürften sie noch län-
gere Zeit verwendbar sein.
Die Wagen können zu jeder Zeit dahier
eingesehen werden und wolle man sich
hierwegen an unseren Maschineningenieur
Herrn ßaurath Becker wenden.
Kaufgebote erbitten wir an unsere
Adresse. Darmstadt, den 31. März 1881.
Direction der Main-Neckarbahn. (931)
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Patent.
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deutend an Reparatur. Bis jetzt abgesetzt 16 000 Stück. Allein zu beziehen durch
Fr. Schanwecker, Maschinenfabrik Weiden (Bayer. Oberpfalz).
Actien-Geseilschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eisenbahnschienen und Pferdebaltnscliien
merstahl,
Iiaschen aus
liefert:
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- uu
il nach Profilbuch
ünterlagsplatten für Schienen aus Sch
Lang- und Qnerschwcllen aus Schweiss
Kleineisenzeng zum eisernen Bahnoberl
Bandagen aus Bessemer- und Martinsta
Achsen a ,
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Grnbenschienen aus Eisen und Stahl.
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Geschmiedetes Eisen.
ProfiUrtes Eisen aller Art a
Kesscibleche in Prima, Feinkorn- Holzkohlen- Low-
moor- Flusseisen- Martinstahl- Bessemerstahl-QuaKtät.
Reservoirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusseisen, Martinstahl und Bes-
411
412
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm • Actien uiid
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden und
Zinsen in °/o
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1875
1876
1877
1878
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Ludwigahafen-Bexbach
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Magdeburg-Halberstadt
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Mähr.-Schles. Centralbahn
Märkiach-Posen conv. . .
MUnater-Enachede * . . .
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Nord westbahn*
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Staats-Eisenbahn* .
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Cöln-Crefeld
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II. Emisa
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* (Jelez-Woronesch)
* (Jelez-Orel)
* (Kursk-Charkow)
* (Kursk-Kiew) -
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* (Poti-Tiflis)
Schleswigsche v. Altona-Kiel a
I. Siebenbürger* .
Theissbahn* . . .
Thüringische I. Emis
do. II. Emis
do. III. Eml(
do. IV. Emif
do. V. Emis
do. VI. Emis
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ä. 1870
Emiss. 1872
Emisa. 1874
lau-Wien II. Emisa.
III. Emiss.
IV. Emiss.
^ J.äl000,500u.lü0fl.SW.
% \ 100 Thlr.
% ä 100 u. 500 Thlr.
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% ä 200 Thlr.
% ä 300- 1500 M.
^ä200 fl. ö. W. i. S.
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Magdeburg-Halberstadt .
do. Litt. B.
do. Litt. C.
Mähr.-Schles. Centralbahn
Mährische Grenzbahn . .
Märkisch-Posener . . .
do. Stamm-Prior
Mecklenb urgische Friedr.-Fr
Münster-Hamm* . . . •
Niederschlesisch-Märkische *
Nordhausen-Erfurt ....
do. Stamm-Prior, i .
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pi
r. Nordwestbahn *
Östpreuss. Südbahn
do. Stam
Ostrau-Friedland .
Pardub.-Reichnb. *(S.
Pfälz. Nordbahn* .
Prag-Dux ....
Rechte Oderufer .
do.
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m-P
Saal-Bahn Stamm-Pi
I. Siebenbürger* .
Starga
Stuhlv .
Thüringische . . , .
do.Em. V. 1868 (Gotha-L«
do. Litt. C (Gera-Eichic
^ ■ rburg . . .
iurg.Raab-G
Tilslt-Ins
. üngar.-G
Vorarlberg
Warschau-Terespol » . .
Warschau-Wien . . .
Weimar-Gera’ bis 1886
Werrabahn
Schweizer Centralbahn
do. Nordostbah
Vereinigte Schweizerbah
Schweizer Westbahn .
Französische Orleans .
do. Nordbahn
do. Ostbahn
do. Südbahn
do. Westbahn
Paris-Lyon-Mlttelmeer
— fl. ö. W. pr. 200 fl. ö,
03 % k 600 fl. 8. W.
— :% k 200 Thlr.
16.25 ^ ä 500Ps.300=
150,90 %\
90.25 >k 100
125,20 % )
% k 100 Thlr.
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162.75
100.75
12,20
fl. Ö.W.pr.200ifl.ö.W.
do. pr. do. in 8.
fl.ö.W.pr.8tck.v.frcf
% k 500 fl. 8. ...
fl. ö.W.pr.l50fl.8.W.
% i 200 Thlr. ^
% ^ 200 „
% k 250 „
% k 250 „
% k 200 „
% ä 100 „
% k 150 „
% k 125 Rb. = 134
% k 100 Thlr.
fl. Ö.W.pr.200 fl.ö.V
% k 100 Thlr.
fl. Ö.W.pr.200fl.ö.W
10 Thlr.
20,50
247,50
. 157 fl. ö.W.pr.200fl.i.8.
5 W. 157,25 fl. do. pr. do.
41 L. 51 % k 100 Thlr.
' L. 36,50 % k 200 „
B. 80,30 % k 100 „
. Ba. — frcs. pr. 500 fros. Eii
- - „ Ba. - ""
— frcs. pr. 600
— frcs. pr. 500
— frcs. pr. 500
P. — frcs. pr. 400
" — frcs. pr. 500
— fros. pr. 500
P. — frcs. pr. 500
" frcs. pr. 500
liiteratnr.
—st— Die elektrische Beleuchtong für industrielle Zwecke. Von R.
Crompton, Ingenieur und Unternehmer für elektrische Beleuchtung. Deut
vonF. Üppenborn, Ingenieur und Elektrotechniker zu Hannover. Mit 1 Ti
(München und Leipzig. Verlag von R, Oldenbourg. 1881.)
Das vorliegende kleine Buch bezweckt, allen denen, welche in der el
frischen Beleuchtung zu thun haben, praktische Informationen zu geben "
enthält in gedrängter Kürze eine Fülle werthvollen Materials.
Zuerst wird die ßetriebskraft behandelt und dabei namentlich h(
gehoben, welche Bedingungen die Motoren in Bezug auf Lager- und Schm^
Vorrichtungen zu erfüllen haben. Alsdann folgt eine kritische Betrachti
der verschiedenen Constructionsprincipien von dynamoelektrischen Maschi
und Lampen; bei letzteren hat der Verfasser seine eigene Lampe gegen!
anderen, wie z. B. der von Siemens, wohl etwas zu sehr bevorzugt. Hi«
schliessen sich Erörterungen über zweckmässigste Gestaltung der Hilfsgr
stände, wie Laternen, Kabel, Schlüssel, Mittheilungen von Erfahrungen
Kohlenstifte, Daten über die Betriebskosten, Preisangaben aller zur elel
sehen Beleuchtung erforderlichen Apparate, endlich approximative KosI
anschläge für verschiedene Installationen.
Die ganze Behandlung zeigt, dass der Autor ein Elektrotechnikei
Fach ist, was. eben der Schrift ihren praktischen Werth verleiht; dem ü<
Setzer sind wir zu Dank verpflichtet, dass er die Benützung des Büchi
den Deutschen Fachmännern erleichtert hat, welchen wir es hiermit
beste empfehlen.
e 3). - Druck von H. S. 1
— 413
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einimdzwaiizi§^ister «falirg'ang^.
Berlin, den 22. April 1881.
Dieser Nummer liegt ein Prospect über Fauseleinwaud von Carl Schleicher & Schüll in Düren, Rheinpreussen, bei-
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und Tarifänderungen pro März 1881“ bei.
Inlialt: Gesetzentwurf über die Galizische Transversalbahn. — Verhandlungen des Oesterr. Abgeordnetenhauses über das Gesetz,
betr. die Betriebsübernahme und- event. Einlösung der Kaiserin Elisabetb-Westbahn. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Ludwig v. Klein f. —
■ Betriebsresultate der Berlin-Görlitzer Eisenbahn pro 1880. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Verkehrs-
störungen. 4. Dividendenauszahlung. 5. Generalversammlungen. 6- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
^'Gesetzentwurf über die Galizische Transversalbahn.
Im Oesterreichischen Abgeordnetenhause wurde folgender
Gesetzentwurf, betreffend die Bedingungen und Zugeständnisse
der Galizischen Transversalbahn, eingebracht:
Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich
anzuordnen wie folgt:
Artikel 1. Die Regierung wird ermächtigt, bei Ertheilung
er Concession zum Bau und Betriebe der noch fehlenden
trecken der Galizischen Transversalbahn, und zwar: a) Husiatyn-
Stanislau, b) Zagorz-Grybow, c) Neu-Sandec-Saybusch eventuell
nebst d) Abzweigungen einerseits zur Ungarischen Grenze in der
. Richtung gegen Czacza, andererseits zur Reichsgrenze bei Oswiecim,
dann nach Krakau (Podgorze), zum Zwecke der Durchführung
des Baues innerhalb der im Artikel 4 dieses Gesetzes angegebe-
nen Vollendungsfristen unverzinsliche Bauvorschüsse in der Höhe
von acht Millionen (8 000 000) Gulden Oesterreichischer Währung
in Noten zu leisten und für die hieraus entstehende Forderung
Actien der für das obige Bahnunternehmen zu bildenden Actien-
gesellschaft zum vollen Nennwerthe als Zahlung anzunehmen.
Diese Betheiligung des Staatsschatzes ist an die Bedingung
geknüpft, dass 1. vom Lande Galizien zu den Grundeinlösungs-
kosten der im Artikel 1 unter a), b) und c) bezeichneten Eisen-
bahnstrecken ein Pauschalbetrag von Einer Million (1 000 000)
Gulden Oesterreichischer Währung und zu den Auslagen für die
Richtungsänderung und Umlegung der öffentlichen nicht ärarischen
Strassen an diesen Bahnstrecken ein Pauschalbeitrag von hundert-
tausend (100 000) Gulden Oesterreichischer Währung durch ein
^.Landesgesetz zugesichert und 2. die Beschaffung des restlichen
.Anlagecapitals ohne Belastung des Staatsschatzes sichergestellt
mrd; endlich 3. der Concession är sich verpflichtet, an die Staats-
prwaltung zur Bestreitung der Kosten der für den Durchgangs-
verkehr auf der Staatsbahn Tarnow-Leluchow erforderlichen Er-
weiterungsbauten den Pauschalbetrag von Zweimalhunderttausend
(200 000) Gulden zu bezahlen.
Artikel 2. Die Ausfolgung der nach Artikel 1 zu leistenden
Bauvorschüsse, von deren Gesammtbetrag auf die Strecken Say-
husch-Neu-Sandec 4 000 000 fl. , Grybow-Zagorz 2 400 000 fl. und
Stanislau-Husiatyn 1600 000 fl. entfallen, hat nach Massgabe der
von dem Concessionär, bezw. von der zu bildenden Actiengesell-
schaft jeweilig geleisteten Arbeiten und Materialbeistellungen auf
Grundlage der beizubringenden, gehörig belegten Nachweisungen
allmonatlich gegen ungestempelte Empfangsbestätigungen derart
zu geschehen, dass die auszufolgenden Vorschüsse ein Drittheil
des nachgewiesenen Geldwerthes der jeweilig bewirkten Leistun-
g^en nicht übersteigen. Der Gesammtbetrag der auszufolgenden
Vorschüsse ist auf die Jahre 1882, 1883 und 1884 derart zu ver-
theilen, dass in keinem dieser Jahre ein höherer Betrag als
2 666 666% fl. ausgefolgt wird.
Artikel 3. Für die Rückzahlung der von der Staatsverwal-
tung geleisteten Bau Vorschüsse , deren Refundirung bezüglich
einer jeden der im Artikel 2 angeführten Bahnstrecken mit dem
Zeitpunkte der Betriebseröffnung stattzufinden hat und welche im
Falle des ünterbleibens der Refundirung oder der Nichteinhal-
tung eines der concessionsmässigen VoTlendungstermine sofort
fällig werden, hat der Concessionär im Falle der Uebertragung
der bezüglichen Rechte und Pflichten an die zu bildende Actien-
gesellschaft als Bürge und Zahler zu haften.
Artikel 4. Die Vollendungstermine sind derart festzusetzen,
dass die Bahnstrecken Husiatyn-Stanislau binnen 2)4. Zagorz-
Grybow binnen 2% und Neusandec-Saybusch binnen 3% Jahren
vom Tage der Concessionsertheilung im Baue vollendet und dem
öffentlichen Verkehre übergeben werden. Für die Erfüllung dieser
Verpflichtung hat der Concessionär der Staatsverwaltung in der
von ihr zu bestimmenden Weise entsprechende Sicherheit zu
leisten. Im Falle der Nichterfüllung der obigen Verpflichtung
kann die geleistete Caution als verfallen erklärt werden. Die aus
diesem Anlasse hervorgehenden Acte und Urkunden geniessen
ebenso wie jene, welche die von der Staatsverwaltung zu leisten-
den Bauvorschüsse und deren Sicherstellung zum Gegenstände
haben, die Gebühren- und Stempelfreiheit
Artikel 5. Zur Wahrung der speciellen Interessen, welche
der Staatsverwaltung aus den geleisteten Bauvorschüssen er-
wachsen, ist derselben das Recht vorzubehalten, die Bau- und
Lieferungsbedingnisse für die im Artikel 2 bezeichneten Bahn-
strecken zu genehmigen und die denselben entsprechende Bau-
ausführung und Ausrüstung durch zu diesem Zwecke aufzustel-
lende Staatsorgane auf jede ihr geeignet erscheinende Weise un-
mittelbar zu überwachen. Die Kosten dieser speciellen Bauauf-
sicht sind von dem Concessionär, resp. der Actiengesellschaft,
in dem vom Handelsministerium festzusetzenden Betrage zu ver-
güten. Der Staatsverwaltung ist ferner das Recht vorzubehalten,
die Dienstinstructionen für die von dem Concessionär zum Zwecke
der Bauaufsicht, dann der Berechnung, Liquidirung und Anwei-
sung der Bauverdienstausweise aufzustellenden Organe zu geneh-
migen. In den Vorstand (Verwaltungsrath) der zu bildenden Ge-
sellschaft, welcher aus höchstens 12 Mitgliedern bestehen soll,
hat die Regierung jederzeit mindestens 4 Mitglieder zu ernennen.
Artikel 6. Bei Ertheilung der Concession können für die
im Artikel 1 bezeichnete Eisenbahn überdies noch die nach .dem
Gesetze vom 25. Mai 1880 für Localbahnen zulässigen Begünsti-
gungen und Erleichterungen gewährt werden, insbesondere: a) die
Befreiung von den Stempeln und Gebühren für alle Verträge,
bücherlichen Eintragungen, Eingaben und sonstige Urkunden
zum Zwecke der Capitalsbeschaffung und Sicherstellung der Capi-
414
talsverzinsung und des Betriebes bis zum Zeitpunkte der Betriebs-
eröffnung, sowie für jene bezüglich der Grunderwerbung, des
Baues und der Instruirung der Bahn bis zum Schlüsse des ersten
Betriebsjahres; b) die Befreiung von den Stempeln und Gebühren
für die erste Ausgabe der Actien und Prioritätsobligationen mit
Einschluss der Interimsscheine und für die bücherliche Eintra-
gung der Prioritätsobligationen, sowie von der bei der Grund-
einlösung auflaufenden Uebertragungsgebühr; c) die Befreiung
von der Erwerbs- und Einkommensteuer, von der Entrichtung
der Couponstempelgebühren, sowie von jeder neuen Steuer, welche
etwa durch künftige Gesetze eingeführt werden sollte, auf <iie
Dauer von dreissig (30) Jahren vom Tage der Concessionser-
theilung.
Artikel 7. Falls der Betrieb der im Artikel 1 bezeichneten
Bahnstrecken von dem Concessionär an die Verwaltung einer der
garantirten Anschlussbahnen überlassen und von dieser letzteren
auch der Betrieb der anschliessenden Staatsbahnen, eventuell
auch der dazwischen gelegenen garantirten Bahnen übernommen,
beziehungsweise durch Mitbenutzung garantirter Zwischenstrecken
eine einheitliche Betriebsführung der ganzen Transversalbahn
von Husiatyn bis Saybusch ermöglicht wird, ist die Regierung er-
mächtigt, in den Bestimmungen über die Garantieleistung und
die Maximaltarife dieser Bahnen jene Aenderungen eintreten zu
lassen, welche zur Vereinfachung der Rechnungsführung und im
Interesse einer einheitlichen Gebahrung erforderlich sind. Die
zum Zwecke der vorhin bezeichneten Betriebsüberlassung, sowie
der einheitlichen Betriebsführung abzuschliessenden Verträge,
sowie die aus diesem Anlasse erforderlichen Urkunden und
bücherlichen Eintragungen geniessen die Gebühren- und Stempel-
freiheit.
Artikel 8. Die Regierung wird für den Fall, als die sofor-
tige Sicherstellung der sämmtlichen im Artikel i, Lit. a), b) und
c) bezeichneten Eisenbahnstrecken mittelst Concessionsertheilung
nicht als den öffentlichen Interessen entsprechend erkannt wer-
den sollte, ermächtigt, den Bau derjenigen dieser Strecken, rück-
sichtlich welcher eine Concessionsertheilung nicht erfolgt, auf
Staatskosten in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zwecke wird der
Regierung für das Jahr 1881 ein Spccialcredit von 500 000 fl. be-
willigt. Für den Fall der auf solche Art^ erfolgenden Sicherstel-
lung des Ausbaues der Galizischen Traifsversalbahn finden die
im Artikel 6 dieses Gesetzes vorgesehenen Begünstigungen und
Erleichterungen sinngemäss Anwendung.
Artikel 9. Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage
seiner Kundmachung in Wirksamkeit. Mit dem Vollzüge desselben
sind der Handelsminister und der Finanzminister beauftragt.
Dem Gesetzentwürfe ist ein längerer Motivenbericht beige-
geben, an welchen ein mit der Oesterreichischen Länderbank ab-
geschlossenes Uebereinkommen angereiht wird. Dasselbe besteht
aus 10 Punkten, in denen Folgendes bestimmt wird:
Punkt 1 betrifft die in den obigen Gesetzentwurf aufgenom-
mene ßetheiligung des Staates mit acht Millionen Gulden. Die
unklare Formulirung im Artikel 3 des Gesetzes bezüglich der Re-
fundirung der Bauvorschüsse ist, wie aus dem Uebereinkommen
hervorgeht, dahin zu verstehen, dass die Refundirung in Actien
zu erfolgen hat.
Punkt 2 regelt die Leistung der Bauvorschüsse. Die dies-
bezüglichen Bestimmungen finden sich bis auf wenige Details auch
im Gesetze.
Nach Punkt 3 soll die Vorlage des Detailprojects für Stanis-
lau-Husiatyn binnen vier Monaten, für Saybusch-Neusandec und
Grybow-Zagorz binnen acht Monaten vom Tage der a. h. Con-
cessions-Ertheilung statttinden, der Bau der bezeichneten Eisen-
bahnstrecken binnen längstens vierzehn Tagen nach ertheilter Bau-
bewilligung beginnen, der Bau der Eisenbahnstrecken Husiatyn-
Stanislau bis 1, Juli 1883, Zagorz-Grybow bis 1. November 1883,
Neusandec-Saybusch bis 1. September 1884 vollendet sein, und
spätestens zu eben diesen Terminen sind die fertigen Bahnstrecken
dem öffentlichen Verkehre zu übergeben.
Punkt 4 bestimmt: Die Oesterreichische Länderbank ver-
pflichtet sich , auf ihre alleinigen Kosten die concessionsmässige
Herstellung, Ausrüstung und Inbetriebsetzung der Bahnstrecken
zu bewirken und das hiezu erforderliche Anlage-Capital, insoweit
dasselbe nicht durch die vom Staate zu leistenden ßauvorschüsse
von 8 000 000 fl. und durch den vom Galizischen Landtage bewil-
ligten Pauschalbeitrag von 1 100 000 fl. aus Landesmitteln aufge-
bracht wird , zu beschaffen , so zwar , dass aus diesem Anlasse
den Staat ausser der zugesicherten Bauvorschussleistung eine
wie immer geartete weitere Belastung nicht treffen kann. Zu
diesem Zwecke übernimmt die Oesterreichische Länderbank ins-
besondere die restlichen von der neuen ‘Gesellschaft für die Bahn-
strecken zu emittirenden Titres, und zwar sämmtliche Prioritäts-
Obligationen, deren Gesammt-Nominalbetrag die Ziffer von zwan-
zig vier Millionen (24 000 000) Gulden Oesterreichischer Währung
in Gold nicht übersteigen darf, sowie die ausser der Actien-Be-
theiligung des.Staates auszugebenden Actien von 4 000 000 fl. Oe.W.
Die privilegirte Oesterreichische Länderbank verpflichtet sich,
gegen Ueberlassung der angeführten Titres und der vorhin er-
wähnten Beitragsleistungen, nicht nur den concessionsmässigen
Ausbau, die Ausrüstung und Inbetriebsetzung der Eisenbahn-?
strecken, welche mit einem dreimonatlichen Verbrauchs-Material- '
Vorrathe zu versehen sind, innerhalb der vereinbarten Terminfe
zu bewirken und dielntercalar-Verzinsung der emittirten Effecten
aus Eigenem zu bestreiten, sondern auch a) an die Staatsver-
waltung in dem von dieser letzteren zu bestimmenden Zeitpunkte
den Pauschalbetrag von Zweimalhunderttausend (200 000) Gulden j!
in Baarem zur Bestreitung der Kosten für die entsprechende Er-,
höhung der Leistungsfähigkeit der Staatsbahu Tarnow-Leluchow ; i,
zu bezahlen; b) der Staatsverwaltung gegen Ueberlassung der voll;' j
der K. K. General-Inspection der Oesterreichischen Eisenbahnen- i
ausgearbeiteten Generalprojecte der fraglichen Eisenbahnstrecken. ;
die hierauf verwendeten Kosten im Pauschalbeträge von 70 000 flv.’ ;
in Baarem zurückzuersetzen ; c) zur Bildung eines Reservefonds ’
den ßaarbetrag von 1 500 000 fl. zu widmen, welcher unter Mitsperret {
des landesfürstlichen Commissärs in die Kasse der zu bildenden .
Gesellschaft zu erlegen, mit dem Theilbetrage von höchstens .
500 000 fl. zur Anschaffung des vorhin erwähnten dreimonatlichen
Verbrauchs-Material-Vorrathes und zur Bestreitung etwaiger Er-, .
weiterungsbauten und Neuanschaffungen für die neuen Linien .
zu verwenden ist, und über welchen die Gesellschaft nur mit !
Genehmigung des Handelsministeriums verfügen kann.
Im Punkte 5 wird vereinbart, dass die Regierung vier von ,
den zwölf Verwaltungsräthen ernennt. Andererseits ist jedoch >
der Oekerreichischen Länderbank, eventuell im Verein mit der ,
betriebsführenden Verwaltung der neuen Eisenbahnstrecken das i
Recht vorzubehalten, in den ersten Vorstand (Verwaltungsrath), !
dessen Functionsdauer mit fünf Jahren festgesetzt werden soll, ’
acht Mitglieder zu entsenden.
Die Länderbank haftet nach Punkt 6 für die Rückzahlung' ,
der Bauvorschüsse, falls die Refundirung unterbleiben oder rück- ;
gängig werden sollte, sowie für die im Punkte 4 enthaltenen i
Verpflichtungen als Bürge und Zahler nach § 1357 A. B.-G.-B.
Punkt 7 normirt die specielle Bauaufsicht des Staates.
Der landesfürstliche Commissär hat nach Punkt 8 auch das
Recht, solche Verfügungen der gesellschaftlichen Verwaltung zuiji
sistiren, welche ihm gegen die aus diesem Uebereinkommen spe-;i
ciell hervorgehenden finanziellen Interessen des Staates zu ver-?
stossen scheinen; derselbe hat jedoch dann sogleich die Entschei- '
düng des Handelsministeriums und beziehungsweise des Finanz-"
ministeriums einzuholen, welche ohne Aufschub erfolgen und für i
die Gesellschaft bindend sein soll. -
Punkt 9: Wenn und insoferne die Oesterreichische Länder-^
bank beziehungsweise die an deren Stelle tretende Actiengesell-;?
schaff, die ihr bezüglich der Einhaltung der Vollendungstermine '
obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllen sollte, ohne dass eine '■
solche Unterlassung durch politische oder finanzielle Krisen oder 'i
denselben gleichzuachtende Fälle höherer Gewalt gerechtfertigte
würde, so ist dje Staatsverwaltung berechtigt, die weitere Leistung :
von Bauvorschüssen sofort einzustellen und die empfangene» i
Actien zurückzustellen, wodurch die Refundirung rückgängig:
wird, so zwar, dass die gesammte Vorschussforderung zur Rück-_'
Zahlung fällig wird. Der Staatsverwaltung steht eS sodann frei,?
nach ihrem Ermessen die fällige Forderung gegen den Conces-'
sionär, respective di^ 'Gesellschaft, oder gegen die Länderbank, i
gerichtlich oder aussefgerichtlich geltend zu machen. Die Staats--
Verwaltung ist überdies, berechtigt: 1. die Coneession für er-
loschen zu erklären; 2. aus der Caution von zwei Millionen;.'
Gulden, an welcher dem Aerar zur Sicherstellung der ßauvor-
schussforderung das Pfandrecht eingeräumt wird, sich für diese''
Forderung ohne gerichtliches Verfahren nach Vorschrift des?
Artikels 311 H.-G.-B. zu befriedigen; 3. diese Caution, insoweit^
sie nicht zu dem in Lit. b) bezeichneten Zwecke in Anspruch ge-''
nommen würde, als Convention alstrafe zu behandeln, welche)'
wegen Nichterfüllung des Uebereinkommens zu Gunsten desii
Staatsschatzes verfällt und bezüglich welcher der Concessionär ■
auf das im § 1366 A. B.-G.-B. eingeräumte Recht, die gericht;
liehe Mässigung der Conventionalstrafe zu begehren, verzichtet}
4. für den Ausbau der Eisenbahnstrecken auf die ihr geeignet
erscheinende Weise Vorsorge zu treffen und zu diesem Zweckel ‘
nach § 11 des Eisenbahnconcessionsgesetzes entweder die Con-
cession für die fraglichen Eisenbahnstrecken an einen anderil
Unternehmer zu ertheilen oder den Bau auf Staatskosten zi
Ende zu führen. Zur Ermittelung der in diesem Falle an dei
vormaligen Concessionär, beziehungsweise an die Gesellschaft z^ i
leistenden Entschädigung kann die Staatsverwaltung die Voi||
nähme einer öffentlichen Versteigerung der Bahnanlage nebsf^
Zugehör anordnen, auf welche die Bestimmungen über die inf’
gerichtlichen Verfahren stattfindende executive Feilbietung sinn-
gemäss Anwendung finden.
Punkt 10 betrifft die Ausfertigung des Uebereinkommens. ,
r
415
( Verhandlungen des Oesterr. Abgeordnetenhauses
k Uber das Gesetz, betreffend die BetriebsUbernahme und eventuelle
^ Einlösung der Kaiserin Elisabeth -Westbalin,
. am 5. und 6. April 1881>
Ueber den TOm Abg. Hladik verfassten, die Annahme der
Gesetzesvorlage empfehlenden Bericht des Eisenbahnausschusses
(S. 390) fand folgende Debatte statt:
Abg. Schwab findet in der Vorlage grosse Gefahren wirth-
schaftlicher und finanzieller Natur, über welche das Festhalten
an der Idee der Verstaatlichung der Bahnen nicht hinweghelfen
kann. Ganz willkürlich erscheint zunächst die von der Re-
1* gierung vorgelegte Rentabilitätsberechnung. Bei genauer Durch-
sicht der Ziffern zeigt sich eine colossale Ueberschätzung des
Reinertrages bei den einzelnen Linien der Bahn, insbesondere
L bei der Linie Neumarkt-Braunau, so dass eher ein Verlust als ein
r Gewinn aus denselben zu deduciren wäre. Der Eisenbahnaus-
in schuss ist nicht ernstlich auf die Prüfung des Salzgeschäftes ein-
P gegangen, sowie er allen sachlichen Argumenten verschlossen blieb,
fl Wenn der Staat den Actionären die freie Wahl lässt,
■ zwischen einer einstmaligen Papier-, Silber- oder Goldverzinsung
H zu wählen, so machte er mit denselben eine Transaction, die
k man im Verkehre als Prämiengeschäft bezeichnet. Der Käufer
B hat die Wahl, den ihm günstigeren Modus zu wählen. Wird der
Actionär dann Gold wählen, so wird er seine guten Gründe
dafür haben. .
Auch ich bin ein Anhänger von Goldverpflichtungen des
Staates, ich flnde sie namentlich am Platze, wenn es sich um
,* die Inan^ruchnahme des öffentlichen Credites handelt, und weil
ich die Hoffnung auf Herstellung der Valuta nicht gern aufgebe.
— Diese Hoffnung ist nun ferner gerückt als je. Die Regierung
begnügt sich, die Ersparnisse aufs Aeusserste zu beschränken,
und erhöht die Ausgaben. Der Finanzminister hat durch seine
letzten Ausführungen und Vorlagen ein unfreiwilliges Geständniss
I gemacht. Wenn man aber an die Herstellung unserer Valuta
nicht glaubt, so muss man die Zahlung in Gold aufs entschie-
denste bekämpfen.
Bin zweites bedenkliches Moment ist die als möglich hin-
gestellte Convertirung der fünfprocentigen Goldprioritäten in
vierprocentige. Diese Bestimmung bedarf dringend einer Abän-
derung. Statt 59 sollen 74 Millionen den Actionären zurückge-
zahlt werden können. Es wird nun vorgeschlagen, eine solche
Convertirung von der Zustimmung der Volksvertretung abhängig
zu machen.
Ein drittes Bedenken betrifft den Couponstreit. Die früher
erwähnten Bedenken treten erst für den Fall ein, wenn die West-
bahn factisch verstaatlicht wird, und kommen möglicherweise
gar nicht practisch zur Geltung. Dieses dritte Bedenken wird
nach 10 Jahren practisch ins Leben treten, und der Staat über-
nimmt dann alle Verpflichtungen der Bahn aus dem Coupon streite.
Redner meint, dass es weder der Würde des Staates, noch
seinen finanziellen Interessen entspricht, so lange der Coupon-
streit dauert, das vorliegende Uebereinkommen mit der Sanction
gesetzlicher Giltigkeit zu versehen; er mahnt bei diesem Schritte
zur Vorsicht und hält sich verpflichtet, die Nachtheile der beab-
sichtigten Durchführung darzulegen.
Abg. Dr. Russ (gegen) bedauert, dass die Berathung der
Vorlage überhastet werde. Trotzdem er ein Freund der Eisen-
bahnverstaatlichung sei, so müsse er die Vorlage bekämpfen.
Zum Schlüsse bemerkt Redner: Dem Staate erwachsen
Vortheile, welche von sehr vielen Zufällen abhängen; die Actio-
näre dagegen haben ein von ihrem Standpunkte vielleicht
mässiges, aber wirklich von jedem Zufalle unabhängiges Mehr-
erträgniss über das ihnen vom Staate garantirte. Das ist auch
? der Grund, warum ich gegen die Vorlage stimme, nicht aus Oppo-
sition gegen die Regierung, nicht weil wir von der freundlichen
Gesinnung für die Verstaatlichung der Eisenbahnen Umgang ge-
nommen, sondern gerade im Interesse des Verstaatlichungs-
princips, welches wir durch die erste Form seiner Durchführung
nicht compromittirt sehen wollen.
Abg. Dr. Gross (gegen): In Oesterreich soll die Regierung
■ l den Staatsbahnbau und den Staatsbahnbetrieb nur dort eintreten
y lassen, wo dies durch den Staat besser und billiger geschehen
T kann. Ob diese beiden Bedingungen bei der Uebernahme der
Elisabeth-Westbahn in den Staatsbetrieb erfüllt würden, müsse
, er verneinen. Er bedaure, dass die Staatsverwaltung bei der
Uebernahme der Bahn ohne Weiteres auf alle Reserven verzichten
wolle. Die Regierung sagt, dass durch die Zusammenlegung der
Kronprinz Rudolfbahn mit der Elisabethbahn in eine einheitliche
Verwaltung eine Oeconomie in der Verwaltung erreicht werde,
I was er vollständig anerkenne. Der Staat hätte versuchen können,
die Kronprinz-Rudolfbahn in die Verwaltung der Elisabethbahn
zu bringen, und dies wäre ein viel einfacheres, näher liegendes
Mittel gewesen.
Redner schliesst mit folgenden Worten: Die Staatsverwal-
tung übernimmt ein grösseres Opfer, als sie heute glaubt, und
Viele von uns werden eine spätere Vorlage der Regierung erleben,
worin uns der Rückübergang der Westbahn in die Privatwirth-
schaft abermals mit Opfern seitens der Regierung wird ange-
tragen werden.
Abg. Dr. Herbst (gegen): Es handelt sich einerseits um
einen Vertrag über die Betriebsübernahme der Westbahn und
andererseits um einen Vertrag über die Einlösung derselben.
Redner bespricht sodann die finanzielle Seite der Frage,
geht sodann über auf den Entgang an Transporten in Folge Aus-
baues der Arlbergbahn und auf die Conversion der Prioritäten
und Actien in Gold.
Redner findet den Hauptnachtheil der Vorlage darin, dass
immerfort neue Lasten auf die Bürger gewälzt werden. Der Staat
soll nicht speculiren und nicht auf die ungewissen Vortheile seine
Zukunft setzen.
Abg. Ritter v. Kozlowski (für) erklärt, es dürfe seiner
Partei kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass sie durch den
Bau einer Transversalbahn die bestehenden überlasteten Bahnen
entlasten wolle.
Handelsminister Freiherr v. Pino: Das Princip der Ver-
staatlichung ist von keiner Seite angegriffen worden. Ich kann
mich selbstverständlich nicht in das wirklich ausserordentlich
reiche Ziffernmaterial, welches gegen den finanziellen Effect der
Vorlage angeführt worden ist, einlassen, aus denselben Gründen,
welche ein Vorredner geltend gemacht hat, dass er sich in der
kurzen Zeit nicht einlassen konnte in das Ziffernmaterial, welches
der Ausschussbericht gebracht hat. Redner widerlegt sodann die
erhobenen Bedenken gegen die künftigen Einnahmen aus dem
Salzgeschäfte, gegen den Verlust des bisherigen Agiogewinnes
und die Bildung des Reservefonds. Die Erträgnisse der Kaiserin
Elisabethbahn seien in stetigem Steigen begriffen, daher seien
auch im Staatsbetriebe erhöhte Einnahmen zu erwarten. Die
Einbeziehung der Kronprinz Rudolf bahn und die Vereinfachung
der Verwaltung müssen eine Erhöhung der Einnahmen und des
Erträgnisses ergeben. Er empfiehlt deshalb das Eingehen in die
Specialdebatte dieser Vorlage.
Regierungsvertreter Ministerialrath Dr. Ritter v. Wittek:
Im Laufe der Debatte ist von dem Abg. Dr. Herbst die Bemer-
kung gemacht worden, dass dieses Uebereinkommen, respect.ive
dieser Vertrag mehr ein Scheinvertrag ist, als dasjenige, als was
er beabsichtigt war und was er sein soll. In dieser Bemerkung
liegt ein sehr harter Vorwurf für diejenigen, welche an der Ver-
fassung dieses Vertrages betheiligt waren. Ich erlaube mir daher
Namens der Regierung die Bemerkung, dass es sich dabei um
einen Scheinvertrag handeln könne, mit aller Entschiedenheit
zurückzuweisen. Der Beweis dafür wird einfach durch die Be-
hauptung versucht, dass dieser Vertrag eigentlich ein Pacht-
vertrag sei.
Ich brauche nicht darauf zurückzukommen, dass bei Eisen-
bahnrechtsverhältnissen der specifische Charakter dieses durch-
wegs modernen Verkehrsinstituts auch seine Wirkung äussert auf
die Rechtsformen, in denen diese Verhältnisse geregelt werden
müssen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, fassend auf den Grund-
sätzen des Römischen Civilrechts, hat selbstverständlich für die
Betriebsübernahme, für die Einlösung, für den Heimfall von Eiseu-
bahnen keine specielle Vorsorge treffen können; es ist daher dem
Juristen, der sich mit den Eisenbahnrechtsverhältnissen zu be-
fassen hat, nichts anderes übrig geblieben, als diese speciellen
Rechtsverhältnisse an der Hand der Analogie, wie es im Civil-
rechte gilt, zu regeln und sich jenen Formen anzuschliessen,
welche die möglichste Uebereinstimmung darbieten. Was ist nun
für die Staatsverwaltung zu thun gewesen, als es sich darum
handelte, den Uebergang der Elisabethbahn in die Hand des
Staates rechtlich zu construiren? Der Staatsverwaltung blieb
nichts anderes übrig, als sich jenen Vorbildern anzuschliessen,
die für ähnliche Verhältnisse theils im Inlande, theils im Aus-
lande schon in grösserer Zahl bestehen, und das Massgebende
und das üebereinstimmende, was alle diese Transactionen zeigen,
was in der Natur der Sache und in der Eigenthümlichkeit der
Eisenbahnen als eines grossartigen Ganzen, als einer Einheit ge-
legen ist, ist eben die Form der Universalsuccession. Es war
nun naturgemäss, diesen Gedanken anzuwenden auf das Object,
um dessen Erwerbung es sich gehandelt hat, nämlich auf die
Elisabethbahn. Insoweit wäre das sehr einfach gewesen. Ein
Vertrag, durch welchen der Staat sofort das Eigenthum und
sämmtliche Rechte nebst allen daran haftenden Verpflichtungeui
der Elisabethbahn übernommen hätte, würde diesen Gedanken
ganz einfach zum Ausdrucke gebracht haben.
Warum hat man diese Form nicht gewählt? Man hat _sie
absichtlich vermieden, weil bei der Elisabethbahn bekanntlich
der Couponstreit schwebt, weil eine bücherliche Satzpost dieser
Realität streitig war und man es vermeiden wollte, dass der Staat
als Erwerber der bücherlichen Einheit Realschuldner bezüglich der
streitigen Post werden soll: ein Vorgang, der sich von selbst
durch die Rücksicht auf den Staatscredit und auf die Vermei-
dung unliebsamer finanzieller Consequenzen rechtfertigt. Welcher
Weg war nun einzuscblagen, um das Ziel zu erreichen und dabei
nicht an der Schwierigkeit des CoUponprocesses zu scheitern?
Auch für diesen Weg hat speciell die Oesterreichische Gesetzge-
bung eine sehr einfache und klare Lösung geschaffen. Die
416
Oesterreichische Gesetzgebung vom Jahre 1874 hat nämlich die
Rechte, welche den Besitzern von Prioritätsobligationen zustehen,
einerseits formalisirt und andererseits genau präcisirt; sie hat
diesen Titresbesitzern ein Pfandrecht eingeräumt an der Eisen-
bahn, an dem Zugehör der Eisenbahn — wie das Gesetz sich
ausdrückt — an dem festen und unbeweglichen Material der
Eisenbahn, lieber dieses hinaus haben sie kein Pfandrecht, und
die anderen Vermögensbestandtheile der Unternehmung sind, in-
solange diese ihren Verpflichtungen gegenüber dem Prioritäten-
gläubiger nachkommt, vollständig zur freien Verfügung der Eisen-
bahnunternehmung. Durch diese Rechtsverhältnisse war die
Trennung des Vermögens der Elisabethbahn im Momente der
üebernahme durch den Staat von selbst gegeben. Dasjenige, was
zur Sicherheit der Obligationen dient, war vom Staate nicht so-
fort zu übernehmen. Das andere, woran die Prioritätenbesitzer
kein Recht haben, war im Sipne der Universalsuccession sofort
an den Staat hinüberzuleiten. In diesem Sinne ist der Vertrag
construirt worden. Es ist kein Pachtvertrag, sondern ein Vertrag
über die Universalsuccession des Staates in das Gesammtvermögen
der Elisabethbahn mit Ausschluss derjenigen Bestandtheile, welche
nach Oesterreichischem Rechte den Prioritätenbesitzern zur Sicher-
stellung ihrer Forderungen zu dienen haben. Redner führt so-
dann aus, dass das Administrationsgebäude in Fünfhaus ein Be-
standtheil der bücherlichen Einheit ist und nicht sofort in das
Eigenthum des Staates übergehe. Nur gewisse kleine Grundpar-
cellen, die nicht im Eisenbahnbuche, sondern im Grundbuche
stehen, gehen sofort an den Staat über.
Abg. Falke (gegen): Die 27 Millionen, welche die Elisabeth-
bahn dem Staate schuldet, werden ausgestrichen, für null und
nichtig erklärt. Dieser Preis ist zu hoch. Das lässt sich schon
daraus erkennen, dass die Actien der Elisabeth -Westbahn, die
vor kurzer Zeit auf 150 bis 160 standen, heute über 200 stehen,
was den Beweis liefert, dass das Erträgniss, welches der Staat
den Actionären angeboten, ein unerwartet hohes ist. Oesterreich
ist bis jetzt der einzige Staat gewesen, der es verstanden hat,
die in seinem Besitze gewesenen Eisenbahnen zu einem so uner-
hört niedrigen Preise vor mehr als 20 Jahren zu verkaufen, dass
dadurch ernstliche Gefahren für den Oesterreichischen Staatscre-
dit erwachsen sind, und dass man seitdem im Auslande mit
einem gewissen Mitleid auf die handelspolitische Action dieses
Reiches zu blicken gewohnt ist. Es giebt Niemanden in diesem
Hause, der daran zweifeln könnte, dass in den fünfziger Jahren
die Staatsbahn wie die Südbahn um einen Pappenstiel an eine
noch dazu fremde Actiengesellschaft verschleuclert wurde. Ich
fürchte, dass durch Annahme dieser Vorlage die Oesterreichische
Regierung den Beweis erbringen werde, wie Privatbahnen nicht
verstaatlicht werden sollen. Ich betrachte die Annahme dieser
Vorlage als eine verlorene Schlacht für unsere Finanzen, und
aus allen diesen Gründen werde ich sowohl gegen das Eingehen
in die Specialdebatte wie gegen die Vorlage überhaupt stimmen.
Abg. Ritter v. Jaworski (für): Zu wiederholten Malen
haben wir der Meinung Ausdruck gegeben, dass nur eine Ver-
staatlichung und Verschmelzung loser, sich' in ihren Interessen
widersprechender und fortwährend befehdender Eisenbahnstrecken
zu einem organischen Ganzen die einzig richtige Eisenbahn-
olitik und vorzuziehen ist jener unseligen, aber so oft befolgten
olitik der Eisenbahn-Sanirungen. Die Schaffung eines grossen
organischen Eisenbahnnetzes unter Regie und Controle des Staates,
eines Complexes, wie er nach dem Ausbaue der Arlbergbahn und
Verschmelzung der Kronprinz-Rudolfbahn mit den Strecken der
Elisabethbahn sich darstellen wird, ist nach unserer Ansicht von
eminenter sowohl staatspolitischer als commercieller Wichtigkeit
und Tragweite;
Bezüglich des Couponstreites theilt Redner nicht die pessi-
mistische Ansicht des Abg. Dr. Herbst.
Ob nun die Vorlage über die Transversalbahn eingebracht
worden wäre oder nicht, wir würden in jedem Falle so gestimmt
haben, wie es die Sachlage erfordert.
Abg. Ritter V. Fürth (gegen) erklärt, er stimme dem ersten
Theile der Ausführungen des Abg. Ritter v. Jaworski bezüglich
der Verstaatlichung der Bahnen vollkommen zu. Auch er habe
das Gesetz, betreffend die Verstaatlichung der Elisabethbahn, mit
Freude als eine natürliche Consequenz des Gesetzes vom Jahre
1877 begrüsst; allein es komme denn doch darauf an, auf welche
Art eine solche Verstaatlichung durchgeführt werde.
Redner weist darauf hin, wie die Regierung seinerzeit, als
es sich' um die Beschlussfassung über die Arlbergbahnvorlage
gehandelt, hervorgehoben hat, wie sehr das Erträgniss der Elisa-
bethbahn durch den Bau der Arlbergbahn geschädigt werden
würde, während gegenwärtig auf diese Berechnungen keine Rück-
sicht mehr genommen werde. Was aber die Option von Papier-
oder Goldrenten-Titres betreffe, so müsse Redner darin ein Ge-
schenk an die Actionäre im Betrage von 5 bis 6 Millionen
erblicken. Redner begreife es, wenn für die Verstaatlichung der
Bahnen gewisse Opfer gebracht werden, allein dieselben müssen
denn doch auch eine Grenze haben. Und es dränge sich ihm
die Frage auf, ob es nicht besser sei, den Antrag zu verwerfen
und den Stand der Elisabethbahn so zu belassen, wie er sei, als
sich zu einer Action herbeizulassen, welche in der That nicht^ H
anderes als eine Verschleuderung von vielen Millionen in sicm H
schliesse. Die finanziellen Verhältnisse Oesterreichs seien wirkliche I
so beschaffen, um in dieser Richtung Vorsicht zu gebieten, uncK H
Oesterreich sei wohl kaum in der Lage, sich den Luxus einer? ■
solchen Verstaatlichung zu vergönnen. Deshalb werde Redner)
so sehr er für Verstaatlichung der Bahnen im Prinzipe sei, den-t^l :H
noch gegen diese Vorlage stimmen müssen.
Abg. Dr. Rieger (für): Wir haben Erfahrungen in unserer2;H
Eisenbahnpolitik. Ich erinnere z. B. an die Giselabahn, an dieff.,H
Pilsen-Eisensteiner Bahn, wo bekanntlich der Staat mit 8 Millionen'»®
Actien, die gar nichts tragen, und 7 Millionen Prioritäten, dieS®
sehr wenig tragen, betheiligt ist. Nachtheile, wie sie in dieser»®
Höhe bei der gegenwärtig in Berathung stehenden Vorlage nichts®
zu erwarten sind. Ich erinnere ferner an die Pilsen-PriesenerÄ®
Bahn, der man gewiss auch kein ungünstiges Prognostiken ge-X®
stellt hat, und wenn der gewiss unerhörte Fall verkommen konnte, X®
dass eine Strecke dieser Bahn gänzlich aufgelassen ist, und wenniJJ ®
ich bedenke, dass sie zur Gänseweide dient, muss ich endlich zurj;i ■!
Ueberzeugung kommen, dass auch sehr erfahrene und gewiegte^;' ® i
Eisenbahnpolitiker sich manchmal in ihren Berechnungen zu > ®i
irren im Stande sind. i.V®(
Was den Couponstreit betrifft, so haben der Ausschuss und '■ ®i
das Subcomite ein Amendement zu dem Gesetze beantragt, wel- \®i
ches die Gefahr einer Belastung für den Staat vollends ausschliesst., -) ®»
Wenn der Bestand des Couponstreites überhaupt .ein Hinderniss :C®i
für die Verstaatlichung unserer Bahnen bilden könnte, muss man j®)
dann überhaupt die Verstaatlichung aufgeben, weil bei den mei-;^®i
sten Bahnen dasselbe Hinderniss besteht und der Couponstreit ' ■
auch bei den anderen, gerade den wichtigsten Bahnen in Frage ,>®i
kommen wird. Wenn man ernstlich mit der Verstaatlichung vor- /.®i
gehen will, bleibt nichts Anderes übrig, als sich gegen die Mög- *
lichkeit dieses Couponstreites so gut zu schützen, als es in diesem.^' ■i
Anträge geschehen ist. Hii
Es ist nicht zu übersehen, dass der Staat durch diese Acqui- ..«lii
rirung in den Besitz eines grossen Netzes und einer Hauptver- *4®
kehrsader des Reiches gelangt. Ich glaube, dass in dieser Be-
Ziehung die Elisabethbahn mit allenden ihr anhängenden Neben- |t®ii
bahnen, mit dem Ausgange nach Tirol, mit der zu schaffenden y®
Arlbergbahn in wesentlichen Connex gebracht werden muss, so/5®
dass die directe Verbindung der Hauptstadt, des Centrums deo'JI®
Reiches, mit dem westlichen Auslande uns von unserer Deutschen j®
Concurrenz ganz unabhängig stellt. Es wird für unseren Staat ^®
von besonderer Wichtigkeit sein, eine so grosse Eisenbahnlinie in'
seiner eigenen Hand zu haben und die Tarife auf derselben be- |l|i
stimmen zu können nach seiner Einsicht und unabhängig von
den privaten Vortheilen, welche die Privatgesellschaften immer ;ÄH|i
nur im Auge haben. Denn es ist das Ausfallsthor des Staates}#®
nach dem Westen, wo allein wir in der Lage sind, mit der Schweiz, jfr®
mit Frankreich, mit Belgien zu verkehren, ohne uns an die jHc
Deutsche Zollgrenze zu stossen. 1®
Wenn man das Gesetz vom Jahre 1877 ernstlich ausführen ?®
will, so muss man endlich darangehen, irgendwo den Anfang zu a®
machen, und wäre es au^.mit einigen Opfern. Man darf selbst ^
diese Opfer nicht scheu^, wenn das Resultat ein richtiges ist \
und das Geschäft eine Zukunft verspricht.
Referent Abg. Hladik erklärt, alle Berechnungen der Vor-
redner in der Generaldebatte beruhen auf blossen Conjecturen. *
Wenn einer, der Vorredner behauptete, es wäre besser gewesen,
die Einlösung der Bahn vor 2 Jahren vorzunehmen, so vergesse .V
derselbe, dass gerade vor 2 Jahren der Couponstreit entbrannte. «
Als ebenso unstichhaltig bezeichhet Referent die übrigen Aus- ,.|r
führungen der einzelnen Redner. Er findet, dass der Einlösungs- »
preis keineswegs zu hoch gestellt sei, und empfiehlt das Gesetz ■
zur Annahme. |
Bei der nun folgenden Abstimmung wird das Eingehen in )
-die Specialdebatte beschlossen. Dagegen stimmte die gesammte
Verfassungspartei.
Die Artikel 1 und 2 werden ohne Debatte angenommen.
Artikel 3 ertheilt der Regierung die Bewilligung zur Aus- i
gäbe von in Gold verzinslichen Prioritäten zur Einlösung der Bahn.
Abg. Fürnkranz wendet sich gegen die Verzinsung dieser :
Prioritäten in Gold, welche eine dur^ nichts gerechtfertigte ;
höhere Belastung der Steuerträger zu Gunsten der Actionäre der i
Elisabethbahn bezeichnen würde; denn die Goldverzinsung ver- -
theuere die Üebernahme der Bahn um 25 Millionen. So könne
man die Finanzen in Oesterreich nicht in Ordnung bringen, und '
weil solches Vorgehen eine offenbare Schädigung der Steuerträger
bedeute, müsse er gegen den Artikel 3 stimmen.
Bei der Abstimmung wird Artikel 3 von der Rechten des Ä
Hauses genehmigt, ebenso Artikel 4 und Titel und Eingang des
Gesetzes und das Ueberein kommen mit der Elisabethbahn. #
Endlich erfolgt die Abstimmung. Für die Vorlage stimmten ;rö
133 Abgeordnete, gegen dieselbe 112. Das Gesetz ist somit in
der dritten Lesung angenommen ; nicht weniger als 108 Abgeord- 0’-
nete, etwa des Hauses, fehlten bei der Abstimmung. S
r
- 417 -
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 11. April 1881. (Staats- contra Privatbabnen. West-
balmverstaatlichung. Galizische Transversalbahn. Pest-Semlin.
Reformtarif. Zenica- Sarajewo. Schienenenquete. Eisenbahn-
club. Börsennotiz.)
Die entgegenstehenden Piincipien der Staats- und der Pri-
vatbahnen erlangten nach den Regierungsvorlagen gleichzeitig
die Majorität des Oesterreicbischen Abgeordnetenhauses. Die
Elisabeth Westbahn wird verstaatlicht; für die Galizische Trans-
versalbahn .soll die Länderbank dagegen die Concession erlangen.
Ueber beide Gesetzesvorlagen referiren wir an anderer Stelle.
Im Augenblicke der Beschaffung von 50 Millionen 5 pCt. Papier-
rente wird die Umwandlung dieser Privat- in eine Staatsbahn
mit einer Goldverzinsung von 150 Millionen angenommen. Ist
die Verstaatlichung so dringend, so ist es nicht erklärlich, warum
die neue Transversalbahn nicht gleich vom Staate gebaut und
betrieben wird; die verhältnissmässig geringfügige Summe, welche
von der Bank beschafft wird, hätte der Oesterreichische Staats-
credit wohl noch äufbringen können. Zwei Generaldirectoren
Oesterreichischer Privateisenbahnen, welche als Abgeordnete an
der Debatte theilnahmen, hatten die Selbstverleugnung, sich für
das Staatsbahnsystem, der Eine allerdings mit der Reserve aus-
zusprechen, dass der Staat billiger verwalte, dasselbe hätte gerade
bei der Transversalbahn seine Berechtigung, welche doch mehrere
dem Staate gehörige resp. unter seiner Verwaltung stehende
Bahnen verbinden soll.
Das Gesetz über die Verstaatlichung der Westbahu hat
nur die Majorität von 21 Stimmen erlangt. Die Opposition sprach
sich eigentlich mehr gegen die ihr für den Staat ungünstig schei-
nenden Uebernahmsbedingungen aus. Die berechtigte Frage, wie
der Staatsbetrieb geführt und welche wirthschaftlichen Effecte
damit erreicht werden sollen, wurde auch von der Opposition
nicht gestellt, welche sich vorwiegend mit der finanziellen Seite
des Uebereinkommens beschäftigte. Nachdem wir den Bericht
des Eisenbabnausschusses bereit^ (S. 390) extrahirt haben, lassen
wir (S. 415) die Debatten im gedrängtesten Auszuge folgen, indem
wir nur die Rede des Regierungsvertreters, Ministerialrath Dr.
Wittek, wegen ihres allgemeine Gesichtspunkte behandelnden
.Inhalts ausführlicher reproduciren.
Der Gesetzentwurf über die Galizische Transversalbahn
(S. 413) wurde nach eingehender Debatte, aus welcher wir Fol-
fendes mittheilen, dem Eisenbahnausschusse zugewiesen. Abg.
riedmann kritisirt die Vereinbarung mit der Länder bank und
empfiehlt, dass auf die Prioritäten, wie auf gewisse Französische
Actien, die Worte mit grossen Lettern gesetzt würden: „Sans
garantie du Gouvernement !‘‘ Weiters empfiehlt Redner, gesetzlich
festzustellen, dass sämmtliches Baumaterial der Bahn im Inlande
aufgebracht werden müsse und spricht noch sein Bedauern aus,
dass nach dem Gesetze der Bau der Bahn seltsamerweise im Osten
begonnen werden solle und dass die Bahn, da sie an Ungarn und
nicht nach Oesterreich anschliesst, nur Ungarn, nicht aber Oester-
reich einen Nutzen schaffen werde. Abg. Dr. Russ: Wenn man
eine Verbindung der Reichshauptstadt mit Galizien haben will,
welche nicht hart an der Grenze vorbeigeht, wie die Nordbahn,
dann muss man für die Transversalbahn eine ganz andere Linie
wählen. Und wenn es sich wirklich um eine Militärbahn handelt,
warum hat die Regierung bisher nie daran gedacht, die strategischen
Aufgaben in einer Weise zu Stande zu bringen, dass die gesammte
Monarchie daran participirt? Abg. Dr. R. v. Sochor spricht sich
für das Zustandekommen der Bahn aus, da dasselbe im Interesse
des Landes sei, indem grosse Theile Galiziens, welche im Stande
wären, sich zu entwickeln, der Eisenbahnverbindungen entbehren,
v7ährend sie durch die Erbauung dieser Bahn in kurzer Zeit einen
erheblichen Aufschwung nehmen würden; er müsse jedoch dafür
eintreten, dass die Bahn in einer Weise zu Stande komme, welche
den Nutzen gewährt, den man von ihr erwartet. Auf dem in dem
vorliegenden Gesetzentwürfe vorgeschlagenen Wege sei aber dieser
Nutzen nicht zu erreichen. Er bewundere den Muth der Regie-
jung, welche den Betrieb der Eisenbahn auf 90 Jahre, also für
#e ganze Concessionsdauer, einer anderen Bahn übergebe; er be-
peife nicht, wie Jemand, der das ausserordentliche Schwanken
oer Verhältnisse des Verkehrs und der politischen Verhältnisse
zu beurtheilen vermag, im Stande sein kann, den Betrieb einer
Bahn auf 90 Jahre gegen gewisse Quoten in fremde Hände zu
übergeben. Er halte es für angezeigter, wenn der Staat selbst
den Bau der Bahn übernehmen würde, als wenn er alle morali-
schen und finanziellen Risiken übernimmt, welche aus dem vor-
gesehlagenen Ueberein kommen für denselben erwachsen. Redner
erklärt schliesslich, dass er entschieden für den Bau der Trans-
yersalba,hn sei, dass er aber dagegen sei, dass diese Bahn in der
im Motivenbericht vorgeschlagenen Weise ausgeführt werde. —
Abg. R. V. Koszlowski ; Ich und meine Gesinnungsgenossen haben
diese Bahn als eine für das Land Galizieh und auch für den
Staat nothwendige und nützliche immer angestrebt. Wir sind
dabei jederzeit auf dem Standpunkte gestanden, dass es uns in
erster Linie um das Zustandekommen der Bahn zu thun gewesen
föt, wahrend die Frage, wer diese Bahn baue und auf welche
Weise sie gebaut werde, für uns immer nur von secundärer Be-
Ueber die Eisenbahn Pest-Semlin wurden, einem Telegramm
der „N.F.Pr“. zufolge, zwischen der Ungarischen Regierung und der
Oesterr. Länderbank nach langen, oft dem Abbruch nahen Ver-
handlungen endlich die Präliminarien des Vertrages vereinbart,
wodurch die Länderbank den Bau und die Finanzirung der Pest-
Semliner Eisenbahn übernimmt. Die Länderbank ist verpflichtet,
den Bau innerhalb 3 Jahren zu beendigen. Die ßauführung über-
nimmt die Französische Gesellschaft Fives-Lille. Die Länderbank
erhält für den Bau Ungarische Papierrente im Betrage von 25 Mil-
lionen Gulden Nominal. Davon übernimmt sie 12 Millionen fix
zum Course von 84, auf die restlichen 13 Millionen hat sie bis
zum nächsten Jahre die Option zu einem höheren Course.
Die Bestimmungen des gegenwärtig gütigen sogenannten
Reformtarifs beruhen — nach einem Erlasse der Oesterreicbischen
Generalinspection an die Bahn Verwaltungen — auf Vereinbarungen,
welche seinerzeit zwischen dem Handelsministerium und den
Bahnverwaltungen getroffen worden sind, daher dieselben nicht
einseitig ohne Zustimmung des genannten Ministeriums geändert
werden dürfen. Sollte sich nun die Nothwendigkeit oder Zweck-
mässigkeit einer principiellen Aenderung der obigen Bestimmun-
gen ergeben, so sind die bezüglichen Anträge durch eine zu dele-
girende Verwaltung dem Ministerium unter entsprechender Moti-
virung und mit Rücksicht auf den jeweilig in Aussicht genom-
menen Einführungstermin stets rechtzeitig, d. i. zu einem solchen
Zeitpunkte zu unterbreiten, dass die bezüglichen eventuellen
weiteren Verhandlungen in geeigneter Weise erfolgen können.
Die definitive Vergebung des Baues der Bosnathalbahn
Zenica-Sarajewo ist seitens des Kriegsministeriums im Einver-
nehmen mit den anderen betheiligten Ministerien erfolgt. Er-
steber blieben die vereinigten Firmen M. Gerstle & Comp, und
Hirschler & Comp. Nach dem betreff. Voranschläge des Kriegs-
mini^teriums erscheinen die Kosten dieser 78 km langen Eisen-
bahn, welche schmalspurig, jedoch mit normalspurigem Unter-
und Oberbau auszuführen ist, auf 2 958 000 fl. beziffert, wobei ge-
wisse Mehrarbeiten ausgeschieden sind, die auf ungefähr eine
halbe Million taxirt werden können und die später nach Ein-
heitspreisen zu berechnen sind; die genaue Tracebestimmung,
sowie die Project Verfassung obliegt nämlich der ßauunterneh-
mung. Die Offerte des Consortiums, welchem der Bau zugetheilt
wurde, lautete auf 12,6 pCt. unter dem Voranschläge. Der Bau-
termin ist auf 17 Monate festgesetzt und schliesst Ende August
1882. Für eine raschere Beendigung des Baues sind vertrags-
mässig bedeutende Bonificationen festgesetzt. Die Caution der
Unternehmung, welche den Bau führt, ist mit 150 000 fl. festge-
setzt. Der Schienenbedarf für die Linie Zenica-Sarajewo beträgt
25 000 Metercentner, für welche der Bauunternehmung seitens der
dem Oesterreicbischen Schienencartelle ungehörigen Werke Offerten
zu 12 fl. 10 kr. pro Metercentner ab Brood vorliegen; jedoch ist
der Bauunternehmung rücksichtlich der Bezugsquelle der Schie-
nen keine Verpflichtung auferlegt.
Bei der weiteren Schienenenqnetesitzung im Handels-
ministerinm gaben die Vertreter der Eisenbahnen die Erklärung
ab, sie hätten sich geeinigt, auf die Abnutzungs- oder Reibungs-
garantie Verzicht zu leisten, müssten jedoch insoweit eine
Leistungsgarantie verlangen, dass die Schiene innerhalb der fünf-
jährigen Garantiezeit, gleichviel wo sie gelegen ist, d. h. ohne
Rücksicht auf die Steigungs- und Curvenverhältnisse, keine anor-
male Abnutzung erfahre. Ob die Abnutzung eine normale ist,
das entscheidet, wie es bisher stets unter Zustimmung der Werke
geschah, die Eisenbahnverwaltung. Die Vertreter der Gewerk-
schaften erhoben gegen diese Erklärung keine Einwendung; man
nimmt daher an , dass sie die modificirte Bedingung acceptiren.
Die Enquete trat, nachdem hiermit die allgemeinen Grundsätze
durchberathen waren, in die Discussion über die Details ein. So-
bald die Berathung des Schienenlieferungsbedingnissheftes bendigt
ist, folgt die Verhandlung über ein Normalschienenprofil und über
den eisernen Oberbau.
Im Eisenbalmclab wurde ein Comite gewählt, das sich mit
den in der letzten Sitzung gestellten Anträgen rücksichtlich der
Dienstpragmatik für Eisenbahnbeamte etc. zu beschäftigen habe.
Die Entsendung von Delegirten des Clubs zum elektrotechnisch en
Congresse in Paris (vide No. 27 S. 384 unserer Zeitung v. J. 1881)
wurde wegen Beschränktheit der Clubmittel zwar abgelehnt, es
werden aber diejenigen Herren, welche von ihren Verwaltungen
zu der Ausstellung delegirt werden, gebeten, ihre Studien durch
Veröffentlichung im Cluborgan oder durch Vorträge im Club
auch für die übrigen Mtglieder nutzbar zu machen. Nachdem
der Präsident noch mitgetheilt, dass mit der nächsten Clubver-
sammlung die diesjährige Saison schliesse, hielt Ingenieur
Wettstein der Nordbahn den angekündigten Vortrag über Inter-
communicationssignale. Der Vortragende erläuterte unter Anderem
auch das ausgestellte Intercommunicationssignal (System Bechtold).
Ueber eine vom Club veranstaltete Probefahrt nach dem System
Hardy berichten wir in nächster Nummer.
Die verfiosseue Woche hatte eine vorwiegende Hausse für
aUe Ungarischen Bahueffecteu zu verzeichnen, welchen die glück-
liche Rentenconversion zu statten kam, indem sich ihre Parität
mit den Oesterreicbischen Sorten, gegen welche sie bisher immer
zurückstanden, bald vollziehen dürfte. Böhmische Bahnen blieben
418
lung der dieselben alimentirenden Secundärbahnen fortschreitet.
Staatsbahn stieg auf 300, weil die Dividende mit 30 Frcs. vom
Verwaltungsrathe bestimmt wurde; Karl- Ludwigbahn hat schon
das Transversalbahnfieber überstanden und sich auf 273,50 erhöht,
weil die heurige Dividende der vorjährigen nichts nachgeben
wird; Nordwestbahn erhält sich über Pari, da die Bilanz günstig
ausfällt. Prioritäten aller Oesterreichisch - Ungarischen Bahnen
haben ungeahnte Course erzielt, nachdem das Ausland als
stetiger Käufer auftritt und die Stücke mangeln.
t Ludwig V. Klein.
© München, den 14. April 1881. Entfernt von der Stätte
seines Wirkens und Schaffens wurde heute Nachmittag 41/2 Uhr
auf dem hiesigen nördlichen Friedhofe der am 12. d. M. dahier
verstorbene Württembergische Präsident a. D. und frühere Director
der Württembergischen Eisenbahnbaucommission und der Tele-
graphenverwaltung, Herr Ludwig von Klein, zu Grabe getragen,
welcher seit dem Jahre 1877 in hiesiger Stadt im Ruhestande
lebte. Von der hiesigen Generaldirection der Verkehrsanstalten
hatte sich eine Deputation, an deren Spitze sich Herr Betriebs-
director von Badhauser befand, zur Beerdigung eingefunden.
Herr Decan Buchrucker nahm nach protestantischem Ritus die
Einsegnung vor. Dem Lebenslaufe des Verlebten entnehmen wir
Folgendes: Wenige Tage nach der grossen Völkerschlacht bei
Leipzig, am 30. October 1813, erblickte von Klein zu Utritsch in
Böhmen das Licht der Welt und widmete sich frühzeitig dem
Studium der Mathematik und alsdann dem Ingenieurwesen. In
seinen jüngeren Jahren war v. Klein mit dem bekannten Techniker
Ritter von Gerstner beim Eisenbahnbau in Russland und Nord-
amerika beschäftigt und diesem Manne innig befreundet. Nach
Württemberg wurde Klein, welcher damals als Ingenieur in Wien
lebte, im Jahr 1844 berufen, als technisches Mitglied der neuen Eisen-
bahncommission mit dem Rang eines Oberbauraths. Der Württem-
bergische Eisenbahnbau war eben in seinen ersten Anfängen. Etzel
war der erste hervorragende Leiter des Baues. Damals aber waren
die specifischen Eisenbahntechniker noch selten und es wurden
deshalb manche Bauverständige aus anderen Zweigen zum Eisen-
bahnbau herübergezogen , wie Gaab u. A. Eine so bedeutende
Kraft wie Klein , mit reichen Erfahrungen ausgestattet durch
seine bisherige Laufbahn , war daher ein grosser Gewinn.
Seine leitende Hand griff verständnissvoll in die Gestaltung
des Baues ein. Eine lange Reihe von Jahren war er Mitglied
der Eisenbahnbaucommission, später Director und dann Präsident
der Telegr^henverwaltung und Vorstand der genannten Baucom-
missioD. Während er diese Stellungen bekleidete, erschien er
öfter als Regierungscommissar in der Volksvertretung bei Be-
rathung derßaugesetzentwürfe. DerVerstorbene war zugleich durch
eine umfassende wissenschaftliche und zugleich allgemeine Bildung
ausgezeichnet. Längere Zeit (vom Jahre 1845 bis 1861) redigirte er
gemeinschaftlich mit v. Etzel die erste Deutsche Eisenbabnzeitung,
die Vorläuferin unserer Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnen.
Auch mit dem „Schwäb. Merkur“ stand er in früheren Jahren in
lebhafter und regelmässiger Verbindung und zwar von 1852 bis
1868, in welchem Blatt allwöchentlich (in der Chronik) ein Artikel
über das damals noch ziemlich wenig bekannte Fach des Eisen-
bahnbaues, der Telegraphie u. s. w. erschien.' Noch 1873 und 1874
war Klein als Vertreter der Regierung am Ministertisch. Sein
Landesherr, welcher seine Verdienste zu schätzen wusste, verlieh
ihm vielerleiAuszeichnungen. Ein zunehmendes Augenleiden zwang
ihn im Februar 1877 seine Stelle niederzulegen und in den Ruhe-
stand zu treten. Sein einziger Sohn starb als Ingenieur vor ihm.
Zahlreiche Freunde, besonders aus den Verkehr^reisen, werden
ihm ein freundliches, dankbares Angedenken bewahren.
Inzwischen hat das Eisenbahnwesen einen weitern schweren
Verlust erlitten. Am Ostermontag verschied plötzlich infolge eines
Schlaganfalls Max Maria von Weber in Berlin. Da uns die
Trauerkunde erst bei Schluss der Nummer zugeht, müssen wir
uns ausführlichere Mittheilung für nächste Nummer Vorbehalten.
Berlin, 18. April 1881. Die Redaction.
Berliu-Görlitzer Eisenbahn.
Die Betriebsresultate des Jahres 1880.
Nach dem Seitens der Direction dem Verwaltungsrath er-
statteten Bericht beträgt die Gesammtbetriebseinnahme pro 1880
excl. der dem Erneuerungsfonds direct zufliessenden Einnahmen
aus dem Verkauf von Materialien . 6 127 268,39 Ji.
dazu der Uebertrag de 1879 _j 7 078,90 „
6 134 347,29 M
die Gesammtbetriebsausgabe pro 1880 incl. der zu
Restausgaben für dasselbe Jahr zu reser-
virenden Beträge . . 3 420 308,48 „
mithin Ueberschuss 2 714 038,81 J/L
Hierzu tritt der Bestand auf dem Conto Restaus-
gaben pro 1879 et retro mit 20 461,37 „
so dass ultimo 1880 ein Betriebsüberschuss ver-
bleibt von 2 734 500,18 M.
Aus diesem Ueberschuss von 2 734 500,18 JL
sind vorweg zu decken resp. zu reservlren:
1. zur Verzinsung der PrioritätsanleihenA,B,C
1 446 823,87 Jl
2. zur Amortisation derselben
Anleihen 211 770,75 „
3. Rücklagen zu dem Reserve-
fonds (65 605 und Erneue-
rungsfonds (436 500 JC) . . 502 105,00 „
zusammen 2 160 699,62 „
Hiernach verbleiben noch disponibel 573 800,56 Mt
Die Direction beantragt, diese Summe wie
folgt zu verwenden:
a) zur Gewährung einer Dividende von 3|4 pCt.
für 16 500 000 M Stammprioritätsactien
550 000,00 M
b) zur Zahlung der Eisenbahn-
steuer mit 14 102,56 „
c) zur Zahlung der nach § 49 des
Statuts an die Mitglieder des
Verwaltungsrathes zu gewäh-
renden Remuneration . . . 5 500,00 „
d) als Vortrag auf neue Rechnung 4 198,00 „
Im Vergleich zu dem Vorjahre haben betragen:
pro Kilom.
in Summa ßabnlänge
die Einnahmen pro 1880 . . . 6 127 628,39 Ji 18 717,79 M
desgl. pro 1879 . . . 5 983 719,82 „ 18 276,48 „
mithin pro 1880 mehr 143 548,57 M 441,31 M
die Betriebsausgaben pro 1880
(incl. der zu Restausgaben zu
reservirenden Beträge) . . . 3 420 308,48 M 10 448,48 M
desgl. pro 1879 . . . 3 289 650,27 „ 10 047,80 „
mithin pro 1880 mehr 130Ö58,21 M 400,68 M
Die reinen Betriebsausgaben pro 1880 incl. der Reserve für
die Restausgaben desselben Jahres und incl. der Pächte etc. für
gemiethete Bahnstrecken betragen in Procenten der Bruttoein-
nahmen 55,82 pCt, im Jahre 1879 haben die gleichen Ausgaben
betragen 54,98 pCt. Excl. der vorgedachten Pächte etc. stellt sich
der Procentsatz pro 1880 auf 50,80 pCt.
Von der Gesammtbetriebsausgabe pro 1880 von 3 420 380,48 M
entfallen auf:
Tit. I. Besoldungen 1001631,87 M
„ II. Andere persönliche Ausgaben .... 628094,14 „
„ III. Allgemeine Kosten 213 060,77 „
„ IV. Unterhaltung und Erneuerung der Bahn-
anlagen etc 285 830,81 „
„ V. Kosten des Bahntransports etc. . . . 631 068,86 „
„ VII. Kosten erheblicher Ergänzungen etc.
excl. Dotirung des Reservefonds ... 46 212,69 „
„VIII. Fürßenutzung fremder Bahnanlagen etc. 307 456,59 „
„ IX. „ „ „ Betriebsmittel . 306 952,75 „
Summa 3 420 308,48 ./^
Pro 1879 haben die gleichen Ausgaben betragen . 3 289 650,27 „
mithin pro 1880 mehr 130 658,21 M
Zu den erheblichen Mehrausgaben gegen das Vorjahr, so-
weit dieselben nicht durch den stärkeren Verkehr ihre Begrün-
dung finden, bemerkt die Direction Folgendes:
Die aussergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisse
des vergangenen Jahres haben sehr nachtheilig auf die Consolidi-
rung des Bahnkörpers sowie der Bauwerke eingewirkt und da-
durch Arbeitsausführungen bedingt, welche unter normalen Ver-
hältnissen theils überhaupt nicht, theils erst in späteren Jahren
nothwendig geworden wären.
Zu den ersteren Ausgaben gehören die Kosten der Bahn-
unterhaltung in den Monaten November und December, welche in
sonstigen Jahren bei Frost höchst unbedeutende sind, im
Jahre 1880 aber bei stets nassem, frostfreiem Wetter? umso höher
sich gestalteten; zu den letzteren zählen namentlich auch die
Kosten für mannigfache durch die ungünstigen Witterungsver-
hältnisse herbeigeführteu Bauten.
Durch Beschluss des Bundesrathes vom 3. Juli 1880 wurde
ferner eine Abänderung und Ergänzung der optischen Tele-
graphen gefordert und musste mit nicht unerheblichen Kosten
diesseits durchgeführt werden.
Es verursachte ferner die Reparatur der älteren Gepäck-
und Güterwagen eine wesentlich grössere Ausgabe, als nach dem
Durchschnitt der letzten Jahre anzunehmen war. Endlich aber
tritt eine erheblich höhere Ausgabe für Miethe und Verzögerungs-
gebühren für fremde Wagen auf.
Die Direction hofft, falls die Bahn und deren Anlagen von
elementaren Ereignissen verschont bleiben, die Ausgaben in diesem
Jahre gegen das Vorjahr wieder entsprechend reduciren zu können.
Nach dem dem Verwaltungsrathe unterm 5. April 1880 über
die Lage des Bauergänzungsfonds erstatteten Berichte ver-
419
blieb am Schlüsse des Jahres 1879 ein BaarbestanJ von
110 199,74 M nnd in Effecten — an unbegebenen Prioritätsobli-
gationen Littr. C. 2 069 700 M
Von den unbegebenen Prioritätsobligationen Littr. C. sind
im Jahre 1880 ausgeloost worden 12 300 Jl-, ferner verkauft
120 600 JL, so dass noch 1 936 800 M Prioritätsobligationen
Littr. C. ultimo 1880 im Bestände verblieben. Die Valuta für die
ausgeloosten resp. verkauften 12 300 -f 120 600 M Effecten tritt
— zum Nominalwerthe — dem Baarbestande mit 132 900 hinzu,
so dass im Jahre 1880 überhaupt 243 099,74 Jü baar vorhanden
waren, von welchen bis ultimo 1880 zur Verausgabung gelangten
241 675,12 Jl, so dass am Schlüsse des Jahres 1880 ein Baarbe-
stand von 1 424,62 Jl verblieb. An Effecten verblieben 1 936 800 M
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Eisenbahnen. Im Local- und
im gegenseitigen Verkehr der unter
Staatsverwaltung stehenden Bahnen werden
die Lieferfristen (§ 57 des Betriebs-
reglements) vom 1. Mai d. Js. ab der-
gestalt eingeschränkt, dass an Trans-
portfrist:
a) für Eilgüter für je empfangene 300 km
(statt bisher 225) 1 Tag,
b) für Frachtgüter bis zu einer
Entfernung von 100 km. .. 1 „
und für je angefangene weitere
200 km 1 „
(statt bisher für je angefangene 225 km
2 Tage)
gerechnet wird. Bezüglich der Expe-
ditionsfrist verbleibt es einstweilen bei
den im Betriebsreglement’ gestatteten
Fristen.
Die gleiche Berechnung gilt für den
gegenseitigen Verkehr zwischen den unter
Staatsverwaltung stehenden Bahnen einer-
seits und den Reichseisenbahnen in Eisass-
Lothringen andererseits.
Die für einzelne Verkehrsrelationen
publizirten kürzeren Fristen bleiben hier-
nebeü in Geltung. Frankfurt a. M., den
16. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1035)
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Auf
unseren Stationen werden Frachtbriefe,
wenn sie von einer Eisenbahn-Verwaltung
abgestempelt sind, welche im Deutschen
Reich ihren Sitz hat, als gütig anerkannt.
Berlin, den 13. April 1881. Die Direc-
tion. (1028)
Breslau - Schweidnitz - Frei-
burger Eisenbahn. In den Bestim-
mungen der Anlage D zu § 48 des Be-
triebsreglements (Lokal-Gütertarif, Nach-
trag XI pag. 4 und 8) tritt eine Aende-
rung dahin ein, dass
in No. I im Eingang, Absatz 4 statt:
„Sprengkräftige Zündungen als:
Sprengkapseln, elektrische Minenzün-
dungen“
gesetzt wird:
„Sprengkräftige Zündungen mit Aus-
nahme der Sprengzündhütchen oder
Sprengkapseln (vergleiche unter No.lII),
auch elektrische Minenzündungen,“
und dass ferner
in No. III statt:
. „Zündhütchen für Schusswaffen und
Geschosse“
gesetzt wird:
„Zündhütchen (einschliesslich der
Sprengzündhütchen oder Spreng-
kapseln).“
Breslau) den 13. April 1881. Direc-
torium. (1014)
Breslau - Warschauer Eisenbahn.
In den Bestimmungen der Anlage D zum
§ 48 des Betriebs-Reglements für die Eisen-
bahnen Deutschlands treten bei den darin
unter I und III genannten Transportge-
genständen anderweitige Bezeichnungen
ein. — Diese Aenderungen haben auch bei
Beförderung im diesseitigen Loeal-Güter-
Verkehr vom 15. April er. ab Gültigkeit.
Das Nähere ist auf den Güter-Expeditionen
zu erfahren. P.- Wartenberg, den 15. April
1881. Direction. (1023)
Ober schlesische Eisenbahn. Am
20. d. M. tritt der Nachtrag No. 20 zu
unserm Local-Güter-Tarif in Kraft, welcher
specielle Bestimmungen zum Betriebs-
Reglement und die Tarif-Tabelle für den
Eil- und Stückgutverkehr der Haltestelle
Laband enthält.
Druckexemplare des Nachtrages sind
bei unseren Stations-Kassen käuflich zu
haben. Breslau, den 8. April 1881. König-
licbe Direction. (1020)
Mit dem 1. Mai er. werden die im § 57
des Betriebsreglements festgesetzten Maxi-
malansätze für die Lieferungszeiten im
Local- und im gegenseitigen Verkehr der
Staats- und unter Staatsverwaltung ste-
henden, sowie der Reichsbahnen dahin
geändert, dass die Transportfrist
a) für Eilgüter für je auch nur ange-
fangene 300 km 1 Tag,
b) für Frachtgüter bis zu einer
Entfernung von 100 km . . 1 Tag
und für je angefangene weitere
200 km 1 Tag
beträgt.
Die Expeditionsfristen bleiben in beiden
Fällen unverändert. Bromberg, den
14. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1037 J)
Im Localverkehre der Eisenbahndirec-
tionsbezirke Köln (rechts- und links-
rheinisch), sowie im Rheinischen
Nachbarverkehre kommen vom 15. d.
Mts. ab für Braunstein die gleichen
Frachtsätze (der Ausnahmetarife B bezw.
C) zur Anwendung wie für Eisenerz.
Köln, den 10. April 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen: Königliche
Eisenbahndirection (rechtsrheinische). (987)
Im Localverkehr der Königlichen Eisen-
bahndirectionsbezirke (rechtsrheinischer
und linksrheinischer) Köln sowie in allen
directen Verkehrsrelationen, bei welchen
nur Preussische Staats- oder unter Preussi-
scher Staatsverwaltung stehende Eisen-
bahnen betheiligt sind, tritt im Anschluss
an die bestehende Vorschrift, durch welche
bestimmte Normalstückzahlen für halbe
Wagenladungen lebender Thiere
festgesetzt sind, vom 15. April d. J. eine
Zusatzbestimmung in Kraft, wonach unter
Beachtung jener Normalstückzahlen der
Frachtberechnung für eine halbe Ladung
die Hälfte des Flächenraumes des ver-
wendeten Wagens, jedoch nicht mehr
als 7 qm zu Grunde gelegt wird. Köln,
den 14. April 1881. Königliche Bisenbahn-
direction (rechtsrheinische). Königliche
Eisenbahndirection (linksrheinische). (1031)
Für die in Birkenfeld (Station) zur Re-
expedition gelangenden nach Birkenfeld
(Stadt) bestimmten Sendungen gelangen
vom 12. d. M. ab folgende Frachtbeträge
pro 100 kg zur Berechnung:
bei Eilgut 0,14 M,
„ Stückgut 0,07
„ Klasse Al und B 0,04
„ „ A2 und Sp.-T. I 0,03
„ den übrigen Klassen 0,02 M
Bei der Reexpedition von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren wird
eine Streckenfracht für 6 km ohne Ex-
peditionsgebühr berechnet. Köln, den
12. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction (linksrheinische). (1018)
Mit dem 1. Juni d. Js. tritt im Güter-
Tarif für den Eisenbahn-Directionsbezirk
Bromberg vom 1. Juli 1880 folgende Aen-
derung des für die Fraclitberechnung
massgebenden Kilometerzeigers ein.
Die Entfernungen zwischen diesseitigen
Stationen einschliesslich unseres Bahnhofs
Berlin und den Stationen der Berliner
Ringbahn, sowie den Bahnhöfen der in
Berlin mündenden anderen Staatsbahnen
werden um 4 km erhöht.
Für den Verkehr zwischen Berlin, Nieder-
schlesisch-Märkischer Bahnhof und dies-
seitigen Stationen erhöhen sich die Ent-
fernungen um verschiedene Beträge, über
welche, bis zur Herausgabe des vom l. Mai
er. ab von den diesseitigen Billet-Expedi-
tionen käuflich zu beziehenden Nachtrags
zum Tarif, die Unterzeichnete Direction
Auskunft ertheilt. Bromberg, den 8. April
1881. Königl. Eisenbabn-Direction. (1010)
K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Frachtgebühren - Ermässigung für Kaffee,
Cacao und Gewürze von Triest und Fiume
nach Wien und Ofen.
Vom 15. April d. J. angefangen bis auf
Weiteres werden für Kaffee-, Cacao- und
Gewürze - Sendungen im Frachtgut - Ver-
kehre von Triest und Fiume nach Wien
und Ofen die nachstehend ermässigten
Frachtsätze berechnet und zwar:
von Triest und Fiume pr. 100 kg
nach
Wien (Matzleinsdorf) 162 Krz. incl. Mani-
pulations-Gebühr. (Unter Hinzurech-
nung des jeweilig bestehenden Agio-
Zuschlages.)
Ofen 171 Krz. incl. Manipulationsgebühr
und Ung. Transport-Steuer. (Unter
Hinzurechnung des jeweilig beste-
henden Agio-Zuschlages.)
Mit obgenanntem Tage wird unter
Einem die seinerzeit hinausgegebene dies-
fällige Kundmachung ddto. 20. November
1867 aufgehoben. Wien, am 31. März 1881.
Die General-Direction. (991)
K. K. priv. Südbahn-Gesellschaft.
Mit 20. April d. J. treten die in der Kund-
machung vom Jahre 1878 No. 9371/CI für
die Beförderung von Nutzhölzern ab Cilli
nach Croatischen Stationen enthaltenen
Frachtsätze ausser Kraft.
Vom genannten Tage angefangen werden
diese Transporte normal tarifirt. Wien, am
5. April 1881. Die General-Direction. (992)
„K. K. p. B ö hmische Westbahn. Ra-
konitz- Protiviner Staatseisenbahn.
Der mit l. April 1880 in Aussicht genom-
mene und eingetretener Hindernisse wegen
nicht zur Einführung gelangte Nachtrag
VIII. zum Localgütertarif der Böhmischen
Westbahn vom 1. October 1876 sowie Nach-
trag IX. zum Localgütertarif der Rakonitz-
Protiviner Staats-Eisenbahn vom 15. Januar
1877 tritt mit 1. Mai 1881 definitiv in Wirk-
samkeit. Die Betriebs-Direction derK. K.
priv. Böhmischen Westbahn. (999)
Gesellschaft für den Betrieb der
Niederländischen Staats - Eisen-
bahnen. Mit dem 15. ds. tritt der 12.
Nachtrag des directen inländischen Eil-
und Frachtgüter - Tarifs in Kraft, welcher
ausser einer Vermehrung der Güter- Classi-
ficationen und verschiedener geänderter
Entfernungen die Aufnahme in den Tarif
der Stationen Hellendoorn - Nijverdal,
Raalte und Wierden enthält.
Exemplare sind zu beziehen gegen Zah-
lung von Hfl. 0,20 Cents pro Exemplar.
Utrecht, den 11. März 1881. Der General-
Director. (1006)
II. Tarife für directe Terkehre mit be-
sonderen Namen.
Berlin - Braunschweig - Halberstadt -Lau-
sitzer Verband. Im vorbezeichneten Ver-
band findet, zwischen Trotha und Berlin
B.-P.-M. E. eine directe Ablertigung von
Eil- und Frachtgütern zu den im Anhänge
des Tarifhefts No. 1 für den Staatsbahn-
verkehr für Berlin, Dresdener Bahnhof,
enthaltenen bezüglichen Sätzen statt.
Berlin, den 12. April 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen: Die Direction
der Berlin - Anhaitischen Eisenbahn-
gesellschaft (994)
Im Ber gisch -Märkisch- Grand Central
Beige - Verbands - Güter - Verkehr tarifiren
eiserne Brückentheile, zur See-
Ausfuhr über Antwerpen oder Löwen
bestimmt, vom heutigen Tage ab nach
Special-Tarif II oder Ausnahme-Tarif 10
(für Eisen und Stahl, fatjonnirt), soweit
Letzterer Frachtsätze enthält. Elberfeld,
den 13. April 1881. Königliche Eisenbähn-
Direction. (1021)
Am 15. April er. erscheint der Nach-
trag V zum Tarif für den Braunschweig-
Potsdam - Hamburger Nachbar - Verkehr.
Durch denselben werden die Ausnahme-
Tarife 1 und 8 (für frisches Gemüse und
Obst bezw. für Mörtel aller Art) vom 15.
Mai d. J. ab aufgehoben. Der. Nachtrag
enthält zugleich eine neue Zusammenstel-
lung der noch gültigen Ausnahmetarife
und veränderte Tarifsätze zwischen ein-
zelnen Stationen.
Exemplare des Nachtrags können bei
den Verbands-Expeditionen bezogen wer-
den. Magdeburg, den 3. April 1881. Na-
mens der Verbands-Verwaltungen: König-
liche Eisenbahn-Direction. .»(988)
Mitteidentscher Eisenbahnverband. Mit
Gültigkeit vom 15. April d. J. ab gelangt
Nachtrag II zu Theil II des Verbandsgüter-
tarifs zur Einführung, welcher Bestim-
mungen wegen Aufhebung bezw. Aende-
rung von Zuschlagsfristen zu den Liefer-
zeiten für Verbindungsbahnen etc. enthält.
Näheres ist in den Verbandsgüterexpedi-
tionen zu erfahren, woselbst auch Nach-
träge käuflich zu haben sind. Erfurt, den
8. April 1881. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahngesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (995)
Mitteldeutscher Eisenbahn- V erbandT Zunü
Tarife für Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren gelangt
Nachtrag IV zur Ausgabe, welcher für le-
bende Thiere im Verkehr mit Bettingen
Grenze, Diedenhofen, Fentsch Grenze,
LuxemburgundUlflingen Grenze ermässigte
Frachtsätze _ mit Gültigkeit vom 20. April
er. ab und im Verkehr mit Kehl erhöhete
Frachtsätze mit Gültigkeit vom 1. Juni er.
ab enthält. Näheres ist in den Verbands-
Güter- Expeditionen zu erfahren, woselbst
auch Nachträge zum Preise von 0,05 M.
käuflich zu^haben sind. Erfurt, den 7. April
1881. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft, als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (996)
Nord - Ostsee - Hannover - Thüringischer
Verbands-Güterverkehr. Zum Theil II. —
Besondere Bestimmungen — tritt mit so-
fortiger Giltigkeit Nachtrag III. in Kraft.
Derselbe enthält eine Berichtigung des
Vorworts zum Tarife, , sowie eine Aende-
rung der Zusatzbestimmung zu § 57 des
Betriebs-Reglements.
Exemplare ä 0,05 Jt sind in den Ver-
bands - Expeditionen käuflich zu haben.
Erfurt, den 7. April 1881. Die Diredtion
- 420 -
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
Namens der Verbands-Verwaltungen. (1034)
Niederländisch - Bayerisch - Oesterreichi-
scher Eisenbahn- Verband. Mit l. Mai 1. J.
gelangt im Niederländisch - Bayerisch-
Oesterreichischen Eisen bahnverbande der
I. Nachtrag zu Theil II, Heft I des Ver-
bandstarifs vom 1. Januar 1880 zur Ein-
führung.
Derselbe enthält eine Neuredaction der
allgemeinen Tarifvorschrifteo nebst Güter-
classification sowie Berichtigungen zum
Tarife vom 1. Januar 1880. München, den
13. April 1881. Namens des Niederländisch-
Bayerisch-Oesterreichischen Eisenbahnver-
bandes: Die General-Direction der Kgl.
Bayer. Verkehrsanstalten. (1000)
Niederländisch - Oesterreichisch - Ungari-
scher Verband. Die Frachtsätze für den
Güterverkehr zwischen Wien resp.
Budapest und sämmtlichen Nieder-
ländischen Verbandsstationen erfahren
für die Dauer der diesjährigen Schiff-
fahrtssaison auf der Donau eine nicht
unwesentliche Ermässigung, welche
aus den vom 1. Mai ab bis 30. November
1881 gütigen Nachträgen IV zu Tariftheil ll
und III ersehen werden kann. Dresden,
am 14. April 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als geschäftsführende Verwal-
tog^ (1013)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verband.
Vom 15. d. M. ab tritt zu den allge-
meinen Tarifvorschriften, durch welche
bestimmte Normalstückzahlen für
halbe Wagenladungen lebender
T hiere festgesetzt sind , für den rubri-
cirten Verband folgende weitere Zusatz-
bestimmung in Kraft:
„Unter Beachtung dieser Nor-
malstückzahlen wird der Fracht-
berechnung für ein halbe Ladung die
Hälfte des Flächenraumes des verwen-
deten Wagens, jedoch nicht mehr
als 7 qm zu Grunde gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl
lebender Thiere, als nach den Nor-
malstückzahlen für halbe Ladungen
zulässig , ist die Fracht stets für eine
volle Wagenladung nach Mass-
gabe des Flächenraumes des ver-
wendeten Wagens zu bezahlen“.
Breslau, den 13. April 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
als geschäftsführende Verwaltung. (1016)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verkehr.
Am 20. d. M. tritt zum Heft 1 des Tarifs
vom 1. Juni 1879 ein Nachtrag VIII, zum
Heft 2 ein Nachtrag V, zum Heft 3 ein
Nachtrag IV, zum Heft 4 ein Nachtrag VI,
zum Heft 5 ein Nachtrag V und zum Heft
6 ein Nachtrag VII in Kraft,
Dieselben enthalten Ausnahmesätze für
gebrannten Kalk, Erze und Erzrückstände
zwischen einzelnen Stationen des König-
lichen Eisenbahn-Directions-Bezirkes Ber-
lin und der Berlin - Görlitzer Eisenbahn
einerseits, und Stationen der Oberschle-
sichen und Rechte - Oder - Ufer Eisenbahn
andererseits, ferner für Kalksteine zwischen
Station Waldenburg und einzelnen Sta-
tionen der Oberschlesischen Eisenbahn,
sowie directe Frachtsätze für einzelne
Verkehrsrelationen und Ermässigungen
oder Aufhebung von Frachtsätzen.
Druckexemplare sind bei den Verband-
stationen käuflich zu haben. Breslau, den
6. April 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn als geschäfts-
führende Verwaltung. (1015)
Im Bheinischen Nachbarverkehr treten
vom 20. April er. ab zwischen den Sta-
tionen Haspe B.M. und Stockum directe
Frachtsätze in Höhe der betreffenden
Frachtsätze des Localtarifs der Rheini-
1
sehen Bahn in Kraft. Elberfeld, den |
16. April 1881. Namens der betheiligten i
Verwaltungen Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1032)
Eumänisch-Galizisch-Deutscher Verband-
gütertarif. Mit dem 1. Juni 1881 treten
die in den Nachträgen II zum Theil U,
Heft 1 und 4 des rubricirten Tarifs für
Lemberg trans. enthaltenen Schnittsätze
des Ausnahmetarifs 13 a und b (für Wolle)
ausser Geltung. Breslau, den 8. April 1881.
Im Aufträge der Verbandverwaltungen: ‘
Königliche Direction der Oberschlesischen,
Eisenbahn. J993) .
Personen- etc. Verkehr zwischen Schwei-
zerischen Stationen und Stationen des
Mitteldeutschen Eisenbahnverbandes. Unter
Aufhebung des Tarifs vom 1. December
1878 nebst Nachträgen tritt am 1. Juni
d. J. ein neuer Tarif für directe Personen-
und Gepäckbeförderung zwischen Schwei-
zerischen und Deutschen Stationen in
Kraft, durch welchen die seitherigen Taxen
theils um geringe Beträge erhöht, theils
ermässigt, sowie auch verschiedene, bisher
bestandene directe Billets im Verkehr mit
Basel, Schw. C. B. beseitigt werden.
Nähere Auskunft ertheilen die Verbands-
Stationen, woselbst auch der Tarif zum
darauf vorgedruckten Preise käuflich zu
haben ist. Erfurt, den 16. April 1881. Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft als geschäftsführende Ver-
waltung. (1036)
Ungarisch-Deutscher bezw. Ungarisch-
Niederländischer Holz-Verkehr. Mit dem
1. Juni er. tritt an Stelle des Tarifs für
den Schlesisch- Oberungarischen, Stettin-
Ungarischen, Ungarischen bezw. Nordost-
ungarisch - Schlesisch - Sächsisch - Thürin-
gischen, Norddeutsch-Ungarischen bez-w.
Nordost - Ungarischen, Ungarisch - Rheini-
schen bezw. Westostdeutsch-Ungarischen
und Nordwestdeutsch-Ungarischen bezw.
Nordostungarischen Holzverkehr vom
1. Januar 1879 nebst Nachträgen ein neuer
Ausnahmetarif unter der Bezeichnung
„Ungarisch - Deutscher bezw. Ungarisch-
Niederländischer Holz-Verkehr“ in Kraft.
Derselbe enthält theilweise erhöhte,
theilweise ermässigte Frachtsätze, sowie
die Aufnahme einiger neuen Stationen.
Druckexemplare sind vom 15. Mai er. ab
.käuflich auf den Verbandstationea zu
haben ; bis dahin ertheilt nähere Auskunft
das Verkehrs-Bureau der Unterzeichneten
Königlichen Direction, Breslau, den 14.
April 1881. Im Aufträge der Verbands-
Verwaltungen: Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn. (1001)
Gesellschaft für den Betrieb der
Niederl än dis eben Staats -Eisenbah-
nen. Ami. April a. c, tritt ein Nachtrag
zu dem Tarif des Holländisch-Belgischen
Verkehrs vom 15. November 1872 in Kraft,
welcher verschiedene Herabsetzungen und
Erhöhungen der Classification von Gütern
und einen Specialtarif für den Versand
von Kalk, Bruchsteinen und Kiesel nach
Breda und Gilze-Rijen enthält.
Exemplare sind gegen Zahlung von H. fl.
0,10 Cents pro Exemplar zu. beziehen.
Utrecht, den 28. März 1881. Der General-
Director. (1008)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Berlin - Görlitzer Eisenbahn. Am
1. Juni er. treten für den Verkehr zwischen
Görlitz einerseits und Zittau andererseits
theilweise erhöhte Frachtsätze, welche
durch unser Tarif büreau zu erfahren sind,
in Kraft. Berlin, den 16. April 1881. Die
Direction. (1039 J)
(Forts, der offiziellen Anzeigen Seite 425.)
421
T '
Beilage zu Xo. 30. Berlin, am 22. April 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro März 1881.
Diese Notizen können nicht selbstständig, sondern nur als Beilage der Zeitung bezogen werden.
I. Localtarife.
n. Tarife fiii* directe Verkehre mit besonderem Namen*),
m. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreic li - U ngarns.
ll innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich -
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oestei-
reich-Ungarn.
11 Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Traiisportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-ELmshorner, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
fische, Niederschlesisch-Märldsche, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
osen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Ufer imd Tilsit-Insterburger Bahn,
t) Die unter **) und ft) nicht genannten Bahnen.
tt) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwi^sbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische B^n.
„Vacat-Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Lübeck-Büchener, Nordhausen-Erfurter, Posen-Creuzburger, Rechte-Oderufer, Saal-, Sächs. Thüring. Ostwest-, Württembergische Staats-,
Erzherzog Albrecht-, Kaschau-Oderberger, Raab-Oedenburg-Ebenfurter und Vorarlberger Eisenbahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahnfe gefunden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vom angebrachten j (Strich) kenntlich gemacht.
, I.
‘ Altona-Eiel. Localtarif der Bahnen unter Altona-Kieler
I Verwaltung. Nachtrag XXI zum Tarif heft II, v. 1/1. 78. Gültig
V. 1/3. 81. Enthaltend: Ergänzung der Specialbestimmungen.
Badische Staatsbahnen. XX. Nachtrag zum Gütertarif v.
1/2. 78 für den Verkehr auf den Gr. Badischen Staatsbahnen und
den linter Staatsverwaltung stehenden Badischen Privatbahnen.
Enthaltend — ausser einer Berichtigung des Nachtrags XIX
i und einer Richtigstellung der Position Wasserglas in Specialtarif II
' der Waaren Classification — Ausnahmetarife für Gemen ttrans^rte
von Heidelberg nach Mannheim und für Salztransporte ab Rap-
: penau-Saline sowie die Festsetzung eines Normalgewichts für
; leere Petroleumfässer. Gütig v. 10/3. 81. (Gratis.)
Berliu-Anhaltische Eisenbahn.
^ a) Nachtrag IX zum Tarif v. 1/10. 77, gültig v. 1/3. 81, ent-
halt nd:
. I. Directe Frachtsätze für den Güterverkehr zwischen dem Bahn-
hof Berlin (Berlin-Anhalt. Bahn) einerseits und dem Städti-
schen Centralviehhofe bei Friedrichsberg andererseits.
II. Ergänzung des Verzeichnisses der Artikel der Ausnahmetarife.
b) Nachtrag HI zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren auf sämmtlichen Strecken der
Stamm bahn und auf der Strecke Kohlfurt-Falkenberg v. 1/2. 80,
gültig V. 1/3. 81, enthaltend:
I. Einführung directer Abfertigung nach und von dem Berliner
städtischen Central viehhofe.
% II. Ergänzung der Desinfectionsgebühren.
^ Berlin-Hamburger Eisenbahn. Nachtrag 2 v. 1/3. 81 zum
Tarif v. 15/3. 80 für die Beförderung von Leichen, Equipagen und
c anderen Fahrzeugen sowie von lebenden Thieren, enthält:
^ I. Einbeziehung der Stationen Altona, Ottensen, Schulterblatt
r und Sternschanze der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn
- in den Tarif;
f n. Ergänzung des Kilometerzeigers sub E. des Tarifs;
5 in. Ergänzung der Tarif tabeilen sub F. des Tarifs. (Gratis.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn,
jt Seit 1. März besteht zwischen den Bahnhöfen der N.-M. E.
—
Sendungen, welche von dem Bahnhofe der einen Verwaltung
nach auswärtigen Stationen der anderen bestimmt sind.
Die mittelst Publication v. 15/11. 80 eingeführten Nebenge-
bühren (gemäss Nachtrag 17 zum Localtarif der 0. S. E.) sind
mit 20. März er. wieder ausser Kraft getreten.
Hamburg-Altonaer Verbindungsbahu. Tarif für die Beför-
derung von Leichen, Equipagen und anderen Fahrzeugen. Gütig
V. 1/3. 81. Hierdurch werden aufgehoben
1. die im Localtarife der Berlin-Hamburger Eisenbahn v. 15/1. 78
für die Beförderung von Leichen, Equipagen etc. im Ab-
schnitt II. C. sub 11. enthaltenen Bestimmungen, insoweit
letztere sich auf den Transport von Leichen, Equipagen und
anderen Fahrzeugen beziehen;
2. die desfallsigen Tarifvorschriften des Nachtrags XII zum Tarif
für die Beförderung von Gütern im Verkehr zwischen Sta-
tionen der unter Verwaltung der Altona-Kieler Eisenbahn
stehenden Schleswig -Holsteinischen Eisenbahnen einerseits
und Stationen der Berlin-Hamburger Eisenbahn andererseits
V. 1/10. 74. Preis 0,10 M (Berlin-Hamburger Eisenbahn.)
Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn verkehr.
a) Tarif für die Beförderung von lebenden Thieren. Gütig
V. 1/3. 81.
b) Gütertarif, Theil II. Besondere Bestimmungen und Tarif-
sätze für den Güterverkehr. Gütig v. 1/3. 81.
c) Tarif für die Beförderung von Leichen, Equipagen und
anderen Fahrzeugen. Gütig v. 1/3. 81. (Altona-Kiel.)
Kaiser Ferdinands Nordbahn.
1. Nachtrag II zum Gebührentarife der Wiener Verbindungs-
bahn V. 1/11. 79.
Derselbe enthält Bestimmung über die Anwendung der im
Gebührentarife der Wiener Verbindungsbahn enthaltenen Eil-
guttaxen.
2. Nachtrag I zum Tarife für den directen Güterverkehr
zwischen Stationen der Mähr.-Schles. Nordbahn und Stationen
der Kaiser Ferdinands Nordbahn etc., gütig v. 1/12. 80.
Derselbe enthält ermässigte Frachtsätze der Normalclasse I
und II für die inangegebenen Relationen und Druckfehlerberich-
tigungen.
— 422 —
Eisenbahndirectionsbezirk Magdeburg.
la) Localverkehr der Berlin-Potsdam-Magdeburger Bahn.
Nachtrag No. 13 v. 1/3. 81 zum Tarif v. l/ll. 77, enthaltend:
1. Ergänzungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Grüter-
ciassification.
2. Ergänzung der Artikel der Ausnahmetarife.
3. Tarifsätze für den allgemeinen Güterverkehr mit der Station
Wildpark.
4. Tarifsätze für Eil- und Frachtstückgüter für den Verkehr mit
Prödel.
5. Ausnahmefrachtsätze für Holz des Specialtarifs II.
lb) Localtarif für die Beförderung von Leichen. Equipagen
und anderen Fahrzeugen sowie von lebenden Thieren v. 1/2. 80.
Nachtrag 2 zu diesem Tarife v. 1/3. 81, enthaltend:
1. Berichtigung.
2. Ausdehnung des Verkehrs mit Güterglück, Prödel und Wild-
park auf Viehsendungen bezw. Fahrzeuge aller Art.
3. Einbeziehung des neuen städtischen Centralviehhofes in Ber-
lin in den directen Verkehr bezüglich der Beförderung von
Vieh (excl. Pferde).
Mecklenburgische Friedrich-Franz Eisenbahn. Jlachtrag 13
zum Tarif v. 1/10. 77, herausgegeben im März c., enthält Abände-
rung der Anlage D zu § 48 des Betr.-Regl. und specielle Tarif-
vorschriften für die Beförderung von Bier in Fässern und leben-
den Fischen in Kübeln oder Fässern mit Wasser gefüllt. Gratis.
(M. F.-F. E.)
Königliche Eisenbahndirection Berlin.
1. Nachtrag XVIII zum Tarif v. 1/7. 77, gültig v. 1/3. 81.
2. Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren v. 1/1. 80, gültig v. 1/3. 81.
Oberhessische Eisenbahnen. Nachtrag XI zum Tarif v. 1/7.
77, enthaltend die vom Bundesrathe beschlossene Aenderung in
den Bestimmungen der Anlage D zu § 48 des Betriebsreglements
für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie Ergänzungen bezw. Be-
richtigungen der allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterclassi-
fication. (Preis 0,10 jiL)
Ostbahn (Broniberg).
1. Nach der Bekanntmachung v. 3/2. 81 ist v. 5/3. 81 ab die
in dem Localtarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren vorgesehene kostenfreie üeberführung zwi-
schen dem Ostb'alinhof und dem Niederschlesisch -Märkischen
Bahnhof in Berlin in Wegfall gekommen.
.2. Nach der Bekanntmachung v. 10/2. 81 sind v. 1/3. 81 die
Stationsnamen Wangerin bezw. Wangerin Stadt in Ruhnow bezw.
Wangerin umgeändert worden.
3. Nach der Bekanntmachung v. 23/2. 81 sind die Specialbe-
stimmungen zu § 61 des Betriebsreglements dahin geändert, dass
die lagerzinsfreie Zeit für Stückgüter bis auf 48 Stunden zu Gun-
sten derjenigen Güterempfänger verlängert wird, welche mehr als
7,5 km von der Station entiernt wohnen und ungünstige Com-
municationen bezw. Postanschlüsse von und nach derselben haben.
4. Nach der Bekanntmachung v. 27/2. 81 sind v. 1/3. 81 ab
die Haltestellen Kukoreiten und Wickischken bezüglich der Ab-
fertigung von Wagenladungsgütern den Stationen gleichgestellt
worden.
5. Nach der Verfügung v. 15/3. 81 sind mit dem 1/3. 81 für
den Güterverkehr zwischen dem städtischen Centralviehhofe bei
Friedrichsberg einerseits und dem Ostbahnhofe in Berlin ande-
rerseits neue Tarifsätze in Kraft getreten.
6. Nach der Bekanntmachung v. 20/3. 81 werden fortan
Kartoffeltransporte im Local verkehr des diesseitigen Directions-
bezirks im Nachbarver kehr mit der Berlin-Stettiner, Marienburg-
Mlawkaer und Tilsit-Insterburger Eisenbahn und im SüdostpreuS-
sischen Verbandverkehre bis auf Weiteres auch während der Mo-
nate October bis einschliesslich April unfrankirt zur Beförderung
angenommen.
Pilsen-Priesen (Eomotan). Nachtrag XI zum Localgüter-
tarife, gültig V. 1/3. 81.
II.
Belgisch-Südwestdeutscher Verkehr. In die Assimilations-
tabelle sind folgende Stationen aufgenommen worden:
Die Station Linslerhof der Elsass-Lothringischen Bahnen
mit den Taxen für Homburg und von Stationen der Belgischen
Staatsbahnen:
Bertrix mit den Taxen für Bastogne, Bievre für Havertin,
Gedin für Havertin, Hever (L.) für Mecheln, Paliscul für Marche,
St. Medard für Libret, Straimont für Libret. (Elsass-Lothring.)
Bergisch-Märkisch-Luxemburgisch-Lothringischer Güterver-
kehr. ln dem Tarif v. 10|4. 77 für die Beförderung von Rohpro-
ducten sind die Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen
und Coaks und in dem Ausnahmetarif v. 1|8. 79 für die Beförde-
rung von Steinkohlen, Coaks, Roheisen und Eisenerzen die
Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks
nach Stationen der Elsass-Lothringischen Bahnen und der
Luxemburgischen Wilhelmsbahn durch den Tarif v. 1|2. 81 für
den Rheinisch - Westfälisch-Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen
Kohlenverkehr aufgehoben worden. (Elsass-Lothr.)
Berlin-Braunschweig-Halberstadt-Lausitzer Verband. \ '
a) Nachtrag II zu dem ab 1|7. 80 gültigen Tarif für die Be-
förderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren im 1
Berlin -Braunschweig-Halberstadt-Lausitzer Verbände v. 15|3. 81 :
enthaltend: ’
I. Einbeziehung des|neuen städtischen Centralviehhofes in '
Berlin ip den directen Verkehr bezüglich der Beförderung von i
Vieh (excl. Pferden). . ]
II. Einführung directer Expeditionen für den Verkehr zwi- ' j
sehen den Stationen Delitzsch, Halle und Leipzig der Halle- .!
Sorau-Gubener Eisenbahn einerseits und den ßerlin-Anhaltischen
Stationen der Strecke Kohlfurt-Falkenberg andererseits.
III. Druckfehlerberichtigung. (Berlin-Anhalt.) j,;
Berlin-Hannover-Oldenburgischer Verband. t|
Nachtrag I v. 1|3. 81 zum Tarif v. 1|5. 80 für die Beförde-
rung von Leichen, Equipagen etc. enthaltend: Bestimmung über ’t;
Einbeziehung des neuen städtischen Centralviehhofes in Berlin J
in den directen »Verkehr bezüglich der Beförderung von Vieh ],
(excl. Pferden). (Magdeburg.) ■
Berlin-Sächsischer Verband.
Nachtrag I v. 1|3. 81 zum Tarif (Theil III) v. 1|5. 80 für die
Beförderung von Leicnen, Fahrzeugen und lebenden Thieren, ent-
haltend: Aufnahme der Stationen Arnsdorf, Dahlen, Freiberg, '
Lommatzsch, Radeberg und Wurzen der Sächsischen Staatsbahn. ;;
2. Anderweite Frachtsätze für den Verkehr der Station Grossen-
hain der Berlin-Dresdener Bahn. 3. Berichtigungen. '
Nachtrag II v. Ij3. 81 zu demselben Tarif, enthaltend:
1. Aufnahme des Berliner Centralviehhofes b. Friedrichsberg.
2. Ergänzung des Tarifs für Nebengebühren. (Sächs. Staatsb.)
Deutsch-Ungarischer Eiseubahuverband. Nachtrag VI vom
1|3. 81 zum Verbandsgütertarife v. 1|1. 80 enthält:
I. Frachtberechnung für landwirthschaftliche Maschinen und
Geräthe, zusammengesetzte;
II. Beitritt der Station Czegled (D. St. E.) zum Verband-
verkehr.
HI. Erweiterung des Ausnahmetarifs No. 5 für Wolle und V
Wollabfälle; V;
IV. Ausnahmetarif No. 15 für Weinstein;
V. Ausnahmetarif No. 16 für Kleie;
VI. Ergänzung des alphabetischen Waarenverzeichnisses.
gratis. (Berlin-Hamb. E.)
Galizisch-Deutscher bezw. Galizisch-Niederländischer Holz-
verkehr.
Nachtrag III zum Tarifheft I v. 1|2. 79 enthält neue und
theilweise geänderte Frachtsätze — gütig v. l|3. 81. (Galiz.-Carl- /
Ludwigb.) /
Hamburg-Lübeck-Bayerischer Eisenbahnverbaud. Nachtrag 18
V. Il3. 81 zum Gütertarife v. 1|10. 78 enthält:
I. Ausnahmetarif für Kinderspielwaaren, Farbwaaren, leo-
nische Drahtwaaren, Griffel, Schiefertafeln und Märbel im Ver-
kehre mit Fürth;
II. Ausnahmetarif für diverse Transportartikel (Fische,
Kaffee, Pfeffer etc.) im Verkehre mit Lindau, den Bodenseeufer-
plätzen und den vor Lindau belegenen Stationen der Königlich ■
Bayerischen Staatsbahn. (0,05 M) (Berlin-Hamb. E.)
Hamburg-Pommer scher Verband. (Vieh etc.) Nachtrag 1 v, .
10|3. c. z. T. V. 1|2. 81- enthält: Ergänzungen und Einbeziehung •(
der Stationen Sternschanze, Schulterblatt, Altona und Ottensen "
der Hamburg- Altonaer Verbindungsbahn in den Verband. (0,10 ..Ä) ;
(Mecklb. Fr.-Fr. E.)
Hannover-Rheinischer Verband.
Nachtrag 8 v. 1|3. 81 zum Gütertarif v. 1|6. 78.
Frachtsätze für die Haltestelle Meiderich der Köln-Mindener
Eisenbahn. Eröffnung des Verkehrs der Station Detmold und
Wegfall der Beschränkung in Bezug auf den Eil- und Stückgut-
verkehr mit den Stationen Salzuflen und Lage. Aufhebung der
Eil- und Frachtstückgutsätze im Verkehr mit Oberhausen resp.
Frintrop resp. Osterfeld-Gutehoffnungshütte. Berichtigungen zum
Nachtrag 6. (Hannover.)
Hanseatisch-Rheinisch- Westdeutscher Verband.
Nachtrag 3 zum Tarifheft 31, Nachtrag 3 zum Tarifheft 33,
Nachtrag 7 zum Tarifheft 34, v. 5l3. 81.
Ausnahmesätze für Eisen und Stahl des Specialtarifs II im
Verkehre mit Oldenburgischen Stationen. (Hannover.)
Harz-Nordsee-Verband. Nachtrag No. 22 vom 1/3. zum Tarife
vom 1/1. 78 enthaltend:
I. Neue Tarifsätze für den Verkehr zwischen Station Ham-
burg der Köln-Mindener Bahn und Lüneburg der Hannoverschen
Staatsbahn einerseits und einzelnen Berlin- Anhaitischen Stationen
andererseits.
II. Anderweite bezw. neue Tarifsätze für den Verkehr zwi-
schen der Köln-Mindener Station Hamburg und Hannoverschen
Station Lüneburg einerseits und einzelnen Stationen des Eisen-
bahndirectionsbezirks Magdeburg und Frankfurt a/M. andererseits.
III. Anderweite Tarifsätze für den Verkehr zwischen den
Stationen Helmstedt, Oschersleben, Schöningen, Vienenburg der '
Braunschweigischen Bahn einerseits und Stationen des Eisen-
bahndirectionsbezirks Frankfurt a/M. andererseits. (Magdeburg.)
Eöln*Minden»Lnxem1tmrgi8ch-Lothringi8cher Güterverkehr.
In dem Tarif vom 1/5. 77 für die Beförderung von Rohproducten
sind die Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen und
Coaks und in dem Tarif vom 1/8. 79 für die Beförderung von
Steinkohlen, Coaks, Roheisen und Eisenerzen die Frachtsätze für
die Beförderung von Steinkohlen und Coaks nach Stationen der
Elsass-Lothringischen Bahnen und der Luxemburgischen Wil-
helrasbahn durch den Tarif vom 1/2. 81 für den Rheinisch-West-
fälisch-Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen Kohlenverkehr auf-
gehoben -worden. (Els.-Lothr.)
Königsberg-Moskauer Eisenbahn- Verband. Zum Tarif vom
1/1. 80 n. St. ist mit Giltigkeit vom 27/3. er. n. St., soweit nicht
bei den einzelnen Positionen ein anderer Giftigkeitstermin ange-
geben ist, der 4. Nachtrag herausgegeben worden.
Derselbe enthält:
I. Eine neue Zusatzbestimmung zu § 59 des Betriebs-
Reglements.
II. Neue Frachtsätze für Getreide etc., Oelsaaten etc. von
Stationen der Tambow-Saratow-, Tambow-Koslow- und Rjäsan-
Koslow-Bahn nach Königsberg und Pillau.
III. Desgleichen für Spiritus von Stationen der Morschansk-
Sysran und Rjask-Morschan^-Bahn.
IV. Frachtsätze für Lumpen und Holz von Stationen der
Moskau-Brest-Bahn nach Königsberg und Pillau.
V. Berichtigungen einzelner Positionen des Nachtrags 3.
VI. Frachtsätze für Getreide etc., Oelsaaten etc. von Sta-
tionen der Orel-Witebsk-Bahn nach Königsberg und Pillau.
VII. Frachtsätze für Hanf von Stationen der Orel-Witebsk-
Bahn nach Pillau.
VIII. Ausnahmetarifsätze für Asphalt, Erdfett, Erdpech,
Erdharz und Erdwachs im Verkehr mit Smolensk. (Ostpr. Südb.)
Leipzig - Magdeburg - Niederdeutscher Eisenbahn - Verband.
Nachtrag I vom 1/3. 81 zu dem vom 1/5. 80 ab gütigen Tarife für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
enthält:
I. Einbeziehung der Stationen Altona, Ottensen, Schulter-
blatt und Sternschanze der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn
in den Tarif.
II. Ergänzung des Kilomoterzeigers sub E des Tarifs. Preis
0,05 Ji (Berlin-Hamburger Eisenbahn.)
Märkisch-Sächsischer Verband. Nachtrag I vom 1/3. 81 zum
Tarif vom 1/5. 80 für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren.
Tarifsätze für den Berliner Central-Viehhof enthaltend. (Ber-
lin-Görlitz-)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Nachtrag I zu Theil II
(Besondere Bestimmungen) vom 1/1. 81, gütig vom 1/3. 81 ab, Be-
förderungsvorschriften für leicht verderbliche Gegenstände ent-
haltend.
Nachtrag I zu Heft No. 5 vom 1/1. 81, gütig vom 1/3. 81 ab,
enthaltend Aufnahme der Station Nordhausen in den Ausnahme-
tarif für Sprit und Spiritus. Ferner wurden die Dienstanweisun-
gen No. 18, 19 und 20 ausgegeben.
Nachtrag Hl zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren vom 1/3. 80, gütig vom 1/3. 81 ab,
enthaltend Aufnahme des ,.Städtischen Central-Viehhofs Berlin“ in
den directen Viehtarif, ermässigte Frachtsätze für Strassburg
(Elsass-Lothring. Bahn). Hierzu wurden die Dienstanweisungen
No. 5 und 6 herausgegeben. (Thüring.)
Niederdeutscher Verband.
Nachtrag 3 vom 1/3. 81 zum Tarife für Leichen, Fahrzeuge
und lebende Thiere vom 1/5. 80.
Ergänzung des Vorwortes. Tarifsätze für Stationen der
Altona-Kieler, Westholsteinischen und Holsteinischen Marschbahn,
sowie für Station Sternschanze der Berlin-Hamburger Bahn
(Hannover.)
Niedersächsisch-Ostdeutscher Eisenbahn- Verband. Nach der
Verfügung vom 11/2. 81 ist mit dem 1/3. er. der Ausnahmetarif
P für Kalk, gebrannten, und rohe Kalksteine ab Rüdersdorf K. 0.
im Verkehr zwischen Wittenberge des Eisenbahndirectionsbezirks
Magdeburg resp. Wittenberge B. H. E. einerseits und Station
Rüdersdorf K. 0. andererseits ausser Kraft getreten. (Ostbahn.)
Norddeutscher Verband.
Nachtrag I vom 1/3. 81 zum Tarife für Leichen, Fahrzeuge
und lebende Thiere vom 1/4. 80.
Ausdehnung des directen Verkehrs mit der Station Halle
B. A. Wiedereinführung directer Tarifsätze für den Verkehr mit
der Station Leipzig der Berlin - Anhaitischen Bahn. Berichti-
gungen.
Nachtrag H vom 5/3. 81 zum Tarife für Leichen, Fahrzeuge
und lebende Thiere vom 1/4. 80.
Einrichtung des directen Veiüfehrs mit dem neu eröffneten
städtischen Central- Viehhofe in Berlin. (Hannover.)
Norddeutsch-Sächsischer Verband. Nachtrag H vom 1/3. 81
zum Tarife (Theil II) vom 1/5.80 für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren, enthaltend: 1. Ergänzung des
Vorworts. 2. Einbeziehung der Stationen Sternschanze, Schulter-
blatt, Altona und Ottensen der Hamburg-Altonaer-Verbindungs-
bahn. (Sächs. Staatsbahn.)
Nord-Ostsee-Hannover- Thüringischer Verband. Nachtrag XV
zu Heft No. 1 vom 1/12. 77, gütig vom 1/3. er. ab, enthaltend Auf-
hebung der Frachtsätze des Ausnahmetarifs No. 4 für den Trans-
port von Thüringer Waldartikeln bei Auflieferung in Quantitäten
von 10 000 kg pro Wagen und Frachtbrief oder Zahlung der Fracht
für dieses Gewicht, anderweite Bezeichnung des seitherigen Aus-
nahmetarifs No. 4a, neue bezw. regulirte Frachtsätze für den
Verkehr zwischen Kassel (Oberstadt oder Unterstadt Bahnhof)
und Grossheringen bezw. Eckartsberga
Nachtrag XIV zu Heft No. 4 vom 15/2. 78, gütig vom 1/3. er.
ab, enthaltend Aufhebung der Frachtsätze des Ausnahmetarifs
No. 4, anderweite Bezeichnung des seitherigen Ausnahmetarifs
No. 4 a, Frachtsätze des Sp.-T. I für den Verkehr der Station
Grevesmühlen der Meckldbburgischen Friedrich-Franz Eisenbahn,
Bestimmung hinsichtlich der Giltigkeit der Frachtsätze für Heide
und Druckfehlerberichtungen.
Nachtrag XIII zu Heft No. 5 vom 15/2. 78, gütig vom 1/3. er.
ab, enthaltend Aufhebung der Frachtsätze des Ausnahmetarifs
No. 4 für den Transport von Thüringer Waldartikeln und ander-
weite Bezeichnung des seitherigen Ausnahmetarifs No. 4 a.
Nachtrag XI zum Heft No. 6 vom 1/12. 77, gütig vom 1/3. er.
ab, enthaltend Aufnahme eines Frachtsatzes für die Artikel des
Sp.-T. III im Verkehr zwischen Obernjesa und Mühlhausen.
Die Nachträge XX zu Heft No. 7 vom 1/1-2. 77,
» . XVII „ , „ 8 „ , „
„ XV „ „ „ 9 „ „ „
„ „ XVI „ „ „ 10 „ „ „
gütig vom 1/3. er. ab, bilden lediglich die Contretour zu den vor-
erwähnten Nachträgen zu Heft 1, 4, 5 und 6.
Ferner wurde am 1/3. er. der Dienstbefehl No. 35 heraus-
gegeben.
Nachtrag II zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren vom 1/3. 80, gütig vom 1/3. 81
ab, enthaltend Einbeziehung der Stationen Altona, Ottensen,
Schulterblatt und Sternschanze der Hamburg-Altonaer Verbin-
dungsbahn in den Tarif, Ergänzung des Kilometerzeigers sub E
des Tarifs und Berichtigung des Vorworts zum Tarif. (Thüring.)
Ostdeutsch-Niederländischer Verkehr. Tarif für Eisenbahn-
fahrzeuge und lebende Thiere vom 1/3. 81. Preis 0,20 M.
Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahn- Verband. Nach der Be-
kanntmachung vom 15/3. er. sind vom 1. März er. ab die ßätze
des Ausnahmetarifs L für Flachs, Flachsheede und Werg auf die
resp. Sätze des Specialtarifs II mit Ausnahme der Station Memel,
für welche diese Sätze um 0,02 M. pro 100 kg höher zu halten
sind, ermässigt worden.
Ferner sind mit dem 10/3, er. ab bis Ende dieses Jahres
die Sätze des Specialtarifs III bei Aufgabe von 10 000 kg in einer
Wagenladung für Flachstransporte nach den im oben erwähnten
Ausnahmetarif L bezeichneten Stationen der Bergisch-Märkischen,
Köln-Mindener und Rheinischen Bahn zur Anwendung gekommen ;
die Memeler Sätze sind jedoch um 0,07 Ji. höher zu halten, als
diejenigen des Specialtarifs III. (Ostbahn.)
Pfälzisch-Württembergischer Gütertarif vom 1/9. 79, Nach-
trag III vom 15/3. 81. Verkaufspreis 40 Pf. (Pfälz.)
Posen-Schlesiscli-Märkischer Verbaudgütertarif vom 1/6, 79.
Für die Beförderung von gebranntem Kalk in Sendungen von
10 000 kg pro Frachtbrief und Wagen oder bei Ffachtzahlung für
dieses Gewicht kommen von den Stationen der 0. S. E. und
R. 0. U. E. nach Berlin N. M. und B. G. und Berliner Nordbahn-
stationen sowie nach Briesen, Cöpenick, Erkner, Fürstenwalde
und Brand, Grünau, Halbe und Königs- Wusterhausen die im
Tarife nebst Nachträgen enthaltenen Ausnahmesätze, soweit die-
selben niedriger, sind, als die betreffenden Frachtsätze des Spe-
cialtarifs UI bis auf Weiteres zur Erhebung. (Oberschi. E.)
Prenssisch-Bayerischer Eisenbahn-Verband. Nach der Be-
kanntmachung vom 22/2. er. sind mit dem 1/3. er. für den Ver-
kehr zwischen Schneidemühl K. 0. einerseits und den Stationen
der Königlich Bayerischen Staatsbahnen andererseits directe Sätze
des Specialtarifs 1 in Kraft getreten. (Ostbahn.)
Preussisch-Russischer Eisenbahn-Verband. Zum Tarif vom
13./1. Mai 80 ist mit Giltigkeit vom 15 /27. März er., soweit bei
den einzelnen Positionen nicht ein anderer Termin angegeben ist,
ein Nachtrag herausgegeben worden Derselbe enthält Berichti-
gungen und die seit Herausgabe des Haupttarifs vorgekom-
menen und noch nicht in besonderen Nachträgen publicirten
Aenderungen. (Oesterr. Südbahn.)
’ Prensssich-Sächsischer Eisenbahn-Verband, i. Nach der Be-
kanntmachung vom 10/2. er. sind mit dem 1/3. er. für den Ver-
kehr zwischen Radeberg S. Stb. einerseits und Danzig und Kö-
nigsberg K. 0. andererseits directe Frachtsätze der allgemeinen
Wagenladungsclassen Al und B. in Kraft getreten.
2. Nach der Verfügung vom 8/3. sind in dem mit dem 15/2.
in Kraft getretenen Nachtrag VIII verschiedene Aenderungen vor-
zunehmen.
3. Nach der Bekanntmachung vom 8/3. er. ist fortan auch
für Flachstransporte, die Verwendung zweier Wagen von geringerer
424
Tragfähigkeit an Stelle und in Ermangelung eines Wagens von
10 000 kg Tragfähigkeit zu den Frachtsätzen des Specialtarifs II
gestattet. (Ostbahn.)
Rheinisch-Luxemburgisch-Lothringischer Güterverkehr. In
dem Tarif vom 10/4. 77 für die Beförderung von Rohproducten
sind die Frachtsätze für die Beförderung von Steinkohlen und
Coaks und in dem Tarif vom 1/8. 79 für die Beförderung von
Steinkohlen, Coaks, Roheisen und Eisenerzen die Frachtsätze für
die Beförderung von Steinkohlen und Coaks nach Stationen der
Elsass-Lothringischen Bahnen und der Luxemburgischen Wil-
helmsbahn durch den Tarif vom 1/2. 81 für den Rheinisch-West-
fälisch-Elsass-Lothringisch-Luxemburgischen Kohlenverkehr auf-
gehoben worden. (Els.-Lothr.)
Rheinisch-Niederdeutscher Verband. Nachtrag II vom 1/3.
81 zum Tarif vom 1/5. 80 für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren im Rheinigch-Niederdeutschen Ver-
bände, enthaltend: 1. Aufnahme der Stationen Altona, Ottensen,
Schulterblatt und Sternschanze. 2. Aufnahme der Station Oppum
der Rheinischen Bahn. 3. Aenderung von Stationsnamen und
Eröffnung von Stationen. 0,10 M. (Köln-Minden.)
Rumänisch.Galizisch-Deutscher Verband-Güter-Tarif vom l/l.
81. Mit dem 1/3. 81 sind die für Troisdorf trans. Friedrich- Wil-
helmshütte der Köln-Mindener Eisenbahn bestehenden Fracht-
sätze ausser Kraft getreten. Dagegen bleiben die Sätze für Fried-
rich-Wilhelmshütte Rheinische Eisenbahn auch fernerhin bestehen.
(Oberschles. E.)
Sächsisch-Oesterreichischer Eisenbahn-Verband. Nachtrag X
vom 1/3. 81 zu Theil II des Verbau dsgütertarifes vom 1/1. 78, ent-
haltend: 1. Ausnahmetarif 2b (für Brennholz etc.). 2. Neue
Frachtsätze des Ausnahmetarifs 1 (für Getreide etc.). (Sächs.
Staatsbabn.)
Sächsisch-Thüringischer Verband. Nachtrag XIII zum Güter-
tarife vom 16/3. 80, gütig vom 20/3. er. ab, enthaltend Frachtsätze
für Station Wutha der Thüringischen Eisenbahn, sowie für Wutha
trans. (für den Verkehr mit der Ruhlaer Eisenbahn), theilweis er-
mässigte Frachtsätze für den Verkehr zwischen Leipzig (Dresde-
ner und Bayerischer Bahnhof) einerseits und Seelingstädt und
Teichwolframsdörf, Stationen der Sächsisch-Thüringischen Ost-
Westbahn, andererseits. Hierzu wurde der Dienstbefehl No. 15
herausgegeben. (Thüring.)
Schleswig-Holsteinischer Eisenbahn-Verband. Nachtrag XVI
zum Verbands-Gütertarif Heft H vom 1/1. 78, gütig vom 10/3. 81.
Enthaltend: 1. Ausnahmetarif für Melasse zwischen Wesselburen
und Itzehoe.
2. Ausnahmetarif für Faschinen und Faschinenpfähle zwi-
schen Westholsteinischen und Marschbahnstationen. (Altona-Kiel.)
Stettin-Berlin- Thüringischer Verband. Theil III, Nachtrag I
V. 1/3. bezw. 15/4. 81 zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren v. 1/4. 80 enthält: Aufnahme
des Berliner städtischen Centralviehhofes bei Friedrichsberg,
sowie Aenderungen des Kilometerzeigers und Ergänzung der
Instradirungsvorschriften. (Berlin-Anhalt.)
Stettin-Schlesischer Verbandsgütertarif v. 1/1. 80.
Im Verkehre von Belgard, Cöslin und Colberg nach
Görlitz N.-M. E. und ohne Bahnhofsbezeichnung werden v. 1/3. er.
ab im rubricirten Verbände Gütersendungen aller Art zu den
im Stettin - Märkisch - Sächsischen Verbandstarife v. 1/6. 79 für
Görlitz B. - G. E. enthaltenen Frachtsätzen direct befördert.
(Oberschles. E.)
Südwestdentscher Verband. Nachtrag I v. 1/2. 8i zu dem
Tarife v. 1/12. 80 für die Beförderung von Milch zwischen Loth-
ringischen Stationen und solchen der Saarbrücker Bahn mit
directen Taxen für den Verkehr zwischen Linslerhof einerseits
und Burbach und Salzburg andererseits. (Gratis.)
Nachtrag Vll v. 10/2. 81 zu den Entfernungstabellen des
1. Heftes. (Gratis.)
Nachtrag XIII v. 10/2. 81 zu den Entfernungstabellen des
6. Heftes. (Gratis.)
Ausnahmetarif für die Beförderung von Baumwolle von
Amanweiler Grenze nach Südbayerischen Stationen v. 2/2. 81.
(Gratis.) (Els.-Lothr.)
Südwestdeutscher Eiseubahuverband. IX. Nachtrag zum
Heft 7 (Verkehr Baden-Saarbrücker Bahn), enthaltend: theilweise
veränderte Frachtsätze für Mannheim (Bad. B.), gütig v. 1/3. 81.
(Gratis.) (Bad. B.)
Südwestdeutscher Eiseubahuverband. 11. Nachtrag zum
Heft 11 (Verkehr Baden-Nassauische Bahnen), enthaltend: theil-
weise anderweite veränderte Frachtsätze für Mannheim (Bad. B.)
und anderweite Frachtsätze des Ausnahmetarifs C für Salz.
Gütig V. 1/3. 81. (Gratis.) (Bad. ß.)
Thüringisch-Bayerisch-Württembergischer Verband.
Nachtrag XX zum Tarifheft 1 v. 1/11. 77, gütig v. 1/3 er.
ab, enthaltend anderweite Frachtsätze für die Stationen Amor-
bach , Aschaffen bürg , Gemünden, Heigenbrücken, Karlstadt,
Laufach, Lohr, Miltenberg, Partenstein, Frachtsätze für Station
Wutha der Thüringischen Bahn, Frachtsätze des Ausnahmetarifs 3
für Holz, Europäisches, im Verkehr zwischen den Stationen Eis-
feld, Hildburghausen, Oeslau, Sonneberg und Themar der Werra-
bahn einerseits und Staffelbach resp. Zapfendorf der Königlich
Bayerischen Staatsbahnen andererseits.
Nachtrag XIV zum Tarifheft 2 v. 1/7. 78, gütig v. 1/3. er.
ab, Frachtsätze für die Station Wutha der Thüringischen Bahn
enthaltend. Hierzu wurde Dienstbefehl No. 25 herausgegeben.
(Thüring.)
Verband Thüringischer Eisenbahnen. Nachtrag XIII zum
Gütertarif v. 1/9. 78, gütig v. 20/3. er. ab, ermässigte Frachtsätze
für Leipzig-Seelingstädt und Teichwolframsdorf enthaltend.
Ferner wurden am 1/3. die Dienstbefehle No. 102-107 her-
ausgegeben. (Thüring.)
Westdeutscher Verband.
Nachtrag 2 v. 1/3. 81 zum Tarife für Leichen, Fahrzeuge
und lebende Thiere v. 1/12. 80.
Aufnahme der Stationen Altona, Ottensen, Schulterblatt
und Sternschanze, Ausscheidung des directen Verkehrs nach und
von Bergedorf und Hamburg, Stationen der Berlin-Hamburger
Bahn. (Hannover.)
III. A. 1.
Berlin-Hamburg - Mecklenburgische Friedrich Franz Eisen-
bahn. (Vieh etc.)
Nachtrag 11 v. 10/3. er. zum Tarif v. 1/6. 80, enthält Ergän-
zungen und Einbeziehung der Stationen Sternschanze, Schulter-
blatt, Altona und Ottensen der Hamburg-Altonaer Verbindungs-
bahn in den Verband. (0,10 M) (Mecklenb. Fr. Fr.)
Lübeck-Büchen - Mecklenburgische Friedrich Franz Eisen-
bahn. (Vieh etc.)
Nachtrag I v. 10/3. er. zum Tarif v. 1/6. 80, enthält Ergän-
zungen und Einbeziehung der Stationen Sternschanze, Schulter-
blatt, Altona und Ottensen der Hamburg-Altonaer Verbindungs-
bahn in den Verband. (0,10 M) (Mecklenb. Fr. Fr.)
Mecklenburgische Friedrich Franz und Lübeck - Büchener
Eisenbahn einerseits und Stationen der Berliner Nord- bezw. der
Berlin-Stettiner Eisenbahn andererseits, sowie zwischen Stationen
der Berliner Nordbahn einerseits und Stationen der BerUn-
Stettiner Eisenbahn andererseits v. 1/7. 80. Nachträge I und 11
zum Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren, gütig v. 1/3. resp. 15/3. er. (K. E.-D. Berlin )
III. A. 2.
Berlin - Görlitzer, HaUe - Soran - Gubener, Cottbus - Grossen-
haiuer und Märkisch - Posener Bahn. Nachtrag I v. 1/3. 81 zum
Tarif v. 20/1. 81 für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren.
Tarifsätze für den Berliner Centralviehhof enthaltend.
(Berlin-Görlitz.)
III. A. 3.
IElsass-Lothi’ingische Bahnen und Luxemburgische Wiihelms-
bahn. Die Station Linslerhof ist am 1/2. für den gesammten
Güterverkehr und für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren eröffnet worden.
Mannheim und Lndwigshafen einerseits und Bodensee-
nterstationeu Friedrichshafeu , Bregenz und Lindau anderseits.
Nachtrag II zu den Tarifen v. 1/5. 79, enthaltend Ausnahme-
taxen für die Beförderung von Holz. Gütig v. 1/3. 81. (Gratis.)
(Bad. B.)
Saarbrücker- (Mosel-) Balm und Badische Balm. IV. Nach-
trag zum Gütertarif v. 1/6. 79, enthaltend anderweite Frachtsätze
für Mannheim (Badische Bahn). Gütig v. 1/3. 81. (Gratis.)
(Bad. B.)
Württembergische und Badische Bahn. Provisorischer Tarif
für die , Beförderung von lebenden Thieren in Wagenladungen
zwischen Württembergischen und Badischen Stationen via Bretten,
Eppingen, Jagstfeld und Mühlacker. Gütig v. 1/3. 81. (Gratis.)
(Bad. B.)
III. B.
Aussig-Teplitzer Eisenbahn, Buschtehrader Eisenbahn, Dnx-
Bodenbacher, Pilsen - Priesener Eisenbalm und Prag-Duxer Bahn
mit Dresden Elbquai.
Uebernahmetarif für den Güterverkehr, gütig v. 1/3. 81,
jeweils für die Dauer der Elbschifffahrt.
Nachtrag I v. 21/3. 81 zu vergenanntem Uebernahmetarif,
enthaltend neue Frachtsätze für Pilsen - Prieseuer Stationen.
(Sächs. Staatsb.)
III. c.
Badische Bahn und Schweizerische Nordostbahn. Tarif für
den Verkehr der Stationen Singen, Schaffhausen und Konstanz
untereinander und Uebernahmetarif für den Verkehr zwischen
Singen (Badische Bahn) und den Stationen der Nordostbahn.
Enthaltend die Uebertragung der billigeren Taxen des
neuen Tarifs der Schweizerischen Nordostbahn v. 1/3. 81 auf die
Badischen Routen. Gütig v. 10/3. 81. (Gratis.) (Bad. B.)
I Basel, St. Ludwig und Strassburg einerseits und Paris und
Beifort andererseits. Tarif für die directe Beförderung von Eil-
gütern V. 15/2. 81. (Gratis.) (Els.-Lothr.)
KölU'Mindener Bahn einerseits und Stationen der HoUändi*
sehen Eisenbahiigcsellschaft andererseits via Winterswyk. Ver-
bandsgütertarif für den Verkehr zwischen Stationen obenge-
nannter Bahnen, gütig v. 10/3. 81. (0,65 „/<!) (Köln-Minden.)
Schweizerische Centralbahn - Badische Bahn. Tarif für die
Güterbeförderung zwischen Basel (Schweizerische Centralbahn)
und den Badischen Stationen v. 1/3. 78, veränderte und ergänzte
Auflage V. 1/3. 81. (0,50 M) (Bad. B.)
IV.
Holz, a) Galizisch - Deutscher bezw. Galizisch - Nieder-
ländischer Holztarif v. 1/2. 79.
Nachtrag III zu Heft I, gütig v. 1/3. 81, enthaltend:
; 1. Ergänzung der Bestimmungen über die Anwendung des
Tarifs.
i 2. Aufnahme neuer directer Frachtsätze für Stationen der
i Sächsischen Staatsbahnen, der Berlin-Görlitzer und Thüringischen
r Eisenbahn.
3. Anderweite Frachtsätze für Gera und Zeitz der Sächsi-
sehen Staatsbahn.
b) Ungarisch-Rheinischer bezw. Westostdeutsch-Ungarischer
- Holztarif v. 1/1. 79.
Mit dem 1/3. 81 sind die im Nachtrag I zum Tarif ent-
. haltenen Frachtsätze für Troisdorf trans. (Friedrich Wilhelms-
hütte) der Köln-Mindener Eisenbahn ausser Kraft getreten.
F Dagegen bleiben die Sätze für Friedrich Wilhelmshütte der
g Rheinischen Eisenbahn auch fernerhin bestehen. (Oberschles. E.)
Kohlen. Mit 1/3. wurde der I. Nachtrag zu Theil III Tarif 3
w im Bayerisch - Oesterreichisch -Ungarischen Güterverkehre, be-
treffend den Ausnahmetarif für Kohlen zwischen Stationen der
Kaiserin Elisabethbahn, Kronprinz Rudolfbahn und Südbahn
einerseits und Stationen der Bayerischen Staatsbahnen, sowie der
ir. Vorarlberger Bahn andererseits zur Einführung gebracht.
? (Kronpr. Rudolfb.)
I Kohlenverkehr. Nachtrag V, gütig v. 15/3. 81 zum Aus-
I nahmetarif für Kohle und Coaks ab Stationen der Böhmischen
I Westbahn und Eisenbahn Pilsen-Priesen (Komotau) nach Bayern
V. 1/11. 78, enthaltend ermässigte Frachtsätze für Kohle von Rad-
I witz nach Bayern. (Böhm. Westb.)
? Steinkohlen. Ausnahmetarif v. 10/3. 81 für die Beförderung
i ‘ von Steinkohlen etc. in Wagenladungen von je 10 000 kg von den
i Zechen an der Köln-Mindener, Rheinischen. Hannoverschen Staats-,
Bergisch -Märkischen und Dortmund - Gronau - Enscheder Bahn
nach Stationen der Altona - Kieler, Berlin - Hamburg, Eutin-
Lübecker, Mecklenburgischen Friedrich Franz, Parchim-Ludwigs-
luster und der Westholsteinischen Bahn im Rheinisch - Nieder-
deutschen Verbände. (0,15 (Köln-Minden.)
i iS'ortsetznng der offiziellen Anzeigen
von Seite 420.
Grossh. Badische Staatseisen-
' bahnen. Mit dem 30. Juni 1. J. treten
die directen Tarifsätze der Tarifabthei-
lungen C, D und E des Reexpeditions-
tarifs zwischen Singen und Stationen der
Vereinigten Schweizerbahnen vom 15. April
V. J. ausser Kraft. Karlsruhe, den 11. April
1881. Generaldirection. (1002)
Grossherzoglich Badische Staats-
eisenbahnen. Unter Bezugnahme auf
unsere Publication vom 23. März 1. J.
bringen wir zur Kenntniss, dass der neue
Tarif für den directen Güterverkehr
zwischen Waldshut und den Stationen der
Bötzbergbahn, Schweizerischen Nordost-
bahn, Aargauischen Südbahn, der Linie
Wohlen - Brem garten und der Vereinigten
' Schweizerbahnen nicht am 15. Mai, sondern
am 1. Juni 1. J. in Kraft trit^. Karlsruhe,
13. April 1881. Generaldirection. (1019)
Grossherzoglich Badische Staats-
eisenbahnen. Mit dem 1. Juni 1. J.
tritt ein neuer Tarif für den Transport
von Fahrzeugen und aussergewöhnlichen
Gegenständen zwischen Waldshut und den
Stationen der Schweizerischen Eisenbahnen
mit theilweise erhöhten Taxen in Kraft.
Exemplare des Tarifs sind bei der Güter-
.expediton in Waldshut zum Preise von
0,50 zu erhalten. Karlsruhe, 11. April
1881. Generaldirection. (1011)
Im Anschluss an unsere Bekanntmachun-
gen vom 1. resp. 16. Februar er. bringen
wir hierdurch zur Kenntniss, dass die im
Artikeltarif z.wischen Stationen der Mäh-
risch-Schlesischen Centralbahn und Sta-
Steinkbhlen. Specialtarif für Niederschlesische Steinkohlen
nach Stationen der Oesterreichischen Südbahn etc. v. 1/7. 77.
Nachtrag II v. 1/3. 81, enthaltend Sätze für neueinbezogene
Stationen. (Breslau-Freiburg.)
Steinkohlen. Nachtrag II v. 1/3. 81 zu den Ausnahme-
tarifen V. 10/1. 80 für die Beförderung von Steinkohlen, Kokes,
Steinkohlenasche und Briquets in Sendungen von 50 000 kg und
in Wagenladungen von 10 000 kg oder bei Zahlung der Fracht
für dieses Gewicht im Verkehre zwischen Köln - Mindener und
Dortmund-Gronau-Enscheder Stationen einerseits und den Sta-
tionen Dordrecht, Middelburg, Rotterdam, Utrecht und Vlissingen
der Niederländischen Staatsbahn andererseits, enthaltend:
l. Aenderung der Vorbemerkungen. 2. Aenderungen und Er-
gänzungen des Zechen- etc. Verzeichnisses. 3. Neue Frachtsätze
für die Zeche Monopol bei Garnen der Köln-Mindeüer Bahn und
für die Anschlusszechon der Hannoverschen Staatsbahn. 4. Ander-
weite ermässigte Frachtsätze im Verkehr mit Rotterdam und
Utrecht. 5. Berichtigungen. (0,15
Nachtrag III v. 15/3. 81 zu den vorgenannten Ausnahme-
tarifen, enthaltend Frachtsätze für den Verkehr von den An-
schlusszechen der Köln - Mindener, der Rheinischen und der
Hannoverschen Bahn nach den Stationen Delft, s’Gravenhage
und Schiedam der Holländischen Bahn. ^,10-^) (Köln-Minden.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif für Steinkohlen
zwischen der Oberschlesischen, Niederschlesisch-Märkischen und
Berlin-Stettiner Eisenbahn v. 1/7. 77 sowie zwischen der Ober-
schlesischen und Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahn v.
1/4. 78.
Die Giltigkeitsdauer der Frachtsätze für Steinkohlen nach
Stettin, Damm und Carolinenhorst der Berlin - Stettiner Bahn
bezw. nach den Stationen Neumühl-Kutzdorf bis Podejuch der
Breslau-Freiburger Bahn wird widerruflich bis 31/3. 82 verlängert.
(Oberschles. E.)
Vieh. Nachbarlicher Viehtarif der Märkisch-Posener, Nieder-
schlesisch-Märkischen und Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn v.
1/6. 78.
a) Mit dem 1/3. er. sind von den Stationen der Märkisch-
Posener Eisenbahn Tarifsätze nach dem neuen städtischen
Centralviehhofe in Berlin in Kraft getreten. Neben den tarif-
mässigen Sätzen bis Berlin gelangt noch eine Gebühr von 7,20 JÜi
pro Wagen zur Erhebung,
b) Am 15. März er. sind die Bestimmungen, nach welchen
bei der in Ermangelung eines Etagewagens erfolgenden Ge-
stellung von zwei einbödigen Wagen die Frachtberechnung nach
den für Etagewagen geltenden Vorschriften unter Zugrundelegung
der durchschnittlichen Flächengrösse die beiden gestellten Wagen
eintreten durfte, ausser Kraft getreten. (Märkisch-Posen.)
tionen der Oberschlesischen etc. Eisen-
bahn vom 1. Januar 1878 für die Relation
Jägerndorf-Halle enthaltenen Frachtsätze
mit dem 25. Mai er. ausser Kraft treten.
Eine directe Expedition diesbezüglicher
Sendungen findet von diesem Zeitpunkte
ab nur noch im Schlesisch - Niedersäch-
sichen Verbände statt. Berlin, den 11. April
1881. Königliche Eisenbahn - Direction
Namens der Verbands-Verwaltungen. (986)
Am 20. April d. J. treten für den Güter-
verkehr zwischen der Station Brenitz-
Souuenwalde der Berlin -Dresdener Bahn
und Stationen der Sächsischen Staats-
bahnen directe Frachtsätze in Kraft. Die-
selben sind bei den betheiligten Güter-
expeditionen zu erfahren. Dresden, am
13. April 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung des Berlin-
Sächsischen Verbandes. (1017)
Für die Beförderung von Seeschlick in
Extrazügen von mindestens 100 Achsen
von Bremerhafen und Geestemünde nach
Köln - Mindener Stationen ist eine Er-
mässigung der z. Z. bestehenden Aus-
nahme - Frachtsätze von 6 auf 4 Mark
pro Kilometer eingetreten.
Das Nähere ist auf den betreffenden
Stationen zu erfahren. Oldenburg, 1881.
April 12. Namens der betheiligten Ver-
waltungen : Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. (1012)
Die Station Birkenfeld (Stadt) wird in
den Tarif für den Verkehr mit Stationen
des Directions - Bezirks der Königlichen
Eisenbahn-Direction zu Hannover und der
Bergisch-Märkischen Strecke Cassel-War-
burg vom 1. Januar 1880 und zwar mit
den um 6 km zu erhöhenden Entfernun-
gen von ßirkenfeld (Station) aufgenommen.
Köln, 13. April 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction (linksrheinische). (1029)
Gesellschaft für den Betrieb der
Niederl ändischen Staats-Eisenbah-
nen. Am 1. April a. c. tritt der 2. Nach-
trag zu dem Tarif für den Transport von
Eil- und Frachtgütern im directen Ver-
kehr zwischen den Deutschen Stationen
von Almelo-Salzbergen und Gronau und
den Niederländischen Bahnen in Kraft,
welcher verschiedene Herabsetzungen und
neue Entfernungen enthält.
Exemplare sind gegen Zahlung von H. fl.
0,10 Cents pro Exemplar zu beziehen.
Utrecht, den 28. März 1881. Der General-
Director. (1009)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Mit dem 1. Mai 1. J. tritt ein
neuer Ansnahmetarif für die Beförderung
von Steinkolilen und Roheisen von Mann-
heim und Ludwigshafen nach Stationen
der Vorarlberger Bahn in Kraft. .
Exemplare des Tarifs sind bei unserer
Güterexpedition in Mannheim unentgelt-
lich zu erhalten. Karlsruhe, den 13. April
1881. Generaldirection. (1033)
P o s e n - Cr eu z b ur g er Eisen-
bahn. In den Bestimmungen der Anlage
D zu § 48 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen Deutschlands treten nach dem
Beschlüsse des Bundesraths vom 19. Fe-
bruar d. J. Aenderungen hinsichtlich der
Vorschriften über die Beförderung von
Sprengstoffen ein.
Das Nähere ist bei unseren Güter-Ex-
peditionen zu erfahren. Die Bestimmungen
selbst werden in den nächsten Nachtrag
zum Local-Güter-Tarif aufgenommen. Die
Direction.
Zu dem vom 25. Jänner 1877 bis auf
Widerruf gütigen Special - Tarif für den
Frachtgut -Transport von Mahlproducten
nach Wien und dessen Vororten gelangt
mit 1. Mai 1. J. der Nachtrag II zur Ein-
führung.
Dieser Nachtrag II enthält Frachtsätze
für die Beförderung von Mahlproducten
von den Stationen der Niederösterreichi-
schen Staatsbahnen Enzesfeld, Kainfeld,
Piesting, Pottenstein a. d. Triesting, Tries-
tinghof. Waldegg, Weissenbach a. d. Tries-
ting, Wollersdorf nach Wien und dessen
Vororten sowie nach Wiener Neustadt.
Hierdurch wird gleichzeitig der seit
1. Juni 1878 zu obengenanntem Special-
Tarife bestehende Nachtrag I aufgehoben.
Wien am 15. April 1881. Die Direction der
K. E. Niederösterreichischen Staatsbahnen.
Die General-Direction der K. K. priv. Süd-
bahn-Gesellschaft. Die Centralleitung der
allgemeinen Oesterreichischen Transport-
Gesellschaft. (1003)
Grand Central Beige. Bruxelles, le 14.
Avril 1881. L’ Administration du Grand
Central Beige vient de publier un tarif
special portant le No. 89 H pour le trans-
port des minerais d’Anvers (Importation)
vers le bassin de Charleroi, ainsi qu’une
nouvelle edition des tarifs speciaux No.59H,
78 H et 84 H du Service interieur.
Elle vient, en outre, d’apporter des ad-
ditions et des modifications aux tarifs
speciaux de son Service interieur No. 3 H,
25 H, 26 H, 31 H, 38 H, 42 H, 45 H, 49 H,
54 H, 62 H, 77 H, 79 H, 87 H et 88H. Le
Directeur du Service Commernial. (997)
Gesellschaft für den Betrieb der
Niederländischen Staats - Eisen-
bahnen. Am 1. April a. c. tritt der 2.
Nachtrag zum Anhang des Tarifs der Be-
förderung Eil - und Frachtgütern , der
Sammlung von Specialtarifen des directen
inländischen VerJkehrs in Kraft, welcher
neue Frachtsätze ' für Hellendoorn-Nijver-
dal, Raalte und Wierden , und geänderte
Frachtsätze für Almelo enthält.
Exemplare sind gegen Zahlung von
Hfl. 0,10 Cents pro Exemplar zu beziehen.
Utrecht, den 25. März 1881. Der General-
Director. (1007)
Gesellschaft für den Betrieb
der Niederländischen Staats-
Eisenbahnen. Am 1. April a. c. tritt
der 6. Nachtrag der neuen Auflage vom
1, Februar 1880 des Specialtarifs des in-
ländischen Verkehrs auf den Staats-Eisen-
bahnen in Kraft , welcher unter Anderem
verminderte Frachtsätze für die Stationen
Wierden, Hellendoorn - Nijverdal, Raalte,
Zwolle und Meppel nach dem Specialtarif
No. 2 und 3 enthält.
Exemplare sind gegen Zahlung von H.
fl. 0,10 Cents pro Exemplar zu beziehen.
Utrecht, den 25. März 1881. Der General-
Director. (1004)
G e s el Is ch af t f ür den Betrieb
der Niederländischen Staats-
Eisenbahnen. Am 1. April a. c. tritt
der 10. Nachtrag zu den Special tarifen des
directen inländischen Verkehrs in Kraft,
welcher unter Anderem eine Erweiterung
der Specialtarife No. 3 und 5 und Fracht-
sätze für Hellendoorn-Nijverdal, Raalte und
Wierden enthält. Exemplare sind gegen
Zahlung von H. fl. 0,10 Cents pro Exem^ar
zu beziehen. Utrecht, den 28. März 1881.
■Der General-Director. (1005)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Nach einer Mittheilung der Kaiserlichen
Generaldirection der Eisenbahnen in El-
sass-Lothringen ist die 5,195 km lange
Strecke Wadgassen - Völklingen mit den
Stationen Wadgassen , Hostenbach und
Völklingen am 1. April 1881 für den Ver-
kehr eröffnet worden.
Der Verkehr der Station Hostenbach ist
vorläufig auf den Versand von Steinkohlen
beschränkt.
Berlin, den 14. April 1881.
Die geschäftsführende Direction.
AlfÖld - Finmaner Eisenbahn. Zwischen
Csaba-Gyula wird der Personen- und Eil-
gutverkehr seit 8. d. Mts. auch bei den
Nachtzügen vermittelt und ist somit der
Gesammtverkehr mit Obigem unbeschränkt
eröffnet. Die Betriebsdirection. (972)
3. Verkehrs -Störungen etc.
Oesterreichische Südbahngesellschaft.
Die in No. 23 S. 334 zur Kenntniss ge-
brachte Verkehrsstörung bei Moha und
ßodaik auf der Strecke Stuhlweissenburg-
Uj-Szöny ist am 6. April d. J. wieder be-
hoben worden. Wagen-Controle der K. K.
priv. Oesterr. Süd bahn.
4. Dividendenauszahlung.
In Folge Beschlusses der heute abge-
haltenen General- Versammlung der Ac-
tionäre der Lüttich-Mastrichter Eisenbahn-
Gesellschaft wird hiermit bekannt gegeben,
dass die Dividende pro 1880 auf Frs. 7,50
pro Actie festgesetzt worden ist, und mit-
telst Coupon No. 39 und 40 vom 19. d. M.
ab in Lüttich bei der Lütticher Bank und
in Brüssel bei den Herren Banquiers Brüg-
mann Sohn, und L. Lambert erhoben
werden kann. Brüssel, 13. April 1881.
Der Verwaltungsrath der Lüttich-Mastrich-
ter Eisenbahn. (1030)
5. (Jeneral- Versammlungen.
Siebenzehnte ordentliche Ge-
neral-Versammlung der K. K.
priv. Tnrnau-Kralup-Prager Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Der Verwaltungsrath beehrt
sich, die P. T. Herren Actionäre zu der
siebzehnten ordentlichen General - Ver-
sammlung am 21. Mai 1881 um 10 Uhr
Vormittags in Prag (Administrationsge-
bäude, Hybernergasse No. 1003/H) höflichst
einzuladen. —
GegenständederTagesordnung
sind:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes unter
Vorlage des Rechnungsabschlusses für das
Jahr 1880.
2. Bericht des Revisionsausschusses be-
treffs der gesellschaftlichen Rechnungen
pro 1880.
3. Bestimmung der Quote für den Re-
servefonds und der zu vertheilenden Divi-
dende.
4. Wahl von (3) drei Verwaltungs-Raths-
Mitgliedern gemäss § 36 der Statuten.
5. Neuwahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung der Gesellschaftsrechnungen für
das Jahr 1881.
An der General-Versammlung können
nach §§. 19 und 23 der Statuten nur die-
jenigen Actionäre theilnehmen, welche
mindestens 20 Actien besitzen und die-
selben spätestens 14 Tage vor dem Zu-
sammentritte der General -Versammlung
bei einer der nachstehenden Kassen hinter-
legt haben, u. z.
in Prag bei der Direction der Turnau-Kra-
lup-Prager Eisenbahn-Gesellschaft,
in Wien bei der Niederösterreichischen Es-
compte-Gesellschaft,
in Leipzig bei der allgemeinen deutschen
Credit-Anstalt.
Gegen diese Actien werden Depositen-
scheineundLegitimationskarten ausgefolgt.
welche Letzteren den Zutritt zur General-
Versammlung gewähren.
Die Actionäre können hierbei persönlich
erscheinen, oder sich durch solche Be-
vollmächtigte vertreten lassen, welche
selbst stimmfähige Mitglieder der General-
Versammluung sind, (§. 19 der Statuten).
Die Vollmacht muss auf der Rückseite
der Legitimationskarte ausgestellt und in
der dort angegebenen Form ausgefüllt
werden.
Kein Actionär kann jedoch nach § 20
der Statuten im eigenen undim Vollmachts-
namen mehr als 20 Stimmen zusammen in
sich vereinigen. —
Der Rechnungsabschluss wird im Sinne
des § 24 der Statuten 8 Tage vor der
General-Versammlung jedem stimmberech-
tigten Actionär eingehändigt werden. Der
Verwaltungs-Rath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) [1024]
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Am Don-
nerstag, den 19. Mai c. Nachmittags 4 Uhr,
wird im Bahnhofs - Gebäude , Askanischer
Platz No. 6 zu Berlin eine ausserordent-
liche General-Versammlung der Actio-
näre unserer Gesellschaft stattfinden.
Tagesordnung.
1. Convertirung der 4Vi. proc. Prioritäts-
Anleihen der Berlin-AnhaltischenEisen-
bahn-Gesellschaft,
2. Bewilligung eines Zuschusses zur Pen-
sions- Wittwen - und Unterstützungs-
kasse auf drei Jahre.
Zu dieser ausserordentlichen General-
Versammlung laden wir die geehrten Ac-
tionäre der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
Gesellschaft mit dem Ersuchen ein, gemäss
der Bestimmungen des §. 28 des Statuts
in den Tagen des 16., 17. und 18. Mai er.
von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags
3 Uhr ihre Stamm -Actien nebst einem,
nach den verschiedenen Kategorien geord-
neten, vom Inhaber unterschriebenen Ver-
zeichnisse, oder die über solche Actien
von der Reichs bank ausgestellten Depot-
scheine in der Gesellschafts-Haupt-Kasse
am Askanischen Platz No. 5 hierselbst
niederzulegen.
Die Actien mit dem Verzeichnisse , in-
gleichen die Depotscheine werden daselbst
zurückbehalten und es wird dagegen eine
Bescheinigung über die Stimmenzahl des
Inhabers, welche zugleich als Einlasskarte
zu der General-Versammlung dient, aus-
gehändigt werden.
Die V ertreter stimmberechtigter Actio näre
welche statutenmässig Mitglieder der Ge-
sellschaft sein müssen , haben ihre be-
glaubigten Vollmachten ebenfalls in den
genannten Tagen in der Hauptkasse nieder-
zulegen.
Die deponirten Actien resp. Depotscheine
werden vom 20. Mai er. ab in den ange-
gebenen Gesebäftsstunden Wochentags in
der Gesellschafts-Haupt-Kasse gegen Aus-
händigung der darüber ausgestellten Be-
scheinigung zurückgegeben. Berlin , den
13. April 1881. Der Verwaltungs - Rath
Ebeling. (1027)
Pfälzische Eisenbahnen. Ordentliche
Generalversammlung der Pfälzischen Eisen-
bahngesellschaften betr. Die Herren Ac-
tionäre der 3 vereinigten Pfälzischen Eisen-
bahnen werden in Gemässheit der §§ 40
und 45 der Gesellschaftssatzungen und
der diesen Paragraphen beigedruckten Zu-
sätze (vergl. neue Gesammtausgabe der
Satzungen) zu der im Directorimgebäude
in Ludwigshafen a/Rh. abzuhaltenden
Ordentlichen Generalversammlung
auf
Freitag, den 29. April 1881, Morgens
10 Uhr
ergebenst eingeladen.
Tagesordnung.
L Geschäftsbericht der Direction pro 1880.
n. Verbescheidung der Jahresrechnungen
pro 1880 gemäss § 45 Ziff. 2 der Satzungen,
III. Verfügung über den vorhandenen
Reingewinn nach Massgabe der Fusions-
grundlagen.
IV. Antrag der Verwaltung:
„Die Generalversammlung wolle ihr
auf Grund der im Geschäftsberichte,
Abth. I Seite 20 und 21 enthaltenen
Motivirung und der in der General-
versammlung selbst gegebenen wei-
teren Ausführung derselben die Er-
mächtigung ertheilen , insoweit die
Umstände es gestatten, mit Genehmi-
gung der Königl. Staatsregierung
sämmtliche 4% pCt. Prioritäts-Anlehen
der drei Pfälzischen Eisenbahngesell-
schaften in Gemässheit des vertrags-
mässig bestehenden, bezw. urkundlich
festgestellten Vorbehaltes zu kündigen,
bezw. in 4 pCt. Prioritätsobligationen
zu convertiren und zu diesem Zwecke
ein neues 4 pCt. Prioritätsanlehen
für jede ßahngesellschaft im Betrage
des gekündigten bezw. zu converti-
renden Capitals zu emittiren.“
V. Erneuerungswahl für die vier nach
dem Dienstalter austretenden Mitglieder
des gemeinschaftlichen Verwaltungsrath es
(vergl. Geschäftsbericht Seite 17) gemäss
Ziffer I der Fusionsgrundlagen und § 52
bezw. Zusatz zu § 47 der Satzungen.
Etwaige Anträge, welche andere als die
in vorstehender Tagesordnung bezeichne-
ten Gegenstände betreffen, können nur
dann in der Generalversammlung zur Ver-
handlung kommen, wenn solche nach
§ 45, Ziffer 6 der Satzungen vier Wochen
vorher dem Unterzeichneten Vorstande
mitgetheilt worden sind.
Diejenigen Herren Actionäre der drei
vereinigten Bahngesellschaften , welche
dieser Versammlung beiwohnen wollen,
haben sich längstens bis zum 22. April 1. J.
auf dem Bureau der Direction zu Ludwigs-
hafen a/Rh. über ihren Actienbesitz ent-
weder durch Vorzeigung der Originalactien
oder ein nach Nummern geordnetes, amt-
lich beglaubigtes Verzeichniss auszuweisen,
wogegen die erforderlichen Einlasskarten
abgegeben werden. Nach den Fusionsbe-
stimmungen wird in der gemeinschaft-
lichen Generalversammlung jede Actie der
Ludwigsbahn für zwei Actien gerechnet.
Ludwigshafen, 29. März 1881. Der Vor-
stand des Verwaltungsrathes der Pfälzi-
schen Eisenbahnen, v. Boecking, Kgl.
Hofrath und Reichsrath der Krone
Bayern. (870)
6. Snbmissioneiii
Niederländische Rhein-Eisenbahn. Die
Lieferung von 560 Stück eichenen Weichen-
schwellen in vier Parthien soll submis-
sionsweise vergeben werden. Bedingungen
beim Herrn Ingenieur Wright in Utrecht
gegen Uebermachung von 1 M zu erhal-
ten. Offerten sind portofrei an die Dir^c-
tion in Utrecht bis spätestens 26. April
1881 einzureichen. Die Direction. (1038 RM)
Hessische Ludwigsbahn. Verlegung der
Bahnen bei Mainz. Die Ausführung des
excl. der Portalstücke 1233,2 m langen
Tunnels zwischen dem Neuthore und Bin-
gerthore zu Mainz und der Erd-, Planir-
und Abbrucharbeiten, sowie der Kunst-
bauten des nordwestlichen Voreinschnittes
soll auf dem Submissionswege vergeben
werden. Ausser den Arbeiten zur Herstel-
lung des Tunnels sind ca. 216 000 cbm
Abtrag zu lösen und zu fördern und wei-
ter einschliesslich des nordwestlichen
Tunnelportales unter Anderem zu fertigen :
ca. 2 200 cbm Trockenmauerwerk,
„ 8 400 , Rauchmauerwerk, sowie
„ 300 „ Hausteine zu liefern.
Die betreffenden Pläne, Bedingnisshefte
etc. sind auf dem Bureau des Sectionsin-
genieurs zu Mainz zur Einsicht der Ueber-
nahmslustigen aufgelegt. Die Submissio-
nen sind längstens bis zum 9. Mai 1. Js.,
Vormittags 10 Uhr, verschlossen und
frankirt auf unserem Secretariate dahier
abzugeben. Auf dem Umschläge ist zu
bemerken: „Submission wegen Ueber-
nahme der Arbeiten zur Herstellung des
Tunnels zu Mainz und der zugehörigen
Erd- etc. Arbeiten“, Mainz, den 31. März
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes:
Die Specialdirection. (989)
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Im Wege
der öffentlichen Submission sollen circa
3 700 lfd. Meter 124,5 mm hohe alte Eisen-
schienen, verschiedenes Klein eisenzeug und
Radbandagen verkauft werden und ist
hierzu Termin am 27. April er., Vormit-
tags 11 Uhr, im Bureau unserer Betriebs-
direction anberaumt, von der auch die
speciellen Bedingungen gegen Einsendung
von 50 /i^ zu beziehen sind. Offerten sind
portofrei und versiegelt bis zum obigen
Termine mit der Aufschrift „Submission
auf Ankauf von altem Material“ an unsere
Betriebsdirection einzureichen, Nordhau-
sen, den 12. April 1881. Die Direction. (990)
Kohlen- und Coaklieferung. Vom
1. Juni bis 30. November d. Js. sind an
Kohlen und Coak ungefähr
100 000 000 kg für Locomotivheizung
5 730 000 „ „ Werkstätten
5 040 000 „ „ Localheizung
zu liefern und Angebote" darauf bis zum
4, k, M Abends 6 Uhr einzureichen. Die
Lieferungsbedingungen sind von der Ma-
schinenoberinspection in Dresden, der
Magazinhauptverwaltung in Chemnitz und
der Maschinenhäusverwaltung in Zwickau
zu beziehen. Dresden, am 16. April 1881.
Königliche Generaldirection der Sachs.
Staatseisenbahnen, von Tschirschky. (1026)
Oberschlesische Eisenbahn. Die Liefe-
rung von:
1. 12 Stück Personenwagen IV. Classe,
2. 12 „ Etage-Viehwagen,
3. 50 „ 10,2 m lange Rungenwagen,
4. 200 „ Flussstahl-Achsen mit Spei-
chenrädern,
5. 540 „ Flussstahl-Achsen mit Schei-
benrädern,
6. 1348 „ Tragfedern zu Güterwagen,
7. 1850 „ Evolutenfedern zu Zug- und
Stossapparaten,
8. 740 „ Kuppelungsvorrichtungen
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Offerten sind mit der Aufschrift :
„Offerte auf Lieferung von Wagen“ bez.
auf Lieferung von „Wagen-Details“ bis
zum Submissions-Termin am Freitag,
den 29. April d. J., Vorm ittags 11 bez.
12 Uhr versiegelt und portofrei an das
diesseitige maschinentechnische Büreau
hierselbst einzufeichen, wo dieselben in
Gegenwart der persönlich erschienenen
Submittenten eröffnet werden. Später
eingehende Offerten bleiben unberück-
sichtigt. Die Lieferungsbedingungen nebst
Zeichnungen liegen m dem vorbezeich-
neten Büreau zur Einsicht aus, auch kön-
nen daselbst Copien derselben gegen Er-
stattung der Copialien, welche für die
Wagen zusammen 6 ^ und für die Wagen-
Details sub 4, 5, (6, 7) und 8 je 1,50
betragen, entnommen werden. Breslau,
den 10. April 1881. Königl. Direction. (985)
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Organ des Vereins.
Elmmdzwanzig'ister Jalirg^ang:.
Berlin, den 25. April 1881.
Inhalt: Max Maria von Weber f. — Der Ungarische Gesetzartikel XIII über die Waarenverkehrsstatistik. — Probefahrt mit
Hardy’s Zweiwagenbremse. — Aus Oesterreich-Ungarn, — Main-JSeckar Eisenbahn (Geschäftshericht). — Russische Correspondenz. — Italien.
— Petition des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen Interessen in Rheinland ünd Westfalen in Sachen des Gesetzenl-
wurfs, betr, die Ärbeiterunfallversicherung. — Protestact bei unzureichender Zahlung Oesterreichischer Zinscoupons. — Literatur: Lutz
Normalspurige Transversal-Eisenbahnen mit Locomotivbetrieb, — Ein bemerkenswerther Eisenbahnunfall. — Miscellen. — Offizielle An-
zeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Generalversammlungen. 4- Ausloosungen. 5. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Max Maria von Weber f.
Am Ostermontag, 18. April, verschied hierin Berlin plötzlich
an einem Herzschlag Max Maria Freiherr von Weber in seinem
69. Lebensjahre, nachdem er noch am Morgen den von ihm an
den Minister der öffentlichen Arbeiten zu erstattenden Reise-
bericht über die Eisenbahnen und Canäle Nordamerikas vollendet
hatte. Das Hinscheiden des bedeutenden, noch in voller Schaffens-
kraft stehenden ausserordentlich begabten Mannes ist ein schwerer
Verlust ebenso sehr für das Verkehrswesen, welches in ihm einen
der bedeutendsten Eisen bah ntechniker verliert, wie für die ganze
gebildete Welt. Denn mit scharfem, wissenschaftlichem Blick die
grossen Erfindungen unserer Zeit erfassend, verstand er dieselben
in einer Weise darzustellen dass die trockene Technik mit einem
Duft von Poesie und Schönheit verklärt wurde und besass er so
die seltene Fähigkeit, auch dem Laien die Wunder der Technik
in Schrift und Wort auf das anschaulichste in vollendeter Form
klar zu legen.
Geboren war v. Weber 1822 zu Dresden, als einziger Sohn
des unsterblichen Componisten des „Freischütz“ und „Oberon“.
Seine Erziehung wurde von seiner Mutter, einer ebenso geist-
reichen wie gemüthstiefen Frau sorgsam geleitet. Unterstützt
wurde diese Leitung durch den Rath des treuesten Freundes
seines Vaters, des berühmten Naturforschers Lichtenstein. Nach
gründlichen classischen Vorstudien bildete er sich auf der poly-
technischen Schule seiner Vaterstadt für das Ingenieurfach aus
und trat dann zu seiner weiteren praktischen Ausbildung im
Eisenbahnfach zunächst als Eleve und Constructeur in die welt-
bekannte grosse Locomotivfabrik von A. Borsig in Berlin. Gleich-
zeitig mit dieser fachlichen Thätigkeit hörte er bei Dove, Magnus,
Mitscherlich u. A. naturwissenschaftliche und nationalökonomische
Collegien an der Berliner Universität.
Dann trat er seine praktische Eisenbahnlaufbahn an, in
welcher er von der Pike auf (er hat ein Jahr lang selbst Loco-
motivführerdienst gethan) durch fast alle technischen und ad-
ministrativen Stellungen des Eisenbahnwesens bis zur leitenden
Stelle derselben hindurch ging.
Nachdem er den praktischen Dienst als Bau- und Maschinen-
ingenieur bei verschiedenen Bahnen in Ost- und Westdeutschland
absolvirt, bereiste er Deutschland, Belgien, Frankreich und Eng-
land, woselbst er bei längerem Aufenthalt unter Isambard
Brunnei, dem Erbauer des Themsetunnels, und St^henson ar-
beitete. Später besuchte er auf Veranlassung der Französichen
Regierung Nordafrika und beschrieb er diese Reise in „Ausflug
nach dem Französischen Nordafrika“. Besonders interessirten
ihn die dortigen Deutschen Ansiedelungen, welche von der Fran-
zösischen Regierung sehr begünstigt wurden; er legte seine Beob-
achtungen darüber nieder in einer Broschüre: „Algerien und die
Auswanderung dahin“.
Nach Deutschland zurückgekehrt, übernahm er zunächst
die Leitung des Maschinenwesens, später auch des ganzen
Betriebs der Erzgebirgischen Eisenbahn, und trat hierauf im Jahre
1860 in den Sächsischen Staatsdienst ein und zwar zunächst als
Leiter des Staatstelegraphenwesens, dann im Jahre 1862 als tech-
nisches Mitglied der Königlichen Direction der Sächsichen Staats-
eisenbahnen zu Dresden mit dem Titel eines Finanzraths. In Ver-
anlassung der Neuorganisation der Sächsischen Staatsbahnen
schied v. Weber im Jahre 1868 aus dem Sächsischen Staatsdienste
aus und folgte einem Rufe nach Wien, wo er als technischer
Referent mit dem ehrenvollen Titel und Range eines Hofraths
in das Oesterreichische Handels - Ministerium eintretend, für
seine organisatorische Begabung ein weites Feld zu finden hoffte.
Denn er sollte (von ßeust berufen) das Oesterreichische Eisenbahn-
wesen von Grund aus reorganisiren, eine Aufgabe, welche seinen
Wünschen durchaus entsprach, deren Ausführung jedoch an den
besonderen Verhältnissen Oesterreichs scheitern musste. Beust’s
Rücktritt, der Krach von 1873, welcher dem kurzen wirthschaft-
lichen Aufschwung folgte, hinderten die Verwirklichung der
Weber’schen Pläne. Dazu kam, dass seine schneidige Norddeutsche
Art im amtlichen Verkehr, die einen seltsamen Contrast bildete
zu der wahrhaft bezaubernden Liebenswürdigkeit, die er im
Privatleben entfaltete, ihn keinen festen Fuss in seiner neuen
Stellung fassen liess. Während des Processes Ofenheim, in
welchem er als technischer Expert für die Gesetzmässigkeit der
Ofenheim’schen Bahnbatiten eintrat, gerieth er in so scharfen
Conflict mit dem Ministerium Banhans, dass er beim Ablauf seines
auf 5 Jahre mit der Oesterreichischen Regierung geschlossenen
Vertrags aus seiner Stellung austrat. Kurz vorher hatte er noch
als Mitglied eines technischen Schiedsgerichts die Bahnen der
Europäischen und Asiatischen Türkei bereist, während er früher,
als es sich darum handelte, ob in Schweden und Norwegen das
Schmalspursystem eingeführt werden sollte, die Nordischen Bahnen
bereist hatte. Nachdem er hierauf mehrere Jahre (bis 1877) in
Wien lediglich wissenschaftlichen und publicistischen Arbeiten
gelebt hatte, folgte er einem Rufe des Handelsministers Dr.
Achenbach nach Berlin, um dem Deutschen Reich und Preussen
seine Kräfte zu widmen, indem er neben seiner Stellung als
Referent im Preussischen Handelsministerium die Leitung eines
grossen ministeriellen Eisenbahnorgans übernehmen sollte. Letz-
terer Plan kam jedoch bei dem oald erfolgenden Ausscheiden
Achenbach’s aus dem Ministerium nicht zur Ausführung, v. Weber
wurde vielmehr in ausserordentlicher Stellung dem Ministerium
für Handel und Gewerbe und später dem für öffentliche Arbeiten
attachirt und erhielt in dieser Stellung den Auftrag, auf commis-
sarischen Dienstreisen umfassende Studien über das Canal-
wesen in Schweden, England, Frankreich und. Nordamerika
zu machen. Mit dem Eisenbahn Verstaatlichungssystem seines
neuen Chefs konnte er sich innerlich nicht versöhnen. Das war
das Verhängniss seiner letzten Lebensjahre; sein kräftiger
und origineller Geist, die gewinnefide Liebenswürdigkeit seines
Wesens, seine ungemeine Sachkenntniss erleichterten diese schwie-
rige Position. Heimisch konnte er seiner ganzen Geistesrichtung
nach in dem Preussischen Beamtenthum me recht werden; auch
war seine Thätigkeit immer mehr eine literarische geworden.
In dieser literarischen Thätigkeit liegt jedenfalls der Schwerpunkt
seines Wirkens. Als technischditerarisch gebildeter Schriftsteller
hat er sich einen Weltruf erworben; er nahm in dieser Hinsicht
unbestritten die erste Stelle in unserer Literatur ein. Seine Eisen-
430 —
bahnskizzen (Werke und Tage, Aus der Welt der Arbeit, Schauen
und Schaffen etc.) und technischen Feuilletons sind das Beste,
■was auf diesem oeson deren Gebiete bisher geleistet worden ist.
Was er Alles mit ebenso grossem Talent als Fleiss litera-
risch geschaffen, ist bewunderungs-würdig. Es dürfte wohl kaum
eine das Eisenbahn-wesen betreffende Tagesfrage zu nennen sein,
welcher der Verewigte nicht in Schrift oder Vortrag näher ge-
treten wäre.
Unter seinen fachwissenschaftlichen Schriften sind hervor-
zuheben: Die Technik des Eisenbahnbetriebs (1854); Die Schule
des Eisenbahnwesens, welches Werk zuerst im Jahre 1861 erschien
und fast in alle Europäische Sprachen übersetzt wurde; dann:
Die Abnutzung des physischen Organismus der Eisenbahnbeamten
^860) und[: Die Gefährdung des Personals beim Maschinen- und
Fahrdienst der Eisenbahnen (1862); Das Telegraphen- und Signal-
wesen der Eisenbahnen (1867); Die Haftpflicht der Eisenbahnen
(1868) etc.
Besonders eifrig trat er auch für die Einführung der Se-
cundärbahnen ein, welche er zur Hebung des wirthschaftlichen
Wohlstandes für überaus wichtig hielt. Br hat diese Frage be-
handelt in seinen Schriften: Die Praxis des Baues und Betriebes
der Secundärbahnen (1873), Normalspur und Schmalspur (1876),
Der staatliche Einfluss auf die Gestaltung der Bahnen niederer
Ordnung (1878). Vielleicht das grösste Verdienst um die Technik
des Eisenbahnwesens erwarb sich v. Weber durch seine Experi-
mente über „Die Stabilität des Gefüges der Eisenbahngeleise“,
deren Resultate er in einer gleichnamigen Schrift (1879) ver-
öffentlichte, welche reformatorisch auf die Construction des Eisen-
bahn-Oberbaues nicht nur in Europa eingevdrkt hat.
Sehr fruchtbar war die literarische Thätigkeit v. Weber’s
in den Jahren 1875—77, wo er es unternahm, die Eisenbahn-
zeitfragen in Form von Broschüren populär zu erörtern (wir
erinnern nur an die Broschüren: Die Individualisirung der
Eisenbahnen; Nationalität und Eisenbahnpolitik; Werth und
Kauf der Eisenbahnen; Privat-, Staats- und Reichsbahnen;
Welches Eisenbahnsystem entspricht am meisten den Verhält-
nissen Oesterreichs etc.). Fast jeder Band unserer Zeitung,
welche in v. Weber einen ihrer treuesten und hervorragendsten
Mitarbeiter verliert, giebt Zeugniss von den literarischen Leistungen
des Verewigten.
Grosse, umfassende Aufgaben hatte er noch in Absicht aus-
zuführen, so vor Allem eine seit Jahren vorbereitete Geschichte
des Verkehrswesens, in welcher er von der ältesten Zeit bis zur
Gegenwart den Zusammenhang des Wegebaues mit der Kulturge-
schichte darlegen wollte.
Die grosse Vielseitigkeit seines Geistes charakterisirt am
besten die vortreffliche Biographie, welche er über das Leben
seines Vaters Karl Maria v. Weber lieferte, welches Werk von den
Kennern als ein Werk von edelstem Kunstverständniss aner-
kannt ist,
V. Weber war Doctor der Philosophie, Ehren- und corre-
^ondirendes Mitglied der hervorragendsten Fachgesellschaften
Europas und Amerikas, Kommandeur und Ritter hoher Orden.
Er hinteriässt einen Sohn, Hauptmann in Sächsischen Diensten,
und eine Tochter. Seine Leiche wurde nach Dresden gebracht,
um dort in der Familiengruft neben seiner vorverstorbenen
Gattin und seinem unvergesslichen Vater beigesetat zu werden.
Der Ungarische Gesetzartikel XIII über die
W aarenverkehrsstatistik.
§ 1. Ueber alle jene Waarensendungen, welche zum Zwecke
des Ex- oder Importes von oder nach den Ländern der Unga-
rischen Krone bei den Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmungen
aufgegeben werden, sind behufs Anfertigung der Waarenverkehrs-
statistik abgesonderte Erklärungen auszustellen. Der Gepäck-
transport unterliegt nicht dieser Verfügung.
§ 2. Für die Erklärungen sind die zu diesem Zwecke hin-
ausgegebenen mit 2 Kr. Stempel versehenen Blanquette zu
verwenden, in welchen die nachstehenden Rubriken auszufüllen
sind: Name der Eisenbahn- oder Schifffahrtsstation, wo die Sen-
dung aufgegeben wurde, sowie wohin die Sendung lautet, Be-
nennung, Quantum und Werth der Waare.
§ 3. Ueber eine nach ein und demselben Bestimmungsorte
auf Einmal abgerichtete Sendung, wenn dieselbe aus einer Gattung
Waaren besteht, mag dieselbe nach der Stückzahl, unverpackt
oder in mehreren Packeten zum Transporte gelangen, ist blos eine
Erklärung auszustellen. Ueber eine aus verschiedenen Waaren
und mehreren Collo bestehende Sendung sind so viele Erklä-
rungen auszufertigen, als Waarengattungen in der Sendung sich
befinden. Ueber ein Colli ist, wenn dasselbe auch verschiedene
Waaren enthält, nur eine Erklärung nothwendig.
§ 4. Die Details der Ausfüllung der Blanquetts, namentlich
aber wie die Benennung der Waaren stattzufinden hat und auf
welche Art das Quantum derselben auszudrücken isr, werden im
Verordn ungswege geregelt.
§ 5. Auf dem Gebiete der Ungarischen Krone dürfen die
Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen nur solche Sendungen
zur Weiterbeförderung annehmen, welche mit vorschriftsmässigen
Erklärungen aufgegeben werden.
§ 6. Ueber die auf dem Gebiete der Ungarischen Krone zur
Aufgabe gelangenden Sendungen hat der Aufgeber die Erklärung
auszustellen und der Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmung
bei der Aufgabe zu übergeben. Bei den auf dem Gebiet der Un-
garischen Krone anlangenden Sendungen hat die Eisenbahn- oder
Schifffahrtsunternehmung im eigenen Wirkungskreise dafür Sorge
zu tragen, dass die zu der Sendung erforderliche Erklärung aus-
gestellt werde, es steht ihr jedoch das Recht zu, sich den für das
Blanquett ausgelegten Stempelbetrag von dem Uebernehmer rück-
vergüten zu lassen. Die Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmung
ist im Falle eines Verdachtes befugt, die Daten der Erklärung
mit der hinsichtlich des Inhaltes- in Gegenwart des Aufgebers
oder Uebernehmers oder des Bevollmächtigten derselben, oder im
Nothfalle vor wenigstens zwei Zeugen zu vergleichen und verfügt
die Richtigstellung der als falsch befundenen Erklärung.
§ 7. Die Erklärungen sind seitens der Eisenbahn- oder
Schiffahrtsunternehmungen an das Königlich Ungarische statistische
Bureau in den vom königlich Uiigarischen Handelsministerium
zu bestimmenden Zeiträumen einzusenden.
§ 8. Die seitens der Eisenbahn- und Schifffahrtsunterneh-
mungen an die eigenen Organe wegen pünktlichen und obligato-
rischen -Vollzuges dieses Gesetzes hinauszugebende Instruction
ist zur Genehmigung an das Königlich Ungarische Handels-
ministerium vorzulegen.
§ 9. Die Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmungen sind
verpflichtet, ihre diesem Gesetze oder den auf Grund desselben
hinausgegebenen Instructionen zuwider handelnden Organe zur
Verantwortung zu ziehen und im Disciplinarwege zu bestrafen. —
Ueber ihren diesfälligen Vorgang haben sie an den Königlich
Ungarischen Handelsminister Bericht zu erstatten.
§ 10. Der Handelsminister verschafft sich durch speciell zu
diesem Zwecke delegirte Organe die Ueberzeugung davon, dass
die Eisenbahn- oder Schifffahrtsunternehmungen, resp. deren
Organe im Sinne dieses Gesetzes Vorgehen. Diesen Delegirten
haben die Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen die ge-
wünschten Aufklärungen zu geben und die zur Ausübung der
Controle erforderlichen Documente und Bücher der Unternehmung
vorzuzeigen.
§ 11. Inwiefern und von welchem Zeitpunkte an dieses
Gesetz auf die Postsendungen anzuwenden ist, wird durch eine
Verordnung bestimmt werden.
§ 12. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Mai 1881 in Wirk-
samkeit.
§ 13. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes wird der Minister
für Ackerbau, Gewerbe und Handel, beziehungsweise für öffent-
liche Arbeiten und Communicationen betraut.
Probefahrt mit Hardy’s Zweiwagenbremse.
Auf der Oesterreichischen Südbahn fand eine vom Eisen-
bahnclub veranstaltete Probefahrt statt. Der Zweck dieser Bremse
ist der, dass ein Bremser mit der normalen Kraftanwendung
(15 kg an der Kurbel) zwei Bremswagen zu gleicher Zeit mit dem
bisherigen Bremsdrücke von 5 t bremsen kann. Dieses zu er-
reichen, genügt nicht die einfache Verbindung der bestehenden
Bremsspindeln, denn in diesem Falle müsste der Bremser mit
doppelter Kraft arbeiten, was wohl bei Versuchen, aber in der
Praxis nicht möglich ist. Es muss daher die Kraftgewinnung
durch Hebelübersetzungen erreicht werden. Hardy’s Zweiwagen-
bremse gestattet die Kuppelung nicht allein dann, wenn die Brems-
hütteln gegeneinander stehen, sondern auch dann, wenn die
Hüttein nach derselben Bichtung gekehrt sind, so dass der
Schlusswagen dem Reglement entsprechend an den Zug gestellt
werden kann.
, Bei beiden gekuppelten Brems wagen bleibt die gewöhnliche
Spindelbremse und kann selbe auch allein wie bisher verwendet
werden.
Die Bestandtheile, welche die Uebertragung der in der
Bremsspindel des ersten Wagens (welcher allein besetzt wird)
entwickelten Bremskraft auf den zweiten gekuppelten Wagen
übermittelt, sind sehr einfach und von grosser Dauerhaftigkeit.
Selbe bestehen ihrer Hauptsache nach aus einem Bremskuppelungs-
hebel, der auf der Stirnwand des Wagens angebracht und so
construirt ist, dass er sowohl das Bufferspiel als auch das Cur-
venpassiren ermöglicht. Dieser Hebel wird mittelst eines Bolzens
(die einzige Kuppelungsarbeit) mit einem kleinen Winkelhebel des
ersten Wagens gekuppelt, dieser ist durch eine Zugstange mit
dem Hebel der Bremswelle seines Wagens verbunden. Der
Bremskupplungshebel ist an seinem anderen kürzeren Ende
mittelst einer Zugstange an dem Hebel der Bremswelle des zweiten
Wagens befestigt; in dieser Zugstange befindet sich eine kleine
Schrauben kuppel zum gleichförmigen Stellen der Bremsklötze an
beiden Wagen. Wird nun der erste Wagen wie gewöhnlich
gebremst, so bewegt sich gleichzeitig der Kuppelungshebel und
setzt dadurch die Bremse des zweiten Wagens in Thätigkeit*
Pas Kuppeln der Bremsen beider Wagen und die Bereit-
stellung derselben erfordert eine Minute Zeit. Das Auskuppeln
erfordert eine baibe Minute und kann dann sofort jeder Wagen
für sich gebremst werden.
Durch die Anwendung dieser Zweiwagen bremse soll die
Zahl der Bremser eines Zuges auf dieHälfte reducirt und eine
gleichstarke Bremskraft erzielt werden, als wenn alleßrems-
wagen besetzt wären, wobei die Bremser keine grössere
Kraftanstrengung als wie bisher anzuwenden brauchten.
Die gedachte Probefahrt fand statt vom Matzleinsdorfer
Frachtenbahnhof nach dem Hauptzollamt.
Der Zug bestand aus Locomotive und Tender mit 18 Wagen
zu 36 Achsen mit einer Brutto-Last von 207,1 t. Im Zuge waren
zwei Gruppen mit Hardy’s Zweiwagenbremse, die eine Gruppe
nach den 5 ersten Wagen, die zweite am Ende des Zuges.
Sonst waren im Zuge keine Bremswagen. Die Brutto-Last eines
jeden Bremswagens war 19,5 t.
Auf einem Gefälle von 1:48 konnte der Zug bei einer
Geschwindigkeit von 25 km in 50 Secunden auf 200 m zum Still-
stände gebracht werden; dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Tenderbremse nicht in Verwendung war. Diese Resultate sind
allerdings als sehr günstige zu bezeichnen, doch müssen noch
weitere Versuche gemacht werden.
Aus Oesterreich -Ungarn.
Wien, 18. April 1881. (Transversale Eisenbahnpolitik. West-
bahnverstaatlichung. Herr v. Czedik und Staatsbahnenleitung.
Rudolf- und Südbahn. Serbische Bahnen und Pest-Semlin. Süd-
bahnverhältnisse und Italienische Regierung. Preisausschreibung.
Verkehrsvortrag. Aussig-Teplitz. Eisenbahnclub und Obermayer’s
Vortrag. Börsennotiz.)
Als transversale Eisenbahnpolitik verhöhnte eine volkswirth-
schaftliche Wochenschrift die letztdebattirte Galizische und die
demnächst der Legislative vorzulegende Böhmische Transversal-
bahn. Beiden Bahnprojecten liegt aber ein ganz richtiger Ge-
danke (ja fast möchten wir, wenn das Wort nicht einen so üblen
Beigeschmack hätte, sagen: Sanirungsplan) zu Grunde. Es gilt,
die von einem früheren Regime verschuldeten Bahnfragmente,
wahre „Eisenbahnruinen“ nach dem Herbst’schen Dictum, zu
einem existenzfähigen Ganzen zu verbinden. Die Berechtigung
der Galizischen Transversalbahn wurde von einem hervorragen-
den Fachmann unverhohlen anerkannt, obzwar die von ihm ge-
leitete Bahnanstalt jedenfalls von dieser Concurrenzbahn, wenn
auch nicht in dem von der Contermine ausgebeuteten Masse, in
Mitleidenschaft gezogen werden wird. Ob die Verbindung zwischen
Stanislau und Dzieditz via Stry - Saybusch 586 gegen 568 via
Lemberg-Krakau beträgt und ob auf der ersteren Route die
Wasserscheide wirklich mehr als 4 mal zu übersteigen ist —
zählt angesichts der seit 1872 schon legislativ anerkannten Noth-
wendigkeit dieser Verbindung absolut gar nichts. Nur gegen
die Ausführungsmodalitäten ergeben sich gerechte Bedenken.
Es ist eine eisenbahnpolitische Ungeheuerlichkeit, dass sich der
Staat mit einer Privatbankgesellschaft in das Eigenthum einer
Bahn theile, deren Betrieb einer anderen Privatbahngesellschaft
überlasse und überdies die private Miteigenthümerin subven-
tionire. Damit stehen die regierungsseitigen Enunciationen in
grellem Widerspruch, es sei die Verstaatlichung der Bahnen das
Panacee zur Heilung aller Uebelstände unseres Eisenbahnwesens.
Will der Staat aus irgend einem latenten Grunde den Betrieb der
neuen Bahnlinie nicht selbst führen, so sollte doch nicht aller
Vortheil der einen, aller Nachtheil aber der anderen Nachbarbahn
zufallen; es sollte vielmehr zwischen beiden eine natürliche und
billige Verkehrs- oder Betriebstheilung stattfinden, welche die Ein-
heitlichkeit des neuen Unternehmens nicht zu gefährden brauchte.
Die sonst schwer geschädigte Zwischenbahn ist zugleich ein eiser-
nes Band zwischen beiden Reichshälften, welches der Kräftigung
bedarf; die Erhaltung der gemeinsamen Bahnen ist ein Axiom
der Oesterreichiscben wie der Ungarischen Patrioten geworden.
Die Verstaatlichung der Elisabeth- Westbahn wird im Herren-
hause Schwierigkeiten begegnen. Vor Allem dürfte wohl darauf
hingewiesen werden, dass eine Inconsequenz darin liegt, wenn
auf der einen Seite bei der Beschaffung der für die Bedeckung
des Deficits erforderlichen Mittel die bisher übliche Form der
vierprocentigen Goldrenten aufgegeben und eine fünfprocentige
Notenrente creirt wird, auf der anderen Seite aber ein in Gold
verzinsliches und binnen 85 Jahren rückzahlbares Papier ge-
schaffen werden soll, um damit eine Eisenbahn in den Besitz des
Staates zu bringen. Die Summe dieser neuen Titres kann die
Höhe von 131,7, eventuell sogar von 146,5 Millionen erreichen.
Die Verzinsung und Tilgung eines so grossen Betrages in Gold
giebt die Staatscasse allen Gefahren der Valutaschwankung preis.
Wie verderblich diese zu wirken vermag, lebt noch in der allge-
meinen Erinnerung. Man denke nur an die Kriegsperioden der
letzten 25 Jahre und man wird sich ungefähr ein Bild davon
entwerfen können, welche Opfer es dem Staate auferlegen kann,
wenn er verpflichtet ist, die Zinsen und Amortisationsquoten von
fast 150 Millionen Gulden Eisenbahnschuld um jeden Preis in
Gold aufzubringen.
Der Verwaltungsrath der Elisabeth- Westbahn hat auf speciel-
len Wunsch des Generaldirectors, des Reichsrathsabgeordneten
Sectlonschefs Alois v. Czedik die Versetzung desselben in den
Ruhestand für den Fall der Verstaatlichung der Elisabeth-West-
bahn beschlossen. Damit sind die Gerüchte widerlegt, welche
immer wieder davon wissen wollten, dass Sectionschef v. Czedik
nach der Verstaatlichung der Elisabeth- Westbahn die Leitung
der gesammten Staatsbabnen übernehmen werde.
Rücksichtlich der dieser Leitung zu unterstellenden Rudolf
bahn verlautet, dass die Südbahn sich um die Uebernahme ihres
Betriebes bewirbt und die weit grösseren Vortheile überzeugend
nachweist, welche daraus für die Rudolfbahn durch den billigeren
Betrieb und dem Staat durch die Bewältigung der Concurrenz
Venedigs mit Triest erwachsen sollen.
Mit dem Baue der Serbischen Bahnen ist in der Nähe von
Belgrad bereits begonnen worden, desgleichen sind die Vorar-
beiten für die Donaubrücke in Angriff genommen. Das Gleiche
ist auf der Strecke Pest-Semlin und zwar an den schwierig-
sten Stellen der Fall. Man beabsichtigt, in der nächsten Zeit die
Hauptthätigkeit der Ungarischen Linie zuzuwenden, weil man auf
diese Weise durch Eröffnung eines Schienenweges für den Trans-
port der Materialien den Bau der Serbischen Bahn zu verwohl-
feilen hofft. Man zweifelt nicht, die Ungarische ebenso wie die
Serbische Strecke vor dem vertragsmässig stipulirten Termine
fertigstellen zu können. Die Societe de l’Union lässt die Bau-
pläne der Serbischen Bahnen eifrig studiren, und dürfte die Ver-
gebung des Baues schon in kürzester Zeit erfolgen.
Um die zwischen der Südbahn und der Italienischen Re-
gierung seit längerer Zeit gepflogenen Verhandlungen wegen
Liquidirung des Guthabens der Südbahngesellschaft aus der
Uebernahme des Materiales der Alta Italia in ein beschleunig-
teres Tempo zu bringen, beabsichtigte der Präsident der Gesell-
schaft sich nach Rom zu begeben. Mittlerweile hat der Italie-
nische Cabinetswechsel einen Aufschub dieser Reise, wenigstens
für einige Zeit zur Folge gehabt und es wird jedenfalls nicht vor
Ende des künftigen Monats den Actionären die Möglichkeit ge-
boten sein, Weiteres über den Stand der Italienischen Unter-
handlungen zu vernehmen. Die Besteuerung der Südbahn ist
auf Grund einer provisorischen Bemessung seit Beginn dieses
Jahres factisch eingetreten und die Voraussetzung, dass die
Actionäre mit einer Summe von 3 — 400 000 fl., und dann durch
die Reduction des Prioritäten Coupons zur Beitragsleistung heran-
gezogen werden müssen, steht nunmehr ausser jedem Zweifel.
Das endgiltige Ergebniss des abgelaufenen Betriebsjahres lässt
sich zur Stunde, wo die Abrechnungen mit den anderen Bahnen
noch nicht vorliegen, noch nicht ziffermässig übersehen; selbst-
verständlich kann von Bezahlung irgend einer Dividende nicht
die Rede sein. Trotz aller weitgehenden Oeconomie im Betriebe
und in der Administration wird der finanzielle Effect des Jahres
1880 im besten Falle der sein, dass dem Reservefonds neuerlich
ein paar Millionen Francs zugeführt werden.
Eine Preisausschreibung für Verrechnung und Cassenmani-
pnlation wurde von der Direction der Königlich Ungarischen
Staatseisenbahnen durch folgendes an den Club Oesterreichischer
Eisenbahn beamten und an sämmtliche Oesterreichische Eisen-
bahnverwaltungen gerichtetes Rundschreiben eingeleitet: „Das
gegenwärtig bei den Oesterreichisch - Ungarischen Bahnverwal-
tungen in Anwendung stehende Manipulations- , Gassen- und
Verrechnungssystem leidet trotz seiner sonstigen Vorzüge be-
kanntermassen an dem Gebrechen, dass Fälle unrichtiger und
gar unredlicher Cassagebahrung erst nach geraumer Zeit consta-
tirt werden können. Von dem Bestreben geleitet, in dieser Be-
ziehung auf eine Verbesserung des bestehenden Verrechnungs-
und Cassenmanipulationssystems hinzuwirken, hat uns das Hohe
Königlich Ungarische Communicationsministerium beauftragt,
einen Concurs auf ein neues solches System auszuschreiben,
welches, bei gleichzeitiger Vereinfachung der Manipulation und
ohne Nachtheil einer öconomischen und genauen Durchführung
der Controle, ermöglichen soll, unrichtige oder unredliche Cassa-
gebahrung in wesentlich kürzerer Zeit, als es bei dem gegen-
wärtigen Systeme thunlich ist, insbesondere aber möglichst bald
nach vorgenommener Scontrirung festzustellen. Selbstverständlich
müsste das neue System, um den Verhältnissen der Königlicb
Ungarischen Staatsbahnen zu entsprechen, die Eignung besitzen,
dass es, ohne einen grossen und complicirten Controlapparat zu
erfordern, ebenso auf grosse, als auch auf kleine Bahnnetze
anwendbar sei. Indem wir nun einen Concurs auf die Aus-
arbeitung einer derartigen Cassengebahrungs- und Verrechnungs-
instruction, welche dem angeregten Zwecke entsprechen soll,
eröffnen, ersuchen wir die geehrte Direction, von der Ausschrei-
bung dieses Concurses ihren Organen mittelst Circulares Kennt-
niss geben zu wollen. Die Concursarbeiten sind bis längstens
Ende April 1882 an die gefertigte Direction, versiegelt, mit der
Bezeichnung: „Vereinfachter Cassengebahrungs- und Verrechnungs-
modus für Eisenbahnen“ versehen, einzusenden. Es steht den
432
Bewerbern frei, ihre Elaborate in Ungarischer oder Deutscher
Sprache einzureichen. Als erster Preis sind 200, als zweiter 100,
als dritter 50 Goldstücke ä 10 Frcs. mit der Bedingung bestimmt,
(lass den ersten Preis nur jener Bewerber gewinnen kann, dessen
Elaborat von Sr. Excellenz dem Herrn Minister zur Einführung
acceptirt wird; in dem Falle aber, als unter den eingelangten
Arbeiten keine hierzu geeignet befunden wird, erhält der Ver-
fasser des relätiT besten Elaborates den zweiten und jener des
nächstbesten Werkes den dritten Preis. Behufs Ueberprüfung der
eingelangten Elaborate wird eine aus 5 Mitgliedern bestehende
und mit entscheidender Vollmacht ausgestattete Commission be-
rufen werden, deren Mitglieder Se. Excellenz der Herr Königlich
Ungarische Communicationsminister designiren wird. Budapest,
am 2. April 1881. — Die Direction; Tolnay m/p.“
Ueber den Verkehr vom commerciellen und politischen
Standprmkte hat Graf Alexander Kärolyi in Budapest eine Ab-
handlung vorgetragen. Der Vortragende hat alle jene Plätze auf-
gezählt, welche noch vor nur einigen Decennien den Ungarischen
Producten offen standen; bei einer Vergleichung mit den
heutigen Absatzplätzen wird die ernste Besorgniss rege, dass sie
von Jahr zu Jahr sich reduziren. Dazu trugen viele Ursachen
bei, darunter solche, mit welchen wir als mit einem constantenUebel-
stande rechnen müssen; durch einen Factor, den Verkehr, sei
bei dessen richtiger Anwendung und guter Ausnützung aber
noch viel zu gewinnen. Die mit dem successiven Verluste der
Absatzplätze eingetretene Werth Verminderung unserer Producte
und alle jene Nachtheile werden vom Vortragenden nachgewiesen,
welche unser Export durch die Aufstellung von nicht ent-
sprechenden Frachtsätzen erleidet; er zählte auch die Wege auf,
welche von allen unseren Productionsorten nach den Plätzen des
Auslandes führen und kommt endlich zu dem Resultate, dass
der Passauer Weg der zweckmässigste ist. So kostet der Buda-
est-Mannheimer Weg via Waitzen 3,62 kr., Fiume Südbahn 3,31,
iume via Dombovär 2,94, Fiume via Bättaszek 2,97, via Carlstadt
3,08, Ebenfurt 3,03, Passau 2,56, somit die Differenz 1,06; Temesvär-
Mannheim: via Waitzen 4,25, Arad-Ujszasz-Ebenfurt 3,59, Bätta-
szek-Fiume 3,24, Vukovär- Carlstadt .3,13, via Passau 2,89, somit
Differenz 1,36; Budapest-Zürich via Waitzen 2,65, Bättasz(jk-Vor-
arlberg 2,45, St. Gotthard 2,99, Passau 2,32, somit Differenz 0,29;
Temesvär-Zürich via Czegled-Waitzen 3,84, Vorarlberg 2,74, Passau
2,66, somit Differenz 1,18 kr. Es ist nicht zu zweifeln, dass die
an (len concurrirenden Routen betheiligten Bahnen dem Verkehre
gleiche Erleichterungen gewähren werden.
In der 23. ordentlichen Generalversammlung der Aussig*
Teplitzer Eisenbahngesellschaft vom 11. d. M. waren 33 Actionäre
mit 6 356 Actien und 630 Stimmen anwesend. Die beantragte
Vertbeilung einer 14procentigen Dividende und die vorgeschla-
genen Statutenänderungen wurden von der Versammlung ein-
stimmig genehmigt.
Im Elsenbahnclub erklärte der Präsident die Betheiligung
an der vorerwähnten Preisausschreibung der Ungar. Staatsbahnen
für höchst wünschenswerth, stellte die Generalversammlung des
Clubs für den 14. Mai d. J. in Aussicht und machte aufmerksam,
dass im Saale ein Radreifen von der Ersten Ungarisch-Galizischen
Eisenbahn mit der Glück-Currant’schen Tyresbefestigung ausge-
stellt ist, mit welchem verschiedene Proben mit günstigem Re-
sultate vorgenommen wurden. Hierauf hielt der Präsident einen
Vortrag über den öconomischen Effect maschineller Einrich-
tungen für den Rangir- und Ladedienst in grossen Stationen.
Der überaus interessante Vortrag, welchen wir Verdientermassen
vollinhaltlich reproduziren werden, wurde mit sehr lebhaftem,
andauerndem Beifalle aufgenommen.
Die steigende Tendenz der Eisenbahnefifecten hält an; die
Kaufaufträge vom Auslande häufen sich, seitdem die Ueber-
zeugung allgemein ist, dass die Oesterreichisch - Ungarischen
Bahnactien bisher vernachlässigt waren und deren mehr als
5 pCt. Erträgniss eine vorzüglich sichere Capitalanlage bildet.
Die grossen Bahnen veröffentlichen wöchentlich mehr oder
minder bedeutende Mehreinnahmen, welche stimulirend wirken.
Dazu kommt das Moment der Verstaatlichung und die glück-
liche Sanirung der Dux-Bodenbacher und der Turnau-Kraluper
Bahn (welche nach zweijähriger Unterbrechung eine 7 pCt. Divi-
dende auszahlen wird). Die Ungarischen Werthe sind seit der
äusserst glücklichen Rentenconversion sehr gesucht; auch soll
die Ungarisch-Galizische Eisenbahn wieder die Baareinlösung
ihres Actiencoupons aufnehmen, nachdem ihre dafür hinaus-
gegebenen Prioritäten II. Emission bereits den Hinausgabecours
von 90 überstiegen haben.
Main-Neckar Eisenbahn.
SS5S (Geschäftsbericht pro 1879.) Während in den beiden
Vorjahren die Transporteinnahme der Main-Neckar Eisenbahn
stetig abgenommen hatte, ist in dem vorliegenden Berichtsjahre
wiederum eine Zunahme eingetreten. Zwar ist die Personen-
frequenz und die daraus erzielte Einnahme wieder gesunken, da-
gegen hat der Güterverkehr in der zweiten Hälfte des Jahres 1879
einen namhaften Aufschwung genommen, so dass daraus nicht
nur das Minus der Einnahme aus dem Personenverkehr gedeckt, ^
sondern auch noch ein Ueberschuss im Ganzen erzielt wurde. ■
Im Ganzen wurden während des Jahres gefahren: a) an ■
fahrplanmässigen Zügen ; 2 496 Schnell- und Courierzüge über die ;
ganze Hauptbahn (in 1878: 2 917), 4 611 (4 533) Personenzüge eben ■
so (wovon jedoch 365 in Weinheim übernachteten), 2 913 (2 898) i
reine Güterzüge ebenso, 1 232 (1 460) Localpersonenzüge auf der .
Strecke Frankfurt-Darmstadt, 730 (730) Localpersonenzüge auf '
der Strecke Weinheim-Mannheim und 6 742 (7 606) Schnell- und (
Personenzüge, sowie 2 914 (2 898) reine Güterzüge auf der Strecke '
Friedrichsfeld-Mannheim, b) an Extrazügen und zwar für Perso- ,
nen excl. Militär: 100 gegen 161, für Militärtransporte : 27 gegen 22 , :
und für Güter und Vieh: 56 gegen 43 in 1878. | j
Mit diesen sämmtlichen Zügen gelangten zur Beförderung:
2 188 144 Civilpersonen gegen 2 312 138 im Vorjahre, mithin 1879 ■ |
123 994 Personen oder 5,7 pCt. weniger, 4 789,7 t Reisegepäck gegen ‘
4 931,7 t im Vorjahre, 597 984 t Eil- und Frachtgüter gegen i I
552 570 t in 1878, sonach im Berichtsjahre 45 414 t oder 7,6 pCt.
mehr. Die Militärtransporte bestanden in : 69 165 Mann,
2 560 Pferden, 134 Geschützen und Fahrzeugen und 23 186 kg
Militärgütern.
Die gesammte Transporteinnahme beziffert sich auf ^
4 397 173 M gegen 4 362 208 M in 1878, ist somit gegen letzteres
Jahr um 34 965 M oder 0,78 pCt. gestiegen. Dieselbe wurde er- •
zielt aus der Beförderung der Civilpersonen 1 960 817 M (in 1878 : j
2 031 091 J6), des Reisegepäcks 166 73S M (171 466 von Thieren
aller Art 33 807 M (40 968 M), von Eil- und Frachtgütern
2 112 729 JA (1 988 961 JA), aus Extrapersonenzügen 7 926 JA ^
(4 933 JA), aus der Postbeförderung 53 360 JA (66 830 JA) und aus J
Militärtransporten 58 528 JA (64 558 .M). Hierzu kommen noch an 4
sonstigen Einnahmen, Wie Miethe, Pächte etc. 437 900 M (in 1878: l
454113 JA), sowie die Einnahmereste aus dem Jahre 1878 mit .?
130 675 M, so dass die gesammte Betriebseinnahme auf 4 965 748 JA i
sich stellt, gegen 4 851 550 JA im vorausgehenden Jahre, ergiebt so- \
nach pro 1879 ein Mehr von 114198 JA oder 2,3 pCt. (J
Die Betriebsausgaben betragen 3 062 189 JA gegen 3 012 463 JA |
in 1878, sind mithin gegen das Vorjahr um 49 726 M oder 1,6 pCt.
gestiegen. Von dieser Gesammtsumme sind jedenfalls abzuziehen )
als den Betrieb der Main-Neckarbahn nicht betreffend: 1. die 1
Kosten des wegen Mitbenutzung des Bahnhofs zu Frankfurt durch ;
die Hessische Ludwjgsbahn über den eigenen Bedarf angenomme-
nen Personals: 82 002 JA und 2. als Kosten für die Leistung des ^
Fahrdienstes auf der Mannheimer Seitenbahn, die dafür erhaltene '
Vergütung mit 66 079 JA, zusammen 147 081 JA, so dass noch ver- (j
bleiben 2 915 108 JA Diese vertheilen sich auf die einzelnen Ver- >,
waltun gszweige folgendermassen : A. Centralverwaltung 162 232 .^ J
(163 400 JA) = 5,56 pCt.; B. Bahn Verwaltung 830111 JA (872 888 JA) '»
= 28,48 pCt. und C. Transportverwaltung 1 922 764 JA (1 827 195 JA)
— 65,96 pCt. Die Betriebsausgaben betrugen 61,67 pCt. der
Bruttoeinnahmen gegen 62,09 pCt. in 1878 und 65,11 pCt. in 1877.
Bei der Länge der Bahn von 87,5 km entfallen pro Bahnkilometer
auf die: Centralverwaltung 1854.^, Bahn Verwaltung 9 486 JA und
Transportverwaltung 21 974 JA )
Als Reinertrag verblieb hiernach die Summe von 1 903 559 JA
Von demselben wurden indess 111455 JA in die Rechnung des
folgenden Jahres übertragen, so dass an die Staatscassen der
drei betheiligten Staaten nur^ 1 792 103 JA zur Ablieferung bezw. >
Vertbeilung gelangten.
Die Baukosten der Bahn erreichten im Jahre 1879 die
Summe von 21 808 241 JA und zwar entfallen hiervon auf Preussen
(im Durchschnitt) 5 531 416 JA, auf Baden 6 771 664 JA und auf
Hessen (im Durchschnitt) 9 505 161 JA Dieses Baucapital hat
sich pro 1879 durch den vertheilten Betriebsüberschuss von )
1 792 103 M mit 8,22 pCt. verzinst, im Vorjahre betrug die Ver- ;j
zinsung nur 7,86 pCt. -J
Im vorliegenden Berichtsjahre legten die Locomotiven :
1069 412 km zurück und betrug die Zahl der gefahrenen Wagen- >
achskilometer 39 072 461. Unter Zurechnung der Locomotiven .
und Tender betragen die Achskilometer im Ganzen 65 118 937. (
Um zu ermitteln, wie hoch sich die Ausgaben der Transport- |
Verwaltung pro Locomotivkilometer etc. berechnen, müssen den \
oben bemerkten Ausgaben der Hauptbahn die Kosten des Fahr- j|
dienstes auf der Mannheimer Seitenbahn wieder zugeschlagen |
werden, weil die angegebene Anzahl der Locomotiv- und Wagen- |
achskilometer die Seitenbahn mitbegreift. Es stellen sich dann |
die Ausgaben der Transportverwaltung auf 1 987 843 JA und die ^
Gesammtausgaben auf 2 980 187 JA, und berechnen sich die Aus- -
gaben der Transportverwaltung pro Locomotivkilometer zu
1,86 JA, pro Wagenachskilometer zu 5,09 und pro Acbskilo- ,(
meter unter Einrechnung der Locomotive zu 3,05 /^. Die Ge-
sammtausgaben aber berechnen sich pro Locomotivkilometer zu
2,79 JA und pro Wagenachskilometer zu 7,73 /i^. Rechnet man
zu den Betriebsausgaben von 2 980 187 ./Ä hinzu die 4procentigen "
Zinsen des Anlagecapitals von 21 808 241 JA mit 872 239 JA, so '
stellt sich der Gesammtaufwand für den Betrieb in 1879 auf
3 852 516 JA und kostet hiernach der Locomotivkilometer oder
ein Zug im Durchschnitt pro Kilometer 3,60 JA, der Wagenachs-
kilometer aber 9,86 /tj.
433
An Betriebsmitteln waren Ende 1879 Torhanden: 58 Loco-
motiven, 74 Personenwagen I. und II. Classe mit im Ganzen
2 088 Plätzen und zwar 670 I. und 1 518 II. Classe, 101 Personen-
wagen III. Classe, sämmtlich mit 5 Abtheilungen ä 10 Personen,
zusammen 5 050 Plätzen, 4 Control- und Postwagen ohne Bremsen
mit im Ganzen höchstens 80 Plätzen III. Classe, dann 330 Ge-
päck-, Pferde- und gedeckte Güterwagen, 200 offene Güter-, Vieh-
und Materialtran Sportwagen mit einer Gesammttragfähigkeit von
4 662,5 t.
Russische Correspondenz.
8t. Petersburg, im April 1881.
Immer wieder Subsidieii. Bekanntlich haben viele Rus-
sische Bahnen das Jahr 1880 schlecht geschlossen und einige
nicht nur eine Mindereinnahme gegen das Vorjahr 1879 erzielt,
sondern sogar mit bedeutendem Deficit abgeschlossen. Zu letz-
teren gehören u. A. auch die Rostow-Wladikawkasbahn und die
Tambow-Saratower Bahn. Die Gesellschaft der erstgenannten Bahn
kam schon im Februar bei der Regierung mit dem Gesuch ein,
mit einer zu gewährenden Subsidie ihr Deficit zu decken.
Wie es scheint, bat sie mit ihrer Bitte auch Erfolg gehabt; denn
nächster Tage soll in der Ministercomitesitzung eine Vorlage
vom Finanzminister eingebracht werden zu Gunsten der Gewähr-
leistung der erbetenen Subsidie. Wenn das noch einige Jahre so
fortgeht, wird die Regierung an garantirten Zinsen und ge-
leisteten Subsidien den Eisenbahngesellschaften mehr ausgezahlt
haben, als die Baucapitalien betragen! Diese unglückseligen
Garantien sind der reine Ruin für den Staatssäckel! Die Gesell-
schaft der Tambow-Saratower Bahn sucht, theils zur Deckung
ihres Deficits pro 1880, theils wegen sonst zerrütteter Finanzver-
hältnisse auch um die Kleinigkeit von 2 700 000 R. Subsidie
nach. Wenn diese auch ihr gewährt würden, wäre es wirklich
lächerlich, wenn es nicht so traurig wäre! Dieselben Parteien
in der Actiengesellschaft, welche es verstanden haben die Finanz-
verhältnisse der Bahn zu zerrütten, sicher nicht sich zum Scha-
den, die würden auch Mittel und Wege finden, aus den neu ab-
zulassenden 2 700 000 R. sich ihre eigenen zerrütteten Finanzver-
hältnisse aufzubessern ; ob die Regelmässigkeit des Betriebes
dadurch viel gewinnen würde, ist sehr fraglich! Wie wir aus
sicherer Quelle hören, bereitet die in Saratow tagende Regie-
rungsrevisionscommission ihren bezüglichen Ministern einen Be-
richt vor, in welchem die ganze Finanzlage der Gesellschaft so-
wohl, als das unwirthschaftliche Gebahren des Verwaltungsrathes
gewissenhaft und klar' dargestellt und zugleich d.er Vor-
schlag gemacht wird, den Betrieb der Bahn, falls die Actionäre
ihn ohne Subsidie nicht weiter führen können, den Statuten ge-
mäss in Staatsverwaltung zu nehmen. Es ist kaum zu zweifeln,
dass dieses Mittel der einzige Ausweg ist, dessen die Regierung
sich bedienen muss, wenn sie nicht entweder den Betrieb der
Tambow-Saratower wegen Gefährdung einstellen — wodurch
natürlich der Handel und das ganze Land leiden würden — oder
eine grosse Summe Geldes opfern will, ohne die Hoffnung zu
haben, je Zinsen dafür zu sehen! Die Tambow-Saratower Bahn
ist 360 Werst lang und hat beinahe 28 Millionen Metallrubei An-
lagecapital gekostet, welche sich nur bei sehr, öconomischem,
streng geregeltem Betriebe mit 5 pCt. verzinsen können!
Transkaspische Bahn. Die Gegner dieser Bahn haben stets
behauptet, der Betrieb auf derselben werde nicht möglich sein
wegen des dort vorherrschenden enormen Flugsandes. Die Er-
fahrung der letzten Monate hat uns aber das Gegentheil gelehrt.
Interessant sind dabei aber die Mittel, welche man mit Erfolg
gegen den Flugsand angewandt hat: Auf eine gewisse Strecke
führte man in den Tendern stark salziges Wasser aus der Michai-
lowschen Bucht mit und berieselte mit demselben die sämmt-
lichen Böschungen der Einschnitte wie Dämme. Dadurch bildete
sich auf dem Rande eine harte Salzrinde, die bis jetzt der Witte-
rung gut widerstanden hat und den unteren Sand vor Bewegung
schützt. Auf weiteren Strecken hob man aus den Salztümpeln
und Salzseen in nächster Nähe der Bahn mit Salz geschwängerte
Lehmpatzen aus und führte sie dahin, wo Flugsand zu bedecken
war. Wo die Bahn aber durch Lehmboden ging, führte man
natürlich Sand hin. Ausserdem wandte man an den beiden Seiten
der Bahn ebensolche Holzgitterwerke an, wie sie in Russland
sonst gegen Schneewehen angewandt werden. Steinschotter
zum Ofoballast fand man auf einer der Inseln der Michailow-
bucht, aber leider nicht natürlichen, sondern er musste erst aus
Bruchsteinen hergestellt werden; trotzdem hat man den Sand
sorgfältig mit demselben eingedeckt. Durch diese oben genann-
ten Massregeln hat man einen vollständigen Schutz der Bahn vor
Sandverwehungen erreicht. Sogar während starker Stürme Ende
September und im October v. J. ging der Betrieb ununterbrochen
fort und Stockungen kamen selten und nicht mehr als höchstens
2—3 Stunden andauernd vor. Im März er. hat die Bahn böse
gelitten durch Frühjahrswasser; am 18. spülte ein starker Platz-
regen an vielen Stellen den Damm fort; an der Restauration der-
selben wird mit Eifer gearbeitet.
Wohlthätigkeit ans fremder Tasche. Vor Kurzem kamen in
Petersburgvertreter derKursk-Charkow-Asower, Koslow-Woronesch-
Rostower, Fastower und Orel-Grjasier Bahn zusammen und be-
schlossen auf Vorschlag des Herrn Poljakow, zum Andenken
an den verstorbenen Russischen Kaiser auf eig*-ne Kosten, d. b.
Babnexploitationsunkosten, ein Waisenhaus für Kinder von
Eisenbabnbeamten gemeinschaftlich zu gründen. Um das hierzu
nöthige Kapital aufzubringen, will sich jede von oben genannten
Bahnen eine jährliche Abgabe von 15 Rubel pro ßahnwerst auf-
erlegen, ganz ähnlich wie es seit Jahren schon zum Besten von
Eisenbahnschulen geschieht. Durch solch’ eine Abgabe käme
von allen 4 genannten Bahnen jährlich die ganz erkleckliche
Summe von 32 000 Rubeln zusammen. Die „Neue Zeit" sagt hierzu :
„Man kann nicht anders als warm sympathisiren mit dieser schönen
Idee, deren Verwirklichung so viele unglückliche Waisen rettet
und sicherstellt und muss wünschen, dass dieses Beispiel Nach-
ahmung findet im Kreise der anderen Eisenbahngesellschaften,
welche entstanden sind während der Regierung des verstorbenen
Kaisers, welcher so viel für das Erblühen der Russischen Eisen-
bahnen gethan hat.“ Gegen die menschenfreundliche Idee der
Errichtung eines Waisenhauses lässt sich selbstverständlich nichts
einwenden. Aber betrachten wir mal die Art und Weise von einem
etwas nüchternen Standpunkte, so finden wir Folgendes; Jede
dieser Bahnen nimmtalljährlich mitMillionen dieHilfe der Regierung
durch die Garantie in Anspruch; keine von ihnen bat auch nur
daran denken können bis jetzt etwas von den Millionen, welche
sie der Regierung schuldet, abzutragen. Nicht sich begnügend mit
der Garantie des Baucapitals, haben fast alle diese Bahnen für be-
deutende Summen neue Obligationenemissionen gemacht zur Ver-
grösserung der Betriebsfähigkeit und auch diese Obligationen sind
garantirt. Was heisst da nun bei einer jährlichen Exploitations-
ausgabe von 2—5 Millionen Rubel — H2 000 Rubel mehr?! Es ist
ja kaum zu spüren! Wird der Reingewinn um diese kleine
Summe kleiner — nun so zahlt die Regierung so viel Garantie-
zinsen mehr! Sollte aber gar unglücklicherweise in Folge diver-
ser solcher Betriebsausgaben ein Deficit beim Betriebe sich ein-
stellen — was freilich zwar immer etwas unangenehm ist — nun
so hat die Regierung bis jetzt wenigstens sich auch immer noch
befugt gesehen, dieses Deficit durch eine Subsidie zu decken.
Also wie gross ist demnach das Risico bei einem solchen Opfer
der Verwaltungsräthe? Es scheint gleich Null! Und wie gross ist
das Verdienst der Herren Mitglieder? Gleich dem Verdienst
eines Heuchlers, welcher den Leuten mit öffentlicher Woblthätig-
keit Sand in die Augen streuen möchte ! Es wäre besser, die
Regierung nähme solche Opfer gar nicht an! Sie mus-< sie ja
doch aus eigener Tasche bezahlen, dabei aber den Verwai-
tungsräthen noch besonderes Wohlwollen zeigen und gar Kaiser-
liche Gnadenbezeigungen verleihen. Die Regierung sollte sagen:
Topp, das Waisenhaus mögt Ihr wohl einrichten, aber nicht aus
Exploitationsmitteln, sondern aus Euren eigenen Mitteln, wenn
Ihr schon einmal durchaus so wohlthätig sein wollt! Bei 4 Ver-
waltungsräthen in jeder Bahn würden auf jeden der 16 Räthe ja
auch nur 2 000 Rubel fallen, um dieselbe Summe zusammen zu
bringen! Das hiesse ich aber dann doch wenigstens wirklich
wohlthätig sein!
Rybinsk-Jaroslaw Zum 14./26. April ist eine ausserordent-
liche Generalversammlung sämmtlicher Actionäre der Rybinsk-
Bologojer Bahn ausgeschrieben worden, um nochmals den Bau
der Strecke Rybinsk-Jaroslaw — 75 Werst — zu berathen. Be-
reits vor zwei Jahren, in der Sitzung vom 18. April 1879, hatte
die. Generalversammlung entschieden, bei der Regierung um die
Erlaubniss zu petitioniren, diesen Bau ausführen zu können und
zwar zu dem Behufe, eine neue Obligationenemission ohne Ga-
rantie zu machen. Nun sich diese Frage der Entscheidung
nähert, versucht eine oppositionelle Äetionärpartei nachzuweisen,
dass dieser Bau durchaus nicht im Interesse der Actionäre liege;
die Bahn, welche in den letzten Jahren 7 pCt. Dividende gege-
ben hat, würde nach dem Bau der Jaroslawer Strecke kaum
2% oder 3 pCt. geben. Es scheint seine Richtigkeit mit dieser
Rechnung zu haben!
Italien.
Eröffiumg neuer Dampftramways. Auf der neu erbauten
Linie Bettola-Piacenza-Cremona laufen bereits Probezüge und
wird die Eröffnung für den allgemeinen Verkehr baldigst statt-
finden. Concessionär dieser Linie ist ein Englischer Ingenieur,
Mr. Mackenzie.
Auf der Linie Bre scia-Orzinuovi sind die Arbeiten so weit
?ediehen, dass die Eröffnung am 15. April d. J. voraussicht-
ich möglich sein wird.
Neues Eisenbahnproject. Die Provinzialdeputation von
Cuneo hat an den Minister der öffentlichen Arbeiten das Er-
suchen gestellt, Vorarbeiten für eine Eisenbahnlinie von Cuneo
nach Nizza über Ventimiglia und den Col di Tenda machen zu
lassen. Da für diese Bahn in dem diesjährigen Etat Mittel nicht
vorgesehen sind, so schlägt die Deputation vor, dass die Kosten
für die Vorarbeiten aus den für die Bahnen der zweiten Kate-
434
g;orie (nach der Classification des Gesetzes vom 29. Juli 1879) im
laufenden Etat bestimmten Mitteln vorläufig entnommen werden.
Wie verlautet, wird der Minister die Vorarbeiten auch baldigst
in Angriff nehmen lassen.
Vermehrung der Telegraphenleitnngen. Der Minister der
öffentlichen Arbeiten hat am 24. März er. der Deputirtenkammer
einen Gesetzentwurf vorgelegt, betreffend die Ausführung neuer
Telegraphenleitungen und Beschaffung von Telegraphenapparaten
zum veranschlagten Kostenbeträge von 800 000 Lire.
Petition
des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirthschaftlichen
Interessen in Rheinland und Westfalen in Sachen des Gesetz-
entwurfs, betreffend die Arbeiterunfallversicherung.
In dieser uns im Abdruck vorliegenden, an den Reichstag
gerichteten Petition spricht sich der genannte Verein zwar im
Princip für die beabsichtigte Unfallversicherung der Arbeiter aus,
da er in derselben ein Mittel zur Förderung des socialen Friedens
und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Classen erblickt,
er wendet sich aber mit sehr erheblichen Bedenken gegen mehrere
Bestimmungen des Gesetzentwurfs.
So fordert er zunächst eine Ausdehnung der Gültigkeit des
Gesetzes wenigstens auf diejenigen landwirthschaftlichen Arbeiter,
welche dauernd oder bei Maschinen beschäftigt sind. Auch wünscht
er, dass, ausser den, durch elementare Kräfte betriebenen Ma-
schinen, alle Maschiiien mit Triebwerken überhaupt unter das
Gesetz gestellt werden.
Der Verein glaubt ferner die Forderung stellen zu sollen,
dass den Betheiligten, also den Unternehmern wie den Arbeitern,
eine geeignete Mitwirkung bei der Verwaltung der Versicherungsan-
stalt, namentlich aber bei der Abgrenzung der Gefahrenclassen, der
Feststellung der Prämien und der Entschädigungen gewährt werde.
Er hält es für nothwendig, dass der Reservefonds limitirt
werde, damit nicht zu grosse Capitalien gewissermassen in todter
Hand angesammelt und dadurch dem Verkehr, namentlich der
Industrie entzogen werden.
Von der Ueberzeugung ausgehend, dass die ungenügenden
Grundlagen für diesen Zweig der Versicherung die äusserste Vor-
sicht nothwendig machen, und dass eine Ausdehnung der Lei-
stungen der Gasse viel leichter, als eine Beschränkung derselben
sein würde, wenn sich die Belastung der ßetheiligten als zu
schwer erweisen sollte, verlangt der Verein, ohne die in dem Ge-
setzentwurf angenommene Grenze für die Zwangsversicherung
ändern zu wollen, dass nur Einkommen bis zu 1 200 M. der Prä-
mienzahlung sowohl wie der Berechnung der Rente zu Grunde
gelegt werden sollen. Bezüglich der Prämienzahlung glaubt der
Verein von der Bildung gewisser Kategorien der Arbeiter nach
Massgabe ihres Jahreseinkommens vollständig absehen zu sollen,
wie er es ferner für durchaus ungeeignet erachtet, dass gewisse
Classen von Arbeitern frei von jeder Prämienzahlung sein sollen.
Er schlägt daher vor, „dass die Prämie zur Hälfte vom Betriebs-
unternehmer, zu einem Viertel vom Versicherten und zu einem
Viertel vom Reiche bezahlt werden soll.“
Während nach dem Gesetzentwurf ein Anspruch seitens
eines Arbeiters nicht erhoben werden kann, lediglich wenn sich
der Verletzte die Verletzung vorsätzlich zugefügt hat, hält der
Verein es für nothwendig, dass auch bei vorliegendem groben
Verschulden die Berechtigung, einen Anspruch zu erheben, fort-
fallen soll. Auch wird in dieser Beziehung der Unternehmer dem
Arbeiter gleichgestellt, indem der Verein verlangt, dass wenn der
Unternehmer der Reichsversicherungscasse auf Grund eines rechts-
kräftigen Urtheils oder eines Vergleichs Ersatz leisten muss, die
versicherten Personen oder die Hinterbliebenen derselben gegen
(len Betriebsunternehmer einen besonderen Anspruch auf Ersatz
in Folge des Unfalls zu erheben berechtigt sein sollen.
Die mit Freuden begrüsste Licenz, nach welcher in dem
Gesetzentwürfe die Bildung von Genossenschaften zur eigenen
Verwaltung unter gewissen Modalitäten gestattet werden soll,
wird in der Petition auch für solche Unternehmer, oder einzelne
Unternehmungen in Anspruch genommen, die nach Massgabe der
Zahl der von ihnen beschäftigten Personen einen Anspruch darauf
erheben können, in der gleichen Weise wie die Genossenschaften
behandelt zu werden.
Die hier nur in der Hauptsache skizzirten Forderungen des
Vereins sind mit sehr eingehenden Motiven versehen. Nament-
lich ist in sehr ausführlicher Weise dargelegt, dass in dem vom
Reiche zu zahlenden Beitrag nur ein Act ausgleichender Gerech-
tigkeit zu erblicken ist. Auch die weiteren Anträge zu § 13, welche
sich auf die Vertheilung der Prämie und die Prämienzahlung der
Arbeiter beziehen, sind in äusserst treffender Weise begründet.
Schlagend ist namentlich nachgewiesen, dass die willkürlich ge-
zogene Grenze zwischen einem Arbeiter, der bis 760 M. verdient,
und einem solchen, der mehr als diese Summe einnimmt, zu den
äussersten Inconvenienzen führen müsste. Die Befreiung von der
Prämienzahlung für die erstbezeichnete Kategorie würcie in der
Hauptsache den jungen, unverheiratheten Arbeitern zu gute kom-
men. Es würde ferner beispielsweise ein Arbeiter, der sich mit
750 M. auf dem Lande in gesunder Luft mit seiner kleinen Familie
verhältnissmässig gut nährt, von der Prämienzahlung befreit sein,
während ein Arbeiter in der Stadt, der sich mit 800 M bei einer
zahlreichen Familie nur äusserst kümmerlich durchschlagen kann,
zu der Prämienzahlung verpflichet wäre. Solche und ähnliche
Missverhältnisse werden vielfach nachgewiesen, und es ist wohl
zu hoffen, dass diese Punkte von den Herren Reichstagsabgeord-
neten einer Beachtung gewürdigt werden dürften.
Die Petition des Vereins hebt überhaupt nicht unwesent-
liche Punkte hervor, die bisher in der Discussion entweder gar
nicht, oder nur sehr schwach gestreift sind, und wir glauben,
dass die Durchsicht der Petition dazu beitragen dürfte, das Ver-
ständniss der vorliegenden, so überaus schwierigen Frage zu er-
weitern.
Protestact bei unzureichender Zahlung Oesterreichi-
scher Zinscoupons. Bechtzeitigkeit des Protestes.
V. 0. Der Protestact, durch den bei der nach dem Dentschen
Reichsmiinzgesetz vom 9. Jnli 1873 (Art. 14) nnvollständigen Einlösung
Oesterreichischer Zinsconpons an der Deutschen Zahlstelle dem
Couponinhaber das Recht der Nachforderung des zu wenig Gezahl-
ten Vorbehalten wird, darf den ganzen Vorgang an der Conpon-
casse als ein Ganzes anffassen und den Abschluss dieses Vorganges
erst in die Empfangnahme und Nachzählung des Geldes durch den
Notar verlegen. — Der erst nach Uebergabe des Geldes seitens
des Cassirers an den Notar von Letzterem für seinen Auftraggeber
ausgesprochene Vorbehalt ist daher ein vollkommen rechtzeitiger.
Klägerin fordert für 8 196 Stück am 1. Januar 1880 fällig gewesener
Coupons der Beklagten, auf welche Kläger bisher nur Zahlung
nach Massgabe des damaligen Courses des Oesterreichischen Gul-
dens zu 17214 für 2 gewährt worden, die Differenz mit
16 904,25 Ji. Nach dem von der Klägerin vorgelegten notariellen
Protest batte der Notar W. im Aufträge der Klägerin an der
Couponcasse der von der Beklagten mit der Auszahlung ihres
Coupons beauftragten „Bank für Handel und Industrie“ in Berlin
unter Ueberreichung eines Nummernverzeichnisses der von der
Klägerin schon eingesandten 8 196 Stück Coupons zunächst Zah-
lung dieser Coupons mit 122 940 Jl gegen eine über diesen Be-
trag ausgestellte Quittung der Klägerin verlangt. Die Zahlung
dieses Betrages war vom Cassirer der Bank, B., mit der Erklä-
rung verweigert worden, „die Bank sei nur beauftragt, die frag-
lichen Coupons mit 1 M. 72)4 -4 für jeden Gulden einzulösen.“
Dieselbe Antwort war erfolgt, als der Notar eine Quittung der
Klägerin über 61417 fl. effectiv mit der Aufforderung präsentirt
hatte, diesen Betrag vorbehaltlich der Coursdifferenz für die
Coupons zu zahlen. Der Notar legte sodann, wie es im Proteste
wörtlich heisst, „dem Herrn B. die Quittung über 106 035,75 M.
vor“. Cassirer B. zahlte diesen Betrag, wobei ihm jedoch der
Notar eröffnete, dass er von der Handlung S. B. Sohn beauftragt
sei, derselben das Recht auf Nachforderung und Einklagung der
Differenz der gezahlten und der in der zuerst präsentirten Quit-
tung ausgeworfenen Summe von 122 940 M. ausdrücklich vorzu-
behalten“. — In dem die Klagebeantwortung enthaltenden vorbe-
reitenden Schriftsatz behauptet die Beklagte unter Benennung
von Zeugen, „dass dieser Vorbehalt erst erklärt worden sei, nach-
dem von dem Cassirer B. die fragliche Quittung bereits in Em-
S genommen war und er dem Notar den Betrag der Quittung
iS zur Empfangnahme vorgelegt und dieser denselben nach-
gezählt und als richtig acceptirt hatte“. Das Kammergericht
fasst den Vorgang, über welchen der Protest aufgenommen ist,
so auf: „Die Klägerin habe zwar den angebotenen Betrag ent-
gegengenommen, sich jedoch bei der Ernpfangnahme ausdrück-
lich ihren Mehrbetrag Vorbehalten. Diese Auffassung, bezl. Aus-
legung des darüber aufgenommenen Protestes, sowie der darüber
von der Beklagten aufgestellten Behauptung verstösst nicht gegen
Rechtsgrundsätze, denn der ganze Vorgang an der Couponcasse
der Einlösungsstelle kann sehr wohl als ein Ganzes aufgefasst
werden, welches erst mit dem Augenblicke, in welchem der N<)tar
das ihm aufgezählte Geld an sich nahm, seinen Abschluss erhält ;
wenn daher auch der Vorbehalt erst erklärt sein sollte, nachdem
der Cassirer die Quittung in Empfang genommen und das Geld
dem Notar vorgezählt und dieser dasselbe nachgezählt hatte, so
würde doch, da in diesem Zeitpunkte die Zahlung noch nicht
vollendet, sondern nur offerirt war und diese Offerte noch zurück-
genommen werden konnte, der Vorbehalt als rechtzeitig erklärt
und auch, da nach der Vorbehaltserklärung die Zahlungserklä-
rung nicht zurückgenommen würde, als vom Zahlenden ange-
nommen erscheinen.“ — Art. 836 H.-G.B.; Art. 14 R.-Münzges. v.
9. Juli 1873. — (Erk. d. I. Civilsen. d. Reichsger. v. 12. Jan. 1881
in S. d. Galiz. Karl-Ludwig Eisenb. zu Wien, Bekl. und Revisions-
klägerin wider d. Handl. S. ß. Sohn zu Berlin, Kläg. u. Revi-
sionsbeklagte; Braun u. Blum, Annal. Bd. III. S. 183 f.)
Literatnr.
N ormalspnrige Transversal-Eisenbahneu mit Locomotivbetrieb.
Praktische Erörterungen zur Erstellung von Secundärbahnen von
435
I
Theodor Lutz, Ingenieur. Mit 6 Bezeichnungen. [Zürich, Verlag
der Trüb’schen Buchhandlung (Th. Schröter) 1881.]
Der Verfasser will durch dieses ßuc i zur Lösung des
„Problems der Herstellung billigerer, den örtlichen Verhältnissen
angemessener Schienenwege“ beitragen. Es werden zu diesem
Zwecke zunächst allgemeine Bemerkungen über Anlage von Se-
cundärbahnen, über den dabei zur Anwendung zu bringenden
Oberbau, das Fahrmaterial, die Hochbauten etc. gemacht, Be-
merkungen, in welchen wir Neues oder Bemerkenswerthes nicht
gefunden haben. In dem Abschnitte: „Sicherheit des Betriebes“
finden sich sodann einzelne Bemerkungen, welche einen etwas
antiquirten Standpunkt bekunden, z. B. die gegenseitige Ver-
ständigung der Bahnwärter geschieht durch Hornsignale“ — ein
Passus, welcher [sich besonders in einer Schrift über „Secundär-
bahnen“ eigenthümlich ausnimmt, nachdem selbst für Haupt-
bahnen diese Art der Signalisirung wohl ziemlich allgemeiu ab-
geschafft ist. Sodann ist ein Auszug aus der Preussischen „Sicher-
heitsordnung für normalspurige Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung“ vom 10. Mai 1877 gegeben, während doch bekanntlich
diese Sicherheitsordnung längst aufgehoben ist durch die „Bahn-
ordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung“
vom 12. Juni 1878.
Wie so vielfach im Leben, spielt auch in der Secundärbahn-
frage die „Finanzirung“ eine Hauptrolle und widmet der Verfasser
derselben deshalb eine nähere Besprechung, in welcher zunächst
der Beweis zu führen gesucht wird, dass der Staat nicht geeignet
sei, die Finanzirung der Bahnen zu übernehmen. Zum Zwecke
dieses Beweises werden kurze Abrisse aus der Geschichte ver-
schiedener Oesterreichischer Eisenbahnen gegeben und wird dann
aus dem Umstande, dass alle diese Bahnen, welche früher theil-
weise in Staatsbesitz waren, später in Privatbesitz übergegangen
sind, geschlossen, dass diese Bahnen „vom Staate nicht finanzirt
werden konnten“. Die Gründe, aus denen der Oesterreichische
Staat seiner Zeit sich veranlasst sah, sich seines Eisenbahn-
besitzes zu entledigen, sind nicht angegeben.
Der Verfasser giebt schliesslich sein Project für die
Finanzirung von Secundärbahnen wie folgt an:
1. Betheiligung an dem projectirten Unternehmen durch
die betreffende Landesgegend und eventuell durch den Staat,
und zwar:
a) Concessionserwerbung durch die Gemeinden, resp. durch ein
Initiativ - Comite „mit einem tüchtigen Eisenbahntechniker“ ;
b) freiwillige Abtretung von Grund und Boden und Leistung
von circa einem Drittheil des Anlagecapitals oder von 6 pCt.
Betriebsgarantie.
2. Beschaffung des übrigen erforderlichen Capitals durch
eine Gesellschaft.
Wir halten diese Art der Finanzirung für gewisse Fälle
auch für zweckmässig; nach den bisher gemachten Erfahrungen
dürfte aber eine allgemeine Schablone für die Finanzirung von
Secundär- oder „Transversal“ - Bahnen kaum anwendbar sein,
es muss vielmehr jede Linie nach ihren besonderen Verhältnissen
auch besonders behandelt werden, ebensowohl in finanzieller,
wie in technischer Beziehung.
Die gewissenhafte Erfüllung unserer Recensentenpflicht
erheischt es, offen auszusprechen, dass dies uns zur Besprechung
vorgelegte Buch als ein lesens- und schätzenswerther Beitrag zu
der schon so stark angeschwollenen Literatur über Secundärbahn-
wesen nicht bezeichnet werden kann. Lediglich zur Begründung
dieses Urtheils haben wir das Vorstehende aus dem Inhalte des
Buches angeführt.
Ein bemerkenswerther Eisenbahnunfall.
Der Packetträger N. hatte auf dem Bahnhöfe in H. bei dem
Ueberladegeschäft Dienst geleistet und von der Bahnpost des am
Mittelperron haltenden Zuges gewöhnliche Packete übernommen.
Es lag ihm demnächst ob, diese Ladung in einem Perronkarren
unter der Mithülfe eines zweiten Packetträgers eine ziemliche
Strecke, und dabei über verschiedene Schienengeleise hinweg,
nach der Postladerampe überzuführen. N. verzichtete auf die
Assistenz seines Collegen, zog den ziemlich schwer beladenen
Karren allein den Perron entlang und schickte sich dann an, den
Niveauübergang zu passiren, obwohl er den Güterzug, der auf
dem vorliegenden Schienenstrange einfahren musste, bereits in
einiger Entfernung heranrollen sah. Im guten Glauben indess,
dass er noch vor dem Zuge das Geleis passiren könnte, wollte N.
nicht gern warten und erreichte in der That mit seinem Vehikel
ungefährdet die sichere Seite des üeberganges, wo dieser sodann
in mässiger Steigung nach dem Hauptperron führte. N. hatte
indess die Steigung kaum zur Hälfte genommen, als er bemerken
musste, dass sdne Kraft der Last des Karrens nicht mehr ge-
wachsen war. Trotz aller Anstrengung nahm das Fahrzeug eine
rückläufige Bewegung an, gerade auf das passirte Schienengeleis
zu, auf welchem jetzt in der Entfernung von nur zehn Schritt
die gewaltige Maschine des Güterzuges sichtbar wurde. Verge-
bens spannte der entsetzte Packetträger noch einmal jede Muskel
an, um den Karren zu halten. Aber unwiderstehlich zog diesf*r
seinen Leiter mit sich fort, und wollte N. nicht selbst mit unter
die Räder der Locomotive gerathen, so musste er den Karren
seinem Schicksal überlassen, und sich begnügen, den Locomotiv-
führer durch Schreien und Gestikulationen auf die Gefahr auf-
merksam zu machen. Ehe aber noch Signal und Bremse ihre
Schuldigkeit thun konnten, hatte die Maschine den Karren er-
fasst und schleifte ihn vierzig Schritte mit fort, während die
Packete umhergeschleudert wurden und Deibhsel und Felgen
gleich Schwefelhölzchen zusammenknickten. Glücklicherweise er-
wies sich später der Schaden an der Ladung geringer, als im An-
fang zu befürchten war. er betrug etwa 60 M. Die Instandsetzung
des schwer lädirten Karrens kostete gegen 90 M Der Zug
scheint keine Beschädigung erlitten zu haben.
(Deutsche Verkehrszeitung.)
Miscellen.
H. S. DieStadtChicago fährt fort, mit derselben wunder-
baren Rapidität zu wachsen, die ihr bereits vor vielen Jahren
den stolzen Titel „lightning City of the West“ (ßlitzstadt des
Westens) einbrachte. Eine Ende letzten Jahres zusammengestellte
Statistik zeigt, dass das Geschäft in allen seinen Zweigen in dem
grossen Stapelplatz von Nahrungsmitteln der Mittelstaaten nie so
günstig gewesen ist. Das eingegangene Korn betrug im Jahre 1880
161 Mill. Busheis, (l Bushel = ca. 36)4 0. gegen 138 Mill. 1879,
Im Jahre 1870 wurden 60 Mill. schon für sehr viel gehalten.
5 375 000 Schweine wurden vergangenesJahr in Chicago geschlachtet
— gegen 5 089 000 in 1879. — Der Schweinehandel in Chicago be-
gann 1853, in welchem Jahre nur 22 000 geschlachtet wurden,
während die Packhäuser zur Zeit an einem einzigen Tage 100 000
expediren können. Ausser den ca. 5 000 000 Schweinen, welche
ihren Tod in Chicago fanden, passirten 1 380 000 die Stadt, um
nach auswärtigen Schlachthäusern gesehafft zu werden.
Die Telegraphie in den Vereinigten Staaten ist be-
kanntlich in Privathänden. Jüngsthin haben sich nun diese Ge-
sellschaften amalgamirt; dadurch ist ein Capital von 80 Mill.
Dollars und die Direction der ganzen Sache nunmehr in einer
Hand und die Furcht liegt nahe, dass dies so hergestellte Monopol
schwer auf der Bevölkerung lasten wird.
IZIELLE ANZEIGEN.
OFF
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Thüringische Eisenbahn. Wir bringen
hierdurch zur öffentlichen Kenntniss, dass
die Dividende für das Betriebsiahr
1880
a) für das Actiencapital unserer
Stammbahn auf 9)4 pCt. oder 28 Ji
50 pro Actie,
b) für die Stammactien Lit. B
Serie A (Gotha-Leinefelde) auf
4 pCt. oder 12 Jl pro Actie und
c) für die Stammactien Lit. C
(Gera-Eichicht) auf 4)4 pCt. oder
13 ..Ä 50 4 pro Actie
festgestellt worden ist.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe
des Dividendenscheins No. 33 der Stamm-
actien ad a, No. 14 der Stammactien ad b
und No. 9 der Stammactien ad c vom
1. Mai er. ab und zwar:
I. für sämmtliche drei Kategorien:
1. in Erfurt: bei unserer Haupteasse in
den gewöhnlichen Geschäftsstunden
von 9 bis 12 Uhr Vormittags,
2. durch unsere sämmtlichen Bil-
letexpeditionen (bei grösseren Be-
trägen nach vorher geschehener An-
meldung); ausserdem
II. für die Actien der Stammbahn:
3. in Dessau: durch Herrn J. H. Cohn
und für dessen Rechnung:
4. in Berlin: durch die Herren Breest &
Gelpcke,
5. in Frankfurt a. M.: durch die Herren
M. A. von Rothschild & Söhnej
6. in Leipzig : durch die Leipziger Bank ;
III. für die Stammactien Lit. ß
(Gotha-Leinefelde):
7. in Berlin: durch die Direction der
Discontogesellschaft,
8. in Leipzig: durch die Leipziger Bank,
9. in Frankfurt a. M. : durch die Herren
M. A. von Rothschild & Söhne;
10. in Cöln a. Rh.: durch die Herren Sal.
Oppenheim jun. & Comp.;
IV. tür die Stammactien Lit. C.
(Gera-Eichicht):
11. in Darmstadt: durch die Bank für
Handel und Industrie,
12. in Frankfurt a. M.: durch die Filiale
derselben,
13. in Leipzig: durch die Herren Frege
& Co. und
14. in Berlin: durch die Bank für Handel
und Industrie und durch die Herren
Cohn, Bürgers & Co.
Bei den Stellen ad 2—14 erfolgt
die Einlösung nur in der Zeit vom
1. bis 31. Mai er.
Vom 1. Juni er. ab findet die Ein-
lösung nur noch durch unsere
Haupteasse hier statt. Erfurt, den
19. April 1881. Die Direction. (1065)
l. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Crefelder Eisenbahn. Mit dem 15-
Mai d. Js. wird die Haltpstelle Grefrath
für den Personen- und Güterverkehr er-
öffnet.
Für die Berechnung der Frachten etc.
treten mit genanntem Tage zu den betref-
fenden Tarifen folgende Nachträge in
Kraft:
1. Nachtrag UI zum Tarif für die Beför-
derung von Personen im Localverkehr;
2. Nachtrag II zum Localtarif für die Be-
förderung von Reisegepäck;
3. Nachtrag IX zum Localgütertarif;
4. Nachtrag 1 zum Tarif für die Beförde-
rung von Leichen, Equipagen und an-
deren Fahrzeugen sowie von lebenden
Thieren.
Nachtrag IX zum Localgütertarif ent-
hält neben den Tafiftabellen für Grefrath
erniedrigte Sätze für die Beförderung von
Steinkohlen, Steinkohlenasche, Kokes,
Kokesasche und Briquets zwischen den
Stationen Crefeld Südbahnhof und Crefeld
Nordbahnhof.
Exemplare der genannten Nachträge
können durch unsere Stationen bezogen
werden. Crefeld, im April 1881. Die Di-
rection. (1053)
Posen-Creuzburger Eisenbahn. Im
diesseitigen Bahnhereiche werden bis auf
Weiteres alle diejenigen Frachtbriefe,
welche den Controlstempel einer Eisen-
bahnverwaltung tragen, deren Sitz inner-
halb des Deutschen Reiches belegen ist,
als gültig angenommen. Posen, den 13. April
1881. Die Direction. (1040 H&V)
In unserem Local- und im Verkehre der
Staatsbahnen unter sich wird unter Beach-
tung der tarifmässigen Normalstückzahl
der Frachtberechnung für eine halbe La-
dung Vieh die Hälfte des, Flächenraums
des verwendeten Wagens, jedoch nicht
mehr als 7 qm zu Grunde gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl
lebender Thiere, als nach den Normal-
stückzahlen für halbe Ladungen zulässig,
ist die Fracht stets für eine volle Wagen-
ladung nach Massgabe des Flächenraums
des verwendeten Wagens zu bezahlen.
Frankfurt a/M., den 16. April 1881. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. (1047)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbann. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Mit
1. Mai d. J. tritt auf den Linien der Oester-
reichischen Nordwestbahn und Südnord-
deutschen Verbindungsbahn der Nachtrag
VI zum Localgütertarife, gütig vom l. Sep-
tember 1878, in Wirksamfcit.
Dieser Nachtrag enthält:
1. Aenderung und Ergänzung der Tarif-
Bestimmungen.
2. Aenderungen und Ergänzungen der
Waaren-Classification.
3. Einführung einer Zählgebühr für Holz-
sendungen.
Exemplare dieses Tarif-Nachtrages sind
am Nordwestbahnhofe und bei den Sta-
tions-Vorständen zu beziehen. Wien, am
16. April 1881. Die Centralverwaltung.(1046)
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Mit
1. Mai 1881 tritt ein Nachtrag VII zu dem
LocalgQtertarife vom 1. October 1876 in
Kraft.
Derselbe enthält:
1. Abänderung und Ergänzung der Tarif-
bestimmungen.
2. Aenderungen und Ergänzungen der
Waaren-Classification.
3. Einführung einer Zählgebühr für Holz-
sendungen.
Dem P. T. Publikum liegt dieser Nach-
trag in allen unseren Stationen z,um Kaufe
auf. Feldkirch, im April 1881. Die ße-
triebsdirection. (1045)
K. K. priv. Südbahngese.llschaft.
UeberfnhrsgebUliren in Triest für die Be-
förderung von Frachtgütern vom Bahnhofe
naoh den Hafenladestellen, den Lager-
häusern und Hangars, sowie vice versa,
ferner Krahngebühren für die Dampfkrahne
im neuen Hafen von Triest.
1. Die bisher für die üeberführung von
Frachtgütern in den neuen Hafen von
Triest bestandene Tractionsgebühr von
2 Kreuzer ö. W. per 100 Kilogramm wird
aufgehoben.
2. Von jeder Ueberfuhrsgebühr sind jene
Frachtgüter-Tran Sporte befreit, welche an
die Lagerhäuser beziehungsweise Hangars
adressirt sind, oder vor Beginn der Ent-
ladung der betreffenden Wagen und vor
der Avisirung seitens der Station an die
Partei sofort nach ihrem Einlangen als in
die La^ierhäuser beziehungsweise Hangars
bestimmt, bezeichnet werden, sowie jene
Transporte, welche aus den Lagerhäusern
beziehungsweise Hangars nach dem Bahn-
hofe überführt werden, rücksichtlich der
von der Südbahn nach und von den zur
Uebergabe und Uebernahme mit der Lager-
hausverwaltung bestimmten Punkten effec-
tuirten üeberführung.
.3. Für die üeberführung von Fracht-
gütern aller Art zwischen dem Bahnhofe
in Triest einerseits und den Hafenlade-
stellen, den Lagerhäusern und den Hangars
anderseits, wird, insoferne sie nicht den
Bedingungen des Punktes 2 entsprechen,
eine Gebühr von 1 Kreuzer ö. W. Noten
per 100 Kilogr. eingehoben.
4. An Stelle der im Tarife der k. k. priv.
Südbahngesellschaft (II. Heft, B. Besondere
Bestimmungen, Punkt 9) festgesetzten
Krahngebühr wird für die Benützung und
Bedienung eines Dampfkrahnes im neuen
Hafen von Triest eine Gebühr von ö. W.
fl. 8 Noten für den ganzen Tag und von
ö. W. fl 5 Noten für den halben Tag vor-
her berechnet.
Bestellungen auf Dampfkrahne im neuen
Hafen von Triest haben in der Regel einen
halben Tag vorher zu erfolgen. Wien, am
1. April 1881. Die Generaldirection. (1044)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 1. März d. J. trat der Nachtrag IV
znm Böhmisch-Norddeutschen Kohlentarif
vom 1. September 1878 in Kraft.
Inhalt: l.Neue bezw. abgeänderte Fracht-
sätze; 2. Aufhebung von Frachtsätzen;
3. Aenderung der Instradirung; 4. Aende-
rung der Zechenbahnfrachten. Prag, am
18. April 1881. Generaldirection der a.
priv. Buschtehrader Eisenbahn. (1056)
Am 10. Mai d. J. tritt der Nachtrag II
znm Tarife für den Eohlenverkehr Böh-
men-Werrabahn vom 1. März 1880 in Kraft.
Inhalt: 1. Frachtsätze ab Nürschan; 2. Er-
gänzungen und Berichtigungen. Prag,
am 18. April 1881. Generaldirection der-
a. priv. ßuschtehrader Eisenbahn. (1057)
Vom 25. d. Mts. ab treten im Deutsch-
Polnischen Eisenbahnverbande im Verkehr
von Rudniki, Station der Warschau-Wiener
und Warschau - Bromberger Eisenbahn
nach der diesseitigen Station Neustadt
i. Westpr. via Alexandrowo-Danzig directe
Ausnahmefrachtsätze für Kalk in Wagen-
ladungen von je 10 000 kg in Kraft. Die
Frachtsätze betragen pro 100 kg 34,14 Ko-
peken und 0,65 c/A Bromberg, den 14. April
1881. Königliche Eisenbahndirection als
geschäftsführende Verwaltung. . (1055 J)
Mit dem 1. Juni er. tritt im Tarif heft
No. 1 des Deutsch-Polnischen Eisenbahn-
verbandes eine Erhöhung der Polnischen
Schnittsätze im Ausnahmetarif für Ge-
treide ein. Ferner erhöhen sich auch von
demselben Zeitpunkte ab die Deutschen
Schnittsätze in verschiedenen Relationen.
Die neuen Tarifsätze sind bei der Unter-
zeichneten Direction zu erfahren.
Auch tritt mit demselben Tage der
Ausnahmetarif für Kalk von Rokicin, Sta-
tion der Warschau-Wiener und Warschau-
Bromberger Eisenbahn nach diesseitigen
Stationen ausser Kraft. Bromberg, den
16. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction, als geschäftsführende Verwal-
tung^ (1054 J)
Deutsch-Ungarischer Eisenbahnverband.
Zu dem laut Bekanntmachung vom
28. März er. herausgegebenen Tarifn ach-
trag VII, gütig vom 1. April er. ab, ist
eine Ergänzung erschienen. Exemplare
sind bei den bekannten Dienststellen der
Verbands Verwaltungen zu haben. Berlin,
den 20. April 1881. Direction der Berlin-
Hamburger Eisenbahn als geschäftsfüh-
rende Verwaltung des Verbandes. (1051)
Berichtigung. In der in No. 26 entb.
Anz. Berlin-Görlitzer Bahn Märk.- Sachs.
Güter-Verkehr muss es statt Reichenberg
— Reicbenbach i.V. heissen. (1061 RM)
Am 1. Juni d. J. treten im Niederlän-
disch - W estfälisch - Oldenbnrgischen Eisen-
bahn-Verband für den Güterverkehr zwi-
schen den Stationen Dordrecht, Moerdyk
und Rotterdam der Niederländischen
Staatsbahn, Amersfoort und ütrecht der
Niederländischen Centralbahn, Alphen,
Amsterdam, Ede, Gonda, ’s Gravenhage,
Leiden, Rotterdam, ütrecht und Woerden
der Niederländischen Rheinbahn, sowie
sämmtlichen Stationen der Holländischen
Eisenbahn einerseits und Stationen der
ehemaligen Westfälischen Eisenbahn an-
dererseits anderweitige, zum Theil er-
höhte Frachtsätze in Kraft. Auch kom-
men mit dem genannten Tage die für den
Verkehr mit den Stationen Dordrecht,
Middelburg, Rotterdam und Vlissingen
der Niederländischen Staatsbahn einer-
seits und Stationen der ehemaligen West-
fälischen Eisenbahn andererseits bestehen-
den Transitsätze zur Aufhebung.
Nähere Auskunft ertheilt vorläufig unser
Tarif bür eau und spätei; die Verbands-
stationen. Oldenburg, 19. April 1881.
Grossherzogliche Eisenbahndirection als
geschäftsführende Verwaltung. (1043 BW)
Hessische Ludwigsbahn. Wir brin-
gen hiermit zur Kenntniss, dass ab
l. April er. eine Erhöhung der Transport-
steuer in üngarn eingetreten ist und
sämmtliche Frachtsätze des Süddeutschen
Verbandes im Verkehr mit üngarn eine
Erhöhung erleiden. Es tritt von diesem
Termine ab ein gemeinschaftlicher Nach-
trag zu Theil II und lU des Süddeutschen
Verbandstarifs in Kraft, welcher sämmt-
liche Erhöhungen enthält, die dem Haupt-
tarife zugescblagen werden. Nähere Aus-
kunft ertheilen die betreffenden Stationen,
sowie unser Tarif büreau, von welchem
auch Exemplare zum Preise von 30 Pf.
bezogen werden können. Mainz, 16. April
1881. ln Vollmacht des Verwaltungsrathes:
Die Specialdirection. (1042)
4ä7
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Oberschlesische Eisenbahn. Im
Anschluss an unsere Bekanntmachung
vom 17. Februar <i. J. 11b. 6697 bringen
■wir hierdurch zur Keiintniss, dassin Folge
Erhöhung der Transportsteuer in Ungarn
vom 1. April er. ab die directen Fracht-
sätze für Oberschlesische Steinkohlen von
sämmtlichen Grubenstatiouen nach den
nachbenannten Stationen der Oesterrei-
chischi n Südbahn sich -wie folgt erhöhen :
nach Oedenburg, Zinkeudorf und
Agram um 0,1, Schützen, Bück und
Steinamanger um 0,2 und nach St.
Ivan um 0,3 Kreuzer pro 100 kg. Bres-
lau, den 15. April 1881. Königliche Di-
rection. (1048)
Am 1. Mai 1. J. gelangt zu dem vom
1. April 1879 gütigen Tarifhefte IV für
den Oesterreichisch - Böhmisch - Bayerisch-
Vorarlberger Güterverkehr der N achtrag II
zur Einfülirung, welcher enthält:
1. Neue Frachtsätze für den allgemeinen
Verkehr.
2. Neue Frachtsätze zu Ausnahmetarif
No. 3 (für Wolle).
3. Den neu aufgestellten Ausnahmetarif
No. 5 (für Säuren).
4. Den neu aufgestellten Ausnahmetarif
No. 8 (für Hörner und Hornabfälle).
5. Den neu aufgestellten Ausnahmetarif
No. 16 (für Leder, Felle und Häute).
Käuflich kann derselbe von der Regie-
verwaltung der unterfertigten Stelle um
den Preis von 0,20 Jl pro Exemplar be-
zogen werden. München, 13. April 1881.
Generaldirection der K. ß. Yerkehrsan-
stalten, Betriebs - Abtheilung, (gez.) von
Hoebeder. (gez.) von Sebamherger. (1022)
K. K. priv. Oesterr eichische Nord-
westbahn. K. K. priv. Südnord-
deutsche Verbindungsbahn. Am
i. Mai 1881 tritt der Nachtrag III zum
directen Tarife für Obei^schlesische Stein-
kohlen via Mittelwalde vom 1. August 1877
in Wirksamkeit.
Dieser Nachtrag enthält:
1. Directe Frachtsätze mit den Stationen
Bucic-Wrdy und Zieh der Oesterreichischen
Local-Eisenbahn- Gesellschaft.
2. Anwendbarkeit des Nachtrages II
auf die neu aufgenommenen Stationen
Bucic-Wrdy und Zieh. >
3. Verlängerung der Giltigkeitsdauer des
Nachtrages II bis 30. Juni 1882.
4. Berichtigungen des Haupttarifes und
der Nachträge I und II.
Exemplare des Nachtrages III könilen
sowohl bei der Unterzeichneten Central-
Verwaltung als in den betheiligten gesell-
schaftlichen Stationen eingesehen und
bezogen werden. Wien, am 14. April 1881.
Die Central-Verwaltung. (1025)
Grand Central Beige. Bruxelles, le 14.
Avril 1881. L’ Administration du Grand
Central Beige vient de supprimer les prix
directs en vigueur en service commun
Grand Central ßelge-Cbimay pour le trans-
ports des marchandises, finances, equi-
pages et animaux entre Hastiere, Agimont,
Doische, Romeree, Matagne-la-Petitc et
Matagne-la-Grande, d’une part, et Cou-vin,
Frasnes, Cerfontaine, Nismes, Olloy, Vier-
ves, Treignes, Vireux Viroin et Vireux
(Est), d’autre part. Le Directeur du Ser-
vice Commercial. (998)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Zu dem Ausnahme-Tarif für den Trans-
ort Niederschlesischer Steinkohlen und
oacs nach Stationen der Oesterr. Nord-
westbahn etc. vom 1. September 1880 er-
scheint am 16. d. Mts. ein Nachtrag I,
welcher neue directe Frachtsätze für die
Stationen Bucic-Wrdy und Zieh der Oesterr
Local - Eisenbahn - Gesellschaft enthält. ■
Berlin, den 14. April 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1041)
Für die Beförderung von Giesserei-Eoh-
eisen in Sendungen von 10 000 kg pro
Frachtbrief und Wagen oder bei Fracht-
zahlung für dieses Gewicht treten für den
Verkehr von Beuthen, Gleiwitz, Katto-
witz, Königsbütte, Morgenrot!), Tarnowitz
und Zabrze nach Glogau, Sprottau und
Waltersdorf, Stationen derOberschlesischen
Bahn, sowie nach einigen Niederschle-
sischen Stationen des Königlichen Eisen-
bahn-Directionsbezirks zu Berlin, ferner
nach Giogau und Neusalz der Breslau-
Schweiilnitz-Freiburger Bahn und nach
Muskau der Berlin-Görlitzer Bahn Aus-
nahmetarifsätze, unter Vorbehalt des jeder-
zeitigen Widerrufs, in Kraft.
Die Sätze von Beuthen, Kattowitz, Kö-
nigshütte und T.-irnowitz der Oberschle-
sischen Bahn sind auf die entsprechenden
Concurrenzstationen der Rechte-Oder-Ufer
Eisenbahn Beuthen, Lauiahütte, Chorzow
für Königshütte und Tarnowitz über-
tragen worden.
Nähere Auskunft wird von den einzelnen
Tarif büreaus ertheilt. Breslau, den
14. April 1881. Dje geschäftsführende Ver-
waltung. Königliche Direction der Ober-
schlesischen Eisenbahn, im Namen der
übrigen Verwaltungen. (1049)
K.K. priv. Oesterreichische Staats-
ei seu bah ngesellschaft. Mit 1. Mai 1. J.
werden folgende Tarif nach träge in Wirk-
samkeit treten : 1. Nachtrag IV zu den all-
gemeinen Tarifen für Eil- und gewöhn-
liche Güter Heft I, enthaltend Abände-
rung und Ergänzung der Tarifbestimmun-
gen und Waärenclassification, Einführung
einer Zählgebühr für Holzsendungen und
Ausnahmetarif für Borstenviehtransporte
in Wagenladungen auf der Südöstlichen
Linie und der Strecke Bruck a/L.-N. Szöny.
2. Nachtrag HI zum Tarife für den direc-
ten Güterverkehr zwischen Oesterreichi-
schen Grenzstationen, enthaltend die Ein-
beziehung neuer Oesterreichischer Grenz-
stationen. 3. Nachtrag V zum Ostdeutsch-
Ungarischen Verbandtarife Theil II (B. Ge-
treidetarif), enthaltend die Aufnahme
neuer Stationen, Specialtarif für den
Transport von Kleie und Druckfehlerbe-
richtigungen. 4. Nachtrag I zu den Oester-
reichisch-Ungarisch-Rumänischen Verband-
tarifen, Theil I, II, III und IV vom 1. No-
vember 1880. Diese letzteren mit 15. Mai
in Kraft tretenden Nachträge enthalten
Aenderungen und Ergänzungen der T.-irif-
bestimmungen und der Waaren Classifica-
tion, Aufnahme neuer Stationen in den
Verband, Ausnahmetarife für Borstenvieh,
Aufnahme der Station Tvrnau in den
Zuckertarif, Specialtarif für Glas waaren
von Homoröd nach Rumänischen Statio-
nen, Ausnabmetarif für die Beförderung
von Locomotiven, Dresch- und Sägema-
schinen, Gement in Fässern. Exemplare
erliegen bei den betheiligten Bahnverwal-
tungen und können namentlich auch bei
derVerkehrsdirection der Oesterreichischen
Staatseisenbabngesellschaft in Wien, Pesta-
lozzigasse 8 bezogen werden.
2. Eröffnungen etc.
Alföld - Fiumaner Eisenbahn. Zwischen
Csaba-Gyula wird der Personen- und Eil-
gutverkfchr seit 8. d. Mts. auch bei den
Nachtzügen vermittelt und ist somit der
Gesammtverkehr mit Obigem unbeschränkt
eröffnet. Die Betriehsdirection. (972)
3. General -Yersammlungen.
K. K. priv. Vorarlberger Bahn. Zweite
Einberufung der X. ordentlichen General-
versammlung. Nachdem für die auf den
.30. April d. J. ausgeschriebene General-
versammlung die zur Beschlussfähigkeit
derselben erforderliche Anzahl von Actien
innerhalb des statutenmässigen Termines
nicht deponirt worden ist, wird dieselbe
in Gemässheit des § 38 der Gesellschafts-
statuten zur Verhandlung und Beschluss-
fassung über die in der ersten Einberufung
vom 28. März d J. auf die Tagesordnung
gesetzten Gegenstände neuerlich auf den
13. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ein-
berufen und findet an diesem Tage im
Bureau der Gesellschaft, Stadt, Nibelungen-
gasse No. 3, statt.
Tagesordnung.
1. Vortrag des Geschäftsberichtes.
2. Bericht des Revisionsausschusses.
3. Ergänzung des Verwaltungsrathes.
4. Neuwahl des Revisionsausschusses.
5. Festsetzung des Werthes der Anwesen-
heitsmarken für die Theilnahme der
Mitglieder des Verwaltungsrathes an
den Sitzungen im Jahre 1881.
Behufs Ausübung des Stimmrechtes (je
zehn Actien geben eine Stimm*^) sind die
Actien sammt den noch nicht fälligen
Coupons längstens bis zum 5. Mai 1881 zu
hinterlegen:
in Wien bei der K. K, priv. Oesterr.
Creditanstalt für Handel und Gewerbe,
in Berlin bei der Bank für Handel und
Industrie,
in Frankfurt a. M. bei Herren M. A.
von Rothschild und Söhne und b<-i der
Filiale der Bank fürHandel u. Industrie,
in München bei Herren Merck, Finck
und Comp.,
in Stuttgart bei Herren Pflaum und
Comp.
u. zwar in Wien mittelstzweifach,anden aus-
wärtigen Plätzen mittelst dreifach auszu-
fertigender Consignation, für welche die
Blankette bei den Erlagstellen unentgelt-
lich verabfolgt werden. Wien, am 21. April
1881. Der Verwaltungsrath. (Nachdruck
wird nicht hönorirt.) (1060)
4:. Ansloosungen.
Thüringische Eisenbahn. Bei der am
7. d. M. stattgehabten Ziehung der plan-
mässig im Jahre 1881 zu amortisirenden
Prioritätsobligationen unserer Gesellschaft
sind die nachstehend verzeichneten Num-
mern ausgeloost worden.
Wir fordern die Inhaber der gezogenen
Obligationen auf, den Nominalbetrag der
Letzteren
vom 1. Juli er. ab
1. in Erfurt: bei unserer Haupteasse;
ausserdem
bezüglich der Serien I, III und IV
2. in Dessau : bei Herrn J. H. Cohn, und
für dessen Rechnung
3. in Berlin: bei den Herren Breest &
Gelpcke,
4. in Frankfurt a/M.: bei den Herren
M. A. von Rothschild & Söhne,
5. in Leipzig: bei der Leipziger Bank;
bezüglich der Serien II und V ausser
bei den unter 1. und 4. genannten Stellen:
6. in Berlin: bei der Direction der Dis-
contogesellschaft,
7. in Leipzig : bei der Allgemeinen Deut-
sch en Creditanstalt,
8. in Weimar; bei der WeimarischenBank,
9. in Erfurt: bei Herrn Adolph Stürcke,
bezüglich der Serie VI, ausser beiden
unter 4., 6., 7. und 9. genannten Stellen:
10. in Berlin: bei der Bank für Handel
und Industrie,
11. in Frankfurt a/M.: bei der Filiale der
Bank für Handel und Industrie
gegen Rückgabe der Obligationen in den
gewöhnlichen Geschäfcsstunden zu erhe-
ben.
Den Obligationen vom 1. Januar 1848
(I. Emission), vom 31. März 1855 (III. Emis-
sion), vom 1. März 1857 (IV. Emission)
438
und vom 1. September 1874 (VI. Emission)
sind die Coupons 2 bis 12 und der Talon,
den Obligationen vom 1. November 1851
(II. Serie) der Coupon No. 12 und der Ta-
lon und den Obligationen vom 1. Juli 1870
(V. Serie) die Coupons No. 11 und 12 und
der Talon beizufügen.
Die Verzinsung der ausgeloosten
Obligationen hörtmitdeml. Julicr.
auf.
Die Inhaber der in dem nachstehenden
Verzeichnisse als rückständig aus früheren
Verloosungen aufgeführten Obligationen
fordern vpir wiederholt zur Rückgabe der
Obligationen und Abhebung der betr. Ca-
pitalbeträge auf. Erfurt, den 14. April
1881. Die Direction. (1050)
V erzeichniss
der am 7. April 1881 ausgeloosten, vom
1. Juli 1881 ab zur Einlösung gelangenden
Prioritätsobligationen der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft.
I. Emission.
Von der jetzt 4procentigen Prioritätsan-
leihe vom Jahre 1848, für welche die
Obligationen unterm 1. Januar 1848
ausgestellt sind.
Serie A. zu 1000 Thaler. 9 Stück.
No. 12 15 40 154 229 240 284 326 394.
Serie ß. zu 500 Thaler. 36 Stück.
No. 54 70 111 157 262 286 329 337 372
403 450 471 602 789 833 965 969 1032 1080
1161 1240 1289 1377 1392 1430 1438 1502
1509 1632 1682 1706 1736 1753 1757 1759
1866.
Serie C. zu 200 Thaler. 134 Stück.
No. 201 268 351 405 419 422 453 479 527
598 683 740 767 868 922 1004 1014 1052
1107 1172 1236 1321 1417 1542 1560 1571
1660 1701 1736 1747 2008 2044 2047 2148
2209 2234 2305 2344 2374 2470 2504 2520
2535 2695 2715 2819 2863 2906 3030 3103
3107 3111 3143 3145 3164 3185 3207 3380
3386 3491 3515 3624 .3648 3692 3694 3707
3712 3825 3909 4049 4110 4161 4175 4230
4265 4283 4348 4384 4412 4521 4810 4818
4943 4944 4965 5025 5118 5320 5338 5396
5417 5482 5525 5559 5571 5582 5656 5682
5764 5885 5887 6003 6010 6015 6038 6106
6138 6210 6276 6346 6455 6457 6567 6615
6639 6672 6741 6764 6773 6841 6904 6930
7013 7179 7188 7202 7209 7217 7314 7392
7426 7447 7457 7465
Serie D. zu 100 Thaler. 174 Stück.
No. 23 113 123 178 181 213 220 257 322
333 364 527 640 769 841 899 968 1083 1123
1268 1292 1295 1371 1447 1498 1515 1575
1621 1639 1656 1710 1723 1769 1808 1840
2032 2101 2109 2131 2133 2144 2155 2201
2265 2353 2514 2588 2591 2598 2605 2678
2688 2720 2800 2895 2940 2952 2964 3117
3267 3572 3578 3732 3780 3813 3842 3868
4191 4240 4273 4293 4299 4311 4317 4340
4385 4467 4478 4486 4503 4645 4704 4705
4794 4876 4904 4925 5102 5109 5184 5208
5215 5250 5330 5374 5403 5521 5543 5609
5688 5760 5803 5836 5841 5850 5892 5918
5958 6039 6092 6117 6171 6304 6323 6358
6518 6548 6661 6725 6739 6807 7029 7037
7066 7099 7126 7137 7229 7239 7275 7280
7290 7350 7408 7479 7587 7645 7684 7771
7803 7973 8129 8177 8313 8341 8412 8462
8563 8694 8755 8772 8925 8995 9037 9045
9101 9142 9166 9246 9319 9333 9390 9393
9434 9519 9566 9598 9607 9723 9725 9731
9871 9902 9920.
— Sämmtliche Obligationen sind mit
Coupons No. 2 — 12 und Talon zurückzu-
geben.
Rückständig aus früheren Verloo-
sungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 3. April 1871:
Serie C. zu 200 Thlr. No. 2597.
2. aus der Verloosung vom 3. April 1872:
Serie D. zu 100 Thlr. No. 7986.
3. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Serie D. zu 100 Thlr. No. 7712.
4. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Serie B. zu 500 Thlr. No. 1961.
Serie C. zu 200 Thlr. No. 3110.
5. aus der Verloosung vom 9. April 1877:
Serie B. zu 500 Thlr. No. 204.
Serie C. zu 200 Thlr. No. 7482.
Serie D. zu 100 Thlr. No. 2990 3048 5479.
6. aus der Verloosung vom 11. April 1878:
Serie B. zu 500 Thlr. No. 1714.
Serie C. zu 200 Thlr. No. 707 1748 6629.
Serie D. zu 100 Thlr. No. 9088.
7. aus der Verloosung vom 9. April 1879:
Serie C. zu 200 Thlr. No. 2002 2041 2641
4614 7245.
Serie D. zu 100 Thlr. No. 3233 5321 7707.
8. aus der Verloosung vom 12. April 1880:
Serie B. zu 500 Thlr. No. 1356.
Serie C. zu 200 Thlr. No 60 2452 4447
4620 4892 5033 5676 6659 6751.
Serie D. zu 100 Thlr. No. 3900 3906 8871.
II. Emission. (Serie II.)
Von der jetzt 4% procentigen Prioritäts-
Anleihe vom Jahre 1852, für welche die
Obligationen unterm 1. November 1851
ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thlr. 8 Stück.
No. 126 140 176 184 201 211 222 337.
Abtheilung B. zu 200 Thlr. 41 Stück.
12 19 42 53 86 99 137 140 194 212 233
310 393 401 414 466 562 642 668 678 769
828 839 1008 1091 1136 1185 1210 1236
1395 1480 1515 1524 1563 1664 1716 1805
1806 1807 1867 1897.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. 83 Stück.
No. 27 54 168 185 310 313 371 399 400
447 530 556 621 674 693 739 744 749 774
777 779 799 853 870 903 925 936 961 964
1041 1081 1102 1163 121S: 1258 1306 1330
1339 1414 1513 1524 1525 1598 1645 1652
1746 1765 1838 1873 1889 1891 1909 1952
1988 2010 2017 2064 2180 2284 2334 2556
2643 2756 2791 3083 3257 3312 3314 3331
3335 3410 3465 3509 3549 3686 3697 3743
^761 3757 3768 3936 3946 3948.
— SämmtlicheObligationen sind mitCoupon
No. 12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen
und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 2378
2910 3282 3400.
2. aus der Verloosung vom 9. April 1877:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 1108.
Abtheilurig C. zu 100 Thlr. No. 31 2649.
3. aus der Verloosung vom 11 April 1878:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 500
1175 1343 1442 1592.
Abtheiluug C. zu 100 Thlr. No. 951
1626 2983 3001.
4. aus der Verloosung vom 9. April 1879:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 1178.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 494
1545 2636 2971 3360 3412.
&. aus der Verloosung vom 12. April 1880:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. Nb. 93 152
1156 1321 1340 1625.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 49 540
1138 1221 1482 1840 2889 3761 3869 3876.
III. Emission. (Serie III.)
Von der jetzt 4procentigen Prioritäts-
Anleihe vom Jahre 1855, für welche die
Obligationen unterm 31. März 1855 ausge-
stellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 5 Stück.
No. 127 222 297 298 396,
Abtheilung ß. zu 200 Thaler. 51 Stück.
No. 44 87 243 326 343 422 436 '495 499
507 511 661 673 721 781 822 925 966 1181
1310 1378 1393 1560 1596 1597 1636 1695
1778 2164 2183 2293 2488 2501 2731 2781
2818 2836 3136 3460 3490 3540 3574 3620
3627 3635 3654 3696 3759 3763 3878 3916.
Abtheilung C. zu 100 Thaler. 258 Stück.
No. 22 250 303 377 531 664 670 702 828
1188 1208 1336 1365 1384 1407 1498 1587
1693 1834 1885 1984 2163 2439 2506 2658
2765 2775 2796 2844 2861 2953 2982 3017
3032 3182 3238 3239 3459 3498 3632 3734
3787 3><21 3897 .3917 4118 4126 4z87 4383
4435 4724 4841 4896 4948 4979 5095 5168
5327 5396 5672 5775 5776 5781 5823 5860
5994 5997 6036 6316 6388 6471 6615 6674
6706 6723 6796 6815 7100 7115 7134 7137
7163 7408 7415 7435 7619 7633 7656 7703
7730 7767 7871 8198 8266 8307 8409 8521
8560 8647 8680 8729 8767 8907 8952 8961
9004 9069 9126 9229 9285 9339 9398 9520
9629 9642 9678 9687 9692 9714 9871 9887
9911 9995 10035 10074 10089 10138 10172
10202 10215 10281 10360 10449 10473 10678
10708 10875 10878 10983 10987 11006 11271
11359 11401 11446 11538 11543 11697 11735
11830 12162 12172 12189 12334 12345 12477
12705 12765 12975 13069 13134 13156 13345
13370 13416 13677 13701 13863 13872 13984
14126 14339 14352 14360 14366 14542 14574
14757 14765 14903 14905 14969 15023 15057
15223 15355 1.5379 15528 15551 15575 15588
15661 15689 15773 15827 15838 15984 15987
15988 16026 16054 16102 16135 16225 16230
16240 16386 16511 16578 16.587 16680 16861
16874 16888 16898 16918 16938 16973 17001
17048 17139 17259 17305 17430 17446 17482
17531 17750 17818 17843 17967 17973 17984
18065 18083 18090 18106 18570 18577 18660
18670 18686 18931 18992 19002 19036 19065
19184 19221 19252 19378 19466 19612 19778
19804 19820 19945 20010.
— Sämmtliche Obligationen sind mit
Coupons No. 2 — 12 und Talon zurückzu-
geben. —
Rückständig aus früheren Verloosungen
und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 3424.
2. aus der Verloosung vom 5. April 1876:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 2953 3262.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 14379
15473.
3. aus der Verloosung vom 9. April 1877:
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 3533
5857 13107.
4. aus der Verloosung vom ll. April 1878:
Abtheilung B. zu 20o Thlr. No. 1422.
Abtheiluug C. zu 100 Thlr. No. 12595.
5. aus der Verloosung vom 9. April 1879:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 215
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 2260
3824 5494 5887 7898 8370 9306 18954.
6. aus der Verloosung vom 12. April 1880:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 76 2628.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 561
5738 5821 7982 9277 10965 11248 12403 12563
12682 13144 13840 15598 18276 18753 19056.
IV. Emission. (Serie IV.)
Von der 4)4 procentigen Prioritäts- Anleihe
vom Jahre 1856, für welche die Obligatio-
nen unterm 1. März 1857 ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thaler. 16 Stück.
No. 120 169 211 239 281 288 306 321 471
706 748 782 863 1153 1170.
Abtheilung ß. zu 200 Thaler. 72 Stück.
No. 11 20 276 303 348 368 372 413 485
610 732 923 976 1149 1264 1402 1446 1644
1758 1784 1820 1834 1835 1914 2083 2086
2163 2244 2313 2365 2379 2443 2451 2547
2845 2856 2860 -2980 3098 3145 3275 3288
3349 3352 3417 3447 3456 3532 3592 3643
3649 3837 3847 4019 4034 4064 4166 4352
4711 4985 5007 6015 5048 5166 5427 5497
5558 5577 5632 5824 589? 5916.
Abtheilung C. zu 100 Thaier. 250 Stück.
No. 5 251 254 302 343 418 463 4(i5 644
718 781 809 892 1106 1167 1264 1329 1421
1451 1501 1553 1571 1635 1744 1748 1803
1988 2161 2338 2382 2576 2606 2739 2995
3041 3058 3098 3231 3336 3537 3636 3699
3860 4019 4053 4243 4258 4264 4334 4442
4453 4536 4655 4760 4961 4996 5319 5382
5458 5469 5568 5626 5665 5756 5903 5930
5937 5966 6143 6208 6284 6387 6427 6435
6464 6469 6510 6611 6675 6700 6704 6807
6845 6856 7016 7074 7109 7133 7159 7400
7846 7870 7876 7886 8007 8011 8142 8223
8293 8354 8444 8539 8588 8610 8700 8778
8904 8952 9389 9572 9586 10056 10064 10103
10161 lOUi 1024=4 10256 10297 10340 10390
10456 10669 10626 10740 1U982 11044 11086
11148 11162 11312 11366 11417 11459 11499
116Ü9 11546 11673 H602 11745 11758 11766
11819 11896 11918 12088 12223 12318 12364
12439 12480 12519 1263'1 12636 12558 12586
12683 12759 12872 13025 13027 13113 13128
13476 13661 13673 13796 14070 14176 14207
14300 14564 14592 14597 14653 14665 14768
14774 15061 15155 15264 15267 15278 15309
15359 15462 15724 15837 15884 16062 16082
16272 16551 16571 16576 16705 16850 16978
17017 17269 17421 17440 17570 17604 17666
17773 17868 18034 18117 18126 18369 18615
18640 18677 18744 18814 18857 18862 18918
. . 18959 19055 19183 19198 19282 19347 19349
’S 19444 19729 19793 19797 19803 19905 19918
19930 20086 20232 20334 20347 20359 20408
20574 20607 20634 20645 20707 20722 20741
20820 20857 20863.
— Sämmtlicbe Obligatiouen sind mit Cou-
pons No. 2—12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus frülieren Verloo-
sungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 10. April 1875:
Abtheilung B. zu 200 Tblr. No. 5827.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 5194
5314 20121.
2. aus der Yerlnosung vom 5. April 1876:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 1418.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 8077
8598 14255 16261 16946.
3. aus der Verloosung vom 9. April 1877:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 5668.
Abtheilung C. zu lOO Thlr. No. 3032
3101 4111 5049 7195 9757 13189 15481
16732.
4. aus der Verloosung vom 11. April 1878:
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 2956.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 2013
4677 4820 7931 12054 13263 15818 19678
19907.
6. aus dej Verloosung vom 9. April 1879:
Abtheilung A. zu 500 Thlr. No. 836.
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. .380 2351.
Abtheilung C. zu 100 Thlr No. 1488
1726 3329 6689 8214 14014 14435 15410
17088 18637 19452 19481 19713.
6. aus der Verloosung vom 12. April 1880:
Abtheilung A. zu 500 Thlr. No. 98.
Abtheilung ß. zu 200 Tblr. No. 1680 2310
4823 5135.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 1244 3243
I 5857 5947 7940 8266 8812 9917 10458 10991
;? 11463 13688 14475 14992 15490 16402 16698
16730 18411 19460 20032 2u814 20925.
V. Emission (Serie V.)
Von der 4j=^procentigen Prioritäts- Anleihe
vom Jahre 1870, für welche die Obliga-
. tionen unterm 1. Juli 1870 ausgestellt sind.
Abtheilung A. zu 500 Thlr. 12 Stück.
No. 71 283 361 498 621 802 1013 1018 1103
1218 1252 1279.
, Abtheilung B. zu 200 Thlr. 39 Stück.
No. 122 189 435 537 543 64l 725 945 993
1178 1349 1387 1454 1691 1767 2032 2189
2332 2636 2743 2956 2988 3079 3138 3206
' • 3216 3237 3238 3356 3526 3704 3754 3763
3871 3911 3923 4044 4048 4059.
' Abtheilung C. zu 100 Thlr. 79 Stück.
No. 70 91 101 144 194 554 571 623 847
1135 1613 1793 1856 1908 2000 2046 2251
2305 2546 2654 2671 2727 2751 2822 2936
3102 3152 3198 3202 3423 3452 3527 3957
4012 4180 4241 4282 4327 4387 4556 4690
4718 4761 4865 4909 5010 5031 5133 5172
5394 5415 5771 5792 5957 5965 6136 6206
6230 6298 6618 7099 7208 7491 7804 7852
7882 8010 8541 8588 8651 8685 8732 8895
8940 9331 9502 9709 9869 9986.
— Sämmtlicbe Obligationen sind mit Cou-
pons No. 11 und 12 und Talon zurück-
zugeben. —
Rückständig aus früheren Verloo-
sungenund daher noch einzuiösen sind:
1. aus der Verloosung vom 9. April 1877:
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 3633
5723.
2. aus der Verloosung vom 11. April 1878:
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 4152
4661 7751 9960.
3. aus der Verloosung vom 9. April 1879:
Abtheilung A. zu 500 Thlr. No. 866.
Abtheilung C. zu 100 Tblr. No. 2409
2564 6765.
4. aus der Verloosung vom 12. April 1880:
Abtheilung A. zu 500 Tblr. No. 533
1077 1199 1240.
Abtheilung B. zu 200 Thlr. No. 37 980
2728 4509.
Abtheilung C. zu 100 Thlr. No. 1101
1990 4484 8659 8679.
VI. Emission (Serie VI.)
Von der 4)^procentigen Prioritäts-Anleihe
vom Jahre 1874, für welche die Obliga-
tionen unterm 1. September 1874 ausge-
stellt sind.
Abtheilung A. zu 3 000 M. ,6 Stück.
No. 14 83 140 571 649 776.
Abtheilung B. zu 1.500 ,.^ 17 Stück.
No. 1483 1696 1708 1713 1718 1723 1728
1849 1997 3377 3544 3549 3662 3706 3761
3869 3957.
Abtheilung C. zu 300 Ji 111 Stück.
No. 4069 4074 4105 4354 4406 4576 5722
5982 6261 6266 6271 7685 7690 7695 8255
8349 8605 8815 9072 9201 9393 9416 9670
9713 10252 10597 10634 10997 11116 11216
11231 11236 11328 12059 12064 12069 12074
12079 12084 12375 12754 12759 12764 13231
1.3430 14142 14277 14356 14738 15159 15315
15345 15423 15647 1597:i 16350 16358 16389
16418 16533 16.545 16547 16740 16990 17133
17403 17774 17779 18043 18053 18058 18068
18073 18110 18115 18120 18146 18168 18353
18.358 18363 18538 18543 18574 18650 18655
18660 18710 19464 19865 19966 20898 21096
21153 21411 21416 21421 21581 21837 21842
21847 21852 21857 22356 22567 22877 23137
23482 23596 23691 23847.
— Sämmtlicbe Obligationen sind mit Cou-
pons No. 2 — 12 und Talon zurückzugeben. —
Rückständig aus früheren Verloo-
sungen und daher noch einzulösen sind:
1. aus der Verloosung vom 11. April 1878:
Abtheilung C. zu 300 JC No. 7667 7774
2. aus der Verloosung vom 9. April 1879:
Abtheilung C. zu 300 No. 5508 6713
6744.
3. aus der Verloosung vom 12. April 1880 :
Abtheilung C. zu 300 M No. 6287 6425
8546 10447.
Erfurt, den 11. April 1881. Die Direc-
tion der Thüringischen Eisenbahn-Gesell-
scbaft. Eggert. Klemme.
5. Submissionen*
Oberhessische Eisenbahnen. Wir beab-
sichtigen ca. 200 000 kg alter Schienen
auf dem Submissionswege zu verkaufen.
Offerten sind versiegelt und mit der Auf-
schrift „Submission für den Ankauf alter
Schienen“ versehen bis zum 2. Mai,
10 Uhr Vorm., unter unserer Adresse
einzusenden.
Die Bedingungen können bei unserer
Magazinsverwaltung eingesehen , auch
durch unsere Kanzlei gegen frankirte Ein-
sendung von 40 pro Exemplar bezogen
werden. Giessen, den 19. April 1881.
Grossberzogliche Direction. (1059)
Verkauf von Eisenbahnwagen 1.
und II. Classe. Wir beabsichtigen aus
freier Hand sechs Sachsige Wagen I. und
II. Classe sammt Achsen und Rädern zu
verkaufen. Die Wagen, 1846 erbaut, mit
hölzernen Langträgern, haben .3 Abthei-
lungen II. Classe zu je 8 Plätzen und
2 Endabtheilungen I. Classe vonje4Plätzen.
Sie sind durchaus betriebssicher, entspre-
chen aber nicht mehr den heutigen Anfor-
derungen in Bequemlichkeit und Ausstat-
tung und eignen sich deshalb nicht mehr
für den grossen Verkehr.
Für Seiteubalmen dürften sie noch län-
gere Zeit verwendbar sein.
Die Wagen können zu jeder Zeit dahier
eingesehen werden und wolle man sich
hierwegen an unseren Maschineningenieur
Herrn Baurath Becker wenden.
Kaufgebote erbitten wir an unsere
Adresse. Darmstadt, den .31. März 1881.
Direction der Main-Neckarhatin. (931)
Hessische Ludwigsbahn. Verlegung der
Bahnen bei Mainz. Die Ausführung des
excl. der Portalstücke 1 233,2 m langen
Tunnels zwischen dem Neuthore und Bin-
gerthore zu Mainz und der Erd-, Planir-
und Abbrucharbeiten, sowie der Kunst-
bauten des nordwestlichen Voreinschnittes
soll auf dem Submissionswege vergeben
werden. Ausser den Arbeiten zur Herstel-
lung de? Tunnels sind ca. 216 OOO cbm
Abtrag zu lösen und zu fördern und wei-
ter einschliesslich des nordwestlichen
Tunnel portales unter Anderem zu fertigen:
ca. 2 200 cbm Trockenmauerwerk,
„ 8 400 „ Rauchmauerwerk, sowie
„ 300 „ Hausteine zu liefern.
Die betreffenden Pläne, Beding nisshefte
etc. sind auf dem Bureau des Sectionsin-
genieurs zu Mainz zur Einsicht der Ueber-
nahmslustigen aufgelegt. Die Submissio-
nen sind längstens bis zum 9. Mai 1. Js.,
Vormittags 10 Uhr, verschlossen und
frankirt auf unserem Secretariate dahier
abzugeben. Auf dem Umschläge ist zu
bemerken: „Submission wegen Ueber-
nahme der Arbeiten zur Herstellung des
Tunnels zu Mainz und der zugehörigen
Erd- etc. Arbeiten“. Mainz, den 31. März
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes:
Die Specialdirection. (989)
Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Im Wege
der öffentlichen Submission sollen circa
3 700 lfd. Meter 124,5 mm hohe alte Eisen-
schienen, verschiedenes Kleineisenzeug und
Radbandagen verkauft werden und ist
hierzu Termin am 27. April er., Vormit-
tags 11 Uhr, im Bureau unserer Betriebs-
direction anberaumt, von der auch die
speciellen Bedingungen gegen Einsendung
von 50 zu beziehen sind. Offerten sind
portofrei und versiegelt bis zum obigen
Termine mit der Aufschrift „Submission
auf Ankauf von altem Material“ an unsere
Betriebsdirection einzureichen. Nordhau-
sen, den 12. April 1881. Die Direction. (990)
Friyati- Anzeigen.
Die eiclifäliise Wagre
für Eisenbahnfahrzeuge ohne Geleisunter-
brechung etc. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende Erinnerung u. bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig Raumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten vermag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht ein wirken können. Die Brauch-
barkeit beweist "die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H. Seyfert, Rochlitz, Sachsen.
Vertretung gesucht
fVIr Paris in Bisenbahn-llaterial.
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die Französisch, Englisch, Italienisch oder
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treffen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten Theile, an
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbsthemnienden Flaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. .leder Zug ist auf die
l^fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
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441
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig-ster Jalirg-angf.
Berlin, den 29. April 1881.
Dieser Nummer liegt No. 8 des „Anzeigers überzähliger (lilter nnd Uepäckstticke“ bei.
Dieser Nummer liegt der Sommer-Fahrplan der Berlin- Anhaltischen und Oberlausitzer Eisenbahn bei.
Inhalt: Die Werth- nnd Lieferzeit-lnteressedeclaration im internationalen Güterverkehre. — Ans dem Dentschen Reich. — Beti’iebs-
resultate der Schwedischen nnd Norwegischen Bahnen in 1879 verglichen mit 1878. — Italienische (Jorrespondenz. — Literatur: Thomaschewski,
Statistische Notizen für das Dfeutsche Reich 1881. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Stations-Benen-
nnng. 4- Nene Fahrpläne. 5. Generalversammlungen. 6- Ausloosnngen etc. 7- Submissionen. 8. Submissionsresultate. — Privat-Anzeigen.
Die Werth- und Lieferzeitinteressedeclaratiou
im internationalen Güterverkehre.
(Ein Beitrag zur Denkschrift des Vereins Deutscher Eisenbahn-
verwaltungen zu dem Berner Entwürfe eines internationalen
Vertrages über den Eisenbahnfrachtverkehr.)
Von Josef Kubarth, Bureauchef der Oesterreichischen Südbahn.
Nach Französischem Rechte und den an dasselbe sich an-
schliessenden Gesetzgebungen haftet die Eisenbahnverwaltung in
Bezug auf Verlust, Gewichtsabgang und Werthverminderung eines
Gutes nicht allein für den wirklichen Schaden, sondern auch für
den entgangenen Gewinn (dommages-interets), sofern sie nicht
nachweist, dass derselbe durch unabwendbare Gewalt herbeige-
führt worden ist.
Durch ein beschädigendes Ereigniss kann sich entweder
das schon vorhandene Vermögen verringern (damnum emergens)
oder es kann da(lurch nur eine Vermehrung des Vermögens ver-
hindert werden, welche ohne das Ereigniss eingetreten wäre
(lucrum cessans).
Da der Entgang eines Gewinnes eine Vermögensbenachthei-
ligung enthält, so ist auch der entgangene Gewinn zu dem Inter-
esse zu rechnen, als welches man die im Schaden liegende Ver-
mögensverminderung bezeichnet (id quod interest).
Der Umfang dieser strengen Haftpflicht wird nur einiger-
massen durch die Bestimmung eingeschränkt, dass die Bahnan-
stalt lediglich jenen Schaden zu ersetzen hat, der eine unmittel-
bare und difecte Folge der Nichterfüllung des Frachtvertrages
ist und den man zur Zeit des Vertragsabschlusses vorhersehen
konnte.
Im Gebiete des Deutschen Handelsgesetzes soll zwar gleich-
falls der Schade in der ganzen Ausdehnung ersetzt werden, da
gemäss des Artikels 283 des citirten Gesetzes derjenige, welcher
Schadenersatz zu fordern hat, die Erstattung des wirklichen
Schadens und des entgangenen Gewinnes verlangen kann.*)
Das Handelsgesetz gestattet jedoch im Artikel 423 bez. 427
diese strenge Haftpflicht durch Reglement wiewohl nicht gänzlich
auszuschliessen, jedoch erheblich zu beschränken, indem die
Höhe des Schadenersatzes den im Frachtbriefe vom Versender
declarirten Werthbetrag und in Ermangelung einer solchen An-
gabe einen Normalsatz nicht übersteigen soll.
*) Art. 283 cit. ist nur hinsichtlich der Haftpflicht für Ver-
säumniss der Lieferfrist massgebend, von welcher im vorliegenden
Aufsatz die Rede ist. Hinsichtlich der Haftpflicht bei Verlust
oder Beschädigung des Frachtguts ist dagegen Art. 396 des D.
H.-G. entscheidend, nach Inhalt dessen bei Berechnung des
Schadens lediglich der gemeine Handelswerth des Guts
zu Grunde gelegt werden soll. Nur wenn dem Frachtführer eine
bösliche Handlungsweise nachgewiesen wird, hat er (bei Verlust
oder Beschädigung des Frachtguts) den vollen (den entgangenen
Gewinn umfassenden) Schaden zu ersetzen. Absatz 5 des Ar-
tikels 396 cit. Die Redaction.
Da demnach bei Transporten im Gebiete des Vereins Deut-
scher Eisenbahnverwaltungen für Verlust, Gewichtsabgang und
Werthverminderung nur der Marktpreis der Waare am Orte der
Ablieferung innerhalb des Normalsatzes von 1 Mark und 20 Pfen-
nig (60 Kreuzer Oesterreichischer Währung) pro 1 kg restituirt
wird und im Falle einer Werth declaration die declarirte Summe
den Maximalsatz der zu gewährenden Entschädigung bildet, so
ist bezüglich der Schadenersatzleistung für Verlust, Minderung
oder Beschädigung das Französische Recht für das Publikum weit
günstiger, als das Deutsche Handelsgesetz.
In Bezug auf Haftung und Schadenersatz für versäumte
Ablieferung ist hingegen für das Publikum das' Französische
Recht ungünstiger, da dasselbe für verspätete Ablieferung nur
einen Theil, höchstens die ganze Frachtgebühr rückvergütet, wäh-
rend das Betriebsreglement des Vereins Deutscher Eisenbahnver-
waltungen die Declaration des Interesses an der rechtzeitigen
Ablieferung zulässt resp. bis zur Höhe der Lieferzeitinteressede-
claration Schadenersatz geleistet wird.
Bei der Berathung über ein internationales Transportrecht
war man, die Nothwendigkeit gemeinsamer Bestimmungen aner-
kennend, nach Kräften bemüht, die zwischen dem Deutschen und
Französischen Rechte bestehenden Differenzen zu beseitigen, in-
deih die Vortheile und Nachtheile beider Systeme gegen einander
abgewogen und im Allgemeinen die zweckmässigeren Bestimmun-
gen gewählt wurden.
Das Resultat dieser zu Bern gepflogenen Berathungen ist
der Entwurf eines internationalen Vertrages über den Eisenbahn-
frachtverkehr.
' Der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen bespricht nun
in seiner Denkschrift zu dem Berner Entwürfe mehrere Partien
desselben, namentlich die Frage der Haftpflicht der Eisenbahnen,
und befürwortet die Einführung der obligatorischen Declara-
tion des Handelswerthes am Ablieferungsortej sowie der facul-
tativen Declaration des Interesses an der Lieferung.
Die facultative Declaration des Interesses an der rechtzei-
tigen Lieferung würde — sagt die Denkschrift — das Interesse
des entgangenen Gewinns, sowie anderes indirectes Interesse ein-
schliessen und die Haftung sowohl für den Fall des Verlustes,
der Verminderung oder Beschädigung des Frachtgutes, als auch
für den Fall dessen verspäteter Ablieferung umfassen.
Der diesbezügliche Artikel 38 des Berner Entwurfes lautet :
„Hat eine Declaration des Interesses an der Lieferung
stattgefunden, so kann dem Berechtigten im Falle des Ver-
lustes, der Minderung oder der Beschädigung ausser dem
Handelswerthe resp. dem als Werth declarirten Betrage noch
ein weiterer Schadenersatz bis zur Höhe des in der Declara-
tion festgesetzten Betrages zugesprochen werden.
Das Vorhandensein und die Höhe dieses weiteren Scha-
dens hat der Berechtigte zu erweisen.“
Wir müssen offen gestehen, dass der Inhalt des Artikels 38
jene Klarheit des Ausdrucks vermissen lässt, welche bei der
hohen Wichtigkeit einer solchen codificatorischen Arbeit noth-
wendig erscheint und dass wir auch der Interpretation, welche
dieser Artikel in der angeführten Denkschrift gefunden hat, näm-
442
lieh als ob durch die Declaration des Interesses an der Lieferung
schlechthin im Falle des Verlustes, der Minderung oder Be-
schädigung die sonst zu leistende Maximalentschädigungssumme
sich erhöhen würde, nicht beizustimmen vermögen.
Unseres Erachtens kann der als das Interesse an der recht-
zeitigen Ablieferung declarirte Betrag oder ein Theil desselben,
der Natur der Sache nach, nur dann von der Partei als Schaden-
ersatz beansprucht werden, wenn eine verspätete Ablieferung
thatsächlich stattgefunden hat.
Wie wollte man denn die Entschädigung des anlässlich
einer Werthverminderung entgangenen Gewinnes aus dem Titel
der Lieferzeitinteressedeclaration anfordern, wenn die Sendung
rechtzeitig geliefert worden ist?
Wir müssen daher annehmen, dass obiger Artikel 38 vor-
aussetzt, es sei nicht nur der Verlust, der Gewichtsabgang oder
eine Werthverminderung, sondern gleichzeitig auch eine Lifefer-
zeitüberschreitung eingetreten.
Aber selbst dann, wenn eine Beschädigung bei gleichzeitig
verzögerter Ablieferung des Gutes erfolgt, welches Zusammen-
treffen beider Momente jedoch in der weitaus geringen Anzahl
von Reclamationsfällen vorzukommen pflegt, so kann nicht immer
der entgangene Gewinn aus dem Titel versäumter Ablieferung
beansprucht werden.
Wenn beispielsweise eine im beschädigten Zustande einge-
langte Waare vom Adressaten einzig deswegen, weil das Gut
eine Werthverminderung erlitten hat, nicht aber weil es verspätet
abgeliefert worden ist, refusirt wird, so könnte der Versender
den entgangenen Gewinn, welcher ihm aus dem Titel der Werth-
declaration nicht entschädigt werden kann, aus der Lieferzeit-
interessedeclaration nicht ersetzt erhalten, weil die Lieferzeitüber-
schreitung mit der Beschädigung des Gutes in gar keinem ursäch-
lichen Zusammenhänge steht.
Zur Illustration des Gesagten wollen wir noch ein Beispiel
anführen :
Eine verspätet eingelangte Gemüsesendung, mit 200 Ji! Werth-
declaration und 100 JK Lieferzeitinteressedeclaration aufgegeben,
ist bereits am ersten Transporttage verdorben, weil die Leute der
Bahnanstalt dieselbe unnöthiger Weise umgeladen und in sträf-
lichem Leichtsinne dem Regen ausgesetzt haben.
Der Versender beansprucht nun als Schadenersatz für den
Verderb der Waare 150 M und überdies Rückvergütung des Pönale
von 100^, welches er dem Adressaten zahlen musste.
In welcher Weise findet das Ausmass der Entschädigung
statt ?
Für den Verderb des Gemüses erhält der Versender den
nachgewiesenen Schaden von 150 Jü Die Rückvergütung des
Pönale von 100.^ kann jedoch nicht erfolgen, weder aus dem
Titel der Werthdeclaration, noch aus dem Titel des Lieferzeit-
interesses, weil in ersterer Beziehung die Bahnanstalt nur den
Marktpreis von 150 ^ zu zahlen verpflichtet ist, in letzterer Rich-
tung aber der Verderb des Gutes schon am ersten Tage des Trans-
portes, also nicht in Folge verspäteter Ablieferung eintrat.
Aus dem Gesagten folgt, dass die Declaration des Inter-
esses an der rechtzeitigen Ablieferung nicht immer die Werth-
declaration deckt und dass selbst bei verspäteter Ablieferung
nicht in allen Fällen eines Gewichtsabganges oder einer Werth-
verminderung ausser dem Marktpreise noch ein weiterer Schaden-
ersatz aus der Lieferzeitinteressedeclaration zugesprochen wer-
den kann.
Im Artikel 38 des Berner Entwurfes wäre daher ausdrück-
lich zu betonen, dass, im Falle eine Lieferzeitinteressedeclaration
stattgefunden hat, die Restituirung des den declarirten Werth-
betrag übersteigenden Schadens nur dann die durch Verlust, Ge-
■wichtsabgang oder Werthverminderung herbeigeführten Nachtheile
umfassen kann, wenn letztere durch die Lieferzeitüberschreitung
verursacht worden sind.
Nachdem im Gebiete des Deutschen Eisenbahnvereins die
Streitfrage*) besteht, ob im Falle des Verlustes eines Frachtgutes
nur na(3i dem Marktpreise nach Massgabe der diesfälligen Be-
stimmungen des Betriebsreglements zu entschädigen oder über-
dies Ersatz des Schadens wegen Lieferzeitüberschreitung zu
leisten sei, so dürfte es, um eine Controverse zu vermeiden, rath-
sam sein, in dem genannten Artikel ausdrücklich den Grundsatz
anzuführen, dass der Frachtführer im Falle des Verlustes des
Gutes auch dann, wenn eine bösliche Handlungsweise nicht vor-
liegt, nicht nur den Werth der Waare zu vergüten, sondern über-
dies die Entschädigung für versäumte Lieferzeit zu leisten ver-
pflichtet sei.
Damit auch bezüglich der Interpretation des Begriffes „Ver-
lust“ jeder Zweifel beseitigt werde, wäre es endlich nothwendig.
*) Laut Erkenntniss des Reichsoberhandelsgerichts zu Leip-
zig ddto 1. October 1875 ist im Falle des Verlustes eines Fracht-
gutes nur der Handelswerth, nach dem Erkenntnisse des Oester-
reichischen K. K. obersten Gerichtshofes in Wien vom 21. Januar
1874, Z. 62, dagegen ausser dem Handelswerthe der Waare auch
der aus versäumter Lieferzeit resultirende Schade von der Bahn-
anstalt zu ersetzen.
in dem erwähnten Artikel zu erklären, dass eine Versäumniss
der Lieferzeit auch in dem Falle der gar nicht erfolgten Liefe-
rung vorhanden ist.*)
Im Uebrigen erlauben wir uns zu bemerken, dass im direc-
ten Güterverkelire zwischen Stationen der Eisenbahnen Oester-
reich-Ungarns einerseits und Stationen der Französischen Ost-
bahn, der Französischen Nordbahn und der Französischen West-
bahn andererseits für Sendungen in der Richtung aus Frankreich
die zwangsweise Werthdeclaratiob und die facultative Lieferzeit-
interessedeclaration bereits eingeführt ist, .daher der Aufnahme
obiger Bestimmungen in das internationale Transportrecht keine
Bedenken im Wege stehen dürften.
Das sind die Ideen, zu welchen uns die Denkschrift des
Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen angeregt hat.
Angesichts der im Monat Mai d. J. zu Bern stattfindenden
internationalen Schlussconferenz für ßerathung gemeinsamer
Eisenbahnfrachtverkehrnormen haben wir es für eine Pflicht ge-
halten, die Aufmerksamkeit der betheiligten Regierungen auf
diese Punkte zu lenken und hegen die volle Zuversicht, dass
durch ein ernstliches Wollen der Regierungsvertreter und der
Organe der Legislative, wenn sich dieselben, ihrer Mission be-
wusst, über manche kleinliche Bedenklichkeiten hinwegsetzen
und nicht ausschliesslich das heimische, sondern das allgemeine
Interesse voranstellen, das gemeinsame Ziel auch erreicht wer-
den wird,
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 25. April. (Politische Wochenschau. Fortschritte
im Eisenbahnwesen. Die statistische Abtheilung des Reichseisen-
bahnamts. Geschäftsverkehr des Reichseisenbahnamts. Prüfung
der Bahnstrecken durch Offiziere des Generalstabs. Betriebs-
ergebnisse im März. Eisenbahnunfälle im Februar.)
In voriger Woche ist dem Reichstage der Gesetzentwurf,
betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung zugegangen.
Trotz des grossen Arbeitspensums, welches der Reichstag in den
wenigen Wochen zu bewältigen hat, die demselben in seiner
gegenwärtigen Scblusssession noch zu Gebote stehen, sind noch
weitere Vorlagen vom ßundesrathe zu erwarten, u. A. noch ein
Nachtragsetat für die an die Mitglieder des Deutschen Volks-
wirthschaftsraths zu zahlenden Diäten. Sollte obendrein noch
in den ersten Tagen der nächsten Woche die zur Beschlussfähig-
keit des Reichstags erforderliche Mitgliederzahl nicht hier ein-
treffen, was ja nach den Erfahrungen der letzten Jahre wahr-
scheinlich genug ist, dann ist gar nicht abzusehen, wie der
Reichstag es möglich machen will, seine Arbeiten bis zum Pfingst-
feste zu erledigen.
Wenn die in verschiedenen Blättern umlaufenden Nach-
richten eine Bestätigung erfahren, steht eine Wendung in un-
serer Eisenbahntarifpolitik bevor. Der Kampf gegen die
Differentialtarife der Eisenbahnen wurde, wie erinnerlich, vor
jetzt drei Jahren bei den Tarifen der Seeplätze begonnen, deren
relativ niedrige Importt^rife die Deutsche Industrie und Land-
wirthschaft zu schädigen schienen. Jetzt hat der Reichs-
kanzler die Ueberzeugung gewonnen, dass die Eisenbahntarife
der Seestädte zu hoch sind und deswegen den Interessen Deutsch-
lands nicht entsprechen. Er hat, wie man auswärtigen Blättern
von hier schreibt, an den Herrn Arbeitsminister ein Schreiben ge-
richtet, in welchem er auf die zu grosse Höhe dieser Tarife aufmerksam
macht und Abhilfe wünscht. Eine Conferenz der Tarifdecernenten
der Preussischen Staatsbahnen hat bereits stattgefunden, welche
dem Herrn Minister Maybach ihre Vorschläge unterbreitet hat. Da
Tarifermässigungen für die Seeplätze nur im Wege der Differen-
tialtarife gewährt werden können, so sind wir, wie es scheint,
wieder zu einer Umkehr der gesammten Eisenbahntarifpolitik
gelangt. Diese vermuthliche Wendung könnte nach der Ent-
wickelung, welche die Preussische Tarifpolitik genommen hat,
übrigens nicht überraschen. Man weiss, dass der im Jahre 1879
ausgearbeitete Gesetzentwurf, wegen Einführung einheitlicher
Tarife, nicht von Herrn Maybach ausging, und dass gerade mit
der Beiseitesetzung dieser Vorlage die entscheidende Wendung
im Sinne des Preussischen Staatsbahnsystems erfolgte. — Die
Verhandlungen über den Deutsch-Oesterr. Handelsver-
trag sind noch nicht zum Abschluss gelangt. Dagegen wird be-
hauptet, dass die Vertrauensmänner von Hamburg sich bereits
mit dem Finanzminister Bitter geeinigt hätten über die Grund-
lagen des Eintrittes Hamburgs in den Zollverein. — Am 19. d. M.
ist in Paris die internationale Münzconferenz zusammen-
getreten. Es ist gelungen, die massgebenden Staaten zur Be-
schickung der Conferenz zu bestimmen; aber Deutschland, Eng-
*) Man behauptet nämlich, eine „Nichtlieferung“ ist keine
„verspätete Lieferung“. In dem oben citirten Erkenntnisse des
obersten Oesterreichischen Gerichtshofes wurde ausdrücklich an-
erkannt, dass eine Lieferzeitüberschreitung eintritt, wenn das
Gut gar nicht abgeliefert wird.
443
land und Oesterreich haben ihre Bevollmächtigten lediglich hin-
geschickt, um über die Interessen ihrer Länder der Konferenz,
und über die Meinung der Conferenz ihren Regierungen zu re-
feriren. Frankreich, die Vereinigten Staaten, Holland, Italien und
Spanien bilden die Phalanx der Do^elwährung, -welche die
Goldwährung durchbrechen möchte. Es wird versichert, dass
der Deutsche Reichskanzler sich endgiltig für Aufrechterhaltung
der Goldwährung entschieden habe. Inzwischen hat der Bundes-
rath auf Anregung des Reichskanzlers beschlossen, von den
25 Millionen Silbergeld, die auf Grund der Ergebnisse der letzten
Volkszählung noch ausgeprägt werden dürfen, vorläufig 15 Millionen
herzustellen. Diese Massregel bezweckt nichts Anderes, als die
Vervollständigung der Verkehrsmittel im Rahmen des bestehenden
Münzgesetzes.
lieber die Fortschritte im Eisenbahnwesen schreibt die
„Prov.-Corr.“: „Gegenüber den häufig wiederkehrenden unrichti-
gen und ungenauen Angaben gewisser Organe der Fortschritts-
presse über die ßauthätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahn-
wesens während der letzten .3 Jahre werden nachstehende Zahlen
von Interesse sein: Die Erlaubniss zur Vornahme genereller
Vorarbeiten ist in den Jahren 1878, 1879 und 1880 — wir nennen
runde Zahlen — für insgesammt 5 100 km ertheilt worden, und
zwar a) für Staatsbahnen (einschliesslich der für Rechnung des
Staates verwalteten Privatbahnen) für 2 170 km, b) an Privatbahnen
unter Staatsverwaltung für 450 km, c) an Privatbahnen unter
eigener Verwaltung bezw. an ad hoc zusammen getretene Eisen-
bahncomites für 2 480 km. Während des gleichen Zeitraumes
sind schon bis jetzt durch Gesetz bezw. Concession insgesammt
1 325 km mit einem anscblagsmässigen Anlagecapital von 198 Mil-
lionen Mark definitiv zur Ausführung genehmigt worden; hiervon
entfallen : a) auf Staatsbahnen : 1 000 km mit einem Anlagecapital
von 154 Millionen Mark (einschliesslich der neuerdings durch das
Gesetz vom 25. Februar d. J. für Staatsrechnung genehmigten
Secundärbahnen mit einer Länge von 480 km und einem Anlage-
capital von rund 40 Millionen Mark), b) auf Privatbahnen unter
Staatsverwaltung: 15 km mit 2 Millionen Mark Anlagecapital,
c) auf Privatbahnen unter eigener Verwaltung: 310 km mit 42 Mil-
lionen Mark Anlagecapital. Zu den Linien ad b) und c) treten
noch hinzu die auf Grund der Gesetze vom 9. März v. J. und
23. Februar d. J. staatsseitig subventionirten Linien mit einer
Gesammtlänge von über 400 km und einem Anlagecapital von
rund 30 Millionen Mark, wovon etwa der 6. Theil vom Staate
übernommen wird. In der Zeit vom 1. Januar 1878 bis 31. De-
cember 1880 ist der Bau von etwa 1 050 km (Anlagecapital 136
Millionen Mark) thatsächlich in Angriff genommen worden; hier-
von kommen: a) auf Staatsbahnen: 750 km (Anlagecapital 103
Millionen Mark), b) auf Privatbahnen unter Staatsverwaltung:
20 km (Anlagecapital 5 Millionen Mark), c) auf Privatbahnen unter
eigener Verwaltung: 280 km (Anlagecapital 80 Millionen Mark).
Dem Betriebe sind endlich während desselben Zeitraumes zu-
sammen 2 170 km übergeben worden, nämlich: a) von Staatsbah-
nen 1 475 km, b) von Privatbahnen unter Staatsverwaltung 145 km,
c) von Privatbahnen unter eigener Verwaltung 550 km. Es
schreitet hiernach die Vervollständigung unseres Eisenbahnnetzes
in den verschiedenen Provinzen des Staates rüstig fort und ist
alle Aussicht vorhanden, dass, Dank der Eisenbahnpolitik der
Regierung, es möglich -v^^erden wird, in naher Zeit noch zahl-
reichen langjährigen Wünschen und Bedürfnissen der Bevölkerung
auf diesem Gebiete Befriedigung zu Theil werden zu lassen. Der
Hauptantheil an der Bauthätigkeit fällt naturgemäss jetzt dem
Staate zu, nachdem sein in Betrieb stehender Eisenbahnbesitz
binnen Jahr und Tag um über 5 000 km zugenommen und da-
durch einen Umfang von gegen 12 000 km erreicht hat. Von den
im Besitz von Actiengesellschaften etc. verbliebenen 8 800 km
stehen noch etwa 3 700 km unter Staatsverwaltung. Die bemerk-
bare Abnahme in der privaten ßauthätigkeit entspricht dem Ver-
hältniss von Staats- und Privatbahnbesitz.“
Die statistische Abtheilnng des Reichseisenbahuamts, wel-
cher die neu ins Leben zu rufende Deutsche Eisenbahnstatistik
übertragen werden soll, dürfte zum 1. Mai ihre volle Thätigkeit
entfalten. Die Leitung der Abtheilung wird voraussichtlich dem
Geh. Regierungsrath Dr. Gerstner übertragen werden. Gegen-
wärtig ist man damit beschäftigt, die Bureau- und Kanzleibeamten
für diese Abtbeilung des Reichseisenbahnamts zu complettiren.
Es sind hierfür 8 Beamte in Aussicht genommen. Die für die
Reichseisenbahnstatistik ausgearbeiteten Formulare enthalten 35
Tabellen, jede mit einer grösseren bis auf 190 sich steigernden
Anzahl von Spalten, welche von den betreffenden Eisenbahnver-
waltungen nach den gegebenen Ueberschriften auszufüllen sind.
Aus diesen regelmässigen Vorlagen sind nicht blos die gegebenen
Zahlen und Daten in die zu veröffentlichenden Gesammtüber-
sichten einzutragen, sondern dies eingelieferte Material ist neben
zeitraubenden calculatorischen Revisionen in allen seinen Theilen
und Beziehungen nach den verschiedensten Richtungen hin der
eingehendsten sachlichen Prüfung zu unterziehen, ausserdem sind
aber auch mannigfache selbstständige Berechnungen und Ver-
leichufigen aufzustellen, sowie anderweite nicht unmittelbar aus.
en Tabellen zu entnehmende Uebersichten und Darstellungen
anzufertigen. Im Uebrigen ist das auf diese Weise zu gewinnende
statistisch-wissenschaftliche Material nicht nur zur amtlichen
Verwerthung in Aussicht genommen, sondern es liegt auch in der
Absicht, dasselbe den weiteren Kreisen durch den Buchhandel
zugängig zu machen.
Betreffs des Geschäftsverkehrs mit dem Reichscisenbahnamt
schreiben offiziöse Correspondenten: Noch immer wird von ein-
zelnen Eisenbahnverwaltungen gegen die durch die Erlasse vom
29. December 1874 und vom 30. September 1875 getroffenen An-
ordnungen gefehlt und hierdurch sowohl dem Reichseisenbahnamte
als auch der betreffenden Verwaltung selbst eine unnöthige Ar-
beit verursacht, welche in Zukunft vermieden zu sehen das
Reichseisenbahnamt im Interesse eines geregelten Geschäfts-
ganges und behufs Verminderung des Schreibwerkes dringend
wünschen muss. Die in den erwähnten Erlassen angeordneten
Anzeigen sind unbeschadet der periodischen Berichterstattung in
jedem Specialfalle dann zu erstatten, wenn es sich 1. um eine
Tariferhöhung, 2. um die Aufhebung oder Einschränkung einer
bestehenden directen Expedition handelt; 3. sind etwaige Aende-
rungen in Bezug auf 1. und 2. gleichfalls ohne Verzug zur Kennt-
niss zu bringen.
Eine Prüf an g der Bahnstrecken dnrcli Offiziere des General-
stabs, die sich auch auf das vorhandene Material und Personal in Be-
zug auf Qualität und Quantität erstrecken soll, wird dem Ver-
nehmen nach in den bevorstehenden Sommermonaten stattfinden.
Die bisher vorgenommenen Inspicirungen haben ergeben, dass
die Deutschen Eisenbahnen bei einer regelmässigen, nicht be-
schleunigten Mobilmachung Eisenbahnwaggons III. Classe in ge-
nügender Anzahl besitzen, um die Truppen in diesen, und nicht,
wie bisher, theilweise in offenen beziehungsweise Gepäckwagen
zu befördern. Ebenso bat sich herausgestellt, dass ein aus-
reichendes Unterbeamtenpersonal an Schaffnern , Heizern etc.
vorhanden, ist. Es wird dahin gewirkt, dass an den wichtigsten
Kreuzungspunkten der Hauptbahnstrecken schon im Frieden Ver-
]iflegungsstationen für Truppen angelegt werden. Diese Stationen
werden mit den nöthigen Küchengeräthen, Geschirr etc. versehen,
so dass bei einer eventuell eintretenden Mobilmachung diese An-
stalten ohne Zeitverlust in Betrieb gesetzt werden können, um
die durchpassirenden Truppen zu speisen.
Die Uebersicht der Betriebsergebnisse Deutscher Eisen-
bahnen für den Monat März d. J., wie sie im Reicbseisenbahnamt
aufgestellt worden ist, ergiebt für die 82 Bahnen, welche auch
schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe
waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nach-
stehende — theilweise auf provisorischen Ermittelungen beruhende
— Daten: Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im März
d. J. im Ganzen bei 28 Bahnen höher und bei 54 Bahnen geringer
als in demselben Monate des Vorjahres. Die Einnahme aus allen
Verkehrszweigen war vom 1. Januar bis Ende März d. J. im Gan-
zen bei 24 Bahnen höher und bei 58 Bahnen geringer, als in dem-
selben Zeiträume des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung
stehenden Privatbahnen, ausschliesslich der vom Staate für eigene
Rechnung verwalteten, betrug Ende März d. J. das gesammte
concessionirte Anlagecapital 1 212 606 500 M und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche dieses Capital bestimmt ist, 4088,57
Kilometer, so dass auf je 1 km 296 584 JL entfallen. Bei den
unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende März
d. J. das gesammte concessionirte Anlagecapital 1 400 501 657 Jl
und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Capital
bestimmt ist, 6 944,45 km, so dass auf je 1 km 202 104 Jl. entfallen.
Die Statistik der Eisenbahnunfälle im Februar 1881 ergiebt
nach den Aufzeichnungen des Reichseisenbahnamts, dass im
Ganzen, und zwar grösstentheils durch eigenes Verschulden, 138
Personen verunglückt, sowie 44 Eisenbahnfahrzeuge erheblich
und 107 unerheblich beschädigt sind. Es wurden von den
11035 182 überhaupt beförderten Reisenden 2 getödtet, 1 verletzt
(es entfällt je eine Tödtung auf die Württembergischen Staats-
eisenbahnen und die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der
Königlichen Eisenbahndirection Hannover, während die Ver-
letzung auf der Bergisch-Märkfschen Eisenbahn vorkam): von
ßahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisen-
bahnbetriebe 16 getödtet und 51 verletzt und bei Nebenbeschäf-
tigungen 31 verletzt; von Post-, Steuer- etc: Beamten 1 verletzt;
von fremden Personen (einschliesslich der nicht im Dienst befind-
lichen ßahnbeamten und Arbeiter) 15 getödtet und 11 verletzt,
sowie bei Selbstmordversuchen 10 Personen getödtet. Von den
sämmtlichen Verunglückungen — mit Ausschluss der Selbst-
morde — entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsver-
waltung stehende Bahnen (bei zusammen 21 842 km Betriebslänge
und 462 417 496 geförderten Achskilometern) 115 Fälle, darunter
die grösste Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke
der vormaligen Königlichen Direction der Köln-Mindener Eisen-
bahn, jetzigen Königlichen Eisenbahndirection zu Köln [rechts-
rheinisch] (23), der Königlichen Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn (15) und der Königlichen Eisenbahndirection zu Han-
nover (13); verhältnissmässig, d. h. unter Berücksichtigung der
geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen
444
sind jedoch auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der
vormaligen Königlichen Direction der Köln-Mindener Eisenbahn,
auf der Main-Neckar Eisenbahn und auf der Oberschlesischen
Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen. B. Grössere
Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zu-
sammen 5 856 km Betriebslänge mit 84 988 898 geförderten Achs-
kilometern) 13 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die Hes-
sische Ludwigshahn (4), die Braunschweigische Eisenbahn (3) und
die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn (2); verhältniss-
mässig sind jedoch auf der Braunschweigischen Eisenbahn, der
Hess. Ludwigsbahn und der Mecklenburgischen Friedrich-Franz
Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen. Auf den
C. Kleineren Privatbahnen — mit je unter 150 km Betriebslänge
— (bei zusammen 1 048 km ßetriebslänge und 5 587 246 geförderten
Achskilometern) sind Verunglückungen nicht vorgekommen.
Betriebsresultate
der Schwedischen und Norwegischen Bahnen pro 1879,
verglichen mit 1878.
Nach der offiziellen Schwedischen Eisenbahnstatistik pro
1879 waren am Schluss dieses Jahres in Schweden 5 604,9 km, in
Norwegen 1025 km Eisenbahnen im Betrieb. Im Lauf des Jahres
hatten die Schwedischen Bahnen um 552,7 km, die Norwegischen
um 129 km zugenommen. Unter den neu erbauten Schwedischen
Bahnen sind 2 Privatbahnen von 0,89i m Spurweite, nämlich die
Bahn Norsholm-Vestervik-Hultsfred von 184,9 km und Dannemora-
Harg von 47,0 km Länge, ferner 1 Privatbahn von 0,go2 m Spur-
weite, nämlich die Säfsnäsbahn von 48,1 km Länge, eine schmal-
spurige Zweigbahn der 486,4 km langen normalspurigen Bergs-
lagernabahn, welche von Gothenburg durch die Bergwerksdistricte
nach Falun führt. In den oben angegebenen Gesammtlängen
sind für Schweden 27 kurze Industriebahnen und eine Bahn,
welche erst im Lauf des Jahres eröffnet wurde, von zusammen
153,1 km Länge, und in der für Norwegen angegebenen Gesammt-
länge ist eine 34 km lange Bahnstrecke, die erst im Jahr 1879
eröffnet wurde, nicht mit enthalten.
Die mittlere Betriebslänge sämmtlicher in der Statistik auf-
geführten Bahnen ist seit 1878 für Schweden von 4 898,3 auf
5 198,7 km, für Norwegen von 871 auf 964 km gestiegen , das ver-
wendete Anlagecapital desgleichen für Schweden von 485 auf 554
Millionen, für Norwegen von 79V2 auf 105 Millionen Francs. Die
Zahl der Locomotiven nahm in Schweden *von 533 auf 567, in
Norwegen von 73 auf 82 zu, die Anzahl der Wagen in Schweden
von 15 113 auf 15 948, in Norwegen von 1 962 auf 2 344. Der Per-
sonenverkehr verminderte sich in Schweden von 7 201 101 auf
6 238 850 Reisende, stieg dagegen in Norwegen von 715 268 auf
1466 050 Reisende; der Vieh- und Güterverkehr nahm ab in
Schweden von 4 971273 auf 4 548 227 Tonnen, wuchs dagegen in
Norwegen voe 381 748 auf 675 715 Tonnen. Die durchschnittliche
Transportweite betrug für die Reisenden in Schweden 34 km,
gegen 33 km im Vorjahr, in Norwegen 30 km, gegen 28 km im
Vorjahr, für Güter in Schweden 58 km, ebenso wie im Vorjahr,
für Güter in Norwegen 50 km, gegen 54 km im Vorjahr. In
Schweden verringerten sich die Einnahmen aus dem Personen-
verkehr von 13 036 736 auf 11 727 293 Francs, dagegen stieg die
Einnahme aus dem Vieh- und Güterverkehr von 24 249 629 auf
24 327 147 Francs, während gleichzeitig in Norwegen die Einnahmen
aus dem Personenverkehr von 995 991 auf 2 165 199 Francs und
aus dem Vieh- und Güterverkehr von 1 744 213 auf 3 093 048 Francs
anwuchsen. Die Betriebsausgaben ermässigten sich für Schweden
von 25 831 134 auf 23 646 542, stiegen dagegen für Norwegen von
2 057 798 auf 4 436 060 Francs. Der gesammte Betriebsüberschuss
stieg in Schweden von 13 090 368 auf 13 464 952 Francs, in Nor-
wegen von 770 646 auf 1 060 316 Francs. Die Schwedischen Bahnen
rentirten also im Jahr 1879 mit durchschnittlich 2,3 pCt., die
Norwegischen nur mit 1 pCt.
Auffallend ist die bedeutende Zunahme des Personen- und
Güterverkehrs sowie der Betriebsausgaben in Norwegen, während
leichzeitig in Schweden, ungeachtet einer erheblich vermehrten
etriebslänge , der Personenverkehr und die Betriebsausgaben
sich erheblich verminderten und der Güterverkehr nahezu stabil
blieb.
Italienische Correspondenz.
Dorchbohrnng des Monte-Cenere-Tnimels. Am 11. April er,,
8 Uhr 30 Minuten Vormittags, ist der auf der Strecke Giubiasco-
Lugano der Gotthardbahn gelegene Monte-Cenere-Tunnel durch-
bohrt worden. Das freudige Ereigniss wurde in Locarno durch
22 Kanonenschüsse, sowie durch Aufziehen der Fahnen auf den
Regierungs- und den städtischen Gebäuden gefeiert.
Neue Eisenbahubauten. Am 20. März er. wurde dem Ver-
treter der Provinz Reggio di Emilia durch Königliches Decret die
Concession zum Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn
von Ventoso über Scandiano, Reggio nach Guastalla mit Ab-
zweigung von Reggio über Correggio nach Carpi ertheilt. Der
jn Gemässheit der Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Juli 1879,
betreffend die Eisenbahnergänzungsbauten, zu gewährende staat-
liche Beitrag wird auf sechs Zehntel des auf 3 408 721 L. veran-
schlagten Baucapitals festgesetzt. Die übrigen vier Zehntel trägt
die Provinz und die betheuigten Communen und sonstigen Körper-
schaften. — Ferner wurde einem Gründungscomite die Concession
ertheilt zum Bau und Betrieb einer schmalspurigen Eisenbahn
von Parma über Guastalla nach Suzzara (an der Bahn Mantua-
Modena). Auch bei dieser 44 km langen Linie giebt der Staat
einen Beitrag in Höhe von «/lo des auf .3 588 600 L. veranschlagten
Baucapitals, während der Rest durch das zum Zwecke des Baues
und Betriebes dieser Bahn constituirte Consortium aufzubringen ist.
Civilgenie-Corps. Die in den letzten Jahren grossartig ent-
faltete öffentliche Bauthätigkeit Italiens hat selbstverständlich
auch eine gegen früher wesentlich erhöhte Inanspruchnahme der
Staatsbaubeamten mit sich gebracht. Die sonstigen Verhältnisse
dieser wichtigen Beamtenclasse aber sind bis jetzt auf einem den
erhöhten Ansprüchen nicht mehr entsprechenden Standpunkte
stehen geblieben. Ein Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der
Verhältnisse des Civilgenie-Corps ist zwar schon seit längerer
Zeit von der Regierung den Deputirten vorgelegt worden, doch
hatten letztere bis jetzt noch keine Zeit gefunden, diese An-
gelegenheit in nähere Erwägung zu ziehen. Jetzt endlich hat
die parlamentarische Commission, welche mit dem Referat über
den betreffenden Gesetzentwurf beauftragt war, beschlossen, den
Entwurf zur Discussion im Plenum zu bringen und vorzuschlagen,
denselben im Princip zu genehmigen, gleichzeitig aber der Re-
gierung die Erhöhung der Gehälter des Personals zu empfehlen.
Italienisch - Böhmische Tarife. Die Betriebsdirection der
Oberitalienischen Eisenbahnen hat unter dem 10. April er. eine
Bekanntmachung erlassen, nach welcher die gegenwärtig beste-
henden Eil- und Frachtguttarife im directen Verkehre von und
nach den Böhmischen Eisenbahnen mit dem 30. April er. ihre
Gültigkeit verlieren. An ihre Stelle treten neue Tarife, welche
bezüglich ihrer allgemeinen Bestimmungen und Einheitssätze
besonders für den Italienischen Theil der Route den Tarifen für
den Italienisch-Deutschen und Italienisch-Oesterreicbisch-Ungari-
schen Verkehr entsprechen.
Rekrutirnng des Beamtenpersonals für die Oberitalienischen
Eisenbahnen. Der Verwaltungsrath der Oberitalienischen Eisen-
bahnen hat eine Bekanntmachung erlassen, durch welche er
geeignete Persönlichkeiten auffordert, sich als Aspiranten für den
Eisenbahndienst zu melden. Als Bedingungen für die Zulassung
werden ausser den allgemeinen Forderungen der physischen
Tauglichkeit und moralischen Unbescholtenheit noch genannt:
Italienisches Indigenat, Alter nicht unter 1734 nicht über
30 Jahre, nur gediente Militärs können bis zu 33 Jahre alt sein,
endlich Bestehen eines bei der Direction der Oberitalienischen
Eisenbahnen abzulegenden schriftlichen und mündlichen
Examens. Das schriftliche Examen soll sich erstrecken auf:
^ Schreiben eines Aufsatzes in Italienischer Sprache über ein
Thema, durch welches der allgemeine Bildungsstand und die Be-
fähigung des Candidaten zu erkennen ist, b) in der Arithmetik
die vier Species mit ganzen Zahlen, gewöhnlichen und Dezimal-
brüchen, Proportionen, einfache und zusammengesetzte Regel
de tri, Quadratwurzeln, Zinseszinsen- und Rentenrechnung, Po-
tenzen, c) elementare Geometrie und Stereometrie, d) Probe im
Schönschreiben, e) facultative Uebersetzung aus dem Italienischen
ins Französische, Deutsche oder Englische. Das mündliche
Examen bezieht sich im Allgemeinen auf dieselben Gegenstände
und. ausserdem noch auf die physische, commercielle und politische
Geographie Europas und besonders Italiens.
Die Zahl der für den Bedarf der Verwaltung zu notirenden
Beamten ist auf 300 festgesetzt. Diejenigen, welche nach Prüfung
der vorgelegten Documente und dem Ausfälle des Examens als
befähigt erkannt sind, sollen hiernach zunächst zum Probedienst
einberufen werden und erhalten dieselben während dieser Probe-
zeit 3 Lire Tagegelder.
Literatur.
Statistische Notizen für das Deutsche Reich 1881. Zu-
sammengestellt von A. Thomaschewski, exped. Secretär im
Kaiserl. statistischen Amt. Berlin 1881. Verlag von J. Springer.
Preis 50 4-
Oft werden in gesellschaftlichen Kreisen Fragen gestellt,
welche das volkswirthschaftliche Leben des Deutschen Reichs
betreffen, sich also auf Grösse, Bevölkerung, Handel und Ver-
kehr, Industrie u. s. w. beziehen.
Nicht immer ist es leicht, Fragen dieser Art, bei deuen es
sich ausschliesslich um Zahlen handelt, mit Sicherheit zu beant-
worten, auch ist es oft schwierig, die Daten dafür an den ver-
schiedenen Stellen der darüber handelnden Werke aufzufinden.
Diesem Mangel soviel als möglich abzuhelfen, hat der Her-
ausgeber sich bemüht, in möglichst kleinem Umfange, um es als
Einlage für das Notizbuch stets zur Hand zu haben, ein Hülfs-
mittel zu schaffen, dessen Aufzeichnungen meist amtlichen
Quellen entnommen sind, und das bei keinem sich .für das
wirthschaftliche Leben des Deutschen Reichs Interessirenden
fehlen sollte.
445
IZIELLE ANZEIGEN.
g) zwischen Stationen der Ostbahn und
der ßerlia- Stettiner Eisenbahn (Tarif vom
15/2. 80);
h) zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen und der Berlin-Stettiner Eisenbahn
(Tarif v. 1/10. 80) ;
i) zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen und der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahn im Posen-Schlesisch-Märkischen
Verbände (Tarif vom 1/6. 79).
Berlin, den 23. April 1881. Königliche
Eisenbabndirection. (1096)
Breslau - Schweidnitz - Freiburg er
Eisenbahn. Die im Nachtrag X unseres
Localgütertarifs sub III 1 aufgeführte
Frachtermässigung für rohe Steine gilt
auf gleiche Frist (bis 30. September 1881)
auch für Sendungen ab Gr. Rosen. Breslau,
den 23. April 1881. Directorium. (1078)
Oberschlesische Eisenbah n. Vom
1. Mai d. J. ab bis auf Weiteres wird im
Local- und im gegenseitigen Verkehr mit
den unter Staats-Verwaltung stehenden
Bahnen, einschliesslich der Reichsbahnen
in Elsass-Lothringen in nlaximo an Liefer-
zeit gerechnet:
a) für Eilgüter
1. Expeditionsfrist: 1 Tag
2. Transportfrist: für je ange-
fangene 300 km 1 Tag;
b) für Frachtgüter
1. Expeditionsfrist: 2 Tage,
2. Transportfrist: bis zu einer
Entfernung von 100 km . . 1 Tag,
und für je augefangene wei-
tere 200 km . 1 Tag.
Für Frachtgüter im Verkehr zwischen
Breslau und Bromberg, sowie Breslau und
Thorn bleibt die im Nachtrag No. 8 unseres
Localtarifs veröffentlichte kürzere Liefer-
zeit (4 Tage) bis auf Weiteres in Geltung.
Die ebendort festgesetzte Lieferfrist von
fünf Tagen für die Strecke Breslau - Star-
gard wird durch die obigen generellen
Einschränkungen entbehrlich. Breslau,
den 20. April 1881. Königliche Direc-
tion. (1088)
III. Einführung einer Zählgebühr für
Holzsendungen. Wien, am 2.3. April 1881.
Die commercielle Abtheilung. (1085)
K.K. Nied.-Oesterreichische Staats-
bahnen. Nachtrag VI, gütig vom 1. Mai
1881 zu dem Localtarife für den Personen -
und Sachentransport vom August 1877,
enthaltend Abänderung der Tarifbestim-
mungen, Ergänzungen der Waarenclassi-
fication und Einführung einer Zählgebülir
für Holzsendungen. Wien, am 16. April
1881.
Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn.
Vom 1. Mai d. Js. ab wird unsere Halte-
stelle Rybno für den Local-Güterverkehr
eröffnet. In der Richtung nach und von
Dt. Eylau kommen die Frachtsätze der
Station Koschlau und in der Richtung
nach und von Illowo die Frachtsätze der
Station Montowo zur Anwendung.
Die Transportpreise sind bei allen Sta-
tionen zu erfahren. Danzig, den 25. April
1881. Die Direction. (1093 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
K. K. priv. Südbahngesell-
schaft. Bayerisch - Oesterreichisch - Un-
garischer Güterverkehr. Mit Giltigkeit
vom 1. Mai 1881 treten die folgenden
directen Frachtsätze für den Transport
von Gement (hydraulischen Kalk) bei
Aufgabe von , oder Frachtzahlung für
mindestens 10 000 kg pro Frachtbrief und
Wagen in Wirksamkeit ab Kirchbüchl
(Station der K. K.priv.Südbahngesellscliaft)
nach den Stationen der Königl. Bayerischen
Staatseisenbahnen (pro 100 kg):
Darching 0,35
Deisenhofen „ 0,38
Holzkirchen „ 0,33
Sauerlach 0,30
Das Auf- und Abladen auf die, resp. von
den Eisenbahnwagen obliegt der Parthei,
Wien , 16. April 1881. Die General-
Direction. (1066)
OFF
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-Görlitzer E.isenbahn.
Am 10. Juni er. scheidet die Route ßerlin-
Pasewalk - Strassburg als Transitstrecke
aus dem Braunkohlenverkehr von Senften-
berg, Station der Berlin-Görlitzer Eisen-
bahn , nach Neubrandenburg und den
übrigen westlich davon gelegenen Stationen
der Mecklenburgischen Friedrich-Franz
Eisenbahn, den Tarif vom 1. April 1877
‘ betreffend, aus und werden dergleichen
- Sendungen zwischen den genannten Sta-
- tionen von der Zeit ab nur über Berlin-
, Oranienburg befördert. Berlin , den
16. April 1881. Die Direction.
, Altona-Kieler Eisenbahnge-
■' Seilschaft. Zum Special-Tarif für die
' Beförderung von
Braunkohlen, Braunkohlencokes, Braun-
kohlenbriquets, Steinkohlen, Steinkoh-
lenasche, Cokes, Cokesasche und
ßriquets
in Wagenladungen von je 10 000 kg im
■' Localverkehr der unter unserer Verwaltung
stehenden Schleswig-Holsteinischen Eisen-
bahnen, gültig vom 1. Mai 1880 bis Ende
■ April 1881, ist ein Nachtrag I erschienen,
durch welchen die Gültigkeit dieses Tarifs
auf ein Jahr und zwar für die Zeit vom
1. Mai 1881 bis Ende April 1882 ver-
- länger! wird.
j Exemplare des vorbezeichneten Nach-
V trags Können durch unsere Betriebs-
J controle, hier, unentgeltlich bezogen werden.
Altona, den 23. April 1881. Die Di-
* rection. (1075)
Zu der Zusatzbestimmung zu No. 4 Ab-
schnitt d lit. ff der allgemeinen Tarifvor-
r Schriften für die Beförderung von Leichen,
" Fahrzeugen und lebenden Thieren, durch
, welche bestimmte Normalstückzahlen
, für halbe Wagenladungen lebender Thiere
)r festgesetzt sind, tritt mit Gültigkeit vom
15. d. Mts. folgende weitere Zusatzbestim-
mung in Kraft:
"k Unter Beachtung dieser Nor-
malstückzahlen wird der Fracht-
. • berechnung für eine halbe Ladung die
R, Hälfte des Flächenraums des verwen-
N deten Wagens, jedoch nicht mehr
^ als 7 qm zu Grunde gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl
y lebender Thiere, als nach den Nor-
malstückzahlen für halbe Ladungen
zulässig, ist die Fracht stets für eine
g volle Wagenladung nach Mass-
'i gäbe des Flächenraums des ver-
f wendeten Wagens zu bezahlen (Ab-
schnitt d lit. aa der allgemeinen Tarif-
.j Vorschriften).
Diese Zusatzbestimmung gilt zunächst
in folgenden Verkehren:
a) Localverkehr der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn, Berliner Nord-
'y bahn, Halle-Sorau -Gubener und Berlin-
itf' Dresdener Eisenbahn (Tarif vom 1/1. 80);
l’- b) Localverkehr der Berlin - Stettiner
» Eisenbahn unct directer Verkehr zwischen
) der Berlin-Stettiner und der Hinterpom-
-l merschen Bahn (Tarif vom l/l. 80);
c) zwischen der Niederschlesisch-Märki-
schen und der Berlin-Stettiner Eisenbahn
(Tarif vom 1/3. 80);
d) zwischen der Oberschlesischen und
der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn (Tarif
vom 20/4. 78); '
e) zwiiehen den Directionsbezirken ßer-
/m“’ Hannover, Elberfeld
(Tarif vom 1/1. 80);
f) zwischen den Deutschen Reichsbab-
^n und .den Preussischen Staatsbahnen
(Tarif vom 20/1. 80);
Oberschlesische Eisenbahn. Für
die bahnseitig vermittelte Zollabfertigung
der in allen Deutsch-Oesterreichisch-Un-
garisch - Galizischen Verbandsverkehren
direct kartirten und die Oberschlesische
Eisenbahn nur transitirend en (Jüter
werden im diesseitigen Verwaltungsbe-
reiche die im Nach trage 17 zum Local-
gütertarife der Oberschlesischen Eisen-
bahn enthaltenen Zollabfertignngsge-
bühren bis auf Weiteres nicht er-
hoben. Von der Berechnung derselben
bei den im Ostdeutsch-Böhmischen
Verbände beförderten Gütern wird auch
dann Abstand genommen, wenn die be-
treffenden Sendungen nach einer Station
der Oberschlesischen Eisenbahn bestimmt
sind. Die Erhebung der Provision für
Verlegung der Zölle in Höhe von 1 pCt.
des Zollbetrages findet dagegen nach wie
vor statt. Breslau, den 21. April 1881.
Königliche Direction. (1076)
K. K. priv. Mährische Grenzbahn.
Mit Giltigkeit vom 1. Mai 1. J. tritt Nach-
trag VII zu den reglementarischen Be-
stimmungen und allgemeinen Tarifen für
Eilgüter und gewöhnliche Güter vom
1. October 1876 folgenden Inhaltes in
Kraft:
I. Abänderung und Ergänzung der
Tarifbestimmungen.
II. Abänderungen und Ergänzungen der
W aarenclassification.
Berlin - Brannscliweig - Halberstadt -Lau-
sitzer Verband. Für den Transport von
Steinen, als Back-, Bruck-, Gypsbrueb-,
Pflaster -etc. Steine in Wagenladungen ä
10 000 kg treten nachstehende Ausnahme-
frachtsätze in Kraft:
Von pro
Weinböhla lüo kg
nach ih Mark
Lichterfelde 0,44
Grossbeeren 0,44
Ludwigsfelde 0,43
Trebbin 0,41
Luckenwalde 0,40
Berlin, den 20. April 1881. Die Direction
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesell-
schaft (als geschäftsführende Verwal-
tung). (1070)
Mit dem 1. Mai er. tritt der Nachtrag 11
zu Tarifheft II für den Berlin-Magdeburg-
Halle-Casseler Verband, enthaltend:
I. Aufhebung der Sätze des Ausnahme-
Tarifs 6 für gebrannten Kalk,
II. Ausnahmetarifsätze für Steine des
Specialtarifs Hl zwischen Bitterfeld
und Mansfeld,
in. Ermässigung einzelner Tarifsätze
in Kraft.
Exemplare des Nachtrags können von
den Verbands-Expeditionen bezogen wer-
den. Magdeburg, den 16. April 1881.
Namens der Verbands - Verwaltungen
Königliche Eisenbahn-Direction. (1064)
446
K. K. priv. Galizische Karl-
Ludwigbahn. Mit 1. Mai d. J. tritt
für den Galizischen Gemeinscliaftsverkehr
ein neuer Tarif in Kraft, durch welchen
der bis nun bestandene Tarif vom 1. Jänner
1880 sammt dessen Nachtrag vom 1. Fe-
bruar 1881 ausser Kraft gesetzt werden.
Exemplare des Tarifes können um den
Preis von 1 fl. Oe. W. bei den Verwal-
tungen der Galizischen Bahnen wie in den
grösseren Verbandstationen bezogen wer-
den. Wien , am 20 April 1881. Die Ver-
band-Verwaltungen. (1067)
1. Die diesseitige Station Meiderich ist
vom 20. d. Mts. ab in die im Köln-Minden-
Niederländisclien Güterverkelire via Em-
merich, Venlo' und Winterswyk bestehen-
den Ausnahme-Tarife A resp. C für die
Beförderung von Eisen und Stahl des
Special-Tarifs II nach den Niederlän-
rlischen Stationen Amsterdam, Rotterdam,
Dordrecht, Middelburg und Vlissingen mit
den gleichen Frachtsätzen aufgenommen,
welche für bezügliche Sendungen von der
diesseitigen StationRubrortRhein bestehen.
2. Vom 20. d. Mts. ab bis auf Weiteres
werden eisenie Briickentheile, welche zur
Seeausfuhr bestimmt sind, nach den
für Eisen- und Stahlwaaren des Spezial-
Tarifs II im Verkehr nach den Elb-, Ems-
und Weser-Häfen sowie nach den Nieder-
ländischen und Belgischen Häfen bestehen-
den Ansnahme - Frachtsätzen befördert.
Köln, den 20. April 1881. Königliche
Eisenbabn-Direction (rechtsrheinische) ad 2
zu gleich Namens d er b etheiligten Deutsch en
Verwaltungen. (1074)
Im Niedersäcbsisch - Ostdeutschen Ver-
bände treten hinfort Sätze für die regu-
lären Classen, sowie ein Ausnahmesatz
für Holz, Europäisches, des Specialtarifs II
zwischen Mansfeld, Station des König-
lichen Eisen bahn-Directionsbezirks Frank-
furt a/M., einerseits und Posen, der Mär-
kisch-Posener Eisenbahn, andererseits in
Kraft.
Die Sätze sind bei den genannten Ex-
peditionen, sowie bei sämmtlichen Ver-
bands-Verwaltungen zu erfahren. Brom-
berg, den 14. April 1881. Königl. Eisen-
bahnrDirection, als geschäftsführende Ver-
waltung. (1095 J)
Zu dem am 1. April d. J. in Kraft ge-
tretenen Nachtrag iV zu Theil II (A und
B) des Ostdeutsch-Ungarischen Verbands-
Gütertarifs ist ein Ergänzungsblatt er-
schienen , welches bei den bekannten
Dienststellen gratis zu beziehen ist.
Breslau , den 14. April 1881. König-
liche Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn im Namen der Deutschen Verbands-
Verwaltungen. (1063)
Ostdeutsch - Oesterreichischer und Ost-
deutsch-Ungarischer Verbandverkehr. Am
1. Mai er. tritt zum Ostdeutsch - Oester-
reichischen Verbandtarif Theil II der Nach-
trag VI und zum Ostdeutsch-Ungarischen
Verbandtarif, Theil II A (Classen tarif) der
Nachtrag V in Kraft. Der erstere enthält
eine Bestimmung über die Transport-
steuerzuschläge im Verkehr mit der Neu-
Szönyer Linie, die Aufnahme der Stationen
Königsberg i.Pr. Quaibahnhof und Gänsern-
dorf K. F. N. B., den Ausnahmetarif für
Kleie und für Schwefelsäure und Berich-
tigungen. Soweit die Berichtigungen Er-
höhungen gegen die bestehenden Sätze
herbeiführen, treten dieselben am 1. Juni
in Geltung.
Der letztgenannte Nachtrag enthält die
Aufnahme von Königsberg Quaibahnhof,
Cottbus B. G. Ausnahmesätze für Schwefel-
säure und Berichtigungen.
Druckexemplare sind bei den bekannten
Dienststellen zu haben. Breslau, den
8. April 1881. Königliche Direction der
Oberschlesischen Eisenbahn für die Deut-
schen Verbandsverwaltungen. (1062)
Sächsisch- Thüringischer Verband. Der
bereits unterm 31. März er. publicirte
Nachtrag IX zum Gütertarif vom 16. März
1880 enthält ferner Frachtsätze für die
Sächsischen btätionenGrosszschocher, Loh-
men und Schmölln bei Bischofswerda. Er-
furt, den 14. April 1881. Namens der Ver-
bands-Verwaltungen; Die Direction der
Thüring. Eisenbahn gesellscbaft. (1091)
Grossh. Badische Staatseisen-
bahnen. Die directen Tarifsätze des
Schweizerischen Getreidetarifs ab Singen
transit nach Stationen der Schweizerischen
Nordostbahn und der Linie Effretikon-
Hinweil vom 1. März l.J. soweit sie billiger
sind, als die Getreidesätze der Tarifclassen
15a und 15b des I. Nachtrags zum Güter-
tarif Basel und Waldshut-Ostschweiz finden
mit Au snabme der Sätze für die Stationen
der Linien von Rielasingen bis Oberwinter-
thur und von Etzweilen bis Emmishofen als-
bald auf die von der diesseitigen Station
Singen zum Versandt kommenden Getreide-
sendungen gleichmässige Anwendung.
Karlsruhe, den 22. April 1881. General-
direction. (1082)
Westdeutscher Eisenbahn- Verband. Mit
Wirkung vom 1. k. M. ab ist zum Tarif
für die Beförderung von Leichen etc. der
4. Nachtrag, directe Sätze zwischen Altona,
Ottensen, Schulterblatt. und Sternschanze
und Stationen des Eisenbahn-Directions-
Bezirks Frankfurt a. M. enthaltend, er-
schienen und kann derselbe von den Ver-
bands-Güter- und Gepäckexpeditionen be-
zogenwerden. Hannover, den 20. Aprill881.
Namens sämmtlicher Verbands - Verwal-
tungen: Kgl Eisenbahn-Direction. (1090)
Ul, Tarife für andere directe Verkehre.
Am 1. Mai er. tritt im Verbandverkehr
der Märkisch-Posener und Breslau-Frei-
burger Eisenbahn vom 1. Januar 1878 ein
Ausnahmefrachtsatz für Braunkohlen Her-
mannia-Heinersdorf mit 0,34 Jl pro 100 kg
in Kraft. Breslau und Guben, den 23.
April 1881. Direction der Märk.-Posener
Eisenbahn - Gesellschaft. Directorium der
Breslau-Schweidnitz-FreiburgerEisenbahn-
Gesellschaft. (1079)
Altona-Kieler Eisenbahn- Gesell-
schaft. Zum Tarif für den directen Per-
sonen- und Gepäck- Verkehr mit der Ber-
lin-Hamburger Bahn vom 1. Januar 1875
ist ein vom 1. Mai er. ab gültiger Nach-
trag XXIV. erschienen. Derselbe enthält:
I. Anderweite ermässigte Tarifsätze für
die Beförderung von Personen und Reise-
gepäck zwischen Hamburg (K., D. u. St.)
einer- und den Westholsteinischen Stationen
Heide, Hemme, Karolinenkoog und Wessel-
buren andererseits.
II. Tarifsätze für die Beförderung von
Personen und Reisegepäck zwischen Ber-
lin einer- und der Westholsteinischen
Station' Heide andererseits.
III. Aenderung der Anmerkung 2, auf
Seite 8 des Nachtrags XXIII.
Nähere Auskunft ertheilen die bezüg-
lichen Personenexpeditionen. Altona, den
23. April 1881. Die Direction. (1089)
Gr. Badische Staatseisenbahnen.
Mit dem 1. Mai I. J. tritt der II. Nachtrag
zu der Waarenclassification des Tarifs vom
1. Januar 1880 für den directen Güterver-
kehr zwischen Basel loco und transit und
den Stationen der Mittel - und West-
schweizerischen Bahnen in Kraft.
Exemidare des Nachtrags sind bei der
Güterexpedition in Basel unentgeltlich zu
erhalten. Karlsruhe, den 21. April 1881.
Generaldirection. (1081)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Im Verkehre Cakovic - Dresden - Elbquai
gelangt für Pilö-Zuckersendungen zum Ex-
port bei Aufgabe von 10 000 kg pro Wagen
oder Frachtzahlung hierfür ein Satz von
1,51 M. pro 100 kg zur Anwendung, sofern
die bezüglichen Sendungen in Dresden
zur Elbe umgeschlagen werden. Dresden,
am 22. April 1881. Königliche General-
direction der Sächs. Staatseisenbahnen,
von Tschirschky. (1083)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltuugen.
Einer Mittheilung der Königlichen Ge-
neraldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen zufolge wird am 1. Mai d. J.
auf der Bahnstrecke Annaberg-Weipert die
zwischen der Güterstation Buchholz und
der Haltestelle Cranzahl neu hergestellte
Haltestelle für den Personenverkehr S eh m a
eröffnet werden. Es haben daselbst sämmt-
liche fahrplanmässigen Züge anzuhalten.
Berlin, den 23. April 1881.
Die geschäftsführende Direction. £
Ungarische Mordostbahn. (Eröffnung J
der Haltestelle „Bodrog - Olaszi“). Am -
1. Mai 1. J. wird auf der Linie der Ung. J
Nordostbahn zwischen den Stationen Lisz- ’j
ka-Tolcsva und Särospatak beim Wächter- V
haus No. 182 die Haltestelle „Bodrog- .t
Olaszi“ probeweise auf ein Jahr für den
Personen- und Gepäcksverkehr eröffnet. ;
Die Gebührenberechnung erfolgt in der ^
Weise, dass der Tarifsatz der, von der be- v
treffenden Haltestelle entfernter gelegenen
nächsten Station in Anwendung ge-
bracht wird.
Bei der Haltestelle Bodrog-Olaszi werden 1
alle Personen befördernden Züge jedesmal, i
wenn Reisende zum Ein- und Aufsteigen i
vorhanden sind, eine Minute anhalten. ;;
Auf der obengenannten Haltestelle fin- J
det eine Fahrkarten-Ausgabe nicht statt,
dagegen werde den daselbst einsteigenden
Reisenden, Seitens des Conducteurs bis
zur nächsten Station lautende sogenannte .
Con ducteur - Fahrkarten verabfolgt, '
für welche die zwischen den beiden Nach-
barstationen bestehenden normalen Fahr-
gebübren zu entrichten sind. Für die
Weiterreise haben die Reisenden in der
nächsten Station die Fahrbillets zu lösen. .
Von den übrigen Stationen werden nach ^
dieser Haltestelle gewöhnliche Fahrbillets
ausgefolgt.
Reisegepäck wird auf der erwähnten
Haltestelle nur gegen Nachzahlung auf-
genommen; von den Stationen nach der
Haltestelle hingegen fiadet eine regel-
mässige Gepäcksaufnahne statt; jedoch .
darf das Gepäck nur von solchem Um-
fange und Gewichte sein , dass desseu •.
Ein- und Ausladung durch 2 Mann be-
wältigt werden kann. Budapest, am
22. April 1881. Die General - Direction.
(Nachdruck wird nicht honorirt.)
3. Stations-Benßnnniig.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. »
Die Station Homburg in Lothringen wird
fortan den Namen Oberhoinburg führen. .
Wir bringen das Vorstehende auf den
Antrag der Kaiserlichen Generaldirection '
der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen
unter dem Ersuchen zur Kenntniss der
geehrten Vereinsverwaltungen, das Ver-, '
zeichniss gleichnamiger Eisenbahnstatio-
nen gefälligst hiernach berichtigen lassen
zu wollen.
Berlin, den 17. April 1881.
Die gescb äfts führende Direction des V erein s.
Fournier.
>
4« Neue Fahrpläne.
Fahrplan der Liibeck-Biicliener nnd Lttbeck-Hambnrger Eisenbahn vom 15. Mai 1881.
I. Lübeck-Biichen (Lüneburg).
Ratzeburg
Mölln
Roseburg
Büchen an
7.42
Büchen ab 7.47 9.10
Lauenburg 8.4 9.45
Echem 8.14 10.3 12.31 5.31
Adendorf 8.25 10.23 12.42 5.43
Lüneburg an 8.32 10.33 12.49 5.50
II. (Lüneburg) Büchen -Lübeck.
^ o
l-lll
-5“
I-IIl*
lU. Lübeck-Hamburg.
Lübeck . .
Niendorf
Reinfeld . .
Oldesloe . .
Bargteheide
Ahrensburg
Alt-Rahlstedt
Wandsbeck.
Hamburg .
mischter
Localzug
7.15
7.25
7.39
7.55
8.17
8.31
8.46
Per-
sonenzug
von
Rostock
1-IV
Local-
Per-
sonenzug
10.38
10.62
. 11.12
11.24
1.10
1.20
1.38
1.55
2.19
2.32
2.45
Per-
sonenzug
von
Stettin
I-IV
Schnell-
zug
von
Stettin
i-m
Local-
Per-
sonenzug
Am 5. n.
6. Juni n.
an allen
Sonn-
tagen bis
incl.
11. Sep.
tember
Extra-
Per-
lO.lG
10.33
10.«
10.58
IV. Hamburg-Lübeck.
Lüneburgab
■ Adendorf
Echem
Lauenburg
Büchen an
Büchen ab
- . ‘ Roseburg
;> Mölln
; Ratzeburg
f, Sarau
• Blankensee
I Lübeck an
Hamburg. . ab
Wandsbeck .
Alt-Rahlstedt
Ahrensburg
Bargteheide
Oldesloe . .
Reinfeld . .
Niendorf . .
Lübeck . .
Schnell-
zug
nach
Stettin
I-HI
7.0
Local-
Per-
sonenzug
7.43
7.55
8.11
8.24
8.43
8.57
9.10
9.25
Per-
sonenzug
nach
Stettin
12.5
12.30
Local-
Per-
sonenzug
1.51
2.4
2.25
2.39
2.50
Per-
sonenzug
nach
Rostock
5.15
5.23
5.35
5.50
Local-
Per-
sonenzug
10.10
10.18
10.32
10.«
10.^
11.16
11.31
11.«
Die Nachtzeiten von 6 Uhr Abends bis 5 Uhr 59 Min. Morgens sind durch Unterstreichung der Minutenziffern bezeichnet.
Lübeck, den 20. April 1881. Die Direction der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft. (1080)
Königliche Militäreisenbalm. F a h r p 1 a
Gemischte Züge
No. 101
Ank. Abf.
Vm. 536
5« 5£
552 553
6L 6L
632 633
No. 103
Ank. Abf.
Nm. 2«
Stationen
Schiessplatz
Sperenberg
Clausdorf
Zossen
Mahlov?
Berlin (Militärbabnhof) .
vom 15. Mai 1881. (1094 J )
Gemischte Züge
821 822 536 537
Vm. 8
Nm. 515
5. General-Versammlungen.
Ungarische Westbahn Actiengesellschaft
(Stnhlweissenburg-Raab-Graaz). Die achte
ordentliche Generalversammlung der Ac-
tionäre der Ungarischen Westbahn (Stuhl-
■weissenburg-Raab-Graz) findet in Gemäss-
• heit des § 36 der Gesellschafts-Statuten in
Budapest, am 25. Mai 1881 Vormittags
10 Uhr im gesellschaftlichen Administra-
tionsgebäude V. Bezirk Mond-Gasse 8 statt.
. Tagesordnung. 1. Bericht des Direc-
toriums (§ 38 der Statuten).
2. Bericht des Aufsichtsrathes und Vor-
lage der Bilanz pro 1880 (§ 38 der Sta-
tuten).
3. Neuwahl des Directoriums (§§ 54 und
55 der Statuten).
4. Wahl eines Aufsichtsraths-Mitgliedes
(§ 69 der Statuten).
Die stimmberechtigten Herren Actionäre,
die an dieser Generalversammlung Theil
zu nehmen wünschen, wollen ihre Actien
im Sinne des § 44 der Statuten spätestens
bis 17. Mai 1881
in Budapest bei der Cassa des Gesellschaft
oder „ „ Ung.allgem.Creditbank,
„ Wien bei der K. K. priv. Oesterr. Cre-
ditanstalt für Handel und Gewerbe,
„ Graz bei der Steirischen Escotnpte-
bank,
„ Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. v.
Rothschild & Söhne, bei der Filiale der
Bank für Handel und Industrie,
„ Berlin bei S. Bleichröder,
„ Hamburg bei L. Behrens & Söhne
deponiren , wogegen Legitimationskarten
zum Eintritte in die Versammlung er-
folgt werden.
Auf diesen Karten ist die Anzahl der
vertretenen Actien und die daran ge-
knüpfte Stimmenanzahl Verzeichnet.
Budapest, am 21. April 1881. Das Di-
rectorium.
Auszug aus den Gesellschafts-
Statuten. §41. Geschäftsberichte, Schluss-
rechnungen. Bilanz, Bericht des Aufsichts-
rathes, sowie der Inhalt der zur Verhand-
lung kommenden Anträge sind in Druck
zu legen und können von jedem sich als
solchen legitimirenden Actionär 8 Tage
vor der Generalversammlung im Bureau
der Gesellschaft entgegengenommen wer-
den.
§ 43. Je zehn (10) Actien berechtigen
zu einer Stimme. Kein Actionär kann
indessen mehr als (200) zweihundert
Stimmen weder im eigenen noch im frem-
den Namen repräsentiren.
§ 44. Zur Theilnahme an der General-
versammlung sind nur jene Actionäre be-
rechtigt, welche ihre Actien sammt den
nicht fälligen Coupons und dem Talon be-
ziehungsweise ihre Interimsscheine oder
den in Gemässheit des § 33 behobenen
Empfangsschein über deponirte Actien
oder Interimsscheine oder aber ihre Ge-
nussscheine wenigstens 8 Tage vor dem
Zusammentritte der Generalversammlung
bei der Cassa der Gesellschaft oder an
den vom Directorium bezeichneten Orten
deponirt haben.
§ 45. Das Stimmrecht in der General-
versammlung kann vom Actionär persön-
lich oder durch Bevollmächtigung eines
stimmberechtigten Actionärs ausgeübt
werden.
§ 54. Die Geschäfte der Gesellschaft
leitet ein Directorium, welches aus höch-
stens 13 Mitgliedern bestehen kann , von
welchen 7 Mitglieder Inländer und 5 Mit-
flieder am Sitze der Gesellschaft wohn-
aft sein müssen.
Bei einer geringeren Mitgliederzahl als
13, hat ein entsprechend mögliches arith-
metisches Verhältniss platz zu greifen.
§ 55. Die Mitglieder des Directoriums
werden durch die Generalversammlung
auf fünf Jahre gewählt. — Insolange
als die Gesellschaft auf Grund der Staats-
garantje, Vorschüsse in Anspruch nimmt,
haben die betreffenden Regierungen das
Recht, in die obenangeführte Zahl der
Mitglieder des Directoriums je ein Mit-
glied zu ernennen.
§ 69. Zur Controle der Geschäftsleitung
sowie zur Prüfung der Anträge, betreffend
die Jahresrechnungen und die Bilanz,
gleichwie betreffend Vertheilung des Ge-
winnes, wird ein aus höchstens 5 Mit-
gliedern bestehender Aufsichtsrath ge-
wählt.
Die Wahl geschieht auf die Dauer von
Jahren aus der Reihe der Actionäre und
in derselben Weise, wie dies zur Wahl des
Directoriums vorgeschrieben ist.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1077)
6. Ansloosungen etc.
K. K. priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-
gesellschaft. Bei der am 21. April 1881
im Beisein des landesfürstlichen Commis-
särs Herrn K. K. Regierungsraths und
Bezirkshauptmanns Alexander Merbeller
und des Herrn K. K. Notars J. ü. Dr. Max
Ritter von Obentraut auf Grund des staat-
lich genehmigten Tilgungsplanes stattge-
fundenen Verloosung der im Jahre 1881
zur Tilgung gelangenden Theilschuldver-
schreibungen des mit dem hohen Handels-
ministerialerlasse vom 20. April 1880 ZI.
12256 genehmigten fVaprocentigen Priori-
tätsanleihens wurden gezogen:
a) von den Obligationen zu je 1 500 Jl
Deutsche Reichswährung
die Nummern: von 721 bis incl. 724; —
von 3005 bis incl. 3008; — von 3641 bis
incl. 3644; — von 4721 bis incl. 4724; —
von 7481 bis incl. 7484; — von 8121 bis
incl. 8124; — von 8317 bis incl. 8320; —
9289 bis incl. 9292; — - von 10001 bis incl.
10004 ; von 11265 bis incl. 11268 ; — von
11689 bis incl. 11692;
b) von den Obligationen zu je 300 M. Deut-
sche Reichswährung
die Nummern: von 23981 bis incl. 24000;
— von 27661 bis incl. 27680; ■— von 33761
bis incl. 33780; — von 35041 bis incl. 35060;
von 36681 bis incl. 36700.
DieAuszahlungdieserausgeloostenSchuld-
verschreibungen , deren Verzinsung mit
30. Juni 1881 aufhört, erfolgt gegen Rück-
gabe der Obligationen nebst allen nicht
verfallenen Coupons und des Talons mit
dem auf der Obligation ersichtlichen No-
minalwerthe am 30. Juni 1881 nach dem
Wortlaute der Schuldverschreibungen u. z.
in Deutschland in Mark D. R.-W., in
Oesterreich nach Wahl der Gesellschaft
entweder in derselben Weise oder in
Gulden Oesterr. Währung Silber oder in
dem dem Courswerthe der Mark ent-
sprechenden Betrage
in Wien bei den Herren Johann Liebieg
et Comp.,
„ Prag bei Herrn Moritz Zdekauer,
„ Dresden bei der Dresdner Bank und
bei der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt,
„ Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft und bei Herrn S. ßleich-
röder,
„ Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt
„ Frankfurt a. M. bei den Herren M. A.
von Rothschild et Söhne,
„ Teplitz bei der Haupteassa der K. K.
priv. Aussig-Teplitzer Eisenbahngesell-
schaft.
Der Betrag fehlender Coupons wird an
dem auszuzahlenden Capitalsbetrage ge-
kürzt. Teplitz, den 23. April 1881. Der
V erwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1072)
Fortsetzung der Ausloosungen etc. S. 451.
— 448 —
7. Snbmissiousresnltate.
Oberschlesische Eisenbahn. Breslau, den 13. April 1881. Submissionsresul-
tate auf: A. 14 Stück Güterzuglocomotiven nebst Tendern: Kuppelung der Achsen 3,
Cylinderdurchmesser 450;- B. 6 Stück Tenderlocomotiven : Kuppelung der Achsen 2,
Cylinderdurchmesser 420; C. je 1 Satz Achsen für Güterzuglocomotiven und Tendern.
Offerte
pro Lo-
como-
tive mit
pro
Ten-
Submittent.
Lieferzeit
Lieferort
Aus-
rüstung
Jl
der
Jl
Name und Domicil.
1
29 950 I 8 100
280001 5 500
A. 14 Stück Güterzuglocomotiven.
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisen giesserei, Actiengesell-
schaft in Berlin
Sächsische Maschinenfabrik vorm.
Rieh. Hartmann in Chemnitz
Hannoversche Maschinenbauactien-
Ünion, Giesserei in Königsberg
Stettiner Maschinenbauactiengesell-
schaft „Vulcan“ in Stettin
A. Borsig in Berlin
Berl. Mas chinen bauactien gesellsch aft
vorm. L. Schwartzkopff in Berlin
Henschel & Sohn in Cassel
B. 6Stück*Tei
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft in Berlin
Sächsische Maschinenfabrik vorm.
Rieh. Hartmann in Chemnitz
Hannoversche Maschinenbauactien-
gesellschaft vorm. Georg Egestorff
in Linden vor Hannover
Union, Giesserei in Königsberg
nach 5 Monaten 4Loco-
motiven, demnächst
wöchentlich 1 Loco-
motive
nach 6 Monaten
5 Stück monatlich
nach 6Monaten 1 Stück
und demnächst mo-
natlich 2 Stück
vom October 1881 ab
6 Stück monatlich
nach 5 Monaten
4 Stück, demnächst
pro Monat 5 Stück
nach 5% — 614 Monat
3—6 Stück monatl.
2 Locomotiven am
5/11. 81, demnächst
zweiwöchentlich
weitere 2 Stück
derlocomotiven.
Königsberg
1 Locomotive nach Königsberg
6 Monaten, dem-
nächst monatlich
2 Stück
vom October 1881 ab
6 Stück monatlich
2 Locomotiven im No-
vember d. J., dem-
nächst monatlich
weitere 2 Stück
! Locomotiven am
5/11. 81, demnächst
zweiwöchentlich
weitere 2 Stück
C. Reserveachsen für Güterzuglocomotiven und Tender.
Stettiner |Maschinenbauactiengesell-
schaft „Vulcan“ in Stettin
Locomotivfabrik Hagans in Erfurt
Henschel & Sohn in Cassel
4 Locomotiven nach
5 Monaten, dem-
nächst wöchentlich
1 Stück
nach 514 Monat SStück
und 1 Monat ^äter
die übrigen 3 S^tück
nach 6 Monaten
5 Stück monatlich
Grafenberg
ä Satz 4 540
do.
5 530
do.
5 160
5 460
do.
Berlin
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft in Berlin
Sächsische Maschinenfabrik vorm.
Rieh. Hartmann in Chemnitz
Hannoversche Maschinenbauactien-
gesellschaft vorm. Georg Egestorff
in Linden vor Hannover
Stettiner Maschinenbauactiengesell-
schaft „Vulcan“ in Stettin
A. Borsig in Berlin
Berliner Maschinenbauactiengesell-
schaft vorm. L. Schwartzkopff in
Berlin
Henschel & Sohn in Cassel
Bemerkungen: Mit Körting’schen Injecteuren und Vorwärmern und mit Gas-
beleuchtungseinrichtung nach System Pintsch erhöht sich der Preis pro Locomotive
bei 1. um 1 020 Jl, bei 2. um 1 760 Jl. bei 3. um 1 050 bei 4. um 1 300 Jl, bei 5. um
1 HO Jl., bei 6. um 1 600 Jl, bei 7. um 750 Jl, bei 8. um 950 Jl, bei 9. um 925 Jl, bei
10. um 1 670 Jl, bei 11. um 1 080 Jl, bei 12. um 1 050 M, bei 13. um 1 200 Jl, bei
14. um 1 HO Jl, bei 15. um 1 310 M, bei 16. um 950 Jl
Breslau
Linden
Stettin
Cassel
4
JVo. 8. Jahrgang 1881,
Berlin, am 29. April 1881.
Anzeiger
überzählig^er Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 26. April incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von V» Pfg. zu beziehen.
Der Colli
iLaufendeNr. I
Lagerort
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
welche zur Aufklärung
dienen können).
Signatur
Marke. | Nr.
1 Anzahl. 1
Art der
Verpackung
Inhalt.
Gewicht
Kilo.
Station.
Name
der Bahn.
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A. Colli mit Buchstaben sign.;
ß
ß H
ß R
C D
C F B
CH
D F S
E D
E
S
E V
F
F C
F C
F L
F S
G E
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G F
G K
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H C E
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K M H
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L K
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N S •
r f-B
s & ß
s c
s c
s & c
S G
R
T M
■8437
7011
1435
1497
Bund
Tafeln
Fass
Koffer
Bürde
Kiste
Pack
Fass
Kiste
Korb
Kisten
Block
Kiste
Ballen
Koffer
Fass
Kiste
Sack
Korb
Pack
Fass
Sack
Kiste
?
Porzellan
Pelzwaaren
Leine
Wollwaaren
Leder
Rundstahl
Zink
Mennig
Leinen
Wolle
Bläue
?
Zündhölzer
Flüssigkeit
Kette, 4 m lang
leer
Ketten
leere Säcke
Eisenwaaren
?
Eisenwaaren
gefüllt
Kupfer
Tapeten
ßleiweiss
leer —
Graupen —
Wein —
eiserne Rungen —
Kette —
(alte Lumpen und )
Lederabfälle /
Taback —
Manufacturwaaren —
Schmirgel —
Flintpapier —
leer —
Kleesamen —
gefüllt —
? —
Aufsatzbretter —
Berlin
Posen
Eisleben
Kaldenkirchen
Berlin
Leipzig
Düren
Saarbrücken
Sachsenhausen
Bochum
Saarbrücken
Düren
Siegburg
Aachen M.
Magdeburg
Duisburg
Viersen
Sangerhausen
Deutz
Mülheim a. Rhein
Magdeburg
Dt. Eylau
Halberstadt
Dt. Eylau
Düsseldorf
Deutzerfeld
Oberlahnstein
Halberstadt
Magdeburg
Köln Gereon
War bürg
Deutz
B. Rittershausen
Düsseldorf
Andernach
Magdeb.- Haiberst.
Oberschlesische
K.E.D.Frankf. a/M.
Berg.-Märk.
Berl.-Potsd.-Magd.
Magdeb. - Haiberst.
Linksrheinische
K.E.D.Frankf. a/M.
Berg.-Märk.
Linksrheinische
K. E.D.KölnR.Rh.
Berg.-Märk.
Magdeb. - Haiberst.
Linksrheinische
Magdeb. - Haiberst.
K. E.D.Frankf. a/M.
Magdeb. - Haiberst.
K. E.D. Köln R.Rh.
Linksrheinische
K.E.D.Frankf.a/M.
K. E.D.KölnR.Rh.
Berg.-Märk.
Magdeb. -Haiberst.
K. E.-D. Bromberg
Magdeb. - Haiberst.
K. E.-D. Bromberg
Berg.-Märk.
K. E.D.Kö)nR.Rh.
K.E.D.Frankf. a/M.
Magdeb. - Haiberst.
Linksrheinische
Berg.-Märk.
Linksrheinische
Magdeburg
Oderberg
Wipperfürth
Magdeburg
Netzthal
Kattowitz
Leipzig
Berlin
Oberlahnstein
Wetzlar
Venlo
Stassfurt
Magdeb. - Haiberst.
Oberschlesische
Berg.-Märk.
Magdeb.- Haiberst.
K. E.-D. Bromberg
Oberschlesische
Magdeb. - Haiberst.
K. E.D. Frankf. a/M.
K. E.D. Köln R.Rh.
Linksrheinische
Magdeb.-Halberst.
K.E.D.Köln R.Rh.
bez. Magdeburg
450
z
DerColli
1
.Lagerort
J
Signatur
1
Art der
Inhalt.
Gewicht
d
'S
Station.
Name
i
Marke.
Nr.
Verpackung
Kilo
der Bahn. ’
54
W B
1763
1
Fass
? —
57
54
Bützow
Meckl. Fr.-Fr. B.
55
W K
/ 112
\ 111
1
1
*
? -
l.’Ol
137,5 /
55
Halle
K.E.-D.Frankf.a/M.
B. Colli mitAdressen sign.
56
1 A. Weimar |
1435
1
—
Brett mit Haken —
5
56
Magdeburg
Magdeb. - Haiberst.
67
C. Schulze
_
2
Fässer
leer —
_
57
Nordhausen
K.E.-D.Frankf.a/M.
58
( Elsass-
\ Lothringen
2746
1456
J
—
Decke — 1
Leine — /
-
58
Oberlahnstein
59
Grossperlis
—
1
Pack
Pflanzen —
6
59
Deutz
K.B.-D.KölnR.Rh.
, Henning ^
60
-
1
Bierfass
leer —
—
60
Mülheim
Bergisch-Märk.
61
^ Nippes ’
/ . H \
5
1
Korb
Kleider —
17
61
Gemünden
K.E.-DFrankf.a/M.
62
H. Wenker
, J. H. Eich- X
-
1
Fass
leer —
33
62
Unna
Bergisch-Märk.
63
1 wald Söhne 1
-
1
Cementfass
leer —
11
63
Warburg
^ Höxter '
64
ü. Friedländer
—
1
Bierfässchen
leer —
11,5
64
Breslau
Oberschlesische
65
V }
7384
1
Fass
Bier —
55
65
Braunschweig
Braunschweig.
/ S 1
\ Diisseldort /
{ 1954171
66
{ 2328 9}
[ 382|3|
8
Stück
Blechflaschen —
24
66
Oberlahnstein
K.E.-D.Frankf.a/M.
f SRI
67
{ Wald- }
t kappel j
Stusse
—
1
Ballen
Ketten —
18
67
Niederhone
68
_
1
Pack
? -
2
68
Vlissingen
Niederl. Staatsb.
69
( Th. Neuer \
\ Dresden /
-
1
Kiste
Glaswaaren —
15
69
Aachen T.
Bergisch-Märk.
70
/ V. Rabiel \
^ Berlin /
_
1
Ballen
? —
34
70
Breslau
Oberschlesische
( Werk- 1
\ stättenver- I
71
Iwaltung der(
^ Nass. Bahn r
-
1
-
defecte Kuppelung —
-
71
Niederhone
K.E.-D.Frankf.a/M.
i in l
[ Limburg )
C. CoUi mit Figuren sign.:
72
1 ^ }
1
1
Ballen
? —
23
72
Dt. Eylau
K. E.-D. Bromberg
73
{ ^ 1
-
1
Sack
? —
61,5
73
Halle
K.E.-D. Frankf.a/M.
74
{ 1
1644
1
Kiste
? -
145
74
Leipzig
Magdeb. -Haiberst.
75
{ ^ )
44
1
gefüllt —
23
75
Köln Gereon
Linksrheinische
76
{ ^ 1
1792
1
Ballen
? —
15,5
76
Nordhausen
K.E.-D.Frankf.a|M.
77
{
729
1
Kiste
Branntwein —
11
77
Bromberg
K. E.-D. Bromberg
78
V X/ ’
(-ee-i
6806
1
n
? -
119
78
Holzwickede
Bergisch-Märk.
D. Colli ohne Signatar:
79
_
1
Ballen
bw. Abfall —
59
79
M. Gladbach
Bergisch-Märk.
80
_
1
Leder —
113
80
Holzwickede
81
—
1
Barrel
Lumpen —
47
81
Hagen
82
1
leer —
35
82
Halle a|S.
K. E.-D.Frankf.a/M.
83
—
_
1
Beutel
Zwiebeln —
3,5
83
Börssum
Braunschweig.
84
_
1
—
Brechstange —
12 Kinderkörbe —
4
84
Clausthal
Magdeb. - Haiberst.
85
_
1
Bündel
—
85
M. Gladbach
Bergisch-Märk.
1 mehrere Hundert 1
86
1
Bund
< kleine Dorn- und }
( sonstige Pflanzen j
15
86
Wipperfürth
Bemerbnngen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
reiche zur A.nfklämng
dienen können).
beschr. Treptow.
Der Colli
Signatur | |
Art der
Verpackung
Inhalt.
Icewicht
Kilo
Marke Nr. j
Lagerort
Bemerkungen
Station.
Name
der Bahn.
(insbesondere
etwaige Merkmale,
welche aur Aufklärung
Göttingen
Halensee
Siegen
Göttingen
Bebra
Essen
Oderberg
Crefeld
Buckau
Göttingen
Koblenz
K.E.-D.Frankfa/M.
Bergisch-Märk.
K.E.-D.Frankf a/M.
Bergisch-Märk.
Oberschlesische
Bergisch-Märk.
Magdeb.- Haiberst.
K. E.-D . Frankf.a/M.
Linksrheinische
M. Gladbach
Bergisch-Märk.
Gifhorn
Magde b. -Haiberst.
[ am 16/3. 81 in der
{XVlLBahnm.B.L.
(Strecke gefund.
Breslau
Oberschlesische
Bebra
Hagen
K.E.-D.Frankf.a/M
Bergisch-Märk.
Stange
Stück
j abgebrochener i
I Näbmaschinentheil j
Eisenrohr, 1,5 m lang
Gasrohr —
Herrn-Zugstiefel —
Holzstange —
Kammrad-Modell —
Kette —
hölz. Maschinentheil —
Plan -
Planleine —
Knochen —
Signaltheil —
leer —
1 mess. Schraubendeckel
[ Halbrundeisen
k 2,40 m lang, an
/ 2 Stellen mit einem
\ starken schwarzen
f Zwirnfaden iim-
[ wickelt
Holzstützen —
Latten —
Wagendecke —
Wagensch I össer d.Serie20
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
von Seite 448.
E. E. priT. Anssig-Teplitzer Eisenhahn-
gesellschalt. Bei der am 21. April 1881
im Beisein des landesfürstlichen Commis-
särs Herrn K. K. Regierungsraths und Be-
zirkshauptmann Alexander Merbeller und
des K. K. Notars Herrn J. ü. Dr. Max
Ritter von Obentraut stattgefundenen Aus-
loosung der nach Massgabe des § 50 der
Gesellschaftsstatuten und des Beschlusses
der 23. ordentlichen Generalversammlung
vom 11. April 1881 in diesem Jahre zur
Tilgung gelangenden 67 Stück Actien
wurden nachstehende Nummern gezogen :
254 362 503 1044 1403 2174 2519 2584
3233 3814 4075 4827 5344 5643 6203 6635
6791 6845 7463 7597 7973 8225 8696 8748
9121 9207 9396 9704 9710 9810 9978 10420
10654 11290 11570 12164 12273 12333 12377
13034 13143 13403 13580 14033 14415 14633
15249 15299 17513 18301 18470 18737 19008
19246 19307 19397 19554 19908 20334 21152
21794 21916 22382 22452 22638 22710 24999.
Die Auszahlung dieser ausgeloosten
Actien erfolgt gegen Rückgabe der Actien
mit Coupons (von einschliesslich No. 24 an)
und des Talons vom 1. Juli 1881 ange-
fangen mit je 210 fl. Oe. Whrg. B.-N.
in Wien bei den Herren Johann Liebieg
et Comp.,
„ Prag bei Herrn Moritz Zdekauer,
„ Dresden bei der Dresdner Bank und
bei der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt,
„ Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt,
„ Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder,
„ Frankfurt am Main bei den Herren
M. A. von Rothschild et Söhne,
„ Teplitz bei der Hauptcassa der Gesell-
schaft.
Bei diesen Cassen werden auch für die
ausgeloosten und rückgestellten Actien
die nach Massgabe des § 51 der Gesell-
schaftsstatuten ausgefertigten Genuss-
scheine ausgefolgt.
Von den in den frühem Jahren ausge-
loosten Actien sind nachstehende Num-
mern noch nicht zur Einlösung gelangt:
Aus dem Jahre 1875 : No. 1270 12319 14902.
„ „ „ 1876: „ 12820 15653.
„ „ „ 1877: „ 10513.
„ „ „ 1878: „ 1378 3305 14331.
„ „ „ 1879: „ 2639 3938 5060
8562 16387 17620 19744.
Aus dem Jahre 1880: No. 1710 2282 4092
7522 8471 10594 14132 14373 16678 22318
24016.
Bei Einlösung der ausgeloosten Actien
wird der für fehlende Coupons entfallende
Betrag vom Capitale in Abzug gebracht.
Teplitz, den 23. April 1881. Der Verwal-
tungsrath. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (1073)
E. E. priv. Aussig -Teplitzer Eisenbahn«
gesellschaft. In Ausführung des Be-
schlusses der 23. ordentlichen General-
versammlung vom 11. April 1881 setzen
wir die P. T. Herren Actionäre der K. K.
priv. Aussig - Teplitzer Eisenbahngesell-
schaft in die Kenntniss, dass der statuten-
gemäss am 1. Juli 1881 fällige Dividenden-
coupon No. 23 mit 29 fl. 40 kr., dann von
den Genussscheinen der am 1. Juli 1881
fällige Coupon mit 18 fl. 90 kr., schon vom
1. Juni 1881 an
in Wien beiden Herren Johann Liebieg &Co.,
« Prag „ Herrn Moritz Zdekauer,
„ Dresden bei der Dresdner Bank und
bei der Filiale der Allgemeinen Deut-
schen Creditanstalt,
„ Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen
Creditanstalt,
„ Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder,
„ Frankfurt am Main bei den Herren M. A.
von Rothschild & Söhne,
, Teplitz bei der Hauptcassa der
Gesellschaft
eingelöst werden wird. Teplitz , den
23. April 1881. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht honorirt.) (1071)
8. Submissioneiii
Oberhessische Eisenbahnen. Wir beab-
sichtigen ca. 200 000 kg alter Schienen
auf dem Submissionswege zu verkaufen.
Offerten sind versiegelt und mit der Auf-
PRiVAT-AJN ZEIGEN.
Soeben ist in C. W. EreidePs Verlag in Wiesbaden erschienen:
Organ fiir die Fortschritte des Eisenbahnwesens
in technischer Beziehung.
Organ des Vereins deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Herausgegeben -von
E. Heusinger von Waldegg.
36.Jahrg. N^eFolge. XVIlLBand. 1881. Drittes Heft mit 4 lith. Tafeln und 21 Holzschn.
Jährlich 6 Hefte. — Preis des Jahrgangs 20 Mark.
Inhalt: Original-Aufsätze. Die electrische Barriere von M. Pollitzer. — -
Instrument zur Aufnahme von Schienen- und Radreifenprofllen von Schubert u.
Hattemer. — Heinr. Ehrhardt’s Kaltsäge und Schneideapparat für Schienen. —
Die Bahnbewachung auf frequenten Eisenbahnen. Ein Vorschlag zur Verbesserung des
Dienstes und zur Ersparung von Kosten desselben. Von C. Schilling. — Die Con-
struction der Locomotiven mit Rücksicht auf billige Unterhaltung derselben. Von
Th. Lange. — Ueber die Construction der Kohlenkörbe. Von Theune. — Stahl-
Bremsschuh von Trapp. — Die Abortanlagen mit Desinfection des neuen Central-
Bahnhofs in Hannover. — üebersicht der im Jahre 1879 bei den Fahrzeugen der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn vorgekommenen Radreifen-Brüche, Anbrüche und Lang-
risse. — Zur Frage der einheitlichen Regelung und Anordnung der Signale von Bahn-
und Gleisabzweigungen. Von F. Magdalinski. — Maschine zur Prüfung der Elasti-
cität und Festigkeit von Eisen und Stahl. Von v. Baggesen. — Neue Erdleitungen
für electrische Telegraphen und Blitzableiter. Patent J. Grüner. — Das Schweizer
Project zu Internationalen Technischen Vereinbarungen.
Bericht über die Fortschritte des Eisenbahnwesens. (1086)
Schrift „Submission für den Ankauf alter
Schienen“ versehen bis zum 2. Mai,
10 Uhr Vorm., unter unserer Adresse
einzusenden.
Die Bedingungen können bei unserer
Magazinsverwaltung eingesehen, auch
durch unsere Kanzlei gegen frankirte Ein-
sendung von 40 pro Exemplar bezogen
Giessen, den 19. April 1881.
(1059)
Hessische Ludwigsbahn. Verlegung der
Bahnen bei Mainz. Die Ausführung des
excl. der Portalstücke 1 233,2 m langen
Tunnels zwischen dem Neuthore und Bin-
gerthore zu Mainz und der Erd-, Planir-
und Abbruch arbeiten, sowie der Kunst-
bauten des nordwestlichen Voreinschnittes
soll auf dem Submissionswege vergeben
werden. Ausser den Arbeiten zur Herstel-
lung des Tunnels sind ca. 216 000 cbm
Abtrag zu lösen und zu fördern und wei-
ter einschliesslich des nordwestlichen
Tunnelportales unter Anderem zu fertigen :
ca. 2 200 cbm Trockenmauerwerk,
„ 8 400 „ Rauchmauerwerk, sowie
„ 300 „ Hausteine zu liefern.
Die betreffenden Pläne, Bedingnisshefte
etc. sind auf dem Bureau des Sectionsin-
genieurs zu Mainz zur Einsicht der Ueber-
nahmslustigen aufgelegt. Die Submissio-
nen sind längstens bis zum 9. Mai 1. Js.,
Vormittags 10 Uhr, verschlossen und
frankirt auf unserem Secretariate dahier
abzugeben. Auf dem Umschläge ist zu
bemerken: „Submission wegen Ueber-
nahme der Arbeiten zur Herstellung des
Tunnels zu Mainz und der zugehörigen
Erd- etc. Arbeiten“. Mainz, den 31. März
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes:
Die Specialdirection. (989)
Privat-Anzeigen (Schluss).
DAMPF-PUMPEN ■
; Weise üMonsfil, Maschinenfttb'r’iK.
' HALLE "yg. . .
ÄliS HUNDERT VERSCHIED|NER;' -
Patent No. 10611.
Diese bewährten Züge über-
treffen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten Theile, an
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbstliennmenden Elaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. .Jeder Zug ist auf die
li4facbe Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
zeuge, Berlin, Chausseestr.lOO.
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brechung etc. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende Erinnerung u. bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig Raumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten vermag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht einwirken können. DieBrauch-
barkeit beweist die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H. Seyfert, Rochlitz, Sachsen.
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Annahme der Privat-Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bi ^
o SW. (Red
D SW., Beuth
fl ^ '
— 453 —
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Klnundzwanziig’Ster •Talirg'ang;.
Berlin, den 2. Mai 1881.
" Dieser Nummer liegt der Sommer-Fahrplan der Obersehlesischen Eisenbahn bei.
Inhalt: üetriebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands in 1879. — I3ie Submissionen auf Eisenbahnschienen etc. in ]88ü. —
Üb finanziellen Verhältnisse der grossen Französischen Eisenbahnen. - Zum Berner Entwurf eines internationalen Vertrags über den
BBenbahnfrachtverkehr. — Ungarische Minister! alverordnung über die Statistik des Waaren Verkehrs. — Aus Oesterreich-Ungarn. — J^ank
reich. — Gotthardbahn. — Die Eisenbahn Turin-Eivoli in 1880. — Haftpflicht. — Strafrecht. — Dampffrachtwagen, von Michaelis in Chem-
Personal-Nachrichten. — Deutsche Betriebsergebnisse pro März 1881- — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Vei-
3. Generalversammlungen. 4. Submissionen. 5. Betriebsergebnisse. 6. Neue Fahrpläne. — Privat-Anzeigen.
f Betriebsergebnisse 'der Eisenbahnen Deutschlands
^ ^ im Jahre 1879.
, Nach der dem Bundesrath vorgelegten Uebersicht der Be-
äPiebsergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands im Betriebs-
jahre 1879 waren Ende dieses Jahres im Reiche an Hauptbahnen
"“"90,40 km im Betriebe, und zwar Staatsbahnen und für Rech-
ig des Staats verwaltete Bahnen 20 623,49 km, Privatbahnen
unter Staatsverwaltung 3 651,89 km, unter eigener Verwaltung
8.716,02 km. Ausserdem waren noch 411,79 km Bahnen unter-
geordneter Bedeutung im Betriebe (32,15 km Staatsbabnen,
ffi,14 km Privatbahnen unter Staatsverwaltung, 314,50 km unter
■ ener Verwaltung). Es ergiebt sich dadurch eine Gesammt-
ige von 33 302,19 km gegen 31362,37 km in 1878, 30 464,15 km
1877, 29114,38 km in 1876, 27 474,46 km in 1875, 24 248,19 km in
(74, 22 902,89 km in 1873, 21 668,43 km in 1872, 19 513,50 km
1871, 18 449,67 km in 1870. Die Vermehrung von 1870 bis 1879
strägt 80,5 pCt.
Die Länge der Geleise betrug 42 772,20 km (und zwar der
fiten Geleise 9 839,73 kmj der dritten 42,07 km); dazu kommen
fbch 411,79 km am Geleise der unfrequentirten Bahnen; im
ranzen 43 183,99 km, gegen 40 994,86 km in 1878, 39 983,21 km
1877, 38 384,17 km in 1876, 36 564,49 km in 1875, 32 731,00 km
1874, 31019,89 km in 1873, 29131,58 km in 1872, 25 761,81 km
in 1871, 24438,45 km in 1870.
. Der Bau und die Ausrüstung sämmtlicher Deutschen Bah-
[nen hat bis zum Schlüsse des Betriebsjahres 1879 ein Anlage-
Spital von 8 621209 351 M, d. i. von durchschnittlich 261 364 M
Tür jedes Kilometer der Baulänge von 32 985,44 km erfordert. Da-
von sind 308 065 445...^ aus Extraordinarien, Subventionen u. dgl.
entnommen. Von dem Anlagecapital kommen:
mf die Staatsbahnen und für Rechnung des Staates
4 verwaltete Bahnen
\ oder für 1 km
«f die Privathahnen unter Staatsverwaltung
oder für 1 km
auf die Privatbahnen unter Privatverwaltung
oder für 1 km
Die bis zum Schlüsse der einzelnen Jahre von 1870 bis 1879
als Anlagecapital verwendeten Summen betrugen:
im Mark == pCt. für = pCt.
Betriebsjahr im Ganzen gegen dasVorjahr 1 km gegen dasVorjahr
1879 8 621209 351 -f 6,80 261 364 — 0,54
1878 8 072 320 511 2,04 262 768 — 0,85
1877 7 911 224 778 + 5,89 265 025 + 1,21
1876 7 471 168 294 -|- 10,12 261 844 + 5,06
1875 6 784 502 252 + 10,33 249 224 + 1-04
1874 6149 390 760 + 10,83 246 666 -f 1,82
1873 5 548 542175 + 11,27 242 264 -f 7,43
1872 4 986 441 457 + 16,01 225 509 + 2,38
1871 4 298 359 471 + 5,56 220 276 - 0,20
1870 4 072 167 621 + 11,79 220 718 — 0,59
Die höchsten Anlagekosten für 1 km Bahnlänge hatte am
Schlüsse des Betriebsjahres 1879 die Berlin-Potsdam-Magdeburger
5 528 790 186 Ji
270 454 ,
1 106 504 912 ,
Eisenbahn mit 444 663 die niedrigsten die Ruhland-Laucb-
hammer Eisenbahn mit 15 640 erfordert. 64 Bahnen bleiben
Mnsichtlich ihrer Anlagekosten für 1 km unter dem Gesamm -
durchschnitt von 261364 M und 25 Bahnen haben denselbe.i
überschritten.
An Stammactien waren Ende 1879 concessionirt 1 551 558 421 Ji .
an Prioritätsstammactien 352 728 900 M., an Priori tätsobligationei
2 459 963 479 di, waren bereits amortisirt worden 18 285 024 J/.
Stamm- und Stammprioritätsactien und 115 243 628 Ji Prioritäts-
obligationen, zusammen 133 528 652 Ji
Zur Verzinsung sind von den betheiligten Regierungen.
Kreisen, Städten u. s. w. im Jahre 1879 308 065 445 M, Zuschüss*
geleistet worden, gegen 236 032 702 Ji in 1878, 258 786 559 J/
in 1877, 2:^4 624 833 Ji in 1876, 213 699 216 M in 1875, 118 637 476 Jl
in 1874, 96 950 592 Ji in 1873, 88547 423 Ji in 1872, 85361 958 JL
in 1871, 77 322 163 Ji in 1870.
Die Betriebseinnahmen des Betriebsjahres 1879 beliefen sieb
im Ganzen auf 866 513 714 ,M und für 1 km auf 26 658 Ji Dip
Einnahme aus dem Personentransport hat 216 485 008 Ji oder
24,9 pCt. der Gesammteinnahme betragen. Sie wurde erzielt
durch die Beförderung von 199 723 410 (1878: 203 682 757) Personen,
welche zusammen 6 094196 670 km Personen kilometer, (1878:
6 086 393 276 km), oder für 1 Person durchschnittlich 30,5 km
zurücklegten. Auf jedes Kilometer der Betriebslänge im mittleren
Jahresdurchschnitt von 32 504,64 km kommen somit 187 487 Per-
sonen (specifische Personenfrequenz). Es ergab sich ferner im
Durchschnitt ein Erfrag von 1,08 Ji für jeden Reisenden oder von
0,035 Ji für jeden Reisenden für 1 km und von 0,159 Ji für jede
ein Kilometer weit bewegte Personenwagenachse. Die Gesamint-
zahl der von den eigenen und fremden Personenwagen auf den
Deutschen Bahnen zurückgelegten Achskilometer betrug 1360345959
oder für 1 km 4 184 (specifische Achsenfrequenz). Aus der Beför-
derung von Gepäck, Equipagen und Hunden wurden 12 148 749 Ji
oder 1,4 pGt. der Gesammteinnahme erzielt.
Auf den Güterverkehr entfallen 561 896 310 ..<5!! = 64,9 pCt.
der Gesammteinnahme. ■ Diese Einnahme wurde erzielt durch
den Transport von 143 163 312 t (1878: 134 149 908 t), welche
12 097 828 462 (1878: 10 806 961 937) tkm zurücklegten. Auf
jedes Kilometer der Betriebslänge im mittleren Jahresdurchschnitt
mit 32 504,64 km kommen somit 372 190 t (specifische Güter-
frequenz). Es ergab sich sonach aus dem Güterverkehr im
Durchschnitt ein Ertrag von 3,92 M für 1 t, von 0,947 für 1 tkm
und von 0,937 für jede ein Kilometer weit bewegte Gepäck- und
Güterwagenachse, Die Gesammtzahl der von den eigenen und
fremden Gepäck- und Güterwagen auf eigener Bahn zurückge-
legten Achskilometer betrug 6 456 351 202 oder für 1 km 198 629
(specifische Achsenfrequenz).
Die Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und Be-
triebsmitteln bezw. Beamten an Dritte hat 35 701 632 Ji = 4,1 pCt.
der Gesammteinnahme, und die Einnahme aus sonstigen Quellen
40 282 015 Ji = 4,7 pCt. der Gesammteinnahme betragen.
Eine Vergleichung der Betriebseinnahmen in den letzten
10 Jahren liefert nachstehendes Ergebniss:
454
Betriebsjahr
1879 866 513 714
=r pCt. für = pCt.
en das Vorjahr 1 km gegen das Vorjahr
1878
1877
1876
1875
1874
1873
1872
1871
1870
848 982 957
851 897 353
857 245 586
843 021 845
792 351 771
745 673 125
670 600 331
601 846 375
506 233 203
27 383
28 687
30 222
31 906
33 285
2,65
5.28
4,14
0,05
4,96
1.29
+ 13,23
— 2,81
2,07
— 0,34
- 0,62
+ 1.69
+ 6,40
+ 6,26
+ 11,20
+ 11,42
4- 18,89
-|^ 7,31 -
Die grösste Einnahme für 1 km Betriebslänge erzielte im
Jahre 1879 die Oberschlesische Hauptbahn mit 76 599 dem-
nächst die Main-Neckar Eisenbahn mit 56 751 dann die Köln-
Mindener Eisenbahn mit 48 460 Jl, die Berlin-Potsdam-Magde-
burger Eisenbahn mit 47 915 Jl und die Bergisch-Märkische Eisen-
bahn mit 47 481 M. Die geringste Einnahme hatte die Ruhland-
Lauchhammer Eisenbahn mit 2 972 Jl. Von den eigenen und
fremden Locomotiven wurden auf den Deutschen Eisenbahnen im
Betriehsjahre 1879 im Ganzen 198 503 950 km (Nutzkilometer) und
von den eigenen und fremden Wagen aller Art im Ganzen
7 816 697 161 km (Wagenachskilometer) zurückgelegt. Die Ge-
sammteinnahme gewährte hiernach im Durchschnitt einen Ertrag
von 4,36 M. für 1 Nutzkm und von 0,jn Jl für 1 Wagen ach skm
gegen 4,34 M. bezw. 0,u2 >M. im Jahre 1878.
Die Betriebsausgaben betrugen im Jahre 1879 504 274 214 JL
oder für 1 km 15 514 J/L Von den Ausgaben entfallen im Jahre 1879:
" ” 131 920 312 = 26,16 pCt.
1. auf Besoldungen . . .
2. auf andere persönliche Ausgaben . 66 270 357
3. auf sächliche Verwaltungskosten . 42 909 275
4. auf Unterhaltung der Bahnanlagen 50 674 228
5. auf den Bahntransport 94 874 367
6. auf Erneuerungen 66 273 636
7. auf Benutzung fremder Bahnan-
lagen und Betriebsmittel ....
8. auf sonstige sachliche Ausgaben . „
Eine Vergleichung der Betriebsausgaben in den 10 letzten
Jahren liefert folgendes Ergeh niss:
Betriebs- Mark Procent gegen Mark
V, das Vorjahr für 1km
— 0,45
: 13,14
= 8,51
=r 10,05
=r 18,82
= 13,14
, = 3,3C
Pro Cent gegen
das Vorjahr
— 5,05
— 6,80
— 6,38
— 6,76
4,94
jahr im Ganzen
1879 504 274 214 — 0",45 15 514
1878 506 556 311 — 2,69 16 339
1877 520 587 484 — 1,99 17 532
1876 631 172 743 -f- 0,09 18 727
1875 530 672 877 + 5,50 20 085
1874 503 013 833 + 10,13 21 130 +
1873 456 747 899 + 22,61 20 378 -f 15'73
1872 372 532 347 + 22,74 17 608 + 8,73
1871 303 511 644 + 18,83 16 193 + 13,17
1870 255 409 318 + 9,42 14 308 - 0,90
Die grösste Ausgabe für 1 km ßetriebslänge hatte im Jahre
1879 die Main-Neckar Eisenbahn mit 34 996 M, demnächst die
Otaerschlesische Hauptbahn mit 29 773 M, dann die Main-Weser
Eisenbahn mit 27 163 M, die Bergisch-Märkische Eisenbahn mit
26 802 und die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn mit
26 613 M
Die geringste Ausgabe hatte die Ruhland-Lauchhammer
Eisenbahn mit 2 954 M
Für 1 Nutzkilometer sind im Jahre 1879 2,54 M und für
1 Wagenachskilometer 0,o64 ausgegeben worden, gegen 2,59
bezw. 0,067 iiu Jahre 1878.
Es betrugen im Jahre 1879 die Betriebseinnahmen
866 513 714 die Betriebsausgaben 504 274 214 und es wurde
daher ein Betriebsüberschuss von 362 239 500 erzielt.
Der Betriebsüberschuss betrug:
im Mark = Procent gegen Mark = Procent gegen
Betriebsjahr im Ganzen das Vorjahr für 1km das Vorjahr
1879
1878
1877
1876
1875
1874
1873
1872
1871
1870
362 239 500
342 426 646
331 309 869
326 072 843
312 348 968
289 337 938
288 926 226
298 067 984
298 334831
250 823 886
6,79
3,36
1,61
4,40
0,14
3,07
0,09
+ 18,94
+ 5,25
11144
11044
11 155
11495
11821
12 156
12 891
14 089
15 917
14 051
— 2,76
— 2,75
— 5,71
— 8,50
— 11,49
+ 13,28
4,67
Ävv üÄU Xv vtlJL 4)01
oder m Procenten der Betriebseinnahme und des verwendeten
Anlagecapitals:
im in Procenten der in Procenten des
Betriebsjahr Betriebseinnahme Anlagecapitals
1879 41,80 4,28
1878 40,33 4,25
1877 38,89 4,26
1876 38,04 4,45
1876 37,05 4,68
1874 36,52 4,71
Betriebsjahr Betriebseinnahme pCt. Anlagecapital pCt.
QQ QQ r;. Ol '
1873
38,88
5,21
1872
44,44
5,98
1871
49,57
6,94
1870
49,55
6,16
Der Ueberschuss betrug in Procenten der Betriebseinnahme:
a) bei den Staatsbahnen und den für Rechnung des Staats ver-
walteten Bahnen 41,16, b) bei den Privatbahnen unter Staats-
verwaltung 43,90, c) bei den Privatbahnen unter eigener Ver-
waltung 42,35, d) im Ganzen a— c 41,85; in Procenten der Be-
triebsausgabe: a) 69,95, b) 78,24, c) 73,44, d) 71,96; in Procenten
des verwendeten Anlagecapitals: a) 4,02, b) 5,19, c) 4,53, d) 4,29.
Der Ueberschuss stellt sich im Jahre 1879 für 1 Nutzkilo-
meter auf 1,82 M gegen 1,75 Jl. im Jahre 1878 und 1 Wagen-
achskilometer auf 0,047 M. gegen O.045 M. im Jahre 1878.
Die Verwendung des Ueberschusses nach Abzug der Auf-
wendu^en für Meliorationen und Erweiterungen der Bahnan-
lagen, Vermehrung der Betriebsmittel etc. ist im Jahre 1879 in
nachstehender Weise erfolgt:
a) von den Staatsbahnen sind zu den Staats-
cassen abgeführt 161 791 590
b) von den Privatbahnen (einschliesslich der für
Rechnung des Staates betriebenen und der
unter Staatsverwaltung stehenden) zur Ver-
zinsung der Prioritätsobligationen, sowie zur
Verzinsung bezw. Dividendezahlung der Stamm-
actien und Prioritätsstammactien 163 252 774 „
Erstere Summe (a) zuzüglich der Herauszahlungen an die
Miteigenthümer stellt in Bezug auf das verwendete Anlagecapital
von 4 267 768188 Jl eine Rente von 3,83 pCt. (gegen 3,71 pCt. im
Jahre 1878), letztere (b) für das zum Bezüge von Zinsen und
Dividenden berechtigte Capital von 4 076264 326 Jl, im Durch-
schnitt eine Verzinsung — ohne Garantiezuschüsse — von 4 pCt.
(gegen 3,94 pCt. im Jahre 1878), — mit Garantiezuschüssen —
von 4,37 pCt. (gegen 4,31 pCt. im Jahre 1878) dar.
Die Reservefonds betrugen Ende 1879 19 251 997 Jl, gegen
17 147 862 JL in 1878, 20 946 045 Jl in 1877, 13 561 412 Jl in 1876,
23158110 JL in 1875, die Erneuerungsfonds 168 432 448 Jl gegen
144 592 061 JL in 1878, 122 058 798 Jl in 1877, 104 903 980 Jl in
1876, 87 538 410 M in 1875.
An Transportmitteln waren Ende 1879 vorhanden : 10 821 Lo-
comotiven (Ende 1878: 10 452), 19 692 (19 051) Personenwagen,
4 778 (4 999) Gepäckwagen, 67 825 (65 683) bedeckte Güterwagen,
4 919 (5 382) Pferde- und Viehwagen, 140 448 (134 379) offene
Güterwagen oder pro 10 km Bahn 3,3 (3,4) Locomotiven, 6,0 (6,2) Per-
sonenwagen, 1,4 (1,6) Gepäckwagen, 20,6 (21,3) bedeckte Güter-
wagen, 1,5 (1,7) Pferde- und Viehwagen, 42,6 (43,5) offene Güter-
Die Submissionen auf Eisenbahnschienen, eiserne
Schwellen, Locomotiven und Waggons im Jahre 1880.
Das demnächst erscheinende 5. Ergänzungsheft zur Zeit-
schrift des Königlich Preussischen statistischen Bureaus behan-
delt die Submissionsstätistik der Jahre 1873 bis 1880. Die „N. B.-
Z.“ ist in der Lage, aus diesem reichen Material bereits einen
kurzen Auszug zu bringen, welchem wir Folgendes entnehmen:
Der Bedarf an Schienen stellte sich im Jahre
1878 auf 120 772 813 kg 2 300 lfd. Meter und 7 155 Stück
1879 „ 57 580 935 „ 10 496 , „ „ 4 300 „
1880 „ 72 411957 „ 14116 „ „ „ 84 999 „
Unter Reduction der in laufenden Metern und Stück ange-
gebenen Quantitäten auf Kilogramm und bei Unterscheidung
des verwendeten Materials wurden verlangt
im Jahre
1878 1879 1880
Schienen aus Eisen .... kg 8 331 000 — —
Stahl (ohne nähere Bezeich-
nung) „ 36 623 000 30 323 000 30 341 000
Gussstahl „ 15 338 000 10 223 000 7 ffO 000
Bessemerstahl „ 61474 000 18 065 000 3 777 000
Flussstahl . . „ — - 43 978 000
zusammen kg 121 866 000 58 611 000 85 276 000
Die Eisenschienen sind hiernach anscheinend gänzlich von
der Verwendung zur Herstellung der Schienenwege ausgeschlossen,
und unter den Stahlschienen sind es diejenigen aus Flussstahl,
welche sichtlich die Alleinherrschaft auf dem Markte erobert
haben. Von Puddelstahlschienen ist wenigstens nirgends mehr
die Rede. Die Unterscheidung zwischen Bessemer- und Fluss-
stahl noch im Jahre 1880 beruht wohl nur auf dem Festhalten
zu dem alten Ausdruck seitens einiger Submittenten, denn Besse-
merstahl ist gleichfalls Flussstahl.
Ob der Flussstahl, welcher nach dem Thomas-Gilchrist sehen
Verfahren aus phosphorhaltigem Roheisen erblasen wird, sich
unter den Submissionen auf Schienen im Jahre 1880 schon durch
niedrigeren Preis bemerklich machte, lässt sich nicht mit Be-
stimmtheit behaupten. Es kosteten nämlich (mit Beibehaltung
455
zu Anfang 1878
, « 1879
« » 1880
Ende
der in den Submissionsnachweisen enthaltenen Bezeichnungen)
{e 100 kg Schienen aus
Gussstahl Bessemerstahl Flussstahl
M 16,27 17,08 —
„ 14,02 14,60 —
„ 18,78 24,51 20,50
„ _ . „ 19,38 — 16,28
Eiserne Schwellen zum Unterbau des Bahnkörpers wurden
durch öffentliche Submissionen verlangt:
im Jahre 1878 63 094 000 kg
„ „ 1879 10 563 000 „
„ „ 1880 26 418 000 „
' 'und es wurde ein Durchschnittspreis gezahlt pro 100 kg für
Langschwellen Querschwellen
Anfang 1878 . . . Jl. 13,04 18,18
„ 1879 . . . „ 13,00 15,10
1880 . . . „ 18,40 19,79
/ Ende 1880 . . . „ — 12,28
Bei den Schienen und eisernen Schwellen waren trotz der
gesteigerten Nachfrage im letztverflossenen Jahre die Erwerbsbe-
dingungen für den (Konsumenten im Ganzen günstiger als im
Jahre 1879.
Anders bei den Eisenbahnfahrzeugen. Hier ist im Jahre
teSO bei grösserem Bedarf als im Jahre 1879 auch die gewöhnlich
i^daraus folgende Preissteigerung eingetreten. Es wurden nämlich
Musgeschrieben: 1879
Locomotiven Stück
Fahrzeuge „ 4
darunter :
Personenwagen .... „
Gepäckwagen „
Güterwagen „ S
Viehwagen „
Die Preise, die hierfür gezahlt wurden, gestalteten sich fol-
gendermassen : Es kostete im Jahre 1879
1625
1 450
1 Personenwagen I./II. Classe 9 477 13 569
1 » III. „ 4 845 7 185
■i 1 „ IV. „ 4 561 5148
1 Güterwagen (zum Langeisentransport) . 1 698 1 920
' 1 „ (bedeckter mit Bremse) . 2 599 3 153
Für Locomotiven liegen vergleichbare Preise aus beiden
Jahren nicl^t vor.
Die finanziellen Verhältnisse der grossen
Französischen Eisenbahnen.
Dieses Thema behandelte M. Paul Leroy-Beaulieu kürzlich
im „Journal des Debats“ in eingehender Weise. Wie wir der
, „Revue des Chemins de fer* entnehmen, hat danach der Franzö-
.'■sische Staat alle Ursache, mit den gegenwärtigen Betriehsergeb-
nissen jener grossen Eisen babngesellschaft, für welche er eine
■ umfangreiche Zinsgarantie übernommen hat, zufrieden zu sein;
,er darf nach den bisherigen Resultaten sogar einer in Kürze ein-
tretenden gänzlichen oder theilweisen Entlastung von dieser Ver-
pflichtung mit Sicherheit entgegensehen.
Für die Compagnie de l’Ouest, de l’Est, d’Orleans und
du Midi zahlte der Staat 1879 noch insgesammt 39 — 40 Millionen
Francs Zuschuss; für das verflossene Jahr dagegen stellt sich eine
Summe von nur 7- 8 Millionen heraus, was eine Ersparniss von
etwa 30 Millionen bedeutet.
Die Compagnie du Midi bedurfte im Jahre 1879
eines Zuschusses von etwas mehr als 2% Millionen; ihre Ein-
nahmen sind 1880 jedoch so günstige gewesen, dass sie für dieses
Jahr nicht nur einen jeden Zuschuss entbehren, sondern sogar
rnoch dem Staate 6 Millionen von jenen 40 Millionen zurückzahlen
kann, welche sie demselben schuldet. Da sich auch 1881 das Ge-
schäft gut anlässt und keine Gründe für einen Umschlag der
günstigen Conjunctur vorhanden sind, so hofft die Gesellschaft,
^ass der Jahrgang 1882 nicht vorübergehen wird, ohne dass sie
jteich gänzlich von ihren Verpflichtungen gegen den Staat befreit.
^ Die Compagnie d’Orleans ist zwar nicht ganz infderselben
^glücklichen Lage wie diejenige du Midi, aber auch sie hat für
?1880 nicht nur auf die Zinsgarantie verzichten, sondern auch noch
eine Summe von 3 Millionen zurückzahlen können, nachdem sie
1879 erst 10 Millionen vom Staate gefordert und erhalten hatte.
Die Gesellschaft schuldet dem Staate heute noch 160 Millionen;
bei einem voraussichtlichen ferneren Steigen der Einnahmen um
15—20 Millionen dürfte es ihr gelingen, sich mit Hülfe der Aus-
fabe von Obligationen in etwa 4—5 Jahren gänzlich ^von ihren
chulden an den Staat zu befreien.
Die Compagnie de l’Est, welche 1879 vom Staate 7 Millionen
geliehen hatte, wird für 1880 wahrscheinlich eine nur unbedeu-
' tende Summe beanspruchen und sich innerhalb eines Zeitraumes
,von 7—8 Jahren voraussichtlich ihrer Schulden an den Staat ent-
„ledigt haben.
Die Con^agnie de l’O u e s t ist in der am wenigsten günstigen
l'Verfassung. Das Netz dieser Gesellschaft umfasst weniger reiche
i..
Gegenden und ist mit einer Anzahl nicht rentirender Linien be-
lastet. In der That hat diese Gesellschaft auch bisher etwa die
Hälfte aller vom Staate gezahlten Zinsgarantien für sich in An-
spruch genommen und dürfte wohl noch für mehrere Jahre darauf
angewiesen sein. Indessen macht sich auch hier bereits eine
Wendung zum Besseren fühlbar; 1879 belief sich die Zuschuss-
summe noch auf 19 Millionen, für 1880 beträgt dieselbe nur
14 Millionen. Leroy-Beaulieu ist der Ansicht, dass in etwa 7 bis
8 Jahren die Bruttoeinnahmen dieser Gesellschaft um 26—30 pCt.
gestiegen sein werden und dass es deshalb noch eines Zeitraumes
von etwa 12—15 Jahren bedürfen werde, bis auch die Compagnie
de rOuest der Garantieschulden ledig wird.
Somit nähert sich diePeriode der Zinsgarantien ihrem Ende;
für 1880 zahlt der Staat nur noch 7 — 8 Millionen und innerhalb
7—8 Jahren wird er dann die eine Hälfte jener 7—800 Millionen
zurückerhalten haben, welche er den Gesellschaften vorgeschossen
hatte, während er die Zurückzahlung der anderen Hälfte in dem
nächstfolgenden Jahrzehnt sicher entgegensehen kann.
Leroy-Beaulieu schlägt, um die somit aller Voraussicht
nach eintretende Entlastung des Staatsbudgets dem Verkehr
selbst, welcher dieselbe herbeigeführt haben wird, wieder zu Gute
kommen zu lassen, vor, die Personengeldtarife für alle Classen und
Touren um 25 pCt. herabzusetzen, indem er von dieser Massregel
den Effect erwartet, dass sich die Zahl der Reisenden inner-
halb 3—4 Jahren um die Hälfte vermehren und inner-
halb 6 — 7 Jahren verdoppeln wird. Die dann erheblich gewach-
senen Einnahmen aus dem Personenverkehr würden ihn für
die bis dahin erlittenen Einbussen in demselben reichlich schad-
los halten.
Die Voraussetzung, von welcher Leroy-Beaulieu ausgeht,
erscheint jedoch als eine nicht ganz richtige. Der Personenver-
kehr hat seiner ganzen Natur nach in Folge der stetig zuneh-
menden Möglichkeit des sicheren und schnellen unpersönlichen
Verkehrs die Tendenz in sich aufgenommen, zu fallen; dieser
Tendenz wird durch Tarifherabsetzungen nur unwesentlich ent-
gegenzuwirken sein. F. W.
Zum Berner Entwurf eines internationalen Vertrags
über den Eisenbahnfrachtverkehr.
Der in der Conferenz zu Bern im Jahre 1878 aufgestellte
Entwurf eines internationalen Vertrags über den Eisenbahnfracht-
verkehr ist auch in Italien bereits Gegenstand vieler Verhand-
lungen und Erörterungen gewesen und haben wir über das Er-
gebniss derselben in dieser Zeitung bereits mehrfach berichtet.
So gaben wir in No. 97 des vorigen Jahrgangs einen Auszug aus
der über diesen Gegenstand verfassten Denkschrift der drei be-
deutendsten Italienischen Eisenbahnverwaltungen und berichteten
in No. 25 des laufenden Jahrgangs über das Resultat einer in
Florenz am 6. März er. auf Anregung des Handelsvereins daselbst
stattgefundenen freien Conferenz zur Besprechung des fraglichen
Gegenstandes. Nunmehr hat auch der Italienische Minister für
Ackerbau, Industrie und Handel in den „ Annali delF industria e deh
commercio“ ein bezügliches, sehr ausführliches Promemoria (über
200 Seiten enthaltend) veröffentlicht, aus welchem wir nach dem
„Mon. d. Str. ferr.“ das Nachstehende mittheilen.
Der Minister stellt zunächst in einer Einleitung die histo-
rische Entwickelung des Entwurfs dar, wobei er den Nutzen und
die Wichtigkeit der von demselben ins Auge gefassten Zwecke
hervorhebt. Nach einer speciellen Prüfung der einzelnen Dispo-
sitionen des Entwurfs, namentlich mit Bezug auf die verschie-
denen bestehenden Gesetzgebungen, schliesst der Minister damit,
dass er den Entwurf, vorbehaltlich einiger Aenderungen, im All-
gemeinen acceptirt und die Annahme desselben befürwortet. Am
Schlüsse des Memoires formulirt er sodann die von ihm zu
machenden und der Conferenz zur Erwägung vorzulegenden
Aenderungsvorschläge, welche nachstehend wiedergegeben werden.
1. Im Art. 5 erscheint es besser, an Stelle des Ausdrucks
die „regelmässigen“ Transportmittel (moyens reguliers) zu setzen :
die „gewöhnlichen“ Transportmittel (moyens ordinaires).
2. Die dem Absender in Art. 6, Littera m zugestandene Be-
fugniss, an Stelle der Unterschrift auf dem Frachtbriefe eine ge-
druckte oder gestempelte Zeichnung anzuwenden, ist zu beseiti-
gen, so dass also die Unterschrift stets nothwendig ist.
3. Gegen die Disposition des Art. 8, nach welcher der
Frachtbrief nicht übertragbar ist, soll zwar Widerspruch nicht
erhoben werden, doch werden die Italienischen Commissare die
entgegengesetzte Lösung der Frage unterstützen, falls dieselbe in
der Conferenz von Neuem zur Sprache kommen sollte.
4. In Art. 10, 2. Alinea, ist die dem Absender zugestan-
dene Befugniss, für die zollamtliche Behandlung auf dem Fracht-
briefe eine Mittelsperson zu bezeichnen, zu beseitigen oder wenig-
stens der Zeitpunkt genau festzustellen, von welchem ab die Ver-
antwortlichkeit der Eisenbahn während der Handlungen des Ver-
mittlers aufhört.
5. In Art. 11, durch welchen die Privatübereinkommen
untersagt werden, ist noch erklärend mittelst transitorischer Be-
456
Stimmung hinzuzufugen, dass das Verbot sich nicht bezieht auf
Rechte, welche aus Verträgen, die in Gemässheit der gegenwär-
tigen Gesetzgebung einiger Staaten abgeschlossen sind, herrühren.
6. Im Art. 13 ist die Beschränkung, dass das Gut mit Nach-
nahme nur bis zu der in § 5 der Ausführungsbestimmungen festge-
setzten Summe belastet werden darf, aufzuheben; in jedem F^le
jedoch soll der von Belgien gemachte Vorschlag, dass ausnahms-
weise die Eisenbahnverwaltungen berechtigt sein sollen, Nach-
nahmen im Betrage von mehr als 2 000 Frcs. zurückzuweisen,
unterstützt werden.
Die Aufmerksamkeit der Conferenz soll sodann noch gelenkt
werden auf die Einwendungen, welche zu erheben sind gegen die
im letzten Alinea des Art. 13 stipulirte Beschränkung, wonach
die Eisenbahnen, falls sie das Gut ohne Einziehung der Nach-
nahme abliefern, haften bis zum Betrage des Werthes des Gutes,
jedoch nicht über den Betrag der Nachnahmen;- der rechtlichen
Natur der Verbindlichkeit, um welche es sich hier handelt, scheint
es mehr zu entsprechen, dass die Eisenbahn immer bis zum Be-
trage der Nachnahme hafte. Indessen werden die Italienischen
Commissare auf diesem Vorschläge nicht bestehen, falls sich
Schwierigkeiten in der Conferenz ergeben.
7. In Art. 18 werde ausdrücklich die Verpflichtung der
Eisenbahnverwaltungen ausgesprochen, dem Absender im Falle
einer zeitweisen Unterbrechung des Transports alsbald Nachricht
zu geben, ebenso wie dies im Art. 24 für den Fall von Hinder-
nissen für die Ablieferung vorgeschrieben ist.
8. Bezüglich des Art. 35 soll zwar ein formeller Vorschlag
für Beseitigung nicht gemacht werden, jedoch soll die Conferenz
auf die grossen Schwierigkeiten, welche die Ausführung des in
diesem Artikel angenommenen Systems darbietet, aufmerksam
gemacht werden.
9. In Art. 39 ist zur Bezeichnung der Beschränkung der
Haftbarkeit der Eisenbahnverwaltungen für Lieferfristversäumniss
die Formel von der „höheren Gewalt“ an Stelle der von der „ge-
wöhnlichen Sorgfalt“ in Anwendung zu bringen.
10. In Art. 40 ist das Mass der Vergütung in richtigeres
Verhältniss zur Dauer der Lieferfristversäumniss zu bringen.
11. In Art. 43, kraft dessen die Verwaltungen von jeder
Haftbarkeit für Frachtgut entlastet werden, wenn ihnen solches
mit falscher Declaration übergeben wird, oder wenn die für das-
selbe vorgeschriebenen Sicherheitsmassregeln ausser Acht ge-
lassen werden, sind die Fälle von dolus oder schwerer Schuld
(culpa gravis) auszuschliessen.
12. Um die in Art. 47 getroffenen Bestimmungen bezüg-
lich des Rückgriffs der Verwaltungen unter einander und der
Repartition gezahlter Entschädigungen klar zu machen, ist der
zweite Theil des Alinea 2 des genannten Artikels gänzlich zu
streichen.
13. ln Artikel 46 ist die gewöhnliche Verjährungsfrist für
Klagen und Einreden, für Entschädigungsforderungen wegen
Verlustes, Beschädigung oder Lieferfristversäumniss auf sechs
Monate herabzusetzen und in jedem Falle soll die Anbringung
der Reclamation bei einer Bahn Verwaltung nicht genügend sein,
die Verjährung zu unterbrechen.
14. Der Entwurf der Ausführungsbestimmungen kann
angenommen werden, vorausgesetzt, dass einige geringe Modifi-
cationen eintreten, welche das Bedürfniss der Eisenbahnen noth-
wendig macht. Diese Modificationen sind jedoch besser erst
nach Genehmigung des Vertrags festzustellen.
15. Schliesslich wird noch in Bezug auf die §§ 10 und 11
des Vertragsentwurfs, betreffend die Einsetzung einer inter-
nationalen Commission, der neuen Conferenz empfohlen, auf
Mittel bedacht zu sein, durch welche im Falle der Ausführung
der beschränkenden Bestimmungen gegen in Concurs gerathene
Eisenbahnen die anderen Verwaltungen des Verbandes vor
Schaden bewahrt werden.
Den vorstehend aufgeführten, von dem Minister für Acker-
bau, Industrie und Handel gemachten Abänderungsvorschlägen
hat sich auch der Justizminister angeschlossen. Am 3. und 4. April
er. wurden diese Vorschläge einer Besprechung durch die Zu
diesem Zwecke in Florenz zu einer Conferenz zusammenge-
tretenen Delegirten der drei bedeutendsten Italienischen Eisen-
bahnen unterzogen. Die von diesen Eisenbahnverwaltungen be-
züglich der obigen Vorschläge gemachten Bemerkungen werden
dem Minister der öffentlichen Arbeiten baldigst zugefertigt werden
und wird der Letztere hiernach sich in der Lage befinden,
seine Vorschläge bezüglich des Vertragsentwurfs zu formuliren.
Ungarische Ministerialverordnung über die Statistik
des Waarenverkehrs.
§ 1. Im Sinne des von der Waarenverkehrsstatistik han-
delnden Gesetzartikels XIII vom Jahre 1881 ist vom l.Mai an der
Aufgeber gehalten, über alle auf dem Gebiete der Ungarischen
Krone zur Aufgabe gelangenden und ins Ausland (auch in die
Oesterreichischen Länder) lautenden Sendungen, welche bei Eisen-
bahn- oder Schifffahrtunternehmungen aufgegeben werden, zum
Zwecke der Anfertigung der Waarenverkehrsstatistik dem Eisen-
bahn- oder Schifffahrtunternehmen eine Erklärung zu übergeben.
§2. Zu den Erklärungen sind die zu diesem Behufe ansgegebenen,
mit einem Stempel von 2 kr. versehenen Blanquette zu benutzen.
§ 3. Diese Blanquette sind an jeder Eisenbahn- oder Schifffahrt-
station erhältlich. Der Preis derselben beträgt pro Stück 2 kr.
§ 4. Auf den Erklärungen sind folgende Rubriken auszufüllen:
1. Der Name der Eisenbahn- oder Schifffahrtstation, wo die. Sen-
dung aufgegeben wird; 2. der Name der Eisenbahn- oder Schiff-
fahrtstation, wohin die Sendung lautet; 3. die Benennung der
Waare; 4. die Quantität der Waare; 5. der Werth der Waare.
§ 5. Die Benennung der Waare geschieht nach dem zu diesem
Zwecke gleichzeitig ausgegebenen Waarenverzeichnisse. Die in
dem Waarenverzeichnisse nicht enthaltenen Waaren sind derart
zu benennen, dass hinsichtlich ihrer Qualität kein Zweifel bestehe.
Deshalb sind solche Sammelnamen zu vermeiden, welche bezüg-
lich der Qualität der Waare keine Aufklärung geben. Ueberhaupt
darf man folgende Ausdrücke nicht gebrauchen: Thiere, thie-
rische Producte, kleine Waaren, Nippsachen, Erze, Metalle, Metall-
waaren, Erde, Gespinnste, Getreide, Colonial waaren, Getränke,
Kleiderstoffe, Manufacturwaaren, Bindmaterial, Strickwaaren,
Mühlen producte. Nürnberger Waaren, Mab^roducte, Galanterie-
waaren, Kurzwaaren, geistige Getränke, Webewaaren, gewebte
Stoffe. § 6. Die Quantität der Waaren ist in der Regel nach Ge-
wicht, und zwar nach Kilogramm oder Metercentnern auszu-
drücken. Lebende Thiere, Wild, Wagen, Maschinen, Locomotiven,
Locomobile, Schiffe, Claviere sind der Zahl nach, das heisst stück-
weise zu benennen. Bauholz und Brennholz ist entweder nach
Gewicht oder nach Cubikmeter (beziehungsweise bei Brennholz
nach Hohlmeter) zu bezeichnen. Der Aufgeber ist gehalten, bei
Bezeichnung der Quantität die Kilogramm, beziehungsweise Meter-
Centner, Cubikmeter, beziehungsweise Stückangabe ersichtlich
zu machen. § 7. Bei Feststellung des Gewichtes ist das volle
Gewicht der Waare, daher die Waare sammt der Verpackung
massgebend. § 8. Der Werth der Waare ist in Papiergulden
Oesterreichischer Währung auszudrücken, und zwar derart, dass
der Werth über die ganze Sendung laute, daher 5 Stück Pferde
im Werthe von zusammen 1 200 fl., 300 Metercentner Weizen im
Werthe von 2 100 fl. § 9. Wenn die Sendung in Einem Packe
Verschiedene Waaren enthält, sind die verschiedenen Waaren nach
Gewicht und Werth besonders zu benennen; z. B. 5 kg Zucker
im Werthe von 1,50 fl., 8 kg Caffee im Werthe von 6 fl., 10 kg
Südfrüchte im Werthe von 5 fl. § 10. Der Beamte der Eisenbahu-
oder Schifffahrtunternehmung ist gehalten, die Erklärung bei
Gelegenheit der Aufgabe mit dem Frachtbriefe zu vergleichen
und zu prüfen, ob jede Rubrik der Erklärung ausgefüllt ist; ob
nicht etwa einer der im § 5 aufgezählten Sammelnamen benützt
ist; ob nicht die in der dritten (die Waarenbenennung enthalten-
den) Rubrik der Erklärung benützte Benennung mit der im
Frachtbriefe benützten Waarenbenennung 'im Gegensätze steht
und der Qualität der Waare entspricht; endlich, ob die in den
übrigen Rubriken der Erklärung enthaltenen Daten mit den Daten
des Frachtbriefes übereinstimmen. Wenn die Erklärung mangel-
haft oder im Gegensätze zu den Daten des Frachtbriefes ausge-
füllt wurde, oder wenn eine der factischen Qualität der Waare
nicht entsprechende Benennung oder einer der im § 5 enthal-
tenen Sammelnamen gebraucht wurde, ist die Erklärung dem
Aufgeber mit Bezeichnung des Mangels oder Fehlers zur Ergän-
zung oder Ausbesserung zurückzugeben. So lange die Erklärung
nicht richtig ausgefüllt ist, kann die Waare behufs Weiterbeför-
derung nicht übernommen werden. § 11. Ueber die aus dem Aus-
lande und aus den Oesterreichischen Ländern auf das Gebiet der
Ungarischen Krone gelangendeu Sendungen sind die Erklärungen
ebenfalls nach den in den §§ 2 bis 9 bezeichneten Modalitäten
auszustellen. § 12. Wenn im Auslande oder in den Oesterreichi-
schen Ländern bei Gelegenheit der Aufgabe die Sendung mit der
nöthigen Erklärung nicht versehen wurde, kann die Eisenbahn-
und Dampfschifffahrtunternehmung die Herausgabe solcher Sen-
dungen so lange verweigern, bis der Empfänger auf der Abgal^-
station die Erklärung gehörig ausstellt. In diesem Falle ist in-
dess die Eisenbahn- oder Dampfschifffahrtunternehmung gehalten,
bei der Zustellung der über das Anlangen der Sendung lauten-
den Verständigung den Empfänger auf diesen Umstand aufmerk-
sam zu machen, eventuell ihm behufs Ausfüllung der Erklärung
ein Blanquett zu schicken. § 13. Wenn zwischen dem die Erklä-
rung beanstandenden Eisenbahn- oder Schifffahrtbeamten und
dem Aufgeber oder Empfänger bezüglich des Inhaltes der Sen-
dung eine Meinungsdifferenz auftaucht, ist der betreffende Beamte
berechtigt, die Daten der Erklärung mit der Sendung hinsichtlich
des Inhalts in Gegenwart des Aufgebers oder dessen Bevollmäch-
tigten zu vergleichen und die Ergänzung der als falsch befun-
denen Erklärung zu verlangen. § 14. Die Eisenbahn- und Schiff-
fahrtunternehmungen sind gehalten, die Erklärungen von den auf
den Stationen aufgegebenen oder abgegebenen Waaren nach Sta-
tionen geordnet und nach der Aufgabe und Abgabe gesondert,
monatlich, und zwar spätestens innerhalb zwei Wochen nach Ab-
lauf des Monats dem statistischen Bureau einzuschicken.
457
Aus Oesterreich -üngarn. '
Wien, 25. April 1881. (Concession zu Vorarbeiten. Inter-
communicationssignale. Vorarlberger Bahn. Statische Abgabe;
Coflferenz und Verhandlung hierüber. Mährische Transversal-
bahn. Oesterreichische Staatsbahn in Ungarn. Kremsthalbahn.
Vesuvbahn. Mehlimport. Bozen - Meran. Kaschau - Oderberg.
Tunnelgewölbe. Börsenhausse.)
Die Rechtsfolgen der Concessionen für Eisenbahnvorarbeiten
werden vom Ungarischen Fach blatte anlässlich dessen besprochen,
dass die Creditbank die definitive Concession für die Bahn Buda-
pest-Fünfkirchen ansucht, und gleichzeitig mit denjenigen Inter-
essenten, welche die Vorconcession zu den Vorarbeiten erhielten,
wegen Ablösung ihres angeblichen Vorrechtes unterhandle. Da
über die Bedeutung solcher Concessionen Unklarheit herrsche,
sei eine Berichtigung nothwendig. Die Bewilligung zu Vorarbeiten
verleihe nur den gesetzlichen Schutz zur Vornahme der noth-
wendigen Studien, zu deren Unterstützung die Behörden in der
Regel von der Regierung aufgefordert werden. Letztere erklärt
fewöhnlich in solchen Bewilligungen ausdrücklich, weder eine
erpflichtung für das Zustandekommen der projectirten Bahn
oder für die Verleihung der definitiven Concession an den Be-
werber zu übernehmen, noch ihm die Kosten der Vorarbeiten zu
vergüten. Die Regierung behält sich in der Regel die Verfügung
vor, für den Fall, als die von ihm angefertigten Operate als
Grundlage der* weiteren Concurrenzverhandlungen dienen und
einem anderen Concessionär zur Ausführung übertragen würden,
derselbe dem ersten Bewerber die volle Vergütung der Voraus-
lagen zu leisten habe. Wolle daher im fraglichen Falle die Credit-
bank nicht die Operate für die Budapest-Fünfkirchener Bahn,
sondern nur ein Vorrecht erwerben, so bringe sie für ein nicht
bestehendes Recht ein überflüssiges Opfer.
Ueber die mit den lutercommunicationssignalen gewonnenen
Erfahrungen ist nach dem jüngsten Erlasse des K. K. Handelsmini-
steriums die frühere Frist zur Berichterstattung bis 1. October
1881 erstreckt worden. Es kann nämlich durch die bis jetzt vor-
liegenden Erfahrungen die Frage, welches System als den gestell-
ten Anforderungen entsprechend zur Annahme zu empfehlen sei,
nicht beantwortet werden. Bisher sind Intercommunications-
signale eingerichtet oder in Einrichtung begriffen: 1. Auf der
Linie Wien-ßazias der Oesterreichischen Staatseisenbahngesell-
schaft ein elektrisches Signal, System Prudhomme, seit 15. De-
cember 1880. 2. Auf der Kaiser Ferdinands Hordbabn dasselbe
Signal in der Strecke Wien-Marchegg im Anschlüsse an die Süd-
östliche Linie der Oesterreichischen Staatseisenbahngesellschaft.
Ausserdem werden Versuche mit dem Gassebner’schen Zugleinen-
signal und mit einer Gassignalpfeife gemacht. 3. Auf den Linien
der Südbahngesellschaft, der Kaiserin Elisabethbahn und der
Kronprinz Rudolfbahn ist ein gleichartiges Zugleinensignal in
Anwendung. 4. Auf der Oesterreichischen Nordwestbahn ist ein
elektrisches Signal in Montirung begriffen. 5. Auf der Kaiser
Franz Josefbahn ist ein Drahtzug zur Dampfpfeife und 6. auf
der Buschtehrader Eisenbahn das Gassebner’sche Zugleinensignal
in Erprobung.
Wegen Verstaatlichnng der Vorarlberger Bahn sollen dem-
nächst die Verhandlungen eingeleitet werden. Diese Verstaatlichung
ist eine Consequenz des Arlbergbahnbaues und wurde unmittel-
bar nach Concessionirung der Vorarlberger Bahn durch das Pro-
tocoll vom 25. August 1869 mit dem Handelsministerium wie
folgt vereinbart: „Die Concessionäre der vorstehend bezeichneten
Eisenbahn verpflichten sich, auf Verlangen der Staatsverwaltung
die concessionirte Bahn nach Vollendung derselben in dem Falle,
wenn künftighin eine Fortsetzung der fraglichen Bahnlinie von
Bludenz nach Innsbruck durch einen anderen Unternehmer (als
die Vorarlberger Bahn) ausgeführt werden sollte, an die letzt-
genannte Unternehmung gegen eine von derselben zu leistende
Entschädigung abzutreten. Die Art und Höhe dieser Entschädi-
gung wird zunächst der Vereinbarung beider Theile überlassen.
Sollte jedoch eine solche Vereinbarung nicht zu Stande kommen,
dann ist als Entschädigung und beziehungsweise Einlösungspreis
ein Baarcapitalsbetrag zu zahlen, dessen Höhe dem zwanzigfachen
Betrage jener Jahresrente entspricht, welche nach den im § 23
der Concessionsurkunde vom 17. August 1869 für die Einlösung
der Bahn durch die Staatsverwaltung festgestellten Grundsätzen
sich ergiebt.“ Da die Vorarlberger Bahn seit ihrem Bestände die
Actiencoupons regelmässig mit 5 pCt. in Silber eingelöst hat, so er-
giebt sich, dass die Staatsverwaltung verpflichtet ist, die Actien der
Vorarlberger Bahn im Falle der Verstaatlichung alpari einzulösen.
Eine schwebende Schuld besteht bei der Vorarlberger Bahn nicht.
Die statistische Abgabe für Eisenbahnsendungen von und
nach Ungarn wird als eine grosse Belastung des Waarenverkehrs
und zugleich als eine Verletzung des Zoll- und Handelsbündnisses
mit Oesterreich angesehen. (Gesetz und Ausführungsverordnung
ist seiner Zeit von uns mitgetheilt worden.) Obzwar dem Deut-
schen Reichsgesetze vom 20. Juli 1879 nachgebildet, zweifelt man
doch sehr, ob eine verlässliche Waaren Verkehrsstatistik durch Beamte
der Transportunternehmungen erzielt werden kann. Diesen wird ent-
schieden eine Mehrarbeit und Verantwortlichkeit aufgebürdet, ln
Deutschland und Frankreich wird diese Function von staatlichen
Zollorganen geübt und erstreckt sich nur auf den die Zollgrenze
passirenden Verkehr. Die Oesterreichischen Bahnunternehmungen
erwarten von den Ungarischen, dass letztere die geeigneten Schritte
thun, um die Milderung dieser den Bahnverkehr beeinträchtigen-
den Massregel zu erwirken. Jedenfalls hält man die Ungarischen Bah-
nen für berechtigt, auch einen Gebührenzuschlag für die ihrerseitige
statistische Mühewaltung in Anspruch zu nehmen (vide weiteren
Bericht). Dass aber unser schwacher Verkehr mit dem Auslande
und zwischen den beiden Reichshälften solche Belastungen auf
die Dauer nicht verträgt, ist leider voraussichtlich. Derselbe sollte
von allen ihn nicht nothwendiger Weise treffenden Lasten befreit
werden. Bisher hatten die Bahnunternehmungen das Material
für eine verlässliche Statistik den Regierangsorganen bereitwilligst
zur Verfügung gestellt. Die neue Einführung wird kein besseres
Material schaffen.
In der Budapester Directorenconferenz über die Durchfüh-
rung des Gesetzes, betreffend die Waarenstatistih, wurde von der
Vorsitzenden Ungarischen Staatsbahn mitgetheilt, dass in Folge
der früheren Ansuchen der Bahnverwaltungen die Regierung
denselben die statistischen Blanquette in natura zur Verfügung
stellt; ferner, dass das zweite Petitum, eine Schreibgebühr von
2 kr> von den Parteien für die statistische Mühewaltung der Bah-
nen einheben zu dürfen, nicht gewährt werden könne, nachdem
nicht den Eisen bahnverwaltungen die Ausfüllung der Blanquette
obliege, sondern ausschliesslich den expedirenden Parteien. Die
Bahnbeamten hätten blos die Richtigkeit der Angaben zu con-
troliren und können die Sendungen ohne Blanquette zurück-
weisen. Hierauf wurde nur die Gleichförmigkeit der an die Sta-
tionen zu richtenden Instruction über die Einführung der Blan-
quette sammt der Manipulation discutirt, diesbezüglich die Haupt-
punkte festgestellt und diese Entscheidung des Ministeriums ein-
stimmig angenommen.
Ueber diese statistische Abgabe in Ungarn fand gestern eine
Versammlung hervorragender Wiener Firmen in der Handels-
kammer statt. Die Einladung hierzu constatirte, dass „die hiesige
Handelswelt durch diese Verordnung in grosse Aufregung ver-
setzt“ sei, und ersuchte „bei der Dringlichkeit und Wichtigkeit
des Gegenstandes“ um sicheres Erscheinen. Die Versammlung
soll „über die Schritte beschliessen, welche einzuleiten sein wer-
den, um diesen für den Handel der diesseitigen Reichshälfte so
schädigenden Erlass abzuwenden“. In der zahlreich, auch von
Abgeordneten besuchten und vom gewesenen Handelsminister
präsidirten Versammlung wurden die mit dieser Massregel ver-
bundenen Chicanen und Kosten, andererseits die Erschwerung
ja Vernichtung des Waarenhandels, sowie die flagrante Verletzung
des Zoll- und Handelsbündnisses mit Oesterreich zu erweisen
versucht, worauf folgende Anträge einstimmig angenommen wur-
den : 1. Es ist die Niederösterreichische Handels- und Gewerbe-
kammer zu ersuchen, in dieser Frage Stellung zu nehmen und
sich mit den Schwesterkammern Oesterreichs in Verbindung zu
setzen. 2. Es ist eine Petition an das Abgeordnetenhaus zu riofe-
ten und dasselbe zu bitten, dahin zu wirken, dass die Verord-
nung aufgehoben werde. 3. Es ist eine Deputation an den Han-
delsminister und an den Ministerpräsidenten zu entsenden, welche
ein Memorandum überreichen soll. 4. Es ist ein Comite zu wählen,
welchem die Durchführung der heutigen Beschlüsse, die Ausarbei-
tung der Petition und des Memorandums überlassen wird. 5. Das
Comite wird zugleich zu allen weiteren Schritten ermächtigt,
welche es für angemessen hält, um die aus der Verordnung dem
Handel und der Production Oesterreichs drohenden Gefahren ab-
zuwenden.— ln das Comite werden die Mitglieder des Einberu-
fungscomites und Abg. Dr. Banhans (gewesener Handelsminister)
mit dem Rechte, sich durch Cooptirung zu verstärken, gewählt.
Das Comite wird ermächtigt, seiner Zeit wieder eine Versammlung
einzuberufen, um derselben Bericht zu erstatten. Der Präsident
schliesst die Versammlung mit folgenden "Worten: Wir sind leider
nur auf unsere eigenen Kräfte angewiesen. Aber selbst ist der
Mann, und ich glaube, wenn wir unsere Schuldigkeit thun, wenn
wir kräftig genug unsere Stimme erheben, um unser Recht zu
wahren, so wird uns das Recht auch zu Theil werden.
Die Begierangsvorlage über den Bau der Mährischen Trans-
versalbahn wird schon zu Beginn des nächsten Sessionsabschnittes
dem Abgeordnetenhause zugehen. Bisher sind die Verhandlungen
zwischen der Regierung und dem Mährischen Consortium noch
nicht abgeschlossen und das Ausmass der Unterstützung noch
nicht bestimmt, welche der Staat dieser Bahn zuwenden soll. Die
Regierung scheint dem Project gegenüber das Princip des Staats-
bahnbaues zu protegiren , während — wie einer Broschüre des
Consortiums zu entnehmen — das Consortium für die Staats-
garantie eintritt. Bei der Mährischen Transversal bahn wäre es
ein sehr kostspieliges Unternehmen, diese Bahn in Staatsregie zu
bauen; abgesehen von den principiellen Bedenken gegen diese Art
von Staatsintervention muss man sich auch vom Standpun,kte der
Interessenten gegen den Staatsbahnbau aussprechen, umsomehr,
als die Mährischen Abgeordneten den Bau derselben in Staats-
regie entschieden verwerfen, Was die Staatsgarantie betrifft, so
würde dieselbe den Staat in diesem Falle nicht belasten. Das
Bahnconsortium nimmt eine Garantie von 175 000 fl. pro Jahr in
Anspruch, das ist 820 fl. pro ßahnkilometer. Dieser Modus wäre
im Interesse der Bahn und im Interesse des Staates gelegnen, da
der Staat durch den Bau der Transversalbahn wesentliche Er-
sparnisse erzielen würde, welche sich ziffermässig wie folgt dar-
stellen: Verminderung der Zinsengarantie für die ßrünn-Rossitzer
Bahn um 43 000 fl., für die Mährisch- Schlesische Nordbahn um
77 000 fl., für die Oesterreichische Nordwestbahn um 20 000 fl., Ver-
minderung der Erhaltungskosten der Meseritscher Äerarialstrasse
um 8 100 fl. , Verminderung der Ausgaben des Post-Aerars um
26 100 fl. Die Summe der Ersparnisse würde somit 174 500 fl. pro
Jahr betragen, also gerade so viel, als die in Anspruch genommene
Zinsengarantie ausmachen würde. In den nächsten Tagen wird
die Entscheidung darüber fallen, unter welchen Modalitäten der
Staat an dem Bau der Bahn sich betheiligen wird.
Die Oesterreichische Staatseisenbahn ist ernstlich bemüht,
ihre Position in Ungarn zu stärken, welche durch den Bau
mehrerer neuer Bahnen, namentlich durch Budapest-Semlin und
Ofen-Raab in eminenter Weise gefährdet wird. Zu den diesbe-
züglichen Massnahmen gehört u. A, die Magyarisirung der Be-
triebsverwaltung der Ungarischen Linien, welche sich in der Tbat
als den gesellschaftlichen Zwecken förderlich zeigt. Denn wenn
auch die Ungarische Regierung eine Anschlussbahn an Serbien
lediglich aus nationalpolitischen Gründen nicht an die Oester-
reichische Staatsbahn concessioniren zu sollen geglaubt hat, so
wird dieselbe jetzt doch insofern einer freundlicheren Behand-
lung theilhaftig werden, als der Entwickelung des Ungarischen
Bahnnetzes durch Ausbau von Vizinalbahnen kein Hinderniss be-
reitet wird. Es sollen eben neue Vizinalbahnen die Aufgabe
haben, der Oesterreichischen Staatsbahn jene Ausfälle zurückzu-
gewinnen, welche durch den Ausbau der Budapest-Semlin er und
Ofen-Raaber Bahn unbedingt eintreten werden. Die Stellung
der Oesterreichischen Staatsbahn betreffs der Vizinalbahnen wird
übrigens schon deshalb unanfechtbar sein, alsja die Bahn selbst weder
Concessionärin noch Eigenthümerin , sondern nur die Betriebs-
unternehmung der fraglichen Vizinalbahnen werden soll. Die
der Staatsbahn also zu Statten kommenden Vizinalbahnen werden
immer durch die interessirten Gemeinden und Städte erbaut
werden, während die Oesterreichische Staatsbahn an der Finan-
zirung theilnehmen und das ganze Betriebsmaterial zu bestellen
hätte. Gegenwärtig wird das Hauptaugenmerk auf folgende
grössere Vizinalbahnen, und zwar Szegedin-Alt-Becse, Szegedin-
Mako-Mezöhegyes, Felegyhaza-Szentes und Kikinda-Gr.-Becskerek
gelegt. Sollten sich später die Verhältnisse günstiger gestalten,
dann dürfte auch eine Fortsetzungslinie bis Neusatz gebaut
werden. Bezüglich dieser Eisenbahnen haben die interessirten
Gemeinden bereits die entsprechenden Schritte bei der Unga-
rischen Regierung eingeleitet und da eine Subvention seitens des
Staates nicht gefordert wird, so wird die Bewilligung dieser
Eisenbahnbauten nicht mit Leichtem verweigert werden können.
Die Eremsthalbahn wurde am 20. d. M. eröffnet. Bei dem
in Kremsmünster abgehaltenen Bankette hob der Handelsminister
Baron Pino in einer Rede den Werth der Secundär bahnen für die
gedeihliche Entwickelung desVolkswohlstandes hervor und äusserte
den Wunsch, dass die Kremsthalbahn eine neue Aera des Oester-
reichischen Eisenbahnwesens inauguriren und zum Wohle der
ganzen Gegend, welche sie belebend durchziehen wird, prospe-
riren möge. Der Bau- und Betriebsunternehmer Krauss dankte
für die Unterstützung des Handelsministeriums und der General-
inspectioD, ohne welche die so rasche Ausführung der Bahn nicht
möglich gewesen wäre. Hierauf nahm der Handelsminister noch-
mals das Wort, um die anwesenden Vertreter der Bayerischen
Verkehrsanstalten zu begrüssen und das stets freundnachbarliche
Verhältniss der Bayerischen und Oesterreichischen Bevölkerung
zu betonen, was Generaldirector v. Hocheder mit einem Toast auf
die Wohlfahrt und Freundschaft Oesterreichs erwiderte.
„Die Drahtseilbahn auf den Vesuv“ ist ein in der No. 17 der
„Oesterreichischen Eisenbahnzeitung“ d. J. vom Inspector Wittig
der Elisabeth-Westbahn erschienener Aufsatz, auf welchen wir
wegen seiner ausgezeichneten Behandlung dieses Gegenstandes
sowohl die technischen als die touristischen Kreise aufmerksam
zu machen für eine angenehme Pflicht halten.
Rücksichtlich der starken Mehlimporte wurden von der
Reichenberger Handelskammer die Einführung eines Eingangs-
zolles für Mahlproducte und einschneidende Reformen im Eisen-
bahntarifwesen bei der Regierung beantragt. Dem Deutschen
Müller komme die Fracht für das Getreide und für das hieraus
erzeugte Mehl billiger zu stehen, als dem Böhmischen Grenz-
müller der Transport des Getreides. So komme z. B. dem Müller
in Breslau, welcher Getreide ab Komorn bezielit und das ge-
wonnene Mehl nach Reichenberg verladet, gegenüber dem Müller
in oder bei Reichenberg, welcher in derselben Getreidestation
kauft, eine Differenz von 13 fl. 80 kr. zugute. Die Lemberger
Handelskammer beschloss, eine Petition an das Ministerium zu
richten, worin um Gleichstellung der inländischen Eisenbahn-
tarife für Mehl- und Getreidetransporte mit den ausländischen
Verbandtarifen gebeten wird.
Die Lage der Stationen auf der Eisenbahn Bozen-Meran ist I
nun definitiv bestimmt. Die Station Meran wird am rechten
Ufer des Passerbaches auf den Stadtwiesen in der Nähe der j
Vintschgauerstrasse errichtet werden. Die Stadtgemeinde Meran i
stellt dafür den Eisenbahnconcessionären 73 000 fl. zur Ver-
fügung, betheiligt sich an den Mehrkosten der Grundeinlösung.,
für die Ausführung des neuen Projectes, besorgt dieselbe für die^,
Concessionäre und übernimmt die Herstellung und Erhaltung'
der Zufahrtsstrasse von der Stadt zum Aufnahmsgebäude derl-
Station Meran; ferner leistet die Stadtgemeinde Meran für den'.i
Fall, als den Goncessionären die Errichtung einer Haltestelle füti;!
Mais nächst der Marlinger Brücke aufgetragen werden sollte, zuv.
den Anlagekosten dieser Haltestelle einen Beitrag von 12 000 fl^<
Hinsichtlich des Bahnhofes Bozen ist zwischen den Concessionäreär
der Eisenbahn Bozen-Meran und der Südbahngesellschaft ein J
Vertrag wegen Mitbenützung des Bahnhofes der Südbahngesell-v
Schaft durch die Unternehmung der Eisenbahn Bozen-Meran '
sowie wegen Ausführung der dadurch bedingten Umgestaltungs-'^'
und Erweiterungsbauten und Einrichtung eines gemeinschaftlichen
Stationsdienstes zu Stande gekommen.
Die aus Anlass der Fusionirung der Kaschau-Oderberger ,
Bahn mit der Eperies-Tarnower Bahn beschlossene Convertirung^..
der Actien ist bis auf 405 Kaschauer und 12 Eperies-TarnowerV,
Actien durchgeführt. Um diese bisher nicht präsentirten Actien l
nicht caduciren zu müssen, hat nun die Direction 'der Kaschau->.
Oderberger Bahn beschlossen, von der diesjährigen General-'^
Versammlung die Ermächtigung zur Verlängerung des Umtausch-D
termines bis 2. Januar 1882 zu verlangen.
Eine Statistik der Tnnnelgewölbe in drnckreichem Gebirge|
ist vom Ingenieur Grögger bei Dominicus in Prag mit sieben -
lithographirten Tafeln erschienen. Der Verfasser, welcher prac-,
tische Erfahrungen im Baue von Tunnelgewölben beim Eisen-
bahnbau in Ungarn gemacht hat und auch in Bosnien beschäftigti
war, versucht, die wirklichen Wahrnehmungen beim Tunnelbau^
piit der Theorie in Einklang zu bringen, und hält sich in Folge!'
seiner Erfahrungen und Untersuchungen zu dem Ausspruche be-,*
rechtigt, dass sich nach dem gefundenen Princip das Verhalten i«
im vorhinein bestimmen lässt und dass die bei grossem Gebirgs- 1
drucke bisher häufig vorgekommenen Tunnelkatastrophen inir
vielen Fällen verhütet werden können. ' ''
Die Hausse in Bahneffecten hält an; diesmal sind diej
älteren Sorten in den Vordergrund getreten. Die Nordbahn ;
(2 403) steht wieder wie vor dem „run“ obenan; die Beunruhi-
gung der Actionäre hat aufgehört; die Superdividende beträgt
heuer 100 fi. Die Galizische Karl-Ludwigbahn (282,75) wird keine S
weitere Dotirung des Erneuerungs- und Reservefonds, welche
die statutenmässige Hölie erreicht haben, in der Generalver-
sammlung beantragen. Nordwest (209,50) und Elbethal (248,50)
werden eine Dividende von 8,90 resp. 10 fl. vertheilen.
Frankreich.
Eisenbalinverstaatlichnng. Zwischen den Liquidatoren der ,
Bourges-Gien EisenbahngeseUschaft und dem Minister der öffent- ,
liehen Arbeiten ist am 26. März er. ein Vertrag abgeschlossen ,
worden, nach welchem der Besitz der Linien der genannten Ge- '
Seilschaft für die Summe von 7 547 512 Fres. an den Staat über-
g^ehen soll. Nach diesem Vertrage, welcher gegenwärtig der
Commission der Deputirtenkammer für die Classification der
Eisenbahnen vorliegt, wird der Staat spätestens einen Monat
nach Veröffentlichung des den Vertrag genehmigenden Gesetzes
die cedirten Linien übernehmen und sollen von dem Kaufpreis .
3 Millionen einen Monat nach der Besitzergreifung durch deUf
Staat, der Rest aber successive nach definitiver Uebernahlie deri^
einzelnen, den Besitz der Eisenbahn bildenden Objecte gezahlt \
werden. ^
Canalproject. Das Comite, welches das Project der Her- 1
Stellung eines Canals von der Loire durch die getreidereiche i
Landschaft Beauce (Umgegend von Chartres) nach Paris zur«
Ausführung zu bringen sucht, hat sich am 90. März er. zum ^
Minister begeben, nachdem dem letzteren vorher schon ein von X
vielen Senatoren und Deputirten unterzeichnetes bezügliches \
Schreiben zugegangen war. Der Nutzen dieses Canals würde )•'
namentlich darin bestehen, dass der Stadt Paris durch denselben .
die für ihre Bedürfnisse unumgänglich nöthige Wassermenge
gesichert wird und dass die Landschaft Beauce das für ße-
wässerungs- und sonstige Zwecke erforderliche Wasser bekommt.
Ausserdem würde durch diesen Canal ein billiger Transportweg
für Landestheile geschaffen werden, welche jetzt solche Wege
noch entbehren. Zu den auf über 200 Millionen Francs veran-
schlagten Kosten hat der Stadtrath von Paris sich verpflichtet,
100 Millionen beizutragen und zwar in 50 Jahresraten ä 2 Mil-
lionen; ein Theil der Kosten würde seine Deckung finden durch
die in der Landschaft Beauce für Wasserabgabe zu erhebenden
Gefäiüe, während der in 6 Jahresraten zu zahlende Rest des
Capitals vom Staate verlangt wird. Man hofft, dass die mass- .
gebenden Factoren sich dem Projecte günstig zeigen werden. ji.
M
459
Gotthardbahn.
—st.— (99. Monats- und 33. Quartalsbericht.) I. Grosser
Tunnel. Ende Februar 1881 war der Stand der Arbeiten fol-
gender (in laufenden Metern):
Nordseite (Göschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (7 342,2), Strosse (6 339,6), Voll-
ausbruch (5 040,0), Gewölbmauerwerk (6 980,7), östliches Wider-
lager (4 963,0), westliches Widerlager (5 364,0), Wasserabzugscanal
(4 807,0), vollständiger Tunnel (4 807.0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (6 941,1), Strosse (6 319,7), Vollaus-
bruch (5 186,0), Gewölbmauerwerk (7 097,3), östliches Widerlager
(6 338,5), westliches Widerlager (5 741,7), Wasserabzugscanal (5 504,0),
vollständiger Tunnel (6 067,6).
• Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich
3 093 Arbeiter beschäftigt; die ausgeführten Arbeiten repräsen-
tiren einen Werth von 52558730 Frcs.
Werkplatz Göschenen. Im Berichtsmonate betrugen
die Fortschritte am Sohlenschlitz 197,6, an der Strosse 190,2 m.
Bei der Druckparthie unter dem Plateau von Andermatt wurde
an dem Ausbruch für den vorletzten Gewölbering gearbeitet und
damit bis zum Kämpfer gelangt, ohne grösseren Schwierigkeiten
bezüglich der Pressung zu begegnen. Bei der centralen Druck-
parthie ist das Gewölbe auf der Nordseite auf 10 m, auf der Süd-
seite auf 12 m Länge geschlossen. Es ist dort noch ein Stück
v6n 41 m Länge an der eigentlichen druckhaften Stelle zu ver-
kleiden.
Werkplatz Airolo. Hier ergaben sich als Fortschritte
beim Sohlenschlitz 245,9 m, bei der Strosse 196,3 m; die Locomo-
tiven verkehren nur bis Prof, 5750.
Eine Vergleichung der auf beiden Seiten wirklich ge-
leisteten Arbeiten mit dem Programm zeigt, dass die Rückstände
noch sehr bedeutend sind und sich vom Sohlenschlitz mit
629 1. m bis zum östlichen Widerlager mit 4 620,9 1, m bewegen.
II. Zufahrtslinien. Im Monat Februar war die Witterung
günstig und haben die. Arbeiten einep besseren Fortgang ge-
nommen, als im Vormonat. Ende Februar waren hergestellt von
den Erdarbeiten 80 pCt., von den Kunstbauten 72 pCt. des Vor-
anschlages vom Januar 1881. Was die Tunnels betrifft, so erübrigt
auf der Strecke Immensee-Flüelen an dem vollständigen Aus-
bruch nur mehr 40 m Strosse am Axenbergtunnel und 124 m an
dem kleinen Sulzecktunnel. Im Pfaffensprungtunnel (Flüelen-
Göschenen) ist zur Zeit das Gestein von wechselnder Härte,
jedoch im Allgemeinen trocken. Der Fortschritt im Februar war
auf der Südseite (Handbohrung) 20 m, auf der Nordseite (Ma-
schinenbolirung) 56 m und besteht noch ein Bohrrest von 96 m.
Auf der Strecke Airolo - ßiasca bestehen noch Bohrreste bei
folgenden Tunnels: Freggio 220,5 m, Prato 156 m, La Lume 24 m,
Piano-Tondo 212 m, Travi 106 m. Der erste und letzte Tunnel
werden wahrscheinlich im April durchgeschlagen sein, die anderen
im Mai oder Juni. Am Ceneretunnel (Giubiasco-Lugano) wurde,
den Zeitverlust abgerechnet, auf der Nordseite ein durchschnitt-
licher täglicher Fortschritt von 3,73 m erzielt, und sind die
beiderseitigen Richtstollen zusammen um 134 m verlängert worden.
Von Mitte Februar an hat der niedrige Wasserstand des Trodo
nachtheilig auf den Fortgang der Arbeiten gewirkt. Der Bohr-
rest beträgt 215 m und wird der Durchschlag wahrscheinlich
Mitte April erfolgen.
Von den 222 eisernen Brückenfahrbahnen sind bis jetzt
99 montirt oder 37 pCt. des Gesammtgewichtes.
Dem 33. Quartalsberichte, welcher die Periode vom 1. Oc-
tober bis 31. December 1880 umfasst^ entnehmen wir Folgendes:
Die Einnahmen auf den Tessinischen Thalbahnen haben
in der genannten Periode den Betrag von 186 800 Frcs. erreicht,
um 17 989 Frcs. oder 10,65 pCt. mehr als in dem entsprechenden
Zeitabschnitte des Vorjahres. Von diesem Mehr trifft auf die
Linie Biasca-Locarno 11 227 Frcs., auf die Linie Lugano-Chiasso
6 762 Frcs., auf den Personenverkehr 10 588 Frcs., auf den Güter-
verkehr 7 401 Frcs.
Die approximativen Jahresergebnisse sind folgende, wobei
zum Vergleich die Ziffern des Vorjahres in Klammern daneben
gesetzt sind:
a) Linie Biasca - Bellinzona - L ocarno. Personen
238 904 (183 707), Einnahme daraus 283 674 (226 123) Frcs., Güter
64 590 (36 860) t, Einnahme daraus 217 629 (153 171) Frcs., Ge-
sammteinnahme 501 303 (379 294) Frcs., kilometrische Einnahme
12 227 (9 251) Frcs.
b) Linie Lugano-Chiasso Personen 193 509 (178 123),
Einnahme daraus 169 874 (149 848) Frcs., Güter 22 624 (16 944) t,
Einnahme daraus 65 154 (50 355) Frcs., Gesammteinnahme 235 028
(200 203) Frcs., kilometrische Einnahme 9039 (7 700) Frcs.
Die Eisenbahn Turin-Riv.oli im Jahre 1880.
Die kleine Bahn Turin-Rivoli (Italien) ist bemerken swerth
wegen ihrer besonderen Constructions- und Betriebsverhältnisse.
Sie ist 12 km lang, hat 0,9 m Spurweite und liegt auf der
Provinzialstrasse von Turin nach Rivoli, von welcher sie einen
Streifen von 4 m Breite in Anspruch nimmt. Die Bahn dient
ausschliesslich dem Localverkehr zwischen Turin und den längs
des von ihr durchlaufenen Weges gelegenen Ortschaften. Auf
einem Theile der Linie, nämlich der ca. 2 700 m langen Strecke
von Turin bis zu einer Localität, welche die Tesoriera genannt
wird, ist nach Mittheilung von Maggiorins Ferraris in dessen
trefflicher Broschüre „Sulla base principale della Economia
Ferroviaria e sul servizio economico delle ferrovie“ (Turin, Typ.
e Lit. Camilla e Bertolero, Via deli’ Ospedale 18—1880) seit dem
J^. September 1879 ein besonderer Omnibusbetrieb eingeführt
worden. Die dabei zur Anwendung gekommene Locomotive ist
von der Gesellschaft Leonard in Lüttich gebaut worden. Sie
wiegt 5 200 kg leer, 6 200 kg im Dienst und kostet 16 300 Lire.
Der Verbrauch an Kohlen ist 2,75 kg pro Fahrtkilometer. Eine
zweite Locomotive war bei Hagans in Erfurt im Bau.
Die für diesen Omnibusbetrieb verwendeten Wagen haben
2 Achsen mit 1,50 m Radstand und Räder von 0,65 m Durch-
messer. Der Wagenkasten ist 6,30 m lang, 2,03 m breit und
2,70 m hoch. Die Wagen haben einen Quergang in der Mitte
und 2 geschlossene Coupees an der Seite. Im Innern kdes
Wagens befinden sich 18 Sitz- und 6 Stehplätze, auf der Platt-
form 8 Sitz- und 8 Stehplätze, in jedem Wagen also zusammen
40 Plätze. Jeder Wagen wiegt etwa 2 500 kg und kostet 5 200 L.
Das Totalgewicht des Zuges ist daher bei einem Wagen ca.
9 000 kg, bei 2 Wagen ca. 12 000 kg und bei 3 Wagen, welche
also 120 Personenplätze bieten, ca. 15 000 kg, eine sehr wesent-
liche Differenz gegen das Verhältniss bei gewöhnlichen Zügen.
Diese Omnibuszüge fahren mit einer Geschwindigkeit von
15 km in der Stunde, der Zug hält längs der Linie an 9 be-
stimmten Punkten. Die Maschine wird durch 2 Personen bedient
und wird der Zug ausserdem noch durch 1 oder 2 Schaffner be-
gleitet, je nachdem er nur einen oder mehrere Wagen hat.
Nach den im „Mon. d. Str. ferr.“ von dem Betriebsdirector
der Bahn Turin-Rivoli, Ing. Raimondo, veröffentlichten statisti-
schen Notizen über die Ergebnisse dieser Linie im Jahre 1880
betrugen die Einnahmen nach Abzug der an den Staat im Be-
trage von 35 284,56 L. gezahlten Steuern : aus dem Personenver-
kehr 153 495,21 L., aus dem Gepäck- und Eilgutverkehr 1 318,24 L.,
aus dem Frachtgutverkehr 4 391,39 L., aus verschiedenen Ein-
nahmen 494,05 L., zusammen 159 698,89 L.
Die Ausgaben betrugen: Allgemeine Verwaltungskosten
9 925 L., für Werkstätten und Personal 5 245 L., für die Stationen
11406 L., für die Züge 7 293 L., für Bewegung der Züge 24 451 L,
für das Rollmaterial 6 235 L,, für Unterhaltung und Bewachung
der Bahn 16 487 L., für aussergewöhnliche Unterhaltung 13 640 L.,
für Unterhaltung der Gebäude 290 L., für Unterhaltung der Maga-
zine 4 349 L., zusammen 99 321 L.
Es ergiebt sich also ein Nettoertrag von 60 377,24 L.
Pro Kilometer betrug die Bruttoeinnahme 13 308,24 L., die
Ausgabe 8 276,80 L. und die Nettoeinnahme 5 031,44 L.
Haftpflicht.
V. 0. Auch eine durch Menschenkraft bewegte Eisenbahn-
lowry fällt unter § 1 des Haftpflichtgesetzes, falls im Uebrigen
die Voraussetzungen des § 1 vorhanden sind. — Die Anwendbar-
keit des § 1 ist auch nicht davon abhängig, dass die Bewegung
der Lowry zum Zwecke eines Transports stattfand. — § 1 ist auch
anwendbar, wenn nur ähnliche Gefahren, wie bei den mit Dampf
betriebenen Eisenbahnen vorliegen, — Der Ehemann und Vater der
Kläger ist verunglückt mittelst Ueberfahrens durch eine Lowry,
auf der er, der Bahnmeister K. und drei andere Arbeiter sassen.
Die Lowry fuhr von Sphl. nach K., um hier Kalk und Draht-
zaunpfähle zum Betriebe der Beklagten zu holen. Der Unfall
soll, nach Behauptung der Beklagten, verursacht worden sein
durch Loslassen der Kurbelstange seitens des Verunglückten.
Aus den Urtelsgründen: „Unbestritten ist der Beklagte in
Betreff der Eisenbahn, worauf der Unfall sich ereignet hat, als
ßetriebsunternehmer anzusehen. Es fragt sich, ob im Uebrigen
auch die Voraussetzungen des vom Berufungsrichter für anwend-
bar erklärten § 1 des Rdchsgesetzes vom 7. Juni 1871 vorliegen.
In dieser Beziehung kann man zunächst geltend machen, dass
ein Eisenbahnbetrieb i'm Sinne dieses Paragraphen nur dann vor-
liege, wenn die Beförderung des Transportmittels auf der Bahn
durch Dampfkraft stattfindet, dass daher der Paragraph keine
Anwendung finde, wenn die Bewegung, wie hier, durch Menschen-
hand bewirkt worden sei. Allein dies kann nach der Entstehungs-
f:eschichte des Gesetzes nicht als richtig angenommen werden,
n den Motiven zu dem Haftpflichtgesetze q- ist nämlich bemerkt,
dass der allgemeine Ausdruck: ,,Eisenbahn'en“ auch die mit
Pferden betriebenen Bahnen mit umfassen solle. Im Reichstage
ist hiergegen Widerspruch erhoben; es muss also angenommen
werden, dass auch nach der Absicht des Reichstages das Gesetz
in der in den Motiven angegebenen Weise verstanden werden
solle. Dementsprechend ist sowohl vom R.-Ob.-Hand.-Gericht,
als dem Reichsgericht das Gesetz auf Pferdebahnen angewandt
worden. Der Ausdruck: „Eisenbahn“ in dem § 1 1. c. setzt nicht
die Anwendung der Dampfkraft voraus, vielmehr erscheint die
Art der Betriebskraft, durch welche ein Transportmittel auf der
Eisenbahn in Bewegung gesetzt wird, für die Anwendung des
§ 1 1. c. nicht erheblich. Es trifft also auch, wenn die Bewegung
durch Menschenhand erfolgt, die Vorschrift dieses Paragraphen
zu, falls im Uebrigen die Voraussetzungen desselben vorhanden
sind. — Ebensowenig kann der Zweck, zu welchem die Fahrt der
Lowry, als der Unfall eintrat, vorgenommen wurde, Bedenken
g.‘gen die Anwendbarkeit des § 1 erregen. Es ist bereits von
dem Reichsgericht bei der Anwendung des Haftpflichtgesetzes auf
sogenannte Arbeitsbahnen wiederholt ausgesprochen, dass es für
die Anwendbarkeit des Gesetzes nicht darauf ankommt, ob es
sich um ein zur allgemeinen Benutzung bestimmtes Transport-
unternehmen handle, dass vielmehr die Voraussetzungen des
Gesetzes durch den Umstand nicht ausgeschlossen würden, dass
auf dem Schienengeleise nur für den einzelnen Unternehmer ein
Transport stattfände. Auch setzt das Gesetz vom 7. Juni 1871
nicht voraus, dass, wenn eine Tödtung oder Verletzung
durch Ueberfahren stattfindet, die betreffende Tour, bei
welcher der Unfall sich ereignet hat, zum Zwecke eines
Transports unternommen worden sein müsse, wie es denn
nicht zweifelhaft sein kann, dass das Gesetz Anwendung
findet, wenn Jemand von einer einzelnen Locomotive, die
leere Wagen von einer anderen Station abholen soll,
überfahren wird. Uebrigens stellt der Berufungsrichter fest, dass
hier eine Beförderung von Personen, nämlich des Bahnmeisters
und der vier Arbeiter, auf der Lowry stattgefunden habe. — I)as
Gesetz vom 7. Juni 1871 ist allerdings nach der Rechtsprechung
des Reichsgerichts nur dann anzuwenden, wenn der Unfall mit
den dem Eisenbahnbetrieb eigenthümlichen Gefahren im Zusam-
menhänge steht. Dieser ist aber nicht so zu verstehen, dass die
Anwendung des Gesetzes ausgeschlossen sei, wenn auch bei an-
deren Unternehmungen ähnliche Unfälle Vorkommen oder durch
ähnliche Veranlassungen ein Unfall herbeigeführt werden kann.
Ebensowenig ist es für die Anwendung des Gesetzes erforderlich,
dass die Benutzung eines Schienengeleises durch Beförderungs-
mittel in demselben Masse gefahrvoll sei, wie der Betrieb der
öffentlichen Bahnen vermittelst Dampfkraft; es genügt vielmehr,
dass im Wesentlichen gleichartige Gefahren vorhanden sind,
wie solches schon insofern aus den Motiven des Gesetzes folgt,
als dasselbe hiernach auf Pferdebahnen Anwendung findet. Von
diesem Gesichtspunkte aus ist der vorliegende Fall mit Recht
dem Gesetze unterworfen. Denn bei der verhältnissmässig raschen
Fahrt einer Lowry auf dem Schienengeleise, bei welcher ein Aus-
weichen der Wagen nicht möglich ist, kann, wie schon der vor-
liegende Fall beweist, in ähnlicher Weise, wie bei dem Dampf-
betrieb der Bahn, ein Unfall durch Ueberfahren eintreten. Wenn
der Revisionskläger behauptet hat, dass der Betrieb mit einer
Lowry ein ungefährlicher sei, so kann dies dem vorliegenden
Fall gegenüber nur den Sinn haben, es seien keine grossen Ge-
fahren damit verbunden. Wie bemerkt, greift die Vorschrift des
, § 1 cit. aber auch dann Platz, wenn nur ähnliche Gefahren, wie
bei den mit Dampf betriebenen Eisenbahnen, bei der Benutzung
einer anderen Kraft zur Bewegung von Transportmitteln auf
einem Schienen geieise obwalten; es ist nicht erforderlich, dass
die letzteren Unternehmungen den öffentlichen mit Dampf be-
triebenen Eisenbahnen bezüglich der Gefährlichkeit im Wesent-
lichen gleichstehen“. (Erk. d. I. Civilsen. des Reicbsger. v. 15. Jan.
1881 in S. des Preuss. Fiscus, Bekl. und Revisiocsklägers, wider
die Wittwe K. W. u. Genossen, Kl. u. Revisionsbekl.; Braun und
Blum, Annalen Bd. III. S. 189 ff.)
Strafrecht.
V. 0. Hausfriedensbruch auf einem Eisenbahnperron. Aus
den Gründen: „Die Revision greift das Urth eil an, weil dessen tbat-
sächliche Feststellung die Anwendung des § 123 des R.-Str.-G.-B’s.
nicht rechtfertige, indem nicht angeführt worden sei, auf Grund
welcher Thatumstände das erkennende Gericht angenommen habe,
dass der Eisenbahnperron, welcher von verschiedenen Seiten
offen sein müsse, ein abgeschlossener Raum sei und dass insbe-
sondere der Perron des Bahnhofes zu Stendal ein solcher sei. —
Es ist indessen keine Voraussetzung des Abgeschlossenseins eines
Raumes, dass derselbe nach allen Seiten von körperlichen Vor-
richtungen gegen die anliegenden Räume geschieden und uma-i
schlossen sei. Eine Feststellung in dieser Richtung war dahe^
nicht geboten. — Es gehört aber der Perron eines Bahnhofes als 1
derjenige Theil eines solchen, welchen die mit Personen zügen j
angekommenen oder abgehenden Personen zu überschreiten haben, i
zu den nach § 55 des Reichsbahnpolizeireglements vom 4. Januar |
1874 dem Publikum bestimmungsmässig nur zeitweise geöffneten
Räumen , welche den Anordnungen des Stationsvorstehers nach |
§ 66 No. 6 (nach Fassung des Reglements vom 12. Juni 1878) hin- ;
sichtlich der Ausübung der Bahnpolizei unterstellt sind. Der i
Perron des Bahnhofes von Stendal ist nach d'er Feststellung des i
Urtheils am Bahnhofsgebäude gelegen , durch welches der Ange- ■
klagte vom Perron hinweggeführt worden ist. — Es kann bei i
dieser Sachlage als rechtsirrthümliche Annahme nicht erscheinen, .
dass der Perron des Eisenbahnhofes zu Stendal vom erkennen- ;
den Gerichte als ein abgeschlossener, dem öffentlichen Dienste
bestimmter Raum bezeichnet worden ist. — Es sind au«h im
Uebrigen durch die festgestellten Thatsachen die gesetzlichen
Mi-rkmale des § 123 in genügender Weise begründet. (Erk. d. I
III. Strafsen. d. Reichsger. v. 21. Jan. 1881 wider Zabel; Braun
und Blum, Annal. Bd. III. S. 246.)
Dampffrachtwagen
von H. Michaelis in Chemnitz.'
Die ausserordentlich zahlreichen Versuche mit Dampfwagen
auf gewöhnlichen Strassen haben bekanntlich im Allgemeinen
nichts weniger als günstige Resultate ergeben. Zu den aus-
sichtsvollsten Constructionen der fraglichen Classe gehören noch„^
wie die „Deutsche Industrie-Zeitung“ erwähnt, die Dampffracht-“
wagen von Hermann Michaelis in Chemnitz. Die gewöhnliche
Construction dieser Wagen ist im Allgemeinen folgende: Auf je
zwei Achsen mit je zwei Rädern von 100 bis 500 mm Felgeh-
breite ruht der Oberbau mittelst Federn; eine dieser Achsen ist
lenkbar. Der Stand des Führers ist an der Spitze des Wagens;
Motor und Last sind rückwärts angeordnet, so dass die Be-,^
dienung des Wagens durch eine einzige Person erfolgen kann.
'Für den gewöhnlichen Verkehr kommen nur Wagen bis 10 000 kg"!
Tragfähigkeit in Betracht, weil der Transport grösserer Lasten '
über Brücken häufig unstatthaft ist. Ein solcher Wagen ist ca. ,
6% na lang, 2,2 m breit und wiegt einschliesslich Wasser und
Coaks ca. 6 000 kg. Dabei ist die Triebkraft reichlich bemessen, .
so dass die Wagen vollbeladen alle auf Chausseen und städtischen!
Strassen vorkommenden Steigungen und Curven, überhaupt alle
diejenigen Wege befahren können, auf denen gewöhnliches Fuhr-'
werk von derselben Tragfähigkeit verkehrt. Ausser diesen
Dampfwagen für gewöhnlichen Verkehr werden aber auch solche -1
von mehr als 10 000 kg und anderseits solche bis herab zu '
500 kg Tragfähigkeit gebaut. Dampfstrassenwagen, die auch als
Locomotiven zum Ziehen angehängter Wagen dienen, oder sehr
schlechte, sumpfige,, oder von Schnee verwehte Strecken und
Curven von sehr kleinem Radius durchfahren sollen, werden
hierzu mit einer besonderen Vorrichtung, Kraftmultiplicator ge-j 1
nannt, versehen. '
Die Anschaffungskosten für einen Wagen von 10 000 kg
Tragfähigkeit betragen 10 000 M. und die täglichen (lOstündigen) •
Betriebskosten fwr Bedienung, Heizung, Oel, Talg etc. ca. 16 Jl-
Reparaturen kommen nur nach jahrelangem Betrieb vor, sind
sehr gering und dann immer nur in genau vorher zu bestim-1
mender Frist in jeder Fabrik leicht auszuführen.
Die Sächsische Regierung hat Herrn Michaelis bereits im
Jahre 1878 die Erlaubnis? zur Benutzung der öffentlichen Fahr-
wege mit seinem Dampfstrassenwagen nach der für Strassen-
locomotiven bestehenden Vorschrift und mit der Begmistigung
ertheilt, dass anstatt der speciellen Anzeige bezüglich jedes
einzelnen Transportes für gewisse Wegestrecken nur die Ge- ;
nehmigung zu deren Befahrung ein für alle Mal nachgesucht
werden darf.
Personal- Nachrichten.
Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn. Dem als Betriebs-.;
director bei dieser Bahn angestellten Ingenieur Schneider in.
Blankenburg ist der Titel Bahndirector verliehen worden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnjigen.
Einer Mittheilung der Direction der
Königlich Ungarischen Staatseisenbahnen
zufolge ist am 1. April er. die 19,83 km
lange Flügelbahn Strizivojna-Vrpolje-Samac
mit Station Samac für den Frachttrans-
port dem öffentlichen Verkehr übergeben
worden.
Berlin, den 29. April 1881.
Die geschäftsführende Direction des Vereins,
Bergisch- Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
250 Stück eisernen Kohlenwagen
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend, den 21. Mai er.,
Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
eisernen Kohlenwagen“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Ge-
genwart der persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedin-
gungen und Zeichnungen liegen zur Ein-
sichtauf dem maschinentechnischen Bureau
offen und können dieselben auch gegen
Erstattung der Druckkosten etc. ad 4 ./Ä
von dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst
bezogen werden. Elberfeld, den 27, April
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1134)
461
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Im Local- und im gegenseitigen Verkehr
der unter Staatsverwaltung stehenden
Bahnen werden vom 1. Mai d. Js. ab die
Lieferfristen (§ 57 des Betriebsreglements)
allgemein dergestalt eingeschränkt, dass
an Transportfrist:
a) für Eilgüter für je angefangene
300 km (statt bisher 225 km) . 1 Tag,
b) für Frachtgüter bis zu einer
Entfernung von 100 km . . .1 Tag,
und für je angefangene wei-
tere 200 km 1 Tag
(statt bisher für je angefangene 225 km
2 Tage)
zu rechnen ist. Bezüglich der Expedi-
tion sfr ist verbleibt es einstweilen bei
den im Betriebs - Reglement gestatteten
Fristen.
Die gleiche Berechnung gilt für den ge-
genseitigen Verkehr mit den Reichsbahnen
in Elsass-Lothringen.
Die für einzelne Verkehrsrelationen
publicirten kürzeren Fristen bleiben hier-
n,eben in Geltung. Berlin, den 27. April
1881. Königl. Eisen babn-Direction. (1136)
Mit 1. Mai er. tritt der Nachtrag VI zum
Localgütertarif der Dux - ßodenbacher
Bahn gütig vom 1. October 1876 in Kraft.
Exemplare dieses Nachtrages sind auf
den Stationen, sowie in dem commerciellen
Bureau der gefertigten Direction zu haben.
Teplitz, im April 1881. Die Direction der
K. K. priv. Dux - Bodenbacher Eisen-
bahn. (1135)
Reichseisenbahnen in Elsass-
Lothringen und Königlich Preussi-
scheStaats- und unterStaatsverwal-
tung stehende Bahnen. Zu dem vom
20. Januar 1880 ab gültigen Tarif für die
Befördemng von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren kommt mit Gültigkeit vom
1. Mai 1881 der IV. Nachtrag zur Einfüh-
rung.
Durch denselben wird der Tarif auf den
Verkehr mit Stationen des Eisenbahn-
Directionsbezirks Magdeburg, sowie auf
den Verkehr zwischen Amanweiler-Grenze
und Metz einerseits und einigen Stationen
der Oberschlesischen Bahn und Stationen
des Eisenbahn - Directionsbezirks Berlin
andererseits ausgedehnt. Diese Relationen
befanden sich seither in dem Vieh- etc.
Tarif für den Mitteldeutschen Verband
und sind aus diesem die seitherigen Sätze,
so-weit nicht Ermässigungen eingetreten
sind, einfach übernommen.
Der Tarifnachtrag ist durch die Expe-
ditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a/M., den 15. April 1881. Königliche
Eisenbahn Direction. (1102)
Königlich Preussische Staats-
und unter Staatsverwaltung ste-
hende Bahnen. Mit Gültigkeit vom 1.
Mai er. kommt zu den mit dem Tarif für
die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren vom 1 Januar 1880
heraus gegebenen besonderen Kilometer-
zeiger-Heften, der Nachtrag 4 zu Heft
No. 1 zugleich als Nachtrag 3 zu Heft
No. 2 zur Einführung.
Durch den Nachtrag wird der Tarif auf
den Verkehr zwischen Stationen des Eisen-
bahndirectionsbezirks Magdeburg einer-
und Stationen des Eisenbabndirectionsbe-
zirks Frankfurt a/M. der zum Eiseubahn-
directionsbezirk Hannover gehörigen Main-
Weserbahn, sowie Stationen der ehemali-
en Rhein-Nahe- und Saarbrücker Bahn
er Königlichen Eisenbahndirection Köln
(linksrheinisch) andererseits, ausgedehnt.
Ferner enthält der Nachtrag directe
Frachtsätze zwischen einigen Oberschlesi-
schen und Niederschlesisch - Märkischen
Stationen einerseits und einigen Stationen
der vorgenannten Verwaltungen anderer-
seits.
Diese Relationen befanden sich seither
in dem Vieh- etc. Tarif für den Mittel-
deutschen hezw. Berlin-Magdeburg-Halle-
Casseler Verband und sind die bisherigen
Sätze, soweit nicht Ermässigungen einge-
treten sind, in derselben Höhe übernom-
men.
Der Tarifn achtrag ist durch unsere Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Namens
der betheiligten Verwaltungen. Frank-
furt a/M., den 15. April 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (HOl)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Bis
einschliesslich 15. Juni 1881 kommt im
Localverkehr zwischen Berlin und Nauen
für den Artikel „Pflastersteine“ des Aus-
nahme-Tarifs No. 23 bei Ladungen von
mindestens 10 000 kg pro Waggon der
Frachtsatz von 0,17 M. pro 100 kg zur
Erhebung. Berlin, den 28. April 1881.
Die Direction. (1130)
Altona - Kieler Eisenbahngesell-
schaft. Zu unserm Localgfitertarlf vom
1. Januar 1878 ist ein Nachtrag XXIV,
gültig vom 23. April er., erschienen, ent-
haltend Einfülirung anderweiter ermäs-
sigter Sätze des Ausnahmetarifs I. im Ver-
kehr zwischen Flensburg einerseits und
Altona, Ottensen, Schulterblatt etc ande-
rerseits.
Nähere Auskunft ertheilen unsere Güter-
expeditionen, auch kann der Nachtrag
unentgeltlich bei unserer Betriebscontrole
in Empfang genommen werden. Altona,
den 25. April 1881. Die Direction. (1097)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn. Am 1. Mai er. tritt Nach-
trag XIV zu unserem Localgütertarif in
Kraft. Derselbe enthält Abänderungen
und Ergänzungen des ßetriebsreglements,
der Güterclassification, der Specialbestim-
mungen zum Betriebsreglement, der spe-
ciellen Tarifvorschriften, des Tarifs für
Nebengebühren, des Tarifs für die Güter-
beförderung auf Verbindungsbahnen etc.,
verschiedene Tarifermässigungen und eine
Druckfehlerberichtigu n g. Druckexem plare
sind zum Preise von 0,10 JM, bei unserem
Formular-Magazin zu haben. Breslau, den
26. April 1881. Directorium. (1120)
Märkisch-Posener Eisenbahn. Zu
der in unserem Localtarif für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren vom 1. Januar er. auf
Seite 15 enthaltenen Vorschrift über die
Normalstückzahlen für halbe Ladun-
gen lebender Thiere treten mit dem heu-
tigen Tage Zusatzbestimmungen in Kraft,
über welche sämmtliche Güter- und Ge-
päckexpeditionen nähere Auskunft er-
theilen.
Eine Tariferhöhung ist hiermit nicht
verbunden. Guben, den 23. April 1881.
Die Direction. (1123)
Nord - Brabant - Deutsche Eisen-
bahn. Mit dem 1. Mai d. J. wird zum
diesseitigen Localgötertarife vom l. Juli
1878, für den Verkehr zwischen den auf
Deutschem Gebiete gelegenen Stationen
Stationen unter sich, sowie für den Ver-
kehr zwischen diesen und den auf Nieder-
ländischem Gebiete gelegenen Stationen
der 5. Nachtrag in Kraft treten.
Derselbe enthält:
1. Aenderungen, bezw. Berichtigungen
und Ergänzungen der allgemeinen Zu-
satzhestimmungen zu § 48 des Be-
triebs-Reglements.
2. Aenderungen, bezw. Berichtigungen
und Ergänzungen der allgemeinen
Tarifvorschriften nebst Güterclassifi-
cation.
3. Aenderungen, bezw. Berichtigungen
und Ergänzungen der Specialbestim-
mungen zu § 48 des Betriebs-Regle-
ments.
4. Abänderung der Güterclassification
der Ausnahme-Tarife.
Gennep, April 1881. Die Direction. (1109)
K. K. priv. Kronprinz Rudolfbahn.
Der bereits von der K. K. priv. Oester-
reichischenStaatseisenbahngeseilschaft Na-
mens der Oesterreichisch - Ungarischen
ßahnverwaltungen publicirte
Nachtrag
zu den Localtarifen der Oesterreich isch-
Ungarischen Verwaltungen, wird als
XI Nachtrag
zum Localgütertarif der K. K. priv. Kron-
prinz Rudolf bahn vom 1. October 1876
mit 1. Mai 1. J.
zur Einführung gebracht.
Derselbe enthält:
I. Abänderung und Ergänzung der Tarif-
bestimmungen.
II. Abänderungen irnd Ergänzungen der
W aaren Classification.
in. Einführung einer Zählgebühr für
Holzsendungen.
Exemplare dieses Nachtrages erliegen
bei der K. K. Betriebsverwaltung in Wien,
bei der Betriebsdirection in Steyer und
in den Stationen. Wien, im April 1881.
Der K. K. Betriebsverwalter der Kron-
prinz-Rudolfbahn. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (1H5)
Am 15. April er. ist für den Verkehr
der Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Eisenbahnen über den bei der
Versendung von halben Ladungen leben-
der Thiere der Frachtherechnung zu
Grunde zu legenden Flächenraum des
Wagens eine neue günstigere Bestimmung
in &aft getreten, nach welcher die Hälfte
der Wagenfläche in maximo auf 7 qm an-
zunehmen ist. Elberfeld, den 27. April
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (1118)
Die im Localgütertarif der Berlin-Stet-
tiner Bahn vom 1. Juli 1880 — Seite 72/73
— für Berlin (Lehrter Bahnhof) bestehen-
den directen Frachtsätze kommen fortan
auch im Verkehr mit Berlin (Berlin-Ham-
burger Bahnhof) zur Anwendung. Berlin,
den 24. April 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1100)
Die Haltestelle Kukoreiten (Strecke Til-
sit-Memel) wird, nachdem auf derselben
bereits vom 1. März er. eine unbeschränkte
Abfertigung von Gütern in Wagenladungen
stattfindet, vom 15. Mai er. ab auch be-
züglich der Abfertigung von Eil- und
Stückgütern den Stationen gleichgestellt,
so dass von letzterem Tage ab alle Arten
von Gütern Abfertigung finden. Brom-
berg, den 24. April 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1127 J)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Am 15. Mai d. J. tritt ein Tarif für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren im Berglsch-Märkisch-
Niederländischen Verbände in Kraft. Elber-
feld, den 25. April 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1105)
Am 1. Mai d. J. wird die Station Berlin
der Berlin-Dresdener Eisenbahn zu den
Frachtsätzen der Station Berlin der Berlin-
462
Anhaitischen Eisenbahn in den Berlin-
Tiroler Güterverkehr einbezogen.
Auskuntt über die directen Frachtsätze
nach und von Stationen der Oesterreichi-
schen Südbahn ertheilt die Güterexpedi-
tion Berlin B. ür. Berlin, den 22. April 1881.
Königliche Eisenbahndirection. . (1129 J)
Deutsch - Russischer EisenbahuTerbnnd.
Vom 1. Mai er. neuen Styls ab treten im
Verkehr zwischen Memel und Russischen
Stationen für die Strecke Memel-Wirballen
in den nachbenannten Classen-, Artikel-
und Ausnahmetarifen ermässigte Mark-
frachtsätze in Kraft.
Dieselben betragen pro 100 kg:
Eilgutclasse 4,86 Jl
Stückgutclasse I, II und III . . 2,43 „
Allgemeine WagenladungsclasseA
und Art.-Tarif 2 ä 5 000 kg . 1,52 „
Allgemein e Wagenladungsclasse ß
und Art.-Tarif 2 ä 10 000 kg 1,33 „
Art.-Tarife 1, 3, 4, 5, 6» 7 und 8,
sämmtlich ä 5 000 kg . . . 1,12 „
Art-Tarif 1 ä 10 000 kg ... . 0,95 „
» 3 „ „ „ • . • 1,01 „
„ 4 „ „ , . . . . 0,70 „
„ 5 „ „ 0,53 „
Art-Tarife 6 ä 10 000 kg und 8
ä 10 000 kg sowie Ausnahme-
tarif für Petroleum .... 0,80 „
Art-Tarif 7 ä 10 000 kg . . . . 0,76 „
Ausnabmetarif I (für Flachs,
Flachsheede und Werg) und
zwar:
ä 5 000 kg 1,24 „
, 20 000 „ 1,00 „
Bromberg, den 21. April 1881. König-
liche Eisenbahndirection als geschäfts-
fübrende Verwaltung. (1128 J)
Der neue Hessisch - Belgische resp.
Hessisch - Belgisch - Englische Gütertarif
tritt nicht am 1. Mai, sondern am 1. Juni
er. in Kraft
Es bleiben daher die Frachtsätze des
Hessisch - Belgischen resp. Hessisch - Bel-
gisch-Englischen Tarifs vom 1. Januar 1880
mit den dazu erschienenen Nachträgen
bis auf Weiteres in Geltung. Köln, den
27. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction (linksrheinische) zugleich Na-
mens der übrigen betheiligten Verwal-
tungen^ (1126)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher Ver-
band. Der vom 1. Mai 1881 ab gütige
Nachtrag 9 zum Gütertarif ist erschie-
nen und bei den betheiligten Expeditionen
zu haben. Derselbe enthält Aenderungen
in den Tarifsätzen für den Verkehr zwi-
schen Halle und Leipzig einerseits und
Mecklenburgischen Stationen andererseits,
ferner Braunkohlenfrachtsätze für den
Verkehr von ßitterfeld, Weiche Wolfen
und Wittenberg nach Mecklenburgischen
Stationen und Tarifsätze für den Verkehr
zwischen Schkeuditz und Mecklenbur-
gischen Stationen. Berlin, den 27. April
1881. Namens der Verbandsverwaltungen:
Die Direction der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn gesell Schaft. (1121)
Zum Gütertarif vom 1. Juni 1878 für
den Main - Weser - Bayerischen Verband
tritt am 1. Mai 1. Js. der Nachtrag IV in
Kraft. Derselbe enthält directe Tarifsätze}
nach und von den Bayerischen Stationen
Amorbach und Bodenwöhr und der Main-
Weserbahnstation Butzbach, sowie Aus-
nahmetarifsätze für Giessen und Lollar
nach und von Bayerischen Stationen.
Der Nachtrag ist bei den betreffenden
Güterexpeditionen, woselbst auch Näheres
zu erfahren ist, käuflich zum Preise von
0,10 ./Ä zu haben. Hannover, den 21. April
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1099)
Mitteldeutscher Eisenbahn-Verband. Mit
dem 1. Mai d. J. treten zu den Güter-
Tarifheften No. 1 upd 2 die Nachträge II
in Kraft. Dieselben enthalten Aufhebung
der Frachtsätze für Mainz Nass. B. und
Einführung neuer Frachtsätze zwischen
Burghofen und Eisenach, ferner für Offen-
bach mit verschiedenen Stationen der
Sächsischen Staatsbahnen, sowie für Wer-
dau S. St. ß. mit Stationen der Oberhes-
sischen Bahn und der Eisenbahn-Direc-
tionsbezirke Frankfurt a./ M. und Hannover.
Wegen Aufhebung der Sätze für Mainz
wird hierbei noch auf die diesseitige Be-
kanntmachung vom 17. V. Mts. verwiesen.
Näheres ist in den Verbands-Güterexpe-
ditionen zu erfahren, woselbst auch die
Nachträge zu den darauf vorgedruckten
Preisen käuflich zu haben sind. Erfurt,
den 23. April 1881. Die Direction der
Thüringischen Eisenbahngesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (1106)
Norddeutscher Verband. Die Fracht-
sätze des Ausnahmetarifs für Westfälische
Steinkohlen in Sendungen von mindestens
.50 000 kg nach Wittenberge M. H. viaHamm-
Minden-Stendal vom 1. November 1880
kommen im Verkehr nach Wittenberge
M. H. fortan auch dann, zur Anwendung,
wenn Sendungen von mindestens 50 000 kg
von einem Versender an mehrere Empfän-
ger theils nach Wittenberge und theils
nach den übrigen östlich von Lehrte ge-
legenen Magdeburg- Halberstädter Stationen
aufgeliefert werden.
Der herausgegebene Nachtrag I zum
vorbezeichn eten Tarife wird auf den Ver-
bandsstationen verkäuflich abgelassen.
Hannover, den 23. April 1881. Königliche
Eisenbahn - Direction, Namens der Ver-
bands-Verwaltungen. (1107)
I m Rheinisch- W estfälisch-Mitteldeutschen
Verbände sind vom 20. d. Mts. ab für den
Artikel „Braunstein“ die für Eisenerz
bestehenden Ausnahmefrachtsätze (Aus-
nahmetarif D) in Anwendung zu bringen.
Hannover, den 20. April 1881. Königliche
Eisenbahn - Directioh Hannover Namens
der Verbands-Verwaltungen. (1108)
Schlesisch - Oesterreichischer Eohleu-
verkohr. In denjenigen Kohlentarifen von
Stationen der 0. S. und R. 0. U. Eisen-
bahn und von Neurode etc. (Eisb. direct.
Bez. Berlin) nach der bezw. K. F. Nord-,
Oest. Staats-, Oest. Nordwest-, Süd-Nordd.
Verbdgs.-, Oest. Süd-, Kais. Elisabeth-,
Mähr.-Schl. Central-, Galiz. Karl-Ludwigs-
und Lemberg- Czern- Jassy Bahn, welche
in Oesterr, Notenwährung und zu ver-
schiedenen Coursständen derselben erstellt
sind, kommen pro Monat Mai 1881 die
Frachtsätze zum Course von 170/175 zur
Anwendung. Breslau, den 24. April 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen ,
Eisenbahn. (1098)
Stettin-Märkisch-Posener Verband. Vom_
1. Mai d. J. ab werden zwischen Neucuners-
dorf und Oderberg-Brahlitz directe Fracht-
sätze für sämmtliche Tarifclassen sowie
ein Ausnahmetarif für Holz des Special-
tarifs II eingeführt, deren Beträge bei
den betreffenden Stationen zu erfahren
sind. Gubeh, den 28. April 1881. Die
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn-
gesellschaft Namens der Verbands-
bahnen. (U24)
Exporttarife für Steinkohlen betreffend.
Für zum Export bestimmte Stein-
kohlen aus dem Zwickauer und Lugau-
Oelsnitzer Reviere werden, vorerst auf das
Jahr 1881, folgende Tarifsätze gewährt
Dresden Riesa
Elbquai trans. Elbquai trans.
Mark pro lOOkg
von Zwickau 0,38 0,32
„ Lugau 0,33 0,32
„ Oelsnitz b. L. 0,34 0,33
Die Anwendung dieser Sätze erfolgt im
p,estitutionswege gegen Vorlegung der
Originalfrachtbriefe und ist an die Be^
dingung geknüpft, dass der Bezug pro Jab
mindestens 5 000 t beträgt und dass d^
Nachweis der Weiterverfrachtung per Eine
geliefert wird. Dresden, am 26. April 1881.
Königliche Generaldirection der Sächs.
Staatseisenbahnen. v. Tschirschky.
III. Tarife für andere directe Verkehren
Der Verkehr zwischen Berlin (Lehrte
Bahn) einerseits und Schlettau und Teui
schenthal andererseits wird vom 15. Jun_
er. ab nicht mehr via Belzig, sondern via
Bitterfeld geleitet. Gleichzeitig tritt eine
Erhöhung der jetzt bestehenden Tarif-
sätze in Kraft, worüber die Verkehrsbu-
reaus der Königlichen Eisenbahndirecti^
nen in Magdeburg und Frankfurt a. M.
sowie das Tarif bureau der Berlin-Anhal-
tischen Eisenbahn nähere Auskunft schoi
jetzt ertheilen. Magdeburg, den 24. Apri
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1104
1104
ir
Oberschlesische Eisenhahn.
dem 10. Mai d. Js. tritt für den Transport
von Steinkohlen und Eoaks von diesseiti-
risch-Schlesischen Centralbahn und
E. E. Staatsbahnen Eriegsdorf-Römerstadt
und Erbersdorf-Würbenthal, unter Auf-^
hebung des bisherigen bezüglichen Tarifes,
ein neuer Tarif mit ermässigten Fracht-
sätzen in Kraft. Exemplare desselben
sind in unserem Verkehrs bureau und auf
den Verbandstationen zu haben. Breslam-
den 24. April 1881. König! Direction (112äf
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport-Artikel.
Im Localverkehr der Bergisch- Märki-
schen Bahn, im Hessisch-Rheinisch- West-
fälischen und im Rheinisch - Westfälisch-
Mitteldentsclieu Verbände wird der Arti-
kel „Braunstein“ zu den für die .Beförde-
rung von „Eisenerz“ bestehenden Aus-
nahmefrachtsätzen transportirt. Elberfeld,
den 26. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction zugleich als geschäftsführ. Verwal-
tung des Hessisch-Rheinisch-Westfälischen
Eisenbahnverbandes. (1125)
Grossli. Badi sch e Staatseisen bah-
nen. In den Ausuahmetarif für den Trans-
port roher Baumwolle von Aman weder
Grenze nach Südbadischen Stationen vom
20. Februar 1. J. wird ab 1. Mai 1. J. die]
Station Stockach aufgenommen.
Der Frachtsatz Amanweiler Grenze- T
Stockach beträgt 16,21 Jl pro 1 000 kg. i
Karlsruhe, den 26. April 1881. General-
direction. (1119)
2. Verkehrs -Störungen atc.
Ungarische Staatseisenbahnen. Die in f.
Folge Hochwasser am 4. April 1. Js. ver- j
ursachte Verkehrsstörung zwischen den
Stationen Gyoma und Mezöbereny ist am
14. April a. c. behoben und der während
10 Tagen unterbrochene Gesammtverkehr
mit besagtem Tage wieder hefgestellt
worden.
3. General -Versammlungen.
Eutin - Lübecker EiseubahngeseUschaft.
Die achte ordentliche Generalver-
sammlung dieser Gesellschaft findet am
Sonnabend, den 28. Mai 1881, j
Nachmittags 2 Uhr, l'
Saale des „Hotel Stadt Hamburg“ in | ,
in statt. * t
Eutin statt.
Gegenstände der Verhandlung : ;
1. Vorlage des Geschäftsberichts für das ,
Betriebsjahr 1880. (
2. Berichterstattung des Aufsichtsraths
über die Prüfung der Betriebsrech-
nung pro 1880 und Antrag auf Ent-
lastung,
463
3. Neuwahl eines Mitgliedes des Ver-
waltungsratbs.
4. Neuwahl eines Mitgliedes des Auf-
sichtsraths.
Zur Theilnahme an der Generalver-
sammlung sind nach § 10 des Statuts die
Inhaber von mindestens 5-Actien berech-
tigt. Die Theilnebmer haben ihren Actien-
besitz, beziehungsweise denjenigen, für
welchen sie in Vollmacht stimmen, unter
Angabe der Nummern spätestens am
20. Mai d. Js. in Lübeck bei der Commerz-
bank, in Oldenburg bei der Landesbank,
in Frankfurt ä. M. bei dem Bankhause
von Erlanger & Söhne, in Berlin bei den
Herren Platho & Wolff nachzuweisen; sie
erhalten hierüber eine Bescheinigung,
gegen welche am Tage der Generalver-
sammlung die Eintrittskarten in Eutin
ausgehändigt werden. Eutin, den 25. April
1881. Der Verwaltungsrath. Der p. t. Vor-
sitzende F. von Warnstedt. (1112 H&V)
Rechte-Oder-Ufer Eisenbalingesellschaft.
Die diesjährige ordentliche Generalver-
sammlung findet hierselbst
am 25. Mai, Nachmittags 3 Uhr,
im neuen ßörsengebäude, Walistrasse No. 6,
statt, wozu die Herren Actionäre hier-
durch eingeladen werden.
Gegenstände der Berathung und Be-
schlussfassung sind:
die in dem § 26 (auch Nachträge 1
Art. 1 und UI Art. 5) der Gesellschafts-
statuten sub 1 — 4 aufgeführten Gegen-
stände, insbesondere auch Neu-
wahlen für Dircction und Verwal-
tungsrath.
Die Actien müssen behufs Theilnahme.
an der Generalversammlung an einer der
nachfolgend bezeichneten Hellen:
entweder in Breslau bei der Haupt-
casse unserer Gesellschaft, Berliner-
strasse No. 76,
oder in Berlin bid der Direction der
Discontogesellschaft
gemäss § 31 der Gesellschaftsstatuten
spätestens 3 K(al 24 Stunden vor der
Generalversammlung deponirt werden.
Die Stimmzettel werden den hiesigen
Deponenten sofort bei der Deposition, den
Berliner Deponenten am Vormitt^ der
Generalversammlung bei unserer Haupt-
casse ausgehändigt.
Die Legitimationsprüfung wird in dem
oben bezeichneten Versiimmlungslocale
bereits von 2j.^ Uhr ab statlfinden.
Jahresberichte werden bei unserer
Haupteasse vom 22. Mai er. ab ausge-
geben. Breslau, den 22. April 1881. Der
Vorsitzende des Verwaltungsraths der
Rechte - Oder - Ufer Eisenbahngesellschaft.
Beck. (1113)
4. Snbmissioneiii
Holsteinische Marschbahn. Die Liefe-
rung der zum Locomotivbetriebe auf der
diesseitigen Bahn in der Zeit vom 1 Juli
1881 bis dahin 1882 erforderlichen Stein-
kohlen, ca. 2 600 000 kg, soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Die betreffenden Bedingungen liegen im
Bureau des Maschinenmeisters Herrn
Memmert hierselbst zur Einsicht aus und
werden daselbst auch auf portofreien
Antrag abgegeben werden.
Bezügliche Offerten m#t der Aufschrift
„Kohlenlieferung“ sind bei der Direction
bis zum 18. Mai d. Js., Mittags 12 Uhr,
einzureichen.
Die Auswahl unter den Offerenten,
welche sich bis zum 25. Mai d. Js. an
ihre Gebote zu binden haben, bleibt Vor-
behalten. Glückstadt, den 25. April 1881.
Die Direction der Holsteinischen Marsch-
bahngesellschaft. (1103)
5. Betriebs-Ergebnisse.
Trausporteinnahiiien (vor der bucldialterischen Richtigstellung).
A. p. Kaiser Ferdinands-Nord bahn, 703,64 km.
Vom 1. Januar bis 10. April . .... fl. 6 205 126 6398562 -1- 193436
„ 11. bis 20. April „ 540 058 602 837 -1- 62 779
fl. 6 745 184 7 001 399 -f 256 215
Mährisck-Schlesische Nordbahn, 143,71 km.
Vom 1. Januar bis 10. April fl. 298 078 319 273 -1- 21 195
„ 11. bis 20. April 26 406 29 052 -(- 2 646
fl. 324 484 348 326 -f- 23 841
Wien, 26 April 1881. ^ ; (1114)
6. Neue Fahrpläne.
Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn.
Fahrplan vom 15. Mai 1881 ab bis auf Weiteres.
Stationszeit.
PRIVAT - ANZEIGEN.
W» die Patentirung der Erfin-
düngen l.einesLocomotiv-
resp. Tender- oder Wagenrades von ein-
facüer und sicherer Construction, durch
welche das Abspringen der Bandagen wirk-
sam verhindert wird, und 2. einer ein-
fachen und unter allen Umständen zuver-
lässigen, blos mechanisch wirkenden Vor-
richtung, welche eine Verständigung zwi-
schen dm auf langen Zügen postirten Be-
diensteten, den Reisenden und dem Loco-
motivführer ermöglicht, wird ein Vertreter
gesucht, am liebsten ein solcher, welcher
geneigt sei die Patente eventuell überzu-
nehmen. Anmeldungen mit Angabe von
Bedingungen u. s. w. an Herrn Apotheker
B. Haitzema Ennma, Prinsengracht 509, in
Amsterdam zu richten.
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Chemnitz.
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Fabriks-Actien-Gesellschaft
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Bisen bestandth eile, mechanisch eAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheile.
Die eiclifäliige Wage
für Eisenbahnfahrzeuge ohne Geleisunter-
brechung etc. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende Erinnerung u. bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig Rkumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten vermag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht einwirken können. DieBrauch-
barke.it beweist die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H. Seyfert, Rochlitz, Sachsen.
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Glocken jeder Grösse und jeden Gewichts,
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Dresden-Neustadt,
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heim 1 Glocke = 8 000 kg, 1876 Dom
Halberstadt 1 Glocke = 8 000 kg, 1877 St.
Nicolai Hamburg 2 Glocken = 9 500 kg,
1878 Dom Frankfurt a/M. 10 Glocken =
27 000 kg, 1878 St. Petri Hamburg 4 Glocken
= 20 000 kg.
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Halle aS. und Mariaschein in Böhmen.
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Höchste Auszeichnung im Internationalen
Wettstreit Arnheim (Holland) 1879.
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Offenbach a/M. 1879.
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Gescbmiedete Karren- und Wagenaclis«
und Stahl nach Prohlbuch und in jedem ■
Lagchen aus Schweisseisen, Flusseiseu uud Bessemer
stahl.
Unterlaggplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss
Lang- und Qoergcb wellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Kleineisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
Radsätze für Waggons. Tender uud Locomotiven.
Grabenschienen aus Eisen und Stahl.
Grabenschwellen aus Schweiss- und Flusseiseu.
Grnbenwagen-Bäder und coniplete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende 'Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctionen,
Welchen, Krenzangen.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flach
n, Puddelstahl, Hufstab- Mutt<
Gesclimiedetes Eisen.
Universaleisen.
ProfUirtes Eisen aller Art als:
Fenst(
Kesselbleche in Prima, Feinkorn- Holzkol
moor- Flusseisen- Martin,«tahl- Bessemerstal
Keservoirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusseisen, Martinstahl und Bes-
semerstahl.
I
465
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen im Monat März 1881.
i
1 3.
4.
6.
6.
7.
8. 1
1 9. 1
10. 1
1 ll-'’
I ^ 12. i
1 13.
1 14.*
1 15.
1 16.
Befördert wurden
Die E
innah me b e
H r u g
Bezeichnung
1 der
a
Betriebs-
länge
Endo
Personen
Güter
im Monat März
bis Ende März
im
auf
im
auf
aus dem Pe
und Gepäck
verkehr
a. d. Güterverk.
im Ganzen incl. aus
sonstigen Quelien
im Ganzen
IRisenbalineii.
März
Ganzen
1 km
Ganzen
1
km
im
auf
im
auf
im
auf
im
auf
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Ganzen
1 km
Kilomct.
Anzahl.
Anz.
Tonnen.
Tonnen.
•JL
M
M
M
M.
JL
A« Hauptbahnen.
•
I. Staatsbahnen
nl vom Staate für eigene
ehnnng verwaltete Bahnen.
bs-Eisenb. i. Blsass-Lothr. .
1881
1 143,55
709 200
620
495 000
433
631 100
552
2 080 000
1818
2 857 700
2 498
7 843 200
6 856
gegen
1880
+ 21,62
— 59 913
— 65
-f
13 811
+
4
— 52 314
— 57
+ 87 059
-f 42
-f 7 723
— 42
— 210 7:19
— 322
ssische Staats-Eisenhahnen
iwaltungsbezirk der K. Eisen-
1881
998,46
473 142
479
372 470
374
565 496
573
2 304 691
2 311
3 140 600
3 145
8 976 746
9 003
bndirection Berlin gegen
1880
-t- 35,84
- 91046
— 113
—
26 754
—
48
— 66 748
— 90
-h 100 798
— 19
51
— 118
— 68 255
- 393
Iwaltungsbezirk der K. Eisen-
hndirection ßromberg
uptbahn
1881
2 222,66
442 529
200
237 559
,107
953 903
431
1 913 635
861
3 684 387
1658
9 087 631
4089
. ■' gegen
1880
— 46 787
— 21
—
21 827
—
10
- 10 777
— 5
— 7 377
— 4
- 489 009
— 220
—1161775
— 524
Bgard-Cöslin-Colberger B.
1881
172,49
44 764
262
23 823
138
67 894
397
95 418
553
167 739
972
457 968
2 655
' gegen
1880
—
— 6 683
— 39
-p
10 334
—
60
— 9 575
— 56
— 29 543
— 171
- 44 775
— 260
— 60 351
— 3.50
slin-Danziger B
1881
198,30
54 941
277
14 270
72
53 669
271
54 524
277
112 390
567
303 458
1530
gegen
1880
- 8 043
- 41
1107
—
6
— 6 854
— 34
- 5 728
— 29
- 21767
- HO
- 34 088
— 172
rwaltungsbezirk der K. Eisen-
1 bndirection Hannover . .
1881
1 615,82
703 524
452
773 486
479
1 000 000
642
3 200 000
1980
4 494 492
2 782
12 327 435
7 629
r gegen
rwaltungsbezirk der K. Eisen
1880
—
— 20 819
— 13
—
6 370
4
— 29 776
— 19
- 26.353
— 17
+ 18 844
+ 9
— 219 420
— 153
, bndirection Frankfurt a/M. .
1881
1 569,98
1 018 928
667
985 410
630
759 860
497
2 476 450
1582
3 434 740
2 188
9 615 317
6 124
' fwaltungsbezirk der K. ^is^n-
1880
-f- 46,02
- 36 947
— 47
64 120
22
— 4 548
— 20
+ 416 144
-f- 223
-f- 367:-310
+ 170
+1179569
+ 564
1 bndirection Magdeburg
■ uptbahn
1881
1012,17
482 915
493
460 406
455
710 905
726
2 145 309
2 120
3 056 470
3 020
8 611039
8 508
- 1 gegen
1880
—
— 16 533
— 17
+
4 916
+
5
— 35 713
— 36
-1- 11529
+ 12
-1- 18 199
+ 18
+ 185 851
+ 184
ngerhausen-Artern u, Stass
1881
32,56
4 169
299
16 928
520
3 104
223
18 069
555
21329
655
64 248
1 973
fc-Hecklin gen -Egeln . gegen
rnover-Altenbeken . . . .
1880
-f 1.3,73
+ 4 169
-1- 299
+
5 140
—
106
-1- 3 104
-f 223
-1- 6 893
— 38
+ 10 142
+ 61
+ 29 932
+ 151
1881
289,27
78 154
276
116 750
404
58 759
208
303 895
1051
391 940
1 355
1 042 638
3 604
gegen
1880
—
— 8 239
— 3c
—
7 026
—
24
- 14 578
- 51
— 21 144
— 73
— 11288
— 39
— 128 594
— 445
1 din-Potsdam-Magdeburg . .
1881
259,50
267 286
1 075
144 693
657
287 601
1 156
520 213
2 004
932 675
3 593
2 607 979
10 048
F gegen
1880
—
- 47 209
— 189
—
17 128
—
66
— 52 0.55
— 209
— 54 457
— 21(1
- 97 417
- 376
- 253 304
— 976
Izen-Langwedel
1881
97,83
14 609
149
15 859
162
20 129
206
66 923
684
87 605
896
225 929
2 309
ivaltungsbezirk der K. Bifec-
18^
-
- 1 855
— 19
3 094
32
— 3 493
— 35
- 6 320
— 85
- 9 754
— 99
— 25 793
- 264
m der Berlin-Stettiner E.
1 Ipmbahn
1 gegen
1881
350,74
171 329
494
104 902
299
228 186
658
525 604
1499
802 113
2 287
2 246 388
6 405
1880
—
— 12 653
— 37
—
37 300
—
106
— 29 470
— 85
- 30 018
- 85
- 69 035
— 197
+ 59 652
+ 170
’ oj^ommersche Eisenbahn. .
1881
238,47
70 724
308
27 456
115
88 739
387
115 488
484
212 869
893
574 559
2 409
^ gegen
j^altungsbezirk der K. Direc-
i In der Köln-Mindener E.
1880
— 7 371
— 32
9 540
40
— 10 628
— 46
- 31088
— 131
- 48 553
— 203
— 97 563
— 409
hrptbahn
1881
483,4«
293 672
661
826 842
1 71£
395 821
891
1 964 862
4 076
2 465 256
5 113
6 759 654
14157
L- gegen
188U
-f 36,16
— 5 385
— 57
+
96 926
+
83
— 18 480
— 104
-f 178 544
-f- 83
-f 148 103
— 67
+ 178 000
- 55(>
fTi, Dn-Giessen
1881
184,16
105 211
571
285 178
1549
82 201
446
620 134
3 367
747 914
4 061
2 221 526
12 06:3
gegen
1880
—
— 6 414
— 35
+
33 273
+
181
— 8 695
— 48
-f 6 271
+ 34
— 724
— 4
— 44 767
— 243
mlo-Hamburg
1881
466,71
142 839
308
249 487
+
535
195 908
422
1 053 677
2 257
1 287 636
2 759
3 841 388
8 230
gegen
(rwaltungsbezirk der K, Direc-
)n der Rheinischen E,
1880
— 22 064
— 47
+
4 452
10
- 59 797
— 128
- 57 417
— 12.S
- 122 096
- 261
- 208 488
- 446
iuptbahn
1881
1 370,78
796 000
644
868 200
633
762 000
617
2 602 000
1899
3 422 200
2 497
9 963 400
7 273
gegen
1880
-f- 74,26
— 58 398
- 76
—
4 563
—
• 40
— 60 034
- 84
— 104 561
— '188
- 339 995
— 404
—1390294
— 1489
dl-Trier ! .
1881
118,10
22 300
189
39 800
337
32 000
271
147 700
1 250
279 500
2 366
584 70'
4 950
gegen
1880
•—
-f- 1 295 4- 11
4139
+
3.f
-1- 129
+ 1
-f 43 357
-f 367
-f 139 766
-1-1183
+ 138 986
+1177
Summa 2
1881
11 681,65
23 741 855
2 461
79 512 00 i
6811
gegen
1880
-I- 206,01
—
-
-
—
—
-
-
—
- 552 150
- 93
—1920701
— 293
hs. Staats - Eisenbahnen . .
1881
1 959,92
1 3.30 075
687
796 750
407
1 108 169
573
3 557 944
1815
4 869 111
2 484
14 846 226
7 575
, » ' gegen
1880
+ 33,19
— 168 464
- 101
—
87 188
—
52
— 120 496
— 73
— 278 246
- 176
— 731825
— 423
— 190 479
- 229
rttembergische Staats -Eisenb.
1881
1 528,04
753 839
493
244 169
160
666 191
436
1 243 924
814
2 003 987
1311
5 390 395
3 528
* gegen
1880
-f- 40,5«
— 128 990
— 100
+
3 177
—
2
— 101 968
- 81
-f 7 423
- 17
— 65 912
— 81
— 251 847
— 265
lische Staats-Eisenbahnen . .
1881
1 314,0-
533 691
410
358 812
273
650 783
500
1 365 164
1'039
2 058 608
1567
5 164 527
3 930
„ gegen
1880
—
- 78 948
— 61
+
27 832
+
21
- 110 344
- 85
-f- 49 640
4- 38
- 75 505
— 57
— 390 755
- 298
n-Neckar-Eisenbahn . . . .
1881
94,50
185 350
1961
49 130
520
148 700
1574
174 000
1841
344 850
3 649
1 006 344
10 649
gegen
1880
+ 7,00
-1- 1 685
— 138
-t-
1835
—
21
-f 1326
- HO
+ 6 424
— 74
-f- 8 165
— 199
+ 25 663
— 559
jrhessische Eisenbahn . . .
1881
175,73
34 534
197
16 528
94
28 629
163
46 283
263
80 657
459
220 435
1254
gegen
1880
— 5 623
— 32
4-
2 488
+
14
— 6 125
— 35
-f 3 999
+ 22
— 3 082
- 18
— 22 594
— 129
enburgische Eisenbahn . . ,
1881
290,25
97 065
334
49 334
170
80 727
278
153 884
530
236 782
815
612 939
2 112
gegen
1880
— 12 210
— 42
-1-
2 171
+
8
— 9 414
— 32
— 1 001
— .4
- 11837
— 41
— 69 985
— 241
helmsh.-Oldenburger E. . . .
1881
52,37
25 545
488
15 102
288
20 250
387
26 817
512
47 558
908
125 930
2 405
gegen
188('
—
- 5 123
— 98
+
2 896
+
55
- 4 250
- 81
+ 4 718
+ 90
-f 385
+ 7
- 2 774
— 53
Summa A 1
1881
18 240,03
__
—
—
,
—
—
41 241 108
2 261
114721999
6 292
gegen
1880
-t- 308,40
-
—
-
—
—
—
“
—1424038
- 119
—3034212
- 279
466
2.
3.
4.
5.
6.
7. 1
8.
9. 1
10.
11.
12.
13.
14. r 15. 1 1;
imGanzäncl
bis Ende Mä
län
je in km
P
ersonen
auf 1 km
auter
aul
r 1 km
Personen!
auf
1 km
Güter
auf 1 km
sonst. Quell.
auf 1 km
im Ganzen !
iuf
n. Privatbahnen
unter Staatsverwaltung.
Bergisch-Märkische Eisenbahn:
a Hauptb. n. Hess. Nordbahn
1881
1271,25
1 073 851
878
1 393 600
1096
789 310
645
3 666 159
2 884
4 801 969
3 777
13 652 600
10 i
gegen
1880
+
101,75
—
66 286
- 139
—
15 946
—
109
— 128 810
—
174
— 8 909
— 258
—
137 719
— 447
— 530 465
-ll
b Rubr-Sieg-Eisenbahn . . . .
1881
142,92
58 682
423
234 000
1 637
43 980
316
463 999
3 246
534 779
3 742
1 527 571
10!
gegen
1880
+
9,20
—
3 919
— 60
—
1460
—
124
- 5 518
—
63
— 4 032
- 254
—
9 190
- 326
— 130 845
-11
Berlin-Dresdener Eisenbahn . •
1881
183,97
39 136
222
38 595
210
64 489
309
167 662
911
242 400
1318
658 704
3i
gegen
1880
—
—
11 275
— 64
+
8 244
4-
45
— 11063
—
62
-t- 25 683
-1- 139
+
14029
+ 77
-t- 46140
+
Halle - Sorau - Gubener Eisenbahn
1881
298,13
78 515
267
85 567
287
80 143
272
409 670
1374
515 940
1731
1 416 366
4!
gegen
1880
—
—
482
— 1
—
13 259
—
45
— 13 507
—
46
— 30 822
— 104
—
51404
— 172
— 109 865
1 Münster-Euscheder Bahn . .
1881
56,46
17 600
312
6 072
108
11 000
195
12 000
213
29 729
527
99 029
1
gegen
1880
—
334
+ 6
+
51
+
1
+ 209
+
4
100
+ 2
—
4 781
— 84
-tr 11952
+
: Oberschlesische Eisenbahn:
a. Hanptb. einschl. Neisse-Brieg,
Wilhelms Oppeln-Gr -Streb-
litz-Morgenrot!) ii. Posen-Thorn-
1881
824,46
300 404
397
669 320
812
292 666
387
2 418 558
2 934
2
985 224
3 621
9 033 829
10
gegen
1880
+
1,84
—
24 753
— 46
+
26 763
+
;«i
— ;38 225
—
64
+ 176 501
-f- 208
+
137 076
4* 159
-f 261111
+
b. Breslau-Posen-G logauerEisenb.
1881
211,08
58 939
282
111638
529
87 850
420
451 098
2 137
579 448
2 745
1 749 426
8
gegen
1880
—
—
8 323
— 40
—
12 872
—
61
- 13 803
—
66
-- 11612
— 55
—
25 920
— 123
- 24 925
—
c. Breslau-Mittelwalder Eisen b.
1881
375,77
126 922
33«
164 767
438
106 190
282
384 205
1022
547 395
1456
1 620 427
4
u. Niederschi. Zweigb. gegen
1880
—
—
21 146
- 56
+
10 834
1+
28
— 22 761
--
61
- 5 042
— 14
—
28 603
— 77
- 32 939
—
d. Stargard-Posener Eisenbälin .
1881
172,31
32 533
189
40 391
234
43 957
255
158 979
923
240 436
1396
700 795
4
gegen
1880
—
—
4 018
— 23
—
11 296
—
66
- 3511
—
20
— 47 390
- 275
—
52 401
— 303
— 51168
—
1881
120,60
89 123
739
51415
426
72 120
598
182 330
1 512
314 090
2 604
725 594
6
gegen
1880
—
-f-
1 412
+ 1-'
+
206
+
1
— 1463
-
Ij
-4- 707
+ 6
—
607
— 5
-t- 12 793
+
> Zittau-Reichenberger Eisenbahn .
1881
26,7;(
19 947
746
18 455
690
11365
425
35 047
1 311
48 099
1 799
145 484
5
gegen
1880
—
—
721
— 27
—
1 531
—
58
- 558
—
21
— 264
— 10
13 175
- 493
— 12 1.33
—
Summa A 11
1881
3 683,08
—
—
—
—
—
—
—
10 839 509
2 943
31 329 725
8
gegen
1880
+
112,79
—
-
—
— '
—
—
-
—
172 695
— 141
- 560 344
— ■
III. Privatbahnen unter eigener
Altena-Kieler Eisenbahn . . . .
1881
288,35
144 125
502
81 302
282
164 701
574
381 398
1323
546 099
1 894
1 364 551
4
gegen
1880
—
—
46 043
- 160
+
11 602
+
40
— 29 421
—
102
-f- 52 560
4- 183
+
23 139
-f 80
— 47 602
— ;
8 Berlin- Anhai tische Eisenbahn
1881
428,73
185 336
434
154 170
360
330 800
774
678 770
1 583
079 570
2 518
3 069 640
7
gegen
1880
—
—
33 307
— 78
—
25 216
—
58
— 29 424
—
69
- 37 137
- 87
46 561
- 109
— 70 653
— ;
9 Berlin-Görlitzer Eisenbahn . . .
1881
329,22
89 573
273
90 648
275
88 193
272
357 648
1086
470 647
1430
1 390 877
4i
gegen
1880
—
—
23 260
- 71
—
6 337
—
20
- 22 153
—
68
- 5 226
— 16
—
29 471
- 89
- 7 037
—
0 Berlin-Hamburger Eisenbahn , .
1881
441,66
131 761
298
110 665
251
302 139
684
1 125 555
2 548
1 507 064
3 412
4 283 849
9(
gegen
1880
—
+
2 284
4- 5
—
8 661
—
19
-f- 10 449
+
24
— 92 273
— 209
—
66 035
— 149
— 395 581
— {
1 Breslau-Schweidnitz-Freiburger E
1881
601,25
160 702
27*1
176 358
293
' 187 250
316
689 952
1148
930 081
1 547
2 722 405
41
gegen
1880
+
1,08
29 978
— 51
—
30 655
—
52
- 33 215
—
56
43 098
— 73
76 173
— 130
— 143 830
- s
2 Cottbus-Grossenhainer Eisenbahn
1881
154,74
31 626
206
43 509
281
27 861
181
140 062
905
184005
1 189
455 396
2t
, gegen
1880
—
—
4 663
- 30
795
+
5
-1- 389
2
+ 6 456
-f 42
+
7 435
-t- 48
— 33 774
— s
3 Dortmund- Gronau -Enscheder E.
1881
96,08
28 264
294
50 380
524
15 005
156
61625
641
90 797
945
246 334
2£
gegen
1880
—
—
3 133
— 33
+
17 096
+
178
- 2 287
24
+ 15 767
-f 164
+
18 592
-f 193
+ 22 802
+ 5
4 Holsteinische Marschbahn . . .
1881
96,50
31386
325
14 251
148
26 937
279
31 391
325
61492
637
163 249
1(
gegen
1880
+
8,40
—
684
- 39
+
5 566
+
49
— 1870
—
48
-4- 9 850
-4- 80
4-
8 464
-p 36
-1- 13 609
-
5 Lübeck-Büchen. u. Lübeck-Ham-
1881
111,00
46 827
422
43 417
391
57 876
522
150 295
1 354
235971
2 126
603 143
54
burger Eisenb. gegen
1880
—
_
12 750
- 115
—
10 101
—
91
— 17 532
—
157
- 50 502
— 455
69 939
— 63C
— 178 761
—IC
6 Märkisch-Posener Eisenbahn . .
1881
271,90
50197
185
55 408
204
96 266
354
181 716
668
282 964
104C
751 578
27
gegen
1880
—
—
4 203
— 15
—
5 501
—
20
— 5 390
20
— 118.34
- 43
17 569
- 65
— 55 426
— 2
7 Marienb.-Mlawkaer Eisenbahn
1881
143,03
15 880
111
22 3:34
156
18 857
132
93 785
656
128 842
901
333 312
23
gegen
1880
—
_
3 661
— 26
+
3 641
+
25
— 5 348
37
-4- 12 134
-4- 85
+
• 10 331
+ 72
- 26 740
8 Nordhausen-Er toter Eisenb. . .
1881
78,28
18 670
239
16 650
219
19 260
246
50 535
664
75 795
96«
214 994
27
gegen
1880
—
—
3 537
- 45
—
51
—
— 4 641
—
59
+ 577
+
2 064
— 27
- 17 455
— 2
9 Oberlausitzer Eisenbahn:,
Strecke Kohlfurt-Falkenberg .
1881
151,14
19 691
134
15133
100
16 600
113
40 460
268
57 060
377
150 460
9
1 gegen
1880
+
1,06
—
2 044
— 14
+
32
—
1
- 3 112
21
— 1 451
— 11
—
4 563
— 34
— 26 748
— 1
0 Oels-Gnesener Eisenbahn . . .
1881
159,71
20 212
127
16 164
101
23 260
146
61216
383
98 779
619
283 835
17
gegen
1880
—
—
3 831
— 24
4-
385
+
2
- 3 123
19
-f 4 654
-f- 29
+
1531
+ IC
— 7 705
—
1 Ostpreussische Südbahn . . . .
1881
242,84
39 953
165
.33 651
139
59 775
247
168 195
693
239 970
988
666 288
27
gegen
1880
—
11 504
- 48
8 205
33
- 6 749
28
— 57 739
- 237
76 917
— 317
— 210 472
- 8
2 Posen-Creuzburger Eisenbahn .
1881
203,70
23 034
114
31570
155
32 757
163
124 702
612
169 159
830
437 308
2 1
gegen
1880
+
1,60
—
394
- 2
4-
1 035
+
4
— 1592
—
7
+ 1504
+ 2
+
287
— 6
- 29 086
- 1
3 Rechte Oderufer-Eisenbahn . .
1881
317,99
69 396
236
168 904
531
87 400
298
669 020
2 104
811 420
2 552
2 466 700
77;
gegen
1880
+
0,09
—
10 327
— 35
+
3 570
+
11
— 15 783
—
53
-f 13 010
-1- 40
2 773
- 9
- 108 575
— 3
4 Schleswigsche Eisenbahn . . .
1881
233,43
46 587
202
22 434
96
.75 473
328
174 298
747
249 771
1070
624 291
2 6'
gegen
1880
-f
3,00
—
5 632
— 25
+
411
—
— 665
—
2
-f 32 693
+ 133
+
32 028
+ 125
-f 9 395
1 a. Stammbahn . . .
1881
359,77
254 121
706
165 452
460
287 226
798
756 306
2 102
1
043 532
2 900
2 863 144
7 9!
Thüriu- \ gegen
1880
—
—
40 417
— 113
4-
5 582
+
16
— 67 371
—
188
- 26 684
- 74
—
94 055
— 262
— 153 114
— 4;
5 gische jb. Gotha-Leinefelde .
1881
67,13
26 316
392
15 427
230
17 259
257
44 539
663
61 7Ö8
920
174 198
2 5i
Eisen- J gegen
1880
—
—
8011
— 119
4-
1581
+
24
- 5 008
—
75
+ 722
-f 10
—
4 286
- 65
— 10 393
— li
bahn Je. Gera-Eichicht . .
1881
77,00
28 582
371
29 019
377
19 879
258
60 492
786
80 371
1044
203 012
2 6!
1 gegen
1880
—
—
1914
— 25
4-
1049
+
14
— 2 972
—
39
- 5 486
— 71
—
8 458
- 110
— 17 633
— 2i
6 Tilsit-Insterburger Eisenbahn . .
1881
53,82
9 156
170
7 248
135
13 158
244
22 810
424
42 646
792
117 372
2 1«
gegen
1880
—
—
1955
— 36
4-
877
+
17
— 4 745
—
89
+ 4 530
-f 84
—
187
— 4
— 1 236
— 5
7 Braunschweigische Eisenbahn .
1881
345,00
—
—
—
—
153 765
446
593 052
1 719
751 503
2178
2163 592
627
gegen
1880
-
—
—
-
—
— 22 300
—
65
— 37 316
— 108
—
59.200
- 172
— 118 381
— 34
467
i 2.
3.
4.
6.
6.
7.
8.
9.
1 10.
11.
12.
13.
14.
15.
1 16.
Betriebs-
Personen
auf 1km
Gater
au
f 1 km
Einnah
men
Guter
auf 1 km
im
Ganz inci
auf 1 km
bis Ende März 1881
länge in km
auf 1km
SOI
ist. Quell.
im Ganzen
auf 1 km
tin-Lübecker Eisenbahn . . .
1881
33,00
13 llS
397
3 355
102
9 556
289
8 959
271
19 854
601
55 320
1676
gegen
1880
—
- 2.862
— 87
—
252
—
7
— 2 606
— 80
—
34
— 1
—
2 653
- 81
— 3 868
— 118
tha-Ohrdruffer Eisenbahn .
1881
17., 35
7 466
430
184^
107
4 561
263
3181
183
7 742
446
19 415
1119
gegen
188C
— 1017
— 69
-f-
195
+
12
— 864
— 60
+
11
+ 1
853
— 49
- 1391
— 80
. a. nicht garant. Limen
1881
463,84
337 20S
739
190 509
411
305 283
670
610 796
1317
946 928
2 041
2 451 299
5 285
188C
+ 14,81
— 23 300
- 78
14 158
46
— 30 099
- 90
12 801
— 72
• 40 344
— 158
- 150 508
— 510
-1 dwigs 1 garantirte Linien .
1881
179,15
97 145
542
60 735
3,39
50 398
281
70 847
395
123 609
690
327 044
1826
10 >ahn ) gegen
188(j
- 10 016
- 56
8 471
47
— 3 598
— 20
9 776
— 55
—
13 777
— 77
- 62 352
— 348
■1 cklenburg. Friedr.-Franz E. .
1881
349,17
74 670
214
45 941
1.32
138 505
396
286 264
8:10
449 537
1287
1 118 398
3 203
i gßgeii
1880
—
— 17 496
- 50
-f-
6 798
-f-
20
— 28 388
- 82
+
26 089
4- 75
4-
1 308
+
-f- 8 795
-1- 25
tj ^Eisenbahn
1881
74,80
29 153
39.)
13 217
176
21010
281
32 706
437
54 618
730
140 204
1874
’ “ gegen
1880
—
— 7 373
— 98
+
3 135
41
- 4 568
— 61
4-
4 716
-f 63
4-
148
4"
+ 2 058
-f- 27
[^-Thüringische Ost-Westb. .
1881
33,80
7 028
208
14 933
442
3 573
106
16 323
483
23 220
687
63 101
1867
' gegen
1880
—
-1- 908
+ 27
+
2 110
-h
63
-t- 408
+ 12
4-
2 435
4- 72
+
1 770
+ 52
-1- 4 876
-1- 144
r imar-Geraer Eisenbahn . . .
1881
68,11
20 663
303
10 886
160
21 163
311
22 105
325
43 575
640
116 449
1 710
gegen
1880
-t- 2 051
+ 30
+
4 622
-H
68
— 3 956
— 58
+
4 063
4- 60
4-
119
+ 2
— 4 442
— 65
mshausen- Schmalkalden er E.
1881
7,00
2126
304
2 393
342
745
106
2 955
422
4 042
577
10 465
1495
gegen
1880
—
— 358
— 51
—
631
—
90
— 93
— 14
—
604
— 86
—
703
— 101
- 2 159
— 308
rra-Eisenbahn
1881
172,00
38 857
226
37 345
217
56 945
331
155 018
9)1
227 283
1321
610 651
3 550
0 gegen
1880
— 3 703
— 21
+
1604
-f-
9
— . 855
— 5
—
7 218
— 42
—
7 923
— 46
- 3 599
— 21
Summa A. III.
1881
6 650,49
11 099 744
1669
30 651 874
4 609
gegen
1880
-1- 30,10
—
—
—
—
—
—
—
—
■—
519 352
— 86
-1826886
— 297
4! Summa A.
1881
28 674,20
—
—
—
—
—
—
—
63 180 361
2 211
176703598
6 186
gegen
1880
-f 451,29
' , — ;
—
—
—
—
—
—
—
—
2116085
— 111
—5421442
— 296
4(B. Bahnen untergeordneter
Bedeutung.
6( h Privatbahnen unter Staats*
■f _ Verwaltung.
5 'erm.-Schwedter Eisenbahn .
1881
23,11
6 583
285
2 088
90
3 662
168
4 770
206
8 580
371
22 520
974
-r gegen
1880
—
— 2 350
— 102
+
66
4-
3
— 1236
— 54
4-
677
+ 29
—
563
— 25
— 2 818
- 122
~ mburg-Zeitzer Eisenbahn . .
1881
2.5,15
14'866
591
30 964
1 231
6 175,
, 246
47 318
1881
54 173
2 154
160 372
6 377
^ t gegen
1880
-1- 1417
-f 56
4 482
178
4- 740
-t- 30
1 356
- 54
—
106
— 4
-f- 7 584
4- 302
pinitz-Würschnitzer Eisenb. .
1881
12,23
5 475
448
39 617
3 239
1715
140
26 001
2 126
27 743
2 268
81 023
6 625
r gegen
1880
—
— 820
— 67
-H
8 614
+
704
158
- 13
+
6 321
-f 517
4-
6 190
-f 506
-1- 10116
4- 827
shwitz-Meusel-witzer Eisenb. .
1881
27j76
13 582
489
18 383
662
5 4041
195
22 277
803
27 830!
1003
76 820
2 767
i . gegen
1880
— 2.30
— 9
+
1444
+
52
— 147
— 5
4-
1229
4- 45
-1-
1098
-f 40
-1- 2 978
4- 107
, Summa B. 1.
1881
88,25
118 326
1 341
340 735
3 861
I! : gegen
1880
4-
6 619
-1- 75
+ 17 860
4- 202
W Privatbahnen unter eigener
h ^ Verwaltung.
- hen-Jülicher Eisenbahn . .
1881
28,97
13 405
592
53 115
1 833
3 279
145
40 813
1 409
48 534
1675
140 166
4 8.38
9f ■’ gegen
1880
-f- 321
-j- 14
+
2 289
-f-
79
— 286
— 13
+
591
4- 21
-h
2 671
-f 92
-1- 3 434
4- 119
- 8 dau-Warschauer Eisenbahn .
1881
55,34
12 083
218
. 7194
130
10 241
185
18 559
335
31 729
573
87 938
1589
15 gegen
1880
—
— 2 560
— 47
+
265
+
5
— 368
— 7
+
592
-|- 10
+
224
+ 3
-1- 4 060
4- 73
-i ferner Eisenbahn
1881
41,69
34 405
825
3 703
^9
10 231
245
4 399
106
15 821
380
52 424
1257
29 '■ gegen
1880
—
— 3 534
— 85
-f-
323
+
8
— 950
- 23
+
142
4" 4
-
3 094
- 73
- 5 748
— 138
- ! land-Lauchhammer Eisenb. .
1881
6,61
1 619
245
2 390
362
248
38
2 150
325
2 398
363
6 279
950
25 ^ gegen
1880
—
— 301
— 45
+
395
4-
60
— 75
— 11
-1-
351
-j- 53
+
276
-f 42
4- 229
4“ 35
+ 2 -Unstrut Eisenbahn ....
1881
52,77
14 750
280
7 863
149
7 490
142
14 765
280
24 755
469
74 171
1406
15 i gegen
1880
—
— 2 203
— 41
—
315
—
6
— 1940
— 37
—
76
— 1
2 016
— 38
— 8 960
- 169
r ielburen-Heider Eisenbahn .
1881
14,50
4 176
288
1 196
82
1782
123
1464
101
3 265
225
10 036
692
[ 51 gegen
1880
—
— 919
— 64
+
43
+
2
- 349
— 24
—
151
— 10
—
489
- 34
+ 411
4- 31
-15 holsteinische Eisenbahn . .
1881
78,50
10 554
134
4 233
53
8 977
114
11385
145
20 506
261
51 122
651
21 g^en
1880
—
— 102
— 2
—
185
—
3
— 688
— 9
4-
146
4- 2
—
547
— 7
- 961
— 12
- 2 berstadt - Blankenburger K .
1881
24,50
5 120
209
9 125
372
3 150
129
11030
450
15 180
620
47 340
1932
23 f gegen
1880
+ 5,70
— 691
— 100
+
829
—
69
— 294
— 54
4-
601
— 105
—
1 716
— 279
— 4 659
- 834
”! t Summa B. 11.
1881
302,88
162 188
535
469 476
1 550
rl • gegen
1880
+ 5,70
—
—
—
—
—
—
—
—
—
4 691
- 27
— 12194
— 71
Summa B.
1881
391,13
280 514
717
810 211
2 071
0 ^ gegen
1880
+ 5,70
—
—
—
—
—
—
—
—
4-
1928
- 6
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— 16
ir t
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fliiiialt: Continuirliche Bremsen. — Zum Verkelirsleben Berlins. — Verein für Eisenbahnkunde. — Elektrotechnischer Verein. —
lieber einige Eutschungen an älteren Erdbauwerken. — Aus dem Deutschen Reich: Die Bromberger Eisenbahnconferenz. Aus den Jahres-
F berichten der Berlin-Anhaltischen und Cottbus-Grossenhainer E. Die Betriebsergebnisse der Märkisch-Posener, Breslau-Warschauer und
^ Saalbahn etc. — Aus Bayern: Der neue Bahnhof in Landshut. — Schmalspurige Tramways. — Amerikanische Correspondenz; Neue Pacific-
bahn. — Betrugsversuch. — MisceUen: Amerikanische Expresszuglocomotiven. — Offizielle Anzeigen; 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Gene-
ralversammlungen. 3. Convertirung. 4- Dividendenaus Zahlung. 5. Submissionen. 6. Neue Fahrpläne. — Privat-Anzeigen.
^ Continuirliche Bremsen.
Vom Central - Inspector £. Tilp.
l Die Systeme continuirlicher Bremsen bilden eine jener bren-
fl nenden Tagesfragen, welche den vielfachen Fortschrittsbewegungen
S im Eisenbahnwesen noch in jedem Stadium einen gewissen Charak-
1 ter aufgedrückt und die Ansichten der Ingenieure in verschiedene
p Heerlager gespalten haben. In allen technischen Bisenbahneinrich-
^ tungen kommt es auf Kräfte, Widerstände und Apparate, auf zu-
.y meist nur empirisch bestimmbare, weil von Coefficienten abhängme,
■ Grössen und Constructionsverhältnisse, auf Materialien, deren Be-
'■ schaffenheit und Anspruchnahme fortwährend wechseln, an, die es
I unmöglich machen, zu dominirenden, allgemein anerkannten
Schlüssen zu gelangen, so dass die Urtheile und A.nsichten in
gleichem Masse wechseln als die Einrichtungen. Wie in jeder
- Principienfrage, durch thatsächliche Bedürfnisse angeregt, ist es
die Empirik, welche Einrichtungen schafft; auf theoretisch formu-
f lirte Bedingungen hin ist noch keine perfecte Erfindung entstan-
► den. Nur der internationale Verkehr hat vermocht, eine gewisse
?, Einheit zu schaffen und ist fast mit der Kraft eines Naturbedürf-
V' nisses bemüht, selbe mehr und mehr auszudehnen.
Die Bremsenfrage beschäftigt uns seit dem Bestände der
Eisenbahnen; als das Resultat der Casseler trefflichen Vergleichs-
versuche mit continuirlichen Bremsen bekannt wurde, .nach wel-
; ehern die vorgeführten Systeme trotz jahrelanger hundertfältiger
Anwendung noch im Stande der Kindheit sein sollten, beschlich
Manchen das Gefühl einer gewissen Beschämung. Obiges Urtheil
konnte indess nicht hindern, dass die praktischen Engländer,
deren Behörden sonst auf technische rSisenbahneinrichtungen
nicht Einfluss zu nehmen pflegten, mit der Vorschrift der Ein-
V führung continuirlicher und automatischer Bremsen begannen,
dass die von der Französischen Regierung eingesetzte Bremsen-
V Commission die Anwendung „continuirlicher“ Bremsen empfahl,
so dass deren Bahnen sich förmlich mit der Adoptirung verschie-
*■ dener Systeme überstürzten.
Während der dichte Zugsverkehr und die grössere Fahrge-
I schwindigkeit die Englischen und hier und da auch die Französi-
schen Eisenbahnen nöthigt, continuirliche Bremsen bei allen Zügen
mit Personenbeförderung anzuwenden, dürfte es für den Rest des
. Continents wohl zumeist genügen, die Eilzüge damit zu versehen ;
hier treten gewisse Anforderungen an das System in zweite Reihe
und die Wahl des Princips ergiebt sich von selbst Dass das
Princip der Friction nicht das allerbeste ist, wird kaum bestritten
■ werden. Die Friction ist im Momente der praktischen Anwen-
dung fast unmessbar, also unbekannt gross und gering, schwer
zu reguliren, schwer zu begrenzen, und mehr abhängig von den
Stoffen als jedes andere Bremsagens. Damit ist eine Anwen-
dung der Systeme von Heberlein, Sürth, Becker, Ursprung (in
Odessa), insbesondere als Gruppen- oder Zwei wagen bremse zur
Ersparung von Bremsen und bei geringer Fahrgeschwindigkeit
nicht ausgeschlossen. Immerhin bleiben die Frictionsbremsen
unberechenbar im Effect, abhängig von Ketten, verlangen grösseres
Gewicht der Bestandtheile und kostspielige Erhaltung; unange-
nehme Geräusche und Stösse sind beim Bremsen unvermeid-
lich, was beim Personen transport wohl ausgeschlossen sein sollte.
Hier darf selbst die rapideste und schärfste Anwendung der
Bremsen alle diese die Reisenden aufregenden Wirkungen nicht
mit sich führen; und dies ist wohl nur durch Anwendung der
fast unbegrenzt elastischen atmosphärischen Luft, entweder mit
Ueberdruck durch Conrpression oder durch Vaeuum erreichbar.
Dieses Agens wird wohl beim Personentransport nicht mehr ver-
drängbar sein.
Man kann die Luftbremsen eintheilen in solche, die mit
verdichteter oder mit verdünnter Luft wirken, andererseits
in automatische und nicht automatische.
Die Apparate mit verdichteter Luft (die Verdichtung
erreicht in den Reservoirs bis 6 Atmosphären) liefern anscheinend
überhaupt, und unbestreitbar im Beginne der Bremswirkung einen
grösseren Effect durch raschere Verminderung der lebendigen
Kraft des Zuges als jene mit Vaeuum; so beträgt nach Versuchen
die Zeit, innerhalb welcher ein Zug von 10 Wagen mit Vaeuum
gebremst wird 0,9, dagegen bei Carpenter’s Luftdruckbremse
blos 0,3 Secunden; die Endwirkung ist aber weder in Bezug auf
die Zeit bis zum völligen Zugstillstande, noch auf den während
des Bremsens durchfahrenen Weg eine wesentlich bedeutendere,
wie zahlreiche Versuche nachgewiesen haben (hierbei ist die
Hardy’sche Bremse gemeint, welche der Smith’schen etwas über
legen ist), weil eben die Räume und Flächen, welche für den
Effect massgebend sind, bei Anwendung des Vaeuums in viel
grösseren Dimensionen angewendet werden können, wodurch sich
das Verhältniss des üeberdrucks von mehreren Atmosphären zum
gewöhnlichen Luftdrucke, entgegengesetzt jenem des letzteren
zum Vaeuum, ziemlich ausgleicht. Es ist hierbei wohl der effec-
tive Druck in den ßremscylindern der Comprimationssysteme
nicht bekannt, jedoch gewiss geringer als in den Reservoirs.
Dass aber der bedeutend grössere Druck letzterer Systeme
schwieriger zu erzeugen und zu erhalten sei, dass alle Kuppe-
lungen, Abdichtungen und biegsamen Schläuche einer höheren
Anspruchnahme und Abnützung unterliegen, dass alle Construc-
tionstheile complicirter ausfallen müssen, als wo sichs um Vaeuum
handelt, ist zweifellos und erhellt aus den Ziffern des Englischen
Brake- Returns, wonach die Versagungen der erstgenannten Systeme
egenüber den Vaeuumbremsen auf die pro Versagung entfallen-
en durchfahrenen Meilen bezogen, in jedem Semesterabschnitte
1880 ein Vielfaches, vielleicht im Verhältnisse wie 1:3, ja 1 : 8
betragen haben. Es steigern sich diese unwillkommenen Versa-
gungen durch Undichtwerden der Schläuche u. a. Theile in
Wintermonaten bis zu 25 pCt. der durchlaufenen Meilen und
können diese Undichtheiten oder die Versagung der Function der
complicirten Mechanismen bewirken, dass die unbeabsichtigte
Bremsthätigkeit eintritt oder die beabsichtigte nicht sofort auf-
gehoben werden kann. In dieser Hinsicht ist obiges Buch der
470
beiden Semester von 1880 besonders lehrreich, namentlich be-
treffs der vielen Fälle, in denen die unbeabsichtigte Bremswir-
kung eintrat. Dass die bisherigen Constructionen noch nicht zur
letzten Vollkommenheit gediehen sind, beweisen die vielen Stadien,
welche die in Rede stehenden Systeme mit comprimirter Luft
durchgemacht haben; das vielfach häufiger auftretende Untaug-
lich werden der Luftpumpe auf der Zugmaschine gegenüber jeriem
des einfachen Ejectors wird sich der Beschaffenheit der zwei
Motoren nach schwer vermeiden lassen, ebenso das Mitre.issen
von Wasserdämpfen durch die Luftpumpe, die sich allmälig in
Leitungen und Reservoirs ansammeln und im Winter durch Eis-
bildung Störungen der Dichtungen und Functionen der Theile,
ja auch der Pumpe hervorrufen. Man kann wohl die Ejcctoren
der Vacuumsysteme vervielfältigen und die Wagen einer-, Tender
und Maschine andererseits mit separatem Sauger ausrüsten, nicht
aber mehrere Luftpumpen nebeneinander anbringen.
Die neueste Construction des Ingenieurs Herrn Car penter,
welche das Reservoir und den Bremscylinder in gemeinschaft-
lichem Raume compendiös mit einer selbstthätigen Anstellung
der Bremsklötze vereinigt, ist aller Beachtung werth und besei-
tigt grossentheils die Complicität anderer Luftdrucksysteme, be-
dingt jedoch auch die Luftpumpe und die automatisch ab-
schfiessende Dichtung. Die Verluste durch die Stopfbüchse und
Kolbenliederung sind bei trefflichst gewählten Liederungen nicht
wesentlich der Wirkung abträglich.
Die Function der einfachen Vacuumbremse unterliegt
naturgemäss ebenfalls den Undichtheiten in den Kuppelungs-
liederungen; es ist jedoch durch Versuche auf der Kaiser Franz-
Josefbahn und Französischen Hordbahn erhärtet, dass die Brems-
wirkung durch gewöhnliche Undichtheiten, denen sich aber viel
leichter verbeugen lässt als jenen bei einem Drucke von
5 bis 6 Atmosphären, nur unerheblich geschädigt wird, ja in
nicht zu stark vermindertem Grade aufrecht bleibt bei ganz
offenem Schlauche am letzten Wagen und einem sonstigen
starken Defecte. Eine unbeabsichtigte Bremsthätigkeit ist da-
gegen gänzlich ausgeschlossen.
Der Vergleich der automatischen Bremsen d. h. jener,
deren Wirkung bei der gewaltsamen Trennung des Zuges selbst-
thätig eintritt oder beliebig seitens des Schaffners oder Reisenden
veranlasst werden kann, mit den nicht automatischen Systemen,
deren Handhabung durch den Maschinenführer allein erfolgt, er-
giebt auf den ersten Blick einen Vorzug der Ersteren weiters
noch dadurch, dass dieselben die Anlage eines Intercommuni-
cationssignals entbehrlich machen, wenn man nicht ansteht, dem
Reisenden die Möglichkeit in die Hand zu geben, den ganzen
Zug sofort auf offener Strecke zum Stillstände zu bringen. Da-
gegen, diese Machtvollkommenheit dem Passagier zu übertragen,
wird sich wenig ein wenden lassen, es sei denn, dass deren Aus-
übung mit irgend einem Verkehrsvorkommnisse zufällig zusam-
menfallen könnte, welches das Anhalten des Zuges in noch
höherem Masse gefährlich gestaltet. Die Automaticität ist bei
langen Zügen und Bahnen mit langen Steigungen wünschens-
werther als an Eilzügen und auf vorwiegend horizontaler Strecke,
doch wird sie beeinträchtigt durch die unvermeidliche Schädi-
gung des ßremsmechanismus bei Brüchen an Achsen, Tyres und
Rädern, wenn die Zugtrennung in Folge solcher Unfälle eintritt.
Ausserdem sind Trennungen von Zügen mit Personentransport
bekanntlich ausserordentlich selten; bei Verschiebungen auf
Stationen kommt die Automaticität nicht zur Geltung, imGegen-
theile müssen die verschobenen einzelnen Wagen durch Handgriff
entbremst werden. Im Ganzen wird der Vorzug der Automaticität
stark überschätzt und dies noch mehr angesichts des Umstandes,
dass sie die Construction unnöthig complicirt und dadurch eben
den grossen Procentsatz an Versagungen hervorruft, die dem Be-
triebe wegen der starken Beeinträchtigung der zahllosen regel-
mässigen Bremsungen ebenso gefährlich werden können als der
Mangel der Selbsttbätigkeit im gegebenen Momente, der aber er-
fahrungsgemäss äusserst selten empfunden wird.
Diese Selbstthätigkeit bedingt eben die constante Füllung
und stetige Nachfüllung aller Reservoirs und Leitungen, entweder
mit hohem Luftdruck oder mit Vacuum, während die Erzeugung
des letzteren bei der einfachen Vacuumbremse erst im Brems-
falle erfordert wird, daher alle Räume und Leitungen durch den
überwiegend grössten Tbeil der Zeit keinem Drucke ausgesetzt
sind, daher im höchsten Masse geschont werden.
Die Automaticität beeinträchtigt aber auch die Regulir-
fähigkeit der Bremssysteme, welche Fähigkeit bei hohem üeber-
drucke überhaupt eine begrenzte ist, und zwar wegen grosser
Differenz der jeweiligen Drücke zwischen 1 und 6 Atmosphären
und geringem Wege der Regulirapparathandhaben, während der
Wechsel und U ebergang von jedem Vacuumgrade zur Atmosphäre
bedeutend weniger merkbar ist. Dieser Umstand ist beim Herab-
fahren auf langen Gefällen von Bedeutung. Wenn auch der Er-
satz des durch jeweiliges rasch aufeinanderfolgendes Bremsen
rasch abnehmenden Luftdruckes nicht gleichen Schritt hält
(während die Erzeugung des Vacuums unter allen Umständen in
kaum merkbarer Zeit erfolgt), so ist dies noch weniger bedenk-
lich, als dass immerhin ein Moment eintreten kann, welcher die
Reservoirs fast leer findet; selbst bei der automatischen Vacuum- ^
bremse erfordert die Erzeugung des constant zu haltenden *
Vacuums 20 Secunden. 'S
Von den Hochdruckbremsen hat das System Westinghouse, %
als das älteste, in Amerika die meisten Bahnen erobert; in Eng- ^
land und Frankreich dürften die Vacuumbremsen eine sehr starke *i
Minorität bilden; in Deutschland alterniren Westinghouse, Hardy, p-
Heberlein, und scheint sich Carpenter’s System Bahn zu brechen; •
in Oesterreich herrscht bisher ausschliesslich die nicht automa- iE
tische Hardy-Bremse, mit deren Einführung die Südbahn vor vier J
Jahren den Anfang machte und auf ihren grossen Gefällen von ^
1:38 die besten Resultate erzielte, so dass der Lechatelier’sche 3
Apparat nicht mehr zur Verwendung zu gelangen scheint. Die €
automatische Vacuumbremse ist in England an drei Bahnen in 5
Gebrauch; eine neue Variation der Westinghouse-Bremse durch 1
Beifügung einer zweiten Luftleitung soll auf der Französischen 1
Südbahn soeben adoptirt werden, damit wäre wohl die Compli- 1
cirtheit der Bremse auf die Spitze getrieben ; in Italien und Russ- |
land scheint die Hardy-Bremse sich einzubürgern, während auf |
einer Südrussischen Bahn eine Frictionsbremse vom Maschinen- 1
meister Ursprung eingeführt wurde. Andere Systeme wie Steel, i
Sanders etc. dürften wohl nur auf einzelnen Bahnen bestehen. 2
Vergleichende Bremsversuche sind wiederholt in grossem }
Massstabe angestellt worden, 1874 in England, 1876 in Cassel, welch’ i
letztere wohl hierin den ersten Rang einnehmen, bei denen aber I
die Hardy-Bremse noch nicht mitthat. Die* resultirenden Daten 'j
und Urtheile sind bekannt; sie haben noch nicht zur definitiven I
Wahl eines bestimmten Systems, ja noch nicht zur Fixirung der ^
Haupteigenschaften und Erfordernisse continuirlicher Bremsen J
geführt. Bios in England hat das Handelsamt sich für die Auto |
maticität ausgesprochen, die im Besitze der einfachen Vacuum- ?
bremse befindlichen Bahnen scheinen aber nur mit Widerwillen *
zur Aenderung zu schreiten. In Frankreich hat die von der Re-
gierung aufgestellte Commission für Untersuchung der Mittel zur
Verhütung von Eisenbahnunfällen sich lediglich für „continuirliche ^
Bremsen“, also nicht für automatische, ausgesprochen, und lautet ■]
ihr Urtheil laut dem Rapport im „Journal officiel“ vom 8. August
V. J. (Seite 9181) betreffs der Westinghouse-Bremse günstig hin- (
sichtlich der Schnelligkeit und Kraft der Wirkung, sowie der Auto- •
maticität, wenn auch, trotz der günstigen Berichte der dortigen
Westbahn, welche allein zur Basis des Rapports gedient zu haben ,
scheinen, nicht verschwiegen wird, dass die Gegner der Automa-
ticität die unwillkommene Bremswirkung im Falle des Eintritts '
selbst geringer Schäden des Apparats, auf freier Strecke, zum Vor- ^
Wurf machen. Von der Smith-Bremse wird als deren Hauptvorth eil die
grosse Einfachheit hervorgehobep; wie auch, dass man selbe nur ^
durch grosse Complication der Apparate automatisch gestalten :
könne, welche Complicirtheit aber beim erstgenannten Systeme •
ja in viel höherem Grade herrscht. Die Commission erzielte mit
der Westinghouse-Bremse nach 76 km Fahrgeschwindigkeit ein ■:
Anhalten auf 150 m, mit der Smith-Bremse nach 65—68 km auf j
300 m, beide Male bei 5“/oo Gefälle. Die Französische Nordbahn \
dagegen, welche sich gäuzlich mit der einfachen Vacuumbremse
ausrüstet, und selbst Züge bis zu 24 und mehr Wagen dotirt, im
letztem Falle aber Doppelleitung anbringt, fand diese grossen •
Unterschiede nicht. Bei den Versuchen am 5. Mai 1879 erzielte sie '
bei 75 km Geschwindigkeit 255 m J
„ 76 „ „ 375 „ -'i
„ 92 „ „ 410 „ i
„ 56 „ „ 155 „
Fahrt, mit 12 Wagen, die letzten zwei obigen Fahrten bei 5®/oo
Gefälle. Die Französische Südbahn bei einem Zuge mit 24 Wagen ^
ohne Anwendung des Gegendampfes i
bei 70 km 263 m i
Fahrt und 24 Secunden durch Westinghouse, dagegen bei 69 km 5
Geschwindigkeit 376 m Fahrt und 29 Secunden bei Vacuum; j
mit Anwendung des Gegendampfes waren die analogen Ziffern
ad 1, 69 km, 274 m, 25 Secunden.
„ 2, 68 „ 330 „ 26 „
Bei leichtern Zügen von 8 Wagen waren die Differenzen für das
Vacuumsystem nicht mehr so ungünstig und darf nicht vergessen ,
werden, dass sich alle diese Versuche auf die der Hardy’schen
Bremse gegenüber unvollkommenere Smith’sche Bremse beziehen.
Letzteres ist speciell durch Versuche auf der Great Northern Bahn
im April 1879 erhärtet, wonach
bei 85 km Geschwindigkeit auf 135 m in 15 Secunden i
» 93 a „ „ 241 „ „ 21
« 101 „ „ „ 358 , „ 23Y2 » I
« 104 „ „ „ 378 „ „ 30 „ 1
» 93 „ „ „ 216 „ „ 19
„ 80 „ „ „ 201 „ , 17 „
« 101 „ „ „ 216 „ „ 19
bei nassen Schienen, abwechselnd auf Gefällen und Steigungen
von 1 : 345 und von 1 : 1200 angehalten wurde mit der Hardy-
Bremse, an einem Zuge von 180 t Gewicht, Resultate, die noch
von keinem ßremssystem übertroffen wurden.
Es wurde mir von mehren und verschiedenen Seiten mit-
getheilt, dass in letzter Zeit die Superintendenten von zehn gros-
471
sen Englischen Bahnen zusaramengetreten sind, um ein Gesammt-
urtheil über die in Uebung stehenden Bremssysteme zu schöpfen
und dass selbe (worunter die Namen Webb, Sterling sen. und
jun., Kirtley etc.) sich einstimmig für nicht automatische Brems-
systeme ausgesprochen, und für den Fall, als die Automaticität
des Systems Torgeschrieben bliebe, sollen sieben dieser Herren
sich für das automatisch gestaltete Vacuumsystem entschieden
haben. Die Bahnen sind: London and North Western, South
Eastern, London-Chatham-DoTer, Great Eastern, Great Northern,
Manchester-Sheffield, Midland, Yorkshire, South Western und
Great Western. Bekanntlich besitzen diese Bahnen verschiedene
Bremssysteme und zwar manche davon Westinghouse und Smith
zugleich. Es wird wohl bald bekannt werden, ob diese Urtheile,
welche auf die entschiedene Bevorzugung der einfachen Hardy-
Bremse hinauslaufen, ein amtliches Gepräge tragen.
Nach alledem steht fest, dass die einfache Hardy’sche Va-
cuumhremse die grossen Vorzüge der unübertrefflichen Einfach-
heit, leichter Handhabung, leichter und billiger Instandhaltung
und grösstmöglichster Regulirbarkeit bis zum feinsten Grade bei
genügender Wirkung besitzt, dass sie die geringste Zahl Versa-
gungen im gewöhnlichen Betriebe giebt und die Wirkung selbst
■ bei eintretenden Schäden nur wenig beeinträchtigt wird, eine un-
beabsichtigte Bremsung des Zuges ganz ausgeschlossen ist, sowie
dass es möglich ist, die Bremsung von Maschine und Tender von
jener der IVagen zu trennen, so dass immer ein Theil der Brem-
sen intact bleiben wird, endlich dass der Maschinenführer in
jedem Momente genau den Bremsdruck kennt, welcher factisch
zur Geltung kommt, dass sie jedoch ein Intercommunicationssignal
bedingt und ihre Wirkung hinter der der Systeme mit compri-
mirter Luft um wenige Procente zurückbleibt, sowie dass man
beim Reissen des Zuges wie heute auf die Handbremsen des ab-
gerissenen Zugtheils angewiesen ist.
Die automatische Vacuumbremse bietet den Vortheil der
selbstthätigen Bremsung bei Zugtrennungen, bei Entbehrlichkeit
des Intercommunicationssignals, dagegen complicirte Construction,
mindere Regulirbarkeit und grössere Untauglichkeitsprocente,
Die Systeme mit comprimirter Luft geben dagegen eine
etwas rapidere Bremswirkung, besonders im Beginne der Hemmung
der Fahrgeschwindigkeit, sie machen ein separates Zugsignal
entbehrlich, indem bei jeder automatischen Bremse von Seite
jedes Passagiers oder Schaffners sofort die Bremsung veranlasst
werden kann, allein die constanten hohen Drucke, die Subtilität
und Complicirtheit der Construction, die Abhängigkeit von der
einzigen Luftpumpe auf der Zugmaschine, die bedeutenden Ver-
sagungsprocente, besonders im Winter, der gefährliche Eintritt
der Bremswirkung bei Schäden in der Leitung etc,, endlich die
Ungewissheit, mit welchem Drucke jeweilig gebremst wird, (weil
der Druck im Bremscylinder völlig unbekannt und nicht messbar
ist) — sind Nachtheile von Wesenheit.
Der practische Eisenbahnbetriebsmann, dem es vor Allem
darum zu thun sein muss, ein möglichst selten versagendes
Bremsmittel zu haben, dessen Construction, Handhabung und In-
standhaltung einfach und leicht ist, wird sonach die Wahl des-
selben heute, nach so vielen Versuchen und Beobachtungen, leicht
treffen können und die practischen Erfordernisse wohl von theo-
retischen Vorzügen zu scheiden wissen. Wie überall, ist auch
hier das Bessere der Feind des Guten und es stehen die Verkehrs-
verhältnisse allenthalben auf einer Stufe, wo ein continuirliches
Bremssystem nicht mehr entbehrt und gewartet werden kann,
bis eins ersteht, welches Theorie und Praxis ideell verbindet. Ein-
richtungen von solcher Tragweite für die Sicherheit, von so un-
unterbrochener Handhabung und Wirkung werden itamerdar das
erste Bedürfniss nach Einfachheit und möglichster Leichtigkeit
des Gebrauches tragen; die Züge pflegen nicht von gebildeten
Sachverständigen begleitet zu werden; — wenn man den beab-
sichtigten Effect mit Vi Atmosphären oder etwa 5 kg pro Quadrat-
zoll erreichen kann, müssen gewaltigere Gründe vorhanden sein,
um Apparate mit dem achtfachen Drucke von 6 Atmosphären zu
wählen.
Das Bremsen der Locomotivräder im regelmässigen Betriebe
würde ich thunlichst vermeiden und nur für den Fall der Gefahr,
überhaupt des unbedingt raschesten Anhaltens gestatten. Erfah-
rungsgemäss ruinirt das kräftige Bremsen die Maschine in so
hohem Grade, dass solche Maschinen eine bedeutend höhere Pro-
centziffer des Reparaturstandes ergehen und selbst Englische
Bahnen greifen nicht durchwegs zu diesem Mittel, welches end-
lich durch den Gegendampf ersetzt werden könnte. Ich habe
wiederholt mit der einfachen Hardy-Bremse Eilzüge mit 10 Wagen
ohne Bremsung der Maschine, ohne Gegendampf und bei nur
3 Bremsen an den Wagen und 1 am Tender auf horizontaler Bahn
in 25 Secunden auf 300 und 250 m angehalten. Rüstet man trotz-
dem die Maschine mit Bremse aus, so sollte die geringste Brems-
kraft gewählt werden.
In der Verbesserung der Handbremsen (Spindelbremsen)
sind namhafte Neuerungen zu verzeichnen: Die Schnellbremse
von Lössl & Gassebner, welche durch einen Fussdruck die Klötze
an das Rad bringt und im Momente den todten Gang aufhebt,
so dass zum Festziehen der Klötze nur mehr 1% — 2 Umdre-
hungen der Kurbel nöthig sind; ferner die Zweiwagenbremse von
Hardy, mittelst welcher sich zwei aneinander stehende Bremswagen
durch einen Bremser gleichzeitig bremsen und ebenso ent-
bremsen lassen, die Kuppelung der Bremsen geschieht leicht und
handsam innerhalb einer Minute. Die automatische Luftdruck-
bremse des Ingenieurs Herrn Schrabetz (veröffentlicht in der „Zei-
tung des Oesterreichischen Ingenieur- und Architectenvereins“)
ist eine höchst sinnreiche Construction und hat das Eigen-
thümliche, dass sie den gebremsten Zustand der Fahrzeuge zum
normalen, den ungebremsten zum Ausnahmszustand macht.
Zum Verkehrsleben Berlins,
Seitdem Berlin die Hauptstadt des Deutschen Reiches ge-
worden ist, hat sich sein Verkehr in ungewöhnlichem Masse ge-
hoben. Es ist interessant, dies an der Entwickelung des Berliner
Post- und Telegraphen Verkehrs, als eines sicheren Barometers
des allgemeinen Verkehrs, während des letzten Jahrzehnts zu
verfolgen.
Zum allgemeinen U eberblick wird vorausgeschickt, dass
während von 1870 bis 1880 die Bevölkerung der Reichshauptstadt
sich von 702 437 auf 1 122 385 Seelen, also um 59 pCt. vergrössert
hat, die Gesammtziffer des Berliner Post- und Telegraphenver-
kehrs eine Steigerung der Sendungen von 115j^ Millionen auf
25814 Millionen oder von 123 pCt. aufweist, und dass die Ein-
nahmen aus diesem Verkehr sich von 6 624 166 im Jahre 1870
auf 14 487 613 M im Jahre 1880, oder um 118 pCt. erhöht haben.
An dem auf 1 366 Millionen Sendungen zu beziffernden Ge-
sammtpost- und Telegraphenverkehr des Reichspostgebiets im
Jahre 1880 hat Berlin sich mit 19 pCt, betheiligt; sein Antheil
an den auf 136 042 684 Ji sich belaufenden Gesammteinnahmen
der Reichspost- und Telegraphenverwaltung . während dieses
Jahres beträgt 10 pCt. Unter den 258% Millionen Sendungen
des Jahres 1880 befanden sich, nach Gattungen getrennt, 160%
Millionen Briefe und Postkarten, 83% Millionen Zeitungen, 11%
Millionen Packet-, Geld- und Werthsendungen und 3 Millionen
Telegramme.
Die Summen des durch die Berliner Postanstalten vermit-
telten Geldverkebrs haben sich von 1 638 Millionen Mark im Jahre
1870 auf 2 814 Millionen, also um nahezu 3 Milliarden Mark im
Jahre 1880 erhöht. Die Zunahme betrug 71 pCt. Die Zahl der
durch die bestellenden Boten in die Häuser gebrachten Sendun-
gen hat sich von 28% Millionen im Jahre 1870 auf 83% Millionen
im Jahre 1880, mithin um 195 pCt. vermehrt. Diese ausseror-
dentliche Steigerung erklärt sich zum Theil aus dem Umstande,
dass seit 1871 die Bestelleinrichtung auch auf Geldbriefe, Werth-
packete und Postanweisungen ausgedehnt worden ist, zum an-
deren Theil aber aus dem Anwachsen des räumlichen Umfanges der
Stadt. Beide Ursachen haben auch die erstaunliche Zunahme
der Stadtsendungen, d. h. der in Berlin selbst an Berliner Adres-
saten eingelieferten Sendungen, hervorgerufen. Im Jahre 1870
gab es 9% Millionen solcher Sendungen, 1880 dagegen 39% Mil-
lionen, was einer Zunahme von 324 pCt. entspricht! Wahrhaft
überraschend ist die Steigerung der im Stadtverkehr vermittelten
Werthsummen, welche von 4 Millionen Mark im Jahre 1870 auf
114 Millionen Mark im Jahre 1880 gestiegen sind, so dass eine
Zunahme von 2 768 pCt. vorliegt.
Dieser gewaltigen Verkehrszunahme in allen Zweigen ent-
spricht die Vermehrung und vielseitigere Ausbildung der Be-
triebsmittel.
Die Zahl der Verkehrsanstalten bezifferte sich 1870 auf 39 Post-
und 18 Telegraphenanstalten, im Ganzen auf 57 ßetriebsstellen.
Im Jahre 1880 bestanden dagegen 170 Betriebsstellen, nämlich 97
Postämter, 50 Telegraphenämter und 23 Rohrpostämter. Die Ver-
mehrung beträgt mithin 198 pCt. Zur Ergänzung der Verkehrs-
anstalten behufs Erleichterung des Verkaufs von Postwerthzeichen
sind im Jahre 1872 amtliche Verkaufsstellen in Leben gerufen,
deren es 1880 eine Anzahl von 112 gab. Zur Eiusammlung der
Briefe waren 1870 im Weichbilde von Berlin 281 Briefkasten vor-
handen, 1880 aber 477 Stück, also 69 pCt. mehr.
Das Personal der Berliner Verkehrsanstalten setzte sich
1870 aus 2 664 Beamten, Unterbeamten und Postillonen zusam-
men, 1880 dagegen aus 5 215 solchen Personen. Hiervon waren
1870 im Bestelldienste 561 Personen, 1880 aber in dieser Weise
1 282 Personen beschäftigt.
Zur Verbindung Berlins dienten nach Aussen im Jahre 1870
täglich 118 Postbeförderungsgelegenheiten — Eisenbahnzüge, Per-
sonenposten, Güterposten, Privatfuhrwerke und Pferdebahnen mit
regelmässiger Postsachenbeförderung — , während 1880 die Anzahl
dieser täglich benutzten Beförderungsgelegenheiten 311 betrug
oder 163 pCt. mehr. Zur Unterhaltung der Verbindungen zwi-
schen den Postanstalten unter einander und den Bahnhöfen wur-
den 1870 täglich 499 Fahrten und Botengänge verrichtet. Im
Jahre 1880 belief sich die Zahl dieser Verbindungen auf 1 264
täglich, was eine Vermehrung von 153 pCt. ergiebt. Die tägliche
Zahl der Fahrten zur Bestellung der Packete in der Stadt be-
zifferte sich 1870 auf 61 und 1880 auf 140 Fahrten.
472
1
Die Postfuhrleistungen in Berlin bedingen die Unterhaltung
Ton 503 Pferden mit 370 Postillonen und 791 Wagen. Die Post-
balterei verrichtet gegenwärtig jährlich 60 800 Paclcetbestellungs-
fahrten und 317 811 Bahnhofs- und Stadtpostfahrten.
Wesentliche Fortschritte sind hinsichtlich der Telegraphen-
anlagen gemacht worden. Während im Jahre 1870 sich in Berlin
72 Leitungen und 120 Apparate im Betriebe befanden, hat bis
zum Schlüsse des Jahres 1880 eine Vermehrung der Leitungen
auf 164 und der Apparate auf 366 stattgefunden. Durch unterir-
dische Telegraphenlinien ist Berlin gegenwärtig mit 80 Städten,
darunter alle grossen Handels- und Industrieplätze, sowie alle
Kriegshäfen, wichtigen Festungen in unmittelbare gesicherte Ver-
bindung gesetzt. Für den Verkehr der Telegramme und schleu-
nigen Sendungen innerhalb der Stadt ist Berlin seit 1876 mit
einer verzweigten Rohrpostanlage versehen worden. Die Ausdeh-
nung derselben beträgt 38 Kilometer. Zur Bedienung sind 6
Maschinenstationen mit je 2 Dampfmotoren nebst Luftpumpen
angelegt worden. Im Ganzen sind 30 Rohrpostapparate in Be-
trieb. Mit 14 seiner Vororte steht jetzt ferner Berlin durch Fern-
sprechleitungen in Verbindung. Die in neuester Zeit innerhalb
der Stadt Berlin hergestellte Fernsprecheinrichtung ist bereits
am 1. April d. J. dem Betriebe übergeben worden. Die Erweite-
rung der Anlage ist zur Zeit noch im Gange. Hand in Hand
mit diesen Einrichtungen mussten umfassende Bauten ausgeführt
werden in der Leipziger Strasse, der Königs- und Spandauer
Strasse, der Oranienburger Strasse, der Jäger Strasse, der Möckern-,
Pallisaden-, Ritter- und Köpenicker Strasse, welche meistens
vollendet sind oder ihrer Vollendung entgegengehen. ,
Wer Gelegenheit gehabt hat, eine dieser Werkstätten des
Berliner Verkehrs zu besuchen und Augenzeuge davon zu sein,
mit welcher Regelmässigkeit, Schnelligkeit und Sicherheit der
grosse Betrieb auch zu Zeiten aussergewöhnlicher Verkehrsan-
schwellung sich dort vollzieht, der wird aus eigener Anschauung
wohl dasselbe Empfinden mit weggenommen haben, welches die
hier gegebenen Ziffern für den Leser zu erwecken geeignet sein
dürften, nämlich die Ueberzeugung, Berlin ist wirklich Weltstadt
geworden. ^Archiv für Post und Telegraphie.)
Verein für Eisenbahnkunde.
April-Sitzung 1881.
Vorsitzender: Herr Geh. Oberregierungsrath Strecker t.
Schriftführer: Herr Eisenbahn-Bauinspector Jungnickel.
Der als Gast anwesende Herr Ingenieur Bartling aus
Hannover spricht über continuirliche Bremsen
für Eisenbahnfahrzeuge. Der Vortragende will haupt-
sächlich die Sander’sche automatische Vacuumbremse, welche
noch nicht genugsam bekannt geworden sei, mit den übrigen
Bremssystemen hinsichtlich der Wirkungsweise und Construction
vergleichen und bezeichnet zunächst die Erfüllung folgender Be-
dingungen als die an ein gutes Bremssystem zu stellenden An-
forderungen :
1. Die Bremse muss continuirlich sein, d. h. sie muss von
einem Wagen zum andern wirken und es muss die M^lichkeit
gegeben sein, dieselbe von irgend einem Punkte des Zuges in
Thätigkeit zu setzen.
2. Die Bremskraft muss regulirbar sein, die Räder der
Wagen dürfen nur so stark gebremst werden, dass kein Schleifen
eintritt.
3. Die Bremswirkung hat in kürzester Zeit und zwar bei
allen Wagen gleichzeitig zu erfolgen, aber nicht stossweise, sondern
mit elastischem Druck.
4. Der betriebssichere Zustand der Bremse während der
Fahrt muss fortwährend controlirbar sein.
5. Die Constructionstheile müssen aus dauerhaftem Material
hergestellt und einfach sein.
6. Die Bremse muss automatisch wirken, d. h. sie muss
sicher zur Wirkung kommen, wenn der Zug zerreisst oder einzelne
Theile der Bremse durch Entgleisungen etc. defect werden.
7. Die Bremskraft muss dauernd ausgeübt werden können,
d. h. auf langen Gefällestrecken und beim Bremsen in kurzen
Zwischenräumen darf sich die Kraft nicht erschöpfen.
8. Die Kuppelungen und Leitungen müssen leicht und
sicher in betriebsfähigem Zustande erhalten werden können.
9. Die Kosten der Unterhaltung der Apparate und die
Kosten des Bremsens sollen gering sein.
Der Vortragende behandelt von der grossen Anzahl con-
tinuirlicher Bremssysteme eingehender nur die vier Systeme,
welche mit Erfolg in Deutschland eingeführt sind, dieHeberlein’sche
Frictionsbremse, die Vacuumbremse von Smith-Hardy, die Luft-
druckbremse von Westinghouse und die Sander’sche Vacuum-
bremse. Die von dem Vortragenden gegebene Beschreibung der
einzelnen ßremssysteme kann hier übergangen werden, da die
letzteren bereits in Zeitschriften etc. mit erläuternden Abbildungen
veröffentlicht worden sind. Die neuesten Aenderungen und V^er-
besserungen der Sander’schen Bremse sind von dem Vortragenden
selbst erst in dem Heft No. 90 der „Glaser’schen Annalen“ vom
15. März d. J. eingehend mitgetheilt worden.
Von der Heberlein’schen Frictionshremse bemerkt der Vor- !
tragende, dass dieselbe die vorbezeichneten Bedingungen 1. 6. 7. .
und 8. vollkommen, die Bedingungen 2. 3. 5. und 9. unvollkommen, i
die Bedingung 4 gar nicht erfülle, ln letzterer Beziehung wird ‘
erwähnt, dass der gute Zustand der Bremse nicht controlirbar •
sei, indem Defecte sich erst beim Bremsen selbst, also für die i
Abwendung einer Gefahr zu spät, zeigen: die Wirkung der Bremse \
sei von dem Zustande abhängig, in welchem sich die Rollen be- i
finden, also von Umständen, die sich der Controle entziehen, in- j
dem dieselben bei Rauhfrost, Schnee und Nebel sehr wenig :
Reibung auf einander ausüben.
Der Hauptnachtheil der Smith-Hardy’schen Vacuumbremse
ist der. dass sie die Bedingungen 6. und 4. nicht erfüllt, indem sie j
beim ZTerreissen des Zuges nicht automatisch wirkt und ein '
Defect in der Rohrleitung, Kuppelung oder dem Bremscylinder
erst beim Bremsen selbst, also zu spät, bemerkbar wird; auch
die Bedingungen 1. 5. 8. und 9. werden bei diesem Bremssystem :
nur unvollkommen erfüllt.
Die Westinghouse’sche Luftdruckbremse erfüllt vollkommen
nur die erste der bezeichneten Bedingungen, die übrigen aber
entweder gar nicht oder nur unvollkommen. Das Manometer
zeigt wohl den Luftdruck in der Leitung bis zum Steuerventil an,
aber die betriebsfähige Beschaffenheit desselben oder des Brems-
cylinders und Hilfsreservoirs lässt sich nicht erkennen; es ist
leicht möglich, dass eine Verunreinigung des complicirten und
empfindlichen Steuerventils durch Staub oder Wasser, sowie ein
absichtsloses oder böswilliges Schliessen des ■ Abstell hahnes die
Bremswirkung illusorisch macht, obgleich das Manometer einen
hohen Luftdruck anzeigt. Die automatische Wirkung der Bremse
ist durch das richtige, nicht zu controlirende Functioniren des
Steuerventils bedingt. Durch eipe selbstthätige Bremsklotzregu- -
lirung von Carpenter ist die Westinghouse-Bremse neuerdings
wesentlich verbessert worden, indem durch diese Einrichtung das
Steuerventil überflüssig gemacht ist und der Luftdruck direct
vom Hauptrohr auf den Kolben wirkt.
Die Sander’sche Vacuumbremse erfüllt, wie in der bezeich-
neten Mittheilung in No. 90 der „Glaser’schen Annalen“ näher aus-
geführt ist, nach den neuesten Vervollkommnungen die mehrfach
erwähnten Bedingungen sämmtlich, die Bedingung 4. bezüglich
der Controlirbarkeit ihres guten Zustandes in vollkommenerer
Weise, als irgend eine andere Luftbremse.
Der als Gast anwesende Herr Regierungsmaschinenmeister
V. Borries spricht über die Heberlein-Bremse.
Derselbe giebt nach einer Betrachtung über die Vortheile der
continuirlichen Bremsen im Allgemeinen und über die Bedin-
ungen für die Construction derselben eine eingehende Beschrei-
ung der Heberlein-Bremse, welche, da sie bereits mehrfach veröf-
fentlicht worden ist, hier übergangen werden kann. Der Bedin-
gung für ein gutes continuirliches Bremssystem, dass die Bremsen
im ganzen Zuge im Zusammenhang möglichst gleichmässig, rasch,
kräftig und zuverlässig wirken und das die Bremskraft gut regu-
lirbar und nachhaltig ist, entspricht die Heberlein-Bremse nach
Ansicht des Vortragenden, da die Bremswirkung nach dem Ab-
laufen des Haspels rasch und event. mit voller Kraft eintritt.
Sollte ein Bremsapparat defect und unwirksam werden, so wird
die Wirkung der übrigen dadurch nicht beeinträchtigt und be-
ruht dieser Vorzug auf der vollständigen Trennung der Motoren
von der Leitung. Da ferner die Bremskraft in jedem Apparat
dem Normaldruck zwischen den Frictionsscheiben, dieser aber
dem Gewichte des Apparates, vermindert um die doppelte Leinen-
spannung, proportional ist, so wird die Bremswirkung durch
die Spannung der Leine in jedem Grade regulirt werden können.
Die Nachhaltigkeit der Bremswirkung ist in höherem Masse vor-
handen, als bei den Luftdruckbremsen, deren Bremskraft durch
die stets vorhandenen Undichtigkeiten des Reservoirs etc. nach
einer gewissen Zeit versiegt. Die Bedingungen der Selbstthätig-
keit und Selbstcontrole sind ebenfalls erfüllt, letztere indess nur
in Bezug auf diejenigen Theile, aus welchen die Leitung besteht,
da nur diese während der Fahrt in Spannung sind. Besondere
Vorzüge der Heberlein-Bremse gegen die Luftbremsen beheben
darin, dass bei derselben kein directer Dampfverbrauch statt-
findet, dass Wagen ohne Bremseinrichtung in Züge mit Heber-
lein’s Bremse nach Belieben eingestellt werden können, und dass
sie als Gruppenbremse für Güterzüge verwendbar ist.
In Betreflf der Betriebsresultate hat der Vortragende die
Erfahrung gemacht, dass die Bremswirkung nicht bei allen Fahr-
zeugen eines Zuges gleichmässig ist, da die Bremsleine auf den
Führungsstützen und Rollen der einzelnen Auslösungen einen .
gewissen Reibungs- und Biegungswiderstaud findet. Der Einfluss
der Witterung auf die Bremswirkung, d. h. auf den Reibungs-
coefficienten zwischen den Frictionsrollen ist ziemlich bedeutend
und ist demjenigen auf die Adhäsion der Locomotivtreibräder
auf den Schienen durchaus ähnlich. Die beste Bremswirkung
tritt bei trockenem Wetter ein. Nebel wirkt, besonders bei Beginn i
der Fahrt, ungünstig, weil der feucht gewordene Rost auf den j
Frictionsscheiben eine Art Schmiere bildet. Regen und Schnee j
bei Thauwetter haben wenig Einfluss. Schnee bei Frostwetter J
473
Terringert die Bremswirkung etwas, indem er auf den Frictions-
scheiben schmierend wirkt; feuchter Frost, sogenannter Rauh-
frost, bewirkt, dass sich die Frictionsrollen, wie alle anderen
Eisentheile des Zuges, mit einer Eisschicht überziehen, welche
die Bremswirkung so lange beinahe vollständig aufhebt, bis das
Eis abgesplittert und abgerieben ist. In dieser Beziehung steht
die Heberl ein-ßremse gegen die Luftbremsen zurück, da die
Wirkung der letzteren im Wesentlichen von der Witterung unab-
hängig ist. Die Handhabung der Bremse ist im Faile der Noth,
wenn möglichst rasch und mit voller Kraft gebremst werden muss,
sehr einfach und sicher, dagegen beim Bremsen an Stationen in-
sofern etwas schwierig, als es einiger Hebung des Führers be-
darf, um das allmälige Ablaufen der Leine zu bewerkstelligen,
welches für ein sanftes und gleichmässiges Bremsen an allen
Wagen des Zuges erforderlich ist.
Das Publikum pflegt mit den continuirlichen Bremsen um
so weniger zufrieden zu sein, je kräftiger dieselben wirken, da
die rasch eintretende verzögernde Kraft und das plötzliche Auf-
hören derselben im Momente des Anhaitens sich um so unange-
nehmer bemerkbar machen, je kräftiger gebremst wird.
Bezüglich der Unterhaltung der Heberleia-ßremse wird be-
merkt, dass die Theile der ßremsapparate zwar sehr stark in An-
spruch genommen werden, aber in solchen Dimensionen und
Material ausgeführt sind, dass Betriebsstörungen durch Brüche
kaum zu erwarten und auch bei den neuen Apparaten kaum ein-
getreten sind. Dagegen kommen nicht selten Aufenthalte vor
durch Abreissen und Hängenbleiben der Leine an den Brems-
häusohen und durch Herausziehen der Enden aus den Haken.
Die Heberlein-Bremse ist in Deutschland (excl. Bayern) bei
21 Bahnen an 120 Personenzug-, 75 Güterzugmaschinen, 180 Per-
sonen-, 50 Güterwagen angebracht, 150 Wagen ohne Bremse sind
zur Einstellung zwischen derartige Wagen eingerichtet; in Bayern
ist sie nach der älteren Construction bei den Personenwagen all-
gemein eingeführt und an 23 Güterzugmaschinen in Anwendung.
In Frankreich wird che Heberlein-Bremse bei 2 Bahnen, in England
bei 1 Bahn probirt, während dieselbe in Russland bei 2 Bahnen
allgemein und in Südamerika bei 3 Bahnen zum Theil einge-
führt ist.
Herr Fabrikant Horn macht Mittheilung über einen neuen
Apparat (Patent Schubert und Hattemer) zur Aufnahme von
Schienen- und Radreifenprofilen. Der im vorigen Jahrgang des
„Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens“ beschriebene
Apparat ist neuerdings dahin verbessert worden, dass er das um-
fat Irene Profil mittelst eines Storchschnabels in doppeltem Mass-
stab selbstständig auf ein Papier aufzeichnet. Man erhält dabei
nicht allein die fast vollständig umfahrene Fläche des Schienen-
kopfes, sondern beiderseits desselben noch so viel von dem durch
die Räder nie getroffenen Profil, dass man in der Lage ist, hier
anschliessend das ursprüngliche Profil der Schiene eintragen zu
können. Man kann somit auch die Abnutzung einer seit meh-
reren Jahren im Geleise liegenden, bereits stark deformirten
Schiene, deren Profil man anfänglich nicht an Ort und Stelle
aufgenommen hat, auf Grund der Zeichnung feststellen, indem
man letztere in doppeltem Massstabe auf Pauspapier aufträgt und
in die letzte Aufnahme im Anschluss an die nicht abgefahrenen
Seitenflächen einpasst.
Herr Ingenieur Troitzheim macht Mittheilung über eine
von ihm construirte neue Barriere. Mit Rücksicht auf das in
einem Specialfalle ergangene richterliche Erkenntniss, dass eine
Barriere, welche das Durchschlüpfen eines Stücke.s Vieh gestatte,
als ein wirksamer Schutz zur Verhütung von Unfällen nicht an-
gesehen werden könne, hat man Gitterbarrieren construirP, bei
welchen ein aus Stäben oder Ketten gebildetes Gitter gelenkartig
an den Barrierenbaum gehängt wurde. Derartige Barrieren haben
aber den Nachtheil, dass die Bäume im geöffneten Zustand über
einen gewissen spitzen Erhebungswinkel nicht hinausgehen, so-
wie dass die Gelenkartigkeit der Gitter durch Werfen der Bäume,
Verbiegen eines Gitterstabes leidet, wodurch eine Beschädigung
der Gitter durch passirendes Fuhrwerk leicht erfolgen kann. Zur
Vermeidung dieser Uebelstände hat der Vortragende eine Schlag-
baumbarriere construirt, bei welcher im geöffneten Zustande der
Baum senkrecht und die fest mit demselben verbundenen Gitter
parallel zum Uebergang stehen. Beim Schliessen der Barriere
dreht sich gleichzeitig der Baum mit dem Gitter um seine Längs-
axe um einen dem Winkel des Ueberganges zur Bahnaxe ent-
sprechenden Winkel, wodurch sich das Gitter senkrecht stellt.
Dies wird dadurch ermöglicht, dass in der am hinteren Ende als
Gegengewicht ausgebildeten gusseisernen Baumhülse ein zweites
Rohr drehbar eingepasst ist, in welches der Barrierenbaum ge-
steckt und mit demselben fest verbunden ist. Auf diesem Rohr
ist ein Winkelrad befestigt, welches mit einem am Ständer be-
festigten unbeweglichen Winkelrade im Eingriff steht und die
Drehung des ausbalancirten Baumes um den gewünschten Winkel
hervorbringt. Diese Construction gestattet, die Wegebreiten auf
das zulässige Minimum zu beschränken und ist vollständig gegen
Beschädigungen beim Passiren von Wagen geschützt.
Aus dem elektrotechnischen Verein.
Der elektrotechnische Verein hielt am 26. April unter dem
Vorsitze des Herrn Geheimen Regierungsraths Dr. Werner
Siemens seine Monatssitzung ab. Aus den geschäftlichen Mit-
theilungen des Präsidenten ergiebt sich, dass der Verein zur Zeit
1 548 Mitglieder (darunter 322 in Berlin ansässige) zählt. Von
eingegangenen Schriften etc. ist als besonders interessant eine
von Herrn Dr. Adolph Steinheil in München dem Staats-
secretär des Reichspostamts, Herrn Dr. Stephan zur Verfügung
gestellte und von diesem dem Vereine in mehreren Druckexem-
plaren überwiesene Vorlesung hervorzuheben, welche der um die
Förderung der Naturwissenschaften hochverdiente Vater Stein-
heil’s, der verstorbene Professor Dr. C. A. Steinheil, bereits
am 25. August 1838 in München „über Telegraphie, insbesondere
durch galvanische Kräfte“ gehalten hat. In diesem Vortrage wird
der, durch mehrere beigegebene Abbildungen näher erläuterte,
vom Professor Steinheil erfundene galvano-magnetische Telegraph
beschrieben, welcher im Jahre 1837 zwischen München und
Högenhausen eingerichtet wurde und der erste telegraphische
Apparat ist, der — in Form von zwei Reihen neben und über
einander stehender Punkte — die telegraphische Uebermittelung
einer lesbaren Schrift ermöglichte. Ein Modell des interessanteu
Apparats haben wir vor Kurzem im Museum des Reichspostamts
gesehen. Bezüglich der Rückleitung des elektrischen Stromes
durch die Erde, dessen Entdeckung bekanntlich ebenfalls
Steinheil zu verdanken ist, macht dieser in seinem Vortrage die
folgende Mittheilung: „Wir haben schon früher erwähnt, dass
Ampere über 60 Verbindungsketten bedurfte, während Sömmering
mit einigen 30 ausreichte. Wheatstone und Cooke verminderten
deren Zahl auf 5, Gauss und vermuthlich nach ihm Schilling,
sowie Morse in New-York bedurften nur einer einzigen Kette, die
hin- und zurückführt. Man hätte glauben sollen, dies wäre die
letzte Grenze der Vereinfachung; und dennoch ist es nicht der
Fall. Ich habe gefunden, dass man noch die Hälfte dieser Kette
entbehren kann, indenr unter gewissen Bedingungen der Erd-
boden die andere Hälfte ersetzt“.
Nach Erledigung der geschäftlichen Mittheilungen hielt
Herr von Hefner- Alteneck den angekündigten Vortrag über
eine neue dynamo-elektrische Maschine, welche im Original vor-
gezeigt, und deren Erklärung durch anschauliche Wandtafeln
unterstützt wurde. Dieselbe schliesst sich in ihrer Form und
hinsichtlich der Entstehungsweise der einzelnen Inductionsströme
der weitverbreiteten Siemens & Halske’ sehen sogenannten
Wechselstrommaschine an, unterscheidet sich aber dadurch, dass
sie einen continuirlichen elektrischen Strom erzeugt. Nach Been-
digung des Vortrags machte der Vorsteher der Telegraphen-
apparatwerkstatt des Reichspostamts, Herr Elsässer, einige
Mittheilungen über eine zur Ansicht vorgezeigte Uhr, deren
Räderwerk mit Hülfe der Elektricität sich selbstthätig aufzieht
und welche ohne Veränderung der Batterie ein halbes Jahr hin-
durch in Gang erhalten werden kann.
Zum Schlüsse machte Herr Geheimer Oberregierungsrath
Elsässer Mittheilung von einer neuen epochemachenden Erfin-
dung, welche berufen erscheint, eine völlige Umwälzung ini
Pianofortebau herbeizuführen. Dem lustrumentenfabrikant Rene
in Stettin ist es nämlich nach einem Berichte der „ludustrie-
zeitung“ gelungen, eine Methode zu erfinden, u_m die zum
Clavierbau benutzten Hölzer und insbesondere die Resonanz-
hölzer so zu präpariren, dass die an denselben hergestellten
Claviere angeblich allen Temperatureinflüssen widerstehen, und
der Ton der Instrumente wesentlich an Schönheit und Kraft alle
bisherigen übertrifft. Wie weittragend diese Erfindung ist, docu-
mentirt sich dadurch, dass selbst gut gearbeitete Instrumente
schon nach einigen Jahrzehnten die Schönheit ihres Tons zu
verlieren pflegen, während die Geigen der alten Italienischen
Meister vermöge der eigenartigen Beschaffenheit der Resonanz-
böden in' ihrem Ton noch immer einzig dastehen. Auf die That-
sache gestützt, dass Holz, welches jahrelang den Einwirkungen
der Luft und somit auch des Sauerstoffes ausgesetzt ist für den
Instrumentenbau besonders geeignet erscheint, kam Fabrikant
Rene auf die Methode, das zu Resonanzböden zu verwendende
Holz durch auf elektrischem Wege ozonisirten und erhitzten
Sauerstoff zu präpariren und wendet diese Methode bereits viel-
seitig mit bestem Erfolge an.
lieber einige Rutschungeu an älteren Erdbauwerken,
Einem Vortrage des Ingenieurs Ludwig_ Tiefenbach er,
gehalten in der Versammlung der Oesterreicnischen Bau- und
Eisenbahningenieure vom 13. Januar d. J. entnehmen wir nach
der „Wochenschrift des Oesterreichischen Ingenipr- und Archi-
tectenvereins“ folgende Mittheilungen, da ein eifriges und um-
fassendes Beobachten und Studium eingetretener Rutschungen den
Eisenbahntechniker am sichersten in die Lage versetzt, durch Ana-
logien über Wirkung und Macht seiner Gegenmittel richtig urtheilen
zu können. Ein interessantes Beispiel liefert unter dieser Er-
wägung der Mihuczeny-Damm der Lemberg-Czernowitz-Jassyer
Bahn in seinem heutigen Zustande. Aus der Vernehmung des
474
f
l!
Sachverständigen Herrn W. Hellwag im Processe Ofenheim sind
die. einzigen sachlichen Daten über diesen Damm zu ziehen, und
diese nur in sehr beschränktem Masse. Herr Hellwag, welchem
doch alles einschlägige Actenmaterial zur Verfügung stand, er-
klärte, dass selbst die directen Aufnahmen des Terrains und die
Baujournale, welche man bei solchen Bauten zu führen pflegt,
fehlten, und konnte er nur aus dem Längenprofile und den dar-
nach construirten Normalprofilen die Cubatur des normalen Dam-
mes mit ca. 80 OöO cbm berechnen; nach im Verlaufe des Processes
erhaltenen Skizzen und Schilderungen ist die wirkliche Masse
auf das Vierfache, also auf ca. 300 000 cbm zu schätzen. Die
durch den Damm übersetzte Terrainfalte ist ca. 400 m breit, an
der tiefsten Stelle, welche ungefähr in der Mitte liegt, 19 m tief
unter der Nivelette, sich bergwärts und zwar in einer Entfernung
von etwa 200 m von der Bahnlinie bis auf ungefähr 100 m Breite
verengend. Diese Bodenfaltung führte einen Wasserlauf, zu dessen
Abführung an der tiefsten Stelle ein gewölbter Durchlass von
3 m Lichtweite hergestellt war, welcher aber unter den nach Auffüh-
rung des Dammes eingetretenenBewegungen und Druckäusserungen
völlig zerstört wurde, so dass ein neues, an die eine Lehne gerücktes
Object für den Abzug des Wasserlaufes geschaffen werden musste,
zu welchem Zwecke dieser selbst verlegt und zu grossem Theil in
hölzernem Gerinne geführt wurde. Bis auf die Sohle dieses neuen
Bettes wurde bergseits des Dammes die ganze Schlucht zugefällt,
leider jedoch nicht so weit bergseits, um dort die Bildung eines
Teiches von ca. 5— 6 m Tiefe, 40 m Breite und über 100 m Länge
in einer Distanz von 150 m von der Bahn behindern zu können.
Der Verkehr über diesen Bahndamm konnte bis
heute nur durch stetes Nachfüllen erhalten bleiben,
da die Böschungen^ unter stetem Nachsinken des Planums seit
der Bauzeit noch nicht zur Ruhe gekommen waren. Das heutige,
grösste Dammprofil producirt sich folgenderweise: thalseits, vom
Bache durchschnittlich 1 : 8 ansteigend, gerutschtes Dammmaterial
auf 130 m Distanz bis auf 14 m über Bachspiegel, dann eigent-
liche Dammböschung 1 : 2,9 m hoch, d. i. Höhe der Bahn
über den Bach 23 m in 160 m Entfernung von jenem; die berg-
seitige Böschung 1 : 2 und 7 m hoch bis zur Schluchtausfüllung.
Der gewachsene Boden unter diesem Profile beginnt beim Bache
nahezu in Wasserspiegelhöhe, steigt continuirlich 1 :40 an, so dass
er, wie erwähnt, unter der Bahn 19 m und unter dem 7 m tiefer
als die Bahn liegenden Teichspiegel ca. 6 m sich befinden
dürfte. Im vorigen Sommer wurden 3 Sondirungsschächte in
einer, zur Bahn nahezu senkrechten Richtung über der tiefsten
Linie der Mulde (und zwar zwei derselben thalseits, 120 und 30 m
entfernt von der Bahn, und der dritte bergseits, 80 m entfernt),
in die Muldenfüllung abgeteuft. Die beiden nächst der Bahn an-
gelegten Schächte mit 15 m resp. 8 m Tiefe hatten das Anschüt-
tung s- oder gerutschte Material nicht durchdrungen, doch zeigte
sich im bergseitigen Schachte ein so bedeutender Wasserandrang
von der Bahnseite her, dass der ganze Schacht binnen 24 Stunden
bis zur vollen Höhe gefüllt war; die zwischen dem Teiche und
dem Damme aufgefüllte Masse war schwammartig durchtränkt,
und musste das am comprimirten Dammkörper gestaute, vom
Teiche kommende Sickerwasser naturgemäss auch von der Bahn-
seite her in diesen Schacht eintreten. Dass der ganze unter der
Bahn befindliche Dammkörper bis zu einem verhältnissmässig
hohen Grade der Wasserundurchlässigkeit comgrimirt und auch
das darunter befindliche Terrain wenig durchlässig sein müsse,
dass ferner die teichartige Wasseransammlung die einzige Ursache
der Durchtränkung und der Bewegung ist, ergiebt sich unzweifel-
haft auch aus den Sondirungsresultaten der beiden thalseitigen
Schächte, da der nächst der Bahn gelegene sehr geringen Wasser-
zufluss nur aus dem bahnseitigen Dammkörper erfuhr, während
der unterste ca. 30 m vom Bache abgeteufte Schacht erst auf der
2,3 m tief liegenden gewachsenen festen Schicht auch wieder von
der Bahnseite her einen merkbaren Zufluss erhielt.
Unter diesen Erwägungen ist auch sofort der Abbau, be-
ziehungsweise die Entwässerung des Mihuczeny-Dammes dictirt:
Fernhaltung jeder Wasseransammlung, somit vollständige Zufül-
lung des bestehenden Teiches und der etwaigen Tümpel und Ver-
vollständigung der Schluchtzufüllung bis auf ein entsprechendes
Oberflächengefälle derselben gegen den mit genügendem Gefälle
zu versehenden Wasserlauf, ist der Cardinalpunkt des Abbauungs-
programms.
Zur Abhaltung der zwischen Anschüttungskörper und ge-
wachsenen Boden eindringenden Tagwasser, eventuell der in letz-
teren auftretenden Sickerwässer, wäre eine rationelle Entwässe-
rungsanlage mittelst Stollen und Schlitzen nach dem Ergebnisse
der Sondirungen anzuordnen. Die Direction der Lemberg-Czerno-
witz-Jassyer Bahn hat eine umfassende Aufnahme aller Rutschun-
en vornehmen lassen, welche bis über die äussersten Grenzen
er Bewegung ausgedehnt und durch ein enges Netz sachkundig
angeordneter Sondirungen vervollständigt wird, um als Grund-
lage für die definitive Entscheidung über die Art des Abbaues
dieser Rutschungen zu dienen. Eine zweite, in der Nähe der
soeben beschriebenen liegende Rutschung ist in gleichem Masse,
wie jene, erwähnenswerth, und zeigt, wie geringfügige Ursachen
genügen, um gefährliche Bewegungen hervorzurufen. Hier war
der Anschnitt einer schwachbewaldeten Lehne von nur 1 m Tiefe '
genügend, um sofort die obere Lehnenpartie in Bewegung zu
bringen. Nach Hinwegräumung des gerutschten Materials trat
bergwärts der Bahn Ruhe ein, dagegen kam nun der unbedeu-
tende Bahndamm und die ganze thalseitige Lehnenpartie in Be-
wegung. Zur Befestigung des Dammfusses wurde eine Doppel-
reihe von Piloten geschlagen, dieselben stehen jedoch heute, trotz
aller Zangen etc., nach allen Richtungen und haben augenschein-
lich auch eine Verschiebung aus ihrer ursprünglichen Lage er-
fahren. Nach der geschätzten Länge dieser Piloten und dem Er-
gebnisse des 20 m thalseits der Bahn abgeteuften Sondirungs-
schachtes, welcher erst 15 m unter der Bahn den festen Boden
ergab, auf welchem die ganze obere etwa Um starke Schicht,
von der die obersten Partieen noch gerutschtes Anschüttungs-
material sind, in Bewegung steht; ca. 15 m bergseits der Bahn
lag die gewachsene Schicht 6 m unter dieser. Gleichzeitig mit
dem Eintritt der thalseitigen Terrain- und Dammbewegung zeigte
sich eine senkartige Vertiefung, welche eine Nachfüllung von ca.
1 000 cbm erforderte, und liegt dieses Material wie der in die
Bahn eingebrachte Schotter heute zumeist zwischen der Bahn und
der Piloten wand.
Ausser diesen Beispielen erwähnte der Vortragende noch
mehrerer anderer, welche deutlich darauf hinweisen, dass der-
artige Rutschungen durch Pilotirungen und ähnliche Hülfsmittel
nicht zu halten sind, wie ja auch Ofenheim seiner eigenen Aus-
sage nach am oben erwähnten Mihuczeny-Damm für 80 000 fl.
Piloten nutzlos verschlagen hat. F. W.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 2. Mai. (Politische Wochenschau. Die Lieferfristen
der Staatsbahnen. Die Bromberger Eisenbahnconferenz. Die Ber-
lin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft. Die Cottbus-Grossenhainer
Eisenbahn. Bilanz der Märkisch - Posener Eisenbahn. Abschluss
der Breslau-Warschauer Eisenbahn. Abonnementskarten. Küsten-
bahnen. Saaleisenbahn. Verspätungen im Februar.)
In der vorigen Woche, in welcher der Reichstag seine zweite
Sessionshälfte begann, hat derselbe sich mit der Rheincorrection,
der Erforschung der Polargegenden, der Aichungsfrage, dem Ver-
bot gefährlicher Gewerbebetriebe seitens unzuverlässiger Personen,
der Miethssteuer von Dienstwohnungen und der zwangsweisen
Einführung der Deutschen Sprache in dem Landesausschuss von
Elsass-Lothringen beschäftigt. Der Reichskanzler griff abermals
in die Debatte über die Besteuerung der Dienstwohnungen ein.
Die Verhandlungen des Reichstages liefern augenblicklich den
Beweis, dass die Anwaltschaft de.s armen Mannes leichter procla-
mirt. als durchgeführt ist. Die Versicherung gegen die Folgen
der Unfälle bei der Arbeit ist erst ein kleiner Theil der positiven
Bekämpfung der Socialdemokratie und welchen Schwierigkeiten
begegnet nicht schon diese Frage? Trotz der Vorberathung durch
den Volkswirthschaftsrath erscheint die Vorlage noch als ein Ver-
such, an welchem sich erst mühsam die Meinungen klären müssen.
In den Commissionen des Reichstages herrscht lebhafte Thätig-
keit. Die Gewerbecommission hat den § 100 e des Innungsgesetzes
angenommen, welcher auf dem Gebiete des Lehrlings wesens den
indirecten Zwang statuirt. Namentlich wurde auch die Bestimmung
acceptirt, wonach unter Umständen den Nichtinnungsmeistern
das Halten von Lehrlingen gänzlich untersagt werden kann, ln
der Commission für Berathung des Unfallversicherungsgesetzes
ist der § 1 noch nicht zu Ende geführt. Das Zustandekommen
des Gesetzes ist um so mehr fraglich geworden, als der Reichs-
kanzler auf Betheiligung des Reichs an der Prämienzahlung be-
stehen soll. Die Reichsstempelabgaben Commission hat die Quittungs-
steuer und auch die Besteuerung der Checks und Giroanweisungen
abgelehnt. Bei der Berathung der Steuer auf Lombarddarlehen
constatirte zunächst der Regierungscommissar auf eine dahin-
gehende Anfrage, dass unter Werthpapieren im Sinne des vor-
liegenden Gesetzes Hypotheken documente nicht verstanden seien,
sondern nur Effecten.- Bei der Abstimmung wurde die Besteuerung
der Lombarddarlehen abgelehnt. Die Verhandlungen wegen eines
Handelsvertrages mit Oesterreich sind noch immer nicht zu einem
definitiven Resultat gekommen. Ueber Einzelfragen wird der
Reichskanzler entscheiden und diese Entscheidung steht noch aus.
Kommt ein Vertrag zu Stande, was freilich noch bezweifelt wird,
so dürfte doch eine grössere Zahl von Tarifpositionen gebunden
werden als bis jetzt vorausgesetzt wurde. Unter ausdrücklichem
Vorbehalt, der sich jetzt als sehr gerechtfertigt erweist, haben
wir an dieser Stelle von der durch die politische Tagespresse ge-
gangenen Mittheilung Notiz genommen, wonach eine Wendung in
der Eisenbahntarifpolitik der Regierung durch Erörterungen über
die eventuelle Herabsetzung einiger Tarife der Seestädte signali-
sirt sein sollte. Eine offiziöse Erklärung bestreitet jetzt, dass
eine solche Wendung in Aussicht stehe. Es sei früher durch
Ministerialerlass erklärt worden, dass Differentialtarife im inter-
nationalen Verkehre dann nicht für unzulässig zu erachten sind,
„wenn entweder eine Benachtheiligung inländischer wirthschaft-
licher Interessen überhaupt nicht zu besorgen ist oder auch
überwiegende Interessen anderer Zweige der inländischen
Volkswirth Schaft für die beantragte Ermässigung der Tarife
sprechen, ln letzterer Beziehung werden insbesondere die
Interessen des Deutschen Seehandels u. s. w. in Frage kommen.“
An diesen Grundsätzen werde nach wie -vor festgebalten. Auf
diesem Boden und aus gleichen Erwägungen seien auch die
jüngsten Berathungen einiger Eisenbahndirectionen über das
Verbältniss der Eisenbahntarife der Deutschen Nordseehäfen zu
den Tarifen der concurrirenden fremden Hafenplätze und über
die Beseitigung etwaiger, dem Deutschen Handel nachtheiliger
Frachtungleichheiten hervorgegangen, wozu nunmehr nach dem
üebergang der grossen westlichen Bahnsysteme in die Staats-
verwaltung besonderer Anlass geboten war. Das Ergebniss dieser
Berathungen sei übrigens bisher dem Minister der öffentlichen
Arbeiten nicht unterbreitet. Ausser diesem offiziös mitgetheilten
Anlass für die Entstehung der Nachrichten über eine liberalere
Beurtheilung der Differentialtarife, hat der Verlauf der Bromberger
Eisenbahndistrictsconferenz, über welche wir weiter unten be-
richten, in kaufmännischen Kreisen grosse Genugthuung über die
Art und Weise hervorgerufen, wie die Differentialtarife innerhalb
des Rahmens der bestehenden Bestimmungen gehandhabt werden.
Die Lieferfristen der Staatsbahnen, sind vom l. d. M. ab
reducirt worden. Es liegt darüber folgendes Communique vor:
„Durch die Erweiterung und Consolidation des Staatseisenbahn-
netzes ist die Möglichkeit gewonnen, die Lieferfristen im Local-
und im gegenseitigen Verkehr der unter Staatsverwaltung stehen-
den Bahnen allgemein dergestalt einzuschränken, dass an
Transportfrist für Eilgüter für je angefangene 300 km (statt bisher
225 km) und für Frachtgüter bis zu einer Entfernung von 100 km
1 Tag, und für je angefangene weitere 200 km 1 Tag (statt bisher
für je angefangene 225 km 2 Tage) zu rechnen ist. Bezüglich
der Expeditionsfrist verbleibt es einstweilen bei den im Betriebs-
reglement gestatteten Fristen. Die gleiche Berechnung gilt für
den gegenseitigen Verkehr mit den Reichsbahnen in Elsass-
Lothringen. Die für einzelne Verkehrsbeziehungen publizirten
kürzeren Fristen bleiben hierneben in Geltung, Die vorstehen-
den Bestimmungen treten am 1. Mai d. J. in Kraft.“
Die Bromberger Eisenbabnconferenz, deren oben Erwäh-
nung geschehen, fand am 26 v. M. statt. Dieselbe war auch von
Delegirten der wirthschaftlichen Corporationen besucht. Betreffs
der Einführung der Retourbillets mit längerer Giltigkeitsdauer
giebt Regierungsrath Hirche Mittheilung von der in dieser An-
gelegenheit erfolgten ministeriellen Entscheidung über die im
Eisenbabndirectionsbezirk Bromberg bevorstehende Einführung.
Dieser Gegenstand, sowie die Einführung von Rundreisebillets
kommt in der nächsten Eisenbabnconferenz in Breslau zur Be-
rathung, und macht der Vertreter der Ostbahn die Zusage, dass
diese gern zu einer Verständigung hierüber auch im Verkehr mit
den Sächsischen und Oesterreichischen Bahnen bereit sind, so-
bald die Oberschlesische Bahn das bei der Ostbahn gütige System
für Anscbiussbillets etc., in welchem keine Aenderung geschaffen
werden könne, anzunehmen gewillt ist. Der zweite Gegenstand der
Tagesordnung ist die Revision des im Eisenbahndirectionsbezirk
Bromberggiltigen Ausnahmetarifs für Holz. Der Vorsitzende erläutert
das sehrumfangreiche und interessante statistische Material,5welches
seitens der Direction für die Verhandlung vorgearbeitet sei, und
theilt mit, dass die Vorlage auf Grund einer Beschwerde der
Magdeburger Kaufmannschaft entstanden sei, in welcher aus-
drücklich erklärt werde, dass Posen und Schlesien die nationale
Holzproduction und den nationalen Holzhandel schädigten und
dies durch die Ausnahmetarife der Ost- und Oberschlesischen
Bahn. Eine Vergleichung beider Ausnahmetarife zeige, dass die
Frachtsätze bei der Oberschlesischen Bahn niedriger als bei der
Ostbahn seien und auf folgender Scala beruhen: Bis zu einer
Entfernung von 120 km 2,7 4 pro Tonnenkilometer (Normalsatz
3 4) von 120—180 km 2,6 4, von 181-250 km 2,5 4, 251—260 km
2.4 4’ 261—350 km 2,3 4) 350—375 km 2,2 4 und über 375 km
2.04 4- Statistisch sei ferner nachgewiesen , dass nur zu einem
ganz geringen Theile das Ausland die Vortheile des Ausnahme-
tarifs geniesse, dass überwiegend derselbe (55 pCt. des Verkehrs)
nur dem heimischen Handel und der heimischen Industrie zu
gute komme und sich als ein schwer entbehrliches Correlat für die-
jenigen Plätze zeige, wo keine Wasserverbindungen existiren,
welche, wenn es nur irgendwie anginge, von den Interessenten
benutzt werden. Der Vertreter der Bromberger Handelskammer
bringt folgenden Antrag ein: „Es ist im Interesse des Handels,
der Industrie, der Land- und Forstwirthschaft geboten, den Aus-
nahmetarif für Holz im Eisenbahndirectionsbezirk Bromberg ana-
log demjenigen der Oberschlesischen Bahn weiter auszubilden“
■ und wird dieser Antrag nach Motivirung seitens des Antragstellers
mit allen gegen die Stimmen der Delegirten von Königsberg,
Memel, Tilsit und Insterburg angenommen, welche zu Protocoll
gaben, dass sie nicht gegen eine Ermässigung sind, sondern nur
deshalb nicht für den Antrag stimmen, weil sie zur Annahme
desselben seitens ihrer Corporationen nicht autorisirt sind. Der
letzte Gegenstand der Tagesordnung betraf die Revision des für
den Eisenbahndirectionsbezirk Bromberg gütigen Ausnahmetarifs für
Getreide, Hülsenfrüchte, Oelsaaten, Mehl und Mühlenfabrikate.
Der Vorsitzende erläuterte, dass nach dem statistischen Material
der Ausnahmetarif bei ausländischem Getreide nur sehr gering,
13 pCt. des Verkehrs, angewendet sei, während er mit 54pCt. des
Verkehrs lediglich inländischen Interessenten zu gute gekommen
sei. Mit diesen Ausnahmesätzen stehe die Ostbahn allein unter den
Staatsbahnen da, aber für sie sei der Getreideverkehr das wichtigste
Frachtgut und von wesentlich finanziellem Interesse. Für letzteres
sei die Concurrenz der Wasserstrassen gewiss beachtenswerth und
eine Benachtheiligung der inländischen Production durch die Aus-
nahmetarife Hesse sich statistisch eigentlich nicht nachweisen.
Der Vertreter der BrombergerHandelskammer sprach sich fürBeibe-
haltung aus, da sich für aie Bromberger Gegend die vortheilhafte
Wirkung nicht verkennen lasse und namentlich auch den Versendern
kleinerer Partien die Concurrenz mit den ganzen Kahnladungen der
Grosshändlerermögliche. Jetztbetragedie Waggonfracht nachBerlin
139 Kommt aber der Normalsatz von 4,5 pro Tonnen-
kilometer zur Anwendung, so stelle sich dann die Fracht pro
Waggon nach Berlin auf 163 M Diese Frachterhöhung würde
den Getreidehäiidlern und den Producenten den Markt in Berlin
abschneiden. Secretär Thiessen (Kaufmannschaft Stettin) weist
auf die Nothwendigkeit der Tarifermässigungen nicht nur in der
Concurrenz mit den Wasserstrassen, sondern auch mit den aus-
ländischen Bahnen, an deren Tarifpolitik sich die Anschluss-
bahnen im Inlande anlehnen müssen. Man kenne die Fracht-
begünstigungen für Ru-ssische Importe, und es sei bedauerlich,
dass beispielsweise in dieser Hinsicht die Oberschlesische Bahn
noch nicht Ausnahmesätze für den Getreideverkehr eingestellt
habe. Dadurch sei sie in Nachtheil gekommen, denn ein Waggon
Mais, der in grossen Quantitäten aus Rumänien bezogen werde,
koste z. B. von Jassy nach Bromberg über Krakau-Myslowitz-
Breslau (Entfernung 1 410 km) 611 ./Ä Fracht, dagegen über Alex-
androwo auf den Russischen Bahnen, wo die Entfernung dann
1 600 km ausmache, nur 405,50 Jt. Der Handel mache sich stets
solche Frachtvor theile zu Ungunsten inländischer Bahnen nutzbar.
Commerzienrath Frentzel (Berlin) weist mit interessanten Bei-
spielen nach, wie bei einer Frachterböhung die nächstliegenden
Consumtionsgebiete dem heimischen Producenten entzogen, wie
dieser, der ja übrigens, wie statistisch nachgewiesen, die Vor-
theile des Ausnahmetarifs geniesse und nicht das Ausland, auch
die Frachterhöhung würde bezahlen müssen, denn Berlin sei
einmal der massgebende Markt. Hier träfe auf den billigeren
Wasserstrassen von allen Richtungen her die Concurrenz zu-
sammen, und die Zufuhren aus dem Norden, Westen und Süden
seien so bedeutend, dass der verhältnissmässig geringe Import
des Ostens einflusslos auf die Preisbestimmung bleibe. Da der
Berliner Consument hierauf also nicht direct angewiesen sei, so
werde er immer nur den marktgängigen Preis zahlen, unbeküm-
mert um die Transportkosten, welche der Producent zu tragen
habe. Aehnlich spricht sich auch Rittergutsbesitzer Falkenberg
^.landw. Centralverein für den Netzedistrict) aus. Mit ihm stimmen
auch die meisten Vertreter der landwirthschaftlichen Corpora-
tionen überein. Die Versammlung sieht von der Antragstellung
auf weitere Ermässigung dCs Getreidetarifs ab, spricht sich aber
nach einem Resume des Vorsitzehden mit allen gegen eine Stimme
für die Beibehaltung des bestehenden Getreidetarifs aus.
Die Berlin-Anhaltische Eisenbahn-Gesellschaft hielt in voriger
Woche ihre Generalversammlung ab. Es waren 306 Actionäre mit
762 Stimmen angemeldet. Eine Discussion über den vorliegenden
Geschäftsbericht, aus dem wir weiter unten einen Auszug mit-
theilen, fand nicht statt, ln den Verwaltungsrath wurden die
ausscheidenden Herren: Stadtrath Löwe, Geh. Commercienrath
Ebeli^, Wirkl. Geheimrath Dr. Hagen, Geh. Commercienrath Hein-
rich Wolff, Banquier Paul Kuczynski einstimmig wiedergewählt.
Die darauf folgende ausserordentliche Generalversammlung war
nicht beschlussfähig, um über den vorliegenden Antrag : „die Ver-
waltungsvorstände zu ermächtigen, Zinsgarantien für Localbahnen,
welche in die Berlin-Anhaltische Bahn münden, bis zu einem
jährlichen Gesammtbetrage von hunderttausend Mark, welche aus
dem Betriebe zu zahlen sind, zu ühernebmen,“ abzustimmen, da
hierzu zwei Drittel des Actiencapitals vertreten sein mussten.
Es wird deshalb eine neue Generalversammlung zu dem gedachten
Zwecke ausgeschrieben werden. Immerhin erklärte sich die Ver-
sammlung mit dem Anträge der Gesellschaftsvorstände einstimmig
einverstanden. Nach einstündiger Dauer waren beide General-
versammlungen geschlossen. — Dem Geschäftsberichte der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahn entnehmen wir Folgendes: „In dem Er-
werbe von Privateisenbahnen ist der Preussisebe Staat nicht
weiter gegangen; er hat sich begnügt, vorerst das Efworbene ein-
heitlich zu gestalten und den neuen Erwerb auszunützen. Wie
schon im vorigen Jahresberichte vorausgesagt, hat die nach langen
Verhandlungen jetzt endlich ziemlich zum Abschluss gekommene
neue Instradirung des Güterverkehrs dem Unternehmen wieder
Opfer aufgelegt. Namentlich haben die Preussischen Staatseisen-
bahnen, soweit sie über den Verkehr zu disponiren vermochten,
denselben möglichst ausschliesslichen Linien zugewendet und
auch in den Verkehren, über welche sie nicht verfügen, ihre grosse
Macht in derselben Richtung mit Erfolg geltend gemacht. Bei
dieser Neuregelung ist nicht immer den billigen Ansprüchen der
476
Gesellschaft Rechnung getragen und wichtige Differenzen harren
noch der Entscheidung. Aber das Resultat steht im Ganzen ziem-
lich fest. Bis jetzt ist indessen nicht nur eingetreten, was im
vorigen Jahresbericht angenommen wurde, nämlich , dass die
Verluste durch eine massige allgemeine Verkehrssteigerung wieder
ausgeglichen werden könnte, sondern es ist. Dank dem Umstande,
dass sich der Verkehr, namentlich der Personenverkehr, mehr als
erwartet wurde, gehoben hat, sogar ein besseres Gesammtresultat
als im Jahre 1879 erzielt. Verhandlungen über die Abtretung
des Unternehmens an den Staat sind in diesem Jahre nicht ge-
führt. Da auf die Mittheilung des am 29. October 1879 gefassten
Generalversammlungsbeschlusses bezüglich der Ermächtigung der
Verwaltungsvorstände zur Führung von Verhandlungen mit der
Staatsregicrung über den Verkauf der Bahn auch bis jetzt eine
Rückäusserung nicht erfolgt ist, so sind die früheren Verhand-
lungen als definitiv abgebrochen anzusehen, und ist damit der
erwähnte Beschluss erledigt.“ — Die Ergebnisse des Betriebes
(über welche wir demnä^st noch ausführlichere Mittheilung
bringen werden. Die Red.) stellen sich wie folgt: Es haben be-
tragen: für Berlin-Anhalt die Einnahmen im Ganzen 15 406 429 ,/^
gegen 14 509 733 Jl im Jahre 1879, also 1880 mehr 1 196 696 Jt
Für Oberlausitz die Einnahmen im Ganzen 858 550 Jl gegen
740 721 im Jahre 1879, also 1880 mehr 117 828 JL In
den Einnahmen des Jahres 1880 sind aber enthalten an Ein-
nahmen, welche im Jahre 1879 nicht durch die Betriebsrechnung
gingen: bei Berlin-Anhalt 472 234 ./Ä, bei Oberlausitz A6 066 M
für ausrangirtes altes Material, welches dem Erneuerungsfonds
zufällt und 1879 für diesen direct verrechnet ist. Von diesen
Einnahmen entfallen bei Berlin -Anhalt auf den Personen- und
Gepäckverkehr 5 239 864 M gegen 5 040 498 M. im Jahre 1879,
also 1880 mehr 199 366 M-, auf den Güterverkehr 8 816 234 M
gegen 8 547 386 Jt im Jahre 1879, also 1880 mehr 268 848 Jl-, auf
sonstige Einnahmen 1 650 330 M. gegen 921848 M. im Jahre 1879,
also 1880 mehr 728 482 ,/Ä; bei Oberlausitz auf den Personen- und
Gepäckverkehr 241 376 JL gegen 211 227 Jl im Jahre 1879, also
1880 mehr .30 149 Jl ; auf den Güterverkehr 533 300 .M gegen
515 484 M im Jahre 1879, also 1880 mehr 17 815 M; auf sonstige
Einnahmen 83 873 M gegen 14 010 M. im Jahre 1879, also 1880
mehr 69 863 Jl Zur Herstellung einer Vergleichbarkeit der Rech-
nungen der Jahre 1880 und 1879 sind bei Berlin-Anhalt dem Güter-
verkehr für 1879 zugesetzt die Einnahmen für Erahn-, Wiege- und
Wageschiebegebühren und sonstige Nebeneinnahmen, welche 1880
auf diese Position verrechnet sind; in den sonstigen Einnahmen
für 1880 sind die 1879 fehlenden vorerwähnten Einnahmen für altes
Material enthalten. Wenn aber auch diese Beträge abgesetzt werden,
so ergiebt sich doch eine Mehreinnahme von 724462,/<(i? bei Berlin-An-
halt und 71 792 Jt bei Oberlausitz, von welchen auf den Personen-
und Güterverkehr fallen : beiSerlin-Anhalt 468 214./^, bei Oberlausitz
47 965 M, auf sonstige Einnahmen (abzüglich derjenigen für altes
Material): Berlin- Anhalt 256 248 bei Oberlausitz 23 797 Aus
dem Abschluss der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn geben wir
folgende Ziffern. Es betrugen die Betriebseinnahmen 15 706 429 M,
die Betriebsausgaben 9 356 445 M, so dass sich ein Ueberscbuss
von 6 349 984 M ergiebt. Hiervon gehen ab in den Erneuerungs-
fonds 533 104 M. Dazu treten aus dem Reservefonds 2 761 M, so
dass 5 819 641 M zur Verwendung bleiben. Zur Verzinsung der
Prioritäten!, 11. Emission und Lit. B. sind erforderlich 965 688./^,
zur Tilgung derselben 105 000 M ; zur Zahlung der Zinsen für die
Prioritäten Lit. C. 1 022 481 zur Tilgung derselben 150 000 M,
zur Deckung des Betriebsausfalles der Oberlausitzer Bahn 102 384 M,
zur Eisenbahnsteuer 161 718 M etc. Zur Zahlung der Dividende
von 6 pCt. auf die Stammactien sind nöthig 3 105 000 ; auf das
Jahr 1881- wird der Rest von 17 369 Jl vorgetragen. Bei der Ober-
lausitzer Bahn betrugen die Betriebseinnahmen 858 550./^, die Be-
triebsausgaben 865 081 Ji.^ es fehlen demnach zur Bestreitung der
Ausgaben 6 531 Ji Davon gehen ab aus dem Erneuerungsfonds
nach den stattgehabten Berechnungen 5 178 Jl und es kommen
dazu für den Reservefonds 8 321 Jl, so dass sich das Deficit auf
9 67iM stellt. Hierzu treten noch folgende Ausgaben : Verzinsung
und Tilgung der Prioritäten 72 709.^ und Abgabe an die Oberlau-
sitzer Eisenbahngesellschaft 20 000 JX, so dass dieBerlin-Anbaltische
Eisenbahngesellschaft einen Zuschuss von 102 384 zu leisten h at.
„Das Ergebniss des Jahres 1880 ist ein unter den obwaltenden
Umständen befriedigendes gewesen. Trotz der grossen Concur-
renz der Preussischen Staatseisenbahnen und trotz des allge-
meinen Darniederliegens der Industrie und trotz schlechter Ge-
treideernten in Deutschland und denjenigen Ländern, deren Ge-
treideausfuhr nach Deutschland die Berlin- Anhaitische Bahn ver-
mittelt, ist der Verkehr derselben gewachsen, allerdings vorzugs-
weise im Personenverkehr. Aber dieser Verkehrszuwachs hat
ohne Erhöhung der Kosten bewältigt werden können? die höheren
Ausgaben für Verzinsung und Amortisation der letzten Priori-
tätsanleihe sind grossentheils durch die Tilgung der ersten An-
leihe wieder ausgeglichen und diese Umstände, vereint mit dem
Wachsen der Nebeneinnahmen haben die Dividende gegen das
Vorjahr um ein ganzes Procent von 5 bis auf 6 pCt. erhöht. Aller-
dings sind die allgemeinen Verhältnisse den Privatbahnen keines-
wegs günstiger geworden, sie haben noch immer den Mangel einer
ihre Rechte sichernden Gesetzgebung und eine zu weit gehende
Beschränkung ihrer freien Bewegung zu beklagen. Die Gefahr,
dass pben vielleicht mit Mühe und Opfern eingerichtete Verkehre .
durch Kündigungen, welche die Preussischen Staatseisenhahnen
vornehmen oder in ihrem Interesse veranlassen, wieder vernichtet ■
werden, und die Befürchtung, dass von Neuem mit dem staats-
seitigen Erwerbe der Privatbahnen vorgegangen werde, haben
jede etwa weitsichtige Unternehmung gehindert. Das Berlin-
Anhaltische Eisenbahnunternehmen hat aber nach den bisherigen
Erfahrungen auch in solchen ungünstigen Zeiten eine gesicherte
Existenz und darf mit Ruhe in die Zukunft sehen. Darum ist
es denn auch zulässig und erforderlich, auf die zukünftige Ent-
wickelung und CoDsolidirung des Unternehmens Bedacht zu neh-
men, freilich mit vorsichtigster Beachtung dessen, dass zu grossen
Unternehmungen Zeiten wie die gegenwärtigen nicht geeignet
sind. Aus solchen Erwägungen ist die Absicht, die 4V:» pCt.
Prioritätsschuld der Gesellschaft zu convertiren, hervorgegangen
und der, in einer besonderen Vorlage (Wir werden aus derselben
noch specieller referiren. Die Red.) motivirte Antrag an die mit
der ordentlichen verbundene ausserordentliche Generalversamm-
lung, Garantien für den Bau von anschliessenden Localbahnen
zu übernehmen. Die Ver waltun gsvorstände hoffen, durch die
Förderung solcher Bahnen ohne irgend erhebliche Belastung des
Unternehmens — da der neu gewonnene Verkehr von Anfang an
einen Theil derselben mindestens wieder aufbringen wird — das-
selbe zu stärken, und die Industrie und Landwirthschaft ihres
Gebietes zu fördern, von deren Wohlergehen dasjenige des Unter-
nehmens selbst abhängt.“
Cottbns-Grossenhainer Eisenbahn. Das Erträgniss aus dem
im Durchgangsverkehre ca. 47 343 Jl Mindereinnahmen entstanden
sind; dagegen sind im eigenen Verkehre Mehreinnahmen erzielt
worden, welche das Minus aus dem Transitverkehr nicht nur
ausglichen, sondern auch noch die vorerwähnte Mehreinnahme
herbeigeführt haben. Die Gesammteinnahme betrug im Jahre
1880 2118152,17 Jl (1879: 2 007 934,44 Jl\ während sich die Ge-
sammtausgabe excl. des Zuschusses aus dem Erneuerungsfonds
mit 21946,24 Jl auf 1410 630,15 Jl (1879: 1312 358,84 Jl) stellte.
Es resultirte somit ein Ueberscbuss von 707 522,02./^ (1879:
695 575,60 Jl\ welcher wie folgt verwendet wird: Zur Verzinsung
und Amortisation der Prioritätsobligationen 131 840 Jl, 5 pCt.
Dividende auf 9 000 000 Jl, Stammprioritätsactien 450 000 Jl,
1% pCt. Dividende auf & 000 000 Jl Stammactien 100 000 Jl, zur
Tantieme an den Aufsichtsrath 2 pCt. von 550 000 Jl Dividende
11 000 Jl, Staatseisenbahnsteuer 14 102,56 Jl, Vortrag in 1881
579,46 M Das Gesammtcapital hat sich hiernach durchschnitt-
lich mit 3,86 pCt. (1879: 3,79 pCt.) verzinst. Die feinen Betriebs-
ausgaben betragen 67,76 pCt. (1879: 54,58 pCt.), die Rücklagen in
den Erneuerungsfonds 10,50 pCt. (1879: 10,77 pCt.) der Gesammt-
einnahme. Der Reservefonds mit einem Bestände von 300 000 Jl
ist in der statutarischen Höhe dotirt. Der Erneuerungsfonds
schliesst mit einem Bestände von 329 877,76 Jl; aus den Betriebs-
einnahmen des Jahres 1880 sind demselben 222 555,66 Jl zugeführt.
Die Bilanz der Märkiscli-Posener Eisenbahn für das Jahr 1880
weist Betriebseinnahmen im Gesammtbetrag von 3 579 686 Jl auf;
dieser Betrag wurde in folgender Weise verwendet: Betriebsaus-
gaben: 1 738 206 M, Specialreserve für Mitbenutzung der Bahn-
höfe Posen, Frankfurt und Guben 60 000 Jl, Zinsen der Priori-
tätsanleihe 135000 Jl, Amortisation der Anleihe 15000 Jl, Einlage in
den Reservefonds 46 500 Jl, Einlage in den Erneuerungsfonds
297 835 Jl, Tantiemen 17 585 Jl Zur Zahlung von 5 pCt. Divi-
dende an die Besitzer der Stammprioritäten werden ferner
1 087 500 Jl verwendet, während dem Fonds für Dividendenrück-
stände 137912 M zufallen. Die Eisenbahnsteuer erfordert dann
noch 31 126 Jl, und 10 684 Jl endlich gehen auf die neue Rech-
nung über. Dass neben der 1880er Dividende auf den Coupon des
Jahres 1872 noch 7J4 -^l oder 114 pCt. vertheilt werden, ist be-
kannt; bisher waren bei der Märkisch-Posener Bahn nach Saling’s
„Börsenpapiere“ noch 15'*/i2 pCL Dividenden der Stammpriori-
täten rückständig, deren Ziffer sich nunmehr also auf 14% pCt.
ermässigt; auf den 1872 er Coupon bleiben noch iV« pCt. zu be-
zahlen.
Der Abschluss der Breslau- Warschauer Eisenbahn ergiebt als
Schlussresultat eine Dividende von H/3 pCt. pro 1880; es betrugen:
1880 1879
Jl Jl
Betriebseinnahmen ca. 396 000 385 268
Betriebsausgaben » 264 000 284 272
Ueberscbuss » 132 000 100 796
Zinsen der Prioritäten \ 20 277
Amortisation der Prioritäten .... I / * *
Reservefonds . . j ” <oüuu
Erneuerungsfonds ’ 43 684
Zinsen für Darlehen — 7 648
Erneuerungsfonds, Rückstände . . . . „ — 22 527
Gewinn 57 000 1 660
Vortrag aus 1879 und 1878 31000 29 364
Summa des Ueberschusses 88 000 31 024
Davon iVs pCt. Dividende 66 750 —
Vortrag 20 000 31024
Während also in 1879 ein Ueberschuss von 1 660 M. erzielt wurde,
ist derselbe pro 1880 auf 57 000 M gestiegen, und zwar durch
eine Erhöhung der Einnahmen des Betriebes um ca. 11000
durch Verminderung der Betriebsausgaben um ‘20 000 (Einfüh-
rung des Secundärbahnbetriebes), durch Fortfall der Ausgabe für
rückständige Dotirung des Erneuerungsfonds um 22 OQO ^ u. s. w.
Das Abonnementskarten wesen auf den Staatsbahnen ist
neuerlichst Gegenstand zweier Ministerialrescripte. In einem Be-
scheide vom 26. V. M. hält es der Herr Minister der öffentlichen
Arbeiten mit den für die Gewährung von Eisenbahn-Abonne-
mentskarten massgebenden Grundbedingungen nicht vereinbar,
die Uebertragbarkeit solcher Karten auf andere Inhaber oder die
; Ausfertigung von Karten auf die Namen zweier Personen zuzu-
, lassen. Zur Abwendung der Nachtheile jedoch, welche den In-
habern von Abonnementskarten daraus entstehen können, dass
' sie durch nicht vorauszusehende Ereignisse, wie Wechsel des Wohn-
« orts, Krankheit, Todesfall u. s. w. an der weiteren Benutzung der
r Karten verhindert werden, erklärt sich der Herr Minister damit ein-
i'' verstanden, dass in derartig glaubhaft bescheinigten Fällen, wenn
■1' die Karte weniger als einen Monat benutzt ist, vom Tage des
r. Beginns des Abonnements bis zur Zurückgabe der Karte für den
Tag der Preis eines Retourbillets der betreffenden Wagenclasse,
I' bei längerer Benutzung der den Zeitraum der Benutzung ent-
’ sprechende Abonnementspreis angerechnet und der Unterschied
gegen den ursprünglichen Gesammtpreis der Abonnementskarte
;■ zurückgezahlt oder bei Einziehung des Betrages für eine neu
;■ auszufertigende Karte in Anrechnung gebracht werde. — • Der
Herr Minister der öffentlichen Arbeiten bat ferner die Königlichen
Eisenbahndirectionen ermächtigt, bei der Ausfertigung von
> Abonnementsfahrkarten für mehrere Schulkinder der-
selben Familie die nachbezeichneten ermässigten Fahrpreise
r für jedes Kilometer der zu durchfahrenden Strecke zu erheben:
" für 2 Kinder in HI. Classe 2 /i|, in II. Glasse 3 a%, für 3 Kinder
■ in III. Classe 2,66 4, in II. Classe 4 4, für 4 Kinder in III. Classe
. " 3,33 /vj, in II. Classe 5 und für Kinder in III. Classe 4 /4, in II. Classe
6 Dabei ist für jeden Schultag (Sonn- und Festtage, sowie die
^ vom Schulvorstande zu bescheinigenden Ferienzeiten nicht mitge-
f. rechnet) je eine Hin- und Rückfahrt der Berechnung zu Grunde
St zu legen. Sofern auf einzelnen Strecken etwa noch günstigere Be-
r dingungen bestehen, so sind dieselben einstweilen beizubehalten.
[ Kiistenbahiien, welche dem System der militärischen Aus-
j. rüstung Deutschlands in erster Linie die Projectirung verdanken,
fangen neuerdings an für die Erweiterung des Preussischen Eisen-
f; bahnnetzes eine gewisse Rolle zu spielen. In jüngster Zeit sind
* eine Reibe solcher Linien theils projectirt, theils finanziell ge-
sichert, theils wirklich schon zur Ausführung gelangt, so u. A.
I die Bahn Altdamm-K ol b erg, weiche in massiger Entfernung
' die Pommersche Küste begleitet. Eine besondere Bedeutung hat
; in den Augen der Militärverwaltung die directe Verbindung von
i Stralsund nach Rostock, über deren Zustandekommen gegen-
, 'wärtig Verhandlungen zwischen der Preussischen und der Meck-
lenburgiscben Regierung schweben. Vor Allem wichtig aber
> erscheint die Ostfriesische Küstenbahn, insofern durch die-
selbe Wilhelmshaven in unmittelbaren und schnellen Zusammen-
bang mit den exponirten nordwestlichen Landesthcilen an der
■ Holländischen Grenze gesetzt wird. Wieberichtet wird, sind denn
» auch neuerdings von Berlin aus Weisungen an das Oberpräsidium
'■» von Hannover ergangen, den Bau dieser Strecke, soweit es sich
dabei um die Hergabe von Grund und Boden, bezw, um die noth-
wendigen Expröpriirungen handelt, nach Möglichkeit zu be-
schleunigen. Bereits hat in Folge dessen der Oberpräsident
; V. Leipziger die Commissare der Ostfriesischen ,, Landschaft“ um
.( ihre Beihülfe in den bezüglichen Verhandlungen ersucht.
Der Reinertrag der Saaleiseuhahn für 1880 beziffert sich
J auf 186 752,39 JL gegen 150 518,30 Jl \m Vorjahre, also rund
• 186 700 ./^ Hiervon sollen nach Beschluss des Aufsichtsrathes,
\ der noch der Genehmigung der betheiligten Staätsregierungen
jC zu unterliegen hat, auf Vorschlag der Direction verwendet werden
60 000 Ji zum Erneuerungsfonds, der sich nunmehr auf 247 534,36 M.
i beläuft, 5 ÖOO M. dem Reservefonds, welcher sich hierdurch auf
20 507,41 M. erhöbt, rund 17 500 M. zu nachträglichen Bauaus-
!»'; führungen etc., rund 103 500 M zur Füllung des Garantiefonds,
der nunmehr mit den 75 000 Jl Wirthschaftsfonds auf 400 000 Jl
• gebracht wird, rund 700 JL Vortrag für 1881. Wäre nicht eine
j reichliche Dotirung des Erneuerungsfonds als geboten erachtet,
• so würde das Erträgniss hingereicht haben, auf die Stamm-
Prioritäten eine Dividende von 2 pCt. zu vertheilen. Das Vor-
schuss-Conto ist nunmehr vollständig bereinigt, ohne dass der
reservirte Theil der Prioritäts-Anleihe von 300 000 Jl angegriffen
worden ist. Abgesehen von der anscheinend auch für 1881 in
Folge Hebung des Verkehrs zu erwartenden Mehreinnahme fliessen
nach Füllung des Garantiefonds dem diesjährigen Betriebe auch
die Zinsen dieses Fonds zu. Irrig ist dagegen die früher in einigen
Zeitungen ausgesprochene Annahme, dass auch die in Folge der
Cönvertirung erzielte Zinsersparniss der Einnahme des Jahres 1881
zu Gute komme, denn von dieser Zinsersparniss werden vorerst
die etwa 60 000 Jl betragenden Convertirungsunkosten wieder
gedeckt. Die Verhältnisse der Saaleisenbahn werden sich überdies
mit Durchführung der Linie nach Bayern an das dortige Staats-
bahnnetz, so zu sagen mit einem Schlage, noch weit günstiger
gestalten.
Die Statistik der Verspätungen im Februar 1881 ergiebt
Folgendes : Es wurden auf 47 grösseren Bahnen beziehungsweise
Bahncomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 28 997,89 km
befördert an fahrplanmässigen Zügen: 10 948 Courier- und Schnell-
züge, 74 116 Personenzüge, 47 412 gemischte Züge und 71952
Güterzüge ; an ausserfahrplanmässigen Zügen : 1 704 Courier-,
Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 21856 Güter-, Mate-
rialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 552 993 640 Achs-
kilometer bewegt, von denen 162 721 951 auf die fahrplanmässigen
Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den
132 476 fahrplanmässigen Courier-, Schnell-, Personen- und ge-
mischten Zügen im Ganzen 999 oder 0,75 pCt., (gegen 1,23 pCt. in
demselben Monat des Vorjahres, und 2,46 pCt. im Vormonat).
Von diesen Verspätungen wurden jedoch 385 durch das Abwarten
verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen, so dass den aufgeführten
Bahnen nur 614 Verspätungen (— 0,46 pCt.) zur Last fallen (gegen
1,38 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres ver-
späteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden
Bahnen von 127 317 beförderten fahrplanmassigen Zügen mit
Personenbeförderung 829 oder 0,65 pCt., mithin 0,19 pCt. mehr.
In Folge der Verspätungen wurden 195 Anschlüsse versäumt
(gegen 288 in demselben Monat des Vorjahres und 886 im Vor-
monat).
Ans Bayern.
0 München, den 22. April 1881. Den neuen Bahnhof in
Landshut anlangend, kam es bei Berathung über die Nachwei-
sungen der Ausgaben für Eisenbahnbau in den Jahren 1875 bis
1879 im Finanzausschüsse der Kammer der Abgeordneten zu
folgenden Erörterungen über den Bau des Bahnhofs zu Landshut.
Die bemerkenswerthesten Arbeiten an der Bahnlinie Landshut-
Landau a.|Isar concentrirten sich am Bahnhofe zu Landshut,
dessen Planum allein die Schüttung von 450 000 cbm Füllmaterial
erforderte.
Referent von S chlör sprach seine persönliche Meinung
über die Anlage dieses Bahnhofes dahin aus, dass dessen Dimen-
sionen, sowohl was das Planum als die Gebäude anlangt, den
realen Bedürfnissen weit vorausgeeilt seien.
„Es scheint, dass man die Dimensionen so gegriffen hat,
als ob die dort mit der Zeit etwa zusammentreffenden Linien
einen grossen Güterumschlag im Gefolge haben würden, was des-
halb wohl nicht zu erwarten ist, da für Landshut allein die
Verkehrslinie von Süd nach Nord in Betracht kömmt.
Die Dimensionen des Hauptgebäudes und dessen Construc-
tionsweise geben Zeugniss von der Opulenz, mit der Bayern seine
Bahnen ausstattet.
Der Güterbahnhof, der jenseits der Geleise angelegt ist,
nöthigt den Gesammtverkehr der Stadt Landshut, die Geleise zu
passiren, ehevor er an die Bahn gelangen kann, — eine grosse
Erschwerniss , die dem Landshuter Vermehr wohl, wenn immer
möglich, hätten erspart werden sollen, da die Stadt Landshut
durch die Verlegung des Bahnhofes, die sich vielleicht noch ein
Jahrzehnt hätte vertagen lassen , sich in ihren Interessen kaum
gefördert sehen wird.“
Der K. Baudirector von Röckl erwiderte, dass das Planum
des Bahnhofes Landshut allerdings ziemlich reichlich gegriffen sei.
Allein es sei hierbei gewiss mit vollem Recht auf die dereinstige
Einmündung der Bahnen von Neumarkt, Ingolstadt und eventuell
Erding Rücksicht genommen. Ueberdies hätte die Auffüllung
des Planums keine Mehrkosten veranlasst, da durch die Regelung
der Hochwasserabflüsse eine so grosse Menge Aushubmaterial sich
ergeben habe, dass dessen Verwendung zur Herstellung der Planie
ausgereicht habe, während es ausserdem mit einem höherenKosten-
aufwande anderwärts hätte abgelagert werden müssen. Das Bahn-
hofsgebäude sei nicht ausser Verhältniss zu dem Bedürfnisse, wie
es bei der Entwickelung des in Aussicht zu nehmenden Verkehrs
sich ergeben werde. Es sei auch Rücksicht genommen, dass ein
Theil der Wartlokalitäten die Möglichkeit gewähre, durch Schaf-
fung eines Zwischengeschosses weitere Dienstwohnungen zu ge-
winnen. Die Faijade des Hauptgebäudes habe vielseitig volle
Anerkennung gefunden. Die Anlage des Güterhofes auf der dem
Stationsgebäude gegenüber liegenden Seite der Geleise wäre des-
halb erfolgt, weil ausserdem die Güterhallen noch weiter von
Landshut entfernt worden wären. Ueberdies hätte man in
neuerer Zeit vielfach, hauptsächlich in Norddeutschland, es für
zweckmässig erachtet, die Güterhallen auf die andere Seite des
Hauptgebäudes zu verlegen.
Der Referent von Schlör bemerkte dagegen, dass er diese
zuletzt in Bezug genommene Praxis nicht als prinzipiell richtig
anzuerkeilinen vermöge. Im concreten Falle hielte er deren An-
wendung für unzukömmlich, zumal die Zufuhrstrasse zum Güter-
hofe noch innerhalb der äussersten Wechsel läge.
Ueber die Architektur des Bahnhofes Landshut habe er
sich nicht ausgesprochen ; doch sei er der Meinung, dass sich die
Architektur dem Bedürfnisse anzuschliessen habe, und von diesem
Gesichtspunkte aus könne er es nicht für zwe .kmässig erachten,
grosse und hohe Räume mit colossalen Fei.stern herzustellen,
<iio dann untergeordneten Bediensteten zur Benützung überlassen
Wiarden müssten — gewiss nicht im Interesse ihrer ökonomischen
Verhältnisse.
Auch bezüglich der allenthalben zur Anwendung kommen-
den, durch den Bau und Ueberwachung sehr kostspieligen
Perrontunnels bitte er (Referent) um Motivirung der jetzigen
Praxis.
Der K. Baudirector V 0 n Röckl erwiderte, dass die Betriebs-
verwaltung diese Einrichtung im Interesse der Sicherheit des
reisenden Publikums und der Bediensteten für höchst wichtig er-
achte, und musste selbstverständlich die Bauverwaltung diesen
Anforderungen entsprechen. Der Tunnel in Landshut sei mit
Rücksicht auf die kommenden Bahnen angelegt und müsse des-
halb als nothwendig bezeichnet werden.
Referent von Schlör entgegnete , dass bei dem jetzigen
Zustande die Benützung des Tunnels überflüssig sei^ da wohl bei
keiner Station, in welcner nur eine durchgehende Linie mit einer
Seitenlinie zusammentreffe, eine solche Einrichtung sich empfehle.
Man sollte nach seiner Meinung die Benützung des Tunnels
mit Rücksicht auf die frequenten Züge der durchgehenden Linie,
die auf dem entferntesten Geleise jetzt verkehren müssen , in so
lange aufgeben, bis die Verhältnisse dessen Inanspruchnahme
rechtfertigen.
Von anderer Seite wurde die missliche Lage dargelegt, in
welcher sich die Volksvertretung gegenüber den zu so mannig-
fachen Klagen Veranlassung gebenden Bahnhofsfragen befinde,
indem sie immer nur vollendeten Thatsachen gegenüberstünde ;
es müsse als im höchsten Grade wünschenswerth erachtet werden,
hier einen Weg einzuschlagen, welcher der Volksvertretung die
Möglichkeit gewähre, rechtzeitig ihren Einfluss geltend zu
machen.
Daran anschliessend wurde der Gedanke angeregt, ob nicht,
wie in Preussen, auch für den Eisenbahnbau ein Etat auf-
gestellt werden könnte, der der Beschlussfassung der Kammer
zu unterbreiten wäre.
Der K. Baudirector von Röckl bemerkte dagegen, dass der
Ausschuss im Jahre 1874 bei Vorlage des Planes für den
Münchener Bahnhof eine Beschlussfassung über ein bestimmtes
Project abgelehnt habe mit der Hinweisung, dass technische
Fragen nur von der Staatsregierung unter ihrer ausschliesslichen
Verantwortung gelöst werden könnten; und der K. Staats-
minister Frhr. von Crailsheim fügte hinzu, dass die Aufstel-
lung von Etats für den Eisenbahnbau den grössten Schwierigkeiten
begegnen müsste. Uebrigens könnten die Kammern gewiss sein,
dass die K. Staatsregierung nach den Erörterungen über die An-
lage der Bahnhöfe, wie sie wiederholt stattgefunden hätten , in
Zukunft mit der grössten Vorsicht bei der ihr gestellten Aufgabe
verfahren werde.
Referent von Schlör glaubt, dass die Aufstellung von
Bauetats zwar schwierig, allein bei der jetzt sehr wesentlich redu-
zirten Aufgabe nicht unmöglich sei, erklärt sich aber ausser
Stande, bezügliche Vorschläge jetzt zu machen, und hofft, dass
der Bau grosser Bahnhöfe in Bayern nunmehr glücklicher Weise
zum Abschlüsse gekommen sei.
Schmalspurige Tramways.
Bei der Linzer Tramway haben die beiden Besitzer derselben,
L. Ph. Schmidt, Generaldirector der Societa Triestina Tramway
und Ä. Werner, Director der Linzer Tramway, eine Neuerung
eingeführt, die bei Anlage von Tramways in kleineren Städten
auf häufige Nachahmung rechnen dürfte. Bis jetzt wurde nämlich
bei Tramways stets die normale Eisenbahnspurweite von 1,435 iii
angewendet. In Linz wurde diese Spurweite auf 0,90 m reducirt.
Linz hätte also die erste wirklich schmalspurige Tramway.
Es wird dort, wie wir einem Aufsatze in der „Wochenschrift
des Gestern Ingenieur- und Architectenvereins“ entnehmen, im
Allgemeinen einspännig gefahren; es laufen die Pferde aber auch
ganz gut, wenn zweispännig gefahren wird. Es lag die Befürch-
tung nahe, dass durch eine so schmale Spur die Waggons keine
genügende Stabilität haben könnten. Die Versuche und eine
jetzt siebenmonatliche Erfahrung zeigen aber, dass die schmale
^ur sich auch in dieser Beziehung vollkommen bewährt. Die
Waggons haben eine Länge von 5,1 m, eine Breite von 1,85 m,
eine Höhe von 2,8 m, einen Radstand von nur 1,50 m. Die Vor-
theile der schmalen Spur sind einleuchtend. Die Legungskosten
werden durch die geringere Breite und dadurch, dass sich das
Geleise dem gewölbten Strassenprofil leichter anschmiegt, wes-
halb kleinere Profilsänderungen nöthig werden, wesentlich redu-
cirt. Die Kosten der Erhaltung der Strasse entlang den Geleisen,
ein wesentlicher Punkt für solche Tramways, welche diese Kosten
zu tragen haben, werden bedeutend kleiner. Auch werden die
Hindernisse, welche die Tramwayschienen namentlich in neuge-
pflasterten Strassen dem Fuhrwerke bieten, verringert, indem ein
weniger breiter Streifen der Strasse durch die Geleise occu-
pirt wird.
Bei der schmalen Spur können ferner kleinere Curvenradien
angewendet werden. Bei Verwendung von Curvenschienen mit
breiterer Rille für den inneren und Flachschienen für den
äusseren Schienenstrang kann man bei einem Radstand von
1,5 m mit dem Radius der Geleiseachse anstandslos bis auf 14 m
herabgehen. Dadurch wird aber oft die Geleiseführung durch
enge, winkelige Gassen möglich gemac ht, wo eine solche bei dem
üblichen Minimalradius von 20—25 m ausgeschlossen ist. F. W.
Amerikanische Correspondenz. ■
Neue Paciflcbahn. Eine neue Linie nach dem stillen Welt- ‘
meere ist eröffnet worden durch die Vollendung der Atchison,
Topeka und Santa Fe Eisenbahn bis zur Verbindung mit der '
Southern Pacific zu Deming. Von Kansas City bis Deming be-
trägt die Entfernung (über Atchinson, Topeka und Santa Fe)
l 154 Miles ; von Deming nach S. Francisco (über die Southern '
Pacific und Central Pacific) 1 208 Miles, also von Kansas City nach
S. Francisco 2 362 Miles, gegen 1916 Miles von Omaha nach ;
S. Francisco. Von Chicago ist die Entfernung ungefähr dieselbe ;
nach Kansas City (oder Atchinson) als nach Omaha; aber von 1
New-York ist die Entfernung nach Kansas City über die kürzeste
Linie 1 342 Miles, und nach Omaha 1 402 Miles. Sonach hat die
neue Route bei weitem die grösste Länge; da aber auf der nörd-
lichen Route die Züge sehr langsam fahren (durchschnittlich
19 Miles pro Stunde), so wird es nicht schwierig wenn auch etwas ,
kostspielig sein, die gleiche Fahrzeit wie auf der Union Pacific
inne zu halten, nämlich schon bei Annahme einer Fahrzeit von
I nur 23^ Miles pro Stunde. Die neue Linie hat Aussicht, einen
ansehnlichen Theil des Durchgangsverkehrs zu erhalten. Wie
weit dies der Fall sein wird, hängt hauptsächlich von der Dispo-
sition der Central Pacific ab, welche beide Routen betreibt und
den Verkehr auf diejenige ablenken kann, welche den grössten
Vortheil bietet. Passagiere, namentlich solche, welche erwarten
die Reise nur einmal zu machen, werden, um möglichst viel zu
sehen, die Hinreise auf der einen und die Rückreise auf der
anderen Linie zurücklegen. Viel ist zu Gunsten der neuen Route
gesagt wegen der fehlenden Gefahr des Einschneiens im Winter,
der man auf der North Pacific ausgesetzt ist; doch zweifeln wir, .
dass die letztere dieserhalb eine grössere Einbusse an Passagieren
erleiden wird, als die südliche Linie durch die Gewissheit der
fürchterlichen Hitze in Arizona und in der Californischen Wüste.
Unterirdische Bahn in Brooklyn, N.-Y. Zum Bau einer
solchen hat sich eine Gesellschaft gebildet. Die Bahn soll führen
vom Ende der East River Brücke durch verschiedene Strassen
nach der Mulbom Strasse, Fiatbush, wo Verbindung mit der Brook-
lyn, Fiatbush und Concy Island Bahn hergestellt werden soll.
Abzweigungen sind in Aussicht genommen nach dem Broadway
im Ostdistrict, nach Süd-Brooklyn und dem Osten von New-York.
Unter dem gegenwärtigen Gesetz ist aber die Einwilligung der
Hälfte der Grundeigenthümer an der Linie vor Ausführung des
Baues erforderlich und dürfte hiernach solche noch nicht in
baldiger Aussicht stehen.
Betrugsversuch.
Der Handelsmann Heinrich Schnock aus München-Glad-
bach befand sich auf einem der beiden Züge der Bergisch-Mär-
kischen Bahn, welche am 16. Januar 1877 bei München-Gladbach ■
zusammen stiessen; er wollte bei diesem Zusammenstoss inner-
lich verletzt worden, auch eines Geldbetrages von 900 M. ver- .
lustig gegangen sein und erhob dieserhalb Ersatzansprüche bei ;
der Direction der Bergisch-Märkischen Eisenbahn mittelst zweier ^
Eingaben und trat schliesslich gegen dieselbe mit einer Civilklage ‘
im Armenrecht auf, welche als unbegründet und frivol abgewiesen ,
wurde. In dem darauf eingeleiteten Strafprocess wurde Schnock ■
auf Grund der Zeugen- und Sachverständigenaussagen für über-
führt erklärt: „in den Jahren 1877 bis 1880 zu Elberfeld versucht i
zu haben, in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögens-
vortheil zu verschaffen, das Vermögen der Bergisch-Märkischen
Eisenbahngesellschaft um Geld dadurch zu beschädigen, dass er
durch die Vorspiegelung der falschen Thatsache, er habe durch
einen am 16. Januar 1877 zu München-Gladbach erfolgten Zu-
sammenstoss zweier Züge Quetschungen und Contusionen erlitten,
einen Irrthum erregte“, und unter Anwendung der §§ 263, 43
und 44 des Reichsstrafgesetzbuchs zu einer Gefängnissstrafe von
vier Monaten und in die Kosten verurtheilt. j
Miscellen. i
Amerikanische Expresszuglocomotiven. Der „Engineering“ ^
theilt eine Zuschrift mit, in welcher die ausgezeichneten Leistun-
gen der auf der Linie Philadelphia-Neywork fahrenden Express- >
Zugmaschinen nach Mr. Wootten’s Construction hervorgehoben -
werden. Der Zug, welchen der betreffende Einsender auf einer \
dieser Maschinen fahrend hegleitete, geht von Philadelphia um
7 Uhr 30 Minuten Vormittags ab, verlässt Wayne Junction um j'
7 Uhr 40 Minuten Vormittags und erreicht Bound Brook um Ä
8 Uhr 44 Minuten Vormittags, legt also diese 88 km lange Strecke*^?
in 64 Minuten zurück. Dabei wird noch bei Trenton Junction 2
i
479
ehalten und muss über die Delawarebrücke und an verschie-
enen Kreuzungen langsamer gefahren werden. Die Schnelligkeit
erreichte deshalb auf freier Strecke theilweise ca 120 km in der
Stunde. Trotz dieser grossen Geschwindigkeit habe die Ma-
schine einen sehr ruhigen Gang behalten und sei gleichmässig
im Dampf geblieben. Die Locomotive ist durch 2 Mann und einen
Burschen besetzt; der Führer befindet sich rechts und bedient
die Pumpen, Bremsen und den Sandstreuapparat; der Bursche
steht linhs, läutet die Glocke und achtet auf das Gelen der Cylin-
der; der Heizer steht auf dem Tender und hat lediglich die
Feuerung zu besorgen. Bezüglich des Oberbaues der Strecke uud
der Zusammensetzung des Zugs ist noch gesagt: Die Gleisbet-
tung besteht auf dem grössten Theil der Strecke aus Steinschlag,
im llebrigen aus Kies; die Querschwellen von Weisseichenholz
sind so dicht zusammengelegt, als die Rücksicht auf die Möglich-
lichkeit des Stopfens es gestattet; die Schienen sind aus Stahl
und wiegen ca. 33 kg pro Meter. Der Zug bestand aus 4 Wagen,
darunter 1 6 rädriger Pulman von 23 500 kg Gewicht, die anderen
3 gewöhnlichen Personenwagen wogen jeder ca. 18 600 kg, so dass
also das Gewioht des ganzen Zuges ohne Locomotive und Tender
etwa 78 700 kg betrug.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
Vom 1. Mai d. J. ab wird im diesseitiü'en
Directionsbezirk die lagerzinsfreie Zeit
für Stückgüter bis auf 48 Stunden zu
Gunsten derjenigen Güterempfänger ver-
längert, welche mehr als 7,5 km von der
Station entfernt wohnen und ungünstige
Communicationen bezw. Postanschlüsse
von und nach derselben haben.
Auf den einzelnen Stationen sind im
’ Aushang diejenigen Ortschaften näher be-
zeichnet, für welche die Ausdehnung der
zinsfreien Zeit Anwendung zu finden hat.
Berlin, den 28. April 1881. Königliche
' Eisenbahndirection Berlin. (1156 J)
Vom 1.’ Mai er. ab werden die Liefer-
fristen (§ 57 des Betriebsreglements für
die Eisenbahnen Deutschlands) im Local-
und im gegenseitigen Verkehr der unter
1 Preussischer Staatsverwaltung stehenden
Bahnen, sowie im gegenseitigen Verkehr
H zwischen diesen und den Reichsbahnen in
i Elsass-Lothringen , soweit hierbei Privat-
5 bahnstrecken nicht berührt werden, der-
L gestalt eingeschränkt, dass an Trans-
r portfrist:
a) für Eilgüter für je angefangene
' 300 km (statt bisher 225 km) . 1 Tag
^ b) für Frachtgüter bis zu einer
Entfernung von 100 km ... 1 „
und für je angefangene wei-
tere 200 km 1 „
(statt bisher für je angefan-
gene 225 km- 2 Tage)
gerechnet wird.
Bezüglich der Expeditionsfrist ver-
bleibt es einstweilen bei den im Betriebs-
reglement gestatteten Fristen. Magdeburg,
den 27. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1140)
K. K. priv. Südbahngesellschaft.
Mit 15. Mai d. J. tritt eine Zusammenstel-
lung von Berichtigungen (No. 3334|Ci) zu
unserem Tarif buche vom 15. November
1871 (I., II. und UL Auflage) in Kraft.
Den P. T. Parteien wird diese in den ge-
sellschaftlichen Stationen aufliegende Zu-
sammenstellung über Verlangen gratis
verabfolgt. Wien, am 1. Mai 1881. Die
Generaldirection. (1154)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutsch - Rassischer Eisenbahnverbaud.
Vom 15. Mai 1881 n. St. ab tritt an Stelle
des bisherigen Anhangs II zum Deutsch-
'y Russischen Gütertarif vom 1. Januar 1880
r nebst den zum obigen Anhänge II ge-
hörigen Nachträgen I bis VI ein neu redi-
girter Anhang 11 mit theilweise ermäs-
: sigten Frachtsätzen für die Ausnahme-
tarife II und III in Kraft. Ausserdem ist
in denselben die Station Memel für die
Ausnahmetarife I bis III im Verkehr mit
denselben Russischen Stationen wie Königs-
berg i. Pr und Landwarowo, Station der
Grossen Russischen Eisenbahn, im Ver-
kehr mit den im qu. Anhänge aufge-
führten, westlich Berlin gelegenen Deut-
schen Stationen, sowie mit Kattowitz,
Station der Oberschlesischen Eisenbahn,
aufgenommen worden.
Exemplare des neuen Anhanges II sind
von den dem Anhänge II ungehörigen
Verbandstationen käuflich zu beziehen.
Bromberg, den 24. April 1881. Königliche
Eisenbahndirection als geschäftsführende
Verwaltung. (1158 J)
Vom 15. Mai 1881 ab tritt der 10. Nach-
trag zum Hanseatisch -Preussischen Yer-
bandtarif vom 1. Mai 1878 in Kralt.
Derselbe enthält:
a) Directe Frachtsätze für die Stationen
Weissenhöhe, Netzthal, Nakel, Altfelde,
Ludwigsort, Gerdauen und Memel des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg und
die Station Pr. Eylau der Ostpreussischen
Südbahn.
b) Directe Frachtsätze des Special-
tarifs III für den Verkehr zwischen Rüders-
dorf, Station des Eisenbahndirections-
bezirks Bromberg einerseits und den Sta-
tionen der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Bahn andererseits an Stelle der
vom 1. September 1878 ab eingeführten
Ausnahmesätze für gebrannten Kalk und
rohe Kalksteine. Soweit die neuen Sätze
gegen die bisherigen Erhöhungen ent-
halten, treten dieselben erst mit dem
1. Juli er. in Kraft.
c) Ermässigte Frachtsätze für den Ver-
kehr mit den Stationen des Eisenbahn-
directionsbezirks Bromberg, der Marien-
burg-Mlawkaer und Ostpreussischen Süd-
bahn.
d) Bestimmungen für die Beförderung
von Equipagen und anderen, nicht auf
eigenen Rädern laufenden Fahrzeugen.
e) Früher bereits publicirte Tarifverän-
derungen, sowie Berichtigungen.
Exemplare des qu. Nachtrags sind bei
unsern ßilletexpeditionen Berlin, Cüstrin,
Schneidemühl, Danzig, Elbing, Königs-
berg, Insterburg, Memel, Thorn, Bromberg,
Neustettin und Cöslin, sowie bei den Ver-
bandstationen sämmtlicher übrigen Ver-
bandverwaltungen zum Preise von 0,25 M
zu beziehen. Auch ist jede Billetexpedi-
tion unseres Bezirks zur Bezugsvermitte-
lung verpflichtet. Bromberg, den 24. April
1881. Königliche Eisenbahndirection, als
geschäftsführende Verwaltung des Hansea-
tisch-Preussischen Verbandes. (1157 J)
Nachbarlicher Vieh - Verkehr zwischen
der Märkisch-Posener Eisenbahn und Nie-
der.sehlesisch-Märkischen und Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn vom 1. Juni 1878. Vom
heutigen Tage ab tritt zu den allgemeinen
Tarifvorschriften, durch welche bestimmte
Normalstückzahlen für halbe Wa-
genladungen lebender Thiere fest-
gesetzt sind, für den rubricirten Verband
folgende weitere Zusatzbestimmung in
Kraft :
„Unter Beachtung dieser Normal-
stückzahlen wird der Frachtberechnung
für eine halbe Ladung die Hälfte des
Flächenraumes des verwendeten Wagens
j edoch nicht mehr als 7qmzu Grunde
gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl
lebender Thiere als nach den Normal-
stückzahlen für halbe Ladungen zulässig,
ist die Fracht stets für eine volle Wa-
genladung nach Massgabe des
Flächenraumes des verwendeten
Wagens zu bezahlen. Guben, den 29.
April 1881. Die Direction der Märkisch-
Posener Eisenbahngesellschaft Namens der
Verbandsverwaltungen. (1147)
Saarbrücken-Hessisch'Pfälzischer Vieh-
verkehr. In obigem Verkehre ist der ab
1. Mai c. gütige Nachtrag I erschienen,
durch welchen die Pfälzische Station Mer-
tesheim in den directen Verbau dsverkehr
Aufnahme findet.
Der Nachtrag ist bei den unterstellten
Güterexpeditionen einzusehen resp. auf
Verlangen kostenfrei daselbst zu beziehen.
Köln, den 1. Mai 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction (linksrheinische). (1164)
Süddeutscher Eisenbahnverband. (Ver-
kehr mit Oesterreich-U ngarn.) Zum
Tarifheft 15 ist mit Gültigkeit vom 1. ds.
Mts. der I. Nachtrag in Kraft getreten. —
Derselbe enthält Taxfebler- Berichtigungen,
Aenderungen bestehender Frachtsätze und
neue Instradirungsvorschriften.
Soweit die Sätze des Nachtrages sich
höher stellen als diejenigen des Haupt-
tarifs bleiben letztere noch bis zum 15.
Mai er. in Kraft.
Exemplare des Nachtrages können zum
Preise von 0,20 M bei unseren dem ge-
dachten Verbände angehörenden Expedi-
tionen bezogen werden. Köln, den 28.
April 1881. Königliche Bisenbahn-Direc-
tion (linksrheinische). (1150)
Thüringisch-Sächsisch-Oesterreichischer
Verkehr. Für Artikel des Specialtarifs HI
treten im Verkehr zwischen Pössneck und
den Stationen der Buschtehrader Bahn
Chodau und Elbogen-Neusattel am 1. Mai
er. folgende directe ' Tarifsätze in Kraft:
Pössneck-Chodau . . . pro
Pössneck-Elbogen-Neusattel 0,30 „ / 100kg.
Erfurt, den 28. April 1881. Die Direc-
tion der Thüringischen Eisenbahn-Gesell-
schaft. (1131)
West-Nordwestdeutscher Eisenbahn- Ver-
band. Mit Wirkung vom 20. Juni er. ab
sind zu den Heften No. 30 und 33 des
West-Nordwestdeutschen Verbands-Gütfer-
tarifs Ergänzungsblätter erschienen, welche
von den Verbands-Güterexpeditionen be-
zogen werden können. Dieselben enthal-
ten anderweite Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Hanau H. L. B. einer- und
Stationen der früheren Main-Weser-Bahn
andererseits, welche gegenüber den seit-
herigen Sätzen theils niedriger und theils
höher sintl. Hannover, den 25. April
1881. Namens sämmtlicher Verbands-Ver-
waltungen: Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1163)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 1. Mai a. c. tritt ein neuer Tarif für
die directe Beförderung von Gütern im
Verkehre zwischen der Bergisch - Märki-
schen Eisenbahn einerseits und der Grossen
Englischen Ostbahn - Gesellschaft (Great
Eastern Railway Company) andererseits
via Bleyberg- Antwerpen in Kraft. Elber-
feld, den 30. April 1881. Königliche Eisen-
babn-Direction. (1142)
Hessische Lud wigsbahn. Ami. Mai
erscheint der Nachtrag I zu Heft II zum
480
Gütertarif für den Kgl. Eisenbahn-Direc-
tionsbezirk Frankfurt und Hessische Lud-
wigsbahn Tom 1. Januar 1881. Derselbe,
enthält Frachten für Mannheim, Mann-
beim-Neckarvorstadt und Darmstadt-Ro-
senböhe und ist von unserem Tarifbureau
für 10 /t| käuflich zu erhalten. Mainz, den
26. April 1881. In Vollmacht des Verwal-
tungsratbes: Die Special-Direction. (1133)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Am 1. Mai tritt zu dem Ausnahmetarif
für Steinkohlen für den Rheinisch -West-
fälisch-Thüringischen Verkehr vom 1. Ja-
nuar 1880 der Nachtrag II in Kraft.
Derselbe enthält neben der Uebertragung
der bereits bestehenden Frachtsätze für
die Zechen Hamburg und Freier Vogel und
Unverhofft auf die Anschlussstationen
Annen und Hoerde der Rheinischen und
für die Zeche Westhausen auf die Station
Huckarde der Bergisch- Märkischen Bahn
neue Frachtsätze für die Kokerei von
Hoesch bei Dortmund. Ferner enthält der
Nachtrag die Bestimmung über die seit
dem 15. Januar 1881 erfolgte Ermässigung
der Frachtsätze für Unterwellenborn, sowie
verschiedene Berichtigungen von Fracht-
sätzen des Haupttarifs. Elberfeld, den
27. April 1881. Königliche Eisenbahn -Di-
rection als geschäftsiührende Verwaltung
für den Rheinisch - Westfälisch - Thürin-
gischen Verkehr. (1137)
Der in dem Nachtrage VIH. des Tarifs
für den directen Güterverkehr zwischen
Stationen der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger und Rechte Oder-Ufer Eisenbahn
enthaltene Ausnahmefrachtsatz für Eokes-
transporte von Fellhammer nach Sosno-
wice transito wird vom 1. Mai er. ab von
0,694 auf 0,660 pro 100 kg ermässigt.
Breslau, den 30. April 1881. VI. 1944.
Direction der Rechte Oder-Ufer Eisenbahn-
gesellschaft als geschäftsführende Verwal-
tung^ (1161)
Oberschlesische Eisenbahn. Mit
dem 1. Mai d. J. tritt zu dem Ansnahuie-
tarif für den Transport Oberschlesischer
Steinkohlen nach der Oesterreichischen
N ordwestbahn via Mittelwalde vom 1 .August
1877 ein Nachtrag III. in Kraft.
Derselbe enthält neue Frachtsätze nach
den Stationen Bucic-Wrdy und Zieh der
Oesterreichischen Local -Eisenbahngesell-
schaft, Bestimmungen über Prolongation
des Nachtrags II. bis 30. Juni 1882 und
Berichtigungen, und ist in unserem Ver-
kehrsbureau, sowie auf den Verbandsta-
tionen zu haben. Breslau, den 27. April
1881. Königliche Direction. (1132)
2. (veneral-Yersammlungen.
Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahn.
Gemäss der §§ 44 und 46 des Statuts
werden hierdurch die Actionäre unserer
Gesellschaft zur diesjährigen ordentlichen
Generalversammlung auf
Dienstag, den 24. Mai ds. Js.,
Vormittags 9)4 Uhr,
in unser Gescbäftslocal hier, Holländische-
strasse No. 19, eingeladen.
Tag esordnung.
1. Bilanz und Geschäftsbericht pro 1880
sowie Beschlussfassung über die fernere
Ausführung des letzteren.
2. Ersatzwahl dreier Mitglieder des Ver-
waltungsraths.
3. Remuneration für die Mitglieder des
Verwaltungsraths.
Behufs Legitimation zur Theilnahme an
der Generalversammlung verweisen wir
auf § 41 des Statuts mit dem Bemerken,
dass ausser der Gesellschaftsdirection die
Direction der Discontogesellschaft in Berlin
Depotstelle ist. Dortmund, den 29. April
1881. Die Direction. (1139)
K. K. priv. Kronprinz Rudolfbahn. Der
gefertigt Verwaltungsrath beehrt sich, die
Actionäre der K. K. priv. Kronprinz
Rudolfbahn zu der am 2. Juni 1881, um
12 Uhr Mittags, im Saale der Wiener
Handelsacademie (I. Academiestrasse 12)
stattfindenden
vierzehnten ordentlichen General-
versammlung
einzuladen.
Gegenstände der Tagesordnung sind:
1. Bericht über die Geschäftsgebahrung
im Jahre 1880.
2 Bericht des Aufsichtsrath es über die
Prüfung der Jahresrechnung pro 1880.
3. Antrag des Verwaltungsrathes über
die Tilgung der schwebenden Schuld
durch Kürzung des jedesmaligen Juli-
coupons von 5 fl. auf 4 fl. während der
Dauer von 9 Jahren.
4. Wahl des Aufsichtsrathes und der
Ersatzmänner desselben (§§ 16 und 17 der
Statuten).
5. Ergänzung des Verwaltungsrathes
(§ 32 der Statuten).
Jene Herren Actionäre, welche der Ge-
neralversammlung beiwohnen oder ihr
Stimmrecht nach Massgabe der §§ 21, 22
und 24 der Statuten ausüben wollen,
haben ihre, Actien bis längstens 30. Mai
1881 in Wien bei der Haupteassa der
Kronprinz Rudolf bahn (Stadt, Hohen-
staufengasse 1, I. Stock) mittelst doppelt
auszufertigender Consignationen (wozu
Blanquette bei der genannten Haupteassa
unentgeltlich erfolgt werden) zu erlegen
und erhalten mit der Empfangsbestäti-
gung Legitimationskarten zur Versamm-
lung,
Im Vertretungsfalle müssen die auf der
Rückseite der Legitimationskarte vorge-
druckten Vollmachten eigenhändig unter-
fertigt werden. Wien, am 1. Mai 1881.
Der Verwaltungsrath. (Nachdruck wird
nicht honorirt.) (1162)
A. priv. Busclitelirader Eisenbahn.
Einladung zur 35., als ordentlichen 28.
General -Versammlung der stimmberech-
tigten Actionäre der ausschliessend priv.
Buschtebrader Eisenbahn , welche am
31. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, im
Administrations-Gebäude der Gesellschaft
zu Prag, Bredauergasse No. 7, abgehalten
wird.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Vortrag des Geschäftsberichtes und
Vorlage des Rechnungs-Abschlusses pro
1880.
2. Bericht und Antrag des Revisions-
Ausschusses über die Prüfung der Jahres-
Rechnungen pro 1880.
3. Antrag wegen Verwendung des Rein-
gewinnes.
4. Ermächtigung des Verwaltungsrathes
zum eventuellen Abverkaufe der Zweig-
bahn Chodau-Friedrichschacht; dann zur
eventuellen Veräusserung des Materiales
und Grundes der aufgelassenen Pferde-
bahn-Strecke Lana-Pinie.
5. Wahl von zwei Verwaltungsraths-Mit-
gliedern an Stelle der statutenmässig aus-
scheidenden zwei Mitglieder des Verwal-
tungsrathes.
6. Wahl des Revisions-Ausschusses zur
Prüfung der Jahresrechnungen pro 1881.
Die P. T. stimmberechtigten Actionäre
werden unter Bezugnahme auf Ab-
schnitt HI der Gesellschafts-Statuten ein-
geladen, ihre Actien (mindestens 5 Stück
Actien lit. A oder Genussscheine von sol-
chen, oder mindestens 20 Stück Acfien
lit. B) oder die betreffenden Depotscheine:
bei der Haupteasse der Gesellschaft in
Prag,
„ der K. K. priv. allgem. Oesterr. Boden-
credit-Anstalt in Wien,
bei der allgemeinen- Deutschen Credit-
Anstalt in Leipzig,
„ der Disconto-Gesellschaft in Berlin,
„ der Bayerischen Vereinsbank in Mün-
chen,
„ Herren M. A. von Rothschild & Söhnen
in Frankfurt a. M.,
„ Herren L. Behrens & Söhnen in Ham-
burg längstens bis 23. Mai 1881 zu
hinterlegen. Prag, am 28. April 1881. Der
Verwaltungsrath. (Nachdruck wird nicht
honorirt.) (H48) •
(Fortsetzung der General-Versammlungen
auf Seite 483.)
3. Convertirung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4%procentigen Prioritätsobliga-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen in
neue 4procentige betreffend.
Die Generalversammlung der Actionäre
der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften
vom 29. April 1881 hat mit Genehmigung
der K. Bayer. Staatsregierung gemäss der
höchsten Entschliessung des Kgl. Staats-
ministeriums des Königlichen Hauses und
des Aeussern, dann der Finanzen vom
15. März ds. Js. beschlossen:
I. dass sämmtliche 4%procentige Priori-
täts-Obligationen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften in 4procentige umge-
wandelt und zu diesem Zwecke sämmt-
liche 4%procentige Prioritäts-Anlehen der
3 Pfälzischen Eisenbahn -Gesellschaften
nach ihrem Stande vom 1. October 1881
auf Grund des vertragsmässig bestehen-
den, bezw. urkundlich festgestellten Vor-
behaltes per 1. October 1881 gekündigt
werden sollen;
II. dass durch sofortige Emission eines
neuen 4procentigen Prioritäts- An -
lehens für Jede der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften den Inhabern der
4%procentigen Prioritäts-Obligationen in-
nerhalb des Präclusivtermines
vom 10. Mai bis 15. Juni 1. Js.
Gelegenheit zum freiwilligen Umtausch
dieser Obligationen gegen neue 4procentige
Prioritäts-Obligationen in Reichswährung
gegeben werden soll.
Im Vollzüge dieses Beschlusses bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniss,
was folgt:
1. die nachbezeichneten 4)4procentigen
Prioritäts-Anlehen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften werden per 1. October
1881 andurch gekündigt und zwar:
A. für die Ludwigsbahn.
a) das IV. Anlehen zu 4)^ pCt. vom
1. April 1858;
b) das VIH. Anlehen zu 4% pCt. (früher
5procentig und auf 4)4 pCt. reducirt) vom
15. August 1869;
c. das IX. Anlehen zu 4% pCt. vom
1. April 1872;
d) das X. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. October 1872;
e) das XI. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
12. Juni 1875.
B. für die Maximiliansbahn,
a) das I. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 1. Sep-
tember 1871;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. April 1874;
c) das III. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
22. October 1876.
0. für die Nordbahnen.
a) das I. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 20. Fe-
bruar 1871;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 20. No-
vember 1876.
2. Diejenigen Obligationsinhaber der hier-
oben bezeichneten, gekündigten 4)4procen-
tigen Prioritäts-Anlehen, welche von der
Convertirung in der dafür bestimmten Zeit
vom 10. Mai bis 15. Juni d. Js. Gebrauch
machen, erhalten zu den neuen 4proeen-
481
-
t,igen Prioritäts-Obligationen eine Conver-
tirungsprämie -von 114 pCt. des Nominal-
werthes derselben und wird ihnfen ausser-
dem für den Coupon per 1. October 1881
der alten Obligationen der 4^procentige
Zins für die Zeit Tom 1. April bis 1. October
1881 sofort bei der Convertirung Tergütet.
3. Die Erklärung über die beabsicntigte
Convertirung in der vorbezeichneten Frist
ist mittelst eines für jedes Anlehen be-
sonders bestimmten Verzeicbniss-For-
mulars zu bewerkstelligen, in welches
die zum Umtausch angemeldeten 4%pro-
centigen Prioritäts- Obligationen, nach den
verschiedenen Bahnen und Jahrgängen
der Anlehen getrennt, nach Litteras und
Nummern arithmetisch geordnet einzu-
tragen sind.
Die in 2 Exemplaren auszufertigenden
Verzeichnisse, deren Formularien bei den
am Schlüsse gegenwärtiger Bekannt-
machung bezeichneten Convertirungsstel-
len bezogen werden können, sind mit den
zu convertirenden 4l^procentigen Priori-
täts-Obligationen nebst den dazu gehöri-
gen Talons und sämmtlichen Coupons ein-
schliesslich des Coupons per 1, October
1881 bei Einer der Unterzeichneten Con-
vertirungsstellen einzureichen, wo derde-
clarirende Obligations-Inhaber das eine
Exemplar der betr. Verzeichnisse mit einer
Empfangsbescheinigung versehen zurück-
erb alt.
Die Fristbestimmung zum Bezüge der
‘ neuen 4procentigen Prioritäts-Obligationen
wird von jeder Convertirungsstelle öffent-
lich bekannt gemacht.
Die neuen 4procentigen Prioritäts-Obli-
gationen werden mit Zinslauf vom 1. Oc-
tober 1881, daher mit 1. Zinscoupon per
' 1. April 1882 ausgegeben.
Ueber die Vergütung bezw. Anrechnung
des Zinses der alten 4%procentigen Prio-
ritäts-Obligationen vom 1. April bis 1. Oc-
tober 1881, die baare Rückvergütung feh-
lender Coupons etc. sind auf der Rück-
seite der betr. Verzeichniss-Formularien
die nöthigen Bemerkungen zur gefäl-
ligen Beachtung mitgetheilt und ist
dortselbst auch das Schema für die
Abrechnung und die Feststellung
der haaren Herein- oder Binaus-
zahlung mit der näheren Bezeichnung
der abzugebenden neuen Prioritäts-Obli-
gationen beigefügt.
4. Alle 4}4 procentige Prioritäts-Obliga-
tionen der 3 Bahngesellschaften, welche
bis zum 15. Juni ds. Js. einschliesslich zur
Convertirung nicht eingereicht wurden,
•v gelangen in Gemässheit obiger Kündigung,
soweit sie nicht schon amortisirt sein
j sollten, zur Rückzahlung des Capi-
i tales per 1. October 1881.
’ Die Inhaber dieser 4y2procentigen Prio-
ritäts-Obligationen werden daher aufge-
fordert, ihre Obligationen mit sämmtlichen
nicht verfallenen Zinscoupons, beginnend
mit dem Zinscoupon per 1. April 1882,
nebst Talons mit Eintritt des obenbezeich-
neten Kündigungstermins bei der Haupt-
cassa in Ludwigshafen a/Rhein oder den
nachbenannten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag der
Obligationen in Empfang zu nehmen.
Vom 1. October 1881 ab hört die Ver-
zinsung der 4%procentigen Prioritäts-
Obligationen auf, weshalb die etwa feh-
lenden, nicht fälligen Zinscoupons bei der
Auszahlung des Capitales in Abzug ge-
bracht werden.
Als Convertirungsstellen werden be-
zeichnet:
1. die Directions - Hauptcassa in Lud-
wigshafen a/Rh.,
2. M. A. V. Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M.,
3. Ph. N. Schmidt in Frankfurt a/M.,
4. die Generaldirection der Seehand-
lungs-Societät in Berlin,
6. dieDirection derDisconto-Gesellschaft
in Berlin,
6. S. Bleichroeder in Berlin,
7. W. H Ladenburg & Söhne in Mann-
heim,
8. die Rheinische Creditbank in Mann-
heim,
9. die K. Bank in Nürnberg und alle
ihre Filialen,
10. die Bayerische Vereinsbank in Mün-
chen,
11. L. Dacque in Neustadt a/Haardt.
Das Convertirungsgescbäft wird in dem
Effecten bureau der vorgenannten Firmen
innerhalb der üblichen «Geschäftsstunden
vollzogen werden. Ludwigshafen, 1. Mai
1881. Die Direction der Pfälzischen Eisen-
bahnen. v. Jaeger. (1146)
4. Dividendenauszahlung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die General-
versammlung der Actionäre der vereinig-
ten Pfälzischen Eisenbahnen hat unterm
29. April d. J. beschlossen, dass die staat-
lich garantirten Präcipualbezüge (ausser
den bereits bezogenen Actienzinsen von
4 pCt. bezw. 4% pCt.) als Dividende für
das Jahr 1880 ausbezahlt werden, wie
folget:
1. Für die Pfälzische Ludwigsbahn:
Fünf und zwanzig Gulden = zwei
und vierzigMark sechs und achtzig
Pfennig pro Actie gegen Einlieferung
des Dividenden-Coupons pro 1880.
2. Für die Pfälzische Maximilians-
bahn:
Fünf Gulden = acht Mark sieben
u,nd fünfzig Pfennig pro . Actie gegen
Einlieferung des Dividenden-Coupons pro
1880.
Diese Dividenden können bei den nach-
stehenden Bankhäusern
in Frankfurt a/M. bei M. A. v. Rothschild
& Söhne und bei Ph Nie. Schmidt,
„ Mannheim bei W. H. Ladenburg und
Söhne und bei der Rheinischen Credit-
bank,
„ München bei der Bayerischen Vereins-
bank,
„ Nürnberg bei der K. Hauptbank und
ihren Filialen,
„ Berlin bei der Direction derDisconto-
gesellschaft und bei S. Bleichröder,
„ Neustadt bei L. Dacque,
„ Ludwigshafen bei der Directionshaupt-
casse
sofort bezogen werden.
Nachdem auf die Nordbahn actien ge-
mäss der Fusionsgrundlagen ausser den
.bereits bezogenen 4 pCt. Zinsen kein wei-
terer Präcipualbezug entfällt und eine
Superdividende sich nicht ergeben hat, so
wird der Dividendenschein der Nordbahn-
actien pro 1880 für werthlos erklärt. Lud-
wigshafen, 30. April 1881. Die Direction
der Pfälzischen Bahnen, v. Jaeger. (1151)
Bergisch-Märkische Eisenbahn, Die Di-
vidende für die Bergisch - Märkischen
Stammactien für das Jahr 1880 ist auf
514 pCt. oder 15 60 pro Actie fest-
esetzt und wird gegen Einlieferung des
etreffenden Dividendenscheins vom 5. Mai
d. J. ab ausgezahlt:
in Berlin bei der Direction der Dis-
conto-Gesellschaft, bei der Berliner
Handels-Gesellschaft, bei dem Herrn
S. Bleichroeder, bei der Bank für
Handel und Industrie und bei der
Deutschen Bank, in Cöln bei dem
A. Schaaf fhausen’schen Bank- Verein,
bei den Herren Deichmann & Comp,
und bei den Herren Sal. Oppenheim
jun. & Comp., in Bonn bei dem Herrn
Jonas Cahn, in Aachen bei der
Aachener Disconto - Gesellschaft
und bei der Königlichen Eisenbahn-
Betriebs-Kasse, in Crefeld bei dem
Herrn von ßeckerath-Heilmann, in
Düsseldorf bei der Bergisch-Märki-
schen Bank und bei der Königlichen
Eisenbahn-Betriebs-Kasse, in Frank-
furt a. M. bei den Herren M. A. von Roth-
schild & Söhne und bei der Filiale der
Bank für Handel und Industrie, in
Leipzig bei dem Herrn H. C. Plaut, in
Breslau bei dem Schlesischen Bank-
verein, in Hamburg bei den Herren
Haller, Söhle & Comp., in Magdeburg
bei dem Herrn F. A. Neubauer, in
Elberfeld bei den Herren von derHeydt,
Kersten & Söhne, bei der Bergisch-
Märkischen Bank und bei unserer
Hauptkasse und endlich in Hagen,
Essen, Cassel und Altena bei den König-
lichen Eisenbahn-Betriebskassen
daselbst. Elberfeld, den 30. April 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1143)
5. Submisffioneiii
Bergisch -Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
250 Stück eisernen Kohlenwagen
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend, den 21. Mai er.,
Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
eisernen Kohlenwagen“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Ge-
genwart der persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedin-
gungen und Zeichnungen liegen zur Ein-
sicht auf dem maschinentechnischen Bureau
offen und können dieselben auch gegen
Erstattung der Druckkosten etc. ad 4
von dem Kanzlei vor steh er Peltz hierselbst
bezogen werden. Elberfeld, den 27. April
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1134)
Es sollen ca. 20 Ctr. verbrauchte Billete
unter den bei unserer Canzlei zu erfah-
renden Bedingungen zum Einstampfen
verkauft werden.
Gebote sind bis zum 16. Mai ds. Js.
bei uns einzureichen. Giessen, den 29. April
1881. Grossherzogliche Direction der Ober-
hessischen Eisenbahnen. (1145)
Rechte - Oder-Üfer-Eisenbahngesellschatt.
Die Beschaffung von 660 Stück Achsen
mit Rädern soll durch Submission vergeben
werden und zwar in drei Loosen:
1. 240 Stück Achsen mit Speichen -Rä-
dern,
2. und 3. je 210 Stück mit Flussstahl-
scheibenrädern.
Loos 1 und 2 ist möglichst von Ende Juni
bis Ende August, Loos 3 Ende Juli bis
Ende September gleichmässig zur Abliefe-
rung zu bringen. Die sonstigen Bedin-
gungen der Submission und der Lieferung
sind von unserem Centralbureau, Breslau,
Berliner Strasse 76 zu beziehen. Die Of-
ferten sind nach Vorschrift in den Be-
dingungen bis zu dem für die Submittenten
öffentlichen Submissionstermine
den 10. Mai 1881, Vormittags 11 Uhr
einzureicben. Direction. (1153) .
Oels-Gnesener Eisenhaliii. Die Lieferung
der für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis dahin
1882 erforderlichen Locomotivheizkohlen
(500 t Würfelkohle und 4 500 t Kleinkohle)
soll im Submissionswege vergeben werden.
Offerten sind bis zum 17. Mai 1881,
Vorm. 10 Uhr, an unsere Centralmate-
rialien-Verwaltung zu Oels einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen sind von
unserem Centralbüreau zu Breslau, Museum-
strasse 7, gegen Erlegung von 50 4 zu
beziehen, auch erfolgt portofreie Zusen-
dung gegen Einsendung von 70 4. Di-
rection.
Fortsetzung des Fahrplans der Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn.
Il-lV. 1 11-IV. I I I I I iClassp. ,Classej '| " | | I-IV. | II-IV.
8^5 |- a« I — I — I — I — I — I T Abf. Tichau Ank. f | — I — | _ i _ i u«
483
Fortsetzung der General -Versammlungen.
K. K. priv. Galizische Karl-Ludwigbahn.
JDie P. T. Actiouäre der K. K. priv. Galiz.
Karl-Ludwigbahu werden biemit zu einer
ausserordentlichen (2ß.) General-Versamm-
lung eingeladen, welche Dienstag, den
31. Mai 1881, umlOUhrVormittags
im Saale des Niederösterreichischen Ge-
werbevereines in Wien, I. , Eschenbach-
gasse Nr. 11, stattfinden wird.
Gegenstand der Tagesordnung:
Convertirung der bestehenden Obliga-
tionsschuld und Vollmachtertheilung für
die hiezu erforderliche Anleihe (§ 23 der
Statuten).
Jene Herren Actionäre, welche sich im
Besitze von mindestens 40 Actien befin-
den und das Stimmrecht ausüben wollen,
haben in Gemässheit der §§ 22 und 26
der Statuten die besagte Anzahl Actien
längstens bis einschliesslich 17. Mai d. J.
zu hinterlegen und erhalten dagegen
nebst dem Erlagsscheine eine für die Ge-
neral-Versammlung gütige Legitimations-
karte.
Die Hinterlegung der Actien kann ge-
schehen :
in Wien bei der Gesellschaftscasse,
„ Wien bei der K. K. priv. Oesterr.
Creditanstalt für Handel und Gewerbe,
„ W i e n bei Herrn S. M. Rothschild,
„Lemberg bei der Filiale der K. K.
priv. Oesterr. Creditanstalt für Handel
und Gewerbe,
„ Lemberg bei der K. K. priv. Galiz.
Actien-Hypothekenbank,
,, Krakau bei der Galiz. Bank für
Handel und Industrie,
„ Frankfurt a. M. bei den Herren
M. A. V. Rothschild und Söhne,
„ Berlin bei der Bank für Handel und
Industrie,
„ B r e s 1 a u bei dem Schlesischen Bank-
verein, und zwar :
bei der Gesellschaftscasse in Wien mittelst
zweifach, bei allen übrigen Erlagsstellen
mittelst dreifach ausgefertigter, die Actien
in arithmetischer Ordnung enthaltender
Consignationen, welche bei den genannten
Gassen und Agenturen unentgeltlich ver-
abfolgt werden.
Wünscht ein Adtionär sein Stimmrecht
durch einen anderen stimmberechtigten
Actionär auszuüben , so hat er die be-
treffende, auf den Namen des gewählten
Vertreters lautende Vollmacht auf der
Rückseite der Legitimationskarte auszu-
stellen und eigenhändig zu unterschreiben.
Diejenigen P. T. Herren Actionäre,
welche hienach in den Besitz von durch
Vollmacht übertragenen Stimmen gelangen,
haben die an sie übertragenen Legiti-
mationskarten (Vollmachtsurkunden) spä-
testens einen Tag vor der Generalver-
sammlung der General-Direction einzu-
händigen.
Je ,40 Actien geben das Recht auf Eine
Stimme, kein Actionär kann jedoch mehr
als 25 Stimmen im eigenen und Voll-
machtsnamen vertreten. Wien, am 29. April
1881. Der Verwaltungsrath. (1155)
K. K. priv. Böhmische Westbahn. Bei
der heutigen XX. (ordentlichen) General-
Versammlung wurden:
1. Der Geschäftsbericht und die Rech-
nungsabschlüsse pro 1880 genehmigt.
2. Beschlossen, von dem Betriebsüber-
schusse des Jahres 1880 per fl. 400 622. 26 kr.
a) 240 000 fl. als Superdividende zu ver-
theilen, und sohin den Juli-Coupon
der 60 000 im Umlaufe befindlichen
Actien mit 9 fl. Oest. W. ohne Abzug
einzulösen,
b) 40 000 fl. dem gesellschaftlichen Pen-
sionsfonds als Dotation in Gemässheit
des § 4 der Pensionsstatuten zuzu-
wenden.
c) 36 368 fl. 95 kr. der der freien Ver-
wendung der Actionäre vorbehaltenen
Special-Reserve,
d) 50 000 fl. dem Specialfonds zuzuführen,
endlich
e) den Rest per 34 253 fl. 31 kr. auf die
Rechnung des Jahres 1881 vorzutragen;
3. Die beantragten Aenderungen der
gesellschaftlichen Pensions - Statuten ge-
nehmigt.
4. Die vorjährigen Revisoren Herrn
Carl Auspitz, Dr. Adolf Ehrenfeld und
Julius Kuuewalder, sowie die Ersatzmänner
Ferdinand Kitt, Dr. Johann Natterer und
Johann Gibisch per acclamationem, endlich:
5. In den Verwaltungsrath die ausschei-
denden Herren: August von Stummer,
Carl Weiss, Ritter von Weissenhall und
Leopold von Lieben, wiedergewählt.
Wien, am 30. April 1881. Der Verwal-
tungsrath. (1149)
K. K. priv. Oesterreichische Staats-Eisen-
bahngesellschaft. Zweite Einladung zur
ausserordentlichen General -Versammlung
und Einladung zur 26. ordentlichen Ge-
neral-Versammlung der stimmberechtigten
Actionäre der K. K. priv. Oesterreichischen
Staats-Eisenbahngesellschaft am 30. Mai
1881. Nachdem für die am 7. Mai 1881 in
Wien einberufene ausserordentliche Gene-
ral-Versammlung die zur Beschlussfassung
über den kundgemachten Verhandlungs-
gegenstand nach § 34 der Statuten erfor-
derliche Anzahl von Actien bis inclusive
23. April d. J. weder am Sitze der Gesell-
schaft in Wien, poch bei der diesfalls, be-
stimmten Cassa des Credit Lyonnais in
Paris hinterlegt wurde, so werden die
P. T. Herren Actionäre, auf Grund des
§ 35 der Statuten zu der ausserordent-
lichenGeneral-Versammlung hiermit neuer-
lich eingeladen, welche Montag, den
30. Mai 1881 um 9)4 Uhr Vormittags
im Locale der Gesellschaft in Wien, 1.
Schwarzenbergplatz 3 stattfinden wird.
Gegenstand der Verhandlung ist der in
der ersten Einberufung kundgemachte und
zwar:
„Aenderung der §§ 3, 15, 37 der Sta-
tuten in Betreff der Firma in Ungarischer
Sprache und der gesellschaftlichen Kund-
machungen in Ungarn, dann des § 12 hin-
sichtlich der Hinterlegung und Aufbewah-
rung der Titel der Gesellschaft in Wien
und Paris.“
Zugleich werden die P, T. Herren Ac-
tionäre zu der am selben Tage und Orte
laut § 36 der Statuten abzuhaltenden 26.
ordentlichen General-Versammlung einge-
laden, welche unmittelbar nach Beendi-
gung der ausserordentlichen General-Ver-
sammlung abgehalten werden wird.
Gegenstände der Verhandlung sind:
1. Genehmigung der Jahresrechnungen
und des Rechnungs-Abschlusses für das
Jahr 1880 und Bestimmung über die Ver-
wendung des Reinerträgnisses.
2. Feststellung der dem Verwaltungs-
rathe laut § 19 der Statuten zu bewilli-
genden Antheilsquote an demUeberschusse
des jährlichen Reinerträgnisses für eine
Periode von fünf Jahren.
3. Erneuerung des Verwaltungsrathes.
In Ansehung des Stimmrechtes und der
Ausübung desselben bei den vorerwähnten
General-Versammlungen, wird auf die Be-
stimmungen der §§ 32, 35, 38 und 41 der
gesellschaftlichen Statuten hingewiesen.
Der Besitz von wenigstens 20 Stück
Actien giebt das Anrecht auf eine Stimme,
mit der Beschränkung jedoch, dass ein
Actionär in keinem Falle mehr als zwanzig
eigenberechtigte Stimmen in sich ver-
einigen darf.
Das Stimmrecht kann auch durch einen
Bevollmächtigten ausgeübt werden, letz-
I
8
484
eigenen, nicht mehr als höchstens 40 fremde
Stimmen noch übernehmen.
Im Vertretungsfalle müssen die auf der
Rückseite der Legitimationskarten vorge-
druckten Vollmachten von dem Vollmacht-
geber eigenhändig ausgefüllt und unter-
fertigt werden.
Die Herren Actionäre, welche an beiden
General - Versammlungen theilzunehmen
wünschen, werden daher eingeladen, spä-
testens bis inclusive 16. Mai 1881 ihre
Actien, oder falls sie die Actien bei der
gesellschaftlichen Depositencassa erlegt
haben, ihre Depositenscheine entweder
bei der Liquidator in Wien, bei der Unga-
rischen allgemeinen Creditbank in Buda-
pest oder bei der Cassa des Credit Lyonnais
in Paris gegen Empfangsbestätigung zu
hinterlegen und dafür gleichzeitig die auf
ihre Namen lautenden Legitimationskarten
zur General-Versammlung in Empfang zu
nehmen.
Die in Folge der ersten Einladung zur
ausserordentlichen General-Versammlung
hinterlegten Actien und Depositenscheine
werden, wenn bis zum 16. Mai 1881 deren
Rückstellung nicht begehrt wird, als Depot
für die am 30. Mai 1881 stattfiudende
ausserordentliche und 26. ordentlich^
General-Versammlung angesehen werde^
In diesem Falle sind jedoch die bereit^
ausgegebenen Eintrittskarten nebst Eiö^
pfangsscheinen zur Umschreibung bis einn
schliesslich 16. Mai 1881 zu präsentiren. j
, Die Herren Actionäre werden ersuch^
ihre Vollmachten mindestens drei Tag«
vor dem Zusammentritte der General-Ver
Sammlung bei der Liquidator der Gesellt
Schaft in Wien vorzuweisen. i
Die Zurückstellung der Actien und De
positenscheine wird nach abgehaltenen
General- Versammlung erfolgen. Die Geq
neral-Direction. (1141 H & V)
PRIVAT-ANZEIGEN.
Patent No. 10611.
Diese bewährten Züge über-
treffen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten T heile, an
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbsthemmenden Flaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. Jeder Zug ist auf die
ll^fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
E. Becker,
Maschinenfabrik für Hebewerk-
zeuge, Berlin, Ohausseestr.lOO.
DAMPF- PUMPEN
Weise *. MonsRi, MaschinenfabriK.
HALLE VS. : -
MEHR ALS HUNDERT VERSCHIEDENER
SORTEN SOLIDESTE CONSTRUCTIONEN,
ßlLUGER ALS CONCURRENZPUMPEKi;
Bie eiclifäliige Wage
für Eisenbahnfahrzeuge ohne Geleisunter-
brechung etc. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende. Erinnerung u bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig Raumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten vermag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht ein wirken können. Die Brauch-
barkeit beweist die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H. Seyfert, Bochlitz, Sachsen.
Kalker
Werkzeugmaschinen-Fabrik
L. W. Breuer, Schumacher & Co.,
Kalk bei Köln a. Rh.
SämintliclieWerkzeu|^masc]tiiieu,Oam])f'fiänimer,
Federliämmer, Wciitilatoreii, Baniplmascltiiieii,
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Laschen aus Schweissei.sen, Flusseisen und Bessemer-
ünterlagsplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss-
Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Eleiiieisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martiiistahl.
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Plusseisen.
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Ornbenschienen aus Eisen und Stahl.
Grnbeuschwellen aus Schweiss- und Flusseisen;
Grnbenirageii-lläder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehsclieiben, Eisen-Constrnctionen,
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Bessemerstahl, Feinkorn, Pdddelstahl, Hufstab- Mi
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> nach Profilbuch.
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Sturz- nnd Feinbleche.
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BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
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xdete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarijen, Billeis sdwie von Steindruck-Arbeiten, wie Bau- und Sitiiations-
’.pfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs hei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen,
vat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferatiten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Jnsertiotis- Mittel bietet. "90
■legt uiu
Verantwortlicher Redaoteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redactionsb
n SW., Beuthstrasse 8.
485
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Klniindzwanzig'jster «Tahrg'ang.
Berlin, den 9. Mai 1881.
Inhalt: Bemerkungen zum Betriebsreglement. — Geschäftsberichte der Pfälzischen E. und Hessischen Ludwigseisenbahn. — Aus
Oesterreich-Ungarn. — Eisenbahnunfälle in Nordamerika. — Literatur: Dr. Koch’s Handbuch für den Eisenbahngüterverkehr. — Miscellen.
— Oesterreichische Betriebsergebnisse pro März. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Generalversammlungen. 3. Con-
vertirung. 4. Submissionen. 5. Submissionsresultate. — Privat- Anzeigen.
Bemerkungen zum Betriebsreglement.
Wie leicht Druckfehler fortgepflanzt werden, davon enthält
auch das der No. 27 dieser Zeitung beigefügte Betriebsreglement
des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen mehrfache Beweise.
So sind in dasselbe aus dem Reglement für die Eisenbahnen
Deutschlands folgende Incorrectheiten übergegangen:
In Anlage A steht fortlaufend auf Einer Zeile:
„unverpackt mit folgenden Mängeln in der Verpackung,
nänuich“
es muss aber in 2 Zeilen getrennt stehen:
unverpackt
mit folgenden Mängeln in der Verpackung, nämlich
denn bei Ausfüllung des Formulars ist entweder das Wort „un-
verpackt“ oder der Passus „mit folgenden Mängeln in der Ver-
packung, nämlich“ zu streichen.
Ferner steht in Anlage D. Abschnitt II, dass bei Petarden
für Knallhaltesignale die äussere Kiste keinen grösseren Raum
als 0,06 cbm haben darf (hier ist offenbar das Decimalzeichen
versetzt, wenn die Grösse der äusseren Kiste gemeint ist).
Daselbst in Abschnitt XXX ist von quadratischen Latten von
2 cm „Seite“ die Rede, was wohl „Stärke“ heissen soll.
Nicht zu den Druckfehlern gehörig, aber zu Zweifeln Anlass
gebend, sind die Bestimmungen der Anlage D. Abschnitt XVI 4
und XXII. Während früher die Bahn nur berechtigt war, für
Ballons mit Säure über 75 kg schwer Fracht für 2 000 kg zu
verlangen, folgern viele Expeditionen aus der neuen Fassung der
angezogenen Abschnitte, dass sie bei Säuresendungen für über
75 kg schwere Colli aller Art die Fracht für 2000 kg berechnen
dürfen und es kommen in Folge dessen vielfache Annahmever-
weigerungen vor, wenn für eine einzelne, wenig über 75 kg schwere
Kiste die Fracht für 2 000 kg verlangt wird. Dass eine derartige
Frachtverth euer ung beabsichtigt gewesen ist, dürfte kaum anzu-
nehmen sein.
Ferner sei bei dieser Gelegenheit auch einiger Mängel des
jetzigen Frachtbriefformulars gedacht, die sich in der Praxis ge-
zeigt haben. Allgemein üblich geworden ist es, die Frachtbriefe
in der Mitte so zu brechen, dass die unbedruckte Rückseite nach
innen und die bedruckte Seite nach aussen kommt, wobei als
ein Uebelstand hervortritt, dass, ohne das Blatt zu wenden, nicht
immer die volle Adresse (Firma des Empfängers, Stationsbezeich-
nung und Routen Vorschrift) oder die volle Unterschrift lesbar ist.
Dies erschwert die Arbeit beim Kartiren und Avisiren und hat
bei der Hast, mit welcher die Abfertigung bisweilen erfolgen
muss, schon öfter zur Verschleppung nach einer falschen Station,
bezw. zur Auslieferung an unrichtige Adresse Anlass gegeben.
Eine zweckmässigere Vertheilung des Raumes würde es sein,
wenn die Einträge für
der Wagen No. und Eigenth. und
der Frachtbrief No. und Pos.
ihren Platz unter dem Stempel der Empfangsstation hätten, der
Stendel der Abgangsstation senkrecht in die nämliche Linie und
der Wiegestempel unterhalb der Gewichtscolumne zu stehen käme,
wodurch die linke Seite für Adresse und für Unterschrift des
Absenders vollständig frei und die ganze Gruppirung übersicht-
licher würde.
Endlich ist, obwohl nirgends ausdrücklich gesagt, aus dem
Frachtbriefformular doch erkennbar, dass die mit starken schwar-
zen Linien eingefassten Stellen seitens der Bahn auszufüllen sind.
Hierzu gehört auch die Angabe der No. und des Eigenthümers der
Wagen. Das ist aber nicht gut bei Wägern welche von den Versendern
selbst geladen werden, in welchem Falle bei gleichzeitiger Ver-
ladung mehrerer Wagen leicht irrige Angaben gemacht und Ver-
wechselungen veranlasst werden können, für welche man dann
die Bahn haftbar macht, was ausgeschlossen wäre, wenn Versen-
der bei eigener Verladung den fr. Eintrag selbst bewirken müss-
ten. Anlässlich einer solchen Verwechselung ist einer ßahnver-
waltung ein Schaden von über 3 000 M. erwachsen. — Bei gestat-
tetem Aufbrauch des. Vorraths vom jetzigen Formulare könnte
ein verbessertes Formular nach und nach ohne alle Unkosten
eingeführt werden. F. W.
Pfälzische Eisenbahnen.
Geschäftsbericht pro 1880.
»K Das abgelaufene Betriebsjahr, das 36. seit Gründung
der alten Bexbaco-Ludwigshafener Stammbahn, hat ein wesent-
lich günstigeres Finanzergebniss geliefert, als das Vorjahr. Die
in der zweiten Hälfte des Jahres 1879 und insbesondere gegen
Ende desselben hervorgetretene Besserung der geschäftlichen
Lage, welche sich zunächst in einem lebhaften Aufschwünge des
Güter- und Kohlenverkohrs kundgegeben hatte, ist während des
ganzen Verlaufes des Berichtsjahres andauernd geblieben und hat
sich nach und nach auch auf den Personenverkehr übertragen.
Erst gegen Ende des Jahres, sowie im Anfänge des laufenden
Jahres ist wiederum eine Abschwächung in allen Verkehrszweigen
in ziemlich erheblicher Weise hervorgetreten. Demgegenüber
glaubt die Direction die beruhigende Versicherung geben zu
dürfen, dass diese Abminderung des Verkehrs in den Monaten
Januar und Februar des laufenden Jahres mehr in der unge-
wöhnlichen Steigerung des Verkehrs in den eisten Monaten 1880
— hervorgerufen durch den Amerikanischen Impuls für die Eisen-
industrie — seinen Grund hat und mehr einem Ausruhen zur
Sammlung neuer Kraft zu weiterem Aufschwünge, als einem Rück-
fall in die alte Krise zuzuschreiben ist. „Allerdings werden auch
die Wirkungen der Verstaatlichung der Norddeutschen Bahnen
und der hierdurch veranlassten neuen Instradirungen des Verkehrs
an den Pfälzischen Bahnen nicht ganz spurlos vorübergehen;
allein wir sind in der angenehmen Lage, hier aussprechen zu
dürfen, dass die oben erwähnten Mindereinnahmen pro Januar
und Februar dieses Jahres nicht daher rühren, und dass es schon
jetzt gelungen ist, eine gegenüber den ursprünglich gestellten
— 486
Forderungen nicht unvortheilhafte Berücksichtigung unserer Inter-
essen zu erzielen. Auch -wollen -wir dabei der Erwartung Aus-
druck geben, dass die weiteren Schritte, zu deren Unterstützung
wir die Intervention der Königlichen Staatsregierung angerufen
haben, dazu führen werden, die Verluste, welche die veränderten
Besitz- und Instradirungsverhältnisse den Pfälzischen Bahnen
bringen müssen, auf möglichst geringe Dimensionen zu be-
schränken“.
Unter dem Einflüsse dieser Verhältnisse hat der Betrieb
pro 1880 eine Gesammteinnahme von 13 886 382 M, erzielt, und
ist dieselbe gegen die Totaleinnahme des Budgets pro 1880 nur
um 144 767 M oder um 1,03 pCt. zurückgeblieben, während sie
die Einnahmen des Vorjahres, welche 12 771 546 Jl betrugen, um
die erhebliche Summe von 1 114 926 M. oder um 8,73 pCt. über-
flügelt hat.
An diesem Gesammtergebnisse participirt zunächst der
Personenverkehr mit 2 990 542 .Ä, welche Summe aus der Be-
förderung von 4 342 365 Personen erzielt wurde. Gegenüber dem
Vorjahre, in welchem 4 207 963 Personen zur Beförderung gelang-
ten'und 2 967 894 Jl vereinnahmt wurden, hat in der Frequenz
eine Steigerung von 134 402 Personen oder 3,19 pCt. stattgefun-
den, während im Ertrage eine solche von nur 22 647 Jl oder
0,76 pGt. eingetreten ist. Der Grund warum der Ertrag nicht
gleichen Schritt mit dem Verkehr gehalten hat, liegt darin, dass
im Vorjahre die Vergütung von der Post, die Brückengeldeinnah-
men und mehrere andere Nebenerträge nach dem früheren Rech-
nungsschema unter den Einnahmen aus dem Personenverkehre
verrechnet, waren, während sie pro 1880 nach dem neuen Rech-
nungsschema unter „verschiedene sonstige Einnahmen“ verrech-
net sind.
Der Gepäckverkehr, welcher bei einem Gesammttrans-
portquantum von 6 980,3 t die Summe von 148 997 JL erbrachte
gegen 7 595,5 t und 172 390 M. im Vorjahre, ist die einzige Ein-
nahmequelle, welche Noth gelitten hat, indem der Ausfall gegen
das Vorjahr in der Beförderungsmenge 615,1 t oder 8,10 pCt. und
im Ertrage sogar 23 393 Jl oder 13,57 pCt. beträgt. Der Grund
dieser auffälligen Erscheinung liegt indess darin, dass das sogen.
Expressgut nach dem neuen Rechnungsschema auf den Güter-
verkehr verrechnet werden musste, während es früher dem Ge-
päckverkehr zugeschlagen ist; es betrug heuer 881,7 t mit einer
Einnahme von 19 432 die den Ausfall beim Gepäck pro 1880
zum weitaus grössten Theüe gedeckt haben würde.
Der Viehtransport zeigt in der Stückzahl (679 054 Stück
gegen 335 169 Stück in 1879) die ganz ausserordentliche Steige-
rung von 343 885 Stück oder 102,62 pCt. und im Ertrage (274 151 Jl
gegen 171 283 Jl) eine solche von 102 867 JL oder 60,06 pCt.; der
Durchschnittsertrag eines Stückes ist aber von 51 4 auf 40 4
pro Stück zurückgegangen.
Der Gütertransport hat auch im Jahre 1880 seine alte
Präponderanz unter den Einnahmequellen der Pfälzischen Bahnen
behauptet, indem er nahezu die Hälfte der Gesammteinnahme
aufgebracht hat. Die Zunahme in den Quantitäten (2 216 748,9 t
gegen 2 012 631,2 t im Vorjahre) hat 204117,7 t = 10,14 pCt. und
im Ertrage (6 375 047 Jl gegen 5 930 482 Jl in 1879) 444 564 M
oder 7,50 pCt. gegen das Vorjahr ergeben, und ist diese Zunahme
um so bedeutsamer, als das letztere ebenfalls eine Steigerung
von 8,77 pCt. bezw. 9,73 pCt. gegen 1878 aufzuweisen hatte.
Auch der Kohlen verkehr hat sich nicht nur gegen das
Budget, sondern noch weit mehr gegen das Vorjahr gehoben, in-
dem die Beförderungsmenge von 955385,2 t in 1879 auf 1061 705 t,
mithin um 106 319,7 t oder 11,12 pCt. und der Ertrag von 2987912 Jl
auf 3 316 694 oder um 327 782 Jl — 10,97 pCt. gegen das Vor-
jahr gestiegen ist. Der Durchschnittsertrag von 100 kg Kohlen
hat sich von 31,274 4 des Vorjahres auf 31,230 'iS) somit um 0,044 4
ermässigt.
Im Ganzen ergaben die „anderen Quellen“ pro 1880
einen Ertrag von 781 949 M gegen 541 492 JL in 1879, sonach pro
1880 240 456 Jl oder 44,40 pCt. mehr. Diese beträchtliche Mehr-
einnahme ist indess zum grössten Theile nur eine scheinbare, da
sie von der veränderten Buchung herrührt.
Die gesammten Betriebsausgaben beziffern sich auf
7 812 896 JL und haben einen befriedigenden Stand eingehalten,
indem sie im Vergleich zu den budgetmässigen Ausgaben die be-
trächtliche Minderausgabe von 366 466 Jl oder von 4,48 pCt. nach-
weiser. Dieses günstige Verhalten der wirklichen zur budgetirten
Ausgabe verdient umsomehr Beachtung, wenn man in Betracht
zieht, dass das Budget der Betriebsausgaben mit Rücksicht auf
das Anwachsen der Zins- und Amortisationslast und das dadurch
herbeigeführte ungünstige Ertragsverhältniss trotz der Vermeh-
rung der kilometrischen Betriebslänge seit Jahren nach Möglich-
keit herabgedrückt worden ist. Der Vergleich der wirklichen
Betriebsausgaben mit jenen des Vorjahres ergiebt im Ganzen
eine Mehrausgabe von 22 688 Jl, welche durch die Vermehrung
des Verkehrs und des Fahrdienstes vollständig gerechtfertigt sein
würde. Sie ist indess nur eine scheinbare und rührt lediglich
von dem mit dem neuen Buchungsformular eingeführten System
der Bruttoverrechnung her. Bei einer Vergleichung der Gesammt-
ausgaben des Berichtsjahres mit denen pro 1879 müssen darum
zur Erlangung eines richtigen Resultates zwei, im vorigen Jahre
nach dem alten System an den betr. Ausgaben als Rückeinnah-
men gekürzte Posten im Betrage von 93 964 Jl an der 1880 er
Ausgabe gekürzt werden, wonach sich dieselbe auf 7 718 932 JL
herabmindert. Hiermit nun die Gesammtausgabe pro 1879 mit
7 790 208 Jl verglichen, ergiebt pro 1880 ein Weniger von 71 275 JL
= 0,92 pCt.
Die effective Gesammtbetriebslänge belief sich bei Be-
ginn des Jahres 1880 auf 632 km gegen 1879 mit 619 km, sonach
eine Mehrlänge von 13 km oder von 2,10 pCt. Mit den Personen-,
Güter- und Kohlenzügen wurden mit Einschluss der Rangirkilo-
meter zurückgelegt in 1880 4 955 120 Locomotiv- bezw. Nutzkilo-
meter gegen 4 686 120 in 1879, mithin heuer 269 000 Locomotiv-
bezw. Nutzkilometer oder 5,74 pCt. mehr. Im Durchschnitt be-
trugen die Betriebsausgaben pro Bahnkilometer 12 362 M und
pro Nutzkilometer 1,58 JL gegen 12 585 M. bezw. 1,66 Jl in 1879.
Die Abgleichung der Betriebseinnahmen und der Betriebs-
ausgaben ergiebt pro 1880 einen Activrest von 6 073 486 Jl gegen
4 981 248 Jl im Vorjahre; derselbe ist sonach um 1 092 237 M- oder
20,92 pCt. gestiegen. In Folge dessen hat sich auch das Verhält-
niss zwischen diesen beiden Hauptfactoren günstiger gestaltet
und betragen sonach die Betriebsausgaben von der Bruttoein-
nahme 56,27 pCt. gegen 60,99 pCt. in 1879.
Aus dem vorerwähnten Activreste wurden nach Art. IV
Litt, a der Fusionsgrundlagen zunächst die Zinsen und Amorti-
sationsquoten der Prioritäten sämmtlicher Gesellschaften im Ge-
sammtbetrage von 90 Millionen Mark mit 4 636 979 Jl bestritten.
Der weiter verbliebene Restüberschuss von 1 436 506 ,IL wurde
zur theilweisen Deckung der garantirten Zinsen der Actien, wo-
für im Ganzen 2 068 925 JL bezahlt worden sind, aufgewendet, so
dass noch ein Deficit von 632 419 Jl verblieb. Hierzu kommen nun
noch die zu zahlenden garantirten Präcipuen mit I 115 532 Jl, so
dass der Gesammtbetrag des Passivrestes pro 1880 sich auf
1 747 951 M stellt. Derjenige des Vorjahres betrug 2 603 434 Jl-,
hat sich sonach im vorliegenden Berichtsjahre um 855 482 Jl
vermindert.
Der Stand des Actien- und Prioritätencapitals war am
Schlüsse des Jahres 1880 folgender; A. Ludwigsbahn. Das
Actiencapital hat im abgelaufenen Jahre keine Veränderung er-
fahren und besteht demnach, wie bisher, aus 23 318 Stück Actien
ä 500 fl. im Gesammtbetrage von 11659 000 fl. = 19 986 857 Jl,
welches Gesammtcapital mit staatlicher Garantie von 4 pCt. Zin-
sen und 5 pCt. Präcipuum, zusammen von 9 pCt. bis zum 31. De-
cember 1904 versehen ist. Das Prioritätencapital ist dagegen in
1880 durch die Ausgabe des XIH. Prioritäten anlehens im Gesammt-
betrage von 275 000 Jl mit einem staatlich garantirten Zins von
4 pCt. vermehrt worden, und besteht daher das gesammte Priori-
tätencapital aus 60 205 Obligationen mit einer Totalsumme von
57 795 285 Jl Von den Prioritäten anlehen No. I bis Xl sind nun-
mehr im Ganzen 3 864 Stück Partialobligationen mit einem Ca-
pitalbetrage von 3 351514 Jl amortisirt. Die Rückzahlung des
XII. Prioritäten anlehens nimmt im laufenden und jene des XIII.
Anlehens erst im Jahre 1883 ihren Anfang. Die zur Amortisation
für das Jahr 1881 in Verwendung kommende Summe beträgt ins-
gesammt 461 185 »Ä — B. Maximiliansbahn. Auch hier hat
das Actiencapital keine Veränderung erfahren und besteht daher,
wie bislang, im Ganzen aus 13 550 Stück Actien ä 500 fl. mit
einem Gesammtbetrage von 6 775 000 fl. = 11614 285 Jl, welcher
mit einer staatlichen Garantie von 4)^ pCt. Zinsen und 1 pCt.
Präcipuum, zusammen von 5% pCt. bis zum 31. December 1904
versehen ist. Ebenso wurde auch das Prioritätencapital nicht
vermehrt und besteht sonach aus den vorhandenen Anlehen I
bis III im Gesammtbetrage von 14 248 114 Jl Im Ganzen sind bis
jetzt hiervon 309 Stück Partialobligationen mit einem Capitalbe-
trage von 285 771 M amortisirt. Zur Amortisation für 1881 ist
die Summe von 87 342 Jl erforderlich. — C. Nordbahnen. Das
im Betriebsjahre unverändert gebliebene Actiencapital beträgt
10 890 000 fl. = 18 668 571 Jl, welches mit einer staatlichen Zins-
garantie von 4 pCt. versehen ist. Dagegen wurde das Prioritäten-
capital durch die. Beschaffung des Baucapitals für die Lauter-
thalbahn um 4 300 000 JL vermehrt, so dass der Gesammtbestand
nunmehr 26 451 928 JL beträgt. Von den Anlehen I und II sind
bis jetzt 484 457 JL amortisirt; die Rückzahlung des lU. Anlehens
beginnt erst 1883. Für das laufende Jahr erfordert die Amorti-
sation den Betrag von 136 757 JL
Wie aus Vorstehendem erhellt, beträgt das für die drei
Pfälzischen Bahngesellschaften durch Actien und Prioritäten auf-
gebrachte Capital insgesammt 148 765 040 Jl Die im Jahre 1881
zur Amortisation der Prioritäten zu verwendende Summe beziffert
sich im Ganzen auf 685 285 Jl
Nach der Baurechnung betrugen die gesammten Ausgaben
am Schlüsse des Jahres 152 562 787 Jl, wovon auf die Ludwigs-
bahn 82 426 808 ./^, auf die Maximiliansbahn 26 999 975 ./^, auf
die Nordbahnen 42 876 560 Jl und auf die Lauterthal bahn
259 444 Jl entfallen. Dagegen berechneten sich die Einnahmen
auf insgesammt 158 500 414 Jl, so dass hiernach ein Activrest von
5 937 627 verblieb.
487
Hessische Ludwigseiseubahn.
Geschäftsbericht pro 1880.
tta Der aus Anlass der 46. Generalversammlung der Actionäre
erstattete Bericht über den Bau und Betrieb der Bahn im Jahre
1880 enthält die nachfolgenden bemerkenswerthesten Notizen:
Durch flinzutritt der Theilstrecken Waldhof-Mannheim-
Hauptbahnhof (9,39 km lang, eröffnet am 1. Mai) und Höchst a/M.-
. Griesheim-Einmündung in die verlängerte städtische Verbindungs-
bahn bei Frankfurt a/M. (13,22 km lang, eröffnet am 4. Novem-
ber) befanden sich am Ende des Berichtsjahres insgesammt
671,67 km im Betriebe, wovon auf die nicht garantirten Bahn-
strecken 484,72 km und auf die garantirten Bahnen 186,85 km
; entfallen. Den im Berichte gegebenen Erörterungen und Verglei-
* . chungen ist für die nicht garantirten Bahnen eine Länge von
X 457,43 km und für die garantirten Bahnen eine solche von
179,15 km, sonach für das ganze Bahngebiet eine Gesammtlänge
^ von nur 636,58 km zu Grunde gelegt.
Die Länge sämmtlicher Geleise beträgt 1 113,82 km worunter
229,02 km zweites Geleise.
An Betriebsmitteln sind vorhanden : incl. eines Brädrigen
Dampfwagens für Personenbeförderung insgesammt 174 Stück
Locomotiven nebst 159 Tendern, 460 Personenwagen mit 18 974
*, . Sitzplätzen, 102 Gepäckwagen, 1 069 bedeckte Güterwagen und
1 784 offene Güterwagen mit einer Gesammtlade- bezw. Tragfähig-
keit von 28 674*t, ausserdem noch 3 Dampfboote und gleiche An-
zahl Schalden für die Wormser Trajectanstalt, dann 3 Möbel-
wagen, 112 Stück Bahnmeisterwagen und 10 Stück Draisinen.
Auf jeden Kilometer ßahnlänge (Baulänge =: 648,70 km) entfallen
' . ü,g68 Stück Locomotiven, 0,^o9 Stück Personenwagen, 0,157 Stück
j,, Gepäck- und Dienstwagen, 1,53., Stück bedeckte Güterwagen, 2,750
'' Stück offene Güterwagen und 6,749 Stück Wagen überhaupt.
Geber die finanziellen Verhältnisse giebt der Bericht fol-
■gende Darlegung:
' 1. Grundcapital. Das concessionirte Actiencapital der
Gesellschaft ist in 1880 von 72 Millionen Mark auf 80 Millionen
Mark erhöht worden, indem die Gesellschaft unterm 28. Juni und
4 unterm 3. September 1880 die Genehmigung zur Vermehrung des
Capitals um weitere 3 Millionen Mark und bezw. 5 Millionen Mark
X erhalten hat. Die Ende 1879 noch unbegebenen 4 521 000 M sind
im Anfänge des Berichtsjahres zur Begebung gelangt, ebenso im
: Laufe desselben ein Theil von den weiteren Emissionen, so dass
sich z. Z. im Ganzen 76 057 200 M im Umlauf befinden und
3M2 000 noch unbegeben sind. Für das volle Jahr partici-
piren 72 Millionen Mark an der Dividende. Die weiter emittirten
Actien wurden zum Ersätze des heimgezahlten 5 pCt. Anlehens
der vorm. Frankfurt-Hanauer Bahngesellschaft von 1871 mit 3 Mil-
lionen Mark und bezw. zur vollständigen Deckung der Baucapi-
talien der garantirten Linien und der Riedbahn verwendet, und
haben nach Massgabe der Emissionsbedingungen nur für das
zweite Halbjahr an der Dividende zu participiren.
2. Anlehen. Der Stand derselben war insgesammt
104 548 857 M, wovon bereits 4 034 100 M amortisirt. Das vorer-
wähnte Frankfurt-Hanauer Anlehen kam am 1. November 1880
zur Heimzahlung und wurde bis zu diesem Termine aus Betriebs-
überschüssen verzinst. Die Amortisation dieses Anlehens hat
165 600 JX betragen und stellt sich die gesammte Amortisation
auf 4 199 700 Jü Von dem 5 pCt. Anlehen (10 Millionen Mark)
vom 15. Mai 1878 waren Ende 1880 5 Millionen Mark noch un-
begeben.
3. Die Anlagekosten der im Betriebe befindlichen Ob-
jecte berechnen sich insgesammt auf 165192 520 M gegen
161 398 303 M. Ende 1879; dieselben haben somit im abgelaufenen
Jahre eine Erhöhung um 3 794 217 erfahren. Hiervon entfallen auf
die nicht garantirten Bahnen 99 942 518 „Ä, auf die garantirten
Bahnen 36 223 819 Jl und auf gemeinschaftliche Bahnhöfe, Be-
' . triebsmaterial und Werkstätten 29 026 183 M. Diese Beträge finden
,■ Deckung durch Actien mit 76 057 200 M. und durch Obligationen
mit 87 948 857 zusammen 164 006 057 «Ä, welche Summe, unter
Berücksichtigung der vorerwähnten Antheilnahme der Actien an
der Dividende, dem ratirlichen Anlagecapital entspricht, wie sol
ches in Gemässheit der Eröffnungstermine der neuen Theilstrecken
aus dem ßetriebsergebniss des abgelaufenen Jahres zu verzinsen
ist. Das Gesammtanlagecapital mit 165 192 520 M. auf die der
'.I Gesellschaft eigenthümlich gehörigen, z. Z. im Betriebe befind-
liehen Linien mit einer Länge von 618,41 km ausgeschlagen, er-
\ giebt pro Kilometer 267 125 M und excl. Betriebsmaterial
' 332 123 M
4. Der Agioconto hat durch Zuweisungen an den Re-
servefonds, sowie durch weitere Ergänzung des Fonds zur Sub-
ventionirung des Gotthardunternehmens sich von 1 791 671 Jl
auf 1 622 649 M. vermindert.
5. Erneuerungsfonds. Die beiden Erneuerungsfonds
betrugen Ende 1880: a) für die nicht garantirten Bahnen
1 377 004 M. (gegen 1 196 618 JL Ende 1879) und b) für die garan-
tirten Bahnen 1 175 667 Jl (gegen 1073 182 JL in 1879), mithin
zusammen 2 552 672 JL ; es ist sonach gegen den Gesammtstand
von Ende 1879 eine Erhöhung von 282 871 JL eingetreten. Der
Fonds der nicht garantirten Bahnen hat noch aus dem Betriebs-
S' hre 1880 die von der Generalversammlung zu beschliessende
otation zu erhalten.
6. Reservefonds. Demselben ist nach Massgabe der im
Berichtsjahre eingetretenen Erhöhung des Actiencapitals ein Be-
trag von 42 891 M. aus dem Agioconto zugewiesen worden. Da-
gegen hat derselbe die Kosten der Wiederherstellung der durch
die Hochwasser entstandenen Beschädigungen an dem Bahnkörper
der Strecke Gustavsburg-Bischofsheim und der Riedbahn mit
42 685 JL getragen. Ende 1880 stellt sich derselbe auf 337 600 Jl
Auf sämmtlichen Bahnstrecken kursirten im Laufe des
Jahres 118 905 Züge und zwar a) fahrplanmässig 11 442 Courier-
und Schnellzüge, 69 938 Personen- und gemischte Züge und 33 602
Güterzüge, sowie b) Extra- und Materialzüge: 254 Extrapersonen-
züge, 875 Extragüterzüge und 2 794 Materialzüge. Im Vorjahre
wurden im Ganzen nur 98 873 Züge befördert. Mit der heurigen
Gesammtzalil von Zügen wurden 5 851 075 Personen (in 1879
5 468 437 Personen), 10 791 t Reisegepäck (10 275 t), 562 293 Trag-
lasten (523 748), 1 387 Fahrzeuge (177), 182 Leichen (28), 10 227 Wa-
genladungen Vieh (12 163), 11 567 Stück Kleinvieh (17 280) und
2 626 617 t Frachtgut (2 385 351) transportirt. Wie hieraus hervor-
geht, sind die Beförderungsquantitäten gegenüber dem Vorjahre
in allen Rubriken, mit Ausnahme des Viehverkehrs, um ein Be-
trächtliches gestiegen.
Die in früheren Jahren festgehaltene Trennung der Ver-
gleichungen der Betriebsergebnisse bezüglich der nicht garan-
tirten und garantirten Bahnstrecken ist durch den für die Deutschen
Eisenbahnen zur Einführung gekommenen neuen ßuchungsplan sehr
erschwert,und beziehen sichdaherdienachfolgendenVergleichungen
auf das gesammte Bahnunternehmen. Nach der vorliegenden Be-
triebsreennung betragen die Einnahmen excl. des Uebertrags aus
dem Vorjahre (221 592 Jl) insgesammt 14 328 859 Jl^ die Ausgaben
7 359 189 Jl und der Ueberschuss 6 969 670 Jl und. nach Abzug
der Einnahmen und Ausgaben ä conto Erneuerungsfonds uu(l
Reservefonds die gesammten Einnahmen 14 103 820 die ge-
sammten Ausgaben 6 335 803 Jl und der verbleibende Ueber-
schuss 7 768 016 Jl Letztere Beträge mit den Erträgnissen des
Vorjahres verglichen, ergeben bei den Einnahmen (in 1879:
12 962 111 Jl) ein Mehr von 1 141 709 Jl oder 8,8 pCt., bei den
Ausgaben (in 1879: 5 818 917 Jl) ein Mehr von 516 887 JL oder
8,8 pCt und bei dem Reinerträge (in 1879: 7 143 194 J£) ein Mehr
von 624822 JL oder 8,7 pCt. Von den ßetriebseinnalunen haben
die Betriebsausgaben 44,922 pCt. betragen gegen 44,892 pCt. in 1879
und 48,182 pCt. in 1878. Auf den Kilometer Bahniäuge ausge-
schlagen, betrugen die Einnahme 22 155 -ll (in 1879: 22 701 JL)-,
die Ausgabe 9 953 Jl (10191 ,M) und der Reinertrag 12 202 JL
(12 510 JL)-, pro Nutzkilometer; die Einnahme 3,31 JL (in 1879:
3,38 M,), die Ausgabe 1,49 Jl (1,52 JL) und der Reinertrag
1,82 M (1,86 JJ), sowie pro Tag: die Einnahme 38 535 JL
(35 512 J€), die Ausgabe 17 310 JL (15 942 Jl) und der Reinertrag
21 224 Jl (19 570 J£). Die Gesammteinnahme von 14 328 859 JL
vertheilt sich: a) auf Personenverkehr und Nebenerträgnisse mit
5 278 363 JL = 36,84 pCt., b) auf Güterverkehr mit 8 149 884 JL
= 56,88 pCt., c) auf Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen
etc. mit 22 208 Jl = 0,16 pCt., d) auf Vergütung für Ueberlassung
von Betriebsmitteln mit 42 602 M — 0,29 pCt., e) auf Erträge
aus Veräusserungen mit 235155 Jl = 1,64 pCt. und f) auf ver-
schiedene sonstige Einnahmen mit 600 644 Jl — 4,19 pCt.
Der Personenverkehr weist sowohl in der Frequenz,
wie auch im Erträgniss gegen das Vorjahr eine erfreuliche Stei-
gerung auf. Es wurden nämlich, wie bereits angegeben,
5 851 075 Personen befördert, was gegen 1879, in welchem Jahre
nur 5 468 437 Personen die Bahn benutzten, ein Mehr von
382 638 Personen = 7 pCt. ausmacht. Die Einnahme hieraus ein-
schliesslich aller Nebenerträgnisse betrug 5 278 363 Jl gegen
4 833 169 M. im Vorjahre, mithin heuer 445193 Jl — 9,20 pCt.
mehr. Bezüglich der Zahl und des Ertrags entfallen: a) auf
den Localverkehr 4 638 445 Personen = 79,27 pCt. (in 1879:
4 283 983 = 78,34 pCt.) und 3 080 508 ,M = 58.36 pGt. (2 775 947 Jl
— 57,14 pCi..), b) auf den directen Verkehr 1 071 713 Personen =
18,32 pCt. (1 053 795 = 19,37 pCt.) und 1 599 924 Jl — 30,31 pCt.
(1506 354 Jl = 31,36 pCt.) und c) auf den Transitverkehr
140 917 Personen = 2,41 pCt. (130 659 = 2,39 pCt.) und 597 931 JL
= 11,33 pCt. (550 868 Jl — 11,40 pCt.). Die Personenfrequenz
ist somit im Localverkehr um 354 462 Personen = 8,27 pCt., im
directen Verkehr um 17 918 Personen = 1,70 pCt. und im Transit-
verkehr um 10 258 Personen = 7,85 pCt. gestiegen, ebenso haben
sich die Erträgnisse im Localverkehr um 304 561 Jl = 10,97 pCt.,
im directen Verkehr um 93 569 = 6,21 pCt. und im Transit-
verkehr um 47 062 ,41- — 8,54 pCt. erhöht. Die reinen Einnahmen
aus dem Personenverkehr ohne die Nebenerträgnisse erbrachten
4 755 836 Jl, hierzu die Einnahmen aus Abonnements, Extra-
zügen etc. mit 180 450 Jl, mithin zusammen 4 936 287 M gegen
4 509 252 JL im Vorjahre, was pro 1880 ein Mehr von 427 034 Jl
oder 9,47 pCt. ausmacht. Je nach Benutzung der Wagenclassen
vertheilen sich Zahl und Ertrag der beförderten Personen; auf
I. Classe 86 508 Personen = 1,48 pCt. (in 1879: 1,43 pCt.) und
414 684 Jl Ertrag = 8,40 pCt. (8,03 pCt.), auf II. Classe 957 305 Per-
sonen = 16,36 pCt. (16,77 pCt) und 1 608 339 M. — 32,69 pCt.
(34,03 pCt.), auf III. Classe 4 576 821 Personen = 78,22 pCt. (77,94 pCt.)
und 2 630 513 JL — 53,29 pCt. (52,88 pCt.), sowie auf IV. Classe
74 153 Personen = 1,27 pCt. (1,01 pCt.) und 70 553 = 1,43 pCt.
(0,50 pCt.) und Militärbillets 156 288 = 2,67 pCt. (2,85 pCt.) und
70 553 =■ 1,43 pCt. (1,59 pCt.). Auf jeden Kilometer wurden
durchschnittlich 9 191 Personen befördert und hierfür ohne
Neben erträgnisse 7 764 .41 vereinnahmt gegen 9 578 Personen und
7 898 M. im Vorjahre. Im Durchschnitt nat jede Person pro Kilo-
meter erbracht: in I. Classe 8,60 M, in II. Classe 5,09 Jl, in
III. Classe 2,90 in IV. Classe 2 M., bei Militärs 1,33 Jl und
überhaupt 3,83 M. Die Nebenerträgnisse vertheilen sich auf:
10 971 t Reisegepäck mit 295 461,84 M und auf 562 293 Traglasten
mit 44 489,6 Jl, zusammen sonach 339 950,89 Jl gegen 320 197,82 M
im VoHahr, was pro 1880 ein Mehr von 19 753,7 M ergiebt.
Ebenso hat sich auch das Ergebniss des Güterverkehrs
günstiger wie im Vorjahre gestaltet. Mit Ausschluss der Vieh-,
Leichen- und Fahrzeugtransporte betrugen die beförderten Quan-
titäten 2 626 617 t gegen 2 385 352 t in 1879, daher in 1880
241 265 t = 10,11 pCt. mehr. Die Gesammteinnahmen hieraus
weisen einschliesslich der Nebenerträgnisse mit 198 083,73 .41 die
Summe von 7 890 321,10»^ auf gegen 7 317 644,32 Jl im Vorjahre;
dieselben sind somit heuer um 572 676,78 Jl = 7,83 pCt. ge-,
gestiegen. Werden noch die Einnahmen aus dem Viehverkehr,
sowie aus den Transporten von Leichen und Fahrzeugen hinzu-
gerechnet, so stellt sich die Gesammtsumme auf 8 149 884,67 Jl
gegen 7 582 780,29 Jl in 1879; das Mehr im vorliegenden Berichts-
jahre beträgt dann 567,104,38 Jl = 7,48 pCt. Dabei haben die
vielfachen Kündigungen und Aufhebungen von Tarifen durch
die Preussischen Staatsbahnen in Verbindung mit einer schon
vom August an eingetretenen factischen Entziehung im Rheinisch-
BayerisÄen Kohlenverkehr, sowie die seit October hervortretende
nachtheilige Beeinflussung des Goncurrenzverkehrs nach den
diesseitigen Stationen für die garantirten und nicht garantirten
Linien Einnahmeverluste von ca. 100 000 Jl mit sich geführt.
Ohne Nebenerträgnisse vertheilen sich die beförderten Quanti-
täten und erzielten Einnahmen auf a) Localverkehr 417 790 t
und 1 259 687,25 Jl, b) directer Verkehr 1 258 171 t und
3 311 298,70 JL und c) Transitverkehr 950 656 t und 3 121 251,4B Jl
Der Kohlenverkehr hat in den Quantitäten wie in den Erträg-
nissen gegen das Vorjahr eine Erhöhung aufzuweisen. Im Ganzen
wurdenRefördert 698802 t (gegen 611079 t in 1879) mit 1211901,55
Einnahme (in 1879: 1107 419,2 »^), sonach mehr 87 723 t mit
104 482,53 Jl gegen das Vorjahr. Diese Zunahme resultirt aus
dem directen Bahnverkehr ' in Folge des strengeren Winters
1879/80, aus dem ßedarfe einiger wichtigeren Stationen der neu
eröffneten Bahnstrecken und der in den Wintermonaten gestörten
Schifffahrt. Im Koblenverkehr mit dem Wasser war dagegen aus
letzterwähnter Ursache gleichzeitig ein Rückgang eingetreten.
Nächst den Kohlentransporten bildeten wie seither Holz mit etwa
108 000 t, Steine mit 95 000 t, Eisen mit 41 000 t die Hauptfactoren
des Güterverkehrs. Etwas stärker wie vorher war der Getreide-
verkehr, welcher insbesondere im Verkehre mit der Wasserstrasse
gleichwie in anderen Artikeln stärkere Bedeutung gewonnen hat.
Weiter ist besonders Rohzucker zu nennen, von welchem in den
3 letzten Monaten des Jahres das bedeutende Quantum von
14 000 t über die Strecke Aschaffenburg-Gustavsburg zur Ver-
schiffung nach den Niederlanden transportirt wurde. „Es hat
überhaupt, wie der Bericht weiter ausführt, aus mancherlei Ver-
anlassungen, insbesondere auch durch wesentliche Verbesserungen
im Schifffahrtsbetrieb, im Wasserverkehr ein starker Aufschwung
begonnen, welcher denjenigen Bahnen, die ihrer Lage nach
geeignet und angewiesen sind, mit den wichtigeren Wasserstrassen
in Verbindung zu treten, eine Verkehrszunahme gewähren
können. Zu diesen Bahnen ist unzweifelhaft die Hessische
Ludwigsbahn durch ihre mehrfache directe Verbindung mit dem
Rheine sowohl wie durch ihre indirecte Verbindung mit der
Donau vermittelst der gleich interessirten Bayerischen Staatsbahn
zu rechnen. Dieselbe ist zur Benutzung dieser Lage umsomehr
hingewiesen, als andererseits der Verkehr auf der Elbe bekannt-
lich ebenfalls einen grossen Aufschwung genommen hat und dem
directen Bahntransport zwischen Oesterreich und den Nordsee-
häfen, welcher seit langen Jahren für die Ludwigsbahn eine
reiche Einnahmequelle war, eine sehr gefährliche Concurrenz be-
reitet. Auch dem Seetransport über Triest und Fiume nach und
von Holland und England ist vielfach nur mit Hülfe des Fluss-
transportes erfolgreich die Spitze zu bieten.“ Jede Tonne Gut hat
im Durchschnitt, ohne Berechnung der Expeditionszuschläge in
allen Verkehren zusammen 2,63 M. Ertrag geliefert und 57,22 km
zurückgelegt. Auf den Kilometer hat jede Tonne überhaupt
4,30 4 erbracht und sämmtliche Güter haben zusammen
150 319 256 tkm ergeben.
Bezüglich der Betriebsausgaben ist zu bemerken, dass
durch den neuen Buchungsplan vielfache Veränderungen in der
Zugehörigkeit der einzelnen Ausgaben zu dem einen oder anderen
Ausgabecapitel stattgefunden haben, so dass eine Vergleichung
dieser verschiedenen Gattungen von Ausgaben für das abgelaufene
Jahr gegen das Vorjahr unthunlicb erscheint. Insgesammt er-
geben dieselben mit Ausschluss der für den Erneuerungsfonds
bethätigten, welche gleichfalls nunmehr über die Betriebsrech- ;
nung laufen, eine absolute Erhöhung von 528 000 Jl, wovon ^
496 000 Jl auf die nicht garantirten Linien entfallen. Diese Ver- ;
mehrung beruht hauptsächlich in dem Hinzutritt der Kosten für . •
den Dienst der neuen Strecken, insbesondere der Linie Frankfurt-
Mannheim. Weiter sind die an die fremden Bahnen zu zahlenden ;
Wagenmiethen sehr beträchtlich gewachsen, indem zum Theil ^
mehr fremdes Transportmaterial über die eigenen Bahnlinien be-
fördert, zum Theil die eigenen Wagen in geringerem Umfang auf |
fremden Bahnen zur Verwendung gekommen sind. Endlich wur-
den verschiedene Verbesserungen der Betriebseinrichtungen, wie i
die Herstellung des Central Weichensystems zu Bischofsheim und
die Anschaffung eines Dampfwagens, auf Kosten des Betriebs ...
bewerkstelligt. Die Betriebsausg^en beziffern sich insgesammt - '•
auf 7 359 189,24 JL bezw. nach Abzug derjenigen ä conto des Er-
neuerungs- und Reservefonds auf 9 335 803,60 Jl und vertheilen , i
sich diese letzteren auf: Allgemeine Verwaltung mit 912 754,68 Jl ^
= 14,41 pCt. ; Bahnverwaltung mit 1A30 510,75 Jl = 22,58 pCt. ,
und Transportverwaltung mit 3 992 538,17 Jl = 63,01 pCt. ’
Aus Oesterreich-Üngarn.
Wien, den 2. Mai 1881. (Die statistische Gebühr. Pensions-
fonds. Ofen-Fünfkirchen. Pest-Semlin. Märzeinnahmen. Drohun-
gen mittelst Postkarten. Bahnbepflanzung. Aussiger Rangirbahn- i
hof. 4 Generalversammlungen. Börsennotiz.)
Die Einführung der statistischen Gebühr im externen Eisen-
bahnverkehr Ungarns hält die Handels- und Gewerbekreise Wiens
in fortwährender Aufregung. Die Bahnverwaltungen verhalten
sich dieser Frage gegenüber ganz passiv; die Ungarischen und ;
gemeinsamen Bahnen haben Vorkehrungen getroffen, dass diese
Gebühr mit dem gestrigen Tage eingehoben werde. In den da-
gegen an die Oesterreichische Regierung und das Abgeordneten-
haus überreichten Petitionen führt u. A. die des Gewerbevereins
an: „Von den 378 Positionen, die nach amtlicher Mittheilung als
Benennungen für die auszustellenden Declarationen gebraucht
werden dürfen, kommen nur etwa 100 im Ungarischen Handel
nach Oesterreich vor, während etwa 278 ausschliesslich Gegen-
stand des Oesterreichischen Handels nach Ungarn sind. Die
neue Verordnung trifft also schon in dieser Hinsicht Oesterreich
weit schärfer als Ungarn. Der schwerste Nachtheil liegt nicht in
den Mehrkosten, sondern in der administrativen Willkür, welcher
der Oesterreichische Versender künftig preisgegeben sein wird.
Dem Eisenbahn- oder Schifffabrtbeamten soll es freistehen, bei
„Auftauchen“ einer Meinungsdifferenz bezüglich des Inhalts der
Sendung das Frachtstück zu eröffnen, den Inhalt zu prüfen und
die Declaration mit dem Inhalte zu vergleichen. Diese ßefugniss
wird in die Hand eines Mannes gelegt, der ein vortrefflicher Ver-
kehrsbeamter sein mag, aber jedenfalls auf dem Gebiete der j
Waarenkunde kaum vollkommen bewandert sein dürfte. Jeder,
der mit unseren Zollämtern zu thun hatte, weiss, wie oft gewisse
Sendungen (Chemikalien, Droguen und überhaupt die im Ver-
kehrsleben nicht seltenen neuen Artikel) nur mit Hilfe von Che-
mikern, Technikern oder anderen Eierten richtig classificirt und
folglich declarirt werden können. Was wird geschehen, wenn die
Meinungsdifferenz „auftaucht“? Wird durch die Abwickelung
derselben nicht die Ablieferung der Waare verzögert? Wird in
diesem Falle die Eisenbahn- oder Dampfschifffahrtunternebmung
von der cingegangenen Lieferfrist entbunden?“ Der Oesterreichische
Ministerpräsident erklärte ebenso wie der Handelsminister (bei
den bezüglichen Audienzen) in dieser Einführung keine Verletzung
des Zoll- und Handels bündnisses zwischen beiden Reichshälften
zu erblicken, aber diesfällige Erleichterungen für wünschenswerth
zu halten und sich für dieselben bei der Ungarischen Regierung
zu verwenden. Indessen sind die Declarationsblanquette auch in
Deutscher Sprache abgefasst und ist damit ein wesentlicher Be-
schwerJepunkt behoben. Es gewinnt auch die ruhige Erwägung ^
allmälig an Boden, dass es Ungarn unverwehrt bleiben müsse,
welche "Controlern assregeln immer, insbesondere seit der dortigen i
Besteuerung gewisser Consumartikel, selbst auch mit dem Hinter- ,
edanken der einstigen Aufhebung des gemeinsamen Zollverban- •
es, durch Beschaffung authentischer statistischen Daten einzu- ;
führen. Wohl aber hält man die Durchführungsmodalitäten für j
unzweckmässig und chikanös,. hofft daher auch, dass sich die
Ungarische Regierung bald selbst davon überzeugen und zu ent-
sprechenden Abänderungen schreiten wird.
Die Provisionsfonds der Eisenbahnen veranlassen die Oester-
reichische Regierung gegenwärtig zu Studien über deren Behand-
lung bei der Verstaatlichungsaction. Die gegenwärtig bestehenden
Pensionsinstitute der Bahnen haben nach ihren Voraussetzungen
und Organisirungen mehr den Charakter von Humanitäts- und
Wohlthätigkeitsanstalten. Sie beruhen trotz vielfacher Anregungen
seitens fachkundiger Bahnbeamten selbst nicht auf versicherungs-
technischen Grundsätzen und mathematischen Berechnungen,
daher auch zumeist die Garantie der Gesellschaften für den un-
genügenden Stand dieser Fonds rücksichtlich der dieselben be-
489
lastenden Verpflichtungen stipulirt ist. Diese Garantie muss
auch der Staat übernehmen, wenn er die Pensionsfonds der ver-
staatlichten Eisenbahnen reformiren oder verschmelzen will.
lieber die Eisenbahn Ofen-Fünf kirchen wurde der „N. Fr. Pr.“
zufolge der Vertrag im CommunicatioDsministerium abgeschlossen.
Die Bahn ist 200,5 km lang. Zur Finanzirung werden Actien und
Prioritäten im Nominalbeträge von 15 700 000 fl. emittirt, die Hälfte
in Actien, die Hälfte in Prioritäten. Die Creditanstalt und Cre-
ditbank, welche dieses Bahngeschäft allein negociirten, beabsich-
tigen indessen mit der Emission erst nach Vollendung des Baues
vorzugehen, also nach etwa zwei Jahren, inzwischen aber die
Baukosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Bahn ist eine
reine Privatbahn. Vom Staate wird keine wie immer geartete
Garantie beansprucht; die Staatsverwaltung hat sich jedoch den
Einfluss auf die Bestimmung der Tarife gesichert. Nachdem die
Kaposthaler Trace acceptirt ist, wird die Bahn von Ofen-Kelen-
föld ausgeben und über Sarosd, Sarkeresztur, Simontornya, Pinc-
zehely, Görbö, Regöly, Szarazd, Högyesz, Szakall, Kurd oder Czi-
brak, Döbrököz nach Dombovar geführt werden und in die Sta-
tion Szent-Lörincz der Fünfkirchen-Barcser Bahn münden. In
den Kreisen des Communicationsministeriums wird der Linie er-
höhte Bedeutung beigelegt, weil durch dieselbe eine Verbindung
zwischen Fiume und der Hauptstadt hergestellt wird, welche voll-
ständig unter dem Einflüsse der Regierung steht.
lieber den Bau und die Finanzirung der Eisenbahn Pest-
Semlin wurde demselben Blatte zufolge der Vertrag im genannten
Ministerium abgeschlossen. Es übernehmen die Oesterreichische
Länderbank und die Compagnie Fives Lille als Generalbauunter-
nehmer solidarisch die Verpflichtung, die Pest-Semliner Eisenbahn
sammt den beiden Flügelbahnen von Kis-Körös nach Kalocsa
und von India nach Mitrowitz gegen eine Pauschalsumme ent-
sprechend den- im Vertrage festgestellten Bedingungen plan-
mässig und vollkommen betriebsfähig herzustellen. Die Haupt-
linie der Eisenbahn läuft von dem auf dem Donauufer zu Pest
befindlichen Lastenbahuhofe der Ungarischen Staatsbahnen aus,
ist mit der Station Franzstadt durch Geleise zu verbinden und
mit Berührung der Ortschaften Kis-Körös, Theresiopel, Uj-Verbasz,
Neusatz, India und Semlin bis zu der an der Landesgrenze zu
erbauenden Savebrücke zu führen. Die Kalocsaer Flügelbahn
zweigt am Ende der Kis-Köröser Station der Semliner Seite der
Hauptlinie ab und ist in der Nähe von Keyei bis Kalocsa zu
führen. Die Flügelbahn India -Mitrowitz zweigt am Ende der
Station India der Semliner Seite der Hauptbahn ab und ist mit
Berührung von Ruma bis Mitrowitz zu führen. Die Stationen
Kalocsa und Mitrowitz sind in unmittelbarer Nähe der genannten
Städte an jenen Stellen zu errichten, welche nach der politi-
schen Begehung dazu bezeichnet werden. Die Hauptlinie ist als
einspurige Eisenbahn ersten Ranges auszubauen, und zwar mit
folgenden Stationen: Soroksar, Taksony, Laezhaza, Apaj-Puszta,
Kis-Szt. Miklos, Nagy -Allas-Puszta , Szabadszallas, Füllepszallas,
Csengöd-Puszta, Kis-Körös, Vadkert, Halas, Kis-Szallas, Kelebia-
Puszta, Csantaviz, Topolya, Kishegyes, Verbasz, Oker, Kiszasz,
Neusatz, Peterwardein, Karlowitz, Beeska, India, Alt-Pazua, Neu-
Pazua, ßatajnicza und Semlin. Dazu kommt noch die Erweite-
rung der Maria- Th eresiopeler Station der Alföldbahn. Die
Flügelbahn Kis - Körös - Kalocsa ist als einspurige Eisenbahn
zweiten Ranges mit nachfolgenden Stationen auszubauen: Keczel,
Veregesertö, Kalocsa und die Flügelbahn India-Mitrowitz ist als
einspurige Bahn ersten Ranges mit den Stationen Putinje, Ruma,
Vagany, Mitrowitz auszubauen. Die Detailpläne für die Haupt-
linie, sowie für die Flügelbahn India-Mitrowitz sind fertig, jene
für die Flügelbahn Kis-Körös-Kalocsa werden erst durch die
ßauunternehmung hergestellt. Der Bau der an der Landesgrenze
zu errichtenden Savebrücke wurde unter Vorbehalt der hierzu
erforderlichen Genehmigung durch die Serbische Regierung
gleichfalls der Generalbauunternehmung überantwortet. Mehrere
Herstellungen für den Bahnbau hat die Regierung sich Vorbe-
halten. Bekanntlich wurden die Bauten des Tunnels bei Peter-
wardein und Cortanovee, sowie die Einschnittarbeiten bei Semlin
vor längerer Zeit mit gesetzlicher Bewilligung des Reichstages
im Offertwege an Unternehmer vergeben, ln diese von der Re-
gierung abgeschlossenen Verträge tritt nunmehr die Generalbau-
unternehmung als vollberechtigter Rechtsnachfolger der Regie-
rung ein. Ebenso werden der Unternehmung seitens der Regie-
rung alle jene von Privaten und Corporationen gemachten
Offerten aut Ueberlassung von Grundflächen, Beitragsleistungen
in Geld und Arbeit übertragen. Zur Bedeckung der Baukosten
wird der Finanzminister mit fünf Procent verzinsliche Papier-
reuteobligati onen emittiren und davon für die Bedeckung der
diesjährigen Ausgaben beiläufig die Hälfte zum Course von 84
gegen Erlag des Uebernahmspreises der bereits fälligen Zinsen-
coupons in Baarem binnen längstens einem Monate nach Publi-
cation des Gesetzes der Generalbauunternehmung übergeben.
Die zweite Hälfte des Betrages wird zu Anfang des Monats
Juni 1882 durch den Finanzminister der Generalbauunterneh-
mung zu einem vereinbarten Course übergeben werden. Der
Bau der Eisenbahn wird sofort nach Genehmigung des Vertrages
in Angriff genommen und einzelne Strecken sollen zu nach-
folgenden Terminen in Betrieb gesetzt werden können : Pest-
Theresiopel am 15. October 1882; Theresiopel-Neusatz am 15. Mai
1883; Neusatz -Semlin -Landesgrenze innerhalb jenes Termines,
welcher der mit Serbien abgeschlossenen Convention entspricht;
die Flügelbahn Kis-Körös-Kalocsa muss bis 15. October 1882,
jene von India nach Mitrowitz gleichzeitig mit der Strecke Neu-
satz-Landesgrenze fertiggestellt werden. Noch vor der Genehmi-
gung des Vertrages haben die Unternehmer eine Caution von
zwei Millionen Gulden bei der Staatscentralcasse zu hinterlegen.
Dieselben sind zugleich verpflichtet, inländische Arbeiter und
heimische technische Bedienstete zu verwenden, es sei denn,
dass dagegen kein besonderes Hinderniss vorwalte. Desgleichen
ist bei Anschaffung von Material, Werkzeugen etc. inländischen
Erzeugnissen der Vorzug eingeräumt. Für sämmtliche Urkunden
und Verträge zwischen der Regierung und der Unternehmung ist
die Stempelfreiheit zugestanden. Die Unternehmung selbst ist
steuerfrei, während für die Steuerleistung der unmittelbaren
Subunternehmer eine Pauschale fixirt ist. (Den heute von der
Regierung im Ungarischen Abgeordnetenhause eingebrachten
Gesetzentwurf besprechen wir im nächsten Berichte. Anm. des
Referenten.)
Der Eisenbahnverkehr im Monate März 1881 gestaltete sich
wie folgt: Es wurden auf den Oesterreichisch-Ungarischen Eisen-
bahnen im Ganzen 2 590 852 Personen und 4 059 865 t Güter be-
fördert und hierfür eine Gesammteinnahme von 16 005 979 fl.
erzielt, d. i. pro Kilometer 871 fl. Im gleichen Monate 1880
betrug die Gesammteinnahme — bei einem Verkehre von
2 705 222 Personen und 3 605 560 t Güter — 15 211 534 fl. oder pro
Kilometer 831 fl.; daher resultirt für den Monat März 1881 eine
Vermehrung der kilometrischen Einnahmen von 4,8 pCt. Im
ersten Quartale 1881 beziffern sich die Totaleinnahmen des
Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnnetzes auf 45 869 594 fl., in
der gleichen Zeitperiode des Vorjahres auf 43 642 379 fl. Da die
durchschnittliche Gesammtlänge der Oesterreichisch-Ungarischen
Eisenbahnen im ersten Quartale d. J. 18 376 km, für denselben
Zeitraum des Vorjahres dagegen 18 301 km betrug, so stellt sich
die durchschnittliche Einnahme pro Kilometer für das erste
Quartal 1881 auf 2 496 fl. gegen 2 385 fl. im Vorjahre, d. i. um
111 fl. günstiger.
Englische Postkarten an die Bahnhofsvorstände verschie-
dener Bahnen sind in letzter Zeit wiederholt eingelangt und
empfehlen Vorsichtsmassregeln, „damit die Brücken nicht in die
Fluthen stürzen und die Züge rechtzeitig aufgehalten werden
können.“ Mehrere Bahnen nahmen aus diesem Grunde Veran-
lassung, bei dem betreffenden Postamte in Bristol Anfrage zu
halten. Es wurde ihnen nun von letzterem die Mittheilung, dass
der Absender nicht ausfindig gemacht werden konnte, dass ähn-
liche Anfragen über diese Person auch von Directoren Englischer
Bahnen daselbst eingelaufen seien, und dass allgemein ange-
nommen wird, dass der Schreiber dieser Postkarten ein irrsinniger
Kopf ist. Nach einer anderen Version soll es eine plumpe Re-
clame für die Westinghouse-Bremse sein.
Ueber die Bepflanzung der Eisenbahnen schrieb die „Eisenbahn-
zeitung“ vor einiger Zeit Folgendes: Nichts vermag auf den Men-
schen eine grössere Anziehungskraft auszuüben, als die liebliche
Pflanzenwelt mit ihrem frischen Grün und herrlichen Blüthen-
schmuck, mit der Fülle ihrer Früchte. Nicht zu unterschätzen ist
ferner der Einfluss, den Anpflanzungen auf die Verbesserungen
der klimatischen Verhältnisse nehmen; es sei hier blos der vor-
trefflichen Resultate gedacht, welche in den sumpfigen Niederungen
Belgiens mit dem Anbau der Sonnenblume (Helianthus) erzielt
wurden, der eine antifebrale Wirkung zugeschrieben wird. Aber
auch in wirthschaftlicher Beziehung sind die Anpflanzungen von
weittragender Bedeutung. Wo Lage und Boden es gestatten, soll-
ten Obstbäume gepflanzt werden. Allerdings ist bei der Obst-
baumzucht wohl in Betracht zu ziehen, dass erst nach Ablauf
eines Decenniums ein eigentliches Erträgniss, also die Verzinsung
des Gapitals eintritt. Erst dann bietet der Obtbaum Ersatz für
Kosten und Pflege früherer Jahre. Ebenso steht ausser Zweifel,
dass die Weide (Salix) das allgemeine Merkmal einer yolkswirth-
schaftlichen Culturpflanze in vollem Masse besitzt. Die Weiden-
cultur ist einer weiten Verbreitung fähig und geeignet, eine er-
giebige Einnahmequelle zu eröffnen. Dazu kommt, dass die
industrielle Verwendung der Weide zu lohnender Beschäftigung
z. B. der Kinder der Bahnwächter vielfache Gelegenheit bietet.
Trotz der guten Vorbilder, die hie und da ausländische Eisen-
bahnen bieten, überzeugt ein Blick aus den Fenstern unserer
Eisenbahnwaggons, dass lange Strecken der Anpflanzungen ent-
behren und dass der Unterhaltung der letzteren keine besondere
Sorgfalt zugewendet wird. Um so mehr muss dies befremden,
wenn man erwägt, dass durch die Herstellung der vaterländischen
Schienenstrassen zahlreiche Bodenflächen der Cultur entzogen
worden sind. Die genannte Zeitung führt schliesslich Belgien und
Sachsen auch diesbezüglich als Musterländer auf.
Der Kangirbahnhof der Station Aussig verdient eine besondere
Beachtung. Daselbst werden nämlich von der Aussig-Teplitzer
Bahn die für die Anschlussbahnen (Oesterreichische Staatseisen-
bahngesellschaft und Oesterreichische Nordwestbahn) bestimm-
490
ten Wagen nach gewissen Verkehrsricbtungen getrennt, theilweise
auch nach bestimmten Stationen geordnet, endlich die für die
Elbesendungen nothwendigen Rangirungen vorgenommen. Bei
dieser Manipulation wird das System des Rangirens auf steigen-
dem Ausziehgeleise in Anwendung gebracht, welche Methode die
Aussig-Teplitzer Bahn in Oesterreich-Ungarn zuerst eingeführt
hat. Im Jahre 1880 sind auf dem vorbezeichneten Rangirbahnhof
307 922 Wagen rangirt worden, u. z. 103 364 für die eigene Bahn,
112 863. für die Oesterreichische Staatseisenbahngesellschaft und
91 695 für die Oesterreichische Nordwestbahn, für welchen Dienst
2 Locomotiven bei Tag und bei Nacht in Verwendung standen
und denselben innerhalb 13 647 Stunden bewältigten.
Die Generalversammlnng der Aclionäre der Pilsen-Priesener
Eisenbalin fand am 25. v. Mts in Prag statt Auf der Hauptlinie
waren im Jahre 1880 die Bruttoeinnahmen um 153 736 fl., die
Nettoeinnabmen um 131 869 fl höher als im Jahre 1879; auf der
Nebenlinie Pilsen-Eisenstein belief sich das Bruttoplus auf 88 815 fl.,
das Nettoplus auf 63 122 fl. Die Mehrverfrachtungen auf der
fiauptlinie bildeten 38 300, auf der Nebenlinie 27 900 t. Dem Ver-
waltungsrathe wurde das Absolutorium ertheilt. Die ausschei-
denden Verwaltungsräthe wurden wiedergewählt.
Die 58. ordentl. Generalversammlung der Kaiser Ferdinands-
und Mährisch-Schlesischen Eisenbahn fand am 27. v.Mts. hier statt.
Die Direction berichtete über den Stand der 4 Com)onprocesse, von
welchen 2 letztinstanzlich in Leipzig zu ihren Gunsten entschie-
den wurden ; die beim Wiener Landesgerichte anhängige Präju-
dizialklage ist im Zuge. Rücksichtlich der Ausgabe neuer Coupon-
bogen lautet der Bericht wie folgt: „Der Oberste Gerichtshof hat
in den Urtbeilsgründen (betreffend den bekannten Process gegen
die Franz Josef bahn) geradezu die Nothwendigkeit dieser Aende-
derung (Streichunff der ausländischen Werthbezeichnung Thaler
und Süddeutsche Währung) betont und ausgesprochen, es- könnte
bei Hinausgabe neuer Coupons mit Beibehaltung des früheren
Textes unter den durch das Deutsche Münzgesetz vom Jahre 1873
geschaffenen Verhältnissen die Verpflichtung zur Einlösung des
Coupons in Gold abgeleitet werden. Der Oberste Gerichtshof bat
nachdrücklich hervorgehoben, dass von einem arglistigen Ver-
trauensmissbrauche durch Ausgabe neuer Coupons mit einem
den dermaligen Verhältnissen entsprechenden Texte keine Rede
sein könne. Von den in Circulation befindlichen 49 850 Obliga-
tionen dieser Anlehen sind neue Couponbogen zu 38 918 Stück
bereits behoben worden.“ Der Bericht giebt ferner Aufklärungen
über die Differenz mit der Regierung betreffs des Steuerabzuges
von den Couponzinsen der Mährisch-Schlesischen Nordbahn,
worüber die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshofe anhängig
ist. Nach dem (auch acceptirten) Antrag der Direction betreffs
der Dividende wird der über die 6 pCt. Verzinsung des Reinertrages
verbleibende Ueberschuss von 7 861 100 fl. zur Superdividende von
100 fl. pro Actie ä 1000 fl. zur Beitragsleistung von 100 000 fl. zum
Pensionsfonds und zum Vortrag von 309 975 fl. auf neue Rechnung
verwendet. Die Frage des Privilegiums erwähnt der Direc-
tionsbericht wie folgt: „Voll Dankes für die mehrfachen wohl-
wollenden Urtheile, welche über diese Frage ohne unser Hinzu-
thun von bewährten Rechtskundigen in ebenso uneigennütziger
als unparteiischer Weise veröffentlicht wurden, beziehen wir uns
auf die Urkunden, welche unsere Rechte verbriefen. Die eine
und die wichtigste derselben, die Privilegiumsurkunde vom 4. März
1836, zeichnet uns genau den Weg vor, den wir zu betreten haben.
Im Sinne des § 10 derselben ist es unsere Aufgabe, rechtzeitig
die Initiative zu ergreifen und uns, da das Privilegium im Jahre
1886 erlischt, an die hohe Staatsverwaltung zu wenden und die
Erneuerung des Privilegiums zu erbitten. Da wir jederzeit be-
müht waren, die hierzu erforderliche Bedingung zu erfüllen, so
sehen wir im Vertrauen auf die Gerechtigkeit und Weisheit der
hohen Regierung dem Ausgange der seinerzeit stattfindenden
Verhandlung in der Hoffnung entgegen, dass wir mit Ausschluss
jeder gerichtlichen Intervention in der Lage sein werden, ein
neues Uebereinkommen zu treffen und Ihrer Genehmigung zu
unterbreiten, welches auf einer gleicbmässigen Wahrung der Inter-
essen unserer Unternehmung und des öffentlichen Wohles basirt.
.Wir vermöchten auch keine triftige Ursache dafür zu finden, dass
fünf Jahre vor Ablauf des Privilegiums seitens der Nordbahn-
direction die Eröffnung solcher Verhandlungen bereits anzustre-
ben wäre.“ Diese Erklärung wurde mit lebhafter Zustimmung
aufgenommen, worauf die üblichen Neu- resp. Wiederwahlen vor-
genommen wurden.
Die (20.) ordentliche Generalversammlnng der Böhmischen
Westbahn wurde am 30. v. M. abgehalten. Zunächst gelangte der
Bericht des Revisionsausschusses zur Verlesung, auf dessen
Antrag dem Verwaltungsräthe das Absolutorium ertheilt wurde.
Hierauf folgte die Verlesung des Geschäftsberichtes. In Bezug
auf die Verwendung des Reingewinnes stellt der Verwaltungsrath
folgende auch angenommene Anträge: Der nach Abzug der für
die Verzinsung und Amortisation des Gesammtanlagecapitals pro
1880 erforderlichen Beträge verbleibende Netto Überschuss wird
mit 409 780 fl. beziffert. Nach statutarischer Dotirung des Re-
servefonds sollen 4 fl. pro Actie, d.^i. 240 000 fl., auf die im Um-
laufe befindlichen 60 000 Actien als Superdividende vertheilt
werden, wonach der Julicoupon mit 9 fl. ohne Abzug einzulösen
wäre; 40 000 fl. sollen zur Dotation des gesellschaftlichen Pen-
sionsfonds verwendet, 36 368 fl. der Specialreserve — zugleich
Bahnkörpererneuerungsfonds — zugewiesen werden, welche sich
dadurch auf 945 000 fl. erhöht; 50 000 fl. sollen dem Specialfonds
für Vermehrung der Fahrbetriebsmittel zugeführt und dieser da-
durch auf die Höhe von 288 671 fl. gebracht werden. Der Direction
wurde für ihre Mühewaltung gedankt, worauf einige Aenderungen
der Pensionsstatuten und die Wiederwahl der ausscheidenden
Verwaltungsräthe erfolgten.
In der 20. ordentlichen Generalversammlung der Lemberg*
Czernowitz- Jassy Bahn am 30. v. M. wurde der Vortrag des Gewinn-
saldo des Jahres 1880 von 949 347 fl. und die Einlösung des Coupons
mit 5 pCt. genehmigt. Ueber die Galizische Transversalbahn
wurden nach erschöpfender Darstellung des bekannten Standes
der diesfälligen Verhandlungen folgende Anträge gestellt und an-
genommen: 1. Der Beschluss der vorjährigen Generalversammlung,
wonach der Verwaltungsrath ermächtigt wurde, seine Bemühungen
zur Erwirkung der Concession für die Linie Stanislau-Husiatyn
fortzusetzen und eine Betheiligung der Gesellschaft an dem neuen
Unternehmen nach Massgabe der verfügbaren Mittel in Aussicht
zu nehmen, zu welchem Zwecke die Vollmacht zur Beschaffung
des im Grunde Generalversammlungsbeschlusses vom 30. Juli
1875 noch fehlenden Betrages (von 2 317 400 fl.) erneuert und die
Verwendung desselben auch zur Durchführung der in Frage
stehenden Eisenbahnlinie gestattet wurde, wird aufrechterhalten
und dahin erweitert, dass 2. auch die behufs Zustandekommens
der ganzen Galizischen Transversalbahn vom Verwaltungsräthe
vorgenommenen Schritte gebilligt und der Verwaltungsrath er-
mächtigt wird, sich mit den oberwähnten, nöthigenfalls durch
Emission von Actien oder Prioritätsobligationen zu beschaffenden
Geldmitteln bis zum Maximal betrage von 2,4 Millionen Gulden an
diesem Unternehmen gegen Uebernahme von Titres der hierfür
zu bildenden Gesellschaft zu betheiligen unter der Bedingung,
dass 3. der Betrieb sowohl der neu zu bauenden Strecken der
Transversalbahn, als auch der Erzherzog Albrechtbahn, der
Dniesterbahn, der Tarnow-Leluchower Staatsbahn nebst der
Theilstrecke Landesgrenze-Orlo, eventuell auch der Ersten Un-
arisch-Galizischen Eisenbahn — ganz oder theilweise — der
emberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahngesellschaft auf Grund von
Betriebs- oder Pachtverträgen übertragen wird, zu welchen
Transactionen und den damit zusammenhängenden Vereinbarungen
der Verwaltungsrath hiermit die statutenmässig erforderlichen Voll-
machten von Seite der Generalversammlung erhält. 4. Der Ver-
wallungsrath wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Regie-
rung die in Folge der veränderten Sachlage sich ergebenden
Aenderungen der Statuten vorzu nehmen. Hierauf erfolgte die
Wiederwahl der ausgeschiedenen Verwaltungsräthe.
Die Börse war für Bahneffecten vorzüglich disponirt, obzwar
die Rudolfsbalin zur Tilgung ihrer schwebenden Schuld von
1,88 Millionen die Kürzung eines Jabrescoupons um 1 fl. durch
9 Jahre bei ihrer Generalversammlung beantragen will. Karl-
Ludwigbahn hoben sich auf 288, als die beabsichtigte Conver-
tirung ihrer 5 pCt. iü 4% pCt. Silberobligationen mit einer ent-
sprechenden Convertirungsprämie und die dadurch zu erzielende
Jahresersparniss von ca. 300 000 fl. bekannt wurde. Oester-
reichische Staatsbahn stiegen auf 320 über die Nachricht des
Ausbaues der Rumänisch-Bulgarischen Bahn von der Linie Ver-
cierova-Bukarest aus. Böhmische und Ungarische Bahnen blieben
favorisirt; Prioritäten waren vom Auslande so stark begehrt, dass
nur sehr wenige Sorten vom Pari entfernt sind.
Eisenbahnunfälle in Nordamerika.
Nach Angaben der „Railroad Gazette“ fanden im Januar
d. J. auf den Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Nord-
amerika die bei Weitem meisten Unfälle statt, die jemals in einem
gleichen Zeiträume verzeichnet worden sind. Die Zahl derselben
betrug nicht weniger als 223 und wurden dabei 30 Personen ge-
tödtet und 182 verletzt. 20 Eisenbahnunfälle verursachten den
Tod von je einer oder mehr Personen; bei 41 kamen nur Ver-
letzungen, aber keine Todesfälle vor, während bei 162 oder
72,3 pCt. der Unfälle überhaupt kein? Verletzungen stattfanden.
Von den Zusammenstössen der Züge wurden veranlasst
4 durch falsche Woichenstellung, 3 durch Zugtfennungen, 3 durch
Nebel und je 1 durch irrthümliches Commando, falsche Signali-
sirung und Wagen, die auf ein Nebengeleis abliefen.
Im Allgemeinen resultirten 98 Unfälle aus Schäden an dem
Oberbau oder Wagenpark; 13 wurden direct durch Unbilden des
Wetters veranlasst, 8 durch zufällige und unvorhergesehene
Hindernisse; 61 wurden verschuldet durch Fahrlässigkeit oder
mangelhafte Betriebsleitung; die Ursachen zu 43 Unfällen blieben
unaufgeklärt, doch wurden die meisten hiervon wahrscheinlich
durch Schneeverwehungen verursacht.
Nach anderer Eintheilung fanden 110 Unfälle bei Tageslicht,
91 zur Nachtzeit statt, bei 22 Fällen ist eine bestimmte Zeit nicht
anzugeben.
491
Die üniSlle lassen sich in folgende Classen gruppiren:
Zusammen- Ent- Andere Zu-
stösse gleisungen Ursachen sammen
Personenzüge .... 6 73 17 96
Güterzüge 32 77 4 113
Gemischte Züge . . . 14 — — 14
Summa 62 150 21 223
TSdtungen 10 20 - 30
Verletzungen . . . ■ ■ 34 146 2 18^
Summa 44 166 2 227
Es darf als wahrscheinlich gelten, dass diese Zusammen-
stellung nicht ganz correct ist. Die Anzahl von leichten Unfällen
bei Güterzügen ist zweifellos viel grösser, als bei Personenzügen,
. aber letztere können sehr viel leichter controlirt werden, während
; erstere, wenn damit kein ernster Verlust verbunden ist, sieb oft
^ der Beachtung entziehen.
' Im Vergleich mit den Eisenbahnunfällen vom Januar 1880
' weisen die diesjährigen eine Zunahme von 161 auf; die Zahl der
'7 Tödtungen beträgt 19, die der Verletzungen 132 mehr. Diese
■' aussergewöhnliche Zunahme der Unfälle im Januar 1881 lässt
,Y sich leicht erklären ; sie entstand unzweifelhaft aus den Schwierig-
'f keiten, welche der sehr starke Verkehr mit sich brachte und die
?v damit nothwendig verbundene Indienststellung ein« s unerfahrenen
Zugpersonals; überdies war der Januar seit vielen Jahren der
kälteste Monat. Strenge Kälte und häufige Schneestürme sind
nicht günstig für die Betriebssicherheit, wie dies aus der Art der
Unfälle sich von selbst erklärt; denn es "kamen nicht weniger
als 29 auf zerbrochene Schienen, 33 auf zerbrochene Räder, 6 auf
! zerbrochene Geleisverbindungen und 11 auf zerbrochene Achsen.
Literatur.
Dr. Koch’s Handbuch für den Eisenbahngüterverkehr. I. Tb eil.
Stationsverzeichniss. Verlag von Barthol & Co. (W. Lobeck). Berlin.
1881. Preis 5
Der erste Theil des Werks, das Stationsverzeichniss,
ist in seiner heute (am 9. Mai) erscheinenden 12. Auflage pro 1881
nach dem Stand des Europäischen Eisenbahnnetzes am 1. April d. J.
wieder vollkommen umgearbeitet worden,
p In dem geographischen Theil desselben wird, wie in der
^ vorigen Auflage, naM einem allgemeinen Ueberblick über die
f Organisation des Eisenbahnbetriebsdienstes, eine systematische
Darstellung der einzelnen Bahngebiete und damit eine vollstän-
dige Uebersicht über das sich von Jahr zu Jahr immer mehr ver-
ästende Eisenbahnnetz Europas geboten.
Den Mittelpunkt dieser Eisenbahn-geographischen Darstel-
lung bilden selbstverständlich die Stationen, deren Betriebsvor-
richtungen, Entfernungen, Verkehrsbeziehungen, geographische
und politische Lage, wie auch deren Verhältnisse zu den an den
Stationen gelegenen Telegraphen-, Post- und Zollämtern dargelegt
werden.
Das angehängte genaue alphabetische Stationsverzeichniss,
welches zum Zweck des raschen Gebrauchs nicht nur angiebt, an
welcher Bahn jede Stafion liegt, inwieweit deren Güterverkehr
beschränkt ist, welche Befugniss die dort befindlichen Zollstellen
L haben etc., sondern auch die Nummer wiederholt, welche jede
Station in dem vorangehenden geographischen Register erhalten
' hat, giebt das Mittel an die Hand, nicht nur sich sofort darüber
zu informiren, welchem Bahngebiet die fragliche Station ange-
■ hört, sondern auch sich über die übrigen Verhältnisse jeder
Station rasch zu vergewissern.
Als zweite Abtheilung zum vorliegenden Stationsverzeich-
niss ist im Mai 1880 in dritter Auflage das Ortsverzeichniss
erschienen (Alphabetisch-geographisches Verzeichniss von Orten,
welche mit den dem Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen
angehörigen Stationen in Betreff der Güterab- und Anfuhr in Be-
ziehung stehen, unter Angabe ihrer politisch-geographischen Lage
und industriellen Bedeutung, ihrer Abstossstationen mit deren
Bahngebiet und unter Hinzufügung von Quadratziffern zu den
Stationsnamen zum Auffinden derselben auf der Karte.*)
Dieser zweite Theil des Werks enthält ein umfangreiches
Verzeichniss von weit über 20 000 Orten, welche, abseits von den
Stationen liegend, diesen ihre Güter zuführen, resp, solche von
denselben empfangen. In diesem Ortsverzeichniss sind, mit An-
halt an die von den betreffenden Bahnverwaltungen mitgetheilten
reichen Notizen, die für den Eisenbahngüterverkehr Deutschlands
und Oesterreich-Ungarns wichtigen Orte alphabetisch zusammen-
gestellt, unter Angabe ihrer politischen und geographischen Lage
(Richtung und Entfernung des betreffenden Orts von der Eisen-
bahnstation), so dass durch das Nachschlagen dieses Ortsver-
zeichnisses möglichst jeder Zweifel darüber beseitigt wird, nach
welcher Station die für einen solchen abseits von der Bahn gele-
genen Ort bestimmten Güter zu dirigiren sind.
Zur Ergänzung dieser 3. Auflage des Werks ist am 2. v. Mts.
ein Nachtrag erschienen, welcher die seit Erscheinen des Ortsver-
zeichnisses bis zum 1. April 1881 eingetretenen Aenderungen in Be-
treff der Abstossstationen mittheilt und zugleich eine Uebersicht der
vom 1. April d. J. ab festgestellten Eisenbahndirections- und Betriebs-
amtsbezirke der Königlich Preussischen Staatsbahnverwaltung
enthält unter alphabetischer Zusammenstellung deren Stationen
(mit Angabe der Directions- und Betriebsamtsbezirke, welchen
neuerdings die betreffenden Stationen zugetheilt worden sind).**)
Mittelst der zum Werke gehörigen, von jetzt ab nach Staats-
und Privatverwaltungsgebieteii colorirten Uebersichtskarte der
Abstossstationen, welche in kleine Quadrate (15 km Seitenlänge)
getheilt ist, kann man sich über die geographische Lage eines
jeden im Verzeichniss vorkommenden Ortes leicht vergewissern.
Gleichzeitig wird durch diese Karte ein sehr einfaches Mittel ge-
boten, die Luftlinienentfernung zweier beliebiger auf der Karte
vorkommenden Stationen festzustellen.***)
Ausserdem wird zur Veranschaulichung der Uebersicht der
Könmlich Preussischen Directions- und Betriebsamtsbezirke Mitte
Mai d. J. eine Ausgabe dieser Karte erscheinen, welche die unter
Preussischer Staatsbahnverwaltung befindlichen Eisenbahnen uach
Directionsbezirken getrennt mit Colorirung der Betriebsamtsbe-
zirke darstellLf)
Als selbstständig verkäuflich ist zu vorliegendem Handbuch
auch noch die Uebersichtskarte der Bahngebiete Mittel-Europas
von C. Lehmann, revidirt von Dr. Koch, Preis Jl, erschienen.
Miscellen.
Die allgemeine Deutsche Patent» nnd Mnstersclmtzansstellnng
in Frankfurt a/M. wird am 10, d. Mts. (bis ultimo September) eröffnet
werden.
Dieselbe findet auf einem über 60 Morgen grossen, von der
Natur ausserordentlich begünstigten Terrain statt, welches süd-
lich an die Etablissements der Palmengartengesellschaft sich
theilweise anschliesst und nördlich die Ausläufer des Taunus-
gebirges streift. Verbunden ist dieselbe mit Ausstellungen für
Balneologie, Gartenbau, Kunst und Localindustrie:
Der grosse Fremdenzufluss, dessen sich Frankfurt während
der Sommermonate erfreut, die eigenartigen Außstellungsobjecte
— es wetteifern ca. 2 000 Aussteller — sichern der Ausstellung
vom In- und Auslande eine grosse Frequenz.
Zur leichteren Orientirung beim Besuche der Ausstellung
wird von dem Vorstande ein Katalog ausgegeben. Ausserdem
erscheint während der Dauer der Ausstellung wöchentlich zwei-
mal eine Ausstellungszeitung, die sich eingehender mit der Ent-
stehung des Projects, dem Wesen und der Bedeutung der Aus-
stellung im Allgemeinen, sowie mit den einzelnen Objecten
befasst.
*) Preis inclusive Nachtrag 6 Jl, mit Karte 7
**) Besitzer des Hauptwerks können diesen Nachtrag zum
Preise von 60 /t^ nachbeziehen.
***) Preis der Karte 1 M.
f) Preis dieser in 5fachem Farbendruck ausgeführten
Karte DasStations- und Ortsverzeichniss sowie die Karten
können auch durch die Redaction der Zeitung des Vereins D. E.-V.
bezogen werden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
K. K. priv. Kaiserin Elisabethbahn,
Mit 1. Mai d. J. tritt der IX. Nachtrag
znm Localtarife der Kaiserin Elisabeth-
bahn in Kraft. Derselbe enthält:
1. Ausnahmetarif für- die Beförderung
kleiner Collien von 5—9 kg als Eilgut.
2. Aenderungen und Ergänzungen der
Tarif bestimmungeiL und der Waaren Classi-
fication.
3. Einführung einer Zählgebühr bei
Holzsendungen.
4. Gebührenberechnung für den Trans-
port explodirbarer Güter.
5. Tariftabellen für den Verkehr von
und nach Stationen der Salzburg-Tiroler
Linie.
6. Ausnahmetarif VII für Gement, Gyps
und Gypssteine.
7. Ausnahmetarif IX für Eisen und Stahl,
und
8. Ausnahmetarif X für Zucker im Ver-
kehre einiger Stationen mit Budweis.
Exemplare dieses Nachtrages liegen bei
sämmtlichen Stationen der Kaiserin Elisa-
bethbahn zur Einsicht auf und können
von denselben sowie auch vom commer-
ziellen Bureau der genannten Bahn in
Wien käuflich bezogen werden. (1186)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Vom 15. Mai 1. Js. an gelten die im
Berlin - Tiroler VerbandsgUtertarife vom
1. December 1880 für Berlin, Station der
Berlin- Anhalter Eisenbahn zur Einführung
gekommenen Frachtsätze auch für Berlin,
Station der Berlin - Dresdener Bahn.
München, 30. April 1881. Generaldirection
der K. B. Verkehrsanstalten, Betriebsab-
theilung, (1171)
Oberhessische Eisenbahnen.
Mit dem 1. Juni er. tritt der Nachtrag VI
zum Gütertarif für den Frankfnrt-Bebra-
Oberhessischen Verkehr vom 1. December
492
1877 in Kraft. Derselbe enthält eine Be-
stimmung über Aufhebung der Zuschlags-
frist für den Uebergangsverkehr in Frank-
furt a/M., neue Tarifsätze für Frielendorf
und Oberröblingen, neue und bezw. ab-
g^eänderte Tarifsätze für die Stationen
Eisleben, Halle, Meerholz, Rossla, Sanger-
hausen und Wallbausen.
Soweit sich bei Anwendung der ander-
weiten Tarifsätze für Halle gegenüber der
seitherigen Taxen Frachterböhungen er-
geben, werden die Differenzen bis zum
15. Juli d. J. auf dem Reclamationswege
zurückvergütet.
Verkaufspreis des Nachtrags 10 4^.
Giessen, den 2. Mai 1881. Grossherzog-
liche Direction zugleich Namens der be-
theiligten Verwaltungen. (1175)
Mit dem l. Juli er. treten die im Haii-
seatiscli-Preussischen, Ostdeutscli-Rlieini-
schen und Ostdeutsch - Niederländischen
Verbände für Thorn, Station der Ober-
schlesischen Bahn sowie die für den Ver-
kehr mit Ilettstedt und Mansfeld, Sta-
tionen des Königlichen, Eisenbahndirec-
tionsbezirks Frankfurt a. M. im Staats-
bahnverbande für Thorn und Bromberg,
Stationen der Oberschlesischen Bahn via
Berlin-Frankfurt a. O.-Posen resp. Berlin-
Kreuz-Posen resp. Stargard-Kreuz-Posen
resp. Halle -Sorau bestehenden directen
Frachtsätze ausser Kraft und findet hin-
fort die directe Abfertigung von und
nach Thorn resp. Bromberg in den be-
züglichen Verkehren nur via Schneide-
mühl-Kreuz resp. Berlin statt. Bromberg,
den 2. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
dir'ection als geschäftsfübrende Verwal-
tung des Hanseatisch-Preussischen und
Ostdeutsch-Rheinischen Verbandes. (1179 J)
Nord - Ostsee - Hannover - Thüringischer
Verbands-Güter-Verkehr. Für den Verkehr
zwischen Station Kleinfurra der Nord-
hausen-Erfurter Bahn einer- und den Sta-
tionen Nienburg a/W., Osterode des Eisen-
bahndirectionsbezirks Hannover, Halber-
stadt des Eisenbahndirectionsbezirks Mag-
deburg andererseits treten mit sofortiger
Giltigkeit directe Frachtsätze in Kraft,
welche bei den genannten Verbandsexpe-
ditionen zu erfahren sind. Erfurt, den
26. April 1881. Nämens der Verbandsver-
waltungen die Direction der Thüringischen
Eisenbahn-Gesellschaft. (1160)
ln Folge der am 1. April er. erfolgten
Vereinigung der bis dahin in Thorn ge-
trennt bestandenen Expeditionsstellen der
Oberschlesischen Bahn und des König-
lichen Eisenbahndirectionsbezirks Brom-
berg für den Wagenladungsverkehr tritt
vom 1. Juni er. im Ostdeutsch-Niederländi-
schen, Ostdeutsch-Rheinischen, Staatsbahn,
Staatsbahn - Reichsbahn , Mitteldeutschen,
Hanseatisch-Preussischen, Preussisch-Thü-
ringi sehen und Prenssisch - Sächsischen
Verbände eine anderweite Instradirung in
Kraft. Dieselbe regelt sich nach den jetzt
für Thorn Stückgut- und Eilgutverkehr
resp. Thorn ohne Bahnhofsvorschrift be-
stehenden Bestimmungen. Bromberg, den
27. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1180 J)
Der durch Bekanntmachung vom 31. März
er. im Ostdeutsch - Rheinischen Verbände
zur Einführung gekommene Ausnahme-
tarif für Flachs bei Aufgabe von 10 000 kg
in einer Wagenladung zwischen Thorn,
Station des Königlichen Eisenbahndirec-
tionsbezirks Bromberg und der Ober-
schlesischen Bahn einer- und den im Aus-
nahmetarif L, Flachs, Flachsheede und
Werg, bezeichneten Stationen der Bergisch-
Märkischen, Köln-Mindener und Rheini-
schen Bahn andererseits behält bis zum
1. Juni er. Gültigkeit.
Weiteres ist von den bezüglichen Sta-
tionen zu erfahren. Bromberg, den 26. April
1881. Königliche Eisenbahndireetion als
geschäftsführende Verwaltung. (1159 J)
Zum Tarif für den Preussisch^berschle-
sischen Verband-Güter-Verkehr gelangt ein
Bruckfehler-Berichtigungs-Blatt zur Aus-
gabe, welches mit dem 1. Mai er. zur Ein-
führung gelangt. Insoweit jedoch diese
Berichtigungen Erhöhungen bedingen, tre-
ten diese erst mit dem 15. Juni er. in
Kraft.
Exemplare des Berichtigungs - Blattes
sind durch Vermittelung sämmtlicher Bil-
let- Expeditionen des Verbandes zu erhal-
ten. Bromberg, den 29. April 1881. Kö-
nigliche Eisen bahn-Direction im Namen
der Verbands-Verwaltungen. (1167 J)
Der im Prenssiscli-Sächsischen Verbaud-
tarife für den Verkehr zwischen Schulitz,
Station des Eisenbahndirectionsbezirks
Bromberg, einerseits und Dresden, Station
des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin und
der Sächsischen Staatsbahn, andererseits
bestehende Ausnahmetarif für Brennholz,
Grubenholz und Eisenbahnschwellen im
Betrage von 1,28 Jl pro 100 kg tritt von
sofort ausser Kraft und gelangt an Stelle
desselben ein ermässigter Frachtsatz des
Specialtarifs III im Betrage von 1,19 Jl
pro 100 kg zur Einführung. Bromberg,
den 29. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwaltung
des Preussisch-Sächs. Verbandes. (1178 J)
ImRheiiiisch-Westfäliscli-Mitteldeutschen
Verbände kommen von jetzt ab für den
Transport von Eisen des Speeiältarifs H
in Wagenladungen von 10 000 kg von Sie-
en und Kirchen nach Berlin (Berlin-An-
alter Bahnhof) nachfolgende Ausnahme-
frachtsätze und zwar
von Siegen Ji 1,91
,, Kirchen „ 1,87
pro 100 kg zur Anwendung. Hannover,
den 27. April 1881. Königliche Eisen-
bahndirection Namens der Verbandsver-
waltungen. (1176)
Im Rheinischen Nachbarverkehr treten
mit dem 1. Mai er. zwischen den Stationen
Schlebusch ß. M. und Coblenz directe
Frachtsätze in Kraft. Elberfeld, den 30.
April 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion Namens der betheiligten Verwal-
tungen. (1144)
Westdeutscher Eisenbahnverband. Für
den directen Güterverkehr zwischen Basel,
Station der Badischen Staatseisenbahnen
einer- und Stationen des Eisenbahndirec-
tionsbezirks Hannover und des Eisenbahn-
directionsbezirks Elberfeld andererseits
treten vom 4. Mai bezw. 15. Juni er. ab
anderweite, tlieils ermässigte, theils er-
höhte Frachtsätze in Kraft. Die die neuen
Frachtsätze enthaltenden Ergänzungsblät-
ter zum Verbandsgütertarif können von
den betreffenden Verbandsexpeditionen
bezogen werden. Hannover, im Mai
1881. Namens der Verbandsverwaltungen :
Königliche Eisenbahndireetion. (1174)
Exporttarife für Steinkohlen betreffend.
Für zum Export bestimmte Stein-
kohlen aus dem Zwickauer und Lugau-
Oelsnitzer Reviere werden, vorerst auf
das Jahr 1881, folgende Tran sitsätze ge-
währt:
Dresden Riesa
Elbquai tr. Elbquai tr.
Mark pro 100 kg
von Zwickau 0,38 0,37* *)
„ Lugau 0,33 0,32
„ Oelsnitzb.L. 0,34 0,33
[*) nicht 0,32 , wie in der Bekannt-
machung vom 26. April versehentlich
angegeben.)
Die Anwendung dieser Sätze erfolgt im
Restitutionswege gegen Vorlegung der
Originalfrachtbriefe und ist an die Be-
dingung geknüpft, dass der Bezug pro
Jahr mindestens 5 000 t beträgt und dass
der Nachweis der Weiter Verfrachtung per
Elbe geliefert wird. Dresden, am 3. Mai
1881. Königl. Generaldirection der Sächs.
Staatseisenbahnen, von Tschirschky. (1173)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Königlich Prenssische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen und
Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen.
Mit sofortiger Gültigkeit kommen für den
Verkehr zwischen den Stationen Berlin
(K. 0.) und Berlin (Stettiner Bahnhof)
einerseits und Stationen der ehemaligen
Saarbrücker Bahn des Eisenbahndirec-
tionsbezirks Köln (linksrheinisch) und
Lothringisch-Luxemburgischen Stationen
andererseits Ausnahmefrachtsätze für Ei-
sen des Sp.-T. H zur Einführung.
Das Nähere ist bei den betreffenden Ex-
peditionen zu erfahren. Namens der be-
theiligten Verwaltungen. Frankfurt a/M.,
den 30. April 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1185)
Am 1. Mai 1. Js. gelangt zum Tarife für
den directen Güterverkehr zwischen Sta-
tionen der Main-Neckarbahn und Stationen
der Königlich Bayerischen Staatsbahnen
vom 1. März 1878 Nachtrag V zur Einfüh-
rung. München, den 30. April 1881. Ge-
neraldirection der Königlich Bayerischen
Verkehrsanstalten. , Betriebs - Abtheilung,
(gez.) von Hocheder. igez.) von Scham-
berger (1172)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Breslau- Schweidnitz- Freiburger
Eisenbahn. Die Frachtsätze der Aus-
nahmetarife 1 und 2 (Mühlenfabrikate und
Getreide etc.) ermässigen sich in der Re-
lation Frankenstein - Schmiedefeld auf
0,48 Jl pro 100 kg. Breslau, den 2. Mai
1881. Directorium. . (1184)
2. Oeneral-Versammlungen.
Breslau-Warschauer Eisenbahn. Die or-
dentliche Generalversammlung der Actio-
näre der Breslau- Warschauer Eisenbahn -
Gesellschaft findet statt
am 3. Juni d.J., Nachmittags 3% Uhr
im Hotel „zum weissen Adler“ in Poln.
Wartenberg,
in welcher die im § 29 des Gesellschafts-
Statuts unter 1, 3 und 4 aufgeführten Ge-
genstände zur Verhandlung kommen.
Zur Theilnahme an der Generalversamm-
lung' berechtigt nur die rechtzeitige
Deposition der Actien bei der Gesell-
schafts-Haupteasse hierselbst entweder in
natura oder in Depotscheinen über die
bei Staats- oder Communalbehörden oder
1. in Breslau:
1. bei der Breslauer Discontobank Frie-
denthal & Co. und
2. bei den Herfen Gehr. Guttentag,
2. in Berlin:
1. bei dem Bankbause Gebr. Guttentag,
Französische Strasse 1,
2. bei den Herren Born & Busse, Behren-
strasse 31,
niedergelegten Actien der diesseitigen Ge-
sellschaft.
Diese Deposition muss hier 3 Tage vor
dem Termin, also spätestens am 30. Mai
er. Abends erfolgt sein.
Die Actien sind getrennt nach Gattung
unter genauer Bezeichnung der Nummern
mittelst Verzeichnisses in 2 Exemplaren
anzumelden, wozu Formulare auf Verlan-
gen von dem Bureau ausgegeben werden.
Wegen Vertretung der Actionäre durch
Bevollmächtigte wird auf die §§ 35 und 33
des Statuts verwiesen.
Die gehörig legalisirten Vollmachten sind
spätestens einen Tag vor der Versamm-
lung an das Bureau der Direction hier-
selbst einzureichen, P. Wartenberg, den
30. April 1881. Der Aufsichtsrath. (1177)
493
Einnahmen der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahpen im Monat März 1881.
Im Moaat
März 1881
Die
lonat März
Die Einnah
mebetruf
r vom 1. Janu
ar bis Eni
leUärz
Benennung
Eisenbahnen
befördert
1881
18S0
II® s
p«--i
Personen
Güter
für
Personen
Gepӊck
für Güter
Ganzen
pro
Kilom.
Ga™en
pro
Kilom.
Differz.
pro
Kilom.
Procent
Ga^en
K^m.
Ganzen
pro
Kilora.
Differz.
pro
Kilom.
in
Kilom.
Anzahl
Tonnen
G u 1 d
e P
Guide
n
Guld(
in
Guide
n
Procent
»einsame Oesterreichiscli-
Ungarische Eisenbahnen.
3te Ungar.-Galiz. Eisenbahn
267
14 154
11 540
11 890
52 189
64 079
240
91 742
344
— 30-2
155 394
582
226 758
849
— 31-4
sdiau - Oderberger Eisenb.
427
47 742
107 326
36 547
290 910
327 457
767
289 337
678
-f 13-1
915 781
2 145
806 947
1890
-f 13-5
sterr. Staatsbahn- Gesellsch.
2 011
299 615
476 561
513 626
2 183 791
2 697 417
1 341
2 343 556
1 165
+ 15-1
7 681 347
3 820
6 858 392
3 410
-f-12-0
4b«i.hn-Gesellschaft . . . .
2 19C
396 731
387 987
565 364
2 218 277
2 783 641
1 271
2 690 299
1201
-j- 5’8
7 490 988
3 421
7 207 851
3 218
-f 6-7
garische Westbahn . . .
373
.44 752
19 760
33 750
64 537
98 287
264
95 334
256
+ 31*3
.305 096
818
266 236
714
-f 14-6-
' Summa
5 268
802 994
1 003 174
1 161 177
4 809 704
5 970 881
1 133
5 510 268
1 036
+ 9-4
16 548 606
3 141
15 366 184
2 889
-h gV
^rreichische Eisenbahnen.
iaip-Tpplitzer Eisenbahn .
94
47 047
312 931
17 279
248 679
265 958
2 829
263 384
2 802
— 1-0
731 071
7 777
767 943
8170
— 4-8
hnusche Nordbahn . . . .
180
48 077
55 325
22 982
110 771
133 753
743
129 373
719
4- 3-3
362 381
2 013
362 768
2 015
— 0-1
brntsche Westbahn . ■ . . .
201
35 820
113 073
41 704
245 917
287 621
1 431
259 513
1291
-t-10-8
880 769
4 382
802 624
3 993
+ 9-7
Hnbtehrader Eisenbahn . .
397
43 483
206 516
41 799
332 409
374 208
943
327 032
824
-f 14-4
1 187 .321
2 991
1 083 610
2 729
+ 9-6
X-Bodenbacher Eisenbahn .
8S
25 790
85 259
7 190
117 120
124 310
1 397
127 241
1 430
- 2-3
395 055
4 439
401 269
4 509
— 1-9
Kffen. Localbahn-Gesellsch.
5
1 121
6 307
393
2 297
2 690
538
2 409
482
+ 11-6
7 851
1 570
6 475
1295
■4-21-2
Herzog Albrecht-Bahn . .
181
11920
11 922
10101
33 041
43 142
238
72 807
402
— 40-8
110 144
609
182 607
1009
— 39-6
fische Carl Ludwig-Bahn:
1697
662
+ 1-3
— 18-4
aj^s Netz
neues Netz
352
241
j 65 554
79 814
/ 86 060
\ 31 325
519 078
98 854
605 138
130 179
1 719
540
597 329
159 600
1 7-25 432
377 188
4 902
1 565
1 745 044
397 661
4 958
1650
— 1-1
— 5-6
iz-Köflacher Eisenb. u. B.-G.
91
19 959
48 668
9 077
92 199
101 276
1 113
97 656
1073
+ 3-7
322 693
3 546
307 223
3 376
+ 5-0
iaer Franz Josef-Bahn . .
712
115 905
111 791
166 771
448 629
615 400
864
584 092
820
-j- 5-4
1 686 869
2 369
1 598 157
2 245
4- 5-5
iflfiiin Elisabeth-Bahn:
-f 14-5
Hauptbahn
Eämbach-Gmunden . . .
400
124 343
115 313
160 261
477 572
637 833
1 595
600 494
1501
-f 6-3
1 833 650
4 584
1 601 026
4 003
27
2 323
4 015
1202
3 868
5 070
188
4 835
179
5 Ü
13 743
509
12 930
479
+ 6-3
fchz-Budweis
144
11 163
19 923
11305
58 387
69 692
484
62 479
434
4-11-5
187 677
1 303
173 047
1202
-(- 8-4
Mzburg-Tiroler Bahn . .
290
27 650
16 317
17 685
42 979
60 664
209
60 981
210
- 0-5
165 877
572
163 773
565
4- 1-2
Seumarkt-Simbach . . .
58
9 127
27 696
10 050
48 747
58 797
1014
59 128
1019
— 0-5
185 265
3 194
154 269
2 660
-1-20-1
Setzendorf-K.-Ebersdorf*) .
25
30 932
17 490
17 490
700
15140
757
— 7-5
63 105
2 524
37 402
1870
-f35-0
I^rinz Rudolf-Bahn incl.
Bfeel-Hüttenb. und Zeltweg-
- 0-4
l^nsdorf
812
76 939
114127
81 733
267 425
349 128
430
362 152
446
- 3-6
972 523
1198
976 935
1 203
iser Ferdinands - Nordbahn
fiährisch-Schles. Nordbahn
697
163 246
387 014
266 819
1664153
1 930 972
2 770
1 804 156
2 588
4- 7-0
5 810 555
8.337
5 667 374
8131
-}- 2-5
141
35 250
35 701
28 944
63 191
92 135
653
89 182
632
4- 3-3
289 609
2 054
271 087
1923
4- 6-8
fasierer Eisenbahn . . .
6
3 723
4 343
824
2 512
3 336
556
17 001
2 834
^.-Czern.-/Lemb.-Czern. .
267
26 946
35 056
40 060
179 472
219 532
822
24*6 4*89
*923
—*10-9
591 581
2 216
68*5 2*30
2 56*6
— 13-6
^B.(Oe.L.)\Czern.-Sucz. .
90
7 723
15 527
11 184
40 723
51 907
577
62 920
699
— 17-5
142 408
1582
158 747
1 764
— 10-3
men- Vordemberger Bahn .
15
3 289
16 404
1 171
12 308
13 479
899
17 829
1 189
— 24-4
42 013
2 801
50 503
3 367
— 16-8
Mische Grenzbahn. . . .
109
12 026
17 915
5 238
28 180
33 418
307
29 982
275
4- 11-6
95 631
877
88 513
812
4- 8-0
Ifesch-Schlesische Centralb.
152
14 412
21 772
10 785
44 820
55 605
366
' 58 961
388
— 5-7
159 144
1047
160 343
1055
— 0-8
Iroitscheiner Localbahn . .
Bterr. Localbahn-Gesellsch. :
8
2 260
2 828
773
3 035
3 808
476
10 904
1363
pslau-Zleb u. Skowitz-Wrdy-
ncic
11
496
2 963
131
2 980
3111
283
13 780
1253
Beceker Industriebahn . .
1
1377
371
371
371
3 022
3 022
4- 5'3
»erreich. 1 Garant. Strecke .
623
118 091
139 934
13*9 649
457 829
597 478
959
568 686
*913
-f’ 5-0
1 686 413
2 707
1 601 226
2 570
mwestb.\ Ergänzungsnetz .
305
49 482
171 538
43 442
331 111
374 553
1 228
326 245
1070
4- 14-8
1 153 552
3 782
1 020 809
3 347
4-13-0
trau-Friedländer Eisenbahn
33
5 054
9 468
2 152
20 350
22 502
682
26 248
795
— 14-2
59 517
1804
74 034
2 243
— 19-6
len-Priesen (Komotau) E.:
4- 0-9
Alte Linien
rilsen-Klattau-Eisenstein .
155
10 549
35 867
11404
80 947
92 351
596
91 113,
587
4- 15-3
285 079
1839
282 590
1823
97
8 221
23 402
5 854
36 991
42 845
442
37 618
388
-4- 13-9
132 984
1371
127 928
1319 -1-
tg-Duxer Eisenbahn . . .
155
10 919
44 235
9 900
73 232
83 132
536
67 882
438
4-22-4
327 815
2 115
270 038
1 742
-j- 21-4
K Staatsbahnen:
— 17-6
Braunau-Strasswalchen . .
37
3 922
2 210
1928
2 983
4 911
133
6 365
172
-22-7
14 581
394
17 675
478
fpalmatiner Bahn ....
105
1520
2 026
1498
3^0
5 378
51
5 941
57
— 10-5
13 021
124
13 973
133
— 6-8
IPniester Bahn
112
34 936
7 989
8132
19 406
27 538
246
49 784
444
— 44-6
75 440
674
121 978
1 089
— 38-1
®onau-Ufer Bahn**) . . .
8
29 861
7 503
7 503
938
3 310
414
-f 126' 6
23 231
2 904
10 165
1271
-f 128-5
mbersdorf-Würbenthal . .
21
1302
2 519
' 4*74
1 725
2 199
105
6 170
294
ßtrianer Bahn
143
2 784
2 726
3 742
7 440
11 182
78
13 398
94
— 17-0
31 287
219
39 642
277
— 20-9
Rriegsdorf-Römerstadt . .
14
1089
2 218
274
1448
1722
123
1947
139
— 11-5
4 961
354
6183
442
— 19"9
|[gürzzuschlag-N euberg . .
11
1 138
4 519
313
2 414
2 727
248
3 060
278
— 10*8
8 557
778
8 266
751
4- 3’6
4“ 6-2
BSederösterr. Staatsbahnen
154
17 385
17 011
8 033
26 510
34 543
224
34 261
222
4- 0-9
92 210
599
86 886
564
Kakonitz-Protivin . . . .
144
10 942
16 654
8135
26 702
34 837
242
28188
196
-f23-5
97 357
676
80 907
562
20-3,
»arnow-Leluchow (Orlö)
151
5 655
4 985
5 240
17 607
22 847
151
24 023
159
— 5-0
58 581
388
63 008
417
— 7-0
raarvis-Pontafel
25
5 424
6 768
4 283
8 346
12 629
505
19 101
764
— 33-9
33 794
1352
42 083
1683
— 19-7
ffinterdrauburg-Wolfsberg .
38
2 601
1443
1 184
2 663
3 747
99
4 037
106
— 6-6
9 605
253
9 589
252
4- 0-4
lanordd. Verbindungsbahn .
283
52 488
89 177
30 895
185 448
216 343
764
192 213
679
4- 12-5
716 958
2 530
651 767
2 303
-j- 9-8
mau-Kralup-Prager Eisenb.
^Iberger Bahn
||B-Pottendorf- Wiener-Neu-
120
29 994
63 949
22 720
89 790
112 510
938
97 561
813
4-15-4
372 236
3 102
334 241
2 785
-f- 11-4
96
35 166
15 175
14 521
. 23 101
37 622
392
34 232
357
+ 9-8
92 549
964
104 856
1 092|-t- IJ- '
.1 .
pMädter Bahn
68
12 286
48 463
8 856
68 292
77 148
1 135
614.34
903
4-25-7
216 100
3 178
171 995
2 529
Summa . .
8 694
1356 540
2 642 966
1 415 445
6 702 825
8 118 270
934
7 791 811
902
4- 3-5
23 895 356
2 748
22 996 399
2 661
14- 3-3*
Ungarische Eisenbahnen.
4- 1-0
1 0-26
4- 1-2
|j|d-Fiuinaner Bahn . . .
392
76 418
26 156
49 075
106 508
155 583
397
154 076
393
406 922
1038
402 342
m-Körösthaler Bahn . . .
62
7 727
5 455
4 266
8 638
12 904
208
16 903
273
— 23-8
35 952
580
50 548
815
[— 28-8
*) Inclusive der K.K. Donauuferbahnstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
**) Exclusive der Tbeilstrecke Stadlauer Donaubrücke-Kaiser Ebersdorf.
Beuemmng
der
Eisenbahnen
Durchschn.
Betriebs!,
im Monat
März 1881
Im Monat
wurden
März 1881
efördert
Die B
innahme betrug im M
,onat März
Die Binnahme betrug
: vom l. Jauu
1881
ISS»
1881
188U
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
Ga^en
Ä.
Ganzen
pro
1 Kilom.
Differz.
Kilom.
im
Ganzen
Kilom.
Ganzen
KUom. 1
Kilom.
Anzahl
Tonnen
Gulden
Gulden
Guide
Guldf
Arad-Temesvarer Eisenbahn .
57
6 700
6 200
6 200
15 700
21 900
384
17 893
314
-I-22-3
57 900
1016
49 874
875^
Battaszek - Dombovär - Zäkäny
(Donau-Drau) Bahn . . .
166
8 200
7 200
6 700
27 200
. 33 900
204
36 481
220
— 7-3
91 500
551
91558
552 ^
Erste Siebenburger Eisenbahn
290
17 372
18 389
16 504
80 150
96 654
333
105 016
362
~ 8-0
275 307
949
265 862
917 1
Fünfkirchen-Bärcser Bahn . .
68
16 476
19 768
8 724
46 191
54 915
808
53 127
781
+ 3-5
131 738
1937
128 211
1 885|
Mohäcs-Fünfkirchner Bahn .
68
11 797
41 489
6 448
80 705
87 153
1282
97 898
1440
— 11-0
238 930
3 514
261 453
3 845 3
Raab-Oedenburg-EbenfurterB.
118
16 919
16 380
8 376
24 936
33 312
282
32 0Ü9
271
+ 4-1
111270
943
98 091
831>|
Ungarische Nordostbahn . .
580
53 109
33 988
47 249
127 258
174 507
301
194 851
336
- 10-4
504 313
870
529 082
912
Kgl. Ungar. Staatseisenbahnen
2 613
216 600
238 600
279 800
966 200
1 246 000
477
1 201 201
473
+ 0-8
3 571 800
1367
3 402 775
1340j
Summa . .
4 414
431 725
413 725
1 433 342
1 483 486
1 916 828
434
1 909 455
440
— 1-4
5 425 632
1 229
5 279 796
1216*
Recapitulation.
Summeder gemeinsamen Oesterr.-
Uhgar. Eisenbahnen ....
5 268
802 994
1 003 174
1 161 177
4 809 704
5 970 881
1 1.33
5 510 268
1036
-f 9-4
16 548 606
3141
15 366 184
2 889-
Summe der Oesterr. Eisenbahnen
8 694
1 356 540
2 642 966
1 415 445
6 702 825
8 118 270
934
7 791811
902
-H 3-5
23 895 356
2 748
22 996 399
2 661-
Summe der Ungar. Eisenbahnen
4 414
431 318
413 725
433 342
1 483 486
1 916 828
434
1 909 455
440
— 1-4
5 425 632
1229
5 279 796
1216-i
Hauptsumme . .
18 376
2 590 852
4 059 865
3 009 964
12 996 015
16 005 979
871
15 211534
831
+ 4-8
45 869 594
2 496
43 642 379
2 385-i
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
von Seite 493.
3. Convertirung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4%procentigen Pr ioritäts- Obliga-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen in
neue 4procentige betreffend.
Die Generalversammlung der Actionäre
der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften
vom 29. April 1881 hat mit Genehmigung
der K. Bayer. Staatsregierung gemäss der
höchsten Entschliessung des Kgl. Staats-
ministeriums des Königlichen Hauses und
des Aeussern, dann der Finanzen vom
15. März ds. Js. beschlossen:
I. dass sämmtliche 4%procentige Priori-
täts-Obligationen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften in 4procentige umge-
wandelt und zu diesem Zwecke sämmt-
liche 4%procentige Prioritäts-Anlehen der
3 Pfälzischen Eisenbahn - Gesellschaften
. nach ihrem Stande vom 1. October 1881
auf Grund des vertragsmässig bestehen-
den, bezw. urkundlich festgestellten Vor-
behaltes per 1. October 1881 gekündigt
werden sollen;
II. dass durch sofortige Emission eines
neuen 4procentigen Prioritäts-An-
lehens für Jede der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften den Inhabern der
4%procentigen Prioritäts-Obligationen in-
nerhalb des Präclusivtermines
vom 10. Mai bis 15. Juni 1. Js.
Gelegenheit zum freiwilligen Umtausch
dieser Obligationen gegen neue 4procentige
Prioritäts-Obligationen in Reichswährung
gegeben werden soll.
Im Vollzüge dieses Beschlusses bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniss,
was folgt:
1. die nachbezeichneten 4%procentigen
Prioritäts-Anlehen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften werden per 1. October
1881 andurch gekündigt und zwar:
A. für die Ludwigsbahn,
a) Das IV. Anlehen zu 4}^ pCt. vom
1. April 1858;
b) das VIII. Anlehen zu 4^4 pCt. (früher
5procentig und auf 4^ pCt. reducirt) vom
15. August 1869;
c. das IX. Anlehen zu 4^ pCt. vom
1. April 1872;
d) das X. Anlehen zu 414 pCt. vom
1. October 1872;
e) das XI. Anlehen zu 4% pCt. vom
12. Juni 1875.
B. für die Maximiliansbahn.
a) Das I. Anlehen zu 414 pCt. vom 1. Sep-
tember 1871;
b) das II. Anlehen zu 4l4 pCt. vom
1. April 1874;
c) das III. Anlehen zu 4}4 pCt. vom
22. October 1876.
C. für die Nordbahnen.
a) Das I. Anlehen, theils früher zu 5 pCt.,
convertirt auf 414 pCt. vom 1. September
1872 und theils zu 4>4 pCt. vom l.März 1872;
b) das II. Anlehen zu 4l4 pCt. vom 20. No-
vember 1876.
2. Diejenigen Obligationsinhaber der hier-
oben bezeichneten, gekündigten 4l4procen-
tigen Prioritäts-Anlehen, welche von der
Convertirung in der dafür bestimmten Zeit
vom 10. Mai bis 15. Juni d. Js. Gebrauch
machen, erhalten zu den neuen 4procen-
tigen Prioritäts-Obligationen
eine Convertinmgsprämie von 114 pCt* des
Nominalwerthes
derselben und wird ihnen ausserdem
für den Coupon per 1. October 1881
der alten Obligationen der 4^procentige
Zins für die Zeit vom l. April bis 1. October
1881 sofort bei der Convertirung vergütet.
3. Die Erklärung über die beabsichtigte
Convertirung in der vor bezeichneten Frist
ist mittelst eines für jedes Anlehen be-
sonders bestimmten Verzeichniss-For-
mulars zu bewerkstelligen, in welches
die zum Umtausch angemeldeten 4l4pro-
centigen Prioritäts-Obligationen, nach den
verschiedenen Bahnen und Jahrgängen
der Anlehen getrennt, nach Litteras und
Nummern arithmetisch geordnet einzu*
tragen sind.
Die in 2 Exemplaren auszufertigenden
Verzeichnisse, deren Formularien bei den
am Schlüsse gegenwärtiger Bekannt-
machung bezeichneten Convertirungsstel-
len bezogen werden können, sind mit den
zu convertirenden 4l4procentigen Priori-
täts-Obligationen nebst dqn dazu gehöri-
gen Talons und sämmtlichen Coupons ein-
schliesslich des Coupons per 1. October
1881 bei Einer der Unterzeichneten Con-
vertirungsstellen einzureichen, wo derde-
clarirende Obligations-Inhaber das eine
Exemplar der betr. Verzeichnisse mit einer
Empfangsbescheinigung versehen zurück-
erhält.
Die Fristbestimmung zum Bezüge der
neuen 4procentigen Prioritäts-Obligationen
wird von jeder Convertirungsstelle öffent-
lich bekannt gemacht.
Die neuen 4procentigen Prioritäts-Obli-
gationen werden mit Zinslauf vom 1. Oc-
tober 1881, daher mit l. Zinscoupon per
1. April 1882 ausgegeben.
Ueber die Vergütung bezw. Anrechnung
des Zinses der alten 4j4procentigen Prio-
ritäts-Obligationen vom 1. April bis 1. Oc-
tober 1881, die baare Rückvergütung feh-
lender Coupons etc. sind auf der Rück-
seite der betr. Verzeichniss-Formularien
die nöthigen Bemerkungen zur gefäl-
ligen Beachtung mitgetheilt und ist
dortselbst auch das Schema für die
Abrechnung und die Feststellung
der haaren Herein- oder Hinaas-
zahlung mit der näheren Bezeichnung
der abzugebenden neuen Prioritäts-Obli-
gationen beigefügt.
4. Alle 4j4 procentige Prioritäts-Obliga-
tionen der 3 Bahngesellschaften, welche
bis zum 15. Juni ds. Js. einschliesslich zur
Convertirung nicht eingereicht wurden,
gelangen in Gemässheit obiger Kündigung,
soweit sie nicht schon amortisirt sein
sollten, zur Rückzahlung des Capi-
tales per 1. October 1881.
Die Inhaber dieser 4y2Procentigen Prio-
ritäts-Obligationen werden daher aufge-
fordert, ihre Obligationen mit sämmtlichen
nicht verfallenen Zinscoupons, beginnend
mit dem Zinsco^on per 1. April 1882,
nebst Talons mit Eintritt des oben bezeich-
neten Kündigungstermins bei der Haupt-
cassa in Ludwigshafen a/Rhein oder den
nachbenannten Banken und Bankhäusern
einaureichen und den Nominalbetrag der
Obligationen in Empfang zu nehmen.
Vom 1. October 1881 ab hört die Ver-
zinsung der 4%procentigen Prioritäts-
Obligationen auf, weshalb die etwa feh-
lenden, nicht fälligen Zinscoupons bei der
Auszahlung des Capitales in Abzug ge-
bracht werden.
Als Convertirungsstellen werden' be-
zeichnet:
1. die Directions - Hauptcassa in Lud-
wigshafen a/Rh.,
2. M. A. V. Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M.,
3. Ph. N. Schmidt in Frankfurt a/M.,
4. die Generaldirection der Seehand-
lungs-Societät in Berlin,
5. dieDirection derDisconto-Gesellschaft
in Berlin,
6. S. Bleichroeder in Berlin,
7. W. H Ladenburg & Söhne in Mann
heim,
8. die Rheinische Creditbank in Mann-
heim,
9. die K. Bank in Nürnberg und alle
ihre Filialen,
10. die Bayerische Vereinsbank in Mün-
chen,
11. L. Dacque in Neustadt a/Haardt.
Das Convertirungsgeschäft wird in dem
Effectenbureau der vorgenannten Firmen
innerhalb der üblichen Geschäftsstunden
vollzogen werden. Ludwigshafen, 1. Mai
1881. Die Direction der Pfälzischen Eisen-
bahnen. V. Jaeger. (1146)
495
4. Submissionen^
Bergisch- Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
260 Stück eisernen Kohlenwagen
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend, den 21. Mai er.,
Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufschrift:
„Submission auf Lieferung von
eisernen Kohlenwagen“
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Bureau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Ge-
genwart der persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedin-
gungen und Zeichnungen liegen zur Ein-
sichtaufdem mascbinentechnischen Bureau
5. Submissionsresultate.
Oberschlesische Eisenbahn. Breslau, den 29. April 1881.
Offerte
pro Wagen
ohne 1 mit
Submittent.
Lieferort.
Lieferzeit.
Bremse
__M 1 M.
Name und Domicil.
Station :
4 675
4 870
4 700
4 700
4 750
4395
4630
1. 12 zweiachsige Personenwagen IV. Classe, «6 ohne, 6 mit Bremse.
„Saxonia“ Eisenwerke und Eisen-
bahnbedarf-Fabrik in Radeberg
Noell’sche Waggonfabrik in Würzburg
Friedrich Deicke in Wittenberge
F. Ringhoffer in Smichow bei Prag
Gebrüder Gastell in Mainz
L. Steinfurt in Königsberg
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung : Eisenbahn Wag-
gonfabrik in Elbmg
Actiengesellschaft fürFabrikation von
Eisenbahnmaterial in Görlitz
Carl Weyer & Comp, in Düsseldorf-
Oberbilk
Waggonfabrik Gebrüder Hofmann &
Comp.,Actiengesellschaft in Breslau
Killing & Sohn in Hagen
BreslauerActiengesellschaftfürEisen-
bahnwagenbau in Breslau
Radeberg
Würzburg
Wittenberge
Breslau
Mombach
Königsberg
Elbing
2. 12 zweiachsige Etageviehwagen mit Bremse.
7 Monat nach Zuschlag
7 Monat nach Zuschlag
7 Monat nach Zuschlag
Monat October
7 Monat nach Zuschlag
6 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
wöchentlich 4 Stück
6 Monat nach Zuschlag
6 Monat nach Zuschlag
&Y2 Monat nach Zuschlag
8 Monat nach Zuschlag
24 Wochen nach Zuschlag
5 Stück wöchentlich
„Saxonia“ Eisenwerke und Eisen-
bahnbedarf-Fabrik in Radeberg
NoeU’sche Waggonfabrik in Würzburg
J. Goossens Waggonfabrik in Aachen
Friedrich Deicke in Wittenberge
F. Ringhoffer in Smichow bei Prag
L. Steinfurt in Königsberg
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung: Eisenbahn Wag-
gonfabrik in Elbing
Gustav Talbot & Comp, in Aachen
Actiengesellschaft fürFabrikation von
Eisenbahnmaterial in Görlitz
Carl Weyer & Comp, in Düsseldorf-
Oberbilk
Waggonfabrik Gebrüder Hofmann &
Comp., Actiengesellschaft in Breslau
Killing & Sohn in Hagen
BreslauerActiengesellschaftfürEisen-
bahnwagenbau in Breslau
Radeberg
Würzburg
Aachen-
Templerb.
Wittenberge
Breslau
Königsberg
Elbing
bYi Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
Monat October
4% Monat nach Zuschlag
4 Monat nach Zuschlag
wöchentlich 10 Stück
5— GMonatnach Zuschlag
4% Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
6 Monat nach Zuschlag
18 Wochen nach Zuschlag
5 Stück wöchentlich
3. 50 zweiachsige Rungenwagen mit radialer Achsenstellung, ohne Bremse.
, Saxonia“ Eisenwerke und Eisen-
bahnbedarf-Fabrik in Radeberg
Noell’sche Waggonfabrik in Würzburg
J. Goossens Waggonfabrik in Aachen
Friedrich Deicke in Wittenberge
F. Ringhoffer in Smichow bei Prag
L. Steinfurt in Königsberg
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung: Eisenbahnwag-
gonfabrik in Elbing
Gustav Talbot & Comp, in Aachen
Actiengesellschaft fürFabrikation von
Eisenbahnmaterial in Görlitz
Carl Weyer & Comp, in Düsseldorf-
Oberbilk
Waggonfabrik Gebrüder Hofmann &
Comp., Actiengesellschaft in Breslau
Killing & Sohn in Hagen
BreslauerActiengesellschaftfürEisen-
bahnwagenbau in Breslau
Radeberg
Würzburg
Aachen-
Templerb.
Wittenberge
Breslau
Königsberg
Elbing
7 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
5 — 6Monat nach Zuschlag
5 — 7Monat nach Zuschlag
Monat October
5l Monat nach Zuschlag
wöchentlich 20 Stück
4 Monat nach Zuschlag
wöchentlich 10 Stück
5— 6Monat nach Zuschlag
6 Monat nach Zuschlag
5—6 Monat nach Zuschlag
5 Monat nach Zuschlag
6 Stück wöchentlich
5—6 Monat nach Zuschlag
14 Wochen nach Zuschlag
8 Stück »wöchentlich
offen und können dieselben auch gegen
Erstattung der Druckkosten etc. 4,
von dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst
bezogen werden. Elberfeld, den 27. April
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1134)
Oels-Gnesener Eisenbahn. Die Lieferung
der für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis dahin
1882 erforderlichen Locomotivheizkohlen
(500 t Würfelkohle und 4 600 t Kleinkohle)
soll im Submissionswege vergeben werden.
Offerten sind bis zum 17. Mai 1881,
Vorm. 10 Uhr, an unsere Centralmate-
rialien-Verwaltung zu Oels einzusenden.
Die Lieferungsbedingungen sind von
unserem Centralbüreau zu Breslau,Museum-
strasse 7, gegen Erlegung von 50 Ai zu
beziehen, auch erfolgt portofreie Zusen-
dung gegen Einsendung von 70 Di-
rection.
E. E. Betriebsverwaltung der Eroiiprinz
Rudolfbabn. Lieferungsausschrei-
bung. Auf die Lieferung des Jahresbe-
darfes, d. i. vom 1. Juni 1881 bis 31. Mai
1882 von circa:
35 000 kg Mineralöl für Maschinen,
20 000 „ „ „ Wagen,
10 000 „ Unschlittschmiere und
59 000 „ Petroleum ;
dann von circa
133 700 kg Stab- und Faponeisen,
61 000 „ Schwarzbleche,
200 „ Stahlbleche,
16 900 „ Federstahl,
4 900 „ Gussstahl,
1 200 „ Bessemerstahl,
2 600 „ Volutfedern,
77 700 „ Eisenabgüsse und
1 500 „ feinsten Gussstahldraht
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift „Offerte
auf Mineralöl, Unschlittschniiere oder Pe-
troleum“ eventuell „Offerte auf Eisen und
Stahl“ versehene Offerten bis längstens
10, Mai 1881 im Einreichungs-Protocolle
der K. K. Betriebs-Verwaltung I Renn-
gasse 5, angenommen und ist gleichzeitig
ein Vadium von 5 pCt. des Gesammtwerthes
der offerirten Lieferung in Baarem, oder
in solchen Effecten, welche von der pr.
Oest.-Üng. Bank zur Belehnung zugelassen
werden, bei der f, o. Haupteasse zu erlegen.
Die allgemeinen und speciellen Liefer-
bedingnisse, dann das Detailverzeichniss
der ausgeschriebenen Eisen- und Stahl-
sorten, welches gleichzeitig als Offerte zu
benützen ist, ferner die nöthigen Skizzen
können im Bureau für Material wesen,
ebenfalls Renngasse 5, gegen Vergütung
der Selbstkosten behoben werden.
Das Anbot ist nur franco einer Ru-
dolfbahnstation und franco Fass re-
spective Emballage zu stellen.
Die K. K. Betriebs-Verwaltung behält
sich die Entscheidung zwischen den be-
treffenden Offerenten vor, und wird jede
Offerte, welche den genannten Bedingun-
gen nicht entspricht, unberücksichtigt
lassen. Wien, im April 1881. DerK.K. Be-
triebs-Verwalter der Kronprinz Rudolf bahn.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1183)
Privat- Anzeigen.
— 496 —
Patent No. 10611.
Diese bewährten Züge über-
trelfen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten T heile, an
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbstliemrnenden Elaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. Jeder Zug ist auf die
l%fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
E. BecUer,
Maschinenfabrik für Hebewerk-
zeuge,Berhn, ühausseestr.lOO.
Die eiclifältige Wage
für Eisenbahnfahrzeuge ohne Geleisunter-
brechung etc. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende Erinnerung u. bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig Raumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten Termag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte »nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht ein wirken können. Die Brauch-
barkeit beweist die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H. Seyfert^ Rochlitz, Sachsen.
GANZ & C*”P-
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen und Hatibor.
Hartguss - Räder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
bestandtheile.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie |
zu Dortmund
Eisenbahnschienen und Pferdebahnschienen aus Bess
liefert :
Schmiedestiiche.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen i
,._J o.-,.. Profilbuch und in jedem vorg
Laschen aus Schweisseisen
stahl.
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Flusseisen und BeS!
aus Schweiss- und Fluss-
Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Kleineisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
Radsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Grnbenschienen aus Eisen und Stahl.
Grnbensclmellen aus Sohweiss- und Flusseisen:
GrnbenTragen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constmctionen,
Weichen, Erenznngen.
Giesserei-Prodncte jeder Art. Potteriegnss.
.erkant, Flach, auch in Flus
nen Fac._.
Stabeisen: Rund,
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, l
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen.
Cnirersaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeleisen j
T Eisen (
Z Trägereisen > na,
n Eisen \
Fenstereisen u. s. w. '
Kesselbleche in Prima, Feinkon
moor- Plusseisen- Martiastahl- B
Reserroirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusseisen,
itahl und Bes- I
Eiserne LastkarrenI
empfiehlt R, Dresclier,
Chemnitz.'
Grehärtetes Tafelglas
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und Temperatnrdififerenzen zu
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Signal- und Laternenseheiben,
auch mit transparenten Stationsnamen und anderen Bezeichnungen versehen sowie
gebogene Scheiben jeder Art für Befleeteurs etc,
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— [497
Deutscher Eisenbalin -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig'fster tfalirg-ang;.
Berlin, den 13. Mai 1881.
Dieser Nummer liegt No. 9 des „Anzeigers überzähliger Güter nnd (lepäckstticke“ bei.
Dieser Kummer liegt ein Prospect betr. Susemihl’s (leleismesser bei.
Inhalt: Fusion der Westschweizerischen und der Simplon-Eisenbahngesellschaft. — Verein Deutscher Maschineningenieure. —
Die Eisenbahntarif-Enquetecommitsion in England. — Aus dem Deutschen Keich. — Italienische Correspondenz. — Holländische Eisenbahn-
gesellschaft. — Coursblatt vom 30 April 1880- — Patentangelegenheiten. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen.
3. Verkehrsstörungen. 4- Generalversammlungen. ■ 5. Ausloosungen. 6. Dividendenauszahlung. 7. Fahrplanänderung. 8. Submissionen. —
Privat-Anzeigen.
Fusion der Westschweizerischen und der Simplon-
Eisenbahngesellschaft.
Zwischen der Gesellschaft der Westschweizerischen Eisen-
bahnen (Suisse Occidentale), deren Linien in Genf, Vallorbes und
Verlieses wichtige Anschlüsse an das Französische Eisenbahnnetz
haben, und der Simplonbahngesellschaft, deren Linie Bouveret
(am Genfer See)-Brigue (Brieg) die nördliche Zufahrtslinie für den
projectirten Simplontunnel bildet, ist ein namentlich in* Bezug
auf das letztere Project interessirender Fusionsvertrag am 26. März
d. J. abgeschlossen worden, welchen eine am 5. Mai in Lausanne
abgebaltene ausserordentliche Generalversammlung der Suisse
Occidentale mit 590 gegen 24 Stimmen genehmigt hat.
Der Verwaltungsrath hatte einen ausführlichen Orientirungs-
bericht „Rapport au sujet de la fusion avec la Compagnie du
chemin de fer du Simplen“ dieser Generalversammlung vorgelegt,
welchem wir Folgendes entnehmen: Derselbe erinnert zunächst
daran, dass ein gleicher Antrag von der Generalversammlung
1876 abgelehnt ward Jetzt hätten die Verhältnisse die Verwal-
tung genöthigt, das Fusionsproject wieder auf einer ganz anderen
Basis aufzunebmen. 1876 war die Fusion in der Weise beantragt
gewesen, dass jede Actie der Simplonbahn gegen eine Obligation
der Westbahnen umgetauscht werden sollte, welche auf 400 Frcs.
lautete, mit 500 Frcs. mittelst Verloosung innerhalb 50 Jahren zu
amortisiren war, bis Ende 1881 3 pCt. und von da ab bis zur
Amortisation 5 pCt. Zinsen trug. Im Falle es gelingen sollte, die
Durchstechung des grossen Tunnels zu erreichen, sollten die Obli-
gationen unmittelbar mit je 700 Frcs. eingelöst werden. Diese
Bedingungen bezogen sich nur auf 3 750 Actien, welche sich da-
mals in Händen der Waadtländischen Gesellschaft befanden, so
dass, da 3 750 weitere Actien der Westbahnengesellschaft gehörten,
nur noch wegen Erwerbung von 500 Actien zu verhandeln war,
die sich im Besitze Dritter befanden und unschwer zu gewinnen
waren. Die Simplongesellschaft war damals gegen eine Ab-
machung, welche ohne ihre Zuziehung unter der Form des Actien-
ankaufs von der Westbahn projectirt wurde. Die heutige Com-
blnation, welche den Charakter einer Fusion trägt, beruht auf
einer Berücksichtigung der Interessen beider Gesellschaften. Die
Westbahnen besitzen noch immer 3 750 Stück von den 8 000 Sim-
plonactien; dagegen ist der Betriebsvertrag vom 15. Februar 1874
am 31. December v. J. abgelaufen, die Simplongesellschaft hat
den Betrieb ihrer Linien seitdem für eigene Rechnung übernom-
men und es liegt im Interesse der Westbahnengesellschaft, den-
selben wieder zu erlangen. Ausserdem würde von nun ab die
Westbahnengesellschaft jährlich 40 000 Frcs. für Benutzung des
Bahnhofs in St. Moriz und von 1 300 m Geleise der Simplonbahn
zu zahlen haben, während bei einer Mehrlänge von 117 km der
zu verwaltenden Strecken ihr Fahrpark besser ausgenutzt und
damit das Verhältniss der Betriebsausgabe vortheilhafter gemacht
wird. — Rechtfertigt sich hiernach die Fusion schon aus Rück-
sicht der Betriebskosten, so ist nicht weniger die bekannte That-
sache in Anschlag zu bringen, dass die Walliser Bahn die natür-
liche Ergänzung des Westbahnnetzes bildet, während der Verkehr
derselben durch Concurrenzen von den Westbahnlinien abgelenkt
werden kann, welche Concurrenzen durch die Fusion beseitigt
werden. — Was die finanzielle Bedeutung für die Westbahnen be-
trifft, so stellt der Bericht hinsichtlich derselben folgende Berech-
nung auf:
Bruttoeinnahme der Simplonbahn in 1880 .... 786000 Frcs.
Zinsen von angelegten Capitalien . 25 000 „
Total 811000 Frcs.
Betriebsausgaben ä 5000 Frcs. pro Kilom. auf 117 km 585 000 „
Ueberschuss 226 000 Frcs.
Verzinsung und Amortisation der Anleihe . . . . 150 000 „
Nettoüberschuss 76 000 Frcs.
Hierzu Ersparniss an den Kosten für den Bahnhof
St. Moriz und der Verbindung bei des Paludes
{% von 30 000 Frcs.) 22 500 „
Gewinn aus besserer Ausnutzung des Materials . . 10 000 „
Wirklicher Gewinn 108 500 Frcs.,
welche auf die Auswechselung der Geleise auf der Section Bou-
veret-Sion zu verwenden sind.
Der Fusionsvertrag enthält folgende Bestimmungen :
Artikel 1. Die Gesellschaft der Westschweizerischen Eisen-
bahnen und die Gesellschaft der Simplonbahn erklären durch
diesen Vertrag, dass sie sich zu einer und derselben Gesellschaft
verschmelzen und zwar unter den nachstehenden Bedingungen:
Die neue Gesellschaft wird die Firma führen: Gesellschaft
der Westschweizerischen Eisenbahnen und der Simplonbahn.
Artikel 2. Die Gesellschaft der Simplonbahn übergiebt der
fusionirten Gesellschaft ihr gesammtes Activ- und Passivvermögen
so, wie der Stand am Tage der Ausführung des gegenwärtigen
Vertrages sich findet, da es die Absicht der contrahirenden Par-
teien ist, dass die fusionirte Gesellschaft in jeder Beziehung an
die Stelle der Simplonbahngesellschaft treten soll.
Artikel 3. Als Gegenleistung für diese Cession wird die
Gesellschaft der Schweizerischen Westbahn und der Simplonbahn
32 000 neue Actien creiren, welche in Bezug auf Form und No-
minalwerth mit den gegenwärtigen gewöhnlichen Actien der
Westschweizerischen Eisenbahn vollständig übereinstimmen; diese
auf 500 Frcs. lautenden Actien werden der Simplonbahngesell-
schaft übergeben, welche sie gegen die 8 000 auf je 500 Frcs. lau-
tenden von ihr ausgegebenen Actien Umtauschen wird, wobei 4
neue Actien gegen eine der gegenwärtigen Simplonbahnactien ge-
geben werden.
Dieser Umtausch muss entweder in definitiven Papieren
oder in provisorischen umsetzbaren Certificaten binnen 14 Tagen
nach der Ratification dieses Vertrages erfolgen.
Da die fusionirte Gesellschaft zur Zeit neue Papiere mit
einer von der alten abweichenden Bezeichnung nicht zu schaffen
beabsichtigt, so behält sie sich vor, die neue Bezeichnung der
498 —
Gesellschaft erst dann einzuführen, wenn es nöthig werden wird,
die Actien zu erneuern.
Artikel 4. Ausser den 8 000 gegenwärtigen Actien der Sim-
^onbahngesellschaft werden auch die 3 750 in den Händen der
Westschweizerischen Eisenbahngesellschaft befindlichen gleichen
- Actien gegen 15 000 der fusionirten Gesellschaft unagetauscht
und der letzteren übergeben. Diese wird die Actien im Depot
i behalten und sie frühestens 4 Jahre nach Ratification dieses Ver-
ä träges emittiren, es. sei denn, dass der Bau des grossen Tunnels
j vor Ablauf dieses Zeitraums begonnen würde,
j Artikel 5. Die Simplonbahngesellschaft wird Delegirte be-
. zeichnen, welche den Austausch der Actien zu bewirken haben
I und der fusionirten Gesellschaft gültige Quittung über die zu
1 übergebenden neuen Actien ausstellen und ihrerseits Quittung
I über die gegenwärtigen Actien der Simplonbahngesellschaft in
I Empfang zu nehmen.
Artikel 6. Die umgetauschten und der fusionirten Gesell-
I Schaft übergebenen gegenwärtigen Actien der Simplonbahn-
esellschaft werden alsfold annullirt und wird Mittheilung darüber,
ass dies geschehen, bei dem Austausch der Quittungen gemacht
werden.
Die gegenwärtig im Depot der Simplonbahngesellschaft be-
findlichen 2 000 Actien der letzteren Gesellschaft werden annullirt.
Artikel 7. Die Gesellschaft der Westschweizerischen Eisen-
bahnen und der Simplonbahn wird in jeder Beziehung nach den
gegenwärtigen Statuten der Westschweizerischen Gesellschaft,
welche nur insofern modificirt werden sollen, als dies durch
diesen Fusionsvertrag nothwendig wird, verwaltet werden.
Artikel 8. Der Verwaltungsrath der fusionirten Gesellschaft
wird aus dem gegenwärtigen Verwaltungsrath der Westschweize-
rischen Eisenbahngesellschaft gebildet, welchen 4 weitere aus dem
gegenwärtigen Verwaltungsrathe der Simplonbahngesellschaft zu
entnehmende Mitglieder beitreten. Diese letzteren 4 Mitglieder
werden 5 Jahre lang in Function bleiben, wonach Neuwahl in
der durch die Statuten vorgeschriebenen Form erfolgen wird.
Artikel 9. Um der im Artikel 4 der Statuten der Simplon-
bahngesellschaft enthaltenen Bestimmung Rechnung zu tragen,
nach welcher ein Vertreter des Kanton Wallis Mitglied des Ver-
waltungsraths dieser Gesellschaft sein soll, und um den Kanton
Wallis mit den in Artikel 23 der Statuten der Westschweizerischen
Eisenbahn - Gesellschaft genannten Kantonen gleichzustellen,
wird die fusionirte Gesellschaft dem Kanton Wallis die Be-
rechtigung anbieten, ein Mitglied des Verwaltungsraths zu
ernennen, welches dieselben Rechte wie die durch die anderen
Kantone ernannten Mitglieder geniessen würde.
Artikel 10. Am Tage der definitiven Ratification dieses
Vertrags wird durch die Simplonbahngesellschaft ein Rechnungs-
abschluss aufgestellt und durch ihre Delegirten bescheinigt
werden. Diese Bilanz wird dem Vertrage beigefügt werden und
einen integrirenden Bestandtheil desselben bilden.
Da die fusionirte Gesellschaft das gesammte Activ- und
Passivvermögen übernimmt, so wie es sich befindet, so wird kein
besonderes Inventar von dem Material und der Bahn selbst auf-
gestellt. Nur über die vorräthigen Betriebsmateriaiien wird ein
Inventar aufgestellt und der Bilanz beigefügt werden.
Diese Bilanz wird durch die Delegirten der Westschweize-
rischen Eisenbahngesellschaft anerkannt und übernommen werden.
Artikel 11. Da die vollzogene Fusion der Westschweize-
rischen Eisenbahngesellschaft die Garantien gibt, welche gegen
ihre Subvention von 5 000 000 Frcs. zugesagt worden sind, vnrd
die fusionirte Gesellschaft diese Summe von 5 000 000 Frcs. aus-
schliesslich im Interesse der Herstellung des grossen Tunnels
verausgaben und zwar in Gemässheit der in den bezüglichen
internationalen Verträgen festgesetzten Bedingungen und nach
dem Bedürfnisse.
Artikel 12. Die fusionirte Gesellschaft wird Alles, was ihr
möglich ist, thun, um die Französische Subvention und die Be-
, theiligung Italiens zu erlangen.
M. Paul Ceresoie verpflichtet sich, seine bisherigen Be-
strebungen auch im Interesse der fusionirten Gesellschaft fortzu-
setzen und die ^ letztere verpflichtet sich ihrerseits, ihm einen
bezüglichen speciellen Auftrag und die Mittel, demselben sich zu
widmen, zu geben.
Artikel 13. Mit Rücksicht auf die zum Zwecke der Vollen-
dung der Simplonbahn einzuleitenden internationalen Verhand-
lungen verpflichten sich die beiden contrahirenden Gesellschaften,
im Namen der fusionirten Gesellschaft, solche Tarife zu ge-
nehmigen, welche geeignet sind, den Transitverkehr zwischen
Frankreich und Italien über die Route: WestschweizerischeEisen-
bahnen-Simplon zu lenken.
Artikel 14. Die fusionirte Gesellschaft wird innerhalb der
Grenzen des dienstlichen Bedürfnisses das gegenwärtige Personal
der Simplonbahngesellschaft behalten. Die an zur Disposition ge-
stellte Beamte oder solche, deren Einkommen sich verringert,
zu zahlenden Entschädigungen werden durch die Simplonbahn-
gesellschaft festgestellt werden.
Was die Pensionen des Beamtenpersonals betrifft, so werden
dieselben auf Grund der gegenwärtig bei der Westschweizerischen
Eisenbahn gültigen Reglements berechnet werden, wobei der .®
15. Februar 1874 als ältestes Datum für den Diensteintritt zuge- #
lassen wird.
Artikel 15. Die contrahirenden Gesellschaften verpflichten
sich. Alles aufzubieten, dass die erforderlichen Ratificationen baldigst ;
erfolgen und die Formalitäten, welche nöthig sind, um diesen
Fusions vertrag in Kraft treten zu lassen, baldigst erfüllt werden. ♦
Lausanne, den 26. März 1881.
Im Namen des Verwaltungsrathes der Simplonbahngesellschaft: t
P. Ceresoie. Renevier. ' /
Im Namen des Verwaltungsrathes der Westschweizerischen
Eisenbahngesellschaft : ■!
Bory-Hollard. L. Rambert, Advocat. .1
In Folge und im Anschlüsse an diesen Fusionsvertrag ist
noch der nachstehende Vertrag zwischen der Gesellschaft der
Westschweizerischen Eisenbahnen und der Schweizerischen Gesell-
schaft für Eisenbabnindustrie geschlossen worden.
Artikel 1. Die Betriebseinnahmen und Ausgaben der Simplon-
linie (Bouveret-Brigue), ebenso wie die auf jährlich 150 000 Frcs.
sich belaufende Verzinsung der für die letztere gemachten Anleihen,
sollen auf die allgemeinen Betriebsergebnisse der Westschwei-
zerischen Eisenbahngesellschaft von dem Tage ab übernommen
werden, an welchem die letztere in den Besitz der Simplonlinie
eingetreten sein wird.
Artikel 2. In Folge dessen wird das in Artikel 2 Litera c
des Vertrages vom 7./11. October 1875 vorgesehene und durch die
Convention vom 28. Februar 1877 auf 6 260 000 Frcs. festgesetzte
Maximum auf 6 410 000 Frcs. erhöht.
Die über diese privilegirte Vorausentnahme sich ergebenden
jährlichen Ueberschüsse werden nach Massgabe der in Artikel 3
des Vertrags vom 7./11. October 1875 getroffenen Bestimmungen ’
vertheilt.
Der Vorschuss, welchen die Schweizerische Gesellschaft sich
nach Artikel 4 der genannten Convention verpflichtet hat auf ihren
Gewinn zu geben, kann von der Gesellschaft der Westschweizeri-
schen Eisenbahnen gefordert werden nach der Vorauserhebung von
6 410 000 Frcs. an Stelle der früher vorgesehenen 6 000 000.
Artikel 3. Zur Berechnung der zwischen der Schweizerischen
Gesellschaft und der Gesellschaft der Westschweizerischen Eisen-
bahnen zu theilenden Ueberschüsse kann die letztere Gesellschaft
unter ihre Betriebsausgaben auch die Erneuerung von 25 km
Geleis jährlich rechnen an Stelle der in Artikel 6 der Convention
vom 7./11. October 1875 vorgesehenen 20 km.
Ai^ikel 4. Wenn die Gesellschaft der Westschweizerischen
Eisenbahnen vor dem 31. December 1881 in den Besitz der Simplon- :
babn tritt, wird die in den Artikeln 2 und 3 dieses Vertrags vor-
gesehene Vermehrung der 150 000 Frcs. der privilegirten Voraus-
entnahme der Gesellschaft, sowie der Zusatz für 5 km Geleiserneue- ;
rung in die Jabresrechnung für das laufende Jahr nur mit dem
ratiflichen Antheil für die von dem Tage der Besitznahme bis zum
31. December 1881 verflossene Zeit eingestellt. j
Artikel 5. Der gegenwärtige Vertrag tritt nur in Kraft, wenn ]
die Fusion der Westschweizerischen Eisenbahn mit der der Sim- ^
pionbahn eine Thatsache geworden sein wird. Er bildet dann ?
einen Theil des Vertrags vom 7./11. October 1875, an welchem er
im Uebrigen nichts ändert. S
Lausanne, den 4. April 1881.
L. Lullin. Bory-Hollard. Ch. Masson. L. Rambert, Advocat. J
Verein Deutscher Maschineningenieure.
Versammlung am 8. April 1881. ^
Vorsitzender: Civilingenieur Veitmeyer,
Schriftführer: Commissionsrath Glaser. y.
Nach Eröffnung der Versammlung gedenkt der Vorsitzende V
zunächst des verstorbenen Mitgliedes, Geheimer Regierungsrath **
Wiebe, ln einem kurzen Abriss seines Lebens giebt er ein Bild
seiner langen und erfolgreichen Thätigkeit, welche ihm vom U
Müblenbauer bis zum ersten Rector der neuen technischen Hoch- m
schule führte, und vom Beginn seiner Laufbahn unausgesetzt ||
darauf gerichtet war, sein Fach und seihe Fachgenossen auf die, Jf
anderen technischen Kreisen gegenüber, ihnen gebührende «
Stellung zu heben und diese ihnen auch im äusseren Leben zu
sichern. Dieses Streben durchglühte Wiebe von Jugend auf, und %
leitete seine Thätigkeit als Lehrer und Schriftsteller wie seinen ^
Verkehr mit den Vorgesetzten Behörden, denen er vor langen i
Jahren schon ein Promemorium über die Vereinigung der beiden
hiesigen technischen Academien verlegte. Dieses Streben, welches
auch wir verfolgen, hat Wiebe so recht zu einem • Gründer ",
unseres Vereins gemacht und empfinden wir auch darum seinen
Verlust um so tiefer. Doch soll er uns eine Mahnung sein, die
Bahn weiter zu verfolgen, auf welcher er uns als geistiger .’
Kämpfer vorleuchtet! Sein Andenken bleibe auch unter uns ein
gesegnetes.
Die Versammlung ehrt das Andenken des Verstorbenen
durch Erheben von den Sitzen.
499
Nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten
spricht Herr Professor Meyer über die Bedeutung und den
gegenwärtigen Stand der Maschinentechnik.
Bei der am heutigen Tage beginnenden Thätigkeit des neu
gegründeten Vereins Deutscher Maschineningenieure geziemt es
sich wohl, zunächst einen Blick nach rückwärts zu richten und
mit einigen Worten der Entwickelung des heutigen Maschinen-
wesens und der Bestrebungen aller derjenigen zu gedenken,
welche bahnbrechend in die Geschichte der Maschinentechnik
eingreifen.
Ueberall im menschlichen Leben baut die Gegenwart auf
dem von der Vergangenheit gegründeten Fundamente weiter und
so besteht auch die heutige Maschinentechnik aus einer Summe
von Erfahrungen, welche nach und nach in der Erkenntniss und
nützlichen Verwendung der Naturproducte und Naturkräfte ge-
macht sind. Nicht durch das von Erfolg gekrönte Streben eines
Einzelnen ist der heutige Standpunkt erreicht, sondern durch
Zusammenwirken vieler Kräfte, welche alle für ein gemeinsames
Ziel ihre geistige Thätigkeit einsetzten.
Bei der Entwickelung des Maschinenwesens kann man im
Ganzen 2 Hauptperioden unterscheiden und zwar reicht
1. die erste Periode bis zur Erfindung, resp. practischen Ver-
wendung der Dampfmaschine;
2. die zweite Periode von Anwendung der Dampfmaschine bis
zur Jetztzeit.
Diese beiden Perioden unterscheiden sich in ihren Grund-
zügen sehr wesentlich von einander. Während in der ersten nur
ein sehr langsames Fortschreiten bemerkbar wird, beginnt in der
zweiten Periode in Folge der Verwendung der Dampfmaschine
ein rapides, noch immer im Steigen begriffenes Eindringen der
Maschinen in die Erwerbsthätigkeit der Menschen. Um den Unter-
schied der beiden Abschnitte zu kennzeichnen, vergleiche man
die Thätigkeit eines älteren Hammerwerks und der jetzigen Hütten-
werke, des Spinnrades mit den heutigen Baumwollspinnmaschinen,
eines schwerfälligen Lastwagens mit einem Eisenbabnzuge, eines
Segelschiffes mit einem Dampfschiffe, einer Handbuchdrucker-
presse mit einer Sphne^presse u. s. w.
Die ersten Anfänge des Maschinenwesens sind in Dunkel
gehüllt, da die meisten in die Culturgeschichte eintretenden
Völker bereits mehr oder weniger mit Werkzeugen, auch wohl
mit Maschinen, wenn auch von sehr primitiver Natur, ausge-
rüstet auf der Weltbühne erscheinen.
Gewisse einfache Maschinen waren schon in grauer Vorzeit
bekannt. Mit den uralten Maschinen, Hebel, Rolle, Keil und
schiefe Ebene behalf man sich lange Zeit und erzielte allerdings
auch gewaltige Leistungen, aber unter Benutzung der Kräfte
unzähliger Arbeiter.
Die Entwickelung des Maschinenbaues zu einer bedeutenden
selbstständigen Industrie beginnt erst von der Erfindung der
Dampfmaschine. Vor dem Zeitalter der Dampfmaschine wurden
die einschlägigen Arbeiten durch geschickte Zimmerleute und
Schmiede ausgeführt, die auch den bereits früher entwickelten
Mühlenbau betrieben.
Um einen deutlicheren Ueberblick über die Entwickelungs-
eschichte des Maschinenwesens zu geben, theilt der Vertragende
as ganze Gebiet in mehrere Abtheilungen und unterscheidet
zunächst zwei grosse Gruppen von Maschinen, und zwar:
A. Maschinen zum Messen und Zählen;
B. Maschinen zum Verrichten nützlicher mechanischer Ar-
beiten.
Bei dieser letzteren Gruppe sind als besondere Unterab-
theilungen noch zu erwähnen:
a) Kraftmaschinen, d. i. solche Maschinen, welche zur Aufnahme
der zur Arbeitsleistung herangezogenen Menschen-, Thier-
oder Naturkräfte dienen;
bl Maschinen für Ortsveränderung oder Transportmaschinen;
c) Maschinen für Formveränderung oder Fabrikationsmaschinen,
Die Kraftmaschinen kommen mit den letztgenannten beiden
Arten auch wohl combinirt vor, und soll diese Combination dann
als eine Maschine angesehen werden.
Von den Maschinen zum Messen und Zählen kommen die
Uhren schon frühzeitig in Gestalt der Sonnenuhren (640 v. Ohr.
Geb.) vor. Das Bedürfniss eines Zeitmessers auch für die Nacht
und die nicht sonnenhellen Tage führte zu der Erfindung der
Wasser- und Sanduhren (400 v, Chr. Geb.). Wann und von wem
die Räderuhren zuerst gebaut sind, ist schwer nachzuweisen; es
steht jedoch soviel fest, dass derartige Werke als Thurmuhren
schon im 11. Jahrhundert Vorkommen. Eine grosse Vervoll-
kommnung der Räderuhren trat indess erst ein nach Verwen-
dung des Pendels und der Hemmung im 17. Jahrhundert.
Während in der ersten Periode der Entwickelung der
Uhrenfabrikätion bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts der Bau
von Kunstuhren zu hoher Blüthe gedieh, wurde in der zweiten
Periode auf Herstellung guter Chronometer und möglichst billiger
Taschenuhren grosses Gewicht gelegt.
In ersterer Beziehung war ein möglichst exactes Arbeiten
der betreffenden Handwerker nöthig, während für billige Her-
stellung von Taschenuhren eine ausgedehnte Anwendung von
Hülfsmaschinen und Theilung der Arbeit stattfand.
Von grösserer Wichtigkeit ist die zweite Hauptgruppe der
Maschinen, d. i. Maschinen zur Verrichtung nützlicner mechani-
scher Arbeit, von denen zuerst die Kraftmaschinen betrachtet
werden sollen.
Schon sehr frühzeitig suchte der Mensch Ersatz für seine
Arbeitsleistung durch thierische Kräfte und später aber schon
vor Cbr. Geb. wurden Wasserräder und zwar zunächst unter-
schlächtige verwendet.
Der grosse Nutzen dieser letztgenannten Naturkraft wurde
jedoch erst im Mittelalter mehr und mehr anerkannt und zwar
fand dieselbe namentlich Verwendung beim Betriebe von Mahl-
mühlen, Hammerwerken, Wasserkünsten.
Aber auch bei diesen Maschinen tritt eine rationellere Con-
struction erst mit resp. nach der Dampfmaschine ein. Turbinen
werden erst seit den zwanziger Jahren des laufenden Jahrhunderts
gebaut.
Die Verwendung der Windkraft kommt erst im 11. Jahr-
hundert in Deutschland vor.
Die Entwickelung und Verbesserung der Kraftmaschinen
ging, trotz des Vorhandenseins von ausgedehnten mathematischen
Kenntnissen bei den grossen Culturvölfcern des Alterthums, doch
sehr langsam vor sich und namentlich aus dem Grunde, weil die
Arbeiten, welche jetzt vielfach von Maschinen verrichtet werden,
früher den Sklaven und Leibeigenen überlassen blieb und die
mathematischen Kenntnisse nur im Besitze der freien Bürger
waren. Da nun weder die Anstrengung noch die Unvollkommen-
heit der Werkzeuge sich dem freien Bürger fühlbar machte, so
lag für diesen ein dringliches Bedürfniss zum Ersätze und zur
Unterstützung der Menschenhand nicht vor. Auch später im Mit-
telalter waren die Zeitverhältnisse für die Entwickelung des Ma-
schinenwesens keineswegs günstig.
Erst mit der Brauchbarmachung der Dampfmaschine durch
Watt tritt das gesammte Maschinenwesen in ein neues Stadium.
Die ungeheuer rasche Verbreitung und Anwendung der
Dampfmaschine, ihre durchschlagende Einwirkung auf die ge-
sammte menschliche Erwerbsthätigkeit wurde möglich durch ver-
schiedene erhebliche Vortheile, welche sie den übrigen Motoren
gegenüber besitzt. Diese Vortheile bestehen darin, dass die Dampf-
maschine an jedem Orte, zu jeder Zeit und in jeder beliebigen
Grösse Verwendung finden kann, während die Muskelkraft der
Thiere und Menschen nicht in jeder beliebigen Grösse gut verwend-
bar, die Windkraft nicht zu jeder Zeit vorhanden und die Wasser-
kraft nicht an jedem Orte in der gewünschten Stärke vorkommt.
Bezüglich der Entwickelung und Verbreitung der Dampf-
kraft ist zu bemerken, dass im Jahre 1788 die erste Dampfma-
schine in Tarnowitz (Oberschlesien) aufgestellt wurde, während
die zweite erst im Jahre 1822 in der Königlichen Porzellanmanu-
factur in Berlin folgte.
Von 1830 ab datirt eine grössere Zunahme:
Dampfmasch. mit Pferdekr.
In Preussen waren vorhanden 1837 423 9 639
„ „ „ „ 1849 1 964 67 148
” ” „ ” 1861 8 647 (1 449 Loc.) . 365 376
„ „ „ „ 1878 43 045 (6 991 Loc.) . 3 041 838
In einem Zeitraum von 40 Jahren hat sich die Zahl der
Dampfmaschinen um das hundertfache vermehrt.
Von sehr grosser Bedeutung für die rasche Entwickelung
des Maschinenwesens in der zweiten Periode sind die Transport-
maschinen und zwar namentlich in Folge der Verwendung des
Dampfes bei dem Transport zu Lande und zu Wasser.
Durch die Vervollkommnung des Transportwesens wurde
eine leichte und rasche Beförderung von Gütern und Austausch
von Producten und Fabrikaten ermöglicht, wodurch wiederum die
Fortschritte in der Industrie wesentlich gefördert wurden. Die
Absatzgebiete der einzelnen Producte wurden ausgedehnt und
wurde der Massentransport von Rohproducten namentlich mög-
lich, wodurch z. B. die Herstellung von Eisen nicht mehr an das
Vorhandensein von Eisenerzen und Brennmaterial an demselben
Orte gebunden war.
Die Elemente für den Transport zu Wasser und zu Lande
sind: 1. der Weg; 2. das Fahrzeug; 3, die bewegende Kraft.
Für den Landtransport wurden auf der untersten Stufe die
von der Natur dargebotenen Pfade benutzt. Mit dem Fortschritt
der Cultur geht die Verbesserung der Wege Hand in Hand. Man
bezweckte hierbei namentlich die Widerstände und somit die Zug-
kraft zu verringern. Im Alterthum hatte man bereits Strassen
mit Sandsteinplatten, auch vertiefte Geleise; die Eisenschiene
findet indess erst in neuester Zeit Verwendung für Spurwege.
Der Wasserweg ist insofern vollkommener, als die bewegende
Kraft eine geringere ist; dahingegen steht derselbe in Bezug auf
Schnelligkeit und Sicherheit zurück. Eine Ausdehnung der Wasser-
wege geschieht durch Canäle.
Zur Bewegung der Fahrzeuge zu Lande und zu Wasser
wurden zuerst Menschenkräfte benutzt.
F’“r den Landtransport ersetzte man bald die Menschen
durch Thiere und auf dem Wasserwege wurden schon früh Segel
500
und Steuer angewendet. Hier trat dann ein langer Stillstand ein
und noch im Anfänge dieses Jahrhunderts wurden für den Land-
und Wassertransport nur Thier- resp. Windkraft benutzt, die dann
später durch die Dampfkraft der Locomotive und der Dampf-
schiffe ersetzt wurden.
Zu bemerken ist, dass die eigentlichen Seefahrten erst durch
die Erfindung und Anwendung des Compasses ermöglicht wurden.
Während in der ersten Periode die Transportmaschinen sich
nur sehr dürftig entwickelten, so sind hingegen in der zweiten
Periode die gemachten Fortschritte ganz staunenswerthe.
Hauptsächlich kommen hierbei die Eisenbahnen und die
Dampfschifffahrt in Betracht und haben die Männer Stephenson
und Fulton für alle Zeiten sich hierbei unsterbliche Verdienste
erworben.
Beispielsweise mag die Wichtigkeit des Eisenbahnwesens
der Jetztzeit und zwar speciell für Deutschland näher hervorge-
hoben werden.
Das Eisenbahnnetz der Erde, dessen Anfang bekanntlich
vom Jahre 1829 ab datirt, hatte 1879 etwa 350 000 km Bahnlänge
und dabei etwa 105 000 Locomotiven, 210 000 Personenwagen und
2 450 000 Güterwagen im Betriebe; die Anlagekosten belaufen sich
auf etwa 80 Milliarden Mark.
Die Eisenbahnen Deutschlands haben eine Länge von
33 500 km. Pro Kilometer Bahnlänge kann man rund 5 Beamte
incl. Hülfsarbeiter und 5 Arbeiter rechnen; sonach sind bei den
Deutschen Bahnen im Mittel: 10 X 33 500 = 335 000 Menschen
beschäftigt. Nimmt man die Hälfte dieser Menschen als verhei-
rathet an und rechnet pro Familie 4 Köpfe, so ist die Gesammt-
summe der Menschen, deren Erwerb sthätigkeit durch das Vor-
handensein der Eisenbahnen bedingt ist: 4 X 167 500 + 167 500 =
837 500 rund 800 000 Menschen. Rechnet man hierzu noch die
Menschen, welche in Hüttenwerken, Fabriken u. s. w. für Eisen-
bahnmaterial direct für die Eisenbahnen arbeiten, so wird man
nicht sehr fehl gehen, wenn man 1 Million in Summa hier in
Rechnung bringt und lebt sonach, da die Einwohnerzahl Deutsch-
lands 45 Millionen beträgt, der 45. Theil der Einwohner Deutsch-
lands von der durch die Eisenbahnen hervorgerufenen Erwerbs-
thätigkeit.
Was die Leistungen der Locomotiven gegenüber denen der
Pferde anlangt, so mag noch ein kleiner Belag zur Illustrirung
angeführt werden. Eine Schnellzuglocomotive befördert einen
Zug von etwa 100 000 kg Gewicht mit 25 m Geschwindigkeit pro
Secunde auf horizontaler Strecke. Ein Pferd vermag auf horizon-
taler Chaussee eine Last von 2 500 kg mit 1 m Geschwindigkeit
pro Secunde fortzuschaffen, üm auf einer horizontalen Chaussee
eine Last gleich dem Gewichte des Schnellzuges fortzuschaffen,
wären 40 Pferde nöthig und würde die Transportzeit 25 Mal
grösser sein. (Schluss folgt.)
Die Eisenbahntarif - Enqudtecommission in England*
Es ist eine aus 27 Mitgliedern bestehende Commission nieder-
gesetzt worden, welche die von den Eisenbahngesellschaften gegen-
wärtig in Anwendung gebrachten Personen- und Gütertarife einer
eingehenden Untersuchung unterziehen und Vorschläge machen
soll, in welcher Weise den mannigfachen vom Publikum gegen
die Eisenbahnen erhobenen Beschwerden Abhülfe geschaffen
werden könne. Die „Railway News“ prognosticirt der, der Natur
des zu behandelnden Gegenstandes entsprechend jedenfalls sehr
schwierigen und umfangreichen Arbeit der Commission keinen
besonderen Erfoig und erinnert zur Begründung dieser ihrer An-
sicht an das Resultat der im Jahre 1872 stattgehabten Eisenbahn-
enquete. Diese letztere Enquete hatte zwar wesentlich den Zweck,
die Wirkung der Fusionen der verschiedenen Eisenbahngesell-
schaften zu untersuchen, sie musste sich indessen natürlich auch
mit denselben Fragen beschäftigen, welche der gegenwärtigen
Commission vorliegen und hat dies in umfangreichem Masse ge-
than. Die Commission von 1872 bestand aus 12 Mitgliedern, unter
denen sich die bedeutendsten Capacitäten der Häuser der Lords
und der Gemeinen befanden ; die Schlüsse, welche diese Commis-
sion aus ihren Arbeiten und Untersuchungen gezogen hat, zeigen
so prägnant die Schwierigkeiten einer gesetzgeberischen Einwir-
kung auf die Gestaltung der Tarife, dass es von Interesse er-
scheint, nach den „Railway News“ die wichtigsten dieser Schlüsse
wiederzugeben.
Die Commission hatte sich zunächst die folgenden Haupt-
fragen gestellt: 1. Angenommen, dass die Dividenden der Eisen-
bahngesellschaften weiter wachsen, wie sie es seither gethan, soll
der ganze Gewinn den Gesellschaften gehören und, wenn nicht,
in welcher Weise soll eine Theilung des vermehrten Gewinns zwi-
schen den Actionären und dem Publikum herbeigeführt werden?
2. Ist es für das öffentliche Interesse günstig, dass die Eisenbahn-
gesellschaften jetzt nach Belieben auf verschiedenen Theilen ihrer
Netze auch verschiedene Personen- und Gütertarife in Anwen-
dung bringen können? Und, wenn dies nicht im öffentlichen
Interesse liegt, in welcher Weise kann eine Aenderung herbeige-
führt werden? 3. In welcher Weise kann für das Publikum die
grösstmögliche Erleichterung in der Benutzung der Eisenbahnen,
namentlich auch die Freiheit in der Wahl der Linien verschie-
dener Gesellschaften beim Durchgangsverkehr sichergestellt
werden ?
Andererseits lagen der Commission die nachstehenden, an
die Eisenbahnen zu stellenden Forderungen vor: 1. Gleiche Meilen-
sätze (equal mileage rates). 2. Die Tarife sollen festgestellt wer-
den nach den Selbstkosten unter Hinzurechnung eines gewissen
Gewinns. 3. Festsetzung von Maximaltarifen für bestimmte Zeiten.
4. Alsbaldige Reduction der Personen- und Gütertarife. 5. Dem-
nächst periodische Revision der Tarife. 6. Absolute Begrenzung
der Dividende. 7. Reduction der Tarife, sobald die Dividende
eine gewisse Höhe erreicht hat, sodass also der Extragewinn zwi-
schen der Gesellschaft und dem Publikum getheilt wird. 8. Classi-
fication der Tarife. 9. Publication der Tarife. 10. Consolidation
der Acte. 11. Arbeiterzüge. 12. Anordnung von Bezirken. 13. Bau
von Zweiglinien. 14. Gegenseitige Uebernahme des Verkehrs;
Durchgangs- (directe) Tarife und durchgehende Züge. 15. Revi-
sion der Tarife für die Beförderung von Truppen. 16. Grössere
Erleichterungen für den Postdienst. 17. Ein Eisenbahngerichtshof.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieselben Anschauungen
und dieselben Vorschläge, welche der Commission von 1872 Vor-
lagen, auch die jetzige in gleicher Weise beschäftigen werden.
Einige von den damals vorgeschlagenen Reformen sind inzwischen
zur Ausführung gekommen. Es ist ein Eisenbahngerichtshof ge-
schaffen worden, die Erleichterungen für den Postdienst sind
vermehrt worden, die Tarife für die Beförderung von Truppen
sind revidirt worden, die Zahl der Arbeiterzüge wurde vermehrt,
die Tarife wurden in einem gewissen Masse classificirt und ihre
Publication angeordnet und, soweit dies möglich war, wurden die
Acte der Gesellschaft consolidirt Das Interesse concentrirt sich
indessen hauptsächlich auf die obigen 7 ersten Vorschläge. Mit
Bezug auf den ersten, der Forderung gleicher Meilensätze, ent-
schied die Commission, dass ein solches System unausführbar
sei und sie giebt für diese Anschauung ihre Gründe ausführlich
an, unter Anderem sagt sie, dass „das Publikum dadurch des
aus der gegenwärtig bestehenden Concurrenz entspringenden
Vortheils beraubt würde“. Der zweite »Vorschlag, dass die Tarife
nach den Selbstkosten unter Hinzurechnung eines entsprechenden
Gewinns von dem angelegten Capital festgestellt werden sollen,
wurde von der Commission ebenfalls als unanwendbar zurückge-
wiesen und zwar hauptsächlich aus folgendem Grunde: „Die Ge-
sellschaften sind jetzt berechtigt, soviel Gewinn zu nehmen als
ihnen möglich ist, sofern sie ihre Maximaltärife nicht überschreiten
und jeder Versuch, einen von dem Gewinn abhängigen Massstab
für die Bemessung der Tarife aufzustellen, schliesst die Nothwen-
digkeit ein, zunächst auf gesetzlichem oder auf dem Verwaltungs-
wege festzustellen, welches die Maximaldividende sein soll“. Der
Vorschlag, dass Maximaltarife für bestimmte Zeiten festgestellt
werden sollten, findet ebensowenig Gunst bei der Commission, als
die vorhergehenden. Die Commission sagt in dieser Beziehung, dass
— „die Umstände so verschiedenartig und so beständig wechselnd
sind, dass irgend ein jetzt g;esetzlich festzustellendes Maximum
wahrscheinlich höher als die jetzt bestehenden Tqrife, sicher aber
weit höher als die künftigen Tarife sein würde. In der That
schlugen Versuche, welche in 1861 und 1866 gemacht wurden, Maxi-
maltarife für bestimmte Zeiten festzusetzen, fehl, weil das Maxi-
mum, welches zugestanden werden konnte, die damals für Kohlen
bestehenden Tarife so bedeutend übertraf, dass die Kohleneigen-
thümer fürchteten, es würde durch diese gesetzliche Feststellung
des Tarifs eine Erhöhung des bestehenden herbeigeführt werden.“
Was den wichtigen Vorschlag der „alsbaldigen Reduction
der Personen- und Gütertarife“ betrifft, eine Frage, welche die
jetzige Commission voraussichtlich vorzugsweise beschäftigen
wird, so constatirt der Commissionsbericht von 1872, dass „der
Haupteinwand gegen eine alsbaldige Herabsetzung der Tarife der
ist, dass dieses Heilmittel nur vorübergehend wirkt. Ein Tarif,
welcher heute einer Gesellschaft einen guten Gewinn bringt, kann
morgen in Folge Einführung weiterer Ersparnisse und aus an-
deren Gründen als ein übermässig hoher erscheinen. Die gegen-
wärtigen gesetzlichen Maximaltarife sind, was den Güterverkehr
betrifft, nur in wenigen Fällen in Anwendung, wie dies erhellt
aus der Existenz der Ausnahmetarife, über welche so viel ge-
sprochen wird. Und was den Personenverkehr betrifft, so zeigt
der gegenwärtige Widerstand der Gesellschaften gegen die An-
ordnung des Parlaments, mit allen Zügen Passagiere III. Classe
zu ermässigten (Parlaments-) Preisen zu fahren, wie unmöglich
es ebenso für das Parlament wie für jede andere Autorität ist,
eine Scala für die Maximaltarife festzustellen, welche unter dem
Wechsel der Zeiten und der Verhältnisse allen Interessen ent-
spricht.“
Bezüglich des fünften Vorschlags, dass nämlich eine perio-
dische Revision der Tarife Platz greifen solle, findet sich die Ant-
wort schon in der auf den vorhergehenden Vorschlag gegebenen
enthalten und sagt die Commission ausserdem:
„Die Gesellschaften werden, wenn man nach den bisherigen
Erfahrungen irgend schliessen darf, um ihrer selbst willen die
Tarife stets unter dem gesetzlicht^n Maximum halten. Soll sich
nun die Revision auf die gesetzlichen Maximaltarife oder auf die
501
wirklich bestehenden und aus freien Stücken herabgesetzten
Tarife beziehen? Soll das Erstere der Fall sein, so wird das Re-
sultat nur ein geringes sein. Soll das Letztere geschehen, so
würde es schwer ausführbar und hart für die Gesellschaften sein,
eine zeit- oder versuchsweise eingeführte Tarifreduction zu einer
ständigen zu machen. In der That setzen die auf eine Revision
der Tarife abzielenden Vorschläge, wenn sie verwirklicht werden
sollen, voraus, dass die schon vorher besprochene Feststellung
eines Massstabes für die Bemessung der Tarife erfolgt sei. Wenn
es keine „Specialtarife“ gäbe, würde es noch eine verhältniss-
mässig einfache Sache sein, eine allgemeine Reduction einzu-
führen. Aber, da diese Specialtarife vorhanden sind, wird die Reduc-
tion zu einer sehr schwierigen Aufgabe. Aber eine noch ernstere
Frage bezüglich der periodischen Revision ist die: „nach welchem
Princip soll die Revision ausgeführt werden und durch wen?“
Wenn sie lediglich willkürlich ist und keine Vorschrift die Revi-
soren bindet, so wird die Macht zu revidiren zur Macht, das Eigen-
thum der Gesellschaften zu confisciren. Es ist nicht wahrschein-
lich, dass das Parlament den Versuch machen wird, selbst diese
Gewalt auszuüben, noch weniger, dass es eine solche Gewalt einer
untergeordneten Behörde übertragen wird Es führt
dies wieder zu der Betrachtung der früheren wichtigen Frage,
ob es möglich oder wünschenswerth sei, gesetzlich ein Maximum
des Gewinns oder_ der Dividende festzusetzen. Wenn es nicht
möglich oder erwünscht ist, dies zu thun, so muss auch jede
periodische und systematische Revision der Tarife durch irgend
eine dem Parlament untergeordnete Behörde als unausführbar
bezeichnet werden.“
Ueber die Füglichkeit, ein absolutes Maximum für die Divi-
dende festzustellen, wurde sehr ausführlich discutirt und kam
die Commission darüber zuletzt zu dem Schlüsse:
„Das Resultat einer Begrenzung der Dividenden der Gesell-
schaften würde sein, dass den letzteren die gewöhnlichen Motive
für ^Wirksamkeit und Sparsamkeit genommen würden und der
Regierung oder dem Parlament eine unlösbare Aufgabe gestellt
würde; es müsste entweder zur Täuschung des Publikums den
Plänen der Gesellschaften eine rein formelle Sanction ertheilt oder
die Ordnung ihrer eigenen Angelegenheiten ihnen aus der Hand
genomnien werden. Es muss Hier bemerkt werden, dass vielfach
die Ansicht besteht, das Parlament habe bereits die Beschrän-
kung der Eisenbahndividenden auf 10 pCt. ausgesprochen. Die
einzige Parlarnentsacte, welche diesen Gegenstand berührt, ist
die von 1844, jene Acte aber ist ohne Wirkung geblieben. Aber
es. ist _ nicht unwahrscheinlich, dass Eisenbahngesellschaften mit
Rücksicht auf das Odium, welches ein mächtiges und viel Gewinn
bringendes Monopol sich zuzieht, so handeln, als seien ihre Divi-
denden beschränkt und einen grösseren Ueberschuss nicht als
Dividende, sondern in anderer Weise verwenden“.
Es ist auch die Ansicht vertreten, dass es möglich sein
würde, eine Form zu finden für die Theilung des über eine ge-
wisse Grenze hinausgehenden Gewinns zwischen den Gesellschaften
4?™' Piihlikum. _üeber diesen, den siebenten Punkt der vor-
aufgeführten Vorschläge sagte die Commission wieder, dass es
zur Beantwortung dieser Frage zunächst nothwendig sein würde,
den für die Dividende zulässigen Höchstbetrag festzusetzen und
dann würde die Frage kommen: welche Tarife sollen herabge-
setzt werden und in welchem Masse? Der Commissionsbericht
schliesst dann:
„Die Eisenbahngesellschaften selbst könnten solche Reduc-
tionen eintreten lassen. Aber ohne eine controlirende Autorität
wurde man weder sicher sein, dass sie die Tarife in dem ent-
SMechenden Masse herabsetzen, noch, dass sie dies in der dem
onen tuchen Interesse dienlichsten Weise thun. »In Folge dessen
wünschen diejenigen, welche diesen Vorschlag gemacht haben,
dass irgend einem Departement der Regierung wirksaipe Voll-
macht für die Revision der Tarife gegeben würde. Nun dürfte
es aber sehr schwierig für eine Behörde sein, unter den beste-
henden Verhältnissen diese Gewalt auszuüben. Kein Regierungs-
departement kann sagen, welches die nothwendigen Ausgaben
Eisenbahn sind und welcher Betrag hiernach als zu
theilender Gewinn anzusehen ist. Auch kann keine Behörde die
schwierige und schädliche Aufgabe übernehmen, für specielle
ianfe eine Reduction anzuordnen. Wenn eine Eisenbahn ein
einfaches gleichartiges Gebilde wäre, wenn sie einen bestimmten
Artikel zu einem für alle Abnehmer gleichen Preise lieferte, so
wurde es nicht schwierig sein, dafür zu sorgen, dass, wenn die
Dividende 10 pCt. erreicht, der Preis des Artikels entsprechend
^rabgesetzt wird. Wenn aber die Eisenbahngesellschaft ein
London and North Western-Gesellschaft, welche
1 BOO Meilen Eisenbahn in verschiedenen Theilen des Landes be-
sitzt, die verschiedensten Arten von Verkehr auf den verschie-
denen Linien ihres Netzes vermittelt und „Millionen“ von Special-
Specialverkehre in Anwendung hat — dann geht es
wohl über die Fähigkeit irgend einer Behörde, bei den zahllosen
Keclamationen gegen die Gesellschaft zu entscheiden, welcher
Art die Reduction sein und zu wessen Gunsten sie eingeführt
werden soll. In der That wird man finden, dass diejenigen,
welche eine auf die Beschränkung der Dividende geg ründete Re-
vision der Tarife fordern, die Existenz eines „natürlichen Tarifs“
annebmen, welcher den Revisoren als Massstab für die Bemessung
der Tarife zu dienen hätte“.
Der vorstehende Auszug aus dem mehr als 1 000 Seiten
starken Berichte der Commission von 1872 zeigt, dass das Re-
sultat jener Untersuchungen bezüglich der Tariffrage wesentlich
ein negatives war. Ob und inwieweit die neue Commission
bessere Resultate erzielen wird, bleibt abzuwarten.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 9. Mai. (Politische Wochenschau. Sommerfabrplan
der Deutschen Eisenbahnen. Marienburg-Mlawkaer Bahn. Altona-
Kieler Eisenbahngesellschaft. Glückstadter Hafen- und Eisen-
bahnbauprojecte. Der Elbeumschlagplatz Tetschen-Laube. Zug-
statistik pro März.)
In voriger Woche, am Donnerstag, hat der Reichstag mit
dem Verfassungsänderungsgesetz seine Berathungen wieder
begonnen. Der Reichskanzler betheiligte sich an der Debatte,
konnte jedoch nur einen kleinen Theil der Regierungsvorlage
durchsetzen. Die vierjährigen Legislaturperioden wurden zwar
mit Hülfe einer aus Conservativen und Centrum gebildeten
Majorität angenommen, die zweijährigen Budgetperioden dagegen
abgelehnt, während der Antrag' der Commission, den Reichstag
jeweils im October zu berufen, durchging. Für den Commissions-
antrag stimmte auch ungefähr die Hälfte des Centrums. Das
Gesetz über die Besteuerung der Dienstwohnungen von
Reichsbeamten wurde mit dem Amendement Windthorst, dem-
zufolge nur das baare Einkommen (ohne den Werth der Dienst-
wohnung) mit 15 Procent für die Miethssteuer zur Berechnung
kommen soll, angenommen. Die Wehrsteu er wurde vom Reichs-
tage abgelehnt. Die Vorlage über die Errichtuüg eines Reichs-
tagsgebäudes wird dem Bundesrath demnächst zugehen, woraus
man wohl schliessen kann, dass die Bemerkung des Reichskanzlers
über die Verlegung des Reichstages nicht so ernst zu nehmen
ist. Die Commissionen des Reichstags waren sehr fleissig. Die
Commission für das Unfallversicherungsgesetz hat über die
beiden Hauptpunkte der Vorlage Beschluss gefasst. An Stelle
der Reichsanstalt sollen Versicherungsanstalten der Einzelstaaten
treten, der Reichszuschuss ist abgelehnt und die Versicherungs-
prämien sollen ohne Rücksicht auf die Höhe des Lohns zu zwei
Dritteln vom Arbeitsgeber und zu einem Drittel von den Ar-
beitern geleistet werden. Mit dem ersteren Beschluss soll der
Reichskanzler dem Vernehmen nach sich einverstanden erklärt
haben. Anders verhält es sich mit der Streichung des Reichs-
zuschusses. Es ist bekannt, dass der Reichskanzler gerade auf
diese Bestimmung hohen Werth legt und trat daher auch der
Staatssecretär von Bötticher aufs Nachdrücklichste für dieselbe
ein. Nichtsdestoweniger sprach sich sowohl in der Commission
als auch im Plenum eine aus allen Parteien, mit Ausnahme der
Conservativen, sich rekrutirende Majorität so entschieden gegen
dieselbe aus, dass wohl mit Bestimmtheit angenommen werden
kann, dass das Gesetz mit diesem Princip nicht zur Annahme
gelangen wird, obgleich dem Vernehmen nach die Ver-
Kandlungen zwischen der Regierung und der conservativ-
klerikalen Coalition nicht ganz aussichtslos sein sollen. —
In der Gewerbeordnungscommission hat die zweite Lesung der
Innungsvorlage begonnen. Die Stempelsteuercommission hat
in voriger Woche die erste Lesung des Gesetzes zu Ende geführt.
— Die von den Ausschüssen beantragte Vermehrung der Mitglieder-
zahl des Deutschen Volkswirthschaftsrathes ist vom Bundesrath
abgelehnt worden. Die Reichsregierung scheint Bedenken zu tragen,
den kleineren Staaten eine gesonderte Vertretung im Volkswirth-
schaftsrathe zu bewilligen. — Ein Antrag auf Einführung eines
Zolls auf frische Weintrauben und auf Erhöhung des Zolls auf
Mühlenfabrikate liegt dem Bundesrath bereits vor und wird also
auch noch an den Reichstag gelangen. Von weiteren wichtigeren
Vorlagen an den Reichstag sind voraussichtlich noch zu erwarten
ein Nachtragsetat für die Kosten des Deutschen Volkswirthschafts-
raths und vielleicht einige Verlängerungen und Erneuerungen von
Handelsverträgen, insbesondere der Handelsvertrag mit Oesterreich-
Ungarn. Die Unterzeichnung dieses Vertrages kann jeden Tag
erfolgen und muss derselbe dem Reichstag schon deshalb yorge-
legt werden, weil der bisherige Vertrag mit dem 31. Juli d. J.
abläuft. — In den letzten Tagen waren, namentlich in Börsen-
blättern, wieder vielfach Gerüchte von neuen Eisenbahnverstaat-
lichungen verbreitet. Einige Blätter wussten sogar wieder einmal
von Differenzen zu berichten, welche zwischen dem Finanzminister
und dem Minister der öffentlichen Arbeiten in Betreff der Erwer-
bung neuer Eisenbahnen zum Vorschein getreten sein sollen. Wie
positiv versichert wird, haben seit vielen Monaten über einen
solchen Gegenstand keine Verhandlungen zwischen den genannten
Ministern stattgefunden. In der „Nordd. Allg. Ztg.“ wird speciell
die Nachricht eines hiesigen Börsenblattes von einer angeblich
bevorstehenden Verstaatlichung der Bergisch-Märkischen Eisenbahn
unter Angabe der Ankaufsdetails als ihrem ganzen Inhalt nach
auf Erfindung beruhend bezeichnet. Wenn nun in einem hiesigen
— 502 —
Blatte ferner mitgetbeilt wird, dass die angeblichen Differenzen
sich auf die Frage der Kündigung Ton Äctien „der verstaatlichten
Privatbahnen behufs Herabsetzung des Zinsfusses beziehen“, so
•wird von zuverlässiger Seite auch diese an sich schon incorrecte
Notiz als eine aus der Luft gegriffene Erfindung bezeichnet.
Der Sommerfabrplan der Deutschen Eisenbahnen, vom 15. Mai
gültig, bringt nicht allein die übliche Vermehruog der Personen-
züge, welche auf den Reise- und Badeverkehr zurückzuführen ist,
sondern auch eine erhebliche Anzahl neuer localer Verbindungen,
denen ein längerer Bestand gesichert zu sein scheint. In erster
Reihe steht die Einrichtung zweier Nachtschnellzüge zwischen
Berlin und Frankfurt a. M. Die Abfahrt erfolgt von dem Potsdamer
Bahnhofe um 8,15 Abends und wird Frankfurt über Nordhausen
und Kassel am anderen Morgen um 7,15 früh erreicht. In der
entgegengesetzten Richtung soll der neue Zug um 11 Uhr Abends
Frankfurt a. M. verlassen und am anderen Tage um 10,35 Vorm,
in Berlin anlangen. Eine fernere Neuerung soll die Relationen
zwischen der Provinz Schlesien einerseits, Bayern und dem Süd-
westen Deutschlands andererseits über Dresden und Hof fördern.
Zu diesem Zwecke werden zwei Tagesschnellzüge zwischen Görlitz,
beziehunpweise Kohlfurtund Reichenbach eingelegt. Nach Abfahrt
von Breslau um 10,15 Vorm, würde Dresden um 4,11 Nachm, und
München am andern Tage um 8 Uhr Morgens erreicht. In umge-
kehrter Richtung erfolgt die Abfahrt von München um 7,5 Abends,
von Dresden um 10,15 Vorm, und die Ankunft in Breslau um
4 Uhr Nachm. — Im Allgemeinen zeigt sich seit längerer Zeit eine
gewisse Stabilität der Deutschen Fahrpläne, welche nicht minder
den Reisenden, wie den Babnverwaltungen zu Statten kommt und
wohl unzweifelhaft mit der Vollendung der durchgehenden Haupt-
linien für den internationalen Verkehr im Zusammenhänge steht.
Die Marienburg - Mlawkaer Balm veröffentlicht ihre Bilanz
pro 1880. Nach derselben besteht das Capital der Gesellschaft
aus 12 786 000 Stammprioritäten und 12 786 000 Stammactien,
ausserdem existiren 64, 000 M Stamm Prioritäten und 54 000 M
Stammactien, für welche die Einzahlung bisher noch aussteht.
An schwebenden Schulden sind nur 41064 Jl 80 vorhanden.
Der Reservefonds ist statutarisch auf 360 000 M fixirt. Dieser
Betrag ist nicht blos erreicht, sondern bereits um 1 395 M über-
stiegen. Der Erneuerungsfonds weist nach 2j^jährigem Betriebe
272 637 M. auf, das sind ca. 11 pCt. des Anlagecapitals. Ausser-
dem existirt noch ein Reservefonds von 553 736 M, oder von ca.
2VGpCt. Da die Bahn keine Prioritätsactien zu verzinsen hat, stellt
sich die Situation für die Besitzer der Stammprioritäten natur-
gemäss um vieles günstiger als bei anderen Bahnen, und in der
That ist die Gesellschaft bisher stets in der Lage gewesen, für
die Stammprioritäten 5 pCt. zu vertheilen. Es ist hierbei noch zu
berücksichtigen, dass der Hauptverkehr der Bahn, welcher von
Polen und Russland herrührt, in Folge der schlechten Ernten der
jüngsten Jahre gelitten hatte; die Wiederkehr besserer Ernten
würde die Einnahmenverhältnisse der Bahn wesentlich fördern.
Gelangt auf diese Weise die Bahn erst dazu, auch ihre Stamm-
actien mit 5 pCt. zu versinsen, so kommt der Ueberschuss von
Neuem den Stammprioritäten zu Statten, die bis zu einer Ver-
zinsungshöhe von 6Va pCt. an den Einnahmen theilnehmen. Wie
bekannt, sind die Stammprioritäten der Bahn zur Zeit von
der Discontogesellschaft zum Curse von 92 pCt. hier eingeführt
worden ; nachdem der Cours auf 95 pCt. gestiegen war, führten
die ungünstigen Ernten in Russland einen Rückgang auf etwa
86 pCt. herbei. Dieser Umstand bildete auch den Grund dafür,
warum die Stammactien an der Börse nicht eingeführt worden
sind und vielmehr bis heute in den Händen der ersten Zeichner
ruhen.
Die Altona-Eieler Eisenbahngesellschaft kann dem erstatteten
Geschäftsberichte zufolge auf günstige Betriebsresultate des Jahres
1880 zurückblicken. Der Ueberschuss hat, namentlich in Folge
der Zunahme der Personenfrequenz, sich um ca. 100 000 gegen
das Vorjahr gesteigert. Die Dividende hat in Folge dessen auf
8% pCt. festgesetzt werden können. Ausserdem ist der Pensions-
und Unterstützungscasse der Beamten der Eisenbahngesellschaft
wiederum eine nicht unerhebliche Zuwendung gemacht und ist
der Reservefonds mit einer Zulage bedacht, welche denselben auf
die Höhe von 1 926 383 75 4 gebracht hat. Dass die unter
den sonstigen Einnahmen zur Verrechnung gekommenen Ein-
nahmen gegen die früheren Jahre eine erhebliche Vermehrung
aufweisen, erklärt sich dadurch, dass nach dem seit dem 1. Ja-
nuar 1880 zur Einführung gelangten Buchungsformular, welches
für alle Deutschen Bahnen übereinstimmend festgestellt ist, die
Vergütungen für Wahrnehmungen des Betriebsdienstes für andere
Bahnverwaltungen und für die Ueberlassung von Betriebsmitteln
an andere Bahnen und ferner die Erträge aus den Veräusse-
rungen von Materialien unter den Einnahmen zu berechnen
waren, während diese früher von den entsprechenden Ausgaben
in Abzug gebracht wurden. Die Ausgaben erscheinen demnach
^für das Jahr 1880 gleichfalls entsprechend höher als in den
früheren Jahren. Im Einzelnen ist über die Betriebsresultate
des Jahres 1880 in der Hauptsache Folgendes zu bemerken: Die
Gesammteinnahme der Holsteinischen und Schleswigschen Bahnen
belief sich im Jahre 1880 auf 9 451588 M 70 4> die Betriebsaus-
gaben betrugen nach Abzug der aus dem Schleswigschen Re-
servefonds für Erneuerungen von Oberbaumaterial entnommenen '3
Zuschüsse 5 171 832 M 31 4> der Ueberschuss beträgt also ^
4 279 756 Jl 39 4» davon mussten zur Verzinsung und Amortisa-
tion verwendet werden 2 453 837 Jl^ es bleibt also ein Rest von 3
1 825 919 M. 39 4i worüber vom Verwaltungsrath auf Antrag der 7
Direction in folgender Weise disponirt ist: Als Dividende von
8% pCt. auf 41000 Actien gezahlt 1599 000 Jl, der Pensions- und j
Unterstützungscasse sind überwiesen 10 000 dem Reservefonds •
desgleichen 216 919 Jl 39 4-
Ueber die Glückstadter Hafen- und Eisenbahnbauprojecte
liegen im Anschluss an die kürzlich erfolgte Anordnung der Vor-
nahme von Vorarbeiten für die Linie Berlin-Mölln-Elmshorn inter- '
essante und beachtenswerthe Meldungen vor, welche besagen, ,
dass das Haus Wellers, Owen & Elwens in London bei der Staats-
regierung um die Concession zum Bau eines Dockhafens bei ^
Glückstadt eingekommen und gleichzeitig um die Erlaubniss zur
Vornahme der Vorarbeiten für einen Schififfahrtscanal zwischen
Glückstadt und Kiel nachgesucht hat. Wie weiter aus Glückstadt
emeldet wird, ist dieses Gesuch von dem dortigen Magistrat auf
as Wärmste unterstützt und hofft man dort um so mehr auf die
Berücksichtigung desselben, als die Petenten bereit sind, den
Nachweis zu führen, dass sie die zur Ausführung erforderlichen
Geldmittel bereit haben. Wie es scheint, stehen die Engländer
mit Berliner Bankhäusern in Verbindung, ln Berlin soll der Herr
Minister der öffentlichen Arbeiten dem Glückstadter Hafenbau- '
projecte seine lebhafte Theilnahme widmen und, wie es scheint,
hat auch die höchste Provinzialinstanz das volle Verständniss für
die Bedeutung der Angelegenheit, Die Baukosten dürften sich
auf 6 Millionen Mark (l) belaufen, und wenn die Zustimmung der ■
Staatsregierung gewonnen wird, so ist an der Ausführung nicht ;
zu zweifeln. Kommt dann auch die projectirte Staatsbahn Berlin-
Mölln-Elmshorn, welche direct auf Glückstadt führt, zu Stande, ;
so ist für Berlin ein Vorhafen geschaffen, dessen Bedeutung für
den Deutschen Export nicht zu unterschätzen ist. In Glückstadt
haben übrigens bereits Englische Ingenieure die erforderlicljien \
Arbeiten zur Fertigstellung der speciellen Pläne und Kostenan- J
Schläge ausgeführt, so dass die Unternehmer wohl an die Zustim- jr
mung der Regierung glauben müssen. j
Der Elbenmschlagplatz Tetschen-Laube scheint demDeutschen j
Eisenbahnverkehre namhafte Concurrenz zu bereiten. Ein dortiges f
Speditionshaus berichtet darüber: Der Export von Gütern aus g
Oesterreich nach Deutschland, England, Holland etc., welche per J
Bahn anlangten und per Schlepper weiter nach Hamburg — ein, J
wenn auch nur kleiner Theil nach Magdeburg — verschifft wurden, "
ist siit Eröffnung der Schifffahrt, das ist seit dem 20. März, ein <
sehr bedeutender gewesen; es wurden 49 volle Kahnladungen von
je 5 000 bis 10 000 Centner thalwärts expedirt. Der Zufluss von {
Gütern war besonders in der zweiten Woche dieser Schifffahrts-
Saison so mächtig, dass dieselben auf den Binnenbahnstationen >
ein bis zwei Tage zurückgehalten werden mussten, um einer Ver- *
kehrsstopfung auf der Endstation Tetschen-Laube vorzubeugen. -
Das war leider ein Uebelstand. Indess die Verwaltung der Oester- j,
reichischen Nordwestbahn trifft jetzt die umfassendsten Mass- <
regeln, um einen solchen Fall nicht wieder eintreten zu lassen, ^
um in schlanker Weise die hierher rollenden und sch'wimmenden •
Waaren stets promptest ein- und ausschiffen zu können. Die Ein- \
ladesteilen werden vermehrt. Hunderte von Arbeitern sind be- }
schäftigt, das Terrain der Schleppbahn in Laube zu ver-
grössern, die Quais um das Dreifache zu verlängern, ;
Schiebegeleise werden eingelegt, um die entleerten Waggons
aus der Reihe der beladenen Waggons herauszunehmen, ein :
zweiter Dampfkrahn und ein Handkrahn werden noch aufge- ,
stellt. So wird mit Eifer und Intelligenz gearbeitet und gestrebt, ’
Tetschen-Laube zu einem bedeutenden und reussirenden Um- ^
sch lagsplatz zu machen. Die Thalverschiffungen bestanden zum j
grösst^en Theile aus Rohzucker; es wurden hiervon 10 854 000 kg
exportirt, die ihren Weg über Hamburg weiter nach England und
auch Holland nahmen. Weitere Exportartikel sind Brodzucker,
Mehl, Raps, Gerste, Malz, Bohnen, Hafer, Papier, Blei, Wein etc., i
Die Rohzuckerverschiffungen haben in der letzten Hälfte dieses
Monats bedeutend nachgelassen, da Zuckerpreise zu sehr ge- ,
stiegen sind und die Käufer in England sich zurückhaltend ,
zeigen. Im Import figurirt zumeist Roheisen, ausser diesem
Petroleum, Leinöl, Thran, Reis, Caffee, B.aumwolle, Blau- und
Rothholz etc. In der letzten Woche wurden hier per Schlepper ,
nach Hamburg gesandt: 1280 000 kg Rohzucker, 80 000 kg fahr.
Zucker, 340 000 kg Getreide, 60 000 kg Mehl, 10 opo kg Papier,
20 000 kg Holzpapierstoff, 5 000 kg Kleesaat, 25 Kisten Glas, Von
Importkähnen langten 10 in dieser Zeit an, aus denen verladen
wurden: 260 000 kg Roheisen, 17 200 kg Petroleum, 150 000 kg .
Steinnüsse, 80 000 kg Reis, 10 000 kg Soda, ca. 10 000 kg diverse i
Güter,
Die Nachweisung über die im Monat März 1881 auf Deut-
schen Bahnen (ausschliesslich der Bayerischen) beförderten Züge ^
und deren Verspätungen giebt (nach der Aufstellung im Reichs-
eisenbahnamt) folgende Ziffern : Es wurden auf 47 grösseren j ;
Bahnen beziehungsweise Bahncomplexen mit einer Gesammtbe- ; '
503
triebsläüge von 28 998,35 km befördert an fahrplanmässigen Zügen :
12121 Courier- und Schnellzüge, 81940 Personenzüge, 61956 ge-
gemischte Züge und 79 332 Güterzüge : an ausserfahrplanmässigen
Zügen : 1 795 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge
und 27 239 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen
■wurden 609 152 691 Achskm bewegt, von denen 179 834 830 auf
die fahrplanmässigen Züge mit Personenbeförderung entfallen.
Es TerspätetenYon den 146 017 fahrplanmässigen Courier-, Schnell-,
Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1 021 oder 0,70 pCt.,
(gegen 0,92 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,75 pCt.
im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 435
durch (das Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen,
so dass den aufgeführten Bahnen nur 586 Verspätungen (= 0,40 pCt.)
zur Last fallen (gegen 0,46 pCt. im Vormonat). In demselben
Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der
in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 136 498 beförderten fahr-
planmässigen Zügen mit Personenbeförderung 669 oder 0,49 pCt.,
mithin 0,09 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 244
Anschlüsse versäumt (gegen 239 in demselben Monat des Vor-
jahres und 195 in Vormonat).
Italienische Correspondenz.
Revision der Kessel der Tramwaylocomotiven. Der Minister
der öffentlichen Arbeiten hat die nachstehende Verfügung be-
züglich der Revision der Kessel der Tramwaylocomotiven er-
lassen :
1. Die Platten der neuen Kessel sollen im cylindrischen
Theile bei dem grössten Arbeitsdrucke keine grössere Faserspan-
nung als höchstens 4 kg pro Quadratmillimeter erleiden.
2. Höherer Arbeitsdruck als 12 Atmosphären ist nicht
zulässig.
3. Wenn der Arbeitsdruck im neuen Kessel gleich 12 Atmo-
yihären ist, so ist dieser Druck um eine halbe Atmosphäre jedes^
Jahr für 4 Jahre zu vermindern. Diese Verminderung ist nur
3 Jahre lang fortzusetzen, wenn der ursprüngliche Dampfdruck
11 Atmosphären und nur 2 Jahre lang, wenn derselbe bei dem
neuen Kessel 10 Atmosphären betrug.
4. Die innere Untersuchung des Kessels muss mindestens in
jedem vierten Betriebsjahre stattfinden.
Massnahmen gegen Eisenbahndiebstähle. Am 19.,’ 20. und
22. April er. wurden in Florenz Conferenzen zwischen den Ver-
tretern der Minister der öffentlichen Arbeiten, des Innern und
der Justiz, sowie der drei wichtigsten Italienischen Eisenbahn-
verwaltungen abgehalten zu dem Zwecke, weitere energische
Massregeln zur Verhütung der namentlich beim Gepäck und bei
den längeren Kursen vorkommenden Diebereien in Vorschlag zu
bringen. Die Commission soll eine Reihe praktischer Vorschläge
formulirt haben, welche zeigen, dass die Eisenbahnverwaltungen
weder Kosten noch sonstige Opfer scheuen, um den Diebstählen
zu steuern.
Tarifreglement. Am 23. April er. fanden in Florenz weitere
Conferenzen zwischen den Vertretern der drei Haupteisenbahn-
verwaltungen statt behufs Festsetzung der Grundlagen für die
Reform und die einheitliche Gestaltung des Tarifreglements. Es
wurde im Princip festgestellt, dass das die Bedingungen für den
Transport enthaltende Reglement (das Betriebsreglement) von
dem Tarifreglement zu trennen sei und wurden zwei Subcom-
missionen ernannt, welche die betreffenden, demnächst der Be-
sprechung im Plenum zu unterziehenden Entwürfe ausarbeiten
sollen. (Mon. d. Str. f.)
Holländische Eisenbahngesellschaft. Einnahmen pro De-
cember 1880 (NB. nachträglich, weil erst jetzt festgestellt). Länge
354 km. Befördert wurden 340 904 Personen gegen 315 021 in 1879.
(Die beförderten Güterquantitäten wurden nicht mitgetheilt.) Die
Einnahmen betrugen: aus dem Personenverkehr .339 726 fl., aus
dem Frachtenverkehr 388 726 fl., in Summa incl. Extraordinarien
728 452 fl., Differenz gegen denselben Monat im Vorjahre 126 890 fl.,
bis ultimo des Monats 5 204 663 fl., Differenz gegen das Vorjahr
-f- 479 889 fl. Im ganzen Jahre 1880 wurden befördert 3 899 509 Per-
sonen und im Ganzen vereinnahmt: aus dem Personenverkehr
3 711 414 fl., aus dem Frachten verkehr 1 493 249 fl., in Summa incl.
Extraordinarien 5 204 663 fl.
OFF
1. Tarif-Bekanntmachnngeu.
I. Localtarife.
In Betreff der Frachtberechnung für
halbe Wagenladungen lebender Thiere
sind ergänzende Bestimmungen erlassen,
worüber in den betreffenden Expeditionen
das Nähere zu erfahren ist. Hannover,
den 3. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1210)
Berlin - Anhaitische Eisen-
bahn. In unserem Localverkehr tritt im
Anschluss an die bestehende Vorschrift,
durch welche bestimmte Normalstück-
zahlen für halbe Wagenladungen
lebenderThiere festgesetzt sind, eine
Zusatzbestimmung in Kraft, wonach unter
Beachtung jener Normalstückzahlen der
Frachtberechnung für eine halbe Ladung
die Hälfte des Flächenraums des ver-
wendeten Wagens, j edoch nichtmehr
als 7 qm zu Grunde gelegt wird. Berlin,
den 5. Mai 1881. Die Direction. (1204)
Die für unsere Station Frankfurt a./0.
mit Rücksicht auf die Messe bisher be-
standene Znschlagsfrist, zu den im §. 57
des Betriebsreglements für die Eisenbahnen
Deutschlands vom 1. Ju,li 1874 normirten
Lieferfristen, von 3 Tagen, während der
Zeit von 3 Wochen vor bis 10 Tage nach
der Messe, wird fortan auf einen Tag für
die Zeit von 14 Tagen vor Beginn bis
8 Tage nach Schluss der Messe einge-
schränkt. Guben, den 29. April 1881. Die
Direction der Märkisch-Posener Eisenbahn-
gesellschaft (1194)
OberschlesischeEisen b ah n.Die
für Eil- und Frachtgüter während der
Wollmarktsperiode auf Station Breslau
vom 5. bis 13. Juni und auf Station Posen
vom 9. bis 16. Juni berechnete Zuschlags-
lieferMst von je einem Tage (cfr. al. c der
zusätzlichen Bestimmung zu § 57 des Be-
triebsreglements im Nachtrag No. 7 (S. 22)
unseres Local- Gütertarifs) kommt in Weg-
IZIELLE ANZEI
fall. Breslau, den 29. April 1881. Königl.
Direction. (1215)
Crefelder Eisenbahn. Mit dem
15. Mai ds. Js. wird die diesseitige Station
Niep, an der Strecke Hüls-Moers, für den
Personen- und Güterverkehr eröffnet. Mit
dem genannten Tage treten für diese
Station nachfolgende Nachträge zu unseren
Localtarifen in Kraft:
1. Nachtrag IV zum Tarif für die Be-
förderung von Personen im Localverkehr,
vom 1. Juli 1879;
2. Nachtrag III zum Tarif für die Be-
förderung von Reisegepäck, vom 15. No-
vember 1878, Heft 2;
3. Nachtrag X zum Local-Gütertarif, vom
1. Januar 1878, Heft 1;
4. Nachtrag II zum Tarif für die Be-
förderung von Leichen, Equipagen und an-
deren Fahrzeugen, sowie von lebenden
Thieren, vom 1. Januar 1881. (1122)
Crefeld, im Mai 1881. Die Direction.
Oberhessische Eisenbahnen.
Im Localverbehr der Oberhessischen Eisen-
bahnen tritt im Anschluss an die be-
stehende Vorschrift, durch welche be-
stimmte Normalstückzahlen für halbe
Wagenladungen lebender Thiere
festgesetzt sind, vom 1. Juni d. J. ab eine
Zusatzbestimmung in Kraft, wonach unter
Beachtung jener Normalstückzahlen der
Frachtberechnung für eine halbe Ladung
die Hälfte des Flächenraums des ver-
wendeten Wagens, jedochnichtmehr
als 7 qm zu Grunde gelegt wird. Giessen,
den 4. Mai 1881. Grossherzogliche Di-
rection. (1213)
K. K. priv. Kronprinz Rudolf-
bahn. Mit 20. Mai d. J. gelangt der
XII. Nachtrag
zum Local - Gütertarife der K. K. priv.
Kronprinz Rudolfbahn zur Einführung.
Derselbe enthält:
I. Ergänzung der Tarifbestimmung für
EN.
die Abfertigung der Equipagen, Pferde
oder Fohlen und Maulthiere bei Beför-
derung mit Güterzügen.
II. Ausnahmetarif IX für rohe Borke
(Rinde).
III. Ausnahmetarif X für gemahlene
Borke (Lohe).
IV. Ausnahmetarif XI für Brennholz
nach Klagenfurt und Villach loco.
V. Ausnahmetarif XII für Desinfeetjons-
gebühr bei Hornviehtransporten im Local-
verkehre.
VI. Ausnahmetarif XIII für sämmtliche
Artikel im Localverkehre mit Berücksich-
tigung der Frachtsätze auf Alternativ-
Routen.
VII. Ausnahmetarif XIV für Getreide,
Hülsenfrüchte, Oelsaaten, Mahlproducte
und Mehl bei Aufgabe in beliebigen Quan-
titäten.
Dieser Nachtrag liegt bei der K, ,K. Be-
triebsverwaltung in Wien, sowie bei der
Betriebsdirection in Steyr und in den Sta-
tionen zur Einsicht auf und ist daselbst
auch käuflich zu beziehen. Wien, im
Mai 1881. Der K. K. Betriebsverwalter der
Kronprinz Rudolfbahn. (1189) *
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Im Bergisch - Märkisch - Grand Central
Belge-Verbands-Güterverkehr treten mit
dem 30. Juni 1881 die in dem Tarif für
den allgemeinen Güterverkehr (Theil I)
vom 1. Januar 1880 und in dem Aus-
nahmetarif für die Beförderung von Stein-
kohlen, Cokes und Briquets in Wagen-
ladungen von 10 000 kg, gültig ab 10. No-
vember 1879, angegebenen Frachtsätze für
den Verkehr mit Weelde-Merxplas
ausser Kraft. Vom 1. Juli 1881 ab erfolgt
die Abfertigung von nach Weelde-Merxplas
bestimmten Gütersendungen gemäss der
Bestimmung im Abschnitt III, § 50, No. 3,
Absatz 3 des Betriebsreglements für die
504
Eisenbahnen Deutschlands vom 1. Juli 1874.
Elberfeld, den 9. Mai 1881. Königliche
Eisen babndirection. (1126)
Berlin - Brnnnschweig - Halberstadt - Lau-
sitzer Verband. Mit dem 10. Mai er. gelangt
für den Verkehr zwischen WeicheWolffen
und Prödel ein directer Frachtsatz des
Ausnahmetarifs 4 (für Braunkohlen etc.
Steine etc.) in Höhe von 25 Mark pro
10 000 kg zur Einführung. Berlin , den
4. Mai 1881. Die Direction der Beilin-
Anhaltischen Eisenbahn - Gesellschaft (als
geschäftsfübrende Verwaltung). (l-'05)
Dentsch- Russischer Eisenbahn - Verband-
Vom lö.Mai 1881 neuen Stils ab treten im Ver-
kehr der Station Memel mitden unten näher
bezeichneten Russischen Stationen nach-
benannte Ausnahmefrachtsätze in Kraft:
1. Für Theetransporte in Quantitäten von
5 000 kg und darüber:
im Verkehr mit: pro 100 kg
St Petersburg =0,76 M und 1,39 Rubel
{®ÄoT}=<>.™. . '■« -
Moskau (Nic.-E.)= 0,76 „ „ 1,90 „
2. Für die Beförderung folgender Artikel
in Wagenladungen von 610 Pud = 10 000 kg
in einheitlicher Rubel Währung:
a) Hanf, Hanfheede und Hanfgarn (so-
genanntes Seilergarn) im Verkehr mit Sta-
tionen der Orel-Witebsker Eisenbahn;
b) Feld-, Wald- und Wiesensamen im
Verkehr mit Stationen der I. Gruppe Rus-
sischer Eisenbahnen der Linie Dünaburg-
Zarizyn, sowie mit Moskau, Station der
Nicolai-Eisenbahn;
c) Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsamen
im Verkehr mit Stationen der I. GruppeRus-
sischer Eisenbahnen der Linie Dünaburg-
Zarizyn resp. derLibau-RomnyerEisenbahn.
Ferner ermässigt sich vom gedachten
Tage ab die Markfracht für die Beförde-
rung von Getreide, Hülsenfrüchte und Oel-
samen in Quantitäten von 610 Pud =
10 000 kg im Verkehr zwischen Memel
einerseits und einzelnen Stationen der
Libau-Romnyer Eisenbahn andererseits.
Exemplare der dieserhalb herausgegebe-
nen, nachstehend näher bezeichneten Tarif-
nachträge sind von den betheiligten Sta-
tionen käutlich zu beziehen.
1. II. Nachtrag zum Anhang VI des Gü-
tertarifs vom 1. Januar 1880 n. St.
2. I. Nachtrag zum Ausnahmetarif für
Getreide- etc. Transporte vom 20. Decem-
ber 1880 n. St.
3. II. Nachtrag zum directen Tarif für
Getreide- etc. Transporte im Verkehr mit
Stationen der Libau-Romnyer Eisenbahn
vom 15/27. November 1879.
4. I. Nachtrag zum Anhang des letztge-
nannten directen Getreide- etc. Tarifs.
Die Frachtsätze der Nachträge ad 2 und
4 gelten nur für solche Transporte, welche
unter zollamtlicher Controle spätestens
innerhalb 6 Monate vom Tage ihres Ein-
treffens in Memel seewärts zur Ausfuhr
gelangen. Die näheren Bedingungen be-
züglich der Controle und des Nachweises
der Wiederausfuhr sind bei der König-
lichen Güterexpedition in Memel zu er-
fahren. Bromberg, den 4. Mai 1881. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction als geschäfts-
führende Verwaltung^ (1127 J)
Mit Giltigkeit vom 1. Mai lfd. Jrs. wurde
der IV. Nachtrag zum Main-Weser-Bayeri-
schen Verbandsgütertarife vom 1. Juni 1878
ausgegeben. München, am 4. Mai 1881.
Generaldirection der K. B. Verkehrsan-
stalten. Betriebs- Abtbeilung. (1200)
Im Gypsverkehr ab Sperenberg treten
für Stationen der Berlin-Görlitzer Eisen-
bahn sofort ermässigte Frachtsätze in
Kraft. Dieselben sind bei den diesseitigen
Stationen, sowie bei der Unterzeichneten
Abtheilung — Militärbahnhof in Schöne-
berg — zu erfahren. Schöneberg, den 2.
Mai 1881. Betriebsabtheilung der König-
lichen Miiitäreisenbahn. (1181 J)
Im Niedersächsisch-Ostdeutschen Ver-
bande wird für den Verkehr mit Witten-
berge des Königlichen Eisenbahndirections-
bezirks Magdeburg die Instradirung via
Stendal vom 1. Juli er. aufgehoben und
findet vom genannten Tage ab eine directe
Abfertigung von und nach Wittenberge
desKöniglichenEisenbahndirectionsbezirks
Magdeburg und der Berlin - Hamburger
Bahn nur via Nauen statt. Bromberg, den
3. Mai 1881. Königliche Eisenbahndirection
als geschäftsführende Verwaltung. (1201 J)
Norddeutsch-Schweizerischer Güterver-
kehr. Zum Tarifheft II. des Norddeutsch-
Schweizerischen Gütertarifs gelangt mit
Gültigkeit vom 15. Mai J. J. der Nachtrag
I. — enthaltend Taxen für den directen
Güterverkehr mit den Stationen Genf
transit, Delle transit und Verrieres transit,
sowie geänderte und neue Frachtsätze für
die Stationen Gera, Leipzig, Plagwitz-Lin-
denau und Zeitz — zur Ausgabe.
Exemplare des Nachtrags können durch
Vermittelung der Güterexpeditionen käuf-
lich bezogen werden. Karlsruhe, den
6. Mai 1881. Für die Verwaltungen des
Norddeutsch - Schweizerischen Verkehrs:
Generaldirection der Grossh. Badischen
Staats- Eisenbahnen. (1209)
Mit 15. Mai 1. J. wird der Nachtrag II
zum Tarifheft I für den Oesterreichischen
Eisenbahnverband in Wirksamkeit treten.
Derselbe enthält directe Frachtsätze zwi-
schen Hohenstein, Lenesic und Stadtl einer-
seits und Wiener Bahnhöfen andererseits;
zwischen Wien Lagerhaus und Stationen
der betheiligten Oesterreichischen Bahnen
andererseits; zwischen den Prager Bahn-
höfen einerseits und Oesterreichischen
Stationen andererseits; ferner Transit-
frachtsätze zwischen Wien (Südbahn) tran-
sit, Prag (Kaiser Franz- Josefbahn) und
Prag (Smichow) einerseits und Stationen
der Aussig-Teplitzer-, Kaiser Ferdinands-
und Mährisch - Schlesischen Nordbahn,
Mährisch-Schlesischen Centralbahn und
Prag-Duxerbahn andererseits.
Ausnahmetarif für Borstenviehtransporte
von Stationen der Kaiser Ferdinands Nord-
bahn nach Prag (Oesterreichische Staats-
bahn und Nordwestbahn) und Prag (Smi-
chow) transit und endlich Druckfehlerbe-
richtigungen.
Die auf Seite 35, 44, 76 und 86 des Tarif-
hefts I und auf Seitel4undl5 desNachtragsI
hiezu enthaltenen Frachtsätze für den Ver-
kehr mitStationen dera.p.KaiserFerdinand-
undMährisch-SchlesischenNordbahn, ferner
der directe Tarif zwischen Stationen der
Oesterreichischen Staatsbahn - Gesellschaft
und der Mährisch-Schlesischen Centralbahn
dto. 10. Decemberl876 sammt allen Nachträ-
gen werden hierdurch ausser Kraft gesetzt.
Exemplare des Nachtrags sind bei allen
betheiligten Verwaltungen und namentlich
auch bei der Verkehrsdirection der Oester-
reichischen Staatseisenbahngesellschaft in
Wien, Pestalozzigasse 8 zu bezieben.(1219RM)
Ostdeutsch - Oesterreichischer Verband.
Vom 1. Juni d. Js. ab gelangt für den
Transport von Schwefelkiesrückständen
bei Aufgabe von mindestens 10 000 kg
pro Frachtbrief und Wagen oder beiFracht-
zahlung hierfür im Verkehre zwischen
Breslau Oberschlesischer Bahnhof und
M. Ostrau (K. F. N. B.) ein Ausnahme-
frachtsatz von 0,54 M pro 100 kg zur Er-
hebung. Breslau, den 3. Mai 1881. König-
liche Direction der Oberschle.^ischen
Eisenbahn. (1214)
Rheinisch-Westfälisch- Belgisch-Englischer
Güter-Verkehr via Herbesthal-Antwerpen-
Harwich. Am 1. Juni ds. Js. wird ein
neuer Tarif für die directe Beförderung
von Gütern zwischen Stationen der Eisen-
bahn-Directionsbezirke Köln (rechts- und
linksrheinischer) einerseits und London
und Harwich, Stationen der Grossen Eng-
lischen Ostbahn andererseits via Herbes-
thal-Antwerpen unter Aufhebung des
Rheinisch-Belgisch-Englischen Gütertarifs
vom 1. Januar 1880 und des dazu er-
schienenen Nachtrags vom 10. März 1880
iii Kraft treten. Durch denselben werden
die jetzt noch in Kraft bestehenden direc-
ten Frachtsätze für den Verkehr der
Stationen der Linien von Venlo nach
Cleve und von Duisburg nach Quaken-
brück zur Aufhebung kommen, mit der
Massgabe indess, dass sie ebenso wie die
sich etwa vortheilhafter erweisenden bis-
herigen Frachtsätze noch 6 Woctien nach
dem Tage der erfolgten Publication An-
wendung finden.
Auskunft über den neuen Tarif , be-
ziehungsweise überdie eintretendenFracht-
efmässigungen und Frachterhöhungen er-
theilen die Tarifbureaux der Königlichen
Eisenbahn-Directionen (rechts- und links-
rheinische) zu Köln, der Herr General-
Agent E. A. Osswald in Köln , Domhof
No. 12, sowie sämmtliche an dem bezüg-
lichen Verkehr betheiligte Stationen der
vorbezeichnetenDirectionsbezirke, woselbst
auch Exemi)lare des Tarifs zum Kosten-
preise abgegeben werden. Köln , den
5. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion ^linksrheinische). (1199)
Mit 10. Mai d. J. tritt im Sächsisch- Würt«
tembergischen Verkehr für den Trans-
port von Steinkohlen und Co-
kes ab Zwickau nach der Württem-
bergischen Station Bopfingen ein
Frachtsatz von 98 pro 10 000 kg in Kraft.
Dresden, am 3. Mai 1881. Königliche Ge-
neraldirection der Sächsischen Staatseisen-
babnen. von Tschirschky. (1167)
Die Station Röhrmoos der Königlich
Bayerischen Staatseisenbahn ist in den
Stettin - Berlin-Bayerischen Verbandstarif
vom 1. Januar 1881 aufgenommen worden.
Die bezüglichen Frachsätze sind bei den
Güterexpeditionen der Endbahnen zu er-
fahren. Dresden, am 5. Mai 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (1216)
Mit 15. Mai 1881 gelangen im Stettin*
Märkisch-Sächsischen Verbände a) directe
Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Stettin (B. St. B, und B. S. F. E.), sowie
Stettin Dunzigbahnhof und Prenz-
lau einerseits und Schmölln bei
Bischofswerda andererseits; b) Fracht-
sätze des Ausnahmetarifs 6 für den
Transport von Braunkohlen und Braun-
kohlenbriquets ab Rositz nach Sta-
tionen der Berliner Nordbahn zur
Einführung, welche bei den betreffenden
Güterexpeditionen erfragt werden können.
Dresden, am 5. Mai 1881. Königliche Ge-
neraldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als geschäftsführende Verwal-
tung^ (1123)
Grossh. Badische Staatseisenbah-
nen. Der im V. Nachtrag des 9. Süd-
westdeutschen Tarifhefts enthaltene Aus-
uahmetarif für Holz findet fortan auf den
Verkehr mit sämmtlichen Verbandsta-
tionen der Hessischen Ludwigsbahn An-
wendung. Karlsruhe, den 6. Mai 1881.
Generaldirection. (1208)
Grosshl. Badische Staatseisen-
bahnen. Mit Gültigkeit vom 10. d. Mts.
gelangt der KI. Nachtrag zum 8. Süd-
westdeutschen Tarifheft zur Ausgabe,
welcher neue und theilweise veränderte
Entfernungen bezw. Frachtsätze für die
Pfälzischen Stationen Scheidt und Münster
a. Stein enthält.
505
Exemplare sind bei den Verbandstationen
gratis zu beziehen, Karlsruhe, den 6, Mai
1881. Generaldirection. (1211)
Westdeutscher Eisenbahn - Verband. Zu
den Heften 17, 21, 30, 32. 36, 38, 46, 48, 51,
63, 167 u. 175 des West-Nordwestdeutschen
Verbandsgütertarifs sind Ergänzungsblät-
ter, zumTheil II desselbenTanfs der 9.Nach-
trag und zum Theil II des Hanseatisch-
Kheiniscb - Westdeutschen Verbandsgüter-
tarifs der 6. Nachtrag zur Ausgabe gelangt.
Dieselben, welche unter Anderem Ermässi-
gungen bezüglich der Frachtsätze Ton und
nach Cassel-Unterstadtbahnhof enthalten,
könn en von den V erbandsgüterexpeditionen
bezogen werden. Hannover, den l.Mai 1881.
Namens sämmtlicher Verbandsverwaltun-
gen: Königliche Eisenbahndirection. (1195)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Königlicher Eisenbahn - Directionsbezirk
Köln (linksrheinischer) und Hessische Lud-
wigsbahn. Zu dem Gütertarife vom 1. Ja-
nuar er. im vorbezeichneten Verkehr ist
der vom 1. Mai er. ab gültige Nachtrag I.
erschienen, welcher ermässigte Frachtsätze
für Mannheim , sowie Kilometerzeiger
für Darmstadt-Rosenhöhe enthält und bei
unseren Güterexpeditionen einzusehen
resp für den Preis von 0,10 M. daselbst
käuflich zu haben ist. Königliche Eisen-
bahn-Direction (linksrheiniicbe), (1203)
Mit Gültigkeit vom 1. Mai er. treten
folgende Tarife in Kraft:
1. Für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren im Ver-
kehre zwischen Stationen der Eisen bahn-
Directionsbezirke Köln (linksrheinisch),
Köln (rechtsrheinisch) und Eberfeld einer-
seits und Stationen der Pfälzischen Eisen-
bahnen andererseits. Preis 20 Durch
denselben werden die nachstehend aufge-
führten Tarife aufgehoben:
a) Reglement und Tarife für die Beför-
derung von Fahrzeugen im Verkehre zwi-
schen Stationen der Rheinischen Eisen-
bahn einer- und Stationen der Pfälzischen
Eisenbahnen andererseits via Bingerbrück
vom 1. Januar 1876 nebst Nachträgen.
b) Reglement und Tarife für die Beför-
derung von Fahrzeugen im Verkehr zwi-
schen Stationen der Rheinischen Eisen-
bahn einer- und Stationen der Pfälzischen
Eisenbahnen andererseits via Trier-Bex-
bach vom 15. Januar 1876 nebst Nach-
trägen.
c) Der Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thie-
ren im Westdeutschen Verbände bezüg-
lich des Verkehrs zwischen Bergisch-Mär-
kischen und Pfälzischen Stationen.
Soweit sich die Frachtsätze nach den
vorstehend sub a), b) und c) genannten Ta-
rifen billiger stellen, als nach dem neuen
Tarif, bleiben die ersteren bis zum 15.
Juni er. in Gültigkeit.
Der Frachtberechnung nach diesem Ta-
rife werden die in den Kilometerheften 1
bis 3 des Güter-Tarifs vom 1. April er.
für den Rheinisch-Westfälisch-Pfälzischen
Güter-Verkehr enthaltenen Entfernungen
zu Grunde gelegt.
2. Im Rheinisch-Westfälisch-Niederländi-
schen Verkehre via Venlo für die Beförde-
rung von Steinkohlen etc. in regel-
mässigen Extrazügen von 250 000 bis
400 000 kg im Verkehre zwischen Stationen
des Eisen bah n - Directions -Bezirks Köln
(rechtsrheinisch) einerseits und Stationen
der Niederländischen Staats-Eisenbahn-
Gesellsch aft an dererseits. V erkaufspreis 5/^.
3. Im Rheinisch-N iederdeutschen Eisen-
bahn-Verbande — unter Aufhebung des
betrelBfenden Ausnabmetarifs vom 1, Juli
1880 — ein neuer, vorläufig bis Ende Mai
1882 gültiger, theilweise ermässigter Aus-
nahme-Tarif für die Beförderung von Stein-
kohlen, Kokes und Briquets in Sendungen
von mindestens 50 000 kg von Stationen
der Eisenbahndirectionsbezirke Elberfeld,
Köln (rechtsrheinisch) und Köln (linksrhei-
nisch), sowie der Dortmund- Gronau-Efl-
scheder Eisenbahn nach Stationen der
Altona-Kieler, der Eutin-Lqbecker, der
Holsteinischen Marsch-, der Lübeck-Büche-
ner und der Westholsteinischen Eisenbahn.
Verkaufspreis 15
Die in diesem Tarife enthaltenen Fracht-
sätze für Kiel und Lübeck finden auch
auf den Rücktransport überseeischer
Eisenerze in Sendungen von mindestens
50 000 kg nach den betreffenden Kohlen-
Versandstationen Anwendung, wenn die
Verladung auf sonst leer zurückgehenden
Kohlenwagen erfolgt. Köln, den 30. April
1881. Königl. Eisenbabn-Direction (rechts-
rheinische), ad 1 und 3 zugleich Namens
der betheiligten Verwaltungen. (1182)
Für den Verkehr zwischen den Stationen
Wegberg B. M. undBatingen des Directions-
bezirk Köln rechtsrhein. treten am 10. Mai
directe Frachtsätze in Kraft. Elberfeld,
den 7. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction, Namens der betheiligten Ver-
waltungen (1206)
Der in dem directen Steinkohlentarife
derRechte-Oder-üfer-undBreslau-Schweid-
nitz-Freiburger Eisenbahn vom 1. August
1878 enthaltene Frachtsatz von Emanuel-
segen nach Breslau (B. S. F.) und Schmiede-
feld wird fortan um 0,01 M pro 100 kg
ermässigt. Breslau, den 7. Mai 1881 —
VI. 2042. — Directorium der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn- Gesell-
schaft. Direction der Rechte-Oder Ufer
Eisenil)ahn-Gesellschaft. (1125)
Am 15. d. Mts. treten für den Transport
von Steinkohlen und Cokes in Ladungen
von je 10 000 kg ab Lugan, Oelsnitz b. L.
und Zwickau nach Stationen der Berliner
Bingbahn directe Frachtsätze in Kraft.
Dieselben sind bei den betheiligten Güter-
expeditionen zu erfahren. Dresden, am
3. Mai 1881. Königliche Generaldirection
der Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung des Berlin-
Sächsischen Verbandes. (1196)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport-Artikel.
0 b er 8 ch 1 e s i s ch e Eisenbahn
Die Giltigkeitsdauer des am 15. April 1879
in Kraft g^etretenen Nachtrages zum dies-
seitigen liOcal - Ansnahmetarife für den
Transport von Steinkohlen und Cokes vom
1. Januar 1875, enthaltend ermässigte
Frachtsätze für Sendungen nach Glogau
zur Weiterverfrachtung auf der Oder, wird
unter den durch unsere Publication vom
11. März 1880 modificirten Verfrachtungs-
bedingungen bis incl. den 14. April 1882
prolongirt. Breslau, den 30. April 1881.
Königliche Direction. (1192)
Oberschlesische Eisenbahn.
Am 15. Mai 1881 treten für Erztransporte
aus Ungarn bei Aufgabe in Mengen von
mindestens 10 000 kg pro Frachtbrief und
Wagen , oder bei Zahlung der Fracht für
dieses Quantum von Oderberg nach den
Stationen des Oberschlesischen Bergwerks-
und Hüttenreviers Ausnahmefrachtsätze in
Kraft, welche bei den betheiligten Sta-
tionen zu erfahren sind. Breslau, den
2. Mai 1881. Königliche Direction. (1191)
Oberschlesische Eisenbahn.
Mit dem 10. Mai d. Js. tritt zu unserem
Local-Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Coaks vom 1. Januar 1875 ein Nachtrag
in Kraft. Derselbe enthält theilweise er-
mässigte Frachtsätze für die Stationen
Jägerndorf und Leobschütz und ist von
den betheiligten Stationen , sowie von
unserem Verkehrs-Bureau zu beziehen.
Breslau, den 29. April 1881. Königliche
Direction. ' (1193)
Oberschlesis. che Eisenbahn.
Für den Transport von Steinkohlen und
Coaks zwischen unserer Station Karoline-
grube und den nachbezeichneten Stationen
treten fortan nachstehende ermässigte
Frachtsätze in Kraft:
a) im diesseitigen Local verkehr:
nach Glogau 0,804—, Driebitz und
Klopschen 0,864—, Quaritz 0,884—,
Waftersdorf 0,904-, Sprottau 0,964-
und Buchwald 0,984 Ul,
b) im Verkehr nach der Breslau-Frei-
burger Bahn :
nach Raudten, Gramschütz, Steinau
und Wohlau 0,804 M. pro loü kg.
Breslau, den 3. Mai 1881. Königliche
Direction. (ti90)
Rechte-Oder-Ufer Ei sen bahn - Ge-
sell s c h a f t. Am 10. Mai d. Js. tritt mit
vorläufiger Gültigkeit bis Ende Septem-
ber 1881 zu unserm Local-Ausnahmetarif
für Oberschlesische Steinkohlen ein Nacb-
trag III. in Kraft. Derselbe enthält er-
mässigte Frachtsätze von den jenseits
Schoppinitz belegenen Stationen , sowie
von Carolinegrube und Schasse-Grube in
der Richtung nach Breslau, sowie ermäs-
sigte Frachtsätze von sämmtlichen Gru-
ben - Stationen nach den Stationen Za-
wadzki, Sandowitz, Keltsch, Tworog bezw.
Friedrichshütte. Druckexemplare sind
auf den Stationen zu haben. Breslau,
den 7. Mai 1881. VI. 2033. Direction. (1124)
Die mit Bekanntmachung vom 12. März
d. Js. eingeführte Frachtberechnung für
lange Nadelholzstämme in rohem Zustande
(Stamm- und Rundholz), soweit zu
deren Transport je zwei Wagen von
zusammen 20000 kg Tragkraft pro
Frachtbriefsendung verwendet wer-
den und die Fracht hierfür bezahlt
wird, nach den Sätzen des Special-
tarifs III , findet nunmehr auch auf den
Verkehr der mitverwalteten Altenburg-
Zeitzer, Gaschwitz - Meuselwitzer,
Zittau-Reichenberger und Wüsten-
brand-Lugauer Privateisenbahnen An-
wendung. Die neue Fracbtberechnung gilt
hiernach nunmehr für denGesammtbereich
der Königlich Sächsischen Staatseisen-
bahnen und der mitverwalteten Privat -
bahnen. Dresden, am 6. Mai 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, von Tscbirschky. (1217)
Mit 1./13. Mai a./n. Styls 1881 gelangt für
Schwefeltransporte von Krakau nach Bach-
matsch tr. für Stationen der Libau-Rom-
nyerbabn ein Ansnahmetarif zur Einfüh-
rung, welcher directe Frachtsätze für
diesen Artikel bei Aufgabe als Stück- und
Wagenladungsgut enthält.
Exemplare dieses Tarifes sind bei der
ßetriebsdirection in Lemberg und im
Oeconomate in Wien zu beziehen. Wien,
3. Mai 1881. Die General Direction der
K. K. priv. \lalizischen Karl - Ludwig-
bahn. (1218)
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Zufolge einer Mittheilung der König-
lichen Generaldirection der Sächsischen
Staatsbahnen wird am 15. d. Mts. auf der
Secundärbahn Pirna- Ber^iesshübel die
zwischen dem Bahnhofe TPirna und der
Haltestelle Rottwerndorf neu hergestellte
Haltestelle für den Personenverkehr Pirna
(Haltestelle) eröffnet werden.
Berlin, den 6. Mai 1881.
Einer Mittheilung der Königlichen
Eisenbahndirection (linksrh.)
zu Köln zufolge ist die neu erbaute 1,78 km
lange Trenkelbach-Zechenbahn,
welche von Station Kreuzgraben der Fisch-
bachthalbahn abzweigt, am 21. April er.
506
für den Kohlen- und Güteryerkehr der
Königlichen Bergwerksverwaltung eröffnet
worden.
Berlin, den 6. Mai 1881.
Zufolge einer Mittheilung der Kaiser-
lichen Generaldirection der
Eisenbahnen in Elsass-Loth-
ringen wird die auf der Bahnstrecke
Strassburg-Avricourt zwischen den Sta-
tionen Hochfelden und Dettweiler gelegene
und von ersterer 5 km, von letzterer 4 km
entfernte Haltestelle Wilwisheim
am 15. Mai er. für den Personen-, Gepäck-
und Güterverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 6. Mai 1881.
Einer Mittheilung der Generaldirec-
tion der Grossherzoglich Ba-
dischen Staatseisenbahnen zu-
folge ist auf der Heidelberg-Speyerer Bahn
(zwischen den Stationen Schwetzingen und
Altlussheim) eine Haltestelle für
Persohen-Transport eingerichtet
worden, welche den Stationsnamen T h a 1 -
haus rühren und am 15. d. Mts zur Er-
öffnung kommen wird.
Berlin, den 8. Mai 1881.
Einer Mittheilung der Königlichen
E is en b a h n - D ir e c ti 0 n (links-
rheinische) zuKöln zufolge werden
am 15. Mai die neu errichteten Halte-
stellen Salzig in Kilom. 116,7 der Strecke
Köln-Bingerbrück u. Holzheimin Kilom. 74,4
der Strecke Neuss-Düren für den Perso-
nen- und Gepäckverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 9. Mai 1881.
Die geschäftsführende Direction.
Am 15. Mai er. werden die Haltestellen
Caternberg und Feldhausen (an der Strecke
Essen-WinterswycW sowie die Haltestelle
Gerlingen(Strecke Finnentrop-Rothemühle)
für den Personenverkehr eröffnet.
Bezüglich der auf den genannten Halte-
stellen anhaltenden Züge wird auf den am
15. Mai er. in Gültigkeit tretenden Placat-
fabrplan verwiesen. .
3. Terkehrs-Störungen etc.
Badische Staatseisenhahnen. Mit dem
15. Mai d. J. wird der in Folge Berg-
sturzes seit längerer Zeit eingestellt ge-
wesene Verkehr auf unserer Strecke Eber-
bach-Neckarelz (Neckarthalbahn) wieder
aufgenommen werden. Karlsruhe, den
5. Mai 1881. Generaldirection der Gr. Bad.
Staatseisenbahnen.
4t. General-Versammlungen.
K. K. priv. Südnorddeutsche Verbindungs-
bahn. Für die auf den 12. Mai 1. Js. aus-
geschriebene Generalversammlung der
Actionäre der K. K. priv. Südnorddeutschen
Verbindungsbahn ist bis zum statuten-
mässigen Termine (28. April d. Js.) die
nach § 28 der Statuten zur Beschlussfähig-
keit erforderliche Anzahl von 6 250 Stück
Actien nicht deponirt worden; es wird
daher diese Generalversammlung im Sinne
des § 29 der Statuten vertagt.
Der Verwaltungsrath beehrt sich dem-
nach die Herren Actionäre neuerlich zur
XXVIII. (ordentlichen)
Generalversammlung
einzuladen, welche F reitag, denS.Juni
d. J s., um 10 Uhr Vormittags am
Wiener Bahnhofe der Oesterreichischen
Nordwestbahn (Ankunftsseite, Saal für Er-
wartende) stattfindet.
Statutengemäss ist diese Generalver-
sammlung ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Actionäre und der re-
präsentirten Actien beschlussfähig , die
Verhandlungen sind jedoch auf das Pro-
gramm der vertagten Versammlung be-
schränkt.
Gegenstände der Tagesordnung sind daher:
1. Mittheilung des Geschäftsberichtes für
das Jahr 1880.
2. Bericht des Revisionsausschusses über
den Rechnungsabschluss des Jahres 1880.
3. Brneuerungswahl dreier Mitglieder des
Verwaltungsrathes nach § 37 der Statuten.
4. Wahl des Revisionsausschusses zur
Prüfung des Rechnungsabschlusses des
Jahres 1881.
Gemäss § 26 und 29 der Statuten wollen
jene Herren Actionäre, welche der General-
versammlung beizuwohnen beabsichtigen
und welche nicht schon deponirt haben,
die Actien sammt den nicht fälligen Cou-
pons längstens bis 20. Mai d. Js. 12 Uhr
Mittags entweder bei der gesellschaftlichen
Haupteasse in Wien, Administrationsge-
bäude am Nordwestbahnhofe, oder bei der
Direction der Discontogesellschaft in Berlin
oder bei den Herren M. A. von Rothschild
& Söhne in Frankfurt a. M. deponiren und
die Legitimationskarten beheben.
Mit den Actien zugleich sind die von
dem Deponenten eigenhändig zu unter-
zeichnenden Consignationen in doppelter
Ausfertigung einzubringen.
Eine Consignation wird mit der Erlags-
bestätigung versehen, zurückgestellt.
Nach § 25 der Statuten geben je 10 Ac-
tien das Recht auf Eine Stimme; kein
Actionär kann mehr als 30 eigen berechtigte
Stimmen in sich vereinigen; als Bevoll-
mächtigter kann Niemand mehr als 20
Stimmen übernehmen.
Die' Actionäre können nur durch Per-
sonen Vertreter^ werden, die selbst Mit-
glieder der, General Versammlung sind und
haben in einem solchen Falle die auf der
Rückseite der Legitimationskarte beige-
setzte Vollmacht auszufüllen und eigen-
händig zu unterzeichnen.
Nach der Generalversammlung können
die deponirten Actien gegen Rückgabe der
Empfangsbestätigung an dem Erlagsorte
wieder behoben werden.
Consignationsblanquette werden bei den
Erlagskassen unentgeltlich verabfolgt.
Wien, 5. Mai 1881. Der Verwaltungsrath.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1188)
5. Ansloosungen etc.
K. K. priv. Süd-Norddeutsche Verbin-
dungsbahn. Bei der am 2. Mai 1881 auf
Grund des mit hohem K. K. Finanz-Mini-
sterial-Erlasse vom 27. Januar 1866, Zahl
4788, genehmigten Tilgungsplanes in (Ge-
genwart eines K. K. Notars vorgenomme-
nen XIII. Verloosung der Silber-Prioritäts-
Obligationen, Emission 1866, ä 300 fl. Oe. W.,
wurden folgende 121 Nummern gezogen:
75 97 109 290 377 382 398 530 565 766
968 1057 1112 1149 1377 1400 1483 1534
1627 1945 2134 2465 2675 2747 3006 3512
3600 3639 3642 4115 4254 4444 4511 4739
5005 5083 5236 5247 5604 5917 5945 6052
6150 6832 7520 7823 7985 8042 8051 8093
8122 8228 8234 8321 8323 8511 8535 8649
8670 8957 8986 9171 9181 9442 9463 9503
9505 9606 9721 9784 9996 10099 10188 10564
10566 10776 10878 11161 11209 11229 12270
12423 12541 12617 12691 12771 12957 13224
13324 13476 13581 13669 13709 13823 13874
13974 13984 14126 14208 14231 14242 14477
14521 14525 14570 14734 14741 14765 14792
14816 14876 15035 15097 15099 15703 15824
15993 16021 16289 16366 16396.
Von den früheren Ziehungen ^ind noch
unbehoben:
Ziehung 1870: No. 12795.
Ziehung 1871: No. 8687 8820 12849.
Ziehung 1872: No. 9047 11607 12248
12268 12291 15116.
Ziehung 1873: No. 8767 1 2255 15495.
Ziehung 1874: No. 1720 8847 8916 14473.
Ziehung 1875: No. 8663 8630 8644 11992
11999 12217 12228 13204.
Ziehung 1876: No. 2007 6537 8602 8904
9033 12336 13287 13554 14235.
Ziehung 1877: No. 1077 2619 3375 7978
8774 12287 12901 13692 14052.
Ziehung 1878; No. 2015 3823 4745 6078
8671 8745 8793 9021 9025 9026 9370 12833
12860.
Ziehung 1879: No. 394 1804 2037 3138
3169 3667 3701 3847 5046 7006 8679 9003
9916 12348 13494.
Ziehung 1880: No. 207 751 1267 4761
6040 5335 5842 7440 8529 8738 8760 9609
9939 10020 12162 12585 12710 12865 12907
13092 13300 13436 13716 13789 14124 15775,
Die am 2. Mai 1881 gezogenen Obliga-
tionen, deren Verzinsung mit Ende Juli
1881 aufhört, werden vom 1. August 1881
an, sowie alle von den früheren Ziehungen
noch unbehoben aushaftendenObligationen,
wenn sie mit allen dazu gehörigen Cou-
pons nebst Talon präsentirt werden, bei
der Haupteasse der Gesellschaft in Wien
zum Nominalwerthe in effectivem Oesterr.
Silber eingelöst.
Auf hiesigem Platze übernehmen im
Aufträge der Süd-Norddeutschen Verbin-
dungsbahn
die Deutsche Bank und
die Direction der Disconto-Gesellschaft
diese Obligationen spesen- und provisions-
frei in Reichsmark umgerechnet nach dem-
jenigen Wiener Cours, welcher nach Ver-
einbarung der Oesterreichischen Eisen-
bahnen den genannten Zahlstellen perio-
disch bekannt gegeben wird.
Für fehlende Coupons wird der ent-
sprechende Werth von dem Einlösungs-
betrage in Abzug gebracht. Berlin, im
Mai 1881. Vom Verwaltungsrathe. (1207)
6. Dmdendenanszahlnng.
Pfälzische Eisenbahnen. Die General-
versanamlung der Actionäre der vereinig-
ten Pfälzischen Eisenbahnen hat unterm
29. April d. J. beschlossen, dass die staat-
lich garantirten Präcipualbezüge (ausser
den bereits bezogenen Actienzinsen von
4 pCt. bezw. 4:V2 pCt.) als Dividende für
das Jahr 1880 ausbezahlt werden, wie
folgt:
1. Für die Pfälzische Ludwigsbahn:
Fünf und zwanzig Gulden = zwei
und vierzigMark sechs und achtzig
Pfennig pro Actie gegen Einlieferung
des Dividenden-Coupons pro 1880.
2. Für die Pfälzische Maximilians-
bahn:
Fünf Gulden = acht Mark sieben
und fünfzig Pfennig pro Actie gegen
Einlieferung des Dividenden- Coupons pro
1880.
Diese Dividenden können bei den nach-
stehenden Bankhäusern
in Frankfurt a/M. bei M. A. v. Rothschild
& Söhne und bei Ph. Nie. Schmidt,
„ Mannheim bei W, H. Ladenburg und
Söhne und bei der Rheinischen Credit-
bank,
„ München bei der Bayerischen Vereins-
bank,
„ Nürnberg bei der K. Hauptbank und
ihren Filialen,
„ Berlin bei der Direction der Disconto-
gesellschaft und bei S. Bleichröder,
„ Neustadt bei L. Dacque,
„ Ludwigshafen bei der Directionshaupt-
casse
sofort bezogen werden.
Nachdem auf die Nordbahnactien ge-
mäss der Fusionsgrundlagen ausser den
bereits bezogenen 4 pCt. Zinsen kein wei-
terer Präcipualbezug entfällt und eine
Superdividende sich nicht ergeben hat, so
wird der Dividendenschein der Nordbahn-
actien pro 1880 für werthlos erklärt. Lud-
wigshafen, 30. i^ril 1881. Die Direction
der Pfälzischen Bahnen, v, Jaeger. (1151)
(Fortsetzung der offiz. Anz. auf S. 511.)
508
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm - Actien und
Stamm - Prior. - Actien
Dividenden nnd
Zinsen in %
1875
1876
1877
1878
1879
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MIM 1
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II 1 1 1 1
II I
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
Ludwigshafen-Bexbach
do.
Magdeburg-Halberstadt
Wittenberge, Stami
Mährische Gre
Mähr.-Schles. C
Märkisch-Posei
II. Emiss.
do. ni. Emiss.
r. Nordwestbahn* . .
Litt. B. . .
Em. 1874 .
. Staats-Eisenbahn* .
II. Emiss. .
Ergänzungsnetz*
jlsch - Märkische I. Se
II. Ser. . . .
conv. I. u. II. Se;
III. Se;
Pardubitz- Reichenber
Emiss. 1875 .
!he Maxbahn
:he Nordbahn
I. V. 1858—1865 .
, 71 u. 73 conv. .
refelder . . . .
Nahe-Bahn*
II. Em:
che* (Mosco-Rjäsan) ,
* (Rjäsan-Kozlow) . .
* (Kozlow-Woronesch) .
* (Jelez-Woronesch) . .
II. Emiss. .
III. Emiss. .
IV. Emiss. .
Warschau-Terespol *
schau-Wien II. Emiss.
io. III. Emiss.
io. IV. Emiss.
^ j.äl000,500u. lü0fl.8W.
'% ’a 100 Thlr.
% i 100 u. 500 Thlr.
Xädo. u. do.
% ä 200 Thlr.
100 11. 500 Thlr.
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■§>ä 100—1000 Thlr.
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% ä 200 und 100 Thlr.
%iim und 50 Thlr.
£öW.pr.500fros.ä500frc
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l.ö.W.pr. do. i do.
ä 100 fl. ö. W. i. B.
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^100 Th.=150 fl. ö. W- i. S.
^100 Th — 150fl. ö. W i. 8.
;S100Th.=r do.
X ä 5000, 1000, 500 u.30(L«;
U 250, 200 u. 100 Thlr.
^ I ä 1000, 500 und
^ f 100 Thlr.
% \ 200 Thlr.
% ä do.
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% ä 136 Th r
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% ä 1000, 500 u.200Thlr.
4 ä 680 und 136 Thlr.
S^äl000,500, 200U.100 Th.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 1000 u. 200 fl. ö. W.
$\ä 1000, 500, 200 und
% f 100 Thlr.
4 ä 300—3000 M.
%'äl00Th.=15Ofl.ö.W.i.S.
% ä do. do.
% ä do. do.
% ä do. do.
X ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 300 fl. do.
I ä 200 fl. i. 8. oder
^ 1 400 «« oder 500 frcE
Leoben-Vordernberg . . .
Ludwigsh.-Bexb. (Pfalz. L.-B
Lübeck-Büchen ...
Lüttich-Limburg
Magdeburg-Halberstadt . .
" ). Litt. B.
j. Litt. C.
Mähr.-Schles. Oentralbahn .
Mährische Orenzbabn . . .
Märkisch-Posener . . . •
do. Stamm-Prior
Mecklenburgische Priedr.-Prs
Münster-Hamm* . . . - •
;.-Weissenb.* (Pfälz. Ma
Niederschlesisch-Märkische *
Nordhausen-Eriürt ....
do. Stamm-Prior. . .
Oberlaus. (Kohlf.-Palkbg.)St.-P
X ä 300 fl
do.
% ä 200 _.
% k 200 fl. do.
X h 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 500 und 100 Thlr.
f 4 do.
^ ä do.
% ä 500, 200 u. lOOThlr.
% k 600, 200 u. 100 Thlr.
Oestr.Staatsb.* 5V„(Oest.Frai
Oesterr. Südbahn* (Lombard
Ostpreuss. Südbabn
do. Star
Ostrau-Priedland .
Pardub.-Reichnb. *(S
Pfälz. Nordbahn* .
Rechte Oderufer
do. Stamm-Prior,
isische Bahnen* . .
,1-Bahn Stamm-Prior.
I. Siebenbürger* . . .
•d-Posen* . . .
StuhTweissenburg-Raab-Gi
Thüringische .....
do.Em. V. 1868 (Gotha-Leinef.)<
do. Litt. C (Gera-Eichicht)*
lit-Insterburg
do. Stamm-Pric
Theissbahn* 5V,
Warschau-Terespol * .
eizer Centralbahn . .
0. Nordostbahn .
Vereinigte Schweizerbahnen
Schweizer Westbahn .
Französische Orleans .
‘o. Nordbahn
0. Ostbahn
0. Südbahn
_o. Westbahn
Parls-Lyon-Mlttelmeer
fl. ö. W. pr. 200 fl. 8. W.
ä 500 fl. 8. W.
X i 200 Thlr.
X i 500Ps.300=80ThIr .
. 8. W. pr. 200 fl. i. 8
^ ä 500 fl. 8. W.
% km Thlr.
% k 100 „
X ä 100 u. 500 Thlr.
X ä 200 Thlr.
X i 100 „
X ä 100 „
fl. 8.W.pr.200fl.ö.W.i.8.
do. pr. do. in 8.
fl. 8. W. pr.Stck.y.frcs.500.
fl. 6. W. pr. 200 fl. Einz.
X ä 200 Thlr.
X ^ 200 „
fl. 8. W. pr. 200 fl. ö. W.
fl. 8. W. pr. 200 fl. C. M.
^ ä 500 fl. 8. W.
fl. 8.W.pr.l50fl.S.W.1.8.
X 4 200 Thlr.
X ä 200 „
X ä 250 „
% k 250 „
X ^ 200 „
X » 100 „
X i 150 „
X k 125 Rb. = 134 Thlr.
% k 100 Thlr.
fl. 8.W. pr. 200 11.8. W.i. 8.
% k 100 Thlr.
fl. Ö.W.pr.200fl.8,W1.8.
fl. 8. W. pr. 200 fl. Eil
fl. do. pr. do.
fl. Ö.W.pr.200fl.l.8.
500 frcs. Einz.
Fatentangelegenheiten.
Die Ziffer bezeichnet die Nummer des Patents in der Patent-
rolle (P.R.); das Datum bezeichnet den Beginn des Patents.
Kl. 19. Eisenbahn-, Strassen- und Brückenbau.
J. Gowans, Edinburg, England, Vertreter: J. Lorum, in
Firma: P. Barthel, Frankfurt a/M. — Verbesserungen in der Her-
stellung von Strassen unter Benutzung eiserner Platten — 27. Mai
1880 — P.R. 13906.
A. Haarmann, Osnabrück — Verbesserungen am eisernen
Langschwellenoberbau für Eisenbahnen (III. Zusatz zu P.R. 255) —
20. November 1880 — P.R. 13950.
Th. Henning, Bruchsal, Basel — Vorrichtung zur Verminde-
rung der Reibung bei Eisenbahnweichen — 24. December 1880 —
P.R. 13954.
Kl. 20. Eisenbahnbetrieb.
M. Schlochauer & Cornj)., Berlin — Neuerungen an Bügeln
für Decken und deren Befestigung bei offenen Güterwagen, Last-
wagen und Zelten aller Art (Zusatz zu P.R. 1921) — 10. November
1880 — P.R. 13946.
P.A. 44471/80. Friedrich Reimherr, Dortmund ■
Vorrichtung an Achslagern von Eisenbahnfuhrwerken •
- Schmier-
- 16. April.
PHOTOLITHO GHAPHIE & LICHTDHUCK-AKSTALT. BUCHBIHDEHEI. BEHLIH SW., BEUTH- STRASSE 8.
fa/tre 1837 begründete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen. Tarifen. Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situations-
eingerichtet ist. empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen.
Annahme der Privat- Am eigen für diese Zeit'p.ng. welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions-Mittel bittet.
örtlicher Redacteur: Dr. Jur. Wilh. Koch z
u H. 8. Hermann in Berlin SW., Beuthetraese 8.
No. 9. Jahrgang 1881.
- 509 -
Berün, am 13. Mai 1881.
Anzeiger
überzählig^er Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 10. Mai incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 94 Pfs« zu beziehen.
Der Colli
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(insbesondere
etwaige Merkmale,
eiche zur Aufklärung
dienen können).
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1/3
7/8
3010
X 392 j
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
Säcke
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Sack
Pack
Fässer
Kiste
Kiste
Kiste
Fass
Petrol.-Fass
Pack
Decke
Fass
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Kiste
Oxhoftfass
Kiste
Ballen
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Fass
Decke
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Rolle
Verschlag
Säcke
Kisten
Kiste
Korb
Ballen
Fass
Ballen
Pack*)
Bündel
A. Colli mit Buchstaben
Kartoffeln —
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lebende Sträucher —
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Kartoffeln
eiserne Pfannen
leer
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eiserner Latirbaum -
Oel
Marmorwaaren
leer
leer
Sämereien
leer
leer
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hölzerne Modelle
Plomben
Eisenrad
Wolle
leere Kisten
leer
E. D. S.
1. Säcke
baumw. Waaren
Eisenwaaren
Papier
Eisenblech
leere Säcke
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Leinen
Terpentinöl
^füllt
gefüllt
gefüllt
Holzschablonen
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Bücher
Cacaobohnen
51
36,5
Schwerin
Mainz
Schneidemühl
Speldorf
Duisburg
Hamburg
Nierstein
Rheine
Stendal
Speldorf
München Centralb.
Buckau
Venlo
Kufstein
Bremen
München Centralb.
Speldorf
Essen Rh.
Buckau
Oberlahnstein
Geestemünde
Mainz
Bremen
Nordhausen
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Mainz
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Magdeburg
Bremen
Soest
Halberstadt
Venlo
Frankfurt Westb.
Strassburg
Berlin
Leipzig
Detmold
Elberfeld
Mainz
Soest
Bremen
Göttingen
Emmerich
Friedberg
Mainz
Speldorf
Mainz
Darmstadt
Magdeburg
Mainz
Mecklb. Fr.-Frzb.
Hess. Ludwigsb.
K. E.-D. Bromberg
K. E.D.Köln R.Rh
KE.-D. Hannover
_ iS. Ludwigsb.
K. E.D. Köln Rh. R.
Magdeb.- Haiberst.
K. E.D. Köln R.Rh,
Bayer. Stsb.
Magdeb. - Haiberst.
Niederländ. Stsb.
Bayer. Stsb.
K. E.-D. Hannover
Magdeb.- Haiberst.
K. E.D. Frankf . a/M.
K. E.-D. Hannover
Hess. Ludwigsb.
K. E.-D. Hannover
i.E.D.Frankf. a/M.
Braunschweig.
Hess. Ludwigsb.
Magdeb. - Haiberst.
Niederländ. Stsb.
Hess. Ludwigsb.
Elsass-Lothring.
Magdeb. - Haiberst.
K. E.-D. Hannover
K. E.D. Köln R.Rh.
Hess. Ludwigsb.
K. E.-D. Hannover
K E.D.Frankf. a/M.
K. E.D. Köln R.Rh.
K. E.-D. Hannover
Hess. Ludwigsb.
K. E.-D.KölnR.Rh.
Hess. Ludwigsb.
Main - Neckarbahn
Magdeb. -Haiberst.
äS. Ludwigsb.
gez. Mittelwalde
beschrieben ;
Neustadt Reg.-
Bez. Cassel
bez.Aachen-Neisse
bez. Barmen-
Oldenburg
- 510 —
Der C 0 1
li
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1
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1
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1
2
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50
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K. E.-D. Hannover
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61
w
10
1
Sack
Kartoffeln —
92
61
Dortmund W.
K. E.-D.KölnR.Rh.
62
w
871
1
Ballen
Bettfedern —
42
62
Münster
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1
Fass
leer —
42
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K.E.-D.Frankf.a/M.
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8598
1
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K.E.-D.KölnR.Rh
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W R
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7
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gefüllt —
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K.E.-D.Frankf.a/M.
67
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6
1
Sack
Stärke —
31
67
Rothenburg a. T.
Bayer. Staatsb.
68
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1417
1
Fass
Wein —
228
68
Magdeburg
Magdeb. - Haiberst
B. Colli mitAdressen sign.
69
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3049
4322
1
1
Bierfass
leer —
do. —
12 1
21 /
69
Bremen
K. E.-D. Hannover
70
1 A. Rolnik 1
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5668
1
„
leer —
22
70
Dortmund W.
K. E.-D. Köln R.Rh.
71
Buckau
51
1
Kette —
—
71
Wernigerode
Magd.-Halberstadt.
72
Dietrich
( Friederike 1
3081
1
Fass
Bier —
60
72
Düsseldorf Rh.
K.E.-D.Köln R.Rh.
73
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Ratibor |
—
1
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Carriol —
22
73
Ratibor
Oberschlesische
74
76
Gr. Rohrheim
1 Hannover \
60
2
1
I
alte Privat-Wagendecken
Plan und 1 Leine —
~
74
75
Gross Rohrheim
Halberstadt
Hess. Ludwigsb.
Magdeb. - Haiberst.
, Herrn .
76
1 Hermann 1
1 Gärtner (
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f Piano- und j
1 Fortepiano- f
< FabriK von >
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unbekannt —
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Niederl. Staatsb.
77
3316
1
Pianokiste
leer —
123,5
77
Bremen
K. E.-D. Hannover
1 R. Siegel in \
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78
Rösch
977
1
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13
78
Hamm
K.E.-D.Köln R.Rh.
79
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\ & Storp /
( Scholander \
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1
Pack
Säcke —
19
79
Münster
80
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1
-
schwarze Tasche —
8
80
Magdeburg
Magdeb. -Haiberst
81
Singtpeter
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3815
1
Fass
leer —
28
81
Dortmund W.
K. E.-D. Köln R.Rh.
82
1 in i
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1
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82
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< Brauerei \
y Rixdorf J
—
1
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leer —
12
83
Kreutz
K. E.-D. Bromberg
, Weisskalk- v
84
1 Brennerei 1
\ D. Bohl f
-
1
_
Decke —
-
84
Lengerich
K. E.-D. Köln R.Rh.
^ Letmathe ’
C.Colli m.Nnmmcrn sign.:
85
—
1
_
Uhrgewicht —
l
85
Bebra
K.E.-D.Frankf.a/M.
[ bez. Gebrüder
86
—
14 u. 12
2
—
Leinen —
3
86
Weiden
Bayer. Staatsb.
87
~
3081
1
Fass
gefüllt -
64
87
Oberlahnstein
K.E.-D.Frankf.a/M.
< Dietrich in
Düsseldorf
i^!
D.CoUi uiitFignrensign.:
88
960
1
Ballen
Baumwollwaaren —
-
88
Mainz
Hess. Ludwigsb.
89
1 Ä i
7831
1
Fass
Wein -
63
89
Salz Wedel
Magdeb. - Haiberst.
90
{ }
21767
1
[ Nord- 1
< häuser- >
i Fass j
leer —
19
90
Bremen
K. E.-D. Hannover
91
1 Ä 1
7865
Fässchen
Flüssigkeit —
11
91
Breslau
Oberschlesische
92
(Ä1
2273
1
Fass
leer —
37
92
Buckau
Magdeb. - Haiberst
511
Signatur
G - ß
F
HF
- {
Art der
Verpackung.
Bund
ßutterkübel
Collo
Collo
( kleiner \
\ Glaskast. /
Päckchen
Päckchen
Pack
Sack
Sack
Stab
Stange
Stück
Pack
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen von Seite 5U6.
7. Fahrplan- Aenderang.
Eisenbahn ■ Directionsbezirk Bromberg.
Gegen den durch die Zeitungsbeilagen
publizirten Sommerfahrplan finden fol-
gende Aenderungen im Gange der Züge
Yom 15. Mai d. J. ab statt:
I. Strecke Berlin - Konitz-
Eydtkuhnen.
Gemischter Zug No. 323.
Marienburg Abfahrt 10.2 Vorm.
Altfelde „ 10.31 „
Grunau „ 10.53 „
Elbing „ 11.27 „
D. Colli ohne Signatur
{eiserne Achse mit'
Rädern zu einem Kin-
derwagen gehörig
Säure
Irothbuchene Bohle,"
i 5 m lang, 13 cm breit
1 2 cm stark
Brechstange —
Brechstange —
eiserne Brechstange
tannene Bretter —
Flachs —
leer —
Gusseisen (Ofentheil)
Ofenthür —
weissleinene Decke —
Eisentheile —
Exstirpatorhaken —
leer —
{Ein 3,52 m langes 1
Futteral von Wachs- j
leinewand )
Gasrohr mit Brenner
leer —
fHolzstamm, 2 m lang,"!
I 65 cm stark /
Hund —
weisser Korb —
leere Korbflaschen —
Kuppel —
Leine -
Fläschchen —
Medicingläser —
f Kapseln in h ellbr. Pa- 1
ipier eingeschl., 26 St./
leere Petroleumfässer
bunte Reisetasche —
eis. Rohr, 6,8 m lang
Roststäbe —
Guano —
Schwämme —
Flacheisen, 5,32 m lang
Eisen —
Balken 1
Stricke /
Flacheisen, 2 m lang
Ofenroste —
Schwellen —
iterlagen mit je 2l
eisernen Bolzen /
Vorlegebretter —
fVorstecker aus dün-"!
nen Schalbrettern he- >
(stehend, ca. 2 m lang f
• Lagerort
1
1 Station.
1
1
Name
der Bahn.
3 Lingen
K. E. D. Köln
4 Nürnberg
Bayer. Staatsb.
5 Göttingen
K. E. D. Hannover
ä, Sonneberg
Werrabahn
3 Ohlau
Oberschlesische
r Clausthal
i Breslau
) Braun schweig
) Kattenvenne
l Friedeberg
5 Bremerhaven
1 Hameln
1: Bremerhaven
> München Ostbhf.
I Lehrte
' Nordhausen
1 Osthofen
Magd.-Halberstadt
B. S. F.
Braunschweig
K. E. D. Köln
K. E. D. Bromberg
K. E. D. Hannover
Bayer. Staatsb. <
K. E. D. Hannover
Hess. Ludwigsb.
Frankfurt a/0.
Niederschl.-Märk.
Nordheim
K. E. D. Hannover
Cham
Bayer. Staatsb.
Cosel-Kandrzin
Oberschlesische
Braun schweig
Eydtkuhnen
Lehrte
Speldorf
Mainz
Deutzerfeld
Münster
Braunschweig.
K. E.-D. Bromberg .
K. E. D. Hannover <
K. E. D. Köln R.Rh. '
Hess. Ludwigsb.
K. E.D. KölnR.Rh.
Cassel
K. E. D. Hannover
Hamburg
1
Herne
Salzbergen
Frankfurt Ostbhf.
Hannover 1
Trotha 1
Bremen 1
K. E. D. Köln R.Rh. \
Hess. Ludwigsb. (
£. E. D. Hannover <
Magd.-Halberstadt (
K. E. D. Hannover
Cassel
Göttingen
Göthen
Breslau
Berlin-Anhalt
Oberschlesische-
Hamburg ]
£. E. D. Hannover
Hamm 1
K.E.D. Köln R.Rh.
Berlin ]
B. P. M. Bahnhof |
Bemerknngeii
(inebesoDdere
etwaige Merkmale,
-eiche zur Aufkläruu,.
dienen können.)
1 6m lang 3m breit
\14 eiserne Ringe.
weiss und grün
angestrichen.
gefunden.
Unabgeford.Gepäck zu
Schein No. 332. Geeste-
münde-Hamburg.
Lagert seit IB.März er
Zug t29.
Unabgeford.Gepäck zu
Schein No.9u9.Springe-
Gemischter Zug No. 320.
Königsberg Abfahrt 12.48 Nachm.
II. Strecke Danzig-Neufahrwasser.
Gemischter Zug No. 111 117
Nm. Nm.
Danzig Lege Thor Abfahrt 10.43 4.42
Danzig Hohe Thor Ankunft 10.55 4.54
Abfahrt 10.58 4. -6
Neufahrwasser Ankunft 11.17 5.15
III. Strecke Bromberg-D irschau.
Gemischter Zug No. 388.
Laskowitz *■ m_-i —
Terespol
Prust
Klahrheim
Maximilianowo „ 9.30 „
Bromberg Ankunft 9.50 „
IV. Strecke Frankfurt a. O.-Cüstrin.
Personenzug No. 61.
Cüstrin Abfahrt 10.52 Vorm.
Cüstriner- Vorstadt Ankunft 10.59 „
V. Strecke Schneidemühl-
N eustettin.
Gemischter Zug No. 501 503 505
Vm. Vm. Nm.
Schneidemühl Abfahrt 5.37 10. 1 3.34
512
Gemischter Zug No. 502 604 506
Vm. Nm. Nm.
Schneidemühl Ankunft 8.31 2.35 8.31
VI. Strecke Zollbrück-Rügenwalde.
Gemischter Zug No. 452.
Järshagen Abfahrt 4.30 Vorm.
Rötzenhagen , 4.37 „
Schlawe Ankunft 4.53 „
ßromberg, den 30. April 1881. König-
liche Eisenbahndirection. (1212)
8. Submissionen*
Main-Neckar-Bahn. Verkauf alter Ma-
terialien. Die auf mehreren Stationen
der Main-Neckar-Bahn lagernden alten
Materialien als: Schienen, Schmiedeisen,
Gusseisen, Feuerbüchsplatten Yon Kupfer,
Bandagen aus Stahl und Eisen, Dreh-
späne etc. sollen Donnerstag den 19. 1.
Mts. Vormittags 10 ühr durch Sub-
mission vergeben werden.
Der Hauptmagazins-Verwalter zu Darm-
stadt wird über diese Materialien bis zum
bezeichneten Termine Auskunft geben
und können die Verkaufsbedingungen,
sowie das Verzeichniss der zum Verkaufe
kommenden Materialien gegen eine Ge-
bühr von 40 auf frankirte Anfrage von
demselben bezogen werden.
Die Gebote müssen bis zu obengenann-
tem Termine bei dem Hauptmagazins-Ver-
walter in Darmstadt frankirt, verschlossen
und mit der Aufschrift „Verkauf alter
Materialien betreffend“ eingereicht wer-
den. Darmstadt, den 4. Mai 1881. Der
Betriebs-lnspector Gessner. (1202)
Die Lieferung des Bedarfs an Locomotiv-
Kohlen für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis
30. Juni 1882 soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen wäh-
rend der Dienststunden in unserm Mate-
rialien-Bureau, Fürstenwallstrasse 10 hier
aus, können auch von demselben gegen
Einsendung von 1 JL und eventuell 20
Porto bezogen werden.
Reflectanten haben ihre Offerten mit
der Bezeichnung
„Offerte auf Lieferung von Locomotiv-
Kohlen“
bisFreitag, den 20. Mai cr.Vormittags
9 Uhr an unser Materialien-Bureau hier!
einzureichen. Magdeburg, den 4. Mai 1881.,-f
Königliche Eisenbahn-Direction. (1198) ]
Submission von Braun- und Torfis
kohlen. Die für den diesseitigen Direc-j
tionsbezirk im laufenden Etatsjahre erfori
derlichen Braunkohlen zum Beheizenl
stationärer Dampfkessel und Torfkohlen 1
für die Werkstätten sollen in öffentlicher ]
Submission vergeben werden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in 1
unserem Generalbureau hier Fürstenstr. 4
No. 1—10 zur Einsicht aus und können 1
auch von demselben gegen frankirte Ein-«
Sendung von 50 4^ bezogen werden.
Die Eröffnung der mit der Aufschrift
Offerte auf Lieferung von Braun- bezw.j
Torfkohlen,
versehenen, frankirt und verschlossen bis :
spätestens zum 24. Mai er. Vormittags
11 Uhr an das diesseitige Materialjen-
-bureau in Magdeburg, Fürstenwallstrasse
No. 10 einzureichenden Angebote findet
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten statt. Magdeburg, den 3. Mai
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (1121)
PßlVAT-ANZEIGEN.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eisenbahnschienen und Pferdebahnschienen aus Besse-
merstahl,
Easchen aus Schweisseisen, Plusselsen und Bessemer-
stahl.
Unterlagsplatten für Schienen ans Schweiss- und Fluss-
eisen.
Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flusseisen.
Eleineisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
Achsen ans Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
Badsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Grnbenschlenen aus Eisen und Stahl.
Grnbenschwellen aus Schweiss- und Flusseisen:
Gmbenwagen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen-Constrnctlonen,
Weichen, Krenznngen.
Giesserei-Prodnete jeder Art. Potteriegnss.
liefert:
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen i
und Stahl nach Profilbuch und in jedem vorgeschriebe
nen Facon.
Stabelsen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Plusseis
Geschmiedetes Eisen.
Universaleisen.
Proilllrtes Eisen aller Art als:
nach Profilbuch.
Eesselbleche in Prima, Feinkorn- I
moor- Flusseisen-’' ”
Beservoirbleche.
Stnrz- nnd Feinbleche.
Walzdraht in Elsen, Flusseisen, Martini
Eiserne Lastkarren
empfiehlt M.K» 9
Chemnitz.
Holzcementdächer
des Erfinders Carl Samuel Haeusler, oftmals prämiirt und patentirt, werden ausgeführt
sowie Material zu solchen abgegelaen von
C„ F. Beer,
General-Agent der Firma Carl Samuel Haeusler in Hirsebberg.
Vertreter sowie Lager befinden sich in allen grösseren Städten.
Lokomotiven für Zechen, industrieUe
Werke, Banuuteruehmer,
^überhaupt für jeden Bahnbetrieb und jede Leistung liefern
Henschel & Sohn, Kassel.
Patent No. 10611.
Diese bewährten Züge über-
treffen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten Theile, an
Sanftneit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbsthemmenden Flaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. Jeder Zug ist auf die
l%fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
E. Becker,
Maschinenfabrik für Hebewerk-
zeuge, Berlin, Ohausseestr.lOO.
Die eiclifäkige Wage
für Eisenbahnfahrzeuge ohne Geleisunter-
brechung et.c. D. R.-Patent No. 9968
bringe in empfehlende Erinnerung ^, bitte
zu beachten, dass die Wage neben Billigkeit
u. wenig ^laumbeanspruchung grosse Em-
pfindlichkeit erhält u. zu behalten vermag,
da beim Anheben der Last die Schneiden als
Drehpunkte nicht benutzt werden, dass
ferner hemmende Einflüsse, als: Schnee- u.
Sandeinfall etc., in Folge der geringen Ober-
fläche, nicht einwirken können. Die Brauch-
barkeit beweist die mehrfach practische Be-
nutzung zum Wägen von Fahrzeugen jeder
Länge, auch dreiachsiger.
Ingenieur H» Seyfert, Bochlitz, Sachsen.
DÄMPF- PUMPEN
Weise *. Monsfii, MdschlnenfabriK.
m
<
HALLE ^/g,
•CO
UJ
MEHR ALS HUNDERT VERSCHIEDENER
>
SORTEN . SOUD ESTE CONSTRUCTIONEN,
BILÜOER ALS- CONCURRENZPUMREN.
Verlegt und herausgegeben von dem Verein Deutscher Eisenbahn- Vei
Verantwortlieher Redaoteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Redactionsburean : Kleinbeerenstrasse 3). — Drn
n Berlin SW., Beuthstrasse 8.
f
513 —
Na- 37.
1881.
Die Zeitung erscheiut
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Berlin, den 16. Mai 1881.
Unter diesem Titel hat der Grossherzoglich Sächsische ßau-
rath W. H ostmann, welcher sich seit einer Reihe von Jahren
eingehend mit der Frage der Secundärbahnen praktisch und
theoretisch beschäftigt, im „Wochenblatt für Architekten und
Ingenieure“ einen Aufsatz veröffentlicht, welchen wir Folgendes
entnehmen:
Der Verfasser ist der Ueherzeugung, dass an eine gesunde
Entwickelung unseres Verkehrswesens gar nicht zu denken ist,
so lange in den massgebenden Kreisen fast aller Staaten Deutsch-
lands noch die landläufigen und der Natur der vorliegenden Auf-
gabe so wenig entsprechenden Anschauungen und Begriffe von
„Secundärbahnen“ und „secuhdärem Betriebe“ herrschen.
In ca. löjähriger Thätigkeit bei Bau und Betrieb von Haupt-
bahnen in Süd- und Norddeutschland, und zwar sowohl bei
Staats- wie bei Privatbahnen, hat er Gelegenheit gehabt, die Art
und Weise kennen zu lernen, wie Seitens der grossen ßahnver-
waltungen fast überall der „geringe Verkehr“, besonders wenn er
mit einigen Weitläufigkeiten für die sonst so geordnete Verwal-
tung verbunden ist, oft geradezu wegwerfend behandelt wird, und
wie in Folge davon in diesen Kreisen und zwar sowohl bei Tech-
nikern wie bei Nichttechnikern den Secundärbahnen und damit
der Bewegung des „geringen Verkehrs“ bisher wenig oder gar
keine Beachtung geschenö; wurde. Derselbe knüpft daran fol-
gende Bemerkung:
„Wenn nun auch in neuester Zeit der Verein Deutscher
Eisenbahnverwaltungen, welcher bekanntlich das ganze Verkehrs-
wesen, soweit es die Eisenbahnen betrifft, beherrscht und zu
dessen Ent^yickelung so gewaltig beitrug, beschlossen hat, der
Frage mehr Beachtung wie bislang zu schenken, und auch bereits
durch seine verschiedenen Commissionen allerlei Erhebungen an-
stellen lässt, so ist das ja gewiss ein gutes Zeichen, allein es. be-
darf noch ganz anderer Anregungen, wenn diese so überaus be-
' deutungsvolle Frage endlich einmal in einer Weise in Fluss kom-
men soll, wie es ihre Wichtigkeit für die wirthschaftliche Ent-
[ Wickelung ganzer Landestheile, sowie unsere Eisen- und Maschinen-
industrie und auch die Landwirthschaft dringend und von Jahr
zu Jahr mehr verlangen.
> Die ganze wirthschaftliche Lage Deutschlands drängt mit
jedem Jahre mehr dahin, nachdem die Maschen des grossen Ver-
kehrsnetzes schon ziemlich eng gezogen sind, nunmehr auch dem
„geringen Verkehr“ gerecht zu werden, auch die abgelegeneren,
verkehrsarmen oder gebirgigen Gegenden durch Beschaffung
billiger und regelmässiger Verkehrswege mit in das grosse Netz
zu ziehen und dadurch viele Gegenden wieder concurrenz- und
lebensfähig zu machen, deren Industrien hauptsächlich deshalb
so sehr gelitten haben, weil ihnen die billige und regel-
mässige Verbindung mit den grossen Verkehrsadern fehlt. Diese
Gewalt der Thatsachen ist es, die alle Hindernisse schliesslich
beseitigen und zur Ausführung eines ausgedehnten Netzes von
vielen Sachen so gar schwerifällig wären, so würden wir auch
diese Frage längst gelöst und dadurch Millionen über Millionen
nutzbringender verwerthet haben, als solches leider bislang in
vielen Fällen durch Anlage von Hauptbahnen geschehen ist.
Fragt man sich nun, weshalb der Bau von Secundärbahnen
so ausserordentlich langsam vorangeht, so liegt ja gewiss ein
Theil der Ursache mit daran, dass die Idee des Ankaufs der
Bahnen durch den Staat die Thätigkeit für Herstellung neuer
Bahnen mindestens gehemmt hat; allein die bedeutendere Ursache
liegt doch wohl darin, dass einerseits in vielen Staaten z. ß. in
Preussen und zur Zeit auch in den Süddeutschen Staaten dem
Baue derartiger Bahnen zu viel Schwierigkeiten bei der Con-
cessionirung in den Weg gelegt werden, weil man sich nicht von
der Idee der grossen Eisenbahn und des damit verbundenen com-
plicirten Verwaltungsapparates trennen kann, und dann anderer-
seits hauptsächlich darin, weil das, was wir jetzt Secundärbahnen,
oder „Bahnen von untergeordneter Bedeutung“ zu nennen pflegen,
Verkehrswege sind, deren Herstellung und Verwaltung im Ver-
gleich zum Zweck eine viel zu kostspielige und complicirte ist.
So erklärt es sich, dass Deutschland noch keine 500 km Secundär-
bahnen besitzt, während z. ß. Frankreich schon ca. 4 500 km im
Betriebe hat.
So lange man Seitens der betreffenden Regierung z. B.
in Bayern für die als Localbahn veranschlagte Linie ßischofsheim-
Mellrichstadt — pro Kilometer 123 000 M ausschliesslich Grund-
erwerb und Betriebsmittel verlangt, oder, wie die letzte Vorlage
im Preussischen Landtage, im Mittel 107 000 ^ pro Kilometer,
kann doch wohl von einem „secundären Charakter“ dieser Bahnen
keine Rede sein. Mag auch die Anlage obiger Bahnen in der Art
und Weise gerechtfertigt sein, wie sie die betreffenden Regierungen
verlangen: Bahnen, die einem „geringen Verkehr“ entsprechen,
also Bahnen von „untergeordneter Bedeutung“ sind sie nicht,
sondern solche, welche täglich zu Hauptbahnen erhoben werden
können.
Darin liegt gerade das Bedenkliche der eingeschlagenen
Richtung, dass man Anlagen verlangt, welche ermöglichen, dass
in ganz kurzer Zeit, ohne bauliche Aenderungen, der Betrieb für
Hauptbahnen eingerichtet werden kann, und diese Forderung ist
es Men, welche der Herstellung von „Bahnen untergeordneter
Bedeutung“ so sehr hemmend entgegen tritt. So lange Forde-
rungen Seitens der Staatsbehörden gestellt werden, wie bis jetzt
der Fall, und besonders so lange Seitens der Militärverwaltung
verlangt wird, dass auf diesen Bahnen auch Militärzüge gefahren
werden müssen, von 60 oder mehr Achsen, ist an eine Entwicke-
lung unseres Secundärbahnwesens gar nicht zu denken. Derartige
Bahnen haben mit den Bahnen von „untergeordneter Bedeutung“
nichts zu thun, sie sind Vollbahnen mit liberaleren Betriebsbe-
dingungen, welche man viel besser „Vollbahnen II. Ordnung“
nennen würde.“
514
1!
Will man dagegen in derThat auch dem „geringen Verkehr“
die Segnungen regelmässiger und billiger Beförderung zu Theil
werden lassen und damit den mit jedem Jahre schärfer hervor-
tretenden Unterschied zwischen den an grossen Verkehrsadern
liegenden Städten und dem Lande, besonders den abgelegenen
gebirgigen Gegenden, thunüchst wieder auszugleichen suchen, so
muss man nach der Ansicht des Verfassers ganz und gar von
dem, was man jetzt gewohnt ist „Secundärbahnen“ zu nennen,
absehen. Derselbe sagt sodann:
„Für die billigere und vortheilhaftere Vermittelung des
„geringen Verkehrs“ können Bahnanlagen, die im Bau pro Kilo-
meter 40 — 50 000 Jl oder mehr, und deren Betrieb 3—4000 M.
pro Kilometer und Jahr kosten, nicht als angemessen erachtet
werden, da bei so hohen Bausummen wohl in den seltensten
Fällen die Bahnen sich angemessen rentiren werden. Es muss
vielmehr ein Transportmittel geschaffen werden, welches einer-
seits wenig Kosten verursacht und andererseits doch im Stande
ist, einen regelmässigen Verkehr auf die billigste Art und Weise
zu bewerkstelligen. Da nun alle Versuche mit Dampfstrassen-
fuhrwerken ohne Schienenunterlage, die seit ca. 50 Jahren ge-
macht sind, nur bewiesen haben, dass zum regelmässigen
und ständigen Transport von auch nur geringeren Lasten, beson-
ders in unserem Klima, eine Schienenunterlage nicht wohl ent-
behrt werden kann, dass also buch der so viel beschriebene
„Bollee“ nicht geeignet sein dürfte, die „Secundärbahnen“ zu er-
setzen, so erübrigt für kleine Verkehrsmassen nur ein Transport-
mittel, und das ist die Schmalspurbahn, insbesondere die schmal-
spurige Strassenbahn, Dass die Schmalspurbahnen thatsächlich
billiger sind im Bau und Betrieb, als die normalspurigen Bahnen,
ist längst nachgewiesen, und die Betriebsresultate des Jahres 1880
auf der Feldabahn, die demnächst veröffentlicht werden dürften,
werden dies aufs Neue bestätigen.
Es ist wohl einleuchtend, dass Bahnen, die im Bau höch-
stens 20—30 000 M pro Kilometer und im Betriebe 1 500—2 000 M.
pro Jahr und Kilometer kosten, geeigneter zur Bewegung des
„geringen Verkehrs“ sind, als Bahnen, welche 40—50 000 Jl im
Bau und 3—4 000 M. im Betriebe kosten, und man kann sich
daher nur wundern, dass in Deutschland dies Bahnsystem so
wenig angewandt wurde, trotzdem doch von den verschiedensten
Seiten schon seit Jahren auf dasselbe energisch hingewiesen
worden ist.
Dass dies Bahnsystem nicht in die Maschen des grossen
Verkehrsnetzes hineingehört, also weder für den „Massenverkehr“
noch für den „Durchgangsverkehr“ geeignet, sondern nur für
den „geringen Verkehr“ und mehr als Zufuhrader für die grossen
Bahnen zu betrachten ist, liegt auf der Hand. Bei dem Charakter
der Bahn als Zufuhrweg fällt aber auch das Bedenken fort, dass
die Schmalspurbahnen für militärische Zwecke weniger geeignet
sind, als die normalspurigen. Für Jeden, der es mit seinem
Deutschen Vaterlande ehrlich meint, ist dessen militärische Kraft
wohl das zuerst Anzustrebende und in Betracht Kommende, und
wenn deshalb bei den normalspurigen Bahnen entsprechende
Vorschriften gemacht werden, so ist das selbstverständlich.
Eine andere Frage ist aber, ob ein Bahnsystem, das für den
„geringen Verkehr“ ganz besonders geeignet ist, deshalb mehr
oder minder auch dort ausgeschlossen bleiben soll, wo die
höheren Kosten die Anlage einer Hauptbahn von vorn herein
aussichtslos erscheinen lassen, weil es für strategische Zwecke
nicht so nützlich zu machen ist, wie die normalspurigen Bahnen
es sind. Aus den gleichen Rücksichten würde man die Aus-
führung jedes Localweges als Chaussee vorzuschreiben berech-
tigt sein.
Wenn man sich vergegenwärtigt, welche grossen Vortheile
die Schmalspurbahn für den „geringen Verkehr“ bietet, wenn
man ferner erwägt, dass derartige Bahnen in sehr vielen Fällen,
besonders im Gebirge erreichbar, während normalspurige Bahnen
einfach unmöglich sind, dann scheint es doch, dass diese Frage
wohl noch einer näheren Erwägung bedarf, denn gar leicht ist
„das Bessere der Feind des Guten“. Will man in der That ernst-
lich daran denken, den Unterschied zwischen den Städten und
dem Lande, der zu üngunsten des Landes und somit auch der
Landwirthschaft von Jahr zu Jahr mehr hervortritt, auszu-
gleichen, so muss man von Seiten des Staates die Anwendung
des billigsten Transportmittels mehr befürworten und zu beför-
dern suchen, anstatt der Herstellung von Schmalspurbahnen,
wenn auch nicht gerade entgegenzutreten, so doch mindestens
mehr als gleichgültig gegenüber zu stehen.
Will man aber auch an dieses so einfache und zweckmässige
Transportmittel den Massstab der „Eisenbahn“ anlegen und es in
jene schwerfälligen Formen zwängen, die wir bei der Verwaltung
unserer Eisenbahnen gewohnt sind, dann wird auch mit der
Schmalspurbahn der Zweck verfehlt werden, denn es wird dann
sowohl Bau wie Betrieb auch dieser Bahnen zu theuer werden
und daher eine ausgedehnte Anwendung derselben unterbleiben.
Dass jene schwerfälligen Verwaltungsformen für derartige Bahnen
nicht erforderlich sind, beweisen sowohl die kleine Ocholt- Wester-
steder Bahn, wie besonders die nun ca. 1% Jahre im Betrieb
befindliche ca. 45 km lange, schmalspurige Feldabahn. Dank
der Liberalität der Grossherzoglich Sächsischen Staatsregierung '
konnte dort der Betrieb lediglich dem Bedürfniss entsprechend
eingerichtet werden. — Dass auch ohne die vielen, oft recht
überflüssigen Vorschriften selbst unter zum Theil schwierigen
Verhältnissen ein ebenso sicherer wie pünktlicher Betrieb aus-
geführt werden kann, ist bei der Feldabahn zur Genüge darge-
than worden.
Dringend nothwendig ist es aber, dass man sich in unseren
massgebenden Kreisen daran gewöhnt, in den Schmalspurbahnen
keine „Eisenbahnen“ zu sehen, sondern ein Transportsystem, das
vermöge der geringen Geschwindigkeiten und der geringen be-
wegten Lasten viel eher mit dem unserer Strassenfuhrwerke als
mit dem der Eisenbahnen verglichen werden, und deshalb auch
eines grossen Theiles der für „Eisenbahnen“ nöthigen Vorschriften
entbehren kann.
Erst wenn dies geschieht, wird das System der Schmal-
spurbahnen zur richtigen Geltung kommen, in unserem Verkehrs-
wesen eine Rolle spielen und auf die wirthschaftliche Entwicke-
lung ganzer Landestheile, denen mit unseren jetzigen „Eisen-
bahnen von untergeordneter Bedeutung“ nie und nimmer ge-
holfen werden kann, von grossartigem Einflüsse werden“.
Verein Deutscher Maschineningenieure.
Versammlung am 8. April 1881.
(Schluss.)
Von grosser Einwirkung waren die Eisenbahnen auf die
Steigerung der Production des Roheisens, um so mehr, als ja das
Eisen bei den Eisenbahnen selbst in grossen Massen verwendet
wird. Die ausgedehnte Anwendung des Eisens überhaupt ist ja
hervorgerufen durch sehr schätzenswerthe Eigenschaften des-
selben, verbunden mit geringen Herstellungskosten.
Die Roheisenproduction betrug z. B. :
1835 1878
auf der ganzen Erde .300 Mill. Zoll-Ctr.
in England 20 Mill. Zoll-Ctr. 126 „ „
Nordamerika 5 „ „ 43 „ „
Deutschland 3 „ „ 37 „ „
Ein gewaltiger Fortschritt ist auch bei den Hebemaschinen
zu verzeichnen.
In Rom wurde in den Jahren 1585/86 ein Obelisk von
500000 kg Gewicht von seinem bisherigen Standpunkte nach
einem anderen geschafft und musste zu diesem Zwecke der Obelisk
zunächst niedergelegt werden.
Zu dieser letzten Operation waren seiner Zeit erforderlich:
907 Menschen, 75 Pferde und 40 Erdwinden.
Zum Umlegen des Obelisken von Luxor im Jahre 1831 (in
Aegypten), der ein Gewicht von 231000 kg besass, waren
8 Flaschenzüge und 8 Menschen erforderlich; von den Letzteren
hatte jeder etwa 15% kg Kraft auszuüben.
Auch die Bergwerksmaschinen traten seit Anwendung der
Dampfkraft in ein ganz neues Stadium und verdankt es der
Bergmann der Entwickelung des Maschinenbaues durch die
Dampfmaschine, wenn er jetzt in früher unerreichten Tiefen
unbehelligt von Wasser und schlechten Wettern arbeiten kann.
Der Bergbau hob sich namentlich in Bezug auf Gewinnung von
Kohle durch die Entwickelung der Eisenbahnen. Es wurde der
Massentransport der Kohle möglich.
Kohle.ge„ta„u„g '“zunÄf
1845 1875 in Procenten
Grossbritannien . . 630 Mill. Ctr. 2 500 Mill. Ctr. 297
Belgien 99 „ „ 293 „ „ 196
Vereinigte Staaten . 88 „ „ 828 „ „ 841
Preussen 70 „ „ 835 „ „ 1 093
Wir kommen nun zu den Fabrikationsmaschinen.
Die ersten Anfänge des Maschinenwesens überhaupt be-
standen in der Herstellung und Anwendung von Werkzeugen und
sowie auch noch heute der Theil der mechanischen Technologie,
der die Kenntniss der Bearbeitung der Metalle und des Holzes
behandelt, eine der Hauptgrundlagen für das Studium des Ma-
schinenbaues ist, ebenso bildete die Herstellung von Werkzeugen
und deren Verwendung zu nützlichen Zwecken den Anfang oder
die erste Grundlage des Maschinenwesens.
Das Werkzeug dient bekanntlich als Hülfsmittel, um von
der Kraftquelle eine Uebertragung der Kraft nach derjenigen
Stelle, wo eine Formveränderung eines oder mehrerer Körper
bewirkt werden soll, zu veranlassen. Die ersten Anfänge der
Werkzeuge sind schwer nachzuweisen. Es kommen zuerst Werk-
zeuge zur Bearbeitung der zunächst liegenden Naturmoducte des
Holzes und der Steine vor (Sägen, Beile, Messer). Eine weitere
Entwickelung findet dann bei Ackerbau treibenden Völkern statt.
Das erste Werkzeug, bei dem durch eine Drehbewegung
eine bestimmte Wirkung erzielt wurde, soll eine Vorrichtung zum
Anmachen von Feuer gewesen sein. Ein nach unten zugespitzter
Holzstab erhält einen Druck nach unten und gleichzeitig eine
hin- und hergehende Drehbewegung durch eine Schnur.
ä
515
Die Bewegung dieses Stabes geschah bei den Indogermani-
schen ürvölkern mittelst der beiden Hände, welche erst später
durch eine Schnur ersetzt wurden.
Dieses Werkzeug hat man später zum Bohren in Stein be-
nutzt, wobei der bohrenden Spitze Schleifsand und Wasser zuge-
führt wurden. Bei den ältesten Drehbänken sind ähnliche Ein-
richtungen -vorhanden.
Von den frühzeitig entwickelten Maschinen ist noch die
Mahlmühle zu erwähnen. Die Erfindung, Mehl aus Getreide her-
zustellen, ist schon sehr alt und geschah in der ältesten Zeit Tor
Ohr. Geb. mittelst Stampfen in mörserartigen Gefässen, während
das Zerkleinern des Getreides zwischen Mühlsteinen erst später
stattfand. Die erste Fabrikationsmaschine ist wahrscheinlich die
Getreidemühle.
Uralt sind Maschinen zum Spinnen und Weben ; sie waren
frühzeitig unentbehrliche Hausgeräthe; diese Beschäftigung war
Hausarbeit, ausgeübt von Frauen. In Kleinasien, Aegypten u. s. w.
blühte schon ftühzeitig die Kunst der Weberei. Als Rohmate-
rialien wurden Wolle, Leinen, Seide und Baumwolle verwendet.
Später als die Webstühle schwerer wurden, mussten Männer die
Arbeit übernehmen und es entstand ein Gewerbe daraus.
Die Aufgabe der Maschine ist ja vor Allem, die Menschen-
hand bei Herstellung gewisser Gegenstände für die Bedürfnisse
des menschlichen Lebens zu ersetzen oder zu unterstützen, und
so namentlich auch die Arbeit besser und in kürzerer Zeit aus-
zuführen. Es ist dies vor Allem bei den Fabrikationsmaschinen
zur Ausführung gekommen.
Unter den Fabrikationsmaschinen sind diejenigen der Textil-
industrie zu erwähnen und namentlich die zur Bearbeitung der
Baumwolle, der dritten Grossmacht unter den Rohproducten
(KohlQ und Eisen die beiden, andern Grossmächte). In England
waren im Jahre 1878 vorhanden: 40 Millionen Spindeln und
500 000 Stühle, wobei 480 000 Arbeiter thätig waren, für Deutsch-
land waren 5 Millionen Spindeln, in Nordamerika 1878: 10 Mil-
lionen Spindeln, in Frankreich 1876 etwa 5 Millionen Spindeln
im Betriebe.
Die Werkzeuge erhalten grosse Geschwindigkeiten, so z. B.
bei den Messerwellen der Holzbearbeitungsmaschinen mit
2 500 Umdrehungen pro Minute, den Feinspinnmaschinen mit
6 000 Umdrehungen pro Minute.
Durch grosse Geschwindigkeit wird auch die Leistungs-
fähigkeit erhöht. Bei der Tuchfabrikation fertigt ein Arbeiter
init der Handscheere pro Stunde im Maximum 2,3 qm, während
eine Cylinderscheermaschine 190 qm pro Stunde fertig zu stellen
vermag. Die zierliche Strickmaschine liefert in einem Tage mehr
Strümpfe, als die fleissigste Arbeiterin in Monaten zu fertigen im
Stande ist. Nähmaschinen mit Dampfbetrieb machen 1 200 bis
1 500 Stiche pro Minute, während eine geübte Näherin nur etwa
50 Stiche pro Minute mit der Hand liefern kann. Buchdrucker-
handpressen ergeben etwa 250 Abdrücke pro Stunde, während
Schnellpressen in derselben Zeit bis 20 000 Abdrücke fertig
bringen.
Die schwersten Dampfhämmer folgen der geringen Kraft
eines Menschen. Der grösste Dampfhammer der Jetztzeit be-
findet sich in Creusot (Werke von Schneider & Comp.) ; das Fall-
gewicht beträgt 70 t, bei einem Hube von 5,5 m und werden
Stahlblöcke von 100—120 t bearbeitet. Der Ambos befindet sich
in einer Chabotte von Gusseisen, welche 890 t wiegt.
Wo viel Licht, da ist auch Schatten und konnte es daher
auch nicht fehlen, dass bei dieser fast gewaltsam zu nennenden
Umgestaltung der ganzen menschlichen Erwerbthätigkeit durch
die Dampfmaschine sich auch Uebelstände bemerkbar machten.
Es ist nicht richtig, die Maschinen und ihr Eindringen in
die Industrie zum Ersätze der Menschenhand von vorn herein
deshalb zu verurtheilen, weil gewisse Nachtheile hiermit ver-
bunden waren. Diese Uebelstände zu beseitigen und nicht das
Abschaffen der Maschinen ist die Aufgabe der Gegenwart bezw.
der Zukunft. Jede Aenderung des Bestehenden hat mehr oder
weniger Uebelstände im Gefolge, welche erst im Laufe der Zeit
beseitigt werden können und zwar treten diese Nachtheile um
so schärfer hervor, je rascher oder je gewaltsamer der Umschwung
sich vollzogen hat. Es ist hier nicht der Ort, alle die Schatten-
seiten des Maschinenwesens aufzuzählen; ich will nur die wesent-
lichsten Vorwürfe hier mittheilen:
Es wird den Maschinen vorgeworfen:
1. die Arbeiter würden brotlos bei Vermehrung der Maschinen,
2. die Handwerke würden durch die Grossindustrie unterdrückt,
3. eine Abnahme der Geschicklichkeit des einzelnen Arbeiters
träte ein.
Ad 1. Hierzu ist zu bemerken, dass die Menschenhand
beim Maschinenbetriebe nicht überflüssig wird. Die Einführung
neuer Maschinen entzieht zwar vorübergehend einer Anzahl von
Arbeitern ihre bisherige Beschäftigung. Durch die Erweiterung
des Absatzgebietes werden aber sofort neue und meist lohnendere
Erwerbsquellen aufgedeckt.
Beispielsweise sollen die Zahlen der in sämmtlichen Fabriken
der Vereinigten Staaten von Nordamerika beschäftigten Arbeiter
als Beleg hierfür dienen:
Fabrikarbeiter Gesammtbevölkerung
1850 958 079 23 000 000
1860 1 311 246 31000 000
1870 2 053 996 39 000 000
Hieraus ergiebt sich, dass trotz der ausserordentlichen Zu-
nahme von Menschenkraft ersetzender Maschinen, was in Amerika
im ausgedehnten Masse stattfand, in den 20 Jahren von 1850 bis
1870 sich die Zahl der Fabsikarbeiter mehr als verdoppelt hat,
während die Gesammtbevölkerung nur um etwa 67 pCt. zunahm.
Ad 2. Durch die ausgedehnte Anwendung der Dampf-
maschinen entstand die Grossindustrie, durch welche dem Hand-
werke insofern der Boden entzogen wurde, als demselben ebenso
billige Arbeitskräfte nicht zur Verfügung standen, wie der Gross-
industrie.
Hiergegen giebt es 2 Mittel und zwar:
1. die Kraftvermiethung; 2. Anwendung von Kleinmotoren.
Die erstere Methode, wobei von einem grossen Motor mehr oder
weniger kleine Arbeitsleistungen gegen entsprechende Geldent-
schädigung abgegeben werden, ist schon mehrfach angewendet
worden. Sie ist intiessen, da die Arbeitsmaschinen in nicht zu
grosser Entfernung von der Kraftquelle aufgestellt werden müssen,
nicht allgemein verwendbar.
Von den für Kleinbetrieb sich eignenden Motoren sind
namentlich Luft- und Gasmaschinen als Kinder der Neuzeit zu
erwähnen. Schon im Anfänge dieses Jahrhunderts versuchte
man den Wasserdampf bei Kraftmaschinen anfangs durch Luft
und später durch Gas zu ersetzen. Diese Versuche ergaben
indess ungenügende Resultate; sie waren aber insofern von
Nutzen, als sich dabei die Erzielung einer guten Leistung bei
kleinen Dimensionen der Kraftmaschine herausstellte.
Da nun ausserdem ihre Gefahrlosigkeit sie für den Klein-
betrieb als sehr geeignet erscheinen liess, so nahm ihre Anwen-
dung ausserordentlich schnell zu und bilden dieselben heute
eine kräftige Waffe des Handwerkes im Kampfe mit der Gross-
industrie.
Ad 3. Geschicklichkeit der Arbeiter.
Gesteigerte Production bei womöglich sich immer ver-
bessernder Qualität ist eine Forderung, die an jede gewerbliche
Thätigkeit, allgemein an jede Arbeit gestellt werden muss.
Dieses Ziel wird ohne Zweifel um so vollkommener erreicht,
je mehr Aufmerksamkeit und Fleiss der einzelnen Arbeit zuge-
wendet wird. In weiterem Verfolg dieser Anschauung kommt
man zu dem Prinzip der Arbeitstheilung. Es wird nun der
Arbeitstheilung vorgeworfen, dass, wenn diese in zu ausgedehnter
Weise verfolgt würde, schliesslich der Arbeiter nur als eine Art
von Maschine zu betrachten sei.
Es lässt sich viel, sowohl für als gegen diese Behauptung
sagen. Eine weitere Untersuchung dieses Umstandes würde uns
indess zu weit führen.
An Hülfsmilteln zur Entwickelung des Maschinenwesens
sind ausser den bereits erwähnten Transportmitteln hier als
wesentlich zu erwähnen : Ausstellungen, Patentwesen, technisches
Unterrichtswesen und Vereine.
Was zunächst die Ausstellungen anbelangt, so ist der
Zweck derselben, speciell der Weltausstellungen, die in den ver-
schiedenen Ländern verarbeiteten Rohmaterialien und die Ver-
arbeitung selbst kennen zu lernen, sowie ferner ein Bild der
Leistungsfähigkeit der Gewerbe- und Industrieerzeugnisse der
einzelnen Länder sowohl in Bezug auf Qualität als auch auf
Quantität zu geben.
Man kann im Wesentlichen unterscheiden : a) Internationale
Ausstellungen, b) nationale Ausstellungen, c) Fachausstellungen,
d) permanente Ausstellungen.
Um ein Bild des Wachsthums der Weltausstellungen zu
geben, mögen folgende Daten der Ausstellungen von London und
Paris dienen:
Zahl der Besuchen- Zahl der Be-
Aussteller Raum den im Ganzen such. d. Tag
London 1851 13 900 93 000 qm 6 000 000 42 000
Paris 1878 53 0( 0 300 000 „ 16 000 000 87 838
Die Wichtigkeit, sowie der Nutzen des Ausstellungswesens,
auf denen die Maschine ja eine hervorragende Rolle spielt, wird
mehr und mehr anerkannt; bezüglich der zweckmässigsten Gestal-
tung herrschen indess noch verschiedene Ansichten. Den Welt-
ausstellungen wird namentlich vorgeworfen, dass eine grosse
Menge Zeit erforderlich ist, um Alles besichti^n zu können (rech-
net man für jeden der 53 000 Aussteller in Paris 5 Minuten, so
hat man zur Besichtigung bei einer täglichen Verwendung von
6 Stunden für die Ausstellung 736 Tage oder rund 2 Jahre nöthig)
und dass das Kleingewerbe und ein Theil der Grossindustrie,
unterdrückt wird durch die Massenhaftigkeit der Ausstellungs-
objecte grosser Firmen.
Diesen Vorwürfen gegenüber wird empfohlen, Weltausstel-
lungen in grösserem Zeiträume zu veranstalten und ferner natio-
nale, sowie Fachausstellungen mehr zu cultiviren.
Als weiteres Hülfsmittel ist das Patentwesen zu erwähnen.
Die ersten Bestimmungen, über Patente wurden in England
schon im Jahre 1623 festgesetzt, in den Vereinigten Staaten 1776
und in Frankreich 1791. In den einzelnen Deutschen Staaten
•wurde das Patentwesen erst im Anfänge dieses Jahrhunderts
nach und nach geregelt und trat im Jahre 1877 das Patentgesetz
für das Deutsche Reich in Kraft.
Der Zweck der Patentgesetze ist ja bekanntlich der, das
geistige Eigenthum gegen Nachahmung durch Andere zu schützen
und dadurch gleichzeitig den Erfindungsgeist kräftig anzuregen.
Man kann beimPatentwesen SSysteme.unterscheiden und zwar:
1. das Vorprüfungssystem,
2. das Anmeldesystem,
3. das Aufgebotsystem.
Bei 1 und 3 wird das Patentgesuch einer Prüfung auf Neu-
heit des Gegenstandes unterworfen, während bei 2 patentirt wird,
sobald die Anmeldung in der gesetzlichen Form geschehen ist.
Bei 3 wird die Anmeldung bekannt gemacht und wird behufs
Einsprucherhebung öffentlich ausgelegt.
Die Zahl der im Deutschen Reiche seit dem Bestehen des
Reichspatentgesetzes ertheilten Patente beträgt bereits über 12 000.
Zu erwähnen ist hierbei, dass bei einzelnen Classen das Ausland
in hervorragender Weise betheiligt ist, so z. B. gehören bei der
Classe 20 (Eisenbahnbetrieb) über % der vorhandenen Patente
Ausländern.
Für die Repräsentanten der Maschinentechnik, die eigent-
lichen Maschineningenieure, muss ein genügender Ersatz vorhan-
den sein und geschieht die Heranbildung dieses Ersatzes durch
die technischen Hochschulen.
Im Deutschen Reiche sind 9 derartige Anstalten vorhanden :
Berlin, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Hannover, Aachen,
Darmstadt, Braunschweig.
Die Zahl der Studirenden für Maschinenbau betrug im Win-
tersemester 1880/81 auf allen 9 Anstalten zusammen 763 (davon
280 in Berlin, 104 in Karlsruhe, 103 in München, 97 in Dresden etc.
Die Zahl der Bauingenieure betrug auf allen 9 Anstalten
625 und die der Architekten 927.
Es geht hieraus hervor, dass diese 3 Hauptgruppen der
Techniker, Architekten, Bauingenieure und Maschineningenieure
nahezu gleich vertreten sind; sicht so aber ist es mit der Stel-
lung dieser 3 Gruppen einzeln in staatlicher und gesellschaftlicher
Beziehung.
Es ist eine Jedermann bekannte Thatsache, dass man den
Technikern im Allgemeinen nicht di^'enige Stellung einräumt,
die ihnen vermöge ihres Wissens und Könnens zukommt und ist
in der jüngsten Zeit diese Frage vielfach erörtert und ventilirt;
es sind auch Mittel zur Hebung des gesammten Standes in Vor-
schlag gebracht und ausgeführt, aber es ist das Ziel noch lange
nicht erreicht.
Betrachtet man die Stellung der 3 Gruppen einzeln, so ist
es die Gruppe der Maschineningenieure, welche hierin am Weite-
sten noch zurücksteht.
Vom Abgeordneten Berger ist wiederholt im Abgeordneten-
hause die Zurücksetzung der Maschineningenieure beim Eisen-
bahnwesen hervorgehoben.
In der Sitzung vom 18. Februar c. (nach den stenographi-
schen Aufzeichnungen) sagt der genannte Abgeordnete wörtlich
Folgendes :
„Unter den Eisenbahntechnikern aber existirt eine Species,
welche noch schlechter situirt ist, als die Bautechniker gegen-
über den Juristen, ich meine die Maschineningenieure, diejenige
Classe der Techniker, deren grossen Ahnherrn Stephenson wir
die Erfindung der Locomotive zu verdanken haben.
Diese sind leider Gottes und namentlich in Preussen die
Aschenbrödel ihrer eigenen Erfindung. Als ich verjähren diesen
Gegenstand hier zur Sprache brachte, hat der ehemalige Handels-
minister Achenbach einige ausgezeichnete Obermaschinenmeister
als technische Räthe in Eisenbahndirectionen berufen, ein Ver-
such, der meines Wissens sehr gute Resultate gehabt. Man hoffte
deshalb, derselbe würde weitere erwünschte Folgen für das ma-
schinentechnische Fach haben, aber es hat lange Jahre dabei
sein Bewenden gehabt.“
Ferner erwähnt der Abgeordnete Berger, „dass in dem ganzen
so bedeutenden Eisenbahnministerium nicht eine etatsmässige
Rathsstelle für das Maschinenwesen vorhanden sei.“
Von Seiten des Regierungscommissars, Ministerialdirectors
Schneider, wurde in Bezug auf die letzte Bemerkung des Ab-
geordneten Berger erwidert, „dass im Etat einige neue Ratns-
stellen im Ministerium vorgesehen seien und wäre die Möglich-
keit vorhanden, eine dieser Stellen mit einem Maschinentechniker
zu besetzen.“
Es kann für den Stand der Maschineningenieure keineswegs
als erfreulich bezeichnet werden, dass weder im Preussischen
Arbeitsministerium, noch im Preussischen Handelsministerium,
noch im Reichseisenbahnamt ein Maschineningenieur als Rath
thätig ist.
Wie wichtig und wie sehr nothwendig eine Vertretung des
Eisenbahnmaschinenwesens z. B. ist, dürfte aus Folgendem sich
ergeben. Die Kosten der Zugkraft erfordern etwa 30 pCt. der ge-
sammten Betriebsausgaben und kann man die Letzteren im Mittel
zu 50 pCt. der Betriebseinnahmen annehmen. Es folgt sonach.
dass die Kosten der Zugkraft den 6. Theil der Gesammteinnahme “ '
in Anspruch nehmen. . ‘
Um Uebelstände zu beheben, ist es vor Allem nothwen- !
dig, die Ursachen zu ermitteln. ' ,
Unter den vielen anzuführenden Gründen für die noch vor- ^
handene Zurücksetzung der Techniker in staatlicher und socialer 1
Hinsicht will ich nur die wesentlichsten anführen:
1. Die Stände, welche im Besitze von Macht und Einfluss
sind, lassen sich nicht so leicht aus ihrer Stellung verdrängen.
2. Die technischen Hochschulen stehen bei uns nicht den :
Universitäten gleich. !
Meistens wird der Einzelne nach Massgabe der Stellung der
Anstalten, auf denen er seine Ausbildung erlangt hat, abgeschätzt, ' ;
und folgt, dass die auf der technischen Hochschule Vorgebildeten y
nicht ebenso hoch geschätzt werden, wie Diejenigen, welche die V
Universität besucht haben. 'j
3. Eine ungenügende Ausbildung eines guten Corpsgeistes *'
Als Mittel hiergegen müssen empfohlen werden:
1. Gleichstellung der technischen Hochschulen mit den
Universitäten. §
Die genannte Gleichstellung beider Anstalten setzt voraus, »
dass auch die Anforderungen in Bezug auf die Vorbildung eine S.
wesentlich gleiche ist. t
Mit dem Abschluss der Studien des Technikers ist gewisser- ^
massen der erste Abschnitt im Leben vollendet. Für den zweiten ^
Abschnitt muss die Wirksamkeit eines guten Corpsgeistes eintreten. *
Es geschieht dies durch 'j
2. Wirksamkeit von Fachvereinen.
Die Ausbildung des Vereinswesens ist ein besonders bemer- i
kenswerther Zug unseres Jahrhunderts.
Es liegt hierbei das Bestreben, zu Grunde, durch einmüthiges J
Zusammenwirken der Fachgenossen dem ganzen Fache oder Stande /
eine der Wichtigkeit desselben entsprechende Stellung nach aussen j
zu sichern, sowie ferner durch Vorträge und gegenseitigen persön-
lichen Verkehr im fachlichen Interesse anregend zu wirken. *
Die Ziele derartiger Vereine werden um so sicherer erreicht, S
ihre Kundgebungen sind um so erfolgreicher, je mehr die ge- ^
sammte Thätigkeit des Vereins selbst sich auf ein ganz bestimmtes ;
und scharf begrenztes Gebiet concentrirt, oder mit anderen ^
Worten, je mehr das Princip der Arbeitstheilung zur Geltung ’
kommt. Der Verein Deutscher Maschineningenieure bezweckt die |
Förderung der Interessen des Maschinenfaches, sonach ein ganz j
scharf bestimmtes Gebiet. ^
Einen ähnlichen oder fast gleichen Zweck verfolgt die Ge- ij
nossenschaft Deutscher Civilingenieure. Die Gründung dieses f
Vereins resp. dieser Genossenschaft geschah vor etwa 12 Jahren;
Mitglieder dieses Vereins konnten nur Ingenieure werden, welche }
bereits durch praktische Thätigkeit, bauliche Ausführungen ihre ^
Fachkenntnisse bewiesen hatten. i
Da zu jener Zeit Examina noch nicht bestanden, so sollte j
auch durch diese Aufnahmebedingung das Ansehen der Genossen- ;
Schaft resp. des ganzen Standes gehoben werden.
Etwas weiter gesteckte Ziele verfolgt der Verein Deutscher ^
Ingenieure; in diesen können auch Nichttechniker aufgenommen '
werden. Obgleich die Thätigkeit dieses letztgenannten, bereits i
seit mehr als 21 Jahren bestehenden Vereins rühmend anerkannt ?
werden muss, so fehlt doch das geschlossene Zusammenwirken *
der Maschineningenieure. ' j
Die Interessen des letztgenannten Vereins collidiren mit ;
dem unsrigen keineswegs; es ist nur das beim Maschinenwesen |
so wichtige Princip der Arbeitstheilung auch hier zum Ausdruck i
gekommen. ■
Möge nun jeder von uns, meine Herren, eine Förderung der i
gemeinsamen Interessen des gesammten Maschinenwesens, jeder ;
nach seinen Kräften, anstreben, um dadurch nicht nur in sach- |
lichem Interesse anregend zu -wirken, sondern uns diejenige Stel- i
lung im staatlichen und gesellschaftlichen Leben zu erringen, j
welche dem Maschineningenieur vermöge seines Wissens und
Könnens zukommt.
Dieser mit grossem Beifall aufgenommene Vortrag gab dem
Vorsitzenden Veranlassung, sich über die Bestrebungen und Er-
folge der Genossenschaft der Deutschen Civilingenieure zu äussern,
und wie unseren Fachgenossen ein Corpsgeist fehle, welcher vor
Allem anzustreben sei.
Aufgenommen werden noch in den Verein die Herren Eisen-
bahndirector Samman in Jena und Maschineningenieur Husham |
und M. Herrmann, beide in Hannover. . t
Aenderung der Eisenbahntarife in England. |
Unter den Handels- und Verkehrsinteressenten der Ver-
einigten Königreiche von Grossbritannien macht sich seit einiger ‘f,
Zeit eine Bewegung bemerkbar, welche eine tiefeinschneidende p
Aenderung der Eisenbahntarife bezweckt*). „Engineering“, ein k
Fachblatt, welches sich ungleich der Mehrzahl der unsrigen mit ^
Recht auch der wirthschaftlichen Interessen von Technik und 1
*) Siehe auch den in No. 36 mitgetheilten Artikel über die ’ 1
Eisenbahntarif-Enquetecommission in England. i
517
Industrie widmet, verleiht dieser Bewegung Worte und schreibt
etwa Folgendes:
Vielleicht ist die Ausgabe, welche der Englische Industrielle
auf den Transport seiner Producte von der Productionsstätte bis
zum Verkaufsorte zu rechnen hat, die bedeutendste der auf die
Waare fallenden verschiedenen Ausgaben. Jedenfalls aber ist
sie diejenige, deren Höhe sich am wenigsten im Voraus veran-
schlagen lässt; der Producent kennt genau die Arbeitslöhne,
welche er zu zahlen hat, die Kosten für das Rohmaterial und
alle anderen Ausgaben; aber er ist ausser Stande die Eisenbahn-
fracht im'Voraus seinem Marktpreise in der richtigen Höhe zuzu-
schlagen. Allerdings kennt er die Tarife für die Eisenbahnen,
welcne in seinem Orte Stationen besitzen, aber dieselben bleiben
nicht mehr massgebend, wofern die versandten Güter auf dem
Wege zu ihrem Bestimmungsorte das Netz dieser Eisenbahnen
verlassen müssen. Dieser offen zu Tage liegende Umstand ist
i, schon an sich schwerwiegend genug, um eine ernstliche Dis-
cussion der Frage über einheitliche Gütertarife wünschenswerth
i erscheinen zu lassen; aber die Sache schneidet noch weit tiefer in
r das gesammte wirthschaftliche Leben Englands ein. Ohne Zweifel
y sind alle diejenigen Momente, welche auf den Exporthandel
, irgendwelche Einwirkung ausüben können, von der weittragend-
sten Bedeutung für Grossbritannien, denn offenbar spielt die
'■ Möglichkeit, die Waaren auf die denkbar billigste Weise nach
’ den Consumtionscentren oder den Seehäfen zu bringen, dieselbe
" Rolle wie die Fragen über die Bodenrente und des Schutzes der
heimischen Industrie durch Zölle. Die Engländer sind nicht die
ersten, welche einzusehen beginnen, dass die Eisenbahngesell-''
schäften nothwendig davon zu überzeugen sind, dass sie auch
j: noch andere Fragen zu erwägen haben, als nur diejenige der
Verzinsung ihrer Actien. Frankreich, Belgien, Deutschland und
■ Oesterreich sind uns darin vorangegangen und haben die Tarife
* mit der bestimmten Absicht umgestaltet, Industrie und Handel
zu begünstigen. Auch Italien hat sich bereits mit der Frage be--
schäftigt, und wenn dieses Land auch noch keine bestimmte Ent-
scheidung getroffen hat, so ist es doch entschlossen auf dem-
’ selben Wege vorzugehen.
Von selbst findet sich hier der Einwurf, dass in diesen
i Staaten die Eisenbahnen zum grössten Theile in den Händen der
i Regierung oder wenigstens in deren Verwaltung sind. Das ist
i richtig, hat aber mit der Frage an sich nichts zu thun, denn
> wir glauben, dass die Interessen der grossen Eisenbahngesell-
f schatten jener Staaten doch im Grunde ganz dieselben sind, wie
‘ die Interessen unserer Gesellschaften. Auf beiden Seiten ist es
i ihr Beruf, dem nationalen Handel jede mögliche Erleichterung
zu schaffen, und was im Auslande mit Hülfe der den Eisen-
bahnen geleisteten Zuschüsse gethan wird, um den Handel zu
befördern, sollte ebenso in England von den Eisenbahngesell-
schaften selbst gethan werden, und zwar in derem eigenen Inter-
esse, nicht etwa damit der Verkehr auf ihren eigenen Linien
anwachse, sondern schon lediglich, um ihn in seiner gegenwär-
tigen Grösse gegenüber der Concurrenz des staatlich unterstützten
Auslandes zu erhalten.
Vielleicht scheint es, als ob in dieser Beziehung die Tarife
von geringerer Bedeutung sind, aber dies gilt doch nur für ver-
‘ einzelte Fälle; im Allgemeinen entscheiden die Kosten des Trans-
portes vom Werke nach dem Verschiffungsorte darüber, ob
England oder das concurrirende Ausland den Weltmarkt be-
herrscht.
Oft werden die zur Zeit bestehenden Tarife die niedrigsten
genannt, welche überhaupt noch möglich sind. In vereinzelten
Fällen mag dies in der That seine Richtigkeit haben, aber dann
liegt es daran, dass Concurrenzlinien im Inlande selbst einen
bestimmten, umfangreichen Verkehr einander streitig zu machen
streben. Dass es nicht immer der Fall ist, die Tarife also noch
nicht den niedrigsten Stand erreicht haben, ist leicht zu beweisen.
Eine Tonne Eisen kann aus den Belgischen Eisendistricten bis
nach Staffordshire zu einem Preise geliefert werden, der etwa
3 sh. mehr beträgt, als wenn man dasselbe Material von Stafford-
shire nach London hätte kommen lassen. Wenn man sich
erinnert, dass für diese 3 sh. das Eisen folgende Bewegungen
machen, zuerst, sagen wir von Marchiennes nach Antwerpen ge-
- schafft, dort aus dem Waggon in das Seeschiff umgeladen und
nach flarwich oder London gebracht werden muss, so wird es
: klar, dass die Transportrate, welche man der Eisenbahnlinie
zwischen London und Staffordshire zugestehen kann, viel weniger
betragen muss, als diejenige für Englisches Eisen von Stafford-
shire nach London. Hieraus folgt, dass die Eiscnbahngesell-
^ schäften für einen Specialverkehr einen Specialtarif machen
’ werden und es ist sicherlich eine Frage, welche sie in Erwägung
ziehen könnten, ob sie nicht Vergünstigungen für den Export
Englischen Eisens ebenso ein treten lassen sollen, wie sie deren
vor einiger Zeit für die Einfuhr fremden Eisens angeboten
haben.
Es steht jedoch durchaus nicht in unserer Absicht, die vor-
liegende Frage lediglich von dem Gesichtspunkte des Versenders
oder des Empfängers zu betrachten. Es scheint vielmehr hierbei
wie bei allen sonstigen Handelsinteressen der eine Gesichtspunkt
so gut wie der andere sehr 'wohl zu erwägen nothwendig, und
der einzige Weg, welcher zu einem befriedigenden Ziele
führen kann, liegt darin, dass man sich bemüht, die von den
beiden Interessenten erhobenen Ansprüche, nämlich thunlichst
niedrige Tarife auf der einpn, Sicherung eines auskömmlichen
Verdienstes auf der anderen Seite, zu vereinen. Der Anomalien
im gegenwärti^jen System sind sehr viele und der Benacbtheili-
gung des Publikums nicht wenige; im Interesse beider Factoren
liegt es, dass diese Missstände beseitigt werden und dass den
Hauptverkehrsmittelpunkten alle diejenigen irgendwie möglichen
Erleichterungen verschafft werden, welche sie zur Erweiterung
ihres Absatzkreises bedürfen. Eine der Hauptschwierigkeiten bm
der Einführung eines gleichmässigen Meilentarifs liegt in der
Thatsache, dass ein Theil der Systeme, über welches die Güter
zu verkehren haben, Capitalien repräsentiren, welche es der Ge-
sellschaft unmöglich machen, diese Güter anders als zu jenen
exorbitanten Preisen zu befördern. Das complicirte System der
Güterclassificirung, welches von vielen Eisenbahngesellschaften
adoptirt worden ist, trägt zu dem Widerwillen gegen den jetzigen
Zustand viel bei, weil dadurch den Eisenbahngesellschaften die
Gelegenheit gegeben wird, die übernommenen Güter unter Um-
ständen zu höheren Tarifen zu berechnen, als der Absender oder
Empfänger ursprünglich angenommen hatte, so dass sich ein
vollkommen unsicherer Zustand herausstellt. Andererseits sind
aber auch unter Umständen die Versender in der Lage, ihre Güter
so classificiren lassen zu können, dass sie für die niedrigsten
Sätze der dem Verderben nicht ausgesetzten Artikel befördert
werden. Alle diese Punkte bedürfen sicherlich der Revision,
ebenso wie die für verschiedene Quantitäten variirenden Tarif-
sätze. Wenn diese Arrangements vereinfacht würden, dürfte
jedenfalls sowohl der aufgebende sowie der befördernde Theil
zufrieden gestellt werden können, und obgleich dies auf den
ersten Blick von keinem Einfluss auf die Gleichmässigkeit der
Tarife zu sein scheint, so wird eine kurze Erfahrung zeigen, dass
schon beim Hinwegräumen einiger weniger der geringeren
Schwierigkeiten das erstrebte Ziel leicht erreicht werden kann.
Eine Frage von nicht geringerer Bedeutung ist ferner jene
der Concurrenztarife. Letztere verschaffen denjenigen, welche
sich in der Lage befinden bei der Aufgabe von Transporten
zwischen zwei oder drei Linien zu wählen, einen erheblichen
Vortheil, sobald die Tarife bis auf den niedrigsten Punkt herab-
gedrückt sind; aber es ist augenscheinlich, dass dieselben Ge-
sellschaften, welche hier die Tarife unnatürlich niedrig halten,
sich dafür wieder überall da, wo sie das Monopol in der Hand
haben, für die Verluste entschädigen müssen. Darin liegt eines
der Hauptargumente für die Ausgleichung der Tarife und zwar
ein solches, das von beiden Seiten anerkannt werden muss.
Natürlicherweise werden die Eisenbahngesellschaften kein in die
Hand gegebenes Mittel unversucht lassen, ihren Verkehr zu
steigern.
Wenn die Tarife durchaus gleiche sein würden, dann
würde diejenige Gesellschaft sich des grössten Zuspruches
erfreuen, -welche die grössten Erleichterungen und Vortheile in
der Beförderung und Behandlung der Güter, der pünktlichen
und unbeschädigten Ablieferung etc. bietet. Dieser Umstand
müsste von der grössten Bedeutung für den Verkehr werden,
besonders da wo es sich um den Transport leicht verderbender
Waaren handelt.
Soll jedoch die Gleichmässigkeit der Tarife eingeführt
werden, so muss schon von vorn herein darauf Rücksi<mt ge-
nommen werden, dass es den Eisenbahngesellschaften unmöglich
gemacht wird, ihren Hauptkunden mit regelmässig wieder-
kehrendem Verkehr einen Theil der Transportrate wieder zurück-
zuzahlen, wie dies in der That schon jetzt der Fall ist.
Es würde somit darauf ankommen, einen absolut gleich-
mässigen Tarif für einige wenige klar auseinander gehaltene
Güterclassen zu formuliren, welcher auf einer möglichst ein-
fachen Basis, vielleicht derjenigen einer Waggonladung, zu
variiren hätte. Quantitäten unter einer Waggonladung müssten
natürlich einen höheren Tarif zahlen. Eine Reduction für Quan-
titäten von mehr als einer Waggonladung dürfte nur eintreten,
wenn die Güter in solchen Massen befördert werden, dass daraus
ein vollständiger Zug gebildet werden kann, welcher direct nach
dem Bestimmungsorte durchläuft. Vielleicht lassen sich auch
noch leichte und schwere Güter, ähnlich wie dies bei den
Schiffstransporten der Fall ist, wo die leichten Güter pro Tonne
bezahlt werden, classificiren.
Industrie und Handel erwarten von der Einführung ein-
heitlicher Tarife neue Anregung; es ist nicht unwahrscheinlich,
dass es diesen beiden in England allmächtigen Factoren gelingt,
mit ihren Forderungen durchzudringen. F. W.
518
Aus Oesterreich-Ungam.
Wien, 9. Mai 1881. (Die Festwoche. Statistische Gebühr.
Galizische Transversalbahn. Bahnhof Itzkany. Gross-Kikinda-
Gross-Becskerek. Pest-Semlin. Staatsbahnendirection. Mährisch-
Schlesische Centralbahn. Generalversammlung der Franz-Josef-
bahn. Nordwest - Dampfschifffahrtgesellscbaft. Eisenbahnclub.
Effectenhausse.)
Die Vermählnngsfeier des Kronprinzen gestaltete sich zum
innigsten Freuden- und Familienfest für alle Völker des weiten
Oesterreichs. Finden dieselben doch in der Habsburgischen Dy-
nastie allein die sichere Gewähr für ihre gedeihliche Fortent-
wickelung und die culturellen Segnungen, welche aus ihrer nur
durch diese Dynastie allein möglichen Verbindung zu einem
mächtigen Ganzen erfliessen. Mit den Angehörigen aller Klassen,
Stände und Berufe der Monarchie stimmen alle Bediensteten der
Eisenbahnen in den allgemeinen Jubel ein; auch diese gedeihen
unter dem kräftigen Schutze des Allerhöchsten Kaiserhauses und
sind überglücklich, ihre Ehrfurcht und Dankbarkeit ebenfalls
manifestiren zu können. Der Gesangverein Oesterreichischer
Eisen bahn beamten hatte das Glück die erste Corporation zu sein,
welche mit ihren Vorträgen die erhabene Königsfamilie Belgiens
mit der hohen Braut in Salzburg ehrfurchtsvoll begrüssen und
deren Dank entgegen nehmen durfte. Die Oesterreichischen Bahn-
verwaltungen haben ihre ehrerbietigsten Glückwünsche in einer
künstlerisch ausgeführten Adresse «lusgedrückt, deren Wortlaut
wir nachtragen werden. Tu felix Austria, nube! rufen auch wir
Eisenbahner und hoffen aus dieser hohen Familienverbindung auch
für uns die glücklichsten Folgen.
Die statistische Gebühr im Verkehre mit Ungarn wurde im
volkswirthschaftlichen Ausschüsse des Oesterreichischen Abge-
ordnetenhauses debattirt. Die Ansichten gingen nur darüber
auseinander, ob diese Gebühr als Zoll oder als Abgabe anzusehen
und ob der Oesterreichische Verkehr mit Ungarn eine grössere
oder geringere Belästigung erfahre. Es wurde der Antrag des
auch zum Berichterstatter an das Plenum hierüber gewählten
Dr. Rieger des Inhaltes angenommen: „Die vorliegende Petition
(des Niederösterreichischen Gewerbevereins) wird der Hohen Re-
gierung zur eingehendsten Würdigung mit der dringenden Auf-
torderung abgetreten, im Wege des Einvernehmens mit der König-
lich Ungarischen Regierung das Erforderliche einzuleiten, um
einer Störung des Handelsverkehrs zwischen den beiden Theilen
der Monarchie vorzubeugen“.
Ueber die Galizische Transversalbahn fand die General-
debatte im Eisenbahnausscbusse des Abgeordnetenhauses statt.
Die Rentabilitätsberechnungen, die Vertragsbestimmungen mit
der Länderbank und das System der Concurrenzbahnen in der
Regierungsvorlage wurden von der Opposition stark bekämpft.
Aus den für die Vorlage gehaltenen Reden heben wir folgende
hervor. Handelsminister Pino protestirt gegen die erhobenen
Insinuationen. Die finanzielle Seite der Unternehmung sei ge-
sichert. Für die acTit Millionen, welche der Staat übernimmt,
steht die Verzinsung aus der Mehreinnahme der Bahn in gewisser
Aussicht. Es wird dem Staate daher nicht die mindeste Be-
lastung zugefügt werden. Die Regierung hält dabei fest an dem
Principe der V^erstaatlichung der Bahnen, will aber auch den
Bau von Bahnen durch Private, der in wirthschaftlicher Bezie-
hung sich als höchst wichtig erweist, nicht hemmen. Das Ueber-
einkommen wegen des Baues dieser Bahn ist auf das vorsichtigste
abgeschlossen worden, und der Staat wird dabei seinen Zweck
erreichen. Ministerialrath Witte k wiederholt, dass in finanzieller
Beziehung für den Staat ein Schaden aus der Annahme der Vor-
lage nicht erwachsen werde. Die angedrohte Zahlungseinstellung
und Nichtverzinsung der Prioritäten sei unbegründet. Keine
Bahn hat so günstige Auspicien als gerade diese Transversal-
bahn. Sie wird das Bindeglied wichtiger' Verkehrslinien bilden
und dadurch eine hervorragende Stellung einnehmen. Die Ver-
hältnisse des Eisenbahnwesens in Oesterreich sind gegenwärtig
günstiger als je, sie bewegen sich in aufsteigender Linie; die
Verkehrsverhältnisse haben sich in letzter Zeit bedeutend ge-
bessert. Es gehe nicht an, die Transversalbahn in gleiche Linie
zu stellen mit Localbahnen, beispielsweise mit Wien-Aspang. Der
Transitverkehr auf der Linie Husiatyn-Saybusch allein sei auf
266 000 t jährlich zu schätzen, und der Nutzen, den die Strecke
abwirft, auf 1313 025 3. Früher hatte schon Abg. Kozlowski
(auch Vicepräsident der Ungarisch-Galizischen Eisenbahn) als
erster Redner gegen den von den Gegnern der Vorlage ge-
brauchten Ausdruck „Schwindel“ protestirt. Er selbst, sagte
Redner, habe kein richtiges Urtheil darüber, wo der Schwindel
anfange, da er sich nie auf solche Höhen begeben, wo derselbe
sich einzustellen pfiegt. Er fühle sich aber zur Erklärung ver-
pfiichtet, dass seine Parteigenossen, welche die Vorlage als Grund-
lage der Specialdebatte acceptirt wissen wollen, dieselbe nie
empfehlen würden, wenn ihnen nicht klar gewesen wäre, dass
die auf den Capitalsaufwand, dessen Verzinsung und die auf den
ganzen Finanzplan bezüglichen Details auf einer ziffermässig
und sachlich richtig ermittelten Grundlage beruhen, weshalb er
gegen die wider die Vorlage gebrauchten Ausdrücke protestire.
Die Vorlage gäbe die sicherste Gewähr dafür, dass die Durch-
führung des Baues sich für den Staatsschatz relativ günstiger
gestalte, als nach allen bisher gemachten Versuchen. Im Inter-
esse des Landes Galizien würde er nur dann für einen andern
Weg zur Durchführung dieser Bahn stimmen, wenn der Nachweis
geliefert würde, dass dieser Weg schneller und mit grösserer
Sicherheit zum Ziele führe. Ueber Antrag Dr. Rieger’s (der ein
tüchtiger Bahnreferent wird) wurde ein aus 5 Mit^iedern beste-
hendes Subcomite gewählt, welches alle fraglichen Punkte, insbe-
sondere aber die zu erörtern habe, ob dieser allseitig als noth-
wendig anerkannte Bau als Staats- oder Privatbahn ausgeführt
werden soll.
Die Convention mit Rumänien in Betreff des gemeinsamen
Bahnhofes Itzkany (bei Szuczawa) wurde schon am 22. Februar 1873
geschlossen, aber erst am 16. Februar 1881 ratificirt. Die poli-
zeilichen, zollamtlichen und sonstigen Functionen, die sich aus
dem Anschlussverkehre zwischen den Oesterreichischen und den
Rumänischen Linien der Lemberg- Czernowitz- Jassy Bahn er-
geben, werden auf dein Oesterreichischen Bahnhofe in Itzkany
verrichtet; die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Wesent-
lichen den mit anderen Staaten abgeschlossenen Verträgen ent-
nommen. Im Schlussprotocolle vom 26. Februar d. J., welches
mit der Convention im „Reichsgesetzblatt“ vom 6. d. Mts. publicirt
wurde, heisst es: „Die Convention wird durch zehn Jahre, vom
Tage des Austausches der Ratificationen, in Giltigkeit bleiben.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird es dem Rumänischen Staate
^reistehen, einen anderen Bahnhof auf seinem eigenen Gebiete zu
errichten und in demselben sein Zollamt und andere Zweige des
Grenzdienstes unterzubringen. Es ist selbstverständlich, dass die
vorhergehende Bestimmung in keiner Weise die den beiden Re-
gierungen durch die betreffenden Concessionsurkunden vorbe-
haltenen Rechte bezüglich des Rückkaufes der concessionirten
Linien und des Erlöschens der Concession berührt. Ebenso
werden die Verpfiichtungen der concessionirten Gesellschaft jeder
der beiden Regierungen gegenüber in allen Punkten aufrechter-
halten. Die Betriebs- und laufenden Erhaltungsauslagen der
Station Itzkany werden, wie bisher, zu gleichen Theilen auf die
Betriebsrechnungen des Oesterreichischen und des Rumänischen
Netzes der concessionirten Gesellschaft repartirt. Für den Fall,
als die Rumänische Regierung es nothwendig fände, von ihrem
Rechte, nach Ablauf von zehn Jahren einen abgesonderten Bahn-
hof zu errichten, Gebrauch zu machen, hätte dieselbe diese Ab-
sicht der K. K. Regierung ein Jahr vor Erlöschen der Frist be-
kanntzugeben. Erfolgt die Kündigung nicht zum erwähnten
Zeitpunkte, so bleiben die Bestimmungen des Protocolls, sowie
jene der Convention für die Dauer von weiteren zehn Jahren in
Giltigkeit, und wird diese Fortdauer stillschweigend für einen
gleichen Zeitraum verlängert, wenn die Kündigung nicht bei Ab-
lauf des neunten Jahres erfolgt“.
ffJm die Concessionirnng der Vicinalbahn Gross - Kikinda-
Gross-Becskerek wurde von der Länderbank und einem Abgeord-
neten angesucht. Die Verhandlungen beginnen in den nächsten
Tagen. Die Eisenbahn ist 70,2 km lang, geht von der Station Gross-
Kikinda der Oesterreich. Staatsbahn aus und läuft mit Berührung
von Alt-Becse bis Gross-Becskerek. Die factischen Baukosten sind
mit 1666 000 3. präliminirt, wofür 1812 500 3. Nominal in Priori-
täten und Stammactien ausgegeben wird. Dieses Capital ist be-
reits gesichert, indem, wie das offiziöse Eisenbahnblatt mittheilt,
766 000 3. von den interessirten Municipien, Gemeinden und Grund-
besitzern auf Grund von bereits rechtskräftigen Erklärungen
übernommen und die restlichen 900 000 3. von der Ungarischen
Landesbank zur Verfügung gestellt werden, welche die Prioritäten
zum Course von 86 übernimmt. Diese Bahn wird die erste sein,
welche auf Grund des neuen Gesetzes über die Vicinalbahnen zu
Stande kommt.
Die Vorlage über die Pest-Semliner Bahn und deren Flügel-
bahnen wurde vom Communications-Ausschuss des Ungarischen Ab-
geordnetenhauses in Verhandlung gezogen. In der Generaldebatte
giebt Minister Ordody die Erklärung ab, dass betreffs der An-
schlüsse über Bulgarien und Salonichi demnächst Verhandlungen
stattfinden Werden, von denen ein rascher, günstiger Erfolg zu
gewärtigen sei. Andreas György, Redacteur des offiziösen Eisen-
bahnfachblattes und der Nationalökonomischen Vierteljahrsschrift
setzt auseinander, dass die Anschlüsse noch heute zweifelhaft
sind, da weder Serbien noch die Pforte zum Ausbaue gedrängt
werden können. Auch bezweifelte er die Ertragsfähigkeit der
Bahn. Die Vorlage wurde sodann, nachdem von Seite der Re-
gierung versichert worden, dass der Vertrag die Interessen Ungarns
überhaupt und der Ungarischen Industrie insbesondere in erster
Linie berücksichtige, im Allgemeinen angenommen, und es wird
nur noch jener Theil des Motivenberichtes discutirt, welcher die
Vertragspunkte skizzirt. Ein anderer Abgeordneter besorgt, dass
Nachtragsforderungen erhoben werden könnten; Minister Ord ody
zerstreut diese Bedenken unter Hinweis auf die festgestellten
Detailpläne. Derselbe Abgeordnete bemängelt ferner den mit
84 pCt. fixirten Emissionscours. In der Specialdebatte wird be-
antragt, dass die Bausumme mit 28 Millionen als Maximum aus-
gesproclien werde. Dieser Antrag wird abgelehnt und die Vorlage
unrerändert angenommen.
üeber die Organisirnng des Betriebes sämmtlicher staatlichen
Staatseisenbahnlinien Oesterreichs finden derzeit im Oesterreichi-
schen Handelsministerium Verhandlungen statt, um eine dem
Zwecke entsprechende geschäftliche Bintheilung zu treffen. Vor-
läufig sollen die drei zusammenhängenden Complexe, nämlich der
Kaiserin Elisabethbahn, der Kronprinz Rudolfbahn und der Nieder-
österreichischen Staatsbahnen, vereinigt und unter einheitliche
Leitung gestellt werden, was sich schon im Hinblick auf die zu
befolgende Tarifpolitik am besten empfiehlt. Die zerstreut liegen-
den Bahnlinien, s(ffern dieselben nicht auch jetzt schon direct
durch Organe der Staatsverwaltung betrieben werden, wie z. B.
die Dalmatiner Linien, dürften vorläufig noch im Betriebe der
Anschlussbahnen verbleiben, doch wird jedenfalls eine General-
direction für sämmtliche Staatslinien gegründet werden, woselbst
alle Fäden zusammenlaufen. In dieselbe sollen alle leitenden
Persönlichkeiten der so tüchtig verwalteten Kaiserin Elisabeth
Westbahn, selbstverständlich Generaldirector Czedik, Betriebs-
director Obermayer und Baudirector Bischof, überdies aber General-
director Dr. Zehetner von der Vorarlberger Bahn berufen werden.
Für den Ansban der Mährisch-Schlesischen Centralbahn nach
3 Richtungen und zwar von Olmütz nach Wien zum Anschlüsse
an die Bahn Wien-Aspang, dann durch zwei von ihren Stationen
ausgehenden Eisenbahnlinien zur Verbindung mit dem Ungarischen
beziehungsweise Galizischen ßahnnetze, für welche Linien die
Societe Beige um die Vorconcession angesucht hat, wird stark
agitirt Darauf ist auch die Hausse in diesen bisher ganz miss-
achteten Actien der Mährisch-Schlesischen Gentralbahn (47,75) zu-
rückzuführen. Ob wirklich aus ihr eine Parallelbahn zur Kaiser
Ferdinands Nordbahn werden soll, ist doch sehr zweifelhaft.
Die 14. ordentliche"%!eneralversaminlnng der Kaiser Franz-
Josefbahn fand am 15. v. Mts. statt. Bei derselben war durch 33
Actionäre ein Actiencapital von 2 483 000 fl. mit 306 Stimmen ver-
treten. Im Anschlüsse an den Geschäftsbericht pro 1880, von
dessen Verlesung Umgang genommen wurde, hob der die Ver-
handlungen leitende Präsidentstellvertreter hervor, es sei gegrün-
dete Hoffnung vorhanden, dass die Bahn, die heute schon eine
4 pCt. Verzinsung des Anlagecapitals erzielt, in nicht allzu ferner
Zukunft der staatlichen Subvention werde entbehren können,
Ueber den hierauf erstatteten Bericht des Revisionsauschusses
wurde der Rechnungsabschluss pro 1880 — ohne Debatte, ein-
hellig — genehmigt und dem Verwaltungsrathe das Absolutorium
ertheilt. In den Verwaltungsrath wurden die ausscheidenden Mit-
glieder wieder- und statt des zurückgetretenen Herrn Kutschera
Herr Dr. Alfred Decastallo gewählt.
Unter der Firma „Oesterreichische Nordwest-Dampfschiff-
fahrtgesellchaft“ hat sich eine Actiengesellschaft constituirt, deren
Wirkungskreis nach dem Gesellschaftstatute im Wesentlichen fol-
gende Geschäfte umfasst: 1. den regelmässigen Betrieb der
Dampfschiff-, Ketten-, Drahtseil- und Segelschifffahrt auf der Elbe
und deren Nebenflüssen zum Transport von Personen und Gütern;
2. eventuell den Betrieb der Dampf- und Segelschifffahrt auf der
Nordsee und dem Meere überhaupt; 3. Schleppen anderer Schiffe;
4. Gewährung von Vorschüssen auf die zur Beförderung über-
nommenen Güter; 5. Abschluss aller Geschäfte überhaupt, welche
mit dem Transpoft von Personen und Gütern in Verbindung
stehen. Das Actiencapital ist nach den Statuten auf 12 Millionen
Gulden festgesetzt, doch werden zunächst nur 10 000 Stück voll
eingezahlte Actien zu 200 fl. = 2 Millionen Gulden ausgegeben.
Diese Schifffahrtunternehmung soll mit der Nordwestbahn in enge
Verbindung gebracht werden, deren Generaldirector Hofrath Gross
auch in den Verwaltungsrath gewählt wurde.
Der Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten versendet den
Jahresbericht für das abgelaufene 4. Clubjahr. Wir entnehmen
dem Berichte, dass dem Club 1 correspondiiendes, 51 unter-
stützende und 756 wirkliche Mitglieder, darunter 190 auswärtige,
angehören. Im Laufe des letzten Vereinsjahres fanden 24 Vor-
träge und 2 Discussionsabende statt und wurden verschiedene
facnwissenschaftliche Excursionen, sowie gesellige Unternehmun-
en veranstaltet. Der Rechenschaftsbericht schliesst mit einem
assastande von 1 870 fl. 99 kr. Die Gesammtausgaben beziffern
sich auf 14 306 fl. 64 kr. Die Bibliothek enthält 627 Werke mit
799 Bänden und 50 Karten. Es werden gegenwärtig folgende
Unternehmungen unter der Aegide des Clubs angestrebt: Die
Veranstaltung einer Eisenbahnausstellung, die Errichtung eines
Eisenbahnhosgitals und die Errichtung einer fachlichen Fortbil-
dungsschule für Eisenbahnbeamte. Der Club giebt bekanntlich
das vom Professor Engelhard so tüchtig redigirte Wochenblatt
„Oesterreichische Eisenbahnzeitung“ heraus.
Die Transporteffecten haussiren fortwährend. Die Ausweise
über die Betriebsergebnisse zeigen aber auch fast in jeder Dekade
ein namhaftes Plus und der Stand der Saaten regt die Hoffnung
auf noch weitergehendere Transportzunahmen an. Dazu kommt
noch, dass bei einzelnen Unternehmungen specielle Anlässe zur
höheren ßewerthung ihrer Titres vorliegen, so bei der Karl-Lud-
wigbahn (304,75) die Convertirung ihrer Prioritätsschuld, bei der
Staatsbahn (330,75) die Orient- und Böhmischen Localbabnen, bei I
der Südbahn (122) die neuen Ungarischen Anschlüsse u. s. w.
Prioritäten waren sehr gesucht.
Mittelrheinische Correspondenz.
»a Mainz, 9. Mai. (Generalversammlungen der Actionäre
der Hessischen Ludwigsbahn und der Pfälzischen Bahnen. Rund-
reisetour nach Oberitalien über den St. Gotthard und den Brenner.
Erhöhung der Fahrtaxen der Rundreisebillets nach der Schweiz.)
Die diesjährige ordentliche (46.) Generalversammlnng der
Actionäre der Hessischen Ludwigseisenbahngesellschaft fand am
30. April 1. J. in Mainz statt. Nach dem ausgegebenen Namens-
verzeichnisse hatten sich insgesammt 1 601 Actionäre mit 2 044
Stimmen angemeldet; in der Versammlung selbst waren indess
nur 112 Actionäre mit 443 Stimmen vertreten. Von Seiten der
Grossherzoglich Hessischen Regierung waren die Herren Ministe-
rialrath Weber und Oberfinanzrath Schulz von Darmstadt, sowie
für die Königlich Preussische R<^gierung der Vorsitzende des Kö-
niglich Preussischen Eisenbahncommissariats Berlin, der Geh.
Regierungsrath Herr Bensen als Vertreter anwesend; den Vorsitz
führte der Präsident des Verwaltungsrathes, Herr Geh. Commer-
zienrath Kempf. Nach Begrüssung der erschienenen Actionäre
und Constituirung des Bureaus brachte der Vorsitzende den von
dem Verwaltungsrathe in der üblichen Weise über den Stand des
Unternehmens erstatteten Vortrag zur Kenntniss der Generalver-
sammlung. Derselbe constatirt zunächst die bedeutsame Stellung,
welche das abgelaufene Betriebsjahr in der Entwickelungsge-
schichte des Unternehmens sowohl hinsichtlich dessen inneren
Gliederung als auch in dessen Beziehungen nach Aussen ein-
nimmt. „Zum Theil haben sich in demselben Ergänzungen und
Vervollständigungen neuer wesentlicher Linien vollzogen, zum
Theil sind deren Betriebsverhältnisse in ihren Einwirkungen auf
das finanzielle Gesammtresultat in diesem Jahre zur vollen Gel-
tung gekommen; in den äusseren Beziehungen des Unternehmens
haben die Verstaatlichnng der grossen Preussischen Privatbahnen
und die hieran anknüpfenden Umwälzungen tief eingreifende
Wirkungen auf die Stellung und Antheilnahme des Unternehmens
im allgemeinen Transportgeschäft zur Folge gehabt. Alle diese
Momente haben zusammengewirkt, die geschäftliche Thätigkeit
des abgelaufenen Jahres zu einer vielfach newegten zu gestalten“.
Die neueröffneten Theilstrecken (Waldhof-Manuheim Hauptbahn-
hof und Höchst a./M.- Griesheim bezw. Frankfurt a./M.), wodurch
einerseits die Frankfurt-Mannheimer Linie an das Netz der Ba-
dischen und Pfälzischen Linien angeschlossen wurde und damit
den Charakter einer Durchgangslinie erhielt, anderseits eine Ver-
bindung der ganz isolirten Nassauischen Linien der Ludwigsbahn
zunächst mit der Frankfurt-Hanauer Bahn und mit dem Netz der
Bayerischen Staatsbahnen gewonnen wurde, repräsentiren eine
Länge von 16,79 km mit einem Bauaufwand von ca. 2)4 Millionen
Mark, und die gegenwärtige Ausdehnung des Unternehmens stellt
sich hierdurch auf 648,70 km gegen 631,91 km Ende 1879. Für
die Beurtheilung der finanziellen Resultate sind jedoch die durch-
schnittlichen Betriebslängen zum Vergleiche zu ziehen, nämlich
570,97 km mit einem Anlagecapital von ca. 152 Millionen Mark in
1879 gegen 635,25 km und 164 Millionen Mark Anlagecapital in
1880. Bezüglich ihrer Bestrebung, die durch die neuen Verbin-
dungen hergestellten Anschlüsse zu Gunsten der betreffenden
Bahnstrecken zu verwerthen, findet sich die Verwaltung noch
nicht in der Lage, über einen befriedigenden Erfolg berichten zu
können. In ausführlicher Weise beschäftigt sich dann der Vortrag
mit den wesentlichen und eingreifendsten Veränderungen, welche
in dem abgelaufenen Jahre eingetreten sind und wovon die älteren
Linien des Unternehnaens und Verkebrsbeziehungen betroffen
wurden, in welchen die ersteren zum Theil seit Jahrzehnten ein-
gebürgert gewesen sind und die nunmehr in Folge der von der
Verwaltung der Preussischen Staatsbahnen nach dem Uebergang
mehrerer grossen Privatbahnen in die Hand des Staates ergriffe-
nen Massnahmen eine wesentliche Verschiebung und Umgestal-
tung erlitten haben. Im Weiteren giebt alsdann der Vortrag Er-
läuterungen zu den bereits in dem Geschäftsberichte enthaltenen
Details über die Einnahmen des ganzen Bahnunternehmens, die
Betriebsausgaben und die Anlagecapitalien. In Bezug auf das
Fortschreiten der baulichen Thätigkeit wird zuerst des Central-
bahnhofs Frankfurt gedacht. Die Verhandlungen über diese be-
deutende Anlage sind bis auf Nebenpunkte zu einer Verständi-
gung gediehen und ist im Laufe des vergangenen Jahres das Ex-
propriationsverfahren für das sämmtliche zum Centralpersonen-
bahnhof sowie zu den Güterbahnhöfen erforderliche Terrain ein-
geleitet worden. Für das sämmtliche Gelände, an welchem die
Ludwigsbahn mitbetheiligt ist, hat die Abschätzung stattgefun-
den, und sind auf Grund der letzteren eine Reihe gütlicher Ab-
schlüsse erfolgt. Bezüglich des grösseren Theiles des Areals be-
findet sich in Folge der Zögerung der Grundbesitzer, die an sich
sehr reichlich bemessenen Taxen der Sachverständigen zu accep-
tiren, das Enteignungsverfahren noch im Gange. Mit der Bear-
beitung und Feststellung der Projecte für das gemeinschaftliche
Empfangsgebäude sind z. Z. die Organe der staatlichen Verwal-
— 520 —
1
tung befasst. Die Vergebung der Erdarbeiten für die mit dem
Staate gemeinschaftlich herzustellenden Bahnhofstheile im Wege
des Submissionsverfahrens steht unmittelbar bevor. Für die Um-
führung der Bahnen bei Mainz sind in Gemässheit des mit der
Stadt abgeschlossenen Nachtrag Vertrags vom 26. Januar v. J. die
Arbeiten zur Herstellung der Ueberführungsbrücke für die Bin-
gerstrasse und der anschliessenden Anlagen sowie zur Unterfüh-
rung der Wallstrasse thunlichst gefördert worden. Die Schritte,
welche die Städte Mainz und Wiesbaden gemeinschaftlich bei dem
Preussischen Kriegsministerium wegen Abstandnahme von der
Forderung eines Pauschales von 1 050 000 M. anlässlich des Baues
der zweiten Rheinbrücke und der Mainz-Wiesbadener Bahn unter-
nommen haben, sind leider erfolglos geblieben. la Gemässheit
des vorerwähnten Vertrags mit der Stadt Mainz wurde daher von
der im Vertrage vereinbarten sofortigen Herstellung der Mainz-
Wiesbadener Bahn Abstand genommen und sind nunmehr An-
stalten getroffen, die Umführung der Bahn vertragsmässig bis
Ende Mai 1884 zu bewerkstelligen. Die Bauarbeiten für die Fort-
setzung der Odenwaldbahn von Erbach nach Eberbach sind im
abgelaufenen Jahre für das Hessische Gebiet überall nach Been-
digung des Expropriationsverfahrens in Angriff genommen und
der knapp bemessenen Bauzeit entsprechend mit grösster Leb-
haftigkeit gefördert worden. Auf Badischem Gebiete sind die
schwierigen Abtheilungen der Bahpstrecke im Bau begriffen. Der
eringere technische Schwierigkeiten darbietende Theil der Strecke
ürch das Itterbachthal ist in der jüngsten Zeit zur Vergebung
gelangt. Am Schlüsse bespricht der Vortrag noch die Kündigung
der beiden 414 P^t. Frankfurt-Hanauer Anlehen von 1854 und
1858 (zusammen 1,58 Millionen Gulden, wovon aber nur noch
I, 45 Millionen Gulden umlaufen) und die neuerlich erhaltene Er-
mächtigung zur Ausgabe eines Anlehens von 10 Millionen Mark
mit nur 4 pCt. Verzinsung an Stelle der im Vorjahre beabsich-
tigten Ausgabe einer Anleihe im gleichen Betrage, jedoch mit
4% pCt. Verzinsung. — Nach Beendigung des Vortrags erstatteten
die Revisoren ihren Bericht über die von ihnen geprüften Rech-
nungen des abgelaufenen Geschäftsjahres, worauf der Vorsitzende
die folgenden drei Anträge des Verwaltungsrathes zur Berathung
bezw. Abstimmung brachte, nämlich: I. Die Generalversammlung
ertheilt auf Grund des Rechnungsbefundberichts der erwählten
Revisionscommission Decharge für die Gestion des Jahres 1880.
II. Die Generalversammlung beschliesst, die Dividende für das
Jahr 1880 auf 4 pCt. festzusetzen und genehmigt die von der Ver-
waltung vorgeschlagene Vertheilung des Ueberschusses von 1880
mit 2 682 267,44 JL und zwar: 1. An Dividende, ausser den bereits
gezahlten 2 pCt. Abschlagsdividende, auf das participirende Actien-
Capital von 76057200./Ä eine Superdividende von 2 pCt.=:1521 144.//8!;
2. zur Dotation des Erneuerungsfonds der nicht garantirten Linien
800 000 Ji-, 3. Zuweisung zum Erneuerungsfonds 14 229,3 ,M\
4. statutenmässige Tantieme: a) des Verwaltungsraths 58 510,12
b) der Beamten 58 510,12 Jl, zusammen 117 020,24 Jl\ 5. Beitrag
zur Pensionscasse der Angestellten 60 000 Jl und 6. den verblei-
benden Rest mit 169 874,17 M. auf neue Rechnung zu übertragen.
Zu Pos. 2 dieses Antrags constatirt der Vorsitzende ausdrücklich,
dass in dem Bestände des Erneuerungsfonds sowie in der bean-
tragten Dotation von 800 000 Jl die auf Königlich Preussischem
Gebiete belegenen Strecken mitberücksichtigt sind und dass über
eine quotielle Betheiligung der letzteren derzeit Verhandlungen
schweben. III. Die Generalversammlung beschliesst behufs Kün-
digung der 600 000 fl. und 900 000 fl. bezw. 853 500 fl. 4% pCt.
Prioritätsobligationen der vormaligen Frankfurt-Hanauer Eisen-
bahngesellschaft vom 31. März 1854 resp. 1. Juli 1858 dem Ver-
waltungsrathe die Feststellung der Modalitäten der Rückzahlung
und der hierzu erforderlichen neuen Capitalbeschaffung zu über-
lassen. Die sämmtlichen Anträge werden von der Generalver-
sammlung einstimmig genehmigt. Das Scrutinium der inzwischen
stattgefundenen verschiedenen Wahlen ergab, dass sowohl die
der Anciennetät nach aus dem Verwaltungsrathe ausscheidenden
Herren und zwar die Herren Geheimen Commercienräthe Karl
Franz Deninger und Christian Lauteren mit je 348 und Freiherr
Dr. DaeKvon Koeth mit 342 Stimmen, wie auch die bisherigen
Herren Revisoren und Ersatzmänner des Verwaltungsraths wieder-
gewählt worden waren. An Stelle des seitherigen Ersatzmannes,
Herrn Oberlandesgerichtsrath Dr. Röder in Darmstadt, welcher
auf eine Wiederwahl resignirte, wurde der nunmehrige Bankdi-
rector Herr Karl Friedrich Hedderich (bislang Mitglied der Spe-
cialdirection) gewählt.
Bei der am 29. April er. zu Ludwigshafen stattgehabten
ordentlichen Generalversammlung der Pfälzischen Eisenhahnge-
sellschaften waren 62 Actionäre der Ludwigsbahn mit 1 726 Actien
und 257 Stimmen, 26 Actionäre der Maximiliansbahn mit 810 Actien
und 115 Stimmen und 19 Actionäre der Nordbahnen mit 532 Actien
und 78 Stimmen theils anwesend, theils vertreten. Die Königlich
Bayerische Regierung war durch den Königlichen Commissär,
Herrn Geh. Rath v. Meyer repräsentirt, die Versammlungen prä-
sidirte der Vorstand des Verwaltungsrathes, Herr v. Böcking.
Nach Begrüssung der Anwesenden und Constituirung des Bureaus
gab der Präsident zu Pos. I der Tagesordnung (Geschäftsbericht
der Direction) im Auszuge einen kurzen Ueberblick der allgemei-
nen Geschäftslage der Pfälzischen Bahnen und der Hauptergeb- ji
nisse des Betriebes pro 1880, sodann der Bauthätigkeit sowohl in
Hinsicht auf die Ausführung der im Bau begriffenen Bahnen, als
auch auf die Projecte neuer Bahnen und eröffnete alsdann die
Discussion über den Geschäftsbericht zunächst für die allgemeine '
Generalversammlung, sodann für jene der besonderen Bahnge- i
Seilschaften, wobei sich ergab, dass von keiner Seite eine Erinne- .
rung gegen den Geschäftsbericht" erhoben wurde. Zu Ziffer II der
Tagesordnung (Verbescheidung der Jahresrechnungen gemäss § 45
Ziffer 2 der Satzungen) th eilte der Präsident mit, dass sämmt-
liche Jahresrechnungen der Pfälzischen Bahnen für den gemein- , i
schaftlichen Betrieb und den Bau pro 1880 di* primitive Revision
bestanden haben, und brachte sodann die Abschlüsse der ge- i
mein schaftlichen Betriebsrechnung, sowie sämmtlicher Baurech-
nungen der einzelnen Gesellschaften mit dem Anträge zur Kennt-
niss der Versammlung: In Gemässheit des Zusatzes zu § 45
Ziffer 2 der Satzungen wolle a) die allgemeine Generalversamm- •
lung der Actionäre sämmtlicher Gesellschaften der Jahresrech-
nung des gemeinsamen Betriebes pro 1880; b) die besondere Ge-
neralversammlung der Ludwigsbahnactionäre l. der Hauptbau- ;
rechnung der Ludwigsbahn pro 1880, 2. der Specialbaurechnung
der Kohlengrubenbahn pro 1880; c) die besondere Generalver-
sammlung der Maximiliansbahnactionäre der Hauptbaurechnung
der Maximiliansbahn für sämmtliche Linien pro 1880, und d) die
besondere Generalversammlung der Nordbahnactionäre 1. der
Hauptbaurechnung der Nordbahnen für sämmtliche Linien
pro 1880, 2. der Specialbaurechnung der Lauterthalbahn die An-
erkennung ertheilen, welcher Antrag durch die Versammlung ein-
stimmig angenommen wurde. Zu Ziffer III der Tagesordnung
(Verfügung über den vorhandenen Reingewinn nach Massgabe
der Fusionsgrundlagen) gab der Vorsitzende zunächst über das
Finanzergebniss des gemeinschaftlichen Betriebes der vereinigten
Bahngesellschaften pro 1880, unter Hinweis auf den bezüglichen
Vortrag im Geschäftsberichte, eingehende Erläuterungen und
stellte alsdann den Antrag: „Die Generalversammlung wolle sich
mit der im Berichte der Direction vorgetragenen Verfügung über
den Reingewinn einverstanden erklären, wonach den Actionären
der Ludwigsbahn ausser den bereits bezogenen Zinsen von 4 pCt.
das garantirte Präcipuum von 5 pCt. oder 25 fl. bezw. 42,86 ^
Sro Actie auf den Dividendenschein pro 1880, den Actionären der
Aximiliansbahn ausser den bereits bezogenen Zinsen von 4)4 pCt.
das garantirte Präcipuum von 1 pCt. oder 5 fl. bezw. 8,57 Ji auf
den Dividendenschein pro 1880 auszuzahlen ist und auf den Divi-
dendenschein der Nordbahnactien pro 1880 nichts entfällt, die
Königliche Staatscasse dagegen den revisorisch festgestellten Pas-
sivrest von 1 747 951,99 M auf Grund des Gesetzes vom 29. April 1869
und gemäss Ziffer V der Fusionsgrundlagen zuzuschiessen hat“.
Auch dieser Antrag fand durch die Generalversammlung einstim-
mig Annahme. Zu dem unter Ziffer IV der Tagesordnung vorlie-
genden Anträge der Verwaltung, lautend: „Die Generalversamm-
lang wolle ihr auf Grund der im Geschäftsberichte Abth. I
Seite 20 und 21 enthaltenen Motivirung und der in der General-
versammlung selbst gegebenen weiteren Ausführung derselben
die Ermächtigung ertheilen, insoweit die Umstände es gestatten,
mit Genehmigung der Königlichen Staatsregierung sämmtliche
4)^ procentige Prioritätsanlehen der drei Pfälzischen Eisenbahn-
esellschaften in Gemässheit des vertragsmässig bestehenden
ezw. urkundlich festgestellten Vorbehaltes zu kündigen bezw.
in 4procentige Prioritätsobligationen zu convertiren und zu diesem
Zwecke ein neues 4procentiges Prioritätsanlehen für jede Bahn-
gesellschaft im Betrage des gekündigten bezw. zu convertirenden
Capitales zu emittiren“, gab der Präsident unter Bezugnahme auf
die im Berichte pro 1880 Abth. I. Seite 20 und 21 entbotene kurze
Begründung dieses Antrages die sachbezüglichen Erläuterungen,
worauf alsdann dem Antrag in der Voraussetzung, dass die Ge-
nehmigungsurkunden für die neuen 4procentigen Prioritätsanlehen
der drei Bahngesellschaften im Betrage des zu kündigenden bezw.
zu convertirenden Gesammtcapitals ertheilt werden würden, sei-
tens der einzelnen Generalversammlungen die Genehmigung er-
theilt wurde. Bezüglich der Ziffer V der Tagesordnung (^Erneue
rungswahl des Verwaltungsrathes) ergab das Scrutinium der
Actionäre der drei vereinigten Eisenbahngesellschaften, dass
von 441 abgegebenen Stimmen die Herren Andreae und Benzino
mit je 441 Stimmen, Herr Eckhard mit 434 und Herr Ladenburg
mit 418 Stimmen wieder gewählt worden waren.
Einem vielfach ausgesprochenen Wunsche, nämlich : mit den
in den letzten Jahren so beliebt gewordenen Rondreisetoaren
durch Oberitalien zugleich einen Besuch verschiedener Gegenden
der Schweiz vereinigen zu können, nachkommend, hat die Hes-
sische Ludwigsbahn in Verbindung mit den betreffenden Bahn-
verwaltungen ab 1. Mai 1. J. eine neue Rundreisetour nach Ober-
italien ab ihren Stationen Frankfurt (Ost- und Westbahnhof) und
Mainz und zwar über Weissenburg, Strassburg, Basel, Luzern,
Fluelen, St. Gotthard, Mailand, Turin, Genua, Florenz, Venedig,
Verona, Ala, Kufstein, München, Würzburg und Aschaffenburg
oder in umgekehrter Richtung zur Einführung gebracht. Die
Fahrpreise dieser Billets, welche eine 40 tägige Gültigkeitsdauer
haben, betragen ab den genannten beiden Stationen für die
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I. Classe 170,70 JA und für die II. Classe 123,30 JA In diesen Be-
trägen ist jedoch die Postfahrtaxe über den St. Gotthard nicht
mitenthalten. Die Reisenden sind berechtigt, die Fahrt nach Be-
lieben über Basel-Luzern (St. Gotthard) oder über München-Verona
(Brenner) anzutreten, nur muss sie in der einmal eingeschlagenen
Richtung durchgeführt werden. Unterbrechung der Fahrt ist nur
in den auf den Coupons genannten Stationen zulässig. Die Billets
gelten zu allen Zügen mit entsprechender Wagen classe. Frei-
gepäck wird nicht gewährt. Kinder über 3 Jahre zahlen den
vollen Fahrpreis.
Erhöhung der Fahrtaxen der Rundreisebillets nach der
Schweiz. In Folge anderweitiger Normirung der von einer Reihe
Süddeutscher und Rheinischer Stationen nach dem Berner Ober-
lande, dem Vierwaldstättersee, der Westschweiz etc. zur Ausgabe
kommenden Rundreisebillets durch die Schweizerischen Bahnen,
haben die Taxen dieser bei dem reisenden Publikum sich einer
besonderen Beliebtheit erfreuenden Billets vom l.Mail. J. ab eine
Preiserhöhung erfahren.
Haftpflicht.
V. 0. Eigenes Verschulden des Getödteten. Aus den Grün-
den: «Die Eisenbahngesellschaft ist nicht haftpflichtig und liegt
eigenes Verschulden des Verunglückten im Sinne des § 1 des
Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871 bezw. eine grobe Fahrlässig-
keit vor, wenn der Verunglückte es an demjenigen Grade von
Aufmerksamkeit und Vorsicht, welche von Jedem bei Vornahme
seiner Handlungen vorausgesetzt werden darf, hat fehlen lassen
und hierdurch der Unfall verursacht worden ist, z. B. wenn der
Verunglückte, als er zum Zwecke des Abhängens zweier Wagen
auf das Geleise getreteij war, einem ausdrücklichen Verbote zu-
wider sofort der Locomotive das Signal zum Vorziehen gegeben
hat, bevor er sich aus seiner Stellung entfernt hatte bezw. wäh-
rend er sich noch zwischen den Wagen befand und dadurch
nothwendigerweise von dem sofort in Bewegung gesetzten Zuge
überfahren werden musste. (Erk. d. Reichsger. v. 21. Mai 1880,
Wittwe Fassbender wider die Köln-Mindener Eisenbahngesellschaft.)
Miscellen.
F. W. Die Kohlen- Versorgung der Stadt London geschieht
theilweise per Schiff, theilweise per Eisenbahn, und zwar haupt-
sächlich von jenem grossen Kohlenlager aus, welches sich unweit
der Grenze zwischen England und Schottland an der Küste des
„Deutschen Meeres“ hinzieht und welches die Wiege der Eisen-
bahn gewesen ist. Die statistischen Erhebungen über den Londoner
Kohlenverkehr weisen seit 11 Jahren ein stetiges Anwachsen der
per Eisenbahn herangeförderten Kohlenmengen nach. Wenn
dieses Wachsthum auch noch nicht gross genug geworden ist,
um die per Schiff eingebrachten Kohlenmengen zu überwiegen,
so erscheint es doch nicht zweifelhaft, dass der Seeverkehr der-
einst von dem Eisenbahnverkehr noch erheblich überflügelt
werden wird. Der Grund für diese Vermuthung liegt in den
beiden Umständen, dass die Kohlen, welche für den Seeverkehr
bestimmt sind, zuerst auf Grubeneisenbahnen oder kleineren
Canälen befördert alsdann auf die Seeschiffe umgeladen werden
müssen, und endlich auch in London selbt noch verschiedene
Umladungen zu erleiden haben, bevor sie in den Ofen des Con-
sunenten gelangen. Der Eisenbahntransport vermeidet zum Theil
die Umladung in den Förderungsrevieren, gänzlich aber die
Zwischentransporte in der Stadt selbst, denn die grosse Zahl der
über die Riesenstadt höchst zweckmässig vertheilten Bahnhöfe
ermöglicht es den Eisenbahnen ihre Kohlentransporte nie allzu
weit von den Consumtionsorten abzusetzen. In den 11 Jahren
von 1870—1880 stieg der Eisenbahnverkehr der Kohlen um 65 pCt.,
der Seeverkehr nur um 24 pCt. Im Jahre 1870 entfiel dabei auf
die Eisenbahnen 56 pGt., im Jahre 1880 62 pCt. der Gesammt-
menge eingebrachter Kohlen. Von welcher Bedeutung für die
in London mündenden Eisenbahnen gerade der Kohlenverkehr
ist, geht aus der ungeheuren Zahl hervor, welche die nach der
Stadt geschaffte Kohlenmenge repräsentirt. Dieselbe belief sieh
im verflossenen Jahre auf etwa 9)^ Millionen Tonnen, nachdem
sie 1879 sogar 10 Millionen betragen hatte. Davon wird ein be-
deutender Theil wieder exportirt — annähernd ein Viertel; so
dass sich auf den Einwohner pro Jahr ein Kohlenconsum von
etwa 2 Tonnen herausstellt.
F. W. Die elektrische Beleuchtnng des Hovsac-Tunnels,
welche nach einer Meldung der «Railroad Gazette“ in Aussicht
genommen war und welche wir erwähnten, ist nach der „Engineering
News“ <ler hohen Kosten wegen zur Zeit wieder aufgegeben worden.
F. W. Gilchrist Thomas in Nordamerika. Den in New-York
erscheinenden „Building News“, einem der hervorragendsten
Fachblätter der Vereinigten Staaten, entnehmen wir, dass M.
Sidney Gilchrist Thomas, der Entdecker des nach ihm benannten
Entphosphorungverfahrens, am 24. März in New-York gelandet
ist. Er kam auf Veranlassung des Vereins der Bessemer Stahl-
werke, welche von Thomas das Recht erworben haben , nach
seinem Process in Nordamerika zu fabriciren. Thomas ist erst
etwa 30 Jahre alt und macht noch einen sehr jugendlichen Ein-
druck; aber seine eingehenden Kenntnisse von der Eisen- und
Stahlindustrie verrathen den erfahrenen Practiker.
Eine Anzahl der hervorragendsten Vertreter der Eisen- und
Stahlindustrie, Ingenieure und Hüttenleute vereinigten sich zu
einem Festmahl zu Ehren des Erfinders. Die Erwartungen,
welche man jenseits des Oceans an die Einführung des neuen
Verfahrens knüpft, sind gross. Die Producenten gehen dabei von
der Hoffnung aus, dass es ihnen gelingen wird, nicht nur den
Nord amerikanischen Bedarf an Eisen und Stahl mit ihrem eigenen
Fabrikate zu decken, sondern auch dereinst noch zu exportiren.
Die Berechtigung dieser Hoffnung kann leider nicht ganz von der
Hand gewiesen werden.
H. S. Aus dem der Generalversammlung der Midland-
Eisenbahn vorgelegten Berichte geht das interessante Factum
hervor, dass die Englischen Bahnen das jetzige System, nach
welchem für Kohlen- und Mineralverkehr die Güterwagen einer
grossen Anzahl von Privatleuten gehören, abzuschaffen wünschen.
Auf der Midland-Eisenbahn laufen gegen 60 000 Waggons, die ca.
1 000 Privateigenthümern gehören. So lange diese beladen ver-
kehren, würde das Verhältniss unschädlich sein; es ist aber die
colossale Rangirarbeit, welche aus dem Heraussortiren und Leer-
zurücksenden dieser Wagen entsteht, die der Eisenbahn grosse
Lasten auferlegt. Das Directorium veranschlagt, dass es die
Dienste von 40 Rangirlocomotiven ersparen könnte, deren Kosten
auf 1 000 Pfd. Sterl. pro Stück pro Jahr berechnet werden, wenn
die Waggons ihnen selbst gehörten, und abgesehen von dem Um-
stande, dass selbe dann zum grössten Theile wieder beladen und
auch für den Rückweg besser ausgenützt werden könnten. Die
Generalversammlung bewilligte, um mit dem Rückkauf einen An-
fang zu machen, 1 Million Pfd. Sterl.
Der „Scientific American“ giebt an, dass die durchschnitt-
liche tägliche Production von Petroleum im vorigen Jahre
über 71000 Fass betrug, während die tägliche Verschiffung nur
37 100 war. Es verblieben mithin ca. 34 000 F ass Petroleum, die
sich im Augenblick auf 20 Millionen Vorrath angesammelt haben.
Dabei wurden im letzten Winter mehr neue Petroleumbrunnen ab-
geteuft als in irgend einem vorhergehenden Winter.
Personal - Nachrichten. Der bisherige Abtheilungsdirigent
bei der Kgl. Eisenbahndirection zu Berlin, Oberbau- und (leh.
Regierungsrath Hermann Hieronymus Löffler ist zum Präsi-
denten der Kgl. Eisenbahudirection zu Magdeburg ernannt worden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn.
Die in unserem Localgütertarif auf Seite
50 zu §. 57 festgesetzten Zuschläge zu den
reglementsmässigen Maximal-Lieferfristen
und zwar:
ad b) für den Uebergangsverkehr in
Halle zwischen der Berlin-Anhaltischen,
Magdeburg-Halberstädter, Halle-Casseler
und Halle-Sorau-Gubener Bahn von 1 Tag,
ad c) für den Uebergangsverkehr in
Leipzig zwischen der Berlin-Anhaltischen
Bahn und den dortigen Anschlussbahnen
von 1 Tag kommen fortan in Wegfall.
Desgleichen wird nicht mehr in Ansatz
gebracht die sub d) festgesetzte Zuschlags-
frist von 3 Tagen für die Zeit von 14
Tagen vor bis 8 Tage nach den Leipziger
Messen für alle Leipzig transitiren-
d e n Güter.
Dagegen bleibt die ad d.) festgesetzte
Zuschlagsfrist für den loco Verkehr der
Station Leipzig auch fernerhin bestehen.
Berlin, d. 7. Mai 1881. Die Drrection. (1128)
Sächsisch-Thüringische Ostwest-
bahn, Zwickau- Weida. Zu unserm
Localgütertarif ist Nachtrag X erschienen.
Derselbe enthält Ergänzungen bezw.
Berichtigungen der Allgemeinen Tarifvor-
schriften und Abänderungen des Betriebs-
reglements für die Eisenbahnen Deutsch-
lands.
Exemplare des Nachtrags sind durch
unsere Expeditionen käuflich zu haben.
Weida, 7. Mai 1881. Die Direction. (1132)
n. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Brannschweig-Potsdam-Hamburger Nach-
bar-Verkehr. Die im Tarif vom 1. Mai
1878 nebst den dazu gehörigen Nachträgen
für den Braunschweig-Potsdam-Hamburger
Nachbarverkehr enthaltenen Frachtsätze
für den Verkehr zwischen den Stationen
der Berlin-Hamburger Bahn Spandau und
Wittenberge einerseits und Berlin-Pots-
dam-Magdeburger Stationen andererseits
treten mit dem 1. Juli d. Js. ausser Kraft.
Ueber die nach diesem Termine zur An-
wendung kommenden Frachtsätee, welche
mit Erhöhungen verbunden sind, bleibt
besondere Bekanntmachung Vorbehalten.
Magdeburg, den 10. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (H35)
Deutsch - Russischer Eisenbahnverband.
Vom 15. Mai er. neuen Styls ab werden
in den nachstehenden Relationen die Ge-
522
sammtfrachtsätze des Ausnahmetarifs I
(für Flachs, Flachsheede und Werg), Ab-
theilung b ä 20 000 kg, um 25 pCt. im
Kartirungs-wege ermässigt, und zwar zwi-
schen den Russischen Stationen St. Peters-
burg, Pskow, Ostrow, Riechiza, Iwanowka,
Antonopol und Dünaburg transito, jedoch
excl. des Durchgangsverkehrs mit Riga,
einerseits und dem im Gütertarif vom
1. Januar 1880 n. St. resp. in den Nach-
trägen III und VI zu demselben für den
Flachsverkehr enthaltenen nicht Russi-
schen Stationen, nämlich : Aachen, Amster-
dam, Annaberg, Berlin, Bielefeld, Brack-
wede, Braunsberg, Braunschweig, Breslau,
Bromberg, Buckau, Cassel (Ober- und
Unterstadt), Chemnitz, Coblenz, Köln,
Cöthen, Crimmitschau, Danzig, Deutz
(Köln), Dresden, Dülken, Düren, Düssel-
dorf, Eger, Elbing, Freiberg, Görlitz,
Greiffenberg, Gumbinnen, Halle, Hamburg,
Hannover, Hirschberg, Hof, Insterburg,
Königsberg i. Pr., Landeshut, Leipzig,
Liebau, Linden-Fischerhof, Linden-Küchen-
firten , Lübeck , Magdeburg , Memel,
ünchen - Gladbach am- Bökel, München-
Gladbach am Speik, Neufahrwasser, Neu-
stadt - Magdeburg, Osnabrück, Pillau,
Plauen i. V., Posen, Rabishau, Reichen-
bach i. V., Riesa, Rotterdam, Ruhbank,
Stettin, Swinemünde, Thorn, Viersen,
Waldenburg, Werdau und Wolfenbüttel
andererseits.
Auf die im Anhänge I zum Gütertarif
vorn 1. Januar 1880 n. St. enthaltenen
Oesterreichischen Flachsstationen im Ver-
kehr mit Russland findet diese Er-
mässigung keine Anwendung. Bromberg,
den 8. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
direction, als geschäftsführende Verwal-
tung^ (1238 J)
Deutsch-Ungarischer Eisenbahn-Verband.
Zum Verbandtarif vom 1. Januar 18«0,
Theil II und III, ist der Nachtrag VIII,
gütig vom 1. Juni er. ab, enthaltend
Ausnahmetarife für Wolle, Packleinen etc.,
und einige Tarif-Ergänzungen, erschienen.
Exemplare sind bei den bekannten
Dienststellen der Verband- Verwaltungen
zu haben. Berlin, den 12. Mai 1881. Direc-
tion der Berlin-Hamburger Eisenbahn als
feschäftsführende Verwaltung des Ver-
andes. (1134)
Am 1. Juni er. tritt der Nachtrag 111 zu
Theil II des Tarifes für den Hannover-
Magdeburg-Oesterreichischen Verband in
Kraft, welcher bei den Verbands Verwal-
tungen zu erlangen ist und die Aufnahme
der Station »Prag (Unionbank)“, sowie
Ausnahmetarif für Roheisen, Fa-
hr i k s a 1 z und faQonnirtes Eisen
enthält. Die Erhöhungen in sich scblies-
senden Berichtigungen der Frachtsätze
Budigsdorf-Baddekenstedt im |Ausnahme-
tarife 1 Lundenburg - Wallwitzhafen in
Classe C 2. und Freudenthal-Sangerhausen
in Classe A 2. gelangen erst vom 15. Juli
er. an zur Anwendung. Dresden, am 10.
Mai 1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbäbnen, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1130)
Staatsbahn- Verkehr. Mit dem i. Juli er.
kommen die directen Tarifsätze für den
Verkehr zwischen Hettstedt und Mansfeld,
Stationen des Königlichen Eisenbahn-
directionsbezirks Frankfurt a. M., einer-
und Thorn und Bromberg, Stationen der
Oberscblesischen Eisenbahn, andererseits
zur Aufhebung. Frankfurt a. M., den
8. Mai 1881. Königliche Eisenbahndi-
rection. (1131)
Am 15. d. M. treten für den Transport
von Brenn- und Grubenholz, so-
wie Eisenbahnschwellen von
Holoubkau, Rokycan, Zbirow und Zditz
nach_ Falken stein im Sächsisch-Oester-
reichischen Verbände neue Frachtsätze in
Kraft, welche bei der Güterexpedition in
Falkenstein zu erfahren sind. Dresden,
den 9. Mai 1881. Königliche General-
direction der Sächsischen Staatseisen-
bahnen. v. Tschirschky. (1129)
IV. Specialtarife fiir bestimmte
Transport- Artikel.
Am 15. Mai er. tritt ein Ansnahmetarif
für den Transport von Borke (Gerberlohe)
in Wagenladungen von 5 000 kg oder bei
Zahlung der Fracht für dieses Gewicht
im Verkehr zwischen Stationen der Ber-
isch-Märkischen Bahn einerseits und
eigischen Stationen andererseits via
Blcy berg in Kraft. Das Nähere hierüber
ist bei unserem Tarifbureau hier zu er-
fahren. Elberfeld, den 10. Mai 1881. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. ( 1 236)
~Für Fflastersteintransporte in Wagen-
ladungen von je 10 000 kg tritt vom 10. Mai
er. ab widerruflich von Danzig resp. Neu-
fahrwasser nach Mlawa tr. ein Ansnahme-
tarif in Kraft, derselbe beträgt pro 100 kg
a) von Danzig nach Mlawa tr. 0,54 M
b) „ Neufabrwasser nach
Mlawa tr 0,52 „
Bromberg, den 10. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1237 J)
Dortmund-Gronau-Enscheder
Eisenbahn. Mit dem 15. Mai er. tritt
ein neuer Ansnahmetarif (A nnd B) mit
theilweise ermässigten Sätzen für die Be-
förderung von Steinkohlen, Cokes und
Briquets in Sendungen von mindestens
50 000 bezw. 10 000 kg. oder bei Fracht-
zahlung für diese Gewichtsquantitäten im
Verkehr von den an unsere Station Dort-
mund (Eving) angeschlossenen Zechen
nach Stationen der Niederländischen
Staatsbahnen via Gronau — unter Auf-
hebung des bezüglichen Ausnahmetarifs
vom 1. October 1877 nebst den dazu er-
schienenen Nachträgen — in Kraft, welcher
auf unserer hiesigen Güterexpedition und
in unserem Geschäftslocale unentgeltlich
zu haben ist. Dortmund, den 9. Mai 1881.
Die Direction. (113.3)
2. Convertirnng'.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4%procentigen Pr ioritäts- Obliga-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen in
neue 4procentige betreffend.
Die Generalversammlung der Actionäre
der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften
vom 29. April 1881 hat mit Genehmigung
der K. Bayer. Staatsregierung gemäss der
höchsten Entschliessung des Kgl. Staats-
ministeriums des Königlichen Hauses und
des Aeussern, dann der Finanzen vom
15. März ds. Js. beschlossen:
I. dass sämmtliche 4j^proceotige Priori-
täts-Obligationen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften in 4procentige umge-
wandelt und zu diesem Zwecke sämmt-
liche 4i4procentige Prioritäts-Anlehen der
3 Pfälzischen Eisenbahn - Gesellschaften
nach ihrem Stande vom l. October 1881
auf Grund des vertragsmässig bestehen-
den, bezw. urkundlich festgestellten Vor-
behaltes per 1. October 1881 gekündigt
werden sollen;
II. dass durch sofortige Emission eines
neuen 4procentigen Prioritäts-An -
lehens für Jede der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften den Inhabern der
4%procentigen Prioritäts-Obligationen in-
nerhalb des Präclusivtermines
vom 10. Mai bis 15. Juni 1. Js.
Gelegenheit zum freiwilligen Umtausch
dieser Obligationen gegen neue 4procentige
Prioritäts-Obligationen in Reichswährung
gegeben werden soll.
Im Vollzüge dieses Beschlusses bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniss,
was folgt:
1. die nachbezeichneten 4)^procentigen
Prioritäts-Anlehen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften werden per 1. October
1881 andurch gekündigt und zwar:
A. für die Ludwigsbahn.
a) Das IV. Anlehen zu 4% pCt. vom
1. April 1858;
b) das VIII. Anlehen zu 4% pCt. (früher
5procentig und auf 4% pCt. reducirt) vom
15. August 1869;
c. das IX. Anlehen zu 414 pCt. vom
1. April 1872;
d) das X. Anlehen zu 4}^ pCt. vom
1. October 1872;
e) das XI. Anlehen zu 4% pCt. vom
12. Juni 1875.
B. für die Maximiliansbahn.
a) Das I. Anlehen zu 4V^ pCt. vom 1. Sep-
tember 1871 ;
b) das II. Anlehen zu 4% pCt. vom
1. April 1874;
c) das III. Anlehen zu 41^ pCt. vom
22. October 1876.
C. für die Nordbahnen.
a) Das I. Anlehen, theils zu 5 pCt. emittirt
vom 1. September 1871, später convertirt
auf 4)4 pCt., und theils zu 4J4 pCt. emittirt
vom 1. März 1872;
b) das II. Anlehen zu 4% pCL vom 20. No-
vember 1876.
2. Diejenigen Obligationsinhaber der hier-
oben bezeichneten, gekündigten 4j4procen-
tigen Prioritäts-Anlehen, welche von der
Convertirung in der dafür bestimmten Zeit
vom 10. Mai bis 15. Juni d. Js. Gebrauch
machen, erhalten zu den neuen 4procen-
tigen Prioritäts- Obligationen
eine Convertirungsprämie von pCt. des
Nominalwerthes
derselben und wird ihnen ausserdem
für den Coupon per 1. October 1881
der alten Obligationen der 4l4procentige
Zins für die Zeit vom 1. April bis 1. October
1881 sofort bei der Convertirung vergütet.
3. Die Erklärung über die beabsichtigte
Convertirung in der vor bezeichneten Frist
ist mittelst eines für jedes Anlehen be-
sonders bestimmten Verzeichniss-For-
mulars zu bewerkstelligen, in welches
die zum Umtausch angemeldeten 4)4pro-
centigen Prioritäts-Obligationen, nach den
verschiedenen Bahnen und Jahrgängen
der Anlehen getrennt, nach Litteras und
Nummern arithmetisch geordnet einzu-
tragen sind.
Die in 2 Exemplaren auszufertigenden
Verzeichnisse, deren Formularien bei den
am Schlüsse gegenwärtiger Bekannt-
machung bezeichneten Convertirungsstel-
len bezogen werden können, sind mit den
zu convertirenden 434procentigen Priori-
täts-Obligationen nebst den dazu gehöri-
gen Talons und sämmtlichen Coupons ein-
schliesslich des Coupons per 1. October
1881 bei Einer der Unterzeichneten Con-
vertirungsstellen einzureichen, wo der de-
clarirende Obligations-Inhaber das eine
Exemplar der betr. Verzeichnisse mit einer
Empfangsbescheinigung versehen zurück-
erhält.
Die Fristbestimmung zum Bezüge der
neuen 4procentigen Prioritäts-Obligationen
wird von jeder Convertirungsstelle öffent-
lich bekannt gemacht.
Die neuen 4procentigen Prioritäts-Obli-
gationen werden mit Zinslauf vom 1. Oc-
tober 1881, daher mit 1. Zinscoupon per
1. April 1882 ausgegeben.
Ueber die Vergütung bezw. Anrechnung
des Zinses der alten 4Hprocentigen Prio-
ritäts-Obligationen vom 1. April bis 1. Oc-
tober 1881, die baare Rückvergütung feh-
lender Coupons etc. sind auf der Rück-
seite der betr. Verzeichniss-Formularien
die nöthigen Bemerkungen zur gefäl-
ligen Beachtung mitgetheilt und ist
dortselbst auch das Schema für die
523
/ Abrechnung und die Feststellung
der haaren Herein- oder Hinaus-
zahlung mit der näheren Bezeichnung
der abzugebenden neuen Prioritäts-Obli-
gationen beigefögt.
4. Alle 4%procentige Prioritäts-Obliga-
■ tionen der 3 Bahngesellschaften, welche
bis zum 15. Juni ds. Js. einschliesslich zur
Convertirung nicht eingereicht wurden,
gelangen in Gemässheit obiger Kündigung,
soweit sie nicht schon amortisirt sein
sollten, zur Rückzahlung des Capi-
tales per 1. October 1881.
Die Inhaber dieser 4^procentigen Prio-
Jr ritäts-Obligationen werden daher aufge-
i fordert, ihre Obligationen mit sämmtlichen
I nicht verfallenen Zinscoupons, beginnend
; mit dem Zinscoupon per 1. April 1882,
Jt: nebst Talons mit Eintritt des obenbezeich-
neten Kündigungstermins bei der Haupt-
■■ cassa in Ludwigshafen a/Rhein oder den
nachbenannten Banken und Bankhäusern
^ einzureichen und den Nominalbetrag der
^ Obligationen in Empfang zu nehmen.
' Vom 1. October 1881 ab hört die Ver-
' zinsung der 4i^procentigen Prioritäts-
■ Obligationen auf, weshalb die etwa feh-
lenden, nicht fälligen Zinscoupons bei der
Auszahlung des Capitales in Abzug ge-
bracht werden.
Als Convertirungsstellen werden be-
zeichnet:
1. die Directions - Hauptcassa in Lud-
wigsbafen a/Rh., ^
2. M, A. V. Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M.,
3. P_h. N. Schmidt in Frankfurt a/M.,
4. die Generaldirection der Seehand-
lungs-Societät in Berlin,
5. dieDirection derDisconto-Gesellschaft
in Berlin,
6. S. Bleichroeder in Berlin,
7. W. H Ladenburg & Söhne in Mann
heim,
8. die Rheinische Creditbank in Mann-
heim,
9. die K. Bank in Nürnberg und alle
ihre Filialen,
10. die Bayerische Vereinsbank in Mün-
chen,
11. L. Dacque in Neustadt a/Haardt.
Das Convertirungsgeschäft wird in dem
Effectenbureau der vorgenannten Firmen
innerhalb der üblichen Geschäftsstunden
vollzogen werden. Ludwigshafen, 1. Mai
1881. Die Direction der Pfälzischen Eisen-
bahnen. V. Jaeger. (1146)
3. Snbmissioneiii
Die Lieferung des Bedarfs an Locomotiv-
Kohlen für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis
30. Juni 1882 soll im Wege der Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen wäh-
rend der Dienststunden in unserm Mate-
rialien-Bureau, Fürstenwallstrasse 10 hier
aus, können auch von demselben gegen
Einsendung von 1 M und eventuell 20
Porto bezogen werden.
Reflectanten haben ihre Offerten mit
der Bezeichnung
„Offerte auf Lieferung von Locomotiv-
Kohlen‘‘
bisFreitag, den 20. Mai er. Vormittags
9 Uhr an unser Materialien-Bureau hier
einzureichen. Magdeburg, den 4. Mai 1881.
Königliche Eisenoahn-Direction. (1198)
Submission von Braun- und Torf-
kohlen. Die für den diesseitigen Direc-
tionsbezirk im laufenden Etatsjahre erfor-
derlichen Braunkohlen zum Beheizen
stationärer Dampfkessel und Torfkohlen
für die Werkstätten sollen in öffentlicher
Submission vergeben werden.
Die bezüglichen Bedingungen liegen in
unserem Generalbureau hier Fürstenstr.
No. 1.— 10 zur Einsicht aus und können
auch von demselben gegen frankirte Ein-
sendung von 50 /A bezogen werden.
Die Eröffnung der mit der Aufschrift
Offerte auf Lieferung von Braun- bezw.
Torfkohlen.
versehenen, frankirt und verschlossen bis
spätestens zum 24. Mai er. Vormittags
11 Uhr an das diesseitige Materialien-
bureau in Magdeburg, Fürstenwallstrasse
No. 10 einzureichenden Angebote findet
in Gegenwart der etwa erschienenen Sub-
mittenten statt. Magdeburg, den 3. Mai
1881. Königl. Eisenbahn- Direction. (1121)
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524
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Diese bewährten Züge über-
treffen an Sicherheit der Be-
dienung, an günstiger Aus-
nutzung der aufgewandten
Arbeit (65 pCt. Nutzeffect),
an geringer Abnutzung der
beanspruchten Theile, an
Sanftheit der Bewegung und
und geringem Eigengewicht
alle bis jetzt bekannten
selbst! lemmenden Elaschen-
züge. Die Hubhöhe ist unbe-
grenzt. Jeder Zug ist auf die
l^fache Last probirt. Auf
Lager halte ich Züge für
600, 1000, 1500, 2000, 3000,
5000 kg. Vrgl. Zeitschrift d.
V. d. 1. 1881. Heft 3.
K. Becker,
Maschinenfabrik für Hebewerk-
zeuge, Berhn, Chausseestr.lOO.
GANZ & C»“»-
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen und Ratibor.
Hartguss - Räder und Herzstücke,
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525
^,7^ ■
Na 38.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Berlin, den 20. Mai 1881.
vichtigeren Englischen EisenbahngeseUschaften in 1879 und 1880 — Russische Correspondenz. —
idenden der -wichtigeren
1879 und 1880 — Russische Correspondenz. —
Haftpflicht. — Literatur Schima, Studien ^nd
Jahresbericht der Pennsylvania Eisenbahn. — Communalbesteuerung der Eisenbahnen.
Erfahrungen im Eisenbahnwesen, v. Nördling, lieber das technische Schul- und Vereinswesen Frankreichs. Mandello, Rückblicke auf die Ent
J... TT — TT.n — Too,^ d„„ij t> — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekannt-
wicklung der TJng. Volkswirthschaft in 1880- Wendland, Die Paulinenaue-Neu-Ruppiner Eisenbahn. -
machungen. 2. Eröffnungen. 3. Dividendenauszahlung. 4. Submissionen. 5- Neue Fahrpläne. 6. Bi
Die elektrische Eisenbahn in Lichterfelde bei Berlia
Berlin, den 15. Mai 1881.
Am 12. Mai dieses Jahres wurde in Lichterfelde bei Berlin
die erste elektrische Eisenbahn zuerst befahren, welche im Gegen-
sätze zu den bisher in Thätigkeit gewesenen einem wirklichen Ver-
kehrsbedürfnisse dienen soll. Dieselbe ist 2l^ km lang und führt von
dem Bahnhofe Lichterfelde der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn
bis zu der in diesem Orte befindlichen Hauptcadettenanstalt. Die
Spurweite beträgt einen Meter, die Schienen sind aus Stahl und
auf Holzschwellen befestigt, wie überhaupt der ganze Unterbau
der Strecke demjenigen für eine Secundärbahn entspricht. Etwa
einen halben Kilometer vom Bahnhofe entfernt ist eine dynamo-
elektrische Maschine aufgestellt, welche durch eine Dampfmaschine
getrieben wird und den elektrischen Strom erzeugt, der vermittelst
unterirdisch placirter Leitungen den Schienen der Bahn zugeführt
wird, von denen aus er nach den Radkränzen übergeht. Die
Radkränze sind von den Axen isolirt, stehen aber mit um die
Axe gelegten isolirten Schleifcontactringen in leitender Verbin-
dung. Auf jedem dieser Schleifcontactringe liegen eine Anzahl
Schleiffedern, welche demnach auch während der Drehung der
Wagenräder resp. der Fortbewegung des Wagens die metallische
d. h. die leitende Verbindung durch die Radkränze und Schienen
mit der von der Dampfmaschine in Bewegung gesetzten Strom-
erzeugungsmaschine beständig aufrecht erhalten. Die Schleif-
federn der einen Wagenseite resp. der einen Schiene sind nun
mit dem einen, diejenigen der anderen Wagenseite mit dem an-
deren Ende des ümwindungsdrahtes der am Wagen befestigten
elektrischen Betriebsmaschine in steter leitender Verbindung, so
dass also durch diesen Umwindungsdraht der elektrische Kreis-
lauf hergestellt ist. Der in der feststehenden, stromerzeugenden
Maschine durch Aufwendung mechanischer Kraft erzeugte elek-
trische Strom wird sonach durch Vermittelung der Schienen und
Räder durch den Umwindungsdraht der bewegenden Maschine
geleitet, wodurch sich diese in drehende Bewegung setzt. Durch
eine Reihe von stählernen Spiralschnüren wird diese Drehung
wieder auf die Wagenräder übertragen.
Die Einleitung und Unterbrechung des elektrischen Stromes
^schiebt durch Anziehen einer Kurbel, welche sich auf jedem
Wagenperron zur Seite des Wagenführerstandes befindet. Daneben
sind eine Bremse und eine Signalglocke angebracht, so dass eine
einzige Person für die Bedienung des Wagens und der Billetaus-
gabe genügt. Der Wagen ist symetrisch gebaut und kann beliebig
vorwärts oder rückwärts gefahren werden, ohne dass es nöthig
wird, ihn zu wenden. Die elektrische Betriebsmaschine am Wagen
besitzt ein in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit geringes Gewicht
und ist zwischen den Rädern unter dem Fussboden des Wagens
befestigt, wo sie sich ihres geringen Umfanges wegen bequem
unterbringen lässt.
Da der zum Betriebe erforderliche Motor sich nicht mit
dem Wagen vereinigt findet, so ist die todte Last desselben wesent-
leichter gebaut werden, als dies sonst der Fali sein müsste; und
darum genügt auch wieder eine verhältnissmässig geringe Kraft,
um den Wagen in Bewegung zu setzen; endlich ergiebt sich aus
dem geringen Wagengewichte der wesentliche Vortheil des leichten,
raschen Anhaltens und Bremsens.
Der Wagen ist seiner äusseren Erscheinung nach einem ge-
wöhnlichen Pferdebahnwagen sehr ähnlich; er bietet ausser dem
Führer noch 20 Personen Platz, für welche 12 Sitzplätze und
8 Stehplätze angeordnet sind.
Die Localbehörde hat für die Wagen der Strecke eine Maxi-
malgeschwindigkeit von 20 km festgesetzt ; für gewöhnlich beträgt
dieselbe jedoch durchschnittlich nur 15 km, während es leicht
wäre noch bei Weitem grössere Geschwindigkeiten mit denselben
Apparaten zu erzielen.
Diese soeben eröffnete Strecke ist von der allbekannten
Firma Siemens & Halske in Berlin erbaut; sie soll jedoch nur
ein Versuchsterrain für das neue von dieser Firma mit Energie
in Ausbeutung genommene System bilden. Noch mancherlei wird
zu erfinden und zu bessern sein. Der Kraftverlust in Folge der
Uebertragung ist noch ein verhältnissmässig grosser. Vorläufig
scheint man sich mit 30 — 40 pCt. der aufgewendeten Kraft be-
gnügen zu müssen.
Einen grossen Vorzug hat jedoch die elektrische Kraftüber-
tragung dadurch, dass sie die Lösung eines noch ungelösten
mechanischen Problems von selber bringt, da sie bewirkt, dass
die Maschine sowohl bei langsamer als auch bei schneller Gang-
art immer mit volle^ Kraft arbeitet. Der weiteren Entwickelung
der elektrischen Eisenbahnen auf dem Continente darf man mit
Spannung entgegensehen; die im August dieses Jahres in Paris
stattfindende „Internationale elektrische Ausstellung“ dürfte der
Verbreitung der elektrischen Eisenbahnen sehr förderlich werden.
Ein Besuch der Lichterfelder elektrischen Eisenbahn zeigte
uns, dass sich die neue Strecke schon jetzt eines nicht geringen
Zuspruchs erfreut. Die Züge, von denen im Ganzen 24 kursiren,
schliessen sich der Ankunft resp. der Abfahrt der Eisenbahnzüg^e
der Anhalter Eisenbahn genau an und geben allen den zald-
reichen Personen, welche täglich und regelmässig zwischen Berlin
und der Lichterfelder Cadettenanstalt verkehren, also den Pro-
fessoren, Lehrern, Offizieren, Cadetten, Soldaten etc. erwünschte
Gelegenheit zur schnellen und bequemen Beförderung. Der
Fahrpreis erscheint allerdings etwas hoch; die ganze Strecke,
welche, wie bereits erwähnt, 2j^ km lang ist, kostet 20 /ij, die
vorhandene Theilstrecke (etwa in der Mitte befindet sich ,eine
Haltestelle) kostet 10 4. Die Fahrt des Wagens in der
Spur ist eine etwas unruhige ; es ist dies daraus erklärlich, dass
das Gewicht des Wagens möglichst reducirt wurde, um _die Be-
triebskraft ermässigen zu können; vielleicht schreibt sich dies
zum Theil auch von der noch nicht vollkommen consolidirten
Ünterbettung her. Als Planum dient dasjenige einer alten Arbeits-
bahn, welche während des Neubaues der Cadettenanstalt die
Baumäterialien von der Eisenbahnstation nach den Neubauten
beförderte; die Strecke liegt also nicht, wie man hätte vermuthen
sollen, im Planum einer Strasse. Die Trace weist eine grosse
Zahl starker Krümmungen, sowie auf eine bestimmte Strecfe ein
nicht unerhebliches Gefälle auf.
Der Wagen ist in Ehrenfeld bei Köln gebaut und bietet
eine sehr gefällige äussere Erscheinung dar. ln der Nähe des
Beginnes der Strecke zweigt mittelst einer Weiche ein Geleis nach
dem Wagenschuppen ab. Sonst bildet die ganze Strecke nur ein
einziges Geleis, welches an beiden Köpfen frei endet.
Die Ortspolizeiverwaltung hat daä Betreten des Planums,
mit Ausnahme der wenigen Kreuzungen mit öffentlichen Strassen,
an denen sich übrigens keine Barrieren befinden, auf Grund des
Gesetzes vom 11. März 1851 dem Publikum verboten. F. W.
Aus dem Gesetzentwurf und dem Motivenbericlit
über den Bau der Eisenbahn Fest-Semlin.
Dieser Gesetzentwurf bestimmt, dass die Eisenbahn sammt
Nebenlinien auf Staatskosten als Staatsbahn zu bauen und zu
instruiren sei. Der Gesetzentwurf weist das Ungarische Ministe-
rium auch an, zum Zwecke der Verbindung der Stadt Baia mit
der Semliner Hauptlinie mittelst einer von Theresiopel nacn Baja
zu führenden Zweiglinie die Detailbedingungen und Pläne anfer-
tigen zu lassen und behufs eines Beitrags zum Baue der Zweig-
linie die Unterhandlungen mit den Interessenten der Gegend noch
zu einer solchen Zeit einzuleiten und zu beendigen, ferner der
Gesetzgebung noch zu einer solchen Zeit die bezügliche Vorlage
zu machen, dass die Zweiglinie gleichzeitig mit der letzten Strecke
der Hauptlinie für den allgemeinen Verkehr eröffnet werden kann.
Die zu erbauenden Linien werden staatlich* verwaltet; zugleich
wird gestattet, dass die einzelnen Strecken, sofern dieselben mit
bereits bestehenden Eisenbahnen in Verbindung stehen, selbst-
ständig dem allgemeinen Verkehr übergeben werden. Die Kosten
der Eisenbahn sammt den bereits vergebenen Bauten und Her-
stellungen werden mit 28 Millionen Guldfen nominell festgestellt.
Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Aufbringung dieser
Summe 28 Millionen 5 pCt. steuerfreie Papierrentenobligationen
zu emittiren.
§ 5 der Vorlage weist den Gommunicationsminister an, den
Bau der Eisenbahn auf Grund des mit der Oesterreichischen
Länderbank und Pariser Compagnie Fives Lille abgeschlossenen
Vertrages, ferner den Bau der Savebrücke auf Grund der mit
Serbien abgeschlossenen Convention und der im Einvernehmen
mit der Serbischen Regierung festzustellenden Modalitäten sofort
in Angriff zu nehmen und in den mit Serbien vereinbarten Fristen
vollenden zu lassen. Für alle Verträge, Urkunden und Quittungen
zwischen der Regierung und der General bauunternehmung wird
Stempelfreiheit zugestanden.
§ 7 gesteht die Steuerfreiheit für die Subunternehmer, wel-
chen die Generalunternehmung gewisse Arbeiten und Lieferungen
übertragen sollte, nur insofern zu, als dafür ein Pauschale von
40 000 fl. zu zahlen ist. Hiervon ist die Lieferung von Schwellen,
Schienen und Eisenbestandtheilen, sowie der Bau der Savebrücke
ausgeschlossen. Sollten auch diese Gegenstände von denselben
Unternehmern geliefert werden, so wird das Pauschale auf 60 000 fl.
erhöht Wenn mehrere Subunternehmer oder gar dritte Unter-
nehmer eintreten, so werden sie der Begünstigung der Steuer-
freiheit verlustig, und muss die gesetzliche Steuer entrichtet wer-
den. Die übrigen Bestimmungen sind aus der Publication des
Vertrags bekannt. Mit der Durchführung des Gesetzes werden
der Finanz- und Gommunicationsminister betraut.
„Nachdem diese Eisenbahn“, so besagt der Motivenbericht,
„ein Glied in der Kette des Weltverkehrs ist, musste dieselbe
sammt ihren Nebenlinien in Consequenz der von der Regierung
befolgten und von der Legislative gebilligten Eisenbahnpolitik
als Staatsbahn gebaut werden, und deshalb musste das Ministe-
rium die früher wegen Concessionirung dieser Eisenbahn gepflo-
genen Unterhandlungen abbrechen, weil gerade diese Unterhand-
lungen in Evidenz brachten, dass der Staat genau so grosse
finanzielle Lasten übernehmen müsste, als wenn die Linie als
Staatsbahn gebaut würde, und sein Einfluss auf den Betrieb wäre
kein so zweifelloser gewesen wie jetzt. Deshalb wurden die
Unterhandlungen nur mit jenen Offerenten fortgesetzt, welche
den Bau auf Staatskosten empfahlen. Die Hauptlinie von Pest
bis zur Landesgrenze, 342,8 km Jang, wird mit 29 Bahnhöfen ver-
sehen und kostet der Bau sammt Instruirung 22 679 860 fl. Die
Flügelbahn India-Mitrowitz 43,3 km lang, kostet 1 961 280 fl.; die
Flügelbahn Kiskörös-Kalocsa, 30 km lang, kostet 1 168 860 fl. So-
mit ist die Gesammtlänge der Eisenbahn 416 km, die Gesammt-
kosten betragen 26 700 000 fl. Hierzu kommen die Kosten der
Savebrücke sammt Dammschutzarbeiten mit 960 000 fl., die Inter-
calarzinsen 1 360 000 fl., daher betragen alle Kosten 28 Millionen
Gulden. Davon entfallen auf die Hauptlinie sammt Savebrücke
24 630 000 fl., auf beide Flügelbahnen 3 370 000 fl.“ Nachdem meh-
rere sehr kostspielige Bauten und Schutzarbeiten gegen das Hoch-g
Wasser der Donau erforderlich sind, nachdem ferner auch die In-J
struirung einer Bahn ersten Ranges sehr kostspielig ist, und trotz- ■
dem pro Kilometer nur 67 300 fl., pro Meile 610 000 fl. entfallen,!
so kann — führt der Bericht aus — behauptet werden, dass die 1
ausgewiesenen Kosten, in welchen die Intercalarien inbegriffen ;
sind, sehr mässige sind und diese Bahn eine der billigsten unter ’f
allen Ungarischen Eisenbahnen ist. Der im vorigen Jahre einge-
brachte Gesetzentwurf präliminirte die Kosten deshalb geringer,
weil darin der Betrag für die Savebrücke, für die Flügelbahn
Mitrowitz und andere Arbeiten nicht enthalten gewesen. Das von
Herrn Eugen Bontoux eingereichte Anerbieten musste deshalb
in erster Linie berücksichtigt werden, weil es nicht blos das bil-
ligste gewesen, sondern auch den Serbischen Anschluss sicherte,
ohne welchen die Pest-Semliner Eisenbahn hinsichtlich der Er- :
tragsfähig keit und des Verkehrs eine sehr untergeordnete Rolle
gespielt hätte; deshalb mussten die anderen Concurrenten einer-
seits übergangen, andererseits mit Abschluss des Vertrags so
lange gewartet werden, bis diese Gruppe mit dem Bau der Ser-
bischen Bahnen thatsächlich betraut wurde. Der mit derselben
abgeschlossene Vertrag wurde in der Kanzlei des Reichstags zur
Einsichtnahme für die Abgeordneten aufgelegt. Der Motivenbe-
richt führt die von uns bereits mitgetheilten zahlreichen Herstel-
lungen an, welche sich die Regierung Vorbehalten hat. Es sind i
dies : die Beschaffung von Möbeln, die Herstellung der Telegraphen-
leitung, der telegraphischen und der elektrischen Signale und die
Beschaffung der Betriebsmittelreserve; ferner übernimmt die Re-
gierung die Erweiterung der Station Franzstadt, die Herstellung
des in Pest zu errichtenden Rangirbahnhofes, den Ausbau und
die Einrichtung einer Werkstätte, ebenso die Auslagen für die ^
Vorarbeiten und Projecte der Haupt- und Nebenlinien, dann die
Auslagen für die staatliche Beaufsichtigung der Bauten und der
Bauleitung. Alle übrigen Arbeiten und Transporte, inbegriffen
die beiden Tunnels und den Semliner Einschnitt, hinsichtlich
deren die bisherigen Unternehmer gegenüber der Generalbau-
unternehmung als Subunternehmer eintreten, sind die Länder- '
bank und die Compagnie Fives Lille verpflichtet, für die Pau- ;
schalsumme von 20 760 000 fl. herzustellen. Hinsichtlich gewisser
Arbeiten, die im Voraus nicht genau abzuschätzen sind, wurde
bestimmt, dass für das Plus nach vorher bestimmten Einheits- '
preisen eine Aufzahlung erfolgt, ein eventuelles Minus der Pau-
schalsumme in Abzug kommt. Die von der Regierung zu leisten-
den Herstellungen und Transporte sind mit 6 900 000 fl. prälimi-
nirt. Hinsichtlich der Finanzirung wiederholt der Motivenbericht
die bereits bekannten Details und fügt hinzu, dass die zweite
Rate der Bausumme, etwa 13 Millionen, Anfangs Juni 1882 zu
übergeben ist, und zwar 2% pCt, unter dem im Mai 1882 consta-
tirten Durchschnittscourse der 5 pCt. Papierrente. Zum Schlüsse
wird motivirt, weshalb derzeit die Flügelbahn Baja umgangen
worden, jedoch die Ermächtigung für die weiteren Vorarbeiten
auch dieser Bahn verlangt. Nachdem die Pest-Semliner Eisen-
bahn nicht blos von der öffentlichen Meinung dringend gefordert,
sondern auch durch die Erfüllung einer internationalen Verpflich- '
tung involvirt werde, empfiehlt der Motivenbericht die schleu-
nigste Erledigung der Vorlage.
Concessionsurkunde,
betreffend den Ban und Betrieb einer Eisenbahn von Alt-Damm
nach Colberg durch die Alt-Damm-Colberger Eisenbahngeseilschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc.
Nachdem von dem Comitö, welches sich zur Gründung einer
Actiengesellschaft unter der Firma: Alt-Damm-Colberger Eisen-
bahngesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser
Gesellschaft die Concession zum Bau und Betriebe einer, für den
Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per-
sonen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Be-
stimmungen der Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen unter-
geordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Alt-Damm nach
, Colberg zu ertheilen, wollen Wir diese Concession, sowie das Recht
zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach
Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehen-
den Bedingungen hierdurch ertheilen.
I. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Alt-Damm-
Colberger Eisenbahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den
Sitz ihrer Verwaltung in Stettin oder unter Genehmigung des
Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn
gelegenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig er-
gehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
II. Das zur plan- und anschlagsmässigen Vollendung und
Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagecapital wird auf den
Betrag von 6 300 000 Jü festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden
Actien darf den Betrag des festgesetzten Anlagecapitals nicht
527
übersteigen. Das Anlagecapital ist baar und toU einzuzablen.
Die Zeichner dürfen auch nach erfolgter Einzahlung von 40 pCt.
der. von ihnen gezeichneten Beträge von der Verpflichtung zur
Volleinzahlung der letzteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht
entbunden. werden. Das Anlagecapital muss ungeschmälert für
den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstel-
lung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlage
darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbindung der Finan-
zirung pait der Bauausführung und durch Ausführung in General-
entrepr^se erleiden.
Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die
Actien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahnaufsichts-
behörde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues
für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschafts-
vertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten
Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertre-
tung mit gleicher Wirkung einzufordern und beizutreiben, sowie
über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht Vor-
behalten, zu bestimmen, dass die Einzahlung der gezeichneten
Actienbeträge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine
von ihm zu bezeichnende öffentliche Gasse, behufs Bewirkung
der erforderlichen Bauzahlungen zu erfolgen hat. Es bleibt der
Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Actien
(Stammprioritätsactien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Actien
(Stammactien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Rein-
ertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 4J4 pCt. des
Nominalbetrages dieser bevorzugten Actien, sowie für den Fall der
Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Ge-
sellschaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den In-
habern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der
übrigen Actien eingeräumt werden.
Bis zum Abläufe der unter VIII. No, 3 festgesetzten Bau-
frist kann den Inhabern der Actien bis zurh Belaufe von 4 pCt.
des Nominalbetrages ihrer Actien die Gewährung von Bauzinsen
zugesichert werden.
III. Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwal-
tung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft
mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vor-
standes einer Actien gesellschaft vertritt und für die Geschäfts-
führung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unter-
liegt, der Aufsichtsbehörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren
Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der tech-
nischen Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruction für den Vorstand unterliegt der
Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand
selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf
die Wahl und die Geschäftsinstruction des oder der obersten Be-
triebsdirigenten Anwendung.
IV. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen
wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichs-
gebiete haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter
sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mit-
gliedern zu wählen.
V. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen,
wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den
Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und
der Generalversammlung der Actionäre durch einen Commissar
vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermög-
lichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und
Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige
Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung
Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in
den Fällen, in welchen er es für nötbig erachtet, die Berufung
ausserordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI. Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-
gesellschaft, welcher die in Rede stehende Concession als ein an
ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse
der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderuimen ihres Gesellschafts-
vertrages, welclie nach dem in dieser Hinsicht lediglich und
allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraus-
setzungen nicht entsprechen, unter denen die Concession ertheilt
ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung
Gültigkeit, insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft,
welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen,
die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine
andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell-
schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der
Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse
früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn
dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahn-
ordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung
vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche
Reich No. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergän-
zenden und abändernden Bestimmungen (cfr. § 55 daselbst)
massgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 di betragen.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestim-
mungen:
1. der Staatsregierung bleibt Vorbehalten:
die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen
Durchführung durch alle Zwischenpunkte,
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen
und Haltestellen,
die Feststellung der Projecte aller für den Betrieb der
Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen,
sowie die Feststellung der Projecte für die Betriebsmittel und
ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projecte
bedingten Benachtheiligungen des Eigentfiums oder sonstiger
Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige
Entschädigung nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen
gegen den Concessionar Vorbehalten.
2. Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen
polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten
Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.
3. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muss —
längstens — in zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister in Gemässheit des nachstehenden Artikels XIX
erfolgen.
Für die Vorlage der speciellen Bauproiecte, sowie für die
Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb-
nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können
vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festge-
setzt werden.
4 Für den Fall, dass die Gesellschaft mit der Erfüllung der
ihr nach Massgabe dieser Concession obliegenden Verpflichtungen,
insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmassigen Aus-
führung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte,
ist dieselbe zur Zahlung einer Conventionalstrafe von 5 pCt. des
auf 6 300 000 Jl festgesetzten Baucapitals mit der Massgabe ver-
pflichtet, dass die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem
Betrage die Conventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit
Ausschluss des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Ar-
beiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesell-
schaft bei der Generalstaatscasse den Betrag von 315 000 Jl, in
Worten: Dreihundertfünfzehntausend Mark, in baar oder in
Preussischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder
in inländischen Prioritätsobligationen, unter Berechnung aller
dieser Effecten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht
fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gericht-
licher oder notarieller Urkunde mit der Massgabe zum Pfände zu
bestellen, dass dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befug-
niss zusteht, durch Verwendung derselben beziehungsweise durch
Veräusserung der verpfändeten Effecten zum jeweiligen Börsen-
course die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe
der zur Caution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren
Verfallterminen, kann jedoch von dom bezeichneten Minister
inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich massgebendem Ur-
theile die Gesellschaft den Bau verzögern sollte. Im Uebrigen
erfolgt die Rückgabe der Caution nach völliger Vollendung und
Ausrüstung der Bahn. Der bezeichnete Minister ist jedoch
ermächtigt, schon vorher nach Massgabe des Fortschritts des
Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil
der Caution zurückgeben zu lassen.
6. Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine
der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten be-
sonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht blos
die bezeichnete Conventionalstrafe eingezogen, sondern auch die
ertheilte Concession durch Landesherrlichen Erlass zurückge-
nommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838
vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen einge-
leitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der
Versteigerung der Bahnanlage Gebrauch zu machen beabsichtigt,
soll jedoch die Zurücknahme der Concession nicht vor Ablauf
der in dem allegirten § 21 festgesetzten Schlussfrist erfolgen.
IX. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestim-
mungen:
1. Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung des
Personenverkehrs mindestens zwei Wagenclassen einzustellen und
dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde ent-
sprechend einzurichten.
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt
durch die staatliche Aufsichtsbehörde, innerhalb der ersten acht
Jahre, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden
Kalenderjahres soll die Gesellschaft nur dann angehalten werden
können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Zöge
in jeder Richtung zu befördern, wenn die Bruttoeinnahme der
Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 8 000
pro Kilometer betragen hat, oder -wenn dem Unternehmer für die
mehr einzustellenden Züge von den Interessenten ein nach dem
Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender
Zuschuss zu den Kosten gewährt wird.
2. Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie die
Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers
der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben
unter No. 1 bezeichneten Zeitraum Maximaltarifsätze für die ein-
zelnen Güterclassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten
festgestellt und ist der Gesellschaft (unbeschadet des allgemeinen
staatlichen Aufsichtsrechts) überlassen, nach Massgabe der
Reichs- resp. Landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der
Grenzen dieser Maximalsätze die Tarife nach eigenem Ermessen
festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermässigungen
der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzu-
nehmen.
Auch ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung di-
recter TaHfe, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsystems
verpflichtet, die für die Preussischen Staatsbahnen jeweilig beste-
henden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom
Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3. Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebs der
ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds
nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Aus-
führung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden
Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von ein-
ander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu
halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der
regelmässig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der
Betriebsmittel.
ln den Erneuerungsfonds fliessen:
a) der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien ;
b) die Zinsen dieses Fonds;
c) eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende
Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ fest-
gesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch
aussergewöhnliche Elementarereignisse und grössere Unfälle her-
vorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die
Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des
Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fliessen:
a) etwaige Ersparnisse an dem Baucapitale, insoweit solches
von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich
erachtet werden sollte;
b) der Betrag der statutenmässig verfallenen, nicht abge-
hobenen Dividenden und Zinsen;
c) die Zinsen des Reservefonds;
d) eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Be-
triebseinnahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 100 000 Ul, so
können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten
die Rücklagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine
volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere,
welche zur zinstragenden Anlage der vereinnahmten und nicht
sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden
durch das Regulativ bestimmt.
Lässt der Ueberschuss eines Jahres die Deckung der Rück-
lagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht voll-
ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des be-
ziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Ab-
weichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Er-
neuerungsfonds dem Reservefonds vor.
X. Die Gesellschaft ist verpflichtet:
a) ihre Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffent-
lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der
Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jähr-
lichen Betriebsrechnungsabschluss einzureichen und ihre Cassen-
bücher vorzulegen;
b) der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang
April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres
als Rechnungsjahr zum Grunde zu legen;
c) die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken
für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf
ihre Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von
derselben festgesetzten Fristen einzureichen. •
XI. Nach Eröffnung des Betriebes ist die Gesellschaft zur
Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur
Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit 'i
solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des 'M
Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der ßicherheit des
Betriebes für erforderlich erachtet. |
Zur Herstellung des zweiten Geleises soll die Gesellschaft ’vf
erst dann angehalten werden können, wenn die Bruttoeinnahme .
im Durchschnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens i
16 000 M. pro Kilometer beträgt.
Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen soll die •;
Gesellschaft erst nach Verlauf von acht Jahren, vom Beginn des j|
auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, * '
und auch dann nur verpflichtet sein, wenn die Bruttoeinnahme ^*i
im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 12 000 pro V-
Kilometer betragen hat, oder wenn der Gesellschaft von den Inter-
essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen 5"
Arbeiten ausreichender Zuschuss zu den ihr erwachsenden Bau- .'^1
und Betriebskosten geleistet wird, ^
Xn. Die Gesellschaft ist verpflichtet, hinsichtlich der Be-
Setzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militär- ;Jj
anwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht
zurückgelegt haben, die für den Staatseisen bahn dienst in dieser
Beziehung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der ;
Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vor- '■
Schriften zur Anwendung zu bringen.
Für ihre Beamten hat die Gesellschaft auf Verlangen des ,j
Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Massgabe der Grund-
sätze, welche bis zum Erlass des Gesetzes, betreffend die Pen-
sionirung der unmittelbaren Staatsbeamten etc. vom 27. März 1872 !
für die Staatseisenbahnen bestanden haben, für ihre Arbeiter
nach Massgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen be-
stehenden Grundsätze, Pensions-, Wittwen- und Unterstützungs-
cassen einzurichten una zu denselben die erforderlichen Zuschüsse
zu leisten.
Xin. Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen
für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-
ostgesetze vom 20. December 187.5 (Reichsgesetzblatt für 1875
. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch
mit der Erleichterung, dass für die Zeit bis zum Ablauf von
8 Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden
Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die
im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Gentralblatt für
das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Bestimmungen treten. '
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver-
hältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unterneh- .
mens oder durch den Anschluss an andere Bahnen oder aus an-
deren Gründen eine Aenderung eintreten> sollte, durch welche
nach der Entscheidung der obersten Reichsaufsichtsbehörde die '
Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung
verliert, tritt das Eisenbahnpostgesetz mit den dazu gehörigen
Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
XIV. Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den bezüglich
der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder
künftig für die Eisenbahnen im Deutschen Reich ergehenden ge-
setzlichen Bestimmungen zu unterwerfen.
XV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesell-
schaft diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die
Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes
festgestellt sind oder später für dieselben anderweit festgestellt
werden mögen.
XVI. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluss
an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der
Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom
Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht- oder
Bahngeldsätze Vorbehalten.
XVII. Der Staatsregierung bleibt das Recht Vorbehalten,
den Betrieb der Bahn für Rechnung der Gesellschaft jederzeit zu
übernehmen.
Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, den Betrieb ihrer Bahn
der Verwaltung einer anschliessenden Privatbahn gegen Gewährung ?
einer jährlichen Rente, welche der im Durchschnitte der letzten ■
(5) Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens
jährlich 4% pCt. ihres Anlagec^itals (cfr, II.) beträgt, zu über- ;
lassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebs- y
Überlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich ,
erachtet. Als Reineinnahme ist diejenige Summe anzusehen, um .
welche die Betriebsroheinnahme die in dem betreffenden Rech-
nungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Be-
triebsKOsten einschliesslich der vorgeschriebenen Rücklagen in
den Erneuerungs- und Reservefonds, jedoch ausschliesslich der
aus diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben übersteigt.
XVIH. Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffent- '
liehen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbehörde die ,
Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer ,
Concessionirung die Anwendung der Bahnordnung für Deutsche
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung für statthaft erklärt ist
(eff'. Artikel XIU. in fine), so muss die Gesellschaft auf Erfordern
— 529 —
des bezeicbneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner Wahl
entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der
Bahn nach Massgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestim-
mungen umzuändern, falls die finanziellen Verhältnisse der Ge-
sellschaft ihr diese Umwandlung nach dem Ermessen des Mini-
sters gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen andern
Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn
gegen Erstattung des Anlagecapitals oder blos den Betrieb der
Bahn gegen Gewährung der vornin am Schlüsse des Artikels XVII.
bezeichneten Rente abzutreten.
XIX. DieAushändigungeinerAusfertigung dieser Concessions-
urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscoraite erfolgt erst
nachdem die Zeichnung des gesammten Actiencapitals durch Vor-
legung beglaubigter Zeicbenscheine beziehungsweise der gesetz-
lich genehmigten Beschlüsse der betheiligten Communen und
Kreise dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und
zugleich die Creditfähigkeit der Zeichner von demselben als ge-
nügend bescheinigt befunden ist, nachdem ferner der Staatsregie-
rung der mit den Concessionsbedingungen in volle Uebereinstim-
mung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber-
einstimmung nachgewiesen ist und nachdem endlich die Hinter-
legung der unter VIII. 4 vorgeschriebenen Caution und Verpfän-
dungsurkunde stattgefunden hat.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden 6 monatlichen
Präclusivfrist muss die Eintragung jenes von der Staatsregierung
als mit der Goncession übereinstimmend befundenen Gesellschafts-
vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem
Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Concessions-
urkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Ueber-
einstimmung vom Gründungscomite vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Bei-
fügung von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nachge-
wiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemässheit des Ge-
setzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten
Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Con-
cession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die
hinterlegte Caution zurückgegeben werden soll.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Baden-Baden, den 4. October 1880.
(L. S.) Wilhelm.
Maybach. Grf. zu Eulenburg. v. Puttkamer. Friedberg.
Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. will Ich hierdurch die
für die Eintragung des Gesellschaftsvertrages der zu bildenden
Alt-Damm- Colberger Eisenbahngesellschaft in das Handelsregister
in der landesherrlichen Concessionsurkunde vom 4. October 1880
vorgeschriebene Präclusivfrist um 4 Monate verlängern.
Berlin, den 28. März 1881. Wilhelm. Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, den 16. Mai. (Politische Wochenschau. Eisenbahnen
Saarburg ■ Saargemünd und Courcelles - Teterchen. Vorarbeiten
für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung. Differentialtarife.
Generaltarifconferenz. Eisenbahnbauentwürfe. Frachtcredite.
Märkisch-Posener Bahn. Bilanz der Halle-Sorau-Gubener Bahn.
Bilanz der Saaleisenbahngesellschaft. Goncession für Altdamm-
Colberger und Eisern - Haardter Eisenbahn. Beschwerden wider
Eisenbahnverwaltungen. Unfallstatistik im März.)
In der vorigen Woche, während der achttägigen Pause des
Reichstags haben nur zwei parlamentarische Commissionen ihre
Arbeiten fortgesetzt: die Stempelsteuercommission und die mit
Berathung des Unfallversicherungsgesetzes betraute Commission.
Die letztere hat die zweite Lesung beendet. Alle Anstrengungen,
die Reichsversicherungsanstalt wieder herzustellen, sind ge-
scheitert und der Staatssecretär von Bötticher hat erklärt, dass
die Regierung die einzelstaatliche Versicherung zwar nicht für
wünschenswerth, aber auch nicht für unannehmbar halte. Es ging
aus der Erklärung des Herrn Ministers klar hervor, dass die Re-
gierung der Beseitigung der Privatversicherung einen so hohen
Werth beilegt, dass sie dafür jede andere Goncession zu machen
bereit ist. Der Antrag Buhl auf Wiederherstellung der Reichs-
anstalt, dem die Mitglieder der Nationalliberalen und Secessio-
nisten sowohl als auch der Fortschrittspartei und der liberalen
Gruppe zustimmten, indem sie erklärten, dass sie in Beziehung
auf die Entwickelung von Einrichtungen für alle Reichsange-
hörigen particularistischen Bestrebungen niemals Vorschub
leisten wollen, wurde abgelehnt. Ein nicht unwichtiger Zusatz
ist auf Antrag des Abg. Stumm beigefügt worden, nämlich die
Herabsetzung der Rente auf die Hälfte im Falle groben Ver-
schuldens des Verunglückten. Die Börsensteuercommission ist
mit ihren Arbeiten fertig geworden. Was von dem Gesetze nach
den erheblichen Modificationen und Absohwächungen übrig ge-
blieben, wird wahrscheinlich eine Majorität im Reichstag finden.
Wenn die Plenarverhandlungen über das Unfallversicherungs-
gesetz sich so glatt abwickeln, wie die Gommissionsberathungen,
dann würde der Reichstag noch vor Pfingsten die zwei bedeu-
tendsten Gesetze dieser Session, das Versicherungs- und das
Innungsgesetz erledigen können. Da von den Steuergesetzen
höchstens die Börsensteuer einige Aussicht hat, so wäre es Zeit-
verschwendung, ihretwegen den Reichstag noch zu belästigen.
Das Trunksuchtsgesetz brennt uns auch noch nicht gerade auf
den Nägeln. Do^ wird ein Tagen des Reichstags bis nahe an
Johanni kaum zu vermeiden sein, wenn die Regierung auf der
Berathung des dem Bundesrathe vorliegenden Entwurfs über den
Mehl- und Traubenzoll besteht. Durch diesen Entwurf wird eine
Bresche in den Zolltarif gelegt, welche dessen Gegner zu neuen
Anstrengungen aufmuntern wird. — Ein Thema, das in voriger
Woche fast von allen Zeitungen bestochen wurde, war der
zehnjährige Gedenktag des Frankfurter JFriedens. Fürst Bismarck
soll auf das Glückwunschtelegramm einer patriotischen Gesell-
schaft erwidert haben, dass zu seiner Freude „Aussicht auf
weitere ungestörte Fortdauer des Friedens“ bestehe. In der
That können wir dem Himmel dankbar dafür sein, dass der
Vertrag von Frankfurt uns eine so lange Aera des Friedens ge-
schenkt hat und bieten uns die aus so autoritativem Munde
kommenden Worte wohl eine sichere Bürgschaft für das Fortbe-
stehen derselben.
Die Eisenbahnen von Saarbnrg nach Saargemünd und von
Conrcelles über Bolchen nach Teterchen werden zur Zeit von der
Reichseisenbahnverwaltung gemäss der mit der Societe anonyme
des Chemins de fer de la Lorraine als Inhaberin der bezüglichen
Goncession abgeschlossenen Verträge pachtweise betrieben. Ein
gleiches VerhäTtniss wird demnächst in Bezug auf die Eisenbahn
von Ghäteau-Salins und von Vic nach der Reichsgrenze bei
Gbambrey mit dem Zeitpunkte der Eröffnung der im Bau befind-
lichen Linie von Ghäteau-Salins nach Saaraiben, durch welche
die directe Verbindung der von Nancy nach Ghäteau-Salins
führenden Eisenbahn mit den Linien der Reichseisenbahnver-
waltung hergestellt werden wird, auf Grund der Verträge ein-
treten. In diesen Verträgen ist aber auch dem Reiche das Recht
ausbedungen worden, die gepachteten Eisenbahnen zu jeder Zeit
käuflich zu erwerben. Die Reichsregierung erachtet es für ahge-
zeigt, von diesem Recht schon jetzt Gebrauch zu machen. Die
Pachtzinsen, welche das Reich für die von ihm betriebenen, resp.
noch zu betreibenden Linien an die Goncessionsinhaberin —
jene oben erwähnte anonyme Gesellschaft — zu entrichten hat,
betragen fünf Procent des für den Erwerb dieser Linien be-
dungenen Kaufpreises. Dagegen gestattet der gegenwärtige
Stand des Geldmarktes das zur Deckung des Kaufpreises erfor-
derliche Gapital gegen eine Verzinsung von nur vier Procent zu
beschaffen, wodurch eine jährliche Ersparniss von 97 174 Jl her-
beigeführt werden würde. Würden diese Ersparnisse zur Amor-
tisation der zum Zweck der Beschaffung des Kaufpreises aufzu-
nehmenden Anleihe unter Heranziehung der durch die raten-
weise Abzahlung ersparten Zinsen zur Schuldentilgung verwendet,
der Kaufpreis bis zum Schluss des Jahres 1881 bezahlt, und vom
1. Januar 1882 mit der Tilgung der letzteren begonnen, so würde
die Gesammtanleihe zu Anfang des Jahres 1923 vollständig ab-
getragen sein. Der Reichskan^er hat nun dem Reichstage ein
Gesetz zur Genehmigung unterbreitet, nach welchem der Reichs-
kanzler ermächtigt wird, zu dem angegebenen Zweck im Ganzen
die Summe von 11 408 664 M. zu verausgaben, ferner das zweite
Geleise zwischen den Bahnhöfen Saargemünd und Saaralben aus-
zubauen, die dazu erforderlichen Grundstücke, nöthigenfalls auf
dem Wege der Zwangsenteignung in den von der Landesgesetz-
gebung vorgeschriebenen Formen, zu erwerben und dazu den
Betrag von- 1077 000 M. zu verwenden, die Mittel aber zur
Deckung des Gesammterfordernisses im Betrage von 12 485 664 Jl.
im Wege des Credits flüssig zu machen und zu dem Zwecke in
demjenigen Nominalbeträge, welcher zur Beschaffung des ange-
gebenen Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach
den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 zu verwal-
tende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszu-
geben.
Der Auftrag zur Anfertigung der generellen Vorarbeiten für
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung ist folgenden Königlichen
Eisenbahn-Directionen ertheilt worden : 1. der Königlichen Eisen-
bahn-Direction (rechtsrheinische) zu Köln für eine solche Eisen-
bahn einerseits von Altenkirchen, andererseits von einem
zwischen Westerburg und Hachenburg belegenen Punkte
zum Anschluss an die Deutz-Giessener Bahn; 2. der Königlichen
Eisenbahn - Direction Berlin für eine solche Eisenbahn von
J atz en i ck über TorgelowundEggessinnach Uecker münde;
3. der Königlichen Eisenbahn-Direction zu Bromberg für eine
Schienenvertindung von der Thorn-Insterburger Eisenbahn oder
der Weichselstädtebahn nach dem rechten Weichselufer bei Thorn
für Rechnung der Stadt Thorn. Zur Vornahme der durch die Kö-
nigliche Eisenbahndirection zu Hannover auszuführenden Vor-
arbeiten einer Eisenbahn von Berlin über Parchim nach Mölln
und Oldesloe ist für das Mecklenburgische Gebiet vom Ministe-
rium des Innern in Schwerin die Erlaubniss ertheilt worden.
530
In Sachen der Differentialtarife schreibt die „N. A. Z.“ an-
scheinend offiziös: „In der „Tribüne“ und in einer Reihe anderer
ihr nahestehender Matter ist „als neuer bemerkenswerther Bei-
trag zur Wendung der Eisenbahntarifpolitik der Regierung“ von
einem Anträge Mittheilung gemacht, welcher von einem grossen
Rheinisch-Westfälischen Eisenwerk an den Minister der öffent-
lichen Arbeiten wegen Ermässigung der Tarife für Stahlschienen
von Rheinland und Westfalen nach Ungarn gerichtet sein und
den Minister veranlasst haben soll, die Königlichen Directionen
zu Köln anzuweisen, wegen gemeinsamer Herausgabe billigster
Schienentarife nach Ungarn mit den Oesterreichisch-Ungarischen
Bahnen in Verbindung zu treten. Es wird dabei die Firma Krupp
genannt, welche bereits eine Offerte auf Lieferung von Schienen
zu 155 Mark pro Tonne loco Belgrad, d. h. zu dem Preise abge-
feben habe, welchen die Preussischen Staatsbahnen in diesem
ahre loco Eisenwerk bezahlen müssen. Die 0 esterreich ischen
Bahnen hätten bei den Verhandlungen erklärt, dass sie als
Gegenleistung die Gewährung billigerer Getreidetarife von Oester-
reich nach dem Rhein als selbstverständlich betrachteten. Die
Deutschen Verwaltungen sollen auch diese Gegenforderung als
der Erwägung wohl werth bezeichnet und dem Minister über die
Sache Vortrag gehalten haben, die Entscheidung des Ministers
aber noch ausstehen. Wir sind in der Lage, dem gegenüber zu
constatiren, dass an massgebender Stelle von einem Anträge der
Firma Krupp oder eines anderen Rheinisch- Westfälischen Werkes
auf Ermässigung der Eisenbahnfracht für Stahlschienen nach
Ungarn oder Serbien nichts bekannt ist. Ebensowenig liegt, wie
wir erfahren, ein Bericht Königlicher Eisenbahndirectionen über
einen solchen Antrag dem Minister vor. Richtig ist nur, dass
auf einer im Februar d. J. in Wien stattgehabten Conferenz eines
Verbandes Deutscher und Oesterreichischer Eisenbahnverwaltungen
bei Berathung eines Antrags der Königlichen Eisenbahndirection
zu Köln vom Januar d. J. auf Wiederherstellung früherer Aus-
nahmetarife für Eisensendungen im Rheinisch - Thüringisch-
Oesterreichischen Verkehr, von den Oesterreichischen Vertretern
die Wiederherstellung der früheren ermässigten Sätze für Mehl
und Getreide für den Verkehr von Oesterreich nach Deutschland
verlangt worden ist, und dass der Vertreter der genannten
Königlichen Direction sich schliesslich bereit erklärt hat, hierüber
höheren Orts Vortrag zu halten. Auch dieser Bericht liegt in-
dessen dem Minister noch nicht vor. Wie dieser Vorgang als
„ein bemerkenswerther Beitrag zur Wendung der Preussischen
Eisenbahntarifpolitik“ bezeichnet werden kann, ist völlig uner-
findlich. Die Regierung denkt unseres Wissens nicht daran, ihre
zum Wohl des Landes ein geschlagene Tarifpolitik zu ändern,
und hält namentlich in der Frage der Differentialtarife im Ver-
kehr mit dem Auslande nach wie vor unbeirrt an den Grund-
sätzen fest, welche überdies in Uebereinstimmung mit der Auf-
fassung des Bundesraths — durch den allgemeinen Erlass vom
23. April 1878 (Eisenbahnverordnungsblatt S. 115/116) zur Kennt-
niss der wirthschaftlichen Körperschaften des Landes und der
betheiligten Behörden gebracht worden sind. Die Einführung
ermässigter Exporttarife für einheimische Producte und Fabrikate,
insbesondere auch für die Erzeugnisse der einheimischen Eisen-
industrie, wie solche schon seit längerer Zeit nach anderen Län-
dern bestehen, auch nach Oesterreich-Ungarn, würde jenen Grund-
sätzen nur entsprechen. Die Hoffnung aber, bei diesem Anlass
die im Interesse der einheimischen Production getroffenen wohl-
erwogenen Massregeln durch eine die Interessen der Deutschen
Landwirthschaft schädigende, das Ausland begünstigende Wieder-
einführung ermässigter Importtarife für Oesterreichisches Getreide
oder Mehl wieder rückgängig gemacht zu sehen, würde, dessen
sind wir sicher, eine durchaus verfehlte sein.“
Die Generaltarifconferenz der Deutschen Eisenbghnverwal-
tungen findet am 20. d. M. hierselbst statt. Dieselbe wird bekanntlich
auf Grund der Anordnungen der Bundesregierungen, welche bei Ein-
führung des Tarifreformsystems getroffen sind, durch den Preussi-
schen Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten berufen, der auch
die Tagesordnung bestimmt. Sämmtliche Gegenstände sind durch
die eingesetzte Tarifcommission der Deutschen Eisenbahnen, die
wichtigeren unter Zuziehung des Ausschusses der Verkehrsinter-
essenten, vorberathen. Auf der Tagesordnung stehen 61 Gegen-
stände von grösserer und geringerer Bedeutung; namentlich un-
wesentliche Aenderungen und Declarationen in dem Gütertarif-
schema. Von hervorragendem Interesse ist der Antrag der König-
lichen Eisenbahndirection zu Elberfeld : Holz, roh vorgearbeitetes,
nicht gesägte und roh beschlagene Stämme, welche jetzt allge-
mein zu 3 4^ pro Tonne und Kilo gefahren werden, in den Spe-
cialtarif IV. (2,7 4^ abfallend auf 2,2 4^ pro Tonne und Kilo) zu
setzen. Der Antrag war damit motivirt, dass zur Zeit rohes und
geschnittenes, auch gesägtes Holz (Bretter etc.) gleich tarifirt
werden und es im Interesse der Sägemühlen liege, dass ihnen
das rohe Holz billiger zugeführt würde. Interessant ist nun, dass
nach Anhörung gewiegter Sachverständiger aus allen Theilen
Deutschlands die Tarifcommission wie der Verkehrsausschuss sich
gegen die beantragte Ermässigung ausgesprochen haben. Man
wird sich der Vorwürfe erinnern, welche der Reichskanzler und
eipige Grossgrundbesitzer gegen die Deutschen Eisenbahnverwal-
tungen wegen deren Holztarife, namentlich vor jetzt 3 Jahren er-
hoben haben. Es wurde behauptet, dass die Differentialtarife
der Deutschen Bahnen zu Gunsten des Galizischen und Ungari-
schen Holzes den Rückgang der Einnahmen aus den Forsten ver-
anlasst hätten, und als nothweudig gefordert, das Holz zu den
niedrigsten Taxen (also Specialtarif III) zu befördern. Die Sach-
verständigen, Forstmeister Wagner als Vertreter der, Vereinigung
der Waldbesitzer Mitteldeutschlands, der Holzhändler und Säge-
werksbesitzer Brügmann zu Dortmund, Steinbeiss zu Brannen-
burg (Oberbayern), Francke zu Berlin, haben sich jetzt ebenso
wie das Mitglied des Verkehrsausschussess Herr v. Wedell-Malchow
gegen die allgemeine Ermässigung der Holztarife ausgesprochen.
Sämmtliche Sachverständigen sind darin einig, dass für die Be-
förderung des Holzes nicht die Eisenbahnen, sondern das Wasser
entscheidend sei, gegen dessen Concurrenz erstere nicht mit Er-
folg ankämpfen können. Herr Wagner hob noch hervor, dass die
Frachtermässigung auch dem ausländischen Holze zu Gute kom-
men würde; die Deutsche Forstwirthschaft werde aber jetzt be-
reits, obwohl sie für die Bedürfnisse der Inländer ausreichend zu
sorgen in der Lage sei, durch den bedeutenden und in Folge des
geringen Eingangszolls nicht geminderten Import ausländischen
Holzes in empfindlicher Weise geschädigt. Von besonderem Inter-
esse sind aber die Auslassuogen der Sachverständigen nach zwei
Richtungen. Sie constatiren einmal, dass die Veränderung der
Eisenbahntarife auf den Import und somit auf die Lage der
Forstbesitzer ohne Einfluss gewesen ist. Sie sprechen sich ferner
gegen eine allgemeine, also gleichmässige Herabsetzung der Tarife,
unter Ausschluss von Differentialtarifen, auch aus dem Gesichts-
punkte aus, dass diese auch dem ausländischen Holz zu Gute
kommen. Wird diese letztere Auffassung als Ausgangspunkt der
Tarifpolitik zugelassen, so werden die Eisenbahntarife allerdings
künftig vor allgemeinem Herabsetzen sehr sicher sein, weil sie
alle auch dem Ausland zu Gutp kommen.
Die Entwürfe zu hervorragenden Eisenbahnbanten, Brücken
etc. betreffend, sind die Eisenbahndirectionen veranlasst worden,
dieselben nicht wie bisher von den Ingenieuren allein, sondern
unter Zuziehung Von namhaften Architekten ausarbeiten zu lassen,
zugleich aber die Skizzen dem Herrn Minister zur Genehmigung
vorzulegen. Wie wir hören, ist diese Bestimmung auf Vorstel-
lungen zurückzuführen, welche die neubegründete Akademie des
Bauwesens in der Richtung gemacht hat, fortan eine mehr künst-
lerische Durchbildung der reinen Ingenieur- und Nutzbauten zu
ermöglichen. Seine erste Probe wird dieses System des Zusam-
menarbeitens bei der neuen grossartigen Eisenbahnbrücke über
den Main innerhalb des Gebiets der Stadt Frankfurt zu bestehen
haben.
Für die Gewährung von Frachtcredit mit längerer als ein-
fnonatlicher Zahlungsfrist publicirt jetzt auch die Königliche
Direction in Magdeburg die allgemeinen Bedingungen. Solche
Frachtstundung wird danach nur den Versendern bezw. Em-
pfängern von Kohlen gewährt, wenn die monatliche Durchschnitts-
summe bei drpimonatlicher Zahlungsfrist mindestens 1 000 JA,
bei sechsmonatlicher Zahlungsfrist mindestens 3 000 JA beträgt.
Der Credit wird für eine oder mehrere, vorher speciell zu benen-
nende Stationen gewährt. Zur Sicherstellung hat der Creditneh-
mer durch Hinterleguug von sicheren Werthpapieren, zu welchen
auch sichere Prioritätsobligationen Deutscher Eisenbahnen zu
rechnen sind, Caution zu bestellen. (Bank- und Industriepapiere
werden als Caution nicht angenommen.) Die Creditirung erfolgt
nur in Höhe des von der Eisenbahnverwaltung festzustellenden
Werthes der deponirten Caution, mit der Massgabe, dass der
Caution swerth von Effecten, mit Rücksicht auf die dem Deponen-
ten zu belassenden Coupons für die ersten 4 Jahre, höchstens
mit 80 pCt. des bei Hinterlegung derselben gültigen Courses an-
genommen wird. Die Credithöhe darf durch die Contirungen nie-
mals überschritten werden, vielmehr müssen alle darüber hinaus
auflaufenden Beträge stets sofort baar bezahlt werden. Die Zah-
lung der im Laufe eines Monats creditirten Frachten erfolgt
bei dreimonatlicher Zahlungsfrist spätestens bis zum 3. des
auf den Entstehungsmonat folgenden dritten Monats, bei sechs-
monatlicher Zahlungsfrist spätestens bis zum 3. des auf den
Entstehungsmonat folgenden sechsten Monats. Creditirte Fracht-
beträge aus den Monaten December, Januar, Februar und
März, bezw. bei dreimonatlicher Zahlungsfrist aus dem Monat
März müssen stets bis zum 8. des darauf folgenden Monats Mai
beglichen werden. Ueber die Fracht für jede Sendung ist vom
Creditnehmer ein Schuldanerkenntniss nach Formular zu er-
theilen. Sofern der Creditnehmer nicht selbst die Güter in
Empfang nehmen bzw. die Schuldanerkenntnisse nicht selbst
vollziehen will, hat er der Eisenbahn Verwaltung seinen Bevoll-
mächtigten zu benennen und bestimmte Erklärung dahin abzu-
geben, dass der Bevollmächtigte zur Empfangnahme der Avise,
der Güter und Frachtbriefe, bezw. zur Vollziehung der Schuld-
anerkenntnisse, sowie zur Quittungsleistung ermächtigt ist. Da
ein solches Anerkenntniss einen sichefen Rechnungsfactor bilden
muss, verzichtet der Creditnehmer darauf, gegen dasselbe den
Einwand des Irrthums zu erheben. Die Eisenbahnverwaltung
wird indessen von diesem Verzichte nur insoweit Gebrauch
machen, als sonst ihr selbst ein Schaden erwachsen würde. Die
Bewilligung eines Frachtcredites erfolgt Seitens der Eisenbahn-
verwaltung stets nur auf sofortigen, an eine Kündigungsfrist
nicht gebundenen Widerruf. Sämmtliche Anträge auf Gewährung
von Frachtcrediten, sowie alle Correspondenzen, welche auf
Frachtcredite bezw. auf die dafür hinterlegten Cautionen Bezug
haben, sind fernerhin an das betreffende E^l. Eisenbahnbetriebs-
amt zu richten.
Die Märkisch -Poseiier Eisenbahn hat mit der Deutschen
Bank ein Abkommen zur Einlösung der rückständigen Coupons
der Stammprioritätsactien dieser Bahn getroffen. Das Geschäft
soll eigentlich zwischen den Stammactien und den Besitzern der
Stammprioritätscoupons geschlossen werden, wobei die Deutsche
Bank als Vermittlerin fungirt. Die Besitzer der rückständigen
'Coupons werden zur Anmeldung ihres Besitzes aufgefordert und
sollen nach dem „B. B.-C.“ die Coupons in baarem Geld honorirt
werden: Coupon pro 1872 mit 100 pCt., 1873 mit 60pCt, 1874 mit
40 pCt., 1875, 1876 und 1877 mit je 30 pCt. des Nominalwerthes.
Rückständig sind im Ganzen 15^Vjj pCt. Da 290 pCt. der rück-
ständigen Summe (statt 600 pCt.) ausgezahlt werden und da der
Rückstand 15‘Vw pCt. auf ein Capital von 21 750 000 Jt, mithin
3 461 875 Jl Nominal beträgt, so beziffert sich die auszuzahlende
Summe auf 1 673 242 M. Dieser Betrag soll nun, wie der „B. B.-C.“
meldet, in der Art beschafft werden, dass auf je 4 Stammactien, die
eingeliefert werden, die Deutsche Bank eineActie zurückbehält, um
sich dadurch schadlos zu halten. Das Stammactiencapital beträgt
Nominal ebenso wie das Stammprioritäten Capital 21760 000 M,
Der zurückbehaltene Nominalbetrag beziffert sich mithin auf
5 437 600 Ji. Zum jetzigen Course berechnet ergiebt dies somit
ungefähr dieselbe Summe, welche den Besitzern rückständiger
Stammprioritätencoupons ausgezahlt werden muss. Die Operation
scheint also auf Reducirung des Stammactiencapitals um ein
Viertel auszugehen, obschon aus der Meldung nicht klar ersicht-
lich ist, in welcher Weise die Gesellschaft selbst bei dem Geschäft
betheiligt ist. — Der Verwaltungsrath genehmigte in seiner Montags-
versammlung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die General-
versammlung, den Bau einer Secundärbahn Opanitza-Grätz, für
welche die Stadt Grätz eine Zinsgarantie von 4V2 pCt. übernommen
hat. Der Bau soll am 1. Juli beginnen und ca. 300 000 Jl kosten.
Nach der Bilanz der Halle-Soran-Gnbener Eisenbahn ult. 1880
betrug das Stammcapital 68 150 755 Jl. gegen 63 083 793 M. Ende
1879. Der Erneuerungsfonds ist auf 2 230 563 ./Ä gewachsen (1879
1985 380 M), Reservefonds 297 698 JL (263 011 Ji), Beamten-,
Pensions- und ünterstützungsfonds 324 037 .U. (289 079 JL'). Der
Reingewinn von 1 148 090 .^ wird wie folgt vertheilt : zur Zahlung
von 6 pCt. Dividende auf die Stammprioritätsactien 1 012 500 Jl
(gegen vorjährige 3V* pCt. mit 708 75o Zahlung der Eisen-
bahnsteuer 28 425 JL (18173 JL)\ zur Disposition der Generalver-
sammlung 11085 JL (7 088 JL^ und Fonds für Dividendenrück-
stände 96 080 Jl
Nach der Bilanz der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft hatte die
Bahn im Jahre 1880 aus dem Betrieb eine Einnahme von 816 376 Jl,
wovon 316 935 JL auf den Personen- und Gepäckverkehr, 384.8 >3 Jl
auf den Güterverkehr und 114 617 Jl auf die Extraordinarien
entfallen. Der Einnahme stehen gegenüber Ausgaben für die all-
gemeine Verwaltung mit 63 924 Jl, für die Bahnverwaltung mit
'119 749 Jl, für die Transportverwaltung mit 283 301 JL, endlich
für die Ertrags Verwaltung (Verzinsung und Amortisation der Priori-
täten etc.) mit 349 919 JL Eine Gewinnvertheilung auf die
Stammprioritäten findet selbstverständlich nicht statt, wie denn
eine solche seit Eröffnung der Bahn überhaupt nicht vorgekom-
men ist.
Die Concession für die Secundärbahn Altdamin - Colberg ist
crtheilt. Indem wir dieselbe an anderer Stelle nach dem „R.-Anz.“
wiedergeben, stellen wir hier die Hauptbestimmungen zusammen.
Capital: 6 300 000 JL, die eventuell theil weise durch 4Va pCt. Priori-
täts- Actien beschafft werden können, die auchbei Liquidation vorzug-
berechtigt sind. Die Gewährung von Bauzinsen ist gestattet. Die
Bahn ist zwei Jahre nach Eintragung in das Handelsregister zu
vollenden. Der Staat hat das Recht, jederzeit - den Betrieb der
Bahn zu übernehmen; auch kann der Minister die üeberlassung
des Betriebes an eine benachbarte Bahn gegen Zahlung von min-
. destens 4*/? pCt. Rente fordern. Auch zur eventuellen Umwandlung
der Linie in eine Vollbahn ist die Gesellschaft auf Erfordern des
Ministers verpflichtet, eventuell zur üeberlassung des Unternehmens
zu dem ßehufe an einen anderen Unternehmer gegen Erstattung
des Anlagecapitals, resp. gegen Gewährung der oben schon be-
zeichneten Rente.
Die Concessionsurkunde, betreffend den Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Eisern nach Haardt mit Abzweigung nach
. Reinhold Förster Erbstollen und Hainer Hütte und mit Anschlüssen
an benachbarte industrielle und gewerbliche Etablissements durch
die Eisern- Haar dter Eisenbahn gesellschaft, welche der „R.-Anz,“
ebenfalls publicirt, besagt: „Nachdem von dem Comite, welches
sich zur Gründung einer Actiengesellschaft unter der Firma:
»Eisern-Haardter Eisenbahngesellschaft“ gebildet hat, darauf ange-
tragen worden ist, dieser Gesellschaft die Concession zum Bau
und Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für
die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr
bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für Deutsche
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von
Eisern nach Haardt nebst Abzweigung nach Reinhold ForstSr Erh-
stollen und Hainer Hütte und mit Anschlüssen an die Grube
Eisern-Haardter Tiefbau, an die Eiserner Hütte der Gewerkschaft
Böcking und Co., an die Gruben des Morgenröther-Erbstollens, an
die Gruben Michelsberg und ßrüderbund bei Eisern, an die Gruben
des Tiefkoblenbacher-Stollens, an die Eiserfehler-Hütte der Gewerk-
schaft Güthing und Co., an die Gruben Victoria, Röhrigshoffnung
und Paulus-Blech, an das Puddel- und Walzwerk Steinseifer und
Co. in Eiserfeld, an die Gruben am Gilberg, an die Gruben Münker,
Ehrenhut, Glücksbrunnen b. d. Hengsbach, an die Gruben bei
Pützhorn, an die Jobannishütte Actienverein in Siegen zu erthei-
len, wollen Wir diese Concession, sowie das Recht zur Entziehung
und Beschränkung des Grundeigenthums nach Massgabe der ge-
setzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Bedingungen
hierdurch ertheilen.“ Das Anlagecapital ist auf 800 000 Jl fest-
gesetzt.
Beschwerden wider' Deutsche Eisenbahnverwaltangen sind
beim Reicbseisenbahnamt in der Zeit vom 1. Januar bis Ende
März d. J. im Ganzen 76 aus dem Publikum eingelaufen. Von
diesen beziehen sich 17 auf den Personenverkehr, 40 auf den
Güterverkehr und 19 auf andere Gegenstände. Das Reichseisen-
bahnamt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 5,
als unbegründet zurückgewiesen 22, auf den Rechtsweg verwiesen
4, wegen mangelnder Zuständigkeit der Reichsgewalt nicht zur
Cognition gezogen 18, die übrigen 27 wurden zum grössten Theil
mit Rücksicht auf die darin behandelten Gegenstände zur directen
Erledigung an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.
Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 22 Eisenbahnverwal-
tungen.
Die Unfallstatistik im März dieses Jahres zeigt nach der
im Reichseisenbahnamt aufgestellten Nachweisung auf Deut-
schen Eisenbahnen — ausschliesslich Bayerns — folgende
Ziffern : 13 Entgleisungen und 2 Zusammenstösse auf freier Bahn,
22 Entgleisungen und 27 Zusammenstösse in Stationen und
115 sonstige Unfälle (U eberfahren von Fuhrwerken, Feuer im
Zuge, Kesselexplosionen und andere Betriebsereignisse, wobei
Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Un-
fällen sind im Ganzen, und zwar grösstentheils durch eigenes
Verschulden, 141 Personen verunglückt, sowie 45 Eisenbahnfahr-
zeuge erheblich und 110 unerheblich beschädigt. Es wurden von
den 12 987 429 überhaupt beförderten Reisenden 1 getödtet, 12 ver-
letzt (davon entfallen: 1 Tödtung und 1 Verletzung auf die
Bergisch-Märkische Eisenbahn, 6 Verletzungen auf die Thürin-
gische Eisenbahn, 4 Verletzungen auf die Bahnstrecken im Ver-
waltungsbezirke der vormaligen Königlichen Direction der Köln-
Mindener Eisenbahn und 1 Verletzung auf die Reichseisenbahnen
in Elsass-Lothringen); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst
beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 16 getödtet und 61 verletzt
und bei Nebenbeschäftigungen 29 verletzt; von Post-, Steuer-
etc. Beamten 1 getödtet; von fremden Personen (einschliesslich
der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter)
12 getödtet und 5 verletzt, sowie bei Selbstmordversuchen 4 Per-
sonen getödtet. Von den sämmtlichen Verunglückungen — mit
Ausschluss der Selbstmorde — entfallen auf: A. Staatsbahnen
und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen (bei zusammen
21839 km ßetriebslänge und 510 063 552 geförderten Achskilo-
metern) 107 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die Bahn-
strecken im Verwaltungsbezirke der vormaligen Königlichen Di-
rection der Köln-Mindener Eisenbahn zu Köln (24), die Bergisch-
Märkische Eisenbahn (15) und die Oberschlesische Eisenbahn (10),
verhältnissmässig, d. b. unter Berücksichtigung der geförderten
Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch
auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der vormaligen
Königlichen Direction der Köln-Mindener Eisenbahn, der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn und auf den Reichseisenbahnen in Elsass-
Lothringen die meisten Verunglückungen vorgekommen, ß. Grössere
Privatbahnen — mit je über 150 kni Betriebslänge — (bei zu-
sammen 5 856 km Betriebslänge und 92 440 004 geförderten Achs-
kilometern) 30 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf ilie Thürin-
gische Eisenbahn (18), die Hessische Ludwigsbahn (4) und die
Berlin-Hamburger Eisenbahn (3); verhältnissmässig sind jedoch
auf der Thüringischen Eisenbahn, der Hessischen Ludwigsbahn
und der Rechte Oderufereisenbahn die meisten Verunglückungen
vorgekommen. Auf den C. Kleineren Privatbahnen — mit je unter
150 km ßetriebslänge — (bei zusammen 1 048 km Betriebslänge
und 6 629135 geförderten Achskilometern) sind Verunglückungen
nicht vorgekommen.
Verein für Eisenbahnkunde in Berlin.
In Vervollständigung des Protocolls der April-Sitzung des
Vereins für Eisenbahnkunde theilen wir noch mit, dass an Stelle
des nach Aachen versetzten Geheimen Regierungsrath Quasowski
der Commandeur des Eisenbahn-Regiments, Oberstlieutenant Golz,
532
zum Stellvertreter des Vorsitzenden des genannten Vereins ge-
wählt -worden ist.
Ans Bayern.
© München, den 12. Mai. Herr Abgeordneter von Schlör
bespricht in seinem Referate über die Rechnungsnachweisungen
des Eisenbahnbetriebs während der 14. Finanzperiode 1878 und
1879 die auffallende Erscheinung eines erheblichen Rückganges
beim Güterverkehr (von 2 596 462 t im Jahre 1878 auf
2 522 226 t im Jahre 1879). Die Differenz, welche sich fast auf
alle Artikel der Waarenstatistik vertheilt, ist zum mindesten kein^
Zeichen der wirthschaftlichen Besserung während der Jahre 1878*
und 1879 und ist von einer Bedeutung, welche das Eisenbahn-
intcresse überragt. Die gleichzeitige Zunahme des internationalen
(Transit-) Verkehrs lässt einen günstigen Rückschluss auf die
internen Verhältnisse nicht zu und darf hier eine erhebliche
Besserung wohl erst dann in Aussicht genommen werden, wenn
für Bayern bessere Ernten kommen und die Landwirthschaft
wieder bessere Erträgnisse giebt, da ja an ihr Schicksal auch der
weitaus überwiegende Theil des Gewerbebetriebes gebunden ist.
Neuestens sind Verhandlungen in Gang gekommen, welche eine
weitere Ermässigung für Getreidetransporte aus Galizien,
Rumänien, Russland und von der- untern Donau im Transit über
Bayern nach der und über die Schweiz zur Folge haben werden
und aus Concurrenzrücksichten geboten erscheinen. Hierbei wird
die Einheitstaxe, welche für gedachten Transitverkehr bisher
4 Cts. pro Tonnenkilometer trug, auf 3,6 Cts. reducirt werden
müssen. Letzterer Betrag entziffert sich auch aus den Tarifen,
zu welchen Getreide von den Belgischen und Niederländischen
Häfen nach der Schweiz über die Reichseisenbabnen und die
Rheinroute transportirt wird. Die jüngst erschienenen Erörterun-
gen über die Tarifpolitik der Staatseisenbahnverwaltung liefen
nun darauf hinaus, dass einerseits dem Ungarischen Getreide
nach der Schweiz weitere Ermässigungen der dermaligen Tarife
zugestanden, andererseits die für die Schweiz angewendeten
•Einheitssätze auch auf den Getreidetransit von Ungarn, dann von
Galizien, Russland, Rumänien und der unteren Donau über Bayern
nach Süddeutschland übertragen werden möchten. Erstere An-
schauung ist bereits Gegenstand von noch nicht abgeschlossenen
Besprechungen der betheiligten Transportverwaltungen gewesen.
Die Königliche Regierung hat ihrerseits diesen Erörterungen
Aufmerksamkeit geschenkt. Einer sorgfältigen Erwägung bedarf
aber immerhin die Frage, welche Rückwirkung die Realisirung
der bezeichneten Anregungen auf die einheimischen Productions-
und Absatzverhältnisse und auf die finanziellen Interessen der
Bayerischen Staatseisenbahnverwaltung äussern wird.
Personal-Nachrichten.
Preussen. Der Amtsrichter a. D. Wilke, bisher in Kattowitz,
ist als Hülfsarbeiter an das Betriebsamt in Berlin (Berlin-Dresden)
versetzt. Der Ober-Güterverwalter R ast in Berlin ist zum ständigen
Hülfsarbeiter bei dem Betriebsamte in Berlin (Berlin-Sommerfeld)
und der Werkstättenvorsteher Hesse in Breslau zum Königlichen
Eisenbahn-Maschinenmeister ernannt worden.
Bayern. Der Director der Generaldirection der Verkehrs-
anstalten — Bauabtheilung — Alois von Röckl zu München ist
wegen Krankheit und dadurch bewirkter Functionsunfähigkeit
in den erbetenen Ruhestand versetzt worden.
üebersicht des Anlagecapitals, der Einnahmen, Ausgaben und Dividenden der wichtigeren
Englischen Eisenbahngesellschaften in den Jahren 1879 und 1880.
Die nachstehende „Üebersicht des Anlagecapitals, der Einnahmen, Ausgaben und Dividenden der wichtigeren Englischen
Eiseabahngesellschaften in den Jahren 1879 und 1880“ geben wir nach der „Railway News“. Aus dieser Üebersicht ist die allge-
meiiie, theilweise beträchtliche Vermehrung der Dividenden ersichtlich.
Eisenbahngesellschaften
Anlage-
capital
in 1 000 0’
1879 1 1880
Brutto-
einnahme
Betriebs-
ausgabe
in 1 000 ^
1879 1 1880
Netto-
einnahme
Dividenden
Obligationen
und fixirte
Prioritäten
Stammactien
(ordinary)
in 10
1879
00 ^
1880
in 1 0
1879
00 ^
1880
in 1 0
1879
lOO ^
1880
in 1(
1879
)00 Sg
1880
Bet
in 10
1879
rag
00 Sg
1880
P(
1879
Jt.
1880
Caledonian .......
35 512
36 164
2 657
2 684
1358
1335
1298
1349
512
507
451
462
335
380
23/4
3Vs
Glasgow and South Western
9 896
9 993
981
1052
522
509
459
544
156
157
124
126
179
261
33/e
5
Great Eastern
33 948
34 666
3 006
3 023
1 668
1614
1338
1408
754
772
433
446
152
191
1*/*
Great Northern
31 202
31429
3 200
3 179
1 730
1 696
1470
1482
365
352
582
624
623
606
öVs
öVs
Great Western
64 303
66 599
6 986
7 266
3 525
3 629
3 461
3 637
1561
1499
1217
1263
683
876
■ öVs
Lancashire and Yorkshire
31468
32 702
3 362
3 574
1802
1897
1560
1677
399
386
470
501
691
789
43/8
53/8
London and Brighton . . .
20 934
21323
1924
2 031
866
899
1059
1 132
196
217
427
458
436
456
6
6V2
London and North Western .
81 961
83 102
9 347
9 766
4 827
4 933
4 519
4 833
844
827
1457
1457
2 219
2 549
6V2
77s
London and South Western .
22 864
23 293
2 742
2 693
1560
1448
1 182
1245
312
316
331
334
540
595
53/8
6
Manchester, Sheffield & Lincoln
23 302
23 843
1 712
1820
844
883
868
937
196
190
551
579
121
169
2Vs
3
Midland
66 228
67 878
6 509
6 717
3 290
3 417
3 219
3 300
741
745
1 192
1 149
1285
1406
53/8
6Vs
North British
29 923
31032
2 290
2 323
1 193
1 161
1097
1 162
500
375
596
720
—
68
IV2
North Eastern
55 342
55 379
5 570
6 435
2 818
3 151
2 752
3 283
514
495
948
929
1291
1860
57a
8V4
South Eastern
20 007
20 235
1985
2 083
957
983
1028
1 100
305
314
270
271
453
514
öVs
6
Zusammen
526890
537638
52 270
54 645
26 961
27 556
25 310
27 089
7 355
7150
9 049
9 319
8 906
10 620
-
-
Russische Correspondenz.
st. Petersburg, im Mai 1881.
Die jährliche Ausgabe der Regierung zur Bezahlung der Ga-
rantie auf die Actien und Obligationen der Eisenbahngesellschaften
hat sich im verflossenen Jahre 1880 nicht nur nicht verringert,
wie doch eigentlich zu erwarten ist, sondern ist im Gegentheil
bedeutend grösser gewesen, als dieselbe für 1878 und 1879 war.
So wurden im Jahre 1878 den Gesellschaften auf Rechnung der
Garantie 11 321 617 Creditrubel, im Jahre 1879 bereits 14 322 203 R.
abgelassen; für 1880 aber ist diese Ausgabe auf 20 329 791 R.
vorausgesehen. Ein endgültiger genauer Abschluss hat 'noch
nicht gemacht werden können, weil noch nicht alle Bahnen ihren
Rechenschaftsbericht pro 1880 abgeschlossen haben, was hier in
Russland meist erst im Mai stattfindet. Das Finanzministerium
hat bereits eine Eingabe an den Reichsrath gemacht und um
Anweisung der obigen Summe gebeten zur Ausgabe an d i e Eisen-
bahngesellschaften, deren Actien und Obligationen durch die Re-
gierung garantirt sind und welche nicht im Stande sind, weder
Procente noch Tilgung aufzubringen für das verflossene Jahr in
Folge ihres geringen Einkommens.
Znm Ban der Eriwoirogbahn und der Bashontschakbahn ist
eine temporäre Verwaltung, welche vom Departement der Eisen-
bahnen unabhängig ist, eingesetzt worden. Laut „Regierungsan-
zeiger“ sind folgende Gehalte den in dieser Bauverwaltung Be-
schäftigten ausgesetzt worden: dem Vorsitzenden 8 000 R., jedem
Conseilsmitgliede 4 000 R. (ihrer sind 7); ausserdem sind 15 000 R.
zur Bezahlung von Diäten für die Anwesenheiten. den Sitzungen
bestimmt; diese Bezahlung erhält der Vorsitzende wie die Mit-
glieder in gleichen Raten. Bei etwaigen Fahrten erhalten die
Herren ausserdem 10 R. Diäten und Wiedererstattung der Reise-
ausgaben. Der Oberingenieur dewKriwoirogbähn erhält 21 650 R.
Gehalt, der Ingenieur für den Brückenbau bei Jekaterinoslaw
18150 K.; dem Baskuntschaker Oberingenieur sind dagegen nur
12 825 R. ausgeworfen. Das ganze^Statut dieser Bauverwaltung
ist noch von dem verstorbenen Kaiser am 20. Februar a. St. be-
stätigt worden. Von den 7 Conseilsmitgliedern • sind 4 aus dem
Ministerium yer Communicationen, je einer aus den Ministerien
der Finanzen und des Innern und der siebente ist ein Bevoll-
mächtigter des Ministeriums der Reichsdomänen und wird nur
in Fragen, welche den Bergwerksbetrieb und die Salzindustrie
angehen, jedesmal besonders zur Theilnabme an den Sitzungen
herangezogen. Verschiedene unserer hauptstädtischen Zeitungen
bringen das GerüchL dass der Finanzminister die oben erwähnten
freilich etwas reichlich bedachten Gehälter anfangs nicht habe
zulassen wollen und dass der Reich scontroleur seine Einwilligung
auch nur versuchsweise für das laufende Jahr 1881 gegeben und
dabei das Recht sich Vorbehalten habe, Ende 1881, wenn es ihm
nützlich und nothwendig erscheinen sollte, zur Verminderung der
Bauadministrationsausgaben auf diesen beiden Bahnen die sämmt-
lichen Etats zu verringern. In der temporären Verwaltung, in
welcher Geh. Rath Ingenieur Stjernwall den Vorsitz führt, befin-
533
den sich als Vertreter des Ministeriums der Communicationen die
Ingenieure Geh. Rath Ssalow, Wirkl. Staatsrath Klewetzki und
Staatsrath MaleAvski. Das Finanzministerium ist durch Geh. Rath
Nicolajew und das Ministerium des Innern durch Generalmajor
Bogdano-witsch vertreten. Als Vertreter des Ministeriums der
Reichsdomänen ist der Geh, Rath Isslawin delegirt. Den Bau der
Baskuntschakbahn wird Ingenieur Ripas und den Bau der Eri-
woirogbahn Ingenieur Titow und der Erbauer der Dnjeprbrücke
Beresm leiten. In den letzten Tagen ist die temporäre Verwal-
tung aus Petersburg abgereist, um an Ort und Stelle die Richtung
der beiden Bahnlinien definitiv zu bestimmen und sich über viele
technische und industrielle Nachrichten zu unterrichten. Unter-
dessen geht der „Stimme“ bereits die Nachricht zu, dass in Jeka-
terinoslaw schon 1 000 Arbeiter erschienen sind und in dieser
Woche schon mit einigen Erdarbeiten begonnen wird. Diese Ar-
beiter sind alle zuzügige ; wie vorauszusehen war, sind die Local-
einwohner zu den Erdarbeiten untauglich. Die Brücke in Jeka-
terinoslaw ist in der sogen. „Breiten Strasse“ bestimmt und
werden bereits eifrige Vorbereitungen zum Beginn des Baues
gemacht.
Mehrere Generalversammlungen der Eisenbahngesellschaften,
sowohl ordentliche als ausserordentliche, finden im Maimonat
alten Styls in Petersburg statt. In denselben sollen vorzugsweise
laufende Geschäfte, als Bestätigung des Rechenschaftsberichts für
das verflossene Jahr, Neuwahlen von Directoren und Mitgliedern
des Verwaltungsraths etc. verhandelt werden; aber es sind auch
andere Fragen auf der Tagesordnung, so z. B. soll in der Ver-
sammlung der Actionäre der Fastower Bahn die Frage entschie-
den werden über den Bau der Zweigbahn von der Station
„Schpola“ nach dem Flecken „Talnoje“. Ausser der Fastower
finden noch Generalversammlungen dfer Losowo Sebastopoler,
Grjasi-Zaryziner, der Rybinsk-ßologojer und der Grossen Gesell-
schaft Russischer Bahnen statt.
Jahresbericht der Fennsylvania Eisenbahn.
Der Osten der Vereinigten Staaten von Nordamerika ist
seiner Lage und civilisatorischen Entwickelung nach mehr mit
Eisenbahnen gesegnet, als alle andern Staaten. Zahlreiche Ge-
sellschaften theilen sich in den Besitz, aber vor Allen ragen drei*
durch ihren gewaltigen Einfluss hervor, durch den sie nicht nur
die Verkehrsverhältnisse der östlichen Staaten beherrschen,
sondern in mancher Beziehung auch eine politische Rolle spielen;
es sind dies die Pennsylvania-, New-York Central- und Erie-Eisen-
bahngesellschaften.
Um einen Einblick in den ganz bedeutenden Verkehr mit
seinen Einnahmen und Ausgaben zu gewinnen, der sich alljähr-
lich auf den Bahncomplexen derartiger Gesellschaften abspielt,
folgen wir der „Railroad Gazette“, welche einen kurzen Auszug
aus dem Jahresberichte der Pennsylvania Eisenbahn bringt. Dieses
Unternehmen hat selbst im Betriebe 5 357 Englische Meilen (8 619
Kilometer) Eisenbahnen und 66 Englische Meilen (106 km) Ca-
näle; überdies ist es betheiligt bei mehreren andern Eisenbahnen,
die jedoch eine eigene Verwaltung haben. Der Bahncomplex
dehnt sich aus von New-York, Philadelphia und Baltimore im
Osten bis Cieveland, Toledo, Chicago, St. Louis, Louisville, India-
nopolis und Cincinnati im Westen, d. h. er bedeckt den Theil des
Landes, in dem Bevölkerung, Production und Handel am dichtesten
liegen. Schon die Meilenzahl der Eisenbahnlinien der Pennsyl-
vania Gesellschaft macht einen beträchtlichen Antheil aus von
deren Gesammtsumme in den Vereinigten Staaten überhaupt,
ihre Einnahmen stehen hierzu in einem noch günstigeren Ver-
hältnisse (im Jahre 1879 nahezu 12 Procent) und bei dem Ver-
kehr ist dies noch viel mehr der Fall.
Der gesammte Verkehr, die Einnahmen und Ausgaben für
alle im Betriebe befindlichen Bahnlinien der Gesellschaft, deren
Länge oben angegeben ist, stellt sich auf eine Reihe von Jahren
folgendermassen :
” "" Brutto- AiKäanhpn Netto-
einnahmen “ einnahmen
58 096 866 36 574141 21522 728
60 162 576 35 639 795 24 722 781
70 764 062 41 179 485 28 584 578
1 der That ganz enorme Zahlen, und giebt es
im ganzen Lande wohl nur zwei oder drei Staaten, deren Eisen-
bahnen zusammengenommen einen so mächtigen Verkehr auf-
weisen. Da das Bahnnetz der Pennsylvania Eisenbahngesellschaft
ein so weites Feld und eine so grosse Zahl von Linien umfasst, so
ist es füglich dazu angethan, als Gradmesser für den allgemeinen
Verlauf der Geschäfte der Eisenbahnen nördlich vom Potomac
und Ohio und östlich vom Mississippi zu gelten.
Was zunächst den Verkehr betrifft, so ist ersichtlich, dass
der Personenverkehr 1880 um 20,7 Procent grösser war als 1879,
obwohl dieser Verkehr bisher sowohl auf dieser wie auf andern
Bahnlinien verbältnissmässig stationär zu sein pflegte (ausge-
nommen das Centenialjahr 1876, in welchem dieser Verkehr auf
der Pennsylvania Bahn die enorme Höhe von 802 462 609 Per-
sonenmeilen erreichte). Mit dieser einen Ausnahme hat die Zu-
Personen-
meilen
1875 : 562 514 468
1879 : 583 776 686
1880 : 704 571 071
Dies sind i
Tonnen-
meilen
3 335 797 675
5 384194434
5 719 030 065
nähme des Personenverkehrs nie mehr als 44 Millionen Personen-
meilen in einem Jahr betragen und nur im letzten Jahre erreichte
sie die Höhe von 121 Millionen.
Beim Frachtverkehr finden wir , dass die Zunahme im ver-
flossenen Jahre verhältnissmässig unbedeutend war, obwohl dies
vielleicht in der Geschichte des Landes das bei Weitem günstigste
war und obwohl in den beiden vorhergehenden Jahren grade
eine ganz enorme Zunahme des Frachtverkehrs verzeichnet wer-
den konnte : denn die Zunahme von 1877 auf 1878 betrug 17 Pro-
cent, von 1878 auf 1879 sogar 25 Procent, indess von 1879 auf
1880 nur 7V4 Procent; es ist dies eine verhältnissmässig geringere
Rate, als sIq selbst in den geschäftslosen Jahren vorkam.
Die Zunahme sämmtlicher Einnahmen der Verwaltung be-
trug 17,2 Procent. Diese Zunahme erwuchs aber keineswegs in
ihrem ganzen Umfange aus der Erhöhung des Verkehrs überhaupt,
sondern zum sehr beträchtlichen Theil aus einer Erhöhung der
durchschnittlichen Frachtsätze, die auf den Linien östlich von
Pittsburgund Erie fast ein Neuntel oder 0,092 Cent pro Tonne und
Meile ausmachte. Von welchem Einflüsse diese Erhöhung war,
lässt sich aus der Thatsache ermessen, dass die Frachteinnahmen
aus dem Verkehr von 188,0 zu den Tarifen von 1879 gegen
5 262 000 Dollar weniger ein gebracht haben würden als das wirk-
lich der Fall ist, und die Nettoeinnahmen würden 1880 sogar ge-
ringer gewesen sein als 1879. Denn ein Theil von der Zunahme
der Frachtsätze wurde absorbirt durch die Zunahme der Aus-
gaben, was daraus erhellt, dass bei einer Erhöhung von 0,092 Cent
?ro Tonne und Meile auf den Linien östlich von Pittsburg der
rofit in Wirklichkeit nur 0,034 Cent betrug.
In dem Jahresbericht sind nur die Bahnlinien östlich von
Pittsburg und Erie mit grösserer Ausführlichkeit behandelt, und
finden wir, dass hier im Personenverkehr eine Zunahme von
21,8 Procent, in den Einnahmen aus diesem Verkehre aber nur
eine Zunahme von 19,1 Procent stattfand; der Frachtverkehr weist
eine Steigerung von 7,6 Procent, die Einnahme aus demselben
eine solche von 21,1 Procent nach. Die Zinsen und Renten aus
den Pennsylvania Linien weisen eine Zunahme von 667 712 Dollar
auf; ferner zeigen die Einnahmen aus den verpachteten New-Jersey
Linien eine Zunahme von nahezu 18 Procent, doch steht dem
gegenüber eine Steigerung der Ausgaben um 26,4 Procent, so dass
die Zunahme der Nettoeinnahmen weniger als 50 000 Dollar be-
trug. Der Nettoverlust an der Verpachtung jener Linien beträgt
trotzdem noch immer 1 035 309 Dollar, d. h. 95 420 Dollar mehr
als 1879. Der sehr beträchtliche Gewinn an Nettoeinnahmen auf
der Philadelphia und Erie Linie (42,4 Procent) ist als reine Rente
zu betrachten. Die haaren Einnahmen von Zinsen für die be-
deutenden Capitalien, welche die Gesellschaft bei andern Eisen-
bahnen sicher angelegt hat, betrugen 2 903 670 Dollar, d. i. 792 736
Dollar oder 37,6 Procent mehr als 1879. Der ganze Ueberschuss
nach Abzug sämmtlicher Ausgaben betrug 7 638 569 Dollar oder
11,9 Procent des Stammcapitals. Als Dividende kamen zur Ver-
theilung 7 Procent, während der Ueberschuss von 2 817 655 Dollar
auf den Reservefonds übertragen wurde ; ausserdem kamen nahe-
zu 800 000 Dollar ein durch Realisirung alter Forderungen und
aus dem Profit am Verkauf von Effecten.
Der Jahresbericht spricht sich hierbei aus über die Politik der
Verwaltung, nicht den ganzen Ueberschuss an Nettoeinnahmen
als Dividende zur Vertheilung zu bringen und rechtfertigt das
Verfahren durch den dringenden Wunsch, die Leistungsfähigkeit
der Gesellschaft für ungünstige Verkehrsperioden sicher zu stellen,
so dass auch für die Folge eine Gleichmässigkeit in den Dividen-
den erreicht werden kann.
Communalbesteuerung der Eisenbahnen.
V. 0. Die Thüringische Eisenbahngesellschaft ist auf Grund
des Staatsvertrages vom 19. April 18M von Zahlung der Commu-
ualstener in Preussen nicht befreit. Bekanntlich hat das R.-Ob.-
H.-G. durch Schiedsspruch vom 25. Mai 1878 die Frage der Be-
freiung der Thüringischen Eisenbahngesellschaft von Communal-
lasten auf Grund des Staatsvertrages vom 19. April 1844 bejaht,
das Preussische Obertribunal dagegen in Sachen der Thüringi-
schen Eisenbahn wider die Stadt Halle durch Urtheil vom
16. März 1875 und wider die Stadt Merseburg durch Urtheil vom
2. September 1879 die Frage verneint. Das Reichsgericht pflichtet
dem Preussischen Obertribunal bei aus folgenden Gründen:
„Das Gesetz über die Eisen bahnunternehmun gen vom 3. Novbr.
1838 bestimmt im § 3, dass von den Eisenbahnen eine nach dem
Ertrage zu berechnende Abgabe zu entrichten sei und dass die
Eisenbahnen von Entrichtung einer Gewerbesteuer befreit bleiben
sollen. Im § 49 behält sich der Staat das Recht vor, die im Ge-
setz vom 3. November 1838 gegebenen Bestimmungen durch
allgemeine Anordnungen oder durch künftig zu erlassende Con-
cessionen zu ergänzen und abzuändern und nach Umständen
andere ganz neue Bestimmungen hinzuzufügen. Sofern dadurch
den bereits concessionirten Eisenbahnen eine Beschränkung
ihrer Einnahmen oder eine Vermehrung ihrer Ausgaben herbeige-
führt werden sollte, soll ihnen eine angemessene Entschädigung
gewährt werden. Dass § 38 nur von Staatsabgaben handelt,
ist nicht zu bezweifeln und wird auch vom R. Ob.-H.-G. aner-
534
kannt. — Als nun durch die Staatsverträge vom 20. Decbr. 1841
und 19. April 1844 die Herstellung der durch die Staaten der
contrahirenden Regierungen hindurchgehenden Bahnstrecken der
Thüring.ßahn vereinbart wurde, wurde fest gestellt, dass die Bestim-
mungen des Preussischen Gesetzes vom 3. Novbr. 1838 auch für
die Bahnstrecken in den Ausserpreussischen Ländern insoweit zu
Grunde gelegt werden sollten, als nicht die Verschiedenheit der
in den einzelnen Staaten bestehenden Gesetzgebungen oder be-
sondere Verhältnisse bei Aufbringung des Baufonds eine Ab-
weichung davon nothwendig machten (Art. 4 d. V. v. 20. Decbr.
1841). Im Vertrage vom 19. April 1844 wurde demnächst zu den
§§ 38, 39 des Gesetzes vom 3. Novbr. 1838 im Art. 15 bestimmt:
1. dass von der Bahn in ihrer ganzen Ausdehnung die im § 38
bestimmte Abgabe erhoben werden soll; 2. dass ausser dieser
Abgabe der Gesellschaft keine besonderen Abgaben für die in
den verschiedenen Gebieten belegenen Bahnstrecken, als: Ge-
werbesteuer, Concessionsgeld u. dergl. auferlegt werden sollten;
3. vorbehaltlich der Errichtung der Grundsteuer und anderer
dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden Landes-
esetzgebung von der Gesellschaft zu übernehmen sind. — Es
ann hiernach kein Zweifel obwalten, dass der Grundgedanke
der contrahirenden Regierungen der war, die Eisenbahn solle
rücksichtlich der Besteuerung als ein Ganzes behandelt werden
und deshalb solle keine der einzelnen Regierungen berechtigt
sein, die in ihrem Gebiete belegenen Bahnstrecken einer Steuer
zu unterwerfen. Dagegen kann nicht anerkannt werden,
dass durch Art. 15 des Staatsvertrages vom 19. April 1844
der Thüringischen Eisenbahn ein Privilegium dahin ertheilt
worden sei, dass sie für alle Zukunft von Communalsteuern befreit
sein solle. — Gegen die Annahme, dass der Klägerin das von ihr
behauptete Privilegium ertheilt worden sei, sprechen folgende
Gründe: Da unbestritten im § 38 des Gesetzes von 1838 nur von
Staatssteuern die Rede ist, so liegt die Vermuthung nahe, dass
auch bei Abfassung des Art. 15 des Vertrages von 1844 nur an
Staatssteuern gedacht worden ist. Diese Vermuthung wird da-
durch bestärkt, dass in entsprechender Weise, wie im § 38 die
Eisenbahnen von Entrichtung der Gewerbesteuer befreit werden,
also einer staatlichen Steuer, sowie im Art. 15 bestimmt wird,
dass den einzelnen Strecken der Eisenbahn keine besonderen Ab-
gaben als Gewerbesteuer, Concessionsgeld u. drgl., also ebenfalls
staatliche Steuern, auferlegt werden sollen. Zu einer Hervorhe-
bung dieser besonderen Arten von Steuern hätte jede Veranlas-
sung gefehlt, wenn die Absicht gewesen wäre, die einzelnen
Strecken der Bahn von jeder Abgabe zu befreien. — In entschei-
dender Weise endlich spricht dafür, dass man bei Abfassung des
Vertrages von 1844 nicht beabsichtigt hat die Eisenbahn von
Communalabgaben zu befreien, der Umstand, dass damals sowohl
die Actiengesellschaften als die juristischen Personen zu den per-
sönlichen Communalabgaben nicht herangezogen wurden, es also
auch an einem Motiv fehlte, der Eisenbahn ein Privilegium be-
züglich der Communalabgaben zu ertheilen. Es ist daher auch
bei den dem Vertragsabschlüsse voran gegangenen Verhandlungen
die Her-anziehung der Klägerin zur Communalsteuer nicht zur
Sprache gekommen und nicht daran gedacht worden. Dafür, dass
man nur an Staatssteuern dachte, spricht auch die Fassung des
Art. 15. Denn die Worte, es sollen den einzelnen Bahnstrecken
keine besonderen Abgaben auferlegt werden, lassen die Auslegung
nicht zu, die contrahirenden Regierungen sollten der Gesellschaft
weder selbst Steuern auferlegen, noch auch die zur Auferlegung
von Communalabgaben erforderliche Genehmigung ertheilen. —
Klägerin hat nun zwar noch ein besonderes Gewicht auf den Zu-
sammenhang der Art. 15 und 19 mit § 49 des Gesetzes von 1838
gelegt. Allein mit Unrecht. Denn Art. 19 und § 49 sind ohne
alle Bedeutung für die Auslegung des Art. 15 Im § 19 hat die
Preussische Regierung sich Vorbehalten, die Bestimmungen des
Gesetzes von 1838 abzuändern und event. die bereits concessio-
nirten Eisenbahnen zu entschädigen. Da die Thüringische Eisen-
bahn durch die Gebiete der contrahirenden Regierungen geht,
konnte von einer unmittelbaren Anwendung des § 49 keine Rede
sein, die contrahirenden Regierungen bestimmten daher, dass
Modificationen des Gesetzes von 1838 nur auf Grund vorgängiger
Verständigung unter den contrahirenden Regierungen erfolgen
könnten, s|e bestimmten also vorläufig nichts, sondern behielten
sich vor, sich vorkommenden Falles über etwaige Modificationen
zu einigen. — Wenn der Berufungsrichter aus dem gleichzeitigen
Erscheinen der Städteordnung vom 30. Mai 1853 und des Gesetzes
über die von den Eisenbahnen zu entrichtenden Abgaben den
Schluss zieht, dass, weil im § 4 der Städteordnung zu Gunsten
der Eisenbahnen keine Ausnahme gemacht worden, das Gesetz
von 1838 und somit auch Art. 15 des Vertrages von 1844 nach der
damaligen Annahme der Preussischen Regierung nur auf öffent-
liche Abgaben an den Staat zu beziehen sei, so verletzt er da-
durch nicht §5 No. 10 b) u. c) der Verordnung vom 14. Decbr. 1833,
auch ist der bezügliche Grund des Berufungsrichters nicht von
entscheidender Bedeutung“. (Erk. d. IV. Sen. d. Reichsger. vom
24. Febr. 1881 in S. der Thüring. Eisenb., Klägerin und Implo-
rantin wider die Stadtgemeinde Weissenfels, Beklagte und Implo-
ratin; Braun und Blum, Annalen Bd. III. S. 342 ff.)
Haftpflicht. ^
V. 0. Nach einem in AnsfUhrnng des § 73 des VereinszolL
gesetzes vom 1. Juli 1869 erlassenen Regulativ des Buudesraths
vom 28. Januar 1870 § 5 haben die Eisenbahuverwaltungen die
Wagenziige und Geleise innerhalb der Stationsplätze ausreichend
beleuchten zu lassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift macht • j
die Eisenbahn für daraus folgende, auch für nicht beim Eisenbahn- •
betriebe erfolgte Unfälle und für Versehen und Unterlassungen »j!
der Bahnangestellten haftpflichtig. Der Kläger ist auf demVenloer r i
Bahnhof der Beklagten zu Hamburg in Ausübung seines Dienstes
Nachts in einen schlecht beleuchteten Feuersenken unter dem si
Bahngeleise gestürzt und fordert Schadenersatz wegen hierbei er-
littener Verletzungen. — „Das gedachte Regulativ anlangend,
hatte das Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869 im § 73 bestimmt, )
dass die näheren Bestimmungen über die zollamtliche Behänd- ^
lung des Güter- und Effectentransports auf den Eisenbahnen
durch ein zu erlassendes Regulativ getroffen werden sollten, und y
zwar sollen nach § 167 Abs. 2 dieses Gesetzes die zu dessen Aus-
führung erforderlichen Regulative und sonstigen Bestimmungen
von dem Bundesrathe des Zollvereins festgestellt werden. In l
Gemässheit des § 73 cit. hat denn auch der Bundesrath ein Re- i
gulativ erlassen, in dessen § 5 Abs. 2 es heisst: „Bei den zur *
Nachtzeit zur Abfertigung gelangenden Zügen haben die Eisen- ^
bahn Verwaltungen die Wagenzüge und Geleise innerhalb der 4
Stationsplätze ausreichend beleuchten zu lassen.“ Die von der ■
Beklagten aufgestellte Behauptung, die gedachte Vorschrift des i
§ 5, welche nur die Geleise erwähnej erstrecke sich nicht auch I
auf die Feuersenken, ist offenbar irrig, da — wie sich aus der die
gerichtliche Augenscheinseinnahme als richtig constatirten Zeich- ■
nung ergiebt und wie es auch sonst notorisch der Fall zu sein
pflegt — die Feuersenken sich gerade unter den Geleisen befinden i
und die Beleuchtung der Geleise daher die Beleuchtung der J
Feuersenken in sich schliesst. Das hier fragliche Regulativ kann
nun freilich, da es ohne mittelbare Mitwirkung des Reichstages ‘
erlassen, und im Bundesgesetzblatt nicht verkündet worden ist,
äls eigentliches Gesetz nach Art. 5 und 17 der Bundesverfassung
vom 24. Juni 1867 nicht angesehen werden. (Entscheid, d. R.-
Db-H.-Ger. Bd. XIX S. 184.) Da es aber auf Grund eines Gesetzes >
durch eine vom Gesetzgeber dazu ermächtigte Behörde erlassen '
ist, so ist es auch als eine für privatrechtliche Verhältnisse wirk- y
same Rechtsnorm anzu sehen. Wenn nun aber die angeführte
Vorschrift des Regulativs den Eisenbahnverwaltungen die Pflicht J
auferlegt, bei den zur Nachtzeit abzufertigenden' Zügen die i
Wagenzüge und Geleise innerhalb der Stationsplätze ausrei-
chend beleuchten zu lassen, so enthält dieses Gebot nicht nur,
wie sich von selbst versteht, die Bestimmung, dass die Eisen-
bahnverwaltungen die Kosten der Beleuchtung zu tragen, die
diesfallsigen Einrichtungen zu treffen und ihren Beamten und i
Bediensteten die erforderlichen Anordnungen zu ertheilen haben,
sondern auch die Vorschrift, dass die Bisenbahnverwaltungen,
worunter diejenigen Gesellschaften, physischen oder juristischen
Personen, für deren Rechnung die betreffende Eisenbahn betrie-
ben wird, zu verstehen sind, für die Erfüllung der ihnen auf-
erlegten Verpflichtungen verantwortlich sein sollen und dass mit-
hin auch die civilrechtlichen Folgen einer schuldhaften Nicht-
beachtung des Gebots die Eisenbahnverwaltungen selbst treffen, *
mögen auch nicht diese selbst, resp. ihre Vertreter, sondern nur
diejenigen Angestellten oder Gehülfen, denen sie die Erfüllung
der ihnen obliegenden Pflicht überlassen haben, pflichtwidrig ge-
handelt haben. Denn bei einem solchen, auf einem wichtigen
Interesse beruhenden und zunächst offenbar gerade im Interesse
der Sicherung des Zollfiskus und der Zollbeamten erlassenen Ge-
bote lässt sich die Auslegung, dass demselben schon genügt sei,
sobald nur Diejenigen, denen es ertheilt ist, resp. deren Organe
oder Vertreter, kein eigenes Verschulden trifft, um so weniger .
rechtfertigen, als bei der Befugniss der Eisenbahnverwaltungen, ’
die durch die Nichtbeachtung des Gebotes Beschädigten an die ^
zunächst schuldige Person, also in der Regel an einen ihrer nie- ,
deren Bediensteten zu verweisen, deren Vermögen erfahrungs-
mässig zu der Höhe der Gefahren und Beschädigungen, welche
durch das Gebot verhütet werden sollen, in keinem Verhältnisse
zu stehen pflegt, das Gebot nur in einem sehr beschränkten Um-
fange den Rechtsschutz gewähren würde, in dessen Interesse es
erlassen ist. Auch spricht für den oben angenommenen Sinn ■
des Gebotes, dass es schon lange als eine auch dem Haftpflicht-
gesetze vom 7. Juni 1871 und anderen, ihm vorausgegangenen
Specialgesetzen zu Grunde liegende Forderung der Gerechtigkeit
betrachtet wird, dass Derjenige, welcher sich in seinem Gewerbe-
betriebe aus freiem "Willen oder aus Nothwendigkeit eines Stell- ,
Vertreters oder Gehülfen bedient, auch die Gefahr zu tragen hat,
dass dritte Personen durch ein schuldhaftes Verhalten solcher ^
Vertreter oder Gehülfen in Ausübung der ihnen aufgetragenen
Verrichtungen beschädigt werden. Es ist daher anzunehmen,
dass auch dem hier fraglichen Gebote der Gedanke einer den
Eisenbahnen auferlegten Garantie für den durch jede schuldhafte
Nichtbeachtung des Gebotes verursachten Schaden zu Grunde ge-
legen hat, wobei es offenbar auch als unerheblich angesehen ist.
535
ob etwa nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen einer solchen An-
nahme wegen der Persönlichkeit des ßetriehsunternehmers etc.
Bedenken entgegenstehen würden. Nach dem Sinne und Zwecke
des Gebotes soll durch die den Eisenbahnen auferlegte Verpflich-
tung eine Sicherung gegen die durch Nichtbefolgung entstehen-
den Gefahren erreicht werden, für welche die Eisenbahnverwal-
tungen ihrerseits verantwortlich sein sollen.“ (Erk. d. 1. Civilsen.
d. Reichsger. vom 2. Februar 1881 in Sachen der Köln-Mindener
Eisenbahngesellschaft, Beklagte und Revisionsklägerin wider den
Hauptzollamtsassistenten Th. L. zu Hamburg, Kläger u. Revisions-
beklagten; Braun u. Blum, Annal. Bd. III S. 319 flf.)
Literatur.
Studien und Erfahrungen im Eisenbahnwesen von Franz
Schima, Oberingenieur. Il.üeber dieAusgaben desEisen-
bahn betriebes. III. Ueber Umladevorrichtungen der
Eisenbahnen. Prag. 1881. Verlag von H. Dominicus.
Der schliessliche Zweck eines jeden Geschäftes, also auch
der eines Eisenbahnunternehmens, dieses als Geschäft betrachtet,
ist die Erzielung eines Gewinnes. Dieser Gewinn ergiebt sich
aus der Different zwischen Einnahme und Ausgabe. Die Ein-
nahmen werden bei einer Eisenbahn beschafft durch die Leistun-
gen des Betriebes, durch die Beförderung von Menschen, Thieren
und Sachen. Es entsteht hier zunächst die Frage, welche Ver-
gütungen sollen für die einzelnen Leistungen beansprucht wer-
den, d. h. welche Tarifsätze sollen für die einzelnen Beförderungs-
öbjecte in Anwendung kommen? Nach dem kaufmännischen
Grundsätze, dass der Preis der Handelsartikel durch das Ange-
bot und die Nachfrage bestimmt wird, müsste auch der Tarif der
Eisenbahn, wenn man die ßefördernng der Transportobjeote als
Waare ansieht, den geschäftlichen Conjuncturen unterliegen, doch
selbst dann, wenn dieses Princip auch für die Eisenbahnen als
allgemein massgebend angesehen würde, muss doch zugestanden
werden, dass jeder rationell handelnde Producent und Geschäfts-
mann den Erzeugungs- bezw. Ankaufspreis bei der Calculation
des Verkaufspreises in Rechnung zieht und dass es in analoger
Weise für eine Eisenbahn von besonderer Wichtigkeit ist, den
Erzeugungspreis, d. h. die Selbstkosten für die verschiedenen
Leistungen genau zu wissen, um beurtheilen zu können, ob ein
zu entrirendes Frachtgeschäft bei einem in Aussicht genommenen
Tarifsatz mit Vortheil oder mit Nachtheil verbunden ist.
Die richtige Bestimmung der Selbstkosten für die verschie-
denen Leistungen des Betriebes ist aber ausser für die Feststel-
lung der Tarife auch noch von besonderem Werthe für die Her-
beiführung einer rationellen Oeconomie im gesammten Betriebe
einer Eisenbahn. So werthvoll aber die Kenntniss der Selbst-
kosten für eine Eisenbahn ist, so schwierig ist die richtige Be-
stimmung derselben für die einzelnen speciellen Transportleistun-
gen, für die verschiedenen Zugsgattungen u. s. w., wie dies schon
aus der Uebersicht der vielfachen und mannigfaltigen über diesen
Gegenstand bereits veröffentlichten Abhandlungen hervorgeht. Zu
der einschlägigen Literatur aber liefert die vorliegende Schrift
einen werthvollen Beitrag.
Der Verfasser war beauftragt, eine Berechnung der Betriebs-
kosten der a. priv. Buschtehrader Eisenbahn, welche in betriebs-
technischer Beziehung wegen ihrer verschiedenartigen Niveau-,
Richtungs- und Verkehrsverhältnisse als ein lehrreiches Beispiel
zu bezeichnen ist, aufzustellen und hat die zunächst zum Zwecke
dieser Arbeit gemachten gründlichen Studien und Untersuchungen,
sowie die sonstigen von ihm gesammelten bezüglichen Erfahrungen
in der vorliegenden Abhandlung zusammengestellt. In Bezug auf
die Anordnung und Gliederung des Stoffes ist dabei die nach-
stehende Reihenfolge beobachtet: Auseinandersetzung der Unter-
schiede zwischen den betreffenden Ausgaben; Aufzählung und
Betrachtung der Factoren, durch welche dieselben beeinflusst
werden, namentlich der Niveau- und Richtungs Verhältnisse; nähere
Untersuchung einzelner derselben und Besprechung derjenigen
Principien, welche dabei zur Geltung kommen. Hierbei ist der
von uns in No. 10 Jahrgang 1879 dieser Zeitung besprochene
I. Theil der von dem Verfasser herausgegebenen „Studien und
Erfahrungen“, welcher von der „Beförderung der Züge“ handelt,
mit als Grundlage benutzt worden. Als Anwendung dieser
Grundsätze auf einen concreten Fall wird sodann die Berech-
nung der Ausgaben der a. priv. Buschtehrader Eisenbahn für das
Betriebsjahr 1877, auf den Geschäftsbericht basirt, durchgeführt.
Es wird in einer der Erfahrung entsprechenden und wissenschaft-
lich begründeten Weise nachgewiesen, wie viel beispielsweise von
den Kosten für Abnützung der Radtyres, der Schienen, der
Schwellen, für das Brennmaterial u. s. w. auf die Courier-, Per-
sonen-, gemischten und Lastzüge entfällt und werden hieraus die
Betriebskosten für diese Zugsgattungen pro Einheit, d. i. pro
Bruttotonnen-, Netto(Nutz-)tonnen- und rersonenkilometer her-
geleitet. Ferner ist die Vertheilung der Erneuerungskosten und
der Ausgaben für die Verzinsung und Amortisation auf die ver-
schiedenen Zugsgattungen und Strecken durchgeführt, woraus
sich in Verbindung mit den Betriebskosten die gesammten Selbst-
kosten der Transportleistungen ergeben.
Der vorstehend besprochenen Abhandlung über die Aus-
gaben des Eisenbahnbetriebes ist als 111. Theil der „Studien und Er-
fahrungen“ noch eine kurze Abhandlung über Umladevorrichtungen
der Eisenbahnen, sowie die Beschreibung und Zeichnung der
Kohleuabladevorrichtung der a. priv. ßuschtehrader Eisenbahn
an der Moldau in Kralup beigefügt.
Die Lectüre der Schrift kann nur bestens empfohlen werden.
Ueber das technische Schul- und Vereinswesen Frankreichs.
Von Wilhelm von Nördling, K. K. Sectionschef und General-
director des Oesterreichischen Eisenbahnwesens a. D. Wien, Pest,
Leipzig, A. Hartleben’s Verlag. 1881.
Die hohe Stellung, welche die Französischen Ingenieure
und Techniker im socialen und staatlichen Leben Frankreichs
einnehmen, resultirt vorzugsweise aus der Art der Heranbildung
derselben und der Organisation des staatlichen Bauwesens. Das
Studium der Französischen grösseren technischen Bildunganstalten
und des mit denselben in enger Verbindung stehenden tech-
\ nischen Vereinswesens, wie der Organisation der Französischen
technischen Behörden ist daher auch von hohem Interesse und
der Verfasser der vorliegenden Schrift hat diesen umfangreichen
Stoff in klarer und präciser Weise auf engem Raume so behan-
delt, dass der Leser ein übersichtliches Bild der bezüglichen Ver-
hältnisse erhält.
Die Schrift bespricht die grösseren technischen Bildungs-
anstalten Frankreichs, ihre Entstehung und geschichtliche Ent-
wickelung in ihren Hauptzügen, ebenso die Zusammensetzung
und den amtlichen Wirkungskreis, sowie die historische Entfal-
tung und die dermaligen Satzungen der staatlichen Ingenieur-
corps. Ebenso werden die bestehenden Privatvereine, besonders
die Ingenieur- und Architectenvereine, deren Statuten, Ausdeh-
nung, Thätigkeit u. s. w. besprochen.
Die Schrift ist gerade jetzt noch von besonderem Interesse
dadurch, dass „das technische Vereins wesen des Auslandes und
die daraus zu ziehende Nutzanwendung für die Deutschen Ver-
hältnisse“ auf der Tagesordnung des Verbandes Deutscher Archi-
tecten- und Ingenieur vereine steht und ist der mit den Fran-
zösischen Verhältnissen sehr vertraute Verfasser durch diesen
Umstand auch zur Veröffentlichung dieser Schrift veranlasst
worden.
Rückblicke auf die Entwickelung der Ungarischen Volks -
wirthschaft im Jahre 1880. Redigirt von Dr. Karl Mandeilo.
Schon seit mehreren Jahren reproducirt der Redacteur des
„Fester Lloyd“ diese von verschiedenen Autoren verfasste und in
den Spalten des genannten leitenden Ungarischen Blattes publicirte
Jahres-Rundschau,. welche sehr geeignet ist, sich über die Ent-
wickelung der Ungarischen Volkswirthschaft ein klares Bild zu
machen. Der neueste, das' Jahr 1880 betreffende Jahrgang giebt
zunächst einen Rückblick über alle Gebiete der Ungarischen
Volkswirthschaft, sodann Aufsätze über die Börse von A. Deutsch,
über das Verkehrswesen von C Storch, verbreitet sich dann über
den Geschäftsgang in allen bedeutenden Waaren-Artikeln, über
die Verhältnisse der Oesterreichisch-Ungarischen Bank (Aufsatz von
Mandeilo) und über die Ungarische Industrie, deren Entwickelung
in den einzelnen Branchen und in einer allgemeinen Uebersicht
vorgeführt wird. Unsern Lesern, welche sich über die wirthschaft-
lichen Verhältnisse Ungarns orientiren wollen, können wir diese
treffliche Rundschau bestens empfehlen.
Die Paulinenaue-Neu-Ruppiner Eisenbahn (normalspurige
Localbahn) von Wendland, Regierungsbaumeister zu Berlin,
früher technisches Mitglied des Vorstandes der Paulinenaue-
Neu-Ruppiner Eisenbahngesellschaft. Hierzu 1 Blatt mit Zeich-
nungen. Separatabdruck aus der Zeitschrift des Architecten- und
Ingenieurvereins zu Hannover, Band XXVII, Jahrgang 1881, Hefts.
Berlin, Polytechnische Buchhandlung (A. Seydel).
Die kleine Broschüre giebt eine Beschreibung der am
12. September 1880 dem öffentlichen Verkehre übergebenen 28,1 km
langen normalspurigen Localbahn Paulinen aue-Neu-Ruppin. Es
ist die Art der Finanzirung des Unternehmens dargestellt und
sind die Constructionsverhältnisse der Bahnlinie, ihre Bahnhofs-
anlagen, Betriebsmittel u. s. w. beschrieb en. Sämmtliche Anlagen
sind dem vorliegenden Bedürfnisse ents precbend zur Ausführung
gekommen und kostet Bau und Ausrüstung der Bahn pro Kilo-
meter 60 500 Jl Die vorliegende Beschreibung der Bahn ist als
Beispiel für den Bau und Betrieb einer derartigen Localbahn von
Interesse.
Nach Schluss der Redaction eingelaufene offizielle Anzeigen.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen. an den Namen Freiheit- Johannisbad
Zufolge Mittheilung des Verwaltungs- führen,
rathes^der K. K. priv. Oesterr eichi- Berlin, den 15. Mai 1881.
Einer Mittheilung der Specialdirection
der Hessischen Ludwigseisenbahn
zufolge ist die Personenhaltestelle |
sehen Nor dwestbahn wird die auf der
Flügelstrecke Trautenau-F reiheit gelegene
bisherige Station Freiheit vom 16. Mai 1. J.
Fahrthor in Frankfurt a/M. am 15. Mai
er. für den Personen- und Gepäckverkehr
eröffnet worden.
Berlin, den 16. Mai 1881.
Die geschäftsführende Direction.
Fournier.
536
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachnngen.
I. Localtarife.
Am 1. Juli d. J. tritt für den Local-
(Jüterverkehr auf den Bahnlinien des Ver-
waltungsbezirks der Unterzeichneten Di-
rection ein neuer Tarif mit anderweiten
— theils ermässigten, theils erhöhten —
Frachtsätzen in Kraft.
Die bisherigen Tarife
1. für den Local-Güterverkebr auf der
früheren Magdeburg- Haiberstädter und
Hannover-Altenbekener Bahn vom 1. No-
vember 1877;
2. für den Local-Güterverkehr auf der
früheren Berlin - Potsdam - Magdeburger
Eisenbahn vom 1. November 1877;
3. für den Berlin-Braunschweig-Halber-
stadt-LausitzerVerbands-Güterverkehrvom
1. Januar 1878;
4. für den Berlin - Hannover - Olden-
burgischen Verbands -Güterverkehr vom
1. März 1878;
5. für den Berlin-Magdeburg-Halle-Cas-
seler Verbands-Güterverkehr vom l. April
1878/1. Mai 1879;
6. für den nachbarlichen Güterverkehr
zwischen Magdeburg - Halberstädter und
Berlin - Potsdam - Magdeburger Stationen
vom 1. Juni 1880;
7. für den Staatsbahn- Güterverkehr vom
I. Januar 1881, Anhang zu Heft No 1;
nebst den dazu gehörigen Nachträgen,
verlieren mit dem 1. Juli er. ihre Gültig-
keit insoweit, als dieselben sich auf den
Verkehr zwischen denjenigen Stationen
beziehen, auf welche der neue Tarif An-
wendung findet.
Das Verkehrsbureau der Unterzeichne-
ten Direction ertheilt auf Verlangen Aus-
kunft über die Höhe der neuen Tarifsätze.
Auch sind durch das genannte Bureau
vom 15. d. M. ab Exemplare des neuen
Tarifs zum Preise von 2 M pro Stück
käuflich zu beziehen. Magdeburg, den
II. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-Di-
rection. (1245)
Oberschlesische Eisenbahn. Die in dem
Nachtrag No. 14 zum diesseitigen Local-
Güter-Tarif vom 1. Juli 1877 enthal-
tenen Frachtsätze
Myslowitz trans. -
Sosnowice trans.
werden mit dem 1. Juli er. aufgehoben.
Breslau, den 16. Mai 1881. Königliche
Direction. (1270) '
Grossherzoglich Badische Staats-
eisenbahnen. Zum Tarife für den in-
ternen Güterverkehr der Badischen Bahnen
ist der vom 20. d. M. ab gütige XXL Nach-
trag erschienen, welcher ausser Aende-
rungen des Betriebsreglements und des
Nebengebührentarifes, sowie einer Erläu-
terung zur Waarenclassification Aus-
nahmefrachtsätze für die Beförderung von
Chinaclay ab Mannheim enthält und
durch Vermittelung der Güterexpeditionen
bezogen werden kann. Karlsruhe, den
12. Mai 1881. Generaldirection. (1262)
K. K. Niederösterr. Staatsbahnen.
Mit Giltigkeit vom 1. Juni 1881 tritt zu
dem Gebührentarife der K. K. Donan-Ufer-
bahn ein Nachtrag II in Kraft. Derselbe
enthält geänderte Frachtsätze zwischen
Wien Lagerhaus resp. Nussdorf transit mit
Wien Südbahnhof bei Instradirung via
Kaiser Ebersdorf, Frachtsätze für Stück-
güter zwischen Kl. Schwechat einer- und
Nussdorf transit resp. Wien Nord- und
Nordwestbahnhof anderseits; endlich
Frachtsätze für Wagenladungsgüter im
Verkehre mit Inzersdorf (Industriegeleise
der Wienerberger Ziegelfabrik).
Hierdurch treten die sub Position 6 und
10 im Gebübrentarife der K. K Donau-
Uferbahn aufgeführten Frachtsätze ausser
Wirksamkeit. Wien, im Mai 1881, Die
Direction. (1259)
II. Tarife fdr directe Terkehre mit be-
sonderen Namen.
Im Bergisch - Märkisch - Grand Central
Beige- Verbands- Verkehr finden die in dem
Ausnahme-Tarif für die Beförderung von
Steinkohlen, Cokes, Briquetts und Eisen-
erzen in Sendnngen von 50 000 kg, gültig
ab 10. November 1879, für Antwerpen
(Bassins) loco angegebenen Frachtsätze
vom heutigen Tage ab auch für dergleichen
Transporte im Verkehr mit Borgerhout
Anwendung. Elberfeld, den 13. Mai 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1254)
Berlin - Brannschweig - Halberstadt -Lau-
sitzer Verband. Mit dem 1. Juli er. treten
im vorbezeichneten Verbände die Aus-
nahmefrachtsätze für gebranntenKalk,
soweit dieselben nicht bereits durch die
Versetzung des genannten Artikels aus
Spec.-T. li nach Spec.-T. IH hinfällig ge-
worden sind ausser Kraft. Von dem er-
wähnten Zeitpunkt ab kommen bezügliche
Transporte nach den Sätzen des Special-
tarifs 111 zur Abfertigung, so dass hier-
durch zum Theil Tariferhöhungen ein-
treten.
Ausgenommen von dieser Aufhebung
sind die Ausnahmefrachtsätze zwischen
Königslutter und den Verbandstationen
des föniglichen Eisenbahn - Directions-
Bezirks Magdeburg, der Halberstadt-
Blankenburger und der Berlin-Anhalti-
schen Bahn, ferner zwischen Aschers-
leben, Förderstedt, Langenwed-
dingen, Stassfurt Bahnhof und
Salzschacht resp. Fabriken einer-
seits und den Verbandsstationen der
Braunschweigischen, Halberstadt-Blanken-
burger und Berlin-Anhaltischen Bahn an-
dererseits sowie zwischen Badekken-
stedt und den Verbandstationen der
Halberstadt-Blankenburger und Berlin-
Anhaltischen Bahn. Berlin, den 15, Mai
1881. Die Direction der ßerlin-Anhal-
tischen Eisenbahn - Gesellschaft als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1260°
Deutsch-Belgischer Verbands-Güter-Ver-
kehr. Am 1. Juli d. J. treten die im Deutsch-
Belgischen (Grand Central Beige) Güterta-
rife vom 1. Januar 1881 enthaltenen di-
recten Frachtsätze für den Verkehr mit
Weelde-Merxplas, Station der Grossen Bel-
gischen Centralbahn, über die Routen
Aachen-Lanaeken und Dalheim bezw.
Venlo-Roermonde ausser Kraft.
Sendungen von resp. nach dieser Sta-
tion unterliegen von jenem Tage ab der
Umkartirung in Herenthals, Station der
Grossen Belgischen Centralbahn, womit
eine Erhöhung der bisherigen Frachten
verbunden ist. Köln, den 12. Mai 1881.
Königliche Eisenbahn - Direction (links-
rheinische)^ (1263)
Galizisch - Deutscher bezw. Galizisch-
Niederländischer Holz-Verkehr. Mit dem
1. Juli er. gelangen die im Nachtrag I zum
Tarifheft IV für den rubricirten Verkehr
enthaltenen Sebnittsätze und Stationstarife
für Station Heidelberg der Badischen
Staatsbahn zur Aufhebung.
Ausserdem scheiden mit diesem Tage
imVerkehr mit den Stationen der Pfälzischen
Bahnen Homburg i, d. Pfalz, Kaiserslautern
Haupt- und Nord-Bahnhof, Ludwigshafen,
Neustadt a. d H. und Speyer Hauptbahn-
hof die Routen über Ulm-Bruch sal-Germers-
heim bezw. Crailsheim-Jagstfeld-Mannheim
aus und tritt an deren Stelle die Route über
Aschaffenburg. Breslau, den 12. Mai 1881.
Im Aufträge der Verband-Verwaltungen.
Königliche Direction der Oberschlesiscnen
Eisenbahn. (1257)
Mit Bezugnahme auf unsere Bekannt-
machung vom 12. März d. Js. theilen wir
mit, dass die bisherigen Tarifsätze im
HoUändisch-Südwestdentschen Heft 3 a für
den Verkehr zwischen den Stationen der
Holländischen Bahn Amsterdam, s’ Graven-
hage und Leyden und verschiedenen Loth-
ringischen und Luxemburgischen Stationen
noch bis zum 1. Juli d. Js. in Kraft blei-
ben, Von diesem Tage ab kommen für
Amsterdam neue erhöhte Sätze zur Ein-
führung, über welche unser Verkehrs-
büreau in Strassburg, sowie die Güter-
Inspectionen in Metz und Luxemburg Aus-
kunft ertheilen, während die directen
Frachtsätze für s’ Gravenhage und Leyden
ohne Ersatz aufgehoben werden. Kaiser-
liche General-Direction der Eisenbahnen
in Elsass-Lothringen. (1273)
Mit dem 1. Juni d. Jrs. treten die im
Tarif für den Mitteldeutsch-Ungarischen
Holzverkehr vom 1. August 1879 enthal-
tenen Frachtsätze für den Verkehr mit
den Stationen der Königlichen Eisenbahn-
Direction Köln rechtsrheinisch (Deutsch-
Giessener Linie) ausser Kraft, Neue er-
mässigte Frachtsätze sind in dem Un-
garisch-Deutschen bezw. Ungarisch-Nieder-
ländischen Holztarif vom 1. Juni 1881 ent-
halten.
Am 1. Juli d. Jrs. werden ferner die im
Mitteldeutsch-Ungarischen Tarife enthal-
tenen Sätze des Ausnahme-Tarifs B auf-
gehoben und durch anderweite Tarife
nicht ersetzt. Breslau, den 14. Mai 1881.
Im Aufträge der Verband-Verwaltungen
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. (1271)
Mit dem 15. Mai 1881 treten im Nieder-
sächsisch-Ostdentschen Verbände für den
Verkehr zwischen Schivelbein, Station des
Königlichen Eisenbahn-Directionsbezirks
Bromberg einer- und Neuhaldensleben,
Station des Königlichen Eisenbahndirec-
tionsbezirks Magdeburg andererseits neue
Sätze der regulären Classen in Kraft.
Die Sätze Schivelbein-Neuhaldensleben
betragen
pro 100 kg in Mark:
Eilgut Stückgut Al ß A2 I II III
10,22 5,11 3,45 2,91 2,50 2,15 1,74 1,22
Bromberg, den 10. Mai 1881. Königliche
Bisenbahndireetion als geschäftsführende
Verwaltung. (1265 J)
Mit dem 1, Juni er. tritt der Nachtrag VI
zum Ostdeutsch - Rheinischen Verbands-
Güter-Tarif vom 1. Mai 1878 in Kraft.
Derselbe enthält :
I. Ergänzungen resp. Berichtigungen zum
Vorwort.
II. Abänderungen zu H A. Special-Be-
stimmungen zu dem Betriebs-Reglement,
III. Ergänzungen resp. Abänderungen zu
II B. Specielle Tarif-Vorschriften,
IV. Abänderungen resp. Ergänzungen zu
II F. Tarif-Tabellen.
Exemplare dieses Nachtrages sind bei
den diesseitigen mit Tarifen ausgerüsteten
Depots, den Billet-Expeditionen zu Berlin,
Cüstrin, Schneidemühl, Danzig, Elbing,
Königsberg, Insterburg, Memel, Thorn,
Bromberg, Neustettin und Cöslin, sowie
bei sämmtlichen übrigen Billet-Expeditio-
nen der diesseitigen Verwaltung, welche
zur Bezugsvermittelung verpflichtet sind,
käuflich im Preise von 0,10 ^ zu bezie-
hen. Bromberg, den 12. Mai 1881. König-
liche Eisenbahn-Direction als geschäfts-
fühfende Verwaltung. (1274 J.)
Vom 1. Juli 1881 ab treten sämmtlicbe
im Prenssisch - Sächsischen Verbände für
den Verkehr von Rüdersdorf, Station des
Eisenbabndirectionsbezirks ßromberg,
nach Stationen des Directionsbezirks
Berlin, der Berlin - Görlitzer, Cottbus-
Grossenhainer und Berlin - Anhaitischen
Bahn (.Stammbahn und Linie Kohlfurt-
Falkenberg) noch bestehenden Aus-
nahmefrachtsätze für rohe Kalk-
steine ausser Kraft.
Es gelangen demnach -von dem ge-
nannten Tage ab für Kalksteintransporte
ab Rüdersdorf die mit dem 16. Februar er.
\ zur Einführung gelangten höheren Sätze
des Specialtarifs III in allen Relationen
? zur Erhebung. Bromberg, den 10. Mai 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1247 J)
Vom 20. Mai 1881 ab treten im Prenssisch-
Sächsischen Verbände für den Verkehr
zwischen Pirna, Station der Sächsischen
Staatsbahn einerseits und Cüstrin, Station
des Directionsbezirks Bromberg, und den
Stationen Crossen, Neutomischl, Opa-
lenica, Rothenburg und Bentschen der
Märkisch-Posen er Bahn andererseits directe
Frachtsätze der Classe B in Kraft; ferner
gelangen von demselben Tage ab für den
Verkehr zwischen Pirna einerseits und
den Stationen Glogau, Poln. Lissa, Sagan
und Sprottau der Oberschlesischen Bahn
anderseits directe Ausnahmefrachtsätze
für Spiritus zur Einführung.
Die qu. Frachtsätze sind bei den ge-
nannten Stationen in Erfahrung zu bringen.
Bromberg, den 9. Mai 1881. Königliche
Eisenbahndirection als geschäftsführende
Verwaltung des Preussisch - Sächsischen
' Verbandes. (1248 J)
Mit Wirkung Tom 1. d. Mts. ab haben
die im Bheinisch>Nassaaischen, Köln-Min-
den und Bergisch-Märkisch-Nassanischen
resp. Frankfort-Bebraer Güter-Tarife nebst
Nachträgen enthaltenen Ausnahmefrachten
i für Eisenerze auch für die Beförderung
des Artikels „Braunstein“ in Wagenla-
dungen von mindestens 10 000 Kilogramm
oder bei Zahlung der Fracht für dieses
Gewicht Geltung. Frankfurt a./M.-Sachsen-
hausen, den 12. Mai 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1251)
Im Nachtrag VI zum Rheiniseh-Thürin-
gisch-Sächsischen Verbands-Gütertarif ist
der Tarifsatz für die Klasse Al im Verkehr
zwischen Schmölln i. S.-A. und Marten
(Seite 121) irrthümlich mit 3,38 be-
zeichnet.
Derselbe beträgt 3,67 und tritt diese
' Erhöhung am 1. Juli d. J. in Gültigkeit.
Elberfeld, am 13. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction als geschäftsführende
Verwaltung. (1255)
Rheinisch-Eöln-Minden-BelgischerGöter-
Verkehr. Die in dem Rheinisch-Köln-
Minden - Belgischen Gütertarife vom 15.
September 1880 und dessen Nachträgen,
dann insbesondere auch im Kohlentarife
vom 1. Januar bezw. 1. Februar 1880 und
dessen Nachtrag enthaltenen Taxen für
die Station Weelde-Merxplas treten am
1. Juli er. ausser Kraft.
Sendungen von resp. nach dieser Station
unterliegen von jenem Tage ab der Um-
kartirunginHerenthals, Station der Grossen
Belgischen Centralbahn, womit eine Er-
höhung der bisherigen Frachten verbunden
ist. Köln, den 13. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction (linksrheinische). (1252)
Bomänisch - Galiz. - Deutscher Getreide-
Verkehr. Mit Giltigkeit vom 1. Juni a. c.
gelangt der fünfte Nachtrag zu Theil II
Tarifneft I des Rum.-Galiz.-Deutschen Ge-
treideverkehrs zur Einführung, welcher
die Aufnahme derStationen Grossbauch-
litz der Sächsischen Staatsbahnen und
L i e g n i t z der Niederschlesisch-Märkischen
Bahn enthält.
Exemplare dieses Nachtrages sind bei
den Versandstationen und bei den Direc-
tionssitzen der betreffenden Verbandsver-
waltungen käuflich zu haben. Wien, 7. Mai
1881. ImNamen der Verbandsverwaltungen
die General-Direction der K. K. priv. Galiz.
Karl - Ludwigbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1250)
Am 1. k. Mts. tritt zu Theil I des Säch-
sisch - Oesterreichischen Verbandstarifes
Nachtrag 111 in Kraft, welcher Abände-
rungen bezw. Ergänzungen des Betriebs-
reglements, der allgemeinen Tarifvor-
schriften und der Güterclassification ent-
hält und durch die Verbandsstationen zu
erhalten ist. Dresden, am 14. Mai 1881.
Königliche Generaldirection derSächsischen
Staatseisenbahnen, von Tschlrschky. (1267)
Am 15. Mai a. er. gelangt der III. Nach-
trag zum Tarif für den Sächsisch-Schweize-
rischen Güterverkehr via Lindau vom
1. April 1880 zur Einführung. Derselbe
enthält theils neue, th eils veränderte Frach t-
sätze ; insoweit die Letzteren höher sind,
als seither, treten dieselben erst am
1. Juli a. er. in Kraft. Der Nachtrag ist
bei den betheiligten Expeditionen käuflich
zu erlangen. Dresden, am 12. Mai 1881.
Königliche Generaldirection der Säch-
sischen Staatseisenb. v. Tschirschky. (1261 )
Im Sächsisch-Oesterreichischen Verbände
wird am 15. d. Mts. die Station R o s s i t z
der K. K. priv. Oesterreichischen Nord-
westbahn in den Ausnahmetarif 2a
(Bau- und Nutzholz etc.) zu den für Par-
dubitz bestehenden Frachtsätzen aufge-
nommen. Dresden, am 13. Mai 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, v. Tschirschky. (1268)
Saarkohlenverkehr nach der Pfalz. Am
10. d. Mts. ist zum Ausnahmetarif No. 1
für den Saarkohlenverkehr nach den In-
nern Pfälzischen Stationen der V. Nach-
trag sowie zum Ausnahmetarif No. 2 für
den Saarkohlenverkehr nach den Pfäl-
zischen Rheinstationen der II. Nachtrag
erschienen. Beide enthalten Frachtsätze
für die Stationen Burbach und Saar-
brücken via St. Ingbert, sowie directe
Frachtsätze von den Grubenstationen
Kreuzgraben und Trenkelbach. Die Sätze
für Kreuzgraben haben bis auf Weiteres
noch keine Gültigkeit.
Das Inkrafttreten derselben werden wir
besonders publiciren.
Der Nachtrag V ist zum Preise von 10
Pf., der Nachtrag II zum Preise von 5 Pf.
käuflich zu haben. Königliche Eisenbahn-
Direction (linksrheinische). (1264)
West- und Nordwestdeutscher Eisenbahn-
verband. Mit Wirkung vom 15. d. M. ab
sind zu den Heften 8, 11, 29/34, 60, 70, 80,
90, 100, 108, 116, 124, 152 und 161 des
West- und Nord westdeutschen Verbands-
gütertarifs vom 1. Juli 1877 Ergänzungs-
blätter, und zum Seehafenausnahmetarif
der 20. Nachtrag erschienen, welche von
den Verbandsgüterexpeditionen bezogen
werden können. Diese Drucksachen ent-
halten unter Anderem directe Fracht-
sätze nach und von Höchst a. Main, Sta-
tion d^ Hessischen Ludwigsbahn. Han-
nover, den 7. Mai 1881. Namens sämmt-
licher Verbandsverwaltungen: Königliche
Eisenbahndirection. (1246)
Im Gypsverkehr ab Sperenberg wird die
directe Expedition für Gypstransporte ab
Sperenberg nach Calau und Cottbus der
Berlin - Görlitzer Eisenbahn aufgehoben.
Für die Station Calau der Halle-Sorau-
Gubener Bahn treten sofort ermässigte
Frachtsätze in Kraft; dieselben sind bei
den diesseitigen Stationen, sowie bei der
Unterzeichneten Abtheilung zu erfahren.
Schöneberg, den 13. Mai 1881. Die ße-
triebsabtheilung der Königlichen Militär-
eisenbahn. (1266 J)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 16. d. Mts. kommen für die directe
Beförderung von Boheisen von Luxem-
burgischen und Lothringischen Stationen
nach Neustadt a. d. Haardt directe Fracht-
sätze zur Einführung. Auskunft ertheilt
unser Verkehrsbureau. Strassburg, den
10. Mai 1881. Kaiserliche Generaldirection
der Eisenbahnen in Elsa8s-Lothringen.(1239
Für den Verkehr zwischen der Station
Marten B. M. und den Stationen der Bahn-
strecken Ahlen-Minden und Herford-Det-
mold treten mit dem 15. Mai er. directe
Frachtsätze in Kraft. Elberfeld, den 14.
Mai 1881. Königliche Eisenbahndirection
Namens der betheiligt. Verwaltungen. (1253)
Am 15. Mai d. Js. tritt zum Tarif für
den directen Güterverkehr zwischen der
Breslau-Schweidnitz-Freiburger und der
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahn vom 1. Octo-
ber 1877 ein Nachtrag XII in Kraft. Der-
selbe enthält ausser den bereits publicir-
ten Ausnahme-Frachtsätzen für (liesserei-
Roheisen nach Glogau und Neusalz und
für Kokestransporte von FeUhammer nach
Sosnowice transito ermässigte Frachtsätze
für den Verkehr mit Cüstrin B. F. Druck-
exemplare des Nachtrags sind auf den
Verbandstationen zu haben. Breslau, den
13. Mai 1881. VI 1936. Direction der
Rechte-Oder-Ufer Eisenbahngesellschaft als
geschäftsführende Verwaltung. (1258)
Am 20. d. Mts. tritt zum Tarife für den
directen Güterverkehr zwischen Stationen
des Sächsisch-Oesterreichischen Grenzbe-
zirks Nachtrag I in Kraft, welcher durch
unsere betheiligten Güterexpeditionen und
durch das Verkehrsbureau zu erlangen
ist. Dresden, am 14. Mai 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, v. Tschirschky. (1269)
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt-
machung vom 23. März er. bringen wir
zur Kenntniss, dass die bisherigen Fracht-
sätze im Verkehre zwischen den Seehafen-
stationeu Bremen, Bremerhafen, Geeste-
münde, Hamburg und Harburg einerseits
und Stationen der Eisenbahnen in Eisass-
Lothringen und der Luxemburgischen WU-
helmsbahn andererseits in den allgemei-
nen Tarifen des West- und Nordwestdeut-
schen Verbandes, soweit sie niedriger sind
als die nach dem Heft 3 der Tarife vom
1. April er. für den Rheinisch -Westfälisch
und Hannover-Lothringisch-Luxemburgi-
schen Güterverkehr sich ergebenden be-
züglichen Taxen, auch über den 16. dieses
Monats hinaus vorläufig bis auf Weiteres
in Gültigkeit bleiben. Köln, den 12. Mai
1881. Namens der betheiligten Verwal-
tungen : Königliche Eisenbahndirection
(rechtsrheinische). (1281)
Am 1. Juni 1. J. gelangt zum Tarif für die
directe Beförderung von Gütern zwischen
Stationen der Egl.Bayerischen Staatsbaimen
und Stationen der Pfälzischen Bahnen vom
1. März 1878 der Nachtrag V zur Einfüh-
rung. München, den 15. Mai 1881. Gene-
raldirection der Kgl. Bayer. Verkehrsanstal-
ten. Betriebsabtheilung. (1280)
IV. Specialtarife fiir bestimmte
Transport- Artikel.
Für die Beförderung von Steinen des
Specialtarifs Ul in Ladungen von 10 000 kg
zwischen den Stationen Klinge und Forst
der Halle-Sorau-Gubener Bahn tritt mit
dem heutigen Tage ein Ansnahme*Fracht-
Satz von 0,08 Jl pro 100 kg in Kraft.
Berlin, den 12. Mai 1881. Königl. Eisen-
bahndirection. (1244)
Am 1. Juli er. treten ander weite Aus-
nahme - Tarife für die Beförderung von
Steinkohlen etc. des Ruhr- und
Wurmgebiets im Localverkehr
der Königlichen Eisenbahn-Directionsbe-
zirke Elberfeld und Köln ( links -
und rechtsrheinisch), sowie im
Rheinischen Nachb ar - V erkehr
von bezw. nach Stationen dieser Be-
zirke und den Stationen der Aachen-
Jülicher und Dortmund -Gro-
nau-Enscheder Eisenbahn in Kraft.
Gleichzeitig kommen auch neue Ge-
sammtfrachten für den Kohlen- etc. Ver-
kehr von Anschlusszechen etc. der
Bergisch-Märkischen Bahn und
der Königlichen Eisenbahn-Di-
rection zu Köln (rechtsrhei-
nisch) nach den Rheinhäfen zu
Duisburg, Hochfeld und Ruhr-
ort Hafen zur Einführung. Ferner
wird vom genannten Tage ab für die nach
diesen Häfen bestimmten Sendungen, wenn
dieselben auf Verlangen nicht auf Grund
der vorerwähnten besonderen Ausnahme-
frachtsätze, neben welchen Hafenfrachten
nicht erhoben werden, sondern zu den
gewöhnlichen Frachtsätzen für Steinkohlen
etc. abgefertigt werden müssen, neben der
Anschlussfracht eine Gebühr von 1,50 Jl
für je angefangene 5 000 kg berechnet.
Die neuen Tarife sind auf einheitlicher
Grundlage berechnet und führen neben
zahlreichen Ermässigungen auch Erhö-
hungen der bestehenden Kohlenfrachten
herbei.
Ausser den im Local -Gütertarif der
Westfälischen Bahn vom 1. Januar 1878
nebstNachträgen enthaltenen bezgl. Fracht-
sätzen für Kohlen etc. gelangen mit Ein-
führung dieser neuen Tarife auch die be-
treffenden Sätze der nachbezeichn eten
Kohlen-Ausnahme-Tarife nebst Nachträgen
und Ergänzungen zur Aufhebung:
1. A,usnahme - Tarif F vom 1. Januar
resp. 1. Februar 1878 und vom 1. October
1880 für die Localverkehre der Bergisch-
Märkischen resp. Rheinischen und Köln-
Mindener Bahn;
2. Ausnahme-Tarif vom 7. April 1880 für
den Verkehr von Stationen der Bergisch-
Märkischen bezw. solchen der Köln-Min-
dener Bahn und vom 15. April 1880 von
Stationen der Westfälischen Bahn nach
den Rheinhäfen zu Duisburg und Ruhrort
Hafen, sowie vom 18. Januar 1879 von
Stationen der Rheinischen Bahn nach dem
Hochfelder Hafen;
3. Ausnahme-Tarife für den Rheinischen
Nachbar-Kohlenverkehr und zwar Abthei-
lung A, B und C vom 15. Juli 1877, D vom
1. März 1878, E vom 25. September 1878
und F vom 1. December 1880;
4. Ausnahme - Tarife vom 15. November
1875 für den Westfälischen Verband und
vom 25. September 1876 im Verkehr nach
Emden, Leer und Papenburg ab Bergisch-
Märkischen Stationen;
5. Ausnahme-Tarif 4 vom 20. November
1879 für den Rheinisch-Köln-Minden-Ber-
gisch-Märkisch-Saarbrücker Kohlenverkehr,
endlich :
6. Ausnahmetarif (Kohlentarif No. 22)
vom 15. October 1879 für die Beförderung
von Steinkohlen und Cokes aus den Saar-
gruben nach Rheinischen Stationen.
Die in den vorerwähnten Tarifen ent-
haltenen Frachtsätze für den Verkehr
nach den Stationen der Strecken Ahlen-
Minden , Bremen - Hamburg und Soest-
Warburg resp. Holzminden und Northeim
— 538 —
bleiben jedoch bis auf Weiteres noch be-
stehen.
Nähere Auskunft wegen der neuen
Frachtsätze ertheilen auf Anfrage die
Tarifbüreaus der betheiligten Eisenbahn-
verwaltungen sowie die Güterexpeditionen
der Kohlenstationen. Köln und Elberfeld,
den 13. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
direction (rechtsrheinische). Königliche
Eisenbahndirection (linksrheinische). Kö-
nigliche Eisenbahndirection. (1272)
1. Gültig vom 10. Mai. Nachtrag IV zam
Ausnahme-Tarif für die Beförderung von
Steinkohlen etc. in Wagenladungen von
je 10 000 kg von Stationen der Rheinischen
Eisenbahn nach Stationen der Frankfurt-
Bebraer, Main-Weser und Oberhessischen
Eisenbahn via Giessen vom 10. Juli 1877,
enthaltend: anderweite, theils ermässigte,
theils erhöhte Frachtsätze für die Station
ßoekenheim, Frachtsätze für Station Frank-
furt a./M. M. W. B. und für die neu auf-
genommene Station Annen.
Soweit die bisherigen Frachtsätze für
Bockenheim niedriger sind, als die in dem
obigen Nachtrage enthaltenen, bleiben die
niedrigeren Sätze noch bis zum 1. Juli
1881 in Gültigkeit.
2. Gültig vom 10. Mai. Nachtrag I zu
dem Steinkohlen-Ausnahme-Tarif für den
Verkehr von Stationen der Rheinischen
Eisenbahn nach Stationen der Homburger
Eisenbahn via Frankfurt a./M., welcher ein
Verzeichniss der Zechen und der zur Er-
hebung kommenden Zechenfraebten, sowie
anderweite ermässigte bezw. neue Fracht-
sätze enthält.
3. Gültig vom 10. Mai. Nachtrag I zu dem
Steinkohlen-Ausnahme-Tarif für den Ver-
kehr zwischen Stationen der Rheinischen
und Aachener Industriebahn einer- und
Stationen der Frankfurt - Bebraer Bahn
andererseits via Niederlahnstein - Frank-
furt a./M. vom 1. Juli 1878, enthaltend:
Frachtsätze für dieStationenFran kfurt a./M.-
Sach enhausen und Han au , and erweite, theils
ermässigte, theils erhöhte Frachtsätze für
die Stationen Klein-Steinheim, Mülheim
a./Main und Offenbach der Frankfurt-
Bebraer Bahn, sowie Frachtsätze für die
neu aufgenommene Station Annen der
Rheinischen Bahn.
Soweit die bisherigen Frachten für die
Stationen Klein-Steinheim, Mülheim a./Main
und Offenbach billiger sind, als die in
obigem Nachtrag enthaltenen, bleiben die
niedrigeren Sätze noch bis zum 1. Juli 1881
in Kraft.
4. Die Gültigkeitsdauer der für die Be-
förderung von Steinkohlen und Kokes in
Sendungen von mindestens 50 000 kg von ■
Stationen der Eisenbahn-Directionsbezirke I
Elberfeldj Köln (rechtsrheinisch) und Köln ■
(linksrheiniscb), sowie der Dortmund-Gro- I
nau - Enscheder Bahn bestehenden Aus-B
nahme-Tarife, nämlich: 3
a) nach Bremen (loco), Hamburg und Har- J
bürg (loco und Seetransit) vom 1. Juni 1880 J
b) nach Bremen, Bremerhafen, Geeste-^
münde und Vegesack (Grohn-) vom l.Junil
1880 (für zum überseeischen Export und
zum Heizen der Dampfschiffe bestimmte
Sendungen),
c) nach Brake, Elsfleth und Nordenhamm
vom 1. Juli 1880,
d) nach Stationen der Berlin-Hamburger, j
Mecklenburgischen Friedrich - Franz- und^
Parchim - Ludwigsluster Eisenbahn vom
1. November 1880, ■:
e) nach Stationen der Dänischen Staats-j
Eisenbahnen vom 1. November 1880,
ist bis Ende Mai 1882 verlängert, und
zwar auch in Bezug auf den Rücktransport
überseeischer Eisenerze, soweit die be-
zeichneten Tarife bisher für diesen Artikel-
Anwendung finden. Ferner gelten die oben
bezeichneten Ausnahmetarife unter den
gleichen Bedingungen wie für Steinkohlen
fortan auch für Steinkohlen-Briquets.
5. Die in den vom 1. November bezw.
15. December 1879 ab gültigen Ausnahme-
tarifen für den Transport von Holz etc. von
Stationen der K.K. priv. Kaiserin Elisabeth-
bahn und der Ersten K. K. priv. Donau-
Dampfschifffahrts-Gesellschaft nach Köln-
Mindener Stationen enthaltenen Ausnahme-
frachtsätze der Klasse B für roh vorgear-
beitetes Stammholz treten am 1. Juli 1881
ausser Kraft.
Ueber eventuelle Einführung anderweiter
erhöhter Frachtsätze erfolgt besondere
Publication. Köln, 10. Mai 1881. König-
licheEisenbahn-Direction(rechtsrheinische)
zugleich Namens der betheiligten Verwal-
tungen (1256)
Am 1. Juni er. tritt ein Ansnahmetarif
für den directen Transport von gebrann-
tem Kalk von Stationen der Aussig-Te-
plitzer, Dux -Bodenbacher und Oester-
reichischen Staatseisenbahngesellschaft
nach Stationen der Berlin-Anhaltischen
Bahn, des Bezirks der Königlichen Eisen-
bahndirection zu Berlin, der Berlin-Gör-
litzer und der Cottbus-Grossenhainer Bahn
via Bodenbach bezw. Tetschen in Kraft.
Derselbe ist durch die Verbandsverwal-
tungen zu erlangen. Dresden, am 12. Mai
1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbahnen, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1242)
___Fortsetziing_^ler_offizieIlen^nzeiff^_auf^^
PRIVAT -ANZEIGEN.
Eiserne Lastkarren
empfiebit R. Rrcsctaer«
Chemnitz.
Holzcementdächer
des Erfinders Carl Samuel Haeusler, oftmals prämiirt und patentirt, werden ausgeführt
sowie Material zu solchen abgegeben von
C. F. Beer,
General- Agent der Firma Carl Samuel Haeusler in Hirschberg.
Vertreter sowie Lager oefinden sich in allen grösseren Städten.
Lokomotiven für Zechen, industrielle
Werke, Bauunternehmer,
überhaupt für jeden Bahnbetrieb und jede Leistung liefern
Henschel & Sohn, Kassel
539
2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbalmverwaltnn^en.
Einer Mittheilung der Königlichen
E isen bahndirection zu Berlin zu-
folge wird mit dem 15. Mai d. J. die auf
der Eisenbahnstrecke Frankfurt a/0.-
Freienwalde in Kilometerstation 88,24
zwischen Letschin und Neutrebbin bele-
gene Haltestelle Sietzing für den Per-
sonen- und Gepäckverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 14. Mai 1881.
Einer Mittheilung der Königlichen
Eisenbabndirection zu Berlin zu-
folge wird mit dem 15. Mai d. J. die auf
der Eisenbahnstrecke Frankfurt a/0.-
Freienwalde a/0, in Kilometerstation 109,94
zwischen Schoenfliess und Seelow bele-
fene Haltestelle Holgelin für den
’ersonen- und Gepäckverkehr eröffnet
werden.
Berlin, den 13. Mai 1881.
Hie gescbäftsführende Direction.
Hessische Lndwigseiscnbahn. Mainz, den
12. Mai 1881. Hie Personenhaltestelle
„Fahrthor“ in Frankfurt a. M. ist nun-
mehr fertiggestellt und wird am 15. er.
für den Personen- und Gepäckverkehr
eröffnet werden.
Am 4. Mai 1881 wurde die an der Ber-
liner Verbindungsbahn zwischen Weissen-
see und Friedrichsberg belegene Halte-
stelle Städtischer Central-Viehhof
für Personen- und Gepäckverkehr eröffnet.
An der Berlin-Hamburger Eisenbahn ist
zwischen Berlin und Spandau am 5. Mai
er. die Haltestelle Plötzensee für Per-
sonen- und Gepäckverkehr eröffnet worden.
Breslan-Schweidnitz-Freibnrger Eisen-
bahn. Hie Personenzüge No. 21, 22, 26,
28, 335 und 25 halten vom 15. Mai er. ab
auf der Haltestelle Conrads thal, wenn
daselbst Passagiere aufzunehmen oder ab-
zusetzen sind. Breslau, 13. Mai 1881. Hi-
rectorium. (1241)
3. DiTidendenanszahlnng.
Hie Hividende auf die Stammactien un-
serer Gesellschaft pro 1880 ist auf 12/3 pCt.
festgestellt und kann gegen Einreichung
der betreffenden Hividendenscheine vom
1. Juni c. an bei unserer Hauptkasse in
Empfang genommen werden. Braun-
schweig, den 10. Mai 1881. Hirection der
Braunschw. Eisenbahngesellschaft. (1240)
4:. Snbmissioneiii
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Wir beab-
sichtigen, die in unseren Werkstätten zu
Berlin, Wittenberge und Hamburg auf-
gekommenen, auf unseren Bahnhöfen da-
selbst lagernden alten Materialien als
Schmelzeisen, Gusseisen, Eisenblech und
B,ohrabschnitte, Hrehspähne, Rohrmessing
(Siederohre), kupferne Feuerbuchsen etc.
etc., ferner auch 81 Stück zum Theil noch
brauchbare kupferne Wärmflaschen und
ein schmiedeeisernes noch brauchbares
Wasserbassin von ca. 46 cbm Inhalt, an
den Meistbietenden zu verkaufen. Offerten
auf sämmtliche oder einen Theil der zum
Verkauf gestellten Materialien sind bis
zum 23. d. M. an uns einzureichen.
Die Verkaufs-Bedingungen, sowie die
Offerten-Formuiare, welche eine specielle
Nachweisung der Materialien enthalten,
können von unserm technischen Büreau
hierselbst, sowie von unserm Verwaltungs-
büreau in Hamburg und von unseren
Werkstätten kostenfrei bezogen werden.
Berlin, 9. Mai 1881. Die Direction. (1249)
5. Nene Fahrpläne.
Fahrplan für die Schleswig-Holsteinischen Eisenbahnen vom 15. Mai 1881.
Von Altona nach Kiel Vorm. 6.45, Ö.10, 9.20, Nachm. 2.—, 6.40, 10.20.
nach Rendsburg
nach Oldesloe
in „
nach Wessolburen^ ö
in „ I Ö ®
nach Heide I ^5^,”
nach Heide 1
in „ j
nach Itzehoe
nach Blankenese
nach Hamburg
nach Flensburg
in „
nach Wamdrup
in V
Kiel nach Altona
„in „
Rendsburg nach Altona
« in „
Neustadt nach Altona
»in „
Oldesloe nach Altona
»in »
Wesselburen nach AltonaJ
3 nacl
»in .
Heide nach Altona 1 über Itze-
» in „ / hoe
Itzehoe nach Altona
Blankenese nach Altona
Hamburg nach Altona
„ Flensburg nach Altona
„ „ in „
„ Wamdrup nach Altona
„ „ in „
„ Kiel nach Ascheberg
» » in »
„ Ascheberg nach Kiel
Altona,”im Mai 1881. ” Die 1
7.15, 9.35, 11.35.
6.45, 8.28, 9.15,
4.13, 8.42.
12.55, 3.20, 4.45,
5.55, 7.15, 9.—,
11.20.
1.20, 3.45, 5.10,
6.20, 7.35, 9.25,
11.45.
12.40, 1.30, 2.40,
10.20, 11.10.
3.20, 4.30, 5.15,
6.10, 7.10, 8.15,
8.35, 9.25, 10.15,
11.20.
7.10, 8.53, 9.40,
„ 1.5, 1.55, 3.5,
10.45, 11.35.
3.45, 4.55, 5.40,
6.35, 7.35, 8.40,
9.—, 9.50, 10.40,
11.45.
6.45, 8.10, 9 20.
„ — 2.—, 6.40.
10.40.'"*^”*"
„ 1.20, 7.14, 11.5.
6.45.
„ — , 2.—, 6.40.
„ 12.20, 9.40, 12.55.
6.20, 7.15, 11.30.
„ — , 3.5, 5.25,
6.55.
9.10, 10.15.
„ 2.35,6.5,8.30,9.20.
7.12, 11.12.
» — , 5.14, 7.—.
10.15.
„ 2.35, 8.30, 9.20.
5.—, 8.55.
„ — , 3.55.
10.15.
„ 2.35, 8..30.
6.10.
„ 2.30, 6.31.
10.15.
„ 6.5, 9.20.
— ,
» 12.30, 3.45.
— . — .
„ 6.5, 9.20.
4.34.
„ 1.21, 4.40.
9.10.
„ 6.5, 9.20.
6.15, 10.5.
„ , 4.35.
10.15.
„ 2.35, 8.30.
5.55, 7.48.
„ 12.8, 6.10.
9.10, 10.15.
„ 2.35, 8.30.
7.20, 8.5, 9.45.
„ 12.10, 1.30, 4.—,
5.30, 6.40, 7.45,
9.45.
7.40, 8.25, 10.10.
„ 12.35, 1.55, 4.25,
5.55, 7.5, 8.10,
10.10.
6.—, 7.30, 8.40,
„ 12.25, 1.15, 2.50,
9.30, 10.40, 11.30.
3.30, 4.15, 5.25,
5.55, 6.45, 7.30,
8.30, 9.40, 10.50.
6.25, 7.55, 9.5,
„ 12.50, 1.40, 3.15,
10.—, 11.6, 12.—.
3.55, 4.40, 5.50,
6.20, 7.10, 7.55,
8.55, 10.5, 11.15.
5.18, 8.50.
„ — 3.20, 5.12.
10.15.
„ 2.35, 8.30, 9.20.
3.30, 6.5.
„ — , 3.30.
10.15.
„ 2.35, 9.20.
5.40, 8.18.
„ 4.10, 8.20.
6.33, 9.3.
„ 5.5, 9.15.
6.55, 10.35.
„ 5.27, 9.30.
7.50. 11.20.
„ 6.7, 10.25.
Itona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. (1243)
HQ HFRIVTANN BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
• Os O JL lllTliTLll ll. PHOTOLITHOGRÄPHIE & LICHTDEUCK-AHSTALT. BUCHBIKDEEEI. BEELIN SW., BEUTE -STE ASSE 8.
Zfie im Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorzüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Sitrtations-
Plänen eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen-Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preise^
py Annahme der Frivat-Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lief eranten von Bisenbahn-Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet.
— 540 —
6. Bilanzen.
TermSgensbHanz fttr das Jahr 1
Activa.
Bauconto :
a) Erwerbspreis der Braunschweigischen
Bahnen 83 187 699
b) Erweiterungen ...... 9 409 648 „
c) Neubauten 8 506 555 „
Magazinbestände
Debitoren :
a) Vorschüsse 89 31
b) Debitoren 1 006 6l
Hypotheken
Effecten
(Braunschw. Leihhaus-Obligat. . 376 000 Ji
4% pCt. Bergisch- Märkische Prio-
ritäts-Obligat. VII. Serie ... 74 700 „)
Cassenbestand.
1 096 024
356 885
452 204
Passiva.
Actiencapital
4V^ pCt. Prioritäts-Obligationen .
Amortisirte pCt. Obligationei
Erneuerungsfonds
Reservefonds
Conto der Annuitäten:
a) Restbetrag der Annuität .
b) Amortisation
Verwendungen des Reservefonds für Erweite-
rungen
Subvention der Stadt Einbeck zum Baue der
Salzderhelden-Einbecker Bahn ......
Verschiedene Creditoren
Bruttoüberschuss der Betriebsrechnung nach
Abzug des für Erneuerungen und Erweite-
rungen verwendeten Betrags
von 1 373 443 ./Ä 3 920 118 M.
einschliesslich dieses Betrags also 6 293 561 „
nach Abzug des Erlöses für Alt-
metalle von 303 188 4 990 373 „
Davon ab:
a) Prioritätszinsen 428 760 M.
b) Rente für die Bahnhöfe Helm-
stedt und Schöningen .... 9 900 „
c) Amortisation der Prioritäts-
anleihe 99 300 „
d) Staatssteuern 20 626 „
e) Annuität 2 625 000 „
f) Garantiezinsen 45 000 „
g) Dotation des Erneuerungsfonds
incl. 25 000 Jt für Vienenburg-
Goslar 985 000 „
h) Dotation des Reservefonds . . 138 200 „
4 351 786 M
Bleibt Ueberschuss ^
Summa Passiva . .
3 899 34^
Brannschweig, den 20. April 1881. Direction der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft. F. W. Wolf. Hildebrand. (1240)
Oefen für Waggons
(Normalöfen),
Locomotivschuppenöfen,
wie solche in vielen Exemplaren be-
reits geliefert, empfiehlt die Fabrik
für Heizungs-, Veutilations- und
Koch-Anlagen von
Emil Rudolph Damcke,
Berlin NW.,
44 Dorotheen Str.
,
DAMPF- PUMPEN
g.
Welse a MonsRi, MeschlnenfabriK .
<
HALLE VS. .
MEHR ALS HUNDERT. VERSCHIEDENER
■SORTEN SOLIDESTE CONSTRUCTIONEN
BILLIOER- ALS ■ CDNCURRENZPUMPEM.'
Actien-Geselischaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Elgenbahngchienen und Pferdebahngcliienen ai
merstahl,
Lagchen aus Schweisseisen, Flusseisen
Unterlaggplatten für Sch
is Schwc
liefert:
SchmiedegtUcIie.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen aus
und Stahl nach Profilbuch und in jedem vorgescl
nen Facon.
Stabeigen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Flusi
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufstab- 1
ä- und Fluss- Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
i- u. Fluss«
lang- und QnergchTrellen aus
Kleineigenzeng zum eisernen
Bandagen aus Bessemer- und maninsiam.
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Flusselsen.
Radsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Gmbenschieneu aus Eisen und Stahl.
Gmbengchrrellen aus Schweiss- und Flusseisen:
GmbenTragen-Bäder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
eiserne Streckenbögen.
Brücken, Dächer, Drehscheiben, Eisen- Constmctlonen,
Welchen, Kreuzungen.
Giesserei-Prodncte jeder Art. Potteriegngg.
Geschosse.
Gesclumiedetes
Universaleisen.
Profllirtes Eigen aller Art als:
Winkelelsen
T Eisen
I Trägerelsen
n Eisen
Fanstereisen u.
Kesselbleche in Prima, Feii
moor- Flusseisen- ”
Beserroirbleche.
Sturz- und Feinbleche.
Walzdraht in Eisen, Flusi
nach Profilbuch.
1, Martinstahl und Bes-
Kalker
Werkzeugmaschinen-Fabrik {
L. W. Breuer, Schumacher & Co.,
Kalk bei Köln a. Rh.
ISämmtliclielV'er]i.zeiigrma8c]iinen,Dampfliämmer,j
Federliämmer, 'Ventilatoren, Dampfmasehinen,
Transmieaionen.
dem Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen.
ibureuu: KleiubeereusUasse Sj. — Druck rou H. 9. Hermann in Berlin SW., Beuthstrasse S.
u Berlin SW. (Redactio
541
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Kliniindzwanzig^ster «fahrg^ang^.
Berlin, den 23. Mai 1881.
Dieser Nummer liegen die „Notizen über neue Tarife und. Tarifänderungen pro April 1881“ bei.
Inhalt: Die Personentarife in Bezug auf die Rentabilität der Personenzüge. — Die elektrische Beleuchtung der Halle des Anhalter
Bahnhofes in Berlin. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Aus Bayern. — Frankreich. — Gotthardbahn. — Die Maisernte des Jahres 1880 in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika. — Eisenbahnverhältnisse in Mexico. — Kursbuch-Literatur. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekannt-
machungen. 2. Eröffnungen. 3. Dividendenauszahlung. 4. Submissionen. 5- Bilanzen. — Privat-Anzeigen.
Die Personentarife in Bezug auf die Rentabilität
der Fersonenzüge.
Wie die Rentabilität eines jeden ■wirthschaftlichen Unter-
nehmens zum grossen Theil von einer angemessenen, d. h. weder
zu hohen noch zu niedrigen Preissteüung des Unternehmungsob-
jects abhängig ist, so wird auch im Eisenbahnwesen die Renta-
bilität. der Personenzüge wesentlich durch die Tarife für die ver-
schiedenen Wagenclassen beeinflusst.
Es s<>ll daher untersucht werden, in wie weit etwa diese
Tarife behufs Hebung der Rentabilität, ohne die Interessen des
Publikums zu schädigen, einer Umgestaltung unterworfen werden
können.
Ein Blick in die Preussische Eisenbahnstatistik zeigt zu-
nächst, dass der Tarif für die höheren Wagenclassen, namentlich
für die I. Classe zu hoch ist. Von der Gesammtzahl der Reisen-
den kommt, wenn man die Preussischen Staatsbahnen in Betracht
zieht, nur etwa 1 pCt. auf die I. Classe, und bei einer durch-
schnittlichen Benutzung aller vorhandenen Plätze von etwa22pCt.
werden in dieser Classe schätzungsweise kaum 5 pCt. der Plätze
benutzt. Der Grund dieser mangelhaften Benutzung der I. Classe
liegt offenbar in dem zu hohen Fahrpreise.
Andererseits erscheint der Tarif für Retourbillets, welche
einen hohen Procentsatz des Gesammtverkehrs ausmachen, zu
niedrig bemessen, in Folge dessen der hierdurch entstehende
Einnahmeausfall durch die höheren Tarife der Einzelbillets ge-
deckt werden muss.
Um der Frage näher zu treten, in wie weit durch eine an-
femessene Reduction der Fahrpreise eine erhöhte Benutzung der
öheren Wagenclassen und somit eine bessere Rentabilität erzielt
werden kann, soll zunächst untersucht werden, wie hoch sich die
Selbstkosten pro Personenkilometer durchschnittlich für alle
4 Wagenclassen stellen und wie nach Massgabe dieses Selbst-
kostermreises und unter Annahme eines Minimalüberschusses von
7% pCt. die Tarife für die verschiedenen Classen in Schnell- und
Personenzügen etwa zu modificiren sein möchten.
Den anzustellenden Berechnungen sollen die Betriebsergeb-
nisse der Preussischen Staatsbahnen in den 3 Jahren 1874, 1876
und 1878 zu Grunde gelegt werden.
Die Ermittelung der Selbstkosten pro Personenkilometer
soll in der einfachen Weise erfolgen, dass die gesammten Betriebs-
ausgaben pro Bruttotonnenkilometer nach dem Verhältniss der
durchschnittlichen Geschwindigkeit der Personen- und Güterzüge
auf den Personenr und Güterverkehr vertheilt und hiernach die
Kosten pro Personenkilometer bestimmt werden.
Zu diesem Zweck sind nachstehende Tabellen aufgestellt.
Tabelle I.
1| 2 I 3 I 4 | -5 |.6 |7| 8 ^ ^
Personenkilometer sind zurückgelegt:
im Jahre
L' Classe
II. Classe
III. Classe
IV. Classe .
zusammen
I.-IV. Classe
rund
vom
Militär
auf Abonnement-
billets
Gesammtsumme
Col. 1—5, 7 u. 8
rund
1874
1876
1878
33 698130 ,
32 304068
29 148 401
249 048 778
229 595 757
209 984 853
454 768 260
433 176 051
436 529 385
400 577 957
433 016 996
461071563
1 138 100 000
1 128 iOO 000
1 136 700 000
35 135 399
40 002 807
48 226 090
4 495 329
4 575 321
4 699 586
1 177 700 000
1 172 700 000
1 189 600 000
jhn; Durclisclmitt
rund , , . .
31 700 000
229 500 000
441 500 000
431 600 000
1 134 300 000
41 100 000
4 600 000
1 180 000 000
Tabelle II.
1 1
1 2 1
3 1
4 1
5 1
6
Ge-
sammt-
ausgabe
Jt
Beförderte Tonnenkilometer
Im
Jahre
Per-
sonen-
gewicht
Personen-
wagen
Loco-
motiven
und
Tender
Gesammt-
bruttolastin
Personen-
und Güter-
zügen
1874
1876
1878
119 354 325
97 096 533
97 890 569
88 329 289
87 950 324
89 224 493
1 164 150 136
1 089 830 850
1 164 595 279
2 061 326 958
l 907 707 166
2126 618 853
10 004 478 211
9 128 359 890
9 638 654 330
durch-
schnittlich
104 780 478
88 5013691 1139 525 422
2 031 884 326
1 9 590 497 477
Aus Tab. II Col. 2 und 6 ergeben sich die Kosten pro Brutto-
tonnenkilometer zu 1,093 ^ und dieselben vertheilt auf den Per-
sonen- und Güterverkehr nach dem Verhältniss der Geschwindig-
keit der Personen- und Güterzüge (44,3 : 23,6) ergiebt für den
Bruttotonnenkilometer im Personenverkehr 1,715
Verth eilt man die Tonnenkilometer der Locomotiven und
Tender (Tab. II Col. 5) bei annähernd gleicher Anzahl von Nutz-
kilometern in Personen- und Güterzügen nach dem Verhältniss
des Gewichts der Locomotiven dieser beiden Zugarten (54:60)
auf den Pesonen- und Güterverkehr, so ergeben sich die Gesammt-
bruttotonnenkilometer im Personenverkehr aus Tab. II Col. 3, 4
und 5 zu 2 186 026 791, so dass auf 1 Personenkilometer 1,553 Brutto-
tonnenkilometer kommen. Demnach betragen die Selbstkosten
542
pro Person enkiloijaeter l.sss ' l»7i5 = 3,ire 4* *) und die bei 7% pCt,
Zuschlag in Rechnung zu stellenden Kosten = 3,42 4 pro Per-
sonenkilometer im Durchschnitt für die 4 Wagenclassen. Dieser
Preis stimmt, beiläufig bemerkt, mit den durchschnittlichen
Einnahmen pro Personenkilometer in den 3 Vergleichsjahren
überein.
Bei der Vertheilung dieses Preises auf die verschiedenen
Wagenclassen in Schnell- und gewöhnlichen Personenzügen wird
nun zunächst zu berücksichtigen sein, dass der Tarif für Militär-
beförderung füglich nicht geändert werden kann und dass auch
die ermässigten Preise für Abonnementbillets, welch letztere übri-
gens einen nur geringen Theil der Einnahmen ausmachen, zweck-
mässigerweise beizubehalten sein dürften. Dagegen sind die Re-
tourbillets, welche jeder Berechtigung entbehren, zu beseitigen,
während für Extrazüge nach wie vor ermässigte Preise zu be-
willigen wären; doch sollen diese in nachstehender Rechnung,
als nicht ins Gewicht fallend, unberücksichtigt bleiben.
Ferner dürfte es sich empfehlen, den jetzigen Preis von 2 4
pro Kilometer für die IV. Classe, als den Verhältnissen entspre-
chend, beizubehalten. Werden nun die Preise für die übrigen
3 Classen gegen die jetzigen ermässigt, so ist es nicht unwahr-
scheinlich, dass ein gewisser Procentsatz der Reisenden aus der
niedrigeren W agenclasse in die nächst höhere übergeht, und zwar
dürfte dieser Procentsatz um so höher werden, je grösser die
Preisreduction ist.
Da es schwierig ist, die wahrscheinliche Höhe dieser Pro- .^i;
centsätze auch nur mit einiger Sicherheit abzuschätzen, so bleibt I
nur übrig, dieselben zunächst mehr willkürlich und zwar zuerst
niedrig und dann etwas höher zu veranschlagen und hiernach
die auf die 3 Classen entfallenden Preise, wie nachstehend, zu i;
berechnen. Je nach dem Ausfall dieser Preise wird sich ein Ur-
theil darüber bilden lassen, in welchem Grade die durch die Preis- i
reduction bezweckte Mehrfrequenz der höheren Classen als wahr-
scheinlich angesehen werden kann und welche Preisstellung dem-
nach voraussichtlich als die vortheil hafteste einzu führen wäre.
Es soll daher ermittelt werden, wie sich die Preise stellen, ,
wenn — unter vorläufiger Annahme der gleichen Gesammtanzahl
der Personenkilometer, sowie der gleichen Gesammteinnabmen — 'V
1. lYi pCt. der Reisenden aus der IV. Classe in die IIl, |
5 pCt. aus der III. in die II., und 2% pCt. aus dieser in die Vj
I. Classe übergehen; j;
2. wenn dieser üebergang bezw. 15, 10 und 5 pCt. beträgt.
Die sich hiernach in den verschiedenen Wagenclassen er-
gebenden Personenkilometer sind in Tab. III. Col. 7 und 12 zu- •'
sammengestellt. ''
ln beiden Fällen sollen die Preisabstufungen der I., II. und
III. Wagenclasse nach dem angemessen erscheinenden Verhältniss
2,2 : 1,5 : 1 bestimmt werden.
Tabelle III.
1- 1
2.
3.
4. 1 5.
6. 1 7. 1 8. 1 9. 1 10.
11.
12. 1 13. 1 14. 1 15. 1 16. 1 17. 1 18. | 19. j 20. \
Wagenclasse |
Es sind im
Durch-
schnitt der
3 Ver-
gleichsjahre
zurück-
gelegt
(cfr. Tab. I)
Von der Gesammtzahl
der Personenkilometer
(Col. 2) kommen auf die
verschiedenen Classen
Jetziger
Fahr-
preis pro
Kilom. in
üebergang aus der
niedrigeren in die höhere
Classe (s. Col. 2)
Hiernach sind ermittelt
üebergang aus der
niedrigeren in die höhere
Classe (s. Col. 2)
Hiernach sind ermittelt
üebergang aus der
niedrigeren in die höhere
Classe (s. Col. 2)
Hiernach sind ermittelt
Zurück-
gelegte
Von der Gesammtzahl!
der Personen kilom.
Fahr-
preis pro
Kilom. in
Zurück-
gelegte
Von der Gesammtzahll
der Personenkilom. |
Fahr-
preis pro
Kilom. in
Zurück-
gelegte
[Von der Gesammtzahl
1 der Personenkilom.
Fahr-
preis pro i
Kilom. in 'i
Schnellzügen
Personenzügen
1 Schnellzügen I
Personenzügenj
1 Schnellzügen j
1 Personenzügenj
1 Schnellzügen |
11
V
fn I
Pers.-Küom.
pCt. 1 4
4
pCt.
Pers.-Kilom.
pCt,
4
4
pCt.
Pers.-Kilom.
pCt.|
4
4
pCt.
Pers.-Kilom.
pCt.
4
4 j
I.
II.
III.
IV.
31 700 000
229 500 000
441 500 000
431 600 000
2,8
20,2
39.0
38.0
9,0
6.67
4.67
8
6
4
2
2^3
5
7H
37 450 000
245 800 000
451 800 000
399 250 000
3,3
21,65
39,8
35,25
7,987
5,591
4,128
7,10
4,97
3,44
2,0
5
10
15
43 200 000
262 100 000
462 100 000
366 900 000
3,8
23,1
40,6
32,5
7,77
5,42
4,0
6,91
4,81
3,33
2,0
100
100
100
261200 000
441 500 000
431 600 000
23
39
38
5,917
4,132
5,26 '
3,444^ »
2,0 <
1 134 300 000
1 134 300 000
1
1 134 300 000
1 ,
1 1 1
1 134 300 000
Bezeichnet x den Durchschnittspreis für Schnell- und
Personen Züge pro Kilometer in der I., y den in der II. und z
den in der III. Classe, so berechnet sich ad 1 aus den beiden
Gleichungen :
a) X • 37 450 000 + y ' 245 800 000 -f Z • 451 800 000 -h 2 • 399 250 000
-f 64 233 000 **) + 8 665 900 == 1 180 000 000 ’ 3,42 4.
b) X : y : z = 2,2 : 1,5 : 1,
der Preis x 7,70 4 für die I. Classe,
„ „ y = 5,265 „ „ „II. „
„ „ z = 3,51 „ „ „ III. „
Es erübrigt noch, hieraus die erhöhten Preise für Schnell-
züge und die gewöhnlichen Preise für Personenzüge zu be-
stimmen. Hierbei stösst man auf die Schwierigkeit, mit
annähernder Genauigkeit anzugeben, wie viel Procent der Rei-
senden der verschiedenen Wagenclassen die Schnellzüge be-
nutzen werden.
Tabelle IV.
Personenkilometer sind zurückgelegt
im
gegen
erhöhte Preise
in der
gegen
gewöhnliche Preise
in der
gegen
ermässigte Preise
in der
Jahre
I. CI. 1 II. CI. llll. CI.
I.C1.|
H. ChllU. CI.
I. CI.
11. ci.|m.ci.
Procent der betreffenden Classe
1874
70
44
6
22
31
44
1
1 25
50
1876
72
48
9
21
29
45
1 7
23
46
1878
71
49
14
20
29
43
1 9
1 22
43
durch-
sclmittl.
71
47
10
21
30
44
1 8
1 23
46
*) Flach der Zusammenstellung in No. 17 des laufenden
Jahrgangs der Vereinszeitnng sind die Betriebsausgaben der 8
hier in Betracht gezogenen Preussischen Staatsbahnen für das
Jahr 1878 pro Personenachskilometer auf 11,3 4 und bei durch-
schnittlicher Besetzung jeder Achse mit 4,4 Personen auf 2,57 4
pro Personenkilometer ermittelt.
**) Nach dem Durchschnitt in den 3 Vergleichsjahren be-
tragen die jährlichen Einnahmen für Militärs 642 330 M und für
Abonnementsbillets 86 659
Nach Tabelle IV sind von den Personenkilometemi der
I. Classe 71 pCt., der H, Classe 47 pCt. und der III. Classe 10 pCt.
in Schnellzügen zurückgelegt. Diese Procentsätze werden sich -
jedoch ändern in Folge des Ueberganges aus den niedrigeren in
die höheren Classen. Es wird nun angenommen, dass von den
aus der II, in die I, Classe übergehenden 2}^ pCt. (5 740 000 Per- •
sonenkilometer) nach wie vor der Procentsatz der H. Classe ^
(47 pCt.) in Schnellzügen zurückgelegt wird, so dass die Per- "<
sonenkilometer der I. Classe in Schnellzügen sieh von 71 pCt. '
auf 68 pCt. ermässigen würden. Für die H. Classe können jedoch I
die in Tabelle IV ermittelten 47 pCt. angenommen werden, da
die aus der III. in die U. Classe ubergehenden Reisenden mehr _
Gelegenheit zur Benutzung der Schnellzüge finden. Ebenso
sollen für die HI. Classe die in obiger Tabelle ermittelten 10 pCt. ^
angenommen werden.
Die Erhöhung des Fahrpreises für Schnellzüge mag nun in ^
der I. und II. Classe 12,5 pCt. und in der III. Classe 20 pCt. be- '
tragen; dann ergiebt sich der gewöhnliche Fahrpreis x in der j
I. Classe für Personenzüge aus der Gleichung: j
32 X -f 68 ( X -f ) = 100 • 7,70 4 i
X z= 7,10 4 ,J
und der um 12,5 pCt. erhöhte für Schnellzüge zu 7,987 4-
In gleicher Weise berechnet sich für die II, Classe der
Fahrpreis:
für Personenzüge zu 4,97 4»
„ Schnellzüge „ 5,591 „
und endlich für die HL Classe:
für Personenzüge zu 3,44 4.
„ Schnellzüge „ 4,128 „ •
Diese Fahrpreise, sowie die nach gleichen Grundsätzen ■
berechneten Preise bei einem etwaigen Üebergang von bezw. ^
15, 10 und 5 pCt. in die nächst höheren Classen sind in Tabelle III
zusammengestellt.
Es würden also bei einem üebergang von bezw. 7%, 5 und ’
2% pCt. beispielsweise die gewöhnlichen Fahrpreise für die '
I. Classe nur 1,1 4 theurer als die jetzigen für die II. Classe, die I
der II. Classe nur 0,97 4 theurer als die jetzigen der UI. Classe .
und endlich die Preise der HL Classe nur 0,44 4 theurer als die ,
jetzigen Preise der Retourbillets werden. |
Bei obigen ermässigten Preisen würden, wenn die in Betreff
des Ueberganges aus der niedrigeren in die nächst höhere Wagen-
classe gemachten Annahmen zutreffen, die Einnahmen dieselben,
wie bei den jetzigen höheren Preisen sein; bei grösserem üeber-
gange würden also entsprechende Mehreinnahmen erzielt werden.
Im Uebrigen dürfte in Folge der Preisreduction, abg^esehen
von der voraussichtlichen Mehrfrequenz der höheren Classen,
überhaupt auch auf eine, wenn auch nur geringe allgemeine
Verkehrszunahme zu rechnen sein.
Die Tabelle III würde nun, wie bereits oben angedeutet,
einen Anhalt bei der Beurtheilung der Frage gewähren, wie weit
man mit der Einführung ermässigtcr Fahrpreise etwa gehen
könnte, je nachdem man einen geringeren oder grösseren Ueber-
gang in die höheren Wagenclassen für wahrscheinlich hält.
Da es immerhin zweifelhaft sein kann, ob die als wahr-
scheinlich angenommene Mehrfrequenz der höheren Classen auch
sofort und in einem solchen Umfange, welcher eine grössere
Rentabilität sichert, wirklich eintritt, so möchte es sich empfehlen,
die Benutzung der IV. Classe möglichst zu beschränken. Eine
vollständige Beseitigung der IV. Classe ist zwar weder angängig,
noch im finanziellen Interesse der ßahnverwaltungen zu
empfehlen; andrerseits ist aber nicht zu leugnen, dass dieselbe
im Laufe der Zeit auf vielen Bahnen über ihren eigentlichen
Zweck hinaus in zu grossem Umfange eingeführt ist und vielfach
von Reisenden benutzt wird, welche, besonders bei der in An-
regung gebrachten Preisermässigung, sehr wohl auf die III. Classe
verwiesen werden können.
Schliesslich ist noch 'ermittelt worden, wie die Fahrpreise
bei Einführung von nur 3 Wagenclassen etwa gestellt werden
könnten und zwar unter der Annahme, dass der Fahrpreis in
der niedrigsten Classe auch nur 2 >4 pro Kilometer beträgt und
dass von den in der I. und II. Classe zurückgelegten Personen-
kilometern bezw. 50 und 40 p^Ct. in Schnellzügen zurückgelegt
werden und dass endlich die Erhöhung des F^rpreises in letz-
teren bezw. 12,6 und 20 pCt. beträgt.
Das Resultat dieser Berechnung ist in Tabelle III Col. 16—20
eingetragen.
Wollte man den Preis für die niedrigste Classe ebenso
erhöhen, so Hessen sich die Preise für die beiden anderen Classen
entsprechend ermässigen. Eine Erhöhung der Rentabilität würde
jedoch durch Einführung von nur 3 Wagenclassen kaum zu
erzielen sein. Ruttkowski.
Die elektrische Beleuchtung der Halle des Anhalter
Bahnhofes in Berlin.
Die mit den jüngsten Fortschritten der Elektrotechnik ein-
geleitete Entwickelung der Anwendung des elektrischen Lichtes
weist auf allen Gebieten, für welche es seiner Natur nach geeignet
ist, die befriedigendsten Erfolge auf. Neben vielen industridlen
Etabüssements und Privatgebäuden, in welchen das elektrische Licht
eingeführt wurde, waren es zuvörderst die Bahnverwaltungen,
welche die Vortheile dieser Beleuchtungsart für sich nutzbar
machten und in ausgedehnterem Masse namentlich zur Erleuch-
tung ihrer Empfangshallen schritten. Unter den zahlreichen, nach
dem Vortritte des neuen Münchener Bahnhofes von der Firma
Siemens & Halske ausgeführten Anlagen bietet diejenige, welche
in der imposanten Empfangshalle des neuen Anhalter Bahnhofes
eingerichtet wurde und seit dem Juni vorigen Jahres im Betriebe
ist, ein besonderesinteresse und es möge dieselbe hier nach den
Mittheilungen der „Elektrotechnischen Zeitschrift“ als ein Beispiel
einer solchen Einrichtung vorgeführt werden.
Die ein Hektar, beinahe vier Preussische Morgen, Bodenfiäche
überdeckende Halle, von deren riesigen Abmessungen der Beschauer
Mangels eines geeigneten Massstabes kaum sich einen rechten Be-
griff machen kann (die Spannweite des Daches beträgt 60, die
Länge 168 und die Höhe 35 m), ist mit 24 Differenziallampen von
je 350 Normalkerzen Lichtstärke, welche in etwa 8 m Höhe vom
Boden angebracht sind, erleuchtet, und es sind die Perrons in
allen Theilen so hell erleuchtet, dass man auch an den dunkelsten
Stellen feinste Druckschrift gut lesen kann. Man hatte zu-
vörderst auch Versuche angestellt, die Halle mit einer geringeren
Anzahl und dafür entsprechend höher hängender Lampen von
bedeutenderer Lichtstärke zu erleuchten, fand aber, dass bei weiter-
geführter Theiking des Lichtes eine erheblich günstigere Wirkung
erzielt wurde.
Die Einrichtung ist derart getroffen, dass die 24 elektrischen
Lichter in fünf Gruppen über die Halle vertheilt sind. Jede dieser
Gruppen kann sowohl einzeln, wie auch in Verbindung mit den
anderen in Thätigkeit gesetzt werden. Geber dem vorderen quer-
liegenden Zugangy)erron hängt die erste Gruppe, aus vier ein
Trapez bildenden Lichtern bestehend; sodann sind der Galle ent-
lang vier Parallelreihen von je fünf Lampen angeordnet, welche
die Ankunfts- und Abfahrtsperrons erleuchten. Während erstere
Gruppe stets leuchtet, wird eine oder werden mehrere der letzteren
vier je nach Bedürfniss angezündet.
Zur Stromerzeugung dienen drei Paare von elektrischen
Maschinen, welche in dem unweit der Halle gelegenen Mascbinen-
hause aufgestellt sind. Jedes derselben besteht aus einer kleineren
primären, dynamo-elektrischen Maschine, welche einen gleichge-
richteten Strom erzeugt, der in der secundären, grösseren Maschine
kräftige Elektromagnete erregt. Zwischen diesen Elektromagneten
der secundären Maschine rotirt ein Ring mit Drahtspulen ohne
Eisenkern, in welchen hierbei Wechselströme entstehen, die, zu
den Lampen geführt, dort das Licht erzeugen. Jede dieser Ma-
schinen ist dazu eingerichtet, zwei getrennte Stromkreise, deren
jeder fünf Lampen enthält, unabhängig von einander zu speisen.
Durch das Einsetzen von Stöpseln in den angebrachten „General-
umschalter“, an dessen eine Schienenreihe die aus der Halle kom-
menden Leitungen geführt sind, während die kreuzende Reihe mit
den nach den Maschinen geleiteten Drähten verbunden ist, ist
man in der Lage, die beliebige Verbindung zwischen jedem Strom-
kreise einer Maschine und jeder Lampengruppe herzustellen. Die
Leitungen sind oberirdisch geführt und bestehen aus kräftigen
Kupferdrähten, welche auf Porzellanglocken isolirt sind. Zur
Rückleitung ist eine gemeinsame Erdleitung, welche in einen vor-
handenen unterirdischen Canal versenkt wurde, benutzt.
Obwohl die Differenziallampen sich selbstverständlich auch
durch continuirliche Ströme betreiben lassen, so wurde doch für
die vorliegende Anlage, in Anbetracht gewisser guter Eigenschaften,
welche die Siemens & Halske’schen Wechselstrommaschinen be-
sitzen, der Betrieb durch Wechselströme vorgezogen. Als solche
Eigenschaften sind hervorzuheben: der Wegfall des Commutators,
die Unempfindlichkeit gegen Schwankungen im äusseren Wider-
stande, das Vorhandensein mehrerer von einander unabhängiger
Stromkreise, endlich ihre Dauerhaftigkeit und der öconomische
Betrieb. Im Ansehen des Lichtes sind die einzelnen Wechsel des
Stromes absolut nicht bemerkbar, da dieselben ausserordentlich
schnell (120 Mal in der Secunde) auf einander folgen.
Zum Betriebe der elektrischen Maschinen dienen zwei von
A. Borsig angefertigte liegende Hochdruckdampfmaschinen von
je 15 Pferdestärken. Die Anordnung der Maschinenanlage ist
derart getroffen, dass jedes der drei elektrischen Maschinenpaare
von der einen oder der anderen der beiden Betriebsmaschinen in
Thätigkeit gesetzt werden kann. Mittelst Friktionsscheibenkuppe-
lung kann jede derselben mit einer Zwischentransmissionswelle
verbunden werden, welche ihrerseits drei Vorgelege treibt, an
welche die Maschinenpaare angeschlossen sind, und die einzeln
ausgerückt werden können. Jedes Maschinenpaar wird von einer
gemeinsamen Riemenscheibe, welche an einem dieser Vorgelege
sitzt, mittelst zweier auf derselben laufenden Riemen getrieben.
Die gewählte Aufstellung der Maschinen war durch den
vorhandenen ziemlich engen Raum bedingt. Bei den neueren
Anlagen ziehen es Siemens & Halske vor, jedes elektrische Ma-
schinenpaar durch eine besondere Dampfmaschine zu betreiben.
Die Möglichkeit, jeden Stromerzeuger mit jeder Dampfmaschine
beliebig verkuppeln zu können, ist dabei aufgegeben, aber die
theueren Transmissionsanlagen mit den vielen Riemen, welche
eine angestrengte Beaufsichtigung erfordern, sind in Wegfall ge-
kommen.
Die elektrischen Lampen sind am Gitterwerke der Dach-
construction aufgehängt. Bei der bedeutenden Höhe der Halle
würde es unzweckmässig gewesen sein, die Vorrichtung zum Her-
ablassen der Lampen in der Höhe anzubringen, dieselbe wurde
daher unmittelbar über die Lampen gelegt. Von dem Dache
herab hängt ein Drahtseil, welches diese Vorrichtung trägt. Eine
einfache, auf der Galerie in der Höhe angebrachte Winde ermög-
licht für den Fall, dass Reparaturen nothwendig sind, das Herab-
lassen des Drahtseiles. Die durch ein Gegengewicht ausgewogene
Lampe kann mittelst eines Hakens, zum Zweck des Einsetzens
neuer Kohlenstäbe, bis in erreichbare flöhe über dem Boden
herabgelassen werden. Die Leitungsdrähte sind an die am oberen
festen Teller sitzenden Klemmen angeschlossen, und die über die
Rollen geführten Kupferdrahtseile, an welchen die Lampe selbst
hängt, dienen als Zuleitungen zu dieser, so dass dieselbe auch
während des Brennens beliebig gehoben und gesenkt werden kann.
Das Umschalten im „Generalumschalter“ geschieht vermittelst
eines mit einem isolirten Griffe versehenen Schlüssels, der auf
einen der über den Kreuzungspunkten in den Querschienen
steckenden Stifte durch kräftigen Druck aufgesetzt und alsdann
so weit herumgedreht wird, dass er unter den entsprechenden
Einschnitt einer der Säulen fasst, welche auf den Längsschienen
befestigt sind. Die im Schlüssel vorhandene Spiralfeder übt
•dabei einen starken Druck auf die Flächen aus, so dass ein
electrischer Contact hergestellt wird.
Von ähnlichen Anlagen für Bahnhofsbeleuchtung, welche
von Siemens & Halske, zum Theil unter Benutzung von mittel-
starken Lichtern von 350 und stärkeren von 1 200 Kerzenstärken,
ausgeführt worden sind, mögen hier genannt werden:
Der Centralbahnhof in München, 6 Maschinenpaare und
25 Differenziallampen; Bahnhof Elberfeld 1 Maschinenpaar und
6 Lampen; der Südbahnhof in Wien 2 Maschinenpaare und
17 Lampen (5 starke Lichter); der Bahnhof Hannover 2 Maschi-
nenpaare und 18 Lampen; der östliche Berliner Stadtbahn-
544
hof 2 Maschinenpaare und 12 Lampen; der Bahnhof Düsseldorf
1 Maschinenpaar und 10 Lampen; der Bahnhof Strassburg
endlich mit einem Maschinenpaare und 8 Differenziallampen.
Der Umstand, dass von ßahnverwaltungen, welche Siemens
und Halske’sche ßeleuchtungseinrichtungen in einzelnen ihrer
Bahnhöfe bereits eingeführt hatten, zur weiteren Ausführung der-
selben auf anderen Bahnhöfen, in denen noch Gasbeleuchtungen
vorhanden waren, geschritten wird, ist das beredteste Zeugniss
dafür, dass diese Einrichtungen sich als praktisch und öconomisch
gegenüber der Gasbeleuchtung bewährt haben.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 16. Mai 1881. CDie Vermählungsfeier. Ungarische
Bahnpolitik. Statistische Gebühr. Zwei Vicinalbahnen. Galizische
Transversalbahn. Subventionsevidenz. Budgetdebatten. Central-
abrechnungsbureau. Vier Generalversammlungen. Popovits : Glo-
rine. Börsennotiz.)
Die Jubelwoche der Vermählungsfeier unseres Kronprinzen
ist verrauscht; glückverheissend für das Reich. Die Bahn Ver-
waltungen feierten die Festtage auch dadurch, dass der Büreau-
dienst auf die unaufschieblichen Geschäfte beschränkt und das
Hilfspersonal grossentheils vom Dienste ftefreit wurde. Ein über-
sparsamer Büreauchef einer grossen Bahnverwaltung soll zwar
das Taggeld solcher an diesen Tagen nicht beschäftigten Arbeiter
gestrichen haben; doch wurden dieselben von der betreffenden
Gesellschaft für diesen übrigens instructionsmässigen Entgang
reichlich entschädigt. Bei der prachtvollen Illumination erregtp
die Umwandlung des Balcons eines Ringstrassenhauses in einen
Rosengarten allgemein verdiente Bewunderung; dieses Kunstwerk
soll vom genialen Baudirector de Serres herrühren. Die Adresse
der sämmtlichen Cisleithanischen Eisenbahnverwaltungen, in
welcher dieselben ihre ehrfurchtsvollen und herzlichen Glück-
wünsche aussprechen, ist sehr geschmack- und prunkvoll aus-
gestattet. Die Enveloppe ist ausgeführt nach einer Zeichnung
des Südbahnbeamten Emanuel Neugebauer; der Grund ist tauben-
graues Leder, geschmückt durch kronenartig verschlungene Ehe-
ringe und Myrthensträusschen, in deren Blüthen Diamantsplitter
glänzen; die reich ornamentirte Umrahmung auf granatrothem
Sammt ist aus Gold, Türkisen, Topasen und Perlen gebildet, der
Mittelschild (Limoge) zeigt ein allegorisches Bild: „Die Freude“,
überragt durch die Erzherzogskrone, die Medaillons in den Ecken
sind emaillirtes Silber, und darauf sehen wir Darstellungen
Oesterreichischer Eisenbahnobjecte. Auch die künstlerische
Umrahmung der Adresse, die Schrift u. s. w. sind von Neuge-
bauer; ein allegorisches Bild von Karl Geiger, welches das Titel-
blatt vertritt, stellt die Vereinigung von Belgien und Oester-
reich dar.
Im Motivenbericht zur Vortage, betreffend den Bau der
Eisenbahn Ofen-Fünfkirchen sind über die Eisenbahupolitik der
Ungarischen Regierung interessante Aufschlüsse enthalten. Obgleich,
so heisst es in diesem dem „Fester Lloyd“ entnommenen Motiven-
berichte, die Hauptstadt mit dem Meere schon lange durch eine
Eisenbahn verbunden ist, war diese Verbindung keine solche,
welche Ungarns überseeische Ausfuhr und die Verbindung der
Hauptstadt mit dem Meere genügend vermittelt und sichergestellt
hätte. Diese Rücksicht einerseits und die ungünstige Situation
des südlichen Netzes der Ungarischen Staatsbahnen andererseits
machten es der Regierung zur Pflicht, sich — schon seit längerer
Zeit — mit der Frage zu beschäftigen, wie die Hauptstadt mit
dem Meere durch eine dem staatlichen Einflüsse unterworfene
und dennoch unabhängige Bahn zu verbinden wäre. Zunächst
lenkte man die Aufmerksamkeit auf die Erwerbung der Ungari-
schen Linien der Südbahn, Nach dieser Richtung war jedoch
kein besonderer Erfolg zu erreichen, nachdem die für den See-
verkehr wichtige Linie dieser Gesellschaft, Karlstadt-Agram, be-
reits verstaatlicht worden; daher wurde ferner die Frage studirt,
ob es zweckmässig wäre, die Flügelbahn Baja der Pest-Semliner
Eisenbahn mit der ßattaszek-Dombovar-Zakanyer Linie in Ver-
bindung und auf diese Weise eine die Hauptstadt mit Fiume
verbindende selbstständige Eisenbahn zu Stande zu bringen.
Diese Linie wäre jedoch zufolge ihrer Länge nicht geeignet ge-
wesen, mit der nach Triest gravitirenden Südbahn erfolgreich zu
concurriren; daher wurde noch eine andere Linie studirt, die,
von Solt oder Kalocsa ausgehend, über die Donau geführt und
mit einer geeigneten Station der Battaszek-Dombovar-Zakanyer
Linie verbunden würde. Dieser Plan musste wegen seiner Kost-
spieligkeit fallen gelassen werden. Unter solchen Umständen
musste die Ungarische Regierung eine Offerte der Ungarischen
Allgemeinen Creditbank und der Oesterreichischen Creditanstalt
mit Freuden aufnehmen, wonach diese Gruppe eine Eisenbahn-
linie Pest-Simontornya-Dombovar-Szent-Lörincz ohne jede Bei-
tragsleistung des Staates auszubauen sich bereit erklärte. Die
ganze Länge dieser Linie wird 200,5 km ausmachen; davon ent-
fallen auf die Strecke Pest-Kelenföld-Dombovar 156 km, so dass
durch diese Linie der Weg von Pest nach Fiume ungefähr
590 km ausmacht. Hinsichtlich der Tarife wurden folgende Verein-
barungen getroffen. Für den Localverkehr werden die den
übrigen nicht garantirten Bahnen bewilligten Maximal-Tarifsätze' '’i
festgestellt; für Sendungen von Pest oder von den in Pest ein-
mündenden Ungarischen Staatsbahnlinien nach den Stationen ij
über Zakany hinaus, somit besonders nach Fiume oder in umge- 1
kehrter Ricbtung, sind die Concessionäre verpflichtet, der Fest- '
Stellung von directen Tarifsätzen beizutreten, welche auf Basis i
der Tarife der Ungarischen Staatsbahnen berechnet werden; sie ^
haben auch allen Begünstigungen und Preisermässigungen beizu- «
treten, welche die Ungarischen Staatsbahnen einführen; doch %
wurde vereinbart, dass in den ersten 10 Jahren, oder insolange Jji
die Brutto - Einnahmen dieser Bahn 11500 fl. pro Kilometer -fi
nicht übersteigen, die aus den Tarifsätzen auf sie entfallende Sj
Quote nicht geringer sein kann, als 13 kr. pro Wagen und Kilo- y,
meter bei Holz, als 14 kr. bei anderen Wagenladungen, bei Stück-
waaren, die nicht in ganzen Wagenladungen aufgegeben werden, Jj
nicht geringer als 0,3 kr. pro 100 kg und pro Kilom. Nach 10 , -
Jahren oder auch früher, wenn 11 500 fl. Bruttoeinnahme per .'j
Kilometer erzielt werden, hören die Minimaltarife auf und treten die f :
Einheitstarife der Ungarischen Staatsbahnen in Kraft. Die ein- fl!
zige Ausnahme bildet die Begünstigung, dass, wenn die Brutto-
einnahme der Bahn nach 10 Jahren 10 000 fl pro Kilometer ü
nicht erreicht, die aus den Tarifsätzen auf sie entfallende Quote,, ^
insolange dieser Bruttoertrag nicht erreicht wird, nicht geringer J
sein kann, als 12 kr. pro Wagen und Kilometer. Auch wurde
vereinbart, dass für Sendungen von der Linie Zakany-Fiume auf §
die Dombovar-Pester Linie oder darüber hinaus und in umge-- f
kehrter Richtung difecte Tarife nur über Dombovar-Zakany er- i
richtet werden, damit nicht der Verkehr über Szent-Lörincz auf
die Südbahnlinien und über dieselben statt nach Fiume nach . i
Triest abgelenkt werde. Ist ein Bruttoertrag von 11 500 fl. pro
Kilometer erreicht, so werden die Concessionäre zwischen Kelen- J
föld und Dombovar einen Personenzug in beiden Richtungen ein- ;j
führen. Diese Bedingungen, heisst es schliesslich, bedeuten fast
so viel, als ob die Bahn vom Staate erbaut würde, da beinahe :
die völlig freie Disposition gesichert ist. Durch diese Bedingungen
hat auch die Frage der Erwerbung der Ungarischen Linien der
Südbahn oder des Baues einer anderen Staatsbahn ihre Dring- '
lichkeit eingebüsst, da der angestrebte Zweck hier wohlfeiler '
erreicht wird. -
Die statistische Gebühr für Transporte von und nach Ungarn .
wurde im Plenum des Oesterreichischen Abgeordnetenhauses de- • ;
battirt. Nach den in dieser Zeitung bereits mitgeth eilten Motiven, ■
welche im volkswirthschaftlichen Ausschüsse geltend gemacht
wurden, fand auch die angenommene Resolution ihren Ausdruck.
Es sollte keine Rechtsfrage über die angebliche Verletzung des
Zollbündnisses zwischen beiden Reichshälften gestellt, es solle ,
vielmehr die Durchführung dieser Gebühr in der Praxis abge- I
wartet werden, ob dadurch der Verkehr wirklich geschädigt und
Uebergriffe seitens der Ungarischen Bahnbediensteten hinsichtlich ^
des Declarationszwanges constatirt werden; die Oesterreiehische |
Regierung möge daher mit der Ungarischen das Einvernehmen |
pflegen, damit der Handelsverkehr zwischen beiden Reichshälften |
keinen Schaden leide. J
Für zwei Vicinalbahnen wurden im Ungarischen Abgeord- j
netenhaase die Gesetzvorschläge vom Communicationsminister \
eingebracht. Für die Linie Szathmär-N agybänya gewährt 'j
die Regierung aus den ärarischen Bergwerks- und Forstbeständen ^ fl
Eisen- und Holzmaterial im Werthe von 120 000 fl. und durch J
6 Jahre von 1882 bis 1887 für die unentgeltliche Besorgung der |
Post durch die neue Unternehmung eine jährliche Subvention j
von 20 000 fl. gegep gesellschaftliche Stammactien im Nominal- |
werthe. Für die Localbahn Arad-Csanäd mit den Flügelbahnen )
Szöreg-Neu-Szegedin und Mezöhegyes-Ketegyhäza zum Anschluss ;
an die Oesterreiehische Staats- und die Theissbahn gewährt die
Regierung eine Subvention nach Massgabe des Baufortschrittes
zu 510 000 fl. gegen Stammactien der Gesellschaft im Nominal- ^
werth und überlässt ebenfalls gegen solche Actien die zum Bau
dieser Bahn erforderlichen Grundflächen aus den Staatsdomainen
zum Schätzungspreise.
Die Galizische Transversalbahn nahm im Subcomitc des
Eisenbahnausschusses eine unerwartete Wendung, indem sich
sämmtliche Mitglieder für den Staatsbahnbau aussprachen, dem .
auch der Handelsminister zustimmte; somit wäre das Ueberein-
kommen mit der Länderbank gefallen. Aus dem vom Referenten
Abg. Kozlowski ausgearbeiteten und von der Opposition nur aus
formalen Gründen angegriffenen Entwürfe heben wir folgende
Bestimmungen hervor: „Die zur Ausführung der Galizischen ;
Transversalbahn noch fehlenden Eisenbahnstrecken, und zwar:
a) Saybusch-Neu-Sandec, b) Grybow-Zagorz, c) Stanislau-Husiatyn,
letztere als normalspurige Localbahn, sind mit dem veran-
schlagten Gesammtkostenbetrage von 24 200 000 fl., welcher als
Maximalbetrag zu gelten hat, längstens binnen 3% Jahren auf
Staatskosten herzustellen“ (Artikel 1), falls das Land Galizien für •
die Expropriationskosten 1 Million und für die durch die Bahn ;
nothwendigen Strassenumlegungen 100 000 fl. beisteuert. Dieser
Entwurf wurde vom Subcomite mit einigen Aenderungen ange-’ I
nommen. Der Artikel, wonach zwei Flügelbahnen pach Szacza
545
»V und nach Krakau gebaut werden sollten und schon pro 1881 ein
Credit von 60 000 fl. zu votiren gewesen wäre, wurde jedoch elimi-
nirt. In der heutigen Sitzung des Eisenbahnausschusses wurde
nach heftiger Debatte und nach Ablehnung eines Gegenantrages
der obformulirte Artikel 1 mit 17 gegen 10 Stimmen angenom-
men; über diese Sitzung und die weiteren Verhandlungen refe-
riren wir im nächsten Berichte.
Bücksichtlich der Eisenbahnsubventionen stellte Abg. Sax
^ in der Budgetdebatte des Oesterreichischen Abgeordnetenhauses
den Antrag, dass zur Berathung der Forderungen des Staates an
f., Garantievorschüssen eine Wabrscheinlichkeitsberechnung darüber
L'' angestellt werde, wie die Subventionen im Laufe der Jahre vari-
iren, wann sie endlich aufhören werden. Ein solcher Calcül er-
^ gäbe die Scheidung der Eisenbahnen in zwei Gruppen, und zwar
würden in die eine Gruppe gehören jene Eisenbahnen, bei denen
b voraussichtlich nur eine sehr geringe Abnahme der Subventions-
y last zum Vorschein kommen werde, so dass also der Zeitpunkt,
Ä in welchem die Rückzahlungen beginnen, nicht absehbar ist; und
in die zweite Gruppe jene Bahnen, bei welchen eine sehr rasche
Abnahme der Subventionen sicher vorauszu sehen, und daher der
Zeitpunkt des Beginnes der Rückzahlungen sehr nahe ist. Hat
i man diese ziffermässigen Daten mit einiger Sicherheit klargestellt,
i dann können wir in dem Capitel unseres Budgets, betreffend die
'• Subventionen an Eisenbahnunternehmungen, auch eine Scheidung
V nach diesen beiden Gruppen eintreten lassen, die Subventionen
^ an die erste Gruppe, wie bisher, ins Budget aufnebmen, bezüglich
V* der Subventionen der zweiten Gruppe, die ja nur dargeliehen
werden, aber nur die Zinsdifferenz im Budget einstellen. Dadurch
würde auch eine zweckmässige Grundlage für die planmässige Re-
form' unseres Eisenbahnwesens geschaffen werden,
t Der Voranschlag des Handelsministeriums gab im Oester-
I reichischen Abgeordnetenhause zu heftigen Angriffen gegen das
* herrschende System und zum Vorbringen einzelner Beschwerden
Anlass. Handelsminister Pino antwortete darauf u. A. : Sobald
die Handelskammerberichte zusammengestellt sind, wird die
' Tärifenquete beginnen; die staatliche Verwaltung der Rudolf-
bahn zeige steigende Einnahmen; bei den Verbandtarifen dieser
i . Bahn mit Deutschland und Italien ist auf die Schonung Triests
? in erster Reihe Rücksicht genommen worden; das Handels-
1 ministerium wird nie eine Bevorzugung Venedigs zugeben’; die Re-
gierung wird bald Anträge zur Hebung Triests rt sp. der Handels-
marine einbringen. Der Vertreter dieser Stadt wies endlich da-
^ rauf hin, dass die in Folge der Verbandtarife der Rudolfbahn
verursachte Schädigung von Triest vermieden werden könnte,
/ wenn der Güterverkehr von Triest nach Deutschland über die
Pontebabahn geleitet werden würde, weil dadurch Triest gegen
Venedig um mehr als 30 km im Vortheil sei. Ueber die heutigen
Plenardebatten , betreffend das Erforderniss: „Staatsbahn betrieb‘‘
und Staatsbahnbau (speciell der Arlbergbahn) referiren wir dem-
nächst.
Der Ausschuss des Centralabrechnungsbureaus der üester-
reichisch-Uugarischen Eisenbahnen hat den Bericht über das Ver-
waltungsjahr 1880 vorgelegt, aus welchem wir folgende Daten
entnehmen. Der directe Verbandverkehr hat im Jahre 1880 eine
nicht unbeträchtliche Vermehrung erfahren, indem in diesem
- Jahre die Relationen die Zahl von 4753 erreichten gegen 4180 im
Jahre 1879. Die Anzahl der geprüften Positionen belief sich auf
8 886 956 gegen 9 000 232 im Jahre 1879, An Gepäckbegleit-
scheinen und Transportkarten im Anschluss- und Verbandver-
kehre wurden geprüft 5 307 000 Stück gegen 5 098 851 im Jahre
1879; ferner an Rechnungen 773 913 Stück gegen 744 879 Stück
im Vorjahre. Die in den Abrechnungen durch geführten Beträge
stellen sich auf 186 274 023 fl. in Noten, 1543 268 fl. in Gold und
41 800 fl. in Silber, zusammen 187 859 092 fl. sowie auf 4 189 005
Mark und 730 670 Francs; während die in den Generalabrechnungen
durchgeführten Beträge des Jahres 1879 sich auf 182 496 784 fl.,
2 595 787 ^ und 657 953 Francs beliefen. Die Gesammtkosten des
Centralabrechnungsbureaus betrugen im Jahre 1880 371128 fl.
gegen 372 473 fl. des Jahres 1879; diese Kosten repräsentiren von
den abgerechneten Einnahmen 0,so66 pCt. im Jahre 1880 und 0,51,2
Procent im Jahre 1879, oder es entfielen auf je eine Revisionspost
4,082 kr. im Jahre 1880 und 4,053 kr. im Jahre 1879. Der Ueber-
: wachungsausschuss constatirt, dass trotz der vermehrten Arbeiten
'■ des Jahres 1880 und trotz der Verminderung der Kosten des Ab-
rechnungsbureaus die Abschlüsse der einzelnen Monate stets
' rechtzeitig fertiggestellt und an die betheiligten Bahnen expedirt
wurden. .
In der am 10. d. M. abgehaltenen 8. Generalversammlung
' der Mährischen Grenzbahn wurde von der Verlesung des Geschäfts-
berichtes pro 1880 Umgang genommen und auf Antrag des
Revisionsausschusses dem Verwaltungsrathe für seine Geschäfts-
gebahrung während der Zeit vom 1. Januar bis 31. December
1880 — ohne Debatte einhellig — das Absolutorium ertheilt. Die
ausscheidenden Verwaltungsräthe wurden wiedergewählt. Der
Geschäftsbericht bezeichnet die Betriebsergebnisse des Jahres
1880 als relativ günstigere. Während das Jahr 1879 mit einem
Deficite schloss, resultirt pro 1880 wieder ein Ueberschuss von
14 616 fl. Die Verwaltung hebt hervor, dass die Grenzbahn einzig
und allein auf den Localverkehr angewiesen ist; „wären wir-,
bemerkt der Bericht, „im Stande, auch nur jenen Theil des an
unseren Linien vorüberziehenden Transitverkehres zu gewinnen,
welcher ihnen in ihrer Eigenschaft als kürzeste Route naturge-
mäss gebührt, dann würden die Erträgnisse der Unternehmung
sehr bald eine andere Gestalt annehmen“.
Die 10. Generalversammlung der Actionüre der Vorarlberger
Bahn wurde am 1.3. er. abgehalten. Von der Verlesung des Geschäftsbe-
richtes wurde Umgang genommen und nach Entgegennahme des Be-
richtes des Revisionsausschusses, entsprechend dem Anträge des-
selben, dem Verwaltungsrathe das Absolutorium ohne Debatte
einstimmig ertheilt. Die ausgeschiedenen Verwaltungsräthe wurden
wiedergewählt. Dem Geschäftsberichte ist zu entnehmen, dass in
Folge des Arlbergbahnbaues sich die Einnahmen pro 1880 um
34 195 fl. gegen das Vorjahr erhöht und dass die Gesammtaus-
iagen trotz der grösseren Leistung eine Verminderung von 5 714 fl.
erfahren haben. Das finanzielle Brträgniss stellt sich folgender-
massen dar: Gesammteinnahmen 476 204 fl., Betriebsauslagen
(inclusive 9 621 fl. für bauliche Ergänzungen) 536 212 fl.. Betriebs-
deficit 60 007 fl.
Die 13. Generalversammlung der Oesterreichischen Nordwest-
bahn fand am 14. d. M. statt. Es wird von der Verlesung des Ge-
schäftsberichts Umgang genommen, auf Antrag des Revisions-
ausschusses der Rechnungsabschluss pro 1880 genehmigt und
dem Verwaltungsrathe ohne Debatte einstimmig das Absolutorium
ertheilt. Ebenso werden die Anträge des Verwaltungsrathes, be-
treffend die Verwendung des Reingewinnes und Einlösung der
am 1. Juli d. J. fälligen Actiencoupons, angenommen. Hiernach
wird: 1. der am 1. Juli 1881 fällige Coupon der Stammactie mit
3 fl. 40 kr. Oe. W. eingelöst und der Betrag von 3 788 fl. dem
Conto der ausserordentlichen Reserve des garantirten Netzes zu-
geschrieben; 2. der am 1. Juli 1881 fällige Coupon der Actien
Lit. B mit 10 fl. Oe. W. eingelöst und der beim Verkaufe der
5 000 Stück Actien Lit. B erzielte Coursgewinn von 136 350 fl., sowie der
Rest des Betriebsüberschusses von 15 902 fl., zusammen also ein
Betrag von 152 252 fl. dem Conto der ausserordentlichen Reserve
des Ergänzungsnetzes zugeschrieben, lu den Verwaltungsrath
wurden die ausscheidenden Mitglieder wiedergewählt. Höchst
erfreulich ist die stetig geringere Inanspruchnahme der Staats-
garantie, welche von 896 496 fl. in 1877 auf 205 10^ fl. in 1880 ge-
sunken ist.
Die 25. Generalversammlung der Galizischen Karl-Ludwig-
bahn fand am 15. d. M. statt. Zunächst gelangte der Bericht
des Revisionsausschusses über den Rechnungsabschluss des
Jahres 1880 zur Verlesung, und wurde auf Antrag desselben
dem Verwaltungsrathe das Absolutorium — ohne Debatte ein-
stimmig — ertheilt. Der Vorsitzende gedenkt in seinem Jahres-
berichte der höchstenorts auch anerkannten ausserordentlichen
Leistungen des Bahnpersonals während der Kaiserreise nach
Galizien und der gleichzeitig daselbst stattgehabten Militär-
manöver, und theilt mit, dass der Verwaltungsrath auf Grund der
Ermächtigung der vorjährigen Generalversammlung bei der Re-
gierung um die Verleihung der Concession zum Baue und Betriebe
der Secundärbahn Tarnopol-Husiatyn angesucht, bisher jedoch
einen diesbezüglichen Bescheid nicht erhalten habe. Der
nach Verzinsung und Amortisation pro 1880 verbleibende Be-
triebsüberschuss beträgt 1 416 212 fl., sodass nach Abzug
der Verwaltungsrathstantieme von 77 410 fl. noch 1 338 802 fl, und
zuzüglich des Gewinnvortrages von 807 260 fl. vom Vorjahre
2 146 062 fl. verfügbar erscheinen. Der Verwaltungsrath be-
antragt nun eine Superdividende von 5 fl. 75 kr. pro Actie und
Genussschein zu vertheilen, was für 228 000 Actien und Ge-
nussscheine einen Betrag von 1 311 000 fl. in Anspruch nehmen
würde, und die erübrigenden 835 062 fl. auf neue Rechnung
vorzutragen. Es würde sonach der Juli-Coupon der Actien
mit 11 fl. (d. i. Halbjahrszinsen und Superdividende), der Ge-
nussschein mit 5 fl, 75 kr. einzulösen sein. Diese Anträge
wurden ohne Debatte einhellig angenommen. Anlässlich der
Wahlvornahme in den Verwaltungsrath (dessen ausscheidende
Mitglieder wiedergewählt wurden), gab ein Actionär der
Meinung beziehungsweise dem Wunsche Ausdruck, dass es dem
Unternehmen und den Actionären abträglich sei, wenn Mitglieder
des Verwaltungsraths zugleich als Verwaltungsräthe concurriren-
den Bahnen angehören; es möge daher die Cumulirnng von Ver-
waltungsrathsstellen für Concurrenzbahnen in einer und derselben
Person fortan vermieden werden, welchem Wunsche sich nach
längerer Discussion die Majorität der Versammlung anschliesst.
„Glorine“ benennt der Inspector und Stationschef Popovitz
der Oesterreichischen Staatsbahn seine Erfindung, welche bereits
in zahlreichen Fachblättern und technischen Werken hinsicht-
lich ihres Wesens und ihres Werthes besprochen wurde und
auch in dieser Zeitung erwähnt zu werden verdient. Es ist
dies der schon vor Jahren sehr sinnreich construirte, transpor-
table Bahnhof, welcher auf einem ganz neuen Tracensystem
beruht und die rasche Beförderung von Frachten sowie grösse-
ren Truppentransporten in der kürzesten Zeit von jedem
beliebigen Punkte der Bahn nach verschiedenen Richtungen
ermöglicht. Mit Hilfe der Glorine ist es möglich, binnen 24
546
stunden 72 000 Mann nach einer oder nach verschiedenen
von der Bahn gegebenen Richtungen zu expediren. Das
photographische Tableau nebst dessen Constructionszeich-
nungen waren ausgestellt in Wien ^873), Philadelphia (1876),
Paris (1878), Sidney (1879), Melbourne (1880). In Sidney wurde die
Glorine mit dem 2. Preise prämiirt und kam in Philadelphia bei
der Weltausstellung auch mit Erfolg zur praktischen Anwendung.
Das im Jahre 1873 zu Wien ausgestellt gewesene Modell der Glo-
rine befindet sich in der Modellsammlung des K. K. Pionier-
Bataillons in Klosterneuburg, wo es zu theoretischen Vorträgen
benutzt wird.
Ungeachtet der fühlbaren Geldknappheit waren nur massige
Rückgänge, dagegen mehrere Reprisen im Bahnactien verkehr zu
verzeichnen. Im Vordergründe stehen Galizier mit 305, welchen
die Convertirung und die Wendung in der Transversal bahnfrage
zu statten kommt; Staatsbahn mit 330 wird von Paris gehalten;
Mährisch-Schlesische Central ä 40 ist durch Societe Beige Gnaden
plötzlich zu Ehren gelangt, es soll eine Ferdinand-Nordbahn
daraus werden; der geringe Betriebsüberschuss der Mährischen
Grenzbahn verhalt ihr zu 37,50; Prag-Dux ist mit 59 vielumwor-
ben; eine unermessliche Zukunft wird für sie geträumt. Priori-
täten erhielten sich zur anfänglichen Wochennotiz.
Ans Bayern.
© München, den 20. Mai. Nachdem nunmehr der K. Eisen-
bahnbaudirector Alois von Röckl in den Ruhestand getreten ist,
wurde mit der Leitung der Bauabtheilung der K. Generaldirection
der Verkehrsanstalten Herr Generaldirectionsrath Carl Schnorr
von Carolsfeld betraut.
S. M. der König hat das Gesetz, den Ausbau des Central-
bahnhofes München d. d. Schloss Berg, den 11. d. M. sanctionirt.
Art. 1 lautet: Der Bedarf für die Vollendung des Ausbaues des
Centralbahnhofes München wird auf den Maximalbetrag von
2 398 400 M festgestellt. Art. 2: Der K. Finanzminister ist er-
mächtigt, diesen Bedarf aus den Beständen des an den Staat
übergegangenen Baufonds der älteren Linien der vormaligen
Ostbabnen zu decken.
Nachdem die Bahnlinie von Dinkclsbühl nach Feucht-
wangen mit der Zwischenstation Schopfloch im Baue und da-
durch die Linie Nördlingen - Dombühl fertig gestellt ist,
wurde am 16. d. M. durch eine Commission der K. Generaldirec-
tion der Verkehrsanstalten — Herrn Rath von Schamberger an der
Spitze — diese Bahnlinie geprüft und betriebsfähig befunden,
sodass deren Eröffnung am 1. Juni d. J. erfolgen wird. Von
'dieser Zeit ab wird der Verkehr zwischen Dombühl und Nörd-
lingen als Durchgangsverkehr mit gemischten Zügen geregelt und
beträgt die Fahrzeit der täglich nach jeder Richtung hin kur-
sirenden 4 Züge je 2 Stunden 25 Minuten. Sehr günstig ist die
Verbindung für die Stadt Dinkelsbühl, sowohl nach Norden als
nach Süden.
In Deggendorf ist das Project zum Baue einer Flügelbahn
vom Bahnhofe zum linken Donauufer zwischen den beiden
Donaubrücken seiner Verwirklichung entgegen gegangen. Das
mit der Vorinstruction betraute K. Bezirksamt hatte am 19. und 20.
V. Mts. mit den Eigenthümern der Grundstücke Verhandlungen
gepflogen, die zu einem günstigen Resultate führten. Es wurde
für das Tagwerk 1800 — 2 000 M angeboten, ein ganz accep-
tables Offert. Die Gesammtfläche der abzutretenden Grundstücke
beträgt ca. 18 Tagwerke mit einer Entschädigungssumme von
36 — 40 000 Ji Der Bau ist schon begonnen.
Um einem dringend gefühlten Bedürfniss abzuhelfen, hat
die Generaldirection der Verkehrsanstalten mit der internationalen
Schlafwagengesellschaft die Einrichtung eines regelmässigen
Schlafwagenaienstes bei denNachtschnellzügen zwischen München
und Berlin via Hof eingerichtet, indem seit 15. Mai täglich bei
den um 7 Uhr 5 Min. Abends in München und 2 Uhr 30 Min.
Nachm, in Berlin abgehenden Schnellzug ein sehr comfortabel
eingerichteter Schlafwagen verkehrt, und zwar auf dieser Strecke
auch für Reisende II. Classe. Die Nachzahlung beträgt für die
ganze Strecke München - Berlin oder umgekehrt in I. Classe
12 Jl, in II. CI. 9,50 und für die Theilstrecke München-
Lichtenfels oder Bamberg oder umgekehrt in I. CI. 8 M, in II. CI.
6,50 Jl
Frankreich.
Pariser Stadteisenbahn. Bei dem Pariser Stadtrathe ist eine
von vielen angesehenen Männern Unterzeichnete Petition einge-
gangen, in welcher der Stadtrath ersucht wird, eine Specialcom-
mission zum Studium der Stadteisenbabnfrage einzusetzen und
überhaupt dahin zu wirken, dass das Project der Stadtbahn bal-
digst zur Ausführung komme, damit der gegenwärtigen Verkehrs-
überlastung der Hauptstrassen von Paris abgeholfen würde. Das
Project einer unterirdischen Eisenbahn in Paris besteht schon
seit längerer Zeit und waren, soviel uns bekannt, bezügliche Pläne
auch auf der Allgemeinen Industrieausstellung in 1878 ausgestellt.
Gotthardbahn. Wie der Telegraph bereits gemeldet hat, ist
mit dem Prato-Kehrtunnel am 16. d. Mts., Morgens 8 Uhr 10 Minuten
der. letzte Tunnel der Gotthardbahn durchgeschlagen
worden. Dieses Ereigniss ist von nicht zu unterschätzender Be-
deutung, indem damit die letzten eigentlichen Bauschwierigkeiten
glücklich beseitigt sind und der geringe verbleibende Baurest
einer raschen Beendigung entgegen geführt werden kann, so zwar,
dass es ein Leichtes sein dürfte, dem Programme mit Eröffnung
der Bahn im Juni nächsten Jahres bedeutend voranzukommen.
Für die zukünftigen Benützer der Bahn dürfte daher der Moment
gekommen sein, die nöthigen Vorbereitungen für gehörige Aus-
nützung der durch den neuen Verkehrsweg sich eröffnenden Vor-
theile zu treffen.
Die Maisernte des Jahres 1880 in den Vereinigten
Staaten von Nordamerika.
Bekanntlich bilden die Getreidetransporte in den Vereinigten
Staaten eine Haupteinnahmequelle der Eisenbahnen, die um so
reichlicher fliesst, je höher die Productionsfähigkeit des Landes
selbst steigt und der Export nach überseeischen Ländern, nament-
lich nach Europa hin zunimmt. Dm den Ackerbau zu fördern,
um ferne Gebiete dem Landmanne zu erschliessen, werden neue
Bahnen angelegt, aber um die Getreidetransporte zu gewinnen und
zu erhalten, werden leider auch jene wüthenden Concurrenzkriege
geführt, die dem Prosperiren der Bahnen oft einen unüberwind-
lichen Damm entgegenstellen. Es ist daher nicht nur erwünscht,
sondern eine absolute Nothwendigkeit der eigenen Existenz, dass
die Bahnverwaltungen der Entwickelung des Getreidebaues die
gespannteste Aufmerksamkeit zuwenden und eine genaue Con-
trole über den Marktverkehr führen, dessen Anforderungen auf
die eigenen Dispositionen einen so bestimmenden Einfluss üben.
Nach der „Railroad Gazette“ schätzt das Agrieuiturdeparte-
ment der Vereinigten Staaten die Maisernte des Jahres 1880 fast
ebenso hoch, als die des Jahres 1879. Das Minus beträgt ungefähr
Vj bis 1 pCt. Das Gesammtergebniss war gegen 1 537 500 000 Bushel*)
Mais, während die Weizenernte, von welcher sonst wohl immer
die Rede zu sein pflegt, nur 480 000 000 Bushel lieferte. Mais ist
das wichtigste Getreide der Vereinigten Staaten, obwohl er als
Brodstoff mit Ausnahme im Süden nur wenig verwendet wird;
der bedeutende Export der letzten Jahre nach Europa hin dient
als Thierfutter, besonders für Pferde. Derjenige Mais, welcher auf
den Markt gebracht wird, kommt hauptsächlich aus den sieben
Staaten Ohio, Indiana, Illinois, Jowa, Nebraska, Missouri und
Kansas, Weiter im Norden sind die Sommer zu kurz, als dass die
mehr ergiebigen Arten noch mit Sicherheit gebaut werden könnten,
weshalb dort die Production meist auf den Hausbedarf beschränkt
ist, während doch in den noch höher gelegenen Holzregionen von
Michigan ein sehr grosser Consum stattfindet. Wiskonsin und
Minnesota beziehen ihren Bedarf vorzugsweise aus den südlicher
gelegenen Ländern. Die oben erwähnten sieben Staaten produ-
cirten 1880 gegen 950 000 000 Bushel Mais, das macht 61,7 pCt.
der Gesammtsumme von 1 537 500 000 Bushel aus, während sie
das Jahr vorher mehr als 1 Milliarde oder 66,4 pCt. vom Ganzen
bauten. Es ist von Wichtigkeit zu wissen, welcher District den
meisten Mais liefert, weil dort nicht allein die Maisverladungen,
sondern auch die bedeutenden Verladungen von Schweinen und
Schweinefleischwaaren stattfinden. Minnesota zum Beispiel, welches
in hervorragender Weise Weizen baut, producirte im letzten Jahre
nur ein Dreizehntel soviel Mais als Jowa, welches seinerseits unter
den Maisgebieten den zweiten Rang einnimmt. Illinois steht an
der Spitze mit 262 000 OüO Bushel im Jahre 1880 und mit 309 000 000
im Jahre 1879, im letzteren Jahre brachte es ein Fünftel von der
Maisernte aller Staaten. Wenn Jowa erst durchweg bevölkert
sein wird, dürfte es wahrscheinlich die erste Stelle einnehmen,
obwohl der nördliche Theil kein für den Maisbau günstiges Klima
besitzt; Missouri liegt in dieser Beziehung günstiger, aber Jowa
hat zweimal so viel fruchtbares Ackerland als Missouri. Der
Maisbau ist keineswegs auf den Westen allein beschränkt, sondern
gilt auch fast als einziger Getreidebau im Süden, wo er das
Hauptnahrungsmittel für die Neger sowie für die ländliche weisse
Bevölkerung, also für die grosse Masse des Volkes bildet. Alle
Staaten südlich vom Ohio und Potomac mit Ausnahme von Süd-
Carolina, Florida und West-Virginia bauen mehr Mais als im
vorigen Jahre Minnesota; Texas baut mehr als Nebraska, nahezu
soviel als Kansas. Dennoch können sich die Baumwolle bauenden
Staaten in der Maisproduction nicht mit dem Nordwesten messen,
sie importiren vielmehr von dort eine grosse Quantität Mais und
noch mehr andere Lebensmittel. Das durchschnittliche Erträgniss
an Mais pro Acker ist in diesen Staaten wahrscheinlich nur ein
Drittel von dem Durchschnittserträgniss in Illinois. Ausser dem
Süden producirt auch noch der Osten bedeutende Quantitäten
Mais; auf Pennsylvania allein rechnete man im letzten Jahre
66 900 000 Bushel. Der gesammte Export erreichte 1880 eine Höhe
von 84 700 000 Bushel; ein solcher fand jedoch nicht im Osten
statt, weil dieser seine ganze Ernte selbst verzehrt. Man kann
>=) 1 Bushel = 36,35 1.
im Allgemeinen ■wohl behaupten, dass der grösste Theil von Mais
an der Productionsstelle oder nahe derselben gleich wieder con-
sumirt wird, indessen werden auch bedeutende Mengen transpor-
tirt, und zwar erheblich mehr, als man durch die gewöhnlichen
üetreideberichte controliren kann. Jede einigermassen nennens-
werthe Stadt hat ihren Bedarf entweder als Thierfutter oder zu
anderen industriellen Zwecken, namentlich zur Stärkefabrikation.
Man kann sicher annebmen, dass viel mehr Maisverladungen statt-
finden als solche vom Weizen; dieselben gehen von den Stationen
der Farmer im Westen direct nach den inneren Städten des Ostens,
wo sie consumirt werden, und von diesen Sendungen erhalten wir
durch die Börsenberichte keine Kenntniss. Weizen wird auf diese
Weise nicht versandt, weil er immer erst zur Mühle gebracht wird.
Da diejenigen Staaten, welche den meisten Mais exportiren, im
Jahre 1880 gegen 77 000 000 Bushel weniger als 1879 producirt
haben, so ist zu erwarten, dass die Maistransporte in diesem Jahre
geringer ausfallen werden als im verflossenen. Thatsächlich hat
sich in den letzten Monaten auch schon eine bezügliche Ver-
minderung der Einnahmen bei den Bahnen in den Ost- und Süd-
staaten geltend gemacht, nach denen hin ja der Westen haupt-
sächlich und zwar mehr als nach Europa exportirt; je mehr aber
diese Staaten selbst bauen, um so weniger beziehen sie vom Westen.
Ferner darf nicht unbeachtet bleiben, dass der Westen wahrschein-
lich für seine Schweinemast die letzte Maisernte mehr als zur
Hälfte in Anspruch nehmen wird. Die Maistransporte vom Juli
bis Januar vorigen Jahres übersteigen noch immer die des Jahres
1879 um nahezu 60 pCt.; es gehörte dies Getreide jedoch zum
grössten Theil der Ernte von 1879 an; das neue Getreide kommt
selten vor Ablauf des Erntejahres, meist erst im nächstfolgenden
Frühling zum Versandt. Im Januar 1881 waren die Einnahmen
aus dem Mais auf den Nordwestmärkten um 35 pCt. und in den
Atlantischen Häfen um 43 pCt. geringer als im Vorjahre, in letzteren
sogar die geringsten seit vier Jahren.
Eisenbahnverhältnisse in Mexico.
Nachdem Mexico bis vor einigen Jahren in Bezug auf Eisen-
babnbauten sehr zurückgeblieben war, ist doch darin seit 1877
eine regsame Thätigkeit eingetreten. Wie aus der nachfolgenden,
nach einer offiziellen Angabe in der „Railroad Gazette“ gefertig-
ten Tabelle hervorgeht, sind seit 1877 bis Februar 1881 con-
cessionirt:
normalspurig schmalspurig
1877 ... 50 km 245 km
37 „ 3 688 „
12 561 km
Ausgeführt sind hiervon 141 km resp. 261,5 h
In Betrieb befinden sich von früher her:
1 = 402,5 km.
Merida & Progreso . 34,00 km
Toluca & Cuantitlan . 46,30
Zamora & Jacona . . 5,00
3 befindlichen Bahnen eine Länge
Medellin Bahn . . 22,00 km
Vera Cruz Bahn . . 423,75
Puebla Zweigbahn . 47,00
Jalapa Bahn . . . 114,00 „
so dass die gegenwärtig in Betrieb
von 1 094,55 km haben.
Hiernach ist allerdings nur ein sehr geringer Theil der ge-
planten resp. concessionirten Bahnen bis jetzt ausgeführt worden,
m neuerer Zeit ist jedoch der Bahnbau in ein viel schnelleres
Tempo gekommen. Es haben nämlich im vergangenen Jahre in
Nordamerika sich verschiedene Gesellschaften zur Herstellung von
Bahnen in Mexico gebildet, grosse Gapitalien dazu flüssig ge-
macht und viele Menschenhände zur Ausführung herangezogen,
auch bedeutende Mengen von Eisenbahn baumaterialien resp. Be-
triebsmittel herangeschafft. Freilich scheint es, dass diese Ge-
sellschaften über die Mexicanischen Handels- und Verkehrsver-
hältnisse entweder vorher nur in sehr unvollkommener Weise In-
formation eingezogen, oder mindestens nicht veröffentlicht, auch
die Resultate der zum Theil schon seit 1873 bestehenden dortigen
Bahnen wenig berücksichtigt haben und dass die Actienzeich-
nungen gemacht sind auf die Annahme hin, dass in Mexico, ähn-
lich wie in Nordamerika, fruchtbare Gegenden durch Erlangung
von Bahnverbindung unmittelbar nachher grosse Quantitäten von
Frachtgütern schaffen werden und der Verkehr Mexicanischer
Städte von 25 000, 50 000 oder 100 000 Einwohnern nicht sehr von
dem ähnlicher Nordamerikanischer Städte abweichen werde. Dies
dürfte aber, da die Verhältnisse und der Charakter der Bevölke-
rung so sehr verschieden sind von denen in Nordamerika, ein
verfehlter Schluss sein und den Actieninhabern demnächst un-
angenehme Täuschungen bereiten. Immerhin ist aber vorauszu-
sehen, dass in Mexico die Inbetriebsetzung auch nur des grösseren
Theiles der bis jetzt concessionirten Linien die Verhältnisse in
ganz erheblicher Weise ändern und auf die Entwickelung dieses
bedeutenden Reiches (sein Flächeninhalt ist beinahe drei Mal so
*) Ohne diejenigen neuesten Unternehmungen, deren Bahn-
länge noch nicht bestimmt feststeht.
gross als der Deutschlands) auf die günstigste Weise einwirken
wird. Das Land wird dann mit seinen reichen natürlichen Boden-
schätzen urfd Erzeugnissen erst recht eigentlich für den grossen
Weltverkehr nutzbar werden.
Seit 1877 sind in Mexico concessionirt:
1.
2.
3.
4. 1
5.
Zeit der
Con-
cessio-
niruug
Strecke
Concessio-
när resp.
Bauunter-
nehmer
Läi
con-
cessio-
nirt
km
nge
be-
reits
fertig
Aug. 1877
A. Xormalspnrige Bahnen.
Nationalbabn von Tehiiacan
Vereinigte
60
50
Nov. 1878
nach La Esperanza^
S. Martin nach Texmelucan
Staaten von
Mexico
do.
37
2
Juni 1879
Tehuantapec*
200
5
Sept.1880
Central International & Inter-
Actienges.
2 435
54
oceanic (Boston Comp.)®
Sonora (Guaymas nach der
vertreten
durch
S. Commacho
u. Guzmann
Actienges.
457
30
Dec. 1880
nördlichen Grenze)^
Coal Lands Bahn (Rio Yaqui
vertr. durch
S. Commacho
u. Ferguson
R. R. Symon
3179
?
141
Dec. 1877
nach dem Morito)®
B. Schmalspurige Bahnen.
Von Celaya nach Leon und
Staat von
125
60
Guanajuato®
Von Mexico nach Tolula und
Guanajuato
Anonyme
120
Jan. 1878
Cuantitlan ^
Von Salamancanach derPacific-
Gesellsch.
Staat von
660
Febr.1878
küste ®
Von Ometusco nach Pachuaco
Michoacan
Staat von
92
25
und Tulancingo®
Von San Louis Potosi nach
Hidalgo
Staat von
209
Tantoyuquita“
Von Lajos und Guadalajara
San Louis
Potosi
Staat von
737
nach San Blas^^
Von Celaya nach San Juan
Jalisco
Staat von
104
März 1878
del Rivo^®
Von Tehuacan nach Puerto
Queretaro
Staat von
519
Angel durch Oaxaca‘®
Von Veracruz nach Alvarado**
Oaxaca
Staat von
132
9
Von Tentoyuquita und Grenze
Vera Cruz
Staat von
105
der Staaten von San Louis
und Tamaulipas‘®
Von Merida nach Peto via Ticul
Tamaulipas
Staat von
126
10
und Texas*®
Von Zacatecas nach San Louis,
Yucatan
Staaten von
448
eVä
Aguas Calientes und Lagos
Vom Hafen von Manzanilla
Zacatecas,
San Louis,
Ag. Calientes
und Jalisco
Staat von
104
nach Tonila*®
Von Mexico nach dem Ufer
Colima
Staat von
395
96
Mai 1878
des Amacuzac^*
Von Matamoras nach Izucar®®
Morelos
Staat von
57
11
April 1879
Von Cuantitlan nach Salto®*
Puebla
Tolucage-
63
38
Juni 1880
Von Matamoras nach Mon-
sellschaft
Staat von
400
0
terey ®®
Von Mexico nach Acapulco®*
Tamaulipas
Staat von
465
0
Juli 1880
Von Chihuahua nach Villa del
Guerrero
Staat von
350
0
Paso oder Villa Ojinaga®^
Von Patzecuaro nach Morello
Chihuahua
Staat von
169
0
Aug. 1880
und Salamanca®®
Von Culiacan nach dem Hafen
Michoacan
Staat von
440
0
von Altato und Durango®®
Von Anton Lizardo nach Hua-
Sinaloa
Staat von
450
0
Sept.1880
tulco und Puerto Angel
Von Jalapa nach San Andres
Chalchicomula®®
Von San Augustin nach Hue-
Oaxaca
Staaten von
80
0
Puebla und
Vera Cruz
Staat von
50
0
huetoca®*
Hidalgo
1.
2.
3. 1
4.
5.
Sept.1880
Mexicanische Nationalbauge-
Actienges.
Linie
0
Seilschaft
vertreten
ri”‘ .
durch Pal-
Tols
mer & Sulli-
van
n. d.
Pacific. :
915
Von San Martin nach Hidalgo
Staat von
65
0
Tlaxcala®!
Tlaxcala
Staat von
51
0
Puebla
3) 31
Von Merida nach Kalkini und
Staat von
142
0
Celestum
Yucatan
9 „
Von Patzeuaro nach d. Pacific.®^
Staat von
342
0
Michoacan
Nov. 1880
Von Toluca nach den Berg-
Jose Maria
?
0
werken von Ixtapa del Oro ®®
Amat
j)
Verbindungsbahn z wisch, dem
Staat von
?
0
Morelos und dem Mexican®®
Morelos
Dec. 1880
Von Merida nach Valladolid ®'^
Fr. Canton
160
0
Jan. 1881
Von Jalana nach Vera Cruz®®
R.Zangroniz
114
0
„ V
Von Salto nach Maravatio via
P. del Valle
?
0
Febr.1881
Tepeji und Jilotepec®®
Von San Louis Potosi nach
Staaten von
150
0
dem Mexican Central zu
San Louis u.
Aguas Calientes^®
Aguas Cal.
99 „
Estacion Gesellschaft u. Stadt
Staat von
?
0
Tlalmanalco^i
Mexico
Summa
9 382
261^2
Bemerkungen. ^ Baukosten: 298 500 D. * Subvention:
7 500 D. pro Kilometer. * Concessionsmässig müssen binnen 15
Monaten 354 km, binnen ca. 9% Jahren die ganzen Linien gebaut
Sein. Subvention: 9 500 D. pro Kilometer. * Binnen 2 Jahren
sind je 200 km fertig zu stellen. Subvention: 7 000 D. pro Kilo-
meter. ® Ohne Staatssubvention. ® bis incl. Subvention: je
8 000 B. pro Kilometer. Subvention : 6 000 D. pro Kilometer,
i’' bis incl. Subvention : je 8 000 D. pro Kilometer. Subven-
tion: 7 000 D. pro Kilometer. ** bis incl. 2® Subvention: je 8000 D.
ro Kilometer. Subvention : 7 000 D. pro Kilometer nach dem
tillen Meer, 6 500 D. pro Kilometer nach den Vereinigten Staaten
von Nordamerika. Die Vorbereitungen zur Ausführung sind in
schnellem Gange; die Gesellschaft ist verpflichtet, alle 2 Jahre
450 km -und die ganze Linie nach d. Pacific in 5 Jahren, nach
den Vereinigten Staaten von Nordamerika in 7 Jahren auszuführen.
und Subvention: je 8 000 D. pro Kilometer. Subvention:
6 000 D. pro Kilometer. Subvention : 8 000 D. pro Kilometer.
Ohne Subvention. Subvention: 6 500 D, pro Kilometer. Sub-
vention: 6 000 D. pro Kilometer. bis incl. Subvention: je
8 000 D. pro Kilometer. Subvention: 6 000 D. pro Kilometer.
Kursbuch- Li ter atur .
Kursbuch der Deutschen Reichspostverwaltung. Bearbeitet
im Kursbureau des Reichspostamts. 15. Mai — 30. Juni 1881.
Berlin, Julius Springer. Preis 2 M.
Pünktlich wie immer ist das Kursbuch auch diesmal er-
schienen, eine um so mehr anzuerkennende Leistung, als es nicht
nur die neuen Sommerfahrpläne vom 15. Mai, sondern auch die
erst in diesen Tagen veröffentlichten Fahrpläne Bayerns, Württem-
bergs und der Schweiz vom 1. Juni enthält. — Die Rücksicht-
nahme auf die jetzt beginnende Reise- und ßadesaison prägt sich
überall in den Fahrplänen und wichtigen neuen Beigaben aus.
So bemerken wir unter No. 718 ein neues umfassendes Verzeich-
niss der Bade- und Kurorte in Deutschland und den angrenzenden
Ländern nebst Nachrichten über die Reise Verbindungen dieser
Orte. Ferner finden wir in No. 716 eine Uebersicht der Rund-
reise- und Saisonbillets mit genauesten und ausführlichsten An-
gaben über Zeitdauer, Preise, Gepäck u. a. m. Als werthvolle
Ergänzung dafür dient ein Verzeichniss der Verkaufsstellen für
Rundreise- und Saisonbillets unter No. 717. Geschäftsleute machen
wir noch besonders auf die Uebersicht der ßriefpost- und Reise-
Verbindungen zwischen Berlin und den bedeutendsten Orten Eu-
ropas aufmerksam, die bedeutende Veränderungen aufweisen.
Von neuen wichtigen directen Verbindungen heben wir be-
sonders die Linie Berlin-London via Vlissingen hervor, auf der
man London in 23 St. 48 Min. erreicht. — Die am Schluss jeder
Abtheilung gegebene Uebersicht der Reisewege scheint uns auch
eine sehr zweckmässige, für schnelle Orientirung besonders wich-
tige neue Einrichtung zu sein. Gern bestätigen wir wiederum,
dass das amtliche Kursbuch nicht allein hinsichtlich der Ge-
nauigkeit seiner Angaben, sondern auch seiner ganzen vortreff-
lichen Ausstattung nach unerreicht dasteht.
Möller’s Kursbuch No. 2 mit den neuen Sommerfahrplänen
ist soeben bei Schmorl & von Seefeld in Hannover erschienen.
Die alphabetische Anordnung der Eisenbahnen ist unverändert
geblieben, .selbstverständlich sind neue Strecken, wie z. B. Har-
burg-Stade, Herford-Detmold etc. an ihren Orten beigefügt. Die
Abtheilung der Posten hat eine wesentliche Verbesserung er-
fahren: die Bestimmungsorte sind nach dem Alphabet angegeben
und dann bei jedem derselben die Routen zusammengetragen,
welche dahin und von da zurück führen. Ferner sind die
Dampf bootfahrten auf Weser, Elbe und Rhein, sowie nach den
Nordseebädern mitgetheilt, und ausführliche Angaben über Rund-
reisebillets hinzugefügt, welche bislang vermisst wurden. Die
diesmaligen Fahrplanänderungen sind durchgreifender als jemals,
darum wird das als zuverlässig und praktisch bewährte Möller-
sche Kursbuch mit seinen neuen Verbesserungen den interessirten
Kreisen willkommen sein.
Eisenbahnfahrplanbnch mit Postanschlüssen. Sommerdienst
1881 für Süd-, West- und Mitteldeutschland, bearbeitet im be-
triebstechnischen Bureau der Königlichen Eisenbahndirection zu
Frankfurt a/M. Mit einer EisenÖahnübersichtskarte. Preis 50
Frankfurt a/M., Druck und Verlag von Mahlau & Waldschmidt.
Dieses recht praktisch eingerichtete Kursbuch enthält, ausser
dem Verzeichniss der Eisenbahnverwaltungen, Bahnstrecken und
einem alphabetisch geordneten Verzeichniss der Stationen, die
Eisenbahnfahrpläne und Dampfschifffahrten für Süd-, West- und
Mitteldeutschland, ferner eine Zusammenstellung grösserer Reise-
touren mit directen Billets, Personengeldtarife im localen und
directen Verkehre der Station Frankfurt a/M., Rundreisetouren,
Gebübrentarife für Telegramme. Briefschaften, Postkurse etc.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmaclmngen.
I. Localtarife.
Königlich Preussische Staats - und
unter Staatsverwaltung stehende
Bahnen. Betrifft: Local-Tarif des Eisen-
bahn-Directionsbezirks Frankfurt a./M. vom
1. Januar 1881. Für den Verkehr zwischen
Stationen des Eisenbahn-Directionsbezirks
Frankfurt a/M. einerseits und den Berliner
Staats- und Ringbahnhöfen excl. der Sta-
tionen Berlin (Drsd. Bhf.) und Berlin (Potsd.
Bhf.) andererseits werden mit Gültigkeit
vom 1. Juli er. die in dem Anhang zum
Kilometerzeiger unseres Local- Gütertarifs
für die genannten Relationen enthaltenen
Entfernungen um 4 km. erhöht. Frank-
furt a./M., den 14. Mai 1881. Kö-^igliche
Eisen bahn-Direction . (1278^
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Königlich Preussische Staats - und
unter Staatsverwaltung stehende
Bahnen und Reichseisenbahnen in
Elsass-Lothringen. Die in dem Staats-
und Reichsbahn- Staatsbahn Gütertarif vom
1. Januar er. enthaltenen Entfernungen für
den Verkehr zwischen Stationen der Kö-
niglichen Eisenbahn-Direction zu Köln
(linksrheinisch), ehemaligen Rhein -Nahe
und Saarbrücker Ba,hn (Abschnitt II des
Kilometerzeigers), den Stationen des Eisen-
bahn - Directionsbezirks Hannover (Ab-
schnitt III b und Abschnitt IV des Kilo-
meterzeigers) sowie den Lothringisch-
Luxemburgischen Stationen einerseits und
den Berliner Staats- und Ringbahnhöfen
excl. der Stationen Berlin (Dresd. Bhf.)
und Berlin (Potsd. Bhf.) andererseits, wer-
den mit Gültigkeit vom 1. Juli er. ab um
4 km erhöht. Namens der betheiligten
Verwaltungen. Frankfurt a./M., den 14. Mai
1881. Königliche Eisenbahn-Direction. (1279)
Berlin - Braunschweig-Halberstadt- Lau-
sitzer Verbandsgüterverkehr. An Stelle
der im Tarife vom 1. Januar 1878 und in
den zugehörigen Nachträgen für den Ber-
lin ■ Braunschweig - Halberstadt - Lausitzer
Verbandsgüterverkehr enthaltenen Fracht-
sätze für den Verkehr zwischen den Sta-
tionen Berlin, Göthen, Halle und Leipzig
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn einer-
seits und Stationen des diesseitigen Di-
rectionsbezirks andererseits treten am
1. Juli er. anderweite directe Tarifsätze
in Kraft, welche zum Theil höher, als die
bisherigen sind.
Nähere Auskunft über die Höhe der
neuen Frachtsätze ertheilt das diesseitige
Verkehrsbureau. Magdeburg, den 16. Mai
1881. Königliche Eisenbahndirection zu-
gleich Namens der Direction der ßerlin-
Anhaltischen Eisenbahn. (1291)
Altona-Kieler Eisenbahn - Gesell-
schaft. Zum Tarif für den Güterverkehr im
Berlin-Schleswig-Holsteinischen Eisenbahn-
Verbande vom 1. April 1878 ist ein vom
1. Juni er. ab gültiger Nachtrag XIII er-
schienen, durch welchen directe Fracht-
sätze zwischen Blankenese einer- und
Cottbus und Göritz andererseits zur Ein-
führung kommen.
Nähere Auskunft ertheilen die bezüg-
lichen Güterexpeditionen. Exemplare des
Tarifs können durch unsere Betriebscon-
trole hier unentgeltlich bezogen werden.
Altona, den 17. Mai 1881. Namens der
Verbands-Verwaltungen. Die Direction der
Altona-Kieler Eisenbahn-Gesellschaft. (1284)
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen auf Seite 554
— 549 —
Beilage zu No. 39. Berlin, am 23. Mai 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro April 1881.
Diese Xotizen können nicht selbstständig, sondern nur als Beilage der Zeitung bezogen werden. '
I. Localtarife.
II. Tarife fdr directe Verkehre mit besonderem Namen*),
m. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen +), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich.
ß. Für Verkehre innerhalb Oesterreic h - U ngarns.
11 innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich -
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Ooster-
reich-Ungarn.
ll Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschjand und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Lä n-
dern andererseits.
IV. Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, EI und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter III Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin-Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshomer, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
gische, Niederschlesisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
Posen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn.
f) Die unter **) und ff) nicht genannten Bahnen.
ff) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Bahn.
,,Vacat-Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Berlin-Anhalt, Berlin- Görlitz, Lübeck-Büchen, Mecklenburgische Friedrich-Franz, Königl. Direction Berlin, Nordhausen-Erfurt, Posen-
Creuzburg, Saalbahn, Sächs.-Thüring. Ostwest-, Württembergische, Erzherzog Albrecht- und Holländische Eisenbahn.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vom angebrachten | (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Altona*Kieler Eisenbahn. Nachtrag XXII zum Tarif, Heft II
V. i/l. 78, gütig V. 1/4. 81, enthaltend:
I. Ermässigte Frachtsätze des Ausnahmetarifs 1.
II. Ausnahmetarif 5 für Reis, Reismehl, eiserne Anker und
Ketten .
Ausnahmetarif 6 für Felle und Häute, Fleisch, und Speck,
Kleesamen und Tbimothesamen, Palmkernöl, Petroleum, Schmalz,
Sprit und Tabacksblätter.
Nachtrag XXIIl zum Tarif, Heft II, gütig v. 1/4. 81, ent-
haltend: Aenderung der Bestimmungen in der Anlage D zu § 48
des ßetriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands.
Nachtrag XXIV zum Tarif, Heft IL gütig v. 23/4. 81, ent-
haltend: Ermässigte Frachtsätze des Ausnahmetarifs 1.
Nachtrag V zu den besonderen Ausnahmetarifen im Local-
güterverkehr V. 1/1. 78, gütig V. 1/4. 81 an.
Tarif für die Beförderang von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren, gütig v. 1/4. 81.
Nachtrag I zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren, gütig v. 1/4. 81, enthalcend :
Ermässigte Sätze für die Beförderung von Vieh in Wagenladungen.
Böhmische Westbahn.
Mit Giltigkeit v. 1/5. a. c. ist zum Tarif v. 1/10. 76 der
Nachtrag VIII in Kraft getreten. Derselbe enthält Aenderungen,
Ergänzungen der Tarifbestimmungen sowie Einführung einer
Zählgebühr bei Holzsendungen und kann bei Stationen 'sowie
bei der ßetriebsdirection in Prag gratis bezogen werden.
Breslan-Schweiduitz-Freibnrger Eisenbahn. Die im Nach-
trag X sub III 1 publicirte Ermässigung für rohe Steine ab
Striegau wird bis 30/9. er. prolongirt.
Die gleiche Ermässigung gilt für die gleiche Frist ab 24/4.
er. auch für Gr. Rosen.
Galizische Carl-Ludwigbahn. Heft mit den Tarifbestimmun-
gen und der Waarenclassification, dann den Tarifen im Allge-
meinen (ausgenommen die Station stariftabellen) — unter gleich-
zeitiger Aufhebung des entsprechenden Theiles in dem bestan-
denen Localtarife — gütig vom 15/4. 81.
Hamburg - Altonaer Verbindungsbahnverkehr. Nachtrag I
zum Gütertarif, Theil II v. 1/3. 81, gütig v. 5/4. 81. (Altona-Kiel.)
Kaiser Ferdinands-Nordbahn. Nachtrag XI v. I/IO. 76, ent-
haltend :
a) Abänderungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen
und Waarenclassification.
b) Einführung einer Zahlgebühr für Holztransporte.
cj Ergänzung der im Nachtrag X enthaltenen Desinfections-
gebühr für Thiertransporte.
d) Aenderungen von Kilometerdistanzen, sowie von Druck-
fehlern und anderweite Berichtigungen.
Nachtrag VII zum Localtarife der Lundenburg-Nikolsburg-
Grussbach und Neusiedl-Zellerndorfer Strecken v. 6/5. 76, ent-
haltend :
a) Abänderungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen
und der Waarenclassification.
b) Einführung einer Zählgebühr für Holzsendungen.
c) Ermässigung der Desinfectionsgebühr für Kleinvieh
sowie iJruckfehlerberichtigungen. r
Nachtrag III zum Localtarife der Bielitz-Sayhusch-Zablocier
Strecken v. 18/8. 78.
Derselbe enthält: Abänderungen und Ergänzungen der
Tarifbestimmungen und der Waarenclassification, Einführung
einer Zählgebühr für Holzsendungen und Ermässigung der Des-
infectionsgebühren für Kleinvieh. _
Nachtrag VIII zum Localtarife der Mährisch-Schlesischen
Nordbahn v. 1/10. 76. ,
Derselbe enthält: Abänderungen und Ergänzungen der
Tarifbestimmungen und Waarenclassification, Einführung einer
Zählgebühr für Holzsendungen sowie Ermässigung der Desinfec-
tionsgebühren für Kleinvieh und Druckfehlerberichtigungen.
Nachtrag III zum Gebührentarife der Wiener Verbindungs-
bahn V. 1/11. 79, ■ enthaltend : Abänderungen und Ergänzungen
der Tarifbestimmungen und Waarenclassification.
Kaschau-Oderberger Eisenbahn. Die allgemeinen Tarife v.
1/10. 76 wurden im Sinne des Ungarischen Gesetzartikels LXI ex
1880 betreffend Besteuerung des Transportes einer Umarbeitung
unterzogen und ist diese neue Ausgabe der Tarife mit 1/4. a. c.
zur Einführung gelangt. . o-
Durch die neue Ausgabe, welche die im obigen Sinne um-
gerechneten Frachtsätze, sowie Ergänzungen und Abänderungen
der Tarifbestimmungen und der Waarenclassification enthält.
550
•werden die allgemeinen Tarife v. 1/10. 76 nebst den Nachträgen
I— Vin ausser Wirksamkeit gesetzt.
Märkisch - Posener Eisenbahn. Tarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren v. 1/1. 81.
Zu der auf Seite 15 Alinea 5 enthaltenen Vorschrift, durch
welche bestimmte Normal Stückzahlen für halbe Ladungen festge-
setzt sind, tritt folgende Zusatzbestimmung in Kraft:
Unter Beachtung dieser Normalstückzahlen wird der Fracht-
berechnung für eine halbe Ladung die Hälfte des Flächenraums
des verwendeten Wagens, jedoch nicht mehr als 7 qm, zu Grunde
gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl lebender Thiere, als
nach den Normalstückzahlen für halbe Ladungen zulässig, ist
die Fracht stets für eine volle Wagenladung nach Massgabe des
Flächenraumes des verwendeteu Wagens zu bezahlen.
Oberschlesische Eisenbahn. Tarif v. 1/7. 77. Nachtrag 20
V. 20/4. 81, enthaltend;
I. Zusatzbestimmungen zum Betriebsreglement.
II. Specielle Bestimmungen zum Betriebsreglement.
III. Tarif für die Nebengebühren im Güterverkehr (Aende-
rungen bezw. Ergänzungen).
IV. Stationsnamenänderung.
V. Tarifermässigung.
VI. Tariftabelle für den Stück- und Eilgutverkehr auf der
Haltestelle Laban d. (Preis 0,10 Jl)
Königliche Ostbahn (Bromberg).
1. Nach der Bekanntmachung v. 15/3. er sind mit dem
1/4. er. directe Ausnahmetarifsätze für Getreide etc. und Hölzer
des l^ecialtarifs II zwischen Memel einer- und Frankfurt a. 0.
und Thorn andererseits in Kraft getreten.
2. Nach der Verfügung v. 16/.3. er. sind mit dem 1/4. er. die
nach den Specialbestimmungen zu § 57 des Betriebsreglements
ad 2 sub 2 b, c, d zu den reglementsmässigen Lieferfristen hin-
zutretenden Zuschlagsfristen in Wegfall gekommen, die daselbst
sub 2 a vorgesehene Zuschlagsfrist für Frankfurt a. 0. ist auf
einen Tag beschränkt worden.
3. Nachtrag II zum diesseitigen Localtarif v. 1/7. 80, gütig
V. 1/4. 81, enthaltend:
a) Abänderungen der Specialbestimmungen zum Betriebs-
reglement.
b) Abänderungen des Tarifs für Nebengebühren.
c) Uebertragung fler vollen Functionen einer Güterexpedi-
tion an verschiedenen Haltestellen.
d) Abänderung des Tarifs für die Güterbeförderung auf
Verbindungsbahnen.
e) Abänderung des Tarifs für die Güterbeförderung auf
Anschlussgeleisen.
f) Verkehrsbeschränkungen und Erweiterungen.
g) Sonstige Aenderungen und Berichtigungen. (Nach-
trag II 0,05 M)
4. Nach der Bekanntmachung v. 4/4 er. ist für Eisenbahn-
schienen und Bandagentransporte von je 10 000 kg resp. bei
Zahlung der Fracht für dieses Quantum pro Wagen von Mlawa
trans. nach Danzig und Neufahrwasser für die Zeit v. 1/4. bis
ultimo December er. ein Ausnahmetarif in Kraft getreten.
5. Nach der Verfügung v. 20/4. er. Ha 5288 B sind in der
Nach Weisung der Anschlussgeleise von Privatbesitzern diverse
Aenderungen resp. Ergänzungen vorzunehmen.
Ostprenssische Sfidbahn. Für den Verkehr zwischen Königs-
berg und Pillau ist die Fracht für Güter der Special- und Aus-
nahmetarife V. 25/4. er. ab bis zum 30/10. er. auf 18 Jt. pro Wagen
mit 10 000 kg ermässigt worden.
Pilsen-Priesen-ßimotau. Nachtrag XII zum Localgütertarife,
gütig V. 1/4. 81.
Raah-Oedenburg-Ebenfnrter Bahn.
Am 1/4. 1. J. gelangte Nachtrag I zum Tarif für den di-
recten Eil- und Frachtgüterverkehr zwischen den Stationen Acs
und Uj-Szöny einerseits und den Stationen der R.-Oe.-E. Bahn
anderseits v. 1/1. 81, ferner zum Schiffsübernahmetarif v. 20/4. 80
zur Einhebung. Derselbe verlautbart die Einhebung der mit ge-
nanntem Tage erhöhten Ungarischen Transportsteuer.
Rakonik'Protiviner Staatsbahn.
Mit Giltigkeit v. 1/5. a. er. ist zum Localgütertarif v. 16/1. 77 der
Nachtrag IX in Kraft getreten. Derselbe enthält Aenderungen
und Ergänzungen der Tarifbestimmungen und Waarenclassifica-
tion, dann Einführung einer Zollgebühr bei Holzsendungen und
kann unentgeltlich bezogen werden.
Tarnan-Eralnp’Prager Eisenbahn.
Nachtrag VI v. 1/5. 81 zum allgemeinen Tarif für Eilgüter
und gewöhnliche Güter v. 1/10. 76, enthaltend:
I. Abänderung und Ergänzung der Tarifbestimmungen.
II. Abänderungen und Ergänzungen der Waarenclassification.
III. Einführung einer Zäblgebühr für Holzsendungen.
IV. Berichtigung des Ausnahmetarifs II.
Vorarlberger Bahn. Nachtrag VII zum Tarif v. 1/10. 76,
gütig ab 1/5.81. Abänderung und Ergänzungen der Tarifbestim-
mungen und Waarenclassification. Einführung einer Zählgebühr
für Holzsendungen.
II.
Belgisch- SUdwestdentscher Verkehr. Tarif für die Beförde-
rung von lebenden Thieren vom 1/11. 80. Nachtrag I zu Heft II
vom 15/3. 81 enthält Berichtigungen und Ergänzungen. Gratis.
(Els.-Lothr.)
Belgisch-Südwestdeutscher Güterverkehr. Tarif vom 1/3. 79.
Nachträge V zu den Heften 11 und VI b vom 15/3. 81 heben die durch
die Nachträge III eingeführte Beschränkung der directen Expe-
dition für Basel Badisch wieder auf. Gratis.
Die im Nachtrag I zum Heft III b enthaltenen Taxen für
Erze von Esch (Ladeplatz Schifflingen) nach den Stationen der
Becken von Charleroi und dem Centre via Luxemburg Bettingen
sind aufgehoben 15/3. 81. Die von Esch (Ladeplatz Schifflingen)
nach den Stationen des Lütticher Beckens via Ulflingen bestehen-
den directen Erzfrachten sind vom 15/3. 8l ab auf die Route
über Bettingen übertragen. (Els.-Lothr.)
Berlin-Schleswig-Holsteinischer Verband-Güter-Yerkehr via
Bergedorf-Lübeck.
Naclitrag XII zum Tarif vom 1/4. 78, gültig vom 1/4. 81 ent-
haltend Abänderung der Tarifsätze.
Provisorischer Tarif für die Beförderung von lebenden Thie-
ren in Wagenladungen zwischen Altona -Kieler etc. Stationen
und Sternschanze (Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn) gültig
vom 1/4. 81.
Nachtrag I zum Tarif zwischen Altona etc. und Hamburger
Hafenbahn vom 1/3. 81, gültig vom 1/4. 81. (Altona-Kiel.)
Braunschweig-Potsdam-Hamburger Nachbarverkehr. Nach-
trag 5 vom 15/4. 81 zum Tarif vom 1/5. 78 enthaltend: 1. Bestim-
mung über Aufhebung der Ausnahmetarife für frisches Gemüse
und Obst und für Mörtel aller Art. 2. Anderweite Bezeichnung
der Ausnahmetarife. 3. Anderweite Tarifsätze für den Verkehr
zwischen Hamburg und Bergedorf einerseits und Brandenburg,
Genthin und Wusterwitz andererseits. (Magdeburg.)
Deutsch-Dänischer Verband-Güter-Verkehr.
Nachtrag XXII zum Tarif vom 1/7. 75, gültig vom 1/4. 81,
enthaltend Abänderung der Tarifsätze. (A.-K.)
Deutsch-Skandinavischer Güter-Verkehr.
Nachtrag VHI zum Tarif vom 1/7. 77, gültig vom 1/4. 81,
enthaltend anderweite Tarifsätze für die Station Berlin (Berlin-
Hamburger Bahn) unter Aufhebung der im Nachtrag III vom
15/10. 78 angegebenen Sätze. (Altona-Kiel.)
Galizisch-Deutscher bezw. Galizisch-Niederländischer Holz-
verkehr. Nachtrag I zum Tarifheft IV vom 1/8. 79, gütig vom
1/4. 81, enthält Frachtsatzänderungen und Berichtigungen. (G.
C. L. B.)
Galizisch-Bumänischer Verbandgüterverbehr.
Nachtrag I zum Tarif vom 1/1. 81, enthält Aufnahme der
Station Hliboka in den Getreidetarif, gütig vom 14/4. 81. (Galiz.
C. L. B).
Hamburg-Lübeck-Bayerischer Eisenbahnverband. Nachtrag
19 vom 1/4. 81 zum Gütertarif vom 1/10. 78 enthält Einführung
anderweiter Entfernungen und Tarifsätze für den Verkehr mit
Schleswig-Holsteinischen Stationen. Preis 0,05 M. (Berlin-Ham-
burger Eisenbahn.)
Hanseatisch-Rheinisch-Westdentscher Verband. Nachtrag 9
vom 1/4. 81 zum Seehafen-Ausnahmetarif vom 1/6. 79.
Nachtrag 11 vom 1/4. 81 zum Ausnahmetarif für Holz
vom 15/2. 79.
Anderweite Tarifsätze für Ottensen loco und transit, sowie
für Rendsburg.
Nachtrag 3 zum Tarifheft 11,
» 5 „ ,12,
n 2 , ,13,
, 6 , ,14,
, 7 „ ,15,
, 9 , ,20,
, 8 „ ,21,
vom 1/4. 81.
Anderweite Tarifsätze für diti Stationen der Altona-Kiler,
Westholsteinischen und Holsteinischen Marschbahn. (Hannover.)
Holländisch-Südwestdeutscher Güterverkehr. Nachtrag IV
vom 1/4. 81 zu Heft Via des Tarifs vom 1/1. 80 enthaltend an-
derweite Frachtsätze für die Station Mannheim Bad. B. u. Druck-
fehlerberichtigungen. (Bad. Staatsbahn.)
Holländisch-Südwestdeutscher Güterverkehr, Hefte 1—4
vom 1/3.79. Nachtrag V zum HeftH vom 15/3.81 hebt die durch
Nachtrag IV zum Heft II eingeführten Beschränkungen in der
Benutzung der Routen und in der directen Expedition nach Basel
(Badisch) wieder auf. Gratis. (Els.-Lothr.)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher Eisenbahn- V erband.
Nachtrag 8 vom 1/4. 81 zum Verbandsgütertarif vom 1/5. 78
enthält Aenderung der Frachtsätze für den Verkehr mit den Sta-
tionen der Altona-Kieler Bahn (excl. Kiel), sowie den Stationen
der Holsteinischen Marsch- und der Westholsteinischen Bahn.
Preis 0,o5 Jl (Berlin-Hamburger Eisenbahn.)
Magdeburg-Sächsischer Verband.
Nachtrag IV vom 1/4. 81 zum Gütertarif vom 1/10. 79 ent-
551
■ haltend: 1. Ergänzung der Ausnahmetarife. 2. Aufnahme der
Station Plauen l/V. (unt. Bhf.) 3. Frachtsätze für die neu aufge-
nommenen Stationen Grosszschocher, Langenwolmsdorf und Mei-
nersdorf, sowie neue bezw. Teränderte Frachtsätze für Voiters-
reuth und Wilischthal. 4. Ermässigte Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Göthen einerseits und den Stationen Görlitz, Rei-
chenberg und Zittau andererseits. 5. Aufhebung verschiedener
Frachtsätze. 6. Druckfehlerberichtigungen.
Mitteldeutscher Eisenbahn-Yerband.
Nachtrag II zu Theil II (Besondere Bestimmungen) vom
1/1. 81 gütig vom 15/4. 81 ab, Bestimmungen wegen Aufhebung
bezw. Abänderung von Zuschlagsfristen für Verbindungsbahnen
etc. enthaltend.
Nachtrag I zu Heft No. 1 vom 1/1. 81 gütig vom 1/4. bezw.
1(6. 81 ab, enthaltend Berichtigungen zu den seitherigen Entfer-
nungen und Sätzen; Aufnahme der Stationen Bannstein (Elsass-
Lothr. B., Wiesbaden fl. L.-ß., Quirscheid Saarbr. Bahn, Erms-
leben M. H. B., Wutha loco und transit Thüring. B., Königsberg
Kaibahnbof und Schneidemühle K. 0. B. und Aufhebung eines
Theiles der directen Frachtsätze für Station Frankfurt a/0. (C.
Gr. B.) vom 1/5. 81 ab.
Nachtrag I zu Heft No. 2 vom 1/1. 811 gütig vom 1/4. bezw.
„ I » » , 3a „ 1/1. 81 / 1/5. 81 ab,
enthaltend Berichtigungen bezw. Äenderungen.
Nachtrag I zu Heft No. 3 b vom 1/1. 81, gltig vom 1/4. 81
ab, enthaltend Berichtigungen, Aufnahme der Station Quirscheid
Saarbr. B., Bannstein Els.-Lothr. ß. und Leopoldshöhe Bad. B.
und Sätze zwischen Eisenach und Riegel, sowie Steinbach Bad.
B., Ausnahmetarifsätze für Holz etc. zwischen Eisenach und Badi-
schen Stationen.
Nachtrag I zu Heft No. 4 vom 1/1. 81, gütig vom 1/4. 81 ab,
enthaltend Berichtigungen, Aufnahme der Stationen Riegel und
Steinbach Bad B., Ermsleben M. H. B.. Wutha loco und transit
Thüring. B., Königsberg Kaibahnhof und Schneidemühle K. 0. B.
Einführung neuer Frachtsätze für Mannheim im Verkehr mit Sta-
tionen des Eisenbahndirectionsbezirks Frankfurt a/M.
Nachtrag II zu Heft No. 5 vom 1/1. 81, gütig vom 1/4.81 ab,
enthaltend Ausnahmefrachtsätze der Station Bannstein Els.-Lothr.
B. für Eisen etc., Ausnahmefrachtsätze der Stationen Jagstfeld,
Rappenau-Saline und Wimpfen Bad. B. für Salz etc., Aufnahme
der Station Königsberg-Kaibahnhof in die Ausnahme-Tarife 1,
2 und 3.
Gleichzeitig wurde die Dienst-Anweisung No. 21 heraus-
gegeben.
Nachtrag IV zum Tarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren vom 1/3. 80, gütig vom 20/4.
bezw. vom 1/6. 81 ab, enthaltend, enthaltend abgeänderte Fracht-
sätze für Viehsendungen von und nach den Stationen Kehl. Bet-
tingen Grenze, Diedenhofen, Fentsch Grenze, Luxemburg und
Ulflingen Grenze (Thüring.)
Niederdeutscher Verband.
Nachtrag 9 vom 1(4. 81 zum Gütertarif vom 1/4. 78.
Anderweite Tarifsätze für die Stationen der Altona-Kieler,
Westholsteinischen und Holsteinischen Marschbahn. (Hannover.)
Niedersächsisch-Ostdentscher £isenbahn-V erband.
1. Nach der Bekanntmachung vom 6/4. 81 sind mit dem
10/4. 81 bis Ende dieses Jahres für Flachstransporte bei Aufgabe
von 10 000 kg in einer Wagenladung oder bei Bezahlung der
Fracht für dieses Quantum im Verkehre zwischen den Stationen
Allenstein, Braunsberg, Elbing, Gumbinnen, Insterburg, Königs-
berg, Memel, Mühlhausen des Eisenbahndirectionsbezirks ßrom-
berg einerseits und den Stationen Hannover und Osnabrück des
Eisenbahndirectionsbezirks Hannover und Wolfenbüttel der Braun-
schweigischen Bahn andererseits Ausnahmetarife zur Einführung
gelangt.
2. Nach der Verfügung vom 7/4. 81 sind vom 1/4. 81 ab die
zu den reglementsmässigen Lieferfristen bin zutretenden Zuschlags-
fristen für die Ueberführung in Berlin in Wegfall gekommen.
3. Nach der Bekanntmachung vom 14/4. 81 sind zwischen
Mansfeld, Station des Eisenbahndirectionsbezirks Frankfurt a/M.
einerseits und Posen der Märkisch Posener Eisenbahn anderer-
seits Sätze für die regulären Classen, sowie ein Ausnahmesatz
für Holz, Europäisches, des Specialtarifs II in Kraft getreten.
(Bromberg.)
Norddeutscher Verband. Nachtrag 1, herausgegeben im
April 1881 zum Ausnahmetarif für Steinkohlen in Sendungen von
50 000 kg vom 1/11. 80.
Tarifbestimmungen. (Hannover.)
Norddeutsch-Sächsischer Verband.
Nachtrag V vom 1/4. 81 zu Heft No. 1 des Gütertarifs vom
1/11. 79 enthaltend: 1. Frachtsätze für den Verkehr zwischen
Altona, Ottensen resp. Schulterblatt und Bodenbach, Bger, Fran-
zensbad, Reitzenhain, Tetschen transito. 2. Frachtsätze für die
neu aufgenommenen Stationen Langenwolmsdorf und Meiners-
dorf der Sächsischen Staatsbahn. 3. Anderweite Frachtsätze für
den Verkehr mit den Stationen der Altona-Kieler Bahn, der Hol-
steinischen Marschbahu und der Westholsteinischen Bahn.
Nachtrag V vom 1/4. 81 zu Heft No. 2 desselben Güter-
tarifs enthaltend: 1. Neue resp. veränderte Frachtsätze, 2. Druck- .
fehlerberichtigungen.
Nachtrag V vom 1/4 81 zu Heft 3 desselben Gütertarifs
enthaltend : 1. Neue bezw. abgeänderte Frachtsätze für die Sta-
tionen Dresden- Altstadt, Dresden-Neustadt (Leipziger Bhf.) und
Grossenhain der Sächsischen Staatsbahn, Dresden-Friedrichstadt,
Elsterwerda und Grossenhain der Berlin-Dresdener Bahn, Elster-
werda der Berlin-Anhaltischen Bahn und Cottbus und Peitz der
Cottbus- Grossenhainer Bahn. 2. Frachtsätze für die neu aufge-
nommenen Stationen Langenwolmsdorf der Sächsischen Staats-
bahn. 3. Abgeänderte Frachtsätze für Voitersreuth der Sächsi-
schen Staatsbahn. (Sächs. Staatsb.)
Norddeutsch-Schweizerischer Güterverkehr. Nachtrag I vom
1/4. 81 zum Heft III des Tarifs vom 1/1. 81. Enthaltend: Geän-
derte Tarifsätze für die Stationen Altona und Ottensen der Al-
tona-Kieler Bahn und Berichtigungen in den Instradirungsvor-
schriften des Tarifhefts III. (Bad. Staatsb.)
Nord-Ostsee-Hannover-Thüringischer VerbandsgUterverkehr.
Nachtrag III zum Theil II. Besondere Bestimmungen v. 1/12. 77,
ausgegeben im Monat April, enthaltend Berichtigung des Vorworts
zum Tarif und Aenderung der Zusatzbestimmungen zu § 57 des
Betriebsreglements.
Nachtrag XVI zu Heft No. 1, gütig v. 1/4. 81 ab,
Nachtrag XIII zu Heft No. 2, gütig v. 1/4. 81 ab,
Nachtrag XIV zu Heft No. 3, gütig v. 1/4. 81 ab,
Nachtrag XIV zu Heft No. 5 v. 15/2. 78, gütig v. 1/4. 81 ab,
enthaltend Frachtsätze für die Station Wutha der Thüringischen
Bahn, sowie für Wutha trans. (Verkehr mit der Ruhlaer Eisen-
bahn).
Nachtrag XV zu Heft No. 4 v. 15/5. 78, gütig v. 1/4. bezw.
15/5. 81 ab, enthaltend anderweite, theilweis erhöhte Frachtsätze
für den Verkehr mit den Stationen der Schleswig-Holsteinischen
Marsch bahn, Frachtsätze für die neu aufgenommene Station
Marne der Holsteinischen Marschbahn, Frachtsätze für die Station
Wutha der Thüringischen Bahn, sowie für Wutha transito im
Verkehr mit der Ruhlaer Eisenbahn und Aufhebung verschie-
dener Frachtsätze im Verkehr der Station Lüneburg B. H.
Nachtrag XII zu Heft No. 6 v. 1/12. ,77, gütig v. 1/4. 81 ab,
enthaltend Frachtsätze für die Station Wutha der Thüringischen
Bahn, sowie für Wutha transito (Verkehr mit der Ruhlaer Eisen-
bahn) und Frachtsätze des Ausnahmetarifs 5 für den Transport
von Holz, Europäisches.
Die Nachträge XXI zu Heft No. 7 v. 1/12. 77,
XVin , „ , 8 „ 1/12. 77,
XVI „ „ » 9 » 1/12. 77,
XVII „ „ » 10 „ 1/12. 77,
gütig V. 1/4. bezw. 15/5. er. ab, bilden lediglich die Contretour
zu den vorerwähnten Nachträgen zu Heft 1—6.
Ferner wurden die Dienstbefehle No. 40 und 41 heraus-
gegeben. (Thüring.)
Ostdeutsch-Rheinischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung v. 31/3. er. ist bis zum 1/5.
er. bei Aufgabe von 10 000 kg in einer Wagenladung für Flachs-
transporte zwischen Thorn, Station des Eisenbahndirections-
bezirks Bromberg und der Oberschlesischen Eisenbahn einer-
und den im Ausnahmetarif L, Flachs, Flachsbeede und Werg,
bezeichneten Stationen der Bergisch-Märkischen, Köln-Mindener
und Rheinischen Bahn anderseits ein Ausnahmetarif in Kraft
getreten.
2. Nach der Bekanntmachung v, 6/4. er. sind mit dem 10/4.
bis Ende dieses Jahres für Flachstransporte bei Aufgabe von
10 000 kg in einer Wagenladung oder bei Bezahlung der Fracht
für dieses Quantum im Verkehr zwischen den Stationen Allen-
stein, Braunsberg, Elbing, Gumbinnen, Insterburg, Königsberg,
Memel, Mühlhausen des Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg
einerseits und der Station Herford des Eisenbahndirections-
bezirks Hannover (Köln-Mindener Bahn) andererseits Ausnahme-
tarife zur Einführung gelangt.
3. Nach der Verfügung v. 7(4. er. sind v. 1/4. er. ab die zu
den reglementsmässigen Lieferfristen hinzutretenden Zuschlag-
fristen für die Ueberführung in Berlin in Wegfall gekommen.
4. Nach der Bekanntmachung v. 26/4. er. bleibt der sub u 1
dieser Nachweisung zur Einführung gelangte Ausnahmetarif für
Flachs etc. bis zum 1/6. er. in Giltigkeit. (Bromberg.)
Ostdentsch-Ungarischer Verbandtarif v. l/l. 80.
Nachtrag IV zu Theil II (A und B) v. 1/4. 81, enthaltend:
Tabellen der Frachtzuschläge an Ungarischer Transportsteuer.
Nachtrag V zu Theil II (B. Getreidetarif) v. 20/4. 81, ent-
haltend :
1. Aufnahme der Stationen Bauerwitz 0. S. E. und Raudten
B. Fr. E.
2. Aufhebung einiger directer Verkehrsbeziehungen (gütig
V. 15/5. 81. .
3. Ausnahmetarif C für den Transport von Kleie.
4. Aufnahme der Station Cottbus B. ü.
5. Bestimmung, betreffend die Abfertigung von und nach
Königsberg- Quaibahnhof.
6. Druckfehlerberichtigungen. (Preis 0,20 M) (Oberschles.)
552
Posen-Schlesisch-Märkischer Verbandtarif v. 1/6. 79.
Nachtrag VIII zu Heft 1, gütig v. 20/4. 81, enthaltend:
I. Ausnahmesätze für Erze und Erzrückstände zwischen
Stationen der Oberschlesischen und Rechte-Oderufereisenbahn
und Stationen des Königlichen Eisenbahndirectionsbezirkes Berlin.
II. Frachtsätze zwischen Breslau N. M. E. und Mittelsteine
und Neurode via Glatz-Strehlen.
III. Frachtsätze zwischen Frankenstein B. F. E. und Char-
lottenbrunn und Wüstegiersdorf.
IV. Frachtsätze zwischen Waldenburg N. M. E. und ein-
zelnen Stationen der 0. S. E.
V. Ermässigter Frachtsatz des Specialtarifs III zwischen
Neurode und Breslau 0. S. E.
VI. Ausnahmesätze für gebrannten Kalk Ton Stationen
der Oberschlesischen und Rechte-Oderufereisenbahn nach Sta-
tionen des Königlichen Eisenbahndirectionsbezirks Berlin. (Preis
0,20 M)
Nachtrag V zu Heft 2, gütig v. 20/4. 81, enthaltend:
I. Ausnahmesätze für Erze und Erzrückstände zwischen
Berlin B. G. E. und Grünau und einzelnen Stationen der Ober-
schlesischen und Rechte-Oderufereisenbahn.
II. Ausnahmesätze für gebrannten Kalk von Stationen der
Oberschlesischen und Rechte-Oderufereisenbahn nach Stationen
der Berlin-Görlitzer Eisenbahn. (Preis 0,10 M)
Nachtrag IV zu Heft 3, gütig v. 20^. 81, enthaltend:
I. Frachtsätze zwischen einzelnen Stationen der Märkisch-
Posener und der Oberschlesischen Eisenbahn via Rothenburg-
Breslau.
II. Aufhebung von Frachtsätzeä. (Preis 0,10 M)
Nachtrag VI zu Heft 4, gütig v. 20/4. 81, enthaltend:
I. Ausnahmesätze für Erze und Erzrückstände zwischen
Stationen des Königlichen Eisenbahndirectionsbezirkes Berlin
und der Berlin-Görlitzer Eisenbahn einerseits und der Ober-
schlesischen und Rechte-Oderufereisenbahn andererseits.
II Frachtsätze zwischen Waldenburg B. F. E. und N. M. E.
und einzelnen Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn
III. Ermässigter Frachtsatz des Specialtarifs HI zwischen
Neurode und Breslau 0. S. Bahnhof.
IV. Ausnahmesätze für gebrannten Kalk von Stationen
der Oberschlesischen Eisenbahn nach Stationen des Königlichen
Eisenbahndirectionsbezirkes Berlin und der Berlin - Görlitzer
Eisenbahn.
V. Frachtsätze zwischen einzelnen Stationen der Ober-
schlesischen und Märkisch-Posener Eisenbahn.
VI. Aufhebung von Frachtsätzen. (Preis 0,10 Jl)
Nachtrag V zu Heft 5, gütig v. 20/4. 81, enthaltend:
I. Ausnahmesätze für Erze und Erzrückstände zwischen
Stationen der Rechte-Oderufereisenbahn und des Königlichen
Eisenbahndirectionsbezirkes Berlin sowie der Berlin - Görlitzer
Eisenbahn.
II. Ausnahmesätze für gebrannten Kalk zwischen Stationen
der Rechte-Oderufereisenbahn und des Königlichen Eisenbahn-
directionsbezirkes Berlin sowie der Berlin-Görlitzer Eisenbahn.
(Preis 0,10 Jl)
Nachtrag VII zu Heft 6, gütig v. 20/4. 81, enthaltend:
I. Frachtsätze zwischen Breslau B. F. E. und Mittelsteine
und Neurode.
II. Frachtsätze zwischen Frankenstein B. F. E. und Char-
lottenbrunn und Wüstegiersdorf.
III. Frachtsätze zwischen Waldenburg B. F. E. und ein-
zelnen Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn.
IV. Aufhebung von Frachtsätzen. (Preis 0,10 M) (0- S.)
Prenssisch-Oberschlesischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung v. 14/2. er. ist mit dem 1/4.
er. für die Beförderung von Gütern aller Art ein neuer Verband-
tarif (Theil II, die besonderen Bestimmungen, sowie Kilometer-
entfernungen und Frachtsätze enthaltend) lür den Verkehr
zwischen den Stationen der Ostbahn und der Marienburg-Mlaw-
kaer Eisenbahn einerseits und Stationen der Oberschlesischen,
Rechte-Oderufer, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Oels-Gnesener,
Posen-Creuzburger und Märkisch-Posener Eisenbahn andererseits,
ferner für Posen 0. S. E. bezw. M. P. E. und mehrere Stationen
der Oberschlesischen Eisenbahn einerseits und den Berliner
Bahnhöfen und Ringbahnstationen andererseits, sowie für ein-
zelne Relationen der Märkisch-Posener Bahn einerseits und
Cüstrin der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn, sowie
Kreuz, Bromberg und Thorn der Oberschlesischen Eisenbahn
andererseits in Kraft getreten. (1,50 J£)
2. Nach der Bekanntmaphung v. 17/2. er. sind mit Ein-
führung des neuen Gütertarifs die in dem v. 1/7. 80 ab gütigen
Gütertarif zum diesseitigen Directionsbezirk zwischen Posen,
Kreuz, Stargard i. Br. und Obornik einerseits und mehrere Sta-
tionen der Königlichen Ostbahn andererseits enthaltenen Fracht-
sätze in den neuen Tarif aufgenommen worden und scheiden
mit genanntem Tage aus dem vorbezeichneten Gütertarif für den
Localverkehr aus.
3. Nach der Bekanntmachung v. 1/3. sind directe Fracht-
sätze für den Verkehr zwischen den Stationen Glatz der Oberr
schlesischen Eisenbahn einerseits und Landsberg des Eisenbahn-
directionsbezirks Bromberg nicht wieder aufgeuommen worden.
4. Nach der Verfügung v. 28/3. er. sind in dem mit dem
1/4. er. zur Einführung gelangten neuen Verbandtarif verschiedene
Berichtigungen vorzunehmen. (Bromberg.)
Preussisch - Russischer Verkehr. Zu Heft II .des Tarifs v.
13/1. Mai 80 ist mit Giftigkeit v. 25/13. April er. der zweite Nach-
trag erschienen, enthaltend die Ausdehnung des . Verkehrs der
Station Memel des Königlichen Eisenbahndirectionsbezirks Brom-
berg in den Preussisch-Russischen Verkehr auf alle Classen-,
Special- und Ausnahmetarife. (Ostpr. Südb.)
Preussisch-Sächsischer Eisenbahnverband.
1. Nach der Bekanntmachung v. 26/3. er. ' sind mit dem
10/4. er. für den Verkehr zwischen Schneidemühl, Station des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg einerseits und Grossenhain,
Station der Cottbus-Grossenhainer und Berlin-Dresdener Bahn,
Dresden, Station der Berlin-Dresdener und Sächsischen Staats-
bahn, Altenburg, Bautzen, Chemnitz, Plauen i. V., Löbau und
Meissen der Sächsischen Staatsbahn andererseits directe Fracht-
sätze des Specialtarifs I in Kraft getreten.
Ferner sind von demselben Tage ab directe Frachtsätze für
die Stückgutclasse, den Specialtarif A2 und den Ausnahmetarif
für Getreide etc. für den Verkehr zwischen Posen, Station der
Oberschlesischen und Märkisch - Posener Bahn einerseits und
Wilischthal, Station der Sächsischen Staatsbahn andererseits, zur
Einführung gelangt.
2. Nach der Bekanntmachung v. 1/4. er. ist für den Ver-
kehr zwischen Könitz, Station des Eisenbahndirectionsbezirks
Bromberg einerseits und Guben, Station des Eisenbahndirectionsbe-
zirks Berlin andererseits für den Transport von Getreide etc. bei
Aufgabe in Quantitäten von je 10 000 kg oder bei Bezahlung der
Fracht für dieses Quantum ein ermässigter Frachtsatz von 1,49
pro 100 kg in Kraft getreten.
3. Nach der Verfügung v. 2/4. er. sind mit dem 1/4. er. die
zu den reglementsmässigen Lieferfristen hinzutretenden Zuschlag-
fristen für die Ueherführung in Berlin in Wegfall gekommen.
4. Nach der Verfügung v. 10/4. er. sind im Nachtrag VII
zu Heft No. 1 verschiedene Aenderungen vorzunehmen.
5. Nach der Verfügung v. 27/4. er. wird die Verfügung v.
2/4. er. aufgehoben und sind dieserhalb diverse Aenderungen der
besonderen Bestimmungen vorzunehmen. (Bromberg.)
Preusslsch-Thüringischer Verbandsgüterverkehr.
Nachtrag X zum Tarife v. 1/8. 78, gütig v. 1/4. bezw. v.
15/2. bezw. V. 15/3. er. ab, enthaltend Bestimmungen betreffend
Abfertigung von Fahrzeugen und Vieh in Käfigen etc. im Güter-
verkehr, neue Tarifsätze für Station Schneidemühl, Ausnahme-
tarifsätze für Holz zwischen Stationen der Marienburg-Mlawkäer
Bahn und Halle Th. B., ermässigte Eilgutfrachtsätze für Station
Altwasser und Druckfehlerberichtigungen.-
Gleichzeitig gelangten die Dienstbefehle No. 6, 7 und 8 zur
Ausgabe. (Thüring.)
Rheiniscli-Westfälisch-Sächsischer Verkehr.
Nachtrag XI v. 1/4. 81 zum Gütertarife v. 1/11. 78, ent-
haltend: 1. Aenderung der Firmen verschiedener Eisenbahnen.
2. Ergänzung der zusätzlichen Bestimmungen zum Betriebsregle-
ment. 3. Umänderung der Stationsbenennungen Beckum und
Beckum (Stadt). 4. Abgeänderte Entfernungen und Frachtsätze.
5. Aufhebung von Frachtsätzen. 6. Aufnahme neuer Stationen.
(Sächs. Staatsb.)
Rumänisch-GalizischiDeutscher Getreideverkehr. I. Nach-
trag zu Theil II vom 1/1. 80, gütig vom 1/4. 81, enthält Aende-
rungen und Ergänzungen der Bestimmungen, dann Einführung
der Reexpedition in Czernowitz.
IV. Nachtrag zu Theil 11, Tarifheft 1 vom 1/1. 80, gütig vom
1/4. 81, enthält Frachtsatzregulirungen und Aufnahme neuer Ver-
bandstationen.
V. Nachtrag zu Theil II, Tarifheft 5 vom 20/1.80, gütig vom
1/4. 81, enthält Eliminirung gegenwärtiger und Aufnahme neuer
Verbandstationen. (G. C. L. B.)
Sächsiseh-Oesterreiehischer Eiseubahnverband.
Nachtrag XI v. 15/4. 81 zu Theil II des Gütertarifs v. 1/1. 78,
enthaltend: 1. Abgeänderte Frachtsätze des Ausnahmetarifs 9
(Hornvieh etc.). 2. Ausnahmetarif 13 (Jutegarn und Jutegewebe).
(Sächs. Staatsb.)
Schleswig-Holsteinischer Eisenbahnverband.
Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren, gütig v. 1/4. 81. (A.-K.)
Stettin-Schlesischer Verbandstarif v. 1/1. 80.
Nachtrag 4, gütig v. 15/4. 81, enthaltend:
1. Tarifsätze für den Verkehr zwischen Stettin B. St. E.»
B. Fr. E. und Dunzig-Quai einerseits und Liebau N. M. E. trans.
2. Tarifsätze für den Transitverkehr mit Station Halbstadt
B. Fr. B.
3. Ermässigung verschiedener Frachtsätze.
4. Tarifsätze für den Verkehr von Belgard, Cöslin und
Colberg nach Görlitz N. M. E.
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553
6. Ausnahmesätze für Scherben von Steingut etc.
6. Ausnahmefrachtsätze für Eisen und Stahl des Special-
tarifs II von den Stationen der Oberschlesischen bezw. Rechte-
Oderufereisenbahn nach Damm B. St. (Preis 0,10 Ji) (Oberschles.)
Siiddentsclier Eisenbahnverband (Verkehr zwischen Oester-
reich-Ungarn und Elsass-Lothringen). Tarif v. l/ll. 79. Nach-
trag II zu Heft 11 V. 1/.?. 81, enthält Aenderungen in der Instra-
dirung innerhalb der Ungarischen Bahnen und die Aufhebung
der Sätze für Szolnok (Ungarische Staatsbahn). (Gratis.) (Els.-
LothrO
SUdostpreussiscIier Eisenbahnverband.
An Stelle des Verbandsgütertarifs für den Südostpreussi-
schen Verbandsverkehr v. 1/10. 78 nebst Nachtrag I ist mit dem
1/4. er. unter gleichem Namen ein neuer Verbandsgütertarif in
Kraft getreten. (0,‘i5 Ji) (Bromberg.)
Westdeutscher Verband.
Nachtrag 3 v. 1/4. 81 zum Tarif für Leichen, Fahrzeuge und
lebende Thiere v. 1/12. 80.
Ergänzungen des Betriebsreglements nebst Zusatzbestim-
mungen, Ermässigung der Tarifsätze für Hunde. (Hannov.)
West- und Nordwestdeutscher Verband. Nachtrag 19 vom
1/4. 81 zum Ausnahmetarif vom 1/6. 79.
Anderweite Tarifsätze für die Altona-Kieler Stationen.
Ergänzungsblatt 5 vom 1/4. 81 zum Ausnahmetarif für Holz
vom 1/12. 78.
Anderweite Tarifsätze für Ottensen loco und transit, sowie
für Rendsburg.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
4 111
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
122
vom 1/4.- 81.
Anderweite Tarifsätze für die Stationen der Altona-Kieler,
Westholsteinischen und Holsteinischen Marschbahn. (Hannover.)
III. A. 1.
Berlin- iiuhaltische mit Berlin-Hamburgei*, Lübeck-BUchener
und Altona-Kieler Eisenbahn via Berlin bezw. Stendal-Magdeburg.
Nachtrag 4 vom 1/4. 81 zum Verbandsgütertarif vom 25/5. 78 ent-
hält: Aenderung der Frachtsätze für den Verkehr mit den Sta-
tionen der Altona-Kieler Bahn (excl. Kiel), sowie den Stationen
der Holsteinischen Marsch- und Westholsteinisehen Bahn. Preis
0,05 M (Berlin-Hamburger Bahn.)
Märkisch-Posener und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Tarif vom 1/1. 78.
Die Frachtsätze zwischen Cüstrin einerseits und Crossen,
Züllichau, Neu-Kunersdorf, Schwiebus, Bentschen, Neutomyschl,
Opalenica, Buk, Posen, Dombrowka und Otusch andererseits sind
am 1/4. 81 aufgehoben resp. in den Preussisch- Oberschlesischen
Verband übergegangen.
Märkisch-Posener und Posen-Creuzburger Eisenbahn. Am
15/4. 81 ist ein Nachtrag IV, enthaltend:
1. Ausnahmesätze für Oberschlesische Steinkohlen von Sta-
tion Posen, Posen-Creuzburger Eisenbahn, nach Stationen der
Märkisch-Posener Eisenbahn.
2. Ausnahmetarifsätze für Steine, gebrannte und rohe, zwi-
schen Gurtschin und Posen - Creuzburger Stationen, in Kraft ge-
treten. Preis 0,05 Jl (Märk.-Posener E.)
Ostbahn und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn.
Tarif vom 1/8. 78. Aufgehoben ab 1/1. 81 durch den Preussisch-
Oberschlesischen Verbandtarif vom gleichen Tage.
Rechte-Oder-Üfer mit Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Am 14/4. 81 wurden Ausnahmefrachtsätze für Giesserei-
Roheisen nach Glogau und Neusalz von den Oberschlesischen
Hüttenstationen Tarnowitz, Beuthen, Königshütte via Chorzow
und Laurahütte zur Einführung gebracht. (R. 0. U. E.)
III. A. 2.
Main-Weser-Oberschlesischer Verkehr. Nachtrag IV zum
Gütertarif vom 1/12. 77, gütig vom 20/4.81, enthaltend Tarifsätze
für die Stationen Bettenhausen und Niederzwehren. (0,10 <Jl)
(Oberschles. E.)
III. A. 3.
Elsass-Lothringen und Luxemburg-Prinz Heinrich-Bahn.
Gütertarif vom 1/10. 80. Für den Verkehr von Luxemburg nach
Athus, Petingen und Rodingen ist neben der Instradirungsroute
Bettingen bis auf Weiteres die Route über Esch zugelassen, vom
14/3. 81. (Els.-Lothr)
WUrttemberg-Elass-Lothringen und Luxemburg. Gütertari
vom 1/11. 79. Die Station Wildberg kartirt Holztransporte ge
mäss Nachtrag I zu den Sätzen von Teinach unter Zuschlag von
0,02 Jl. pro 100 kg. Der Nachtrag 1, der bisher nur in der Rich-
tung aus Württemberg Anwendung fand, ist auch für den Ver-
kehr nach Württemberg in Gültigkeit gesetzt worden. (Els.-Lothr.
III. D.
Amsterdam-Rotterdam-Bern. Provisorischer Specialtarif für
die Beförderung von Gütern vom 20/5. 80 ist ausser Kraft gesetzt
Saarbrücken, Pfalz, Elsass-Lothringen und Luxemburg mi t
Stationen der Westschweiz. Ausnahmetarif fürfmetallurgische Er-
zeugnisse vom 1/8. 80. Nachtrag 1 vom 1/3. 81 enthält Fracht-
sätze für Deutsch-Oth. Gratis. (Els.-Lothr.)
SUdwestdentsche Eisenbahnstationen der Schweizerischen
Gütertarif vom 1/5. 80. Heft VI vom 1/3. 81 enthält Frachtsätze
für den Verkehr zwischen Stationen der Eisenbahnen in Elsass-
Lothri^en und der Wilhelm-Luxemburg Bahn, sowie Athus der
Prinz Heinrich-Bahn und Stationen der Bötzbergbahn und der
Schweizerischen Nordostbahn. 0,80 M. (Els.-Lothr.)-
IT.
Böhmischer Braunkohlenverker von Stationen der Aussig-
Teplitzer Bahn, Dux-Bodenbacher Bahn, Oesterreichischen Staats-
eisenbahn, Oesterreichischen Noi'dwestbahn und Pilsen-Priesener
Bahn nach Deutschland via Bodenbach bezw. via Mittelgrund.
Nachtrag I vom 1/4. 81 zum Tarif vom 1/1. 81 enthaltend:
Neue bezw. abgeänderte Frachtsätze und Aenderung der Zechen-
bahnfrachten der Aussig-Teplitz»er Bahn. (Sächs. Staatsb.)
Borstenvieh. Ausnahmetarif für Borstenviehtransporte von
Stationen der Dalja-Broder Linie der Kgl. Ungarischen Staats-
bahnen nach Steinbruch, gütig vom 1/5. 81.
Ausnahmetarif für Borstenviehtransporte von Stationen der
Kgl, Ungarischen Staatsbahn und der Fünfkirchen-Bareser Eisen-
bahn nach Oldenburg, gütig vom 1/5. 81. (Ung. Staatsb.)
I Getreide zwischen Belgischen Seehafenstationen und Sta-
tionen der Schweizerischen Centralbahn via Luxemburg bezw.
Saargemünd-Basel-Olten. Spelialtarif vom 1/12. 79 ist am 1/3. 81
ausser Kraft gesetzt.
Holz. Galizisch-Deutscher bezw. Galizisch-Niederländischer
Verband-Ausnahmetarif für Holz vom 1/8. 79. Nachtrag I gütig
vom 1/4. 81, enthaltend:
I. Ergänzung der Bestimmungen über Anwendung des
Tarifes.
II. Anderweite Sätze für Station Siegen der Köln-Mindener
Eisenbahn.
III. Aufhebung der Sätze für Mannheim Bad. Staatsbahn.
IV. Einbeziehung der Routen via Wien und Olmütz in den
Verband, sowie Aufnahme von Darmstadt und Hanau, Hessische
Ludwigsbahn und Heidelberg, Badische Staatsbahn.
V. Druckfehlerberichtigungen. Preis 0,05 M (Oberschi. E.)
Holz. Stettin -Ungarischer, Ungarisch - Rheinischer bezw.
Westostdeutsch-Ungarischer Ausnahmetarif für Holz vom 1/1. 79.
Mit dem 30/4. 81 sind die im Tarif nebst Nachträgen enthaltenen
Frachtsätze des Ausnahmetarifs B ausser Kraft getreten. (Ober-
schles. E.)
Holz, Kohlen etc. Ausnahmetarife für den Transport von
Holz, Kohlen etc. auf sämmtlichen Linien der Ungarischen Staats-
eisenbahnen und auf der Donau-Draubahn, gütig vom 1/1. 81,
II. Ausgabe. (Ung. Staatsb.)
Kohlen. Tarif für den directen Transport von Kohlen von
Salgö-Tarjän, Pälfalver etc. nach Stationen der Oesterr. Staats-
bahn und nach Stationen der Waagthalbahn, gütig vom 10/5. 81.
(Ung. Staatsb.)
Conriereilgut und Eilgut. London, Ostende, Antwerpen,
Basel, Mülhausen, Colmar, Strassburg und Metz über Luxemburg.
Tarif vom 1/8. 80, Nachtrag I vom 1/3. 81 enthält Aenderung in
dem Verzeichniss der Abfahrts- und Ankunftszeiten. Gratis.
(Els.-Lothr.)
Petroleum zwischen Belgischen Seehafenstationen und Sta-
tionen der Schweizerischen Centralbahn über Luxemburg bezw.
Saargemünd-Basel-Olten. Specialtarif vom 1/3. 80 ist am 1/3. 81
ausser Kraft gesetzt.
Roheisen (Giesserei-Roheisen). Vom 14/4. 81 sind für die
Beförderung von Giesserei-Roheisen in Sendungen von 10 000 kg
pro Frachtbrief und Wagen oder bei Frächtzahlunig für dieses
Gewicht für den Verkehr von Beuthen, Gleiwitz, Kattowitz, Kö-
nigshütte, Morgenroth, Tarnowitz und Zabrze nach Glogau, Sprot-
tau und Waltersdorf, Station der 0. S. E., sowie nach einigen
Stationen des Kgl. Eisenbahndirectionsbezirks Berlin, sowie ferner
nach Glogau und Neusalz B. Fr. E. und nach Muskau B. G. E.
Ausnahmetarifsätze unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs
in Kraft getreten. Die Sätze von Beuthen, Kattowitz, Königs-
hütte und Tarnowitz der 0. S. E. sind auf die betreffenden Con-
currenzstationen der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn Beuthen, Laura-
hütte, Chorzow für Königshütte und Tarnowitz übertragen
worden.
Nähere Auskunft wird von den einzelnen Tarifbureaus er-
theilt. (Oberschles. B.)
Steine zwischen Stationen der Luxemburgischen Wilhelms-
bahn und Niederländischen Stationen. Specialtarif vom 15/3. 81.
0,15 Jl. (Els.-Lothr,)
Steinkohlen, Kokes, Roheisen und Eisenerze. Köln-Minden-
Luxemburg-Lothringischer Verkehr. Ausnahmetarif vom 1/8. 79.
ln das Zechenverzeichniss ist die Zeche Lothringen, Abfertigungs-
station Merklinde, als zur Gruppe 111 gehörig aufgenommen 4/3. 81.
(Els.-Lothr.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der Oberschlesischen
und ßreslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn für Oberschlesische
Steinkohlen via Kosel-Schmiedefeld-Raudten vom 1/4. 78.
Vom 1/4. 81 ab finden, zunächst mit Gültigkeit bis 31/7. 81,
die im Nachtrag III für Oberschlesische Steinkohlen enthaltenen
ermässigten Frachtsätze nach Stettin unter den gleichen Bedin-
gungen auch auf Sendungen nach Podejuch ß. F. E. Anwendung.
Gemeinschaftlicher Tarif für Steinkohlen- und Cokestrans-
porte von Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn nach denen
der Oesterr. Südbahn und Wien-Pottendorf-Wiener-Neustädter
Eisenbahn vom 1/4. 77.
In Folge Erhöhung der Transportsteuer in Ungarn vom
1/4. 81 ab sind die Frachtsätze für Oberschlesische Steinkohlen
von sämmtlichen Grubenstationen nach den nachbenannten Sta-
tionen der Oesterr. Südbahn, wie folgt erhöht: nach Oedenburg,
Zinkendorf und Agram um 0,1, Schützen, Bück und Steinamanger
um 0,2 und nach St. Joan um 0,3 kr. pro 100 kg.
Die Gültigkeitsdauer der in den nachbenannten Tarifen
und Tarifnachträgen enthaltenen ermässigten Frachtsätze für Ober-
schlesische Steinkohlen- und Coaks-Sendungen von Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn und zwar:
1. Steinkohlentarif nach Stationen der ßerlin-Anhaltischen
etc. Eisenbahn vom 15/11. 80 bezüglich der Frachtsätze des Theil II.
2. Nachtrag VIII und X (sub I) zum directen Tarif nach
Stationen der Königlichen Niederschlesisch-Märkischen etc. Bahn
vom 1/8. 74.
3. Nachtrag I (sub I) und V (sub II) zum Tarif nach Sta-
tionen der Berlin-Stettiner Eisenbahn vom 1/7. 77.
4. Nachtrag I (Frachtsätze sub b) zum Tarif nach Stationen
der ßerlin-Görlitzer Bahn vom 1/7. 72.
5. Nachtrag I und II zum Tarif nach Stationen der Berlin -
Hamburger Bahn vom 1/3. 77 und
6. Nachtrag I zum Tarif nach Hamburg K. M., Harburg etc.
vom 10/3. 77 ist widerruflich bis 31/3. 82 verlängert. (Oberschi. E.)
Steinkohlen. Ausnahmetarif für die Beförderung von Stein-
kohlen, Kokes und ßriquets in regelmässigen Extrazügen von
250 000—400 000 kg im Verkehr zwischen Stationen des Eisenbahn-
directionsbezirks Köln (rechtsrheinisch) einerseits und Stationen
der Niederländischen Rhein-Eisenbahn-Gesellschaft andererseits
im Rheinisch-Westfälisch-Niederländischen Verkehre via Emme-
rich, gütig vom 1/4. 81.
Ausnahmetarif (A und B) für die ßeförderug von Stein-
kohlen, Kokes und Briquets in Sendungen von mindestens 50 000
bezw. 10 000 kg oder bei Frachtzahlung für diese Gewichtsquan-
täten im Verkehre mit Stationen des Eisenbahn-Directionsbezirks
Köln (rechtsrheinisch) nach Stationen der nördlichen Linien der
Niederländischen Staats-Eisenbahn, gütig vom 1/4. 81. 0,90 JL
(Köln rechtsrheinisch.)
Steinkohlentarife. 1. Ausnahmetarif für Ober schlesische
Steinkohlen von der Rechte-Oder-Üfer-Eisenbahn nach der Berlin-
Hamburger Eisenbahn vom 15/3. 77.
Nachtrag IV, gütig vom 1/4. 81, enthaltend:
a) ermässigte Frachtsätze nach Berlin (B. H.), Spandau und
Wittenberge.
b) Verlängerung der Giltigkeitsdauer der Frachtsätze der
Nachträge II und III.
2. Ausnahmetarif für Oberschlesische Steinkohlen von der
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn nach der Oesterreichischen Staats-
eisenbahn vom 10/8. 79.
Nachtrag V, gütig vom 1/4. 81, enthaltend:
Anderweite Frachtsätze nach den Stationen der Waag-
thallinie.
Nachtrag VI, gütig vem 1/4, 81, enthaltend:
Transportsteuerzuschläge nach Stationen der südöstlichen
Linie der Oesterreichischen Staatseisenbahn.
3. Die Giltigkeitsdauer der in den nachstehenden Tarifen
resp. Nachträgen enthaltenen Frachtsätze für Oberschlesische
Steinkohle wurde bis ultimo März 1882 prolongirt:
1. Steinkohlen nach der Berlin- Anhaitischen etc. Bahn vom
15/11. 80 bezüglich der im Theil II enthaltenen Sätze;
2. Steinkohlentarif nach Stationen des Eisenbahndirections-
bezirks Berlin vom 15/1. 81 bezüglich der Sätze unter II b;
3. Nachtrag I und HI zum directen Tarif mit der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn vom 1/8, 78;
4. Nachtrag I, IV und V zum directen Tarif mit der ßerlin-
Stettiner Eisenbahn via Wriezen vom 1/7, 77,
5. Nachtrag I und III zum directen Tarif mit der Berlin-
Stettiner Eisenbahn via Stargard vom 1/12. 77;
6. Nachtrag I zum directen Tarif mit der Berlin- Görlitzer
Eisenbahn vom 1/7. 77 (Sätze ad b);
7. Nachtrag I zum directen Tarif mit den Stationen Ham-
burg (K. M.), Harburg etc. vom 25/3. 77. (R. 0. ü. E.)
Viehverkebr. Nachbarlicher Viehverkehr zwischen der Mär-
kisch-Posener, Niederschlesisch-Märkischen und Halle-Sorau-Gu-
bener Bahn vom 1/6. 78.
Vom 29/4. 81 ab tritt zu den allgemeinen Tarifvorschriften,
durch welche bestimmte Normalstückzahlen für halbe Wagen-
ladungen lebender Thiere festgesetzt sind, folgende Zusatzbestim-
mung in Kraft:
Unter Beachtung dieser Normalstückzahlen wird der Fracht-
berechnung für eine halbe Ladung die Hälfte des Flächenraums
des verwendeten Wagens, jedoch nicht mehr als 70 qm zu Grunde
gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl lebender Thiere, als
nach den Normalstückzahlen für halbe Ladungen zulässig, ist
die Fracht stets für eine volle Wagenladung nach Massgabe des
Flächenraumes des verwendeten Wagens zu bezahlen. (Märkisch-
Posener E.)
Wein. Ausnahmetarif für den Transport von Wein in
Fässern aus Ungarn nach Oderberg und Granica vom 15/4. 81.
(Ungar. Staatsb.)
An Stelle des bisherigen Tarifheftes
No. 1 zum Dentsch-Polnischen Eisenbahn*
Verband vom 1. Juni 1879 und sämmt-
licher dazu erschienener Nachträge tritt
mit dem 1. Juni er. eine neue Ausgabe
des Tarifheftes No, 1 in Kraft. Diese Aus-
gabe enthält folgende Abweichungen von
dem bisherigen Tarifheft:
a) die unter dem 16T er. publicirte Er-
höhung verschiedener Polnischer Schnitt-
sätze im Ausnahmetarif für Getreide so-
wie eine Erhöhung der Deutschen Schnitt-
sätze in verschiedenen Relationen,
b) eine Ermässigung verschiedener
Tarifsätze,
c) neue Tarifsätze für den Verkehr
zwischen den Deutschen Verbandstationen
einerseits und Stationen der Weichselbahn
und der Warschau-Terespoler Eisenbahn
andererseits.
Exemplare dieses Tarifs sind zum Preise
von 0,65 M pro Stück bei sämmtlichen
Verbandsstationen käuflich zu haben.
Bromberg den 7. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction als geschäftsführende
Verwaltung. (1300 J.)
Dentsch'Bnssischer Eisenbabn^Yerband.
Mit dem 25. Mai 1881 neuen Stils tritt ein
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen.
achter Nachtrag zum Deutsch-Russischen I
Gütertarif vom 1. Januar 1880 n. St. in
Kraft, derselbe enthält:
1. den Austritt der Nowotorschok Ei-
senbahn mit der Station Rschew aus
dem Verbände,
2. ermässigte Frachtsätze für den Ver-
kehr zwischen Memel, Station des Eisen-
bahn-Directionsbezirks Bromberg, einer-
seits und sämmtlichen Russischen Ver-
bandsstationen andererseits in allen re-
gulären Klassen und Artikeltarifen sowie
für die Ausnahmetarife I (Flachs etc.) und
für Petroleum (Anhang II zum obigen
Gütertarif),
3. Aufnahme der Station Memel des
Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg in
den Ausnahmetarif II für Thee für den
Verkehr mit St. Petersburg und Moskau
(Nikolai-Bahn),
4. Ermässigung der Frachtsätze des
Ausnahmetarifs I (Flachs etc.), Abthei-
lung b ä 20 000 Kilogramm um 25®/o im
Verkehr zwischen den Russischen Sta-
tionen St. Petersburg, Pskow, Ostrow,
Iwanowka, Rieshiza, Antonopol und Dü-
naburg transito, jedoch excl. des Durch-
gangsverkehrs mit Riga, einerseits und
den im Gütertarif vom 1. Januar 1880
n. St. resp. in den Nachträgen III und VI
zu demselben für den Flachsverkehr
enthaltenen nicht Russischen Stationen
andererseits,
5. Aufnahme der Station Nischny-
Nowgorod der Grossen Russischen Eisen-
bahn in den Ausnahmetarif II für Thee
in Quantitäten von 5 000 Kilogramm und
darüber, .
6. billigere Frachtsätze für die Aus-
nahmetarife I, H und in, Eisen und
Stahl etc, sowie ' Roheisen des Anhanges
II vom 15. Mai 1881 n. St. zum obigen
Gütertarif im Verkehr mit Zarizyn.
Exemplare des vorbezeichneten achten
Nachtrages zum Güter-Tarif können von
den Verbandsstationen käuflich bezogen
werden. Bromberg, den 13. Mai 1881. Kö-
nigliche Eisenbahndirection als geschäfts-
führende Verwaltung. (1296 J.)
Mit dem 1. Juni d. Js. tritt zum Hessisch-
Rheinisch - Westfälischen Verbandsgfiter-
tarif vom 1. September 1878 ein neuer
Nachtrag — IX — in Kraft.
Derselbe enthält:
1. Aenderungen der Specialbestimmun-
gen zum Betriebsreglement.
2. Ergänzung der speciellen Tarifvor-
schriften.
3. Neue Tarifsätze für die Köln-Minde-
ner Station Wetzlar im Verkehre mit
Nassauischen Stationen.
4. Aufhebung der zwischen Stationen
der Frankfurt-Bebraer Bahn einerseits und
Stationen der Nassauischen Bahn anderer-
seits bestehenden Tarifsätze.
6. Aufhebung der für die Nassauische
Station Mainz bestehenden Tarifsätze.
1 6. Aufhebung der Tarifsätze zwischen
Stationen der Münster- Enscheder Bahn
einerseits und Stationen der Hessischen
Ludwigsbahn andererseits.
7. Neue theilweise ermässigte Sätze des
Ausnahmetarifs C (für Eisenerz pp.) im
Verkehr mit Stationen der Oberhessischen
Bahnen.
8. Berichtigung des Nachtrags VII.
Exemplare des fraglichen Nachtrags
sind in den Verbandsgüterexpeditionen
käuflich zu haben. Elberfeld, den 17.
Mai 1881. Die geschäftsführende Ver-
waltung des Hessisch -Rheinisch - West-
fälischen Verbandes : Königliche Eisen bahn-
direction zu Elberfeld. (1292)
2. Eröfifnungen etc.
Erenisth^bahn. Nachdem die technisch-
polizeiliche Prüfung der Kremsthalbahn
am 26. April d. Js. stattgefunden, wurde
der Betrieb auf derselben (wie bereits
gemeldet) am 30. April d. Js. eröffnet.
Die Stationen derselben und die Ent-
fernung derselben ab Linz sind folgende
(die mit H bezeichneten Stationen sind
Haltestellen): Linz a. d. Donau, St. Martin
H 9,6 km, Traun 11,3 km, Rappeswinkel
H 13,4 km, Nettingsdorf 15,6 km, Nöstel-
bach H 18,6 km, Linning H 20,3 km, Neu-
hofen 21,9 km, Piberbach H 23,7 km, Ke-
maten a. d. Krems 25,9 km, Halbarting
H 28,9 km, Rohr (Bad Hall) 31,2 km,
Ober-Rohr H 33,4 km und Kremsmünster
35,6 km.
3. Dividendenanszahlung.
Mecklenburgische Friedrich-Franz Eisen-
bahn. Die Dividende unserer Gesellschaft
pro 1880 ist auf 7Vs pCt. = 39 Jü pro Actie
vom 1. Juni d. J. ab bei
den scheinen verzeich-
erheben. Schwerin,
158 grossen Paletots,
92 kleinen Paletots,
158 Tuchröcken,
37 Leinwandröcken,
338 Tuchhosen,
37 Leinwandhosen und
517 Mützen
soll durch Submission vergeben werden.
Angebote hierauf sind verschlossen und
mit der Aufschrift „Lieferung von Unifor-
men“ bis zum 31. Mai 1. J. Vormittags
10 Uhr bei dem Hauptmagazins-Verwalter
dahier einzureichen. Die Eröffnung der
Submissionen, welcher die Submittenten
beiwohnen können, findet in vorgenanntem
Termine statt. "
Die Bedingungen sind bei dem Haupt-
magazins-Verwalter, sowie bei den Maga-
zins-Verwaltern zu Frankfurt und Heidel-
berg zur Einsicht offen gelegt. Darmstadt,
den 16. Mai 1881, Der Betriebs - Inspector
Gessner. (1297)
Rechte Oder-Ufer Eisenbahngesellschaft.
Die für unsere Bahn vom 1. Juli 1881 bis
dahin 1882 erforderlichen
circa 15 000 t Stückkohle und
circa 18 850 t Würfel- und ev. Förder-
kohle
sollen durch Submission beschafft werden.
Die Bedingungen der Submission und der
Lieferung sind von unserer Kanzlei, Bres-
lau, Berlinerstr. 76 zu beziehen. Offerten
sind nach Vorschrift in den Bedingungen
bis zu dem für die Submittenten öffent-
lichen Submissionstermine, Freitag, den
27. Mai 1881 Vorm. 11 Uhr an uns ein-
zureichen. Direction. (1282)
Privat- Anzeigen.
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5. Bilanzen.
Bilanz der Breslari-Warschaner Eisenbahn-Gesellschaft per 31. December 1880.
Activa.
1. Bahnbau-Anlage
2. Materialien-Bestände
3. Unbegebene Prioritäts-Obligationen
4. Effecten im Gesellschafts-Tresor und anderen Depots :
a) als Cautionen 113 939,76 M
b) „ Asservate 12300,00 „
c) dem Erneuerungsfonds gehörig 310 641,90 „
d) „ Reservefonds gehörig 36 075,75 „
e) „ Beamten-Pensionsfonds gehörig 48 861,30 „
f) „ Arbeiter-Krankenkassenfonds gehörig . . . . . 9 783,70 ,
5. Hypotheken
6. Reste aus dem Transport-Verkehr
7. Diverse Debitores
8. Guthaben bei Banquiers
9. Kassenbestand
8 760 000
26 590
234 000
21 096
90 037
6 445
■ I 1021
Kp.
Passiva
1. Aktien-Kapital
a) 13 350 Stück Stamm-Actien ä 300 Jl
b) 6 675 „ Stamm-Prioritäts-Actien ä 600 M ....
2. Prioritäts- Obligationen a) noch coursirende nicht ausgelooste .
b) verlooste und eingelöste
3. Bestände des Reservefonds
4. „ „ Erneuerungsfonds . . . .
5. „ „ Beamten-Pensionsfonds
6. „ » Arbeiter-Krankenkassen-Fonds
7. Cautionen
8. Asservate
9. Amortisationsfonds
10. Reservirtes Bau-Capital
11. Zinsen für Prioritäts- Obligationen . .
12. 1% pCt. Dividende für die Stamm-Prioritäts-Actien*) . .
13. Vorfrachten
14. Diverse Creditores
15. Betriebs-Üeberschüsse a) aus dem Vorjahre 1879 31 024,26 .
b) „ „ Betriebsjahr 1880 . . 124 817,04
750 000
43 237
342 032
56 648
10 743
115 882
12 406
8 045
215 965
6 708
60 075
14 257
10 746
ab: 1. Rücklagen in den Reservefonds 5 000,00
2. „ „ „ Erneuerungsfonds 42 236,65 „
3. Zinsen für begebene Prioritäts-Obligationen .... 25005,00 „
4. Zur Amortisation von Prioritäts- Obligationen . . . 4 545,00 „
5. Zur Zahlung einer Dividende von 1}^ pCt. auf die
Stamm-Prioritäts-Actien ... 60 075,00 „
136 861,65
9 675 729
Der
1021
Aufsichtsrath.
*) Vorbehaltlich der Genehmigung der Königlichen Aufsichtsbehörde.
Poln. Wartenberg, den 30. April 1881. ....
Die Uebereinstimmung der vorstehenden Bilanz mit den von uns geprüften Büchern bescheinigen vfir hiermit,
P. Wartenberg, den 13. Mai 1881. Die Revisions-Commission.
' Kempner. Rohnstock. Strieboll.
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« faAre 1837 begründete Anstalt, welche vorzüglich für Druck von Formularen, Tarifen, Billeis sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situatio
>i eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur Lieferung des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Frei:
Annahme der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn- Bedarf ein geeignetes Insertions- Mittel bietet.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Klnundzwanzig’Ster •Jalirg'angp.
Berlin, den 27. Mai 1881.
Dieser Nummer liegt No. 10 des „Anzeigers überzähliger Unter und Uepäckstücke“ bei.
Inhalt: Bekanntmachung, betr. Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands etc. —
Aus dem Deutschen Reich. — Das Staatsbahnnetz in Ungarn. — Betriebsergebnisse der grossen Französischen Eisenbahnen in 1880. —
Gotthardbahn. — Italien. — Riga-Dünaburger Eisenbahn (Geschäftsbericht). — Import Englischer Schienen in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika im Jahre 1880. — Amerikanische Gorrespondenz. — Strafrecht. — Patentangelegenheiten. — Literatur: Pascher, Ueber die
Erhaltung der Secundärbahnen. — Miscellen. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Verkehrsstörungen. 3. Dividenden-
auszahlung. 4. Bilanzen. 5- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Bekanntmachung,
betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizei-Reglements
für die Eisenbahnen Deutschlands, sowie der Bestimmungen über
die Beföhignng von Bahnpolizeibeamten nnd Locomotivfiihrern.
Nach dem vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 3. d. M.
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefassten
Beschlüsse ist:
I. im Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutsch-
lands (Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1875 S. 57 und
von 1878 S. 3.55):
A. der Absatz 3 im § 4 durch den nachstehenden Zusatz
— unmittelbar an die Worte „zu versehen“ anschliessend —
ergänzt :
„Zum Zwecke der Benutzung durch Fussgänger können
neben den Barrieren Drehkreuze angebracht werden. Für
isolirt gelegene, lediglich den Fussgängern dienende Niveau-
Uebergänge kann die Landesaufsichtsbehörde anstatt der
Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verscbliessende Fall-
thüren zulassen.“
B. der Absatz 7 im § 5 dahin abgeändert und ergänzt:
„Drehkreuze für Fussgänger (§ 4 Absatz 3) dürfen nur
passirt werden, wenn kein Zug in Sicht ist. Sind Stations-
geleise zu überschreiten, so ist Bewachung erforderlich“;
II. in den Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-
Eolizeibeamten und Locomotivführern vom 12. Juni 1878 (Central-
latt für das Deutsche Reich S. 364).
A. im Abschnitt V. unter No. 12 hinzugefögt:
„einschliesslich der zeitweisen Beschäftigung im Bremser-
dienst und in einer Wagenreparaturwerkstätte“;
B. hinter Abschnitt IX. als neuer Abschnitt eingeschaltet:
„IX a Haltestellen- Vorsteher (telegraphirende , expedirende
W< ichensteller und Bahnwärter)
ausser den unter IX. beziehungsweise VIII. bezeichneten
Erfordernissen :
1. mindestens dreimonatliche Beschäftigung im Stations-
dienst,
2. Fertigkeit im Telegraphiren und Kenntniss der Instruc-
tion über die Behandlung der Apparate und Leitungen
sowie über den dienstlichen Gebrauch derselben,
3. Fähigkeit, über einen dienstlichen Vorgang eine ver-
ständliche, schriftliche Anzeige zu machen,
4. Kenntniss der für die Verwaltung einer Haltestelle in
Betracht kommenden Bestimmungen aus dem Betriebs-
Reglement, den Vorschriften für den Billet-, Gtpäck- und
Güter- Expeditionsdienst, dem Bahnpolizei-Reglement und
der Signalordnung, sowie aus den in Beziehung auf den
Stations-, Fahr- und äusseren Betriebsdienst der betreffen-
den Bahn erlassenen Reglements, Instructionen und
allgemeinen Vorschriften,
5. Kenntniss der Instruction für den Dienst auf Halte-
stellen.“
Berlin, den 17. Mai 1881. Der Reichskanzler von Bismarck.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 23. Mai. (Politische Wochenschau. Eisenbahntarif-
politik. Die Thätigkeit des Eisenbahnregiments. Convertirung
von Eisenbahnprioritäten. Berlin-Auhaltische Eisenbahn. Beilin-
Görlitzer Eisenbahn. Halle-Sorau-Gubener Bahn.)
In voriger Woche hat der Reichstag zunächst das Ver-
fassungsänderungsgesetz abgelehnt, nachdem bei der Special-
abstimmungsonderbarer Weise die vierjährigen Legislaturperioden
ebenso wie die alljährliche Einberufung des Reichstags zum
1. Octoher angenommen worden waren. Eine Resolution des Abge-
ordneten Rickert, den Reichsetat vor den Etats der Einzelstaaten
festzustellen, wurde gleichfalls angenommen. Die Brausteuer-
vorläge wurde, wie zu erwarten stand, abgelehnt. Das Innungs-
gesetz hat am Sonnabend die zweite 'Lesung passirt. Die auch
in früheren Sessionen bemerkte Erscheinung, dass in dem
Reichstag in den letzten Tagen und Wochen noch eine Reilie
neuer und sehr wichtiger Vorlagen eingebracht werden, wiederholt
sich auch in diesem Jahre. Die Vorlage wegen Erhöhung des
Zolles auf Mehl und Weintrauben ist bereits eingebracht worden,
ein Nachtragsetat, der die Kosten für den Volkswirlhschaftsrath
fordert, ferner die Handelsverträge mit Oesterreich und der
Schweiz, die dem Vernehmen nach heute abgeschlossen worden
sind und nun dem Bundesrathe zugehen, vielleicht auch noch
der Handelsvertrag mit Belgien und eine Vorlage wegen Errich-
tung des Reichstagsgebäudes sind noch zu erwarten und die
Aussicht, die Session noch vor Pfingsten schliessen zu können,
ist fast vollständig geschwunden. Von freiconservativer Seite soll
ausserdem noch der Versuch gemacht werden, die vierjährigen
Legislaturperioden .im Reichstage durchzubringen, und es wäre
ja die Majorität für diesen Antrag schon durch das Centrum
gesichert. Allein die geschäftsordnungsmässige Zulässigkeit des
Antrags, nachdem derselbe schon • einmal abgelehnt worden,
wird ernstlich bestritten werden. In Bezug auf das Schicksal
des Unfallversicherungsgesetzes wird jetzt von olfiziöser Seite
•bemerkt, dass die Ablehnung des Staats- (Reichs-) Beitrags
gleichbedeutenil sein würde mit einem Verzicht auf das Zu-
standekommen des Unfallversicherungsgesetzes in dieser Session.
Die „N. A. Ztg.“ „glaubt sicher zu sein“, dass die Regierung es
lieber mit einer künftigen Volksvertretung versuchen, als aut
den staatlichen Beitrag zur Unfallversicherung und „zu der dem
Vernehmen nach für die Zukunft in Aussicht stehenden Alters-
versicherung“ verzichten werde. — Dem Bundesrathe sind von
Seiten des Reichskanzlers zwei Anträge zugegangen, die Voll-
ziehung des Zollanschlusses der ünterelbe bis zum 1. October
d. J. und die Aufhebung des Hauptzollamtes und der Zollvereins-
niederlage in Hamburg betreffend; dieselben sind den betreffenden
Ausschüssen überwiesen worden. Diese Anträge haben in den
letzten Tagen das öffentliche Interesse in Deutschland stark in
Anspruch genommen und die Folge gehab'^ dass im Reichstag
von dem Abg. Ausfeld und Genossen (darunter Fortschritt,
Secessionisten und einige Nationalliberale) ein Antrag eingebracht
worden ist, welcher einem Gedanken des Abgeordneten Delbrück
558
Ausdruck giebt und folgendermassen lautet: „Der Reichstag wolle
beschliessen zu erklären, dass die zur Zeit auf der Elbe bestehende
Zollgrenze nur durch Gesetz an eine unterhalb dieser Grenze
gelegene Stelle verlegt werden kann.“
Bezüglich der Eisenbahntarifpolitik wird offiziös geschrieben :
„Bei der gleichmässigen Regelung der Eisenbahntarife im Bereich
der König!. Ostbahn, welche am 1. Juli 1880 zur Ausführung ge-
langt ist, wurde der seit längerer Zeit dort bestandene ermässigte
Getreideausnahmetarif beibehalten und gleichzeitig auf die neue-
ren Strecken ausgedehnt. Mit Bezug hierauf war im Preussischen
Landtage von fortschrittlicher Seite gegen die Kgl. Regierung der
Vorwurf erhoben worden, sie habe entgegen ihren Versprechungen,
If^diglich im fiscalischen Interesse, einen Differentialtarif bestehen
lassen, welcher der Einfuhr Russischen Getreides zu Gute komme.
Vom Regierungstisch wurde entgegengehalten, dass diejenigen
Tarife, welche früher die Einfuhr Russischen Getreides vor dem
inländischen Getreide in der That begünstigt hatten, nicht bei-
bebalten, sondern aufgehoben wären, dass aber die oben gedachten
ermässigten Localtarife wesentlich dem inländischen Getreide-
verkehr und den Interessen der östlichen Landestheile dienten
und deshalb ganz im Einklang mit der von der Regierung allge-
mein befolgten Tarifpolitik aufrecht erhalten würden. Die gegen-
theiligen Bemerkungen haben Veranlassung gegeben, die wirth-
schaftlichen Körperschaften des Verwaltungsbereichs der Eisen-
bahndirection zu Bromberg über die Frage zu hören. Die Be-
rathungen, welche kürzlich in Bromberg stattgefunden haben und
mit ausserordentlicher Gründlichkeit gepflogen worden sind, haben
— und zwar unter voller Zustimmung der Vertreter der Land-
wirthschaft — die Auffassung der Regierung durchweg bestätigt.“
Das 10 jährige Bestehen des Eisenbahnregiments veranlasst
die hiesigen politischen Zeitungen, folgenden Rückblick auf dessen
bisherige Thätigkeit zu werfen: „Am 19. Mai waren 10 Jahre ver-
flossen, dass laut Allerhöchster Cabinetsordre vom 19. Mai 1871
die Errichtung eines Eisenbahnbataillons in Berlin befohlen wurde.
Die bis dahin bestandenen Feldeisenbahnabtheilungen wurden
aufgehoben und das vorhandene Personal und Material dem neu
zu bildenden Bataillon, dessen Stärke auf 500 Mann normirt
wurde, übergeben. Als sich später das Bedürfniss herausstellte,
das Bataillon zu erweitern, bestimmte eine zweite Cabinetsordre
vom 30. December 1875, dass aus dem vorhandenen Eisenbahn-
bataillon und einem nebst Regimentsstab neu zu formirenden
zweiten Eisenbahnbataillon das „Eisenbahnregiment“ gebildet
werde, welches wie früher das eine Bataillon vom Chef des Ge-
neralstabes ressortiren sollte.“ Das Regiment hat sich auch bei
den Bauten und Arbeiten der vaterländischen Bahnen im Frieden
sehr nützlich gemacht, indem seit seinem und des früheren Eisen-
bahnbataillons Bestehen alljährlich kleinere oder grössere Com-
mandos zu einzelnen Bahnen entsendet wurden, um sich am Bau
neuer Strecken oder bei schneller Herstellung zerstörter Bahn-
theile zu betheiligen.
Zu der beabsichtigten Convertirung von Eisenbahn-Priori-
täten schreibt die „Nordd. Allgem. Ztg.“: „Gutem Vernehmen nach
haben die Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanz-
minister beschlossen, die Genehmigung zu der von verschiedenen
Eisenbahngesellschaften, insbesondere der Berlin-Anbaltischen
Gesellschaft, geplanten Convertirung ihrer 4^/2 pCt. Prioritäts-
obligationen in 4 pCt. Schuldverschreibungen zur Zeit zu ver-
sagen (conf. untenstehende Notiz). Bei der desfallsigen Ent-
schliessung sind, wie uns weiter mitgetheilt wird, vorzugsweise
Erwägungen allgemeiner Natur massgebend gewesen. Es dürfte
in Betracht gekommen sein, dass, möchte es einer Eisenbahnge-
sellschaft gestattet werden, den Zinsfuss ihrer Schuldverschrei-
bungen auf 4 pCt. zu ermässigen, die gleich Massnahme auch
den übrigen Eisenbahngesellschaften nicht wohl würde versagt
werden können. Da sich nun die sämmtlichen 5 und 4Va pCt.
Anleihen der Preussischen Eisenbahnen, einschliesslich der ver-
staatlichten Bahnen, auf weit über 1 400 Millionen Mark belaufen,
und die Kündigung des bei Weitem grössten Theiles derselben
einer Beschränkung nicht unterliegt, so würde es sich, sofern der
Staat für die verstaatlichten Bahnen mit einer|Convertirungvorgehen
und den bestehenden Privateisenbahngesellschaften die Conver-
tirung gestatten wolle, voraussichtlich um einen in kurzer Zeit
zur Convertirung gelangenden Capitalbetrag von mehr als 1 000
Millionen Mark handeln. Hierdurch würde aber ein so ganz ausser-
gewöhnlich grosser Capitalbetrag flüssig und dem Geldmärkte zur
anderweiten Verwendung zugefühlt werden, dass eine höchst be-
denkliche Verschiebung der bestehenden Zustände nicht aus-
bleiben könnte. Die Convertirung eines so gewaltigen Capitals,
wie das vorbezeichnete, würde vor allen Dingen unzweifelhaft
eine tiefgehende Erregung des Geldmarktes hervorrufen, und die
wirthschaftlichen Verhältnisse in weiten Kreisen in empfindlichster
Weise berühren. Dies erscheint aber um so bedenklicher, als die
seit einiger Zeit an den Europäischen Börsen herrschende Hausse-
tendenz, welche augenscheinlich zum nicht geringen Theil in
künstlicher Weise die Werthe der meisten Papiere erheblich in die
Höhe getrieben hat, dadurch neue Nahrung erhalten würde. Die
Gefahr und Wirkung eines verderblichen Rückschlags würde da-
mit um so grösser. Minorenne, Sparkassen, Stiftungen etc., welche
in Bezug auf die Anlage ihres Vermögens Beschränkungen unter-
worfen sind, würden sich die Herabsetzung des Zinsfusses meist
gefallen lassen müssen und dadurch eine schwere, im Interesse
des Allgemeinwohls unerwünschte Einbusse erleiden; der kleine,
solide Capitalist aber, welcher von der reducirten Rente nicht
mehr in bisheriger Weise auskömmlich leben kann, würde dazu
getrieben werden, sein Capital in minder soliden, abmr einen
höheren Zinsfuss gewährenden, zum nicht geringen Theile aus-
ländischen Papieren anzulegen und sich somit der Möglichkeit
eines empfindlichen Capital Verlustes auszusetzen. Nehmen wir
an — und das wird nach den bisherigen Erfahrungen ziemlich
zutreffen — , dass eine Summe von etwa 350 Millionen zur baaren
Auszahlung gelangen und anderweit zu placiren sein würde, so
würde schon dieser Betrag hinreichen, alle Geld- und Börsen-
kräfte lange Zeit in Erregung zu halten. Die Besorgniss, dass die
gekündigten Schuldcapitalien fortschreitend in immer wachsenden
Dimensionen zum dauernden Nachtheile des Landes auch auf un-
solide Bahnen und in das Ausland gedrängt werden würden, er-
scheint nur zu begründet. Die daraus entstehende Schädigung
des National Wohlstandes lediglich deshalb eintreten zu lassen, um
die Eisenbahn gesellschaften von der Zinsenlast, welche sie bei Auf-
nahme der Capitalien übernommen haben, zu entlasten und den
Actionären auf Kosten der Prioritätsinhaber — vielfach einfacher
solider Sparer — einen Vortheil zuzuwenden, kann nicht wohl zu-
gelassen werden und ist auch in zahlreichen Organen der Presse
widerrathen worden. Aus gleichen Erwägungen soll es auch bisher
Seitens der Staatsfinanzverwaltung unterlassen worden sein, von
der ihr durch die Gesetze vom 20. December 1879 und 14. Fe-
bruar 1880 ertheilten Ermächtigung zur Kündigung der Priori-
tätsobligationen der verstaatlichten Eisenbahnen und Bescfhaf-
fung des erforderlichen Capitals durch Verausgabung von Consols
in weiterem Umfange als es bald nach der Verstaatlichung der
Eisenbahnen geschehen war, Gebrauch zu machen.“
Die Berlin-Anlialtische Eisenbahngesellschaft hielt in voriger
Woche ihre ausserordentliche Generalversammlung ab, welche
über die Vorlage, betreffend die Convertirung der 4)4 procentigen
Prioritäten in 4procentige Beschluss fassen sollte. Die Versamm-
lung war nicht beschlussfähig, da nur 246 Actionäre mit
585 Stimmen angemeldet waren. Bei Eröffnung der Sitzung
verlas der Vorsitzende ein kurz zuvor eingegangenes Rescript
des Königlichen Eisenbahncommissariats, wonach zur Zeit die
beiden betheiligten Ministerien ihre Genehmigung zur Conver-
tirung 4)^ procentiger Prioritäten in 4procentige nicht ertheilen
könnten. Dieses überaus wichtige Rescript lautet wörtlich
wie folgt: „Königliches Eisenbahncommissariat. Berlin, den
18. Mai 1881. An die Direction der Berlin-Anbaltischen Eisen-
bahngesellschaft. Mit Bezug auf das gefällige Schreiben vom
13/4. 4401 benachrichtigen wir die Direction in Erledigung eines
vom Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten im Einvernehmen
mit dem Herrn Finanzminister erhaltenen Auftrags ergebenst,
dass einem Anträge der Berlin-Anbaltischen Eisenbahngesellschaft
auf Genehmigung der Convertirung der 4)4 procentigen Prioritäts-
anleihe der Gesellschaft in 4procentige nicht würden entsprochen
werden können. Nicht aus der Beschaffenheit des concreten
Falles entnommene, sondern überwiegende allgemeine Gründe
wirthschaftlicher und finanzpolitischer Natur verbieten es zur
Zeit, einer derartigen im Interesse der Actionäre liegenden Con-
vertirung in diesem wie in allen ähnlichen Fällen — deren
inzwischen hier bereits mehrere mit zum Theil sehr bedeutenden
Geldobjecten zur Sprache gebracht sind — zuzustimmen und
dafür die Allerhöchste Genehmigung zu erbitten, — Gründe,
welche für den Herrn Finanzminister auch massgebend gewesen
sind, von der ihm durch die betreffenden Gesetze gegebenen Er-
mächtigung zur Kündigung 4)4 procentiger Prioritätsanleihen der
verstaatlichten Bahnen bis heran in keinem weiteren Umfange,
als bald nach der Verstaatlichung der Bahnen geschehen, Ge-
brauch zu machen. — Der Betrag der concessionirten 4Va pro-
centigen Prioritätsanleihen der Preussischen Bahnen beläuft sich
zur Zeit auf nicht weniger als insgesammt rund 1 427 256 000
Würde einer der Eisenbahngesellschaften gestattet, den Zinsfuss
ihrer Schuldverschreibungen auf 4 pCt. zu ermässigen, so könnte
ein Gleiches im Allgemeinen den übrigen Gesellschaften nicht
wohl versagt werden. Eine solche Massregel, von den weit-
greifendsten, bedenklichsten Folgen für den Nationalwohlstand
gutzuheissen, würde sich nicht mit den Gesichtspunkten ver-
einigen lassen, welche bei Erlass des Gesetzes vom 17. Juli 1833
vorzugsweise leitend gewesen und seither den Anleihetiteln der
Privateisenbahngesellschaften gegenüber festgebalten worden
sind“. Obgleich die Versammlung, wie erwähnt, nicht beschluss-
fähig war, da % des Actiencapitals hätte vertreten sein müssen,
so gab sie doch einstimmig ihr Votum dahin ab, die Verwaltungs-
Vorstände dahin zu ermächtigen, zu der ihnen geeignet erschei-
nenden Zeit die Umwandlung der 41/2 procentigen in 4procentige
Prioritäten vorzunehmen. Die Generalversammlung hat diesen'
Beschluss in der Erwartung gefasst, dass es vielleicht gelingen
werde, noch eine Abänderung des Standpunktes des Herrn Mini-J
stets wenn auch nicht sogleich, so doch in naher Zeit zu er-]
reichen. Ein fernerer Antrag der Vorstände, der Pensions- und]
559
Unterstütz uDgscasse auf fernere 3 Jabre je 36 000 Jl zu über-
weisen, wurde einstimmig angenommen.
Nach dem Jahresbericht der Berlin-ttörlitzer Eisenbahn für
1880 betrugen die Gesammteinnabmen pro 1880 incl. des Ueber-
tragsdel879 6 134 347,29./^, die Gesammtbetriebsausgaben pro 1880
3 420 303,48 hierzu tritt der Bestand aus 1879 mit 20 461,37
so dass ult. 1880 ein Gesammtbetriebsüberschuss von 2 734 600,1« ^
sich ergiebt. Aus diesem waren vorweg zu verwenden: zur Ver-
zinsung der Prioritätsobligationen 1 446 823,87 M. (hierin sind
8 727 M Convertirungskosten für die erste Emission, welche seit
dem 1. Juli 1880 nur mit 4^ pCt verzinst wird, einbegriffen).
Für Amortisation wurden ausgegeben 211 770,75 Ji-, in den Re-
servefonds sind 65 605./^ und in den Erneuerungsfonds 436 500 ..Ä,
zusammen also 502 105 zurückgelegt. Nach Abzug dieser Aus-
gaben von 2 160 699,62 ./(!; ergiebt sich ein Ueberschuss von
573 800,56 Jl Dieser Betrag soll wie folgt verwendet werden: zur
Gewährung einer Dividende von 3)4 pCt. für 16 500 000 Stamm-
prioritätsactien 560 000 Ji, zur Zahlung der Elsenbahnsteuer von
14 102,56 Jl, zur Zahlung der nach § 49 des Statuts an die Mit-
glieder des Verwaltungsraths zu gewährenden Tantieme von
5 500./^, für Remunerationen 4:000 J^, als Vortrag auf neue Rech-
nung 198 M An Dividendenscheinen der Stammprioritätsactien
sind rückständig für 1874 1 pCt, 1876 5 pCt., 1877 5 pCt., 1878
4 pCt, 1879 1% pCt, 1880 l%pCt., zusammen 18 pCt., welche der
Reibe nach zur Einlösung kommen, sobald der Jahresreinertrag
der Stammprioritätsactien über 5 pCt. steigt. Die Betriebsein-
nahmen betrugen in 1880 6 127 268 Jl gegen 5 983 719 Jt in 1879,
die Betriebsausgaben 3 420 308 JL gegen 3 289 650 JL in 1879; pro
Kilometer betrugen die Einnahmen 18 611 Jl, 436 JL mehr als
1879, die Ausgaben 10 389 Jl oder 327 Jl mehr als 1879. Die
Betriebsausgaben pro 1880 incl. der Pacht für die gemiethete
Bahnstrecke Preussisch-Sächsische Landesgrenze— Kamenz und
der Kosten für Mitbenutzung fremder Bahnhöfe betragen in Pro-
centen der Bruttoeinnahmen 55,82 pCt., im Jahre 1879 haben die
gleichen Ausgaben betragen 54,98 pCt, Excl. der vorgedachten
Pacht und der Kosten für Mitbenutzung fremder Bahnhöfe stellt sich
der Procentsatz pro 1880 nur auf 50,80 pCt. Der Erneuerungsfonds
beläuft sich auf 1 525 650 Jl (gegen 1 363 647 Jl ult. 1879), davon
sind 831 327 Jl in Effecten angelegt. Der Reservefonds zeigt einen
Bestand von 34 553 JL gegen 95 400 Jl ult. 1879. — In der heutigen
Generalversammlung wurde der Geschäftsbericht pro 1880 geneh-
migt, ebenso die vorgeschlagene Statutenänderung. Die ausschei-
denden Verwaltungsrathsmitglieder wurden wiedergewählt.
Die Halle-Soran-Gnbener Eisenbahngesellschaft beabsichtigt
bekanntlich eine Statutenänderung. Die der Generalversamm-
lung vorzuschlagende Aenderung soll sich auf § 22 No. 3 Ltt. C
beziehen, welche Stelle jetzt folgenden Wortlaut hat: „Sollte in
einem oder dem anderen Jahre der Reinertrag nicht ausreichen,
um den Inhabern der Stammprioritätsactien die unter a) gedachte
Dividende von 5 pCt. zu gewähren, so wird das Fehlende unver-
zinst aus dem Reinerträge des oder der folgenden Jahre nach-
gezahlt, und die Inhaber der Stammactien erhalten nicht eher
eine Dividende, als bis diese Nachzahlung vollständig geleistet
ist.“ Nach dem „B. A.“ läge die Absicht vor, nach dem Beispiel,
welches die Verwaltungen der Märkisch-Posener und der Nord-
hausen-Erfurter Bahn gegeben, den Versuch zu machen, ob sich
nicht durch Beseitigung der rückständigen Coupons der Stamm-
prioritätsactien, zu dem die Besitzer der Actien die Mittel liefern
müssten, ein Vortheil erzielen lasse. Bei der ersten Anregung
des Projects sei der Satz aufgestellt worden, man wolle für die
rückständigen 3lH pCt. im Ganzen 13 pCt. gewähren, für den
mit 5 pCt. rückständigen Coupon von 1878 z. ß. nur IpCt, wäh-
rend die Besitzer von 5 alten Stammactien davon 2 Stück opfern
sollen. Das Blatt erachtet die Ausführung für um so schwieriger,
da die Zustimmung der betriebsführenden Königlichen Direction
zu sichern bleibt, und andererseits bei dieser Bahn 31)4 pCt., d. h.
6 378 750 ,/lL an alten Zinsen rückständig sind.
Das Staatsbahnnetz in Ungarn
wird einen weiteren bedeutsamen Zuwachs erhalten, indem nunmehr
auch die Budapest-Semliner Bahn, welche vermittelst der Serbi-
schen Linien den Orient mit dem Mitteleuropäischen Eisenbahn-
netze in Verbindung setzen wird, für Rechnung des Staates er-
baut werden soll. Die bezügliche Gesetzvorlage ist bereits im
Ungarischen Reichstage eingebracht und in Verhandlung und da
diese Bahn diejenige Trace einhält, welche den Ungarischen Inter-
essen am besten entspricht, so steht es ausser allem Zweifel, dass
der Reichstag noch in der laufenden Session die Sanction hierzu
ertheilen wird. Diese Bahn, welche die Richtung ab Budapest
über Maria-Theresiopel-Neusatz-Semlin hat, wird eine Zweigbahn
nach Kalocsa, ferner eine Abzweigung von India nach Mitrowitza,
dem Ausgangspunkte der künftigen Grenzbahn, erhalten. Da
letztere, deren Theilstrecke Vinkovcze-Brood bereits fertig und im
Betriebe ist, ebenfalls in staatliche Verwaltung übergeht, so wird
das Staatsbabnnetz auch nach Ausbau der Grenzbahnen bis Karl-
stadt resp. Sissek die südöstliche Verkehrsrichtung beherrschen,
was von Seite der Ungarischen Regierung schon längst angestrebt
wird. Eine weitere Unabhängigkeitsstellung erhalten die Unga-
rischen Staatsbahnen in südwestlicher Richtung durch den pro-
jectirten Bau einer Bahn von Ofen nach Fünfkirchen, welche
die unter staatlicher Verwaltung stehende Donau-Drau Bahn
durchkreuzen resp. den Anschluss an dieselbe bewirken und da-
durch eine zweite directe Linie von der Landeshauptstadt nach
dem nationalen Seehafen Fiume bergestellt wird. Zwar wird die
erwähnte neue Bahn durch eine Privatunternehmung zu Stande
kommen, allein der Staat behält sich in Bezug der Tarifange-
legenheit das freie Verfügungsrecht vor und kann demnach die
betreffende Linie seiner Verkehrspolitik dienstbar machen. Das
Ungarische Staatsbahnnetz vervollständigt sich demnach in
rascher Reihenfolge und gewinnt successive seine vollständige
Unabhängigkeit, welche es befähigt, dasselbe seinem Zwecke in
ausgiebigem Masse zuzuführen. Noch fehlt allerdings eine directe
Route nach dem Westen, allein auch diese dürfte in nicht zu
ferner Zeit zur Thatsache werden, indem angenommen werden
kann, dass die projectirte Bahn von Ofen nach Raab Anlass dazu
bieten dürfte, unter Einbeziehung der Raab-Ebenfurter Bahn, die
noch fehlende Staatsbahnlinie an die westliche Landesgrenze zu
stabilisiren, um so mehr als hier der directe Anschluss an die
neuen Oesterreichischen Staatsbahnen erzielt werden kann. Un-
garn hat mit seiner zu Ende der 70 er Jahre initiirten Eisenbahn-
verstaatlichungspolitik durch consequentes Vorgehen einen vollen
Erfolg zu verzeichnen und liefert ein Beispiel dafür, dass der
energische Wille schliesslich doch zum vorgesteckten Ziele führt.
2 540 km.
Betriebsergebnisse der grossen Französischen
Eisenbahnen in 1880.
Wir theilen nachstehend wie in früheren Jahren nach Inhalt
der Jahresberichte der Französischen Eisenbahngesellschaften
deren finanzielle Resultate im Jahre 1880 mit, welche sehr günstig
ausgefallen sind.
Ostbahngesellschaft. Am Schlüsse des Jahres 1879 betrug
die Betriebslänge 2 525 km,
eröffnet wurden in 1880
ergiebt eine Länge des der Gesellschaft direct conces-
sionirten Netzes am 31. December 1879 'Von. . . .
Hierzu treten die dem alten Netze durch die Conven-
tion von 1875 beigefügten Linien mit
die für andere Concessionäre betriebenen Linien . .
die provisorisch für Rechnung des Staates betriebenen
Linien
Die gesammte Länge der wirklich durch die Gesell-
schaft betriebenen Linien ist daher
Die finanziellen Betriebsresultate haben alle Voraussicht
übertroffen, die erzielten Einnahmen übertreffen um mehr als
15 Millionen die des Vorjahres. Die Bruttoeinnahmen haben be-
tragen: bei dem alten Netz 52 086 685 Frcs. 15 Cts.
bei dem neuen Netz, und zwar den voll-
ständig in Betrieb befindlichen Linien . 68 343 068 „ — „
bei den nur theilweise im Betrieb befind-
lichen Linien . . 963 „ 82 „
3 143 km.
Zusammen 120 430 716 Frcs. 97 Cts.
Nach Abzug der Steuern bleibt die
Einnahme 117024622 „ 67 „
Die gesammten Betriebsausgaben
betrugen . . 57 107 550 „ 53 „
Also Nettoeinnahme 59 917 072 Frcs. 14 Cts.
Es gestattet dieses Resultat pro Actie eine Dividende von
33 Frcs. zu zahlen.
Nordbahngesellschaft. Die Länge der im Betrieb befind^
liehen Strecken betrug am 31. December 1880 2 871 km, wobei
die 169 km des Nord-Belgischen Netzes einbegriffen sind. Er-
öffnet wurden in 1880 87 km, welche jedoch nur während eines
Theils des Jahres im Betrieb waren, so dass die Vermehrung der
Betriebslänge für das ganze Jahr in Wirklichkeit nur 44 km beträgt.
Die Bruttoeinnahmen das alten Netzes, zu welchen in 1880
die Linien von Montsoult nach Amiens, von Cambrai nach Dour
und die Docks von St. Ouen mit zusammen 143 km hinzugetreten
sind, betrugen 13 1 059 876 Frcs. 60 Cts.
Gegen 1879 ergab sich eine Mehr-
einnabme von 14 142 909 „ 74 „
Die Betriebsausgaben betrugen . 58 922 358 „ 41 „
d. i. 7 650 950 Frcs. 69 Cts. mehr als in
1879. Zu diesen Betriebsausgaben treten
die Zinsen und die Amortisation der An-
leihen mit 23 695 954 „ 18 „
Also Gesammtausgabe 82 618 312 Frcs. 59 Cts.
Diese Ausgabe von der obigen Brutto-
einnahme abgezogen, bleibt die Netto-
einnahme des alten Netzes mit .... 48441564 „ 01 „
Hierzu tritt noch der Ertrag der
Gürtelbahn mit 763376 „ 97 „
giebt Gesammtreinertrag des alten Netzes 49 204 940 „ 98 „
Auf dem neuen Netze, welchem in 1880 die Linien von Arras
nach Etaples und von Bethuae nach Abbeville mit einer Länge
von 188 km hinzugetreten sind, haben die Betriebseinnahmen in
1880 2 381 519 Frcs. 58 Cts. mehr als in 1879 betragen, nämlich:
14 362 718 Frcs. 11 Cts.
560
Die Betriebsausgaben haben in 1880
•2 793 055 Frcs. 70 Cts. mehr als in 1879
betragen, d. i 9 778 537 Frcs. 91 Cts.
Hierzu treten die Zinsen und Amorti-
sation der Anleihen mit 8 284 392 „ 60
Die Gesammtausgabe beträgt also . 18 062 930 „ 51
woraus sich ein Deficit für das neue
Netz ergiebt von 3 700 212 „ 40 „
Die Linie von Amiens nach Rouen, welche in Gemeinschaft
mit der Westbabngesellschaft betrieben wird, hat ebenfalls ein
Deficit ergeben, und zwar betrug der zu Lasten der Nordbahn-
gesellschaft treffende Theil 875 694 Frcs. 88 Cts.
Auf dem Netze Lille-Valenciennes, welches sich in 1880 um
die Linien von localem Interesse von Don nach Henin-Lietard und
164 378 Frcs. 89 Cts., auf der Linie des Nordosten 141 571 Frcs.
3 Cts. und unter Hinzurechnung der Zinsen 2 912 303 Frcs. 5 Cts.,
sodass das gesammte Deficit 3 053 874 Frcs. 8 Cts. beträgt, gegen
3 473 704 Frcs. 18 Cts. in 1879. Ein Theil dieses Deficits muss in-
dessen vom Staate kraft der übernommenen Garantie getragen
werden und trifft auf Rechnung der Gesellschaft davon nur der
Betrag von 1 798 626 Frcs. 79 Cts.
Das Betriebsdeficit bei den Linien von localem Interesse hat
2 313 344 Frcs. 40 Cts. betragen, um 219 434 Frcs. 12 Cts. weniger
als in 1879.
Dagegen hat der Betrieb der Nord -Belgischen Linien befrie-
digende Resultate ergeben. Die Bruttoeinnahmen derselben be-
trugen 13 634 360 Frcs. 11 Cts.
um 1 316 336 Frcs. 13 Cts. mehr als 1879.
Die Ausgaben betrugen 6 712 915 » 11
um 483 585 Frcs. 47 Cts. mehr als 1879.
Die Nettoeinnahme ergiebt sich da-
her zu ... ; 6 921 445 „ —
Die Ausgaben für Zinsen und Amor-
tisation betragen 4 840 698 „ 83
Als Ueberschuss der Nord-Belgischen
Linien bleibt daher 2 080 746 „ 17 „
Die für 1880 vertheilte Dividende von 74 Frcs. pro Actie ist
die höchste, welche die Gesellschaft seit ihrem Bestehen gege-
ben hat.
Orleansbahngesellschaft. Die Orleansbahn hat in 1880 nicht
nur auf einen Staatszuschuss verzichten können, sondern war
noch in der Lage, dem Staate 2 817 OoO Frcs. auf die empfangenen
Vorschüsse zurückzuzahlen. Neue Linien sind nicht im Bau; als
grössere Neubauten sind bei dem alten Netze nur der jetzt voll-
endete Umbau des Bahnhofs Orleans und die Legung des zweiten
Geleises auf der Hälfte der Strecke von Chateauroux nachEguzon
zu erwähnen. Die auf dem zweiten Netze zur Ausführung ge-
kommenen Arbeiten bestehen hauptsächlich darin, dass die jetzi-
gen Vignole-Schienen gegen symmetrische Schienen ausgewechselt
werden und in verschiedenen Vollendungsarbeiten.
Die Bruttoeinnahmen des alten Netzes be-
trugen rund 134 633 000 Frcs.
Die Ausgaben betrugen 60 380 000 »
die Nettoeinahmen also . 74 253 000 „
Auf dem neuen Netze betrugen die Brutto-
einnahmen 54 883 000 Frcs.
die Ausgaben 35 890000 ,
die 'Nettoeinnahmen also 18 993 000 ,
Gegen 1879 beträgt die Mehreinnahme in 1880 13 827 000 „
Westbahngesellschaft. Die Bruttoeinnahmen des alten Netzes
haben betragen 87 437 825 Frcs. 26 Cts.
Die Ausgaben betrugen 43 841 158 „ 86
die Nettoeinnahme ist daher 43 596 666 „ 40 ,
Bei dem neuen Netze haben die vor dem 1. Januar 1880
dem Betriebe übergebenen Linien eine Bruttoeinnahme ergeben
von '42 666 117 Frcs. 64 Cts.
Die Ausgaben betrugen auf denselben
Linien 35803074 „ 92 „
die Nettoeinnahme daher ...... 6863042 „ 72 „
Die beiden Netze zusammen haben in 1880 in runder Zahl
10 Milliouen Francs mehr Einnahme gebracht als in 1879.
Pai-is - Lyon - Mittelmeer - BahngeseUschaft. Auf dem alten
Netze sind im Jahre 1380 neu eröffnet worden 286 km Eisenbahn,
so dass die Gesammtlänge der im Betriebe befindlichen Linien
des alten Netzes am 31. December 1880 4 487 km betrug.
Auf dem neuen Netze ist keine neue Strecke in Betrieb ge-
kommen.
Die zum Anlagecapital des alten Netzes zu rechnenden Aus-
gaben betragen in 1880:
Für die im Betrieb befindlichen Linien 14 100 031 Frcs. 15 Cts.
Für die Linien im Bau und für Vor-
arbeiten 42 859 274 „ 40 „
Für die Gürtelbahn 132 861 „ 22 „
Für Betriebsmaterial, Geräthe und
Mobiliar 7 340 451 „ 77 „
Zusammen 64 432 618 Frcs. 54 Cts.
Das Anlagecapital des alten Netzes
betrug am 31. December 1879 . . . . 2 422 673 096 Frcs. 84 Cts.
Zusammen also am 31. Decbr. 1880 2 487 105 715 Frcs. 38 Cts.
Für die im Betrieb befindlichen Linien sind, wie angegeben,
14 100 031 Frcs. 15 Cts. verausgabt worden und zwar hauptsäch-
lich für die Erweiterung verschiedener Bahnhöfe und den voll-
ständigen Ausbau verschiedener kürzlich eröfifneter Linien. Auch
ist in der angegebenen Summe der Betrag von 5 588 223 Frcs.
76 Cts.- für das in Gemässheit des am 29. April 1878 durch die
Generalversammlung genehmigten Vertrags auf Rechnung des
Staates auf verschiedenen Strecken gelegte zweite Geleis ent-
halten, so dass die Belastung der Gesellschaft in Wirklichkeit sich
nur auf 8 511 807 Frcs. 39 Cts. beläuft.
Auf dem neuen Netze sind in 1880 zu dem Anlagecapital
gekommen :
Für die im Betrieb befindlichen Linien 6 741 717 Frcs. 82 Cts.
Für die im Bau befindlichen Linien
und für Vorarbeiten . . 3 917 746 „ 51 „
Zusammen 10 659 464 Frcs. 33 Cts.
Hiervon sind abzuziehen für die Ver-
minderung des Betriebsmaterials, repartirt
nach den Zugkilometern 2 149 998 „ 62 „
so dass als Ausgaben pro 1880 verbleiben 8 509 465 , 71 „
Das Anlagecapital betrug am 31.
December 1879 687 784 129 „ 79 ,
dasseibebeträgt alsoam 31.Decemberl880 696 293 595 „ 50 „
Die Bruttoeinnahmen des alten
Netzes haben betragen 322 961 360 „ 12 „
Nach Abzug der Steuern betrugen
die Einnahmen 300 584111 „ 52 „
Die Ausgaben betrugen nach Ab-
zug derselben Steuern 112 179 562 „ 13 ,
Die Nettoeinnahme betrug daher . 188 404 549 „ 30 „
Gegen 1879 hat sich eine Vermehrung ergeben bei den Ein-
nahmen um 37 794 426 Frcs. 63 Cts., bei den Ausgaben um
14 137 196 Frcs. 33 Cts. und bei der Nettoeinnahme um 23 657 230
Francs 30 Cts. i
Südbahngesellschaft. Die Länge des alten Netzes von 798 km
hat sich in 1880 nicht verändert. Die Bruttoeinnahmen betrugen
bei dem alten Netze 69 739 667 Frcs.
Nach Abzug der für Abgaben verausgabten . . 6 270 560 „
bleibt die Einnahme 63 469 107 „
Die Ausgabe betrug in 1880 22 696 799 „
Die Nettoeinnahme also 40 772 308 „
Gegen 1879 hat sich die Bruttoeinnahme um 11 121 304 Frcs.
vermehrt.
Bei dem neuen Netze betrug die mittlere Betriebslänge
1 496 km, 70 km mehr als in 1879. Die Bruttoeinnahmen be-
trugen 29 006 473 Frcs.
Nach Abzug der Abgaben betrugen die Ein-
nahmen 25 190 282 a
Die Betriebsausgaben betrugen 18 066 191 „
Die Nettoeinnahme also 7 124 091 „
Die von der Gesellschaft betriebenen Canäle ergaben eine
Bruttoeinnahme von . ; 2 472 315 Frcs,
bei einer Ausgabe von 2 008 628 „
die Nettoeinnahme daher 463 687 „
An die Eisenbahn von Tarragona nach Barcelona und Französ.
Grenze zahlte die Südbahngesellschaft in Gemässheit des abge-
schlossenen Vertrages eine Subvention im Betrage zu 474 341 Frcs.
Gotthaxdbahn.
—st.— (100. Monatsbericht.) I. Grosser Tunnel. Am
31. März 1881 war der Stand der Arbeiten folgender (in laufenden
Metern):
Nordseite (Göschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (7 671,0), Strosse (6 566,4), Voll-
ausbruch (5 100,0), Gewölbmauerwerk (7 001,7V östliches Wider-
lager (5 005,7), westliches Widerlager (5 532,4), Wasserabzugscanal
(4 807,0), vollständiger Tunnel (4 807,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (7 163,7), Strosse (6 508,6), Vollaus-
bruch (5 455,8), Gewölbmauerwerk (7 100,8), östliches Widerlager
(5 484,8), westliches Widerlager (5 983,6), Wasserabzugscanal (5 824,8),
vollständiger Tunnel (5 257,6).
Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich
3 404 Arbeiter beschäftigt; die hergestellten Arbeiten repräsen-
tiren einen Werth von 53 149 495 Frcs.
W erkplatz Göschenen. Der Sohlenschlitz ist um 328,8 m
verlängert worden und besteht dabei nur noch ein Rest von 73 m,
inbegriffen die 40 m der centralen Druckpartie. Gegen Mitte
April bann ohne Zweifel die Transportbahn ohne Unterbrechung
auf die definitive Sohle des Tunnels bis zur genannten Partie ge-
legt werden. An dieser Stelle sind die Arbeiten nicht sehr leb-
haft betrieben worden. Die Strosse ist um 226,8 m vorgerückt
und sollen dabei nach Vollendung des Sohlenschlitzes alle dort
disponiblen Bohrmaschinen verwendet werden. Bei Prof. 5050
/wurde mit der Ausmauerung der bis jetzt un verkleidet geblie-
benen Stellen begonnen, die Arbeit nahm jedoch nur einen sehr
geringen Fortgang. In der Druckpartie unter dem Plateau von
Andermatt war man mit der Aufmauerung des vorletzten Ge-
wölberinges beschäftigt, ohne dass man beim Aushub besonderen
Schwierigkeiten begegnet wäre. An den Verkleidungsarbeiten
bei der centralen Druckpartie ist im Berichtsmonat nichts ge-
schehen. Der Transport der Ausbruchsmasse ist folgendermassen
organisirt: Eine Locomotive fährt bis Prof. 2700, zwei andere ver-
kehren zwischen den Profilen 3000 und 5200 und eine vierte ver-
sieht den Dienst bis Prof. 6000; die beiden Zwischenmaschinen
haben einige Mühe, die ihnen zugewiesene Aufgabe zu bewältigen.
Werkplatz Airolo. Der Sohlenschlitz ist um 222,6 m
vorwärts gekommen; nachdem am 28. März die Maschinenbohrung
eingestellt wurde, gelangte der Sohlenschlitz am 30. März zur
Vollendung. Die Strosse nahm einen Fortschritt von 188,9 m.
Der Locomotivtran Sport wird im Innern des Berges bis zu 6 406 m
betrieben.
Auf beiden Seiten zusammen waren Ende März im Rück-
stände: beim Sohlenschlitz 77,7 m, beim Gewölhmauerwerk 809,9 m,
bei der Strosse 1 837,4 m, beim westlichen Widerlager 3 396,4 m,
beim östlichen Widerlager 4 421,9 m.
II. Zufahrtslinien. Die Witterung im Monat März war
sehr günstig und sind die Arbeiten im Freien wieder aufge-
nommen worden. Ende des Monats waren hergestellt von den
Erdarbeiten 83 pCt., von den Kunstbauten 73 pCt. Bei den noch
im Bau befindlichen Tunnels ergaben sich folgende Resultate:
in der Strecke Immensee-Flüelen sind bei sämmtlichen Tunnels,
mit Ausnahme des bei Sulzeck, die Erweiterungsarbeiten vollendet.
Der Richtstollen des Pfaffensprungtunnels (Flüelen-Göschenen)
erfuhr eine Verlängerung von 76 m, trotzdem die Maschinen-
bohrung, in Folge eines Schadens an den Compressionspumpen,
6 Tage eingestellt werden musste. (Der Durchschlag erfolgte am
7. April.) ln der Strecke Airolo-Biasca waren Ende des Berichts-
monats noch Bohrreste am Freggiotunnel 122,5 m, am Prato
99,0 m, am Piano-Tondo 123,0 m. Der Kehrtunnel bei Travi wurde
am 28., der La Lume am 24. März durchgeschlagen. Am Cenere-
tunnel wurden 132,0 m Richtstollen aufgefahren und verblieb
Ende März ein Bohrrest von 83,0 m. (Der Durchschlag erfolgte
am 12. April.)
Auf den beiderseitigen Zufahrtslinien zusammen waren im
März durchschnittlich 8 591 Arbeiter beschäftigt, davon 4 269 bei
den Tunnels.
Italien.
Kohlentransportgesetz. Der Minister der öffentlichen Ar-
beiten hat der Deputirtenkammer einen Gesetzentwurf vorgelegt,
betreffend den Transport der für die Marine und das Ressort des
genannten Ministers erforderlichen Kohlen. Der von der Kammer
einer Commission überwiesene Gesetzentwurf lautet:
Art. 1. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der
Marineminister werden ermächtigt, den Transport der für den
Eisenbahnbetrieb und für die Kriegsmarine erforderlichen Mine-
ralkohle auf die Dauer von 15 Jahren in Accord zu geben. Der
Transport soll ausschliesslich durch nationale Dampfer von nicht
unter 1 500 t Tragfähigkeit bewirkt werden und sollen diese
Dampfer von neuer Construction und mindestens zu einem Drittel
auf Italienischen Werften gebaut sein.
Art. 2. Die gesammte Transportleistung kann nach Er-
messen der erwähnten Verwaltungen in Loose getheilt und frei-
händig oder in Submission auf Grund eines entsprechenden Be-
dingnissheftes. sowie auch mit Rücksicht auf die Specialität der
Dampfschiffe in Accord vergeben werden, wobei in den Verträgen
die bezüglich der Rechnungsführung für die Staatsverwaltung be-
stehenden gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen sind.
Art. 3. Die von den beiden Verwaltungen zu zahlende
Fracht wird für die ganze Dauer des Accords fest und unverän-
derlich bestimmt und wird nach dem in geeigneter Weise festzu-
stellenden Durchschnitt der in den letzten 5 Jahren im Handel
gezahlten Frachtsätze berechnet.
Art. 4. Im Kriegsfälle ist die Regierung berechtigt, nach
ihrem Ermessen den Transportdienst fortfahren oder aufhören zu
lassen oder auch die P'ahrzeuge selbst in Besitz zu nehmen.
Im Falle, dass der Dienst fortgesetzt wird, übernimmt die
Regierung die Garantie für die Dampfschiffe und alle zu diesem
Dienste erforderlichen Einrichtungen gegen jeden aus Ursache
des Krieges entstehenden Schaden.
Im Falle, dass der Dienst aufgehoben wird, ist die Regie-
rung zu keinerlei Entschädigung verpflichtet.
Bezüglich der Dampfer, welche von der Regierung ange-
miethet werden, wird der Preis und die Miethbedingungen durch
Uebereinkommen oder durch ein Schiedsgericht festgesetzt, wo-
durch die im Falle der Zerstörung oder einer Beschädigung des
Schiffes, welche durch kriegerische Ereignisse oder durch Explo-
sion von Kriegsmaterial herbeigeführt wird, zu zahlende Entschä-
digung festgesetzt wird. Gewöhnliche See- und Feuersgefahr
haben dagegen auch in diesem Falle die Eigenthümer zu tragen.
Das Schiedsgericht wird aus 3 Personen zusammengesetzt,
von denen eine von der Regierung, die andere von den Eigen-
thümern der Dampfer und die dritte von diesen beiden gewählt
wird. Können die von den Parteien gewählten beiden Personen
sich über die Wahl der dritten nicht einigen, so wird diese dritte
Person durch den Präsidenten des ilaudelsgerichts der Haupt-
stadt bestimmt.
Das Schiedsgericht entscheidet endgültig.
Eisenbahnschulen. Der Verwaltungsrath der Oberitalie-
nischen Eisenbahnen hat beschlossen auch seinerseits diejenigen
Eisenbahnschulen anzuerkennen, welche von dem Minister für
Ackerbau, Industrie und Handel Anerkennungsdecrete erhalten
haben. Es sind dies bis jetzt die Eisenbahnschulen zu Rom und
Neapel. Das von einer dieser Schulen ausgestellte Abgangszeug-
niss wird daher bei sonst gleicher Würdigkeit dem Inhaber einen
Vorzug gewähren bei den Prüfungen für die Aufnahme in den
Dienst der Oberitalienischen Eisenbahnen.
Betriebsstörnng. In der Nacht vom 9. auf den 10 Mai er.
fand eine Abrutschung an der östlichen Mündung des Tunnels
von Combetta zwischen den Stationen Chiomonte und Salbertrand
auf der Linie Turin-Modane statt, glücklicherweisi ohne dass dabei
weiteres Unglück zu beklagen gewesen wäre. Eine Gesteinsmasse von
etwa 70 m Länge, bis zu 40 m Breite und 6 m Dicke, löste sich
ab, zerstörte auf etwa 30 m Länge das Gewölbe der Gallerie und
stürzte auf das Geleis und theilweise in einen vor dem Tunnel
überbrückten Flusslauf. Die Aul'räumungsarbeiten wurden sofort
in Angriff genommen; zunächst wird der Personen- und Gepäck-
verkehr zwischen den Stationen Chiomonte und Salbertrand durch
Landfuhrwerk vermittelt, was etwa 8 Tage lang geschehen wird;
hiernach werden die Züge bis zur Unfallstelle fahren und wird
hier die gesperrte Strecke zu Fuss auf eine Länge von etwa 100 m
passiit werden und hofft man in 14 Tagen den Weg auch für die
Züge wieder freigemacht zu haben.
Secundärbetrieb. Die Secundärzüge, welche bis jetzt nur
auf der Strecke Genua-Novi der Ligurischen Bahn liefen, sind
seit dem 15. Mai er. für die Strecke Genua-Camogli eingerichtet
und zwar gehen auf dieser Strecke in jeder Richtung 4 Züge.
Gesellschaft für den Bau von Secundärbaüueii. Die Grün-
dung einer grossen Italienischen Gesellschaft für den Bau der
Secundärlinie des Ergänzungseisenbahnnetzes soll gesichert sein.
Die Gesellschaft ist eben mit der Vorbereitung der für die ge-
setzliche Bestätigung ihrer Constitution erforderlichen Documente
beschäftigt.
Fusion der Dampfschifffahrtsgesellschafteu Eubattiiio und
Florio. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat der Deputirten-
kammer am 2. Mai er. einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach wel-
chem die Regierung ermächtigt wird, ihre Genehmigung zur Fu-
sionirung der beiden grossen vom Staate subventionirteu Dampf-
schifffahrtsgesellschaften Rubattino und Florio zu einer einzigen
Actiengesellschaft zu ertheilen. (Mon. de Str. f.)
Riga-Dünaburger Eisenbahn.
— st.— (Geschäftsbericht pro 1881).) Der Verkehr ist, wie
bei fast sämmtlichen Russischen Eisenbahnen, als unmittelbare
Folge der allgemeinen Geschäftsstille wesentlich gegen das Jahr
1879 zurückgeblieben. Während in dem letzt bezeichneteu Jahre
eine Gütermenge von über 68 Millionen Pud zur Beförderung ge-
langte, erreichte das Jahr 1880 nur ein Transportquautum von
45 Millionen Pud; im Personenverkehr wurden 1879 befördert
672 697, im Jahre 1880 dagegen nur 639 220 Personen. Dem ent-
sprechend ist die Gesammteinnahme im Jahre 1880 um fast eine
volle Million Rubel hinter der Einnahme des vorausgegangenen
Jahres zurückgeblieben: pro 1880 ergiebt die Gesammteinnahme
2 541 699 R. gegen 3 539 982 R. in 1879.
Es wurden befördert:
a) auf der Hauptlinie (incl. Mühlgraben Zweigbahn;
501 170 Personen,
b) „ „ Bolderaaer Zweigbahn (excl. der
Passagiere in Mitauer und Tuckumer Zügen) 138 050 „
in Summa 639 220 Personen.
An Gütern:
a) auf der Hauptlinie (incl. Mühlgraben Zweig-
bahn)
b) auf der Bolderaaer Zweigbahn . . ^
Die Gesammteinnahme betrug: auf der Hauptlinie (in(
Mühlgraben Zweigbahn) 2 398 745 R., auf der Bolderaaer Zweig-
bahn 142 954 R., daher in Summa 2 541 699. R., pro Werst Bahn-
länge auf der Hauptlinie 11 209 R. (gegen 15 823 R. in 1879), auf
der Bolderaaer Zweigbahn 7 941 R. (gegen 8 537 R. im Vorjahre).
Die Gesammtausgaben (incl. der Bolderaaer Zweigbahn)
betrugen 2 434 984 R. Als reine Betriebsausgaben ergebe n sich
1886 181 R. oder 74,2 pCt. der Einnahme (im Vorjahre war dieses
Verhältniss 59,92 pCt.). Die Bolderaaer Zweigbahn hätte nach
der Convention vom 10. December 1877 mit Vi3 an den gemein-
samen Unterhaltungskosten zu participiren. Dieser Theil beträgt
562
.1!
pro 1880 145 090 R,, während die Gesammteinnahme der ge-
nannten Zweigbahn nur 142 954 R. ergeben hat.
Der Rechnungsabschluss entziffert eine Reineinnahme von
106 716 R. (gegen 593 24.3 R. im Vorjahre). Nachdem aber die
Zinsen und Tilgung der Actien einen Betrag von 715 760 R. erfor-
derten, so muss die Garantie der Staatsregierung mit 609 035 R.
in Anspruch genommen werden. Im Vorjahre ergab sich nach
Abzug der Actienzinsen etc. noch ein Ueberschuss von 134 244 R.
Import Englischer Schienen in den Vereinigten
. Staaten von Nordamerika im Jahre 1880.
Die „Railroad Gazette“ bringt einen kurzen Bericht über
den Import Englischer Schienen in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika im Jahre 1880, der uns insofern interessirt, als
dieser plötzlich auftretende Amerikanische Massenbedarf auch
in Deutschland seinen Einfluss geltend machte und die Eisen-
preise wenn auch nur für kurze Zeit auf eine Höhe trieb, wie
unsere Eisenindustrie sie kaum in den günstigsten Perioden ver-
gangener Jahre kennen gelernt hat. Wir sehen aber auch, wie
schnell die Amerikanischen Eisenwerke dieser ausländischen
Concurrenz zu begegnen wussten, indem sie die eigne Leistungs-
fähigkeit bis zu einem Grade gesteigert haben, die scheinbar
wieder weit über das eigne Eedürfniss hinausgeht und den
fremden Import wahrscheinlich für lange Zeit von dem ein-
heimischen Boden verdrängt.
Jene Zeitung schreibt:
Der Brittische Schienenexport des Jahres 1880 weist gegen
den von 1879 im Ganzen die bedeutende Zunahme von 56 pCt.
auf, und zwar nahm der Export von Stahlschienen gegen 40 pCt,
der von Eisenschienen gar um 153)4 pCt. zu. Der gesammte
Schienenexport würde hingereicht haben, um 6 865 Englische
Meilen (11 053 km) Geleise mit 56 pfündigen Schienen zu belegen.
Diese Zunahme war gewissermassen eine Wiederaufnahme des
Exports nach den Vereinigten Staaten; denn abgesehen von den
letzten Monaten des Jahres 1879 war dahin seit mehreren Jahren
kaum eine Eisenbahnschiene mehr exportirt. Von dem gesammten
Brittischen Export des Jahres 1879 ging etwa ein Neuntel, von
dem des Jahres 1880 mehr als ein Drittel (36,2 pCt.) nach den
Vereinigten Staaten; von der Zunahme des Exports gegen 1879
bezogen letztere also mehr als vier Fünftel. Von der Zunahme
des Brittischen Exports entfällt ein erheblich grösserer Theil auf
Eisen- als auf Stahlschienen, obwohl in früheren Jahren der
Eisenexport so abgenommen hatte, dass er fast gänzlich aufzu-
hören schien, was auch natürlich war, wenn man den geringen
Preisunterschied bedenkt. Im Jahre 1879 wurden für Eisen-
schienen durchschnittlich 25,94 und für Stahlschienen 28,57 D.
gezahlt, während doch letztere vielleicht fünf Mal so lange halten,
als Eisenschienen ; die Ursache für die Zunahme des Eisenexportes
beruht lediglich auf der Nachfrage in Amerika, welches mehr als
neun Zehntel von der Zunahme des Exportes Englischer Eisen-
schienen und überhaupt 70 pCt. von dem gesammten Export
dieser Schienen bezog (gegen 26 pCt. von dem Stahlschienen-
export). Der Grund, weshalb die Vereinigten Staaten lieber
Eisen als Stahl importirten, lag nicht etwa darin, dass Eisen in
England so viel billiger als Stahl ist (1880 war es im Durch-
schnitt nur 2,50 D. pro Tonne billiger), sondern darin, dass der
Zoll auf Eisen nur halb so viel beträgt, wie auf Stahl. Wenn
hiernach der Werth pro Tonne Eisen in England um 2,50 D.
geringer ist als für Stahl, so beträgt dieser Unterschied in
Amerika nach Zahlung des Zolles 16,50 D. Der Export nach den
V ereinigten Staaten, welcher schliesslich in die reine Jagd aus-
artete, war in den ersten Monaten des Jahres 1880 am bedeu-
tendsten, zu welcher Zeit die Preise eine um fast ein Drittel
grössere Höhe erreichten, wie überhaupt jemals. Auch im De-
cember wurden noch 13 646 t importirt, so dass der Jahresdurch-
schnitt sich pro Monat auf 18 210 t berechnet. Es ist ersichtlich,
dass die einheimische Production nicht gleichen Schritt halten
konnte mit der Consumtion. Dies lag sehr nahe; denn die
Amerikanischen Werke waren 1880 nur im Stande, den Bedarf
für 2 483 Meilen Geleise zu decken. Es wurden jedoch in dem-
se Iben Jahre 7 150 Meilen neue Bahnen gebaut, wozu nach über-
sc hläglicher Berechnung 680 000 t Schienen erforderlich waren.
U eberdies waren für Erneuerung und Ergänzung der Haupt-
g eleise sowie für die Anlage von Nebengeleisen bei den im Anfang
des Jahres im Betriebe befindlichen 86 000 Englische Meilen
Bahnlinien (138 500 km) weitere ca. 745 000 t Schienen erforder-
lich, so dass der ganze Jahresbedarf sich auf 1425 000 t belief.
N ur 218 500 t oder 15)4 pCt. wurden von ausserhalb bezogen,
und von der Zunahme gegen 1879 in Höhe von 430 000 t — eine
Zunahme, die sich erst beim Beginn des Jahres bemerkbar
machte — waren die Amerikanischen Werke nur im Stande, drei
Fünftel zu liefern. Es darf dies nicht Wunder nehmen, denn
wenn die Nachfrage derartig fluctuirt, wie dies eine Zunahme
der Neubauten von 4 570 auf 7 150 Meilen bedingt, so genügt
dafür nicht mehr die Leistungsfähigkeit eines Landes, sondern
es wird der Weltmarkt in Anspruch genommen.
Der Preis für Schienen ist seit einigen Monaten herunter-
gegangen und steht gegenwärtig etwa um ein Viertel niedriger, '
als der höchste Preis des vergangenen Jahres betrug. Es scheint ,
dies für die Fabrikanten ein angemessener Stand zu sein, auch
findet zur Zeit nur ein verhältnissmässig geringer Import statt.
Im Allgemeinen kennzeichnet sich die gegenwärtige Geschäfts-
lage derartig, dass die Nachfrage eine ganz bedeutende ist; die
Fabrikanten haben inzwischen die Productionsfähigkeit ihrer
Werke angemessen gesteigert und werden wahrscheinlich im
Stande sein, selbst grösseren Ansprüchen, wie den vorjährigen,
Genüge zu leisten; es geht dies schon aus der Thatsache hervor,
dass selbst bei der grossen Nachfrage die Preise weder ge-
stiegen sind, noch der Import in den Vereinigten Staaten zuge-
nommen hat.
Amerikanische Correspondenz.
Frachtvergünstigungen. Zur Vermeidung der Verluste,
welche durch die früher üblich gewesene gegenseitige Unter-
bietung in den Frachtsätzen bei den Amerikanischen Bahnen
entstanden, haben sich die Verwaltungen der grossen west-öst-
lichen Durchgangslinien zu gemeinsamen Massregeln hier-
gegen vereinigt, welche auch bereits im vorigen Jahre die Herab-
setzung der Frachten auf unvortheilhaft niedrige Sätze verhin-
dert haben.
Das für dieses Jahr am 11. März er. zwischen jenen Ver-
waltungen geschlossene neue Abkommen enthielt nun die Verab-
redung, dass keine einzelne Bahn von den gemeinsam durch
den Commissar der Vereinigung, Mr. Fink, festgestellten Durch-
gangsfrachten abgehen dürfe, sondern die durch die Wasser-
concurrenz voraussichtlich erforderlich werdenden Herabsetzungen
nur durch diesen Commissar bestimmt werden sollten. Im Falle
der Verletzung dieser Abrede solle aber eine einseitige
Herabsetzung gleich auf das ganze Gebiet der Vereinigung aus-
gedehnt werden.
Wider alles Erwarten ist nun dieses Abkommen wenige
Wochen nach dessen Abschluss Seitens einer betheiligten Bahn
durch geheime Gewährung einer Ermässigung von 5 Cts. pro
Centner für Getreide von Chicago nach Newyork (25 statt 30 Cts.)
verletzt und dadurch nicht allein ein directer Frachtverlust für
die betreffenden Strecken von ca. 125 000 D. pro Woche, sondern
auch die Gefahr herbeigeführt worden, dass von Neuem die
gegenseitige Unterbietung zum grossen Schaden der betheiligten
Bahnen wieder beginnen werde.
Abgesehen von diesem directen Nachtheil sind die Verwal-
tungen von diesem Falle auch insofern sehr unangenehm be-
rührt, als sie bis in die neueste Zeit bei den Discussionen über
die in den Staaten' Newyork und Pennsylvania beabsichtigten
Eisenbahngesetze sehr entschieden behauptet haben, dass solche
unnütz seien, weil schon durch Vereinbarungen der Bahnver-
waltungen unter einander eine allgemein gleichmässige Behand-
lung des Publikums erreicht werde. Nach dem jetzigen Vo^ang
dürfte nun die bahnseitige Opposition dagegen sehr an Wirk-
samkeit verlieren, ebenso auch bei den meisten betroffenen
Bahnen die Geneigtheit zum Abschluss neuer Concurrenzverträge <
für die Folge sehr abgeschwächt werden.
Bahnen in Venezuela. In den Englischen Finanzzeitungen
ist neuerlich ein Prospect zur Herausgabe von 7pCtigen Obliga-
tionen behufs Baues einer Eisenbahn zwischen Laguayra und
Caracas erschienen, ohne nähere Angabe über Länge, Baukoscen
etc. Mit Rücksicht hierauf wird in der „Railroad Gazette“ in
einem ausführlichen Briefe eines anscheinend wohl unterrichteten i
Einsenders eindringlich vor der Betheiligung hieran gewarnt, f
da frühere ähnliche derartige Unternehmen durch die dort herr- |
sehende Rechtsunsicherheit, insbesondere bei den häufigen poli- *
tischen Umwälzungen in grosse Verluste gerathen resp. zu Grunde
gegangen seien.
Panamabalin. (Betriebsresultate pro 1880.) Die Betriebs-
resultate dieser, über den Isthmus von Canada von Aspinwall
nach Panama führenden, 47,5 Miles langen Bahn, welche auch
Dampfschiffe zur Verbindung ihrer Endstationen mit den Häfen
von Central- und Südamerika besitzt, waren nach dem jetzt ver-
öffentlichten Jahresberichte sehr günstige. Dieselbe hat nur
Durchgangsverkehr, welcher betrug:
1880 gegen 1879
23 729 Zunahme 12,8 pCt.
Passagiere ....
Frachten . . . .
Bruttoeinnahmen .
Ausgaben . . . .
Nettoerträge . . .
Bruttoerträge pro
Mile
Nettoerträge pro
MUe
Procente der Aus-
gaben
167 432 t
2 277 674 D.
654 669 „
161 743 t
2 156 367 D.
504 617 „
3.5
5.6
1 623 005 D. 1 651 750 D. Abnahme 1,7 pCt.
28,74
45 397 „ Zunahme 5,6
34 774 „ Abnahme 1,7
Zunahme 5,33
Die Ausgaben pro 1880 enthalten 152 432 D. für Neube-
schaffungen, Stahlschienen, Umbau von Brücken etc., wogegen
563
die Einnahmen um 120 000 D. durch ein temporäres, nun er-
loschenes Abkommen mit der Pacific Mail Steamship Comp, ge-
schmälert •wurden. Die Gesellschaft zahlte 16 pCt. DiTidende in
Quartalraten von je 4 pCt.
Yerbessernng der Viehwagen. In Folge eines Preisaus-
schreibens der „American Human Association“ zur Einsendung
von Vorschlägen wegen verbesserter Einrichtung von Viehwagen
sind nicht weniger als 480 Modelle und 243 Zeichnungen von
Wagen eingegangen. Die Preisrichter werden daher keine geringe
Arbeit haben, zumal sie auch noch alle in den Vereinigten
Staaten in Betreff der Viehwagen bestehenden Patente berück-
sichtigen müssen.
Strafrecht.
V. 0. Gefährdung eines Transports auf einer Eisenbahn.
Was ist unter Transport iin Sinne der §§ 315, 316 Str.-G.-B.’s zu
verstehen? — Aus den Gründen: „Das Sachverhältniss ist dem
Urtheile zufolge dieses: Auf dem Bahnhöfe zu S. waren drei
leere Eisen bahn Waggons, die am folgenden Tage wieder benutzt
werden sollten, auf ein Zwischengeleise gebracht worden. Der
Mitangeklagte Locomotivführer C. führte .aus der Remise eine
Locomotive mit Tender zum Zwecke deren Anhängung an einen
abgehenden Courierzug und traf dabei in Veranlassung unrich-
tiger Weichenstellung beim Wechsel No. 17 auf die vorerwähnten
leeren Waggons, so dass unter Beschädigung eines Wagens der
ganze Zug fortgestossen und der bei den Wagen sich aufbaltende
K. dergestalt umgeworfen wurde, dass er in Folge der erlittenen
Verletzungen am folgenden Tage starb. — Das Landgericht geht nun
von der Erwägung aus: „§ 316 Abs. 2 Str. G.-B.’s unterstellt, dass ein
Eisenbahntransport in Gefahr gesetzt worden ist. Diese Voraus-
setzung liegt jedoch nicht vor, weil unter „Tran sport“ „nur ein im
Gange befi ndlicherZugoderhöchstensnursolcheWagen zu verstehen,
welche entweder schon mit Personen besetzt oder mit Gütern
beladen und zur sofortigen Weiterschaffung bestinimt sind“.
Dies trifft bei völlig unbenutzten leeren Wagen, welche wegen
Mangels an Raum auf Nebengeleise gestellt sind, nicht zu. Solche
Wagen und ebenso die Locomotive mit dem Tender sind nur
Transportmittel, nicht der Transport selbst. — Die Straf-
normen der §§ 315 ff. Str.-G.-B.’s sind, wie die Motive zum revi-
dirten Entwurf eines Str.-G.-B.’s für den Norddeutschen Bund
§§ 303 ff. ergehen, mit den Bestimmungen über gemeingefährliche
Verbrechen und Vergehen überhaupt im Wesentlichen dem
Preussischen Str.-G.-B. §§ 294 ff. nachgebildet, welches hier als
Grundlage die Preussiscbe Verordnung vom 30. Novbr. 1840 be-
nutzt hatte. — Für die Auslegung des Wortes „Transport“ in
den §§ 315, 316 Str.-G.-B.’s gewähren die Materialien keinen
irgend erheblichen Stoff. — Entscheidend erschienen deshalb
nur Wortlaut und Tendenz des Gesetzes. „Transport“ bedeutet
sowohl den zu transportirenden, zu befördernden Gegenstand
im Zusammenhänge mit dem Bewegungskörper, als auch das
Transportmittel, insbesondere die Wagen, in denen, und die
Zugmittel, durch welche die zu transportirenden Objecte be-
fördert werden, an sich. In dieser umfasS' nden Bedeutung ist
der Ausdruck „Transport“ in §§ 315 ff. Str.-G.-B.’s aufzufassen,
da auch hierauf der Gesichtspunkt einer drohenden allgemeinen
Gefahr für Menschen oder Sachen, welche für die Begriffsbestim-
mung der sogen, gemeingefährlichen Delicte und die strenge Be-
strafung derselben bestimmend war, passt. — In Theorie und
Rechtsprechung bewegt sich deshalb der Streit hauptsächlich
nur um die Frage, ob durch §§ 315 ff. schon die Gefährdung des
Transportes auf einer Eisenbahn überhaupt, d. h. die Benutzung
derselben als Mittel der Fortschaffung im Allgemeinen, die Be-
triebsgefährdung oder nur die Gefährdung eines bestimmten,
concreten Transportes getroffen werde. — Das frühere Preussi-
sche Obertribunal bat nicht allein schon eine auf dem Bahnhofe
fahrende Locomotive mit Tender ohne daran befindlichen Zug,
sondern auch vorläufig auf einem Geleise untergebrachte Wagen,
welche demnächst anderweitig translocirt werden sollten, als
„Transport* im gesetzlichen Sinne angesehen. — Es mag dahin-
gestellt bleiben, oh und inwiefern nicht in Bewegung ge-
setzte Wagen der eben berührten Art als „Transport“ zu be-
trachten sind; jedenfalls ist der Begriff eines Transportes durch
das Besetztsein der Wagen mit Personen oder Gütern nicht be-
dingt und die Anwendung des Begriffs auf eine, wie im unter-
gebenen Falle, mit Tender von einem Locomotivführer geleitete
und auf einem Bahnhofe sich bewegende Locomotive, welche zur
alsbaldigen Uebernahme eines Courierzuges bestimmt ist, grund-
sätzlich nicht ausgeschlossen. — Die negative Feststellung des
angefochtenen Urtheils beruht daher auf einem zu engen und
rechtsirrthümlichen Verständniss des Gesetzes. (Erk. d. I. Strafsen.
d. Reicbsger. v. 24. Febr. 1881 gegen Schn. u. Gen. Rep. 358/81;
Entscheid. Bd. III S. 413 f.)
Fatentaugelegenheiten.
[Bei Patentertheilungen bezeichnet die Ziffer die Num-
mer des Patents in der Patentrolle (P.R.), das Datum den Beginn
des Patents. — Bei Patentanmeldungen bezeichnet die Ziffer
die Journalnummer der Patentanmeldung (P.A.), das Datum den
Beginn der Auslegefrist.]
Kl. 19. Eisenbahn-, Strassen- und Brückenbau.
H. Amler und G. Koch, Berlin — Sandstreu karren — 21. Decbr
1880 — P.R. 14141.
Jebens, Emden — Anordnung des Stosses der Unterschienen
des zweitheiligen Langschwellenoberbaues (Zusatz zu P.R. 12279)
— 3. Decbr. 1880 — P.R. 14164.
J. Holden, Nelson, England, Vertreter: Brydges & Co., Berlin
— Befestigung von Schienen in ihren Stühlen — 12. Decbr. 1880
— P.R. 14165.
G. A. A. Culin, Hamburg — Neuerungen an dem unter
P.R. 10424 geschützten Oberbau für Strassen bahnen — 27. Juli
1880 — P.R. 14169.
W. Hohenegger, Wien, Vertreter: F. C. Glaser, Königl. Com-
missionsrath, Berlin — Klemmplatten beim eiserueu Laugschwellen-
oberbau — 11. Januar 1881 - P.R. 14250.
P.A. 6553. Richard Lüders, Görlitz, für Heinrich Kägi,
Firma: H. Kägi & Co., Winterthur, Schweiz — Schienen befesti-
gung für eiserne Lang- und Querschwellen — 28. April.
P.A. 8659. Alfred Loreiitz, Berlin, tür Gustav Pfannkuche,
Wien — Eiserner Langschwelleuoberbau für Eisenbahnen —
28. April.
P.A. 12355. G. A. A. Culin, Hamburg — Spurhalter und
Querverbindung m für Eisenbahnen — 5. Mai.
Kl. 20. Eisenbahnbetrieb.
C. von Trott, New-York, V. St. A., Vertr.: J. Brandt & G. W.
von Nawrocki, Berlin — Neuerungen an elektromagnetischen
Signalvorrichtungen für Eisenbahnen — 3. August 1879 —
P.R. 14059.
L. Helm, Premier-Lieutenant a. D., Berlin — Anziehvorrich-
tung für Pferde bahn wagen — 3. September 1880 — P.R. 14068.
J. Apsey, London, Vertreter: J. Brandt, Berlin — Neue-
rungen am Bewegungsmechanismus von Triebachsen hei dreh-
baren Untergestellen der Locomotiven — 1. December 1880 —
P.R. 14092.
J. Gast, Berlin — Neuerungen an Eisenbahnweichenstell-
apparaten. — 18. November 1879 — P.R. 14103.
J. Th. Dann, London, Vertr.: C. Pieper, Berlin — Neue-
rungen an Locomotiven — 12. März 1880 — P.R. 14104.
H. Büssing, Braunschweig — Elastische Weichenverbindungs-
stange — 16. April 1880 — P.R. 14105.
A. Becker, Dortmund — Befestigung von Radreifen auf
Rädern der Eisenbahnfuhrwerke — 19. December 188d — P.R. 14140.
H. Johnson, Manchester, Vertr.: Wirth & Co., Frankfurt a/M.
— Compensationsvorrichtung — 20. Juli 1880 — P.R. 14147.
M. Faforke, Berlin — Eisenbahnwagenkuppelung — 17. Sep-
tember 1880 — P.R. 14151.
E. Guende, Cavaillon, Frankreich, Vertr.: R. J. Schmutzler,
Berlin — Selbstthätiger Blocksignalapparat — 26. September 1880
— P.R. 14153.
A. Morel, Epinal, Vosges, Frankreich, Vertr.: J. Brandt & G. W.
V. Nawrocki, Berlin — Neuerungen an heizbaren Wärmflaschen für
Eisenbahnwagen (II. Zusatz zu P.R. 10476) — 24. October 1880 —
P.R. 14156.
von Borries, Regierungsmaschinenmeister, Hannover — Neue-
rungen an Compoundlocomotiven — 11. Decbr. 1880 — P.R, 14176.
V. Kramer, Innsbruck, Vertr.: J. Möller, Würzburg — Neue-
rungen an Luftbremsen für Eisenbahnfahrzeuge — 27. Juli 1880
— P.R. 14235.
P.A. 37915/80. L. Helm, Premierlieutenant a. D., Berlin —
Vorrichtung zum Erleichtern des Anziehens bei Pferdebahnwagen
— 28. April.
P.A. 3498. H. Steifensand, Schwuchow bei Stolp i. P. —
Bremse mit Anziehvorrichtung für Pferdebahnwagen — 28. April.
P.A. 42074/80. Friedrich Zaun, Darmstadt, für Emil Schrabetz,
Wien — Bremse für Eisenbahnfahrzeuge — 5. Mai.
P.A. 43125/80. F. Edmund Thode & Knoop, Dresden, für
Abraham Cornelis Uljee, Haag, und James Cleminson, Westminister
— Neuerungen in der Herstellung von Rädern für Eisenbahnfahr-
zeuge — 9. Mai.
Kl. 21. Elektrische Apparate und Telegraphie.
F. Tommasi, Paris, Vertreter: C. Pieper, Berlin — Neue-
rungen an galvanischen Elementen — 30. October 1879 — P.R. 14043.
Th. A, Edison, Menlopark, Amerika, Vertr.: F. E. Thode und
Knoop, Dresden — Neuerungen in der Erzeugung von elektrischem
Licht — 11. Juni 1879 — P.R. 14058. (Nach Glaser’s Annalen.)
Literatur.
Ueber die Erhaltung der Secundärbahnen. Von Karl Pascher,
Ingenieur der Pilsen-Priesener Bahn. Separatabdruck aus den
„Technischen Blättern“. 1881. 1. Heft. (Prag. Selbstverlag des
Vereins.)
564
Der Verfasser sucht den Grund dafür, dass bis jetzt noch
so wenig „Secundärbahnen“ entstanden sind, in dem Umstande,
dass die bis jetzt vorhandenen derartigen Bahnen noch immer
zu theuer gebaut werden. Da sowohl für den Bau, wie den Be-
trieb der Secundärbahnen in Bezug auf die Kosten die Art des Ober-
baues den wichtigsten Factor bildet, so ist die Wahl des Ober-
bansystems auf die Höhe der Bau- und Betriebskosten von mass-
gebendem Einfluss. Als zweckmässigster Oberbau für Secundär-
bahnen aber wird das System von de Serres & Battig bezeichnet
und werden die Vortheile desselben speciell dargestellt. Die aus
der Anwendung dieses Systems sich ergebende Ersparniss wird
in der nachstehenden Tabelle berechnet, wobei eine Oberbaucon-
struction für einen Raddruck von 4 t, der Preis der Schienen zu
10 fl. pro 100 kg, der der Schwellen zu 1 fl. pro Stück angenom-
men ist und die capitalisirten Erneuerungskosten zu den Kosten
der ersten Anlage hinzugerechnet werden.
Anlagecapital für 1 km Oberbau
Holzschwellen-
oberbau
Oberbau |
de Serres & Battig
Gegenstand
Erste
Herstel-
lung
Erneue-
rung
Erste
Herstel-
lung
Erneue-
rung
Gulder
1 Oesterreichische Währung
Fahrschienen . . . .
Befestigungsmittel . '.
4 000
500
398
58
i 8 000
270
Schwellen
Bettung
1 200
2 600
3 880
1
1500
_
Legen .
600
—
200
—
Surnma
8 900
4 136
9 700
270
Gesammtcapital rund .
13 000
10 000
Ersparniss pro Kilometer
3 000
Für die Berechnung der bei den jährlichen Erhaltungs- und
Erneuerungskosten sich ergebenden lirsparnisse wird die nach-
stehende Zusammenstellung gegeben :
Gegenstand
Jährliche Kosten für Erhal-
tung und Erneuerung für
1 km
Holzschwellen-
oberbau
Oberbau
de Serres & Battig
fl.
1 kr.
fl. 1
kr.
5 pCt. Zinsen der Baukosten . .
445
485
Fahrschienen
19
92
)
Befestigungsmittel
2
90
\ 13
45
Schwellen
194
40 >
J
Geleisregulirung
60
—
60
—
Summa
722
22
558
45
Ersparniss pro Jahr und Kilo-
meter
—
-
163
77
Miscellen.
Das grösste Fälirboot der Welt. Als solches dürfte, wie
die „Times“ ■'mittbeilen, die an der Mündung des Sacramento-
flussps in Kalifornien in Betrieb befindliche Dampffähre anzu-
sehen sein. Dieselbe, dient dazu, die Eisenbahnzüge der Grossen
Central-Pacificbahn zviseben ßenificia und Porto Costa über die
Bay von Corpuincz zu befördern und vermittelt dadurch die
directeste Verbindung von Sacramento nach San Francisco. Das
Boot, welches den Namen .,Solano“ führt, kann mehrere Züge
auf einmal tragen, ohne dass die Locomotiven abgehängt zu
werden brauchen. Auf dem Deck liegen 4 ßahngeleise neben
eina-nder, und auf diesen haben 48 Güterwagen mit ihren Loco-
motiven oder 24 nach Amerikanischer Art gebaute Personenwagen
Platz. Die Länge dfs Decks wird auf 129,23 m, die Breite' auf
.S.V35 m angegeben; bei voller Belastung sinkt das Boot 2 m ein.
Der Raumgehalt beträgt 3 600 t (zu 1016 kg). Diese Verhältnisse
übertref^en bekanntlich diejenigen der Eisenbahn-Dampffähre auf
dtm Bodepsee bei Konstanz, welche die grösste in Europa sein
soll, aber nur 70 m lang und 12 m breit ist. Der .,Solano“ hat
zwei Schaufelräder von 9,14 m Durchmesser, welche unabhängig
von einander wirken und für sich durch je eine verticale Dampf-
maschine von 2 OCO Pferdekraft betrieben werden. Diese Maschinen
liegen hinter einander in der Längenachse des Schiffes und lassen
dadurch auf beiden Seiten Raum für je zwei Geleise. Gelenkt
wird das Schiff durch vier Steuervorrichtungen mittelst eines
hydraulischen Apparates, welcher wiederum durch besondere
Dampfmaschinen betrieben wird. (Deutsche Verkehrs-Zeitung.)
Meteorographen. Herrn van Rysselberghe, Chef der Ab-
theilung für Witterungstelegraphie au der Brüsseler Sternwarte,
war es bereits im Jahre 1872 gelungen, einen Apparat zu con-
struiren, welcher die Angabe eines mit Index oder Quecksilber
arbeitenden Instrumentes (Barometer, Thermometer, Anemometer,
Fluthmesser u. dergl. aut einen einzigen Cylinder automatisch
aufschreibt. Ein durch einen Elektromagneten alle 10 Minuten
in Bewegung geselzter Schreibstift mit Diamantspitze gravirt die
Stände sämmtlicher anzeigenden Instrumente in wenigen Secunden
auf eine und dieselbe, um jenen Cylinder gerollte dünne Zink-
platte und stellt also im Laufe des Tages die. Curven aller meteoro-
logischen Instrumente her, so dass ein Blick auf diese Zink-
platte oder ihre ebenso leicht herzustellenden Abdrücke genügt,
um den Stand der meteorologischen Instrumente in ihrer gegen-
seitigen Abhängigkeit von einander zu übersehen. Bei diesen
Meteorographen, die in Ostende und Brüssel bis jetzt functionirt
haben, waren die anzeigenden Instrumente mit dem registrirenden
Theile des Gesammtapparates in enger Verbindung. Herr van
Rysselberghe hat seitdem den Apparat dahin zu vervollkommnen
gesucht, dass dieselbe Art der Registrirung auch dann möglich
bleibt, wenn die anzeigenden von den registrirenden Instrumenten
weit entfernt sind. Nach den Anfangs April d. J. auf der Brüs-
seler Warte stattgehabten Experimenten scheint ihm dies voll-
kommen gelungen zu sein. Sein Meteorograph ist zum Telemeteoro-
raph geworden. Das Experiment bestand im Wesentlichen darin,
ass neben dem Brüsseler Meteorographen, bei dem anzeigender
und aufschreibender Th eil noch eng verbunden sind, der registri-
rende Theil eines zweiten aufgestellt und mit jenem über Verviers
und Ostende, also auf eine Entfernung von nahe 100 Franz. Meilen
verbunden war. Im nämlichen Augenblicke als der Schreibstift
auf der Zinkplatte des Brüsseler Meteorographen die Stände der
Instrumente einzugraviren begann, erfolgte dieselbe Registrirung
auch auf dem zweiten Cylinder, der, wie man sofort begreift,
ebenso gut in Berlin hätte stehen können. Die Nutzanwendung
dieser neuen Erfindung für die Zwecke des telegraphischen Wetter-
dienstes liegt auf der Hand. Wenleh etwa 100 solcher Telemetcoro-
logen auf gut vertheilten Stationen aufgestellt und mit den
Centren des Wetterdienstes in Verbindung gebracht, so sind diese
in der Lage jeden Augenblick den Zustand des Wetters an jedem
der gewählten Orte zu erfahren. Der eine Grund des Fehlschla-
gens vieler der jetzigen Wetterprognosen, nämlich unzureichendes
Material zur Beurtheilung der Witterungslage, würde alsdann ganz
wegfallen. Herr van Rysselberghe schätzt die Kosten der Ein-
richtung eines solchen Europäischen Wetterfernschreibdienstes auf
noch nicht 2 Millionen Francs. ' (Stat. Corr.)
Erleuchtung von Personenwagen durch Gas. Die Französ.West-
babngesellschaft hat der Gesellschaft Delamarre 20 Pers -Wagen
mit dem Aufträge überwiesen, dieselben mit Einrichtungen nach
System Pintsch für die Erleuchtung durch Gas zu versehen. Das
Gas wird durch Destillation aus schweren Oelen gewonnen und
mittelst einer Druckpumpe in einem Reservoir auf 18 Atmosphären
verdichtet. Dieses Reservoir be findet sich auf dem Bahnhof St. La-
zare und werden aus demselben die einzelnen unter den Wagen
befindlichen kleinen Reservoire gespeist. Diese letzteren halten
je nach der Wagenclasse 140, 150 oder 160 1 Gas, welches Quan-
tum für eine llstündige Beleuchtung genügt. Das Gas befindet
sich in diesen Reservoirs unter einem Drucke von 6 kg pro Qua-
dratcentimeter und wird dasselbe durch eine von dem Reservoir
nach der Decke des Wagens gehende Rohrleitung zu den Bren-
nern geleitet. Die Wagen, mit welchen neue Beleuchtungsversuche
gemacht werden, sollen bei den Zügen der Banlieue Verwendung
finden. (Gen. civ.)
H. S. Aus dem Jahresberichte der „British Iron Trade
Association“ geht hervor, dass im letzten Jahre in England 14V3
Mi 11. Tonnen Eisenerz gehoben wurden im Werthe von nahezu
5 Millionen Pfund Sterling. Im Jahre 1874 waren die betreffenden
Zahlen 14^4 Millionen und 7Vs Millionen Pfund Sterling Werth.
Diese Quantitäten von Erz sind weit unter dem Maximum des
Jahres i876 von 16®/4 Mill. Tonnen, welche dennoch einen Werth von
6V4 Millionen Pfund Sterling hatten. '
Die Concurrenz fremder Erze nimmt hier immerwährend
zu und die Preise blieben letztes Jahr niedrig trotz der Aufregung,
die durch die AmerikanischeNachfrage veranlasst wurde. In den
letzten 12 Jahren hat sich der Erzimport um 2 200 pCt. gehoben,
nämlich von 114 000 t auf 2 634 000. Nach 1876 betrugen die
fremden Erze nur 3 pCt. der in England gehobenen, während es
jetzt 13 pCt. sind. Die Production an Roheisen ira vorigen Jahre
betrug 7^/4 Millionen Tonnen gegen 4Vs Millionen in den Vereinig-
ten Staaten von Nordamerika.
Das bekannte Parlamentsmitglied und Hochofenbesitzer
B. Samuelson hat im Parlament eine Commission durchgesetzt,
welche sich mit den Frachtsätzen, die die Englischen Eisenbahnen
aus der Mineral-Industrie ziehen, beschäftigen soll ; dieselben
sind in vielen Beziehungen sehr viel höher als im Auslände.
565
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif- Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Die nachfolgenden Haltestellen werden
bezüglich der Güterabfertigung den Sta-
tionen gleichgestellt, und findet dortselbst
von den genannten Tagen ab eine unum-
schränkte Abfertigung der nachstehend
näher bezeichneten Transporte statt:
1. vom 15. Mai er. die Haltestellen Plietz-
nitz, Wargowo und Zlotnik für den
gesammten Güterverkehr;
2. vom 1. Juni er. die Haltestellen
Lischnitz, Schoenfeld, Seepothen, Sto-
wen, Tiedmannsdorf und Zakrzewo
für den gesammten Güterverkehr, die
Haltestelle Caulsdorf für den Eilstück-
gut- und Stückgutverkehr und
die Haltestelle Hoppenbruch für den
Wagenladungsverkehr.
Bromberg, den 15. Mai 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (1326 J)
~Westholsteinische Eisenbahnen.
Die unter No. I der Anlage D zu § 48 des
Betriebsreglements aufgeführten Spreng-
stoffe (Nachtrag XVI zum Localgiitertarif
gültig vom 1. August 1880) werden zur
Beförderung nicht mehr zugelassen. Neu-
münster, den 21.Mail88l.DieDirection. (1318)
Mit 1. Juni a. c. tritt ein neues Local-
tarif buch der Graz-Köflacher Eisenbahn
in Kraft.
Hierdurch wird gleichzeitig das seit 1.
October 1876 bestehende Localtarifbuch
dieser Bahn sammt allen seither hierzu
erschienenen Nachträgen aufgehoben.
Wien, am 15. Mai 1881. Die Generaldirec-
tion der K. K. priv. Südbahngesellschaft
als betriebsführende Verwaltung der K. K.
priv. Graz-Köflacher Eisenbahn. (1308)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
K. K. Betriebsverwaltung der
Kronprinz Rudolfbahn. Anstro-Ita-
, lienischer Verkehr. Das Hohe K. K. Fi-
I nanzministerium hat mit Erlass vom
30. März d. Js. Z. 3148 die jederzeit wider-
. rufliche Bewilligung eitheilt, in den Zoll-
deklarationen über die von Wien nach
Italien virscbickten Durchfuhrwaaren, die
Zollämter Görz und Pontafel als Alter-
nativaustrittsämter angeben zu dürfen. ,
Diese Bewilligung erstreckt sich auch
auf jene über Wien gehenden Zucker-
transporte gegen Steuerrestitution,
welche bei einem Innenlandsamte der
Schlussamtshandlung unterzogen und
unter Raumverschluss mit Ansageschein
an das Austrittsamt angewiesen werden.
Durch diese Bewilligung wird den Auf-
gebern von Gütern, für welche Sttuer-
restiiution geleistet wird, eine wesentliche
Erleichterung dann geboten, wenn auf
den Frachtbriefen keine Routen-
vorschrift angegeben wird. Wien, im
Mai 1881. Der K. K. Betriebsverwalter
der Kronprinz Rudolfbahn. (Nachdruck
^ wird nicht honoiirt.) (1302)
t Berlin- Tiroler Güterverkehr. Mit dem
^ 1. Juni 1881 tritt der Nachtrag I zu dem
rubricirten Verbandsgütertarif Theil II in
Kraft. Durch denselben vird die Station
Berlin der Berlin - Dresdener Bahn mit
den im Haupttarif enthaltenen für Berlin,
der Berlin - Anhaitischen Bahn gütigen
Frachtsätzen in den Berlin-Tiroler Ver-
kehr einbezogen.
Exemplare des qu. Nachtrags sind im
Preise von 0,05 Jl durch die betreffenden
Güterexpeditionen zu beziehen. Berlin,
den 14. März 1881. Namens der Verbands-
verwaltungen: Die Direction der Berlin-
Anbaltischen Eisenbahn. (1305)
Die im Gütertarif für den Hannover-
Halle-Casseler Nachbarverkehr vom 1. Juli
1877 für die Strecken Nordhausen-Cassel
und Nordhausen - Kragenhof enthaltenen
Frachtsätze treten mit dem 1. Juli d. J.
ausser Kraft. Statt derselben kommen
von diesem Tage an für die genannten
Strecken die im neuen diesseitigen Local-
gütertarif vom 1. Mai er. enthaltenen, in
einzelnen Classen etwas höheren Sätze,
zur Anwendung. Hannover, den 18. Mai
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1315)
Hamburg - Pommerscher Eisenhahnver-
band via Güstrow-Lübeck. Zu dem Tarif
für die Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren vom 1. Fe-
bruar 1881 tritt zu HA. 4d. ff. die folgende
weitere Zusatzbestimmung in Kraft:
„Unter Beachtung dieser Normal-
stückzahlen wird der Frachtberechnung
für eine halbe Ladung die Hälfte des
Flächenraums des verwendeten Wagens,
jedoch nicht mehr als 7 qm zu
Grunde gelegt“.
„Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl
lebender Thiere als nach den Normal-
stückzahlen für halbe Wagenladungen zu-
lässig, ist die Fracht stets für eine
volle Wagenladung nach Massgabe
des Flächenraums des verwendeten
Wagens zu bezahlen (s. Abschnitt d.
littr. a. a. der Tarifvorschriften).“ Schwerin,
den 19. Mai 1881. Namens der Verbands-
verwaltungen: Die Direction der Mecklen-
burgischen Friedrich-Franz Eisenbahnge-
sellschaft. (1329)
Am 15. Juli a. er. gelangt der Nachtrag
XVIII. zum Magdeburg-Bayerischen Ver-
baudstarife vom 1. Mai 1878 zur Ein-
führung, welcher u. A. theilweise erhöhte
Eilgutfrachtsätze für Spandau und erhöhte
Frachtsätze des Ausnah me tarifs für Holz
zwischen Halle und Ostermünchen enthält.
Ueber die Höhe der bezüglichen Sätze
ist schon jetzt durch unser Verkehrs-
bureau Auskunft zu erlangen. Dres-
den, am 20. Mai 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen, als geschäftsführende Ver-
waltung^ (1331)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Mit
dem 1. Juni d. J. treten die Nachträge
111 zu Theil II des Verbandsgütertarifs so-
wie zu den Tarifheften No. 1 und 5, fer-
ner die Nachträge II zu den Tarifheften
No. 3a, 3b und 4 in Kraft. Durch die-
selben werden Zuschlagfristen zu den
Lieferzeiten aufgehoben, theils abgeänderte,
theils neue Frachtsätze der ordentlichen
Tarifklassen und Ausnahmefrachtsätze für
Eisen etc. des Specialtarifs II für ver-
schiedene Stationen eingeführt. -— Näheres
ist in den Güterexpeditionen der Ver-
bamdsbahnen zu erfahren, woselbst auch
die Tarifnacbträge zu den darauf vorge-
druckten Preisen käuflich zu haben sind.
Erfurt, den 10. Mai 1881. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahngesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1277)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. An
Stelle der im Tarif vom 1. März 1880 auf
Seite 24 eingeführten Frachtsätze sind für
die Beförderung von Vieh in Wagenladun-
gen von und nach den Stationen Saarge-
münd, Saarbrücken, Amanwei 1er- Grenze
und Metz ermässigte Taxen in Kraft ge-
treten. Näheres ist auf den bezüglichen
Stationen und in den Expeditionen der
Verbandsbahnen zu erfahren. Erfurt, den
18. Mai 1881. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahngesellschaft, als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1317)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Die
diesseitige Bekanntmachung vom 2. April
c. wird hierdurch zurückgezogen.
An deren Stelle tritt die nachfolgende:
Mit dem 1. Juli d. J. werden die directen
Tarife sowohl für den Güter- als den
Leichen-, Fahrzeug- und Viehverkehr ausser
' Kraft gesetzt:
1. via Hof und Meiningen : zwischen den
Stationen der Königlichen Eisenbahn-
directionsbezirke Berlin untl Breslau so-
wie der Rechte Oderuferbahn einer- und
den Stationen der Hessischen Ludwigs-
bahn sowie der Badischen Staatsbahnen
andererseits ;
2. via Meiningen:
a) zwischen den Stationen der Thürin-
gischen, Nordhausen - Erfurter, Saal-Un-
strut-, Saal-, Weimar- Geraer, Sächsisch-
Thüringischen Ost -West- und Berlin-
Anhaltischen Bahn einer- und den Stationen
der Badischen Bahn (excl. derjenigen öst-
lich von Heidelberg), der Pfälzischen,
Eisass - Lothringischen und Hessischen
Ludwigsbahn (excl. Darmstadt) anderer-
seits;
b) zwischen den Stationen der König-
lichen Eisen bah ndirectionsbezirke Berlin
und Breslau sowie der Rechte Oderufer-
bahn einer- und den Stationen der Pfäl-
zischen Bahnen andererseits;
3. via Hof: zwischen den Stationen der
Cottbus-Grossenhainer, Märkisch-Posener,
Oberlausitzer und Berlin - Anhaitischen
Bahn einer- und den Stationen der Hessi-
schen Ludwigsbahn (excl. Darmstadt)
andererseits, insoweit die Entfernungen
der Hofer Route gegenüber derjenigen via
Frankfurt a. M.-Bebra einen Umweg von
mehr als 20 pGt. enthalten.
Die hiernach über Hof und Meiningen
zur Aufhebung gelangenden directen
Sätze haben vom 1. Juli d. J. ab nur noch
über die Verbandsrouten via Frankfurt
a. M. Giltigkeit. Erfurt, den 16. Mai 1881.
Die Direction der Thüringischen Eisen-
bahn-Gesellschaft als geschäftsführende
Verwaltung. (1276)
Nenmärkisch - Niederschlesisch • Sächsi-
scher Verband. Am l. Juli er. treten die
im vorgenannten Tarif für den Verkehr
zwischen Hohenbocka einerseits und den
Stationen der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Bahn nördlich Cüstrin andererseits
bestehenden directen Frachtsätze mit Aus-
nahme derer des Specialtarifs III ausser
Kraft.
Die directe Expedition zwischen den
bezeichneten Stationen bleibt daher vom
erwähnten Tage ab auf die dem Special-
tarif 111 angehörenden Güter beschränkt.
Breslau, den 14. Mai 1881. Directorium
der Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn-Gesellschaft Namens der Verband-
verwaltungen. (1294)
Zu dem vom 1. Juni 1880 ab gültigen
Tarife für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren im
Mederländisch-Norddeutschen Eisenhalm-
verbande ist der Nachtrag 3, enthaltend
1. Abänderung der allgemeinen Tarif-
vorschriften,
2. Abänderung des Kilometerzeigers,
3. Berichtigungen des Nachtrags 2,
mit Geltung vom 1. Juni d. J. erschienen.
Derselbe kann von allen Verbands-
stationen zum Preise von 10 pro Stück
bezogen werden. Braunschweig, drn 16.
Mai 1881. Die Direction der Braun-
schweigischen Eisenbahngesellschaft als
geschäitsführende Verwaltung. (1299)
Nord-Ostsee-Hannover-ThüringischerVer-
band. Zum Gütertarif treten am l. Juni
er. in Kraft die Nachträge
XIV. zu Heft No. 2,
XV. „ „ „ 3,
XIII. „ „ „ 6,
XXII. „ „ „ 7,
XIX. „ • „ „ 8,
XVII. „ „ „ 9,
XV III. „ „ „10.
Dieselben enthalten anderweite theil-
weis ermässigte Frachtsätze für Dingel-
stedt, Station der Thüringischen Eisen-
bahn, sowie Holzfrachtsätze für den Ver-
566
kehr mit Buckau, Magdeburg, Neustadt-
Magdeburg, Sudenburg, Stationen des Ver-
’waltungsbezirks der Öniglichen Eisen-
bahndirection in Magdeburg.
Auskunft ertheilen die Verbandsexpe-
ditionen, bei denen auch die Nachträge
käuflich zu haben sind. Erfurt, den 19.
Mai 1881. Namens der Verbandsverwal-
tungen: Die Direction der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft. (1316)
Die im Tarife für die Beförderung von
Eisenbahn - Fahrzeugen und lebenden
Thieren für den Ostdeutsch-Niederländi-
schen Verband enthaltenen Frachtsätze
für Görlitz und Zittau der Berlin-
Görlitzer Bahn kommen auch für die
gleichnamigen Stationen der Sächsischen
Staatsbahn zur Anwendung. Königliche
Eisen bahn-Direction. (1327)
Mit dem 1. Juni 1881 treten für den
Verkehr zwischen Gassen, Station des
Eisenbahndirectionsbezirks Berlin einer-
seits und einigen Stationen des Eisenbahn-
directionsbezirks Bromberg andererseits
directe Frachtsätze für sämmtliche regu-
lären Klassen innerhalb des Prenssisch-
Sächsischen-Verhandes in Kraft.
Dieselben sind bei den Verbandsstationen
der genannten beiden Verwaltungen in
Erfahrung zu bringen. Bromberg, den
12. Mai 1881. Königliche Eisenbahndirection
als geschäftsführende Verwaltung des
Preussisch-Sächsischen Verbandes. (1295 J)
Rheinisch-Köln-Minden-Belgischer Güter-
verkehr. Am heutigen Tage ist ein Aus-
nahmetarif für die Beförderung von
„Borke“ {Gerberlohe) in Ladungen von
5 000 kg pro Wagen oder bei Zahlung der
Fracht für dieses Gewichtsquantum
zwischen Belgischen Stationen einerseits
und Stationen der Eisenbahndirectionsbe-
zirke Köln (rechts- und linksrheinisch)
andererseits via Herbesthal resp. Venlo in
Kraft getreten. Köln, den 20. Mai 1881.
Königliche Eisenbahndirection (linkst hei-
nische). (1332)
Im Rheinisch-Westtälisch-MLtteldeutschen
Verbände kommen für den Verkehr zwischen
den Stationen Bingerbrück, Coblenz und
Trier der Rheinischen Bahn einerseits und
sämmtlichen östlichen Verbandsstationen
(excl. Dingelstedt, Gr. Göttern und Langen-
salza Th.) andererseits, die für die Stationen
Coblenz (Nass. Bahn), Bingerbrück und
Trier (Saarbr. Bahn) bezüglich der betref-
fenden Relationen in den Tarifen für den
Mitteldeutschen Verband, sowie für den
Staatsbahnverkehr und den Localverkehr
des Eisenbahn - Directionsbezirks Frank-
furt a./M., gültig vom 1. Januar er. be-
stehenden niedrigeren Frachtsätze eben-
falls zur Anwendung. Königliche Eisen-
bahn-Direction Hannover Namens der
Verbands-Verwaltungen. (1288)
Zum Tarife vom 1. Januar c. für die
Beförderung von Steinkohlen und Kokes
etc. im Rheinisch-Westfälisch-Hessischen
Güterverkehre tritt am 20. dieses Monats
der Nachtrag 1 in Kraft, enthaltend: er-
höhte Frachtsätze für Station Wiesbaden
und neue Frachtsätze für Station Darm-
stadt-Rosenhöhe der Hessischen Ludwigs-
eisenbahn , ermässigte Frachtsätze tür
Zeche Friedrich - Joachim, verschiedene
neue Frachtsätze für den Verkehr mit
Station Darmstadt, Aufhebung des Ver-
kehrs zwischen den rechtsrheinischen
Kohlen Stationen und Station Frankfurt
a. M.-Sachsenhausen der Hessischen Lud-
wigsbahn und Berichtigungen. Preis 10
Pf. Die erhöhten Frachtsätze der Station
Wiesbaden H. L. B. sowie die Fracht-
berichtigungen, soweit dadurch eine Er-
höhung der jetzigen Sätze ein tritt, kommen
erst am 5. Juli c. zur Anwendung. Köln,
den 17. Mai 1881. Namens der betheiligten
Verwaltungen : Königliche Eisenbahn-
direction (rechtsrheinische). (1299)
Am 1. Juli 1881 tritt der Nachtrag V
zum Gütertarif vom 15. Juni 1878 für den
Rheinisch-Westfälisch-TliüringischenEisen-
bahn-Verband in Gültigkeit.
Durch diesen Nächtrag werden die Ta-
rifsätze für den Verkehr zwischen den
Stationen der Hannoverschen Staatsbahn
(ehemaligen Westfälischen, Bahn) einerseits
und den östlichen Thüringischen Stationen
andrerseits aufgehoben. Letzterer Verkehr
wird für die Folge durch den Rheinisch-
Westfälisch-Mitteldeutschen Verband be-
dient werden.
Ferner enthält der Nachtrag Ermässi-
gungen und Erhöhungen der bestehenden
Tarifsätze, letztere jedoch nur für wenige
Stationen.
Ausserdem sind verschiedene Stationen
der Bergisch-Märkischen, der rechts- und
linksrheinischen sowie der Sächsisch-Thü-
ringischen Ost-Westbahn in den Verband
aufgi'Hommen worden.
U.-ber alle Aenderungen und Ergänzun-
gen giebt unser Tarifbureau schon jetzt
auf Verlangen weitere Auskunft. Elberfeld,
den 19. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction als geschäftsführende Ver-
waltung. (1310)
Sächsisch - Oesterreichisclier Eisenbahn-
Verband. Am 25. d. M. tritt für Gyps und
Schwerspath in Wagenladungen von 10 000
Kilogramm oder bei Frachtzahlung hier-
für pro Wagen von der Station Gera der
Sächsischen Staats- und der Thüringischen
Bahn nach den Stationen Wien, Nussdorf
und Klosterneuburg der Kaiser Franz- Jo-
sef bahn ein Frachtsatz von 1,49 Jl pro
100 kg in Kraft. Dresden, am 20. Mai 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenbahnen. Freiherr von
Biedermann. (1330)
Die im Sächsisch-Sfidwestdentscheu Yer-
bandstarife vom 1. Januar 1881 enthaltenen
Frachtsätze zwischen den Stationen Leipzig,
Plagwitz-Lindenau, Zeitz und Gera der
Sächsischen Staatsbahn einerseits und
den Stationen der Hessischen Ludwigbahn,
andrerseits, werden am 5. Juli d. J. auf
der Route via Hof- Asch affen bürg io soweit
aufgehoben, als die Entfernungen ' der
letzteren gegenüber der Route Bebra-
Frankfurt a. M. einen Umweg von mehr
als 20 pCt. enthalten. Die Abfertigung
der Güter in den betreffenden Relationen
hat vom genannten Zeitpunkte an nur
noch via Bebra-Frankfurt a. M. stattzu-
finden. Ingleichen wird die Verkehrs-
leitung zwischen einzelnen Sächsischen
Stationen mit Stationen der Saabrücker-
und Moselbahn (Saarbrücken-Sächsischer
Verband), sowie mit Stationen der Lothrin-
gischen und Luxemburgischen Bahnen
vom 5. Juli d. J. an nicht mehr via Hof-
Aschaffenburg - Coblenz, sondern nur
noch via Eisenach-Coblenz stattfinden,
sobald die Entfernung der ersteren Route
um 20 pCt. höher ist, als diejenige der
letzteren. Dresden, am 20. Mai 1881.
Königl. Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, als geschäftsführende
Verwaltung. (1312)
Hessische Ludwigseisen bahn. Wir
bringen hiermit zur Kenntniss, dass am
1. Juli d. Js. die im Stettin - Südwest-
deutschen Tarif vom 1. November 1880
nebst Nachtrag 1 enthaltenen Frachten
zwischen Stettin und diesseitigen Stationen
— excl. jedoch der Frachten für Baben-
hausen, Darmstadt, Dieburg, Erbach i.
Odenw., Hanau, Höchst - Neustadt und
Michelstadt, für welche die seitherige
Route via Hof-Cüstrin verbleibt, über diese
Route erlöschen.
Vom genannten Tage ab findet directe
Abfertigung nur noch via Hanau-Bebra
nach der Staatsbahnstation Stettin statt. “|
Mainz, den 18. Mai 1881. ln Vollmacht
des Verwaltungsrathes: Die Specialdirec-
tion. (1323)_
Südwestrussisch-Oesterr.-Üngar. Eisen-
bahn-Verband. Vom 20. Mai a. St./1. Juni '
n. St. 1881 ab gelangt der II. Nachtrag zum
Südwestrussisch-Oesterr.-Ung. Eisenbahn-
Verbandtarife zur Einführung. Derselbe ,•
enthält ausser Ergänzungen der regiemen- .
tarischen Bestimmungen, Abänderungen |
der Waaren-Classificationen und Bericht!-
gungen, auch noch die Aufahme der
Russischen Stationen Proskurow, Popelnja, Sj
Demtschin, Olschanka, Klewan und Gra- f i
jewo transit der Südwestlichen Eisenbahnen »I
in den Verband, dann neue Getreidetarife g!
für den Verkehr zwischen den Stationen |
der Charkow-Nikolajewer Bahn, der Kursk-
Charkow-Azower Bahn, der Orel-Grjasi q;
Bahn und der Grjasi-Zarizyn Bahn einer-
seits, dann Brody andrerseits sowie einen
neuen Ausnahme-Tarif für den Transport 3;
von Salz-, Schwefel- und Salpetersaure
zwischen Stationen der Kursk-Kiewer Bahn >'
einerseits und Brody andrerseits, endlich
die Einführung von neuen Reexpeditions-
Bestimmungen für Russische Getreidesen- ;
düngen und Gestattung der Reexpedition
auch in Prag und Bubna.
Exemplare können bei den betheiligten
Bahnen bezogen werden. Wien, den 16. Mai
1881. Die Verbandverwaltungen. (1307) .
Thüringisch - Bayerisch - Württembergi-
scher Verband. Im Verkehr zwischen
Freudenstadt, Station der Württembergi-
schen Staatsbahn einerseits und Naum-
burg, Station der Thüringischen Eisenbahn
andererseits treten am 20. Mai c. directe
Frachtsätze für A 2 und Specialtarif II in
Kraft, welche bei den genannten Stationen
zu erfahren sind. Erfurt, den 14. Mai 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen: Die
Direction der Thüringischen Eisenbahn-
gesellschaft (1275)
Zu dem am 1. Juni d. J. in Kraft tre-
tenden Ungarisch-Deutschen bezw. Unga-
risch-Niederländischen Holztarif ist ein
Berichtigungsblatt zur Herausgabe gelangt.
Dasselbe enthält Richtigstellung einiger
Stationsnamen, sowie verschiedenerFracht-
sätze. Soweit letztere Erhöhungen herbei-
führen, treten dieselben erst mit dem 15.
Juli d. J. in Kraft.
Druckemplare des Berichtigungsblattes
sind auf den Verbandstationen gratis zu
haben. Breslau, den 20. Mai 1881. Im
Aufträge der Verbandsverwaltungen: Kö-
nigliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. (1313)
West - Nordwestdeutscher Eisenbahnver-
band. Zu den Heften 1, 3, 30, 32, 95, 100,
103 und 108 des West-Nordwestdeutschen
Yerbandsgütertarifs sind Ergänzungs-
blätter — anderweite, theils ermässigte
und theils erhöhte Frachtsätze für den
Verkehr zwischen Frankfurt a/M.-Sachsen-
hausen und Frankfurt a/M. - Ostbahnhof
einer- und Stationen des Eisenbahndirec-
tionsbezirks Hannover andererseits ent-
haltend — erschienen, welche von den
Verbandsgüterexpeditionen bezogen wer-
den können. Die erhöhten Sätze kommen
vom 1. Juli er. ab zur Anwendung, da-
gegen treten die übrigen Sätze am 18. d.
Mts. in Kraft. Hannover, den 14. Mai 1881.
Namens sämmtlicher Verbandsverwaltun-
gen Königliche Eisenbahndirection. (1289)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Am 20. Mai dieses Jahres treten für den
Verkehr zwischen den Stationen Minden
und Porta der Hannoverschen Staatsbahu
einerseits und den Stationen Cottbus,
Peitz, Müllrose, Ruhland und Senftenberg
der Cottbus-Grossenhainer Bahn, sowie
Elsterwerda, Gera, Hohenflehte und Zeitz der
567
Sächsischen Staatshahu andererseits directe
' Frachtsätze in Kraft. Dieselben sind bei
den betheiligten Güterexpeditionen zu er-
fahren. Dresden, den 17. Mai 1881. Kgl.
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen als gesell äftsführende Ver-
. . waltung des Norddeutsch-Sächsischen Ver-
handes. (1286)
Ijk " Gross h. Badische Staatseise n-
bahnen. Mit Bezugnahme auf die
Publication vom 23. März bezw. 13. April
^1. J. bringen wir zur Kenntniss, dass der
neue Tarif für den Güterverkehr zwischen
TValdshut einer- und den Stationen der
I Bützberg-, Schweizer Nordost-, Aargauischen
' Südbahn, der Linie Wohlen-Bremgarten
! und der Vereinigten Schweizerbahnen an-
dererseits mit Giltigkeit vom 1. Juni d. J.
zur Ausgabe gelangt ist und Exemplare
r. desselben bei unsern Stationen Basel und
jF Waldshut zum Preise von 1 M bezogen
^ werden können. Karlsruhe, den 19.Mai 1881.
i Generaldirection. (1314)
HessischeLudwigsbabn.Am20.Mai
’ er. tritt der 1. Nachtrag zum Tarife vom
t. 1. Januar 1881 für die Beförderung von
i Steinkohlen etc. im Verkehre von Stationen
der Rheinisch-Westfälischen Bahnen nach
i( unseren Stationen in Kraft, welcher ver-
änderte Frachtsätze für Darmstadt, Darm-
stadt-Rosenhöhe und Wiesbaden, sowie Be-
s richtigungen enthält. Soweit sich die seit-
i' herigen Frachtsätze billiger stellen, blei-
I ben dieselben noch bis zum 5. Juli in
Kraft. Der Nachtrag ist von unserem
I Tarif bureau für 10 /t| käuflich zu erhalten,
f Mainz, den 18. Mai 1881. In Vollmacht
jt des Verwaltungrathes : Die Special-Direc-
!^on^ (1309)
Oberhessische Eisenbahnen. Am
1. Juni er. treten directe Frachtsätze der
!• Specialtarifft A 2 und III zwischen Einzen-
f hach und Lieh in Kraft. Giessen, den
I 18. Mai 1881. Namens der betheiligten
j Verwaltungen: Grossberzogliche Direction
^ der Oberhessiseben Eisenbahnen. (1324)
IIV. Specialtarife fiir hestinunte
Transport- Artikel.
Für die Beförderung von Schafvieh-
transporten in Wagen mit mehreren
Böden vom Städtischen Central-
viehhofe Berlin nach Paris treten
auf den Deutschen Bahnstrecken
bis Amanweiler Grenze die nach-
stehenden Ausnahmefrachtsätze mit
' sofortiger Gültigkeit in Kraft:
' pro 1 qm in Mark
einschliesslich der Expeditionsgebühren)
Amanweiler Grenze (La Pantin) 17,95
„ (LaVillette) 18,59
Hierzu kommt noch eine Gebühr von
7,2 pro beladenen Wagen (ohne
Rücksicht auf die Zahl der Achsen und
■ Wagenböden) für die Benutzung des Ge-
; leiseanschlusses an die Berliner Ringbahn,
Unter Zugrundelegung dieser Sätze und
• der ab Amanweiler Grenze (Batilly) bis
Paris (La Pantin und La Villette) beste-
! henden Frachten ergiebt sich bis Paris
i_ eine derjenigen auf der Route via Neuss
für Paris (Le ßourget und La Chapelle)
[ gleiche Gesammtfracht.
i Nähere Auskunft über die neuen Aus-
^ nahmefrachtsätze ertheilt unsere Güter-
f expedition auf dem Städtischen Central-
viehhofe. Berlin, den 19. Mai 1881. König-
liche Eisenbahndirection. (1325 J)
Vom 10. d. Mts. ab ist zum Ausnahine-
- tarife für die Beförderung von Steinkohlen
etc. von Stationen der Rheinischen nach
.Stationen der Hamburger Bahn der Nach-
trag 1 in Kraft getreten.
Derselbe liegt auf den betreffenden Sta-
tionen zur Einsichtnahme offen. Frank-
. furt a/M., den 16. Mai 1881. Königliche
Eisen bahn-Direction. (1311)
Aufhebung des Tarifs fiir Krapp und
Garancin ab Genf nach Berlin vom 1. Sep-
tember 1870.
Der vorbezei ebnete Tarif tritt am l.Juli
d. Js. ausser Kraft. Berlin, 15. Mai 1881.
Die Direction der Berlin - Anhaitischen
Eisenbahn-Gesellschaft. (1304)
Oberschlesische Eisenbahn. Für
den Transport von Coaks von Gleiwitz*
nach Berlin (Hamburger, Stettiner und
Nordbahnhof) finden vom 1. Juni d. J. ab
die für den Transport von Kohlen ab
Zabrze (Schmiederschacht) nach den
genannten Berliner Bahnhöfen bestehen-
den Ausnahmefrachtsätze unter den, den
bezüglichen Tarifen vorgedruckten Bedin-
gungen Anwendung. Breslau, den 19. Mai
1881. Königliche Direction. (1328)
Altona-KielerEisenbahn-Ge-
sellschaft. Unter Aufhebung des
Ausnahme-Tarifs vom 1. November 1880
für die Beförderung von Steinkohlen und
Kokes im Verkehr von Stationen der Köln-
Mindener, Rheinischen , Hannoverschen
Staats-, Bergisch- Märkischen und Dort-
mund-Gronau-Enscheder Eisenbahn tritt
im Deutsch-Dänischen Verbände ein vom
1. Mai 1871 bis Ende Mai 1882 gültiger
Ausnahme-Tarif für die Beförderung von
Steinkohlen, Kokes und Briquetts im Ver-
kehre von Stationen der Eisenbahn-Direc-
tionsbezirke Elberfeld, Köln (rechtsrhei-
nisch) und Köln (linksrheinisch), sowie der
Dortmuud-Gronäu-Enscheder Eisenbahn
nach Stationen der Dänischen Staats-Eisen-
bahnen in Jütland und Fühnen in Kraft,
durch welchen die bisherigen Sätze um
4 M pro 10 000 kg ermässigt werden.
Exemplare des Tarifs können durch un-
sere Betriebscontrole hier unentgeltlich
bezogen werden. Altona, den 17. Mai 1881.
Die Direction. (1183)
Ausnahmefrachtsätze für Holz. Die mit
dem 1. April d. Js. durch Nachtrag IV
zum Tarife für den Güterverkehr zwischen
di<fsseitigen etc. Stationen und Stationen
der Berlin-Hamburger etc. Bahn vom 1. April
1878 eingeführten Ausnahmetarifsätze für
Holz des Specialtarifs II werden mit dem
1. Juli er. um folgende Beträge pro 100 kg
erhöhet:
1. zwischen Lübeck einerseits und den
Stationen der Hamburg-Altonaer Verbin-
dungsbahn Altona- Ottensen und Schulter-
blatt andererseits um je 0,03 mithin
auf 0,43 bezw. 0,41
2. zwischen Oldesloe und den genannten
Verbindungsbahnstationen um 0,02
mithin auf 0,35 bezw. 0,33
3. zwischen Gleschendorf, Ottendorf und
Pansdorf einerseits und den Verbindungs-
bahnstationen andererseits um 0,04
mithin auf resp. 0,48 M, 0,49 Jl und 0,46 M.
im Verkehr mit Altona-Ottensen, und auf
0,46 Jl, 0,47 Ji und 0,44 Jl im Verkehr
mit Schulterblatt;
4. zwischen Schwartau und den Verbin-
dungsbahnstationen wie zu 1. Lübeck,
den 18. Mai 1881. Die Direction der
Lübeck - ßüchener Eisenbahn - Gesell-
schaft. (1285)
Mit Giltigkeit vom .1. Mai 1. J. ab ist
zum Ausnalimetarife für den Transport
von Bail- und Nutzholz zwischen Stationen
der Kgl. Bayerischen Staatseisenbahnen
und Stationen der Pfälzischen Bahnen vom
1. April 1880 der I. Nachtrag erschienen,
welcher eine Bestimmung betreffs der Ta-
rifirung von Hopfenstangen und Fracht-
sätze für Zeiskam, Station der Pfälzischen
Bahnen, enthält. München, den 19. Mai
1881. Generaldirection der Kgl. Bayer. Ver-
kehrsanstalten. Betriebsabtheilung. (1306)
Oldenburgische Staatsbahn. Für
die Befördernng von Steinkohlen, Kokes,
Steinkohlenasche, Kokesasche und Briquets
in Wagenladungen von je lOOÜOkg werden
im Verkehr von Stationen der Eisenbahn-
Directions-Bezirke Köln (rechtsrheinisch)
und Elberfeld nach Stationen derOlden-
burgischen Bahn und der Strecken Ver-
den-Bremerhafen und Kirchlengern-Rheine
des Eisenbahn-Directions-Bezirks Hanno-
ver, sowie von den Stationen Ibbenbüren,
Piesberg und Püsselbüren des Eisenbahn-
Directions-Bezirks Hannover nach Sta-
tionen der Strecken Recklinghausen-Bre-
men (excl.), Münster-Soest (excl) bezie-
hungsweise Unna-Königsborn, Münster-
Gronau undFreren-Coesfelddes Eisenbahn-
Directions-Bezirks Köln (rechtsrheinisch)
und von der Oldenburgischen Station
Eversburg nach Stationen der Strecke
Nortrup-Fürstenau des Eisenbahn-Direc-
tions-Bezirks Köln (rechtsrheinisch), ferner
im Verkehr von Station Dortmund der
Dortmund-Gronau-Enscheder Bahn nach
Stationen der Oldenburgischen Bahn und
der Strecken Verden-Bremerhafen und
Kirchlengern-Rheine des Eisenbahn-Direc-
tions-Bezirks Hannover, sowie von der
Station Piesberg des Eisenbahn-Directions-
Bezirks Hannover nach Dortmund-Gronau-
Enscheder Stationen unter Aufhebung der
z. Z. bestehenden Sätze am 1. n. Mts. an-
derweite, theilweise ermässigte Ausnahme-
Tarifsätze zur Einführung gebracht.
Näheres ist auf den Verbandstationen,
von welchen auch Exemplare der Tarife
zu beziehen sind, zu erfahren. Olden-
burg, 1881 Mai 14. Die geschäftsführende
Verwaltung des Friesisch -Westfälischen
Verbandes. Grossherzogliche Eisenbahn-
Direction. , (1293 B & W)
K. K. priv. Oesterreichische Nord-
westbahn. Mit 1. Juni a. c. tritt Nach-
trag II zum directen Tarif für den Per-
sonen- und Gepäcks verkehr vom 15. No-
vember 1879 zwischen Wien einerseits,
Belgien und England andererseits via
Tetschen in Kraft.
Exemplare dieses Nachtrages liegen in
der Station Wien als auch bei der Unter-
zeichneten Generaldirection zur Einsicht-
nahme bereit. Wien, am 16. Mai 1881.
Die Generaldirection. (1301)
2. Yerkehrs-Störungen etc.
Erste Siebenbürger Eisenbahn. Vom
19. Mai angefangen ist der Frachten- und
Eilgutverkehr auf der Strecke Piski-Petro-
zseny der I. Siebenbürger Eisenbahn,
wegen Zerstörung des Bahnkörpers durch
Hochwasser zwischen den Stationen Kaliin
und Russ eingestellt.
Der Personenverkehr wird durch Um-
steigen vermittelt.
Die Verkehrsstörung dürfte circa 8 Tage
dauern.
3. DiTidendenauszahlung.
Die Dividende auf die Stammactien un-
serer Gesellschaft pro 1880 ist auf 12/3 pCt.
festgestellt und kann gegen Einreichung
der betreffenden Dividendenscheine vom
1. Juni c. an bei unserer Hauptkasse in
Empfang genommen werden. Braun-
schweig, den 10. Mai 1881. Direction der
Braunschw. Eisenbahngesellschaft. (1240)
568
4. Bilanzen.
Yermögensbilanz fttr das Jahr 1
Activa.
Bauconto:
a) Erwerbspreis der Braunschweigischen
Bahnen 83 187 699 ^
b) Erweiterungen 9 409 548 „
c) Neubauten 8 506 555 „
Magazinbestände ...
Debitoren :
a) Vorschüsse 89 3^8 M
b) Debitoren 1 006 686 „
5 Effecten
(Braunschw. Leibhaus-Obligat. . 376 000 M
4% pCt. Bergisch-Märkische Prio-
ritäts-Obligat. VII. Serie ... 74 700 „)
Gassen bestand
Summa Activa .
1 096 024
356 885
452 204
Passiva.
Actiencapital
4% pCt. Prioritäts-Obligationen
Amortisirte 4}^ pCt. Obligationen
Erneuerungsfonds
Reservefonds
Conto der Annuitäten:
a) Restbetrag der Annuität . . 48 347 433 M
b) Amortisation 1 840 266 „
Verwendungen des Reservefonds für Erweite-
rungen
Subvention der Stadt Einbeck zum Baue der
Salzderhelden-Einbecker Bahn
Verschiedene Creditoren
Bruttoüberschuss der Betriebsrechnung nach
Abzug des für Erneuerungen und Erweite-
rungen verwendeten Betrags
von 1 373 443 .4K 3 920 118 M
einschliesslich dieses Betrags also 5 293 561 „
nach Abzug des Erlöses für Alt-
metalle von 303 188 M. . . . . 4 990 373 „
Davon ab:
a) Prioritätszinsen
b) Rente für die Bahnhöfe Helm
stedt und Schöningen . . •
c) Amortisation der Prioritäts
anleihe
d) Staatssteuern
e) Annuität
f) Garantiezinsen
g) Dotation des Erneuerungsfonds
incl. 25 000 M. für Vienenburg-
Goslar
h) Dotation des Reservefonds
Bleibt Ueberschuss
Summa Passiva .
36 000 000
9 500 700
99 300
3 179 125
316 072
Brannschweig« den 20. April 1881. Direction der Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft. F. W. Wolf. Hildebrand. (1240)
der Kronprinz Rudolf bahn. (Nachdruck
wird nicht honorirt.) i,1321)
5. ISabmissiuneiii
Die Lieferung verschiedener, im II. Halb-
jahr 1881 und im I. Halbjahr 1882 für die
Sächsischen Staatseisenbahnen erforder-
lichen Materialien und Ersatzstücke, als:
1. Blech- und Fassnieten, Schliessen,
Eisendrabt, Schlüsselschrauben, Beiss-
zangen und Packwagenschlösser,
. 2. Hammerstiele, Schaufelstiele und
hölzerne Rechen,
3. Bürstenwaaren,
4. Webwaaren,
5. Docht, Garn, Oelkissen, Pappe und
Filz,
6. Gummiwaaren und
7. 265 000 kg Walzeisen
soll vergeben werden.
Liefeiungsanerbieten sind nebst den an-
erkannten Lieferungsbedingungen bis zum
8. Juni a. c. Vormittags 9 Uhr an Unter-
zeichnete Verwaltung portofrei abzugeben,
bei welch« r auch die Bedingungen
und Bedarfsnachweise einzusehen sind,
oder unter genauer Angabe deijenigen
Gegenstände, für welche die Bedarfsnach-
weisung gewünschtwird, gegen Entrichtung
von 20 Pf. für jede einzelne Nummer der
oben angeführten Abtheilungen bezogen
werden können.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt in
Gegenwart der etwa ei schienenen Bewerber
an demselben Tage, Vorm. 10 Uhr, im
Conferenzzimmer des Personenbahnhofes
Ghemnitz. Ghemnitz, am 21. Mai 1881.
Maschinenhauptv«rwaltung der Königl.
Sächs. Staatseisenbahnen. (1319 J)
Königlich Würtleinbergische Staatseiseii-
bahneu. Wir beabsichtigen die Anschaffung
eines grösseren Quantums von Locomotiv-,
Tender- und Wagenradreifen von Fluss-
stahl.
Das Verzeichniss der Radreifen und die
Lieferungsbedingungen können von unse-
rem Secretariat bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift „Submission für Radreifen“
verseht n bis spätestens den 8. Juni d. J.
Mittags 12 Öhr unserem Secretariat zu-
zustdlen. Stuttgart, den 17. Mai 1881.
Generaldirection der K. Württ. Staats-
eisenbahnen. (1322)
K. K. Eelriebs-Verwaltuiig der Kronprinz
Bndolfbahn. Lieferungs - Ausschrei-
bung. .\uf die Lieferung des Jabresbe-
darfs, d. i. vom 1. Juli er. bis 30. Juni 1882
von circa
5 000 kg Rothmetall und
1 000 „ Phosphorbronce in Modellguss
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift „Offerte
auf Rothmetall und Phosphorbronce“ ver-
sehene Offerten bis längstens 2. Juni
1881 im Einreichungsprotocolle der K. K.
Betriebsverwaltung, I. Renngasse 5 ange-
nommen, und ist gleichzeitig ein Vadium
von 5 pGt. des Gesammtwerthes der offe-
rirten Lieferung in Baar«m oder in solchen
Effecten, welche von der priv. Oest.-Ung.
Bank zur Belehnung zugelassen werden,
bei der h. o. Haupteasse zu erlegen.
Die allgemeinen und speciellen Beding-
nisse können im Bureau für Materialwesen,
ebenfalls I. Renngasse 5, gegen Vergütung
der Selbstkosten behoben werden.
Das Anbot ist nur franco einer Ru-
dolfbahnstation zu stellen.
Die K. K. Betriebsverwaltung behält sich
die Entscheidung zwischen den betreffen-
den Offerenten vor und wird jede Offerte,
welche den genannten Bedingungen nicht
entspricht, unberücksichtigt lassen. Wien,
iin Mai 1881. Dev K. K. Betriebs Verwalter
K. K. Betriebsverwaltung der Kronprinz
Budolfbahu. Lieferungsausschrei-
bung. Auf die Lieferung des Jahresbe-
darfes d. i. vom 1. Juli 1881 bis 30. Juni
! von Circa
51000t mineralischer Kohle
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift „Offerte
auf mineralische Kohle“ versehene Offerten
bis längstens 1. Juni a. c- im Ein-
reichungsprotocolle der K. K. Betriebs-
verwaltung, I. Renngasse 5 angenommen
des Gesammtwertht_ ___
rung in Baarem oder in solchen Effecten,
welche von der priv. Oest.-Ung. Bank zur
Belehnung zugelassen werden, bei der
h. 0. Haupteasse zu erlegen.
Die allgemeinen und speciellen Liefer-
bidingnisse können im Bureau für Mate-
rialwesen, ebenfalls Renngasse 5, gegen
Vergütung der Selbstkosten behoben
werden.
Das Anbot ist franco einer Rudolf-
bahnstation und franco Waggon
zu stellen.
Die K. K. Betriebsverwaltung behält
sich die Entscheidung zwischen den be-
treffenden Offerenten vor und wird jede
Offerte, welche den genannten Bedingungen
nicht entspricht, unberücksichtigt lassen.
Wien, im Mai 1881. Der K. K. Betriebs-
verwalter der Kronprinz Rudolfbahn.
(Nachdruck wird nicht honorirt.) (1303)
itzung der offiziellen Anzeigen auf Seite 572.
e 31. - Dru
D SW., Beuthstrasee 8.
569
No. 10. Jahrgang 1881. Berlin, am 27. Mai 1881.
Anzeiger
überzähliger Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 24. Mai incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint 2mal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 75 Pl’ar« zu beziehen.
Der Colli
IhaufendeNr. I
Lage
r 0 r t
Bemerknngeii
(insbesondere
etwaige Merkmale,
welche zur Aufklärung
dienen können).
Signatur
1 Anzahl. |
Art der
Verpackung
Inhalt.
Gewicht
Kilo.
Station. |
Name
der Bahn.
Marke. | Nr.
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A. Colli mit Buclistabeu sign.;
1
A B
202
1
Fass
unbekannt
_
120
1
Thorn
K. B.-D. Bromberg
905
1
Kiste
?
—
7
2
Deutzerfeld
K. E. D. r. Köln
3
A H
7336
1
Ballen
?
—
27
3
Speldorf
4
A K
5931
1
Kiste
?
—
58
4
Barmen
Borg.-Märkisclie
5
A 0
10
1
—
Notenpult
—
6
5
Duisburg Rh.
K. E. D. r. Köln '
6
A S
803
1
Kiste
Ventil
—
20
6
Neuss
Linksrheinisch
7
A V
235
1
Ballen
?
25
7
Speldorf
K. E. D. r. Köln
8
ß
>2
1
Speck
—
25
8
Düsseldorf
Berg.- Märkische
9
B
3
1
Kiste
Hanilwerkzeug
—
8
9
Ghemnitz
Sachs. Staatsb.
10
B P
245
1
Ballen
Papier
—
11
10
Bremerhaven
K. E.-D Hannover
11
B P
5973
1
Kiste
Glas
—
113
11
Soest
„
12
B P M E
5201
1
—
Koppelbaum
—
—
12
Stendal
Magdeb.- Haiberst.
13
B S
49674
1
Kiste
Seife
—
54
13
Mannheim
Badische
14
GAGS
1994
1
leere Flaschen
—
50
14
Ghemnitz
Sachs. Staatsb.
15
' G B
1
—
Kette
—
—
15
Oberhausen K. M.
K. E. D. r. Köln
16
G ß
966
1
Ballen
Garn
—
82
16
Ghemnitz
Sachs. Staatsb.
17
GEH
5
1
anscliein Tabak
—
228
17
Harburg
K. E. D. Hannover
18
G G E
256
1
Kiste
gefüllt
—
43
18
Bingerbrück
Linksrheinisch
19
Gh H
199
1
—
Eisen rohr
—
4,5
19
Deutzerfeld
K. E. D. r. Köln
20
G S L
436
1
Kiste
unbekannt
—
227,5
20
ßromberg
K. E. D. Bromberg
21
G V W
9886
1
Stück
Eisen
—
3
21
Grefeld
Berg.-Märkische
22
D
1
Winkeleiseh
__
2,5
22
Iserlohn
23
E K
20
1
Kiste
?
—
29
23
Magdeburg
Magdeb. -Haiberst.
24
E R
16
1
Fass
leer
—
8
24
Wittenberge
25
E S
4838
1
Kiste
Gigarrenkistchen
—
40
. 25
Mannheim
Badische
26
F
6
1
Ballen
Manufacturwaaren
—
18
26
Berlin
Magdeb.- Haiberst.
27
F
323
Boden 1
Stangen /
Kupfer
-
67
27
Köln Gereon
Linksrheinisch
28
FB
/ 1320 1
\ 3303 /
2
Fass
Wein
-
52
28
j
29
F G
{ sr)
2
Kisten
f Gummiwaaren und 1
\ 1 Blechbüchse /
47
29
> Wanne
K. E. D. r. Köln
30
F G
^ 1552
1
Kiste
Gummiwaaren
—
39,5
30
1
31
32
F G
F G
2041
2225
1
1
Ballen
jhederwaaren
{
41
16
31
32
33
F M
{ 120 \
\ 136 /
2
-
Bretter
-
-
33
> Münster
34
F 0
782
1
Sack
Schweineborsten
—
24
34
1
35
F S F
627
1
Fass
Soda
—
318
35
Dortmund
Berg.-Märkische
36
G
7
1
Ballen
Leder
—
25
36
Bremerhaven
K. E. D. Hannover
37
/ G B K 1
\ GH ]
—
1
„
Flachs
-
57
37
Bestwig-Nuttlar
Bergisch-Märk.
38
G G
840
1
„
Blaudruck
-
16
38
Deutz
K. E D. r. Köln
39
G J
731
1
?
-
71
39
Hildesheim
K. E.-D. Hannover
40
G 0 E
7
1
Stück
Viebgitter
-
-
40
Halberstadt
Magdeb.- Haiberst.
41
42
G P
G P
1065/6
7114/6
2
3
Kisten
Körbe
jKäse
1
109
196,5
41
42
j Wanne
K. E. D. r. Köln
43
H
9577
1
Kiste
Nudeln
—
16
43
Dudweiler
Linksrheinisch
44
H G
1275
1
„
gefüllt
—
45
44
Köln Gereon
»
45
H G
/ 7643 \
\ 7645 /
2
—
Lattcngestelle
-
109
45
Deutzerfeld
K. E. D. r. Köln
46
H H
2
Saek
Kartoffeln
_
126
46
Bochum
Berg.-Märkische
47
H M
236
1
Korb
Deckel y. Butter kübeln
6
47
Herford
K. E. D. Hannover
48
H S B
9483
1
Fass
leer
—
117
48
Wanne
K. E. D. r. Köln
49
H T
96/7
2
Kisten
Hohl glas
—
125
49
Essen Rh.
Badische
50
J F^ R
803
1
Ballen
Bücher
—
61
50
Würzburg
61
1557
1
Kiste
?
51
Hamburg
K. E.-D. Hannover
Bodensturz.
ßodensturz.
Bodensturz.
bez. Osterhol z-
Scharmbeck.
bescbr.: Rheydt-
Hamm.
aus roh. Latten zu-
sammengcnagelt.
570
Der Colli
Lagerort
-o
c
Signatur
Art der
Gewicht
1
Station.
Name
Marke;
Er.
Verpackung
Kilo
<ä
der Bahn.
52
J G F L
1
1
Collo
Leder
9
52
Könitz
K. E.-D. Bromberg
53
K
—
1
Stück
Eisenrad
—
10,5
53
Halberstadt
Magdeb.- Haiberst.
54
K B S
83/4
2
Kisten
gefüllt
—
392
54
Aachen
Linksrheinisch
55
K & C
8054
1
Kiste .
leer
—
15
55
Mannheim
Badische
5,6
K H
20
1
Butterfass
do.
—
—
56
Verden
K. E.-D. Hannover
57
K S
—
1
KoftVr
gefüllt
_
54
57
Hanau
K.E.-D.Frankf.a/M;
58
K S St ß
—
1
—
Vorsatzgitter
—
—
58
Alexandrowo
K. E.-D. Bromberg
59
K V
1453
1
Fass
Nieten
—
—
59
Köln Pantaleon
Linksrheinisch
60
K W S
23047
1
Fässchen
Fische
—
8
60
Nordhauseu
K.E.-D.Frankf.a/M.
61
L
1
1
Kiste
Wäsche
19
61
Mannheim
Badische
62
L
811/2
2
Sack
grüne
leer
—
136
62
Halle
Magdeb. - Haiberst.
63
L
2018
1
Kübel
—
5
63
Lüneburg
K. E.-D. Hannover
64
L C
6122
1
Kiste
unbekannt
16
64
Thorn
K. E.-D. Bromberg
65
L S
816
1
Packet
—
6
65
Emmerich
K. E.-D. r. Köln
66
L S T
II
1
—
ledige Kette
—
—
66
Oderberg
Oberschlesische
67
M H
5
1
Pack
4 Messingtafeln
—
9,5
67
Magdeburg
Magd.- Halberstadt
68
M S
518/9
2
Ballen
__
__
31
68
Speldorf
K. E.-D. r. Köln
69
N R
64
1
Pack
lebende Pflanzen
—
15
69
Potsdam
Berl.-Potsd.-Magd.
70
0 L
762
1
Kiste
anscheinend Bücher
-
115
70
Berlin
71
P ß
885/6
2
Kisten
?
-
51
71
Güterexp. Lübeck
Lübeck-Büchen.
72
P C
813
1
Fass
■ 118
72
Hannover
K. E.-D. Hannover
73
P & C
3084
1
Ballen
Wollenzeug
—
12
73
Münster
K. E.-D. r. Köln
74
P E
696
1
Knierohr
—
2
74
Vlotho
K. E.-D. Hannover
75
P G H S
1517
1
Ballen
_
50
75
Dortmund
K. E.-D. r. Köln
76
P H
3
2
Bund
Rundeisen
—
51
76
Brakei
K. E.-D. Hannover
77
R E
1
1
Kiste
?
-
20,5
77
Berlin
Magdeb. - Haiberst.
78
/ Rh E \
\ G 1
0,14
1
-
Vorhängeschloss
-
0,5
78
Holzwickede
Berg.-Märkische
79
R L
-
10
Sack
Kartoffeln
-
500
79
Hamburg
K. E.-D. Hannover
80
{ '4-- }
3000
1
Fass
?
70
80
Bremen
81
^ s '
_
2
Pack
Hölzer
_
17
81
Münster
K. E.-D. r. Köln
82
S
1
1
Sack
Kartoffeln
56
82
Bensberg
Berg.-Märkische
83
s
70
1
Pack
leere gebr. Säcke
8,5
83
Danzig
K. E.-D. Bromberg
84
s
17022
1
Kiste
Candis
—
24
84
Chemnitz
Sächs. Staatsb.
85
S 4 S
1554
1
Ballen
?
—
?
85
Hamburg
K. E.-D. Hannover
86
S S
1108
1
?
52
86
Hannover
„
87
T
6
1
Pack
6 tann Bretter
5
87
Münster
K. E.-D. r. Köln
88
T F G
51
1
Korb
Küchengeschirr
—
20
88
Chemnitz
Sächs. Staatsb.
89
T
368
1
Fass
?
-
55
89
Hildesheim
K. B.-D Hannover
90
T S
133
1
Kiste
leer
17
90
Pannover
Berg.-Märkische
91
T V
742
1
?
18
91
Aachen M
92
T W
2
1
Pack
Säcke
—
2t
92
Münster
K. E.-D. r. Köln
93
V R
—
1
Collo
Eisen
.
23
93
’s Bosch
Niederl. Staatsb.
94
V S ß
—
1
eiserne Brechstange
—
8,5
94
Bremen
K. E.-D. Hannover
95
W
1
1
Sack
Kartoffeln
—
87,5
95
Braunschweig
Braunschweig.
96
W
mi {
1
Stück \
Stück j
Kuchenbleche
—
18
96
Plauen i. V. ob. Bhf.
Sächs. Staatsb.
97
W
324/5
2
Ballen
Schinken
__
20,5
97
Oestrich-Winkel
K.E.-D. Frankf.a/M.
98
W G
3451
1
Kiste
Eisenwaaren
_
44
98
Eupen
Linksrheinisch
99
W H
3/4
2
Vorsatzgitter
-?
—
—
99
Alexandre w
K. E.-D. Bromberg
100
W P M
2177
Kiste
-
32
100
Soest
K. E.-D. Hannover
B. Colli mitAdresseii sign.
101
Alexis
_
1
Sack
Weizenmehl
_
50
101
Barmen
Berg.-Märkische
102
/ A. Lutze 1
\ Relinen /
-
1
Koffer
Kleider
-
40
102
Speldorf
K. E.-D. r. Köln
103
/ A. Wilkens 1
1 & Jahns /
-
2
Colli
leere Körbe
-
21
103
Bremen
K. E.-D. Hannover
104
/ ß B \
\ Essen |
7
1
Pack
Papier
-
12
104
Essen
Berg.-Märkische
( Ernst 1
105
< Schmidt l
( Düsseldorf 1
-
1
Fass
-
-
137
105
Deutz
K. E.-D. r. Köln
106
/ F.W.Giebner 1
\ Coennern (
-
1
Pack
?
-
70
106
Halle
Magdeb. -Haiberst.
1 GeneralAgeutur 1
1 Flemming, f
107
/ Gottlieb Gerber \
1
Kiste
?
-
65
107
Geestemünde
K. E.-D. Hannover
1 den 27'. April \
[ New-York 1
108
/ Hannover- j
\ Altenbeken /
-
1
Stück
Plan mit Leine
-
-
108
Halberstadt
Magdeb. -Haiberst.
Boiiicrkuiigreu
(insbesondere
etwaige Merkmale,
welche zur Aufklärung
bez.: Mühlliau-
sen i/Th.
[am 4./5. Zug 302
< aus Wagen
(.6509 H entladen
I beschr. iBischofs-
\ wer da
/beklebt: St. Va-
\ lentin-Passau
Bodensturz
Bodensturz
/ beschr.iMülheim-
\ Benninghausen
beschr. : Kevelaer
Bodensturz
/beschr.: Pletten-
l berg
571
z
Der Colli
Lagerort
Demorkungen
■o
(iDsbeuoDder«
J
Signatur
s
o
Art der
Inhalt.
Gewicht
Station.
Name
etwaigre Merkmale,
welche zur Aufklkruuit
J
Marke.
Nr.
Verpackung
Kilo.
0
c4
der Bahn.
dienen kSnnen.)
109
Hellstadt
64
1
Pack
Packleinen —
8
109
Leipzig
Magd.-Halberstadt
110
/ J K 1
1|2
2
Sack
Pferdehaare —
50,5
110
Bremen
K. B. D. Hannover
111
/ Joh.Schödell
-
1
grosse Eiste
? -
28
111
Magdeburg
Magd.-Halberstadt
[ Jules Feschei
112
■! Mülhouse
1 Dörnach J
( OMI
\ Eisleben J
99
1
~
Wagen decke —
—
112
Lippstadt
K. E. D. Hannover
Lagert seit 15/4.81
113
-
1
Kiste
? -
31
113
Oberröblingen
K.E.-D.Frankf.a/M.
bez. Eisleben.
114
{ “S* )
-
1
Fass
leer —
10
114
Deutz
Bergisch-Märk.
l'Th, Bartschi
115
1 „ i“ !
-
1
Fass
leer, defect —
—
115
Pudewitz
Oberschlesische
116
Th. B. Heidenthal
-
1
Ballen
gefüllt —
20
116
Crefeld
Linksrheinisch
117
{ Werden )
83
1
Pack
Düten —
18
117
Crefeld
Bergisch-Märk.
118
1 Werkmeister!
-
1
-
eis. Tragfeder —
35
118
Münster
K. E.-D. r. Köln
119
( Werkstatt l
\ Limburg /
-
1
-
{ ölS^Nassau gehörig )
-
119
Nordbausen
K.E.-D.Frankf.a/M.
fbez. Berl. -Anh,
\ (Limburg)'.
120
IW. Remmeri
\ Bremen /
-
1
Fass
leer —
14
120
Hannover
K. E. D, Hannover
C.Colli m.Knmmern sign.:
121
_
40
1
Colli
Pumpentheil (Stiefel! —
15
121
Oberlahnstein
K.E.-D.Frankf.a/M.
122
40
1
Korb
Thonwaaren —
30
122
Enschede
Niederl. Staatsb.
123
—
8676
2
—
Koaksaufsätze —
—
123
Herne
K. E.-D. r. Köln
D.CoUi mitFignrensign.:
124
X ■weiss
-
4
Stück
Blech
5
124
Berlin
K. E. D. Bromberg
125
1 4^ 1
4237
1
Ballen
Baumwollwaaren —
106
125
Crefeld
Linksrheinisch
126
{ ^ }
8904
1
Fass
? -
69
126
Halle
Magdeb. - Haiberst.
D. Colli ohne Signatnr:
127
—
-
1
-
f Bohle5,8m lg, 12 cm br., )
\ 2cm st., aufS trecke gef. /
_
127
Berlin
K. E.-D. Bromberg
128
— _
6
—
Koaksaufsätze —
—
128
Herne
K. E.-D. r. Köln
129
1
Fass
leer —
30
129
Bremerhaven
K. E. D. Hannover
130
—
—
1
—
lebendes Ferkel —
—
130
Appelhülsen
Elberfeld
K. E.-D. r. Köln
131
—
—
4
—
Feuertöpfe —
22
131
Bergisch-Märk.
132
-
{!
-
Grabschippe — 1
eis. Gartenrechen /
-
132
Biebrich
K.E.-D.Frankf.a/M.
133
__
1
—
gusseis. breiter Ring —
kl. Handblasebalg —
f Holzstamm, 2 m lang,!
\ 65 cm stark /
2,5
133
Barmen
Bergisch-Märk.
134
—
1
—
0,75
134
Berlin
K. E.-D. Bromberg
135
1
-
300
135
Cosel-Kandrzin
Oberschlesische
136
1
_
Kaminstein —
24
136
Deutzerfeld
K. E.-D. r. Köln
|8,5 m lang. Auf
\der Strecke gef.
137
1
—
eis. Kette —
25
137
Zwickau
Sächs. Staatsb.
138
—
1
Kiste
? -
20
138
Essen Rh.
K. E.-D. r. Köln
139
_
—
1
Korb
leer, —
3
1.3f
M. Gladbach
Bergisch-Märk.
K. E. D. Hannover
140
—
1
Kübel
leer —
—
140
Verden
141
—
—
2
—
Maschinentheile —
1
141
Siegen
Mannheim
Bergisch-Märk.
142
—
2
Oelfässer
leer —
169
142
Badische
143
—
—
1
—
Ofenrohr (Kniestück) —
2
143
Vohwinkel
Bergisch-Märk.
144
_
1
—
Ofenschirm —
6
144
Elberfeld
145
—
—
9
Pack
Flachs —
75
145
Aachen
Linksrheinisch
146
1
Pack
Latten —
9
146
Essen Rh.
K. E.-D. r. Köln
[am 2/4. aus Wa-
147
—
1
Packet
2 Pflugscbaare —
2,5
147
Leipzig I.Bayer.Bh
Sächs. Staatsb.
gen 444 B. P. M.
[ entladen.
148
—
—
1
—
Privatwagendecke —
—
148
Lip^pstadt
Essen
K. E. D. Hannover
Lagert seit 27/4. 81.
149
—
—
1
Ring
Draht —
66
149
Bergisch-Märk.
150
—
1
Rolle
Eisen draht —
72
150
Jülich
151
—
—
1
—
Sackkarre —
16,5
151
Halle
Magdeb. -Haiberst
152
—
__
1
Sack
Mehl -
50
152
Gildehaus
Niederl. Staatsb.
153
—
—
1
Sack
Roggenscbrot —
60
153
Elberfeld
Bergisch-Märk.
154
—
_
2
—
eis. Schiebkarren —
79
154
Siegen
K. E.-D. r. Köln
155
—
—
4
—
Schliessflede —
—
155
Wanne
„
156
-
-
1
-
/ eichene Bohle !
\ 2,32 m lg., 0,26 m br. /
15,5
156
Frose
Magdeb.- Haiberst.
572
LaufendeNr.lj
Der Colli
1
Lagerort
Bemerkungen •
(iusbesondere
etwaige Merkmale,
welche zur Aufklärung
dienen können).
Signatur
PI
Art der
Verpackung
Inhalt.
Gewicht
Kilo
Station.
Name
der Bahn.
Marke
Nr.
157
1
Stab
Fl ach eisen —
10
157
' Trotha
Magdeb. -Haiberst.
158
5
Stück
neue Bretter —
36
158
Philippsburg
Badische
159
3
„
Knierohre —
4
159
Chemnitz
Sächs. Staatsl).
Bodeusturz
160
10
„
Schieferplatten —
23,5
160
Hameln
K. E.-D. Hannover
161
5
„
Stangen —
—
161
Cassel
162
2
Weinfässer
leer —
187
162
Mannheim
Badische
163
-
12
~
Zuckerrübensaamen —
163
Eschweiler
Linksrheinische
Submissionen (Schluss).
Submission auf Flussstahl - Rad-
reifen bezw. Achswellen. Die für das
laufende Etatsjahr im diesseitigen Direc-
tionsbezirk erforderlichen Radbandagen
und Achswellen sollen im Wege der öffent-
lichen Submission beschafft werden.
Die bezüglichen Bedingungen und Zeich-
nungen liegen in dem diesseitigen General-
bureau hier zur Einsicht aus und können
auch von demselben gegen frankirte Ein-
sendung von 1 Mark bezogen werden.
Angebote sind verschlossen und mit der
Aufschrift:
„Submission auf Flussstahl-Radban-
dagen bezw. Achswellen“
versehen, bis spätestens zum 8. Juni er.
Vormittags 11 Uhr an das diesseitige
Materialienbureau in Magdeburg, Fürsten-
wallstrasse 10 einzusenden. Magdeburg,
den 13. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1320)
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in der Nähe der gr. Stadt, mit Bahnhof,
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Heu, 11 Pferden, 32 Kühen, 100 Schweinen,
guten theils neuen Gebäuden, grossem
Wohnhaus, Jagd, Fischerei, u. mit 2 fran-
zösischen Gängen auch 1 Graupengang
eingerichtet, habe ich preiswürdig zu ver-
kaufen Auftrag u.' genügt eine Auszahlung
von 12-14 000 Thaler.
Reflectirende Herren wollen sich an mich
wenden. Rostock, Breite- Str. Dethloff.
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573 -
Na 41.
für :
Leipzig, fiUrnberger-Straes’e 89.
Deutsclier
Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Es ist das unläugbare Verdienst des Abg. v, Kozlowski, diese
Bahn gesetzlich so rasch sichergestellt und den Staatsvertrag hier-
über mit der Länderbank beseitigt zu haben, so dass, wenn der
von ihm ausgearbeitete und vom Plenum des Abgeordnetenhauses
angenommene Entwurf im Herrenhause auf keine Hindernisse
stösst, derselbe seh r bald zum Gesetze erhoben wird und noch im
laufenden Jahre die Arbeiten beginnen werden.
Dieser Gesetzentwurf lautet wie folgt:
„Mit Zustimmung beider Häuser des Reicbsrathes finde Ich
anzuordnen, wie folgt:
Art. 1. Die zur Ausführung der Galizischen Transversalbahn
noch fehlenden Eisenbahnstrecken, und zwar: a) Saybusch-Neu-
Sandec, b) G^bow-Zagorz, c) Stanislau-Husiatyn, letztere als
normalspurige Localbahn, sind mit dem veranschlagten Gesammt-
betrage von 24 200 000 fl., welcher als Maximalbetrag zu gelten hat,
binnen längstens 3^4 Jahren auf Staatskosten herzustellen.
Art. 2. Die Ausführung des im Art. 1 bezeichneten Eisen-
bahnbaues ist an die Bedingung geknüpft, dass vom Lande Ga-
lizien zu den Grundeinlösungskosten für die im Art. 1 unter a),
b) und c) bezeichneten Eisenbahnstrecken ein Gesammtbetrag von
Einer Million (1 000 000) Gulden Oe. W. und zu den Auslagen für
Richtungsänderung und Umlegung der öffentlichen nicht ärarischen
Strassen für diese Baustrecken ein Gesammtbetrag von hundert-
tausend (100 000) Gulden Oe. W. durch ein Landesgesetz zuge-
sichert werde.
Art. 3. Die Inangriffnahme des Baues der sämmtlichen drei
im Art. 1 unter a), b) und c) bezeichneten Eisenbahnstrecken hat
noch im Jahre 1881 zu erfolgen.
Zu diesem Zwecke sowie auch zur Vervollständigung der
technischen Vorarbeiten von einem Punkte der Strecke Saybusch-
Neu-Sandec zum Anschlüsse an die Kaschau-Oderberger Bahn
wird der Regierung für das Jahr 1881 ein Credit von 2 500 000 fl.
bewilligt, welcher, insofern er bis Ende März 1882 nicht vollständig
zur Verwendung gelangt, noch bis Ende März 1883 verwendet
werden kann, in diesem Falle jedoch so zu behandeln ist, als
wenn derselbe im Voranschläge des Jahres 1882 bewilligt worden
wäre, daher für den Dienst dieses letzteren Jahres zu verrechnen ist.
Die für den eröffneten Credit in Anspruch genommenen
Beträge sind vorläufig aus den Cassebeständen, und insofern dies
aber nicht zulässig sein sollte, durch eine schwebende Schuld
zu beschaffen und seinerzeit aus dem Erlöse der für den frag-
lichen Bahnbau einzuleitenden definitiven Creditoperation zu
refundireu.
Art. 4. ln Ansehung der nach Art. 1 herzustellenden Eisen-
bahnstrecken wird die Befreiung von den Stempeln und Gebühren
für alle Verträge, Eingaben und Urkunden zum- Zwecke der Grund-
einlösung, des Baues und der Instruirung der Bahn sowie von
der bei den Grundeinlösungen auflaufenden Uebertragungsgebühr
gewährt.
Art, 5. Die den Gegenstand dieses Gesetzes bildenden
Eisenbahnstrecken sind von der Staatsverwaltung in eigener Re-
gie zu betreiben und darf die Uebertragung des Betriebes an einen
Art. 6. Dieses '
Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kund-
machung in Vfirksamkeit.
Mit dem Vollzüge desselben sind der Handelsminister und
der Finanzminister beauftragt.“
Im Motivenbericht verweist der genannte Referent zur Be-
gründung der volkswirthschaftlichen Bedeutung der Bahn auf
die seinerzeitigen Regierungsvorlagen und auch auf den neuesten
Motivenbericht. Er sucht sodann ausführlich die strategische
Wichtigkeit der Transversalbahn darzuthun, vergleicht die prä-
liminirten Baukosten mit den Kosten der Albrecht- und der
Tarnow-Leluchower Bahn und kommt zu dem Resultate, dass das
Präliminare für Saybusch-Neu-Sandec und Grybow-Zagorz wohl
begründet, jenes für Stanislau-Husiatin jedoch etwas zu tief
gegriffen sei. Der grössere Theil des Berichtes ist der Verthei-
digung des Staatsbaues und dem Nachweise der Rentabilität der
Transversalbahn gewidmet. Nach dem derzeitigen Course der
fünfprocentigen Papierrente von 95 seien zur Deckung der eifec-
tiven Baukosten, welche nach Abzug des Landesbeitrages mit
23 100 000 fl. veranschlagt sind, sammt den Intercalarzinsen nur
25 835 500 fl. Nominal Noten erforderlich, während beim Privat-
bau 36 Millionen Nominal, darunter 24 Millionen in Gold, emit-
tirt werden müssten. Dabei müsse wohl zugegeben werden, dass
dem Privatunternehmer nach dem der Regierungsvorlage ange-
schlossenen Präliminarübereinkommen Leistungen aus dem
Baucapitale auferlegt werden sollten, die in der für den Staats-
bau angenommenen Kostenziffer nicht enthalten sind und die
sich sammt der Regierungsaufsicht auf rund 1 840 000 fl. belaufen.
Während der Staat beim Staatsbaue nur für die Verzinsung von
25 835 500 fl. Nominal aufzukommen hat und alleiniger Eigen-
thümer der ganzen 407 km langen Bahnstrecken wird, müsse er
sich beim Privatbaue mit einer Beitragsleistung von 8 Millionen
effectivem Gelde betheiligen, und ausserdem müsse er für die
Zinsen von 24 Millionen Goldprioritäten, das heisst soviel wie
27 837 000 fl. Prioritäten in Noten, aufkommen, wozu er als Be-
sitzer von zwei Dritteln des Actiencapitals zum mindesten mo-
ralisch, wenn nicht auch rechtlich verpflichtet wäre; trotzdem
wäre der Staat nicht alleiniger Eigenthümer der Bahn. Durch
den Ausbau der Transversalbahn würde dem Staate auf den nun
zu bauenden Linien und auf den bestehenden jungen Bahnen
zusammen ein Reinertrag von 1 764000 fl. zugute kommen, was
einer mehr als 6,8 procentigen Verzinsung des erforderlichen
Nominalcapitals von 25 835 500 fl. entspricht. Sollten aber auch .
die dieser Berechnung zu Grunde liegenden Voraussetzungen,
dass sich nämlich der Transitverkehr der Lemberg-Czernowitz-
Jassy Eisenbahn auf der Höhe erhalten werde, welche er in den
letztabgelaufenen normalen Jahren hatte, und dass der ganze
von Husiatyn und von der Lemberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahn
via Stanislau-Krakau transitirende Verkehr via Transversalbahn
geleitet werde, in der einen oder andern Richtung nicht zu-
treffen; so könne trotzdem eine entsprechende Rentabilität an-
gehofft werden. Sollte der Transitverkehr nur halb so bedeutend
sich gestalten, als angenommen oder sollte die Stärke des Ver-
574
kebrs zwar den Erwartungen entsprechen, die Dirigirung des-
selben aber nur zur Hälfte via Transversalbahn erfolgen können,
welch’ letzterer Fall bei den der Regierung rücksichtlich der
Tarife der Lemberg-Czernowitz-Jassy Eisenbahn zugestandenen
Rechten geradezu ausgeschlossen sei, so würde doch der der
Regierung zugute kommende Reinertrag jedenfalls mindestens
880 000 fl. betragen, was einer 3,4 procentigen Verzinsung des
Nominalanlagecapitals entsprechen würde. Dies sei das Resultat
bei den ungünstigsten Annahmen. Der factische durchschnittliche
Erfolg würde wahrscheinlich die Mitte halten; das Capital werde
sich vielleicht nicht mit 6,8 pCt., aber auch nicht mit 3,4 pCt.,
sondern hoffentlich mit 5pCt. verzinsen. Eminente Vortheile würden
sich für den Staat aus dem Besitze der Bahn auch dadurch ergeben,
dass er ausschlaggebenden Einfluss auf die Tarife aller Galizischen
Bahnen gewinnt. „Der bevorstehende Ablauf des Nordbahn-
Privilegiums — es mag (jieser Anlass zu einer Erneuerung des
Privilegiums oder zur Erwerbung der Nordbahn durch den Staat
führen — wird jedenfalls der Staatsverwaltung auch auf dieser
Bahn einen weitgehenden Einfluss auf alle Tariffragen sichern,
und wenn ferner die Verstaatlichung der Elisabethbahn und der
bevorstehende Ausbau der Arlbergbahn ins Auge gefasst wird,
so ergiebt sich, dass der Staat demnächst auf der das ganze
Reich durchziehenden Strecke, von der Bayerischen Grenze und
vom Bodensee bis zur östlichsten Grenze an Russland, die Tarife
nach seinem Ermessen wird feststellen können.“ Die Rentabili-
tätsberechnung des Abgeordneten v. Kozlowski kommt zu fol-
genden Ergebnissen: Bei den bestehenden jungen Bahnen
bessern sich die Nettoeinnabmen um 660 000 fl., Stanislau-Husia-
tyn trägt 300000 fl., Zagorz-Grybow und Neu-Sandec-Saybusch
tragen 804 000 fl., Summe 1 764 000 fl. a) Der Bau erfordert bei
projectmässiger Ausführung 28 350 000 fl. und nach Abschlag des
Beitrages des Landes Galizien 27 250 000 fl. effectives Geld. Wird
dasselbe durch Emission von fünfprocentiger Papierrente beschafft,
welche einen Cours von rund 95 fl. hat, so müssen zur Deckung
dieses Erfordernisses und der Intercalarzinsen 31 373 400 fl Rente
ausgegeben werden, zu deren Verzinsung 1 568 700 fl. erforderlich
sind. Da aber das dem Staate zugute kommende Erträgniss
1 764 000 fl. beträgt, so verbleibt noch ein Ueberschuss von
195 000 fl. pro Jahr; b) macht der Staat' von den im Motiven-
bericht erwähnten Erleichterungen Gebrauch, werden aber doch
definitive Brücken hergestellt, so ist das effective Bauerforderniss,
nach Abschlag des Landesbeitrages, 24 329 000 fl., deren Be-
schaffung, inclusive der Deckung der Intercalarzinsen, die Emis-
sion von 27 210 000 fl. Rente erfordert. Die Verzinsung bedarf
1 360 500 fl. pro Jahr, und da die Erträgnisse 1 764 000 fl. aus-
macben, so resultirt in diesem Falle ein Ueberschuss von
403 500 fl. pro Jahr; c) nach der für die beantragte Gesetzesvor-
lage angenommenen Alternative reducirt sich das effective Bau-
erforderniss nach Abzug des Landesbeitrages auf 23 100 000 fl.,
die sammt Intercalarzinsen eine Ausgabe von 25 835 500 fl. Nomi-
nal erfordern, dessen Verzinsung 1 291 800 fl. beansprucht. Im
Vergleiche zu den zu erzielenden Erträgnissen bliebe demnach
ein Ueberschuss von 472 200 fl.
Aus den weiteren Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf
sei die vom Referenten im Ausschuss angeregte Berücksichtigung
Galizischer Techniker und Bauofferenten erwähnt ; dieselben sollen
nicht vorzugsweise, sondern caeteris paribus berücksichtigt werden.
In Folge der erhobenen (wohl ungegründeten) Bedenken, dass
damit die Concurrenz ausgeschlossen und der Bau theurer würde,
sollen nun die bezüglichen Petitionen der Regierung zur Würdi-
gung abgetreten werden.
Von den im Plenum des Abgeordnetenhauses zur General-
debatte gehaltenen Reden reproduciren wir nachstehend aus der aus-
führlichen Rede des Abg. Dr. Herbst nur den Theil, welcher sich
auf die gegenwärtige Vorlage bezieht, nachdem die ursprüngliche
Regierungsvorlage zurückgezogen worden ist. Abg. Dr. Herbst
sagte: „Im vollen Bewusstsein, dass diese Bahn nicht rentabel ist,
haben wir gleichwohl uns für die Ausführung derselben ent-
schlossen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens, weil wir
der Bahn eine Bedeutung für die von ihr durchzogenen Strecken
unter allen Verhältnissen beimessen, und weil es sich hierbei um
die Belebung des Localverkehres des Landes von Westen nach
Osten handelt. Der zweite Grund ist ein strategischer, obwohl
mir hierbei scheint, dass, damit eine Bahn einen grossen strate-
gischen Werth hat, es nothwendig sei, dass sie günstige Betriebs -
Verhältnisse aufweise. Eine Bahn mit so enormen Steigungen wird
nie einen so hohen strategischen Werth haben, wie eine Bahn, die
Regierungsvorlagein der Ebene gelegen ist.
Aus diesen Gründen haben wir uns entschlossen mitzuwir-
ken an dem Zustandekommen eines anderen Gesetzes. Wir mussten
aber auch dafür sorgen, dass wenigstens zum Theile der Transit-
verkehr gesichert werde. Daher habe ich mir erlaubt — und
meine CoUegen haben mir beigestimmt — zu Art. 1 den Antrag
zu stellen, die Linie Grybow-Zagorz als Staatsbahn mit dem prä-
liminirten Kostenbeträge von 7 200000 fl. herzustellen, damit aber
im Zusammenhänge — und in untrennbarem Zusammenhänge —
eine Resolution, wodurch die Regierung aufgefordert wird, die
DÖthigen Einleitungen wegen Sicmerstellung eines Theiles des
Transitverkehres von Stanislau gegen Westen für die zu erbauende
Transversalbahn zu treffen und hierüber, sowie wegen Sicher-
stellung des Baues der Strecke Stanislau-Husiatyn und Saybusch-
Neu-Sandec noch im Jahre 1881 dem Reichsrathe die entsprechenden
Vorlagen zu machen.
Ich glaube, dass wir dadurch bewiesen haben, dass wir, wenn
auch davon überzeugt, dass die Bahn nicht rentabel ist, den da-
bei in Frage kommenden Interessen des Landes und auch den
eventuellen strategischen Rücksichten, die ins Feld geführt werden
können, Rechnung tragen, dass wir es aber auch für unsere Pflicht
halten, dasjenige zu beantragen, was die Interessen des Staats-
schatzes erfordern.“
Abg. R. V. Jaworski: Elf Jahre sind verflossen, seit dem
der Bau dieser Bahn zum ersten Male im Hause angeregt wurde
und acht Jahre seit dem Zustandekommen des Gesetzes vom Jahre
187.3, durch welches dieser Bau sichergestellt werden sollte, und
heute sind wir wieder daran, über den Bau dieser Bahn schlüssig
zu werden. Durch diese lange Zeit waren alle Bemühungen der
Galizischen Abgeordneten, dass der Bau dieser Bahn verwirklicht
werde, vergebens. Gegenwärtig ist der Zeitpunkt ein viel günsti-
gerer als im Jahre 1873. Beseitigt ist der Alp, der im Jahre 1873
auf allen Unternehmungen lastete, gehoben ist der Staatscredit
und das Vertrauen in die materiellen Hilfsquellen Oesterreichs
trotz der pessimistischen Anschauungen. Und was das Wichtigste
ist, ein Bau, der im Jahre 1873, abgerechnet die Linie Tarnow-
Lelucbow, 50 Millionen gekostet hätte, kann jetzt um eine Summe
von 23 Millionen, und wenn man die Intercalarzinsen einrechnet,
24 Millionen bewerkstelligt werden, wobei die Linie Husiatyn-
Stanislau mit einer Länge von 146 km und einem Kostenaufwand
von 5 Millionen binzukommt, welche aus diesen 24 Millionen be-
stritten werden könnte.
Redner spricht die Zuversicht aus, dass diese Bahn sich als
nützlich und nothwendig für den Staat und das Land erweisen
werde, und dass bei Entwickelung eines normalen Verkehrs auf
dieser Bahn die Zinsen des verwendeten Capitals hereingebracht
werden dürften, besonders da die Baukosten billiger seien, als
die einer andern Bahn, dass die Administration wahrscheinlich
in einer Hand liegen werde im Gegensätze zu der jetzt bestehen-
den Verwaltung der verschiedenen Bahnstücke. Es sei Sache der
Regierung, sich auf das nothwendigste Personal und die nothwen-
digsten Bauten zu beschränken, und man müsse schliesslich be-
denken, dass ein grosser Theil des Frachtenverkehres aus dem
Russischen südlichen Podolien auf dieser Route, als der kürzesten
und wohlfeilsten, ihr einziges Debouche suchen und finden werde.
Redner empfiehlt schliesslich das Eingehen in die Specialdebatte,
Abg. Teuschl rechtfertigt die Haltung der Mitglieder der
Linken im Eisenbahnausschusse. Die Mitglieder der rechten Seite
des Hauses hätten sich gleich im Anfänge für die Regierungs-
vorlage ausgesprochen, und ein massgebendes Mitglied der Rech-
ten habe geaussert, dass er zwar die Prioritäten dieser Bahn nicht
kaufen würde, dass man aber eine Eisenbahn, wenn sie nothwen-
dig sei, nehme, wie man sie bekomme. Die Linke sei also einem
bereits gefassten Beschlüsse der Majorität gegenübergestanden
und musste nun die Frage stellen, ob es dem Interesse des Staates
entspreche, die Eegierungsvorlage anzunebmen, ob es den Grund-
sätzen der öffentlichen Moral entspreche, dass eine Bahn in Oester-
reich gebaut würde mit 40 Millionen Anlagecapital in Actien,
während die Baukosten mit 24 Millionen präliminirt sind. Es
würden sich daher die Baukosten um 80 pGt. über das wirkliche
Bedürfniss erheben, und deswegen habe sich die Linke gegen die
Regierungsvorlage aussprechen müssen.
Handelsminister Freiherr v. Pino: „Die Nothwendigkeitdes
Ausbaues der Galizischen Transversalbahn ist sowohl von der
Regierung als von dem Hause, durch die Vorlagen der Regierung
und durch die Beschlüsse des Hauses anerkannt worden. Die
Regierung bedauerte, dass die Ungunst der Verhältnisse es bisher
nicht gestattet habe, die Beschlüsse des Hauses zur Ausführung
zu bringen. Die Ueberzeugung, dass diese Bahn schon längst
hätte gebaut werden sollen, weil sie von eminenter Bedeutung
für den Staat und für das Reich und von eben so grosser Be-
deutung für das Land ist, hat die Regierung veranlasst, die
Mittel und Wege zu erwägen, um endlich doch diese wichtige
Bahn zu Stande zu bringen. Sie hat demgemäss eine Vorlage
dem Hause unterbreitet, bei der sie von der Anschauung geleitet
war, so geringe Ansprüche als möglich an die Staatsfinanzen zu
machen. Aber diese Vorlage bildet gegenwärtig, wenigstens vor-
läufig, nicht mehr den Gegenstand der Berathunm Es ist durch
den Ausschuss im Einverständniss mit der Regierung eine
andere Vorlage ausgearbeitet worden, die Regierung hat dieser
Vorlage zimestimmt, sie bildet in diesem Momente den Gegen-
stand der Berathung. Ich will daher nicht auf alle jene Bemer-
kungen und Recriminationen mich einlassen, welche gegen die
frühere Vorlage der Regierung vorgebracht worden sind.
Was nun die gegenwärtige Vorlage betrifft, so ist es mir
ausserordentlich angenehm, dass von keiner Seite eigentlich gegen
dieselbe ein Einspruch erhoben worden ist. Es ist der Staatsbau
nicht angegriffen worden und die Einwendungen, welche gemacht
575
•worden sind, besiehen sich nur auf einige Vermuthungen, welche
ich zurückzuweisen in der Lage bin. Es ist gesagt worden, dass
ein Uebereinkommen mit der Lemberg-Czernowitz-Jassybahn vor-
ausgehen soll. In dieser Beziehung will ich bemerken, dass die
Regierung volle Verantwortung dafür übernimmt, dasjenige
Uebereinkommen mit der Lemberg-Czernowitz-Jassybahn zu
Stande zu bringen, welches uöthig ist, um der neuen Linie, re-
spective. der Linie, welche von Stanislau nach dem Westen geht,
jenen Frachtenzufluss zu vermitteln, welchen sie zu ihrer Exi-
stenz bedarf.
Es sind Zweifel erhoben worden, dass diese Bahn nicht un-
verzüglich in Angriff genommen werden könne; auch in dieser
Beziehung übernimmt die Regierung die Verantwortung dafür,
dass der Bahnbau auf den 3 Strecken noch im heurigen Jahre
in Angriff genommen wird, und endlich muss ich auch noch be-
merken, dass, wenn der bewilligte Betrag auch nicht im heurigen
Jahre ganz aufgebraucht werden könnte, ja Vorsorge getroffen ist,
dass er im künftigen Jahre verwendet wird; allein die Regierung
glaubt, dass sie auch diesen Betrag wird verwenden können.
Ich will auf die angeführten Rentabilitätsberechnungen
nicht des Näheren eingehen, jedoch soviel kann ich wohl be-
merken, die Rentabilitätsberechnungen, welche die Regierung
rücksichtlich der Linie Stanislau-Husiatyn gemacht hat, beruhen
auf zahlreichen Erhebungen, welche sowohl von Regierungsor-
ganen in der genauesten Weise vorgenommen wurden, als auch
auf Erhebungen, welche von Seite interessirter Unternehmungen
— und hier muss ich die Lemberg-Czernowitz-Jassybahn als die
interessirte Unternehmung bezeichnen, welche den Bau der Linie
Husiatyn-Stanislau übernehmen wollte — in dieser Beziehung
gepflogen worden sind. Aus diesen beiderseitigen Erhebungen
ergab sich das Resultat, welches sich zwischen 125- und 135 000 t
bewegt — ein Resultat, welches nicht als sanguinisch, sondern
eher als pessimistisch angesehen werden kann.
Die Frachtenmenge, welche von der Lemberg-Czernowitz-
Jassybahn in Folge eines zu treffenden Uebereinkommens auf die
westliche Linie geleitet werden wird, sei sie 40, 50, 60 pCt, ist
jedenfalls eine solche, dass diese Linien belebt werden. Ich
Könnte Ziffern anführen, um die Frachtenmenge, welche die Lem-
berg-Czernowitz-Jassybahn verführt und die von dem Vorredner
mit einem geringen Betrage angeführt worden ist, bekanntzu-
geben und darzuthun, dass eine viel grössere Frachtenmenge aus
den Rechnungsvorlagen der Lemberg-Czernowitz-Jassybahn her-
vorgehe, allein das würde mich zu weit führen, und es ist ja dar-
über schon viel gesprochen worden. Jedenfalls ist die Frachten-
menge eine so grosse, dass die Rentabilität der Bahn nach
menschlicher Voraussicht als gesichert angesehen werden kann.
Ich will zugeben, dass Momente eintreten können, bei welchen
diese Rentabilitätsrechnung nicht bestehen könnte; ich will zu-
geben, dass vielleicht die Frachtenmenge in den ersten Jahren unter
dieser Rentabilitätsrechnung bleibt, allein man baut nicht Bahnen,
damit sie 5 pCt. tragen, sondern weil sie nothwendig und zur
Entwickelung des Landes nützlich sind.
Ich möchte noch bemerken, dass die Uebernahme des Baues
der Linie Stanislau-Husiatyn von der Regierung auf Staatskosten
aus dem Grunde gewünscht wird und auch angenommen worden
ist, weil diese die naturgemässe Fortsetzung der ganzen Trans-
versalbahn an der Russischen Grenze ist und der Staat schliesslich,
wenn der Anschluss an die Russische Grenze zu Stande kommt,
in die Nothwendigkeit gesetzt sein wird, auch diese Linie unter
sich zu bringen. Ich möchte die Bitte aussprechen, das hohe
Haus möge in die Specialdebatte des vorliegenden Gesetzes ein-
gehen.“
Abg. Dr. Ru SS (Schlussredner zur Generaldebatte) polemi-
sirt gegen den Abg. Jaworski und bemerkt, nichts wäre unrich-
tiger, als zu sagen, dass der Staat nur solche Bahnen bauen
dürfe, welche eine fünfprocentige oder 'vierprocentige Rente er-
geben. Redner fährt fort: Ich glaube, dass in Oesterreich grosse
Bahnen, welche wirklich Capitalsanlagen sind, auf Jahrzpfante
hinaus überhaupt nicht mehr gebaut werden können. Sollte
unter diesem Gesichtspunkte überhaupt der Bahnbau auf Jahr-
zehnte hinaus sistirt werden? Das ist nicht denkbar! Als die
Reichsstrassen gebaut wurden, hat man zuerst gefragt nach dem
Bedürfnisse einer Gegend nach einer solchen Strasse und nicht
danach, was sie kostet, und das ist noch derselbe Gesichtspunkt,
von dem aus heute Localbahnen betrachtet werden sollen, und
wie ich mich bereits für die zwei westlichen Strecken ausge-
sprochen, so glaube ich heute in Anfügung der Linie Husiatyn-
Stanislau keinen Grund zu sehen, um gegen die Vorlage zu
stimmen, wie sie aus dem Berichte des Ausschusses hervorge-
gangen ist.
Berichterstatter Ritter v. Kozlowski erklärt den Ausbau
der Transversalbahn für wichtig für das Land Galizien, weil einer-
seits einem Theile des Landes zur Belebung der Production verhol-
fen wird, und andererseits denjenigen, die nicht unmittelbar an’
der Bahn sich befinden, ein mittelbarer Dienst dadurch erwiesen
wird, dass sie ein Regulator der Tarifsätze der Karl-Ludwig-
bahn sein wird; deswegen seien die Abgeordneten aus Galizien
jederzeit mitallen Kräften fürdieHerstellung dieser Bahn eingetreten. I
Nach einer eingehenden Bekämpfung der gegen die Vorlage
vorgebrachten Aeusserungen empfiehlt der Redner das Eingehen
in die Specialdebatte und bemerkt, dass er den vom Abg. Dr.
Herbst angekündigten Antrag mit Anerkennung begrüsse, weil
der Abg. Herbst aus seiner Negation heraustrete, dass er sich
jedoch für dessen Antrag nicht erwärmen könne, und empfiehlt
daher vorläufig, den Antr^ des Ausschusses anzunehmen.
Das Eingehen in die Specialdebatte wird hierauf beschlossen.
Abg. Dr. Herbst: Nach dem, was ich in der General-
debatte ausgeführt habe, werde ich mich darauf beschränken, den
dort angekündigten und daselbst begründeten Antrag zu stellen,
welchen ich als ein zusammenhängendes Ganzes aufzufassen
bitte; Artikel 1 habe zu lauten: „Die Eisenbahnstrecke Grybow-
Zagorz ist mit dem veranschlagten Kostenbeträge von 7 200 000 fl.,
welcher als Maximalbetrag zu gelten hat, auf Staatskosten her-
zustellen; und die Kaiserliche Regierung wird aufgefordert, wegen
Sicherstellung der Leitung des Transitverkehrs auf die von Sta-
nislau über Stry gegen Westen führende Eisenbahnlinie die ent-
sprechenden Verhandlungen einzuleiten und hierüber, sowie wegen
Sicherstellung des Ausbaues der Strecken Saybusch-Neu-Sandec
und Stanislau-Husiatyn noch im Laufe des Jahres 1881 die Vor-
lagen im Reichsrathe einzubringen.“
Die Anträge des Abg. Dr. Herbst werden unterstützt.
Abg. Fürnkranz erklärt, dass er mit Rücksicht auf die
Belastung des Staates durch die Verstaatlichung der Elisabetb-
bahn und durch den Bau der Arlbergbahn nicht für ein Gesetz
stimmen könne, wodurch dem Staate neue Lasten auferlegt wer-
den, insbesondere aber dann nicht, wenn durch dieses Gesetz
einem Lande Begünstigungen zu Theil werden sollen, das ohne-
dies in der letzten Zeit immer und immer wieder begünstigt
werde, während Niederösterreich zum Beispiel schon seit Jahren um
die Bahn zwischen St. Pölten und Sigmundsherberg vergebens
petitionire.
Berichterstatter Ritter v. Kozlowski spricht sich gegen
den Antrag des Abg. Dr. Herbst aus und bittet um die unverän-
derte Annahme des Artikels 1 nach dem Anträge des Ausschusses.
Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abg. Dr. Herbst
abgelehnt und Artikel 1 nach dem Anträge des Ausschusses, des-
gleichen der Rest des Gesetzes ohne Debatte genehmigt und das
Gesetz auch sofort in dritter Lesung zum Beschlüsse erhoben.
Ebenso werden die auf diesen Gesetzentwurf bezüglichen Resolu-
tionen des Eisenbahnauschusses ohne Debatte angenommen.
Die internationalen Gotthardbahntarife.*)
Eine Skizze.
Zur Beurtheilung der Gotthardbahn ist so viel Beitrag nach
der Schablone „Zahlen beweisen“ geliefert worden, dass es jetzt,
wo über die Transporte schaffenden Tarife beschlossen werden
muss, lohnen dürfte, den Werdeprocess des Unternehmens mit
den immer weiter greifenden Zielen der jenseits der Alpen woh-
nenden Gotthardmänner zu vergleichen und das Mass des wirk-
lichen Nutzens, welcher aus dem Gotthardunternehmen für
Deutschland gewonnen werden könnte, ins Auge zu fassen.
Es ist nämlich nicht zu verkennen, dass heute nicht mehr
die politische Seite der Gotthardbahn und die Fähigkeit der letz-
teren, Italien und Deutschland gleich grosse Transportdienste zu
leisten, für Italien im Vordergründe stehen; jene Gotthardmänner
haben vielmehr aus nationalem Egoismus und nicht etwa im
Bangen um die Ungenüge dieser Momente zur Ausgleichung der
schweren Lasten, welche die subventionirenden Factoren auf sich
genommen haben, ihre Blicke schon auf diejenigen Weltverkehre
geworfen, welche der Gotthardbahn im Deutschen Interesse ver-
weigert werden sollten. Die politischen Grundgedanken, welche
diesem Unternehmen das Leben gaben, waren bekanntlich ein
Ausfluss des Bedürfnisses für Deutschland, sich einen von
Oesterreich (den Brenner- und Semmeringwegen) unabhängigen
Alpenübergang zu sichern.
Angenommen, dieser politische Gedanke habe seine
dauernde Richtigkeit, so ist es doch falsch, ihn in Friedens-
zeiten zur Richtschnur der Betriebsführung des Unternehpaens zu
machen; denn ein internationaler Verkehrsweg kann nicht den
Zweck haben, Feindschaften zu stiften, tarifpolitische Repressalien
hervorzurufen; und die Wegkürzung nach Italien wirkt überdies
wie ein zweischneidiges Schwert, welches geeignet ist, nicht nur
mögliche Hindernisse des freien Verkehrs mit dem Süden, son-
dern auch praktische und ^grossartige Verbindungen des Deut-
schen Nordens zu zerschneiden. Darüber müssen sich die Ge-
walten, welche bei Feststellung der internationalen Gotthardtarife
in Berlin mitzureden haben, klar werden.
*) Wir bringen den nachstehenden uns eingesandten Artikel
des Herrn Generalagenten Astfalk in Köln zum Abdruck, um zur
Discussion der von demselben aufgeworfenen wichtigen Frage
anzuregen, wie die internationalen Gotthardbahntarife zum wah-
ren Nutzen Deutschlands zu gestalten sind. Die Redaction.
576
Es ist nun eine weitverbreitete Anschauung, die trotz ihrer
notorischen Unrichtigkeit die besten Köpfe besticht, dass die
Gotthardbahn eine förmliche Revolution im Verkehrswesen zei-
tigen und die Transportbeziehungen zwischen dem Süden und
dem Norden Mitteleuropas ins Unendliche vermehren werde. Die
Verkehrsausweise sagen dag^en, dass, wenn die Mont-Cenis- und
ßrennerrouten ihre ganzen Errungenschaften im internationalen
Verkehre*), insoweit derselbe „naturgemäss“ der Gotthardbahn zu-
fallen müsste, an die neue Route abgeben wollten, es sich höch-
stens um eine Bruttoeinnahme von 1500 000 Frcs. handeln würde.
Dabei müsste man sich aber auf sehr viel kleinere Nettoerträg-
nisse gefasst machen als im „Voranschläge“ stehen, denn die
Brennerroute transportirt heute, um vom Wichtigsten zu reden,
Wein um rund 58 Frcs.
Baumwolle
Tabak
Hanf „
Getreide „
Südfrüchte und Oel . . . „
Sämereien „ „ 45 „
Schwefel „ „37 „
pro Tonne von Venedig nach Mannheim, Stabeisen etc. um weni-
ger als 44 Frcs. pro Tonne von Mannheim nach Venedig, und der
Lebensmittelverkehr wird bis zur Deutschen Grenze um ähnliche
Taxen — in Eilfracht! — bedient. Das würde, auf die Route
Mannheim-Genua via Gotthard (774 km) umgelegt, bei nur je
1 Expeditionsfranken für Versand- und Empfangbahnen höch-
stens 7 Cts., in der Hauptsache aber weniger als 6 resp. 5 Cts.
pro Tonnenkilometer ausmachen, während Herr Düggeli, Chef
des Tarifbureau der Gotthardbahn, vom Transitverkehre eine Ein-
nahme von 8 Cts. pro Tonnenkilometer sich verspricht.**)
Die Mont - Cenis- und Brennerrouten werden aber natür-
lich nicht „Gewehr bei Fuss“ zuschauen, wie man ihnen ihre Er-
rungenschaften entführt, und der Gotthardroute werden die Er-
fahrungen der bestehenden Landwege, was den Seeverkehr an-
belangt, auch nicht erspart bleiben. Der Seeverkehr wird aber
stets den Löwenantheil an den Mittelmeerbeziehungen zu Deutsch-
land (von England, Belgien und Holland abgesehen) bei Leitung
der Transporte über die Rheinlinie (Antwerpen und Rotterdam),
die Weserlinie (Bremen), die Elblinie (Hamburg) und selbst die
Oderlinie (Stettin) in Anspruch nehmen; denn es müsste selbst
die Gotthardbahn auf weniger als 3 ()ts. pro Tonnenkilometer
hinabgehen, wenn sie mit Ausschluss der Wasserstrassen auf
Deutschem Boden dem Seeverkehre einen nennenswerthen Vor-
sprung, und auch den nur für kurze Zeit abgewinnen möchte.
Da nun die Deutsche Regierung bekanntlich auch „ein Herz“ hat
für die Deutschen Seehäfen und unsere grossen Ströme, so
erscheint es mehr als fraglich, ob sie solchem Tarifkampfe
ä outrance ihre Billigung geben wollte, der ja übrigens der Ren-
tabilität dieser äusserst schwierig und kostspielig zu betreiben-
den Alpenbahn absolut nicht förderlich sein könnte.
Man kann jedoch getrost der Seeschifffahrt zwischen dem
Mittelmeere und Ostindien einer-, den Nordseehäfen andererseits
die Selbsthülfe überlassen; hier bedarf es keines Schutzes durch
das Reich. Anders liegt aber die Sache, wenn die Rüstungen,
welche in Genua für den transatlantischen Verkehr getroffen wer-
den, als Kampfmittel in die Ersdheinung treten würden. Der
Geburtsort des Entdeckers von Amerika schickt sich nämlich,
an, den Amerikanischen Verkehr mit Deutschland im grossen
Style über Genua zu leiten, und dem Unternehmungsgeiste Genuas
sollen sich reiche Französische und Englische' Capitalien für den
gedachten Zweck zur Verfügung gestellt haben. Da könnte leicht
ein Stück Zweiseelentheone tarifarischen Ausdruck finden; es
könnte nämlich die, durch das zwar wohlgemeinte, aber im
Princip verwerfliche ünterscheidungszollproject, angestrebte Natio-
nalisirung des Deutschen Handels ein weiteres Loch dadurch be-
kommen, dass das Deutsche Reich mit seinen schweren Gotthard-
subventionen den Ruin des Deutschen Seeverkehrs selbst an-
bahnen hilft. Will also das Deutsche Reich nicht den Herren,
die an die Stirn ihres Rathhauses geschrieben haben „Genuensis,
ergo mercator“ Commisdienste leisten und von der Deutschen
Seeschifffahrt Trägerdienste leisten lassen, dann wird es sich
entschliessen müssen, auf die internationalen Gotthardtarife
als Mittel einer riesigen Vermehrung des Italienischen Verkehrs
zu verzichten, d. h. diese Tarife im Sinne der bestandenen Nord-
seehafentarife zu beeinflussen, und damit wäre der erste Schritt
gethan, die internationalen Gotthardbahntarife auch den inter-
nationalen Tarifen der bestehenden Alpenrouten anzupassen.
Es giebt aber noch eine ebenso wichtige Erwägung, welche
das Gotthardbahnunternehmen zu grosser Vorsicht bei der Tarif-
erstellung gemahnen sollte. Wenn man nämlich annehmen wollte.
*) Vom Schweizerischen Verkehre — welcher der Gotthard-
bahn im grossen Ganzen keinerseits bestritten werden kann —
muss natürlich abgesehen werden; derselbe wird erst wieder
nach Inbetriebsetzung der Arlbabn ein ernstes Streitobject bilden.
**) Vergl. „Die Frage der Bruttoeinnahmen des Gotthard-
unternehmens.“ 1878. Luzern, Mayer’sche ßuchdruckerei.
dieses Unternehmen möchte, wozu es ja das Recht hätte, die Weg-
kürzung gegen die bestehenden Alpenrouten voll ausnützen und
durch Aufnahme einer „concurrence ä outrance“ das Westeuro-
päische, Mittel- und Norddeutsche Gebiet, welches heute von der
ßrennerroute mit bedient wird, dieser streitig machen, so stünde
im Sinne der Tradition von anderthalb Decennien zu erwarten,
dass die an der Brennerroute betheiligten Transportunterneh-
mungen den Kampf aufnehmen und die dadurch geminderten
Nettoerträgnisse durch Erhöhung der Tarife für die von der Gott-
hardroute unerreichbaren Deutschen Relationen zu bessern trach-
ten würden. Damit wäre also für die Deutsche Gesammtheit
Also auch in dieser Beziehung würde es sich empfehlen,
vor Nutzbarmachung der Gotthardroute ein freundschaftliches
Einvernehmen mit den bestehenden Alpenbahnen herzustellen.
Das in dieser Skizze kurz begründete Carteil soll nicht, wie so
viele andere Cartelle, dem Einzelinteresse einer Route Rechnung
tragen; es soll vielmehr dem Deutschen Gesammthandel gerecht
werden, ihn vor Beunruhigungen und Unberechenbarkeiten
schützen und dem Deutschen Waarentausche jenen Antheil
am Weltverkehre durch Transporterleichterung sichern, welcher
ihm vernünftigerweise nicht abgesprochen werden dürfte.
Wenn man wirklich darüber streiten möchte, ob es vom
Standpunkte der Deutschen Eisenbahnpolitik gut gethan
wäre, die der Gotthardroute dienende Strecke Mannheim-Basel
(•262 km) gegen die zum Brenner führende Strecke Mannheim-
Kufstein (47.1 km) auszuspielen — und die hier bezifferte Ent-
fernungsdifferenz wird fast durchgängig in den wichtigsten (west-
lichen) Relationen sich vordrängen — so wird doch gewiss Ein-
verständniss darüber bestehen, dass es vom Uebel wäre, einen
Concurrenzkampf aufzunehmen, der, vermöge eines die Durch-
führung des Deutschen Reformtarifs geradezu ausschliessenden
Taxsystems wankender Rechnungsgrössen, die schreiendsten
Widersprüche im Deutschen Eisenbahntarifwesen und die be-
denklichsten Rückwirkungen auf dasselbe hervorbringen müsste*),
während die Cartellirung ermöglichte, das unbestreitbare üeber-
gewicht der Gotthardroute bei lohnenden Tarifen und zur Be-
friedigung des Deutschen Handels zur Geltung zu bringen.
Uebrigens will nicht bestritten werden, dass sowohl der
Handel, welcher sich in Englischen Händen befindet, als die Ver-
kebrsbeziehungen der Norddeutschen Häfen nicht allein von den
Seefrachten abhängen, und dass die erwähnten Bemühungen
Genuas, den überseeischen Handel Deutschlands abzulenkeu, nur
sehr allmälig Wunden in unser Nationalvermögen zu reissen
vermöchten; ebenso lässt sich ein Stapelplatz von der Bedeutung
Triests und eine so grosse Unternehmung, wie die Triest und
Venedig zu gleichen Taxen bedienende Dampfschifffahrtsgesell-
schaft des Oesterreichisch-Ungarischen Lloyd, welche mit 70 und
einigen Seedampfern das Mittelländische und Schvvarze Meer
sowie den fernen Osten befährt, nicht so leicht aus der Rech-
nung streichen — ; aber wenn aus diesen Gründen die Con-
currenzmassnahmen der Gotthardroute auch nicht sofort den
Bekämpften schmerzhaft, und wenn sie für die Gotthardbahn
selbst relativ lohnend werden würden, so würde doch im Ver-
laufe der Ereignisse ganz gewiss ein Zustand gezeitigt werden,
welcher den Interessenten der Gotthardroute, vor Allem dem
Deutschen Reiche mindestens ebenso unbequem wäre, wie den
bekämpften Concurrenten. Und dem liesse sich nur durch die
empfohlenen, auf Grundsätzen der Billigkeit aufzubauenden Car-
telle Vorbeugen.
Für Genua kann noch leichter, als man es für Ant-
werpen und Rotterdam s. Z. vermöchte, die ausgleichende Eisen-
bahntarifformel rücksichtlich der Norddeutschen Seehäfen ge-
funden werden, und bei Cartellirung der Alpenrouten wird es
— unter Vorwegausscheidung der unbestreitbaren Zonen der
cartellirenden Routen — nur der Aufstellung eines verkehrs-
fördernden aber noch lohnenden Normaltarifs bedürfen, dessen
Annahme oder Ablehnung den concurrirenden Routen überlassen
bliebe. Durch Erstellung gleicher Tarife über die Gotthard- und
Brenner-, für Belgien auch über die Mont-Cenisrouten würde
zudem den Störungen die Spitze abgebrochen, welche im Gott-
hardbahnbetriebe während der ersten Jahre — man kann sagen
mit Sicherheit — zu erwarten sind.
Köln, am 20. Mai 1881. Caesar Astfalck.
*) Beiläufig sei hier bemerkt, dass wenn eine 1879 er Juli-
entscheidung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten auf-
recht erhalten werden wollte, dem Gottbardunternehmen freilich
versagt bliebe, „den Waarenaustausch zwischen fremden Ländern
zu erleichtern, insolange nicht gleiche Verkehrserleichterungen
für den WaaVen Versand von Deutschland nach eben denselben
Ländern gewährt werden“. Demzufolge bliebe Belgien und
Holland entweder ausserhalb des Tarifsystems der Gotthardbahn
— wofür die Rh ein Schifffahrt dem Herrn Minister gewiss sehr
dankbar sein würde- — oder die Italienisch - Belgischen und
-Holländischen Taxnothwendi^eiten müssten auch auf Deutsche /•
Güter übernommen werden. Beides wäre gleich unhaltbar. C. A.
577
w
Aus Oesterreich-Üngarn.
V Wien, 23. Mai 1881. (Budgetdebatten. Staatobahnbetrieb.
Staatsbahnbau. Arlbergbahn. Directionsverlegungen. Subven-
’ tionssumme. Garantierechnungen und Nördling. Nationalität der
Bediensteten. Verwaltungsräthe und Freikarten. Dienstesprag-
■ matik. Transversalbahn. Pest-Semlin. Zwei Localbahnen. Eisen-
bahnausschuss. 4 Generalversammlungen. Börsennotiz.)
fDie Budgetdebatten des Oesterreichischen Abgeordneten-
hauses sind beendet; die vielen sich an die Eisenbahnen knüpfen-
jj, den Wünsche und Beschwerden wurden mehr oder weniger he-
ilt gründet vorgebracht. Die folgende auszugsweise Reproduction
m. derselben bekundet den mächtigen Factor, welchen das Eisen-
• wesen im Staatsleben bildet. Der Herabminderung der jährlichen
Z Bahnsubventionen auf 18 Millionen Gulden wurde die Erhöhung
■» der Staatsschuld durch den Ankauf der 963 km Staatsbahnen
entgegengestellt; dafür wurde wieder plaidirt, dass dieselben nur
47100 000 fl. = 103 Millionen Gulden Nominal gekostet haben und
jedenfalls so viel werth sind, als die jetzt gebauten und noch zu
(' bauenden Linien. Es wäre noch hinzuzufügen gewesen, dass gar
( viele als productiv bezeichnete Auslagen weit weniger diesen
j.- Charakter an sich tragen, als die Eisenbahnen. Es greift auch
in den weitesten Kreisen die Ueberzeugung immer mehr Raum,
•: dass nur in der Vervollständigung des Bahnnetzes durch den
: Ausbau der Ergänzungslinien unser wirthschaftliches Heil liege.
Der Oesterreichische Staatseisenbahnbetrieb wurde trotz
». seines starken Erfordernisses von einem technischen Abgeordne-
\ ten als eine staatliche Nothwendigkeit rücksichtlich bestimmter
V Relationen erklärt. Es sei die Schlüsselstelle für jede bandels-
*1 politische Thätigkeit. Mit Hülfe einer — allerdings nur durch
j Erweiterung des bestehenden Staatsbahnnetzes möglichen —
' rationellen Tarifpolitik können die Sonderbestrebungen Ungarns
i paralysirt werden. Das Conglomerat von unbedeutenden Local-
bahnen, welche im Staatsbetrieb stehen, sei für eine solche Action
« ' ganz ungeeignet. Es seien gleich der Westbahn noch andere
grosse Bahnen zu verstaatlichen, sobald sich hierzu die Gelegen-
i heit biete. Der Staat dürfe auch vor dem Bau von concurriren-
» den Wasser Strassen nicht zurückschrecken, um dadurch selbst-
ständige Bahnunternehmungen gefügiger zu machen, oder diesel-
ben ganz in seine Gewalt zu bekommen. — Bedauerlich ist es,
dass gegen eine solche des Staates unwürdige und machiavel-
listische Bahnpolitik kein Wort der Abwehr vorgebracht wurde.
Wir geben gern die Berechtigung der Canalisation zu, glauben
sogar, dass dieselbe zur Ungebühr vernachlässigt worden, meinen
aber, dass beide Verkehrswege einander ergänzen; das wirkliche
Bedürfniss ruft schon den einen oder anderen von selbst hervor
und darum hat es noch mit dem befürworteten Donau-Oder-
canal Zeit.
Bticksichtlich der Staatseisenbahnbanten wurde vom Aus-
schüsse folgende Resolution beantragt: Die Regierung wird neuer-
lich und dringend aufgefordert, mit aller Beschleunigung die be-
reits abgeschlossenen Baurechnungen der Staatsbahnen dem Hause
vorzulegen, auf den raschest möglichen Abschluss der noch in
Schwebe befindlichen Baurechnungen zu dringen und die ver-
fassungsmässige Indemnität bezüglich der Durchführung des
Kaufes der vom Staate erworbenen Bahnen ehestens einzuholen.
Betreff der Arlbergbahu wurde die Interpellation wegen des
Stillstandes auf der Theilstrecke Innsbruck-Landeck zwar vom
Handelsminister formell deshalb zurückgewiesen, weil darin eine
Anspielung auf regierungsseitig entgegenstehende transversale
Interessen gemacht war, im Allgemeinen gab Frhr. v. Pino aber
die Zusicherung, dass die Vollendung dieses Baues mit allen Kräf-
ten ohne Rücksicht auf andere Interessen angestrebt wird. Nähere
Details gab der Regierungsvertreter, Oberbaurath und Director
der Staatseisenbahnbauten liott, um zu erklären, dass die Beendi-
gung des Baues respective die Inbetriebsetzung gegenüber dem
Pro^amme um etwa ein halbes Jahr später erfolgen wird, indem
dieses halbe Jahr ein Winter und nicht ein Sommer ist. Es hat
sich nämlich bei der Detailbearbeitung dieser Plän e herausge-
stellt, dass es vorzüglich aus technischen Gründen sehr zweck-
mässig ist, wenn wir während der Bauperiode zwei Winter haben
und nicht einen Winter, wie es der Fall wäre, wenn wir den Be-
trieb nach unserem ersten Programme im Herbste des Jahres
1882 eröffnen würden. Wahrscheinlich wird diese Eröffnung erst
Frühjahre des Jahres 1883 erfolgen, und zwar deswegen, weil sich
auf der Strecke Innsbruck-Landeck eine Unmasse von Flussbauten
befindet. Die Gebirgsbeschaffenheit Tirols, speciell die vielen
Gletscher, welche die Seitenarme des Inns speisen, bringen es
mit sich, dass eben im Sommer fortwährend Hochwasser sind.
Wir können also diese Bauten nur im Winter ausführen, und ohne
eine schädliche Forcirung dieses Baues ist ein Winter viel zu kurz.
Es ist daher eine rein öconomische Massregel, wenn wir die Voll-
endung des Baues um ein halbes Jahr hinausschieben.
Die Verlegung des Directioussitzes mehrerer, insbesondere
Galizischen Bahnen in den Bereich ihres Verkehrsgebietes wurde
als Resolution ausgesprochen. [Vergeblich wurde dagegen die
wirthschaftliche Nothwendigkeit der Bildung grosser Verkehrs-
centren und der unmittelbaren Berührung der Bahnen mit den-
selben, sowie das statutarische Recht der Actionäre auf den Sitz
der Verwaltung in Wien geltend gemacht, wo dieselben sonsteine
kostspielige Agentur unterhalten müssten. Interessant war der
Nachweis, dass das Procent der Verwaltungsauslagen von den ge-
sammten Auslagen bei den Oesterreichischen Bahnen, deren Sitz
nicht in Wien ist, ein höheres sei, als das Procent der Verwal-
tungsauslagen jener Bahnen, welche ihren Betrieb im betreffen-
den Lande, den Sitz jedoch in Wien haben. Die Vorarlberger
Bahn, die ihren Sitz in Wien hat, habe nur 4,7 pCt. der gesammteii
Auslagen an Verwaltungsauslagen, die Süd-Norddeutsche Bahn
4,4 pCt., die Pilsen- Priesener Bahn, die ihren Verkehrsbetrieb uml
ihren Sitz in Böhmen habe, habe 9 pCt., die Böhmische Nord-
bahn unter denselben Verhältnissen 6,6 pCt. und die Dux-Boden-
bacher Bahn, deren Verwaltungssitz so günstig wie möglich
gelten sei, nämlich in Teplitz, das heisst so ziemlich in der
Mitte ihres Verkehrsgebietes, habe 9 pCt. an Verwaitungsaus-
lagen.
Ueber das Sinken der Subventionssnmme wurde bemerkt,
dass dessen Bedeutung, ungeachtet mittlerweile weitere garantirte
Bahnen hinzugekommen sind, noch viel grösser ist, als es den
Anschein hat, weil mittlerweile die Mehrzahl der garantirten
Bahnen in die Eikommen steuerpflicht eingetreten ist und weil,
wenn nicht diese Einkommensteuer zu zahlen wäre, der Betrag
von 18 000 000 noch weit unterschritten wrürde. Das ist ein Moment,
welches man überhaupt nicht ausser Acht lassen kann. Das, was
der Staat und auch die Länder und Gemeinden durch die Eisen-
bahnen an Steuern und Zuschlägen bekommen, wird sehr bald
jener Ziffer gleichkommen, welche überhaupt an Subventionen
vom Staate gezahlt wird. Es sind aber nicht alle Eisenbahnen,
bei welchen so erfreuliche Resultate eintreten, sondern hauptsäch-
lich die von Böhmen, Mähren und Schlesien, während einige
Eisenbahnen in anderen Ländern, bezüglich welcher die phan-
tastischesten Ideen über ihre Rentabilität zu einer gewissen Zeit
entwickelt wurden, noch immer an einem ßetriebsdeficite labori-
ren, und welche wahrscheinlich, da die zehnjährige Entwickelung
sie über das Betriebsdeficit nicht hinau^ebracht hat, auch für
ewige Zeiten daran leiden werden. — Wir wollen hoffen, dass
diese vom gewesenen Minister Dr. Herbst ausgesprochene Befürch-
tung nicht zur Wahrheit wird, wenn alle Länder die nothwendigen
Verbindungs- und Localbahnen erlangen werden.
Die Nichterledignng der Garantiereclmungen wurde eben-
falls der Regierung vorgeworfen. Hierüber erklärte Dr. Herbst:
Ich ergreife die Gelegenheit, das zu berichtigen, weil es zugleich
dazu dienen kann, einem viel angefochtenen Manne, dem auch
ich sehr oft als Gegner gegenüberzustehen in der Lage war, einige
Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Diese Rückstände der Be-
triebsrechnungen sind jetzt nicht mehr vorhanden. Sie waren
allerdings ein ausserordentlicher Uebelstand, ein Uebelstand, be-
züglich dessen ich nur Folgendes anführe. Die Mährisch-Schle-
sische Nordbahn besteht jetzt 10 Jahre im Betriebe, und im Jahre
1877 war noch keine einzige Betriebsrechnung durchgeführt wor-
den. Dass es aber keine Rückstände mehr giebt, dass die Grund-
sätze, nach welchen die Rechnungen zu prüfen sind, im Interesse
des Staates jetzt vollkommen geregelt erscheinen, ist das Verdienst
des letzten Handelsministers und ganz vorzüglich ein Verdienst
des gewesenen Sectionschefs Nördling, der in das Verhältniss
der garantirten Eisenbahnen zum Staate Ordnung gebracht hat.
Die Nationalität der Bahnangestellten wurde auch in die
Debatte gezogen. Es sollen bei der Galizischen Karl- Ludwigbahn
mit der Centralleitung in Wien unter 128 Beamten nur Ve Polen
sein. Von radikaler Seite wurde dagegen bemerkt: Es sei nicht
zu billigen, dass so viele Ausländer in Oesterreich im Eisenbahn-
dienste verwendet, die eigenen Landeskinder zurückgesetzt wer-
den. In Wien sind sehr viel Böhmen im Eisenbahndienste an-
gestellt, wir missgönnen es ihnen nicht, denn auch sie sind Lapdes-
kinder; dafür soll man aber darauf sehen, dass die Ausländer
die Landeskinder nicht verdrängen. Ein dritter Abgeordneter
versicherte endlich, dass die hervorragendsten Beamten der ge-
dachten Bahn der Czechischen Nationalität angehören; ja bei der
Kaiserin Elisabethbahn sei eine sehr bedeutende Anzahl von
Böhmen beschäftigt. Es sei wohl die Frage am Platze, ob denn
bei allen Bahnen in Galizien auch das Verhältniss zwischen Ru-
thenen und Polen das richtige sei.
Ueber die Bezüge der Verwaltungsräthe und den Missbrauch
mit Freikarten bemerkte Dr. Herbst: Es ist ein Irrthum,
dass durch Ersparungen namentlich an Bezügen von Verwaltungs-
räthen u. s. w. viel würde gewonnen werden. Die grossen Bahnen,
wo die Verwaltungsräthe und die Betheiligten viel beziehen
können, die sind entweder nicht garantirt oder sie nehmen die
Garantie nicht in Anspruch. Tantiemen beziehen solche bei der
Verwaltung betheiligte Personen doch nur dann, wenn ein Ueber-
schuss über die fünfprocentige Verzinsung vorhanden ist, wenn
also der Staat eben keine Garantie zu leisten hat, z. B. bei der
Staatsbahn, Südbahn, Nordbahn. Bei der Elisabethbahn besteht
die Bestimmung, dass die Bezüge des Verwaltungsrathes nicht in
die Garantierechnung eingestellt werden dürfen. Diese werden
eben aus Einkünften bestritten, welche nicht mit der Garantie
des Staates Zusammenhängen. — Freikarten werden zumeist aus
dienstlichen und humanitären Rücksichten Ton den Bahnen
ertheilt. Bei der leider starken Auswanderung ist es eine häufige
Erscheinung, dass Oesterreichische Auswanderer, welche zurück-
kebren und nach Hamburg kommen, von Deutschen Eisenbahnen
mitunter gratis befördert werden, und die Oesterreichischen
Eisenbahnen, die von dem Generalconsul in Leipzig nur zu oft
mit solchen Bitten behelligt werden, sollen nicht die Möglichkeit
haben, ihre eigenen Landsleute hier zurückzubefördern?
lieber die Gesetzesvorlage einer Dieiistpragmatik für alle
bei den Bahnen angestellten Bediensteten wurde von einem radi-
calen Abgeordneten unter Anführung eines vielbesprochenen
Disciplinarfalles, ein Resolütionsantrag eingebracht, wonach die
Anstellung, Entlohnung, Beförderung und Altersversorgung der-
selben geregelt und der Staatsverwaltung auf diese Agenden ein
massgebender Einfluss gewährt werden soll.
Die Galizisclie Transversalbalm ist nach dem vom Abg.
V. Kozlowski ausgearbeiten Entwürfe in dritter Lesung vom Abge-
ordnetenhause angenommen. Bei der Wichtigkeit dieses Gesetzes
und der grossen Ausdehnung der gegenwärtigen Correspondenz
berichten wir hierüber an der Spitze des Blattes.
Die Gesetzes Vorlage über den Bau der Bahn Pest>Semlin
wurde im Plenum des Ungarischen Abgeordnetenhauses mit grosser
Majorität angenommen. Communicationsminister Ordody verweist
darauf, dass der Bau nicht mehr in Frage kommen könne, da
derselbe durch das Gesetz angeordnet worden ist; doch sprechen
für die Ausführung dieses Gesetzes auch wichtige volkswirthschaft-
liche Motive, und wäre es auch bedenklich, den jetzigen günstigen
Moment zu versäumen. Er weist nach, dass der Bau verhältniss-
mässig billig zu stehen komme. Was Bulgarien betrifft, so stehe
Ungarn auf der Basis des Berliner und des mit Serbien bereits
abgeschlossenen Vertrages. Daraus, dass die Verhandlungen
noch nicht zum Abschluss gebracht worden sind, dürfe nicht ge-
folgert werden, dass sich Bulgarien seiner Verpflichtung entziehen
wolle. Staatssecretär Hieronymi bemerkt, dass, wenn man immer
darauf wartet, wie der Anschluss an die Linien der Nachbar-
staaten sichergestellt werden kann, eine internationale Bahn nur
selten zu Stande käme. Die Verbindung mit Salonichi sei nicht
bezweifelt worden. Aber auch Bulgarien werde als Rechtsnach-
folger der Pforte im Sinne des Berliner Vertrages der von d('r
Pforte schon früher eingegangenen Verpflichtungen gewiss ent-
sprechen. Es wäre allerdings leichter gewesen, die Verhand-
lungen mit Hilfe der Oesterreichischen Staatsbahn zum Ab-
schlüsse zu bringen. Die Regierung habe es aber vorgezogen,
lieber eine solche Bahn zu Stande zu bringen, wplche ausschliess-
lich den Ungarischen Interessen zu dienen berufen ist. Finanz-
minister Szapary bemerkt endlich, die Regierung habe die Vor-
sorge für die Verbindungslinien nicht ausser Acht gelassen und
eben deshalb den Gesetzentwurf erst nach Abschluss des Ver-
trages mit Serbien eingebracht. Die in Wien im Zuge befind-
lichen Verhandlungen betreffs Durchführung des Berliner Ver-
trages bieten gleichfalls Gelegenheit, das diesfällige Interesse
wahrzunehmen. Man müsse allerdings dahin wirken, dass auch
Andere ihre Pflicht erfüllen. In erster Reihe aber müsse man
dieser Verpflichtung selbst nachkommen, um dann von Anderen
ein Gleiches mit um so grösserem Nachdrucke Wdern zu können.
Ist unsere und die Türkische Linie einmal ausgebaut, so bildet
der Ausbau der im Mittel liegenden Anschlusslinie ein solches
Europäisches Interesse, dem jedenfalls Rechnung getragen werden
wird.
Der Gesetzentwurf über die zwei Localbahnen Arad-Csanäd
und Szatmär-Nagybänya wurde im Ungarischen Abgeordneten-
hause angenommen. Dagegen wurde geltend gemacht, dass vor-
erst das ganze System der Vizinalbahnen studirt und die Wasser-
strassen nicht vernachlässigt werden sollten.
Im Oesterreichischen Eisenbahnansschusse wurde folgende
Resolution gefasst; „Die Regierung wird aufgefordert, behufs
Erbauung einer Eisenbahnlinie von der Ungarischen Grenze
über Hradisch -Brünn -Iglau durch Böhmen bis an die
Bayerische Grenze noch im Laufe des Jahres 1881 die erfor-
■ lerlichen Studien und Erhebungen zu veranlassen und noch in
diesem Jahre die diesfällige Vorlage einzubringen.“ Ferner wurde
der Ausbau der Kronprinz-Rudolf bahn bis Triest, dann weiters
es für wünschenswerth erklärt, der Regierung einen Credit einzu-
räumen, damit dieselbe Studien über alle wichtigen noch zu
erbauenden Linien mache. Aehnliche Vorkehrungen bestehen
auch in anderen Staaten. Endlich wurde zu wiederholten Malen
der Ausbau der Dalmatinischen Bahnen angeregt.
Die am 21. d. Mts. nbgehaltene Generalversammlung der
Turuau-Kraluper Bahn beschloss den Reingewinn folgendermassen
zu vertheilen: Der Actiencoupon wird mit sieben Procent, gleich
14 fl., eingelöst, dem Reservefonds werden 23 7.32 fl. zugewendet,
der Verwaltungsrath erhält als zehnprocentige Tantieme 15 195 fl.
und der Restgewinn von 17 162 fl. wird auf neue Rechnung vor-
getragen. Die Couponsteuer bestreitet die Gesellschaft. Die aus-
gelosten Verwaltungsräthe wurden wiedergewählt,
In der am 20. d. M. abgehaltenen Generalversammlung der
Böhmischen Nordbahn wurde constatirt, dass im Jahre 1880 die
Gesammteinnahme 1 718 443 fl. 5 kr. = 9 493 fl. 11 kr. pro Kilo-
meter (-j- 4% pCt. gegen 1879) und die Betriebsauslagen 756 878 fl.
34 kr. betragen haben. Von dem Ueberschusse werden 70 000 fl. ,
dem Erneuerungsfonds gutgebracht und vom Reste nach Abzug -
der Amortisationsquoten beider Anlehen dem Reservefonds 13264 ff |
23 kr. zugewendet, endlich 339 320 fl. 38 kr. dem Sanirungsconto
gebucht. ;
ln der am 23. d. M. abgehaltenen 12. Generalversammlung
der Ostrau.Friedländer Bahn wurde vom Ver waltu ngsrathspräsi-
denten Hofrath Dr. v Sochor zunächst auf die im verflossenen
Sommer eingetretenen Ueberschwemmungen hingewiesen, in Folge I
deren der Betrieb der Bahn, sowie jener der an der Bahn gelege-
nen gesellschaftlichen Eisenwerke durch längere Zeit sistirt wer-
den musste. Durch die noth wendig gewordenen Reconstructions-
arbeiten, deren Kosten mit 57 194 fl. in die Betriebsrechnung ein-
gestellt worden, hat sich der Betriebsüberschuss auf 14 056 fl. re-
ducirt und beziffert sich zuzüglich des Ueberschussvortrages ex '
1879 mit 17 623 fl. Nachdem zur Verzinsung und Amortisation I
der Prioritätsobligationen 72 670 fl. erforderlich sind, musste zur
Bedeckung des Abganges von 55 046 fl. vorläufig in anderer Weise
Vorsorge getroffen werden. Nach einigen vom Vorsitzenden in
Beantwortung einer Interpellation gegebenen Aufschlüssen über
die bei der Bahn üblichen Grundsätze bei Gewährung von Re- .
factien wurde dem Verwaltungsräthe, gemäss dem Anträge des
Revisionsausschusses, das Absolutorium ertheilt, worauf die aus-
scheidenden Verwaltungsräthe und Revisoren wiedergewählt
wurden.
Die Generalversammlung des Clubs Oesterreichischer Eisen* ;
bahnbeamteu fand am 16. d. M. statt. Präsident Regierungsrath
Obermayer warf einen Rückblick auf die Thätigkeit des vierten
Clubjahres und hob besonders die Bemühungen des durch Fach-
männer verstärkten Comites für die Fortbildungsschule hervor, '
welche schon im nächsten Herbste ins Leben treten soll. Die
Versammlung votirte dem Vorsitzenden den herzlichsten Dank
für die so eminente Leitung des Clubs. Die Ausschussräthe und ,
Revisoren wurden mit wenigen Ausnahmen wiedergewählt.
Die Börsenwoche hat in Folge von Bealisirnngen kleine
Rückfälie zu verzeichnen, von welchen besonders Staats- und \
Sudbahu ausgenommen waren, welche mit 341 beziehungsweise >
1-24 im Vordergründe standen. Prioritäten hielten sieh auf gleicher ,
Naohlrage wie in der Vorwoche.
Verein für Eisenbahnkunde in Berlin.
Sitzung vom 10. Mai 1881.
Vorsitzender : Herr Geh. Oberregierungsrath Strecker t.
Schriftführer: Herr Eiseubahn-Bauinsppctor Jungnickel.
Der Vorsitzende gedenkt des am 18. April hierselbst plötz-
lich dahingeschiedenen Mitgliedes, des Geheimen Regierungs-
rathes M. M. v. Weber; er weist, da das Leben und die Thätigkeit
des Verstorbenen hinlänglich bekannt seien und daher in diesem
Kreise nicht eingehend geschildert zu werden brauchten, speziell
auf die vielseitige literarische Thätigkeit hin, durch welche Weber
für das Eisenbahnwesen im Allgemeinen und damit auch im
Besonderen für den Verein Hervorragendes geleistet habe; "Weber ■
ist der Erste gewesen, welcher das dem Eisenbahnwesen ferner
stehende Publikum in populärer und aussergewöhnlich anregender
Weise über die Technik im Allgemeinen, im Besonderen über die
Eigenartigkeit des Eisenbahnbetriebes der Heimath und der be- '
kanntesten Culturländer brlelirt und auch dadurch zur Förderung |
des Eisenbahnwesens in weiteren Kreisen beigetragen hat. Die r
Anwesenden ehrten das Andenken des dem Verein seit 1853 an- >
gehörenden Mitgliedes durch Erheben von den Sitzen. V‘
Herr Regierungs- und Baurath Borma nn aus Saarbrücken ,
spricht: „Ueber Bahnhofsanlagen im Kohlenrevier Saarbrücken“. Der
Vortragende giebt zunächst einen allgemeinen Ueberblick über j
die industrielle Entwickelung des durch seinen Reichthum an J
mannigfachen Rohproducten schon frühzeitig bekannt gewordenen ^
Saargebietes Nachdem 1430 die erste Kohlengrube in Betrieb i>
gesetzt worden war, entwickelte sich die Kohlenproduction mehr
und mehr, namentlich seitdem für die ebenfalls in jener Gegend
schwunghaft betriebene Glas-und Eisenfabrikation in der Mitte
des vorigen Jahrhunderts die Verwendung von Holz als Heiz- '
material verboten worden war. Au f die Ausbildung der V erkehrswege ; z
zum Fortscbaffen der Producte wurde beständig eine besondere >
Sorgfalt verwendet; aber selbst die Schiffbarmachung der Saar
und die Anlage eines umfassenden Strassennetzes in der Napoleo-
nischen Zeit konnten auf die Dauer nicht für die stetig zu-
nehmende Production genügen und die Anlage von Eisenbahnen
war daher in dieser Gegend mehr als sonstwo ein immer fühlbarer ;
und immer zwingender hervortretendes ßedürfniss. Nachdem ■
endlich 1848 mit dem Eisenbahnbau begonnen worden war, ver- <
vollkommnete sich das Bahnnetz mehr und mehr, indem zu der -
ursprünglichen Saarbrücker Bahn nach und nach die Fortsetzung
nach Trier, die Rhein-Nahebahn, die Fischbachbahn mit viel- •
fachen Anschlüssen an Zechen und Gruben etc. hinzutraten.
579
Dem Aufschwünge der Kohlenindustrie entsprechend, zeigten sich
die anfänglichen Bahnhofsanlagen bald als mehr oder weniger
unzureichend und eine grosse Anzahl von Umbauten wurden
namentlich in den Jahren 1871 und 1872 theils ausgeführt, theils
entworfen , von denen der Vortragende folgende wichtigeren
erwähnt.
Der Bahnhof Neunkirchen war als erster Hauptpunkt für
den Kohlenverkehr gleich Anfangs in grösserem Massstabe ange-
legt worden (600 m lang, 6 467 m Geleise mit 43 Weichen und 16
Drehscheiben) als die übrigen Zwischenbahnhöfe, welche wegen
der Schwierigkeit, in die Steigung von 1 : 100 angemessene Hori-
zontalen einzuschieben, meistens nur ca. 200 m lang gemacht
wurden. Beim Bau der Rhein-Nahebahn musste jedoch schon
eine Erweiterung des Bahnhofes Neunkirchen vorgenommen werden ;
derselbe erhielt dabei die Anlage eines Inselbahnhofes, mehrere
Abzweigungen nach benachbarten industriellen Etablissements
mit Gemllen bis 1 : 31 und umfasst jetzt 21 119 m Geleise mit
125 Weichen und 4 Drehs6heiben.
Die Entwicklung des Bahnhofes Friedrichsthal war dadurch
erschwert, dass in denselben von Saarbrücken her 3 Geleise ein-
münden und das dritte Geleis behufs der Abzweigung nach der
GrubenstationFriedrichsthal dieanderen beiden Geleise üoerkreuzen
musste. Der Betrieb war auch dadurch unbequem und störend,
dass die Anlage als Inselbahnhof steile Treppenanlagen für das
Publikum und das Fahren der Landfuhrw( rke über einen Theil
der Geleise bedingte. Beim Umbau des Bahnhofes wurden diese
Uebelstände beseitigt und dabei die Centralisirung der Weichen
derartig durch geführt, dass die Hebel derselben sämmtlich von
einem über dem Stationsbureau befindlichen Raume aus durch
einen, die Ab- und Anmeldung der Züge gleichzeitig bewirkenden
Weichensteller bedient werden. Dadurch, dass die Hebel auch
sämmtlich durch das darunter befindliche Stationsbureau hindurch-
gehen und daselbst für die verschiedenen Stellungen kenntlich
gemacht sind, kann der in diesem Bureau anwesene Stationsvor-
steher die jedesmalige Stellung der Weichen übersehen und die
richtige Handhabung derselben controliren.
Die Bahnhöfe Sulzbach und Dudweiler zeigen ähnliche, zum
Theil einfachere Verhältnisse. Bei dem Umbau derselben ist
ebenfalls eine Centralisirung der Weichen bewirkt worden und
es ist in Bezug hierauf zu erwähnen, dass die äussersten Weichen
sich in Dudweiler etwas über 300 m, in Sulzbach fast 350 m ent-
fernt von dem Ceutralappurat befinden. Der Apparat i nDudweiler
ist seit 2 Jahren in Betrieb und functionirt sehr gut.
Die bedeutendsten Wandlungen hat der Bahnhof Saarbrücken
erfahren. Bei der ersten wenig bedeutenden Anlage wurde der
ca. 600 m lange Bahnhof im Interesse einer möglichst zuverlässigen
Zollrevision als Inselbahnhof angeordnet. Bei Einführung der
Rhein-Nahe- und der Saarbrücken-Trier-Luxemburger Bahn musste
bereits eine Erweiterung des Bahnhofs vorgenommen werden, wo-
bei die Längenausdehnung auf das Doppelte (1 200 m) gesteigert
wurde. Bei dieser und der späteren Erweiterung war besonders
die geringe Entfernung zwischen den auf beiden Seiten der Geleise
sich gegenüberliegenden Stations- und Werkstattsgebäuden ein
schweres Hinderniss und es musste, da man sich leider zur Ent-
fernung einer der beiden Anlagen nicht entschliessen konnte,
eine Erweiterung stets nur in der Längsrichtung gesucht werden.
Nachdem sich die erste Erweiterung bald ebenfalls als unzureichend
erwiesen hatte, wurde der Bahnhof neuerdings in so umfassender
Ausdehnung, jedoch immer in seiner Längsrichtung, umgebaut,
dass er nunmehr auch einer weiteren Steigerung des Verkehrs
auf das Doppelte gewachsen sein würde.
Der Bahnhof enthielt im Jahre 1853 5 769 mGeleise mit 38 Weichen,
„ „ 18^ 18125 m „ „ 93 *
„ „ 1880 39 703 m „ „256
Der Betlieb ist zwar durch die grosse Längenausdehnung
des Bahnhofes (über 2 000 m) sehr erschwert; durch Eiotheilung
desselben aber in einzelne, als selbstständige Bahnhöfe behandelte
Gruppen, sowie durch Vereinigung aller 7 einmündenden Bahn-
strecken behufs der Zugmeldung an einer Stelle wird das Ein-
und Auslaufen von durchschnittlich täglich 250 Zügen mit grosser
Regelmässigkeit bewirkt. Das nach einer Skizze Sr. Majestät des
Königs Friedrich Wilhelm IV ausgeführte, sehr massige, mit 2
hohen Thürmen flankirte Stationsgebäude wurde im Französischen
Kriege 1870 theilweise zerstört. Mit der nothwendigen Wiederher-
stellung wurde ein grösserer Umbau desselben verbunden, na-
mentlich weil nach Beendigung des Krieges die bisher hierselbst
stattfindende Zollrevision fortfiel und die dafür vorhandenen be-
deutenden Localitäten nunmehr zur Erweiterung der Wartesäle etc.
benutzt werden konnten.
Zum Schluss erläuterte der Vortragende an der Hand einer
sehr anschaulichen Uebersichtskarte die Umgebung des Bahnhofs
Saarbrücken nebst den vielfachen Abzweigungen, namentlich der-
jenigen nach der Hafenanlage an der Saar und die daselbst be-
findlichen Vorrichtungen zum Ent- und Beladen der Eisenbahn-
wagen und Schiffe.
Herr Regierungsbaumeister Castner wurde durch übliche
Abstimmung als ordentliches einheimisches Mitglied des Vereins
aufgenommen.
In Ergänzung des Protokolls der Aprilsitzung ist noc^tvan-
zuführen, dass an Stelle des nach Aachen vesetzten Herrn Geh.
Regierungsrath Quassowski der Oberstlieutenant Golz, Comman-
deur fies Eisenbahnregiments, zum Stellvertreter des Vorsitzen'len
gewählt worden ist. (
Elektrotechnischer Verein.
Sitzung vom 24. Mai 1881.
Vorsitzender: Geheimer Regierungsrath Dr. Werner Siemens.
Den vom Vorsitzentlen bezüglich der Elektricitätsausstellung
in Paris gemachten Mittheilungen entnehmen wir, dass auch iler
Elektrotechnische Verein an den internationalen Unternehmen
durch Ausstellung seiner Zeitschrift, sowie einer in Deutscher,
Französischer und Englischer Sprache abzufassenden Denkschrift
über die bisherige Wirksamkeit d s Vereins sich zu betheiligen
gedenkt. — Den Ausstellern wird die Mittheiluug willkommen
sein, dass, wie wir aus einer zur Verlesung gekommenen Zu-
schrift des Ausstelliingseommissars für das Deutsche R. ich, des
Geh. Oberregh rungsraths Elsässer, erfahren, die Französische
Verwaltung den Erh ss eines besonderen Gesetzes in Aussicht ge-
nommen hat, nach welchem die von nicht Französischen Aus-
stellern zur Ausstellung nach Paris geschickten Gegenstände und
Apparate nur dann mit Beschlag belegt werden dürfen, W(mn der
die Beschlagnahme Beantragende ein Patent auf den betreffenden
Gegenstand in dem Laude besitzt, welchem der Aussteller ange-
hört. Hiernach werden also die Deutschen Ausstellungsgegen-
stände für die Zeit der Ausstellung sowohl als während des
Transports nach und von Paris gegen Beschlagnahme, auf Grund
des Patentgesetzes ganz ebenso geschützt sein, als ob sie sich in
Deutschland befänden.
Nach Erledigung der geschäftlichen Mittheilungen hielt
Herr Geheimer Bergrath Hauch ecorne einen sehr anregenden
Vortrag: „Ueber schlagende Wetter in Steinkohlengruben und die
Beseitigung der schädlichen Wirkungen derselben unter An-
wendung von Elektricität“, indem er seine Ausführungen durch
übersichtliche Abbildungen von Querdurchschuitten verschiedener
Steinkohlenlager (Waldenburger Becken, Recklinghausen, Mons,
Charleroy, Wormkohlenbecken bei Aachen u. s. w.) erläuterte, so-
wie an Modellen von Grubenabbauten veranschaulichte. Nachdem
Redner die allmälige Entstehung der Kohlenlager aus einer
untergegangenen Pflanzenwelt geschildert und an der Hand der
Wandtafeln gezeigt hatte, wie die ursprünglich in einer flachen
Ebene abgelagerten Kohlen schichten durch geologische Vorgänge
im Laufe der Zeiten mehr oder weniger bedeutende Verschiebungen,
zum Theil sogar vollkommene Umwälzungen erfahren haben, er-
örterte derselbe die hierdurch bedingte Verschiedenartigkeit
der Abbauten, sowie die damit in Verbindung stehende
verschiedene Gestaltung der Wege, auf denen (dnerseits
die zur Erhaltung des Lebens der Bergleute uner-
lässliche frische Luft in die Gruben eingeführt wird, andererseits
die schädlichen Gase entweichen. Redner ging sodann auf
eine detaillirte Zusammensetzung der schlagenden Wetter, ihrem
Auftreten und ihrer furchtbaren Wirkungen über. Bekanntlich
bestehen die schlagenden Wetter aus einer Verbindung von
4 Aequivalenten Wasserstoff und 2 Aequivalenten Ko' de. Der
Kohlenwasserstoff ist leicht verbrennlich, explodirt jedoch nur,
sobald er ein gewisses Mischungsverhältniss mit atmosphäri-
scher Luft eingegangen ist, und zwar steigert sich die Explo-
sionsfähigkeit bis zu einem bestimmten Grade mit der vermehr-
ten Luftzuführung. Das sich bildende Gas wird durch alle offe-
nen Flammen, auch durch den elektrischen Funken entzündet;
die Gefahr der Entzündung liegt vorzugsweise in den oberen
Regionen und aufsteigenden Schachten vor, weil das Gas, welches
spezifisch leichter ist als die atmosphärische Luft, leicht auf-
steigt und sich mit der letzteren verbindet. Der Ort und die
Art des Auftretens der schlagenden Wetter, ist, wie der Vortra-
gende nachwies, sehr verschieden : die schädlichen Gase bilden
sich theils in kleinen Mengen, wie namentlich hinter den zum
Abbau benutzten Hölzern, theils aber auch in Klüften, die, wenn
sie eröffnet werden, das Gas mit furchtbarer Gewalt ausströmen
lassen; Redner führte hierbei als Beispiel das entsetzliche Gruben-
unglück an, welches sich am 17. April 1879 in einem Belgischen
Grubenschacht ereignete und bei dem in einem Augenblicke
121 Arbeiter um’s Leben kamen. Der Druck der eingepressten
schlagenden Wetter ist schön unter ganz gewöhnlichen Verhält-
nissen ein so starker, dass er den Bergleuten das Herausholen
der Kohlen erleichtert, — ein Grund, der die Grubenarbeiter,
ungeachtet aller ihnen drohender Bestrafungen und Gefahren,
immer wieder veranlasst, von dem Auftreten der Gase keine An-
zeige zu erstatten. Redner verfolgte mit seinem Vortrage, wie er
zum Schluss zum Ausdruck brachte, vorwiegend den Zweck, die
Verhältnisse des bergmännischen Betriebes im Allgemeinen dar-
zulegen und hierdurch zu zeigen, unter welchen Umständen von
der Anwendung der Elektricität zur Verhütung von Wettergefahren
überhaupt Nutzen zu erwarten sei. Im Anschluss hieran zeigte
der Vortragende die wesentlichsten Formen der gegenwärtig ge-
bräuchlichen Sicherheitslampen vor. An den Vortrag des
580
Gehei®ien Bergraths Hauchecorne schloss sich eine längere Dis-
cussiCh, an welcher sich die Herren Fabrikbesitzer Wedding,
Dr. Boewe und der Vorsitzende betheiligten. Nach Beendigung
derselben stellte Herr Professor Dr. Neesen mit Bezug auf die
in verschiedenen Zeitungen enthaltenen Angaben über eine et-
waige Blitzgefährlichkeit der Fernsprechleitungen die Frage zur
Erörterung, was von diesen Mittheilungen zu halten sei; er
gab dabei gleichzeitig seiner eigenen Ansicht dahin Ausdruck,
dass die Drahtnetze der Fernsprechanlagen bei der in
Berlin beobachteten Befestigungsweise der Drahtstützen keinen
Anlass zu irgend welchen Befürchtungen bieten. Zu der über
den Gegenstand sich entspinnenden Discussion, an welcher,
ausser dem Interpellanten und dem Vorsitzenden, die Herren
Geh. Ober-Postrath Ludewig und Geh. Ober-Regierungsrath
Elsässer sich betheiligten, wurden die Umstände der Fort-
leitung der atmosphärischen Elektricität und die gegen das Ueber-
springen des elektrischen Funkens auf die Häuser ergriffenen
Vorsicbtsmassregeln näher erörtert, und es war hieraus die Ueber-
zeugung zu gewinnen, dass bei dem Fernsprech betriebe jede
Gefahr für die Hausbesitzer, welche ihre Häuser zur Anbrin-
gung der Stützen zur Verfügung gestellt haben, ausgeschlossen ist.
Material für die Secundärbahnfrage.
Die Rappoltsweiler Strassenbahn. lieber diese Strassen-
bahn, welche sich nunmehr zwei Jahre im Betriebe befindet,
geht der „Deutschen Verkehrs-Zeitung“ eine Correspondenz zu,
welcher wir die folgenden Daten entnehmen:
Die Bahn ist von der Maschihenbaugesellschaft in Winter-
thur erbaut worden und steht unter der Leitung des Ingenieurs
Single in Strassburg. Sie ist schmalspurig, in die Staatsstrasse
eingelegt und hat Steigungen bis zu 3 pCt. Die Bahn verbindet
die Stadt Rappoltsweiler mit dem 4% km entfernten Bahnhofe.
Der Betrieb erfolgt durch Dampf. Leicht construirte Locomo-
tiven befördern täglich 8 bis 10 Züge mit je 3 bis 4 Personen- .
und 1 Gepäck- und Postwagen in jeder Richtung. Zur Beförde-
rung gelangen indess nicht nur Personen und Reisegepäck, sowie
Postsachen, sondern auch Eil- und Frachtgüter, und zwar letztere
sowohl im Stückguts- als im geschlossenen Wagenladungsverkehr.
Um beladene Eisenbahnwagen zu befördern, hat die Gesellschaft
besondere Rollwagen erbaut, welche mit einem normalspurigen
Verdeck ausgerüstet und so eingerichtet sind, dass die Eisen-
bahnwagen von einer eigens dazu hergerichteten Schienenfläche
auf dieselben geschoben werden können. Die Anlagekosten be-
trugen etwa 200 000 Ji (circa 46 000 M. pro Kilometer). Die
ganze Anlage der Bahn ist in wenigen Wochen vollendet worden.
Alle Einrichtungen der Bahn sind äusserst einfach. Dasselbe gilt
von den Baulichkeiten, die ohne jeden Luxus, aber durchaus
solide hergestellt sind. Auch der Betrieb ist ein einfacher. Ein
technischer Betriebsvorstand, ein Gehülfe, ein Heizer auf der mit
Rauchverzehrapparat versehenen Maschine, ein Billeteur — dies
ist das ganze Personal der Balm. Unfälle durch Scheuwerden
von Pferden oder sonst welche sind seit zwei Jahren nicht vor-
gekommen. Letzteres ist um so bemerkenswerther, als vielfach
behauptet wird, der Dampfbetrieb auf Strassenbabnen bringe
— namentlich auf frequenten Strassen — mehrfache Gefahr für den
übrigen Strassenverkehr. Da die Einwohnerzahl der Stadt Rappolts-
weiler nur 7 000 beträgt und eine Befrachtung der Bahn durch
andere Orte nicht erfolgt, indem die Stadt am Fusse der Vogesen
liegt und ein eigentliches Hinterland danach nicht vorhanden
ist, so entstanden anfänglich Zweifel, ob das Unternehmen pro-
speriren würde. Es kam das Vorurtheil der Bevölkerung hinzu,
welche das Unternehmen vielfach misstrauisch betrachtete, und
der Neid der Fuhrleute und sonstigen Concurrenten, welche in
demselben die Vernichtung ihres seitherigen Erwerbs erblickten, so
dass die unternehmende Gesellschaft anfänglich in der That grosse
Hindernisse zu überwinden hatte. Vom Tage der Eröffnung der
Bahn ab zeigte es sich jedoch, wie richtig die Voraussetzung ge-
wesen war, dass die Bahn nicht nur im Bedürfniss liege und
lebensfähig sei, sondern dass sie in kurzer Zeit sich als unent-
behrlich erweisen und zum Lieblinge der Bevölkerung werden
würde. Auch fand die alte Erfahrung, dass die gebotene Gele-
genheit nicht blos den vorhandenen Verkehr steigert, sondern
völlig neuen Verkehr schafft, in Rappoltsweiler die glänzendste
Bestätigung. Denn während in früherer Zeit, als der Verkehr
zwischen Rappoltsweiler Stadt und Bahnhof mittelst Omnibussen
vermittelt wurde, kaum 80 bis 100 Personen täglich befördert
wurden, hat die Strassenbahn im täglichen Durchschnitt 272 Per-
sonen befördert. Die bequeme Fahrgelegenheit, die billige Taxe
(10 und 20 /1&, erste Classe 30 4 Pto Person, Kinder die Hälfte),
haben die Reiselust geweckt und gar Manchen, der unter den
früheren Verhältnissen zu Hause geblieben wäre, aus seinen vier
Wänden vertrieben. Die Strassenbahn möchte heut zu Tage in
Rappoltsweiler kein Mensch mehr missen. Auch diejenigen Ele-
mente sind versöhnt, welche sich ihr anfänglich feindlich gegen-
über gestellt hatten. Sie haben eingesehen, dass gegen die
Macht des Fortschritts der Technik der kleinliche Kampf des
überwundenen Standpunktes unnütz und lächerlich ist. Dass
die Bahn aber nicht nur für die Bevölkerung, sondern auch für
die Unternehmerin gewinnbringend ist, geht aus den veröffent-
lichten Nachrichten hervor, wonach die Rente der Bahn schon
jetzt über 5 pCt. beträgt. Selbstverständlich ist diese Rente
nicht aus dem Personenverkehr allein erzielt worden. Eine fast
gleich hohe Einnahme, wie aus dem Personenverkehr, hat die
Gesellschaft aus dem Güterverkehr gezogen, da sie täglich
annähernd 200 Centner, meist in Wagenladungsgütern, befördert.
Die Deutsche Reichspostverwaltung hat sich dem Unternehmen
von Anfang an freundlich gegenüber gestellt und das auf gemein-
nütziger Grundlage beruhende Project seiner Zeit dadurch ge-
fördert, dass sie der Gesellschaft vom Tage der Eröffnung der
Bahn ab die Beförderung der Postsachen übertrug. Die letztere
erfolgt in einer Abtheilung des Gepäckwagens unter Begleitung
eines Postschaffners. Die Abtheilung ist nach Art der Bahnpost-
wagen eingerichtet, mit Briefeinwürfen versehen und durch ent-
sprechende äusserliche Aufschrift gekennzeichnet. Der combi-
nirtc Post- und Gepäckwagen der Rappolts weiler Strassenbahn
dürfte wohl das kleinste Bahnpostfahrzeug im Reichspostgebiet
sein. Seit Fertigstellung der Rappoltsweiler Strassenbahn hat
sich das allgemeine Interesse den Unternehmungen der Eingangs
erwähnten Gesellschaft zugewendet. Zahlreiche Gemeinden haben
die Herstellung ähnlicher Bahnen in Aussicht genommen, vielfach
sind Vorarbeiten gefertigt worden und an mehreren Linien wird
bereits an der Vollendung neuer Strecken gearbeitet. Man erblickt
in den Strassenbabnen die billigste, dem Publikum bequemste
Art der Secundäreisenbahnen, und giebt sich der Hoffnung hin,
dass in nicht ferner Zeit jede Landstrasse zwischen ausreichend
f rossen Orten mit dem Schienengestänge der modernen Strassen-
ahn ausgerüstet sein werde.
Aus Bayern.
© München, den 24. Mai. Dem am 21. d. Mts. publicirten
Abschied für den Landtag des Königreichs Bayern entnehmen
wir folgende das Eisenbahnwesen betreffenden Punkte: 1. Be-
züglich der Bitte anzuordnen, „dass die Königliche Staatsregie-
rung die Frage in Erwägung ziehe, ob und in welcher Weise
Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 1869, die Ausdehnung und
Vervollständigung der Bayerischen Eisenbahnen, dann Erbauung von
Vicinalbah nen betreffend, einer Abänderung behufs Erleichterung der
Leistungen der Interessenten zu unterziehen, oder ob derselbe gänz-
lich aufzuheben sei, dann wie die Verhältnisse des Vicinaleisen-
bahnbaufonds und der auf Grund der allegirten Gesetzesbestim-
mung bereits erbauten Vicinalbahnen gesetzlich zu ordnen seien“,
wurde das Staatsministerium des Königlichen Hauses und des
Aeussern beauftragt, die Verhältnisse der Vicinaleisenbahnen
nach den im Gesammtbeschlusse angedeuteten Richtungen hin
einer eingehenden Würdigung und Prüfung zu unterziehen und
auf Grund des Ergebnisses geeignete Anträge zu stellen. 2. Auf
die Bitte beider Kammern hin: „Anordnung zu erlassen, dass
künftighin den Nachweisungen der Generaldirection eine genaue
Statistik des Wechselverkehrs zwischen dem diesrheinischen
Bayern und den Nachbarländern beizufügen sei“, wurde das oben-
genannte Staatsministerium beauftragt, der Waarenstatistik
über den directen Bahn verkehr von und nach dem Gebiete der
Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen eine dem angestrebten
Zwecke entsprechende Einrichtung geben zu lassen. 3. Die Bitte:
„veranlassen zu wollen, dass die von den Vicinalbahnen für
Uebernahme des Betriebes durch die Staatsbahnverwaltung zu
leistende Entschädigung auf ein der Billigkeit entsprechendes
Mass ■ zurückgeführt werde“, wii^ im Zusammenhänge mit der
unter 1. verbeschiedenen Bitte durch das Königliche Staats-
ministerium des Königlichen Hauses und des Aeussern gewürdigt
und je nach dem Ergebnisse dieser Würdigung weitere Verfügung
getroffen. 4. Dem gefassten Beschlüsse beider Kammern des
Landtages entsprechend, wurde mit Gesetzeskraft verordnet, dass
zur Herstellung des Verbindungsgeleises zwischen dem Staats-
hafen und dem Bahnhofe Würzburg ein Beitrag im Maximalbe-
trage von 57 000 M aus Staatsfonds zu leisten sei, welcher durch
ein auf die Eisenbahnen fundirtes Anlehen zu beschaffen ist.
Die Vorarbeiten für die Pferdebahn zur Verbindung der
Stadt Eichstätt mit dem Bahnhofe Eichstätt haben bereits be-
gonnen. Die Bahn wird bis an die Altmühlbrücke in die Stadt
geleitet und die Güterbeförderung übernehmen.
Italien.
Nationale AnssteUnng in Mailand. Am 5. Mai er. wurde in
Mailand die grosse Italienische Industrieausstellung im Beisein
des Königs und der Königin, der Königlichen Prinzen, der Mini-
ster Cairoli und Miceli, dpr Vertretungen des Parlaments, des Aus-
stellungscomites, der Ortsbehörden und einer grossen Zahl ge-
werblicher Gesellschaften feierlich eröffnet. Nach einer glänzenden
Rede des Bürgermeisters (sindaco) Graf Belinzaghi, auf welche
der Minister Miceli antwortete, wurde von letzterem im Namen
des Königs die Ausstellung für eröffnet erklärt unter den Klängen
581
des Königsmarsches, dem Donner der Kanonen und den tausend-
fachen Hochrufen der versammelten Menge.
Italien zeigt auf dieser Ausstellung, wie ausserordentlich
seine Industrie sich in den letzten Jahren entwickelt hat und
naturgemäss ist das jetzt so gewaltig sich entfaltende Eisenbahn-
wesen auf der Ausstellung seiner Bedeutung entsprechend eben-
falls vertreten. Die Verwaltung der Oberitalienischen Eisenbahnen,
welche auf der 1878er Ausstellung in Paris Modelle wichtiger
Kunstbauten, einen in ihren Werkstätten gebauten Personenwagen
und eine zwar von ihren Beamten entworfene, aber von Auslän-
dern gebaute Locomotive ausgestellt batte, präsentirt jetzt auf
der nationalen Ausstellung in Mailand als siegreiches Zeichen für
die Italienische Industrie eine ganze Reihe von Locomotiven, Wa-
gen und sonstigem Material, welches in ihren eigenen Werkstätten
gebaut oder von Italienischen Fabrikanten geliefert ist. Da ist
eine Locomotive von gleichem Typus, wie die seiner Zeit in Paris
ausgestellte, aber mit wesentlichen Verbesserungen ausgerüstet
und in vollkommenster Weise in den Werkstätten der Verwaltung
zu Turin ausgeführt; ferner sind da drei andere Locomotiven
ausgestellt, welche nach Zeichnungen der Ingenieure der Verwal-
tung in Italienischen Fabriken hergestellt worden sind. Diese drei
Locomotiven stellen die charakteristischen Typen vor, auf welche
die Verwaltung ihr Zugmaterial zurückzuführen beabsichtigt.
Die Maschine mit 4 gekuppelten Achsen, in den Werkstätten von
Miani & Venturi in Mailand ausgefübrt, ist für die Gebirgs-
linien bestimmt; die mit 3 gekuppelten Achsen, gebaut von
Ansaldo zu Sampierdarena und von Pietrarsa zu Neapel ist be-
rechnet für den Güterzugdienst auf sämmtlichen Linien; endlich
jene mit Drehschemel in der Werkstätle der Verwaltung zu Turin
gebaut, ist sowohl für die durchgehenden, wie für die Omnibus-
personenzüge auch auf den schwierigsten Strecken des Bahn-
netzes bestimmt. Ausserdem ist von der Verwaltung der Ober-
italienischen Bahnen in der Gallerie für Eisenbahn material noch
eine Reihe von Fahrzeugen verschiedener Art und Mechanismen
ausgestellt, welche den hohen Stand der Italienischen Industrie
und das Streben bekunden, Italien in diesem Zweige unabhängig
vom Auslande zu machen.
Eine Commission von höheren Oesterreichischen Beamten
ist, wie die „Nazione“ meldet, kürzlich in Florenz angekommen zu
dem Zwecke, die in Italien bereits so sehr verbreiteten und ent-
wickelten Dampftramways zu studiren. (Mon, d, Str. f.)
Ha%flicht.
V. 0. I. Heilnngskosten in Gestalt einer Rente. — Bei Ver-
werfung eines Cassation srecurses wurde erwogen, dass aller-
dings im § 7 des Gesetzes vom 7. Juni 1871 ohne Erwähnung der
Heilnngskosten nur bestimmt ist, dass als Ersatz für den zukünf-
tigen Unterhalt oder Erwerb in der Regel eine Rente zuzubilli-
gen sei, hierdurch aber nicht ausgeschlossen war, unter Würdi-
fung aller Umstände des vorliegenden Falles auch die Heilungs-
osten in Form einer Rente zuzusprechen — §§ 3, 7 Haftpfl. -G.
V. 7. Juni 1871. — (p<rk. d. II. Civils. des Reichsger. vom 19. Octob.
1880 i. S. Bergisch-tork, Eisenb. c. Stüssel, No. 153. 80. U.; Fenner
u. Mecke, Archiv Bd. IV. S. 69.)
V. 0. 2. Begriff des Betriebsnnternehmers. — Aus den
Entscheidungsgründen: „Das R.-Ob.-H.-G. hat in einem
Erkenntniss vom 17. October 1876 (Entsch. Bd. XXI No. 55 S. 175)
ausgeführt, dass „als Betriebsunternehmer im Sinne des R.-Haft-
pflichtgesetzes derjenige gelten müsse, welcher, um des Unter-
nehmergewinnes willen, mithin für eigene Rechnung, den Betrieb
einer Anlage unternimmt, dass daher als Betriebsunternehmer
nicht derjenige anzusehen sei, welcher den technischen
Betrieb ausführt, oder ausführen lässt, sondern derjenige, auf
dessen Kosten und Gefahr der Betrieb stattfindet, sodass das
ökonomische Ergebniss des Betriebes ihm Vortheil oder
Nachtheil bringt,“ „dass zwar, wer eine gewerbliche Anlage vom
Eigenthümer zur eigenen Ausnutzung pachtet, nicht aber, wer
zum Zweck der Ausnutzung derselben durch den Eigenthümer
Arbeiten übernimmt, Betriebsunternehmer sei.“ —
Dieser Auffassung tritt das Reichsgericht bei. (Erk. d. I. Civilsen.
d. Reichsg. v. 16. Juni 1880 i. S. Thüring. Eisenb. c. Hassenstein.
No. 203. 80. I. Fenner u. Mecke, Archiv Bd. II S. 65.)
Enteignung.
V. 0. Entschädigung gemäss § 13 No. 2 des Preuss. Gesetzes
vom 2. Juni 1875 kann nur im Falle der Freilegung der neuen
Fluchtlinie, nicht im Falle der Absicht der Freilegung gefordert
werden. — Aus den Entscheidungsgründen: „Dem Be-
rufungsrichter ist völlig beizupflichten, dass nach dem unzwei-
deutigen Wortlaut dieser (in der Ueberschrift genannten) Be-
stimmung Entschädigung nicht schon dann gefordert werden
könne, wenn die Freilegung blos beabsichtigt wird. Nach dieser
Rücksicht hin bedarf es keines Eingehens auf die legislatorischen
Vorarbeiten, um den Sinn des Gesetzes festzustellen. Es mag nur
V noch auf den Wortlaut des Abs. 2 des citirten Paragraphen hin-
fewriesen werden, wonach: „in denjenigen Fällen der No. 2, in
enen es sich um eine Beschränkung des Grundeigenthums in
Folge der Festsetzung einer von der Strassenfluchtlinie verschie-
denen Baufluchtlinie handelt, für die Beschränkung des bebaut
gewesenen Theils des Grundeigenthums“ Entschädigung gewährt
werden muss Also auch in diesem Falle ist Voraussetzung
des Entschädigungsanspruches, dass der Grundstückstheil ein
bebaut gewesener, freigelegter ist, (Erk. d. II. Hülfs-
sen. d. Reichsger. v. 21. Juni 1880 in S. D. Eisen bah nbaugesell-
schaft c. Stadt Berlin No. 74. 80. IL; Fenner u. Mecke, Archiv
Bd, II S. 111.)
Telegrapheuwesen.
Ueber den Stand der Telegraphenanlagen zu Ende des Jahres
1879 hat das Berner internationale Bureau jetzt die ihm zugekom-
menen amtlichen Nachrichten veröffentlicht. Von Europäischen
Ländern sind Luxemburg, Portugal, Türkei, Montenegro und Ser-
bien darin nicht vertreten, und wie gewöhnlich liegen aus den
Vereinigten Staaten nur für die grosse „Western Union Telegraph
Company“ Mittheilungen vor. Das letzte Jahr der Ausweise die-
ser Gesellschaft schloss am 30. Juni 1880, das der Britischen, Bri-
tisch-Indischen und Indo-Europäischen Telegraphenverwaltungen
am 31. März 1880. Die amtlichen Angaben über Flächeninhalt,
Bevölkerung und Ausdehnung des Netzes sind nach der „Deut-
schen Industriezeitung“ folgende:
Gebiete:
Deutsches Reich
Oesterreich
Ungarn
Russland .
Schweden
Norwegen
Dänemark
Gross,brit.u.Irland
Niederlande
Belgien
Schweiz .
Frankreich
Spanien .
Italien . .
Griechenland
Bulgarien
Rumänien
Algerien u. Tunis
Aegypten
Indo-Europ.
Britisch Indien
Niederländ. Indien
Cochinchina, Cam-
bodja . , .
Japan ....
Western Union
Victoria . . .
Neuseeland . .
Linie
Flächen-
inhalt
qkm
539 693
300 191
322 350
22 216 048
441 620
314 684
39 375
314 969
32 999
29 455
41 418
528 573
507 036
296 306
50 211
62 021
160 150
430 000
1 021 354
42 727 874
21 942 000
15 417 327
89 723 823
4 577 783
1 865 000
1 980 675
33 799 386
4 037 010
5 336 185
2 669 147
36 905 788
16 858 635
28 290 620
6 679 775
1 724 324
5 040 000
km
66 855
34 626
14 502
88 587
11304
8 610
3 448
41 311
3 761
5 410
6 552
64 275
15 870
25 533
3 518
2 057
5 239
6 984
204 634
29 026
15 756
9118
138 815
13 655
23 572
16 007
182 518
40 053
84 101
4 515
3 021
8 324
10 059
13 345
9 276
83 600
7 413
59 456
430 500
7 838 300
228 492
1 800 000
35 768 584
38 855 137
888 500
463 729
15 028
Zusammen 42 080 000 664 638 000 615 632 1 739 953
An unterirdischen, unterseeischen und pneumatischen Lei-
tungen waren vorhanden:
unterirdische unterseeische pneumat.
Linien Drähte Linien Drähte Röhren
3 696 24 964
Länder
244
177
356
187
475
12
Deutschland
Oesterreich
Russland .
Schweden
Norwegen
Dänemark
Britannien
Niederlande
Belgien .
Schweiz .
Frankreich
Spanien .
Rumänien
Algier und Tunis 25 205 4 4 —
Indo-Europ. Linie — — 2 236 3181 —
Britisch Indien . — ■— 142 180 —
Niederländ. Indien — — 104 104 —
Cochinchina . . — — 20 20 —
Japan — — 48 100 —
Controleschloss. Bezüglich des Seitens der Firma G. L.
Brückmann in Dortmund in den Verkehr gebrachten Controle-
schlosses für Güterwagen (Patent Thaner & Köhazy), bei welchem
eine besondere Sicherheit dadurch herbeigeführt werden soll,
dass sich dasselbe angeblich nur unter Anwendung eines be-
stimmten Schlüssels und unter selbstthätiger Coupirung und
Stempelung einer im Schlosse befindlichen Controlemarke öffnen
lässt, theilt uns Herr Eisenbahnbauinspector Theune in Halber-
582 -
Stadt mit, dass nach den dort angestellten Versuchen das er-
wähnte Controleschloss sich auch ohne Anwendung eine Schlüssels
und ohne Verletzung der Controlemarke öffnen lässt. Das bereits
zur Probe an einem Wagen angebrachte Schloss wurde daher
wieder ausser Anwendung gebracht.
Kartenwerke.
Karte der Directions* und Betriebsamtsbezirke der Kgl.
Preussischen Staatseisenbahnen (vom 1. April 1881), bearbeitet und
herausgegeben von Dr. W. Koch. Die Schwierigkeit, gleichzeitig
ein klares Bild von den Directions- und Betriebsamts-Bezirken zu
geben, in welche erstere eingetheilt worden sind, hat der Heraus-
geber auf folgende Weise zu lösen gesucht. Jeder Directionsbe-
zirk oder 2 nicht unmittelbar an einander grenzende sind selbst-
ständig für sich dargestellt und innerhalb derselben die Gebiete
resp. die Linien der einzelnen Betriebsämter durch Farben unter-
schieden. Die Karte zerfällt auf diese Weise in 7 Tableaus,
deren erstes, von Breslau bis Rheine und Hamm resp. Frank-
furt a/M. reichend, die durch den Directionsbezirk Magdeburg ge-
schiedenen Direct ionsbezirke Berlin und Hannover darstellt.
Ein zweites Tableau umfasst die Directionsbezirke Magdeburg
und Köln (Rechtsrheinische), welche durch den Directions-
bezirk Hannover getrennt sind; ein zu diesem Tableau gehöriger
Carton stellt in vergrössertem Massstab den Rechtsrheinischen
Directionsbezirk Köln innerhalb des Ruhrkohlengebiets dar, mit
besonderer Berücksichtigung der concurrirenden Linien des Direc-
tionsbezirks Elberfeld (B. M.) Die übrigen 5 Tableaus geben
selbstständige Bilder von den Directionsbezirken Bromberg,
Frankfurt a/M., Köln (Linksrheinische), Elberfeld und ßreslivu.
Heber jedem Tableau finden sich bei dem Namen des be-
treffenden Directionsbezirks die Namen der zu demselben gehöri-
gen Betriebsamtsbezirke mit Farben- und Nummerbezeichnung
angegeben, welche letztere auf die farbig umrahmten Namen der
ßetriebsamtssitze hinweist. — Zur Vervollständigung des Ganzen
ist auf dem Rande der Karte eine alphabetische Namens-Hebersicht
sämmtlicher 52 Eisenbahnbetriebsamtsbezirke der unter Preuss.
Staatsbahnverwaltung stehenden Bahnen beigefügt, welche Ueber-
sicht bei dem Namen der Betriebsamtsbezirke nach Nummer und
Farbe angiebt, unter welchem Directionsbezirk resp. in welchem
Tableau dieselben zu finden sind. Auch die in Bau genommenen
Preussischen Staatsbahnlinien findet man auf der Karte farbig
markirt.
Ladenpreis der Karte 1)4 ; ermässigter Preis für die Leser
der Vereinszeitung bei directem Bezug von der Redaction 1 ^
Nach Franco-Einsendung dieses Betrages in Deutschen Brief-
marken (bei Posteinzahlung sind 5 Bestellgebühr noch bei-
zufügen) wird die Karte sofort franco dem Besteller zugeschickt.
Miscellen.
F. W. In der Generalversammlung des Centralvereins für
Hebung der Deutschen Fluss- und Canalschifffahrt vom 18. d. M.
gab Herr Professor Schlichting in seinem Vortrag über die
Frachtschiffe auf Deutschen Wasserstrassen sein Urtheil unter
Anderem dahin ab, dass sich die zweckmässigste Scbiffsform in
Bezug auf den Widerstand, den das Wasser der Fortbewegung
des Fahrzeugs entgegenstellt, nur durch systematische, zahlreiche
Versuche mit kleinen Modellen ermitteln lasse, dass eine solche
Versuchsanstalt indessen in Deutschland leider nicht existire.
Hieran knüpfte Redner die erfreuliche Mittheilung, dass seiner-
seits höheren Ortes die Errichtung einer hydraulischen Versuchs-
anstalt auf dem hierzu sehr geeigneten Terrain der neuen
technischen Hochschule bei Charlottenburg beantragt worden sei,
um sowohl die Vorträge über Wasserbau durch practische
Hebungen zu vervollständigen, als auch, um durch eine grosse
Zahl von Versuchen eine Klärung der bezüglich der Schiffsform
und manche anderen Zweige der Hydraulik noch ungelösten
Probleme, welche sich auf die Fluss- und Canalschifffahrt und
die Wirkung der, in den Wasser Strassen anzulegenden Bauwerke
erstrecken, herbeizuführen. Eine derartige Versuchsanstalt würde
unseres Erachtens einem thatsächlich in den Kreisen der Hydro-
tekten allgemein empfundenen Bedürfnisse entsprechen und auch,
was man sich nicht verhehlen kann, den Bestrebungen zum
weiteren Ausbau der Deutschen Wasserstrassen, welche sich in
dem erwähnten Centralverein concentriren , in erheblichem
Masse zu Gute kommen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN
1. Tarif- Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Zum Localtarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Tiiieren
auf den Magdeburg-Halberstädter und Ber-
lin-Potsdam-Magdeburger Bahnstrecken ist
der III. Nachtrag erschienen. Derselbe
enthält ergänzende Vorschriften hinsicht-
lich der Frachtberechnung für halbe Wa-
genladungen, lebender Thiere, sowie Be-
stimmungen über die Beförderung leben-
der Thiere zwischen dem neuen städtischen
Central-Viehhofe in Berlin einerseits und
dem Lehrter, sowie dem Potsdamer Bahn-
hofe daselbst andererseits.
Exemplare des Nachtrags sind zum
Preise von 0,10 JC bei den Expeditionen
zu haben. Magdeburg, den 22. Mai 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1341)
Zum Generalkilometerzeiger für die Kgl.
Bayerischen Staatseiseubahnen vom Jahre
1876 ist der XVI. Nachtrag erschienen,
welcher den Stationen durch die Vorge-
setzten Oberbahnämter zukommt und von
Interessenten — soweit der Vorrath reicht
— von der Regieverwaltung der unterfer-
tigten Stelle unentgeltlich bezogen werden
kann. München, den 21. Mai 1881. Gene-
raldirection der Kgl. Bayer. Verkehrsan-
stalten. Betriebsabtheilung. (1333)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Von dem Heft I des Belgisch-Südwest-
deutschen Tarifs vom 1. März 1879 ist
unter Berücksichtigung der bisher er-
schienenen Nachträge eine Neuauflage
herausgegeben, welche von unserer hie-
sigen Drucksachencontrole zum Preise
von 0,70 M. pro Stück bezogen werden
kann.
Die in der Neuauflage am Schlüsse für
den Verkehr aus Belgien aufgeführten
ZollabfertigungsgebüLren auf den Deutsch-
Belgischen Hebergangsstationen kommen
erst vom 15. Juli d. J. ab zur Erhebung.
Strass bürg, den 23. Mai 1881. Kaiserliche
Generaldirection der Eisenbahnen in El-
sass-Lothringen. (1342)
Am l.Junid. J. treten die Nachträge III
zu Heft 1 und IV zu Heft 2 des Tarifs für
den Berlin-Sächsischen Verbandsgüterver-
kehr in Kraft. Insoweit mit denselben
Frachterhöhungeü gegen die bisherigen
Taxen verbunden sind, erlangen die neuen
Sätze erst am 15. August a. c. Giltigkeit.
Exemplare dieser Tarifnachträge sind bei
den betheiligten Güterexpeditionen zu er-
langen. Dresden, den 23. Mai 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung des Berlin - Sächsischen Ver-
bandes^ (1339)
Im Hanseatisch-Prenssischen Verbände
treten vom 1. Juni 1881 ab an Stelle der
bisherigen Ausnahmetarife für die Beför-
derung von Traubenzucker, Stärke- und
Kartoffelmehl, sowie Stärkesyrup zum Ex-
fort bestimmt, von den Stationen Cüstrin,
andsberg, Schneidemühl, Thorn, Inow-
razlaw, Mogilno und Gnesen einerseits
nach den westlichen Hafenstationen an-
dererseits anderweite ermässigte Aus-
nahmesätze in Kraft.
Die Höhe der neuen Sätze ist bei den
Verbandsstationen zu erfahren. Bromberg,
den 21. Mai 1881. Königliche Eisen-
bahndirection als geschäftsführende Ver-
waltung. . (1347 J)
Norddeutscher und Hannover-Rheinischer
Verband. Die Gültigkeitsdauer der Aus-
nahmetarife für Westfälische Steinkohlen
etc. in Sendungen von mindestens 50 000 kg
nach der Magdeburg-Halberstädter Station
Wittenberge und nach Stationen der Strecke
Helzen-Harburg vom 1. November 1880
wird bis zum 31. Mai 1882 verlängert.
Hannover, den 21. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1340)
1. Am 1. Juni er. treten im Rheinisch-Nie-
derdeutschen Eisenbahn-Verbande für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren zwischen der Hannover-
schen Station Ottersberg und der Station
Sternschanze der Hamburg- Altonaer Ver-
bindungsbahn directe Frachtsätze in
Kraft. Näheres ist bei den betreffenden
Güterexpeditionen zu erfahren.
2. Die in dem vom 10. März 1881 ab gül-
tigen Ausnahmetarife für die Beförderung
von Steinkohlen, Cokes und Briquets in
Wagenladungen von je 10 000 kg von den
Zechen an der Köln-Mindener etc. Bahn
nach Stationen der Altona-Kieler etc. Bahn
im Rheinisch - Niederdeutschen Verbände
enthaltenen Frachtsätze für die Station
Schulterblatt der Altona-Kieler Bahn _er-
raässigen sich mit Gültigkeit vom 10. März
d. J. ab um je 1,00 M pro 10 000 kg.
3. Am 15. d. M. ist zu Heft 3 (Verkehr
mit Stationen des Eisenbahn -Directions-
bezirks Hannover) des Tarifes vom 1. April
er. für den Rheinisch-Westfälisch- . und Han-
nover - Eisass - Lothringisch - Luxembnrgi-
schen Güterverkehr der Nachtrag I in
Kraft getreten.
Derselbe enthält die bereits durch unsere
Bekanntmachung vom 12. d. M. publicirten
ermässigten Frachtsätze für die Seehafen-
stationen Bremen, Bremerhafen, Geeste-
münde, Hamburg und Harburg. Preis 10
Ferner bringen wir zur Kenntniss, dass
die bisherigen Frachtsätze des West- und
Nordwestdeutschen Verbandes für den
Verkehr zwischen Station Basel der Eisen-
bahnen in Elsas Lothringen einerseits und
Stationen des Eisenbahn- Directionsbezirks
Hannover andererseits, soweit dieselben
niedriger sind, als die bezüglichen Taxen
des Heftes 3 des obenerwähnten Tarifes,
über den 15. Mai hinaus noch bis zum
15. Juni er. in Gültigkeit bleiben.
4. Hnter Bezugnahme auf unsere Be-
kanntmachung vom 25. März er., die Ein-
führung des neuen Tarifes für den Rhei-
nisch -Westfälisch -Pfälzischen Güter- Ver-
kehr betreffend, bringen wir hierdurch zur
Kenntniss, dass die Frachtsätze für den
Güter-Verkehr zwischen Station Ludwigs-
hafen der Pfälzischen Eisenbahn einerseits
und Stationen der Rheinischen, Köln-Min-
dener und Bergisch-Märkischen Eisenbahn
andererseits vom 1. Februar 1881, soweit
dieselben niedriger sind, als die in dem
neuen Tarife enthaltenen Frachten, noch
bis auf Weiteres in Gültigkeit bleiben.
Köln, 20. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction (rechtsrheinische) zugleich Na-
mens der betheiligten Verwaltungen. (1335)
583
in. Tarife fQr andere directe Terkehre.
Für den Transport von Oberschlesischen
Steinkohlen und Coaks von Stationen der
Oberschlesischen und Rechte-Oder-Ufer-
bahn nach Friedrichshagen gelangen Tom
1. Juni er. ab unter den gleichen Ver-
frachtungsbedingungen und mit gleicher I
Gültigkeitsdauer die Tarifsätze für Cöpe-
nick zur Anwendung. Berlin, den 23. Mai
1881. Königl. Eisenbahn -Direction. (1345)
Königlich Prenssische Staats- und unter
StaatsTerwaltnng stehende Eisenbahnen.
Mit Gültigkeit vom 1. Juni er. kommt der
Nachtrag 3 zu unserem Localgütertarif
vom 1. Januar 1881 zur Einführung.
Der Nachtrag enthält ausser einigen
Ergänzungen und Berichtigungen, Be-
stimmungen wegen Abkürzung der Liefer-
fristen, sowie Ausnahmefrachtsätze für
Eisen, Braunkohlen, Erde, Erze, Spath und
Steine etc. im Verkehr zwischen einigen
Stationen unseres Verwaltungsbezirks.
Der Tarifnachtrag ist durch unsere Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M., den 23. Mai 1881. Königliche
Eisenbahndirection. (1338)
Königlich Prenssische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen und
Beichseisenbahnen in Eisass - Lothringen.
Mit Gültigkeit vom 1. Juni 1881 ab kommt
zu dem vom 1. Januar er. ab gültigen
Staatsbahngütertarif der Nachtrag 2 zu
Theil II „Besondere Bestimmungen und
Tarifsätze für den Güterverkehr“ und der
Nachtrag 2 zu Tarifheft No. 1, sowie zum
Reichsbahn-Staatsbahngütertarif vom 1. Ja-
nuar er. der Nachtrag 3 zur Einführung.
Die Tarifnachträge enthalten :
Bestimmungen wegen Abkürzung der
Lieferfristen, sowie neue Entfernungen
bezw. Frachtsätze für denVerkehr zwischen
Station Güsten des Eisenbahndirections-
bezirks Frankfurt a. M. einer- und Sta-
tionen der Oberschlesischen Eisenbahn
und des Eisenbahndirectionsbezirks Berlin
andererseits; ferner Ausnahmefrachtsätze
für Eisen im Verkehr mit den Stationen
Berlin (K. 0.) und Berlin (Stettiner Bhf.).
Die Nachträge sind durch die Expedi-
tionen käuflich zu beziehen, woselbst auch
das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M., den 23. Mai 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen: Königliche
Eisenbahndirection. (1344)
Vom 1. k. Mts. ab kommen im directen
Güterverkehr zwischen diesseitigen Sta-
tionen einerseits und der Niederländischen
Rheinbahnstation Amsterdam andererseits
via Emmerich die im Tarife für den Köln-
Minden-Holländischen Güterverkehr via
Winterswyk vom 10. März d. Js. für Station
Amsterdam der Holländischen Eisenbahn
enthaltenen Frachtsätze, soweit dieselben
niedriger sind als^ die im erstgenannten
Verkehre bestehenden, ebenfalls zur An-
wendung. Köln und Hannover, 20. Mai
1881. Königliche Eisenbahndirection
(rechtsrheinische). Königliche Eisenbahn-
direction. (1336)
IV. Specialtarit'e lür bestimmte
Transport- Artikel.
Oberschlesische Eisenbahn. Mit
dem 1. Juni er. tritt zu unserem Local-
Ansnahmetarif für Steinkohlen und Coaks
vom 1. Januar 1875 ein Nachtrag in Kraft,
welcher ermässigte Sätze für Sendungen
von Karolinegrube (Waterloogrube), Kö-
nigshütte, Myslowitz, Rosdzin,Wilhel minen-
weiche (Schoppin itz) enthält. Exemplare
dieses Nachtrages sind bei den Stations-
Gassen und bei unserem Verkehrsbureau
zu beziehen. Breslau, den 16. Mai 1881.
Königliche Direction. (1343)
Vom 2.’). d. Mts. ab ist die diesseitige
Station Witten in den Augnahmetarif für
die Beförderung von Eisenerzen in Extra-
zügen — auf sonst leer ins Kohlenrevier
gehenden Kohlenwagen -- im Verkehre
von den Stationen Amsterdam und Rotter-
dam der Niederländischen Rheinbahn nach
Stationen der Köln-Minden er und der
Rheinischen Bahn via Emmerich vom 1.
November 1880 mit dem Gruppenfracht-
satze von 51,00 Jl pro 10 000 kg aufge-
nommen. Köln, 21. Mai 1881. Königliche
Eisenbahndirection(rechtsrheinische).(1334
Für den Transport von Ban-, Nutz- und
Werkholz ab südlichen Stationen derK. B.
Staatseisenbahneu nach Stationen der K. K.
pr. Vorarlberger Rahn tritt am 15. Juni 1. Js.
ein Ausnahmetarif in Wirksamkeit. Mün-
chen, den 24. Mai 1881. General-Direction
der K. B. Verkehrs-Anstalten. Betriebsab-
theilung. (1346)
2. Terkehrs-Störungen etc.
Lemberg - Czemowitz - Jassy Eisen-
bahn. Auf der Rumänischen Linie der
Lemberg-Czernowitz- Jassy Bahn war der
Verkehr zwischen Pascani und Jassy in
der Zeit vom 15. bis 19. Mai er. wegen
Hochwasser unterbrochen.
3. Oeneral-Versammlungen.
K. K. priv. Prag-Duxer Eisenbahn.
Die neunte ordentliche Generalversamm-
lung der Action äre der K. K. priv. Prag-
Duxer Eisenbahn findet
am 28. Juni 1881
um 11 Uhr Vormittags im Sitzungssaale
des gesellschaftlichen Administrations-
gebäudes in Smichow bei Prag (Eckhaus
am Kaiser Ferdinands-Quai No. Gons. 454
I. Stock) statt.
Tages-Ordnung.
1. Geschäftsbericht für das Jahr 1880.
2. Bericht des Revisionsausschusses über
die Prüfung des Rechnungsabschlusses
pro 1880.
3. Antrag auf Ermächtigung des Verwal-
tungsrathes zum Bau von Localbahnen.
4. Ersatzwahl von 3 Verwaltungsraths-
mitgliedern.
5. Wahl des Revisionsausschusses.
Jene Herren Actionäre, welche bei
der Generalversammlung ihr Stimmrecht
auszuüben oder derselben beizuwohnen
gedenken (§ 32 St.), haben ihre Actien
längstens bis zum 13. Juni 1881
inclusive entweder bei der Haupt-
cassa der Gesellschaft in Smichow bei
Prag (Eckgebäude am Kaiser Ferdinands-
Quai No. Gons. 454), oder bei der Anglo-
Oesterreichischen Bank in Wien zu hinter-
legen.
Der Besitz von je 20 Actien giebt
das Recht auf eine Stimme. (§ 32 St.).
Smichow, 24. Mai 1881. Der Verwaltungs-
rath. (Nachdruck wird nicht hono-
rirt.) (1348 RM.)
Generalversammlung der Lübeck-
Büchener Eisenbahugesellschaft. In Ge-
mässheit der §§ 26 — 29 und 46 des Statuts
werden die Actionäre der Lübeck-Büche-
ner Eisenbahngesellscbaft zu der einund-
dreissigsten regelmässigen
am Montag, den 27. Juni d. Js.
Nachmittags 3)4 Uhr
zu Lübeck im Gasinogebäude abzuhalten-
den Generalversammlung hierdurch
eingeladen.
Zur Prüfung der Legitimationen der
stimmberechtigten Actieninhaber und zur
Aushändigung der Eintrittskarten werden
Gommittirte des Ausschusses
am Montag, den 27. Juni d. Js.
Mittags von 12—1 Uhr
im vorgenannten Locale gegenwärtig
sein.
Die Legitimation geschieht durch Ein-
reichung einer schriftlichen Erklärung
über die eigenen Actien und über die
Actien, für welche ein Actionär vom an-
deren bevollmächtigt ist, unter Vor-
zeigung derselben (§ 29 des Statuts).
Zur Verhandlung kommen:
1. Jahresbericht der Direction und Rech-
nungsabschluss des Jahres 1880.
2. Jahresbericht des Ausschusses.
Lübeck, den 26. Mai 1881. Der Ausschuss
der Lübeck - Büchener Eisenbahngesell-
schaft (1337)
4:. Submissionen*
Submission auf Flussstahl -Rad-
reifen bezw. Achswellen. Die für das
laufende Etatsjahr im diesseitigen Direc-
tionsbezirk erforderlichen Radbandagen
und Achswellen sollen im Wege der öffent-
lichen Submission beschafft werden.
Die bezüglichen Bedingungen und Zeich-
nungen liegen in dem diesseitigen General-
bureau hier zur Einsicht aus und können
auch von demselben gegen frankirte Ein-
sendung von 1 Mark bezogen werden.
Angebote sind verschlossen und mit der
Aufschrift:
„Submission auf Flussstahl-Radban-
dagen bezw. Achswellen“
versehen, bis spätestens zum 8. Jnni er.
Vormittags 11 Uhr an das diesseitige
Materialienbureau in Magdeburg, Fürsten-
wallstrasse 10 einzusenden. Magdeburg,
den 13. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1320)
PRIYAT-ANZEIGEN.
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584
Königlich Wiirttembergische Staatseisen*
bahnen. Wir beabsichtigen die Anschaffung
eines grösseren Quantums von Locomotiv-,
Tender- und Wagenradreifen von Fluss-
stahl.
Das Verzeichniss der Radreifen und die
Lieferungsbedingungen können von unse-
rem Secretariat bezogen werden.
Offerten sind versiegelt und mit der
Aufschrift „Submission für Radreifen“
versehen bis spätestens den 8. Juni d. J.
Mittags 12 Öhr unserem Secretariat zu-
zustellen. Stuttgart, den 17. Mai 1881.
Generaldirection der K. Württ. Staats-
eisenbahnen. (1322)
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Direction der Eisenbahn-Gesellschaft von Guimaraes
in Oporto, Portugal.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniss gebracht, dass für die Dauer von
30 Tagen, vom 10. Mai ds. Js. an gerechnet, Offerten in geschlossenen Briefen entgegen-
genommen werden für den Bau in General-Entreprise der Strecke zwischen Santo
Thyrso und der Stadt Guimaraes einschliesslich Terrain-Nivellirungen, verschiedener .
Arbeiten, kleinerer und grösserer Bauten, Stationen und dazu gehöriger Arbeiten,'
Tracirung der Linie, Unterbau u. s. w., des festen und beweglichen Material; mit einem
Worte: Alles Nothwendigen bis zum vollständigen Betriebe.
Desgl. werden Offerten von theilweisen Arbeiten und Lieferungen von festem und
beweglichem Material entgegengt^nommen.
Die bezüglichen Projecte, Messungen und anderen Angaben liegen vom 10. Mai
ab, von 11 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags auf dem Bureau der obigen Direction,
Prapa de D. Pedro No. 30 u. 31 in Oporto aus.
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antwDrtHeher Redactenr: Br. iur. Wilh. Koch z
□ in Berlin SW., Beuthsti
585
f Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
SUniindzwanzig^ster «Tahrg^ang^.
Berlin, den 3. Juni 1881.
Wegen der Feiertage erscheint die nächste Nummer erst am 10. Jnni. Die Bedaction.
Iniialt: Päckereibeförderung durch die Eisenbahn. — Concessionsurkunde, betr. den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eisern
nach Haardt mit Abzweigung nach Beinhold Förster Erbstollen und Hainer Hütte etc. — Aus dem Deutschen Reich. — Aus Bayern. —
Bockwaerbahn. — Ungarische Eisenbahnpolitik. — Die Oesterr. Staatsbahngesellschaft in 1880. — Italien. — Schweiz. — Französische Recht-
sprechung. — Aufschwung der Roheisen- und Bessemerstahlproduction in den Vereinigten Staaten von Nordamerika im Jahre 1880. —
Literatur: Berghaus, M^x Maria von Weber. Ruppel, Secundärbahn-Zeitung. — Kursbuch-Literatur: Berliner A-B-C-Eisenbahnkursbuch und
Ostdeutsches Kursbuch. — Dauerhaftigkeit von Dampfkesseln. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Verkehrsstörungen.
3. Oeneral-Versammlungen. 4. Convertirung. 5. Submissionen. — Privat- Anzeigen.
Päckereibeförderung durch die Eisenbahn.
In No. 47 dieser Zeitung von 1878 ist kurz auf Massnahmen
hingewiesen, welche die Süddeutschen Bahnen behufs Vermei-
dung oder doch Verminderung des ihnen durch die Ermässigung
des Postpacketportos erwachsenen Einnahmeausfalls mittelst
Schaffung einer eigenen Packetbeförderung getroffen haben. Der-
artige Einrichtungen bestehen zur Zeit bei der Hessischen Lud-
wigsbahn, bei der Main-Neckarhahn, bei den Pfalzbahnen, sowie
bei den Bayerischen und Badischen Staatsbahnen.
Was speciell die bei den letzteren Bahnen unter dem Namen
„Expressgutbeförderung“ bestehende Einrichtung betrifft, so
j Verkehr der
. April 1875 in’s Leben getreten, am
15. December 1876 auf den Verkehr der Station Mannheim mit
der Main-Neckarbahn, am 1. August 1877 auf den Verkehr der
übrigen Badischen Stationen mit der Main-Neckarbahn, am
20. October 1877 auf den Verkehr mit den Pfälzischen Bahnen
und am 20. Mai 1878 auf den Verkehr mit den Bayerischen Staats-
bahnen via Würzburg und via Württembergische Bahn je in den
Grenzen des directen Gepäckverkehrs ausgedehnt worden. Wäh-
rend der interne Expressgutverkehr innerhalb der 6 Jahre seines
Bestehens mehr und mehr in Aufnahme gekommen ist und seit
einigen Jahren auch in finanzieller Beziehung erfreuliche Ergeb-
nisse liefert, ist der directe Verkehr mit den übrigen Bahnen
wider Erwarten in seiner Entwickelung auf ziemlich niedrigem
Stande geblieben.
Die Ergebnisse des gesam mten Expressgutverkehrs ab Badi-
schen Stationen sind folgende:
Stückzahl
April/December 1875
im Jahr 1876
, « 1877
„ „ 1878
, » 1879
1880
8 008
Gewicht
kg
180 921
875 761
1 544 465
1 844 348
2 482 409
2 882 172
Einnahme
JL
4 845
20 331
33 841
42 253
54 240
67 825
46 253
76 118
102 280
134 492
. 168 267
Die Beobachtung, dass der Expressgutverkehr hauptsächlich
aus Sendungen im Gewicht bis zu 5 kg auf kürzere Entfernungen,
für welche die zur Erhebung kommende Gepäckminimaltaxe von
25 der Posttaxe gleichsteht, und aus Sendungen grösseren Ge-
wichts auf alle Entfernungen, für welche der Eisenbahntransport
billiger ist, als die Postbeförderung, sich zusammensetzt, während
Packete im Gewicht bis zu 5 kg auf grössere Entfernungen, für
welche die Posttaxe billiger ist, fast ganz fehlen, hat nun neuer-
lich Veranlassung gegeben, für die Sendungen letzterer Art eine
Expressguttaxe von 50 auf alle Entfernungen über
160 km einzuführen. Hiernach ergiebt sich für Expressgutsen-
dungen im Gewicht bis 6 kg folgender Tarif:
von 1 bis 89 km 25 4
, 108
126
von 143 bis 160 km 45 4
auf alle Entfernungen über 160km 50 „
Diese Taxermässigung ist in Verbindung mit einer Herab-
setzung der Zustellgebühr für 5 kg-Sendungen von 20 4 auf 10 4
am 20. Mai 1881 in Kraft getreten. Es ist nicht zu bezweifeln,
dass diese Massnahmen auf die weitere Entwickelung der Express-
gutbeförderung von günstigem Einfluss sein werden.
Concessionsurkunde, *)
betreffend den Ban und Betrieb einer Eisenbahn von Eisern nach
Haardt mit Abzweigung nach Beiuhold Förster Erbstollen und
Hainer Hütte und mit Anschlüssen an benachbarte industrielle
und gewerbliche Etablissements durch die Eisern-Haardter
Eisenbahngesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc.
Nachdem von dem Comite, welches sich zur Gründung
einer Actiengesellschaft unter der Firma: „Eisern Haardter Eisen-
bahngesellscnaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist,
dieser Gesellschaft die Concession zum Bau und Betriebe einer,
für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung
von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten,
den Bestimmungen der Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen
untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Eisern nach
Haardt nebst Abzweigung nach Reinhold Förster ErbstoUen und
Hainer Hütte und mit Anschlüssen an die Grube Eisern-Haardter
Tiefbau, an die Eiserner Hütte der Gewerkschaft Böcking & Co.,
an die Gruben des Morgenröther-Erbstollens, an die Gruben
Michelsberg und Brüderbund bei Eisern, an die Gruben des
Tiefenkohlenbacher-Stollens, an die Eiserfelder-Hütte der Gewerk-
schaft Güthing & Co., an die Gruben Victoria, Röhrigshoffnung
& Paulus-Blech, an das Puddel- und Walzwerk Steinseifer & Co.
in Eiserfeld, an die Gruben am Gilberg, an die Gruben Münker,
Ehrenhut, GlücPsbrunnen b. d. Hengsbach, an die Gruben bei
Pützhorn, an die Johannishütte Actienverein in Siegen zu er-
theilen, wollen Wir diese Concession, sowie das Recht zur Ent-
ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Massgabe
der gesetzlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Bedin-
gungen hierdurch ertheilen.
I. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Eisern-
Haardter Eisenbahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den
Sitz ihrer Verwaltung in Siegen, oder unter Genehmigung des
Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn
belegenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig erge-
henden Reichs- und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
II. Das zur plan- und anschlagsmässigen Vollendung und
Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagecapital wird auf den
Betrag von 800 000 M festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden
Actien darf den Betrag des festgesetzten Anlagecapitals nicht
übersteigen.
*) Publizirt im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ No. 112.
'4
586
Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der ans-
zugebenden Actien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Actien
(Stammactien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Rein-
ertrages des Unternehmens sowie für den Fall der Liquidation
der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschafts-
vermögens einzuräumen.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem
die unter VIII. No. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den
Inhabern der Stammprioritätsactien bis zum Belaufe von 6 pCt.
des Nominalbetrages ihrer Actien die Gewährung von Bauzinsen
zugesichert werden.
III. Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebsverwal-
tung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft
mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vor-
standes einer Actiengesellschaft vertritt und für die Geschäfts-
führung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unter-
liegt, der Aufsichtsbehörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren
Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der tech-
nischen Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruction für den Vorstand unterliegt der
Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung üicht durch den Vorstand
selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf
die Wahl und die Geschäftsinstruction des oder der obersten Be-
trieb sdirigenten Anwendung.
IV. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen
wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsge-
biete haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter
sind stets ans den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mit-
gliedern zu wählen.
V. Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen,
wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den
Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und
der Generalversammlungen der Actionäre durch einen Commissar
vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermög-
lichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und
Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige
Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung
Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den
Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung ausser-
ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI. Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn gesell-
schaft, welcher die in Rede stehende Concession ' als ein an ihre
Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der
Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsver-
trages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein
entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen
nicht entsprechen, unter denen die Concession ertheilt ist, er-
langen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültig-
keit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche
die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die
Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere
Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aus-
sprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen
Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse
früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn
dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII. Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahn-
ordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung
vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche
Reich No. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden er-
gänzenden und abändernden Bestimmungen (cfr. § 55 daselbst)
massgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 betragen.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestim-
mungen :
1. Der Staatsregierung bleibt Vorbehalten:
die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen
Durchführung durch alle Zwischenpunkte,
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen
und Haltestellen,
die Feststellung der Projecte aller für den Betrieb der
Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, so-
wie die Feststellung der Projecte für die Betriebsmittel und
ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projecte
bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger
Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige
Entschädigung nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen
gegen den Concessionar Vorbehalten.
2. Der Concessionar hat allen Anordnungen, welche wegen
polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten
Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.
3. Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muss —
längstens — innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesell-
schaft in das Handelsregister in Gemässheit des nachstehenden
Artikels XIX erfolgen.
Für die Vorlage der speciellen Bauprojecte, sowie für die
Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb-
nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können
vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festge-
setzt werden. -
4. Für den Fall, dass der Concessionar mit der Erfüllung
der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen,
insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlagsmässigen Aus-
führung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist
derselbe zur Zahlung einer Conventionalstrafe von 5 pCt. des auf
800 000 M, festgesetzten Baucapitals mit der Massgabe verpflichtet,
dass die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage
die Conventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluss
des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Con-
cessionar bei der Generalstaatscasse den Betrag von 40 000 in
Worten: Vierzigtausend Mark, in baar oder in Preussischen
Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen
Prioritätsobligationen, unter Berechnung aller dieser Effecten
nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons
und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller
Urkunde mit der Massgabe zum Pfände zu bestellen, dass dem
Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniss zusteht, durch
Verwendung derselben beziehungsweise durch Veräusserung der
verpfändeten Effecten zum jeweiligen Börsencourse die verfallenen
Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Caution etwa
gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann
jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn
nach dessen lediglich massgebenden Urtheile der Concessionar
den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister er-
mächtigt, nach Massgabe des Fortschritts des Baues und der Aus-
rüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Cautiom schon
vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn
zurückgeben zu lassen.
5. Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine
der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten be-
sonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht blos
die bezeichnete Conventionalstrafe eingezogen, sondern auch die
ertheilte Concession durch landesherrlichen Erlass zurückge-
nommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838
vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen einge-
leitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der
Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt,
soll jedoch die Zurücknahme der Concession nicht vor Ablauf
der in dem allegirten § 21 festgesetzten Schlussfrist erfolgen.
IX. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestim-
mungen :
1. Von der Beförderung von Personen im öffentlichen Ver-
kehre kann zunächst abgesehen werden, der Concessionar ist
aber verpflichtet, diese Beförderung jederzeit auf Verlangen des
Ministers der öffentlichen Arbeiten einzuführen. Zur Vermitte-
lung des Personenverkehrs sind alsdann mindestens zwei Wagen-
classen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staat-
lichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzurichten.
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt
durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht
Jahre, vom Beginn des auf die Eröffnung des Personenverkehrs
folgenden Kalenderjahres soll der Concessionar nur dann ange-
halten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung
dienende Züge in jeder Richtung zu befördern, wenn die Brutto-
einnahme der Bahn im Durchschnitt der letzten drei Jahre min-
destens 9 000 M. pro Kilometer betragen bat, oder wenn dem
Unternehmer für die mehr einzustellenden Züge von den Inter-
essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen
Arbeiten ausreichender Zuschuss zu den Kosten gewährt wird.
2. Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, sowie
die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Mi-
nisters der öffentlichen Arbeiten. In Betreff des Güterverkehrs
werden jedoch für die ersten 8 Jahre, vom Beginn des auf die
Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres Maximaltarifsätze für
die einzelnen Güterclassen von dem Minister der öffentlichen
Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer (unbeschadet des
allgemeinen staatlichen Aufsichtsrechts) überlassen, nach Mass-
tabe der reiche- resp. landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb
er Grenzen dieser Maximalsätze die Tarife nach eigenem_ Er-
messen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermässi-
gungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde
vorzunehmen.
Auch ist der Concessionar hinsichtlich der Einrichtung
directer Tarife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarif-
systems verpflichtet, die für die Preussischen Staatsbahnen je-
weilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit
solches vom Minister der öffentlich'en Arbeiten für erforderlich
erachtet wird.
587
3. Der Concessionar hat mit (iet Eröffnung des Betriebes
der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds
nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Aus-
führung der letzteren unter üenebmigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden
Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von ein-
^tnder, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu
halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten
der regelmässig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und
der Betriebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fliessen:
a) Der Erlös aus den ejitsprechenden abgängigen Materialien;
b) die Zinsen dieses Fonds;
c) eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende
Rücklage.
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ fest-
gesetzt.
Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch
aussergewöhnliche Elementareieignisse und grössere Unfälle her-
vorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die
Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des
Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fliessen :
a) Etwaige Ersparnisse an dem Baucapital, insoweit solches
von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich er-
achtet werden sollte;
b) der Betrag der statutenmässig verfallenen, nicht abge-
hobenen Dividenden und Zinsen;
c) die Zinsen des Reservefonds;
d) eine im Regulative festzusetzende, alljährlich den Be-
triebseinnahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 40 000 Jl, so
können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten
die Rücklagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine
volle Jahresrücklage vermindert ist.
Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der
vereinnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu
beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
Lässt der Ueberschuss eines Jahres die Deckung der Rück-
lagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht voll-
ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des be-
ziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Ab-
weichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der
öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Er-
neuerungsfonds dem Reservefonds vor.
X. Der Concessionar ist verpflichtet:
a) Seine Betriebsrechnung nach der vom Minister der öffent-
lichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der
Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jähr-
lichen Betriebsrechnungsabschluss einzureichen und seine Cassen-
bücher vorzulegen;
b) der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang
April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres
als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;
c) die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken
für nöthig erachteten Nachwei^ungen, sowie deren Unterlagen auf
seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von
derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
XI. Nach Eröffnung des Betriebes ist der Concessionar zur
Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen, sowie zur Ver-
mehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solches
der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahn-
verkehrs, insbesondere im Interesse der ‘Sicherheit des Betriebes
für erforderlich erachtet.
Zur Herstellung des zweiten Geleises soll der Concessionar
erst dann angehalten werden können, wenn die Bruttoeinnahme
im Durchschnitt dreier auf einander folgender Jahre mindestens
16 000 ,M. pro Kilometer beträgt.
XII. Der Concessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Be-
setzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäran-
wärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurück-
gelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Bezie-
hung — und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militär-
anwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften
zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten bat der Concessionar auf Verlangen des
Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Massgabe der Grund-
sätze, welche bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pen-
sionirung der unmittelbaren Staatsbeamten etc. vom 27. März 1872
für die Staatseisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiten
nach Massgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen beste-
henden Grundsätze, Pensions-, Witlwen- und Unterstützungs-
, cassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse
zu leisten.
XIII. Die Veroflichtungen des Concessionars zu Leistungen
für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn-
postgesetze vom 20. December 1875 (Reichsgesetzblatt für 1875
S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch
mit der Erleichterung, dass für die Zeit bis zum Ablauf von acht
Jahren vom Beginne des auf .die Betriebseröffnung folgenden
Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die
im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Central-
blatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Bestimmungen
treten.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver-
hältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unterneh-
mens oder durch den Anschluss an andere Bahnen oder aus
anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche
nach der Entscheidung der obersten Reichsaufsichtsbehörde die
Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung
verliert, tritt das Eisenbahnpostgesetz mit den dazu gehörigen
Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
XIV. Der Concessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich
der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder
künftig für die Eisenbahnen im Deutschen Reich ergehenden ge-
setzlichen Bestimmungen zu unterwerfen.
XV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber, hat der Con-
cessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für
die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen
Bundes festgestellt sind oder später für dieselben anderweit fest-
gestellt werden mögen.
XVI. Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluss
an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der
Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom
Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht- oder
Bahngeldsätze Vorbehalten.
XVII Der Concessionar ist verpflichtet, den Betrieb seiner
Bahn der Verwaltung einer anschliessenden Bahn gegen Gewäh-
rung einer jährlichen Rente, welche der im Durchschnitt der
letzten fünf Jahre erzielten Reineinnahme gleichkommt und min-
destens jährlich 4)4 pCt. ihres Anlagecapitals (cfr. II) beträgt, zu
überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Be-
triebsüberlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforder-
lich erachtet. Als Reineinnahme ist diejenige Summe anzusehen,
um welche die Betriebsroheinnahme die m dem betreffenden
Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und
Betriebskosten einschliesslich der vorgeschriebenen Rücklagen in
den Erneuerungs- und Reservefonds, jedoch ausschliesslich der
aus diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben übersteigt.
XVIII, Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffent-
lichen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbebörde die
Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer
Concessionirung die Anwendung der Bahnordnung für Deutsche
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung für statthaft erklärt ist
(cfr. Artikel XIII in fine), so muss der Concessionar auf Erfordern
des bezeichneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner
Wahl entweder seihst die baulichen Einrichtungen und den Be-
trieb der Bahn nach Massgabe der für Hauptbahnen bestehenden
Bestimmungen umzuändern, falls die finanziellen Verhältnisse des
Unternehmens ihm diese Umwandlung nach dem Ermessen des
Ministers gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen andern
Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn
gegen Erstattung des Anlagecapitals oder blos den Betrieb der
Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlüsse des Artikels XVII
bezeichneten Rente abzutreten.
XIX. Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Con-
cessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomite
erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Actiencapitals
durch Vorlegung beglaubigter Zeichenscheine dem Minister der
öfl'entlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Creditfähig-
keit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt be-
funden ist, nachdem ferner der Staatsregierung der mit den Con-
cessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Ge-
sellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nach-
gewiesen ist und nachdem endlich, die Hinterlegung der unter
VIII 4 vorgeschriebenen Cautions- und Verpfändungsurkunde
stattgefunden hat.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonat-
lichen Präclusivfrist muss die Eintragung jenes von der Staats-
regierung als mit der Concession übereinstimmend befundenen
Gesellschaflsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu
welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Con-
cessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener
Uebereinstimmung vom Gründungscomite vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter
Beifügung von 6 Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages
nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemässheit
des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten
Frist nicht herbeigetührt, so ist die gegenwärtig ertheiite Con-
cession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die
hinterlegte Caution zurückgegeben werden soll.
XX. Sollte der Concessionar die Ausdehnung des Unter-
nehmens auf die Herstellung von Anschlussbahnen an noch
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andere als die in dem Eingänge dieser Urkunde aufgeführten
Gruben, Hüttenwerke und sonstige gewerbliche Etablissements
beschliessen, so ist der Minister der öffentlichen Arbeiten ermäch-
tigt, die hierzu erforderliche staatliche Genehmigung zu ertheilen.
Sollte der Concessionar jedoch zur Herstellung solcher Anschluss-
bahnen des Enteignungsrechtes bedürfen, so ist die besondere
Allerhöchste Verleihung desselben nachzusuchen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. März 1881.
(L S.) Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg. von Kameke. Maybach. Bitter,
von Puttkamer. Lucius. Friedberg, v. Boetticher.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 30. Mai. (Politische Wochenschau. Verein Deutscher
Eisenbahnverwaltungen. Amtstitel der Staatsbahnverwaltungs-
beamten. Schülerabonnements. Tarif nach Ost- und Nordsee.
Berlin-Anhalt. Berlin-Hamburg. Magdeburg-Halberstadt. Nord-
hausen-Eifurt. Thüringische Bahn. Dortmund-Enschede. Rechte
Oder-Uferbahn. Tilsit-Insterburg. Ostpreussische Südbahn. Marien-
burg-Mlawka. Betriebsergebnisse pro April.)
In voriger Woche ist das Arbeitsprogramm für den Reichs-
tag bis zum Schlüsse der Session festgestellt worden und so ein-
gerichtet, dass die Verhandlungen noch in den Monat Juli hin-
einreichen werden, wenn die Beschlussunfähigkeit desselben nicht
chronisch und damit ein Strich durch die Rechnungen des Prä-
sidiums gemacht wird. Die Bewilligung der Forderung für den
Volkswirthschaftsrath ist noch nicht ganz sicher. Wie es heisst,
sind einige Nationalliberale geneigt, der Forderung zuzustimmen,
dagegen ist auch das Centrum in dieser Frage nicht ganz einig
und es wird daher voraussichtlich eine Majorität von nur wenigen
Stimmen sich ergeben. Am Sonnabend standen die beiden Vor-
lagen zur Abänderung des Zolltarifs auf der Tagesordnung. Von
einem Antrag auf Abschaffung bezw. Ermässigung der Getreide-
zölle, von welchem auf freihändlerischer Seite die Rede gewesen,
ist Abstand genommen worden, da ein praktischer Erfolg augen-
blicklich doch nicht zu erwarten ist. Die Handelsvertragsver-
handlungen sind in voriger Woche endlich zu Ende gekommen.
Mit Oesterreich ist ein Vertrag auf Grund der Meistbegünstigungs-
klausel zu Stande gekommen, dessen Dauer auf 6 Jahre festge-
setzt worden, der Vertrag mit der Schweiz dauert nur 5 Jahre,
die Verlängerung des bestehenden Vertrages mit Belgien ist
gleichfalls zu erwarten. Die Handelsverträge mit Oesterreich und
der Schweiz sollen noch vor den Pflngstferien des Reichstages be-
rathen werden. Die Stimmen der Presse über den für unsere
Verhältnisse besonders wichtigen Oesterreichischen Vertrag lauten
sehr ungünstig. Es wird gesagt, derselbe sei beinahe noch dürf-
tiger als der bestehende. Namentlich wird Oesterreichischerseits
darüber geklagt, dass der Vertrag keine Bestimmungen über den
Appreturverkehr, sowie über den Rohleinenverkehr enthält und
dass die Couponfrage nicht geregelt, kein Verbot der Beschlag-
nahme von Eisenbahnbetriebsmitteln aufgenommen wurde und
auch die Viehseuchenfrage ausgeschlossen geblieben ist. Der
Vertrag enthält nach den Mittheilungen der „N. A. Z.“ 26 Artikel,,
eine Beilage, betreffend Erleichterungen im Grenzverkehr, eine
weitere Anlage Zollcartell mit 26 Paragraphen und ein Schluss-
protocoll, welches die Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
des Vertrages giebt. Artikel 1 lautet: Die vertragschliessenden
Theile verpflichten sich den gegenseitigen Verkehr zwischen ihren
La.nden durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote
zu hemmen. Ausnahmen dürfen hiervon nur stattfiuden: a) bei
Tabak, Salz, Schiesspulver und sonstigen Sprengstoffen, b) aus
Gesundheitsrücksichten, c) in Bezug auf Kriegsbedürfnisse unter
ausserordentlichen Umständen. Artikel II bestimmt: Hinsichtlich
des Betrages, der Sicherung und der Erhebung der Eingangs-
und Ausgangsabgabe, sowie hinsichtlich der Durchfuhr dürfen
von keinem der vertragschliessenden Theile dritte Staaten
günstiger als der andere vertiagschliessende Theil behandelt
werden. Jede dritten Staaten in diesen Beziehungen eingeräumte
Begünstigung ist daher ohne Gegenleistung dem anderen ver-
tragschliessenden Theile gleichzeitig einzuräumen. Ausgenommen
hiervon sind: 1. jene Begünstigungen, welche von einem der ver-
tragschliessenden Theile einem Nachbarlande zur Erleichterung
des Verkehrs für gewisse Grenzstrecken <und für die Bewohner
einzelner Gebietstheile eingeräumt werden; 2. die von einem der
beiden vertragschliessenden Theile durch eine schon abgeschlos-
sene oder etwa künftighin abzuschliessende Zolleinigung zuge-
standenen Begünstigungen.
Einen besonderen Brennpunkt des politischen Interesses bot
in der vorigen Woche dieHamburgerZoIlanschlussfrage. Im
Verlauf eines Jahres bat Fürst Bismarck es verstanden, diese An-
gelegenheit a,us dem Stadium rein akademischer Erörterung zu
einer entscheidenden Wendung zu führen, welche mit den Unter-
zeichnung des Präliminarvertrages über den Zollanschluss Ham-
burgs am 26, d. M, eingetreten ist. Schwer ist es, über alle die
Vorgänge, die sich hierbei abspielten, jetzt schon sein Urtheil ab -
zuschliessen. Ein bedeutender Fortschritt für den äusseren Ab-
schluss der nationalen Einheit ist der Erfolg des Kanzlers jeden-
falls. Ob er materiell nützlich ist, wird erst die Erfahrung zeigen
müssen ; nach dem Bekanntwerden des Vertragsinhalts, wie ihn
der Hamburger Senat der Bürgerschaft mitgetheilt hat, gewinnt
man den Eindruck, dass der Stadt Hamburg für die Erhaltung
ihrer Welthandelsstellung ein viel grösseres Mass vou Freihafen-
einrichtungen .und Zollerleichterungen belassen worden ist, als
man nach der Stimmung auf beiden Seiten erwartet hätte.
Der Verein Deutscher Eisenbahnrerwaltungeu ist Gegentand
folgender zwei Meldungen, welche offiziöse politische Organe ihren
Lesern unterbreiten. Die eine der „Nordd. Allgem. Zeitung“ ent-
nommene Meldung lautet: Vom Rhein, 24. Mai. Von competenter
Seite wird mir heute die Mittheilung, dass nunmehr auch die
Russischen Eisenbahnen den Wunsch hegen, in ein ähn-
liches Cartellverhältniss zum ,.Verein Deutscher Eisenbahnverwal-
tungen“ zu treten, wie es seitens dieses Vereins z. B. mit Belgien
seit längerer Zeit besteht und mit Italien in diesen Tagen zum
Abschluss gelangt. Allerdings stehen bei Russland dem Ab-
schlüsse eines derartigen Vertrages grössere Schwierigkeiten im
Wege, als bei irgend einem anderen Lande; denn Russland hat
bekanntlich für seine Bahnen eine von den übrigen Europäischen
Eisenbahnen abweichende Spurweite, und somit kann nanientlich
das. rollende Material nicht ohne Weiteres auf den beiderseitigen
Bahnen zur Verwendung kommen. Dennoch hofft man mit Recht,
von dem eventuellen Abschlüsse eines solchen Vertrages grosse
Vortheile für den internatonalen Verkehr, und deshalb ist dieser
Wunsch unserer Nachbarin im Osten nur mit Freuden zu be-
grüssen. Von technischer Seite glaubt man überhaupt, dass Russ-
land auf die Dauer nicht an der jetzigen Spurweite festhalten,
sondern dieselbe mit derjenigen der anderen Europäischen Bahnen
in Einklang bringen werde, da das jetzige System immerhin eine
gewisse Isolirtheit repräsentirt und das eigene Land am meisten
schädigt. (Wir bemerken, dass nach unseren Informationen ein
Wunsch der Russischen Eisenbahnen, in ein Cartellverhältniss zum
Verein Deutscher Eisen bahn Verwaltungen zu treten an competen-
ter Stelle (geschäftsführende Direction des Vereins) bis jetzt nicht
ausgesprochen worden ist. Die Red.).
Eine andere Notiz, die sich gleichlautend in mehreren
Blättern befindet, besagt: Da die Vorverhandlungen betreffs eines
Eisenbahu-Cartell Vertrages zwischen Italien einer- und dem
„Verein Deutscher Eisen bah nverwaltungen“ andererseits, welche,
B ich Ihnen s. Z. meldete, am 27. und 28. April er. in Lindau
i Bodeusee gepflogen wurden, ein günstiges Resultat gehabt
haben, so wird am 24. und 25. d. Mts. zu Dresden eine Sitzung
der in Lindau erwähltent Commission stattfinden, welche den
Vertrag zu revidiren ha. In einer Schlussconferenz,
welche in der darauf folgenden Woche zu Zell am See (im Salz-
burgischen) stattfindet, wird dann der Vertrag definitiv zum Ab-
schluss kommen. (Diese Nachricht ist in verschiedenen Bezie-
hungen ungenau. Wir werden auf diese Angelegenheit in einer
der nächsten Nummern zurückkommen. Die Red.)
Zur Bes.eitiguug der Verschiedenheiten in der Amtshezeich*
nung der im Bureau-, Stations- und Expeditiousdieuste ausser-
etatsmässig beschäftigten Beamten der Staatseiseubahuverwaltuug
hat der Minister der Öffentlichen Arbeiten unterm 17. d M. Fol-
gendes bestimmt: 1. Die Civilnumerare führen vor bestandener
Prüfung die Bezeichnung „Civilsupernumerare“. Nach bestan-
dener Prüfung sind dieselben im Bureaudienste zu „Bisenbahn-
Bureau - Assistenten“ , im Stations- und Expeditionsdienste zu
„Eisen bahnstationsdiätaren“ zu ernennen. 2. Die Militäranwärter
und die in Ermangelung n,nstellungsberechtigter Anwärter mit
der Absicht der dauernden Beibehaltung angenommenen nicht
anstellungsberechtigten Personen führen vor bestandener Prüfung
die Bezeichnung „Eisenbahnbureauaspiranten“ im Bureaudienste
und „Eisenbahnstationsaspiranten“ im Stations- und Expeditions-
dienste. Nach bestandener Prüfung sind dieselben zu „Eiseubahn-
Bureauassistenten“ bezw. zu „Eisenbabnstationsdiätaren“ zu er-
nennen. 3. Die zur Deckung eines vorübergehenden Bedürfnisses
aushülfsweise angenommenen, zu den unter 1 und 2 bezeichneten
Beamten nicht gehörigen Personen sind als „Eisenbahn-Bureau-
gehülfen“ bezw. „ Eisen bahnstationsgehülfen“ zu bezeichnen. —
Hinsichtlich der Uniformirung von Staatseisenbahnbeamten hat
derselbe Minister unterm 19. d. Mts. bestimmt, dass die mit der
äusseren Betriebsleitung betrauten Stationsbeamten auch auf den
kleineren Stationen und den Haltestellen die orangefarbene Kopf,
bedeckung während der vorgeschriebenen Zeiten zu tragen haben,
ausgenommen, wenn es in einzelnen Fällen bei besonders ein-
fachen Betriebseinrichtungen, wie beispielsweise bei dem Nicht-
vorhandensein von Weichenanlagen und telegraphischen- Verbin-
dungen, seitens der zuständigen Staatseisen bahndirectionen für
zweckmässig erachtet wird, ausnahmsweise den Zugführern die
Verantwortlichkeit für Abfertigung der Züge zu übertragen.
Schüler-Abonnements auf Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Eisenbahnen sind einem Rescript des Herrn Arbeits-
ministers zufolge nicht etwa „für Kinder schulpflichtigen Alters-
auszugeben, sondern diese Vergünstigung ist für Schüler und
Schülerinnen der niederen und höheren Schulen ohne Unterschied
' zu gewähren, wenn die vorgeschriebene Bescheinigung der Schul-
behörde beigebracht ist. Ausgenommen bleiben junge Leute,
welche akademische Anstalten, Universitäten, technische Hoch-
schulen, Conservatorien u. s. w. besuchen.
Die Directorenconferenzen der an dem directen Verkehre
^ Oesterreich - Ungarns mit den Nord- und Ostseehäfen betheiligten
Bahnverwaltungen findet gegenwärtig in Kronstadt statt. Zur Be-
rathung gelangt unter Anderem auch die von den Preussischen
J Staatsbabnen ausgegangene Kündigung der bezüglich des ge-
^ nannten Verkehrs vom lO./ll. November 1879 in Prag geschlosse-
^ nen Convention, gemäss welcher für eine Reihe der hervor-
j- ragendsten Artikel Ausnabmetarife geschaffen wurden und die
ff. Fixirung besonderer Frachtdifferenzen zwischen Stettin und
Hamburg erfolgte. Diese Ausnahmetarife, sowie die gesammte
i Convention haben seiner Zeit eingehende Verhandlungen nöthig
gemacht, und man wird sich daran erinnern, dass die Geneh-
migung der Preussischen Regierung seiner Zeit nur schwer zu
erreichen war, um die von den Oesterreichischen Bahnen im
Interesse des Ex- und Imports für nöthig erachteten Ausnahme-
tarife einführen zu können. Besondere Gründe für die Kündi-
gung der Convention sind von den Preussischen Staatsbahnen
nicht angegeben worden und dieselben der mündlichen ßerathung
Vorbehalten geblieben.
Die Berlin-Anhaltisclie EisenbahmGesellschaft hat auf den
5. Juli eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen,
deren Zweck die nochmalige Berathung derjenigen Gegenstände
ist, welche auf der Tagesordnung der am 30. April und 19. Mai
er. abgehaltenen, nicht beschlussfähig gewesenen Generalversamm-
lungen gestanden haben.
Die Berlin-Hamburger Eisenbahn ist Gegenstand eines Aller-
höchsten Erlasses, betreffend die anderweite Verwendung des noch
verfügbaren Restes der auf Grund des Privilegiums vom 25. Juli
1870 beschafften Prioritätsanleihe (lU. Emission). Die Bahn hatte
auf Grund der Generalversammlungsbeschlüsse vom 22. Juni 1880
angetragen, die für die Herstellung einer Anschlussbahn an die
für die Berliner Stadteisenbahn, die Berliner Verbindungsbahn
und die Eisenbahn Berlin-Nordhausen bei Charlottenburg projec-
tirten Bahnhofsanlagen erforderlichen Geldmittel aus jenem Reste
der Prioritäten III. Emission entnehmen zu dürfen. — Aus der
Bilanz pro 1880 geben wir folgende Daten:
M. JL
Einnahmen 17 591 768 16 852 652
Ausgaben 10 704 188 9 411 451
In Procenten der Einnahme . . 60,6 55,8
Ueberschuss 6 887 579 7 441 201
Für den Dienst der Prioritäten . 2 630 241 2 677 200
Zum Reservefonds 1 762 698 1 728 269
Eisenbahnsteuer 356 250 290 625
Dividende 2137 500 1875 000
In Procenten 14,25 12,50
Bestand des Reservefonds . . . 7 821 132 6 522 034
Amortisirte Prioritäten 4179 300 3 859 600
Betheiligung an der Berliner Stadt-
bahn 300000 600000
Der Verstaatlichungsvertrag bezüglich der Magdeburg-
Halberstädter Eisenbahn vom 5. Juni 1879 bestimmt in seinem
§ 8, dass den Besitzern der Actien Lit. A. spätestens für , den
1. Juli 1881 der Umtausch ihrer Actien in Consols anzubieten sei.
ln Ausführung dieser Bestimmung wird die Königliche Eisenbahn-
direction zu Magdeburg demnächst bekanntgeben, dass der Um-
tausch vom 1. Juli ab stattfinden wird und dass von dem ge-
dachten Zeitpunkte ab für je 2 Magdeburg-Halberstädter Actien
Lit. A. 3 Staatsschuldverschreibungen der 4 pCt. consolidirten
Staatsanleihe zum Nominalbeträge von je 300 M. ausgegeben
werden. Der Umtausch für Berlin soll bei der Königliclien Eisen-
bahnbaupteasse (Leipziger Platz No. 17) erfolgen; die Umtausch-
frist wird bis zum 1. Juli 1882 laufen, nach welcher Zeit den Be-
sitzern von Magdeburg-Halberstädter Actien Lit. A. ein Recht auf
den Bezug von Consols nicht mehr zusteht. — Wie die „Magdeb.
Ztg.“ hört, ist der von Justizrath Leonhard Namens einer Anzahl
Besitzer von Magdeburg-Halberstädter Stammprioritäten Lit. B.
eingeleitete Process (es steht am 20. Juni Termin aiD nachträg-
lich durch einen direct gegen den Fiscus gerichteten Klageantrag
erweitert worden.
Die Nordhausen-Erfurter Eisenbahn erzielte pro 1880 Ein-
nahmen 1 151 567 M, Ausgaben 804 516 Jl Vom Ueberschuss mit
347 050 M werden verwendet.: zu Prioritätszinsen 63 105 Jl, zur
Deckung von Verlusten 8 345 Staatssteuer 6 114,/^, Dividende
für die Prioritätsstammactien 225 000 Jl =■ h pCt., zur Rücklage
in den Fonds zur Befriedigung rückständiger Dividendenscheine
(der Stammprior.) 13 454 M.. — Die Generalversammlung ist auf
den 25. Juni in Nordhausen anberaumt worden, deren Tages-
ordnung lediglich statutengemässe Gegenstände betrifft. Die Re-
fundirungsangelegenheit soll vorläufig auf sich beruhen und ab-
gewartet werden, was die anderen Gesellschaften, die sich in
ähnlicher Situation befinden, thun werden. Von den noch rück-
ständigen 600 000 M. Prioritätsobligationen sollen 200 000 ./(i. be-
geben werden.
Der Bilanz der Thüringischen Bahn für das Jahr 1880 ent-
nehmen wir folgende Daten: Der Ueberschuss des Betriebes auf
der Hauptbahn abzüglich des Beitrages zum Erneuerungsfonds
umfasst 4 718 699 M Hiervon sind als Dividende auf 4t 436 200 M
Stammactien 4 214 409 gleich 9*/* pCt. vertheilt worden,
504 190 Jl kommen auf die Eisenbahnsteuer. Von den Prioritäts-
anleihen sind 10 567 600 M. amortisirt. Der Reservefonds schliesst
mit 5 050 953 JL, der Reservefonds der Hauptbahn beziffert sich
auf 300 000 JL, der Erneuerungsfonds auf 3 430 838 .41, der Selbst-
versicherungsfonds auf 104182 Jl Die Baukosten der Stammbahn
beziffern sich mit 79 346 653 von Gotha-Leinfelde 16 470 .300 ..Ä,
Gera-Eichichter Bahn 17 982 000
Die Dortnmnd-Gronan-Enscheder Bahn hatte nach der Bilanz
und dem Geschäftsbericht pro 1880 eine Einnahme von 988 379 Jl
und eine Betriebsausgabe von 565 676 Jl, so dass ein Ueberschuss
von 422 703,/Ä verblieb. Nach Abzug von 18 000 Jl für den Re-
servefonds und 155 041 Jl für den Erneuerungsfonds bleibt ein
vertheilbarer Ueberschuss von 254 072 Jl, aus welchem eine Di-
vidende von IV3 pCt. auf das Actiencapital vertheilt wird.
Die Rechte -Oder -Uferbahn hielt in voriger Woche ihre Gene-
ralversammlung ab; in derselben waren 160 Stimmen vertreten.
Die Decharge wurde einstimmig ertheilt. Die ausscheidenden Mit-
glieder der Direction, Stadtrichter Friedländer, Generalconsul
Bugen Landau und Rentier Gustav Friedmann wurden wiederge-
wählt. Für den Verwaltungsrath wurden Bergrath Mauve, JBan-
quier Fedor Pringsheim, Louis John wieder- und Rechtsanwalt
Kirschner neugewählt. Das finanzielle Ergebniss des Betriebes für
das Jahr 1880, wie sich solches aus dem Jahresbericht ergiebt, zeigt
eine effective Mehreinnahme von 281 866 Jl gegen das Vorjahr.
Die erzielte Dividende von 71^/12 pCt. für die Stammactien und Prio-
ritätsstammactien ist um 0,62 pCt. höher als die höchste (7,3 pCt.)
bisher gezahlte Dividende. An den Staat kann der Rest der un-
verzinslichen Staatsbauprämie mit 154 313 Jl zurückgezahlt werden.
Der Bericht sagt, dass in 1880 nur für den Steinkohlentransport
die Conjunctur als günstig zu bezeichnen sei, die Gewichtsmenge
desselben ist um 7,7, die Einnahme um 5,7 pCt. gestiegen. An der
Zunahme des Personenverkehrs seien fast sämmtliche Stationen
verhältnissmässig betheiligt und dürfe man demnach eine all-
mälige wreitere Entwickelung desselben erwarten. Die Eröffnung
der Abkürzungslinie der Oberschlesischen Eisenbahn von Beuthen
O.-S. über Gross-Strehlitz nach Oppeln habe sich bisher durch
eine wesentliche Verminderung des Personenverkehrs zwischen
Beuthen und Oppeln via Vossowska bemerklich gemacht. Die
Mindereinnahmen der ersten vier Monate 1881 seien durch das
Minus an Kohlentransporten, welche der mildere Winter veranlasste,
hervorgerufen worden. Der Güterverkehr leidet ausserdem durch
die seit Verstaatlichung einiger „Eisenbahnen eingetretenen Aen-
derungen in der Güterinstradirung nach den Oberschlesischen
Concurrenz- Stationen.“ Der Personenverkehr umfasste 1880:
979 893 Personen mit 1 220 308 Jl Einnahme inclusive Gepäcküber-
fracht. Der Güterverkehr, einschliesslich Vieh- und Betriebs-
dienstguttransport, belief sich auf : 2 074 926 t (ä 20 Ctr.) mit
7 991 649 Jl Einnahmen incl. der Nebeneinnahmen. In den
Vorjahren betrug die Einnahme aus dem Güterverkehr; 1879:
7 718 607 Ji, 1878: 7 335 428 Jl Zieht man die Einnahme für er-
neuertes Material mit 271918 Jl behufs der Vergleichung mit den
Vorjahren ab, so bleiben 654 870 Jl Die Betriebs- Ausgabe betrug:
Für die allgemeine Verwaltung 520 797 Jl, für die Bahnverwal-
tung: 1561 496 Jl, für die Transportverwaltung 2 815 835 Jl, zu-
sammen 4 898 129 Jl gegen 1879: 4 546 514 Jl. Für das Jahr 1880
sinil zum Reserve- und Erneuerungsfonds zusammen 950 811 Jl zu-
rückgelegt worden, das sind 9,37 pCt. der Bruttoeinnahme. Nach
Hinzurechnung dieser zurückgelegten Summen und der Einnahmen
aus dem Erlös für verkauftes Altmaterial im Betrage von 277 917 Jl
schliessen diese Fonds ult. 1880 mit folgenden Beständen ab: 1. der
Reservefonds Abtheilung I., zur Tragung materieller Schäden an
Bahn- und Betriebsmitteln 124 874 Reservefonds Abtheilung II.,
zur Bestreitung personeller Unkosten aus Betriebsunfällen be-
stimmt .34 455 M, der Erneuerungsfonds 6 187 310 Jl Der Bericht
pro 1880 sagt über die Lage der Erweiterungsprojecte: „Das Pro-
ject einer Nebenlinie von Kreuzburg über Rosenberg und Lubli-
nitz nach Tarnowitz ist soweit gefördert, dass wir hoffen, in
kurzer Zeit die Verhandlungen mit den Vorständen der durch die
Bahn berührten Kreise, Städte und Landgemeinden über die zu
bewilligende lOjährige Befreiung von Kreis- und Coramunalab-
gaben, sowie über den zum Bau der Bahn erforderlichen Grund
und Boden zum Abschluss zu bringen. Demnächst vverden vvir
die Concession zum Bau dieser Bahn bei dem Herrn Minister für
öffentliche Arbeiten, mit welchem die Verhandlungen hierüber als
abgeschlossen zu betrachten sind, beantragen. Inzwischen sind
die speciellen Vorarbeiten für diese Bahn in Angriff genommen
und hoffen wir, einen Theil derselben so frühzeitig fertig zu stellen,
dass mit dem Bau dieser Bahn noch in diesem Jahre vorgegangen
werden kann. Wegen des Baues einer Eisenbahn untergeordneter
Bedeutung von Hundsfeld nach Trebnitz schweben zur Zeit Ver-
handlungen mit dem Kreise Trebnitz. Derselbe hat sich zur un-
590
entgeltlichen Hergabe des zum Bau der Bahn erforderlichen Ter-
rains und zu einem Erlass der Kreissteuer auf 10 Jahre bereit er-
klärt, die Verhandlungen über unsere weiteren Ansprüche sind
eben noch nicht abgeschlossen. Schliesslich ist noch zu bemerken,
dass der Magistrat zu Landsberg O./S. mit uns in Verhandlungen
über eine Eisenbahnverbindung der Stadt Landsberg O./S. mit der
Rechte - Oder - üfereisenbahn getreten ist. Dieselben versprechen
jedoch keinen Erfolg, so lange der Kreis Rosenberg sein Interesse
an dieser Eisenbahn, welche als Bahn untergeordneter Bedeutung
gedacht ist, nicht im erheblichen Masse bethätigt.“
— Die Tilsit-Insterburger ‘Eisenbahn erzielte gemäss dem
Bericht pro 1880 Einnahmen 522 961 Ausgaben 366 761 Jl,
Ueberschuss 156 199 M Von den Einnahmen entfallen auf den
Personenverkehr 192 596 M,, auf den Güterverkehr 234 378 Jl,
auf Privatdepeschen Ji., auf verschiedene Einnahmen 95 542
— Die Rücklage zum Reservefonds beträgt 6 000 zum Er-
neuerungsfonds 91 754 M — Die Ausgaben betrugen in Procenten
der Brutto-Einnahmen 70,13 pCt, in 1879 70,87 pCt. Es ist
gelungen, einen Ueberschuss von rpt. 156 200 M zu gewinnen,
welcher die Vertheilung einer Dividende von 3,1 pCt. an die
Inhaber der Stamm-Prioritäts-Actien gestattet und noch den
Betrag von rot. 11 529 M. zum Uebertrag auf das Jahr 1881 ge-
währt. — Der Bau der Bahn ist s. Z. in General-Entreprise gegen
Hergabe des gesammten Actiencapitals von 9 267 000 Jl. und der
vom Staate bewilligten Subvention von 60 000 M pro 7,5 km
Bahnlänge erfolgt. Zu dem vorgenannten Anlagecapital treten
die Ausgaben hinzu, welche im Betrage von zusammen 444 597 JA
für die Erweiterung und Melioration der Bau-Anlagen in 1875 bis
1878 ä Conto der Prioritäts-Obligationen-Anleihe entstanden sind,
sowie ausserdem 12 708 JA 42 /4, welche 1880 in Ausführung des
1864 mit der Ostbahn wegen der Mitbenutzung ihres Empfangs-
gebäudes in Insterburg durch die Tilsit-Insterburger Eisenbahn
abgeschlossenen Vertrages als letzte Rate für die Erbauung dieses
Empfangsgebäudes mit Zubehör ä Conto der Prioritäts-Obliga-
tionen-Anleihe gezahlt worden sind. Diese ä Contozahlung betrug
somit am Jahresschlüsse 1880 457 305 Jl Das gesammte Anlage-
Capital beziffert sich sonach nominell auf rot. 10 144 306 Jl
Bemerkt wird hierbei, dass eine Emission von Prioritäts-Obliga-
tionen bisher weder stattgefunden hat, noch für die Folge beab-
sichtigt wird. — Die ä Conto dieser Anleihe bewirkten Ausgaben
sind aus dem Reserve- und Erneuerungsfonds und aus den
laufenden Einnahmen des Betriebsfonds bestritten worden und
sollen so lange als schwebende Schuld geführt werden, bis der
Reserve- und Erneuerungsfonds soweit angewachsen sein wird,
um gegen Uebernahme eines entsprechenden Betrages in Priori-
täts-Obligationen die qu. Schuld begleichen zu können. — Bis
dahin (wahrscheinlich bis ultimo 1881) sollen die gesammten
Allerhöchst privilegirten Prioritäts-Obligationen zum Gesammt-
Nennwerthe von 900 000 Jl beim Reserve- und Erneuerungsfonds
als Unterpfand deponirt bleiben.
Aus dem Geschäftsbericht der Ostpreussischen Südbahn für
1880 theilen wir Folgendes mit. Während in 1879 auf die Stamm-
Prioritäts-Actien eine Dividende von 9 pCt. entfallen ist, hat das
Jahr 1880 nur 2Va pCt. gebracht. Dieses ungünstige Resultat ist
auf den sehr erheblichen Ausfall in den Getreidetransporten zu-
rückzuführen, auf welche die Bahn nach ihrer Lage in erster Reihe
angewiesen ist. Während im Jahre 1879 280 977 Tonnen Getreide
befördert worden sind, weist das Jahr 1880 davon nur 120 796 Ton- ■
nen, also nur 43 pCt. von dem Quantum des Vorjahres. Es stellt
sich die Minderfrequenz des Jahres 1880 gegen 1879 für den Local-
verkehr auf 72 035 Tonnen und für die directen Russischen Ver-
kehre auf 62 606 Tonnen. Ferner betragen bei dieser Gruppirung
der Frequenzziffern die Mindereinnahmen aus den Russischen
Verkehren 717 327 M., aus den inländischen Verkehren 272 432 JA
und aus dem Localverkehr allein 266 060 JA Es wurden im
Ganzen befördert: 720 326 Personen incl. Militär, 409 026 Tonnen
Frachtgüter, 13 912 Tonnen Vieh, gegen 1879: 754 469 Personen
incl. Militär, 543 540 Tonnen Frachtgüter, 13 326 Tonnen Vieh. Die
Gesammteinnahmen des Jahres 1880 belaufen sich auf 3 532 473 JA
gegen 4 554 529 JA des Jahres 1879, so dass das Jahr 1880 gegen
1879 eine Mindereinnahme von 1 022 056 JA gleich 22,44 pCt. nach-
weist. Nach dem Abschlüsse des Betriebsfonds beträgt die Ge-
sammteinnahme 3 536 975 Jl, Gesammtausgabe 1 719 338 .-«Z, mithin
Ueberschuss 1 817 637 Jl Hiervon sind verwendet : zur Verzinsung
der Prioritäten 857 979 JA, Amortisation 161 200 M, Dotirung der
Reserve- und Erneuerungsfonds 417 535 Jl, für 13V2 Millionen
Mark Stammprioritätsactien Dividende 2Vj pCt. 337 500 JA, endlich
für Remunerationen und Eisenbahnabgabe, Vortrag pro 1881
43 423 JA In der am 23. d. M. abgehaltenen Generalversammlung
wurde während der Debatte über den Geschäftsbericht pro 1880
zu 1. der Tagesordnung aus der Mitte der Actionäre dem Wunsche
Ausdruck gegeben, dass der Verwaltungsrath in Anbetracht des
verminderten Verkehrs bei der Vorgesetzten Aufsichtsbehörde auf
eine Ermässigung der Rücklagen zum Erneuerungsfonds hinwirken
möchte. Nach Erledigung des Geschäftsberichts erstatteten die
Revisoren ihren Bericht über die Prüfung der vorjährigen Bilanz
qncl schlossen unter AnerLenpung der ordnungsmässigen und*
sparsamen Verwaltung mit der Mittheilung, dass sie über die
Rechnungen pro 1880 die Dech arge ertheilt haben.
Nach dom Geschäftsberieht der Marienburg-Mlawkaer Eisen-
bahn für 1880 betrug die Gesammtlänge- beider Linien 679 Kilo-
meter. Das Grundcapital beträgt 12 840 000 Jl in Stammactien
und 12 840 000 JA in Stammprioritäten, welche bis auf 108 000 UK
einbezahlt sind. Ausser dem Grundcapital stehen der Gesellschaft
noch Zinsen und Zuschüsse von Kreisen in Höhe von 802 744 Jl
zur Verfügung. . Von diesen Beträgen sind verwendet bis ultimo
1880 für Grunderwerb, Bau- und Betriebsmittel 25 929 008 JA, so
dass 553 736 Jl disponibel blieben. Befördert wurden 240 930 Per-
sonen und 220 844 Tonnen Güter. Die Einnahmen betrugen aus
dem Personenverkehr 283 862 Jl, aus dem Güterverkehr 992 788 JA ,
aus anderen Quellen 201395 .M, dazu Vortrag aus 1879 mit
31 927 Jl, ergiebt eine Gesammteinnahme von 1 509 974 Jl Die
Betriebsausgaben betrugen 631610 JA, die Rücklagen in den Er-
neuerungsfonds 100 877 M, so dass ein Reingevyinn von 717 485 Jl
verbleibt, welcher wie folgt vertheilt wird: Dividende von 5 pCt.
an die Stamm-Prioritäts-Actien 639 300 JA, pCt. Dividende an
die Stammactien 31 953 „Ä, Eisenbahnsteuer 16 407 JA, Vortrag
auf neue Rechnung, resp. zur Verfügung der General-Versammlung
29 813 JA
Die üebersicht der Betriebsergebnisse Deutscher Eisen-
bahnen für den Monat April d. Js. ergiebt amtlicher Aufstellung
zufolge für die 64 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden
Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung
Bezogen werdeij konnten, nachstehende Daten: (Die Preussischen
taatsbahnen und vom Staate für eigene Rechnung verwalteten
Bahnen sind dabei als ein Bahncomplex betrachtet, weil durch
die am I. April d. Js. eingetretene veränderte Bezirkseintheilung-
ein Vergleich bei den einzelnen Verwaltungsbezirken nicht durch-
weg zu ermöglichen war.) Die Einnahme aus allen Verkehrs-
zweigen war im April d. J. a) beim Vergleiche der (mit Ausnahme
von 3 Bahnen) provisorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden
Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit
28 866 km Betriebslänge) bei 40 Bahnen mit zusammen 21964 km
höher und 24 Bahnen mit zusammen 6 902 km niedriger als in dem-
selben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge
bei 39 Bahnen mit zusammen 21869 km höher und bei 25 Bahnen
mit zusammen 6 997 km (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Be-
triebslänge) niedriger als in demselben Monat des Vorjahres,
b) beim Vergleiche der von 61 Bahnen provisorisch ermittelten
Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten
provisorischen Angaben : im Ganzen (mit 28 699 tm Betriebslänge)
bei 44 Bahnen mit zusammen 24 779 km höher und bei 17 Bahnen
mit zusammen 3 920 km niedriger als in demselben Monate des
Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 41 Bahnen
mit zusammen 22 892 km höher und bei 20 Bahnen mit zusammen
5 807 km (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) ge-
ringer, als in demselben Monate des V^orjahres. Die Einnahme
aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Januar bis Ende April
d, J. : a) beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 3 Bahnen) pro-
visorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem
Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 866 km Betriebs-
länge) bei 25 Bahnen mit zusammen 3 863 km höher und bei 39
Bahnen mit zusammen 25 003 km geringer als in demselben Zeit-
raum des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei
22 Bahnen mit zusammen 3 511 km höher und bei 42 Bahnen mit
zusammen 25 355 km (darunter 13 Bahnen mit vermehrter Be-
triebslänge) geringer als in demselben Zeiträume des Vorjahres;
b) beim Vergleiche der von 61 Bahnen provisorisch ermittelten
Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen An-
gaben : im Ganzen (mit 28 699 km Betriebslänge) bei 33 Bahnen
mit zusammen 21 996 km höher und bei 28 Bahnen mit zusammen
6 703 km geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und
auf das Kilometer Betriebslänge bei 30 Bahnen mit zusammen
20 486 km höher und bei 31 Bahnen mit zusammen 8 213 km
(darunter 10 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als
in demselben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staatsver-
waltung stehenden Privatbahnen, ausschliesslich der vom Staate
für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende April d. J.
das gesammte concessionirte Anlagecapital 1 212 606 600 JA
(409 350 900 JA Stammactien, 45 450 000 Jl Prioritäts-Stammactien
und 757 805 600 JA Prioritäts-Obligationen) und die Länge der-
jenigen Strecken, für welche das Capital bestimmt ist, 4090,47
Kilom. so dass auf je 1 km 296 446 JA entfallen. Bei den unter
Privat Verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende April
d. J. das gesammte concessionirte Anlagecapital 1 403 601 657 JA
(556 019 950 JA Stammactien, 216 576 900 JA Prioritätsstammactien
und 631 004 807 Prioritätsobligationen) und die Länge derje-
nigen Strecken, für welche dieses Capital bestimmt ist, 6938,71
Kilometer, so dass auf je 1 km 202 286 JA entfallen.
— 591 —
Ans Bayern.
© Der Director der Betriebsabtheilung der Generaldirection
der VerkehrsanstalteD, von Badhauser, ist auf Ansuchen wegen
V Krankheit in den definitiven Ruhestand versetzt und demsell)en
• in Anerkennung seiner langjährigen, eifrigen und vorzüglichen
Dienstleistung der Titel und Rang eines Geheimen Raths ver-
/' liehen worden.
Bezüglich der Fortsetzung sowohl der Saalbahn als auch
I der Gera-Eichichter Bahn bis an die Bayerische Landesgrenze
zum Anschlüsse an die Linie Lud wigstadt-Stockheim werden
die schon seit längerer Zeit zwischen den betheiligten Staatsre-
gierungen eingeleiteten Verhandlungen nunmehr zu einem be-
friedigenden Abschluss gelangen. Es wird nämlich, nachdem
nunmehr die Erklärung Preussens erfolgt ist, in Berlin eine Con-
ferenz stattfinden, in welcher die näheren Bedingungen des Weiter-
baues, insbesondere der Uebernahme der seitens Thüringens
geforderten Garantien, vollständig geregelt werden.
Am 1. Juni d. J. wird, wie bereits mitgetheilt, die dem
ti? Oberbahnamte Augsburg unterstellte Verbindungsbahn von
; Dinkelsbühl nach Feuchtwangen mit der Expedition 1. Kl.
' Schopfloch dem allgemeinen Verkehre übergeben. Diese Bahn
; wird nach den Bestimmungen des Königlichen Staatsministeriums
5 des Königlichen Hauses und des Aeussern vom 3. Mai 1879 als
t. Secundärbahn betrieben. Vom gleichen Tage an wird die Strecke
Dombühl-Feuchtwangen vom Oberbahnamtsbezirke Nürnberg ab-
getrennt und dem Oberbahnamte Augsburg zugetheilt, welchem
hiernach die Linie Nördlingen Dinkelsbühl Feuchtwangen-Dom-
bühl (excl. der Station Dombühl) überwiesen ist. — Die genannte
; neue 13abn, 12,68 km lang, überschreitet die Wasserscheide zwi-
‘ sehen der Wörnitz und der Sulzacb, deren tiefste Einsattlung
(, zwischen Ziegenberg und der dortigen Staatsstrasse, nördlich von
; Schopfloch, sich vorfindet. Zur Vermeidung von ungebührlichen
i Erd- und Kunstbauten erschien es angezeigt, statt unter Be-
■ nutzung des linksseitigen Wörnitzthalgehänges bis zur Ortschaft
•i Schopfloch die Bahn in der Thalsoble bei ganz unbedeutenden
Arbeiten fortzuführen und erst von hier aus mit einem Gradienten
von 1 : 100 zur Wasserscheide emporzusteigen. Die Anwendung
desselben Steigungsverhältnisses ergab sich bei der verbältniss-
! mässig kurzen Entfernung von der Wasserscheide bis nach Feucht-
i' Wangen von selbst. Die Trace bewegt sich fortwährend in der
i Keuperformation, die Stadt Feuchtw'angen liegt 6 m höher als
i Dinkelsbühl und die verlorene Steigung beziffert 37,5 m. Die Ar-
beiten waren nicht unbedeutend und musste namentlich zunächst
der Neumühle bei Schopfloch eine 450 m lange Dammschüttung
t von 19 m grösster Höhe ausgeführt werden. Der kleinste Curven-
radius ist 600 m lang. Der Bahnbau kostet ca. 1700 000 M., pro
Kilometer ca. 134 100 Ji
Zur Erhöhung der Einnahmen aus dem Personenver-
kehre werden nach Entschliessung des Königlichen Staatsmini-
steriums des Königlichen Hauses und des Aeussern vom 22. Mai
ab 1. Juni d. J. im Verkehre nach Stationen der Bayerischen
Staats bahnen die Billetpreise im Betrage von mehr als 1 Jl,
statt wie bisher auf 5, künftig auf 10 /i^ aufgerundet. Demge-
mäss tritt für die Billets im Werthe von einer Mark und darunter
eine Preisänderung nicht ein; dagegen wird vom genannten
Tage an für jedes Tour-, Retour- und Ergänzungsbillet im Werthe
von mehr als 1 Jl der seitherige Preis, wenn derselbe nicht durch
10 ohne Rest theilbar ist, um 5 erhöht. Auf den Verkehr mit
Stationen fremder Bahnen findet diese Bestimmung bis auf Wei-
teres keine Anwendung. Ein Neudruck der Billets wird vorläufig
nicht vorgenommen, bei Nachbestellungen wird jedoch den Billets
der erhöhte Preis aufgedruckt. Der Berechnung der Preise der
Abonnementsbillets werden die auf 10 /i& aufgerundeten Ein-
zelnpreise zu Grunde gelegt. Für schon ausgegebene Abonne-
mentsbillets tritt eine Nacherhebung nicht ein. Bei Militärbillets
findet wie seither keine Aufrundung statt.
Da das Bayerische Telegraphennetz von dem inter-
nationalen Verkehr ungleich weniger in Anspruch genommen
wird als früher und die Wiedergewinnung des früheren Antheils
an diesem Verkehr auch durch die besten und ausgedehntesten
Einrichtungen nicht wieder erreicht werden kann, so werden für
internationale Leitungen nur mehr in den dringendsten Fällen
- Ausgaben gemacht werden. Auch die Einrichtungen für den
j internen Verkehr entsprechen vollkommen dem Bedürfnisse, in-
[■^ dem das Telegraphen netz in Bayern eine Ausbildung erlangt hat,
wie in keinem anderen Lande. Da nun einerseits durch die Con-
currenz mit den benachbarten Telegrapbennetzen, andererseits
, durch die von der Post gebotenen Erleichterungen die Rentabilität
der Bayerischen Telegraphenanstalt aufgehört hat, so wird nur da
die Anstalt ausgedehnt werden, wo ein unläugbar dringendes und
berechtigtes Interesse dies gebietet.
Bockwaerbahn.
Nach dem Geschäftsbericht pro 1880 war im abgelaufenen
Geschäftsjahre der Kohlenversandt, dem Vorjahre gegenüber, im
ersten Quartale nahezu 51 pCt. stärker, dagegen im vierten
Quartale durch Abnahme der Frequenz im Monat December
1,6 pCt. schwächer. Im Ganzen aber ist der Versandt gegen 1879
um 24 pCt. gestiegen. Nicht in gleichem Verhältnisse haben sich
die Frachteinnahmen erhöht, weil ein grosser Theil der mehrbe-
förderten Ladungen Kohlen von den am Ladeplatze Bockwa ge-
legenen Werken, welche den bedungenen billigen Frachtsatz von
0,91 pro Wagenladung zu 5 000 kg haben, zur Balm gegeben
wurden und die Zahl der vertragsmässig unentgeltlich zu beför-
dernden Wagenladungen Kohlen sich gegen 1879 verdreifacht hat
Im Jahre 1880 sind der Königlichen Staatsbahn 65 785 Wagenla-
dungen Steinkohlen und diverse Güter zum Weiterversandt über-
geben, 3 641 Wagenladungen Grubenbedürfnisse und Bauholz ein-
gegangen und 284 Wagenladungen Steinkohlen nur innerhalb der
Bahn befördert. Zusammen sind 69 710 Wagenladungen (1879:
56 229), demnach rund 24 pCt mehr befördert worden. Die
Frachteinnahmen betrugen 204 250 (1879: 174 679 JA), die ge-
sammten Betriebseinnahmen 204 526 JA oder 26 890 JA = 15,, 3, pCt
mehr als im Vorjahre, die gesammten Betriebskosten 107 514 JA
(gegen 86 432 JA in 1879). An Zinsen und Coursgewinn von
Effecten sind 17 504 »^ in Einnahme zu stellen, so dass 150 972
zur Verfügung standen. Es konnten daher 120 000 JA als Divi-
dende von 40 pCt. an die Actionäre vertheilt werden, nachdem
den betreffenden Kohlen werken als Absender 14 857 Jl Fracht-
rückvergütung gewährt worden. Als Dispositionsfonds verbleiben
dann noch 30 972 Jl zum Vortrage auf neue Rechnung.
Ungarische Eisenbahnpolitik.
Dem Motivenbericht zu dem von der Ungarischen Regierung
dem Reichstage unterbreiteten Gesetzentwürfe über den Bau der
Linie Ofen-Fünfkirchen entnimmt der „Oesterr. Oekonomist“
aende interessante Bemerkungen über die Ungarische Eisen-
npolitik. Die Vorlage über die Linie Budapest-Semlin ist vom
Abgeordnetenbause bereits acceptirt worden und voraussichtlich
wird auch die Conccssion für Ofen-Fünfkireben ohne Anstand
von der Legislative angenommen werden. Der erwähnte Motiven-
bericht über diese letztere Linie sagt nun u. A. Folgendes: Ob-
gleich die Hauptstadt mit dem Meere schon lange durch eine
Eisenbahn verbunden ist, war diese Verbindung keine solche,
welche Ungarns überseeische Ausfuhr und die Verbindung der
Hauptstadt mit dem Meere genügend vermittelt und sichergestellt
hätte. Diese Rücksicht einerseits und die ungünstige Situation
des südlichen Netzes der Ungarischen Staatsbahnen andererseits
machten es der Regierung zur Pflicht, sich, schon seit längerer
Zeit, mit der Frage zu beschäftigen, wie die Hauptstadt mit dem
Meere durch eine dem staatlichen Einflüsse unterworfene und
dennoch unabhängige Bahn zu verbinden wäre. Zunächst lenkte
man die Aufmerksamkeit auf die Erwerbung der Ungarischen
Linien der Südbahn. Nach dieser Richtung war jedoch kein be-
sonderer Erfolg zu erreichen, nachdem die für den Seeverkehr
wichtige Linie dieser Gesellschaft, Karlstadt- Agram, bereits ver-
staatlicht worden; daher wurde ferner die Frage studirt, ob es
zweckmässig wäre, die Flügelbahn Baja der Budapest-Semliner
Eisenbahn mit der ßattaszek-Dombovar-Zakanyer Linie in Ver-
bindung und auf diese Weise eine die Hauptstadt mit Fiume ver-
bindende selbstständige Eisenbahn zu Stande zu bringen. Diese
Linie wäre jedoch zufolge ihrer Länge nicht geeignet gewesen,
mit der nach Triest gravierenden Südbahn erfolgreich zu con-
curriren; daher wurde noch eine andere Linie studirt, die, von
Solt oder Kalocsa ausgehend, über die Donau geführt und mit
einer geeigneten Station der ßattaszek-Dombovar-Zakanyer Linie
verbunden würde. Dieser Plan musste wegen seiner Kostspielig-
keit fallen gelassen werden. Unter solchen Umständen musste die
Ungarische Regierung eine Offerte der Ungarischen allgemeinen
Creditbank und der Oesterreichischen Creditanstalt mit Freuden
aufnehmen, wonach diese Gruppe eine Eisenbahnlinie Budapest-
Simontornya-Dombovar-Szent-Lörincz ohne jede Beitragsleistung
des Staates auszubauen sich bereit erklärte. Die ganze Länge
dieser Linie wird 200,5 km ausmachen; davon entfallen auf die
Strecke Budapest-Kelenföld-Dombovar 1.56 km, so dass durch
diese Linie der Weg von ßud^est nach Fiume ungefähr 590 km
ausmaebt. Hinsichtlich der Tarife wurden folgende Vereinba-
rungen getroffen. Für den Localverkehr werden die den übrigen
nicht garantirten Bahnen bewilligten Maximaltarife festgesetzt;
für Sendungen von Budapest oder von den in Budapest einmün-
denden Ungarischen Staatsbahnlinien nach den Stationen über
Zakany hinaus, somit besonders nach Fiume oder in umgekehrter
Richtung, sind die Concessionäre verpflichtet, der Feststellung von
directen Tarifsätzen beizutreten, welche auf Basis der Tarife der
Ungarischen Staatsbahnen berechnet werden; sie haben auch
allen Begünstigungen und Preisermässigungen beizutreten, welche
die Ungarischen Staatsbahnen cinführen; doch wurde vereinbart,
dass in den ersten zehn Jahren oder insolange die Bruttoein-
nahmen dieser Bahn 11 500 fl pro Kilometer nicht übersteigen,
die aus den Tarifsätzen auf sie entfallende Quote nicht geringer
sein kann, als 13 kr. pro Wagen und Kilometer bei Holz, als
14 kr, bei anderen Wagenladungen, bei Stückwaaren, die nicht
in ganzen Wagenladungen aufgegeben werden, nicht geringer als
0,3 kr. pro 100 kg und pro Kilometer. Nach zehn Jahren oder
692
auch früher, wenn 11 500 fl. Bruttoeinnahme pro Kilometer erzielt
werden, treten die Maximaltarife der Ungarischen Staatshahnen in
Kraft. Die einzige Ausnahme bildet die Begünstigung, dass,
wenn die Bruttoeinnahme der Bahn nach zehn Jahren 10 000 fl.
pro Kilometer nicht erreicht, die aus den Tarifsätzen auf sie ent-
fallende Quote, insolange dieser Bruttoertrag nicht erreicht wird,
nicht geringer sein kann, als 12 kr. pro Wagen und Kilometer.
Auch wurde vereinbart, dass für Sendungen von der Linie Zakany-
Eiurae auf die Domhovar-Budapester Linie oder darüber hinaus
und in umgekehrter Richtung directe Tarife nur über Dombovar-
Zakany errichtet werden, damit nicht der Verkehr über Szent-
LSrincz auf die Südbahnlinien und über dieselben statt nach
Fiume nach Triest abgelenkt werde. Ist ein Bruttoertrag von
11 500 fl. pro Kilometer erreicht, so werden die Concessionäre
zwischen Kelenföld und Dombovar einen Personenzug in beiden
Richtungen einführen. Diese Bedingungen, heisst es schliesslich,
bedeuten fast so viel, als ob die Bahn vom Staate erbaut würde,
da beinahe die völlig freie Disposition gesichert ist. Durch diese
Bedingungen hat auch die Frage der Erwerbung der Ungarischen
Linien der Südbahn oder des Baues einer anderen Staatsbahn
ihre Dringlichkeit eingebüsst, da der angestrebte Zweck hier
wohlfeiler erreicht wird.
Die Oesterreiohische Staatsbahngesellschaft in 1880.
Dem uns vorliegenden Rechnungsabschlüsse für 1880 ent-
nehmen wir Folgendes: Das alte Netz vereinnahmte 29 317 658 fl.
(1879 28 648 991 fl.^. Die Betriebsausgaben betragen 11457 686 fl.
(1879 1154.3 573 fl.), so dass sich ein Betriebsüberschuss von
17 859 972 fl. (+ 705 713 fl.) ergab. Dieser wurde durch den An-
theil der Gesellschaft am Ertrage der Wiener Verbindungsbahn
um 42 075 fl. (1879 48 841 fl.) erhöht. Davon gehen für die öffent-
lichen Abgaben und Beiträge 2 787 230 fl. (1879 2 402 992 fl.) ab, so
dass sich ein Reinertrag von 15 114 817 fl. (-|- 363 550 fl.) heraus-
stellt. Auf der Linie Brünn-Rossitz betrugen die Einnahmen
420 683 fl. (-f 24 974 fl.) und die Ausgaben 189 529 fl. (— 7 022 fl.),
es verblieb also ein Ueberschuss von 231 154 fl. (-1- 31 996 fl.) Da-
von wurden für öffentliche Abgaben und Beiträge 29 897 fl
verwendet und ein Reinertrag von 201 356 fl. (+ 32 468 fl.) er-
übrigt. Bei den Berg- und Hüttenwerken und Domänen beziffern
sich die Einnahmen auf 2 126 918 fl. (-f 157 312 fl.); die Ausgaben
sind dagegen von vorjährigen 1 361 790 fl. auf 1 052 449 fl. vermin-
dert. Der Reingewinn stellt sich daher auf 1 074 468 fl. gegen
vorjährige 607 815 fl. (also -f 466 653 fl.). Zu diesen Reinerträg-
nissen kommt noch der Gewinnvortrag von 1879 mit 224 963 fl.
(im Vorjahre nur 29 990 fl., somit -f 194 973 fl ). Andererseits tre-
ten hinzu verschiedene Zinseneinnahmen mit 400 068 fl. (1879
467 350 fl.) und der Saldo des Gewinn- und Verlustcontos mit
461 298 fl. (1879 927 476 fl.), SO dass die Summe der Einnahmen
17 463 745 fl. gegen vorjährige 16 958 900 fl. (-(- 504 845 fl.) aus-
macht. — Hiervon wurden bestritten : Zinsen und Amortisationen
13 362 6.34 fl. (1879 nur 13 025 737 fl.), Coursverlust mit 2 306 042 fl.
(1879 2139 832 fl ) und Beitrag zum Erneuerungsfonds für Ober-
bau und Fabrbctriebsmittel mit 258 447 fl. (1879 246 140 fl.), so
dass für 1880 ein Gesammtüberschuss von 1536 621 fl. zur Ver-
fügung der Generalversammlung bleibt gegen 1 547 190 fl.
( — 10 569 fl.) im Vorjahre. Der Zinsbedarf für die Actien und
die 5procentigen Obligationen ist nahezu unverändert geblieben,
dagegen ist der Bedarf für Zinsen und Tilgung der 3procentigen
Obligationen von 5 193 504 fl. Ende 1878 und 5 858 910 fl. Ende
1879 auf 6191 574 fl. gestiegen. Der oben nachgewiesene Ueber-
schuss von 1 536 621 fl. genügt zur Deckung der Tantiemen des
Verwa)tungsraths und Generaldirectors von rund 40 000 fl. und
der Superdividende von 5 Fres. pro Actie, wobei ein dem vor-
jährigen annähernd gleicher Saldo für den Uebertrag bleibt
Hiernach ist die Verwaltung nicht genötbigt, die s. Z. von der
Rumänischen Eisenbahngesellscbaft gezahlte Abfindung Von
950 ooo Fres. zur Zahlung der Superdividende zu verwenden.
Der Erneuerungsfonds ist für 1880 mit etwa 300 000 fl., für 1879
mit 560 000 fl. in Anspruch genommen worden, und wurde für
1879 mit 246 140 fl., für 1880 mit 258 447 fl. dotirt. Das Ergän-
zungsnetz, welches für den Actienertrag vorerst nicht in Betracht
kommt, zeigt eine Betriebseinnahme von 4100 414 fl. (1879
4 035 591 fl.), eine Betriebsausgabe von 1678488 fl. (1879 1799691 fl.),
einen Betriebsüherschuss von 2 421 926 fl. (1879 2 235 900 fl.). Für
öffentliche Al^aben und Beiträge wurden 169181 fl. (1879 137389 fl.)
verwendet. Es ergiebt sich somit ein Reinertrag von 2 252 744 fl.
(1879 2 098 510 fl ). Da die Verzinsung und Tilgung der Obliga-
tionen mit Einschluss des Coursverlustes 3 055 779 fl. (1879
3 012 307 fl.) beansprucht, so restirt ein Abgang von 802 536 fl.
gegen 913 652 fl. im Vorjahre, welcher durch die Staatsgarantie
zu decken ist
Beschlüsse der Generalversammlung. Die am 30. Mai
1881 abgehaltene ordentliche Generalversammlung der Actio-
näre der K. K. priv. Oesterreich! sehen Staatseisenbahngesellschaft
hat nach Anhörung des vom Verwaltungsrathe erstatteten Be-
richtes nachstehende Anträge zum Beschlüsse erhoben:
1. Die Generalversammlung bestimmt die Dividende pro
Actie für das Jahr 1880 mit 6 Fres., so dass das gesammte Er- i
trägniss des Betriebsjahres sich auf 30 Fres. pro Actie beläuft, ^
und dass der nächstfällige Julicoupon, mit Hinzurechnung von
5 Fres. als Abschlagszahlung auf die Interessen des laufenden f
Betriebsjahres mit 10 Fres. eingelöst wird. j
Die nach Festsetzung obiger Dividende erübrigende Summe
von 211473,67 fl. wird auf das Jahr 1881 übertragen. 'j
2. Die Generalversammlung bestimmt den Werth der den >
Verwaltungsräthen gebührenden Anwesenheitsmarken und, die
denselben zu bewilligende Antheilsquote an dem Uebersch'usse '
des jährlichen Reinerträgnisses auf eine weitere Periode von
,5 Jahren vom 1. Januar 1881 an, wie folgt:
Der Werth der den Mitgliedern des Verwaltungsrathes laut
§ 19 der Statuten gebührenden Anwesenheitsmarken wird auf
50 Fres. pro Marke mstgestellt; die den obgenannten überdies 1
laut § 19 und 45 der Statuten zukommende Antheilsquote am \
Ueberschusse des Reinertrages wird auf 2)4 pCt. bestimmt. i !
Der auf die Anwesenheitsmarken entfallende Betrag wird /
in die Betriebsrechnung gestellt werden.
3. Die Generalversammlung bestätigt die gemäss des § 25 )
der Statuten vorgenommene Wahl des Herrn Gustav Pereire an
Stelle des verstorbenen Herrn Isaac Pereire.
Ferner werden die austretenden Herren Verwaltungsräthe :
Coloman Graf Näko, Heinrich Frhr. Trenck v. Tonder, A. Bailleux
de Marizy, Gustav Pereire, auf die Dauer von 5 Jahren wieder- '
gewählt.
Die gleichfalls am 30. Mai 1881 abgehaltene ausserordent-
liche Generalversammlung der Actionäre der K. K. priv. Oester-
reichischen Staatseisenbahngesellschaft hat nach Anhörung des
vom Verwaltungsrathe erstatteten Berichtes nachstehenden Antrag
zum Beschlüsse erhoben:
Die Generalversammlung genehmigt die Statutenänderungen
gemäss den im Berichte mitgetheilten Vorschlägen des Verwal-
tungsrathes, nämlich;
a) Die Aenderung des § 3 bezüglich der gesellschaftlichen Firma ?•
in Ungarischer Sprache:
§ 3. Die Gesellschaft führt in Deutscher Sprache den
Namen „K. K. priv. Oesterreichische Staatseisenbahngesell- ,
Schaft“, in Ungarischer Sprache „Cs. kir. szab. oszträk
ällam-vaspälya-tärsulat“. j
b) Die Aenderung der §§ 15 und 37 in Betreff der gesellschaft- ?
liehen Kundmachungen in Ungarn: «
§ 15. Jede weitere Einzahlung muss wenigstens Einen •!
Monat vor dem zur Einzahlung bestimmten Zeitpunkte in
Wien in der Oesterreichischen Kaiserlichen Wiener Zeitung, ™
in Budapest im Ungarischen Amtsblatte' und in Paris in ü
zwei Zeitungsblättern angekündigt «
werden. }
§ 37. Die ordentliche und ausserordentliche Einberufung i
geschieht durch eine Kundmachung, welche wenigstens ^
Einen Monat vor dem Zusammentritte in die im § 15 er- •
wähnten Zeitungsblätter von Wien, Budapest und Paris ein- 2
gerückt wird. a
c) Die Aenderung des § 12 hinsichtlich der Hinterlegung und J
Aufbewahrung der Titel der Gesellschaft in Wien und Paris : 5
§ 12. Der Verwaltungsrath kann die Bewilligung zur
Hinterlegung und Aufbewahrung der Actien und Obliga- ü
tidhen in Wien in der Gesellschaftscassa und in Paris in 'f
der von demselben bestimmten Cassa ertheilen. %
und ertheilt dem Verwaltungsrathe die Ermächtigung, die behörd- f
liebe Genehmigung hierfür einzuholen, sowie diese Aenderungen S
im Texte der Statuten anzubringen. •.
Italien.
Concessionen für Anlage und Betrieb von Telephoneinrich-
tungen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten bat bezüglich der
Anlage und des Betriebs von Telephoneinrichtungen innerhalb
der Städte und der zugehörigen Vorstädte die nachstehende Ver-
ordnung erlassen:
In Anbetracht der vielfachen an die Regierung gerichteten
Gesuche um Anlage und Betrieb von Telephoneinrichtungen wird
im Einverständniss mit dem Gesammtstaatsministerium bestimmt:
Bis zur weiteren Regelung auf dem Wege des Gesetzes oder der
Verordnung ist der Generaldirector der Telegraphen befugt, Con-
cessionen für die Anlage und den Betrieb von Telephonen inner-
halb der Städte und der zugehörigen Vorstädte nach Massgabe
des beigefügten Bedingnissheftes zu ertheilen.
Rom, den 1. April 1881. Der Minister A. Baccarini.
Die Bedingungen lauten:
Bedingungen für die provisorische Concessionirung des
Telephondienstes im Innern der Stadt .... und ihrer Vorstädte,
genehmigt durch Ministerialdecret vom 1. April 1881.
Art. 1. Die Leitungsdrähte, sowohl äussere als innere, und
die Apparate sind zu beschaffen und aufzustellen auf Kosten des
Concessionärs, welcher für die Einholung der Genehmigung der
593
Grundeigenthümer, deren Eigenthum davon berührt wird, zu
sorgen hat.
Art. 2. Die Telegraphenstangen, wie der gesammte übrige
Apparat müssen so aufgestellt werden, dass für die Leitungen und
die Apparate der Staatstelegraphie keinerlei Schaden oder Stö-
rung entsteht.
Der Unternehmer hat die projectirten Leitungen in einen
Stadtplan einzutragen und eine Copie dieses letzteren der Gene-
raldirection der Telegraphen einzureichen, dieser auch von jeder
späteren Aenderung Anzeige zu machen.
Art. 3. Die Concession wird ertheilt auf Gefahr des Con-
cessionärs. Die Regierung übernimmt keinerlei Verantwortlich-
keit bezüglich des Baues, der Unterhaltung und des Betriebs des
concessionirten Telephonnetzes.
Die Entschädigungen, welche für das Aufstellen und die
Unterhaltung der Leitungsstützen oder aus irgend welchen an-
deren Gründen etwa gefordert werden, sind lediglich von dem
Concessionär zu tragen.
Art. 4. Das Telephonnetz ist auf die Stadt und ihre Vor-
orte zu beschränken, so dass dasselbe mit dem Staatstelegraphen-
dienste nicht in Concurrenz treten kann.
Art. 6. Das Telephonnetz für die Staatsbehörden ist von
dem anderen getrennt zu halten. In der Central Station ist eine
besondere Abtheilung für die Einführung der Drähte für die Tele-
phoneinrichtungen der Staatsbehörden zu bestimmen. In dieser
Abtheilung wird der Dienst durch Beamte der Staatstelegraphen -
Verwaltung versehen, welche von dem Concessionär bezahlt
werden.
Art. 6. Die von dem Concessionär in Benutzung zu neh-
menden Apparate sind vor Ingebrauchnahme der Generaldirec-
tion der Telegraphen zur Prüfung vorzulegen und dürfen ohne
deren Genehmigung nicht geändert werden.
Art. 7. Die Concession giebt dem Concessionär die Berech-
tigung, seine Abonnenten zum Austausch hörbarer Mittheilungen
durch eine Centralstation mit einander in Verbindung zu setzen.
Dieser Austausch von Mittheilungen darf stets nur persönliche
Angelegenheiten der Abonnenten zum Gegenstände haben; Mit-
theilungen im Interesse dritter Personen zu machen ist streng
untersagt.
Art. 8. Der Betrieb des Telephonnetzes steht unter der
Aufsicht der Regierung. Zu diesem Zwecke steht den Beamten
der Telegraphenverwaltung das Recht zu, zu jeder Zeit in die
Centralstation einzutreten und diejenigen Handlungen vorzuneh-
men, welche sie für die Handhabung der Controle nöthig er-
achten.
Art. 9. Die Tarife für die Abonnements sind nach festen
Grundsätzen und für alle Abonnenten gleichmässig festzustellen
und vor Einführung von der Regierung zu genehmigen. Den
Staats- und Stadtbehörden ist eine Ermässigung um 50 pCt. zu
gewähren.
Art. 10. Für die Concession zahlt der Concessionär an die
Regierung eine jährliche Abgabe im Betrage von 10 pCt. der von
den Privatabonnenten und von 5 pCt. der von öffentlichen Be-
hörden gezahlten Abonnementsgelder.
Art. 11. Der Concessionär hat stets ein Verzeichniss cur-
rent zu halten, in welchem Vor- und Zuname, sowie Wohnort
jedes Abonnenten, ferner der Tag, an welchem das Abonnement
begonnen, einzutragen sind. Dieses Verzeichniss ist den Control-
beamten auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
Art. 12. In den ersten 10 Tagen jedes Monats hat der Con-
cessionär der Generaldirection der Telegraphen eine Uebersicht
der in den Abonnements etwa vorgekommenen Veränderungen zu
übersenden.
Art. 13. Die in Art. 10 festgesetzte Abgabe ist am Schlüsse
jedes Quartals zu entrichten.
Art. 14. Als Garantie für die dem Staate in Gemässheit
des Art. 10 zu leistende Zahlung hat der Concessionär den Betrag
von 2 000 Lire in Staatsrente bei der Depositencasse zu hinter-
legen. Dieses Depositum bleibt hier während der ganzen Dauer
der Concession.
Wird die an einem Quartalsschlüsse fällige Zahlung nicht
rechtzeitig geleistet, so entnimmt die Regierung dieselbe aus der
Caution, welche von dem Concessionär hiernach baldigst wieder
auf ihre volle Höhe ergänzt werden muss.
Art. 15. Die Concession erlischt:
a) wenn der Concessionär die Caution nicht einzahlt;
b) wenn das Telephonnetz mit der Centralstation nicht binnen
6 Monaten nach Ertheilung der Concession eröffnet wird.
Art. 16. Die Concession kann suspendirt werden:
a) in dem Falle, dass die Privattelegraphencorrespondenz
sdspendirt wird und für die Dauer dieser Suspension ;
b) wenn die Regierung es im Interesse der öffentlichen Ord-
nung für erforderlich erachtet.
Art. 17. Die Concession kann widerrufen werden:
&) wenn der Concessionär in Concurs geräth;
b) wenn der Concessionär die ihm gestellten Bedingungen nicht
erfüllt, 15 Tage nach ‘einer ohne Erfolg gebliebenen bezüglichen
Aufforderung, besonders in Bezug auf die in Art. 7 erwähnte
ausschliessliche Benutzung der Mittheilungen für persönliche
Zwecke der Abonnenten.
Art. 18. Die Concession unterliegt allen durch Gesetze,
Decrete oder allgemeine Reglements etwa erforderlich werdenden
Modificationen und kann jederzeit auf Grund einer gesetzlichen
Anordnung aufgehoben werden.
Art. 19. ln keinem Falle ist der Staat verpflichtet, dem
Concessionär oder seinen Abonnenten irgend eine Entschädigung
zu zahlen. Die in Art. 10 stipulirte Abgabe wird jedoch im Ver-
hältniss der Zeit, während welcher die Concession suspendirt oder
aufgehoben war, reducirt werden.
Art. 20. Diese Convention giebt dem Concessionär kein
Privilegium. Die Regierung behält sich das Recht vor, selbst
einen Telephondienst einzurichten und zu betreiben oder Andern
die gleiche Concession zu ertheilen, ohne dem Concessionär dafür
eine Entschädigung zu gewähren.
Art 21. Die Concession wird auf 3 Jahre gewährt; sie
gilt für 2 weitere Jahre, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf der
ersteren Frist gekündigt wird.
Art. 22. Die Regierung kann jederzeit die aus der gegen-
wärtigen Convention sich ergebenden Rechte zurückkaufen und
das Material des Concessionärs zu einem durch gegenseitiges
Uebereinkommen oder durch Schiedsrichter festzustellenden Preise
erwerben.
Art. 23. Der Concessionär kann ohne schriftliche Genehmi-
gung der Regierung die ihm durch diese Convention bewilligten
Rechte nicht übertragen, cediren oder in anderer Weise über die-
selben verfügen.
Art. 24. Jeder Streit über die Auslegung oder die Aus-
führung dieses Vertrags wird auf administrativem Wege ge-
schlichtet.
Art. 25. Die Stempelkosten hat der Concessionär zu tragen.
Rom, den 1. April 1881.
Gesehen: Der Minister der öffentlichen Arbeiten: A. Baccarini.
Schweiz. Emmenthalbahn. Am 11. Mai wurde die Strecke
Burgdorf Langnau der Emmenthalhahn eröffnet.
Secundärbahnen. Die Herren Ingenieure Merian und
Pümpin haben die Concession zur Erbauung einer Secundärbahn
durch das Traversthal im'Canton Neuenburg nachgesucht.
Französische Rechtsprechung. *)
V. 0. Eisenbahntarif. Gesetzeskraft, a) Die ministeriell
bestätigten und publicirten Tarife (Reglements) haben sowohl für
die Eisenbahngesellschaften wie für das Publikum die Kraft von
Gesetzen; sie müssen also den Interessenten bekannt sein und es
kann sich kein Versender darauf berufen, dass er von einem An-
gestellten (Bahnhofchef) durch falsche Auskunft in Irrthum ver-
setzt worden sei. (Urth. d. P. Cass.-H. v. 20. Februar 1878; Sirey,
1878 S. 470 f)
b) Hat die Eisenbahn in der reglementsmässigen Frist ge-
liefert, so kann kein Schadenersatz deshalb gefordert werden,
weil sie eine von ihren Angestellten zugesagte kürzere Lieferzeit
überschritten hat. (Urth. d. P. Cass.-H. v. 6. Dechr. 1876; Sirey,
1877. 1, S. 178.)
c) Eine Eisenbahn haftet nicht für Nasswerden von Fou-
rage, wenn im Tarif bestinomt ist: „qu’jls voyagent par plate-
formes ou wagons decouverts et y sont charges par les soins et
frais des expöditeurs, Sans que la compagnie ait ä repondre des
dechets et avaries de route.“ Dies kann auch nicht dadurch ab-
geändert werden, dass der Beamte am Absendungsorte sich ver-
pflichte: „de couvrir la marchandise avec des baches.“ (Urth. d.
Cass.-H. V. 31. Dechr. 1879, S. 1880, S. 748.)
d) Der Cassationshof interpretirt auch die Tarife wie Ge-
setze; wenn es heisst: „Güter, welche mit gewöhnlichem Zuge
befördert werden, sind am Tage ihrer Ankunft dem Destinatär
zur Verfügung zu stellen“, so darf dies nicht dahin aüsgelegt
werden — vorausgesetzt, dass die Waare en gare zu liefern ist —
die Bahn verpflichte sich, in derselben Frist zu liefern. (Urth. d.
Cass.-H. V. 14. Januar 1880, S. 80, S. 749.)
Aufsch-wuDg der Roheisen- und Bessemerstahlpro-
duction in den Vereinigten Staaten von Nordamerika
im Jahre 1880.
Ueher . den Aufschwung der Roheisen- und Bessemerstahl-
production im Jahre 1880 in den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika bringt die „Railroad Gazette“ bemerkenswerthe Notizen,
die wir nachstehend wiedergeben:
•Nach dem Jahresbericht von Mr. James N. Swank, Secretär
der „Amerikan Iron and Steel Association“ betrug die Roheisen-
production des Jahres 1880 4 295 414 t zu je 2 000 Pfund gegen
3 070 875 t im Jahre 1879; es macht dies eine Zunahme von un-
*) Erst jetzt bekannt geworden.
594
efähr 40 pCt. aus, was sicher auf eine ganz ungewöhnliche Aus-
ehnung in diesem Industriezweige hinweist und zwar umsomehr,
als die Production Ton 1879 schon um etwa ein Fünftel grösser
als im Jahre 1878 und überhaupt giösser, als je zuvor
war. Pennsylvania und Ohio sind die beiden grossen
Staaten, welche Eisen produciren; Pennsylvania lieferte im ver-
flossenen Jahre 48,5 pCt. von der gesammten Production der
Staaten und Ohio 15,7 pCt, dann kam New-York mit 9,2 pCt,
Kew-Jersey mit 4 pCt., Michigan mit 3,6 pCt., Illinois mit 3,5 pCt.
und Missouri mit 2,5 pCt. Im Allgemeinen könnte man sagen,
dass die Zunahme in Pennsylvania verhältnissmässig nicht so
gross war, wie in den meisten anderen Staaten ; denn während es
1880 um 29,7 pCt. mehr lieferte als 1879, producirten Ohio 50,5 pCt.
mehr, New-York 65,4, New-Jersey 75,4, Michigan 52,2, Illinois 92,7
und Missouri 25 pCt. mehr. Seit 1876, wo seit Jahren die ge-
ringste Production stattfand, hat die Zunahme im Ganzen
2 202 173 t oder 105 pCt. betragen und zwar vertheilt sich dies auf
die obigen Staaten folgendermassen :
1876 1880
Zunahme Zunahme
in Tonnen nach Procent.
Pennsylvania .
. 1 009 613
2 083 131
1 073 508
106,4
Ohio ....
403 277
674 207
270 930
67,0
New-York . .
181 620
395 361
213 741
115,1
New-Jersey . .
25 349
170 049
144 700
571,2
Michigan . . .
95 177
154 424
59 247
62,3
Illinois . . .
54 168
150 556
96 388
178,0
Missouri . . .
68 223
105 555
37 322
54,7
Mit Rücksicht darauf, dass die gesammte Zunahme im
ganzen Lande in der erwähnten Zeit 105 pCt. betragen hat, zeigt
obige Tabelle, dass Pennsylvania seine Position voll behauptet
hat; mit Ohio ist dies nicht der Fall; New-York, New Jersey und
Illinois gehen über den Durchschnitt hinaus, Michigan und Mis-
souri bleiben darunter.
Es ist von Interesse auch den Fortschritt derjenigen
Staaten kennen zu lernen, von denen man schon vor zehn Jahren
behauptete, dass sie an die Spitze der Production von Roheisen
treten würden. Einer dieser Staaten ist Missouri, welcher jedoch,
wie wir sehen, den geringsten Fortschritt unter den oben er-
wähnten Hauptproducenten gemacht hat, obwohl er im verflosse-
nen Jahre mehr als 100 000 t producirte. Alabama, dem viele Sach-
verständige nachrühmen, dass dort die' Kosten der Production in
den Vereinigten Staaten am geringsten seien — wenn nicht in
der ganzen Welt — weist wirklich seit 1876 eine Zunahme von
mehr als 200 pCt. nach, indem die Production von 24 732 auf
77 190 t stieg; es nimmt noch Missouri die zweite Stelle ein, ob-
wohl seine Production verhältnissmässig noch unbedeutend ist.
West-Virginia, dessen Hilfsquellen für die Gewinnung der Roh-
materialien denen West-Pennsylvaniens ähnlich sind, erreichte
eine Zunahme von 41 165 auf 70 338 t oder 80,8 pCt., also weniger
als den Durchschnitt; überdies hat von 1879 zu 1880 überhaupt
keine Zunahme stattgefunden, was bei der grossen Nachfrage
überraschen muss. Tenessee folgt in seiner Production für 1880
unmittelbar hinter Alabama und erreichte seit 1876 eine Zunahme
von 188 pCt.
Die grosse Dreitheilung des Landes, wonach die Staaten
nördlich vom Potomac und östlich vom Ohio im Allgemeinen der
Osten, diejenigen südlich vom Potomac, dem Ohio und der Staat
Missouri der Süden und der Rest der Staaten der Westen genannt
werden, weist folgenden Fortschritt von 1876 bis 1880 auf:
1880 1876 Zunahme Procent
der Osten . . . 2 756 946 1 255 210 1501 736 120,0
„ Süden . . . 335 864 149 558 189 306 124,2
„ Westen. . . 1 202 604 688 468 514136 74,7
Die Zunahme im Süden übertrifft hiernach die im Osten;
der Westen bleibt allerdings ganz erheblich zurück.
Westlich vom Mississippi mit Ausnahme von Missouri war
und bleibt die Production zunächst noch unbedeutend; Missouri
und Texas mit inbegriffen betrug sie 1876 nur 70 464 t, dagegen
1880 schon 113 055 t; ohne Missouri 2 241 t im Jahre 1876 und
11 020 t in 1880. Die im Bau begriffenen ausgedehnten Eisen-
werke Colorados werden hierin zw^eifellos eine vollständige Aende-
rung hervorbringen. Dieser Staat hat bis heutigen Tages über-
haupt noch kein Eisen producirt, aber seine Hochöfen in Verbin-
dung mit Bessemerwerken dürften späterhin den Bedarf des
inneren Tbeiles des ausgedehnten fernen Westens vollständig zu
decken im Stande sein, zumal sie ganz erheblich an Fracht
sparen.
Die Roheisenproduction hat ein besonderes Int< resse für
die Eisenbahnen wegen der bedeutenden Verfrachtungen, die
damit verbunden sind, als Erze, Kohle, Kalkstein, welche nach den
Oefen gehen und späterhin der Versandt des gewonnenen Eisens,
ln den meisten Fällen wird es daher zweckmässig sein, die
Frachtsätze lür derartige Transporte möglichst niedrig zu halten.
Die Eisenbahnen rechnen meistens nur auf einen bescheidenen
Gewinn aus diesem Verkehr und stellen ihre Hoffnungen lieber
auf den Verkehr von Personen und anderen Artikeln, welchen
das Aufblühen einer Industrie, die so viele Menschen beschäftigt,
erfahrungsmässig mit sich bringt.
Einen gleich günstigen Schritt mit der Roheisenproduction
des Jahres 1880 hat die Fabrikation von Bessemerstahl in den
bekannten elf Werken der Vereinigten Staaten gehalten, ja die
gehegten Erwartungen weit übertroffen. An Bessemerstahl-
ingots wurden nachweislich producirt und zwar Nettotonnen:
1872 1874 1876 1878 1880
120108 191 933 525 996 7.32 226 1 203 173
an Bessemerstahlschienen in denselben Jabren:
94 070 144 944 412 461 550 398 917 592
Mehrere Eisenwalzwerke walzten 1880 Bessemerstablschienen
aus angekauften Luppen, indessen sind von diesen Etablisse-
ments keine genauen Angaben gemacht worden, sodass man
die vorliegende Fabrikation nur annähernd auf etwa 50 000 Netto-
tonnen Schienen schätzen kann.
Obwohl die ßessemerstahlproduction des Jahres 1880 sehr
gross war, wird sie doch noch von 1881 erheblich übertroft'en
werden. Die Vulkaneisenwerke in St. Louis traten erst am
10. März 1880 in Betrieb, das laufende Jahr werden sie voll durchar-
beiten. Alle andern alten Werke haben inzwischen ihre Fabrika-
tionsmethoden verbessert und einige von ihnen sich erheblich ver-
grössert, so namentlich die Bethlehem-Eisengesellschaft und die
Pennsylvania-Stahlgesellschaft. Mehrere neue Bessemerstahl-
Etablissements werden erst 1881 den Betrieb eröffnen, dahin ge-
hört die Pittsburgh-Stahlgesellschaft, welche jetzt gerade fertig
ist und eine Leistungsfähigkeit von 60 000 Bruttotonnen Ingots
pro Jahr besitzt; ferner die North Chicago Stahlgesellschaft und
die Colorado-Kohlen- und Eisengesellschaft, welche die Vollendung
ihrer Werke nach Möglichkeit betreiben und die begründete Aus-
sicht haben, ihre Bessemerstahlproduction noch vor dem künf-
tigen Winter aufzunehmen.
Literatur.
Max Maria von Weber. Ein Lebensbild von Dr. A. Berg-
baus. Berlin 1881. Polytechnische Buchhandlung (A. Seydel).
In gewisser Weise unbefriedigt haben wir diese uns zur Be-
sprechung übergebene Broschüre nach Durchlesen aus der Hand
gelegt. Die Schrift ist ein „Lebensbild“ betitelt, sie beschäftigt
sich aber im Wesentlichen nur mit einer Seite des reichen Lebens-
inhalts des leider zu früh dahingegangenen genialen Mannes, einer
Seite, welche allerdings nach Aussen am glänzendsten hervortritt,
nämlich mit seiner schriftstellerischen Thätigkeit. Von seiner
sonstigen Thätigkeit in den von ihm bekleideten amtlichen Stel-
lungen, von seinem Entwickelungsgange und den besonderen Ver-
hältnissen, unter denen er seine Thätigkeit entfaltete, ist nur
Weniges erwähnt. Sieht man von dieser Unvollständigkeit ab,
welche wir nur deshalb erwähnen, weil der Titel ein „Lebensbild“
verspricht, so findet man in der kleinen 23 Druckseiten haltenden
Schrift eine Reihe interessanter Mittheiiungen über die Wirksam-
keit M. M. von Weber ’s, verbunden mit Bemerkungen des Ver-
fassers über einzelne von Weber schriftstellerisch behandelte Ge-
genstände und können wir die Schrift immerhin als einen schätzens-
werthen Beitrag zu einem umfassenderen „Lebensbilde“, welches
zu schreiben eine berufene Hand hoffentlich nicht unterlassen
wird, bezeichnen. Berichtigend müssen wir noch bemerken, dass
M. M. von Weber nicht, wie in der Broschüre (Seite 12) angege-
ben, von dem jetzigen Arbeitsminister Herrn Maybach, sondern
von dessen Amtsvorgänger Herrn Achenbach in das Preussische
Ministerium berufen wurde.
Secundärbahn-Zeitung. Seit dem 2. Mai d. J. erscheint in
Siegen, von Ingenieur Ruppel daselbst und Ingenieur Georg Ost-
boff in Oldenburg redigirt, eine neue Zeitung unter dem Titel
„Secundärbahn-Zeitung“ in wöchentlicher Ausgabe. Es ist diese
Zeitung nach dem in der ersti n Nummer enthaltenen Prospecte
dazu bestimmt, alle auf das Local- und Secundärbahnwesen sich
beziehenden amtlichen Bekanntmachungen, Concessionsertheilun-
gen, ministeriellen und behönllichen Entscheidungen, Berichte
über den heutigen Stand der in Prcjectirung und Bau befind-
lichen Unternehmungen, sowie auch iJerichte über die Betriebs-
ergebnisse solcher Bahnen zu luingen. Gleichzeitig soll die Zei-
tung Mittheilungen bringen über nie neuesten Fortschritte,
namentlich in der Oberbauconstruction und bezüglich der Aus-
rüstung der Secundärbahnen, und sollen diesen Mittheilungen
soweit erforderlich einfache Zeichnungen als Holzschnitte beige-
fügt werden. Namentlich soll aber die Zeitung dafür wirken,
dass für Concessionirung, Bau und Betrieb der Secundärbahnen
alle jene Erleichterungen gewährt werdim, ohne welche dieselben
eben nie zu einer lebensfähigen, den Ansprüchen des Verkehrs
entsprechenden Entwickelung gelangen können. Da die Frage
der Geldbeschaffung für die Secundärbahnen ebenfalls eine sehr
wesentliche Rolle spielt, so soll auch diese Frage vorzugsweise
in den Kreis der Erörterungen gezogen werden. Schliesslich v31l
die Zeitung ihre Leser über die Projectirung und den Bau neuer
Secundärbahnlinien möglichst auf dem Laufenden halten. Die
erste Nummer enthält folgende Aufsätze: Zur Entwickelung des
Secundärbahnwesens in Deutschland. Eigengewicht eiserner
Brücken für Secundärbahnen. Welches Princip soll man bei
Verpachtung des Betriebes von Secundärbahnen wählen? Das
Oesterreichische und das Ungarische Localbahngesetz. Ausser-
I'
I
dem finden sich in dieser Nummer noch verschiedene kleinere
Mittheilungen. Der Abonnementspreis beträgt 3 pro Quartal.
Wir -wünschen dem Blatte Glück zu seinen Bestrebungen und
hoffen, dass es zu der so erwünschten Förderung des Secundär-
bahnwesens das Seinige beitragen werde.
Kursbuch- Li terat ur .
Berliner A-B-C-Eisenbahnknrsbuch, herausgegeben vom „Cen-
tralbureau für den Weltverkehr“ von Brasch & Rothenstein, ent-
hält alle Deutschen sowie die wichtigsten Eisenbahnstationen
Europas, unter Berücksichtigung der bedeutenderen Bäder, giebt
deren Lage nach Regierungsbezirk oder Land und die Einwohner-
zahl, die Entfernung von Berlin in Kilometern, nebst dem Ab-
gangsbahnbofe, sowie die Preise sämmtlicher hier käuflichen
Eisenbahnbiliets mit Gültigkeitsdauer, endlich die Abfahrtzeit
von Berlin und Ankunft am Ziel, Rückfahrt von dort und Rück-
kunft hier an. Ferner sind die Berliner Pferdebahnfahrpläne und
Tarife, die Dampfschifffahrten auf der Spree und die Droschken-
tarife vollständig aufgenommen.
Ostdeutsches Kursbuch. Im Aufträge und nach Anweisung
der Königlichen Eisenbahndirection Bromberg ist zum ersten
Male am 15. Mai im Selbstverläge von G. Böhlke, Gruenauer’sche
Buchdruckerei in Bromberg, ein ,, Ostdeutsches Coursbuch“ in
Klein Octavformat erschienen. Dasselbe enthält in übersicht-
licher Weise, nach amtlichen Quellen correct ausgearbeitet, die
Fahrpläne der Königlichen Ostbahn sowie ihrer sämmtlichen
Anschlussbahnen bis Wien, Prag, Köln, Paris, Hamburg, Peters-
burg, Moskau u. s. w„ nebst einem alphabetischen Stationsver-
zeicliniss, ferner die Postanschlüsse auf den Stationen der Ost-
bahn, dann ausser dem Normalpersonengeldtarif der betheiligten
Bahnen einen Auszug aus dem Betriebsreglement, den neuesten
dazu erlassenen Bestimmungen über Beförderung von Personen,
deren Gepäck, Retour- und Rundreisebillets, Portotaxe und einer
Eisenbabnkarte.
Mindestens alle 6 Monate wird eine neue Auflage dieses
Kursbuches erscheinen und, wie wir hören, soll dasselbe auch
künftig noch durch Aufnahme der Dampfschifffahrpläne etc, er-
OFFIZIELL!
weitert werden. Wichtige Nachträge werden auch zwischen dieser
Zeit herausgegeben, mr hoffen, diesem durchaus praktischen
Reisebegleiter bei seinem so überaus billigen Preise von nur
30 eine günstige Aufnahme im Publikum prophezeien und seine
grösseste Einführung als eine bestimmte voraussetzen zu dürfen.
Dauerhaftigkeit von Dampfkesseln. Aus seinen Versuchen
mit neuem und mit gebrauchtem Material für Dampfkessel glaubt
Prof. H. Gollner in Prag (Techn. Blätter) im Allgemeinen den
Schluss ziehen zu dürfen, dass unter Voraussetzung eines festen,
homogenen und zähen Constructionsmaterials für Dampfkessel
das Alter derselben, also der Zeitraum, welcher zwischen erster
Verwendung des neuen Materials bis zum Eintritte der Gnbrauch-
barkeit der ganzen Construction in Folge von Defecten des
Materials liegt, wesentlich höher als bisher üblich anzunehmen
ist. Denn allem Anscheine nach vermag weder der Einfluss der
Verbrennungsgase, noch die Corrosion des Materials die Qualität
desselben in Hinsicht seiner Elasticität, Festigkeit, sowie Zähig-
keit (Contractionsfähigkeit) selbst nach längerer Betriebsdauer,
d. i. 20 bis 30 Jahren, und unter ungünstigen Betriebsumständen
wesentlich zu alteriren, und es liegt daher die hauptsächliche
Gefahr infolge Corrosion der Kesselwandungen in (fer stetigen
und oftmals überaus raschen Verminderung des effectiven, wider-
standsfähigen Querschnittes der Kesselwandungen. Da aber nach
den jetzigen Erfahrungen die auf die Qualität des Speisewassers
für liampfkessel zurückzuführende Corrosionsfähigkeit des Con-
structionsmaterials in vielen Fällen ganz vernichtet, in einzelnen
Fällen aber jederzeit reducirt werden kann, ferner die übrigen
Ursachen der Corrosion, als; unpassende Zuführung des Speise-
wassers, Schweissung, unvernünftige Verstemmung etc., bei
rationeller Bearbeitung und Behandlung der Dampfkessel niidit
vorhanden sein werden, so wäre das wesentlichste Moment für
Erhaltung der Dampf kesselconstructionen, bez. die Erhöhung
ihres Alters, auf die Wahl eines ursprünglich reinen und homo-
genen, zähen und entsprechend festen Materials zurückzuführen,
da im Gegenfalle selbst die rationelle Wartung, sowie die regel-
mässige und gründliche Revision der ganzen Construction nur
von nebensächlichem Einflüsse sein können. (D. Industrie-Zeitung.)
Tn ZEIGEN.
(Nach Schluss der Redaction eingegangen.)
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltnngen.
Zufolge einer Mittheilung der König-
lichen Eisenbahn-Direction (links-
rheinischen) zu Köln werden am l.Juni
d. J. die Haltestellen: Pfalzel, Biewer
und Pallien (von Ehrang resp. 1,5 km,
3,1 km und 5,8 km, von Trier 1. M. ü. resp,
2,7 km, 4,3 km und 5,8 km entfernt), so-
wie Euren und Zewen (von Trier 1. M.
U. resp. 1,6 km und 4,7 km, von Conz
resp. 3,1 km und 4,7 km entfernt) für den
Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 29. Mai 1881.
Die geschäftsführende Direction.
Siegert.
Oesterreichische Nordwestbahn. In Folge
von Hochwasserschäden musste der Per-
sonen- und Güterverkehr auf unserer
Strecke Ostrom er-Belohrad ab 29. Mai 1, J.
eingestellt werden.
Die Herstellung der schadhaften Strecke
wird jedenfalls längere Zeit als 3 Tage in
Anspruch nehmen.
Hessische Ludwigsbahn. Wir brin-
gen hiermit zur Kenntniss, dass der heue
Belgisch-Hessische und Englisch-Hessische
Gütertarif nebst einem besonderen Tarif
für Kartoffeln am 1. Juni er. in Kraft tre-
ten wird. Die beiden getrennt von ein-
ander erscheinenden Tarife führen fortan
die Bezeichnung Belgisch - Südwestdeut-
scher beziehungsweise Englisch-Südwest-
deutscher Tarif.
Exemplare sind von unserem Tarifbureau
käuflich zu beziehen. Mainz, den 29. Mai
1881. In Vollmacht des Verwaltungsrathes.
Die Special-Direction. (1384)
Der Tarif vom 1. Juli 1879 für den direc-
ten überseeischen Güterverkehr von Berlin
^tettiner Bahnhof) nach Moskau resp. St.
Petersburg via Stettin-Reval tritt mit dem
15. Juli d. J. ausser Kraft.
Von diesem Zeitpunkt ab werden Güter
nach Russland mit der Vorschrift via Stet-
tin-Reval bahnseitig nur zur Beförderung
nach Stettin auf Grund der für den Local-
verkehr Berlin-Stettin geltenden Bestim-
mungen und Frachtsätze angenommen.
Berlin, den 1. Juni 1881. Königliche Eisen-
bahn-Direction. (1385)
Vom 1. k. M. ab kommen für die directe
Abfertigung von Kohlen und Kokes ab
Hostenbach nach Stationen der Schweize-
rischen Nordostbahn, der Vereinigten
Schweizerbahnen und der Yorarlbergbahn
die im Saarkohlentarif No. 12 enthaltenen
Frachtsätze für Friedrichsthal Station zur
Anwendung. Strassburg, den 25. Mai 1881.
Kaiserliche Generaldirection der Eisen-
babnen in Eisass- Lothringen. (1360)
Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisen-
bahn. Die Frachtsätze des Ausnahme-
tarifs No. 5 (rohe Steine) von Striegau
und Gross Rosen nach Halbstadt er-
mässigen sich für Transitsendungen auf
0,21 Jt pro 100 kg. Breslau, den 25. Mai
1881. Directorium. (1369)
1. Tarif-Bekanntmachungen.
1. Localtarife.
Berlin-Anhaltisch e Eisenbahn.
Die Gebühren für die Ueberführung von
Gütern von unserem Vorbahnhof ühyst
bis zur Station Uhyst erfahren vom l.Juni
er. ab theilweise Ermässigungen
Die bezüglichen anderweiten Bestim-
mungen sind bei unseren betreffenden
Dienststellen zu erfahren. Berlin, den
24. Mai 1881. Die Direction. (1361)
Die für Berlin, Niederschlesisch-Märki-
scher Bahnhof, im diesseitigen Localver-
kehr, sowie im Posen-Schlesisch-Märki-
schen Verbandsverkehr mit Stationen der
Oberschlesischen Eisenbahn bestehenden
Frachtsätze kommen fortan, vorbehaltlich
der Umrechnung bei der Neuerstellung
der qu. Tarife, auch für Berlin, Ostbahn-
hof, für solche Sendungen in Anwendung,
welche mit bezüglicher Bahnhofsvorschrift
auf der Niederschlesisch-Märkischen Bahn
hier eingehen. Berlin, den 26. Mai 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1365)
Mit dem heutigen Tage wird die zwi-
schen Boppard und St. Goar belegene Hal-
testelle Salzig für den Eilgutverkehr er-
öffnet und treten die bezüglichen Fracht-
sätze des Nachtrags XI. zum Local-Güter-
Tarif der Rheinischen Eisenbahn vom
1. Januar 1878 nunmehr in Kraft. Köln,
den 1. Juni 1881. Königliche Eisenbalin-
Direction (linksrheinische). (1H77).
Oberschlesische Eisenbahn. Am
1. Juni 1881 wird die Haltestelle Labaiid
zur Station erhoben und findet von diesem
Tage ab daselbst unbeschränkte Abferti-
gung von Personen, Reisegepäck und Hun-
den, sowie von Leichen, Fahrzeugen, leben-
den Thieren und Gütern statt. Breslau,
den 16. Mai 1881. Königl. Direction. (1350)
Oberschlesische Eisenbahn. Am
1. Juni 1881 tritt der Nachtrag No. 21 zu
unserem Local-Güter-Tarif in Kraft.
Derselbe enthält:
Bestimmungen zum Betriebs-Reglement,
Abänderungen der Güter-Classification,
verschiedene Tarifermässigungen, Aufhe-
bung von Frachtsätzen, sowie die Tarif-
Tabelle für die Haltestelle Kleeberg, welche
am 1. Juni er. für den Güterverkehr er-
öffnet wird.
Druckexemplare des Nachtrages sind
bei unseren Stationscassen käuflich zu
haben. Breslau, den 20. Mai 1881. König-
liche Direction. (1351)
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Am 1. Juni d. J. tritt zum
Reglement und Tarif für die Rechte-Oder-
U fer- Eisenbahn vom 1. September 1877 ein
Nachtrag XII in Kraft, welcher ausser Aen-
derungen und Ergänzungen der Zusatz-
bestimmungen zum Betriebsreglement und
der speciellen Tarifvorschrifteu für Güter
einen Personen-Tarif für die Strecke Ti-
chau-Lazisk sowie einen anderweiten Ta-
rif für Personen-Beförderung auf Retour-
billets enthält. Druckexemplare dieses
Nachtrages sind bei den Güter-Expeditio-
nen zu haben. — VI. 2433 — Breslau, den
30. Mai 1881. Direction. (1370),
Zum Localgütertarife für die K. Baye-
rischen Staatseisenbahnen vom 1. Juli 1877
tritt am 1. Juni d. J. der XI. Nachtrag in
Wirksamkeit. MünchA, den 26. Mai 1881.
Generaldirection der K. Bayer. Verkehrs-
anstalten, Betriebsabtheilung. (1355)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deutscli- bezw. Rheinisch-Eöln-Minden-
Belgisclier Verbands- Verkehr. Am l. Juli
a. c. treten die in den Deutsch-Belgischen
und Rheinisch - Köln - Minden - Belgischen
Gütertarifen vom 1. Januar 1881 bezw.
15. September 1880, insbesondere auch in
den Ausnahmetarifen für Steinkohlen,
Kokes und Briquets zwischen Stationen
der Eisenbahndirectionsbezirke Köln (links-
und rechtsrheinischer) einerseits und Sta-
tionen der Grossen Belgischen Central-
bahn andererseits vom 1. Januar bezw.
1. Febr. 1880 enthaltenen directen Fracht-
sätze für den Verkehr der Station Weelde-
Merxplas der Grossen Belgischen Central-
bahn über die Routen Aachen-Lanaeken,
Venlo bezw. Dalheim-Roermonde ausser
Kraft. Köln, den 20. Mai 1881. Königliche
Eisenbahndirection (linksrheinische). [1371
Niedersclilesisclier Steinkohlen- Verkehr.
Die im Nachtrage IV des Ausnahmetarifs
A für den Transport Niederschlesischer
Steinkohlen und Cokes auf Seite 5 und 15
enthaltenen Frachtsätze nach Station
Senftenberg C. G. E. ermässigen sich vom
1. Juni er. ab durchweg um 0,01 Jl pro
100 kg. Gleichzeitig gelangen an diesem
Tage gleich hohe Frachtsätze für die Sta-
tion Senftenberg der Berlin Görlitzer Bahn
zur Einführung. Berlin, den 23. Mai 1881.
Königliche Eisenbahn-Directioni (1352)
Im Rheinischen Naehbarverkehr treten
am 27. Mai er. zwischen der Station
Schlebusch B. M. und den Stationen
Andernach, Bonn und Boppard directe
Frachtsätze in Kraft. Die Höhe derselben
ist bei den betreffenden Güterexpeditionen
zu erfahren. Elberfeld, den 27. Mai 1881.
Namens der betheiligten Verwaltungen:
Königliche Eisenbahndirection. (1359)
Rnmänisch-Galizisch-Dentscher Verband-
Güter- Verkehr. Der im Theil II Heft 4
des vorbezeichneten Verkehrs für die Be-
förderung von Locomobilen und anderen
grösseren eisernen Maschinen zwischen
Herbesthal und Galatz bestehende directe
Frachtsatz findet fortan auch auf die Be-
förderung von Hebekrahnen zwi-
schen den genannten Stationen Anwen-
dung. Breslau, den 20. Mai 1881. Im Auf-
träge der Verband-Verwaltungen : König-
liche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. (1378)
Ru m änisch-Galizi sch-Dentscher V erband-
güterverkehr. Zum Theil I. für den vor-
bezeichneten Verkehr tritt mit dem 1.
Juli er. ein Nachtrag III. in Kraft, welcher
Abänderungen und Ergänzungen der Zu-
satzbestimmungen zum Betriebsreglement,
der allgemeinen Tarifvorschriften, sowie
der Güterclassification enthält.
Druckexemplare sind von den Verband-
stationen zu beziehen. Breslau, den 19.
Mai 1881. Im Aufträge der Verbandver-
waltungen; Königliche Direction der Ober-
schlesischen Eisenbahn. (1374)
Rumäniscli-Galizisch-Deutscher Getreide-
Verkehr. Mit dem 1. Juni d. J. tritt zu
dem Tarifheft 1. für den Rumänisch -Gali-
zisch-Deutschen Getreide-Verkehr ein fünf-
ter Nachtrag in Kraft, welcher directe
Sätze für die Station Grossbauch litz der
Sächsischen Staatsbahn, sowie die Auf-
nahme der Station Liegnitz der Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn mit den
für die gleichnamige Station der Breslau-
Schweidnitz-Freiburger Bahn bestehenden
Tarifsätzen enthält.
Exemplare des Nachtrages sind auf den
Verba ndst^tionen käuflich zu haben. Bres-
lau, den 24. Mai 1881. Königliche Direc-
tion der Oberschlesischen Eisenbahn Na-
mens der Deutschen Verband - Verwal-
tungen. (1372)
Im Sächsisch - Oesterreichischen Eisen-
bahiiverbande (Tarif vom l. Januar 1878)
wird vom 15. Juli ds. Js. an der directe
Verkehr zwischen Dresden-Altstadt und
Dresden-Neustadt (Leipz. u. Schles. Bahnh.)
einerseits und den Stationen Carlsbad,
Chodau, Elbogen-Neusattel, Falkenau a. E.,
Hauenstein -Warta, Kaaden - ßrunnersdorf,
Klösterle,Neudau,Pürstein,Saaz, Schlacken-
werth, Weichau -Wiek witz, der a. priv.
Buschtehrader Eisenbahn andererseits
ausschliesslich via Reitzenhain-
K.omotau geleitet. Dresden, den 28.
Mai 1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbahnen. Freiherr
von Biedermann. (1375)
Am 1. Juni 1881 erscheint zum Stettin-
Berlin - Bayerischen Verbandstarif vom
1. Januar 1881 der I. Nachtrag, Aende-
rungen und Ergänzungen des Haupttarifs,
sowie Frachtsätze für die in den Verband
neu einbezogene Station Röhrmoos der
Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen
enthaltend. Insoweit durch diesen Nach-
trag einzelne Sätze Erhöhungen er-
leiden, treten solche erst mit dem 15. Juli
d. J. in Wirksamkeit. Der Tarifnachtrag
ist bei den Güterexpeditionen der End-
bahnen für 0,10 Jl pro Exemplar zu er-
langen. Dresden, am 28. Mai 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen als geschäftsführende
Verwaltung. (1376)
Stettin-Berlin-Thüriiigischer Eisenbahn-
verbaud. Am l. Juni d. J. tritt zu dem
Tarife für den Stettin-Berlin-Thüringischen
Güterverkehr der VI. Nachtrag in Kraft.
Derselbe enthält u. A. erhöhte Fracht-
sätze für die Stationen Lichtenfels und Ohr-
druf, welche jedoch erst vom 15. Juli d. J.
ab in Anwendung kommen, sowie neue
Frachtsätze für den Verkehr mit Lands-
berg (B. A. E.)
Exemplare des Nachtrags sind zumPreise
von 0,15 M. pro Stück von den Expedi-
tionen der betheiligten Verwaltungen zu
beziehen. Berlin, den 27. Mai 1881. Die
Direction der Berlin-Anhaltischen Eisen-
bahn-Gesellschaft als geschäftsführende
Verwaltung. (1354)
Schlesisch - Niedersächsischer Verband.
Am 16. Juli 1881 treten die durch die
Nachträge I zu Heft No. 3 und 7 des Schle-
sisch - Niedersächsischen Verbands - Güter-
tarifs eingeführten directen Tarifsätze für
• den Verkehr zwischen der Station Reichen-
berg der Sächsischen Staatsbahn einer-
seits und den Magdeburg - Halberstädter
Stationen Barleben, Blumenberg, Buckau,
Crottorf, Dodendorf, Gr. Ammensleben,
Hadmersleben, Langenweddingen, Magde-
burg, Meitzendorf, Neuhaldensleben, Neu-
stadt-Magdeburg, Nienhagen, Oschersleben
und Wolmirstedt via Berlin-Grünau an-
dererseits ausser Kraft.
Die für die. Route via Leipzig im Mag-
deburg-Sächsischen Verbände zwischen
den genannten Stationen bestehenden
gleich hohen Frachtsätze behalten ihre
Gültigkeit. Magdeburg, den 16. Mai 1881.
Namens der Verbands-Verwaltungen : Kö-
nigliche Eisenbahn -Direction in Magde-
burg (1366)
Schlesisch - Niedersächsischer Verband.
Am 16. Juli 1881 treten die in den Nach-
trägen 1. zu Heft 3 und 8 des Schlesisch-
Niedersächsischen Verbands - Gütertarifs
angegebenen directen Tarifsätze für den
Verkehr zwischen den Magdeburg-Halber-
Städter Stationen Halle Centralbahnhof
und Halle Steinthor einerseits und sämmt- 9;
liehen Niederschlesisch - Märkischen und '»
Berlin-Dresdener Stationen ausser Kraft. .i|
Die für die gleichen Relationen im Local- W|
Gütertarife für den Eisenbahndirections- /
bezirk Berlin bestehenden Tarifsätze, i»
welche nicht höher sind, als die im rubri-
cirten Verbände aufzuhebenden Sätze ‘y!
bleiben bestehen. Magdeburg, den 16. Mai y]
1881. Namens der Verbands Verwaltungen .
Königliche Eisenbahndirection. (1367) . !
Schlesisch-Uesterreichischer Kohlenver-
kehr. In denjenigen Kohlen tarifen von
Stationen der 0/S. und R. 0. U. Eisenbahn • <':
und von Neurode etc. (Eisen b.-Dir.-Bez.
Berlin) nach der bezw. K. F. Nord-, Oest. '
Staats-, Oest. Nordwest-, Südnorddeutsch. >1
Verbindungs-, Oest. Süd-, Kais. Elisabeth-, J?
Mähr.-Schles. Central-, Galiz. Karl-Lud- *i
wig- und Lemberg-Czernowitz-Jassybahn, i
welche in Oesterr. Notenwährung und zu |
verschiedenen Coursständen derselben er- i
stellt sind, kommen pro Monat Juni 1881 >
die Frachtsätze zum Course von 170/175 ^
zur Anwendung. Breslau, den 23. Mai 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. (1349) ^
Nachtrag II zum directen Viehtarif zwi- v
sehen Belgischen und diesseitigen Statio-
nen, enthaltend Frachtsätze für verschie- j
dene Belgische Stationen, tritt mit dem \
1. Juni d. J. in Kraft. Auskunft ertheilen ^
die Güterinspectionen und das Verkehrs- ^
büreau in Strassburg. Strassburg, den i
26. Mai 1881. Kaiserliche Generaldirection J
der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen.(1362 *
Im directen Viehverkehr zwischen der |
Mecklenburgischen Friedrich-Franz- und |
Lübeck-Büchener Eisenbahn einerseits und |
der Berliner Nord- bezw. Berlin-Stettiner |
Eisenbahn etc. andererseits vom l. Juli |
1880 tritt am 1. Juni er. zu der Zusatz- 2
bestimmung zu Nr. 4 Abschnitt d. Litt. ff.
der allgemeinen Tarifvorschriften, durch ^
welche bestimmte Normalstückzahlen für |
halbe Wagenladungen lebender Thiere |
festgesetzt sind, folgende weitere Zusatz- |
bestimmung in Kraft: i
„Unter Beachtung dieserNor-,
malstückzahlen wird der Frachtbe-
rechnung für eine halbe Ladung die
Hälfte des Flächenraumes des verwende- ;
ten Wagens, jedoch nicht mehr als
7 qm zu Grunde gelegt. ?
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl le- ;
bender Thiere als nach den Normalstück- '
zahlen für halbe Ladungen zulässig ist,
ist die Fracht stets für eine volle
Wagenladung nach Massgabe des \
Flächenraumes des verwendeten Wagens
zu bezahlen. (Abschnitt d. Litt. a. a. der
allgemeinen Tarifvorschriften.)“ ;
Berlin, den 21. Mai 1881. Königliche Eisen-
bahndirection als geschäftsführende Ver-
waltung. (1364 J.)
Vieh verkehr. Für den Local- und den
wechselseitigen Viehverkehr der dies-
seitigen und der Eutin-Lübecker Eisen-
bahn sowie für den directen Vieh verkehr
zwischen diesseitigen und Eutin-Lübecker
Stationen einerseits und Stationen der
Berlin-Hamburger Bahn sowie den Ham-
burg-Alton aer V er bin dungsbahnstationen
andererseits tritt im Anschluss an die be- ,
stehende Vorschrift, durch welche be- ^
stimmte Normalstückzahlen für
halbe Wagenladungen lebender .
Thiere fesrgesetzt sind, mit dem 1. Juni
er. die folgende weitere Zusatzbestimmung
in Kraft:
„Unter Beachtung dieser Normal- p
Stückzahlen wird der Frachtberech- (
nung für eine halbe Ladung die Hälfte
des Flächenraums des verwendeten Wa-
597
I* gens, jedoch nicht mehr als 7 qm,
zu Grunde gelegt
1* Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl le-
bender Thiere, als nach den Normalstück-
« zahlen für halbe Ladungen zulässig, ist
die Fracht für eine volle Wagenladung
nach Massgabe des Flächenraums
des verwendeten Wagens zu be-
® zahlen. (Abschnitt d litt, aa der allge-
® meinen Tarifvorschriften.)“
*. Lübeck, den 25. Mai 1881. DieDirection
W der Lübeck - Büchener Eisenbahngesell-
« Schaft. (1357)
* 3. Verkehrs-Störungen etc.
js Erste Siebenbürger Eisenbahn. Das Ver-
H kehrshinderniss auf der Strecke Fiski-Pe-
■ trozseny der 1. Siebenbürger Bahn ist be-
If hoben und der Gesammtverkehr am 26. Mai
wieder eröffnet worden.
^ 3. General-Versammlungen.
Jl Die Actionäre der Bergisch-Märkischen
^ Eisenbahngesellscbaft werden zur dies-
jährigen ordentlichen Generalversammlung
im hiesigen Verwaltungsgebäude auf den
30. Juni d. Js., Vormittags 11 Uhr,
eingeladen.
Gegenstände der Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über den Bau und
Betrieb verschiedener an die Bergisch-
Märkische beziehungsweise Ruhr-Siegbahn
anschliessenden Eisenbahnen untergeord-
neter Bedeutung, nämlich:
a) von Homberg nach Moers,
b) von Iserlohn nach Hemer,
c) Bahnen im oberen Wupperthale: von
Barmen-Rittershausen nach Dahlerau-
Hammerstein und von Dahlerau nach
Lennep,
d) Verlängerung der Lennep-Remscheider
Linie nach Feld,
e) Zweigbahn von Creuzthal nach Hilchen-
bach,
f) Eisenbahnanlagen zur Befriedigung
localer Verkehrsbedürfnisse der Stadt
Solingen, und mehrerer zwischen
Solingen, Ohligs und Vohwinkel gele-
genen Ortschaften.
Bevollmächtigung der Königlichen Eisen-
bahndirection und der Deputation der
Actionäre zur Vereinbarung der Bedin-
gungen, unter welchen die Betheiligung
der Gesellschaft an dem Anlagecapital
dieser Bahnen und die Betriebsführung
auf denselben stattzufinden hat, zur ent-
sprechenden Ergänzung der statutarischen
Bestimmungen, zur Verwendung des dis-
poniblen vorhandenen Baufonds für die
Ausführung jener Bahnen oder einzelner
derselben, und Bestätigung der in der
ausserordentlichen Generalversammlung
vom 13. August 1879 über die Vermehrung
des Gesellschaftscapitals gefassten Be-
schlüsse, welche seither nicht in ihrem
ganzen Umfange zur Ausführung ge-
kommen sind.
2. Erledigung der im Statutnachtrage
vom 26. April 1875 § 8 unter No. 1 bis 3
ausgeführten Gegenstände der Berathung
und Beschlussfassung der ordentlichen
Generalversammlung: Bericht der König-
lichen Eisenbahndirection über die Lage
der Geschäfte und die Bilanz des ver-
flossenen Jahres, Ergänzung der Deputa-
tion der Actionäre durch. Neuwahl an
Stelle der nach dem Wahlturnus austre-
tenden und eines durch den Tod ausge-
schiedenen Deputirlen, Bericht der Depu-
tation über die Prüfung und Abnahme
der Rechnungen und der Bilanz.
3. Declaration des in der Generalver-
versainmlung vom 30. Juni 1876 in Aus-
führung des § 6 des Statutnachtrages vom
26. .^ril 1875 über die Entschädigung
der Deputationsmitglieder gefassten Be-
schlusses.
4. Nachträgliche Einlösung einer ausge-
loosten und zum Vortheile der Gesellschaft
verfallenen Nordbahnobligation.
Zur Theilnahme an der Generalversamm-
lung sind diejenigen Actionäre berechtigt,
welche ihre Actien oiler die bezüglichen
Depotscheine der Reicbsbank spätestens
am 22. Juni bei der Hauptcasse der König-
lichen Eisenbahndirection deponireu und
hier bis zum Schlüsse der Generalver-
sammlung belassen. Elberfeld, den 28. Mai
1881. Der Vorsitzende der Deputation der
Actionäre der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahngesellschaft. Danco. (1358)
Berlin- Anhai tische Eisenbahn. Nachdem
in den ausserordentlichen Generalversamm-
lungen der Actionäre der Berlin-Anhalü-
schen Eisenbahn-Gesellschaft die Gegen-
stände der Tagesordnung und zwar:
a) in der am 30. April er. abgehaltenen
ausserordentlichen Generalversammlung :
Antrag der Gesellschaftsvorstände
auf Ermächtigung zur üebernahme
von Zinsgarantieu für Localbahnen,
welche in die Berlin - Anhaitische
Bahn münden, bis zu einem jähr-
lichen Gesammtbetrage von Einhun-
derttausend Mark und
b) in der am 19. Mai er. abgehaltenen
ausserordentlichen Generalversammlung :
Antrag der Gesellschaftsvorstände
auf Convertirung der 4:% pCt. Priori-
tätsanleihen der Berlin- Anhaitischen
Eisenbahn-Gesellschaft
angenommen worden sind, ist mit Bezug
auf § 33 unserer Statuten die Zusammen-
berufung einer neuen Generalversammlung
erforderlich, weil bei der Abstimmung in
den ersten Generalversammlungen nicht
drei Viertel der Stimmen sämmtlicher
Actien vertreten gewesen sind.
Es werden deshalb die geehrten Actio-
näre der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
Gesellschaft zu einer neuen ausserordent-
lichen Generalversammlung auf:
Dienstag, den 5. Juli a. er.,
Nachmittags 4 Uhr
im Bahnhofs-Gebäude Ascanischer Platz
No. 6 zu Berlin
ergebenst eingeladen.
Zweck dieser Generalversammlung ist
die nochmalige Berathung und Beschluss-
fassung über die ad a) und b) aufgeführ-
ten Anträge der Gesellschaftsvorstände.
Wir machen darauf aufmerksam, dass
in dieser zweiten Generalversammlung die
Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen
der Anwesenden nach § 33 der Statuten
über die in Frage gestellten Gegenstände
unbedingt entscheidet.
Im Uebrigen ersuchen wir die geehrten
Actionäre, gemäss der Bestimmungen des
§ 28 des Statuts in den Tagen des 1., 2.
und 4. Juli er. von Vormittags 9 Uhr bis
Nachmittags 3 ihre Stammactien nebst
einem nach den verschiedenen Kategorien
geordneten vom Inhaber unterschriebenen
V erzeichnisse oder die über solche Actien
von der Reichsbank ausgestellten Depot-
scheine in der Gesellschafts- Hauptcasse
Ascanischer Platz No. 5 in Berlin nieder-
zulegen.
Die Actien mit dem Verzeichnisse, im-
gleichen die Depotscheine werden daselbst
zurückbehalten und es wird dagegen eine
Bescheinigung über die Stimmenzahl des
Inhabers, welche zugleich als Einlasskarte
zu der Generalversammlung dient, ausge-
händigt werden.
Die Vertreter stimmberechtigter Actio-
näre, welche statutenmässig Mitgliederder
Gesellschaft sein müssen, haben ihre be-
glaubigte Vollmacht ebenfalls in den ge-
nannten Tagen in der Hauptcasse nieder-
zulegen.
Die deponirten Actien resp. Depotscheine
werden vom 6. Juli er. ab in den angege-
benen Geschäftsstunden Wochentags in
der Gesellschaft-Hauptcasse gegen Aus-
händigung der darüber ausgestellten Be-
scheinigung zurückgegeben. Berlin, den
20. Mai 1881. Der Verwaltungsrath. Ebe-
ling. (1353)
4. Convertirung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4K2Procentigen Prioritäts- Obliga-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen in
neue 4procentige betreffend.
Die Generalversammlung der Actionäre
der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften
vom 29. April 1881 hat mit Genehmigung
der K. Bayer. Staatsregierung gemäss der
höchsten Entschliessung des Kgl. Staats-
ministeriums des Königlichen Hauses und
des Aeussern, dann der Finanzen vom
15. März ds. Js. beschlossen:
I. dass sämintliche 4^proceutige Priori-
täts-Obligationen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften in 4procentige umge-
wandelt und zu diesem Zwecke sämuit-
liche 4^procentige Prioritäts-Anlehen der
3 Pfälzischen Eisenbahn -Gesellschaften
nach ihrem Stande vom l. October 1881
auf Grund des vertragsmässig bestehen-
den, bezw. urkundlich festgestellten Vor-
behaltes per 1. October 1881 gekündigt
werden sollen;
II. dass durch sofortige Emission eines
neuen 4procentigen Prioritäts-An -
lehens für Jede der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften den Inhabern der
4^procentigen Prioritäts-Obligationen in-
nerhalb des Präclusivtermines
vom 10. Mai bis 15. Juni 1. Js.
Gelegenheit zum freiwilligen Umtausch
dieser Obligationen gegen neue 4procentige
Prioritäts-Obligationen in Reichswährung
gegeben werden soll.
Im Vollzüge dieses Beschlusses bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniss,
was folgt:
1. die nachbezeichneten 4%procentigen
Prioritäts-Anlehen der 3 Pfälzischen Eisen- -
bahn-Gesellschaften werden per 1. October
1881 andurch gekündigt und zwar:
A. für die Ludwigsbahn.
a) Das IV. Anlehen zu 4}^ pCt. vom
1. April 1858;
b) das VIII. Anlehen zu 4)4 pCt. (früher
5procentig und auf 4)4 pCt. reducirt) vom,
15. August 1869;
c. das IX. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. April 1872;
d) das X. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. October 1872;
e) das XL Anlehen zu 4)4 pCt. vom
12. Juni 1875.
B. für die Maximiliansbahn.
a) Das I. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 1. Sep-
tember 1871;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. April 1874;
c) das III. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
22. October 1876.
0. für die Nordbahnen.
a) Das I. Anlehen, theils zu 5 pCt. emittirt
vom 1. September 1871, später convertirt
auf 4)4 pCt., und theils zu 4)4 pCt. emittirt
vom 1. März 1872;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 20. No-
vember 1876.
2. Diejenigen Obligationsinhaber der hier-
oben bezeichneten, gekündigten 4)4procen-
tigen Prioritäts-Anlehen, welche von der
Convertirung in der dafür bestimmten Zeit
vom 10. Mai bis 15. Juni d. Js. Gebrauch
machen, erhalten zu den neuen 4procen-
tigen Prioritäts-Obligationen
eine Convertirungsprämie von 1)4 pCt. des
Nominalwerthes
derselben und wird ihnen ausserdem
für den Coupon per 1. October 1881
der alten Obligationen der 4)4procentige
Zins für die Zeit vom 1. April bis 1. October
1881 sofort bei der Convertirung vergütet.
i
598
3. Die Erklärung über die beabsichtigte
Convertirung in der vorbezeichneten Frist
ist mittelst eines für jedes Anlehen be-
sonders bestimmten Verzeichniss-For-
mulars zu bewerkstelligen, in welches
die zum Umtausch angemeldeten 4%pro-
centigen Prioritäts-Obligationen, nach den
verschiedenen Bahnen und Jahrgängen
der Anleben getrennt, nach Litteras und
Nummern arithmetisch geordnet einzu-
tragen sind.
Die in 2 Exemplaren auszufertigenden
Verzeichnisse, deren Formularien bei den
am Schlüsse gegenwärtiger Bekannt-
machung bezeichneten Convertirungsstel-
len bezogen werden können, sind mit den
zu convertirenden 4^procentigen Priori-
täts-Obligationen nebst den dazu gehöri-
gen Talons und säramtlichen Coupons ein-
schliesslich des Coupons j:)er 1. Octoher
1881 bei Einer der Unterzeichneten Con-
vertirungsstelle.n einzureichen, wo derde-
e.larirende Obligations-Inhaber das eine
Exemplar der betr. Verzeichnisse mit einer
Empfangsbescheinigung versehen zurück-
erhält.
Die Fristbestimmung zum Bezüge der
neuen 4procentigen Prioritäts-Obligationen
wird von jeder Convertirungsstelle öffent-
lich bekannt gemacht.
Die neuen 4procentigen Prioritäts- Obli-
gationen werden mit Zinslauf vom 1. Oc-
tober 1881, daher mit 1. Zinscoupon per
1. April 1882 ausgegeben.
Ueber die Vergütung bezw. Anrechnung
des Zinses der alten 4%procentigen Prio-
ritäts-Obligationen vom 1. April bis 1. Oc-
tober 1881, die baare Rückvergütuns feh-
lender Coupons etc. sind auf der Rück-
seite der betr. Verzeichniss-Formularien
die nöthigen Bemerkungen zur gefäl-
ligen Beachtung mitgetheilt und ist
dortselbst auch das Schema für die
Abrechnung und die Feststellung
der haaren Herein- oder Hinaus-
zahlung mit der näheren Bezeichnung
der abzugebenden neuen Prioritäts-Obli-
gationen beigefügt.
4. Alle 4%procentige Prioritäts-Obliga-
tionen der 3 Bahngesellschaften, welche
bis zum 15. Juni ds. Js. einschliesslich zur
Convertirung nicht eingereicht wurden,
gelangen in Gemässheit obiger Kündigung,
soweit sie nicht schon amortisirt sein
sollten, zur Rückzahlung des Capi-
tales per 1. October 1881.
Die Inhaber dieser 4V2procentigen Prio-
ritäts-Obligationen werden daher äufge-
fordert, ihre Obligationen mit sämmtlichen
nicht verfallenen Zinscoupons, beginnend
mit dem Zinscoupon per 1. April 1882,
nebst Talons mit Eintritt des oben bezeich-
neten Kündigungstermins bei der Haupt-
cassa in Ludwigshafen a/Rhein oder den
nachbenannten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag der
Obligationen in Empfang zu nehmen.
Vom 1. October 1881 ab hört die Ver-
zinsung der 4%procentigen Prioritäts-
Obligationen auf, weshalb die etwa feh-
lenden, nicht fälligen Zinscoupons bei der
Auszahlung des Capitales in Abzug ge-
bracht werden.
Als Convertirungsstellen werden be-
zeichnet:
1. die Directions - Hauptcassa in Lud-
wigshafen a/Rh.,
2. M. A. V. Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M.,
3. Ph. N. Schmidt in Frankfurt a/M.,
4. die Generaldirection der Seehand-
lungs-Societät in Berlin,
5. dieDirection derDisconto Gesellschaft
in Berlin,
6. S. Bleichroeder in Berlin,
7. W. H Ladenburg & Söhne in Mann
heim,
8. die Rheinische Creditbank in Mann-
heim,
9. die K. Bank in Nürnberg und alle
ihre Filialen,
10. die Bayerische Vereinsbank in Mün-
chen,
11. L. Dacque in Neustadt a/Haardt.
Das Convertirungsgeschäft wird in dem
Effectenbureau der vorgenannten Firmen
PRIVAT -ANZEIGEN.
Eiserne Lastkarren
empSeblt MC.»
Chemnitz.
innerhalb der üblicben GeschäftsstundenJ
vollzogen werden. Ludwigshafen, 1. MaL
1881. Die Direction der Pfälzischen Eisen-
bahnen. v. Jaeger. (114&)
5. Snbmissioneni
Submission. Es sollen die Anferti-
gung und Lieferung von
a) 4 St. Tenderlocomotiven nebst Reserve- ■
stücken,
b) 6 St. Personenwagen II. und III. CI,
6 , » III. CI.,
4 „ Gepäckwagen,
e) 32 „ Satzachsen,
72 ,, Tragfedern für Wagen,
24 „ Spiralfedern fürZugapparate und '
72 „ Spiralfedern für Buffer
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeich-
nnngen liegen im diesseitigen General- ■
bureau hierselbst zur Einsicht aus und ■
können von demselben gegen Einsendung ^
von je 2 für die Locomotiven, die .!
Wagen und die Achsen etc. auf desfallsige
Anforderung bezogen werden.
Offerten sind verschlossen und porto-
frei mit der Aufschrift:
Submission auf „Locomotiven“ resp.
„Wagen“ oder „Achsen“
versehen, bis zum Submissionstermin
Mittwoch, den 15. Juni er., Vormit-
tags 10 Uhr
an das diesseitige maschinentechnische
Bureau einzusenden. Magdeburg, den
25. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-Direc- '
tion. (1368)
Lieferung von Telegraphenma-
terial. Die Lieferung von
150 kg Kupferdraht mit Wachsüberzug,
300 Stück Ballon gläsern, für
300 „ Batteriegläsern, 1 Meidinger-
400 „ Einsatzgläsern, j sehe
5 000 „ Zinkeylindern, * Elemente,
1 000 kg Bittersalz und
12 Stück Apparattischen
sollen im Submissionswege unter Vorbe-
halt der Auswahl unter den Bewerbern
vergeben werden.
Bezügliche Angebote sind an die König- ■
liehe Magazinverwaltung auf dem Schlesi-
schen Bahnhofe zu Dresden-Neustadt, wo-
selbst auch die speciellen Lieferungsbe-
dingungen ausliegen, versiegelt, frankirt
und mit der Bezeichnung
„Lieferung von Telegraphenmaterial“
versehen, bis zum 15. Juni d. J. einzu-
senden. Dresden, den 28. Mai 1881. Kö-
nigliche Betriebstelegraphen - Oberinspec-
tion. (1.381)
K. K. Betriebsverwaltung der Kronprinz- ,
Rudolfbabn. Lieferungs - Aussch rei-
bung. Auf die Lieferung des Jahresbe- j
darfes d. i. vom 1. Juli a. c. bis 30. Juni
1882 an
a) Nägel, Nieten, Gestellholzschrauben
und Vorstecksplinte,
b) Schnitt- und Posamentirerwaaren,
c) Seilerwaaren,
d) Farbwaaren, ,
e) Kautschuckwaaren und ' i
f) Bürstenbinderwaaren
werden vorschriftsmässig gestempelte, ver- ,
siegelte und mit der Aufschrift „Offerte auf ^
Nägel, Nieten etc., oder Seiler-, Färb-,
Schnitt-, Posämentirer-, Kautschuck- oder ^
Bürstenbinderwaaren“ versehene Offerten i
bis längstens 7. Juni 1881 im Ein- !
reichungsprotocolle der K. K. Betriebsver-
waltung I. Renngasse 5 angenommen, und '
ist gleichzeitig ein Vadium von 5 pCt. des
Gesammtwerthes der offerirten Lieferung ■
in Baarem oder in solchen Effecten, welche ^
von der Priv. Oesterr.-Ung. Bank zur Be--.,
lehnung zugelassen werden, bei der h, o. j
Haupteasse zu erlegen. '.j
Die allgemeinen und speciellen Liefet-^,
599
fbedingnisse, dann die Detailverzeichnisse
der ausgeschriebenen Quantitäten, können
im Bureau für Materialwesen, ebenfalls
I. Renngasse 5, gegen Vergütung der Selbst-
kosten behoben, und die Muster dortselbst
eingesehen werden.
Das Anbot ist nur franco einer
Rudolfbahnstation und francoEm-
ballage zu stellen.
Die K. K. Betriebsverwaltung behält sich
die Entscheidung zwischen den betreffen-
den Offerenten vor, und wird jedes Offert,
welches den genannten Bedingungen nicht
entspricht, unberücksichtigt lassen. Wien,
im Mai 188t. Der K. K. Betriebsver-
walter der Kronprinz Rudolfbahn. (Nach-
druck wird nicht honorirt.) (1356)
Dänische Staatsbahiieii in Jütland und
Fiilinen. Die Lieferung von 6 Stück Loco-
motiven für die tertiären Linien der Däni-
schen Staatsbahnen in Jütland und Fühnen
• soll in Submission vergeben werden.
Schriftliche, mit entsprechender Aufschrift
versehene Offerten müssen versiegelt bin-
nen den 11. Juni d. J., um 12 Uhr Mit-
tags an das Unterzeichnete Directorat
eingereicht werden. Die massgebenden
Bedingungen werden den Herren Fabri-
kanten auf Verlangen kostenfrei zugestellt.
Aarhus, den 28. Mai 1881. Das Directorat
Frivat-Anzeigen (Schluss).
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Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
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Berlin, den 10. Juni 1881.
' Dieser Nummer liegt ein Prospect der Fabrik wasserdichter Baumaterialien Ton Biisscher & Uoffmann,
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Inhalt: Die Eisenbahnen und die Post. — Aus dem Deutschen Reich. — Das Schweizerische Project zur Herstellung technischer
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1881. — Oesterr.-Ung. Betriebsergebnisse pro April 1881- — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröffnungen. 3. Verkehrs-
störungen. 4. Oeneral-Versammlungen 5. Auszahlungen. 6. Oonvertirung. 7. Bilanzen. 8- Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Die Eiseubahnen uud die Post
Das Verhältniss der Eisenbahnen zur Post ist durch das
Reichspostgesetz vom 28. October 1871 im Allgemeinen dahin ge-
regelt, dass in jedem fahrplanmässigen Zuge ein Postwagen von
•1er Eisenbahn unentgeltlich befördert werden muss, in welchem
Brief-, Geld- und Werthsendungen ohne Entschädigung und
Packete bei Privatbahnen bis incl. 10 kg Gewicht, bei Staats-
baimen bis incl. 20 kg ebenfalls ohne Entschädigung an die Bahn
mitgeführt werden können. Nur für Packete über 10 resp. 20 kg
zahlt die Post als Entschädigung die tarifmässige Eilfracht, und
zwar wird dieselbe nach einer Zählung, welche während einer
10 tägigen, von der Post beliebig innerhalb eines Jahres zu be-
stimmenden Periode die dieses Gewicht überschreitenden Packete
ermittelt, festgesetzt. Bei den meisten Bahnen ist durch ein
Pauschcjuantum der Entschädigungsbetrag, welchen die Post zahlt,
etatsmässig bestimmt, und sind darin die Kosten für Einrangiren
der Postwagen, Schmieren und Reparatur derselben, welche nach
den aufgewendeten Selbstkosten berechnet werden, mit enthalten;
die Kosten für Vorhalten der Postlocale auf den Bahnhöfen und
die Miethe für besondere der Bahn gehörige Postgebäude ist über-
all nach Massgabe der Grösse und Kosten der Locale und Häuser
rocentual berechnet und in dem Pauschquantum nicht mit ent-
alten.
Als lästig für die Eisenbahnen besteht überall die Ver-
pflichtung zur unentgeltlichen Mitnahme eines Postwagens in den
fahrplanmässigen Zügen und die Verpflichtung zur unentgelt-
lichen Beförderung von Packeten bis zu 10 kg Gewicht. Wie
gross diese Leistung ist, ergiebt sich aus der Preussischen Eisen-
bahnstatistik, deren letztes Heft pro 1879 angiebt, dass auf den
dort behandelten 57 Bahnen vorhanden gewesen sind 741 Post-
wagen (fast sämmtlich der Postverwaltung gehörig) mit 2 026
Achsen, dieselben haben zusammen 121 187 690 Achskilometer
durchlaufen, mithin jede Achse durchschnittlich 59 816 km, also
täglich 164 km.
Hierfür hat die Post an sämmtliche Bahnen zusammen
3 793 681 Jl (davon allein % = 421 739 M. an die Rheinische
Bahn) bezahlt, also pro Achskilometer = 0,ios = 1)4 -4
( Nach der letzten Statistik des Postverkehrs sind im Deut-
fißhen Reiche im Jahre 1878 an Packeten im Ganzen 70 143 900
TBtück im Gesammtgewicht von 285 555 900 kg befördert worden;
das Durchschnittsgewicht einer Packetsendung wird zu 4,41 kg
angegeben, hiervon entfällt auf das Preussische Gebiet gewiss
% der Gesammtsumme mit rot. 200 000 t = 43 pCt. des Eilgut-
verkehrs der gesammteo Preussischen Bahnen.
Aus den wenigen vorstehenden Zahlen ergiebt sich, was
Engst anerkannt, dass die Verpflichtungen der Eisenbahnen gegen
die Post für die Eisenbahnen höchst drückende sind, und in der
Brust jedes Eisenbahnbetriebsbeamten ist ein gewisses Unbehagen
gegenüber den Ansprüchen der Postverwaltung im Innersten vor-
handen. Es ist allgemeine Regel, dass auf der Post mit dem Ab-
fehren der Züge nicht gewartet zu werden braucht und nicht
gewartet werden soll, läuft aber gar ein Postwagen heiss, oder
verunglückt und muss ausgesetzt werden, so schiebt es gewiss das
Fahrcorps der Eisenbahnen auf die ungleichmässige Belastung
der Achsen des Postwagens, von welcher die Achse, über welche
der Packraum des Wagens sich befindet, am meisten belastet ist,
während die Postbeamten schlechtes Gelen der Achsbuchsen als
Grund annehmen. Auf den Bahnhöfen erfordert der Postdienst
nicht geringe Geschicklichkeit der Beamten; zwischen den Ge-
äckkarren, dem von und nach den Wartesälen strömenden Publi-
um, den mit Heizung und Beleuchtung der Coupes beschäftigten
Eisenbahnarbeitern rollen die Gepäckkarren der Post über die
oft nicht genügend breiten Perrons, verlieren beim Herüberrollen
über die Geleise einige Packete und müssen in fliegender Hast,
oft noch halb im Abfahren diese in den Postwagen geschleudert
werden, was besonders bei Schnee und Regen recht wenig vor-
theilhaft für die Sendungen ist. Bei einem Bahnhofsverkehre,
bei welchem verschiedene Züge zu gleicher Zeit auf demselben
Bahnhofe eintreffen und weitergehen, ist das Ueberladen der Post-
stücke von einem Zuge nach dem anderen noch besonders schwie-
rig und oft genug bleiben mehrere Stücke in den Händen des
zurückbleibenden Personals, welclie dem fortfahrenden Zuge auf
keine Weise mehr beizubringen waren. Kurz: der bestehende Zu-
stand ist als ein normaler nicht anzusehen und ist für keinen
der beiden interessirten Theile ein angenehmer. So lange die
Eisenbahnen verschiedenen Besitzern gehört-n, war es schwer, die
einmal geschaffenen Zustände zu ändern ; die Gründe für die den
Eisenbahnen auferlegten Pflichten sind bei Berathung des Post-
gesetzes von den Vertretern der Staatsregierung wiederholt her-
vorgehoben und gipfeln im Wesentlichen darin, dass es billig er-
schiene, den Transportunternehmungen, wslchen der Staat erheb-
liche Vortheile durch seinen Schutz zuwendet, und welche that-
sächlich den Verkehr zwischen 2 Orten, welche sie verbinden,
monopolisiren, auch entsprechende Lasten für den öffentlichen
Verkehr aufzuladen. Hierzu ist die Beförderung der Post zu
rechnen, welche als Vermittlerin des intellectuellen Verkehrs nicht
die Bestimmung hat, Werthe zu produciren, sondern den das
geistige Leben der Nation zu vermitteln. Danach ist es erfoeder-
licb, Bücher,, Schriften, Briefe, Gelder auf die billigste Weise mög-
lichst weit zu transportiren, weil diese Gegenstände durch den
Transport keine Werthvermehrung erfahren und Schillers Werke
in Memel ebensoviel werth sind, als in ihrem Druckorte oder in
London oder in Nordamerika; von diesem Standpunkte aus er-
scheint es auch gerechtfertigt, wenn Deutsche Bahnen kostenfrei
die auswärtigen Briefsendungen fahren, welche durch Deutschland
transitiren, da die Deutsche Postverwaltung als ein Theil derWelt-
„post den geistigen Verkehr damit unterstützt. Die Beförderung
von Packeten nun, welche die Post bis zum Gewicht von 50 kg
übernimmt, fällt schon nicht mehr ganz unter diesen Gesichts-
punkt, sondern schon öfters unter die Kategorie der Waarenver-
sendung, durch welche die Waare am Consumtionsorte um den
Betrag der Transportkosten vertheuert wird, und deren Vermitte-
lung im Allgemeinen sonst den Eisenbahnen anheimfällt. Das
am häufigsten angeführte Beispiel dieser Werth Vermehrung durch
den Transport ist das der Kohlen, welche am Productionsorte
25 /i^, an einem entfernten Consumtionsorte über 1 ^(l pro Cent-
ner kosten: doch auch von den gewöhnlich per Post versandten
Waaren, z. B. frischen Fischen und anderen Nahrungsmitteln wie
Butter, Obst, gehören viele hierher.
Nachdem nun in Preussen der Fiscus Besitzer der meisten
Bahnen geworden ist und von den noch übrig gebliebenen jeder-
zeit Besitzer werden kann, ist das Verhältniss der Post zu den
Eisenbahnen dahin gewendet, dass ein Fiscus für den anderen
Fiscus umsonst Leistungen übernehmen muss, der Eisenbahn-
fiscus für den Postdienst, in welcher sie direct Concurrenten sind,
nämlich in der Beförderung kleiner Sendungen von Eilgütern
oder Stückgütern, diese kann -jetzt ein Versender auf dreierlei
Art befördern: entweder vereinzelt zur Post, oder durch directe
Aufgabe bei den Eisenbahnen als Stückgut oder als Eilgut nach
den dafür gültigen Sätzen des Reformtarifs, oder endlich er über-
giebt sie einem Spediteur, welcher sie der Sammelstelle zuführt
und mit dem Sammelwagen zu den Sätzen des Wagenladungs-
tarifes über die Bahn führt. Im ersten Falle erhält die Bahn
nichts, sobald die einzelnen Packete unter 10 kg, in dieser Weise
werden z. B. Cigarren und Weintrauben verschickt; im zweiten
und dritten Falle erhält die Bahn ihre tarifmässigen Gebühren,
doch verschiedene für die Beförderung desselben Collos je nach
der Wahl des Absenders. Da der Spediteur hei der Expedition
einer Sammelladung den einzelnen Versendern nur Wagenladungs-
fracht abnimmt und die Vertheilung der Sendungen am Ankunfts-
orte dafür noch besorgt, so könnte dies die Bahn auch dafür
leisten, wenn ihr diese Manipulation gestattet wäre.
Für diese Sammelwagen erhält die Bahn nun aber immer-
hin noch Wagenladungsfracht, für die eigentlichen Sammel-
wagen, die Postwagen aber nichts!
Unsere Meinung geht nün dahin, dass der Antagonismus
zwischen Eisenbahnen ünd Post sich nicht anders ausgleichen
lässt, als dass die Post die unentgeltliche Beförderung der Post-
wagen aufgiebt und dafür die Expedition des Eilgutes und Stück-
gutes der Eisenbahn abnimmt, zunächst wenigstens die Beförde-
rung des Eilgutes. Von letzteren haben die Preussischen Bahnen
im Jahr 1879 gefahren 408 303 t nach dem Normaltarif und 52 328 t
nach abweichender Ta,rifirung und dafür für beide Arten zusam-
men 10 Millionen Mark eingenommen (die genaue Zahl ist nicht
angegeben, weil die Thüringer Bahn die Angaben für die einzel-
nen Gütersorten in der Statistik nicht getrennt bat). Diese
460 000 t würden auf die Post übergehen, was bei 8 954 Post-
anstalten für die einzelne noch keine unübersehbare Vermehrung
der Expedition zur Folge zu haben brauchte. Für die Post jedoch
entstände eine ganz erhebliche Erleichterung der Expedition da-
durch, dass auf allen grösseren Knotenpunkten es sich ermög-
lichen Hesse, den Postwagen vor Abfahrt des Zuges auf einen
Nehenstrang ungestört zu beladen und mit Ruhe in den Zug ein-
zurangiren; für die kleineren Zwischenstationen könnte die Mit-
nahme der Eilgüter und Gepäckstücke mit in den Güterzügen
eingerichtet werden und dieselben auf der nächsten grösse-
ren Station, wo ein Wagen voll geworden ist, in die rascher
fahrenden Züge eingestellt werden. Für viele Routen würde wahr-
scheinlich auch der Versandt von Briefen u. dergl. von dem
Packetversandt gänzlich getrennt werden. Die Rivalität zwischen
Post, Eisenbahn und Spediteur hört auf, sobald die Eisenbahn
nur Wagenladungen anzunehmen und zu expediren hat, von wel-
chen mit je einer Wagenladung genau eben so viel Schreibwerk,
Einträgen in die Listen etc, verbunden ist, als mit einem Collo
Eilgut oder Stückgut. Vor Allem aber wäre die Uebernahme des
Eilgutverkehrs durch die Post von der allergrössten Bequemlich-
keit für das Publikum, da geeignetere Sammelstellen als die Post-
locale für die Güter nicht erdacht werden können, und die lästi-
gen Transporte von und nach dem Eisenbahnhofe fortfallen.
Es erübrigt noch über den finanziellen Effect zu erwähnen,
dass den Eisenbahnen der Verlust von 10 Millionen Mark für Fort-
fall des Eilgutverkehrs durch die von der Post zu zahlenden
Achskilometer für Postwagen ersetzt werden soll. Die 460 631 t
Eilgut im Jahre 1879 haben durchschnittlich jede 98,5 km zurück-
gelegt, mithin zusammen 45 372 153 tkm. Nimmt man an, dass
bei Eilgutverladung jede Achse mit 2 t belastet gewesen ist, so
ergeben sich bei Eilgutsendungen = 22 686 076 = rot. 23 Millionen
Achskilometer. Hierzu die oben angegebenen 121 Millionen Post-
wagenachskilometer ergiebt rot. 144 Millionen Achskilometer,
welche die Postwagen jährlich fahren würden, wenn die Post die
Eilgutbelörderung mit besorgt. Hierfür wäre die jetzige Ent-
schädigung plus der Einnahme für Eilgut an die Eisenbahnen zu
zahlen, also rot. zusammen 12 Millionen Mark, mithin hätte die
Post für jeden Achskilometer, welchen ihre Wagen auf der Eisen-
bahn zurücklegen, ‘*/i44 = zwischen 8 und 9 /i^ zu zahlen.
Aus dem Deutschen Reich,
Berlin, 6. Juni. (Politische Wochenschau. Angermünde-
Scliwedt. Holsteinische Marschbahn. Thüringische Eisenbahn.
Werrabahn. Saal-Eisenbahn. Posen -Kreuzburg. Oels-Gnesen.
-Breslau-Warschau. Eisenbahn-Betriebsämter).
In voriger Woche, am Donnerstag, hat sich der Reichstag
bis zum 9. d. M. vertagt, ohne dass es ihm gelungen wäre, die
zweite Lesung des Unfallversicherungsgesetzes zu beenden. Bis
zum § 42 ist das Gesetz nach den Kommissionsbeschlüssen ange- -^j
nommen worden und auch der Antrag v. Kleist-Retzow, die Staats-
Zuschüsse für Arbeiter, deren Jahreseinkommen tausend Mark - {
nicht übersteigt, auf 5 Jahre zu bewilligen, wurde abgelehnt. Von I
den übrigen Beschlüssen des Reichstags ist zu erwähnen, dass '
der Quittungsstempel abgelehnt, die Vorlage' wegen Erhöhung des ■
Mehlzolles jedoch angenommen worden ist.
Mit dem Anträge der Commission des Reichstags, die für 1
den Deutschen Volkswirthschaftsrath im Nachtragsetat in Ansatz j
gebrachte Summe zu .bewilligen, ist dem Reichstage der Entwurf ; :
der kaiserlichen Verordnung, betreffend die Errichtung eines
Deutschen Volkswirthschaftsraths zugegangen. § 1 der Verord- ; !
nung lautet:
Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, welche wichtigere
Interessen von Handel, Gewerbe und Landwirthschaft betreffen,
sind, bevor sie dem Bundesrath zur Beschlussfassung vorgelegt
werden, in der Regel von dem nach den Bestimmungen dieser
Verordnung zu bildenden Deutschen Volkswirthschaftsrath zu ,i
begutachten. Entwürfe, welche bereits an den Bundesrath gelangt
sind, hat der Volkswirthschaftsrath zu begutachten, sofern der
Bundesrath dies beschliesst. '
Dieser Zusatz ist die einzige Abänderung, welche der Ent- '.
Wurf im Bundesrath erfahren hat. Im Uebrigen bleibt die Ver-
Ordnung vom 17. December 1880 und also auch der Preussiche f
Volkswirthschaftsrath bestehen. Derselbe wird lediglich durch
Hinzutritt von 50 Mitgliedern, welche die übrigen Deutschen ‘
Staaten präsentiren, zu einem Deutschen erweitert. Die Berufung
der Ausschüsse, Sectionen und des Plenums erfolgt durch den
Reichskanzler, der auch den Vorsitz führt, sich aber „durch einen
geeigneten Beamten“ vertreten lassen kann.
Wie man vernimmt, dringt Fürst’Bismarck darauf, dass die
Denkschriften betreffend die Subventionixung der Französischen
Handelsmarine und den Dampferverkehr Deutschlands nach
Ostasien unmittelbar nach den Pfingstferien zur Debatte im Reichs-
tag gestellt werden. Er soll erklärt haben, sich persönlich an , :
dieser Debatte betheiligen zu wollen. — Ebenso wie der Oester-
reichische und Schweizerische hat nun auch in voriger Woche J
der Belgische Handelsvertrag die allgemeine Zustimmung des •'
Bundesrathes gefunden. Es muss nun noch die Vorlage der drei l*
Verträge im Reichstage erfolgen. In Betreff der Dauer der Ver- ^
längerung desj Belgischen Vertrages ist bestimmt worden, dass J
derselbe in Kraft bleiben soll bis zum Ablauf eines Jahres von
dem Tage ab, an welchem von einem der vertragsch Hessen den ,
Theile gekündigt worden ist. — Ein Erlass des Handelsministers i
an die königl. Regierungen ordnet eine Enquete an über die Ent-
wickelung der wichtigsten Zweige unserer Industrie vom Okto- '
ber 1880 bis April 1881. Es handelt sich namentlich um summa-
rische ziffermässige Angaben in den nach Gruppen geordneten
einzelnen Industriezweigen über die Zahl der beschäftigten Ar- ,
beiter, den Umfang der Production, Menge des verbrauchten Roh-
materials, Absatz und Preise der Waaren, Gesammthöhe der
gezahlten Löhne u. dgl. — Wie auswärtige Blätter melden, be-
schäftigt si(Jh Fürst Bismarck auch mit der Regelung der Welt-
ausstellungen, indem er ein internationalee Uebereinkommen über j
die regelmässige Wiederkehr derselben vorgeschlagen haben soll,
um zu häufige und darum schädliche Wiederholungen zu ver-
hindern. — Als Termin der Wahlen zum nächsten Reichstag wurde *
allgemein Ende September genannt. Da mit dem 30. Juli das \
Mandat der. jetzigen Volksvertretung abläuft, würde somit zwei
Monate lang ein Reichstag nicht existiren, was ja bei der ausser- f-
ordentlichen Un Wahrscheinlichkeit, dass eine plötzliche, dringende ))
Einberufung nöthig würde, weiter kein Bedenken haben kann, i
Die Wahlvorbereitungen, die eigentlich schon allenthalben im 1
Gang sind, werden unmittelbar nä^ Schluss der Reichstags- t;
Session von allen Parteien planmässig organisirt werden. Die •
Nationalliberalen haben eine Erklärung veröffentlicht, welche die ,
Existenzberechtigung der nationalliberalen oder einer gemässigt /;
liberalen Partei neben entschiedeneren Richtungen des Liberalis- ^
mus darlegt.
Die Generalversammlung der Angermünde-Schwedter Elsen- •
bahngesellschaft wird soeben auf den 25. Juni einberufen. Auf
der Tagesordnung stehen die gewöhnlichen Berathungsgegenstände, f
überdies aber der Bericht über die Verhandlungen mit dem
Minister der öffentlichen Arbeiten wegen Uebernahme des Be-
triebes der Bahn und die Beschlussfassung über die von dem |
Minister gemachten Offerten. Wir haben vor längerer Zeit bereits J
mitgetheilt, dass der Regierung Anerbietungen gemacht worden 3
sind, die Angermünder-Schwedter Bahn, die bisher von ihr für §
die Berlin- Stettiner Bahn pachtweise betrieben wurde, unter neu «
zu formulirenden Bedingungen in directen Staatsbetrieb zu nehmen,^
ln der Zwischenzeit sind die über diese Angelegenheiten geführ- X
ten Verhandlungen im Allgemeinen zum Abschluss gebrachte
worden und es bedarf der Genehmigung der neuen Bedingungen
durch die Generalversammlung, bevor die Regierung ihrerseits^
zum definitiven Abschluss schreiten kann. W
Nach dem Geschäftsberichte der Holsteinischen Marschbahn^
für 1880 hat der Personen- wie Güterverkehr eine nicht unwesent-«
liehe Zunahme des Verkehrs erfahren. Den Stammactien der’f
603
5 strecke Glückstadt-Elmsborn wird eine. Dividende von nur 1 pCt.
I gezahlt, weil mit dem Jahre 1880 die Bildung des Erneuerungs-
f fonds begonnen hat. Die Rücklage in diesen Fonds pro 1880
jp betrug regulativmässig 67 210 M, wogegen im Jahre 1879 nur
V 41000 M an den Reservefonds überwiesen wurden. Die Anzahl
! der beförderten Personen betrug 390 995 gegen 376 544 im Jahre
» 1879, mit einem Ertrage von 351 104 M gegen 340 660 M. An
Gütern kamen zur Beförderung 128 639 t gegen 110 196 t im
f Vorjahre; die Einnahme aus dem Güterverkehr ergab 305 387 Ji.
gegen 286 010 JL pro 1879.
Nach dem Bericht der Thüringischen Eisenbahn für 1880
; .brachte der Betrieb der Stammbahn einen Reinertrag, abzüglich
des Beitrages zum Erneuerungsfonds, von 4 718 599,27 Jl\ hiervon
sind als Dividende auf 44 362 200 Jl Stammactien Lit. A. vertheilt
auf 9>2 pCt. 4 214 409 Jl (637 800 M. Stammactien Lit. A. sind
noch nicht begeben). Der Rest wird mit 504 190,27 Jl zur Ent-
richtung der Eisenbahnsteuer asservirt. Der Reservefonds für die
Stammbahn, einschliesslich der Zweigbahnen Dietendorf- Arnstadt-
Ilmenau und Leipzig-Zeitz betrug ult. 1880 300 000 M, der Er-
neuerungsfonds 3 430 838,52 und der Sei bst Versicherungsfonds
104 182,71 Jl.\ für die Gotha- Leinefelder Bahn beziffert sich der
Reservefonds auf 24 059,61 Jl, der Erneuerungsfonds auf
887 327,44 Jl, während sich für die Gera - Eichichter Bahn der
Reservefonds auf 84 209,57 Jl. und der Erneuerungsfonds auf
1 035 552,97 beläuft.
l Die Bilanz der Werrabahn weist für 1880 einen Reingewinn
von 491 125 M auf, aus welchem nach Begleichung der Staats-
- Steuer eine Dividendenvertheilung erfolgen kann, welche die des
Vorjahres um 1 pCt. übersteigt. Für 1879 wurden 2 pCt. Divi-
dende gegeben und dafür rund 300 000 M verwendet, für 1880 ist
die Dividende auf 3 pCt. festgesetzt worden, zu welchem Rein-
gewinn 450 000 „Ä zu verwenden sind. Die Bilanz der Gesell-
' Schaft zeigt im Uebrigen, dass die Werra-Bahn sich in sehr guten
•. und durchaus geordneten finanziellen Verhältnissen befindet, sie
verfügt über bedeutende Mittel und besitzt neben einem aus-
reichend grossen Reservefonds (332 500 J£) noch Specialfonds für
Versicherung, für die Beamten, für die Arbeiter, sowie auch einen
Wirth Schaftsfonds in Höhe von 350 000 M
Die Total-Einnahme der Saal-Eisenbahn bezifferte sich im
Jahre 1880 auf 816 893 ./Ä und überschritt somit die des Vorjahres
um 73 422 M An der genannten Total-Einnahme participir’t : der
Personen- und Gepäckverkehr mit 316 934 M (1879 302 725 M),
der Güterverkehr mit 384 823 M (1879 349 688 M), die sonstigen
Einnahmen mit 114 617 M (1879 83 313 M). Die gesammten Be-
triebseinnahmen beliefen sich im Jahre 1880 auf 466 973 M (1879
406 826 M). Es resultirt ein Betriebsüberschuss in Höhe von
349 919 (1879 .336 644 ..Ä); hiervon geht ab zu concessioos- und
statutenmässigen Rücklagen: in den Erneuerungsfonds 47 014 M
(derselbe stellte sich ultimo 1879 auf 187 534 M), in den Reserve-
, fonds 5 000 M (ultimo 1879 stellte sich derselbe auf 20 507 M),
so dass also ein Gewinnrest von 297 904 M, verbleibt, der wie
folgt Verwendung findet: zur Verzinsung der 4% pCt. Prioritäts-
Obligationen 140 i52 zur Tilgung der Prioritäts-Obligationen
36 000 M, zu dem Garantiefonds 103 453 M, zu Ergänzungsbauten
17 587 Vortrag auf das Jahr 1881 711 M
Nach dem Jahresbericht der Posen -Krenzburger Eisenbahn
für 1880 beförderte die Bahn im verflossenen Jahre 292 263 Per-
sonen (1879: 283 383 Personen) für 422 142 und 1 028 363 Tonnen
Güter für 1 191 249 Jl Die Gesammteinnahme betrug 1 771^29 Jl
incl. 17 567 Ji Uebertrag aus dem Vorjahre. Im Jahre 1879 be-
trug die Gesammteinnahme incl. 13 0u5 Jl Vortrag aus 1878
1 699 103 Jl, mithin pro 1880 Mehreinnahme 72 626 M Die Ge-
sammtausgabe exel. Rücklagen zum Erneuerungs- und Reserve-
* fonds betrugen: 906 065 Jl gegen 873153 Jl in 1879, mithin in
Procenten der Einnahme 51,14 pCt. gegen 51,39 pCt. in 1879. Ein-
schliesslich der Rücklagen beträgt die Ausgabe 1 099 909 Jl gegen
1 072,188 Jl in 1879 oder in Procenten der Einnahme 62,08 pCt.
gegen 63,13 pCt. Der buchmässige Ueberschuss der Einnahme
über die Ausgabe beträgt 865 665 Jl gegen 825 950 M. in 1879.
Regulativmässige Rücklage haben erhalten der Reservefonds
36 000 M (1879 36 000 und der Erneuerungsfonds 157 844 Jl
(1879 156 635 JL). Von dem Ueberschuss sind ausserdem veraus-
gabt: zur Verzinsung der begebenen Prioritätsobligationen 23 600 Jl
(1879 6 400 Jl) ; als Reinertrag verblieben 648 221 Jl (1879: 626 916 JL).
Dieser Reinertrag soll in folgender Weise Verwendung finden: zur
Zahlung der Eisenbahnsteuer 15 231 zur Zahlung von 2,75 pCt.
Dividende auf 21600 000 Jl Stammprioritäten 594 000 Jl, zur
Zahlung von Tantieme an die Aufsichtsratbsmitglieder IV^ pCt.
vom Reinerträge per 648 221 Jl, 9 723 Jl, Vortrag auf das folgende
Jahr 29 266 Jl Mit den vorerwähnten Rückzahlungen sind nun-
mehr auch alle Forderungen der eigenen Fonds unter einander
beglichen und ist das von der Aufsichtsbehörde dieserhalb ge-
stellte Verlangen im ganzen Umfange erfüllt.
In der General-Versammlnng der Oels-Gnesener Eisenbahn
am 31. Mai würden die ausscheidenden Mitglieder des Verwal-
tungsraths durch Acclamation einstimmig wiedergewählt. Die
Jahresrechnung nebst Bilanz pro 1880 wurde genehmigt und die
Decharge einstimmig ertheilt. Der Vorsitzende Regierungsrath a. D.
Grapow thcilte noch mit, dass eine Dividende pro 1880 nicht zur
Vertheilung gelange, obschon ein Reinüberschuss vorhanden sei;
derselbe musste indessen zur Erstattung der in den Vorjahren
aus dem Baufonds gezahlten Zinsenbeträge etc. verwendet
werden ; gegenwärtig habe die Gesellschaft keinerlei schwebende
Schulden und werde künftig den Reinüberschuss voll und ganz
zur Vertheilung bringen können. Redner sprach die Hoffnung
aus, dass pro 1881 an die Besitzer der Stammprioritätsactien eine
Dividende von etwa 1)4 pCt. werde vertheilt werden können. —
Aus dem Bericht für 1880 erwähnen wir noch Folgendes: Das
Grundcapital besteht aus 23 250 000 .M, davon 13 95.0 000 Stamm-
prioritäten und 9 300 000 Jl Stammactien. Von dieser Summe
sind nur 20 244 998 JC eingezahlt und wurde für den Ausfall von
3 005 002 JL eine Prioritätsanleihe von 3 Millionen Mark aufge-
nommen. Die Bauausgaben betrugen 22 746 803 M, somit bleibt
ein Bestand von 498 195 Jl Die nicht eingelösten 13 500 Stück
Actien sollen mit 4 050 000 Jl zur Reduction des Grundcapitals
verwendet werden, sobald die darauf geleistete Theilzahlung von
40 pCt. verfallen und die ausgegebenen Quittungsbogen für
'nichtig erklärt sind; es ist darüber bereits am 21. Februar 1877
ein Vergleich mit der Concursverwaltung der Plessner’schen Bau-
gesellschaft abgeschlossen und die Reduction wird im Laufe dieses
Jahres durchgeführt werden können. Die Gesammteinnahmen
pro 1880 betragen 1 106103 ,M, die Gesammtbetriebsausgaben
646 186 M., der Ueberschuss beläuft sich mithin auf 459 917 Jl
Derselbe hat wie folgt Verwendung gefunden: zur Dotirung des
Reservefonds mit 23 250 Jl, desgl. des Erneuerungsfonds mit
152 131JL, zur Verzinsung der 4)4 procentigen Prioritätsobligationen
49 125 Jl, zur Verzinsung der inzwischen getilgten schwebenden
Schuld und zwar: a. für das Jahr 1880 77 847 JL, b. in Erstattung
der in den Vorjahren aus dem Baufonds gezahlten Zinsenbeträge
mit 131 736 JL, zur Verzinsung der nach dem 1. Juli 1876 aus
dem Baufondä gezahlten rückständigen Grunderwerbsgelder, und
zwar a. für die im Jahre 1880 gezahlten 1828 JL, b. für die in
der Zeit vom 1. Juli 1876 bis ultimo December 1879 gezahlten
21121 Jl Somit bleibt Rest zum Uebertrag 2 823 JL
Dem Jahresberichte der Breslau -Warschauer Eisenbahn-
Gesellschaft pro 1880 ist Folgendes zu entnehmen: Zum ersten
Male ist die Gesellschaft in der Lage, eine Dividende, wenn auch
nur von 1)4 pCt, auf die Stammprioritäten zu vertheilen. Der
Gesammtverkehr hat sich in dem abgelaufenen Jahre in nor-
malen Grenzen bewegt, es wurden 167 825 Personen befördert
und dafür 132 141 JL vereinnahmt (1879 170 748 Personen und
130 970 JL) An Gütern wurden 94 122 To. (1879 86 295) oder 9 pCt.
mehr transportirt. In der Richtung Oels-Wilhelmsbrück bildeten
Steinkohlen, Salz und Thon die flaupttransportartikel ; in der
Richtung von Wilhemlsbrück auf Oels waren es Getreide, Holz
Spiritus und Ziegeln, welche in erheblichen Quantitäten befördert
wurden. Die Gesammt-Einnahme pro 1880 \)etrug 382 254 Jl, die
Gesammt- Ausgabe 257 437 vLl, so dass ein Ueberschuss verbleibt
von 124 817 ,M-, hierzu tritt Vortrag aus 1870 32 044 JL, so dass
verfügbar sind 155 841 Jl Davon werden verwendet: Dotation
des Reservefonds 5 000 Jl, des Erneuefungsfonds 42 236 Jl Prio-
ritätenzinsen und Amortisation 29 550 Jl, zur Dividende (1)4 pCt.
auf die Stamm Prioritäten) 60 075 Jl Es verbleibt ein Rest von
18 980 Jl, welcuer auf neue Rechnung vorgetragen wird. Die
Breslau-Warschauer Eisenbahn hat seit 1. Januar 1879 den Se-
kundärbetrieb eingeführt und dadurch in den Betriebsausgaben
wesentliche Ersparnisse erzielt: während z. B. pro 1375 die Aus-
gaben pro km Bahnlänge 6 317 Jl betragen haben, berechneten
sich dieselben pro 1880 auf 67,3 pCt.
Eisenbahn-Betriebsämter, welche innerhalb ihres Geschäfts-
Bezirks in den zu ihrer Zuständigkeit gehörigen Angelegenheiten
die Hauptverwaltung der Eisenbahn, die an einem anderen Orte
ihren Sitz hat, selbstständig vertreten, bilden, nach einem Urtheil
des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 23. April d. J. im Sinne
des § 22 der Deutschen Civilprocessordnung selbstständige Nieder-
lassungen mit eigenem Gerichtsstand. Alle Klagen, welche auf
den Geschäftsbetrieb dieser Niederlassung Bezu« haben, sind bei
dem Gerichte des Ortes zu erheben, wo die Niederlassung sich
befindet.
Das Sch-weizerische Project zur Herstellung
technischer Einheit im Eisenbahnwesen.
Der Schweizerische Bundesrath resp. dessen Post- und
Eisenbahndepartement hatte im Februar 1879 den Entwurf einer
neuen Verordnung über die technische Einheit im Schweizerischen
Eisenbahnwesen der Regierungen der an die Schweiz grenzenden
Staaten: Deutschland, Frankreich und Italien, mit welchen bereits
damals ein erheblicher directer Transitverkehr stattfand oder
doch in naher Aussicht stand, sowie auch sämmtlichen inlän-
604
dischen und einigen fremden Bahn Verwaltungen zur Einsicht und
Begutachtung mitgetheilt.
Die eingegangenen Antworten gaben zunächst Anlass zu
Verhandlungen mit der Conferenz Schweizerischer Eisenbahn-
Verwaltungen behufs Erörterung der für den directen Verkehr
auf den Schweizerischen Bahnen geeigneten Normen. Diese Ver-
handlungen und namentlich die Vergleichung der Normen der
verschiedenen Länder untereinander führten jedoch das Eisen-
bahndepartement zu der Deberzeugung, dass nur durch Verstän-
digung mit den Regierungen der angrenzenden
Staaten eine in jeder Beziehung zweckmässige Normirung der
technischen Einheit für den durchgehenden Verkehr zu erzielen sei.
Bei dem schon jetzt starken Transitverkehr der Schweiz
liegt in erster Linie.
Die Nothwendigkeit einer Verständigung liegt in Bezug
auf die für den durchgehenden Verkehr massgebenden Dimen-
sionen der Fahrzeuge vor, wie z. ß. den innern Abstand der
Räder, die Abmessungen und Lage der Buffer, Kuppelungen etc.
endlich die Maximalprofile der Fahrzeuge, bezüglich derer zwischen
den Vorschriften der am internationalen Transit betheiligten
Länder zur Zeit noch mehrfache Differenzen bestehen.
Die Schweiz, auf deren Bahnen bereits jetzt verhältniss-
mässig viele fremde Wagen verkehren, hat als Binnenland
natürlich ein hervorragendes Interesse daran, den internationalen
Durchgang der Fahrzeuge aller Bahnen zu erleichtern und ihre
eigenen technischen Normen auch dementsprechend zu gestalten.
ln den Punkten, in welchen z. B. zwischen Deutschland
und Italien die Normen von einander stark abweichen, wird dies
wohl auf manche Schwierigkeiten stossen, deren Beseitigung
jedoch um so mehr zu erhoffen ist, als diese Staaten’ja ebenfalls
ein grosses Interesse an der Erleichterung des gegenseitigen
Wagenüberganges haben.
Das Schweizerische Eisenbahn-Departement geht daher mit
dem Gedanken um, eine Conferenz von Delegirten der Staaten
Mittel-Europas zur Berathung der für den internationalen Verkehr
durch die Schweiz geeigneten Normen zur Erleichterung des^
Transits der Betriebsmittel zu beantragen und hat dasselbe
bereits einschlägiges Material gesammelt, wird auch, falls der
Gedanke einer solchen Conferenz in competenten Kreisen An-
klang findet, in dieser Angelegenheit die erforderlichen weitern
Schritte thun.
Als Programm und Ausgangspunkt der Conferenzberathun-
gen schlägt das Eisenbahn-Departement den nachstehenden Ent-
wurf vor, welcher sich vorläufig auf folgende Punkte:
1. Abstand zwischen den Rädern einer Achse;
2. Breite der Bandagen;
3. Spielraum der Spurkränze;
4. Spurweite;
5. Höhe der Spurkränze;
6. Stärke der Bandagen;
7. Höhenlage der Buffer bei leeren Wagen;
7a. Höhenlage der Buffer bei grösster Belastung der Wagen ;
7b. Abstand der Buffer;
7c. Durchmesser der Bufferscheiben;
7d. Freier Raum zwischen Bufferscheibe und Kopfschwelle;
7e. Vorsprung der Buffer über den Zughaken;
8. Länge der Kuppelungen;
8a. Kleiner Durchmesser des Kuppelungsbügels;
9. Nothkuppelungen ;
9a. Glieder der Nothkuppelungen;
10. Maximalprofil der Wagen,
beschränkt und mit einigen Abweichungen in den Zahlen und in
der Form, im Sinne der Normen für den durchgehenden Verkehr
auf den Italienischen Bahnen redigirt ist. Näheres über diese
Normen findet sich im Erlass des Italienischen Ministeriums der
öffentlichen Arbeiten d. d. 14. April 1878, Cupit. IV, betitelt:
,.Prescrizioni relative al materiale mobile destinato al servizio
comulativo,“ und ist die eingehende und treffende Motivirung
derselben in dem Berichte: „Sul servizio cumulativo ferroriario;
Relazione al Ministero dei lavori publici, presentata dalP ,,Inge-
gnere F. Biglia, Ispettore del Genio civile e delP esercizio ddle
ferrovie, a nome di una commissione da esso presieduta, Roma,
novembre 1877,“ niedergelegt.
Für die meisten dieser Punkte ist in dem Schweizerischen
Entwürfe ähnlich wie in den Italienischen Normen,
1. ein Maximal- resp. Minimalm ass für das zur Zeit be-
stehende transitfähige Material.
2. ein Maximum- resp. ein Minimum und ein Normalmass
für neu zu erbauende Betriebsmittel vorgesehen, wobei den
Normen der zunächst betheiligten Länder nach Thunlichkeit
Rechnung getragen wurde.
Wir lassen die Normen, wie sie im Schweizerischen Entwürfe
enthalten sind, hierunter folgen:
Normen für Erleichterung des Transits von Rollmaterial.
Gegenstand
. Abstand zwischen den Rädern ■
einer Axe, zwischen den innern
Bandagenfiäehen gemessen .
I. Breite der Bandagen . . .
Spielraum der Spurkränze,
nach der Gesammtversebie-
bung der Axe, bei mittlerer
Spurweite von 1 440 mm.
innern Schienenkanten ge-
'. Höhe der Spurkränze, bei
normaler Stellung der Räder
auf geradem , horizontalem
Geleise,bisSchienenoberkante
vertikal gemessen
. Stärke der Bandagen von
Wagenrädern, im schwächsten
Punkte des abgenutzten Ban-
dagenprofils gemessen . . .
. Höhenlage der Buffer bei
leeren Wagen, von Schienen-
oberkante bis zur Mitte der
ßufferscheibe vertikal ge
sen
,. Höhenlage der. Buffer
grösster Belastung der Wagen
(. Abstand der Buffer, von Mitte
zu Mitte der Scheiben eines
Bufferpaares
. Durchmesser der Bufferschei-
ben
l. Freier Raum zwischen Buffer-
scheibe und Kopfschwelle,
bezw. den daran vorsprin-
genden Theilen, bei völlig
eingedrückten Buffern , pa-
rallel mit der Wagenaxe ge-
messen
1 Vorsprung der Buffer über
den Zughaken, von der An-
griffsfläche des nicht ange-
zogenen Zughakens bis zui
Stirne des nicht eingedrück-
ten Buffers, parallel mit der
Wagenaxe gemessen ....
1. Länge der Kuppelungen, von
der Angriffsfläche des Zug-
hakens, an welchem die Kup-
pelung permanent befestigt
ist, bis zur Innenseite des
Einhängbügels, bei ganz ge-
streckter Kuppelung ....
,. Kleiner Durchmesser des Kup
pelungsbügels (Einhängbü
9. Nothkuppelungen. Alle Eisen-
bahnfahrzeuge sollen an jedem
Kopfende mit einer oder
zwei Nothkuppelungsvorrich-
tungen versehen sein, um
bei Brüchen der Hauptkup-
pelung die Trennung des
Zuges zu verhüten. Die Noth-
kuppelungen sollen die Ver-
bindung mit den gebräuch-
lichen Eisenbahnfahrzeugen
gestatten.
a. Glieder der Nothkuppelung<
Freie Oeffnung der Glieder
für Einhängung der Haken
der Nothkuppelungen:
freie Weite im Lichten
freie Länge im Lichten
0. Maximalprofil der Wagen. Die
vorspringenden Theile der
Eisenbahnwagen, bezw. deren
Ladung, sollen, weder im
leeren noch im voll belasteter
Zustande der Fahrzeuge, das
durch beiliegende Zeichnung
dargestellte Maximal - Profil
überschreiten.
mm
1357
605
Der vorstehende Entwurf ist lediglich als ein Schema zur
Bezeichnung und Klarlegung di r zu behandelnden Fragen und
als eine Basis für die gemeinschaftliche Erörterung derselben zu
betrachten. In diesem Sinne hat das Post- und Eisenbahndeparte-
ment bei dem Schweizerische^ Bundesrathe beantragt, die Regie-
rungen der Nachbarländer: Deutschland, Frankreich, Italien und
Oesterreich, einzuladen, eine Fachmännerconferenz behufs Be-
sprechung des Entwurfes, eventuell behufs Punktirung — unter
Ratificationsvorbehalt — einer neuen entsprechenden Verein-
barung, durch Delegirte beschicken zu wollen, jeder Regierung
es überlassend, ihrerscdts auch Delegirte von interessirten ßahn-
verbänrfen oder Bahnverwaltungen zur Conferenz beizuziehen.
Auch die Mitwirkung des Vereins Deutscher Eisen-
bahnyerwaltungen bei der Prüfung des Projectes ist von dem
Schweizerischen Eisenbahndepartement in Anspruch genommen
worden und bei dem erheblichen Interesse, welche die Angelegen-
heit dem Verein bietet, mit um so grösserer Bereitwilligkeit zu-
gesagt worden, als derselbe einerseits die Pflege der internationalen
Verkehrsbeziehungen zu einer seiner hauptsächlichsten Aufgaben
geniacht hat und es sich andererseits bei dem Schweizerischen
Project lediglich nur um eine, durch die bevorstehende Eröffnung
der Gotthardbahn gebotene Erweiterung der bereits seit lange
geschaffenen und bewährten Verein Seinrichtungen handelt. Das
Bedürtniss, im internationalen Verkehre den Uebergang des Fabr-
materials zu erleichtern, führte nämlich bereits im Jahre 1877 zu
der Errichtung der sogenannten „Union internationale“,
welcher ausser dem ganz Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Ru-
mänien, die Niederlande, Luxemburg, sowie Theile von Belgien
lind Russland umfassenden Vereine Deutscher Eisenbahn-
Verwaltungen, noch die dem letztem nicht angehörenden
Belgischen, sowie die Französichen Eisenbahnen einschliesst.
Ueber die hier in Betracht kommenden Fragen technischer
Natur ist bereits damals im internationalen Verbände eine Einigung
herbeigeführt worden, welche in dem technischen Reglement
tür die gegenseitige Zulassung des Betriebsmaterials
iiud die Haftpflicht für Beschädigungen, sowie in dem
Reglement für die Benutzung des Fahrmater ial& Aus-
druck gefunden hat. Es dürfte kaum schwierig sein, auf den
Bestimmungen des Wagenregu lativs und der technischen
Verein baru n gen des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltuugen,
bezw. denjenigen der Union internationale weiter bauend,
auch für das durch den Hinzutritt der Schweiz und Italiens er-
weiterte internationale Verkehrsgebiet einheitliche Normen für
den Wagenaustausch resp. für die Beschaffenheit des übergehen-
Fahrmaterials aufzustellen, durch welche den besonderen
Bedürfnissen der bezeichneten Staaten thunlichst Rechnung ge-
tragen wird.
Der Verein hat sämmtlichen Verwaltungen von dem
Schweizerischen Projecte Kenntniss gegeben und zur Prüfung des
ihm zugegangenen Entwurfs unter dem Vorsitz der Geueral-
direction der Württembergischen Staatseisenbahnen eine Com-
missiou ad hoc von 15 Verwaltungen eingesetzt, in welcher je
4 Mitglieder der technischen und der Wagenregulativcommission,
und 7 Mitglieder der beiden genannten Commissionen angehören-
den Verwaltungen vertreten sind. In der am 27. April er. in
Lindau abgehaltenen Commissionssitzung, in welcher die ein-
zelnen Punkte des Entwurfs einer eingehenden Berathung unt^-
zogen wurden, gelangte die Commission zu dem Beschlüsse, eine
aus ihrem Schoosse gewählte Subcommission mit dem Entwürfe
einer Denkschrift aut Grund der stattgehabten Verhandlungen zu
betrauen, welche in einer am 22. Juni d. J. in Zell am See ab-
zuhaltenden weitern Sitzung definitiv festgestellt, und alsdann
der diesjährigen Generalversammlung des Vereins zur Beschluss-
nab me vorgelegt werden soll.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 29. Mai 1881. (Deutscher Handelsvertrag. Ungarische
Handelspolitik. Bahnunfallanzeigen. Dalmatinische Bahnen. Ver-
staatlicbungsaction. Pest- Fünf kirchen. Oesterreichische und
Schweizer Bahnen. San-Umschlag und Jaroslau-Sokal. Fünf
Generalversammlungen. Börsen woche.)
Der Handelsvertrag mit Deutschland liegt den Legislativen
beider Reiebshältteu zur Genehmigung vor. Derselbe macht einen
depriinirenden Eindruck. Die Hoffnungen auf freundnachbarliche
Rücksichtnahmen waren nach dem Gange der bisherigen Verhand-
lungen auf ein Minimum reducirt; aber dass zwischen zwei cul-
turell und comraerziell so innig liirten Staaten, wie unsere Mon-
archie und Deutschland kaum ein besserer Vertrag als mit
halbcivilisirten Ländern anderer Welttheile geschlossen würde,
darauf war man nicht gefasst. Die schutzzöllnerischen Ziele
dieses Vertrages unterdrücken den externen Verkehr der Bahnen,
ohne dessen interne Entwickelung zu fördern. Die diesseitig ge-
wünschte Regelung der Bahntarife wurde von Deutscher Seite
entschieden zurückgewiesen; es konnte nicht einmal eine Garantie
für die gegenwärtige Höhe der Bahntarife, viel weniger für deren
Herabsetzung auf den früheren Stand erreicht werden. Noch
schroffer wurde die hierseitig gewünschte Erneuerung des Ver-
botes der Beschlagnahme von Eisenbahn Waggons für gerichtlich
ersiegte Forderungen abgelehnt, obwohl dieselbe viel von ihrer
Bedeutung verloren hat, nachdem sich die Oesterreichisch-Unga-
rischen Bahnen gegen die ihnen in Folge der Couponseinlösungs-
processe drohenden Angriffe und zwar deshalb rechtmässig
schützen zu dürfen glauben, weil sie durch die Entscheidungen
aller Oesterreichisch-Ungarischen Gerichte, welche sich mit dieser
Frage befasst haben, ohne Ausnahme von der Goldeinlösung ihrer
in Silber emittirten Titres befreit wurden. Ebenso ablehnend ver-
hielt sich Deutschland rücksichtlich der Einfuhr von Mastvieh
und frischem Fleisch, obzwar die veterinär-polizeilichen Mass-
regeln bei uns in äusserster Strenge ^ehandhabt werden. Die
hohen Zölle auf Vieh, Leder, Mehl, Weintrauben und insbesondere
auf Holz vernichten den Handel und Verkehr in diesen Artikeln.
Wir befinden uns leider in einer Zwangslage und müssen den Ver-
trag acceptiren; wir hoffen aber, dass die Macht der realen Be-
dürfnisse bald zu günstigeren Modificationen dieses Vertrages
drängen wird, in welcher Beziehung seine kurze Geltungsdauer
noch von Vortheil ist; endlich beruht derselbe doch auf dem
auch uns gegenüber beobachteten Principe der Meistbegünstigung,
welche der Vertraglosigkeit vorzuziehen ist, in welcher sich beide
Staaten derzeit befinden.
Ueber die Handelspolitik Ungarns wurde vom Ministerprä-
sidenten in der Debatte über diesen Vertrag rücksichtlich der
Bahnen und des Schutzzolles Folgendes bemerkt: Durch den
Ankauf eines Theiles der Südbahn, durch die Concessionirung
der Eisenbahn Ofen-Fünf kirchen, den Bau der Flügelbahnen der
Linie Pest-Semlin seien die Schienenwege nach der neuen Ex-
portrichtung wesentlich verbessert. Niemand könne läugnen,
dass unsere Tarife in der Richtung nach Deutschland sehr wesent-
lich herabgesetzt wurden. Die Regierung habe daher Vieles wahr-
genommen, um rechtzeitig eine bessere Situation zu schaffen und
für die schlimmsten Eventualitäten gerüstet zu sein. Der Schutz-
zoll beim Rohproducte ist ein zweischneidiges Schwert, welches
mit Vorsicht, Achtsamkeit und Mässigung zu gebrauchen ist,
sonst kann es leicht denjenigen härter treffen, der es schwingt,
als denjenigen, der damit getroffen werden soll. Der Schutzzoll
bei Rohproducten wirkt allerdings nicht immer, aber sehr oft
schädlich gerade auf dasjenige zurück, worauf wir so grosses Ge-
wicht legen, auf das kleine Gewerbe, das wir unterstützen und
beschützen wollen. Wenn der Schutzzoll auf Rohproducte nicht
mässig, sondern gross ist, so hat er das grösste Hinderniss der
Industrie, nämlich die Vertheuerung der Lebensmittel und des
Arbeitslohnes zur Folge.
Rücksichtlich der Anzeigen und Erhebungen Uber Bahu-
unfälle wurde vom Oesterreichischen Justizministerium mittelst
Erlasses vom 27. April 1. J. angeordnet, dass die Generalinspec-
tion diese Erhebungsacbm von nun an zwar erst über Aufforde-
rung der Gerichte denselben vorzulegen hat, aber nach derStraf-
processordnung verpflichtet bleibt, die Strafanzeige ohne frühere
Requisition zu erstatten, wenn das Vorhandensein einer straf-
baren Handlung anzunehmen ist. Zugleich wurden die älteren
Erlässe in Erinnerung gebracht, dass alle Bahnunfälle den Straf-
behörden seitens der Bahnverwaltungen anzuzeigen und dass
rechtskräftige Erkenntnisse über die wegen strafbarer Handlungen
wider die öffentliche Sicherheit auf Eisenbahnen eingeleiteten
strafgerichtlichen Untersuchungen sowohl der Oesterreichischen
Generalinspection für Eisenbahnen als der betreffenden Bahndi-
rection mit/.utheih'n sind.
Die Verbiiuluiig der Dalmatinischen Bahnen mit dem Oester-
reichisch-UngarisehenEisenbahnnetze soll nach einer Resolution ih s
Oesterr. Eiseubahiiausschlusses von der Regierung in Erwägung
gezogen werden. Hierüber schreibt die „Wiener Allgem. Zeitung** :
Die Rumpfbahn Knin-Spalato in ihrem jetzigen Bestände ist ab-
solut werthlos; durch ihr Betriebsdeficit bedingt sie fortdauernde
Opfer, die zu Niemandens Gunsten gebracht werden, da das Land
aus dem Betriebe so viel als keinen Vortheil ziehen kann. Als
der Reichsrath die Mittel zum Bau dieser Strecke bewilligte, ward
im W(“ge einer Resolution der Regierung anempfohlen, mit der
Ungafischen Regierung wegen eines Anschlusses der über Kuin
durch Miletic (Croatien), über Gospic und Ogulin nach Karlstadt
(Joseplisthal) an die Südbahn zu verlängernden Dalmatinischen
Bahn zu unterhandeln. Aus übertriebener Furcht, die Unga-
rischen Velleitäten bezüglich Dalmatien anzuregen, wurde diese
Sache ad acta gelegt. Nunmehr aber wäre es hohe Zeit, diesem
für alle Theile öleich nachtheiligen Zustande ein Ende zu machen.
Es gäbe zwei Wege, die Dalmatinische Bahn mit unserem Eisen-
bahnnetz zu verbinden. Ausser der obengedachten Trace durch
Militärcroatien lag auch ein Project vor, Knin _durch_ Türkisch-
Croatien via Bihac mit Novi zu verbinden. Seither ist Sissek-
Novi in Bau genommen und das Bihacer Territorium Oester-
reichisches Gebiet geworden, daher diese Trace Beachtung verdient,
obschon sie mehr nach Ofen als nach Wien gravitirt. Vielleicht
bewegt gerade diese Rücksicht die Ungarische Regierung, sich
nachgiebiger zu verhalten. Dass es commerciell wie politisch
wichtig wäre, den Südadriatischen Hafenplatz mit unseren Ver-
kehrscentren zu verbinden, und dass unter Umständen der Hafen
606
von Spalato, welcher nebst dem von Portsmouth der grösste und
sicherte von Europa ist, eine Bedeutung gewinnen könnte, welche
die von Brindisi weitaus überragt, ist wiederholt nachgewiesen
w'orden. Ausserdem aber sollte dafür gesorgt werden, die Dal-
matinische Rumpfstrecke mit dem unmittelbar nutzbringend zu
machenden Bosnischen Hinterlande zu verbinden. Oberflächliche
Studien für Knin-ßanjaluka haben diese Strecke als nicht über-
mässig schwierig erscheinen lassen; aber auch Knin-Sarajewo
sollte angestrebt werden. Bosnien liesse sich wirthschaftlich viel
rascher heben, wenn ein directer Weg an’s Meer eröffnet würde.
Diese Fragen dürfen aber nicht langen Studien anheimgegeben,
sondern sollen thatkräftig gelöst werden, etwa nach Amerika-
nischer Art, dass man den Schienenweg, als erste Culturbedin-
gung, durch die unwirthlicben Gegenden legt. Sehr richtig hat
Franz Pulszky in einer die Croatischen Verhältnisse betreffenden
Rede gesagt: „Dalmatien wird jener Reichshälfte verbleiben, die
es versteht, dieses durch seine langgestreckte Küste bedeutsame
Land mittelst einer Eisenbahn an sich zu ketten.“
lieber die Verstaatlichung der Elisabeth Westbahn wird das
Votum des Herrenhauses ungeduldig erwartet. Dieselbe soll mit
der Kronprinz Rudolfbahn und den Niederösterreichischen Staats-
bahnen unter eine Betriebsleitung gestellt werden, wofür die Vor-
arbeiten gegenwärtig bei der Generalin spection der Oesterreichi-
schen Eisenbahnen im Zuge sind. Die Regierung würde durch
diese Vereinigung, abgesehen von grossen Ersparungen, eine tarif-
politische Macht erlangen, deren Bedeutung sich bald äussem
dürfte. Erlangt die Vorlage bis zum 1. Juli d. J. nicht Gesetzes-
kraft, so ist der mit den Actionären geschlossene Vertrag hin-
fällig. Es würde dadurch die Verstaatlichungsaction überhaupt
sehr in Frage gestellt. Die meisten Blätter sind bemüht, das ob-
waltende Bedenken der Goldverzinsung der Actien durch Hinwei-
sung darauf abzuschwächen, dass die Staatsverwaltung für den
Ankauf dieser Bahn sonst grössere Opfer bringen müsste.
Die Gesetzvorlage über den Bau der Bahn Budapest-Fänf-
kirchen wurde vom Ungarischen Abgeordnetenhause unverändert
angenommen. Damit ist die Verbindung der Hauptstadt mit
Fiume — der sehnlichste Wunsch des Landes — erfüllt. Die
Geldmittel hierfür sind durch die Betheiligung der Creditanstalt
und der Donau-Dampfschifffahrtgesellschaft ohne Belastung des
Landes vollkommen gesichert. Einen nicht geringen Antheil be-
züglich des Zustandekommens dieser Bahn hat das Ungarische
Eisenbahnfachblatt, welches seit Jahren hierfür agitirt.
Die Vergnügungsfahrten auf Oesterreichischen Bahnen wer-
den im „Elberfelder Anzeiger“ gerühmt, dagegen auf den Schweizer
Bahnen widerrathen. So heisst es: „Man fülilt, jeder Beamte ist
bedacht, dem Reisenden die Fahrt durch Oesterreichisches Gebiet
angenehm zu machen. Man kann sich keine schönere Eisenbahn-
fahrt denken, als solcherweise gut verpflegt bei schönem Wetter
durch die reizenden Gebirgsthäler Oberösterreichs hinzurollen.
Interessante Bahnen, jede ganz andere Bilder bringend, führen
uns in die mannigfaltigen, herrlichen Gebirgslandschaften Oester-
reichs, so die Bahn über den Brenner bis Bozen, (he Pusterthal-
babn von Franzensfeste bis Villach, von da nach Klagenfurt gegen
Wien über den Semmering oder über Tarvis nach Laibach u. s. w.
Die angeborene Höflichkeit des Oesterreichers zeigt sich auch im
Bahnverkehre“.
Für einen San-Umschlag durch die projectirte Secundärbahn
Jaroslau-Sokal ist die Galizische Karl-Ludwigbahn sehr thätig.
Durch die Kettenschifffahrt auf dem San in einer Distanz von
29 km würde es möglich sein, Transporte von der Karl-Ludwig-
bahn mit Umgehung der Deutschen Bahnen unci mit Benutzung
der Weichselschifffahrt bis Danzig zu bringen. Die Deutsche
Eisenbahntarifpolitik würde dadurch eine neue Schlappe erleiden.
Dieser Umschlag hätte für den Getreide- und Holztransport aus
Ungarn und Galizien grosse Bedeutung, da insbesondere die er-
höhten Holzzölle nur für Eisenbahntransporte gelten.
In der am 23. d. Mts. abgehaltenen 1 5. Generalversammlung
der Ersten Siebenbürger Bahn wurden pro 1880 die Rechnungs-
abschlüsse dabin genehmigt, dass die Einnahmen 1 321 016 fl. und
die Ausgaben 1 176 536 fl. beziffern, somit das Erträgniss 145 480 fl.
resultirt, was gegen das Vorjahr eine Besserung ergiebt. Die
Statuten wurden dahin abgeändert, dass die Direction (Verwal-
tungsrath) nur aus 10 Mitgliedern bestehen soll, von welchen
9 von der Generalversammlung gewählt werden und 1 Mitglied
von der Regierung ernannt wird; von den Gewählten treten nach
3 jähriger Amtsdauer jährlich 3 aus; dann sollen die Directions-
mitglieder als Honorar nicht mehr Präsenzmarken, sondern ein
Jahrespauschale erhalten, welches in jeder Generalversammlung
bestimmt wird (pro 1881 zusammen 5 000 fl.).
Die 6. Generalversammlung der Albreclitbahn fand am
24. d. Mts. statt. Die Versammlung nahm von der Verlesung des
Geschäftsberichtes pro 1880 Umgang, genehmigte den Rechnungs-
abschluss für das abgelaufene Jahr und ertheilte dem Verwal-
tungsrathe das Absolutorium. Weiters wird in Betreff der Höhe
des Einlösungsbetrages für den am 1. Juli 1881 fälligen Actien-
coupon folgender Antrag des Verwaltungsrathes angenommen:
Der Einlösungsbetrag für die Actiencoupons pro 1. Januar und
1. Juli 1881 wird zusammen auf 3 fl. Silber festgesetzt, und wird
daher der Verwaltungsrath mit Rücksicht auf die mit 1 fl. Silber V"
vollzogene Einlösung des am 1. Januar 1881 fällig gewesenen '*
Actiencoupons ermächtigt, den am 1. Juli 1881 fällig werdenden .‘
Coupon mit 2 fl. Silber einzulösen. Bezüglich der Entlohnung
des Verwaltungsrathes wird beschlossen, demselben als Relutum ?
für den ihm statutenmässig gebührenden Anspruch auf Präsenz- '
marken für das Jahr 1881 einen Maximalbetrag von 6 000 fl. zu
bewilligen.
Die 8. Generalversammlung der Ungarischen TVestbahn fand
am 25. d. Mts. statt. Es betrugen pro 1880 die Einnahmen
1 535 895 fl., die Ausgaben 1482 523 fl., somit ergiebt sich ein
Ueberschuss von 157 782 fl , welcher um 21 243 fl. geringer als pro
1879 ist. Hierauf folgten das Absolutorium und die Wahlen für
den Verwaltungsrath. -I
Die am 26. d. Mts. stattgehabte Generalversammlnng der ■
Kaschau-Oderberger Eisenbahn genehmigte die Directionsberichte ))
und ertheilte das Absolutorium. Ein Actionär beantragte mit
Rücksicht darauf, dass die Oesterreichische Strecke der Bahn im 1
Jahre 1880 einen Ueberschuss erzielte und nach dem Ueberein- ^
kommen der beiderseitigen Regierungen vom Jahre 1876 die «I
Oesterreichische Regierung 81 000 fl. zurückgezahlt erhalten soll, J
bei den Regierungen zu interveniren, dass dieser Betrag, sowie T
analoge Rückzahlungen unterbleiben und die hierfür bestimmten
Beträge zur Gründung eines Oberbau- und Fahrbetriebsmittel- j
erneuerungsfonds verwendet werden sollen. Die Direction er- 'V
klärte es für unzweckmässig, an diesem Uebereinkommen jetzt schon *
zu rütteln.
Die Generalversammlnng der Donau-Dampfschifffahrt vom
28. d. Mts. beschloss, sich an dem Baue der Ofen-Fünfkirchener
Bahn mit 10 pCt. des effectiven Baucapitales, d. i. mit 1 100 000 fl. ‘
zu betheiligen. Die Administration legte gleichzeitig eine Reihe
von Punktationen vor, auf Grund deren der Vertrag für die Dauer
von 12 Jahren abgeschlossen werden soll.
Die Börsenwoche war für die Actien der Karl-Ludwigbahn
(313) wegen der Russischen Getreidetransporte, der Oesterreichi- "
sehen Staatsbahn (357,25) wegen der Orientprojecte und der Süd-
bahn p'3f>60) wegen (ier günstigen Abwickelung mit Italien sehr •
favorisirt. Nordbahn wurde mit 2398 stark gekauft; die beiden r
Nordwest hoben sich auf 206;50 (A) und 244,25 (B). Böhmische »
und Ungarische Bahnen waren vernachlässigt. In Prioritäten war
fast gar kein Geschäft. •
Russische Correspondenz.
Uralbahn. Die Uralbahn hat probeweise in diesem Früh-
jahre begonnen, in gewissen Zügen Waggons IV. Classe zu expe- ;
diren, welche sie aus gewöhnlichen gedeckten Güterwaggous her-
gestellt hat. Solche Waggons IV. Classe verkehren für’s Erste
zwischen den Stationen, wo die grösste Hin- und Herbewegung
von Arbeitern stattfindet, nämlich zwischen Germ und der Moti-
wilichin’schen Fabrik, ferneif zwischen den Stationen Lunjerka
und Alexandrow’sche Fabrik. Die Passagiere IV. Classe zahlen
% Kopeken pro Werst und haben keine Kronsteuer zu entrichten.
Die III. Classe kostet bekanntlich in Russland 1—1% — 1% Kope- *
ken, wozu noch 15 pCt. Zuschlag der Kronsteuer seit 2 Jahren '
kommt. Mit? der Zeit will man auf der Uralbahn die IV. Classe
auf der ganzen Strecke einführen.
Sibirische Bahn. Von dieser Bahn ist lange nichts Neues ,
zu hören. Das Finanzministerium hat sich entschieden gegen
(fas System des Regierungsbaues ausgesprochen in seiner Anwen- .
düng auf diese Bahn un(l hat gefun(len, dass es wohl am zweck-
mässigsten sei, den Bau dieser Strecke (ier Gesellschaft der Uraler
Bergwerksbähn zu überlassen. Trotz dieser ausgesprochenen An- «
sicht ist diese Frage ohne Bewegung geblieben. Das Communi- |
cationsministerium hat weder Detailprojecte, noch Kostenanschläge ^
anfertigen lassen. In dieser Verzögerung ist der Grund zu suchen ^
zu den Phantasien der Projecteure, welche die Bahn schon nach
Irbit, Troitzk, Orenburg u. s. w. gezogen sehen. ^ i-
Eisenbahnschalen. Der Nutzen der an einigen Russischen }
Eisenbahnen seit mehreren Jahren bestehenden technischen Ä
Schulen ist ganz unleugbar. Ein kürzlich im Druck erschienener 3
Bericht über die 10jährige Thätigkeit der Alexandrowsk-Jeletzer ;*
technischen Schule an der Orel-Grijasy Bahn, übrigens eine der S
besten Schulen, giebt einige interessante Daten darüber. Im »
Laufe der verflossenen 10 Jahre sind 568 Zöglinge in die Schule 3
etreten und haben 256 von ihnen (48 pCt.) mit Erfolg den Cursus f
eendet; von diesen befinden sich 160 auf diversen unserer Bahnen i
im Dienst und sind von ihren Chefs gern gesehen. Ein einziger J
von 160 hat sich das Prädicat: „nicht ganz befriedigend“ zuge-
zogen. Dieser eine erste Vermerk von Einrichtung niederer tech- ■
nischer Schulen für Eisenbahnbeamte hat durch seine guten Er-
folge vollständig schlagend nachgewiesen, wie sehr unser Land
an geschulten Handwerkern und Mechanikern Mangel litt. Die
anderen Schulen haben nicht ungünstigere Resultate anfzuweisen, ,
was wohl ganz natürlich ist, da sämmtliche Eisenbabngesellschaf-
ten mit Vorliebe solche in diesen Schulen gebildete Handwerker
und Mechaniker, welche der Russischen Sprache mächtig sind,
denen verziehen, welche die Landessprache nicht beherrschen
und dadurch im Dienst sich vielfach behindert sehen.
607
Tarifermässigniig nnd ihre Folgen lUr einheimische Industrie.
Auf der Nicolaibahn wird vvm 1. Juli 1881 fürs erste probeweise
auf 1 Jahr bis 1. Juli 1882 ein neuer Tarif für Steinkohle beim
Transport von St. Petersburg nach Moskau, also ein Richtungstarif
eingetührt. Nach demselben beträgt die Fracht für eine volle
Wagenladung für die ganze Strecke von 604 West 42 Rubel. Das
macht noch nicht einmal 7 Kopeken pro Waggon und Werst aus,
oder ungefähr Vss pro Pud und Werst, ein wirklich äusserst nie-
driger Tarifsatz und eben nur als Richtungstarif zu erklären, für
diejenige Richtung, in welcher die Nicolaibahn ihre Wa^bns
sonst ohne diese Fracht leer zurücklaufen lassen müsste. Diese
Massregel wird direct darauf Einfluss haben, dass die Englische
Steinkohle in Moskau mit Erfolg der einheimischen Concurrenz
machen wird. Englisehe Newcastlekohle kostet in Petersburg
loco Hafenquai 14—17 Kop. und würde demnach mit dem Trans-
port nach Moskau, selbst Verluste mitgerechnet, 22—25 Kop. auf
dem Bahnhof zu stehen kommen. Südrussische Kohle dagegen,
der Newcastler Kohle gleich werthige, kommt in Moskau nicht
unter 26 — 27 Kop. in den Handel. — Sollte das vom national-
öconomischen Standpunkt aus zu vertheidigen sein?
Vorschläge zur Vereinfachung der Controle auf den Eisen-
bahnen. Ein gewisser Herr Komarsky hat sich jüngst an die Ver-
waltungsräthe diverser Eisenbahngesellschaften gewandt mit der
Bitte, sein neues Verfahren zur Controle der Eisenbahnen für
Bagage- und Waarentransport praktisch zu prüfen. Nach diesem
von Komarky neu erfundenen Verfahren kann ein ßagagencassier
in 1 Stunde mehr als 150 Quittungen herstellen und eben so viel
die Bagage begleitenden Documente (Begleitscheine). Dieses Re-
sultat wird dadurch erreicht, dass in der Quittung nur 3 Rubriken
zum Ausfüllen gelassen werden: 1. Anzahl der Colli, 2. Brutto-
gewicht, 3. Freigewicht. Diese 3 Ziffern mit Indigostift geschrie-
ben, werden gleichzeitig auf die 3 unter dem Blatt liegenden
Blanken abgedruckt; alle übrigen Notizen werden auf besonderem
mechanischem Wege ausgeführt. Das zu bezahlende Gewicht und
die Frachtsumme selbst auf Vignetten gedruckt, werden in der
entsprechenden Rubrik der Quittung aufgeklebt und zum Schluss
des Verfahrens auch auf den Bericht. Mit Hülfe eines Stempel-
kalenders werden Jahr, Monat, Tag, Zugnummer und Abgangs-
station aufgedruckt. Statt der in den Quittungen fortgelassenen
Rubriken Classe und Nummer des Passagierbillets, sowie des
Stempels „Bagage“, empfiehlt Komarsky einen Nummerateur, durch
welchen auf die Rückseite des Bidets die Nummer der Bagagen-
quittung aufgedruckt wird; dies giebt zugleich die Möglichkeit,
für den Fall ihres Abhandenkommens ohne Aufenthalt seine
Bagage aufzufinden. Neben den äusserst wichtigen Vorthei\en für
Passagiere wie für die Controle, hat der Vorschlag Komarsky’s
auch viele Vorzüge für «die innere Verwaltung der Bahnen.
Kriwoi-Rog Bahn. Am 1./13. Mai haben die Arbeiten auf
dieser Bahn begonnen in Gegenwart der sämmtlichen Mitglieder
der provisorischen Kronverwaltung. 250 erfahrene Juchnow’sche
Erdarbeiter sind nebst 420 localen Arbeitern zusammen an die
Arbeit gestellt. Am anderen Ende- der Bahn werden unterdessen
noch detaillirte Voruntersuchungen fortgesetzt. — Die Zeitungen
sind voll mit Betrachtungen über diesen Bau. Die Einen verur-
theilen die Massregel der Regierung, selbst zu bauen, durchaus,
indem sie anführen, dass der gewünschte Zweck, Hülfe der brod-
und arbeitslosen Landbevölkerung in die von der Bahn durch-
schnittenen Gegend zu bringen, nicht erreicht wäre; ferner dass
die Arbeiten auf diese Weise viel zu theuer zu stehen kommen
werden. Die Anderen dagegen loben die Massregel, beweisen den
Nutzen derselben durch Hinweis darauf, dass z. B. der Bau der
Brücke bereits zu bedeutend niedrigeren Preisen an partielle Un-
ternehmer abgegeben ist, als es auf dem Concessionswege hätte-
geschehen können. So z. ß. hat die Fabrik des Fürsten Tenischew
in Beschitzk die Lieferung aller Eisentheile übernommen zu be-
deutend billigeren Preisen als veranschlagt war; die Fundirung
und Aufmauerung der Pfeiler ist ebenfalls billiger vergeben als
laut Kostenanschlag. Schreiber dieser Zeilen schliesst sich mit
Ueberzeugung der letzten Meinung an; nur müssten die höheren
Regierungsorgane vermeiden, die bauleitenden Kräfte durch eine
geisttödtende und aufreibende Erfüllung von Formalitäten zu
quälen und zu ermüden, ja schliesslich unwillig zum Dienst zu
machen; sie müssten selbst etwas freier und schneller in ihren
Entscheidungen sein und den Bauorganen die nöthige Unter-
stützung zur rechtzeitigen Verabfolgung aller Mittel nicht ver-
sagen, überhaupt es müsste von Oben her weniger bureaukratisch,
sondern mehr commerciell vorgegangen werden, nur dann würde
man den wirklichen Vorzug von Kronbauten von der Ausführnng
durch Pauschalunternehmer oder Concessionäre sehen.
Pensionscasse sämmtlicher Eisenhalinbeamten in Russland.
Die Hoffnungen, welche ich bezüglich des Amtsantritts des
jetzigen Ministergehilfen, Ih rrn von Huebbenet, im vorigen Jahre
an dieser Stelle ausspracli, bewähren sich glänzend! Dank den
energischen menschenfreundlichen Bestrebungen besagten Herrns
ist es endlich gelungen, das Project einer allgemeinen Eisenbahn-
pensionscasse vollständig fertig zu stellen. In allerkürzester Zeit
wird dasselbe von den Verwaltungsräthen der Eisenbahngesell-
schaften zur Begutachtung herumgesandt werden. Zur Einsen-
dung der Antworten ist ein Termin von 2 Monaten festgesetzt,
so dass im October, spätestens im Novembermonat, das Project
mit etwaigen Aenderungen in den Reichsrath wird eingebracht
werden können. Die Grundlagen des Projects, d. h. die Termine,
für Pensionsbefähigung und die Einheit der Gasse unter der Con-
trole des Ministeriums der Communicationen, sind unverändert
geblieben.
25 000 Familien armer Eisenbahnbeamten warten mit be-
greiflicher Ungeduld seit Jahren auf die endgiltige Entscheidung
dieser für sie unendlich wichtigen Lebensfrage: sie werden den
Namen des Herrn von Huebbenet segnen, welcher auf ewig mit
der Einrichtung der Pensionscasse verknüpft bleiben wird!
Neues Project Berdjanskbahn. In diesen Tagen ist nach
Petersburg eine Deputation aus Berdjansk und Umgebung (Gouver-
nement Jekaterinoslaw) gekommen, um eine Eingabe an die be-
treffenden Ministerien zu machen, mit der Bitte, Berdjansk. den
besten Hafen des Asowschen Meeres durch einen Schienenstraog
mit dem Eisenbahnnetz des ganzen Reichs zu verbinden. Der
Deputirte der Stadt und der Landschaft ist das Berdjanskische
Stadthaupt, Herr Demitriades. Die > Eingabe wird unterstützt
durch den Polizeimeister der Stadt Berdjansk, Capitain I. Ranges
Schmidt.
Mineralische Schmieröle.
Schon in der Beantwortung der Frage C. No. 25 <ler Dresdener
Eisenbahntechnikerversammlung 1865 wurde das zuerst in 1861
durch Oberinspector Becker in Wien bei der Oesterreichischen
Staatseisenbahn versuchsweise eingeführte Mineralöl als ein
„öconomisches Schmiermittel“ bezeichnet und es hat sich dasselbe
seitdem im Eisenbahndienste mehr und mehr eingebürgert. In
neuerer Zeit hat sich nun in Russland eine Industrie gebildet,
welche sich die Herstellung eines Mineralschmieröls aus Napbta-
rückständen zur Aufgabe stellt und sollen diese Oele in Bezug
auf ihre Consistenz den besten Pflanzenölen gleichstehen, vor
denselben aber den wesentlichen Vorzug haben, dass sie auch bei
strenger Kälte flüssig bleiben. Obschon für die Verwendung dieses
Oels eine besondere Einrichtung der Schmierbüchsen nicht er-
forderlich ist, so hat doch M. Beissel, Ingenieur der Werkstätten
der Moskau-Kursker Eisenbahn, eine speciell für die Verwendung
dieses Oels berechnete Schmierbüchse construirt. Ueber die sehr
günstigen Resultate, welche mit dieser Schmiere und dieser
Schmierbüchsenconstruction erzielt wurden, brachte die „Revue
industrielle“ einen Bericht, welchem wir das Nachstehende ent-
nehmen :
Die ßeissel’schen Schmierbüchsen sind für periodische
Schmierung construirt und da das Naphtaöl absolut neutral ist
und niemals trocknet, so konnten die Termine für die Revision
der Schmierapparate auf mehr- als Jahresfrist hinausgerückt
werden. Ein Versuch an einem mit Bremse versehenen Pack-
wagen, dessen 6 Schmierbüchsen Beissel’scher Construction am
1. November 1877 mit 9 Russischen Pfund Oel gefüllt, plombirt
und, nachdem der Wagen 42 000 km durchlaufen hatte, am
19. April 11-79 revidirt wurden, ergab das folgende Resultat:
Oelmenge in den 6 Schmierbüchsen am 1. November 1878 3,6gi kg
Oelmenge in den 6 Schmierbüchsen am 19. April 1879. 3,o«5 „
Oelverbrauch in 5)4 Monaten . . . 0,599 .
Gewicht der aus Phosphorbronze bestehenden Lager-
scbaalen am 1. November 1878.
Gewicht der Lagerschaalen am 19. April 1879 . .
Oelverbrauch auf 1 000 km Lauf pro Achse . . .
Oelverbrauch auf eine Million Achskilometer . .
Ein anderer Versuch wurde an einem mit 6 Beissel’schen
Schmierbüchsen versehenen Bahnpostwagen gemacht. Die Schmier-
büchsen wurden am 25. Mai 1879 jede mit 0.9,0 kg Naphtaöl ge-
füllt und plombirt. Nachdem der Wagen 59 800 km durchlaufen
hatte, wurde am 10. December 1879 bei Gelegenheit tler Aus-
wechselung der Radbandagen das nachstehende Resultat con-
statirt:
Mittleres Gewicht des Wagens 12,300 t
Belastung der Lagerschaalen pro Quadratcentimeter . , 29,300 kg
Auflagerfläche 70 qcm
Dimensionen der Achsschenkel 0,035 X 0,590
Gewicht der aus Phosphorbronze bestehenden Lager-
schaalen am 25. Mai 1879 20, „3 kg
Gewicht derselben am 10. December 1879 19-97i »
Abnutzung der Lagerschaalen auf 1 000 Achskm . . . O.oooiva »
Oelverbrauch pro Schmierbüchse und 1 000 Achskm . 0,00233 ..
Oelmenge in jeder Schmierbüchse am 25. Mai 1879 . 0,910 ->
Desgleichen am 10. December 1879 0,470 „
Oelverbrauch pro Achse und eine Million Achskilometer 4,66
Trotz diesem geringen Oelverbrauch sind die Fälle von
Heisslaufen der Achsen sehr selten.
608
1 vom Staate garantirt sind .
C O 11 r S ll 1 a 1 1 vom 31. Mai 1881.
Redigirt von R. Grossschun
I Versteht sich ■
Notiz I in und.
I Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Versteht sich
in und
Nominal- Betrag
Eisenbahn-
Prioritäts-Obligationen
Aachen-Mastricht
do. II. Emiss. . . .
do. III. Emiss.. . .
Alfdld-Piumaner
Altenburg-Zeitz
Altona-Eiel
do. I. Emission
do. II. Emission
do. III. Emission
do. IV. Emission
Amsterdam-Rotterdam
Aussig-Teplitz conv
Bergisch-Märkiscbe I. Serie . . .
do. II. Serie . . .
do. III. Serie »3V«.
do. III. Serie B. * 3
do. III. Serie 0. . .
do. IV. Serie . . .
do. V. Serie . . .
do. VI. Serie . . .
do. VII. Serie conv.,
do. VIII. Serie . . ,
do. IX. Serie . . .
do. Nordbahn conv.. . .
do. Düsseldorf-ElberfeldI.Serie
do. do. n. Serie .
do. Dortmund-Soest I. Serie
do. do. II. Serie .
do. Aachen-Düsseldorf lEmi
do do. II. Emiss.
do. do. III. Emiss.
do. Ruhrort-Crefeld-Gladbachl.E
do. do. II. Emiss.
do. do. m. Emiss.
Berlin-Anhalt Lit. A. B.f
do. Bit. C
do. (Oberlausitzer) . . .
Berlin-Dresdener*
ä 500, 200, 100 Thlr.
'% k 200 fl. ö. W. i. S.
% ä 100 Thlr.
% i 200 u. 100 Thlr.
%'il50,300,750u.l500Thlr.
I. Theil 100, 600 Thlr.
II. Theil 100, 500 Thlr.
% h 300 1500 J(
% I. Theil 500, 2000 M
II. Theil 1000 M
a 1000 Fl. Holl.
% ä do. = do.
% k 100 Thlr.
% ä 100 Thlr.
^ >5,500, 200 u. 100 Thlr.
1000, 500, 200 u.lOOTh.
1 3000, 1000 u. 500
500 u. 100 Thlr.
5 100 Thlr.
ä 200 Thlr.
100 Thlr.
ä 200 Thlr.
'% a 100 Thlr-
% i 500 u. 100 Thlr.
% 5. 500, 1000 u. 5000 .Ä
% ä 1500 u. 300 Ji
% k 2000,1000,500 n.200.^
irg I, Emiss. .
11. Emiss..
III. Emiss.
Böhmische Nordbahn .
do. Emiss.
Böhmische Westbahn Em:
do. Emiss.
do. Emiss.
Braunschweigische I. Emi
do. von 1876 .
Breslau-Warschauer ......
Brünn-Rossitz Oesterr- Franz-Staat
do. do. von 1872
Busohtehrader(Böhm.'Noi ‘
Emiss. 1871 ,
“miss. 1872 ,
Chemnitz-Würschnits
Cöln-Minden . . .
do. II. Emiss.
do. III. Emiss. ,
do. do. Lit B
do. IV. El
^ ä 100 Thlr.
% km Thlr.
% ä 100 Thlr.
%\k 500, 200, 100 u
50 Thlr.
^a 1000,500,200 n. lOOTl
I 200, 100 u. 25 Tblj
_ I000,500u.l00Thir.J|
% k 200 Thlr.
^ ä 300—3000 JC
1000, 500, 200 und ^
a do. _
J^420ÖT|i.=^fl.ö.W.lJ
% k do. = do. ?
^ ä do. = do. .
do. = -
■-3 00.=
k 1000, 500 u. 100 Thltl
^ a 500 ..ä:
% k 500 und 100 Thlr.>i
% k 1000, 600 u lOOThlr,^
% k 1000, 200 u. 100 Thlil
\k 1000, 500, 200 und;#
100 Thlr.
Eisenbabn-
Priorit.-Ob ligationen.
Nominal-Betrag
Eisenbahn-
Stamm -Actien und
Stamm -Prior. - Actien.
Dividenden e
Zinsen in
1875 I 1876 I 1877| 1878 I 1879 I 1880
Nominal-Betrag
Cöln-Minden V. Emiss. . .
do. VI. Emiss. . .
do. VH. Emiss. .
Cottbus-Grossenhain . . .
Cottbus-Grossenhain Lit. B.
Donau-Drau»
Dux-Bodenbacb
do.
Emiss. 1871
II. Emiss
III. Emiss.*
IV. Emiss. *
Gloggnitzer .
Gömörer Staatsbahn*
Gotthardbahn I. u. II. Si
do. III. Ser.
do. IV. Ser.
Graz-Köflach ....
do.
Nordbahn
do. Mähr.-Schles.!
■ 1. 14,4 Mill. 1872.
rEin£-sÄ*!
■■ ickel871|72
do. Anl. 1876
Kaiser Pranz-Josefsbahn* Ei
do, 1873
do. 1879
Kaiserin Elisabethbabn *Em.l860|61
Kaschau-Oderberg*.
do. Emiss. 1872-* .
do. (Salzkammergut
Leipzig-Dresden Partial.
t) Die Obligationen Lit. 1
Aachen-Mastricht f .
Alfdld-Fiumaner . .
Altenburg-Zeitz . .
do. Stamm-Prio
Altona-Kiel ....
Amsterdam-Rotterdam
Arad-Körösyölgy . .
Bergisch-Märkiscl
Berlin-Anhalt .
Berlin-Dresden .
i. W. fl. 100 gehan<*elt
%k do. = do.
%k do. = do.
%k do, = do.
fl. ö. W. pr. 100 fl. C.-M.
Xäl00Th.=150 fl.ö. W.i.S.
XälOOOFs. 300Fs.=80Th.
%k do. = do.
04 k do. =r do.
%äl00Th.=150 fl.ö.W.i.S.
%k do. = do.
%k do. = do.
^älOOO, 500, 20CU.100 Th.
%k3000, 1500, 600 u 300M
% 200 Thlr. ä 105 kr.
1000, 500 u. 100 fl.S.W.
% lOOflCM I 4 loou,
% lOOflöW I 500,10011
do. per do.
do. per do.
j.^ 100 fl. ö. W. i. S.
I % k 300, 600 und
(• OOOfl.ö. W.i.S.+t
Silber.)
^ do. a do.
% k 200 fl. ö. W. i. S.
% k 300 fl. ö. W. 1. S.
% 5300 fl. ö. W. 1. o.
^5300 fl. ö. W. i. S.
%ä200fl.Gold = 500fcs G.
,%kdo.
%kl00 und 50 Thlr.
% k 100 Thlr.
> ^älOO Thlr.
r ohne Littera, bestehen aus
Stamm-Prior.
Berlin-Hamburg . . . .
Berlin-Potsdam-Magdeburg
Berlin-Stettin
Böhmische Nordbahn . .
Böhmische Westbahn* 5*/,
Chemnitz-Würschnitz . .
Cöln-Minden* ....
Cottbus-Grossenhain . . .
do. Stamm-Priot
Donau-Drau *(Battasz.-Domb
Erzherzog Albrechtsbahn ’
Fünfkirchen-Barcser* . ,
Galizische Carl-Ludwigb. *5
Gotthardbahn
Graz-Köflach . . ,
Halle-Sorau-Guben
do. Stamm
Hessische Ludwi
Kaschau-Oderberg *
5
5V»
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5
5
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5
5
3%
I. und II. Emission. tt) 5 % Zinsen abzüglich 10 % Einko
200 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% k 100 Thlr.
% k 100 Thlr.
% äl00Spec.= 450 „If.
Xa250fl.holl.= 145Thlr.;
^ ä 100 fl. ö. W.
Xh.pr.l5üfl.C.M.ä 200 fl.
% 125 RS. =136Thlr.M.
% k 100 Thlr.
% k ?00 „
% k 100 „
% k 200 „
% ä 100 „
% k 200 „
% k 200 „
% k 100 „
^ ä 200 u. 100 Thlr.
fl. ö. W. pr, 150 tl ö. W
do. pr. 200 fl. do.
Thl.pr.lSOflöWä 525flö W .
do. 5200flöW.
ä 100 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö.W.i. 8.
% pr. do.
%kö.Vf. fl. 100 i
% k do.
fl. Ö.W.pr. 200 fl.ö. W.i.S.
do. pr. do.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
% k 500 Fs. 300=80 Thlr.
fl. ö. W. pr. 200 fl. ö. W.
% k 100 Thlr.
% k 200 „
X a250fl.8.W.u.200Thlr.
W.pr.200fl.ö.W 1.
fl. ö. W. pr. 200 fl. C. M.
fl. Ö.W.pr.200 fl. ö.W.i. S,
do. per do.
fl.ö. W. pr.200 fl.ö W.i.S
" - W. pr.200 fl.ö. W.i.S
% a 200 Thlr.
fl. Ö.W.pr. 200 fl. ö.W.i.8
nd Stempel; im Börsen-
609
Eisenbahn-
Frioritäts-Obligationen
L^P^B>£>Kei
Lemberg-Uzernowitz
do. II. Emies.’
do. - Jassy • III. Emlas
do. da. • IV. Emiss.
Lübeck-Büchen ....
Ludwigshafen-Bexbach
Magdeburg-Halberstadt (4^ de 1851)
Wittenberge, Stamm
do. Priorit. .
(Magdeb.-Leipzig) LU
do. ’ -■*
HShrische Grenzbahn* . .
Uähr.-Schles. Centralbabn
Mkrkisch-Posen conv. . . .
Münster-Enschede*.' . . . .
Niederschlesisch - Märkische :
do. II. Ser. .
do.
n 1880
Neisse-Brieger
do. Niederschles. Zweigb
do. Stargard-Posen I
do. do. II. Emiss.
do. do. III. Emiss.
Oesterr. Nordwestbahn* . .
do. Litt. B. . ,
do. Em. 1874
Oesterr. Staats-Bisenbahn* .
do.* II. Emiss.
do. Ergänzungsnetz*
Oesterr. Sfidbahn * (Lombard.
do.*
Ostpreuss. Südbahn conv. .
Ostrau-Pri edland
Pardubitz- Reichenberg* . .
III. Emiss. .
Emisg. 1875 .
Emiss. 1879 .
do. III. Emiss. v. 1858 — 18b
do. V. 1869, 71 u. 73 con
do. Cöln-Crefelder . ,
Rhein-Nahe-Bahn * ....
do. II Emiss.* .
Russische* (Mosco-Rjäsan)
do. * (Rjäsan-Kozlow)
do. * (Eozlow-Woronesch)
do. * (Jelez-Woronesch)
do. • (Jelez-Orel)
do. » (Kursk-Charkow)
do. * (Kursk-Kiew) . .
do. * (Schuja-Ivanovo)
do. * (Poti-Tiflis) . .
Schweizer Westbahnen .
do. Franco-Suisse .
do. Jougne-Ecldpens
^ I. Siebenbürger*
‘ Theissbahn*
Thüringische I. Emiss. .
do. II. Emiss. .
do. III. Emiss, .
do. IV. Emiss. .
do. V. Emiss.
do. VI. Emiss. ;
Turnau-Kralup-Prag . .
do. Emiss. 1874 . .
Üngarisch-Galizische* I. Emiss
Ungarische Nordostbahn'®)
do. .....
' Ungar. Westbahn* (Sthlw.-Rj
do. (do.) Emiss. 1874
Vorarlberger *
Warschau-Terespol * . .
Warschau-Wien II. Emiss.
do. III. Emiss.
do. IV. Emiss.
Versteht sich
in und
Nominal-Betrag
■jfVdSr
Stamiu - Actien uüd
Stamm - Prior . - Actien | ists i87k 1877 i87s 1879 1880
Dividenden and
Zinsen in °/o
% k do. = do.
% k do. = do.
i do = do.
% ä 3000, 2000, 1000,
0}'älOOO,5OOu. lü0fl.8W
'%a 100 Thlr.
% i 100 u. 500 Thlr.
% ädo. u. do.
^ä2(i0 Thlr.
%i300- 1500 M.
%ido.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% ä 300 fl. do.
% ä500 u. 100 Thlr.
ß^k500 M
§>ä62J, 100 u. 500 Thlr.
% ä 300, 500 u. 1000
00, 500 und
%k 3000, 1000, 500U 300
^älOOO, 500 u. 100 Thlr.
% ä lOüO, 500 u 100 Thlr.
% i lOO uud ,50 Thlr.
”” j. ä 100 Thlr.
% k 200 fl. ö. W. i. 8.
% k do.
% k 600 M
fl.öW.pr.5ü0frcs.ä500frcs
do. per do.
fl.ö.W.pr. do. ä I
do. per 200 fl. ö. W.
fl. ö.W.^tück ä 500 frcs.
% k 200 fl. Gold.
% k 500
ja 250, 200 u. 100 Thlr
^ k do.
k 1000, 500 und
% ( 100 Thlr.
% ä 1000, 500 u.200Thlr
Thlr.
% ä 500 Thlr.
% ä 200 Thlr.
•Ä tä500,200u.lOOThlr.
%k 3000, 1500 u. 300-*
a do. d
% i 200 fl. do.
% ä 200 fl. ö. W. i. 8.
% k 500 und 100 Thlr.
% k 500, 200 u. lOOThlr.
% k 500, 200 u. 100 Thlr
^ k 500, 100 u. 50 ^
Magdeburg-Halberstadt
' do. Litt. B.
do. Litt. C.
Mähr.-Schles. Centralbahn
Mährische Grenzbahn , .
Märkisch-Posener . ...
do. Stamm-Prior . .
Mecklenburgische Priedr.-Franz
Niederschlesisch-Märkischc *
Nordhausen-Erfurt
do. Stamm-Prior. . . .
Oberlaus. (Kohlf.-Falkbg.)St.-Pr.
Oesterr. Nordwestbahn
0. Litt. B«
Oestr.Staatsb.* 5Vio(Oest.Franz.)
Oesterr. Südbahn* (Lombard.)
Ostpreuss. SUdbahn
do. Stamm-Prior. .
Ostrau-Friedland
Pardub.-Relchnb.*(S.-Ndd. V.-B.)
Pfälz. Nordbahn*
Prag-Dux
Rechte Oderufer
do. Prior.-Stamm .
Rheinische
}. Litt. B. . . .
Rhein-Nahe-Bahn
Rumänische
do. Stamm-Prior. .
Russische Bahnen*
Saal-Bahn Stamm-Prior. . . .
Schleswigsche (v. Alt.-Kiel gar.)
Siebenbürger*“) .
Tilsit-Insterburg
do. Stamm-frio
Theissbahn* 5%o
Tumau-Kralup-Prag . . .
K. Ung. priv. Nordostbahn *
l. Ungar.-Galizische * . . .
Vorarlberger*
Warschau-Terespol*. . . .
Warschau-Wien
Weimar-Gera* bis 1886 . .
do. Stamm-Prior. .
Werrabahn
Centralbahn . .
Nordostbahn .
Vereinigte Schweizerbahnen
" — -‘-er Westbahnen . . .
Prioritäten ....
Französische Orleans . . .
Nordbahn . .
Ostbahn . .
Südbahn . .
Westbahn . .
on-Mittelmeer . .
Versteht sich
% ä 500 Fs. 300=SüTblt .
%\
%)kl00 Thlr.
% k 100 „
fl. ö.W.pr.200fl.ö.W.1.8
do. pr. do. in 8.
fl. ö. W. pr.Stck.v.frcs..5oo.
fl. ö. W. pr. Stck.v.frcs.500.
% i 200 Thlr.
% k 500 fl. 8. W.
% ä 100 „
% ä 150 „
% k 125 Rb. = 134 Thlr.
% a 100 Thlr.
% k 200 Thlr. = 600 M.
11. ö.W. pr.200 ll.ö.W.t. 8.
% k 100 Thlr.
fl. ö.W.pr.200fl.ö.W1.8.
X a 100 Thlr.
0. ö. W. pr. 200 fl- Einz
% k 100 R. 8.= 107 Thlr.
Mark pr. 60 Rb
% k 100 Thlr.
% a 200 „
% k 100 „
frcs. pr. 500 frcs. Ein?
frcs. pr. 500 „ „
pr. 500 „ „
frcs. pr. 500
frcs. pr. 500
frcs. pr. 500
'■) F. II. Emission nur in Stücken zu lOO Thlr.
k 5000, 30' 0, 1200, 1000, 500 und 300 Thlr.
®) k 100 Thlr. = 150 fl. öst, W. in Silber oder 300 Ji
*) tL 200 fl. i. 8. oder 400 M oder 500 frcs.
“) Die Aciien-Coupons der Südnordd. Verb -Bahn (Pa'-dubitzer) weiden bis incl 1 Januar
1882 nicht baar eingelöst, sondern es werden dem Ueberbrlnger 5 pCt. Obligationen der V. Emiss.
und zwar für je 25 Stück Coupons eine auf 100 tl. öst. Währ, lautende Obligation, bezw. für eine
geringere Anzahl von Coupons Anweisungen auf den entfallenden Theilbetrag einer Obligation aus-
gefolgt. (Beschluss der 25. Generalversammlung vom 29. April 1878.)
“) Für die Jahre 1878, 1879 und 1880 wurden die Actienzinsen in der Weise bezahlt, dass
für jeden auf 5 fl. Silber lautenden, am 1. Juli und 1. Januar jeden Jahres fälligen Aclieu-Conpon
der auf 200 fl. Silber lautenden Prioritäts-Obligationen II. Emis-iion ausgefolgt wurde.
’) 5% Zinsen abzüglich Stempel 7 Kr. pro Coupon.
*) 5% Zinsen abzüglich Stempel 2,8 Kr. pro Coupon.
®) Am 2.3. Mai 1881 waren an riar Wiener
3 folgt
a der Wiener Börse die Actien und Obligationen der Nordostbahn
■ " ' "eld fl. 161,75, Waare 162,25. 2) Prioritäten
3) 5 .%'ige Obligationen ä 200 fl. Silber
Frauzös. Beclitsprech^. Uaftuug einer Bahn. Beute für Hinterbliebene.
Pefeire war durch einen Unfall, für welchen die beklagte Süd-
bahu einzustehen hatte, verwundet worden. Es wurde ihm in
I. Instanz u. A. eine jährliche Rente von 1 200 Frcs. zuerkannt
und im ürtheile noch weiter verfügt, dass nach seinem Ableben
die Rente bis zu 400 Frcs. der Wittwe und bis zu je 200 Frcs.
jedem seiner beiden Kinder fort zu entrichten sei. ln den Grün-
den ist darauf Gewicht gelegt, dass P. arbeitsunfähig geworden
und ausser Stande sei, für seinen und seiner Familie Unterhalt zu
sorgen. Der Appellliof bestätigte; der Cassation srecurs ist durch
Urtheil vom 10. Januar 1x77 verworfen worden. Betreffs der Rüge,
dass der Schaden für die Wittwe und Kinder noch gar nicht ein-
getreten sei, ist bemerkt: Der Schaden, zu dessen Ersatz die
Beklagte verurtheilt worden, bestehe nicht im Tode des Pereire,
der ja noch lebe, sondern in den schweren Folgen, welche der
Unfall für dessen Gesundheit gehabt und wenn in den Gründen
der Tod des Pereire erwähnt werde, so geschehe dies nur, um die
Modification in der Höhe der Rente zu rechtfertigen. (Sirey 1877. 1.p.l21.)
610
Im Monat
April 1881
Die Einnahme beti
rüg im M
onat April
Die Einnahme betrug
vom 1. Jann
ar bis En
de April
Benennung
der
Eisenbahnen
wurden
Differ/,.
Kilom.
1881
1881)
Kl
Personen
Güter
für
Personen
und
Gepäck
für Güter
Ga'^en
pro
Kilom.
Ganzen
kFC.
Ganzen
pro
Kilom.
Ganzen
Kilom.
Differz.
pro
Kilom.
Kilom.
Anzahl
Tonnen
G u 1 d
e n
Guldi
sn
Guide
n
Giild(
in
iid-Temesvarer Eisenbahn .
57
7 100
6 900
6 900
14 600
21500
377
20 790
365
+ 3-6
79 400
1393
70 664
1240
+ 12*3
fazek - Dombovär - Zäkäny
Öbnau-Drau) Bahn . . .
166
7 400
9 300
5 700
22 800
28 500
172
54 182
326
— 47-2
120 000
724
145 740
878
— 17-5
Siebenbürger Eisenbahn
290
19 977
18 993
20 397
78 953
99 350
' 343
106 875
369
- 7-0
374 657
1 292
372 737
1 285
-f- 0-5
^kirchen-Bäreser Bahn . .
68
19 644
16 734
10 838
40 083
50 921
749
57 931
852
— 12-1
182 659
2 686
186 142
2 738
— 1-9
Hics-Fünfkirchner Bahn
68
14 667
43 219
8 392
87 484
95 876
1410
117 592
1729
- 18-5
334 806
4 924
379 045
5 574
- 11-7
Mtt-Oedenhurg-EbenfurterB.
118
17 527
16 586
9 308
26 267
35 575
301
32 621
276
-1- 9-1
146 845
1 244
130 712
1 108
-t- 12-3
Hrische Nordostbahn . .
580
58 '9 16
33 758
52 159
147 920
200 079
345
211 315
364
— 5-2
690 631
1 191
740 297
1 276
— 6-7
I^ngar. Staatseis-n bahnen
2 613
263 900
248 400
323 300
942 100
1 265 400
484
1 251 722
493
— 1-8
4 837 200
1 851
4 654 497
1 833
-t- 1-0
2 Summa . .
4414
516 104
433 113
509 579
1 462 271
1 971 850
449
2 025 716
467
— 4-1
7 383 721
1 673
7 305 512
1 683
-f 0-6
f Recapitulation.
nme der gemeinsamen Oesterr.-
-f 8-6
ingar. Eisenbahnen ....
5 268
942 540
933 359
1 368 221
4 588 231
5 956 452
1 131
5 561 135
1046
-1- 8-0
22 517 058
4 274
20 9.32 319
3 9.36
jme der Oesterr. Eisenbahnen
8 697
1 557 665
2 406 672
1 743 818
5 981 681
7 725 499
888
7 410 445
857
-t- 3-6
31 699 859
3 645
30 637 356
3 544
+ 28
ime der Ungar. Eisenbahnen
4 414
516 104
433 113
509 579
1 462 271
1 971 850
449
2 025 716
467
— 4-1
7 383 721
1 673
7.305 512
1 68.3
- 0-6
^ Hauptsumme . .
L
18 379
3 016 309
3 773 144
3 621 618
12 032 183
15 653 801
852
14 997 296
819
-P 4-0
61 600 638
3 352
58 875 187
3 217
-f 4-2
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-IIekanntmacliungen.
1. Localtariie.
Mit dem 3. Juni er. wird die zwischen
Dobrilugk-Kirchhain und Finsterwalde ge-
legene Haltestelle Hennersdorf der
Halle-Sorau-Gubener Bahn dem öffent-
lichen Wagenladungs - Güter-
verkehr übergeben und es treten Ton
diesem Tage ab directe Tarifsätze zwi-
schen Hennersdorf und sämmtlichen Halle-
Sorau-Gubener und Berlin-Dresdener Sta-
tionen in Kraft, welche bei unseren Güter-
Expediüoneh eingesehen werden können.
Berlin, den 30. Mai 1881. Königliche Eisen-
babn-Direction. ^(1392 J)
Eisen bahn - Direction s bezirk
(rechtsrheinischer). Wir machen
hierdurch bekannt, dass das Königliche
Eisenbahn-Wagenamt am 7. Juni
d. Js. von Mülheim a. d. Ruhr nach
Essen verlegt werden wird. Köln,
31. Mai 1881, Königliche Direction. (1400)
Alto na - Kieler Eisenbahn-Ge-
sellschaft. Der für die Badesaison 1881
gültige Tarif für die Beförderung von
Personen und Reisegepäck nach und von
den Badeorten Wyek und Sylt kann von
jetzt ab bei unseren Fersonen-Expeditionen
eingesehen werden. Altona, den 31. Mai
1881. Die Direction. (1386)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Der
vom 5. Juni er. ab gütige Nachtrag 3. zum
Localvieh etc.-Tarif ist erschienen und bei
den betheiligten Expeditionen zu haben.
Derselbe enthält Bestimmungen über den
Transport von Leichen, Frachtsätze für
Einzelvieh und Gebühren für denViehtrans-
port zwischen dem städtischen Central-
viehhof bei Friedrich sberg und Berlin
B. H. Berlin und Hamburg, den 1. Juni
1881. Die Direction. (1390)
Mecklenb. Friedrich-Franz E.
ln Betreff der Frachtberechnung für
halbe Wagenladungen lebender Thiere sind
ergänzende Bestimmungen erlassen, wo-
rüberin den Güterexpeditionen das Nähere
zu erfahren ist. Schwerin, den 1. Juni 1881.
Die Direction. (1406)
L’Administration du chemin de fer
Grand Central Beige vient d’apporter des
additions et des modifications dans ses
tarifs speciaux No. 3 H, 59 H, 62 H, 84 H,
88 H et 82 Z pour le transport des mar-
chandises etc. en Service interieor. (1395)
II. Tarife für directe Verkelire mit be-
sonderen Namen.
Berlin - Braunsehweig - Halberstadt - Lau-
sitzer Verbands-Vieh-Verkehr. Im vorbe-
zeichneten Verkehr tritt zu der Zusatzbe-
stimmung zu No. 4, Abschnitt d. litt. ff.
der allgemeinen Tarifvorschriften für die
Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren, durch welche bestimmte
Normalstückzahlen für halbe Wagenladun-
gen lebender Thiere festgesetzt sind, fol-
gende weitere Zusatz - Bestimmung in
Kraft :
„Unter Beachtung dieserNor-
malstückzahlen wird der Fracht-
berechnung für eine halbe Ladung die
Hälfte des Flächenraums des verwendeten
Wagens, jedoch nicht mehr als
7 qm zu Grunde gelegt.
Bei Aufgabe einer grösseren Anzahl le-
bender Thiere, als nach den Normalstück-
zahlen für halbe Ladungen zulässig, ist
die Fracht stets für eine volle Wagen-
ladung nach Massgabe des
Flächenraums des verwende-
ten Wagens zu bezahlen.
(Abschnitt d lit. a a der allgemeinen
Tarifvorschriften.)“
Berlin, den 30. Mai 1881. Die Direction
der Berlin- Anhaitischen Eisenbahn-Gesell-
schaft (als geschäftsführende Verwal-
tung.) (1410)
Vom 1. August er. ab tritt der Bremen-
Schlesische Verbands-Tarif für die Beför-
derung von Eisenbahn-Fahrzeugen zwi-
schen Stationen der Hannoverschen und
Oldenburgischen Staatsbahn einerseits und
Stationen der Niederschlesisch-Märkischen,
Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Oberschle-
sischen und Rechte-Oder-Üfer-Eisenbahn
andererseits via Wunstorf - Lehrte - Helm-
stedt-Zerbst-Falkenberg-Kohlfurt vom 15.
April 1876 ausser Kraft. Berlin, den 3. Juni
1881. Königl. Eisenbahndirection. (1423J)
Deutsch - Russischer Eisenbahn -Verband.
Vom 15. Juni er. neuen Stils ab wird die
Station Breslau der Oberschlesischen
Eisenbahn in den Ausnahmetarif für
Runkelrüben Samen (Zuckerr ü ben samen)
vom 1. März er. für den Verkehr mit den
in diesem Ausnahmetarif enthaltenen
russischen Verbandsstationen aufge-
nommen.
Exemplare des dieserhalb herausgege-
benen I. Nachtrages zu dem obigen Aus-
nahmetarif sind von den betheiligten
Verbandstationen käuflich zu beziehen.
Bromberg, den 29. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction als gesebäftsführende
Verwaltung. (1422 J)
Am 15. Juli er. tritt der Nachtrag IV.
zu Theil 111. des Tarifes für den Haunover-
Magdeburg-Oesterreichischen Verband in
Kraft, welcher bei den betheiligten Ver-
bandsverwaltungen zu erlangen ist. Dres-
den, am 29. Mai 1881. Königliche Gene-
raldirection der Sächsischen Staatseisen-
bahnen als gpschäftsführende Verwal-
tung. ^ (1382)
‘ ß e r 1 i n - G ö r li t z e r Eisenbahn-
Gesellschaft. Im Märkisch - Säch-
sischen Verbände treten für den Verkehr
zwischen unserer Station Berlin einerseits
und den Stationen Harthau und Langen-
wolmsdorf der Sächsischen Staatsbahnen
andererseits am 1. Juni er. directe Fracht-
sätze, welche bei den genannten Stationen
zu erfragen sind, in Kraft. Berlin, den
31. Mai 1881. Die Direction. (1402 RM.)
Niederschlesischer Steinkohlenverkehr.
Vom 15. Juli er. ab sind im Verkehr mit
den Stationen der Thüringischen Eisen-
bahn Eisenach, Erfurt, Gotha, Merseburg,
Weimar und Unterwellenborn Routenvor-
schriften der Versender auf den Fracht-
briefen ausgeschlossen. .
Sendungen, welche nach diesem Zeit-
punkte, entgegen vorstehender Bestim-
mung, zur Beförderung aufgegeben werden,
gelangen im gebrochenen Verkehr zur Ab-
fertigung. Berlin, den 28. Mai 1881. Kö-
nigliche Eisenbahndirection. • (1387)
Nord - Ostsee - Hannover - Thüringischer
Verband. Zum Tarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden
Thieren ist mit sofortiger Giltigkeit Nach-
trag HL in Kraft getreten. Derselbe ent-
hält Bestimmungen über anderweitige Be-
zeichnung des Tarifs, sowie Berichtigun-
gen des Vorworts und der Tarifbestim-
mungen.
Exemplare sind bei den Ve.rbandsexpe-
ditionen zum Preise von 5 Pf. pro Stück
käuflich zu haben. Erfurt, den 31. Mai
1881. Namens der Verbandsverwaltungen
die Direction der Thüringischen Eisen-
banngesellschaft. (1396)
Am 15. Juni er. kommt der Nachtrag I
zum Rheinisch - Westtälisch - Bayerischen
Kohlentarif zur Einführung, enthaltend
G12
u. A. Frachtsätze -von den Stationen Buer,
Gladbeck und Huckarde der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn und den Stationen
Annen und Unna-Königsborn des Bezirks
der Königlichen Eisenbahndirection Köln
(rechtsrheinische), sowie erinässigteFraclit
Sätze nach den Stationen Heigen brücken,
Kleinheubach, Kleinwallstadt, Klingenberg,
Laufach, Lohr, Miltenberg, Obernburg,
Partenstein, Sulzbach a./M. und Wörth a./M.
Elberfeld, den 3. Juni 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction, Namens der bethei-
ligt^_y erwaltungen. (1412)
Vom 1. Juni er. ab findet zwischen der
Hannov. Station Scheessei einerseits, den
Stationen Altona, Ottensen, Schulterblatt
und Sternschanze der Hamburg-Altonaer
Verbindungsbahn andererseits im Rhei-
nisch-Niederdeutschen Verbände eine di-
recte Expedition von Leichen, Fahrzeugen
und lebenden Thieren statt.
Die Tarifsätze sind bei den betreffenden
Expeditionen zu erfahren. Hannover, den
30. Mai 1881. Königliche Eisenbahn -Di
rection, Namens der betheiligten Verwal-
tungen. (1.388)
Die im Stettiu-Süddeiitsclien Verbandtarif
vom 1. November 1880 resp. Nachtrag 1.
für den Verkehr zwischen Stettin und
Statipnen der Hessischen Ludwigsbahn
enthaltenen directen Tarifsätze excl. der-
jenigen für die Stationen Babenhausen,
'Darmstadt, Dieburg, Erbach, Hanau,
Höchst-Neustadt und Michelstadt, treten
am 11. Juli er. ausser Kraft. Breslau, den
27. Mai 1881. Namens der Verbandsverwal-
tungen. Directorium der Breslau-Schweid-
nitz-FreiburgerEisenbahngesellscbaft.(I3äO)
Thüringisch - Bayerisch - Wttrttembergi-
scher Verband. Zum Tarifheft 1 tritt am
15. Juni er. Nachtrag XXL in Kraft. Der-
selbe enthält Frachtsätze für die Station
Arnstein der Bayerischen Staatsbahn,
directe Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Station Kirchenlamitz der Baye-
rischen Staatsbahn einer- und den Statio-
nen Halle risp. Erfurt der Thüringischen
Eisenbahn andererseits, fernere Fracht-
sätze des Ausnahmetarifs 3 für den Trans-
port von Holz Europäisches und Druck-
tehlerberichtigungen. Exemplare sind bei
den Verbandsexpeditionen zum Preise von
10 Pf. pro Stück käuflich zu haben. Er-
furt, clen 1. Juni 1881. Namens der Ver-
bandsverwaltungen dieDirection der Thü-
ringischen Eisenbahngesellschaft. (1.397)
III. Tarife für andere diroete Verkehre.
Am 10. d. Mts. treten directe Fracht-
sätze für den Transport von Gütern der
Specialtarife bei Aufgabe von 5000 kg
pro Wagen und für (iüter des Special-
tarifs in in Ladungen von 10 000 kg im
Verkehr zwischen Vorwohle, Station der
Braunschweigischen Bahn, und Station
Charlottenburg der Berliner Ringbahn in
Kraft.
Die Frachtsätze betragen 1,76 resp.
0. 88 M pro 100 kg. Berlin, den 4. Juni 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1421 J.)
Mit dem 1 Juni d. J. tritt ein directer
Tarif zwischen Belgischen und Schweize-
rischen Stationen, vorläufig bestehend aus
den Heften 1. und 11. (Heft 1. enthält die
allgemeinen Bestimmungen und die Waa-
renclassification , Heft ll. die directen
Frachtsätze zwischen den Belgischen See-
hafenstationen und den Stationen der
Schweizerischen Nordostbahn) in Kraft.
Strassburg, den 29. Mai 1881. Kaiserliche
Generaldirectiou der Eisenbahnen in El-
sass-Lotbringen. (1378)
Eisenbahnen in E 1 s a s s-L o t h r i n-
gen. Zum directen Gütertarif zwischen
unsern Stationen und Stationen der Prinz
Heinrichbahn vom l. October 1880 ist am
1. Juni d. J. der Nachtrag I erschienen.
Derselbe enthält Frachtsätze für die
Station Wiltz. 5/^. Strassburg, den 1. Juni
1881. Kaiserliche General-Direction.
Für den directen Kohlenrerkehr ab
Hostenbach nach Badisclien Stationen treten
am 10. d. M. die Frachtsätze für Friedrichs-
thal, Station des Kohlentarifs 6, vom
10. October 1877 in Kraft. Strassburg,, »len
3. Juni 1881. Kaiserliche Generaldirection
der Eisenbahnen in Eisass- Lothringen. (1415)
IV. Specialtarife fiir bestiniinte
Transport-Artikel.
Berlin-Ham bu rger Eis e n bahn. Im
Verkehre von Neustadt a. D., Zemitz und
Neustadt i. Meckl. nach Hamburg B. 11.
kemmen fortan für „Tranbenzneker,
Stärke- und Kartoffelmelil, Stärkesyrup“
in Ladungen von mindestens lOOuO kg
pro Wagen Ansnahmefrachtsätze zur An-
wendung, welche bei den betheiligten
Expeditionen zu erfragen sind. Berlin
und Hamburg, den 4. Juni 1881. Die Di-
rection. (1419)
Am 15. Juni d. J. tritt zum Ansnahnie-
Tarif vom 1. October 1877 für den Trans-
port von gebranntem Kalk, Blei, Zink etc.,
sowie von Eisen und Stahl in Wagenla-
dungen zwischen Stationen der R. 0. U.
Eisenbahn einerseits und den Stationen
unserer Bahnstrecke Rokietnice-Stargard
andererseits, der Nachtrag No. 1 in Kraft,
welcher directe (an Stelle der früheren
Kalkfrachtsätze tretende) Frachtsätze für
Güter des Specialtarifs III enthält und
von den Verband-Stationen zu beziehen
ist. Breslau, den 27. Mai 1881. Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn
als gescliäftsführende Verwaltung. (1404)
0 b er s c h 1 e s i s c h e Eisen bahn.
Mit dem 10. Juni d. Js. tritt zu dem vom
l./ll. 79 ab gütigen Ansnahnietarif für
den Transport Oberschlesischer Steinkohlen
von diesseitigen Stationen nach der Kai-
serin-Elisabethbahn ein Nachtrag V. in
Kraft. Derselbe enthält Frachtsätze für
Wien (Kaiserin-Elisabethbahnhof) und ist
von den Verbandstationen und unserem
Verkehrsbureau zu beziehen. Breslau, den
24. Mai 1881. Königliche Direction. (1.379)
Oberschi e. sische Eisenbahn.
Mit dem 10.^ Juni d. Js. tritt zunächst
mit Gültigkeitsdauer bis 30. Juni 1882 zu
dem Ausnahmetarif vom 1. December 1879
für Steinkohlen und Eoahs-Sendungen von
diesseitigen Stationen nach Stationen der
Oesterreich ischen Staatseisenbahn via
Mittelwalde-Wildenschwerdt ein Nachtrag I
in Kraft. Derselbe enthält ermässigte
Frachtsätze unter der Bedingung der Ver-
frachtung von mindestens 5 Millionen kg
und ist von den Verbandstationen, sowie
unserem Verkehrs- Bureau zu beziehen.
Breslau, den 19. Mai 1881. Königliche
Direction. (1405)
Norddeutscher Verband. An Stelle und
unter Aufhebung der bezüglichen Sätze
des Ausnahmetarifs für Steinkohlen etc. im
Norddeutschen Verbände vom l. August
1879 und des Ausnahmetarifs vom 1. Ja-
nuar 1880 für den Verkehr von Stationen
(tc. der Bergisch-Märkischen etc. Bahn
nach Stationen der Strecke Berlin-Blanken-
heim ist ein vom 1. Juni er. ab gültiger
neuer Ausnahmetarif für Steinkohlen etc.
herausgegehen , welcher zu einem Preise
von 1,10 Jl auf den Verbandstationen
käuflich abgelassen wird.
Die im letzteren enthaltenen Fracht-
sätze für Braunschweigische Stationen
■bleiben ausser Anwendung; für den ge-
dachten Verkehr bleiben die Frachtsätze
des Ausnahmetarifs vom 1. August 1879
bis auf Weiteres in Kraft.
Soweit in den vorbezeichneten Aus-
- nahmetarifen vom 1, August 1879 bezw.
1. Januar 1880 niedrigere Tarifsätze ent-
halten sind, bleiben dieselben in den be-
treffenden Verkehrsrelationen bis zum 15.
Juli 1881 bestehen. Hannover, den 1. Juni
1881. Königliche Eisenbahndirection. Na-
mens der Verbandsverwaltungen. (1414)
1 Die in den nachstehend aufgeführten
Ausnahme-Tarifen für die Beförderung von
Steinkohlen, Kokes und Briquets im Ver-
kehr zwischen Stationen der früheren
Köln-Mindener Eisenbahn einerseits und
Stationen der Belgischen Staats-, der Nord-
Beige-, der Chimay-, der Malines-Terenu--
zener Bahn, der Bahn von Marbehan nach
Virton und der Bahn von St. Ghislain
nach Erbisveul sowie Stationen der Fran-
zösischen Nordbahn andererseits und zwar:
a) im Ausnahmetarife vom 25. Mai 1877
sammt Nachträgen für den Köln-
Minden-, Belgischen Verkehr via Wesel-
Venlo-Liege (Longdoz),
b) im Ausnahmetarife vom 15. Mai 1877
sammt Nachträgen für den Köln-Min-
den-Bergisch-Märkisch-Belgischen Ver-
kehr via Düsseldorf-Bleyberg,
c) im Ausnahmetarife vom 20. Juni 1877
sammt Nachträgen für den Köln-Min-
den - Belgisch - Französischen Verkehr
via Wesel-Venlo-Liege (Longdoz),
d) im Ausnahmetarife vom 1. August 1877
sammt Nachträgen für den Köln-Min-
den-Bcrgisch - Märkisch -Belgisch- Frau-"
zösischen Verkehr via Düsseldorf-Bley-
berg
enthaltenen Frachtsätze haben vom
l.Juni er. über die Route via Köln-Herbes-
thal Gültigkeit. Die seitherigen Routen
via Wesel-Venlo-Liege (Longdoz) resp. via
Düsseldorf-Bleyberg scheiden mit dem
15. August er. aus dem Verkehr aus.
2. Am 1. k. Mts. treten im Verkehr von
den Stationen Boxtel, Haps, Mill,
Oeffelt und Uden der Nord brabant-
Deutschen Eisenbahn nach diesseitigen
Stationen anderweite ermässigte Fracht-
sätze für Eisenerzsendungen in Kraft.
Näheres bei den betreffenden Güter-
expeditionen.
3. Die in dem vom 1. Januar 1879 ab
gültigen Tarife für den Transport von
Roheisen von den Stationen Peine und
Osnabrück der Haunoverschen Staatsbahn
sowie Hassbergen der Köln-Mindener Bahn
nach verschiedenen Oesterreichischen Bah-
nen enthaltenen Frachtsätze für die Sta-
tion Hassberg' n treten mit dem 15. Juli er.
ausser Kraft.
4. Kür die Beförderung von Steinkohlen
und Kokes etc. von Stationen der Eisen-
bahn-Directions-Bezirke Köln (linksrhei-
nisch), Köln (rechtsrheinisch) und Elber-
feld, sowie von Stationen der Dortmund-
Gronau -Enscheder und Aachen -Jülicher
Eisenbahn nach Stationen derWürttem-
bergischen Staatsbahnen tritt am
1. Juni er. ein neu<>r ermässigter Tarif in
Kraft. Preis 30 Pfg. Durch denselben
werden die Ausnahme-Tarife vom 10. Oc-
tober 1878 nebst Nachträgen für die Be-
förderung von Steinkohlen etc. von Sta-
tionen tler Bergisch-Märkischen-, Köln-
Mindener-, Dortmund-Gronau-Enscheder-,
Rheinischen- und Wesiphälischen Eisen-
bahnen nach Stationen der Württember-
gischen Staatsbahnen via Bingerbrück
und via Frankfurt a./M. aufgehoben.
5. Für Erztransporte in Wagenladungen
von je 10 000 kg von Leoben trans., Station
der Kronprinz Rudolphbahn, nach den
im Ausnahmetarif für den Transport von
Roheisen von Stationen der Kronprinz
Rudolfbahn nach Rheinland- Westfalen vom
10. Dezember 1880 aufgeführten Stationen
der Bergisch-Märkischen-, Köln-Mindener-,
Rheinischen und Hannoverschen Bahn
kommen vom 1. Juni er. die im vorge-
nannten Ausnahmetarif enthaltenen, um
M 0,12 pro 100 kg verkürzten Frachtsätze
. I' lür Leoben loco zur Anwendung.
:T 6. Im Rheinischen Nachbar -Verkehr
.J kommen vom 1. Juni er. ab für Eisenerz-
Ä Transporte von Nortrug und Spelle nach
® Dortmund K. M. und B. M. besondere
Sätze des Ausnabmetarifs C. zur Einfüh-
/. J rung, welche bei den betreffenden Güter-
Expeditionen zu erfahren sind. Köln, den
ji 31. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
ft tion (rechtsrheinische) No. 3, 4, 5 und 6
tf zugleich Namens der betheiligten Ver-
waltungen. (1403)
|.l 2. Eröffnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbalinverwaltnngen.
Icf Einer Mittheilung der Direction der
fi Königlich Ungarischen Staatseisen-
H bahnen zufolge ist die 4,8 km lange,
ii' bisher nur für den Güterverkehr benutzte
Verbindungsbahnstrecke Recse-Pracsa(Rat-
■/ S zersdorf-Weinern) derWaagthallinie mit den
pf Stationen Reese und Präesa am 15. Mai
Ls d. Js. für die Sommersaison auch für den
Personenverkehr eröffnet worden.
Einer Mittheilung der Königlichen
Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn zufolge wird die zwischen
p? Arnswalde und Augustwalde belegene (von
ersterer Station 11,5 km, von letzterer
6,5 km entfernte) Haltestelle Klee-
berg am 1. Juni d. J. für den Güterver-
kehr eröffnet werden.
■I Zufolge einer Mittheilung der General -
direction der Königlich Bayerischen
Verkehrsanstalten wird die 12,67 km
i lange Verbindungsbahn von Dinkelsbühl
nach Feuchtwangen mit der für vollstän-
^ digen Abfertigungsdienst eingerichteten
) Station Schlopfloch am 1. Juni er.
y dem ■ allgemeinen Verkehre übergeben
1 werden.
; Berlin, den 31. Mai 1881.
1 Die geschäftsführende Direction.
'i. Siegert.
|r K. E. prlv. Stidbahn-Gesellschaft. Mit
J- 1. Juni d. J. wird das bisher bestandene
i Stadtbureau der Südbahn, Wien I. Kolo-
J wratzing No. 9, aufgelöst und wird von
: dem genannten Tage an, der in diesem
: Bureau stattgehabte Billetverkauf durch
. das Bureau der internationalen Schlaf-
t Wagengesellschaft in
Wien l. Kärnthnerring 15,
; besorgt werden. Wien, am 26. Mai 1881.
1 Die Generaldirection. (1416)
K* Die Haltestellen Schlönwitz und Schönau
(Strecke Neustettin -Stolp) werden vom
1. Juni er. ab bezüglich der Abfertigung
J von Gütern den Stationen gleichgestellt
und findet auf denselben vom genannten
; Tage ab eine unbeschränkte Güterabferti-
I eung statt. Bromberg den 31. Mai 1881.
. Königliche Eisenbahn-Direction, (1401 J.)
K. S. priv. Kronprinz Bndolfbahn.
Betreffs Eröffnung der Haltestelle Hall-
statt und der Personen- und Gepäcks-
^ expedition im Orte Hallstatt beehren sich
I' die gefertigten Transportunternehmungen
»bekannt zu geben, dass mit 1. Juni 1881
i bis auf Weiteres für die Dauer der Sommer-
X fahrordnu^en von den Stationen Aussee,
’ Ischl, Lauffen, Anzenau, Goisern und Steg
, sowohl Bahnbillets nach der Haltestelle
Hallstatt, als auch Schiffsbillets von der
Haltestelle Hallstatt nach dem Orte Hall-
:: statt und zwar entweder zur Tourfabrt
' oder zur Tour- und Retourfabrt ausge-
geben werden.
Dessgleichen erfolgt im Amtslokale des
K. K. Postmeisters Carl Seeauer im Orte
Hallstatt die Ausgabe von solchen Schiffs-
billets nach der Haltestelle Hallstatt und
' auch von Bahnbillets nach den obenbe-
zeiehn^ten Stationen.
Das in den Stationen Aussee, Ischl,
Lauffen, Anzenau, Goisern und Steg zur
Aufgabe gelangende Reisegepäck kann
nach Wunsch der P. T. Reisenden ent-
weder nur nach der Haltestelle Hallstatt,
oder aber direct nach dem Orte Hallstaft
abgefertigt werden; dagegen wird in um-
gekehrter Richtung das Reisegepäck stets
nur im Orte Hallstatt direct nach den
genannten Stationen aufgenommen. Für
die Haltestelle Hallstatt gelten die für die
Station Obertraun festgesetzten tarif
massigen Bahngebühren.
Die Schiffstaxen von der Haltestelle
Hallstatt nach dem Orte Hallstatt oder
umgekehrt sind folgende:
Kinder von
Erwachsene. 2— 10 Jahren.
1. Tourfahrt
pro Person 30 Kreuzer Oe. W. 15 Kr. Oe.W.
2. Tour- u.
Retourfahrt
pro Person 5(1 „ , „ 30 „ „ „
Kinder unter zwei Jahren sind frei.
3. Für Reisegepäck wird per Collo (ohne
Unterschied des Gewichtes) 10 Kreuzer
Oe. W. als fixe Gebühr berechnet.
Handgepäck wird auf dem Schiffe unent-
geltlich befördert.
Jene Pass.ngiere, welche aus dem Orte
Hallstatt nicht mit dem Dampfschiffe zur
Haltestelle Hallstatt (behufs Weiterfalirt
per Bahn) fahren, haben, nachdem in
dieser Haltestelle keine Fahrkartenausgabe
und Gepäcksaufoahme stattfindet, die er-
forderlichen Fahrbillets vorher im erwähn-
ten Postamtslokale zu lösen bezw. das
Reisegepäck dortamts zur Aufgabe zu
bringen. Wien, im Mai 1881. Die Dampf-
schiffahrts-Unternehmung auf dem Hall-
stätter-See. Die K. K. Betriebsverwaltung
der K. K. priv. Kronprinz Rudolfb. (1389)
3. Yerkehrs-Störungen etc.
Lemberg • Czernowitz - Jassy Eisenbahn.
Auf der Oesterr. Linie der Lemberg-Czer-
nowitz-Jassy Bahn nächst Ottynia wurde
der Verkehr am 24. und 25. Mai er. durch
Ueberschwemmung unterbrochen.
Königliche Direction der Rumänischen
Eisenbahnen. In Folge Unterbrechung
durch Hochwasser musste am 15. Mai der
gesammte Zugverkehr auf unserer Strecke
Braila-Märäsesci eingestellt werden.
Die Unterbrechung dürfte voraussicht-
lich 15 Tage dauern, und werden wir die
Wiedereröffnung auf demselben Wege be-
kannt geben.
4. (xeneral-Versammlungen.
K. K. priv. Südbahngesellschaft. Nach-
dem bei der für den 30. Mai 1. J. einbe-
rufenen achtundzwanzigsten ordentlichen
Generalversammlung die nach Art. 28 der
Statuten erforderliche Anzahl von Actien
nicht vertreten war, konnte über den
5. Gegenstand der Tagesordnung: „Aende-
rung der Artikel 2 und 10 der Statuten
in Betreff der Firma in Ungarischer Sprache
und der gesellschaftlichen Kundmachungen
in Ungarn“ ein Beschluss nicht gefasst
werden.
Die Herren Actionäre werden daher
hiermit im Sinne des Art. 28 der Statuten
zu der
am 7.Juli 1. .1., u m 10 Uhr Vormittags,
in Wien, Stadt Eschenbachgasse No. 9
(Saal des Oesterr. Ingenieur- und Archi-
tektenvereines) stattfindenden neunund-
zwanzigbten ausserordentlichen
G eneral Versammlung
mit dem Bemerken eingeladen, dass der
Beschluss dieser Generalversammlung
gütig sein wird, wenn mindestens 50 Ao-
tionäre an der Versammlung theilnehmen,
welche wenigstens ein Zehntel des Actien-
capitales repräsentiren.
Tagesordnung:
Aenderung der Artikel 2 und 10 der
Statuten in Betreff der Firma in Ungari-
scher Sprache und der gesellschaftlichen
Kundmachungen in Ungarn.
Nach Artikel 22 der Statuten können
der Generalversammlung nur jene Actionäre
beiwohjien, welche mindestens 40 Actien
besitzen und dieselben spätestens 14 Tage
vor dem Zusammentritte der Generalver-
sammlung bei einer der nachstehend be-
zeichneten Gassen hinterlegt haben, und
zwar:
in Wien bei der K. K. priv. Oesterr. Credit-
anstalt für Handel und Gewerbe,
in Wien bei Herrn S. M. v. Rothschild,
oder
in Wien bei der Liquidator der Gesellschaft
am Südbahnhofe (Administrationsge-
bäude),
in Budapest bei der Ungar. Allgem. Credit-
bank,
in Triest bei den Herren Morpurgo & Pa-
rente.
in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A.
V. Rothschild & Söhne,
in llerlin bei Herrn S. Bleichröder,
in Hamburg bei den Herren L. Behrens
& Söhne,
in Paris bei der Depotcasse der Gesellschaft,
rue Lafitte 17,
in London bei den Herren N. M. Roth-
schild & Söhne,
in Mailand bei der Cassa di risparmio,
in Genf bei den Herren Lombard, Odier
& Compagnie,
in Lyon bei den Herren P. Galline & Comp,
und Veuve Morin, Pons & Comp.
Gegen die deponirten Actien werden
Depositenscheine und Legitimationskarten
ausgefolgt, welch letztere den Zutritt zur
Generalversammlung gewähren.
Abwesende Actionäre können sich
mittelst schriftlicher Vollmacht durch einen
anderen Aetionär vertreten lassen, der
selbst das Recht der Theilnahme an der
Generalversammlung hat (Art. 23).
Im Vertretungsfalle ist die auf der Le-
gitimationskarte vorgedruckte Vollmacht
auszufüllen, von dem Vollmachtgeber eigen-
händig zu unterfertigen und spätestens
am 2. Juli 1. J. bei der Liquidator der Ge-
sellschaft in Wien (Südbahnhof) vorzu-
weisen, wobei bemerkt wird, dass nach
Art. 25 der Statuten kein Aetionär mehr
als 10 Stimmen aus eigenem Rechte und
m ehr als 20 Stimmen aus eigen em Rechte und
als Bevollmächtigter anderer stimmberech-
tigter Actionäre in sich vereinigen kann.
Wien, am 4. Juni 1881. Der Verwaltungs-
rath. (1417)
K. K. priv. Kronprinz -Rndolf bahn. In
der heute abgehaltenen 14. ordentlichen
Generalversammlung der Actionäre der
Kronprinz -Rudolf bahn wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Die Generalversammlung nimmt den
Bericht des Verwaltungsrathes über die
Geschäftsgebahrung im Jahre 1880 zur
Kenntniss.
2. Die Generalversammlung genehmigt
den geprüften Rechnungsabschluss des
Jahres 1880 und ertheilt der Verwaltung
der K. K. priv. Kronprinz- Rudolfbahn das
Absolutorium.
3. Die bis Ende 1880 erwachsene schwe-
bende Schuld ist durch eine vom Jahre 1881
angefangen, durch 9 Jahre fortdauernden
Abzug per fl. 1 vom jedesmaligen Juli-
Actiencoupon zu verzinsen und zu tilgen.
4. Zu Aufsichtsräthen wurden die Herren
Dr. Othmar Reiser, Dr. Friedrich Bunzl
und Cäsar von Foregger, zu Ersatzmänner
die Herren Ludw. Rafelsberger, Johann
Bergeir und Gust. Gschaider gewählt.
5. Zu Verwaltungsräthen wurden die
Herren Georg Ritter von Aichingen und
614
Dr. Julius Alexander Schindler wieder-
gewählt.,
Wien, am 2. Juni 1881. Der Verwaltungs-
rath. Nachdruck wird nicht bonorirt. (1420)
5. Auszahlungen.
K. K. priv. Oesterreichische Nordwest-
balm. Die ordentliche Generalversamm-
lung vom 14 Mai 1881 bat beschlossen,
dass der am 1. Juli 1881 fällige Coupon
der Stammactien mit 3 jfl. 40 kr. Oe. W.
und der am 1. Juli 1881 fällige Coupon
der Actien Lit. B. mit fl. 10. — Oe. W. ein-
zulösen ist.
Die Zahlung wird bei unserer Haupt-
cassa, Wien, II. Nordwestbahnhof geleistet.
Die Yerfallenen Actiencoupons sind mit
Consignationen, welche nebst den arith-
metisch geordneten Nummern die Unter-
schrift und den Wohnort des Einreichers
zu enthalten haben, bei unserer Liqui-
dator, II. Nordwestbahnhof, vom 1. Juli
1. J. ab einzureichen, wozu Blanquette
unentgeltlich verabfolgt werden. Wien, im
Mai 1881. Der Verwaltungsrath. (1383)
Berlin -Anhaitische Eisenbahn. Vom 15.
Juni c. ab werden in unserer Hauptcasse
— am Ascanischen Platz No. 5 hierselbst
— in den Vormittagsstunden von 9 bis
12 jeden Wochentags eingelöst werden:
1. die zum 1. Juli 1881 fällig werden-
den Zinscoupons unserer Gesellschaft, und
zwar:
a) Nr. 1 Ser. IV. der 4)4 pCt. Prioritäts-
Obligationen 1. u. II. Emission,
b) Nr. 1 Ser. IV. der pCt. Prioritäts-
Obligationen Litt. B.,
c) No. 1 Ser. II. der 4'/2 pCt. Prioritäts-
Obligationen Litt. C.,
d) die Dividendenscheine No. 79 der
Stammactien Litt. A., B., C., D. und E.,
2. die Zinscoupons No 12 der 4Vä pCt.
Prioritäts-Obligationen der Oberlausitzer
Eisenbahngesellschaft,
3. die an früheren Fälligkeitsterminen
nicht eingelösten Coupons und Dividen-
denscheine, soweit dieselben nicht etwa
verjährt sind,
4. die am 14. März c verloosten Prio-
ritätsobligaiionen diesseitiger Gesellschaft,
sowie die rückständigen gleichartigen
Prioritäten, cfr. unsere öffentliche Bekannt-
machung vom 14. März 1881,
5. die am 24. Januar c. verloosten 4V2
pCt. Prioritätsobligationen der Oberlau-
sitzer Eisenbabngesellschaft und die rück-
ständigen, bisher nicht eingelösten Prio-
ritäten aus der 1. Verloosung v. J. 1880.
Es wird ersucht, getrennte Nachweisun-
gen einzureichen:
1. über Coupons zu Berlin-Anhaltischen
Prioritätsobligatio n en ,
2. über Dividenclenscheine zu Berlin-An-
haltischen Stammactien,
3. über Coupons zu Oberlausitzer Prio-
ritätsobligationen,
welche je die Stückzahl und den Werth,
nach ihren verschiedenen Categorien ge-
ordnet, nachweisen.
Die verloosten Prioritäten der Berlin-
Anhaltischen und auch der Oberlausitzer
Eisenbahngesellschaft sind mit getrennten
Nummerverzeichnissen einzureichen.
In Leipzig erfolgt die Einlösung, je-
doch nur der Coupons und Dividenden-
scheine, in den Tagen vom 1. bis 15. Juli
1881, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, jeden
Wochentags bei unserer Gütercasse auf
dem dortigen Bahnhofe.
Ausserdem erfolgt die Einlösung der
Coupons zu den 47* pCt. Prioritätsobliga-
tionen Litt. C. vom 1. bis 15. Juli 1881 in
Frankfurt a. M.
a) bei Herren M. A.vonRothschild«Si Söhne,
b) bei der Filiale der Bank für Handel-
und Industrie. (1399)
Berlin, den 28. Mai 1881. Die Direction.
Werra-Eisenbahn. Die auf die Stamm-
actien pr. 1880 entfallende Dividende ist
auf 3 pCt. oder 9 M pro Actie festgestellt
worden und wird gegen Rückgabe des
Dividendenscheiues Nr. 22 ausser von
unserer Hauptcasse hier und
von d e n B il 1 e t - E xp e d i t i 0 n e n
unserer Bahn bei der Coburg-
GothaischenCreditgesellschaft
in Coburg, der Allgemeinen
Deutschen Credit-Anstalt in
Leipzig, bei den Herren P 1 a t h o &
Wolf in Berlin, Herren Gross &
Oberländer in Frankfurt a. M.,
Herren Rüderer & Comp, in Mün-,
eben, den Filialen der Mittel-'
deutschenCreditbank in Berlin
und Frankfurt a. M., Herrn Jacob
Landau in Berlin, den Herren
Becker & Comp, in Leipzig und
Herren Bloch&Comp. in Nürnberg
und München vom 1. Juli d. J. ab
ausgezahlt.
Die Einlösung der am 1. Juli er. fälligen
Coupons der 4V2pCt. Prioritätsanleihe er-
folgt ausser bei den vorgenannten Stellen
auch noch bei der Mitteldeutsche n
Creditbank allhier, der Thürin-
gischen Bank in Liquid., Filiale
Berlin in Berlin, Herrn J. C. P 1 a u t
in Leipzig, Herren Alfred Seelig-
mann &Comp. ini Karlsruhe und
der Württembergischen Ver-
einsbankin Stuttgart.
Gleichzeitig bemerken wir , dass von
unseren 5 pCt. Prioritätsobligationen noch
das Stück Lit. C. No. 8841 ä 300 zins-
los seit 1. Januar 1874, einzulösen ist, so-
wie dass die Stammactien 21541 u. 21543
und die 4V2 pCt. Prioritätsobligationen
Lit. A. 1507 und 1509 gerichtlich mortifi-
cirt und Duplicate ausgegeben worden
sind. Meiningen, den 31. Mai 1881. Die
Direction der Werra - Eisenbahn - Gesell-
schaft. (1393)
6. Convertirung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4)4procentigen Prioritäts- Obliga-
tionen der Pfälzischen Eisenbahnen in
neue 4procentige betreffend.
Die Generalversammlung der Actionäre
der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaften
vom 29. April 1881 hat mit Genehmigung
der K. Bayer. Staatsregierung gemäss der
höchsten Entschliessung des Kgl, Staats-
miiiisteriums des Königlichen Hauses und
des Aeussern, dann der Finanzen vom
15. März ds. Js. beschlossen :
I. dass sämmtliche 4)4procentige Priori-
täts-Obligationen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften in 4procentige umge-
wandelt und zu diesem Zwecke sämint-
liche 4)4procentige Prioritäts-Anlehen der
3 Pfälzischen Eisenbahn -Gesellschaften
nach ihrem Stande vom 1. October, 1881
auf Grund des vertragsmässig. bestehen-
den, bezw. urkundlich festgestellten Vor-
behaltes per 1, October 1881 gekündigt
werden sollen;
II. dass durch sofortige Emission eines
neuen 4procentigen Prioritäts-An -
lehens für Jede der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften den Inhabern der
4%procentigen Prioritäts- Obligationen in-
nerhalb des Präclusivtermines
vom 10. Mai bis 15. Juni 1. Js.
Gelegenheit zum freiwilligen Umtausch
dieser Obligationen gegen neue 4procentige
Prioritäts-Obligationen in Reichswährung
gegeben werden soll.
Im Vollzüge dieses Beschlusses bringen
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniss,
was folgt:
1. die nachbezeichneten 4)4procentigen
Prioritäts-Anlehen der 3 Pfälzischen Eisen-
bahn-Gesellschaften werden per 1. October
1881 andurch gekündigt und zwar:
A. für die Ludwigsbahn.
a) Das IV. Anlehen zu 4>^ pCt. vom
1. April 1858;
b) das VIII. Anlehen zu 4)4 pCt. (früher
5procentig und auf 4)4 pCt. reducirt) vom
15. August 1869;
c. das IX. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. April 1872;
d) das X. Anlehen 2<u 4)4 pCt. vom
1. October 1872;
e) das XI. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
12. Juni 1875.
B. für die Maximiliansbahn.
a) Das I. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 1. Sep-
tember 1871;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
1. April 1874;
c) das III. Anlehen zu 4)4 pCt. vom
22. October 1876.
C. für die Nordbahnen.
a) Das I. Anlehen, theils zu 5 pGt. emittirt
vom 1. September 1871, später convertirt
auf 4)4 pCr., und theils zu 4)4 pCt. emittirt
vom 1. März 1872;
b) das II. Anlehen zu 4)4 pCt. vom 20. No-
vember 1876.
2. Diejenigen Obligationsinhaber der hier-
oben bezeichneten, gekündigten 4)4procen-
tigen Prioritäts-Anlehen, welche von der
Convertirung in der dafür bestimmten Zeit
vom 10. Mai bis 15. Juni d. Js. Gebrauch
machen, erhalten zu den neuen 4procen-
tigen Prioritäts-Obligationen
eine Convertirnngsprämie von 1 )4 pCt. des
Nomiiialwerthes
'derselben und wird ihnen ausserdem
für den Coupon per 1. October 1881
der alten Obligationen der 4)4procentige
Zins für die Zeit vom l. April bis 1. October
1881 sofort bei der Convertirung vergütet.
3. Die Erklärung über die beabsichtigte
Convertirung in der vorbezeichneten Frist
ist mittelst eines für jedes Anlehen be-
sonders bestimmten Verzeichniss-For-
mulars zu bewerkstelligen, in welches
die zum Umtausch angemeldeten 4)4pro-
centigen Prioritäts- Obligationen, nach den
verschiedenen Bahnen und Jahrgängen
der Anlehen getrennt, nach Litteras und
Nummern arithmetisch geordnet einzu-
tragen sind.
Die in 2 Exemplaren auszufertigenden
Verzeichnisse, deren Formularien bei den
am Schlüsse gegenwärtiger Bekannt-
machung bezeichneten Convertirungsstel-
len bezogen werden können, sind mit den
zu convertirenden 4)4procentigen Priori-
täts-Obligationen nebst den dazu gehöri-
gen Talons und sämmtlichen Coupons ein-
schliesslich des Coupons per 1. October
1881 bei Einer der Unterzeichneten Con-
vertirungsstellen einzureichen, wo derde-
clarirende Obligations-Inhaber das eine
Exemplar der betr. Verzeichnisse mit einer
Empfangsbescheinigung versehen zurück-
erhält.
Die Fristbestimmung zum Bezüge der
' neuen 4procentigen Prioritäts-Obligationen
wird von jeder Convertirungsstelle öffent-
lich bekannt gemacht.
Die neuen 4procentigen Prioritäts-Obli-
gationen werden mit Zinslauf vom 1. Oc-
tober 1881, daher mit 1. Zinscoupon per
1. April 1882 ausgegeben.
Ueber die Vergütung bezw. Anrechnung
des Zinses der alten 4)4procentigen Prio-
ritäts-Obligationen vom 1. April bis 1. Oc-
tober 1881, die baare Rückvergütung feh-
lender Coupons etc. sind auf der Rück-
seite der betr. Verzeichniss-Formularien
die nöthigen Bemerkungen zur gefäl-
ligen Beachtung mitgetheilt und ist
dortselbst auch das Schema für die
Abrechnung und die Feststellung
der haaren Herein- oder Hinaus-
zahlung mit der näheren Bezeichnung
615
der abzugebenden neuen Prioritäts- Obli-
gationen beigefügt.
4. Alle 4%procentige Prioritäts-Obliga-
tionen der 3 ßahngesellschaften, welche
bis zum 15. Juni ds. Js. einschliesslich zur
ConTertirung nicht eingereicht wurden,
gelangen in Gemässheit obiger Kündigung,
soweit sie nicht schon amortisirt sein
sollten, zur Rückzahlung des Capi-
talesjper 1. October 1881.
Die Inhaber dieser 4y2procentigen Prio-
ritäts-Obligationen werden daher aufge-
fordert, ihre Obligationen mit sämmtlichen
nicht Terfallenen Zinscoupons, beginnend
mit dem Zinscoupon per 1. April 1882,
nebst Talons mit Eintritt des obenbezeich-
neten Kündigungstermins bei der Haupt-
cassa in Ludwigshafen a/Rhein oder den
nachbena,nnten Banken und Bankhäusern
einzureichen und den Nominalbetrag der
Obligationen in Empfang zu nehmen.
Vom 1. October 1881 ab hört die Ver-
zinsung der 4%procentigen Prioritäts-
Obligationen auf, weshalb die etwa feh-
lenden, nicht fälligen Zinscoupons bei der
Auszahlung des Capitales in Abzug ge-
bracht werden.
Als Convertirungsstellen werden be-
zeichnet:
1. die Directions - Hauptcassa in Lud-
wigshafen a/Rh.,
2. M. A. V. Rothschild & Söhne in Frank-
furt a/M.,
3. Ph. N. Schmidt in Frankfurt a/M.,
4. die Generaldirection der Seehand-
lungs-Societät in Berlin.
6. dieDirection derDisconto-Gesellschaft
in Berlin,
6. S. Bleichroeder in Berlin,
7. W. H Ladenburg & Söhne in Mann
heim,
8. die Rheinische Creditbank in Mann-
heim,
9. die K. Bank in Nürnberg und alle
ihre Filialen,
10. die Bayerische Vereinsbank in Mün-
chen,
11. L. Dacque in Neustadt a/Haardt.
Das ConYertirungsgescbäft wird in dem
Effecte nbureau der vorgenannten Firmen
innerhalb der üblichen Geschäftsstunden
vollzogen werden. Ludwigshafen, 1. Mai
1881. Die Direction der Pfälzischen Eisen-
b ahnen, v. Jaeger. (1146)
7. Bilanzen.
Activa. Bilanz der Werra-Eisenhahn-Gesellschaft pro 1880. Passiva.
Haupt- und Zweigbahn Eisenach-Coburg-Sonne-
berg
Bahnstrecke Coburg- Bayerische Grenze ....
Materialien-Bestände
Baarbestände bei Banken, Haupteasse und Ex-
M
27 497 279
1 923 755
260 188
41
77
10
61
1
2
Stammactien, 50 069 Stück
k BOO M
Prioritätsanlfihe,
a) Capitalrest
b) bereits getilgt . . .
9 418 200
331 800
4
Ji
15 020 700
9 750 000
4
M.
4
peditionen
Bestände an Effecten und Immobilien der unter
den Passivis No. 7, 8, 10 und 11 bezeichneten
Fonds
1 290 137
1 222 351
26
68
3
Reservefond, für bestrittene
Neubauten und Nach-
schaffungen
a) Schuld an Bayern we-
gen der Strecke Coburg-
(jrenze
b) bereits getilgt . . .
c) an gemachten ßauein-
nahmen
2 726 579
77
27 497 279
77
Diverse Debitoren
10 787
76
4
1 274 980
633 233
15 540
73
56
81
1 923 755
10
i
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Baare Cautionen ....
Unerhobene , Dividenden,
Zinsen, Obligationen . .
Reservefond, Effecten . .
Versicherungsfond, Effecten
und baar ...:..
Wirthschaftsfond, Baarbe-
stand
Beamten-Pensionsfond, Ef-
fecten, Immobilien u. baar
Arbeiter-Kranken- u. Unter-
stützungscasse , Effecten
und baar
Sonstige Creditoren . . .
Staatssteuer und Reinge-
winn pro 1880
üeberschuss der Werns-
hausen - Schmalkalden er
Bahn, an den Magistrat in
Schmalkalden zu zahlen
4120
22 248
332 500
174 438
350 000
602 306
19 788
672 5.33
491 125
14404
33
46
71
40
47
94
Summa
.32 104 500
T3
Summa
32 104 500
18
1
Meiningen, den 5. Mai 1881. Die Direction der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft. Büchner. (1394)
8. Submissionen^
Submission. Es sollen die Anferti-
gung und Lieferung von
a) 4 St. Tenderlocomotiven nebst Reserve-
stücken,
b) 6 St. Personenwagen II. und III. CI.,
6 „ , III. CI,
4 „ Gepäckwagen,
e) .32 „ Satzachsen,
72 „ Tragfedern für Wagen,
24 „ Spiralfedern für Zugapparate und
72 „ Spiralfedern für Buffer
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Die Lieferungsbedingungen nebst Zeich-
nungen liegen im diesseitigen General-
bureau hierselbst zur Einsicht aus und
können von demselben gegen Einsendung
von je 2 für die Locomotiven, die
Wagen und die Achsen etc. auf desfallsige
Anforderung bezogen werden.
Offerten sind verschlossen und porto-
frei mit der Aufschrift:
Submission auf „Locomotiven“ resp.
„Wagen“ oder „Achsen“
versehen, bis zum Submissionstermin
Mittwoch, den 15. Juni er., Vormit-
tags 10 Uhr
an das diesseitige maschinentechnische
Bureau einzusenden. Magdeburg, den
25. Mai 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1368)
Dänische Staatsbahnen in Jütland nnd
Fühnen. Die Lieferung von 6 Stück Loco-
motiven für die tertiären Linien der Däni-
schen Staatsbahnen in Jütland und Fühnen
soll in Submission vergeben werden.
Schriftliche, mit entsprechender Aufschrift
versehene Offerten müssen versiegelt bin-
nen den 11. Juni d. J., um 12 Uhr Mit-
tags an das Unterzeichnete Directbrat
eingereicht werden. Die massgebenden
Bedingungen werden den Herren Fabri-
kanten auf Verlangen kostenfrei zugestellt.
Aarhus, den 28. Mai 1881. Das Directorat
der Dänischen Staatsbahnen in Jütland
und Fühnen. (1363)
I K. K. priv. Lemberg-Czemowitz-Jassy
Eisenbahngesellschaft. Lieferung für
Rüböl und Petroleum. Die Lieferung
des Bedarfes von circa:
270 Metercentner Rübbrennöl,
470 „ Rübschmieröl un(J
700 „ Petroleum für Beleuch-
, tungszwecke,
für die Zeit vom 1. Juli 1881 bis 30. Juni 1882
wird im Offertwege vergeben.
Offerten sind geschlossen und mit der
Aufschrift: „Offerte für Oele“ versehen bis
21. Juni 1. J., 11 Uhr Vormittags bei
der Centralleitung in Wien, bei dem Comite
dirigeant in Bucarest oder bei den Be-
triebsleitungen in Lemberg und Jassy ein-
zubringen und ist bei der Gassa einer
dieser Stellen ein Vadium in der Höhe von
10 pCt. des Lieferungswerthes zu erlegen.
Die näheren Bestimmungen für die Offert-
verhandlung und die Lieferungsbedingnisse
können bei der Materialverwaltung in Wien,
Bucarest^ Lemberg oder Jassy eingesehen
werden. Wien, 3. Juni 1881. Der Verwal-
tungsrath. (1478)
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Organ des Vereins.
£lnundzwaiizigpster »Jalirg^ang;.
Berlin, den 13. Juni 1881.
Inhalt: Das Eisenbahnnetz Erankreichs, sowie die am 1. Januar 1881 im Bau begriffenen Eranzösischen Bahnen. — Die Ausbil-
dung für den Verwaltungsdienst der Grossherzogi. Badischen Staatseisenbahnen. — Aus Oesterreich-Ungarn. — Ueber die Warschau-Wiener
Eisenbahn. — Georg Ste;^enson. — Englische Schmalspui’bahnen. — Russische Correspondenz. — Eisenbahnfrachtrecht. — Literatur;
Wershoven, The Scientific English Reader. — Concessionsurkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn von
Menden nach Hemer. — Oberhohnsdorf-Reinsdorfer Eisenbahn, Geschäftsbericht. — ßetriebsergebnisse Deutscher Bahnen im April 1881. —
Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Bilanzen. 3. Convertirung. 4. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Das Eisenbahnnetz Frankreichs, sowie die am
1. Januar 1881 im Bau begriffenen Französischen
Bahnen.
Der Statistik des Französischen Ministeriums der öffent-
lichen Arbeiten, welche Ende 1880 erschienen ist, entnehmen wir
folgende Angaben über den Stand der Eisenbahnen Frankreichs
am 31. December 18 79.
Das gesammte Französische Bahnnetz umfasste 25 160 km,
wovon 478 km im Laufe des Jahres 1879 eröffnet worden waren.
Von den Hauptbahnen umfassten Ende 1879 die Nordbahn
1 964 km, die Ostbahn 2 594 km, die Westbahn 2 956 km, die
Paris - Orleansbahn 4 359 km , die Paris - Lyon - Mittelmeerbahn
6 870 km, die Südbahn 2 201 km, die Ceinture 17 km, die Grande
Ceinture 11 km.
Hierzu kommen die kleineren Eisenbahngesellschaften;
Lille ä Valenciennes 63 km, Nord Est 236 km, Somain-Anzin
37 km, Chauney-St. Gobain 15 km, Dunkarque-Belgische Grenze
15 km, Hazebrouck - Grenze 14 km, Armentieres - Grenze 3 km,
Enghien - Mont'morency 3 km, Epernay - Romilly 84 km, Nancy-
Vezelise 32 km, Nancy-Chäteau Salins 24 km, Vassy-St. Dizier
22 km, Bondy -Aulnay les Bondy 8 km, Vitry - Vougeres 81 km,
Dombes et Sud Est 168 km, Rhone 7 km, Medoc loo km, Per-
pignan-Prades 40 km etc.
Die Summe der concessionirten in Betrieb befindlichen
Eisenbahnen betrug am 31/12. 79 incl. 739 km Industriebahnen
21 218 km, wovon das Staatsbahnnetz nur 1 638 km betrug und
das Localbahnnetz 2 161 km umfasste.
Die im Laufe des Jahres 1879 eröffneten, bereits erwähnten
478 km neuen Linien vertheilen sich in chronologischer Reihen-
folge auf die einzelnen Verwaltungen wie folgt:
Es wurden eröffnet
am 11/5. 79 Staatsbahn (Etat) St. Nazaire-Croisic 27 km,
am 21/6. Flügel nach Guerande 6 km,
am 21/6. Nordbahn Frevent-Abbeville 46 km,
am 28/6. Paris-Orleansb. Bergerac-Buisson, 36 km,
am 18/8. Mittelmeerbahn Givors-La Voulte 108 km und Vogue-
Aubenas 10 km,
am 1/9. Ostbahn Conflans-Jarny-Briey 13 km,
am 6/10. Nord-Ostbahn Tourcoing-Menin 12 km,
am 7/10. Ostbahn Remiremont-Saint Maurice 29 km,
am 27/10. Mittelmeerbahn Saint Pierre d’Albigny- Albertville 24 km,
am 27/10. Staatsbahn Loches-Chatillon 21 km,
am 22/12. Ostbahn Onville-Thiaucourt 10 km und Vezelise-Mire-
court 24 km,
am 29/12. Westbahn Coutances - Avrauches 44 km und Dol - Lam-
balle 68 km.
Diesen neu eröffneten 478 km Hauptbahnen wurden noch
140 km Localbahnen einverleibt.
Von Localbahnen waren zu Ende 1879, wie bereits ange-
geben, 2 161 km im Betriebe, nachdem im Jahre 1879 231 km
eröffnet worden waren. Wir geben die Eröffnungszeiten dieser
Linien in chronologischer Reihenfolge mit Angabe der Departe-
ments und in ( ) der Länge der Linien sowie der betriebsführen-
den Gesellschaft.
Am 13/3. im Departement Sarthe: Chateau du Loir-Saint Calais
(44 km, Orleansbahnj,
am 15/4. im Departement Oise: Clermont-Bois de Lihus (16 km,
Nordbahn),
am 1/6. Meuse: Revigny - Laheycourt (14 km, Compagnie des
chemins de fer de la Meuse),
am 15/7. Mezidon-Dives (29 km, Chemin de fer de la Vallee d’Auge),
am 14/8. Ain: Marlieux-Chätillon sur Chalaronne (11 km, Marlieux
ä Cbätillon sur Chalaronne),
am 26/8. Meuse: Lisle en Rigault-Couvonges (7 km, Compagnie
des chemins de fer de la Meuse),
am 6/9. Vosges: Remiremont-Cornimont (21 km, Compagnie du
chemin de fer de la Moselotte),
am 20/9. Aisne: Pouilly-Pont ä Bucy (8 km, Compagnie du
chemin de fer de Crecy-Mortiers ä la Fere),
am 22/9. Seine et Oise et Oise: Beaumont Persan-Ercuis (9 km,
Herren Ternois und Consortium),
am 14/10. Somme et Aisne: Fins-Vermand (34 km, Compagnie
du chemin de fer de Velu Bertincourt ä St. Quentin),
am 3/11. Pas de Calais et Nord: Don - Henie Lietard (20 km,
Compagnie de Lille ä Valenciennes),
am 10/11. Bouches du Rhone: Miramas-Rassuen (11 km, Baron
Digeon und Herrn Casimir Delamarre),
am 17/11! Oise; Brcuis-Ully Saint Georges (7 km, Herrn Tenois
und Consortium).
Ende 1879 waren somit 2 161 km Localbahnen im Betriebe.
Ferner waren noch 486 km im Bau, 1 254 km concessionirt, so
dass die Summa sämmtlicher im Bau und Betriebe befindlichen
sowie concessionirten Staatsbahnlinien Ende 1879 3 901 km
beträgt.
Im Bau begriffen oder zum Bau vorbereitet waren über-
haupt zu Ende 1879: von concessionirten Bahnen 3 500 km,
Industriebahnen 119 km, Staatsbahnen 965 km, vorconcessionirt
(declares d’utilite publique) 4 179 km, Localbahnen 1 744 km, in
Summa 10 503 km.
Von den Hauptbahnen sind nach dem „Journal offic.“ vom
9/2. 81 im Jahre 1880 843 km eröffnet worden*), und da. die
bisher zu den Localbahnen gehörenden Linien Pons ä la Trem-
blade mit Zweigbahn von Saujon nach Royan zu Staatsbahnlinien
(lignes d’interet local = 69 km) gemacht wurden, so erhob sich
die Länge der in Betrieb befindlichen Bahnen von allgemeinem
Interesse von 22 760 km Ende 1879 auf 23 731 km zu Ende 1880,
ungerechnet die 239 km langen industriellen Bahnen.
*) Eine Zusammenstellung der Bahnlinien von Hauptlinien
in 1880 siehe in No. 28 S. 392. Zu den dort angegebenen 818 km
ist noch beizufügen:
1. St. Amand ä Maulde Mortagne Belgische Grenze gegen lournai
eröffnet am 1/10. 80, 9 km.
2. Ste. Gassburge ä Gace eröffnet am 22/11. 80, 16 km.
Die in 1880 eröffneten Localbahnlinien siehe nachstehend.
618
Definitiv concessionirt waren 27 054 km inclusive 2 603 km
Staatsbahnen, zu welchen die vom Staate zurückerworbenen
Linien von Dunkerque zur Belgischen Grenze, 16 km, und von
Bondy nach Aulnay, 8 km, gerechnet sind.
Von Localbahnen wurden im Jahre 1880 eröffnet:
Am 1/2. Vermand ä Saint-Quentin (Aisne) 12 km,
„ 9/2. Valenciennes ä Saint Waast-la-Vallee (Nord) . 18 „
„ 25/4. Velu-Bertincourt ä Fins (Pas de Calais) . . 6 „
„ 1/5. Marcoing ä Masnieres (Nord) 2 „
„ 9/5. Ully-Saint-Georges ä Hermes (Oise) .... 15 „
„ 3/6. Inchy ä, Marquion (Pas de Calais) 5 „
„ 25/7. Laheycourt a Triaucourt (Meuse) 21 „
NB. Gesellschaft Haironville ä Triaucourt,
schmalspurige Bahn*)
„ 6/9. Bavai ä Dozies (Nord) 13 „
Summa 92 km.
Länge der Localbahnen Ende 1879 wie oben 2 161 „
Ende 1880 Totalsumme 2 253 km.
Hiervon ist jedoch abzuziehen die Strecke Pons
ä la Tremblade und Flügelbahn, welche vom Staate
zurückgekauft sind 69 „
Die Länge der Ende 1880 betriebenen Localbahnen
beträgt demnach 2 184 km.
Concessionirt wurden an Localbahnen für das
Jahr 1880:
Le Mans au Grand Luce (im Departement Sarthe) . . 29 „
Ballons ä la forge d’Andoi^e (im Departement Sarthe) 8 „
Castelnau a Margaux (im Departement Gironde) ... 8 „
Hierzu die in 1879 concessioüirten .... . . 3 901 „
in Summa 3 946 km.
Hiervon sind jedoch ebenfalls . 253 „
als vom Staate zurückerworben abzuziehen, so dass die
Länge des concessionirten Localbahnnetzes Ende 1880 3 693 km
beträgt.
Wie rüstig jetzt am Ausbau des Französischen Bahnnetzes
gebaut wird, zeigt nachstehende Zusammenstellung der zu Ende
1880 in Bau begriffenen Linien, bei welchen in ( ) sich angegeben
findet, in welchem D^artement dieselben liegen**), wann der Bau
begonnen hat unter Beifügung der Länge der in Bau begriffenen
Strecken.
I. Von Gesellschaften zu bauende Linien.
Doui ä Orchies zur Belgischen Grenze gegen Tournai , 21 km
(1879, Nord, 16 km).
Cambrai zur Belgischen Grenze gegen Dour (1879, Nord, 19 km).
Amiens ä la vallee de l’Ourq, 114 km (1878, So, Oi, Ai, 105 km).
Abbeville ä Eu et au Treport, 36 km (1880, So, S I, 31 km).
Coulommiers ä la Ferte-Gaucher (1879, Seine et Marne, 20 km).
Revigny ä Vouziers, 66 km (1879, Meuse, Marne, Ardecke, 45 km).
Chätillon-sur-Seine äls-sur-Tille, 71km (l880,Cöted’Or,HteM,35km).
Champigneulles-ä-Is-ville (1878, Meurthe et Moselle, 7 km).
Aillevillers au Val d’Ajol (1880, Hte Saone, Vosges, 17 km).
Embranchement de la Vallee de l’Orne (1880, Meu et Mos, 6 km).
Raccordements entre les lignes de Paris ä Argenteuil, Rouen et
Versailles, 3 km (188(h Seine, 2 km).
Barentin ä Duclair et ä Caudebec (1878, Seine Inferieur, 28 km).
Beuzeville ä Lillebonne et ä Port- Jerome, 19 km (1879, S I, 13 km).
Sille-le-Guillaume ä la Hütte (1879, Sarthe, 25 km).
Chäteaubriant ä Redon (1878, Loire. Inferieur, 45 km).
Plouaret ä Lannion, 16 km (1880, Cotes du Nord, 15 km).
Roanne ä Paray-le-Monial (1880, Loire, Saone et Loire, 56 km).
Avallon ä Dracy-Saint-Loup (1880, Y, Cote d’O, Saö et Lo, 70 km).
Malesherbes ä Bourron (1880, Loire, Seine et Marne, 25 km).
Dijon ä Saint- Amour (1878, Cote d’O, Saö et Lo, Ju, 107 km).
Gap ä Briancon, 83 km (1880, Htes Alpes, 50 km).
Aubenas ä Prades (1880, Ardecke, 9 km).
Virieu-le-Grand ä Saint-Andre-le-Gaz, 46 km (1879, Ain, Sav, Isere,
15 km). (Hiervon ist jedoch die Strecke Vireu-Belley am
30/8. 80 eröffnet worden).^
Saint-Andre-le-Gaz ä Chambery, 41 km (1878, Isere, Sav, 17 km).
Thonon ä Saint-Gingolph (1878, Hte Sav, 27 km).
Uzes ä Saint Julien, 34 km (1880, Gard, 20 km).
*) Diese Bahn, von welcher die Strecke Haironville-Lisle
en Rigault 9 km, führt von dort über Couvonges, Revigny-aux-
Vaches nach Laheycourt 31 km.
**) Wir geben die Namen der Departements, da der Platz
in der Zeile nicht reicht, abgekürzt: N = Nord, So = Somme,
Oi = Oise, Ai = Aisne, S = Seine, S I = Seine Inferieur, S M
= Seine et Marne, Meu = Meuse, M = Merne, Ard = Ardecke,
Meu et Mos = Meurthe et Moselle, Saö = Saöne, Vos = Vosges,
Sa — Sarthe, Lo =r Loire, Cö = Cotes du Nord, Y = Yonne,
Ju = Jura, Sav = Savoie, G = Gard, S et 0 = Seine et Oise,
V Vaucluse, B d Rh = Bouches du Rhöne, Her = Herault,
Ch = Charente, Vi = Vienne, GL = Gironde, Or = Orne, May
= Mayenne, Calv — Calvados, Vend = Vendee, Dord = Dordogne,
I et V = Ille et Vilaine.
Vezenobres ä Quissac (1879, Gard, 20 km).
Embranchement sur Anduze (1879, Gard, 6 km).
Grande-Ceinture (section d’Epinay-sur Orge ä Noisy-le-Sec), 90 km,
(1877, Seine, Seine et Oise, 65 km).
Alais au Rhöne et embranchement sur Salindres, 61 km (1879,
Gard, Vaucluse, 57 km).
Bourges ä Gien, 88 km (1877, Cher, Loiret, 75 km).
Argent ä Beaune-la-Rolande (1877, Cher, Loiret, 73 km).
La Cluse a Bellegarde (1878, Ain, 28 km),
Arles ä La Tour-Saint-Louis (1877, Bouches du Rhöne, 39 km).
Maubeuge ä Fourmies, 42 km (1880, Nord, 15 km).
Chauny ä Anizy (1879, Aisne, 18 km).
Cambrai ä Douai (1879, Nord, 29 km).
Aubigny-au-Bac ä Somain et ä Abscon, 17 km (1880, Nord, 5 km).
Vassy ä Doulevant (1880, Hte Marne, 16 km).
De la Mine-des-Vaux ä Frejus, 17 km (1880, Var, 9 km).
11. Vom Staate zu erbauende Linien:
Epinay ä Luzarches (1873, Seine, Seine et Oise, 26 km).
Vichy ä Ambert, 81 km 0877, Allier, Puy de Döme, 61 km).
Annecy ä Annemasse (1877, Hte Savoie, 53 km).
Port-Sainte-Marie ä Riscle, 115 km (1873, Lot et Gar, Gers, 39 km).
Pau ä Olorou, 35 km (1878, Basses-Pyren., 28 km).
Puyoo ä Saint-Palais, 29 km (1879, Basses-Pyren., 6 km).
Narbonne ä Bize, 21 km (1880, Aude, 5 km).
Rodez ä Millau (1870, Aveyron, 74 km).
Severac au Mqnastier, 34 km (1875, Aveyron, Lozere, 26 km).
Le Monastier ä Mende avec embranchement sur Marvejols (1877,
Lozere, 36 km).
Marvejols ä Neussargues, 89 km (1878, Lozere, Cantal, 11 km).
Mazamet ä Bedarieux, 80 km (1878, Tarn, Her., 27 km).
Mont- de- Mar san ä Roquefort (1877, Laudes, 23 km).
111. Vom Staate wiedererworbene und zu erbauende
Linien:
Le Queroy a Nontron (1878, Charente, 35 km).
Saint- Jean-d’Angely ä Niort (1878, Ch I, Deux-Sevres, 48 km).
Niort ä Ruffec (1879, Deux Sevres, Charente, 76 km).
Chäteauroux ä Montlu<;on (1879, Indre, Cher, Allier, 103 km).
Neuville ä Bressuire, 7u km (1879, Vi, Deux Sevres, 47 km).
Clermont ä Tülle avec embranchement d’Eygurande ä Vendes,
225 km (1874, Puy de Döme, Correze, Cantal, 220 km). Hier-
von' sind 67 km von Ussel nach Tülle seit 19/9. 80 im
Betriebe).
Patay ä Nogent-le-Rotrou, 86 km (1879, Loiret, Eure et Lo, 58 km).
Elbeuf ä Rouen, 23 km (1878, Seine inferieur, 21 km).
Evreux-Ville ä Evreux-Navarre (1879, Eure, 5 km).
Machecoul ä la Roche-sur-Yon avec embranchement de Comme-
quiers ä Croix-de-Vie (1877, Vendee, 82 km). Hiervon sind
70 km von Machecoul nach La Roche-sur-Yon seit 19/8. 80 in
Betrieb).
Faye ä Chalonnes, 25 km (1879, Maine et Loire. 21 km).
Brou ä Besse, 59 km (1880, Eure et Lo, Lo et Cher, Sa, 32 km).
Confolens ä Exideuil (1880, Charente, 17 km).
Libourne ä Marcenais, 19 km (1880, Gi, 12 km).
Ligne de jonction des gares de la Prairie-au Duc et de la Com-
pagnie d’Orleans, ä Nantes (1880, Loire Inferieur, 2,5 km).
Embranchement du port-de-Lupon (1879, Vendee, 2,5 km).
Embranchement du port-de-Marans (1880, Ch I, 2 km).
BesanQon zur Schweizer Grenze bei Marteau, avec embranchement
sur Lods, 98 km (1879, Doubs, 95 km).
IV. Neue vom Staate zu erbauende Linien:
Alengon ä Domfront (1879, Orne, Mayenne, 68 km (Alen^on ä
Prez-en-Pail 27 km seit 17/9. 80 in Betrieb).
Couterne ä la Ferte-Mace (1877, Orne, 15 km).
Prez-en-Pel ä Mayenne (1878, Mayenne, 39 km).
Mayenne ä Faugeres (1877, Mayenne, Ille et Vilaine, 47 km).
Marners ä Mortagne (1877, Sarthe, Orne, 38 km).
Mortagne ä Laigle (1878, Orne, 34 km).
Mortagne ä Mezidon (1877, Orne, Calvados, 95 km). Hiervon
Saint-Gauburge-Gace, 18 km, seit 22/11. 80 in Betrieb).
Ecbauffour ä Bernay (1877, 0, Eure, 46 km).
La TrJnite-de-Reville ä Orbec (1879, Calvados, Eure, 13 km).
Caen ä Dozule (1877, Calvados, 23 km).
Compiegne ä Soissons (1878, Aisne, Oise, 32 km).
Vendöme ä Blois (1878, Loir et Cher, 33 km).
Blois ä Romorantin (1878, Loir et Cher, 47 km).
Vendöme ä Pont-de-ßraye (1878, Loir et Cher, Sarthe, 27 km).
Cholet ä Clisson (1878, Lo I, Vend, Maine et Lo, 37 km).
Questembert ä Ploermel (1877, Morbihan, 34 km).
Fontenay-le-Comte ä Benet (1879, Vendee, 20 km).
Vieilleville ä Bourganeuf, 18 km (1878, Creuse, 15 km).
Aubussin ä Felletin (1878, Creuse, 10 km).
Eymontiers ä Maymac, 49 km (1879, Hte Vienne, Correze, 16 km).
Limoges au Dorat (1876, Hte Vienne, 54 km). Hiervon Couzeix
au Dorat, 47 km, seit 31/12. 80 im Betriebe).
Saint-Denis ä Souillac (1879, Lot, 18 km).
■ . Souillac au Buisson, avec embrachement sur Gourdon, 63 km
(1878, Dordoene, Lot, 52 km).
Montmoreau ä P^igneux, 54 km (1877, Dordogne, Charente, 36 km).
Avalion ä Nuits-sous-Ravieres, 40 km (187K, Yonne, 27 km).
Trigueres ä Clamecy, 70 km (1879, Loiret, Yonne, Nievre, 53 km).
. Firminy ä Annonw avec embranchement du Pertuiset ä Saint-Just,
79 km (1877, Hte Loire, Loire, Ardeche, 74 km).
Auxerre ä Gien, 91 km (1878, Loiret, Yonne, 77 km).
Aurillac ä Saint-Denis-les-Martel, 60 km (1879, Correze, Cantal,
Lot, 4 km).
• Chäteaubriant ä Rennes mit Zweigbahn nach Vitre (1879, Loire
) Inferieur, Ille et Vilaine, 97 km).
; Port-de-Piles ä Port-Boulet avec embranchement sur le camp du
Ruchard, 64 km (1879, Indre et Loire, 20 km).
Buzy ä Laruns, 19 km (1879, Basses Pyren., 13 km).
Embranchement d’Isigny ä la ligne de Caen ä Cherbourg (1879,
Calvados, 5 km).
" Mirecourt ä Chalindrey mit Flügel von Andilly ä Langres und
” von Merrey nach Neufchäteau, 141 km (1878, Hte M, Vos., 104 km).
• Ajaccio ä la Station de Mezzana (Corsica) (1878, Corse, 13 km).
Bastia ä Corte (Corsica), 70 km (1879, Corse, 46 km).
Busigny ä Hirson, 53 km (1879, Nord, Aisne, 17 km),
Montauban ä Brive, 163 km (1870, Tarn et Gar, Lot, Correze,
Dordogne, 24 km).
Lens ä Armentieres, 33 km (1880, Pas de Cal, Nord, 23 km).
Valenciennes au Cateau (1880, Nord, 35 km).
Poitiers au Blanc, 66 km (1880, Vienne, Indre, 19 km).
Port-de-Piles ä Preuilly, 34 km (1880, Indre et Loire, 23 km).
Auray ä Quiberon (1880, Morbihan, 26 km).
Dives ä Deauville, 20 km (1880, Calvados, 2 km).
! Nort ä Montreuil-Rellay avec embranchement sur Moncontour
(1880, Deux Sevres, Maine et Loire, 116 km).
Rosporden ä Concarneau (1880, Finistere, 14 km).
Moriaix ä Roscoff (1880, Finistere, 25 km).
Quimper k Douarnenez (1880, Finistere, 18 km).
Palaiseau ä Villeneuve-Saint-Georges, 14 km (1880, S, S et Oi, 3 km).
Cahors ä Capdenac, 71 km (1880, Lot, 4 km).
Marmande, ä Angouleme, 183 km (1880, Lot et Gar, Dord, Ch, 13 km).
Baccarat ä Badonviller (1880, Meurthe et Moselle, 14 km).
Pompey ä Nomeny, 21 km (1880, Meurthe et Moselle, 1 km).
. Colombey ä Frenelle-la Grande, 30 km (1880, Meu. et Mos., 11 km).
Saint-Nazaire k Chäteanbriant, 74 km (1880, Loi I, 19 km).
Nantes k Segre, 76 km (1880, Loi. I, Maine, et Lo., 53 km).
Velluire k Fontenay-le-Comte (1880, Vendee, 11 km).
Sable ä Sille-le-Guillaume, 44 km (1880, Sarthe, 15 km).
Fere-Champenoise k Vitry-le-Fran(jois, 50 km (1880, M, Aube, 9 km).
Evreux au Neubourg, 23 km (1880, Eure, 16 km).
Saint-Georges ä Evreux, 35 km (1880, Eure, 10 km).
De la Station de Mezzana ä Corte (Corsica), 72 km (1880, Corse,
4 km).
Ploermel k la Brohiniere (1880, Morbihan, Ille et Vilaine, 41 km).
Verbindung der Bahnhöfe in Saumur, 7 km (1880, Maine et Lo, 1 km).
Vougeaucourt ä Saint- Hippolyte, 26 km (1880, Doubs, 12 km).
Verbindungsbahn zwischen der Linie der Grande Ceinture nach
Saint- Germain-et-Lay et la gare actuelle-de Saint-Germain
(1880, Seine et Oise, 3 km).
L’Etang-la-Ville ä Saint-Cloud, 15 km (1880, Seine et Oise, 1 km).
Recapitulation.
Bahnlinien
Läi
der
ganzen
Linien
km
ige
der im
Bau
befind-
lichen
Strecken
km
Totalsumme
der bis Ende
1880 für den
Bau dieser
Linien ver-
ausgabten
Gelder
Fres.
I. Linien, welche ganz von Ge-
sellschaften auszuführen sind
1 907
1633
216 398 000
11. Vom Staate zu erbauende
Linien
696
415
120 830 000
Hl. Vom Staate wieder erworbene
und zu erbauende Linien . .
1 087
988
114 547 000
, IV. Neue vom Staate zu erbauende
Linien
3183
2 082
198 827 000
V. Für Vorarbeiten
—
—
7 896 000
Sa.
6 873
6118
1 658 498 000
Die Ausbildung für den Verwaltungsdienst der
Grossherzogl. Badischen Staatseisenbahnen.
Das Gesetzes- und Vei ordnungsblatt für das Grossherzog-
thum Baden enthält in seiner No. XIV eine Verordnung des Gross-
herzogl. Badischen Ministeriums der Finanzen vbm 19. Mai d. J.
,, betreffend die Ausbildung für den Eisenbahnverwaltungsdienst,
wodurch die über diesen Gegenstand bisher bestandenen Bestim-
mungen aufgehoben und durch anderweite Vorschriften ersetzt
werden.
Diese neue Verordnung, deren Bestimmungen sich in mehr-
facher Beziehung an die für den Eintritt in den Reichspostdienst
geltenden Vorschriften anschliessen, setzt im Wesentlichen Fol-
gendes fest:
I. Höherer Eisenbahuverwaltungsdienst.
Wer sich für den höheren Eisenbahnverwaltungs-
dienst vorbilden will, hat
1. nach vollendeter Mittelschulbildung als Kandidat in den
praktischen Eisenbahndienst einzutreten,
2. nach mindestens 2jähriger Dienstzeit die Eisenbahnaspi-
rantenprüfung und hierauf
3. nach mindestens 3 Jahren die höhere Verwaltungsprüfung
abzulegen.
Wer als Eisenbahncandidat eintreten will, hat nachzuweisen,
dass er ein Deutsches Gymnasium oder Realgymnasium von
9 Jahreskursen (Realschule I. Ordnung) mit Erfolg absolvirt hat.
Dieser Nachweis wird ersetzt durch das Bestehen einer der Ab-
solvirung der bezeichnetan Anstalten gleichzuachtenden Prüfung
bei der von einer Deutschen Oberschulbehörde ordnungsmässig
dafür eingesetzten Prüfungscommission.
Ausnahmsweise sollen aber auch solche Bewerber zuge-
lassen werden, welche 7 Jahreskurse der genannten Lehranstalten
mit Erfolg zurückgelegt haben, sofern sie gleichzeitig den Nach-
weis liefern, dass sie durch längeren, mindestens aber 1jährigen,
behufs weiterer sprachlicher Ausbildung ausserhalb Deutschland
genommenen Aufenthalt vollständige Fertigkeit des mündlichen
und schriftlichen Ausdrucks in der Französischen, Italienischen
oder Englischen Sprache sich erworben haben.
Ausserdem sind zum Zwecke der Aufnahme als Eisenbahn-
candidat folgende Nachweise zu erbringen:
1. Ein Geburtszeugniss. In der Regel werden nur solche
Personen als Eisenbahncandidaten angenommen, welche das 17.
Lebensjahr zurückgelegt und das 25. noch nicht überschritten
haben.
2. Zeugnisse über vorwurfsfreie Aufführung während der
Studien-, und, wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus einer
Schulanstalt in den Dienst tritt, während der Zwischenzeit und
über bisherige Beschäftigung.
3. Ein nach den desfallsigen Vorschriften ausgestelltes
Zeugniss eines Badischen Staatsarztes über Gesundheit und den
Jahren angemessene, den eisenbahndienstlichen Anforderungen
gewachsene körperliche Ausbildung und Rüstigkeit, ln dem
Zeugniss muss insbesondere auch Schärfe des Gesichts und des
Gehörs, sowie normales Farbenunterscheidungsvermögen festge-
stellt sein. '
4. Nachweis der Cautionsfähigkeit.
5. Die Nachweise über das Militärdienstverhältniss unter
Anschluss der betreffenden Dienstpapiere.
Nachdem der Candidat in 2 jähriger Dienstzeit tüchtige
Leistungen und gute Führung an den Tag gelegt hat, kann der-
selbe zu der Aspirantenprüfung zugelassen werden. Letztere
wird am Sitze der Generaldirection der Grossherzogl. Staatseisen-
bahnen alljährlich im Frühjahr und Spätjahr vorgenommen; die-
selbe ist eine praktische Dienstprüfung, in welcher durch münd-
liche und schriftliche Fragestellung erprobt werden soll, ob der
•Candidat mit den Fachkenntnissen vertraut sei, in den verschie-
denen Dienstzweigen sicher zu functioniren und die ihm vorge-
legten Fragen in einer seiner Schulausbildung entsprechenden
Weise zu beantworten.
Diejenigen Candidaten, welche die Aspirantenprüfung be-
stehen, werden unter die Eisenbahnaspiranten eingereiht und er-
halten Anwartschaft zunächst auf decretmässige Anstellung.
Nach Umfluss von 3 Jahren seit Bestehen der Aspiranten-
prüfung kann sich der Aspirant zu der höheren Verwaltungs-
prüfung melden. Die Zulassung zu dieser Prüfung setzt voraus,
dass der Candidat nach Bestehen der Aspirantenprüfung minde-
stens 2 Jahre im praktischen Eisenbahndienste zugebracht und
dabei eine besondere Brauchbarkeit und vorwurfsfreie Führung
bethätigt habe.
Durch die höhere Verwaltungsprüfung soll erprobt werden,
ob der Aspirant alle Zweige des Eisenbahnverwaltungsdienstes
theoretisch und praktisch gründlich erlernt hat und die für die
Bekleidung einer höheren Staatsdienststelle erforderliche wissen-
schaftliche Bildung besitzt. , , . ,
Neben den speciellen Eisenbahndisciplinen erstreckt sieb
die höhere Verwaltungsprüfung noch auf folgende wissenschaft-
liche Fächer: , .
1. Grundzüge derNationalöconomie(Volkswirtlischaftslehre
und Volkswirthschaftspflege) und der Finanzwissenschaft;
2. Grundzüge des Deutschen Verfassungs- und Verwal-
tungsrechts und der für den Eisenbahnbetrieb wichtigen Lehren
des Civil- und Handelsrechts, insbesondere des Frachtrechts;
3. Geschichte und Statistik des Eisenbahnwesens;
4. die hauptsächlichsten technischen Grundsätze über Eisen-
bahnbau, Eisenbahnunterhaltung und, Eisenbahnbetrieb, ein-
schliesslich des Eisenbahntelegraphenwesens.
Die höhere Verwaltungsprüfung wird durch eine vom Gross-
herzogl. Finanzministerium zu ernennende Commission, welche
aus Mitgliedern des Finanzministeriums, der Generaldirection und
aus sonstigen mit den Prüfungsfächern vertrauten Oberbeamten
oder Lehrkräften besteht, im Spätjahr jeden Jahres vorgenommen.
Um den Eisenbahnaspiranten das Studium der wissenschaft-
lichen Disciplinen zu erleichtern, können dieselben auf Ansuchen
während der Aspirantendienstzeit auf die Dauer 1 Jahres zur
Verwendung bei der Centralverwaltung einberufen werden, damit
sie, neben der Beschäftigung im Eisen bah nverwaltungsdienst, die
Vorträge, welche über die bezeicbneten wissenschaftlichen Disci-
plinen an der polytechnischen Schule zu Karlsruhe abgehalten
werden, besuchen.
Auf das Gutachten der Prüfungscommission und nach An-
hörung der Generaldirection der Grossherzogi. ßtaatseisenbahnen
entscheidet das Grossherzogi. Finanzministerium über die Ergeb-
nisse der Prüfung. Die Aspiranten, welche die Prüfung bestanden
haben, werden als Eisenbahnpraktikanten aufgenommen.
Die Eisenbahnpraktikaüten werden, soweit entsprechende
Stellen vorhanden sind, im Dienste der Eisenbahnverwaltung
gegen Vergütung beschäftigt und sind befähigt, in alle nicht
technischen Staatsdienststellen der Bezirks- und Centralverwal-
tung des Eisenbahnwesens vorzurücken.
II. Niederer Eisenbahnverwaltnngsdienst.
Wer zu Stellen des niederen Verwaltungsdienstes in der
Eisenbahnverwaltung einschliesslich des Canzlei- und Rechnungs-
dienstes zugelassen werden will, hat unter Nachweis der vorge-
schriebenen Mittelschulbildung als Gehilfe in den Eisenbahndienst
einzutreten und sofern er in die wichtigeren Stellen des niederen
Eisenbahndienstes aufrücken will, eine Assistentenprüfung ab-
zulegen.
Vor der Zulassung als Eisenbahngehilfe ist nachzuweisen,
dass der Candidat mindestens die ersten 6 Jahreskurse eines Gym-
nasiums, Realgymnasiums oder einer höheren Bürgerschule mit
Erfolg absolvirt hat.
Dieser Nachweis wird ausnahmsweise ersetzt:
a) durch das Zeugniss einer Deutschen Oberschulbehörde
über das Bestehen einer Prüfung, welche der Absolvirung des
6. Jahreskurses jener Anstalten gleichwerthig ist, oder
b) durch Vorlage der Bescheinigung über das Bestehen der
Prüfung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, oder
c) durch das Bestehen der bei der Generaldirection der
Grossh. Staatseisenbahnen abgehaltenen GehUfenprüfung.
Ausserdem sind zum Zwecke des Eintritts als Eisenbahn-
gehilfe folgende Nachweise zu erbringen:
1. ein Geburtszeugniss; in der Regel werden nur solche
Personen als Gehilfen angenommen, welche das 16. Lebensjahr
zurückgelegt und das 25. noch nicht überschritten haben;
2. Zeugnisse über vorwurfsfreie Aufführung während der
Studien-, und wenn der Bewerber nicht unmittelbar aus einer
Schulanstalt in den Dienst tritt, während der Zwischenzeit, und
über bisherige Beschäftigung;
3. ein nach den desfallsigen Vorschriften ausgestelltes Zeug-
niss eines 'Badischen Staatsarztes über Gesundheit und den Jahren
angemessene, den eisenbahndienstlichen Anforderungen gewach-
sene körperliche Ausbildung und Rüstigkeit; in dem Zeugniss
muss insbesondere auch Schärfe des Gesichts und Gehörs, sowie
normales Farbenunterscheidungsvermögen festgestellt sein;
4. Nachweis der Cautionsfähigkeit;
5. die Nachweise über das Militärdienstverhältniss unter
Anschluss der betreffenden Dienstpapiere.
Die Gehülfenprüfung wird unter Leitung eines Mitgliedes
der Generaldirection in der Regel zweimal des Jahres, im Früh-
jahr und Spätjahr, durch eine Commission vorgenommen, welche
:ius den von der Generaldirection dazu ernannten Beamten und
Lehrkräften besteht.
Die Prüfung erstreckt sich auf Deutsche Sprache, neuere
fremde Sprachen — wobei Kenntniss und üebung in der Fran-
zösischen Sprache obligatorisch ist, Mathematik, Geschichte und
Geographie, und zwar auf diese Lehrgegenstände im Allgemeinen
in dem Umfang, dass die Erfüllung der Anforderungen nachzu-
weisen ist, welchen durch die obenbezeichnete Stufe der Mittel-
schulbildung entsprochen wird.
Besonders tüchtige Kenntnisse in den neueren Sprachen
dienen zur vorzugsweisen Empfehlung.
Die aufgenommenen Eisenbahngehilfen werden nach Bedarf
geeigneten Stellen zur praktischen Erlernung des niederen Ver-
waltungsdienstes zugetheilt, wobei hinsichtlich der Wahl des
Dienstorts, soweit thunlich, auf die Wünsche der Gehilfen Rück-
sicht genommen werden soll.
Nachdem der Eisenbahngehülfe in dreijähriger Dienstzeit
tüchtige Leistungen und gute Führung an den Tag gelegt hat,
kann derselbe von der Generaldirection zu der Assistentenprüfung
zugelassen werden.
Letztere wird am Sitze der Generaldirection alljährlich
zweimal, im Frühjahr und Spätjahr, durch eine Commission vor-
genommen, welche durch me Generaldirection aus Mitgliedern
dieser Stelle, sonstigen Oberbeamten der Eisenbahnverwaltung
oder geeigneten Lehrkräften zusammengesetzt und deren Vorsitz
durch ein Mitglied der Generaldirection geführt wird.
Durch die Assistentenprüfung soll erprobt werden, ob der
Candidat mit den Fachkenntnissen vertraut ist, in den verschie-
denen Dienstzweigen sicher zu functioniren, und die ihm vorge-
legten Fragen in einer seiner Schulausbildung entsprechenden
Weise zu behandeln und zu beantworten versteht.
Auf das Gutachten der Prüfungscommission entscheidet die
Generaldirection über die Ergebnisse der Assistentenprüfung.
Die bestandenen Candidaten werden als Assistenten aufge-
nommen.
Die Assistenten werden, soweit entsprechende Stellen vor-
handen sind, gegen Vergütung beschäftigt und sind befähigt, in
alle nicht technischen Stellen des niederen Eisenbahnverwaltungs-
dienstes, einschliesslich des Canzlei- und Rechnungsdienstes, mit
Decret einzurücken.
Bei besonderer Tüchtigkeit und lobenswerther Führung
können die Assistenten auch zu Staatsdienerstellen in der
Central- und Bezirksverwaltung gelangen, jedoch mit Beschrän-
kung auf die Beamtenstellen zweiter Classe des äusseren Dienstes
und die Bureaubeamtenstellen bei der Generaldirection der Grossh.
Staatseisenbahnen.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 6. Juni 1881. (Zwei vertagte Gesetze. Der Deutsche
Handelsvertrag. 4 Schlussverhandlungen. Dreijähriger Rückblick.
Aprileinnahmen. Böhmische Localbahnen. Todesfall. Stephen-
sonfeier. Frauen im Bahnbetrieb. 9 Generalversammlungen.
Börsenbericht.)
Mit der vorgestrigen Vertagung des Oesterreichischen
Herrenhauses ist auch die legislative Erledigung der vom Abgeord-
netenhanse angenommenen Gesetze über die Verstaatlichung der
Elisabeth Westbahn und die Herstellung der Galizischen Trans-
versalbahn bis zum Herbst hinausgeschoben. Bezüglich der Letz-
teren is,t es unerklärlich, warum die Regierung nicht noch eine
Sitzung des Herrenhauses veranlasst hat, da eine Opposition des-
selben gegen die Galizische Transversalbahn nicht zu erwarten
ist und nun wieder ein Jahr verloren geht, während dessen die
politische und finanzielle Constellation sich zu deren und damit
auch zu des ganzen Reiches Nachtheil gewaltig ändern kann.
Rücksichtlich der Westbahn war die von der Eisenbahncommis-
sion dieses Hauses beantragte Ablehnung der Verstaatlichungs- '
Vorlage entscheidend, welche mit dem hohen Kaufpreise und mit
der gefährlichen Conversion der Actien in Goldobhgationen moti-
virt und durch die Aufforderung unterstützt war, die Regierung
möge mit der Westbahn neue Verhandlungen beginnen, welche
diesen Bedenken Rechnung tragen sollen.
Ueber den Deutschen Handelsvertrag, welcher auch vom
Herrenhause angenommen wurde, erklärte der Handelsminister ■
Pino, dass die Oesterreichische Regierung in der Richtung einer
Zölltarifrevision schon mit der Ungarischen Regierung in Ver- »
handlung getreten ist, und dass in dieser Beziehung gewiss Alles %
geschehen wiijd, was den Interessen beider Reichshälften ent-
spricht. Was die Revision der der Production abträglichen Eisen- ^
bahntarife betrifft, so ist eine Revision aller jener Berichte im
, Zuge, welche von den Handelskammern in dieser Beziehung ein-
geholt worden sind. Diese Berichte sind sehr ausführlich, und /'
die Bewältigung des Materials erfordert natürlich einige Zeit. Die
Regierung wird Alles thun, um der heimischen Production jene W
Tarife zuzuführen, welche sie für absolut nothwendig hält. Inso- >
fern, als es sich um Tarife gehandelt hat, welche von einigen
Eisenbahn ver waltun gen eingeführt worden und besonders be- ?
schwerlich gefallen sind, weil Stationen, die im Inlande waren,
höhere Tarife gezahlt haben, als solche, welche an der Grenze /
des Auslandes gelegen sind, so hat die Regierung schon Gelegen- i
heit genommen, auf Anregungen, welche ihr von verschiedenen ^
Seiten zugekommen sind, solche Tarife abzustellen, was auch im \
Interesse der heimischen Production stets geschehen wird. J
Die Bahnpetitionen resp. Resolutionen beschäftigten noch fl
das Oesterreichische Abgeordnetenhaus in der Schlusssitzung. }
Bei der Abstimmung über die auch angenommene Resolution in
Betreff der Böhmisch-Mährischen Transversalbahn wurde vom ^
Vertreter der Stadt Triest der Bau der für dieselbe nothwendigen
Bahnen angeregt, welche dem Schutze des Seehandels dienen •
sollen. „Die Böhmisch-Mährische Transversalbahn bedeutet für >
den Welthandel nichts, während die Bahnen an das Meer be-
deutungsvoll für denselben seien. Durch die Herstellung der
Pontebabahn ist Venedig dem Mittelpunkte des Europäischen y
Handels näher gerückt worden, nicht Triest : um Triest zu helfen, j»
müsse man die Kronprinz Rudolfbahn bis Triest ausbauen und
Anschlüsse von Villach zur Giselabahn gegen Salzburg bewerk- ^
stelligen, um die westlichen und nördlichen Handelscentren von ^
Triest aus rasch erreichbar zu machen, damit Triest ein Stapel- ^
platz für die Oesterreichische Industrie werden könne. Man solle ^
nicht nur Industrie und Ackerbau, sondern auch den Handel J
schützen“. Ein zweiter Abgeordneter wünschte den Ausbau der «
621
Bahn in der östlichen Steiermark, zu welchem die Regierung in
früherer Zeit aufgefordert worden war. Die beantragte Verlän-
gerung der Dalmatinischen Bahnen bis Kiew wurde abgelehnt,
obzwar der betreffende Abgeordnete erklärte, wenn man schon
11 Millionen ausgegeben habe für die Herstellung der Bahn bis
Siveric, so solle man doch noch 1 Million opfern, um sie in ver-
nünftiger Weise weiter zu entwickeln. Der Weiterbau der Bahn
würde eine Wohlthat für das Land sein. Hierauf wurde ihm
jedoch vom Referenten entgegnet: War es ein Fehler, 11 Millionen
für diese Bahn zu verwenden, so dürfe man in diesem Fehler
'nicht beharren und nicht auch noch die zwölfte Million opfern.
Zum Schlüsse des Ungarischen Reichstages warf der Präsi-
dent des Abgeordnetenhauses noch einen Rückblick auf die legis-
lative Thätigkeit im Communicationswesen während der ablaufen-
den 3jährigen Periode. Der Staat habe sein Hoheitsrecht den
Eisenbahnen gegenüber geltend zu machen gesucht, die Verstaat-
lichung derselben sei im Fortschreiten begriffen. Die Pestbahn,
die Linie Agram-fiarlsburg und die Waagthalbahn wurden ange-
kauft; die Bahnen: Pest-Semlin, Budapest-Fünfkirchen und Dalya-
Vinkoveae resp Brood wurden vom Staate gebaut; die Verhält-
nisse der Kasenau-Oderberger Bahn wurden geordnet. Die Reali-
sirung der Vizinalbahnen wurde durch das betreffende Gesetz
sicher gestellt; seither sind die Szamosthal-, Neutrathal-, Mezö-
turer, Szarvaser, Arad-Csanader Bahn etc. im Werden. Endlich
wurde das neue (noch von uns zu bestechende) Gesetz über die
Modification des G. A. I. 1868, betreffend die neutralisirte Ver-
besserung der Eisenbahnen, erwähnt.
Auf den Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen wurden
im April 1881 im Ganzen 3 016 309 Personen und 3 773 144 t
Güter befördert und hierfür eine Gesammteinnahme von
15 653 801 fl. erzielt, d. i. pro Kilometer 852 fl. Im gleichen Mo-
nate 1880 betrug die Gesammteinnahme — bei einem Verkehr
von 2 838100 Personen und 3 403 323 t Guter — 14 997 296 fl. oder
pro Kilometer 819 fl.; daher resultirt für den Monat April 1881
eine Vermehrung der kilometrischen Einnahmen um 4 pCt.
Die auf dem Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnnetze
in der Zeit vom 1. Januar bis Ende April 1881 erzielten Transport-
einnahmen beziffern sich auf 61 600 638 fl , in der gleichen Zeit-
periode des Vorjahres auf 58 875 187 fl. Da die durchschnittliche
Gesammtlänge der Oesterreichisch-Ungarischen Eisenbahnen für
die eben genannte Periode d. J. 18 379 km, für denselben Zeit-
raum des Vorjahres dagegen 18 304 km betrug, so stellt sich die
durchschnittliche Einnahme pro Kilometer für die ersten vier
Monate 1881 auf 3 352 fl. gegen 3 217 fl. im Vorjahre, d. i. um
135 fl. günstiger, oder auf das Jahr berechnet pro 1881 auf
10 056 fl gegen 9 651 fl. pro 1880, d. i. um 405 fl. oder in beiden
Fällen um 4,2 pCt. günstiger.
Die Concessionsurkunde für folgende Böhmische Local-
bahnen und zwar: von Königgrätz nach Wostromer mit einer
Abzweigung von Sadowa nach Smiric; von Nimburg nach Jicin
mit Abzweigungen von Krinec nach Königstadtl, und von Ko-
pidlno nach Liban; von Nezvestic nach Miröschau und von Nusle
nach Modran werden im „Reichsgesetzblatte“ vom 3. d. Mts.
publizirt. Concessionäre sind die Bauunternehmer Johann Muzika
und Karl Schnabel in Prag. Der Unternehmung wird volle
Stempel- und Gebührenfreiheit für die auf Grundeinlösung, Bau
und Financirung bezüglichen Acte, ferner die Befreiung von der
Erwerb- und Einkommensteuer und vom Couponstempel auf
dreissig Jahre zugesichert. Der Bau hat sofort zu beginnen und
muss bis 1. September 1882 vollendet sein. Die Caution beträgt
100 000 fl. Die Dauer der Concession ist auf neunzig Jahre fest-
gesetzt, die Staatsverwaltung hat aber das Recht, wann immer
gegen zu vereinbarende Baarentschädigung die Bahn für den
Staat zu erwerben. Die Gesammtlänge dieser 4 Linien sammt
Abzweigungen beträgt 138,4 km.
Oer erste Handels- und spätere Commanicationsminister
Ungarns, Stefan Gorove, ein lauterer um das Land hochverdienter
Charakter, ist mit Tod abgegangen. Bereits im Jahre 1839 ver-
öffentlichte er sein erstes Werk: „Ueber die Eisenbahnen im
Allgemeinen und über die Eisen- und Wasserwege Ungarns ins-
besondere“, in welchem er die Nothwendiglceit der Staatsgarantie
zur Verwirklichung der Eisenbahnen warm vertrat.
George Stephenson’s Secnlargeburtstag wird in No. 22 und
23 der „Oesterreichischen Eisenbabnzeitung“ durch folgende Ar-
tikel und Notizen würdig gefeiert: George Stephenson, der Vater
der Locomotiveisenbahnen, eine historische Studie vom Redacteur
Engelhard mit den Abbildungen der „vorsündfluthlichen“ Loco-
motiven. Drei Ehrentage aus dem Leben George Stephenson’s,
Aussprüche über die Eisenbahnen zu Zeiten Stephenson’s,
Stephensonfeier in Newcastle, Stephenson Memorial-Hall, Erinne-
rungsblatt an George Stephenson, Werke über Stephenson’s
Leben, ein Sonett zum 9. Juni 1881, endlich die auch vom
„Standard“ mitgetheilte Einladung zum Festbankett der Club-
mitglieder an diesem Tage.
Ueber die Verwendung der Frauen beim Eisenbahnbetriebe
in Oesterreich veröffentlicht das „C. B.“ eine statistische Tabelle,
der wir folgende Ziffern entnehmen: Die Zahl der verwendeten
Frauen betrug im Jahre 1871: 1 608 und stieg in den folgenden
Jahren rasch, so dass sie 1880 nicht weniger als 3 042 erreichte.
Von den Frauen waren beschäftigt: 6 in der Effectenliquidatur
(30—60 fl. Monatsgehalt), 2 mit der Erzeugung von Fahrbilleteu
(40—45 fl.), 3 mit der Fahrbillettencontrole (20-40 fl.), 65 im Rech-
nungs- und Hilfsämter-Bureaudienste (pro Tag 1—1 5^ fl.), 20 im
Cassendienste (120 — 845 fl. jährlich), 7 iqi Telegraphendienste (pro
Tag 40 kr. bis 1 fl. 50 kr ), im Bahnaufseherdienste 2 939 (2—10 fl.
pro Monat). Fast sämmtliche sind Wittwen oder Angehörige von
Beamten der betreffenden Bahnen.
Die Generalversammlung der Buschtehrader Bahn vom
31. d. M. fasste die erforderlichen Beschlüsse wegen Vertheilung
des Reingewinnes. Bemerkenswerth ist, dass der Verwaltungs-
rath auf die Tantiemen von 24 258 fl. verzichtet. Der Gesellschaft,
ist eine Klage der Regierung auf Einlösung der Coupons von
1 100 000 fl. Prioritäten, welche die Regierung seinerzeit zur Re-
fundirung des Staatsvorschusses für die Strecke Falkenau Gras-
litz übernahm, zugcstellt worden. Die Regierung forderte die
Couponzahlung seit 1. Octoher 1877. Der Antrag auf Verkauf der
Zweigbahn Hodau - Friedrichsschacht an die Oesterreichische
Localbahngesellschaft um 105 000 fl. wurde angenommen.
In der 14. Generalversammlung der Kronprinz Rndolfbahu
vom 2. d. Mts. wurde der Antrag des Verwaltungsraths behufs
Tilgung der schwel)enden Schuld von 1882 803 fl. den Julicoupou
von 5 fl. auf 4 fl. während der Dauer von neun Jahren zu kürzen,
fast einstimmig angenommen. Ein Actionär beantragte, eine
Commission einzusetzen, welche die Betriebsrechnungen der
letzten Jahre einer gründlichen Prüfung zu unterziehen hätte,
doch wurde dieser Antrag, nachdem ein anderer Actionär den-
selben vom juristischen Standpunkte bekämpft hatte und für den
Antrag des Verwaltungsraths eintrat, abgelehnt. Der günstige
Erfolg des mit l. Januar 1880 eingeführten Staatsbetriebes erhellt
aus dem Rechnungsabschlüsse pro 1880. Hiernach betragen
die Einnahmen 4 639 785 fl. (gegen 1879 -f- 448 422 fl. oder
10,69 pCt.), die Ausgaben 3 476 363 fl. (gegen 1879 — 129 902 fl.
oder 3,6 pCt.). Der Betriebsüberschuss 1 163 422 fl (gegen 1879
-|- 578 323 fl. oder 98,8 pCt.). Der Betriebscoefficient ist von
86,4 pCt. im Jahre 1879 auf 74,92 pCt. im Jahre 1880 gesunken
und zeigt mithin eine Herabminderung um 11,48 pCt Den Er-
gebnissen des Vorjahris steht eine nicht blos relativ, sondern
absolut geringere Ausgabe g'genüber, was im Jahresbericht des
Weiteren ausgeführt war.
Die 28. Generalversammlung der Südnorddentschen Ver-
bindungsbahn wurde am 3. d. Mts. nach zweitmaliger Ausschrei-
bung in Anwesenheit von fünfzehn Actionären abgehalten,
welche 660 Actien vertraten. Der Geschäftsbericht pro 1880
wurde genehmigend zur Kenntniss genommen und dem Verwal-
tungsrathe auf Antrag des Revisionsausschusses ohne Debatte
einhellig das Absolutofium ertheilt.
Laut Geschäfts- Bericht betragen die Brutto-Ein nahmen
2 716 517 fl., die Ausgaben 49,4 pCt. Der Reinertrag ergab
1 151 669 fl., derselbe war also im Jahre 1880 im Vergleiche zu
1879 um 13,3 pCt. höher. Die Staatsgarantie wird pro 1880 mit
540 738 fl. in Anspruch genommen. Die schwebende Schuld,
welche Anfangs des Jahres 1882 gänzlich getilgt sein wird, be-
läuft sich auf 1 004 331 fl, der am 1. Juli 1882 fällige Actien Coupon
wird wieder gegen Baar eingelöst werden können.
In der Generalversammlung der Elisabeth-Westbahn vom
31. V. Mts. wurde nach Ertheilung des Absolutoriums an den Ver-
waltungsrath dessen Antrag dahin angenoinmen, dass mit Rück-
sicht auf das üebereinkommen mit der Regierung (betreffend die
Verstaatlichung), wonach schon im Jahre 1881 für_ die Actien
1. Emission 1 fl. in Papier, für die Actien II. Emission 50 kr. in
Silber aufzuzahLn wären, für den Fall der Rechtswirksamkeit
des Uebereinkomrnens diese Aufzahlungen emt beim Coupon vom
I. Januar 1882 zu leisten und der am 1. Juli d. J. fälbge Coupon
der Actien 1. Emission mit 5 fl. 25 kr. in Noten, den Coupon der
II. und III. Emission aber mit je 5 fl. in Silber einzulösen ist.
Da nach dem Üebereinkommen mit der Regierung nur mehr die
auf die Ergänzung erforderlichen Wahlen stattzufinden haben’
und die Gesellschaft bis zum 30. Juni 1881 an dieses Ueberein-
kommen gebunden ist, falls dasselbe, nicht früher abgelAnt sein
sollte, dieses Üebereinkommen dermalen noch nicht in Wirksam-
keit getreten ist, so wird die Ausführung der Wahlen vertagt.
Der Betriebsbericht verweist zur Erklärung der Mindereinnahmen
im Güterverkehre des Jahres 1880 auf die schlechte Ernte des
Jahres 1879 und auf die Concurrenz des Amerikauischen Ge-
treides. Eine Besserung sei 'nur zu erwarten, wenn durch ein
einheitliches Vorgehen sämmtlicher ßahnanstalten eine weitere
Frachtreduction auf säramtlichen Fahrstrecken erzielt wird; hierzu
sei allerdings gegenwärtig einige Hoffnung vorhanden.
Am 30. V. Mts. fand eine ausserordentliche und die ordent-
liche Generalversammlang der Oesterreichischen Staatseisenbahn
statt. Nach Erledigung der üblichen Formalien wurden folgende
Beschlüsse gefasst: Im Deutschen und Französischen Texte ist
in Art. 12 statt „Titres“: „Actien und Obligationen“ zu setzen.
Die Firma der Gesellschaft soll auch in Ungarischer Sprache pro-
tocollirt und sollen die Kundmachungen auch im Ungarischen
Amtsblatte publicirt werden. — Die beantragte Verlängerung der
Amortisation wird vorderhand verschoben. — Die Emission der
im Jahre 1877 votirten Anleihe ist noch hinauszuschieben. —
Nach Abzug der 39 523 fl. betragenden Tantiemen sollen 5 Frcs.
pro Actie, zusammen 2 750 000 Frcs. = 1 285 625 fl. (zum Durch-
schnittscourse von 46,75 gerechnet) als Superdividende vertheilt
und 211 474 fl. als erste Einnahmepost auf die Betriebsrechnung
des Jahres 1881 gestellt werden. Der am 1. Juli d. J. fällige
Coupon wird daher mit Einschluss der Restzahlung von 5 Frcs.
mit 10 Frcs. eingelöst werden. Der Verwaltungsrath machte
weiters folgende von der Versammlung genehmigte Mittheilungen :
Die Regierung erklärte, die Garantie auf 9 Zehntel des Jahres-
betrages, weicher zur Verzinsung und Amortisation der Obliga-
tionen des Ergänzungsnetzes erforderlich ist, herabzusetzen, da
das allgemeine Einkommensteuergesetz die Gesellschaft berech-
tigt, 1 Zehntel vom Couponbetrage zu entnehmen. Der Verwal-
tungsrath hat nun, da er diesen Beschluss der Regierung mit der
Concessionsurkunde nicht vereinbarlich findet, beim Verwaltungs-
gerichtshofe eine Beschwerde eingebracht. (Ueber die am 10. d.
Mts. stattfindende Verhandlung berichten wir besonders. Anm.
des Referenten.) Die Gesellschaft betheiligte sich beim Bau der
Linie Peczek-Zasmuk, für welche die Localbahngesellschaft die
Concession erhielt in der Art, dass sie sich verpfiichteto, Mate-
rialien und Ausrüstungsgegenstände bis zum Betrage von 400 000
Gulden zu liefern. Der Vertrag sichert der Staatsbahn einen An-
theil am Reingewinn, sowie das Recht, gegebenen Falls die Linie
zu erwerben. — Die Concessionen für die Linien Chotzen-Leito-
mischl und Przelautsch-Podol (39 km) sind noch nicht ertheilt;
ebensowenig für Lobositz-Libochowitz (14 km). An letzteres Pro-
ject knüpft sich die Frage der Verbindung der Station Lobositz
mit der Elbe, welche Verbindung von den Interessenten lebhaft
gewünscht wird. — Die Anträge, welche der Verwaltungsrath be-
züglich der Orientbahnen an die Ungarische Regierung stellte,
bleiben unberücksichtigt, so dass er die Verhandlungen mit der
Serbischen Regierung zu keinem gedeihlichen Abschlüsse zu brin-
gen vermochte. Die allgemeinen Studien der Anschlüsse an das
Ottomanische Eisenbahnnetz wurden fortgesetzt Die Verwaltung
erwartet von der Verwirklichung des Projects der Orientbahnen
eine günstige Einwirkung auf die industriellen Werke im Banate
und eine Verkehrssteigerung für die gesellschaftlichen Linien.
In der am 30. v. Mts. stattgefuudenen Generalversammlung
der Siidbahn wurde bezüglich der Abrechnung mit der Italieni-
schen Regierung mitgetheilt, dass sie weitere Abschlagszahlungen
angewiesen hat, die im laufenden Jahre 1881 im Gesammtbetrage
von 11 252 210 Lire schon von der Gesellschaft behoben wurden;
die Italienische Regierung hat ihre Bereitwilligkeit bekannt ge-
geben, die ganze Angelegenheit in einer Conferenz auszutragen.
Die schwebende Schuld ist nunmehr vollständig getilgt. Zur Be-
messung der Einkommensteuer für die Oesterreichischen Linien
wurde die Länge der beiden Netze als Schlüssel proponirt und
die Steuerbehörde hat die Steuer auf Grund dieses Schlüssels
provisorisch bemessen. Hiernach waren für das abgelaufene Jahr
1 815 745 fl. zu zahlen. Hiervon wurde ein Theil durch den Cou-
ponabzug bei den 3 pCt. Obligationen hereingebracht, während
503 269 fl. von der Gesellschaft zu tragen sind. Die Generalver-
sammlung ertheilte dem Verwaltungsrathe das Absolutorium und
beschloss, den Ueberschuss Von 848 649 fl. dem Reservefond zu-
zuführen, so dass dieser auf 4 327 647 fl. erhöht erscheint. Präsi-
sident Baron Hopfen giebt die Erklärung ab, dass seitens des
Verwaltungsrathes keinerlei Enunciation erfolgt sei, wonach in
den nächsten 10 Jahren die Vertheilung einer Dividende an die
Actionäre nicht zu gewärtigen sei.
In der ausserordentfichen Generalversammlung der Karl-
Ludwigbalm vom 31. v. Mts. wurde die Convertirung der 5 pCt.
Obligationsschuld in dem aus 4 Emissionen bestehenden Restbe-
träge von 37 282 000 fl. Silber in einheitliche neue, mit 4)^ pCt. in
Silber verzinsliche, in spätestens 70 Jahren rückzahlbare Obliga-
tionsscliuld in Höhe von 40 650 000 fl. in 135 500 Theilschuldver-
schreibungen pro 3C0 fl. u. z. dahin beschlossen, dass für je 10
Stück 5 pCt. 11 Stück 4)4 pCt. Obligationen eingetauscht und bei
einer geringeren Anzahl angemelaeter Stücke dieselben nach
einem Coursä^uivalente haar ausgeglichen werden. (Wir repro-
duciren die hierüber in den gelesensten Blättern publicirte Kund-
machung nicht und bemerken nur, dass die Oesterreichische Re-
gierung entgegen der in No. 40 dieser Zeitung mitgetheilten Ent-
scheidung der Preussiscben Regierung die Convertirung der Bahn-
prioritäten nicht beanstandet. Anm. desRef.) Das Landesgericht
in Lemberg hat bereits diese neuen 4Va pCt. Prioritätenanleihe
zu 40 650(00 fl Silber in das Eismbahnbuch eingetragen; diese
rückt nach Löschung der 4 früheren Emissionen (in Folge der
Convertirung) primo loco vor.
Die Alföld-Fiumaner Balm liielt am 30. v. Mts. ihre 10. Ge-
neralversammlung ab. Dieselbe 'genehmigte die Jahfesrech-
nung pro 1880, welche mit einem Betriebsüberschusse von 454573
Gulden abschliesst. Die Staatsgaiantie ist pro 1880 mit 1432 878
Gulden in Anspruch genommen worden. Die Gesammtsumme
der Staatszuschüsse beträgt 14 377 940 fl. Gegen das Vorjahr
haben sich die Einnahmen um 77 419 fl. 29 kr. gehoben und die
Ausgaben um 54 090 fl. 11 kr. vermindert. Die Steuerfreiheit der
Titres hört am 13. September d. J. auf. Die Actionäre werden
einen Abzug von 2,8 kr. für den Coupönstempel erleiden,
während dieselben rücksichtlich der Prioritäten von der Gesell-
schaft durch Einstellung in die Betriebsrechnung getragen wer-
den soll; nach einer Bemerkung des Ungarischen Fachblattes
fiele dieser Coupons-Stempel richtiger den Actionären selbst
zur Last.
Die Ungarische Nordostbahn hielt am 2. d. Mts. ihre 8. Ge-
neralversammlung. Dem Geschäftsberichte zufolge zeigen die
Betriebseinnahmen von 2 544 359 fl. 16 kr. eine kleine Steigerung.
Mit Rücksicht' auf die Gesammtausgaben von 2 332 862 fl. 55 kr.
ergiebt sich ein Ueberschuss von 211 996 fl. 61 kr., daher der Staat
einen Garantiebetrag von 2 805 175 fl. 4 kr. zu leisten hat. Die
Reconstruction der Bahn machte weitere Fortschritte, indem wie-
der 18 eiserne Brücken aufgestellt und 33 km Stahlschienen ge-
legt wurden.
Die Börse befindet sich in schwankender Stimmung rück-
sichtlich der Bahneffecten. Oesterreichische Staatsbahn wurde
auf 373 poussirt, während die nicht minder im Vordergründe der
Action stehende Karl- Ludwigbahn trotz des Gelingens der Con-
vertirung nur auf 319 stieg. Von der Favorisirung der Böhmi-
schen Bahnen machte die mit 206,50 stationär gebliebene Nord-
west und die auf 244,50 rückgängige Elbethal eine unerklärliche
Ausnahme. Ungarische Werthe und Prioritäten hielten sich auf
dem vorwöchentlichen Coursniveau.
lieber die Warschau-Wiener Eisenbahn
entnimmt die „Riga’sche Industrie-Ztg.“ dem „Warschauer Przeglad
techniczny“ (Januarheft 1881) Folgendes;
Vor 35 Jahren auf einem zwei geleisigen Unterbau ejnge-
leisig erbaut, wurde die Warschau-Wiener Bahn 1857 von der
Regierung einer Actiengesellschaft auf 75 Jahre ohne Garantie
übergeben. Auf 599,i3^ Werst des Hauptstranges besitzt die Bahn
181,778 Werst Stationsgeleise und 1 011 Stück Weichen. Zu diesen
Stationsgeleisen sind auch Schienenstränge eingerechnet, die zur
Bedienung von 9, dicht bei Stationen liegenden Fabriken bestimmt
sind. Ausser diesen aber zweigen von der Hauptbahn noch
33 Seitengeleise ab, welche der Industrie des nächstliegenden
I.andstreifens direct ihre Dienste zu leisten haben. Von diesen
gehören 1 der Krone, 3 Privatbesitzern und die übrigen 29 der
ßahngesellschaft. Nach den Fabriken, zu welchen sie führen,
lassen sich diese Geleise wie folgt classificiren ; es führen:
zu Steinkohlenbrüchen .... 9 Zweigbahnen mit 36 Weichen,
„ Ziegel- u. Kalkbrennereien .9 „ „17 „
„ Grandbergen 4 „ »15 »
„ Waarenlagern 2 „ „15 »
„ Zuckerfabriken 2 „ »6 »
„ Zinkwerken 2 „ ,> 3 „
„ Sägemühlen 2 „ >j 1 »
„ Spinnereien 2 „ »1 ,>
„ Knochenmühlen 1 „ 1 „
Nach der Ausdehnung aber ergeben sich:
1 Zweigbahn über
2 Zweigbahnen von
1 Zweigbahn
2 Zweigbahnen
8 Werst lang,
Länge,
5-1
4%-5
3-4%
2%-3
iVa - 2>/2
1-1 v*
1%— 1
unter %
nicht näher angegeben. ’
Zus. 33 Zweigbahnen mit . . 51 Werst Geleise.
Die 1875 auf der Warschau-Wiener Bahn eingeführten Stahl-
schienen sind 6 m lang, 128,8 mm hoch, 56 mm im Kopf, 11mm
im Steg, 97 mm im Fuss breit und wiegen pro laufenden Fuss
Russist 23,41 Pfund Russisch. Bis jetzt wurden diese Schienen
bei einem schwebenden Stoss auf 7 Querschwellen gelagert; in
diesem Jahre aber wurde beschlossen, in der Zukunft 8 Schwellen
pro Schienenlänge zu" legen. Die Verbindung der Schienen ge-
schieht von innen mittelst gewöhnlicher, 4-löcheriger Laschen,
die 463,5 mm lang und 9,273 Pfund Russisch schwer sind, dagegen
von aussen mittelst Stützlaschen (gegen Wandern der Schienen),
die 564 mm lang, 18,2 Pfund schwer und mit länglichen Löchern
und 2 Ausschnitten für die Nägel an den Stosssch wellen versehen
sind. Die Schwellen aus Eichenholz sind 6" hoch, unten 10" und
oben im min. 6" breit und werden ohne Imprägnirung gebraucht.
Die Gussstahl-Herzstücke (aus dem Krupp’schen Werke in Essen)
haben einen Winkel von 1 : 10 und sind, behufs Umdrehung, unten
und oben symmetrisch. Die Einwechselung von Stahlschienen
wurde seit 1875 jährlich auf einer Strecke von 45 Werft ausge-
führt; seit 1879 beträgt diese Länge 60 Werst Ausserdem hat
man 1879 angefangen, das zweite Geleis mit Stahlschienen zu
legen und hat davon bereits 160 Werst fertig. Die zu diesen
Arbeiten erforderlichen Stahlschienen wurden bis 1880 aus-
schliesslich von den Deutschen Stahlwerken bezogen; 1880 hat
man neben 38170 Stück vom Auslande 29 380 Stück von der
Bankhütte in Dabrowa (Südpolen) und 16 000 Stück von dem
Warschauer Stahlwerke erhalten; für das laufende Jahr sind die
Schienen ausschliesslich in den letztgenannten Stahlwerken und
zwar zum Preise von 1,71 Rubel resp. 1,72 Rubel pro Pud bestellt
worden. Die Schienenverbindungsobjecte haben bis jetzt aus-
schliesslich die Warschauer Fabriken geliefert; sie Laben aber
das zu denselben erforderliche Faponeisen von den Schlesischen
Werken bezogen; nur einen Theil der diesjährigen Lieferung hat
das, mit eigenem Material arbeitende Stavachowice’sche Werk
übernommen. Die sich auf diese Objecte beziehenden Preise
betragen :
pro 1 Pud gewöhnl. Laschen . 1,75—2,10 Rubel
„ 1 „ Stützlaschen . , . 1,85—2,15 „
„ 1 „ Laschenschrauben . 2,85—3,28 „
„ 1 „ Schienennägel . . . 2,09—2,53 „
Die 8' langen eisernen Schwellen kamen in den letzten 4 Jahren
1,12—1,62 Rubel pro Stück zu stehen.
Georg Stephenson.
Am 9. Juni sind es hundert Jahre, dass Georg Stef)henson
geboren wurde. In Newcastle, dem Sitze der weltberühmten
Locomotivenfabrik von Stephenson & Comp., in Chesterfield, wo
Stephenson die letzten Jahre seines Lebens zugebracht und dessen
Mechanics’ Institute ihn zu seinen Begründern zählt, sowie in
London wird dieser Tag festlich begangen. Ausserhalb Englands
ist zwar die Veranstaltung ähnlicher Feierlichkeiten nicht in
Anssicht genommen, aber theilnahmvoll blickt die ganze gesittete
Welt an diesem Tage nach dem Inselgestade, welches in berechtigtem
Stolze diesen Mann zu den grössten unter den Seinen zählt.
Auch diese Blätter, von denen man wohl sagen darf, dass
sie ohne die Erfindung Stephensohns nicht existirten, mögen sich
der Pflicht nicht entziehen, den Manen des grossen Todten ihren
Tribut zu zollen. Doch wäre es überflüssig und nutzlos, den
Werth dieser Erfindung hier noch einmal klarzustellen; dies thut
jede Nummer dieses Blattes deutlich genug. Nur mit dem Lebens-
gange dieses seltenen Mannes wollen wir uns beschäftigen, wie
man ja auch sonst an Geburtstagen verehrter Persönlichkeiten
deren menschliche Schicksale am liebsten ins Gedächtniss zu
rufen pflegt.
Georg Stephensobn wurde am 9. Juni 1781 im Kohlendorfe
Wylam am Tyne unweit Newcastle als eines unter den vielen Kindern
eines gar armen Mannes geboren, der gerade nur so viel erwarb,
um sich und seiner Familie Obdach, Kleidung und Nahrung zu
verschaffen. Keines der Kinder konnte in die Schule geschickt
werden; frühe mussten alle beginnen Geld zu verdienen und helfen
die Einnahmen der Familie zu vermehren. Des 8,jährigen Georg
erste Beschäftigung war die des Kühehütens, wofür er zwei Pence
pro Tag erwarb; nachdem er stärker geworden, wurden ihm die
Pferde eines Pumpwerks anvertraut. Um mehr Lohn zu erlangen,
wurde er später Kohlensortirer; den Gipfel seines' Ehrgeizes aber
glaubte er erreicht zu haben, als er gleich einem älteren Bruder,
als Kesselheizer Beschäftigung fand. Er war ein starker, gesunder,
zeitig reger und heiter angelegter Bursch geworden; bei der
anstrengenden Arbeit, welche er zu verrichten hatte und die ihn
jahrelang zwang, des Morgens um 1 Uhr aufzustehen, fand er
erfreulicher Weise jetzt die Müsse, um seinem Mangel an Schul-
bildung abzuhelfen und Zeit zu Nebenbeschäftigungen, mit Hülfe
deren er die Kosten der Abendschule, die er besuchte, sowie der
Lehrbücher, welche er sich anschaffte, bestritt. Achtzehn Jahre
war er alt, als er begann lesen zu lernen; bald wagte er sich
auch an die Arithmetik und gewann darin eine solche Fertigkeit,
dass er in all’ den umliegenden Kohlen dörfern nicht einen Lehrer
mehr fand, von welchem er noch etwas hätte lernen können.
Zugleich sorgte er aber auch für seine praktische Fortbildung.
Während er als Kesselheizer beschäftigt war, kümmerte er sich
eifrig um die Newcomen’schen Dampfmaschinen, welche damals
noch zur Wasserhaltung in Gebrauch waren , und sah den
Maschinenwärtern ihre Handgriffe so erfolgreich ab, dass er selbst
gelegentlich einer Vacanz zum Maschinenwärter avancirte. Die
so erlangte Beschäftigung war ihm um so willkommener, als er
nun Gelegenheit fand, die Dampfmaschine eingehend zu studiren,
an den Sonn- und Feiertagen nahm er dieselbe der Reinigung
wegen vollständig- auseinander und klügelte darüber nach, in
welcher Art die einzelnen Theile in einander griffen. Schon
damals gelang es ihm, an den Pumpen wesentliche Verbesserungen
einzuführen, welche Mühe und Kosten ersparten. Auf diese Weise
konnte es nicht fehlen, .dass er die Aufmerksamkeit des Eigen-
thümers gewann und rasch zu verantwortlicheren und besser
bezahlten Stellen aufrückte. Hierin wurde ihm nun auch mehr
freie Zeit zu Theil, welche er auf das Studium von Maschinenbau-
kunde und Mathematik verwenden konnte.
In jener Zeit vernahm er auch z,um ersten Male von dem
Problem, welches die besten Ingenieure lebhaft beschäftigte, näm-
lich Lastwagen mittelst Dampf in Bewegung zu setzen, ein
Problem, welches Edgeword, Savery, Watt, Robinson in England
und Evans in Nordamerika gegen Ende des achtzehnten Jahr-
hunderts vergeblich ?u lösen gesucht hatten. Das erste Modell
eines tauglichen Dampfwagens hatte William Murdock 1784 ge-
fertigt, dann war Richard Previtbik ^folgt, welcher in Gemein-
schaft mit Andrew Viviau 1802 einen Dampfwagen in London zur
Ausstellung brachte und 1804 einen solchen sogar auf der Merthyr-
Tydril Eisenbahn in Südwales eine Probefahrt machen Hess, wobei
die Maschine einige mit Bisenlenen beladene, 10 t wiegende Wagen
mit einer Geschwindigkeit von 5 Englischen Meilen (8 km) beför-
derte. Wegen allzu hoher Betriebskosten und vielfacher Mängel
der Maschine waren jedoch alle diese Versuche ohne praktische
Erfolge geblieben. Erst 1812 trat ßlenkinsop wieder mit einem
neuen Modell auf, welches die Eigenthümlichkeit zeigte, dass die
Triebräder sich einer Zahnstange entlang bewegten, da man merk-
würdigerweise die ßesorgniss hegte, dass dieselben auf glatten
Schienen gleiten aber nicht rollen müssten. Diese Maschine blieb
lange Jahre auf einer Kohlenbahn, welche von den Middletow-
Kohlenwerken nach Leeds führte, in Gebrauch und gewann das
Interesse und den Beifall vieler Maschinen-Ingenieure und Berg-
werksbesitzer.
Auch ein gewisser Blackett, welcher unweit Wylam ein
Kohlenbergwerk besass, hatte einen solchen Dampfwagen in Ge-
brauch, der die Aufmerksamkeit Stephenson’s auf sich zog, nach-
dem Letzterer schon Gelegenheit gehabt hatte, den Blenkinsop’
sehen Dampfwagen zu sehen. Stephenson bemerkte. Dank seines
scharfen Verstandes und seiner grossen Vertrautheit mit der
Wirksamkeit der einzelnen Maschinentheile, sehr wohl die Mängel,
welche diesen beiden Dampfwagen noch anhafteten und machte
sich anheischig, eine bessere Construction zu ersinnen. Lord
Ravenswootb, in dessen Dienst Stephenson stand, ging auf dies
Anerbieten ein; Stephenson baute seine erste Locomotive in Kil-
lingwootb, welche im Ganzen dem Blenkinsop’schen Dampfwagen
glich, aber einige wesentliche Verbesserungen zeigte, vor Allem
jedoch die Zahnstange gänzlich aufgab, da directe Versuche,
welche Stephenson angestellt, die Ueberflüssigkeit derselben be-
wiesen hatten. Am 15. Juli 1814 wurde die Locomotive auf die
Schienen gesetzt; in einer Steigung von 1 : 450 beförderte sie acht
beladene Wagen im Gesammtgewicht von 30 1 mit einer Geschwin-
digkeit von 4 Englischen Meilen pro Stunde. Sie wurde durchaus
brauchbar und demnächst auch öconomisch befunden, nachdem
Stephenson sie noch insofern abänderte, als er den verbrauchten
Dampf mittelst des Blasrohrs zur Anfachung der Heizung aus-
nutzte. In ähnlicher Weise baute er 1815 ein zweites Exemplar,
sowie in den folgenden Jahren bis 1825 noch im Ganzen 53 Ma-
schinen, von denen der grössere Theil für die Kohlenbahnen der
Umgegend, einige aber auch bereits für das Ausland bestimmt
waren. Diese offenbaren Erfolge hatten die Aufmerksamkeit wei-
terer Kreise auf sich gelenkt und es nahegelegt, die durch Dampf
betriebene Eisenbahn auch für andere als Kohlenbeförderung
nutzbar zu machen.
Die Noth, die Mutter aller menschlichen Fortschritte, wies den
von Jahr zu Jahr ungeheuer wachsenden Güterverkehr zwischen
dem Baumwollenhafen Liverpool und der Fabrikstadt Manchester,
in welcher die Stoffe für den Weltmarkt Englands hergestellt wur-
den, auf die Eisenbahn hin, welche die immer fühlbarer werden-
den Mängel der Canalbeförderung aufzuheben versprach. Nach
eingehenden Untersuchungen und Heranziehung Stephenson’s ent-
schloss sich ein #u diesem Zwecke gebildetes Comite zum Bau der
Eisenbahn und betraute Stephenson mit der Ausführung. Es ist
bekannt, dass hier nachdem diese Strecke fertig gestellt war und
noch einmal Zweifel über die Art des Betriebes (ob Pferde oder
stehende Maschinen oder Locomotiven) aufgetaucht waren, die
denkwürdige Concurenz ausgefochten wurde, welche der Stephen-
son’scben Locomotive am Tage vor Rainhill, den 6. October 1829,
zu einem so glänzenden Siege verhalf. Statt der geforderten
10 engl. Meilen pro Stunde legte dieselbe 29 Meilen zurück; also
fast dreimal mehr als das gesammte Parlament, sämmtliche In-
genieure und Männer der Wissenschaft Englands für überhaupt
denkbar gehalten hatten!
Mit diesem Siege hatte Stephenson die grossen Hinder-
nisse, welche ihm bis dahin von allen Faktoren der Gesellschaft
entgegen gestellt worden waren, sobald er die Absicht ausspracb,
seine Locomotiven von den Kohlenbahnen auch auf Personen-
bahnen mit grosser Geschwindigkeit übergehen zu lassen, wie
mit einem Schlage so glänzend weggeräumt, dass ungebundenster
Enthusiasmus an die Stelle der Störrigkeit trat.
Diesen Erfolg bat er wesentlich seiner ausdauernden Geduld
zu verdanken, welche ihm auch gegenüber den kopflosesten Ein-
wänden und verderblichsten Machinationen nicht ausging, sowie
auch den ungemein sinnlichen Verbesserungen zuzuschreiben,
die er in so erstaunlicher Fülle immer von Neueno seinen Kon-
structionen zu geben verstand. Nur deshalb, weil das System
von Stephenson selbst in allen Theilen fertig, der Welt darge-
boten wurde, war es möglich dass die Eisenbahnen ihre so über-
raschend schnelle Entwickelung auf dem gesammten Erdenrunde
nehmen konnten ; und nur deshalb bedurfte es nicht einmal
einer Generation, sondern nur zweier Decennien, um die ganze
civilisirte Welt dieser unvergleichlichen Errungenschaft theilhaftig
werden zu lassen.
624
Es sind also ausser dem Genie der Erfindungsgabe in nicht
geringem Grade auch Charaktereigenschaften, welche die laute
und dankbare Anerkennung dieses Mannes fordern. Wir können
ihn mit Recht unter die grossen Männer, ja unter die Wohlthäter
der Menschheit zählen.
Der weitere Verlauf des Lebens von George Stephenson war
ein glanzvoller; sein Name war in Aller Munde auf dem Insel-
reiche, er ging durch die ganze Welt, wo Schienen ihren Weg hin
fanden. Er wurde am Abend seines Lebens der gesuchteste
Ingenieur Europas; in England gab es kaum eine Eisenbahn,
deren Entstehung sich nicht mit ihm verknüpft. Die Zahl
der von ihm gebauten Eisenbahnen ist eine sehr grosse; aber
seine Hauptthätigkeit conzentrirte sich in der von ihm gegrün-
deten weltberühmten Locomotivenfabrik zu New- Castle. Nur
10 Jahre widmete er übrigens noch dein von ihm inaugurirten
Zeitalter der Eisenbahnen; 1840 zog er sich auf sein Landgut
Tapton House bei Chesterfield zurücK, um den Rest seines Lebens
in landwirthschaftlichen Beschäftigungen, denen er als Freund
der Natur stets zugeneigt war, zu verbringen. In der Arena liess
er seinen Sohn Robert zurück, welchen er durch sorgfältige tech-
nische Vorbildung zur Weiterfortführung des von ihm Begonnenen
vortrefflich geeignet wusste.
Er starb am 12. August 1848, hochgeehrt in ganz England,
betrauert von der ganzen Welt, besonders aber von seinen zahl-
reichen Arbeitern, deren Wohl er verstanden hatte durch weise
getroffene Einrichtungen wesentlich zu fördern. Schon bei Leb-
zeiten wurde ihm in England ein Denkmal von der Liverpool-
Mauchester Eisenbahn errichtet; eine Männerstatue in Lebens-
grösse befindet sich auf der Euston Square Station der London
und North Western Eisenbahn, ln Turin wurde ihm am 6. Octo-
ber 1879-, an der 50 jährigen Gedenkfeier des Tages von Rainhill,
ebenfalls eine Statue errichtet.
Das Charakterbild dieses Mannes zu vervollständigen, er-
übrigt noch anzuführen, dass er Feind persönlicher Auszeich-
nungen war; der ßaronetstitel, der ihm wiederholt angeboten
worden, lehnte er ab, ebenso wie einen Sitz in demselben Parla-
mente, welches ihn einstmals als Narren erklärt hatte. Er hatte
Recht, denn Auszeichnungen wären in ihrer Bedeutung doch nur
verschwindend gegen die Wohlthaten gewesen, welche er der
Menschheit erwiesen bat. Nicht von einer Generation, sondern
von Jahrhunderten gebührt ihm Dank und Auszeichnung. F.W.
Englische Schmalspurbahnen.
lieber die Schmalspurbahnen im nördlichen Theile des
Fürstenthums Wales entnehmen wir dem „Practischen Maschinen-
Constructeur“ Folgendes: Die schmalspurigen Eisenbahnen haben
die Spurweite von nur 589 mm (1' Sie durchkreuzen eine
Gegend, die besonders der B e r g 1 u f t und der Naturschön-
heit wegen aufgesucht wird, schaffenaberauch einigen bedeuten-
den Schieferbrüchen, die hier liegen, eine Verbindungslinie mit
dem übrigen grossen Eisenbahnnetze Englands. Die Hauptlinie
dieser Schmalspurbahnen vereinigt sich mit der London- und
Nordwestbahn bei Dinas, ungefähr 6,4 km von Carnarvon. An
dieser Vereinigung befinden sich ümladegeleise für Passagiere,
Güter, Schiefer und Erze. i
Von hier aus windet sich die Bahn auf eine beträchtliche
Entfernung in Curven nach rechts und nach links, deren Radien
von 80 m nach aufwärts variiren. Gleichzeitig steigt die Bahn
auf eine Strecke von 3,6 km im Verhältniss von 1 : 47. Bei
Trysorn zweigt nach rechts die Bryngwyn-Zweiglinie ab, welche
den schwierigsten Theil des gesammten Bahnbaues bildete.
Die Hauptlinie folgt von diesem Gabelpunkte aus auf einige
Entfernung dem wellenförmigen Terrain, welches verhältniss-
mässig sanfte Gradienten und Curven anzuwenden gestattet, aber
nachdem das Dorf und die Steinbrüche von Waenfawr passirt
sind und man sich dem Quellyn-See nähert, zwingen die hervor-
stehenden Felsen der thurmhohen und steilen Berge, scharfe und
fast in sich zurücklaufende Curven bis zu 40 m Radius anzu-
wenden.
Nachdem diese wilde und hochromantische Gegend passirt
ist, nähert sich die Bahnlinie dem Fusse des Königs der Welschen
Berge, des S n o w d o n. Hier steht der Reisende vor einer tiefen
Erdspalte, die eine schlanke eiserne, 30 m lange Brücke über-
spannt. Von dieser Stelle aus, die schlechthin „ D i n g 1 e “ (Thal)
genannt wird, führen Fusswege und Jagdpfade nach der Spitze
des Snowdon. Hat man das „Dingle“ im Rücken, so kommt
man nach Rhydun, Dorf und Steinbruch, und fol«t nunmehr die
Bahntrace immer den Windungen des Thaies bis Beddgelert, stets
an die Bergwand hart hingedrückt, dabei fast in sich zurück-
laufende Curven benutzend und Steigungen überwindend, die
den bereits beschriebenen an Schärfe gleichkommen.
Die Bryngwyn-Zweiglinie, auf die wir bereits hinwiesen,
bildet an ihrem Ende eine Curve von 60 m Radius, genau von
der Form eines Halbkreises. Diese Zweiglinie führt rund um die
Hügel der dort liegenden Schieferbrüche herum und steigt auf
100 m im Verhältniss von 1 : 47; auf 800 m in 1 : 40 und auf
•2 400 m in 1 ; 30. Auf dieser letzten Steigungsstrecke kommen
zahlreiche Curven bis zum Minimal-Radius von 40 m vor, wobe^ j
besonders eine hufeisenförmige Curve von 80 m Radius zu er-
wähnen ist. Dieser Theil der Linie weist fast kein gerades Stück ;
Bahnstrecke auf, sondern besteht vielmehr aus einer Reihe auf- j
einander folgender Curven. Am Kopfe der vorhererwähnten Huf-
eisencurve liegt eine geneigte Ebene, die eine Steigung von 1 : 10
hat und auf welcher der Betrieb durch Drahtseil mittelst statio- 1
närer Dampfmaschine hergestellt tvird.
Der Oberbau dieser Schmalspurbahn, welche eine Gesammt-
länge von rund 20 km hat, besteht aus 17,42 kg pro laufenden
Meter schweren 'Stahlschienen, die auf Holzschwellen durch Clip-
Platten und Fang-Schrauben befestigt sind. Die Schwellen sind
meist Lärchenholz, 1,140 m lang, 175 mm breit und 100 mm hoch.
Die Beschotterung der Linie ist im Allgemeinen von guter Be- .!
schaffenheit. Chausseen und Hauptstrassen sind mittelst Brücken
in Ziegelsteinmauerwerk über aie Bahn hinweggeführt. Die .f',
Brücken, welche über die Flüsse führen, sind Eisenconstruction. r j
Die ursprünglich für diese Bahn angeschafften Betriebsmittel '
bestehen aus 2 Fairlie-Locomotiven, 2 doppelten Bogies (Dreh-
Schemel) und 2 kurzen vierrädrigen Personenwagen, sowie aus ^
10 Kohlenwagen, 5 Trucks für Langholz, 3 bedeckten Wagen zum '1^
Mehltransporte, 90 Wagen zum Schiefer- und 10 zum Erztrans- 7'*
porte, jeder derselben mit 4 Rädern, ^
Die Maschinen haben Cylinder von 216 mm Durchmesser
und 356 mm Hub, 6 gekuppelte Räder von 760 mm Durchmesser - i
unter dem „leadiog“-bogie (das andere ist das Dampfbogie). Das j
„trailing-bogie“, das einfach ein „Carrier“ ist, hat Räder von .-.
407 mm Durchmesser. Die Locomotiven haben die Tanks (Wasser- f
behälter) an den Seiten, den Kohlenraum am trailing-Ende, wiegen
im dienstfähigen Zustande 14 500 kg und kosten 36 000 JiC; die- ^
selben ziehen einen Zug von 30 000 kg über die stärksten Stei- v
gungen der Linie. Die Bogie-Personenwagen haben Abtheilungen "
für erste, zweite und dritte Classe, sowie einen Raum für den V)
Schaffner. Sie bieten im Ganzen für 28 Personen Platz, wiegen A
leer ca. 5 500 kg und kosten pro Stück 7 200 JL Die kleinen vier- ^
rädrigen Personenwagen sind zur Beförderung von 16 Personen %
in dritter Classe eingerichtet, wiegen leer ca. 2 500 kg und kosten '
je 4 000 Jl Die Kohlenwagen wiegen ca. 1 676 kg, haben 3 000 kg
Tragfähigkeit und kosten pro Stück 1 440 M. Die Trucks für §■
Langholz wiegen ca. 750 kg, haben 1525 kg Tragfähigkeit und »
kosten je 1 400 Die N[ehlwagen wiegen ca. 1 345 kg, haben
1 525 kg Tragfähigkeit und kosten 1 620 pro Stück. Die |
Schieferwagen wiegen 1 345 kg, haben 1 525 kg Tragfähigkeit und 4
kosten je 455 M Die Erzwagen wiegen 800 kg, haben 1525 kg
Tragkraft und kosten pro Stück 570 JC
Ausser dem soeben beschriebenen rollenden Material sind i
noch neuerdings Locomotiven und Wagen nach der dem Ingenieur ?
James Cleminson patentirten Construction mit beweglichem Rad- f
gestell in Benutzung. Es sind dies: 1 Locomotive, 3 Passagier-
wagen und 4 Kohlenwagen; die Personen- und die Kohlenwagen
haben je 6 Räder. Die Locomotive hat Cylinder von 254 mm
Durchmesser und 406 mm Hub und wird von 6 gekuppelten
Rädern von 762 mm Durchmesser getragen. Die Locomotive hat l
den Tank (Wasserbehälter) über dem Kessel, wiegt im
dienstfähigen Zustande ca. 16 000 kg und kostet 21000 ./Ä; sie ^
zieht den Zug 'über die steilsten Steigungen der Linie*).
Von den Personenwagen hat der eine Coupes erster und ;
zweiter Classe, sowie ein Schaffner-Coupe, die anderen beiden ;
sind nur für dritte Classe eingerichtet. Der zuerst beschriebene
Personenwagen hat Sitze für 14 Passagiere in erster und für 18
in zweiter Classe und hat ausserdem im Schaffner-Coupe einen j
Raum für Passagiergepäck. Dieser Wagen wiegt ca. 4 500 kg, ist
mit einer Bremse ausgerüstet und kostet 4 200 JC Die Wagen I
dritter Classe haben Sitze für 42 Personen, wiegen ca. 4 230 kg ;
und kosten pro Stück 3 600 M Die Kohlenwagen wiegen 2 750 kg, i
haben 8 000 kg Tragkraft und kosten pro Stück 1600 M ■
Wenn man die Anschaffungskosten dieses Wagenparks mit
denen der zuerst beschriebenen vergleicht, so ergiebt sich zur
Evidenz, wie sehr viel an Anlagecapital und später auch an Be-
triebskosten gespart wird, wenn eine Bahn die nach dem Cle-
minson’schen System construirten Locomotiven und Wagen be-
nutzt. Die Fairlie-Locomotive kostet mehr als halbmal mehr als
die Cleminson’sche und zieht blos ®/s der Last auf derselben
Bahn und unter denselben Umständen wie jene. Mit anderen
Worten : die Fairlielocomotive befördert eineLast, die zweimal so
schwer wie ihr eigenes Gewicht ist und kosten folglich 1 000 kg ,
nach dieser Berechnung 1 200 zu befördern, während die Cle-
minsonlocomotive eine Last befördert, die dreimal so schwer als
ihr Eigengewicht ist, und folglich nach derselben Calculation ^
1 000 kg nur 420 M zu befördern kosten. Ueberdies ist die Cle-
minsonlocomotive von einfacher Construction, ohne einen der
ball- und socket-joints, sowie der anderen complicirten Theile, die
der Fairlielocomotive eigen sind. Die Praxis hat ferner klarge- ;
*) Neuerdings construi rtderselbe Ingenieur auch Locomotiven
für 1 m Spurweite. Dieselben befördern einen Zug von 30 000 kg
über Steigungen von 1 : 33 mit einer Geschwindigkeit von 15 bis
20 km pro Stunde und kosten 14 000 JL pro Stück.
625
• legt, dass die Reparatur- und Erhaltungskosten der Fairlielocomo-
tiven dieselben Kosten bei der Cleminsonlocomotive um 60 pCt.
übersteigen, welches ungünstige Verhältniss hauptsächlich durch
die grössere Anzahl der bewegenden und sich reibenden Theile
erzeugt wird. Infolge der eigenthümlichen Construction ihrer
Feuerbüchse yerlangen sie eine bessere Sorte Kohlen, die z. Z.
18 ^ pro Ton kostet, während die Cleminson’sche Locomotive
nur gewöhnliche Kohle beansprucht, die zum Preise von 9 ^ pro
Ton zu haben ist.
Die Personenwagen ergeben bei einer vergleichenden Be-
trachtung ebenfalls auffallende Resultate. Während das todte
Gewicht bei den Bogiewagen 5 500 kg beträgt und ein solcher
Wagen nur 28 Personen Platz bietet, hat der Cleminson’sche
Wagen erster und zweiter Classe ein Gewicht von nur 4 500 kg
und Plätze für 32 Personen, d. h. während das Gewicht des Cle-
minson’schen Wagens fast um 20 pCt. geringer als das des Bogie-
wagens ist, wird dabei das Raumverhältniss um 17pCt. günstiger.
Beim Bogiewagen beträgt das todte Gewicht pro Passagier
196,43 kg, während dieses Gewicht beim Cleminson’schen Wagen
nur die Höhe von 140,62 kg erreicht. Vergleichen wir die Wagen
der dritten Classe mit 4 Rädern mit den Cleminson’schen Wagen
dritter Classe mit 6 Rädern, so finden wir, dass die ersteren nur
16 Personen Platz bieten und 2 500 kg wiegen, dass also ein todtes
Gewicht von 156,25 kg pro Passagier zu rechnen ist, während der
Cleminson’sche Wagen dritter Classe hei einem Gewichte von
4 500 kg 42 Passagiere befördern kann, somit bei demselben das
todte Gewicht nur 107,14 kg pro Passagier ausmacht. Berechnet
man die Tragfähigkeit der beiden Wagensysteme pro 1 000 kg todten
Gewichtes, so findet man, dass die Bogiewagen nur 5 Passagiere,
die Cleminson’schen Wagen aber 7 Passagiere pro 1000 kg todten
Gewichtes befördern. Die Bogiewagen kosten pro Sitz fast 260
während die Cleminson’schen Wagen nur 132 ^ pro Sitz kosten.
Dasselbe auf vierrädrige Wagen dritter Classe angewendet, finden
wir, dass in denselben etwas mehr als 6, in dem Cleminson’schen
Wagen dritter Classe hingegen fast 10 Passagiere pro 1000 kg be-
fördert werden. Die vierrädrigen Wagen kosten dabei 250 M, die
sechsrädrigen Wagen aber nur 85 ^ pro Sitz.
Betrachten wir jetzt den alten Kohlenwagen, so ergiebt sich für
denselben ein todtes Cewicht von mehr als 55 pCt., während der neue
Cleminson’sche Wagen nur ein solches von noch nicht 35 pCt. der Lade-
fähigkeit aufweist. Mit anderen Worten, die alten Kohlenwagen
transportiren eine Ladung von kaum dem Doppelten ihres eigenen
Gewichtes, während die neuen Cleminson’schen Kohlenwagen eine
Ladefähigkeit von fast dem Dreifachen ihres eigenen Gewichtes
haben. Die Anschaffungskosten dieser Wagen weisen eine be-
trächtliche Ersparniss zu Gunsten der Cleminson’schen Con-
struction auf, denn der alte Kohlenwagen kostet pro 100 kg seines
eigenen Gewichtes 85 Jü und pro 100 kg seiner Ladefähigkeit
48 während der Cleminson’sche Kohlenwagen pro 100 kg
seines Gewichtes 58 M und pro 100 kg seiner Ladefähigkeit nur
20 M. kostet.
Die Vorrichtungen für das Umladen der Kohlen sind so
vollkommen , dass der Inhalt eines Wagens der London- und
Nordwestbahn mittelst eines „Tipping-Table“ (Schütte-Scheibe) in
einen Schmalspurwagen geschüttet wird; die Arbeit des Um-
ladens geht dabei so schnell vor sich, wie die Wagen vorgefahren
werden.
Die Schnelligkeit der Züge auf diesem Theile der London-
Nofdwest-(Haupt-)Bahn ist 48—65 km pro Stunde. Auf der
Schmalspurbahn wird oftmals mit einer Schnelligkeit von 48 km
pro Stunde gefahren, doch ist die Normalfahrgeschwindigkeit
24 km pro Stunde.
Wenn man hedenkt, dass eine so kleine Eisenbahnlinie,
deren Gesammtlänge ungefähr 20 km beträgt, neben der riesen-
haft grossen London- und Nordwesteisenhahn besteht, denselben
Verkehr unterhält und die gleiche Classe von Gütern etc. wie jene
befördert, so kann mit gutem Rechte die Schmalspur mehr An-
spruch auf Anerkennung und Anwendung machen, als sie gegen-
wärtig findet. Dass aber ein grosser Theil des günstigen Erfolges
den in Gebrauch stehenden Locomotiven und Wagen nach dem
System Cleminson zu verdanken ist, erscheint unzweifelhaft.
Rassische Correspondenz.
Perekopbahn. Die Perekopsche Landschaft und der Rath
der Stadt (Taurisches Gouvernement) haben auch eine Deputation
gewählt, welche in Petersburg um den Bau einer Bahn von ihren
Salzseen nach dem Schwarzen Meere einkommen soll, mit Re-
gierungsgarantie natürlich.
Die Kostremasche Landschaft endlich, wie noch viele andere,
haben in ihren letzten Sitzungen auch berathen, wie man wohl
am besten ihre localen Communicationen im Lande auf Krons-
kosten verbessert und wollen, wenn nicht mehr, wenigstens um
Unterstützung der Krone für den Bau von Pferdebahnen bitten.
Gelegentlich dieser und ähnlicher Gesuche der Landschaften
um Erbauung von Eisenbahnen sagt die „Neue Zeit“ wie folgt:
Auf die Hilfe der Regierung wollte man jetzt gar nicht
rechnen, denn dieselbe hat schon grosse Opfer den Eisenbahnen
gebracht und es stehen ihr ähnliche in Zukunft noch bevor. Die
Einnahmen auf den Bahnen für die ersten 2 Monate dieses Jahres
versprechen keine Verbesserungen gegen das Vorjahr; es sind
ungefähr 6 pCt. weniger eingenommen, als im verflossenen Jahre
in diesen 2 Monaten und jenes war bereits, wie bekannt, ein sehr
schlechtes Jahr. Die Deficite der Bahnen gehen aber bekanntlich
bei uns direct die Casse der Regierung an. 1878 sind über
11 Millionen, 1879 über 14 Millionen Rubel auf Actien und Obli-
gationen an Garantie gezahlt worden; für 1880 hat der Finanz-
ininister bereits 20 Millionen erbeten, für 1881 dagegen 13 Mil-
lionen ins Budget gebracht. Leider müssen wir voraaussehen,
dass auch diese Summe wohl die Höhe der Garantie für 1880
erreichen wird.
Die eine solche Mindereinnahme der Bahnen beeinflussen-
den Ursachen liegen zum Theil ausser dem Bereich der Regie-
rungsmassregeln, zum anderen Theil aber könnten einige Ver-
besserungen doch vorgenommen werden. Z. ß. eine, den Handels-
interessen Russlands bisher angepasste Tarifirung, welche augen-
blicklich leider oft denselben schnurstracks zuwiderläuft, andrer-
seits den Handelsinteresscn der Nachbarreiche dient. Zum Be-
weise hierfür mag dienen, dass 1880 die Masse der auf den
Russischen Eisenbahnen beförderten Güter nicht geringer als
1879 war, aber die Bruttoeinnahme doch bedeutend geringer
gegen das Vorjahr. Uebrigens ist die Tariffrage der Russischen
Bahnen durch die Graf ßaranow’sche Eisenbahnenquetecommis-
sion einer eingehenden Bearbeitung unterworfen worden und
lässt sich erwarten, dass nach Beendigung der Commissions-
arbeiten dieser so schädlich im Eisenbahnwesen wuchernden
Tariffreiheit durch das Gesetz eine Grenze gesteckt werden wird.
Ein anderes Mittel zur Beschränkung der Regierungsaus-
gaben für die Bahnen wäre eine Verminderung der Exploitations-
kosten, nicht um hunderte, nein aber um tausende von Rubeln !
Man sollte nicht so viele Belohnungen zahlen, besonders an Leute,
die solche durch Nichts verdient haben! Man sollte Leuten,
welche in Folge von entdeckten Unordnungen in ihrem Ver-
waltungsbezirk entlassen werden, nicht zum Abschied noch
unverdiente Gratificationen zahlen, wie es leider überall vor-
kommt. Es sind das eigentlich Verfügungen der Gesellschaft
über Kronsgelder, denn das, in Folge solcher Ausgaben Fehlende,
zahlt die Krone zum Schluss in der Garantie.
Neues Project der Statuten der Moskau-Brester Elsenbahn-
geseUschaft. Noch im Jahre 1879 hatte der Minister Possiet dem
Ministercomite ein Project für das Statut der Moskau-Brester
Bahn vorgestellt; dieses Project war mit den in der letzten Zeit
bestätigten Statuten der Eisenbahngesellschaften in Einklang ge-
bracht worden; bei Durchsicht desselben aber im Minister-
comite fand man es nothwendig, einige Ergänzungen hinzuzu-
fügen und einige Verbesserungen zu machen. So z. B. bemerkte
man, dass die Summe des Betriebscapitals von 3 300 000 Rubeln
nicht ganz der für andere Bahnen festgesetzten Norm dieses
Capitals von 2 000 Rubeln pro Werst entsprach *). Ferner fand
man, dass das Statutenproject nicht ganz mit dem letzten Aller-
höchst bestätigten Statut der Kaukasischen Bahn übereinstimmte.
Endlich verlangte der Chef des Generalstabs als nothwendig,
dass ein Paragraph aufgenommen werde, durch welchen dem
Kriegsminister das Recht zugestanden würde, in den Verwaltungs-
rath einen besonderen Director des Kriegsministeriums zu be-
stimmen, Angesichts der strategischen Bedeutung der Bahn,
übrigens mit der Bedingung, dass solche Bestimmung nur Platz
finden sollte im Falle einer Mohilmachung der Armee oder eines
Krieges. Alle diese vorgeschlagenen Veränderungen wurden von
dem Verwaltungsrathe der Bahn der Generalversammlung der
Actionäre vorgelegt, welche nach längeren Debatten doch endlich
auf alle einging, mit Ausnahme der Bestimmung, nach welcher
die Gesellschaft sich ohne Ausnahme allen Gesetzesbestimmungen
unterwürfe, welche überhaupt als allgemeine Massnahmen für
sämmtliche Eisenbahnen könnten getroffen werden. Die Gesell-
schaft schlug ihrerseits eine solche Reduction dieses Punktes des
Statutenprojects vor, nach welcher sie sich nur den neuen Ge-
setzesbestimmungen füge, welche den ursprünglichen Grundzügen
ihres bisherigen Statuts nicht widersprächen. Auf diese Weise
will die Gesellschaft, auf ihr Statut fussend, sich von einigen
Forderungen der Regierung freimachen. Der Finanzminister
sprach sich darüber aber dahin aus, dass jede Erwähnung im
Statute von einer nothwendigen Unterwerfung irgend welchen
Regierungsmassregeln überhaupt nothwendig sei, weil eine solche
Erwähnung in den Statuten der einen Gesellschaften den andern
ältern Gelegenheit geben kann, sich in einer Ausnahmestellung
zu dünken.
Augenblicklich liegt nun dem Ministercomite das verän-
derte Project von Neuem zur Bestätigung vor.
Eisenbahnfrachtrecht.
V. 0. Eisenbalmfrachtvertrag — Zeitpunkt und Beweis des
Abschlusses. — Normalsatz. — Aus den Gründen: „Nach Art. 395
H.-G.-B.’s haftet der Frachtführer für den Schaden, welcher durch
Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes seit der Empfang-
*) Länge der Bahn bekanntlich = 1 024 Werst.
636
nähme bis zur Ablieferung entstanden ist; diese Verpflichtung
kann nach Art. 428 H.-G.-B.’« durch das Eisenbahnbetriebsregle-
ment nicht im Voraus ausgeschlossen und nur in der durch die
folgenden Artikel zugelassenen Weise, mithin gemäss Art. 427
No. 1 durch Verabredung eines Normalsatzes beschränkt weiden.
Indem das Eisenbahnbetriebsreglement vom 11. Mai 1874 im § 49
bestimmt, dass der Frachtvertrag durch die Ausstellung des
Frachtbriefes seitens des Absenders und durch die zum Zeichen
der Annahme erfolgende Aufdrückung des Expeditionsstempels
geschlossen werde, sollte der für den Beginn der Lieferfristen
und der Haftpflicht entscheidende Zeitpunkt des Vertragsab-
schlusses und der Empfangnahme des Frachtgutes in einer äusser-
lich scharf hervortretenden Form bezeichnet werden. Dadurch
ist aber nicht ausgeschlossen, dass in einem einzelnen Falle der
Beweis über einen früheren Abschluss des Frachtvertrages in an-
derer Weise geführt werde. Im vorliegenden Falle hat nun das
Ober-Land -Ger. den Consens der Contrahenten über Inhalt und
Bedingungen des Frachtvertrages dahin festgestellt, dass die Ab-
sender der Waaren, indem sie solche mit einem auf dem Regle-
ment fussenden Frachtbriefe der Bahn übergeben, ohne einen
höheren Werth zu declariren, sich dem durch das Reglement be-
stimmten Normalsatze im Falle der Entschädigung unterworfen
hätten und dass gleichmässig die Bahn Verwaltung durch die Auf-
nahme des Frachtgutes jenes Anerbieten angenommen habe. Da-
bei geht das Ober-Land.-Ger. von der Ansicht aus, dass, da die
Contrahenten den Vertragsabschluss und die Empfangnahme der
Waaren auf einen früheren Zeitpunkt als die Abstempelung der
Frachtbriefe verlegt hätten, und somit die gesetzliche Haft-
pflicht der Eisenbahn aus Art. 295 H.-G.-B.’s mit diesem Zeit-
punkt begonnen habe, auch die Vereinbarung des Normalsatzes
als das Correlat dieser erhöhten Haftpflicht nach § 64 Abs. 2 und
§ 68 des Betriebsreglements mit demselben Zeitpunkt wirksam
geworden sei. Bei diesen Ausführungen sind die Bestimmungen
des H.-G.-ß.’s über den Frachtvertrag richtig angewandt. Anders
liege der Fall, wenn eine vorläufige Annahme der Güter gegen
Empfangsbescheinigung im Sinne des § 55 des Reglements statt-
gefunden hätte, weil es sich dann fragen würde, ob nicht etwa
ein selbstständiges, dem Frachtverträge vorhergehendes Aufbe-
wahrungsgeschäft angenommen werden müsste; das Ober-Land.-
Ger. hat aber nicht eine solche vorläufige Aufnahme, sondern den
Abschluss des Frachtvertrages selbst mit der Massgabe festge-
stellt, dass der Transport nicht sofort begonnen bat, was für die
Beurtheilung der Haftpflicht ohne Einfluss ist. (Erk. des R.-Ger.
V. 2. Juli 1880 in S. Jakobs c. Rhein.-Westfäl. Lloyd und Hess.
Ludwigs Eisenbahn No. 137. 80. 2; Fenner und Mecke, Archiv
Bd. II S. 65 f.)
Literatur.
The Scientific English Reader. Englisches Naturwissen-
schaftlich-Technisches Lesebuch für höhere technische Lehran-
stalten und zum Selbststudium für Studirende, Lehrer, Techniker
und Industrielle.’ Mit sprachlichen und sachlichen Erläuterungen
von Dr. F. J. Wershoven. II. Theil. Maschinentechnik und
Mechanische Technologie. Mit 15 Abbildungen in Holzschnitt.
UI. Theil. Bau-Ingenieurwesen. Mit 6 Abbildungen in Holz-
schnitt. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1881.
Die stetig sich mehrenden internationalen Verkehrsbe-
ziehungen, wie die rastlos fortschreitende Technik machen die
Kenntniss der Sprachen der wichtigeren Culturvölker zu einem
immer mehr hervortretenden Bedürfnisse. Es ist diese Kenntniss
erforderlich zur Vermittelung des persönlichen Verkehrs mit den
fremden Nationen und zur Erlangung der Kenntniss von den im
Ausland gemachten Fortschritten in Wissenschaft, Kunst und Ge-
werbe. Wir müssen deshalb alle Hülfsmittel willkommen heissen,
durch welche uns die Erlernung einer fremden Sprache erleich-
tert wird und besonders solche Hülfsmittel, durch welche wir zur
Kenntniss der in fremden Sprachen vorkommenden technischen
Ausdrücke, über welche man in den gewöhnlichen Wörterbüchern
und den für den gewöhnlichen Gebrauch bestimmten Unterrichts-
schriften nur spärliche Belehrung findet, gelangen. Als ein sehr
werthvolles Hülfsmittel dieser Art ist das Englische Naturwissen-
schaftlich-Technische Lesebuch von Dr. Wershofen zu bezeichnen.
Der bereits früher erschienene I. Theil bescbäitigt sich mit Physik,
Chemie und chemischer Technologie; die uns vorliegenden zwei
folgenden Theile enthalten Englische Aufsätze aus dem Gebiete
der Maschinentechnik, der mechanischen Technologie und des
Bauingenieurwesens, welche den besten technischen Schriftstellern
Englands und den bedeutendsten Englischen und Amerikanischen
Fachzeitschriften entnommen sind. Am Fusse der einzelnen
Seiten sind Noten beigefügt, in welchen die Uebersetzung der
vorkommenden Englischen termini technici in die entsprechenden
Deutschen gegeben ist. Es beschränken sich jedoch die Angaben
der Fussnoten nicht lediglich auf die in dem betreffenden Auf-
sätze grade vorkommenden Englischen technischen Ausdrücke,
sondern es sind vielfach auch verwandte technische Wörter und
Redensarten, sowie sachliche Erklärungen beigefügt. Die Auswahl
der Aufsätze ist eine sehr sorgfältige und wirkt die Lectüre auch
durch den Stoff anregend, so dass das Studium dieses Lesebuchs
in jeder Beziehung bestens empfohlen werden kann.
ConcessioDSurkunde *)
betreffend den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn
untergeordneter Bedeutung von Menden nach Hemer durch die
Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft. Vom 16. Februar 1881.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc.
Nachdem die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft den
Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn untergeordneter
Bedeutung von Menden nach Hemer beschlossen hat, wollen
Wir derselben dem Anträge ihres hierzu ermächtigten Vorstandes
gemäss, zu dieser Erweiterung ihres Unternehmens Unsere landes-
herrlicne Genehmigung, sowie das Recht zur Entziehung und Be-
schränkung des Grundeigenthums nach Massgabe der gesetzlichen
Bestimmungen, unter nachstehenden Bedingungen hierdurch er-
theilen :
I. Auf die neue Bahnstrecke sollen die Statuten und Statut-
nachträge der Bergisch-Märkischen Eisenhahngesellschaft, derBe-
triebsüberlassungsvertrag vom 23. August 1850 und dessen Er-
gänzungen, die in dem Vertrage über den Bau und Betrieb der
Ruhr-Siegbahn vom 13./14. Februar 1856 wegen Vertheilung der
Betriebskosten enthaltenen Festsetzungen, desgleichen die zwi-
schen der Staatsregierung und der Bergisch-Märkischen Eisen-
bahngesellschaft getroffene Vereinbarung über die Vertheilung
der Anschaffungskosten von Betriebsmitteln und der Zinsen der
zu diesem Zwecke verwendeten Capitalien Anwendung finden.
II. Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für
die Zwecke des Postdienstes regeln sich bezüglich der neuen
Bahnstrecke nach den Bestimmungen des zwischen der Postver-
waltung und der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft ge-
schlossenen allgemeinen Vertrages, jedoch mit der Erleichterung,
dass für die Zeit bis zum Ablauf von 8 Jahren vom Beginn des
auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres die Bestim-
mungen des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für
das Deutsche Reich S. 380) Anwendung finden.
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums die neue
Bahnstrecke die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Be-
deutung verlieren sollte, treten die Bestimmungen des gedachten,
mit der Gesellschaft abgeschlossenen allgemeinen Vertrages ohne
Einschränkung in Anwendung.
III. Der Telegraphen- und der Militärverwaltung gegenüber
ist die Gesellschaft bezüglich der neuen Bahnstrecke den durch
das Reich erlassenen oder künftig zu erlassenden Bestimmungen
unterworfen.
Insbesondere ist dieselbe verpflichtet, hinsichtlich der Be-
setzung der Subaltern- und Unterbeamten stellen an der neuen
Bahnstrecke mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 35. Le-
bensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisen-
bahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglich
der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu
erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. Februar 1881.
(L. S*.) Wilhelm.
Otto Graf zu Stolberg. v. Karaeke. Graf zu Eulenburg. Maybach.
Bitter, v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
Der Nachtrag zu dem unterm 12. Juli 1844 Allerhöchst bestätig-
ten Statut der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft ist
gleichlautend mit den Bestimmungen der Concessionsurkunde.
Oberhohnsdorf-Reinsdorfer Eohleneiscnbahn. Nach dem Ge-
schäftsbericht pro 1880 sind .die in diesem Jahre erzielten Betriebs-
resultate mit Recht günstig zu bezeichnen. War schon der Ver-
kehr der Bahn während des Jahres 1879 zufriedenstellend, so weist
derselbe doch für 1880 eine nicht unerhebliche Steigerung nach,
die sich noch bemerkbarer gemacht haben würde, wenn nicht die
milde Witterung des Monats December auf den Kohlenabsatz
lähmend eingewirkt und hierdurch eine verminderte Verfrach-
tung herbeigeführt hätte. Im Ganzen wurden 123 620 Wagenla-
dungen ä 5000 kg befördert, wofür 472 192 M. vereinnahmt wurden,
das ist gegen 1879 eine Mehrbeförderung von 6003 Wagenladungen
= 5,1 pCt, und eine Mehreinnahme von 18 554 M. = 4,09 pCt.
Die Gesammteinnahme belief sich inclusive eines Uebertrages von
558 Ji aus dem Vorjahre auf 492 583 M. Die Gesammtausgabe
bestehend aus: 159 285 für Betriebsaufwand, 15 172 M Ueber-
schreibung auf den Erneuerungsfond, 500 M. Abschreibung auf
Inventarien-Conto und 10 000 JL üeberschreibung auf Conto über
Amortisation der Anleihe betrug also in Summa 184 957 M. Nach
Abzug der Gesammtausgabe von der Gesammteinnahme verblieb
ein Reingewinn von 307 526 Ji von welchem 302 940 Ji als Divi-
dende, auf jede Actie 170 JL^ vertheilt und die übrigen 4586 Ji
auf neue Rechnung vorgetragen wurden.
*) Publicirt ina „Deutschen Reichs-Anzeiger“ No. 114.
Zusammenstellung der Betriebs-Ergebnisse Deutscher Eisenbahnen im Monat April 1881.
I
J_
I
Bezeichnung
üisenbahnen.
A. Hauptbahnen.
I. Staatsbahuen
nd sonstige vom Staate
Ir eigene Beclmung ver-
waltete Bahnen,
eichseisenb. in Eisass-
Lothringen gegen
reussische Staatseisen-
bahnen:
Verwaltungsbezirk
) derKönigl. Eisenbahn-
äirection Berlin g^ „
) der Köuigl.Eisenbahn-
direct. Brom b erg gegen
) derKönigl. Eisen bahn-
direct. Hannover gej
) derKönigl. Eisenbai
äirect.Frankf.a/M.gegen
J der Königl. Eisenbahn-
pirection Magdeburg
). Hauptbahn . . .
) Sangerhausen- Ariern
u.Stassfurt-Hecklingen-
Egeln • gegen
) Berlin -Pots dam-Mag-
Üeburg gegen
Uelzen - Langwedeler
Sisenbahn gegen
d er Königl. Eisenbahn-
Jirection Köln (links-
rheinisch)
Hauptbahn . . .
gegen
Eifelbahn Call-Trier .
gegen
der Königl. Eisenbahn-
lirection Köln (rechts-
"■heinisch) g
Summa 2
gegen
ichsische Staatseisenb.
gegen
ürttemb. Staatseisenb.
geg(
idische Staatseisenb.
Betriebs-
länge
Ende
April
km
1 587,67
2 693,45
1 863,94
1 153,33
1012,17
32,56
259,56
97,83
Befördert
wurden
innahme betrug
aus dem
Per-
sonen- u.
Gepäck-
verkehr
im
Ganzen
aus dem
Güter-
verkehr
895 431
673 884
1214
857 395
554 240
5 752
310 219
18 757
1 124,51 954 600
118,16 21 300
+ 33,17
1 528,04
-f 40,58
1 314,02
denburgische Staats-
isenbahnen gegen
Ihelmshafen - Olden-
urger Eisenb. g
Summa A. 1.
gegen
. Privatbahnen unter
Staatsverwaltung.
rgisch-Märkische E.
Hauptbahn und Hes-
sche Nordb. gegen
Ruhr - Sieg-Eisenbahn
gegen
rlin-Dresdener Eisenb,
gegen
290,25
52,37
1 272,22
+ 102,99
143,24
+ 9,40
183,97
1 529 856
f 137 918
892 203
-f 67193
604 707
-f 37 418
198 500
+ 1740
38 632
+
114 400
-f 13 691
29 777
1 201 080
4-117 653
65 512
4- 6 659
45 469
4- 149i
508 894
234 817
864 197
387 315
376 143
15 506
130 913
12 790
734 000
38 150
1 294 089
1 700 000
699 164
4 267
401 332
31591
998 000
32 500
1364 316 881 341 4 139 744
2 896 331
1883 315
3 500 000
1 585 940
17 487
504383
55 638
2 080 000
147 600
i Monat April
für die ganze Bahn
gegen-
über
dem
Proviso-
rium
des Vorjahres
JL I Jl
gegen-
über
dem
Defini-
tivum
4 325 174
3 215 015
5 300 000
2 399 934
21 916
1 016 074
3 132 500
184 600
über
dem
Defini-
tivum
gegen-
über
dem
Provi-
sorium
des Vorjahres
2 724
1240
bis Ende April
über
dem
Defini-
tivum
Ganzen
- I gegen-
über
I dem
Proviso-
rium
des Vorjahres
gegen-
über
dem
Defini-
tivum
dem
Provi-
sorium
des Vorjahres
JL \ M _
849 471
34 582
246 714
— 7
332 017
840
46 730
+
15 047
— 371
49 185
"f
17 433
+ 4 141
1 345 000
- 22 041
217 800
— 2 684
35 470
1 350 098
I 132 352
832 775
-+■ 72 720
836 236
i-|- 67 962
158 900
-f- 1619
32 421
-- 832
100 192
-f- 11962
23 041
-f- 1 132
974 221
-f- 83 625
54 618
+ 6 605
68 033
+
3 647 246
— 147 724
1 256 650
+
1 320 327
— 15 751
181 900
+ 2
“8 751
— 1
155 040
+
26 598
3 426 348
- 144 602
427 419
— 17 404
181 378
+
41 175 (— 60 004)
2 280 449
153 947 (-f 170 057)
2 254 041
104 557 (-f 285 593)
359 300
5 509 (— 23
72 555
2 680 (— 2 542)
263 726
20 336 {+ 19 4:06)
50 868
4 160 (-f 3 831)
4 788 269
60 977 (-f 105
526 837
10 799 (-f 22 965)
267 626
+ 1 932 (-4- 49 012)
112)
77)
73)
217)
572)
14)
+ 69 (-1- 66)
971
+ 79 (-h 73)
1492
63 (-+-
1715
79 (-f
3 802
241 (-
413
91)
3 764
383, (— 241)
3 678
339 (- 87)
1455
11 (4- 267)
106 661 981
990 414 (-f2079105)
20 130 221
— 216 277 (-4-686 399)
7 670 844
97 900 (— 81 790)
7 418 568
186 198 (-4- 8 594)
1 365 644
31 172 (-4- 60 906)
292 990
25 274 (4- 6 776)
876 665
49 649 (— 25 433)
176 798
1 386 (— 1
18 440 769
- 591 442 (4- 71 043)
2 054 408
— 141644 (4- 11
926 330
4- 48 072 (-f 146 792)
256 (-4- 14)
10 203
286 (-f 179)
5 020
203 (- 192)
5 646
■ 218 (4- 7)
14 451
- 800 (— 460)
1 667
- 144 (-f 38)
3 020
- 171 (- 88)
3 376
- 27 (— 37)
14 503
—1775 (—1208)
14 342
—2066 (- 918)
5 035
4- 261 (4- 798)
628
l.| 2.
3.
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5.
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Öalle-Sorau-Gubener E.
1881
298,13
103 520
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116 911
397 818
545 931
1831
1 962 297
6 582
1
Münster-Enschede^ .
1880
—
+
10 22C
—
2 541
+
3 457
—
37 439
_
37 688 (—
17127)
—
127 (-
58)
—
147 553 (- 40 737)
—
495 (—
tl-l
13
1881
56,46
18 160
3 055
12 937
10 219
22 980
407
•122 009
2 161
gegen
1880
—
+
1960
—
3 116
2 349
—
750
+
1 619 (—
2 420)
4-
29 (—
43)
4-
13 571 (4- 22 989)
-+
240(4-1
;l]g
14
Oberscblesische Eisenb.
est
a)Hauptbahnincl.Neisse-
Brieg, Wilhelmsb., Op-
im
peln - Gr.-Strehlitz - Mor-
IBi
10^
genroth u.Posen-Tliorn-
1881
824,46
369 486
608 283
392 265
2
003 569
2 824115
3 425
11 953 728
144911
Bromberg gegen
1880
4- 1,84
+
43 102
4
33 786
+
46 151
—
77 685
—
45 617 (-fl56 642)
—
64 (4-
182)
4-
311 273 (-f549 054)
4-
154 (4-r
rfi
b) Breslau - Posen - Glo-
1881
211,08
78 528
105 796
120 46C
400 793
598 552
2 836
2 381 882
11286
gauer Eisenbahn gegen
c) Breslau - Mittelwalder
1880
-
+
12 358
-
914
+
18 713
-
39 378
-
61 695 (-f
40 585)
—
292 (-f
193)
-
52 716 (-4- 65 155)
—
250 (■+»
E. u. Niederschlesische
1881
375,77
167 212
143 485
151 421
338 663
593 098
1578
2 216 730
5 899i
Zweigbahn gegen
1880
—
+
30 842
4
13 659
+
28 570
+
29 675
+
63 090 (-f
95 330)
168 (-f
253)
+
33 356 (4- 70047)
-f-
89(4-i
d) Stargard-Posener E. .
1881
172,31
45 173
43 868
60 971
154 508
271 703
1577
984 158
5 712,
gegen
1880
—
8 231
—
3 155
+
11585
—
36 026
—
28 478 (+
14 515)
—
166 (4-
84)
—
67 986 (— 63 873)
—
394 (—t
L5
Rhein-Nahe Eisenbahn .
1881
120,60
90 600
46 500
71000
165 000
254 750
2 112
980 344
8129!
B
gegen
1880
—
+
6 680
4
6 150
+
4 664
+
8 936
+
13 600 (—
5 795)
+
113 (—
48)
4-
26 393 (-f 43 917)
+
219(4-
Bl
L6
Zittau-Reichenberger E.
1881
26,40
21 139
16 586
12 570
26 811
41 1461
1570
186 934
7 0811
r
gegen
1880
—
+
661
—
1 754
103
—
3 818
—
6 505 (—
5 114)
—
247 (-
194)
—
18 648 (-4- 14 764)
—
706 (-h
st
Summa A. 11.
1881
3 684,64
—
—
—
10 735 322
-2 914
42 209 589
11 458
gegen
1880
+ 114,23
—
—
-
-
-]
L71 518 (-f 453 778)
—
141 (4-
34)
-
587 319 (-+891 131)
—
566 (-^i
1
III. Privatbaimen unter
eigener Verwaltung.
17
Altona-Kieler Eisenbahn
1881
288,35
183 459
68 770
224 939
334 313
559 252
1939
1 923 803
6 672!
ise
gegen
1880
—
+
24 570
4
5 652
+
37 095
+
28117
+
65 212 (-4- 62 351)
4-
226 (4-
216)
+
17 610 (- 24 807)
+
61 (—
SCI
18
Berlin- Anbaltische E. .
1881
428,73
236 665
164 080
442 200
720 340
1 232 540
2 875
4292 180
10 011
Sise
gegen
1880
—
+
22 656
4
993
+
17 578
+
14 378
+
51956 (+ 78 010)
+
121 (4-
182)
—
18 697 (4-135140)
—
44(4-
19
Berlin- Görlitzer Eisenb.
1881
329,22
118416
95 707
120 868
324 643
469 268
1425
1 860 145
5 650
gegen
1880
—
4
2 707
4
15 451
+
11 257
+
13182
+
22 786 (4- 31 276)
4-
69 (4-
95)
+
15 749 (4- 95 713)
+
48 (4-
20
Berlin- Hamburger E. .
1881
441,66
179 226
111 843
375 338
1
046 577
1 543 772
3 495
5 827 621
13 195
. i
gegen
1880
—
4-
22 050
—
6 775
+
66 732
—
2 427
+
48 343 (-f 189 197)
4-
109 (-f
428)
—
347 238 (4-521657)
786 ( 41
eifi
21
Bresl.-Schwdn.-Freib. E.
1881
601,25
206 953
171 048
241 768
653 035
1 003 572
1669
3 725 976
6 197
BCtl
gegen
1880
+ 1,08
4
39 032
4
1563
+
40 532
+
4 695
+
46 920 (-f 32 604)
+
75 (4-
51)
—
96 911 (- 42 519)
—
173 (—
rol:
22
Cottb.-Grossenhainer E
1881
154,74
35 426
35 676
28 791
124 542
166 280
1075
621 676
4018 ‘
gegen
1880
—
4
617
—
459
+
1886
+
6 986
+
8 438 (-f
11 163)
4-
55 (4-
73)
—
25 336 (— 6 868)
—
163 (-
liefe
23
Dortm.-Gronau Ensch.E.
1881
96,08
29 318
43 563
17102
52 931
83 815
872
330 149
3 4361
gegen
1880
—
—
482
4
15 489
+
16
+
14 310
+
17 955
4-
187
4- 40 757
4- 424
latli
24
Holsteinische Marschb, .
1881
96,50
34 898
11771
33 429
28 286
62 232
644
225 481
2 3371
gegen
1880
+ 8,40
+
5 603
4
2 010
+
7 224
+
5 268
+
12 173 (-f
11 914)
4-
77 (4-
73)
+
25 782 (4- 23 493)
+
70(4-
Eise
25
Lübeck - Büchener und
laal-
Lübeck - Hamburger E.
1881
110,69
70 402
50 417
84 686
183 819
305 905
2 764
909 048
8 213
fest!
gegen
1880
—
4-
16 216
2 250
+
12 805
—
18 855
—
10 994 (-f
9 664)
_
99 (—
87)
—
189 755 (—165 668)
— 1
714 (—1
26
Märkisch-Poseuer E. • .
1881
271,90
63 485
50 078
130 768
166 626
311657
1 146
1 063 235
3 910
gegen
1880
—
4-
7 396
—
2 423
+
13 580
—
6 578
+
6 874 (4-
10 495)
4-
25 (4-
38)
—
48 552 (— 41 262)
—
179 (—
lalbi
27
Marienburg-Mlawkaer E.
1881
143,03
20 591
23 221
24 806
100 413
138 039
965
471 351
3 295
gei
gegen
1880
—
4-
2 949
4
7 643
+
1698
+
35 777
—
39 535 (4-
40 732)
4-
276 (4-
285)
+
13 439 (4- 13 992)
+
93 (4-
28
Nordhausen -Erfurter E.
1881
78,28
25 144
15 028
25 774
44125
75 899
970 ■
290 893
3 716
gegen
1880
—
4-
6 066
—
711
+
5156
—
872
+
6 284 (4-
3 997)
4-
81 (4-
51)
—
11 171 (— 9 162)
143 (—
29
Oberlausitzer Eisenbahn:
Strecke Kohlfurt - Fal-
1881
151,14
22 943
12 695
25 000
44 130
69 130
457
219 590
14531
kenberg gegen
Oels-GnesenerEisenbahn
1880
+ 1,06
—
2 962
—
4 217
+
3 799
_
5172
—
1 373 (—
1 600)
—
13 (-
14)
—
28 121 (— 30 235)
—
198 (—
30
1881
159,71
27 437
12 602
31 486
49 930
95 719
599
379 554
2 377
gegen
Ostpreussische Südbahn
1880
—
+
1721
4
1790
+
2 461
+
7 698
+
10 159 (4-
12 101)
4-
63 (4-
75)
+
2 454 (4- 12 227)
+
16(4-
31
1881
242,84
57 159
38 018
81 778
180 072
286 850
1 181
953 138
3 925*.
Posen- Kreuzburger E. .
1880
—
4
6 329
4
4 568
+
16 035
—
15 383
+
1 475 (-f
19 115)
f
6 (4-
78)
—
208 997 (-175 283)
—
861 (-;
32
1881
203,70
29 165
21 849
39 417
84 311
133 428
655
570 736
2 802j
gegen
1880
+ 1,60
4-
3 751
4
804
+
2 394
+
11 142
+
12 937 (4-
4 803)
4-
59 (-f-
19)
—
16149 (- 19 517)
—
102 (— ■
33
Rechte-Oder-UferEisenb
1881
317,99
87 280
135 789
112 670
551 110
718 780
2 260
3 185 480
10 018
gegen
1880
+ 0,09
+
11 333
—
10 269
+
12 697
—
28 684
—
15 987 (—
3 850)
—
51 (-
13)
—
124 562 (— 83 010)
—
394 (—;
34
Schleswigsche Eisenb. .
1881
233,43
60 016
20 640
89 924
145 859
235 783
1010
860 074
3 685*.
gegen
1880
4- 3,00
4
7 354
4
2 293
+
7 672
—
16 795
—
9 123 (—
6 979)
—
53 (—
44)
+
272 (- 9 226)
—
46 (-}
35
Thüringische Eisenbahn :
359,77
a) Stammbahn . . .
1881
327 891
164 982
432 266
738 088
1 170 354
3 253
4 033 498
11 211
gegen
1880
—
4
31 616
4
4 091
-h
25 585
+
358
+
25 943 (4-
55 382)
+
72 (4-
154)
—
127 171 (— 32 535)
—
354 (- ,
b) Gotha-Leinefelde
1881
67,13
32 515
16 024
22 099
43 888
65 987
983
240 185
3 578
^ ^ , gegen
1880
—
—
343
4
1232
+
1006
+
273
+
1279 (+
684)
4-
19 (+
10)
—
9 114 (4- 2 535)
—
136(4-;
c) Gera-Eichicht . . .
1881
77,00
32 986
30 813
24 632
62 849
87 481
1 136
290 493
3 773
36
gegen
1880
—
4
4 232
—
5 098
+
3 074
—
3 298
—
224 (4-
3 071)
—
3 (4"
40)
—
17 757 (— 4 728)
—
230 (—5
Tilsit-Insterburger E, .
1881
53,82
13 401
5 933
17 306
19 440
42 087
782
159 459
2 963|
37
gegen
1880
—
4
2 167
4
300
+
2 229
+
104
—
9 641 (—
9 256)
—
177 (-
172)
—
10 777 (— 8 281)
200 (—1
Braunschweigische E. .
1881
345,00
—
—
270 419
573 368
861 693
2 498
3 025 285
8 7691
gegen
1880
—
—
—
+
86 578
—
47 495
+
35 746 (-f
60 343)
4-
104 (4-
175)
—
82 635 (— 6 402)
—
239 (-1
38
Eutin - Lübecker Eisenb.
1881
33,00
15 935
2 696
12 743
8151
22 172
672
77 492
2 3481
gegen
1880
—
4
699
4
112
+
1 138
+
678
+
1 297 (4-
2 918)
4-
40 (4-
89)
-r-
6 260 (— 950)
190 (-^
39
Gotha-Ohrdrufer Eisenb.
1881
17,35
8 918
1912
5 583
3 515
9 098
524
28 513
1643’'
gegen
1880
—
4
905
—
114
+
579
—
344
+
235 (—
204)
4-
14 (—
12)
—
1 156 (— 1 776)
—
67 (— ;
40
Hessische Ludwigs bahn :
a) nicht garant. Linien
1881
471,58
391 482
186 762
370 134
552 411
946 067
2 006
3 398 350
7 206
gegen
1880
+ 22,61
4 44 211
—
6 031
+
42 418
—
47 292
—
12 125 (4-
21 699)
—
128 (—
53)
—
161 649 (— 77 301)
—
723 (-
b) garantirte Linien .
1881
179,15
117 418
54 181
56 204
65 640
124 540
695
449 731
2 510
gegen
1880
4
16 454
10 754
+
3 350
14 582
11 283 (-
5 572)
63 (—
31)
75 448 (- 41204)
422 (-
629
I 3.
fscklenburg. Friedrich-
Franz E. gegen
aal-Eisenbahn . .
gegen
jhsisch-Thüring. Ost-
festbabh gegen
eimar-Geraer E. .
gegen
fjmshausen Schmalkal-
ener E. gegen
'erra-Eisenbahn .
gegen
Summa A. UI.
gegen
Summa A.
gegen
. Bahnen nntergeord-
neter Bedeutung.
[. Priratbahnen unter
Staatsverwaltung,
ngermünde - Schwedter
iisenbabn gegen
Itenburg-Zeitzer E.
gegen
hemnitz - Würschnitzer
Sisenbahn gegen
äscbwitz - Meuselwitzer
Sisenbahn gegen
Summa B. I.
gegen
Priratbahnen unter
eigener Verwaitung.
acben-Julicber E. .
gegen
ubland - Lauchhammer
Eisenbahn gegen
aal-Unstrut-Eisenbahn
festholsteinische E
gegen
Lalberstadt-Blankenbur-
ger Eisenbahn gegen
Summa B. II.
gegen
Summa B.
gegen
-f 37,84
349,17
74.80
33.80
68,11
7,00
172,00
107 181
-4- 27 870
34 328
+ 3 470
6 740
+
+ 118.50
2 512
+
45 520
+ 6 55-2
23,11
25,15
11,30
27,29
— 7
86,85
28,97
55,34
41,69
6,61
52,77
89,50
+ 5,70
15 134
4 2 278
6 097
4
15 532
±
13 825
4-
13 811
— 1
35 520
— 3 230
1933
— 18
4
4
4 3 335
16 966
6; |_
36 242
5 702
14 362
198 893
4 50 417
25 908
4 3 596
3 554
4 5 881
4
4
3 115
36 579
6 967
16112
6 450
2 636
4 356
616
4 33 466
35 863
4
17 268
25 042
3 035
2 818
451 190
4 87 680 (4 84 025)
62 800
4 3 974 (4 3 676)
22 404
4 2 686 (— 2 303)
53 849
4 2 944 (4 5 107)
4 276
65 (4 608)
250 198
4 8 496 (4 29 940)
23 037
4 3 808
19 554
2185
159
12 954
3 400
11499
1929
9 800
697
1292
4261 (-F 240)
4 54 (4 48)
-'3
(-
10
4 43 (4 74)
(4 87)
1454
4 49 (417.3)
175 (4
51220
— 4 257 (4 4 467)
24 949
4 4 070 (4 4 044)
26 225
- 950 (4
31)
30 440
1 541 (4 1 315)
180 (4
454 (4
224)
2 068)
454)
4 731 (4 6 045)
4 3 974 (4 5 516)
4 2 662 (4 5 485)
840
611
1 570 802
4 97 689 (+ 116 910)
203 004
4 6 0.32 (+ 6 742)
85 505
4 1695 (4 2 573'
170 298
1 498 (-4 5 757)
14 741
2 224 (— 1 755)
860 849
-f 4 897 (4 44 700)
280 (4 3.35)
2 714
81 (+ 90)
2 530
47 (4 76)
2 500
(4 84)
2 106
-318 (—251)
5 005
- 29 (4 260)
- 246
6)
)) - 275 (4 7)
( -
1 (4 177'
2 208
4 360 (4 358)
31040
- 3 069 (- 2 890)
212 394
4 218 (4 4 278)
106 129
4 14 343 (4 14 871
102 554
-f 1537 (4 .3 131)
0 4
1 343
- 133 (- 125)
8 445
+ 164 (-f- 170)
9 392
1)4269 (4316)
3 758
4 57 (4115)
5 206
95 (4 224)
4 114
4 28 (4 24)
369
- 84
382
4 27 (4
"lg
(- 39)
4 4 (4 4)
819
4 4 (4 74)
6 727
118 378
4 579 (4
67 817
9 269
409 (-1-
100 440
11665 (-
86 901
96 (—
, 67 400
62 (4
1 012)
9 726)
1 207)
6 101)
6 522
4232
2 139
4 83 (-1-109)
1627
— 222
1332
4 62 (4 153)
-221 (- 185)
971
13)
565
- 1 (-
2 751
831 (- 510) ,
4 2 (4- 8)
— 9 253 (4 2 2
3 (4 4)4 76
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachangen.
I. Localtarife.
Für die Beförderung von Gütern zwi-
schen Stationen der Eisenbahn-Directions-
bezirke Köln (linksrheinisch), Köln (rechts-
rheinisch), und Elberfeld einerseits und
Mannheim, Station der Grossherzoglich
Badischen Staatseisenbahnen andererseits
ist am 1. d. M. ein neuer, theilweise er-
mässigte Frachten enthaltender provi-
sorischer Tarif in Kraft getreten. Preis
20 Pf.
Durch denselben werden die in den
nachstehend genannten Tarifen nebst
Nachträgen enthaltenen bezüglichen
Frachtsätze für die Station Mannheim
aufgehoben :
a) im provisorischen Rheinisch-
Badischen Gütertarif (RheinischerVerband)
vom 1. März 1878;
b) in den Ausnahmetarifen No. 2, 3,
4 9 und 12 des Rheinischen Verbandes
für verschiedene Artikel vom 1. März und
15. April 1878 und vom 15. Juni 1879;
c) im Bergisch-Märkisch-Badischen
Gütertarif (Rheinischer Verband) vom
10. März 1879;
d) im provisorischen Rheinisch-
Pfälzisch - Badischen Gütertarif vom 1.
März 1878.
e) im Ausnahmetarife für Roheiten
etc. des Rheinisch - Pfälzisch - Badischen
Güterverkehrs vom 10. December 1880;
f) im Köln -Minden -Bergisch-Mär-
kisch-Badischen Gütertarif vom 15. Oc-
tober 1878.
Es behalten bis auf Weiteres für die
Station Mannheim Gültigkeit;
1. die Ausnahmetarife 6, 7 und 10
des Rheinischen Verbandes für Getreide
und Mühlen fabrikate, Steine, bearbeitete
und Trass vom 16. April und 1. Juni 1878;
2. die Frachtsätze der nunmehr
zum Eisenhahndirectionsbezirk Hannover
gehörigen Stationen Ahlen, Beckum, Biele-
feld, ßrackwede, Detmold, Gütersloh,
Herford, Lage, Löhne, Oelde, Rheda und
Salzuhlen, des Köln-Minden-Bergisch-Mär-
kisch-Badischen Gütertarifs vom 16. Oc-
tober 1878 u^d die in diesem Tarife ent-
haltenen Taxen der Ausnahmetarife 3 und
4 für Getreide und Mühlenfabricate sowie
Steine, bearbeitete.
Köln, den 2. Juni 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen, König!. Eisen-
bahndirection (rechtsrheinische). (1411)
Breslau-Schweidnitz-Freibur-
er Eisenbahn. Vom 1. Juni er. ab
is auf Weiteres wird im Localverkehr mit
den Staats- und unter Staatsverwaltung
stehenden Bahnen an Lieferfrist (Local-
Güter-Tarif pag. 20) an Stelle der bishe-
rigen Transportfristen gerechnet
für Eilgüter: für jeangefangene300 km iTag
für Frachtgüter: bis zu 100 km . . 1 ,,
für je angefangene weitere 200 km . 1 „
Die Expeditionsfristen bleiben wie bis-
her. Breslau, den 1. Juni 1881. Directo-
rium. (1424)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Der am l.März a. c. durch Nachtrag H
zum II., den Transitverkehr behandelnden
Theil des Bergisch- Märkisch -Belgischen
Verbands -Tarifs via Bleyberg eingeführte
Ausnahme-Tarif für die Beförderung von
Eisen und Stahl im Verkehr zwischen Ber-
630
gisch-Märkischen Stationen einerseits und
den Seehafen- resp. Kanal Stationen Bruges
(Bassin) transit, Bruxelles (Entrepot und
Bassin) transit, üand (Entrepot Docks
et Bassin) transit, Nieuport transit. Ostende
transit, Termonde (Entrepot) transit und
Terneuzen transit andererseits gilt vom
1. August a. c. ab nur noch für den
Export nach den vorgenannten Stationen.
Elberfeld, den 8. Juni 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. (1431)
Für den Bergisch-Märkiscli-Grand Central
Belge-Verbands-Verkehr tritt am 1. Juli
1881 unter Aufhebung des Gütertarifs vom
1. Januar 1880 (Theil 1) ein neuer Tarif
(Theil I) in Kraft, -welcher eine Beschrän-
kung in der Abfertigung des Verkehrs so-
wohl über die Aachener als auch über die
Dalheimer Route bedingt. Derselbe ent-
hält Aenderungen und Ergänzungen der
reglementarischen Bestimmungen und der
Güterclassification, tbeilweise Ermässigun-
gen und Erhöhungen der Frachtsätze und
Aufhebung der Frachtsätze für Kalden-
kirchen im Verkehre via Dalheim - Roer-
mond. Die ermässigten Sätze kommen vom
1. Juli er. ab zur Erhebung, die erhöhten
dagegen erst vom 1. August er. ab, bis zu
welchem Tage die Frachten des Tarifs vom
1. Januar 1880 — auch für Kaldenkirchen
im Verkehre via Dalheim - Roermond —
ültig bleiben. Näheres ist bei unserem
arif- Bureau hier zu erfahren. Elberfeld,
den 8. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1430)
Berlin-Hamburger-Eisenbah n. Im
Berlin-Hannover-OldenbnrgischenVerbande
kommen fortan für den Verkehr zwischen
Lüneburg B. H. einerseits und Oberneu-
land, Sagehorn, Loxstedt, Oldenbüttel
und Ritterhude andererseits directe Sätze
zur Anwendung. Ferner sind die für Lü-
neburg B. H. und die Stationen der Strecke
Bremerhafen-Rheine bestehenden Fracht-
sätze zum Theil ermässigt. Unsere Güter-
Expedition Lüneburg ertheilt nähere Aus-
kunft. Berlin, den 4. Juni 1881. Die Di-
rection. (1425)
Hanseatisch- Schlesischer-V erband. Am
1. August d. J. treten die für den Verkehr
von und nach Bergedorf, Burg, Lesum,
Büch en, Hagen ow, H emelin gen,Kirchweyh e,
Lüneburg (B. H. und M. H.), Spandau (B.
H. u. M. H.), Verden, Wittenberge (B. H.
und M. H.), Achim, Sebaldsbrück und Win-
sen bestehenden Ausnahme-Tarifsätze für
den Transport von Zink in Blöcken und
Platten (Zinkblech), Zinkasebe, Bleizink,
unreines Zinkoxyd und Zinkbrocken, Blech
von Zink, sowie zinkische Producte ausser
Kraft.
Von demselben Tage an wird die
Gültigkeit der Ausnahme • Tarifsätze für
den Transport genannter Artikel im V erkehr
mit den Stationen Bremen, Bremerhafen
und Geestemünde, Hamburg (ß. H. und
K. M.), Harburg, Vegesack (Grohn), Lübeck,
Brake, Elsfleth , N or denhamm und W ilhelms-
hafen in der Weise beschränkt, dass die-
selben für den Transport nach Schlesien
keine Anwendung mehr finden, für Trans-
orte aus Schlesien aber nur für die zum
eeexport bestimmten Sendungen. Ber-
lin, den 5. Juni 1881. Königliche Bisen-
bahn-Direction als geschäftsführende Ver-
waltung. (1427J)
Leipzig-Magdeburg-Niederdeutscher Ver-
band. Im Verkehre von Stassfurt nach
Lübeck wird für den Transport von rohen
Bergproducten, rohem Steinsalz und Kie-
serit zum Export bei gleichzeitiger Auf-
gabe von mindestens 50 000 kg an einen
Empfänger ein Frachtsatz von 0,70 M pro
100 kg erhoben. Berlin, den 10. Juni 1881.
Namens der Verbandsverwaltungen: Die
Direction der Berlin - Hamburger Eisen-
bahngesellschaft. (1438)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Zum
Tarife für Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren gelangt mit
sofortiger Giltigkeit Nachtrag V zur Aus-
gabe. Derselbe enthält Ausscheidung des
Verkehrs der Stationen der Preussischen
Staatsbahnen unter sich, sowie zwischen
diesen und verschiedenen Stationen der
Lothringisch - Luxemburgischen Bahnen,
Aufnahme der Station Dresden-Alt- und
-Neustadt ermässigte Vieh-Frachtsätze für
Saarbrücken, Saargemünd, Amanweiler
und Metz, und ermässigte Ausnahmefracht-
sätze für Schaftransporte von Berlin (An-
halter Bahnhof) nach Paris. — Näheres
ist in den Verbands - Güterexpeditionen
zu erfahren, woselbst auch Nachträge zum
Preise von 0,05 Jl käuflich zu haben sind.
Erfurt, den 3. Juni 1881. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1426)
Mitteldeutscher Eisenbahn- Verband. Es
gelangen zur Ausgabe Nachtrag IV zu
Theil II des Verbandsgütertarifs, sowie
Nachtrag IV zu Tarifheft No. 1 und Nach-
trag III zum Tarifheffc No. 4. Durch die-
selben werden mit sofortiger Giltigkeit
Zuschlagfristen zu den Lieferzeiten auf-
gehoben und die Frachtsätze für Station
Ringelheim theilweise ermässigt, sowie mit
Giltigkeit vom 1. August er. ab die Fracht-
sätze für die Stationen Berlin-Lehrter-,
Stettiner, Nord-, Niederschlesisch-Märki-
scher Bahnhof, Moabit, Rixdorf, Tempel-
hof und Charlottenburg um die Beträge
für 4 km erhöht.
Näheres ist in den Güter-Expeditionen
der Verbandsbahnen zu erfahren, woselbst
auch die Nachträge zu den darauf vorge-
druckten Preisen käuflich zu haben sind.
Erfurt, den 2. Juni 1881. Die Direction
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung. (1413)
Der durch Bekanntmachung vom 31.
März c. im Ostdeutsch - Rheinischen Ver-
bände zur Einführung gekommene Aps-
nahmetarif für Flachs bei Aufgabe von
10 000 kg in einer Wagenladung zwischen
Thorn, Station des Königlichen Eisen-
bahndirectionsbezirks Bromberg und der
Oberschlesischen Bahn einer- und den im
Ausnahmetarif L., Flachs, Flachsheede
und Werg, bezeichneten Stationen der
Bergisch-Märkischen Bahn, des Königlichen
Eisenbahn - Directionsbezirks Hannover,
Köln, rechtsrheinisch, und Köln, links-
rheinisch, andererseits, behält bis zum
1. Juli c. Gültigkeit, was wir unter eben-
mässiger Beziehung auf unsere Bekannt-
machung vom 26. April c. zur allgemeinen
Kenntniss bringen. Bromberg, den 27.
Mai 1881. Königliche Eisen bahndirection
als geschäftsführende Verwaltung. (1391)
Preussisch - Oberschlesischer Eisenbahn-
Verband. In Modification unserer Bekannt-
machung vom 20. April er. bringen wir
hierdurM zur Kenntniss, dass die zu dem
Tarif für den rubricirten Verband am
1. Mai er. zur Herausgabe gelangten Be-
richtigungen soweit dieselben Erhöhungen
in sich schliessen, nicht am 15. Juni er.
sondern am „1. Juli er.“ in Kraft treten.
Bromberg, den 30. Mai 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction, im Namen der Ver-
band-Verwaltungen. (1409 J.)
ImBheinisch-Westfälisch-Mitteldeutschen
Verbände treten am 1. Juni 1. J. für den
Transport von Grubenholz im Verkehr
der Stationen Treysa, Neustadt, Kirchhain,
Marburg einerseits und Station Marten
(rechtsrheinisch und Bergisch - Märkisch)
anderseits directe Ausnahmetarifsätze für
ganze Wagenladungen von mindestens
10 000 kg in Kraft.
Näheres ist bei den betreffenden Güter-
expeditionen zu erfahren. Hannover, den
31. Mai 1881. Königliche Eisenbahndirec-
tion. (1408)
Schlesisch - Niedersächsischer Verband.
Am 1. d. M. sind die Nachträge V zu den
Heften 7 und 8, VI zu den Heften 1, 2, 3,
4, 5, 6, 10 und 12, VII zu den Heften 11 und
13 des Schlesisch -Niedersächsischen Ver-
bands-Güter-Tarifs herausgegeben worden.
Dieseltaen enthalten u. A. Aufhebung von
Tarifsätzen , Einführung neuer Tarifsätze
für den Verkehr mit den Stationen der
Strecke Dittersbach-Glatz, für Salz nach
Gross - Strehlitz 0. S.,, für Roheisen von
Peine nach Sosnowice, für Salz von Peine
11 ach Breslau und anderweite Frachtsätze
für den Verkehr zwischen Göthen und
Halle M. H. einerseits und einigen Berlin-
Görlitzer Stationen andererseits. Die Tarif-
nachträge sind bei den Verbandsstationen
käuflich zu haben. Magdeburg, d. 7. Juni
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (1429)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Zum Saarkohleu - Ansnahmetarii No. 16.
Für den Verkehr nach der Westschweiz
tritt am 15. d. Mts. der II. Nachtrag in
Kraft. Derselbe enthält Frachtsätze für
die Stationen Burbach, Friedrichsthal
Station, Kreuzgraben, Saarbrücken loco,
Trenkelbach und Hostenbach, sowie für
einige Schweizerische Stationen theils neue,
theils geänderte erhöhte Frachtsätze. Die
erhöhten Frachtsätze treten jedoch erst
am 1. Juli er. in Kraft.
Exemplare des Nachtrags können zum
Preise von 10 bei unseren Expeditionen
bezogen werden. Köln, den 9. Juni 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction (linksrhei-
nische). (1435)
Die Gültigkeitsdauer der durch Nach-
trag IV zum Tarif für den Güterverkehr
zwischen Stationen der Rechte-Oder-Ufer-
Eisenbahn und solchen der Oels-Gnesener
Eisenbahn vom 1. Dezember 1877 einge-
führten directen Frachtsätze für Güter des
SpeciahTarifs III im Verkehr zwischen
Station Saarau der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn und den Stationen
der Oels-Gnesener Eisenbahn wird bis ult.
Juni 1882 verlängert. Breslau, den 1. Juni
1881. Directorium der Breslau- Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft. Di-
rection der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn-
Gesellschaft. Direction der Oels-Gnesener
Eisenbahn-Gesellschaft.
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport-Artikel.
Am 10. Juni ist ein Ausnahmetarif für
Cementtransporte von Biebrich und Offen-
bach nach Aschaffenburg transit im Ver-
kehr mit Bayerischen Stationen zur Ein-
führung gekommen, dessen Sätze und
Transport bestimmungen auf unseren beiden
genannten Stationen sowie auf unserem
Tarifbüreau zu erfahren sind. Frank-
furt a. M., 8. Juni 1881. Königliche Eisen-
bahndirection. (1436)
Oberschlesische Eisenbahn. Die
„Anmerkung“ auf dem mit dem 10. d. Mts.
in Kraft tretenden Nachtrag I zum Kohlen-
Ausnahmetarif von unseren Stationen nach
der Oesterreichischen Staatseisenbahn via
Mittelwaide-Wildenschwerdt ist wie folgt
631
zu berichtigen: Statt: „wenn in der Zeit
vom 10. Juni 1881 bis ult. 1882 ist zu
setzen: „wenn in der Zeit vom
10. Juni 1881 bis ult. Juni 1882“.
Breslau, den 7. Juni 1881. Königliche Di-
rection. (1437)
Rechte - Oder - Ufer- Eisen-
bahngesellschaft Am 10. Juni er.
tritt zu dem Ansnahmetarif für Steinkoh-
len und Eokes von Stationen der Rechte-
Oder-Ufer-Eisenbahn nach der K. K. priv.
Kaiserin-Elisabetbbahn vom 1. November
1879 ein Nachtrag V. mit neuen Fracht-
sätzen nach der Station Wien (Kaiserin-
Elisabethbahnhof) in Kraft. Druckexem-
plare sind auf den Verbandstationen zu
haben. Breslau, den 1. Juni 1881. — IV.
2370. — Direction. (1398)
A c t i V a.
2. Bilanzen.
Halberstadt - Blankenbnrger Eisenbahn. Bilanz pro 31. Decembe
Eisenbahnanlage von Halberstadt nach
Blankenburg incl. Betriebsmittel
Dazu im Jahre 1880 gemachte Aus-
lagen
Hüttenbahn
Langenstein-Derenburg bis 3 1. Dezember
1880 gezahlt
Reservefonds laut Statut
Magazinbestand, Reservetheile am 31 . De-
zember 1879
Zugang pr. 1880
Effecten- Conto
Nicht emittirte Prioritätsobligationen
n. Emission
Cassabestand am 31. Dezember 1880 .
(davon M. 130 000 in Leihhausobli-
gationen angelegt)
Debitoren
48 471
63 394
Summa |
I |:i 307 023 07
Actien-Capital
Stamm-Prioritäts-Actien
Prioritäts-Obligationen I. Emission . .
Amortisirte Prioritäts-Obligationen . .
Prioritäts-Obligationen II. Emission
Subventionen der Stadt Derenburg und
Zuckerfabrik Derenburg
Reservefonds
Zuschuss desReservefonds zu beschafften
Erweiterungen p. 1879/80
Erneuerungsfonds
Creditoren
Nicht erhobene Dividende pr. 1878/79 .
Betriebs-Ueberschuss :
Brutto
Davon ab :
Verzinsung und Amortisation
der Prioritäts-Anleihe . .
Summa
Braunschweig, den 13. Mai 1881.
Der Verwaltungsrath:
Gravenhorst. M. Eltzbacher.
Vorstehende Bilanz mit den von dem ständigen Revisor
zuvor revidirten Büchern übereinstimmend befunden.
Blankenburg, den 16. Mai 1881.
Die von der General-Versammlung gewählten Revisoren:
G. Runde. Carl Uhl. Eduard Spiegelberg.
1 200 000
1 200 000
290 700
20 380
24 000
163 771
2 940
I 3 307 023 07
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Der Betriebs-Director :
A. Schneider.
Mit den von mir revidirten Büchern übereinstimmend be-
funden.
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Ziermann.
(1433)
Halherstadt-Blankenburger Eisenbahn. Abrechnung der Betriebs-Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar bis 31. December 1880.
Einnahmen. ^ Ausgaben.
Uebertrag vom Jahre 1879 . . .
Titel I. Aus dem Personen- und Ge
päck- Verkehre
a) Halberstadt-Blankenburg .
b) Hüttenbahn
c) Langenstein-Derenburg .
Titel II. Aus dem Güterverkehre
a) Halberstadt-Blankenburg
b) Hüttenbabn
c) Langenstein-Derenburg .
Titel in. Vergütung für Ueberlassung
von Bahnanlagen etc.
Titel IV. Vergütung für Ueberlassung
von Betriebsmitteln
Titel V. Erträge aus Veräusserungen
Titel VI. Verschiedene sonstige Ein-
54 296
1455
147 543
34 728
20 628
202 900
4 750
306 716 134
Braunschweig, den 13. Mai 1881.
Der Verwaltungsrath:
Gravenhorst. M. Eltzbacher.
Vorstehende Abrechnung mit den von dem ständigen Re-
visor zuvor revidirten Büchern übereinstimmend gefunden.
Blankenburg, den 16. Mai 1881.
Die von der General-Versammlung gewählten Revisoren:
G. Runde. Carl Uhl. Eduard Spiegelberg.
Abtheilung 1. Persönliche Ausgaben.
Titel I. Besoldungen
„ II. Andere persönliche Ausgaben
Abtheilung II. Sachliche Ausgaben.
Titel III. Allgemeine Kosten ....
„ IV. Kosten der Unterhaltung und
Erneuerung der Bahnanlagen
etc.
V. Kosten des Bahntransports .
VI. Kosten der Erneuerung be-
stimmter Gegenstände . . .
VII. Kosten erheblicher Ergän-
zungen, Erweiterungen, Ver-
besserungen
VIII. Kosten der Benutzung fremder
Bahnanlagen
IX. Kostender Benutzungfremder
Betriebsmittel
Summa der Betriebs-Ausgaben
Dazu' Verzinsung und Amortisation der
Prioritäts-Anleihe .... . . .
19 598
Tot. Summa 1 | 223 621
Einnahmen >M. 306 716,34
Ausgaben incl. Verzinsung und Amortisation
der Prioritätsanleihe .
223 621,78
Ueberschuss M. 83 094,56
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
■ Der Betriebsdirector:
A. Schneider.
Mit den von mir revidirten Büchern übereinstimmend be-
funden.
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Ziermann. (1434)
PRIVAT ZEIGEN.
Cäesehwiiifligitellsiuesser Pat. Klose
SchieilCIIlirolil- Apparate Pat. Hattemer & Schubert
liefert Will». Horn, Berlin S.,
Telegraphen-Bau- Anstalt.
3. Convertirung.
Pfälzische Eisenbahnen. Die Converti-
rung der 4Va pCt. Prioritäts-Obligationen
der Pfälzischen Eisenbahnen betr.
Mit Bezugnahme auf hnsere Converti-
rungs-Bekanntmachung vom 1. Mai 1881
wurde vielfach die Abfrage an uns ge-
stellt, ob bei dem festgesetzten Präclusiv-
termin vom 10. Mai bis 15. Juni 1. J. der
15. Juni noch innerhalb dieses Termines
oder ausserhalb desselben gelegen zu be-
trachten sei.
Um weiteren Anfragen gleichen Betreffes
zu begegnen, erklären wir hiermit, dass
der 15. Juni noch zu dem Präclusivtermin
gehörend betrachtet wird und somit an
diesem Tage noch Convertirungs-Anmel-
dungen augenommen,vom 16. ab dagegen ab-
gewiesen werden, wovon sämmtliche Con-
vertirungsstelien Verständigt worden sind.
Ludwigshafen, 8. Juni 1881. Die Direction
der Pfälz. Eisenbahnen, v. Jaeger. (14.S2)
4. Submissionen*
Westholsteinisclie Eisenbahn. Durch
Aenderung unseres Signalsystems sind
20 Stück elektrisch - optisch - akustische
Streckensignale (Eiserne Säulen mitGlocken
und Haltscheibe) sowie 7 Induktionsappa-
rate zum Abmelden der Züge — Alles im
Jahre 1877 von Siemens & Halske gefertigt
und pp. 3 Jahre im Gebrauch — dispo-
nibel geworden und stehen zum Verkauf
bereit. Neumünster, im Juni 1881. Die
Direktion. (1428)
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rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstühle und Mühlen-
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Dieser Nnmmer liegt ein Prospect der Imprägnir«AnstaIt Avenarins (Vertreter L. Chambaln, Civüingenienr, Steglitz bei Berlin)
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Organ des Vereins.
Elnundzwanzig^ster Jahrg'ang^.
Berlin, den 17. Juni 1881.
Dieser Nummer liegt No. 11 des „Anzeigers überzähiiger Güter und- Gepäckstücke“ bei.
Inlialt: Der Kohlentransport auf den unter Königlich Sächsischer Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen. — Aus dem Deutschen
Eeich. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Eröfihungen. 3. Stationsbenennung. 4. Auszahlungen. 5. Bilanzen. 6. Sub-
missionen. 7. Submissionsresultate. — Privat-Anzeigen.
Der Kohlentransport auf den unter Königlich Säch-
sischer Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen.
Unter den Gütern, welche auf den Sächsischen Staatsbahnen
zur Verfrachtung gelangen, nehmen die Kohlen in Bezug auf das
Transportquantum die erste Stelle ein. Der Kohlentransport um-
fasst schon seit einer Reihe von Jahren ohngefähr die Hälfte des
gesammten Güterverkehrs. In den statistischen Nachweisen über
die Güterbewegung hatte daher schon seither der Kohlentransport
eine besondere Darstellung gefunden, es fehlte jedoch in der-
selben ein übersichtliches Bild der Bewegung der verschiedenen
Kohlenarten auf den einzelnen Linien , wie solches der soeben
erscheinende statistische Bericht der Sächsischen Staatsbahnen
von 1880, betreffend den Verkehr des Jahres 1879 zugleich mit
dem Verkehre auf dem Elbefluss, in übersichtlicher und eingehen-
der Weise darlegt. Aus demselben ist ersichtlich, dass der Lauf
der verschiedenen Kohlenarten sich in naheliegenden Jahren
ziemlich gleich bleibt, wenn nicht ganz besondere Einflüsse ent-
stehen, so dass in einer graphischen Darstellung wie in der hier
vorliegenden, insbesondere bei dem im Verhältniss zur Grösse
der Transporte sehr eingeschränkten Massstabe, die Verschieden-
heit der Bedeutung in nebeneinanderliegenden Jahren kaum er-
kennbar ist.
Seit dem Jahre 1846, wo der Kohlentransport auf Eisen-
bahnen begann, hat er in Sachsen nur mit Ausnahme der vier
Jahre 1866, 1874, 1876 und 1877, stetig und erheblich zugenommen,
was in der Hauptsache im ursächlichen Zusammenhänge mit der
steten Fortentwickelung des Sächsischen Eisenbahnnetzes steht.
Im Jahre 1879 wurden auf den unter der Staatsverwaltung
stehenden Eisenbahnen 975 848 Ladungen*) Kohlen befördert.
Davon kamen 527 181 Ladungen oder 54 pCt. auf Steinkohlen und
448 667 Ladungen oder 46 pCt. auf Braunkohlen.
Es stammten
von den Steinkohlen:
357 822 Ladungen = 36,67 pCt. aus dem Zwickauer Bezirke,
82 915 „ = 8,49 „ „ „ Lugau-Oelsnitzer Bezirke,
60 674 „ = 6,22 „ „ „ Dresdener Bezirke,
24 279 „ = 2,49 „ „ Schlesien,
1491 „ = 0,15 „ „ Westfalen;
von den Braunkohlen:
360 611 Ladungen — 36,95 pCt. aus Böhmen,
84 947 „ = 8,71 „ „ Sachsen-Altenburg,
2 830 „ = ,0,29 „ „ Sachsen (Königreich)
279 „ = 0,03 „ „ Preussen.
Von dieser Menge verblieben 688 346 Ladungen auf den
Stationen der unter der Staatsverwaltung stehenden Bahnen und
287 502 Ladungen gingen entweder auf fremde Bahnen über oder
passirten die Sächsischen Staatsbahnen im Durchgangsverkehre;
Beinahe zwei Drittheile, nämlich 589188 Ladungen und zwar
501 411 Ladungen Steinkohlen und 87 777 Ladungen Braunkohlen
*) Als Masseinheit ist in den folgenden Ausführungen durch-
gängig die im Sächsischen Eisenbahnverkehre seither übliche
Bezeichnung „Ladung* ä 5 000 kg angewendet worden.
wurden auf den unter der Staatsverwaltung stehenden Bahnen
verladen; die übrigen 386 660 Ladungen und zwar 25 770 Ladungen
Steinkohlen und 360 890 Ladungen Braunkohlen wurden von
fremden Bahnen zugeführt.
Von den beförderten 975 848 Ladungen bewegten sich
937 551 Ladungen auf den Staatsbahnen. Die Fracht hierfür be-
trug 12,5 Millionen Ji oder 32,8 pCt. der Güterfrachtein nähme im
Jahre 1879 bei 51,8 pCt. der Gesammtgüterlast ; 38 297 Ladungen
verkehrten lediglich auf den mitverwalteten Privatbahnen, ohne
die Staatsbahnen zu berühren.
Auf den unter der Staatsverwaltung stehenden und den in
Sachsen gelegenen fremden Bahnen zusammen wurden 988 251
Ladungen Kohlen bewegt. Von diesem Gesammtquantum sind
641518 Ladungen Kohlen auf den innerhalb der Grenzen des
Königreichs gelegenen Stationen verblieben, und zwar 614 750
Lailungen bei den Stationen im Bereiche der Staatsbahnen und
26 768 Ladungen bei den Stationen der im Königreiche gelegenen
fremden Bahnen. Ausserdem wurden 32154 Ladungen Braun-
kohlen aus Böhmen an den Sächsischen Ufern der Elbe gelandet.
Die Elbe passirten noch 128 314 Ladungen Böhmische Braun-
kohlen im Verkehre durch Sachsen. Von den auf den Eisenbahnen
innerhalb des Königreichs angefahrenen 641 518 Ladungen Kohlen,
wovon circa 60pCt. auf die Steinkohlen und circa 40pCt. auf die
Braunkohlen kamen, verbrauchte die Staatseisenbahnverwaltung
allein 43 945 Ladungen, fast 7 pCt. der innerhalb des Königreichs
durch die Bahnen bezogenen Kohlen und zwar 35 411 Ladungen
Stein- und 8 534 Ladungen Braunkohlen. *
Vom Gesammtbezug stammten 363185 Ladungen oder
56,61 pCt. aus Sachsen ; die übrigen 278 333 Ladungen oder 43,39
Procent wurden auf Eisenbahnen eingeführt. Diese Einfuhr über-
stieg die Ausfuhr von 141 056 Ladungen um 137 277. Dagegen
überstieg der Werth der ausgeführten Kohlen den Werth der ein-
geführten um 1 169 337 M., denn der Gesammtwerth der Ausfuhr
auf den Eisenbahnen betrug 4 520 MbM., der Werth der Einfuhr
auf denselben dagegen 3 350 908..^ und in Verbindung mit dem
Werthe der auf der Elbe zum Consum in Sachsen noch einge-
führten 32 154 Ladungen Böhmischen Braunkohlen 3 696 885 Jl.
Das durch den Eisenbahn- und Elbverkehr nachweisbare
uantum der im Jahre 1879 im Königreiche Sachsen angefahrenen
ohlen umfasst 673 672 Ladungen. Um jedoch den Gesammtbezug
eines Jahres zu bezeichne«, ist es nöthig, dasjenige Quantum zu
kennen, welches ohne Hilfe der Eisenbahnen der Consumtion in
der Nähe der Abbauorte auf der Landstrasse zugeführt wurde.
In Ermangelung specieller Nachweise hierüber lässt sich dasselbe
nur annähernd bestimmen durch die Differenz zwischen der Ge-
sammtproductiou und der Abfuhr auf den Eisenbahnen. Im
Jahre 1879 wurden in Sachsen 662 123 Ladungen Stein- und
118178 Ladungen Braunkohlen, zusammen 780 301 Ladungen
Kohlen gewonnen. Davon wurden 501 411 Ladungen Stein- und
2 830 Ladungen Braunkohlen auf den Eisenbahnen abgefahren, so
dass von der Production des Jahres 1879 noch 160 712 Ladungen
Stein- und 115 348 Ladungen Braunkohlen, zusammen 276 060
Ladungen Kohlen der Abfuhr auf anderen Wegen verblieben sind.
Hiernuch ergeben sich als Gesammtbezug an Kohlen für die Be-
634
dürfnisse des Königreichs im Jahre 1879 zusammen 949 732
Ladungen und zwar: 543 834 Ladungen Stein- und 405 898 Ladun-
gen Braunkohlen oder durchschnittlich 1 600 kg auf jeden Kopf
der Bevölkerung.
Der Werth der auf der Elbe beförderten Böhmischen Braun-
kohlen betrug 1 726 636 darunter 345 977 Jl Werth der in
Sachsen verbliebenen Böhmischen Braunkohlen. Der Gesammt-
werth der im Jahre 1879 in Sachsen verbliebenen 949 732 Ladungen
Kohlen setzt sich zusammen wie folgt:
15 746 831 Jl Werth der durch die Eisenbahnen be-
zogenen Kohlen,
345 977 „ Werth der auf der Elbe bezogenen Kohlen,
7 521 750 „ Werth der auf der Landstrasse bezogenen
Kohlen,
zusammen 23 614 558 Jl oder durchschnittlich 8 Jl pro Kopf der
Bevölkerung.
'Wie oben erwähnt, trennt sich der Kohlenbezug im König-
reiche auf den Eisenbahnen in etwa 60 pCt. Stein- und etwa 40 pCt.
Braunkohlen. Vom Gesammtwerthe dieser Kohlen kommen da-
gegen 82 pCt. auf den Werth der Steinkohlen und 18 pCt. auf den
Werth der Braunkohlen.
Die speciellen Angaben, welche man der dem statistischen Be-
richte beigefügten graphischen Darstellung entnehmen kann, bezie-
hen sich auf den Stand des Eisenbahnnetzes im Jahre 1879 und um-
fassen 47 Linien, sowie 435 einzelne, durch Verkehrsstellen bezw. Ver-
knüpfungspunkte begrenzte Bahntheile. Je nach der Bedeutung der
Linien im Kohlenverkehr war danach die Frequenz über die einzel-
nen Bahntheile äusserst verschieden,. Die grösste Kohlenmenge lief
auf den Kohlen bahnen der Station Zwickau zu in einem Umfange
von 357 822 Ladungen. Darauf folgt der Bahnabschnitt Mittel-
grund-Niedergrund an der Dresden-ßodenhacher Linie mit 289 384
Ladungen Böhmischer Braunkohlen. Im Ganzen gab es 37 Bahn-
abschnitte, welche mit mehr als 100 000 Ladungen fequent
waren. Nur zwei Bahnabschnitte wurden überhaupt nicht mit
Kohlen befahren, es waren dies Nossen-Zellwald und Zellwald-
Grossvoigtsberg. Ferner ergiebt sich, dass Steinkohlen aus dem
Zwickauer Bezirke von Zwickau bis zur Abzweigung der Curve
in einer Stärke von 247 354 Ladungen liefen; dort trennten sich
114 563 Ladungen in der Richtung nach Neumark ab und es
erreichten die Grenzstationen Hof und Eger 64 057 bezw. 4 007
Ladungen. Von dem anderen Quantum, welches mit 132 791 La-
dungen in der Richtung nach Werdau ging, erreichten die Grenz-
stationen Gera 15 752, Zeitz 5 023 und Leipzig 57 834 Ladungen.
Von Zwickau flössen ferner ab 74 414 Ladungen in der Richtung
nach Glauchau und 22 353 Ladungen in der Richtung nach
Schwarzenberg.
Von den 60 674 Ladungen Steinkohlen aus dem Dresdner
Bezirke wendeten sich von Pottschappel aus 14 744 Ladungen
nach Tharandt zu und 45 280 Ladungen erreichten Dresden; dort
gingen 3 202 Ladungen auf die Dresden- Görlitzer, 2 507 Ladungen
auf die Dresden-Bodenbacher, 13 483 Ladungen auf die Leipzig-
Dresdener Linie und 4 032 Ladungen auf die Elbe über.
Von den Lugau-Oelsnitzer Steinkohlen an 66 855 Ladungen,
welche über die Chemnitz-Würschnitzer Bahn gingen, schlugen
66 530 Ladungen die Richtung nach Chemnitz ein, woselbst sie
mit 63 284 Ladungen eintrafen; dort flössen ab 7 965 Ladungen
auf die Chemnitz-Riesaer, 7 564 Ladungen auf die Chernuitz-Aue-
Adorfer, 19 951 Ladungen auf die Chemnitz-Dresdener und 3 411
Ladungen auf die Chemnitz-Leipziger Linie. Nach Dresden kamen
4 849 Ladungen neben 4 965 Lg,dungen Kohlen aus dem Zwickauer
Bezirke.
Die auf der St. Egidien-Stollberger Linie beförderten Lugau-
Oelsnitzer Kohlen erreichten St. Egiuien mit 15 649 Ladungen ;
sie wendeten sich hauptsächlich mit 14 836 Ladungen nach
Glauchau, 8 619 Ladungen erreichten die Leipzig- Hofer Linie in
Gössnitz.
Die Schlesischen Steinkohlen traten mit 22 7H Ladungen
bei Görlitz ein, erreichten Löbau mit 22 105 Ladungen; davon
liefen dort 10 011 Ladungen von der Dresden- Görlitzer Linie in
der Richtung nach Grossschweidnitz ab; 6 343 Ladungen erreichten
Zittau; von Bautzen aus wendeten sich 1484 Ladungen nach der
Bautzen-Schandauer Linie und 5 817 Ladungen kamen nach Dres-
den. Dort traten davon über auf die Leipzig-Dresdener Linie
2 074, auf die Dresden-Chemnitzer Linie 1 998 und auf die.Dresden-
Bodenbacher Linie über Pirna 271 Ladungen; 269 Ladungen gingen
bis nach der Zwickau- Schwarzenberger Linie und 58 Ladungen
bis Hof.
Die Westfälischen Steinkohlen kamen mit 885 Ladungen
über Leipzig auf die Leipzig-Hofer Linie; davon liefen 624 La-
dungen über Kieritzsch nach Chemnitz.
Die Braunkohlen aus Sachsen- Altenburg gingen von Meusel-
witz aus mit 20 297 Ladungen in der Richtung nach Zeitz und
mit 28 390 Ladungen in der Richtung nach Rositz; dort traten
die Kohlen von den Rositzer Werken hinzu, so dass 31 896 Ladun-
gen bei der Station Altenburg eintrafen ; davon wendeten sich
17 255 Ladungen nach Gössnitz zu und flössen dort mit 10 330
Ladungen auf die Gössnitz- Geraer Linie ab, wovon 7 011 Ladungen
Gera erreichten ; von Gössnitz liefen 1 804 Ladungen in der Rich-
tung nach Meerane weiter.
Das von Meuselwitz auf der Gaschwitz-Meuselwitzer Bahn
beförderte Quantum von 32 752 Ladungen kam mit 25 773 Ladun-
Kn nach Gaschwitz, von dort gingen 22 046 Ladungen nach
ipzig und 5 094 Ladungen zweigten in Kieritzsch nach der
Chemnitzer Richtung ab.
Die Braunkohlen aus Böhmen kommen, ausser den unbe-
deutenden Uebergangsp’unkten Hof und Eger, in sechs Richtungen
nach, Sachsen. Der Hauptstrom geht über Bodenbach und
Tetschen nach der Dresden-Bodenbacher Linie. Bei Mittelgrund
gelangten 289 384 Ladungen nach Sachsen neben einem Elbtrans-
port von 160 468 Ladungen. Vom Eisenbahntransport wendeten
sich in Schandau 14 017 Ladungen nach der Schandau-Bautzner
Linie; 270 536 Ladungen trafen in Pirna ein, wovon 79 300 Ladun-
gen auf die Pirna-Kamenzer Linie abflossen und 41 297 Ladungen
überschritten noch die Landesgrenze bei Strassgräbchen.
Bei ihrem Eintritt in Dresden hatten die Böhmischen Braun-
kohlen einen Umfang von 175 654 Ladungen; dort gingen über
auf die Dresden- Chemnitzer Linie 14 719 Ladungen, auf die Berlin-
Dresdener Linie 1 951 Ladungen, auf die Leipzig-Dresdener Linie
123 961 Ladungen, wovon 44 849 Ladungen in Leipzig eintrafen;
unterwegs flössen von der Leipzig-Dresdener Linie ab 8 648 La-
dungen bei Coswig, 21 317 Ladungen bei Priestewitz, 35 312 La-
dungen bei Röderau, 1 219 Ladungen bei Zeithain, über Riesa
1 510 Ladungen in der Richtung nach Chemnitz und 1037 Ladun-
gen in der Richtung nach Lommatzsch. Von Dresden aus gingen
auf der Dresden -Görlitzer Linie nur 4 Ladungen nach Radeberg,
da den Stationen dieser Linie die Böhmischen Braunkohlen
hauptsächlich über die Pirna-Arnsdorfer Strecke zufliessen.
Dresden passirten 140 635 Ladungen auf der Bahn und
144 027 auf der Elbe, zusammen 284 662 Ladungen.
Weiter kamen nach Sachsen über Reitzenhain 25 063 Ladun-
gen, davon erreichten 18 163 Chemnitz und 10 998 gingen dort
auf die Chemnitz- Leipziger Linie über; 8 664 Ladungen gelangten
nach Kieritzsch. Ueber Franzensbad traten 9 929 Ladungen ein,
davon erreichten 3 313 Ladungen auf der Leipzig- Hofer Linie die
vorgenannte Station Kieritzsch. In Verbindung mit den dort
über Reitzenhain-Chemnitz eingetroflfenen Kohlen liefen sie in
einer Stärke von 11 934 Ladungen nach Leipzig. Ueber Weipert
kamen 7 808 Ladungen, welche das Bedürfniss der Annaberger
Linie bis Flöha deckten. Ueber Warnsdorf wurden 16 100 Ladun-
gen in der Richtung nach Zittau befördert, woselbst sie in 12 248
Ladungen ankamen. Ueber Ebersbacb gingen 12 309 Ladungen
ein. Von Preussischen Braunkohlen wurden 5 113 Ladungen
hauptsächlich in der Richtung nach Leipzig eingeführt. Noch
geringer war der Transport Sächsischer Braunkohlen, wovon nur
2 830 Ladungen zur Bahn kamen, die sich vorzugsweise auf den
Strecken Grimma-Wurzen, Tanndorf-Leisnig und Grottau- Weiss-
kirchen bewegten.
Der statistische Bericht enthält ferner eine Tabelle, welche
den auf die einzelnen Verkehrsstellen entfallenden Umfang des
Kohlen bezuges erläutert, veranschaulicht in Gemeinschaft mit dem
beigefügten Graphicon den Gesammtbezug der verschiedenen
Kohlenarten bei den einzelnen Stationen und lässt ausserdem
dasjenige Quantum von Kohlen erkennen, welches von den Sta-
tionen aus auf der Landstrasse nach ihrer Umgebung abgefahren
worden ist.
Ferner enthält der Bericht eine Gegenüberstellung des
jährlichen Bezuges jeder Station der unter der Staatsverwaltung
stehenden Bahnen von den hauptsächlich in Frage kommenden
vier Kohlenarten in dem zehnjährigen Zeiträume von 1870 bis
1879, welche grosses Interesse bietet, da die Darstellung so ein-
gerichtet ist, dass man nicht nur die Zu- oder Abnahme des
Kohlenbezuges jeder Station, sondern auch die Veränderung in
dem Bezüge der verschiedenen Kohlenarten leicht erkennen kann. '
Endlich werden die Mittheilungen noch durch einen Nach-
weis über den Vertrieb Sächsischer Steinkohlen nach fremden
Bahnen während der Jahre 1870—1879 ergänzt.
In Betreff der durchschnittlichen Länge des Transport-
wegs der Sächsischen Steinkohlen überhaupt ist anzuführen, dass
dieselbe sich während dieses Zeitraums verminderte, was zum
grossen Th eile an den mit dem Ausbau des Bahnnetzes ent-
standenen Wegabkürzungen l^t.
Die durchschnittliche Weglänge der Kohlen trän sporte hat
nämlich in Kilometern betragen:
1870 106 1872 108 1874 102 1876 89 1878 85
1871 105 1873 114 1875 91 1877 86 1879 85.
Die Abfuhr von Sächsischen Steinkohlen im Jahre 1879 an
501411 Ladungen hat den Kohlentransport aller vorangegangenen
Jahre, neben der auch im Jahre 1879 stärksten Einfuhr Böhmischer
Braunkohlen und trotz der bedeutenden Concurrenz durch die
seit dem Jahre 1873 in das Eisenbahnnetz hereingezogenen Braun-
kohlenwerke in Sachsen- Alten bürg, wesentlich übertroffen und
nach den bereits vorliegenden Nachweisen über die Ergebnisse
des Köhlenverkehrs im Jahre 1880 ist eine weitere erhebliche
Steigerung des Sächsischen Steinkohlentransports von circa 8 pCt.
zu verzeichnen.
Es 'wurden Kohlen-Ladungen überhaupt befördert:
1870 482 603 1872 587 447 1874 888 173 1876 926 608 1878 906 466
1871 536 697 '1873 768 767 1875 934 065 1877 886 512 1879 971 248.
Von Jahr zu Jahr hat sich sonach der Kohlentransport
mit wenigen Ausnahmen auf den Eisenbahnen gesteigert, wobei
zu bemerßen ist, dass die Zunahme der Kohlenabfuhr auf den
Bahnen die Zunahme des Ausbringens bedeutend übertroffen hat.
Seit dem Jahre 1846, als der Zeit der Erschliessung des
Zwickauer Reviers durch Eisenbahnen, bis zum Jahre 1879 hat
sich die Anziehungskraft der Eisenbahnen auf die Kohlen ver-
zehnfacht. Es hat sich gesteigert von 1849 bis 1859 die Produc-
tion um 132 pCt., die Abfuhr auf den Eisenbahnen um 747 pCt.;
von 1859 bis 1869 um 91 pCt. resp. um 171 pCt.; von 1869 bis 1879
um 28 pCt. resp. um 34 pCt.
Von dem Gesammtausbringen an Steinkohlen der drei
Sächsischen Abbaubezirke im 34 jährigen Zeiträume von 1846 bis
1879 an 12 642 598 Ladungen oder 63 212 990 Tonnen ä 20 Centner
sind^auf den Eisenbahnen 8 033 162 Ladungen oder 40 165 810 Tonnen,
das 'sind 63,54 pCt. des Gesammtausbringens, abgefahren worden.
Aus dem Deutschen Reich.
Berlin, 13. Juni. (Stephenson - Feier. Politische Wochen-
schau. Generalconferenz der Deutschen Eisenbahnen. Eisenbahn-
conferenz in München. Kronstadter Eisenbahn conferenz. Ge-
meinschaftlicher Wagenpark der Thüringischen Bahnen. Tränke-
stationen. Berlin-Hamburg. Saalbahn. Halberstadt-Blankenburg.
In voriger Woche feierte die ganze civilisirte Welt den
hundertjährigen Geburtstag des Erfinders der Eisenbahnen,
Stephenson’s. In derThat hat nächst der Erfindung der Buch-
druckerkunst keine einzige Grossthat des menschlichen Geistes
so gewaltig auf alle Verhältnisse unseres Culturlebens eingewirkt,
als Stephenson’s Erfindung, die Verwendung des Dampfes zum
Zwecke der Fortbewegung von Menschen und Gütern. Wie in
eine Zauberwelt blicken wir, wenn wir uns den unendlichen
Umschwung vergegenwärtigen, der seit jener Zeit in allen Ver-
hältnissen unseres Lebens sich vollzogen hat, wenn wir daran
denken, dass jetzt für die unermüdliche Dampfmaschine kein
Berg mehr zu hoch, kein Thal zu tief ist, und man muss sich an
einzelne Thatsachen halten, um die Grossartigkeit dieses Um-
schwunges voll und ganz zu erfassen. Der 9. Juni wurde in
.Newcastle-upon-Tyne besonders festlich begangen. Die Stadt
prangte im Festesschmuck; alle Geschäfte ruhten. Die Feier des
Tages wurde mit einem Öffentlichen Frühstück in Bath-lan-Hall
zu Gunsten des Stephenson’schen Stipendienfonds eröffnet, bei
welchem Joseph Cowen, der Abgeordnete Newcastle’s, die Fest-
rede hielt. Hierauf begaben sich die Festgäste, worunter sich
Vertreter fast sämmtlicher Britischen Eisenbahnen sowie der
Belgischen Staatsbahuen befanden, unter Führung des Bürger-
meisters von Newcastle nach dem 7 Meilen von Newcastle gele-
genen kleinen Hüttendorfe Wylam, wo George Stephenson vor
100 Jahren das Licht der Welt erblickte, und nahmen die Ge-
buitsstätte des berühmten Mannes in Augenschein. Der Bürger-
meister pflanzte auf dem freien Platze vor dem Hause, in welchem
George Stephenson geboren wurde, eine Eiche zur Verewigung
des Ereignisses. An diese Feier knüpfte sich eine Ausstellung
moderner Locomotiven, 16 an Zahl, und war fast jede Britische
Eisenbahn durch ihre mächtigste Locomotive vertreten. Um
1 Uhr bewegte sich in Newcastle ein grosser Festzug, bestehend
aus den Gewerkschaften, Vereinen, Ölubs, den Bergleuten von
Northumberland u. s. w., mit Musik und Bannern durch die
Hauptstrassen der Stadt nach dem Tower Moor, wo von drei Tri-
bünen herab Festreden gehalten und Resolutionen gefasst wurden,
welche die grossen Verdienste anerkennen, die George Stephenson
der Welt durch die Erfindung des Eisenbahnwesens und
der Sicherheitslampe geleistet. Man schätzt die Zahl der
Theilnehmer an dem Festzug auf etwa 100 000 Personen, worunter
sich auch die fremden Consuln und die Vertreter aller wissen-
schaftlichen und technischen Institute von Newcastle befanden.
Im Laufe des Tages wurde eine Locomotivenausstellung eröffnet,
welche die Fortschritte des Eisenbahnwesens seit Erfindung des
Dampfwagens durch Stephenson kennzeichnet. Abends fand im
Stadthause ein grosses Festmahl statt, bei welchem der von Sir
W. G. Armstrong ausgebrachte Haupttoast: „Ehre dem Andenken
George Stephenson’s !“ mit Begeisterung aufgenommen wurde.
Die Säeularfeier endete mit einem Volksmusikfeste und einem
glänzenden Feuerwerk. Es ist ,ivix Plane, in Newcastle das An-
denken Stephenson’s durch Gründung einer Lehranstalt für phy-
sische Wissenschaft zu ehren, welcl^ den Namen „The Stephenson
Memorial College“ führen soll. Die Kosten betragen circa
50 000 S, zu denen der König von Belgien bereits 500 Sg beige-
steuert hat.
Der Reichstag lehnte in voriger Woche den Nachtragsetat
bezüglich des Volkswirthschaftsrathes ab. Den Höhepunkt der
Verhandlungen bildete eine Rede des Abg. von Bennigsen, der
Namens der Nationalliberalen die Gründe der Ablehnung dar-
legte. Die Interessen, die der Volks wirthschaftsrath vertreten
solle, seien hinlänglich bereits im Reichstage vertreten. — Die
erste Berathung des Reichstages nach den Pfingstferien galt dem
Innungsgesetze. Die einzelnen Paragraphen wurden nach den
Beschlüssen zweiter Lesung angenommen. Die allgemeinste
Spannung war auf den entscheidenden § 100 e gerichtet, der von
den Privilegien der „bewährten“ Innungen (handelt. Die Abg.
Ackermann, von Hertling und Stumm beantragten Wiederher-
stellung der No. 3, wonach Nichtinnungsmitgliedern das Halten
von Lehrlingen untersagt werden kann. Der Antrag Ackermann
wurde nach längerer Debatte in namentlicher Abstimmung mit
125 gegen 122 Stimmen abgelehnt. Die Majorität bestand aus
sämmtlichen Liberalen, den Socialdemokraten, dem grösseren
Theil der Deutschen Reichspartei, den Abg. Delbrück und Falk.
§ 100 e wurde alsdann mit 120 gegen 115 Stimmen angenommen.
Ebenso das ganze Gesetz mit grosser Mehrheit, sowie auch die
Resolution, betreffend die Einführung von Gewerbekammern.
Von conservativer Seite ist der Wunsch geäussert worden, der
Bundesrath möge das Innungsgesetz nach Ablehnung des § 100 e
No. 3 zurückweisen, da es ohne diese Bestimmung practisch fast
werthlos sei. — Die Zolltarifnovelle, betreffend die Gewebezölle,
wurde unverändert angenommen. Am Sonnabend fand die
zweite Lesung des Unfallversicherungsgesetzes statt. Nach noch-
maliger Ablehnung des Staatszuschusses darf man wohl die
Zurückziehung des Gesetzes erwarten. — Die Handelsverträge
mit Oesterreich-Ungarn, mit Belgien, der Schweiz und Rumänien
sind in voriger Woche dem Reichstage zugegangen. — Im Vorder-
grund des öffentlichen Interesses in Deutschland stand auch in
voriger Woche die Hamburger Zollanschlussfrage und so sehr die
Meinungen auch darüber auseinander gingen, ob der Zollanschluss
Hamburgs für die wirthschaftliche Entwickelung des Reiches
unumgänglich nothwendig ist, so machte sich doch überwiegend
die Ansicht geltend, dass die in dem zwischen der Reichs-
regierung und Hamburg getroffenen Uebereinkommen stipulirten
Bedingungen derartig sind, um die Stellung Hamburgs als Welt-
handelsplatz nicht in Frage zu stellen.
Die Generalconferenz der Deutschen Eisenbahnen — so wird
in einer offiziösen Note der heutigen „N. A. Z.“ geschrieben —
hat am 20. Mai d. J. über eine grössere Anzahl von Abände-
rungsanträgen zu dem einheitlichen Tarifschema — meist uner-
heblicher Natur — berathen. Die Beschlüsse bedürfen zu ihrer
Perfection noch der Zustimmung von vier Fünfteln der auf die
Verwaltungen vertheilten Stimmen. Den Vertretern der Preussi-
schen Staatsbahnen gelang es, gestützt auf die Voten des Aus-
schusses der Verkehrsinteressenten, in einigen Fällen eine Abän-
derung der Commissionsanträge zu Gunsten des allgemeinen Ver-
kehrs durchzusetzen. So wurde auf ihren Antrag in Rücksicht
auf die landwirthschaftlichen und gewerblichen Interessen der
östlichen Landestheile die Versetzung des Artikels „nasse Stärke“
und im Interesse der einheimischen Cichorienindustrie die Ver-
setzung von „fabricirten Cichorien und Cichorienmehl“ in niedri-
gere Tarifclassen beschlossen. Anträge der Preussischen Staats-
bahnen auf Declassification von Bleiweiss und Bleimennige und
auf eine in Handelskreisen lebhaft gewünschte Erleichterung der
Bestimmungen für den Transport einzelner Gegenstände von un-
gewöhnlicher Länge (langer Eisenstangen, Leitern u. dergl., für
welche zur Zeit noch die Wagenladungsfracht berechnet wird),
blieben indessen in der Minderheit. Im Uebrigen ist die Declas-
sification des Artikels „Robjute“, sowie die präcisere und vielfach
günstigere Fassung der Positionen „Asphalt etc. und Thonwaaren“
(Steingut, Porzellan u. s. w.) und die Feststellung einheitlicher
Zusatzbestimmungen zum Betriebsreglement hervorzuheben.
Eine Eisenbahnconferenz in München fand in voriger Woche
statt. Dieselbe war beschickt von Commissarien des Preussi-
schen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten und des Reichsamts
für die Verwaltung der Reichseisenbahnen einerseits und von
Commissarien des Bayerischen auswärtigen Ministeriums anderer-
seits. Es handelte sich um die Besprechung über schwebende
Instradirungs- und Tariffragen. Als Commissarien fungirten aus
Berlin die Geh. Regierungsräthe Dr. Schulz und Fleck, als Baye-
rische Commissarien Generaldirector v. Hocheder und Ministerial-
rath Oswald. .
Die Kronstadter Eisenbahnconferenz, welche, wie schon kurz
erwähnt, am 31. v. M. stattfand, beschäftigte^ sich vorbeigebend
auch mit einer Zuschrift der Direction der Köln-Mindener Eisen-
bahn, betreffend die Kündigung der Prager Convention, welche
bekanntlich Garantien gewisser Differentialtarife für die Relatio-
nen nach den Nord- und Ostseehäfen festsetzt. Die Angelegenheit
kam, wie die „W. Allg. Z.“ meldet, nicht zur Verhandlung, son-
dern wurde auf die Tagesordnung der Seehafencommission ge-
setzt, welche demnächst Zusammentritt, und an der auch die
Holländischen und Belgischen Bahnen sich betheiligen. Die Zu-
schrift der Köln-Mindener Bahn bietet daher über die Absichten
der Deutschen Regierung keinerlei Aufklärung. Augenscheinlich
hängt jedoch diese Massregel mit der seitens der Reichsregierung
beabsichtigten Reform des gesammten Tarifwesens zusammen.
636
Wie nämlich der „P. LI.“ meldet, soll demnächst in Berlin eine
Conferenz der Vertreter sämmtlicher Deutscher Eisenbahnen
staltfinden, welche die Angelegenheit der Differentialtarife einer
Beiathung unterziehen wird. Man erwartet in den massgebenden
Kreisen eine Rückkehr zur •Differentialtarifpolitik (?). In der Con-
ferenz wurde beschlossen, für den Transport von Wein und Mais
aus Ungarn Ausnahmetarife auf Basis einer Einheit von 3,2
pro Tonne und Kilometer zu etabliren. Man hofft auf Zustim-
mung seitens der Preussischen Regierung. Die „Presse“ bemerkt
zur oben erwähnten Kündigung der Prager Convention, dass die-
selbe, welche den Zweck hat, die Frachtsätze der einzelnen Häfen
(Stettin, Hamburg, Amsterdam, Antwerpen) zu regeln, ersichtlich
nur darum erfolgte, um eine Aenderung zu Gunsten von Stettin
coutra Hamburg herbeizuführen.
Ein gemeinschaftlicher Wagenpark der Thüringischen Eisen-
bahnen behufs Erzielung einer besseren Ausnützung der Güter-
wagen, wie auch zur besseren Vermeidung zeitweisen Mangels an
solchen ist zwischen der Thüringischen Bahn, der Saalbahn, der
Weimar-Geraer Eisenbahn vom 1. September 1880 ab versuchs-
weise ins Leben getreten. Nach dem betr. Uebereinkommen sind
die Wagen der verbundenen drei Bahnen, excl. der Personen-
und Gepäckwagen, sowie excl. der Postbeiwagen und der Arbeits-
wagen, für einen gemeinschaftlichen Wagenpark vereinigt worden.
Im Bereich der verbundenen Bahnen werden demnach deren
Wagen als eigene betrachtet und es findet für deren Benutzung
innerhalb der Grenzen derselben eine Vergütung von Lauf- und
Zeitmiethe nicht statt. Dagegen erfolgt beim Uebergange dieser
gemeinschaftlichen Wagen auf fremde Bahnen die Miethberechnung
nach Massgabe des Wagenregulativs des Vereins Deutscher Eisen-
bahnen. Für den Lauf fremder Wagen auf den verbundenen
Bahnen findet ebenfalls Miethvergütung nach dem Wagenregulativ
statt. Die hieraus entstehenden Schuld- und Guthabenbeträge
trägt resp. bezieht die Gemeinschaft. Nach Schluss des Kalender-
jahres erfolgt die Ausgleichung zwischen den verbundenen Bahnen
nach einem aus den Durchschnittssaldobeträgen der Jahre 1877,
1878 und 1879 ermittelten Antheilsverhältniss. Die Vermittelung
der Abrechnung mit den fremden Bahnen besorgt die Thüringische
Bahn. Die dadurch entstehenden Kosten, wobei wegen der ausser
der Gemeinschaft gebliebenen Personen- etc. Wagen 20 pCt. ab-
gesetzt werden, kommen nach dem nämlichen Antheils-verhältniss
zur Repartition. Die Ausführung der Reparaturen und die Revision
der Wagen bleibt jeder Wageneigenthümerin nach den bezüglichen
Bestimmungen des Wagenregulativs Vorbehalten. Vom 1. Januar
1881 ab sind auch die Güterwagen der Berlin-Anhaltischen Bahn,
sowie diejenigen der Oberlausitzer Bahn der Gemeinschaft ange-
schlossen worden. Für Benützung dieser Wagen innerhalb der
Gemeinschaft findet indess eine besonders nbrmirte Miethvergü-
turg statt. — Ueber die finanziellen Ergebnisse der qu. Mass-
nahmen lässt sich wegen des verhältnissmässig kurzen Zeitraums
ihres Bestehens ein genügendes Urtheil noch nicht aussprechen;
zu bemerken ist indess, dass die Deckung des Bedarfs an Güter-
wagen der verschiedenen Arten bisher ohne Schwierigkeiten und
mit genügender Promptheit hat bewirkt werden können. Die
Arbeiten zur Unterhaltung der Betriebsmittel werden, insoweit
sie Hauptreparaturen an Locomotiven und Dreherarbeiten um-
fassen, in den Reparaturwerkstätten der Thüringischen Eisenbahn
zu Erfurt und der Saal-Eisenbahngesellschaft zu Jena ausgeführt.
Sogenannte „Tränkestationen“ sind behördlicherseits be-
stimmt worden, ln Gemässheit des §6 der laut Bekanntmachung
des Reichskanzlers vom 13. Juli 1879 vom Bundesrathe beschlossenen
Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden
Thieren auf Eisenbahnen hat das Reichseisenbahnamt folgende
Stationen als solche, welche für Viehzüge mit Tränkevorrichtungen
auszustatten sind (Tränkestationen), festgesetzt: Schneidemübl,
Bischofsheim, Neuss, Magdeburg, Deutsch-Avricourt, Metz, Mül-
hausen, Amanweiler, lerner die Grenzstationen Myslowitz, Wamdrup,
Schopinitz, Prostken.
Dem Geschäftsbericht der Berlin-Hamburger Eisenbahnge-
sellschaft für das Jahr 1880 entnehmen wir Folgendes: Das finan-
zielle Ergebniss des Jahres 1880 hat sich nach dem Bericht sehr
günstig gestaltet. Die Einnahmen erscheinen zwar in Folge der
zum Zwecke eint r einheitlichen Deutschen Statistik nothwendig
gewordenen veränderten Buchungsgrundsätze um 318 798 M. höher,
als dies nach dem Buchungsverfahren der früheren Jahre der
Fall sein würde, während die Ausgaben aus dem gleichen Grunde
nur um 122 668 Jl höher sich darstellen. Nach Abzug vorste-
hender Summen verblieb aber gegen das Jahr 1879 immerhin
noch eine ansehnliche Mebreinnahme , welche nur zum Theil
durch höhere Ausgaben in Anspruch genommen worden ist. Da
ausserdem der Abschluss des Reservefonds erheblich günstiger
als im Vorjahre war und demzufolge die Rücklage in den Reserve-
fonds niedriger bemessen werden konnte, ergab sich ein Ueber-
schuss, welcher es ermöglichte, die höchste Dividende (14 25pCt.),
welche das Unternehmen seit seinem Bestehen aufgebracht hat,
an die Actionäre zu vertheilen. Die Einnahmen aus dem Per-
sonenverkehr, welcher von der Concurrenz am wenigsten beein-
flusst wird, sind nicht unwesentlich höher, als im Vorjahr. Es
deutet dies einestheils auf eine grössere Lebhaftigkeit im ge-
schäftlichen Verkehr hin, ist aber andererseits auch der starken
Auswanderung, welche zur Zeit noch anhält, zuzuschreiben. Die
Einnahmen aus dem Güter- und Viehverkehr sind hinter den Er-
gebnissen des Vorjahres nur wenig zurückgeblieben. Der Local-
Güterverkehr, einschliesslich des directen Verkehrs mit den Se-
cundärbahnen Parchim-Ludwigslust und Paulinenaue-Neu-Ruppih
ergab eine Mehreinnahme von rund 33 000 M. Dieses Resultat
darf umsomehr als ein befriedigendes bezeichnet werden, als sich
im vorigen Jahre der Kartoffelexport in bescheidenen Grenzen
hielt, während' die Saison des Jahres 1879 sehr bedeutende Kar-
toffeltransporte auch im Localverkehr gebracht hatte. Bei dem
Mangel aussergewöhnlicher Conjuncturen kann aus den erhöhten
Einnahmen auf eine Besserung der Verkehrsverhältnisse im All-
gemeinen geschlossen werden; auch lässt sich schon jetzt erken-
nen, dass die beiden Secundärbahnen zur Entwickelung des Ver-
kehrs der Berlin-Hamburger Hauptbahn in erfreulicher Weise
beitrageh.
An Personen wurden befördert in 1880 auf der Berlin-Ham-
burger Eisenbahn : im gewöhnlichen Verkehr 1 941 845 Personen
(gegen in 1879 1 887 116 Personen), in bestellten Extrazügen 8 708
Personen, Militärs 113 649 Personen, in Summa 2 064 202 Per-
sonen, und dafür vereinnahmt 3 836 206 M. Es wurden in 1880
Güter befördert: Eilgüter 21 948 Tonnen, Stückgüter 178 100 Ton-
nen und andere Güter, zusammen 1 278 280 Tonnen, und dafür
vereinnahmt 10 902 622 Jl, dazu noch für Postgüter, Militärgut,
Leichen etc. 174 801 Jl und 346 552 Jl, in Summa IT 4-23 975 Jl
Die Gesammteinnahnie stellt sich auf 17 591 768 Jl (gegen
16 825 653 JL in 1879), die Gesammtausgabe auf 12 260 756 Jl (gegen
11 982 828 Jl in 1879), der Ueberschuss demnach auf 5 331 012 M.
(gegen 4 842 825 Jl in 1879).
Die Betriebsausgaben setzen sich zusammen aus: Be-
soldungen 2 058 652 Jl, andere persönliche Ausgaben 2 234 218 Jl,
allgemeine Kosten der Unterhaltung und Erneuerung der Bahn-
anlagen 1 010 828 Jl, Kosten des Bahntransports 2 287 808 Jl,
Kosten der Erneuerung bestimmter Gegenstände 889 810 Jl,
Kosten erheblicher Ergänzungen etc. 163 249 Kosten der Be-
nutzung fremder Bahnanlagen 900 868 Jl, Kosten der Benutzung
fremder Betriebsmittel 393 841 Jl, zusammen 10 704 188 Jl ; dazu
kommen Statuten mässige Rücklagen in den Reservefonds 1 556 568,^,
in Summa 12 260 Jl
Der Ueberschuss wurde verwandt: zur Verzinsung der Prio-
ritäts-Obligationen 2 304 771 Jl, zur Tilgung der Prioritäts-Obli-
gationen 325 470 M, zur Deckung des Verlustes beim Betriebe
der Hamburg-Altonaer Verbindungsbahn 10 889 M. zur Zahlung
der Staatseisenbahnsteuer 356 250 ./^. endlich zur Zahlung der
Dividende auf die Stammactien Litt. A. von 15 000 000 Jl ä 14)4 pCt.
— 2 137 500 M Aus dem Baufonds waren, wie der Bericht aus-
führt, ausser den Baukosten für die Wittenberge-Buchholzer
Zweigbahn, in Gemässheit der in der 32. ordentlichen Generalver-
sammlung der Actionäre der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesell-
schaft gefassten Beschlüsse auch diejenigen Beträge zu ent-
nehmen, welche die Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft zu
den von der Hannoverschen Staatsbahn, der Lübeck- Büchener
Eisenbahn-Gesellschaft und der Berlin-Hamburger Eisenbahn-Ge-
sellschaft gemeinschaftlich zu tragenden Kosten des Baues der
Elbbrücke bei Lauenburg zu leisten hatte. Bis zum 31. De-
cember 1880 waren für die Wittenberge-Buchholzer Zweig-
bahn 31 796 324,75 Jt, für die Elbbrücke bei Lauenburg 391 476,80 ./Ä,
zusammen 32 187 801,55 verausgabt. Im Jahre 1880 sind die-
jenigen Theile der definitiven Bahnhofsanlagen in Lüneburg,
welche noch rückständig waren, im Grossen und Ganzen fertig
gestellt worden.
Dem Geschäftsbericht der Saal-Eisenbahn-GeseUschaft für
das Jahr 1880 entnehmen wir folgende Daten : Die Betriebs-Ein-
nahmen und Ausgaben der Saal-Eisenbahn betrugen für das Jahr
1880: die Einnahmen 816 893 Jl gegen 743 470 M. im Jahre 1879,
die Ausgaben 630141 Jl gegen 592 952 Jl im Jahre 1879, der
Reinertrag 186 752 Jl gegen 150 518 Jl im Jahre 1879, so dass
sich gegen das Jahr 1879 eine Mehreinnahme von 73 422 Jl, eine
Mehrausgabe von 37 188 Jl, ein Mehrbetrag des Reinertrags von
36 234 Jl ergiebt. Die Mehrausgabe und die entsprechende Mehr-
einnahme von ca. 37 000 Jl haben nur eine durch das neue
Buchungsformular bedingte rechnerische Bedeutung, indem jetzt
die Einnahmen und Ausgaben für den Erneuerungsfonds in die
Hauptrechnung aufgenommen werden müssen. Wenn, wie bei
den früheren Buchungen, diese Summe in Einnahme und Ausgabe
der Hauptrechnung aufgenommen wäre, so würde sich gegen das
Jahr 1879 eine Mehreinnahme von nur 35 835 Jl und eine Minder-
ausgabe von 398 ,/Ä, Summa-Mehrbetrag des Reinertrages 36 234 ..Ä
ergeben haben. Der Betriebsüberschuss für 1880 nach Bezahlung
der 4)4pCt. Prioritäts-Obligationen und des Betrags zur Tilgung
dieser Obligationen ist nach den Bestimmungen der betheiligten
Regierungen zu vertheilen gewesen: zu dem Reservefonds 6 000JI,
zu dem Erneuerungsfonds 60000 JL, zu dem Garantiefonds
103 453 JL, zu dem Baun ach tragsfonds 17 587 Jl, als Vortrag für
das Betriebsjahr 1881 711 = Summa 186 752 JL; die drei erst-
genannten Fonds hatten Ende des Jahres 1880 folgende Bestände:
Reservefonds 28 459 Jl, Erneuerungsfonds 245 567 Jl, Garailtie-
637
fonds 400 000 JL, Summa 674 026 M. Die gesammten Verkehrs-
verhältnisse haben sich, wie der Bericht ausführt, den gehegten
Erwartungen entsprechend, für das Jahr 1880 günstig gestaltet.
Es sind in 1880 auf der Saal-Eisenbahn 441678 Personen befördert
für 310 324 Ji, gegen in 1879 464 754- Personen für 296 646 Jl
Die Halberstadt - Blankenburger Eisenbahn erzielte 1880
(incl. 13 148 JL Vortrag von 1879) 306 716 Ji Einnahmen. Die
Betriebsausgaben betragen 204 023 die Prioritäten erforderten
für Zinsen und Amortisation 19 598 M. Der Ueberschuss stellt
sich somit auf 83 094 M gegen 35 148 M. im Vorjahr. Die Ein-
nahmen scheinfen ganz gewaltig angewachsen zu sein, daher das
so wesentlich bessere Resultat. Sie betrugen pro 1879 nur
197 000 M, sind also um 109 000 ^ gewachsen. Aus dem Gewinn
von 1880 wird eine Dividende der Staramprioritätsactien von
5 pCt. vertheilt, gegen 1 pCt. pro 1879. Der Grund des plötz-
lichen Aufschwunges ist unbekannt. Der Gewinn pro 1880 wird
auf den ältesten rückständigen Coupon bezahlt, den von 1874.
Rückständig sind nun die Coupons von 1875—80 mit je 5 pCt,
d. h. insgesammt 30 pCt. Die Gen.-Vers. von 1881 sollte ein Pro-
cent der Bezahlung der Rückstände berathen ; nur ist darüber
noch nichts bekannt geworden. Da sowohl Actien als Stamm-
prioritätsactien wohl noch in erster Hand, dürfte sich das Arran-
gement hier sehr leicht bewirken lassen.
OEEIZIELLE A^/E1GE^.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Zu § 40 des Betriebsreglements tritt
folgende — hinter dem zweiten Absatz
der jetzigen Zusatzbe'stimmung No. 3 ein-
zuscnaltende — weitere Zusatzbestimmung
in Kraft;
Den hiernach (Absatz 1 und 2) zuzu-
lassenden Begleitern wird, insofern
nicht im Interesse, der Sicherheit des
Transports oder des Betriebes deren
Aufenthalt im Viehwagen gefordert
wird oder wenn die Viehwagen, z. B.
doppelbödige, ihrer Bauart nach zur
Aufnahme von Personen nicht geeignet
sind, die Fahrt in anderen, dem Zuge
beigegebenen Wagen, und zwar in dem
Packwagen oder in Personenwagen
IV. oder 111. Classe ohne Erhöhung
des Fahrgeldes von 0,02 M pro Kilo-
meter gestattet.
Diese Zusatzbestimmung gilt zunächst
in folgenden Verkehren:
a) Localverkehr der Nieder.schlesisch-
Märkischen Eisenbahn, Berliner Nordbahn,
Halle-Sorau-Gubener und Berlin-Dresdener
Eisenbahn (Tarif vom 1. Januar 1880),
b) Localverkehr der Berlin - Stettiner
Eisenbahn und directer Verkehr zwischen
der Berlin -Stettin er undderHinterpommer-
schen Bahn (Tarif vom 1. Januar 1880),
c) zwischen der Niederschlesisch-Märki-
schen .und der Berlin-Stettiner Eisenbahn
(Tarif vom 1. März 18^0),
d) zwischen der Oberschlesischen und
der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn (Tarif
vom 20. April 1878),
e) zwischen den Directionsbezirken
Berlin, Frankfurt a. M., Hannover, Elber-
feld (Tarif vom 1. Januar 1880),
f) zwischen denDeutschen Reichsbahnen
und den Preussische.n Staatsbahnen (Tarif
vom 20. Januar 1880),
g) zwischen Stationen der Ostbahn und
der Berlin-Stettiner Eisenbahn (Tarif vom
15. Februar 1880),
h) zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen und der Berlin-Stettiner Eisenbahn
(Tarif vom 1. October 1880),
i) zwischen Stationen der Oberschlesi-
schen und der Niederscblesisch - Märki-
schen Eisenbahn im Posen - Schlesisch-
Märkischen Verbände (Tarif vom 1. Juni
1879).
Berlin, den 11. Juni 1881. Königliche
Eisenhähndirection. (1450)
Die Haltestelle Arn sh agen (Strecke Neu-
stettin - Stolp - Stolpmünde) wird vom 16.
Juni er. ab bezüglich der Abfertigung von
Gütern den Stationen gleichgestellt und
findet auf derselben vom gedachten Tage
ab eine unbeschränkte Güterabfertigung
statt. Bromberg, 10. Juni 1881. Königliche
Eisenbabn-Direction. (1461 J)
Märkisch- P osen er Eise nbahn. Im
diesseitigen Localgfiterverkehre werden
vom 1. Juli d. J an die Transportfristen
a) für Eilgüter für je angefangene 300 km
mit 1 Tag,
b) für Frachtgüter bis zu einer Entfer-
nung von 100 km mit 1 Tag und für
je angefangene weitere 200 km mit
1 Tag
gerechnet.
Bezüglich der Expeditionsfristen und
der Zuschlagslieferfrist für unsere Station
Frankfurt a. 0. bleiben die bisherigen Be-
stimmungen in Kraft. Guben, den 4. Juni
1881. Die Direction. (1448)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Deij tarifmässig zum Fahrpreise von
0,02 M pro Kilometer zu jeder Sendung
resp. Wagenladung lebender Thiere zuge-
lassenen Begleitern wird in unserm Local-
verkehr und im wechselseitigen Ver-
kehr der Staats- und unter Staats-
verwaltung stehenden Bahnen so-
wie auf unsern Strecken im Verkehr
mit andern Bahnen, insofern nicht im
Interesse der Sicherheit des Transports
oder des Betriebes deren Aufenthalt im
Viehwagen gefordert wird, oder wenn die
Viehwagen z. B. doppelbödige, ihrer Bau-
art nach zur Aufnahme von Personen
nicht geeignet sind, die Fahrt in anderen,
dem Zuge beigegebenen Wagen und zwar
in dem Packwagen oder im Personen-
wagen IV. oder III. Classe ohne Erhöhung
des Fahrgeldes von 0,02 M. pro Kilometer
gestattet. Frankfurt a/M., den 11. Juni
1881. Königliche Eisenhähndirection. (1451)
Berlin - Hannover - 01denbn;rgischer V ei>
hand. Am 15. Juni er. tritt zum Tarif für
die Beförderung von Leichen, Equipagen
und anderen Fahrzeugen, sowie von leben-
den Thieren im oben bezeichneten Ver-
band^ der II. Nachtrag in Kraft. Derselbe
enthält Tarifvorschriften für halbe Ladun-
gen Vieh und Berichtigungen. Exemplare
des Nachtrags sind bei den Verbands-
expeditionen zum Preise von 0,10 Jl
käuflich zu haben. Magdeburg, den 9.
Juni 1881. Namens der Verbandsverwal-
tungen: Königl. Eisenhähndirection. (1447)
Berlin - Magdeburg -Halle - Casseler Ver-
band. Am 15. Juni er. tritt zum Tarif für
die Beförderung von Leichen, lebenden
Thieren etc. der Nachtrag II in Kraft. Der-
selbe enthält Bestimmungen über die
Frachtberechnung für halbe Ladungen
Vieh.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
betreffenden Expeditionen käuflich zu
haben. Magdeburg, den 7. Juni 1881. Kö-
nigliche Eisenbahn-Direction. (1445)
Am 1. August gelangt an Stelle des bis-
herigen Tarifs vom 10. August 1877 und
der zu demselben erschienenen Nachträge
ein neuer Tarif für den Bayerisch-Sächsi-
schen Güterverkehr zur Ausgabe.
Derselbe enthält für einzelne Stationen
um ein Geringes erhöhte Frachtsätze und
für die Bayerischen Stationen : Adelschlag,
Altenmuhr, Ampfing, Bernau, Deining,
Deisenhofen , Eltersdorf, Feldkirchen,
Gessertshausen , Grosshesselohe, Haspel-
moor', Heigenbrücken, Irrenlohe, Laaber,
Oberdorf b. Immenstadt, Ostermünchen,
Röthenbach b. Lauf, Sauerlacb, Sinzing,
Stephanskirchen, Stetten, Thalham und
Zorneding sind die directen Taxen über-
haupt in Wegfall gekommen.
Exemplare des neuen Tarifs sind durch
die betheiligten Güterexpeditionen und
durch unser Verkehrsbüreau käuflich zu
erlangen. Dresden, am 18. Juni 1881.
Königl. Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbabnen. von Tschirschky, (1467)
Mit 1. August d. J. kommt die im Baye-
risch - Sächsischen GUterverkehre beste-
hende Einrichtung in Wegfall, nach welcher
die für die Bayerische Station Würzburg
bestehenden Frachtsätze in gewissen
Fällen auch für die Badische Station
Würzburg zur Anwendung gelangten.
Dresden, am 18. Juni 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbabnen. von Tschirschky. (1466)
Deutsch - Russischer Eisenbahiiverband.
Mit dem 1. August 1881 neuen Styls schei-
det die Station Bremen des Königl. Eisen-
bahn directionsbezirks zu Köln (rechtsrhei-
nisch) und die Route Lüneburg-Witten-
berge-Berlin im Verkehr der Stationen
Hamburg des Königl. Eisenbahndirections-
bezirks zu Köln (rechtsrheinisch) und Har-
burg, Bremerliafen und Geestemünde des
Königl. Eisenbahndirectionsbezirks zuHan-
nover aus dem Deutsch-Russischen Eisen-
bahnverbande aus und werden daher die
für die Station Bremen (K. M. E.) im
Deutsch-Russischen Gütertarif vom 1. Ja-
nuar 1880 n. St., sowie die im V. und
VI. Nachtrage und im Anhang IV zu dem
gedachten (Gütertarif enthaltenen Fracht-
sätze für diese Station vom obigen Tage
ab aufgehoben. Bromberg, den 7. Juni
1881. Königliche Eisenhähndirection als
gesebäftsfübrende Verwaltung. (1460 J)
Harz-Nordsee-Verband. Am 15 Juni er.
tritt zum Tarif für die Beförderung von
Leichen, Equipagen und anderen Fahr-
zeugen, sowie von lebenden Thieren im
oben bezeichneten Verbände der Nachtragi
in Kraft.
Derselbe enthält Tarifvorschriften für
halbe Ladungen Vieh im Verbandsverkehre,
Transportpreise für Einzelvieh im Ver-
kehre zwischen Hannoverschen und Braun-
schweigischen Stationen und Berichti-
gungen.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
Verbands -Expeditionen zum Preise von
0,10 M. käuflich zu haben. Magdeburg,
den 9. Juni 1881. Namens der Verbands-
Verwaltungsn Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1446)
Niederschlesischer Steinko hlenverkeh r
nach Stationen der Dux-Bodenbacher und
Aussig - Teplitzer Eisenbahn. Ara 1. Juli
er. tritt an Stelle des Specialtarifs für
Cokestransporte vom 1. Februar 1877 nebst
Nachtrag I ein neuer Tarif für den directen
Transport Niederschlesischer Steinkohlen
und Cokes von den Stationen des Walden-
burger Grubenreviers, sowie Wenzeslaus-
grube. Neurode, Mittelsteine und Möhlten
bei Aufgabe von mindestens 10 000 kg
pro Frachtbrief und Wagen oder Bezah-
lung der Fracht für dieses Quantum, in
Kraft.
Der neue Tarif enthält durchweg er-
mässigte Frachtsätze und sind Exemplare
desselben bei unseren Versandgüterexpe-
ditionen zu haben. Berlin, den 3. Juni
1881. Königliche Eisenhähndirection. (1462)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verband.
Mit sofortiger Giltigkeit tritt zu den
besonderen Bestimmungen sub 2 A. Tarif-
vorschriften No. 12 im rubricirten Ver-
bände folgende Zusatzbestimmung in Kraft:
„Dea liiernach zuzulassenden Begleitern
wird, insof»*rn nicht im Interesse der Sicher-
heit des Transports oder des Betriebes
deren Aufenthalt im Viehwagen gefordert
wird oder wenn die Viehwagen, z. B. dop-
pelbödige, ihrer Bauart nach zur Aufnahme
Ton Personen nicht geeignet sind, die Fahrt
in anderen, dem Zuge beigegebenen Wa-
gen, und zwar in Packwagen oder in Per-
sonenwagen IV. oder III. Classe ohne Er-
höhung des Fahrgeldes Yon 0,02 Jl pro
Kilometer gestattet“. Breslau, den 8. Juni
1881. Königliche Birection der Oberschle-
sischen Eisenbahn als geschäftsführende
Verwaltung. (1443)
Posen - Schlesisch - Märkischer Verkehr.
Zwischen Station Neuhof B. F. einerseits
und den Stationen Arnsdorf, ßunzlau,
Göllschau, Hainau, Kaiserswaldau, Maltsch,
Neumarkt und Spitteindorf andrerseits
treten im obenbezeichneten Verkehr Tom
heutigen Tage ab directe Frachtsätze der
regulären Tarifclassen, sowie Ausnahme-
sätze für Holz des Specialtarifs II in Kraft,
welche bei den' Yorbezeichneten Stationen
und den Verkehrs- bezw. Tarifburaus der
betheiligten Verwaltungen eingesehen wer-
den können. Breslau, den 10. Juni 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn als geschäftsführende Verwal-
tung^^ (1444)
Eheinisch - Köln • Minden - Belgischer
Güterverkehr. Am 15. Juni er. wird ein
Ausnahmetarif für die Beförderung Yon
Borke (Gerberlohe) bei Aufgabe in Wagen-
ladungen Yon 5 000 kg oder bei Zahlung
der Fracht für dieses Gewicht zwischen
Stationen der Grossen Belgischen Central-
bahn einerseits und Stationen der Eisen-
bahndirectionsbezirke Köln (rechts- und
linksrheinischer) andererseits via Aachen-
Lanaeken resp. Venlo-Roermonde in Kraft
treten. Köln, den 11. Juni 1881. Königl.
Eisenbabndirection (linksrheinische). (1453)
1. Im Rheinischen Nachbarverbehr kom-
men vom 10. d. Mts. ab für die diesseitige
Station Essen Rh. im Verkehr mit den
Stationen Bochum, Dortmunderfeld, Gra-
fenberg, Hochdahl, Neheim-Hüsten, Ober-
hausen, Schwerte und Witten der Ber-
gisch-Märkischen Eisenbahn directe Fracht-
sätze zur Einführung Nähere Auskunft
ertheilen die betreffenden Güterexpeditio-
nen. . .
2. Der durch Nachtrag V zum Aus-
nahmetarif für die Beförderung Yon Stein-
kohlen etc. im Hessisch-Rheinisch-Westfä-
lischen Verkehre für Steinkohlen etc. Sen-
dungen Yon Bruch nach Homburg y. d. H.
eingeführte Frachtsatz Yon 0,82 Jl pro
100 kg wird Yom 1. August d. J. ab auf
0,84 JL pro 100 kg berichtigt. Köln, den
10. Juni 1881. Namens der betheiligten
Verwaltungen : Königliche Eisenbahndirec-
tion (rechtsrheinische). (1468)
Mit dem 1. August er. werden im Ru-
inäiiisch-Galiziscli-Deutsclieii Getreide- so-
wie im Galizisch-Deutsch- resp. Galizisch-
Niederländisclien Holz-Verkehr die Fracht-
sätze für die Station Mainz (Nassauische
Staatsbahn) aufgehoben. Frankfurt a/M,,
den 11. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1452)
Am 1. Juli er. treten Nachtrag XII zu
Theil II und Nachtrag IX zu 'Theillll des
Sächsisch-Oesterreichischen Verbandstarifs
Yom 1. Januar 1878 in Kraft. Exemplare
der Nachträge sind bei den Verbandssta-
tionen zu erhalten. Dresden, den 9. Juni
1881. Königliche General - Direction der
Sächs. Staatseisenb. y. Tschirschky. (1442)
Am 1. August d. J. erfolgt die Heraus-
gabe eines neuen Gütertarifs für den
Stettin-Märkisch-Sächsischen Verbandsver-
kehr, welcher neben wesentlichen Ermässi-
gungen auch einzelne Erhöhungen der bis-
her massgebend gewesenen Frachtsätze
enthalten wird.
Der neue Tarif zerfällt in Heft 1 : Tarif-
sätze für den Güterverkehr zwischen Sta-
tionen des Königlich Preussischen
Staatseisen bahn dir ectionsbezirks
Berlin (Berlin-Stettiner, Berliner Nord-
bahn, Halle-Sorau-Gubener und Nieder-
schlesisch-Märkische Linie), sowie der
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn einerseits und Stationen
der Königlich Sächsischen Staats-,
sowie der in Verbindung mit den-
selben verwalteten Privat eisenb ah-
nen andererseits, und in Heft 2: Tarif-
sätze für den Güterverkehr zwischen Sta-
tionen des Königlich Preussischen
Staatseisenbahndirectionsbezirks
Berlin (Berlin-Stettiner, Berliner Nord-
bahn, Halle.jSorau-Gubener und Nieder-
schlesisch-Märkischen Linien), sowie der
Breslau - Schweidnitz - Freiburger
Eisenbahn einerseits und Stationen der
Cottbus-Grossenhainer, der Berlin-.
Anhaitischen Eisenbahn (Station
Leipzig, sowie Linie Kohlfurt-Falkenberg),
der Berlin-Görlitzer Eisenbahn und
Station Reichenberg der Südnord-
deutschen Verbindungsbahn ande-
rerseits. Durch diesen Tarif werden die
nachstehend aufgeführten Tarife nebst den
dazu erschienenen Nachträgen,^ soweit
darin Frachtsätze für den Verkehr
z wisch endenHe ft lund2bezei ebne-
ten Stationen enthalten sind, ausser
Geltung gesetzt: 1. Tarif des Stettin-
Märkisch- Sächsischen Verbandes,
gütig vom 1. Juni 1879; 2. Tarif des Mär-
kisch-Sächsischen Verbandes, gütig
vom 1. November 1877 (bezüglich des Ver-
kehrs mit Stationen der Halle-Sorau-Gu-
bener und Niederschlesisch - Märkischen
Eisenbahn); 3. Tarif des Neumärkisch-
Nied er schlesisch -Sächsischen Ver-
bandes, gütig vom 15. October 1878;
4. 'Tarif des Schlesisch-Sächsischen
Verbandes, gütig vom 1. Februar 1878
(bezüglich des Verkehres mit MaHmitz,
Modlau, Oberleschen und Reisicht) ; 5. Tarif
für den directen Güterverkehr zwischen
Stationen der Berlin-Görlitzer Eisen-
bahn einerseits und Stationen der Halle-
Sorau-Gubener und Niederschle-
sisch-Märkischen Eisenbahn etc. an-
dererseits, , gütig vom 10. September 1877
(bezüglich des Verkehres zwischen Halle-
Sorau-Gubener Stationen einerseits und
Oberlausitzer, sowie Cottbus-Grossenhainer
Stationen andererseits). Bis zu der noch
besonders bekannt zu machenden Heraus-
gabe des neuen Tarifs wird auf specielle
Anfragen Auskunft über die Höhe einzel-
ner Tarifsätze durch unser Verkehrsbureau
in Dresden ertheilt. Dresden, am 11. Juni
1881. Königliche Generaldirection der
Sächsischen Staatseisenbahnen als ge-
schäftsführende Verwaltung. (1456)
Schlesisch - Niedersächsischer Verband.
Am 1. August 1881 treten die directen
Tarifsätze für den Güterverkehr
a) zwischen der Berlin-Görlitzer Station
Calau einerseits und den Berlin-Potsdam-
Magdeburger Stationen Dreileben-Draken-
stedt, Eilsleben, Helmstedt, Königsborn,
Magdeburg {gSÄÄ Neustadt-
Magdeburg, Niederndodeleben, Ochtmers-
leben, Offleben, Schöningen, Sudenburg,
Völpke, Wefensleben; den Magdeburg-Hal-
berstädter Stationen Barleben, Blumen-
berg, Buckau, Clausthal-Zellerfeld, Crot-
torf, Dodendorf, Eggersdorf, Eickendorf,
Förderstedt, Gnadau, Grauhof, Gröbers,
Gr. Ammensleben, Hadmersleben, Halber-
stadt, Heudeber-Dannstedt, Langelsheim,
Langenweddingen, Lautenthal, Magdeburg,
Meitzendorf, Minsleben, Neuhaldensleben,
Neustadt-Magdeburg, Nienhagen, Oschers-
leben, Rogätz, Schkeuditz, Schönebeck,
Silberhütte, Stassfurt, Thale, Vienenburg,
Wasserleben, Wegeleben, Wernigerode,
Westerhüsen, Wildemann, Wolmirstedt;
den Halberstadt-Blankenburger Stationen
Blankenburg a/H., Langenstein; den
sämmtlichen Braunschweigischen Statio-
nen, den Hannover-Altenbekener Statio-
nen Altenbeken, ßaddekenstedt, Derne-
burg, Elze, Emmerthal, 'Hameln, Nord-
stemipen, Oeynhausen, Othfresen, Pyr-
mont-Lügde, Ringelheim, Rinteln, Stein-
heim, Vlotho und den Hannoverschen
Staatsbahn-Stationen Alfeld, Banteln, Fre-
den, Lehrte andererseits;
b) zwischen der Berlin-Görlitzer Station
Cottbus einerseits und der Berlin-Anhalti-
schen Station Luckenwalde, den Berlin-
Potsdam-Magdeburger Stationen Dreileben-
Drakenstedt, Eilsleben, Helmstedt, Königs-
boru. M.«deburg(“hÄ'.
Stadt-Magdeburg, Niederndodeleben, Ocht-
mersleben, Offleben, Schöningen, Suden-
burg, Völpke, Wefensleben; den Magde-
burg-Halberstädter Stationen Barleben,
Blumenberg, Buckau, Clausthal-Zellerfeld,
Crottorf, Dodendorf, Eggersdorf, Eicken-
dorf, Förderstedt, Gnadau, Grauhof, Gr.
Ammensleben, Hadmersleben, Halber-
stadt, Heudeber-Dannstedt, Langelsheim,
Langenweddingen, Lautenthal, Magdeburg,
Meitzendorf, Minsleben, Nachterstedt, Nein-
stedt, Neuhaldensleben, Neustadt-Magde-
burg, Nienhagen, Oschersleben, Schöne-
beck, Silberhütte, Stassfurt, Thale, Vienen-
burg, Wasserleben, Wegeleben, Wernige-
rode, Westerhüsen, Wildemann, Wolmir-
stedt; den Halberstadt-Blankenburger Sta-
tionen Blankenburg a/H., Langenstein;
sämmtlichen Braunschweigischen Statio-
nen; den Hannover-Altenbekener Statio-
nen Altenbeken, Baddekenstedt, Derne-
burg, Elze, Nordstemmen, Othfresen, Rin-
gelheim und den Hannoverschen Staats-
bahn-Stationen Alfeld, Banteln, Freden,
Kreiensen, Salzderhelden andererseits
ausser Kraft.
Dagegen findet eine directe Expedi-
tion von Gütern zwischen den Halle-
Sorau-Gubener Stationen Calau und
Cottbus einerseits und den vorgenannten
Stationen andererseits im Schlesisch-Nie-
dersächsischen beziehungsweise im Berlin-
Braunschweig-Halberstadt-Lausitzer Ver-
bände zu Frachtsätzen statt, welche theils
von gleicher Höhe, theils niedriger als die
zur Aufhebung kommenden Tarifsätze für
die Berlin-Görlitzer Stationen Calau und
Cottbus sind. Magdeburg, den 25. Mai
1881. Namens der Verbandsverwaltungen
Königliche Eisenbahn-Direetion. (1459)
West-Nordwestdeutscher und Hanseatisch-
Rheinisch-W estdeutscher Eisenbahn- V er-
baud. Die nach den Tarifen des West-
Nordwestdeutschen und Hanseatisch-Rhei-
nisch-Westdeutschen Verbandes für den
Güterverkehr und bezw. für den Trans-
port von Leichen, Fahrzeugen und leben-
den Thieren bestehenden directen Fracht-
sätze im Verkehr zwischen Wiesbaden,
Station der Hessischen Ludwigsbahn einer-
und den Stationen der Bergisch-Märkischen
Bahn nebst den Stationen Cassel (Ober-
und Unterstadt), Fronhausen, Gunters-
hausen, Kirchhain, Marburg, Münden, Neu-
stadt, Treysa und Wabern andererseits, so-
wie im Verkehr nach und von Mainz, Sta-
tion der früheren Nassauischen Staats-
bahn, werden hiermit vom 1. August er.
ab aufgehoben. Hannover, den 10. Juni
1881. Namens sämmtlicher Verbandsver-
waltungeu Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. ^ (1463)
West-Nordwestdeutscher uud Hanseatisch-
Rheinisch-Westdeutscher Eisenbahn-Ver-
i
639
band. Eiserne ßrückentheile, welche zur
Seeausfuhr über die Deutschen Nord- und
Ostseehäfen bestimmt sind, tarifiren -vom
15. (1. Mts. ab zu den Sätzen des Special-
tarifs II bezw. zu den für Eisen- und Stahl-
waaren des Specialtarifs II bereits be-
stehenden Ausnahmefrachtsätzen. Hanno-
ver, den 10. Juni 1881. Namens sämmt-
licher Verbandsverwaltungen Königliche
Eisenbahn-Direction. (1464)
rung vom 1. März 1877 ist mit Gültigkeit
vom 1. k. Mts. ab der 38. Nachtrag er-
schienen, welcher directe Personenfahr-
preise und Gepäcktaxen nach und von
Mannheim enthält und der bei den ßillet-
und Gepäck-Expeditionen eingesehen wer-
den kann. Hannover, den 4. Juni 1881.
Namens sämmtlicher Verbandsverwaltun-
gen Königliche Ei8enbahn-Direction.(1467)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikei.
Für Graphittransporte von Wien nach
Dresden-Elbquai ist ein Frachtsatz von
5. Submissionsresultate.
Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn. Submissionsresultate.
Breslau, den 8. Juni 1881.
Offerte pro
Wagen
ohne 1 mit
Bremse
Jt 1 Ji
j Submittent,
Name und Domizil
Lieferort
Station
Lieferzeit
1. 9 Personenwagen 1. und II. Classe, 5 Stück mit und 4 Stück ohne Bremse, 2achsig.
11930
12700
Gebrüder Gastell in Mainz
Mombach
1 Die Wagen mit Bremse
8 Monate und die ohne
Bremse 7)4 Monate
nach Zuschlag.
9765
10500
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung: Eisenbahn-
Waggonfabrik in Elbing
Elbing
5 Monat nach Zuschlag
5 Stück monatlich.
11045
11600
Actiengesellschaft für Fabrikation
von Eisenbahnmaterial in Görlitz
Görlitz
7 Monat nach Zuschlag.
12690
13490
Waggonfabrik Gebr. Hofmanu & Co.,
Actiengesellschaft in Breslau
Oberschles.
Bahnhof
Breslau
Oberschles.
Bahnhof
Breslau
8 Monat nach Zuschlag.
10949
11699
Breslauer Actiengesellschaft für
Eisenbahnwagenban. in Breslau
7 Monat nach Zuschlag.
II. 12 Passagiergepäckwagen mit Bremse, 2achsig.
„Saxonia“, Eisenwerke und Eisen- 1 Radeberg
bahnbedarfsfabrik in Radeberg
Friedr. Deicke in Wittenberge Wittenberge
Gebrüder Gastell in Mainz
L. Steinfurt in Königsberg i/Pr.
F. Wöhlert’sche Maschinenbau anstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung: Eisenbahn-
waggonfabrik in Elbing
Actiengeseli Schaft für Fabrikation
von Eisenbahnmaterial in Görlitz
Waggonfabrik Gebr. Hofmann & Co.,
Actiengesellschaft in Breslau
1376 \
ÖOStck /
Oberschles.
Bahnhof
Breslau
Oberschles.
Bahnhof
Breslau
III. 275 offene Güterwagen, 65 Stück mit und 210 Stück ohne Bremse, 2achsig.
„Saxonia“, Eisenwerke und Eisen-
bahnbedarfsfabrik in Radeberg
1915 L. Steinfurt in Königsberg i/Pr.
Breslauer Actiengesellschaft fü
Eisenbahnwagenbau in Breslau
Mombach
Königsberg
Elbing
Görlitz
6 Monat nach Zuschlag.
6 Stück in 5 Monaten
und 6 Stück in 7 Mo-
naten nach Zuschlag.
6)4 Monat nach Zuschlag.
7 Monat nach Zuschlag.
4l4 Monat nach Zuschlag
6 Stück monatlich.
6% Monat nach Zuschlag.
ä 1385
130 St.
ä 1445
1490
80Stck
Gustav Talbot & Co. in Aachen
F. Wöhlert’sche Maschinenbauanstalt
und Eisengiesserei, Actiengesell-
schaft, Abtheilung : Eisenbahn-
waggonfabrik in Elbing
Actiengesellschaft für Fabrikation
von Eisenbahnmaterial in Görlitz
J. Goossens Waggonfabrik in Aachen
Waggonfabrik Gebr. Hofmann & Co.,
Actiengesellschaft in Breslau
Killing & Sohn in Hagen
Breslauer Actiengesellschaft für
Eisenbahnwagenbau in Breslau
Radeberg
Königsberg
Aachen
Elbing
Görlitz
Aachen-
Templerbend
Oberschles.
Bahnhof
Breslau
Hagen
6 Monat nach Zuschlag.
7 Monat nach Zuschlag.'
6 Monat nach Zuschlag.
4 Monat nach Zuschlag
35 Stück monatlich.
20 Stück im October,
demnächst wöchent-
lich 10 Stück.
4 Monat nach Zuschlag
30 Stück monatlich.
Von September bis Ende
November d. J.
5 Monat nach Zuschlag
20 Stück, demnächst
monatlich 40 Stück.
2,24 .M. pro 100 kg zur Einführung ge-
kommen, welcher für Quantitäten von
10000 kg pro Wagen oder bei Zahlung der
Fracht hierfür pro Wagen in Anwendung
gelangt. Dresden, am 11. Juni 1881. Kö-
nigliche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, v. Tschirschky. (1465)
Der Kopekenantheil im Ausiiahmetarif
für Salz zwischen Inowrazlaw, Station der
Oberschlesischen Eisenbahn einerieits und
Warschau, Stationen der Warschau-Wiener
Bahn und der Weichselbahn andererseits
— cfr. Tarifheft 1 des Deutsch-Polnischen
Verbandes — wird vom 1. Juni er. bis
zum 31. October d. J. von 32,38 auf 29,82
Kopeken pro 100 kg ermässigt. Bromberg,
den 5. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction als geschäftsführende Verwal-
tung. (1440 J)
2. Erölfnungen etc.
Verein Deutscher Eisenbalmverwaltnngen.
Nach einer Mittheilung der Crefelder
Eisenbahngesellschaft ist die früher ausser
Betrieb gesetzte 4,5 km lange Strecke
Süchtelnvorst-Grefrath u. die 5,9 km lange
Theilstrecke, von Hüls nach Niep (der
Linie Hüls-Mörs) mit der Station Niep am
15. Mai d. Js. für den Personen- und Gü-
terverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 15, Juni 1881.
Die geschäftsführende Direction des
Vereins.
3. Stations-Benennnng etc.
Verein Deutscher Eiseiibahuverwaltungeii.
Berlin, den 7. Juni 1881. Auf Antrag
der Kaiserlichen Generaldirection der
Eisenbahnen in Elsass-Lothringen theilen
wir den geehrten Vereinsverwaltungen er-
gebenst mit, dass die bisherige Station
„Stieringen in Lothringen“ fortan den
Namen: „Stieringen-Wendel“ führen wird.
Berlin, den 9. Juni 1881. Die seitherige
Bezeichnung der Bahnhöfe „Coblenz (Rhei-
nisch) und Coblenz (Staatsbabnhof)“ ist
in die Bezeichnungen „Coblenz (Rhein-
bahn) und Coblenz (Moselbahn)“ oder ab-
gekürzt „Coblenz Rh.“ und '„Coblenz M.“
umgeändert worden.
A. priv. Buschtehrader Eisenbahn. Mit
Bewilligung des hohen K. K Handels-
ministeriums vom 28. April 1881 No. 8973
wird der Stationsname
Mrakau
mit 1. Juli 1881 in
Smeena Sternberg
abgeändert. Prag, im Mai 1881. Die Ge-
neraldirection (1454)
4. Auszahlungen.
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Die Zah-
lung der am 1. Juli dieses Jahres fälligen
Zinsen für die Bergisch-Märkischen, Düs-
seldorf- Elberfelder , Dortmund - Soester,
Aachen-Düsseldorfer und Ruhrort-Krefeld-
Kreis-Gladbacher Prioritäts- Obligationen
wird vom 1. Juli er. ab gegen Einlieferung
der Zinscoupons erfolgen: in Berlin bei
der Direction der Disconto-Gesell-
schaft, bei der Berliner Handelsge-
sellschaft, bei dem Herrn S. Bleich-
roeder, bei der Bank für Handel und
Industrie und bei der Deutschen
Bank, in Köln bei dem A. Schaaff-
hausen’schen Bankverein, bei den Her-
ren Sal. Oppenheim jun. & Comp, und
bei den Herren D eichman n & Comp.,
in Bonn bei dem Herrn Jonas Cahn, in
Aachen bei der Aachener Disconto-
Ge seil Schaft und bei der Königlichen
Eisenbahn-Betriebscasse, in Crefeld
bei dem Herrn von Beckerath-Heil-
mann, in Düsseldorf bei der Bergisch-
640
Märkischen Bank und hei der König-
lichen Eisenbahn-Betriebscasse, in
Frankfurt am Main bei den Herren M. A.
von Rothschild & Söhne und hei der
Filiale der Bank für Handel und In-
dustrie, in Leipzig bei dem Herrn H. C.
Plaut, in Breslau bei dem Schlesi-
schen Bankverein, in Hamburg bei den
Herren Haller, Söhle &Comp., in Mag-
deburg bei dem Herrn F. A. Neubauer,
in Elberfeld bei den Herren von der
Heydt-Kersten & Söhne, bei der Ber-
gisch-Märkischen Bank und hei un-
serer Hauptcasse, und in Essen, Hagen,
Cassel und Altena bei den Königlichen
Ei senh ah n- Betrieb scassen daselbst;
— die Coupons zu den Bergisch-Märki-
schen Prioritäts-ObligationenVII.Serie kön-
nen jedoch in Berlin ausschliesslich nur bei
der IMrection der Disconto-Gesell-
schaft und in Frankfurt am Main' aus-
schliesslich bei den Herren M. A. von
Rothschild & Söhne, und die Coupons
zu den Bergisch - Märkischen Prioritäts-
Obligationen VIII. Serie ausschliesslich nur
bei unserer Hauptcasse, sowie bei den
obengenannten Königl. Eisenbahn-
Betriebscassen zu Aachen, Düsseldorf,
Essen, Hagen, Cassel und Altena und bei
der Direction der Disconto-Gesell-
schaft in Berlin eingelöst werden.
W erden mehrere Zinscoupons zusammen
zur Einlösung präsentirt, so sind diesel-
ben mit einem Verzeichniss einzureichen.
Elberfeld, den 11. Juni 1881. Königliche
Eisenbahn-Direction. Jonas. (1458)
A c t i V a.
6. Bilanzen.
Halberstadt • Blankenburger Eisenbahn. Bilanz
pro 31. December 1880.
Eisenbahnanlage von Halberstadt nach
Blankenburg incl. Betriebsmittel
Dazu im Jahre 1880 gemachte Aus-
lagen
Hüttenbahn
Langenstein-Derenburg bis 31. December
1880 gezahlt
Reservefonds laut Statut
Magazinbestand,Reservetheile am 31. De-
cember 1879
Zugang pr. 1880
Effecten- Conto
Nicht emittirte Prioritätsobligationen
II. Emission
Cassabestand aln 31. December 1880 .
(davon M 130 000 in Leihbausobli-
gationen angelegt)
Debitoren
2 433 623
7 198
2 440 822
187 798
Summa
|3 .307 023 07
Actien-Capital
Stamm-Prioritäts-Actien ......
Prioritäts-Obligationen I. Emission . .
Amortisirte Prioritäts-Obligatiönen . .
Prioritäts-Obligationen II. Emission
Subventionen der Stadt Deren bürg und
Zuckerfabrik Derenburg
Reservefonds
Zuschuss desReservefonds zu beschafften
Erweiterungen p. 1879/80
Erneuerungsfonds
Creditoren
Nicht erhobene Dividende pr. 1878/79 .
Betriebs-Üeberschuss :
Brutto
Davon ab :
Verzinsung und Amortisation
der Prioritäts- Anleihe . .
Summa
Braunschweig, den 13. Mai 1881.
Der Verwaltungsrath:
Gravenhorst. M. Eltzbacher.
Vorstehende Bilanz mit den von dem stämiigen Revisor
zuvor revidirten Büchern übereinstimmend befunden.
Blankenburg, den 16. Mai 1881.
Die von der General-Versammlung gewählten Revisoren:
G. Runde. Carl Uhl. Eduard Spiegelberg.
1 200 000
1 200 000
290 700
20 380
24 000
163 771
2 940
3 307 023 07
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Der Betriebs-Director :
A. Schneider.
Mit den von mir revidirten Büchern übereinstimmend be-
funden.
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Ziermann.
(1433)
Halberstadt-Blankenburger Eisenbahn. Abrechnung der Betriebs-Einnahmen und Ausgaben vom 1. Januar bis 31. December 1880.
Einnahmen. ^ Ausgaben.
üebertrag vom Jahre 1879
Titel I. Aus dem Personen- und Ge
päck-Verkehre
a) Halberstadt-Blankenburg .
bj Hüttenbahn
c) Langenstein-Derenburg .
Titel II. Aus dem Güterverkehre
a) Halberstadt-Blankenburg
b) Hüttenbahn
c) Langenstein-Derenburg .
Titel III. Vergütung für Ueberlassung
von Bahnanlagen etc
Titel IV. Vergütung für Ueberlassung
von Betriebsmitteln
Titel V. Erträge aus Veräusserungen
Titel VI, Verschiedene sonstige Ein-
nahmen
54 296
1 45.
147 543
34 728
20 628
202 900
4 750
306 716 |34
Braunschweig, den 13. Mai 1881.
Der Verwaltungsrath:
Gravenhorst. M. Eltzbacher,
Vorstehende Abrechnung mit den von dem ständigen Re-
visor zuvor revidirten Büchern übereinstimmend gefunden.
Blankenburg, den 16. Mai 1881.
Die von der General-Versammlung gewählten Revisoren:
G. Runde. Carl Uhl. Eduard Spiegel berg.
(Fortsetzung der offiziellen Anzeigen auf Seite 643.)
~ Verlegt und herausgegeben von dem Ve
Verantwortlicher Redacteur: Dr. jur. Wilh. Koch zu Berlin SW. (Bedactionsbureau:
Abtheilung I. Persönliche Ausgaben.
Titel I. Besoldungen
„ II. Andere persönliche Ausgaben
Abtheilung II. Sachliche Ausgaben.
Titel III. Allgemeine Kosten ....
„ IV. Kosten der Unterhaltung und
Erneuerung der Bahnanlagen
etc
„ V. Kosten des Bahntransports .
„ VI. Kosten der Erneuerung be-
stimmter Gegenstände . . .
„ VII. Kosten erheblicher Ergän-
zungen, Erweiterungen, Ver-
besserungen
„ VIII. Kosten der Benutzung fremder
Bahnanlagen .
a IX. Kostender Benutzung fremder
Betriebsmittel
Summa der Betriebs-Ausgaben
Dazu Verzinsung und Amortisation der
Prioritäts-Anleihe .... . . .
22 420
6 544
Tot. Summa
Einnahmen M SOG 716,34
Ausgaben incl. Verzinsung und Amortisation
der Prioritätsanleihc „• 223 621,78
Ueberschuss M 83 094,56
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Der Betriebsdirector:
A. Schneider.
Mit den von mir revidirten Büchern übereinstimmend be-
funden.
Blankenburg, den 13. Mai 1881.
Ziermann. (1434)
641
No. 11. Jahrgang 1881.
Berlin, am 17. Juni 1881.
Anzeiger
ttberzählig^er Eisenbahn-Güter und Gepäckstücke.
Gratis-Beilage zur Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn- Verwaltungen.
Der Redaction bis zum 10. Juni incl. gemeldet.
Dieser Anzeiger erscheint ijmal im Monat und ist als selbstständiges Blatt lediglich durch die Post zu dem
halbjährigen Abonnements-Preis von 75 zu beziehen.
Der Colli
Lagerort
Signatur
1
Art der
Inhalt.
Gewicht
a
Station.
Name
Marke. | Nr.
<
Verpackung
Kilo.
1
der Bahn.
ß
B ß
B C
B C
B & Co.
ß G
ß H
B J
B M
B M
B M
C H
C P
C S
C G H S
DBB
DBG
D L
E E R
E K
F H
F J
G K
G K
G K
G R
G R
H K
H W
J E
J R
K M
K 0
KO
F K
K S St
L S
M B
M B
B
M L
M S
N S
3465
1 1,2,3
{ 4,5,6
[ 7,7,7
1067/1071
1072
I. Deutsche und Niederländische Eisenbahnen.
A. Colli mit Buchstaben sign.;
Ballen
Colli
Kiste
Ballen
Sack
Kiste
Fass
Korbflasche
Ballen
Fass
Ballen
Ballen
Fass
Fass
Wagen
Colli
Colli
Kiste
Ballen
Fass
Kiste
Pack
Zarge
Kisten
Collo
Kiste
Colli
Fass
Pack
Ballen
Kiste
Ballen
Kiste
Bürde
Kiste
Fass
Ballen
Wolle —
69
1
Köln Gereon
K.E.D. linksrhein.
Möbel -
—
2
Bingerbrück
Maschinerie —
315
3
Fyenoord
Niederl. Staatsb.
gefüllt —
3
4
Bingerbrück
K.E.D. linksrhein.
Zucker —
16
5
Aachen
eiserne Räder —
154
6
Berlin
Magdeb. - Haiberst.
gefüllt —
18
7
Aachen
K.E.D. linksrhein.
anschein. Schmieröl-
271
8
Hamburg
K. E. D. Hannover
unbekannt —
40
9
Dudweiler
K E.D. linksrhein.
unbekannt —
22
10
Mitteiwalde
Oberschlesische
? -
31
11
Hanau
K.E.D.Frankf.a/M.
Tapeten —
86
12
Barmen, Mittel-
K. E. D. r. Köln
?
29
13
Aachen
K.E.D. linksrhein.
leer —
14
14
14
15
1 Hannover
K. E.-D. Hannover
Kohlen —
10 000
16
Altenessen K.M.
K. E. D. r. Köln
Guss —
—
17
Bingerbrück
K.E.D. linksrhein.
Möbel —
—
18
gefüllt —
{S)
19
Aachen
leer —
26
20
Hannover
K. E. D. Hannover
anscheinend leer —
8
21
Salz Wedel
Magdeb. - Haiberst.
emballirte Gabeln —
32
22
Frankfurt a/M.
K. E. D. Hannover
Eisenwaaren —
73
23
Magdeburg
Magdeb. -Haiberst.
? —
38
24
Hanau
K.E.D.Frankf.a/M.
? —
35
25
Vienenburg
Braunschweig.
Kohlensäcke —
23,5
26
Osterode a/H.
K. E.-D. Hannover
Umzugsgut —
175
27
Aachen
K.E.D. linksrhein.
? —
Holzrahme —
952
11,5
28
29
j Myslowytz
Oberschlesische
? —
39
30
Halte a/s.
K.E.D. Frankf.a.M.
Möbel —
—
31
Bingerbrück
K.E.D. linksrhein.
Wagenfett —
79
32
^Speldorf
K. E D. r. Köln
Säcke —
—
33
Nordhausen
K.E.D. Frankf.a/M.
Wolle —
23
34
Halle a/s.
Magdeb.- Haiberst.
Spielwaaren —
145
35
Fyenoord
Niederländ. Stsb.
? -
56
36
Magdeburg
Magdeb. - Haiberst.
Kartoffeln —
56
37
Buckau
? —
10
38
Neuenahr
K.E.D. linksrhein.
Wagendecke —
-
39
Breslau
Oberschlesische
Vorlegebretter —
-
40
Magdeburg
Magdeb. -Haiberst.
ßindseil —
5
41
Oberndorf Schwft.
Bayer. Staatsb.
Papier —
38
42
Köln Gereon
K.E.D. linksrhein.
Wein —
48
43
Aachen
n
Wollengarn —
290
44
Oderberg
Oberschlesische
unbekannt —
39
45
Mittelwalde
Eisen —
56
46
Luxemburg
Elsass-Lothring.
? —
164
47
Berlin
Magd.-Halberstadt
gefüllt —
1100
48
Aachen
K.E.D. linksrhein.
Fische —
5
49
Leipzig
Magdeb. - Haiberst.
Cocosmatten —
15,5
50
Nordhausen
K.E.D. Frankf.a/M.
Ketten —
?
51
Oberlahnstein
fbekl.: Hamburg,
< beschr.: Altona,
ISchuppenrevis.
bez.: Kreuznach.
beschr.: Berlin,
tbez.: Hagen-
\ Frauenfeld.
Sachs. Staatsb.
2
D
er Colli
s
Lagerort
Bemerkungen
T3
(insbesondere
Signatur
Anzah
Art der
Inhalt.
Gewicht
fl
Station.
Name
etwaige Uerkmale,
welche zur Aufklärung
dienen können.)
ä
Marke.
Nr.
Verpackung.
Kilo.
1
der Bahn.
(30 Kisten Chamotte-x
52
Rh ß
13001
Wagen
1 steine, beschr. Fabrik 1
1 von P. C. Forsbach & j
'■Comp. Mülheim a.Rh. ^
-
52
' Münster ,
K. E.-D. r. Köln
53
R R
2
Kisten
? -
220
53
Leipzig
Magd.-Halberstadt
54
S
1309
1
Kiste
gefüllt —
leer —
112
54
Bingerbrück
Posen
K.E.D. linksrhein.
55
s s
566
1
5
55
Oberschlesische
56
s s
1357
1
leere Kisten —
36
56
Köln Gereon
K.E.D. linksrhein.
57
s s.
5340
1
Ballen
Wollwaaren —
20
57
Hamburg
K. E. D. Hannover
58
S T
61
1
Korb
Eisenwaaren — -
31
58
Köln Gereon
K.E.D. linksrhein.
}
59
1 766 1
\ 646 f
4
-
leere Fässer —
52
59
Buckau
Magd.-Halberstadt
787 ^
60
w
I
1
Korb
unbekannt —
33
60
Mitteiwalde
Oberschlesische
61
W D
4671
1
Fass
Wein —
84
61
Neuss
K.E.D. linksrhein^
62
Z
-
5
Colli
Stahl —
139
62
Trier R.
»
B. Colli mitAdressen sign.
i Actien- "J
63
< Brauerei }
( Moabit j
Dortmund
•{ und V
—
19
Fässer
leer —
256
63
Berlin
Magdeb. - Haiberst.
64
2101
1
Fass
leer —
36,5
64
Oberndorf Schwft.
Bayerische Stsb.
65
_
1
Pack
leere Säcke —
25
65
Diedenhofen
Elsass-Lothring.
66
( LasardCoerf |
Kulmbach
14367
1
Fass
leer —
45
66
Würzburg
Bayerische Stsb.
( I. Cuimbacher
\ Actienbrauerei
67
( Lewinsohn 1
\ etMannheim /
1 54o’hh i
1
Spritfass
leer —
85
67
Posen
Oberschlesische
[ 1876 )
( Sossler & Söhne,
68
Sossler
t Wittwe ^
682
1
Sack
leere Säcke —
11
68
Crailsheim
Bayerische Stsb.
\ Tyrnau
69
1 Stolze 1
1 Sprit-Bank j
-
1
Pack
2 Stück leere Säcke —
1
69
Nordhausen
K. E. D. Hannover
' Oschersleben •
C.Colli m.Nnmmern sign.:
70
_
2
1
_
Viehgitter —
_
70
Steinheim
K. E. D. Hannover
71
—
34
1
Ballen
Baumwolle —
195
71
Hamburg
Boden stürz
72
—
/ 2993 \
\ 6542 /
2
Bund
Eisen draht —
50
72
Leeuwarden
Niederl. Staatsb.
73
-
6960
1
Fass
gefüllt —
100
73
Crefeld
K.E.D. linksrhein.
D. CoUi mitFignren sign.:
74
/ 1. \
\ weiss /
-
1
-
Unterbalkenthür —
3
74
Posen
Oberschlesische
75
/ 2 rothe \
\ Striche j
-
1
Stange
Rundeisen, ca. 1 m lang
7
75
Cassel
K. E. D. Hannover
76
{ A }
{
3
1
Pack
Papier —
-
76
Köln Gereon
K.E.D. linksrhein.
77
14005
1
Ballon
? -
28
77
Stendal
Magdeb. -Haiberst.
( beschrieben
\ Stickhausen
78
-
2
-
Eisentheile —
4,5
78
Crailsheim
Bayerische Stsb.
( 15 cm hoch,
\ 10 cm breit
D. Colli ohne Signatur:
79
_
1
_
kupferne Bohle —
_
79
Eisleben
K.E.-D.Frankf.a/M.
80
—
1
Collo
2 Bindetaue —
—
80
Langendreer
K. E.-D. r. Köln
81
_
—
1
Butterfaass
leer —
2
81
Rheine
82
—
1
—
Contre- Gewichtstück
5,5
82
Wickede Asseln
83
—
-
1
( lebendes Ferkel \
\ (ca. 7 Wochen alt) /
-
83
Hassbergen
„
84
—
1
—
alte Feuerzange —
1,5
84
Posen
Oberschlesische
( Wohl einem
\ Ballen entfallen
85
—
-
2
-
Gaisfelie —
-
85
Würzburg
Bayerische Stsb.
(Lagert seit 12/4.
\ er. zu Schein
86
—
—
1
grau leinener Handkoffer
7
86
Hannover
K. E. D. Hannover
)No. 117. Braun-
] schweig-Hannov.
i ünabgefordertes
[ Gepäck.
87
-
-
1
-
Kette mit 2 Haken —
-
87
Neustadt M.
Magd.-Halberst.
643 —
Der Colli
Signatur
Art der
Inhalt.
Gewicht
Marke
Nr.
<
Verpackung
Kilo
-
_
1
_
Kette, 9 m lang —
_
—
—
1
Kiste
Flaschen mit Saft —
30
—
_
2
_
Leinen —
_
—
—
1
Sack
Nägel —
12
—
—
1
Oelkuchen —
54
—
—
3
„
Weizen —
—
—
1
Collo
3 eiserne Stangen —
o
f
4
—
ganze Schwellen —
]
—
- {
2
—
halbe Schwellen —
>344
l
20
—
Vorleger —
1
Lagerort
Station.
Name
der Bahn.
Emmerich
Kgl. E.-D. r. Köln
Hannover
K. E.-D. Hannover
Magdeburg
Colmar
Wabern
Schiltigheim
Wanne
Magdeb. -Haiberst.
Elsass-Lothring.
K. E.-D. Hannover
Elsass-Lothring.
Kgl. E.-D. r. Köln
Breslau
Oberschlesische
) Eisenbahnen.
Suczawa
Stanislau
Suczawa
Hadikfalva
Suczawa
L.-C.-J. E.
Czernowitz
Karlsruhe
! Frankfurt a. M.
1 Salmünster
t Limburg
) Halle a. S.
1 Pforzheim
Badische
K.E,-D.Frankf.a.M.
Badische
! Göttingen
K.E.-D.Frankf.a.M.
Bemerkungen
(insbesondere
etwaige Merkmale,
Lagert seit 5./4. 81
) zu Gepäckschein
I No. 164. Cassel-
Hannover.
P K
Ä Y
G W S
M C
3328
2570
4838
Kiste
Baflen
Sack
Fass
Colli
Ballen
Stangen
Cichorien
Parafinkerzen
Barchent
Pflaumen
Zuckerwaare
alte Säcke
leere Säcke
leere Säcke
leere Säcke
Nachtrag.
? -
leeres Petroleumfass —
Stahl —
Theil eines eisernen ..
Radreifens I
Theil eines Brems- [
klotzes '
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
von Seite 640.
Anszahlnngen (Schluss).
Von den bei Einlösung des Zins- und
Dividendenscheins Serie IV No. 8 zu den
Stammactien der Berlin-Stettiner Eisen-
bahn ausgegebenen Extracoupons über
die Nachtragsdividende pro 1875 von 2,20
pCt., welche gegen Rückgabe dieser Cou-
pons mit 6 60 /tj pro Stück vom 9. April
1877 ab zu erheben war, sind bisher 639
Stück nicht zur Einlösung gekommen.
Wir ersuchen die Inhaber dieser Scheine,
die darauf fälligen Beträge bei Vermei-
dung der im § 17 der Statuten der Ber-
lin-Stettiner Eisenbahngesellschaft ge-
dachten Nachtheile hier bei unserer
Eauptcasse oder in Stettin bei der ver-
einigten Betriebscasse zu erheben. Berlin,
den 9. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction.
Breslau- Warschauer Eisenbahn. Die Zah-
lung der Dividende pro 1880 mit 9 M
pro Stück der diesseitigen Stammpriori-
tätsactien erfolgt vom 15. Juni er. ab
1. bei der Gesellschaftshauptcasse hier-
selbst, sowie
2. in Berlin: bei Gebrüder Guttentag,
Französische Strasse, und
bei Bom & Busse, Behrenstrasse,
3. in Breslau: bei der Breslauer Dis-
contobank Friedenthal & Co., und
bei Gebrüder Guttentag,
und zwar gegen Einlieferung des Divi-
dendenscheins pro 1880. Die Dividenden-
scheine sind mittelst doppelten Nummer-
PBIYAT ANZEIGEN.
Eiserne Lastkarren
empfiehlt R. Dresclier,
Chemnitz.
Deutsche
Moskau 1872.
s Reich
Sch auweck er’s
selbstthät. Oeltropfapparat
-Patent.
für Bampfschieber und Kolbeu, spart 15 — 30 % an Kraft oder Brennstoff, sowie be-
deutend an Reparatur. Bis jetzt abgesetzt 16 000 Stück. Allein zu beziehen durch
Fr. Schauwecker, Maschinenfabrik Weiden (Bayer. Oberpfalz).
Lokomotiven für Zechen, industrielle
Werke, Bauunternehmer,
-überhaupt für jeden Bahnbetrieb und jede Leistung liefern
Henschel & Sohn. Kassel.
Verzeichnisses, in der Nummerfolge geord-
net, einzureichen, und werden nach er-
folgter Abstempelung gegen Rückgabe
des Duplicatverzeichnisses an den Stellen,
wo sie präsentirt worden, wieder ausge-
händigt werden.
Eine Geldsendung resp. Rücksendung
der Dividendenscheine per Post kann nur
auf vorherige Rückgabe des Du-
plicatverzeichnisses und auf Kosten
des betreffenden Empfängers erfolgen.
P.-Wartenberg, den 11. Juni 1881. Direc-
tion. (1449)
7. Submissionen,
Westliolsteinische Eisenbahn. Durch
Aenderung unseres Signalsystems sind
20 Stück elektrisch - optisch - akustische
Streckensignale (Eiserne Säulen mitGlocken
und Haltscheibe) sowie 7 Induktionsappa-
rate zum Abmelden der Züge — Alles im
Jahre 1877 von Siemens &Halske gefertigt
und pp. 3 Jahre im Gebrauch — dispo-
nibel geworden und stehen zum Verkauf
bereit. Neumünster, im Juni 1881. Die
Direktion. (1428)
Die Lieferung von:
1. 250 000 kg Petroleum,
2. 210 000 „ rohem Rüböl,
3. 80 000 „ raffinirtem Rüböl
soll im Wege der Öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen wäh-
rend der Dienststunden in dem diessei-
tigenMaterialienbureau, Fürstenwallstrasse
10 hier aus, können auch von demselben
gegen Einsendung von 80 und event.
20 für Porto bezogen werden.
Reflectanten haben ihre Offerten mit der
Bezeichnung;
„Offerte auf Lieferung von Petroleum resp.
rohem und raffinirtem Rüböl“
bis Mittwoch, den 22. Juni er., Vor-
mittags 10 Uhr an das genannte Bureau
einzureichen, wo sie in Gegenwart der
etwa .erschienenen Offerenten eröffnet
werden. Magdeburg, den 7. Juni 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1439)
Privat-Anzeigen (Schluss),
Ailgemeiner
iSubmissions-Anzjeiger
I mit Beilage:
I Centraiblattf. d. deutschen Holzhandel
i VIII. Jahrgang. Amtliches Insertionsorgan.
Oefen für Waggons
(Normalöfen),
Locomotivschuppenöfen,
wie solche in vielen Exemplaren be-
reits geliefert, empfiehlt die Fabrik
für Heizungs-, Veutilations- und
Koch-Anlagen von >
Emil Rudolph Damcke,
Berlin KW.,
44 Dorotheen Str.
D D D D D D D D D D D D B -D D D D D D D D
BUSSCHER & HOFFMANN
Bahnhof Eherswalde,
Halle a|S. und Mariaschein in Böhmen.
Die älteste aller Dachpappenfabriken, empfiehlt:
Steinpappen ..AsShaltplatten
zu flachen und feuersicheren Bedachu n gen,
concessionirt durch die Königl. Regierung
zu Potsdam unterm 23. Juni 1854.
vorzüglichste Material für absolut (
und dauerhafte Gewölbeabdeckungen von
Brücken, Tunnels, Kellereien — sowie zur
Isolirung von Mauern und Gebäuden.
Asphalt, Asphaltlack, Holzcement, Steinkohlentheer, Deck
Drahtnägel etc. etc. Fertige Eindeckungen in Steinpappe
bewährter Methode unter langjähriger Garantie.
Kalker
Werkzeugmaschinen-Fabrik
L. W. Breuer, Schumacher & Co.,
Kalk bei Köln a. Rh.
SänHntliclieWerkKeu$mascliiiien,Daniiifltämnier,
Federliämmer, Veiitllatoreii, Ham|if‘mascltinen,
Transmissionen.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Kohlen und Coaks. Erze.
Pnddelroheisen, Bessenierroheisen, 'Giesserelroheisen,
Eisenbahnschienen und Pferdebahnschienen aus Besse-
merstahl,
Kaschen aus Schweisseisen, Flusseisen und Bessemer-
stahl.
Enterlagsplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss-
liefert :
Schniiedestiichc.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen aus Ei
und stahl nach Profilbuch und in jedem vorgeschri«
Gesclüuiedetes Eisen.
Cnirersaleisen.
Profilirtes Elsen aller Art a
H. S. HERMANN.
VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanxl§:ster Jahrg^ang.
Berlin, den 20. Juni 1881.
Inlialt: Tagesordnung der am 28. Juli 1881 in Köln zusammentretenden G-eneralversammlung des Vereins Deutscher Eisenhahn-
verwaltungen. — Aus dem Deutschen Keich. — Ueher den Werth der Deutschen Eisenhahnactien. — Zur Oeconomie der Locamotivfeuerung.
— Aus Bayern. — Aus Oesterreich-Ungam. — Denkschrift der Italienischen Eisenhahnverwaltungen, hetr. den Entwurf zu einem neuen
Italienischen Handelsgesetz. — Amerikanische Correspondenz. — Die internationale EisenhahnaussteUung. — Ein Herzog als Locomotiv-
führer. — Eisenbahnkarte, — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2. Stationsbenennung. 3. Ausloosungen. 4. Auszahlungen.
5. Submissionen. — Privat-Anzeigen.
Tagesordnung der am 28. Juli 1881 in Köln zu-
' sammentretenden Generalversammlung des
Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
I.'Vortrag des Jahresberichts der geschäftsführenden
IDirection.
n. Ernennung von 5 Eisenbahnverwaltungen, welche
gemeinschaftlich mit der geschäftsführenden Direction 6 Mitglie-
der der Prämiirungscommission zu wählen haben.
III. Begutachtung des Schweizerischen Entwurfs der Her-
stellung technischer Einheit im Eisenbahnwesen. (Com-
mission für technische und Betriebsangelegenheiten.)
IV. Antrag des Vereins Deutscher Spediteure bezw. der
Direction der ßerlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft, betreffend
die Zulassung gewisser Vermerke der Versender in den
Frachtbriefen. (Commission für Angelegenheiten des Güter-
B Verkehrs.)
f V. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Magde-
; bürg, betreffend die eilgutmässige Beförderung der nur
bedingungsweise zum Transport zugelassenen Gegen-
^ stände. (Commission für Angelegenheiten des Güterverkehrs.)
, VI. Antrag der Direction der K. K. priv. Kaiserin Elisabeth-
f bahn, betreffend die Verantwortlichkeit der Empfangs-
^ bahnen für die Richtigkeit der Frankatur- und üeber-
; Weisungsfrachten im Güterverkehre. (Commission für An-
' gelegenheiten des Güterverkehrs.)
s VII. Anträge der Generaldirection der K. K. priv. Oester-
reichischen Staatseisenbahngesellschaft und der Direction der
^ Thüringischen Eisenbahngesellschaft, betreffend die Verjährung
der Forderungen wegen zu gering oder zu hoch berech-
: neter Frachtgebühren. (Commission für Angelegenheiten des
Güterverkehrs.)
Vni. Antrag der Direction der K. K. priv. Kaiserin Elisa-
bethbahn auf Erstreckung der Geltung des Vereinsbe-
i Schlusses in Betreff der Gewährung von Abschlagszah-
1 lungen auf Guthaben aus den Abrechnungen über den
Güterverkehr. (Commission für Angelegenheiten des Güter-
Verkehrs.)
IX. Anträge der Generaldirection der Grossherzoglich Ba-
j dischen Staatseisenbahnen, betreffend die authentische Inter-
pretation einiger Bestimmungen des Üebereinkommens
j über die Verschleppung von Gütern und Reisegepäck,
j (Commission für Angelegenheiten des Güterverkehrs.)
t X. Antrag der Generaldirection der K. K. priv. Oesterreichi-
; sehen Nordwestbahn, betreffend die Uebernahme derGeneral-
‘ saldirungsstelle auf den Verein. (Commission für Angele-
f genheiten des Güterverkehrs.)
I XI. Antrag der Direction der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
f gesellschaft, betreffend die Abstellung von Missbräuchen
k im Retour- und Rundreisebilletverkehre. (Commission
‘ für Angelegenheiten des Personenverkehrs.)
[■ XII. Anträge verschiedener Verwaltungen, betreffend die
Beförderung von Reisenden bei verfehltem Zugan-
^ Schlüsse (cfr. No. VI der Tagesordnung der vorjährigen General-
^ Versammlung). (Commission für Angelegenheiten des Personen-
£ Verkehrs.)
XIII. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Brom-
berg, betreffend die Gültigkeitsdauer für Retour-, Rund-
reise- und einfache Billets. (Commission für Angelegenheiten
des Personenverkehrs.)
XIV. Antrag der Generaldirection der Königlich Bayerischen
Verkehrsanstalten, betreffend die Tarifbestimmungen über
die Beförderung von Extrafahrten etc. (Commission für
Angelegenheiten des Personenverkehrs.)
XV. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Brom-
berg, betreffend Massregeln zur Sicherung alsbaldiger
Rücksendung der in den Wagenpark der Eisenbahn-
verwaltungen eingestellten, zur Beförderung bestimm-
ter Transportgegenstände eingerichteten Privatwagen.
(Commission für das Vereinswagenregulativ.)
XVI. Antrag der Generaldirection der K. K. priv. Oesterrei-
chischen Nordwestbahn, betreffend die Aufstellung eines Ver-
einswagenparkverzeichnisses sämmtlicher dem Ver-
eine angehörigen Verwaltungen. (Commission für das Ver-
einswagenregulativ.)
XVII. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Berlin,
betreffend die definitive Aufn ahme der versuchsweise an-
genommenen Bestimmungen über die Reinigung und
Desinfection der zum Viehtransport verwendet gewe-
senen Wagen in das Vereinswagenregulativ, bezw. Er-
weiterung dieser Bestimmungen. (Commission für das Ver-
einswagenregulativ.)
XVIII. Antrag der Direction der Berlin-Hamburger Eisen-
bahngesellschaft, betreffend die Ermittelung des zweckmäs-
sigsten Verfahrens zur Desinfection der Viehwagen.
(Commission ad hoc.)
XIX. Antrag der Direction der a. priv. Kaiser Ferdinands-
Nordbahn, betreffend die Ergänzung und Revision der In-
struction und des Formulars für die Aufsch reibung der
Achsbrüche. (Commission für technische und Betriebsangele-
genheiten.)
XX. Antrag der Direction der a. priv. Kaiser Ferdinands-
Nordbahn, betreffend die Ergänzung des Verzeichnisses der
Normalpreise für kleine Reparaturen an fremden Wa-
gen. (Commission für technische und Betriebsangelegenheiten.)
XXL Anträge der Generaldirection der Grossherzoglich Badi-
schen Staatseisenbahnen und der Königlichen Eisenbahndirection
zu Elberfeld, betreffend die Festsetzung von Normalien für
die Kuppelungsstücke der Verbindungsschläuche ^ den
Wagen mitDampfheizung resp. für diePrqfile derPress-
kohlenkasten und der Kohlensteine, sowie für die Ve_r-
bindungstheile der continuirlichen Bremsen. (Commis-
sion für technische und Betriebsangelegenheiten.)
XXII. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection (rechts-
rheinischen) zu Köln, betreffend Schutzmassregeln gegen
Entzündung von Baumwollsendungen während des
Eisenbahntransportes. (Commission für technische und Be-
triebsangelegenheiten.)
XX ITT. Antrag der Commission, betreffend Reform der
Mortalitäts-, Invaliditäts- und Krankheitsstatistik des
Vereins. (Commission für die Statistik.)
646
XXIV. Antrag der Königlichen Eisenbahndirection zu Han-
nover, betreffend Ueberweisung der zwischen Vereinsmit-
liedern entstehenden Streitigkeiten aus den Vereins-
estimmungen über dieRegulirung d er Entschädigungs-
reclamationen an die Commission für Angelegenheiten
des Güterverkehrs zur schiedsrichterlichen Entschei-
dung. (Commission für das Vereinsstatut.)
XXV. Antrag der Generaldirection der K. K. priv. Oester-
reichischen Nordwestbahn, betreffend Modification der Be-
stimmungen des § 4 des Vereinsstatuts. (Commission für
das Vereinsstatut.)
XXVI. Antrag des Directoriwms der Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Eisenbahngcsellschaft, betreffend Abänderung des
§ 2 (No. l alin. 3) des Vereinskartenreglements. (Vereins-
kartencnmmission.)
XXVII. Neuwahl der ständigen Commissionen des
Vereins (cfr. No. II der Tagesordnung).
XXVIII. Rechnungslegung der geschäftsführenden Direc-
tion über die Verwaltung der Vereinscasse.
XXIX. Bericht des Curatoriums (Direction der Berlin-Ham-
burger Bisenbahngesellschaft und Königliche Eisenbahndirection
zu Berlin) über die Verwaltung des Pensionsfonds für Ver-
einsbeamte.
XXX. Wahl einer neuen geschäftsführenden Direc-
tion des Vereins für die nächsten drei Jahre.
XXXI. Wahl des Ortes und Bestimmung der Zeit
für die nächste ordentliche Generalversammlung des
Vereins.
Berlin, den 9. Juni 1881.
Die gescliäftsführende Direction des Tereins.
Fournier.
Aus dem Deutschen Reich.
Der Geschäftsbericht der Weimar ■ Geraer Eisenbahn weist
auf: Einnahme im Jahre 1880 712 487 Ausgabe 587 792 der
Ueberschuss beziffert sich sonach auf 124 694 Jl-, das neue
Buchungsverfahren lässt eine directe Vergleichung mit den tJeber-
schüssen der Vorjahre nicht zu. Nachdem der Erneuerungsfonds
mit 75 000 M. dotirt, dem Capitalconto des Bau- und Betriebser-
gänzungsfonds, welches dagegen Verzinsung und Amortisation der
Prioritätsanleihe trägt, 80 000 M zugetheilt und die Tantiemen
ausgeschieden worden sind, bleiben 42 893 ,M zur Verfügung, die
auf 1881 vorgetragen sind. Der Erneuerungsfomls schliesst mit
einem Bestand von 143 395 M, die Pensions- und Unterstützungs-
kassen mit einem solchen von 55 781 Den Bankhäusern Bleich-
röder und Landau in Berlin sind am 1. Juli 1880 auf deren Dar-
lehen in Höhe von 400 000 ^.60 000 M gezahlt worden. In Folge
einer am 1. Februar 1881 geschehenen weiteren Abschlags-
zahlung in Höhe von 40 000 M und einer für den 1. Juli 1881 in
Aussicht genommenen weiteren Abzahlung mit 50 000 M wird sich
die Darlenensschuld bis auf 250 000 Jl ermässigen. Da die Ge-
sellschaft ein Guthaben aus der Prioritätsanleihe an den pro fu-
turo abgetretenen Staatsgarantiezinsen von 1316 250 M mit
einem Werthe von 1095 000 Jl hat und erhebliche Ausgaben für
die Zukunft nicht mehr verkommen, so wird es in einigen Jahren
möglich gemacht werden können, die vorhandenen schwebenden
Schulden ganz zu beseitigen, insbesondere also auch die Guthaben
des Erneuerungsfonds und der Hülfskassen auszusondern und für
sich zu dotiren. Die gesammten schwebenden Schulden beziffern
sich am 1. Januar 1881 auf 540 598 Jl gegen 648 922 am 1. Ja-
nuar 1880. — Die Generalversammlung ist nunmehr auf den
30. d. M. anberaumt und befinden sich auf der Tagesordnung
ausser den gewöhnlichen Gegenständen die beiden bereits von
uns mitgetheilten, aus Actionärkreisen gestellten Anträge: a) Er-
höhung der Prioritätsanleihe von 1500 000«^ auf 2 000 000 Jl zur
.Begleichung der Passiven mit den Actien des Unternehmens, b)
Revision der Statuten. Das „Leipz. Tagebl.“ schreibt: Im Juli
1886 läuft die Staatsgarantie für die Actien-Zinsen ab. Wer heute
eine Weimar-Geraer 4V2pCt. Stammactie zu 300 Jl mit 52 ver-
kauft und zu dem erlösten Betrage noch \h Jl zulegt, verschafft
sich durch die Erwerbung von 2 Stück 2V4 pCt. Stammactien die
gleichen Zinsen und verdoppelt sich hierdurch das Capital, weil
mit der Beendigung der Staatsgarantie die verschiedenen Actien
ganz gleichen Werth haben. Am billigsten stellen sich die Actien,
die ganz auf die garantirten Zinsen verzichtet haben und welche
augenblicklich 15,50 notiren; denn am 1. Juli 1886 kommen die
4V2 pCt. Actien mit 41,15 pCt. und die 2V4 pCt. mit 24,17Vz pCt. aus.
Die Werrabahn erzielte im Jahre 1880 an Betriebseinnahmen
2 921 124 M-, die Betriebsausgaben betrugen 1 911 629 Jl-, es ver-
blieb sonach ein Ueberschuss von 1 009 495 M Nach Dotirung
des Reservefonds mit 32 450 Jl verblieben 977 044 Jl, deren Ver-
wendung wie folgt stattfindet: Verzinsung der Prioritätsobliga-
fionen 423 819 M, Staats-Eisenbahnsteuer 7 444 Jl., Zahlung der
Dividende für 50C69 Stammactien zu 3 pCt. 450 621 Jl Ausser-
gewöhnliche Rücklage in den Reservefonds 62 100 Jl, dem Re-
servefonds zugewiesen nicht vertheilter Ueberschuss pro 1880
33 060 Jl Der Bestand des Reservefonds bezifferte sich Ende
März 1880 auf 331 881 M. und der des Versicherungsfonds auf
174 4.38 Jl — Das Jahr 1880 zeigte in allen Zweigen eine Zu-
nahme des Verkehrs und der Einnahmen, nur im Viehverkehr
sind die letzteren gesunken. Die Entwickelung der Verkehrsver-
hältnisse der Werrabahn hat sich im Allgemeinen nach den ge-
hegten Voraussetzungen vollzogen. Der Uebergang eines grossen
Theiles der Preussischen Privatbahnen in den Besitz des Preussi-
schen Staates hat Vereinbarungen zwischen den Verwaltungs-
organen des letzteren und den Verwaltungen anderer Bahnen
über die fernere Instradirung des Verkehrs im Gefolge gehabt,
von deren Wirkung auch die Werrabahn nicht unberührt bleiben
wird. Der Umfang dieses Einflusses wird im laufenden Jahre sich
erst voll bemessen lassen.
Der Geschäftsbericht der H.alle-Sorau-Gnbener Eisenbahnge-
sellschaft bezeichnet die Betriebsergebnisse des Jahres 1880 als
überaus zufriedenstellende. Der Bericht schreibt das stetige
Wachsen der Einnahmen der Halle-Borau-Gubener Bahn in erster
Linie dem Transitgüterverkehr zu, eine Folge der in Kraft getre-
tenen lostradirungsvereinbarungen, nach welchen die von Osten
nach Westen und umgekehrt laufenden Transporte, die früher
fast durchweg über Berlin und über Görlitz Beförderung fanden,
zum grossen Theile die Linie über Cottbus passiren, andererseits
ist aber auch der durch eine allmälig reger werdende Entwicke-
lung der wirthschaftlichen und industriellen Verhältnisse hervor-
gerufene directe Güterverkehr erheblich gewachsen. Die Einnah-
men betrugen im Jahre 1880 aus dem Personenverkehr 1 210 297 Jl
(1879 1 166 559 Jl), aus dem Güterverkehr 4 889 875 Jl (1879
4 811615 Jl) und aus sonstigen Titeln 252 290 Jl (1879 382 949 Jl),
zusammen 6 332 462 (1879 6 361 123 JK) Die Ausgaben betrugen
dagegen für den Betrieb 3 223 807 Jl (1879 3 225 543 JK), zur Doti-
rung des Reservefonds 60 843 Jl (1879 23 612 Jl), zur Dotirung des
Erneuerungsfouds 345 033 Jl (1879 420 453 Jl), zus. 3 629 683 Jl
(1879 3 669 608 Jl). Die Einnahmen überstiegen somit die Ausgaben
um 2 702 779 ^48! (1879 2 691515 Jl). Die Ausgaben ohne Dotirung
des Reserve- und Erneuerungsfonds beanspruchten 50,9 pCt. (1879
50,7 pCt.) und incl. dieser Dotirung 57,3 pCt. (1879 57,6 pCt.) der
Einnahmen. Der Personenverkehr umfasste im Vorjahr 1 061 711
(1879 1 044 282) Reisende. An Gepäck wurden expedirt 2 248 t.
An Eilgut und gewöhnlichem Frachtgut wurden befördert 989 209 1
(1879 936 575 t). Die Mindereinnahme aus sonstigen Erträgnissen
um 112 102 Jl gegen 1879 resultirt daraus, dass dem Jahre 1879
allein 150 929 Jl zu Gute gekommen sind, welche an Beiträgen
zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung der Niederschlesisch-
Märkischen Eisenbahn für die Jahre 1877 und 1878 zuviel gezahlt
und 1879 auf Grund späterer Vereinbarungen erstattet worden
sind. Von diesem Betrage abgesehen, ergiebt sich eine Mehrein-
nahme im Jahre 1880 von 38 827 M. gegen 1879 und von 58 203 Jl,
welche sich als höhere Zinsenerträge aus disponiblen und zins-
bar angelegten Geldern haben ermöglichen lassen und zum Theil
eingehobene Conventionaistrafen repräsentiren. Der Abschluss
der Betriebsrechnung pro 1880 weist eine Gesammteinnahme incl.
der Reste des Vorjahres und incl. 19 458 Jl nicht verwendeten
Ueberschusses aus' dem Jahre 1879 nach von 6 409 020.48! Die ge-
sammten Ausgaben der Betriebsrechnung pro 1880 incl. der Reste
aus dem Vorjahre und einschliesslich 13 351,48! noch nicht liquide
gestellter Restausgaben pro 1880 betragen dagegen 3 275 700 M.
(In diesen Ausgaben sind diejenigen nicht enthalten, welche aus
Reserve- und Erneuerungsfonds bestritten werden.) Der Ueber-
schuss beträgt daher 3 133 319 Jl Hierauf sind zur Verrechnung
gekommen: 1. Rücklage in den Reservefonds pro 1880 lOliOJl,
2. Rücklage in den Erneuerungsfonds pro 1880 513 699 Jl, 3. Zin-
sen der Prioritätsobligationen pro 1880 (incl. des Theilbetrages
pro IV. Quartal 1880 der am 1. April 1881 fälligen Coupons der
Anleihen I. und II. Emission Lit. B. und C. 1 203 761 Jl, 4. Amor-
tisation der Prioritätsobligationen I. und II. Emission Lit. B. und
C. 188 039 Jl, zusammen 1 985 229 Jl Das Betriebsjahr 1881
schliesst sonach mit einem Ueberschuss von 1 148 090 Jl, welcher
Verwendung findet zur Zahlung einer Dividende von 5 pCt. auf
die Stammprioritätsactien 1 01 2 500 Jl, zur Zahlung der Eisen-
bahnsteuer 28 425 Jl, zur Disposition der Generalversammlung
11 085 M, Fonds für Dividendenrückstände 96 080 Jl
Die Tilsit- Inster burger Eisenbahn vereinnahmte im Jahre
1880 522 961 Jl, woran der Personenverkehr mit 192 596 M. und
der Güterverkehr mit 234 378 .48! participirt. Die Ausgaben be-
liefen sich auf 366 761 Jl ; hiervon entfallen auf die allgemeine
Verwaltung abzüglich der Communalsteuer 48 727 «Ä, auf die
Bahnverwaltung abzüglich der von dem Erneuerungsfonds getra-
genen Kosten im Betrage von 39 529 Jl 58 184 Jl, auf die Trans-
portverwaltung 129 080 Jl, auf die Staatseisenbahnsteuer, Zinsen
der schwebenden Schuld 21493 Jl, Rücklage zum Reserve-
fonds 6 000 M, Rücklage zum Erneuerungsfonds 91 754 Jl, auf
Communalsteuern 11520 .48! Zieht man die verhältniss-
mässig bedeutenden Summen, welche im Gesammtbetrage von
77 484 Jl pro 1880 zum Reserve- und Erneuerungsfonds zurück-
gelegt sind, von der Gesammtausgabe ab, so betragen die Aus-
gaben pro Kilometer 5 363 ,48!, pro Nutzkilometer 3,47 M. Es ist
sonach trotz der geringen Einnahmen, der verhältnissmässig
grossen Rücklage zum Reserve- und Erneuerungsfonds und der
647
Verzinsung der schwebenden Schuld bei den letztgedachten Fonds
gelungen, einen Ueberschuss von ca. 156 200 zu gewinnen,
welcher die Verthei lung einer Dividende von 3,1 pCt. an die In-
haber der Stamm-Prioritäts-Actien gestattet und noch den Betrag
von ca. 11 529 »um Uebertrag auf das Jahr 1881 gewährt.
Der Reservefonds schloss Ende, 1880 mit einem Bestände von
47 650 dt und der Erneueruugsfonds mit einem solchen von
471 870 di ab.
Dem Geschäftsbericht der Aachen - Mastrichter Bahn,
welcher der am 8. Juni in Mastricht ahgehaltenen Generalver-
versammlung der Actionäre vorgelegt wurde, entnehmen wir Fol-
gendes: Die Eisenbahn Grand Central Beige exploitirte während
des Jahres 1880 die alten Linien, die inzwischen an den Belgi-
schen Staat abgetretene Strecke Antwerpen - Moerdyck - Breda
jedoch nur bis zum 1. Juli 1880; ferner die neue Linie Antwe^en-
Gladbach. Die Einnahme der letzteren betrug 1 766 676 Fres.
und die Einnahme der alten Linie 13 369 018 Fres., zusammen
15 125 694 Fres. Unsere Strecke Aachen-Mastricht-Hasselt parti-
cipirt au dieser Einnahme mit 1 259 351 Fres. , folglich mit
159 507 Fres. weniger als im Vorjahre, in welchem die Einnahme
1418 858 Fres. betrug. Während nämlich die Einnahme aus dem
Personenverkehr von 378 386 Fres. auf 398 973 Fres. stieg, ver-
minderte dieselbe sich nicht durch die neue Strecke Antwerpen-
Gladbach, sondern anscheinend in Folge der durch die Deutsche
Zollgesetzgebung eingetretenen Begünstigungen der Deutschen
fegen die Belgischen Häfen und der erschwerten Concurrenz
ntwerpens mit Bremen und Hamburg, iin Güter- und Viehver-
kehr dermassen, 4^ss die vorangegebene Mindereinnahme von
im Ganzen 159 507 Fres. verblieb. Ohne Rücksicht hierauf zahlte
die Eisenbahn Grand Central Beige vertragsmässig das in minimo
auf 660 000 Fres. jährlich festgesetzte Aversum an die Aachen-
Mastriebter Eisenbahngesellschaft und, nach ebenmässiger Be-
friedigung aller anderen zum Grand Central gehörigen Gesell-
schaften und nach gehöriger Dotirung des Reservefonds, 24 Fres.
= 9^/5 pCt. Dividende pro Actie von 250 Fres. an ihre Actionäre.
Die Zuschüsse, welche die Eisenbahn Grand Central Beige seit
der Betriebsübernabme im Jahre 1867 bis Ende des Jahres 1880
zur Completirung jenes Aversunis leistete, betragen incl. Zinsen
2 358 414 Fres. Die planmässige Ausloosung und Tilgung der
Prioritäten hat stattgetünden. Ende 1880 waren ausgeloost
1 047 939 Fres. Die 8 km lange Zweigbahn von Station Simpel-
veld nach der Steinkohlengrube Kircbrath wird seit dem 16. Oc-
tober statt durch Pferde durch eine Borsig’sche Locomotive be-
fahren. Der Kohlenverkauf betrug auf der Grube 353 632 hl,
auf der Eisenbahn 347 500 hl, zu eigenen Zwecken verbraucht
61 960 hl.
Ueber den Werth der Deutschen Eisenbahnactien
äussert sich der Berliner Actionär in folgender bemerkenswerther
Weise:
Die Bahnactien gelten mit Recht seit langen Jahren und
noch heute als besonders bevorzugte Anlage, namentlich der
allersolidesten Capitalien. Wie wenige andere Geschäftsbetriebe
eignen sich gerade die Eisenbahnunternehmen zur Leitung durch
Actiengesellschaften. Nicht so, wie beim Betrieb von industriellen
Unternehmen, nicht einmal in dem Maasse, wie es bei Bankge-
schäften der Fall ist, hängt die Rentabilität einer Bahn von
schnell wechselnden Conjuncturen, und von der Tüchtigkeit,
Geschicklichkeit, ja Vertrauenswürdigkeit einzelner leitenden Per-
sonen ab; der Eisenbahntransport, kann er durch intelligente
Leitung erhöht und verbilligt werden, ist doch zumeist, nament-
lich in seinem localen Theil, an ein bestehendes Netz gebunden,
und dort von der Concurrenz verhältnissmässig nur sehr wenig
umworben. Ist einmal durch die Erfahrung einer Reihe von
Jahren festgestellt, dass eine Bahn, und in welchem Grad sie
rentabel sei, so ist auch ohne besondere technische Kenntnisse,
ohne genaues Vertrautsein mit den Büchern der Gesellschaft, ein
ungefähr richtiges Urtheil über die fernere Rentabilität ermöglicht.
Momente, welche die Rente des Capitals erhöhen oder erniedern,
namentlich, wenn sie von dauerndem Einfluss sind, treten dann
nicht mehr plötzlich und überraschend ein; man kann beispiels-
weise eine Concurrenzlinie nicht planen, erbauen und in Betrieb
setzen, ohne dass wenigstens der umsichtige Capitalist Zeit ge-
wönne, sich darauf vorzubereiten.
Das Alles hat die Bahnactien besonders beliebt gemacht,
und macht sie noch heute beliebt. Die ungünstige Periode, in
der die Bahnen^ sich selbst ruinirten, indem sie sich auf Neubauten
stürzten, die fast gänzlich unrentabel waren ist überwunden und
zwar namentlich durch die Verbilligerung der Betriebskosten in
Folge von Reductionen in Preisen und Löhnen, in Folge spar-
samerer Verwaltung, und in Folge von geringeren Dotirungen
der Reserve- und Erneuerungsfonds.
Fernere günstige Aussichten für die Bahnen im Allgemeinen
liegen vor in der Chance eines Ankaufes derselben durch den
Staat, und in der Verbilligerung des Zinsfusses, der wenigstens
für künftige Anleihen wesentliche Ersparnisse herbeiführen kann.
Zur Oecouomie der Locomotivfeuerung.
Die Möglichkeit, die Locomotivfeuerung durch Verwendung
billiger Kohlensorten öconomischer zu gestalten, nimmt seit
Jahren die Aufmerksamkeit der Eisenbahn-Verwaltungen in An-
spruch. Von der früheren Königlichen Direction der Saarbrücker
Eisenbahn war diese Frage schon vor sechs Jahren angeregt
und verfolgt worden; einige Locomotivführer der Saarbrücker
Bahn wurden für längere Zeit nach Belgien kommamlirt, um
dort das Feuern mit Staubkohlen zu lernen. Die Verwendung
von Staubkohlen liess sich jedoch bei den Locomotiven der Saar-
brücker Bahn nicht einführen, weil damit bei den Güterzügen
so wenig wie bei Personen- und Schnellzügen die erforderliche
Dampfspannung erzielt werden konnte. Bei dem hieraus ge-
zogenen Schlüsse, dass dies nur bei den grossen Belpaire’schen
Feuerkisten und grossen Rostflächen möglich sei, musste man
sich damals beruliigen. — Später jedoch nahm der Betriebs-
Maschinenmeister Nepelly in Saarbrücken diebetreffenden Versuche
wieder auf und ist es ihm nach längerem Experimentiren endlich
gelungen, eine Feuerungs-Construction zu finden, deren Bewährung
nach den vorliegenden Betriebs-Resultaten von nahezu einem
Jahre nunmehr ausser Zweifel zu stehen scheint.
Einem Aufsatze des Eisenbahn-Betriebsdirectors, Regierungs-
und Baurath Bormann, in den „Analen für Gewerbe und Bauwesen“
entnehmen wir über diesen Gegenstand Folgendes:
Bei 24 Locomotiven des Bezirks der ehemaligen Eisenbahn-
Direction zu Saarbrücken werden jetzt unter Verwendung von
Förderkohle dieselben Leistungen erzielt, wie sie früher nur unter
Verwendung von geratterter Stückkohle erreicht werden konnten
und zwar unter Verbrauch derselben Quantitäten. Die Preis-
differenz zwischen beiden Kohlensorten, welche pro 100 kg durch-
schnittlich über 26 Pf, und pro Nutzkilometer durchschnittlich
über 2 Pf. beträgt, stellt das Object der erzielten „Oeconomie“ dar.
Berücksichtigt man, dass mit diesen öconomischen Vortheilen
die nahezu vollständige Vermeidung des Qualmens sowohl wie
des Funkenauswurfes Hand in Hand geht, was bei den Bel-
paire’schen Locomotiven nicht der Fall ist, so darf wohl das Resul-
tat als ein befriedigendes bezeichnet werden.
Jede Steinkohle und besonders die Saar- Kohle mehr wie jede
andere hat gerade die unangenehme Eigenschaft, beim Ver-
brennungsprocesse in der Locomotive viel Rauch zu entwickeln.
Der Rauch entsteht aus der unvollständigen Verbrennung des
Heizmaterials in Folge unzureichenden Luitzutritts; Funkenaus-
wurf ist die Folge des starken für die Dampfentwickelung erfor-
derlichen Luftzuges oder besser der bis jetzt noch unentbehr-
lichen heftigen Respirationsschläge der Locomotive.
Rauch und Funkenwurf sind die Schrecken aller Locomotiv-
führer und Eisenbahn-Maschinenmeister, da die Schädlichkeit
dieser Erscheinungen in vieler Beziehung eine sehr weit-
tragende ist.
Die unmittelbarste Folge des Qualmens ist einmal
die sehr unangenehme physische Belästigung des reisenden
Publikums. Der Qualm der Locomotive kann aber auch den
Genuss schöner Gegenden beim Fahren auf der Eisenbahn voll-
ständig trühen, wie dies in der Schweiz wegen der dort üblichen
Verwendung der Saarkohle schon sehr häufig beklagt worden ist.
Unter Umständen kann der Rauch auch dem Locomotivführer
den freien Ausblick auf die Strecke • benehmen und damit die
Betriebssicherheit benachtheiligen. Der Funkenauswurf verursacht
bekanntlich den Eisenbahn-Verwaltungen durch Veranlassung
von Feuersbrünsten und Waldbränden nicht selten bedeutende
Geldopfer für Schadenersatz. Ei ne nicht zu bestreitende That-
sache ist es, dass es trotz zahlloser und zum Theil sehr sinn-
reicher Constructionen zur Vermeidung des Funkenwurfs, noch
immer kein vollkommen wirkendes Mittel dagegen giebt, welches
nicht gleichzeitig die Dampfentwicklung benachtheiligt. Zwar
ist nach dem Bahnpolizei-Reglement eine Vorrichtung zumFuiiken-
fangen für jede Locomotive obligatorisch und dient z. B. hierzu
nach den Preussischen Locomotiv-Normalien ein gelochtes, in der
Rauchkammer horizontal befestigtes Blech. Dieses_ entspneht
jedoch dem beabsichtigten Zweck nicht, denn einerseits beseitigt
dasselbe den Funkenwurf auch nicht, annähernd vollständig,
andererseits beeinträchtigt dasselbe den zur Dampfentwickelung
unerlässlichen Zug in hohem Grade und befindet sich darum
trotz aller' Strenge seitens der Vorgesetzten meist nicht an seinem
Ami fühlbarsten aber sind die directen öconomischen Nach-
tbeile, welche aus dem Qualmen und Funkenwurfe den Eisen-
bahnverwaltungen erwachsen. In der missliebieen Gestalt des
Rauches geht eine nicht unerhebliche Menge Heiptoff unaus-
genutzt verloren; allein diese Menge ist verschwindend klein
gegen diejenige, welche in Gestalt von Funken oder unverbrannten
glühenden Kohlenstücken bis zur Haselnussgrösse zur Locomotiv-
Esse hinausfliegt. Das Quantum dieser längs der Bahnstrecken
weit hinausgeschleuderten Kohlen-Massen annähernd zu taxiren,
ist schwierig; jedoch erhält man davon einen ungefähren Begriff',
wenn man in dunkler Nacht eine schwer arbeitende Locomotive
dahineilen und endlose Feuergarben ausstossen sieht.
— 648 —
Eine sehr beträchtliche Menge unverbrannter Kohlenstücke
sammelt sich aber auch in der Rauchkammer an und wirkt hier
nicht weni^r verhängnissvoll, wie die durch die Esse ent-
weichenden Funken, welche dann und wann auch beträchtliche
Feuerschäden anrichten können. Die in der Rauchkammer sich
ansammelnden Kohlentheile glühen nämlich weiter, veranlassen
durch Ausglühen und Werfen der Rauchkammerthür deren un-
dichten Verschluss und beeinträchtigen so die nothwendige
Respiration. Andererseits zerstört die glühende Kohle vor der
Zeit die vordere Rohrwand und den Rauchkammerboden, wodurch
sehr kostspielige Reparaturen herbeigeführt werden. Durch Ein-
spritzen von Wasser in die Rauchkammer wird dieser U ebelstand
wegen Behinderung der Rostbildung nur verschlimmert. Das
üebel des Auswuris unverbrannter Kohlen nimmt zu mit der
Stärke und Anzahl der Respirations-schläge, also stets mit der
Grösse der Leistungen bezüglich Zugkraft oder Schnelligkeit der
Fortbewegung.
Andererseits aber nimmt dies Uebel gleichfalls zu mit der
mangelhaften Qualität des Heizmaterials und ist am meisten
fühlbar bei Verwendung von Staubkohlen, weil die kleinen und
leichten Kohlentheile selbstverständlich am leichtesten durch
Respirationsschläge vom Roste unverbrannt aufgewirbelt und
durch die Siederohre fortgerissen werden. Hierin liegt die Haupt-
ursache, dass geringere Kohlensorten sich bisher zum Locomotiv-
brand nicht mit Vortheil verwenden Hessen.
Wegen der unentbehrlichen starken Respiration und des
dadurch herbeigeführten starken Auswurfs wurde bei allen der-
artigen Versuchen im Vergleiche zur Feuerung mit Stückkohle
soviel Staubkohle mehr verbraucht, dass trotz des geringeren
Preises derselben ein öconomischer Vortheil nicht resultiren
konnte.
Wenn sich daher die Verwendung der Staubkohle gleich-
wohl als öconomisch erweisen sollte, so musste unter allen Um-
ständen der Auswurf der leichten Kohlentheile verhindert werden.
Herr Belpaire erreichte dieses Ziel, wenn auch nicht vollkommen,
dadurch, dass er die directe Feuerfläche sowohl, wie die Rost-
fläche in colossalem Maasse vergrösserte, damit konnte derselbe
die Stärke der Respirationsschläge gleichzeitig durch Erweiterung
des Exhaustors ertsprechend abschwächen. Die übergrossen
Feuerkisten aber haben andere so zahlreiche und allgemein' an-
erkannte Nachtheile, dass es sich in Deutschland in erster Linie
darum handelte, bei den vorhandenen Locomotiven mit kleineren
Feuerkisten die Verwendung der Staubkohle zu ermöglichen.
I Man war hier von vornherein nicht in der Lage, die Re-
spiration abschwächen zu dürfen und musste sich darauf be-
schränken, die üblen Folgen der starken Schläge zu bekämpfen
oder aber den Zufluss der zur vollständigen Verbrennung erfor-
derlichen Luftquantitäten in anderer Weise zu ermöglichen.
Um die Staubkohle durch die Respiration möglichst wenig
in Bewegung zu bringen, ordnete nun Herr Nepelly einen Rost
init möglichst engen Spalten an, und um andrerseits gleichwohl
die zur völligen Verbrennung nothwendige Luft herbeizuführen,
wurde derselben vorn an der Rohrwand in der
ganzen Breite. der Feuerkiste freier Zutritt ge-
währt, Ein an der unteren Seite mit hohen Querrippen ver-
sehener Feuerschirm, welcher unterhalb der Siederobre dicht an
die Rohrwand anschliesst, bewirkt, dass die vorn einströmende
Luft sich an demselben stösst und durch ihren Rückschlag die
kleinen Kohlentheile verhindert, sich vom Roste zu erheben, der
Feuerschirm dient gleichzeitig dazn, die gleichwohl noch empor-
wirbelnden Kohlentheile zurückzuhalten.
Demnach besteht die ganze Feuerungsanlage aus folgenden
Haupttheilen :
1. Einem mehrtheiligen gusseisernen Bündel-Rost von ver-
schiedener Spaltenweite Der hintere an der Feuerthür gelegene,
am besten etwas geneigte und ca. Vs des ganzen Rostes betragende
Theil hat 9 mm Stegbreite uud 3, höchstens 4 mm Spaltenweite.
Der vordere Theil hat 3 mm Stegbreite und Spaltenweite, liegt
horizontal und kann durch einen einfachen, vom Führerstande
aus bequem zu handhabenden Mechanismus herabgelasseh oder
geöffnet werden, um das bei Verwendung schlacken- und schiefer-
reicher Kohle häufig erforderliche Ausschlacken auch während
der Fahrt leicht bewerkstelligen zu können. Aus dem Aschkasten
können die Schlacken beim nächsten fahrpianmässigen Aufent-
halt durch eine seitlich am Aschkasten angebrachte Thür in
wenigen Augenblicken entfernt werden.
2. Einem ca. 80 mm breiten Raum zwischen dem vorderen
Roste und der Rohrwand, welcher durch eine rostartig durch-
brochene, verticale gusseiserne Wand von ca. 200 mm Höhe vom
eigentlichen Roste getrennt wird. Oben lehnt sich diese Scheide-
wand mit einer leichten Krümmung an die Rohrwand an.
3. Dem eigenthümlich geformten, unten mit Querrippen
versehenen, in der Regel aus aneinander geschobenen Cbamotte-
steinen bestehenden Feuerschirm, der sich unterhalb der Siede-
rohre dicht an die Rohr wand anschliesst und hinten unter der
Feuerkisten decke nur einen Querschnitt frei lässt, welcher nicht
grösser sein darf, als der Gesammtquerschnitt der Siederohre.
Der Vorgang beim Betriebe der Feuerung ist nun der,
dass die auf den hinteren, engspaltigen Theil des Rostes auf-
gegrachte Kohle hier verkokt, d. h. wegen der hier in geringem
Masse zutretenden Luft sehr allmählich ihre Gase abgiebt.
Während dieser Verkokung bewegt sich das Feurungsmaterial
wegen der Neigung dieses Rosttheils allmählich nach vorn, bis
es auf dem vorderen, horizontalen und weitspaltigen Roste an-
langt, wo es wegen der von vorn, unten und oben reichlich
hinzuströmenden Luft unter stärkster Hitze-Entwickelung ver-
brennt. Die Luft, welche vorn an der Rohrwand einströmt,
erhitzt sich über diesem intensiven Feuer sowohl wie an dem
glühenden, mit Querrippen versehenen, also eine möglichst grosse
Oberfläche darbietenden Feuerschein so stark, dass sie, wie der
Erfolg lehrt, den sich auf dem schrägen Roste entwickelnden
Rauch vollständig verbrennt.
Der Luftzutritt ist ein so reichlicher, dass bei den nach
Preuss. Normalien gebauten Personenzug-Maschinen der Durch-
messer der Exhaustor- Oeffnung um 10 mm vergrössert werden
konnte und gleichwohl die Dampfentwickelung auch bei den
stärksten Leistungen der Locomotive ausreichend blieb. Die so
erzielte Milderung der Respirationsscbläge bewirkt das bereits
oben als unbedingt nothwendig bezeichnete ruhige Liegenbleiben
der Kohlenstaubtheile auf dem Roste und Beseitigung des Funken-
wurfs sowohl wie der Ablagerungen in der Rauchkammer. An-
dererseits ist der Lauf der Locomotive wegen Verringerung des
Gegendampfes ein freierer, — ein gleichfalls nicht genug zu
schätzender Vortheil.
Die durch die neue Construction bewirkte Ersparniss
beträgt, wie bereits erwähnt und aus den Resultaten mehrerer
Quartale amtlich festgestellt worden ist, pro Nutzkilometer etwas
über 2 /^. Bei einer durchschnittlichen Jahresleistung der betr.
Normal-Personenzug-Locomotiven von 60 000 km ergiebt das eine
Ersparniss ,von rund 1200 M. pro Maschine und Jahr, während
die Neueinrichtung der Feuerung incl. feuerfestem Feuerschirm
circa 500 M Kosten verursacht. Der Feuerschirm, dessen Kosten
ca. 25 betragen, bedarf etwa alle 4 Monate der Erneuerung.
Aehnlich werden sich die Ergebnisse auch bei Verwendung an-
derer Kohlensorten stellen. Im Hinblick auf diese erfreulichen
Resultate darf man wohl mit Recht die Nepilly’sche Construction
als einen wichtigen und werthvollen Fortschritt in der „Oeco-
nomie der Locomotiv-Feuerung bezeichnen.
Aus Bayern.
© München, den 2. Juni 1881. (Lohr-Wertheim. Billet-
preise. Münchener Pferdebahn.) Am 30. Mai d. Js. wurde mit
dem Legen der Schienen auf der Lohr- Wertheimer Bahn be-
gonnen. Der betreffende Zug besteht aus dem zum Legen be-
stimmten Wagen, 5 mit Schienen beladenen Güterwagen, dann
einer kleinen Locomotive und einem Packwagen. Das Legen der
Schienen, wie es nun vorgenommen wird, ist interessant. Der
erste, eigens hierzu construirte Wagen, hebt mittelst Krahnens
von dem folgenden Güterwagen die bereits auf den eisernen
.Langschwellen befestigten Schienen, bewegt sie schwebend vor-
wärts imd lässt sie an der richtigen Stelle nieder, woselbst sofort
von einigen Leuten die Befestigung auf den vorher bereit gehal-
tenen eisernen Querschwellen mittelst Schrauben vorgenommen
wird. Sobald dies geschehen, ertönt die Signalpfeife und die
Locomotive schiebt den Train über die soeben gelegten Schienen,
worauf die Manipulation von Neuem beginnt. Täglich werden
circa 1 000 m Schienen gelegt, so dass bei einer Neubaulänge von
35,07 km hierzu circa 5 Wochen nothwendig sein werden. Die
Bauten der Haltestelle: Rodenbach, sowie der Stationen: Neu-
stadt a/M, Rothenfels, Hasenlohr, Marktheidenfeld, Lengfurt und
endlich der Haltestelle Kreuzwertheim sind bereits soweit vorge-
schritten, dass die Eröffnung dieser Bahnlinie am 1. August d. J.
in Aussicht genommen ist.
Der bereits erwähnten am 1. Juni ins Leben getretenen
Aufrundungen der über eine Mark betragenden Billetpreise der
Staatsbahnen auf 10 liegt eine Vereinbarung zwischen den
Süddeutschen Eisenbahnverwaltungen zu Grunde und ist damit
lediglich ein Verfahren adoptirt, welches auf den Reichseisenbah-
nen und den meisten Norddeutschen Bahnen längst in Geltung
ist. Von einer Aufrundung der unter einer Mark betragenden
Billetpreise wurde in Rücksicht auf düe Interessen des Nachbarver-
kehrs abgesehen.
Den gepflogenen langwierigen Verhandlungen bezüglich der
Münchener Pferdebahnangelegenheit zufolge wird nun vom
Magistrate dahier der Pferdebahnausschuss ermächtigt, mit
Herrn Ed.Otlet und einem Vertreter der Societe anonyme de Tramway
de Munich auf nachstehender Basis zu verhandeln : 1. Die Veräusserung
des hiesigenPferdebahnunternehmensan obige Gesellschaft wird vom
Magistrat genehmigt und somit der genannten Gesellschaft unter
den nachverzeichneten Bedingungen die Anerkennung ertheilt.
2. Die Gesellschaft ändert ihre Statuten nach Massgabe der zu
Ziffer 13 der Bedingungen des Ausschusses vom 18. Februar 1. J.
aufgestellten Postulates, jedoch mit der Modification, dass die.
privilegirten Actien in öprocentige Prioritätsobligationen umge-
-i
■wandelt, dass sowohl diese als die eigentlichen Actien, nach einem
vom Magistrat genehmigten Plan durch alljährliche Verloosung
amortisirt werden und dass die Gesellschaft sich dem Deutschen
Handelsgesetzbuch in allen BeziehuDgen so unterwirft, als würde
sie unter dessen Herrschaft neu gegründet. 3. Die Gesellschaft
baut die durch die Beschlüsse der beiden Collegien festgestellten
neuen Linien, wobei die definitive Festsetzung der Detailtracirung
vorläufig Vorbehalten bleibt, sowie die Linie Burgfrieden-
Nymphenburg. 4. Sie vergrössert zu diesem Behufe ihr Actien-
capital um nicht mehr als 2 000 000 womit sie die 4 Linien zu
bauen und den Betrieb vollständig einzurichten und wenn nach
Massgabe der vorzulegenden Ausweise obiges Capital nicht er-
schöpft wird, noch weitere vom Magistrate sich vorbehaltene
Strecken zu bauen und in Betrieb einzurichten hat. 5. Als Be-
dingnissheft sowohl für die alten wie für die neuen Linien soll
der vom Pferdebahnausschuss vorgelegte Revisionsentwurf, unter
Berücksichtigung der Schlussbemerkung unter Ziffer 2 und 4 der
Bedingungen vom 18, Februar 1. Js. zu Grunde gelegt werden.
Selbstverständlich sind die neuen Vertragsbestimmungen nicht in
allen ihren Details als unverrückbare Grundlagen der Unterhand-
lungen zu betrachten, wie den beiden Collegien überhaupt die
endgiltige Beschlussfassung in der ganzen Frage Vorbehalten
bleibt. Herrn Otlet ist eine Erklärungsfrist von 14 Tagen gesetzt.
Danach würden für die bisher projectirten Linien mit Rücksicht
auf die bereits bestehenden Linien folgende Strecken festgesetzt
werden: 1. Maximiliansstrasse-Haidhausen-Ostbahnbof; 2. Kreuzung
der Viehhofstr., Lindwurmstr., Sendlingerthorplatz, Reichenbachstr.,
Gärtnerplatz, Frauenhofer-Ohlmüller-Entenbach- bis zur Freibad-
strasse; 3. Göthemonument, Barer- bis Theresienstr. einerseits ab-
zweigend durch die Augusten- und Brennerstr. bis zum Riegel-
maienplatz, andererseits abzweigend durch die Schelling- und
Akademiestr. bis zum Siegesthor. 4. Vom Burgfrieden in der
Nymphenburgerstr. durch Neuhausen (Neuwittelsbach) bis zum
Schlossplatz in Nymphenburg.
Aus Oesterreich-Ungarn.
Wien, 12. Juni 1881. (Bauwiederaufnahme. Die beiden
Transversalbahnen. Westbahnverstaatlichung. Couponfrage und
Rechtshilfe-Vertrag. Sequestrations-Gesetz. Frachtbrief-Stempel.
Staatssecundärbahnen. Deutsche Tarif^olitik. Stephenson-Feier.
Personalien. Traubenexport. Weltverkehr. Actiencourse.)
Die Wiederaufnahme des Eisenbahnbaues, welche durch die
jüngste Concession der 4 Böhmischen Localbahnen inaugurirt
wurde, erfährt die sympathischeste Begrüssung in den Organen
der Oeffentlichkeit. Es handle sich zwar nur um ca. 140 km ein-
facher Schienenwege, aber damit sei die Stockung, unter welcher
die Eisenbahnindustrie seit so vielen Jahren leidet, zum Aufleben
der so sehr darniederliegenden Production und Consumtions-
fähigkeit der Bevölkerung hoffentlich für lange beseitigt. Es sei
wohl die Zeit des Baues grosser und weitverzweigter Bahnnetze
vorüber, aber die bestehenden benöthigen zu ihrer Alimentirung
dringend der verschiedenen Nebenlinien, welche als Flügel, Se-
cundär- und Schleppbahnen die Verbindung und Verdichtung der
Verkehrswege fördern; dadurch allein werde der Bodenwerth
und die Eisenindustrie gehoben. Der „volkswirthschaftliche Auf-
schwung“ unseligen Andenkens hat nur der Börsenspeculation
edient; jetzt gelte es die productive Arbeitsleistung der Bevöl-
erung zu wecken und zu erhalten, dafür sei der Bau von Eisen-
bahnen und Canälen das vorzüglichste Mittel.
Die Galizische und Böhmisch - Mährische Transversalbahn,
deren Bau durch den Abbruch der parlamentarischen Thätigkeit
unserer Vertretungskörper für dieses Jahr unentschieden blieb,
beschäftigt doch in hohem Grade die Thätigkeit des Handels-
ministeriums. Demnächst wird eine Ingenieurbrigade der Gene-
ralinspection der Oesterreichischen Eisenbahnen sich nach Gali-
zien begeben, um die Trace der Galizischen Transversalbahn zu
begehen und auszustecken, damit im Frühjahr 1882 dann unver-
weilt mit den Erdarbeiten, Grundeinlösungen etc. begonnen wer-
den kann. Bezüglich der Arbeiten für die Böbnoisch-Mährische
Transversalbahn beschäftigt man sich in der Generalinspection
mit der Ausarbeitung der Detailpläne für die Alternativprojecte
Iglau-ßudweis-Neuhaus, um bei Beginn der parlamentarischen
Thätigkeit alle Vorlagen bereit zu halten. Die Regierung hält an
der Anschauung fest, nicht das unter dem Namen Böhmisch-
Mährische Transversalbahn bekannte, seit 1872 in einer Länge von
70 Meilen (Iglau-Furth) bestehende Eisenbahnproject in seiner Ge-
sammtheit zur Vorlage zu bringen, sondern nur diejenigen Theil-
strecken, deren Ertragsfähigkeit über allen Zweifel steht.
Die Verstaatlichung der Elisabeth Westbahn wird erst durch
Wiederaufnahme dieser Gesetzesvorlage bei der Eröffnung des
Reichsrathes im Herbst hoffentlich bejahend entschieden werden.
Die Regiernng wird jedenfalls bemüht sein, die Actionäre zu einer
Verlängerung der am 30. d. M. ablaufenden Präclusivfrist zu be-
wegen, und eine besondere Generalversammlung der Elisabeth-
bahn vom 31. Mai d. J. hat bekanntlich mit Rücksicht auf das
Uebereinkonomen mit der Regierung und auf die unmittelbar er-
wartete Entscheidung des Parlaments die nothwendigen Wahlen
in den Verwaltungsrath nicht vorgenommen, sondern sich mit
dem Beschlüsse vertagt, die Generalversammlung sei bis längstens
30. Juni behufs Vornahme der Wahlen wieder einzuberufen. Diese
Wahlen werden nunmehr, jedenfalls Statuten mässig, vorgenom-
men werden. Die Regierung wird wahrscheinlich vorscldagen,
dass die Actionäre noch ein halbes Jahr in obligo bleiben; die-
selben werden das Interregnum nicht durch noch lästigere Be-
dingungen erschweren und damit das ganze hochwichtige Werk
zu Falle bringen wollen. Die Regierung dürfte durch die ihr be-
freundete Länderbank, welche sich bis dahin in ihrem starken
Besitze von Westbahnactien behaupten wird, die Handhabe ge-
winnen, um etwaigen Ausbeutungsgelüsten entschieden entgegen
zu treten. Auch das Herrenhaus wird das Gesetz votiren, da es
sich nicht um eine politische, sondern um eine hochwirthschaft-
liche Frage handelt, weil die Verstaatlichung der Elisabethbahn
eigentlich die Vorbedingung für die Herstellung eines grossen
südwestlichen Staatsbahnnetzes bildet, welches den Cerealien-
export der Oesterreichisch-üngarischenMonarchie,' sowie den Tran-
sitverkehr mit dem Getreide Südosteuropas auf Wege zu lenken
berufen ist, auf welchen sich beide Güterbewegungen vollkommen
unabhängig von der Eisenbahntarifpolitik des Deutschen Reiches
zu entwickeln vermögen. Der erste Schritt zur Ausführung dieses
weitausgreifenden Planes ist ja bereits durch den Beginn des
Baues der Aflbergbahn und ein zweiter durch die Betriebsüber-
nahme der Rudolfbahn gethan worden. Diese beiden Schritte
wären aber vergebliche, wenn sich ihnen nicht naturgemäss die
Erwerbung der Westbahn anschliessen würde. Wollte man diese
verhindern, dann müsste man consequenterweise auch die Ver-
staatlichung der Rudolfbahn auf unbestimmte Zeit vertagen und
die Arlbergbahn wüirde sich dann als Staatsbahn in totaler Ab-
hängigkeit von den Privatbahnen, an welche sie anschliesst,
befinden.
Die Conponfrage und der Oesterreichisch-Deutsche Rechts-
hilfevertrag steht mit dieser Verstaatlichung im engsten Zusam-
menhänge. Als der zwischen der Westbahn und ihren Gläubigern
abgeschlossene Couponausgleich die gerichtliche Ratification und
die staatliche Genehmigung erhielt, wendete sich die Oester-
reichische Regierung an den Deutschen Reichskanzler mit dem
Ansuchen, die Inartikulirung des erwähnten Couponausgleiches
durch ein für das Deutsche Reich rechtswirksames Gesetz zu ver-
anlassen. Monate verstrichen, ohne dass die Deutsche Reichsre-
gierung sich über dieses Ansinnen geäussert hätte. Erst in den
jüngsten Tagen ist nach Mittheilung der „N. Fr. Pr.“ an das
Oesterreicbische Ministerium des Aeussern eine Note des Deut-
schen Reichskanzlers gelangt, in welcher ausgeführt wird, dass
Deutschland einen grossen Werth auf das Zustandekommen eines
Rechtshilfevertrags zwischen Oesterreich und Deutschland lege.
Denn es verkenne nicht, dass die Nichtexequirung der Urtheile
Deutscher Gerichte in Oesterreich einen nicht zu unterschätzen-
den Nachtheil für Deutschland in sich berge. So sehr also die
Deutsche Regierung das Zustandekommen eines Rechtshilfever-
trags begrüssen und fördern würde, so könne sie dennoch, vor-
läufig wenigstens, die Sanctionirung des Couponausgleiches der
Westbahn durch ein Deutsches Reichsgesetz nicht veranlassen, da
sie sich bisher noch nicht die Gewissheit verschaffen konnte, ob
die Majorität der Prioritäten besitzer mit dem vereinbarten Aus-
gleiche einverstanden sei. Aus den Verhandlungen und Be-
schlüssen der vor Jahresfrist abgehaltenen Versammlung der
Prioritätenbesitzer habe die Deutsche Regierung diese Ueber-
zeugung nicht schöpfen können, da in dieser Versammlung bei
einem Gesammtbetrage von 83 Millionen Prioritäten nur 7)^ Mil-
lionen vertreten waren. Die Deutsche Regierung ersucht daher,
es möge die in dem Vergleiche festgesetzte Frist von einem Jahre,
binnen welcher der Vergleich durch ein Deutsches Gesetz sanctio-
nirt sein müsse, widrigenfalls der Cbuponausgleich als gescheitert
anzusehen ist, um ein weiteres Jahr d. i. bis zum 13. Januar 1883
verlängert werden. Es wird also von Seite der Elisabethbahn
beim Wiener Handelsgerichte um die geforderte Verlängerung
der Frist eingeschritten werden müssen und das Curatelgericht
wird wohl dem Ansuchen anstandslos willfahren. Es ist wohl
kaum zu erwarten, dass eine Versammlung zu Stande komme,
durch welche die Majorität des gesammten Prioritätencapitals —
mehr als 40 Millionen — vertreten wäre. In massgebenden Kreisen
fürchtet man, dass die Deutsche Regierung auch nach anderthalb
Jahren den Ausgleich nicht sanctioniren wird und beräth ein-
gehend die Mittel und Wege, um diese Genehmigung entbehrlich
zu machen. Es wird daher auch eine Convertirungsoperation
geplant, welche allerdings noch embryonischer Natur ist.
lieber ein Ungarisches Eisenbahnseqnestrationsgesetz hat
der Communicationsminister vor der Schlussrechnungscommission
die Erklärung abgegeben, dass die Regierung bestrebt sei, nicht
nur auf dem Wege der strengeren Controls, sondern auch durch
die Uebernahme in den Staatsbetrieb und bessere Gruppirung so-
wie durch die bereits erfolgte Verstaatlichung einzelner Bahnen
das Verhältniss der Betriebseinnahmen zu den Ausgaben, wenn
auch nicht allsogleich, doch allmälig günstiger zu gestalten. Der
Minister erklärte zugleich, dass die Regierung in Betreff der Ver-
650
staatlichung oder zweckmässigeren Gruppirung der Bahnen künf-
tighin mit genauer Würdigung der Verkehrsinteressen und der
Lage der Staatsfinanzen vorzugehen gedenke; sie hat indess be-
reits in Erwägung gezogen: ob es nicht zweckmässig wäre, eine
legislative Massregel in Anwendung zu bringen, durch welche
die Regierung ermächtigt würde, solche garantirte Bahnen, die
die Zinsen und Amortisationsbeträge des Baucapitals in einer ge-
wissen Zeit aus den eigenen Erträgnissen zu -decken nicht im
Stande sind, in den Staatsbetrieb zu nehmen oder in den Betrieb
anderer Bahnen , zu geben.
Die Verwendung und Oblationirung der Stenipelmarken auf
den Frachtbrielen geschieht nach den Wahrnehmungen der
Oesterreichischen Finanzbehörden sehr häufig in ordnungs- und
gesetzwidriger Weise. Diese Uebelstände, insbesondere die ge-
ringe Vertrautheit der meisten Parteien mit den bezüglichen Ge-
setzen und Vorschriften, die Unaufmerksamkeit vieler Organe der
Transportunternehmungen in Bezug auf die vorschriftsmässige
Erfüllung der Stempelpflicht auf Frachtbriefen, die empfindlichen
nachtheiligen Folgen bei Uebertretungen dieser Art in der fünf-
zigfachen Gebühr für die Parteien oder Transportanstalten, end-
lich das durch die zahlreichen Amtshandlungen aus Anlass
solcher Uebertretungen verursachte bedeutende Erforderniss an
Zeit, Arbeit und Material, haben das Finanzministerium veran-
lasst, die Frage in Anregung zu bringen, ob es nicht im Interesse
des Aerars, der Parteien und der Eisenbahn- und Schifffahrts-
unternehmungen gleichmässig gelegen wäre, auzuordnen, dass bei
allen durch dieselben besorgten Sendungen, wie schon derzeit bei
den Sendungen mit der Post, nur amtliche Frachtbriefblanquette
mit eingedruckten Stempelzeichen zur Verwendung gelangen
dürfen. Hierzu kommt noch, dass durch diese Einführung auch
den Fälschungen vorgebeugt würde, welche durch die missbräuch-
liche Anbringung von Gesellscbaftsstampiglien auf den jetzt zum
Gebrauche zulässigen Blanquetten wiederholt versucht wurden.
Hierüber wurden die ßahnverwaltungen zur Meinungsäusserung
aufgefordert.
Das Studium eines Projectes, demzufolge auf Staatskosten
eine grössere ijizalil von Secundärbalinen von der Franz-Josef-
bahn abzweigend gebaut werden sollen, um als Saugadern dieser
Bahn neue Frachten zuzuführen, beschäftigt das Oesterreichische
Handelsministerium schon seit längerer Zeit. Mit Hilfe dieses
Mittels hofft man die allmälige Besserung, welche in den letzten
Jahren in den Verhältnissen der Franz-Josefbahn eingetreten ist,
zu beschleunigen und in dieser Weise nach durchgeführter Ver-
staatlichung der westlichen Bahnen der Elisabethbahn noch eine
zweite active Bahn an die Seite zu stellen und mit den Ueber-
schüssen beider einen Theil des Deficits der Tiroler Linien und
der Rudolfbahn zu decken.
Ueber die Deutsche Tarifpolitik und den Ungarischen Export
sollen nach dem ,P. LI.“ die in den letzten Wochen zwischen den
Oesterreichisch-Ungarischen und Deutschen Bahnen stattgefunde-
nen Verhandlungen erwarten lassen, dass Deutscherseits bei allem
Festhalten an der in Deutschland nun einmal inaugurirten agra-
rischen Schutzzollpolitik, wenigstens bezüglich des Transites durch
Deutschland, für mehrere wichtige Exportartikel, als z. B. Wein,
Pflaumen, Mais etc., Differentialtarife genehmigt werden, welche
der vorhandenen Concurrenz der Wassertransporte Rechnung
tragen, und für Mais, welchen Artikel Deutschland nicht produ-
cirt, sollen auch für den Deutschen Binnenverkehr Concessionen
gemacht werden. Es sind dies nun zwar nur sehr bescheidene,
allein angesichts der bisher vollständig ablehnenden Haltung der
Deutschen Bahnen immerhin erfreuliche Erfolge, da es für den
Handel doch nicht gleichgiltig ist, ob gewisse Plätze nur auf
grossen Umwegen und auf nicht immer benutzbaren und jeden-
falls grössere Zeit erfordernden Wasserwegen oder auf den stets
prompten und in jeder Beziehung grössere Vortheile bietenden
iSchienenstrassen erreicht werden können. Besonders gilt dies für
den sich über die Ostseehäfen, insbesondere Stettin, bewegenden
Verkehr, welche natürlichste, nördliche. Ungarische Exportrichtung
auch durch den nunmehr baldigst zur Einführung gelangenden
neuen Localtarif der Ungarischen Staatsbahnen am meisten
günstig beeinflusst werden wird, während für die noch wichtigere
südwestliche Route der Bau der Ofen-Fünf kirchener Bahn in Ver-
bindung mit der leider erst im Sommer des nächsten Jahres zur
Eröffnung gelangenden Gotthardbahn bedeutende Erleichterungen
bringen wird.
Zur Säeularfeier von George Stephenson’s Geburtstag hielt
Prof. Radinger den Festvortrag in der technischen Lese- und
Redehalle. Der Vortragende begann datnit, dass es Pflicht der
Dankbarkeit sei, den Mann zu feiern, dessen Genius Grosses für
die ganze Menschheit ersonnen und gethan, der unermüdet ein
ganzes Leben lang schuf und ein vollendetes Werk hinterliess,
welches allen folgenden Generationen den Kampf um’s Dasein
erleichterte; denn gab uns Prometheus das Feuer, Watt den
Dampf, so gab uns Stephenson die geflügelte Bahn. — Redner
gab sodann eine Biographie des Gefeierten; auf der im Festsaale
aufgestellten Tafel war das Vaterhaus Stephenson’s gezeichnet.
Er besprach, unter welch armseligen Verhältnissen Jung-Stephenson
aufgewachsen, wie sein einziger Gedanke gewesen, Maschinist zu
werden, wie er es aber bei seinem Fleisse und seiner Willenskraft
so weit gebracht hat. Redner schilderte mit lebhaften und
ergreifenden Farben die vielen Anfeindungen, welche die gross-
artigste Erfindung der Neuzeit erfahren hat, aber auch den
Jubeltag der Erprobung des Dampfrosses Rocket und schloss
den Vortrag mit den Worten: Unser Leben ist im Vergleiche
länger geworden, seit wir dessen Zeit minder vergeuden. — Un-
sterblich aber, so lange unsere Cultur anhält und die Dankbar-
keit nicht erstirbt in unserer und unserer Nachkommen Brust,
ist Einer: „George Stephenson“. Unter stürmischem Beifalle fand
die Feier ihren Abschluss. — Auch der Club Oesterreichischer
Eisenbahnbeamten feierte den 100. Geburtstag Stephenson’s durch
ein Banket. Regierungsrath Obermayer schilderte in kräftiger
Rede die Bedeutung aes Festes’^ für die Culturentwickelung;
Kaiserlicher Rath Dr. Liharzik hob in einem geistreichen Speech
die Macht des Eisens hervor und trank auf die Epigonen
Stephenson’s. Director Zipperling toastirte auf den anwesenden
Gefährten Stephenson’s, Herrn John Hardy, der in dessen Loco-
motivfabrik in Newcastle bis 1845 beschäftigt war. Die Anwesen-
heit eines Mitarbeiters Stephenson’s gab dem Banket ein beson-
deres Lustre und schloss dasselbe in animirter Stimmung.
Einer besonderen Auszeichnung wurde Sectionsrath Freiherr
von Lilienan, einer der tüchtigsten und fleissigsten Beamten des
Oesterreichischen Handelsministeriums, von Se. Majestät gewür-
digt. — Hofrath Dr. Gross feierte am 15. d. Mts. mit der Südnord-
deutschen Verbindungsbahn das 25jäbrige Jubiläum, deren von
der „Eisenbahnzeitung“ dargestellte Geschichte mit dem Wirken
dieses um das Oesterreichische ßahnwesen so hochverdienten
Generaldirectors der Nordwestbahn eng verbunden ist. — Central-
inspector Kaiser der Ferdinands -Nordbahn erhielt zur Feier
seines 30jährigen Jubiläums vielfache Beweise der Anerkennung
für seine verdienstvolle und humanitäre Thätigkeit.
Die Deutsche Zollerhöliung auf 15 M. für Trauben würde
einen sehr harten Schlag für den Traubenexport Ungarns be-
deuten. Bisher war Deutschland neben Russland das ergiebigste
Absatzgebiet für die frische Traube, Wenn Fürst Bismarck diese
Vorlage ernst nimmt, schreibt der „Westungarische Bote“, dann
wird kein Ungarisches Traubenkorn fürderhin die Deutsche
Grenze überschreiten können, da ja der geradezu exorbitante Zoll
nahezu 75 pCt. des Werthes bildet. Der Fürst kann es aber nicht
ernst meinen, wenn er eine Waare, die 12 fl. werth ist und bisher
zollfrei war, mit einem Zolle von 8 fl. 60 kr. belegt.
Pfade des Weltverkehrs, Vortrag des Freiherrn v. Doblhoff
im wissenschaftlichen Club, ist im Druck erschienen. Mit Ziffern,
die bekanntlich am deutlichsten sprechen, erbringt der Verfasser
die Beweise des internationalen und Weltverkehres, wie er der-
zeit mit allen seinen Factoren und Motoren thätig ist, und kenn-
zeichnet die Nationen, die im „Weltumsatze“ die erste Rolle zu
spielen berufeii sind. Diese Schrift gewinnt an Interesse noch
durch die Beilage einer Illustration der ersten Dampfmaschine
in Wien, „curieusen Feuermaschine“, wie sie im Jahre 1722 ge-
nannt und auf Veranlassung des Landgrafen zu Hessen-Cassel
von Fischer v. Erlach, dem berühmten Architecten, zur Verwen-
dung für Bergwerke construirt wurde. Die Beschreibung der
„Feuermaschine“ ist nach „Kuchelbecker’s Nachrichten“ typen-
getreu wiedergegeben.
Ueber die Werthbewegnng Oesterreichischer Eisenbahnaclieu
bringt die „Presse“ folgende Zusammenstellung, für welche der
Tag der Generalversammlung der einzelnen Unternehmungen im
vorigen und im laufenden Jahre für den Coursstand als Basis
genommen wurde. Es notirten am Tage der Generalversamm-
lung:
Elisabethbahn .
Südbahn . . .
Staatsbahn . .
Nord westbahn .
Elbethalbahn . .
Karl-Ludwigb. .
Lemb.-Czern. B. .
Franz-Josephb. .
Süd-Nordd. Verb.
Mähr.-Schles. Cb.
Mähr. Grenzb. .
1880 1881
187,25
208,—
83,75
129,50
276,—
361,—
158,—
205,-
160,—
243,—
265,25
305,75
170,—
178,50
167,—
188,25
128,75
158,75
11,75
35,75
19,50
40,—
Vorarlberger B. .
Böhm. Westb.
Böhm. Nordb. .
Turn.-Kralup. B.
Kasch.-Oderb. B.
Ungar.-Galiz. E. .
Dux-ßodenb. B. .
Prag*Duxer B. .
Bnschtehrader E.
K. Ferdin.-Nordb.
Rudolfbahn . .
1880 1881
174,— 179,—
223,— 304,—
95,— 128,50
191,— 293,—
125.25 148,75
135,50 170,25
160,— 318,—
35,50 55,—
557,- 731,—
2437,— 2395,—
164.25 162,75
Denkschrift der ItalienischenEisenbahnverwaltungen,
betreffend den Entwurf zu einem neuen
Italienischen Handelsgesetz.
Seit längerer Zeit schon beabsichtigt die Italienische Regierung
mit der Reform der Handelsgesetzgebung vorzugehen und wurde
daher zuerst im Jahre 1873 ein vorläufiger Entwurf zu einem
neuen Handelsgesetze (codice di commercio) veröffentlicht. Bei
Aufstellung dieses ersten Entwurfs waren die Eisenbahnverwal-
tungen nicht gehört worden und sind dieselben erst jetzt durch
den Minister der* öffentlichen Arbeiten aufgefordert worden, ihre
Meinung über den inzwischen in Folge vielfacher anderweitiger
651
Erörterungen wesentlich modificirten definitiTen Entwurf zu
äiissern, nachdem derselbe bereits vom S?nat genehmigt und der
Deputirtenkammer zur Berathung vorgelegt worden ist. Die
3 bedeutendsten Italienischen Eisenbahnverwaltungen — die Ver-
waltungen der Oberitalienischen, der Römischen und der Süd-
bahnen — sind der Aufforderung zur Aeusserung über den Ent-
wurf, namentlich in Bezug auf den vom Frachtverträge han-
delnden Abschnitt, nachgekommen und haben dem Minister eine
bezügliche Denkschrift überreicht, aus welcher wir im Nachste-
henden einzelne Punkte von allgemeinerem Interesse nach dem
„Mon. d. Str. f.“ wiedergeben.
Die Verwaltungen ziehen zunächst im Allgemeinen die
Krage in Betracht, ol) es zweckmässig und schon an der Zeit sei,
in Italien die für den Eisenbahntransport gültigen Regeln zu
codifiziren, oder ob es vorzuziehen sei, ein besonderes Eisenbahn-
gesetz zu schaffen, oder ob es drittens besser sei, vorübergehend
(las jetzige System der Specialreglements aufrecht zu, erhalten,
durch welche seither die verschiedenen Zweige dieser so ausge-
dehnten Materie geordnet wurden und noch geordnet werden.
Die Verwaltungen sprechen sich dahin aus, dass im Princip als
das Beste ein Specialgesetz zu bezeichnen sei, welches die ge-
summte Eisenbahnmaterie behandelt, indem es mit der Concession
beginnend bis . zu den allgemeinen Transportregeln herabgeht,
alle verschiedenen Arten von Eisenbahnen und verwandten Dienst-
zweigen umfasst, die Modalitäten des Betriebes, sowie ein Normal-'
bedingnissheft, nach Art der in Frankreich gültigen, feststellt,
ferner die Normen für die Staatsaufsicht, sowie auch die Ilaupt-
grundsätze für die Tarifbildung, den inländischen und den inter-
nationalen Verkehr präcisirt, den Reglements und der sprdellen
Genehmigung der Executivgewalt aber nur das unumgänglich
Nothwendige überlassend, wie Tarifänderungen, Lieferfristbestim-
mungen und überhaupt alle diejenigen Anordnungen, welche von
veränderlichen Umständen abhängend, ihrer Natur nach variabel
sind. Ein Gesetz dieser Art oder auch nur ein solches, welches,
wie das betreffende Schweizerische, lediglich den Eisenbahn-
transport behandelt, würde jedenfalls von grossem Vortheile sein
und viele Zweifel bei dem Publikum, wie bei den Eisenbahnver-
waltungen entfernen. Aber so gross auch der Vortheil eines
solchen Gesetzes sein würde, es ist gegenwärtig in Italien noch
nicht der Zeitpunkt für dasselbe gekommen. Der Eisenbahn-
betrieb und die gesammten Eisenbahnverhältnisse haben gegen-
wärtig in Italien noch keine feste Gestalt angenommen, es wird
vielmehr eine definitive Lösung der schwebenden Fragen noch
erwartet; Aenderungen im Eisenbahnsystem finden fortwährend
statt, wie z. B. durch die Einführung der Schmalspurbahnen und
(kr Tramways; endlich ist grade jetzt auch der Berner Entwurf
für einen den internationalen Eisenbahntransport betreffenden
Vertrag von den Regierungen der Europäischen Staaten in Be-
rathung gezogen, ein Vertrag, welcher, wenn er zu Stande kommt,
voraussichtlich auch eine wesentliche Rückwirkung auf die Ge-
setzgebung der einzelnen Staaten ausüben wird.
Mit Rücksicht auf alle diese Schwierigkeiten sei es zur Zeit
nicht angängig oder räthlich, ein Gesetz aufzustellen, das sich
auch nur auf die Regelung der Eisenbahntransportverhältnisse
beschränkt, viel weniger afo noch einen Codex, welcher feste
Normen geben würde für Gegenstände, welche stetem Wechsel
und Ergänzungen sich nicht entziehen können.
Die Verwaltungen besprechen sodann im Speciellen zunächst
die Bestimmung des Entwurfs, nach welcher es zulässig sein soll,
dass der Frachtbrief auf Ordre oder au porteur lautet. Die
Nützlichkeit einer solchen Einrichtung in Bezug auf die Erleich-
terung kaufmännischer Transactionen und die Vereinfachung der
Ablieferung der Güter an der Ankunftsstation wird in der Theorie
anerkannt, mit Rücksicht auf die practischen Bedürfnisse des
Eisenbahndienstes aber müsse man sich gegen die üebertragbar-
keit des Frachtbriefes aussprechen. Diese Uebertragbarkeit
würde als Consequenz die längere Lagerung der Güter auf den
Aukunftstationen mit sich führen, während für die Erhaltung
eines flotten und regelmässigen Betriebes die rasche Entfernung
der Güter von den Wagen und den Bahnhöfen eine der ersten
Bedingungen ist. Aus der Uebertragbarkeit des Frachtbriefes
würden aber noch weitere nicht unerhebliche Unzuträglichkeiten
resultiren, wie die Erleichterungen von Fälschungen und Betrüge-
reien, die Ungewissheit, in welcher die Ankunftsstation oft be-
züglich des Empfangsberechtigten sein würde u. s. w. Die Ver-
waltungen sprechen sich daher für Beibehaltung des nach den
jetzigen Eisenbahnreglements gültigen, auf den Namen lautenden
Frachtbriefs aus und zwar um so mehr, als auch bei dieser Form
der Absender es noch leicht in der Hand habe, über das Gut
anderweitig zu disponiren, so lange der Adressat es noch nicht
in Empfang genommen hat.
Artikel 397 des Gesetzentwurfs handelt von der Entschädi-
gung für Lieferfristversäumniss und lautet: „Wenn bei Aus-
führung des Transportgeschäfts eine Verspätung eintritt , hat
der Frachtführer nur Anspruch auf die Hälfte des Transport-
preises; er verliert den ganzen Transportpreis, wenn die Ver-
spätung das Doppelte der für den Transport festgesetzten Dauer
beträgt, wobei der Anspruch auf Entschädigung für etwaigen
erweisbaren höheren Schaden stets Vorbehalten bleibt. Der
Frachtführer ist nicht für die Lieferfristversäumniss verantwort-
lich, wenn er beweist, dass dieselbe durch höhere Gewalt oder
durch eine Handlung des Absenders oder des Adressaten verur-
sacht worden ist. Der Mangel an genügenden Transportmitteln
genügt nicht zur Entschuldigung der Lieferfristversäumniss“.
Nach längerer Besprechung der Unzuträglichkeiten, welche aus
dieser Fassung des Artikels zu erwarten sind, sowie der gegen-
wärtig bei den Italienischen Eisenbahnen üblichen bezüglichen
Praxis, sprechen sich die Verwaltungen schliesslich dahin aus,
„dass das Gesetz keine Reclamation zulassen solle bei nur
geringfügiger Lieferfristversäumniss; dass die Rückerstattung der
Fracht immer proportional der Dauer der Versäumniss sein solle
und dass für die Vergütung höheren Schadens das Sy.stem der
„Lieferfristversicherung“ (-ingeführt werde“. Besonders inopportun
erscheint den Verwaltungen der Schluss des Artikels, nach
welchem der Mangel an Transportmitteln die Versäumniss nicht
entschuldigen soll. Es müsse abschwächend mindestens gesagt
werden, „dass die Lieferfristversäumniss nicht entschuldigt wird
durch einen Mangel an denjenigen Transportmitteln, mit welchen
der Frachtführer nach Massgaoe der Gesetze, der Concessionen
oder specieller Reglements ausgerüstet sein soll“. Aber auch
diese Fassung werde noch zu vielfachen Inconvenienzen Veran-
lassung geben.
Die Verwaltungen wenden sich hiernach gegen die Bestim-
mungen des Entwurfs, welche die bei Verlust oder Beschädigung
des Gutes zu zahlenden Entschädigungen betreffen und darunter
besonders auch gegen den Passus: „Das Mass der Entschädigung
für verloren gegangenes Reisegepäck, welches dem Frachtführer
ohne Inhaltsangabe überliefert worden ist, wird nach den beson-
deren thatsächlichen Umständen festgesetzt“. Diese Bestimmung
würde schon wegen der Schwierigkeit der Definition des Wortes
„Reisegepäck“ viele Streitigkeiten veranlassen. Ebenso wird die
Bestimmung in Art. 109 des Entwurfs scharf verurtheilt, wonach
die Klage gegen den Frachtführer zulässig sein soll, wenn binnen
10 Tagen nach der ohne Vorbehalt erfolgten Annahme eine Be-
schädigung des Gutes constatirt wird.
Der Art. 410 des Entwurfs lautet: „Bestimmungen, durch
welche bei den Eisenbahntransporten die in den vorhergehenden
Artikeln stipulirten Verpflichtungen aufgehoben oder beschränkt
werden, sind null und nichtig, auch wenn sie durch allgemeine
oder besondere Reglements zugelassen werden“. Die Verwal-
tungen thun dar, dass der Betrieb der Eisenbahnen nicht ohne
besondere Reglements geführt werden könne, und dass eine Be-
stimmung wie die vorstehende in Art. 10 des Entwurfs enthaltene,
nur zum grössten Schaden der Eisenbahnen erlassen werden
könnte. Sie regen hiernach den Gedanken an, dass für die
Schlichtung aller Streitigkeiten, soweit dieselben aus der beson-
deren Natur des Eisenbahnbetriebes hervorgehen, ein besonderer
Eisenbahngerichtshof constituirt werde, in ähnlicher Weise, wie
dies in England der Fall sei.
Die Verwaltungen fassen schliesslich ihre Vorschläge, wie
folgt, zusammen: „Alles, was die Eisenbahnen betrifft, muss in
einem Specialgesetze behandelt werden. Will man auch in dem
Handelsgesetze diesen Gegenstand aufnehmen, so ist ein neuer
bezüglicher Titel aufzustellen, welcher einerseits die erforderliche
Ausdehnung hat, andererseits aber auch die für den Eisenbahn-
betrieb nöthige Freiheit lässt. Sollte man glauben, die Geneh-
migung des Handelsgesetzes nicht verzögern zu dürfen, so ist
wenigstens der Art. 410 in folgender Weise zu fassen: „Die Be-
stimmungen, durch welche bei den Eisenbahntransporten die in
den Artikeln .... festgesetzten Verpflichtungen aufgehoben oder
beschränkt werden, sind null und nichtig, ausgenommen, wenn
in Special gesetzen oder in von solchen abhängigen Reglements
anders bestimmt ist“.
Amerikanische Correspondenz.
Frachtverhältnisse, ln Folge des drohenden Verlustes von
vielen Millionen Dollars sind die Vertreter der grossen Trunk-
linien schneller als zu erwarten war zusammengetreten, um die
in unserer No. 40 erwähnte Herabsetzung der Durchgangsfracht
für Getreide und Mehl von Chicago nach New-York rückgängig
zu machen. In Folge dessen ist vorläufig auch die frühere Fracht
wieder hergestellt, doch erscheint es sehr zweifelhaft, ob dieselbe
aufrecht zu erhalten ist, da inzwischen zu dem erinässigten
Frachtsätze wahrscheinlich schon bedeutende Abschlüsse ge-
macht sind.
Bahnen in Chili. Ueber die Bahnverhältnisse Chilis spricht
sich ein in der „Railroad Gazette“ abgedruckter Brief des Chile-
nischen Gesandten in Washington, Sennor M. Martinez, wie
folgt aus:
„Chili hat sich zur Sicherheit für die Kriegsentschädigung
einen kleinen Theil des Peruvianischen Territoriums gesichert, in
welchem gewisse, nicht dem Staat gehörige Bahnen sich befinden.
Eine derselben verbindet den Hafen von Arica mit der
Stadt Tacna. Ich halte es für sehr möglich, dass die Regierung
oder eine Gesellschaft diese Linie nach dem Innern von ßolivia
652
verlängert, ein Unternehmen, welches gewiss einen Nutzen von
nahezu 10 pCt. bringen würde.
Eine andere Bahn verbindet den Hafen von Pisagua mit
verschiedenen Salpeteretablissements im Innern, und eine wich-
tigere Linie läuft "vom Hafen von Iquique zu anderen Salpeter-
werken.
Alles dies sind Privatbahnen. Die Pisagua- und Iquique-
Bahnen sind zum Zweck des Salpetertransports nach der Küste
gebaut und befördern nur gelegentlich auch Passagiere, doch ist
letzterer Verkehr von untergeordneter Bedeutung.
Sicherlich werden diese beiden Linien bald verbunden
werden, wozu nur 25 bis 30 Miles zu bauen wären, und wenn
dies nicht von den Gesellschaften geschieht, so muss es die Re-
gierung thun wegen der strategischen Wichtigkeit dieser Strecken.
Es ist höchst wahrscheinlich, dass Chili auch die Ausdehnung
der Iquique Bahn in das Innere des südlichen Bolivia bis nach
den Städten Lucre und Potosi betreiben wird, um den Verkehr
von Bolivia nach der Pacific Küste zu bringen.
Im alten Territorio von Chili befinden sich mehrere wich-
tige^ Bahnen. Die städtischen Bahnen von Santiago und Valpa-
raiso, welche durch Thierkräfte betrieben werden, sind ansehn-
liche Unternehmungen.
In der Provinz Atacama verbindet die Bahn von Copiapö
den Hafen von Caldera mit dem Hafen von Copiapo und mit
wichtigen Kupfer- und Silberbergwerken, ln dieser Provinz be-
finden sich ferner die Bahnen von Tuquios, Cerro Blanco und
von Corrizal,
In der Provinz Coquimbo, südlich von Atacama gelegen, ist |
die Coquimbo Bahn die bedeutendste, eine andere in derselben
Provinz ist die Tongoy Bahn. Coquimbo und Tongoy sind Hafen-
orte. Im Mittelpunkt der Republik ist die grosse und bedeutende
Centralstaatsbahn, welche Santiago mit Valparaiso verbindet und
verschiedene wichtige Abzweigungen hat.
Die längste Linie ist die Südbahn, ebenfalls dem Staat ge-
hörig, welche mit ihren Nebenlinien circa 1 000 Miles (1 600 km)
lang ist. Diese erstreckt sich von Santiago bis Angol an der
Grenze von Arauco. Die Regierung hat beschlossen, diese Bahn
bis Valdivia zu verlängern und lässt hierzu jetzt Vorarbeiten
machen.
Ausserdem bestehen verschiedene andere Bahnen von ge-
ringerer Bedeutung — Tramways.
Die Hauptunternehmer beim ßahnbau waren Nordamerikaner.
Zwei noch bestehende Bahnprojecte sind wegen Geldman-
gels bisher nicht zur Ausführung gekommen. Gleichwohl schei-
nen mir beide ausgezeichnet zu sein, und ich glaube, dass ihr
Ertrag sich auf 8 bis 10 pCt. stellen würde. Das erste ist für
eine Bahn zwischen Lota (?) (einem grossen Kohlen gebiet) und
Concepcion. Dieselbe würde Kohlen in das Bereich der südlichen
und Centralbahnen schaffen und alle Consumenten der bedeu-
tendsten Städte damit versorgen. Das andere Project ist für eine
Linie vom Hafen von Taltal oder Bianca Encalada nach den Cor-
dilleras, zur Ausbeutung der in den dortigen Gegenden befind-
lichen grossen Salpeterlager, welche zwar jetzt schon eine erheb-
liche Production haben, diese aber weit ausdehnen könnten bei
einer Bahnverbindung mit der Küste“.
Anti-Monopol-Verein. ln New-York hat sich zur Be-
kämpfung der Macht der grossen Eisenbahnverwaltung ein Anti-
Monopoly-League unter Führung des Richters Mr. Black gebildet,
zwischen welchem und dem Mr. Albert Fink, dem Leiter des
Frachtvereins der Eisenbahnen, eine sehr ausgedehnte, viele
grosse Zeitungsspalten in Anspruch nehmende Discussion beson-
ders darüber stattfindet, ob die Bahnverwaltungen ihre Fracht-
sätze lediglich nach Willkür herauf- oder heruntersetzen können,
oder ob sie hierbei durch Wasser- etc. Concurrenz- und sonstige
Verkehrsverhältnisse bestimmt werden. Letztere Ansicht vertritt
selbstredend Mr. Fink in seinen mit gründlicher Sachkennt-
niss geschriebenen Briefen, während Mr. Black’s Auslassungen
solche Kenntniss häufig vermissen lassen.
Die internationale Eisenbahnausstellung.
In der IV. ordentlichen Generalversammlung des Clubs
Oesterreichischer Eisenbahnbeamten vom 16. Mai d. J. brachte
der Vorsitzende, K. K. Regierungsrath Obermayer, zur Sprache,
dass die Angelegenheit wegen Abhaltung einer internationalen
Eisenbahnausstellung in Berlin anscheinend daselbst nicht weiter
verfolgt werde. In der That hat man hier darüber nichts weiter
vernommen. Es wäre zu bedauern, wenn der allseits als glück-
lich erkannte Gedanke einer solchen Ausstellung in Berlin nicht
zur Ausführung kommen sollte. Kein Land ist mehr dazu ge-
eignet als gerade Deutschland. Seiner centralen Lage wegen ist
es das Herz Europas; es verknüpft die südlichen Glieder mit dem
Skandinavischen Norden, das gebirgige Westeuropa mit den Sar-
matischen Ebenen des Ostens und bildet so die Vermittelung
zwischen den durch innere Gestaltung und Bevölkerung scharf
individuell ausgeprägten Nachbarländern. Wie ein jedes einzelne
derselben auf Deutschland von höherem oder niedrigerem Einfluss
gewesen ist, und wie Deutschland wiederum Wechselbeziehung
ausgeübt hat, das spiegelt sich in prägnanter Weise auch in dem
Bilde wieder, welches das Eisenbahnwesen Deutschlands dar- >
bietet. Die Systeme fast aller Nachbarländer reichen auf den
Deutschen Boden herüber; Deutschland hat von ihnen allen an- '
genommen und in Deutschland findet ein jedes Land sein System ;
in besonderer Art fortgebildet Dazu kommt, dass die Oberfläche
Deutschlands eine so grosse Mannigfaltigkeit in geologischer Be-
ziehung aufweist, wie wir sie kaum irgendwo auf der ganzen
Erdoberfläche so dicht neben einander wiederfinden. Ebenso man-
nigfaltig sind auch die Bedingungen, unter denen die Deutschen
Eisenbahnen entstanden und bestehen, Bedingungen, welche oft
genug Gebirgsbahnen und Flachlandbahnen hart neben einander .
gruppiren; während andererseits der Wechsel von Gebirgen und
Flachländern sich auch oft genug in so überraschender Weise zu
einem neuartigen einheitlichen Ganzen vereint, dass unverhofft
an das Genie der Eisenbahningenieure die schwierigsten Aufgaben
herantreten. Unter solchen Umständen musste aber das Deutsche
Eisenbahnwesen nothwendig jene hohe Stufe der Ausbildung er-
reichen, welche es trotz der Knappheit der Capitalien und des
verhältnissmässig beschränkten ßodenreichthums erklommen hat.
Wenn es auch mit Amerika nicht in der Kühnheit einzelner Bau- :
werke concurriren kann, wenn England seines grossartigen Welt-
verkehrs wegen mit grösseren Massen operirt und wenn seines
natürlichen Reichthums wegen selbst Frankreich ihm in der '
Detailaufsammlung und Abstossung der Verkehrsmassen voraus ‘
ist, so marschirt doch Deutschland in der Ausnutzung der ße-
triebskräfte und des rollenden Materials, in der Organisation, in ^
der wissenschaftlichen und technischen Behandlung, sowie end-
lich in der Betriebssicherheit an der Spitze! Kein Land kann
deshalb einen günstigeren Boden für eine internationale Ausstel-
lung bieten; kein Land werden die Ausländer eher geneigt sein
zu acceptiren, weil hier alle mehr oder weniger profitiren können, j
sei es, dass sie darauf ausgehen zu kaufen, oder abzusetzen. Der !
Club Oesterreichischer Bisenbahnbeamten scheint nach dem Wort-
laute der erwähnten Erklärungen seines Präsidenten nicht übel i
Lust zu haben, den Gedanken einer derartigen internationalen
Ausstellung, der ja auch von ihm zuerst ausgegangen ist, jetzt, ;
wo Deutschland mit der Ausführung zögert, seinerseits wieder 1
aufzunehmen und zur That werden zu lassen. Auch im Aus- *
lande, namentlich in Nordamerika hat diese Idee volle Aufmerk-
samkeit gefunden und es steht zu befürchten, Amerika werde i
für den Fall, dass Deutschland die Angelegenheit aus der Hand
lässt, selbst zu einer Eisenbahn ausstellung schreiten, wie es ja
in der That auch zur Zeit der Weltausstellung in Philadelphia
bereits den Anfang zu einer Ausstellung der Verkehrsmittel ge-
macht hat. Eine internationale Eisenbahnausstellung in einem
fremden Lande würde aber nicht nur Deutschland auf Jahr-
zehnte hinaus schädigen, sondern vielleicht auch das Deutsche
Eisenbahnwesen von der hohen Stufe verdrängen helfen, welche
dasselbe gegenwärtig einnimmt. Darum mögen alle Diejenigen,
in deren Hand es steht für die baldige Verwirklichung einer
„Internationalen Eisenbahnausstellung in Berlin“ beizutragen,
Zeit und Stunde nicht versäumen, es zu thun. F. W.
Ein Herzog als Locomotivführer. Wie schon so manche
Glieder des Englischen hohen Adels sich durch besondere Lieb-
habereien auszeichneten, so zeichnet sich jetzt der Herzog
von Sutherland, durch seine Vorliebe für den Locomotivführer-
dienst aus. Auf den seine weitläufigen Besitzungen in Nord-
schottland berührenden Linien machte er schon lange Bekannt-
schaft mit den Locomotivführern und wurde von denselben nicht
nur zum Mitfahren auf Locomotiven zugelassen, sondern es wurde
ihm auch gestattet, dieFunctionen des Führers selbst wahrzunehmen.
Einige dieser Führer haben häufig erklärt, dass Se. Gnaden die
Maschine in Bewegung setzen, den Dampf absperren, reversiren
und die Allarmpfeife handhaben können ganz so geschickt, wie
ein altgedienter Locomotivführer; es ist dieses Zeugniss in den
Zeitungen oft wiederholt worden, was zur Folge hatte, dass der
Herzog in der Londoner Gesellschaft ebenso angesehen ist wegen
seiner Fähigkeiten als Ingenieur, wie wegen seines grossen Reich-
thums und seiner persönlichen Liebenswürdigkeit. Bei dem
ersten Besuche des Prinzen und der Prinzessin von Wales auf
Dunrobin Castle führte der Herzog die Maschine auf dem ganzen
Wege von Inverness bis zu dem im „äussersten Norden“ gele-
enen Terrain. Bei einer anderen Gelegenheit während der Reise
es Prinzen von Wales in Hindostan sollte der Königliche Zug
grade von Madura nach Trichincmoly abgehen, als Lord Suffield
und andere Edelleute aus dem (3-efolge des Prinzen den Herzog
vermissten. Da der Prinz die Abreise, nach Trichinopoly nicht
mehr verzögern konnte, musste der Zug ohne den vermissten
Herzog abfahren, von dem indessen Jeder sich dachte, dass er
irgendwo schon wieder sicher auftauchen werde. Auf dem Bahn-
hof in Trichinopoly stieg ein lang gewachsenes, mit Russ be-
decktes Individuum, mit dem Sonnenhelm auf dem Kopfe, von
der Maschine und trat ohne Umstände zum Erstaunen der zum
Empfang des Prinzen erschienenen Anglo-Indier mitten in den
festlichen Kreis. Es war der verlorene Herzog, der sich das Ver-
gnügen gemacht hatte, dem Locomotivführer bei dem Fahren
653
des Königlichen Zuges zu helfen. Se. Gnaden liebt es auch, den
Feuerwehrmann zu spielen. Alle Londoner Feuerwehrleute
kennen ihn wohl und geben ihm auf seinen Wunsch gern einen
Platz auf dem Spritzenwagen. Der Herzog von Sutherland ist
nun in Gemeinschaft mit dem Marquis von Stafford und Anderen
auf dem Wege nach Amerika, um die Amerikanischen Eisen-
bahnen zu inspiciren und braucht sich Niemand zu wundern,
wenn man ihn nächstens wird auf der Hochbahn eine Loco-
motive fahren oder bei einem Feuer den Schlauch einer Spritze
handhaben sehen. (Newy. Times.)
Eisenbahnkarte. Die vom Reichseisenbahnamt herausge-
f ebene Eisenbahnkarte (Berlin, Königliche Hofbuchhandlung von
I. S. Mittler und Sohn, Kocbstrasse 69) ist soeben, wesentlich
vermehrt, neu erschienen. Die Karte enthält jetzt auch eine
genaue Terraindarstellung, so dass sie ein Bild der Bodengestal-
tung von Deutschland bietet und sich hierdurch ebensowohl‘bei
Projectirungen neuer Eisenbahnen als zum Gebrauch auf Reisen
höchst nützlich erweist. Die Karte wird, um dieselbe für die
Handels- upd dienstlichen Interessen nutzbar zu machen, auf
Wunsch eine farbige Abgrenzung der Preussischen Staatsbabn-
directionsbezirke seitens der Verlagshandlung erhalten, so dass
ein Uebersichtsbild der Organisation aller Staatseisenbahnen ent-
steht. Auf Verlangen werden auch in einer besonderen Ausgabe
alle einzelnen Bahnverwaltungen Deutschlands durch besonderes
Colorit ihrer Strecken kenntlich gemacht. Endlich sind alle bis
15, Mai 1881 eingetretenen Veränderungen nachgetragen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachnngen.
I. Localtarife.
Am 1. August d. J. tritt für den dies-
seitigen Verwaltungsbezirk, welcher die
Niederschlesisch-Märkische, Berlin-Stetti-
ner (incl. Vorpommersch^, Berliner Nord-,
Halle - Sorau - Gubener, Berlin - Dresdener
und Berliner Ringbahn umfasst, sowie für
den Verkehr zwischen den Stationen un-
seres Verwaltungsbezirks und den Berli-
ner Bahnhöfen der übrigen Staatsbahn-
verwaltungen (Lehrter, Potsdamer und
Ostbahnhof), sowie Breslau, Oberschlesi-
scher Bahnhof ein neuer Localgätertarif
in Kraft, durch welchen folgende Tarife
aufgehoben werden:
1. Der Localgütertarif der Königl. Nieder-
schlesisch-Märkischen, Berliner Nord- und
Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn vom 1.
Juli 1877,
2. der Localgütertarif der Berlin-Stetti-
ner Eisenbahn und Berliner Nordbahn
vom 1. Juli 1880,
3. der Verbandgütertarif für den Posen-
Schlesisch-Märkischen Eisenbahnverband
vom 1. Juni 1879,
4. der Tarif für den directen Güterver-
kehr im Stettin-Märkisch-Sächsischen Ver-
bände vom 1. Juni 1879,
5. der Verbandgütertarif für den Stettin-
Schlesischen Verbandverkehr vom 1. Ja-
nuar 1880,
6. der Tarif für den directen Güterver-
kehr zwischen Stationen der Berlin-Gör-
litzer Eisenbahn einerseits und der Halle-
Sorau-Gubener und Niederschlesisch-Mär-
kischen Eisenbahn andererseits vom 10.
September 1877,
7. die Ausnahmetarife A. und B. für
Niederschlesische Steinkohlen etc. vom
1. Juli 1878,
nebst sämmtlichen zu diesen Tarifen er-
schienenen Nachträgen bezw. Anhängen,
die unter 3 — 7 bezeichneten Tarife nebst
Nachträgen jedoch nur insoweit, als sie
Bestimmungen und Tarifsätze für den Gü-
terverkehr zwischen den in dem neuen
diesseitigen Localgütertarife aufgeführten
Stationen enthalten.
Durch den neuen Localgütertarif treten
theils Ermässigungen, theils Erhöhungen
gegen die zur Zeit bestehenden Tarifsätze
ein.
Ueber die neuen Tarifsätze wird schon
ßizt von unserem Verkehrsbureau hier,
ipziger Platz 17, Auskunft ertheilt; vom
20. Juli er. an ist der neue Tarif bei den
diesseitigen Güterexpeditionen, sowie dem
Auskunftsbureau der Staatseisenbahnver-
waltung auf dem Potsdamer Bahnhofe hier-
selbst käuflich zu haben. Berlin, den 11.
Juni 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1472 J)
Berlin-Hamburger Eisenbahn. Den
tarifmässig zum Fahrpreise von 0,02 M pro
Kilometer zu jeder Sendung resp. Wagen-
ladung lebender Thiere zugmassenen Vieh-
begleitern wird im diesseitigen Localver-
kehre, insofern nicht im Interesse der
Sicherheit des Transportes oder des Be-
triebes deren Aufenthalt im Viehwagen
gefordert wird, oder wenn die Viehwagen,
z. B. doppelbödige, ihrer Bauart nach zur
Aufnahme von Personen nicht geeignet
sind, die Fahrt in anderen dem Zuge bei-
gegebenen Wagen, und zwar in dem Pack-
wagen oder in Personenwagen IV. oder
III. Classe ohne Erhöhung des Fahrgeldes
von 0,02 M. pro Kilometer gestattet. Berlin,
den 15. Juni 1881. Die Direction. (1492)
Am 15. Juni d. J. tritt im Localverkehre,
sowie im wechselseitigen Verkehre der
Preussischen Staats- und unter Staatsver-
waltung stehenden Bahnen folgende wei-
tere Zusatzbestimmung zu § 40 des Be-
triebsreglements für die Eisenbahnen
Deutschlands, und zwar als dritter Ab-
satz zu der jetzigen Zusatzbestimmung
No. 3 (cfr. Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thie-
ren) in Kraft:
Den hiernach (Absatz 1 und 2) zuzulas-
senden Begleitern wird, insofern nicht im
Interesse der Sicherheit des Transports
oder des Betriebes deren Aufenthalt im
Viehwagen gefordert wird oder wenn die
Viehwagen, z. B. doppelbödige, ihrer Bau-
art nach zur Aufnahme von Personen
nicht geeignet sind, die Fahrt in anderen,
dem ^ge beigegebenen Wagen, und zwar
in dem Packwagen oder in Personen-
wagen IV. oder UL Classe ohne Erhöhung
des Fahrgeldes von 0,02 M pro Kilometer
gestattet; Magdeburg, den 14. Juni 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction. (1486)
Mit dem 1. August c. wird die Instradi-
rung des Verkehrs zwischen den Stationen
der Strecke Thorn (excl.) -Insterburg-Wir-
ballen, Insterburg-Prostken, Tilsit-Memel,
Thorn-Alexandrowo und Obornik einer-
und den Stationen der Strecke Halle-Min-
den-Göttingen andererseits, sowie Obornik
einer- und den westlich Blankenheim ge-
legenen Stationen andererseits, im Staats-
bahn-Verbande über die Sorauer und Gu-
bener Route aufgehoben und findet als-
dann die Leitung der Transporte nur über
Schneidemühl statt. Bromberg, den 14.
Juni 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion. (1471 J)
Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn.
Für die Beförderung von Renn- und VoU-
blnt-Mutterpferden in gewöhnlichen Güter-
wagen wird unter den auf Seite 15 Ab-
schnitt 4 C unseres Localtarifs für die Be-
förderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren vom 1. März 1880 ange-
gebenen Bedingungen von jetzt ab nur */s
des für die Beförderung solcher
Pferde in Stallungs wagen bestehen-
den tarifmässigen Preises erhoben. Danzig,
den 11. Juni 1881. Die Direction. (1470 J)
Co ttbus-Grossenhainer Eisenbahn.
Wir bringen hiermit zur Kenntniss, dass
an Stelle des Localgütertarifs vom l. Juli
1877 und dessen sämmtlichen Nachträgen
vom 1. August d. J. ab ein neuer Local-
gütertarif in Kraft tritt, welcher theils Er-
höhungen, theils Ermässigungen der seit-
herigen Frachtsätze enthält.
Exemplare dieses neuen Tarifs werden
bis spätestens den 15. Juli er. käuflich zu
haben sein.
Inzwischen wird auf mündliche und
schriftliche Anfrage über die Höhe der
Tarifsätze etc. unsere Obergüterverwaltung
Auskunft ertheilen. Cottbus, den 16. Juni
1881. Die Direction. (1481)
Holsteinische Marschbahn. Zu un-
serm Localtarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
ist ein Nachtrag I erschienen, betreffend
die Zulässigkeit der Beförderung von
Viehbegleitern in Personenwagen lll. oder
IV. Classe ohne Erhöhung des Fahrgeldes
von 0,02 M. pro Kilometer. Glückstadt,
den 13. Juni 1881. Die Direction. (1485)
In Uebereinstimmung mit dem neuen
Tarife für den Locaiverkehr des Kö-
niglich Preussischen Eisenbahu-
directionsbezirks Berlin treten am
1. August d. J. nicht allein im Localver-
kehre der Sächsischen Staatsbahnen (zwi-
schen Elsterwerda resp. Grossenhain und
Dresden), sondern auch im Magdeburg-
Sächsischen Verkehre (Halle-Dresden resp.
Grossenhain) und im Berlin-Sächsischen
Verkehre (Berlin-Grossenhain resp. Dres-
den loco et transito bezw. Elsterwerda
transito, ferner Delitzsch-Grossenhain und
Dresden) anderweite Frachtsätze in Kraft,
mit welchen neben wesentlichen Ermässi-
gungen auch einzelne Erhöhungen (für
Holz, Getreide, Oelsamen, Malz, Mühlen-
fabrikate, Salz und Früchte) verbunden
sind.
Bis zum Erscheinen der bezüglichen
Tarifnachträge ertheilt unser Verkehrs-
bureau hier auf specielle Anfragen Aus-
kunft über die neuen Frachtsätze und
insbesondere über die eintretenden Er-
höhungen. Dresden, am 14. Juni 1881.
Königliche Generaldirection der Sächsi-
schen Staatseisenb. von Tschirschky. (1480)
Rumänische Eisenbahnen. Am
10. Juni 1, J. tritt Nachtrag XV zu den
„Beglementarischen Bestimmungen und
allgemeinen Tarifen für Eilgüter und ge-
wöhnliche Güter vom 15. März 1879“ in Kraft.
Dieser Nachtrag enthält:
1. Abänderung und Ergänzung der Tarif-
bestimmungen ;
2. Abänderungen und Ergänzungen der
Waarenclassification.
3. Einführung einer Verbindungsbahnge-
bübr in Verciorova. (1503)
II. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Berlin-Hamburger Bahn. Die
im Berlin-Hanno ver-Oldenburgischen Ver-
bände für den Verkehr zwischen Lüneburg
B. H. und Stationen der Strecke Achim-
Bremerhafen und Wissingen-Rheine be-
stehenden Frachtsätze werden mit dem
1. August er. in einigen Fällen um geringe
Beträge erhöht. Berlin, den 18. Juni 1881.
Die Direction. (1484)
654
Die in nachbezeichneten Verbandver- |
bebren zwiscben diesseitigen Stationen
und den Stationen Dresden, Alt- und Neu-
stadt, Grossenbain, Elsterwerda und Leip-
zig der Säcbsiscben Staatsbabn, Frankfurt
a/0., Peitz, Cottbus und Grossenbain der
Cottbus-Grossenbainer Eisenbahn, Berlin,
Falkenberg, Elsterwerda und Koblfurt der
Berlin -Anbaltiscben Eisenbahn, Berlin,
Cottbus, Calau und Görlitz der Berlin-
Görlitzer Eisenbahn, Breslau, Oberschle-
siscber Bahnhof, Stargard i. Pom. und
Glatz der Oberschlesischen Eisenbahn,
Breslau, Liegnitz, Stettin, Altwasser utfd
Waldenburg der Breslau-Schweidnitz-Frei-
burger Eisenbahn, und Berlin der Berlin-
Hamburger Eisenbahn in Concurrenz ge-
en den diesseitigen Localgüterverkehr
estehenden Tarifsätze werden vom 1. Au-
gust er. an aufgehoben und treten an
deren Stelle die in dem diesseitigen neuen
Localgütertarif für die gleichnamigen Re-
lationen enthaltenen Tarifsätze in Kraft.
Es kommen in Betracht:
1. Berlin -Sächsischer Verbandgüterver-
kebr, Tarif vom 1. Januar 1880,
2. Stettin-Märkisch-Sächsischer Verband-
güterverkehr, Tarif vom 1. Juni 1879,
3. Schlesisch-Sächsischer Verbandgüter-
verkehr, Tarif vom 1. Februar 1878,
4. Posen-Schlesisch-Märkischer Verband-
güterverkehr, Tarif vom 1. Juni 1879,
5. Stettin-Schlesischer Verbandgüterver-
kehr, Tarif vom 1. Januar 1880,
6. Märkisch -Sächsischer Verbandgüter-
verkehr, Tarif vom 1. November 1877,
7. Berlin-Brannschweig-Halberstadt-Lan-
sitzer Verbandgüterverkehr, Tarif vom 1.
Januar 1878,
8. Nachbarverkehr zwischen der diessei-
tigen lind der Berlin-Görlitzer Eisenbahn,
Tarif vom 10. September 1877,
9. Directer Güterverkehr zwischen der
Berlin-Stettiner und Berliner Nordbahn
und Berlin-Hamburger Bahnhof, gültig
vom 24. April d. J.,
10. Niederschlesischer Steinkohlen- etc.
Verkehr, Ausnahmetarif A und B vom 1.
Juli 1878.
Hierdurch treten tlieils Ermässigungen,
theils Erhöhungen gegen die zur Zeit be-
stehenden bezüglichen Tarifsätze ein.
Schon jetzt wird über die neuen Tarif-
sätze von unserm Verkehrsbureau hier,
Leipziger Platz 17 Auskunft ertheilt, vom
20. Juli er. an können dieselben auch bei
den betreffenden Güterexpeditionen sowie
dem Auskunftsbureau der Staatseisen-
bahnverwaltung auf dem Potsdamer Bahn-
höfe hier eingesehen werden. Berlin, den
11. Juni 1881. Königliche Eisenbahndi-
rection zugleich Namens der übrigen be-
theiligten Verwaltungen. (1475 J)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Die zwischen Stationen des diesseitigen
Verwaltungsbezirks und Station Neu-Bran-
denburg der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Eisenbahn in Concurrenz gegen den
diesseitigen Localverkehr via Pasewalk im
Verbau dverkehr zwischen der diesseitigen
und der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Eisenbahn, Tarif vom 20. Februar
1878, gegenwärtig bestehenden Tarifsätze
werden vom 1. August er. an aufgehoben
und treten an deren Stelle die im dies-
seitigen neuen Localgütertarife für die
gleichnamigen Relationen enthaltenen
Frachtsätze in Kraft.
Hierdurch treten theils Ermässigungen,
theils Erhöhungen gegen die zur Zeit be-
stehenden bezüglichen Tarifsätze ein.
Schon jetzt wird über die neuen Tarif-
sätze von unserem Verkehrsbureau hier,
Leipziger Plntz 17, Auskunft ertheilt, vom
20. Juli er. an können dieselben auch bei
den betreffenden Güterexpeditionen, sowie
dem Auskunftsbureau der Staatseisenbahn-
verwaltung auf dem Potsdamer Bahnhofe
hier eingesehen werden. Berlin, den 11.
Juni 1881. Königliche Eisenbahn-Direc-
tion zugleich Namens der Direction. der
Mecklenburgischen Friedrich-Franz Eisen-
bahn-Gesellscha^. (1474 J)
Mit dem 1. August 1881 tritt für den
Güterverkehr zwischen den Stationen des
Eisen bah ndirectionsbezirks Bromberg und
der Marienburg-Mlawkaer Bahn einerseits
und den Stationen des Eisenbahndirections-
bezirks Berlin andererseits ein Kilometer-
tarif (Theil II die besonderen Bestimmun-
gen, sowie Kilometer - Entfernungen und
Tarifsätze enthaltend) in Kraft.
Durch denselben werden theils Ermässi-
fungen, theils Erhöhungen der bisherigen
ätze — letztere insbesondere für Getreide-
sendungen — eingefübrt. Von dem genann-
ten Tage ab treten ausser Kraft:
Die im Preussisch - Sächsischen, Stettin-
Märkisch-Sächsischen, Stettin-Schlesischen
Verkehr und im Anhänge zum Gütertarif
für den Eisenbahn-Directionsbezirk Brom-
berg zwischen den Stationen der Nieder-
schlesisch - Märkischen Bahn (einschliess-
lich der Berlin - Stettiner, Halle- Sorau-
Gubener, Berlin-Dresdener und Nordbahn)
einerseits und den Stationen des Eisen-
bahndirectionsbezirks Bromberg und der
Marienburg-Mlawkaer Bahn andererseits
enthaltenen Sätze.
Ferner werden mit dem 1. August 1881
die in vorgenannten Verkehren für die
Concurrenzstationen Cottbus, Delitzsch,
Dresden, Elsterwerda, Görlitz, Grossenbain,
Guben, Halle, Leipzig und Peitz bestehen-
den Sätze auf die für die betreffenden
Stationen des Eisenbahn-Directionsbezirks
Berlin zur Einführung gelangenden Sätze
ermässigt resp. erhöbt.
Schliesslich erfolgt eine Debertragung
der im Gütertarif für den diesseitigen
Directionsbezirk bestehenden Sätze zwi-
schen Stargard und den Stationen der
Strecken Caulsdorf- Döllens - Radung und
Cüstrin - Lebus, sowie zwischen Frank-
furt a/0, und mehreren Stationen der Hin-
terpommerschen Bahn in den neuen Tarif.
Exemplare des neuen Tarifs sind vom
25. Juli er. ab bei den Billetexpeditionen
zu Berlin K. 0., Cüstrin, Schneidemübl,
Danzig, Elbing, Königsberg i/Pr., Insterburg,
Memel, Thorn, Bromberg, Neustettin und
Cöslin, sowie durch Vermittelung der
übrigen Billetexpeditionen käuflich zu be-
ziehen. Bis dabin wird Unterzeichnete
Direction auf etwaige Anfragen über die
Höhe der einzelnen Tarifsätze Auskunft
ertheilen. Bromberg, den 13. Juni 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction, im Namen
der betheiligten Verwaltungen, (1502 J)
Breslau-Sch weidnitz -Freiburger
Eisenbahn. Am 1. August er. treten
für den Verkehr zwischen Stettin einer-
seits und Altwasser, Waldenburg, Liegnitz
und Breslau andererseits anderweite, theils
erhöhte, theils ermässigte Frachtsätze in
Kraft, welche bei den betheiligten Sta-
tionen und bei unserem Tarifbureau zu
erfragen sind. Breslau, den 14. Juni 1881.
Directorium. (1496)
Am 1. August er. treten für den Verkehr
zwischen Frankfurt a. 0. und Guben M. P.
einerseits und Breslau, Lieguitz, Stettin,
Waldenburg und Altwasser B. F. anderer-
seits anderweite, theils erhöhte, theils
ermässigte Frachtsätze in Kraft, welche
bei den betheiligten Stationen sowie bei
unseren Tarifbureaus zu erfragen sind.
Breslau und Guben, 14. Juni 1881. Direc-
tion der Märkisch - Posener Eisenbahn ge-
sell Schaft. Directorium der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahngesell-
schaft. ' (1494)
Einführung neuer Tarife und
Tarifnachträge. Mit .Tuni 1. J. wird
ein neuer Tarif, Heft III, lur den Oester-
reichischen Eisenbahnverband in Wirk-
samkeit treten. Derselbe enthält directe
Frachtsätze für den Verkehr der Busch-
tehrader Eisenbahu, der Kaiser Franz-
Josef bahn, der Böhmischen Westbahn, der
Bakonitz-Protiviner Staatsbahn, der Kaiser
Ferdinands- und Mährisch - Schlesischen
Nordbahn und der Mährisch-Schlesischen
Centralbahn einerseits und Stationen der
Anssig-Teplitzer, Böhmischen Nordbahn,
Dnx-Bodenbacher, Oesterreichischen Nord-
westbahn, der Oesterreichischen Staats-
eisenbahngesellschaft und der Prag-Duxer
Bahn andererseits. Durch diesen Tarif
wird der Anhang sammt Nachtrag I Züm
TarifheftI des OesterreichischenEisenbahn-
verbandes ausser Kraft gesetzt. Zum Tarif
für den Oesterreichisch-Üngariseb-Rumäni-
schen Eisenbahnverband, Theil II und IV
wird ebenfalls mit 15. Juni 1. J. je ein
Nachtrag II eingeführt. Ersterer enthält
die Ausdehnung der Specialtarife No. 2
(Holz), 3 (Kohlen und Coaks) und 4 (Kalk
und Gement) auf Stationen der Ungari-
schen Staatsbahnen und der I. Siebenbürger
Bahn, letzterer Aufnahme von Stationen der
Ungarischen Staatsbahnen und Kaschau-
Oderberger Bahn in den Tarif. Exemplare
sind bei allen Verbandverwaltungen und
namentlich auch bei der Verkehrsdirection
der Oesterreichischen Staatseisenbahn-
gesellschaft in Wien, Pestalozzigasse, er-
hältlich. (1478 R M)
IV. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Vom 1. Juli er. tritt ein Ansnahmetarif
für den Transport von Flachs, Hanf, Heede
und Werg im Verkehr zwischen Station
Korschen transito des Eisenbahn-Direc-
tionsbezirks Bromberg einerseits und den
im Deutsch-Russischen Gütertarif vom
1. Januar 1880 n. St. für den Ausnahme-
tarif I (für Flachs etc.) enthaltenen Deut-
schen resp. Niederländischen Stationen
westlich ab Thorn andererseits und ein
Ausnahmetarif für Eisen uud Stahl, Eisen-
und Stahlwaaren im Verkehr mit Korschen
transito einerseits und den im Anhang II
zum Deutsch-Russischen Gütertarif enthal-
tenen Rheinischen und Westfälischen Sta-
tionen andererseits in Kraft.
Dieser Tarif findet nur Anwendung für
den Verkehr mit den südlich ab Brest ge-
legenen Stationen der Russ. Südwestbahn
und deren Hinterbahnen resp. mit den
im Anhang zum Königsberg-Moskauer
Tarif via Grajewo-Brest, gütig vom Juli
er. neuen Stils, enthaltenen Russischen
Stationen und den an diese sich an-
schliessenden Hinterbahnen. Ab Korschen
transito findet Umkartirung und Weiter-
beförderung im Preussisch-Russischen Ver-
bände resp. nach den Sätzen des Anhangs
zum Königsberg-Moskauer Tarif statt.-
Exemplare des Korschener Transittarifs
sowie des Anhangs zum Königsberg-Mos-
kauer Tarif sind vom .^20. d. Mts. ao bei
den Stationscassen der betheiligten Deut-
schen resp. Niederländischen Stationen
käuflich zu haben. Bromberg, den 8. Juni
1881. Königl. Eisenbahndirection. (1490 J)
Am 1, Juli er. treten im Ansnahmetarif
für verschiedene Artikel etc. vom 10. Oc-
tober 1880 zwischen Stationen der Unter-
zeichneten Bahnen neue Frachtsätze des
Ausnahmetarifs 10 (Zuckerrüben etc.) für
Ebersdorf und Mittelwalde in Kraft.
Dieselben sind auf den betheiligten Sta-
tionen, sowie bei unseren Tarifbureaus
zu erfahren. Breslau, den 13. Juni 1881.
Königliche Direction der Oberschlesischen
Eisenbahn. Directorium der Breslau-
Schweidnitz - Freiburger Eisenbahngesell-
schaft (1495)
Steinkohlen- und Coakstransporte aus
Niederschlesien nach Stationen der Waag-
thallinie. Mit 20. Juni 1. J. wird ein Nach-
655
trag 1 zu dem Specialtarife für den Trans-
ort mineralischer Kohle und Coaks aus
em Niederschlesischen Steinkohlenrevier
nach Stationen der Oesterr. Staatseisen-
bahngesellschaft und der Waagthallinie
der Eönigl. Ungar. Staatsbabnen, via Halb-
stadt dto. 1. Mai 1878, in Wirksamkeit
treten. Dieser Nachtrag enthält geänderte
Frachtsätze für Sendungen, welche nach
Stationen der Waagthallinie der Königl.
Ungar. Staatsbahnen bestimmt sind und
ist bei den betheiligten Verwaltungen zu
beziehen.
K. K. priv. Oesterreichische Staats-
eisenbahngesellschaft. Mit 1. Juli LJ
werden in Wirksamkeit treten:
1. Ansnahmetarif für den Transport von
Getreide im Rumänisch-Bayerischen Ver-
kehre via Verciorova, enthaltend Fracht-
sätze im Verkehre zwischen Rumänischen
Stationen und München Ost- und Süd-
bahn. 2. Nachtrag II zum Schweizer und
Vorarlberg - Rumänischen Oetreidetarife.
3. Nachtrag II zum Tarife für den directen
Getreideverkehr aus Rumänien nach der
Schweiz und transito Schweiz für Frank-
reich, beide Nachträge enthalten Aende-
rung der Tarifbestimmungeu , wodurch
die Reexpedition auch auf die Lager-
häuser der Oesterreichischen Staatseiseü-
bahngesellschaft in Budapest und Wien,
auf jenes der Kaiserin Elisabeth bahn in
Wien, wie auch auf die Lagerhäuser in
München Ostbahn und Südbahn ausge-
dehnt wird. 4. Nachtrag I zu Theil III
des Tarifes für den Oesterreichisch- Unga-
risch - Rumänischen Eisenbahnverband,
enthaltend Frachtsätze für die neu auf-
genommene Station Halbstadt, Einbezie-
hung der Stationen Halbstadt und Boden-
bach in den Ausnabmetarif No. 1 (für
diverse Güter), Einbeziehung der Station
Halbstadt in den Ausnahmetarif No. 5
(Eisen und Stahl), Ausdehnung und Er-
gänzung des Ausnahm- tarifes No. 7 (Lo-
comobilen , Dresch- und Säemaschinen)
und endlich Tarif berichtigungen. Exem-
plare sind bei den betheiligten Bahnver-
waltungen und namentlich auch bei der
Verkehrsdirection der Oesterreichischen
Staatseisenbabngesellschaft in Wien,
1. Pestalozzigasse. 8, erhältlich. (1479 RM)
2. Stations-Benennung etc.
Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen.
Einer Mittheilung der Kgl. Eisenbahn-
Direction zu Berlin zufolge hat die
Station Wilmersdorf der Berliner Ringbahn
dieBenennungWilmeisdorf-Friedenau
erhalten.
Berlin, den 14. Juni 1881.
Die geschäftsführende Direction.
3. Ausloosungen etc.
Altona-Kieler EisenbahugeseUschaft. Die
diesjährigen Ausloosungen der Prioritäts-
obligationen der Altona-Kieler Eisenbahn-
gesellschaft L, II., IIL und IV. Emission
werden am 2. Juli d. J. Vorm. 11 Uhr im
hiesigen Stationsgebäude in Gegenwart
zweier Directionsmitglieder und des pro-
tocollführenden Notars stattfinden.
Den Inhabern der der Verloosung unter-
liegenden Prioritätsobligationen ist der
Zutritt zu der Verloosung gestattet. Al-
tona, den 16. Juni 1881. Die Direction. (1499)
4. Auszahlungen.
Braunschweigische Eisenbahn. Die Ein-
lösung der am 1. Juli c. fälligen Zinscou-
pons der 4% pCt. Prioritätsobligationen
unserer Gesellschaft erfolgt von dem be-
zeichneten Tage an
in Braunschweig bei unserer Haupt-
casse und dem Bankhause Leh-
mann Oppenheimer & Sohn,
in Berlin bei dem Bankhause Mendels-
sohn & Comp, und bei der Berliner
Handelsgesellschaft.
Die Coupons müssen mit einem von dem
Empfänger unterschriebenen Verzeichnisse
eingeliefert werden, in welchem der Reihen-
folge nach die Nummern der Coupons und
deren Geldwerthe angegeben sind. Braun-
schweig, den 14. Juni 1881. Direction der
Braunscbw. Eisenbahngesellschaft. (1501)
K. K. priv. Kronprinz Budolfbahn. Der
Verwaltungsrath beehrt sich hiermit, zur
Kenntniss zu bringen, dass der am 1. Juli
1881 fällige Coupon der gesellschaftlichen
Actien vom Fälligkeitstermine an in Wien
bei der Hauptcassa der K. K. Betriebs-
verwaltung der Kronprinz Rudolfbahn,
I. Renngasse 5, über in der XIV. ordent-
lichen Generalversammlung der Actionäre
am 2. Juni 1881 gefassten Beschluss mit
Vier Golden Oe. W. in Silber
eingelöst wird.
Die zur Einreichung erforderlichen Be-
gleitscheine werden bei der Liquid atur
der K. K. Betriebs-Verwaltung der Kron-
prinz Rudolf bahn ausgefolgt. Wien, 11.
Juni 1881. Der Verwaltungsrath. (Nach-
druck wird nicht bonorirt.) (1477 J)
5. Submissionen.
Westholsteinische Eisenbahn. Durch
Aenderung unseres Signalsystems sind
20 Stück elektrisch - optisch - akustische
Streckensignale (Eiserne Säulen mitGlocken
und Haltscheibe) sowie 7 Induktionsappa-
rate zum Abmelden der Züge, — Alles im
Jahre 1877 von Siemens & Halske gefertigt
und pp. 3 Jahre im Gebrauch, ferner etwa
1000 Stück Isolatoren — disponibel ge-
worden und stehen zum Verkauf bereit.
Neumünster, Juni 1881. Die Direction. (1500)
Die Lieferung von:
1. 250 000 kg Petroleum,
2. 210 000 „ rohem Rüböl,
3. 80 000 „ raffinirtem Rüböl
soll im Wege der öffentlichen Submission
vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen liegen wäh-
rend der Dienststunden in dem diessei-
tigenMaterialienbureau, Fürstenwallstrasse
10 hier aus, können auch von demselben
gegen Einsendung von 80 /i^ und event.
20 für Porto bezogen werden.
Reflectanten haben ihre Offerten mit der
Bezeichnung:
„Offerte auf Lieferung von Petroleum resp.
rohem und raffinirtem Rüböl“
bis Mittwoch, den 22. Juni er., Vor-
mittags 10 Uhr an das genannte Bureau
einzureichen, wo sie in Gegenwart der
etwa erschienenen Offerenten eröffnet
werden. Magdeburg, den 7. Juni 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1439)
Olden burgische Staatsbahn. Die in Halb-
monatlichen bezw. monatlichen Raten zu
beschaffende Lieferung des im Laufe der
Monate Juli bis December 1881 incl. er-
forderlich werdenden Beleuchtungs- und
Schmier- Materials, nämlich:
17 100,00 kg Petroleum,
5 050,00 „ Rüböl, raff.,
8 250,00 „ do. roh,
soll im Wege der Submission verdungen
werden.
Die Lieferungsbedingungen werden auf
Anforderung mitgetheilt.
Lieferungserbietungen sind bis zum 20. d.
M. an die Eisenbahnmaterialverwaltung
einzusenden. Oldenburg, 1881. Juni 14.
Material- Verwaltung. Wolfe (1469)
K. K. Betriebsverwalter der Kronpriiw
Budolfbahn. Lieferungs- Ausschrei-
bung. Auf die Lieferung des Jahresbe-
darfes d. i. vom 1. August 1881 bis 31. Juli
1882 vnn circa
40 000 kg Rübbrenn-Oel und
33 000 „ Oliven-Schmier-Oel
PRIVAT -ANZEIGEN.
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eohlen und Coakg. Erze.
liefert:
Schmiedestücke.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen aus Eise
'■ ■ " "Ibuch und in jedem Torgeschrieb
Laschen aus Schweisseisen, Elusseisen und Bessemer-
stahl.
üntorlagsplatten für Schienen aus Schweiss- und Fluss-
Lang- und Qaerschwellen aus Schweiss- u. Plusseisen.
Eieineisenzeng zum eisernen Bahnoberbau.
Bandagen aus Bessemer- und Martinstahl.
Achsen aus Bessemer-, Martinstahl und Flusseisen.
Radsätze für Waggons, Tender und Locomotiven.
Grnbenschienen aus Eisen und Stahl.
Gmbenschwellen aus Schweiss- und Flusseisen.
Gmbenwagen-Räder und complete Sätze etc. aus Tem-
perstahl.
Fliegende Geleise, Schachtgestänge, Schachtringe,
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flacl
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddeh
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen.
üniTersaleisen.
Frofllirtes Eisen aller Art als:
Hufstab- Mutter-
Kesselbleche in Prima, Feinkorn-
moor- Flusseisen- Martinstahl- Besi
Beseiroirbleche.
1, Martinstahl und Bes-
Gesehwinfligkeitisiiiesser Pat. Klose
Sch ieneniirofil- Apparate Pat. Hattemer & Schubert
liefert Willi. Horn, Berlin S.,
Telegraphep-Bau-Anstalt.
Eiserne Lastkarren
empsebit R. Dresclier,
Chemnitz.
656
-werden vorschriftsmässig gestempelte, ver-
siegelte und mit der Aufschrift: „Offert
aufOele“ "versehene Offerten bis längstens
27. Juni 1881 im Einreichungs-Protocolle
der K. K. Betriebs-Verwaltung, I. Renn-
gasse 5 angenommen, und ist gleichzeitig
ein Vadium von 5 pCt. des Gesammt-
werthes der offerirten Lieferung im Baaren,
oder in solchen Effecten, welche von der
priv. Oesterr.-Ung. Bank zur Belehnung
zugelassen werden, bei der h. o. Haupt-
cassa zu erlegen.
Die allgemeinen und speciellen Liefer-
bedingnisse können im Bureau für Ma-
terialwesen, ebenfalls Renngasse 5, gegen
Vergütung der Selbstkosten behoben wer-
den.
Das Anbot ist nur franco einer Kron-
prinz Rudolf bahn-Station und franco Fass
zu stellen.
Die K. K. Betriebsverwaltung behält
sich die Entscheidung zwischen den be-
treffenden Offerenten vor und wird jedes
Offert, welches den genannten Bedingun-
gen nicht entspricht, unberücksichtigt
lassen. Wien, am 11. Juni 1881. Der K. K.
Betriebsverwalter der Kronprinz Rudolf-
bahn. (Nachdruck wird nicht honorirt.)(1476)
Privat-Anzeigen (Schluss).
GANZ & C»“»»-
Eisengiesserei u. Maschinen-
Fabriks-Actien-Gesellschaft
in Ofen und Matibor,
Hartgass - Bäder und Herzstücke,
Eisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbestandtheile,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, Walzenstnhle und Mühlen-
bestandtheile.
DAMPF- PUMPEN ■ |
Veise *, MonsHi, Mv.sohlnenfabriK .• 3
HALLE VS. r
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ift in 3lnerfennung ber 3teic|l^altigfeit, SSielfeitigfeit unb ©ebiegenl^eit feineä ^[nl^altS
die gefefenfte und nec&ceitetfte Leitung SeutfÄfands
geroorben, inbem e§ fid^ feit meuteren Saluten etnett feffen <Stamm non weit über
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beftel^en nornebmlid^ in jjotgenbem : „Säglid^ jroeimaligeg ©rf^einen al§
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D SW., Beutbstraai
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Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Einiindzwanzig-ster Jalirg^aiig.
Berlin, den 24, Juni 1881.
Dieser Nnmmer liegen die „Notizen über nene Tarife und Tarifänderangen pro Mal 1881“ bei.
Inhalt: Aus dem Deiitschen Reich. — Italien. — Die Italienischen Eisenbahnen und deren Betiiebserjsfebnisse in 187'J. — Nieder-
ländische Correspondenz. — Die Holländische Eisenbahngesellschaft. — Entscheidungen Nordamerikanischer (Gerichtshöfe betr. Eisenbahn-
Personenverkehr. — Reichsgerichts-Erkenntniss. — Selhstthätige Blockstationen. — Kursbuch-Literatur. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-
Bekanntmachungen. 2. Erömungen. 3. Betriebsergebnisse. 4- Generalversammlungen. 5- Submissionen. — Privat-Anzeigen,
Aus dem Deutschen Reich,
Berlin, den 20. Juni. (Politische Wochenschau. Instructio-
nen für den Betriebsdienst. Zweite Stückgutclasse. Breslau-Erei-
burg. Mecklenburgische Friedrich-Franz Bahn. Gotthardbahn,
Verspätungen im April. Eisenbahnunfälle im April.)
In voriger Woche ist der Reichstag geschlossen worden. In
seiner letzten Berathungswoche hat derselbe noch die Tarifno-
velle, betreffend Weintrauben und Mehl, unverändert angenom-
men, die Handelsverträge wurden erledigt, der Nachtragsetat für
den Deutschen Volkswirthschaftsrath wurde abgelehnt, und das
Arbeiterunfallversichefungsgesetz nach den Beschlüssen der zwei-
ten Lesung angenommen, also in einer Gestalt, welche die An-
nahme des Gesetzentwurfs seitens der Regierung fast ausschliesst.
Ein Compromiss, wonach die gesammte Versicherungsprämie
durch die Arbeitgeber aufgebracm werden sollte, scheiterte an
dem Widerstande des Centrums. Es unterliegt keinem Zweifel,
dass der Bundesrath, trotz der Ablehnung der Checks-, Lombard-
und Quittungssteuer, das Stempelabgabengesetz, wie es aus den
Beschlüssen des Reichstags hervorgegangen ist, annehmen wird.
Aus der vom Reichstage bewilligten Börsen- und Lotteriesteuer
wird dem Reiche, wie man glaubt, eine Einnahme von 12 Mil-
lionen Mark erwachsen, d. h. ein höherer Ertrag, als er sich nach
den ursprünglichen Sätzen der Regierungsvorlage ergeben hätte.
Auch die Annahme des Innungsgesetzes, wie es aus den Berathun-
gen des Reichstags hervorgegangen, durch den Bundesrath und
die Reichsregierung ist nunmehr sicher und beide Gesetze werden
schon in den nächsten Tagen zur Publication gelangen. Kurz
nach Schluss der Session hat sich in den höchsten Spitzen der
Regierung eine wichtige Aenderung vollzogen, die im „Reichs-
Anz.“ bereits amtlich publicirt ist. Der Kaiser hat den seitheri-
en Cultusminister von Puttkamer zum Minister des Innern und
en Präsidenten des Reichstags von Gossler zum Cultusminister
ernannt. Zu gleicher Zeit hat der Kaiser dem Reichskanzler Fürsten
von Bismarck einen zur Herstellung seiner Gesundheit erforder-
lichen Urlaub ertheilt und den Staatsminister von Boetticher mit
der generellen Vertretung des Reichskanzlers, soweit dieselbe
nicht durch die Chefs der Specialressorts gedeckt ist, beauftragt.
Der Vicepräsident des Staatsministeriums Graf Otto zu Stolberg-
Wernigerode hat auf wiederholtes, mit seinen Privatverhäitnissen
begründetes Ansuchen vom Kaiser die Entlassung aus seinen
Aemtern erhalten. Die Eröffnung der neuen Reichstagssession
ist für November in bestimmte Aussicht genommen. Die Wahlen
werden Ende September stattfinden und der Landtag erst nach
Schluss der Reichstagssession, etwa Anfang Februar, zusammen-
treten. Der Beschluss einer so frühzeitigen Einberufung des
Reichstags ist theils mit Rücksicht auf die in der verflossenen
Session vorgetragenen Wünsche, theils in der Absicht gefasst
worden, zu dem Zollanschlussvertrag mit Hamburg möglichst
frühzeitig die Zustimmung der Reichsvertretung zu erlangen.
Von der Hamburger Bürgerschaft ist der Zollanschlussvertrag in
der verflossenen Woche mit 106 gegen 46 Stimmen genehmigt und
damit eine neue Epoche Hamburgischer Geschichte eingeleitet
worden. Der Kampf, der um die wirthschaftliche Ausnahmestel-
lung, welche Hamburg bisher im Deutschen Reiche eingenommen,
geführt wurde, ist beendet und ein ehrenvoller Friede abge-
schlossen, der alle Bürgschaften einer gedeihlichen Entwickelung
nicht nur für Hamburg, sondern hoffentlich auch für das ganze
Deutsche Reich in sich schliesst. Der Zollanschluss wird natur-
gemäss einen bedeutenden Einfluss auf die projectirte Einverlei-
bung von Altona, Wandsbeck und der Unterelbe ausüben, insofern
dadurch einerseits die Errichtung von Zollschranken gegen Ham-
burg überflüssig wird und man andererseits annehmen kann,
dass der Zeitpunkt des Anschlusses dieser mit Hamburg vnrth-
schaftlich so eng verbundenen Gebiete so weit hinausgeschoben
werden wird, dass er mit dem Eintritt Hamburgs in den Zollver-
band zusammenfällt. Die Folgen der veränderten Lage sind in
wirthschaftlicher Beziehung von hoher Bedeutung und berührten
u. A. wohl auch die Eisen bahnprojecte Berlin-Kiel und Berlin-
Salzwedel-Altona, durch welche Altona für die Trennung von
Hamburg entschädigt werden sollte. Auf der anderen Seite stei-
gen die Chancen der auf Cuxhaven bezüglichen Eisenbahnpro-
jecte in Folge der Verkleinerung der Freihafenquartiere erheb-
lich. Da das Freihafenterrain künftig nicht mehr so gross sein
wird, um das Geschäft des Ausladens in dem bisherigen Um-
fange zu ermöglichen, so werden diejenigen Schiffe, welche
Waaren für den binnenländischen Ha,ndel bringen, zum Theil ge-
nöthigt sein schon in Cuxhaven zu löschen, und da die neuenVer-
hältnisse selbstverständlich die Anlage von neuen Qnai’s , Lagerhäu-
sern und dergl. bedingen, so wird hierdurch auch der Bauindustrie
für die Enttäuschung, die ihre Hoffnungen durch die voraussicht-
liche Aufgabe der oben erwähnten Eisenbahnprojecte erfahren,
reichliche Entschädigung in Aussicht gestellt.
Die Instructionen für den äusseren Betriebsdienst hat der
Herr Arbeitsminister in Verfolg früherer Erlasse einer Durchsicht
unterziehen lassen. Die Prüfung der verschiedenartigen be-
stehenden Instructionen, sowie des im Jahre 1879 von Commis-
sionen der Königlichen Eisenbahndirectionen gesammelten Ma-
terials hat einem darüber vorliegenden Rescript zufolge ergeben,
dass es sich empfiehlt, vor der Bearbeitung weiterer einheitlicher
Specialinstructionen zunächst generelle Grundzüge für die ein-
zelnen, hier noch in Frage kommenden Dienstzweige vorberathen
zu lassen und festzustellen, welche die Grundlage der Dienst-
instructionen für die betreffenden Beamtenkategorien auf sämmt-
lichen Staatsbahnen zu bilden geeignet sind. Das in dieser Be-
ziehung für den Bahnbewachungs- und Bahnunterhaltungsdienst,
sowie für den Signaldienst Erforderliche wird im Wesentlichen
durch die bereits angeordneten Berathungen seine Erledigung
finden. Im Verlauf dieser Berathungen wird noch zu erörtern
sein, ob auch für die Benutzung der Arbeitswagen und Draisinen,
für die Hülfeleistung bei Lebensgefahr und plötzlichen Unfällen
und für die Behandlung gefundener Gegenstände einheitliche
Vorschriften einzuführen sein möchten. Weiter wird es zunächst
auf die Gewinnung von Grundzügen für die Instructionen von
Beamten des Stationsdienstes, des Zugbegleitungs- und des Loco-
motivdienstes ankommen. Es hat sich als wünschenswerth her-
ausgestellt, in der Instruction für den Stationsdienst diejenigen
Pflichten und Befugnisse näher zu präcisiren, welche dem Stations-
vorsteher persönlich und ohne Rücksicht auf die jeweilige Dienst-
stundeneintheilung obliegen und zustehen, im Gegensatz zu den
Pflichten und Befugnissen des den Stationsdienst wahrnehmenden
-Beamten. Auch die Frage, ob einheitliche Grundzüge für den
Rangirdienst und für eine Arbeiterordnung aufgestellt werden
können, ist in Erwägung zu ziehen. Mit der Vorberathung und
Aufstellung des Entwurfs der Grundzüge soll eine besondere
Commission beauftragt werden, für welche jede Direction einen
höheren Beamten des Betriebs- und des Mascbinendienstes in
Vorschlag bringen soll.
Die zweite Stücbgntklasse ist Gegenstand folgender Bemer-
kung im Jahresbericht dei* Breslauer Handelskammer: Die Inter-
essenten des Eisenbahngüterverkehrs wurden beunruhigt durch
das von der ständigen Tarifcommission und dem Verkehrsaus-
schuss empfohlene neue Eisenbahngütertarifschema, welches fast
während des ganzen Jahres die zur Begutachtung berufenen In-
stanzen beschäftigte. Schlesien würde durch die mit der An-
nahme des neuen Schemas unvermeidlich verknüpfte Vertheue-
rung des Exports wichtiger provinzieller Artikel wesentliche Ein-
bussen erleiden. Der Radius des Absatzkreises für die in Frage
kommenden Schlesischen Waaren und Produkte müsste sich aber-
mals verkürzen und die Preise derselben würden gedrückt wer-
den. Ueberhaupt bedarf der Handelsstand auch auf dem Gebiete
des Bisenbahntarifschemawesens dringend einer gewissen Stabi-
lität, wenn seine Interessen nicht geschädigt werden sollen.
Die Breslau - Schweidnitz - Freiburger Eisenbahngesellschaft
hielt in voriger Woche ihre Generalversammlung ab. In der-
selben führte der Vorsitzende des Directorii, Eisenbahndirector
Dr. Glauer aus, dass das Unternehmen durch Verlegung der
Königszelt-Liegnitzer Strecke um 1,08 km auf 600,08 km sich
ausgedehnt habe. Der im Vorjahre genehmigte Vertrag mit
J. Jacob vom Rath & Co. und Gehr. Schoeller über Ausführung
einer Secundärbahn Mochbern, Klettendorf, Koberwitz ist nicht
zur Ausführung gelangt. Die Concession sei nur unter Bedin-
gungen zugesagt worden, welche das Haus vom Rath als nicht
mit dem Vertrage übereinstimmend erachtet habe. Die Verwal-
tung habe alsdann für zweckmässig gehalten, von dem Projecte
abzustehen, sei aber leider genöthigt gewesen, gegen das ge-
nannte Haus wegen der Kosten der Vorarbeiten {4 200 klagbar
zu werden und werde demnächst auch wegen des auf die Herren
Gebr. Schoeller fallenden Kostenantheiles im schiedsrichterlichen
Verfahren vergehen. — Ferner habe das Königliche Eisenbahn-
commissariat die Anfertigung der Vorarbeiten für eine Secundär-
bahn Podejuch-Ostswine verlangt. Sie seien gefertigt und kürz-
lich mit dem über 7 500 000 M abschliessenden, sich wahrschein-
lich auf 9 Millionen Mark erhöhenden Kostenanschläge einge-
reicht worden. Die Verwaltung habe gleichzeitig eine Vorstellung
an den Minister gerichtet, in welcher um Entbindung von der
Ausführung gebeten wurde. Als Motive seien darin angeführt,
dass die ganze Erweiterung des Unternehmens über Liegnitz
hinaus nicht im Sinne der Gesellschaft gele^n (?), sondern vom
Ministerium selbst angeregt (?) worden sei. Die für die Erweite-
rung bis Stettin und Ostswine sprechenden Momente seien durch
die ertheilten Concessionen an die vormalige Berlin-Stettiner Bahn
nnd von Frankfurt a. 0. nach Wrietzen und von Ducherow nach
Swinemünde, sowie die vom Staate selbst ausgeführten Correc-
turen der Swine und durch den Durchstich bei Caseburg hin-
fällig geworden. Ein Verkehrsbedürfniss liege nicht vor, nachdem
der Dunzig- Bahnhof bei Stettin angelegt und dadurch die Ver-
mittelung des Seeverkehrs erreicht worden sei. Die Secundär-
bahn bestreiche eine sterile, grossentheils aus Wald und Sumpf
bestehende, nur eine einzige Stadt (Wollin mit ca. 5 000 Ein-
wohnern), sonst jedoch nur unbedeutende Ortschaften berührende
Gegend; sie könne in Folge ihrer parallelen Lage zum Haff auch
für die Provinz Pommern keine Vortheile erbringen, und könnten
füglich die betheiligten Kreise kein Recht auf die Ausführung
her leiten, welche weder den Bahnbau angeregt, noch etwas für
denselben gethan haben. Die Ausführung der Bahn werde und
müsse das bestehende, nur mit aller Mühe auf einen mässigen
Ertrag gebrachte Unternehmen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahngesellschaft auf das Stärkste schädigen, da ebenso-
wenig wie bei der Stettin-Ducherow-Swineinünder Secundärbahn
auf einen' die Betriebskosten deckenden Ertrag zu rechnen sei.
Es läge der Fall möglicher Vergeudung von Nationalvermögen
vor, welchen der Minister bei Gelegenheit der Verstaatlichung
mehrerer Privatbahnen auf das Entschiedenste . getadelt habe.
Der Erfolg dieser Vorstellung müsse abgewartet werden. — Der
Redner legte an der Hand des Berichts ferner dar, wie weit das
zuletzt concessionirte Capital von 6 Millionen Mark Prioritäts-
obligationen zu 5 pCt. Verwendung gefunden habe und 1881
weiter finden werde. Mit Rücksicht hierauf und in Anbetracht
der 1881 neu hinzutretenden Amortisation der Prioritätsobliga-
tionen Lit. K. erhöhe sich die jährliche Ertragsausgabe um
150 000 bis 160 000 ihr trete, wie im Bericht weiter ausge-
führt, eine Mehrbelastung von 30 000 jährlich für den Beamten-
pensionsfonds hinzu, BO dass die Ausgaben, abgesehen von allen
anderen Verhältnissen, sich jährlich um fast 200 000 Ji erhöhen.
Eine Deckung derselben durch günstigere Betriebseinnahmen sei
nach den bisherigen Betriebsresultaten des laufenden Jahres mit
über 137 000 Mindereinnahmen nicht zu gewärtigen ; im Gegen-
theil liege die Befürchtung nahe, dass durch die veränderten
Verkehrsinstradirungen über die in Staatshände übergegangenen
Privatbahnen und durch die neue Strecke Dittersbach-Glatz eine
wesentliche Verminderung der Einnahmen eintreten werde.
Nachdem der Vorsitzende noch einen Ueberblick über die Renta-
bilität der einzelnen Bahnlinien, den Betriebsdienst und die ge-
sammten finanziellen Ergebnisse unter Vergleichung der Aus-
gaben mit denen von Nachbarbahnen gegeben hatte, wurde, da
Anfragen aus der Versammlung nicht gestellt wurden, auf die
weiteren Gegenstände der Tagesordnung übergegangen. Fürst
Carolath, als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsraths,
erstattet hierauf den Bericht über die- erfolgte Revision der
Jahresrechnung und beantragt Namens des Ausschusses die De-
charge, welche einstimmig ertheilt wird. Ein Antrag, die Remu-
neration der fünf unbesoldeten Mitglieder des Curatoriums,
welche nach einem Beschlüsse aus dem Jahre 1870 zeither zu-
sammen 6 000 M jährlich bezogen, vom Jahre 1881 ab auf
10 000 M zu erhöhen, findet einstimmige Annahme. Damit ist
die Tagesordnung erledigt.
Die Mecklenburgische Friedrich-Franz Bahn hat ihrem vor-
liegenden Geschäftsbericht zufolge im Jahre 1880 1 114 403 Per-
sonen befördert, d. h. 90 178 Personen und 4 968018 Personen-
kilometer mehr als im Jahre 1879. Entsprechend dieser Steige-
rung der Personen-Frequenz sind auch die Einnahmen gestiegen,
und zwar betrug das Aufkommen aus dem Personen-Verkehr
1 991 874 M gegen 1 808 788 M im Jahre 1879. Der Güter-Trans-
gort belief sich auf 420 013 Tonnen, welche zusammen 35 575 000
ilom. zurücklegten. Die Einnahmen hieraus stellten sich auf
2 167 800 was gegen das Vorjahr ein Plus von 169 565 JA er-
giebt. Im Ganzen stellten sich die Einnahmen der Gesellschaft
auf 4 761201 M gegen 4 450 938 im Jahre 1879, pro Kilom. Bahn-
länge berechnet ergiebt sich eine Einnahme von 13 644 JA gegen
13 695 JA im Vorjahr, welches Verbältniss darin seinen Grund
hat, dass im Jahre 1880 ca. 23 km Bahn mehr im Betrieb waren,
als im Jahre 1879. Die Ausgaben betrugen 2 240 983 JA oder
111 367 JA mehr, als im Jahre 1879. Diese Mehrausgabe findet
ihre hauptsächliche Begründung darin, dass für den vollen Be-
trieb der Bahnstrecke Malchin-Waren, auf welcher die Betriebs-
Eröffnung im Jahre 1879 erst am 9. November stattgefunden hat,
eine grössere Kostenaufwendung erforderlich war. Die Betriebs-
kosten erforderten von der Gesammt-Einnahme 47,07 pCt. gegen
47,85 pCt. im Vorjahr. Der Ueberschuss der Betriebsrechnung
bezifferte sich auf 2 520 217 hierzu 302 142 M Gewinnvortrag
aus 1879 ergiebt im Ganzen einen Ueberschuss von 2 822 359
davon ist gezahlt: Annuität an die Mecklenburgische Regierung
960 000 tM, Dotation des Erneuerungsfonds 370 000 JA, Dotation
des Reservefonds 100 000 JA, Tantieme 30 710 JA, Dividende pro
1880 (7,8 pCt. oder 39 JA pro Actie) 1 053 000 JA; der verbleibende
Rest von 308 648 ist auf neue Rechnung vorgetragen. Der
Reservefonds der Gesellschaft hatte Ende 1880 einen Bestand von
1 129 021 JA, während der Erneuerungsfonds sich auf 1042 306 M
belief.
Der Geschäftsbericht der Gotthardbahn, der kürzlich ver-
öffentlicht worden ist, besagt: Was zunächst die Rechnung für
das reducirte Netz betrifft, so hatte die Verwaltung über einen
Saldo der vorjährigen Rechnung von 38 670 064 Frcs.-, sowie über
folgende Einnahmen zu verfügen: 1. Einzahlung von Subven-
tionen 19 823 198 Frcs., 2. Einzahlung auf Actien 1 844 349 Frcs.,
3. Einzahlung auf Obligationen 7 265 803 Frcs., 4. anderweitige (in-
directe) Einnahmen 2 091 963 Frcs., Summa 69 695 378 Frcs. Die
auf das VIII. Baujahr entfallende Subventionsquote für den Haupt-
tunnel und die Zufahrtslinien wurde in ihrem vollen Betrage in
Einnahme gebracht und das noch rückständige Betreffniss von
Luzern im Betrage von 240 571 Frcs. in der Bilanz unter dem Titel
„Conto-Corrent-Debitoren“ aufgeführt. Von den rückständig ge-
bliebenen und reclamirten Verzugszinsen auf verspätet einbezahlte
frühere Subventionen ist derjenige der Regierung , von Italien un-
term 5. März 1881 entrichtet worden. Von der Subventionsein-
zahlung entfallen auf den Gotthardtunnel 7 463 540 Frcs., auf die
Zufahrtslinien 12 359 658 Frcs. — An die zusammen 2 091 963 Frcs.
betragenden indirecten Einnahmen lieferte der Nettoertrag des
Wechsel-, Werthschriften- und Interessencontos 1 656 165 Frcs. oder
5,482 pCt. des durchschnittlich zur Verfügung gestandenen Capitals
von 32 330 083 Frcs., der Ertrag an Pacht- und Miethzinsen 91 033
Francs, der Erlös von wiederverkauften entbehrlichen Grund-
stücken 8 397 Frcs., und der Ueberschuss der Betriebseinnahmen
über die Betriebsausgaben der im Verkehr stehenden Tessinischen
Thalbahnen 336 367 Frcs. gegenüber 156 199 Frcs. im Vonahre und
egenüber 47 737 Frcs. im Jahre 1878. Von der mit Einschluss
es Saldos der vorjährigen Rechnung zur Verfügung der Verwal-
tung gelangten Summe von 69 695 378 Frcs. wurden im Berichts-
jahre verwendet: für Beschaffung des Baucapitals (Porti auf Sub-
ventionsgeldern, Coursdifferenzen und Herstellung von Titeln
681 180 Frcs., für die Centralverwaltung 208 753 Frcs., für Zinsen
des einbezahlten Actien- und Obligationscapitals 5 754 480 Frcs.,
659
für den eigentlichen Bahnbau (inclusiTe technische Bauleitung
32132 072 Frcs. Es verblieb somit auf den 31. December 1880
ein Saldo von 30 918 891 Frcs. Durch die dem Schweizerischen
Bundesrathe vorschriftsgemäss vorgelegten Bauprogramme und
Kostenvoranschläge für das IX. Baujahr (1. October 1880 bis 30.
September 1881) sind folgende Ausgaben in Aussicht genommen
worden: Für die Arbeiten im grossen Tunnel 7 305 203 Frcs., für
die Arbeiten auf den Zufahrtslinien 29 932 100 Frcs., für allgemeine
Kosten (Verwaltungs kosten, Zinsen und Coursabschläge) 5 175 000
Francs zusammen 42 412 303 Frcs. Werden hiervon die Ausgaben der
Monare October, November und December 1880 in Abzug gebracht,
so bleiben für das Jahr 1881 vor Eingang der neuen Subventionen
muthmasslich noch auszugeben 34 589 859 Frcs. Da das Saldo vom
31. December 1880 nur 30 918 891 Frcs. betrug und an Actien- und
Obligationencapital, wie aus der Bilanz hervorgeht, nur mehr ein
kleiner Betrag eingehen wird, so wird die Verwaltung wahrschein-
lich auch im Jahre 1881 wieder in die Lage kommen, zur Deckung
der Bauausgaben ein vorübergehendes Anleihen zu erheben, wel-
ches sodann durch die im November eingehenden Subventionen
wieder zurückbezahlt werden kann. — Die Rechnung für den Bau
der Monte Cenerelinie gestaltete sich folgen dermassen : Im Berichts-
jahre hat das Consortium, welches sich zur Uebernahme des Obliga-
tionencapitals im Betrage von 6 000 000 Frcs. verbindlich gemacht
hatte, einen weiteren Betrag von 4 000 000 Frcs. einbezahlt, so dass
bis 31. December 1880 zusammen 5 000 000 Frcs. einbezahlt waren.
Mit dem Saldo der vorjährigen Rechnung von 727 373 Frcs. hatte
die Verwaltung im Berichtsjahre noch über folgende Einnahmen
zu verfügen: 1. Einzahlung von Subventionen 1 243 000 Frcs.,
2. Einzahlung auf Obligationen 4 000 000 Frcs., 3. anderweitige
(indirecte) Einnahmen 169 761 Frcs., zusammen 6140134 Frcs.
Das Subventionsbetreffniss entspricht dem Werthe von 65 pCt.
der im I,. Baujahr, d. i. bis 30. September 1880, ausgeführten
eigentlichen Bauarbeiten. Die aus der Anlage der verfügbaren
Gelder erzielten „indirecten Einnahmen“ betragen 169 727 Frcs.
und repräsentiren 10,02 pCt. des durchschnittlich zur Verfügung
gestandenen Capitals von 1 693 943 Frcs. Dieses äusserst günstige
Ergebniss ist darauf zurückzuführen, dass auf verkauften Werth-
schriften (5 pCt. Italienische Rente und Amerikanische Bonds)
im Ganzen 51 637 Frcs. mehr erlöst wurden, als beim Ankauf da-
für bezahlt worden war. Von den mit Inbegriff des Saldos der
vorjährigen Rechnung 6 140 134 Frcs. betragenden Einnahmen wur-
den während des Berichtsjahres verwendet; 1. für Beschaffung
des Baucapitals und Herstellung von Titeln 483 707 Frcs., 2. für
Zinsen des einbezahlten Obligationencapitals 136 528 Frcs., 3.
für den eigentlichen Bahnbau (^inclusive technische Bauleitung)
3 139 104 Frcs., Summa der Ausgaben 3 759 339 Frcs. Auf den 31.
December 1880 verblieb somit ein Saldo von 2 380 794 Frcs. Die
dem Hohen Bundesrathe vorschriftsgemäss eingereichten Bau-
programme und Kostenvoranschläge für das 11. Baujahr, d. i. vom
1. October 1880 bis 30. September 1881, sehen eine Ausgabe von
zusammen 5 537 520 Frcs. vor, wovon 5 337 520 Frcs. auf den eigent-
lichen Bahnbau und 200 000 Frcs. auf allgemeine Kosten fallen.
Nach der amtlichen Nachweisung über die auf Deutschen
Bahnen (ausschliesslich der Bayerischen) beförderten Züge und
deren Verspätungen wurden im April auf 47 grösseren Bahnen
beziehungsweise ßahncomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge
von 28 861,39 km befördert an fahrplanmässigen Zügen: 12 060
Courier- und Schnellzüge, 80446 Personenzüge, 50 308 gemischte
Züge und 79 611 Güterzüge; an ausserfahrplanmässigen Zügen:
1 923 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und
27 699 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden
588 962 147 Achskm bewegt, von denen 190 358 627 auf die fahr-
planmässigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es ver-
späteten von den 142 814 fahrplanmässigen Courier-, Schnell-,
Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1 465 oder 1,00 pCt.
(gegen 0,41 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,70 pCt.
im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 665
durch das Abwarten verspäteter Anschlusszüge hervorgerufen, so
dass den aufgeführten Bahnen nur 800 Verspätungen (= 0,56 pCt.)
zur Last fallen (gegen 0,40 pCt. im Vormonat). In demselben
Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in
Vergleich zu ziehenden Bahnen von 132 754 beförderten fahrplan-
mässigen Zügen mit Personenbeförderung 317 oder 0,24 pCt.,
mithin 0,32 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden
271 Anschlüsse versäumt (gegen 83 in demselben Monat des Vor-
jahres und 244 im Vormonat).
An Eisenbahnunfällen im April waren im Ganzen zu ver-
zeichnen : 7 Entgleisungen und 2 Zusammenstösse auf freier Bahn,
8 Entgleisungen und 29 Zusammenstösse in Stationen und 106
sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge,
Kesselexplosionen und andere Betriebsereignisse, wobei Per-
sonen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen
sind im Ganzen, und zwar grösstentheils durch eigenes Ver-
schulden, 123 Personen verunglückt, sowie 73 Eisenbahnfahrzeuge
erheblich und 89 unerheblich beschädigt. Es wurden von den
15 510 322 überhaupt beförderten Reisenden 2 getödtet, 6 verletzt
(davon entfallen: 1 Tödtung und 3 Verletzungen auf die Ba-
dischen Staatseisenbahnen, 1 Tödtung und 1 Verletzung auf den
Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahndirection Bromberg
und je eine Verletzung auf die Verwaltungsbezirke der König-
lichen Eisenbahndirectionen zu Frankfurt und Köln (linksrhei-
nisch); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigent-
lichen Eisenbahnbetriebe 14 getödtet und 46 verletzt und bei
Nebenbeschäftigungen 24 verletzt; von Post-, Steuer- etc. Beamten
1 verletzt; von fremden Personen (einschliesslich der nicht im
Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 9 getödtet und
10 verletzt, sowie bei Selbstmordversuchen 11 Personen getödtet.
Von den sämmtlichen Verunglückungen — mit Ausschluss der Selbst-
morde — entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal-
tung stehende Bahnen (bei zusammen 21 845 km Betriebslänge
und 491 892 179 geförderten Achskilometern) 101 Fälle, darunter
die grösste Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke
der Königlichen Eisenbahndirection zu Köln (rechtsrheinisch) (17),
die Oberschlesische Eisenbahn (12) und die Badischen Staats-
Eisenbahnen (11); verhältnissmässig, d. h. unter Berücksichtigung
der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen
Längen sind jedoch auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke
der Königlichen Eisenbahndirection zu Köln (linksrheinisch),
Köln (rechtsrheinisch) und den Badischen Staatseisenbahnen die
meisten Verunglückungen vorgekommen, ß. Grossere Privat-
bahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen
5 857 km Betriebslänge und 89 428 534 geförderten Achskilometern)
9 Fälle, darunter die grösste Anzahl auf die Breslau-Schweidnitz-
Freiburger Bahn (2), die Märkisch-Posener Bahn (2) und die
Werra-Bahn (2); verhältnissmässig sind jedoch auf der Märkisch-
Posener, der Posen-Creuzburger und der Werra-Bahn die meisten
Verunglückungen vorgekommen. C. Kleinere Privatbahnen — mit
je unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1 097 km Betriebs-
länge und 7 641 434 geförderten Achskilometern) 2 Fälle und zwar
auf der Lübeck - Büchener Bahn und der Unterelbeschen Eisen-
bahn (je 1 Fall).
Italien.
Gesetz, betreffend die Beförderung kleiner Postpackete
innerhalb des Königreichs. In der Sitzung vom 24. März d. J.
legte der Minister der öffentlichen Arbeiten der Deputirtenkammer
einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Beförderung von Post-
packeten von nicht über 3 kg Gewicht und 20 cbdm Volumen
innerhalb des Königreichs, nachdem am 7. desselben Monats der
Gesetzentwurf, betreffend die Genehmigung des zu Paris am
3. November 1880 abgeschlossenen Uebereinkommens des Welt-
postvereins über die Beförderung kleiner Postpackete ohne
Werthdeclaration, vom Präsidenten des Staatsraths im Einver-
ständniss mit dem Minister der öffentlichen Arbeiten und dem
Minister für Ackerbau, Handel und Gewerbe vorgelegt worden
war. Die für die Prüfung beider Entwürfe von der Deputirten-
kammer ernannte Commission hat nunmehr ihren Bericht erstattet
und spricht sich für die Annahme derselben mit geringen Modi-
ficationen, mit welchen sich die Regierung bereits einverstanden
erklärt hat, aus.
In den dem Gesetzentwurf über die Beförderung kleiner
Postpackete innerhalb des Reichs beigegebenen Motiven erwähnt
der Minister der öffentlichen Arbeiten u. A., dass in dem Pariser
Protocolle der Vorbehalt gemacht sei, den Packetbeförderungs-
dienst den Eisenbahnverwaltungen zu übertragen, wenn dies für
zweckmässig erachtet würde; eingehendes Studium der Frage
habe ihn jedoch zu der Ueberzeugung gebracht, dass bei Ueber-
tragung an die Eisenbahnen eine nachtheilige Beschränkung der
ISntwickelung dieser neuen Form des Transportes eintreten würde
und dass dieser Verkehr mehr dem Wesen der Post als dem der
Eisenbahnen entspreche. Es befinden sich im Reiche 1 251 Eisen-
bahnstationen, dagegen 3 551 Postämter und diese letzteren liegen
überall im Mittelpunate der betreffenden Orte, während die Bahn-
stationen oft weit davon entfernt sind; die Möglichkeit der wei-
teren Ausbreitung der neuen Verkehrsart und die Bequemlichkeit
der Benutzung derselben für das Publikum sprechen daher für
die Uebertragung dieses Verkehrs an die Post. Mit den Eisen-
bahn Verwaltungen, wie mit den Schifffahrt sgesellschaften sind in-
dessen Vereinbarungen bezüglich der Beförderung dieses Verkehrs
und der dafür zu zahlenden Entschädigungen getroffen worden.
' Der Gesetzentwurf selbst lautet unter Berücksichtigung der
'^on der parlamentarischen Commission gemachten und von der
Regierung genehmigten Aenderungen nacn dem „Mon. d. Str. fer.“:
Art. 1. Die Postverwaltung wird ermächtigt, Packete ohne
Werth declaration im Gewichte von höchstens 3 kg und von
höchstens 20 cbdm Volumen im Innern des Königreiches zu be-
fördern. Diese Packete dürfen keine Briefe und sonstige Schriften
enthalten, welche den Charakter einer Correspondenz haben, aus-
genommen Bemerkungen, welche sich lediglich auf die Sendung
selbst beziehen, ebenso wenig dürfen sie explosible oder entzünd-
liche Stoffe und sonstige Gegenstände enthalten, deren Beförde-
rung durch Gesetze, Zoll- oder sonstige Reglements nicht gestattet
ist. Die sonstigen für die Zulassung zur Beförderung erforder-
lichen Bedingungen werden durch ein Ausführungsreglement fest-
gestellt.
660
Art. 2. Die Postpacketbeförderung erfolgt durch die mittelst
ministeriellen Decrets nach Publikation dieses Gesetzes zu be-
zeichnenden Postämter; nach und nach wird dieser Dienst auf
alle Postämter des Königreiches ausgedehnt werden.
Art. 3. Das vorauszubezahlende Packetporto wird auf
50 Centesimi fi^r jedes Packet festgesetzt; die Entfernung, auf
welche dasselbe transportirt wird, ist dabei gleichgültig. Das
Porto wird um 25 Centesimi, welche ebenfalls vorauszubezahlen
sind, erhöht für diejenigen Packete, für welche der Absender die
Ablieferung in der Wohnung des Adressaten verlangt.
Art. 4. Durch die Vorausbezahlung von 20 Centesimi kann
sich der Absender eine Quittung über die erfolgte Ablieferung
des Packets an den Adressaten sichern.
Art. 5. Zollabgaben jeder Art sind von dem Adressaten
bei Ablieferung des Packets zu zahlen.
Art. 6. Sind Packete auf Verlangen des Adressaten von
einem Orte zu einem andern zu befördern oder gehen solche im
Falle der Annahmeverweigerung an den Absender zurück, so
wird das Porto von 60 Centesimi von Neuem erhoben, wobei etwa
erhobene Zollabgaben zurückgezahlt werden.
Art. 7. Geht ein Packet verloren und ist der Verlust nicht
durch höhere Gewalt verursacht, so zahlt die Postverwaltung
dafür an den Absender oder auf dessen Verlangen an den Adres-
saten eine Entschädigung von 15 Lire. Im Falle der Beschädi-
gung oder des theilweisen Verlustes des Inhalts des Packetes
leistet die Postverwaltung Schadenersatz im Verhältniss zu dem
erlittenen Verluste, den Fall der höheren Gewalt ausgenommen.
Diese Entschädigung kann jedoch die Summe von 15 Lire nicht
übersteigen. Anderweitige Entschädigungen zahlt die Post nicht,
namentlich auch nicht für Verzögerung der Ankunft des Packets.
Art. 8. Das Recht zur Reclamation erlischt 6 Monate nach
Uebergabe des Packets an die Post.
Art. 9. Ohne vorherige Anmeldung und gerichtliche For-
malität können verkauft werden:
a) die Packete, welche dem Verderben unterworfene Gegen-
stände enthalten, wenn dieselben nicht rechtzeitig abgeholt werden
jder wenn die Adressaten die Zahlung der Zollgebühren ver-
weigern ;
b) die Packete, deren Annahme sowohl vom Adressaten als
vom Absender verweigert wird oder wenn der Absender von
Packeten, deren Annahme vom Adressaten verweigert wurde,
nicht aufzufinden ist.
Der Verkauf der ad a) bezeichneten Packete kann erfolgen,
sobald die Postverwaltung es für nöthig hält, der Verkauf der
ad b) bezeichneten Packete erst 6 Monate nach der Zeit, zu der
sie bei der Post aufgegeben wurden. Der aus solchem Verkaufe
erzielte Erlös bleibt 5 Jahre lang zur Disposition der Berech-
tigten, nach diesem Zeitpunkte ist derselbe dem Aerar verfallen.
Art. 10. Die Postpackete, welche entgegen der Bestimmung
in Artikel 1 Briefe oder Schriften enthalten, werden mit einer
Zuschlagstaxe belegt, welche gleich ist dem 10 fachen Betrage des
Portos für die Briefe oder Schriften, welche unfrankirt und unge-
höriger Weise in den Packeten eingeschlossen sind; diese Zu-
schlägstaxe soll nicht unter 5 Lire betragen.
Die Beförderung der sonstigen in Art. 1 als nicht zulässig
bezeichneten Gegenstände wird mit Geldstrafe von 5 bis 50 Lire
bestraft, vorbehaltlich der etwaigen höheren Strafe, welche den
Schuldigen nach dem gemeinen Rechte trifft.
Art. 11. Ein durch Königliches Decret genehmigtes Regle-
ment wird die Ausführung dieses Gesetzes, welches am 1. Octo-
ber 1881 in Kraft tritt, regeln.
Art. 12. Die Königliche Regierung wird ermächtigt, den
einzelnen Titeln des Etats für das laufende Jahr die durch den
neuen Dienst entstehenden Einnahmen und Ausgaben beizufügen
und dieselben auch in die künftigen Etats einzusetzen.
Eisenbahntarife. Trotz der schwebenden politischen Fragen
hat das Ministerium die wirthschaftlichen nicht vergessen. Der
Minister der öffentlichen Arbeiten hat in den letzten 2 Monaten
verschiedene die Eisenbahntarife betreffende Verordnungen er-
lassen, welche sämmtlich die Förderung der Industrie und des
öffentlichen wirthschaftlichen Interesses überhaupt zum Zweck
haben. Wir heben unter diesen vielen wichtigen Verordnungen
nur die folgenden hervor: Die einheitliche Festsetzung der Ge-
bühren für das Umladen aus Eisenbahnfahrzeugen in Seefahr-
zeuge und umgekehrt in den Hafenorten; den neuen Tarif für
den Weintransport nach Frankreich, durch welchen für Weinsen-
dungen, welche von den wichtigsten Italienischen Stationen direct
nach Paris gehen, der Satz von 50 Lire pro Tonne festgesetzt
wird, das ist eine Ermässigung, welche für manche Orte 50 Lire
pro Tonne beträgt. Weiter ist jetzt auch eine sehr wichtige Ver-
ordnung in Bezug auf die Eisenbahnfrachttarife für Lebensmittel
erlassen worden. Von welcher Bedeutung dieser Verkehr und
welcher Entwickelung derselbe fähig ist, geht aus der Thatsache
hervor, dass allein auf dem Netze der Römischen Eisenbahnge-
sellschaft im inländischen und im internationalen Verkehr im
verflossenen Jahre als Eilgut 39 648 955 kg Lebensmittel transpor-
tirt wurden, 8 763 939 kg mehr als in 1879, als Frachtgut 343 617 t,
das sind 58 628 t mehr als in 1879. Seit Januar 1880 schon war
eine Commission eingesetzt worden, welche die Frage eines neuen
Tarifs für Lebensmittel studiren sollte; wie es aber häufig geht
in solchen Fällen, hat die Commission bis jetzt noch zu keinem
Schlüsse kommen können. Da längeres Zögern nur schädlich
sein konnte, hat der Minister Baccarini die Verwaltungen der
Römischen und der Oberitalienischen Eisenbahnen veranlasst, alle
Erleichterungen' einzuführen, welche zulässig erschienen. Der
neue Tarif ist anwendbar auf Sendungen von Lebensmitteln in
Quantitäten von mindestens 4 Tonnen und sind die im Verhält-
niss der Transportweite abgestuften Tarifsätze um 20 bis 30 pCt.
niedriger als die jetzt für Eilgut gültigen Sätze. Ausserdem wur-
den noch weitere Erleichterungen gewährt, wie die, dass der Be-
trag des Frachtgeldes nach dem wirklichen Gewichte der Ladung,
nicht nach der Tragfähigkeit des Wagens berechnet werden soll,
sowie dass die von einer Sendung auf den Linien der beiden
Bahngesellschaften zu durchlaufenden Strecken zusammenaddirt
werden, damit die für längere Strecken festgesetzten Differential-
tarife in Anwendung kommen u. s. w. Ferner liegt es in der
Absicht des Ministers, besondere Güterzüge zwischen den Stationen,
welche die Centren der Production und der Consumtion und des
Handels mit einander verbinden, einzurichten. Um die aus
diesen Reformen sich ergebenden Vortheile vollständig zu machen,
fehlte noch der Beitritt der Südbahnen, Die Verwaltung dersel-
ben opponirte gegen diesen Beitritt mit Rücksicht auf den be-
kannten Streit über den Modus der Reparation der Betriebsein-
nahmen unter Regierung und Gesellschaft. Nachdem auch diese
Frage durch den kürzlich abgeschlossenen Vertrag zwischen der
Regierung und der Südbahngesellschaft in billiger Weise geregelt
worden, wird voraussichtlich die Verwaltung der Südbahnen nicht
mehr zögern, auch auf ihren Linien die neuen Tarifvorschriften
einzuführen. („Diritto“.)
Eröffnung neuer Bahnstrecken. Am 5. Juni er. wurde die
Bahnstrecke Palermo-Trapani und die Theilstrecke von Rocca-
palumba bis zur Palermo-Mündung des Magazzinaccio-Tunnels
(Linie von Vallelunga) eröffnet.
Am 1. Juni er. wurde der neue Hafenquai Sta. Limbania
dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Tramways. Am 30. April d. J. betrug nach dem „Mon. d.
Str. f.“: mit
Pferdebetrii
die Länge der im Betrieb befind- km
liehen Tramwaylinien 113,24
die Länge der im Bau begriffenen
Tramwaylinien 10,00
die Länge der Tramwaylinien, für
welche die Projecte der höheren
Prüfung unterlagen . . . . . . 29,60
mit
Dampfbetrieb
km
903,12
1 205,14_
J I 152,84 2 260,87 '
Vertrag zwischen der Italienischen Siidbahngesellschaft und
r Regierung. Ein neues, zwischen der Verwaltung der Süd-
bahnen und der Regierung getroffenes Uebereinkommen hat der
am 31. Mai er. in Florenz stattgehahten Generalversammlung der
Actionäre der Südbahngesellschaft zur Genehmigung Vorgelegen
und bedarf nur noch der Anerkennung durch ein Gesetz, um von
dem stipulirten Termine, dem 1. Juli er., ab in Gültigkeit zu
treten. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Vertrages betreffen :
Abänderungen der Bedingungen für den Bau der der Gesellschaft
schon durch Gesetz vom 14. Mai 1865 concessionirten Linien Ter-
moli-Campobasso-Beneyento und Aquila-Rieti ; Ertheilung der
Concession für die Strecke Rieti-Terni als Ergänzung der Bahn
Pescara-Aquila-Rieti; Verpflichtung der Gesellschaft, neue Stationen
zu Tarant und Pescara zu bauen, sowie Haltestellen an der Mün-
dung des Vomano und bei Montenero auf der Adriatischen Linie
zu errichten ; anderweite Regelung des Modus für die Repartition
der Einnahmen zwischen Regierung und Gesellschaft, wonach die
den Betrag von 15 000 Lire pro Kilometer übersteigenden Ein-
nahmen so vertheilt werden sollen, dass die Regierung 40 pCt.,
die Gesellschaft 60 pCt. erhält; Verpflichtung der Gesellschaft,
binnen Jahresfrist 20 Locomotiven und 500 Güterwagen verschie-
dener Art Äu beschaffen und überhaupt für alle zur Sicherung
eines regelmässigen Betriebes erforderlichen Ergänzungen des] Be-
triebsmaterials Sorge zu tragen. Schliesslich behält sich die Re-
gierung noch bis zum Ende Juni 1883 das Recht vor, das Netz
der Südbahngesellschaft unter den in den Verträgen vom 15. Fe-
bruar 1876 und vom 20. September 1877 stipulirten Bedingungen
anzukaufen .
Die Italienischen Eisenbahnen und deren Betriebs-
ergebnisse im Jahre 1879.
Nach dem für das Jahr 1879 vom Königlichen Ministerium
für öffentliche Arbeiten veröffentlichten statistischen Jahres-
bericht betrug Ende 1879 die gesammte Eisenbahnlänge Italiens
8 34Ö km (nicht gerechnet 923 km Tramways, von denen 113 km
animalisch und 810 km mit Dampf betrieben worden). Mit der
Einwohnerzahl und dem Flächeninhalte verglichen, ergiebt sich
die Eisenbahnlänge pro 1 Million Bewohner in den Jahren 1860
mit 84, 1870 mit 247 und 1879 mit 310 km und pro 1 qkm
661
Flächeninhalt in den Jahren 1860 mit 7, 1870 mit 21 und 1879
mit 28 m.
Die Anlagekosten der Eisenbahnen haben bis Ende 1879
2 292 486 000 Lire, d. i. pro Kilometer 280 976 L. und incl. der
Materialbeschaffungskosten im Ganzen 2 518 933 100 L., d. i. pro
Kilometer 308 730 L. betragen. Die Längen und Anlagekosten der
einzelnen Bahngebiete betragen:
Bahngebiete
Länge
Anlagekosten in Lire
km
im Ganzen
pro km
Oberitalienische Bahnen
Römische Bahnen
Südbahnen
Calabro-Sicilische Bahnen ....
Sardinische Bahnen
Versöhiedene Bahnen
3 565
1673
1441
1 151
229
281
1 157 849 000
506 813 000
432 718 000
337 337 000
59 557 000
24 659 000
333 481
304 574
250 707
293 847
260 073
119 126
Für 8 289 km Betriebslänge (im mittleren Jahresdurch-
schnitte) haben im Jahre 1879 die Betriebseinnahmen 164 672 340 L.
betragen, "woTon auf Personen 42,52, Eilgut 11,60, Frachtgut 44,10
und diverse Einnahmen 1,78 pCt. kommen. Die Ausgaben be-
liefen sich auf 101 088 902 L., absorbirten daher mehr als 61 pCt.
der Einnahmen. Wie aus nachstehender Zusammenstellung zu
ersehen, sind die Einnahmen und Ausgaben, sowie deren Ver-
hältniss zu einander folgendermassen gewachsen. Es betrugen in
Tausend Lire:
Jahr
km
Einnahmen
Ausgaben
die Ausgaben
von den
Einnahmen
pCt.
im Ganzen! pro km
im Ganzen
pro km
1863
2 638
55 418
21,0
28 376
10,7
51
1867
5 206
80 389
15,4
48 627
9,3
60
1870
5 984
99 343
16,6
57 631
9,6
58
1873
6 749
136 476
20,2
80 431
11,9
59
1876
7 700
152 555
19,8
101 354
13,2
66
1879
8 289
164 672
19,8
101 089
12,2
61
Die Zahl der im Jahre 1879 beförderten Personen betrug
30 405 347, jene der Gütertonnen 8 371 710. Ausserdem wurden
571 913 Stück Grossvieh und 1 600 799 Stück Kleinvieh transpor-
tirt. Im Durchschnitte hat eine jede Person 47 und eine jede
Gütertonne 121 km durchfahren.
Der Fahrpark bestand zu Ende desselben Jahres aus
1 416 Locomotiven, 4 400 Personen- und 23 679 Lastwagen.
Niederländisclie Correspondenz.
Niederländische Centralbahn. Am 24. Mai d. J. wurde die
Generalversammlung von Actionären der Niederländischen Central-
bahn in Utrecht abgebalten. Dem zum Vortrage gelangten Ge-
schäftsbericht pro 1880 ist das Folgende zu entnehmen:
Die Bahn, welche von Utrecht über Zwolle nach Kämpen
führt, hat eine Länge von 102 km. Befördert wurden : 372 395 Per-
sonen, 1 356 920 kg Gepäck, 3 978 693 kg Expressgüter, 107 289 050 kg
Frachtgüter, 154 Equipagen, 2 402 Pferde und 118 194 Stück Vieh;
Die Einnahmen betrugen in 1880: für Personen 485 647 fl.
(gegen 473 092 fl. in 1879); Gepäck 16 678 (16 463) fl.; E:mressgüter
65868 (65 302) fl.; Frachtgüter 167 239 (154 957) fl.; Equipagen,
Pferde und Vieh 83 910 (84 864) fl.; an Extraordinarien 30 995
(33 009) fl.; im Ganzen 850 337 (827 688) fl.; pro Kilometer 8 337
(8114) fl.; pro Zugkilometer 1,78 (1,85) fl.
Die Betriebskosten betrugen 41,929 pCt. der Einnahmen
gegen 41,733 pCt. in 1879.
Es entfallen von den Betriebskosten: auf die Allgemeine
Verwaltung 40105 fl., die Bahnbewachung, Unterhaltung der Bahn
und der Gebäude 65 645 fl., den Fahrdienst 97 063 fl., den Ma-
schinendienst und Unterhaltung des Fahrmaterials 140 042 fl., den
Güterverkehr 13 684 fl.; im Ganzen 356 539 fl. (gegen 345 424 fl. in
1879); pro Zugkilometer 0,74 (0,77) fl. Die Nettoeinnahmen be-
trugen 493 798 fl.
Hiervon wurden verausgabt: Entschädigung für die Mitbe-
nutzung von Bahnhöfen und Bahnstrecken 20 226 fl., Wagenmiethe
und Wagenreparaturen 19 724 11., Erneuerung des Oberbaues
171 096 fl., Vervollständigungsarbeiten 8 589 fl., Zuschuss zu der
Pensions- und Unterstützungscasse 4 509 fl., Zinsen und Amortisi-
rung 1914 fl., im Ganzen 226 058 fl., bleibt also ein Reingewinn
von 267 740 fl„ wozu Uebertrag von 1879 62 fl., in Summa 267 802 fl.
Von diesem Gewinnsaldo wurden 49 115 fl. verwendet zur
Amortisirung von 209 Obligationen ä 235 fl. und 217 544 fl. zur
Auszahlung von 4,70 fl. beziehungsw. 7,05 fl. auf Rechnung der
Coupons 34 und 35 von 46 286 Obligationen.
Die Baurechnung betrug am Ende des Jahres 9 844 487 fl.
Niederländische Südostbahn. Am 3. Juni d. J. wurde die
65 km lange Niederländische Südostbahn dem öffentlichen Ver-
kehr übergeben.
Diese Linie führt von Tilburg über Udenhout, Helvoirt,
Herzogenbusch, Rosmalen Nuland, Geffen, Oss, Ravestein und
Wychen nach Nymegen, und hat Anschlüsse:
in Tilburg an die Niederländische Staatsbahn und an die
Grand Central Beige Eisenbahn ;
in Herzogenbusch an die Niederländische StaatsVjahn;
in Nymegen an die Niederländische Staatsbahn und an
die von der Königlichen Eisenbahndirection (linksrheinische) zu
Köln betriebene Eisenbahn von Nymegen nach Cleve.
Die Direction der Gesellschaft ist das betriebsleitende Organ
und hat ihren Sitz im Haag.
Die Holländische Eisenbahngesellschaft.
Dem Geschäftsbericht der Holländischen Eisenbahngesell-
schaft für das Etatsjahr 1880 ist das Folgende zu entnehmen:
Sämmtliche von der Gesellschaft betriebene Bahnen haben,
wie im vorigen Jahre, eine Länge von 354 km, und zwar die
eigenen Linien 229,5 km und die gepachteten Linien (Helder-
Amsterdam und Zutphen-Winterswyk) 124,5 km.
Die Betriebsresultate sind hauptsächlich durch die bedeu-
tende Entwickelung des Güterverkehrs auf der Ostbahn (Amster-
dam-Hilversum-Zutphen und Utrecht) günstiger gewesen als im
vorigen Jahre.
Auf sämmtlichen Linien wurden befördert 6 420 565 Per
sonen, 6 334 490 kg Gepäck, 25 028 441 kg Expressgüter, 16 260,970 kg
Eilgüter, 497 535 420 kg Frachtgüter, 187 470 Stück Vieh und 1 009
Equipagen.
Die Betriebsergebnisse — 1880 und 1879 verglichen — er-
geben folgendes Resultat: 1880
Actien 15 000 000 fl.
Anleihen 24 148 500 „
Amortisirt sind 1 465 140 „
Noch nicht ausgegeben . . . 10 600 „
Gesammtanlagekosten .... 38 486 262 „
Die Einnahmen betrugen:
aus dem Personenverkehr . .
„ „ Gepäck- und Güter-
verkehr
Viehverkehr
1879
15 000 000 fl.
24148 500 „
1350 130 „
10 600 „
37 940 209 „
3 674 258 fl. 3 369 901 fl.
Ueberhaupt 5 443 9
Pro Kilometer .
Pro Zugkilometer
Die Betriebsausgaben betrugen:
Bahndienst
Maschinen- und Wagendienst .
Fahrdienst
Allgemeiner Dienst .
896 881 fl.
879 955 „
882 229 „
273 368 „
Ueberhaupt 2 932 433
Pro Kilometer .
Pro Zugkilometer ....
Procente der Einnahmen
Der Gesammtüberschuss betrug:
im Ganzen
pro Kilometer
hiervon wurden verwendet:
für Zinsen auf Anleihen
Amortisation
Dividende pro Actie
8 284
1,04
53,86
1075 335
115 010
73,25
1 277 884
100 007 .
4 909 612 ,
13 869
1,92
832 096 fl
751 563
845 159
241622
2 670 440 ,
7 544 ,
1,04
54,39
1 046 012
96 940 .
62,50
Die Einnahmen auf der Staatsbahn Helder- Amsterdam be
trugen: aus dem Personenverkehr 264 859 fl., aus dem Gepäck
und Güterverkehr 74 468 fl., aus dem Viehverkehr 11 486 fl., über
haupt 568 328 fl., und die Ausgaben: Bahndienst 99 380 fl., Ma
schinen- und Wagendienst 122 297 fl., Fahrdienst 78 732 fl., Allge
meiner Dienst 28 693 fl., Einlage in den Erneuerungsfonds 25 047 fl
Antheil an den Kosten der Bahnhöfe in Amsterdam 42 906 fl
überhaupt 397 057 fl.
Der Reinertrag betrug 171 271 fl.
Hiervon :
Antheil des Staates an den Bruttoeinnahmen
der Linie Helder-Zaandam 90 048 fl.
Pachtzins für die Strecke Zaandam-Amsterdam 11 525 „
Summa 101 573 fl.
Am Ende 1880 waren vorhanden: 98 Locomotiven, 386 Per-
sonenwagen, 1 088 Güter- und Viehwagen.
Die Locomotiven haben 2 913 688 km durchlaufen, gegen
2 675 348 km in 1879. Die Wagen haben 32 064 490 Wagenkilometer
und 65 605 027 Achskilometer zurückgelegt, wovon 4 272 099 km resp.
9 061 584 auf fremden Linien. — Die Reparatur- und Erneuerungs-
kosten der Locomotiven betrugen in 1880 190 984 fl., und im Gan-
zen am Ende 1880 1539 323 fl.
Die Reparaturkosten der Wagen betrugen 190 239 fl.
Entscheidungen Nordamerikanischer Gerichtshöfe
betreff. Eisenbahnpersonenverkehr.
Die „Railroad Gazette“ bringt in einer ihrer letzten Nummern
einen Auszug aus den Rapporten der Gerichtshöfe in den Ver-
662
einigten Staaten Ton Nordamerika über Entscheidungen im Per-
sonenverkehr, die einige Beachtung verdienen, weshalb wir sie
hier folgen lassen:
Die eine Rechtsfrage lautet: Wer ist ein Passagier? —
Vor etwa zwei Jahren entschied ein Gerichtshof in Pennsylvanien
in einem durch die gesammte Presse ausführlich besprochenen Falle,
dass ein Postbeamter, welcher in amtlicher Eigenschaft die Post-
sachen begleitete, berechtigt sei, für eine persönliche Verletzung wie
jeder andere Passagier Anspruch auf Schadenersatz zu erheben.
Der Oberste Gerichtshof des Staates hat dies Urtheil jüngst
cassirt. Der Vorderrichter führte aus, dass Jemand Passagier sei,
der in einem öffentlichen Gefährt reise, und dass der Umstand,
dass der Reisende während der Fahrt sein Amt zu verwalten
habe oder dass er mitfahre, ohne ein besonderes Fahrgeld ge-
zahlt oder ein Billet gelöst zu haben, ihm nicht den rechtlichen
Anspruch des Passagiers, sicher befördert zu werden, beein-
trächtigen könne, so lange er sich nicht als blinder Passagier
oder gar als todte Last eingeschmuggelt habe. Dies war bisher
der wohlbekannte Verlauf aller richterlichen Entscheidungen in
diesen und analogen Fällen, wie z. B. bei den Agenten der
Expressgesellschaften, Begleitern von Viehtransporten, Hausirern
mit Erfrischungen etc., welche alle gelegentlich die Rechte eines
Passagiers in Anspruch genommen haben auf Grund der Be-
hauptung, dass die Eisenbahngesellschaft für ihre Beförderung
durch den allgemeinen Vertrag, kraft dessen sie überhaupt mit-
reisen dürfen, entschädigt werde, wenn sie im Uebrigen auch
nicht für jede einzelne Fahrt ein Billet zu lösen haben. Der
Oberste Gerichtshof macht dagegen einen Unterschied zwischen
diesen Personen und einem Postbeamten, der unter der Autorität
eines vom Congress erlassenen Gesetzes reise und nothwendiger
Weise verpflichtet sei, w'ährend der Fahrt für die Postsachen zu
sorgen, ja sogar sie zu sortiren. Wenn nun den Eisenbahngesell-
schaften eine hohe Haftpflicht für die Sicherheit der Passagiere
auferlegt worden sei, so müssen sie andererseits die Befugniss
haben — und sie seien im Besitz derselben — Vorschriften zu
erlassen und durchzuführen zu dem Zwecke, die Gefahren für
die Passagiere auf das geringste Mass zu reduciren. Diese Passa-
giere seien auch gehalten, in den Personenwagen zu reisen und
sich von allerhand Gefährlichkeiten fern zu halten. Einem Post-
beamten gegenüber vermöge die Gesellschaft derartige Regle-'
ments nicht zur Durchführung zu bringen; denn er dürfe z. B.
nicht in einem Personenwagen placirt werden, sondern fahre
nothwendiger Weise in einem Postwagen, wo er offenbar einer
grösseren Gefahr ausgesetzt sei. Da die Gesellschaft keine Con-
trole über ihn habe, so darf sie auch nicht für seine Sicherheit
in demselben Grade verantwortlich gemacht werden, als für den
Fahrgeld zahlenden Passagier. Demgemäss wird unter Bezug
auf ein Specialstatut von Pennsylvanien (1868) — welches bestimmt,
dass wenn eine Person verletzt ist, die sich zwar rechtmässiger
Weise, aber nicht als Passagier auf dem Zuge befindet, sie kein
höheres Recht auf Schadloshaltung haben soll, als ein Beamter
der Gesellschaft selbst — der Entschädigungsanspruch für die
Tödtung eines Postbeamten in Folge eines Zusammenstosses beim
Rangiren der Züge abgewiesen, obgleich er im vorliegenden
Falle zugesprochen worden wäre, wenn es sich um einen wirk-
lichen. Passagier gehandelt hätte.
Eine nicht gerade neue Auffassung spricht sich in folgender
im Staate Maine gefällten Entscheidung aus:
Der Vorarbeiter einer Section, welcher sich zur amtlichen
Streckenbereisung einer Draisine bedienen musste, lud einen
guten Freund zur freien Fahrt ein. Der Freund acceptirte, die
Draisine wurde bei einem Zusammenstoss mit einem Zuge zer-
schmettert und der Freund getödtet. Das Gericht entschied, die
Eisenbahngesellschaft sei nicht haftbar. Es habe kein Vertrags-
verhältniss Vorgelegen und den Gesellschaften sei nicht die
öffentliche Verpflichtung zur sicheren Beförderung von Passagieren
auf Draisinen auferlegt. Etwas Anderes wäre es gewesen, wenn
die Gesellschaft gewohnheitsmässig und auf Verlangen Personen
mit ihren Draisinen befördert hätte. Leute, welche auf solchen
Draisinen im Dienste begriffen seien, haben nicht die Befugniss
dadurch, dass sie Personen zur Mitfahrt einladen oder zulassen,
der Gesellschaft die Verpflichtung aufzubürden, für die Sicherheit
dieser Personen zu sorgen.
Die Sicherheit der Passagiere ist den Eisenbahngesell-
schaften dagegen in anderer Hinsicht zur Pflicht gemacht, wie
dies in einem jüngst gefällten Erkenntnisse des Obersten Ge-
richtshofes zu Washington ausgesprochen wird. Zu Danville im
Staate Tenessee stehen die Eisenbahnzüge der Louisville- und
Nashville-Eisenbahngesellschaft und die Packetboote der Evans-
ville-Tenessee-Packetgesellschaft in Verbindung. Der Landungs-
platz und Bahnhof sind Eigenthum der Eisenbahngesellschaft
und die Dampfschifffahrtgesellschaft zahlt eine gewisse Miethe
für die Mitbenutzung dieser Plätze. Spät in einer stürmischen
Nacht ging ein Passagier, welcher mit der Eisenbahn bis Danville
gekommen war, in der Absicht von hier aus das Dampfschiff zu
benutzen, und bis zur Ankunft des letzteren den Abend im Hotel
zugebracht hatte, als er das Signal gehört, nach dem Landungs-
plätze hinab. Sein Weg führte ihn durch den Bahnhof, wo eine
Passage für die nach dem Dampfboot gehenden und daher
kommenden Fahrgäste eingerichtet war, wie es überhaupt keinen
anderen Weg gab. Der Fusspfad war an und für sich nicht
unsicher, aber er war unbeleuchtet und auf jeder Seite befanden
sich uneingefriedigte Löcher. In eins derselben stürzte der
unglückliche Pa'ssagier, welcher in der Dunkelheit etwas vom
Wege abgeirrt war, und verletzte sich schwer. Trotzdem ihm
keine Fahrlässigkeit oder Mangel an Vorsicht unterstellt werden
konnte, so verweigerte die Eisenbahngesellschaft doch jeden
Schadenersatz aus dem einzigen Grunde, weil der Passagier kein
Durchgangsbillet besessen habe, er also nicht durch den Bahnhof
gegangen sei kraft eines Vertragsverhältnisses, welches die Ge-
sellschaft verpflichte, ihn fortzuschaffen, mithin habe sie auch
nicht für seine körperliche Sicherheit Sorge zu tragen. Indessen
das Gei'icht sprach ihm die Berechtigung auf eine Entschädigung
zu ohne Rücksichtnahme auf irgend welche Beziehung zwischen
Fuhrherrn und Passagier, sondern nach dem Grundsjitze, dass
der Eigenthümer oder zeitige Besitzer von Grund und Boden,
welcher durch eine Einladung, sei es eine directe oder indirecte,
Andere unter gewissen Voraussetzungen zu kommen veranlasst
oder verleitet habe, den Besuchern gegenüber, welche in gesetz-
mässiger Absicht kommen und die nöthige Vorsicht gebrauchen,
haftbar sei für jeden Schaden, der ihnen aus den unsicheren, dem
Eigenthümer zwar bekannten, aber durch ihn vernachlässigten
Voraussetzungen erwachse. Eine Eisenbahngesellschaft hat die
Pflicht, die für den öffentlichen Verkehr bestimmten Theile ihrer
Bahnhöfe oder Stationen in einem sichern und angemessenen
Zustande zu halten für den Besuch Aller, welche hierher kommen
in den eigenthümlichen Geschäften, die mit dem Eisenbahnbe-
triebe verknüpft sind, sie kann also nicht die Haftbarkeit für
eine Verletzung ablehnen, die durch einen unentschuldbaren
Fehler herbeigeführt worden ist, indem sie einfach nachweist,
die verletzte Person sei nicht im Besitze eines Fahrbillets ge-
wesen.
Die Aussetzung, von Passagieren wurde in zwei komischen
Fällen vor das Forum der richterlichen Entscheidung gebracht.
Der eine Fall trug sich in Indiana zu, wo ein berauschter Passa-
gier, der von Milford Junction nach Cromwell reistej nur 25 Cent
Fahrgeld offerirte, während es in Wirklichkeit 35 Cent kostete.
Der Conducteur, welcher jedes Aufsehen mit einem Betrunkenen
vermeiden wollte, acceptirte den Betrag und ging weiter. Als
er einige Minuten später wieder durch den Wagen ging, hörte er,
wie der erwähnte Passagier sich den anderen gegenüber laut
brüstete, dass er den Conducteur übervortheilt („beat“) habe,
indem er erklärend hinzufügte, dass es überhaupt nicht nöthig
sei, Fahrgeld zu zahlen, Jedermann könne auch ohne dies reisen.
Hierauf machte ihm der Conducteur bemerkiieh, dass er vom
Zuge abgesetzt werden würde, selbst wenn er die fehlenden
10 Cent nachzahlen wolle. Der Passagier remonstrirte zwar
gegen dies Verfahren, aber der Zug wurde auf der Stelle und
ohne die Ankunft auf einer regulären Station abzuwarten zum
Stehen gebracht und er ausgesetzt. Das Gericht billigte das Ver-
fahren des Conducteurs; zwar bestehe im Staate eine gesetzliche
Bestimmung, wonach ein Passagier, der die Zahlung des Fahr-
geldes verweigere, nur ,auf irgend einer gewöhnlichen Halte-
stelle“ ausgesetzt werden könne, aber es wurde weiter ausge-
führt, dass diese Art von Bestimmung nur als eine Polizeivor-
schrift betrachtet werden könne, welche den Zweck habe, das
reisende Publikum vor Gefahren zu schützen, welche mit dem
unnöthigen Halten *der Züge zwischen den Stationen verbunden
seien. Ein Passagier dagegen, welcher sich weigere Fahrgeld zu
zahlen, habe keinen Grund zur Klage darüber, dass er zwischen
zwei Stationen ausgesetzt worden sei; denn wenn er darauf be-
stehen könnte bis zur nächsten Station mitgenommen zu werden,
so könnte er hier nach seiner Aussetzung wieder in den Zug
steigen und abermals verlangen bis zur nächsten Station ge-
fahren zu werden, also schliesslich eine weite Reise frei mit-
machen. Die Annahme der 25 Cent schliesse keineswegs das
Recht des Conducteurs zur Nachforderung der fehlenden 10 Cent
aus. üeberdies müsste das Benehmen und die Rede des Passa-
giers als eine unzulässige Aufführung bezeichnet werden, die
schon alleinl seine Aussetzung rechtfertigte ohne Rücksicht auf
die Frage des Fahrgeldes.
Der zweite Fall ereignete sich in Tennessee. Es wurde von
einer Farbigen die Klage angestrengt, dass sie von dem Conduc-
teur aus dem Wagen für Damen (ladies car) verwiesen und ge-
nöthigt worden sei, in einem gewöhnlichen Wagen zu fahpn.
Der Conducteur entschuldigte sich damit, dass er durchaus nicht
mit Rücksicht auf die Farbe jener Frau seine Weisung ertheilt
habe, sondern weil sie eine bekannte Courtisane sei und sich an
öffentlichen Plätzen unanständig benommen habe. Ihr Rechts-
beistand argumentirte seinerseits, dass der Conducteur nicht das
Recht gehabt habe, sie auf Grund irgend eines ungünstigen Ge-
rüchtes oder Verdachtes hin au szu weisen, so lange sie sich auf
dieser Reise im Zuge mit Anstand betragen habe; er hätte warten
müssen, ob sie sich eines unzulässigen Benehmens schuldig mache,
etwa die Vorschriften übertrete oder die Zahlung des Fahrgeldes
verweigere, ehe er einschreiten konnte. Der Richter führte aus.
dass die Zulässigkeit der Vorschrift, welche unpassende Personen
von besonderen Wagen ausschliesst, eine Streitfrage sei, welche
vor die Jury gehöre. Eine derartige Vorschrift mag unter beson-
deren Umständen ganz vernünftig sein, indessen müssen die
Umstände klar gelegt und die Gründe dazu auseinander gesetzt
werden, dann erst kann die Jury entscheiden, ob die Vorschrift
angemessen erscheine.
In zwei weiteren Fällen ist Fahrlässigkeit, deren sich Pas-
sagiere schuldig machten, vor Gericht gezogen; ein Mal in Penn-
sylvania, das andere Mal in Kentucky. Es betraf eigene Ange-
legenheiten von Passagieren, welche eigentlich in dem Personen-
wagen fahren sollten, diesen aber verliessen und aus freier Wahl
in dem Gepäckwagen fuhren, ln beiden Fällen sprachen die Ge-
richte sich dahin aus, dass die Eisenbahngesellschaften das Recht
haben, das Mitfahren im Gepäckwagen oder auf der Plattform
der Wagen zu verbieten, und dass ein Passagier, welcher ein der-
artig erlassenes Verbot übertrete, keinen Anspruch auf Schaden-
ersatz beanspruchen könne, wenn er bei einem etwaigen Zusam-
menstoss verletzt werde, vorausgesetzt , die Umstände weisen
darauf hin, dass er keine Beschädigung davon getragen haben
würde, wenn er auf dem ihm zustebenden Platze innerhalb des
Personenwagens sich befunden hätte. Aber die beiden Gerichte
weichen bei Beurtheiiung der Frage von einander ab, ob eine Er-
laubniss, welche durch den Conducteur ertheilt wurde, für die
Entscheidung von Einfluss sei. Der Pennsylvania Gerichtshof
meint, dass der Conducteur nicht berechtigt ist, von einer durch
die Gesellschaft erlassenen Vorschrift zu dispensiren und den
Passagieren zu erlauben, auf Risico der Gesellschaft auf ungeeig-
neten Plätzen zu fahren. Der Kentucky Gerichtshof zieht den
Schluss, dass der Conducteur in der Führung des Zuges und
Handhabung der Vorschriften Generalagent der Gesellschaft ist,
und seine ausdrückliche Einladung oder Erlaubniss dem Passagier
das Recht geben dürfte, in dem Gepäckwagen zu fahren.
In Pennsylvania stieg ein Mann auf den Wagen einer
Pferdebahn und da letzterer voll und im Innern kein Platz mehr
vorhanden war, so blieb er mit mehreren Anderen auf der Platt-
form stehen. Als der Wagen hielt, um in gewöhnlicher Weise
Passagiere aussteigen zu lassen, wurde er in Folge Ungeschick-
lichkeit des Kutschers und den Bruch der Bremskette eines nach-
folgenden Wagens angerannt und der auf der Plattform des vor-
deren Wagens stehende erwähnte Passagier durch die Deichsel
des hinteren Wagens heruntergestossen und schwer verletzt.
Das Gericht sprach sich dahin aus, dass es in der That zweifel-
haft sei, ob die Passagiere auf Strassenbahnen ihre rechtlichen
Ansprüche verlieren, wenn sie auf der Plattform fahren, selbst
wenn sie gewarnt und aufgefordert worden sind, in das Innere
zu treten. Oftmals sei kein anderer Platz für sie da; aber unter
allen Umständen habe doch Jemand, der auf der hinteren Platt-
form fahre, nicht die Absicht, das Auf laufen eines Wagens auf
den anderen herbeizuführen. In dem vorliegenden Falle kann
dem auf der Plattform Stehenden keine Schuld an dem stattge-
habten Unfälle beigemessen werden; letzterer war lediglich eine
Folge mangelhafter Construction und der Unachtsamkeit des Füh-
rers des hinteren Wagens. Dem Passagier steht hiernach ein An-
spruch auf Schadloshaltung zu.
Bei einem Processe in Newyork wurde entschieden, dass
das Gesetz, welches vorschreibt, eine Eisenbahngesellschaft sei
verpflichtet, die am meisten bewährten Apparate anzuwenden etc.,
keine Anwendung finden kann zu Gunsten eines Passagiers, wel-
cher unvorsichtiger Weise von dem Trittbrett eines Zuges auf
den Bahnkörper zwischen die Geleise hinabspringe und durch
einen andern Zug überfahren werde. Unter solchen Umständen
könne der beigebrachte Beweis, dass der Unfall vermieden wor-
den wäre, wenn der Zug, welcher ihn herbeiführte, mit der ver-
besserten Luftbremse, wie sie allgemein im Gebrauch ist, versehen
gewesen wäre, der verletzten Person keinen Anspruch auf Schad-
loshaltung zuwenden.
Reichsgerichts-Erkenntniss.
,,In Haftpflichtsachen können Klagen gegen die unter staat-
licher Verwaltung stehenden Preussischen Eisenbahnen bei dem
Gerichte des Orts angestellt werden, wo das betreffende Eisen-
bahnbetriebsamt seinen Sitz hat“.
ln Sachen des invaliden Eisenbahnwerkstattschlossers Franz
Lopatta, zur Zeit in Ostrog bei Ratibor, Klägers und Revisions-
klägers, wider die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft, vertreten
durch das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Kattowitz, Be-
klagte und Revisionsbeklagte, hat das Reichsgericht, Fünfter
Civilsenat, auf die mündliche Verhandlung vom 23. April 1881
für Recht erkannt: das Urtheil des Dritten Civilsenats des König-
lich Preussischen Oberlandesgerichts zu Breslau, verkündet am
20. Januar 1881 wird aufgehoben, die Berufung gegen das die
Einrede der Unzuständigkeit des Gerichts verwerfende Urtheil
der Ersten Civilkammer des Königlich Preussischen Landgerichts
zu Beuthen 0/S., veHiündet am 8. November 1880 wird zurückge-
wiesen und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Ent-
scheidung über den Anspruch des Klägers vor das Königlich
Preussische Landgericht zu Beuthen 0/S. verwiesen; die Kosten
des vorliegenden Streites werden der Beklagten zur Last gelegt.
Von Rechts Wegen.
Entscheidungsgründe.
Nach der Civilprocessordnung § 19 Absatz 1 wird der allge-
meine Gerichtsstan(f der Gemeinden, der Corporationen, sowie
derjenigen Gesellschaften, Genossenschaften oder anderen Perso-
nenvereinen und derjenigen, Stiftungen, Anstalten und Vermö-
gensmassen, welche als solche verklagt werden können, durch
den Sitz derselben bestimmt. Als Sitz gilt, wenn nicht ein
Anderes erhellt, der Ort, wo die Verwaltung geführt wird.
Der Berufungsrichter theilt mit, dass in dem Statut der Ober-
schlesischen Eisenbahngesellschaft vom 24, März 1841 § 3 (Gesetz-
sammlung Seite 233, 236) vorgeschrieben ist, dass das Domicil der
Gesellschaft sowie der Sitz ihrer Verwaltung Breslau sei. Er
stellt überdies ausdrücklich fest, dass Breslau statutenmässig der
Sitz der Beklagten ist (Civilprocessordnung § 624), und hiernach
muss dem Berufungsrichter darin beigetreten werden, dass das
Landgericht zu Breslau und nicht das Landgericht zu Beuthen
den allgemeinen Gerichtsstand der Beklagten (Civilprocessordnung
§ 19 Absatz 1) bildet.
Dagegen ergiebt sich die Zuständigkeit des Landgerichts zu
Beuthen Ö/S. aus § 22 der Civilprocessordnung. Der Absatz 1
bestimmt;
Hat Jemand zum Betriebe einer Fabrik, einer Handlung
oder eines anderen Gewerbes eine Niederlassung, von welcher
aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden, so können
gegen ihn alle Klagen, welche auf den Geschäftsbetrieb der
Niederlassung Bezug haben, bei dem Gerichte des Orts er-
hoben werden, wo die Niederlassung sich befindet.
Nach der Mittheilung des ßerufungsrichters war durch den
Betriebsüberlassungsvertrag vom 17. September 1856 (staatlich
bestätigt unterm 13. October 1856) die Verwaltung des gesell-
schaftlichen Unternehmens dem Staate überlassen und damals
als einzige Vertreterin der Gesellschaft die Königliche Direction
der Oberschlesischen Eisenbahn mit dem Sitze zu Breslau be-
stellt worden. Bei der unterm 24. November 1879 Allerhöchst ge-
nehmigten anderweiten Organisation der Staatseisenbahnverwal-
tung (Ministerialblatt der inneren Verwaltung 1880 Seite 84) blieb
aber diese Königliche Direction nur als Haupt- und Oberbehörde
bestehen. Daneben wurden Königliche Eisenbahnbetriebsämter
und Königliche Eisenbahnbeicommissionen eingesetzt, und be-
züglich der Betriebsämter im § 16 angeordnet:
Innerhalb ihres Geschäftsbezirks vertreten sie in den zu
ihrer Zuständigkeit gehörigen Angelegenheiten die Verwal-
tung, welcher sie angehören, selbstständig, so dass sie
auch ohne besonderen Auftrag durch ihre Rechtshandlungen,
Verträge, Processe, Vergleiche etc. für die Verwaltung Rechte
erwerben und Verpflichtungen übernehmen.'
Der Berufungsrichter stellt auf Grund dieser Mittheilung
und auf Grund des Einverständnisses der Parteien fest, dass das
Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Kattowitz, in dessen Bezirk
der zur Klage Anlass gebende Unfall sich in der Maschinenwerk-
statt zu Gleiwitz ereignet hat, zur selbstständigen Vertretung der
Beklagten in dem vorliegenden Processe ermächtigt ist, indem im
§ 14 No. 3 a. a. 0. nur für vergleichsweise zu gewährende
Haftpflichtentschädigungen von einem gewissen Betrage der
Direction selbst die Vertretung Vorbehalten ist. Dieser thatsäch-
lichen Feststellung gegenüber macht sich der Berufungsrichter
eines Rechtsirrthums schuldig, wenn er dem Kläger die Befugniss
versagt, die Beklagte bei dem Gericht des Ortes zu verklagen, wo
das zur selbstständigen Vertretung legitimirte ßetriebsamt seinen
Sitz hat.
Der Betrieb einer Eisenbahn wird im Gesetz (Gewerbeord-
nung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 § 6, Bun-
desgesetzblatt Seite 246) als Gewerbebetrieb bezeichnet und das
ßetriebsamt Kattowitz erscheint im Sinne des § 22 der Civilpro-
cessordnung als eine solche Niederlassung, welche zur selbststän-
digen und definitiven (nicht blos vorbereitenden) Abschliessung
und Erledigung von Geschäften befugt ist, welche in ihren abge-
sonderten Geschäftsbezirk fallen. Die vom Berufungsrichter fest-
gestellte Selbstständigkeit des Betriebsamts in der Geschäftsfüh-
rung innerhalb eines abgesonderten Wirkungskreises ist der
Grund, aus welchem demselben die Eigenschaft einer Niederlas-
sung mit eigenem Gerichtsstände im Sinne des allegirten § 22
beigelegt werden muss.
[Vergleiche die hiermit übereinstimmenden Ausführungen
in dem Erkenntniss des Reichsgerichts vom 24. September 1880
(Entscheidungen Band 2 Seite 386) und in den Erkenntnissen des
Reichsoberhandelsgerichts vom 14. October 1874 und 25. Mai 1875,
Entscheidungen Band 14 Seite 401; Band 17 Seite 313, 319—321.]
Hiernach war unter Verwerfung des Einwandes der Unzu-
ständigkeit des Gerichts die Sache zur anderweitigen Verhand-
lung und Entscheidung in die erste Instanz zu verweisen.
664
Selbstthätige Blockstationen.
Unter dieser Ueberschrift macht der Eisenbahnbau- und
Betriebsinspector Emmerich in Elberfeld im „Centralblatt der
Bauverwaltung“ Mittheiluns: über eine Vervollkommnung in der
Anlage der zwischen zwei Nachbarstationen eingeschalteten Block-
stationen, welche bezweckt, einerseits die Bedienung der Block-
stationen durch Menschenkräfte überflüssig zu machen, anderer-
seits die Unsicherheit für den Betrieb, die aus einer mangelhaften
und unzuverlässigen Bedienung dieser Zwischenstationen trotz
der besten technischen Einrichtungen noch erwachsen kann, durch
ein selbstthätiges Functioniren derselben aufzuheben. Wenn bei
den Siemens-Halske’schen Blocksignalapparaten auch Sorge ge-
tragen ist, dass der Blockwärter das Signal erst auf „Fahrt“ stellen
kann, wenn die nächstfolgende Station ihn deblockirt hat,
so bleibt doch die Möglichkeit bestehen, dass der Wärter das
Signal nicht sofort bedient und den Zügen dadurch Verspätung
bereitet, oder dass er der Vorstation das Passiren des Zuges nicht
sofort meldet und damit den folgenden Zug aufhält. Ausserdem
ist in Betracht zu ziehen, dass, wenn auch die erste Anlage der
Blockstationen keine erheblichen Kosten verursacht, deren Bedie-
nung doch jährlich gegen 2 000 M. kostet, wenn die Strecke bei
Tag und Nacht befahren wird.
Die Bedienung der Blockstationen erfolgt bei der von Emme-
rich angegebenen Construction durch die passirenden Züge selbst
und durch die Nachbarstation. Die vorwärts liegende, den Zug
annehmende Nachbarstation besorgt die Stellung des Blockstations-
signals auf „Fahrt“ auf elektrischem Wege, während die Zurück-
stellung des Signals auf „Halt“ und die Rückmeldung über das
erfolgte Eintreffen des abgelassenen Zuges an der Blockstation
durch den vorüberfahrenden Zug selbstthätig bewirkt wird. Die
hohen Kosten, welche die Bedienung der Blockapparate bisher
mit sich brachte, waren vielfach die Ursache, dass Blockstationen
nur dann eingerichtet wurden, wenn der Verkehr auf der Strecke
ohne solche Signalstation überhaupt nicht mehr zu bewältigen
war. Emmerich hofft, dass der sehr geringe Kostenaufwand für
selbstthätige Blockstationen deren Anwendung auch da zur Folge
haben wird, wo es sich nur um Betriebserleichterungen, um plan-
mässige Durchführung der Züge handelt, wodurch aber die Be-
triebssicherheit in nicht unerheblichem Masse gewinnen müsse.
Die Einrichtung der Blockstation besteht im Wesentlichen
aus der Vorrichtung zum Stellen des Signalarms auf „Fahrt“, aus
dem Rückmeldeapparat und der Vorrichtung zum Stellen des
Signals auf „Halt“.
Die Stellung des Signalarms auf „Fahrt“ wird, wie
bereits bemerkt, von der vorliegenden Annahmestation bewirkt,
welche die Sperrklinke, durch die der Signalarm auf Halt fest-
gelegt ist, auf elektrischem Wege auslöst. Die Station besorgt
dies jedesmal, wenn ein Zug von der zurückgelegenen Station
angemeldet und die Strecke von der Blockstation bis zur An-
nahmestation frei ist.
Die Rückmeldung erfolgt nach der zurückgelegenen Sta-
tion, die den Zug abgelassen hat; sie geschieht durch einen elek-
trischen Contactap parat, der soweit vorwärts vor dem Signal der
Blockstation aufgestellt ist, dass ein Zug, der zurückgemeldet ist,
von dem inzwischen auf „Halt“ gestellten Blockstationstelegra-
phen gedeckt wird. Berührt das Rad der Maschine den Rück-
meldecontactapparat, so ertönt in dem Stationsbureau der rück-
wärts gelegenen Station ein Klingelwerk und gleichzeitig wird
auf den Papierstreifen eines beim Abgang des Zuges in Gang ge-
setzten, mit einem Uhrwerk versehenen Morseapparats ein kurzer
Strich aufgedrückt, welcher als Belag dient, dass der Zug wirk-
lich zurückgemeldet ist. Aus der Entfernung des Punktes, wel-
cher beim Ingangsetzen des Apparats (bei Abgang des Zuges) auf
dem Papierstreifen entsteht und des beim Passiren des Zuges an
der Blockstation auf dem Streifen hervorgebrachten Striches
kann die Geschwindigkeit des Zuges berechnet werden.
An dem Geleise gegenüber der Blockstation befindet sich
eine Druckschiene, welche durch die Räder der Maschine nieder-
gedrückt wird und hierbei mittelst eines Hebel Werks den Signal-
arm auf „Halt“ stellt. Letzterer wird durch eine Sperrklinke
in der Haltstellung festgelegt. Der rückwärts gelegenen Station
wird das richtige Functioniren der Druckschiene und des Hebel-
werks auf elektrischem Wege an einem im Stationsbureau be-
findlichen Tableau mit rother und weisser Scheibe sichtbar ge-
macht. Die rothe Scheibe erscheint, wenn der Signalarm auf
„Halt“ steht; dieselbe verschwindet und es erscheint die weisse
Scheibe, wenn der Signalarm auf „Fahrt“ gestellt wird; die weisse
Scheibe bleibt also auch in dem Falle bestehen, wenn das Hebel-
werk nicht richtig functionirt hat, das Signal also noch auf „Fahrt“
steht. In diesem Falle darf, trotzdem der Rückmeldeapparat das
Passiren des Znges bei der Blockstation gemeldet hat, kein wei-
terer Zug abgelassen werden, bis die vorwärts liegende Nach-
barstation den Zug als dort angekommen gemeldet hat und
über die Annahme Verständigung in vorgeschriebener Form er-
folgt ist.
Am Schluss ist eine kurze Instruction mitgetheilt, die bei
dem Betrieb einer Versuchsblockstation, welche auf der Bergisch-
Märkischen Eisenbahn eine Zeitlang in Anwendung gewesen ist
und sich als durchaus praktisch bewährt hat, als ausreichend be-
funden worden ist.
Wie die Anlage sieb gestaltet bei Einschaltung mehrerer
selbstthätiger Blockstationen zwischen zwei Nachbarstationen, ist
aus der Mittheilung nicht ersichtlich; eine nähere Auslassung
hierüber würde erwünscht sein.
Die Emmerich’sche selbstthätige Blockstation verdient aber
ohne Zweifel als eine bemerkenswerthe weitere Ausbildung und
Vervollkommnung der Deutschen Betriehseinrichtungen, in deren
Ausbildung wir dem Auslande um eine nicht unbedeutende Strecke
voraus sind, die vollste Beachtung und es wäre zu wünschen,
dass mit derselben Versuche in grösserem Massstabe angestellt
und die Ergebnisse seiner Zeit öffentlich mitgetheilt werden
möchten. — z —
Kursbuch- Literatur.
Möller’s Kursbuch No. 3 ist der Ausgabe vom 15. Mai er.
rasch gefolgt. Erfahrungsgemäss treten alljährlich nach der
grossen Fahrplansänderung so mancherlei Umstände ein, die bei
aller Umsicht nicht vorherzusehen waren, dass viele kleinere Um-
änderungen bei den Eisenbahnen, wie bei den Posten unausbleib-
lich sind. Diese sind nun nachgetragen, also das neue Heft nun-
mehr für den ganzen Sommer zutreffend und allen Reisenden
nochmals zu empfehlen. Für Badereisen und grössere Touren
ist die „Reiseroiitennachweisung“ sehr angenehm, auch wird von
den Verlegern, Schmorl & von Seefeld in Hannover, auf Anfragen
mit bezahlter Rückantwort bereitwillig Auskunft über alle sonsti-
gen Reiseangelegenheiten ertheilt.
Des Berliner ABC Eisenbahnkursbuches vielfach vermehrte
Sommerausgabe, welche uns soeben zugeht, enthält ausser den
seit 1. Juni neu eingeführten Fahrzeiten, namentlich der Bayeri-
schen, Schweizerischen und Italienischen Eisenbahnen, als neu:
einen U ebersichtsplan (Abgang und Ankunft) sämmtlicher Berlin
berührenden Eisenbahnzüge mit Angabe der Wagenclassen, einen
Briefporto- und Telegramm-Gebührentarif für alle Länder der
Erde, sowie endlich eine Münz- und Zeitvergleichungstafel. — Das
Berliner ABC dürfte durch obige Ergänzungen noch unentbehr-
licher gemacht werden.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif-Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
B erlin - An haitische Eisenbahn.
Im diesseitigen Localtarif für die Beförde-
rung von Leichen, Fahrzeugen und leben-
den Thieren wird ad § 40 die Zusatzbe-
stimmung 3 (Seite 11) hinter dem zweiten
Alinea durch folgenden Zusatz erweitert:
„Den hiernach (Absatz 1 und 2) zuzu-
lassenden Begleitern wird, insofern nicht
im Interesse der Sicherheit des Trans-
K;s oder des Betriebes deren Aufent-
in Viehwagen gefordert wird, oder
wenn die Viehwagen, z. B. doppelbödige,
ihrer Bauart nach zur Aufnahme von
Personen nicht geeignet sind, die Fahrt
in anderen , dem Zuge beigegebenen
Wagen, und zwar in dem Packwagen
oder in Personenwagen IV oder IH Klasse
ohne Erhöhung des Fahrgeldes von
0,02 M pro Kilometer gestattet.“
Berlin, den20.Junil881. DiePirection. (1528)
Vom 1. Juli d. J. ab werden die Statio-
nen Rittei und Lebehnke bezüglich der
Güterabfertigung den anderen Stationen
gleichgestellt, so dass vom genannten
Tage ab auf denselben die unbeschränkte
Abfertigung von Gütern aller Art statt-
findet. Bromberg, den 15. Juni 1881.
Königliche Eisenbahndirection. (1524 J)
Für den Localverkehr und den wechsel-
seitigen Verkehr der Preussischen Staats-
und unter Staatsverwaltung stehenden
Eisenbahnen tritt den in den betreffenden
Tarifen für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren ent-
haltenen zusätzlichen Bestimmungen zu
§ 40 des Betriebsreglements und zwar
(Fortsetzung
hinter dem zweiten Absatz der Zusatzbe-
stimmung No. 3, folgende neue Zusatzbe-
stimmung mit sofortiger Gültigkeit hinzu :
„Den hiernach (Absatz 1 und 2) zuzu-
lassenden Begleitern wird, insofern nicht
im Interesse der Sicherheit des Trans-
orts oder des Betriebes deren Aufent-
alt im Viehwagen gefordert wird oder
wenn die Viehwagen, z. B. doppelbödige,
ihrer Bauart nach zur Aufnahme von
Personen nicht- geeignet sind, die Fahrt
in anderen, dem Zuge beigegebenen
Wagen, und zwar in dem Packwagen
oder in Personenwagen IV. oder III. Klasse
ohne Erhöhung des Fahrgeldes von
0,02 JL pro Kilometer gestattet.“
Köln, den 13. Juni 1881. Königliche Eisen-
bahndirection (rechtsrheinische). König-
liche Eisenbahndirection (linksrhei-
nische). (1504)
•X offiziellen Anzeigen auf Seite 668.)
- 665 —
Beilage zu No. 47. Berlin, am 24. Juni 1881.
Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn -Verwaltungen.
NOTIZEN über neue Tarife und Tarifänderungen
pro Mai 1881.
Diese Xotizen können nicht selbstständig, sondern
I. Localtarife.
n. Tarife für directe Verkehre mit besonderem Namen*),
m. Tarife für andere directe Verkehre.
A. Für Verkehre innerhalb des Deutschen Reiches
einschl. Luxemburg.
1) östliche und nördliche Bahnen**), sowohl unter sich als
mit den unter 2 und 3 bezeichneten Bahnen.
2) Mittel- und Westdeutsche Bahnen f), sowohl unter sich
als im Verkehr mit den süddeutschen Bahnen.
3) Süddeutsche Bahnen ff) unter sich. I
nur als Beilage der Zeitung bezogen werden,
B. Für Verkehre innerhalb Oesterreich - ü ngarns.
11 innerhalb des Österreichischen Staatsgebietes.
2) innerhalb Ungarns.
3) im gemeinschaftlichen Verkehre zwischen Oesterreich-
Ungarn.
C. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn.
11 Verkehr der Deutschen Seeplätze etc.
2) die übrigen Verkehre.
D. Für Verkehre zwischen Deutschland und Oester-
reich-Ungarn einerseits und benachbarten Län-
dern andererseits.
^ Specialtarife für bestimmte Transportartikel.
(Bei den Tarifänderungen sub II, III und IV ist in Paranthese die Bahnverwaltung bezeichnet, von deren Expeditionen der betreffende
Tarif oder Tarifnachtrag abgegeben wird.)
*) Unter diesen Tarifen sind auch solche zu suchen, welche mit Rücksicht auf das von ihnen beherrschte Verkehrsgebiet
unter HI Aufnahme gefunden haben würden.
**) Hierzu werden gerechnet: Altona-Kieler, Berlin -Hamburger, Berlin-Stettiner, Breslau-Schweidnitz-Freiburger, Breslau-War-
schauer, Eutin-Lübecker, Glückstadt-Elmshorner, Lübeck-Büchner, Märkisch-Posener, Marienburg-Mlawkaer, Mecklenbur-
f Ische, Niedersohlesisch-Märkische, Oberschlesische, Oels-Gnesener, Oldenburgische, Ostbahn, Ostpreussische Südbahn,
osen-Kreuzburger, Rechte-Oder-Ufer und Tilsit-Insterburger Bahn,
t) Die unter **) xmd ff) nicht genannten Bahnen.
■ft) Hierzu werden gerechnet: Badische, Bayerische, Elsass-Lothringische, Hessische Ludwigsbahn, Homburger, Kirchheimer.
Ludwigsbahn, Main-Neckar-Bahn, Pfälzische, Saarbrücker etc. und Württembergische Balm.
„Vacat-Anzeigen“ theilten folgende Verwaltungen mit:
Berlin- Anhalt, Berlin- Görlitz, Holsteinische Marsch-, Lübeck-Büchen, Nordhausen-Erfurt, Oberhessische, Posen - Creuzburger, Saal-,
Württembergische, Böhmische West-, Kaiser Ferdinands Nord-, Kaschau-Oderberger, Pilsen-Priesener, Raab-Oedenburg-Ebenfurter,
Vorarlberger, Holländische und Rumänische Eisenbahnen.
NB. Diejenigen Notizen, welche in vormonatlicher Uebersicht nicht mehr Aufnahme gefunden haben und deshalb
hierunter verzeichnet sind, werden durch einen vorn angebrachten | (Strich) kenntlich gemacht.
I.
Altona -Kiel* Tarif der Bahnen unter Altona - Kieler Ver-
waltung.
Nachtrag 1 zum Specialtarif v. 1/5. 80 für die Beförderung
von Braunkohlen etc. und Steinkohlen etc. im Localverkehr
(gütig V. 1/5. 81), enthaltend: Verlängerung der Gütigkeitsdauer
des Tarifs.
Badische Staatseisenbahnen. XXL Nachtrag zum Gütertarif
V. 1/2. 78 für den Verkehr auf den Grossherzoglich Badischen
Staatseisenbahnen und den unter Staatsverwaltung stehenden
Badischen Privatbahnen.
Enthaltend: Abänderung der Bestimmungen des Betriebs-
reglements über die Verpackung etc. von Sprengzündhütchen
und Sprengkapseln, Erläuterung der Position «flolzkalk“ des
Specialtarifs I der WaarCnclassification, Gebühr für Einzelver-
wiegung von Harz in Fässern und Ausnahmefrachtsätze für die
Beförderung von Chinaclay von Mannheim nach Südbadischen
Stationen. Gütig v. 20/5. 81. (Gratis.)
Reglement und Tarif für die Beförderung von Express-
gütern (Eisenbahupacketbeförderung) auf den Badischen Bahnen
V. 1/4. 75, Neuauflage v. 20/5. 81.
Enthaltend an Neuerungen : Einführung einer Taxe von
50 /v% für Sendungen bis zu 5 kg auf alle Entfernungen über
160 km und einer ermässigten Zustellgebühr von 10 für
Expressgutstücke bis zu 50 kg Gewicht. (Gratis.)
Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn. Nachtrag XIV
V. 1/5. Enthält Abänderungen und Ergänzungen des Betriebs-
reglements, der Güterclassification, der Specialbestimmungen zum
Betriebsreglement, der speciellen Tarifvorschriften, des Tarifs für
Nebengebühren und Güterbeförderung auf Verbindunpbahnen
etc. , diverse Tarifermässigungen und eine Druckfehferberich-
tigung.
Ab 2/5. er. ermässigen sich die Frachtsätze der Ausnahme-
tarife 1 und 2 Frankenstein-Schmiedefeld auf 0,48 M pro 100 kg.
Am 25/5. er. sind Frachtsätze des Ausnahmetarifs 5 Striegau
resp. Gross Rosen-Halbstadt transito mit 0,21 M pro 100 kg in
Kraft getreten.
Buschtehrader Eisenbahn. Nachtrag VII, gütig ab 1/5. 81,
zu den reglementarischen Bestimmungen und allgemeinen Tarifen
für Eilgüter und gewöhnliche Güter v. 1/10. 76, enthaltend:
1. Ergänzung der Tarif bestimmungen.
2. Abänderung und Ergänzung der Waarenclassification.
3. Einführung einer Zählgebühr für Holzsendungen.
4. Einführung der Einhebung von Auf- und Ablegegebühren
für Frachtgüter in der Station Luzna Lischan.
Eisenbahnen in Eisass - Lothringen und Luxemburgische
Wilhelmsbahn. Die Bahnstrecke Wadgassen -Völklingen wurde
dem Betriebe übergeben und die Entfernungen und Frachtsätze
für die an dieser Strecke gelegenen Stationen Hostenbach und
Völklingen des Localgütertarifs in Kraft gesetzt. Der Verkehr
der Station Hostenbach ist vorläufig auf den Versand von Kohlen
Ein neuer Anhang zu dem Heft II (v. 1/4. 81) wurde aus-
gegeben. Enthält Entfernungen zwischen denjenigen Relationen
der Reichseisenbahnen, welche via Bous und viaiVfilklingen über
die Saarbrücker Bahn kürzer sind als über die Reichsbahn-
strecken. (Gratis.) T.T , ■
Kronprinz Rudolf bahn. Am 1/5. wurde der XI. Nachtrag
zu den reglementarischen Bestimmungen und allgemeinen Tarifen
für Eilgüter und gewöhnliche Güter, v. 1/10. 76, in Kraft gesetzt.
Derselbe enthält:
Abänderungen und Ergänzungen der Tarifbestimmungen
und der Waarenclassification, sowie die Einführung einer Zähl-
gebühr für Holzsendungen.
Mit 20/5. erfolgte die Hinausgabe des XII. Nachtrages zum
Gütertarife v. 1/10. 76.
Dieser Nachtrag enthält; Ergänzung der Tarif bestimmungen
hinsichtlich der Abfertigung von Equipagen etc. mit Güterzügen,
Ausnahmetarife für Borke, Lohe, Brennholz und Getreide, endlich
einen Ausnahmetarif für die Desinfectionsgebühr bei Hqrnvieh-
transporten und für die Beförderung sämmtlicher Artikel im
Localverkehre mit Berücksichtigung der Frachtsätze auf Alter-
narivrouien, , t u
Märkisch-Posener Eisenbahn. 1. Vom 1. Mai d. Js. ab
kommt auf der diesseitigen Bahn beim Transport derjenigen
Güter, deren Bedeckung durch die bahnpolizeilichen Vorschriften
geboten ist, die tarifmässige Deckemniethe in gleicher Weise zur
Erhebung, we bei denienigen Gütern, deren Deckung zur Er-
füllung z«llgesetzlicher Vorschriften erfolgt.
2. Die für unsere Station Frankfurt a. 0. mit Rücksicht
auf die Messe bisher bestandene Zuschlagsfrist zu den im § 57
des Betriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom
1/7. 74 normirten Lieferfristen von 3 Tagen während der Zeit
von 3 Wochen vor bis 10 Tage nach der Messe wird fortan auf
einen Tag für die Zeit von 14 Tagen vor Beginn bis 8 Tage
nach Schluss der Messe eingeschränkt.
Ostbalin (Bromberg). 1. Nach der Verfügung v. 14/5. er.
werden v. 1/5. ab die im § 57 des Betriebsreglements festge-
setzten Maximalansätze für die Lieferungszeiten im Local- und
im gegenseitigen Verkehr der Staats- etc. Bahnen geändert.
2. Nach der Verfügung v. 24/4. er. findet v. 15/5. ab auf
der Haltestelle Kukoreiten eine Abfertigung von Gütern aller
Art statt.
3. Nach einer Bekanntmachung v. 10/5. er. tritt von Danzig
und Neufahrwasser ein Ausnahmetarif für Pflastersteine nach
Mlawa tr. in Kraft.
4. Nach der Bekanntmachung v. 15/5. er. tritt auf den
Haltestellen Plietnitz, Wargowo und Zlotnik v. 15/5. er., auf den
Haltestellen Lischnitz, Schönfeld, Seepothen, Stowen, Tiedmanns-
dorf und Zackrzewo v. 1/6. er. unumschränkte Güterabferti-
gung ein.
Auf der Haltestelle Oaulsdorf findet Abfertigung von Eil-
und Stückgut, und auf der Haltestelle Hoppenbruch von Wagen-
ladungen ebenfalls v. 1/6. statt.
Säcii sisch-Thüringische Ostwestbahn.
Zu unserem Localgütertarif ist Nachtrag X erschienen.
Derselbe enthält Ergänzungen bezw. Berichtigungen der Allge-
meinen Tarifvorschriften und Abänderungen des Betriebsregle-
ments für die Eisenbahnen Deutschlands.
Thüringische Eisenbahn. Im Localverkehr wurden die
Dienstbefehle No. 96, Bestimmungen über die Ladefristen und
über das Avisirungsverfahren bei Kohlensendungen enthaltend
und No. 97 mit Bestimmungen, betreffend Ueberladung der Güter-
wagen, herausgegeben.
II.
Bayerisch - Pfälzischer Ausnahinetarif für Holz v. 1/4. 81.
I. Nachtrag v. 1/5. 81. (Pfalz.)
Berlin-Magdeburg-Halle-Casseler Verband.
Nachtrag 11 v. 1/5. 81 zum Tarifheft II v. 1/4. 78, enthal-
tend; 1. Bestimmung über Aufhebung der Sätze des Ausnahme-
tarifes für gebrannten Kalk. 2. Ausnahmetarifsatz für Steine
zwischen Bitterfeld und Mansfeld, 3 veränderte Tarifsätze für
den Verkehr zwischen verschiedenen Stationen. (Magdeb.)
Deutsch-Dänischer Eisenbahnverband.
Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Kokes
und Briquets von Stationen der Eisenbahndirectionsbezirke Elber-
feld etc. nach Stationen der Dänischen Staatseisenbabnen, gütig
V. 1/5. 81 bis Ende Mai 1882. (Alt.-K.)
Hanseatisch-Preussischer V erband.
1. Nachtrag X zum Hanseatisch-Preussischen Verbandtarif
V. 1/5. 78, gütig V. 15/5. 81. Derselbe enthält:
a) Directe Frachtsätze für die Stationen Weissenhöhe, Netz-
thal, Nakel, Altfelde, Ludwigsort, Gerdauen und Memel des Eisen-
bahndirectionsbezirks Bromberg und die Station Pr. Eylau der
Ostpreussischen Südbahn.
b) Directe Frachtsätze des Specialtarifs III für den Verkehr
zwischen Rüdersdorf, Station des Eisenbahndirectionsbezirks
Bromberg, einerseits und Stationen der Mecklenburgischen
Friedrich-Franzbahn andererseits an Stelle der v. 1/9. 78 ab ein -
geführten Ausnahmesätze für gebrannten Kalk und rohe Kalk-
steine. Soweit die neuen Sätze gegen die bisherigen Erhöhungen
enthalten, treten dieselben erst mit dem 1/7. er. in Kraft.
c) Ermässigte Frachtsätze für den Verkehr mit den Sta-
tionen des Eisenbahndirectionsbezirks Bromberg, der Marien-
burg-Mlawkaer und Ostpreussischen Südbahn.
d) Bestimmungen für die Beförderung von Equipagen und
anderen nicht auf eigenen Rädern laufenden Fahrzeugen.
e) Früher bereits publizirte Tarifänderungen.
f) Berichtigungen.
2. Verfügung v. 19/5. 81, enthält diverse Berichtigungen
zum X. Nachtrag zum Tarif.
3. Verfügung v. 28/5. er., enthält ermässigte Sätze zwischen
Weissenhöhe einerseits und Bremen, Bremerhafen, Geestemünde,
Brake, Elsfleth und Nordenhamm andererseits. (Bromberg.)
Han seatisch-Rheinisch-Westdeutscher V erband.
Nachtrag 6 v. 1/5. 81 zu Theil II des Gütertarifs v. 1/3. 78.
Ergänzungen der besonderen Bestimmungen für den Güter-
verkehr. (Hannov.) *
Hanseatisch-Schlesischer Fahrzeug- und Viehtarit v. 1/5. 81.
(K. Dir. Berlin.)
Leipzig-Magdeburg-Niederdentscher Eisenbahuverband.
Nachtrag 9 v. 1/5. 81 zum Verbandsgütertarife v. 1/5. 78,
enthält :
I. Ergänzungen des Vorwortes.
II. Aufhebung von Tarifsätzen.
III. Aufnahme der Station Leipzig (B. A.) in den Verband.
IV. Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Braun-
kohlen etc. ab Bitterfeld, Weiche Wolffen und Wittenberg nach
Mecklenburgischen Stationen.
V. Frachtsätze für den Verkehr zwischen Schkeuditz und
Mecklenburgischen Stationen. (Preis 0,10 M) (Berlin-Hamb.)
Maiu-Weser-Bayerischer Verband.
Nachtrag 4 v. 1/5. 81 zum Gütertarif v. 1/6. 78.
Directe Tarifsätze für den Verkehr nach und von den
Bayerischen Staatsbahnstationen Amorbach und Bodenwöhr,
sowie der Station Butzbach der Main-Weserbahn.
Ausnahmetarifsätze für Roheisen etc. zwischen Giessen und
Lollar einerseits und Stationen der Bayerischen Staatsbahn
andererseits. (Hannov.)
Mitteldeutscher Eisenbahnverband. Nachtrag 11 zum Tarif-
heft No. 1 V. 1/1. 81, gütig V. 1/5. 81 ab, enthaltend Aufhebung
fler directen Tarifsätze für Mainz Nass. B. und Einführung neuer
Tarifsätze für Burghofen-Eisenach.
Nachtrag II zum Tarifheft No. 2 v. 1/1. 81, gütig v. 1/5. 8l
ab, enthaltend directe Tarifsätze für: a) die Station Offenbach
im Verkehr mit Altenburg, Crimmitschau, Glauchau, Gössnitz,
Greiz, Meerane, Plauen i. V., Reichenbach i. V., Werdau und
Zwickau, b) Die Station Werdau S. St. ß. im Verkehr mit Sta-
tionen der Oberschlesisclien Bahnen, sowie der Eisenbahndirec-
tionsbezirke Hannover und Frankfurt a. M.
Gleichzeitig wurden die Dienstanweisungen No. 22 und 23
herausgegeben. (Thür.)
Niederländisch - Oesterreichisch - Ungarischer Eisenbahn-
verband.
IV. Nachtrag v. 1/5. 81 zum Gütertarife, Theil II, v. 1/1. 80,
enthaltend: Zeitweilige Ermässigung der Frachtsätze zwischen
Wien und sämmtlichen Niederländischen Stationen.
V. Nachtrag v. 1/5. 81 zum Gütertarife, Theil HI, v. 1/1. 80,
enthaltend: Zeitweilige Ermässigung der Frachtsätze zwischen
Budapest und sämmtlichen Niederländischen Stationen. (Sächs.
Staatsb.)
Niederländisch-Westfälisch-Oldenburgischer Verband. Nach-
trag II gültig vom 1/6. er.
Die durch diesen Nachtrag zur Einführung kommenden
Tarifsätze sind zum Theil höher gehalten wie die zur Zeit be-
stehenden. (Oldenburg.)
Niedersächsisch-Ostdentscher Verband.
1. Durch Bekanntmachung v. 10/5. er. werden directe
Frachtsätze zwischen Schievelbein, Station des Eisenbahndirec-
tionsbezirks Bromberg und Neuhaldensleben, Station des Eisen-
bahndirectionsbezirks Magdeburg, eingeführt.
2. Nach .der Verfügung v. 19/5. er. sind für Heede und
Werg im Verkehr zwischen den Stationen Allenstein, Brauns-
berg, Elbing, Gumbinnen, Insterburg, Königsberg, Memel, Mühl-
hausen, einer- und Hannover, Osnabrück und Wolfenbüttel,
andererseits die durch Verfügung v. 6/4. er. eingeführten Flachs-
sätze zur Anwendung zu bringen. (Bromb.)
Norddeutsch-Schweizerischer Güterverkehr. I. Nachtrag mit
Berichtigungsblatt zu Heft II (Verkehr zwischen Berlin, Witten-
berg, Leipzig, Plagwitz-Lindenau, Gera und Zeitz und Stationen
der Schweizerischen Eisenbahnen).
Enthaltend: Taxen für den directen Güterverkehr mit den
Stationen Genf transit, Delle transit und Verviers transit und
geänderte, sowie neue Frachtsätze für den Verkehr mit Gera,
Leipzig, Plagwitz-Lindenau und Zeitz. Gütig vom 25/5. er. (Preis
25 4 = 30 Cts.) (Bad. B.)
Nordostsee-Hannover-Thüringischer Verband. Die Dienst-
befehle No. 42-45 wurden herausgegeben. (Thür.)
Oesterreichisch-Ungarisch-Galizischer Genieiuschaftsverkehr.
Tarif für die directe Beförderung von Eilgütern und Frachtgütern,
sowie lebenden Thieren zwischen den Galizischen Bahnen unter-
einander. Gültig vom 1/5. 81. untea gleichzeitiger Aufhebung des-
selben Tarifs vom 1/1. 80 sammt Nachtrag I. (G. C. L. B.)
Ostdeutsch-Oesterreichischer Verband. Tarif vom l/l. 80.
Nachtrag VI gültig vom 1/5. 81 enthaltend:
1. Bestimmung betreffs der Ungarischen Transportsteuer-
zuschläge im Verkehr mit der Neu-Szönyer Linie,
2. Bestimmung betreffend die Abfertigung von und nach
Königsberg-Q uaibah nhof,
3. Aufnahme der Station Gänserndorf in den Ausnahme-
tarif für Getreide,
4. Neuer Ausnahmetarif 15 für den Transport von Kleie in
Mengen von mindestens 10 000 kg pro Frachtbrief und Wagen
oder bei Zahlung der Fracht hierfür.
6. Neuer Ausnahmetarif 16 für Schwefelsäure.
6. Berichtigungen. Preis 0,20 M. (Oberschl. E.)
Ostdeutsch-Rheinischer Verband. Nach der Verfügung vom
27/5; er. behält der mit dem 31/5. er. eingeführte Ausnahmetarif
für Flachs bei Aufgabe von 10 000 kg in einer Wagenladung Gül-
tigkeit bis zum 1/7. er. (Bromberg.)
667
Ostdentäch-Ungarischer Verband. Tarif -vom 1/1. 80.
Nachtrag V zu Theil II (A. Classentarif) vom 1/5. 81 ent-
haltend:
1. Aufnahme der Station Gottbus ß. G. E.
2. Bestimmung betreffend die Absendung von und nach
Königsberg-Quaibahnhof.
3. Aufhebung einiger directer Verkehrsbezeichnungen.
4. Neue Sätze des Ausnahmetarifs 11 für gedörrte Pflaumen.
5. Ausnahmetarif No. 14 für SchweÄlsäure.
6. Berichtigung. Preis 0,10 (Onerschl. E.)
Pfälziscli-tVürttembergischer Ausiialiiuetarif für Holz vom
15/5. 81 unter Aufhebung des Tarifs vom 15/2. 80. (Pfalz.)
Preussisch-Oberschiesischer Verband. Mit Verfügung vom
29/4. wird ein Berichtigungsblatt mit Gültigkeit vom 1/5. resp.
15/6. c. herausgegeben. (Bromberg.)
Preussisch-Rnssischer Verkehr. Zu Heft II des Tarifs vom
13./1. Mai 80 ist mit Gültigkeit vom 13./1. er. der 3. Nachtrag her-
ausgegeben worden, enthaltend Frachtsätze für den Verkehr zwi-
schen den Stationen Demtschin, Klewan und Popelnia der Russi-
schen Südwestbahnen einerseits und den Deutschen Stationen
andererseits. (Ostgr. S.)
Preussisch-Sächsischer Eisenbahn- Verband, l. Nach der Be-
kanntmachung vom 10/4. c. werden die zwischen den Stationen
der Posen-Thorn-Bromberger und Halle-Sorau-Gubener Bahn mit
der Routenvorschrift „via Posen-Bentschen“ aufgelieferten Sen-
dungen nicht mehr direct im Preussisch-Sächsischen Verbände,
sondern im gebrochenen Verkehr unter Berechnung der höheren
Umkartirungsfracht abgefertigt.
2. Nach der Bekanntmachung vom 9/5. c. treten für den
Verkehr zwischen Pirna (S. St. ß.) und Cüstrin (K. 0.), Grossen,
Neutomischl, Opoleniza, Rothenburg und Bentschen der Märkisch-
Posener Eisenbahn directe Frachtsätze der Glassc ß. in Kraft.
Ebenso directe Ausnahmefrachtsätze für Spiritus zwischen Pirna
einerseits und Glogau, Poln. Lissa, Sagan und Sprottau der Ober-
schlesischen Eisenbahn andererseits. (Bromberg.)
Rheinisch- Westfälischer und Hannover-EIsass-Lothringisch-
Luxemburgischer Verkehr. Gültig vom 1/4. 81.
Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren zwischen den Stationen der Eisen bahn direc-
tionsbezirke Köln (linksrheinisch), Köln (rechtsrheinisch), Hanno
ver und Elberfeld einerseits und Stationen der Eisenbahnen in
Elsass-Lothringen und der Luxemburgischen Wilhelmsbahn an-
dererseits. 0,20 M (Köln [rechtsrheinisch].)
Rheinisch-Westfälisch-Pfälzischer Verkehr. Gültig vom 1/4.
81. Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und leben-
den Thieren zwischen den Stationen der Eisenbahndirectionsbe-
zirke Köln (linksrheinisch), Köln (rechtsrheinisch), Hannover und
Elberfeld einerseits und Stationen der Pfälzischen Eisenbahnen
andererseits. Gültig vom 1/5. 81. 0,20 M. (^Köln rechtsrheinisch.)
Sächsisch-Oesterreichischer Grenzbezirks- Verkehr. Nach-
trag 1 vom 20/5.81 zum Tarif vom 10/9.80 enthaltend neue bezw.
abgeänderte Frachtsätze zwischen Görlitz einer- und Eger, Fran-
zensbad und Bodenbach andererseits. (Sächs. Stsb.)
Sächsisch-Schweizerischer Güterverkehr via Lindau. III. Nach-
trag vom 15/5. 81 zum Tarif vom 1/4. 80 enthaltend: A. Ergän-
zungen. B. Aenderungen des Haupttarifs. G. Aenderungen des
U. Nachtrags. (Sächs. Stsb.)
Sächsisch-Thüriugischer Verband. Nachtrag IV zum Ver-
bandsgütertarif vom 16/3. 80, gültig vom 1/5. 81 ab, enthaltend
Frachtsätze für die Stationen Deutschenbora, Grosszschocher,
Lohmeu, Militz und Schmölln b. Bischofswerda der Königlich
Sächsischen Staatsbahn. (Thür.)
Schlesisch-Südwestdeutscher und Stettin-Südwestdeutscher
Verband. Am 5/5. er. sind die gesammten Frachtsätze für Heidel-
berg und die südlich davon gelegenen Stationen der Badischen
Staatsbahn ausser Kraft getreten- (Br. Fr. E.)
Stettin-Märkisch-Posener Verband. Vom 1/5. er. ab sind
zwischen der diesseitigen Station Neu-Gunersdorf und Oderberg-
Brahlitz der Berlin-Stettiner Eisenbahn directe Frachtsätze für
sämmtliche Tarifclassen, sowie ein Ausnahmetarif für Holz des
Specialtarif II eingeführt worden, deren Beträge bei den betref
fenden Stationen zu erfahren sind. (M. P.)
Süddeutscher Verband.
Gemeinschaft!. Nachtrag 1 zu Theil II Heft 10 des allgem. Tarif,
„ » HI „ „ II „ 11 „
„ „ II „ . HI „ 1 Getreide,
» « I » » » » 1 Holz,
„ »I zum Nordungarisch-Süddeutschen Ge-
treidetarife. Tarif vom 15/9. 80.
Derselbe enthält Tarifzuschläge zu den Frachtsätzen für
Ungarische Stationen, in Höhe der Ungarischen Transportsteuer.
(Blsass-Lothr.)
Südwestdeutscher Eisenbalmverband. X. Nachtrag zu Heft 7
(Verkehr Bodenbach-Saarbrücker Bahn).
Enthaltend: Bestimmung für die Frachtberechnung zwi-
schen Bingerbrück, Wasserweg und Basel loco und transit (Ba-
dische Bahn), Aufnahme der Station ßirkenfeld (Stadtbahnhof) in
den directen Verkehr und theilweise veränderte Frachtsätze für
XI. Nachtrag zu Heft 8 (Verkehr Baden-Pfalzbahn]. Ent-
haltend: Entfernungen bezw. Frachtsätze für die Pfälzische
Station Scheidt bei St. Ingbert und theilweise geänderte Fracht-
sätze für die Pfälzische Station Münster a/Stein. Gültig vom 10/5.
81. Gratis. (Bad. B.)
Südwestdeutscher Verband. II. Nachtrag zum Theil II (-20 /<^).
VIII. Nachtrag zu den Entfernungstabellen des 1. Hefts (gratis).
« » 2. „ (15 4).
„ „ . » « 3. „ (35 4).
Dieselben enthalten theilweise anderweite Entfernungen,
welche durch die Abkürzungen der MoSelbahn via Golberg und
durch die Eröffnung der Reichsbahnstrecke Wadgassen-Völklin-
gen veranlasst wurden, sowie theilweise anderweite Tariftabellen
and Frachtsätze, welchen die Einheitssätze der Preussischen
Staatsbahnen zum Grunde liegen. (Els.-Lothr.)
Südwestdeutscher Verbands-Gütertarif vom 1/3. 78, Heft 1,
IX. Nachtrag vom 1/6. 81. (Pfalz.)
Westdeutscher Verband. Nachtrag 4 vom 1/5. 81 zum Tarif
für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere vom 1/12. 80.
Directe Sätze zwischen Stationen der Hamburg-AItonaer
Verbindungsbahn einerseits und Stationen des Eisen bah ndirec-
tionsbezirks Frankfurt a/M. andererseits. Anderweite Sätze nach
und von der Station Gassel-Unterstadtbahnbof. (Hannover.)
West- unds Nordwestdeutscher Verband. Nachtrag 9 vom
1/5. 81 zum Theil II des Gütertarifs vom 1/7. 77.
Aenderung der Specialbestimmungen zum Betriebsrt^lepaent.
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
Ergänzungsblatt zum Tarif heft
vom 1/5. 81.
Ermässigung der Frachtsätze für Gassel-Unterstadtbabnhof.
• rr., „r,. I?
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
Ergänzungsblatt zum Tarifheft
Ludwigsbahn.
Ergänzungsblatt zum Tarif heft I Ergänzungsblatt zum Tarif heft
12 31 I 12 33
vom 15/5. 81.
Tarifsätze für die Station Höchst a/Main, sowie anderv^ite
Tarifsätze für die Stationen Gustavsbufg, Mainz und Mainz-Gar-
tenfeld der Hessischen Ludwigsbahn.
Ergänzungsblatt zum Tarifheft 1 Ergänzungsblatt zum Tarifheft
5 814 11
vom 15/5. 81. .. T.T . 1 T, 1
Anderweite Frachtsätze des Specialtarifs III zwischen Brake
und Nordenhamm einerseits, Stationen des Eisenbahndirections-
bezirks Frankfurt a/M. andererseits. m -n
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarifheft
14 1 11
14 3 I 11 103
Anderweite Tarifsätze für die Station Frankfurt a/M. -Sach-
senhausen der Frankfurt-Bebraer Bahn. m -n «
Ergänzungsblatt zum Tarifheft I Ergänzungsblatt zum Tarithett
23
22
vom 18/5. 81.
30
32
14
108
An'derweite Tarifsätze für die Station Frankfurt a/M'-Ost-
bahnhof der Hessischen Ludwigsbahn.
Nachtrag 20 vom 15/5. 81 zum Seehafen-Ausoahmetarite
vom 1/6. 79.
Ausnahmesätze für die Stationen Äschaffenburg der Hessi-
schen Ludwigsbahn und Gmünd der Württembergisohen Bahn.
Anderweite Ausnahmesätze für Petroleum und Naphtha itn Ver-
kehr mit Heidenheim. Aufnahme der Station Höchst a/Main der
Hessischen Ludwigsbahn in den Seehafen- Ausnahmetarif. (Hann.)
III. A. 1.
Berlin-Hamburg mit Mecklenburg Friedrich-Franz. Nach-
rag XIII vom 1/5. 81 zum Tarif vom 1/4. 78 enthält specielle
[■arifvorschriften für die Beförderung von Bier in Fässern, Fraclit-
lätze des Ausnahmetarifs 2 zwischen Senftenberg und Gr. Raschen
3. G. E. und Mecklenburgischen Stationen und Aufhebung vei-
ichiedener Frachtsätze. Gratis. (M. F. F. E.)
668
Berlin-Stettlner, Mecklenburgische Friedrich-Franz und Ber-
liner Kordbalm. Nachtrag VI zum Verbandsgütertarif vom 20/2.
78, gültig vom 1/5. er. (Kgl. Direction Berlin.)
Rechte-Oder-Ufer- und Breslau-Scliweidnitz-Freiburger Eisen-
bahn. Tarif vom l/lO. 77.
Nachtrag XII gültig vom 15/5. 81, enthaltend: 1. Ermässigte
Frachtsätze für den Verkehr mit Cüstrin ß. F.
2. Ausnahmefrachtsätze für den Transport von Giesserei-
roheisen.
3. Ermässigung des Ausnahmefrachtsatzes für Coakstrans-
porte von Fellhammer nach Sosnovyice transito. (Rechte Oder-
Ufer-Eisenbahn.)
III. A. 3.
Saarbrücker (Mosel-) Bahn-Badische Bahn. V. Nachtrag zum
Gütertarif vom 1/6. 79.
Enthaltend : Theilweise geänderte Frachtsätze für Fried-
richsfeld, Heidelberg und Schwetzingen. Gültig vom 1/5. 81.
Gratis. (Bad. B.)
IV.
Borstenvieh. Tarif für Borstenviehtransporte in vollen Wa-
genladungen von Stationen der Russischen Südwestbahnen nach
Podwoloczyska und Brody. Gültig vom 15/5. 81. (G. C. L. B.)
Braunkohlen. Märkisch - Posener und Breslau - Freiburger
Eisenbahn. Tarif vom 1/1. 78. Neuer Frachtsatz des Ausnahme-
tarifs für Braunkohlen Hermannia-Heinersdorf mit 0,34 M. pro
100 kg am 1/5. er. in Kraft getreten. (Br. Fr. E.)
Getreide. 1. Specialtarif für die Beförderung von Ge-
treide, Mehl aller Art, Grütze, Oelsaamen und Malz in Wagenla-
dungen von mindestens 600 Pud von Stationen der Kursk-Char-
kow-Asow-Babn viaKursk-Kiew-Grajewo-Prostken nachKönigsbeeg.
Obiger Specialtarif ist mit Gültigkeit vom 13./1. Mai er. in
Kraft getreten.
2. Specialtarif für die Beförderung von Getreide etc. in
Wagenladungen von mindestens 600 Pud von Stationen der Char-
kow-Nicolajew-ßahn via Woroschba-Kiew-Grajewo-Prosken nach
Königsberg.
Obiger Specialtarif ist mit Gültigkeit vom 13./1. Mai er. in
Kraft getreten. (Ostpr. Südb.)
Holz. Mitteldeutsch-Ungarischer Verband. Ausnahmetarif
für Holz V. 1|8. 79.
Am ll5. 81 sind die Ausnahmesätze für den Verkehr mit
den Stationen der Kgl. Ungarischen Staatsbahnen aufgehoben
worden. (Oberschi. E.)
Eohlenverkehr. Nachtrag II zum Ausnahmetarif v. IjS. 80
für den Transport mineralischer Kohlen in ganzen Wagenladungen
ab Stationen der Buschtehrader, der Aussig-Teplitzer, der Dux-
Bodenbacher Eisenbahn und der Böhm. Westbahn nach Stationen
der Werrabahn via Lichtenfels; gütig ab 10/5. 81. Derselbe ent-
hält: 1. Frachtsätze ab Nürschan (Station der Böhm. Westbahn),
2. Ergänzung bezw. Berichtigung des Haupttarifes. (Buschtehr.)
Kohlen. Ausnahmetarif für Kohlen im Südwestdeutschen
Verbände v. 1|11. 79. Nachtrag 11 v. 1/4. 81. Anderweite Fracht-
sätze für verschiedene Relationen, welche sich über die neue
Strecke via Völklingen billiger berechnen. (5 /ig,.) (Elsass-Lothr.)
Kohlen. Saarkohlentarif No. 1 nach inneren Pfälzischen
Stationen v. 1|4. 78, V. Nachtrag v. 10|5. 81. (Pfälz.)
Kohlen. Saarkohlentarif No. 2 nach Pfälzischen Rheinsta-
tionen V. 1J9. 77. II. Nachtrag v. 1|5. 81. (Pfälz.)
Schare. Specialtarif für Schaftransporte Wien-Paris vom
15|6. 79. Die Fracht wurde um 19,13 M. pro doppelbödigen Wa-
gen ermässigt. (Elsass-Lothr.)
Schwefel. Ausnahmetarif für den Transport von Schwefel,
roh oder gereinigt von Krakau nach Bachmatsch trans. für Sta-
tionen der Lihau-Romnyer Bahn via Brody-Kiew, gütig vom
1/13. Mai 81. (G. C. L. E.)
Steinkohlentarif. Tarif von Stationen der Rechte Oder-
Ufer Eisenbahn nach solchen der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn v. 1|8. 78.
Mit Giltigkeit v. 7|5. c. ab ist der Frachtsatz Emanuelsegen-
Breslau B. F. und Schmiedefeld um 0,01 pro 100 kg ermässigt.
(R. 0. U. E.) ,
Steinkohlen und Steinkohlenasche, Kokes, Kokesasche und
ßriquets, sowie Braunkohlen, ßraunkohlenkokes und Braun-
kohlenbriquets in Wagenladungen von je 10 000 kg von Stationen
der Eisenbahn - Directionsbezirke Köln (linksrheinisch), Köln
(rechtsrheinisclO und Elberfeld, sowie von Stationen der Dort-
mund-Gronau-Enscheder und Aachen-Jülicher Eisenbahn nach
Stationen der Pfälzischen Eisenbahn im Rheinisch-Westfälisch-
Pfälzischen Güterverkehr, gütig v. 1|4. 81. (0,30 M) (Köln rechts-
rheinisch.)
Steinkohlen. Local-Ausnahmetarif für Steinkohlen und
Coaks V. 1|1. 75.
Nachtrag, gültig v. 10|5. 81 enthaltend: Zum Theil ermäs-
sigte Frachtsätze für den Verkehr nach Jägerndorf und Leob-
schütz. gratis.
Am 3/5. 81 sind ermässigte Frachtsätze für Steinkohlen und
Coaks zwischen Carolinegrube und Glogau, Driebitz, Klopschen,
Quaritz, Waltersdorf, Sprottau und ßuchwald zur Einführung ge-
langt. (Oberschi. E.)
Steinkohlen. Gemeinschaftlicher Tarif der Oberschlesischen
und Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn für Oberschle-
sische Steinkohlen via Kosel-Schmiedefeld-Raudten v. 1|4. 78.
Am. 3/5. 81 ist zwischen Carolinegrube 0. S. E. und den
Stationen der Breslau-Freiburger Eisenbahn Raudten, Gram-
schütz, Steinau und Wohlau ein ermässigter Frachtsatz mit 0,804 M,
pro 100 kg zur Einführung gelangt. (Oberschi. E.)
Steinkohlen. Ausnabmetarif für den Transport von Stein-
kohlen und Coaks von Stationen der Oberschlesischen Eisenbahn
nach Stationen der Mährisch-Schlesischen Centralbahn und der
Staatsbahnen Kriegsdorf-Römerstadt und Erbersdorf-Würbenthal
via Jägerndorf v. 10/5. 81.
Durch diesen Tarif ist der Ausnahmetarif für Steinkohlen
und Coaks zwischen der Oberschlesischen und Mährisch-Schlesi-
schen Centralbahn v. 15|7. 77 nebst Nachträgen aufgehoben,
gratis. (Oberschles. E.)
Steinkohlen etc. Nachtrag 1 v. 20/5. zum Tarif v. 1|1. 81 für
die Beförderung von Steinkohlen und Steinkohlenasche, Kokes,
Kokesasche und Briquets sowie Braunkohlen, ßraunkohlenkokes
und Braunkohlenbriquets in Wagenladungen von je 10 000 kg von
den Zechen an der Köln-Mindener, Rheinischen, Hannoverschen
Staats-, Bergisch-Märkischen, Dortmund-Gronau-Enscheder und
Aachen-Jülicher Eisenbahn nach Stationen der Hessischen Lud-
wigseisenbahn im Rheinisch-Westfälisch-Hessischen Verkehr, ent-
haltend:
1. Berichtigung der Vorbemerkungen,
2. Veränderte Krachtsätze für Station Wiesbaden der Hessi-
schen Ludwigseisenbahn, sowie Frachtsätze für die Station Darm-
stadt-Rosenhöhe der Hessischen Ludwigseisenbahn,
3. Ermässigte Frachtsätze für die Zeche Friedrich-Joachim,
4. Aufnahme verschiedener Stationen und Zechen in den
Verkehr mit Station Darmstadt,
5. Aufhebung des Verkehrs zwischen den rechtsrheinischen
Kohlenstationen und der Station Frankfurt a/M.-Sachsenhausen und
6. Berichtigungen. (0,10 M)
Ausnahmetarif für die Beförderung von Steinkohlen, Kokes
und Briquets in regelmässigen Extrazügen von 250 000 bis
400 000 kg im Verkehre zwischen Stationen des Eisenbahn-
directionsbezirks Köln (rechtsrheinisch) einerseits und Stationen
der Niederländischen Staatseisenbahngesellschaft andererseits im
Rheinisch-Westfälisch-Niederländischen Verkehr via Venlo, gütig
V. 1/5. 81. (0,05 M) (Köln rechtsrh.)
Wir bringen hiermit zur öffentlichen
Kenntniss, dass im Bereiche unserer Bahn
fortan den Viehbegleitern, sofern diesel-
ben nicht im Viehwagen Platz zu nehmen
haben, die Benutzung von Personenwagen
IV. resp. UL Klasse ohne Erhöhung des
Fahrgeldes von 0,02 Jl pro Kilometer ge-
stattet wird. Cottbus, den 18. Juni 1881.
Die Direction der Cottbus - Grossenhainer
Eisenbahngesellschaft. (1526)
Br eslau - Warschauer Eisenbahn.
Bei der Beförderung von Rennpferden und
Vollblut-Mntterpferden in gewöhnlichen
Güterwagen wird fortan wieder dieselbe
Frachtermässignng, wie bei der Beförde-
rung dieser Pferde in Stallungswagen, ge-
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen.
währt. Poln. Wartenberg , den 18. Juni
1881. Direction. (1529)
U. Tarife für directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Mit 1. August d. J. treten die im
Böhmischen Braunkohlenverkehre nach
Deutschland via Bodenbach, bezw. viaMittel-
grund laut Tarifes vom 1. Januar 1881 für
die Station Glogau der Oberschlesi-
schen Eisenbahn bestehenden direc-
ten Frachtsätze ausser Kraft. Dresden,
am 17. Juni 1881. Königliche Generaldirec-
tion der Sächsischen Staatseisenbahnen,
als geschäftsführende Verwaltung. (1497)
Der in unserer Bekanntmachung vom
16. Februar er. in Aussicht gestellte ander-
weite Tarif für den Cottbus - Grossenhain-
Säcbsischen Verband tritt nunmehr mit
dem 1. August er. in Kraft. Cottbus, den
16. Juni 1881. Die Direction der Cottbus-
Grossenbainer Eisenbahn-Gesellschaft zu-
gleich im Namen der betheiligten Verwal-
tungen. (1482)
Deutsch - Russischer Eisenbahn -Verband.
Mit dem 1. Juli 1881 neuen Stils tritt der
neunte Nachtrag zum Deutsch-Russischen
Güter-Tarif vom 1. Januar 1880 n. St. in
Kraft. Derselbe enthält:
1. ermässigte Rubelfrachtsätze für Eisen
— 669 —
(Roh-) etc. ad Artikeltarif 5 und Eisen
und Stahl etc. ad Artikeltarif 6;
2. Ermässigung der Rubelfrachtsätze der
Artikeltarife 2. 3 und 8^ 5 000 kg im
Verkehr mit Dünaburg, Station der St.
Petersburg - Warschauer Eisenbahn, und
Erhebung eines Zuschlages (Expeditions-
gebühr) von 1,83 Kopeken pro 100 kg für
diese Artikeltarife;
3. Berichtigung des achten Nachtrages
zum Deutsch-Russischen Güter-Tarif und
4. Berichtigung des Firmenregisters im
Deutsch-Russischen Güter-Tarif.
Exemplare des vorbezeichneten neunten
Nachtrages zum Güter-Tarif können von
den Verbandstationen käuflich bezogen
■werden. Bromberg, den 13. Juni 1881.
Königliche Eisenbahn-Direction als ge-
scbäftsfübrende Verwaltung. (1525 J)
Deutsch - Russischer Eisenbahnverband.
Vom 20. Juni 1881 neuen Stils ab treten
directe Frachtsätze für den Transport von
Zittwersamen (Wurmsamen) in Quantitäten
von 10 000 Kilogramm zwischen den Sta-
tionen Dresden der Sächsischen Staats-
bahnen und Moskau der Moskau - Brester
resp. Nicolai - Eisenbahn im Betrage von
2,13 und 3,05 Rubel pro 100 Kilogramm
in Kraft. Bromberg, den 10. Juni 1881.
Königliche Eisenbahndirection als ge-
schäftsfübrende Verwaltung- (1489 J)
Hamburg - Lübeck-Schlesischer V erband.
Mit dem 20. Juni er. treten ermässigte
Ausnahme-Frachtsätze für den Transport
von Traubenzucker, Stärke- und
Kartoffelmehl, auch Stärkesyrup,
zum Export bestimmt, im Verkehre
zwischen den Stationen der Oberschlesi-
schen Eisenbahn Lissa i. P. und Trachen-
berg einerseits und Hamburg, Station der
Lübeck-Hamburger Bahn und Lübeck,
Station der Mecklenburgischen Friedrich-
Franz Eisenbahn andererseits in Kraft.
Die Frachtsätze sind bei den betheilig-
ten Güter - Expeditionen zu erfahren.
Schwerin, den 17. Juni 1881. Namens der
Verbands- Verwaltungen: Die Direction
der Mecklenburgischen Friedrich - Franz
Eisenbahn-Gesellschaft. (1527)
Am 1. August er. treten für den Güter-
verkehr zwischen Bayerischen Stationen
und Schleswig - Holsteinischen Stationen
(exl. Kiel) im Hamburg-Lübeck-Bayerischen
Verbände erhöhte Frachtsätze für die den
Ausnahmetarifen angehörenden Trans-
ortartikel in Kraft. Das Nähere ist aus
em vom 20. huj. ab gütigen Nachtrag 20
zum Hamburg -Lübeck -Bayerischen Ver-
bandsgütertarif zu ersehen, welcher ausser-
dem noch Frachtsätze für diverse neue
Verkehrsrelationen enthält und durch die
betheiligten Verbandstationen zum Preise
von 0,05 M pro Exemplar bezogen wer-
den kann. Berlin und Hamburg, den.
18. Juni 1881. Direction der Berlin-Ham-
burger Eisenbahngesellschaft als geschäfts-
führende Verwaltung. (1521)
Hanseatisch -Schlesischer Verband. Mit
dem 20. Juni er. treten ermässigte Aus-
nahmetarifsätze für den Transport von
Traubenzucker, Stärke- und Kar-
toffelmehl, auch Stärkesyrup, zum
Export bestimmt, im Verkehre zwischen
den Stationen Frankfurt a. 0. und Fürsten-
walde des Eisenbahndirectionsbezirkes
Berlin, Glogau, Sagan, Trachenberg und
Waltersdorf der Oberschlesischen, sowie
Glogau der Breslau-Schweidnitz-Freiburger
Eisenbahn einerseits und den Hafenplätzen
Bremen, Bremerhafen, Geestemünde, Ham-
burg, Harburg und Lübeck andererseits,
ferner neue Ausnahmetarifsätze für die-
selben Artikel im Verkehre zwischen den
Stationen Cöpenick des Eisenbahndirec-
tionsbezirkes Berlin und Lissa i. P. der
Oberschlesischen Eisenbahn einerseits und
den oben genannten Hafenplätzen anderer-
seits in Kraft.
Die Frachtsätze sind bei den betheilig-
ten Güterexpeditionen zu erfahren. Berlin,
den 15. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1488 J)
Leipzig ■ Magdeburg - Niederdeutscher
EisenbahnTerband. Für leicht verderbliche
Gegenstände, als Milch, Bier (in Fässern),
Brot, frisches Obst, Fischbrut, Zucht-
fische etc. kommen fortan Frachtermässi-
ungen zur Anwendung, über welche die
etheiligten Güterexpeditionen Auskunft
ertheilen. Berlin und Hamburg, den 11. Juni
1881. Namens der Verbandsverwaltungen:
Die Direction der Berlin-Hamburger Eisen-
bahn-Gesellschaft. (1483)
Am 1. Juli d. J. tritt im Niederländisch-
Sächsischen Verkelire ein Tarif für die
Beförderung von Leichen, Fahr-
zeugen und lebenden Thieren
zwischen Stationen der Niederländischen
Staatsbahnen, Niederländischen Central-
bahn, Holländischen Eisenbahn undNieder-
ländischen Rheinbahn einerseits und den
diesseitigen Stationen Bodenbach, Chem-
nitz, Dresden, Eger, Franzensbad, Görlitz,
Hof, Reitzenhain, Reichenberg, Tetschen,
Werdau, Zittau und Zwickau andererseits
in Kraft, welcher bei den Expeditionen
der Endbahnen käuflich zu erlangen ist.
Dresden, am 15. Juni 1881. Königliche
Generaldirection der Sächsischen Staats-
eisenbahnen, als geschäftsführende Ver-
waltung. (1505)
K. K. priv. Oesterreichische
Staatseisenbahngesellschaft.
Es ist soeben ein neuer Tarif mit der Be-
zeichnung „Oesterreichischer Eisenbahn-
verband, Heft IV“ gütig ab 1. Juli 1. J.
erschienen. Dieses Tarifheft enthält Fracht-
sätze für den directen Güterverkehr zwi-
schen Stationen der Aussig-Teplitzer Bahn,
Böhm. Nordbahn, Böhm. Westbahn, Busch-
tehrader Bahn, Dux - Bodenbacher Bahn,
Kaiser Franz- Josef Bahn, Oesterreichische
Nordwestbahn,OesterreichischeStaatsbahn,
Pilsen - Priesener, Prag-Duxer Bahn, der
Rakonitz-Protiviner Staatsbahn und Tur-
nau-Kralup-Prager Bahn und wird dadurch
der Nordwest-Böhmische Tarif vom lO.März
1878 sammt allen Nachträgen, sowie die
directen Frachtsätze für den Güterverkehr
zwischen Stationen der Prag-Duxer Bahn
und Aussig-Landungsplatz, dt. 1. Mai 1880,
aufgehoben.
Exemplare sind bei den betheiligten
Bahnverwaltungen und namentlich auch
bei der Verkehrsdirection der K. K. priv.
Oesterr. Staatseisenbahngesellsch. in Wien,
I. Pestalozzigasse 6 erhältlich. (1509 R M)
In Folge der am 1. April er. erfolgten
Vereinigung der bis dahin getrennt ge-
wesenen Güterexpeditionen der Oberschle-
sischen und Ostbahn in Thorn für den
Wagenladungsverkehrtritt vom 1. August er.
ab im Preussisch-Bayerischen Verbände
eine anderweite Instradirung für diese
Station in Kraft. Dieselbe regelt sich nach
den letzt für Thorn Stückgut bestehenden
Bestimmungen. Bromberg, den 11. Juni
1881. Königl. Eisenbahn-Direction. (1473 J)
Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt-
machung vom 31. V. Mts., die Einführung
eines neuen Kohlen- etc. Tarifes im Rhei-
nisch - W estfäUsch - Württembergischen Gü-
terverkehr betreffend, bringen wir hier-
durch zur Kenntniss, dass die in den
seitherigen Tarifen vom 10. October 1878
enthaltenen Frachtsätze für Gascokestrans-
porte der Stationen Bonn, Crefeld, Ehren-
feld, München-Gladbach und Neuss des
Directionsbezirkes Köln (linksrheinisch),
Barmen, ßarmen-Rittershausen, Duisburg,
Elberfeld, Hagen, Müllfort, München-Glad-
bach, Solingen und Unna des Directions-
bezirks Elberfeld, sowie Bocholt, Düssel-
dorf und Wesel des Directionsbezirks Köln
(rechtsrheinisch), für welche der neue Tarif
Frachtsätze nicht enthält, bis auf Weiteres
noch in Gültigkeit bleiben.
Für Transporte der Gasanstalten zu
B.-Borbeck, Dortmund, Essen, Ruhrort und
Schalke im Directionsbezirk Köln (rechts-
rheinisch) kommen die in dem neuen
Kohlen- etc. Tarife enthaltenen bezüglichen
Stationstarifsätze zur Anwendung.
Gleichzeitig bringen wir zur Kenntniss,
dass ausser den in unserer Bekanntmachun g
vom 31. V. Mts. aufgeführten, durch den
neuen Tarif ausser Kraft tretenden seit-
herigen Tarifen noch der Ausnahmetarif
für Kohlen- etc. Transporte von Stationen
der Aachener Industrie - Eisenbahn nach
Württembergischen Stationen vom 1. März
1880 zur Aufhebung gekommen ist. Köln,
den 12. Juni 1881. Namens der betheüig-
ten Verwaltungen: Königliche Eisenbahn-
Direction (rechtsrheinische). (1487)
Im Rheinischen Nachbarverkehr treten
zwischen den Stationen Dahlhausen B. M.
und Dornap (Eisenbahndirectionsbezirk
Köln rechtsrheinisch) directe Frachtsätze
in Kraft, welche bei den betheiligten Güter-
expeditionen zu erfahren sind. Elberfeld,
den 16. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1510)
Rheinisch-Eöln-Minden-Belgischer Güter-
verkehr. Der durch Heft 111, beziehungs-
weise durch Nachtrag III zum Hefte II
des Rheinisch - Köln - Minden - Belgischen
Gütertarifs vom 15. September 1880 ein-
geführte Ausnahmetarif für die Beförde-
rung von Eisen und Stahl etc. im Verkehr
zwischen Stationen der Eisenbahndirec-
tionsbezirke Köln (rechts- und linksrhei-
nischer) einerseits und den Seehafen- resp.
Canalstationen Antwerpen (Bassins) tran-
sit, Brügge (Bassin) transit, Brüssel (Entre-
pot und Bassin) transit, Gent (Entrepöt,
Docks und Bassin) transit, Löwen (Bassin)
transit, Nieuport transit. Ostende transit,
Termonde (Entrepöt) transit und Terneu-
zen transit andererseits über die Routen
Aachen-Lanaeken, Herbesthal und Venlo-
Roermonde gilt vom 1. August a. er. ab
nur noch für denExport nach den
vorgenannten Stationen. Köln, den 16. Juni
1881. Königliche Eisenbahndirection (links-
rheinische). (1523)
Rumänisch-Galizisch-Dentscher Verband-
Güter- Verkehr. Theil H Heft I. Mit dem
1. Juli d. J. wird die Station Cottbus der
Berlin-Görlitzer Eisenbahn mit den für
die gleichnamige Station der Halle-Sorau-
Gubener Eisenbahn bestehenden Sätzen
in den rubricirten Verband einbezogen.
Breslau, den 11. Juni 1881. Im Aufträge
der Verband -Verwaltungen: Königliche
Direction der Oberschlesischen Eisen-
bahn. (1530)
Saarkohlenverkehr nach Frankreich. Am
15. d. Mts. ist zum Kohlentarif No. 21
(Bareme P. V. No. 1) nach der Französischen
Ostbahn der 2. Nachtrag erschienen, wel-
cher zum Theil ermässigte Frachtsätze
für Hostenbach, sowie Aenderungen und
Ergänzungen der Abfertigungs- resp. In-
stradirungsbestimmungen enthält.
Exemplare werden gratis abgegeben.
Königliche Eisenbahndirection (linksrhei-
nische). (1519)
Altona - Kieler Eisenbahngesell-
schaft. Zum Tarif für die Beförderung
von Leichen, Fahrzeugen und lebenden
Thieren auf den unter unserer Verwaltung
stehenden Bahnen und im Schleswig-Hol-
steinischen Verbandverkehr ist mit Gültig-
keit vom 15. Juni d. J. ein Nachtrag II.
670
resp. I. erschienen, enthaltend Zusatzbe-
stimmung zum § 40 des Betriebsreglements.
— Das Nähere ist bei unseren Güterexpe-
ditionen zu erfahren ; auch kann der Nach-
trag Yon unserer ßetriebscontrole hier un-
entgeltlich bezogen werden. Altona, den
16. Juni 1881. Die Direction. (1498)
K. K.priv. Süd-Norddeutsche Ver-
bindungsbahn. Mit 1. Juli a. c, tritt
der Nachtrag V. zu Heft 7 des Schlesisch-
Jfiedersächsischen Verbandtarifes in Kraft.
Derselbe enthält Aenderungen der Fracht-
sätze auf Deutschem Gebiete. Wien, am
11. Juni 1881, Die Direction. (1491)
Thüringisch - Bayerisch - VFürttempergi-
scher Verband. Am 1. August er. tritt
zum 1. Heft des Gütertarifs Nachtrag XXII
in Kraft. Derselbe enthält für die Statio-
nen Gera, Leipzig, Zeitz, Plagwitz - Linde-
nau theilweis ermässigte, theilweis
erhöhte Frachtsätze und ist demnächst
bei den Verbandsgüterexpeditionen zum
Preise von 0,20 M. käuflich zu haben. Bis
zum Erscheinen des Nachtrags ertheilt
unser Tarifbüreau Auskunft. Namens der
Verbandsverwaltungen. Erfurt, den 14. Juni
1881. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahngesell sch aft. (1507)
Verband Thüringischer Eisenbahnen. Zum
Tarife für den Transport von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren im rubri-
cirten Verbände, gütig auch für die Local-
verkehre der Verbandsbahnen, tritt am
16. d. Mts. Nachtrag I. in Kraft, welcher
neue Bestimmungen über die Beförderung
von Viehbegleitern, Ergänzung der Tarir-
vorschriften und Druckfehierberichtigun-
gen enthält und ä 5 von den Verbands-
expeditionen, welche auch nähere Auskunft
ertheilen, zu beziehen ist. Erfurt, den
13. Juni 1881. Die Direction der Thürin-
gischen Eisenbahn gesellschaf t als gesch äfts-
führende Verwaltung. (1493)
Westdeutscher Eisenbahn verband. Zum
Tarif für die Beförderung von Leichen etc.
ist der 5. Nachtrag erschienen, welcher
anderweite Transportpreise für lebende
Thiere in Wagenladungen und deren Be-
Sleiter nach und von Basel Bad. B. und
bhl enthält und der von den Güterexpe-
ditionen bezogen werden kann. Durch
die neuen Taxen treten für Grossvieh
(excl. Pferde) im Verkehr mit Kehl, Er-
höhungen, imUebrigen aber Ermässigungen
ein. Die ermässigten Sätze treten am
1. Juli er. und die erhöhten Taxen am
1. August er. in Kraft. Hannover, den
13. Juni 1881. Namens sämmtlicher Ver-
band sverwaltun gen : Königliche Eisenbahn-
direction. (1508)
III. Tarife für andere directe Verkehre.
Berlin-Anhaltische Eisenbahn. Für den
Güterverkehr
a) zwischen Berlin B. A. E. einerseits
und Falkenberg, Elsterwerda
und Kohlfurt ß. A. E. anderer-
seits;
b) zwischen Falkenberg B. A. E, und
Kohlfurt B. A. E. kommen mit
dem 1. August er. die gleichen Fracht-
sätze zur Einführung, , welche der
neue vom 1. August 1881 ab gültige
Localgütertarif des Königlichen Eisen-
bahn-Directions-ßezirks Berlin für Ber-
lin B. Dr. E. mit Falkenberg H. S. G.
und Elsterwerda ß. Dr., ferner für
Kohlfurt N. M. E. mit Berlin N. M. E.
und Falkenberg H. S. G. E. enthält,
lieber die Höhe der neuen Taxen, welche
gegenüber den bisherigen Frachtsätzen
theils Erhöhungen, theils Ermässigungen
in sich schliessen, ertheilt vorläufig unser
Tarifbureau hier, Ascanischer Platz 5,
Auskunft. Entsprechender Tarifnachtrag
wird rechtzeitig herausgegeben werden.
Berlin, den 19. Juni 1881. Die Direction
der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesell-
schaft (1515)
Königlich Prenssische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen. Zu
dem vom 1. Januar 1881 ab gültigen Lo-
caltarif für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren unseres
Verwaltungsbezirks kommt mit sofortiger
Gültigkeit der Nachtrag I. zur Einführung.
Derselbe enthält Ergänzungen zum Betriebs-
Reglern ent, sowie der Tarifvorschriften.
Der Tarifnachtrag ist durch unsere Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M., den 17. Juni 1881. Königliche
Eisenbahn- Direction. (1517 J)
Königlich Preussische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen. Die
in unserem Local-Gütertarif vom 1. Januar
1881 für den Verkehr zwischen Stationen
der ehemaligen Nassauischen Bahn incl.
Coblenz bestehenden Ausnahmetarifsätze
für Getreide etc. (Ausnahmetarif No. 3)
werden mit dem 1. August d. J. aufgeho-
ben und treten an Stelle derselben vom
genannten Tage ab die Tarifsätze des
Special-Tarifs I. Frankfurt a. M., den
17. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
Direction. (1516)
Beichseisenbahneii in Elsass-Lothringeu
und Königl. Prenssische Staats- und unter
Staatsverwaltung stehende Bahnen. Zn
dem Reichsbahn - Staatsbahn - Vieh- etc.
Tarif vom 20. Januar 1880 kommt der
V. Nachtrag und zu dem Staatsbahn-
Vieh- etc. Tarif vom 1. Januar 1880 der
Nachtrag II. mit sofortiger Gültigkeit zur
Einführung.
Der Nachtrag V. zum Reichsbahn-
Staatsbahn - Vieh- etc. Tarif enthält Aus-
nahmefrachtsätze für Schaftransporte vom
Städtischen Central-Viehhofe Berlin nach
Paris und der Nachtrag II. zum Staats-
bahn - Vieh- etc. Tarif Ergänzungen der
Zusatz-Bestimmungen zum Betriebs-Regle-
ment, sowie der Tarifvorschriften.
Die Tarifnachträge sind durch die Ex-
peditionen käuflich zu beziehen, woselbst
auch das Nähere zu erfahren ist. Frank-
furt a. M., den 17. Juni 1881. Namens der
betheiligten Verwaltungen: Königliche
Eisenbabn-Direction . (1518)
0 b er s ch 1 e s i s c h e Eisenbahn.
Vom 1. August d. J. ab werden die Fracht-
sätze, welche in dem directen Tarif vom
1. November 1876 (Theil 11 S. 18/19) für
den Transport Oberschlesischer Steinkoh-
len etc. von den diesseitigen Stationen nach
Stationen der Kaiser Ferdinands-Nordbahn
enthalten sind , für die Strecke von
FriedrichsgrubeundCzerwionka
nach Prerau um je 10 Kreuzer pro
100 kg erhöht. Breslau, den 17. Juni 1881.
Königliche Direction. (1506)
2. Eröffnungen, etc.
Mit dem 20. Juni er. wird die zwischen
Frauenhain und Grossenhain gelegene
Haltestelle Zabeltitz der Berlin-Dresdener
Eisenbahn dem allgemeinen Wagenladungs-
Güterverkehr übergeben und treten vom
genannten Tage ab directe Tarifsätze
zwischen Zabeltitz und sämmtlichen Sta-
tionen der Berlin - Dresdener sowie der
Haltestelle Hennersdorf der Halle-Sorau-
Gubener Bahn in Kraft, weiche bei unse-
ren Güter-Expeditionen eingesehen werden
können. Berlin, den 16. Juni 1881. Königl.
Eisenbabn-Direction. (1511 J)
Märkisch-Posener Eisenbahn. Am 1. Juli
d. J. wird die zwischen unseren Sationen
Bentschen und Neutomischel angelegte
Privat- Weiche Chroschnitz dem allgemeinen
Wagenladungs - Güterverkehr übergeben,
gegen eine Entschädigung von 6 Mark
pro Wagen und bei Be- oder Entladung
von 100 Wagen und mehr für einen Inter-
essenten innerhalb Jahresfrist von 4
Mark pro Wagen. Daneben kommen die
Frachtsätze der nächst hintergel^enen
Station, also bei Sendungen von der Weiche
in der Richtung nach Bentschen die Fracht
von Neutomischel, in der Richtung nach
Neutomischel die Fracht von Bentschen,
bei Sendungen nach der Weiche in der
Richtung von Bentschen die Fracht nach
Neutomischel und in der Richtung von
Neutomischel die Fracht nach Bentschen
zur Erhebung. Die Zahlung der Frachten
und Weichengebühren erfolgt bei unserer
Güterkasse Bentschen. Guben, den 15.
Juni 1881. Die Direction. (1520)
Marienbnrg - Mlawkaer Eisenbahn. Am
l. Juli er. wird die Haltestelle „Dt.
Ejr lau Stadt“ für den Personenverkehr
eröffnet. Der Personengeldtarif kann auf
sämmtlichen Stationen eingesehen werden.
Die Züge werden wie folgt daselbst
halten :
Zug I Ank. IH^ Aufenth. 1 M. Abf. IH®
II
„ 111
, IV
5®
6«
836
5I0
644
837
3. Betriebs-Ergebnisse.
Transport-Einnahmen (vor der buchhalterischen Richtigstellung).
A. p. Kaiser Ferdinands-Nordbahn 703,64 km.
1880 1881 1881
Vom 1. Januar bis 31. Mai .... fl. 9550220,— 11,9999 149,— -+- fl. 448 929,—
„ 1. bis 10. Juni „ 621 082,— „ 634 098,— -f „ 13 016^—
fl. 10 171 302,— fl. 10 633 247,— -f fl. 461 945,-
Mähr.-Schles. Nordbahn 143,71 km.
Vom 1. Januar bis 31. Mai .... fl. 486 531,— fl. 570839,— -|- fl. 84308,—
„ 1. bis 10. Juni „ 29 869,— „ 31 753,— 4-..V .1884,—
fl. 516 400,— fl. 602 592,— -f fl. 86 192,—
Wien, 17. Juni 1881. (151.3)
4. (xeneral-Versammlungen.
Generalversammlung der Lübeck-
Bücheuer Eisenbahngesellschaft. In Ge-
mässheit der §§ 26—29 und 46 des Statuts
werden die Actionäre der Lübeck-Büche-
ner Eisenbahngesellschaft zu der einund-
dreissigsten regelmässigen
am Montag, den 27. Juni d. Js.
Nachmittags 3Y2 Uhr
zu Lübeck im Casinogebäude abzuhalten-
den Generalversammlung hierdurch
eingeladen.
Zur Prüfung der Legitimationen der
stimmberechtigten Actieninhaber und zur
Aushändigung der Eintrittskarten werden
Committirte des Ausschusses
am Montag, den 27. Juni d. Js.
Mittags von 12—1 Uhr
im vorgenannten Locale gegenwärtig
.sein.
Die Legitimation geschieht durch Ein-
reichung einer schriftlichen Erklärung
über die eigenen Actien und über die
671
Actien, für welche ein Actionär vom an-
deren bevollmächtigt iat, unter Vor-
zeigung derselben (§ 29 des Statuts).
Zur Verhandlung kompien:
1. Jahresbericht der Direction und Rech-
nungsabschluss des Jahres 1880.
2. Jahresbericht des Ausschusses.
Lübeck, den 26. Mai 1881. Der Ausschuss
der Lübeck - Buchener Eisenbahngesell-
schaft (13.37)
5. Sabmissioneni
Bergisch-Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
■ a) 15 Stück zweiachsigen Personenwagen
III. Klasse (Coupesystem),
b) 10 Stück zweiachsigen Personenwagen
IV. Klasse (mit Intercommunication),
c) 5 Stück dreiachsigen Personenwagen
III. Klasse (Coupesystem), und
d) 5 Stück dreiachsigen Personenwagen
II. und III. Klasse (Coupesystem)
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend den 2. Juli 1881
Vormittags 11 Uhr
mit der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Personen-
wagen
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen, woselbst deren Eröffnung in Gegen-
wart der persönlich erschienenen Sub-
mittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentechnischen Büreau
offen und können dieselben auch gegen
Erstattung der Druckkosten ad 3 Mark
von dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst
bezogen werden. Elberfeld, den 18. Juni
1881. Königliche Eisenbahndirection. (1514)
Oldenbnrgische Staatsbahu. Die in halb-
monatlichen bezw. monatlichen Raten zu
beschaffende Lieferung des im Laufe der
Monate Juli bis December 1881 incl. er-
forderlich werdenden Beleuchtungs- und
Schmier-Materials, nämlich:
17 100,00 kg Petroleum,
5 050,00 „ Rüböl, raff.,
8 250,00 „ do. roh,
soll im Wege der Submission verdungen
werden.
Die Lieferungsbedingungen werden auf
Anforderung mitgetheilt.
Lieferungserbietungen sind bis zum 20. d.
M. an die Eisenbahnmaterialverwaltung
einzusenden. Oldenburg, 1881. Juni 14.
Material-Verwaltung. Wolff. (1469)
Privat- Anzeigen.
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die
Neue Börsenzeitung
(Abonnementspreis b M*) pro Quartal)
bei täglichem Erscheinen, mit bestem
Courszettel und Beilagen, mit einer ab-
solut richtigen Verloosungsliste, die bei
der Deutschen Reichsbank eingeführt ist.
Die Neue Börsen zeitung bespricht alle' für
den Privatcapitalisten wissenswerthen Fra-
gen in unparteiischer Weise. Die Redac-
tion der Neuen ßörsenzeitung giebt in
der Zeitung unter der Rubrik „Rathgeber“
auf an sie gerichtete, den An- und Ver-
kauf von Effecten betreffende Fragen Aus-
kunft. Auch werden briefliche und münd-
liche Informationen in bereitwilligster
Weise ertheilt.
Also: Für einen Abonnementspreis von
nur 5 M erhält der Abonnent:
1. die täglich Abends nach der Börse
erscheinende „Neue Börsenzeitung“ mit
dem besten und correctesten, alle für den
Fondsbesitzer wissenswerthen Angaben
enthaltenden Courszettel, mit sämmtlichen
politischen, Börsen- und Handelstelegram-
men, leitenden Artikeln, Besprechungen'
neuerer und älterer Emissionen. Rath-
schläge und Fingerzeige für Capitalanlagen
und Speculation erhalten die Abonnenten
unentgeltlich in der Rubrik „Rathgeber“
oder auf Verlangen brieflich;
2. an jedem Sonnabend als Gratisbeilage
die Verloosungsliste des „Deutschen Reichs-
und Königli^ Preussischen Staatsanzei-
gers“, die sämmtliche Verloosungen bringt;
3. den „Börsenkalender“, welcher voll-
ständige Verzeichnisse aller Generalver-
sammlungen, Einzahlungen, Zins- und Di-
videndenzahlungen, Loostabellen, Eisen-
bahntabellen, Verzeichniss verlorener und
sonst abhanden gekommener Effecten etc.
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tungsspediteure und die Expedition der
Neuen ßörsenzeitung, Dessauer Strasse 85,
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Neu hinzutretenden Abonnenten wird
die Zeitung, nach Einsendung der Abon-
nementsquittung an die Expedition, schon
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Telegr.-Bedarf-, Chamott- u. Schmelztieg.-Fabrik
= Berlin-Moabit 97. =
Alle Sorten Feuerungs-, Generator-, Schweiss-,
Schmelz- und Puddelofen-Steine, Gasretorten,
Chamotte- und Graplnt-Schmelztiegel, Röhren,
Glühmuffeln etc. '
= in allervorzüglichster Qualität =
zu äussersten Preisen je nach Feuerbe-
ständigkeit und Thonerdegehalt
Thongefässe, Thoncylinder, glasirte Wasser-
leitungsröhren
frei Baustelle oder ab unsrer Fabrik
Margarethenhütte bei Bautzen.
„Frankfurter Journal.“
Aboimements Einladung.
Der politische Theil des „Frankfurter
Journals“ wird unverändert in der seit-
herigen Weise fortgeführt werden. Alle
ausgesprochen liberalen Interessen werden
stets eine warme Vertretung und Befür-
wortung finden.
Durch die Erweiterung unseres
Handelstheiles
sind wir im Stande, bedeutend umfang-
reicher^erichterstattungen nicht nur der
Börse, sondern hauptsächlich auch dem
Producten- und Waarenmarkte zu Theil
werilen zu lassen. Der Courszettel ist
neuerdings vervollständigt. Eine verglei-
chende Cours-Berichterstattung wird da-
durch bewerkstelligt, dass eine besondere
Rubrik die Frankfurter und Berliner Course
des vorhergehenden Tags mit den Tages-
coursen zusammenstellt. Von der Berliner
Börse erhalten wir täglich einen umfang-
reichen telegraphischen Special bericht.
Unsere telegraphischen Specialberichte
aus den Hauptstädten Europas bieten die
Gewähr, dass nichts Bedeutendes dem Inter-
esse des Lesers vorenthalten wird.
Die ,,Didaskalia“,
welche als Unterhaltungsblatt sich von
jeher zahlreicher Sympathien erfreut,
bringt neben den Erzählungen regelmäs-
sige Berichte über Theater, Kunst, Wissen-
schaft, Natur- und Völkerkunde etc.
Wir werden ausserdem unser neu ein-
geführtes Feuilleton durch interessante
Aufsätze und kleinere Mittheilungen mög-
lichst vielseitig zu gestalten bestrebt sein.
Seit 1. April d. J. erscheint unsere Ver-
loosungs-ßeilage in bedeutend vergrösser-
tem Format. Es wird dadurch eine durch-
aus prompte und vollständige Wiedergabe
sämmtlicher Verloosungen bewirkt. Zu
Beginn eines jeden Jahres wird unserem
Blatte ein Verloosungs-Kalender mit Serie-
Verzeichniss beigegeben. Auf letzteren
machen wir ganz besonders aufmerksam.
Derselbe bildet in seiner handlichen und
übersichtlichen Form ein werthvolles Sam-
melwerk und dürfte kaum in Geschäfts-
wie in Privatkreisen entbehrlich sein.
Der Preis des vierteljährlichen Abonne-
ments beträgt wie seither 6 in Frank-
furt (ohne Trägerlohn), 6 M 25 aus-
wärts ohne Bestellgebühr.
Anzeigen finden bekanntermassen die
weiteste Verbreitung. Der Insertionspreis
beträgt für die sechsspaltige Petitzeile
oder deren Raum 25 An hervorragen-
der Stelle (unter den politischen Theil)
die Petitzeile 60 4-
Neu eintretende Abonnenten erhalten
das Blatt vom Tage der Bestellung an
gegen Einsendung des Postbestellzettels
bis zum 30. Juni unentgeltlich. Bestel-
lungen auf das mit dem 1. Juli beginnende
dritte Quartal 1881 wolle man rechtzeitig
bei dem betr. Postamte aufgeben.
Frankfurt a/M., im Juni 1881.
Die Administration.
Einladung zum Abonnement
auf die
Schlesische Presse.
Täglich drei Ausgaben, Früh,Mittag, Abend.
Liberales unabhängiges Organ.
Mit der Sonntags - Gratis - Beilage
«Deutsche Familienblätter“.
Neunter Jahrgang.
Verlag von S. Schottlaender in Breslau.
Haupt-Insertions-Organ für die Provinzen
Schlesien und Posen.
Die dreimal täglich mit reichhaltigstem
Inhalte erscheinende «Schlesische Presse“
ist stets eifrig bestrebt, in enger Fühlung
mit ihrem Leserkreise und den gebildeten
Volksschichten der Aufgabe gerecht zu
werden, welche heutzutage eine grosse,
unabhängige, politische Zeitung zu er-
füllen hat. Ein getreues Echo und ein
672
ungetrübtes Spiegelbild der Tagesereig-
nisse den Lesern durch rasche, eingehende
Besprechungen und Berichterstattungen
über alle Vorkommnisse in Staat und
Gesellschaft zu geben, -wird stets ihre
Hauptaufgabe bleiben. Weitverzweigte,
directe Verbindungen erleichtern ihr die-
selbe.
Mit gleicher Sorgfalt wird der durchaus
unparteiisch gehaltene Handelstheil der
„Schlesischen Presse“ behandelt.
Kein zweites Schlesisches Blatt ist im
Stande, so vollständige Handelsberichte
und Courszettel von allen Geld- und Pro-
ductenplätzen , so genaue Uebersichten
über alle Bewegungen des Europäischen
Marktes zu geben, als die „Schlesische
Presse“.
Betreffs der Gewerbe- und Industrie-
Ausstellung in Breslau hat die „Schlesische
Presse“ eine Reihe hervorragender Fach-
männer gewonnen, welche die in der Aus-
stellung vertretenen Firmen und Speciali-
täten einer systematischen und eingehen-
den Würdigung unterziehen.
Die intimen Beziehungen, welche die
„Schlesische Presse“ und das mit ihr ver-
bundene „Handelsblatt“ zu den indu-
striellen und kaufmännischen Kreisen der
Stadt Breslau, sowie der gesammten Pro-
vinz Schlesien unterhält, geben diesen
Arbeiten eine ganz besondere Bedeutung.
Das Feuilleton der „Schlesischen Presse“
— eine überaus wohlgepflegte und von
keiner anderen Zeitung noch übertroffene
Specialität — wird im neuen Quartal einen
Original-Roman
„Das Schloss am Meere“
von C. Schroeder,
welcher durch seinen wirklich spannenden,
das Interesse der Leser aufs Höchste an-
regenden Inhalt Aufsehen machen wird,
veröffentlichen.
Abonnementspreis :
bei allen Post-Anstalten des Deutschen
Reiches und in Oesterreich-Ungarn
pro Quartal nur M. 6,25
für die letzten zwei Monate im
Ins€
sind in der weitverbreiteten „Schlesischen
Presse“ von günstigstem Erfolge.
Insertions-Gebühr nur 20 Pf. pro Petitzeile.
Probe-Nummern auf Wunsch gratis
und franco. 'Ip©
Für das III. Quartal 1881 sei empfohlen
die bei G. D. Bädeker in Essen täglich er-
scheinende
Essener Zeitung.
Zugleich
Organ für Bergbau u. Hüttenbetrieb,
Industrie und Yerkehr.
- Nebst Beiblatt Glückauf.
Die nun schon über 100 Jahre erschei-
nende „Essener Zeitung“ hat sich mit je-
dem Jahrzehnt immer grösserer Beliebt-
heit und zunehmender Beachtung in den
westlichen Provinzen des Königreichs
Preussen, namentlich in dem Rheinisch-
Westfälischen Industriebezirke zu erfreuen.
Eine nationale und liberale Tendenz prägt
sich sowohl in den Leitartikeln, als in
dem ganzen übrigen Inhalt des Blattes
aus; die politischen Mittheilungen werden
schnell und übersichtlich gegeben, wich-
besonderen Fällen sofort durch Extra-
blätter zur Kenntniss der Leser gelangen.
Die Verhandlungen des Landtags und des
Reichstags liefert die „Essener Zeitung“ in
entsprechendem Umfang am Tage nach
der betreffenden Sitzung. Es ist ausser-
dem die Einrichtung getroffen worden,
dass zu der Samstag- (Sonntag-) Nummer
ein drittes Blatt erscheint, welches am
Sonntag Morgen zur Ausgabe gelangt und
in welches alle bis zum Samstag Abend
eintreffenden Nachrichten noch mit auf-
genommen werden. Den Lesern der „Esse-
ner Zeitung“ gelangen hierdurch die neue-
sten Nachrichten einen ganzen Tag früher
zur Kenntniss als durch die meisten an-
deren Blätter.
Den localen Zuständen in den Städten
der Provinzen Westfalen und Rheinland,
speciell aber den Interessen des Bergbaues
und Hüttenwesens widmet die Redaction
besondere Aufmerksamkeit.
Wöchentlich zweimal erscheint eine Bei-
lage unter dem Titel „Glückauf, Berg- und
Hüttenmännische Zeitung für den Nieder-
rhein und Westfalen“. Dieses Blatt, zu-
gleich Organ des „Vereins für die berg-
baulichen Interessen“, bringt vorzugsweise
Artikel technischen Inhalts, aus fach-
männischer Feder hervorgehend. EinJ
wöchentliche „Umschau auf dem Kohlen!
markt“ unterrichtet die Leser zugleich von 1
dem Stande der Montanindustrie in den |
Hauptstaaten Europas. «
SiP* Inserate, besonders solche, welchä
in irgend einer Weise zu dem lebhafte«
und mannigfachen gewerblichen Verkeh«
des volkreichen Stadt- und Landkreises i
Essen (nach der letzten Volkszählum
Stadtkreis Essen 56 966 Einw., Landkreil
Essen 117 364 Einw.), sowie namentlicH
auch zu der grossartigen Kohlen-, StahP
und Eisenindustrie dieser Gegend in Be
Ziehung stehen, erlangen durch die übä
ca. 750 Postorte verbreitete „Essener ZeL
tung“ und durch „Glückauf“ die wirl^B
samste Veröffentlichung; die einspalti^'^
Petitzeile oder deren Raum wird mit 20
berechnet, bei 4maliger Aufnahme 25 pGt»^
Rabatt. Besondere Beilagen werden unter!
billigster Notirung mitversandt. ^
Durch die Post bezogen kostet dig
„Essener Zeitung“ mit der Beilage „Glück^
auf“ , einschliesslich der Postprovision J
vierteljährlich 4 ./Ä 75 .4- — Die Beilag^
-frli'iAVji.iif“ Vnafpt für sinh nllnin hpTmomn
„Glückauf“ kostet für sich allein bezogen
vierteljährlich 2 25 4) durch die Pos*
bezogen 3 M
Actien-Geselischaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eigenbahnschienen uad Pferdebalmscliienen aus Besse-
Flusseisen und Bessemer-
aus Sch-weiss- und Fluss-
Schweiss- u. Flusseisen.
Laschen aus Schweisseise;
stahl.
Cnterlaggplatten für Schienen
Lang- und Qnerschwellen
Kleinelsenzeng zum eisern
Bandagen aus Bessemer- und Martinstah^
liefert:
' Schmiedestiiclie.
Geschmiedete Karren- und Wagenachsen aus Ei
und Stahl nach Frofilbuch und in jedem vorgeschri«
nen Facon.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Flusseii
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufstah- Mut
Felgen- Reifen- Roststab-Eisen.
Geschmiedetes Eisen.
Efniyersaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeh '
Eiserne Lastkarren
empfisut R. Rrescliei*,
Chemnitz.
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Elegante, gute und billige Dampfmaschinen:
3 Pfkr. M 500; 6 Pfkr. Jl 700; 12 Pfkr. JL 900; 18 Pfkr. .-fSJ 1,100 etc. etc. liefert
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Mülheimer Maschinenfabrik & Eisengiesserei Mülheim a/d. Rnhr.
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Werke, Baunntemehmer,
-überhaupt für jeden Bahnbetrieb und jede Leistong liefern
Henschel & Sohn, Kassel.
H.S. HERMANN.
673
Deutsclier Eisenbahn -Verwaltungen.
Organ des Vereins.
Klniindzwanzlg^ster «falirg-ang^.
Berlin, den 27. Juni 1881.
Dieser Nummer liegt No. 12 des „Anzeigers überzähliger (lüter nnd Uepäckstttcke“ bei.
Um rechtzeitige Erneuerung des Abonnements wird mit dem Bemerken ergebenst ersucht, dass Abonnements
bei der Bedaction nur dann als erneut betrachtet werden, wenn Pränumerando-Zahlnng erfolgt.
Inhalt: Uiimänische Eisenbahnen. — Secundärbahnwesen. — Aus Oesterreich- Ungarn. — Die Befestigung der Schienen auf höl-
zernen Qnerschwellen. — ßeichsgerichts-Erkenntniss. — Gotthardbahn. — Apparat zum Besteigen der Telegraphenstangen. — Stahlschienen
aus thomasirtem Roheisen. — Projecitirte neue Touristenbahn in der Schweiz. — Patentangelegenheiten. — Literatur. — Eisenbahnen in
Japan. — Offizielle Anzeigen: 1. Tarif-Bekanntmachungen. 2- Eröffnungen. 3. Ausloosungen. 4- Submissionen. — - Privat-Anzeigen.
Rmuänische Eisenbahnen.
ln Folge der Entscheidung des Reichs-Gerichtes
in Angelegenheit des Consortiums Landau-Kaufmann wider die
Rumänische Eisenbahnactiengesellschaft hat bekanntlich
der Ingenieur Ziemer (ein Hintermann Kaufmann’s) die Arrest-
belegung der von der Rumänischen Regierung bei den hiesigen
Bankhäusern Discontogesellschaft-ßleichröder deponirten 50 000
welche zur Auszahlung der am 1. d. Mts. fälligen Coupons 6pro-
centiger Rumänischer Staatsobligationen bestimmt waren, beim
hiesigen Königlichen Landgericht beantragt und ein obsiegendes
Erkenntniss erwirkt, welches auch in zweiter Instanz Tom König-
lichen Kammergericht bestätigt wurde, ln Folge dieser Entschei-
dung hat, wie ebenfalls Tor einigen Wochen gerüchtweise ge-
meldet wurde, Fürst ß ismarck in seiner Eigenschaft als Minister
der auswärtigen Angelegenheiten intervenirt und durch folgende
Note den Competenzconflict erhoben:
Berlin, den 5. Mai 1881.
In der Arrestsache des Ingenieurs Ziemer zu Berlin wider
die Rumänische Regierung — 7. 169. 81. Abth. 44 — wird der
Rechtsweg für unzulässig erachtet und deshalb auf Grund der
§§ 4 und 5, Abs. 1 der Verordnung vom 1. August 1879
(G.-S. S. 573) hiermit der Competenzconflict erhoben.
Begründung.
Nach den Grundsätzen des Völkerrechts gehört die Geltend-
machung solcher vermögensrechtlichen Ansprüche an eine fremde
Regierung, wie sie in der vorbezeichneten Sache im gerichtlichen
Arrestverfahren verfolgt werden, nicht zur Zuständigkeit der in-
ländischen Gerichte, vielmehr kann die Verfolgung derartiger
Ansprüche — soweit dafür die inländische Staatsgewalt angerufen
wird — nur durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten
im diplomatischen Wege geschehen.
Zur Begründung dieser Behauptung wird sowohl auf die
völkerrechtliche Praxis (Vergl. die Rechtsprechung der Englischen,
Französischen und Belgischen Gerichte: Phillimore, comm. upon
international law ßd. II. S. 135 ff. Calov, droit international
3. Auflage, Band I. S. 565 ff. Laurent, droit civil intern. Band 111.
S. 59 ff. Clunet, Journal de droit international prive 1874 S. 32
pr. 1876 S. 329 ff.^'von Holzendorff, Jahrbuch für Gesetzgebung
1877 S. 179 ff.) als auch auf die völkerrechtliche Theorie (Vergl.
Heffter 7. Aufl. § 35 II, § 42, § 82. Kluber 2. Aufl. § 89. Bluntschli
2. Aufl. § 135 ff. Phillimore § CIX. Schory 7. Aufl. § 542a. Whaeton
Ausg. von 1878 § 101b. Poelin § 215. Calov § 532 ff.) Bezug ge-
nommen.
Wie aus den abschriftlich angeschlossenen Schriftstücken
aus den Jahren 1879, 1832 und 34/35 hervorgeht, ist insbesondere
auch in Preussen in einer Reihe analoger Fälle die Unzulässig-
keit des Rechtswegs von den höchsten Behörden als feste Staats-
praxis wiederholt anerkannt und thatsächlich durchgeführt
worden. ,
Die verbindliche Kraft der betreffenden völkerrechtlichen
Bestimmungen hat durch die Vorschriften der Deutschen Justiz-
gesetze, namentlich der Deutschen Civilprocessordnung eine Ver-
änderung erfahren können. Neben dieser rechtlichen Begründung
glaube ich auf die politischen Motive Gewicht legen zu
müssen, welche die voraussichtliche Rückwirkung unseres
eventuellen Verhaltens auf das anderer Staaten an die Hand
giebt. Wenn in dem vorlie^nden Falle der Grundsatz zur Fest-
stellung gelangt, dass jede Privatklage zum Arrestschlag auf das
Eigenthum fremder Regierungen Anlass geben kann, so ist mit
Wahrscheinlichkeit vorauszusehen, dass gegen älle oder viele
fremde Regierungen von einzelnen Privatklägern vor den dazu
geeigneten Gerichten ähnliche Ansprüche erstritten werden. Wenn
dann deren in Deutschland transitirendes oder sonst vorüber-
gehend fahrbares Eigenthum bei uns mit Arrest belegt wird, so
würden die Repressalien der dadurch betroffenen Mächte gegen
Deutsches Eigenthum nicht ausbleiben und dieselben würden
sich, einem im Völkerrecht nicht herkömmlichen Verfahren der
Deutschen Behörden gegenüber, nicht auf Deutsches Staatseigen-
thum beschränken, sondern Deutsches Eigenthum im Allgemeinen
zum Gegenstände nehmen.
Es liegt auf der Hand, dass eine sich steigernde Reihe von
Repressalien zwischen grossen Mächten in kurzer Zeit zur
Gefährdung des Friedens zwischen ihnen führen würde, und
ich halte es als auswärtiger Minister des Landes und des Reiches
für die Sicherheit unserer friedlichen Beziehungen zu anderen
Mächten gefährlich, wenn die Privatrechtspflege in die Lage
gebracht wird, fremde Regierungen durch ürtheilssprüche und
Zwangsmassregeln herauszufordern, deren Competenz und recht-
liche Begründung den fremden Regierungen und Rechtskundigen
nicht einleuchtet.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten,
von Bismarck.
Secundärbahnwesen.
Der „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht folgenden Erlass des
Ministeriums der öffentiiehen Arbeiten:
Die Vorbereitungen für den Bau der durch die Gesetze vom
7. und 9. März v. J. (G.-S. S. 157, 169) und 25. Februar d. J. (G.-S.
S. 32) . zur Ausführung genehmigten Eisenbahnen untergeordneter
Bedeutung nehmen nicht überall den behufs einer baldigen
kräftigen Inangriffnahme des Baues selbst im Interesse der be-
treffenden Landestheile erwünschten raschen Fortgang und finden
insbesondere, wie wahrgenommen worden, nicht immer die er-
forderliche Unterstützung und Förderung Seitens der betheiligten
Interessenten.
Um über den Gang der mit letzteren wegen Uebernahme
der gesetzlich von ihnen verlangten Leistungen eingeleiteten Ver-
hanmungen und den Stand der technischen Vorbereitungen für
die Ausführung derjenigen Linien, deren Bau in Gemässheit der
ebengedachten Gesetze der Königlichen Eisenbahndirection seiner
Zeit übertragen worden ist, fortlaufend in Kenntniss zu bleiben
und etwaigen Verzögerungen sofort mit Nachdruck entgegentreten
zu können, beauftrage ich die Königliche Eisenbahndirection,
nach näherer Anleitung des beigeschlossenen Formulars bis zur
674
demnächstigen Inangriffnahme des Baues selbst, nach Erfüllung
der gesetzhch vorgeschriebenen Vorbedingungen, über den Ver-
lauf der Verhandlungen betreffs der einzelnen Linien in periodi-
schen Zwischenräumen von 4 Wochen — das erste Mal bis zum
1. Juli er. — zu berichten.
Ich nehme hierbei gleichzeitig Veranlassung, der König-
lichen Eisenbahndirection die nachdrücklichste Beschleunigung
aller derjenigen Arbeiten wiederholt zur Pflicht zu machen,
welche geeignet erscheinen die sofortige Inangriffnahme des
Baues nach Erfüllung der im § 1 unter Litt. A, ß und C obiger
Gesetze vorgesehenen Bedingungen Seitens der Interessenten
vorzubereiten und zu ermöglichen.
Die Herren Oberpräsidenten sind von mir ersucht worden,
den Königlichen Eisenbabndirectionen nach Kräften ihre Unter-
stützung zu leihen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
An sämmtliche Königliche Eisenbabndirectionen (excl. Stadtbahn,
Elberfeld und Breslau).
Abschrift zur Kenntnissnahme und analogen Beachtung
bezüglich der von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft im
Regierungsbezirk Oppeln in Aussicht genommenen Meliorations-
bahnen.
« Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
An die Königliche Direction der Oberschlesischen Eisenbahn zu
Breslau.
Zusatz für den Oberpräsidenten zu Breslau.
Abschrift der Anlage ist auch der dortigen Königlichen
Direction der Oberschlesischen Eisenbahn zur analogen Beach-
tung bezüglich der von der Oberschlesischen Eisenbahngesell-
schaft im Regierungsbezirk Oppeln in Aussicht genommenen
Meliorationsbahnen zugefertigt worden.
Abschrift ad 1 und der Anl. theile ich Ew. etc. zur ge-
fälligen Kenntnissnahme mit dem ergebensten Bemerken mit,
dass ich mich zu den angeordneton Controlmassregeln veranlasst
gesehen habe, um etwaigen Verzögerungen in den für die Aus-
führung der einzelnen Linien eingeleiteten Vorbereitungen sofort
und mit Nachdruck entgegentreten zu können und darüber
keinen Zweifel bestehen zu lassen, dass es nicht an den
Organen der Staatsregierung liegt, wenn die Inangriffnahme der
Bauausführung nicht in der gewünschten Weise gefördert wird.
Ew. etc. ersuche ich ergebenst, den mit der Leitung der
Grunderwerbsverhandlungen beauftragten Behörden resp. Beamten
des dortigen Bezirks die äusserste Beschleunigung derselben zur
Pflicht zu machen und auch Selbst mit Ihrem ganzen Einfluss
bei den betreffenden Commu naiverbänden auf einen raschen
und befriedigenden Abschluss der Verhandlungen hinzuwirken.
Berlin, den 16. Juni 1881.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
An a) die Königlichen Oberpräsidenten nom. et pl. tit. zu Königs-
berg i. Pr., Danzig, Stettin, Breslau, Hannover, Cassel,
Münster, Coblenz; b) das Königliche Oberpräsidium zu Magde-
burg.
Aus Oesterreich-Üngarn.
Wien, 20. Juni 1881. (Grundsteuerreclamationen. Waaren-
statistik. Zufahrtstrasseu. Desinfectionsgebühren. Conference ä
quatre. Budapest-Semlin. Gross-Kikinda-Gross-Beeskerek. An-
schlüsse ans Ausland. 3 Generalversammlungen. Wien-Aspang.
Militärbahn. Einkömmensteuerentscheidung. Clubausflug. Bör-
senwoche.)
Die Reclamationsfrist für die Oesterreichische Grnndsteaer-
regnlirung ist am 15. d. M. zu Ende gegangen. Die Bahnen,
welche von dieser Frist gar keinen oder nur einen theilweisen
Gebrauch gemacht haben, sind durch 15 Jahre nicht in der Lage,
eine Aenderung der nun für diese Dauer zu fixirenden Grund-
steuer zu erlangen. Die meisten haben auch nur gegen die Ju-
dication, d. i. die unrichtige ßesitzanschreibung, sehr wenige
gegen die Einreihung der betreffenden Grundstücke in eine bessere
Bonitätsclasse mit dem höheren Reinerträgnisse reclamirt. Die
sich der letztem riesigen Arbeit enthaltenden Bahnverwaltungen
haben sich auf ihre Grundnachbarn verlassen, da Reclamationen
mitunter fuhrenweise zu den betreffenden Steuerämtern fast von
allen Grundbesitzern eingebracht wurden. Das Territorium der
Eisenbahnen ist nach dem Oesterreichischen Grundsteuergesetze
nämlich als Parificationsland zu behandeln, d. i. es wird nach den
angrenzenden oder umschliessenden Grundstücken eingeschätzt.
Die Besteuerung der Eisenbahngrundflächen ist aber eine Anomalie;
dieselben werden wohl nie mehr im Wege der landwirthschaft-
lichen Bodencultur benützbar (das Kriterium für die Grundsteuer-
pflicht); sie sollten deshalb noch eher als die Bauarea von der
Grundsteuer befreit sein, welche diese Befreiung geniesst. Der
nimmersatte Fiscus greift sogar nach den Staatsbahnen, welche
nach einem Hofdecret vom 29. September 1843 ausdrücklich als
steuerfrei erklärt wurden. Die Privatbahnen wurden noch früher
(10. Juli 1838) grundsteuerpflichtig erklärt und ist wegen der
Steuerumschreibung für die von ihnen in Anspruch genommenen
Grundstücke im R.-G.-B. 141 v. J. 1876 eine umständfiche Verord-
nung erlassen worden. Das jüngste allgemeine Gesetz v. 7. Juni
1881 über die Feststellung der Grundsteuerbauptsumme wird
durch die verwickelten Bestimmungen über die Bemessung und
Ausgleichung dieser Steuer eine Unmasse von Arbeit und Rech-
nerei, besonders bei den Umlagen provociren, von welchen die
Bahnen ein gutes Theil tragen müssen.
Die Frage, ob nicht Oesterreichischerseits nach dem Beispiele
Ungarns eine Reform der Waarenstatistik durchzuführen wäre, ist
bereits bejahend entschieden worden und wird in Kürze eine Coih-
mission, bestehend aus Vertretern des Handels- und Finanzmini-
steriums, sowie aus Vertretern der Eisenbahnen und der Dona\i-
Dampfschifffahrtsgesellschaft zusammentreten, der ein bezügliches
Elaborat bereits vorliegen wird. Es wird von Seite des Handels-
ministeriums beabsichtigt, die Ein- und Ausfuhr der Waaren durch
die Tfansportanstalten erheben zu lassen, wie dies auch bei Ein-
führung der Consumsteuern in Ungarn geplant war. Ob man sich
auch zur Einhebung einer statistischen Gebühr entschliessen wird,
steht noch dahin.
üeber den Bau öffentlicher Eisenbahnzufahrten ist in Gali-
zien ein Gesetz am 16. Mai 1881 publicirt worden. Zum Bau
haben die Bahnunternebmungen mit die politischen Behörden
mit dann die Gemeinden und Gutsgebiete, die Eigenthümer
von Bergwerken oder Steinbrüchen und Fabriksunternehmungen
(insofern alle diese Beitragsleister dabei interessirt sind), endlich
der Landesfonds zu concurriren. Kommt zwischen diesen Con-
currenten bezüglich des Beitrags zum letzten Drittel kein Ueberein-
kommen zu Stande, so entscheidet letztinstanzlich die Regierung.
Wegen Herabsetzung der Viehwagendesinfectionsgebühren
wurden die Bahnverwaltungen vom Oesterreichischen Handels-
ministerium zur Berathung in der Directorenconferenz aufgefor-
dert. Diese Gebühren seien im Vergleich zu der im Deutschen
Reiche eingehobenen Gebühr von 1 ,/Ä pro Wagen zu hoch ge-
halten; bei ihrer ursprünglichen Bemessung i. J. 1871 war die
verhältnissmässig billigere Methode mittelst Carbolsäure nicht zu-
lässig; schon i. J. 1873 erklärten die Bahnen im Falle dieser Zulässig-
keit versuchsweise einen Satz von 1 fl. pro Wagen an wenden zu
wollen, welchen die Galizische Karl-Ludwigbahn auf 60 Kr. ermäs-
sigen wollte; solche von den Bahnen seither freiwillig gewährte Er-
mässigungen zeigen die Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Zustandes.
Die letzte Sitzung der Conference ä quatre fand in Abwe-
senheit der Türkischen Delegirten statt, welche in der vorletzten
Sitzung die Erklärung abgegeben hatten, dass sie ohne Instruc-
tionen seien und vorläufig an der Berathung der weiteren Artikel
nicht theil nehmen können. In der letzten Conferenzsitzung, an
welcher sich demnach nur die Delegirten Oesterreich -Ungarns,
Serbiens und Bulgariens betheiligten, wurde der Rest des Con-
ventionsentwurfes durchberathen und eine Einigung über den
Text sämmtlicher Artikel mit Ausnahme des Artikels 17 erzielt.
Dieser Artikel bestimmt, dass die Convention den respectiven
Legislativen zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. In Bel-
grad erfolgte übrigens die Uebergabe eines Protestes der Pforte
an die Serbische Regierung, in welchem erstere gegen die seitens
der letzteren mit Herrn Bontoux abgeschlossene Eisenbahncon-
vention mit der Begründung Einsprache erhebt, dass diese Con-
vention dem seitens der Pforte mit Oesterreich-Üngarn im Jahre
1872 abgeschlossenen Vertrage widerspricht. — Was die Pforte
eigentlich mit diesem Proteste bezwecken will, ist schwer erfind-
lich, da ohnehin der 1872er Vertrag durch das Vorgehen der Pforte
längst in die Brüche gegangen ist.
Der bezüglich des Ausbaues der Budapest>Semliner Eisen-
bahn zwischen der K. Ungarischen Regierung einerseits und der
Oesterreichischen Länderbank und der Firma Fies-Lille als Haupt-
unternehmern andererseits seiner Zeit geschlossene und mit dem
Gesetzartikel über den Ausbau der ßudapest-Semliner Bahn und
deren Flügelbahnen genehmigte Vertrag wurde dieser Tage unter-
fertigt. Die Hauptunternehmer traten sogleich in Verhandlungen
wegen Ueberlassung des Baues mit den Subunternehmern Schwarz
& Gregersen und haben den diesbezüglichen Vertrag auch abge-
schlossen. Die ganze Linie ist auch nach dem Vertrage mit den
Subunternehmern in 3 Bausectionen eingetheilt und sind für die
Vollendung der Arbeiten dieselben Termine bestimmt, welche die
Regierung den Hauptunternehmern gegenüber ausbedungen hat.
Die Subunternehmer, welche Alexander Stromsky, den vortheil-
haft bekannten Ungarischen Ingenieur, als Bauleiter engagirt
haben, werden auf der Strecke Budapest-Maria-Theresiopel, für
welche auf Grund der politischen Begehung die Ertheilung des
ßauconsenses schon nächster Tage gewärtigt wird, den Bau dem-
nächst beginnen, bezüglich der beiden anderen Strecken aber
beabsichtigen dieselben um die wo möglich im Monate Juli 1. J.
abzuhaltende politische Begehung einzuschreiten.
Wegen Feststellung der Concessionsbedingungen für die von
Gross -Eikinda nach Gross -Beeskerek zu erbauende Localb^n
wurde eine Conferenz abgehalten, von welcher die projectirte
Richtung der Linie als entsprechend befunden, der von den Con-
cessionswerbern überreichte Concessionsentwurf Punkt für Punkt
verhandelt und mit unwesentlichen Modificationen festgestellt
675
wurde. Die Länge der Eisenbahnlinie beträgt 70,5 km, dieselbe
geht von der Station Gross-Kikinda der Oesterreichischen Staats-
bahn aus und endet, Alt-ßecse berührend, bei Gross-Becskerek
als der Endstation. Die faktischen Baukosten der Bahn wurden
mit 1 666 000 fl. bestimmt, zu deren Beschaffung Prioritäts- und
Stammactien bis zum Nominalbeträge von 1 812 600 fl emittirt
werden können. Die Beschaffung des Capitals ist bereits in der
Weise sichergestellt, dass Vs der faktischen Baukosten, d. h.
766 000 fl. die betreffenden Jurisdictionen, die Gemeinden und
Grundbesitzer gegen Stammactien zum vollen Nominalwerthe
rechtskräftig angeboten haben, während Vs der Baukosten, d. h.
900 000 fl. die Ungarische Länderbank zur Verfügung stellt und
d afür Prioritätsactien im Nominalwerthe von 1 046 500 fl. zum
Course von 86 übernimmt. Dass die Finanzirung der Bahn unter
so günstigen Bedingungen bewirkt wird, ist ohne Zweifel der an-
erkennenswerthen Opferwilligkeit und Action dieser Bank als
Verdienst anzurechnen, von welchem Geldinstitute nach diesem
guten Anfang sicher erwartet wird, dass dasselbe auch die übri-
fen Localbahncn ebenso unterstützen würde, um deren Zustande-
ommen die zur Ungarischen Länderbank umgewandelteUngarische
Eisenbahnbank eine so lebhafte Thätigkeit entwickelt hat.
Die 39 Oesterreichisch-Uugarischen Anschlüsse an das Aus-
land werden vom „P. Lloyd“ geschieden nach den verschiedenen
Grenzländern zusammengefasst und ergeben folgendes Bild: „Wir
beginnen mit den Anschlusslinien an die Schweiz. Bis jetzt
haoen wir mit derselben zwei eiserne Anschlusspunkte mittelst
der Vorarlberger Bahn: a) Feldkirch -Buchs und b) Lautrach-
St. Margarethen. — Gegen Bayern ist die Zahl der Eisenstrassen
schon viel grösser, sie beträgt dermalen neun. In Vorarlberg
geht eine Eisenstrasse a) von Bregenz nach Lindau (Vorarlberg-
bahn), in Tirol läuft eine solche b) von Kufstein nach Rosenheim
(Südbahnstrecke). Im Kronlande Salzburg vermittelt den Ver-
kehr die Eisenbahnlinie c) Salzburg-Freilassing (Kaiserin Elisa-
bethbahn), In Oberösterreich münden gegen Bayern: d) Braunau-
Simbach mit zwei Bahnlinien : Steindorf-Braunau und Neudorf-
Braunau, dann e) Wels-Passau mit der Nebenlinie Ried-Schärding.
In Böhmen überbrücken die Grenze: f) Pilsen-Eisenstein-Ludwigs-
thal (der Pilsen-Priesener Eisenbahn), g) Eger-Furth (der Böhmi-
schen Westbahn), h) Eger-Waldsassen, i) E^ger-Asch-Selb (König-
lich Bayerische Staatsbahnen). — Die Sächsische Grenze über-
schreiten neun Eisenbahnlinien mit folgenden Uebertrittspunkten :
a) Eger-Voitersreuth-Elster (Königlich Sächsische Staatseisenbahn),
b) Komotau-Weipcrt-Annaberg (Buschtehrader Bahn), c) Krima-
Reitzenhain-Flöha (ßuschtehrader Bahn), d) Bodenbach-Dresden
^it den vier wichtigen Eisenbahnlinien der Staatseisenbahn, der
Oesterreichischen Nordwestbahn, der Dux-Bodenbacher und der
Böhmischen Nordbahn), e) Rumburg - Georgswalde - Ebersbach
(Löbau) und f) Georgswalde-Ebersbach-Neusalza-Sohland (nur
eine kleine Strecke Oesterreichischen Gebietes durchschneidend),
g) Warnsdorf - Seif hennersdorf und h) Warnsdorf - Grossschönau
(Linien der Böhmischen Nordbahn) und i) Reichenberg-Zittau. —
Die Grenze gegen Prfeussen überbrücken bis jetzt zehn Eisenbahn-
linien, und zwar an folgenden Punkten: a) Reichen berg-Seiden-
berg-Görlitz (inländische Anschlussbahn, Südnorddeutsche Ver-
bindungsbahn), b) Königsheim-Liebau-Ruhbank und c) Chotzen-
Halbstadt - Friedland (Oesterreichische Nordwestbahn mit dem
Flügel Braunau-Halbstadt), d) Geiersberg-Lichtenau-Mittelwalde
(Mährische Grenzbahn und die Oesterreichische Nordwestbahn);
alle diese Linien münden aus Böhmen dahin aus: Schlesien ist
mit Preussen verbunden durch die Linien: e) Jägerndorf-Henners-
dorf-Ziegenhals, f) Jägerndorf-Leobschütz mittelst der Mährisch-
Schlesischen Centralbahn, g) Oderberg-Ratibor durch die Kaiser
Ferdinands - Nordbahn und die Kaschau - Oderberger Bahn. In
Galizien münden nach Preussen die Linien: h) Dzieditz - Pless
(Rechte Oderuferbahn), i) Oswieczim-Neuberun und k) Szczakowa-
Myslowice (Kaiser Ferdinands-Nordbahn). —'.Gegen Russland haben
wir bis jetzt folgende drei eiserne Uebertrittslinien : a) Szczakowa-
Granica (Kaiser Ferdinands - Nordbahn), b) Krosne-Brody-Radzi-
willow, c) Lemberg-Podwoloczyska-Woloczyska (Galizische Earl-
Ludwigbahn). — Gegen das neue Königreich Rumänien münden
drei Linien; in der Bukowina die Linie: a) Suczawa-Jassy der
Lemberg - Czernowitz - Jassy Eisenbahn, b) in Siebenbürgen die
Linie Kronstadt-Bukarest über den Predeal und c) Alt-Orsova-
Verciorova in Ungarn. Von da an in westlicher Richtung sind
die bis an die Reichsgrenzen reichenden Eisenbahnpunkte Bazias
und Semlin zu nennen. Die Linie Dalya-ßrod-Senitza geht jetzt
auf heimischem Gebiete. Natürliche Hindernisse zur Fortsetzung
der Schienen Strassen bildet das Meer in Fiume, Pola und Triest
(Spalato und Sebenico nicht erwähnt). — Gegen Italien münden:
a) Cormons - Udine (Südbahn), b) Pontafel - Udine (Staatsbahn),
c) Ala-Verona (Südbahn), somit gleichfalls drei Eisenstrassen“.
In der am 11. d. Mts. abgehaltenen Generalversammlung
der FUnfkirchen-Barcser Bahn wurde mitgetheilt, dass eine grosse
Finanzgruppe mit der Gesellschaft unterhandelt, um aus Anlass
des Baues der Ofen-Fünfkirchener Eisenbahn die gesellschaft-
liche Strecke Ueszög-Szt. Lörincz gemeinsam benützen zu können.
Erwähnte Finanzgruppe würde 5,2 pCt. vom Investition scapitale
bezahlen und ausserdem zu den Bahnerhaltungs- und sonstigen
Kosten einen der Zahl der Achsenkilometer entsprechenden
Beitrag leisten. Die Verhandlungen werden fortgeführt, und
wäre das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung für die
Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn sehr günstig. Die Gesellschaft
stellte das Ansuchen, die Couponstempelauslagen in die Betriebs-
rechnung einstellen zu dürfen; die Regierung verweigerte jedoch
die Genehmigung, und demnach werden vom 1. Januar 1882 an
pro Actiencoupon 3 kr., pro Prioritätencoupon 7 kr. gezahlt. Im
Jahre 1880 beliefen sich die Betriebseinnahmen auf 628 301 fl,
die Betriebsausgaben auf 332 260 fl., der Ueberschuss beträgt
also 296 041 fl.; hierzu kommen die Zinsen und die Quote der
Donau-Dampfschifffahrtgesellschaft, und sonach beziffert sich der
Gesammtüberschuss auf 346 731 fl. Zur Einlösung der ausgelosten
39 Prioritäten, der Actien- und Prioritätencoupons etc. sind
350 192 fl. erforderlich , und verbleiben daher zu Lasten der
Staatsgarantie 3 461 fl. Silber, ferner ist zur Einlösung der An-
lehenscoupons und zur Amortisirung der Anleihe die Staats-
garantie mit dem Betrage von 20 089 fl. in Anspruch zu nehmen.
Die Graz ■ Köflacher Eisenbahn- nnd Bergbaugesellschaft
hielt am 13. d. Mts. ihre 26. ordentliche Generalversammlung ab.
Der in Ergänzung des Geschäftsberichtes pro 1880 erstattete Vor-
trag bemerkt zunächst, dass das Bruttoerträgniss des abgelaufenen
Jahres um 30 556 fl. hinter dem des Vorjahres zurückgeblieben
sei, das Reinerträgniss jedoch jenes des Jahres 1879 um 140 99011.
überstiegen habe, nachdem in diesem letzteren Jahre die dritte
Emission der Prioritätsanleihe noch nicht zur Verzinsung gelangt
war. Diese günstige Wendung habe die Verwaltung der einge-
schlagenen Kohlenpolitik und der Erwerbung einiger Kohlen-
werke im Köflacher Gebiete zu danken. Es wurde ferner mitge-
theilt, dass die Entscheidung der Regierung in Betreff der in der
vorjährigen Generalversammlung beschlossenen Statutenände-
rungen so wesentliche Modificationen dieser Beschlüsse (dieselben
haben die Ausgabe von drei Millionen Gulden Secondeactien
behufs Wiederaufnahme der Dividendenzahlung zum Gegenstände)
bedingt, dass die Verwaltung neuerdings mit der Societe Beige
de chemins de fer in Verhandlung treten muss. Der Verwal-
tungsrath ersucht daher wieder um die — auch ertheilte — Er-
mächtigung, die von der Regierung verlangten Modificationen der
Statutenänderungen auch mit der Societe Beige endgiltig zu ver-
einbaren. Sollte in Folge dieser Vollmacht ein solches von der
Regierung genehmigtes Uebereinkommen zu Stande kommen,
welches die Aufnahme der Dividendenzahlung aus dem Erträg-
nisse des Jahres 1880 (9 fl. pro Actie) ermöglicht, so sei der
Reingewinn in der ziffermässig beantragten Weise zu vertheilen,
was auch angenommen wurde.
In der 10. Generalversammlung der Mährisch-Sclilesisclieu
Centralbahn vom 14. d. Mts. wurde mitgetheilt, dass mit der
Unionbank dahin ein Ausgleich zu Stande kam, dass diese ihre
Forderung von 375 000 fl. an die Austro - Belgische Eisenbahn-
gesellschaft um 75 000 fl. gegen dem verkauft, dass die Mährisch-
Schlesische Centralbahn vor Ende 1881 ihre Schuld von 375 000 fl.
um den gleichen Cessionsbetrag rückerwirbt. Dagegen giebt die
Unionbank die in ihrem Depot befindlichen 379 Actien der
Mährisch - Schlesischen Centralbahn an diese zurück. Der Ver-
waltungsrath beantragt, diesem Arrangement die Zustimmung zu
ertheilen. Weiters’ beantragt der Verwaltungsrath, bei der
Curatelsbehörde den Antrag stellen zu dürfen, die Coupons der
Prioritäten nur voll einzulösen und keine Abschlagszahlungen zu
leisten, ferner den Coupon des Jahres 1874 aus den vorhan-
denen Baarbeständen nach Berücksichtigung der Betriebserfor-
dernisse, der Zahlung an die Oberschlesische Eisenbahn und des
Ausgleiches mit der Unionbank einzulösen. Die Generalver-
sammlung genehmigte diese Anträge und ertheilte dem Verwal-
tungsrathe die Vollmacht, die nothwendigen Schritte bei der
Curatelsbehörde vorzunehmen.
Der Bau der Eisenbahn Wien - Aspang ist so weit vorge-
schritten, dass die Betriebseröffonng auf dem grössten Theile
derselben schon im Monate August stattfinden wird. Nur die
Endstrecke bei Aspang wird erst in einem späteren Zeitpunkte
fertiggestellt sein. Die concessionsmässige Vollendungsfrist wurde
auf vier Jahre, vom Tage der Concessionsertheilung gerechnet,
festgesetzt; da die Concession vom 28. November 1877 datirt, so
läuft die erwähnte Frist erst am 27. November d. J. ab.
Zum Bau einer Militärbahn beim Wiener Arsenale wurde
der Consens ertheilt. Es handelt sich um Herstellung einer Ge-
leiseanlage im Arsenal und deren Verbindung mit den Geleisen
des Centralbahnhofes der Oesterreichischen Staatseisenbahnge-
Die Beschwerden wegen Behandlung der Einkommensteuer
für die Mährisch-Schlesische Nordbahn und für das Ergänzungs-
netz der Staatsbabn wurde am 18. d. Mts. vom Verwaltungs-
gerichtshofe zurückgewiesen, indem er im Wesen die Argumen-
tation der Regierung sich zu eigen machte, dass die Zahluug des
Garantiebetrages durch., das Mass des Nothwendigen beschränkt
ist, die Befreiung der Prioritätenbesitzer von der zehnprocentigen
Einkommensteuer aber nicht nothwendig sei, nachdem die Bahnen
das Recht dieses Abzuges zweifellos besitzen. Demnach wird die
676
Einkommensteuer der beiden Beschwerdeführer nicht als Aus-
gabe in die ßetriebsrecbnung eingestellt; es werden vielmehr
wie bisher auch beide Gesellschaften diese Einkommensteuer aus
Eigenem tragen und den Coupon unverkürzt einlösen. Diese
dem Staatsschätze fast eine halbe Million Gulden jährlich er-
sparende Entscheidung findet jedoch auf diejenigen Bahnen keine
Anwendung, in deren Titres die Bestimmung ausdrücklich auf-
genommen wurde, dass die Zinsen „ohne Abzug“ zu zahlen sind;
diesen Bahnen wird die Einstellung der Einkommensteuer in die
Betriebsrecbnung gestattet.
Der Club Oesterreichischer Eisenbahnbeamten machte
gestern einen prächtigen Ausflug nach Neuberg zur Besichtigung
der Bessemerhütten und der Martin’schen Stahlerzeugung und
der Walzwerke. Auf der Höhe des Semmering wurde bei der
decorirten Büste Ghega’s dessen Verdienste um das Oesterreichi-
sche Eisenbahnwesen vom Präsidenten Obermayer gefeiert. Die
Trinksprüche beim Bankett huldigten den wissenschaftlichen und
geselligen Bestrebungen des Clubs.
Die Börse war für Batanactien günstig gestimmt. Es stiegen
Südbahn auf 130 in Folge der Italienischen Abwickelung; Karl-
Ludwig auf 314,50 wegen des Gelingens der, Conversion und die
beiden Nordwestbahnen auf 209,25 (A) und 241,25 (B) mit Rück-
sicht auf die guten Einnahmen; Nordbahn hob sich wieder auf
2434. Die obenerwähnte Entscheidung hatte auf den Cours der
Prioritäten fast gar keinen Einfluss.
Die Befestigung der Schienen auf hölzernen
öuerschwellen.
Obwohl die Anwendung des eisernen Oberbaues, des Lang-
schwellen- wie Querschwellenoberbaues, namentlich in den letzten
Jahren eine ganz erhebliche Steigerung erfahren hat, so über-
wiegt doch der Oberbau mit hölzernen Querschwellen bei uns in
Deutschland — von anderen Ländern gar nicht zu reden — zur
Zeit noch in so bedeutendem Masse, dass jede Vervollkommnung
desselben und jeder Vorschlag zu Verbesserungen willkommen
geheissen werden muss. Zu einem solchen Verbesserungsvor-
schlag für die Befestigung der Schienen auf hölzernen Quer-
schwellen, welcher scheinbar naheliegend ist, unseres Wissens
aber bisher noch nicht gemacht wurde, gelangt der Eisenbahn-
bauinspector A. J. Susemihl in Stargard LP. auf Grund theore-
tischer Speculationen und eingehender practischer Untersuchungen,
die er bezüglich der Haftfestigkeit der üblichen Schienenbefesti-
gunsmittel, der Haknägel und Schienenschrauben, angestellt hat
und im „Centralblatt der Bauverwaltung“ unter Beifügung ver-
schiedener Tabellen veröffentlicht.
Von den gebräuchlichen Schienenbefestigungsmitteln: den
Haknägeln mit quadratischem, Haknägeln mit achteckigem Quer-
schnitt und den Schienenschrauben, verdienen, wenn nur die Be-
schaffungskosten in Betracht gezogen werden, die vierkantigen
Nägel den Vorzug. Anders stellt sich aber die Sache, wenn man
die verschiedenartige Inanspruchnahme berücksichtigt, welche
das Eisenbahngeleis und die Schienenbefestigung zu erleiden hat.
Die das Gestänge angreifenden äusseren Kräfte wirken im Allge-
meinen vertical oder seitlich. Die vertical wirkenden Kräfte ent-
stehen beim Passiren der Züge durch das Zurückfedern der ab-
wechselnd be- und entlasteten Schienen und arbeiten auf ein
Ausziehen der Befestigungsmittel; sie verursachen dadurch eine
Lockerung der Schienen und weiterhin eine Zerstörung der
Structur des Holzes in den Auflager flächen der Schwellen. Die
seitlich wirkenden Kräfte sind vorzugsweise nach Aussen ge-
richtet; sie werden hervorgerufen durch das Schwanken und
Schlingern der Fahrzeuge, suchen die äusseren Befestigungs-
mittel nach Aussen zu drängen, eine bleibende Spurerweiterung
hervorzubringen und arbeiten ausserdem auf ein ümkanten der
Schienen.
Aus diesen sehr einfachen Erwägungen ergiebt sich die
ebenso einfache Schlussfolgerung, dass an der inneren Schienen-
seite solche Befestigungsmittel zu wählen sind, welche vorzugs-
weise dem Ausziehen oder Anlüften, an der äusseren solche, aie
vorzugsweise dem seitlichen Ausdrängen Widerstand leisten.
Ausserdem muss eine möglichst innige, dauernde Verbindung
zwischen Schiene und Schwelle verlangt werden, damit das
Hämmern der Schiene auf der Schwelle beim Passiren der Züge
unmöglich gemacht, die Schwelle beim Auf- und Niedergehen
der Schiene vielmehr mitgenommen wird.
Die Untersuchungen, welche Susemihl bezüglich der für
eine innige Verbindung zwischen Schiene und Schwelle vor
Allem in Betracht kommenden Haftfestigkeit der Befestigungs-
mittel angestellt hat, erstrecken sich auf vierkantige Hakennägel
von 15 mm Querschnittsseite und 135 mm Schaftlänge, ferner auf
achtkantige Nägel von gleicher Schaftlänge und einem Quer-
schnitt, dessen eingeschriebener Kreis 18 mm Durchmesser hat
und endlich auf Schienenschrauben von 120 mm Schaftlänge und
19 mm Durchmesser. Die Versuche wurden an Befestigungs-
mitteln angestellt, welche in imprägnirte und nicht imprägnirte
Schwellen theils frisch eingetrieben wurden, theils bereits bezw.
8, 20 und 45 Monate in den Geleisen gelegen hatten. Das Ergeb-
niss lautet dahin, dass die Haftfestigkeit der Schienenschrauben
erheblich grösser ist,’ als die der Haknägel; dass das Verhalten
der vierkantigen und achtkantigen Nägel nahezu gleich ist; dass
die Haftfestigkeit um so geringer ist, je trockner die Schwellen
sind, dass dieselbe aber wesentlich vermehrt wird, wenn die
Schwellen (mit Theeröl) imprägnirt sind.
Um die Widerstände gegen seitlich wirkende Kräfte festzu-
stellen, wurden vier- und achtkantige Hakennägel mittelst einer
hydraulischen Presse in die Schwellen eingetrieben und die zum
Eintreiben bis auf verschiedene Tiefen erforderlichen Kräfte in
Kilogrammen ermittelt. Die Versuche ergaben, dass die Zu-
sammenpressung des Holzes bei vierkantigen Hakennägeln ohne
Vorbohrung die anderthalbfache Kraft erfordert wie bei acht-
kantigen Nägeln mit Vorbohrung, woraus Susemihl folgert, dass
mithin auch ein achtkantiger Hakennagel mit geringerer Krs^ft
als ein vierkantiger in einer Schwelle seitlich ausgedrängt werden
kann und dass der vierkantige Nagel nach dieser Richtung hin
dein achtkantigen vorzuziehen sei. Diese Folgerung ist wohl nur
indirect zu ziehen, während schwerer ins Gewicht fallen dürfte,
dass der achtkantige Nagel bei dem Angriff der seitlichen Kräfte
in^ der Richtung der Holzfasern keilartig wirkt, der vierkantige
mit der Schneide quer zu den Fasern eingetriebene Hakennagel
die Holzfasern aber mit seiner ganzen Seitenfläche aufnimmt,
wobei die Keilwirkung ausgeschlossen ist. An dem Endergebniss
ändert diese Betrachtung freilich nichts.
Die Schlussfolgerung, zu der Susemihl gelangt, lautet dahin,
„dass die beste Befestigung der Schienen auf hölzernen Quer-
schwellen erreicht wird, wenn an der Innenseite des Ge-
leises Schienenschrauben, an der Aussenseite dagegen
vierkantige Hakennägel eingezogen werden, denn bei dieser
Befestigung ist vermöge der Schienenschraube eine feste und
innige Verbindung zwischen Schiene und Schwelle vorhanden
und gleichzeitig vermöge des vierkantigen Hakennagels ein wirk-
samer Schutz gegen seitliches Ausdrängen. Werden ausserdem
die Schwellen mit Theeröl imprägnirt, im Geleise vollständig mit
Kies bedeckt, und namentlich Unterlagsplatten in ausgedehntem
Masse verwandt, so wird die Widerstandsfähigkeit des Gestänges
noch wesentlich vermehrt werden. Die Mehrkosten, welche die
Schienen schrauben verursachen, werden reichlich gedeckt durch
die längere Erhaltung der Schwellen“.
Die achtkantigen Hakennägel verwirft Susemihl vollständig,
weil ihre Haftkraft keine Vorzüge besitzt, weil die Beschaffungs-
kosten grösser und die Verlegungsarbeiten schwieriger und kost-
spieliger als bei den vierkantigen Nägeln sind und weil endlich
die Geleise* bei Verwendung vierkantiger Hakennägel schärfer
ausgerichtet werden können. — z —
Reichsgerichts-Erkenntniss.
„Ueber die Verpflichtung der Eisenbahngesellschaften zur
Instandsetzung der Zufuhrwege nach den Bahnhöfen.“
In Sachen der Stadtgemeinde Posen, vertreten durch den
Magistrat, Klägerin und Revisionsklägerin, wider die Posen-Creuz-
burger Eisenbahngesellschaft, vertreten durch ihre Direction, Be-
klagte und Revisionsbeklagte, hat das Reichsgericht, fünfter Civil-
senat, auf die mündliche Verhandlung vom 18. Mai 1881 für Recht
erkannt: die gegen das Urtheil des zweiten Givilsenats des König-
lich Preussischen Oberlandesgerichts zu Posen, verkündet am
18. Januar 1881, eingelegte Revision wird zurückgewiesen; die
Kosten der Revisionsinstanz werden der Revisionsklägerin auf-
gelegt. Von Rechts Wegen.
Entscheidungsgründe.
Die Klägerin ist in Gemeinschaft mit den Gemeinden St.
Lazarus und Jer^ce im Verwaltungswege angehalten worden, den
Zufuhrweg zum Posen-Creutzburger Bahnhof zwischen der Glacis-
strasse und der Einfahrt in das Bahnterrain besser herzustellen
und zu befestigen. Sie behauptet, dass dieser Weg früher ein
Feldweg gewesen sei und dass dessen Befestigung, beziehungs-
weise Umwandlung zu einer Kunststrasse nur in Folge der durch
die Anlage der Posen-Creutzburger Bahn herbeigeführten Steige-
rung des Verkehrs erforderlich geworden sei. Sie verlangt nun
von der Beklagten Ersatz desjenigen Betr^s, um welchen der
durch die Herstellung und Befestigung des Vvegs verursachte Auf-
wand die früheren Unterhaltungskosten übersteigt.
Die abweisende Entscheidung des Berufungsrichters wird
von der Klägerin in der Revisionsinstanz in folgender Beziehung
angegriffen.
Klägerin hatte sich auf den § 14 des Eisenbahngesetzes vom
3. November 1838 und den § 14 des Enteignungsgesetzes vom
11. Juni 1874 berufen.
Der Berufungsrichter führt nun aus, dass der §14 des Eisen-
bahngesetzes, welcher seinem wesentlichen Inhalte nach in den
§ 14 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 übergegangen sei, keine An-
wendung finde, weil im vorliegenden Falle weder eine Expropria-
tion benachbarter Grundstücke stattgefunden habe, noch die
Pflasterung des fraglichen Wegs als eine Anlage angesehen wer-
677
den könne, welche für die benachbarten Grundstücke oder im
öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen Gefahr und Nachtheile,
das heisst aus dem Betriebe der Eisenbahn entstehende Gefahren
und Nachtheile, nothwendig geworden sei. Er nimmt also an,
dass die Voraussetzungen für die Anwendung des § 14 des Elsen-
bahngesetzes und des Gesetzes Tom 11. Juni 1874 nicht vorliegen.
Dagegen führt die. Revisionsklägerin aus: Es sei rechts-
irrthümlich, wenn der Berufungsrichter durch die Thatsache, dass
eine Expropriation benachbarter Grundstücke nicht stattgpfun-
den habe, die Anwendung des § 14 des Gesetzes vom 11. Juni
1874 für ausgeschlossen halte; übrigens sei der fragliche Weg ein
Nachbargrundstück im Sinne des Gesetzes; auch die Worte: ,zur
Sicherung gegen Gefahr und Nachtheile“ seien insofern von dem
Berufungsrichter unrichtig aufgefasst, als er annehme, dass die
Gefahren und Nachtheile aus dem Eisenbahnbetrieb sich ergeben
müssten, während auch alle aus dem Eisenbahnunternehmen
erwachsenden Gefahren und Nachtheile von dem § 14 betroffen
würden; die Ansicht würde rechtsirrthümlich sein, dass die An-
wendung des § 14 voraussetze, dass die Beklagte Nachbargrund-
stücke enteignet habe; die Verpflichtungen aus § 14 seien den
Eisenbahnen nicht als Gegenleistung für einzelne concrete Ent-
eignungen, sondern für das ihnen gewährte Enteignungsrecht im
Allgemeinen auferlegt. Dieser Angriff kann nicht als gerecht-
fertigt angesehen werden.
Der § 14 des Eisenbahngesetzes ist in dem § 14 des Gesetzes
vom 11. Juni 1874 erweitert worden. Der erstere verpflichtet die
Eisenbahngesellscbaft nur insoweit zu der Einrichtung und Unter-
haltung der dort erwähnten Anlagen, als selbige zur Sicherung
der benachbarten Grundbesitzer gegen Gefahren und Naclltheile
in Benutzung ihrer Grundstücke nöthig sind.
Nach dem Gesetze vom 11. Juni 1874 hat dagegen der Unter-
nehmer die Anlagen einzurichten, wenn sie für die benachbarten
Grundstücke oder im öffentlichen Interesse zur Sicherung gegen
Gefahren und Nachtheile nothwendig werden. — Der Berufungs-
richter nimmt nun an, dass die Voraussetzungen des Gesetzes
vom 11. Juni 1874 nicht vorhanden seien, indem die Pflasterung des
Weges nicht eina Anlage sei, welche zur Sicherung gegen Gefahr
und Nachtheile im Sinne des Gesetzes für die benachbarten Grund-
stücke oder im öffentlichen Interesse erforderlich gewesen. Ist
dieses richtig, so hat der Berufungsrichter mit Recht die An-
wendbarkeit sowohl des § 14 des Bisenbahngesetzes, wie des § 14
des Gesetzes vom 11. Juni 1874 verneint; auch kömmt es dann
nicht darauf an, ob es irrthümlich ist, dass, wie der Berufungs-
richter weiter annimmt, eine Expropriation benachbarter Grund-
stücke nicht stattgefunden habe.
Bedenklich kann der Ausdruck in dem angefochtenen Er-
kenntnisse erscheinen, dass die Gefahr und die Nachtheile, gegen
welche die fraglichen Anlagen sichern sollten, aus dem „Betriebe“
der Eisenbahn entstehen müssten. Nach dem Zusammenhang der
Ausführungen des Berufungsrichters muss man aber annehmen,
dass unter „Betrieb“ nicht blos die Beförderung des Transports
von Personen und Gütern auf der fertig gestellten Eisenbahn,
sondern das ganze Unternehmen, insbesondere auch dia Anlage
der Eisenbahn selbst hat verstanden werden sollen; denn dass es
sich bei dem § 14 cit. um die aus dem ganzen Unternehmen her-
rührenden Gefahren und Nachtheile handle, war von keiner Seite
in Frage gestellt. So verstanden geben die erwähnten Ausfüh-
rungen des Berufungsrichters eine irrthümliche Auslegung des
§ 14 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 nicht zu erkennen. "Nament-
lich wird auch durch die Entstehungsgeschichte dieses Paragra-
phen bestätigt, dass darin nicht den Eisenbahngesellschaften eine
Verpflichtung zur Herstellung der Zufuhrwege zu den Bahnhöfen
hat auferlegt werden sollen. Der Paragraph hatte durch einen
in der zweiten Lesung im Abgeordnetenhause gestellten Antrag
eine von der gegenwärtigen abweichende Fassung erhalten. In
der dritten Lesung wurde die gegenwärtige Fassung beantragt,
welche im Wesentlichen mit den in der zweiten Lesung nicht an-
genommenen Vorschlägen der Commission übereinstimmte. Von
Seiten der Antragsteller wurde hervorgehoben, dass durch die in
der zweiten Lesung angenommene Fassung das ungerechtfertigte
Verlangen, die Eisenbahnen sollten einen Zufuhrweg zu denBahn-
hofsanlagen für die Gemeinden herstellen, unterstützt werden
würde. Seitens der Staatsregierung sprach man sich ebenfalls
dahin aus, dass bei Beibehaltung der Fassung der zweiten Lesung
den bisherigen Unterhaltungspflichtigen auf Kosten des Unter-
nehmers ein Geschenk gemacht werde. In dieser Hinsicht wurde
das bereits erwähnte Beispiel hervorgehoben, dass erfahrungs-
mässig die benachbarten Gemeinden den Eisenbahnunternehmern
gegenüber den Anspruch erhöben, dass die Stationen durch An-
legung von sogenannten Stationswegen für die Gemeinden nutz-
bar gemacht werden sollten; die Regierung sei in derartigen
Fällen bisher von dem Prinzip ausgegangen, dass die Anlage
eines öffentlichen Weges innerhalb eines Gemeindebezirks Sache
der Gemeinde und nicht des Eisenbahnunternehmers sei; werde
die Fassung der zweiten Lesung beibehalten, so sei zu besor-
gen, dass das Gesetz eine Auslegung erhalte, nach welcher
dem Eisenbahnunternehmer die Anlegung der Stationswege auf-
erlegt werde.
Der Abgeordnete, auf dessen Antrag die in der zweiten Le-
sung angenommene Fassung beruhte, glaubte zwar nicht, dass
durch diese Fassung eine derartige falsche Auslegung des Ge-
setzes, wie angedeutet worden, gerechtfertigt werde, erklärte sich
aber mit Rücksicht auf die hervorgehobenen Bedenken in Betreff
der hier in Frage stehenden Bestimmung mit dem in der dritten
Lesung gestellten Anträge einverstanden.
Ein Abgeordneter äusserte hierauf zwar die Ansicht, dass
die Beschaffung der Zufuhrwege ein Theil der Eisenbahnanlage
sei; das Abgeordnetenhaus nahm aber den Paragraph in der
in der dritten Lesung beantragten Fassung an (cfr. Stenogra-
phische Berichte über die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses
pro 1873/74, Band 2, p. 1504 fg.).
Es ergiebt sich hieraus, dass sowohl nach der Absicht der
Staatsregierung, wie nach der des Abgeordnetenhauses der Be-
stimmung nicht die Tragweite hat beigelegt werden sollen, dass
die Eisenbahngesellschaften auch die Zufuhrwege zu den Bahn-
stationen in den Stand zu setzen hätten.
Die Verhandlungen des Herrenhauses zu dem Paragraph
bezogen sich nicht speciell auf die Frage, ob ein Eisenbahnunter-
nehmer die Zufuhrwege zu den Bahnstationen herzustellen habe,
und enthalten keine Andeutung davon, dass das Herrenhaus in
dieser Hinsicht den von dem Abgeordnetenhause adoptirten, mit
der Anschauung der Staatsregierung übereinstimmenden Stand-
punkt nicht theile.
Man muss hiernach annehmen, dass sämmtliche gesetz-
gebende Factoren davon ausgegangen sind, die Herstellung der
Zufuhrwege zu den Bahnstationen liege dem Eisenbahnunter-
nehmer nicht ob.
Hiernach giebt die Ausführung des Berufungsrichters, dass
aus dem § 14 des Gesetzes vom 11. Juni 1874 eine Verpflichtung
der Beklagten zur Befestigung des streitigen Zuführweges nicht
hergeleitet werden könne, eine unrichtige Auslegung dieses Para-
graphen nicht zu erkennen. Ist aber aus der erwähnten Ge-
setzesvorschrift eine solche Verpflichtung der Beklagten nicht zu
entnehmen, so kann solche auch nicht aus dem § 14 des Eisen-
bahngesetzes hergeleitet werden, da die hier den Eisenbahngesell-
schaften auferlegte Verpflichtung in dem Gesetze vom 11. Juni
1874 nicht eingeschränkt, sondern erweitert worden ist.
Die Klägerin hat ferner ihren Anspruch auf die Behaup-
tung gestützt, dass bei der Bauabnahme der beklagten Eisen-
bahn durch die Landespolizeibehörde in dem Protocolle vom
25. September 1875 die Befestigung des fraglichen Weges als Be-
dingung für die Eröffnung des Eisenbahnbetriebs auferlegt sei.
Die Beklagte hat zugegeben, dass in dem Prüfungsprotocolle vom
25. September 1875 die Befestigung des Weges Seitens der Re-
gierung gefordert worden, aber bestritten, dass die Eröffnung
des Betriebes von der Ausführung der Arbeit abhängig gemacht
sei, ausserdem aber behauptet, dass die Festsetzung in dem
Protocolle durch Ministerialverfügung wieder aufgehoben sei, was
von der Klägerin bestritten ist.
Der Berufungsrichter geht nun davon aus, dass, wenn die
Befestigung des Weges der Beklagten von der Regierung aufer-
legt und von der Ausführung dieser Massnahme die Eröffnung
des Betriebes der Bahn abhängig gemacht worden sei, der
klägerische Anspruch nach den Grundsätzen von der nützlichen
Verwendung begründet sein könne. Es ist deshalb das Protocoll
vom 25. September 1875 eingefordert und des Beweises wegen
vorgelegt worden. Der Berufungsrichter hat gefunden, dass das
Protocoll von Commissarien der Regierung zu Posen aufge-
nommen, und dass darin zwar eine Verbreiterung und Befesti-
gung des fraglichen Weges für nothwendig erklärt worden, die
Eröffnung des Bahnbetriebes aber von der Ausführung dieser
Befestigung nicht abhängig gemacht sei. Insofern sieht der Be-
rufungsrichter die Behauptung der Klägerin nicht als bestätigt
an. Er meint aber, dass auch abgesehen hiervon die in Rede
stehende Verpflichtung der Beklagten nicht in rechtsverbindlicher
Weise auf erlegt sei, , indem das Protocoll nur die Ansicht der
Commissarien, keineswegs aber eine endgültige Entscheidung
der Regierung darüber enthalte, von wem die von diesen gezo-
genen Monita zu erledigen seien. Aus diesem Grunde, und da
Klägerin nicht behauptet habe, dass die Anordnung der Commis-
sarien durch einen Beschluss der Regierung aufrecht erhalten
worden sei, hat der Berufungsrichter eine Beweisaufnahme über
die Behauptung der Beklagten, dass die Anordnung der Commis-
sarien durch Ministerialrescript wieder aufgehoben sei, nicht für
erforderlich gehalten.
Gegen diese Ausführungen richtet die Revisionsklägerin
zunächst processualische Angriffe. Sie meint, dass eine Ver-
letzung des § 119 der Civilprocessordnung insofern vorliege, als
der Berufungsrichter den ihm erheblich erscheinenden Inhalt der
eingezogenen und des Beweises wegen vorgelegten Regierungs-
acten auf eigene Hand sich heraussuche, ohne festzustellen, dass
und was von dem Inhalt der Acten mündlich vorgetragen
worden sei.
Dass der Berufungsrichter andere Abschnitte aus dem Pro-
tocolle, als die von ihm in Bezug genommenen, hätte berück-
678
sichtigen sollen, -wird nicht behauptet. Nach der Auffassung des
Berufungsrichters muss ferner die Revisionsklägerin in Betreff
der durch das Protocoll zu constatirenden Thatsachen als beweis-
pflichtig angesehen werden. Es könnte sich hiernach fragen, ob,
wenn der ßerufungsrichter unter Verstoss gegen Processgrund-
sätze die von ihm erwähnten Abschnitte des Protocolls berück-
sichtigt haben sollte, diese Verletzung von Processregeln als eine
solche angesehen werden könnte, auf welcher die die Klage ab-
weisende Entscheidung beruhe (§ 511 der Civil processordnung).
Es lässt sich aber nicht anerkennen, dass ein processualischer
Verstoss in der fraglichen Beziehung vorliegt; denn es ist weder
aus dem Thatbestande ersichtlich, noch anderweitig von der Re-
visionsklägerin dargethan, dass die in dem angefochtenen Er-
kenntnisse angeführten Abschnitte aus dem Protocolle nicht in
der mündlichen Verhandlung vorgetragen worden sind.
Die Revisionsklägerin rügt weiter Verletzung des § 261 der
Civilprocessordnung, insofern der Berufungsrichter die Frage, ob
in dem Protocolle vom 25. September 1875 die Befestigung des
fraglichen Weges von der Regierung gefordert sei, als eine
streitige ansehe, obwohl nach dem Thatbestande die Beklagte
diese Thatsache eingeräumt habe.
Nach der Auffassung des Berufüngsrichters kommt es
darauf an, ob der Beklagten in rechtsverbindlicher Weise die
Verpflichtung zur Instandsetzung des fraglichen Weges auferlegt
sei. Die Klägerin behauptet, dass der Beklagten die Befestigung
des Weges in dem Protocolle vom 25. September 1875 von der
Landespolizeibehörde als Bedingung für die Eröffnung des Bahn-
betriebes auferlegt worden sei. Die Beklagte hat hierauf zwar
zugegeben, dass die Befestigung des Weges „Seitens der Regie-
rung“ in dem Protocolle vom 25. September 1875 gefordert
worden, aber dabei behauptet, dass diese landespolizeiliche Fest-
setzung durch ein Ministerialrescript aufgehoben sei. Die Beklagte
hat hiernach bestritten, dass ihr eine rechtsverbindliche Auflage
des angegebenen Inhalts gemacht sei.
Der § 261 der Civilprocessordnung bezieht sich nur auf das
Zugeständniss von Thatsachen. Die Frage, ob Festsetzungen
in einem Protocolle als rechtsverbindliche Auflagen der Regierung
anzusehen sind, ist keine rein thatsächliche, sondern enthält
zugleich eine rechtliche Folgerung. Irrige Rechtsansichten einer
Partei sind aber auch, wenn sie ihr ungünstig sind, für den
Richter nicht massgebend. Wenn also der Richter in dem vor-
liegenden Falle, in welchem die Beklagte überhaupt bestreitet,
dass ihr eine Verpflichtung des ang^ehenen Inhalts in rechts-
verbindlicher Weise auferlegt sei, die Frage, ob in dem fraglichen
Protocolle eine Auflage der Regierung oder Landespolizeibehörde
zu finden sei, ohne Rücksicht auf die Ansicht der Beklagten einer
selbstständigen Prüfung unterzogen hat, so ist in diesem Ver-
fahren ein processualischer Verstoss nicht zu finden.
Materiell macht die Revisionsklägerin dem Berufungsrichter
insofern den Vorwurf einer Verletzung von Rechtsgrundsätzeh,
als derselbe darauf Gewicht lege, dass von der Herstellung des
Weges die Eröffnung des Bahnbetriebs der Beklagten abhängig
gemacht sei. Der Berufungsrichter prüft allerdings im Anschluss
an die Anführungen der Klägerin zunächst, ob von der Erfüllung
der im Protocolle vom 25. September 1875 festgestellten Verpflich-
tung zur Befestigung des Weges die Eröffnung des Betriebes
der Bahn abhängig gemacht sei. Nachdem er solches verneint,
führt er aber aus, dass, abgesehen hiervon, durch das Pro-
tocoll nicht erwiesen sei, dass der Beklagten die fragliche Ver-
pflichtung in rechtsverbindlicher Weise auferlegt worden. Das
Erkenntniss beruht daher nicht, wie die Revisionsklägerin meint,
auf der Rechtsanschauung, dass der Beklagten eine Verpflichtung
zur Herstellung des Weges nur dann in rechtsverbindlicher Weise
auferlegt sei, wenn deren Ausführung zur Bedingung für die
Eröffnung des Bahnbetriebs gemacht werde.
Die Revisionsklägerin ist weiter der Ansicht, dass es unge-
gründet sei, wenn der Berufungsrichter zur Begründung der Ver-
pflichtung der Beklagten ausser den Auflagen der Commissarien
noch eine Entscheidung der Regierung verlange. In dieser Hin-
sicht ist von dem Berufungsrichter festgestellt, dass die Beamten,
welche das Protocoll vom 25. September 1875 aufgenommen
haben, sich im Eingang der Verhandlung als die von der König-
lichen Regierung zu Posen mit der Prüfung der Anlagen der
Posen- Creuzburger Bahn im landespolizeilichen Interesse beauf-
tragten Commissarien bezeichneten, und dass das Protocoll nur
eine Aufzeichnung derjenigen thatsächlichen Umstände und Ver-
hältnisse, welche nach der Ansicht der Comm'issarien mit Rück-
sicht auf das landespolizeiliche Interesse der Ertheilung der Er-
laubniss zur Eröffnung des Betriebes der Bahn noch entgegen-
ständen, keineswegs aber eine endgültige Entscheidung der Re-
gierung darüber enthalte, dass und von wem die gezogenen
Monita zu erledigen seien.
Nun besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass die von den
Preussischen Regierungen mit der Prüfung der Anlagen der
Eisenbahnen beauftragten Commissarien der Eisenbahngesell-
schaften Verpflichtungen des fraglichen Inhalts auferlegen können,
und dass die Aufzeichnung der thatsächlichen Umstände und
Verhältnisse, welche nach der Ansicht solcher Commissarien mit
Rücksicht auf das landespolizeiliche Interesse der Ertheilung der
Erlaubniss zur Eröffnung eines Eisenbahnbetriebes entgegen
stehen, als die Auferlegung von Verpflichtungen für die Eisen-
bahngesellschaft anzusehen sei. Es ist daher nicht ersichtlich,
dass die jetzt in Frage stehende Ausführung des Berufungs-
richters auf einem Rechtsirrthum beruht.
Die übrigen Ausführungen des Berufungsrich ters sind nicht
speciell angegriffen, lassen auch einen Rechtsirrthum nicht er-
kennen,
Gotthardbahn.
— st.— (101. Monatsbericht.) I. Grosser Tunnel. Am
30. April 1881 war der Stand der Arbeiten folgender (in laufenden
Metern):
Nordseite (Göschenen): Richtstollen (7 744,7), Erweiterung
der Calotte (7 704,7), Sohlenschlitz (7 699,7), Strosse (6 777,6), Voll-
ausbruch (5 225,0), Gewölbmauerwerk (7 006,7), östliches Wider-
lager (5 007,0), westliches Widerlager (5 885,0), Wasserabzugscanal
(4 895,0), vollständiger Tunnel (4 895,0).
Südseite (Airolo): Richtstollen (7 167,7), Erweiterung der
Calotte (7 167,7), Sohlenschlitz (7 167,7), Strosse (6 750,0), Vollaus-
bruch (5 712,0), Gewölbmauerwerk (7 100,8), östliches Widerlager
(5 671,6), westliches Widerlager (6 213,3X Wasser abzugscanal (5 967,0),
vollständiger Tunnel (5 556,7).
Auf beiden Seiten zusammen waren durchschnittlich
3 230 Arbeiter beschäftigt.
Werkplatz Göschenen. Der Sohlenschlitz ist, mit Aus-
nahme eines Stückes von 45 m an der centralen Druckparthie,
auf die ganze Länge des Tunnels hergestellt. Die Strosse ist um
211,2 m vorgerückt, obgleich die Maschinenbohrung auf nur
einige Angriffspunkte mehr ausgedehnt wurde. In der Druck-
parthie unter dem Plateau von Andermatt hat man, nach dem
am 30. April erfolgten Schlüsse des vorletzten Gewölberinges,
sofort mit dem Aushub für den 15. und letzten Ring begonnen.
An der centralen Druckparthie waren die Arbeiten auf den Aus-
hub für das östliche Widerlager beschränkt. Die Dienstbahn
reicht nunmehr bis zu dieser Druckparthie; es ist jedoch für die
Luftlocomotiven schwierig, den Transport zwischen den Profilen
3000 und 5200 zu bewältigen. Im Laufe des Monats Mai werden
die Locomotiven wahrscheinlich die schlimme Stelle bei Prof. 2800
assiren können. Die Temperaturverhältnisse der Luft im Tunnel
aben sich gegen früher nicht geändert, mittlere Temperatur
29,0®, Maximum 30,0® C.
Werkplatz Airolo, Hier hat die Strosse einen Fortgang
von 241,4 m genommen.
Auf beiden Seiten zusammen betrugen Ende April die
Rückstände: Am Gewölbe 804,9 m, an der Strosse 1 384,8 m, an
den Widerlagern 2 814,1 bezw. 4 233,8 m, einen Werth von über
3 Millionen repräsentirend.
II. Zufahrtslinien. Während des Berichtsmonats ist die
Witterung den Arbeiten im Freien nicht günstig gewesen und
sind namentlich die Maurerarbeiten auf der nördlichen Seite
zurückgeblieben. Bessere Fortschritte wurden auf der Strecke
Airolo-Biasca erzielt. Ende April waren hergestellt von den Erd-
arbeiten 85 pCt., von den Kunstbauten 76 pCt.
Von den Tunnels sind durchschlägig geworden: Der Pfaffen-
sprungtunnel am 7., der Monte-Cenere am 12., der Piano-Tondo
am 25. und der Freggio am 28. April; weiter der Prato am 16.
und der Massagno am 17. Mai, so dass nur noch der kleine 48 m
lange Molincero in Rückstand verblieb.
Von den 222 eisernen Brückenfahrbahnen sind 116 oder
51 pCt. des Gesammtgewichtes aufgestellt. Zwischen Flüelen und
Amsteg ist das Geleise vollständig gelegt und wird demnächst
eine Locomotive von 25 t behufs des Materialtransportes darauf
verkehren. Von der Station Biasca weg sind 6 340 m Geleise
fertig.
Die Zahl der auf den beiderseitigen Zufahrtslinien im
Monat April beschäftigten Arbeiter betrug 9 999, davon 4 515 bei
den Tunnels.
Apparat zum Besteigen der Telegraphenstangen.
Seit Jahren sind im Bereiche der Deutschen Reichstele-
graphenverwaltung Versuche mit Apparaten angestellt worden,
die Besteigung der Telegraphen stangen bezw. die Ausführung der
beim Linienbau vorkommenden Arfeten ohne Zuhilfenahme von
Leitern, Seilen etc. zu ermöglichen. Wenn diese Versuche seiner
Zeit auch zum Theil befriedigende Ergebnisse geliefert haben, so
traten bei Anwendung der gedachten Vorrichtungen -in der Praxis
doch gewisse Mängel zu Tage, welche die allgemeine Verwendbar-
keit der Apparate zweifelhaft erscheinen Hessen. Erst ein in
neuerei; Zeit erfundenes, auf Grund von Abänderungsvorschlägen
der Deutschen Reichstelegraphenverwaltung entsprechend verbes-
sertes System — die sogenannten Schwedischen Steigeeisen (Pa-
tent von Edw. Engström & Cie. in Stockholm) — hat sich nach
allen Richtungen Lin, namentlich in Bezug auf Leichtigkeit und
Sicherheit der Handhabung, so vollkommen bewährt, dass kürz-
679
lieh die allgemeine Einführung dieser Steigeeisen seitens des
Reichspostamts angeordnet worden ist.
Die an sich ziemlich einfache Einrichtung der Steigeeisen
ist im Wesentlichen folgende: Auf einer -von Eisen oder Stahl
hergestellten, mit Querbügeln versehenen starken Schiene ist
eine Sohle von Metall oder Holz befestigt. Die Sohle ist mit zwei
haltbaren, zum Festschnallen eingerichteten Querriemen und an
dem Kappenende mit einem gebogenen, zur Aufnahme des Stiefel-
absatzes dienenden Blech versehen. Die ganze Einrichtung dieser
Sohle ähnelt somit einem Schlittschuh. Das dem Kappenende
entgegengesetzte, also der Fussspitze zunächstliegende Ende der
Schiene trägt eine senkrechte Verlängerung, an deren unterem
sowohl wie oberem Theile je ein halbkreisförmig gebogener, spitz
zulaufender Arm befestigt ist, welcher sich am zutreffendsten
mit einer starken Sichel vergleichen lässt. Beide mit ihrer Spitze
cnt^egengerichtete Sicheln bilden, wenn man sich die obere nach
unten verschoben denkt, zusammen fast einen Kreis; ihre Enden
lassen indess noch ein Stück von ca. ’/s U“fang frei. Die inneren
Flächen dieser sichelförmigen Arme sind stark aufgerauht, um
die Reibung zu vermehren. Ausserdem kann der eine der beiden
Arme nach innen zu mit einem Absatz versehen werden, so dass
die Eisen bei stärkeren und schwächeren Stangen mit gleichem
Vortheil zu benutzen sind.
Zum Besteigen der Stangen sind zwei Steigeeisen erforder-
lich, deren Bogenansätze für den linken bezw. rechte]! Fuss ein-
ander entgegengesetzt hergestellt sind. Man legt dieselben an
den Füssen an, wie Riemenschlittschuhe, und tritt, nachdem die
Riemen gehörig festgeschnallt, an die zu besteigende Stange
heran. Nun hebt man den einen Fuss so auf, dass die zuvor
senkrecht stehende Verlängerung der Schiene (welche oben und
unten die sichelförmigen Ansätze trägt) fast horizontal zu liegen
kommt, wonächst es mit Leichtigkeit gelingen wird, die Stange
mittelst der beiden Sicheln zu umklammern. Bringt man darauf
«len Fuss in die gewöhnliche Lage zurück und belastet man die
Sohle mit dem Körpergewicht, so legen sich die aufgerauhten
inneren Flächen der Sicheln fest gegen die Stange an und es
trägt die ganze Vorrichtung, ohne dass die Gefahr des Abgleitens
vorliegt, die Last des darauf stehenden Mannes. Alsdann wird
mit dem anderen Fusse in ähnlicher Weise verfahren und der
beschriebene Wechsel der Fussstützpunkte so lange fortgesetzt,
bis der gewünschte Punkt der Stangenhöhe erreicht ist.
Eine von den Steigeeisen vollkommen unabhängige Vor-
richtung dient dazu, auch dem Oberkörper während des Auf-
steigens, besonders aber während des Arbeitens an der Stange,
den erforderlichen Rückhalt zu gewähren. Es besteht diese Vor-
richtung aus einem Leibgurt, an dessen vorderem Theile ein mit
Leder umnähtes Hanftau mittelst sicheren Verschlusses befestigt
werden kann. Das Hanftau wird beim Gebrauche des Apparates
um die Stange gelegt und gleitet an der letzteren auf und nieder,
ohne dass hierzu eine Nachhülfe mittelst der Hände erforderlich ist.
Wir zweifeln nicht, dass dieser einfache und praktische
Apparat beim Telegraphenlinienbau seine guten Dienste leisten
werde; jedenfalls werden Unglücksfälle, wie solche beim Gebrauche
von Leitern unvorsichtigen Arbeitern bisher mitunter begegnet
sind, künftighin bei Weitem seltener zu beklagen sein. (D. V.-Ztg.)
Stablschienen aus thomasirtem Roheisen.
In den Eston -Werken der Actien- Gesellschaft Bolckow
Vaughan & Comp, in Middlesborough, in welchen die Entphos-
phorung des Eisens zu allererst eingefübrt wurde, sind seit dem
18. October v. J. «Jie sogenannten Achtzehn -Tonnen-Converters
mit gewöhnlichem Clevelander Roheisen im Betriebe und ergaben
ein höchst befriedigendes Resultat. Aus diesem Roheisen ist
Thomas-Gilchrist-Stahl ohne irgend welchen Anstoss in grossen
Quantitäten producirt und in der gewöhnlichen Weise in Schienen
gewalzt worden. Die Schienen wurden von der North-Eastern-
Railway-Gesellschaft sorgfältig geprüft und haben die Prüfung in
der glänzendsten Weise bestanden. Bei den Versuchsproben
wurde ein „Monkay“-Fallhammer von 1 800 Pfund Gewicht ange-
wendet und die Schienen wurden auf Träger, die 3 Fuss Zwischen-
raum hatten, gelegt. Der erste Schlag fiel von 5 Fuss Höhe, ver-
ursachte aber keine besondere Abweichung; der zweite Schlag
fiel ebenfalls von 5 Fuss Höhe und verursachte Va Zoll Weichung;
der dritte Schlag von 27 Fuss Höhe verursachte eine Weichung
von 1% Zoll. Obschon dies eine sehr strenge Probe ' war, war
doch kein Zeichen eines Bruches zu finden, ein Beweis der grossen
Dehnbarkeit des Metalles. Da die mechanischen Prüfungen, welche
die gleichen wie bei den gewöhnlichen Englischen Schienen waren,
nait solch guten Erfolgen abliefen, wurden die Schienen dann
einer chemischen Untersuchung unterworfen , die ein gleiches
befriedigendes Resultat ergab. Die Analyse zeigte folgende
Bestandtheile: Kohlenstoff 0,5, Silicium 0,05, Phosphor 0,06 Nach
diesen Zahlen können die Arbeiten in Eston in günstigster Weise
mit den Arbeiten in Hoerde , und anderen Werken in Deutsch-
land, Oesterreich und Frankreich in Vergleich gebracht werden.
Ferner wurde in Eston bewiesen, dass bei der En^hosphorungs-
Methode aus gemeinem Roheisen Stahl mit 1 pGt. Kohlenstoff
ohne irgend welche Schwierigkeit fabricirt werden kann. Da
nun die gewöhnlichen Schienen für Englische Bahnen nur unge-
fähr 0,35 bis 0,50 pCt. Kohlenstoff enthalten, während bei dem
neuen Verfahren der Carbongehalt, wenn nöthig, bis auf 1 pCt.
Kohlenstoff gebracht werden kann, so giebt «lies wohl einen neuen
Beweis für seine practische Anwendung. (Oesterr. Eisenb.-Ztg.)
Schweiz. Projectirte neue Touristenbahn. Das
schon seit längerer Zeit aufgestellte Project einer Schienenver-
bindung zwischen den Ufern des Brienzer und des Vierwald-
stätter Sees, den wichtigsten Sammelplätzen des Schweizerischen
Fremdenverkehrs, scheint seiner Verwirklichung näher zu rücken.
Durch Volksabstimmung vom 28. Februar 1875 hat der Canton
Bern für eine derartige Unternehmung bereits eine Subvention
von 2 500 000 Fr. bewilligt und ist nunmehr von den Ingenieuren
Zschokke und Ott ein Project aufgestellt worden, welches Aus-
sicht hat, zur Ausführung zu kommen. Die Bahn, welche mit
1 m Spurweite gebaut werden soll, wird nach diesem Project von
Kienholz bei Brienz ausgehen, die Aar unweit ihrer Mündung in
den Brienzer See überschreiten und die Station Brienzwyler bei
der Wylerbrücke erreichen. Die Bahn überschreitet hiernach
wieder die Aar und zieht südlich von Hausen vorbei nach Mei-
ringen. Hier wird eine Kopfstation gebildet, die Bahn geht bis
gegen Hausen wieder zurück, zweigt dann nach dem Brünig ab,
welcher in einer Höhe von 992 m über dem Meere überschritten
wird, gelangt über Lungern, Diechtersmatt, am östlichen Ufer des
Sarnersee’s hin über Sächseln bis Sarnen und erreicht schliess-
lich bei einer Gesammtlänge von 45,4 km den Vierwaldstätter See
bei Alpnach-Stad. Die Bahn soll bezüglich ihrer Construction
und ihres Betriebes in 3 Abtheilungen zerfallen: eine Bergstrecke
von Meiringen bis Diechtersmatt, 17,65 km lang, mit Maximal-
steigung von 12 pCt. und Minimal-Curvenradius von 120 m, und
2 Thalstrecken von zusammen 27,75 km Länge mit 12 pCt. Maxi-
malsteigung und 150 m Minimalradius. Auf den Thalbahnstrecken
soll der Oberbau wie bei gewöhnlichen Adhäsionsbahnen aus-
geführt, auf der Berghahnstrecke noch eine mittlere Zahnschiene
auf Sätteln eingeschaltet werden. Als Locomotiven für die Thal-
bahnstrecke sind leichte Adhäsionsmaschinen von 10 t Gewicht
im dienstfähigen Zustande in Aussicht genommen, für die Berg-
strecke Zahnradlocomotiven nach dem gemischten System Rig-
genbach’s, mit der Fähigkeit ohne Unterbrechung von Zahn-
schienenrampen auf Adhäsionsbahn überzugehen und zu fahren.
Diese Berglocomotiven sollen im dienstfähigen Zustand 15 t
wiegen. Die Bahn soll im Uebrigen hauptsächlich für den Per-
sonenverkehr eingerichtet werden, der Güterverkehr wird nur
eine untergeordnete Rolle spielen.
Die Baukosten sind auf 7 000 000 Fr. veranschlagt, von wel-
cher Summe, wie oben angegeben, der Canton Bern 2 500 000 Fr.
übernehmen würde. Ausserdem werden die interessirten Ge-
meinden sich noch mit 261 000 Fr. betheiligen und soll Aussicht
vorhanden sein, dass auch der Rest des Baucapitals aufgebracht
und die Bahn hiernach bald in Angriff genommen wird.
Patentangelegenheiten.
[Bei Patentertheilungen bezeichnet die Ziffer die Num-
mer des Patents in der Patentrolle (P.R.), das Datum den Beginn
des Patents. — Bei Patentanmeldungen bezeichnet die Ziffer
die Journalnummer der Patentanmeldung (P.A.), das Datum den
Beginn der Auslegefrist.]
Kl. 19. Eisenbahn-, Strassen- und Brückenbau.
J. A. J. Vautherin, Chateau de Rans, Frankreich, Vertr.:
F. C. Glaser, Königl. Commissionsrath, Berlin — Befestigung
der Schienen auf Eisenbahnschwellen — 19. December 1880 —
P.R. 14416.
P.A. 36176/80. Wilhelm Sudhoff, genannt: Greve, Hamme
bei Bochum — Neuerungen am eisernen Langschwellenoberbau
— 12. Mai.
P.A. 14894. G. A. A. Culin, Hamburg — Oberbau für
Strassenbahnen — 19. Mai.
P.A. 9428. Friedrich Hoffmann, Regierungsbaumeister, Berlin
— Eiserner Langschwellenoberbau für Eisenbahnen (l. Zusatz zu
P.R. 9545) — 23. Mai.
P.A. 15847. Friedr. Hoffmann, Regierungsbaumeister, Berlin
— Eiserner Langschwellenoberbau für Eisenbahnen (2. Zusatz zu
P.R. 9545) — 23. Mai.
Kl. 20. Eisenbahnbetrieb.
Th. Henning, Bruchsal — Neuerungen an Eisenbahnsignalen
— 30. Juli 1880 — P.R. 14259.
F. W. A. Erdmann und H. Ruperti, Wismar i. M. — Seiten-
kuppelung für Eisenbahnwagen — 5. October 1880 — P.R. 14270.
Th. Henning, Bruchsal, Baden — Weichen- und Signalstell-
apparat — 16. November 1880 — P.R. 14276.
H. Büssing, Braunschweig — Verbesserungen an Bahnhofs-
abschlusssignalen (Zusatz zu P.R. 10334) — 21. Mai 1880 —
P.R. 14320.
680
J. H. Hodel, Bordeaux, Frankreich, Vertr. : R. J. Sch mutzier,
Berlin — Zugtelegraph — 15. September 1880 — P.R. 14325.
S. Brunner, Bregenz, Vertr.: J. Moeller, Würzburg —
Seitenkuppelung für Eisenbahnwagen — 31. December 1880 —
P.R. 14366.
J. St. Williams, Riverton, New-Jersey, V. St. A., Vertr.;
C. Pieper, Berlin — Weichen- und Signalverriegelung -- 17 No-
vember 1880 — P.R. 14412.
P.A. 16830. F. C. Glaser, Königl. Commissionsrath in Berlin
— Neuerungen an Feuerschirmen für Locomotiven (Zusatz zu
P.R. 12855) — 12. Mai.
P.A. 35685/80. Wirth & Co., Frankfurt a. M., für Thomas
Clarke, Truro, Neu-Schottlandl — Neuerungen an Eisenhahn-
schlafwagen — 16. Mai.
P.A. 17135 G. Schüphaus, Dortmund — Neuerungen in
der Befestigung von Radreifen auf Rädern der Eisenbahnfahrzeuge
(Zusatz zu P.R. 12155) — 19. Mai.
P.A. 19118. Martin Kahmes, Hamburg — Schmiervorrich-
tung für Achslager — 23. Mai.
P.A. 18887. Theodor Henning, Bruchsal, Baden — Neue-
rungen an Weichenspitzenverschlüssen — 25. Mai.
(Aus „Glaser’s Annalen“.)
Literatur.
The Life of George Stephenson by S. Smiles. Centeuary
edition. 1881. Allen Englisch lesenden Eisenbahnbeamten sei
dieses Buch bestens empfohlen; es enthält in ausführlicher und
namentlich den Techniker interessirender Weist^ eine Lebensge-
schichte des vor Kurzem so hoch gefeierten Mannes. Es giebt
vielleicht keine Lebensgeschichte, welche geeigneter wäre, jungen
angehenden Eisenbahntechnikern in die Hand gegeben zu werden;
denn die Ausdauer, die Charakterstärke und der seines üeber-
gewichts voltbewusste gesunde Menschenverstand haben sich wohl
nirgends wieder in so deutlicher Weise siegreich selbst den sch wer-
sten Hindernissen gegenüber gezeigt, als gerade in dem Lebens-
gange Stephenson’s, In England ist dieses verdienstliche Buch
in Tausenden von Exemplaren verbreitet und trägt wahrschein-
lich nicht wenig dazu bei, dem Stande der Englischen Eisenbahn-
beamten jene innere Festigkeit zu verleihen, welche die Voraus-
setzung für einen kräftig entwickelten und energisch functioni-
renden Betrieb ist. Wir haben kein Buch in Deutscher Sprache,
welches in dieser Beziehung dem Englischen gleich zu setzen
wäre ; es existirt nicht einmal eine Lebensgeschichte Stephenson’s
in Deutscher Sprache und doch wäre eine solche, vielleicht eine
üebersetzung oder Bearbeitung des vorliegenden Werkes, wofern
man sie den Eisenbahnbeamten zu einem billigen Preise in die
Hand geben könnte, sehr geeignet, auf den ganzen Stand dersel-
ben einen wohlthätigen Einfluss auszuüben. F. W.
Eisenbahnen in Japan.
F. W. In Japan ist eine Art Eisenbahnfieher ausgebrochen;
es bilden sich zahlreiche neue Gesellschaften zur Ausführung
von Eisenbahnlinien und auch die bereits bestehenden Gesell-
schaften erweitern ihre Netze beträchtlich. Das Capital stammt
aus dem Lande selbst; als Unternehmer fungiren, wie das er-
klärlich ist, zumeist Amerikaner; das Eisenbahnmaterial kommt
zumeist aus England, zum Theil aber auch bereits aus Nord-
amerika, dessen Wagen- und Locomotivbauanstalten sich immer
weitere Absatzkreise erringen. Die «Japanesische Eisenbahn-
gesellschaft“ (Niphon Tetsudo Kaisha) hat fünf verschiedene neue
Linien in Angriff genommen, welche hauptsächlich dazu dienen
'sollen, die Hauptstadt Tokio zu einem Centralpunkte des Eisen-
bahnverkehrs zu machen; auch auf Kinsin, der drittgrössten der
3 000 Inseln, aus welchen dieses „Kaiserreich des Sonnenaufgangs“
besteht, soll neue Eisenbahnlinien erhalten, welche, die wichtige
Hafenstadt Nagasaki mit verschiedenen anderen Handelsstädten
der Insel verbinden sollen.
OFFIZIELLE ANZEIGEN.
1. Tarif- Bekanntmachungen.
I. Localtarife.
Berlin-Hamburger Eisen bahn. Vom
1. Juli er. ab kommen im Locsilgiiterver-
kelir zwischen Berlin und Spandau, sowie
zwischen Berlin und Spandau einerseits
und Wittenberge und Wilsnack anderer-
seits und ferner zwischen Seegefeld und
Wittenberge ermässigte Frachtsätze zur
Einführung, welche bei den betheiligten
Güterexpeditionen zu erfragen sind. Berlin,
den 23. Juni 1881. Die Direction. (1537)
N ordbrabant - Deutsche Eisen-
bahngesellschaft. Am 1. Juli a. c.
tritt zum Tarif für die Beförderung von
Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren,
vom 1. September -1880, der I. Nachtrag
in Kraft. Derselbe enthält: 1. eine Er-
gänzung der Zusatzbestimmungen zu § 40
des Betriebsreglements und 2. eine Ergän-
zung der allgemeinen Tarifvorschriften.
Exemplare des Nachtrags sind bei den
betreffenden Expeditionen käuflich zu
haben. Gennep, im Juni 1881. Die Di-
rection. (1534)
II. Tarife lür directe Verkehre mit be-
sonderen Namen.
Brannschweig-Potsdam-Hamburger Nach-
barverhehr. Unter Bezugnahme auf unsere
Bekanntmachung vom 10. Mai er. bringen
wir hierdurch zur Kenntniss, dass »am
1. Juli er. der Nachtrag VI zum Tarif für
den Braunschweig - Potsdam - Hamburger
Nachbar verkehr erscheint.
Derselbe enthält Tarifsätze für den Ver-
kehr zwischen Spandau und Wittenberge
ß. H. B. einerseits und verschiedenen
diesseitigen Stationen andererseits. Diese
Sätze treten an die Stelle der laut dies-
seitiger Bekanntmachung vom 10. Mai
d. Js. mit dem 1. Juli d. Js. ungültig
werdenden bisherigen Tarifsätze. Die
neuen Sätze, welche theils Erhöhungen,
theils Ermässigungen in sich schliessen,
stimmen mit den für Spandau.und Witten-
berge M. H. B. am 1. Juli er. in Kraft
tretenden Tarifsätzen überein. Magdeburg,
22. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1543)
Mitteldeutscher Eisenbalmverband. Zum
Personen- und Gepäcktarife vom 1. April
d. J. ist mit Gültigkeit vom 1. Juli er. ab
der 1. Nachtrag zur Ausgabe gelangt, wel-
cher neben einer Druckfehlerberichtigung
theil weise ermässigte Taxen für Metz und
neue Fahrpreise für verschiedene Statio-
nen enthält. — Nähere Auskunft ertheilen
die Verbandsstationen, bei welchen auch
der qu. Nachtrag zum Preise von 0,10 M
käuflich zu haben ist. Erfurt, den 18. Juni
1881. Die Direction der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft als geschäftsfüh-
rende Verwaltung. (1533)
Preussisch-Thüringischer Verbandsgilter-
verkehr. Zum Verbandsgütertarif ist Nach-
trag XI, gütig sofort, erschienen.
Derselbe enthält Ergänzung des Vor-
wortes, Aenderung der Specialbestimmun-
gen zu § 57 des Betriebsreglements, Ein-
beziehung der Station Laband und der
Haltestelle Herminenweiche der Ober-
schlesischen Bahn und Aenderungen
von Stationsnamen.
Nähere Auskunft ertheilen die Ver-
bandsexpeditionen. Erfurt, den 18. Juni
1881. Namens der Verbandsverwaltungen:
DieDirection der Thüringischen Eisenbahn-
gesellscbaft. (1532)
Stettin - Berlin - Tliüringisclier Verband.
Am 1. Juli d. J. tritt der II. Nachtrag zu
(Fortsetzung
dem Tarife für die Beförderung von Lei-
chen, Fahrzeugen und lebenden Thieren
vom 1. April 1880 in Kraft.
Derselbe enthält u. A. Bestimmungen
über die Frachtberechnung für halbe
Wagenladungen lebender Thiere und ist
durch die Expeditionen der betheiligten
Verwaltungen zum Preise von 0,05 Jt pro
Stück zu beziehen. Berlin, 16. Juni 1881.
Die Direction der Berlin- Anhaitischen
Eisenbahngesellscb. als geschäftsführende
Verwaltung. (1531)
Am 10. Juli er. treten Nachtrag III zu
Theil 11 und Nachtrag II zu Theil III des
Tarifes für den Thüringisch - SächsLsch-
OesteiTeichischeii Verband in Kraft. Exem-
plare der Nachträge sind durch die Ver-
bandsverwaltungen zu erlangen. Die Er-
höhungen in sich schliessenden Berichti-
gungen der Frachtsätze für den Verkehr
zwischen Eichicht einerseits und Olmütz
und Iglau andererseits, sowie des Fracht-
satzes in Ausnahmetarif I zwischen Nim-
bürg und Saalfeld und desjenigen in Spe-
cialtarif I zwischen Lititz und Apolda
erlangen erst vom 25. August er. an Gil-
tigkeit. Dresden, am 21. Juni 1881. König-
liche Generaldirection der Sächsischen
Staatseisenbahnen, von Tschirschky. (1540)
West - Nordwestdeutscher Eisenbahnver-
baud. Mit Wirkung vom 1. August er. ab
ist zum Tarif für Personenbeförderung der
39. Nachtrag erschienen, welcher die Auf-
hebung verschiedener directen Personen-
und Gepäcktaxen enthält und der bei den
Verbandsbillet- und Gepäckexpeditionen
eingesehen werden kann. Hannover, den
19. Juni 1881. Namens sämmtlicher Ver-
bandsverwaltungen : KöniglicheEisenbahn-
direction. (1535)
der offiziellen Anzeigen auf Seite 681.)
H.S. HERMANN.
BUCHDRUCKEREI. LITHOGRAPHISCHE ANSTALT & STEINDRUCKEREI. VERLAGS-BUCHHANDLUNG.
PHOTOLITHOGBAPHIE & LICHTDHUCK-ANSTALT. BUCHBIKDEREI. BERLIN SW., BEUTH-STRASSE 8.
n Jahre 1837 begründete Anstalt, welche vorsüglich für Druck von Formularen, Tarijen, Billets sowie von Steindruck- Arbeiten, wie Bau- und Situatinns-
« eingerichtet ist, empfiehlt sich den geehrten Bahn - Verwaltungen zur IJefernng des Drucksachen- Bedarfs bei schleuniger Herstellung zu billigsten Preisen.
■ Annalnne der Privat- Anzeigen für diese Zeitung, welche für Fabrikanten und Lieferanten von Eisenbahn-Bedarf ein geeignetes Insertions-Mittel bietet: ''9/^
von dem Ven
11 Deutsi
r Eise
e 3). — Druck von H. S. Hermann in Berlin SW., Beuthi
681
Fortsetzung der offiziellen Anzeigen
von Seite 680.
in. Tarife für andere directe Verkehre.
Altona - Kieler Eisenbahngesell-
schaft. Während der Zeit vom 23. Juni
bis 31. August er. soll, mit Ausnahme der
Sonntage, eine tägliche Dampfschiffsver-
bindung zwischen Frederikshavn und
Gothenburg im Anschluss an die Züge
9 und 4 unseres Fahrplans vom 15. Mai
d. J. stattfinden, und werden deshalb
a) zwischen Bremen einer- und Stock-
holm, Christiania, Gothenburg ande-
rerseits;
b) zwischen Berlin (Berlin - Hamburger
Bahn), Lübeck (Lübeck - Hamburger
Bahn), Hamburg (Klosterthor und
Dammthor), Altona einer- und Stock-
holm, Christiania, Frederikshald, Go-
thenburg andererseits;
c) zwischen Neumünster, Kiel, Flensburg
einer- und Gothenburg andererseits,
directe Billette, sowie ferner die im
Deutsch - Schwedisch - Norwegischen Ver-
bände bestehenden Rundreise-Billette zu
den bezüglichen Anschlüssen ausgegeben.
Altona, 21. Juni 1881. Die Direction. (1536)
1. Für den Güterverkehr zwischen der
diesseitigen Station Stockum und Anvers
(Bassins et Entrepot) trans., Station der
Grand-Central-Belge Eisenbahn, kommen
fortan directe Frachtsätze zur Anwen-
dung, welche bei der Güterexpedition
Stockum und in unserem Geschäitslocale
zu erfahren sind.
2. Im Rheinischen Nachbarverkehr
kommen vom 25. Juni d. Js. ab für den
Verkehr der Station Bottrop K. M. mit
Station Burgstein furt directe Frachtsätze
zur Einführung. Nähere Auskunft er-
theilen die betreffenden Güterexpedi-
tionen.
3. Nachdem die Vereinigung der Station
Unterpeissenberg und der Haltestelle Sulz
der Bayerischen Staatsbahn in eine Sta-
tion unter dem Namen „Peissenberg“ er-
folgt ist, treten die im Tarife vom 1. Fe-
bruar 1879 nebst Nachträgen für den
Rechtsrheinisch-Bayerischen Güterverkehr
enthaltenen Frachtsätze für Station tJnter-
^issenberg am 15. August er. ausser
Für den Verkehr mitPeissenberg kommen
vom vorgenannten Tage ab anderweite
erhöhte Frachtsätze zur Einführung, welche
bei den betreffenden Güterexpeditionen
sowie in unserem hiesigen Geschäftslocale
zu erfahren sind. Köln, den 20. Juni 1881.
Königliche Eisenbahndirection (rechts-
rheinische). (1542)
Die Gültigkeitsdauer der ermässigten
Frachtsätze für Oberschlesische Stein-
kohlen in Sendungen von mindestens
50 000 kg etc. von Stationen der Eechte-
Odemfer Eisenbahn nach Stationen der
Mecklenburgischen Friedrich-Franz Eisen-
bahn, sowie nach Nenbrandenburg der
Berliner Nordbahn (Nachtrag 1 und II
zum Tarif vom 1. Januar 1878 bezw. Tarif
vom 15. Januar 1881 sub II^ wird hier-
mit widerruflich bis 15. Juli 1882 verlän-
gert. Breslau, den 2i. Juni 1881. Direc-
tion der Rechte-Oderufer Eisen bah ngesell-
schaft als geschäftsführende Verwal-
tung. (1539)
(Tarifwesen-Schluss auf der nächsten Seite.)
2. Eroifnungen etc.
Die Linie Marasesti-ßuz eu der Ru-
mänischen Staatsbahnen ist vorläuflg nur
für den Personenverkehr eröffnet.
3. Aasloosungen etc.
Pfälzische Eisenbahnen. Prioritäts-Anlehen der Königl. Bayerisch -Pfäl-
zischen Eisenbahnen. In den am 18. Juni er. zu Ludwigshafen a/Rhein stattgehab-
ten Verloosungen der Prioritätsanlehen der Pfälzischen Eisenbahnen sind nachstehende
Partial-Obligationen pro 1. October ds. Js. gezogen worden.
A. Ludwigsbahn.
1. Von dem auf 4 pCt. convertirten Prioritätsanlehen von fl. 2 000 000 vom Jahre 1848.
(28. Ziehung.)
Lit. A. No. 63 137 152 242 248 335 376 406 438 452 470 626 629 649
„ D. No. 23 65 83 161 204 205 230 334 421 ^ ^ ^00.
„ B. No. 11 70 173 235 325 333 337 489 497 522 583 656 676 688 749
„ E. No. 13 154 170 367 396 399 403 408 452 ^24ötuCK a ß. 500.
„ C. No. 17 40 152 227 266 279 331 370 384 408| „„
„ F. No. 42 64 132 176 256 279 321 341 406 4741 ^üUCK a n. 100.
2. Von dem auf 4 pCt. convertirten Prioritätsanlehen von fl. 500 000 vom Jahre 1852.
(28. Ziehung.)
Lit. G. No. 132 140 161 166 263 5 Stück ä fl. 1 000.
„ H. No. 19 86 95 100 102 156 230 7 Stück ä fl. 500.
„ J. No. 16 41 71 1.37 141 159 170 187 8 Stück ä fl. 100.
3. Von dem auf 4 pCt. convertirten Prioritätsanlehen von fl. 700 000 vom Jahre 1856
(23. Ziehung.)
Lit. K. No. 26 107 117 195 257 266 340 7 Stück ä fl. 1000.
„ L. No. 133 181 194 201 258 359 368 390 8 Stück ä fl. 500.
„ M. No. 35 52 317 384 413 440 468 522 540 546 574 658 682 700
782 858 874 880 911 19 Stück ä fl. 100.
4. Vom 4 pCt. Prioritätsanlehen von fl. 900 000 vom Jahre 1861.
(13. Ziehung.)
Lit. A. No. 45 178 387 424 442 5 Stück ä fl. 1 000.
„ B. No. 27 160 195 456 464 535 6 Stück ä fl. 500.
„ C. No. 40 178 340 436 530 632 685 852 897 976 10 Stück ä fl. 100.
5. Vom 4 pCt. Prioritätsanlehen von fl. 3 420000 vom Jahre 1862. (i3. Ziehung.)
Lit. D. No. 53 325 486 612 628 737 754 921 1183 1345 1430 1448 1588
1784 1902 1930 16 Stück ä fl. 1 000.
„ E. No. 27 149 740 785 795 829 875 989 1124 1255 1264 1319 1357
1461 1660 1786 1894 1901 2085 19 Stück ä fl. 500.
„ F. No. 65 217 320 335 389 421 497 650 968 1034 1102 1213 1441
1655 1679 1770 1893 1956 1999 19 Stück ä fl. 100.
6. Vom 4 pCt. Prioritätsanlehen von fl. 700000 vom Jahre 1865. (13 Ziehung.)
Lit. G. No. 9 203 277 359 4 Stück ä fl. 1 000.
„ H. No. 141 147 245 386 ... • 4 Stück ä fl. 500.
„ J. No. 259 331 443 508 590 . . . 5 Stück ä fl. 100.
7. Vom 4 pCt. Prioritätsanlehen von Ji. 2 715000 vom Jahre 1879. (l. Ziehung.)
Lit. A. No. 430 450 573 741 768 5 Stück ä 2 000.
„ B. No. 337 401 2 Stück ä Jl 1000.
„ C. No. 58 302 367 3 Stück ä Ji 500.
Die Besitzer vorstehender Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in
Kenntniss gesetzt, dass deren Auszahlung vom 1. October ds. Jrs. an
in Frankfurt a/M. bei M. A. v. Rothschild & Söhne,
„ „ „ Pb. Nie. Schmidt,
„ Mannheim bei W. H. Ladenburg & Söhne,
„ „ „ der Rheinischen Creditbank,
„ Berlin bei S. Bleichroeder,
„ „ „ der Direction der Disconto-Gesellschaft,
„ Neustadt bei L. Dacque,
„ München bei der Bayerischen Vereinsbank,
„ Nürnberg bei der Kgl. Hauptbank und bei sämmtlichen KgL.Filialbanken,
„ Ludwigshafen bei der Directions-Haupteasse
erfolgt, dass die Verzinsung derselben vom 1. October ds. Jrs. ab aufhört, und dass die
Eer 1. April 1882 und später fälligen Coupons, welche an diesen Obligationen fehlen,
ei deren Auszahlung in Abzug gebracht werden.
Die sämmtlichen 4)4 pCt. Prioritäts-Anlehen der Pfälzischen Lud-
wigs-, Max- und Nordbahnen sind zur Rückzahlung per 1. October 1881
gekündigt.
Aus früheren Verloosungen sind noch rückständig:
A. Ludwigsbahn.
1. Von den ausgeloosten 4 pCt. convertirten Prioritäts-Obligationen von den
Jahren 1848, 1852 und 1856
Lit. C. No. 488. Rückzahlungstermin 1. October 1876.
F. No. 115. Rückzahlungstermin 1. October 1878.
B. No. 576, C. No. 21, E. No. 82, E. No. 228, F. No. 2301 Rückzahlungstermin
J. No. 232, M. No. 433 637 770 I 1. October 1879.
B. No. 133 579, C. No. 19 48, D. No. 208 472, F. No. 52 122 226 393i Rückzahlungster-
„ H. No. 18 339, J. No. 153, K. No. 25 397, M. No. 222 306 992 j min 1. October 1880.
2. Von den ausgeloosten 4)4 pCt. Prioritäts-Obligationen von den Jahren 1858
und 1872.
Lit. C. No. 123. Rückzahlungstermin 1. October 1875.
F. No. 1911. Rückzahlungstermin 1. October 1877.
H. No. 1515. Rückzahlungstermin 1. October 1878.
B. No. 203, D. No. 615, G. No. 1957. Rückzahlungstermin 1. October 1879.
E. No. 1739, F. No. 497 631 1340 1887 2297 2333\Rückzahlungstermin
„ G. No. 1293, H. No. 3143 / 1. October 1880.
3. Von den ausgeloosten 4 pCt. Prioritäts-Obligationen von den Jahren 1861,
1862 und 1865.
Lit. E. No. 1334. Rückzahlungstermin 1. October 1874.
C. No. 236 322. Rückzahlungstermin 1. October 1879.
A. No. 416, B. No. 236, C. No. 343 411 '798, E. No. 176 915 1323\Rückzahlungster-
F. No. 11 172 1036 2122, J. No. 586 /min 1. October 1880.
682
4. Von den ausgeloosten auf 4^ pCt. conv. Prioritäts- Obligationen vom Jahre 1869.
Lit. 0. No. 969. Rückzahlungstermia l. October 1879.
„ A. No. 65 539, C. No. 1178 1385. Rückzahlungstermin 1. October 1880.
5. Von den ausgeloosten 454 pCt. Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1875.
(Markwährung.)
Lit. B. No. 2796, C. No, 124. Rückzahlungstermin 1. October 1878.
„ A. No. 2264 2386, C. No. 1133. Rückzahlungstermin 1. October 1879.
„ ß. No. 2136 3221, C. No. 519 530 797, C. No 5039. Rückzahlungstermin 1. Oc-
tober 1880.
B. Maximiliansbahn.
1. Von den ausgeloosten 454 pCt. Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1871 (in
Gulden Währung).
Lit, C. No. 1377. Rückzahlungstermin 1. October 1877.
„ B. No. 351 1081. Rückzahlungsterm'in 1. October 1879.
„ A. No. 327 1223, ß. No. 1219, C. No. 1722 2236 2295. Rückzahlungstermin 1. Oc-
tober 1880.
2. Von den ausgeloosten 454 pCt. Prioritäts-Obligationen von den Jahren 1874
und 1876 (in Markwährung).
Lit. A. No. 157 850 1033 1351, ß. No. 843 1327 1352\Rückzahlungstermin
„ C. No. 828 1247 1880, D. No. 746 / 1. 0 c to b er 1880.
C. Nordbahnen.
1. Von den ausgeloosten 454 conv. resp. 454 pCt. Prioritäts-Obligationen vom
Jahre 1871.
Lit. A. No. 406, B. No 506, C. No. 123 1948. Rückzahlungstermin 1. October 1879.
„ A. No. 337 484 784 4489 4656, B. No. 1358 2251 2265 3238 7713 7990 8152, C. No. 56
291 390 2908 3319 3370. Rückzahlungstermin 1. October 1880.
2. Von den ausgeloosten 454 pCt* Prioritäts-Obligationen vom Jahre 1876.
Lit. D, No. 91 851, E. No. 667 1418, F. No. 1052 1896 3412. Rückzahlungstermin
1. October 1880.
Ludwigsbafen, 19. Juni 1881. Die Direction der Pfälzischen Bahnen, v. Jaeger. (1541)
Tarifwesen (Schluss).
Zum Tarif für den Prenssisch-Obersclile-
sischen Terbandgüterverkelir gelangt ein
DruckfehlerberichtigungsblattzurAusgabe,
das sofort zur Einführung gelangt. Inso-
weit diese Berichtigungen jedoch Erhöhun-
gen bedingen, treten diese erst mit dem
10. August er. in Kraft. Exemplare des
Berichtigungsblattes sind durch Vermitte-
lung sämmtlicber Billctexpeditionen des
Privat-Anzeigen (Schluss).
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Weise *. MönsRi, McschihenfabriK.
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Bisenbahn-Oberbau- und Hochbau-
Eisenbe8tandtheüe,mechanischeAus-
rüstungen, Rohguss und Maschinen-
arbeiten, WalzenstüWe und Mühlen-
bestandtheile.
Verbandes zu erhalten, ßromberg, den
18. Juni 1881. Königliche Eisenbahn-
direction. (1544 J)
IT. Specialtarife für bestimmte
Transport- Artikel.
Oberschlesische Eisenbahn.
Die Gültigkeitsdauer der Frachtsätze im
Theil II des Ausnabmetarifes vom 15/7. 79
nebst Nachtrag I für Steinkohlen etc. von
diesseitigen Stationen nach Stationen der
Mecklenburgischen Friedrich - Franzbahn,
sowie der Frachtsätze nach Neubranden-
burg der Berliner Nordbahn im Nach-
trag X sub II zum gemeinschaftlichen
Tarif der Oberschlesischen und Nieder-
schlesisch-Märkischen Eisenbahn für Stein-
kohlen etc. vom 1/8. 74 wird widerruflich
b^- 14. Jüli 1882 verlängert. Breslau, den
19. Juni 1881. Königl, Direction. (15.38)
4. Submissioneni
Bergiscli-Märkische Eisenbahn. Es soll
die Anfertigung und Lieferung von
a) 15 Stück zweiachsigen Personenwagen
III. Klasse (Coupesystem),
b) 10 Stück zweiachsigen Personenwagen
IV. Klasse (mit Intercommunication),
c) 5 Stück dreiachsigen Personenwagen
III. Klasse (Coupesystem), und
d) 5 Stück dreiachsigen Personenwagen
II. und III. Klasse (Coupesystem)
im Wege der öffentlichen Submission ver-
geben werden.
Offerten ersuchen wir bis spätestens
Sonnabend den 2. Juli 1881
Vormittags 11 Uhr
mit der Aufschrift:
Submission auf Lieferung von Personen-
wagen
frankirt und versiegelt an das diesseitige
maschinentechnische Büreau hier einzu-
reichen,woselbst deren Eröffnung in Gegen-
wart der persönlich erschienenen S^ub-
mittenten erfolgen wird.
Die massgebenden Lieferungsbedingun-
gen und Zeichnungen liegen zur Einsicht
auf dem maschinentechnischen Büreau
offen und können dieselben auch gegen
Erstattung der Druckkosten ad 3 Mark
von dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst
bezogen werden, Elberfeld, den 18. Juni
1881. Königlicbe Eisenbahndirection. (1514)
Actien-Gesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahlindustrie
zu Dortmund
Eisenbahnschienen und Pferdehahnschienen aus B<
merstahl,
laschen aus Schweisseisen, Flusseisen und Bessei
stahl.
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Lang- und Qnerschwellen aus Schweiss- u. Flussei
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Bandagen aus Bes:
Achsen aus Bess “
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Ornbenschienen aus Eisen und Stahl.
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^erstahl.
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und Stahl nach Profilbuch und in jedem vorgeschriebe-
uen Facon.
Stabeisen: Rund, Vierkant, Flach, auch in Flusseisen,
Bessemerstahl, Feinkorn, Puddelstahl, Hufstab- Mutter-
Felgen- Reifen- Rc
Geschmiedetes Eisen.
Euiversaleisen.
Profllirtes Eisen aller Art als:
Winkeleisen
T Eisen
X Trägereis,
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moor- Flusseisen- Martlmstahl- Bessemerstahl-Qualität.
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gebogene Scheiben jeder Art für Reflecteurs etc,
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Verantwortlicher Redacteur: Dr. jnr. Wilh. Koch
e 3). - Dru
n Berlin SW., Beuthstrai