Univ of
Toronto
Library
;■
*
Zentralblatt für Bibliothekswesen
XXVIII
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen
Begründet von Otto Hartwig
Herausgegeben
unter ständiger Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen
des In- und Auslandes
Dr. Paul Schwenke
Erstem Direktor der Kuuiglicheu Bibliothek in Berlin
Achtundzwanzigster Jahrgang
-^a?'^l-
Leipzig
Otto Harrassowitz
1911
cJo. 5?^
\
I n h a 1 1 s -Ve r z e i c h n i s.
Seite
Ausleihe an den italienischen Staatsbibliotheken. Von G. Leyh . 1
Die 10. Vereinigung schweizerischer Bibliothekare in Freiburg.
1910. Zwei neue schweizerische Bibliotheksgebäude. Von
H. Escher 16
Die von der Kgl. Bibliothek zu Berlin aus der Sammlung Phillipps
erworbenen Handschriften. Von Emil Jacobs . . . . 23
Fränkische Druckereien der Reformationszeit. Von Karl Schotten-
loher 57
Pier Candido Decembrio der Verfasser von Pseudo- Boccaccios
Compendium historiae Romanae. Von Ludwig Bertalot . 73
Von der Lederkommission des V. D. B 76
Die Druckerei Retro Minores in Köln und Heinrich Quentell.
Von E. Voullieme 97
Bücherverbot und Bücherzensur des 16. Jahrhunderts in Italien.
Von Josef Hilgers 108
Die Schiffsbibliotheken der Kaiserlichen Marine. Von J. F. Meufs 123
Bayerische Verordnung betr. die Abgabe von amtlichen Druck-
sachen an die öffentlichen Bibliotheken 125
Die Quellen der Costerlegende. Von G. H. Müller . . 145 193
Die Wittenberger Buchbinder im 16. Jahrhundert. Nach Max Senf 208
Eine Studienreise durch die Bibliotheken Spaniens und Portugals
im Auftrage der Inkunabel -Kommission. Von Konrad Ernst 215
Zur Geschichte der Zwickauer Ratsschulbibliothek. Von 0. Giemen 245
Zur Driickergeschichte von Valencia. Von K. Haebler . . . 253
Abbreviature nel minuscolo veronese. Von Antonio Spagnolo 259
Von der Lederkommission der V. D. B 261
Eine „Reichsbibliothek"? Von P. Schwenke 263
Preufsischer Erlafs über die Anstellung von Bibliothekssekretären
und Bibliothekssekretärinnen 266
Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken besonders über
ihre Aufstellung. Von G. Leyh 289
Schlufsbericht über die Inventarisierung der Inkunabeln in Deutsch-
land. Von K. Haebler 318
Die Anfänge des Buchdrucks in Reutlingen. Von Adolf Schmidt 325
Documenti per servire alla storia della tipografia napoletana nel
secolo XVI. Von Giovanni Bresciano 329
VI luhaltsverzeiehuis
Seite
Die 12. Bibliothekarversammlung: in Hamburg am 8. — 9. Juni.
Bericht über den Jiufscrcn Vorlauf. Von Paul Schwenke 345
Vorschriften für Bibliotliekscinbiinde, beschlossen vom Verein
Deutscher Bibliothekare am 8. .luni lull 350
Zwöltte Vorsammlung Deutscher Bil)liothokare in Hamburg am
8. und 9. Juni 1911 381
Versicherung derWertaonduugen der Bibliotheken. Ref. G.Schulz.
S. 3S7 — 390; Bericht der Ledcrkommission. Ref. J. Loubier
und 11. Paalzow. S. 390 — 400; Bericht der Kommission für
amtliche Drucksachen. Ref. II. Paalzow. S. 400 — 401; §006
dos Biirgorlicheu (icsetzbnches und die Bibllothoken. Ref.
R. Ilelfsig. 8.401—412; Vergleichung der englisch -ameri-
kanischen Katalogregeln mit der preulsischeu Instruktion. Ref.
R. Kaiser. S. 412— 430; Bericht der Kommission fürVerwaltxmgs-
praxis. Ref. A Keyser. S. 430 — 432; Kleine Mitteilungen.
S. 432 — 435; Mitgliederversammlung des V. D. B. S. 436; Die
Hamburger Stadtbibliothek. Von R. Münzel. S. 437 — 446;
Zentralisation der Bibliotheken. Von II. 0. Zimmer. S. 446 - 469.
Zu den Zetteldrucken der Königlichen Bibliothek. Von P. Schwenke 485
Die juristische Bibliothek des Georgius Sabinus. Von Fritz
Schillmann 487
Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden. Von L. Neu-
bauer 495
Leicarragas Baskish New Testament. Von Edward Spencer
Dodgson 509
Vom Schweizerischen Bibliothekswesen. Von H. Escher . . . 533
Zur Geschichte des Codex argenteus Upsaliensis. Von Ernst
Meyer 544
Kleine Mitteilungen 39 78 228 267 362 552
Literaturberichte und Anzeigen . . . 40 80 127 168 269 510 554
Umschau und neue Nachrichten 46 85 129 177 230 273 364 469
514 562
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen. Von
A. HortzBchansky 52 90 136 181 235 277 370 475 519 566
Antiquariatskataloge und Bücherauktionen 55 95 143 191 243 287
379 483 531 578
Personalnachrichten . . 55 96 144 192 244 288 380 484 532 580
Bekanntmachungen und Anfragen 56 96 144 192 244 288 380 532 580
Verzeichnis der besprochenen Bücher.
Arnold, Robert F., Allgemeine Bücherkunde zur neueren deutschen Literatur-
geschichte. 80.
Aude, A. F., Bibliographie critique et raisonnee des Ana frangais et
etrangers. 174.
Bibliotheken, Lesehallen ... im Königreiche Böhmen i. J. 1905, Allgemein
zugängliche. 168.
Bohatta, Hanns, Katalog d. Inkunabeln d. Fiirstl. Liechtensteinschen Fidei-
kommissbibliothek. 43.
Cannons, H. G. T. , Bibliography of Library Eeonomy. 271.
Drucke, Seltene, der Königl. Bibliothek zu Berlin. In Nachbild, hrsg. unter
Leitung von Paul Schwenke. I. 510.
Evers, G. A. Nederland. Bibliografie van boek- en bibliotheekwezen. 557.
Gardthausen, V., Griech. Paläographie. 2. Aufl. Bd 1. 558.
Goedeke, Karl, Grundrifs zur Geschichte der deutschen Dichtung. 513.
Haebler, Konraa, Typenrepertorium d. Wiegendrucke. 40.
Jahrbuch der Bücherpreise bearb. v. C.Beck. 514.
Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte, Bd 19 u. 20, 1,
bearb. v. Oscar Arnstein. 514.
Jahresverzeichnis der schweizerischen Hochschnlschriften. 128.
Katalog der Königl. Ernst August-Fideikommiss- Bibliothek in Gmunden. 272.
Lacombe, Paul. Bibliographie des travaux de Delisle. 557.
Lange, K., Der Bibliothekar. 561.
Lepreux, Georges, Gallia typographica. 45.
Luther, J., Titeleinfassungen der Reformationszeit. 82.
Alte Meister der Medizin u. Naturkunde. Bd 1—3. 560.
Milkan, Fritz, Die Königliche u. Univ.-Bibl. zu Breslau. 555.
Morel, Eugene, La Librairie publique. 128.
Nachträge zu Hains Repertorium bibliographicum. 41.
Otten, Bennata, Die deutschen Volksbibliotheken und Lesehallen in Städten
über 10 000 Einwohner. 127.
Pcddie, R. A., Conspectus incunabulorum. 42.
Pflugk-IIartung, J. von, Kunstgewerbe der Renaissance. Bd 1. 168.
Pi tollet, Camille, Sur la destinee des quelques manuscrits anciens. 82.
Rodenbach, Felix, Guide de bibliographie. Bruges berceau de l'art typo-
graphique. 272.
Savage, Ernest A. üld English libraries. 554.
Scott, S. H., Supplement au t. II du repertoire bibliographique Strass-
bonrgeois. 43.
Staerk, Antonio. Les manuscrits latins. Bibl. imper. de St.-Petersbourg. 55'J.
Weber, Franz, Die Inkunabeln d. Stettiner Stadtbibliothek. 45.
Weckbecker, Wilhelm Frh. v. Museen und Bibliotheken unter ver-
waltungstechn. Gesichtspunkten. 269.
Namen- und Sachregister.
Kursive Seitenzahl hinter einem Personennamen bezeichnet
einen Beitrag der genannten Person.
Das Namenregister zu den Personalnachrichten s. S. XIII.
Aberystwyfh, Nationalbibl. v. Wales.
51'.t.
Ahhvardt, Willi. 470.
Ahrens, W. 174.
Albany, Staatsbibliothek, Brand. 277.
Albnm aiuicorum. 363.
Amtliche Drucksachen, Bericht der
Kommission des Y. D. B. 400.
Arabische Zahlen in Europa. 363.
Athosklöster , Ilandschriftenphoto-
graphie. 364.
Aube, Bibliographie des Ana. 229.
Baden , Staatsbibliotheken , Amtsbe-
zeichnung d. Vorstände. 516.
Barwiüski, Eugen. .^52.
Basel, Universitätsbibliothek, Bericht.
368.
Bayern, Abgabe von amtl. Druck-
sachen an die öfTentl. Bibliotheken.
125. 17'^.
— Die staatl. Bibliotheken im Budget.
514.
— Bibliotheksgebühren. 515.
— Verein der unteren Bibliotheks-
bearaten. 87.
Becher. 275.
Belgien, Gesamtkatalog u. Auskunfts-
stelle. ISO. 233.
Berlin, Kartensammlungen. 365.
— Vereinigung d. Bibliothekare, Ge-
schäftsbericht. 365.
— Ki3nigl. Bibliothek , Brand im Sou-
terrain. 130.
Hans V. Bülows Bücherei. 562.
Eintausch einer Inkunabel. 177.
Etat. 85. .
Geschenk Wallich. 87.
Jahresbericht. 562.
Berlin, Königl. Bibliothek, Karten-
sammlung. 365.
Legat Korn. 87.
Deutsche Musiksammlung, Um-
zug. 469.
Nachlafs Eduard von Hartmann.
562.
Neuerwerbungen im Verhältnis
zur Gesamtheit d. Neuerscheinungen.
515.
Phillipps- Handschriften. 23.
Zählung der Druckschriften -
bestände. 40.
Zetteldrucke. 485.
— Herrenhaus -Bibliothek, Zugangs-
verzeichnisse 130.
— Kunstgewerbemuseum, Dachstuhl-
brand. 130.
— Landwirt. Hochschulblbl. 86.
— Bibliothek d. Keichskolonialamts,
Zeitschriftenverzeichnis. 177.
— Techn. llochschulbibliothek. 86.
— Univ.-Bibl., Etat. 85.
Bern, Landesbibl. 517. 537.
Bernays, Michael. 49.
Bertalot, Ludwig. 73.
Bibel, 42 zeilige, Reproduktion. SO.
Bible of 1611. 268.
Bibliofil, Russkij. 181.
BibHothekär (russische Zeitschrift).
135.
Bibliotheken , Bibliothekswesen ein-
zelner Staaten oder Orte s. bei diesen.
Bibliothekseinbände. 350.
Bibliotheksphotographie. 363.
Bibliothekswesen, Terminologie. 267.
Boccaccio. 73.
Bonn, Univ.-Bibl., Bericht. 274.
Etat. 85.
Namen- uud Sachregister
IX
Braunscliweig, Lyzealbibliothek. 86.
Bremen, Lesehalle, Bericht. 230.
Bresciano , Giovanni. 329.
Breslau, Stadtbibliothek, P'roissart-
]SIiuiatiirenbandschrift. 3fi2.
Schlagwortkatalog. 563.
— Techn. Hochschulbibliothek. 86.
— Universitätsbibl., Bericht. 306.
Etat. 85.
Geschichte. -169.
Bromberg , Kaiser - Wilhelm - Institut
für Landwirtschaft. 86.
— Stadtbibliothek, Hilfsarbeiterstelle.
87.
Schildernng. 564.
Brüssel , Institut International de
Bibliographie, Gesamtkatalog d.
Bibliotheken Belgiens. ISO.
— — Verzeichnis der medizin. Zeit-
schriften. 180.
Bucher. 49.
Bücherdesinfektion. 78.
Bücherverbot und Bücherzensur des
sechzehnten Jahrhunderts in Italien.
108.
Bülow, Hans von. 562.
Burnam, John M. 362.
Butler, Charles. 362.
Cambridge , Universitätsbibliothek ,
Bericht. 518.
Candido Decembrio, Pier. 73.
Chavkina, L. B. 276.
Chicago, John Crerar Bibliothek,
Bibliographische Veröffentlichungen.
471.
China. Erfindung der Hadernpapiere.
552.
Christiani, W. 51. 89. 135. 179. 181.
235. 277. 471.
Clarke, Archibald L. 268.
Giemen, 0. 245.
Costerlegende. 145. 194.
Crüwell. 51. 231. 368.
Daffis, Hans. 80.
Danzig, Technische Hochschule, Etat.
130.
Darmstadt, Hof bibliothek,Vermächtnis
Jäger. 1 30.
— Stadt. Lese- u. Bücherhalle, Ver-
mächtnis Jäger. 130.
Delphini, Editiones in usnm. 553.
Deneke. 470.
Deutsche Bibliothekare, Jahresver-
sammlung. 345.
— Lederkommission. 76. 129.261.390.
— Mitgliederversammlung. 436.
— 12. Versammlung. 381.
Deutsche Bibliothekare, Vorschriften
für Bibliothekseinbände. 350.
Deutschland, Inventarisation der lite-
rarischen Handschriften. 129.
— Inventarisation der Inkunabeln. 318.
— Zeitungswesen. 229.
Dodgson, Edward Spencer. 509. 554.
Dorsch, E. 555.
Dortmund, Wilhelm - Augste -Viktoria-
Bücherei , Katalog. 230.
Zeitschriftenaustausch. 87.
Dresden, Königliche Bibliothek,
Jahresbericht. 231.
— Bibl. d. Gehe-Stiftung, Bericht. 274.
Eger. 470.
Eisenach, Karl -Alexander-Bibliothek,
Katalog d. Wartburgbibliothek. 178.
England, Library Association, Inter-
national Committee. 180.
Erlangen, Univ. -Bibl., Budget. 515.
— Neubau. 516.
Erlinger Georg. 57.
Ernst, Konrad. 215.
Escher, H. 16. 533.
Famincyn, A. S. 235.
Fellenfür&t, Aegidius. 57.
Florenz, Bücherverbot und Bücher-
zensur des 16. Jh. 108.
— Nationalbibl. , Grundsteinlegung.
370.
Fränkische Druckereien der Refor-
mationszeit. 57.
Frankfurt a. M. , Senckenbergische
Bibl., Stadt. Beihilfe. 274.
Vertrag mit d. Magistrat. 130.
Frankfurter. 232. 269. 565. 566.
Frankreich, Commission superieure
des bibliotheqnes, Jahresversamml.
276.
— Societe frangaise de reproductions
de manuscrits ä peintures. 89.
Freiburg (Schweiz) Bibliotheksver-
einigung. 16.
— Bibliotheque cantonale et univer-
sitaire, Neubau. 19.
Gaiabert, Fr. 362.
Geibel. 275.
Genf, Oeifentl. und Universitätsbibl.
Bericht. 369.
Giefsen, Univ.- Bibl., Papyri. 470.
Glaue. 470.
Gloger, Sigismund. 181.
Göttingen, Univ. -Bibl., Bericht. 470.
Etat. 85.
Goleniscev. 51.
Goslar, Evangeliar. 268.
Nauion- und Sachregister
Greifswald, Univ.-Bibl., IJericht. 470.
Etat. 85.
Grolip, Moriz. 2(>7.
Croll, iM. ;t(i:).
Ilaebler, Kour. i;io. ^511 .'US.
llaft'kiii- llauiburpcr. 276.
Ila^en, Ernst Aii^'iist. 275.
Halle a. S., (Gründling oiuer Ötadt-
bibliotlu'k. 4N.
— Uuiv.-Hibl.. Bericht. 470.
Etat. s5.
namburg, Hibliothckarvcrsammliiug.
345. HM.
— OetVontl. Hücherhalle , Jahres-
berichte. 271.
— IStadtbibliotlu'k, Geschichte. 437.
— — Jahresbericht. 4S. 5(53.
Handschriften , Literarische deutsche.
1 29.
Hart, llorace. 2r)S.
Ilartuiann. Eduard von. 502.
Hell'sig, Kudülf. 4U1.
Hesseis. 20',i.
Hilgers, Josef. lOS.
Hill. G.F. 303.
Hittuiair, Anton. 368.
Hoc. Robert. Versteigerang der
Bibliothelc. 273. 560.
Hortzschansky , Adalbert. 168. 554.
561.
Hngelmann, H. C. 7fl.
Huth- Sammlung, Versteigerung. ISO.
519.
Jacobs, Emil. 23.
Jaeger, Wilhelm. 130.
Jena. Univ.-Bibl, Gebühren. 563.
Ihering, Rudolf v. 470.
Inkunabeln , Inventarisierung in
Deutschland. 318.
Innsbruck , Universitäts - Bibliothek,
Neubau. 51,
Jordan, Leo. 564.
Italien , Biicherverbot n. Bücherzensur
des 16. Jh. los.
— Staatsbibliotheken, Aufstellung. 289.
Ausleihe. 1.
— Vereinigung d. städt. Bibliotheks-
u. Museumsbeamten. 471.
Jude, Der Ewige, Bibliographie. 495.
Kairo, Khedivial- Bibliothek, Re-
organisation. 471.
Kaiser, Rudolf. 412.
Karlsruhe, Hof- u. Landesbibl., Aus-
stellung. 516.
Karlsruhe, Hof- u. Landesbibliothek,
Schenkung Bernays. 49.
Katalogregeln, Verglcichung d. engl.-
amerik. mit d.preufs. Instruktion. 412.
Keyfser, Adolf. -HiO.
ivicl, Univ.-Bibl., Etat. 86.
Kobert. 552.
Köln, Bibl. der Handelshochschule,
Bericht. .'ifiO.
Druckerei Ketro Minores. 97.
Königsberg i. Pr. , .Stadtbibliothek,
Um- u. Neubauten. 87.
— Univ.-Bibl., Bericht. 275.
Etat. s(;.
luventarisation der literarischen
deutschen Ilandschr. 129.
Kohfeldt, G. 367.
Korn. 87.
Krakau, Universitätsbibliothek, Be-
riclit. 179.
Kukula, Rieh. .S'.s'.
Kunstwissenschaft. Deutscher Verein
für. 2(;8.
Lederkommission des V. D. B. siehe
Deutsche Bibliothekare.
Lei(,'arraga3 Baskish New Testament.
5(19. 554.
Leidinger, Georg. 564.
Leipzig, Buchgewerbemuseum. 275.
— Stadtbibliothek , Ausschreibung
einer Bibliothekarstelle. 131.
— Stammbücher- und Autographen-
auktion. 273.
Leland, John. 268.
Leyh, G. 1. 289.
Liesegang, E. 132.
Linz, Studienbibliothek, Neubau. 50.
Loew , E. A. 363.
London, British Museum, Ausstellung
z. 300 jähr. Jubil. d. autoris. Bibel-
übers. 275.
Bericht. 518.
Schenkung Huth und Depo-
nierung der Königl. Musiksammlnng,
ISO.
— Versteigerung von Phillipps-Hand-
schriften. 273.
Loubier, Jean. 350. 390. 399.
Lübeck, Stadtbibliothek, luventari-
sation der literarischen deutschen
Handschriften. 129.
Verzeichnis d. laufenden Zeit-
schriften. 131.
Luft, Hans, of Marburg. 268.
Lund, Univ.-Bibl, Jahresbericht. 51.
Luther, Johannes. 168.
Magdeburg, StB, Bericht. 563.
Mailand, Biicherverbot u. Bücherzensur
des 16. Jh. 110.
Namen und Sachregister
XI
Mainz, Stadtbibliothek, Bericht. ST.
Malcolm, CA. 268.
Manchester, John Rylands Library,
Ausstellung z. 3u0 jähr. Jubiläum d.
autoris. Bibelübers. 275.
Manuscrits :i peiutures , Soci6te
fran^aise. 89.
Marburg. Univ.-Blbl. , Bericht. -171.
Etat. S5.
Marc, Paul. 303.
Marcel, Henry. 233.
Martin. 49.
l\I.ayer. Friedrich Arnold. 267.
Meufs, J. F. 123.
Meyer, Ernst. 544.
Mierosiawski. 51.
Milkau, Fritz. 469.
Miscellaneamusicaebibliographica.553.
Jlorgan , J. Pierpont. 4Tu.
Morgenroth, Willi. 366.
Moskau, Kaiser Alexander Museum,
Handschriften Goleni^cev. 51.
Müller, B. A. 553.
Müller, Balthasar. 64.
— G. H. 145. 194.
München, Hof- u.' Staatsbibliothek,
350 jähr. Bestehen. 231.
— Budget. 514.
PapjTolog. Handbibliothek. 564.
Pflichtliet'erung amtl. Druck-
sachen. 178.
Voltaire-Handschriften. 564.
Witteisbacher- Ausstellung. 178.
Zählung d. Bestandes. 516.
— Bibl. d. Nationalmuseums, Budget.
515.
— Bibl. d. Techn. Hochschule, Budget.
515.
— Universitätsbibl. , Budget. 515.
Münster, Univ. -Bibl., Etat. 85.
Erweiterungsbau. 564.
Münzel, Robert. 82. 437.
Musikbibliographie. 553.
Neapel, tipografia nel sec. XVI. 329.
Neubaur, L. 495.
New York, Public Library, Neubau.
277. 473.
New York, Versteigerung d. Bibl. Hoe.
273.
Oesterreich, Frauen im staatlichen
Bibliotheksdienst. 132.
— Mittelschulbibliotheken, Katalogi-
sierung. 79.
— Studienbibliotheken. 50.
— Titeländerungen. 565.
Olmütz, Studienbibliotheken, Umzug.
50.
Oxford, Bodleiana, Bericht. 369.
Staff-Kalendar. 134.
Paalzow, Hans. 350. 396. 400.
Panzer - Aktiengesellschaft , Bücher-
gestell. 39.
Papier, Erfindung. 552.
§ 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches
und die Bibliotheken. 401.
Paris, Bibl. Nat., Ashburnham-Barrois-
Handschrift. 191. 362.
— ßibliotheque Nationale, Jahres-
bericht. 233.
Parthey, Gustav. 229.
Passower, A. 51.
Peirce, Edmond. 268.
Perlbach, M. 228.
Phillipps- Handschriften. 23. 273.
Plomer, Henry R. 268.
Polnische Forschungsreise nach
Schweden. 552.
Portugal, Studienreise durch die
Bibliotheken. 215.
Posen, Kaiser - Wilhelm - Bibliothek,
Ausstellungen. 367.
Schilderung. 564.
Prag, Universitätsbibliothek, Neubau.
88.
Preda, Cristoforo. 362.
Preufsen, zur Ausbildung von Prakti-
kanten berechtigteBibliotheken. 364.
— Bibliotheken im Etat. 85.
— Diplomprüfung für den mittleren
Bibliotheksdienst. 230.
— Erlafs über die Anstellung von
Bibliothekssekretären u. Bibliotheks-
sekretärinnen. 266.
— Leihverkehr. 46. 86. 129.
— Sammlung der amtl. Drucksachen.
230.
— Universitätsbibliotheken im Ab-
geordnetenhause. 177.
Ausfüllung der Lücken. 364.
— Volksbibliotheken. 86.
Quentell, Heinrich 97.
Regensburg, Kreisbibliothek, Budget.
515.
Reichsbibliothek, Eine. 263.
Retro Minores. 97.
Reutlingen, Anfänge des Buchdrucks.
325.
Rom, Bücherverbot u. Bücherzensur
des 16. Jh. 118.
— Institutum Biblicum. 89.
Rosenheim, Max. 363.
Rostock , Universitätsbibliothek ,
Schenkung Sillem. 367.
XII
Nainoii itiul Sachregister
Sabinus, Georgiiis. 4S7.
Saoclii -Sinionetta, Ada. 471.
St. Andrews , Uuiv. - Bibl. , Carncgio -
B:ui. i:U.
St. Gallen. Stadtbibliothek, Neubau. "22.
St. Petersburg, Allrussischer Kiblio-
thekartag. ' ISt. 471.
— Gesellschaft tiir Bibliothekskuudo.
135.
— Bibliothek d. Akademie d. Wiss.,
Berieht. 89.
Sehenkung Passower. 51.
— Kaiserl. Bibliothek, Schenkung
Fauiincyu. '2;s5.
Schitfsbib'iiotheken d. Kaiserl. Marine.
123.
Schillmanu, Fritz. 487.
Schlackenwerth, Verkauf d. Bibliothek
des Piaristengyuinasiums. 133.
Schmediug. 364.
Schmidt. Adolf. 825.
Schottenloher, Karl. 57. 560.
Schnitze , Walter. 513. 514.
Schulz, Gottfried. 387.
Schweden. Polnische Forschungsreise.
.5.") 2.
Schweiz. Bibliothekswesen. 533.
— Vereinigung d. Bibliothekare. 16.
517. 533.
Schwenke, Panl. 39. 80. 127. 208.
263. 271 272. 345. 485.
Seligmann, E. 78.
Senf, Max. 208.
Sillem. 367.
Sobernheim, G. 78.
Spagnolo, Antonio. 259.
Spalato, Bibliothek des Archäolog.
Museums, Bibliotheca Ilieronymiana.
134.
Spanien, Bibliotheken im Budget. 135.
— Studienreise durch die Bibliotheken.
215.
Spasowicz. 51.
Springer, H. 553.
Stede, R. 268.
Stoklossa, Paul. 229.
Strafsburg, Stadtbibl., Bericht. .517.
— Universitäts - u. Landesbibliothek,
Bericht. 179.
Schenkungen. 49.
Sucha, Gräfl. Branickische Bibliothek.
228.
Sury, Charles. 233.
Terminologie des Bibliothekswesens.
267.
Transport - Versicherungsgesellschaft ,
Versicherung d.Wertsendungen. 3^7.
Trier, Stadtbibl., Diebstahl. 517.
Trommsdorir, P. 471.
Turin, Nation.albibliothek. TTistor. Aus-
stellung der Buclidruckerkunst 181.
Uppsala, Univ.-Bibl.jJahresbericht. 51.
— Codex argenteus. 544.
Valencia, Druckergeschichtc. 253.
Valentin, G. 229.
Verona, Minuskel. 259.
Versicherung der Wertsendungen.
39. 387.
Verwaltungspraxis , Bericht der
Kommission des V. D. ß. 430.
Voltaire-Handschriften in München. 564.
Voullieme, Ernst. 40. 97.
Wallich, Paul. 87.
Wardrop, Oliver. 369.
Warschau, Krasiiiskische Bibliothek.
Zuwachs u. Neubau. 51.
— Oeifentl. Bibliothek , Schenkung
Gloger. 181.
Washington, Kongrels-Bibliothek, Be-
richt u, Neukatalogisiernng. 472.
Weckbecker, Wilhelm Frh. v. 233.
Wedderburn, Alexander. 268.
Weinberger, Wilh. 559. 560.
Wertsendungen, Versicherung. 387.
Wiesbaden, Landesbibliothek, Neubau.
132.
Wien, Stadtbibliothek, Neubau. 49.
— Liechtensteinsche Bibl. 565.
— Universitätsbibliothek , Biicher-
magazin. 331.
Kaiser Franz-Josefs-Jubiläums-
Stiftung. 566.
— Zeitungsbibliothek. 331. 368.
Wiesner, J. von. 552.
Wilson, James M. 229.
Winterthur, Stadtbibl., Bericht. 518.
Wittenberg, Die Buchbinder d. 16. Jh,
208.
Wolfenbüttel, Herzogl. Bibliothek.
129. 177.
Wolkan. 232.
Worcester Cathedral, Library of
printed books. Geschichte. 229.
Wiirzburg, Univ. -Bibl., Budget. 515.
Zedier, Gottfried. 510.
Zentralisation der Bibliotheken. 446.
Zimmer, Hugo Otto. 446.
Zmigrodzki, M. 228.
Zotemberg. 49.
Zürich, Stadtbibliothek, Bericht. 369.
Zwickau , Ratsschulbibliothek , Ge-
schichte. 245.
Namenregister zu den Personalnachrichten.
Abb, Gustav. 5S0.
Altmann, Wilhelm. 580.
Audersson, Aksel. 244.
Aseu, Johannes. 192.
Batowski. 484.
Behm, Otto. 580.
Björubo, Axel Anthon. 532.
Bloedau, Karl August v. 532.
Bloemeke, Eduard. 532.
Bohatta, Johann. 192.
Born, Eman. de. 580.
Borecky, Jaromir. 192.
Burger, Michael. 192.
Bygden, Anders Leonard. 244.
Cohn, Leopold. 96.
Crain, Paul. 532.
Crous, Ernst. 580.
Degering, Hermann. 380.
Dezelic, Velimir. 192.
Döhring, Arthur. 580.
Dorsch, Ernst. 96. 144.
Drahn, Hermann. 244.
Dukmej^er, Friedrich. 192.
Eichler, Ferdinand. 288.
Erman, Wilhelm. 580.
Euringer, Ernst. 532.
Fechtner, Eduard. 192.
Fick, Karl. 5S0.
Fischer-Benzon, Rudolf v. 484.
Flemming, Johannes. 532. 580.
Frankfurter, Salomon. 192.
Gerhard, Karl. 244.
Van den Gheyn, J. 380.
Gilbert, 0. 380.
Gittens, Franz. 580.
Glauning, Otto. 192.
Gyalui, Farkas. 484.
Haebler, Konrad. 580.
Haeghen, F. van der. 580.
Harnack, Adolf. 144. 380. 532.
Hartmann, August. 192.
Hartmann, Ferdinand. 90.
Hefermehl, Ernst. 484.
Himmelbaur, J. 56.
Hirsch, Paul. 55.
Hirschler. 484.
Hittmair, Anton. 380.
Jessen, Peter. 96.
Kapferer, Heinrich. 484.
Kemke, Johannes. 484.
Kirffcl. Willibald. 192.
Klein, Karl. 56. 580.
Kluge, Hermann. 532.
Knauls, Wilhelm. 192.
Kostrencii, Johann. 192.
Kukiüa, Richard. 192.
Kulpe, Wilhelm. 580.
Kunz, Karl. 192.
Kunze, Waldemar. 144.
Laban, Ferdinand. 96.
La Ronciere, Ch. de. 96.
Leidinger, Georg. 192.
List, Friedrich. 580.
Lippert, Julius. 380.
List, Willy. 56.
Luther, Johannes. 484.
Lutz, Emil. 96.
Maas, Georg. 56. 532.
Marckwald, Ernst. 580.
Meyer, Walter. 56.
Milkau, Fritz. 484. 532.
Minde-Pouet, Georg. 484.
Molsdorf, Wilhelm. 96.
Morgenroth, Willi. 380.
Moritz, Bernhard. 380. 484.
Müller, Georg. 192.
Noerrenberg, Constantin. 532.
Oberlaender, Herbert. 192. 244. 484,
Oehler, Richard. 144.
XIV
Namenregistpr zn den rorsoimlnacbrichten
Poiskor. .lohanu. 96.
Pelka, Willu'lm. 5:^2.
Pfaudl, Liiiiwifc. -in.
Pieper. Miix. 5^0.
Pietselunami , Kioliard.
Pieth, AVillielm. JM.
Protzsch, Karl. 50.
hi\. •24-1. yj:
Rauschenberger, Walter. 2bS.
Redlich, l>an7,. !t(i.
Relihiiider, (irf Nikolaus v. 56.
Reiche, Paul. 4S-1.
Rodenber^, Julius. 2SS.
Rohde, Fritz. 3sO.
Roiifjusz, Johann. 192.
Rutil, Ernst. 5ti.
Ruwe, Ernst. 96.
Riibsaui, Josef. 96.
Schäfer, Ernst. 580.
Scheele, Konrad v. 4S4.
Schnerich, Alfred. 192.
Schnorr v. Carolst'eld, Hans. 192.
Schuiitf;;en, Alexander. 484.
Schorbach, Karl. 56. 5bÜ.
Schroeder, F. 288.
Schukowitz, Hans. 288.
Schwenke, Paul. 244. 532. 580.
Seraphini, August. 244.
Stastiiy, Johann, 192.
Stern, Ludwif^. 532.
Stier, (Jerhard. 580.
Stoetzner, Paul. 288.
Sulz, Eugen. 380.
Tautz, Knrt. 192.
Vincenti, Arthur R'" v. 56. 144.
Vogt, Wilhelm. 56. 4S4.
Vorberg, Axel. 580.
Vreese, Wilhelm de. 580.
Waetzold, Wilhelm. 214.
Weber, Christoph. 192.
Weber, Franz. 144.
Wenker, Georg. 380. 484.
Witasek, Stefan. 288.
Witzel, Georg. 5S<).
Woltf, Georg. 192.
Wustmann, Gustav. 56.
Zlnshman, Karl. 484.
Zimmer, Hugo Otto.
244.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 1. Heft. Januar 1911,
Ausleihe an den italienischen Staatsbibliotheken.
Eine längere Beurlaubung an das Kgl. Preufsische Historische In-
stitut in Rom hat mir Gelegenheit gegeben die Praxis einiger italienischer
Staatsbibliotheken, besonders der bedeutendsten italienischen Bibliothek,
der Vittorio Emanuele in Rom, näher kennen zu lernen.^) Ich habe
versucht meine Beobachtungen aus der Literatur zu ergänzen und be-
richte hier zunächst über das italienische Ausleihwesen.
Die florentinische Bibliothekarin Giuiia Sacconi, die im Jahre 1892
einige Bibliotheken der Schweiz, Bayerns und Oesterreichs besucht hat,
wundert sich in ihrem Reisebericht-) über nichts mehr als über die
nach ihrer Ansicht bis zum Mifsbrauch getriebene Liberalität, mit der
man dort Bücher aus öffentlichen Bibliotheken mit nach Hause gäbe.
Umgekehrt wird sich der an heimische Verhältnisse gewöhnte, in Italien
reisende deutsche Bibliothekar über die Beschränkungen wundern, denen
der italienische Leihbetrieb unterliegt. In keinem Punkt unterscheidet
sich die Bibliothekspraxis beider Länder so sehr als gerade hier. Zwar
ist es nicht richtig — auch gegen die Autorität Hartwigs 3) in italienischen
Dingen mufs das gesagt werden — dafs erst das Ausleihreglement von
1886 in Italien eine „prinzipielle Neuerung" bedeutet habe, als ob vorher
die Bücher nur innerhalb der Bibliotheken zur Benutzung gegeben
worden seien. Schon das Regolamento Bargoni von 1869 ■*) und sehr
viel ausführlicher noch das unter dem Minister Bonghi herausgekommene
1) Es ist mir eine grofse Freude, an dieser Stelle den Herren zu danken,
durch deren liebenswürdiges Entgegenkommen ich einen Einblick in die
Praxis des italienischen Bibliothekswesens habe gewinnen können. Ich nenne
vor allem den um die Neuorganisation der Vittorio Emanuele hochverdienten
Direktor Cav. Bonazzi, ferner Cav. Giorgi, Direktor der Casanatense, und
Cumm. Pintor, Bibliothekar des Senats in Rom. Durch briefliche Nach-
richten haben mich verptiichtet Comm. Fumagalli, Direktor der Estense in
Modena und Privatdozent Dr. Pasquali in Rom, ganz besonders aber die
Bibliothekare von der Vittorio Emanuele, Dr. Calcagno, Dr. Guli und Dr.
Mascaretti, die auch in Rom keine Zeit und Mühe gescheut haben mich zn
belehren.
2) Rivista delle bibl. 4. 1893. S. 63ff.
3) Zbl. f. Bw. 3. 1886. S. 331 f.
4) Abgedr. im „Neuen Anzeiger f. Bibliogr.'' Jg. 1870. S. 3 ff.
XXVIII. I. 1
2 Ausleihe au den italieuischeu Staatsbibliotheken
Spezialrcp:lemcnt von 1876') hat Hestirammifien über das Entleihen
aus ölTentliclieu Staatsbibliotlioken aufgestellt. Im Jahre 1886 ist dann
allerdings die ganze Materie von neuem und noch mehr ins Detail
geordnet worden, das in der Hauptsache aucli in der neuen Fassung
vom 3. August 1908'^) wiedcrkelirt. Aber im Gegensatz zur weit-
gehendsten Oeffnung der Lesesäle ist man durch die Jahrzehnte hin-
durch äufserst vorsichtig geblieben mit der Verleihung an einzelne
Personen ; nur die Grenzen der Verleihung von Bibliothek zu Bibliothek
hat man nach und nacli weiter gezogen und ein viel verknotetes Netz
über ganz Italien ausgespannt. Das Entleihen am Ort gilt immer noch
als Ausnahme. Art. 125 des allgemeinen Regolamento vom 24. Ok-
tober 1907 sagt unter Hinweis auf das nachfolgende spezielle Lcih-
reglement: „e consentito il prestito" und ich bin des öfteren Zeuge
gewesen, wie der Ausleihbeamte drängende Benutzer einfach abgewiesen
hat mit der Begründung, dafs das Ausleihen kein Recht, sondern eine
Konzession sei. Eine Benutzung im Lesesal geht unter allen Um-
ständen vor und von Fall zu Fall wird geprüft, ob das verlangte
Buch nicht am Ende unter die Kategorie der Unverleihbaren gehöre.
Es sind nämlicli weit mehr Bücher vom Verleihen ausgeschlossen
als etwa an den deutschen Bibliotheken Brauch ist. Nicht blofs Selten-
heiten, alte Drucke, Tafel werke, Nachschlagewerke, sondern auch die
schöne Literatur in ihrem ganzen Umfang, Partituren und überhaupt
Musikalien, dann vor allem auch Schultexte sowie alles was sich als
Hand- und Lehrbuch bezeichnet, womit fast die ganze Examenliteratur
für den Studenten getroffen ist. Ferner dürfen alle Bücher, die in den
beiden letzten Jahren erschienen sind, nach ihrer Erwerbung ein halbes
Jahr lang nur in der Bibliothek benutzt werden und schliefslich kann
überhaupt die Lektüre aller häufiger gebrauchten Werke auf den Lesesal
eingeschränkt bleiben.
Die betreffenden Paragraphen stehen aber nicht blofs auf dem
Papier, sondern werden, soweit meine Erfahrung reicht, auch genau
beachtet. Mir persönlich ist es z. B. nicht möglich gewesen, Gräseis Hand-
buch w-eder in der deutschen noch in der italienischen Ausgabe zu
entleihen, da es zu den Handbüchern gehöre, zu deren Entleihung die
persönliche Erlaubnis des Direktors erforderlich sei. Diese Neuerung
hat allerdings das Regolamento von 1908 gebracht. Vorher konnte
nicht einmal der Direktor auf eigene Verantwortung und in aufser-
ordentlichen Fällen, wie jetzt die neue Fassung des Art. 5 erlaubt,
solche dem Leihverkehr entzogenen Bücher aufser Haus geben. Merk-
1) Abgedr. im „Neuen Anzeiger f. Bibliogr." Jg. 1876. S. 222 ff.
2) Abgedr. in der „Eaccolta delle leggi e dei regolamenti in vigore al 1.
ottobre 19u9 per le biblioteche governative". Roma 1909. — Für gütige Ueber-
lassung dieser für die Kenntnis des italienischen Bibliothekswesens unent-
behrlichen Sammlung sage ich auch an dieser Stelle dem Sektionschef für
Bibliothekswesen im ital. Unterrichtsministerium, Comm. Filippi ergebenen
Dank. — Eine französ. Uebersetzung des Reglements findet sich in der Revue
des bibliotheques et archives de Belgique. T. 7. 1909. S. 6 ff.
von G. Leyh 3
würdigerweise findet man in Italien diese Praxis aber nicht einmal
sehr beengend, sondern sogar noch ganz erstaunlich liberal. Ja schon
vor mehr als 10 Jahren haben sich Bibliothekare, Gelehrte, Abgeord-
nete in Klagen vereinigt über das Uebermafs an Entgegenkommen im
Leihverkehr, der schon geradezu gefährliche Dimensionen angenommen
liabe zum Schaden der gelehrten Arbeit und zum Schaden des Buch-
handels und man ging wiederholt mit dem Gedanken um, die angebliche
Flut einzudämmen durch eine Besteuerung entweder der Leihscheine
oder der Bürgscheine.')
Ueber den tatsächlichen Umfang werde ich weiter unten Zahlen
anführen. Zunächst erhebt sich die Frage: wer darf überhaupt. ent-
leihen? Direkt nicht einmal jeder höhere Staatsbeamte. Jedem Ueber-
mafs ist genügend vorgebeugt durch ein vierfach gegliedertes System
von Berechtigungen nach Beruf, Gehalts- und Rangklassen, das so
streng ist, dafs es noch eine ganze Reihe höherer Staatsbeamter in die
unterste Klasse der Benutzer verweist, die nicht ohne Bürg?chein ent-
leihen dürfen — eine solche Vergünstigung erblickt man in dem Recht
zum Ausleihen an einer öffentlichen Staatsbibliothek. Um jeden
Petenten nach seinem Recht zu behandeln, bedarf es für den Ausleih-
beamten keiner geringen Kenntnis der Beamtenhierarchie. Es dürfen
nämlich die Angehörigen einiger weniger Gruppen für ihre Person
entleihen und daneben noch für fünf andere beliebige Personen bürgen;
andere , so besonders die Direktoren von Staatsbehörden, dürfen ent-
leihen, Bürgschaft leisten jedoch nur für die ihnen unterstellten Be-
amten und auch nie für mehr als zehn zu gleicher Zeit; wieder andere
dürfen nur für ihre Person entleihen, und diesen drei Kategorien steht
die Hauptmasse der Benutzer gegenüber, die einen Bürgschein nötig
haben.
Für die Nationalbibliothek in Florenz ist aus den statistischen Mit-
teilungen des „Bollettino delle pubblicazioni italiane" bekannt, dafs nur
etwa ein Fünftel aller Benutzer ohne Bürgschein entleiht, für die
Vittorio Emanuele in Rom teilt mir Dr. Mascaretti mit, dafs seit einer
Reihe von Jahren ein festes Verhältnis von 1 : 2 besteht zwischen den
Entleihern ohne und denen mit Bürgschein. An den Universitäts-
bibliotheken wird die Differenz weitaus gröfser sein, da vor allem auch
jeder Student einen Bürgschein beibringen mufs.
Ich führe einige charakteristische Beispiele an, die den Unterschied
zwischen italienischer und deutscher Praxis zeigen. In Erläuterung
der Artikel 11, 15 und IG ist dem Regolamento eine 16 Spalten lange
Liste derjenigen Staatsämter beigegeben, die ihren Inhaber zur Aus-
leihe an den Staatsbibliotheken berechtigen, aber von den etwa 300
Kategorien kann nur die eine Hälfte entleihen und zugleich für die
dem jeweiligen Amtsdirektor unterstellten Beamten in der Höchstzahl
1) Rivista delle bibl. 10. 1899. S. 127; 11. 1900. S. 103; 13. 1902. S. 72f.;
18. 1907. S. 88. — Ferner G. Puliti, Per le biblioteche, considerazioni e pro-
poste. (Jatania 1903. S. 3.
1^
4 Ausleihe an den italienischen Staatsbibliotheken
von 10 bürgen, die andere Hälfte kann nur entleihen, aber nicht
bürgen. Darunter sind Beamte mit dem für italienische Verhältnisse
schon recht liohen Einkommen von 5 — 6000 Lire, das nicht einmal von
allen Bibliotheksdirektoren erreicht wird. So sind z. B. Gymnasial-
professoren, Amtsrichter, Archivare, llauptleute nur zur Ausleihe für
ihre Person berechtigt, erst der Major kann für den Leutnant bürgen.
Ebenso bürgen die Direktoren der l\gl. Museen und der Bibliotheken
für die Beamten ihrer Anstalt. Von den 335 oberen und mittleren
Beamten an den italienischen Staatsbibliotheken sind nur 32 direkt
berechtigt, alle anderen brauchen einen Bürgschein, um aus ihrer
eigenen Bibliothek, in der sie täglich 0 — 7 Stunden tätig sind, ein
Buch entleihen zu dürfen.
Mit den italienischen Beamten in leitenden Stellungen der Zentral-
und Provinzial Verwaltung haben auch Ausländer, die sich in offizieller
Stellung in Italien aufhalten, gleiche Rechte. So können die Gesandten
und Konsuln entleihen und auch für zehn Angehörige des Staates, den
sie vertreten, bürgen, ebenso wie die Direktoren der fremdstaatlichen
wissenschaftlichen Institute für die Mitglieder ihrer Institute.
Die am meisten bevorrechtete Klasse hat, wie schon gesagt, das
Recht nicht nur zu entleihen, sondern auch für fünf beliebige andere
Personen Bürgscheine auszustellen. Ich zähle diese Beamtengruppen
vollständig auf. J]s sind die Minister, Unterstaatssekretäre, Regierungs-
präsidenten, die richterlichen Beamten vom Gerichtspräsidenten und
vom Staatsanwalt an aufwärts, die Staatsräte und die Provinzialschul-
räte, die Direktoren der Staatsarchive und endlich noch die ordent-
lichen und aufserordentlichen Professoren. Vor 1908 war dieser ganzen
Gruppe zehn Bürgscheine auszustellen gestattet, das neue Reglement hat
die Zahl auf fünf beschränkt. Um der Hauptmasse der Bücherbe-
dürftigen, den Studenten, das Entleihen zu ermöglichen, hat man da-
neben freilich noch die Rechte der Universitätsprofessoren erweitern
müssen. Der Professor, nicht aber der Privatdozent, der bis zum Jahre
1891 sogar einen Bürgschein vorlegen mufste, kann für alle Studenten,
die sich an seinen Kursen beteiligen, bürgen. Diese Studentenbürg-
scheine müssen aber zur erhöhten Sicherheit aufser der Unterschrift
des Fachprofessors auch noch den Stempel und die Unterschrift des
Universitätssekretärs tragen sowie die laufende Nummer aus einem
Register, das speziell für diese Bürgscheine auf dem Universitäts-
sekretariat geführt wird, also wesentliche Weiterungen und Erschwerungen,
die dem deutschen Studenten unbekannt bleiben.
Für Personen in offiziellen Stellungen hatte auch schon das alte
Regolamento von 1886 vorgesorgt, nicht ausreichend jedoch für die
zahlreichen Privatpersonen, die ein Interesse an der Benutzung einer
öffentlichen Bibliothek haben, die Privatgelehrten, Journalisten usw.,
denen es vor 1908 recht schwer gewesen sein mufs, ein Buch aus
einer Staatsbibliothek nach Hause zu bekommen. Ein neuer Artikel 12
erlaubt jetzt dem Direktor auf eigene Verantwortung an Personen von
bedeutendem wissenschaftlichen oder literarischen Ruf Bücher zu ver-
vou G. Leyh 5
leihen. Auf die weitaus gröfsere Zahl wird aber der Artikel 15 An-
wendung finden müssen, der ein Entleihen gegen Hinterlegung einer
Geldsumme vorsieht.') Leider hat sich aber die italienische Bureaukratie
nicht zu dem einfachsten, z. B. von der Kgl. Bibliothek in Berlin oder
von der Universitätsbibliothek in Greifswald gewählten Modus ver-
stehen können, nämlich zur Hinterlegung einer dem Wert des Buches
entsprechenden Geldsumme bei der Bibliothek selbst. Nach der Ver-
einbarung des Benutzers mit dem Bibliotheksdirektor erfolgt vielmehr
erst ein Austausch von Schriftstücken zwischen der Bibliotheksver-
waltung und dem Staatsschatzamt, das die Geldsumme verwahrt, der
Tage in Anspruch nimmt. Auf der Bibliothek wird nur die Quittung
über die Summe hinterlegt. Nach Ablauf eines Jahres mufs die Summe
zurückgezogen oder das Depot erneuert werden. Wird dies versäumt,
so ist eine Summe unter 200 Lire — gewöhnlich handelt es sich nur um
Depots von 10 — 50 Lire — nur durch ein an das Schatzministerium
auf Stempelpapier einzureichendes Gesuch wiederzuerlangen. Für eine
Summe über 200 Lire ist der Weg noch langwieriger. Die Einrichtung
ist wesentlich für den Fremden gedacht, der seine Studien in Italien
betreibt; nach meinen Erkundigungen finden es aber viele einfacher,
ihren Konsul um einen Bflrgschein anzugehen und eventuell eine Summe
beim Konsulat zu deponieren.
Zu all diesen Beschränkungen in der Zulassung zur Ausleihe
kommt eine weitere in bezug auf die Zahl der Werke, die ein Ent-
leiher gleichzeitig zu Hause haben darf. Auch hier gibt es ein zwei-
faches Berechtigungssystem. Wer mit Bürgschein entleiht, darf gleich-
zeitig einschliefslich der durch den auswärtigen Leihverkehr von anderen
Bibliotheken erhaltenen Bücher im ganzen drei Werke in Händen haben;
wer ohne Bürgschein leihberechtigt ist, fünf. Da aber von mehr-
bändigen Werken nicht mehr als drei Bände auf einen Leihschein
gegeben werden, so kann auch ein Universitätsprofessor im günstigsten
Fall nicht mehr als 15 Bände entleihen, in Wirklichkeit werden es
meist sehr viel weniger sein; ein Student oder auch ein Archivar der
zweiten Rangklasse oder ein Bibliothekar sogar höchstens 9 Bände. Ja
ein Elementarlehrer, der freilich in seiner Vorbildung hinter dem deutschen
Volksschullehrer zurücksteht, kann im besten Fall nur zwei Werke
entleihen, für die er je einen eigenen, auf das spezielle Werk ausge-
stellten BüTgschein des Bürgermeisters beibringen mufs, genau so wie
der Gymnasiast einen solchen von seinem Direktor.
Dafs in der Praxis, zumal an den Universitätsbibliotheken, wo die
engere Verbindung-) der Bibliothek mit der Universität die Beamten
1) Vgl. die Austuhrungsbestimmungen im Bollettino uif. del Ministero d.
Pubbl. Istr. 35,2. 19t)8. S. 3ti54.
2) Die ^'erbiIldu^g ist aber niemals so eug gewesen wie Ntetebus (Zbl.
f. Bw. 23. lOOO. S. :m;i) nach dem Vorgang Miinzels (Zbl. f. Bw. 7. 1890. S. 237)
und Dziatzkos (.Sanimluug bibliothekswiss. Arbeiten. Leipzig 1S94. S. 106) an-
nimmt. Die Institute hatten immer ihre eigenen Etats und die ' ,„ des Biblio-
theksetats werden nicht den Instituten, sondern den Fakultäten überwiesen
zum Zwecke von Erwerbungen für die Universitätsbibliothek durcli die Biblio-
thekskommission.
'i Ausleihe an den italienisclien .Staatsbibliotheken
von den Wünschen der Professoren abhängiger macht, das Bedürfnis
stärker ist und die allzu engen Fesseln sprengt, liegt nahe. Aber
immerliin hat die Kommission, welche elf Staatsbibliotheken während
des Jahres 1909 einer Untersuchung unterzog,') doch nur an vier
Kibliotheken festgestellt, dais nielir Werke in den Händen der Benutzer
und speziell der Professoren waren als das Kegolamento zuläfst. Dafs
es in einem Fall 13, in einem anderen sogar 35 Werke waren, schien
freilich so unerhört, dafs man nicht unterliefs, diese Zahlen in dem dem
Ministerium vorgelegten Bericht anzumerken.
Es wird einleuchten, dafs unter diesen Umständen Ausleihziifern
wie sie deutsche Universitätsbibliotheken erreichen, in Italien von vorn-
herein unmöglich sind. Ich führe einige Ziffern an, bemerke aber,
dafs die italienische und deutsche Bibliotheksstatistik nicht direkt ver-
gleichbar ist, da die italienische die benutzten Werke, die deutsche
die benutzten Bände zählt.
Folgende Tabelle stellt für einige Jahre die Zahl der im Lesesal
benutzten neben die Zahl der verlielienen Werke und die Gesamt-
benutzungsziffer an den 32 Staatsbibliotheken.
Benutzung
in der Bibliothek ausserhalb d. Bildiothck OeHanitbenutz}.'.
1886/87
974 140
24 574
998 714
1891
1451646
45142
l 496 788
1906
1 363 887
121021
1 484 908
1908
1525 297
125 245
1650 542
Aus dieser Uebersicht ergibt sich, dafs sich absolut genommen, die
Zahl der verliehenen Werke von 1886 bis 1908 verfünffacht hat,
während die Benutzung im Lesesal nur etwa um die Hälfte gestiegen
ist. Im Jahre 1886/87 sind 2,5",,, im Jahre 1908 aber schon 7,5" „
aller benutzten Werke verliehen worden. Relativ genommen hat sich
die Ausleihzifter also doch nur verdreifacht.
J]in etwas anderes Bild erhält man bei der Betrachtung der ein-
zelnen Bibliotheken. An der Universitätsbibliothek in Pavia wurden
schon 1877 4,4" ^ aller benutzten Werke verliehen, an der Universitäts-
bibliothek in Bologna 4,9" „, in Catania 6,7 "/o, eine Zahl, die dem
im Jahre 1908 erreichten Durchschnitt von 7,5"/,, schon recht nahe
kommt. Allerdings finden sich an anderen Bibliotheken wieder ganz
minimale Ziffern. So wurden an der Universitätsbibliothek in Turin
im Jahre 1877 von 1000 benutzten Büchern kaum 2 verliehen, in
Messina 5, in I^eapel 6; in Genua 1 von 100, an der Universitäts-
bibliothek in Rom und in Padua je 2 von 100.
Erhebliche Aenderungen zeigen sich aber im Jahre 1908, wo die
Ausleihziffer an der Universitätsbibliothek in Messiua schon 17 0/^ der
Gesamtbenutzung erreicht, in Neapel 14" y, in Genua und Catania ll^o;
sehr konservativ geblieben ist jedoch die italienische Musterbibliothek,
die Vittorio Emanuele in Rom, die 1908 nur 5"/y verliehen hat, während
1) S. Zbl. 1910. S. 37S.
von G. Leyh 7
ihr Gegenstück in Florenz bis zu 15 o/o in die Höhe gegangen ist.
Beide Bibliotheken hatten im Jahre 1877 denselben Stand von 2,6 "/o.
Ich fülire einige Zahlen von deutschen Bibliotheken zum Vergleich an:
im Jahr 1909 sind in Königsberg 75, in Breslau 77, in Göttingen 78
und in Greifswald sogar 89" „ aller benutzten Bücher aufserhalb der
Bibliothek benutzt worden. An der Königlichen Bibliothek Berlin
sinkt die Verhältniszahl allerdings auf 5<), in Halle auf 52, bleibt
aber immer noch in weitem Abstand von der im Jahre 1908 in Italien
höchsten Zahl von 17%.
Ein noch deutlicheres Bild des Ausleibetriebes gewähren die ab-
soluten Zahlen. Man kann wohl sagen, dafs an vielen italienischen
Universitätsbibliotheken an einem Tag nicht viel mehr Werke ver-
liehen werden, als ein Diener mit einem Male auf einem Arm herbei-
tragen kann. So wurden im Jahr 1908 an den Universitätsbibliotheken
in Cagliari und Genua im Durchschnitt täglich nur je 8 Werke, in
Bologna, das über 2000 Studenten zählt, nur 9 Werke verliehen, ebenso
viel wie an der römischen Universitätsbibliothek — die Universität
Rom zählt über 3600 Studenten — ; in Padua wurden 10 Werke ver-
liehen, in Turin dagegen schon 23, an der Vittorio Emanuele 39. Die
höchsten Ziffern wurden erreicht an der Nazionale Centrale in Florenz
mit 52 und an der Universitätsbibliothek in Neapel mit 59 Werken,
während Göttingen im Jahre 1909 jeden Tag etwa 277 Bände ausge-
liehen hat. Man begreift, dafs das Drängen und Treiben, wie wir es
in den deutschen Ausleihzimmern gewohnt sind, in Italien unbekannt
ist. Die gröfste italienische Bibliothek, die Vittorio Emanuele in Rom,
hat mit 11 122 Werken im Jahr 1908, wobei sogar noch der aus-
wärtige Verkehr mit etwa 1500 Werken inbegriffen ist, kaum viel
mehr als die Hälfte der Büchermasse verliehen, die Kiel, die am
wenigsten benutzte preufsische Universitätsbibliothek, mit 21000 Bänden
im Jahr 1909 aufser Haus gegeben hat. Zur Ergänzung sei jedoch
nebenbei bemerkt, dafs im Jahr 1908, also noch vor den durchgreifenden
Verbesserungen^ die der energie volle Bonazzi jetzt eingeführt hat und
die für die folgenden Jahre noch wesentlich höhere Zahlen ergeben
werden, an der einzigen römischen Bibliothek, die nur die Hälfte von
dem ausgeliehen hat, was die kleinste preufsische Universitätsbibliothek
ausleiht, täglich soviel Lesesaalgäste verkehrten als im Jahr 1909 an
den 6 Universitätsbibliotheken in Breslau, Göttingen, Greifswald, Halle,
Kiel und Königsberg zusammengenommen und dafs für diese Benutzer
im Laufe des Jahres mehr als doppelt so viele Werke aus den Maga-
zinen herbeigeholt worden sind als an jenen 6 deutschen Bibliotheken.
Im Jahre 1908 wurden an der Vittorio Emanuele nicht weniger als
205197 Druckwerke und 589 Handschriften in der Bibliothek benutzt,
abgesehen von der in der Sala di studio aufgestellten, freilich nur
einem beschränkten Benutzerkreis zugänglichen Handbibliothek, wobei
noch zu beachten ist, dafs für die Statistik Doppelzählungen der zur
Benutzung an den folgenden Tagen im Lesesal zurückgelegten Werke
nicht vorgenommen werden.
^ AusU'ilie au dvi\ itiilioiiisclion StivatsbibliDtliokcn
Nur bei dienen niedvip^en Ausleihziflern ist eine Umständlichkeit
des Ausleihmodus mög:licli, bei dem sich bei 40 — 50 Entleihungen an
einem Aibeitstnp; von 0 — 7 Stunden zwei Sekretäre hinreichend be-
schäftiiit, bei 70 — 80 Entleihungen, eine Zahl die auch an der gröfsten
italienischen Hibliothek nur ganz ausnahmsweise erreiclit wird, stark
überlastet fühlen — ein schlagender Beweis dafür, wie wenig die
Bibliotheken in ihren Arbeitsleistungen mit einander vergleichbar sind,
wenn man nur Beamtenzahl und Benutzungsziltern kennt und nicht
auch den umständlichen Apparat, der z. B. in diesem Fall an allen
italienischen Bibliotheken in gleicher Weise als Hemmschuh wirkt.
Nach dem Regolamento können die Bestellzettel mit der Post ein-
gesandt oder auch in einem in der Bibliothek angebrachten Bestell-
kasten hinterlegt werden. In Wirklichkeit ist es aber nach meinen
Erfahrungen vielmehr nötig, die Zettel persönlich einem Beamten ein-
zuhändigen. Der Zettelkasten in der Vittorio Emanule war so sehr
mit ungenauen Bestellungen oder auch schon einmal benutzten Zetteln
angefüllt worden, dafs den Beamten eine zu grofse Last daraus er-
wachsen war, und so hatte man ihn einfach fortgenommen. An den
drei grofsen römischen Bibliotheken, deren Geschäftsgang ich näher
kenne, Avird aufser dem genauen Titel auch noch die Standnummer
des Buches verlangt und entgegen den Bestimmungen des Regolamento
fühlen sich die Bibliothekare nur in besonders schwierigen Fällen ver-
pflichtet, den Benutzern beizuspringen, da ja die Kataloge allgemein
zugänglich seien. Signierdienst fällt also für die lokale Benutzung
überhaupt fort. Den schwersten Nachteil von diesem Verfahren hat
natürlich im letzten Grunde die Bibliothek selbst, da sie über die
nicht zu erledigenden Wünsche der Benutzer und über die Lücken der
Sammlung nur in den selteneren Fällen aufgeklärt wird, wo der Be-
nutzer das fehlende Werk in ein an mehreren Stellen ausliegendes
Desiderienbuch einträgt.
An den kleinen Bibliotheken mit ganz geringer Ausleihziflfer werden,
was Dziatzko 1) rühmend hervorgehoben hat, die Bücher allerdings
sofort von Laufburschen (fattorini) vom Fach geholt; bei den geringen
Ziffern will das aber nicht viel besagen. An der Vittorio Emanuele
jedoch wird zum Zweck des Ausleihens kein Buch ohne Voraus-
bestellung ausgehändigt. Auch ein für den Lesesal bestelltes Werk
wird am selben Tag nicht mehr nach Haus gegeben und da auch die
Magazinräume ausnahmslos nur für die Beamten zugänglich sind, so
konzentriert sich der ganze Ausleihdienst in dem dafür vorgesehenen
Raum. Ferner findet täglich nur eine einmalige Erledigung der Zettel
statt in der Weise, dafs die bis um 11 Uhr vormittags abgegebenen
Bestellzettel um diese Zeit nach Signaturen geordnet, in Couverts ver-
teilt und nach den entsprechenden Magazinabteilungen geschickt werden.
Von 1 Uhr ab liegen dann die Bücher bereit. Nach 1 1 Uhr bestellte
Bücher können erst am nächsten Vormittag um 9 abgeholt werden.
1) a. a.O. S. IIS.
vou G. Loyli •'
Wird das Buch nicht rechtzeitig abgeholt, so geht es am gleichen Tag
noch ins Magazin zurück.
An den kleinen Bibliotheken wird auf Grund des Lesesaalbestell-
scheines, der mit fortlaufender Nummer versehen zugleich als Eintritts-
karte in den Saal gilt und am Eingang vom Portier verabfolgt wird,
das Buch vom Fach geholt und wenn es ausgeliehen werden kann,
der Titel vom Ausleihbeamten auf den Leihzettel übertragen. Da an
allen italienischen Staatsbibliotheken die gleichen Formulare mit ganz
geringen Abweichungen verwendet werden, so ist ein zweiter Gang an
den Standort des Buches nötig, um den kleineren Abschnitt des Leih-
zettels, welcher Signatur, den kurzen Titel, und den Namen des Ent-
leihers trägt an der Stelle des dem Fach entnommenen Buches in der
tavoletta indicatrice i) unterzubringen. Zur Abkürzung des Geschäfts-
ganges ist dieser Abschnitt in der Vittorio Emanuele vom eigentlichen
Leihschein — streng genommen gegen die Vorschriften des Regola-
mento — getrennt, wird in dieser Form zur Bestellung benützt und
kann daher gleich am Standort des Buches zurückbleiben. Das Buch
selbst wird mit dem Namen des Bestellers auf einem Zettelchen ins
Ausleihzimmer gebraclit; hier erst erhält der Entleiher ein Quittungs-
formular, das er selbst ausfüllt. Da dieses Formular keine weiteren
Koupons hat, so hat der Beamte alle übrigen Register selbst zu er-
ledigen, von denen nicht weniger als drei bei jeder einzelnen Ent-
leihung und bei jeder Rückgabe und aufserdem fünf bei jeder erst-
maligen Entleihung in jedem Rechnungsjahr nötig sind.
In einem dicken Foliobuch, das wegen Nummernvordrucks auf der
Seite nicht mehr als zehn Eintragungen, für die je vier Zeilen vor-
gesehen sind, zuläfst, wird aufser der laufenden Nummer und dem
Datum noch Name und Wohnort des Benutzers und Titel und Signatur
des Werkes eingetragen. Die laufende Nummer wird auf den Leih-
schein aufgestempelt. Nach diesen Nummern werden die Scheine zu-
rückgelegt. Dieselbe Nummer kommt ferner in eine Rubrik der
Benutzerkarte, aus der dann sofort zu übersehen ist, wie viele Werke
der einzelne jeweils in Händen hat. Endlich werden noch Register-
zettel geschrieben, die ebenfalls die Nummern aus dem Verleihbuch
tragen und nach Autoren liegen. Auf diese Weise ist jedes entliehene
Werk an fünf Stellen festgelegt, wo nach deutscher Praxis zwei
Buchungen ausreichen. An vielen Bibliotheken hat aber der Ausleih-
beamte aufserdem noch das Formular eines Passierscheines auszufüllen,
der Datum, Namen des Benutzers, Zahl der Bände, eventuell auch
Titel des Werkes und die Unterschrift des Ausleihbeamten trägt, damit
der Entleiher das Buch durch die Sperre am Ausgang bringen kann.
Mit solchen Vorsichtsmafsregelü umgibt man das Ausleihen an einer
Staatsbibliothek.
1) Die tavoletta indic. ist ein buchfürmiger llolzkloti in der Höhe einea
Oktavbandes, oben mit einem Schlitz versehen, der den Zettel aufnimmt; der
Rücken ist je nachdem es sich um eine h)kale, auswärtige oder dienstliche
Henutzung luuulelt, grün, rut uder gelb gestrichen.
10 Ausleihe an den italienischen Staatsbibliotheken
Neben all diesen Formularen werden im Ausleihcbureaii noch fünf
weitere Register pefnlirt. In einen Quartband werden die Btirgscheine
mit fortlaufender Numerierung eingeschrieben; die Scheine selbst liegen
lose nacli diest'n Nummern geordnet. Daneben gibt es ein alpha-
betisches Zettelregister der Bürgen, mit den Nummern der Bürgscheine,
damit sofort zu ersehen ist, dafs keiner die ihm zustehende Zahl von
fünf oder zehn Bürgscheinen überschreitet. Endlich wird noch ein
Verfallregister dieser Sclieine benötigt, das in der ersten Rubrik das
Datum anzeigt, an dem der Schein seine Gültigkeit verliert. Dies
Register ist deshalb erwünscht, weil niclit alle Bürgscheine auf ein
Jahr lauten; für Gymnasiasten und Elementarlehrer ist die Dauer auf
zwei Monate eingeschränkt, in anderen Fällen hat vielleicht der Bürge
selbst eine kürzere Frist gesetzt. Die Nummer des Bürgscheins und
das Datum des Ablaufs wird auch noch auf die beiden Leihkarten des
Benutzers übertragen, sowohl auf die in der Bibliothek verbleibende,
als auch auf die kleinere, die der Entleiher bei sich trägt und in
jedem Fall vorzeigt.
Nicht geringe Geduld auf Seiten des Benutzers erfordert die Rück-
gabe der Bücher. Der Leihzettel mufs bestimmungsgemäfs an das
Publikum zurückgegeben werden, da er aber keinen Coupon trägt, der
die Rückgabe zum Zweck späterer Streichung in den Registern be-
glaubigt, so mufs er in Gegenwart des Benutzers durch alle Kontroll-
register zurücklaufen, bevor er ausgehändigt werden kann.
Bis zum Jahr 1886 lief die Frist für jedes ohne Bürgschein ent-
liehene Werk bis zur allgemeinen Ablieferung, die zweimal im Jahre,
im Februar und im Juli stattfand — die Ablieferung im Februar ist
jetzt fortgefallen. Dann wurde die Frist auf drei Monate eingeschränkt,
seit 1908 auf acht Wochen, wie schon seit 1876 für alle anderen mit
Bürgschein entliehenen Werke. Innerhalb dieser langen Frist von
zwei Monaten versucht aber der Ausleihbeamte mit dem Benutzer eine
kürzere Zeit zu vereinbaren, die auf dem Zettel in einer besonderen
Rubrik vermerkt wird und nach deren Ablauf der säumige Benutzer
gemahnt werden kann. Eine Mafsregel, die über die allgemein ge-
haltene Mahnung des § 31, Abs. 3 der Benutzungsordnung der Kgl.
Bibliothek Berlin noch hinausgeht und die sehr berechtigt ist, wenn
man bedenkt, wie viele Werke aus blofser Bequemlichkeit nicht zu-
rückgeliefert werden. 1) An der Vittorio Emanuele wird dieses Ver-
fahren streng durchgeführt und die Frist für viele Bücher, die nach
deutschem Brauch drei bis vier Wochen und länger in den Händen
eines Benutzers sind, auf wenige Tage beschränkt. Dafs diese Rubrik
„durata del prestito" an vielen anderen Bibliotheken nicht ausgefüllt
war, darin hat die oben erwähnte Kommission eine grobe Verfehlung
erkannt, da sie ein rechtzeitiges Mahnen sehr erschwere, und sie hat
daher noch über die Vorschriften des Regolamento hinaus die Forderung
1) Vgl. K. Bücher, Universitätsbibliothek und Institutsbibliotheken. Leipzig
1910. S. 12.
von G. Leyh H
nach einem weiteren vom Ausleihbeamtcn zu fübrenden Register auf-
gestellt, aus dem der Ablauf der Leihfrist für jedes einzelne Werk
sofort ersichtlich sei.
Puliti war schon 1901 dafür eingetreten, dafs der Ausleihbeamte
den allgemeinen Klagen über zu lange Entleihungen dadurch begegne,
dafs er für jeden einzelnen Fall eine besondere Frist festsetze, i) In
der Praxis wird freilich leider allzu häufig der Vorteil wieder aufge-
hoben dadurch, dafs der Benutzer sein Versprechen nicht hält und
die Bibliotheksverwaltung vergifst, die Konsequenzen zu ziehen. In
umfangreichem Mafse hat jene öfters genannte Kommission die Ueber-
schreitung der Leihfristen festgestellt und das wenig energische Vor-
gehen der Bibliotheken gegen die Säumigen scharf gerügt.
Das Regolamento kennt sehr wirksame Handhaben. Wer mit der
Ablieferung im Rückstand bleibt, hat streng genommen schon dadurch
das Recht zum weiteren Entleihen verloren und mufs zum Zweck einer
neuen Zulassung ein Gesuch auf Stempelpapier an den Bibliotheks-
direktor einreichen. Wird das fällige Buch vor Ablauf eines Monats
noch nicht zurückgebracht, so mufs der Benutzer den doppelten Kauf-
preis des Buches entrichten und kann nur durch ein Gesuch, das der
Bibliotheksdirektor mit seinem Gutachten an das Unterrichtsministerium
weitergibt, wieder zugelassen werden. Kommt der Benutzer seiner
Verpflichtung immer noch nicht nach, dann wird die Hilfe der Gerichte
in Anspruch genommen und der Name des Ausgeschlossenen im Bollettino
des Unterrichtsministeriums bekannt gemacht. Neben dem Entleiher
bleibt natürlich auch der Bürge verantwortlich. Bis zum Jahre 1908
galten sogar noch schärfere Bestimmungen, die sich aber vielleicht
gerade wegen ihrer Schärfe als untauglich erwiesen hatten. So durfte
z. B. wenn der Bürge benachrichtigt werden mufste, dafs sein Klient
die Bestimmungen nicht einhalte, dieser auf die Dauer von zwei Jahren
kein Buch mehr aus der Bibliothek entleihen.
Aber auch die neuen Bestimmungen sind noch zu streng und mit
zu vielen Formalitäten verbunden als dafs sie wirklich durchgeführt
werden könnten. In Wirklichkeit sieht es auch erheblich anders aus.
Zunächst wird dem Säumigen ein höflich abgefafstes Mahnschreiben
portofrei zugestellt — eine grofse Bibliothek gibt jährlich hunderte
von Lire aus für solche Porti — ; verfängt das nicht, dann wird ihm
angedroht, dafs demnächst wieder eine Liste der säumigen Benutzer
dem Unterrichtsministerium eingesandt werde, und wirklich erscheinen
auch hie und da im Bollettino dieses Ministeriums Anzeigen mit dem
Namen solcher vom Entleihen an öfientlichen Bibliotheken Ausge-
schlossenen. Handelt es sich freilich um einen hochgestellten Benutzer,
so wird man weiter zuwarten und ein Senator konnte im Bewufstsein
seiner Stellung auf wiederholte Mahnungen hin einfach antworten:
„citatemi avanti il giudicel"
Eine besondere Beachtung verdient der auswärtige Leihverkehr.
1) Rivista d. bibl. 12. 1901. S. 54.
12 Ausloilic an <Umi italienisclien Staatsbibliothekeu
Italien ist damit vorangcp^anucn und hat, soweit ich sehe, die Führung
auch behalten, freilich nicht was die Höhe der Ziflfern, wohl aber was
die Ausdelinung und die Organisationsforra betrifft Wohl kein anderes
Land kennt eine solche Freizügigkeit der lUicher.')
Schon das Regolamento Bargoni von 1869 sieht im Artikel 24
einen Tjcihverkehr zwischen den Staatsbibliotheken vor : die Bibliotheks-
direktoren haben das Recht, auf Kosten der Entleiher Bücher einge-
schrieben durch die Post an andere Bibliotheken zu verschicken.
Art. 7 des Kegolamento von 1876 stellt dann noch die Forderung auf,
dafs nur solche Werke von anderen Bibliotheken verlangt werden
dürfen, die in der eigenen Bibliothek nicht vorhanden sind. Diese
Bestimmungen sind dann im Regolamento von 1886 und wenig ver-
ändert im Regolamento von 1908 auf breitere Grundlage gestellt und
auch auf alle höheren wissenschaftlichen Staatsanstalten und sogar auf
die nicht staatlichen höheren Schulen, deren Zeugnisse vom Staat an-
erkannt werden, sowie auf alle Provinzial- und Kommunalbibliotheken
ausgedehnt worden, die um Zulassung zum Leihverkehr mit der nächst-
gelegenen Staatsbibliothek durch Vermittlung des Regierungspräsidenten
beim Unterrichtsministerium nachsuchen. Jedenfalls war also in Italien
schon 1886 annähernd erreicht, was Walther Schultze in seinem Auf-
satz über den auswärtigen Leihverkehr der preufsischen Bibliotheken 2)
als Ideal aufgestellt hatte, dafs nämlich „jeder Forscher, gleichviel
wo er wohnt, ausschliefslich mit der Bibliothek seiner Provinz ver-
kehrt, von ihr jedes Werk, das sie besitzt und durch ihre Vermittlung
jedes ihr fehlende Werk von jeder beliebigen Bibliothek, wo es vor-
handen ist, in bequemer Weise ohne lästige Formalitäten . . . erhalten
könnte". Um so weniger begreiflich ist der harte Tadel, den die
italienische Organisation gelegentlich erfahren hat, als ob sie ganz
vom Geist eines bureaukratischen Formalismus eingegeben sei.'*) Fiine
vollkommene Zentralisierung ist absichtlich als arbeitserschwerend ver-
mieden worden; nicht alle Fäden sollten gleich nach den beiden grofsen
Zentralbibliotheken in Florenz und Rom laufen, man wollte Knoten-
punkte in den Staatsbibliotheken der Provinzen schaffen und alle
Wünsche soweit als möglich schon dort befriedigen.
Sämtliche 32 Staatsbibliotheken sind in direktem Verkehr ohne
weitere Vermittlung miteinander verbunden und so kann z. B. jedes
verleihbare Buch aus einer Staatsbibliothek in Florenz, Bologna, Pisa,
Neapel schon in etwa 4 Tagen in Rom benutzbar sein, ein Buch aus
Mailand, Turin, Venedig in 5 Tagen. Die höheren Lehranstalten und
r
1) Wenn Biagi (Rivista d. bibl. Kl. ]9i»5. S. 119) diese Liberalität dem
italienischen Leihverkehr im allgemeinen nachsagt, so ist das freilich nicht zu-
treffend, wie oben gezeigt wurde. — Der neue Erlafs betrefteud den Leih-
verkehr zwischen preufsischen Bibliotheken (Zbl. f. Ew. 27. 1910. S. 507 ff.),
der mir erst nach Abschlufs dieses Aufsatzes bekannt wurde, rückt jetzt aller-
dings Prenfsen in die gleiche Linie mit Italien.
2) Deutsche Geschichtsblätter, l'.d. 2. 1901. 8.170.
;s) Zbl. f. B\v. l^. 1901. S. 231.
von G. Leyh 13
die angeschlossenen Provinzial- und Kommunalbibliotheken wenden
sich allerdings erst an die nächstgelegene Staatsbibliothek, mit deren
Vermittlung aber auch an alle anderen Staats- und Zentralbibliotheken.
Jede Staatsbibliothek kann übrigens von jeder angeschlossenen Pro-
vinzial- oder Kommunalbibliothek direkt bestellen; eine Verzögerung
pflegt nur dadurch einzutreten, dafs die absendende Proviuzialbibliothek
das verlangte Buch gewöhnlich durch Vermittlung der Staatsbibliothek
schickt, der sie angeschlossen ist, statt direkt. Der in der Rivista
delle biblioteche 11. 1900. S. 189 ß". angezogene Fall mit Cesena und
ßrescia ist jedenfalls nicht mehr instruktionsgemäfs und auch sonst
recht aufsergewöhnlich, da die meistbegehrten Werke sich doch in den
leicht zugänglichen Staatsbibliotheken finden werden. Die Notwendig-
keit eines direkten Verkehrs der höheren Lehranstalten mit sämtlichen
Staatsbibliotheken, die man daraus abgeleitet hat, ist zumal auch bei
den oft naiven Vorstellungen der Benutzer über die Bestände einer
Bibliothek nicht zu begründen, und was die Provinzial- und Kommunal-
bibliotheken anlangt, so hat auch Piccioni, der jenen Antrag für die
Schulbibliotheken gestellt hatte, nicht bestritten, dafs ein gewisses Auf-
sichtsrecht der Staatsbibliothek über die angeschlossene benachbarte
Provinzialbibliothek nötig sei; die italienischen nichtstaatlichen Biblio-
theken werden bei dem im Gegensatz zu allen anderen Berufen recht
schwachen Zudrang zur Bibliothekslaufbahn fast nirgends von Fachbiblio-
thekaren geleitet.
Die Provinzial- und Kommunalbibliotheken haben sich anfangs
gegen die Vorteile des Leihverkehrs noch ablehnend verhalten. Im
Januar 1894 waren nur 31 angeschlossen, i) bis zur Mitte des Jahres
1910 war aber die Zahl schon bis auf etwa 80 gestiegen.
Ueber den Umfang des Verkehrs genauere Zahlen zu erhalten war
mir nicht möglich, da in neuerer Zeit die Zitfern des auswärtigen Leih-
verkehrs mit denen des lokalen vereinigt in der Jahresstatistik er-
scheinen; in der ungedruckten Monatsstatistik (Mod. 0 des allgemeinen
Regol.) werden sie aber dem Ministerium vorgelegt.
Im Jahre 1886/87 entfielen von 24 574 Werken, die an den italie-
nischen Staatsbibliotheken verliehen worden sind, 1756 auf den aus-
wärtigen Verkehr, 1891 von 45142 bereits 5317 Werke. Für die
letzten Jahre fehlen mir Gesamtziffern. Doch ist die zunehmende
Steigerung ganz offensichtlich, denn während 1886/87 an den 32 Biblio-
theken nur 1756 Werke nach auswärts verliehen worden waren, hat
im Jahre 1908 die einzige Bibliothek Vittorio Emanuele dieselbe Zahl
erreicht, d. i. ein Sechstel der Gesamtausleihe. An der Nazionale
Centrale von Florenz waren die Zahlen sogar 2542 im Jahre 1908
gegen 373 im Jahr 1886/87.
Die Beschränkungen, die für den lokalen Leihverkehr gelten, finden
natürlich erst recht Anwendung auf den auswärtigen Verkehr, Be-
1) Petzhüldt, Manuale del bibliotecario trad. per cura di G. Biagi e. G.
■'umagalli. Milauo 1&94. S. CXX (Appendice).
14 Ausleihe an den italienischen Staatsbibliotheken
sclirilnkun^'en in Rozu^- auf die nicht vcrleihbaren Werke, die Leihfrist
und die Zahl der Werke, die bei den Staatsbibliotheken 15 und bei
den Schul- und städtischen Bibliotheken 5 nicht überschreiten soll.
Auffallend liberal ist, dal's nach dem neuen Kegolamcnto von 1908
und entgcfjen den früheren Bestimniunj;en von 1876 und 1886 von
auswärts auch liüclier verlaufet werden können, die in der eiji,enen
Hibliotliek vorhanden und nur zur Zeit verliehen sind. Einzelne Wi-
bliothcken wie die rniversitätsbibliotheken in Genua und Catania haben
sich freilich in Spczialreglements vorbehalten, von auswärts nur zu
bestellen was in der Bibliothek selbst fehlt, ja die Nazionale Centrale
in Florenz verlangt in Art. 28 ihrer Benutzungsordnung sogar den
Nachweis, dafs das gewünschte Werk auch in den übrigen tiorentinischen
Bibliotheken fehle.
Der Gang des Leibgeschäftes ist folgender. Jede Bibliothek besitzt
ein Bestellregister in Blockform mit einem Grundzettel, an dem noch
drei andere perforierte Zettel liängen, die entsprechend dem fort-
schreitenden Gang ausgefüllt und abgetrennt werden. Der äufserste
letzte ist Bestellschein, der aber, sobald das Buch von der verleihenden
Bibliothek abgeschickt wird, als Quittung dient. Kommt das Buch bei
der entleihenden Bibliothek an, so wird der zweite Schein ausgefüllt
und als Empfangsbestätigung abgeschickt Der dritte Schein dient als
Begleitschein für das zurückzusendende Werk. Auf dem Grundzettel
werden aufser dem Titel die Daten dieses Verfahrens vermerkt. Vier
Formulare sind auf Seiten der verlangenden Bibliothek und drei auf
Seiten der gebenden auszufüllen, die immer alle auf ein bestimmtes
Werk lauten. Die eine Sendung zusammenfassende Form der summa-
rischen Begleitschreiben ist unbekannt. Ueber jede stattgehabte Ent-
leihung bleibt bei beiden beteiligten Bibliotheken ein dauerndes Register
in Blockform zurück. Alle Bücher werden eingeschrieben mit der Post
verschickt, unter Umständen auch versichert. Die Staatsanstalten
schicken unter sich und an die Provinzial- und Kommunalbibliotheken
portofrei und berechnen dem Benutzer nicht einmal eine Gebühr für
Verpackung und Einschreiben; das Porto für die Rücksendung von
den Provinzial- und Kommunalbibliotheken an die Staatsbibliothek in
der Höhe von 60 cent. für ein Paket im Gewicht von 3 Kilo und von
einer Lira für ein solches von 5 Kilo hat aber der Benutzer zu tragen.
Irrig war die Meinung Dziatzkos,i) dafs jede Bibliothek jeden Tag
nur ein Paket gebührenfrei schicken könne; in Wirklichkeit ist und
war die Zahl genau wie in den entsprechenden deutschen Verhältnissen
ganz unbeschränkt.
Als eine besondere Aktion wird freilich auch eine auswärtige Ent-
leihung angesehen. Art. 51 des Regolamento von 1908 verlangt, dafs
alle Verlangscheine vom Direktor selbst unterzeichnet werden; dieselbe
Forderung des Regolamento von 1886 hatte ein ministerielles Zirkular-
schreiben vom 11. Mai desselben Jahres früher nochmals eigens ein-
1) a. a. 0. S. 120.
von G. Leyh 15
geschärft.!) Um einem Mifsbrauch vorzubeugen haben auch die nicht-
staatlichen Bibliotheken bei ihrem Zulassungsgesuch anzugeben, wer die
Bestellscheine unterschreibt.
Eine grofse Lücke weist freilich der italienische Leihverkehr noch
auf. Es fehlt an einem zentralen Auskunftsbureau, das den Besitz der
selteneren Bücher vor 1886 nachweist. Ist der Benutzer auch von
den beiden Zentralbibliotheken in Rom und Florenz im Stich gelassen
worden, so bleibt ihm nichts anderes übrig als die kostspielige öffent-
liche Anfrage in der Rivista delle biblioteche oder der Bibliofilia, ein
Mittel zu dem häufig gegriffen wird. Von 1886 an hat, wie bekannt,
Italien eine Zentralkatalogisierung, die von Florenz und Rom zu gleichen
Teilen geleistet wird.2) Besitzvermerke hat man freilich nur für die
Erwerbungen aus der ausländischen Literatur zu veröffentlichen für
nötig befunden. Zur Erleichterung des Leihverkehrs wird den mit
den Staatsbibliotheken in Verbindung stehenden Anstalten der abge-
schlossene Jahresband des römischen und des florentinischen Bollettino
gratis zugestellt.
Ueber den internationalen Leihverkehr ist alles Nötige schon im
Zentralblatt für Bw. 25. 190S. S. 564 gesagt worden. Diplomatische
Vermittelung und ministerielle Genehmigung fallen fort, freilich erst
dann, wenn jene Bestimmungen (Art. 60 des Regol.) wirklich in Kraft
treten. Zunächst ist erst noch die Liste derjenigen ausländischen Bi-
bliotheken zu erwarten, die sich zur Gegenseitigkeit bereit erklärt
haben. ^) Ferner verlangt Art. 54 des Regol. ein Verzeichnis der Werke,
die wegen ihrer Kostbarkeit vom italienischen und dann natürlich
auch vom internationalen Leihverkehr ausgeschlossen sind. Ein erster
Entwurf ist von den Direktoren schon Ende 1909 an den italie-
nischen Beirat für Bibliotheksangelegenheiten eingesandt worden. Aus
dem Rückschreiben des Ministers an die Bibliotheken vom 2. Dezember
1909^) geht hervor, dafs die an der angeführten Stelle des Zentral-
blattes ausgesprochene Befürchtung nicht unbegründet war, dieses
Vezeichnis könne so ausfallen, dafs die Wohltaten der liberalen Be-
stimmungen wieder illusorisch würden. Erfreulicherweise hat jedoch
das manchmal zu ängstliche Vorgehen der Bibliotheksvorstände den
Beifall des Ministeriums nicht gefunden. Es wurde ihnen vielmehr
nahe gelegt, bei einer Revision dieser Liste möglichst weitherzig zu
sein und jene Liste der Cimelien aufzustellen nicht blofs vom Stand-
punkt des Bibliothekars, sondern auch von dem des Gelehrten und
Benutzers.
1) Petzholdt, a. a. 0. CCXIIl.
2) F. Milkau, Centralkataioge und Titeldrucke. Leipzig 1898. S. 82 ff.
:») Boli. uff. del Ministero d. Pubbl. Istr. 35, 2. 1908. S. 3655.
i) Abgedr. im Boll. uff. del Ministero d. Pnb1)l. Istr. 36, 2. 1909. S. 3057 ff.
Göttingen. G. Leyh.
16 Die 10. Vereiniguug scbweizeriscber Bibliothekare
Die 10. Vereiiiiü:unf]!: scliwoizerischor Itibliotliekare
in Freibnrg, 4. u. 5. Sept. li)U).
Zwei neue sclnveizerische Bibliotheksgebäude.
Den schweizeriscliea Bibliothekaren ist es schon mehrmals be-
schiedon gewesen, bei ihren Versammlungen in Bibliotheksgebäuden
zu tagen, die neu errichtet worden waren oder wenigstens neue An-
bauten erhalten hatten. Nachdem in früheren Jahren die Reihe Basel
(Universitätsbibliolhok), Bern (Schweizerische Landesbibliothek), Genf
(neuer Anbau an die Oeffentliclie und Universitätsbibliothek) und St. Gallen
(Stadtbibliothek) gelroH'cn hatte, war es diesmal Freiburg, das die Ver-
einigung gastfreundlich in seiner neuen, ebenso geschmackvoll wie
praktischen Kantons- und Universitätsbibliothek empfing. Ungefähr
zwanzig Bibliothekare hatten sich eingefunden, darunter auch ein Gast
aus Deutschland, der, was die Versammlung ganz besonders zu schätzen
wufste, den einen der beiden Hauptvorträge zu übernehmen die Güte
gehabt hatte.
Die Verhandlungen wurden, wie gewohnt, in einer Abend- und
einer Vormittagssitzung erledigt. In jener wurde das Geschäftliche
behandelt : der Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäfts-
jahr; die Rechnung; eine Statutenrevision: die periodische Neuwahl
des Vorstandes, der für die nächsten drei Jahre aus C. Ch. Bernoulli
(Basel), H. Escher (Zürich), F. Gardy (Genf), W. F. v. Mülinen (Bern)
und Ch. Robert (Neuenburg) besteht; die Neuwahl des Präsidenten,
die auf Escher fiel, da der bisherige, Bernoulli, eine Wiederwahl ab-
lehnte; ein kurzer Bericht Gardys, der als offizieller Vertreter der V. S.
B. den beiden internationalen Kongressen in Brüssel beigewohnt hatte;
Mitteilungen über die bevorstehende Neuauflage des schweizerischen
Zeitschriftenverzeichnisses u. s. f. Dabei wurde die wichtigste An-
gelegenheit, die melir als irgend eine andere seit Jahren die schweize-
rischen Bibliothekare beschäftigt, nämlich die z. Z. beim Bundes-
Parlament liegende Revision des Gesetzes über die schweizerische
Landesbibliothek, nur gestreift, weil die Schritte, die von biblio-
thekarischer Seite in der Sache getan wurden und noch weiterhin
beabsichtigt werden, nicht sowohl offiziell von der V. S. B., als viel-
mehr privatim von einer Reihe von Kollegen ausgingen. Der Referent
behält sich vor, über diese Dinge im Zusammenhang zu berichten,
sobald das Parlament seine Beratungen abgeschlossen hat.
Nur ein Traktandum trug nicht geschäftlichen Charakter, ein
Dank, der von der Mehrheit der Anwesenden dem früheren Biblio-
thekar der schweizerischen Landesbibliothek, Herrn Dr. Job. Bernoulli,
ausgesprochen wurde. Der Genannte hat der Anstalt von ihrer Gründung
im Jahre 1895 bis zum Ende des Jahres 1908, auf das er seine
Demission eingab, als ihr Leiter vorgestanden. Wer die Verhältnisse
kennt, wei.fs, in welch grofsem Mafse die ungeahnte Entwicklung, die
die Bibliothek in der kurzen Zeit genommen hat, und die wichtige
von H. Escher 17
Stelle , die sie heute unter den schweizerischen Bibliotheken einnimmt,
BernouUis Verdienst ist. Die zielbewufste Energie, mit der er das
Sammeln organisierte und betrieb und das rasche Anwachsen der Be-
stände bewirkte; die Schafiung des Bibliographischen Bulletins, in dem
nicht nur die neu erschienenen Verlagswerke der Schweiz, sondern auch
die Privatdrucke verzeichnet werden; das wirksame Bestreben, die
Bibliothek aucli nutzbar zu machen: alles das wird seinen Namen
stets mit der Landesbibliothek verbunden halten. Durch alles das
hat er sich aber auch um das ganze schweizerische Bibliothekswesen
wertvolle Verdienste erworben, für die ihm der Dank der Kollegen
ausgesprochen wurde.
Die Hauptsitzung am Vormittag des 5. Sept. war zwei Vorträgen
und der Besichtigung des Gebäudes gewidmet. Von den Vortragenden
behandelte der zweite „Le demenagement de la Bibliotheque
cantonale et universitaire de Fribourg". Der Direktor der Frei-
burger Bibliothek, Nationalrat Max v. Diesbach, sprach darin über
die Vorbereitungen für den Umzug und über seine Durchführung.
Das Vorgehen bei derartigen Gelegenheiten wechselt selbstverständlich
von Fall zu Fall. Es ist aber stets lehrreich, jemand, der dieses
zweifellos mühevollste bibliothekarische Geschäft hinter sich hat, sich
darüber äufsern zu hören, i)
Von besonderer Bedeutung war der erste Vortrag, und zwar aus
doppeltem Grunde. Fürs erste war es ein Gast, der ihn hielt, und
sodann bezweckte er einen angelegentlichen Appell an die Versamm-
lung, der denn auch in der Tat von ihr nicht ungewürdigt blieb. Er
wurde gehalten von dem Direktor der Grofsherzoglichen Hofbibliothek
in Darmstadt, Herrn Dr. Ad. Schmidt, und betraf den „Gesamt-
katalog der Wiegendrucke".
Schon 1907 in Genf und wiederum 1908 in St. Gallen hatte sich
die Vereinigung mit der Frage der Inkunabelkatalogisierung befafst,
aber dahin geeinigt, für einmal nicht darauf einzutreten, sondern zu-
nächst den geplanten schweizerischen Gesamtkatalog zu fördern, aus
dem sich s. Z. ein besonderer Katalog der in der Schweiz befindlichen
Inkunabelbestände von selbst oder mit verhältnismäfaig geringem
Mehraufwand werde herauslösen lassen.
Nun wurde die Versammlung von kompetentester Seite — denn
der Vortragende sprach als Mitglied der preufsischen Kommission für
den Gesamtkatalog der Wiegendrucke — in den Stand der Dinge
eingeführt. Schmidt ging aus von Hains Kepertorium und den Er-
gänzungen und Nachträgen dazu, die bei aller Anerkennung der darauf
verwendeten Mühe dem gegenwärtigen Stand der Inkunabelforschung
nicht zu genügen vermögen. Er besprach hierauf das auf Althofts
1) Der Vortrag ist unter dem Titel: La Bibliotheque cantonale et uni-
versitaire de Fribourg (Suisse), (Imprimerie St. Paul) gedruckt und vom
\'erfasser den Teilnehmern der Versammlung überreicht worden.
XX vm. I. 2
18 Dio 10. Yereiüigiiug schweizerischer Bibliothekare
Anregung^ zurückgehende grol'sc Unternehmen der preufsischen Regie-
rung, einen Kjitalog der deutschen Inknnabclbestände anzulegen, der
auch die Kataloge der übrigen europäischen Länder aufzunehmen habe
nnd sich dadurch ohne weiteres zu einem Weltkatalog auswachsen
werde; er berichtete über die Einsetzung einer besonderen Kommission
unter dem Vorsitz Ilaeblers, über die Arbeiten dieser Kommission, die
einschlägigen Arbeiten in den übrigen europäischen Ländern u. s. f. —
Dinge, die den Lesern dieser Zeitschrift im wesentlichen bereits be-
kannt sind.
Es ergab sich aus dem Vortrag, dafs in Deutschland der erste
Teil der Aufgabe, die kurze Inventarisierung der in den deutschen
Bibliotheken vorhandenen Inkunabelbestände, voraussichtlich im Früh-
jahr 1911 abgeschlossen sein wird, dafs in den übrigen Ländern
Europas die Arbeiten entweder ebenfalls weit vorgeschritten oder
wenigstens an die ILand genommen sind und dafs von den europäischen
Kulturländern eigentlich einzig die Schweiz in der Sache noch nichts
getan hat. Nachdrücklich betonte Schmidt, dafs ohne Berück-
sichtigung ihrer Bestände ein Weltkatalog der Inkunabeln nicht denk-
bar sei, dafs aber ihre zahlreichen gedruckten Bibliothekskataloge den
Gang der Nachforschungen überaus erleichtern würden. Er schlofs
damit, dafs er die freundnachbarliche Hilfeleistung der preufsischen
Kommission anbot, soweit solche möglich sei, und an die schweizerischen
Bibliothekare die dringende Aufforderung richtete, auch ihrerseits an
dem grofsen Unternehmen mitzuwirken.
Der klare und knappe Vortrag machte Eindruck. Die Versamm-
lung sah, um keine Zeit zu verlieren, davon ab, was in derartigen
Fällen der gewöhnliche Gang zu sein pflegt, den Vorstand zur Antrag-
stellung auf die nächste Zusammenkunft aufzufordern. Sie erteilte ihm
vielmehr den Auftrag, von sich aus die nötigen Anordnungen zu
treffen, eventuell, soweit eine besondere Mitwirkung der Behörden er-
forderlich sei, sich die Genehmigung zu allfälligen Schritten und Ein-
gaben auf dem Zirkularweg erteilen zu lassen. Der Vorstand hat,
wie hier mitgeteilt werden kann, denn auch bereits die nötigen Vor-
arbeiten getroffen, um sich zunächst die Adressen allfälliger Inkunabel-
besitzer zu verschaffen und hernach Fragebogen an die eingelieferten
Adressen zu versenden. Ausdrücklich wurde dabei bestimmt, dafs
man nicht nur an Bibliotheken, sondern auch an Archive und Museen,
und selbst an Privatpersonen gelangen wolle. Das Augenmerk soll
ferner nicht nur auf die eigentlichen Wiegendrucke und allfällige un-
gewisse Drucke aus der Wende des 15. und des 16. Jahrh. gerichtet
werden, sondern auch auf Xylographica.
Ueber Verlauf und Ergebnis der nunmehr beschlossenen Inventari-
sation läfst sich begreiflicherweise heute noch nichts näheres sagen.
Von den öffentlichen Bibliotheken haben einige wenige ihre Inkunabeln
bereits in gedruckten Spezialkatalogen verzeichnet. Die grofse Mehr-
zahl führt sie vermischt mit den übrigen Beständen in den gedruckten
allgemeinen Katalogen auf, eine kleine Minderheit, darunter auch die
Universitätsbibliothek Basel mit ihren hervorragenden Inkunabel-
von^H. Esclier 19
beständen, in den handschriftlich angelegten allgemeinen Katalogen.
Soweit gedruckte Bibliothekkataloge vorliegen, dürfte die Zusammen-
stellung des Materials keine besonderen Schwierigkeiten bieten, zumal
da die preufsische Kommission selbstlos ihre Hilfe angeboten hat.
Wie sich die Arbeit hinsichtlich der nicht -öfientlichen Bibliotheken,
sowie der Archive und der Museen machen wird, inwiefern hier für
spezielle Arbeitekräfte gesorgt werden mufs, bleibt abzuwarten, bis
die Antworten eingegangen sind. Dafs besonders in den Archiven
unter Umständen wertvolles Material vorhanden ist, zeigt das Beispiel
Basels und die Publikation C. Ch. Bernoullis in der Basler Zeitschrift
für Geschichte und Altertumskunde.
Als Zentralstelle, die nicht nur das Adressenmaterial, sondern —
was sehr viel wichtiger ist — - auch die eingehenden Antworten und
das Titelmaterial entgegenzunehmen bereit ist, soweit es von den
Bibliotheken selber geliefert werden kann, oder soweit es sonst an
Ort und Stelle bearbeitet werden- mufs, hat sich in Fortführung der
grofsen Tradition ihrer Stadt die Basler Universitätsbibliothek bereit
erklärt.
So ist die Inkunabelkatalogisierung nun auch für die Schweiz in
die Wege geleitet. Hoffen wir, dafs auch sie dem grofsen Unter-
nehmen des Gesamtkataloges der Wiegendrucke mancherlei neues
Material beifügen möge.
Ein belebtes Mittagsmahl im Hotel Suisse, an dem auch die Be-
hörden von Kanton und Stadt Freiburg vertreten waren und die Grüfse
von auswärts verlesen wurden, und hierauf ein Besuch in der Biblio-
thek des Franziskanerklosters mit ihren bemerkenswerten Handschriften-
und Inkunabel-Schätzen schlössen die Tagung.
Dem vorstehenden Bericht mögen noch eine kurze Beschreibung
des neuen Freiburgischen Bibliothekgebäudes, sowie einige Angaben
über das neue Gebäude in St. Gallen beigefügt werden, i)
Dem Ingenieur und dem Architekten bietet die alte Zähringerstadt
an der Saane infolge ihrer hügeligen Lage an und über dem tief ein-
geschnittenen Flusse Aufgaben von ganz besonderer Bedeutung. Bei-
spiele dafür sind die beiden Hängebrücken. Auch den Erbauern des
neuen Bibliothekgebäudes darf zugestanden werden, dafs sie eine
schwierige Aufgabe — schwierig gerade infolge der Beschaffenheit
des Bauplatzes — mit Geschick lösten. Das Grundstück liegt im
höchsten Teile der Oberstadt, in unmittelbarer Nähe der Universität
1) Vgl. über das Gebäude in Freiburg: Max de Diesbach, La Biblio-
theque cantönale et universitaire de Fribourg (mit Plan und Ansichten) in
deu Nouvelles Etrennea fribourgeoises 19US und Leon Hertiing, Bibliotheque
cantönale et universitaire de Fribourg in der Schweiz. Bauzeituug Bd 5G Nr 8;
über das in St. Gallen: Berichte über die öffentlichen Sammlungen im iMuseums-
und Bibliothekgebäude und im Stadthause 19u4 05 als Beilage zum Bericht
des Verwaltungsrates der Genossen-Gemeinde der Stadt St. Galleu.
20 Zwoi uiiie scli\vjii'.\ri3clie Bibliotheksgebäide
(des alten Küllegiums St. Michael), am Kveuzungspunkt verachiedener
Stral'sen, an die es mit stark abgerundetem Winkel von etwas mehr
als 00" stölst. Keiner der beiden Schenkel bot genügenden Kaum
zu einer Fassadenbildung für das ganze Gebäude. Noch ungünstiger
war der Umstand, dafs das Grundstück ein nicht unbeträchtliches
Gefäll aufwies. Die aus dem öffentlichen Wettbewerb siegreich hervor-
gegangenen Architekten (Bracher und Widmer in Bern, die sich für
die Ausführung den Freiburgischen
Architekten Hertling beigesellten)
zogen sich aus der Verlegenheit,
indem sie über der oberen Hälfte
des Bauplatzes mit Front nach der
einen Strafse den Verwaltungs- und
Benutzungs-Bau errichteten, über der
unteren längs der anderen Strafse
das Bücher -Magazin. Das ermög-
lichte, jeden der beiden Gebäude-
teile nicht nur in der Aufsenarchi-
Situationsplan. 1:2000') tektur, sondern in der ganzen An-
lage selbständig zu halten.
Der eingeschossige Verw^altungs- und Benutzungsbau, der über eine
kurze Doppelfreitreppe zugänglich ist, weist die Formen aus der Zeit
Ludwigs XV. und Ludwigs XVI. auf, einer Zeit, die in der Westschweiz
durch zahlreiche gefällige Bauten gut vertreten ist. Der Bau biegt
nach beiden Seiten rückwärts ab, so dafs dem Beschauer die Asym-
metrie der Fassade gar nicht auffällt. Die Biegung nach rückwärts
ermöglichte den Architekten, den längeren Flügel ungezwungen in
das Büchermagazin übergehen zu lassen, und zwar in der Weise, dafs
sein einziges durchgehendes Geschofs, unter dem auf der Gefällsseite
allerdings Bruchteile anderer Geschosse (mit Abwartswohnung u. s. f.)
angeordnet sind, auf gleicher Höhe liegt, wie das vierte der sechs
2,30 m hohen Büchergeschosse. Auf der Strafsenseite des Verwaltungs-
und Benutzungsbaues liegen links vom Vestibül die Beamtenräume;
rechts sind die SpezialSammlungen (Karten, Ansichten, Porträts) unter-
gebracht. Auf der Rückseite, die gegen einen Garten geht, befinden
sich in der Richtung vom freien Ende zum Büchermagazin der Zeit-
schriftensaal, der Lesesaal mit 84 Arbeitsplätzen, die sowohl Seiten-
ais Oberlicht haben, der Katalogsaal und die Bücherausgabe.
Die letztere führt vermittelst eines kurzen Korridorendes, das vom
Hauptkorridor abgetrennt und nur den Beamten zugänglich ist, in den
Magazinbau. Dieser weist die Form eines T auf, insofern als sich
dem Längsbau auf der Rückseite ein in den vorerwähnten Garten ein-
springender Querbau angliedert. Das Magazin bietet Raum für
480 000 Bände, vermag also das Doppelte des jetzigen Bestandes
aufzunehmen. Für ausgiebige Vergröfserung ist gesorgt. Auch der
1) Dieser und die beiden folgenden Pläne sind dem oben angeführten
Aufaatz in der Schweizerischen Bauzeitung entnommen.
von H. Escher
21
Verw.iltung:s- und Benutziingsbau kann vergröfsert werden, wenn auch
nur in beschränkterem Mafse, durch Anfügen eines Pavillons.
Für die Büchergestelle wurde das System Bürgin (Maschinenfabrik
Basel) gewählt. Ihre Axenweite beträgt 1,45 m; sie ergibt allerdings
keinen überflüssigen Raum zwischen den Gestellen, reicht aber für
den Betrieb trotzdem völlig aus. Im vierten Geschofs befindet sich
Erdgeschüfs
Untergeschüls
Kantuns- und Universitätsbibliothek Freiburg (Schweiz). 1 : öuo
ll
22 Zwoi ueiic schwoizcrisclie Bibliothcksgebilude
auf der Seite gegen den Verwaltungs- und Benutzungsbau und von
diesem durch die Brandmauer getrennt, ein feuersicherer Raum für
die llandsoliriften und die Inkunabeln. Drei Nottreppen, zwei im
Magazinbau selbst und eine unmittelbar daneben im Verwaltungs- und
Henutzungsbau, sichern den Ausgang ins Freie. Die innere Verbindung
wird aufser durch Troppen durch einen i'ersonen- Aufzug hergestellt.
Das Magazin ist elektrisch beleuchtet. Die Reinigung wird durch
einen elektrisch betriebenen Staubsaugapparat mit entsprechendem
Röhrennetz betrieben.
Das ganze Gebäude, das 1907 begonnen und im Herbst 1909 be-
zogen wurde, hat nicht ganz 1 000 000 Fr. gekostet, wovon 300 OOO
auf den Bauplatz und 700 000 auf den Bau entfielen. Die wirklichen
Ausgaben blieben um einige Tausend Franken hinter dem Voranschlag
zurück.
Die Stadtbibliothek St. Gallen, nach ihrem Gründer auch die
Vadiana genannt, befand sich bis vor kurzem in einem Flügel des
Kantonsschulgebäudes, in Räumen, die ihr nach und nach zu enge
wurden. Da eine Vergröfserung ausgeschlossen war und im Gegenteil
der von ihr belegte Gebäudeteil zu Schulzwecken herangezogen werden
sollte, entschied sich die Genossen- (d. h. die Bürger-) Gemeinde der
Stadt St. Gallen, der die Bibliothek gehört, zu einem Neubau, der
zugleich auch das Stadtarchiv aufzunehmen bestimmt war.
Der nach allen Seiten freistehende Bau, der nach Plänen von
Karl Mofsdorf errichtet, 1905 begonnen und 1907 vollendet wurde,
besteht aus einem Rechteck, das zu einem Drittteil Verwaltungs- und
Benutzungszwecken, zu zwei Drittteilen Magazinzwecken zu dienen
hat. Der dreigeschossige Verwaltungs- und Benutzungsbau (Erdgeschofs
4- zwei Obergeschosse) enthält im Erdgeschofs das Arbeitszimmer
für den Stadtarchivar (der zugleich zweiter Stadtbibliothekar ist),
einen Arbeitsraum für den Bibliothekabwart und einen stattlichen
Ausstellungssaal, im ersten Obergeschofs über dem Ausstellungssaal
den geräumigen und bequemen Lesesaal, die Arbeitsräume der Biblio-
thekare, sowie Katalogzimmer und Bücherausleihe, im zweiten Ober-
geschofs die Amtswohnung des Bibliothekars und darüber in der
Mansarde die des Abwarts.
Das sechsgeschossige Büchermagazin ist so angelegt, dafs das 1.,
3. und 5. der Geschosse denen des Verwaltungs- und Benutzungsbaues
entsprechen. Im untersten befindet sich das Stadtarchiv, in den übrigen
die Stadtbibliothek. Das sechste Geschofs ist z. T. in den Dachstuhl
hineingebaut. Die Büchergestelle sind von Lipman in Strafsburg
geliefert.
Auch dieser Bau weist, wie der Freiburgische, eine gediegene und
würdige Ausstattung auf, die dem idealen Streben des Eigentümers
zur Ehre gereicht. Escher.
Philllpps-Handscbriften in der Königliclien Bibliothek zu Berlin 23
Die vou der Königlichen Bibliothek zu Berlin aus der
Sannnluni> Phillipps erworbenen Handschriften.
Henri Oniont liat seinem 1909 erschienenen ,Catalogue des nianu-
scrits latins et franrais de la Collection Phillipps acquis en 1908
pour la Bibliotlieque Nationale' ein Verzeichnis der Nummern der-
jenigen Handschriften aus der Sammlung- Phillipps beigegeben, die,
von ihrem bisherigen Aufenthaltsort in Cheltenham entfernt und
successive in London durch Sotheby, Wilkinson und Hodge versteigert,
ein endgültiges Asyl in (iffentlichen Bibliotheken oder Archiven Belgiens,
Deutschlands, Englands, Frankreichs und der Niederlande gefunden
haben. Omont hat sich mit diesem Verzeichnis, das er ,une liste
provisoire' nennt, ein neues grolses Verdienst erworben. Die König-
liche Bibliothek zu Berlin erscheint darin, abgesehen von den Claro-
montani-Meermaniani, als Besitzerin von nur 20 Codices Phillippsiani,
eben denen, welche in diesem Blatte Jg. 25. 1908. S. 515 als erworben
angeführt sind, während sie doch von 1893 — 1908 allein 165 Hand-
schriften aus der Sammlung Phillipps für sich hat ersteigern lassen. ij
Nicht Omont trifft die Schuld an dem Fehlen dieser Nummern in
seinem Verzeichnis, aber l'flicht ist es nunmehr, die Lücke auszufüllen
und ein vollständiges Verzeichnis der von der Kr)niglichen Bibliothek
aus der Sammlung Phillipps erstandenen Nummern zu veröffentlichen.
Der englische Baronet Sir Thomas Phillipps hat die gröfste und
reichste Handschriftensammlung besessen, die je in der Hand eines
Privatmannes gewesen. Ein langes Leben (1792 — 1872) ist der Er-
werbung und Verzeichnung dieser Sammlung fast ausschliefslich
gewidmet gewesen. Zuerst in Middlehill, dann in Clieltenham auf-
bewahrt, umfafste die Sammlung beim Tode Sir Thomas' rund fünfzig-
tausend Bände. Erbe dieses Besitzes wurde seine jüngste, heute noch
lebende Tochter, Katherine Somerset Wyttenbach, verheiratet mit Rev.
John Edward Addison Fenwick, deren Sohn T. Fitz Roy Fenwick jetzt
der Herr von Thirlestaine House in Cheltenham ist. Seit 1886 be-
gannen die Erben das Ueberkommene allmählich zu veräufsern, zu-
•Jiächst gedruckte Bücher (Versteigerungen 1886, 1889, 1891) und
Autographen (1891, 1892), sodann die eigentlichen Handschriften
( und Autographen) in einer Reihe von Versteigerungen, 1893, 1895,
1896, 1897, 1898, 1899, 1903, 1908 und 1910. Wenn man zu den
in diesen Auktionen zum Verkauf gebrachten Handschriften die Anzahl
derjenigen hinzurechnet, die von einzelnen Bibliotheken und Archiven
der oben genannten Länder freihändig erworben worden sind, so er-
gibt sich das Resultat, dafs noch immer etwa die Hälfte der von Sir
Thomas Phillipps zusaiiimengel)racliten Handschriften, ca. 23000 Bände,
in Cheltenham liegen. Noch auf Jahre hinaus ist für eine ganze
Reihe zukünftiger Versteigerungen genug vorhanden, die reichste Quelle,
die seit zwanzig Jahren den Handschriftensammlungen der Welt fliefst,
1) eingerechnet einige wenige, die später im Handel erworben worden sind.
2t riiillipps-Haudscliriftcn in dor Königlichen Bibliothek zu Berlin
ist noch lange uiclit am Versiegen. Seit sie angeschlagen, hat die
Königliche Bibliothek aus ihr gescliöpft, reichlich zuerst, später den
bescheidenen zur Verfügung stehenden Mitteln entsprechend. Bereits
1880 konnte sie das kostbarste Stück der Phillipps-Sammlung, die
Handschriften des Jesuiten -Kollegs von rierniont. die Phillipps 1824
bei dem Verkauf der Meermanscheu Sauimlungen erstanden hatte,
freihändig erwerben und damit ihrer Sammlung okzideutalischer Hand-
schriften erst das starke Kückgrat geben.') Bei den Versteigerungen
seit 1893 hat sie dann auf nach verschiedenen Gesichtspunkten aus-
gewählte Stücke für sich bieten lassen. Aufser von der Königlichen
Bibliothek sind unifangreicliere Erwerbungen in Deutschland, soviel
mir bekannt, nur von der Kegierung der Reichslande 1889 für das
Archiv in Metz gemacht worden. Viel mehr hätte in den vergangenen
Jahren geschehen können und müssen — zu angemessenen Preisen ;
viel mehr mul's in ziikünftigen geschehen — leider zu beträchtlich
gestiegenen. Für Deutschland mul's wenigstens das aus Cheltenhani
zurückgewonnen werden, was ihm und ihm allein gehört, die Hand-
schriften deutscher Sprache und die Handschriften deutscher Biblio-
theken, insonderheit deutscher Klöster. Je früher dieser Gewinn uns
wird, um so billiger wird er sein: je später in unser Vaterland zurück-
wandert, was einst in ungünstigen Zeiten, sei es auf direktem, sei es
auf indirektem Wege seine Bibliotheksheimat verlassen hat, um so
teurer wird es uns zu stehen kommen.
Nor eine Nummernliste der von der Königlichen Bibliothek bisher
erworbenen Handschriften aus Phillipps" Sammlung kann im folgenden
gegeben werden, auf jede Beschreibung, ja selbst auf eine ganz knap})e
Bezeichnung des hauptsächlichsten Inhaltes der Handschriften, wie sie
Omont gegeben liat, mufs ich hier verzichten. Auch von genauen
Angaben über die Herkunft dieser Handschriften und die von ihnen
vor dem Eintritt in Phillipps' Sammlung erlebten Wanderungen, die
Adelleicht manchen neuen Weg gewiesen hätten, habe ich, obgleich
sie fertig vorlagen, nach langem Ueberlegen abgesehen. Ich beschränke
mich jetzt darauf, aufser einigen Nachträgen zu dem Verzeichnis von
Handschriften französischer Provenienz, die deutschen Klöster namhaft
zu machen, aus denen Handschriften über die Phillipps-Sammlung
nach Berlin gekommen sind, nebst Bemerkungen über einige deutsche
Privatsammlungen, denen Phillipps Handschriften entnahm. Für den
Inhalt der Handschriften mufs ich einstweilen auf die gedruckt vor-
liegenden Verzeichnisse verweisen.
Von seinem Handschriftenbesitz hat Phillipps Verzeichnisse an-
gefertigt und drucken lassen. Bereits 1828 gab er ein Doppelblatt in
Folio mit der Ueberschrift heraus: Oatalogus librorum manuscriptorum
in Bibliotheca Phillippica, literatis aperta 1828., enthaltend die Nummern
1 — 322. Dies Blatt ist später kassiert, eine neue Numerierung dieses
1) Verzeichnis der von der Königlichen Bibliothek zu Berlin erworbenen
Meerman-IIandsL-hrifteu des Sir Thomas Phillipps. Berlin 1892.
vou E 111 i 1 J a c o b s 25
ältesten Bestandes vorgenommen, gedruckt imd 1837 mit dem Ver-
zeichnis der Nnmmern 1 — 7500 ausgegeben worden. Als Sir Tlmmas
1872 starb, war der Druck des Verzeichnisses bis zu Nr 23 837 und
Seite 436 vorgeschritten, nur handschriftlich ist der Katalog fort-
gesetzt worden und, bis 1908, zu Nr 35 381 gelangt. Das gedruckte
Verzeichnis, auf Phillipps Privatpresse entstanden und nie in viele
Hände gegeben, ist von gröfster Seltenheit. Ich weifs nicht, ob, ab-
gesehen von Cheltenham selbst, der Bibliotlieque Nationale in Paris,
dem British Museum in Lond(»n, irgendwo sich noch vollständige
Exemplare iinden. Die Lücken, die das ilirige aufwies, hat die Berliner
Königliche Bibliothek 1876 durch Abschrift aus dem Londoner Exem-
plar ergänzt, doch fehlten damals dort Seite 317 — 320, die Nr 16 361
bis 16 574 (die Fortsetzung der von Libri 1859 erworbenen Hand-
schriften) enthaltend, und fehlen so heute noch dem Berliner Exemplar.
Bekannt geworden sind viele Handschriften der Phillippsschen
Sammlung vor allem durch die grofse Liberalität, mit der sie aus-
nahmslos den nach Middlehill und später nach Cheltenham kommenden
Gelehrten zugänglicli gemaclit wurden. Die Editionen seil der Mitte
des vorigen Jahrhunderts legen davon ein deutliches Zeugnis ab.
Auszüge aus den Katalogen zu machen ist bereitwilligst gestattet
worden. Ich nenne hier einige, mit besonderer Berücksichtigung der
für Deutschland wichtigen.
Auszüge aus dem gedruckten Katalog des Sir Thomas Phillipps
gab Haenel, und zwar der Phillipps -Nnmmern:
1 — 2986 in seinen: Catalogi librorum manuscriptorum . . . Lipsiae
1830. S. 803 — 891.
2899 — 4139: Archiv für Philologie und Paedagogik. Hrsgg. vou
Seebode, Jahn und Klotz Bd 6 = Nene Jahrbücher für Philologie
und Paedagogik. Suppl.-Bd 6. Lpz. 1840. S. 546 ff.
4140 — 4501: ebenda. 7. Lpz. 1Ö41. S. 594 ff.
4502 — 6135: ebenda. 8. Lpz. 1842. S. 437 ff'.; 587 ff.
8074—15659: Serapeum. Jg. 23. 1862. Intelligenzblatt S.177ft.; 185ff.
Für die Zwecke der Monumenta Tlermaniae Historica durchmusterten
Phillipps' Sammlung und berichteten ohne engherzige Beschränkung
auf rein Historisches: G. H. Pertz 1826 27: Archiv der Gesellschaft
für ältere deutsche Geschichtskunde Bd 7. 1839. S. 95 — 101; G. H.
Pertz 1844: Archiv Bd 9. 1847. S. 498 — 500; G. Waitz: Neues
Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde Bd 4.
1879. S. 585— 608; F. Liebermaun: Neues xVrchiv Bd 10. 1884. S. 588
—594; K. Hampe 1895 96: Neues Archiv Bd 22. 1897. S. 673 ff.
Dazu K. Pauli's ^ Einige Bemerkungen über die Bibliothek des ver-
storbenen Sir Thomas Phillipps" Neues Archiv Bd 2. 1877. S. 429—432.
Auch Schenkl in seiner Bibliotheca patrum latinorum britannica
Bd 1, Abt. 2: Die Phillippssche Bibliothek in Cheltenham, hat sich
nicht ängstlich in den durch den Titel umschriebenen Grenzen ge-
halten. Die Handschriften deutscher Spraclie hat Kobert Priebsch in
seinen D(!utsclie Handschriften in England' ]{d 1, Erlangen 1896,
2H Plilllipps-lhiudscliril'ton in der Künif^lichen Bibliothek zu Berlin
S. 42 — 142 besfhrieben. Von den 96 dort verzeiclineten Codices sind
bisher mir drei nach Berlin gelangt: Phill. llßO (Priebsch 77); 9102
(Priebsch 103); 20 044 (Priebsch 133)!
Die Auktionskataloge: Bibliotheca Phillippica. Catalogue of a . . .
portion of tlie . . . nianuscripts and autograph letters of the late Sir
Thomas Philli[)ps. Bart. . . . whicli will be sold by auction by Messrs
Sotheby, Wilkinson and llodge. London 1893 n. ff. (siehe oben) haben
nicht weniges dazu getan die Handschriften bekannt zu machen, ja
manche Handschrift ist erst durch diese Kataloge zur Kenntnis des-
jenigen Forscliers gekommen, den sie anging. Vielfach sind diese
Handschriften dann nach der allein bekannten Auktionsnummer in
Bibliotheken, insonderlieit in Berlin, gesucht worden. Daher gebe
ich unten auch eine Liste nach den Auktionen geordnet.
Mit den genannten Verzeichnissen bitte ich, sich zu l)ehelfeu.
Sir Thomas Pliillipps hat von 1820 — -1825 seine , Continental tour'
absolviert, damals schon fast allein dem Sammeln von Handschriften
lebend. Auch in Deutschland ist er gewesen und liat während jener
Jahre eine ganze Keihe von Handschriften aus deutschen Privat-
sammlungen an >[v\i gebracht.
Aus der Sammlung des Buchhändlers Franz Varrentrap stammen
die Nummern Phillipps 1143 — 1178*, bei llaenel a. a. 0. S. 825 unter
IX als ,Codd. Mss. ex Bibliotheca ([Uadam Francofurtensi' aufgeführt,
von denen 1160 und 1163 jetzt in Berlin sind.')
Bedeutende Ankäufe hat Pliillipps auf der Versteigerung der
Sammlung Derschau im August 1825 in Nürnberg gemacht. Die
dritte Abteilung in dem Verzeichnis der seltenen Kunst-Sammlungen,
geschmelzten tilasmalereyen, Majolika . . . Manuscripten und Büchern . . .
des dahier verstorbenen Königlich -Preufsischen Hauptmanns Hans
Albrecht von Derschau, welche zu Nürnberg ... 1. Aug. ff. 1825 ver-
steigert werden sollen (1825)' enthält auf S. 1 — 21 die kurze Be-
schreibung von 121 Handschriften. Von diesen erwarb Phillipps
zweiundzwanzig: 2. 6. 9 a— b. 10a— b. 13. 17. 29. 32. 33. 34a. 42.
43. 49. 51 (oder 52). 58. 59 a— d. 60. 61. 108. 111. 112. 115, welche
die Nummern 1286 — 1306 in seiner Sammlung })ilden (Hänel a. a. 0.
S. 827 unter XHI). Derschau 33 (Pertinet ad monasterium Rieth-
ueldense) = PhiH. 1294, 58 = Phill. 1299, 61 = Phill. 1301 sind
jetzt in Berlin. 2)
1) Einen Katalog seiner Hss. scheint Varrentrap nicht herausgegeben zu
haben. Der Grundstock der Sammlung ging auf Franz Varrentraps „vor
mehr als dreilsig Jahren" verstorbeneu Grolsvater zurück. Vgl. den Vor-
bericbt zu Varrentraps Catalogus librorum. Frankfurt a. M. 1821 S. VI.
2) Goethes Majoliken stammen zu einem beträchthchen Teile aus der
Derschauschen Sammlung, s. Schuette, Das Goethe -National -Museum zu
Weimar. Lpz. 1910. S. 4of. Eine von Derschau zusammengebrachte Kupfer-
stichsammlung bildet den Grundstock der Berliner Sammlung (s. Zur Geschichte
der kgl. Museen in Berhn. Berlin 1880. S. 95. 99), die auch die Holzstöcke
bewahrt, welche Zacharias Becker von Derschau gekauft hatte. Vgl. R. Z.
Becker, Hans Sachs im Gewände seiner Zeit. Gotha 1821. Vorbericht.
von Emil Jacobs 27
Die gröfste Sammlung deutschen Ursprungs, die Phillipps geschlossen
erworben, war die Sammlung des Leander van Ess. Im Jahre 1823
liels Leander (sein Name als Dominikaner, eigentlicli hiefs er Johann
Heinrich) van Ess, der ein Jahr vorher von Marburg nach Darmstadt
übergesiedelt war, das folgende Verzeichnis drucken: ..Sammlung und
^Verzeichnis handschriftliclier Bücher aus dem VIII. IX. X. XI. XII.
XIII. XIV. etc. Jahrhundert, bestehend aus 171 Bänden auf Pergament,
19 theils auf Pergament theils auf Papier und 190 auf Papier, nebst
einer Sammlung von alten Holzschnitten und kleinen Gemälden mit
Vergoldung, die leider! aus alten Pergament-Handschriften ausgeschnitten
"sind, welche besitzt Leander van Ess, Theol. Doctor, vorhin Professor
und Pfarrer in Marburg. Darmstadt 1823.^- 58 S. 8». Die 365 Hand-
schriften, die der Katalog verzeichnet, stammen aus den Klöstern Camp,
Coesfeld, Marienmünster, Kloster auf dem Jacobsberg bei Mainz u. a.,
vor allem aber aus dem Karthäuser-Kloster S. Barbarae in Köln, dessen
Bibliothek zu einem beträchtlichen Teile in van Ess' Hände gekommen
ist. Wann und wie sich van Ess in den Besitz dieser Handschriften-
sammlung gesetzt hat, ist bisher mit Sicherlieit nicht auszumachen
gewesen. Manches hat van Ess schon besessen, als er noch Professor in
Marbi^rg war (so z. B. Phill. 601). Einige Handschriften kann er aber
erst kurze Zeit vor der Herstellung seines doch als Verkaufskatalog
gedachten Verzeichnisses erworben haben, so diejenigen, die früher
dem Groi'sherzoglich Hessischen Kirchenrat Johann Konrad Dahl
(1762 — 1833) gehört haben. Dieser hat nachweislich eine gröfsere Hand-
schriftensammlung besessen, darunter noch 1820 den vom Benediktiner-
kloster auf dem Jakobsberge bei Mainz stammenden Codex, der den
Katalog dieser Bibliothek von der Hand Wolfgang Treftlers enthält;^)
in van Ess' ^'erzeichnis erscheint diese Handschrift unter Nr 321 =
Phillipps 705. Ende 1822 spricht Dahl von Handschriften, die er
vordem' besars,^) er nennt dabei ein Evangeliar aus der Zeit Karls
des Grofsen! Wenn sich nun auch dieses nicht unter van Ess' Hand-
schriften findet,' so halte ich es doch nicht für ausgeschlossen, dafs
van Ess' Handscliriften zu einem sehr grofsen Teil der Dahlschen
Sammlung entstammen. 3)
Phillipps hat die van Ess'schen Handschriften seiner Sammlung
unter Nr 387 — 759 einverleibt. Rund zweihundertunddreifsig dieser
Handschriften sind im Sommer 1910 versteigert worden.'*) Nur 24
1) Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde Bd. 2.
1820. S. 239. 326.
2) Archiv Bd. 4. 1822. S. 567.
3) War van Ess etwa .Strohmann, und ist in den Katalog der van Ess-
schen Sammlung dieDahlsche hineiugegebeu worden, weil dieser seiner Stellung
nach nicht gut selbst als Verkäufer auftreten konnte/ Es ist doch auffallend,
dafs van F^ss 1822 von Dahl kauft und .bereits 1S23 wieder verkaufen will.
4) Bibllotheca Phillippica. Catalogue of a fiirther portion of the . . .
manuscripts and autograph letters of the late Sir Thomas Phillipps . . . Which
will be süld by auction by ^lessrs. Sotheby, Wilkinson and Hodge. London
6. June s([{[. lUlO.
28 l'liillipps-Ilaudsi'hriftoii in der Köuigliclion Bibliothek zu licrliii
liat die Königlieho Hibliotliek an sicli bringen können, nämlich die
Nummern 14. 55. 6:\. 98. 103. 110. 144. 188. 204. 206. 212. 217.
222. 236. 243. 249. 265. 278. 306. 317. 321. 322. 325. 334 des
van Essschen Verzeichnisses, denen die unten suifgeführten Phillipps-
Nummern 399 — 735 entsprerhen. NOn den 908 Nummern des
Auktionskatalogs von 1910 waren also mehr als ein Viertel ehemals
deutscher Besitz, der nun leider nur zum kleinsten Teil nach Deutsch-
land zurückgekehrt ist. Was von Handschriften aus der Sammlung
van Ess in diesem Auktionskatalog nicht erscheint, befindet sich noch
in Cheltenham: es sind das die älteren Handschriften des 8. — 13. Jahr-
hunderts, und — alle Handschriften in deutscher Sprache, die van Ess
besafs. Kein Zweifel: Herr Fenwick rechnet mit einem Ankauf sämt-
licher deutschen Handschriften seitens Deutschlands — ein Ziel aufs
innigste zu wünschen!
Wenige Jahre, nachdem Phillipps nach England zurückgekehrt
war, hat er aufgehört sich an Versteigerungen von Handschriften im
Ausland als Bieter zu beteiligen. Merkwürdigerweise hat er auch
bei der in London stattgehabten Versteigerung der deutschen Sammlung
des Dr. Georg Klofs aus Frankfurt a. M.. 1835, sich nicht beteiligt;
was sich aus dieser Sammlung bei ihm findet, ist auf Umwegen, dahin
gekommen. Nach Berlin sind dann die folgenden Nummern des
klossischen Verzeichnisses«) gelangt: 4599 = Phill. 9346: 4669 (?) =
Phill. 9081: 4677 = Phill. 9102: 4678 = Phill. 20 644: ? ^ PhiB.
7286.
Aus deutschen Klöstern stammen nachweislich folgende jetzt in
Berlin befindliche Handscliriften aus Phillipps' Sammlung (denen ich
mit j Ferner:" hinzugefügt habe Handschriften gleicher Klosterprovenienz
in Berlin, ausgenommen die von Valentin Rose'^) schon beschriebenen):
Ammenslcben. Liber beatoruni petri et pauli apostolorum in magna
ammensleue, später: Liber S. Johannis babtiste in berga prope
magdeburch: Phill. 601. Die letzten Reste der Ammenslebener
Bibliothek sind von Ammensieben 1897 nach Berlin gekommen.
Amorbach: Ex bibliotheca Monasterij Amorb: 0. S. B.: Phill. 16 512,
gekauft von Trots. Ferner: Lat. F. 263. 451. Q,. 161. 249.
0. 99; TheoL lat. F. 480.
Berge: s. Ammensieben.
Coblenz. Fratrum Carthusiensium domus montis Beati prope Con-
tiuentiam: Phill. 4215. Ferner: Germ. F. 724 (Lohengrin-Fragmente.)
Cöln. Karthaeuserkloster S. Barbarae. Phill. 440. 448. 488 — 596.
606 — 649. 701. 709. 711. 735. Ferner: Diez. C. FoL 60: TlieoL
Lat. 0. 171.
1) Catalogue of the library of Dr. Klofs of Frankfurt a. M. ... Which
will be sold by auction by Mr. Sotheby and Son. London 7. May sqq. 1835.
2) Verzeichnis der lateinischen Handschriften Bd L 2. Berlin 1893—1905
= Die Handschriften -Verzeichnisse der Königlichen Bibliothek zu Berlin
Bd 12. 13.
von Emil Jacobs 29
Erfurt. Erfurter Handschriften, sowohl des Benediktiner- wie des
Karthäuser -Klosters sind zu verschiedenen Malen in grofserer An-
zahl in die Königliche Bibliothek gekommen, z. B. 1845 durch die
Bellermaunscheii Erben. Was die ehemalige Königliche Bibliothek
in Erfurt noch von Handschriften besafs, ist mit wenigen Ausnahmen
(Lokalgeschichte) 1908 an die Königliche Bibliothek zu Berlin ge-
laust. Von den fünf Handschriften, die, einst in 8. Peter in Erfurt,
über Phillipps nach Berlin kamen (Phill. 2329. 2332.7286. 16 359.
16375) sind vier durch berüchtigte Hände gegangen, deren Spuren
noch deutlich bemerkbar sind, 2329. 2332, von Phillipps durch
Thorpe erworben, hat M auger ard in Händen gehabt. Das zu er-
kennen war nach den Ausführungen Ehwalds nicht schwierig: nach
seiner Gewohnheit hat Maugerard am Schlüsse jeder Handschrift
die Summe der Blätter in seiner charakteristischen Schreibweise ver-
merkt.i) — 16359 und 16375 stammen aus Libris Besitz. Es lag
im 13. Jahrhundert in St. Peter in Erfurt ein Sammelband, schon
damals vorn verstümmelt, über dessen Inhalt ein Verzeichnis auf
seinem ersten Blatte berichtet. Diesen Sammelband hat Libri auf-
gelöst und die einzelnen Teile in seinen Katalog von 1859 ge-
brach t,^) aus einer Handschrift wurden durch ihn acht. Schon Hampe
erkannte die einstige Zugehörigkeit zu diesem Saramelband bei
vier Stücken, drei bei Phillipps: 16374. 16375. 16359, eines im
British Museum: Add. Ms. 22 743. Alle acht Stücke sind bei Libri
zu finden; den Beweis, dafs sie einst zusammengebunden waren,
erspart uns Libris verbrecherische Ungeschicklichkeit: er hat Proben
aus diesen acht Stücken, die über seinen ganzen, mehr als 1100
Nummern umfassenden Katalog verstreut sind, auf seinen Tafeln
XX und XXI in der Reihenfolge faksimilieren lassen, in der sie
in dem Sammelbande aufeinander folgten! Sein Zeichner sah also
den Band noch unzerrissen. Ich setze das Inlialtsverzeichnis aus
London Add. Ms. 22 793 f. 1 hierher und füge die Nummern Libris
bez. Phillipps' und eine Notiz über den Verbleib bei:
In hoc libro continentur Ista :
j = Libri 491, Taf. XX = Lon-
passio S. Dionisii i don. Add. Ms. 22793 (früher:
vita S. Symeonis ( Fulda, wohin es Otloh ge-
J schenkt).
. „ ,, ^ ,. . I = Libri 767, Taf. XX = Phill.
paseio S. Sebastiam 16411 := Morgan, App. III,
passio S. Vmcencii ( ^ 185 3^
1) Traube-Ehwald , Jean-Baptiste Mangerard. München 1904 = Traube,
Palaeographische Forschungen 111 = Abhandlungen der K. Bayer. Akad. d.
Wiss. Kl. III. Bd 23 Abt. H, S. 348.
2) Catalügue of the extraordinary coUection of splendid manuscripts, chiefly
of vellnm . . . formed by Guglielmo Libri. London 1859.
3) Catalogue of manuscripts and early printed books . . . now forming
Portion of the library of J. Pierpont Morgan. [1] Manuscripts. London 190t;.
Appendix III S. 1S5. Der Einband, in dem die Hds. jetzt liegt, schön und alt,
aber nicht zugehörig.
30 Pbillippsi-llaudsclirifton in der KJhilfjllchen Bibliothek zu Berlin
vita S. Huicliarcii 1 . ., . , .„^ ,., . ^--v.
. ,. , . , Libri 10:i5,iat.\X-r- Plull.
. ^ , ., . l<;3/4.
passio ^. l\iliaiii )
. , ) ----^ Libri I 103, Taf. XX =
^''^=' ''^- ^''''' \ Phill. 16375 = Berlin K.U.
vita S. Syri ) - Libri 1054, Tat'. XX = Pliill.
vita S. Sacui [Saturil . . . . \ 16373.
vita S. Pancratii : Libri 760, Taf. XX, XXI
vita S. Coliimbani Libri 269, Taf. XXI
j = Libri 748, Taf. XX = Pliill.
., ^ ,.- ,,. • 16 359 = Berlin K.B.
vita S. \\n!|o;;iny:i V
(früher: P ulda, vvolnn es Ut-
loh geschenkt).
Mainz. S. Jacobi in nionte specioso: Phill. 399. 786. 787. Leber
Treff lers Katalog- der Bibliotliek (786) demnächst Näheres.
Neustadt (Wiener Neustadt): S. Trinitatis, Cistercienser Kloster.
Phill. 4236.
IJanshofen: Phill. 784, aus Chardins Sammlung (N. 784), im Katalog von
Kanshofen s. XIV (Zbl. f; Bw. 20. 1903. S. 166) n. 9: Sermones IIu-
gonis. — Aul')erdem besitzt die Königliche Bibliothek die Rans-
hofener Handschrift (von Ludwig Rosenthal 1895 gekauft), die den
Katalog der Bücher des Johannes von jNIauerkirchen von 1432 ent-
hält: Theol. lat. F. 582, vgl. Gottlieb, Ma. Bibliotheken S. 42 n. 87.
Rebdorf: Phill. 769, aus Chardins Sammlung (N. 769). Weitere drei
Handschriften Rebdorf er Herkunft besitzt die Königliche Bibliothek
aus dem Vermächtnis Savignys: Savigny 13. 14. 15. Vgl. Ver-
zeichnis der von dem verewigten Herrn Staatsminister Carl Friedrich
von Savigny mittelst Legats vom 26. Mai 1852 der Königlichen
Bibliothek zu Berlin vermachten Werke. Berlin 1865. S. 82 ff.
Riedfeld: Pertinet ad monasterium Riethueldense; s. oben bei der
Sammlung Derschau.
Steinfeldt: Phill. 483. Ferner: Lat. Q. 316.
Trier. S. Maximini: Phill. 9081 (Kloss 4669?) Ferner: vgl. Zbl. f.
Bw. 23. 1906. S. 189 ff. ~ Lat. F. 485; Theol. lat. Q. 164.
Weingarten. Monasterii AVeingartensis Ao 165 .: Phill. 9456, von Thorpe
1836 (Nr 1325 des Kataloges) erworben.
Weissenau. S. Petri a. in Augia, mit Ex-Libris des Abtes Benedict
Rheindl (1735-40): Phill. 20689; „Ex Bibl. Libri" bemerkt Phillips
in seinem Katalog, was aber wolil auf einem Irrtum beruht, im
Verzeichnis der AVeissenauer Bibliotliek s. XII, Serapeum 28. 1867,
S. 3051: Passio s. Leodegarii in P vol. — Ferner: Lat. F. 343;
Lat. Q. 303 ''; Germ. 0. 431 (Boncorapagni, in Narduccis Katalog
von 1892, Nr 145).
AViblingen. Ex libris S. Martini Monasterii AViblingen: Phill. 2850 mit
einem Ausleihregister der Bibliothek des Klosters s. XV 2, worüber
demnächst Näheres. — Ferner: Lat. F. 355, aus v. Meusebachs Besitz.
von Emil Jacobs 31
Endlich noch ein paar Nachträge. Aus Phillipps' Sammlung sind
einige Handschriften französischer Herkunft nach Berlin gekommen,
die in dein Verzeichnis der „Manuscrits relatifs ä l'histoire de France
conserves dans la bibliothöque de Sir Thomas Phillipps", das von
Omont, Bougenot und Durrieu im Herbst 1888 aufgenommen wurde,
fehlen, sie gehören sämtlich zu den „manuscrits qui n'ont d'autre in-
teret pour l'histoire de France que le nom des anciens etablissements
auxquels ils ont jadis appartenu", die dort ihren Platz gefunden haben. i)
Agen. Coli. Soc. Jesu: Phill. 1019 und 9400, beide aus Celottis
Versteigerung von 1825.
Aire. S. Andreae iuxta Ariam ex dono magistri Garnerii: Phill. 24502.
Liessies. S. Lamberti Letiensis: Phill. 6352, im Katalog des Klosters
bei Sander, Biblioth. Belg. P. II 1643, S. 19: Aristotelis libri
decem categoriarum cum prologo et commentariis Alcuini. — Die
Königliche Bibliothek besitzt noch drei aus Liessies stammende
Hss.: Lat. F. 359, Sander a. a. 0. S. 27: Jordanes, Historia Getarum,
vgl. Mommsen in MGH. Auct. ant. V, 1 S. LXVIII; Lat. F. 360,
Sander a. a. 0. S. 23: Eutropius. De historia Romanorum et gestis
Francorum libri 27; Theol. lat. F. 451, Sander a. a. 0. S. 21: Ber-
nardns Clarevallensis , In cantica canticorum sermones 23; diese
Hss. sind mit drei anderen aus Hautmont (S. Petri Altimontensis)
stammenden: Lat. F. 358, Theol. lat. F. 94, Theol. lat. 0. 95 von
dem General Michaud afne, Chef de division, Avesnes, 1851 er-
worben worden.
Mezieres. S. Mariae de Maceriis, Cistercienser-Kloster, Diöcese Chälons:
Phill. 767 (Chardin 323).
Paris. S.Victoris: Phill. 882 (Chardin 2788).
Pontigny. Phill. 3731 (S. Mariae Pontiniacensis) im Katalog s. XIII
(Cat. gen. des mss. des dep. T. I. 1849, S. 705): Volumen unum
dialogorum Gregorii pape, libri IlII''^ Volumine eodem Arcuinus
(Alcuinus) . . .; 3737 (Ex Bibliotheca Pontiniacensi), im Katalog s.
XIII (a. a. 0. S. 710): Remigius super Genesim. In eodem volu-
mine . . ., die nun angeführten Stücke fehlen jetzt in der Hs.
Trois-Fontaines. S. Mariae de tribus fontibus, Diöcese Chälons: Phill.
7178 (alte Nr in Trois-Fontaines: 39); 14034 (alte Nr: 44). Die
wälirend der Revolution konfiszierten Handschriften von Trois-
Fontaines hat die Bibliothek von Vitry-le-Francois erhalten, es
existiert ein Verzeichnis von 1794, das die alten Signaturen (= ein-
fache Nummern) und kurze Titel enthält (Cat. gen. des mss. des
dep. T. XIH. 1891. S. 1 ff.). Diese beiden Hss. sind Trois-Fontaines
jedoch sclion vor 1794 entfremdet worden: P. F. Gossin (vgl.
Biogr. univ. s. v.), gestorben 1794, hat seinen Namen über das
ausgekratzte : S. Mariae de tribus fontibus gesetzt !
Ich lasse nun das Nummernverzei chnis folgen.
1) Bibliotheqne de l'ecole des chartes 5ü. 1SS9. S. ISUff.
32 Phillipps-Handschrlften in der KcWiigliclion Bibliothek zn Berlin
I. IS ach den von riiiilipps gegebenen Nummern geordnet.
riiillipps-l\:il.
Verstoigcniiiir
Berlin K. IJ.
33 = 121
121 [2181
1895. 1137
Lat. Q. 483
124 1221'?]
1899. 920
Lat. 0. 167
189 [U21
1897. 500
Lat. 0. 155
254 [1G4J
1899. 78
Lat. F. 610
2'j;< [48] rr- 4387
1899. 361
Lat. Q. 550
304 [177]
1895. 587
Lat. F. 570
307 [180]
1899. 591
Lat. F. 606
308 [181]
1903. 909
Lat. Q. 593
399
1910. 304
Theol.F. 718
440
1910. 437
Theol. Q, 371
448
1910. 218
Theol. Q. 369
483
1910. 711
Theol.F. 719
488
1910. 485
Theol. Q. 372
504
1910. 484
Theol.F. 712
529
1910 159
Theol. Q. 367
572
1910. 702
Theol.F. 714
.")88
1910. 203
Theol. F. 705
590
1910. 477
Theol.F. 710
596
1910. 59
Theol. F. 704
(iOl
1910. 682
Theol. F. 720
606
1910. 703
Theol. F. 713
620
1910. 704
Theol.F. 715
627
1910. 392
Theol. F. 706
633
1910. 478
Theol.F. 711
649
1910. 169
Theol. Q. 368
662
1910. 112
Theol. Q. 366
690
1910. 259
Theol. Q. 370
701
1910. 424
Theol. F. 707
705
1910. 786
Lat. F. 666
706
1910. 787
Theol.F. 717
709
1910. 701
Theol. F. 716
711 (mit 735)
1910. 475
Theol. F. 708
718
1910. 620
Lat. Q. 616
735 (mit 711)
1910. 475
Theol. F. 709
767
1908. 387
Theol. F. 699
769
1896. 110
Theol. F. 584
784
1898. 665
Theol. Q. 329
820
1897. 321
Lat.Q. 514
821
1903. 60
Lat. Q. 570
882
1903. 41
Lat. F. 624
von Emil Jacobs
33
Phillipps-Kat.
Versteigerung
Berlin K. B.
895
1898.
51
Lat. F. 596
896
1898.
52
Lat. Q. 526
924 = 2648
1898.
221
Lat. F. 595
939
1896.
595
Lat. 0. 148
959
189G.
573
Lat. Q. 580
962
1897.
20
Lat. F. 589
993
1898.
121
Lat. Q. 524
1003
1903.
267
Lat. Q. 572
1007 = 2943
1895.
251
Lat. Q. 488
1019
1899.
394
Lat. Q. 557
1160
1908.
226
Lat. F. 660
1163
1908.
440
Theol. F. 701
1294
1896.
132
Theol. F. 585
1299
1903.
905
Lat. Q. 566
1301
1903.
517
Lat. Q. 567
1388 — 2010
Meerman-Hdss.
2171
1896.
665
Lat.O. 150
2229
1897.
632
Lat. 0. 157
2268
1910.
36
Lat. F. 662
2299
1903.
1164
Lat. F. 627
2329
1903.
27
TheoLQ. 319
2332
1908.
339
TheoL F. 702
2537
1896.
3
Lat.O. 171
2579
1899.
855
Theol. Q. 314
2648 = 924
2733
1895.
941
Lat. Q. 486
2750
1903.
743
Lat. 0. 175
2793
1896.
994
Lat. Q. 509
2833
1903.
912
Theol. F. 664
2850
1908.
732
TheoLQ. 361
2869
1903.
11
Lat. Q. 564
2905
1899.
995
Lat. Q. 545
2943= 1007
294!)
1903.
935
Lat. 0. 180
3011
1898.
5
Theol. F. 594
3070
1897.
45
Theol. F. 589
3074
1903.
57
Lat. F. 629
3121
1897.
538
Lat. Q. 515
3131
1897.
25
Lat. Q. 517
3203
1903.
87
Lat. 0. 173
3341
1903.
1045
Lat. F. 619
3360
1903.
864
Lat. Q. 568
3394
1896.
963
Lat.O. 151
XXVIII. I.
3
^4 Phillipi)s-H:ui(lscIiiit'roii in der Krmi^liclifn liiltliothok zu Tiorliii
l'hillipps-K.-it.
\'crstei{?oriiii,i;'
Herlin K. B.
3522
1899. 76
Lat. F. (ill
3597
18i)7. 346
Lat. Q. 516
3071
1897. 735
Lat. F. 591
3689
1898. 340
Theo]. F. 593
3731
1895. 5
Theol. F. 576
3733
1895. 473
Theol. F. 577
3737
1895. 937
Theol. Q. 299
3783
1896. <ill
Lat. F. 580
3980
1897. 84
Theol. 0. 158
4157
1895. 424
Lat. F. 569
4201
1903. 932
Lat. F. ()30
4215
1908. 706
Lat. Q. 012
4236
1908. 712
Lat. 0. 194
4240
1897. 53
Lat. 0. 154
43 26
1898. 932
Lat. 0. 160
4387 = 293
4424
1898. 220
Lat. Q. 527
4557
1899. 210
Theol. Q. 312
4780
190.3. 257
Lat. Q. 569
558G )
(Lat. F. 663
5587 )
1910. 149
(Lat. F. 664
6235
1895. 961
Theol. Q. 301
6342
1903. 154
Lat. Q. 565
6352
1897. 6
Lat. F. 590
6357
1896. 958
Lat. F. 582
6568
1895. 1099
Lat. F. 633
6880
1897. 49
Theol. F. 590
6904
1897. 21
Lat. 0. 153
6956
1898. 595
Lat. Q. 525
6958
1908. 278
Lat. Q. 614
7065 = 23867
1895. 136
TheoL Q. 297
7178
1896. 298
Theol. F. 586
7208 = 7817
1899. 432
Theol. Q. 313
7229
1899. 496
Lat. Q. 549
7283
1908. 334
Lat. 0. 197
7286
1908. 496
TheoL 0. 188
7321
1903. 288
Lat. F. 618
7817 = 7208
8177
1908. 460
Lat. 0. 196
8278
1899. 1006
Lat. Q. 542
8329
1899. 642
Lat. Q. 544
8372
1896. 1264
Lat. Q. 573
8403
1903. 518
Lat. F. 621
von Emil Jacobs
35
riiillipps-Kat.
Versteigerung
Berlin K. B.
8()"2(i
1896.
225
Boruss. Q,. 422
8G85
1896.
221
Boruss. F. 1032
8875
1899.
381
Lut. F. 609
9079
1899.
1138
Lat. Q. 541
9081
1899.
618
Lat. F. 608
910-J
1908.
228
Lat. F. 059
9192
1896.
675
Theol. 0. 154
9212
1908.
320
Lat. 0. 195
9248
1895.
1108
Theol. 0. 145
9300
1895.
606
Theol. Q. 300
934H
1897.
7
Lat. Q. 518
9399
1908.
188
Lat. Q. 615
9400
1908.
20
Lat. Q. 013
9456
1896.
14
Lat. Q,. 508
9552
1897.
529
Lat. U. 158
9576
1903.
4
Lat. 0. 172
9585
1895.
180
Theol. Q. 323
9594
1908.
23
Lat. Q. 610
9597
1903.
684
Lat. Q. 571
9598
1895.
889
Lat. Q. 482
9629
1903.
290
Lat. 0. 174
9658
1899.
983
Lat. Q. 543
9672
1898.
968
Lat. 0. 161
10109
1908.
599
Lat. Q. 611
10125
1899.
119
Lat. Q. 546
10185
1897.
601
Lat. F. 587
10415
1903.
470
Lat. F. 622
10608
1895.
84
Theol. Q. 296
10624
1899.
666
Lat. F. 607
11618
1895.
1231
Lat. Q. 487
11903
1896.
1004
Lat. F. 581
11907
1910.
63
Lat. F. 667
12199
1898.
162
Lat. F. 594
12270
1898.
374
Theol. F. 595
12271
1903.
307
Theol. Q. 318
12282
1896.
300
Lat. F. 579
12311
1895.
534
Lat. F. 625
12444
1898.
32
Lat. F. 598
13835 = 10624
14034
1908.
198
Theol. F. 700
14057
1 1895.
25
Lat. F. 605
14112
1899.
250
Lat. Q. 547
16227
a896.
7
Theol. Q. 308
36 Phillipps-Handsohriftcii in der Königlichen Bibliotliek zu P.erlin
Phillipps-lvat.
Versteigerung
Kerlin K. ii.
16231
18!»(;. 16
Lat. 0. 149
16263
1899. 221
Lat. Q. 54S
16264
1899. 226
Lat. 0. 168
16339
1898. 828
Theol. 0. 159
16345
1896. 870
Lat. Q. 510
16355
1897. 542
Theol. 0. 157
16359
1910. 632
Theol. Q. 365
16372
1896. 1268
Theol. 0. 155
16375
1910. 296
Theol. Q. 364
16394
1896. 503
Theol. F. 587
16416
1897. 64
Lat. F. 588
16512
1896. 1181
Lat. F. 583
17763
1896. 19
Lat. Q. 507
19839
1903. 351
Lat. F. 623
20601
1895. 763
Lat. Q. 533
20628
1895. 908
Lat. Q. 506
20644
1910. 258
Lat. F. 665
20680
1895. 420
Theol. F. 579
20G89
1903. 1165
Theol Q. 320
20744
1895. 59
Lat. Q. 484
21039
1903. 500
Lat. F. 620
21793
1908. 505
Theol. F. 703
21800
1896. 993
Germ. F. 1167
22183
1897. 399
Theol. F. 592
22370
1897. 770
TheoLF. 591
23623
1899. 813
Lat. Q. 551
23867 = 7065
23928
1898. 613
Lat. Q. 523
24416
1908. 194
Lat. F. 658
24502
1903. 1130
Theol. Q. 342
■ 24600
1895. 7
Lat. Q. 485
25025
1898. 152
Lat. 0. 159
25137
1896. 326
Theol. Q. 307
25146
1897. 688
Lat. 0. 156
25154
1898. 153
Lat. F. 597
25169
1903. 58
Lat. Q. 574
vou Emil Jacobs
37
II. Nacli den Versteigerungen geordnet.
Vcrstcigeruim- l'hillipps-Kat.
1890.
1806.
ä
3731
7
24600
25
14057
59
20744
84
10608
136
23867
180
9585
251
10007
420
20680
424
4157
473
3733
534
12311
587
304
606
9300
763
20601
889
9598
908
20628
937
3737
941
2733
961
6235
1099
6568
1108
9248
1137
33
1231
11618
3
2537
7
16227
14
9456
16
16231
19
17763
110
769
132 ;
1294
221 '
8685
225
8626
298 !
7178
300
12282
326
25137
503
16394
573
959
595
939
611
3783
665
2171
Versteigerung Phillipps-Kat.
1896.
675
9192
870
16345
958
6537
963
3394
993
21800
994
2793
1897.
1898.
1004
1181
1264
1268
6
7
20
21
25
45
49
53
64
84
321
346
399
500
529
538
542
601
632
688
735
770
5
32
51
52
121
152
153
162
220
11903
16512
8372
16372
6352
9346
962
6904
3131
3070
6880
4240
16416
3980
820
3597
22183
189
9552
3121
16355
10185
2229
25146
3671
22370
3011
12144
895
896
993
25025
25154
12199
4424
3H riiilli|>iis-IIniulsolirirton in der Köiiifjliolioii r.ibliotliek /.u lierliii
Vorstei.t
^(•riuii;-
i'liinii)ii>-K:it.
\'('r>t('ii;('niiisi;
1 9< »3. 2SH
l'liillipps-Kat.
1898.
•22 \
92 1
7321
:)40
3«i89
290
9629
37-1
12270
307
12271
.•)95
6956
351
19839
613
23928
470
10415
665
784
500
21039
828
16339
517
1301
932
4326
518
8403
968
9672
684
9597
1899.
76
3522
743
2750
78
254
864
3360
119
10125
905
1299
210
4557
i)09
308
221
16263
912
2833
226
19264
932
4201
250
14112
935
2949
361
4387
1045
3341
381
8875
1130
24502
394
1019
1164
2299
432
7208
1165
20689
496
7229
1908. 20
9400
591
307
23
9594
618
9081
188
9399
642
8329
194
24416
666
10624
198
14034
813
23623
226
1160
855
2579
228
9102
920
124
278
6958
983
9658
320
9212
995
2905
334
7283
1006
8278
339
2332
1138
9079
387
767
1903.
4
9576
440
1163
11
2869
460
8177
27
2329
496
7286
41
882
505
21793
57
3074
599
10109
58
25169
706
4215
60
821
712
4236
87
3203
732
2850
154
6342
1910. 36
2268
257
4780
59
596
267
1003
63
11907
von Emil Jacobs
39
Versteigcninjr
PLillipps-Kat.
Versteigerung
Phillipps-.Kat.
1910. 112
()62
1910.
477
590
149
5586
478
633
159
529
484
504
169
649
485
488
203
588
620
718
218
448
632
16359
258
20644
682
601
259
690
701
709
296
16375
702
572
304
399
703
606
392
627
704
620
424
701
711
483
437
440
786
705
475
711 + 735
787
706
lu'rlin.
E
;mil Jacobs.
Kleine Mitteilungen.
Das neue Büchergestell der Panzer-Aktiengesellschaft, nicht
zu verwechseln mit dem früher von ihr hergestellten, beschreibt Paul
Jürges in den Blättern für Volksbibliotheken imd Lesehallen 11. 1910.
8. 173 0". unter Beigabe von Abbildungen. Es genügt hier auf diese Be-
schreibung des neuen sehr beachtenswerten Systems zu verweisen. Sein
Hauptvorzug vor dem System Lipman besteht darin, dals kein unzugänglicher
Raum vorhanden ist wie die Lipmansche Nute, in der die Seitenteile laufen,
und dals das Buchbrett sieh nicht in schräger Lage festklemmen kann. Auf
die Möglichkeit, das ganze Bnchbrett in besetztem Zustande herauszunehmen,
welche die Firma als besonderen Vorzug hervorhebt, ist unsers Erachtens
ein so grofses Gewicht nicht zu legen, im Gegenteil liegt darin eine gewisse
Gefahr. Einen Nachteil gegen Lipman bilden die beiden vorstehenden
Schraubenköpfe an der Unterseite des Buchbretts und, was wohl das Wesent-
lichste ist, dafs es bisher nicht möglich ist eiserne Legebüden zu verwenden.
Es würde von Interesse sein im Zbl. Aeul'serungen aus Bibliotheken zu hören,
in denen das System bereits in Gebrauch ist.
Versicherung der Wertsendungen bei einer Transportver-
sicherungs-Gesellschaft. Es ist nicht ganz allgemein bekannt, daß die
Postverwaltung nicht in allen Fällen für Verlust und Beschädigung der mit
Wertangabe aufgegebenen Sendungen haftet. Im Verkehr innerhalb des
deutschen Reichs wird ihre Ersatzptlicht zwar nur dann aufgehoben, wenn
der Verlust oder die Beschädigung durch die „unabwendbaren Folgen eines
Naturereignisses' herbeigeführt worden ist, im Verkehr des Weltpostvereins
aber in jedem Fall „hijherer Gewalt". Bei der Versendung von Handschriften
und seltenen Drucken bilden die Eisenbahnunfälle und dadurch entstehende
Brände die grölite Gefahrenquelle und gerade hier würde die Post, mindestens
im Auslandsverkehr, sich der Haftpflicht entziehen können. Den Bibliotheken,
die ganz sicher gehen wollen, ist deshalb bei Sendungen von höherem Wert
die Versicherung bei einer Transportversicherungs-Gesellschaft anzuraten, die
40 Literatarberichte und Anzeigeu
};epen oinc iii:ilüf);o rriüiiic ilic Versicherung gegen alle Zufälle übernimmt
und nur verliingt, dal! ein lirurhteil des versicherten Wertes bei der Post
deklariert wird, wodurch die Kosten der Sendung oft bedeutend verringert
werden. Diese ^'crsiclu•rung unterbleibt gewiihnlich, weil mau sie für eine
sehr umstiindliclu' Sache liält. Das wäre in der Tat zutreifend, wenn bei
jeder einzelneu Sendung eine besondere Versicherung abgeschlossen werden
"uiülUe. Die grolieu \'ersiclu'rungsgesellschaften unterhalten aber eine Menge
Verbindungen, in denen sie eine C eneral -l'o I ice ausstellen, kraft deren
jede Sendung, die der \'ersiclu'rungsnelinier in ein von ihm geführtes Buch
einträgt oder die er durch Postkarten- Formular anmeidet, nach dem in der
Police vereinbarten Prämiensatz versichert ist. die Priimien werden auf Grund
des liuclu'S oder der Anmeldungen i)eriodisch bezahlt. Man sieht, dal! dieses
\'erfahren durchaus keine Schwierigkeiten macht und dall es die verleihende
Bibliothek weniger belastet, als wenn sie erst die empfangende Bibliothek
veranlassen wolllte iiirerseits die Versicherung zu bewirken. Die Ver-
sicherungsprämie kann natürlich mit den übrigen Kosten eingezogen werden.
Vielleicht empfiehlt es sich, dali die deutschen Bibliotheken sich auf eine be-
stimmte Versicherungsgesellschaft vereinigen, um ganz gleichmäliige Policen
und einen einheitliciieu Präniientarif zu erlangen. Die Angelegenheit würde
sich zur Besprechung auf der nächsten Bibliothekarversararalung eignen.
P. S.
Liteniturbericlile und Anzeigen.
Neue Arbeiten zur Inkunabelkunde und Druckergeschichte.
Typenrepertorium der Wiegendrucke. Abt. I — III, 1,2. Von Konrad
Ilaebler. I: Halle a. S., II: Leipzig und New York, III: Leipzig, Rudolf
Haupt 1905—1910. 8". = Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten, Heft 1920,
22/23, 27, 29 30.
Nachträge zu Hain's Kepertorium bibliographicum und seinen Fortsetzungen.
Als Probe des Gesamtkatalogs der Wiegendrucke herausgegeben von der
Kommission für den Gesamtkatalog der Wiegendrucke.
Leipzig: Rudolf Haupt 1910. 2 Bl., Sl S. 4".
Conspectus incunabuloruui. An Index Catalogue of fifteenth Century books,
with references to Hain's repertorium, Copinger's Supplement . . by
R. A. Peddie. Part I (A B). London: Libraco Ltd. 1910. XI, 149 S. 8".
Supplement au tome II du repertoire bibliographique Stralsbourgeois jusque
vers 1530 de Charles Schmidt. Martin & Jean Schott, 1481 — 1499,
1500— 1Ö4S par S. H. Scott, A. M. Oriel College, Oxford. Strafsbourg:
J. H. Ed. Heitz (Ileitz & Mündel) 1910. VII, 21 S., 1 Taf. 4".
Katalog der Inkunabeln der B^ürstlich Liechtenstein'schen Fideikommiss-
bibliothek und der Hauslabsammlung von Dr. Hanns Bohatta. Wien:
Gilhofer & Ranschburg 191(i. VIII, 440 S. 4".
Die Inkunabeln der Stettiner Stadtbibliothek. Ein Verzeichnis von Dr. phil.
Franz Weber. 0. 0. ii. J. 19 S. S". | Separatabdruck aus den Balti-
schen Studien 1910. J
Gallia typographica ou repertoire biographique et chronologique de tous les
imprimeurs de France depuis les origines de l'imprimerie jusqu'ä la
revolution par Georges Lepreux. Tome I. Flandre-Artois-Picardie.
Paris: Honore Champion 1909. = Revue des bibliotheques. — Supplement I.
Mit dem soeben erschienenen zweiten Teile des dritten Bandes ist
Haeblers Typenrepertorium der Wiegendrucke nunmehr zum Abschlufs ge-
langt. Der erste Band, Deutschland und seine Nachbarländer behandelnd, er-
schien 1905, er enthält aufser den Uebersichten der von den einzelnen Druckereien
gebrauchten Typen auch die zugehörigen Tabellen zur Ermittelung des Be-
sitzers einer zur Untersuchung stehenden Type. Der zweite Band (1908),
LiteraturbericUte und Anzeigen 41
alle übrigen Länder, die im 15. Jahrhundert die Druckkunst ausgeübt haben
(Italien, die Niederlande, Frankreich, Spanien und Portugal, England) um-
tassend, enthält nur die Uebersichten, war also nur in beschränktem Mafse
für die Ilerkuuftsbestimnuing eines Druckes zu gebrauchen. Erst mit dem
Erscheinen des 111. Bandes ist auch Band 11 voll benutzbar geworden. Der
erste Teil (1909) enthält die Tabellen für die Anti(iua- Schriften, der zweite
(191Ü) sämtliche gotische Typen, also auch die schon im ersten Bande be-
handelten Schriften Deutschlands, die von den gleichartigen des Auslandes
nicht getrennt werden durften. Da aber eine ausführliche Wiederholung den
Umfang dieses Teiles über Gebühr hätte anschwellen lassen und der Preis
des Werkes dadurch erheblich höher geworden wäre, sind diese deutschen
Typen nur kurz an der ihnen zukommenden Stelle eingereiht, wegen der
"■enaueren Beschreibung wird auf den ersten Band verwiesen. Doch bot sich
schon hier willkommene Gelegenheit, die infolge der fortschreitenden Spezial-
untersuchung zutage getretenen Lücken auszufüllen und Verbesserungen an-
zubringen. Die fünf seit dem Erscheinen des ersten Bandes verflossenen
Jahre haben den Bibliographen, im besonderen den Mitgliedern der Inkunabel-
kommission und sonstigen Mitarbeitern an dem grofsen Werke des Gesamt-
kataluges, für den das T3T)enrepertorium als wissenschaftliche Grundlage an-
erkannt und eingeführt ist, genügend Zeit gegeben, sich mit Ilaeblers Monu-
mentalwerk vertraut zu machen und seine Brauchbarkeit für die praktischen
Zwecke der Typenbestimmung zu erproben. Mit aufrichtiger Ueberzeugung
kann man behaupten, dafs es billigen Ansprüchen in dieser Hinsicht voll
gerecht wird. Während die Bibliographen früher bei der Bestimmang eines
nicht tirmierten Druckes auf das Probieren angewiesen waren, indem sie auf
ihre Typenkenntnis gestützt unterschriebene Drucke mit derselben Type
aufsuchen oder die häufig noch mangelhaften Faksirailereproduktionen durch-
blättern mufsten, wird ihnen jetzt durch Haeblers Typenrepertorium ein Weg
gewiesen, auf dem sie ohne Um- und Irrwege zu dem erstrebten Ziel geführt
werden. An die Stelle des Probierens ist methodisches Fortschreiten getreten.
Wir haben jetzt ein Fundament, auf dem wir sicher weiterbauen können und
wenn wir, was nicht ausbleiben wird, Lücken entdecken, so wollen wir nicht
vergessen . dafs wir in der Regel erst durch Haeblers Arbeit dazu befähigt
worden sind. Der Verf. beabsichtigt in einigen Jahren, wenn die fortge-
schrittenen Arbeiten an dem Gesamtkataloge der Wiegendrucke eine Gewähr
für die möglichste Vollständigkeit der nötigen Nachträge bieten, ein Supple-
ment folgen zu lassen, das neben anderem die bisher noch nicht berück-
sichtigten besitzerlosen sowie griechischen und hebräischen Tj'pen enthalten
wird. Der verehrte Kollege, der in jahrelanger angestrengter Arbeit uns das
für das Studium der Inkunabeln epochemachende Werk geschaffen hat, kann
des wärmsten Dankes aller Freunde dieser Studien sicher sein.
Auf den Konferenzen, welche die Mitglieder der Inkunabelkommission
alljährlich einmal zusammengeführt haben, stand neben dem Austausch der
Erfahrungen, die bei der Inventarisation der vielen grofsen und kleinen
Bibliotheken des deutschen Reiches gemacht wurden, regelmäfsig auf der
Tagesordnung eine Beratung über die entgültige Form der Beschreibungen
für die neue Bibliographie, die Hains Repertorium dereinst ersetzen soll.
Als Grundlage für diese Aussprachen lieferten die Mitglieder nach unbekannten
oder wenigstens unbeschriebenen Drucken der Bibliotheken ihres Amtssitzes,
nach neuaufgefundenen Stücken der von ihnen inventarisierten Sammlungen
und gelegentlich auch von Seltenheiten, die im Buchhandel auftauchten, und
bei denea die Gefahr ihres Verschwindens in später vielleicht nicht mehr
zugänglichen Privatbibliotheken besonders grofs war, Beschreibungen, deren
Einzelheiten von den Versammelten besprochen und durch Majuritätsbeschlufs
entschieden wurden. Die Beschreibungen wurden auf einzelnen Zetteln ge-
druckt, alphabetisch geordnet und, nachdem sie im Laufe der Zeit noch
manche durch das Hinzutreten neuen Vergleichsmaterials bedingte Wand-
lungen erfahren hatten, in Buchform gedruckt, um auch den aufserhalb der
Kommission stehenden Inkunabelforschern und freiwilligen Mitarbeitern an
'42 I.itcratiirl)crii'lito und Anzeigeu
dem Gesiuutkatiilogc als Mustor zu dioiu'ii, oder, uud daraul legt die Koni-
missioii besondtTiMi Wort, iiiiion N'oranlassung zur Aeiifserung ihrer etwa ab-
woiolioudoii Ansiolitou zu gobon. Ausgoscidosson wurden die zahlreichen
Kiublatidnioko: l>Caloiidor, Aldal'sbriofo, liullon, Hekanntinachungcn weltlicher
uud kiroliliohor Holiörden, die in dem (iesanitkatalog zwar auch wie alle
übrigen Drucke des XV. Jahrhunderts ihren Platz finden werden, für die aber
eine besondere vorläufige rublikation iihnlich der vorliegenden in Aussicht
genouunon ist. — Die Anregung zur Kritik ist dcir eigentliche Zweck dieser
Ver(>tVentlichung, die Absicht, den schon vorhandenen Ilain- Appendiees und
Supplouionton ein neues hinzuzufügen, lag der Kouiuiission und auch dem
\'erlogor durchaus fern. Als Norm für die Anfertigung der ausführlichen
Heschreibungon der ^Viogondrucke galten die Vorschriften, wie sie im Ein-
verständnis mit der Kommission in der Auleitting =^- Anlage IV zu den In-
struktionen für die ali)habetischen Kataloge der preufsischen Bibliotheken
vom 10. Mai ISOil, 2. Ausgabe I9(i',i, festgestellt sind. Dals bei der Bezeich-
nung der 'lypen, Initialen, Randleisten, Rubriken, Signete und Titelholz-
schnitte Ilaeblers Typenrepertorium der Wiegendrucke als mafsgebend ange-
sehen wurde (!j 20 der Anleitung), versteht sich danach von selbst. Dem
Kenner der Berliner Instruktionen bietet das Verständnis der grofsen Mehr-
zahl der hier vereinigten Beschreibungen keine Schwierigkeit. Eine Er-
klärung könnte nur der grofse Umfang der in den Nachträgen enthaltenen
Brevierbeschreibuugen erfordern. Sehen wir uns z. B. das Breviarium Con-
stantiense an, dem Herr Direktor Schmidt eine eingehende Studie im XXV.
Bande dieser Zeitschrift gewidmet hat, so werden wir leicht erkennen, dafs
eine einfache Angabe des Anfanges und des Schlusses, wie sie bei einem
andern Druckwerk in der grofsen Mehrzahl der Fälle vollkommen ausreicht,
hier in keiner Weise den an eine Inkunabelbeschreibtmg zu stellenden An-
forderungen gerecht geworden wäre. Das Fehlen von durchlaufenden Si-
gnaturen, der Umstand, dafs jeder Brevierteil mit einer neuen Lage beginnt,
und dazu die Verschiedenheiten des Satzes machten es notwendig, jeden
Teil wie einen besonderen Druck zu betrachten und dementsprechend zu
behandeln.
Im Interesse eines einheitlichen Vorgehens bei der Beschreibung von
Wiegendrucken wäre es sehr zu wünschen, wenn die mit dieser Arbeit ver-
trauten Kollegen die in dem vorliegenden Hefte zur Anwendung gelangten
Prinzipien anzunehmen sich entschliefsen könnten oder aber mit praktischen
\'orsclilägen zur Verbesserung der Berliner Instruktion hervortreten wollten.
Der gewissenhaftesten Prüfung solcher Vorschläge und aufrichtigen Dankes
seitens aller an dem grofsen Werke des (Jesamtkataloges beteiligten Kreise
können sie im Voraus versichert sein.
Mr. Peddies Publikation ist eine Zusammenfassung der von ihm zuerst
in der Library World seit dem August 1908 stückweise veröiifentlichten
Arbeit. Sie enthält eine Aufzählung aller bisher bekannt gewordenen Wiegen-
drucke in alphabetischer Reihenfolge der Autoren oder der sachlichen Ord-
nungsworte anonymer Schriften, aber im Anschlufs an Hain, zwischen dessen
Nummern die in dem Repertorium fehlenden Drucke zwischengeordnet sind.
Peddie gibt den Namen des Autors mit dem kurzen 'J'itel der Schrift und
zählt darunter in knappster Form die Aitsgaben auf, die ihm bekannt ge-
worden sind: Druckjahr, Druckort, (zutreffendenfalls n. p. d = uo place or
date oder n. d. — no date) und sodann die Quellen, — es sind deren etwa
120 — aus denen er seine Angaben geschöpft hat. Das Werk unterscheidet
sich von Burgers Supplement zu Hain und Panzer im wesentlichen also nur
dadurch, dafs auch die bei Hain nicht vorkommenden Drucke hier mit hinein-
gearbeitet sind und mit flilfe der etwas reichhaltigeren Zitate nachgewiesen
werden. Wie bedeutend dieser Zuwachs ist, gibt Peddie selbst in seinem
Vorwort an : In dem vorliegenden ersten Bande, der die Buchstaben A und B
timfafst und also genau dem Inhalt des ersten Halbbandes von Hains Reper-
torium entspricht, finden wir 712S Titel, von denen 4184 Hain imd nicht
weniger als 2944 andern Quellen entnommen sind. Danach ist Peddies Arbeit
Literaturberichtc uud Anzeigen 43
das Vollständigste, was wir auf dem Gebiet der Inkunabelbibliographie zur-
zeit besitzen, und wir dürfen hoffen, dafs sie nach ihrer Vollendung, die
allerdings erst in etwa fünf Jahren zu erwarten ist, bei der Schlufsredaktion
des Gesaintkatalogs , für den ja auch die alphabetische Anordnung geplant
ist, wertvolle Dienste leisten wird.
Die Fortsetzung einer von seinem Vater .Sir James Scott, Baronet, be-
gonnenen Sammlung der Schott'schen Drucke hat Herrn S. H. Scott Veran-
lassung gegeben, die von Charles Schmidt in seinem Repertoire gelieferte
Bibliographie desselben zu vervollständigen. Das Supplement, bei dessen
Bearbeitung er sich der Praxis des Hauptwerkes angeschlossen hat, enthält
für M. Schott im wesentlichen nichts als die bereits von Proctor dem Dr-ucker
zugewiesenen AVerke. Neu ist nur die Feststellung von Hain 3702 = W.
Brack's Vocabularius rerum von 1487 als Druck des M. Schott, dagegen fehlt
auch hier noch die im Berliner Inventar unter 2233 aufgeführte Ausgabe von
1-1S9 desselben Buches. Auf Typenuntersuchung hat sich der Verf. nicht
eingelassen. Der zweite dem Johann Schott gewidmete Teil bringt 32 Nach-
träge, die Proctors Index H, 1, Panzers Annalen etc. sowie neueren Anti-
([uariatskatalogen und der eigenen Sammlung des Verf. entnommen sind.
Interessant ist, dafs der erste protestantische Traktat in englischer Sprache
von J. Schott 1528 in Strafsburg gedruckt ist (Nr Ki). Ueber seine Unter-
drückung berichtet der Verf. in seinem Vorwort, eine Nachbildung des Titels
befindet sich auf der beigefügten Tafel.
Seinem imposanten Katalog der liturgischen Drucke in der Herzogl. Par-
maschen Bibliothek in Schwarzau hat H. Bohatta kürzlich einen mit derselben
Vornehmheit ausgestatteten Katalog der Inkunabeln der Fürstlich Liechten-
st^inschen Fideikommissbibliothek und der Hauslabsammlung folgen lassen.
Die Bestände beider Sammlungen sind in dem Kataloge getrennt und jede
für sich alphabetisch nach den von Hain gewählten Titeln und Nummern
geordnet. B. gibt von jedem Drucke also ohne Rücksicht darauf, ob der-
selbe schon von Hain oder sonst wo beschrieben ist oder nicht, eine aus-
führliche Beschreibung. Ihr folgen die Angaben über das Format, Zeilenzahl,
Collation, Typen, Wasserzeichen, Initialen, Aufzählung der dem Verfasser in
andern Bibliotheken bekannten Exemplare, sodann Zitate nach Hain, Panzer,
Bibliotheks-, Antiquariats- und Auktionskatalogen mit den gezahlten Preisen
und zuletzt Angaben über den Einband seines Exemplars, die Erhaltung und
etwaige Provenienzvermerke. Den Schlufs des Werkes bildet ein kurzes
Verzeichnis der Drucke nach Druckorten und Druckern, sowie ein solches
nach Druckjahren. — Der Herr Verf. hat seiner Aufgabe unverkennbar viel
Mühe und grofse Sorgfalt gewidmet, sie würde aber nach meinem Empfinden
gewonnen haben, wenn er sich bei seinen Beschreibungen, von denen ein
grofser Teil ganz entbehrlich ist, gröfserer Kürze und sonst einer präziseren
Ausdrucksweise, wozu ihm Haeblers Typenrepertorium die nötige Anleitung
hätte geben können, betleil'sigt hätte. Was soll das nützen, wenn in zahl-
reichen Fällen wie z. B. in Nr 22 , einer Ausgabe von Augustins de civitate
Dei, die Stellen für den Anfang der einzelnen Bücher nach Blättern, Kolumnen
und Zeilen aufgezählt oder wenn in einer Bibelausgabe die Anfänge der ein-
zelnen Bücher sämtlich in die Beschreibung mit aufgenommen werden? Ich
halte ein solches Verfahren für berechtigt und geboten, wenn es sich um
eine willkürlich zusammengestellte Sammlung mehrerer Traktate desselben
oder verschiedener Verfasser handelt, wie z. B. VK 187, 212 etc., aber nicht
bei einer einheitlichen Schrift, die nur in mehrere Bücher oder Kapitel geteilt
ist, oder bei einer Sammlung von Schriften, deren einzelne Bestandteile so
fest stehen, wie bei einem Bibeldruck. — Dafs der Druck „schwarz'' ist,
versteht sich von selbst, wenn man sich daran gewöhnt, allein „Rot- und
Schwarzdruck" als etwas Besonderes zu erwähnen, ebenso kann die Angabe
„Papier" fortbleiben, wenn man sich darauf beschränkt , Pergament' hervor-
zuheben. Von Blattzahlen (häufig inkorrekt „Seiten Zählung"), Signaturen
(nicht _,Lagenbezeichnung"), Kustoden und Kolumnentiteln (nicht das ganz
unbestimmte „Ueberschriften") genügt Angabe des Vorhandenen. Ebenso
44 Literaturberichte und Auzeigeu
halte ich die Grörscmuasso der liir die einziizeichnendeu InitiaU'ii ausgesparten
Käuuie (z. B. -Jl*.»: liTx.'U. ■M2x2S, 30x,H(), 2Sx2(), 22x2'2, 14x14, 12x11,
7x7) für entlielirlioli. weil dabei kaum etwas herauskommt, wo es zutriiVt,
genügt die Angabe „IMIniiskebi für Initiaiiui". Dagegen liätte ich mir für die
gedruckten, also einen l'eil des DriicUmatcrials der Pressen bildenden Initialen,
zu deren Charakterisierung llaebU-r in seinem Typenrepertorium I, S. XXXV ff.
wertvoih' Anweisungen gibt, im Ansdihil's hieran und an die bei jedem
einzelnen Drucker gegebenen Aufzählungen etwas bestimmtere Angaben
gewünscht. „Einfache sdiwarze Typen" und dergleichen scheint mir etwas
wenig und unkhir. Was will z. B. in Nr 27^ (Botlios Sachsenchronik. Mainz.
P. Schoeffer 14'J2) heifsen „Initialen gotische Buchstaben 40 — 54, zu Anfang
t2.< mm hoch''? Kürzer und viel klarer wäre gewesen: Initialen cd. Ebenso
hätte man erwarten dürfen, dafs der \'erf., der seine verhältnismäfsig kleine
Sammlung von .Sfil Nummern auf 440 Seiren zu verzeichnen in der glück-
lichen Lage war. die Typen selbständig bestimujt hätte. In der Kegel gibt
er nur die M-Form nacli Ilaebler und entnimmt die Typennummern aus
Proctors index, ein allerdings sehr bequemes, aber etwas uumetbodisches
Verfahren, wenn man bedenkt, dafs Ilaeblers Typenrepertorium nach Mög-
lichkeit, aber doch nicht immer mit Proctors Numerierung übereinstimmt. —
Einen übergrofsen Raum, in vielen Fällen eine halbe, bei Nr 21G fast eine
ganze Seite, nehmen die Zitate ein. B. hat zwei Pubriken geschaffen: „Vor-
handen" und „erwähnt", welche, da die Zahl der Bibliothekskataloge die der
rein bibliogra])hischen Werke wie Panzer, Maittaire, Grässe, Brunet übertrifft,
naturgemäfs denselben Inhalt haben. So steht z. B. Nr 277 oben: , Berlin,
Königl Bibl.,Joachimsthalsches(}ymn., Kunstgewerbemuseum, Künigl. Hausbibl.
und Kupferstichkabinet"; unten: Voullieme, Berlin 1077. Aehnlich an der-
selben Stelle: Leipzig mit 4 Bibliotheken mit Bezug auf Günther (!87. Ebenso
wird hier und an andern Stellen z. B. Nr 4 , 14, 19 etc. M. Pellechets Cata-
logue general ausgezogen und die Namen der dort angeführten Bibliotheken
in extenso — ich habe bis zu 15 Orte gezählt — zum Abdruck gebracht,
während Pellechet 2068 genügt hätte. Da der Verfasser, wie es scheint, aus-
schliefslich auf Angaben gedruckter Kataloge sich stützt, so halte ich die
gesonderte Aufzählung der Bibliotheken für einen Luxus: man sieht keinen
Grund für diesen umständlichen Apparat, der wohl in einer Bibliographie,
aber nicht in dem Katalog einer einzelnen Sammlung am Platze ist. Eine
vollständige Aufzählung aller bekannten Exemplare hat der Verf. offenbar
nicht geben wollen, sonst hätte er z.B. zu Nr 277 aus einer der von ihm
zitierten Bibliographien sich die dort angegebenen bei ihm fehlenden Biblio-
theken schwerlich entgehen lassen; nicht gerechnet ist dabei die Münchener
Hof- und Staatsbibliothek, die trotz ihrer einzig dastehenden Inkunabelbe-
stände, soweit ich sehe, niemals als Besitzerin angegeben wird. — Von Einzel-
heiten möchte ich noch Folgendes erwähnen: Nr 1 schreibt Bohatta ohne
weitere Begründung dem Strafsburger Martin Schott zu, obwohl Proctor, der
auch zitiert wird, dies Buch dem Drucker der Vitas patrum zuweist. Ich
fflaube diesen letzteren Druck, wie ich schon im Vorwort meines Trierer
Kataloges ausgeführt habe, für Weusler in Basel in Anspruch nehmen zu
müssen und tue dasselbe mit dem Accursius. — Nr 273 = PA I 49,88 hat
Burger in seiner Nummernkonkordanz mit Hain 4028 identifiziert, ich habe
den Druck im Berliner Inventar 2672 dem K. Fyner in Urach zugewiesen,
während B. ihn für einen Druck des Mich. Greiff hält. — In Nr 277 scheint
der erste mit dem auf Bl. LS nicht gleichlautende Titel zu fehlen. Auf Bl. 1
steht „Stat vä Coelle" und unter dem Holzschnitt „Sancta Colonia diceris
hinc' . . . Vgl. VK 324. Der Druck gehört dem Jüngern Koelhoff, was auf
S. 415 nicht beachtet ist. — Nr 96 ist nicht ^ VK 724, VB 1026 sondern =^
VK 1026, im Berliner Inventar steht das Buch noch nicht, da es erst kürzlich
in die KB gelangt ist. — Auf S. 405 Z. 11 ist Berlin, Königl. Bibl. und Leipzig
zu streichen. — Von Nr 163 befindet sich ein Exemplar auch in Trier,
VT 2076. — Was den Inhalt der Sammlung betrifft, über deren Ursprung
und Geschichte leider nichts gesagt ist, so ergibt sich aus dem Druckort-
Literaturberichte und Anzeigen 45
Verzeichnis folgendes: Die gute Hälfte aller Drucke (c. 182) ist italienischer
Herkunft, Deutschland ist vertreten mit c. 132, die Schweiz mit 21, Frankreich
mit 8, die Niederlande mit 3, nur einige wenige sind unbestimmt geblieben.
Unter'den anderweitig nicht bekannten befinden sich zwei volldatierte deutsche
Bämler-Drucke (275 u. 326) und ein Druck des Johann Weifsenburger in
Nürnberg aus dem Jahre 1500 (Nr 253), wodurch der Anfang seiner Tätigkeit
um 2 Jahre zurückdatiert wird, sodafs er noch zu den Inkunabeldruckern
zu zählen ist. — Das kostbarste Stück der sonst nicht besonders hoch zu
bewertenden Sammlung ist ein Pergamentexemplar von Ciceros Oflicia, Mainz:
Fust & Schoeffer 1465, das in der Versteigerung der Sammlung Trau im
Jahre 1905 mit. wenn ich mich recht erinnere, 40(iU0 Mark bezahlt wurde.
Die kleine Sammlung von 43 Nummern, die zum gröfsten Teile aus der
durch Zusammenlegen sämtlicher Stettiner Pfarrbibliotheken entstandenen
Gesamtbibliothek von St. Jakobi herrührt und jetzt durch einige vom Pommer-
schen Museum geschenkte Drucke vermehrt iu der Stadtbibliothek autbewahrt
wird, hat in dem vorliegenden Büchlein durch Dr. Franz Weber eine für
die Inkunabelbibliographie fast überall ausreichende Bearbeitung erfahren.
Der Herr Verf. gibt nach Anleitung der Berliner Instruktion in dankens-
werter Kürze den Titel, Kollation, die Druckeinrichtung, Hainnummer, Einband
und wenn möglich Provenienzvermerke, genauere Beschreibungen aber nur da,
wo solche bei Hain fehlen. Es ist mit Dank anzuerkennen, dafs er sich nicht
gescheut hat nach Haeblers Typenrepertorium zu greifen und auf Grund der
Typenfeststellung die nicht firmierten Drucke selbständig und mit gutem
Erfolg zu bestimmen bemüht gewesen ist. Nur hätte er sich nicht, wie er
es in den meisten Fällen tut, damit begnügen sollen, bei jedem Drucke nur
die Textschril't festzustellen, sondern er hätte auch die andern vorkommenden
Schriftgattungen nach Haebler benennen müssen. Dafs ihm dabei kleine
Irrtümer untergelaufen sind, wird man bei einer Anfängerarbeit verzeihlich
finden: In Nr 11 ist die Texttype 15*, ebenso in Nr 17. In Nr 27 hat W.
die Texttype — es ist Nr 7 — nicht erkannt, weil der Satz durchschossen
ist, dasselbe gilt für 28, 41, 42 und 43. Ebenso dürfte es sich in Nr 22 und
23 verhalten. — In Nr 3 ist die Hainnummer 513 nachzutragen. Nr 19 ist,
wie ich durch Vergleichung mit dem Berliner Exemplar feststellen konnte,
richtig bestimmt. Nr 30 ist ein Missale Basiliense — vgl. unter dem 11. Ok-
tober: Dedicatio ecclesiae basiliensis — , gedruckt von Michael Wensler in
Basel 18. März 1488. Copinger 4093. Proctor 7517. Type Facs. Soc. 1904
1 — n. Von den Provenienzvermerken können allgemeines Interesse in An-
spruch nehmen die in Nr 16, einem Exemplar der deutschen Bibel von
Koberger aus dem Jahre 1483: 1. Dieses Buch gekaufet von Herrn Prof.
Spolen in Upsal. 2. Collegij Societatis lESV Olomucesis Catalogo inscriptus
1638. Die beiden Notizen müssen natürlich in umgekehrter Reihenfolge
gelesen werden. Das Buch kam 1638 in die Bibliothek des Olmützer Jesuiten-
kollegs, wurde 1642 nach der Eroberung der Stadt von den Schweden nach
Uppsala entführt, dort verkauft und gelangte wieder nach dem Kontinent
zurück. Ob der Prof. Spolen der Käufer oder Verkäufer war, ist nicht er-
sichtlich, ebenso kann man bezweifeln , ob der Verkauf ganz rechtmäfsig zu-
stande gekommen ist, eine Dublette ist das Werk in Uppsala nicht gewesen,
denn es fehlt jetzt in dem CoUijnschen Kataloge. — Noch gerade zur rechten
Zeit, um es hier noch mit verwerten zu können, erhalte ich von der Biblio-
theksverwaltung die Nachricht von der Erwerbung dreier neuer Inkunabeln:
Albertus Magnus : Secreta mulierum et virorum. [Antwerpen] Godfr. Back,
0. J. 4». Hain *561. CA 94.
Guilelmus de Saliceto: De salute corporis. Job. de Turrecremata: Tra-
ctatus de salute animae etc. Antwerpen: Godfr. Back, o. J. 4". Hain *14 151.
CA 1494.
Pius II papa: Opuscula de duobus amantibus etc. Leipzig: Konr. Kachel-
ofen, o. J. 4''. Hain *226. Proctor 2908.
L e p r e u x ' Werk „Gallia typographica" verspricht ein ausgezeichnetes
Handbuch- zur Geschichte der französischen Druckkunst aller Jahrhunderte bis
4'i Uuischau und nene Nacbricliten
zur grolsen Revolution /u wonlon, dem wir ein ähnliclies für das gesamte
Deutschland nocli niclit an die Seite zu stellen in der Lage sind. Vergleichs-
weise sei an das Hessische liuchdriickerhucii erinnert, das von G. Köuneeke
im Auftrage des Marburger (ieschichtsvereius herausgegeben wurde: vgl.
Zbl. t'. H\v. IMtl. S. fidäf. — Der VerCasser beabsichtigt im allgemeinen geo-
graphisch vorzugehen, er beginnt mit dem äur.sersten Nordosten Frankreichs,
dann soll der Osten, Westen und das Zentrum an die Reihe kommen, um
mit dem Süden die Heise zu beschlielsen. Der vorliegende erste Band ist
den alten Provinzen Flandre, Artois und Picardie gewidmet, welche die
jetzigen Departements du Nofd, Pas de Calais, de la Summe, de l'Oise und
de l'Aisne bilden. \oü jedem Departement gibt der A'ert. ein alphabetisches
Verzeichnis der Druckorte und unter diesen eine chronologisch geordnete
Liste der Drucker, die daselbst tätig gewesen sind. Hierauf folgen alpha-
betisdi geordnet die Namen der Drucker mit den biographischen Daten, die
sich von ihnen haben ermitteln lassen. Die zweite kleinere Hälfte des Bandes
gibt ein Inventar der chronologisch geordneten Originalurkunden, die für die
(leschichte der vorher behandelten Gebiete von Wichtigkeit sind. Für die
Inkunabelzeit bietet der vorliegende Band verhältnismäi'sig wenig, da nur
zwei unbedeutende Druckorte in Betracht kommen: Abbcviile, wo Jehan
Dupre und Pierre Gerard im Jahre 148r» und der letztere allein bis 1487 ihre
Kunst ausgeübt haben, und Valenciennes, wo Jehan de Liege in den Jahren
1500 — 1501 eine wenig umfangreiche Tätigkeit entfaltet hat.
Berlin. Ernst A' oulli cm e.
Umschau und ueue Nachricliten.
Dem p r e u f s i s c h e n Leihverkehr nach dem Erlals vom 1 . November
1910 ist bereits eine grofse Anzahl Bibliotheken beigetreten. Eine Liste
wird verötfentlicht werden, sobald der Kreis sich einigermafsen abgerundet
hat. Die meisten Bibliotheken machen Gebranch von dem Anerbieten der
Königlichen Bibliothek, die Beschaffung der Bestellscheinvordrucke zu ver-
mitteln. Dabei v/ird anscheinend nicht immer genügend bedacht, dafs Formulare
mit dem eingedruckten Namen der Bibliothek verhältnismälsig teuer werden,
wenn sie in kleinen Mengen bestellt werden. Zur glatten Abwickelung des
zu erwartenden lebhaften Verkehrs wird viel beitragen, wenn eine Bestimmung
gewissenhaft beobachtet wird, die eigentlich selbstverständlich ist und wohl des-
halb auch in der alten Leihverkehrsordnung fehlte, dafs nämlich die bestellende
Bibliothek für die sachgemäfse Ausfüllung des Bestellscheines verantwortlich
ist. Das bezieht sich sowohl auf die Deutlichkeit der Schrift wie auf die
Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben. In beiden Beziehungen hat
bisher in manchen Bibliotheken eine gewisse Sor^ilosigkeit geherrscht. Grund-
sätzlich sollte jede Bestellung vor der Weitergabe bibliographisch geprüft
und beim Versagen der bibliographischen Hilfsmittel dies ausdrücklich an-
gegeben werden. Sonst entsteht den grölseren Bibliotheken und dem Ans-
kunftsbureau eine auf die Dauer niclit zu bewältigende Arbeit.
Berlin. Am 1 3. Dezember veranstaltete die Königliche Bibliothek
eine neue Zählung ihrer Druckschriftenbeständc. Die letzte Zählung datiert
von 1900, sie war nicht in allen Stücken nach „Buchbinderbänden" vorge-
nommen und es ist deshalb vermieden worden, die darauf begründete Bestands-
angabe im .,Jahrbuch" nach den ermittelten jährlichen Zuwachsziffern regel-
mäfsig zu erhöhen. Jetzt erschien es angezeigt, durch eine neue konsequente
Zählung der Buchbinderbände und sonstigen entsprechenden Einheiten (Mappen,
Kisten, Bündel usw.) eine zuverlässige Grundlage für eine jährliche Fort-
schreibung zu schaffen, selbst auf die Gefahr, dafs sich eine Verminderung
der jetzt geführten Bestandsziffer (1 230 000 Bände) ergeben könnte. Die
Umschau und ueue Nachrichten 47
lUidinguDiieu für (,'iue genaue Zählung lagen infolge der übersichtlichen Auf-
stellung in den neuen Magazinen jetzt erheblich günstiger als früher. Viel-
leicht ist es einem oder dem andern Leser des Zbl. willkommen oder von
Nutzen, wenn wir die Methode, die zur Erleichterung und Sicherung des
Zählens angewendet wurde, kurz beschreiben. Jedes Fach (Signatur) wurde
für sich gezählt. Dem Zähler waren 11 Pappstreifen (Grölse 7'jX25cm)
in die Hand gegeben, von denen vermittelst Gummistempel zwei mit 0, die
übrigen mit den Ziffern 1 — 9 bezeichnet waren. Es wurde stets nur von
1 — 100 gezählt und nach jedem Hundert eine der Pappen in der Reihenfolge
der anfgestempelten Ziffern eingelegt. War mit dem Pappstreifen ü das
Tausend erreicht, so wurde das durch einen Strich auf der Zählkarte des
Fachs bezeichnet, dann die Zählpappen wieder herausgenommen, natürlich
mit Ausnahme der zuletzt eingelegten Null, und weiter das nächste Tausend
gezählt, u. s. f Am Schlufs des Faches ergab sich die Gesamtsumme auto-
matisch aus der zuletzt gezählten Zahl (z. B. .iö), dem letzten Hundert-Streifen
(z. B. ti) und den Tausenderstrichen (z. B. 4): 4(i35. Die Zählung wurde durch-
geführt ohne den Benutzungsbetrieb zu unterbrechen. In der Druckschriften-
abteilung waren gegen lOü Zähler 2 — 3 Stunden tätig, im Lesesaal wurden
die nötigen Feststellungen morgens vor 9 Uhr, in der Leihstelle (u. a Aus-
zählung sämtlicher Empfaugscheine) am Tag vorher nach Schlufs des Nach-
mittagsdienstes vorgenommen. Die Aufrechnung des Ergebnisses war am
Vormittag des folgenden Tages beendet. Von der Zählung ausgeschieden
wurde die nicht unerhebliche Menge der noch nicht durch sämtliche Kataloge
gegangenen Bücher, die später bei der „Abschlufsstelle" als Zuwachs gezählt
werden. Nicht gezählt wurden ferner, sowohl in der Musiksammlnng wie in
der Handschfiftenabteilung, die Nachlässe und Autographen. In der Karten-
sammluDg kamen nur die buchmäfsig gebundenen Bestandteile für die Zählung
in Betracht. Wir geben nun die Zahlen einiger gröfseren Gruppen sowie die
Schluissumme der Abteilungen und besonderen Sammlungen, wobei immer
das oben über die Einheit Gesagte im Auge zu behalten ist; die Zahl der
bibliographischen Einheiten würde natürlich weit gröfser sein.
1. Druckschriftenabteilung.
Allgemeines und Literärgeschichte . J11454Bde,
Theologie 132 440 „ darunter 9958 Rabbinica,
Rechts- und Staatswissenschaften . . 112 685 „ darnnt. 1 3498 Kriegskunst,
Medizin 66 364 „
Naturwissenschaften 53 211 „
Philosophie, Pädagogik usw. (N-Nq) 35166 „
Kirnst 23 852 „
Mathematik und Astronomie . . . 16 388 „
Technologie und Oekonomie ... 39115 „
Geschichte und Geographie . . . . 251 409 „
AUgem. und klassische Philologie . 35 095 „
Neuere Sprachen und Literaturen . 126 388 „
Orientalia 15 095 „
Zeitungen und Amtsblätter .... 27476 „ davon 7932 geschnürt,
Parlamentsschriften 17140 „
Sonderaufstellungen 33491 „ darunter 2137 Gr.-Folio
In Handbiblioth. u. sonst im Betrieb 52 237 „ davon 22119 ausgeliehen.
Summe: 1148996 Bde.
2. Kartensammlung.
Buchmäfsige Bestände 9440 Bde, dazu 186 863 Bl. Karten. usw.
3. Musiksammlnng (ohne Nachlässe und Autographen).
Masikliteratur 14 498 Bde, darunter 173 Kästen mit Ungebd.
Praktische Musik, gedruckt . 21148 „ „ 410 „ „ „
« „ hdsl. . . . 10 545 „ „ 1498 ,.
Summe: 46191 Bde, darunter 20!5l Kästen mit Ungebd.
48 Umschiiu und noiio Nachrichten
1. llandschri rtüuabteil inip.
Abendländische Handschriften 12ü'.tl Hde ohne Nachlässe und Autographen,
Orientalische Ilandschrii'ten 15 MI „
Oatasiatische Hdss. und Drucke l.'it'.K; „
Summe: 11 r>ls Bde.
Die (iesanitsunime beträfet demnach 1 '24f)H."i Buchbinderbüude, also etwas
mehr als die letzte Angabe im „Jahrbuch" (12"(0 0()0). Dazu kommt noch
die bislang gesondert untergelirachte „Deutsche M us iksammlung bei
der Königlichen Bibliothek" mit 155bil Bänden. Diese eingerechnet
beläuft sich der gezählte Gesamtbestand auf 1401!K^<> Bände.
Am 5. und 7. Dezember fand in der Königlichen Bibliothek die zweite
Prüfung für den mittleren Bibliotheksdienst statt, der sich ein Herr und fünf
Damen unterzogen. Alle konnten für bestanden erklärt werden , vier davon
mit dem Prädikat Gut.
Halle (Saale). In den Hallischen Tagesblättcru wurde kürzlich die
Gründung einer Stadtbibliothek angeregt und erörtert, hoffentlich mit Erfolg.
Es ist in der 'l'at befremdlich, dals eine Stadt von der Gröfse und Bedeutung
Halles noch nichts für eine allgemeine Bildungsbibliothek höheren Niveaus
getan hat. AVenn freilich dabei darauf hingewiesen worden ist, dafs die seit
der Mitte des lO. Jahrhunderts bestehende und seit I8b9 in einem Neubau
untergebrachte Marienbibliothek die geeignete Grundlage für eine Stadtbiblio-
thek abgeben würde, so mufs das bezüglich der alten Bestände — abgesehen
natürlich von den Hallensien — doch bezweifelt werden. Sie würden besser
an einer streng wissenschaftlichen Bibliothek Anschlul's finden.
Hamburg. In dem Jahresberichte der Stadtbibliothek für 190!) er-
scheint vor allem die letztwillige Ueberweisung der Bibliothek Gustav Opperts
bemerkenswert. Ihre Ilauptstärke beruht, abgesehen von rund SO Hand-
schriften, in der auf die Sprachen Indiens bezüglichen gedruckten Literatur.
Die Verwaltung der Stadtbibliothek glaubt annehmen zu dürfen, daß ihre An-
stalt auf diesem Gebiete der Sprachwissenschaft nunmehr zu den am besten
ausgestatteten des Kontinents gehört, vielleicht sogar mit den Schätzen des
Britischen Museums einen \'ergleich auszuhalten vermöge. Die endgültige
Feststellung des gewaltigen Zuwachses, der die teilweise Umarbeitung einiger
systematischen Kataloge nötig macht, kann erst später geschehen. Eine ma-
rokkanische Sammlung (108 Nummern, Druckorte Fez, Tunis und Algier)
konnte Dank einer Bewilligung der Senator Jenisch -Stiftung in Höhe von
2200 M. erworben werden. Die Sammlung der llamburgischen Zeitungen
wurde eifrig fortgeführt und über die vorhandenen Hamburger Zeitungen ein
systematischer Katalog in fünf Foliobänden angefertigt. Die Fertigstellung
des Avignoner Formelbuchs hat das Zentralblatt bereits gemeldet (Jg. 27. 1010.
S. 278). Zur Drucklegung einer der kostbarsten Handschriften der Stadt-
bibliothek, des Codex der alexandrinischen Patriarchengeschichte, die unter
dem Namen des Severus von A.^munaim geht, wurden von der Averhoff-
Stiftung aoOO M. bewilligt. Die Herausgabe hat C. F. Seybold-Tübingen über-
nommen, der in dem Corpus scriptorum christianorum orientalium die Vulgata
dieser Chronik veröl'fentlicht hat. — Die Stadtbibliothek zu Hamburg, die dem
deutschen Papyruskartell angehört, hatte während der Berichtszeit die Ge-
schäftsführung der Abteilung A (Urkunden). Für die Zukunft geht diese Ge-
schäftsführung dauernd an die Berliner Museen über, in deren Händen die
Abteilung B (Literarische Texte) bereits ständig ruhte. — Zum weiteren Aus-
bau der Bismarck- Sammlung wurden aus dem Nachlaß ("arl. L. Biso 1000 M.
überwiesen. — Von baulichen Aenderungen ist anzuführen, daß der Journal-
saal neue elektrische Beleuchtung erhielt. — Wir ergreifen diese Gelegenheit
zu Zbl. 1910. S. 491 ergänzend nachzutragen, dafs auf dem Brüsseler Kongrefs
auch die Stadtbibliothek Hamburg durch ihren Direktor Prof. Münzel ver-
treten war.
Umschau und neue Nachrichten 49
Karlsruhe. Der Hof- und Landesbibliothek wurden von der Witwe
des 1S97 verstorbenen Literaturhistorikers Michael Bernays, der von ISf^n bis
zu seinem Tode in Karlsruhe gewohnt hatte, aus dessen Bibliothek 290 Bände
mit über 42iio Einzelschriften, meist zur deutschen Literaturgeschichte und
klassischen Philologie, überwiesen. Das Geschenk wird als . Sammlung
Bernays" ungetrennt aufgestellt.
' Stra fsbarg. Der Kaiserlichen Universitäts - und Landesbibliothek sind
in der letzten Zeit eine Reihe bedeutender Schenkungen zugegangen: Pro-
fessor Dr. Martin hat testamentarisch bestimmt, dals die Bibliothek sich (mit
einigen Einschränkungen) alle Werke aus seiner sehr bedeutenden Bibliothek
auswählen kann, die sie noch nicht besitzt. Da die Martinsche Bibliothek an
seltenen Alsaticadrncken und Erstdrucken der klassischen Literatur reich ist,
so dürfte die im Werke befindliche Auswahl wohl eine wertvolle Bereicherung
der Bibliothek ergeben. Der frühere Bibliothekar an der Nationalbibliothek
in Paris Dr Zotemberg vermachte der Strafsburger Bibliothek eine Reihe
orientalischer Drucke und Handschriften. Dr. med. Bücher schenkte eine
alte medizinische Bibliothek von ca. ]4ii0 Bänden, deren Druckjahre bis 1483
zurückgehen. FAoe Reihe von Privatleuten stellt der Bibliothek eine gröfsere
Summe, zum Ankauf eines vollständigen Exemplars des Journal des Debats
(.HOiJ Bände) zur Verfügung. Endlich hat die Handelskammer sich aaf mehrere
Jahre zu einem Zuschufs von einigen tausend Mark bereit erklärt, damit die
Gebiete der Handels- und Ingenieurwissenschaft in der Bibliothek bessere
Berücksichtigung finden können.
Oesterreich. Wien. Ein immer nachdrücklicher betonter und greif-
barer zutage tretender Zug nach der Peripherie, der sich in den Projekten
unserer Behörden und Architekten erkennen läfst und das kulturelle Gefüge
Wiens zu verschieben droht, wird, zur Tat geworden, auch das Wiener
Bibliothekswesen merklich berühren. Die der Stadt eigentümliche radiale
Entwicklungsrichtung brachte es mit sich, dafs alles gesellschaftliche und
geistige Leben Wiens bis in die neueste Zeit seinen natürlichen und unbe-
strittenen Mittelpunkt in der „Inneren Stadt" besafs, also dem Teil Wiens,
der etwa bis IbbO vom P'estungsglacis, heute von der Ringstrafse umzogen
wird. Hatte schon die Schleifung der Festungsmauern das kulturelle Monopol
dieses Stadtteils empfindlich geschädigt, so mufste jetzt, im Zeitalter der
Industrie und der von ihr geschaffenen Wertsteigerung des Bodens, die
geistige Kultur Schritt für Schritt vor der sogenannten materiellen zurück-
weichen. Der dringend gewordene Neubau des Museums der Stadt Wien
(ein SammelbegriiT, der auch die wohldotierte, an V'iennensien überaus reiche
Stadtbibliothek einschliefst) wird im fernen Westen der Stadt, wo ein auf-
gelassenes militärisches Paradefeld der Baulust einen weiten Spielraum gönnt,
errichtet werden. Der Akademie der bildenden Künste, schon längst von
schwerer Raumnot bedrängt, wird wahrscheinlich in der Nachbarschaft des
Museums der Stadt Wien ein neues Heim bereitet werden. Damit rückt eine
rehr reichhaltige kunstgeschichtliche Büchersammlung aus dem Stadtzentrum
in die Peripherie. Das nach dem Muster Münchens geplante und materiell
bereits gesicherte Technische Museum, das auch eine grofse Fachbibliothek
enthalten soll, wird in unmittelbarer Nähe des kaiserlichen Lustschlosses
Schönbrunn gebaut werden, also etwa fünf Kilometer vom Mittelpunkt der
Stadt entf»;rnt. Dazu kommt, dafs die Hochschule für Bodenkultur mit ihrer
grofsen landwirtschaftlichen Bibliothek im äufsersten Nordwesten, die wert-
vollste geistliche Bibliothek Wiens, die Rossiana der Lainzer Jesuiten , im
äufsersten Südwesten der Stadt liegen , beide also schon seit Jahren in
Gegenden untergebracht sind, in denen die städtische Physiognomie Wiens
schon deutlich zugunsten der ländlichen zurücktritt. Bei allen diesen auf
eine entscliiedene Dezentralisierung der Bildungsbehelfe abzielenden Bestre-
bungen mufste nun eine Rede, die der abtretende Rektor der Universität,
der Theologe Swoboda bei der Inaugurationsfeier dieses Jahres hielt, und
XXVIH. I. 4
50 Uuischan und neue Nachrichten
in der er die Forderini^ der Verlesung;: des t^esaniten Universitätsbetriebes
naeh dem AVesteii der Stadt erholt, fast alarnderend wirken. Westen bedeutet
in der sozialen 'l'opo^rapliie Wiens nielit wie in andern Grofsstädten das
Viertel des Besitzes, soTulern Stadtteile, die von kleinbiirf^erliclien, Ja prole-
tarisehen BevölUerunfijshehieliten sehr stark durelisetzt sind. Bei der Benr-
teihiufj dieser Kede uiaj^ ja manches dem krättiKen 'l'emperament des Redners
zugute gehalten werden. (Dieser ret'ormf'reudigen Energie des Prorektors
verdanken wir übrigens die vortrelVIiche Neuerung der Universitätsreisen,
aus der hotfentlieh auch die Bibliotheken reichen Gewinn ziehen werden.)
Dennoch kann nicht geleugnet werden, dal's die Baugründe in der Nähe des
schönen, aber räumlich schon unzulänglich gewordenen Universitätsgebäudes
— und Baugründe müssen für die beängstigend wachsenden Bedürfnisse
zahlreicher Universitätsinstitute gesucht und gefunden werden — heute selion
unerschwinglich sind. Und so richtet sich der Blick der um das geistige
Niveau der Universität besorgten Hüter der Hochschule unwillkürlich nach
der Peripherie der Stadt. Vorläufig freilich sind nur fromme Wünsche die
A^äter solcher Auswanderungsgedanken. Aber es kann niclit bezweifelt
werden, dafs diese einstweilen nur geplanten Verschiebungen gleichsam in
der Luft liegen und gewils nur in der angedeuteten Richtung feste Form
gewinnen werden Und es kann ferner auch nicht bezweifelt werden, dal's
sich mit dieser, wenn der Ausdruck erlaubt ist, Verwestlichung des Bibliotheks-
betriebes — denn auch für den unerläfslichen Neubau der llofbibliothek
wird sich in der von Warenhäusern schon bedrohten Hofpfalz bald kein Bau
grund mehr finden — eine in ihren Folgen garnicht abzusehende Umwälzung
der geistigen Kidtur Wiens vollziehen wird.
Die Errichtung eines für periodische Ausstellungen bestimmten Flügels
des 0 e s t e r r e i c h i s c h e n Museums für Kunst und Industrie hat
die Bibliotheksverwaltung in die angenehme Lage versetzt, ihre Räume be-
trächtlich zu erweitern. In erster Linie wurde für die Zeitschriften, die be-
kanntlich auf dem Gebiet der Kunst und des Kunstgewerbes eine überragende
Rolle spielen, ein grofser und vortrefflich beleuchteter Raum gewonnen, in
dem die Leser nicht nur die laufenden Nummern, sondern auch die gebun-
denen Jahrgänge benutzen können. Die Neuaufstellung dieser Bibliothek ist
das Werk ihres Direktors Ritter.
Kronl ander. Den Stief- und Schmerzenskindern der österreichischen
Unterrichtsverwaltung, den Studienbibliotheken, d. h. den Bücher-
sammlungen jener Städte, die einer Hochschulbibliothek entbehren, scheint
nun endlich ein freundlicher Stern zu leuchten. Von ihrer mangelhaften Be-
hausung und ihrer unzulänglichen Dotation ist in diesen Blättern schon mehr-
fach die Rede gewesen. Nim endlich hat die Unterrichtsverwaltung sich
bestimmt gefunden, den beharrlichen Vorstellungen der Bibliotheksvorstände
wenigstens einigermafsen zu entsprechen. Und es ist nur zu billigen, wenn
zuerst dort eingegriffen wurde, wo die Verhältnisse am unleidlichsten lagen,
in 01m ütz und in Linz. In Olmütz allerdings ist nur Stückwerk geschaffen
worden. Durch den Neubau des Gymnasiums wurden zwei Stockwerke des
alten Universitätsgebäudes frei und der Studienbibliothek zur Verfügung
gestellt, ein bescheidenes Geschenk, aber angesichts der bisherigen Zustände
immerhin ein Gewinn. Die Uebersiedlung der Bibliothek wurde in aner-
kennenswert rascher Zeit vollzogen. Ein besonderes Verdienst des Direktors
Müller aber war es, bei dieser Gelegenheit eine Neukatalogisierung der, wie
der Katalog Schubert's lehrt, besonders an Wiegendrucken reichen Bestände
durchgeführt zu haben. Um ein gut Teil energischer scheint man in Linz
vorgehen zu wollen, um den nachgerade unmöglich gewordenen Zuständen
in der Verwahrung und der Verwaltung der dortigen Studienbibliothek ein
Ende zu machen. Die von dem energischen Leiter dieser Anstalt in Fach-
zeitschriften und Tagesblättern immer wieder erhobenen Klagen und An-
klagen sind nun endlich gehört worden. Eine Reihe von Faktoren haben
sich zusammengeschlossen, um der Hauptstadt Oberösterreichs endlich ein
Heim zu geben, das der trotz aller Verwahrlosung noch immer wertvollen
Umschau und neue Nachrichten 51
Ribliothek wiirdif!^ sein wird. Stadt und Land und, wie es scheint, auch
rrivatleiite wollen den Staat bei der Errichtuuj^ des Neubaues durch ansehn-
liche Beitriij^c entlasten. Auch das Benediktinerstift Kreiusmünster, dem die
Verwahrung der Bibliothek seit dem Josefinischen Zeiten als lästiges Servitut
aufgehalst war, benutzte die Gelegenheit, um durch Zeichnung von (iOUOO
Kronen dieser Pflicht ledig zu werden. Mit dem Neubau allein wird der
Staat allerdings seine Aufgabe noch nicht erfüllt haben. Es müssen laufende
Mittel bewilligt werden, die für eine moderne Verwaltung der Bibliothek
Gewähr bieten, und es miifs endlich ein wenn auch bescheidener Status
(inalifiziertef Bibliotheksbeamten geschalten werden. Ist doch der gegen-
wärtige Leiter der Bibliothek, dessen unermüdlicher Arbeit und Tatkraft Linz
die Erhaltung seiner einzigen Bibliothek verdankt, Dr. K. Schiff mann nicht
Berutsbibliothekar, sondern ein beurlaubter Gymnasiallehrer. Es wird die
dringendste Pflicht des Staates sein, ihn als Direkter der v/iedergeborenen
Anstalt zu erhalten.
Es bedurfte erst eines angedrohten und teilweise schon begonnenen
Studentenstreikes, um die Lösung der unleidlichen Innsbrucker Universitäts-
frage zu beschleunigen. Unter der Raummisere in Innsbruck hat ohne Zweifel
die Bibliothek am meisten zu leiden. Ueber die räumlichen Zustände an der
Innsbrucker Universitätsbibliothek hat mit begreiflicher Reserve der Direktor,
mit ebenso begreiflicher Rückhaltlosigkeit Professor v. Wretschko (vgl. die
Vorrede zum Katalog der Rechtshandschriften der Bibliothek , Innsbruck
19U4) geklagt. Die Weigerung der Studierenden, die baufälligen Räume der
Bibliothek zu betreten, führte zu einer energischen Aktion des österreichischen
Reichsrates und zur Bewilligimg der zur P>richtuug des Neubaus nötigen
Mittel. Im Jahre Hill bereits soll die Universitätsbibliothek als erstes der
Innsbrucker akademischen Institute ein neues Heim erhalten. Cr.
Rnfsland. Der im Frühling 1910 verstorbene Rechtsanwalt A. Passo wer
in Petersburg hat seine gegen 3UU00 Bde zählende Bibliothek der Peters-
burger Akademie der Wissenschaften vermacht. Der gröfste Teil der Biblio-
thek besteht aus englischen Büchern. — Die Privatsammlung |egyptischer,
koptischer und griechischer Handschriften des Herrn Gelen iscev ist von der
russischen Regierung angekauft und dem Kaiser Alexander-Museum der schönen
Künste in Moskau übergeben worden.
Die gräflich Krasiüskische Bibliothek in Warschau, eine der gröfsten
polnischen Privatbibliotheken, hatte im vorigen J;ihr einen Zuwachs von
5000 Bdn zu verzeichnen. Darunter befinden sich die Bibliotheken des Rechts-
anwalts Mieroslawski und des vor einigen Jahren in Warschau verstorbenen
Petersburger Rechtsanwalts Spasowicz, eines namhaften polnischen Literar-
historikers. Die etwa 4ii00 Bde zählende Büchersammlnng von Spasowicz
besteht vornehmlich aus Werken über Geschichte und Literatur Polens und
Rufslands, philosophischen Werken und Shakespeareliteratur. Die gräflich
Krasiüskische Bibliothek hat in den Jahren 1909 und 1910 ihre Inkunabeln-
sammlung vermehrt und Ib Bücher aus dem 15. Jahrhundert erworben, ferner
150 aus dem 16. Für die Handschriftenabteilung wurden ein schöner Perga-
mentcodex aus dem 13. — 14. Jahrhundert angekauft und mehrere alte polnische
Briefsammlungen. Für die Urkundensammlimg wurden vierzig Pergament-
urkunden erworben, von denen die meisten aus dem 15. Jahrhundert sind.
In diesem Jahre wird der Bau eines neuen Bibliotheksgebäudes, das aooOOO Bdn
Raum gewähren soll, nach Plänen des Architekten Julius Nagorski in Warschau
ausgeführt werden. W. Christian!.
Schweden. Die Jahresberichte der beiden schwedischen Universitäts-
bibliotheken Uppsala und Lund für 19u9 bringen zunächst die lebhafte Be-
friedigung zum Ausdruck, die man über die mit dem 1. Januar 1910 ein-
getretene Vermehrung der Beamtenkräfte und die Erhöhung ihrer Bezüge
empfindet (vgl. Zbl. 1909. S. 41 und 235). Der Zuwachs an neuen schwedischen
4*
52 Neue Bücher und Anfsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Büchorn und sonstigen Drucksachen ist bekanntlich bei beiden Bibliotheken
gleich. In der ausländischen Abteilung betrug der Zuwachs in Uppsala
415S Bünde durch Kauf. 'IWl durch Geschenke und 747s Nrn üniversitäts-
und Schulschriften. Für Biicherkauf wurden H\){VM) Kr., für Eiubünde itlüO Kr.
ausgegeben. Unter den 2!) Nrn neuerworbener Handschriften stehen an erster
Stelle 75 Originalbriefe von Linne an J. N. Jacquin, deren Kaufpreis ("62.") Kr.)
zum gröfsteu Teil durch die Spenden zweier Gönner von tiOüo und lüüü Kr.
gedeckt wurde. Die Läugsausdehnung des Gesamtzuwachses (schwedische
und ausländische Abteilung) betrug :562 m. Ausgeliehen wurden 25 272 tide,
im Lesesaal wurden von l.')0;)(i Besuchern 76 825 Bände benutzt. — In Lund
wurden iUlöä Bde durch Kauf, loll durch Schenkung erworben, wozu aus
dem Tauschverkehr 771tl Bde (davon (i824 akademische Abhandliuigen) kamen.
Die Ausgabe für Bücherkauf betrug 41820, für Bucheinband 10 2(15 Kr. Es
wurden 18 778 Besucher der Bibliothek gezählt, für die 46 841 Bde heraus-
gelegt wurden; davon wurden 17 8;i5 verliehen.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
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Beiträgen von C. R. Ashbee, Georges Aurid, Gust. Bamberger u. a. Ser. 4.
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Beispiele künstlerischer Schrift aus vergangenen Jahrhunderten. Wien:
A. Schroll niKi. 2« Bl. 4". 7 iM.
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23S6 Nrn.
Basler Buch- & Antiquariatshaudlung. Nr 338: German. u. roman.
Sprachwissenschaft. Kulturgeschichte u. Folklore. 2750 Nrn. — Nr 340:
Jurisprudenz. Nationalökonomie etc. 140:-< Nrn.
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Bocca Rom. Nr 244: Varia. 1189 Nrn.
Boerner Leipzig. Nr 34: Kupferstiche, Radierungen, Holzschnitte und illustr.
Werke. 5i5 Nrn.
Burgersdijk & Niermans Leiden. Bulletin. Nouv. Serie Nr 2: Varia.
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Ger sc hei Stuttgart. Nr 79: Kunst. 2585 Nrn.
Geuthner Paris. Nr 44: Bibliotheca Aegyptiaca. 3453 Nrn.
Götz München. Nr 55: Philosophie. Theosophie. Occultismns. Freimaurer.
112b Nrn.
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Hiersemann Leipzig. Nr 386: Rufsland. 1692 Nrn.
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Kam pffmey er Berlin. Nr 467: Literaturgeschichte, schöne Wissenschaft. 66 S.
Kerler Ulm. Nr 392: Philosophie. 6229 Nrn.
Lommer Gotha. Nr 2: Varia. 1780 Nrn.
Lübcke Lübeck. Nr 49: Geschichte, Länder- u. Völkerkunde. 758 Nrn.
Dr. Lüneburgs Sort. München. Nr 97: Zoologia. 1736 Nrn. — Nr 98: Geo-
graphia Plantarum. Florae. 1257 Nrn.
Meyer, Ed., Berlin. Nr 23: Varia. 75S Nrn.
Olschki Florenz. Nr 75: Letteratura Dantesca. 852 Nrn.
Rappaport Rom. Bibliofilo Romano. Annee IV, Nr 6: 303 Nrn.
Sänger u. Friedberg Frankfurt a. M. Nr 15: Die Geschichtsliteratur der
Juden. 699 Nrn. — Nr 16: Hebräische Inkunabeln etc. 163 Nrn.
Seh od er Turin. Nr 15: Teatro e Mnsica. 417 Nrn.
Seligsberg's Ant. Bayreuth. Nr 296: Goethe. 1732 Nrn.
Stargardt Berlin. Nr 228: Autographen u. Urkunden 805 Nrn.
Streisand Berlin. Nr 27: Bibliotheca Americana. 1121 Nrn.
Thury, Baumgartner & Co. Genf. Nr 92: Livres doccasion. Nr 2717 — 4136.
Ad. Weigel Leipzig. Nr 99: WertvoUeBücher und andere Seltenheiten. 522 Nrn.
Ziegert Frankfurt a. M. Nr 14: Goethe-Schiller. 1513 Nrn.
Persoiialnaclirichten.
Berlin KB. Der Oberbibliothekar Dr. Paul Hirsch wurde zum I.März
an Bonn ÜB versetzt und mit der Vertretung des Direktors in Behindernngs-
56 Mitteilung dos Herausgebers — Bibliothekarversammlung 1911
füllen beiuiltragt, der Assistent Dr. Williehn Vogt wurde an die Bibliothek
des Deutsciien Archäologisclu'n Instituts in Rom beurlaubt.
Berlin. Hitiliotlick des Ixciclisiniiitiirgcrielita. Dem Bibliothekar Dr.
Georg Maas wiirtie das l'riidikat Trofossor tx'igclegt.
— TB. Den Oberbibiidtliekarcn Dr. Karl Pretzsch und Graf Nikolaus
von Reh bin der wurde der K'aui;- der Wüte -1. Klasse verliehn.
Bonn IH. Der Oberbibliutliekar Dr. Walter Meyer wurde zum I.März
an Berlin KB versetzt.
Göttingeu ÜB. Dem Direktor Geh. Reg.-liat Prof. Dr. Riehard
Biet seh manu wurde der Kronen -Orden .H. Klasse verliehn. Der Assistent
Dr. Arthur Ritter von Vincenti wurde (ab 1. 2. 11.) an Bonn ÜB über-
wiesen.
Halle a. S. Dem Oberbibliothekar Dr. Ernst Roth wurde das Prädikat
Professor beigelegt.
Leipzig StB. Der Vorstand Oberbibliothekar Prof. Dr. Gustav
Wustmann starb am 22. Dezember.
Strafsburg UH. Dem Bibliothekar Prof. Dr. Willj' List wurde der Rang
der Räte 1. Klasse verlieiin, den Bibliothekaren Dr. Karl Schorbach und
Dr. Karl Klein das Prädikat Professor beigelegt.
Wien IIB. Zum Direktor wurde der erste Kustos Regierungsrat Dr.
J. Himmel b a u r ernannt.
Mitteilung des Herausgebers.
Mit lebhafter Genugtuung bringe ich zur Kenntnis der Herren Mit-
arbeiter, dafs der Herr Verleger des Zentralblatts das Bogenhonorar
für Originalbeiträge von 32 auf 48 M. erhöht hat (vgl. Umschlag S. 2).
Wenn man bedenkt, wie wenig lohnend der Verlag einer wissenschaft-
lichen Zeitschrift, die sich ohne jede Beihilfe selbst erhalten mufs,
heutzutage ist, wird man diesen Entschlufs dankbar würdigen. Dafür
darf ich wohl den Herren Mitarbeitern nochmals dringend ans Herz
legen, die Manuskripte durchaus druckfertig und in lesbarer Schrift,
nötigenfalls mit der Maschine geschrieben, einzuliefern, damit kost-
spielige Korrekturen vermieden werden.
Bei dieser Gelegenlieit wiederliole ich, zugleich mit meinem herz-
lichen Dank für vielfache Unterstützung, die ergebenste Bitte an die
Herren Kollegen des In- und Auslandes, mir von allen bibliothekarisch
bemerkenswerten Vorgängen rasch und vollständig Kenntni" geben zu
wollen, wenn möglich in druckfertigen Notizen, gegebenenfalls aber
auch durch Zusendung gedruckten Materials.
Berlin- Charlottenburg, Droysenstr. 17. P. Schwenke.
Bibliothekarversanimlung 1911.
Der Ausschufs des V. D. B. hat beschlossen, die nächste Versammlung
Pfingsten 1911 zu Hamburg
abzuhalten. Vorträge und Verhandlungsgegenstände wolle man mit
tunlichster Beschleunigung bei dem Vorsitzenden Direktor Schnorr
V. Carolsfeld, München, K. Hof- und Staatsbibliothek anmelden.
Der Vorstand des V. D. B._
Verlag von Otto Harrassowit^, Ijeijjzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 2. Heft. Februar 1911.
Fränkische Druckereien der Keformationszeit.
1. Aegidius Fellenfürst in Coburg und
Georg Erlinger in Bamberg.
Die Druckertätigkeit Erlingers hat vermutlich im Jahre 1522 be-
gonnen. Als erster mit seinem Namen ausgegebener Druck ist ein
Bericht über „Rodis belegerung"J) anzusehen, der in der Titelein-
fassung den Namen und das Formschneiderzeichen des Druckers, einen
Pfeil, enthält.-) Als ich vor mehreren Jahren die Prefserzeugnisse
Erlingers sammelte, stiefs ich auf eine Picihe von anderen Flugschriften-
ausgaben, die mit den gleichen Typen und In derselben Ausstattung
gedruckt sind und sich deshalb mit gutem Grunde dem gleichen Drucker
zuweisen liefsen. Umso erstaunter war ich, als Konrad Höfer in seiner
Schrift über den Coburger Buchdruck die Mehrzahl dieser Ausgaben
für Aegidius Fellenfürst in Coburg in Anspruch nahm, s) Höfer konnte
das mit gutem Recht tun, da ihm ein Druck mit den gleichen Typen
vorlag, der in der Tat die Bezeichnung trägt: „Gedruckt durch Egidium
Fellenfürst zu Coburg." Es ist die Ausgabe der Schrift Luthers „Uon
beyder gestalt | des Sacraments | zu nemen : vnnd | ander newe |
rung"'."*) Höfer durfte damit auch die übrigen mit den gleichen Typen
ausgestatteten Drucke der Coburger Presse zuteilen. Trotzdem die
Typen und die meisten Zierleisten dieser Schriftengruppe, die sich seit
der Zusammenstellung Höfers um 6 Stücke vermehrt haben, 5) in
sicheren Drucken Erlingers wieder vorkommen, mufste ich doch jener
Ausgabe Fellenfürsts glauben, und ich suchte mir das Vorkommen der
gleichen Typen und Zierleisten bei beiden Druckern so zu erklären,
1) Weller 2663.
2) Vgl. meine Schrift: Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in
Bamberg von 1.V22 bis 1541 (1543). Ein Beitrag zur Geschichte der Kefor-
mationszeit (Sammlung bibliüthekswissenschaftlicher Arbeiten lieft 21). Leipzig
19U7. Tafel 4.
3) Conrad Höfer, Beiträge zu einer Geschichte des Coburger Buchdrucks
im 16. Jahrhundert. Ein bibliographischer Versuch. (Beilage zum Programme
der Herzogl. Aiexandrinensehule.) Coburg 1906. S. 27f.
4) Vgl. Luthers Werke (Weimarer Ausgabe) X, 2. 1907. S. 3 Ausg. E.
5) Vgl. meine Schrift S. 45ff.; Giemen in: Flugschriften aus den ersten
Jahren der Reformation. Bd 2. Leipzig 1007. S. S. Nr 4.
XXVIII. 2. 5
58 Fränkische Dnickereioii iUt Kcforiuatioiiszeit
dafs ich annahm, Kiliugcr miitise die Typen von Fellenfürst käuflich
erworben haben.
Neue Funde, die mir in den Hibliotheken in Nürnberg, Erlangen,
Augsburg und Münclien geglückt sind, haben diese Erklärung wieder
ins Wanken gebracht. Mit den Typen Fellenfürsts ist auch folgender
Druck hergestellt:
Hüpsch argument. Red | Frag vnnd antwurtt | dreyer person |
Nemlich | Curtison Edelman Burger | Nicht allein kurtzweilig | sonder
vast nutzlich zu le- 1 sen vnnd zu hören Alles | D.M. L. lere be-
treßend. | M. CCCCC.XXII.«) 4", 20 Bl.
Trotz der Uebereinstiramung mit den Typen Fellenfürsts verrät sich
dieser Druck doch deutlich als Ausgabe Erlingers. Die Fufsleiste der
Titel Umrahmung enthält nämlich den bekannten Pfeil und kommt
verkürzt in mehreren sicheren Drucken Erlingers wieder vor. 2) Die
Einfassung setzt sich aus vier Stücken zusammen und ist einer Titel-
verzierung Jakob Thanners in Leipzig nachgeschnitten.'')
Die gleiche Titeleinfassung Erlingers fand ich auch in folgender
Ausgabe einer Schrift Luthers, die bisher nocli keinem Drucker zu-
geteilt worden ist:
Von I ordenung | Gottis diennst j yü der ge-|meyne. | Doctor Mar-
tinus I Lutther. j Wittenberg. | M.D. xxiij.'*)
Hier haben wir die gleichen Typen wie bei der Mehrzahl der
sicher von Erlinger hergestellten Ausgaben vor uns. Es kann also
kein Zweifel mehr bestehen, dafs die beiden genannten Drucke be-
stimmt von dem Bamberger Drucker stammen.
Ihm ist ferner auch eine Ausgabe der Schrift Luthers von der
Freiheit eines Christenmenschen zuzuweisen. Es ist der Druck:
Uon der freyheit | eynes Christen|menschen. | Martinus Luther. | ■■- \°)
Heyer 6) und die Weimarer Ausgabe der Werke Luthers') haben
den Nachdruck verzeichnet, ohne den Drucker zu kennen. Der erste
Blick in die Schrift belehrte mich , dafs es sich um einen Druck
Erlingers handle. In der unteren Leiste der Titeleinfassung ist der
Pfeil, das Formschneiderzeichen Erlingers, versteckt und die Typen
sind dieselben wie in den erwähnten Drucken, die angeblich Fellen-
fürst hergestellt hat.
Die der Schrift beigegebenen Holzschnitte sind bezeichnend für die
Tätigkeit Erlingers als Formschneider. Die Titeleinfassung mit den
1) Panzer, Anualeu löS7. Von der Schrift gibt es noch 2 weitere Aus-
gaben , deren eine Weller 1 985 verzeichnet. Vorhanden in Müucheu , Staats-
bibliothek, Nürnberg, Geru^anisches Museum f hier anch in der Scheurlbibliothek).
2) Vgl. meine Schrift Abb. S. lüT (Kopfleiste), S. 121 (Fufsleiste).
3) Vgl. den Druck Thanners „Aurelii Augustini liber de vita christiana",
Leipzig 1520.
4) Vorhanden iu München, Staatsbibliothek. Vgl. Luthers Werke XII.
1S91. S. 33 Ausg. D.
5) Vorhanden in München, Staatsbibliothek.
()) Zbl. f. Bw. 9. 1892. S. 4ü3. Nr 76 (== Weller 152(i).
7) Luthers Werke VII. 1897. S. It; Ausg. F.
von Karl Schuttculobor 50
fünf rutten in der unteren Leiste kommt in ähnlicher Form bei
Matthes Maler in Erfurt wieder vor, nur ist liier der Grund schwarz
und der Gegenstand zeigt sein Spiegelbild, i) Erlinger verwandte die
Seitenstücke seiner Einfassung in der mit den Fellenfürsttypen ge-
druckten Ausgabe der Schrift Kettenbachs „Vom Fasten" wieder. 2)
Aufser der Titeleinfassung enthält der Lutherdruck Erlingers nach
dem Texte noch zwei ganzseitige Holzschnitte, in denen Christus
einmal als Mann der Schmerzen,-") dann am Kreuze mit Johannes
und Maria dargestellt ist.') Es handelt sich also um Gegenstände,
die in jener Zeit häufig vorkommen und von Erlinger ohne Zweifel
einer fremden Vorlage entlehnt worden sind. Im Nachschnitt war
Erlinger ebenso eifrig wie im Nachdruck. Offenbar hat er auch die
oben beschriebene Einfassung nach Matthes Maler gefertigt. Beide
Drucker verwandten die fünf Putten mit dem Karren noch in einer
anderen Einfassung, wobei Erlinger wiederum die Vorlage Malers
nachgezeichnet hat. ^)
Mit den Fellenfürsttypen ist auch ein Ausschreiben Bischof Georgs IIL
von Bamberg über eine Türkensteuer hergestellt,'') das ohne Zweifel
ebenfalls von Erlinger stammt. Nach dem Tode Johann Pfeils hatte
die bischöfliche Regierung eine Zeitlang bei Jobst Gutknecht in
Nürnberg drucken lassen. So heifst es in der Kammerrechnung:'')
„Item 1 Gulden geben Jobsten Gutknecht Buchdrucker zu Nurmberg
von 1500 Geleitsbrief zu drucken zahlt am Montag nach Erhardi
(14. Januar) 1522. Später ist noch einmal zu lesen: „Item l\l.2 Gulden
geben Jobsten Gutknecht Buchdrucker zu Nurmberg für 2250 gedruckte
Geleit, die also bei ihm aus der Kammer zu drucken bestellt sind,
zahlt Dienstag Simonis und Judä (28. Oktober) 1522. Das mit den
Fellenfürsttypen gedruckte Ausschreiben wurde am Freitag nach Mise-
ricordia (9. Mai) 1522 ausgegeben. Die Kammerrechnung, die sonst
alle Ausgaben gewissenhaft verzeichnet, enthält für diese amtliche
Veröffentlichung keinen P^intrag. Vermutlich haben wir es mit einem
Probedruck Erlingers zu tun, mit dem der Drucker die Ilofkaramer
als Kundschaft zu gewinnen hoffte. Die kleinen Typen, die von dem
1) Vgl. die verkleinerte Abbildung in: Latein. Litteraturdenkiuäler des
XV. und XVI. Jahrhunderts. Herausgegeben von Max Fferruiann und Siegfr.
Szamatülski. 2. lieft (Eckius dedolatus . Berlin 1891 (vor S. 1 und Umschlag).
Vgl. jetzt Joh. Luther, Die Titeleinfassungen der Reformationszeit. Lief. 2.
Leipzig l',)10. Tai', (iß ii. (56 a.
2) Giemen in: Flugschriften II. S. 8 f. (= Panzer 1475).
•i) Ueber die verschiedenen Nachbildungen des Titelbildes zu Dürers
kleiner Passion vgl. A. von Dommer, Lutherdrucke auf der Hamburger Stadt-
bibliothek 1.^1(5 — 152:-). Leipzig 1888. S. 222. Nr 27.
4) Die beiden Bilder hat Beyer (Zbl. 'J. 1892. S. 474 f. Nr 39 und 40) er-
schöpfend beschrieben.
5) Die Einfassung Malers ist beschrieben bei Dommer S. 260. Nr 132 und
abgebildet bei P. Drews , Der evangelische Geistliche in der deutschen Ver-
gangenheit. Jena 1905. S. 22. Die Umrahmung Erlingers vgl. in meiner
Schrift S. 77; jetzt anch Joh. Luther a. a. 0. Taf. i\H u. 68 c.
6) Vgl. meine Schrift S. 126. Exemplare in Bamberg, Kgl. Kreisarchiv.
7) Bamberg, Kgl. Kreisarchiv.
5*
60 FiiiiiUisclic nnickcroioii der Kpf'ormat'ioiiszeil
WürzburgcM' Drucker Marliii Sclmliart stamraon,') waren freilich sehr
wenip^ dazu i;ecij;net, die deutliche Schrift Gutknechts aus dem Felde
zu schlagen. Zu amtlichen Verordnuiii;en, die in der Kegel angeschlagen
wurden, konnte man die unscheinbaren Lettern Krlingers nicht ver-
wenden. So mag bei der nächsten Bestellung des Hofes wieder
Gutknecht den Zuschlag erhalten haben. Vielleicht ist der Nürnberger
Drucker mit den» angesehenen Hamberger Bürger Stephan Gutknecht 2)
verwandt gewesen und hat sich wirksamer Empfehlungen erfreuen dürfen.
Erlinger mulste aber unter allen l'mstiinden darnach trachten, die
fürstbischöfliche Regierung für sich zu gewinnen. So hat er sicli wohl
die neuen Typen angeschafft, die uns seit 1523 in der zweiten Gruppe
seiner Drucke begegnen.
Alle diese Erwägungen lassen mich vermuten, dafs die oben er-
wähnte Ausgabe der Schrift Luthers „Von beider Gestalt des Sak-
raments" ebenfalls von Erlinger stammt und sich nur fälschlich für einen
Druck Fellenfnrsts ausgibt. Von demselben Druck gibt es eine zweite
Ausgabe , in der sich der Drucker nicht nennt. Diese mag der erste
Druck Erlirgers im Dienste der Reformation gewesen sein. Aus Vor-
sicht gegenüber der geistlichen Obrigkeit ist der Drucker vielleicht auf
den Einfall gekommen, die Kestauflage mit einem falschen Druckort
zu bezeichnen. Um die Verbreitung des Druckes in Bamberg zu er-
klären, mag er sich das benachbarte Coburg gewählt haben. Der
Name Fellenfürst, der sich sonst nirgends nachweisen läfst, wird will-
kürlich erfunden sein.
Mit dieser Feststellung wächst die Zahl der von Erlinger im Dienste
der Reformation gedruckten Flugschriften um 17 Stücke, 3) die alle in
das Jahr 1522 zu verweisen sind. Jetzt verstehen wir, warum der
päpstliche Gesandte Chieregati am 12. Januar 1523 von Nürnberg aus
auch an Bamberg das an verschiedene Städte gerichtete Sendschreiben
geschickt hat, in dem vor allem vor Drucklegung und Verbreitung
der Schriften Luthers und der neuen Lehre gewarnt ist. Chieregati
hatte offenbar von dem Treiben Erlingers gehört und wollte demselben
steuern. Er erreichte freilich seine Absicht nicht; denn Erlinger
druckte in den folgenden Jahren für die Reformation tleifsig weiter.
Um dem Leser einen leichteren Ueberblick über diese Tätigkeit
Erlingers im Jahre 1522 zu ermöglichen, führe ich nochmals kurz
die Titel aller mit den Fellenfürsttypen gedruckten Ausgaben an:
1) Mir lagen zur Vergleichung die Schriften Hieronymus Schenks von
Sumau (Weller 295 und 294 d) vor, sowie der amtliche Druck: Wir Lorenntz
von gottes gnaden Bischoue zu Wirtzpurg . . . [Ausschreiben gegen die
Juden] Am Freitag nach dem | heiligen Christag, Anno :c. jm achten. (Vor-
handen in Bamberg, Kgl. Bibliothek, Verordnungen M. v. 0.)
2) Vgl. meine Schrift S. ISß.
3) Vgl. noch: Der felfz der Cbristenlich- 1 enn Kirchen, i . . . | M.D.XXII.
(Holzschnitt: Petrus mit den Schlüsseln). Panzer 1522. Hier fand ich eben-
falls die gleichen Typen vor. Der Druck ist vorhanden in München, Staats-
und Universitätsbibliothek. 4", 4 Bl.
vou Karl Seh otteuloher 61
1. Hübsch Argumeut. Rede, Frage und Antwort dreier Personen,
nämlich Curtisan, Edelmann, Bürger, vgl. oben S. 58.
2. Ein schöner Dialogns von den vier grofsten Beschwernissen eines
jeglichen Pfarrers, vgl. Höfer Nr 8 und Lücke in den Flugschriften
aus den ersten Jahren der Reformation Bd 3. S. 47.
3. VAd. schöner Dialogus. Cunz und der Fritz, vgl. Höfer Nr 7.
4. Ein schöner Dialogus oder Gespräch, so ein Predigermönch
Bembus genannt und ein Bürger Silenus und sein Narr mit einander
haben, vgl. Höfer Nr 6.
5. Erasmus, Von Wallfahrt, vgl. Höfer Nr 5.
6. Der Fels der christlichen Kirche, vgl. oben S. 60, Anm. 3.
7. Ein Gespräch D, Martini Lutheri und Simonis Hessi mit einander
auf dem Reichstag zu Worms gehalten 1521, vgl. Lücke in den Flug-
schriften III, S. 345.
8. Hie mögt ihr Christen wohl verstehen, vgl. meine Schrift S. 48 f.
9. Heinrich von Kettenbach, Vom Fasten, vgl. Giemen a. a. 0. Nr 4.
10. Luther, Von den Bildern der Heiligen, vgl. meine Schrift S. 46.
11. Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen, vgl. oben S. 58.
12. Luther, Von beider Gestalt des Sakraments, vgl. Höfer Nr 1 u. 2.
13. Luther, Von den Heiligen, vgl. meine Schrift S. 48.
14. Luther, Von Ordnung des Gottesdiensts, vgl. oben S. 58.
15. Luther, Ein Sermon von dem verdammten reichen Mann, vgl.
Höfer Nr 3.
16. Neue Ordnung der Stadt Wittenberg, vgl. Höfer Nr 4.
17. Franz von Sickingen, Sendbrief an seinen Schwäher Diether
von Henschuchfsheim zu Unterrichtung etlicher Artikel christlichen
Glaubens, vgl. Ed. Kück, Schriftstellernde Adlige der Reformationszeit
(Beilage z. Jahresber. des Gymnasiums zu Rostock, Ostern 1899), S. 21
u. meine Schrift S. 45 u. Abb. 1.
Während in meiner Schrift über Erlinger 35 Ausgaben von Refor-
mationsschriften aufgezählt sind, die der Presse des rührigen Bamberger
Druckers angehören, kann ich diesen Drucken jetzt fünf weitere Num-
mern hinzufügen, so dafs nun mit den Ausgaben, die die Fellenfürst-
typen führen, 57 Reformationsdrucke Erlingers nachgewiesen sind.
Von den neu festgestellten Ausgaben sind die folgenden zwei als
l'rdrucke Erlingers zu betrachten, da die beiden Schriften, die Simon
Reuter zum Verfasser haben, sonst nicht mehr gedruckt worden sind.
W^eil sie sehr selten und noch nirgends genau beschrieben sind, führe
ich ihre vollen Titel an:
Ein sermon, Symonis Reut- 1 thers vonn Schlaytz, aufl' das | Euan-
geliü Math. xvj. do sich | die jungern des herrn, vmb das | Brot, das
sy nit mit vn bey sich | genomen seer bekümerten zc. AI | len trau-
rigen Christen vn zum | mererm theyl den vnglaubigen | murmelern
(vö wegen des vn9te-|te gewitters) gätzer teütscher | Nation, zugeschickt. |
M. D.xxiij. I Würff dein gedancken vnd ge-|trawen in herrn got, der
Wirt I dich eygetlich wol erneren. || 4". 4 Bl. •)
1) Panzer, Annalen 1951. München, Staatsbibliothek (•!". Ilom. 1S5G).
62 Fräukisclie Dnickoreicn <lcr Kofoniiatii)uszcit
Wühreud tliese Ausgabe an der Einfasäung mit dem Eugelkarreu ")
als Druck Erlingers zu erkennen ist, verrät sich der Drucker in der
folgenden mit der von ihm oft verwandten Greifenumrahraung.'-) Der
Titel dieser Schrift lautet:
Anntwort Symonis | Reuthers von Schleytz, | wider die Baals pfalTen
vnd pre-jdiger welche, die fest Marie vnnd | aller heyligen, auch das
gebet vnd | guttc wergk für die lieben seelen so | tleysiglich vu ernst-
lich hantha-|ben verteydige, vH' den Spruch | Jo. xij. (do sich Judas
vmb I die vergossene salbe von | wegen der armeleüt be- 1 kümmert)
lauter vii 1 kurtz gegründt vü | d löblichen ober- 1 keit teütscher | Nation
zu I handenn | gestellet. || 4". 4 BL, letztes Bl. leer. ^)
Da auch eine dritte Schrift Reuters über den ehelichen Stand ^)
von Erlinger gedruckt ist, müssen zwischen Erlinger und Reuter per-
sönliche Beziehungen bestanden haben.
Von Hans Sachs liat Erlinger aufser der „Disputation zwischen einem
Chorherrn und Schuhmacher'- und aufser dem „Gespräch von den
Scheinwerken der Geistlichen''^) auch die „Wittembergische Nachtigall"
in folgender Ausgabe nachgedruckt:
Die Wittembergisch nachtigall | Die man yetz höret vberall. |
(Holzschnitt) Ich sage ewch, wo dise sweygen, so werde die stein
sclireyen. luce. xix.'^) 4", 14 Bl.
Der Drucker ist nicht genannt, verrät sich aber mit den Typen.
Einen weiteren Nachdruck Erlingers haben wir vor uns in der
Ausgabe:
Das Testament | Jesu Christi, dz man | byfs her hat genennt die [
Mefz, verteutscht durch Doc | torem Johanem Decönlam- 1 padon (!) Eccle-
siasten zu Adeln- 1 bürg, zu heyl allen Euan- 1 gelischen, Nemlich herr |
Moritz Marschalck | Kitter zu Wal- 1 terthawsen. | Anno M.D. xxiij. ||
Verbi. dni manet ineternum. || 4". 10 Bl.')
Der Druck weist die Eigentümlichkeit auf, dafs er ganz mit den
leicht bestimmbaren Missaltypen gedruckt ist, die samt der bekannten
Einfassung mit den Greifen die Ausgabe deutlich als Erlingerdruck
erkennen lassen.
Endlich hat Erlinger noch die Schrift Luthers gegen die auf-
rührerischen Bauern nachgedruckt:
Wider die mördische 1 vnnd reubischenn | Rottenn der Paurenn. 1
1) Vgl. Abbildung 5 in meiner Schrift.
2) Abbildung in meiner Schrift, Taf. 4.
3) Panzer 19.55. München, Universitätsbibliothek (4". Theol. .5317).
4) Panzer 19.50, vgl. meine Schrift S. 86f. Hier hielt ich irrtümlich die
andere, von einem Augsbarger Drucker hergestellte Ausgabe für den Ur-
druck. Weller weist diese fälschlich dem Drucker Melchior Lotter zu.
lieber die Titcleiufassung dieses Nachdrucks vgl. Dommer 237 f.
5) A'gl. meine Schrift Nr 31 und 32flf.
6) Weller 2669. Das Titelblatt ist abgebildet bei Gustav Küunecke, Bilder-
atlas zur Geschichte der deutschen Natiouallitteratur. 2. A. Marburg 1895.
S. 147. Vorhanden in München, Staatsbibliothek (4". P. o. germ. 176 d 54).
7) München, Universitätsbibliothek (4". Theol. 1472, 7). — Vgl. Weller
2713, Druck llültzels, der Erlinger wolil als Vorlage gedient hat
vou Karl Schott euloher 63
Miirtinus Lutther | Wittemberg. | Psalm, vij | seine tück w erden jn selbs
treffen, | Vnd sein mütwill wivt vber | in aufsgeen | ')
Die Einfassung dieses Druckes, die leicht an den beiden Greif-
ungetümen der unteren Leiste zu erkennen ist, kommt in mehreren
Ausgaben Erlingers wieder vor.-)
Zum allgemeinen Verzeichnis der Drucke Erlingers ist noch eine
Ausgabe der Regensburger Einigung vom Jahre 1524 nachzutragen:
Eyn Edict aufgaugen | zu Regenfpurg, durch | die Herrschaft alda |
versamlet, jni Jar | MDxxiiij | Im Monat [ Junij.'^)
liier begegnet uns eine neue Titeleiufassung, die einen Bärentreiber
mit drei Musikanten zum Mittelpunkte hat. Die gleiche Umrahmung
kehrt in einer Ausgabe des Sermons von Wolfgang Russ (Panzer 1959)
wieder, die dem Nürnberger Drucker Höltzel zuzuschreiben ist. Zwischen
Ilöltzel und Erlinger lassen sich auch sonst Verbindungen nachweisen.'*)
Im Jahre 1530 veröffentlichte Erlinger eine Karte von Deutschland,
die wahrscheinlich nur in dem einen vorzüglich erhaltenen farbigen
Exemplar der Kgl. Armeebibliothek in München vorhanden ist. ^) An
der oberen Seite des Kartenfeldes steht der anspruchsvolle Titel: Ge-
legenhait Teutscher lannd vnnd aller anstos[enden Länder] das man
mit hilff eins Compas gewiflich von einem ortt zu dem anndern ziehen
mag. Um das Kartenfeld laufen Wappen herum, oben die des Kaisers
und seiner Länder, zu beiden Seiten je zwei Reihen mit je 9 Wappen,
unten eine Reihe von 14 Wappen, alle mit ihrer Bezeichnung. Zwischen
zwei anderen Wappen ist ein Kompafs eingefügt. Einige Namen sind
mit Typen gedruckt; ebenso die Unterschrift: „Gedruckt zu Bamberg
durch Georg Erlinger von Augfpurg | M. D.xxx." Erlinger hat sich
mit dieser Karte, in der Wolkenhauer eine rohe Nachbildung der Karte
Glogkendons von Nürnberg erkannt hat, 6) wohl zum letzten Male als
Formschneider und Verleger versucht. Aus späterer Zeit sind uns
von ihm nur mehr fürstbischöfliche Ausschreiben erhalten. Meinem
früheren Verzeichnis dieser Verordnungen ist noch eine lateinische
Ausgabe der „Reformation des Gerichtes des Domdekans zu Bamberg"
anzureihen, die der deutschen Ausgabe Erlingers entspricht") und wie
diese die neue Auflage einer um 1491 erschienenen fürstbischöflichen
Verordnung ist. Die Drucklegung der 10 Blätter zählenden Folioaus-
gabe ^) ist wohl in das gleiche Jahr 1534 zu setzen, in dem Erlinger
auch die bischöflichen Synodalstatuten neu aufgelegt hat.
1) Vgl. Luthers Werke Bd 18. 1908. S. 347. Nr Q.
2) Vgl. meine Schrift Taf. 4.
3) München, Universitätsbibliotliek (4«» Bist. 2973, 20).
4) Vgl. meine Schrift S. 92 f.
5) Vgl. A. Wolkeuhauer in: Deutsche geographische Blätter XXVI.
Bremen 1903. S. 131.
G) Vgl. Verhandlungen des 16. deutscheu Geographentages zu Nürnberg
vom 21. bis 20. Mai 1907. Berlin 1907. S. 143.
") Vgl. meine Schrift S. 1S8.
S) Der Titel lautet: „Reformatio judicij decaiiatus ecclesie Bambergeü. per
rc.iierendissimum in christo patrem "et dfim: dominum Georgium Epilcopii
haraborgefi facta et urdinata." Sammlung des historischen Vereins zu Bauil)crg.
^4 Fräukisclio Druckereien der Kcfortuatlouszeit
Meine früher ausgesprochene Vermutung, dafs Erlingcr eine gelehrte
Bildung besessen haben müsse, hat sich inzwisclien bestätigt. Die
Matrikel von Ingolstadt hat für den 23. April 1502 den Eintrag:
..Georgius Erlinger ex Augusta 1 gr." i) Da die bürgerlichen Studie-
renden gewöhnlich (i Groschen ICinschreibgebühr zahlten, wird Erlinger
einer armen Familie angehört haben. Das mag auch der Grund ge-
wesen sein, warum er die Hochschule bald wieder verliefs. Wenigstens
hat er sich keinen akademischen Grad erworben.
Als Formschneider liefs Erlinger mehrere Heiligenbilder erscheinen,
darunter eine Darstellung des hl. Willibalds, die dem Bilde Springin-
klees im Eichstätter Missale vom Jahre 1517 nachgezeichnet ist. Das
gleiche Bild verwandte er dann nochmals für einen lil. Erasmus, indem
er seinem Heiligen andere Attribute gab. "■') Auf seinen übrigen, in
der Kgl. Universitätsbibliothek in Erlangen aufbewahrten Holzschnitt-
blättern stellte er die Verkündigung, die Kreuzigung, die hl. Familie
und die hl. Apollonia-') dar. Bei der hl. Apollonia ersetzte er dann
die Merkmale wieder durch andere und machte eine hl. Dorothea
daraus.^) Bei allen diesen Darstellungen zeichnete und schnitt er ohne
Bedenken fremdes geistiges Eigentum nach.
Mit dem Drucker Johann Knobloueh in Strafsburg stand Erlinger
in regem Geschäftsverkehr.-') In der Abrechnung Knoblouchs für
die Fastenmesse 1521 findet sich bei den Einnahmen der Eintrag:
Item 12 Gulden Jerg Arlinger (!) von Bamberg." Später blieb einmal
Erlinger dem Strafsburger Drucker 4 Gulden und 11 Schillinge
schuldig. *>)
Das Protokollbuch des Bamberger Domkapitels enthält für diese
Zeit ein paar Bemerkungen, die wahrscheinlich auch unsern Erlinger
angegangen sind und deshalb hier erwähnt werden mögen. Am Freitag
der Goldfasten nach Pfingsten 1520 wurde den Händlern verboten, bei
Messen oder sonst im Jahre im Kreuzgang des Domes Bücher feil zu
halten. Am 4. Mai 1521 wurde das Verbot wieder aufgehoben; die
Buchführer erhielten aber den Befehl, sicli freundlich und ehrbarlich
mit einander zu halten, widrigenfalls sie strenge Strafe zu erwarten
hätten. ')
2. Balthasar Müller in Würzburg.
Von dem Würzburger Drucker Balthasar Müller ist noch recht
wenig bekannt geworden. Die archivalische Forschung hat zwar
1) Gütige Mitteilung des Herrn Oberbibliothekars Dr. Georg Wolff.
2) Vgl. C. Dodgsou, Catalogue of Early German and Flemish Woodcuts
preserved in the Department of Prints and Drawiugs in the British Museum.
Bd 1. London 19ii3. S. 416. Nr 89 a.
3) Ein wohl späterer Abdruck befindet sich auch iu der Graphischen
Sammlung zu München.
4) Vgl. Dodgson I, 416. 5) Vgl. List im Zbl. 4. 18S7. S. 297.
6) Gütige Mitteilung des Herrn Bibliothekars Dr. Karl Schorbach aus
dem Bezirks -Archiv Stralsburg KKG 1889 Fase. 2 der Prozefs -Akten Bl 86 a
u. 90 b.
7) Rezefsbuch III, 151. 13 und 71 v (Bamberg, Kreisarchiv).
von Karl Schottenloher 65
einige wichtige Nachrichten über die Stellung Müllers am fürst-
bischöflichen Hofe gefunden,!) ([[q Tätigkeit des Druckers selbst da-
gegen ist bis jetzt fast völlig verborgen geblieben, weil Müller die
meisten seiner Drucke ohne seinen Namen ausgegeben hat.
Am 22. März 1526 trat Müller als Hofbuchdrucker in die Dienste
des Bischofs und erhielt die Erlaubnis, bei Bedarf liturgische und zur
Andacht bestimmte Bücher zu drucken. Im folgenden Jahre wurden
seine Befugnisse erweitert. Müller erhielt den Verlag und Vertrieb
des fürstbischöflichen Kalenders und 10 Gulden als jährlichen Lohn.
1541 bewilligte Bischof Conrad seinem Drucker jährlich 15 Gulden,
ein Sommer-Hofgewand und die übliche Hofspeise.
Durch diese Abhängigkeit vom Hofe wurde die ganze Drucker-
tätigkeit Müllers bestimmt, sie beschränkte sich im wesentlichen auf
die Besorgung von fürstbischöflichen Bestellungen.'^) Für einen gröfseren
Verlag haben dem Drucker, wie es scheint, sowohl die Geldmittel als
auch die Aufträge gefehlt. An den Druck oder Vertrieb der viel-
begehrten Schriften der neuen kirchlichen Lehre war unter der strengen
Regierung Bischof Konrads nicht zu denken.
Müller fing bereits im Jahre 1525 zu drucken an. Es ist leicht
zu erklären, warum aus diesem stürmischen Jahr keine archivalische
Notiz über diese Wirksamkeit gefunden worden ist. Titeleinfassung
und Typen der folgenden beiden Drucke verraten aber mit voller
Sicherheit die Presse Müllers, wenn sich dieser auch nicht mit seinem
Namen nennt. Die beiden Drucke wird Müller im Auftrage des
bischöflichen Hofes gedruckt haben; sie mögen Probearbeiten gewesen
sein, die ihm im folgenden Jahre die feste Anstellung als Hofbuch-
drucker einbrachten. Ihre Titel, die uns in die Wirren des Bauern-
krieges führen, lauten:
1. Aufzschreyben des | Hochwirdigen Fürsten vnnd \ herrn, Herrn
Conrad Bif-jchoue zu Würtzburg vn | Hertzog zu Francken | An
seiner F. G. RitterschafFt | den Vertrag der zugefugten | scheden halben
anzune-|men. | <^ | 1525 || 4", 4 B1.3)
2. Weiher massen sich [ der Hoch würdig Fürst vnnd | Herr, herr
Conrad Bischoue | zu Würtzburg, vn Hertzog | zu Francken. mit seiner j
F. G. dero Stitfts 1 Grauen, Herren vnnd Ritter- 1 schafft, der beschedigung |
1) Vgl. A. M. Kül iu den „Artistisch- Literarischen Blättern von und für
Franken''. Herausgegeben von J. B. von Siebold. I, Würzburg 18ü8. S. 32 f. —
Th. Weizenbach im Archiv des historischen Vereines von Unterfranken und
Aschaffenburg XIV, Heftl. Würzburg 1857. S. 188 ff. — F. H. Meyer im Archiv
für Geschichte des deutschen Buchhandels XV. 1892. S. Sf. — F. W. E. Roth
ebda. XX. 1898. S. 73 f.
2) Der historische Verein in AVürzbnrg besitzt die seltenen Hofkalender
Müllers aus den Jahren 1528^1530, 1.^3.") und 1.539. Vgl. C. G. Scharold, Bei-
träge zur altern und neuern Chronik von Würzburg. 1. Bd. Würzburg 1821.
8. 259 ff. — Das folgende Verzeichnis führt nur die Drucke Müllers an, die in
Buchform erschienen sind, ohne die amtliclien Kalender und die bischöflichen
^■ erordnungeu zu berücksichtigen.
3) Weiler 3302. Bamberg, Kgl. Bibliothek; München, Staatsbibliothelv
66 Fräiikisdie Pruckcroioii der Kcformationszeit
halben, Ineii in der ver| gangen licurischen | entpurung gefugt | ver-
tragen liat. I 1525. I ^ II 4", S Hl.")
Die Titelunualiniung der beiden Drucke ist ein Nachschnitt der
von Dommer-) unter Nr 132 beschriebenen Einfassung Malers in Erfurt,
derselben, die auch Erlinger in Bamberg nachgeschnitten hat. Um
für sie ein Stichwort zu gewinnen, bezeichnet man sie am besten als
die Einfassung mit dem Engelkarren und Täfelchen. Haupterkennungs-
zeichen sind nämlich ein unter einem Bogen sitzender, posauncn-
blasender Engel mit einem Täfelchen in der oberen Leiste und fünf
Engel mit einem Karren in der Fufsleiste. Die Vorlage Malers ist
ohne weiteres an der verkehrt eingeschnittenen Jahreszahl 1521 zu
erkennen, die auf dem Täfelchen steht. Der Nachschnitt Erlingers
ist sofort an der Hand der Jahreszahl 1523 zu bestimmen, die eben-
falls dem Täfelchen eingeschnitten ist.-*) Es gibt dann noch einen
Nachschnitt unserer Einfassung, in dem das Täfelchen leer geblieben
ist. Ein weiteres gutes Kennzeichen dieser Nachbildung ist ein deut-
licher Kifs durch die obere Leiste, der einen Teil des rechten Engels-
flügels und der Posaune abtrennt. Soviel ich sehe, geht dieser Rifs
durch alle Abzüge, er ist also dem Holzstocke von Anfang an eigen
gewesen. Diese Einfassung, mit der verschiedene Lutherausgaben ge-
schmückt sind,^) gehört vermutlich dem Nürnberger Drucker Hieröny-
mus Höltzel an. Mit ihr hat nun die Titeleinfassung Müllers die
gröfste Aehnlichkeit. Beide fahren das leere Täfelchen und beide
haben schwarzen Grund. Zu unterscheiden sind sie leicht an dem
Rifs der Einfassung Hültzels und an der Tönung, die in der Umrah-
mung Müllers viel dunkler gehalten ist als in der Höltzels.
Aufser den beiden angeführten Schriften sind mit der gleichen
Einfassung Müllers noch folgende zwei Drucke geschmückt, die der
katholischen Verteidigungsliteratur angehören:
3. Collatio Carthusie | Anno a Christo nato M. D. | xxvj. pridie
Kalendas May | declamata magna patriT co-|rona principio R. patrem
Car|thusie priorem, niiquam satis | laudatum laude proseqviitur, | postea
Lutherum proprijs, qd \ dicitur, coloribus depingit, | Demü, ne eins
pestilentissimo | dogmati nomen demus, atq3 ] vt gregi nobis cömisso
inuigile ] mus nos adhortatur. || d^^ || 4^', 12 Bl., letztes Bl. leer.^)
Die Widmung der Schrift auf Bl. 4 lautet: Ad Reuerendü in Christo
patrem et dnm | Dfim Guilielmii Baubaci (!) | Carthusiane religiöis
1) Weller 3303 und 1. Suppl. S. 40. Bamberg, Kgl. Bibliothek. In dem
Druck kommt eine grofse Initiale W vor, die in folgendem sicheren Müller-
druck wiederkehrt: Wir Conrad von Gottes gnaden Bischoue zu Wirtzbnrg . . .
[Ueberweisung aller geringen Klagesachen an die Amtleute] Z. 16: Geben . . .
sambfstag nach Margarethe, j Anno :c. im xxxv. j Bamberg, Kgl. Bibliothek
(Verordnungen M. v. 0.)
2) Dommer S. 259 f. Vgl. jetzt Job. Luther a. a. 0. Taf. 68— 6Se.
3) Vgl. oben.
4) Ich führe als Beispiel die Ausgabe an, die in Luthers Werken Bd Xll
S. 400 unter Nr B verzeichnet ist.
5) Bamberg, Kgl. Bibl.
von Karl Schottenlohcr 67
monar-jcham et domus maioris Carthusie priorem vigilan- [tissimum
sapbica endeccasyllabica salutatio | F. Jodoci Hessij Fridelli | und
ist geschrieben : ex Museolo | nostro buxiano. i) Pridie Idus Julij.
M. 1). xxvj.2)
Der folgende Druck nennt uns zum ersten Male den Drucker:
4. Libellus Fratris | Bartliolomei de | Vsingen Augustiniani,
De I tribus necessario requisitis | ad vitü christianam que | sunt gratia,
tides et | opera || Contra Lutberanos, \ Hussopycardos. || Hcrbipoli.
1526. II 4*^, 34 Bl. Am Ende der Schrift ist der Drucker genannt:
1! Balthassar Muller ] Impressor.3)
Die Schrift hat Müller wahrscheinlich im Auftrage des Verfassers
gedruckt, der damals in Würzburg lebte. In den beiden folgenden
Jahren liefs der Würzburger Buchführer Bernhard Weigle drei Schriften
Usingens bei Georg Erlinger in Bamberg drucken. Den Wettbewerb
Erlingers hatte Müller schon einmal beim Würzburgischen Hofkalender
für 1526 empfinden müssen.
Im Jahre 1526 schaffte sich Müller neue Typen an, die gröfser
als die in den bisher genannten Drucken gebrauchten Schriften sind
und sich durch kleine Schnörkel auszeichnen. Vermutlich stammen
die neuen Typen Müllers von Hieronymus Formschneider in Nürnberg,
der die gleiche Fraktur gebraucht und sie seihst geschnitten hat.')
Seit dieser Zeit stattete Müller seine Drucke mit hübschen Titel-
einfassungen aus, die wieder von Formschneider in Nürnberg geschnitten
sein müssen, da in Franken nur dieser Künstler so gute Arbeiten
liefern konnte, wie sie in den Titelrahmen vorliegen. In erster Linie
waren die Einfassungen für die Kalender Müllers bestimmt.
Die nächste von Müller gedruckte Schrift hat den berühmten
1) ßnxheim bei Memmiugen in Schwaben.
2) Die seltene Schrift ist, soviel ich sehe, noch nirgends verwertet worden,
üeber den wenig bekannten Karthäuser Hesse vgl. Christian Gottlieb Jöcher,
Allgemeines Gelehrten -Lexicon T. 2. Leipzig 1750. Sp. 1570. Carl Krause,
Ilelius Eobanus Hessus. Bd 2. Gotha 1879. S. 159 ff. Huldrici Zwinglii opera.
Vol. VII. Zürich 1830. S. 328 ff., 386 f. — Ein Gedicht Hesses an Michael
llummelberger in Cod. lat. Monac. 1007, Bl. 179. Hesse gab im Jahre 1539
noch die Schrift heraus: Guilielmi Bibauci ad fratres Carihusiae sacrae cou-
ciunes. His additae sunt orationes nonnullae venerabilis patris Jodoci Hessi
Prioris domus Carthusianae in Erphurdia. Item Poemation eiiisdem de ordinis
Carthusiani origine ad Reverendissimum dominum Conradum e Thuengen
Episcopnm Herbipolensem. Ueber den Generalprior Bibancus (Bibautiiis), aus
dem der Würzburger Drucker einen Baubacus gemacht hat, vgl. Jöcher a. a. 0.
T. 1. Sp. 1075.
3) Bamberg, Kgl. Bibliothek; München, Staatsbibliothek. Vgl. Panzer,
Annales VII, 1 r.i. Xrö; F. W. E. Roth im Neuen Anzeiger für Bibliographie
und Bibliothekswissenschaft Jg. 47. 1888. S. 300. Nr 5. Nicol. Paulus, Der
Augustiner Arnoldi von Usingen, Luthers Lehrer und Gegner. Ein Lebens-
bild. Stral'sburg 1893 (Strafsburger Theolog. Studien Bd 3. Heft 1). S. 130.
Nr 17.
4) Vgl. meine Schrift: Die Entwickchmg der Buchdnickerkun.st in Franken
bis 1530 (Xeujahrsbliitter der Gesellschaft für Fränkische Goschiclitc, Heft V),
Würzburg 191*0. S. 45,
68 Friiukisclic Driickereion dor Koformationszcit
Volksschriftstoller Kbcrliii von (iüiizburp; zum Verfasser und ueliört zu
den merkwürdigsten Drucken Müllers. Eberlin, der damals (152()) in
Wertheim beim Graten Geurj? II. von Wertheim lebte, warnte in
seiner Abhandlung die Bewohner der Bnrgauischen Mark vor Em-
pörung und suchte sie mit dem Evangelium zu trösten. Die geringe
Entfernung Wertheims von Würzburg kann leicht eine persönliche
Verbindung des Verfassers mit dem Drucker herbeigeführt haben.
Der vermutlich von Eberlin selbst bestellte Druck führt folgenden Titel :
5. Ein getrewe war-|nung an die Christen, in der Bur-|ga\vischen
marck, sich auch furo] hin zu hüten vor aufrur, | vnnd vor falschen |
predigernn | Seyt nüchtern vnd wachent, dann ewer wider- 1 saclier der
Teut^el, geht vmb her wie ein brüllen- 1 der Lew vnnd sucht welchen
er verschlinde, dem | widersthet fest im glauben. 1. Pet. 5. || 4",
18 Bl.i)
Der Druck ist bisher noch keiner Druckerei zugewiesen worden.
Ludwig p]nders, der verdienstvolle Herausgeber der Schriften Eberlins,
suchte vergeblich nach der ihm unbekannten Presse.^) Titelumrah-
mung und Typen verraten deutlich Müller als Drucker. Die Titel-
einfassung besteht aus vier Stücken: Oben in der Mitte ein Kopf mit
Arabesken, in den beiden Seitenleisten je ein auf drei Löwenmasken
ruhender Kandelaber, auf dem rechten ein seine Notdurft verrichtender
Mann, auf dem linken ein Eier legender Narr, der sich im Spiegel
beschaut. In der Fufsleiste ein Wappen, wohl das Druckerzeichen '^j
Müllers, rechts davon der Vogel Phönix, links der Pelikan. Die
Leisten kehren in anderen Drucken Müllers wieder. Der etwas derbe
Gegenstand der rechten Zierleiste scheint Anstofs erregt zu haben;
wenigstens hat der Drucker das betreffende Stück später vom Holz-
stock abgeschnitten und durch eine harmlose Verzierung ersetzt. Den
Narren der linken Leiste trennte er ebenfalls ab, gebrauchte ihn aber
trotzdem gelegentlich wieder.
Mit der ursprünglichen Einfassung, die vermutlich dem Nürnberger
Künstler Hans Sebald Beham zuzuschreiben ist, ist noch folgender
Druck erschienen, dessen Inhalt uns in verschiedenen Ausgaben
vorliegt:*)
6. Aufzug eines brie|fes wie einer so in der Tür-|ckey wanhaflft
seinem freund in dise land | geschrieben vnd angezeygt was, das |
Türckich regiment vnd wesen sey | vü wie er es mit den landen so
er I erobert zühaltenn pfligt, kürtz-|lich in Teutsch sprach gepra|cht,
nützlich diser zeyt zu | wissen. 1526, |j&)
1) Panzer, Annalen 3073 (ungenau). München, Staatsbibliothek (4°. Eur. 332).
2) Johann Eberlin von Günzburg, Sämtliche Schriften. Herausgegeben von
Ludwig Enders. Bd 3. (Flugschriften aus der Reformatiouszeit. XVIII.) Halle
1902. S. XXXn n. 253ff., 37off.
3) Dasselbe kommt in anderer Form in einer späteren Einfassung Müllers
wieder vor. Vgl. unten S. 69.
4) Vgl. Weller 3727 fl'.
5) Weller 372G. Nürnberg, Germanisches Museuni; München, Staats-
bibliothek.
von Karl Scliottenlohcr 69
lu der 'riteleinfassiing hat der Drucker bereits versucht, das Derbe
des darjji^estellten Gegenstandes abzuschwächen, indem er ein Stück
vom Ilolzstock wegschnitt und den anstöfsigen Körperteil nicht zum
Abdruck brachte.
Von halb reformatorisch gesinnter Seite gab Müller folgende
Schrift aus:
7. Anzaygung etli|cher Irriger mengel so Cas-|par Schatzgeyer
Barfusser in | seinem büchlcyn wider Andream | Osiander, gesetzt hat,
darinn [ Christenliche leuterung vnd | vnterrichtiig mit grund | Gütlicher
schritrt bejgert würdt | 1526. |i 4o, 4 81.')
Die Einfassung und die Typen des nicht genannten Druckers
stammen sicher von Müller. In der Titelumrahmung bläst oben
zwischen zwei Blumenvasen ein Satyr auf der Schalmei; rechts sitzt
auf einem hohen Sockel ein Engel in langem Gewände und spielt
Zither, in der Höhe fliegen zwei Vögel; links steht ein GeiiVbock auf
einer reich gegliederten Säule; unten halten zwei auf Schlangen
sitzende Engel ein Wappen, das einen Baum vorstellt, über dessen
rechten Ast ein Dreschflegel hängt, während der linke Zweig einen
Apfel trägt.
Da das Wappen der Fufsleiste noch in der Einfassung der zwei
vorher erwähnten Drucke Müllers vorkommt,"^) stellt es vermutlich
die Marke des Druckers oder eines unbekannten v^'erlegers vor.
Der Künstler der hübsch gezeichneten und flott geschnittenen Ein-
fassung, die ohne Zweifel von Albrecht Dürer beeinflufst ist, dürfte
in Hans Sebald Beham zu suchen sein.') Das Britische Museum in
London besitzt die gleiche Umrahmung in anderer Umgebung. Das
Schriftfeld ist mit einer astronomischen Figur ausgefüllt, während sich
auf der Rückseite ebenfalls astronomische Zeichnungen befinden. Das
Wappen der unteren Leiste fehlt. ^) Offenbar haben wir es hier mit
einem späteren Abzug vom veränderten Holzstocke zu tun.
Zur katholischen Verteidigungsliteratur seiner Zeit steuerte Müller
aufser den schon erwähnten Schriften-') noch die 2 folgenden Drucke bei:
1) Panzer, Annalen 3140. Vgl. N.Paulus, Kaspar Schatzgeyer, Ein Vor-
kämpfer der katholischen Kirche gegen Luther in Süddeutschland. (Strafs-
burger Theologische Studien. Bd III, Heft 1.) Strafsburg 1898. S. 86 ff. —
Vorhanden in München, Staatsbibliothek; Nürnberg, Germanisches Museum
(Scheurlbibliothek).
2) Vgl. oben S. 68.
3) Retberg hat die Einfassung lithographiert. Vgl. Naumanns Archiv für
zeichnende Künste XI. S.67. Nr 19. Eine Wiedergabe nach Retberg befindet sich
auf dem Umschlag von Katalog Nr 132 des Antiquariats von Ludwig Rosenthal
in München. — Beschreibungen haben R. von Retberg, Dürers Kupferstiche
und Holzschnitte. Ein kritisches Verzeichnis. München 1871. S. 127. Nr A67;
Heller, Das Leben und die Werke Albrecht Dürers Bd 2. Abt. 2. Bamberg
1827. S. 728. Nr 1.58 (193.5); Passavaut, Le peintre-graveur III. Leipzig 1862.
S. 192. Nr 204. Herr Oberbibliothekar Dr. Markus Zucker hat die Güte gehabt,
mir wertvolle Fingerzeige zur Bestimmung des Bildes zu geben.
4) Vgl. Düdgson I. S. 361 f. Nr 34.
5) Vgl. oben S. 66f.
70 Fränkisclu> Dnickercion der Keforuiatiouszeit
8. Wider den Gotzlesterer | vnnd Ketzer Conraden Som, ge-|nant
Rotenacker. Predicanten in | der Pfarr, der Erbarn Reiclistat Vlra |
anbietunf: ainer Disputation, von | wcg^en des hochwirdigen Sa-|crament
des altars. Diircli | Doctor Johann Eck | von Inj^'olstat. | ^ || Datum
lng:oIstat, an der lievligen .lunck-| frawen Sant Barbara tag-. || M.
CCCCC. XX vij. II 4>', 4 BIJ)
Wahrsclieinlich ist die Ausgabe Müllers eine neue Auflage des
Druckes, der nach den Typen aus der Druckerei des Ingolstädter
Druckers Andreas Lutz stammt.
Die Titeleinfassung ist aus vier Stücken zusammengesetzt. Unten
liegt Adam nackt und streckt die Hände nach dem Apfel aus. In
der oberen Leiste stützt sich Eva, ebenfalls liegend und nackt, mit
dem rechten Arm auf einen Baumstumpf und streckt mit der linken
Hand den Apfel vor. In den Seitenleisten taucht der uns schon be-
kannte Aufsatz mit den drei Löwenmasken wieder auf.-) Die ganze
Umrahmung wird uns bei Müller nochmals begegnen.-') Die obere
und untere Leiste hat Müller für einen Würzburgischen Hofkalender
wieder verwandt, wo sie das Wtirzburgische Wappen einschliefsen.^)
Die Zeichnung der Einfassung deutet auf einen geschickten Künstler,
der seinen Gegenstand flott und frei behandelt hat. Von den fränkischen
Künstlern steht ihr Hans Sebald Beham am nächsten. Es dürften
darnach die drei Einfassungen Müllers auf den Nürnberger Klein-
meister zurückzuführen sein, so wie auch die Ausführung der Holz-
schnitte nach Nürnberg, nämlich auf Hieronymus Formschneider weist. ^)
Mit der vorigen Flugschrift Müllers ist die folgende enge ver-
wandt; ihr Urdruck ist ebenfalls in Ingolstadt entstanden. Es ist die
Ausgabe :
9. Wider di^ Disputatz j von Bern. | Romischer Kayserlicher
Maystat | Mandat, Wider die Ketzerische | Disputatz zu Bern. | (Da-
1) Bamberg, Kgl. Bibliothek. Vgl. Joseph Heller, Das Leben und die
Werke Albrecht Durers Bd 2. Abt. 2. Bamberg 1827. ö. 74Sf.; Abt. 3. 1S31.
S. lU28f. Theodor Wledemann, Dr. Johann Eck, Professor der Theologie an
der Universität Ingolstadt. Eine Monographie. Regensburg 186.5, verzeichnet
S. 567 nur die ebenfalls ohne Namen des Druckers erschienene Ausgabe:
Wider den Götz- lesterer vnud Ketzer Canraten | Som . . ."
2) Vgl. oben S. 68.
3) Vgl. unten S. 72.
.4) Vgl. Heller S. 749. Dahin gehört auch das von Pauli nicht näher be-
stimmte Fragment eines Einblattkalenders in der Albertina zu Wien. Vgl.
Gustav Pauli, Hans Sebald Beham. Ein kritisches Verzeichnis seiner Kupfer-
stiche, Radierungen und Holzschnitte (Studien zur deutschen Kunstgeschichte,
Heft 33). Strafsbnrg l'.mi. S. 324 f.
5) Vgl. oben S. 67. Die obere und untere Leiste sind abgebildet in:
Holzschnitte alter deutscher Meister in den Original - Platten gesammelt von
H. A. von Derschau, herausgeg. von R.Z.Becker. Gotha lSu8. B 13. Zur
Bestimmung der Bilder vgl. Heller S. 749 u. 1028; Passavant, Le peintre
graveur T. III. 1862. S. 197. Nr220f.; W. von Seidlitz im Jahrbuch der K.
Prenfsischen Kunstsammlungen Bd III. Berlin 1882. S. 233, Nr 48 und 49;
Pauli S. 324f. Nr 689 und 690 und S. 440. Nr 1341. Seidlitz setzt irrtümlich
voraus, dafs unsere Ausgabe der Schrift Ecks aus Ingolstadt stamme.
von Karl Schottenloher 71
runter Wappen mit dem österreichischen Doppeladler.) Der Acht
Christenliche ort, in Eydt- 1 gnossen Saandbrieft\ an die | von Bern. |
M. D. xxviij.i)
Die Typen und die Titeleinfassung-, die wieder das uns bereits
bekannte Wappen des Druckers enthält, bekunden, dafs die Ausgabe
von Müller stammt. Die beiden Seitenleisten sind von zwei ungleichen
Vasen ausgefüllt, die linke wird von zwei Frauen, die rechte von
einem getlügelten Mann getragen.
Aus dem Jahre 1527 liegt uns noch ein sehr merkwürdiger Druck
aus der Presse Müllers vor, der, soweit ich sehen kann, bisher noch
nicht beachtet worden ist, es ist die Schrift:
10. Warhatftige bericht vnnd handlung Wie | der Hochwirdig
Fürst vnd Herre, her Ger-|hardt von Schwartzenberg, Bischoue zw |
Wirtzburg vü Hertzog zu Francken, «einer | Fürstilchen (!) G. Auff-
rürische Landschafft | Anfang der handlung vnnd geschiebt, Im |
M. CCC. vnd. xcviiij. jare. Vil darnach | im M. CCCC. i. jar. Mit er-
oberter veld-| Schlacht vor Berchtheym eingenomen | vnd gestrafft hat,
Alls wie her-|nach angezeygt ist. [i M. CCCCC. xxvij. || 4", 16 B1.2)
Das übermütige Schriftchen, das den Streit Würzburgs mit dem
Bischof Gerhard in Versen erzählt und sicher nicht geeignet war, den
kurz vorher erzielten Frieden zwischen dem Landesherrn und dem
Volke zu befestigen, ist offenbar von der Umgebung des Bischofs
zum Druck gegeben worden. Johann Paul Reinhard hat das Gedicht
aus einer Handschrift veröffentlicht,^) die letzten zwanzig Zeilen seiner
Wiedergabe sind in der Ausgabe Müllers nicht enthalten.
In der uns schon bekannten Einfassung') ist der eine Gegenstand,
an dem man Anstofs nahm, durch ein kleines Ornament ersetzt.
Wie im Bauernkrieg, so gingen auch bei dem Streite des Bischofs
von Würzburg mit Philipp von Hessen im Jahre 1528 mehrere
Schriften aus der Presse Müllers hervor, die wohl ebenfalls auf einen
Auftrag der Regierung zurückzuführen sind. Sie tragen nirgends den
Namen des Druckers, sind aber an ihrem Aeufseren leicht zu er-
1)4", 6 Bl, Sign. Aij— Aiiij. Augsburg, Stadtbibliothek (Signatur: Histo-
rische Theologie). Vermutlich ist die Ausgabe Müllers ein Nachdruck der
wahrscheinlich von Johann Eck aus der Presse des Ingolstädter Druckers
Andreas Lutz gegebenen Schrift: „Wider die difpu- 1 tatz von Bern. [ Ri). Kay.
M. Mandat wider die ketzerische dilputatz | z\\ Bern. Der acht Christen-
lichen ort in Eydtgnossen Sandtbrieff | an die von Bern." Ueber das
Religionsgespräch von Bern, gegen dessen Zustandekommen sich Kaiser
Karl V. und die katholischen Kantone gewandt haben, vgl. Samuel Fischer,
Geschichte der Disputation und Reformation in Bern.' Bern 1S2S. S. 221 ff.,
Wiedemann a. a. 0. S. 250 ff., Realenzyklopädie für protestantische Theologie
und Kirche. Bd 2. 1897. S. fil41f. Die beiden Schreiben sind wieder abge-
druckt bei M. von Stürler, Urkunden der Bernischen Kirchenreform. Bd 1.
18(32. S. 5!5fr., 523 ff.
2) Sign. Aij— Diij. München, Staatsbibliothek.
3) Beyträge zu der Historie Frankenlandes und der angränzenden Gegenden.
Teil 2. Bayreuth 17G1. S. 259 ff.
4) Vgl. oben S. 08.
'2 Fränkische Driiokereicii der Keforinatioiiszeit
kennen. Die Vcrteidignng Hit^icliof Konrads liegt im folgenden
Drucke vor:
11 — 16. Werbung vnnd Handlung, so beder Fürste | von Saclisen
vnd Hessen Käthe, vor dem | Iloclnvirdigen Fürsten vnd Herren
Con-|raden Hiscbouen zu ^Yirtzburg | vnd Hertzogen zu Francken. |
getlion auch seiner | F. G. antwort | vnnd entschuldigunng darauff. | | |
Die Titeleinfassung der Ausgabe ist uns schon bei der Nummer 9
begegnet.')
Die Rechtfertigungen der übrigen beteiligten katholischen Fürsten
gegen Philipp von Hessen sind samt dem Wortlaut des angeblichen
Bündnisses ebenfalls bei Müller in fünf Einzeldrucken erscliienen.
Die dabei verwandten Zierleisten kennen wir bereits aus den früheren
Drucken Müllers. Wo die Fufsleiste mit dem Wappenschild wieder
auftaucht, ist das Wappen aus dem Schilde entfernt.2)
Die für die Feststellung der Drucke Müllers wichtigste Ausgabe,
in der sich der Drucker wieder einmal selbst nennt, ist die sehr
seltene 3) Schrift:
17. Friderici Nausee Blanci-|campiani, De precipuo huius Anni |
post Christum natura. M. D. | xxviij. Apud Moguntia | terre Motu |
Responsum. [ Mathei xxiiij. Marci xiij. Luce xxi. | Et erunt terre
motus per loca et fames, | inicia dolorum. | ^)
Die Einfassung des Titels ist dieselbe wie die der oben beschriebenen
Schrift Johann Ecks,^) doch sind die obere und untere Leiste mit
einander vertauscht. Nach der Schlufsschrift „Impressum Herbipoli,
per Balthazarem Müller" folgt noch das kleine Zierstück, das sonst
für den Schalksnarren Müllers eingesetzt ist.
Die letzten mir bekannten Drucke Müllers [18 — 21] gehören der
Gattung der Zeitungen an, so der „Bericht über die türkische Be-
lagerung" (1529), die von Johann Haselberg verlegte „Beschreibung
der Kriegshandlung und Rüstung Römischer Kaiserlicher Maiestät im
Jahre 1532", endlich die Flugschrift „Von Römischer Kaiserlicher
Maiestät Caroli V. Einreiten in der heiligen Reichs Stadt Nürnberg
den 16. Februar 1541". Aufserdem hat Müller noch eine kleine
astrologische Schrift Johann Schöners nachgedruckt.
Die meisten Drucke Müllers kommen nur mehr in wenigen Exem-
plaren vor, sie sind also wohl nur in sehr kleinen Auflagen her-
gestellt worden.
München. Karl Schottenloher.
1) Vgl. oben S. 70 f.
2) Vgl. Zbl. XXV. 1908. S. 210f., wo ich die Drucke mit ihren genauen
Titeln aufgezählt habe.
3) Mainz, Stadtbibliothek.
4) 4", 6 Bl., Sign. 2—5. Vgl. F. W. E. Roth, Die Mainzer Buchdrucker-
familie Schüifer während des XVI. Jahrhunderts. (9. Beiheft zum Zentralblatt
für Bibliothekswesen.) Leipzig 1892. S. 281. A. I. — Der Druck Müllers ist
eine selbständige Schrift, die eine andere Vorrede als die Ausgabe Ivo
Schöifers vom Jahre 1531 enthält.
5) Vgl. oben S. 70.
Pier Candido Decembrio 73
Pier Candido Decembrio der Verfasser von Pseudo-
Boccaccios Compendium liistoriae Konianae.
1534 gab der Mainzer Theobald Spengel bei Johann Gymnich in
Köln zum ersten Mal 'Joannis Boccatii compendium Romanae liistoriae'
heraus. Neudrucke erschienen Strafsburg 1535 und Dortmund 1549,
eine deutsche LJebersetzung Augsburg 1542. Nachdem zuerst Apostolo
Zeno ') Zweifel an Boccaccios Autorschaft geäufsert, hat Attilio Mortis-)
die Schrift mit aller Bestimmtheit dem Dichter des Decameron ab-
gesprochen. Der Frage nach dem wirklichen Verfasser ist nur Schuck 3)
näher getreten, indem er einen ungarischen Schulmeister Janosz Boccatz
oder Bogacz (1569 — 1621) dafür verantwortlich machen wollte, ein
Versuch, der offenkundig schon an der Chronologie scheitert.
Eine Handschrift des compendium historiae Romanae mit Boccaccios
Namen oder auch nur aus Boccaccios Zeit ist bisher nicht aufgetaucht.
Spengel macht über seine Quelle Iceinerlei Angaben.^) Das war bei
editiones principes auch damals nicht gerade üblich. Wir dürfen
allein aus diesem Grund keine Verdächtigungen ableiten, wir ver-
stehen aber recht wohl, dafs für ein schwaches historisches Handbuch
der berühmte Name des Verfassers des mythologischen Handbuchs der
genealogiae deorum^) eine zugkräftige Flagge war.
Ein Jahrhundert früher genügte noch ein bescheidenerer Name,
um unserer Schrift einige Verbreitung zu verschaffen. Als 'Petri
Candidi Decembri ") compendium (epitome) historiae Romanae ' steht
sie in den Handschriften Ferrara Biblioteca Comunale cod. 66 (Anto-
neUi) f. 1—16, Florenz Riccardianus 1206 f. 53—60, Mailand Ambro-
sianus G 98 sup. f. 41—49, Paris lat. 9683 f. 59—70, Stuttgart hist.
40 152 f. 78 — 89 (ohne Widmung, also im Umfang von Spengels
Ausgabe) und in zwei verschollenen Codices.") Hier geht dem Text
voran eine Widmung an König Alfons von Aragonien-Neapel,"') dessen
1) Dissertazioni Vossiane I. Venezia 1752. S. 13.
2) Studi sulle opere latine del Boccaccio. Trieste 1879. S. S73— S.
3) Jahns Neue Jahrbücher für Phil. u. Päd. BdllO. 1874. S. 487.
4) Es war natürlich ein codex des 15. Jh. Woher er diesen nahm, dafür
fehlt jeder Anhalt, da die Ansgabe des Compendiums seine einzige philo-
logische Leistung ist. A^gl. F. W. E. Roth, ' Theobald Spengel, Humanist nnd
Verleger zu Mainz 1534— 15K2' in Zentralbl. f. Bw. XXVI. 1909. S. 445 — 451.
5) 1532 war des Jacobus Micyllus Ausgabe in Basel bei Hervagius er-
schienen.
fi) lieber den Mailänder Humanisten Pier Candido Decembrio (1399 — 1477)
spricht am ausführlichsten Mario Borsa im Archivio storico Lombardo XX,
1893. Vgl. auch Georg Voijjt, Wiederbelebung des class. Altertums, 1893,
passim, und Vittorio Rossi, 11 Quattrocento. 189S. S. 32, 33 u. o.
7) Nr. 154 des Inventars der Libreria d"Ercole I (1495) verzeichnet
' Epitomatum petri candidi in latino coperto de brasilio stampato"; vgl.
G. Bertoni, La biblioteca Estense e la coltura Ferrarese. Torino 1893. S. 24ü.
Eine weitere Hs. führt an Mittarelli, Bibliotheca ms. s. -Michaelis Venetiarum
prope Murianum, 1779, S. 875.
8) Ueber ihn am besten E. Hothein, Cultnrentwicklung Siiditaliens, 188(5,
Capitel VI.
XXVIII. 2. Ü
74 Pier Caudido Dcccuibr'u»
Vorliebe für liiritorische Literatur zahlreiche Dedikationen hunianistischer
Orig^inalwerkc und Uebersetzun^en bczeuc,en. Ich teile sie mit auf
(Jruud von Aug,ust Wilmanns' Kopie der Mailänder und Pariser Hss.:
Ad serenissimum Principeni dominum Alfonsum Araj^onum Jeru-
salem et Siciliae eitra et ultra Farum etc. Regem prefatio Petri
Candidi incipit feliciter.
Cum virtus tua, Serenissimc Rex, his in rebus versaretur, que
fortuna et moribus tuis digne videbantur, stratisque hostibus tuis
victoriam esses consecutus, verebar, ne obsequii potius quam laudis
nomon promererer, si ad te quicquam preconii aut commendationis
causa scriberem. Sic enim felicibus blandiuntnr homines, sie adversis
detrahunt, ut diftieile admodum sit in utraque re servare constantiam.
At vero cum humauitas tua iam pridem mihi perspecta esset et ex eo
tempore, quo te in patriam secutus sum pietatisque tue comes fueram,
non putavi pretermittendum, quin ad te quippiam ex studiis meis
darem. Nam cum litterarum cupidissimus eis et veterum historiarum
lectione delecteris, quid utilius aut iocundius agere poteram quam
cum laboribus meis lungere commemorationem tue dignitatis tuamque
benivolentiam una promereri. Si enim suis scriptis gloriantur ii, qui
cogitationes dumtaxat suas posteritati tradunt, quid futurum mihi putas,
qui ad proprias laudes specimen tui nominis sum complexns tueque
virtutis famam commendavi litterarum monumentis. Verum cum inter
tot curas regni tui, tot labores haud multum temporis ad hec studia
superesse tibi intelligam, placuit non solum posteris sed etiam presenti
tue numini consulere resque memoratu dignas, que apud illustres
autores latius explicate sunt, in unum coartare, ut et otio tuo superesse
possis et negotio earumque lectione diutius memoriam nostri conservare.
Sic igitur a te auspicium dicendi sumam.
Das in den schmeichelhaftesten Ausdrücken abgefafste königliche
Dankschreiben') ist im codex Ambrosianus J 235 inf. f. 18^' (72'') 'in
nostris felicibus castris projie Tochum die VIII (VII) Sept. 1442'
datiert. Vielleicht hat Pier Candido den königlichen Dank auch in
substanziellerer Fassung empfangen, sonst hätte er wohl nicht im
folgenden Jahr dem Flavio Biondo so dringend geraten, dem Spanier
die acht ersten Bücher seiner Decaden zu übersenden.-)
Im ersten Absatz erklärt der Verfasser sein Werkchen für eine
stilistisch gebesserte und inlialtlich vervollständigte Neuausgabe einer
Schrift seines Vaters. Diese Angabe war für Ilortis der entscheidende
Grund, das compendium historiae Romanae unter die opere apocrife
einzureihen: denn wir wissen, dafs Boccaccios Vater literarischer
Bildung ermangelte. Tberto Deceml)rio-') dagegen, der Vater Pier
1) Exzerpt uhne Datum gedruckt bei Saxins, Historia typogr. lit. Mediol.,
1745, S. CCXCIX.
2) Vgl. die von Sabbadini (Geigers Vierteljahrsschrift für Renaissance I.
1886. S. 517— 8) und Lübeck (Kochs Zs. f. vgl. Lit, -Gesch. N. F. X. lS9tJ.
S. 326 — 334) mitgeteilten Dokumente.
3) Vgl. Borsa im Giornale ligustico XX, 1893.
vou Ludwig: Uertalot
Candidos, ist uns als fruchtbarer Schriftsteller bekannt; sein compen-
dium historiae Romanae ist erhalten in den Handschriften: Mailand
Ambros. H 91 sup. f. 111 — 8 (anonym), Modeiia Bibl. Estense Campori
Appendix 164. Turin Univ. H VII 14 (K III 28) f. 25 — 37 (diese liegt
mir in Wilmanns' Kopie vor). Um eine Vorstellung vom Verhältnis
der Leistung von Vater und Sohn zu geben, setze ich den ersten
Abschnitt des compendinms in beiden Fassungen hierher:
Uberto Decembrio.
I\egnm consuluni iuiperatoruiu ac
diicnm Komauorum exercituum no-
luina, quibus popnliis Roraanns per
annos septigeutos ab urbe condita
usque ad Augiistum Cesarem orbem
subegit, dicere hoc brevi opusculo
institui , ut labili admodnin luemorie
exiguo admiuiculo succurri (|ueat.
Primum nanque tenipus sub regibus
fuit prope per quadrigentos annos,
qno cum finitimis colliictatus est.
Sequens a Bruto CoUatinoque consu-
libus us(iue ad bellum punicum
primum, quo tempore totam subegit
Italiam, cl per annos. Tertium ab
eodem hello in Cesarem Augustum
annis totidem, quibus Universum orbem
subegit parlterque pacavit.
Pier Candido Decembrio.
Regum consiilum imperatorum Ro-
manorumque ducum res gestas ac
nomina, quibus populus Romanus per
annos septingentos ab urbe condita
usque ad Augustum Cesarem orbem
subegit, hoc brevi opusculo ad te,
serenissime rex, scribere ini^titui, ut
labili admodum memorie exiguo com-
pendio subveniri queat. Nam cum
a patre meo minus polite quam
imperfecte huiusmodi historia con-
fecta esset, sumpsi onus nove scrip-
tionis.
Primum igitur tempus sub regibus
fuit prope quadringentos per annos,
quo cum hnitimis colluctatus est.
Öequeus a Bruto CoUatinoque consu-
libus usque ad bellum punicum primum,
quo tempore totam subegit Italiam,
centum quinquaginta per annos. Ter-
tium ab eodem hello in Cesarem
Augustum annis totidem, quibus Uni-
versum orbem subegit ac pacavit.
Nam ultimum ab Augusto in Neronem
annis fere centum oblitterandum
videtur, quibus imperii vires delete,
rei publice maiestas extincta est.
His enim illustrioribus memoria re-
tentis facilis recordatio totius subibit
historie his potissimum, qui Roma-
norum res gestas lectitarint.
His etenim illustrioribus viris memo-
ria retentis cum summa rei geste
particula facilis recordatio totius
subibit historie illis maxime, qui
Titi Livii .Salustii aut Flori volumi-
nibus plerunque vacaverint.
Das compendium historiae Romanae des Uberto Decembrio ist
nichts als ein höchst kümmerliches Exzerpt aus Florus, es bietet
kaum mehr als eine Liste von Königen, Konsuln, Kriegen und
Schlachtfeldern mit notdürftigem verbindendem Text, es ist eine ganz
unselbständige und auch für seine Zeit überaus bescheidene Arbeit.
Auch Pier Candido können wir trotz der Verbreitung, die das Büch-
lein gewonnen zu haben scheint, für die Auffrischung des väterlichen
Elaborats keine mildernden Umstände zubilligen. Sein rifacimento ist
sehr äufserlich und beschränkt sich zumeist auf die Ersetzung minder
geläufiger Wendungen durch gebräuchlichere oder abgebrauchtere.
Uberto führt die Erzählung von Romulus bis zur pacatio imperii unter
Augustus, wie Florus; Pier Candido fügt noch einen Abschnitt 'Com-
paratio imperatorum et regum' hinzu, in dem er im Anschlufs an
6*
76 Pier Camlido Deccmbrio
Sueton die Kaisergeschichte bis auf Nero fortführt und mit der Königs-
geschichte in Tarallelc setzt. Letzteres gcschiclit mit der verblüttendeu
Logik, die aus den ersten (in Spengols Ausgabe verderbten) Sätzen
spricht: Verum cum Komani iniperii exordia a regibus vires assumpsisse
docuerim, roferam nunc, a quibus einsdem fundamenta profligata sint,
ut quisqne intelligat rerum iinem initio congrnere et nihil in humanis
stabile aut diuturnnm esse posse. Qnem enim Romulo prius conferam
quam Cesarem, nisi quod ille nrbis iuitium, hie tinem posuit. Komulns
enim afmis rempublicam instituit, liic armis evertit . . .
Ich schliefse mit zwei Beobachtungen, die ich bei einer kritischen
Lektüre von Mortis' mehrfach erwähntem Buch machte. Das von
Hortis 8. 350 — 1 nach eiuer Sieneser Hs. unter Boccaccios Namen
gedruckte Gedicht ist in Wahrheit n. 28 (26) des 3. Buchs der poe-
tischen Briefe Petrarcas (ed. Kossetti, Francisci Petrarchae poemata
minora IL 1831. S. 144). — Die von Hortis edierte und Boccaccio
zugeschriebene Liviusbiographie (vgl. 8tudi 318) fand ich anonym in
cod. Monac. lat. 504 f. 352-^ und 6721 f. 148.
Charlottenburg. Ludwig Bertalot.
Von der Ledeikonimission des V. I). ß.
Die auf dem Nürnberger Bibliothekartage gewählte „Lederkom-
mission'', die sich die offizielle Bezeichnung „Kommission des Vereins
Deutscher Bibliothekare für Leder und andere Einbandstoffe" beigelegt
hat, hielt im Dezember in Berlin ihre konstituierende Sitzung und
machte von dem ihr verliehenen Kooptationsrecht ausgiebigen Gebrauch.
Es wurden zugewählt 2 Bibliothekare, 3 Buchbinder, 1 Verlagsbuch-
händler und 1 Bibliophile; ferner für die Prüfung des Leders 3 Chemiker,
3 Fabrikanten und 2 Händler, für die Prüfung der Gewebe und des
Papiers 2 Chemiker, 2 Fabrikanten und 2 Händler. Zur Information
wurden das Material-Prüfungsamt in Lichterfelde bei Berlin und eine
Zahl von Berliner Betrieben besichtigt. Die nächste Sitzung, die auf
den 14. und 15. Februar angesetzt ist, soll ausschliefslich der Prüfung
des Leders gewidmet sein. Den Verhandlungen soll der nachstehende
Fragebogen zu Grunde gelegt werden. Die in Nürnberg erstatteten
Referate haben in Fachkreisen viel Beachtung gefunden und sind in
mehreren Zeitschriften wieder abgedruckt worden, so in dem „Col-
legium", dem Organ des Internationalen Verbandes der Lederindustrie-
Chemiker, dem „Allgemeinen Anzeiger für Buchbindereien", der „Zeit-
schrift für Deutschlands Buchbinder" und dem „Journal für Buch-
binderei".
Fragebogen.
I. Gerbung.
1. Welche Arten von Leder (Rind-, Ziegen-, Scliweins-, Kalb-, Schaf-,
Seehundleder) sind als dauerhafte Einbandleder von den l>iblio-
theken zuzulassen?
Von der Ledcrkouimission des V. D. B. 77
2. Sind Häute bestimmter Provenienz, z. li. ostindiscbe, auszuschliefsen?
3. Welche Gerbstoffe sind geeignet und iinsohädlichV Was ist zu
sagen über Sumach, Eichenlohe, Fichtenlohe, Kastanienholz, Gall-
äpfel und Chrom?
I. Halten Sie dagegen Quebracho; Cassia, Myrobalanen, Divi-Divi,
Katechu, Valonea und andre schnellwirkende Gerbstoffe für schädlich?
5. Ist es möglich, eine schädliche oder fehlerhafte Gerbung durch
Nachgerben zu korrigieren?
6. Ist es ratsam, für P^inbandleder bestimmte Gerbstoffe und Gerb-
methoden vorzuschreiben, wenn heute fast allgemein eine gemischte
Gerbung angewendet Avird und die verschiedenen verwendeten Gerb-
stoffe und das Verhältnis ihrer Mischung an dem fertigen Produkt
nicht mehr erkennbar sind?
II. Zurichtung.
7. Welche Lederarten dürfen gespalten werden, ohne an Haltbarkeit
zu sehr einzubüfsen? Bis zu welchem Mafse dürfen die einzelnen
Arten durch Spalten an Stärke verlieren?
8. Darf Einbandleder ausgereckt, gewalzt und gestofsen werden oder
leidet darunter die Festigkeit? Und wenn die Festigkeit nicht
leidet, ist die glattgestofsene Oberfläche nicht allzu empfindlich
gegen Beschädigungen?
9. Ist Leder mit künstlicher Narbung ganz auszuschliefsen?
10. Ist das Bleichen des Leders ganz zu verbieten? Und wenn niclit,
welche Bleichmethoden sind unschädlich?
11. Empfiehlt es sich etwa, für dauerhafte Bibliothekseinbände nur
ungefärbte Leder zu verarbeiten?
12. Ist es zweckmäfsig, bestimmte Farbstoffe vorzuschreiben und welche?
13. Darf man heute noch verlangen, dafs mit Ausschlufs aller Anilin-
farben nur mit Farbhölzern gefärbt wird?
14. Können lichtechte Anilinfarben ohne Schwefelsäure oder andre das
Leder angreifende Säuren verwendet werden?
15. Ist im allgemeinen das Durchfärben dem einseitigen Färben der
Narbenseite vorzuziehen?
IG. Soll man nicht besser davon absehen, eine vollkommen gleichmäfsige
Färbung des Leders zu verlangen? Könnte dann nicht die Vor-
behandlung des Leders mit Säuren, besonders Schwefelsäure, ganz
vermieden werden?
III. Prüfung des fertigen Leders.
17. Genügt es, um ein einwandfreies Leder zu erhalten, an das fertige
Produkt gewisse Anforderungen zu stellen?
a) chemische Untersuchung.
18. Was ist von dem natürlichen oder künstlichen Fettgclialt des fertigen
Leders zu sagen?
19. Läfst sich das Vorhandensein freier mineralischer Säuren durch die
chemische Analyse genau feststellen?
78 Von (lor l.cdorkoumiissioii dos V. D. I>.
20. Welche sonstigen Kigenscliaften des Leders, die für seine Beurteilung
von Bedeutung sind, lassen sich auf chemischem Wege feststellen?
b) mikroskopische Untersuchung.
21. Kann die mikroskopische Untersuchung bei der Prüfung mit heran-
gezogen werden?
c) mechanische ITntersuchung.
22. ist die Feststellunii- der Dehnbarkeit und Zerreifsfestigkeit bei Ein-
bandledern wichtig?
23. Auf welche Weise kann die Widerstandsfähigkeit des Karbens gegen
Abscheuern ermittelt werden?
24. Bei der Papierprüfung werden Falzmaschinen angewendet. Empfiehlt
es sich für die Lederprüfung ähnliche Maschinen zu konstruieren,
um festzustellen, wie ein Einbandleder beim Biegen in den Ge-
lenken des Buches Widerstand leistet?
IV. Konservierungsmittel.
25. Empfiehlt es sich, für Ledereinbände Konservierungsmittel anzu-
wenden, besonders, wenn die Bücher in trockenen, heifsen, hell
belichteten Räumen aufbewahrt werden?
26. Empfiehlt sich hierfür Lack und welcher?
27. Sind die Einbände gelegentlich oder regelmäfsig zu fetten, und
womit?
Kleine Mitteilungen.
Ueber Biicherdesiufektion im grofsen Maal'sstabe liegt eine beachtens-
werte Arbeit von G. Sobernheiiu und E. Seligmann vor, die im Untersuchungs-
amte der Stadt Berlin im Interesse der Berliner Volksbibliotheken entstanden
ist. Es wurden Versuche angestellt mit dem grade für die Desinfektion im
Grolsen für die Firma August Scherl ausgearbeiteten Gärtner -Apparat (Biblio-
graphie des Bibliotheks- und Buchwesens .">. lUOS. Nr 1S6) und dem Rubner-
Apparat, dem trotz sonstiger vor/Äiglieher desinfektorisclier Wirkung die An-
wendbarkeit auf Bücher bisher aus theoretischen Erwägungen abgesprochen
wurde, während experimentelle Versuche noch nicht vorlagen. Bei dieser
Untersuchung ergab sich, dafs der Gärtner -Apparat bei Büchern gleichen
Formates durchaus genügte, bei Büchern verschiedenen Formates, namenthch
wenn auf besondere Aufstellnugs- und Aufblätteruugsmafsregeln verzichtet
wurde, versagte: es wurden zwar sämtliche Colibazillen vernichtet, aber noch
nicht der dritte Teil der ausgelegten Staphylokokkenproben. Von weitereu,
schwereren Versuchen mit dem Scherl-Apparate wurde deshalb abgesehen.
Die Experimente mit dem Rubner -Apparate — Desinfektion mittels eines Ge-
misches von Formaldehyd und Wasserdampf im luftverdünnten Räume; für
die weitere Beschreibung sei auf die Arbeit selbst verwiesen — ergaben, dafs
das Rubnersche Verfahren im Stande ist, selbst unter schwierigen Bedingungen
(geschlossene, ungleich grofse Bücher) auch die vegetativen Bakterieuformen
mit Sicherheit abzutöten. Nach diesem günstigen Ergebnisse wurden die
Prüfungsbedingungen erschwert, Milzbrandsporen hinzugezogen und die zu
desinfizierenden Bücher einfach in Körbe verpackt, geöffnete Bücher über-
haupt nicht mehr verwendet. Bei diesen Versuchen zeigte sich, wie vorher,
eine sichere Abtötung der vegetativen Bakterienformen und die Abtötung
des gröfsten Teiles der Milzbrandsporen, wenn man die Konzentration der
Kleine Mitteilungen 79
Fürniulilebydlüsuiig nicht unter S " o sinken liefs. Damit würde dem prak-
tischen Bedürfnisse ausreichend gedient sein. Bei 12,5 " „ Formaldehydlüsung
im Vergaser, Desinfektionsdauer eine Stande, oder 8"o I^ösung und Des-
infektionsdauer 1 ' 2 Stunden, wurden auch die Milzbrandsporen fast völlig (in
einem Versuche 100 "0, in einem anderen 9S,33 *• 0) vernichtet. Danach ist
der Rubner -Apparat für Bibliothekszwecke sehr wohl geeignet. Die Auf-
stellung der Bücher bedarf keiner besonderen Vorbereitung. Die Bücher
werden — nicht zu eng — aufrecht stehend in lose Körbe von möglichst
lockerem Geflecht gepackt und mit einer leichten Decke versehen, die sie
gegen das etwa abtropfende Kondenswasser schützen soll. Nach der Des-
infektion werden sie durch Aufblättern etwas gelüftet und dann geprefst. So
behandelte Bücher haben in keiner Weise gelitten. Soll eine besonders starke
Desinfektion erfolgen, so braucht man nur die Formaldehydkonzentration auf
10—12 "o z'i verstärken oder die Desinfektionsdauer von 1 Stunde auf V,'.,
Stunden zu verlängern.
Katalogisierung der österreichischen Mittelschulbibliuthekeu.
Im Zusammenhange mit der grofsen Katalogisierung der österreichischen
Mittelschulbibliotheken, über welche an dieser Stelle seit mehr als einem
Dezennium Jahr für Jahr berichtet wurde (zuletzt Zbl. 1910. S. 219f), sind
auch in den Mittelschulprogrammen des eben abgelaufenen Schuljahres
(19i)9 1910) einige einschlägige Arbeiten zur Veröffentlichung gelangt.- Wir
stellen dieselben nach dem „Verzeichnis der in den Programmen der öster-
reichischen Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen über das Schuljahr
1909 1910 veröffentlichten Abhandlungen" (Beil. zu Stück XXIV des Jahr-
ganges 1910 des Verordnungsblattes des k. k. Ministeriums für Kultus und
Unterricht) im folgenden zusammen:
I. Gymnasien und Realgymnasien.
1. Laibach, Zweites Staats-Gymnasium: Lehrer-Bibl. 28 S. (Slovenisch.)
2. Innsbruck, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. (Forts.) 4 S.
3. Jicin, Staats-Gj'mn.: Lehrer-Bibl. 87 S. (Tschechisch.)
4. Kolin, Staats-Realgymn. : Lehrer-Bibl. IX. Schlufs. 3 S. (Tschechisch.)
5. Nachod, Staats-Realgymn.: Lehrer-Bibl. Erstes Supplement. 7 S.
(Tschechisch.)
t>. Neuhans, Staats-Gymn. : Lehrer-Bibl. Supplemente. 8 S. (Tschechisch.)
7. Reichenau, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. Forts. 7 S. (Tschechisch.)
8. Mährisch-Ostrau, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. Schlufs. 28 S. (Tschechisch.)
9. Brzezany, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. I.Teil. 47 S. (Polnisch.)
10. Buczacz, Staats-Gymn.: Schüler -Bibl. (Katalog der polnischen Bücher).
45 S. (Polnisch.)
11. Radautz, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. Forts. 19 S.
IL Realschulen.
1. Wien, XX. Bezirk, K. K. Franz- Joseph- Realsch.: Lehrer-Bibl. 1. Nach-
trag (1899— 1909). 32 S.
2. Eger, Staats-Realsch. : Lehrer-Bibl. 61 S.
3. Jicin, Staats-Realsch.: Lehrer-Bibl. 1 1. Supplement (1908, 19u9). öS.
4. Plan, Staats-Realsch. : Lehrer-Bibl. 32 S.
5. Iglau, Landes -Realsch.: Lehrer-Bibl. IL Forts. (Zuwachs seit 19u4.)
4 S.
(j. Römerstadt, Landes-Realsch.: Lehrer-Bibl. Forts. 9 S.
7. Teltsch, Landes-Realsch.: Lehrer-Bibl. VI. Teil. 29 S. (Tschechisch.)
Von den Bibliothekskatalogen näher verwandten Arbeiten sind zu nennen :
1. Kalksburg, Privat- Gymn. der Gesellsch. Jesu: Das Kunstkabinett des
Kollegiums. 54 S. u. 1 Tafel.
2. Seitenstetten, k. k. Gymnasium der Benediktiner: Das geographische
Kabinett. 9. Forts. 2ü S.
80 Klcinr Mitlollungcu
:\. Feldkirch. Privat-liymii. dor (iesollscli. .Icsu: Die Lichtbilder der archiio-
logischen Sainnilnufj. "2 S.
Als das Gebiet dos Hibliothekswoseiis streitend siud zu erwiihucu:
1. Ried, Staats-Gymii.: Das Archiv der Stadt Kied. 51 S. (Von Dr. Franz
Berger.)
2. Nen-Sandez, I. Staats- (5ynin.: Die Ansstattnng; der normalen archäo-
logischen Sammlungen in Mittel.schuleu. .'(li S. (Von Stanislaus Dzcpii'iski.)
(Polnisch.)
3. Goding. Landes- Roalsch.: G;»diuü-er Urkunden. IV. "i-l S. (Von Dr.
Gustav Treixler.) IL C. H.
Zur Reproduktion der l'izeiligen Bibel. Aus nahe liegenden
Gründen habe ich es bisher vermieden über die von zwei Verlegern an-
gekündigte Rei)roduktion der 12 zeiligen Bibel im Zbl. etwas zu sagen.
Nachdem ieli aber von sehr geschätzter Seite aufgefordert worden bin, meinen
Einflufs dahin geltend zu maclien, dafs beide Unternehmungen sich ver-
einigten, möchte ich nicht unterlassen zu erklären, dafs mein iiorsönliches
Interesse einzig darauf gerichtet ist, dafs die Wiedergabe so treu und so
würdig als möglich ausgeführt wird. Ich bin von Anfang überzeugt gewesen,
dafs dafür in dem Unternehmen des Inselverlags, dessen wissenschaftliche
Leitung ich übernommen habe, die bessern Garantien gegeben seien. Nach-
dem nunmehr Proben von beiden Ausgaben veröffentlicht worden sind,
kann ich auf Grund durchaus objektiver Prüfung nur bestätigen, dafs es
in der Tat so ist, und die Subskribenten des Inselverlags, bis jetzt über
hundert, sind offenbar derselben Ansicht. Mit den Arbeiten ist bereits be-
gonnen worden. Kine Aufgabe oder Aenderung des Planes ist also aus-
geschlossen, ein geschäftliches Zusammengehen der beiden Verleger aber hat
Herr Welter durch die Art seiner Polemik leider ganz unmöglich gemacht. Es
mufs ihm überlassen bleiben, die Folgerung aus der Lage zu ziehen, die er
selbst geschaffen hat; vielleicht entschliefst er sich, seine im übrigen an-
erkennenswerte Unternehmungslust einem verwandten Gegenstand zuzu-
wenden, wie er ja auch bereits ein Faksimile des Psalteriums von 1457 an-
gekündigt hat. " P. Schwenke.
Literatiirl)erichte und Anzeige«.
Allgemeine Bücberkunde zur neueren deutschen Literaturgeschichte. Von
Robert F.Arnold. Strafsburg: Triibner 1910. XIX, 354 S. 8 M.
Wiederholt ist gerade aus österreichischen Bibliothekskreisen die An-
regung laut gew^orden, die Bibliotheken und ihren Beamtenstab in den Dienst
einer systematischen bibliographischen Unterweisung der Studierenden zil
stellen. Den Niederschlag solcher Bestrebungen bietet jetzt, soweit der
Jünger der neueren deutschen Literaturgeschichte (den Arnold zwar kurz,
aber nicht sehr geschmackvoll als „Neugermanisten" bezeichnet) in Betracht
kommt, das vorliegende Buch. Gerade Arnold war durch die glückliche
Personalunion eines Kustos der Wiener Hofbibliothek und eines Dozenten
der dortigen Universität für diese Aufgabe berufen. Er hat sie sich wahrlich
nicht leicht gemacht und ein überaus gründliches Werk von staunenswerter
Belesenheit und zuverlässigster Akribie geliefert.
Was Weg und Ziel seiner Arbeit betriffst, wird A. freilich auf Wider-
spruch gefafst sein müssen. Mit einem recht scharfen, wie mir scheint, allzu
scharfen Schnitte, trennt er die „Neugermanistik" von der „Altgermanistik"
und gliedert sie dafür dem grofsen Bereich einer allgemeinen Kulturwissen-
schaft ein. Noch vor wenigen Monaten hat einer der weitestblickenden Ver-
treter der neueren deutscheu Literaturgeschichte, R. M. Meyer, in der
Germanisch -Romanischen Monatsschrift die wohl begründete Forderung aus-
gesprochen, „dafs die gesunde Anschauung von der inneren Einheit unserer
Literaturberichte und Anzeigen 81
Literatur, von der Gcschlosscuheit ihrer Eutwickluug wieder zu Ehren koiume",
und schon stellt sich A. an die Spitze einer nnitigen sezessionistischen Schar,
wobei ganz offenbar Karl Laniprecht das Banner trägt. Da A. für nahe Zu-
kunft die Rechtfertigung seiner Gruudansclianungen in einer ..Methodik" der
neueren deutschen Literaturgeschichte zu liefern verspricht, wäre es unbillig,
schon jetzt eine Kontroverse zu beginnen.
Mit dem ersten Abschnitt, der „Enzyklopädie der neueren deutschen
Literaturgeschichte", wendet sich der Verf. ausdrücklich an die studierende
•lugend, der er einen bequemen Weg durch das Gestrüpp der literarhistorischen
Bibliographien, Zeitschriften usw. weist und überdies das einzelne, nach Wert
und Umfong, erläutert, ähnlich, wie dies bereits R, M. Meyer in seinem
.,Grnndrirs", freilich nur für das 11». Jahrhundert, mit Glück und Geschick,
wenn auch weniger erschöpfend, versucht hatte. Oft ein wenig allzu wort-
reich, nähert sich A. dem französischen Ideal einer „bibliographie raisonnee".
Aus meinen Notizen möchte ich hier etwa bei den „Akademieschriften"
(S. 21 — 2.S) auf Köhnkes „Gesamtregister" zu den Abhandlungen und Fest-
reden der Berliner Akademie und bei den „Sammlungen von Einzelschriften"
iS. 41) auf die seit 1902 erscheinende „Teutonia" Uhls hinweisen. — Enthält
schon dieser erste Abschnitt vieles, was auch dem reiferen Forscher und
dem Bibliothekar willkommen sein dürfte, so wendet sich das weitere mit
voller Absicht an einen gröfseren Kreis. A. gesteht freilich, überall die be-
sonderen Bedürfnisse des Neugermanisten vor Augen gehabt zu haben und
für die Abschnitte II— IX und wieder XIX (Allgemeine Literaturgeschichte,
Geschichte der deutscheu Literatur, Allgemeine Biographie, Deutsche Bio-
graphie, Allgemeine Bibliographie, Deutsche Bibliographie, Allgemeine Ge-
schichte der Wissenschaften, Sprachwissenschaft, Theatergeschichte) mag das
mehr oder minder gelten, für das übrige aber (Religionsgeschichte, Philo-
sophische Disziphnen, Exakte Wissenschaften und Technologie, Geographie
und Volkskunde, Rechts- und Staatswissenschaften, Politische Geschichte,
Kulturgeschichte, Geschichte der bildenden Künste, Musikgeschichte) mufs
ich, in diesem Zusammenhange und vor allem in dieser Ausdehnung, A."s
Listen, von so grofser Sachkenntnis und so staunenswertem Fleifse sie auch
zeugen, innere und äufsere Berechtigung absprechen. Wo ist hier Anfang
und Ende? Die Notwendigkeit für den neueren Literarhistoriker, sich biblio-
graphisch zu orientieren, scheint mir mit den hier gebotenen Möglichkeiten,
so reich besetzt die Tafel ist, keineswegs erschöpft zu sein. So dankenswert
und mühsam diese Zusammenstellungen A.'s sind, so wäre für die speziellen
Zwecke des Literarhistorikers hier weniger ohne Frage mehr gewesen. Der
Vorgeschrittene wird leicht Mals und Ziel zu halten wissen, der Anfänger,
der das Werk Ja als Ganzes kauft und besitzt, wird, fürchte ich, den W^'W
vor Bäumen nicht mehr sehen. Vielleicht entschliefst sich A., ihm einen
wohlfeileren und praktischeren Auszug in die Hand zu geben, der auch im
kommentierenden Teil sparsamer sein könnte. Wozu z. B. (S. 1 19) die Warnung,
den Verfasser der Bibliotheca Germanorum erotica, Hugo Hayn, nicht mit
dem Inkunabelnforscher Hain zu verwechseln, oder warum wird (S. (!1) der
verstorbene Vertreter der vergleichenden Literaturgeschichte, Louis P. Betz,
als „eifriger Autodidakt" bezeichnet, zumal er überdies, wenn aucli erst in
reiferen Jahren, ganz „legitimer" und sehr fleifsiger Schüler Morfs in Zürich
war. Diese Beispiele lieisen sich leicht häufen. So hätte hier mancher
Ballast fehlen können. Dagegen vermisse ich untrem (Ö. ()<V; einen Hinweis
auf das „Systematische Verzeichnis der laufenden Zeitschriften" der
Berliner Königlichen Bibliothek, (S. 209) auf das „Jahrbuch der deutschen
Bibliotheken", (S. 213 1 eine Zusammenstellung der in der „Geschichte der
Wissenschaften in Deutschland" erschienenen einzelnen Werke, (S. 62 und
S. 25:i) eine Notiz, dai's die Jahresberichte für neuere deutsche Literatur-
geschichte neuerdings, seit Bd IT/lS, 1909, wieder über Stoflfgeschichte durch
Ludwig Fraenkel referieren, (S. 75) die Notiz, dals auch Düntzers Goethe-
Ausgabe in Kürschners Nationalliteratur ein recht brauchbares Register ent-
hält usw. Solche kleinen Ausstellungen können und sollen den Reichtum
82 Liteniturborichte uiui Anzeigen
uutl die Zuvorliissigkeit von A.s Arbeit gewifs nicht in Frage stellen! Da-
gegen tTblic'ke ii'h einen erheblichen iMaugel in dem Fehlen eines Sach-
registers, das mir dnrchaus nicht, wie A. will, durch ein sehr eingehendes
und. bei genauerem Zusehen, auch ganz übersichtliches, Inhaltsverzeichnis
am Anfang ersetzt scheint. .Mit einem solchen Sachregister, das am besten
mit dem vorhandenen Namenregister verschmolzen würde, wäre A.'s Bücher-
kuude ein sehr branchbares und in vielen Fällen langes Suchen ersparendes
Hilfsmittel in der Hand des Bibliütheksbea«nten.
Berlin. Hans Daffis.
Von J. Luthers Titeleinfassungen der Reformationszeit (Leipzig,
R. Haupt) ist die zweite Lieferung von 50 Tafeln (Nr a9 — >-l mit mehreren
Sehaltnnmmern) erschienen. Sie bringt mit Nr 5S die Unarteinfassungen von
Wittenberg zu Ende, nebst den zugehörigen Nachschnitten (Nachträge vor-
behalten), behandelt in Nr 59— 81 ein weniger bekanntes Gebiet, Erfurt, und
gebt mit Nr S2 zu Leipzig über. Man braucht die auf diesem Gebiete bisher
vorhandenen Hilfsmittel nur flüchtig zu vergleichen, um zu erkennen, welchen
gewaltigen Fortschritt die exakte Wiedergabe der Einlassungen für die Identi-
fizierung bedeutet. Zugleich erheben sich aber auch mancherlei Fragen be-
treflfend Besitz und Besitzwechsel, in deren Beantwortung wir uns vorläufig
vertrauensv^oll dem Verfasser überlassen müssen, bis der in Aussicht gestellte
Text die Nachweise liefern wird. Zu Taf. r.S d vergl. oben S. tifi. Von dem
Versprechen , das die nächsten Lieferungen schneller folgen sollen , nehmen
wir gern Akt, ebenso von der Zusage eines Schlagwortverzeichnisses zur
leichteren Auffindung der einzelnen Einfassungen.
Camille Pitollet, Sur la destinee de quehiues manuscrits auciens. Con-
tribntions a l'histoire de Fabri de Peiresc. Paris: H. Champion 1910.
= Bibliotheqae de ITnstitut franc. de Florence (Universite de Grenoble)
Ser. 2, 2. (15 S.)
Hr. Pitollet lebte längere Zeit in Hamburg, betrachtete sich dort im
Jahre 1905 eine Ausstellung von Manuskripten und Autographen, welche die
Stadtbibliothek für die 4b. Philologenversammlung veranstaltete, und erhielt
damals wie jeder Besucher ein Exemplar des Katalogs, der als Führer diente.
In seine Heimat Frankreich zurückgekehrt hat er jetzt seinen Katalog wieder
hervorgeholt und im Besitz dieses Hilfsmittels sovvie nach Lektüre von
Briefen des Peiresc und Holstenius einen Ausflug auf das Gebiet griechischer
imd lateinischer Handschriftenkunde unternommen. Hr. P. ist kein klassischer
Philologe; von dem gänzlichen Maugel philologischer Kenntnisse liefert seine
Abhandlung unverächtliche Proben. Nun könnte man einen Dilettanten, der
über Dinge schreibt, die er nicht versteht, ruhig laufen lassen oder ihn kurz
abfertigen. Hr. P. befolgt jedoch in der Verwendung fremden geistigen
Eigentums sehr merkwürdige Grundsätze. Das zwingt mich zu einer aus-
führlichen Besprechung.
Die Philologica Hamburgensia — so lautet der Titel des erwähnten
Katalogs, der anonym erschien — enthalten als ersten Abschnitt ein Ver-
zeichnis der 29 Manuskripte, die ans dem Nachlafs des Lukas Holstenius der
Hamburger Stadtbibliothek zufielen, am Schluis (S. 49 — 5S) einen Anhang,
der die Geschichte jener Erwerbung behandelt. Beide Stücke sind von mir
verfafst. Unter diesen Handschritten des Holstenius befinden sich einige,
die einst Fabri de Peiresc ihm schenkte. Mit ihnen und zugleich mit den
sonstigen Holsteniani der Stadtbibliothek beschäftigt sich Hrn. P."s Studie.
Selbstverständliche Voraussetzung einer solchen Untersuchung bildet die
genaueste Kenntnis der Manuskripte. Wie hat Hr. P. sich diese verschaft't?
Er sagt (S. 6, 1), er habe eine Handschrift (Nr 11 der Philologica: Olympiodorus
in Philebum) nachgeprüft; von den übrigen 2S behauptet er S. 12: Parmi
ces mss., que nous avons, a l'epoque ou ils furent exposes dans le Zeit-
schriftensaal de la Stadtbibliothek, longuement examinea. Ein etwas vager
Literaturbericbte tiud Auzeigen 83
Aasdruck. Es ist völlig ausgeschlossen, dafs in den wenigen Tagen, als die
Ausstellung geötfnet war, jemand den Handschriften ein eingehendes Studium
widmen konnte, das die blattweise Durchsicht jedes einzelnen Kodex bedingt.
Doch sei dem wie ihm wolle. Auf alle Fälle hat Hr. V. stillschweigend
seine sämtlichen Angaben den Philologica entlehnt, nicht allein die Be-
schreibung im engeren Sinne, sondern auch den bibliographischen und literar-
historischen Kommentar, der oft in kürzester Form die Resultate mühsamer
Nachforschungen zusammenfafst. Nur ein Beispiel:
Philol. NrG. Pitollet S. 12,2.
Vgl. die Handschrift bei Bandini Cf. pour la description, — d'ailleurs
Catal. cod. gr. bibl. Laur. :), 103 VI, concordante, le Catal. cod. yr. de la
deren Beschreibung mit unserem Laurentienne ä Floreuce, par Bandini,
Exemplar übereinstimmt. Ein anderer 3 103. VI, auquel il faut ajonter le
Laurentianus (2,234 XXVI) ist sicher ms. 2234, [1. 2, 234] XXVI," certaine-
benutzt, denn S. 16S ist zu den Worten ment utilise par Holstenius, qui note,
r«c di'xac iTii'ifour von H. bemerkt p. 168.^ k propos du passage: raq
•hucusque cod. Med.', und dies ent- ()ixa4 inti^to((v: «hucusquecod.Med.»,
spricht genau der Angabe Bandinis. indicatiou ([ui correspond litteralement
a Celle de Baudini.
Eine so weitgehende Benutzung fremder Arbeit ohne Nennung des Autors
gilt als unstatthaft. Mindestens mulste Hr. P. irgendwo in seiner Schrift eine
allgemeine Bemerkung über seine Quelle beifügen. Dafs er S. 1,1 unter der
zitierten Literatur an zwölfter Stelle die Phüologica erwähnt, entschuldigt
ihn nicht.')
Ich wende mich zum Einzelnen. Hr. P. macht mir S. t» den Vorwurf,
dals ich — aus Unkenntnis — die von Tamizey de Larroque in den „Docu-
ments inedits" veröffentlichten Briefe des Peiresc nicht herangezogen habe.
Sie waren mir natürlich bekannt; ich liefs sie bei Seite, weil sie für meinen
Zweck nichts hergaben, was über die Mitteilungen aus den Handschriften
selbst und aus der Korrespondenz des Holstenius hinausging. Eine aber-
malige, sorgfältigere Prüfung, als sie mir damals die Hast der Arbeit erlaubte,
hat mir mein Urteil durchaus bestätigt. Freilich verlangt Hr. P. anscheinend
(vgl. S. 12: II eilt du se referer), dafs ich bei jeder Handschrift die gesamte
Literatur hätte vorlegen sollen. Das wäre ungefähr das Dümmste gewesen,
was ich tun konnte: wertlose Parallelen anzuhäufen und den Katalog, der
als Führer gedacht war, unter einer Flut von Zitaten zu ersäufen. Ich er-
strebte das gerade Gegenteil, die unumgänglich nötigen I-^rläuterungen auf
das knappste .Mals zu beschränken. S. 0 — 9 schildert dann Hr. P. in Aus-
zügen aus den Brieten des Peiresc die näheren Umstände der Schenkung an
Holstenius. Wesentlich Neues erfahren wir nicht. Wir wufsten längst, dafs
die Abseudung sich verzögerte und dals Holstenius vor Verlangen nach den
angekündigten Schätzen brannte.
Hr. P. wendet sich darauf S. 9 u. ff. zur Frage, wie die Holstenius-
Codices nach Hamburg gekommen sind. Ich habe darüber in dem erwähnten
Anhang ausführlich gehandelt. Das dort publizierte urkundliche Material,
das er so nur bei mir finden konnte, die Beweisführung mit sämtlichen
Zitaten, die Ergebnisse, alles hat Hr. P. von mir abgeschrieben, ohne mich
zu nennen. Denn was will die Aeufserung S. 9 gegen Ende: le K. P. Franz
Ehrle ne manqua pas d'obligeance a Tendroit de M. Münzel besagen! Hier
gebot ihm die einfache Pflicht literarischen und menschlichen AnStandes, mit
dürren Worten zu erklären: Was ich vorbringe, stammt nicht von mir,
sondern aus den Philologica. Trotz seiner Schlauheit ist Hrn. P. ein be-
zeichnendes Mifsgescbick widerfahren. Im Zentralbl. f. Bibliotheksw. 12. 1895.
I) In kleinerem Umfan«,' hat Hr. P. das gleiche Verfahren auch sonst beob-
achtet. Selbst eine so beiläufifje Bemerkung wie S. 13, i: i noter que Roissonade
a oublie, ä V Index reriim et hommiim, de mentionner les p. 131, 226, 245, 470,
stammt aus Leltres de Peiresc 5, 395 Anm. i.
^4 l.itoraturlu'riolitr iiiid Anzeigen
S. 144 u. tV. hat 11. Kabf ein Verzeiehnis ansclieiiuMul aller llaudselirifteu. die
Holstenius einst peliörten, aus dem Karberinns X\X\'II1 '.)() bekannt f^emacht.
S. M bespreche ieh Nr 11 dieser Liste: Krennins in metaphisiea. Infolj^e
eines Druckfehlers steht in den meisten Exemplaren unseres Katalof^s Erenrius.
In der /.weiten Aufla»-»', die damals nötiii' ward, verbesserte ich das Versehen,
llr. P. besitzt aber ein FAemi)lar der ersten Auflage. Seelenruhig schreibt
er daher Erenrius. Hütte er den Aufsatz Kabe's wirklich eingesehen, so
würde er dort das IJichtige gefunden haben; er hat jedoch olüenbar keines
meiner Zitate jemals nachgeprüft. Unter solchen Umständen wird er niemand
überzeugen, dafs sein Erenrius auf einem Zufall beruhe. Noch eine Probe
seiner Fingerfertigkeit: S. öl erwähne ich einen Brief von Marq. Giide an
.1. G. Graevius und zitiere nicht ganz korrekt: Epistolae ed. P. Burmann, so
dafs der Genetiv Gudii zu ergänzen war. Hr. P. weifs damit nichts anzu-
fangen. Flugs erfindet er S. 1,1 Nr lo in der Bibliograi)bie, wo (Jenauigkeit
doch Haupterfordernis, ein ganz merkwürdiges Buch: Epistolae :'i J.-G. Graevius
ed. par P. Burmanu. Leider sieht der wirkliche Titel erheblich anders aus:
Marciuardi (ludii et Claudii Sarravii Epistolae curante Petro Burmanuo.
>Ian schwankt, ob man mehr über Hrn. P.'s beispiellosen Leichtsinn
staunen soll, sich auf ein Gebiet zu begeben, wo jeder selbständige Schritt
ihn zu unvermeidlicher Blamage führt, oder über die edle Dreistigkeit, ein
derartiges Machwerk einer Zeitschrift anzubieten und einem Gelehrten wie
^[eueadez y Pelayo zn widmen.
Doch ich bin" noch nicht zn Ende. llr. P. hat bedeutsame Entdeckungen
gemacht, die er S. 12 so einleitet: Parmi ces mss. [den HolsteniauiJ . . . ce
ifut pour nous uue joie profonde de retrouver plusieurs des pieces dont les
lettres de Peiresc nous avaient appris ;'i counaitre Torigine. Er zählt dann
7 Handschriften auf. Wer dies liest, wird den — natürlich beabsichtigten —
Eindruck gewinnen, als sei die Provenienz jener Mannskripte mir unbekannt
geblieben. Wie steht es in Wahrheit damit V Nr 14 (2) der Philologica (ich
füge die Pitolletscheu Zahlen in Klammern bei) scheidet aus, weil dieser
Godex (Gr. Astronomen) nur eine durch Peiresc vermittelte Abschrift ist —
von mir durch ein Zitat aus einem Holstenius -Brief belegt. Zwischen 18 (3)
und 21 (ß) — Hermias in Phaedrnm — hatte man bisher die Wahl, denn
Holstenius besais zwei Exemplare, deren eines er Peiresc verdankte,
gleichfalls von mir durch eine Briefstelle nachgewiesen. Da ich nicht mehr
gab, beschränkt sich Hr. P. auf diese Feststellung. Jetzt weifs ich, dafs
Nr 21 von Peiresc herrührt. Zu Nr 8 (4), 19 (h), 20 (6), 27 (7) vermerke ich
mit Holstenius' eigenen Worten (habui a dno Peirescio oder ähnlich) die
Herkunft. Bleibt Nr ,'5 (1), ein Manuskript des Mathematikers Heron. Hr. P.
stiftet hier eine heillose Verwirrung an, weil er einmal auf eigene Faust vor-
zugeben wagt. Tatsächlich liegen die Dinge so: Holstenius wünschte einen
Codex der griechischen Astronomen, den der Erzbischof von Toulouse de
Montchal besafs, und erhielt auf Peiresc" Betreiben eine Abschrift (oben
Nr 14), Peiresc wollte aus derselben Handschrift eine Kopie des Traktats
von Heron de ponderibus et mensuris, bekommt sie aber nicht, weil sich das
Stück darin nicht vorfand. In diesem Znsammenhang gebraucht Peiresc
CLettres 4, 397) den Ausdruck nostre Heron. Mit Tamizey de Larroqne irrt
Hr.' P., wenn er meint, dafs nostre dcsigne ;i la fois l'ancieu et le nouvean
possessenr. Nostre bedeutet hier wie das lateinische noster einfach: Der
Autor, mit dem ich mich beschäftige. So läfst sich der Peirescsche Ursprung
von Nr 3 (1) nicht beweisen. Aber die Sache ist richtig; ich selbst habe die
Begründung geliefert. Nr 7, Stück 3 der Philol. bietet von Holstenius' Hand
die Ueberschrift: Auatolii quaedam excerpta de seien tiis Mathematicis. Ex
codice Ms Hlmi Üüi Peirescij descripsit Lucas Holstenius. In der zugehörigen
Note bemerke ich , dafs Holstenius' Vorlage in Nr 3 (Heronis Geometr. et
Stereom.) S. 220—226 sich befindet. Folglich stammt Nr 3 aus der Peirescschen
Schenkung. Uebrigens sagt schon Omont in seinem Catal. des mss. gr. des
bibl. des villes hanseatiques S. 1!) von unserem Codex: Provient de Peiresc,
puis de L. Holstenius. Dies geht auch ans dem 38. Brief des Holstenius hervor,
Umschau und neue Nachrichten 85
in dem dieser die von Peiresc cmpfangcueu Ilaudsehriften beurteilt. Eine
weitere urkundliche Bestätigung kann ich heute hinzufügen. Fünf der sechs
Peiresc -Manuskripte, darunter Herons Geometrie, tragen auf dem oberen
Rand der ersten Textseite und auch an anderen KStellen die ('hiffre von
Peiresc, die doppelten Buchstaben .VA'/' in arabeskenartiger Verschliugnng.
Aulser einigen Zitaten rühren also von Hrn. 1'. her die Einleitung, die
Exzerpte aus den Briefen des Peiresc und teihveise des llolstenius, ver-
schiedene beiläufige Bemerkungen oft trivialer Natur, wie dafs die Laurenziana
sich in Florenz befindet und dafs Johannes Philoponus ein Kommentator des
Aristoteles war, ein paar der zahlreichen Anmerkungen. Das Uebrige ist
Plagiat.
Meine Besprechung ist länger geworden als der Gegenstand verdiente,
schärfer im Ton als er sonst dieser Zeitschrift eignet. Aber es galt Ein-
spruch zu erheben gegen die ilioyale Denk- und Handlungsweise eines Mannes,
der sich mit fremden Federn schmückt, über Dinge redet, von denen er keine
Ahnung hat, und schliefslich dem Buch, dem er alles AVesentliche verdankt,
noch Fulstritte versetzt. Ich zweifle nicht, dafs die französischen Gelehrten
über diese Art literarischer Betätigung genau dieselbe Ansicht wie wir in
Deutschland hegen.
Hrn. P. ist seiner Zeit in Hamburg viel Freundlichkeit erzeigt worden.
Er quittiert darüber S. 10 durch hämische, ganz unangebrachte Ausfälle gegen
den Orgueil hambourgeois im Geiste gleicher Undankbarkeit, mit der er die
Philologica Hamburgensia skrupellos plünderte. R. Münzel.
Umschau und neue Nachrichten.
Die preufsischen Bibliotheken im Staatshaushalt für 1911. Der
neue Etat zeigt den Bibliotheken ein freundlicheres Gesicht als nach der all-
gemeinen Finanzlage zu erwarten war. Namentlich bringt er eine erhebliche
Vermehrung des mittleren Personals zum Zwecke der Entlastung der oberen
Beamten von den mehr mechanischen Arbeiten. Zwar sind nur zwei neue
.Stellen für Sekretäre gefordert (für Greifswald ÜB und Halle ÜB), dafür
geschieht ein Schritt von grundsätzlicher Tragweite : die Schatfung von Stellen
tür Bibliothekssekretärinnen. Damit wird den seit mehreren Jahren als
nützlich bewährten und in steigendem Umfang beschäftigten weiblichen Hilfs-
kräften die Möglichkeit einer festen staatlichen Laufb-.ihn im mittleren Dienst
eröffnet. Es werden nenn solcher Stellen gefordert, drei an der Königlichen
Bibliothek in Berlin, je eine für die Universitätsbibliotheken zu Berlin, Bonn,
Breslau, Göttingen, Marburg und Münster. Das Gehalt dieser neuen Beamten-
kategorie soll mit Ifi.jOM. beginnen und in 18 Jahren bis 3)j00 M. steigen,
wozu noch der Wohnungsgeldzuschufs nach Klasse IV (Berlin = 800 M.) tritt.
Das entspricht dem Einkommen der Bibliotheks-Expedienten und es ist aus-
drücklich vorgesehn, bei dem Freiwerden von Expedientenstellen diese nach
Bedarf in Selcretärinnenstellen umzuwandeln. Ferner werden im Ktat einige
neue Dienerstellen verlaugt: für die Königliche Bibliothek drei, je eine für
die Universitätsbibliotheken zu Bonn, Göttingen und Münster, dazu für Breslau
ÜB eine Lohnerhöhnng (öO M ) für den Hausdiener. Was die sächlichen Fonds
und die Mittel zur Remunerierung von Hilfskräften bei der Köüiglichen
Bibliothek betriirr, so hat es nur formale Bedeutung, dafs der Etat des Aus-
kunfisbureaus, übrigens unter Wahrung seiner Unübertragbarkeit, an sie ange-
gliedert ist; er wird um 1200 M. für eine Hilfskraft erhöht. Ferner dafs der
(Jebäudeunterhaltungsfonds der Königlichen Bibliothek für die von der Univer-
sitätsbibliothek benutzten Räume um 2500 M. verstärkt wird und dafs 8816 M.
als Kosten der Heizung, Beleuchtung, Vakuumreinigung usw. der Universitäts-
bibliothek von dieser auf die Königliche Bibliothek als Verwalterin des Ge-
bäudes übertragen werden. Im Extraordinariuni der Königlichen Bibliothek
sind für den Neubau als O.Rate 1500 000 M., i'i'w die Erneuerung und Um-
8('.
Uinscliau und iiouc Niicliricliteii
sclirilt der Kiitalo-ic 2ü(l()(i M. (.). K'ato), für die Einriclituiig einer Biutlibinder-
werkstatt ;^(K)(i M.. für die Kataloj^isiermif; der deutschen Musiksaumiluii}:;
weitere 2it(i(io M. eingestellt. Da/.u Uoimueii zu allgemeiueren Zwecken
r2(i(MM. als 14. Kate für die Her.stelliin}); des Gesanitkatalogs (so dafs vim
den insgesamt :<(10(iOO M. noeh (((IDOÜ übrig bleiben), für den Gesamtkatalog
der Wiegendrucke als 0. Kate ',)'2.")0 M. Von den Universitiitsbibliotheken
erhält Üerlin für säcldiehe Ausgaben mehr 1)20 M., die Lyzealbibliothek zu
Brauusberg eine Verstärkung des Vermehrungsfuuds um 1200 M., Halle
infolge Einführung elektrischer Beleuchtung in deu Benutzer- und Beamten-
räumen 700 M. (dazu im Extraordinariuni :r200 I\l. für die Beleuchtungsanlage),
Kiel intolge Erweiterung der elektrischen Beleuchtung 500 M. (dazu im
Extraordinarium für die Beleuchtungsanlage im Magazin llOiiOM.), Münster
zu sächlichen Ausgaben infolge baulicher Erweiteruug 1000 M. Breslau,
das im Ordinarium nur eine V'erstärkung des luveutarfonds um 350 M. auf-
zuweisen hat. erhält im Extraordinarium .")Siio M. zur Ilerstellnug einer Zentral-
heiz\uig. Ebenfalls im Extraordinarium worden für Bonn verlangt: 49110 ]\I.
zur Instandsetzung der Ileizuugsanlagen, 50U0 M. zur Vermehrung der Hand-
bibliothek des Lesesaals und zum Druck eines Katalogs und 10(100 M. zur Er-
weiterung der Beleuchtung iu den Büchersälen und Herstellung einer Venti-
lationsanlage, endlich für Königsberg .'idOD M. zur Beendigung der Arbeiten
am alphabetischen Zettelkatalog. - Bei den technischen Bibliotheken
ist vorgesehen bei der Bibliothek der Technischen Hochschule in Berlin
ISOit M. für einen Hilfsarbeiter, bei der Landwirtschaftlichen Hochschule in
Berlin 1000 M. Mehrbedarf für die Zentralbibliothek, zum selben Zwecke
400 M. bei dem Kaiser-Wilhelm- Institut für Landwirtschaft in Bromberg und
im Extraordinarium für die Beschaffung einer Bibliothek für die Technische
Hochschule Breslau eine weitere Rate von 50 0i)(i M. — Der Betrag zur För-
derung der Volksbibliotheken beträgt, wie in den Vorjahren, 100 000 M., es
mufs aber als wesentlicher Fortschritt bezeichnet werden , dafs diese Summe
sich nicht, wie bisher, im Extraordinarium findet, sondern auf das Ordinarium
übernommen wurde.
Dem Preufsischen Leihverkehr auf Grund des Ministerialerlasses
vom i. November 1910 sind, aulser den im Eriafs bezeichneten staatlichen bis
jetzt die folgenden nichtstaatlichen Bibliotheken angeschlossen:
Aachen StB.
Barmen StB.
Bromberg StB.
Cassel Murh. ß.
Coblenz StB.
Cöln StB.
,, Handelshochsch.
„ Akad. f. prakt. Med.
Crefeld StB.
Danzig StB.
Düsseldorf, LuStB.
Elberfeld StBüch.
Erfurt StBüch.
Essen StB.
,, Kruppsche BH.
Frankfurt a. U StB.
PrB.
Frankfurt a. M. Rsch. B.
Fulda LB.
Hannover KgL u.
Magdeburg StB.
Osnabrück StB.
Posen KWB.
Soest. Ev. Pred. Sem.
Trier StB.
Aulserdem folgende uichtstaatlichen höheren Lehranstalten:
Aachen ORS.
Ahrweiler PrG.
Aschersleben G.
Barmen G.
„ RG.
„ ORS.
Bensberg. Kad.-H.
Bitterfeld ORS.
Boppard G.
Borbeck G.
Brandenburg a. H. Ver. G.
Calbe a. S. RS.
Cöln, Hand.-RS.
Cöln-Nippes RG.
Crefeld RG.
„ ORS.
Cronenberg RS.
Danzig ORS.
Delitzsch ORS.
Düsseldorf GuRG.
Ref. RG.
ORS.
„ RS.
Duisburg Ref.-RG.
Elbing ORS.
Erfurt ORS.
Eschweiler G.
Essen G.
Euskirchen G.
Goch RPrG.
Goslar RG u. G.
Hagen i. W. G.
Halberstadt RG.
ORS.
Langensalza RG.
Luckenwalde Ref-RG.
Lünen PrG.
Magdeburg RS.
Mayen G.
Mühlhausen i. Th. G.
Mülheim (Rhein) G.
„ (Ruhr) G.
Umschau nnd uene Nachrichten 87
München-Gladbach G. Osterode KG. 1 Stolberg, Rhl., G.
ORS. Eatingen PrG. | Velbert EG.
Naumburg KG u. KS. Remscheid KG. Viersen (J.
N'eiilialdeuslebeu G. Kheinbach G. Wanne 1\G.
Xeunkirclieu KG. Saugerhausen G. Werden PrG.
Xeuls OKS. Solingen G. Wernigerode G.
Nowawes RG. Steele G. Wittenberg G.
Oberhausen, Rhl., KG. Steglitz RG. Zeitz ORS.
Odenkirchen RS. Stendal G.
Eine Anzahl gröfserer preufsischer Bibliotheken haben keinen Antrag
auf Zulassung zum Leihverkehr gestellt. Nach § 7 des Gebühren- Erlasses
vom 2. November wird ihnen eine Entleihuug aus der Königlichen Bibliothek
und den preul'sischen Universitätsbibliotheken überhaupt nicht mehr möglich
sein, oder die durch sie gestellten Gesuche werden als Leihgesuche von ein-
zelnen Personen zu betrachten sein , die ihrerseits die volle Halb jahrsgebühr
zu entrichten haben.
Bayern. Die Diener der Hof- und Staatsbibliothek in München und die
der Universitätsbibliotheken in München und Erlangen haben einen „Verein
der unteren Bibliotheksbeamten in Bayern" gegründet (vgl. u. S. 90). Zweck
des Vereins ist: Hebung der sozialen Stellung, Wahrung der Standesinteressen
und Pflege der Kollegialität. Der Vorstand des Vereins wurde beauftragt,
die Lage und Wünsche der Bibliotheksdiener in einer Denkschrift darzulegen,
die dem Staatsministerium und den Kammern des Landtags unterbreitet
werden soll.
Berlin. Die Königliche Bibliothek erhielt als Legat des verstorbenen
Landgerichtspräsidenten a. D. Korn dessen wertvolle Sammlung von rd 400
Juristen - Porträts. Ein höchst willkommenes Geschenk waren ferner zwei
eigenhändige, auch inhaltlich interessante Briefe Adolf Menzels, die der Be-
sitzer Herr Paul Wallich überwies, nachdem er sie für die Versammlang
der Gesellschaft der Bibliophilen hatte faksimilieren lassen.
Bromberg. Für die Stadtbibliothek wurde die Stelle eines wissen-
schaftlichen Hilfsarbeiters mit einer Remuneration bis 3000 M. geschaffen.
Dortmund. Durch ein Uebereinkommen zwischen den höheren Schulen
der Stadt Dortmund und der Wilhelm -Auguste -Viktoria -Bücherei ist das
Zeitschriftwesen der Schulen derart neu geordnet worden, dafs die gehalteneu
Zeitschriften allen Interessenten zugänglich sind, teils durch Auslage im Lese-
saal der Bibliothek , teils durch Zirkulieren bei den Schulen. In gegebenen
Fällen fand auch ein Austausch der Bestände statt. Das Verzeichnis der
Zeitschriften bringt das „Westfälische Magazin", Nr Ki 17 von 1910.
Königsberg i. Pr. Für Um- und Neubauten bei der Stadtbiblio-
thek bewilligte die Stadtverordneten -Versammlung den Betrag von 87 500 M.
Mainz. In der Stadtbibliothek trat anfangs des Berichtsjahres 1909 10
die Vermehrung des ständigen Personals um zwei Assistentinnen ein, die für
die Neukatalogisierung bewilligt waren. Es wurde nun zunächst alles kata-
logisiert und signiert, was in den letzten Jahren an Zuwachs liegen geblieben
war, dann die verschiedenen Zettelkataloge in einen einzigen alphabetischen
Katalog vereinigt. Seit dem 1. September 19ü9 wurde, abgesehen von den
Fortsetzungen, die Führung der alten alphabetischen Bandkataloge eingestellt.
Der ganze Zuwachs wird seitdem in den neuen Zettelkatalog aufgenommen,
für den im wesentlichen die preufsische Instruktion gültig ist. Mit Schreib-
maschine werden die Aufnahmen in drei Exemplaren hergestellt. Zwei, das
für den alphabetischen und das für den Standortskatalog, werden gleich end-
88' Uiuscliaii 1111(1 lu'ue Niifhriclitoii
gültig in Süniieckenselu' Kapseln ciiiji^eonliu't; diese beiden Kataloge siud
bereits den Henutzerii zugiiuglieli geniaelit. Die dritten Exemplare sind für
den Saelikatiilog bestiimut und werden alpliabetisch geordnet aufbewahrt,
bis das Kinteilniigssysteni des ISaelikatalogs ausgearbeitet sein wird. Die Neu-
katalogisieniiig des "alten Uestandes hat sieh bisher auf die SerieHwcrke und
ZeitsehrilVen besehriinken müssen. Die neu katalogisierten und viele von den
Henutzern zuriiekgegebene Hiinde wurden mit Signatursehildchen versehn.
Die alte r.enutziiugsordnung von 18(!t) wurde am 15. Juli lü09 durch eine
neue ersetzt, die bei Wahrung strengster Ordnung den Zutritt zur Bibliothek
möglichst zu erleichtern strebt und die Benutzung schon gesteigert hat. Die
Vermehrung betrug 3740 Bünde und Broschüren, darunter 2754 Geschenke
und PHiehtiieferungen. Das Guten berg-Mnseum wuchs um 444 Bände und
457 Br()schiiren, darunter US bez. ;i9 1 («eschenke. — Diesem Auszug aus dem
Berieht für UMii» l(t können wir jetzt hinzufügen, dafs die Stadtverordneten-
versammlung am ."Ui. Dez. v.J. die Pläne für den Neubau der Stadtbiblio-
thek und des Gutenberg-Mnseums gutgeheifseu und dafür 50(1501) M. nebst
115 920 M. für Gruuderwerb bewilligt hat.
Oest erreich. Ein Neubau für die Prager Universitäts-
bibliothek. Ueber die ganz ungenügende und ungeeignete Unterbringung
der Prager Universitätsbibliothek in einem alten, finsteren Jesuiten-Kloster-
gebäude ist in dieser Zeitschrift schon des öfteren gehandelt worden. Trotz
aller Anstrengungen der derzeitigen Leitung dieser Bibliothek kam die höchst
dringliche Neubaufrage nicht in Flufs und erst in letzter Zeit ist die IlotV-
nung eiuigermafsen gerechtfertigt, dafs es doch in absehbarer Zeit zu einer
günstigen Entscheidung der Frage kommen wird. Freilich ist die Sache auch
jetzt noch nicht so weit gediehen, dafs schon ein Bauplatz für das neue Ge-
bäude erworben wäre, aber die Kegierung hat sich doch endlich bewogen
gefühlt, an das Studium der Frage näher heranzutreten und kommissionell
die Bauplatzfrage studieren zu lassen. Uebrigens liegt eine weitere Schwierig-
keit auch darin, dafs die Regierung vorerst die projektierten drei Haupt-
gebäude für die beiden Prager Universitäten, für welche die notwendigen
Baugründe längst erworben sind, ohne dafs bisher tatsächlich mit dem 13au
begonnen worden wäre, errichten will, bevor sie an die Aufführung des
Bibliotheksbaues herantritt. — Die Universitäts-Hauptgebäude, zwei Gebäude
für die stärker besuchte böhmische und ein Gebäude für die deutsche Uni-
versität, sollen sämtlich sehr zweckentsprechend, zwei von ihnen, das deutsche
und ein böhmisches Gebäude, direkt am Moldauufer, an einer vor einigen
Jahren neuerbanten monumentalen Brücke zu stehen kommen. In die Nähe
dieser Gebäude gehört zweifellos das neue Bibliotheksgebäude und es sind
dort auch tatsächlich zwei, aber auch nur mehr zwei geeignete und räumlich
genügende Baugründe erhältlich. Die ganze Gegend, die alte Josefstadt, die
Judenstadt Prags, ist seit Jahren als sog. Assanierungsgebiet in einer voll-
ständigen Umbildung begriffen. Die Stadtgemeinde hat alle Gebäude dieses
Stadtteiles nach und nach, teilweise auch im Z.wangswege an sich gebracht
und die ganze so gewonnene Baufiäche in eine Anzahl von grofsen Blocks
geteilt, welche im ganzen oder in einzelneu Parzellen verkauft werden. Drei
solche Blocks hat sich der Staat bereits für die Universitätsgebäude ge-
sichert; nun ist, wie gesagt, nur noch die Auswahl zwischen zwei noch ganz
unverkauften Blocks übrig, welche für den Bibliotheksbau in Frage kommen
könnten. . Der eine Block liegt ganz frei und von Parkanlagen umgeben,
ebenfalls am Moldauufer, ziemlich hoch über dem Flufsniveau, vor einer eben
mit grofsen Kosten restaurierten ehemaligen Spitalskirche. Der Baugrund hat
ein mäfsig ansteigendes Terrain lyid einen Flächenraum von 3441 Quadrat-
metern; derselbe würde die Unterbringung eines Lesesaales von 750 Quadrat-
metern, von Büchermagazinen für vorläufig rund 6o0 000 Bände und von aus-
reichenden Amtsräumen ermöglichen. Das Gebäude würde nach den bereits
vorliegenden vorläufigen Projektskizzen in drei Teilgebände gegliedert sein,
Umschau und neue Nachrichten 89
in welchen die Amtsräume, die Biichermagaziue und die Lesesäle samt den
(Jarderoben bequem untereinander verbunden Platz finden würden. Der
zweite Bauplatz liegt nicht so günstig und ist auch etwas kleiner. Docli
würde die dort — es ist die Gegend uui die alte Geistkirche — zur Ver-
fügung stehende Grundfläche von 31S2,r) Quadratmetern immerhin für den
Bibliotheksban genügen, da das auf diesem Baugründe zu errichtende Gebäude
nicht mit einem Verbote hinsichtlich der Zahl der aufzuführenden Stockwerke
belegt ist, wie der erstangeführte, sonst ja weit geeignetere Bauplatz, auf
welchem nur Gebäude mit höchstens zwei Stockwerken errichtet werden
dürfen. Soweit sich die Sachlage jetzt übersehen läfst, dürfte es in einiger
Zeit zum Ankaufe des ersten, repräsentativ an dem breiten Moldauflusse ge-
legenen Baugrundes kommen, freilich erst in einiger Zeit, da die Lage der
österreichischen Staatsfinanzen augenblicklich leider überall dort, wo es sich
nicht um militärische Anforderungen handelt, zur ängstlichsten Sparsamkeit
zwingt. Dr. Rieh. Kukula.
Frankreich. Societe frangaise de reproductions de mauuscrits
a peintures. Nach dem Brande der Turiner Nationalbibliothek drängten in
Frankreich zahlreiche Freunde des Handschriftenwesens zur Bewilligung aus-
giebiger staatlicher Mittel, die eine möglichst rasche Faksimilierung der wert-
vollsten Handschriften ermöglichen sollten. Da dieses Streben ohne Erfolg blieb,
hat sich nun eine Gesellschaft gebildet, die wenigstens die Miniaturen in Fak-
similes für die Zukunft sichern, eiu „Corpus picturarum manuscriptorum co-
dicum" herstellen will. Präsident ist Baron Eugene Fould- Springer, Vize-
präsidenten Emile Picot und Henri Omont, Sekretär Graf Alexandre De Laborde,
zweiter Sekretär Amedee Boinet. Das Veröffentlichungskomitee besteht aus
Jules Guiffrey, Graf Paul Durrieu und Henry Martin. Die Verötfentlichungen
der Gesellschaft werden auch Handschriften nicht französischen Besitzes be-
rücksichtigen; neben den Veröffentlichungen wird ein periodisches Bulletin
herausgegeben werden. Als erste Veröffentlichung wird die Faksimileaus-
gabe der in Frankreich entstandenen illustrierten Bibel vorbereitet, deren drei
Bände sich z. Z. in der Bodleiaua, der Pariser Nationalbibliothek und dem
Britischen Museum befinden. Die Mitgliedschaft berechtigt zum Empfang
aller Veröffentlichungen und kostet jährlich 100 Francs, während die membres
associes jährlich 25 Francs zahlen und dafür das Bulletin erhalten. Einzel-
personen können auch gegen einmalige Zahlung von 2500 Francs die Mitglied-
schaft auf Lebenszeit erwerben.
Italien. Das neu begründete Päpstliche Institutum Biblicum in Rom
gibt seit Juli 1909 eine Halbjahrsschrift, Acta, heraus, die in der Julinummer
J910 Mitteilungen über die Institutsbibliothek bringt, denen auch gute Ab-
bildungen beigegeben sind. Bis zur Herstellung eines eigenen Gebäudes für
das Institut ist die Bibliothek im grofsen Saale des Leoninischen Kollegiums
untergebracht. Die Bücher stehn auf acht doppelseitigen Lipman-Kepositureu
von je vier Meter Länge und 2,20 Höhe. Durch diese acht Reposituren
werden sieben geräumige Nischen gebildet, in denen die Arbeitstische für
die Benutzer stehn. Angesici^.ts des Reichtums der biblischen Literatur und
der zu berücksichtigenden Grenzgebiete ist der derzeitige Bestand (6000 Bände)
noch gering. Es werden 134 Zeitschriften gehalten. Von Katalogen sind
vorhanden ein in einem besonderen Schranke aufgestellter alphabetischer
Zettelkatalog über die ganze Sammlung, ferner alphabetische Zettelkataloge
über die einzelnen Abteilungen. Geöffnet ist die Bücherei wochentäglich von
8—12 und 2 — 7, im Sommer 8—12 und 3—7, während der Ferien (I.Juli bis
30. September) 8—12. Anfser den Lehrern und Studierenden des Instituts
haben auch andere Benutzer mit Erlaubnis des Präses Zutritt.
Rufsland. Die Bibliothek der Petersburger Akademie der Wissen-
schaften verlieh im Berichtsjahr 1908/09 (1./14. November 1908 bis 31. Okt./
XXVIII. 2. 7
00 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
13. Nov. limo) rund loooo Bde gegen TdOi» im Jahre 190708. Im Lesesaal
wurden 114:U Bestellzettel .aUgegeben gegen tOfiS-l im Jahre 10(>7'08 und
ilti'iS im Jahre liKK» (»7. Die Krheu des llerrn Vladimir Michalkov schenkten
der Bibliothek die mehr als -lOOOO Bde zählende Büeiiersammlung des Ver-
storbenen in Kybiusk. Der Neubau der Biblinthek wird voraussiehtlich in
diesem .lalire begonnen werden. Im Sommer 1909 iiaben die Mitglieder der
l'.aukommission, Akademiker K. Salemanu und Architekt li. Marfeld, die
neuesten Bibliotheksbanten in Westeuropa besichtigt. Der Neubau wird nach
Plänen Marfelds ausgeführt werden. W. Chr.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und BuchwesenJ)
Zusammengestellt von Adalbert Ilortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Der Bibliothekar. Monatsschrift für Arbeiterbibliotheken. (Red. von Gustav
Hennig.) Jg. 3. 1911. Nr 1. Januar. Leipzig: Leipz. Buchdr. Aktienges.
Jg. 2 M.
Minerva. Jahrbuch der gelehrten Welt. Begründet von K. Trübner. Jg. 20.
1910 — 1911. Strafsburg: K. J. Trübner 1911. LXVI, 1596 S., 1 Portr.
17 M., geb. 18 M.
Paz, Julian. El segundo congresso internacional de archiveros-bibliotecarios,
reunido en Brnselas. Revista de archivos, bibliotecas y museos 14. 191 U.
S. 320— :}3(;.
The Literary Year Book and Bookmans' Directory. Vol. 15. London:
Routledge 1910. 6 Sh.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Ehwald, Rudolf. Friedrich Jacobs. Aus den coburg - gothaischen Landen.
Heimatblätter. 7. 1910. S. 1— 11, 1 Porträt.
Frederking. Zapon oder Cellit? Korrespondenzblatt des Gesamtvereins
der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine 5S. 1910. Nr 11 '12.
Sp. 578— 591. 599-601.
Groth. Gustav Wustmann. Grenzboten 1911. Nr 1. S. 35 — 37.
Krause, Louise B. What are special libraries? Public Libraries 15. 1910.
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Proceedings of the 33''' annual meeting of Ihe Library Association. Held
at Exeter, 5 to 9 September, 1910. Libr. Assoc. Record 12. 1910. S. 526
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Rein ick, William R. Insects destructive to books. American Journal of
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Satzungen des Vereins der unteren Bibliotheksbeamten in Bayern. Be-
schlossen in der Mitglieder -Versanimlunf;- vom 2S. Dezember 1910 in
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Schultze, Ernst. Amerikanische Volksbibliotheken. Volksbücherei in Ober-
schlesien 4. 1910. S. 78—84.
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cataloghi nell' anno 1909. Bollettino ufficiale del ministero dell' istrnzione
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Wright. R. Brown versus Dewey. Library Assistant 1910. Oktober.
Einzelne Bibliotheken.
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Frankfurt a. M. erst. v. Friedrich Clemens Ebrard. Jg. 26. I.April 1009
i) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit ♦ bezeichnet.
Nene Bücher und Aufsätze zum Blbliotheks- und Buchwesen Ol
—31. März 1910. (Erweit. Sonder -Abdr. ans dem Bericht d. Mag:istrats
die Verwaltung . . . i. Verw.-J. 1909 betr.) Frankfurt a. M. 1910. Knauer.
9 S. 4".
Frankfurt a. M. Wahl. Die Aufwendungen des Aerztlichen Vereins für seine
Bibliothek. Frankfurter Aerzte-Correspondenz 1. 1910. Nr 24 und 25.
Görlitz. Görlitz. Verwaltungsbericht der Volksbücherei und Lesehalle.
Rechnungsjahr 1909. Volksbücherei in Oberschlesien 4. 1910. S. 75— 78
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most hon. the Miirquis of Salisbnry . . . pres. at llattield Ilousc, Ilert-
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Süciöte frant.aise de roproductions de nianuscrits a peintures. Son but, ses
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B u eil g e w e r b e.
Beiträge zur Inkuuabelknnde. 3. iM. 1 Taf. u. 4 Textabb. Frankfurter
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Canticum canticorum. Holztafeldruck v. c. 1465. Zwickau: F. Ullmann 191().
25 S. 4,50 M. =-^ Zwickauer Facsimiledrucke Nr 4.
Facsimile-Udgave af Gnillaume Caoursins Beretning om Belejringes of
Rhodos, Johan Snels IJdgave af 14S2. Facsimile-Udgave af Tyrkens Tog
til Rhodos, Gotfred af Ghemeus Udgave af 150S. (Nebst) Text von Aug.
Fjelstrup. Kjubenliavn: Hermann-Petersens Fori. 1910. 22 Bl, 78 S. 10 Kr.
Collijn, Isak. Till fr;igan om Vita Katherines tryckur och Strengnäsmissalets
tryckort. Collijn. Bibliografiska Miscellanea. VII. Uppsala 1910. 4 S.
Aus: Kyrkohistorisk Arsskrift 1910.
Collijn, Isak. En Uppsalabokbindare ür 1519. = Collijn, Bibliografiska
MisceUanea VIII. 1910. S. 5— (J. Aus: Kyrkohistorisk Arsskrift 1910.
Defensorium inviolatae virginitatis Mariae aus der Druckerei der Hurus in
Saragossa (1485 — 1499) in Faksimile -Reproduktion hrsg. von Wilhelm
Ludwig Schreiber. Weimar: Gesellschaft der Bibliophilen 1910. 9 S.,
IG Bl. Faksim. 4".
Haebler, K. Kleine Funde (bei der Inventarisierung der Wiegendrucke.)
ZbL 27. 1910. S. 552—557.
Leidin ger, Georg. lunzel-Holzschnitte des 15. Jahrh. in der Kgl. Hof- und
Staatsbibliothek München. Mit erläut. Text hrsg. Bd 2. 50 handkol.
Nachbildungen in Hochätzung. Strafsburg: .1. H. Ed. Heitz 1910. 24 S.,
50 Taf. 2». 80 M. (Einblattdrucke des 15. Jahrh.)
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Lief. 2. Oktober 1910. Leipzig: R.Haupt 1910. 7 S., Taf. 39— 84. 4". 25 M.
Ortolff. Das Frauenbüchlein des Ortolff von Bayerland gedruckt vor 1500.
Begleit -Text von Gustav Klein. München: C. Kuhn 1910. 14 S. Faksim.,
30 S., 4 Bl. Faksim. 2,50 M. = Alte Meister der Medizin und Naturkunde
in Facsimile-Ausgaben u. Neudrucken 1.
Ozzola, Leandro. Gli editori di stampe a Roma uei See. XVI e XVII. Re-
pertorium für Kunstwissenschaft 3:5. 1910. S. 400 — 411, 1 Abb.
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Text von Gustav Klein. München: C. Kuhn 1910. 110 S. Faksim, XVI S.,
15 Taf. 7 M. — Alte Meister der Medizin u. Naturkunde in Facsimile-
Ausgaben und Neudrucken ... 2.
Roth, F. W. E. Die Buchdruckereien zu Höchst IßlO— 1804. Nassovia 11.
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(With 40 choice examples in facs. colours.) London: The Studio 1910.
VI, 42 S., 40 Taf. 4». (The Studio 1909-10. Special Winter Nnmber.)
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Kristiania: Fabritius 1910. 288 S. 16 Kr.
Schnorr von Carolsfeld, H. Zur Geschichte der Inkunabel -Bibliographie.
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1910. Getr. Pag. Geb. 10,80 M.
Offizielles Adrefsbuch des Deutschen Buchhandels. (Begründet von 0. A.
Schulz.) I. A. des Vorstandes bearb. von der Geschäftsstelle des Börsen-
vereins der Deutsch. Buchhändler zu Leipzig. Jg. 73. 1911. Leipzig:
Börsenverein (1910). Getr. Pag., 1 Portr. Geb. Vi M.. für Mitglieder
10 M., in 2 Bde geb. 15, bez. 13 M.
Adrefsbuch für den Buch-, Kunst-, Muslkalienhandel und verwandte Ge-
schäftszweige der österreichisch -ungarischen Monarchie. M. e. Anhang:
Oesterr. - Ungar. Zeitnngs -Adrefsbuch. Hrsg. v. Mor. Perles. Jahrg. 45.
1910 11. Wien: M. Perles 1910. 456, XLS., 1 Portr. Geb. 6,80 K.
Belle, E. Les libraires dijonnais et les debuts de la Reforme ä Dijon.
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der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Verantwortl. Redakteur: Max
Evers. Jg. 78. 1911. Nr 1. Leipzig: Börsenverein 1911. 4°. Jährlich für
Mitglieder 10 M., tür Nichtmitglieder 20 M., bei Zusendung unter Kreuz-
band (aufser dem Porto) 25 M.
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Fachbibliographie,
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history; cont. an account of all State, territory, town and country histories
relat. to the U. S. of North America, with verbatim copies of their titles . . .
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XLIV S. 10 Fr.
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500jähr. Erinnerung an die Uebernahme von Stadt und Fürstentum Zwei-
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Hofmeister und Rudolf Stube bearb. und hrsg. Leipzig: Dieterich 1910.
XII, 400 S. 4° (S"). 4,80 M.
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(
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen '^o
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Theologie. Giemen, Carl, (^uellenbucli zur praktischen Theologie zunächst
zum Gebrauch in akad. Vorlesungen und Uebungen. T. 1. Quellen z.
Lehre vom Gottesdienst (Liturgik). 2. . . . z. Lehre vom Religionsunter-
richt (Katechetik). 3. . . . z. Lehre von der Kirchenverfassung (Kyber-
netik). Giefsen: Töpelmaun 1910. 10,40 M.
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Personale Bibliographie.
Galilei. Klug, J. Die Galilei-Ausgaben. Deutsche Literaturzeitung 31.
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Harrisse. Cordier, Henri. Henry Harrisse. Bibliographie. Bulletin du
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Hans Sachs. Zeitschr. f. Bücherfr. N. F. 2. 1910/11. S. 233—245 m. 9 Abb.
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Cassuto, Umberto. I libri di Isach ebreo in Empoli. (15. Jahrhundert.)
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Kuhns, Oscar. The love of books and reading. New York: H. Holt 1910.
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Lehmann, Paul. Nachrichten von der Sponheimer Bibliothek des Abtes
Johannes Trithemius. Festgabe Hermann Granert . . . gewidmet . . 1910.
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Loubier, Jean. Buchkunst und Bücherliebhaberei. 10 Vorträge. Sonder-
druck nach d. Berichten d. Papier- Zeitung. Berlin: Karl Hofmann 1910.
06 S. m. Abb. 1,50 M.
Lumachi, Francesco. Historie per gli amici dei libri. Firenze: F. Lumachi
1910. 181 S. 2 L.
Antiquariatskataloge.
Ball Berlin. Nr 35: Numismatik. 322 Nrn.
Baer & Co. Frankfurt a. M. Nr 587: Nationalökonomie. Teil I. 3075 Nrn.
Edwards London. Varia. 1080 Nrn.
Götz ]\Iünchen. Nr 54: AUgem. Geschichte, Geographie u. Reisen. 3437 Nrn.
Graupe Berlin. Nr 56: Deutsche Literatur und Uebersetzungen. 008 Nrn.
Harrassowitz Leipzig. Nr .S39: Slavica. 33(i9 Nrn.
Iliersemanu Leipzig. Nr 388: Inkunabeln -Holzschnittbücher des 10. Jh.
315 Nrn.
96 Antiquariatskataloge — Personalnachrichten
Hu^eudubel, München. NrlS: N'aria. I.'tss Nrn. — Nr 10: Französ., engl.
u. Italien. Literatur. 2(>i»2 Nrn.
Kerl er Ulm. Nr :!!):i: Kunst. ITÜO Nrn.
Lentnersche Ilufbuchli. Miinclion. Nr;"): Klassische l'hilulugie, Archaeo-
logie. Taedagogik. 'rhcologie tl. lt.. n. 17. Jahrh. 732 Nrn. — Nr(i: Franz
(iraf von l'occi. 200 Nrn.
Levi Stuttgart. Nr 1S8 u. 191: Rechtswissenschaft. 128 S. -- 189: Gute Bücher
f. die llausbibl. 113 S. — 190: lloiuaue - Novellen - Erzählungen. ;-{4 S.
Liepmannssohn Aut. Berlin. Nr 177: Autographeu. 4(i;i Nrn.
List vv: Francke Leipzig. Nr 42;?: Geschichte der Europäischen Staaten,
2. Abteilung. 2018 Nrn. 424,25: Bibliotheca riiilologica Classica et
Archaeologica. 8912 n. 3640 Nrn.
Mayer & Müller Berlin. Nr 254: Klassische Philologie. III: Altertums-
wissenschaft. 50 S.
Müller. J. Eckard, Halle. Nr 147: Wertvolle Bücher aus verschiedenen
Fächern. 919 Nrn.
Nijhoff Haag. Dernieres acquisitions. <'i8;{ Nrn.
Prager Berlin. Bericht Nr 4: Rechts- n. Staatswissenschaften. S. 145 — 192.
Raabe's Nf. Königsberg. Nr 227: Prussica. 29()1 Nrn.
Walter, Willy, Aschaffeuburg. Nr 7 : Katholische Theologie. 1488 Nrn.
Weige'. Oswald, Leipzig. Nr 154: Palaeontologie. 673 Nrn.
v. Zahn & Jaensch Dresden. Nr 230: Welt-Literatur. 1044 Nrn. — Nr 232:
Philosophie. 1804 Nrn. — Nr 233: Medizin. 1 124 Nrn. — Nr 234: Classische
Philologie u. Altertumskunde. 997 Nrn.
Personalnachrichten.
Berlin B. des Reichstages. Die Bibliothekare Dr. Ernst Rowe und
Dr. Franz Redlich wurden zu Oberbibliothekaren ernannt. — B. der Königl.
Museen. Der Bibliothekar Prof. Dr. Ferdinand Laban starb am 30. Dezember.
— B. des Kunstgewerbemuseums. Dem Direktor Dr. Peter Jessen wurde
der Kronenorden 3. Klasse mit der Schleife verlielm
Bonn ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Ernst Dorsch wurde der Rote
Adlerorden 4. Klasse verlielm.
Breslau ÜB. Der Bibliothekar Dr. Wilhelm Molsdorf wurde mit
der Einrichtung der Bibliothek der Technischen Hochschule zu Breslau be-
auftragt. Dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Leopold Cohn wurde der Rote
Adlerorden 4. Klasse verliehen.
Bromberg StB. Als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter wurde der bisherige
Hilfsarbeiter an Berlin KB Ferdinand Hartmann angenommen.
Göttingen ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Emil Lutz wurde der
Rote Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Regensburg Thurn u. Taxissche HofB. Dem Vorstand Archivrat Dr.
Josef Rübsam wurde der k. b. Michaelsorden 4. Klasse verliehen.
Graz ÜB. Der Kustos Privatdozent Dr. Johann Peisker wurde zum
Universitätsbibliothekar (Direktor) ernannt.
Paris Nationalbibliothek. An Stelle des verstorbenen Paul Marchai
wurde Ch. De La Ronciere zum Conservateiir an der Druckschriftenab-
teilung ernannt.
Verein Deutscher Bibliothekare.
Das neue Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken ist an die Vereinsmit-
glieder (nach dem Stand von Ende 1910) versandt worden. Etwaige Rekla-
mationen sind an den Schriftführer Bibl. Dr. Schulz, München, Hof- u. Staats-
bibliothek, zu richten.
Verlag von Otto HarrasBOwitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Earras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 3. Heft. März 1911.
Die Druckerei Retro 3Iinores in Köln und Heinrich Quentell.
Die Bearbeitung der Kölner Typen des XV. Jahrhunderts, ctie ich
für die Veröftentlichungen der Gesellschaft für Typeukunde übernomraen
habe, gab mir die willkommene Gelegenheit, das Druckmaterial der
Offizin Retro Minores im Zusammenhange mit dem entsprechenden Teile
der Quentellschen Presse einer neuen Prüfung zu unterziehen. Be-
kanntlich hatte schon im Jahre 1856 der Leiter der Königlichen
Bibliothek im Haag J. W. Holtrop in seinem Catalogus die wenigen ihm
vorliegenden Drucke der Presse Retro Minores (Nr 304, 311 -f 316 etc.)
dem Heinrich Quentell zugewiesen und sie unter dessen Drucke ein-
gereiht , er hielt beide Pressen für identisch. Ennen kennt in seinem
Katalog der Inkunabeln in der Stadtbibliothek zu Köln (Nr 296, 401)
nur einen Druck der Retro Minores und geht ebenso wie Zaretzky in
Heitz' Kölner Büchermarken über die Typenfrage mit Stillschweigen
hinweg. Proctor wies als erster auf Verschiedenheiten in den frag-
lichen Typen hin, indem er Retro Minores Type 3 (das U hat zwei
Striche wie in Quentell s Type 7) mit Ulrich Zells Type 5 (das U ist
leer) verglich und Retro Minores Type 4 fast = (juentells Type 6
setzte. Dafs in beiden Pressen — wenigstens scheinbar — dieselben
Holzschnitte gebraucht worden sind , scheint ihm im Anfang seiner
Studien entgangen zu sein, und so hatte er keine Veranlassung auf
etwaige Beziehungen Quentells zu der Presse Retro Minores einzugehen.
Auch ich selbst habe in meinem Buchdruck Kölns nur ein paar An-
deutungen in dieser Hinsicht gemacht ohne die Untersuchung auf alle
in Frage kommenden Drucke auszudehnen und dann die für den Be-
sitzstand beider Pressen ziemlich einschneidenden Konsequenzen zu
ziehen. Ebenso hat der neue Inkunabelkatalog des British Museum
die Lösung der Frage nicht weiter gefördert. Er hält die Typen der
Presse Retro Minores und die entsprechenden der Quentellschen Offizin
für „indistinguishable" und weist einige Drucke, die ich bereits als
Erzeugnisse der Retro Minores erklärt hatte, der Druckerei Heinrich
Quentells zu. Bei diesem Stande der Forschung schien es mir not-
wendig nachzuprüfen, ob sich in dem — scheinbar oder tatsächlich —
gemeinsamen Druckmaterial wirklich keine Unterschiede finden, welche
eine saubere Scheidung der Produkte ermöglichen. Dagegen fällt es
XXVIII. 3. 8
98 Dil" DriK'korei Kotro Miiioros in Köln und Ileiuricli Quentell
nicht in den Knhmen dieser Arbeit, die Frage nach dem Namen des
Begründers nnd ersten liesitzera dieser Presse nen zu untersuchen;
diesen Versuch lialte ich für aussiclitslos, wenn nicht etwa neue arclii-
valische (.^>iiellen an das 'J'ageslicht kommen.
Das Druckmatcrial der Presse Ketro Minores
im XV. Jahrhundert.
In den ältesten mit dem Namen der Presse verselienen Drucken
— nur diese können für die Feststellung des Druckmaterials zunächst
in Betracht kommen — finden wir fünf
Typenarten.
1. Grofse kölnische Auszeichnungsschrift mit M 72, wie wir sie auch
bei Arnold Terhoernen (Type 5 = GfT. Taf. 225), Heinrich Quentell
(Type 2 = GfT. Taf. 278 — 279), Guldenschaff (Type 2 = GfT.
Taf. 139, Burger Monumenta Taf. 70), Tlieodoricus und Welker von
Boppard (Type 1 = Burger Monumenta Taf. 15 u. 136) und Joh.
Colini & Ger. de Novacivitate in Metz (Type 2 = GfT. Taf. 148)
vorfinden: (GfT. Taf. 342. 343. 345. 347.)
2. Kleinere Auszeichnungs- und Textschrift, meist für Kolumnentitel,
Kapitelüberschriften etc. gebraucht, mit M 7, nicht zu unterscheiden
von der grofsen Texttvpe des Johann Guldenschaff (Type 1 =
GfT. 138, Burger Mon. Taf. 70): (GfT. Taf. 342. 344.)
3. (nach der historischen Folge eigentlich 4) Texttype mit M 47, 20 Z.
= 80 mm, in den einzelnen Formen nicht zu unterscheiden von
Quentells Type Nr 7. (GfT. Taf. 345. 342. 347 u. für Quentell
Taf. 332. 333.)
4. (nach der historischen Folge eigentlich 3) Kleinere Text- (Kommentar-)
Type mit M 47, 20 Z. = 62 mm, mit denselben Formen wie Quentells
Type 6 (GfT. Taf. 331. 333), aber doch mit einigen kleinen Unter-
schieden. Anfangs nur rundes b, später auch geschwänztes I), aber
so, dafs ersteres stark überwiegt. In VK 799 z. B., Bl. 1 — 12 finden
sich 109 h gegenüber von nur 47 Ij , während bei Quentell das
geschwänzte h das Gewöhnliche ist. Majuskel J steht bei Retro
Minores gerade, bei Quentell dagegen etwas nach rechts geneigt.
Besonders bemerkenswert ist aber die Verschiedenheit der Divise
bei den beiden Druckern. In dem ältesten Druck der Retro Minores
ist nur das Vorwort auf der Rückseite des Titels in dieser Type
gesetzt. Die 17 dort vorhandenen Divise sind sämtlich doppelt
(GfT. Taf. 346), aber augenfällig durch Gröfse und Form von den
Quentellschen (GfT. Taf. 331) verschieden. Während aber Quentell
bei seinem grofsen doppelten Divis stehen geblieben ist, ist die
Druckerei Retro Minores von dem doppelten zum einfachen Divis
übergegangen. In ihrem zweiten Drucke sind noch etwa 224 dop-
pelte und 39 einfache Divise, dagegen finden sich in den folgenden
80-Drucken fast ausschliefslich einfache (GfT. Taf. 347) Divise, in
den Quentellschen Drucken mit Type 6 ist es gerade umgekehrt.
von E. Vonllieme 99
5. Grofse Auszeicbnungs- und Titelsclirift in Kanongvöfse, anscheinend
= Quentells Type 9 (GtT. Taf. 335. 336j, aber in den auf eigene
Rechnung ausgeführten, mit dem Namen der Offizin versehenen
Drucken wenig verwendet. Vgl. VK 312: (C)afus. (GfT. Taf. 343.)
Initialen.
a) Lombarden 2 — 3 mm hoch zu Type 4, fast gleich denjenigen Quentells
zn Type 6 (GfT. Taf. 333), aber A mit flacliem Kopfstrich (bei
Quentell geschweift), S stets nach links geneigt (GfT. Taf. 347) (bei
Qüentell gerade stehend oder etwas nach rechts hängend.
b) Lombarden 3—4 mm hoch zu Type 3 (GfT. Taf. 345), nicht wesentlich
verschieden von Quentells Lombarden (GfT. Taf. 282) zu Type 4 und 7.
c) Lombarden 14—15 mm hoch zu Tvpe 5. Vgl. (GfT. Taf. 343) und
Quentell (GfT. Taf. 336).
d) Kanon-T mit dem Gekreuzigten 44x43 mm (in VK 404) (GfT. Taf. 345).
Rubriken.
a) H dick, tief mit kurzen Stielen zu Type 4 (GfT. Taf. 346. 347), ver-
schieden von Quentells Rubrum zu Type 6 (GfT. Taf. 333).
ß) Hand mit Daumen zu Type 4 (GfT. Taf. 347). (Nichts ähnliches bei
Quentell.)
7) 11 zu Type 3 (GfT. Taf. 345) und ausnahmsweise zu Type 2 in VK 404
ähnlich Quentells Rubrum zu Type 7 (GfT. Taf. 333).
ö) Hand ohne Daumen zu Tvpe 3 (GfT. Taf. 345) ähnlich Quentells
Rubrum ß 2 (GfT. Taf. 333).
Titelholzsclinitte.
A) Die heilige Anna selbdritt, 79x61 mm s. Heitz-Zaretzky, Kölner
Büchermarken S. VIII & GfT. Taf. 342. Der Holzstock erscheint
zuerst auf dem Titel der Sermones des Michael de Ungaria am
16. Mai 1498 (VK 799). In der Passio ss. x milium militum vom
5. Juli 1498 (VK 897) hat der Holzstock eine Fehlstelle in dem
Nimbus des Christkindes (s. das Faks. in Hiersemanns Katalog 388
Nr 46), die sich auch in Gersons Donatus moralisatus desselben
Jahres (VK 464) und in dem Fundamentum aeternae felicitatis von
1498 (VK 430) wiederfindet. Dies Büchlein ist nach dem Rubrum
angeblich von Heinrich Quentell gedruckt, die Type 4 weist aber
die Eigentümlichkeiten der Offizin Retro Minores auf (Einfaches Divis,
Initiale a mit A u. S., Rubrik «(3). '^
Die Fehlstelle des Ilolzstocks wurde später ausgebessert, und in
diesem Zustande erscheint das Bild in dem 11. X. — 9. XI. 1499 retro
Minores gedruckten Evagatorium Beuemij (VK 404), 2) (GfT. Taf. 342),
den beiden Ausgaben der Casus papales (VK 312 u. 313), der Vogel-
1) Die Berliner KB besitzt zwei Exemplare dieses Druckes, alle 4 Ab-
drücke des Holzschnittes weisen die erwähnte Fehlstelle auf; in dem älteren
Exemplar (VB 979) sind die Konturen mit roter Farbe nachgezogen, daher
die irrtümliche Angabe in dem Inkunabelkatalo}i:e des British Museum 1 S. 312.
2) Hain und nach ihm alle späteren Bibliographen schreiben irrtümlich
(Jenemij, obwohl auf dem Kücken des Münchener Exemplars richtig IJenemy
B*
100 Hie Dniokcrci Retro Älinorcs in Köln und Heinrich Qnentell
sprake (VK 1200), dem Exercitiuui grammaticale puerorum von 1500
(Dnick Nr 24) und in einer Reihe von Drucken des XVI. Jahr-
hunderts, aber sonst nicht in einem Drucke, der Quentells Namen
trägt, oder den wir wegen seiner Typen diesem zuweisen müfsten.
Dies ist das Druckmaterial der Presse Ketro Minores während des
XV. Jahrhunderts, soweit es aus Drucken, die mit ihrem Namen ver-
sehen sind, sich ermitteln läfst. Von Wichtigkeit ist aber, dafs sich
aus Drucken der späteren Zeit unserer Presse, also auch bei Martin
von Werden, ein zweiter Holzschnitt als ihr Eigentum feststellen läfst,
der bereits am 23. Aug. 1499 und einmal ohne Datum in mit dem
Namen Heinrich Quentells verselienen Drucken vorkommt und, da auch
hier wieder sämtliche P^igentümlichkeiten der Retro Minores-Typen er-
scheinen, wie bei dem oben erwälinten Fundamentum aeternae felici-
tatis den Schlufs gestattet, dafs die Presse Retro Minores bei ihrer Her-
stellung beteiligt gewesen ist. Es ist eine Schulszene: Lehrer mit vier
Schülern = Schreiber 59, 60, in dem Folgenden mit B bezeichnet
(GfT. T&{. 343).
Ich fasse die leicht erkennbaren Kennzeichen der Retro Minores-
Drucke noch einmal kurz zusammen:
Type 4 hat einfaches Divis, II -förmiges Rubrum (dick, tief), band-
förmiges Rubrum (mit Daumen), Lombarde A mit flachem Kopfstrich,
S nach links hängend. Titelholzschnitt A u. B.
Danach werden wir folgende Drucke — ganz oder teilweise —
als Erzeugnisse der Presse Retro Minores anerkennen müssen:
1. Henricus Septimellensis: Liber elegiorum, Pauper Henricus inscriptus
. . . impressus Coloniae retro minores 1497 ultimo Julii. 4°. -
Hain *8431. VK 554. (GfT. Taf. 344 u. 346.) |
Typen: 1. 2. 4 mit rundem h und doppeltem Divis. Ruhr.: a.
2. Johannes Viterbiensis (Giovanni Nanni): Glossa super apocalypsim . . .
1497 die 19. Aug. . . . Coloniae retro minores. 4o.
Hain 1129. VK 827. Berlin KB.
Typen: 1. 2. 4, das doppelte Divis überwiegt noch. Init.: a, ver-
hältnismäfsig wenig verwendet, A u. S ist vorhanden. Rubr. : aß.
3. Sermones XIII Michaelis de Ungaria. Impressi Coloniae retro minores
a. 1498 die 16. Mail 8".
Hain 9050. Proctor 1483. VK 799.
Typen: 1. 2. 4 mit einfachem Divis. Init.: a. Rubr. a. Titelholz-
schnitt A ohne den Defekt.
4. Joh. Gerson: Donatus moralisatus. Anno 1498 Coloniae impressus
[ohne d. Namen des Druckers]. 8^'.
Cop. 2702. VK 464. VB 1089.
Typen: 1. 2. 4. Init: a. Rubr.: aß. Titelholzschnitt A mit dem Defekt.
5. Passio sanctorum decem milium militum. Coloniae impressa a. 1498
die V Julii [ohne d. Namen des Druckers]. 8«.
aufgedruckt ist. Nach der Zusammenstellung des Alphabets bei Guldenschaff
und Quentell (GfT. Taf. 139 & 270) kann indessen ein Zweifel über die Be-
deutung des Buchstabeus nicht bestehen.
von E. Voullicme 101
Hain 13 497, 2. VK 897. VB 1090.
Typen: 1. 2. 4. Init.: a. Ruhr.: aß. Titelholzschnitt A mit dem Defekt.
6. Fundamentum aeternae felicitatis. Coloniae per Henricum Quentell
anno 1498 impr. 8".')
Cop. 2601. VK 430. VB 979. (Gn\ Taf. 342.)
Typen der Offizin Ketro minores: 1. 2. 4 mit einfachem Divis.
Init.: a. Ruhr.: aß. Titelholzschnitt A auf dem Titel und der
Schlufsseite, beide mit dem Defekt.
7. Evagatorium Benemij. Impr. Coloniae retro minores anno 1499 die
11. X.— 9. XI. 80.
Hain *6727. VK 404. München HB.
Typen: 1. 2. 3. 4 mit einfachem Divis. Init.: abd. Rubr.: ay.
Titelholzschnitt A ausgebessert.
8. Casus papales, episcopales et abbatiales. Coloniae retro minores
[o. J.]. 8f.
VK 312. VT 795.
Typen: 1. 2 (nur ein b als Sign.) 3. Init.: b. Rubr.: /. Titel-
holzschnitt A ausgebessert.
9. Casus papales, episcopales et abbatiales. Coloniae retro minores
[0. J.]. 80.
VK 313. VB 1091.
Typen: 1. 3. 5. Init.: bc. Rubr.: y 6. Titelholzschnitt A aus-
gebessert.
10. Der Vogel sprake. 0. 0. Dr. u. J. 80.
VK 1260. München HB: Inc. s. a 208.
Typen: 1. 2. 3. Init.: b. Rubr.: /. Titelholzschnitt A ausgebessert.
011. Herm. Busch: Hecatostichon triplex de Mariae V. psalterio. 0. 0,
Dr. u. J. 8".
London BM: JA 5159.
Typen: 1. 2. 3. 4. Init.: ? Rubr.: ? Titelholzschnitt A.
012. Signa quindecim horribilia de fine mundi. 0. 0. Dr. u. J. 8o.
London BM: JA 5164. Freiburg i. B.
Typen: 1. 2. 3. Init.: ? Rubr.: ?
Aufser diesen — bis auf 6. 11. 12 — schon früher von mir als
Retro Minores- Drucke bestimmten Werken finden sich die Typen dieser
Offizin noch in folgenden bisher ohne Einschränkung 2) dem Heinrich
Quentell zugewiesenen Drucken:
13. Albertus Magnus: Sermones XXXII de sacrosancto eucharistiae sa-
cramento. Coloniae impensis Henrici Quentell impr. anno 1498. 4o.
Hain *454. Proctor 1348. VK 50.
Titel in Quentells Typen: 7. 9 (mit S -Lombarde) 10. Titelholz-
schnitt: Das Christkind sitzend zwischen Maria und Anna, rechts
und links von dieser Gruppe die beiden Johannes, unten in der
1) Bis auf Proctor 10 458 scheint die Quentellsche Druckerei überhaupt
keine anderen als 4"- und i^-Drucke hergestellt zu haben.
2) S. dagegen Voullicme: Buchdruck Kölns S. LIV Anm. 1 u. S. LXXIV
— LXXV.
102 Die Dniokeroi Kotro Minores in Köln und Heinrich Quentell
Mitte das Kölner Wappen. (Ich bezeichne den Holzstock in der
Folge mit C). (GfT. Taf. 338.)
Bl. 2 ff. Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 4, einfaches Divis.
Init.: a. Kubr.: a.
14. Joh. Syutlien: Composita verbonim. Coloniae impensis Ilenrici
Quentell 14ü8. 4".
Hain *I4 7H0. Proctor 1353. VK 1122.
Titel in Quentells Typen: 9 (mit C-Lombarde) 10. Titelholzschnitt B
(Schulszene 56) (CJfT. Taf. 287).
Bl. 1 b ff. Typen der Presse Ketro Minores: 1. 2. 4 mit einfachem
Divis. Init.: a. Rubr.: a.
15. Albertus Magnus: Tractatus de modo opponendi et respondendi.
[Coloniae] per Henricum Quentell 1498. 4".
Hain *493. VK 54.
Titel in Quentells Typen: 7. 9. 10. Titelholzschnitt C. (GfT. Taf. 338.)
Bl. 2 ff.: Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 4. Init.: a. Rubr.: a.
16. Ulricus Ebrardi: Modus latinitatis. Coloniae per Henricum Quentell
1498. 40.
Hain 6546. VK 1198. Marburg ÜB.
Titel in Quentells Type 9 (Retro Minores Type 5). Titelholzschnitt B
(Schulszene 56).
Bl. 2 ff. Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 4. Init.: a. Rubr.: aß.
17. Johannes de Lapide: Resolutorium dubiorum circa celebrationem
missarum occurrentium. Coloniae per Henricum Quentell 1498. 40.
Hain *9916. Proctor 1351. VK 571.
Titel und Bl. 21 — 22 = diij — diiij (ein Doppelblatt) in Quentells
Typen 6.7.9. 10. Init.: dg. Rubr.: yö. Titelholzschnitt B (Schul-
szene 56).
Bl. 2—20. 23—24: Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 4. Init.: a.
Rubr.: a.
18. Exercitium puerorum grammaticale per dietas distributum. Coloniae
per Henricum Quentell 6. März 1499. 4o.
VK 410. Collijn Uppsala 539.
Es haben gedruckt:
Retro Minores: a — k, Quentell: 1 — v.
Typen der Presse Retro Minores: 1. 3. 4. 5. Init: abc. Rubr.: aßyö.
Typen H. Quentells: 6. 7. 10. Init.: efg. Rubr.: aß^ß'^yS. Titel-
holzschnitt B.
19. Petrus Dorland: Dialogus de hominis natura seu Viola animae.
Coloniae impensis Henrici Quentell 1499 die 29 m. Maji. 4o.
• Hain *14 070. Proctor 1356. VK 394.
Titel in Quentells Typen 7. 9 (mit V- Lombarde) 12.
Bl. Ibff. Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 3. 4 (nur als Mar-
ginalien, einfaches Divis). Init.: b. Rubr.: yd. Auf der Schlufs-
seite: Titelholzschnitt C.
20. Jacobus de Gruytrode: Lavacrum conscientiae. Coloniae impensis
Henrici Quentell" 1499 die 28 m. Jun. 41».
von E. Vüullicmo 103
Hain 9962. Proctor 1357. VK 614. Berlin KB.
Titel in Quentells Type 9 = Ketro minores 5. Titelholzschnitt C.
Bl. 2tV. Typen der Presse Retro Minores: 1.2.4. Init: a. Rubr.: a.
21. Armanclus de Bellovisu: De declaratione difficilium terminoriim
tarn theologicalium quam philosophiae ac logicae. Opera atque im-
pensis Henrici Quentell in Bartholomaei profesto anno proximo ante
iubileum centesimum. (23. Aug. 1499.) 4o.
Hain *1795. Proctor 1358. VK 163. VB 990.
Die beiden Pressen haben sich in die Ausführung des Satzes ge-
teilt. Es haben gedruckt:
Retro Minores: A-H M-N Riij-Riiij S-T2 T5[T6].
H. Quentell: J-L 0-Rij R5-R6 T3-T4.
Typen der Presse Retro Minores: 1. 2. 3. 4. 5. Init.: abc. Rubr.: ay.
Titelholzschnitt B.
Typen H. Quentells: 5. 6. 7. 10. Init.: efg. Rubr.: ayö.
22. Adamus Scotus: Summula sacramentorum. Coloniae impensis
Henrici Quentell anno 1500 die 18 m. Julii. 4«.
Hain *13 710. Proctor 1366. VK 998. VB 996.
Titel in Quentells Typen 7. 9 (mit S-Lombarde) 10.
Bl. 2flf. Typen der Presse Retro Minores: 1. 3. 4. Init.: ab.
Rubr.: aßy.
23. Alanus ab Insulis: Doctrinale altum seu liber parabolarum. Colo-
niae impensis Henrici Quentell 1500 die X. Sept. 4".
Hain 384 = 390, 2. Pellechet 242. VK «30.
Titel in Quentells Typen 9 (mit A-Lombarde) 10.
Bl. Ibif. Typen der Presse Retro Minores: 1. 3. 4. Init: ab.
Rubr.: ay.
24. Exercitium puerorum grammaticale per dietas distributum. Colo-
niae per Henricum Quentell V Id. Nov. (= 9. Nov.) 1500. 4«.
Exemplar in der Stiftsbibliothek zu Tepl b. Marienbad, bisher un-
bekannt.
Es haben gedruckt:
Retro Minores: a-k 1^^ m-o q^-* r^- * s vi- 2 v^- 6
Quentell: li-2 L^- " p.qi-2 qS-öi-i-i i.> 6 t v3- -^
Typen d. Presse Retro Minores: 1. 2 (nur d. Wort Epygramma auf
d." letzten Blatte) 3. 4. 5. Init.: abc. Rubr.: aßy. Titelholz-
schnitt AB.
Typen H. Quentells: 6. 7. 10. Init.: efg. Rubr.: aß^ß^yö (GfT.
Taf. 333).
25. Wilh. Wert: Lilium grammaticae. Coloniae per Henricum Quentell.
[0. J.]. 40. VK 1265. VT 744.
Es haben gedruckt:
Retro Minores: AI A2 A5 A6
Quentell: A3 A4 BC
Typen der Presse Retro Minores: 1.3. 4. 5. Init.: abc. Rubr.: ay.
Titelholzschnitt B.
Typen H. QuenteHs: 6. 7. 10. 12. Init.: g. Rubr.: aßK
104 Die Druckerei K'etro Miuores in Kölu iiud Ileinricli Queutell
In das XVI. Jahrhundert und zwar in die Zeit Martins von Werden
gehören:
Aristoteles: rroblomata. 0. O. Dr. u. J. 4». Hain *1726. VK 158.
Der Titelholzschnitt H liat zwar nocli die äufsere Einfassungslinie,
der Druck luufs aber jünger sein als das Fundamentum scholarium
impr. per Martinum de Werdena ir)05 in vigilia purificationis Mariae.
40 (Exemplar in der Trierer 8tadtbibliothek), weil ein Stück dieser
Linie, das in dem Fundamentum noch vorhanden ist, in den Proble-
niata bereits fehlt. Noch jünger mufs eine andere Ausgabe desselben
Buches sein: Ilain *1727, die schon Proctor 1485 den Rctro Minores
zugewiesen hat. Hier fehlt demselben Titelholzschnitt die ganze äufsere
Umfassungslinie. Vgl. Schreiber Nr 60. Etwa in dieselbe Zeit fällt
auch Christ. Bonihower: Instructio et ordinatio = VK 2ü!J und Curia
palatium vel vocabularius pro iuvenibus 4^ = VK 351, Copinger 1849.
Interessant ist, dafs wir in diesem letzten Drucke ebenso wie in der
zuerst genannten Ausgabe der Problemata (Hain *1726) und in Joh.
Murnielüus: De discipulorum officiis s. enchiridion scholasticorum. Cöln:
Mart. V. Werden 1505. 4^' (Berlin KB) auch noch Quentells Accipies-
holzzchnitt als einen in Folge der starken Abnutzung sehr fragwürdigen
Schmuck wiederfinden.
Lehrreich für die Entscheidung unserer Frage sind noch die beiden
Ausgaben des Lavacrum conscientiae, die im Jahre 1501 im Verlage
Heinrich Quentells bezw. seiner Nachfolger erschienen sind.
Die erste (Berlin KB, Sign. Dp 4371a) Impressum Coloniae impensis
honesti viri Henrici Quentell 1501. 8. Jan. 4« ist von der Presse Retro
Minores gedruckt: Typen: 1. 2. 3. 4. (einfaches Divis) 5. Init.: ab.
Ruhr.: aß. Titelholzschnitt B. — Diesen Druck hat auch schon
Proctor II, 1 unter Nr 10 499 für die Retro Minores in Anspruch ge-
nommen. — Die zweite Ausgabe (Berlin KB, Sign. Dp 4371) Impressum
Coloniae in officina felicis recordationis honesti viri Henrici Quentell
anno 1501 ipso die vigiliae apostolorum Symonis et Judae (27. Oktober),
also 3 4 Jahre später erschienen, enthält Quentells Typen 6. (doppeltes
Divis) 7. 9. 10 mit den 4 zugehörigen Lombarden und 3 Rubriken
und Titelholzschnitt F [VI] = Schreiber Nr 52. (GfT. Taf. 289.)
Quentell bedient sich in den Schlufsschriften seiner Drucke meistens
sehr einfacher Wendungen wie „Impressum in felici Colonia per Henricum
Quentell" oder ähnlich. Ausdrücke wie Opera et impensis H. Q. (in
VK 41, 140, 408, 810, Proctor 10 358) oder per Henricum Quentell
expensis non modicis Impressum (VK 149) stehen ganz vereinzelt. Es
scheint mir also von erheblicher Bedeutung zu sein und ein direktes
Eingeständnis, dafs er den Druck nicht selbst ausgeführt hat, wenn
Quentell in sechs der hier zusammengestellten Drucke Nr 13. 14. 19.
20. 22. 23 sowie in dem Lavacrum conscientiae vom 8. Jan. 1501
nicht Impressum per Henricum Quentell sagt, sondern Impressum im-
pensis Henrici Quentell, „gedruckt auf Kosten von H. Q." Dem wider-
spricht nicht der Ausdruck in Nr 21 „opera atque impensis Henrici
Quentell, weil dieser Druck gemeinschaftlich von der Presse Retro
von E. Voullieme 105
Minores und II. Quentell hergestellt ist, dieser also tatsächlich operam
et impensa aufgewendet hat.i) In Nr 15 und 17, wo die Schlufsschrift
auf der letzten Zeile der Kolumne steht, könnte auch nur Platzmangel
eine ausführlichere, d. h. genauere Fassung unmöglich gemacht haben.
Was den Drucker Quentell veranlafst haben mag in Nr 17 von 24
Blättern ein Doppelblatt mit eigenen Typen zu setzen und in Nr 25
für zwei Doppelblätter also für eine verhältnismäfsig unbedeutende
Arbeitsleistung fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen ist nicht ersicht-
lich. Mehr ins Gewicht fällt der Anteil, den die Firma Retro Minores
bei Nr 18. 21 und 24 hat, wo sie die gröfsere Hälfte des Druckes
gesetzt und die Fertigstellung dadurch erheblich beschleunigt haben
wird. Eine solche Verteilung des Satzes an verschiedene Druckereien
ist im fünfzehnten Jahrhundert nichts Ungewöhnliches: In Basel haben
wiederholt Mich. Wensler und Bernhard Eichel oder Wensler und Berth.
Kuppel sich in den Satz eines gröfseren Werkes geteilt, — der Druck
Hain *14 382 = Proctor 6209 + 6369 -f- 6320 ist sogar von 3 ver-
schiedenen Pressen ausgeführt — , immer aber so , dafs sich die eine
Offizin auf die Herstellung eines einzigen, zusammenhängenden gröfseren
Stückes beschränkte, während bei Quentell und Retro Minores die ein-
zelnen Anteile der einen Firma sich zwischen diejenigen der verbündeten
Offizin drängen; nur 18 bildet davon eine Ausnahme. Bemerkens-
wert ist, dafs in allen Drucken aufser 21. 24 und 25 die Titel mit
Quentellschem Material ausgeführt zu sein scheinen: In Nr 13. 14. 15.
17. 22. 23 kommt Qnentells Auszeichnungsschrift Type 10 vor, die
nach Proctor II, 1 S. 62 mit andern Versalien zwar im XVI. Jahrhundert
bei Retro minores vorkommt, im XV. Jahrhundert aber nicht nachzu-
weisen ist. In Nr 19 finden wir Quentells gröfsere Antiqua (Type 12),
in 14. 16. 17. 18 Quentells Titelholzschnitt B (Schulszene 56), in 13.
15. 20 den Holzschnitt C, der auch auf der Schlufsseite von Nr 19
vorkommt. Da wir im XV. Jahrhundert Cliches nicht kennen, der
Holzstock also nur im Besitz einer Presse gewesen sein kann, müfste
Quentell auch diese Schlufsseite von 18 gedruckt haben oder aber —
und das nehme ich an — der Holzschnitt mufs Eigentum der Firma
Retro Minores gewesen sein , wofür auch der Umstand spricht, dafs er
mir nur aus diesen vier „impensis Henrici Quentell" gedruckte" Werken
bekannt ist. Das Vorkommen des andern Quentellschen Druckmaterials
auf den Titeln wäre dann wohl so zu erklären, dafs Quentell der für
ihn arbeitenden Offizin Retro Minores das für die Titel nötige geringe
Typenmaterial sowie den — übrigens schon stark abgenutzten — Holz-
schnitt B überlassen hat, um diesen Büchern ein echt Quentellsches
Aussehen zu verleihen. Gerade in Heinrich Quentells Presse können
wir einen solchen Beeitzwechsel oder Verleihung — der Holzschnitt B
1) Eine Ausnahme bildet der ganz mit Quentellschen Typen hergestellte
Druck: Joh. .Synthen: Composita verborum. Coloniae impensis Henrici
Quentell 141)9. 4". Basel ÜB; s. Koegler in der Zeitschrift für Bücherfreunde
N. F. II. S. 5:i. Das Wort „impensis" ist offenbar aus dem Druck von 14ÜÜ
(No 14) gedankenlos nachgedruckt.
106 Die Dnu'koroi Kotro Miuoros in Ivüln und Heinrich Qneutell
erscheint später wieder in Quentellsclicn Drucken — wiederholt fest-
stellen. Oafs sein Aocipiesholzsclinitt A sich zuletzt aucli in Drucken
Martins von Werden findet, ii^t oben (S. 104) schon erwähnt. In den
ältesten Drucken Quontells finden wir mehrfach einen kleinen Cruci-
tixus, z. B. in: Herolt, Scrmones s. epistolas dominicales o. J. (VK 562);
Astesanus, Summa casuum conscienliae von 1479 (Hain *1895 ==
VK 177); Rolevinck, Fasciculus tem])orura von 1479 ff.; Turrecremata,
Tract. de potestate papae von 1480 usw. Mitten in dieser Reihe, i. J.
1479, benutzt denselben llolzstock Joli. Guldenschaff in seiner Ausgabe
von Keyershu'h Passio Ciiristi. Weil der Hinweis im Texte (s. VK 714
Bl. 51a) dort den Abdruck eines Kreuzigungsbildes erfordert, lieh er
sich ein solches. Dann erscheint dasselbe Bild wieder bei Quentell
und zuletzt in dem mit Unckels Typen gedruckten Christenspiegel von
1486 (VK 340). Dauernd, wie es scheint, ging aus Quentells in
Guldenschaffs Besitz über der Salvator Mundi, den wir zuerst in ein-
zelnen Exemplaren des oben erwähnten Herolt (VK 562, Exemplar der
Berliner ÜB) und dann mehrfach bei Quentell, zuletzt aber im J. 1483
bei Guldenschaff antreffen. Mit diesem Holzstock zugleich scheint der
letztere auch Quentells Auszeichnungsschrift Type 2 übernommen zu
haben, dieselbe die wir in Verbindung mit Guldenschaffs Type 1 im
Jahre 1497, also ein Jahr bevor sie nach der bisherigen Annahme
bei Quentell wiederaufgelebt sein soll, in den Drucken der Presse
Retro Minores wiederfinden. Damit komme ich nach dieser kurzen
Abschweifung wieder zu meinem eigentlichen Thema. Wenn wir die
unter Xr 6, 13 — 25 aufgezählten Drucke — ganz oder die oben ge-
kennzeichneten Teile — aus der Liste der von Quentell gedruckten
Werke streichen, verschwinden die Typen 2 und 11 aus dem Druck-
material der Jahre 1498 ff., der Gebrauch der Type 2 beschränkt sich
auf die Jahre 1479—1481, die von Proctor und Haebler als Type 11,
im Katalog des British Museum als 110 bezeichnete Guldenschaffsche
Type 1 hat Quentell überhaupt nie besessen.
Die schon oben (S. 104) erwähnte Ausgabe des Lavacrum conscien-
tiae vom S.Jan. 1501 scheint das letzte Buch zu sein, welches die
Presse Retro Minores für H. Quentell gedruckt hat: In Proctors Auf-
zählung des Druckmaterials der Quentellschen Offizin im 16. Jahr-
hundert kommen die Typen 2 und 11 nicht mehr vor, dagegen haben
sie als Type 1 und 2 der Presse Retro Minores und später dem Martin
von Werden noch fast ein Dezennium als Auszeichnungsschriften dienen
müssen.
Die Notwendigkeit, die Tätigkeit der Presse Retro Minores für die
Jahre 1497 — 1500 als grüfser anzunehmen, ergibt sich auch, wenn
wir in der hier beigefügten Tabelle einen Blick auf die Daten der
bisher bekannten Drucke (Nr 1 — 5 u. 7) werfen und dabei überlegen,
welche Leistungen die Presse in den dazwischen liegenden Zeiträumen
aufzuweisen hat. Der erste Druck, ein Quart- Bändchen von 20 Blättern,
erschien am 31. Juli 1497, der nächste mit 26 Blättern 4o in der
kleinsten Type Nr 4 (Druck Nr 2) schon 19 Tage später am 19. August
von E. Vonllieuie
107
desselben Jahres, eine für einen Anfänger j^anz achtungswerte Leistung.
In den nächsten 9 Monaten d. h, bis zum 16. Mai 1498 hat der
Drucker aber nur ein einziges 80- Bändchen von 122 Blättern (Druck
Druck Nr
Datum
Fo. l Bll.
Typen
Init.
Ruhr.
Bild.
1
2
3
4
5
*6
*13
*14
*15
*16
*17
*18
*19
*20
*21
9
10
11
12
22
^23
*24
'25
1497. 31. 7
1497. 19. 8
1498. 16. 5
1498. —
1498. 5. 7
1498. —
1498. —
1498. —
1498. —
1498. —
1498. —
1499. 6. 3
1499. 29. 5
1499. 28. 6
1499. 23. 8
^*^^- 9.11
1500. 18. 7
1500. 10. 9
1500. 9. 11
4
20
4
26
8
122
8
14
8
18
8
32
4
46
4
32
4
30
4
40
4
24
4
114
4
104
4
60
4
110
8
188
8
8
8
8
8
8
8
12
8
8
4
156
4
24
4
114
4
16
1. 2. 4
1. 2. 4
1. 2. 4
1. 2. 4
1. 2.
1. 2.
1. 2.
1. 2.
1. 2. 4
1. 2. 4
1. 2. 4
1. 3. 4. 5
1. 2. 3. 4
1. 2. 4
1. 2. 3. 4. 5
1. 2. 3. 4
1. 2. 3
1. 3. 5
1. 2. 3
1. 2. 3. 4
1. 2. 3
1. 3. 4
1. 3. 4
1. 2. 3. 4. 5
1. 3. 4. 5
a
a
a
a
a
a
a
a
a
a
abc
b
a
abc
abd
b
bc
b
?
?
ab
ab
abc
abc
a
aß
a
aß
aß
aß
a
a
a
aß
a
aßyö
yd
a
ay
ay
7
yö
7
?
?
aßy
ay
aßy
ay
A
A
A
A
C
B*
C
B*
B*
B*
C
C
B
A
A
A
A
AB
B
Die durch einen * vor der Drucknummer ausgezeichneten Drucke sind
für Queutell gedruckt. — B* bedeutet Quen teils Titelholzschuitt B.
Nr 3) und bis zum 5. Juli desselben Jahres im günstigsten Falle zwei
80-Bändchen (Druck Nr 4 und 5) mit zusammen 32 Blättern fertig-
gestellt. Noch auffallender aber ist, dafs der nächste Druck (Nr 7)
mit 188 Blättern in demselben kleinen Format erst mehr als 16 Monate
später, nach dem 9. Nov. 1499 erschienen ist. Dafs diese geringen
Leistungen die Presse nicht voll beschäftigt haben können ist klar
und läfst sich, da wir nicht firmierte Drucke, welche diese Lücken
auszufüllen geeignet sind, sonst nicht besitzen, nur so erklären, dafs
die Druckerei für andere tätig gewesen ist, und es scheint mir keinem
Zweifel zu unterliegen, dafs wir in den für Heinrich Quentell her-
gestellten Drucken (Nr 6, 13 — 21 und später 22 — 25) diese vermifsten
Werke zu erkennen haben.
Berlin. E. VouUieme.
108 Ijücherverbot uud Biiehcrzcnsur des l(i. Jahrliuuderts lu Italien
IJüclierverbot und IJücherzensur
des sechszehuieii Jahrhunderts in Italien.
Reitrilpe zur Aufkliirung des Büclierverbotes und der Zensur haben
nicht blofs bibliofjraphischen Wert. Mit der Bücherzensur einer be-
stimmten Zeit beleuchten sie ein Stück Kultur- , Staats- und Kirchen-
geschichte. Besonders die Indices der verbotenen Bücher und über-
haupt die Bücherzensur mit den Büclierverboten des sechszehnten
Jahrhunderts dienen diesem doppelten Zwecke. So sei denn dem
früheren Beitrag in dieser Zeitschrift (Jg. 20. 1903. S. 444 ff.) hier ein
neuer hinzugefügt.
I. Florenz.
1. Durch das Bemühen Savonarolas war die Herrschaft der Medici
in Florenz gestürzt. Erst 1512 kamen diese wieder ans Ruder. Und
gerade aus dieser Zwischenzeit, in welcher Niccolo Machiavelli „Segre-
tario fiorentino", Sekretär der florentinischen Republik war, findet sich
ein drakonisches Zensurgesetz für die freie Arnostadt. Es ist jeden-
falls eines der frühesten — wenn nicht das erste und älteste staat-
liche Zensurgesetz.
„II 6 settembre 1507, i Priori col Gonfaloniere deliberarono che
nessuno scriptor seu stampator literarum de forma, d'allora in avanti
potesse in nessun modo scribere seu stampare in forma cosa veruna,
nella cittä di Firenze, senza licenza di Marcello Adriani primo Can-
celliere di essi Signori, sotto pena di fiorini venticinque larghi d' oro
in oro, di dieci tratti di fune, e della relegazione per cinque anni
nelle carceri delle Stinche, per ciascuna volta che mancasse."
R. Archivio di Stato di Firenze Delib. SS. e Coli, del 1506—1507
a c. 80 t; veröffentlicht von Jodoco Del Badia in Miscellanea Fioren-
tina di Erudizione e Storia II, no 14, p. 32. Dieses Edikt wurde am
selben Tage einem Ser Antonio di Domenico und einem Andrea di
Ser Bartolommeo del popolo di S. Lorenzo di Firenze kund getan.
Ueber den Grund des Ediktes weifs man sonst nichts.
2. Zur Zeit des „Sacco di Roma" warf Florenz wieder einmal am
16. Mai 1527 die Herrschaft der Medici ab und nun erneuerte auch
bald die Republik von Florenz mit Deliberazione del 27 giugno 1527
den Befehl nicht zu drucken „aliquem librum novum nee aliquam
aliam novam operam alicuius matherie sine licentia et partito dictorum
excelsorum dominorum sub pena eorum indignationis et arbitrii". R.
Archivio di Stato di Firenze. Delib. SS. e Coli. reg. 129 (ad an.),
veröffentlicht von Antonio Panella in Archivio storico italiano 1909
p. 140 sqq.
3. Um die Mitte des Jahrhunderts, besonders in den vierziger
Jahren nach Organisation der römischen Inquisition machte man allent-
halben in Italien die gröfsten Anstrengungen , um auch mit Hilfe von
Bücherverboten und strenger Bücherzensur die Uebertragung der pro-
von Josef Hilgers 109
testantischen Lehren zu verhindern. So berichtet denn auch ein gleich-
zeitiges Mannskript •) mit einer Chronik von Florenz zum November 1549:
„. . . . Ando un bando che chi avesse libri Luterani , massime di
Bernardino Scappucino [Ochino] e di un Fr. Pietro Martire [Vermigli],
gli dovesse in capo di 15 giorni presentare al Vicario sotto pena di
scodi 100 et anni 10 di Galea: e che frattanto andranno i Cercatori,
e chi sarä trovato contro al bando sarä co' libri bruciato."
Galuzzi schreibt darüber in seiner Geschichte des Grofsherzogtums
Toscana (Firenze 1781, I, 367) „Auch der Herzog Cosimo verbot im
Jahre 1549 häretische Bücher zu drucken oder aufzubewahren und
nach diesem Gesetze wurde Domenichi verurteilt. 2)" Und unmittelbar
vorher (I, 366) meldet derselbe Geschichtsschreiber über Cosimo wie
folgt: „Zur Reinerhaltung des Kultus sah er darauf, dafs das Gesetz
von 1549 über Verbot der häretischen Bücher genau beobachtet werde
und im Jahre 1553 gestattete er, dafs das Edikt der römischen In-
quisitoren gegen die jüdischen Bücher und namentlich den Talmud
in Florenz veröffentlicht wurde. Dabei liefs er alle Nachforschungen
und Vexationen dieser Unglücklichen ruhig geschehen. Und dies war
der erste Schritt des römischen Hofes, um das Bücherverbot in Toskana
für sich in Beschlag zu legen."
Vergerio behauptet auch, dafs der venetianische Index der ver-
botenen Bücher des Nuntius Della Casa vom Jahre 1549 mit einigen
Aenderungen im Jahre 1552 in Florenz promulgiert worden sei.
Allein da wir sonst nirgendwo eine Angabe darüber finden, so darf
man die Nachricht Vergerios in Zweifel ziehen. Immerhin ist es
möglich, dafs der Index des Jahres 1549 bald nachher zu Florenz im
Jahre 1552 neu gedruckt wurde und dafs Vergerio diesen Neudruck
als Promulgation des Index in Florenz ausgab.
4. Im Jahre 1591 erliefs der Grofsherzg ein neues allgemeines
Zensurgesetz.
A di 16 di novembre 1591.
Per parte et mandato del molto magnifico et eccellente messer
Jacopo Üani, Secretario et Auditore di S. Altezza Ser.'"% et per ordine
eepresso di quella, si proibisce , et comanda a tutti li stampatori di
Firenze che per 1' avvenire non ardischino, ne presumino in modo al-
cuno di stampar libri di qualsivoglia sorte, se prima non saranno stati
veduti et ottenutone licentia di poterli stampare da S. S.""" sotto pena,
contrafacendo , della perdita di essi libri. Fu notificato detto coman-
damento a di detto per me Lorenzo Muzii Coadiutore di S. 8."^
a Filippo di Bernardo Giunti
a Antonio di Francesco Padovano
a Francesco di Jacopo Tosi
a Giorgio Mariscotti
a Bartolomeo Sermatelli
1) Veröffentlicht von Guido Biagi in Rivista delle Riblioteche XVII. Iü(l6.
S. 91 Estraito di un MS. di Antonio da S;in Gallo Ricordi dal l.iST al \öhH.
2) Vgl. Tiraboschi, ötoria della Letteratura italiana VII, 2 (Roma 1784) 384 S.
110 Büohorvorbot und Uiiclierzonsur tk-s Iti. J:iliiliiin(lcrts in Ttalien
K. Arch. (li Stato di Fircnze. Auditore dellc Iviformazioni filza 5,
c. 818, verötVoutlit'lit von Antonio Panella in Arcli. stör. ital. 1909,
p. 148.
5. In Florenz wufste man jedocli nicht recht, wie man die Bücher-
zensur handhaben sollte. Man wandte sich also nach Venedig und
erhielt unter dem 30. .luli 1594 von dort genauen Bescheid über das
Verfahren bei der Bücherzensur in der venetianischen Republik. Und
ohne weiteres verordnet der Grofsherzog für Florenz dasselbe Ver-
fahren.
1594. luglio 30-agosto 5.
AI nome di Dio. A di 30 di Luglio 1594 in Venetia. Noi rede
di Tommaso Giunti per la presente facciamo fede qualmente nella
cittä di Venetia si osserva lo appresso ordine sopra lo stampar libri
nuovi non piu stampati.
Principalmente si danno le copie in mano del R. P. Inquisitore, di
piü in mano di un Lettore pubblico . et di piü a un Secretario del
r Exe.'"" Consiglio de' Pregadi et ciascuno di questi tre fanno una
fede in scritto, che il libro sia degno di stampa, il primo 1' Inquisitore
che non ci sia cosa contro la fede, il 2» il Lettore per i buoni
Costumi et il 30. il Secretario per 1' Interesse de' Principi che non si
stampi cosa contro di loro, et in fede di cio ci sottoscriveremo.
Rede di Tommaso Giunti.
Jo Damiano Zenaro atfermo come di sopra in materie di stampe.
Jo Giovan Maria Grandi marchio sesta affermo quanto di sopra
ditto.
Jo Francesco di Franc.^ affermo a quanto di sopra si contiene.
Et io Lorenzo Mutii fo fede havere copiato il soprascritto da una
fede et attestatione originale fatta da' soprascritti questo di 5 di agosto
1594 et in fede mi son soscritto di propria mano.
Daraufhin befiehlt der Grofsherzog in Firenze 8 agosto 1594: „II
medesimo si osservi qua." R. Arch. di Stato di Firenze. Audit. delle
Riform. filza 7, c. 353, veröftentlicht von Antonio Panella in Arch. stör.
ital. 1909, p. 150 sq.
II. Mailand.
1. Das erste Verbot und die erste Zensur in Mailand ist die „Crida"
vom 25. Januar 1522 gegen die „frottule" (Spottverse) „ sive versus
noviter impressi contra factiones".
Der Text der Verordnung ist noch nirgendwo im Druck wieder-
gegeben. Ich verdanke eine genaue Kopie der zuvorkommenden Güte
des Direktors des Mailänder Staatsarchivs Herrn Commendatore Luigi
Fumi, der sich durch zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, zuletzt
durch eine Darstellung des Wirkens der Inquisiton in Mailand i), einen
Namen gemacht hat. Ihm verdanke ich auch die genaue Kollatio-
nierung der unten folgenden Dokumente, welche dem Mailänder Staats-
archiv entnommenen sind. Auch an dieser Stelle sei ihm dafür auf-
richtiger Dank gesagt:
1) L' Inquisizione Romana e lo stato Milano (1910).
von Josef Ililgers Hl
Frottiüe sive versus noviter impressi
contra factiones consignentur; et pro stampatoribus
Essendo mente dello ill"^" et ex"'° Sig'" Francesco Sforza Vesconte
Diica de Milano nostro de havere tutti li subditi soi equalmente in
amore senza diflerentia ne divisione alcuna de factione, desidera chie
sia provisto che questo bono animo de Sua Ex*'=' sia noto a ciascuno,
e che se contra qnalchuno de dicte factione fosse fatto cosa che potesse
portarli caricho sia fatto quella provisione che si convene. Per questo
havendo intesso lo ill. S''" conte Hieronymo Morono Locotenente de
Sua Ex'^'' e lo ex'*^ Senato, che se e fatto certe frottule sive versi
quali sono stampati in caricho de esse factione. Et volendo le Sue
Sig"** per exequire el desiderio del prefato ex™° Sig''^ duca nostro fare
disperdere esse frottule, o versi, ita che non se ne trova piü mem[orie].
Se fa publica Crida in nome de Sue Sig"^ et commandamento che
ogniuno che ha de ditte frottule et versi fatti contra ditte factione le
consegna per tutto hogi al prefato Senato in la corte del Arengho,
dove se congrega Sue Sig''''^ Et questo sotto penna de ducati deci per
caduna frottula, o versi sopraditti da essere applicati per la mittä alla
ducal Camera e per 1' altra mittä allo accusätore.
Item se comanda a tutti li stampatori di questa cittä et ducal
dominio che nissuno da hora inante non ardisca ne presuma stampare
frottula ne versi se non serano vedute et licentiate da Francesco da
Carnagho ducale cancellere sotto la penna de ducati cinquanta da
essere applicati alla ducale camera. La quäle penna sarä exacta
irremissibilmente. Mediolani XXV januarii MDXXIJ
Hieronymus Moronus
Cridata super platea Arenghi et in BroUeto comunis Mediolani per
Alexandrum Oldanum tubetam die sabbati 25 januarii 1522 sono
tubarum premisso.
Das Original mit der eigenhändigen Unterschrift des H. Moronus
in Arch. d. Stato Milano Gride Busta N'" 7 — eine Kopie ebda: Registro
Panigarola H H c. 619; cf. Fumi, 1' inquisizione p. 181.
2. In Mailand erschien 1523 ein Dekret gegen die Bücher Martin
Luthers. Es wird hier gegeben nach der handschriftlichen Aufzeichnung
im Archivio di Stato Milano, Registro Panigarola HH fol. 806. Einer
weitern Erklärung bedarf dasselbe nicht. Veröffentlicht ward es von
C[antü] in Archivio storico lombardo III, 1876, p. 568 und von Emilio
Motta in Briciole bibliografiche, Como 1893, p. 9.
M.D.XXm. die XXVII martij.
Essendo notorio et manifesto che le predicatione et opere de frate
Martino Leuter Alamano tendeno tutte ad offendere et depravare il
nome et fede de la religione Christiana, et la felice memoria del Summo
pontifice nostro papa Leone X"'° cognosciuta la expressa heresia et
detestabile vita del prefato frate martino ha reprobato et damnato le
opere sue: Prohibendo la conversatione et pratica sua: Similmente in-
tendendo lo sacratissimo Imperatore ne le parte de alamania farse
molte secte et adherirse a le heretice persuasione de epso frate
112 Biichcrverbot niid RücluTzensiir des Ki. Jahrlninrtcrts in Italien
martino fii otiam de la sua Cosarca maestate, ne la congregatione
facta in vormatia da 11 principi del Sacro Imperio declarato el medemo.
Hora lo 111"'" et ex'"" Sig^" Francesco Secondo Sforza Vesconte Duca de
Milano etc. Volendo imitare le sapientissime et laudabile provisione facte
per el Sanctissimo patre et per lo sacratissimo Cesare suo Suppremi
Signori, acio in questo suo 111'"" stato dove intende che gia qualche
UDO hanno principiato de contaminarse ne la fede Catholica per le
heretice opere et false persuasione de dicto frate martino, IIa deliberato
de proliibire che non solo questa pestifera et heretica pravitate non
passa piii ultra: ma anchora de eradicare quella che gia fasse con-
cepta. Et pero per parte de Sua Ex"^ si fa bando et comandamento
che qualuncha persona de quäl stato grado et condictione si voglia,
cossi ecclesiastica como seculare quäle habia apresso de si libro al-
cliuno 0 predicatione o opere et scripture alchune facte o composite sotto
el nome del prefato frate martino debia haverle nel termino de quatro
giorni propalate et consignate in mane del mag«'" ducale suppremo
Canzellero ad fine se posseno destruere et anihilare sotto la pena de
la vita et confiscatione de soi beni. Admonendo etiam quelli che
sano che li habia ad manifestarli sotto la medema pena: quäle pena
de confiscatione sara applicata per la medietä ala ducale camera et
per r altra medietä a lo accusatore, il qualle sara etiam tenuto secreto.
Le quäle pene sarano exequite senza alchuno rispecto.
Signat. Franciscus
Visa Hieronymus Moronus et in calce Bartholomeus rozonus
ac sigillat. sigillo ducali in cera alba. Publicat. super platea arenghi
et in broUetoi) comunis mediolani per Alexandrum Oldanum, tubetam
ducalem die sabbati 28 mensis martij 1523. Sono tubarum praemisso.
3. Rausch schreibt in seinem Werke über den Index der verbotenen
Bücher (I, 58): „Die älteste Censurverordnung, die wir aus
Italien kennen, ist eine , Constitution' welche der Bischof Niccolö
Franco von Treviso als päpstlicher Legat für das Gebiet der Vene-
tianischen Republik 1491 in Venedig feierlich publiciren liefs. Die-
selbe ist auch darum bemerkenswert, weil sie das älteste Verbot
von gedruckten Büchern enthält."
Obgleich ich diese Aussagen von Reusch durch neue Angaben in
meinem „Index der verbotenen Bücher" (406 f.) bereits klar gestellt
hatte, sagt Sleumer^) in allen vier Auflagen seines „Index Romanus",
indem er aus Reusch schöpft, dabei aber dessen Worte noch mehr
verkehrt: das älteste Verzeichnis (Index) der verbotenen Bücher fliegt
uns in einem Erlasse des päpstlichen Legaten Niccolo Franco aus
dem Jahre 1491 vor, in demselben werden auch verschiedene Lehr-
sätze des berühmten Pico von Mirandola verurteilt". Nach Sleumer
wäre der Erlafs des Jahres 1491 kurzweg der erste eigentliche Index
der verbotenen Bücher.
1) Stadthans der mittelalterlichen Kommune, heute noch via broletto.
2) 4. Auflage Osnabrück 1909. S. 20.
von Josef Hilgers 113
In Wirklichkeit handelt es sich in dem Erlasse Francos um strenge
Reformgesetze („Constitutiones") besonders für Klerus und Ordensleute
des ganzen venetianischen Gebietes, erlassen von dem genannten päpst-
lichen Legaten, die bei Mansi (Concil. XXXV, 1553 sqq.) beinahe 18
Kolumnen füllen. Ein kleines Kapitel von nicht einmal einer ganzen
Spalte ist überschrieben: „Qui libri prohibeantur imprimi." Es lautet
wie folgt:
Mansi, Concil. (Parisiis 1902) tom. XXXV. col. 1553 sq.
Qui libri prohibeantur imprimi.
Quoniam, ut frequenter nostris est auribus intimatum, librorum im-
pressores nonnullos libros haeresim sapientes non absque maximo ani-
marum Christifidelium periculo imprimunt; volentes igitur ex nostrae
legationis officio huic morbo, quantum cum Deo possumus, medelam
adhibere, hac perpetuo valitura constitutione praecipimus, ne [quis?]
de caetero aliquos [aliquisV] libros de fide catholica, aut rebus eccle-
siasticis tractantes (praeter quam libros, qui imprimi soliti sunt) absque
expressa episcoporum locorum aut eorum officialium generalium licentia
quoquomodo imprimat, seu imprimere faciat. Qui autem contrarium
facere praesumpserit, excommunicatus erit ipso facto. Eos quoque qui
monarchiae librum per Antonium Rosellum juris doctorem compositum,
ac etiam qui conclusiones, et tractatus Domini Mirandulae impresserunt,
aut imprimere fecerunt, vel emerunt, seu quovis modo habuerunt, prae-
senti constitutione sub eadem excommunicationis poena, monemus, qua-
tenus illos, infra terminum XV dierum post harum publicationem factam
in cathedrali ecclesia civitatis , seu dioecesis , in qua habitant, compu-
tandorum, comburant, ita quod non sint amplius in rerum natura, nee
illos de coetero aliquis imprimat seu imprimere faciat, aut emat, seu
quovis modo accipiat, aut apud se retineat. Si quis autem contra
hujus nostrae Constitutionis teuerem quicquam temere attentare prae-
sumpserit, excommunicationem incurrere volumus ipso facto, cujus ab-
solutionem sedi apostolicae, et nobis tantum modo reservamus. Decer-
nentes authoritate apostolica nobis spiritualiter per apostolicas literas
in hac parte concessa, quod nullus, qui dictam, excommunicationis
sententiam incurrerit, ab aliquo etiam apostolica authoritate, seu vigore
confessionalium ab eadem sede ipsis concessornm, praeterquam in arti-
culo mortis absolvi non possit.
Demnach enthält dieses Kapitel der „Constitutiones" erstens ein
Zensurgesetz, wonach im Venetianischen Gebiete die Bücher, welche
über den katholischen Glauben oder kirchliche Fragen handeln, vor
dem Druck die bischöfliche Zensur und Gutheifsung nötig haben und
zweitens das strenge Verbot der Monarchia des Roselli und der „Con-
clusiones et tractatus Domini Mirandulae". Allein schon das Breve
Sixtus' IV. vom 17. März 1479 an die Universität Köln, und die Bulle
Innocenz' VIII. vom 17. November 1487 enthalten bereits Zensurver-
ordnungen und zwar ist die genannte Bulle, obgleich sie, so viel wir
wissen, nur nach Köln gesandt war, ein strenges Zensurgesetz für die
ganze katholische Welt und namentlich für Italien und Rom. Auch
XXVIII. 3. 9
114 niichorvorbot mul riiichorzensiir dos 10. Jahrhunderts in Italien
Verbote von Druckschriften gibt es vor 1491 sowohl in Deutschland
als auch in Italien.
Der Bischof von Würzburg Rudolf II. von Scheerenberg verbot
1482 den Druck und die Verbreitung der Konzilsproklamation des
berüchtigten Krainer Erzbischofs Andrea Zanometic, und bei dieser
Gelegenheit erliefs er ein allgemeines Zensurgebot für seine Stadt und
seinen Sprengel. Bald darauf verbot der Bischof von Basel Kaspar
ze Rhin am 24. Mai desselben Jahres ebendieselbe Schmähschrift und
befahl unter Strafe der Exkommunikation alle verbreiteten Exemplare
innerhalb drei Tagen abzuliefern.
In Rom aber wurde bereits durch die Bulle Innocenz' VIII. vom
4. August 1487 die Druckschrift der 900 Thesen des Joannes Picus
von Mirandola, welche im Dezember des Jahres 1486 daselbst im
Druck erschienen war, in feierlichster Weise verurteilt — ein Verbot,
welches später von Alexander VI., weit davon entfernt aufgehoben zu
werden, vielmehr neu bestätigt wurde durch Breve vom 18. Juni 1493.
Es ist dies eben dasselbe Buch, welches 1491 auch in Venedig vom
päpstlichen Legaten verboten ward.
Die Angaben sowohl bei Reusch als besonders bei Sleumer be-
dürfen also der Berichtigung. Nur Sleumer macht aus dem Verbot
der beiden Bücher in dem Erlasse des Jahres 1491 den ältesten
Index der verbotenen Bücher. Reusch jedoch nennt an anderer Stelle
(I, 190) den Index des Senates von Lucca aus dem Jahre 1545 „das
erste in Italien veröffentlichte Verzeichnis von verbotenen Büchern,
welches man einen Index nennen kann". Allein auch dies ist
ein Irrtum, denn der Senat von Mailand stellte schon im Jahre 1538
einen kleinen aber regelrechten eigentlichen Index verbotener Bücher
auf. Da derselbe wenigstens in Deutschland noch ganz unbekannt zu
sein scheint, soll er hier folgen. Auch dieses Dokument stammt aus
dem Archivio di Stato Milanese, Registro Panigarola R. x. fol. 49 sqq.,
dem wir es entnehmen. Dasselbe verzeichnet im einzelnen eine Reihe
häretischer Bücher, die nicht verkauft werden dürfen und vernichtet
werden müssen. Es ist der älteste italienische Index, den man bis
jetzt kennt; und ist fast vollständig in die späteren Indices übergegangen.
Veröffentlicht von Marco Formentini, 11 ducato di Milano, Milano 1877,
p. 511— 513; Emilio Motta 1. c.
Pro infrascriptis libris scandalosis et hereticis non vendendis etc.
Per el Reverendo Inquisitore di Sancto Eustorgio') sono ritrovate
molte conclusioni nelli infranominati libri judicate scandalose et here-
tice. II che portato a notitia del Ex™" Senato di Milano desideroso
non solum de provedere che detti libri se disperdano cio e quelli sono
portati in Milano o nel suo dominio. Ma che ne quelli ne altri con-
taminati di machula di heresia possino essere portati in ditto dominio.
Perho per parte del prefato senato se fa pubblica Crida che lutti li
venditori de libri o altre persone siano di quäl grado si voglia, quali
1) Damaliges Dominikanerkloster in Mailand.
von Josef Hilgers 115
se rilroverano liavere in loro possanza delli infrascripti libri debbaao
in termino de tri giorni haverli consignati alli Kev''' vicarij della
Sedia Archiepiscopale seu Episcopale di quella Citta ove la presente
Crida sara publicata et qnesto sotto pena della confiscatione delli beni
a chi non obedira et altre magiore al arbitrio del prefato senato,
quäle mosto da ottime ragioni fa Crida sotto le preditte pene che da
qni in ante nullo meicadante o libraro del dominio de Milano poscia
desligare ne fare desligare balle, casse, sachotti o altri involuppi de
libri quali se portarano nel detto dominio se prima non consigna la
notta et lista delli libri cioe li tituli et inscriptione dessi libri al
j^gydo Vicario ut supra. Quäle vedute esse liste seu notta senza
tardanza e spesa alcuna provedera che quelli nelli quali non puo
cascare dubio de heresia siano liberamente interlassati alli mercadanti
delli quali sarano et li altri ove pono essere cose scandalose li
ritenghi accio possiano essere veduti dalli ordinati dal prefato Senato.
Ja. Cattaneus.
Hyppotyposes Theologice
Annotationes in Joannem
Aunotationes in Genesim ' Philippi Melanchthonis
Annotationes in Paulum 1
Annotationes in Matheum'
Dialoghi omnes Hulrici Hutteni ,
El summario de la Sacra scriptara
Liber intitulatus Loci Insigniores
Stephani Vintonis episcopi Angli De vera obedientia
Ab ottone Brunphelsio congesta Verbum dej
Erasmus Sarcerius in Matheum
Antonii Corvini in Evangeli expositiones
Erasmi Sarcerii Catechismus
Methodus eiusdem Sarcerij
Ottonis Brunphelsij Pandecte veteris et novi testamenti
Ejusdem Ottonis expostulatio contra d. Erasmum pro Hulrico Hutteno
Apologia Symonis Hessi contra D. Rotfensem
Liber intitulatus In epistula cujusdam de Pontificis munere eiusdem
Hessij
Juditium Erasmi Alberij de Spongia Erasmi
Jonas contra Fabrum constansiensem in deffensionem Martini Lutheri
Invectiva contra Celibatum
Ex vetustissimis In libro divi Pascasii scolia quaedam Job Gast
Scolia in librum divi Cassiani contra Liberum arbitrium
Osvaldus Myconus luteranus [Incernanus] in Meriam [in Marcum]
Erasmus Sarcerius aremontanus ') postulator [postillae] Evangeliorum
per annum
Liber intitulatus Keligionis antiquae et vere cristiane
Colloquiorum M. Antonii Corvini de penitentia et fide
1) Annaemontauus
116 Biicberverbot und Biicherzeusur des 10. Jahrhunderts in ItalieH
Johannis Calvini epistolae
Joannes Occolanipadius in epistolani primani Joliannis
Catechisiuus Jo. Calvini
Enarrationes peipetuae in quatuov Evangelia Buceri
De Cena doiuinica Buceri
Jo. Brisnianus ad Gasparem
Unio Uermani Bodij
Lutheri lucubrationes sive themi postilla in evangelia, Et
Epistolas de liumanis traditionibus,
Annotationes in Deuteronominm de sublimiore potestate de
Constituendis scbolis et alia (pielibet sua opera
Opera omnia Joannis Hus
Opera omnia Jo. Vicleff
Marsilius Patavinus in deffensione pacis
Metaphrases et enarrationes in Paulvim in epistolam ad Romanos
Buceri
Erotemata artis uialectices vuolphgangi Moleri
Annotationes Joannis Occolampadij in sexto tomo Jo. Chrysostomi
Ja. Cattaneus.
Carolus quintus Imperator etc.
Dilectissime noster. Ordinavit Senatus noster proclama inclnsi
exempli: nt obviam eatur scandalis que ex librorum hercticorum in
domiuio nostro Mediolani importatione oriri possent, quo circa vobis
mandamus ut illud in locis solitis publicari et inviolabiliter servari
faciatis.
Datum Mediolani XVIII. Xbris MDXXXVIII. Ja. Cattaneus
Signata sigillo Imperiali in cera more solito.
Cridata super platea Arenglii et in Broleto communis Mediolani per
Georgium Cattaneum tubetam die sabbati XXI decembris MDXXXVIII.
Sono tubarum premisso.
Die hier verbotenen Bücher erscheinen alle mit vielleicht nur einer
Ausnahme in andern gleichzeitigen oder spätem Indices. In Folge
dessen kennt man dieselben im Einzelnen. Der Vuolphgang Moler,
dessen Dialectica verboten, ist walirscheinlich der „Vuolphgang Molle-
rianus" welcher nach Gesners Bibliotheca „damit 1548".
4. An vierter Stelle fügen wir hier unter Mailand hinzu das päpst-
liche Breve, wodurch der berühmte Erzbischof jener Stadt, der Kardinal
Karl Borromeus die Erlaubnis zum Lesen verbotener Bücher erhielt, i)
Es findet sich: Arch. secr. Vatic. Pii V. brev. min. a. MDLXVI, II, 26.
Breve 437.
Dilecto filio nostro Carolo tituli S'-'« Praxedis presbitero Cardinali
Borromeo vpcato.
Pius &c.
Dilecte tili noster, salutem &c. Eximia circumspectionis tuae religio,
praeclarumque erga omnipotentem Deum eiusque sanctam et catholicam
1) Vgl. Hilgers, Der Index der verbotenen Bücher S. 505 f.
von Josef Hilgers 117
Ecclesiam pietas, aliaque permulta, et illa quidem egregia virtutum
dona, quibus te in nostrum et Apostolicae Sedis conspectum clarere
perspeximus, nos facile inducunt, ut illa tibi libenter concedamns, quae
praesertim ad haereticoriim confutationem atqne impugnationem teadere
dignoscuntur. Exponi siquidem nobis nuper fecisti, quod tu desideras
libros prohibitos, ut illorum authorum falsas et erroneas opiniones
facilius cognoscere valeas, auctoritate nostra teuere et legere posse.
Quare nobis humiliter supplicari curasti, ut votis tuis, quae ex zelo
divini honoris proveniunt, benigne annuere dignaremur. Nos igitar
attendentes egregiam animi tui pietatem ac sinceritatem , quae nobis
iam pridem cognita est et perspecta, huiusmodi supplicationibus in-
clinati , tibi , ut libros quoscunque tarn in indice felicis recordationis
Pauli IUI, quam Pii etiam IUI Romanorum pontificum praedecessorum
nostrorum aut alias quomodolibet prohibitos, vel nondum purgatos, quo
facilius perversas haereticorum opiniones eorumque nefarios errores in-
telligere et discernere ac confutare possis, libere et licite ac absque
conscientiae scrupulo, aut uUins censurae ecclesiasticae in tales inflictae
incursu, teuere et legere valeas, plenam et liberam auctoritate aposto-
lica tenore praesentium facultatem impartimur, pariter et indulgemus.
Non obstantibus Constitutionibus et ordiuationibus apostolicis ac qui-
busvis prohibitionibus in contrarium quomodolibet hactenus factis et
imposterum faciendis, caeterisque contrariis quibuscumque.
Datum Romae apud 8. Petrum &c. die XXVI. iunii 1566, anno primo.
F. card.'*^ Alciatus.
Expediri potest attenta fide ill."" domini mei Alciati.
Hu. card.^'^ S. Sixti i) Cae. Glorierius.
Veröffentlicht von B. Fontana, documenti Vaticani etc. in Arehivio
della R. Societä Romana di Storia Patria (1892) XV, 468.
Hier sei noch aufmerksam gemacht auf die „Crida per li Pasquini"
vom 10. März 1570, welche der Duca d' Albuquerque als kaiserlicher
Statthalter in Mailand erliefs. Das umfangreiche Aktenstück findet
sich im Original mit Siegel und eigenhändiger Unterschrift des Herzogs
im Staatsarchiv zu Mailand in Gride Busta No 38; eine Abschrift im
selben Archiv, Registro Panigarola T. c. 283 — 285; cf. Fumi, 1' in-
quisizione romana p. 215.
5. In Mailand wurde im Jahre 1586 durch ein besonderes Dekret
des kaiserlichen Statthalters ein Buch verboten. Dieses Bücherverbot
ist nicht blofs deshalb merkwürdig, weil es die Biographie Pius' V.
von Catena traf, sondern auch weil es ein solch mildes Verbot war.
Das Buch wurde mit donec corrigatur verboten und die abzuliefernden
Exemplare sollten aufbewahrt bleiben, „sin che altro sarä ordinato."
Der Grund des Verbotes ist auf dem Gebiete der Politik zu suchen.
In dem Buche findet sich z. B. ein Kapitel mit der Ueberschrift:
„Essempi dell' Autoritä Apostolica sopra gli stati temporali," welches
leicht Anstofs geben konnte. Das Dekret ist veröflfentlicht von E
Motta: Briciole Bibliografiche, Como 1893, p. 24 sq.
]) Hugo Boncompagüi (später Gregor XIIL).
118 Biicliervorbot und Bücberzensur dos Hi. .Tahrlinnderts in Italien
Don Carlo d' Aragon, Dnca di Terranova, Principe di Castel-
vetrano etc.
Governator di Milano etc. Capitan generale di S. M.'' Cattolica
in Italia.
Perche il libro della vita di Pio V., Santa memoria, scritta da
Girolamo Catena appar ditlettoso. et pregiuditiale in molti cai)i a gran-
dissimi Principi, degni per la lor christiana, et singolar pietä, et
religione, di gloriosissima memoria; per questo ordiniamo, et comman-
diamo a tutti, et singoli Stampatori, et Librari, o che sotto altro nome
comprano, et vendono libri, o gli oambiano in altri in questo Stato
et Dominio; che mentre il predetto libro non sia riformato, et corretto
in detti capi , et ristampato , non ardiscano di venderlo , o tenerlo , o
ristamparlo, sotto pena di perder tutti i volumi, che haveranno, et
pagar di piii quattro scudi per volume al Fisco Ducale, et altra pena
etiam corporale a noi arbitraria. Volendo fra tanto, che chi si trova
havere di qiiesti volumi venali nello Stato di Milano, sia tenuto, subito
dopo V intimatione del presente ordine , di consignarli a i Podestii
delle Cittä, o luogo ove saranno, da doverli tenere ben guardati, sin
che altro sarä ordinato. Dat. in Milano a 20 d' Agosto MDLXXXVI.
Don Carlo D' Aragon.
Vidit Filiodonus.
Julianus.
In Milano, Per Paolo Gottardo, et Leonardo Pontij, Stampatori
Regij Cam.
Ein Originaldruck des Dekretes findet sich im Archivio di Stato
Milano: Miscellanea in Sez. storica Busta 34 Libri, librai ecc.
III. Born.
1. Die „Moderatio" des ersten römischen Index der ver-
botenen Bücher vom Jahre 1561. — In seiner Geschichte des römischen
Index der verbotenen Bücher schreibt Zaccaria i) zum Jahre 1561 von
einer Milderung des ersten römischen Index Pauls IV. vom Jahre 1559.
Er betitelt dieselbe ausdrücklich „Moderatio indicis librorum pro-
hibitorum" und läfst sie am 24. Juni 1561 durch den Grofsinquisitor
Michele Ghislieri (später Pius V.) also in der Regierungszeit Pius' IV.
veröffentlichen. Es ist wohl nur Druck- oder Schreibfehler, dafs hier
nicht Pius IV. sondern Paul IV. genannt wird, der schon 1559 bald
nach der Veröffentlichung des Index gestorben war. Andere, welche
Zaccaria's Schilderung benutzten , haben in Folge des Druckfehlers
später Paul IV. diese Moderatio zugeschrieben. Auch Keusch 2) macht
die Darstellung Zaccarias zu der seinigen, verbessert aber den er-
wähnten Fehler. Allein gerade Keusch verwirrt an dieser Stelle die
Sache noch viel mehr in anderer Weise.
Der Index Pauls IV. war im Januar 1559 zu Kom erschienen. Das
einleitende Dekret der Inquisition ist vom 30. Dezember 1558 (1559
1) S. 147. 2) Der Index der verbotenen Bücher, 1 (1883), 299.
von Josef Illlgcrs 119
a Nativitate Domini). Die erste vollständige Ausgabe dieses Index
hatte als Absclilufs ein anderes Dekret derselben Inquisition, das mit
den Worten beginnt: „De libris Orthodoxorum Patrum. " Dasselbe ist
nicht genauer datiert und enthält eine kleine Milderung des eigent-
lichen Index.
Keusch bringt dieses letztere Dekret vollständig und identifiziert
dasselbe irrtümlicher Weise mit der Moderatio Indicis des Jahres 1561,
von welcher Zaccaria berichtet. Mit dem Letzteren datiert er die
Moderatio vom 24. Juni 15G1. Schon früher habe ich ausführlich
nachgewiesen, dafs das Dekret „De libris Orthodoxorum Patrum" zu-
gleich mit dem Index des Jahres 1559 erschien, habe dabei auch den
Ursprung und die Geschichte dieses Dekretes zu erklären gesucht.
(Vgl. Hilgers, der Index der verbotenen Bücher. Freiburg 1904. S. 8,
198, 490 — 497.) Damals jedoch im Jahre 1904 habe ich vergeblich
nach der eigentlichen Moderatio Indicis Pauli IV. gesucht nnd konnte
schliefslich in meinem Werke nichts genaues darüber berichten. Vor
kurzem wurde ich nun durch die Güte des römischen Gelehrten Dr.
Giovanni Mercati an der vatikanischen Bibliothek auf das Aktenstück,
das sich abschriftlich im Codex Vatican. lat. 3958 fol. 74 findet, auf-
merksam gemacht. Um meine eigene frühere Darstellung zu ergänzen,
um die Darstellung bei Keusch vollständig zu berichtigen und vor
allem um die Geschichte des ersten römischen Index noch weiter auf-
zuklären, soll hier das ganze Dekret wiedergegeben werden. Schon
hier sei bemerkt, dafs es nicht vom 24., sondern vom 14. Juni 1561
stammt, woraus auch hervorgeht, dafs Keusch nur aus Zaccaria schöpfte,
denn sonst hätte er auch auf diesen kleinen Irrtum aufmerksam ge-
macht. Andererseits erhellt aus den Worten Zaccarias, dafs dieser
den eigentlichen Wortlaut der Moderatio vom Jahre 1561 kannte (vgl.
Zaccaria S. 147).
In meinem Werke über den Index (S. 194 fr.) ist aus den Akten-
stücken selber gezeigt worden, dafs sich niemand so entschieden, be-
harrlich und wirksam abmühte, um eine Milderung des Index Pauls IV.
herbeizuführen, als die Jesuiten. Besonders arbeitete von Deutschland
aus Petrus Canisius und in Rom der Ordensgeneral Lainez in diesem
Sinne. Nunmehr stellt sich die hier folgende „Moderatio indicis" zu-
gleich auch als ein Erfolg ihrer Bemühungen dar.
Ueber die Vorbereitung dieser Moderatio gibt auch einigen Auf-
schlufs der Kardinal Girolamo Seripando in seinem Giornale autobio-
grafico. 1) Wir geben dessen Worte zur Sache vollständig wieder:
1561, ian. Die 24. vocat me Cardinalis S" Clementis^) et Pontificis
nomine mandat, ut de moderando indice librorum damnatorum cogitarem.
1561, febr. Die 8. fuit Congregatio coram Pontifice de reformando
indice librorum damnatorum.
Die 9. vocat me Pontifex cum Alexandrino,^) Sacrista, Magistro
1) Ed. Calenzio, Doeumenti inediti etc. (1874) 24()Sfiq.
2) Joannes Bapt. Cicala. 3) Michael Ghislieri, später Pius V.
120 Bücherverbot nnd Bücherzensur des i 0. Jahrhunderts in Italien
Sacri Palatii et Decano Viennae ') eadera de Causa qua de hesterna
Conj2;reccatione actum est.
1561, mart. Die 10 Voluit Pontifex ut cum aliis (juibusdam ego
adessem deliberationi de Indice librorum damnatorum, et impressione
librorum Uoraae instituenda.
Die 1<). Apud Cardinalem S" dementia conclusum est de mode-
rando indice.
Cod. Vatic. lat. 31)58 fol. 74.:
Moderatio indicis ]il)iorum prohibitorum.'^) j Michael Ghislcrius divina
miseratione tituli Sauctae Sabinae. S. R. E. presbyter Cardinalis Alexan-
drinus vulgariter nuncupatus contra haereticara pravitatem in tota re-
publica christiana sumnius inquisitor a S. D. N. et a sancta Sede aposto-
lica specialiter depntatus Universis omnibus et singulis Christi fidelibus
praesentes nostras visuris, lecturis seu quovis modo earum notitiam
habituris salutem in Domino. Noveritis qualiter Sanctissiraus in Christo
Pater Dominus noster Pius divina Providentia Papa quartus perspiciens
ex censuris in indice contentis librorum prohibitorum ab officio sanctae
inquisitionis de Urbe quam plurimas animas illaqueari seu irretiri, post
plures theologorum et iurisperitorum consultationes, ac eorum diversas
censuras mature auditas et intellectas, humanae fragilitati in quantum
cum Deo potest compatiendo , ad hanc moderationem prefati indicis
deveniendum mandavit. videlicet
Ut tollerentur libri qui nulla alia ratione prohibiti sunt nisi quia
ab impressoribus suspectis in indice nominatis emanarunt, dummodo
per Ordinarium et Inquisitorem approbentur nullum continere errorem
in fide catholica. —
Versiones librorum bonorum Doctorum ab Ordinario et inquisitore
diligenter prius examinatae an aliquem errorem in fide contineant et
ab eisdem approbatae a quibuscumque traductoribus tollerentur deletis
nominibus baereticorum cum eorum scholiis donec aliter a sanctissimo
Domino nostro provisum fuerit. —
Libri sine authoris nomine impressi ante quadraginta annos, (dum-
modo nullum in fide errorem contineant) tolerentur. —
Biblia omnia vulgatae jeditionis a quibuscumque annotationibus,
argumentis summariis capitulorum quovis modo suspectis, ordinarii et
inquisitoris iuditio expurgata, poterunt de eorum licentia retineri. —
Conceditur ubique inquisitoribus haereticae pravitatis eorumque vica-
riis, ut cum consensu Ordinarii prius diligenter erasis sive deletis
baereticorum nominibus ac in fide erroribus, possint concedere licen-
tiam retinendi ac legendi Codices Leonardi Fuchsii in medicina, her-
bariique Codices iuris canonici a Molinaeo annotati eiusque nomine
1) Gilbert de Nogueras.
2) Der Text des Aktenstückes wird hier zum ersten Male im Druck
wiedergegeben. Schon vorher habe ich in dem Artikel „Index" der in New
York erscheineBdea „Catholic Encyclopedia" darauf hingewiesen. Leider sind
meine Angaben, die ich dort gemacht habe, bei der Drucklegung vollständig
verstümmelt worden.
von Josef Hilgers 121
annotationibusque deletis , Zasiiqne legalia opera prius diligenter exa-
minata. Caveant autem ne id segniter fiat, quia erunt in culpa etc.
Thesaurus latinae linguae. et biblia vulgaiia secundum praescriptas
in indicis instructione conditiones, ab eisdem ut praefertur concedi
possint, et in Omnibus praemissis moderatio huius modi instructionis
servetur. —
Conceditur ordinariis et inquisitoribus, et aliis ab ipsis deputandis,
ut possint absolvere in foro conscientiae, omnes qui quoscumque libros
(etiam qui in priraa classe continentur) legerint, vel tenuerint, et in
utroqne foro eos qui vigore praesentis decreti seu moderationis tolerari
permittuntur, libros tenuerunt et legeront, dummodo in posterum sint
obedire parati. —
Omnem etiam solertiam ac diligentiam ipsi reverendi Domini ordinarii
ac haereticae pravitatis inquisitores adhibeant ne in raanibus suae juris-
dictiönis subiectorum permittant libros, nisi ab omni haeresis suspitione
purgatos tarn in indice contentos, quam etiam non contentos, sive hac-
tenus impressos aut etiam qui in posterum imprimentur. Alioquin Deo
Optimo Maximo atque Sanctitati Suae rationem se noverint reddituros.
In quorum fidem praesentes manu nostra scriptas per infra scriptum
secretarium nostrum subscribi, nostrique soliti sigilli fecimus impressione
communiri. —
Datum Romae in sacro apostolico palatio apud Vaticanum in parte
nostrae solitae risidentiae die 14. mensis iunii 1561. Pontificatus eius-
dem Sanctitatis 8uae anno secundo.
Es sei hier noch hinzugefügt, dafs sich wenigstens noch in früherer
Zeit ein Druck dieser Moderatio im Archiv der Indexkongregation
befand. Im Cod. Vat, lat. 6861 wird nämlich von fol. 1 an gegeben:
„Commentariolum universorum quae in Archivio sacrae Congregationis
Indicis asser vantur apud Secretarium", und hier heifst es fol. 4:
„De Indice sub Paulo IUI.
Patrum qui in officio s. Inquisitionis sub Paulo IUI Indicem librorum
collegerunt et ediderunt omnis memoria periit in confragatione (!)
aedium s. Inquisitionis solumque Pii V. tunc Cardinalis Alexandrini
eiusdem Indicis moderatio impressa extat."
2. Unter Papst Pius V. war man in Rom sehr eifrig in der Ex-
purgation der Bücher. Ja im Jahre 1570 erliefs Pius V. unter dem
19. November ein eigenes Motu proprio an den Magister S. Palatii
über die Bücherkorrektur, und es scheint, dafs der im Jahre 1571
neuerrichteten Indexkongregation diese Expurgation als erste und
Hauptaufgabe zugedacht war (vgl. Hilgers, Der Index, 510 ff.).
Es findet sich jetzt in der Vatikanischen Bibliothek ein Einblatt-
druck, welcher einem Sammelbändchen als letztes Blatt beigebunden
ist und die päpstliche Verordnung enthält, wie diese Korrektur angestellt
werden soll. Das Bändchen gehört zur sogenannten ersten Raccolta
des Vatikans (I. R.) und trägt die Signatur VI, 241.
Das Blatt stammt aus der Zeit Pius V., hat eine Gröfse von
134x173 mm. s. 1. et a. und ohne Unterschrift. Es ist jedoch nicht
1-- Hiicherverbot niul Piiichorzoiisur dos Iti. Jahrlmnderts in Italien
nnwahrsclieinlicli, dafs diese Verordnuug von dem Map^ister Sacii Palatii
Thomas M:mii«|iicz stammt und eine erste Folge des obengenannten
Motnproprio war.
Dafs man sich zu Rom an diesen „Ordo servandiis" hielt, geht
schon daraus hervor, dafs sich heute noch Korrekturen aus der Zeit
Pius' V. linden, welche selbständig iind unabhängig von verschiedenen
Gelehrten ausgeführt sind.
Bibl Vatic. I. R. VI, 241 in (ine Einblattdruck.
Ordo servandus | de Mandato Sanctissimi | 1). N. Pii (Juinti | in
purgandis libris catholicorum, qui vel nintatis sententiis, vel additionibus |
et sumraariis, aut infidelibus traductionibus haereticorura corrupti | sunt,
aut fragilitate luimana aliqua errata continent | Quilibet liber tradatur
revidendus tribus doctis et peritis divisim, tali- | ter ut nuUus sciat de
socio, ne ullus labore alterius fisus, omittat facere eam | diligentiam,
quam credens sibi soli commissam, faceret: et quilibet illorum seorsim |
omnia ea notet, quae castigatione egere iudicabit sive in sententiis
mutatis, sive in additionibus et summariis, sive in traductionibus, sive
in aiiis erratis in aliqno al | beolo, signando paginam et lineam in
qua incipit, et (jua terminatur, in libro quem ] revidet: notando etiam
nomen Civitatis, Impressoris, et annum libri per ipsos revisi, quas
diligentias factas, et nomine illorum qui reviderunt, subscriptas, et
Superioribus | consignatas protinus ipsi Superiores fideliter ad me
transmittant, ut quam primum fieri | possit, generalis provisio ab ipsa
Sancta Sede emanet pro (juiete conscientiarum, et | studiosorum utilitate.
Zum Schlufs geben wir folgende Nachricht über ein Bando, welches
in Rom nach der Schlacht von Pavia 24. Februar und vor dem
20. März 1525 veröffentlicht wurde und für alle Drucksachen ohne
Ausnahme die vorgängige Zensur des Maestro del Sacro Palazzo forderte.
In den Lottere di Principi (die Widmung dieser Edition ist 1561
geschrieben) 103 schreibt Girolamo Negri a Marc' Antonio Micheli da
Roma 20. Martij 1525. „. . . Qui e stato publicato un bando, che
niuno stampatore ardisca di stampar cosa alcuna nuova, ne latina ne
volgare che non sia approbata dal Maestro del Sacro Palazzo. E di
questo e stato principal cagione una Elegia stampata nuovamente sopra
la presa del Re di Francia ^) incerto autore; nella quäle erano cose
da mettere alle mani il Pontefice con l'lmperatore, et molte imprudentie.
S'e fatto inquisitione dell' autore, & non s'e potuto ritrovare. ..."
Uns ist es nicht gelungen das Bando selber aufzufinden, vielleicht
ist ein anderer Forscher glücklicher.
Nachtrag zu S. 112. Soeben hat sich im Mailänder Staatsarchiv
das Original der Grida vom 27. bezw. 28. März 1523 gefunden und ist in
die Reihe der Gride eingestellt worden. Es hat die eigenhändige Unter-
schrift des Francesco II" Sforza, das herzogliche Siegel, die Gegenzeich-
nung der Kanzleibeamten Moronus und B. Rozonus und das Publicatum.
Rom. Josef Hilgers S. J.
1) In der Schlacht von Pavia 24. Februar 1525.
Die Schiflfsbibliotheken der Kaiserlichen Marine 123
Die Schift'sbibliotheken der Kaiserlichen 3Iariiie.
Im 12. Heft, Dezember 1910 dieser Zeitschrift ist auf Seite 560
unter „Kleine Mitteilungen" eine von Hugo Zimmer in der Kreuzzeitung
veröffentlichte Abhandlung erw.ähnt, die sich mit den Schiffsbibliotheken
der Kaiserlichen Marine anläfslich der Stiftung einer solchen durch
den Provinzialverband an das Linienschift" „Nassau" beschäftigt. Im
Schlufs, der wörtlich wiedergegeben ist, wirft IL Zimmer die Frage
auf, ob es praktisch ist, jedem deutschen Kriegsschiff eine Bibliothek
als festen Besitz einzuverleiben, dadurch würden die Kosten der Unter-
haltung bedenklich anschwellen. Es scheine daher richtiger, eine grofse
Einheitsbibliothek bei der Kaiserlichen Marine zu schaffen, die nach
Art der Wanderbibliotheken ihre Bestände an die Schiffe abgibt.
Diese von H. Zimmer vorgeschlagene Lösung der Frage ist seitens
der Marineverwaltung bereits vor fast 40 Jahren gefunden worden.
Die unterm 2 Oktober 1872 vom Chef der Admiralität (der damaligen
höchsten Kommando- und Verwaltungsbehörde der Marine) erlassene
„Instruktion über die Verwaltung der Schifisbibliotheken" bestimmte
im § 3 :
In Kiel und Wilhelmshaven werden für die zu der betreffenden
Marinestation gehörigen Schiffe Zentralbibliotheken eingerichtet . . .
lind in § 4:
Aus dieser Zentralbibliothek empfangen die Schiffe eine ihrem
Besatzungsetat und der Dauer ihrer Indienststellung entsprechende
Anzahl von Büchern, und zwar auf jedes Jahr halb so viel Bände
als die Kopfzahl beträgt.
Im Jahre 1900 hat dann der Staatssekretär des Reichs-Marine- Amts
„Bestimmungen über Verwaltung und Benutzung der Schiffsbibliotheken "i)
erlassen, die an der Instruktion vom Jahre 1872 grundsätzlich fest-
halten und einige Erweiterungen bringen.
Als Zweck der Schiffsbibliotheken wird bezeichnet, dafs sie den
Offizieren und Mannschaften an Bord S. M. Schiffe Bücher zur Be-
lehrung und Unterhaltung zugänglich machen sollen.
Die Verwaltung der Zentralschiffsbibliotheken ist in Kiel mit der
der Inspektion des Bildungswesens verbunden, in Wilhelmshaven fällt
sie dem Hafenkapitän zu.
Die Bücherbeschalfang für beide Zentralschiffsbibliotheken erfolgt
durch den Bibliothekar des Bildungswesens der Marine, der über die
Auswahl der Bücher und die Sorge für einen zweckentsprechenden
Bestand dem Inspekteur des Bildungswesens Vortrag zu halten und zu
den Beschaffungen — unter Berücksichtigung etwaiger Wünsche der
Zentralschiffsbibliothek in Wilhelmshaven und der Schitfakommandos —
hierbei die Genehmigung einzuholen hat.
Die Beschaffung der Bücher geschieht in der Regel in einer gröfseren
Zahl von Abdrücken, welche auf beide Zentralschiffsbibliotheken unter
1) Im Ausziige gegeben im Marine - Taschenbuch , Berlin, E. S. Mittler
& Sohn, seit 1903 jährlich erschienen.
124 Die Schiffsbibliotheken der Kaiserlichen Marine
BerücksichtiguD}? der durchschnittlichen jährlichen Verausgabungen
durch den i?ibliothekar des Bildunf^^swesens verteilt werden. Dieser
hat nach Charakter des Werkes, seinem Preis, voraussichtlicher Ab-
nutzung und vorhandenen Mitteln die Zahl der jedesnaal zu beschaffenden
Abdrücke festzustellen.
Während die frühere Instruktion den Empfang einer Schiffsbibliothek
von der — später an die Chefs der Marinestation der Ostsee und der
Nordsee übertragenen — Genehmigung des Chefs der Admiralität ab-
hängig machte, erkennen die Bestimmungen von 1900 die Berechtigung
zum Empfang einer Schifisbibliothek zu:
Jedem S. M. Schiffe, welches voraussichtlicli mindestens 6 Monate
im Dienst bleibt.
Jedem in das Ausland gehenden Ablösungstransporte einer ganzen
oder halben Schiffsbesatzung für das Schiff, für welches sie bestimmt ist,
Jedem Ablösungstransporte selbst für die Aus- und Heimreise.
Dem heimkehrenden Ablösungstransporte ist die alte Schiffsbibliothek
des Schiffes, dessen Besatzung wechselte, zur Heimbeförderung mitzu-
geben. Des ferneren ist den Schiffen im Auslande ein gegenseitiger
Austausch ihrer Bücher unter Mitteilung an die Zentralschiffsbiblio-
thek gestattet.
Die Zahl der Bände soll wie schon früher für jedes Jahr gleich
der Hälfte der Kopfzahl der Besatzung sein, doch kann der Inspekteur
des Bildungswesens eine Erhöhung genehmigen.
Bei Zusammenstellung der Schiffsbibliotheken für die Seekadetten-
schulschiffe ist auf eine gröfsere geeignete Auswahl belletristischer
Werke für die Seekadetten Rücksicht zu nehmen.
Die Auslandschiffe erhalten überdem noch eine nur für die Offiziere
bestimmte Bibliothek.
Mit der Verwaltung der Schiffsbibliothek ist an Bord der Marine-
pfarrer oder, falls solcher nicht etatsmäfsig, ein Mitglied der Offizier-
messe zu betrauen, dem zur Unterstützung ein Unteroffizier zugeteilt
werden kann. Verzeichnisse der vorhandenen Bücher sind der Mann-
schaft zugänglich zn machen, die Zeiten für Ausgabe und Rücklieferung
der Bücher sind festzusetzen, über die Ausleihung ist schriftlich Beleg
zu führen. Vierteljährlich erfolgt eine Musterung der Bestände, bei
welcher notwendige Ausbesserungen oder Ausscheidungen festgestellt
und nach Meldung an den Kommandanten veranlafst werden. Ab-
sichtliche Beschädigung oder Vernichtung der Bücher unterliegt der Be-
strafung; fahrlässigen Lesern kann das Benutzungsrecht entzogen werden.
Bei Rückgabe der Schiffsbibliothek an die Zentrale sind Bescheinigungen
über in Verlust geratene oder unbrauchbar gewordene Bücher mit ein-
zureichen. Aufserdem sollen die Schiffskommandos sich darüber äufsern,
wie weit die Auswahl der Bücher befriedigte und Vorschläge machen,
in welcher Weise die Schiffsbibliotheken zweckentsprechend vervoll-
kommnet werden könnten. Diese Berichte gehen dem Inspekteur des
Bildungswesens zu.
Die in den letzten Jahren sich mehrenden dankenswerten Stiftungen
von J. F. Meufs 125
von SchifFsbibliotbeken an einzelne Scbifie duicb ibre Paten, mit der
die Stadt Berlin dem kleinen Kreuzer „Berlin" gegenüber den Anfang
macbte, baben an diesen Verbältnissen nicbts geändert, oder doch nur
insofern, als bei Aufserdienststellung des Scbiftes die betreffende Biblio-
tbek oder die nocb weiter brauchbaren Bücher vereint in der Zentral-
scbifisbibliotbek aufbewahrt und an andere Schiffe nicht verausgabt
werden. Tritt das Schiff wieder in Dienst, so erhält es den Stamm
nnd eine nach den Bestimmungen über die zulässige Bandzahl bemessene
Ergänzung aus der Zentralschiffsbibliotliek. Eine Vermehrung der Kosten
ist somit ausgeschlossen, im Gegenteil eine Verminderung der Ausgaben,
da ja ohne die Stiftung marineseitig eine entsprechende Bücherzahl
beschafft werden müfste.
Einzelne Paten sind sogar soweit gegangen, dafs sie in Form von
Sparkassenbüchern einen Grundstock für die laufende Ergänzung bei-
gefügt haben.
Dadurch dafs diese Stiftungsbüchereien wertvolle Werke enthalten,
zu deren Beschaffung die den Zentralbibliotheken zur Verfügung
stehenden Mittel nicht ausreichen, dafs sie durch einschlägige Bücher
den Heimatssinn, den Zusammenhang der Schiffsbesatzung mit der
engern Heimat-Stadt, -Provinz, -Staat mehren nnd so ein geistiges Band
zwischen den an fernen Küsten die Ehre der deutschen Flagge wahrenden
Besatzungen und dem engern Vaterlande knüpfen, haben die hoch-
herzigen Stifter Anspruch auf uneingeschränkte Anerkennung und
Dank erworben. Meufs, Kapitän zur See z. D.
Oberbibliothekar des Reichs-Marine-Amts.
Bayerische Yerordnuug betr. die Abgabe von
amtlichen Drucksachen an die öltentlichen Bibliotheken.
(Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern
1911. Nr 5. S. 21—23.
K. Staatsminister in m des Königlichen Hauses und des Aeufsern,
K. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des
Innern, K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und
Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen,
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten,
K. Kriegsministerium.
Die von den K. Stellen und Behörden amtlich herausgegebenen
Drucksachen sind den öffentlichen Bibliotheken bisher nur zum Teil
zugegangen. Zum Zweck einer den Bedürfnissen der wissenschaftlichen
Forschung entsprechenden Sammlung dieser Drucksachen wird mit
Wirkung vom Jahre 1911 an nachstehendes angeordnet:
I.
1. Die K. Hof- und Staatsbibliothek in München hat sämtliche von
den K. Stellen und Behörden amtlich herausgegebenen Drucksachen
aufzubewahren.
126 Baycrisclic Verordinin^ hctr. iiuitliche Drucksachen
2. In jedem KcgicrnngshezirUe — mit Ausnulime von Oberbayern
— hat eine öirentliche lUbliotliek jene amtlichen Drucksachen zu
sammeln, welche in dem botrclVeiidcn Regierungsbezirk erscheinen.
Als solche Hibliolheken werden bestimmt:
Für Niederbayern: Die K. Kreis- und Studienbibliotliek in Passau.
Für die Pfalz: Die Bibliothek des K. humanistischen Gymnasiums
in Speyer.
Für die Oberpfalz: Die K. Kreisbibliothek in Regensburg.
Für 01)erfranken: Die K. Bibliothek in Bamberg.
Für Mittelfranken: Die K. Universitätsbibliothek in Erlangen.
Für Unterfranken: Die K. Universitätsbibliothek in Würzburg.
Für Schwaben: Die Staats-, Kreis- und Stadtbibliothek in Augsburg.
3. Die Bibliotheken der drei Landesuniversitäten sowie der K.
Technischen Hochschule in München erhalten diejenigen amtlichen
Drucksachen, deren Besitz nach den besonderen Aufgaben dieser An-
stalten für sie von Bedeutung ist.
II.
Die K. Stellen und Behörden liaben unmittelbar nach dem Er-
scheinen einer von ihnen amtlich herausgegebenen Drucksache zunächst
zwei Exemplare an die K. Hof- und Staatsbibliothek abzuliefern.
Ausgenommen sind geheime Drucksachen sowie Formblätter und
solche Druckschriften, bei denen der Druck statt der im Amtsverkehr
sonst üblichen Schrift verwendet ist.
Bei Amtsblättern sowie anderen fortlaufenden oder regelmäfsig
wiederkehrenden Drucksachen ist jede Lieferung unmittelbar nach dem
Erscheinen abzusenden.
III.
Die K. Hof- und Staatsbibliothek gibt ein Exemplar der in Ziffer I, 2
bezeichneten Drucksachen an die dort benannten Bibliotheken ab und
nimmt die übrigen Drucksachen in Verwahrung. Aufserdem stellt sie
fest, wie viele weitere Exemplare zur Abgabe an die Universitäts-
bibliotheken und an die Bibliothek der K. Technischen Hochschule in
München etwa noch benötigt sind, erholt die erforderlichen Exemplare
von den herausgebenden K. Stellen und Behörden und übermittelt sie
den Bibliotheken.
IV.
Die K. Hof- und Staatsbibliothek hat auf Ersuchen einer K. Stelle
oder Behörde die genaue Anzahl der für die Bibliotheken erforder-
lichen Exemplare einer Drucksache schon vor der Drucklegung an-
zugeben.
V.
Hat eine K. Stelle oder Behörde in besonderen Fällen gegen die
Abgabe einer amtlichen Drucksache an die Bibliotheken Bedenken, so
hat sie hierüber dem unmittelbar vorgesetzten K. Ministerium zu be-
richten, das im Benehmen mit dem K. Staatsministerium des Innern
für Kirchen- und Schulangelegenheiten Entscheidung treffen wird.
Bayerische Verordunog betr. amtliche Drucksachen 127
VI.
Die Bekanntmachungen des K. Staatsministerium des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 19. Oktober 1873, die Ein-
sendung von Pflichtexemplaren K. Behörden betreffend (Ministerialblatt
für Kirchen- und Schulangelegenheiten Seite 389 und 390) sind auf-
gehoben.
München, den 13. Januar 1911.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Miltner. Dr. v. Wehnev.
V. Frauendorfer. Dr. v. Pfaff. Frhr. v. Hern. Dr. v. Brettreich.
Vorstehende Verordnung regelt die Aufbewahrung der amtlichen
Drucksachen in Bayern ungefähr in derselben Weise oder mindestens
mit demselben Ziele wie es in Preufsen geschehen ist (vgl. Jahrb. d.
D. Bibl. 6 1908. S. 137 — 139), dagegen unterscheidet sie sich wesent-
lich von der preufsischen durch die vorgeschriebene Art der Ein-
liefeiung. Diese ist in der Königl. Hof- und Staatsbibliothek zentra-
lisiert, und dieselbe sachverständige Stelle regelt auch die Ablieferung
an diejenigen Bibliotheken, welche die Drucksachen um des Inhalts
willen und nicht lediglich wegen der provinziellen Zuständigkeit er-
halten sollen. In Preufsen liegt die Entscheidung darüber ganz in
der Hand der veröffentlichenden Behörde selbst, die von den Be-
dürfnissen der Bibliotheken vielfach keine Ahnung hat. Uebrigens
ist nicht recht ersichtlich, warum nicht auch mindestens die öffentlichen
Bibliotheken in Bamberg und Augsburg ein Recht auf die amtlichen
Drucksachen aufserhalb ihres Bezirks erhalten, soweit sie in ihr
Sammelgebiet fallen.
Literaturberichte und Anzeigen.
Die deutschen Volksbibliotheken und Lesehallen in Städten über 10(00 Ein-
wohner. Von Bennata Otten, Vorsteherin der Oeffentlichen Bücher-
u. Lesehalle in Lübeck. Mit einer Einleitung von Dr. G. Fritz, Stadt-
bibliothekar von Charlotten hurg. 2. Ergänzungshef't der Blätter für Volks-
bibliotheken. Leipzig: 0. Harrassowitz 1910. A'lll, 104 S. 3,20 M.
La Librairie publique. Par Eugene Morel. Paris: Armand Colin 1910.
2 Bl., 322 S. 8». 3,50 Fr.
Die Statistik des volkstümlichen Bibliothekswesens in Deutschland, die
Fräulein Bennata Otten auf Grund authentischen, von ihr zusammenge-
brachten Materials entworfen hat, verdient die sorgfältige Beachtung aller,
die sich für das deutsche Bibliothekswesen interessieren. Sie ist lehrreich
nach der positiven, noch mehr aber nach der negativen Seite, und es ist in
dieser Bezieliuiig sehr praktisch, dafs im Aiphabet der Städte über 10000
Einwohner auch diejenigeu aufgeführt sind, in denen keinerlei volkstümliche
Bibliothek besteht. Es sind ihrer 11>, nicht weniger als 22 " «, wer aber die
knappen statistischen Mitteilungen aus den übrigen 415 Orten zu deuten
versteht, wird zu der Ueberzeugung kommen, dafs darunter noch viele ab-
gestorbene oder nie recht zum Leben gekommene Organisationen sind, die
nicht viel besser sind als nichts, und die bestenfalls mit gutem Willen, aber
mit untauglichen Mitteln arbeiten. Es bleibt, wie Dr. Fritz in seiner treff-
lichen Einführung richtig bemerkt, nur ein kleiner Kreis von Städten übrig,
128 Literaturberichtc luul Aiizeigeu
die iliror Aiit'galn' uiif dicsoiii (n'.biotii gorcdit werden I/iicherlicli gering
sind an vielen Orten die Autwenduiigeu aus stiidtiseluMi Mitteln, selir ver-
einzelt gröfsere Stittiiugen Privater, verseliwindend infolge dessen die Zahl
der liililiotlieken mit si-lhstiindiger t'aclniiiiiiniselier Leitung, ausreichendem
AnselialVungsetar und genügender OciVnungs/.eit. Dies eindringlich vor Augen
gestellt zu haben ist ein llaiiptverdienst der mühevollen Arbeit, und es wäre
sehr zu wünschen, dafs auf dieser (Grundlage eine lebhatte Agitation ent-
faltet würde, um den Stadtverwaltungen ihre rilicliten und gleichzeitig die
bessern Beispiele vor Augen zu führen. Mit Recht bemerkt Fritz , dafs der
ganzen Bewegung ein grofser Schaden aus dem Namen „Volksbibliothek"
entsteht. Aber ,Büchertialle" odm- gar das schwerfällige „Bücher- und Lese-
halle' wird sich nur schwer einbürgern und bringt durch das Wort „Halle"
eine nicht immer zutreffende Vorstellung herein. Sollte man sich nicht ganz
allgemein auf „Bücherei" (ötl'eutliche Bücherei, Stadtbücherei) für die volks-
tümlichen Anstalten vereinigen können, während das doch nicht auszurottende
Fremdwort Bibliothek den gelehrten Schwestern verbliebe? Ich fürchte
freilich, der Sprachgebrauch wird sich nicht so beliebig leiten lassen und die
Puristen, die tür einige wissenschafi liehen Bibliotheken bereits den Namen
Bücherei durchgesetzt haben, werden nicht darauf verzichten wollen.
Herr Morel, der Verfasser des an zweiter Stelle genannten Buches, der
übrigens lälschlich annimmt, dafs jener Bedeutungsunterschied in Deutsch-
lund bereits bestehe, kämpft (üuen ähnlichen Kampf, aber seine I5emiiliiing,
den Ausdruck Librairie publi(iue --- Public Library durchzusetzen, scheint
mir angesichts der ganz anderen Bedeutung, die Librairie im heutigen
Französisch hat, noch weniger aussichtsvoll. Morel sucht den Begritf der
englisch-amerikanischen allgemeinen Bibliothek seinen Landsleuten näher zu
bringen, indem er ihre Kutwicklung im Auslande, namentlich in den englisch-
sprechenden Ländern, vorführt und die Möglichkeit und Notwendigkeit, sie
auch in Frankreich einzubürgern, erörtert. Seine oft recht temperamentvollen
Ausführungen sind ganz amüsant zu lesen, verlieren aber etwas, wenn man
sein früheres zweibändiges Werk „Bibliotheques" (19ÜS) kennt, aus dem
ganze Stücke wörtlich herübergenouimen sind. M. wünscht für Frankreich
ein Bibliotheksgesetz und eine besondere Bibliothekssteuer nach englischem
Muster. Seine Organisationsvorschläge erstrecken sich u. a. auch auf die
Vorbildung zum bibliothekarischen Berufe überhaupt. Er bekämpft das
Privileg der „Chartisten" und fordert die Zulassung von Vertretern der ver-
schiedenen Wissenschaften, aber mit einer speziellen bibliothekarischen Vor-
bildung. Der erste Schritt dazu sind die Vorlesungen über Bibliotheks- und
Bnchwesen, die auf sein Betreiben unter dem Patronat der Association des
Bibliothecaires fran(^,ais in diesem Winter in der Ecole des hautes etudes
sociales gehalten worden sind (vgl. Zbl. 191Ü. S. 567). P. S.
Das Jahresverzeichnis der schweizerischen Hochschulschriften
für 1909 — 191(» weist kleine Abweichungen von seinen Vorgängern auf. An
Stelle der bisherigen „Universitätsschnfteu" wurde der Ausdruck Hochschul-
schriften gewählt, weil in das Verzeichnis nun auch die Veröffentlichungen
des eidgenössischen Polytechnikums in Zürich einbezogen wurden. Derselbe
Umstand veranlafste im Text und Register die Unterscheidung zwischen
Zürich Polytechnikum (ZP) und Zürich Universität (ZU). Das Vorwort richtet
abermals die Bitte an die Fakultäten, die Doktoranden zu veranlassen, bei
allen in Frage kommenden Thesen zu bemerken, ob sie Sonderabdrücke, Teile
eines in erweiterter Gestalt herausgegebenen Verlagswerkes seien oder ob sie
in gleichem Umfang als Verlagswerk, eventuell unter irgend einem Serientitel,
erscheinen sollen. Auch sollen die Doktoranden veranlafst werden, auf dem
Titelblatt unverkürzt Vornamen, Heimat, Druckerei, Druckort und Druckjahr
anzugeben.
Umschau und neue Nachrichten 129
.Umschau und neue Nachrichteu.
Dem Preufsischen Leihverkehr (vgl. oben S. S6) haben sich weiter
folgende nichtstaatliche Bibliotheken und liöhere Lehranstalten angeschlossen.
Bielefeld Oeff. B. Bielefeld Cäcilienschule
Cassel LB. Dortmund G.
Dortmund WAVBüch. Iserlohn RG.
Leverkusen Buch, der Farben- Lüdenscheid EG.
fabriken Fr. Bayer & Co. Sprottau RPrG.
Stettin StB. Waidenburg i. Schi. G.
Wiesbaden LB.
Inveutarisation der literarischen deutschen Handschriften.
Nach dem Berichte der Deutschen Kommission der Berliner Akademie der
Wissenschaften (s. u. S. 140) hat die Arbeit in Nord- und Mitteldeutschland
in gewohnter Weise Fortschritte gemacht. In iSiiddeutschland dagegen und
Oesterreich hat die Arbeit sich verhingsamt und in der Schweiz ganz gestockt.
Dort systematisch Wandel zu schaffen, teils durch Entsendung jüngerer Philo-
logen von Berlin aus, teils durch Entleihnng wichtigerer Handschriften und
ihre Aufnahme in Berlin, dazu stehen zur Zeit die Mittel nicht zur Verfügung.
Auch scheint es der Kommission sachlich vorteilhafter und würdiger, dafs
jede deutsche Landschaft ihren ererbten Besitz möglichst schnell selbst auf-
nehmen helfe. Im einzelnen sei erwähnt, dafs wenigstens für Stuttgart ein
Fortschritt eintrat. Dorthin konnte ein Bearbeiter von Berlin (Dr. Gille) ent-
sendet werden, da das württembergische Ministerium eine pekuniäre Unter-
stützung bewilligte. Die Arbeiten waren durch einen einheimischen Beschreiber
begonnen worden, aber durch seine schwere Erkrankung gleich wieder ins
Stocken geraten. Aus Ostpreufsen ist der Beginn der Aufnahme der Hand-
schriften der Königsberger Universitätsbibliothek (Dr. Ettlinger) zu melden.
Besonders ergebnisreich waren die Arbeiten wieder in Lübeck (Dr. Hagen)
und Wülfenbüttel (Prof. Henrici). Von den Ergebnissen des zuletzt genannten
Beschreibers hat das Zentralblatt eingehend berichtet. Die Gesamtzahl der
Beschreibungen beträgt jetzt über 5100, die der geordneten Zettel über 2iio0o0.
Für den Katalog, der das gedruckte Handschriftenmaterial verzeichnen soll,
wurde die Zeitschrift Germania (37 Bände) vollständig, die Alemannia zum
Teil erledigt.
Berlin. Am 14. und 15. Februar tagte in einem Saal des Abgeordneten-
hauses die durch Zuwahl verstärkte Lederkommission des V. D. B. An den
Beratungen nahmen teil: vier Bibliothekare (Loubier, Paalzow, Safs, Schwenke),
ferner drei Bnchbindermeister. darunter der Berliner Hofbuchbindermeister
Vogt, aufserdem Herr Dr. Bogeng, der Herausgeber des Jahrbuchs für
Bücherkunde und -Liebhaberei, und als Vertreter des deutschen Buchhandels
Herr Verlagsbuchhändler Konrad Giesecke, Mitinhaber der Firma B. G. Teubner
in Leipzig. Von Fachleuten der Lederindustrie und des Lederhandels waren
erschienen: Herr J. H. Epstein aus Frankfurt a. M., Herr Karl Ihm, Mitinhaber
der Firma R. Ihm in Mainz, Herr August T. H. Simon, Mitinhaber der Firma
Carl Simon Söhne in Kirn a. d. N.. und Herr Hermann Bolle, Mitinhaber der
Lederhandlung Wilhelm Bolle in Berlin; aufserdem von Lederchemikern die
Herren Dr. Jablonski und Dr. Abraham in Berlin. Herr Professor Dr. Paefsler
Direktor der Deutschen Versuchsanstalt für Lederindustrie in Freiburg i. S.,
war durch Krankheit verhindert an den Arbeiten der Kommission teilzu-
nehmen. Den Beratungen wurde der oben S. TGlF. mitgeteilte Fragebogen
zugrunde gelegt, die Beantwortung der Fragen IT — 27 aber einer Unter-
kopmission übertragen. Die Beschlüsse erfolgten in der gröfsten Einmütig-
keit und es wurden eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die bei Einband-
leder, das Jahrhunderte halten soll — nur auf solches Dauerleder beschränkten
sich die Verhandlungen — zu erfüllen sind. Leider hatte sich im Anschlufs
an die Verhandlungen des Deutschen Bibliothekartages infolge irriger Auf-
XXVin. 3. ]U
130 Umschau und ucao Nachrichteu
tassung einiger Aeurserungeu iu unincheu Kreisen die Anschauung- verbreitet,
d.il's LudiT, wie es für iribliothekseinbinide vorlangt werden uiuls, in Deutsch-
land nicht so gut hergestellt werde wie in Kngland. Demgegenüber ist es
wichtig /u betonen, dal's säintliche Mitglieder der Koniinission die Ueber-
•/.eugiing gewonnen haben, dal's eine solche Meinung völlig unbegründet wäre
und dal's die deutsche liulustrie auch auf diesem (iebiete der englischen ziuu
mindesten ebenbürtig ist. Die Beschlüsse der Kommission werden zunächst
dem Deutscheu Bibliothekartage bei seiner 'i'agung in Hamburg vorgelegt
werden.
Die Bibliothek des Preufsischen Herren ha nscs hat begonnen, viertel-
jährliche Zugangsverzeichnisse im Druck herauszugeben (s. u. S. 13J5). Aus-
geschlossen davon sind die lautend gehaltenen Zeitschriften, die in dem
Katalog von HioT bereits aufgeführt sind. Die seitdem erworbenen werden
Je ciumal aufgenommen. Dagegen werden neue Bände bez. Hefte von Serien-
oder Fortsetzungswerken stets verzeichnest. Nach Abschlufs der im Herbst
lull) begonnenen Neukatalogisierung und nach Beendigung der Reorganisation
der Bibliothek soll ein systematischer (lesamtkatalog herausgegeben werden.
Ein Dachstnhlbrand, der am IB. Februar im Lehrgebäude des Kunst-
gewerbemuseums ausbrach, hat glücklicherweise die Bibliothek des Museums,
die in demselben Hause untergebracht ist, ganz unberührt gelassen. Es ist
ein neues Beispiel von der „Duplizität der Ereignisse", dafs am 22. Februar
morgens im Souterrain der Königlichen Bibliothek ein Schrank im Arbeits-
zinmier des Maschinenmeisters in Brand geriet. Die herbeigerufene Feuer-
wehr löschte das Feuer in wenigen Minuten; eine Gefahr für die Bibliothek
bestand nicht.
Danzig. Zu den Mitteilungen über den preufsischen Etat für 1911 obeu
S. 8öf. ist ergänzend nachzutragen, dafs in den Mehrforderungen für Geschäfts-
bedürfnisse bei der Technischen Hochschule Danzig ein dauernder Betrag
von IbOO M. znr Löhnung von Hilfskräften bei der Hochschulbibliothek ent-
halten ist.
Darmstadt. Der Grofsh. Hofbibliothek ist durch Vermächtnis die
aus rund IbOO Bänden und Broschüren bestehende Bibliothek des Geh. Medi-
zinalrats Dr. Wilhelm Jaeger zugefallen. Sie enthielt neben medizinischen
Werken und Zeitschriften vor allem schöne Literatur und Geschichte, darunter
eine reiche Sammlung von Bismarckliteratur. Der Hofbibliothek konnten
über 1200 Bände einverleibt werden, der Rest wurde nach dem letzten Willen
des Erblassers der Städtischen Lese- nnd Bücherhalle, sowie dem Städtischen
Krankenhaus überwiesen.
Frankfurt a. M. Am 17. Januar d. J. ist zwischen dem Magistrat der
Stadt Frankfurt und der Dr. Seuckenbergischeu Stiftung ein Vertrag über
die Senckenbergische Bibliothek abgeschlossen worden, nach welchem
die Stadtgemeinde lür die Zwecke der Senckenbergischen IBibliothek vom
1. April 19lu ab auf die Dauer von zuächst 10 Jahren eine jährliche Beihilfe
von mindestens 10 000 M. gewährt. Diese Summe hat zur Vermehrung der
Bücherbestände und zur Bestreitung eines Teiles der Verwaltungskosten zu
dienen. Die Stadt entsendet in die bestehende Bibliothekskommission einen
stimmberechtigten Vertreter sowie den jeweiligen Direktor der Stadtblibliothek.
Der Bestand der Senckenbergischen Bibliothek ist dadurch sichergestellt,
dafs die an der Bibliothek beteiligten Korporationen, nämlich die Dr. Sencken-
bergische Stiftung, die Senckenbergische Natnrforschende Gesellschaft, der
Physikalische Verein, der Verein für Geographie und Statistik und der Aerzt-
liche Verein durch Vertrag vom 28. Januar 1910 sich verpflichtet haben, die
Vereinigung ihrer Bibliotheken so lange bestehen zu lassen, als die erforder-
lichen Räume von der Dr. Senckenbergischen Stiftung imentgeltlich zur Ver-
fügung gestellt nnd die mit der Verwaltimg der Bibliothek verbundenen
Kosten von ihr bestritten werden. Sie haben für die gleiche Zeitdauer die
Umschau und ueue Nachrichten 131
Verpflichtung liberuouiuien , der .Stiftung bestiuiuitc Beiträge zu den Yer-
waltnngskosten zu entrichten und für Eücheniuschalluugeu die seitherigen
Mittel aufzuwenden. Von dem städtischen Beitrag ist zunächst ein Viertel
für die Anschaffung medizinischer Bücher und Zeitschriften zu verwenden.
Die Stadt ist berechtigt, diese Anschatfungen durch ihre Vertretung zu be-
stimmen. Der nach Abzug dieser Summe und der Verwaltungskosten ver-
bleibende Restbetrag stellt je zur Hälfte der Bibliofhekskummission und dem
Bibliothekar zur Anschaifung von naturwissenschaftlichen und medizinischen
Büchern und Zeitschritten, sowie der einschlägigen llilfsliteratur zur Ver-
fügung. So lange die städtische Beihilfe gewährt wird, verpflichtet sich die
Stiftung, den Fortbestand der Bibliotheksgemeiuschaft dadurch sicherzustellen,
dafs sie die erforderlichen Räume der Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung
stellt und die mit der ^'erwaltung verbundenen Kosten aus den ihr zur Ver-
fügung stehenden Mitteln bestreitet. Im Falle der Trennung der vereinigten
Bibliotheken hat die Stiftung der Stadt die gesamten bisher gezahlten Be-
träge, soweit sie für Bücherauschaffungen verwendet worden sind, zurück-
zuerstatten oder die betreffenden Bücherbestände zu Eigentum zu übertragen.
Lübeck. Die Stadtbibliothek zu Lübeck hat ein gemeinsames Ver-
zeichnis der laufenden Zeitschriften der Lübeckischen Bibliotheken im
Druck herausgegeben (s. u. S 138). Das Verzeichnis weist an 4:} Büchereien 98U
Zeitschriften nach. Politische Zeitungen sind dabei nicht bezücksichtigt, ebenso
nicht städtische Verwaltungsberichte, Bibliotheksberichte. Geschäftsberichte usw.
von Vereinen und Aktiengesellschaften, Kalender. Die Auswahl der aufzu-
nehmenden Titel ist also nach den Grundsätzen erfolgt, die auch bei anderen
ähnlichen Sammelkatalogen vielfach leitend gewesen sind. Vielleicht hätte
aber zugunsten der in Lübeck selbst erscheinenden Periodica eine Ausnahme
gemacht werden können, auch wenn sie zu den ausgeschiedeneu Kategorien
gehörten. Bei dem Verzeichnis der Zeitschriften der Königlichen Bibliothek
zu Berlin oder dem von der Hof- und Staatsbibliothek in München heraus-
gegebenen baj'erischen Verzeichnis liegt die Sache doch anders, da tritt das
örtliche Interesse ganz zurück. Als Vorbild für die Anlage bat das Berliner
Verzeichnis von 19()8 gedient, auch ist die Ordnung der Titel im wesentlichen
im Anschlufs an die preufsischen Instruktionen erfolgt. Auf jeden Fall ist
das neue Glied in der Reihe der Sammelverzeichnisse mit Freuden zu be-
grüfsen.
Leipzig. „Vorbildung im Bibliotheksdienst ist erwünscht."
In Leipzig ist bekanntlich der Oberbibliothekar der Stadtbibliothek Prof. Wust-
mann gestorben und der bisherige Bibliothekar Dr. Kroker an seirfe Stelle
getreten. Die erledigte Bibliothekarstelle schreibt der Rat der. Stadt Leipzig*
aus. Das Gehalt beträgt 42U0 M., aufsteigend bis 5850 M. „Berücksichtigt
werden nur solche Bewerber, die Philologie und Geschichte studiert und das
Staatsexamen bestanden haben ; auch sollen sie das 35. Lebensjahr nicht über-
schritten haben. Vorbildung im Bibliotheksdienst ist erwünscht." Es ist
recht lehrreich, so etwas im Jahre des Heils 1911 zu lesen. Soweit sind wir
glücklich in der Anerkennung des bibliothekarischen Berufs gekommen, dafs
der Rat der Stadt Leipzig, die sich zu den Zentren der Intelligenz rechnet,
bei Besetzung einer Bibliothekarstelle die Fach -Vorbildung als Nebensache
betrachtet! Ob er das auch tun würde, wenn es sich um eine andere technische
Stelle in der städtischen Verwaltung handelte? Offenbar wünscht der Rat,
dafs die Stadtbibliothek auch weiter das weltfremde Eiland bleibt, als das
sie unter Wustmann bekannt war. Welches Interesse freilich in der „Zentrale
des deutschen Buchhandels" für das allgemeine Bibliothekswesen, dessen
Leiterin die Stadtbibliothek sein müfste, vorhanden ist, kann man aus der
oben S. 127 besprocheneu Zusammenstellimg von Beunata Otten sehen: in der
Stadt von (iOooou Einwohnern werden auf die volkstümlichen Bibliotheken
an städtischen Mitteln wenig über 10 UDO M. verwendet, jedenfalls kaum 2 Pf.
auf den Kopf der Bevölkerung!
10*
132 UuiscIkui und iieuo Nachrichten
Wiesbaden. Neultau der Nassanischen Landesbibliothek.
In dem am 19. iMärz HiOü zwischen dem Unterriclitsmiuisterinm und der .Stadt
Wiesbaden wefjen Abtretuni;- des Museums dort au die; städtische Verwaltiinjj;
abgeschlossenen Vertraji^ wurde bestimmt, dafs die Stadt Wiesbaden mit einem
Kostenautwand von mindestens 1 125 (»00 M. ein neues Museumsgebiiude zu er-
riciiten habe, mit dessen Hau spätestens l)is zum 1. April lUdli begonnen werden
müsse. Der Hauplatz und die Haupläne sollten der (ienelimigung der Uuterrichts-
verwaltuug unterliegen. Hei näherer Krörterung dieses Jiauprogramms ergab
sich nun aber, dafs der für das neue Museum in Aussicht genommene Platz,
das Cielämle des eliemaligen Bahnhofs der Hessischen Ludwigsbahn, für den
beregteu Zweck nicht ausreiche und dafs auch aus bauteclinisclien Gründen
eine Trennung des Bibliotheksbaus von dem der drei übrigen im Museum
unterzubringenden Sammlungen (Gemäldegalerie, Altertums- und Naturhisto-
risches Museum) empfehlenswert sei. Nach mehrfachen vergeblichen Ver-
suchen wurde endlich im Zentrum der Stadt auf dem Gelände einer ehemaligen
Kaserne ein geeigneter Platz für die Bibliothek ausfindig gemacht. Nachdem
die ministerielle (icnehmigung des Entwurfs nunmehr erfolgt ist, soll noch in
diesem Frühjahr mit dem Neubau begonnen werden. Uas Gebäude wird an
der llheinstrafse in geschlossener Baufront zwischen Privathäuseru errichtet
werden. Verwaltungs- und Verkehrsräume sind in das Erdgeschofs gelegt,
über dem sich der Bücherspeicher in fünf Geschossen (ohne das Dachgeschofs)
erheben soll. In einem Flügelbau nach dem Hof ist der Lesesaal augeordnet,
der einseitig von Osten aus belichtet wird. Lu Sockelgeschols sind besonders,
hergeriehtete gröfsere Käume zur Unterbringung der Zeitungen sowie der
Inkunabeln und Praehtwerke vorgesehen. Die Fassade soll in Werksteinen
in monumentalen Formen ausgeführt werden. Die Eutwurfsbearbeitung und
Ausführung liegt in den Händen des Städtischen Hochbauamts unter Leitung
des Herrn Stadtbauinspektors Grün. E. L.
Oesterreicb. Die österreichischen Bibliothekare, die sich schon so
vielfach mit Fragen materieller und sozialer Art beschäftigten, fanden bisher
noch keine Gelegenheit, sich grundsätzlich mit der Frauenfrage zu be-
fassen. Es wird ihnen aber kaum erspart bleiben, Farbe zu bekennen. Die
österreichischen Staatsbehörden sind den für Kanzleidienste ausgebildeten
Frauen immer sehr weit entgegengekommen. Wird doch z. B. im Postwesen
der Schalterdienst, im Gegensatz zum Deutschen Reich, zum gröfsten Teil
von Frauen besorgt. Und es war eine sehr natürliche Erscheinung, dafs die
Volksbüchereien wie anderswo auch in Oesterreich von Frauen geleitet werden.
Ganz anders aber ist die Haltung der Behörden den Frauen gegenüber, denen
ein absolviertes Hochschulstudium das Recht gibt, Verwendung im höheren oder,
wie man hier sagt, im Konzeptsdienst anzustreben. In der Zulassung zum
Universitätsstndium war man allerdings nichts weniger als rigoros. Die An-
zahl der an den philosophischen Fakultäten inskribierten Frauen nimmt heute
schon fast beängstigende Formen an, imd jede Promotion sendet graduierte
Frauen ins Leben hinaus. Nun aber zeigt sich der Staat sehr reserviert. Der
natürlichste Beruf, der Lehrberuf, bietet nur beschränkte Möglichkeiten. Die
Lyzeen stellen schon aus Selbsterhaltungsgrüuden nur wieder Kräfte an, die
aus ihnen hervorgegangen sind. Die Anzahl der Mädchengymnasien ist ver-
schwindend klein, und es entspricht nicht einmal den Forderungen der vor-
geschrittensten Frauen, den Unterricht an Mädcheugymnasien ausschliefslich
wieder Frauen zu überlassen. Dafs die österreichische Unterrichtsvervvaltung
einmal einer Dame die Habilitierung au der Wiener Universität gestattete, ist
lediglich als Kuriosum, dafs einzelne bemittelte Doktorinnen der Philosophie
Privatschulen gründeten und leiten, natürlich nicht als typische Erscheinung
einzuschätzen. Und wenn endlich einzelne Frauen mit akademischen Graden
sich entschlossen haben, Lehrstellen an niederen Schulen anzunehmen, so sind
die materiellen und gesellschaftlichen Lockungen dieser Laufbahn zu gering,
um eine so langwierige und kostspielige Ausbildung zu rechtfertigen. Es
Umschau und neue Nachrichten 133
kann daher nur wundernehmen, wenn der Bibliotheksdienst bisher den aka-
demisch vorgebildeten Frauen so wenig begehrenswert schien. Immerhin
sprechen Anzeichen der jüngsten Vergangenheit dafür, dafs eine Wandlung
in dieser Hinsicht bevorsteht. Es wurde in diesen Blättern schon erwähnt,
dals das Ministerium für öffentliche Arbeiten Frau Dr. Ebba Klein sasser
zur Bibliothekarin ernannte. Mit Ende des Jahres 1910 erhielt sie die vollen
Bezüge eines Amanuensis. Zur selben Zeit wurde die Romanistin Dr. Maria
Freiin von Posanner mit der Leitung der Bibliothek des Eisenbahnministe-
riums betraut. Es ist bezeichnend, dafs diese beiden Ernennungen ganz
geräuschlos vollzogen wurden, ohne von dem offiziellen Organ der Regierung
verlautbart zu werden. Dennoch wird die eigentliche kompetente Behörde,
das Unterrichtsministerium, sich demnächst wohl bestimmt finden müssen, zur
Frage der Verwendung von Frauen im staatlichen Bibliotheksdienst Stellung
zu nehmen. Die der Hof bibliothek vorgesetzte Behörde, das Oberstkämmerer-
amt, hat seine grundsätzlich ablehnende Haltung bereits auf unzweideutige
Weise zu erkennen gegeben. Beide oben genannten Damen waren vor ihrem
Eintritt in den Staatsdienst in der Hof bibliothek beschäftigt. Ihrem Arbeits-
eifer wurden keinerlei Schranken gesetzt. Als die Damen aber Schritte unter-
nahmen, dem Status als Beamte eingereiht zu werden, wurde ihnen bedeutet,
dafs die Hofverwaltung mit Ausnahme der Hoftheater und der Hofwäsche-
kammer(!), wo Frauen eben unvermeidlich seien, weibliche Beamte nicht
kenne. An staatliche, der Unterrichtsverwaltung unterstehende Bibliotheken
wurde bisher noch nie von einer Frau ein Eintrittsgesuch gerichtet. Es liegt
aber auf der Hand, dafs das in kurzer Zeit anders werden wird. Wie sich
die Bibliothekare dieser neuen Frage gegenüber verhalten werden, läfst sich
heute nicht mit Sicherheit voraussagen. Sollte aber die Anzahl der weiblichen
Bibliotheksaspiranten gewisse Dimensionen überschreite!?, dann wird sich dieser
soziale Prozefs gewifs nicht ohne Kampf vollziehen. Eine Waffe in diesem
Kampfe werden die Frauen nicht aus der Hand geben : die guten Erfahrungen,
die die Vereinigten Staaten, also das mit Bibliotheken am reichsten gesegnete
Staatswesen, mit den Bibliothekarinnen gemacht haben. In der Union kann
man ja heute schon von einer zunehmenden Verweiblichung des bibliothe-
karischen Berufs sprechen. Und wenn die österreichischen Frauen mit Hoch-
schulbildung erst erkannt haben, dafs sich ihnen im Bibliotheksberuf ein reiches
Neuland erschliefst, auf dem diesseits und jenseits des Ozeans zahlreiche ihrer
Schwestern schon sehr Erspriefsliches geleistet haben, so bereiten sich viel-
leicht im österreichischen Bibliotheksdienst Umwälzungen vor, von denen heute
kaum die Frauen, gewifs aber nicht die männliehen Bibliothekare sich etwas
träumen lassen.
Die Stadtgemeinde Schlackenwerth bei Karlsbad war durch Ueber-
nahme des dortigen Piaristengymnasiums auch Erbin einer Bibliothek geworden,
die das auf Nachod sefshaft gewesene F^ürstengeschlecht der Piccolomini
den Schlacken werther Piaristen vermacht hatte. Die Verwaltung dieser Biblio-
thek lag jahrelang sehr im Argen. Fremde konnten die Sammlang ohne jede
Beaufsichtigung besuchen und die notwendige Folge dieser Saumseligkeit war
die Dezimierung der Bestände, die allerdings die langen Finger von Kennern
reizten. Eine Reihe illuminierter Handschriften und Pergamentdrucke des
14. und 15. Jahrhunderts vornehmlich italienischer Provenienz bildeten das
Hauptmerkmal der mit Liebe und Kennerschaft zusammengetragenen Samm-
lung. Wenn die Bibliothek heute noch einen grofsen Wert besitzt, so ver-
dankt sie dies lediglich dem Umstand, dafs die kostbarsten Drucke und
Handschriften, darunter die älteste Handschrift der Hedwigslegende (135:*),
die 18 IG von A. v. Wolfskron in Wien herausgegeben und reproduziert wurde,
im Bürgermeisteramt von Schlackenwerth verwahrt wurden, nachdem die Stadt-
verwaltung untätig zugesehen hatte, wie die Bücher schnbkarreuweise fort-
geschafft wurden. Im Frühjahr 1910 beschlols die Stadt, sich des kostbaren
und lästigen P^bes zu begeben und bot — dem Beispiel Bedfords mit seinen
Caxtondrucken folgend — die Sammlung zum öffentlichen Kauf aus. Münchener
und Wiener Händler wetteiferten bald mit ihren Angeboten. Auf die Hedwigs-
1B4 Umschau und neue Nachrichten
leij(Mulc rotlcktiertc die rniversitiitsbihliotlu'k in Rreslan, die in ilirer Rpezial-
sanniilunfr der ih'd\vif:;.sliti'ratnr sclion eine um ein Jahrhundert jiinf;-ere lledwi^s-
haudsehrift besit/.t, mit einem nandiaften Hetraj?. Der Obmann des üster-
reichlseheu Vereins für l'.iblititlieksweseu, Professor Ür. Wölk an, der die
Schhu'kenwertlu^r J>ibliolhek f!,-enau kennt, veraulafste nun den Verein, durch
ein I\undschreil)en an Heiiürden und Privatleute, den Versuch zu unternehmen,
die llibliothek Oesterreich zu erhalten. Das wenifj erfreuliche Er}i;ebni8 dieses
dankenswerten Sehrittes kann mau in der Tatsache erblicken, dafs ein Wiener
Antiquariat die Samudunj;' erwarb und sie wohl zur öffentlichen Versteifjjerung
brini^en wird, dafs <lie Ih'dwi':;s!e^ende aber um einen Preis, der jenseits der
Erwerbun^-smöi^licidceiten itflentlieher Samnduufifen lie^t, in den Besitz eines
AViener Privatmanns überji^infj. Damit hat wieder eine der wertvollsten Samm-
lungen des deutscheu Sprachgebiets zu bestehen aufgehört. Cr.
In der Bibliothek des k. k. Archäologischen Museums zu Spalato wird als
Sonderabteilung eine Bibliotheca llieronymiana errichtet. Sie soll alle Werke
von und über den heiligen Ilieronymus sammeln, auch Aufsätze, Zeitungs-
artikel und Porträts.
Grofsbritannien. Der Staff-Kalendar der Bodlciana, über den
hier regelmälsig berichtet worden ist, bringt in seiner Ausgabe von 1911 wieder
eine Reihe neuer Beiträge zur minutiösen Formulierung der Dienstvorschriften,
u. a. über Stempelung der gedruckten Bücher (atif der Rückseite des Titels,
bei Seltenheiten auch auf der letzten bedruckten Seite), über Library Hand-
writing mit einer Faksimiletafel (vorgeschrieben wird eine kleine steile Schrift,
die groisen Buchstaben in Kapitalform, die kleinen unter Vermeidung von
Schleifen und möglichst unverbunden aneinandergereiht), weitere Malsregeln
gegen Feuersgefahr, besonders Instruktionen für den Feuerwachdienst. Die
,, Regulations relating to temporary deposits from other libraries" beziehen
sich vorzugsweise auf Handschriften, die aus Oxforder Colleges zur Benutzung
auf die Bodleiana gegeben werden, da ein sonstiger auswärtiger Leihverkehr
in Oxford ja nur ganz spärlich besteht. Von fremden Bibliotheken und Ge-
lehrten verdient beachtet zu werden, dafs die Bodleiana amtliche Erteilimg
von Auskünften über Geschichte und Einrichtungen der Bibliothek und auf
literarische und antiquarische Fragen ablehnt, solche aber geeigneten Personen
gegen ein Stundeuhonorar von 2 — 2i'.2 sh., ohne Verantwortlichkeit der Biblio-
thek, überträgt. — Die Vorrede und eine daran anschliefsende persönliche Be-
merkung werfen ein Licht auf die Beamtenverhältnisse der Bodleiana, die
von dem bei uns Ueblichen stark abweichen. Der Bibliothekar Mr. Nicholson
beklagt, dafs wieder einer der „Assistents", der seit dem 14. Lebensjahr an
der Bibliothek beschäftigt gewesen sei, sie verlassen habe, um eine besser
dotierte Stelle anzunehmen, und dafs dies immer wieder vorkommen werde,
weil die Assistenten, also alle Beamten mit Ausnahme des Bibliothekars und
der beiden Unterbibliothekare, im (behalt nicht über 200 £ steigen können.
Und Mr. Nicholson selbst erklärt, dafs er, durch eine ernstliche Erkrankung
im letzten Herbst gewarnt, sich in seinen Bibliotheksgeschäften entlasten
müsse, um sich arbeitsfähig zu erhalten. Zwar könne er im Februar 1912,
nach Vollendung des '^0. Dienstjahres, sein Recht auf Pensionierung geltend
macheu, er möchte aber vermeiden, dafs die Bibliothek, deren Einkommen
schon jetzt nicht zur Deckung der Ausgaben hinreiche, noch mit einem Ruhe-
gehalt von 500 t' jährlich belastet werde!
Das neueste Heft des Library Bulletin der Universität St. Andrews
enthält eine Abbildung des stattlichen neuen Gebäudeflügels, den die Biblio-
thek der Freigebigkeit Andrew Carnegies verdankt. Der Bau ist hauptsächlich
für Bücheraufstellung bestimmt, was man ihm übrigens von aufsen nicht an-
sieht, und zum Teil dafür schon in Gebrauch genommen, er enthält aber im
mittleren Teil des Obergeschosses auch einen grofsen und gut beleuchteten
Lesesaal, der bis Oktober 1911 fertig sein soll. Die Büchergestelle des Ober-
geschosses sind aus Eisen, die des Erdgeschosses aus Holz, diese sind für
Umschau nnd neue Nachrichten 135
Zeitungen und sonstige Bücher grolsen Formats bestimmt. Das ganze Gebäude
ist mit elektrischer Beleuchtung versehen. Im Geschäftsjahr 1. Okt. 190!)' 10
wurden für rund 900 1 Bücher und Zeitschriften gekauft. Verliehen wurden
tilTT Bände an .HS4 Entleiher; über die Benutzung an Ort und Stelle wird nur
berichtet, dals sie die Ausleihung an Umfang weit übertraf. Immerhin hält
sich darnach die (4esaratbenutzung in mälsigen Grenzen, es ist darum auffallend,
dafs fast in jedem Jahr S — lo Bände aus der Lesesaalbibliothek vermifst
werden.
Rufsland. In Petersburg besteht seit dem Frühling 190s eine Ge-
sellschaft für .Bibliothekskunde (Obscestvo Bibliotekovedcnija). Sie
ist aus der 1903 begründeten Sektion für Bibliotheksknnde der Russischen
Bibliologischen Gesellschaft entstanden, die seit 1899 besteht, und zählte am
1. Januar 1909 bereits 94 Mitglieder, von denen 90 in Petersburg ansässig
waren. Die Gesellschaft für Bibliothekskuude^gibt eine Zeitschrift heraus,
von der das erste Heft vorliegt. (Bibliotekaf. Zumal Obscestva Biblioteko-
vodenija. God izdanija I, Vyp. I. 1910. 125 S. S". [Der Bibliothekar. Zeit-
schrift der Gesellschaft für Bibliotheksknnde].) Es wird eröffnet durch einen
in der Gesellschaft gehaltenen Vortrag von A. Plotnikov über russische Volks-
bibliotheken (S. T— 28). Der Vortrag bietet die Ergebnisse einer von der
Gesellschaft Ende 190S veranstalteten Umfrage. Es wurden 3075 Fragebogen
versandt, von denen jedoch nur 439 ausgefüllt zurückkamen. Auf Grund
dieser Antworten werden nun in dem Vortrag Angaben über die Bestände,
die Vermehrung, die Ausgaben, die Benutzung usw. von 3ßS Bibliotheken
gemacht. 139 von den in dieser Statistik berücksichtigten Bibliotheken be-
safsen nur 200 — 400 Bde, 129 400—1000 Bde, 83 1000 — 3000 Bde und 7 Biblio-
theken 3000 — 5000 Bde. Der Text der Fragebogen wird auf S. 28-31 mit-
geteilt. Es folgen Nekrologe des Oberbibliothekars Kreisberg von M. Kudrjasev
und des Bibliothekars Koppen von Heinz, ein Bericht über die Tätigkeit der
Sektion für Bibliothekskuude der Russischen Bibliologischen Gesellschaft für
die Jahre 1903—1907 von P. M. Bogdanov (S. 39 — 46) und statistische Angaben
über die von den Laudschaftsverwaltungen in den Gouvernements Bessarabien,
Vladimir, Vologda, Voronez und Vjatka unterhaltenen Volksbibliotheken
(S. 47—53). Diese Angaben sind dem Werk von B. Veselovskij entnommen.
Reichhaltig ist die Bibliographie. Sie verzichtet auf Vollständigkeit und soll
nur praktischen Zwecken dienen. Eine gute Uebersicht über die in russischer
Sprache vorhandenen Handbücher der Bibliothekslehre und Bibliographie
gibt S. 66 — 80 P. M. Bogdanov. Er bespricht acht Bücher, von denen die
meisten nur wenige Bogen stark sind, wie die Broschüren V. Sobolsciikovs
(1859), Tomaeinskijs (1^95), Balobanovas (190]), V. Vasil'evs (1908) und
S. Vechovs (1908). Das gröfste russische Handbuch der Bibliothekslehre von
L. B. Chavkina (1904) ist längst vergriffen. „Aus der ausländischen Literatur"
ist ein lesenswertes Referat von E. Heinz (S. 80 — 85) betitelt. Das Heft
enthält ferner eine „Chronik" (S. 86—94), in der u. a. ein Jahresbericht der ÜB
Petersburg für 1909 abgedruckt ist. Ihr Vermehrungsetat betrug 23 000 Rbl.
Andere statistische Daten werden leider nicht mitgeteilt. Den aus 30 Para-
graphen bestehenden Satzungen der Gesellschaft für Bibliotheksknnde (S. 95
— 103) folgt ein Bericht über die Tätigkeit dieser Gesellschaft für 1908
(S. 104—121) und ein Kassenbericht. Die Gesellschaft hielt im Berichtsjahr
sieben Sitzungen ab. Vorsitzender ist Graf J. J. Tolstoj jn., stellvertretender
Vorsitzender Privatdozent S. L. Ptaszycki. W. Christiani.
Spanien. Das spanische Budget für das Jahr 1911 bedeutet für die
Bibliotheken eine neue Epoche Während bisher nur die Nationalbibliothek,
in Madrid für Anschaffung von Büchern einen jährlichen Fonds von 30 000 Pes.
besal's, alle anderen Bibliotheken aber nur aiif Geschenke und Zugänge aus
dem Gesetz über das geistige Eigentum angewiesen waren, ist im Etat für
1911 für Anschaffungen in den der staatlichen Verwaltung unterstehenden
Bibliotheken die Summe von 500 000 Pes. ausgeworfen. Hoffentlich bleibt
13() Umschau uud neue Nachrichten
das Gesetz kein toter Bnchstabe und das Geld findet seine bestinnuungs-
fjeuiiifse ^^e^\vendullK■ Wie wenifi; dafür l)isher j^esorgt war, beweist der
Umstand, dal's der Nationalbibliothek im Jahre 1909 aus ihrem Fonds von
30t>ii(i Pes. nur 9i)0 Bünde zugefiilirt worden sind. (Uevista de archivos etc.
Ano 14. S. 3r.5.)
Noch bedeutiuii;-svoller ist die Neuordnung der Gehälter und der llelikteu-
versorgung der Bibliothekare. Bisher gelangte ein Bibliothekar im allgemeinen
erst nach 20 Jahren zu einem Gehalt von ;i(inO Pes. Die Neuerung stellt die
geprüften Bibliothekare den Diplombeauiten (faeultativos) der anderen Ver-
waltungszweige gleich, so dafs sie mit einem Anfangsgehalt von HUGO Pes.
beginnen und Anwartschaft haben, nach siebenmaligem Aufrücken bis 75iio Pes.
zu steigen. Dit s Aufrücken ist allerdings insofern etwas probltunatisch, als
den IK'i Stellen zu ;t()(i0 Pes. in den höheren Stufen nur 50, .'{5, 24, 12, 9 und
6 Stellen entsprechen. Darüber stehen aber noch 1 Generaldirektor (12 500 Pes.),
2 Inspektoren 1. Klasse (je 10 000 Pes.) und 4 Inspektoren 2. Klasse (je
8750 Pes.). Aufserdem sind 40 Stellen für Aspiranten und Hilfsarbeiter mit
1500—2000 Pes. vorgesehen. Der Gesamtaufwand für 'Mli Beamte des höheren
Dienstes ist mit 1 129 500 Pes. eingestellt. — Das spanische Reliktengesetz
(Montepio) hat die Eigentümlichkeit, dafs die Witwen- und Waisenpension
ein Drittel des letzten Gehaltes beträgt, gleichviel ob nur ein oder viele
Hinterbliebene darauf angewiesen sind. Die Pension erlischt für die Witwe
mit der Wiederverheiratung, für die Söhne mit dem 25. Lebensjahre, für die
Töchter aber erst mit der Verheiratung oder anderweitigen Versorgung
(tomar estado; besonders ist der Eintritt in einen geistlichen Orden gemeint).
Die Pension kann also in Höhe von einem Drittel des Gehaltes für weibliche
Hinterbliebene lebenslänglich sein. Allerdings werden dafür Gehaltsabzüge
gemacht. Hbl.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Aldäsy, Antoine. Le congres international des archives et des bibliotheques
ä Bruxelles. (P. 1.) Magyar Könyvszemle N. S. 18. 1910. S. 300— 316.
Bibliotekar. Zumal obse.estva bibliotekovedenija. (Auch mit französ. Um-
schlagtt.): Le Bibliothecaire. Organe de la Societe de bibliotheconomie.
L 1910. Nr 1. St. Petersbourg: Societe 1910. Jg. 3 Rnb.
Blätter für Volksbibliotheken und Lesehallen. Hrsg. vmter stand. Mitwirk,
zahlr. Fachgenossen v. Erich Liesegang. Jg. 12. 1911. Nr 1 u. 2. Jan.-
Febr. Leipzig: 0. Harrassowitz 1911. Jg. (6 Doppelnrn) 4M.
* Jahrbuch für Bücher-Kunde und -Liebhaberei. Hrsg. von G. A. E. Bogeng.
Jg. 3. Nikolassee b. Berlin: M. Harrwitz 1911. 100 S., 1 Taf. = Beilage
zum Taschenbuch des Bücherfreundes. In Battist 0 M., in Leder 7,50 M.
Public Libraries. A mouthly Review of library matters and methods.
(Untertit. der einzelnen Nrn: A monthly publication devoted to the ad-
vancement of library work.) Vol. 10. 1911. Nr 1, January. Chicago:
Library Bureau 1911. Jg. (10 Nrn) 2 S, Ausland 2,25 $.
The Library. A quarterly Review. Edited by J. Y. W. MacAllster and A.
W. Pollard. Ser. 3. Vol. 2. 1911. Nr 5. January. London: Alexander
Moring, De La More Press 1911. Jg. 10 Sh. 6 d.
The Library Association Record. A monthly Magazine of librarianship
and bibliography. (Edited by the Publication ('ommittee of the Library
Association.) VoL 13. 1911. No 1, January. London: Libr. Assoc. 1911.
Jg. (12 Nrn) 2 f 4 Sh.
I) Die an ,die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
Neue Bücher- und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 137
The Library Journal, chiefly devoted tu library economy and biblio-
graphy. Vol. 3fi. 1911. Nr 1, January. New York: Publication Office,
London: Kegan Paul 1911. Jg. (12 Nrn) 4 $, Europa 18 Sh.
Zentralblatt für Bibliothekswesen. Begründet von Otto Hartwig, hrsg. unter
Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen des In- und Auslandes von Paul
Schwenke. Jg. 28. 1911. IL 1. Januar. Leipzig: 0. Harrassowitz 1911.
Jg. (12 Nrn) 18 M.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Baker, E. A. Book selection: fundamental priuciples and some applications.
Libr. Assoc. Reeord 13. 1911. S. 17—29.
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u. Leipzig: W. BraumüUer 19H>. 28 S. = Zeitschrift d. Oesterr. Vereines
f. Bibliothekswesen 1. 1910. Anhang.
Bürger, Richard. Friedrich Adolf Ebert. Ein biographischer Versuch.
Leipzig: R.Haupt 1910. XII, 136 S., 1 Portr. 6 M. = Sammlung biblio-
thekswiss. Arbeiten. Begründ. von Karl Dziatzko. Fortgef. u. hrsg. v.
Konr. Haebler 2. Ser. H. 14.
Busken Huet, G. Leopold Delisle. Tijdschrift voor boek- & bibliotheek-
wezen 8. 1910. S. 191 — 202 m. 1 Portr.
Casanova, Eugenio. Relazione sui lavori del 1" congresso internazionale
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Escher, H. Die 10. Vereinigung schweizerischer Bibliothekare in Freiburg,
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Zbl. 28. 1911. S. 16— 22 m. 2 Plänen.
Evers, G. A. Bibliotheek- Photographie. Tijdschrift voor boek- & biblio-
theekwezen S. 1910. S. 227—232.
Frankfurter, S. W. A. R. v. Hartel. Biograph. Jahrbuch u. Deutscher Ne-
krolog 13. 1908(1910). S. 304— 326.
Friedegg, Ernst. Wustmann. Nord und Süd 35. 1910/11. S. 244— 246.
Hopwood, Henry V. Some results of the Brüssels congresses. Libr. AssOc.
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Lad ewig, Paul. Zur Politik öffentlicher Büchereien. Blätter f. Volksbibl.
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Ranck, Samuel H. The use of the library lecture room. Libr. Journal 36.
1911. S. 9— 14.
138 Neue Bücher nnd Anfsiltze zum Bibliotheks- und Bnchwcsen
Eine Kundfrage (über die TJef'orui des Hihliotheksweseiis.) 111. Zeitsclir.
d. Oesterreieh. Vereines f. liibliotliekswesen I. lUKi. S. r25— I3il.
*Sz!vb(), Krviu. (Miifjyariseli). lieber einige (iruudsätze des modernen Riblio-
tlieksbaues, mir liüeksieht auf die IMiine der Hauptstadt. Budapest l'.)ll:
Benkü. 18 S., 1) Abb. -1".
Kustos Ferdinand Tadra -|- am 19. März 1<,)I0. (Von J. S.) Zeitsclir. d.
Oesterreieli. Vereines f. Bibliotliekswesen 1. I!)10. S. 1 '.)() — 19».
B(>rliner 'I'i teldrucke. Verzeichnis der von der Königlichen Bibliothek zu
I'x'rlin und den Preulsischen Universitiitsbibliothekeu erworbenen neueren
Druckschriften. 1911. Nr 1,2. Berlin: Beiireud 1911. Jg. (zweiseitig
und einseitig bedruckt) je 21 M.
Verzeichnis von Jugend- und Volksschriften, nebst Beurteilung derselben.
Unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse katholischer Schulen
und Familien hrsg. vom Verein katliolischer Lehrer Breslau. H. 9. Breslau:
Aderholz 1911. Xll, 96 S. 1,20 M.
Viue, Guthrie. The personality of the librarian. Libr. Assoc. Record 12.
1910. S. (il5— fi24.
Vülf, J. Aus Böhmen. Prager Brief. Zeitschr. d. Oesterreieh. Vereines f.
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Uebers. von Paula Arnold. Zeitschr. d. Oesterr. Vereines f. Bibliotheks-
wesen 1. 1910. S. 163 — 174.
Zivny, L. J. (Czechisch.) Schulen zum Studium des Bibliothekswesens in
den Vereinigten Staaten. Pedagogicke Rozhledy 24. 1910. S. 6 — 10.
113 — 117.
Einzelne Bibliotheken.
Berlin. Jacobs. Emil. Die von der Königlichen Bibliotkek zu Berlin aus der
Sammlung Phillipps erworbenen Handschriften. Zbl. 28. 1911. S. 23— 89.
^ Bibliothek des Ilerrenhauses. Vierteljälirliches Zugangsverzeichnis. (1).
Oktober—Dezember 1910. (Berlin 1911: J. Sittenfeld). 12 S.
Bistritz. Ergänzuugskatalog Nr 111 der Leih- und Lesebibliothek des
Bistritzer Gymnasiums über die in den Jahren 1904 — 1910 angeschafften
Werke. Besztercze: Botschar 1910. 14 S.
— Lani, Gustav. Bücherverzeichnis für die Volksscliullehrerbibliothek des
Bistritzer Kirchenbezirkes A. B. Besztercze 1910: Csallner. 30 S.
Essen. Auswahl der wichtigeren Neuerwerbungen der Bibliothek des Berg-
bauvereins Essen. H'li). Vierteljahr 4. (Essen 1911 : Ilaarfeld). 6 S.
Hamburg. Griechische Papyrusurkunden der Hamburger Stadtbibliothek.
Bd 1. Hrsg. u. erklärt von Paul M. Meyer. H. 1. Leipzig: B. G. Teubner
1911. 100 S., 7 Taf. 4". 8 M.
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Hamburg: Handelskammer 1910. Sp. 2813—3016, S. CCLXVII— CCCV. 4«.
Ileiligenkreuz. Wolkan, Rudolf. Zur Geschichte der Bibliothek in Heiligen-
kreuz. Mit einem ungedruckten Briefe des Eneas Silvias Piccolomini.
Zeitschr. d. Oesterr. Vereines f. Bibliotheksw. 1. 1910. S. 122—125.
Karlsruhe. Bibliothek der Technischen Hochschale Fridericiana. Zugangs-
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Leverkusen. *Bücherei. Lesehalle im Erholungshaus. Wohlfahrtsein-
richtungen der Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. Auflage vom
November 191ii. S. 141-148 m. 1 Abb.
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& Co., Leverkusen b. Mühlheim a, Rh. (Jg. 2.) Nr 1. Dez. 1910 u. Jan.
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Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 139
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archiv, Münzkabinett und C4utenbergmuseuni). Sonderabdr. aus der Ver-
waltnugsrechensehaft der Grofsb. Bürgermeisterei Mainz f. d. Rechnungsj.
lUiiU. (Mainz: liHo). in S. 4».
München. Petzet, Erich. Die deutschen Handschriften der Münchener Hof-
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schule A. B. für Mädchen am Schlüsse des Schuljahres 1909 K». Segesvar
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mit Text. Gr.-2». 20 M.
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Callwey. 46 S. (Inaug.-Diss. von München.)
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Ambrosini, Raimondo. Un cimelio e dne rarissime edizioni di Giustiniano
Leonardi da Rnbiera, stampatore bolognese. Bibliofilia 12. 1910/11.
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Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 141
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(Güteborg: Zachrisson 1011). 72 S, 32 Abb. Aus: Wald. Zachrissons
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Des Dodes Dautz Lübeck 1489. Hrsg. von M. J. Friedländer. Berlin: B.
Cassirer 11)10. 2 Bll., 3G Bll. Faksiiu. 4" = Graphische Gesellschaft Ver-
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tJ8 Abb. Strafsburg: J. H. Ed. Heitz 1911. 25 S., 76 Bll. 4». )0 M.
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Reproduction en facsimile des caracteres typographiques , des marques
d'imprimeurs, des gravures sur bois et autres ornements employes dans
les Pays-Bas entre les annees MD et DDXL. Avec notes critiques et
biographiques. Livr. 9. La Haye: M. Nijhoff, Leipzig: K. W. Hiersemann
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Espaüa. Aüo 11. 1911. Nr 1. Madrid: Asociacion 1911. Jg. (24 Nrn)
10 Pes., Ausland 12 Pes.
Bibliographie de Belgique. Journal officiel de la librairie. Publ. sous les
auspices du miuistcre des sciences et des arts et du cercle beige de la
librairie et de l'imprimerie av. le concours de l'officc Internat, de biblio-
graphie. Dir.-Admin: Ernest Vaiideveld. (Partie 1. Livres. 2. Publi-
cations periodiques. 3. Bulletin mensuel des sommaires des periodiques.)
Ann. 37. 1911. No 1, 15. Janvier. Bruxelles: 1911. Jg. (24, 24, 12 Nrn
nebst Regg) 7,50 Fr., Ausland 10 Fr.
Bibliographie de la France. Journal geueral de l'imprimerie et de la
librairie. Public sur les documents fouruis par le Ministere de l'Interieur.
Paraissant tous les vendredis. (Directeur-Gerant: L. Prunicres.) (I.Biblio-
graphie. II. Chronique. III. Feuilleton.) Ann. 100, 2" s6rie. 1911. Nr 1
(Janv. 6.) Paris: Cercle de la Librairie 1911. Jg. 20 Fr., Ausland 24 Fr.
142 Neue Bücher uud Aui'sUtwe zum Bibliotheks- und Buchwesen
Nordisli Büghaudlertidcndo. (Fioghaudlertideudes syv og halvtredsind-
stj'vende Aargang ) (Wed.: .1. L Lybexker.) Aarg. 45. 1911. Nr I.
(Kobeiiliavii: BogliaiidlerforiMiing) l'.Hl". 4". Jg. (52 Nrn) 5 Kr.
Oosterrcicliisch - ungarische ]> u i- h h ü n d 1 e. r- (_; o r r e s p o u d e ii z. Organ des
Vereines der üstorrcicliischiiiigarischcii Bdchhiiudler. Jg. 52. litll. ISr 1
(4. Januar). Wien: BiiehiiändhirviToln litll. 4". Jg. (52 Nrn) lü M.
The l'ublishers" C'ircular and Bookseiiers' Kccord. Kstablislicd by the
publishers of London in lb;J7. N. 8. Vol. 44. 45. (Vol. 94. 95.) 1911.
Nr 2270. London: Publ. Circular 1911. Jg. Kf 8h. (id., Ausl. lltHh. (! d.
Le Droit d'Autcur. Organe lueusuel du bureau international de l'union pour
la protection des oeuvres litteraires et artisticiues. Ann. 24. 1911. Nr 1.
Bern: Bureau de l'union 1911. 4". Jg. 5 Fr., Ausland 5,(;(i Fr.
G ioruale della libreria, della tipogratia e delle arti ed Industrie atfini. Organo
utfieiale dell" associazione tipogratieo-libraria italiaua. Anno 24. 1911. Nrl.
Alilauo: Associazione 1911. Jg. (52 Nrn) Italien ö L., Ausland 10 Fr.
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Hansen, Chr. M. Fra niine senere Aar i den Gyldendalske Boghandel.
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Nicht im Buchhandel. Aus: Medhjaelperen.
Adolf von Kröner t- Börsenblatt 19il. S. i:^5'.)— 1362.
Legge concernente obbligo per lo stampatore ed editore di cousegnare al
procuratore del re del cireondario o distretto tre copie di ogni pubbli-
cazione prima di porla in comuiercio, 7 luglio 1919, No 4.i2. Napoli: E.
Pietrocola 1910. 5 S. 20 Cent. = Biblioteca legale No 1092.
The Publishers' Weekly. The American Book Trade Journal with which is
incorporated the American Literary Gazette and Publishers' Circular. 1911.
Vol. 79. Nr 1. New York: Publication Office 1911. Jg. (2 Vols) 4 $., Aus-
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Brockhaus' allgemeine Bibliographie. Monatliches Verzeichnis der wich-
tigeren neuen Erscheinungen. 1910. Nrl. Leipzig: Brockhaus u. Pehrsson
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Hrsg. V. Heinrich Klenz. Jg. 33. M. 8 Bildn. Leipzig: G. J. Göschen
(1911). VI S., 62 u. 2120 Sp. Geb. 8M.
— Karl Georgs Schlagwort -Katalog. Verzeichnis der im deutschen Buch-
handel erschienenen Bücher uud Landkarten in sachlicher Anordnung.
Bd 6. 1908 — 1910. Lief. 46 — 53 (Schlufs) Hannover: M. Jänecke 1911.
S. 14V3— 1452 u Autorenreg. 227 S. Lief, je 1,30 M.
— Monatliche Uebersicht der bedeutenderen Erscheinungen des deutschen
Buchhandels. Jg. 46. 1911. Nrl. Leipzig: J. C. Hinrichs 1911. Jg.
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keiten des deutschen Buchhandels. Nach den Wissenschaften geordnet.
Nebst 12 Monatsregistern. Jg. 70. 1911. Nr 1. Leipzig: J. C. Hinrichs
1911. Jg. (52 Nrn) 10 M.
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anstalten Deutschlands und von Gymnasien Oesterreichs i. J. 1909 der
buchhändlerischen „Zentralstelle" zugestellt worden sind. Leipzig: B. G.
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Jahrbuch d. höh. Schulen.
Neue Bücher und Aufsätze zum ßibliotheks- und Buchwesen 143
Bibl iopliilie.
Bogeng, G. A. E. Uiuriss einer Fachkunde für Biichersaminler. 7. Geschiebe
der Bibliomauie. Entwicklung des öfteiitlichen Bibliothekswesens, des
Buchhandels, der Bibliograjjhie. Altl)nolihandel und Altbüchermarkt.
Theorie der Eiebhaberwerte des Altbuchhandels. 8. Sach-Verzeichnis.
Jahrbuch f. Bücher-Kunde und -Eiebhaberei 3. 1911. S. 17 — Ißo.
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umfassend die Blätter 1 — 200. Neu bearb. von Artur Eiebsch. M. e. Vorw.
V. Richard Branngart. Abgeschlossen im Oktober 1910. (Enthält zahl-
reiche Exlibris.) Eeipzig: Heroux 191 1. M. 16 Abb. u. 1 Orig.-Rad. 10 M.
Kainz. Katalog der Bibliothek Josef Kainz. Deutsche und ausländische
Klassiker . . . Versteigerung: Dienstag, den 17. Januar 1911 in Rudolf
Eepkes Kunst-Aktionsliaus ... (Berlin: 1911). 5(5 8.
Kaska. Bibliotheca Mexicana. Katalog der Sammlung des f Barons Kaska.
Versteigerung: 3u. und 31. Januar 1911. Berlin: J. A. Stargardt 1911.
54 S., 2 Faksim.
Loubier, Jean. Der Architekt Hans Grisebach als Bücherliebhaber. Jahr-
buch für Bücher-Kunde und -Liebhaberei 3. 1911. S. 5 — 12.
Lumachi, Francesco. Historie per gli amici dei libri. Firenze: F. Lumachi
1910. 181 S. 2 L.
Macek, A. Bibliomanie. Cesky Bibliofil 1. 1910. S. 2— 7.
Reicke, Emil. Die Schedeische Bibliothek. Mitteilungen des Vereins f.
Gesch. d. Stadt Nürnberg 19. 1910. S. 271—278.
Reychmann, K. (Polnisch.) Unbekannte polnische Exlibris. Warschau:
1910. 32 S.
Rose-Troupe, F. Two book bills of Katherine Parr. The Library 3.
Ser. 2. 1911. S. 40—48.
Sangermano, R. E. Gli ex-libris: monografia, con la riproduzione di XXXV
facsimili di ex-libris antichi e moderui, tolti dalla collezione dell' autore.
Torino 1910: Archivio tipografico. 42 S., 3 Taf. (Nicht im Buchhandel.)
Schütte, Otto. Vom Büchernachlafs einiger Braunschweigischer Bürger a.
d. J. 1585 — 1639. (Peter Haverbeir, Jürgen Weibel.) Braunschweigisches
Magazin 1910. S. 145—146.
Siegl, Oskar. Johannes Herold aus Höchstädt a. D. (Exlibris, 16. Jahrh.)
Exlibris, Buchkunst u. angewandte Graphik 20. 1910. S. 147—148, 1 Taf.
Strobl, Josef. Die Schlofsbibliothek von Kreuzenstein. Eine Skizze. (Eigen-
tümer Graf Hans Wilczek). Zeitschr. d. österr. Vereines f. Bibliotheksw. 1.
1910. S. 121 — 122.
Vicaire, (Georges. Les noces dargent de la societe des bibliophiles lyonnais.
Bulletin du bibliophile 1910. S. 537—540.
Zivny, L. Ex libris. Cesky Bibliofil 1. 1910. S. 13—17.
Zur Westen, W. von, Ex bibliotheca und doch kein Eignerzeichen! Ex-
libris, Buchkunst und angewandte Graphik 20. 1910. S. 148 — 149.
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PersoDaliiaclirichten.
Berlin KB. Der Generaldirektor Wirklicher Geheimer Rat Prof. D. Dr.
Adolf Uarnack wurde vom Senat der Kaiser-Wilhelm -Gesellschaft zum
Präsidenten erwählt. Der Hilfsbibliothekar Dr. Richard Oehler wurde zum
1. April in gleicher Eigenschaft an Bonn ÜB versetzt.
Bonn ÜB. Der Oberbibliothekar Dr. Ernst Dorsch wurde zum I.April
an Berlin KB versetzt, der Assistent Dr. Arthur Ritter von Vincenti
zum 2. Bibliothekar an der Stadtbibliothek zu Magdeburg ernannt.
Halle ÜB. Der Volontär Dr. Wal dem ar Kunze starb am 4. Februar.
Stettin StB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Franz Weber wurde zum Hilfs-
bibliothekar an Lübeck StB ernannt.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Kanas, Halle.
I
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 4. Heft. April 1911.
Die Quellen der Costerlegende.
Durch die ganze neuere Gutenbergforscbung ist die Lösung der
Costerfrage nur zurückgedrängt, nicht zu einem klaren Ende gebracht
worden. Die Polemik Hessels-van der Linde hat auf Hesseis' Seite
die Zusammenstellung aller dem Haarlemer zugesprochenen Drucke
als wichtigstes Ergebnis gehabt,') van der Lindes Verdienst bleibt
der Nachweis von Widersprüchen und Unmöglichkeiten in der Coster-
tradition.2) Aber da er als letztes doch nur die pia fraus des Junius
zur Einkleidung nicht weiter deutbaren „Stadtklatsches" allein übrig
liefs ,3) war das Resultat nur negativ. Eine genügende Erklärung,
wie sich die Costerlegende habe bilden können, gab er nicht. Dem
läfst sich aber doch wohl noch näher kommen.
Bekanntlich findet sich die erste für Lourens Janszoon Coster
(Laurentius Johannes cognomento Aedituus Custosve) ausdrücklich er-
hobene Behauptung in der Batavia des Hadrianus Junius. Der Ver-
fasser Adriaen de Jonghe, 1511 — 75, aus Hoorn gebürtig, nach
wechselreichem Leben schliefslich in Haarlem Stadtarzt und Rektor
der Lateinschule, hat ebenfalls die widersprechendste Beurteilung er-
fahren.^) Davon wie wir ihn einschätzen müssen, hängt aber nicht
wenig unser Urteil darüber ab, wie wir an seine Costererzählung
heranzutreten haben. Ob von vornherein skeptisch ablehnend wie
van der Linde in Reaktion gegen die Uebertreibungen der Costerver-
herrlichung, oder nicht, einfach sachlich -kritisch. Ich glaube, auch
Wyfs'') dürfte doch zu sehr van der Linde gefolgt sein; auf die be-
kannte Angabe in der Kölner Chronik von 1499 allein wird sich
der Aufbau der ganzen Tradition nicht grtinden lassen.'')
1) Haarlem the birth-place of printing not Mentz 1887. S. 25ff. Hier ist
das Verzeiciinis Hesseis im Vorwort zn seiner Uebersetzung von van der Lindes
Haarlemsche Costerlegende 1870. 8. Xlflf. vervollständigt.
2) In der „Costerlegende" 1870 und dem „Gutenberg, Geschichte und Er-
dichtung" 187s. S. 331 — 497.
3) Gutenberg S. 375.
4) P. Scheltema, Diatribe in Hadriani Jnnii vitam . . . 1836. S. 3: vir
doctissimus. Van der Linde läfst wenig gutes an ihm. Gutenberg S. 34t) ff.
u. sonst.
5) In seiner Besprechung von Hesseis' Haarlem the birth-place. Zentralbl.
f. Bw. Jg. 5. S. 255 f.
6) Ebd. S. 264.
XXVIII. 4. 1 1
146 Die iJncUeu dor Costerlegende
I. Hadrianus Junius.
Zunächst zu Ihulriauiis Junius. In wie lioliem Anseilen er als Ge-
lehrter bei seinen Zeitgenossen stand, geht aus einer groCsen Reihe
von Zeugnissen hervor, welche Scheltema zusammengestellt hat.')
Gerade auch bei seinen Zeitgenossen. Er genofs unter ihnen den Ruf
als der nach Erasmus gelehrteste Holländer. So erkennt Justus
Lipsius an. 2) Und der Italiener Luigi Guicciardini, welcher in
Antwerpen 1567 — also über 20 Jahre vor dem Erscheinen der
Batavia (1588) — eine die Mitteilungen der Holländer verwertende
Descrittione di tutti i Paesi Bassi veröffentlichte, führt Junius als di
presente dottore in Medicina, ma dottissimo ancora in tutte le altre
scienze e veramente filosofo chiaro e celebre an."')
Seine Werke überzeugen uns von der Richtigkeit dieser Worte. Er
hatte sich die Grundlagen seines Wissens auf der grofsen Gelehrten-
reise der damaligen Zeit erworben — ■ von Haarlem durch Deutschland
nach Bologna, wo er zum doctor medicinae et philosophiae kreiert
wurde, dann nach Paris, wo er sein erstes medizinisches Werk ver-
öffentlichte,-') und London, wohin ihn der dortige Bischof Edmund
Boner berief und wo er zu Thomas Harvard, Herzog von Norfolk, in
enge Verbindung trat Er scheint humanistische Eigenheiten auch
äufserlich gepflegt zu haben ^) und verliefs sich anfangs — nur mit
weniger Glück als Erasmus — auf die liberalitas maecenatum.^) Er
hatte sich einen internationalen Ruf als Gelehrter und praktischer Arzt
erworben, dem er nachgehen wollte,") fand aber schliefslich einen
Ruheplatz doch in Haarlem, wo er grofses Ansehen genofs und auf
Betreiben Wilhelms von Oranien, zu dem er als Arzt in nahe Beziehung
1) Diatribe S. 48.
2) Nach G. W. van Osten de Bruj-n, Vita Hadriani Junii (in: Miscell. Ob-
servat. crit. novae X. 1751. S. 390) an zwei Stellen bei Justus Lipsius. Johannes
Sambucus schreibt in einem Briefe an Junius selbst: quando Erasmum vestrum
ingenio aequare coepisti, (Ebd.) Meursius in Athenae Batavae U'25. S. '.»3:
Alterum ab Erasmo lumen diel meretur.
3) Descrittione S. 185.
4) Des latrosuphisten Cassius (3. Jahrh. n. Chr.) de animalibus medicae
quaestiones, 1641 (cum Graeci exempli castigationibus et versione latina, nach
Scheltema S. 49).
5) Contra receptam alendae comae consuetudinem attonso vertice Italorum
more incedit. Zur Verteidigung dieses abusus schrieb er ein libellus de coma
155ti mit Belegen aus den Alten de comae cuitu et tonsura. Scheltema S. 5G.
li) Die Philippeis, ein Hochzeitscarmen für Philipp II. und Maria die
Katholische, mit groisen Hoffnungen verfafst, fand Schwierigkelten beim
Druck und wurde exigne sane pro labore et sumptibus remuneriert. Scheltema
S. 52 f
7) Er wurde nach Dänemark, Schweden, Polen und Ungarn zu kommen
aufgefordert, doch schon von Dänemark aus kehrte er, offenbar seiner Meinung
nach nicht genügend gewürdigt, iratus ne salutato quidem rege, zurück. Eine
spätere Berufung nach Rostock lehnte er ab. Scheltema S. 19. 22. Die
Spanier sollen ihm, als Haarlem belagert wurde, das Leben zugesichert haben,
ob singularem eruditionem. Ebd. S. 23.
von G. H. Müller 147
getreten war,i) von den holländischen Generalstaaten zum hiatoricus
publicus ernannt wurde. 2)
Als solcher schrieb er die Batavia. Unter der grofsen Zahl seiner
Werke ist dieses das einzige historische. 3) Die anderen sind tiber-
wiegend sprachwissenschaftlich, textkritisch, archäologisch, 4) „philo-
sophisch",^) darunter vor allem der berühmte uchtsprachige nomen-
clator.*") Von medizinischen Fragen kommt nur medicina vetus vor,')
er war da überwiegend Praktiker und als solcher berühmt, wie die
erwähnten Berufungen und einzelne Notizen über seine ärztliche Kunst
beweisen.^)
Einem vorsichtigen Urteil wird nun sofort einleuchten, dafs über
des Junius ärztliche Tätigkeit hinaus seine Stärke in einem enorm
grofsen Sammelfleifs bestand. Das läfst die von Andr. Gottl.
Hoffmann mit aufserordentlicher Genauigkeit in alle erreichbaren
Einzelheiten hinein auseinandergelegte vita erkennen,-') obwohl Hoffmann
nicht zu einem zusammenfassenden Urteile kommt. Junius' Dichtung
findet nicht durchweg grofse Anerkennung, lö) an seinen Uebersetzungen
aus dem Griechischen und Lateinischen wird manche Freiheit getadelt,!^)
wirkliche Fortschritte in der literarischen Kritik gingen nicht von ihm
aus, wenn er sich auch namentlich der Verbreitung der griechischen
Sprachkenntnis widmete,'-) — die Fülle seines Wissens mufs es ge-
wesen sein, welche ihn über andere hervorhob und dem Erasmus
1) Ebd. S. 23.
2) Die Akten in de Vries (trad. par Noordziek), Eclaircissements sur
l'hlstoire de l'invention de rimprimerie 18-43. S. 256 ff.
3) Echo, 1547 nach der Schlacht bei Mühlberg verfafst, ein Dialog des
Arctnrus und der Echo de rebus Germanlcis, kann nur als libellus politicus
gelten.
4) Ausgaben und Scholien zu Curtius, Plutarch, Seneca, Eusthatius, Nonius
Marcellus , Fulgentius, Juvenalis, Horatlus, Virgil. Ein Lexicon graecum.
Viele Bücher animadversiones, adagia, emblemata. Vgl. Scheltema S. 49—87.
Oosten de Bruyn a. a. 0. S. 417 ff.
5) Guicciardinis Sprachgebrauch (s. o. S. 146) beweist, dafs Ciceros Er-
klärung: omnis rerum optimarum cognitio atque in iis exercitatio philosophia
nominattir (de oratore 3, 60), noch lebendig war.
6) Numenclator omuium rerum nomiua variis Unguis explicata indicans,
1567 u. öfter. Latein.- griech.- deutsch -hoUänd.- franz.- ital.-spauisch und eng-
lisch, also nur Sprachen, welche er genauer kennen gelernt hatte. Das
Hebräische fehlt
7) Aufser Cassius (s.o. S. 146. Anm.4) gab er Eunapins Sardianus (4. Jahrh.
n. Chr.) heraus und arbeitete am Galenus und Hippocrates, doch ohne diese
noch zu publizieren. Vgl. Scheltema a. a. 0.
8) Ueber seine ärztliche Kunst einige Notizen in Ersch und Gruber II.
26. S. 99.
9) Ersch und Gruber H. 26. S. 86—115.
10) Hei Scheltema (S. 54) u. and. nicht, bei A. G. Hoffmann wohl.
11) Z. B. vgl. A. G. Hoffmann S. 104 ff.
12) Kbd S. 99. Sein Verdienst betrifft vor allem die Vervollständigung
der damals noch sehr mangelhaften griechischen Lexikographie. Lucian
Müller, Gesch. d. klass. Philol. in d. Niederlanden l'^69, geht auf die Zeit vor
Gründung der L'niversität Leiden (t5".i) nur mit wenigen Worten ein. Sandys,
history of class. scholarship T. 2. 1908. S. 216 nennt Junius nur als in good
repute as an early editor of Nonius Marcellus 1565.
11*
148 Die (.»iiellon cUt (\)sterlegende
älinlicli ersclieinen liefs. viellciclit mich eine besondere apracbliche
Fertigkoil und Fonnbildung.
Diese kurze CbarakteristiU wird durch eine Unlersuchung der
Batavia bestätigt und unterstützt, .lunius hat lange und gewissenhaft
an den Vorhrbeitcn gesammelt. ') Wenn er vielleicht auch nocli nicht
im Jahre 15G1 mit ilinen begann,") so doch sicher sofort 15()5. Er
hat sich nicht darauf bescliränkt, sämtliche ihm verfügbare gedruckte
Literatur heranzuzielien — der catalogus auctorum, per quos profe-
cimus et quorum usi sumus testimoniis, ist der Batavia vorangestellt/*)
— sondern ist zu topographisciien und archivalischen Untersuchungen
durcli das Land gereist.') Er wollte lieber, wie er in der 1. Dedi-
kationsschrift, Leiden 6. Jan. 1575,'') den Generalstaaten erklärt: tutius
consultiusque lente incedendo curriculum conficere, . . . ne quid omis-
sum ultro reliquisse viderer.'^) Rechnen wir die mancherlei persön-
lichen Hinderungen (Gesundheitszustand, andere dringende Beschäfti-
gungen, vor allem die Zerstörung seiner Bibliothek während der
Belagerung und Eroberung Haarlems durch die Spanier 1572) hinzu,'')
berücksichtigen wir aber ferner besonders, dafs er als erster an ein
derartiges Unternehmen ging, eine historia Bataviae zu verfassen,^)
1) Bereits am 19. Nov. Iöß4 war er des Auftrags so gut wie sicher
(Hoifaiann S. 112. Anm. «4). Die Erörterungen der Generalstaaten über das
„mediocre autoraiuentuiu", wie Junins es 1564 nicht anders erwartete, zogen
sich bis 1570 hin, als er einen tom. 1 vorlegte. Am 11. April wurde eine
einmalige Gratuität von 300 Gld. bewilligt, unter Entbindung von der Fort-
setzung des Werkes, de Vrles a. a. 0. Ueber die vorhandenen Mss. ebd.
S. 169 f.
2) Eine Bemerkung in einem Briefe: consilium in aliud opportnnius
tempus ditfero. A. G. lloflmaun S. 112. Anm. 64.
3) Er enthält allerdings nicht nur scriptores und chronica, sondern neben
Homer, Hesiod u. ähnl. sogar Iloraz, Enripides, Aristoteles und Plato, Cicero,
also Quellen für die Sprache und den bildliehen Ausdruck des Junins.
4) In einem Brief: ego historici munus suscepi non ita pridem totusque
nunc sum in colligenda materia, quae peuuni nostrum instruat; decrevi enim,
Hollandiam totam describere suisque eam coloribus, ut ita dicam , depingere
e veterum scriptis, mox etiam oppidatim, — — priusquam historiam delibem.
Itaque statui aestate proxima lustrare Hollandiam, ut finium rationes iutelligam
et si quid in archivis suis oppida habeant de origine sua, quod cognitionem
nostram adjuvet. Oosten de Bruyn S. 407f. A. G. Hoftmann S. 112. Anm. 71.
5) Er starb am l(i. Juni d. J. Mit der 1. Dedikationsschrift scheint er
den 1. Band als abgeschlossen betrachtet zu haben. Der 1570 vorgelegte
tom. 1 (s. 0. Anm. )) kann noch nicht die ganze Batavia umfalst haben.
Junius wollte sich in Erinnerung und die Geldfrage wieder in Flufs bringen.
Erst 1575 dachte er an den Druck, nbi primum pax coaluerit. A. G. Hotfmann
S. 98. Anm. 55.
6) Batavia BI. 3 b.
7) A. G. Hotfmann S. 112. — Oosten de Bruyn vermutet S. 410, dafs zuerst
nach Junius' Flucht zu Wilhelm von Oranien vor der Eroberung Haarlems a
creditore aliquo vel pnblicauo sein Hausrat und Bibliothek absportata et di-
repta sei. Der Rest der „bibliotheca cum scrimo scriptorum meorum bar-
bariae hominum exposita est" (S. 411).
8) Des Gerardus Geldenhauer von Nimwegen Historia Bataviae 1530
bestaet alleen uit aaneengelapte plaatsen (aneinandergeflickten Stellen) van
Suetonius , Florus en vooral van Tacitns. De Wind , Bibliotheek der nederl.
Geschiedschrijvers 1831. S. 127.
von G. H. Müller 149
so wird sein grofses Wort: Herculeus quidam labor mihi exantlatus
est,!) viel Wahrheit enthalten.
Hatte er sich doch auch ein sehr hohes Ziel gestecltt. Die Worte,
mit denen er in cap. 1, der praefatio cum origine Bataviae e Chattis,
anhebt: descripturus Bataviam lectissimorum olim equitum genitricem,
militiae magistram , populo Romano non tributariam sed sociam et
amicam . . .-) haben einen besonderen Sinn in Hinblick auf den
Freiheitskampf seines Volkes, auch er war — obwohl Katholik ge-
blieben — von dem neuen Geiste ergriffen. 3) Ihm lag es schon ohne
Auftrag der Generalstaaten •) nahe, die Gröfse der Vergangenheit zu
verherrlichen. ■'') Sein opus entbehrt daher fast nirgends der gehobenen
Sprache, und panegyrische Tendenz liegt ihm für die Deutung dessen,
was er zu berichten hat, ohne jeden Zweifel zu Grunde. Er schreibt
aber mit bewufster Absicht als Historiker") und mit einem historischeu
Verständnis , soweit es von ihm zu erwarten ist. Wenn seine Ueber-
nahme von wunderbaren Erzählungen auschlaggebend sein soll,") wird
man ihm nicht gerecht. Er mufs als ein Zeitgenosse von Jean Bodin
ins Auge gefafst werden , dem Verfasser der methodus ad facilem
historiarum Cognitionen! (Paris 1566).^)
Hat Junius dieses Buch, „die erste bedeutende Leistung auf theo-
retischem Gebiete" in der Methodik der Geschichtswissenschaft,^)
gekannt? Der Zeit nach wäre es gut möglich, es wird aber aus
anderem zur Gewifsheit. Nicht nur, dafs er Bodinus in seinem cata-
logus auctorum nennt, i'^) Gleich diesem , der sein opus mit einem
1) Batavia Bl. 2 b.
2) Ebd. pag. 1 .
3) Sein nahes Verhältnis zu Wilhelm von Oranien beweist es ebenfalls
zweifellos. Seine Muse sang eine Lugdnni liberatio n. a. — Andrerseits er-
suchte er um die kirchliche Erlaubnis, für die Bearbeitung der Batavia er-
forderliche, gerade vorher auf den Iudex gesetzte Bücher lesen zu dürfen.
Scheltema S. 71.
4) Er lautete am 26. Sept. 1565: hem te geven de kommissie om alle des
Lands zaken te stellen bij forme van Historla in het Latija „tot en eeuwige
memorie". de Vries, Eclaircissements S. 258.
5) Batavia Bl. 6a: Rei publ. primordia, progressus, eventa, Principum
ilhistria et gloriosa domi bellique facinora ab oblivionis vindicare interitu
atque immortalitati consecrare . . .
6) Man mufs doch wenigstens seine Worte so ernst nehmen , wie er sie
sagt. Z. B. Batavia p. 1: Quare uti fictis ac commenticiis fabulis legentium
animos trahere atque inescare, a gravitate operis absouum crediderim, ita
derogare fidem vulgatis ac quasi per manus vetustatis traditis non temere ausim.
7) Van der Lindes Sachkritik! Vgl. z. B. Guteuberg S. .349 f. Für die
Beibehaltung der kirchlichen Wundergeschichten ist zu beachten, dafs
Juuius katholisch war. Es erübrigt sich, Parallelen aus gleichzeitigen histo-
rischen Schriftstellern anzuführen.
S) Des Bodin durchaus nicht rationalistische Stellung zu übernatürlichen
und wunderbaren Dingen untersucht v. Bezold, Jean Bodin als Okkultist und
seine Demonomanie in Eist. Zeitschr. 105, 1. S. 1 ff.
Ö) ßernheim, Lehrb. d. bist. Methode 1908. S. Iü4. Baudrillart, J. Bodin et
8on temps, nennt ihn S. 145: le veritable pere de la philosophie de l'histoire.
10) Im Text fehlt ein ausdrückliches Zitat, wie diese im ganzen in der
Batavia selten vorkommen.
150 Die »Quellen dor ("osterlegcnde
pvoocmium dv faoilitate, oblectutione et utilitate historiarum eiöftnet, ')
setzt er in der Hatavia hinter die erste eine zweite Kinleitunj!^, zu
welcher keine zwingende Notwendigkeit vorlag: eine Abhandlung de
histoviae utilitate ac necessitate. Und zwar als eine Auseinandersetzung
eben mit Hodinus. Beiden ist die historia, wie sie Cicero getauft
hatte,-) vitae magistra.^') Bodinus stellt dies voran"*) und folgert die
einfache Notwendigkeit eines Vergleiches zwischen Gegenwart und
Vergangenlieit.'') Junius dagegen beginnt mit der Feststellung, dafs
für Holland gerade noch ein solches Werk fehle, 6) und nimmt für
sich in Anspruch, dal's gerade er deshalb ad exemplum melioris
scribentium partis es unternommen habe.')
Eine andere Frage ist aber, ob er es sich zur Aufgabe gesetzt
hatte, auch die neuen Gedanken und Gesichtspunkte Bodins zu ver-
werten. Dieser hatte zuerst (in cap. 5) als einen neuen Mafsstab für
das allgemeine historische Urteil den anthropogeographischen auf-
gestellt,**) eine triplex ratio populorum, welche ad mundum triplicem
referri potest, nämlich 1. intellectilem, ubi mentes (Geistesanlage), 2. coe-
lestem , ubi sidera (geographische Lage) , 3. elementarem , ubi rerum
ortus ac interitus (ganz allgemeine Naturbedingungen).'') Er bringt
selbst eine Fülle von Beobachtungen und Folgerungen aus der Natur-
anlage und Abhängigkeit auf Zustände und Geschick der einzelnen
Völker. '0) Junius hat seinerseits ein cap. XVI De Hollandiae ingeniis,
studiis et moribus, in dessen Anfang er eine auf Bodinus' Gedanken
deutende Absicht zu erkennen gibt, '-) aber doch bleibt seine Behand-
lung der Frage eine Vermischung von Beobachtungen seiner Zeit mit
Angaben des Tacitus und anderen alten Autoren, zuletzt fügt er
charakteristisch eine grofse Reihe von ingenia seines Volkes an, mit
Erasmus beginnend, durchweg aus der für ihn neueren Zeit zusammen-
gestellt, dem 15./ 16. Jahrhundert.
Die wirkliche Anwendung der Prinzipien fehlt. Man wird be-
haupten können, dafs Junius, dp,r schon im Anfang der 1. Vorrede
1) Iq dem mir vorliegenden Druck Strafsburg 1607 S. 1 — 10.
2) De oratore 2, 9 (3B).
3) Bodinus S. 1. Batavia Bl. 8 a.
4) nemo (bistoriam) verius et melius quam qui vitae magistram appellavit.
5) itaque mirum mihi visnm est in tanta scriptorum mnltitudine tamqne
eruditis temporlbus adhuc fiiisse neminem, qui majorum nostrorum claras
historias inter se et cum rebus gestis antiquorum compararet.
*i) Bl. 7b: rem a nemine non pertractam . . . hisce vero temporibus etiam
peruecessaria sit.
7) Bl. Sa: hanc itaque et quidem communem utilitatem ob oculos positam
intuens (ad exemplum melioris scribentium partis) id praecipue spectavi et
deinceps sequar, ut res quas sciri cognoscique publice interest, ab ignoratione
et oblivione . . . vindicem atque asseram.
8) Bernheim S. 195.
9) Methodus S. 106. 160.
10) Doch nicht ohne (S. 195) entschieden der disclplina divina et hnmana
die Kraft zuzugestehen, tit saepius naturam vincat.
11) S. 218: de Hollandorum ingenio ac moribus, quo natura gentis maxime
inclinet.
von G.H.Müller 151
von dem vastus ille et immensus vetenim recentionim mediaeque aetatos
scriptorum oceanus spricht,') sieh sachlich darauf beschränkt hat,
gewissenhaft zu sammeln. Er gibt es selbst an, 2) in vierfacher Richtung
geleitet, ihm war entscheidend: testimonia scriptorum, veterum monu-
mentorum fides, oculi iudicis arbitrium, traditiones majorum. Man wird
also im einzelnen weder dem Junius aus der Art seiner Zusammen-
arbeit sofort jede Glaubwürdigkeit absprechen noch jeden Versuch, auf
die ihm zu Grunde liegenden Quellen zurückzugehen, unversucht lassen
dürfen.
Wegen der Lückenhaftigkeit dessen, was er gefunden, freut er sich,
auf guten Rat hin 3) diesen ersten Band von der Fortsetzung getrennt
zu haben ^) und will vor allem der auctoritas und dem exemplum
illustre des Tacitus in seiner Abtrennung der Teile gefolgt sein. Auch
Tacitus hat die Germania vor die libri historiarum gestellt,^'') in einer
besonderen , nicht chronologischen Form. Darin gleicht die Batavia
der Germania. 6) Sie zerfällt in viele einzelne Abschnitte, welche auch
innerhalb der 23 capita glatt auseinanderzunehmen sind , an denen
Junius gleichzeitig gearbeitet und ständig gebessert haben mag.')
II. Typographiae artis inventum.
In cap. XVII De HoUandiae primariis urbibua deque oppidis et
municipiis steht das capitulum: Harlemum, und in ihm mit der Mar-
1) Bl. 2 b.
2) Bl. 4 b.
3) Wessen, sagt er leider nicht.
4) So hat er in der Tat eine an die Batavia anschliefsende perpetua rerum
per Principes nostros gestarum narratio beabsichtigt! (Bl. 4b.) Genauer gibt
er in einem Briefe (Scheltema S. 73) an: Band 2 die res gestae principum
bis zum Tode der Jacoba (von Baiern 1436), Band 3 die facta der burgun-
dischen Erben und Nachkommen.
5) Auffallend bleibt doch, dafs Junius' Name in dem oben S. 14S. Anm. S
zitierten Werke von de Wind überhaupt nicht erwähnt wird, nicht einmal
anmerkungsweise. Man mag de Winds Bibliothek vor allem als eine chrono-
logisch geordnete Quellenkunde ansehen, so hat die Batavia auch in der
Hinsicht Bedeutung (so in cap. XIV— XX, vor allem XVII). Wachler, Gesch.
d. histor. Wiss. 1812. Bd 1. S. 756. Anm. 2ii nennt Junius nur, „weil er die alte
Geographie Bataviens aufzuhellen suchte."
6) In cap. IX wird von den Franken und der lex Salica, in cap. XII erst
von Claudias Civilis gehandelt. — In der Form will Junius dem Suetonius,
cui familiari fuit amare brevitatem, gefolgt sein (Bl. 5 b).
7) Die bei Hoffmann S. 112 zitierten Ausstellungen (es fehle dem Stil die
letzte Feile, Einzelheiten seien zu bessern) werden nur im Zusammenhange
einer eingehenden Untersuchung aller Teile des Buches in das recite Licht
rücken , eine für sich zu stellende Aufgabe holländischer Historiker. Eine
gewisse Unsicherheit des Junius infolge der Abhängigkeit von mündlicher
Tradition folgt aus einer brieflichen Mitteilung (Hoffmann S. 112. Anm. 72).
Ueber die Zeit seiner Krankheit ist ein Brief an Christ. Plantin zu vergleichen
(Oosten de Bruyn S. 424): cogor, merces meas extrudere, . . . Batavia mea
jam dudum absoluta in hoc morbo. Darauf, dafs Junius einzeln überarbeitete
Teile zusammensetzte, deutet eine zeitlich spätere Datierung (1571) auf p. 30
hin, wie Wetter, krit. Gesch. d. Erfindung d. Buchdr. 1836. S. 571. Anm. 1
feststellt.
152
Die \Miollcii (lor ('(i!siorlcp;emU'
ginalnote: Typctj^rapluac artis inventuin llarlerao asscritur, der uns hier
besonders interessierende Hericlit. ') Icli gebe ihn zunächst im Wort-
laut mit deutscher Uebersetzung-) wieder.
Ich will also erzählen, was ich vcrnalim
von (ireisen, sowohl durch Ansehen wür-
dig wie in der Stadtverwaltung berühmt,
die es von ihren Vorfahren so ilberkomiiien
zu haben mit den gewichtigsten Zeug-
nissen bekräftigten, deren Autorität schou
iiire (üaubwürdigkeit verbürgen mül'ste.
Es wohnte vor 12'^ Jahren in Ilaarlem
in einem recht ansehnlichen Hause (wie
die bis auf dies(Mi 'I'ag luiversehrte Werk-
statt'^) beweisen kann) auf dem Markte
dem k(")niglicheu Paläste (gegenüber
l.ourens Janszoon mit Zunamen")
ivirchenvogt oder Coster (ein damals
einträgliches imd ehrenvolles Amt, wel-
ches seine unter diesem Namen be-
kannte Familie erblich inue hatte), eben
der, welcher jetzt den Ruhm, die
Buchdruckerkunst erfunden zn haben,
durch ein förmliches Gerichtsverfahren
zurückfordert, den von anderen zu Un-
recht erworbenen und behaupteten Ruhm,
ein Mann der mit vollem Rechte den
gröfsten Lorbeer verdient.'")
Dieser ging einmal im Gehölz vor der
Stadt spazieren (wie nach der Mahlzeit
oder an Festtagen die Bürger, welche
genug Mufse haben, zu tun pflegen), und
begann zuerst Buchenriuden zu Buch-
stabentypen zu bilden, mit denen umge-
kehrt wie als Siegel auf Papier gedrückt
er eine und die andere Zeile zum Ver-
gnügen ausführte, seinen Enkeln, den Kin-
dern seines Schwiegersohnes als Beispiel.
Als er dies glücklich erreicht hatte, be-
gann er. genial und scharfsinnig wie er
war, nach Höherem zu streben, und ersann
zu allererst eine klebrigere und haltbarere
Art Tinte, weil die gewöhnliche seiner
Erfahrung nach Flecken machte,*) zusam-
Dicam igitur, quod accepi a seni-
1ms et auetoritate gravibus. et
Heipub. admiuistrationc claris, (pn-
(]ue a uuijoribus suis ita accepisse
}:;ravissimo testiuionio contirmarunt,
(]Uorum auctoritas iure pondus
habere debeat ad faciendam tidem.
Habitavit ante annos centum
duodetriginta Harlemi in aedibus
10 satis sjylendidis (ut documento esse
potcst fabrica ([uae in huuc usque
diem pcrstat integra) foro immi-
ncutibus e rogione Palatii Regalis,
Lauren tius Joannes cognomento
Aedituus Custosve, ((piod tunc
opinium et honorificum mimus fa-
udlia eo nomine clara haereditario
iure possidebat) is ipse qui nunc
laudem inventae artis Typographi-
20 cae recidivam iustis viudiciis ac
sacramentis repetit, ab aliis nefarie
possessam et occupatam, summo
iure omnium triumphorum laurea
majore donandus.
Is forte in suburbano nemores pa-
tiatus (ut solent sumpto cibo aut
festis diebus cives qui otio abundaut)
coepit faginos cortices principio in
literaram typos conformare, quibus
30 inversarationesigillatim chartaeim-
pressis versiculum unum atque alte-
rum animi gratia ducebat, nepotibus
generi sui liberis exemplnm futurum.
Qnod ubi feliciter successerat, coe-
pit animo altiora (ut erat ingenio
magno et subacto) agitare, primum-
que omnium atramenti scriptorii
genus glutinosius teuaciusque ,
quod vulgare lituras trahere ex-
1) S. 255—257.
2) van der Linde, Gutenberg S. 351 f. wiederholt die Uebersetzung Wetters
S. 571 f. Eine französische Uebertragung hat Bernard, de l'origine et des
d6buts de l'imprimerie en Europe P. 1. 1853. p. 64 f:
3) Wetter: Gebäude. Bernard: bätisse.
4) Wetter: Beinamen. Bernard: surnomme.
5) Wetter: und mit höchstem Rechte einen schöneren Lorbeerkranz ver-
dient als alle Triumphatoren. Bernard hat diesen Passus aasgelassen. Wört-
lich: „noch gröfseren", nämlich als bis dahin Gutenberg, „triumphus", nicht
„triumphator". Oben zusammengezogen.
6) Wetter: da er die gewöhnliche als zu sehr zerfliefsend erprobt hatte.
Bernard: parce qu'il avait eprouve, que celle-ci s'6tendait trop.
von G. H. Müller
153
40 periretur, cum genero suo Thoma
Petro, qui quaternos liberos re-
liqait oinnes forme consulari digni-
tata functüs (quod eo dico, ut
artem in familia honesta et in-
genua, haud servili, natam intelli-
gant onmes) excogitavit, iude etiam
])iuaces totas figuratas additis
characteribus expressit. ^) quo in
geuere vidi ab ipso excusa Ad-
50 versaria, operarum rudimentnm,
paginis solum adversis, liaud opisto-
graphis: is liber erat vernaculo
serraone ab anctore conscriptus
anonymo, tituliim praeferens: .Spe-
culum uostrae salutis.') in qnibus
id observatum t'uerat inter prima
artis incunabula (ut uunqnam ulla
simnl et reperta et absoluta est)
nti paginae aversae glutine coni-
60 missae cohaerescent, ne illae ipsae
vacuae deformitatem adferreut.
Postea faginas formas plnmbeis
mntavlt, has deinceps stanneas
fecit, quo solidior minusque
Hexilis esset materia, durabiliorque:
e (juorum t3'pürnm reliquiis quae
snperfuerant conflata oenophora
vetustiora adhuc liodle visuntur
in Laurentiauis illis, quas dixi,
70 aedibus in forum prospectantibus,
habitatis postea a suo pronepote
Gerardo Thoma, quem honoris
caussa nomino, cive claro, ante
paucos annos vita defuncto sene.
Faventibus, ut fit, invento novo
stndiis hominum, quum nova merx,
nunqnam antea visa, emptores
undique exciret cum huberrimo
quaestu, crevit simul artis amor,
80 crevit ministerium, additi familiae
operarum ministri, prima mali
labes, quos inter Joannes qiiidam,
sive is (ut fert suspicio) Faustus
faerit ominoso cognomine, hero sno
infidus et infaustus, sive alius eo
nomine, non magnopere laboro,
quod silentum umbras inquietare
nolim , contagione conscientiae
quondam dam viverent tactas. Is
90 ad operas excusorias sacramento
men mit seinem Schwiegersohn Thomas
Fieterszoon, dieser hinterliefs vier Söhne,
die fast alle die BUrgermeisterwürde be-
kleidet haben (was ich deshalb erwähne,
damit man den Ursprung der Kunst in einer
angesehenen und eingesessenen, nicht
untergeordneten Familie erkenne) — , da-
nach druckte er auch ganze Bildertafeln
mit hinzugefügten Buchstaben, — in dieser
Art von ihm selbst gedruckte Adversaria
habe ich gesehen, die erste Probe seiner
Bemühungen, mit nur gegenüberstehenden,
nicht rückseitig bedruckten Seiten: dies
Buch war in der Volkssprache von einem
unbekannten Verfasser geschrieben , mit
dem Titel: Spiegel onzer behoudenis, —
dabei war dies an den ersten Inkunabeln
der (Buchdrucker-)Kunst beachtet, ^) (wie
ja niemals etwas zugleich erfunden und
vollkommen ist), dafs die Rückseiteu zu-
sammengeklebt wurden, damit nicht eben
jene leeren Flächen einen häfsiichen An-
blick böten.
Darauf änderte er die Holz- in Bleitypen,
diese machte er dann von Zinn, damit die
Masse umso fester weniger biegsam und
dauerhafter wäre: aus den übriggeblie-
benen Resten dieser Typen gegossene alter-
tümliche^) Weinkannen sind noch heute
in jenem obengenannten Hause des Lourens
zu sehen, das auf den Markt schaut und
später von seinem Urenkel Gerard Tho-
maszoon bewohnt wurde, den ich ehren-
halber nenne, einem bekannten Mitbürger,
vor wenigen Jahren als Greis aus dem
Leben geschieden.
Da, wie es zu gehen pflegt, der neuen
Erfindung das Interesse der Menschen gün-
stig war, weil neue, nie zuvor gesehene
Ware Käufer von allen Seiten anlockte
verbunden mit sehr reichem Gewinn, wuchs
zugleich die Liebe zur Kunst, wuchs die
Arbeit,*) neue Bediente kamen in die Ar-
beitsgemeinschaft, — nun begann das Un-
heil — , unter ihnen ein gewisser Johannes,
sei es (wie vermutet wird) Fausttis [Fust],
mit übeldeutendem Beinamen: seinem
Herrn untreu und infaustus (Unglück
bringend), sei es ein anderer des Namens,
darum bemühe ich mich nicht grofs, weil
ich nicht die Schatten der (ewig) Schwei-
genden beunruhigen will, welche schon zu
1) Bernard I, 62. Anm. 1 (nach de Vries p. 21. Anm. 2) fafst diese Punktie-
rung als Paranthese auf, mit grofser Wahrscheinlichkeit, vgl. oben die deutsche
Uebersetzung.
2) Wetter: . . . war man darauf bedacht. Bernard: on remarquait. . .
.i) Wetter: obwohl sehr alt. Bernard hat vetustiora nicht übersetzt.
4) Wetter: das Geschäft. Bernard: le besoin d'etendre ces travaux.
154
Die Qiielleu der Costerlegende
diotus, post(|uam artcm iuiif^en-
doniiii clinractonim, fiisilium typn-
nim poritiani. nuiuNine alia caiu ad
rtMii spectant. porcalnisso sibi visiis
est, i-aptato oportuuu tempore,
quo uon potuit luau^is idoueuni
inveuiri, ipsa nocte quae Christi
iiatalitiis solenais est, qua cuncti
proniiscue liistralibtis sacris operari
100 soleut, clioraginui ouiue typorum
involat, instruiuentorum heriliuin
ei artificio couiparatoruiu siipel-
lectilem couvasat, deinde cum furo
domo se proripit, Anistelodamum
principio adit, iude Cüloniam
Agrippiuam , douec Maguntiaeuin
perventum est, ceu ad asyli aram,
nbi quasi extra telornm jactum
(quod dicitur) positus tuto degeret,
llOsuoramque furtorum apperta offi-
ciua fructnm huberem meteret.
Nimirnm ex ea, intra vertentis anni
spacinm, ad aunum a nato Christo
1442 iis ipsis typis, qnibus Har-
lemi Laurentius fuerat usus, pro-
disse in lucem certum est Alexan-
dri Galli doctrinale, ijuae Gram-
matica celeberrinao tuuc in usu
erat, cum Petri Hispani tractati-
120 bus, prima foetura.
Ista sunt ferme, quae a seuibus
annosis fide dlgnis, et qui tradita de
manu in mauum quasi ardentem tae-
dam iu decnrsn acceperant, olim in-
tellexi , et alios eadem referentes
attestantesqne comperi. Memini
narrasse mihi Nicolaum Galium,
jineritiae mei formatorem, hominem
ferrea memoria et longa canitie
130 venerabilem, quod puer non semel
audierlt, Cornelium quendam biblio-
pegum ac senio gravem nee octo-
genario minorem (qui in eadem
officina subministrum egerat) tanta
animi contentione ac fervore com-
memorantem rei gestae seriem,
inventi (ut ab hero acceperat)
rationem, rudis artis polituram ac
incrementum, aliaque id genus, ut
140 invito quoque prae rei indignitate
lachrymae ernmperent, quoties de
plagio incederat mentio : tum vero
ob ereptam furto gloriam sie ira
ihren Lebzeiten Gewissensbisse gefühlt
haben. Als dieser, zu den Druckarbeiten
eidlich verpflichtet, die Kunst, die 'l'yp^'n
zusammenzusetzen, die Kenntnis des
Typengusses, und was sonst dazu geliört,
erfafst zu haben glaubte, bemächtigte er
sich unter Benutzung günstiger Zeit, wie sie
nicht geeigneter gefunden werden konnte,
gerade in der heiligen Christnacht, in
der alle ohne Unterschied am Gottes-
dienst teilzunehmen pflegen, des ganzen
Typenapparates, i)ackt die Gerätschaften
seines Herrn,') die für jenes Gewerbe
hergestellt waren, zusammen, flieht dann
mit seinem Raube eilends aus dem
Hause, geht zuerst nach Amsterdam, dann
nach Köln, bis er nach Mainz gelangte,
wie an einen Schutzaltar, um dort gleich-
sam fern vom Schals '■') (wie man sagt) in
Sicherheit zu leben und nach Eröffnung
einer Werkstatt reiche Fracht seines Dieb-
stahls zu ernten. Gewifslich ist ans ihr
innerhalb einem Jahre, nämlich bis zum
Jahr n. Chr. Geb. 1442, mit genau den-
selben Typen, welche in Haarlem Lourens
benutzt hatte, des Alexander Gallus Doc-
trinale veröffentlicht worden, eine Gram-
matik, welche damals sehr viel gebraucht
wurde, zusammen mit des Petrus Hispa-
nus Traktaten, das erste Erzeugnis.
Das ist es etwa, was ich von bejahrten
glaubwürdigen Greisen, die ebenfalls die
Ileberlieferung von Hand zu Hand wie die
brennende Fackel im Herablauf empfangen
hatten, einst gehört habe, und dafs auch
andere ebendasselbe berichten und be-
zeugen, habe ich erfahren. Ich erinnere
mich, dafs mir Claes Gael, der Bildner
meiner Jugend, ein wegen seines eisernen
Gedächtnisses und grauen Haares ver-
ehrungswürdiger Mann, erzählt hat, wie er
als Knabe nicht einmal nur gehört hat, dafs
ein gewisser Cornelis, ein Buchbinder und
hochbetafft, nicht unter 80 Jahren (welcher
in derselben Werkstatt niederen Dienst
getan hatte), ^i sich mit so grofser Erbitte-
rung und Heftigkeit der Reihenfolge der
Begebenheiten erinnerte, der Idee der Er-
findung (wie er von seinem Herrn erfahren
hatte), der Verfeinerung und Fortbildung
der noch rohen Kunst und anderes der
Art, dafs ihm auch wider Willen aus Ent-
rüstung darüber") die Tränen hervor-
1) Wetter: die Geräte und Werkzeuge. Bernard: fait un paquet de ce
qu'il y a de plus precieux [!] parmi les Instruments.
2) Wetter: aufser dem Pfeilschafs.
3) Wetter: Aushelfer. Bernard: qui avait ete employer dans cet atelier.
4) Wetter: der Unwürdigkeit des Vorfalls wegen. Bernard hat dies au8-
gelassen.
vou G. IL Müller 155
cxardescere solere seuem, ut etiain brachen, so oft die Kede auf den Dieb-
lictoris exempliim enm fuisse edi- stahl kam, dafs dann aber wepeu des durch
• turnm in plaj^larium appareret, si Dieberei geraubten Ruhmes der CTreis sich
vita illi siiperfuisset: tum dcvovere so zu erregen pflegte, dafs er sogar einem
consuevisse diris ultrieibas sacri- Liktor gleich gegen den Dieb vorgehen zu
legum Caput, noctesque illas dam- wollen schien,') wenn er noch am Leben
150 nare atque execrari, qnas una gewesen wäre; dafs er dann das verruchte
cum scelere illo, communi in Haupt den rächenden Furien zu weihen
cubiculo aliquot meuses exegisset. und jene Nächte zu verdammen und zu
Quae non dissonant a verbis Qui- verfluchen pflegte, '■') welche er zusammen
rini Talesii ("os eadem fere ex mit Jenem Schurken auf gemeinsamer
ore librarii oiusdem se olim ac- Lagerstatt einige Monate lang verbracht
cepisse mihi confessi. hatte. Das weicht nicht von den Worten
des Bürgermeisters Quirin Dirkzoons ab,
der mir bezeugte, dafs er fast ebendas-
selbe aus dem Munde des gleichen Buch-
händlers einst erfahren habe.
III. Die vier Quellen des Junius.
Von den oben genannten vier Quellen:
1. Zeugnisse anderer Schriftsteller,
2. Glaubwürdigkeit der alten Ueberreste,
3. Urteil des eigenen Auges,
4. mündliche Ueberlieferung der Vorfahren,
sind die drei letzten sofort zn erkennen. Die 4., die mündliche
Tradition, nimmt den breitesten Raum ein. Sie setzt sich zu-
sammen aus:
dem allgemeinen Zeugnis der elirwürdigen Greise und ihrer vorauf-
gehenden Gewährsmänner,
dem der beiden namentlich genannten Personen: Nicolaus Galius
und Quirinus Talesius, deren Gewährsmann Cornelius ist,
der Familienüberlieferung der Nachkommen Costers , von denen
Gerardus Thomas kurz vor Junius' Niederschrift starb.
2. und 3., nicht nur äufsere Zeugen: das Haus und die Werk-
statt, ferner die aus den Ueberresten gegossenen Weinkannen, sondern
auch innere Beweise, die Junius vorliegenden adversaria, an denen
er seine Beobachtungen angestellt hat.
Dafs 1., Zeugnisse anderer Schriftsteller, fehlt, nimmt nicht
Wunder, obwohl es Junius von van der Linde in der ihm eigenen
Weise vermerkt wird.3) Die Tatsache, dafs wir es in der Haarlemer
1) Wetter: das Amt des Henkers übernommen haben. Bernard: qu'il
disait, (ju'il ferait volontiers i'office de boiirreau.
2) Wetter: die schrecklichsten Verwünschungen gegen ihn ausstiefs.
3) Costerlegende S. 101: een akelig boek , te akeliger omdat het veel
gezonder werk van Luigi Guiccardini reeds door hem gebruikt had kunnen
worden. Gerade bei diesem, welches in dem von den .Spaniern damals be-
setzten Antwerpen gedruckt und Philipp IL gewidmet war, möchte man eine
Kenntnis des Junius am wenigsten für wahrscheinlich halten. — van der Linde
setzt z. T. nur die von Wetter u. and. vorher angewandte Art, die Streit-
frage zu behandeln, fort. Ebert (Hermes 182;i. IV. S. 04) betonte schon die
Notwendigkeit rein historischer Forschung aus der Sache selbst.
156 Die Quellen der Costerlegeiide
Costerilberlieferung: mit einer bekannten lokalen Tradition zu tun haben,
erhellt wie keine andere aus einer hs. Kintrag;un}; der Mitte des
16. Jahrhunderts,') aus den Angaben des Luip;i (luicciardini (1566), 2)
dem zwoilVllos keine apologetische Tendenz zuzuschreiben ist, und
der beiden llaarlemer van Zuren'') und Coornhert^) (1561). Inlialtlieh
entsprechen sie völlig dem Bericht des Junius.-') Da dieser auf Grund
1 ) Meerman , origines typographicae 1 , 144: iu einem Exemplar der
historia Alexandri der Haarleuier Stadtbibliothek, welches an einem Coster-
scheu Spiegel angebunden ist, hiutend: die my diet boek geschonckeu heeft,
heeft my gheseyt, dat het binnen Ilaarlem gedruckt es; waiit dus i)lacli men
van outs te drucken. Die Ilaiidscliril't sei die der Mitte des lO. Jahrhunderts.
2) Descrittionc di tutti i Paesi bassi l-idtl )). ISO. In questa terra uon
solo per voce publica de gli habitatori e di altri Ilollandcsi, ma ancora per
alcuni scrittori e i)cr altre meinorie, si truova che fii primamente iuventata
l'arte dello imprimere e stampare letcere e caratteri in fuglio al modo d'oggi,
impero venendo Tautore a morte inuanzi, che l'arte t'iisse in perfettione e
consideratione, il servidore sno (sccondo dicono) andö a dimorare a Maganza,
ove dando lume di (|uella scienza, fu raccolto allegramente, e quivi dato
Opera con ogni diligentia a tanto negotio , ne vennero all' intera notitia e
total" perfettione, onde e poi volata e iuveterata la fama, che di quella citta
sia uscita l'arte e la scienza della stampa: quel che ne sia alla verita, non
posso, ne voglio guidicare, bastandomi d'haverne tocco un motto, per uon
progiudicare a questa terra e Regione.
3) Drucker und zeitweise Bürgermeister in Haarlem 1517 — 91, in einem
Dialügiis de prima . . . artis typographiae inventione, der verloren gegangen
ist, dessen Titel, Vorwort und Einleitung aber Peter Scriverins noch lt;28
vorgelegen hat (vgl. dess. Laure-Crans voor Laurens Coster 1628. S. 80). Die
Worte lauten in der Widmung: Caeterum hac teneat velim Amplitudo tua
N. N. in hac urbe nostra Harlemensi prima esse jacta opificii huius praeclari
fundamenta, rudia fortasse, sed tamen prima, tlic nata et in lucem edita
Typographica est (quod Maguntinensium pace dictum velim) suisqne membris
formata, ut succrescere posset: ac diu certe, ut nuper nati infantes solent,
tractata figureataque sedulo, multosque hie annos intra privates tantum parietes
stetit, qui sunt modo, quamquam ruiuosi. tamen adhuc salvi et incolnmes,
tanto pridem partu suo orbati ac spoliati misere .... Der Dialogus, Zurenus
Junior betitelt, sollte darüber den ausführlichen Bericht bringen.
4) Des van Zuren Geschäftsgenosse, 1522 — 9it, in der Einleitung zu einer
niederländ. üebersetzung von Ciceros de officiis, welche er 1561 Bürgermeister
und Rat der Stadt widmete; die Worte lauten: My is menichmael in goeder
trouwen gheseydt . . ., dat de nntte conste van Boecprinten alder eerst alhier
binnen Haerlem gheuonden is, hoe wel nochtaus in een seer ruyde maniere, . . .:
welcke conste namaels van een onghetrouwe knecht ghevoert zijnde tot Mens
alsoo seere aldaer verbetert is, ende daer ooc die Stadt ouermidts het eerste
verspreyden, in sulcken name van d'eerste vindinge dier consten ghebracht
hefft, dat onse medeburgheren so luttel gheloofs hebben waneer sy dese eere
den rechten vinder toe scrijuen, als dit wel door onwederspreckelijke ken-
nisse alhier van velen ghelooft ende onder de ghemeene oude burgherije
ontwijfelijcken gheweten werdt . . . ende ick het voorschreuen oock vastelijck
gheloue door tgheloofwaerdighe ghetuyghenisse van seer oude statige ende
graenwe hoofden, die my niet alleenlijck tgheslachte van den inuentoor alhier
maer oock diens name ende toename dicwils ghenoemt, d'eerste groue ma-
niere van drucken vertelt, en des alder eerste printers wooninghe metten
vingheren eertijts ghewesen hebben. van der Linde Costerlegende 1870 '■'.
S. 87 f. Engl. Üebers. Hesseis', the Haarlem legend S. 50.
5) Dafs der Erfinder vor dem Anwachsen der Kunst gestorben sei, wie
Guicciardini sagt, ist nicht als etwas besonders Ergänzendes anzusehen, es
liegt unausgesprochen auch in Junius Bericht.
von G. II. Müller 157
seiner eigenen Nachforschungen in der Lage war, so ausführlich zu
berichten, dachte er nicht daran, jene noch zu erwähnen, mag er sie
nun gekannt haben oder nicht. i) Da ins einzelne zu suchen, geht
zu weit.
Zur Beurteilung von 2. — 4. sind für uns die entscheidenden Ge-
sichtspunkte : l.äfst sich schon aus Junius Bericht ein einwandfreier
Zusammenhang und Beweis für seine Richtigkeit entnehmen? und: wie
werden seine Angaben sonst durch urkundliche Nachrichten bestätigt
oder berichtigt?
Wir gehen seinen Quellen im einzelnen nach.
Was 1. die fides veter um monumentorum betrifft, so ist kein Grund,
an der Identität des in der Stadt Haarlem bekannten Hauses am
Markte zu zweifeln, welches Coster und seine Familie bis zu dem
erst zu Junius Zeit gestorbenen Gerardus Thomas (und weiter) bewohnten.
Das Haus war in ihrer Hand geblieben. Ebenso wenig an der Tat-
sache, dafs sich in ihm — wie nach Scriverius später noch 2) — eine
Werkstatt befand, in welcher Coster seine Arbeiten vollführt haben
sollte. 3) Junius führt diese fabrica als einen Beweis dafür an, dafs
früher das ganze Gebäude (aedes) satis splendidae gewesen sein müsse.
Auch diese Bemerkung ist wohl das Ergebnis einfacher Beobachtung.^)
Schwieriger ist die Frage der altertümlichen Weinkannen, welche
aus den Ueberresten der Metalltypen Costers gegossen sein sollen und
damals zu Junius Zeit in der Tat in jenem Hause zu sehen waren.
(An anderer Stelle der Batavia hat Junius Abbildungen bemerkenswerter
Funde beigebracht.^) Hier leider nicht.) Sie sind bald verschwunden,
schon Scriverius sah sie nicht mehr. 6) Ob man nicht aus ihrer Form
hätte kunstgeschichtlich auf die Zeit ihres Gusses schliefsen können?
Jedenfalls aber haben wir es hier mit einem Stück Familienüberlieferung
zu tun, das nicht kurz von der Hand zu weisen ist.') Aus irgend
einem Grunde mufs man gerade diese Erbstücke mit einer dahin-
gehenden Erinnerung verknüpft haben. Ohne besonderen Grund ist
1) Dies dürfte wahrscheinlicher sein als Scriverius' Vermutung (S. 31),
Juciiis habe das meiste aus Zurenius. — Dem Junius folgte zuerst P. Bertius,
ihm trat Serarius entgegen , diesem Scriverias. (S. 94.) „Temoignages" aus
dieser ältesten Zeit ferner bei de Vries p. 192if.
2) S. 3i). Marginalnote: prospectantes In forum et curiam; nunc in duas
tresve domus partiti ac divisi. Ipsum typographeion antiquum ad clariss.
J. B. Dobbium pertinet, habitatum hodie a bibliopego.
3) In der lateinischen Uebersetzung des Scriverius (J. Chr. Wolf, Monu-
menta Typogr. I. 1740. S. 251 Anm.) wird bemerkt: iucolumis uti adhuc hodie,
quaoquam mutata et dimiuuta. In F. Allan, Geschiedenis en Bescbrijving van
Haarlem I.D. 1874. S. 152ff genaueres hierüber und über die Gedenkzeicheu.
Jetzt steht nichts mehr von dem alten Gebäude.
4) Znrenius hatte die parietes als ruinosi („bonwfallig" übersetzt Koning
S. 321) bezeichnet. — Eine Abbildung in Seiz, Het deerte Jubeljaar 1740.
5) S. 114—122. 286. 314. 308.
6) S. 21. Anm.: postea (nach 1568) ob varias turbas tenebris involuta.
7) van der Linde Gutenberg S. 360: der Schenkwirt Gerrit Thomas kann
demnach allerdings weinkannen seines (ur?) grofsvaters, der ebenfalls Schenk-
wirt war, besessen haben.
158 Dio Quellen der ('ostcrlegende
diese Verbindung nicht entstanden. Mehr lilfst sich aber von hier aus
niclit sagen. Sind in der Tat Metalltypen zu den Weinkannen um-
gesehmolzen, so beweist dies noch nichts von der Behauptung, es
seien dieses erste Typen und Coster ihr Erfinder gewesen.
Die adversaria ferner, welche Junius selbst gesehen und be-
schrieben hat: pinaces totas figuratas additis characteribus, . . . paginis
soluni adversis, haud opistographis, . . . paginae aversae glutine com-
missae, — das besondere Exemplar, welches Junius vor Augen hat:
ein speculum humanae salvationis in liolländischer Sprache, also eine
der Ausgaben des spiegeis onzer behoudenis,i) — auch sie genügen
so nicht als Beweisstück für die ganze Behauptung. Wir müssen zu-
geben, dafs zu Junius Zeit bereits xylographische Drucke in Haarlem
aufbewahrt wurden; vielleicht war der hier erwähnte einer von den
noch nicht aufgeklärten xylo -typographischen Mischdrucken. 2) Wir
müssen auch anerkennen, dafs Coster als der Drucker dieses spiegeis
galt, und durchaus für möglich lialten, dafs er „die Kunst" verstanden
und geübt hat. Wir müssen uns aber ebenso sicher die kritische
Freiheit wahren, diese adversaria erst dann als feste Beweisstücke ein-
zustellen, wenn sie den übrigen Bau wirklich zu stützen geeignet sind.
FAne Herkunft des dem Junius bekannten spiegeis aus dem Costerschen
Nachlafs würde schon eher etwas beweisen, wird aber nirgends be-
hauptet. Die Naclikommen hatten kein solches Beweisstück, sie würden
es nicht verborgen und Junius noch weniger es verschwiegen haben.
Die ganze Zurückftihrung auf die für das Jahr 1440 behauptete Er-
findung schwebt in der Luft. Junius nennt die adversaria die prima
artis incunabula und gibt damit seine allgemeine Auffassung von einem
engen Zusammenhang zwischen den wirklichen Erzeugnissen der ars
imprimendi und deren xylographischen (resp. halb-xylographischen)
Vorläufern zu erkennen. Die gleiche Ansicht vertritt Scriverius noch
bestimmter. 3) In welchem Mafs beide eine für ihre und die vorher-
gehende Zeit 4) geltende allgemein verbreitete Anschauung aussprechen,
verdient, im Zusammenhang untersucht zu werden. Für die Holländer
und ihren Anspruch auf die Priorität könnten wir, wenn anderes ver-
sagte, hierin ein sehr zu beachtendes Moment erblicken, welches die
Selbstverständlichkeit ihres Anspruches beleuchtete.
1) Ueber das Exemplar des spiegeis, welches jetzt im Haarlemer städtischen
Museum aufbewahrt wird, vgl. Bernard I, 2:1. Aum. 1. Hesseis, Haarlem tbe
birtbplace S. 2«. Nr 4.
2) Hesseis S. 25. Nr 1. S- 26. Nr 3. Schreiber Manuel de l'amateur de la
gravnre sur bois T. 4. p. lUif.
3) Er wollte sogar nach dem ältesten ihm bekannt gewordenen Tafel-
druck als das Jahr, ex quo detecta est et in lucem prodiit laudabilis et exi-
mia ars typographica, 1428 ansetzen und hätte gern bereits jenen Druck
Coster zugesprochen, Laurecrans S. 97. Nach Delitzsch im „Orient" 1840, II.
Sp. 409 lautet die Uebersetzung aus der Chronik der franz. u. ottoman. Herrscher
des Rabbi Joseph ha Cohen: ich habe ein Buch gesehen, welches zu Venedig
im Jahre 1428 gedruckt war.
4) van der Linde Costerlegende S. 128 gibt die Schlufsschrift eines Druckes
von Johann Trechsel aus Lyon, zwischen 14s8 und 1499, wieder, in welcher-
dieser Zusammenhang ebentalls behauptet wird.
von G. 11. Müller 159
Wenden wir uns nun zu Junius ausfülirlichster Quelle, den münd-
lichen Berichten seiner Zeitgenossen und näheren Bekannten. Die-
jenigen, auf welche er sich mit Namen beruft, sind :
1. Nicolaus Galius, „pueritiae mei formator, homo ferrea memoria
et longa canitie". Als seinem trefflichen Lehrer neben anderen trägt
Junins ihm einmal Grüfse auf, in einem Briefe an den damaligen
Rektor des Haarlemer Gymnasiums Jacobus Meister, ebenfalls seinen
Lehrer.^) Von Claes Lottijnszoon Gael ist wenig bekannt. Er
war in den Jahren 1531, 1533 und 1535 Schöffe der Stadt, sein Vater
Lottijn Claeszoon Gael hat noch 1498 gelebt.-) Junius hat es nicht
für nötig gehalten, seinen Lehrer unter die ingenia Hollandiae in
cap. XVII aufzunehmen, ein Beweis für seine Objektivität.
2. Quirinus Talesius (Quirijn Dirkszoon),^) er lebte 1505 (1506?)
— 73, ein jüngerer Freund des Erasmus, sieben Jahre sein amanuen-
sis und von ihm sehr gelobt, bereits 1531 Syndikus in Haarlem, zu-
erst 1537 Bürgermeister, wie des öfteren in der Folgezeit, so auch
1567 — 70, als Junius an seinem Werk arbeitete. Er wurde wegen
seiner Klugheit, Geradheit und Sparsamkeit geschätzt, ■*) er war wie
Junius katholisch geblieben'') und mit ihm durch Freundschaft ver-
bunden, wie ihr Briefwechsel bezeugt.
3. Ueber Cornelius (Cornelis) liegen ebenfalls eine Reihe sicherer
Daten vor. Er war sowohl Buchbinder'') wie Buchhändler,'') war aber
auch Kalligraph, wenn nicht Miniaturmaler.^) Während über seine
Geburtszeit nichts zu ermitteln ist — im Jahre 1474 erscheint er
1) Oosten de Bruyn, p. 395. Ein Datum ist nicht genannt, man vgl. aber,
was von dem Inhalt bei Oosten a. a. 0. gesagt ist.
2) Meerman I, 57. Anm. e. van der Linde, Costerlegende S. 159; Gutenberg
S. 367.
3) Meerman I, 57. Anm. f. Koning, Uitvinding S. 34L van der Linde Coster-
legende S. 1(55 f. (Hesseis S. 101 f.); Gutenberg S. 36y.
4) Koning a. a. 0.
5) Da er bei der Eroberung Haarlems durch die Spanier mit seiner Familie
umkam, wird er in Opraeers Martelaars-boek als Märtyrer des katholischen
Glaubens bezeichnet.
G) Für die grolse Kirche von Haarlem band er Bücher ein, laut Ein-
tragung in deren Rechnungsbüchern 1474, 1485, 1487, HOB, 1503, 1510, 1512
und 1515. 1517 wird ein Gisbert für diese Arbeit bezahlt. Koning, Verhan-
deling S. 347. Wetter S. (>31. van der Linde Costerlegende S. 160. Gutenberg
S. 367. Inschrift über eine Bezahlung an ihn im Jahre 1474, auf einem
Rechnungsbuch der Haarlemer Kirche Meerman Bd II. Tat". VI. Zum Bindeu
hat er eines der sog. Costerschen Donatt'ragmente benutzt.
7) Seiz, Het deerte Jiibeljaar 1740 S. 90 hat zuerst die Eintragung ver-
öffentlicht, welche auf einem 14S5 bei Jac. Beilaert in Haarlem gedruckten
Bartholomeus de Glanvilla, Van de proprieteyten der dingen am Schlüsse ge-
schrieben ist: Item, gecofr te Harlera in de criiysstraet tot Cornelys boeck-
hinder int jaer MCCCC ende LXXXXII in Meye . . . (Kenntnis der Notiz
bereits bei Scriverins p. 92). Auch das Donatfragmeat im Bucheinband be-
weist, dals er mit Donaten handelte.
^) In Ablafabriefe jener Kirche malte er in den Jahren 1507, 150S nnd
1510 die Initialen. Koning, Bijdragen tot de geschiedenis der boekdrukkunst
181S I, 84. Wetter S. 617 usw.
IGO Die Quellen der Costerlegeude
als selbständiger Handwerker — , steht sein Todesjahr fest: 1522.1)
Seine Witwe überlebte ihn bis zum Jahr 1525, sie starb, wie es scheint,
in Armut.'-)
Von Coruelis berichtet Junius: (jui in eadem ofllcina subministrum
egerat. Die Kette wäre also geschlossen und eine sichere Tradition
da? Die Nachricht kann nur von Cornelis selbst herrühren, sie ist
unmöglich für eine Erfindung zu halten. Einzelheiten der Diebes-
geschiclito (Mhärtcn sie: Cornelis hatte nur eine untergeordnete Stellung
inne gehabt, mit dem Druck selbst nichts zu tun (er ist später nicht
Drucker), er würde das und seine eigene Arbeit bei Coster als
„eidlich verpflichtet" nicht unerwähnt gelassen haben. Noch weniger
konnte für Junius dieser Stützpunkt seines Berichtes aufser Betracht
bleiben, er liatte ihn einfach nicht. Hier ist das argumentum e silentio
durchaus zwingend, andererseits das, was über Cornelis selbst berichtet
wird, von gröfserer Wahrscheinlichkeit, soweit es sonst standhält.
Der Hinweis: ut ab hero acceperat (Z. 137), auf dem die Rück-
führung bis Coster selbst beruht, ist nun aber eine in Klammern ge-
setzte, erklärende Zwischenbemerkung des Junius und in dessen Sinne.
Festgestellt ist mit ihr noch nichts, am wenigsten in der Richtung, ob
sich der dem Cornelis in Summa rekapitulierend (Z. 136 — 139) in den
Mund gelegte Bericht mit der voraufgehenden ausführlichen Erzählung
des Junius (von Z. 1 bis 120) inhaltlicli völlig gedeckt hat. Das, was
auf Cornelis sicher zurückzuführen ist, folgt am Schlüsse (Z. 140 — 152).
Diese Sonderstellung durch Junius deutet doch zweifellos daraufhin,
dafs er hier ihm näher bekannt gewordene Einzelheiten für sich
bringen will. Deren historischer Kern ist klar: die Notiz, dafs Cornelis
mit einem älteren Haus- und Werkstattgenossen, welcher sich dann
als Dieb zeigte, einige Monate die Lagerstatt geteilt hat. Man kann
keinen Grund nennen, warum sie hier eingedichtet sei. Ob auf Cornelis
auch der Name des Diebes zurückzuführen ist, wird sich nicht be-
haupten lassen, ist auch nicht weiter wichtig. „Johann" besagt noch
wenig. Ob „Fust", ut suspicio fert sive alius eo nomine, so fragte
man sich später. So bleibt: ein Diebstahl an den Geräten des Herrn
der Werkstatt war geschehen, und zwar in der Zeit, als Cornelis dort
ein Unteramt versah; ob in der Zeit, als er mit dem Johann ein Lager
hatte, also in seiner Jugend, ist nicht gesagt; dafs der Diebstahl erst
später vorkam, ist also ebenso möglich.
Die Nachrichten des Cornelis hat Gael als puer, und zwar: non
semel von ihm erzählen hören. Ebenso hat Dirkzoon eadem fere aus
dem Munde desselben Mannes vernommen, wie er dem Junius bezeugte.
Haben wir hier eine von vorn herein zuverlässige Weitergabe? Mehrere
Fragen kommen uns sofort: „mihi confessi" (Z. 156), — also auf seine,
Junius', Ausforschung und Auseinandersetzung hin? „eadem fere", —
1) Im Rechnungsbuch der Kirche der Vermerk Über das Auswerfen seines
Grabes. Koning a. a. 0.
2) Ebd.
von G.H. Müller 161
das klingt nicht gerade sehr sicher. Dirkzoon gegenüber haben wir
uns Junius als den aktiven zu denken, welcher dessen ungefähre Er-
innerungen an Cornelis herauszuholen suchte. Und die Vermittlung
des Gael: wann hatte Junius ihn gehört? Während er Dirkzoon noch
persönlich hat befragen können, war es bei Gael nicht mehr möglich.
,,Bildner meiner Jugend, wegen seines eisernen Gedächtnisses und grauen
Haares verehrungswürdig," sagt er von ihm. Ersteres ist wohl zu-
gleich ein Ausdruck des Dankes für seinen Lehrer, der auf ihn grofsen
Eindruck hinterlassen, letzteres aber sichtlich eine starke Outiierung.
Junius vereinigt zweierlei: von seinem Lehrer hat er die Er-
zählung geliört (wie sich im folgenden weiter bestätigen wird), dieser
Lehrer ist alt geworden. Aber war er es schon damals, als er den
Schülern, unter ihnen Junius, von Cornelis berichtete? Und warum
wird das „eiserne Gedächtnis" so betont?
Die Vermutung liegt doch sehr nahe: Junius selbst hat sich trotz
seines guten Glaubens an Recht und Wahrheit dessen , was er be-
richtet, i) bereits Gedanken gemacht über die Möglichkeit der chrono-
logischen Einheit. Er hält es für nötig, eventuellen Einwendungen
vorzubeugen, indem er die Eigenschaft seiner Zeugen als senes —
nicht nur in der allgemeinen Bezeugung (Z. 1 and 121), sondern auch
bei der Erwähnung des Gerardus Thomas (Z. 76), des Cornelis (Z. 131 f.),
des Gael nicht zum wenigsten (Z. 127) , dessen gutes Gedächtnis als
ganz besonders stark gerühmt wird, — geltend macht. Die Absicht
ist unverkennbar.
Welche Zahlen galt es für ihn zu vereinigen? Junius nennt im
ganzen drei:
vor 128 Jahren lebte Coster (Z. 8f.),
bis zum Jahre 1442 wurde das Doctrinale des Alexander Gallus
zusammen mit des Petrus Hispanus Traktaten gedruckt (Z. 114),
Cornelis war nicht unter 80 Jahren gewesen, als Gael ihn erzählen
hörte (Z. 132).
Letzteres müssen wir von vornherein als eine bedingte Angabe
werten , die sich nach einer anderen gerichtet hat. Es liegt ein Ver-
gleich zu Grunde. Die Zahl 128 weist, wie allgemein anerkannt ist,^)
direkt auf das Jahr 1440. Die Umschreibung des Datums mag eine
schriftstellerische Sonderbarkeit des Junius sein. 1442 schreibt er aber
aus. Ob es mit dieser Zahl eine besondere Bewandtnis hat? „nimirum
; . . certum est" (Z. 112 — 120). Wem? Junius? bereits seinen Ge-
währsleuten? Auch hier müssen wir eine feste Nachricht vermuten. Es
ist ein dem Coster zugeschriebener Druck mit einem Doctrinale ver-
1) Aus diesem Gefühl heraus erklärt sich die Art, wie er zur ' Eiu-
leitUDg (p. 25.Sf.) und nach Beendigung (p. 257 f.) seines Berichtes von der
Konkurrenz mit Mainz urteilt, und zwar in sehr versöhnlicher Art, z. B. :
laudem in clarissimam Germaniae urbem velut aliam in faniiliam transisse,
eine „verwandte" Familie meint er.
2) Von Scriveriiis an (8. 19. ^30). P^iue Anmerkung van der Lindes, Guteu-
berg S. 3.55. Anni. 2.
XXVIII. 4. 12
1 62 Die Quollen der Costerleg^eude
glichen wordeu, man kam — mit ZuliiU'cuahme der Diebesgeschicbte
— zu dem Resultat, das Doctrinale sei der Nachdruck. Dafs dies in
Mainz gesclielien sei, mufs dahingestellt bleiben, dort safs der Gegner.
Aber auch, dafs das Doctrinale ein Nachdruck war, müssen wir eher
bezweifeln als glauben. Junius oder der über den Vergleich zuerst
Berichtende hat das Doctrinale (in Junius' Latein) prima foctura ge-
nannt, damit ist die Beobachtung einer deutlichen Unvollkommenlieit
und sozusagen Anfangerarbeit ausgesprochen. Wie, wenn mau da
einen der (Costerscheu) Mischdrucke mit einem reinen Holztafeldruck
verglichen hätte? der zeitlich vor aufgeht! So erklärte sich die be-
stimmt ausgesprochene Jahreszahl 1442 am einfaclisten. i) Das für
145] und schon 1445 bezeugte, mit „gelte eu moUe" gekennzeichnete
Druckwerk aus Brügge , von dem Abt Jean le Robert zu St. Aubert
in Cambray berichtet, 2) war ein Doctrinale. 3)
Die Zahl 1440 hat eine zu deutliche Parallele mit dem ältesten
für Gutenberg bezeugten Datum , als dafs sie ohne weiteres glaub-
würdig scheint. Zumal wir vor der merkwürdigen Behauptung stehen,
dafs so, wie der Verlauf der Ereignisse hier in dem zusammen-
hängenden Bericht dargestellt wird, sich in der Tat alles im Jahre
1440 abgespielt haben müfste: Coster lebte 1440 in Haarlem (Z. 8),
er ging einmal im Gehölz spazieren (Z. 25), erfand zum ersten Male
die Einzeltype (Z. 28), vervollkommnete (Z. 36, 62), vergröfserte sein
Geschäft (Z. 80), am Weihnachtsabend stahl ihm ein ungetreuer
Knecht choragium omne typorum (Z. 100). Ein sehr gedrängter Ver-
lauf!^) Es scheint doch, als ob die beiden Jahre 1440 und 1442
durchaus in Beziehung gebracht werden sollten und dabei diese Daten
ihren Platz finden mufsten: die Erfindung genau 1440, die Tat des
Diebes zu Weihnachten, dessen Flucht, der Nachdruck bis genau zum
Jahre (ad) 1442.
Von einer Seite aus sind wir nun in der glücklichen Lage, eine
bestimmte Richtung in die Zahlenordnung hineinzubringen, gerade
im Anschlufs an die Vergleichszahl: mindestens 80 Jahre des Cornelis.
Dafs dessen Todesjahr 1522 feststeht! Er mufs also im Jahre 1440
82 Jahre jünger gewesen sein und doch in einem Alter, welches ihn
befähigte, in Costers Werkstatt ein Unteramt zu verrichten. Und wenn
wir im äufsersten Falle an seine früheste Jugend als heranwachsender
Lehrling denken, dann wäre er doch bei seinem Tode mindestens
1) Nach einer brieflichen Mitteilung hält GR. Schwenke es eher für
mögjhch, dafs 1442 auf einem fehlerhaften Impressum (xlij für xcij) beruht.
[Allerdings ist ein solcher Druckfehler weder in einem Doctrinale noch in
einem Petrus Hispanus nachgewiesen. Dafs beide je zusammen gedruckt sein
sollten, ist ausgeschlossen; wenn sie zusammen existierten, war es in einem
Mischband. Die Möglichkeit eines (xylographischen) Doctrinale von 1442
ist allenfalls zuzugeben, ein Petrus Hispanus aus dieser Zeit kommt nicht in
Frage. P. S.]
2) Wetter S. 542. Gutenbergfestschrift (in 4°) S. 25.
3) Diese Tatsache ist anzuziehen, auch wenn noch nichts bestimmtes
darüber zu sagen ist, ob dies Doctrinale ein Iloiztafel- oder Metalldruck war.
4) Wir brauchen nur an Gutenberg zu denken.
von G. II. Müller 163
ca. 95 Jahre gewesen. Ausgeschlossen ist das natürlich nicht!
Aber welches Gewicht könnten wir dann auf seine Erinnerungen legen,
in welche die Anfänge der Costergeschichte verankert sind , wenn er
12 — 15 Jahre alt war? Junius rechnet Jedoch anders. Er geht von
dem \'erliiiltnis zu Gael aus. Wenn Cornelis nicht mindestens 80 Jahre
gezählt hat, konnte Gael nicht mehr die Nachrichten von ihm haben!
Junius hat eine runde Berechnung gemacht, wir können sie uns so
denken: von dem Todesdatum des Cornelis wufste er selbst nichts,
obwohl es in seine Jugend fiel,i) den Zeitpunkt der Erzählung in
Gaels Anwesenheit setzt er in dessen Jugend, und zwar, wie ich für
wahrscheinlich halte, auf Grund einer Angabe des Gael selbst; dessen
Jugend fällt aber vor 1500, wir brauchen nur die obigen Daten
(S. 159) anzusehen und uns zu erinnern, dafs Gael in Junius' Schulzeit
sein Lehrer war, ca. 1520 — 25. War Cornelis um 1440 in einem
Alter, dafs ihn nach Junius Auffassung zur Aufnahme und Ueber-
lieferung der Costererzählung befähigte, also 20—25 Jahre alt, so
gegen 1500 80 — 85 Jahre , also gerade Junius' Vergleichszahl! Diese
Rechnung des Junius wird aber durch das genaue Todesdatum Gaels:
152 2 durchkreuzt. Wenn er gegen 1500 schon 80 — 85 Jahre zählte,
dann bei seinem Tode 100 — 110!! Ausgeschlossen ist das natür-
lich nicht! nur würde niemand, der sicher gehen will, auf diesen Ge-
dankengang seine Beweisführung aufbauen. (Hesseis läfst dies Argu-
ment daher auch fahren.)-^
Dafs sich Junius' chronologische Ordnung auf Berechnung und nicht
auf authentische Daten stützt, ist hiernach klar. Wir müssen also alle
seine Angaben, denen wir einen historischen Wert zuerkennen, aus
ihrem Zusammenhang herausnehmen, sobald er nicht gesichert ist.
Vielleicht gewinnen dann manche Einzelheiten eine gröfsere Bedeutung
und in anderer Zeit mehr Wahrheit.
Summieren wir nun, ehe wir uns zu der Frage der Einheitlichkeit
und dem Gehalte der grofsen Erzählung selbst wenden, die bisherigen
Ergebnisse:
Identität des Familienhauses;
Zusammenhang des Familienerbstückes der Weinkannen mit irgend-
welchen Ueberresten von Typen ;
Vorhandensein von Holztafel- bezw. Mischdrucken, von denen ein
Spiegel onzer behoudenis Junius vorlag und deren Herstellung
Coster zugeschrieben wurde;
Mündliche Tradition durch Cornelis (f 1522) auf Gael und Dirks-
zoon; Mitteilungen an Junius in dessen Jugend durch Gael, bei
Abfassung der Batavia durch Dirkszoon:
Beschäftigung des Cornelis in seiner Jugend, bezw. jedenfalls vor
1474, in Nebenarbeit bei Coster, jedoch nicht als Drucker;
1) 1522 war Junius 11 Jahre alt. van der Linde Gutenberg S. 368 meint:
Junius mufs sogar den Cornelis gekannt haben.
2) Haarlein S. 56. Doch glaubt er an das Jahr 1446, (über dieses s. im
folgenden).
12*
1<»4: Die Quellcu der Costerlegendc
Vorkommen eines Diebstahls an den Geräten Costers durch einen
Aufgestellten, ^velcller mit Cornelis einige Monate das Lager teilte
und Johann geheirsen haben soll: Zeit des Diebstahls an einem
>Veihnachtsabend, Jahr unbekannt;
Möglichkeit eines Doctrinale Alexandri Galli (cum tractatibus Petri
Hispani) vom Jahre 1442;
Völliges Versagen des chronologischen Zusammenhanges, sobald wir
weiter als etwa 1500 hinaufgehen wollen.
IV. Junlus' ausführliche Erzählung (Z. 8 — 156).
Von Junius' ausführlichem Berichte können und müssen wir nun
sofort ein gut Teil Auflage abheben, als kritisch durchaus wertlos.
Einmal die ganze antik-rhetorische Verbrämung und die von
hier aus in den Geschichtsverlauf und die Einzelheiten hineingetragenen
Ausschmückungen und Verbildungen. 8ie sind bereits dem einen Zeugen
des Junius, dem Gael, zuzuschreiben. Der Passus, welclier wohl fast
wörtlich auf ihn zurückzuführen ist: ut invito quoque prae rei indig-
nitate lachrymae erumperent . . . noctesque illas damnari et execrari
(Z. 140 — 150), enthält als Kern die Tatsache, dafs Cornelis, wenn er auf
die Costergeschichte gebracht wurde, sich an zwei sehr verständlichen
Stellen zu erregen pflegte, über den Diebstahl und seine zeitweise
nähere Bezieliung zu dem Diebe. Das war für ihn typisch geworden,
und ebenso , dafs bei ihm im Alter ein besonderer Gefühlsausdruck
hinzukam. Dem humanistisch sich bildenden Gael kamen Vergleiche
und Bilder aus der Antike, und ihm wiederum wurden diese bei der
Wiedergabe der Erzählung vor seinen Schülern stereotyp, i) Junius
wird den Ausdruck eher noch verstärkt als abgeschwächt haben.
Junius hat mit Ueberlegung das, Avas sich auf Cornelis und Gael
bezieht, für sich gestellt. In dem Voraufgehenden können wir daher
noch weniger des Gael und des Junius Anteil an der Stilbildung
trennen. Das Bild von der brennenden Fackel, welche in Herablaufen
von Hand zu Hand weitergegeben sei,-) scheint auf Junius zurück-
zugehen, es steht in dem verbindenden Zwischenstück (Z. 121 — 126).
Man kann aus der Anwendung dieses Vergleiches einiges folgern: die
Ueberzeugung des Junius von der Regelmäfsigkeit und Sicherheit des
Verlaufes der Tradition, und unsere Unsicherlieit, ob und wieviel er
von dieser Ansicht aus noch in den erzählten Vorgang hineingelegt
hat; er mufste ihm, der fest daran glaubte, eher einfach und sicher
dünken. Für die übrigen Bilder: iusta vindicia et sacramenta (Z. 20),*)
— omnium triumphorum laurea major (Z. 23), — faustus, infaustus
1) lieber den Unterricht im bumanist. Gymnasien vgl. z. B. Hartfelder,
Erziehung und Unterricht im Zeitalter des Humanismus in: K. A. Schmid,
Gesch. d. Erziehung, Bd 2, 2 S. 123 f.
2) Eine Vermischung der Erzählung vom Fackellauf bei den Panathenäen
mit dem von Plato (i'ö/ioi VI, TTfib) gebrauchten Bilde: ixr()i(fovxfi; nalöaq
y.aiyüji^Q }M.fi7iu6fx rov (Hov nuQfcMiSorxfq fi/J.ntg tc cD.Imv.
3) Cicero öfter.
von G.H. Müller 165
(Z. 83, 85), — silentum nmbras inquietare (Z. 87), i) — seu ad
asyli aram (Z. 107), 2) gilt, wie bereits gesagt: Junius wird die viel-
leicht überkommene Ausschmückung noch vermehrt haben.
Neben dieser formalen Hinsicht, deren Umfang man verschieden
weit annehmen kann, sind zu beachten: Behauptungen und Rück-
schlüsse des Junius bzw. seiner Vorgänger aus ihnen nahe-
liegenden Verhältnissen und bekannten Ansichten heraus. Zunächst
die offensichtliche Betonung alles dessen, was mit dem Erfinder in
Zusammenhang steht: opimum et honorificum munus (Z. 16), — ingenium
magnum et subactum (Z. 35), — familia honesta (Z. 44) usw., (was
davon richtig war, wird noch zu erörtern sein). Ferner: der Spazier-
gang vor dem Tore im Gehölz ,3) — ut solent sumptu cibo aut festis
diebus cives, qui otio abundant (Z. 26 f.) — , ist eine direkte Situations-
bildung. Der später beliebte Brauch wird in der früheren Zeit als
selbstverständlich angenommen,^) die passende Gelegenheit, bei der
Coster aus Buchenrinde Typen schneiden konnte, gesucht und gefunden.
Ferner: die Sitte, dafs in der Christnacht cuncti promiscue lustralibus
operari solent (Z. 99), entspricht den Tatsachen, 5) die breite Ausmalung,
dafs gerade dieser Abend als besonders günstige Gelegenheit benutzt
wurde, ist Junius (oder Gael) zu verdanken, auch wenn wir meinen,
dafs die Angabe des Tages authentisch sei, (so erklärt sich das Haften
eben dieser Erinnerung in Cornelis' Gedächtnis noch wahrscheinlicher).
Schliefslich aber — und das dürfte der wichtigste Punkt sein —
können wir in aller Ruhe sagen : die Reihenfolge des Ereignisses
(series rei gestae Z. 136) spiegelt durchaus eine spätere Konstruktion
wieder! So wie hier kann Coster unmöglich dem Cornelis berichtet
haben, er hätte selbst nicht gewufst, was er erzählte. Nähmen wir
einmal an, er sei wirklich vom Holztafelschnitt zur Type vorgeschritten,
so wäre doch jener sein Vorbild und die Auseinandernähme, das
Zerschneiden einer seiner Tafeln in die sie zusammensetzenden und
wieder zusammensetzbaren Teile und Teilchen (Rahmen, Buchstaben,
Zwischenstücke) das ihn überzeugende Ereignis gewesen. 6) Weshalb
er dann principio (Z. 28) Buchrinden bei einem Waldspaziergang
zurechtschneidet? Junius hat hier seine bzw. die ihm bekannte Etymo-
logie des Wortes „Buchstaben" wörtlich angewandt und sich vollziehen
lassen.') — Die darauf berichtete Anekdote von dem Spiel des Grofs-
1) Ebenfalls häufig. 2) Gleichfalls bei Cicero nicht selten.
3) Man hat dieses sogar wiedererkennen, und da das betr. Gehölz im
Jahre 14'2tj bei einer Belagerung der Stadt zerstört worden war, das Datum
der Erfindung noch vor dieses Jahr legen wollen. Vgl. Wetter S. 575 Anm.;
Bernard I, 71.
4) Der Begriff otio abundare wird kaum in das mittelalterliche Leben
der BUrffer Haarlems passen.
5) Vgl. P. Cassel, Weihnachten Ursprang, Bräuche, Aberglauben ISiil.
S. 174 ff.
6) Meerman I S. 61. — Wetter läl'st so Gutenberg beginnen.
7) Nomenciator S. 1 : liber dictus a libro, (jui corte.x est arborum interior
tenuiorque, cui olim animi concepta inarare solebant.
166 Die (i>uoIlen der Costerlegendc
vators mit sei[ien ImiUcIii (Z. 2\) — 33) f>'cht auf eine schlechterdings
nicht criindbaro Kiinnerun«!: dieser Enkel zurück. Kbenso ist die Notiz
von der Eründunji: einer besonderen Tintenmischnnf;' durchaus fijlaub-
haft, ein neuer tiewährsmann wird ji^enannt, Costcrs Schwiegersohn.
Konstruktion ist nur wieder die Verbindung der Ereignisse mit den
ersten Holztypen. Als erstes Beispiel (Z. 33) erzählt Junius den Druck
einzelner Zeilen für die Enkel mit den Holztypen, weil er nachher
(Z. 62 — 03) die Ersetzung der Holz- durch Hlei-, dieser durch Zinntypen
sich vollziehen läfst. Dann war die Vollkommenheit erreicht. Doch
vorher mufste auch die Erfindung des besser geeigneten Druckstoffes
erfolgt sein,i) daher dies: primum omninm (Z. 36). Weiter: inde etiam
(!?)2) pinaces totas figuratas additis characteribus expressit (Z. 4(j — 48),
und Junius beschreibt den zusammengesetzten Holztafeldruck des
spiegeis. Dann fährt er kurz fort: postea faginas formas plumbeis
rautavit, has deinceps stanneas fecit (Z. 62 — 64). Für letzteres hat
er einen Grund: quo solidior minusque flexilis esset materia (Z. 64f.).
Nur dafs dieser Grund höchstens für den zweiten Uebergang gültig
gewesen sein kann. Nicht für den ersten. Dafür hat er keinen be-
sonderen Grund !-^) Ein solcher Uebergang ist nie geschehen! Wir
schweben mit dieser Behauptung des Junius völlig in der Luft.
Schon Scriverius glaubte nicht, dafs das speculum ligneis typis ex
arborum corticibus factis gedruckt sei. Er war durch den eigenen
Anblick eines solchen speculnms zu der Ansicht bekehrt.'*) Meerman
ist dagegen ganz überzeugt: gerade die mobiles literae e ligno sculp-
tis, non fusiles, seien Costers Erfindung, dagegen die Aenderung in
literae ex metallo das Verdienst der Mainzer."') Der voorvader Joh.
Enschede leugnet unter Hinweis darauf, dafs er circa 50 jähren het
boekdrukken geexerceerd en circa 45 jähren het figuursnijden en
hout, jede Möglichkeit solchen Buchdrucks, ß) Im folgt Koning. ')
Bernard behauptet sogar, dafs Junius ja nirgends sage, Coster habe mit
den fagini cortices gedruckt!^) van der Linde hat also gut triumphieren.-')
Auch Hesseis kann dem nichts entgegenhalten, nur ein: we have for
the present no adequate Information. i") Ch. Enschede endlich ist gleich-
1) Dafs diesen zu erfinden gerade eine besonderer Beweis des
Scharfsinns sei, und dafs dies genau nach der Typeuerfinduug selbst erfolgte,
läfst die Konstraktion der Gedanken so deutlich wie irgend erkennen.
2) Das etiam soll wohl zurückweisen auf versiculum unum atque alterum,
den ersten Beweis des Könnens. Und doch druckte diese Coster animi
gratia? Also zum Ueberflnfs?
3) solidior minusque flexilis zu trennen und den ersten Teil (solidior) auf
den 1., den zweiten (minusque flexilis) auf den zweiten Uebergang zu be-
ziehen, wird kaum angehen.
4) Laurecrans S. 102 f.: is sj^ne E. daervau queede (schlechte) onder-
rechtinghe ghedaen.
5) OriginesI, 80 f. II, 43 f.
fi) Zitiert in van der Lindes Costerlegende S. ItOf.
7) Verhandeling over de . . . uitvinding S. 3 f., 46 f.
8) I, 73 77. Junius est iei dans l'erreur!
9) Costerlegende S. 119ff. Gutenberg S. 122 f.
10) Haarlem the birthplace S. 78.
von G.H. Müller T67
falls der Ansicht: op kleine losse honten (hcilzerne) staafjes kan de
letter niet gesneden zijn, (wenn er auch den Gebrauch eines Holz-
stempels, bevor Bleimatrizen abgeschlagen wurden, für möglich hält.)i)
Es herrscht also durchaus Einmütigkeit in dieser Frage, auf beiden
Seiten: Holztypen hat es nicht gegeben. Also: auch nicht einen
Uebergang von Holz- zu Bleitypen. Also: auch nicht den behaupteten
Verlauf der Costergeschichte von Z. 25 bis Z. (35. Wiederum kommen
wir hier zu dem Resultat: wenn wir an den uns als Tatsachen an-
mutenden Einzelheiten, der Kindheitserinnerung, der Erfindung einer
zähflüssigeren Tinte festlialten wollen, müssen wir sie aus ihrem Zu-
sammenhang ganz herauslösen. Dieser selbst ist in seinem Kernpunkt,
dem Uebergang von der Holz- zur Bleitype, durchbrochen. Wir stehen
hier vor einer mit aufserordentlicher Selbstverständlichkeit vorgebrachten
Konstruktion, welche sich nur aus der oben (S. 158) wahrscheinlich ge-
machten Ueberzeugung von der engen Verbindung zwischen Holztafel-
und Typendruck wird erklären können und welche Junius bereits als
feststehend tiberkommen war.
Der weitere Verlauf des Berichtes bietet ebenfalls keine bessere
Stütze für dessen Richtigkeit. Ueber die Weinkannen wurde oben
(S. 157j gehandelt, für die Erfindung beweisen sie nichts. Die lange
Einleitung — von: faventibus ut fit (Z. 75) an — zu der prima mali labes
(Z. 81), aus welcher der Diebstahl entstanden sei, stellt sich nur als
eine ganz geschickte Auffassung der für jene gedachte Lage anzu-
nehmenden Verhältnisse dar, 2) ebenso die Beschreibung der Stellung
jenes Johannes in der familia (Z. 90 — 94). 3) Wenn einmal die
Behauptung jenes Anfanges da war, verstand sich das alles von selbst,
für ihn beweisend ist es nicht.
So bleibt als neue Feststellung in diesem Teile sehr wenig, nur
zweierlei :
die Erinnerung der Enkel Costers, dafs er ihnen sigillatim chartae
impressit versiculum unum atque alterum animi gratia, und
die Tatsache, dafs er mit seinem Schwiegersohne zusammen eine
Verbesserung der Tinte erfunden habe.
Beides können wir wohl für glaubwürdig halten und würden damit
nur in unserer Vermutung bestärkt, dafs Coster Druckarbeiten her-
zustellen verstand. Mehr ist damit noch nicht erwiesen.
(Schlufs folgt.)
Göttingen. G. H. Müller.
1) Technisch ouderzoek naer de uitvinding van de boekdrukkunst 190 L
S. 63f.
2) Die gehobene Sprache ist ebenfalls unbestreitbar. Nur braucht man
nicht wie van der Linde nach direkten Parallelen und wörtlichem Abschreiben
aus event. Vorlagen zu suchen. Bergellauns kommt iu Junius' catalogus der
benutzten Werke garnicht vor.
ii) Seine Aufgabe: Kenntnis des Typengusses, Zusammensetzung der
Typen zum Schrifibild usw. Eidliche Verpfüchtucg zum Schweigen, wie im
Stral'sburger Prozefs Gntenbergs berichtet wird.
168 Literatlirberichte und Aii/.eigeu
Literaturberichte iiiul Anzeigen.
AllKCiuein zugiiiiiiliche Bibliotheken, Lesehallen und Museen, ständig
t"inj>;erichtctt! Theater und Bühnen iui Köni{i;r('ielie Bülunen im .). l'.lOö.
Iteutsc'he Ausgabe. Prag: Selbstverlag (des Statistiseiien Landesanites),
.1. (L Calve in Komm. lUlii. CCXV, 204 S., 2 Bll. Karten 4". = Mit-
teilungen des Statistischen Landesamtes des Königreiches Bülimen
BdXIV, 11. 1.
Die Arbeit fulst auf der Aufnahme von 190."), der ersten seit 1897. In
der Abteilung, die die Bibliotheken behandelt, findet man zunächst ein kurzes
Literaturverzeichnis, dann unter 1 -111 Angaben über das Bibliothekswesen
im allgemeinen und den Stand der Bibliotheken in den Länderu aufserhalb
Oesterreichs („mit Ausnainue der im Keiehsrate vertreteneu Kiinigreiehe und
Länder"), in IV und V Angaben über die Bibliotheken Oesterreichs. In VI
folgt nun das Bibliothekswesen Böhmens (S. C—CXCII). Die Seiten CIX
— CLXXXlVsind den Volksbibliotheken gewidmet, auch folgt als Abschnitt VII
von S. CXCII — CCV: Anträge auf die gesetzliche Regelung der Errichtung
und Erhaltung von Volksbibliotheken in unseren Ländern, und von S. CCVI
— CCIX ein Artikel: Allgemein zugängliche Lesehallen im Königreiche Böhmen
i. J. 190Ö. Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind mit den Fachbibliotheken
vereinigt auf S. CLXXXIV— CXCII behandelt. Den Volksbibliotheken ist
also das weitaus stärkere Interesse zugewendet und dagegen wäre gewiis
nichts einzuwenden. Aber auch die Bearbeitung der wissenschaftlichen Bi-
bliotheken ist etwas vom Staudpunkte eines einseitigen Freundes des Volks-
bibliothekswesens aus erfolgt. So wird (S. CXCI) für zehn Bibliotheken aus
der Klasse der wissenschaftlichen und Fachbibliothekeu mitgeteilt, wieviel
die Unterhaltungskosten auf den einzelnen Band und auf den einzelnen aus-
geliehenen Band betragen und dann, im Vergleich zu den früher mitgeteilten
Zahlen für Volksbibliotheken, als Entdeckung mitgeteilt: „Man sieht also, dafs
die Verwaltung und die Wirksamkeit der wissenschaftlichen und Fachbiblio-
theken viel teurer ist, als es bei den Volksbibliotheken der Fall ist." Da
das nach der Verschiedenheit der Aufgaben der beiden Gruppen von Biblio-
theken nicht anders sein kann, wäre diese Aufrechnung nicht nötig gewesen.
Von den Kartenbeilagen haben besonders die auf dem zweiten Blatt befind-
lichen Kartogramme H und 4 Interesse. Sie zeigen die verhältnismäfsige An-
zahl der Bände auf je 100 Einwohner, Nr 3 für die czechischen Bibliotheken
auf die Zahl der Personen mit czechischer, Nr 4 für die deutschen Biblio-
theken auf die Zahl der Personen mit deutscher Muttersprache berechnet.
Hy.
Kunstgewerbe der Renaissance. Bd I. Rahmen deutscher Buchtitel im
16. Jahrhundert. Hrsg. von Prof. Dr. J. v. Pflugk-Harttnng. Stuttga^rt:
Fritz Lehmann Verlag 1909. 32 S. Text n. 102 Tafeln. S". 10 M.
Als die „Aufgabe" des Buches gibt der Verf. an, „die Renaissance in
einer bisher wenig beachteten und doch recht beachtenswerten Aeufserung
volkstümlich zu machen." Er beabsichtigt, die in den Titeleinfassungen ent-
haltene „ Fülle des Schönen " und „ des bis auf den heutigen Tag Frucht-
bringenden" „dem modernen Kunstgewerbe und damit überhaupt der Gegen-
wart zugänglich zu machen. Nicht nur in kunsthistorischen Seminaren kann
man die hier gesammelten und veröffentlichten Tafeln benutzen, sondern mehr
noch wird es jeder Buchverleger, jeder Baumeister, Möbeltischler, Bilder-
rahmenfabrikant , Metallarbeiter, Architekt, Maler und Bildhauer, kurz Jeder
vermögen, der sich mit Kunstgewerbe beschäftigt. Der Preis ist so niedrig
gestellt, dafs selbst ein Geselle oder Fabrikarbeiter sie erwerben kann".
Wenn der Verf. meint, durch seine Veröffentlichung einen bisher wenig
beachteten Gegenstand überhaupt der Gegenwart zugänglich zu machen, so
ist das wohl ein bischen viel gesagt. Er übersieht erstens, dafs dieses Thema
bereits mehrfach ausführlich behandelt ist, wie etwa durch Muther und be-
Literaturberichte und Anzeigen 169
souders durch Butsch, ebenso in jeder Geschichte des Holzschnittes, wie
etwa durch von Liitzow, ja in jeder gröfseren Kunstgeschichte und vor allem
auch in einer recht stattlichen Reihe von Eiuzeluntersuchungen, unter denen
etwa diejenigen des Heitzschen Verlages obenaustehcu. p]r übersieht ferner,
dal's grölsere Kuustgewerbeschuleu, wie z. B. die mit dem Kgl. Kunstgewerbe-
museum zu Berlin verbundene Unterrichts -Anstalt, sowie die Technischen
Hochschulen längst damit vertraut sind.
Als Erklärung, freilich nicht als Entschuldigung für dieses Milsverständnis
des Yerfs mag dienen, dafs er, wie er selbst sagt, erst in der Lutherballe zu
Wittenberg, als er dort nach Material für sein Sammelwerk „Im Morgeuroth
der Reformation" suchte, auf die Fülle dieser Darstellungen aufmerksam ge-
worden ist. Aber wenn er dem hinzufügt, dafs wohl keine andere Sammlung
den Stoff in ähnlicher Weise beisammen habe, so übersieht er auch hier die
anfserordentlich grofse Zahl von Sammlungen, die zum Teil weit reichhaltiger
sind und die, entgegen seiner Ansicht, das Material ebenso oder noch besser
beisammen haben wie die Wittenberger. Es mögen in dieser Beziehung etwa
die Sammlungen des Ivgl. Kunstgewerbemuseums in Berlin, die der Biblio-
thek des Buchhändler-Börsenvereins in Leipzig, diejenigen vieler Kupferstich-
kabinette, die Soudersammlung von Reformationsschriften der Königl. Bibliothek
in Berlin genannt und mag der vielen Bibliotheken — beispielsweise Bamberg,
Berlin, Breslau, Dresden, Göttingen, Gotha, Hamburg, Heidelberg, Königsberg,
Leipzig, München, Nürnberg, Stuttgart, Wernigerode, Wolfenbüttel — mit
ihren reichen Schätzen dieser Art gedacht werden.
Dem gegenüber könnte nur das als ein Verdienst des Verfs betrachtet
werden, dals er den Gegenstand „volkstümlich" machen will. Zwar ist nicht
recht klar, was neben den Bestrebungen der Kuustgewerbeschuleu noch als
besondere Volkstümlichkeit übrig bleibt. Indessen, je weiter die Kreise
richtiger Kunsterziehung gezogen werden — der Verf. zieht sie, wie eingangs
erwähnt, vom Buchverleger bis zum Fabrikarbeiter — , um so besser. Aber
dann mufs Eines unerschütterliche Forderung bleiben, auch dem Volke nur
das Bestmögliche zu bieten. Diese Forderung erfüllt der Verf indessen nur
in bescheidener Weise.
Der Verf. sagt in seinem Vorwort ausdrücklich, er gebe die Blätter nur
s#wieder, wie sie ihm vorlagen, ohne sie „aufzuputzen". Der Staudpunkt
ist an sich richtig, sofern man unter dem etwas handwerksmäl'sigen Ausdruck
des Aufputzeus die Verschönerung oder Verdeckung ursprünglicher Formen
versteht. Dagegen würde eine Besserung offenbarer Fehler der zufällig ge-
gebenen Vorlage, die Korrektur von Undeutlichkeiten und Verwischungen
beim Abdruck, die Entfernung sekundärer Unsauberkeiten und Verunzierungen,
der historischen Treue nicht nur nicht schaden, sondern sie lediglich wieder-
herstellen. Will man aber solche Korrekturen seinen Vorlagen nicht zuteil
werden lassen — sie sind auch nicht immer ganz leicht — , so gibt es ein
sehr einfaches Mittel , sie entbehrlich zu machen , indem man eben nach
besseren Vorlagen sucht. Abbildungen wie die Tafeln 8, 13, 16, 25, 30, 39,
46, 49, 5ü, ,5."), 66, 67, 79, 93, 9.5, 99 hätte der Verf. nicht bringen dürfen, sie
geben weder dem Künstler noch dem Handwerker ein brauchbares Bild. Hier
hätten bessere Vorlagen gesucht werden müssen und , wie ich ausdrücklich
hinzufüge, gefunden werden können.
Freilich sind im Gegensatz zu den eben genannten Tafeln eine ganze
Anzahl recht gut. Diese hat der Verf. zum grofsen Teil zwar auch genommen,
wie er sie vorfand, aber nicht von selbstgesuchten Originalen, sondern aus
Butschs schöner Bücherornamentik der Renaissance. Das hebt zwar den Effekt
der vorliegenden Publikation, ist aber nicht als des Verfs eigene Arbeit zu
bewerten, obwohl er seine Quelle verschweigt. Diese Benutzung von Butsch
ist leicht zu beweisen, da der Verf auf seinen Tafeln mit wenigen Ausnahmen
die ganze Vorlage, also, wo es sich um Titelblätter handelt, die Einfassung
eioschlielslich des Titels bringt. Schon an sich wäre es auffällig, dafs der Verf,
der nach seinen eigenen AVorten „neben dem Wittenberger Museum" „nament-
lich die Königliche Bibliothek in Berlin [deren Verwaltung übrigens amtlich
170 Litcraturbericlitc uud Auzcigeu
von (lioseiu Zweck nichts wulstel benutzt" liat, für eine erhebliche Zahl von
Tafeln {ic^'»:»-'! «lieselben \'orbil(ler f;-et'undeu hat, die gerade auch Rutsch re-
produziert, und dafs gerade diese \'orlageii. im Gegensatz zu deu oben auf-
gezählten, ausgezeichnet erhalten waren. Bei Uutsch, der die Vorlagen ebenso
sorgfältig samuielte wie die Naehbildiiugen korrigierte, war das natürlich. Nun
gibt anfserdeui gleich die erste Tafel des vorliegenden Werkes ein Titelblatt,
welches aufscr der Einfassung und dem Titel die handschriftliche Ein-
tragung aufweist „Pro Hibliotheea Auguftana FF miuorum de obseruautia".
Das Exemplar, dessen Titel mit dieser liandscliriftliehen Bemerkung versehen
uud vou Biitsch als Tafel (17 reproduziert ist, befindet sich weder in Witten-
berg noch in Berlin, sondern war in der Sammlung Butseh und ist mit dieser
in die Bibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler in Leipzig
gelangt, wo es sich noch heute befindet und wo es von dem Verf. niemals
eingesehen ist. Ferner gibt der Verf. seiner 'l'afel 7(1, die in Einfassung und
Titel genau der 'J'afel 92 bei Butseh gleicht, die Unterschrift „1523. Witten-
berg, (ieorg Rhaw". Diese Beischrift gibtauch Butseh, und zwar nur Butseh,
der sich hier aber geirrt hat. Die Einfassimg dieser Tafel ist nämlich ein
Augsburger Nachschnitt einer Originalzeicimung, die ihrerseits in Wittenberg
als Einfassung benutzt wurde , zwar a\ieh nicht einmal von Georg liliaw,
sondern einzig und allein von Melchior Lotther. Tafel (18 ist die einzige
Quartotafel, auf der der Verf. die Einfassung allein ohne den Titel wieder-
gibt, merkwürdigerweise aber auch bei Butseh (Tafel 50) die einzige ohne
den Titel reproduzierte (^uartoeinfassung. Und so sind die recht schönen
Tafeln 1, 2, :^, 5, 10, 17, 18, 19, 21, 2*^, 'Vi, 69, 73, 7t), 81, 83, 8'i in Ein-
fassung und Titel genau gleich Butschs Tafeln 67, 32, 20, 40, 23, 21, 42, 44,
43, 76, 48, 72, 64, 35, 92, 57, 58, 96. Freilich der Origiualgröfse der Titel-
einfassungen tut der Verf. bis auf sehr wenige Ausnahmen Gewalt an , er
verkleinert nach Belieben, zum Teil sehr erheblich, (»bwohl doch gerade für
das Kunstgewerbe die von den Künstlern für ihre Zierungen berechnete Gröfse
von besonderem Werte ist.
Ueber die Wiedergabe der Titeleinfassuugen hinaus gibt der Verf. seinen
Tafeln Unterschriften, die über die zeitliche und örtliche Verwendung, auch
über den Drucker als Besitzer des Ilolzstockes Auskunft geben sollen. Nun
wird Ja fast jede Titeleinfassuns; längere Zeit gebraucht, häufig auch von
verschiedenen" Druckern, nicht selten sogar an verschiedenen Orten. Das
sagt auch der Verf. in seinem Vorwort selbst, in den Unterschriften aber
geht er hierauf nicht ein, sondern begnügt sich im Höchstfalle mit der An-
gabe eines Jahres, eines Ortes und eines Druckers. Das ist zwar herzlich
wenig, würden aber diese geringfügigen Angaben wenigstens für jede
Titeleinfassung gemacht, so wäre immerhin ein zeitlicher, örtlicher und per-
sönlicher Hintergrund in jedem Einzelfalle gegeben. Aber der Verf. nennt
das eine Mal Jahr, Ort und Drucker, das andere Mal nur Jahr uud Ort,
das dritte Mal nur das Jahr (auf 19 Tafeln!), manchmal sogar dieses allein
noch mit dem Zusatz „um (das Jahr)." Also auch dieses wenige Material
gibt der Verf. immer nur so, wie es ihm gerade vorlag. Er hat sich jeder
Mühe in Bezug auf die Ermittelung eines in seiner Vorlage nicht genannten
Ortes oder Druckers, mehrfach sogar der Ermittelung eines festen Zeitpunktes
überhoben. Er hat auch in dieser Beziehung nicht nach weiteren Vorlagen
gesucht, ja er hat nicht einmal die bekannten Werke von Dommer, Götze u. a.
nachzuschlagen für der Mühe wert gehalten.
Wie er aber bei der Auswahl der Tafeln seine schönsten Vorbilder bei
Butseh fand, so ist er auch in den Angaben über Ort und Zeit_ ihrer Ver-
wendung in dem erwähnten begrenzten Umfange mit am vollständigsten, wo
er die gleichen Titelblätter wie Butseh reproduziert, der im allgemeinen auch
immer nur einen Ort, einen Drucker, ein Jahr angibt. Aber er übernimmt
dabei auch offenbare Irrtümer dieses seines ungenannten Gewährsmannes.
Auf Tafel 76 mit der falschen Unterschrift „1523. Wittenberg, Georg Rhaw",
getreu nach Butseh , habe ich schon oben hingewiesen. Tafel 85 hat die
üpterschrift „1525. Erfurt, Michael Sachs," ebenso wie Butseh zu Tafel 96,
Literaturberichte und Anzeigen 171
Aber Butsch ist auch hier ein kleines Versehen untergelaufen. Denn dieser
Drucker hat niemals Michael, sondern stets nur Melchior .Sachs oder richtiger
Sachse geheifsen. lUitsch Irrtum war vielleicht dadurch hervorgerufen, dal's
diese Einfassung später von Michael Lotther in Magdeburg gebraucht ist, und
er die beiden Vt)rnameu versehentlich vertauschte. Wo der Verf. dagegen
zwar die gleichen Einfassungen bringt wie Butsch, aber nach anderen Vor-
lagen, da nimmt er sich nicht einmal die Mühe, wenigstens die Notiz Butschs
über die Verwendung der Einfassung nachzutragen, die seine eigene Vorlage
nicht gab. Tafel S bringt dieselbe Einfassung wie Butsch auf Tafel (i9, aber
nach anderer schlechterer Vorlage. Butsch ü:ibt richtig an „Strafsburg, Matth.
Hupfutf 1.tI5", Pf. nur „löl5. Strafsburg." Tafel I.t, nach scldechterer Vorlage
wie Butschs Nr 24, ist bei letzterem „Augsburg, Silvan Otmar 151ti" gezeichnet,
bei Pf. nur „1518. Augsburg." Tafel Ki, nach sehr viel schlechterer Vorlage
wie Butschs Nr 28, hat bei Butsch den Nachweis „Augsburg, Sigmund Grimm
und Marx Wirsung, bei Pf. nur „1518. Augsburg" usw. Das ist nur so zu
erklären, dafs der Verf. erst nachträglich auf Butschs grundlegendes und
schönes Werk aufmerksam wurde, aber dann nur noch an Abbildungen über-
nahm, was ihm gntdünkte. Manchmal verschweigt der Verf. den Druckort
und Drucker in der Unterschrift, selbst wenn er ausdrücklich und iu unver-
dächtiger Form auf dem von ihm reproduzierten Titel steht. So gibt Tafel
78 ausdrücklich auf dem Titel an „Apud sanctam Ubiorum Agrippinam , in
aedibus Eucharii Cervicorni 152:V, auch enthält die Einfassung in der Mitte
des Fufsstückes das bekannte Monogramm des Kölner Druckers Eucharius
Hirschhorn oder Hirtzhorn alias Cervicornus, der Verf. setzt nur darunter
„152.S". Der Grund ist nicht recht ersichtlich, denn auf Tafel 7.3 und 94
werden doch die in dem Titel enthaltenen Angaben ganz richtig in die Unter-
schrift übernommen. Druckermonogramme, aus denen man im allgemeinen
mit Sicherheit den Drucker ersehen kann, benutzt der Verf. zur Vervoll-
ständigung der Unterschriften auch nicht. Tafel 77, die das gleiche Mono-
gramm des Eucharius Cervicornus wie Tafel 78 trägt, hat auch nur die
Unterschrift „1523". Ebenso hätten auf den Tafeln 8, 46, 51, 52, 90 mit
Leichtigkeit aus den Monogrammen die Drucker herausgelesen werden können.
Der Drucker der Tafel 63 hätte ohne weiteres ans Tafel 4.3 erschlossen
werden können, da zwei Leisten auf diesen beiden Tafeln identisch sind.
Auch in der Wiedergabe der Namen der Drucker ist der Verf. aufser-
ordentlich sorglos, indem er sich auch hier vielfach nur an die einzelne Vor-
lage hält. So schreibt er den Namen der bekannten Druckerfamilie Lotther
auf Tafel 22 „Lother", auf Tafel 47 „Lotther", auf Tafel 88 ,.Lotter". Tafel
14 und 24 führen als Drucker „Sigismund Grimm und Marcus Vuyrsnng" an,
Tafel 42 „Dr. Grimm und Max Wirsung"; „Max" mufs natürlich „Marx"
heifsen. Auf Tafel 33 schreibt der Verf. „Johann Grüninger", auf Tafel 74
„Johann Grieninger". Dafs der Vorname eines Druckers neben „Johann"
(Tafel 3, 1 1) auch als „Joannes" (Tafel 26) wiedergegeben wird, eines anderen
neben „Sylvan" (Tafel 10) auch als „Silvan" (Tafel 25, 44, 45), beruht auf derselben
Methode. Die Bezeichnung „Augsburg, Jörgen Nadler" (Tafel 43) über-
nimmt die im Impressum flektierte Form des Vornamens auch in die nomina-
tive Unterschrift statt „Jörg" oder „Jörge". „Schirleutz" (Tafel 98) ist
natürlich nur Druckfehler für „Schirleutz". „Wolfgang Monacensis" (Tafel 72)
heifst für gewöhnlich „Wolfgang Stöckel". „Johannes Canappus" (Tafel 70)
gewöhnlich „Knappe". Manchmal liegt aber wohl etwas mehr wie blofse
Sorglosigkeit vor. „IL Ciirio" in Basel (Tafel 100) heilst vielmehr „Valentin
Curio", „Matthäus Schürer" (Tafel 1) hat zeit seines Lebens „Matthias" ge-
heifsen; hier ist Butsch, der nur „Math." schreibt, falsch ergänzt. Einen
Drucker „Johann Grüner" (Tafel 4S) hat es in Wittenberg nie gegeben. Der
sehr bekannte Name dieses ersten Druckers von Schriften Martin Luthers
lautet vielmehr „Grunenberg" ; in Wirklichkeit heilst er übrigens seit Joachims
Nachweis im Zbl. f. Biblw. 21 (1904), 433 fr. Johann Rhau. Der Verf. verstand
hier das Impressum des Druckes, dessen Titelblatt er wiedergibt, falsch; es
lautet „Gedruckt zu Wittenbergk durch Johan. Grünen. 1520", was natürlich
172 Literaturbcriclite und Anzeigen
in „(^ruuenlierc:" crfiKnzt werden nmls. An eine Vcrwechsehing mit dem
Ulmer Drucker .lobann (iruuer durch den ^'e^f'. ist wohl nicht zu denken.
Noch schiininier ist es, dals <ler Verf. nicht weifs, dafs ein blofser Orts-
name auf dem Titelblatt — bei einem vollständigen Imjjressum ist es eine
andere Sache — niemals ohne weiteres als Druckt)rt angesprochen werden
darf, sondern zumeist nur den Wohnort des Verfassers bezeichnet. So setzt
er Tafel 50 und 51 nach Wittenberg, das allerdings auf dem Titel steht.
Aber es darf hier nur als Wohnortsangabe Martin Luthers betrachtet werden,
dessen Schriften diese beiden Titel entnommen sind. Beide Einfassungen
sind nur in Strafsburg gebrauclit, die orstere von Konrad Kerner 1517, später
von Johannes Kuoblouch, die zweite von Kenatus Beck, dessen Monogramm
aufserdem im Fnfse der Einfassung steht.
Nun soll durch die Ortsangaben in den Unterschriften zu den Titel-
einfassungen doch wohl, wie mau annehmen muls, die Mijglichkeit gegeben
werden, die Stileigenheiten der gegebenen Bilder gewissermafsen zu lokali-
sieren. Tatsächlich kann die Kunstgeschichte schon allein aus dem Material
der Titeleinfassungen bestimmte Schulen mit örtlicher Begrenzung unter-
scheiden. Führen da schon solche falschen Angaben wie die zu den Strafs-
burger Tafeln 50 und 51 irre, um wie viel mehr die Fälle, in denen der
Verf. Nachschnitte abbildet, die einer ganz anderen Gegend angehören als
die Originalzeichuungen , die also aus dem Bilde örtlicher Schulen völlig
herausfallen, und die einem Nichtkundigeu dieses ganze Bild verwirren.
Das Vorbild zu der Titeleinfassung auf Tafel 32 (Erfurt) ist in Strafsburg zu
Hause und eine Zeichnung von Hans Balduug Grün, dessen Monogramm sie
trägt; Bntsch bringt die letztere als Tafel 71. Pf.'s Tafel 71 (Erfurt) hat ihr
Vorbild in Wittenberg in Kranachs Schule, Tafel 9! (Leipzig) ebenfalls. Auch
Tafel 76, der bereits mehrfach erwähnte Augsburger Nachschnitt einer Witten-
berger Einfassung mit seiner falschen Unterschrift mufs in diesem Znsammen-
hange nochmals genannt werden.
Aber viel wichtiger wäre es gewesen, aufser oder meinetwegen statt der
Ortsnamen und Drucker vielmehr die Künstler oder wenigstens die Schulen,
denen die einzelnen Titeleinfassungen angehören, zu benennen. Das nnter-
läfst der Verf. gänzlich, obwohl zum mindesten die Tafeln 4, 5, 10, 12, 15,
.Hl, 40, S.S, S4 ganz bekannte künstlerische Monogramme tragen, obwohl
Butsch den Künstler oder doch die Schule bei jeder von ihm wiedergegebenen
Zeichnung nachweist, und obwohl die kunstgeschichtliche Literatur überhaupt
reichliche Ausbeute gegeben hätte. Das wäre für jeden „Architekt, Maler,
und Bildhauer", für jeden, „der sich mit Kunstgewerbe beschäftigt", das
W^ichtige gewesen, diese Urquellen der künstlerischen Betätigung kennen zu
lernen.
Freilich könnte der Verfasser darauf hinweisen, dafs er ja diese Schulen
und ihre hauptsächlichen Vertreter in dem seinen Tafeln beigelegten Text
behandelt habe. Auf rund ganzen 1!) Seiten Text in Oktavformat, wenn man
die eingestreuten Abbildungen abzieht, bespricht der Verf. hier die ganze
Kunst im Buche vom Mittelalter bis zum dreifsigjährigen Kriege. Dieser
Riesenumfang der Darstellung bewirkt natürlich, dafs der Verf., obwohl er
hier die Schulen trennt und ihre Hauptvertreter benennt, über eine ganz all-
gemeine historische Schilderung nicht hinauskommt. Auch unterläfst er vor
allem, dabei auf seine eigenen Tafeln zu verweisen, wodurch er Gesagtes
und Nichtgesagtes wenigstens in Bezug auf seine Aufgabe hätte illustrieren
können und müssen.
Um die Unzulänglichkeit dieses Begleittextes, auch in Einzelheiten, zu
illustrieren, sei nur eine kleine Auslese von Beispielen gegeben; Ergänzungen
zu bringen, wäre verlorene Liebesmüh.
S. 14 sagt der Verf. über Gutenbergs Erfindung der „Schriftvervielfältigung
mittels gegossener einzelner Metalltypen" : „Sie wurde im Jahre 1450 gemacht
und nach längeren, wechselvollen Vorbereitungen und Versuchen zu Strafs-
burg, endgültig zu Mainz, in einer 36- und dann in einer 42zeiligen Bibel
veröffentlicht [!]." Dazu kommt S. 19 f.: „Wir haben Strafsburg und Mainz
Literaturberichte und Anzeigen 173
als die Entstehungsstätten des Buchdruckes kennen gelernt. Von 1431 bis
1444 oder 1448 weilte Guteuberg in Strafsburg, ohne besonders Tatsächliches
zu leisten, wogegen er in Mainz mit den ersten Druckwerken hervortrat."
Von Schwenkes, Zedlers u. a. Forschungen seit IDüi), von dem Kalender für
1448, von dem Fragment des Gedichtes vom Weltgericht oder des deutscheu
Sibyllenbuches aus den Jahren 1444 — 1447 usw. weifs er nichts, nichts von
der neuereu Forschung über die Datierung der 42 zeiligen und der 36 zeiligen
Bibel und ihrer beider Stellung zu einander.
S. 18 sagt der Verf., dal's die zahlreichen Schriften Luthers seit 1519
durchweg mit Eenaissanceeinrahmungen versehen wurden. S. 28 ändert er
das Jahr 1519 stillschweigend in 1518, stellt aber ausdrücklich auch für diese
Anfangszeit des Druckes Lutherscher Schriften Kranachs „Einflufs" und „Mit-
wirkung-' auf die „holzgeschnittenen Titeleinfassungen in ausgeprägtem Re-
naissancegeschmack" fest. Das stimmt nicht. Die zwei von Rhau-Grunenberg
in deu Jahren 1518 und 1519, wo dieser der einzige Wittenberger Drucker war,
verwendeten Titeleinfassungen zeigen alles andere eher als Renaissance-
geschmack und ganz und gar keinen Einflufs Kranachs ; erst 1520 setzt dieser
„Einflufs" ein. Ferner S. 28: „So lange sie [d. h. leistungsfähige Druckereien
in Wittenberg] noch fehlten, liefs Luther einen grol'sen Teil seiner Schriften
in Augsburg und Leipzig erscheinen." Luther hat aber niemals in Augsburg
druckeu lassen; was in dieser Stadt von seineu Schriften gedruckt wurde,
waren Nachdrucke; nur einmal gab Spalatin 1518 die ihm von Luther über-
sandte Auslegung des lü9. Psalms ohne Luthers Zutun hier in den Druck.
In Leipzig freilich hat Luther neben und aufser in Wittenberg drucken lassen,
aber nur bei Melchior Lotther d. Ae., alle übrigen Leipziger Drucker druckten
die Schriften Luthers nur nach. Und auf derselben Seite, auf der der Verf. das
Vorhandensein leistungsfähiger Druckereien in Wittenberg bestritten hat,
nennt er den Johann Rhau-Grunenberg, den einzigen hier in Betracht kom-
menden, weil in Luthers schriftstellerischer Frühzeit von 1516 — 1519 einzig
und allein in Wittenberg tätigen Drucker, den „tüchtigsten Drucker der
Frühzeit [in Wittenberg]." Man höre: „Als tüchtigster Drucker der Frühzeit
[in Wittenberg] hat Johann Grünenberg [ — es ist das jener Johann Grüner
auf Tafel 48 — ] zu gelten, der 1509 seine Tätigkeit begann und sie 1522
beendete, also gerade die schönen Rahmen erscheinen liefs. Er verwendete
eine gute klassische Type. Auch ein anmutiges Zieralphabet mit Blätter-
schmuck und phantastischen Tierköpfen hat er benutzt, welches wie so vieles
von Kranachs Hand stammen wird." Hierzu sei bemerkt: 1. Rhau-Grunen-
berg druckte schon 1508 in Wittenberg (vordem bereits in Erfurt) und bis
1525; 2. seine beiden ersten, und in den Jahren 1518 und 1519 allein ver-
wendeten Einfassungen sind ohne jeden künstlerischen Wert und hängen, wie
schon bemerkt, mit Kranach gar nicht zusammen, erst von 1520 ab hat er
bessere Rahmen; 3. Rhau-Grunenbergs Type war alles andere als klassisch,
es wurde darüber geklagt, eine Probe seiner schlechten deutschen Type
wird sogar S. 29 reproduziert; 4. die „gute klassische Type" besals vielmehr
Melchior Lotther der Jüngere in Wittenberg, den der Verf. hier sichtlich mit
Rhau-Grunenberg zusammenwirft, auf den aber wiederum die Tätigkeitsdateu
nicht passen; 5. auch das „anmutige Zieralphabet mit Blätterschmuck und
phantastischen Tierköpfen'* hat Rhau-Grunenberg nie benutzt, es gehört viel-
mehr allein den Gebrüdern Melchior und Michael Lotther und bleibt ewig
im Lottherschen Besitz, auch noch in späteren Jahren bei Michael Lotther
in Magdeburg. — Der Verf. sagt weiter „Grunenberg wurde durch Melchior
Lotther ersetzt, der aber auch nur bis 1529 in Wittenberg blieb. Him
folgten andere . . . Als letzter in der Reihe erscheint Haus Lufft." Nein !
Rhau-Grunenberg druckte noch neben den Lotthers bis 1525, Melchior ging
nicht erst 1529 fort, sondern verschwindet bereits 1524, während Michael
bis 1529 blieb. Die anderen folgten auch nicht, wie man aus diesen Worten
schliefsen könnte, erst nach 1529, sondern setzten schon 1521 mit ihrer
Tätigkeit ein: 1521 Nickel Schirlentz, 1523 Juhannes Luft („als letzter"),
im gleichen Jahre Georg Rhaw, 1524 Joseph Klug, 1525 Hans Weifs, und
174 Literaturberichtc und Anzeigen
ihnen folgte noch uiancli anderer naeli. Dafs der Verf. dabei (S. 27)
Wittenberg zu den bereits im !.'>. .lahrliuudert mit einer Dniekerei ver-
sehenen Städten stellt, hat er leider nicht belegt, es hätte unsere Kenntnis
so seliön erweitert.
S. 'Jö f. spricht der Verfasser von dem Renaissancegeschmaek, den der
148t> von Venedig zurückkehrende Erhard Katdolt in Augsburg eingi^fuhrt
habe. „Doch fand er zunäciist keine Nacliaiuuer, bis mit Kaiser Max ein
neuer Geist entstand, und .Johann Öchönsperger der Aeltere das l'rachtwerk
Teuerdank druckte." Obwohl nun der Teuerdank erst 1517, und zwar in
Nürnberg, gedruckt wurde, fügt der Verf. doch gleich zur Ausfüllung des
soeben von ihm konstruierten leeren Zeitraumes hinzu, dafs Georg Nadler
und Erhard Oeglin | schon | im Jahre „1.5ÜS gemeinsam das erste grol'sc; Titel-
blatt im Kenaissaneestil und bald die technisch vollendetsten Augsburger
Drucke lieferten."' Wenn er dabei noch sagt, dafs Erhard Oeglin sich dem
Georg Nadler (d. i. „Jörgen" Nadler auf Tafel 4."^) verbunden habe, so ist
auch das falsch, denn Oeglin war der bedeutendere von beiden und nennt sich
auch in den gemeinsamen Druckangaben stets au erster Stelle.
Von Nürnberger Druckern nennt der Verf. S. 27 nur Antonius Koberger.
Dafs er selbst anf Tafel 2 die prächtige sogenannte Pirkheymer-Eiiifassung
Dürers aus dem Besitz des Druckers Friedrich Pejpus reproduziert und auf
Tafel l'A eine andere hervorragende Einfassung des gleichen Nürnberger
Künstlers und des gleichen Druckers, veranlafst ihn weiter nicht, diesen oder
andere bedeutende Drucker Nürnbergs in seinem Begleitwort zu erwähnen.
S. 23 spricht der Verf. von Urs Graf, „dem es aber nicht beschieden
war, künstlerisch Bedeutendes oder Selbständiges zu leisten." Trotzdem
publiziert er aus der „Fülle des Schönen" und „bis auf den heutigen Tag
Fruchtbringenden" gleich auf den Tafeln 4 und 5 Zeichnungen dieses Meisters,
die sogar dessen Monogramm tragen.
Zum Schlüsse mufs ich, was ich gern ganz vermieden hätte, meine Person
in diesem unerquicklichen Referat erwähnen. Denn S. 29 — 31, wo der Verf.
auf die zweite Blüte der Buchausstattung, in der zweiten Hälfte des l(i. Jahr-
hunderts, kurz zu sprechen kommt, lehnt er sich an meinen Aufsatz über die
Anfänge des Klischee in der Festschrift für Wilmanns (1!)03) stellenweise
fast wörtlich an. Aber auch hier unterlaufen ihm — und deshalb mufs ich
es erwähnen — wieder Mifsverständnisse. Ich habe dort gesagt, dafs der
Träger des im letzten Viertel des 16 Jahrhunderts in der deutschen Buch-
ausstattung einfallenden französischen Geschmackes Andreas Wechel in Frank-
furt a. M. gewesen sei. Dieser habe vordem in Paris die von seinem Vater
Christian Wechel in den zwanziger Jahren begründete Verlagsbuchdruckerei
anfangs der fünfziger Jahre übernommen, habe dann aber in der Bartholomäus-
nacht 1572 von Paris flüchten müssen und in Frankfurt a. M. eine neue Buch-
druckerei eröffnet, in der er sein früheres auf französischem Boden erwachsenes
Ansstattungsmaterial welter verwendet habe. Als Träger des französischen
Einflusses kann demnach nur dieser Andreas Wechel in Betracht kommen,
nicht sein Vater, der bereits anfangs der fünfziger Jahre gestorben war.
Was macht der Verf. daraus V „Träger dieses [französischen] Einflusses waren
die beiden Wechsel [er nennt sie spafsigerweise immer „Wechsel"], Vater
und namentlich der Sohn", also auch der schon vor 20 Jahren in Frankreich
verstorbene Vater. — Dafür erfahre ich aber die Ehre, als einziger Gewährs-
mann in des Verfs. ganzer Veröffentlichung genannt zu werden: ich danke.
Greifswald. Johannes Luther.
Aude, A. F. Bibliographie critique et raisonnee des Ana frangais et etrangers
= Collection du Bibliophile parisien [No 12]. Paris: H. Daragon 1910.
XV + 122 S.
In den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts stand am Baume
der Literatur der Zweig der „Ana" in üppigster Blüte. Allein ein einziger
Autor, Cousin d'Avallon, hat 30 und mehr solcher kleinen, auch äufserlich —
Literatixrberichte nnd Anzeigen 175
durch den Titel — als zu den »Ana" geliörij; gekennzeichneten Sammlungen
hervorgebracht: die Diderotiaua, d'Alembertiaua, Fonteneliiana, Malesherbiana,
um nur einige Beispiele zu nennen. Als Cousin — übrigens im gröfsten
Elend — „gegen 1840" starb, war dieser Zweig des Literaturbaumes bereits
in teilweisem Absterben begriffen und, wenn er auch seitdem nicht völlig
verdorrt ist, so hat er doch seine frühere Triebkraft zu keiner Zeit wieder-
erlangt. So konnten seit dem Erscbeiueu der Ana- Bibliographie von Paul
Namur (1830) 70 Jahre vergehen, ohne dafs eine neue Bibliographie dieses
Literaturgebietes geschrieben oder auch wohl das Bedürfnis nach einer solchen
empfunden wurde. Den Titel Namurs: Bibliographie des ouvrages publies
sous le nom d"ana, hat der Verfasser des jetzt voriie^enden Werkes, Herr
A. F. Aude, nicht akzeptiert und doch würde er meines Erachtens gut daran
getan haben. Denn er berücksichtigt, wie sein Vorgänger, nur solche Schriften,
die auch ihrem Titel nach hierher gehören, lälst also ein Buch, wie z.B.
J. .Merry, ,The witticisms, anecdotes, jests, and sayings, of Dr. Samuel John-
son", London ITül, unbeachtet, obwohl es seinem Inhalte nach durchaus
demselben Gebiet zugerechnet zu werden beanspruchen dürfte wie andere
bei Aude und Namur aufgeführte Sammlungen. Haben so beide Biblio-
graphen ihrer Arbeit einen ziemlich engen Rahmen vorgesteckt, so kommen
andererseits bei beiden vereinzelt Ueberschreitungen vor, die unter allen Um-
ständen, auch bei weiter gefafstem Programm, unzulässig sind resp. wären.
Denn, wenn auch die Ana ihrem Inhalte nach keineswegs einen präzisen
bibliographischen Begriff darstellen, indem sie bald eine Sammlung von Sen-
tenzen oder Zitate^i, bald von biographischen Anekdoten, bald auch von
fachwissenschaftlichen Abhandlungen (wie z.B. die unten noch zu nennenden
„Moseriana"), bald von Gedichten, bald von Briefen oder biographischen
Dokumenten (wie die unten genannten „Rieggeriana") usw. enthalten, so
wird doch darüber nicht der mindeste Zweifel bestehen können, dafs nicht
jeder zufällig auf ^ana" endigende Titel eine Anwartschaft auf Aufnahme in
die Ana-Bibliographie gewährt. Mit Recht rügt Herr Aude dalier, dafs Namur
die „Indiana" George Sands — wenn auch, was Aude verschweigt, mit einer
entsprechenden Verwahrung — autgenommen hatte. Aude selbst ist es jedoch
auch nicht gelungen, diese Klippe zu meiden; denn wenn auch der soeben
genannte Roman fehlt, so findet man doch bei ihm Jean Pauls ,,Levana",
freilich nicht mit dem vollen Titel: „ Levana oder Erziehlehre"; ja er be-
handelt das Werk als ein ziemlich unbekanntes und bezieht sich für die eine
von ihm angeführte Ausgabe — es ist die erste: Braunschweig 1807 — auf
Namur (:,Cite par Namur") und übersieht dabei anscheinend auch, dafs sein
Vorgänger auch hier eine Verwahrung angebracht hatte; gewifs war diese
dort recht unglücklich gefafst, und Namur hätte, wenn er nun einmal den
Titel partout aufnehmen wollte, zum mindesten die mj'thologische Bedeutung
des Titelwortes kurz angeben sollen. Nach dieser Probe würde ich es nicht
für unmöglich gehalten haben, bei Aude auch Zolas „Nana" zu finden, kon-
statiere jedoch mit Genugtuung, dafs dies Werk nicht des gleichen Vorzuges
wie die „Levana" teilhaftig geworden ist.
Auf der anderen Seite fehlen bei Aude eine ganze Anzahl Schriften, die
ohne Frage hätten aufgenommen werden sollen; ich will eine kleine Liste
solcher beispielsweise hier angeben, bemerke jedoch ausdrücklich, dafs diese
Liste nicht den mindesten Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern
gewifs noch erheblich verlängert werden könnte. Es fehlen:
1. Bunseniaua. Eine Samudung von humoristischen Geschichten aus dem
Leben von Robert Bansen nebst eicem Anhang von pfälzischen Lyceums-
Anekdoten von Einem der vieles miterlebt und das übrige aus guten Quellen
geschöpft hat. Heidelberg 11)04: Carl Winter's Universitätsbuchhandlung.
IV -f 39 S. _
2. Burnsiana: A collection of literary odds and ends relating to Robert
Barns. Compiled by John D. Ross. Paisley and London: Alexander Gardner.
I. 18!)2. IL^S.; IL 18!I3. 112 S.; IIL 1S'J4. 111 S.; IV. 1894. 112 S.: V. 1895.
97 S.; VL 1897. 93 + 4 S.
176 Literaturberichte und Anzeigen
.{. Cli:iluiori:nia; or, coUoiiuies witli Dr. Chalniers, autlior of „cvidcnces
of fliristianity", and „astrononiical sornions". By Josei)h .lolin Guniey.
London l^b[\: Richard Bentiey. 14(i S.
4. llgeuiana. Erinnerungen an ü. Karl David Ilgen, Kector der Schule
zu Pl'orte, insbesondere an dessen Keden in Erlioliingsstunden. Eine kleine
Auekdotensaiuiulung von W. N. Leipzig 185:}: J. C. llinriehs'sclie Buchhand-
lung. IV -f 78 8. |VV. N. — W. Naumann nach Friedr. Aug. Eckstein, Nouaen-
clator i)liilologoruiu. Lpz. 1S7L S. '27;$.]
5. Moseriana. Erstes Stück, Leipzig 173'.): I\latth. Frider. Friese; Zweytes
Stück. Franckfnrt u. Leipzig 1T3!I. Zus. 18(1 S. — [Eine Sammlung staats-
rechtlicher Abhandlungen des bekannten Publizisten und Staatsrechtslehrers
Johann Jakob Moser. Futters Angabe in seiner ,,Litteratur des Teutschen
Staatsrechts", 2. Th., Gott. 17SL S. 278, dals nur ein Stück der „Moseriana''
mit 91 S. erschienen sei, ist unrichtig und steht übrigens im Widersi)ruch zu
Th. 1, S. 424 der Püttorschen Bibliograi)hie, wo richtig 2 Stücke der Moseriana
aufgeführt sind. Dagegen ist ein am Ende des 2. Stücks der Moseriana an-
gekündigtes 3. Stück offenbar iiiclit erschienen. Auch Moser selbst gibt in
der „Lebens-Geschichte von ilime selbst beschribeu", 17üS, S. 2l)I nur 2 Teile
au und zwar so:
Moseriana. 2 Tlieile. Franckfnrt au der Oder und Ebersdorff. 1739. 8.
Dabei haben wir es hier offenbar nicht mit einer neuen Ausgabe gegenüber
der oben aufgeführten zu tun, vielmehr dürfte nur ein Wechsel des Verlags
eingetreten sein, worauf folgende in dem von mir benutzten Exemplar der
K.B.Berlin betindliche Notiz der Rückseite des Titelblatts hindeutet: „Wann
ein billicher Buchhändler Lust hat, diese Arbeit in Verlag zu nehmen, kau
sich derselbige bey dem Auetore melden."]
('). Richteriana das ist Züge und Thatsachen aus dem Leben, Meinungen,
Cliarakter und Begebenheiten des Doktors und Buchliiiudlers Carl Christian
Richter in Dresden = Bibliothek Aufsehen erregender Männer des ehemaligen
Deutschlandes, 1. Bd, 2. Hett. Hamburg o. J. [1809]: Gottfried Vollmer.
121 S.
Das Fehlen der letzten Schrift bei Aude ist merkwürdig, da sie bereits bei
Namur aufgeführt ist. Andere Titel sind bei Aude zwar angegeben, jedoch
in viel zu sehr verkürzter Fassung; denn, wenn schon bei dem heterogenen
Inhalt dieser Schriften im Grunde genommen kurze Inhaltsangaben zu den
Pflichten des Bibliographen gehörten, so sollten doch wenigstens nach Mög-
lichkeit die Titel vollständig angegeben werden, soweit dadurch für die Kenn-
zeichnung des Inhalts etwas gewonnen werden kann. Der Titel „Falkiana"
(bei Namur und nach ihm ebenso bei Aude) z. B. besagt nichts. Welcher
Falk ist gemeint? was bringt die Schrift von ihm, über ihn? Der genaue
Titel heilst:
Falkiana. Das ist Züge und Thatsachen aus dem Leben, Meinungen,
Charakter und Begebenheiten des Dichter Johannes Falk, Herzogl. Sachs-
Weimarischen Hof- und Legationsrath daselbst. Aus dem persönlichen Um-
gange sowohl, als dessen Schriften gesammelt. Hamburg u. Altona o. J.
[1811]: Gottfried Vollmer [nicht Vollmar, wie Namur und nach ihm Aude
schreiben]. IV -f 124 S.
Andere Titel, wie z. B. der der „Casauboniana", sind zwar ausfüh.rlich
angegeben, aber durch Druckfehler verunstaltet (bei Namur ziemlich richtig).
Auch bei den ^Rieggeriana" hat Aude gegenüber Namur den Druckfehler
^Friburg" statt „Freiburg"; der genaue Titel lautet: Rieggeriana. Wien,
Freyburg, Prag 1792, zu haben bey Menschenfreunden. 189 S. — Unrichtig
ist auch Audes Titel „Galletiana" statt „Gallettiana"; von dieser Schrift gibt
Aude nur eine Ausgabe (1876) an, während es deren bestimmt zwei, wahr-
scheiulich sogar drei, gibt, nämlich folgende:
1. Gallettiana. 1750 bis 182S. Ergötzlich und nachdenklich zu lesen.
Ohne Angabe des Verlags (gedruckt von A.W. Schade in Berlin), o. J. [1806
nach handschriftlichem Vermerk im E.xemplar der Berliner K. B.J. 44 S.
Umschau nnd neue Nachrichten 177
2. Eine im Kayserschen „ Bücher -Lexicon", Bd 17, S. '.VM aufgeführte
Ausgabe „Galletiana" [sie! — Druckfehler bei Kayser] von 1S67, Berlin,
Nicolai's S'erlag. \ + öl S. Mit dem Bildnisse [Johann Georg August]
Galletti's [so bei Kayser].
3. Eine als „2. Auflage" [der vorstehenden?] bezeichnete Ausgabe von
187t), für die die sub 2 gemachten Angaben sonst durchweg zutreffen. Das
A^orwort ist gezeichnet ,,G. P.".
Die von Aude aufgeführte Ausgabe der Angotiana von 1S03 ist vermut-
lich mit der von Namur mit diesem Jahre aufgeführten und als 7^ ed. be-
zeichneten Ausgabe identisch; jedenfalls existiert, wie Namur angibt und ich
nach Autopsie bestätigen kann, eine bei Aude fehlende Ausgabe von 1801,
die als „Sixieme edition" (1-14 S.) bezeichnet ist. Von den Naudaeana et
Patiniana existiert, wie Namur angibt und ich bestiitigeu kann, eine bei Aude
fehlende und von Leonh. Christoph Rühl besorgte deutsche Ausgabe (Braun-
schweig 1734: Reuger. 248 S.); diese hätte das Interesse des Bibliographen
auch deshalb verdient, weil Rühl in der 14 Seiten umfassenden Vorrede
5i» Druckschriften und Manuskripte der Ana-Literatur aufzählt, wobei er sich
freilich im wesentlichen auf Joh. Christoph Wolffs Angaben in den „Casau-
boniana" stützt.
Es ist bedauerlich, dafs Herrn Aude nicht ein grüfserer Teil der frag-
lichen Literatur zugänglich war; die Korrektheit und Vollständigkeit seiner
Bibliographie hat hierunter an vielen Stellen gelitten. Relativ am meisten
Nutzen wird das Werk gewähren, soweit es sich um französische Literatur
handelt. Auf die äufsere Ausstattung des Werkes ist grofse Sorgfalt ver-
wandt. W. Ahrens.
Umschau und ueue Naehrichteu.
Berlin. In den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses über den Kultus-
etat wurden mehrfach Klagen über die unzureichende Dotierung und Unter-
bringung einzelner Universitätsbibliotheken geäufsert. Der Abgeordnete
Schmeddiug-Münster (Zentrum) stellte den Antrag, „die Königliche Staats-
regierung zu ersuchen, zur Ausfüllung der in den Beständen der Universitäts-
bibliotheken vorhandenen Lücken in die Haushaltungspläne der Jahre 1912
bis einschliefslich 1916 anfserordentliche Beträge von je etwa 2U0üi»0M. ein-
zustellen." Dieser Antrag, der anscheinend von allen Seiten des Hauses ge-
billigt wurde,- kam bei dem Etatstitel, bei dem er gestellt war, nicht zur Be-
sprechung und ist nachher leider nicht wieder aufgenommen worden, sodafs
ein formeller Bescblufs nicht vorliegt.
Die Königliche Bibliothek besafs aus der Meusebachschen Sammlung
ein einzelnes Blatt des Pfisterschen Drucks des „ Ackermann aus Böhmen "
(Voull. 330). Nachdem sich herausgestellt hatte, dais dieses Blatt aus dem
Exemplar der Herzoglichen Bibliothek in Wolfenbüttel stammte und aus ihm
entfernt sein mufste, als sich das Exemplar bereits dort befand, ist es mit
Genehmigung des vorgesetzten Ministeriums in Umtausch gegen eine In-
knnabeldublette nach Wolfenbüttel zurückgegeben worden.
Die Bibliothek des Reichskolonialamts, die jetzt von dem Biblio-
thekar des Reichsmilitärgerichts Prof. Maas mitverwaltet wird, hat das Ver-
zeichnis ihrer laufenden periodischen Schriften im Deutschen Kolonialblatt
veröffentlicht und auch als Sonderabdruck herausgegeben. Da eine nicht un-
erhebliche Anzahl dieser Zeitschriften in Berlin nur im Kolonialamte zu finden
sein wird , darf diese Veröffentlichung allgemeineres Interesse beanspruchen.
Das Verzeichnis gibt den Bestand vom 15. Februar, erst in alphabetischer,
dann in systematischer Ordnung; der systematischen Uebersicht ist noch ein
kurzes Schlagwortregister beigefügt.
xxvnL 4. 13
178 Umschau und neue Nachrichten
Eisenach. Das Karl- Friedrieh -(i^-iunasium zu Elsenach hatte als
]'r()};;raimii-lU'ihif:(> für IHK» einen 'l'eil-Katalos der Karl-Alexander-Bibliothek
henuisjjeii-eben , der die (Jruppe der thiirinf!;iseh-säclisis(;hen (Teseiiichte uui-
falste (Hibiiti^raphie des Ibbliotheks- uihI l>nch\vesens 7. lUKi. Nr HSO). (üegen
Ende des Jahres ist nun schon ein weiterer 'reil-Katah)}^: erseinenen, die
Wartburji;-i)ibli()tliek enthaltend. Er bringt znniichst wichtige Ergänzungen
zu dem ersten 'Teile, seine Bedeutung liegt aber in der LTitherliterafur. Bis
l^^;i befanden sich auf der Wartlturg nur eine geringe Anzahl Werke. Dus
Jubiläumsjahr füiirte aber der Bücherei auf einen Aufruf des Weimarer Buch-
händlers kühn hunderte von Büchern zu, die den Grundstock der Bibliothek
bildeten. Durch Heinrich Klemm wurden dann auch ältere Drucke aus und
über Thüringen systematisch für die Bibliothek gesammelt und unter anderen
fast !tu() Originaldrucke von Scliriften der Keformatortm und ihrer Gegner
zusammengebracht. Als nun iss<) der (Jrofsherzog die Karl-Alexander-Biblio-
thek gründete, wurde ihr die Wartburg-Bibliothek einverleibt, um sie leichter
zugänglich zu machen. In der Programm -Beihige von 181)2 hat Üesterheld
20(1 Lutherschriften a. d. J. 151<i — 23 genau katalogisiert und erläutert, in dem
vorliegenden Kataloge ist der ganze Bestand kurz verzeichnet. Die Sammlung
mufs aber ein Torso bleiben, da die Wartburg -Bibliothek keinen eigenen
festen Etat hat.
München. Das Amtsblatt der K. Staatsmiuisterien des Königlichen Hauses
und des Aeufsern und des Innern veriilfeutlicht in Nr (i von Uli I (S, 91 — 92)
eine Miuisterialverfügung vom 4. Februar d. J., die als Ergänzung zu der Ver-
ordnung über die amtlichen Drucksachen (oben S. 125ft".) zu gelten hat. Es
werden nämlich die Gemeinden (politische Gemeinden, Distrikts-, Kreis-Ge-
meinden), die Verwaltungen der Wohltätigkeitsstiftungen und die sonstigen
ütfentlichen Körperschaften (z. B. landwirtschaftliche Bezirks- und Kreisvereine,
ärztliche Bezirksvereine, Versicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften usw.)
daran erinnert, dafs sie von den in ihrem eigenen Verlage erscheinenden
Druckschriften zwei Pflichtexemplare an die Kgl. Hof- und Staatsbibliothek
abzugeben haben. Aufserdem aber sei es erwünscht, dafs diese Druckschriften
den drei Landesuniversitätou und der Technischen Hochschule in ähnlicher
W'eise zur Verfügung gestellt werden wie die amtlichen Drucksachen der
Staatsbehörden. Den erwähnten Körperschaften wird daher nahegelegt, einem
dahingehenden Ansuchen der Hof- und Staatsbibliothek soweit tunlich zu
entsprechen.
Die Münchener Hof- und Staatsbibliothek veranstaltete aus Aulafs des
90. Geburtstages des Prinzregenten eine W i 1 1 e 1 s b a c h e r- A u s s t e 1 1 u n g in ihrem
Fürsteusaale. In erster Beihe sind literurische P^zeugnisse von Gliedern des
Herrscherhauses ausgelegt, Origiualbriele von verstorbenen Witteisbachern,
W^erke, welche dem Auftrage oder der Anregung von Witteisbachern ihre
Entstehung verdanken, und solche, die als persönliche Gebrauchs- oder Luxus-
gegenstände einzelnen Gliedern des Hauses dienten. Dabei erfuhren die als
Bibliophilen hervorgetreteneu Fürstlichkeiten besondere Berücksichtigung.
]S;^icht alle für die Ausstellung geeigneten Stücke fanden in dem Fürstensaale
Platz. Der von Georg Leidinger — dem auch die Anregung zu der Aus-
stellung zu verdanken ist — bearbeitete Katalog führt aber auch die Stücke
auf, für die der Platz fehlte, und bezeichnet sie statt mit Nummern mit einem
Stern. Am Anfange des Katalogs steht der aus St. Emmeram in Regensburg
stammende Cod. Lat. ]47oS, die einzige Handschrift, die den Tag der Be-
lehuuug Herzog Ottos von W'ittelsbach mit Bayern angibt, zugleich die älteste
Handschrift der Hot- und Staatsbibliothek, in der arabische Ziffern vorkommen
(zwischen lltiT und 1174.) Nur als Beweis für die Reichhaltigkeit der Aus-
stellung seien einige Miniaturen werke angeführt: Nr 4 (Gebetbuch Kaiser
Ludwigs des Bayern), 27 (Gebetbuch Albrechts IV.), 'Ab (Chorbuch der
Münchener Hof kapeile von 1538), 'Mi (Turnierbuch W^ilhelms IV.), öS (Kleinodien-
iDuch der Herzogin Anna von !5:)2), 65 (Gebetbuch (Albrechts V.) Das Porträt-
bild aus Nr 5S ist dem Katalog in einer sehr schönen Vierfarbendrucknach-
bildnng beigegeben.
Umschau und neue Nachrichten 179
Strafsburg. Au der Universitäts- und Landesbibliothek zu
Stralsbiirg (vgl. den jetzt zum ersten Mal herausgegebenen Jahresbericht für
das Jahr l*.Uti) stellte sich mit den steigenden Antbrdenuigen die Notwendig-
keit heraus, den Betrieb systematischer zu organisieren sowie die Benutzung
zu erleichtern. Zur Beratung gemeinsamer Angelegenheiten, vor alleiu auch
zur Auswahl der neu zu bescliaflenden Werke wurden wöchentliche Kon-
ferenzen eingelührt, an denen sämtliche Bibliothekare, in geeigneten Fällen
auch die wissenschaftlichen Hilfsarbeiter teilnehmen. In diesen Konferenzen
wurden die Bestimmungen über das Katalogisieren, die in den einzelnen Ab-
teilungen nicht einheitlich gehandhabt wurden, neu beraten und festgelegt,
wobei darauf geachtet werden mufste, eine völlige Umarbeitung der groisen
Bestände zu vermeiden. Es sind aber nun einheitliche Bestimmungen geltend.
Der Lesesaal steht bis abends 7 (bisher 6) otYeu und in den Universitäts-
ferien, in denen bisher die Bibliothek an allen Nachmittagen geschlossen
war. ist die halbtägige Schliefsuug auf fünf 'l'age zwischen Weihnachten und
Neujahr und die Zeit vom zweiten Sonnabend im August bis zum 1, Oktober
beschränkt wurden. Zur weiteren Erleichterung der Benutzung wurde ein
Vormerkbuch eingeführt und zur Aeufserung von Wünschen nach Anschaffung
nicht vorhandener Bücher Desiderienzettel zur Verfügung gestellt. Da die
Plätze im Lesesaale nicht mehr ausreichen, ist im oberen Stockwerk ein
zweiter Arbeitssaal eingerichtet worden, der in erster Linie für die Dozenten
und die Benutzer von Handschriften bestimmt ist. In diesem Räume werden
auch die Neuanschatfungen zur Einsicht ausgelegt. Es wird aber für aus-
reichendere Aushilfe gesorgt werden müssen, da der Lesesaal auch nach Ein-
richtung des neuen Raumes sehr oft überfüllt war. Der Hauptmangel der
Bibliothek li^gt aber in der Unzulänglichkeit des Vermehrungsfonds und des
Personals — die etatsmäfsigen wissenschaftlichen Stellen sind seit 1875 nicht
vermehrt wurden; ein Sekretär und ein Diener wurden neu eingestellt, dafür
aber der Hilfsarbeiterfonds von 22 000 auf 1500 M. herabgesetzt — . Anträge
zur Abhilfe sind der Regierung und von dieser dem Landesausschufs vor-
gelegt worden. Für die gerintf vertretene Literatur über Handelswissenschaft,
Ingenieur- und Bauwesen ist bereits dadurch ein stärkerer Zugang gesichert
worden, dafs mit Hilfe der Strafsburger Handelskammer von den Interessenten
eine feste Summe auf eine Reihe von Jahren zugesichert wurde. Eine drei-
gliedrige Kommission aus den betreffenden Kreisen wird der Bibliotheksver-
waltung zur Seite treten, um die sachgemäfse Verwendung der Mittel zu
sichern, Ueber andere bemerkenswerte Zuwendungen hat das Zbl. 'bereits
berichtet. Vom Kataloge der elsafs- lothringischen Abteilung ist die dritte
Lieferung erschienen, der Druck der vierten fast vollendet. Das Manuskript
des Verzeichnisses der laufenden Zeitschriften wurde für den Druck fertig
gestellt, endlich der Plan der systematischen Facheinteilung der Bibliothek
revidiert und für den Druck vorbereitet. Angefügt werden Uebersichtspläne
der Bibliothek und Verzeichnisse der handschriftlichen Buchkataloge. Die
Benutzung stieg auf 46421 Personen, 199740 Bände gegen 43709 und 181870
im Vorjahre.
Oesterreich. Dem Bericht der ÜB Krakau für 1910 entnehmen wir
folgende Angaben: der Zuwachs betrug 6061 Bde gegen 6747 Bde im Vorjahr.
Die Abnahme des Zuwachses erklärt sich durch den Umstand, dafs gröfsere
Schenkungen nicht gemacht wurden. Unter den Neuerwerbungen befanden
sich zahlreiche teure Quellenwerke und bibliographische Werke, ferner wnrde
ein grofser Teil der Bibliothek des f Theologen Prof. Dr. W. Knapii'iski-
Krakau angekauft. Der Vermehrungsetat betrug ::i4 00(i Kronen. Die Druck-
schriftenabteilung besteht aus 409.326 ßden, die Handschriftenabteilung aus
6H23 Bden (Zuwachs: 65 Bde), die Urkundenabteilung aus 396 Nummern (Zu-
wachs: 11 Nummern, die alle geschenkt wurden). Die Kupferstichsammlung
wurde um 184 Werke J. Callots vermehrt. Die Zahl der Benutzer betrug
36i)61 gegen 34 759 im Vorjahr, der tägliche Durchschnitt der Benutzer 168.
Der Lesesaal der Bibliothek ist längst viel zu klein, auch im Magazin herrscht
13*
'180 Umschau und neue Nacliricbten
schon Pl;itznuiu}:i:el. Da das Untcrrichtsministeriuiu die Errichtung eines neuen
HibliothoUgobiiudi's abgeleluit hat. soll ein Hörsaal, das Collcf^iuni maius, für
I^ihliotht'kszwecke verwendet werden. Auch wird die Einrichtunfif eines zweiten
Lesesaals erwogen. Die Frequenz des l>esesaals war sehr stark; um den Zu-
drang der Benutzer zu bewältigen, war der Lesesaal im IJerichtsjahr auch
am Donnerstag Nachmittag geölVuet, wo er bisher geschlossen war. W. Chr.
Belgien. Das Brüsseler Institut International de Bibliographie arbeitet
an dem Gesamtkataloge der Bibliotheken Belgiens, für den z. Z. etwa (lüOOOü
Zettel vorhanden sind, die den Besitz von 57 Bibliotheken darstellen. Dieser
Zettelkatalog, der iu den Kiiumen des Instituts den Benutzern zur Einsicht
zugänglich ist, zerfällt in vier Teile, einen alphabetischen Katalog der Werke,
einen solchen der Periodica, einen systematischen der Werke und einen
systematischen der Periodica. Aus diesem handschriftlichen Zettelkatalog
wird nun eine Reibe von Auszügen im Druck veröiHentlicht. Das vorliegende
A'erzeichuis für die laufenden und abgeschlossenen medizinischen Zeitschriften
(s.u. S. 182) hat noch eine weitere Anzahl von Bibliotheken herangezogen;
es bringt 1-49S Zeitschriften, die sich auf 73 Bibliotheken verteilen. Nach
dem Ursprungslande fallen 375 Titel auf Frankreich, 305 auf Deutschland,
2()3 auf Belgien. Weiter sind die Vereinigten Staaten mit 1)9, Italien 95,
Grofsbritannien 77, Holland 33, Oesterreich- Ungarn 31, Spanien 30, Süd-
Amerika 20, Schweiz IS, Kufsland 13, Portugal 12 Titeln vertreten. 920
Zeitschriften sind nur an einer Bibliothek vorhanden, 247 an Je zweien. Die
Zeitschrifteutitel sind alphabetisch geordnet unter Weglassung vorangehender
Artikel, angegeben ist terner der letzte Erscheinungsort, der Beginn (und
ev. Schlufs) des Erscheinens, die Chiffre der besitzenden Bibliothek. Aufser-
dem wird mitgeteilt, ob die Zeitschrift vollständig, oder welche Jahrgänge
vorhanden sind. „
England. Der Vorstand der Library Association hat im Dezember v.J.
ein „International Committee" ernannt, dessen Aufgabe es sein soll, die
Fragen zu behandeln, die sich aus der Internationalen Konferenz von 1910
ergeben, die Teilnahme an künftigen Kongressen vorzubereiten, die Be-
ziehungen zu den ausländischen Fachgenossen zu pflegen und solchen, die
England besuchen, Auskünfte zu erteilen und die Erreichung ihres Zwecks
zu erleichtern. Alle Anfragen und Mitteilungen, bei Reisen nach England
speziell auch über Zweck und Datum, wenn möglich mit Angabe der Londoner
Adresse, sind an den Sekretär des Komitees, Herrn L. C. Whartou (British
Museum) unter der Adresse der Association (24 Bloomsbury Square, London)
zu richten.
Eine der wertvollsten Privatbibliotheken Englands, die von Henry
Huth (f 1878) zusammengebrachte und in einem grofsen fünf bändigen Kata-
loge (188(1) verzeichnete Sammlung, wird nach dem im Oktober v. J. er-
folgten Tode ihres Besitzers Alfred Henry Huth durch Versteigerung zer-
streut werden, wenn sich nicht ein en-bloc-Käufer dafür findet (geschätzt ist
ihr Wert auf 5 Millionen Mark). Vorher wird aber nach der testamentarischen
Bestimmung des Besitzers das Britische Museum das Recht haben, sich
50 Nummern als Geschenk auszuwählen, die es noch nicht besitzt oder die
es gegen weniger gute Exemplare des eigenen Besitzes umzutauschen wünscht.
Bei dem aufserordentlichen Reichtum der Huthschen Bibliothek an Selten-
heiten (Inkunabeln, darunter eine 42 zeilige Bibel, Shakespeare -Drucke und
andere alte englische Literatur, spanische Literatur usw.) werden diese 50
Stücke einen sehr bedeutenden Wert darstellen. Sie sollen für immer als
Huthsches Vermächtnis geführt werden. — Eine andere höchst wichtige Be-
reicherung ist dem Britischen Museum durch die leihweise Deponierung der
Königlichen Musiksammlung zuteilgeworden. Sie soll später In einem
besonders dafür gebauten Raum des neuen jetzt im Bau befindlichen Flügels
aufgestellt werden. Bis dahin wird sie der allgemeinen Benutzung noch nicht
zugänglich sein.
Umschau uud ueiie Nachrichten 181
Italien. Für die Ausstelluüf? in Turin 1911 hat der Jetzige Direktor
der dortigen Natioualbibliothek Cav. Avetta den Plan einer historischeu
Ausstellung der Buchdruckerkunst entworfen, namentlich der alten, von Mainz
anfiingend und zu Italien übergehend. Vernünftigerweise schlägt er aber vor
nicht Originale, sondern nur Faksimiles auszustellen. Gegenüber dem Ver-
langen aller möglichen Ausstellungsleitnugen, ihre Schau noch mit literarischen
und typographischen Seltenheiten aufzuputzen, sollten sich die Bibliotheken
einmütig ablehnend verhalten. Eine Vorführung, an der die grofse Menge
verständuislos vorübergeht und von der die Sachverständigen keinen Gewinn
haben, lohnt nicht die grofse Gefahr, die eine allgemeine Ausstellung unter
allen Umständen bietet.
Rul'sland. Der erste allrussische Bibliothekartag wird vom
14. 1. bis 20. 7. Juni d. J. in Petersburg stattfinden. Die Gesellschaft für Bi-
bliothekskunde in Petersburg hat im Februar allen Universitäts-, Stadt- und
Volksbibliotheken in Rufsland Einladungen zum Kongrefs zugehen lassen.
Vorträge sind beim Schriftführer der Gesellschaft Alexander Plotnikov, Peters-
burg Sosnovska 13 anzumelden.
Eine illustrierte Zeitschrift für Bücherfreunde und Knpferstichsammler
,Russkij Bibliofil' erscheint seit dem Februar d. J. im Verlage von N.
Solovev in Petersburg. Das erste Heft der neuen Zeitschrift, von der acht
Nummern jährlich erscheinen sollen, enthält Aufsätze von Y. A. Verescagiu,
K. A. Voenskij , V. M. Anderson , N. A. Obol'janinov u. a. Redakteur des
Blattes ist der Verleger N. V. Solovev.
Der im August 1!)10 in Warschau verstorbene polnische Gelehrte Sigismund
Gloger hat seine aus 20 001} Bden bestehende Bibliothek der öffentlichen
Bibliothek in Warschau vermacht. Diese besitzt jetzt 80 000 Bde, von
denen 40 000 noch nicht katalogisiert sind. Die Bibliothek Glogers enthält
hauptsächlich archäologische , historische , geographische , numismatische und
philologische Werke. W. Christiani.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Russkij Bibliofil . . . Le Bibliophile Russe. Revue illustree des amateurs
de livres et de gravures. 1. 1911. Nr 1. Januar. St. Petersbourg: (N.
Soloviev) 1911. Jg. (8 Nrn) 20 Fr.
Le Bibliographe Moderne. Courrier international des archives et des bi-
bliotheques. publ. sous la direction de M. Henri Stein. Ann. 14. 1910.
Janvier Juin. Paris: A. Picard (1911). Jg. (H Nrn) 10 Fr., Ausland 12,50 Fr.
Der Bücherwurm. Eine Monatsschrift für Bücherfreunde. Verantwortlich:
Ernst Scheiding. Jg. 1. Oktober 1910— September 1911. H. ]— 3. Leipzig:
Rofsberg 1910. Jg. I,.ö0 M.
Bulletin du bibliophile et du bibliothecaire Revue mensuel fondee en 1834
par J. Techener . . . Direkteur: Georges Vicaire. 1911. Nr 1. = 15 Janvier.
Paris: H. Leclerc 1911. Jg. Paris 12 Fr., Departements 14 Fr., Ausland
16 Fr.
The Encyclopaedia Britannica (ll''i edition). First review in The London
Times, 20ti> Jan.. 1911. Libr. Journal 36. 1911. S. 2— 4.
*Allmänna Svenska Boktryckareföreningens Meddelanden. Mänadsblad för
bokhistoria, bokkonst och bokindustri. (Red.: Alexis Hasselquist.) Arg. 16,
1911. Nrl. Januari. Stockholm: Föreningen, Leipzig: R.Haupt 1911. 40.
Jg. (12 Nrn) 5,50 Kr., Deutschland 6 M.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
1^2 Nene Riiclu-r uiul Aiif'sUt*/OP 7,11111 Riblidtlicks- und Buchwesen
Minerva. Ilaiulbucli der j::;i'li'lirtoii Welt. Hcarh. von (J. Liidtkc und ,1.
Reufjel. Hd I. Dio Univorsiiiitcii und Hochschulen . . . ihre (Jcschiclitc
und Orfranisation. Strarsl)urf;: K. .1. 'l'rübnor 11)11. VIII, 627 S., I l'ortr.
0 1\I., geb. 10 M.
Bibliotliekswescn im al If^ cm einen.
Bericht (russisch: üleet) über die 'riitigkeit der (Gesellschaft für Bililiotheks-
wisaenschaft im Jahre lyOs. Rechenschaftsbericht für dasselbe .lahr.
Bibliutekar 1. 1910. S. l(i-l — 12;i.
Bibliographie (Kussiseh) der Speziallitteratur: 1. Sallogub und Simanovskij.
Iudex der den Kritiken der Presse nach besten Lehrbücher etc. von K.
l'roskurjakov. II. Uebersieht über die russische Litteratur nach der
Theorie der Bibliothekswissenschaft von 1*. M. Bogdanov. Bibliotekaf 1.
111 10. S. ti5-80.
^Allgemein zugängliche Bibliotheken, Lesehallen und Museen, ständig ein-
gerichtete Theater und Bühnen im Königreiche Böhmen im J. 1905.
Deutsche Ausgabe. Prag: .1. G. Calve in Komm. 191 0. CCXV, 204 S.,
2 BU. Karten. 4". 7 M. Mitteilungen des Statistischen Laudesamtes des
Königreiches Böhmen Bd 14. IL I.
Bogdanov, P.M. (Russisch). Uebersieht über die Tätigkeit der Sektion für
Bibliothekswissenschaft in der Russischen Bibliologischeu Gesellschaft
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1910. 5. 191L Nrl. Roulers 1910, 1911: Deraedt-Verhoye. 54, 9 S.
Bulletin bibliographique, dedie aux parents, au personnel enseignant et aux
comites des bibliotheques. Publ. par la commission pour le choix de
lectures destin. ä la jeuuesse et aux bibliotheques scolaires et populaires.
Societe pedagogique de la Snisse romande. Fase. 9. Lausanne 1910:
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Printing, Methods of Publishing, Copyright, Bibliography, etc. (Enthält
nur in englischer Sprache verfafste Schriften.) London: Stanley Russell
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(anatomie, physiologie, hygiene, therapeutique, pathologie etc.) Brnxelles,
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einseit. 6 Fr., Ausland 6,25 bez. 7,50 Fr.
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Mlnde-Pouet. Jg. 4. 1910/11. Nr 1 — 6. Oktober 1910— März 1911. Brom-
berg: Mittler 1910/11. Jg.' (12 Nrn) 1,75 M.
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IHl Nene Bücher uud Aiilsätze zum Bibliothcks- uud Buchweseu
Krc\i/,burj];. Eiden, Curt. \'er/,oiehnis der Bücher der Lehrerbibliothek des
(lyuiiiasimns. Kreuzbnrg O-S. KMO: 'riiielmauu. 67 S. Königl. G3'mnasiiuii
zu Kreuzburg. l'roj^raiuiubeil. Oateru HUO.
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Biu'hhiiudler zu T>eipzig während d. .1. 1910, erstattet an den Ausschuls
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nius-StiftuDg) zu Leipzig i, J. 191Ü. Leipzig (1911): Grefsner &, Schramm.
1 Bl. 4".
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1911. Jg. (12Nrn) 10 L., Ausland 12 Fr., Edizione speciale in bianca
12 L., bez. 14 Fr.
Kairo. Universite Egj'ptienne. Bulletin de la Bibliotheque. Red. par . . .
Vincenzo Fago. Ann. 2. 1911. Fase. 1.2. = Janv., Fevr. (Section des
langues europeennes.) Le Caire 1911: A. Gherson. Jg. 10 Fr., Aus-
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London. British Museum. Catalogue of Greek papyri with texts. Vol. 4.
The Aphrodito papyri by H. J. Bell. With an appendix of Coptic papyri,
ed. by W. E. Crum. London: Frowde 1911. 4". 80 Sh.
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Segunda edicion corregida. Habana: Biblioteca nacional 1911. (128 Nrn.)
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Libr. Journal 36. 1911. S. 65-66 m. 2 Taf.
New Haven. Libraries. Bulletin of the Yale University 7. Ser. Nr 3,
December 1910. General Catalogae 1910—11. S. 593—598.
Neue Bücher iiud Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchweseu 185
New York. Bulletiu of the New York Public Library, Astor, Leuox and
Tilden foundations. (Dir.: John S. Billiugs ) Vol. 15. 1911. Nr 1. Jannary.
New York: (Library) 1911. Jg. (12 Nrn) 1 S.
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theek te Rotterdam en van eeu daaraan verbond'^n Leeskabinet. 52.
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Iss. quarterlv. Nr 41. January 1911 (= Vol. 4. Nr 5). St. Andrews 1911:
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University Library of St. Andrews Nr 41. Jan. 1911.
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year end. 30tii September 1910 . . . Report by the librarian . . . for the
j^ear end. 30tii September 1910 . . . Libr. Bulletin of the University
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lettura dei periodici annessa alla Biblioteca Mclchiorre Delfico di Teramo.
Teramo 1910: Fabbri. 38 S.
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Comp, under the dir. of the chief bibliographer, 1. edition A. P. C- Griffin,
2. edition, with additions H. H. B. Meyer. Washington: Gov. Print. Off.
1911). 137 S. 15 Cents.
* Report of the librarian of Congress and report of the Superintendent
of the library bnilding and grounds, for the fiscal year end. June 30,
1910. Washington: Gov. Print. Office 1910. 305 S., 8 Taf.
Schriftwesen und Handschriftenkunde.
L"Amateur d'autographes et de documents historiques. Revue retro.spective
et contemporaine fondee eu 1S62. Nouv. Ser. publ. sons la dir. de Noel
Charavay. Ann. 44. 1911. Nr 1. Janvier. Paris: N. Charavay 191 1. Jg.
(12 Nrn) lü Fr.
186 Neue Riiohcr niu\ AnfsUtze /.uin Hibliotheks- nnd Buchwesen
l^liu'hstein, Artiir. Ueher Anafjranim und Kniie, iusbosondcro in dor Lex
Salica und bei Shakespeare. Deutsclies Jalirbuch für Steiiograithio,
Schrit'tkunde und Anaf^ranmiatik 1. lüll. S. 4S— Ofi ni. ;{ Abb.
(."(H'Cü, (iiov. di. I eorali miniati di Monteoliveto ^[aggi()rc conservati nella
Cattedrale di ("hiusi. liollettino d'arte 4. l'.tld. S. 4:)8— 4S0.
Purricu, Paul Cte de. Les „'l'res IJeUe-s lleures de Nötrc-Danic'' du duc
.leliaii de Herrj'. l\estitution de l'etiit priniitif d'un splendide niauuscrit
dJi XV'' sieele anjourdhni depeee, luutile et eu tiers brfde. Paris: E.
Leroux 1910. fiT 8., (> Taf. Aus: Revue arelie()]ügi(|ue.
Fiamuiazo, Ant. 11 eudice daiitesco della P)ibli()teea di Savona, illiistrato.
Savona: D Bertolotto 1910. 118 S, 4 Paks. 2,.")0 L.
(Jlauninf;^, (Hto. Zur Kinfiihrunp in die deutsche Paläügraphie. Gcrmanisch-
roiuanisehe Monatssehrift '.]. 1911. 8.75 — 1)0.
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(^uaritch London. Nr 302: Natural History. Nr 2495— 3ü8S.
Rossbergsche Bh. Leipzig. Nr 11: Philosophie. Psychologie. 3791 Nrn.
Stauff Köln. Nr 25: Rheinlande in Wort und Bild. 975 Nrn.
Thury, Baumgartner & Co. Genf. Nr 93: Varia. Nr 4137 — 5354.
Weigel, Oswald, Leipzig. Nr 156: Zoologie, loci Nrn.
15^2 Biicliorauktionon — Persunalnachrichten Rlbliothekartag:
IJüclierjuiktioiieii.
In ili'i Krj^d wciJen nur solche Aulvtionen :i\i(i;clulirt , deren Katalo<je bei P>-
scheincn dieses Helles noch recht/.eili|,' evlan<^t werden können, um Aufträge zu
erteilen. — Auf besonderen Wunsch und di-s bibliographi'-clKn Wertes wegen
werden jedoch in Zukunft auch wichti<,'eve Auktionen ange/.ei^'t werden, selbst
Wenn deren Kataloge praktisch zur Elneilung von Aulirägen zu spät eintreiVen.
Wien: 3. — 4. April, (lilhofer v^ Ranschburg: ;<:<. Auktiou. Saimuluug Freili.
V. Lanna-rrag. .Maunskripto ii. J5iicher. Min Nru.
London: 21.— 2s. April. Sotheby, Wilkiusou & Ilodge: Bibliotlieca Phiilippica.
Weitere Auktion atis der beriilimten Manuskript-Sammlung des Sir Tliomas
Phillipps. 1143 Nrn.
rersoiiiiliiachricliteii.
Die bibliothekarische Fachi)riifiing in Göttingen bestanden am 25. März
Dr. Dr. Johannes Äsen, Willibald ICirfel (Bonn ÜB), Herbert Ober-
laender ((lüttingen ÜB) und Christoph Weber (Münster ÜB).
Berlin KB. Als Volontär trat ein Dr. med. Kurt Tautz geb. lü. 2. 1878
Berlin, evaug.
Berlin ÜB. Der Assistent Dr. Friedrich Dukmeyer wurde an Berlin
KB überwiesen.
Bonn DB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Wilhelm Knaufs, geb. 3. 8. 83
Ehrenbreitstein, stud. klass. Philologie und Germanistik.
Frankfurt a. M. Rothschildsche B. Als Volontär trat ein Dr. phil.
Karl Kunz, geb. Ki. 1. 82 Schwäbisch Gmünd, ev., stud. german. und roman.
Philol. sowie Geographie.
Göttingen ÜB. Der Assistent Dr. Georg Müller wurde vom 1. April
— 1. Oktober zu wissenschaftliehen Arbeiten beurlaubt.
München HB. Dem Direktor Dr. Hans Schnorr von Carolsfeld
wurde der Michaelsordeu 3. Klasse verliehn. Der Oberbibliothekar Dr.
August Hartmann trat in den Ruhestand, der mit dem Titel und Rang
eines Oberbibliothekars bekleidete Vorstand der Ilandschriftenabteilung Bi-
bliothekar Dr. Georg Leidinge r wurde zum Oberbibliothekar, der Kustos
Dr. Otto Glauning zum Bibliothekar ernannt.
München ÜB. Dem Vorstand Oberbibliothekar Dr. Georg Wolff
wurde der Michaelsorden 4. Klasse mit der Krone verliehn.
Oesterreich. Der Direktor der ÜB Prag Regierungsrat Dr. Richard
Kukula wurde zum Hofrat, der Kustos der ÜB Wien Dr. Salomon Frank-
furter zum Regierungsrat ernannt. Die Skripturen Dr. Michael Burger
und Dr. Johann Bohatta (Wien), Dr. Jaromir Borecky und Johann
Stastny (Prag), und Johann Rongusz (Czernowitz) erhielten den
Kustodentitel. Dem Bibliothekar der Technischen Hochschule Wien Dr.
Eduard Fechtner wurde der Orden der eisernen Krone 3. Klasse, dem
Kustos der ÜB Wien Dr. Alfred Schnerich das Ritterkreuz des Franz-
Joseph-Ordeus verliehn. Der Direktor der ÜB Agram Johann Kostrencii
trat in den Ruhestand, der Direktorstellvertreter Dr. Velimir Dezelie wurde
zum Direktor ernannt.
Deutscher Bibliothekartag, Hamburg 8. — 10. Juni.
An Vorträgen und Verhandlungsgegenständen sind angemeldet: R.
He Ifsig- Leipzig: ,§ ti06 BGB." — W. Meyer und R. Kaiser-Berlin:
Syuopse der preufsischen und der englisch-amerikanischen Instruktion. —
R. Münzel-Hamburg: Die Hamburger Stadtbibliothek. — G. Schulz-
München: Versicherung der Wertsendungen der Bibliotheken bei einer
Transportversicherungsgesellschaft. — H. 0. Zimmer-Dortmund: Zentrali-
sation der Bibliotheken.
Verlag von Otto Harrasaowitz, Leipzig. — Druck von Ehrliardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
BibliotlieksAvesen.
XXVIII. Jahrgang. 5. Heft. Mai 1911.
Die Quellen der Costerlegeiide.
(Schlufs.)
V. Die urkundlichen Nachrichten.
Aus den urkundlichen Nachrichten, welche für Lourens Janszoon
Coster nach und nach ermittelt sind^) und seinen Stammbaum bis
zum Aussterben seiner Nachkommen umfassen, gewinnen wir ebenfalls
keine weiteren Anhaltspunkte positiver Art für die strittige Frage.
Eher tauchen uns noch neue Bedenken auf.
Junius hat Aedituus Custosve mit grofsen Anfangsbuchstaben
geschrieben, also das dieser lateinischen üebersetzung entsprechende
Wort als Zunamen aufgefafst, nicht nur als Standesbezeichnung (Z. 15). 2)
Damit bekommen alle Nachrichten, welche auf Coster lauten, ein
gröfseres Gewicht als die, welche nur einen Laurens Janszoon nennen.
Junius hat ferner den Namen des Schwiegersohnes Thomas Petrus,
holländisch: Thomas Pieterszoon. Und ihm ist bekannt, dafs dieser
vier Söhne gehabt habe, welche omnes ferme (Z. 42) die städtische
Bürgermeisterwürde inne gehabt haben. Ein Urenkel (pronepos),
Gerardus Thomas: Gerrit Thomaszoon, scheint Junius persönlich be-
kannt gewesen zu sein, er nennt ihn civis clarus, er sei erst vor
wenigen Jahren als Greis gestorben (Z-. 73 f.).
Diese genealogische Reihe ist richtig. Das bezeugt einmal die
Stammtafel, welche sich Gerrit Thomas noch zu seinen Lebzeiten
herstellen liefs.3) Sie ist durchaus eindeutig. Sie verträgt sich voll-
kommen mit der anderen sicheren Linie von Nachrichten, welche wir
1) AufzUhlnng aller in van der Lindes Gntenberg S. 361—63 und 393—94,
doch nicht immer mit genauer Quellenangabe.
2) Er sagt Z. 17: eo nomine clara.
3) Sie wurde zuerst 1724 öffentlich bekannt gemacht durch Wilhelm
von Kessels, nach dem Tode des letzten Nachkommens (dieser Linie), Meer-
man I, zu p. 54. van der Linde Costerlegende S. 81 f., Gntenberg S. 3S3f,
hat alle Einzelheiten über das Geschick des Blattes und seinen Inhalt. Für ihn
ist der Stammbaum spätere Fälschung, erst ein Ausfluis der Costererzählung.
Da Gerrit und seine Frau Eruiingard die Mittelfelder einnehmen, sind sie als
erste Besitzer zu denken, zumal dieselbe Hand von Anfang an bis zum 5. Kinde
Gerrits geschrieben hat, erst dann beginnen Nachträge. Ferner sind gerade
bei Cornelis und seiner Frau der Trauungstag, der Kinder Geburts-, z. T.
Todestag hinzugefügt. Die Tafel blieb in seiner Tochter I^Iargriet Hand, denn
ihre Trauung und die Geburt zweier Kinder ist vermerkt.
xxvm. 5. 14
194 Die Quellen der Costerlegende
in den Stuli Ibüchern der heil. Cliristgildc von Haarlem haben, i)
und wird nur durch sie bestätigt.
Nach den tStatuten dieser (Jildc war der Besitz des Stuliles im
Erbe des Gesclilechtsältesten, mit Vorgang der männlichen Glieder.
Der 29. Stuhl ^var
1421 erworben von Jan Coster,
1436 geerbt von Lourijs Coster als dessen Sohn,
1484 von Frans Thomas Thomaszoon erworben,
1497 von Gerrit Thomaszoon geerbt von seinem Vater,
1564 von Cornelis Gerritszoon geerbt von seinem Vater.
Damit sind zugleich folgende Todesdaten festgestellt:
Gerrit Thomaszoon 15G4 (Junius: ante paucos annos defunctus).
Frans Thomas 1497,
Louris Janszoon 1484,
Jan Coster 1436.
Vergleichen wir damit den Stammbaum auf dem „alten Stück
Pergament".'-) Er enthält — unter Fortfall der Nebenpersonen —
diese Reihe:
Thomas Pieterszoon
2. Frau Lonrens Janszoon Costers dochter
Söhne :
\
I
(Frans Thomas Thomasz.) Pieter Thomasz. Andries Thom. Thomas Thom.
Von der 1. Frau einziger Sohn:
1
Thomas Pieterszoon,
einziger Sohn
I
Gerrit Thomasz.
Söhne: Thomas, Cornelis usw.
Es ergibt sich:
Von 1497 an ist Gerrit Thom. das älteste männliche Familien-
glied. Er mufs damals noch sehr jung gewesen sein, da er 1564 erst
starb. ^) Er war der Familienälteste, so dafs der Gildenstuhl auf
ihn überging.
Sein Vater Thomas Pietersz. lebte nicht mehr, er mufs bei seinem
Tode noch sehr jung gewesen sein, aufser Gerrit hatte er nur eine
Tochter, wie die Stammtafel zeigt; er wird der seines Namens gewesen
sein, welcher 1492 als Schöffe starb, wie die städtischen Register
bezeugen.'*)
1) van der Linde Gutenberg S. 364. Nach zwei Manuskripten: ürdouantien
ende Statuten van den H. Kerstgilde . . . (Hs. von 1645), und: J. vau Alcke-
raade H. Karsemis Guts Register Stoel Boeck . . . (Hs. von 1669). Aus
letzterem Auszug in der Costerlegende S. 78.
2) Der Wortlaut ist abgedruckt in der Costerlegende S. 72/73.
3) Weshalb van der Linde zwischen 1563 und 1564 geschwankt hat,
konnte ich nicht erkennen.
4) Ihn ganz zu streichen, wie nach van der Lindes Anordnung nahe liegt,
ist wegen der Namenfolge nach dem Vater unmöglich. Gutenberg S. 63 über-
von G.H.Müller 195
Sein Vater Pieter und dessen einer Bruder Andries waren eben-
falls 14(»7 schon tot, sie fanden ihr Ende am ?>. Mai 1492 bei einem
Bauernaufstände (het kaas- en brodspei.') Auch der o. Bruder Thomas
mufs vor 1497 gestorben sein, er würde sonst statt Gerrit den Stuhl
haben einnehmen müssen.
Frans Thomas Thom., welcher 1497 starb, mufs wohl der 4. der
Brüder gewesen sein, der älteste, denn er übernahm 1484 den Stuhl.
Auf der Stammtafel wird er nicht genannt."^) Ein Thomaszoon war er.
Und Junius sagt: quaternos liberos (Z. 41). 3)
Ihr Vater, Thomas Pieterszoon, Costers Schwiegersohn, war damals
nicht mehr am Leben und ist nach all dem nicht nur vor 1497,
sondern bereits vor 1484 gestorben.^)
Lourens Coster selbst wäre also erst 1484 aus dem Leben
geschieden, er, von dem jene Legende vom Jahre 1440 geht!
Wir haben somit folgende Uebersicht der Todesdaten:
Jan Coster 1436
i
Lourens Janszoon Coster 1484
■
Thomas Pieterszoon vor 1484
\
(Frans Thom. Th.) Pieter Thom. Andries Thom. Thomas Thom.
1497 3. 5. 1492 3. 5. 1492 vor 1497
Thomas Pietersz.
1492
Gerrit Thomasz.
1564.
Binnen wenigen Jahren, von 1484 — 1497, hatte der Tod unter
diesen Männern aufgeräumt, so dafs der Knabe Gerrit 1497 der
Familienälteste ist.
Auf der Stammtafel sind nun ferner 5) einige Jahreszahlen, wichtig
für die Frauen des Pieter Thomaszoon, eingetragen.
Sijntweedewijff— KathrijnBaerthons —PieterTh.— Sijueerstewijfi— Thomas F.
düchter sonder kin- Margriet Jau MargrietP.
deren 14(54. Florisz. dochter waer bij
hij had deese kinderen 1440.
trägt van der Linde die Angabe (als Schöffe 1492 gestorben) für diesen
Thomasz. (aus dem Namenregister van den Heeren van de Regeering der
Stadt Haarlem 173:3) auf den Schwiegersohn Costers, ohne jeden Grund.
1) Nach der holländischen „Diviziekrouik" von 1517, Costerlegeude
S. 8U. Vermerk auf der genealog. Tafel bei dem Namen Pieter Thomasz.
2) Nach dieser sind es ."J Sühne und 2 Töchter.
3) Die Abweichung beweist, dal's Junius nicht die Tafel zu Rate gezogen,
oder mindestens, dal's er sich nicht nach ihr gerichtet hat. Die Möglichkeit
mufs offen bleiben, dafs Frans aus einer älteren Linie der Pieterszoon stammt,
von der nichts näher bekannt ist. Wahrscheinlicher ist mir jedoch, dafs er
der älteste Bruder war, zumal der Stuhl von Lourens Coster auf seine Nach-
kommen durch Thomas Pieterszoon kam und nicht auf einen älteren Bruder
von diesem. 4) Und van der Linde, s. o. S. 194. Anm. 3, hat Unrecht.
5) Aufser denen für Gerrit und seine Familie (o. S. 193. Anm. 3).
190 Die «Jiiellou der Custerlcgendo
Was sind das für Zahlen? Es wird sicli um Gcburts- und Heirats-
daten handeln. ') 1440 ist als das der 1. Verheiratung von Pieter
Tliom. wegen seines Altersverliältnisses zu den Vorfahren ausgeschlossen,
also war es Margriets Geburtsjahr. Sie hatte nur zwei Kinder und
starb sehr jung. Denn 1464 war die 2. Verheiratung Picters, mit
Katrijn. Etwas anderes kann die Zahl 1464 nicht sein, weder Geburts-
noch Todesjahr Katrijns ist denkbar, da Pieter mit seiner ersten Frau
etwa gleichaltrig gewesen sein wird.
Folgerungen ergeben sich, wenn wir die bisher festgestellte und
wahrscheinlich gemachte Ordnung mit den Angaben in den Registern
der grofsen Kirche und den Urkunden und Akten des
Magistrats der Stadt Haarlem vergleichen."^)
Zunächst für die Thomas-Nachkommen. Einmal betreffs ihres Ge-
werbes. Frans kommt überhaupt nicht in den Registern vor. Pieter
ist als Schenkwirt 1454—67 und Weinlieferant 1471 — 75 bezeugt.
Andries lieferte 1457 der Stadt ein Banner, Avar also wohl Tuch-
und ähnlicher AVarenhändler. Thomas wird ebenfalls nicht in der
Beziehung besonders genannt. 3) — Ferner in ihrer Tätigkeit in den
städtischen Aemtern, welche jährlich wechselten, als schepe (Schöft'e)
und burgemeester (Bürgermeister). Pieter war Schöffe 1457, 1460,
1473, 1480 und 1490, und Bürgermeister 1472 und 1489. Andries
war Schöffe 1469, 1491 und Bürgermeister 1473, 1474 und 1481.
Thomas war Schöffe 1472 — 78, Bürgermeister 1482. Pieters Sohn
Thomas war 1492 Schöffe, wie bereits oben gesagt. 'i)
Die Zahl der Familien, welche für diese städtischen Aemter
in Betracht kamen, war um das Jahr 1400 beschränkt auf 33. Die
Fähigkeit war ferner nur im Besitz des jeweils gewählten Mannes.
In der Handvest Herzog Albrechts von Baiern, Grafen von Holland
usw. vom 4. März 1402 '") werden die 33 von ihm bestätigten „goeden
Knapen" namhaft gemacht. Bei Todesabgang präsentieren die übrigen
Knapen vier neue, unter denen der Herzog binnen acht Tagen zu
wählen hat. Aus diesen 33 ratsfähigen Patriziern 6) wählt der Herzog
am St. Gertrudstage (17. März) sieben Schöffen, und diese aus den
übrigen 26 Mannen die vier Räte (Bürgermeister). Durch Philipp von
Burgund wurde eine rein demokratische Ordnung bestätigt, am 5. Aug.
1) Vielleicht, wahrscheinlich, durch Inschrift auf Tauf- und Hochzeits-
geschenken erhalten, welche sich bis in Gerrits Zeit vererbt hatten.
2) van der Linde Gutenberg S. 3()1— 63 und 393—94. Man rauls glauben,
dafs sich von Scriverius und besonders Meerman an bis zu van der Liude
nichts mehr an Archivalien hat finden lassen.
3) Vielleicht ein Sohn von ihm,3Thomas Thomas Thomaszoon, heiratete
1497.
4) S. 194 Anm. 4.
5) Handvesten, Privilegien, Octroyen an de Stad Haarlem 1751. S. 61 f.
6) Die Präsentation war an den Besitz von „huisigen erne uf (oder) erf-
renten tut (zu) ses hondert scildeu" geknüpft. S. 62. Ueber Albrechts-
„Schilde'' oder goude gülden vgl. van der Chijs in Verhaudeliugeu uitg. door
Teylers tweede Genootschap 26, 6. 1858. S. '20Sf.
von G.H. Müller 197
1428,1) nämlich Wahlen von vier „goeden Mannen" aus jeder der
20 Ilauptmannschaften der Stadt, durch diese viermal 20 Mannen
jährlich am St. Markustage (25. April) Wahl von vier Bürgermeistern.
Am 7. Sept. 1445 erfolgte eine abermalige, wieder retardierende
Aenderung, „om te scnwen (scheuchen) ende neder te leggen alle die
twydrachten ende murmuracien",^) nämlich die Wahl von 80 Personen,
die „rycste, eerbarste, notabelste, reckelixte ende vredelixte", durch
die damalige ., vroedscap ende ricdom" (Magistrat und Patrizier).
Diese 80 wählen jährlich zwei Tage vor St. Markus (am 23. April)
22 Personen „vten alerrycsten, notabelsten . . . mannen", diese prä-
sentieren dem Herzog oder seinem Beauftragten aus ihrer Mitte vier
Bürgermeister und sieben Schöffen zur Bestätigung. 3) Am 18. Febr.
145 3') wurde die Zahl der 80 durch 44 vom Herzog namentlich be-
stimmte Patrizier ersetzt „als die nutste (nutzeste) ende proffytelicste
totten regimente"; am 7. Sept. 1455 nach Ablauf der bestehenden
Briefe sollte diese Aenderung in Kraft treten. Die letzte uns hier
interessierende, wieder ganz zu der ersten rein patrizischen Verfassung
zurückkehrende Octroy, die der Herzogin Maria, der Tochter Carls
des Kühnen, war vom 24. März 1476:3) namentliche Ernennung von
24 Personen, welche autorisiert werden 22 „van den ryxsten, nota-
belsten . . ." zu ernennen, diese präsentieren jährlich 8 „van den
aldernotabelsten ..." dem Statthalter zur Auswahl von vier Bürger-
meistern, und die letzteren ernennen wiederum aus den übriggebliebenen
18 die sieben Schöffen. 6) Die Akte der Maria wurde am 7. Dez. 1495
vom Erzherzog Philipp von Oesterreich bestätigt') und hat offenbar in
Kraft bestanden, bis mit dem 23. Aug. 1578 in einer Kequeste Wilhelms
von Nassau '^) eine Ratsordnung von vier Bürgermeistern, sieben Schöffen
und 24 Räten bestätigt wurde. 9)
Ordnen wir nun unsere vorigen Notizen über die Stellung der
Thomassöhne in diesem Verlauf der städtischen Verfassungsentwick-
lung hinein, so sehen wir: die Familie Thomaszoon gehörte zu den
1) Handvesten S. 89. Nach dem endgültigen Frieden zwischen der letzten
deutschen Fürstin in Holland, Jakobäa von Baiern, mit ihrem Sieger nnd Erben
Philipp von Burgnnd. Haarlem war ein Hauptplatz von dessen Anhängern
gewesen (Wenzelburger, Gesch. d. Niederlande I, 315). Daher offenbar diese
weitgehende Belohnung mit städtischer Freiheit.
2) Philipp erschien selbst in der Stadt, nm den 1441 wieder ausgebrochenen
Streit der „Hoekschen" und „Kabeljauschen", der trotz der neuen Herrschaft
fortging, beizulegen. Dosten de Bruyn Haarlem 1765. S. "2^4 f.
3) Am 13. März 1447 erhielt dieser grofse Ausschuls der 80 ferner das
Recht, an demselben Tage jährlich die vier „thesauriers" zu wählen. S. 101.
4) S. 107.
5) S. 135.
6) Die Wahl der „thesauriers" (tresoriers) blieb „eeweHc" den erstge-
nannten 24 vorbehalten S. 137.
7) S. 1C2.
8) S. 318 f.
(;) In der Einleitung ein Hinweis auf jenen Aufruhr, genannt ,casenbroet"
vom J. 1492, bei welchem die aus dem Nordquartier eingedrungenen Auf-
rührer einige „van der weth" (Gesetz, Rat) umgebracht hätten.
li^8 r)ie Quellen der Costerlegende
für die Stadtrepiernng „nutzesten und vorteilhuftesteu", welche Herzog*
Philipp 1453 erwählte. Sie gehörte nber auch zu dem engsten Kreise
der 22 „reichsten, notabelsten . . .", denen von 1476 au die Stadt-
herrschaft übergeben wurde. Unter den 24, welche im Octroy der
Maria namentlich genannt werden, ist Andries Thoniaszoon.i) Er und
seine Brüder haben nach 1476 die Stellung öfter inne. Pieter und
Andries kamen bei der Verteidigung der bestehenden Ordnung um.
Es bestätigt sich somit des Junius Mitteilung von der familia
honesta et ingenua (Z. 44), — soweit wir von den Thomassöhnen
reden und iliren Nachkommen. Ebenso die andere: omnes ferme con-
sulari dignitate functos (Z. 42) , Pieter war zweimal Bürgermeister,
Andries dreimal, Thomas einmal. Andries hatte wohl die gröfste Be-
deutung unter ihnen, da er in jenem Octroy von 1476 genannt wird.
Er, nicht sein Vater Thomas Pieterszoon! Es spricht also die gröfste
Walirscheinlichkeit dafür, dafs dieser bereits damals nicht mehr unter
den Lebenden war.
Wir können noch einen Schritt weitergehen. Da das Mindest-
alter der Schöffen in der llandvest des Herzogs Johann vom 24. Jan.
1418 auf 26 Jahre festgesetzt w^ar,^) haben wir folgende sichere Daten:
Pieter, 1457 Schöffe, geboren in oder vor d. J. 1431,
Andries, 1469 „ , „ „ „ „ „ „ 1443,
Thomas, 1472 „ , „ „ „ „ „ „ 1446,
Tliomas Piet, 1492 , „ „ „ „ „ „ 1466.
Wir müssen diese Jahreszahlen aber auch als engste Grenze annehmen,
obwohl sich damit auf den ersten Blick eine grofse Schwierigkeit zu
ergeben scheint.
Junius redet von den nepotes Costers. Auf der Stammtafel sind
sie ebenfalls als solche, direkte Pinkel Costers eingetragen. Coster
sollte seinen ältesten Enkel haben 53 Jahre alt werden sehen ?^) Das
ist nicht denkbar. Doch es bietet sich uns eine ganz einfache Lösung.
Thomas Pieterszoon hatte zwei Frauen gehabt. Die Stammtafel sagt:
Thomas P. eerste wijff was — Thomas P. = Loucije Lourisdochter — Pieter
Jouffrou Anna van Alphen, waer bij liij had deese Andries
die dochter nagescreve kinderen Thomas
Alijt van Alphen. Katrijn
Margret
Die Stammtafel war, wie eine Inschrift zwischen Thomas P. und
Loucije Lourisdochter (in der Mitte der obersten Reihe, hier oben
durch = angedeutet) bezeugt und welche sogleich erörtert wird, auf
die Lourisdochter als Tochter ihres berühmten Vaters bezogen. Ihr
Name hat in der oberen Hälfte der Tafel so wie Gerrit in der Mitte
das Schwergewicht. Der Stammbaum ist gerade deshalb ausgeführt,
um die Abstammung von Loucije und Lourens vor Augen zu stellen.
1) Ferner — sicher ein Verwandter — ein Cläis Pieterszoon. — In dem
Octroy vom 18. Febr. 14.53 werden die Namen der 44 nicht aufgeführt, sie
sind in einem mitübersandten ceduUe enthalten gewesen.
2) Handvesten S. 72.
3) Wenn wir den nicht ganz klar zu erkennenden Frans dabei noch aus-
scheiden.
von G. II. Müller 199
,Lou Costers wape(n)" ist ebenfalls neben den Namen seiner Tochter
gesetzt. Wie, wenn in der Erinnerimg der Familie, d. h. also für den
Stammbaum: nach Kenntnis Gerrits, alle Söhne Thomas Pieterszoons
zu direkten Enkeln Costers geworden wären?! Vor allem natürlich
Pieter, der Grofsvater Gerrits selbst. Gerade er wird aber ganz
zweifellos aus dieser Reihe heraus und in die erste Ehe Thomas' ge-
hören.
Für eine solche Verschiebung gerade dieser Tatsache spricht die
gröfste Wahrscheinlichkeit, zumal durch ihre Berichtigung alle anderen
bisherigen Ermittelungen über die Lebensdaten usw. ihr Recht behalten.
Ein Vorfahr Gerrits, der ihn hätte belehren können, lebte bei der
Aufstellung des Stammbaums nicht mehr. Er selbst hatte Vater, Grofs-
vater und dessen Brüder kaum gekannt. Gerrit selbst lag sehr daran,
jenen Gedanken für wahr zu halten.
Junius dagegen könnte man fast eine genauere Kenntnis der Sache
zutrauen, denn er sagt nepotes, generi sui liberi (Z. 33)! Nach dem
Stammbaum hat er sich nicht gerichtet, wie wir sahen, denn er kennt
vier Söhne des Thomas Pieterszoon. Sollte er aus irgend einer archi-
valischen Quelle den genauen Einblick in die Verwandtschaft gehabt
haben? Doch auch ihm liegt wohl die andere Auffassung näher, auch
er bezieht Coster selbst in die familia honesta et ingenna ein und
nennt Gerrit seinen pronepos (Z. 71).')
Noch ein anderes Moment verstärkt unsere Annahme. Es läfst
sich gerade aus der erwähnten Inschrift zwischen Thomas Pietersz.
und Loucije Lourisdochter herleiten. Diese lautete:
Thomas Pieterszoen — Sijn tweede wijfif was Lourens — Loucije Louris
Janssoens Costers dochter, die dochter
deerste print in die werlt br
ocht Anno 1446
Ans der Zahl 1446 ist später — wie, wird nicht mehr zu entscheiden
sein 2) — 1440 gemacht. Sie ist also auf das Erfindungsjahr bezogen,
wie es auch Junius berechnete. 1446 hat aber einen anderen Sinn
gehabt. Analog den anderen Jahresangaben der Tafel wird auch diese
sich auf die in dem Felde selbst genannte Person bezogen haben.
Also auf die Costers t ocht er. Und was für ein Datum war dieses?
Wenn wir es überhaupt ernst nehmen wollen, so kann es nur auf das
Jahr der Verehelichung mit Thomas Pieterszoon zu beziehen sein. Nur
1) Tatsächlich war er der Ur- Urenkel, doch ist die Bezeichnung pronepos
auch für diesen Grad gültig und nicht zu pressen. Gerrit selbst führt ebenfalls
den Namen Gerrit Thomas Pieterszoon, so z. B. in der Eintragung des Stuhl-
buches. Sein Vater war aber ganz zweifellos — nach der genealogischen
Tafel, welche bei Angabe des eigenen Vaters nicht versehen konnte —
Thomas. Pieterszoon war offenbar schon mehr Familien- (Geschlechts-) Name
im jetzigen Sinne. — Im Stuhlbnch heifst es ferner von Gerrit: bij erfnis van
zijn vacler. Auf Frans, den Vorgänger im Besitz, ist es nicht zu beziehen,
sondern hat die Deutung: als Sohn seines Vaters, welcher bei Lebzeiten der
Besitzer geworden wäre.
2) van der Linde Gutenberg S. 385 f.
200
Die QucUeu der Costerlegende
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von G.H.Müller 201
dieses würde zu den anderen Jaliresangaben , der Thomassöhne,
Thomas' selbst und vor allem auch Costers, passen. Damit hätten wir
aber auch die Grenzlinie und eine sichere Scheidung unter Thomas'
Nachkommen: alle Söhne gehören in die erste Ehe. Im folgenden
werden wir diesem Gedankengang noch eine weitere Stütze geben
können.
Ziehen wir vorläufig aus dem allem , was wir mit Hülfe vieler
Einzelheiten aufzubauen suchten, die Konsequenz auf Junius'
Bericht, von dem wir ausgingen.
Es bestätigt sich nur wieder, dafs eine Einreihung der Daten in
Junius' Jahre 1440 — 42 nicht möglich ist. In dem Jahre 1440 war
Thomas noch nicht Costers Schwiegersohn und hatte dieser noch nicht
Enkel durch seine Tochter Loucije. Es können also die Nachrichten,
welche wir schon aus oben dargelegten Gründen nicht in dem von
Junius ihnen gegebenen Zusammenhang lassen konnten, nur in eine
spätere Zeit fallen. Bezüglich der Tintenerfindung ist sicher: vor 1476,
vor Thomas' Tode. InbetrefF der Kindheitserinnerang an den Grofsvater
bleiben wir im völligen Dunkel, welche Kinder es gewesen sein
werden. Nach 1446 fand die Szene statt. Wir werden ganz all-
gemein sagen müssen: in den 50iger bis 60iger Jahren. Unsicher
bleibt so gut wie alles, da ebenso sehr die jüngsten Kinder Thomas',
die Töchter, in Betracht kommen können. Wenn wir aus anderen
Gründen bereits in diese Zeit als eine, in der Coster druckte, gewiesen
würden, könnten wir diese Einzelheiten heranziehen, sonst nichts.
VI. Lourens Janszoon Coster.
Wenden wir uns nun aber zu Coster selbst. Sein Todesjahr steht
mit 14S4 aus dem Gilden-Stuhlbuch fest. ^) Ebenso das seines Vaters
mit 1436. Der Name Coster-) war nicht selten, auch nicht in llaarlem
einzig. 3) Die Nachrichten über diesen Lourens Coster lassen sich aber
aussondern.
In den kirchlichen und städtischen Registern begegnen uns zwei
Lourens Janszoon, welche sich der Zeit nach ungefähr ablösen.
Der ältere ist im Jahre 1439 gestorben.-*) Die späteren Notizen auf
diesen Namen werden sich also wohl auf unseren Coster beziehen,
zumal sie sich sonst einfügen. Aus der Zeit vor 1439 scheinen alle
Eintragungen jenem älteren Lourens zuzugehören,^) welcher Wein-
1) Costers Geburtsjahr mufs, da er im Jahre 14-16 eine Tochter ver-
heiratete (mag sie auch noch so jung gewesen sein) ca. um 1405 liegen.
Seine Frau war nach Meerman I, 53 Catbarina Andriesdocliter.
2) Die Form Jtoster ist mir einmal nachzuweisen.
3) van der Linde Gutenberg S. 3ül Anm.
4) Ebd. S. 394.
5) Der Text in der Costerlegende S. 76 f Ein Eingehen auf die bereits
von Scriverius begründete, von Meerman und den folgenden weiter ausge-
baute Hypothese der Identität Costers mit jenem älteren Lourens und auf
die Abstammung vom Geschlecht der Herren von Brederode erübrigt sich.
Die beiden Todesdaten 1439 und 14^4 sind nicht zu bestreiten.
202 Die (J Hollen der Costerlogcnde
liiliuller war, luiiifig das Scliöllenamt innc liattc und sonst für diu
Stadt in den Wirren der Zeit tätig war.
Der spätere, Lourens Janszoon Coster, wird für die Jahre
1-441 — 1447 bezeugt als Lieferant von Oel, Lichtern, Kerzen, Seife,
„und anderen Dingen," und zwar für die Kirche Unser Lieben Frauen
und für das Stadthaus zu llaarleni. 1452 — 53 liefert Gertrud Jan
(Visters doclitcr Kerzen, offenbar Lourens' Schwester. War er in den
Jalnen von llaarlem abwesend? Oder hatte er sich anderem zugewandt?
1451, also noch vorher, und 1454 wird ihm (quittiert (bzw. schuldig
gelassen) die Lieferung von Wein und die Ausrichtung eines Gast-
mahls. Da war er also auch Weinhändler und Wirt wie sein Namens-
vetter. ') Noch ein drittes wird von ihm bericlitet, aus der ersten Zeit
seiner Lieferungen, 1442: eine Ikzalihmg, weil er die „Laterne" für
Unsere Liebe Frau in dem Turm „van nieuws opgemaect" hatte. Also
die Verriclitung einer mechanisclien Arbeit, Reparatur. Unter „lantaern"
wird eine ewige Lampe zu denken sein.'-)
Aus diesen wenigen Andeutungen läfst sich schwer etwas folgern,
vor allem in der Richtung, ob wir es mit einem Grofs- oder Klein-
händler zu tun haben. Jedenfalls war es ein sehr unternehmender
und vielseitiger Mann. Einen Anhalt dafür, dafs wir ihm die Kenntnis
des Druckes, sei es Holztafel-, sei es Typendruck, zutrauen dürfen,
gewinnen wir von hier kaum. Das „van nieuws opmaken" einer
Kirchenlampe deutet immerhin auf praktisch-mechanische Fertigkeiten.
Es ist aber auch möglich , dafs ihm (als Küster) die Bezahlung für
eine in seinem Auftrag erfolgte Reparatur ausgehändigt würde.
Klarheit, ob wir in dem Ursprung des Familiennamens Coster
eine Ableitung aus dem Küsteramt der Haarlemer Grofsen Kirche
Unsere Liebe Frau zu suchen haben, läfst sich aber kaum geben. Zwei
Urkunden, vom 17. Sept. 1.396 und 17. Jan. 1398, liegen vor, 3) in
deren erster Herzog Albrecht der Stadt Haarlem , om menighen
trouwen dienst ... die costerie van onser stede" verschreibt, auf den
Todesfall des jetzigen Inhabers, mit der Bedingung, bis dahin die
„costerie" derjenigen Person zu geben, welche ihr die „nutste" (nutzeste,
angebrachteste) zu sein dünkt, dieselbe „costerie te bewaren". Für
den Fall, dafs die „costers" ihnen also „regierden", dafs sie nicht
„mit" dazu wären, sollen Stadt und jetziger Inhaber die „costers . . .
vernuwen ende versetten" (erneuern und ersetzen), so wie es ihnen'
genügen soll. In der zweiten Urkunde von 1398 wird bestätigt, dafs
an Haarlem die „costerie van de parochiekerke", welche sie nach dem
Tode Heinrichs van Lünen „aentasten" (angreifen, in Besitz nehmen)
1) Er wird hier Lou Coster genannt. Eine Verwechslung ist also nicht
möglich.
2) Nicht die, erst im Barockstil vorkommende, mit Fenstern durchbrochene
„Laterne" als oberster Aufsatz der Turmkuppel. Die groote Kerk te Haarlem
ist gothisch, aus dem 14. Jahrhundert. Abbildung und Grundrifs in Allan,
Geschiedenis.
3) Handvesten S. 57. 59,
von G. II. Müller 203
soll, dem der Herzog; sie lebenslang gegeben, von ihm mit lierzoglichem
Consens bereits jetzt freiwillig „quyt ghescouden'' (von scelden, schelten;
hier: für quitt erklärt) ist gegen eine jährliche Rente. Deren Summe
wird nicht genannt, wir würden an ihr eine Vergleicliszahl für den Wert
dieses beneficiums haben. Es wurde vom Herzog verliehen, i) Mit dem
beneficium war aber zweifellos auch ein officium verbunden, kirchlicher
Art. Der Inhaber hat zu „regiren". In einem frülieren Schenkungs-
brief des Herzogs, vom 11. März 1394, an einen ,,camerline" seiner
Gemahlin ist nur von der „costerie met aisulken proiite, nutscap ende
vervalle, als daer toe staen" die Rede, und die Stadt wird angewiesen,
den llofbeamten oder den, der die „costerie van sijnenwegen bewaren
sal", als ihren „Coster" zu empfangen. 2) Die gebräuchliche Stellver-
tretung für das officium wird also hier von vornherein angenommen.
Heinrich van Lünen wird sie wohl ebenfalls gestellt haben.') Ueber
den Inhalt des officiums selbst unterrichtet ein paralleler, wenn auch
späterer Vorfall. Am 14. Nov. 1491 bestätigt Maximilian unter Rück-
nahme einer Neuverleihung dem Comenduer des St. Jans Conventes
(Hospitaliter) in der Stadt Bewerwijck das Recht auf die „costerie,
clerckambocht (Schreiberdienst), bodeambocht (Botendienst) ende scho-
lasterie" der Stadt. ^) Es waren das also zusammengehörige und
gleichwertige Offizien, die von niederen Klerikern verrichtet wurden.
Maximilian hatte sie seinem Sekretär Jakob van Barey überlassen
wollen, zweifellos nur als beneficium.^) Wir werden uns die Haarlemer
Costerie nicht anders vorzustellen haben, nur der Höhe der Einkünfte
nach verschieden.
Nach dem Briefe von 1394 war lebenslänglicher Besitz mit
dem Amt verbunden. 6) Wenn also Jan, Lourens Vater, zuerst von
der Stadt die costerie erhielt nach Heinrich van Lünen, so spricht viel
Wahrscheinlichkeit dafür, dafs er als erster städtischer , Coster" diesen
ständigen Bei- als Zunamen behielt, und wenn von da an Erblichkeit
mit der costerie verbunden war, ihn bald als unterscheidenden Ge-
schlechtsnamen seinen Nachkommen hinterliefs.
Gerade aber die Erblichkeit ist auch für die Zeit des städtischen
Besitzes nicht wirklich zu beweisen! Sogar die Eintragung der Worte
hereditario jure in der Batavia (Z. 17) ist nicht unbestritten. In einem
der Manuskripte") sind sie hinzugefügt, wieder ausgestrichen, schliefs-
1) Die Urkunde von 1396 ist unterzeichnet vom hzgl. prepositus eccle-
siarnm. Zur linken Seite ist vermerkt: Archydiacono Trajectinensi. In der
Urkunde wird eine kirchliche Mitwirkung nicht erwähnt, es liandelt sich also
uur um eine Kenntnisgabe und -nähme der Aenderung bei dem der Parochie-
kirche von Ilaarlem vorgesetzten Utrechter Bischofsbeamten.
2) Die Urkunde ist abgedruckt bei de Vries, Eclaircissements S. 63.
3) Er war wohl nur hzgl. Unterbeamter, sicher kein eques. Zu den 1402
aufgezählten „33" der Stadt gehörte kein van Lünen.
4) Oosten de Bruyn Ilaarlem S. 91.
h) So ist auch de Vries' Zitat S. 09 betr. den sacristain de l'eglise
de Hoorn en i:i9() zu verstehen.
6) Die sal ghedneren Heinrix versc. (des vorgenannten Heinrich) leven lanc.
7) de Vries S. 63.
204 Die Quellen der Costerlegende
lieh sind sie doch gedruckt worden. ') Im Autograph des Junius haben
sie (nach Scriverius) nicht gestanden. 2) Auch gibt zu denken, dafs
Junius nicht zu sagen weil's, dafs die Nachkommen durch Thomas,
welche ihm doch sonst als die wahren Erben gelten, die coslerie mit
überkommen haben. '^) Es wird somit nicht nur auf dem „tunc opimum
et honorilicum munus" (Z. 15) ein Schimmer einst gröfserer Vergangen-
heit liegen, sondern wir müssen auch den Zusammenhang der costerie
mit Lourens selbst und vor allem die Namensableitung in der Schwebe
lassen. Für möglich könnte man es ja halten, dafs von dem Besitz
des Amtes durch Lourens Coster erst die Etymologie in die Tradition
gekommen sei. Und seine geschäftlichen Verbindungen mit gerade dieser
Kirche könnten auch dafür sprechen. Sie fallen in die Jahre 1441 — 42
und 1447.
Gerade diese Zeit ist, politisch betrachtet, überwiegend die der
reinen demokratischen Stadtverfassung. In ihr hat Coster die grofsen
Lieferungen für das Stadthaus 1441 und 1442.'*) Sein Vater Jan hat
nicht zu den im Jahre 1402 nominierten 33 „goeden Knapen" gehört.
Er selbst wird nicht unter den 147() genannten „24" aufgeführt. Aber
noch viel sicherer: er ist überhaupt nie Schöffe oder etwa Bürger-
meister gewesen.'^) Und zwar gerade auch nicht in der Zeit, als die
Söhne Thomas Pieterszoons diese Stellungen inne hatten!
Es ergibt sich also die zwingende Folgerung, einmal, dafs Coster
zu seinen Lebzeiten keine hervorragende Rolle in Haarlem im Zu-
sammenhang mit dem städtischen Regimente und den führenden Kreisen
gespielt hat, höchstens zeitweise, und dann dauernd in Opposition
war,ß) — sodann aber vor allem auch, dafs seine Enkel bzw. Stief-
enkel zu seinen Lebzeiten eben nicht mit ihm in besonders naher
Beziehung gestanden haben. Sie würden in diesem Falle es nicht
unterlassen haben, auf ihn als ihr Familienmitglied die Wahl in eines
der städtischen Aemter zu lenken. Dies völlige Unterlassen ist Beweis
genug, und wir haben hier den Schlufssatz zu unseren obigen Aus-
1) Man müfste dann also die Herausgeber, nach de Vries S. 64: den Sohn
Petrus Junius und den Freund Janus Dousa, dafür verantwortlich machen.
2) Zusatz von Scriverius' Hand in jenem Manuskripte.
3) Koning Uitvinding S. 155 (dann van der Linde) haben die Notiz, dafs
Gerrit Thomaszoon von 1536 an einige Jahre städtischer Rentmeister (tliesan-
rier?), 1545 Schöffe und 1547 bis 1552 Kirchenvogt (kerkmeester) gewesen
ist. Dasselbe wie früher „coster"? Dann hat die Stadt sicher nicht an
einer Erblichkeit und auch nicht Lebenslänglichkeit des Amtes festgehalten,
da Gerrit es nur auf Zeit besafs.
4) van der Linde, Costerlegende S. 76. Gutenberg S. 362.
5) Ein Schöffeubrief von 1431 ward zuerst von Scriverius S. 116 auf
Coster bezogen. Er lautet aber ebenso wie die vom Jahre 1422, 1425, 1428
und 1429 auf Louwerijs Janszoon; van der Linde, Gutenberg S. 394.
6) Man kann damit in Verbindung bringen, dafs im J. 1468 er „en andere
poorters (Bürger) gedagvaard (vorgeladen) naar Den Haag" wurde, van
der Linde Costerlegende S. 77. Gutenberg S. 363. Im J. 1468 fand die
Huldigung für Karl den Kühnen im Haag statt (Confirmatie van alle hand-
vesten de stad Haarlem, Haag 21. Juli 1468 vgl. Handvesten S. 124).
von G.H. Müller 205
fülirungen über die Scheidung unter den Thomas -Nachkommen. Es
müssen tiefe Unterschiede zwischen den Coster und Pieterszoon be-
standen haben, welche nur Thomas durch seine zweite Heirat, mit
Loucije, zeitweise vereinigte. Nach seinem, wie wir sahen, vor Coster
erfolgten Tode (vor 1476) mag die Trennung nur wieder gröfser ge-
worden sein.
So erklärt sich mancherlei. Vor allem die äufserst dürftige Ueber-
lieferung von der behaupteten Druckertätigkeit Costers. Was in die
Erzählungen verwoben ist, bietet uns keinen Anhalt, dem Haarlemer
Anspruch von der Erfindung recht zu geben. Weder die Ad-
versaria noch die vielleicht in Weinkannen versclimolzenen Ueberreste
von Typen, weder die Nachrichten des Cornelis von seiner Tätigkeit
bei Coster und dem Diebstahl noch auch die Erinnerungen an die Er-
findung der Tinte und das Spiel des Grofsvaters mit den Enkel-
kindern. Zu seinen Lebzeiten ist Coster mit Ausnahme weniger Jahre
völlig in der Menge des Volkes geblieben. Soviel scheint sicher zu
sein, dafs er ein sehr tätiger und vielseitiger Kaufmann gewesen ist,
in dessen Unternehmungen nicht nur der Waren- und Weinhandel,
sondern auch die Druckerei fiel. Und zwar nach einander, sich
ablösend, wie es scheint. In den Jahren 1452 — 53 war er nicht in
Haarlem. Van der Linde hat eine Beziehung zu den Rhein -Wein-
händlern vermutet, von denen er über Gutenbergs Erfindung gehört
habe. 1) Eine Möglichkeit wäre es ja. Doch reicht auch sie nicht
aus. Am Schlüsse des Lebens Costers stehen wir vor der gleichfalls
noch völlig unerklärten Tatsache, dafs er 1483, als alter Mann, mit
Hab und Gut Harlem verliefs.-) Das Auffallende ist: gerade in dem
Jahre , in welchem aus der Druckerei Jakob Bellaerts von Zirkzee das
erste sicher typographische Werk in Haarlem erschien. Wich Coster
einer überlegenen Konkurrenz aus?
Inwieweit die genauere typographische Untersuchung der „Coste-
riana" in der strittigen Frage entscheidend eingreifen kann, darüber
steht das letzte Urteil noch aus. Aus unserer quellenkritischen Auf-
gabe war sie ganz auszuscheiden. Nur das Datum gehört hierher, dafs
der Spiegel onzer behoudenis nach der Ueberzeugung zu Junius' Zeit
und bereits früher jenem Coster seine Entstehung verdanken soll.
Versuchen wir nun zum Schlufs, soweit es geht, uns den Krystalli-
sationsprozefs der Costerlegende zu vergegenwärtigen.
Er beginnt zweifellos erst nach Costers Tode 1484, vielleicht schon
vor 1492 bzw. 1497, den Todesjahren der Thomassöhne. Den eigent-
lichen Anlafs zu seiner Bildung gab die Reaktion gegen einen von
anderer Seite erhobenen Anspruch. Dieser tauchte in der Mitte von
Haarlem selbst auf, in dem Typendruck des Bellaert von 1483 an.
Er behauptete von sich, er enthalte die principia artis. Aber man
hatte doch schon vorher Bücher gehabt, jener Coster hatte sie her-
1) Gutenberg S. 374. So will van der Linde die Weinkrüge doch noch
erklären.
2) Costerlegende S. 69,
206 Die Quellen der Costerlegende
gestellt. Kv war zwar vor eini{:;ci- Zeit gestorben, aber seine Nach-
kommen hatten ein paar Nacliricliten. Man liatte sicli ja früher nicht
viel darum sel^üunuert, eine Jiigenderinnernng tauclite auf, die man
so deutete, wie sie beim ersten Anblick recht zu sein schien. Der
jetziü:e Erbe des Costerschen Hauses, Pieter, wird besonders interessiert.
Man iindet Ueberreste von Costers Druckertätigkeit, i) Ein frülierer
Unterbedienter des Geschäftes, jetzt selbständiger Buchbinder und
-händler, weifs ebenfalls mancherlei zu berichten, die Erfindung der
Tinte,-) die Geschichte vom Diebstahl, welcher unter besonderen Um-
ständen und bei günstiger Gelegenheit stattfand. Da ist unser Kulim
entwendet!
Man vergleicht genauer. Der Frage näher werdeü doch nur die
gelehrten Leute nachgegangen sein, während Cornelis seine speziellen
Erinnerungen ausschmückte. Es stellte sich heraus, dafs nicht nur
Bellaert und bald nach ihm Jan Andrieszoon-'*) Typendrucker aus
fremder Schulung waren, sondern dafs es bereits vor ihnen in anderen
holländischen Städten andere gegeben hatte.'') Es werden Jahreszahlen
bekannt: in der Kölner Chronik von 1499 Ulrich Zells Angabe für
1450 und zugleich die Bemerkung von dem Vorbilde der in Holland
gedruckten Donate,^) in Ilartmann Schedels Weltchronik von 1493
zuerst das Jahr 1440. 6) Man fragte nicht die eigenen holländischen
Clironiken, (welche sich durchweg negativ verhalten), '^ weil man sich
mit einem anderen Lande auseinandersetzte.^)
Man verglich aber auch die Drucke, ohne zu genauerer Unter-
scheidung befähigt zu sein. Man findet ein Doctrinale Galli mit der
Jahreszahl 1442, in seinem Druckbilde dem Spiegel Costers sehr ähn-
lich.'J) Das kann sich am ersten so erklären, dafs das doctrinale ein
Nachdruck war! Vorher mufste Coster seine Erfindung gemacht haben.
Der Nachdruck war nur so möglich, dafs der Dieb, von dem Cornelis
1) Von diesem Anerkenntnis bis zu einer neuen Konstruktion der Er-
findung durch Coster* dürfte wohl nunmehr ein sehr weiter Schritt sein.
2) Da sich diese anf die Praxis der Arbeit bezieht, möchte ich ihre Mit-
teilung eher dem Cornelis als einem Thomaszoon zuschreiben.
3) Es ist eine mehr als gewagte Hypothese von Wetter (S. 611), Coster
als Mann der Andriestochter mit Jan Andriessohn, als ihrem Bruder, in Ver-
bindung zu bringen. Jan druckte bereits mit „afgesleteu (abgenutzten) letters"
und scheint von auswärts zugezogen zu sein, van der Linde Costerlegende
S. 70.
4) Uebersicht der Schlufsschriften van der Linde Costerlegende S. 70.
5) In van der Lindes „Chronologie der Zeugnisse" Nr 86. 87 (Gutenberg
S. 160 f.)
6) Nr 69 (S. 159.)
7) Vgl. Meerman 1, 67. Wetter S. 588 Anm. van der Linde Coster-
legende S. 108 f.
8) Aus dem Schweigen der in Italien druckenden Holländer (Wetter
S. 551) ist kein argumentum e silentio zu machen. Sie wulsten von dem
Haarlemer Anspruch garnichts.
9) Auch van der Linde gibt dies zu, Gutenberg S. 369: „es mufste 1568
dem Haarlemer Schuldirektor bekannt sein." Eher den älteren Gelehrten,
denn Junius sagt nicht, dafs er es gesehen habe.
I von G.H. Müller 207
herzählte, die Geräte gestohlen hat, choragium omne typorum. So
■scheint sich eine Nachricht und eine — Behauptung nach der andern
■ganz sicher in einander zu schliefsen. Der Dieb ist bis Mainz ge-
flohen, denn von dort aus wird der gegnerische Anspruch erhoben.')
Man nimmt das am frühesten von diesem bezeugte Jahr 1440 für sich
in Geltung. Nur vergifst man die Frage zu klären oder überhaupt
zu erheben, wie wohl Coster selbst zu seiner Kunst gekommen sei, ob
er sie in der Ferne bei anderen Drucken erschaut, dann zu Hause
probiert und vervollkommnet habe, oder ob er sie selbst erdacht. Da
mufs schliefslich, als der Vollständigkeit des Berichts wegen — sei es
von Junius erst oder schon früher — auch darauf Bedacht genommen
wird, die Etymologie des Wortes Buchstabe die Erklärung geben,
zumal sie gut zu dem Uebergange von Holztafel- zum Typendruck
pafst.
Ueber welchen Zeitraum wir uns diesen ganzen Vorgang zu denken
haben, ist natürlich nicht mit Sicherheit zu sagen. An Cornelis hatte
die Ueberlieferung einen gewissen Halt. An seine Person selbst
knüpften sich daher auch einige Legenden. Die Weiterbildung in der
dritten Phase , die Ausschmückung mit gelehrten Einzelheiten huma-
nistischer Bildung in möglichst lebendiger Vergegenwärtigung der Er-
eignisse, geht durch mehrere Mittelglieder, über Gael auf Junius. Auf
dessen Bericht, welcher der Legende die definitive Fassung gab und
sie erst wii-klich bekannt machte, bis in das Römische Reich deutscher
Zunge weiter hinein, hat la voce publica de gli habitatori e di altri
Hollandesi (Guicciardini) nicht noch erst eingewirkt, sie bildet den
allgemeinen Hintergrund der Geschichte, als deren Kern — ich
wenigstens — ansehen möchte, dafs Coster, nicht Bellaert, der erste
Haarlemer war, welcher mit Typen zu drucken gelernt und es hier
ausgeübt hat. 2)
Göttingen. G. H. Müller.
1) Ist die Rente des fliehenden Diebes ans dem Bekanntwerden älterer
Druckorte zu deuten? Antwerpen (14>5 2), Köln die nächste grofse deutsche
Stadt, dann Mainz selbst. — Die Sendungen der Stadtbehürde von Haarlem
1439 nach Amsterdam (vgl. Costerlegende S. 148) sind nicht mit dem Dieb-
stahl in Verbindung zu bringen.
2) Er würde so in Parallele zu Prokop Waldvogel treten, der gleichfalls
in besonderer Weise (in Luzern 1439 durch Berührung mit Jörg Dritzehn ii. a.
vgl. Centralblatt 17, 441 f.) Einblick in das „Geheimnis" bekam. Er, Coster,
konnte es unter noch günstigeren Umständen, später, und mit Benutzung der
eingebürgerten Praxis des Tafeldrucks (Typenvorbild, bekannte Texte: Donate,
Speculiim) sich zunutze machen. Die Gelegenheit selbst hüllt sich noch ins
Dunkle, und das letzte Wort wird die typographische Untersuchung der
Costeriana zu sprechen haben. — Ich darf zum Scliluls nicht unterlassen,
dankbar der ständigen , z. T. scharfen Kritik zu gedenken , mit welcher Herr
GR. Schwenke diese Untersuchung bej^leitet hat, sowie Herrn Kollegen Dr.
Häberlin für seine Kachprüfung der Uebersetzuug aus der Batavia herzlich
zu danken.
208 Die Wiltenberger Buchbinder im IG. Jahrhundert
Die Will eil bcri^cr lluclibiiulcr im 1(>. flalirliiiiulert.
Ueber die „Buchbiiulerinnung zu Wittenberg im IG. Jalirhundert"
hat der dortige Buclibinderineister Herr Max Senf zuerst in der
Wittenberger Allgemeinen Zeitung Nov. 1909, dann in der Zeitschrift
für Deutschlands Buchbinder und verwandte Gewerbe (Hannover) 1909,
Nr 49. 50. 51. 54 auf Grund arcliivalischer Forschungen, namentlich
in den Wittenberger Stndtreclinungen und Kirchenbüchern, gehandelt.
Da der Aufsatz an den genannten Stellen wohl nicht allen zu
Gesicht gekommen ist, die sich für die Geschichte des Buchgewerbes
interessieren, wie er auch der Redaktion des Zentralblattes entgangen
war,^) geben wir mit freundlicher Erlaubnis des Verfassers hier einen
Auszug aus den einleitenden Mitteilungen, unter Weglassung der
innungsgeschichtlichen Einzelheiten, sowie die vollständige von ihm
aufgestellte Liste der Meister.
In den Stadtrechnungen ^Avird zum ersten Mal 1508 ein Buchbinder
genannt, Hans Schobh. Er erhält für das Binden eines Kechnungs-
buches 5 Groschen; 1512 besorgt dasselbe Johann Bischoff für 3 Groschen.
Bis 1520 sind neun Buchbinder nachweisbar, bis 1530 weitere acht.
1534 erhalten sie Innungsartikel, es ist die Zweitälteste Buchbinder-
innung in Deutschland, voran geht nur die Augsburger von 1533 (vgl.
Archiv für die Geschichte des Deutschen Buchhandels 19. 1897. S. 336 ff.),
erst 1544 folgt Leipzig. Die Artikel von 1534 sind nicht erhalten, doch
vermutet Senf, nach Analogie anderer Wittenberger Innungsstatuten,
dafs sie von der erhaltenen Redaktion von 1673 nicht wesentlich ver-
schieden gewesen sein werden. 1535 befanden sich nach den Schofs-
und Kirchenbüchern in der. kleinen Stadt von etwa 2000 Einwohnern
16 selbständige Buchbinder neben 15 Druckern, 1560 24 (27 Drucker),
1580: 30 (35 Drucker). Mau geht wohl nicht fehl, wenn man die
gi'ofse Steigerung seit 1530 mit den zahlreichen und in grofsen Auf-
lagen hergestellten Bibeldrucken in Zusammenhang bringt, die ge-
bunden vertrieben wurden, während die Quartdrucke der früheren Refor-
mationsjahre roh in die Welt gingen.
Offene Verkaufsläden scheinen die Wittenberger Buchbinder nicht
gehalten zu haben, wenigstens kommt es niemals vor, dafs der Rat
Papier oder dergleichen von ihnen kauft, er bezieht es stets von den,
Buchhändlern. Dem Buchbinder gibt er Papier und Pergament und*^
läfst sich daraus Bücher binden. 1503 kam ein Ries Ravensburger
Papier 44 Groschen, wozu noch 8 Groschen „für das planieren" kamen.
Unter Berücksichtigung der Kaufkraft des Geldes in damaliger Zeit
stellte sich demnach der Preis eines Bogens auf etwa 10 Pfennige
nach unserem heutigen Gelde. Der Decher Pergament kam 22 Groschen,
nach heutigem Geldwert das Fell etwa 1.80 Mk. Damals war das
Papier für Wittenberg noch ein rarer Artikel, aber durch den Mehr-
verbrauch der Universität und die dadurch entstehende Konkurrenz
1) Auch ein Souderabdruck aus der Wittenb. Allg. Zeitung (19 S. S") ist
nicht in den Handel gekommen.
nach Max Senf 209
wurde es bald billiger. 1513 kam es nur noch 18 Groschen, das
Pergament aber war pro Fell von 2 Groschen 4 Pfennig auf 4 Groschen
gestiegen. 1530 konnte man aber schon ein Ries gewöhnliches Papier
für 9 Groschen kaufen, ein Fell Schafleder kam ungefärbt 2 Groschen,
gefärbt 4 Groschen. Ein gedruckter Almanach (Folioblatt) kostete
ß Pfennig. Zum Ausgang des 16. Jahrhunderts stieg der Preis des
Papiers wieder für das Ries auf 26 bis 30 Groschen, die Felle aber
auf 8 Groschen.
Mit dem Beginn des 17. Jahrhunderts ging das Wittenberger Buch-
gewerbe schnell zurück, der 30jährige Krieg führte vollends seinen
Zusammenbruch herbei. Viele Buchbinder verzogen, andere verloren
ihr Hab und Gut, andere gaben den Beruf auf.
Wir geben nun die Liste der Meister:
I. Vor Gründung der Innung nachweisbar:
1. Hans Schobh, wird zuerst 1508 erwähnt, er besafs neben der
Buchbinderei noch einen Weinschank und scheint ein heftiger Herr
gewesen zu sein. Oft kam er mit dem Gesetz in Konflikt, so mufs er
1517 an Bufse zahlen: „20 Groschen, hat ungehorsam sich gegen den
Rath erzeigt". 1520: „Hans Buchbinder 20 Groschen hatt ober ge-
burlich zceith gesessen und ein auffruhre In seinem hause vmb 11 vhre
in der nacht purificationis Mariae erwecken lassen vnd sein eigenn
haufs gestormeth, des Raths Diner Schalk und Buffen geschulden"
(Wittenberger Rechnungsbuch).
2. Johann Bisch off wird 1512 erwähnt, wo er sich auf dem
Einband des Wittenberger Stadtrechnungsbuches verewigt hat. ^)
3. Felix Grofs wird 1512 mit „30 Groschen Bufse bestraft,
weil er einen andern Buchbinder gehawen". Weitere Gewalttätigkeiten,
die er ausübte, wurden zu seinem Verhängnis, 1526 wurde er seiner
Verbrechen halber der Stadt verwiesen und mufste einen Urfrieden
schwören (Wittenberger Gerichtsbuch).
4. Matthias Georg, auch Jürg geschrieben, war geboren zu Rateis-
berg in Franken. Seinem Handwerk wurde er untreu, er ward Pfarrer.
Die Eintragung darüber lautet: „Matthias Georg von Ratelstorff [so!]
inn Franken, Bürger und Buchbinder zu Wittenberg, Beruffenn gein
Rorbeck zum Pfarrambt vnd zum Jungfrawschulambt gein Jueterbog
16. November 1537«.
5. Jacob Moller; dieser wird einmal als Buchdrucker aufgeführt,
das ist aber wohl ein Schreibfehler.
6. Matthias Bethinichen.
7. Jacob Bernutz, ein geborener Beltziger, der zuvor (1511)
zu Leipzig studiert hatte, starb am 27. September 1574. Eine Ver-
wandtschaft zwischen ihm und 14 und 40 ist nicht festzustellen, jedoch
sehr wahrscheinlich.
8. Georg Schrödter.
1) Diesen hält Herr Senf jetzt für identisch mit Nr 1.
XXVIII. 5. 15
nach Max Senf 211
er am 17. August samt Kindern, Geselle und Magd, zusammen sieben
Personen, nur seine Frau wurde von der Seuclie verschont und blieb
am Leben.
21. Frobenius Ilempel ward 1549 in die Innung aufgenommen,
er heiratete, wohl zum zweiten Mal, 15G8 die Schwester des Buch-
händlers Samuel Seifisch und starb am 14. Oktober 1575.
22. Georg Bradigk wird am 29. August 1551 in die Innung
aufgenommen.
23. Jacob Fritzsch wird am 16. Mai 1555 in die Innung auf-
genommen.
24. Gregor Kersten wird Meister am 24. Olitober 1555 und
zahlt nur 12 Groschen Werkgeld, „da er eines Meisters Weib zur
Ehe genommen". Welche, ist nicht angegeben.
25. Christoph Georg, geboren zu Wittenberg als Sohn von
Nummer 4, ward 1559 in die Innung aufgenommen und zahlt nur
15 Groschen Werkgeld.
26. Gregor Dietz starb am 8. April 1565.
27. Hans Dietz, auch dieser Buchbinder starb wie Nummer 20
mit der ganzen Familie am 3. September 1566 an der Pest.
28. Georg Kammerberger starb am 22. Jnli 1581,
29. Conrad Neidel starb am 22. März 1568.
30. Valentin Reich starb am 6. März 1566.
31. Bartolomäus Breisker starb am 12. Juli 1568.
32. Wolf Eichhorn war 1578, 1583 und 1589 Obermeister und
starb am 1. September 1594.
33. Caspar Genseier starb am 9. November 1588.
34. Thomas Krüger war dreimal verheiratet und starb am
17. Mai 1591.
35. Hans Schreiber starb am 9. Juli 1570.
36. Wenzel Dörffler ward am 22. Januar 1561 in die Innung
aufgenommen und starb am 20. August 1581.
37. Caspar Kraft erwarb das Meisterrecht am 13. September 1563,
starb am 20. Februar 1571. Er war einer der berühmtesten Buch-
binder W^ittenbergs, dessen Bände heute noch das Auge des Bücher-
liebhabers erfreuen und eine Zierde der sächsischen Bibliotheken sind.
38. Hans Faust war 1574 Obermeister und starb am 19. Juli
1575.
39. Lazarus Lederhose, geboren zu Breslau, war dreimal ver-
heiratet und starb am 6. Februar 1593.
40. Gregor Bernutz ward am 25. Januar 1564 in die Innung
aufgenommen, heiratete 1566 die Schwester von Bendix Wilde (67)
und starb am 4. Juni 1573.
41. Paul Thiele heiratete 1566, scheint aber kein gutes Gescliäft
gemacht zu haben, denn er mufs 1575 Schulden halber sein Haus ver-
kaufen und ist von Wittenberg verzogen,
42. Nikolaus Müller heiratet 1567 Benedix Wildens (67)
Schwester und wird dadurch zugleich Schwager von Bernutz (40).
15*
212 Die Wittenberger Buclibiiidor im IC». Jalirliuudert
Er war Obermeister 1572 — 93 in wecliselnden Jahren und starb am
25. April 1593.
■13. Thomas Reuter, g-eboren zu Etterlein, wird am 12. Juli 15()7
Bürger und Meistor, Obermeister wurde er in den Jahren 1571, 1579,
1583, 1588 und 1592, er starb am 5. Januar 1595.
44. Steffan Rabe, geboren zu Wittenberg, wird am 24. Juli
1567 Meister und stirbt schon zwei Jahre darauf am 28. März 15G9.
45. Jacob Fritzsch, ein Solin von 23, starb am 26. Dezember
1572.
46. Martin Köhler, geboren zu Wittenberg, wurde am 19. Juli
1569 Meister, war 1573 Obermeister und starb am 16. Juli 1574.
47. Thomas Saupen war 1571 und 1575 Obermeister.
48. Ulrich Brötzel, geboren zu Ulm.
49. Andreas Güttig, starb am 6. März 1574.
50. Caspar Kr äfft war ein Sohn von 37, geboren am 24. April
1569 zu Wittenberg, starb daselbst am 9. März 1617.
51. Tliomas Reuter, Sohn von 43.
52. Hans Reinisch, geboren zu Görlitz, heiratete 1577 Georg
Bermitz's (40) Witwe, starb aber schon am 12. Dezember 1580.
53. Severin Rötter, geboren zu Marienburg, wurde am 25. Juli
1572 in die Innung aufgenommen, er hatte Hans Schreibers (35) Witwe
geheiratet. Rötter war Obermeister 1581, 1588 und 1593, starb am
16. Mai 1598.
54. Heinrich Blume, geboren zu Schomburg, wurde 1572 Meister
und lieiratete Wolf Eichhorns (32) Tochter. In den Jahren 1579,
1585, 1594 und 1596 war er Obermeister, er starb am 15. Mai 1602.
55. Paul Fuchs, geboren zu Ntirnberg, ward 1573 Meister und
heiratete Jacob Fritzsch's (45) Witwe, starb aber schon am 19. Juli 1575.
56. Matthias Junker, wurde am 9. Mai 1574 Meister, starb am
19. Oktober 1580.
57. Hans Ziefsler, geboren zu Reichenbach, wurde 1576 Meister
und heiratete Paul Fuchs' (55) Witwe, wurde so auch Nachfolger von
Fritzsch (45). Er war viermal verheiratet, in den Jahren 1581 und
1586 war er Obermeister, starb am 22. Februar 1601.
58. Hans Filbel, geboren zu Laubach, wurde am 23. April 1579
in die Innung aufgenommen, starb aber schon jung am 21. Oktober
1582 mitsamt seiner Familie und Magd an der Pest.
59. Paul Droscher, geboren zu Waidenburg, heiratete schon als
Geselle 1577 Wolff Eichhorns Tochter, 1581 wurde er Meister, Ober-
meister war er im Jahre 1586, starb am 23. September 1601.
60. Georg Kamm er berger, Sohn von 28, heiratete 1583 Caspar
Genseler's (33) Tochter und nach deren Tod 1600 die Schwester von
Georg Kelle (62). War 1592 Obermeister. Viel Glück hatte Kammer-
berger nicht, 1602 war er gezwungen Schuldenhalber sein Haus mit
Buchbinderei an den Buchhändler Samuel Seifisch zu verkaufen, lange
überlebte er den Schlag nicht, sondern starb ein Jahr darauf am
21. März 1603.
nach Max Senf 213
61. August Rinkfeld, geboren zu Grimma, heiratete 1584 Hans
Reinisch's (52) Witwe, diese Frau hatte nun den dritten Buchbinder
zum Mann (40, 52 und 61). Obermeister war Rinkfeld im Jahre 1585
und 1589, er starb am 27. Juli 1598.
62. Georg Kelle, geboren zu Ulm, war 1596 Obermeister, starb
am 2. Oktober 1599.
63. Benediktus Theile war 1594 Obermeister.
64. Hans Funk starb am 9. Juli 1589.
65. Michael Kamraerberger war ein Sohn von 28 und Bruder
von 60, geboren am 21. Januar 1563 zu Wittenberg, und starb daselbst
am 16. April 1626.
66. Nickel Göllel, war geboren zu Elsnigk und heiratete 1582
Thomas Saupen's (47) Witwe.
67. Benediktus Wilde, geboren zu Wittenberg, starb am
22. August 1604.
68. Adam Müller, Sohn von Nikolaus Müller (42), geboren zu
Wittenberg am 3. Nov. 1569, kann der Innung nur kurze Zeit an-
gehört haben, da er kaum 27 Jahr alt am 15. Oktober 1596 starb.
69. Georg Heidrich, geboren zu Breslau, heiratet 1598 Severin
Rotter's (53) Tochter und stirbt am 1. Mai 1636.
70. Hans Almer, geboren zu Sagen, heiratet 1591 Thomas
Krüger's (34) Witwe, starb am 25. April 1602.
71. Martin Naucke, geboren zu Wittenberg, starb daselbst am
18. Mai 1635.
72. Conrad Stallfurth, geboren zu Deckenburg [Tecklenburg?]
i.Westf., heiratete 1602 Georg Kelle's (62) Witwe, da aber der Betrieb
seiner Werkstatt mehr und mehr zurückging, wurde er um 1610
Kustos der Schlofskirche zu Wittenberg, er starb am 18. Juli 1636.
73. Georg Frank, geboren zu Wittenberg am 29. Nov. 1574.
74. Michael Geier, geboren zu Jena, heiratete 1603 Heinrich
Blum's (54) Witwe.
75. Abraham Müller war ein Sohn von 42 und Bruder von 68,
geboren zu Wittenberg am 19. Nov. 1578, und starb daselbst am
22. Juni 1616.
76. Hartmann Höpfner heiratet 1604 die Witwe des Severin
Rötter (53) und stirbt am 29. November 1635.
77. Hans Hesse, geboren zu Wittenberg, heiratete 1604 Hans
Ziefsler's (57) Witwe.
78. Hans Winter, geboren zu Wittenberg.
79. David Johannes, er starb am 19. Nov. 1635.
80. Heinrich Mittlacher, geboren zu Lichterfeld, starb am
28. Nov. 1649.
81. Friedrich Ziefsler, geboren zu Wittenberg am 27. Juni 1585
als Sohn von 57.
82. Hans Krüger heiratet 1612 eine Tochter von Reuter (51).
83. Hans Almer, geboren zu Wittenberg am 2. Avigust 1592 als
Sohn von 70, gab infolge von Arbeitsmangel sein Geschäft auf und
214 Diu Wittenbergor Buchbinder im 1 (i. Jahrhundert
wurde llochzeitsbitter und öffentlicher Schreiber, „Notar publicus", wie
das Kirchenbuch angibt.
84. Caspar AI mev, Bruder des Vorhergehenden, geboren zu Witten-
berg am 20. September 1595, Auch dieser gab das Handwerk auf
und wurde „Jungfrauenscliulmeister", als welcher er am 30. August
1()49 in sehr bedrängten Verhältnissen starb.
Vielleicht gelingt es mit Hilfe dieser Liste einige der Monogramme
aufzulösen, die auf Zierstücken der Wittenberger Einbände des lü. Jalir-
liunderts nicht selten vorkommen. Allerdings bleibt es beim Vor-
handensein nur eines Monogramms zunächst zweifelhaft, ob es dem
Buchbinder gehört oder nicht vielmehr dem Stempelschneider. Es
kommen aber auch zwei Monogramme auf einem und demselben Zier-
stück vor, eins von ihnen manchmal mit Jahreszahl versehen. Zu ver-
muten ist dann, dafs letzteres den Verfertiger, das andere den Be-
steller bezeichnet. Als Verfertiger schienen mir zunächst die heimischen
Goldschmiede in Betracht zu kommen, bei denen Fertigkeit im Gravieren
vorauszusetzen ist. Auf die Darlegung dieses Gedankenganges sandte
mir Herr Senf eine Liste von Wittenberger Goldschmieden des 16. Jahr-
hunderts, machte aber darauf aufmerksam, dafs wohl noch mehr an
die „Klausurmacher" zu denken ist, die in Wittenberg verhältnismäfsig
zahlreich vorhanden sind (auch ein Beweis für das Blühen des Buch-
gewerbes!) und die abwechselnd als „Siegelgräber" bezeichnet werden.
Ich setze die freundlichst mitgeteilten Namen hierher. Eine vollständige
Reihe ist es, wie Herr Senf schreibt, nicht; sie sind nur bei Gelegen-
heit notiert, .und um die Namen vor 1550 zu vervollständigen, bedürfte
es noch einer gründlichen Nachprüfung. Die Zahlen mit f bezeichnen
Sterbejahre, die andern bedeuten entweder das erste Auftreten oder
die erstmalige Nennung mit der Berufsbezeichnung.
a) Goldschmiede: Hans Sefsler 1598.
Christian Döring f 1530. Mattheus Schütz f 1575.
Hans Meierhoff f 1579. Hans Schulz f 1587.
Hermann Teubel 1564,
Jobst Gribitzsch 1566. b) Klausurmacher und
Hans König 1571. Siegelgräber:
Georg Fickert f 1593. Christoph Ingwer f 1574,
Hans Schütz f 1599. Jacob Unger 1567.
Martin W'iesemer 1579. Hans Unger 1572.
August Mentz 15-88. Paul Unger f 1596.
Valentin Hempel 1588. Martin Unger f 1580.
Hans Flindt f 1598. Matthies Urban 1565.
Heinrich von Findel 1590. Matthies Beyer 1573.
Bartol. Richter 1591. Johann Reinisch 1580.
Hans Burckhard 1594. Johann Zoth 1595.
F. S.
Eine Studienreise uurch die Bibliotheken Spaniens nnd Portugals 215
Eine Studienreise (liirch die Bibliotheken Spaniens und
Portugals im Auftrag der Inkunabel -Kommission.
Wenn ich an die Aufgabe herantrete, über eine ein volles Jahr
umfassende Forschungsreise Bericht zu erstatten, die mich in fast alle
eiuigermafsen bedeutenden Bibliotheken und in eine nicht geringe An-
zahl von Archiven der iberischen Halbinsel führte und in reichem Mafse
Gelegenheit bot, die in jenen Sammlungen aufgespeicherten literarischen
Schätze, sowie die Art ihrer Verwaltung und Nutzbarmachung kennen
zu lernen und mit hunderten spanischer und portugiesischer Gelehrten
in persönlichen Verkehr zu treten, so mufs ich zu meinem Bedauern
vorausschicken, dafs die nachstehenden Ausführungen und statistischen
Angaben in mehr als einer Hinsicht die wünschenswerte Vollständig-
keit vermissen lassen werden.
Wie jeder Fachmann zugeben wird, stellte die mir gewordene Auf-
gabe, in allen Bibliotheken und in Betracht kommenden Archiven der
Halbinsel, öffentlichen wie privaten Charakters, den Bestand an Wiegen-
drucken festzustellen, wegen der grofsen Zahl der zu besuchenden
Sammlungen und ihres unerwartet reichen Bestandes an bislang un-
bekannten Drucken spanisch-portugiesischen, italienischen, französischen
wie auch deutschen und englischen Ursprungs schon an sich ein aus-
reichendes Jahrespensum dar: mehr als 20 000 Drucke, darunter an-
nähernd 1000 noch bei keinem Bibliographen verzeichnete oder doch
nur als verschollen aufgeführte, zu identifizieren bezw. bibliographisch
aufzunehmen, erfordert ohne Zweifel auch unter den denkbar günstigsten
Arbeitsbedingungen viel Zeit und Arbeit. Sind aber die Drucke über
46 Städte und 135 Büchereien zerstreut und die Arbeitsbedingungen
so wenig günstig, wie ich sie durchgehends vorfand, so bedarf es wohl
keiner näheren Erklärung, weshalb ich einige Städte, die keine oder
doch nur eine sehr geringe Ausbeute für meine Zwecke erhoffen liefsen
und nur mit grofsem Zeitverlust zu erreichen gewesen wären, mit Be-
dacht aus meinem Reiseplane strich i) und auf einige andere Biblio-
theken, zu denen mir der Zutritt nicht gewährt wurde, 2) ohne allzu
grofses Bedauern verzichtete. Aufserdem kann die Zahl der vor-
handenen Wiegendrucke für mehrere Bibliotheken nur annähernd an-
gegeben werden, da ich im Beginn meiner Reise von aufseriberischen
Drucken nur die noch unbekannten aufgenommen habe.
1) Braga, Jerez, Malaga, Cartagena, Castellön (B. prov. in Umbau be-
griffen und deshalb unzugänglich), Astorga, Zamora, Soria, Jaca, Archivo de
Simancas.
2) Teils wegen Abwesenheit des Besitzers bezw. Bibliothekars: B. parti-
cular del Duque de T'Serclay in Sevilla, B. do Paco Real das Necessidades
in Lissabon, B. del Cabildo catedral in Compostela,' teils aas Mangel an Ver-
ständnis und Höflichkeit: B. prov. in Cadiz, Archivo del Cabildo catedral
in Tortosa, B. del Cabildo catedral in Oviedo, E. del Seminario couciliar iu
Logroüo.
216 Eine Studionreise diircli die liibliotheken Spauious und Portugals
A. Besuchte Bibliotheken und Archive.
Namo dor Bibliothek bczw.
Zahl der
Ort
tles Archivs
vorhandenen
Wiogondnicko
KntaloRisieruiip;')
1. Galicia (11. bis 22. Okt. 1909).
Lugo
B. provincial
15
ZK.
B. del Seminariü
10
—
B. de los P. P. Franciscanos
—
—
Orense
B, provincial
c. 85
ZK.
Santiago do
B. universitaria
c. 120
»
Compostela
B. de los P. P. Franciscanos
c. 25
—
B. del Seminario
5+?
-')
2, Portugal (23. Okt. bis 18. Dez. 1909).
Oporto
B. publica
204
Gedr. K. 1904
Coimbra
B. da Universitade
c. 150
ZK.
Archive da Se Nova
—
—
Lisboa
B. nacional
c. 1250
Gedr. K. 1844 m.
iinv. hs. Nachtr.
B. do Pa^o [Real] da Ajuda
173
ZK.
Archivo da Torre do Tombo
36
n
B. da [Real] Academia das
c. 120
ünbrb. alter
Sciencias
hs. K.
B. da Escola medico-cirurgica
—
Hs. K.
B. de los P. P. Franciscanos
—
—
B. de los P. P. de la Com-
1
Hs. K.
pania de Campolide
B. do Collegio dos Missionarios
17
Kein K.
Inglizinhos
B. de D. Francisco Vanzeller
14
Allg. gedr. K.
B. de D. Ferraö de Castello-
47
—
Branco, Conde de Arrochella
f
Mafra
B. do Mosteiro [Real]
27
ZK.
Evora
B. publica
362
»
B. do Visconde da Esperanca
36
—
3. Audali
icia und Granada (19. Dez. 1909 bis 2.
März 1910).
Sevilla
B. del Palacio Arzobispal
1
—
B. Colombina y capitular
959
Allg. ZK.
B. universitaria
234
ZK.
B. del Seminario
—
—
Archivo del Cabildo catedral
—
—
1) K. = Katalog. ZK. = Zettelkatalog. Unbrb. = Unbrauchbar. Unv.
Unvollständig.
2) Die Wiegendrucke sind noch über die ganze B. zerstreut.
von Kourad Ernst
217
Ort
Name der Bibliothek bezw.
des Archivs
Zahl der
vorhandenen
Wiegendrucke
Katalogisioruug
Sevilla
B. de los P. P. Franciscanos
_
_
B. del Sr. Andres Parlade,
9
Conde de Aiiguiar
B. del Senor Teodoro Peiia
1
B. del Sr. Antonio Palomo
15
B. del Sr. Francisco Ovin y
1
Palayo, archivero
Gibraltar
B. de la Catedral catölica
—
Cadiz
B. del Seminario
2
Cördoba
B. provincial
59
ZK.
B. del Cabildo catedral
467
))
B. del Palacio Episcopal
8
All^. hs.
K.
Granada
B. universitaria
38
ZK.
4. Murcia und Valencia (3. März bis 1. Apr. 1910).
Baza
B. de los P. P. Franciscanos
—
—
Murcia
B. del Seminario
27
—
B. provincial
9
ZK.
Orihuela
B. provincial
37
n
B. del Seminario
6
B. de los P. P. Franciscanos
—
B. de los P. P. de la Compania
—
Alicante
B. provincial
1
ZK.
Valencia
B. universitaria
257
)>
B. del Palacio Arzobispal
35
„ (unvollst,)
B. del Real Colegio de Corpus
11
Allg. hs. K.
Cristi
B. del Cabildo cetedral
70
—
B. del Ayuntamiento
15
Allg. hs. K.
B. del defunto Sr. Salvador
—
n
Sastre
B. del Sr. Chablas, canonigo
3
—
y archivero
Segorbe
B. del Seminario
B. de los P. P. Franciscanos
45
Allg. hs. K.
Teruel
B. provincial
—
—
5. Castilla
Nueva, Estremadura, Leon
(2. April
bis 30. Juni).
Toledo
B. provincial
267
ZK.
B. del Cabildo catredral
77
Unbrb. hs. K.
Cuenca
B. provincial
—
ZK.
B. del Cabildo catedral
22
—
B. del Seminario
—
Unbrb. hs. K.
218 Eiuc Stiitliouroisc diircli die Hibliotlickcn Si)auieDs uud Portii{;-als
Ort
Name der Uibliothok bozw.
ilüs Archivs
Zahl der
vorhniuleucn
WieK(<nilruck<'
KataloKiBiorun^
Madrid
li. Nacioual
1707
ZK.
B. de la Universitad central
426
»
B. de la Facultad de Medicina
62
»
B. de la Real Academla Es-
29
?)
panola
B. de la Real Academia de la
65
Allg. ZK.
llistoria
B. de la Real Academia de
1
Gedr. allg. K.
Bellas Artes
B.del Mnseo Arqiieologico Nac.
—
—
B. de San Isidro
192
ZK.
B. del Palacio Real
56
n
B. del Mnseo de Ciencias Natur.
2
El Escorial
B. Real
429
ZK.
Cäceres
B provincial
83
n
Coria
Archivo del Cabildo catedral
1
B. del Seminario
—
—
Plasencia
B. del Cabildo catedral
9
Unbrb. hs. K.
Salamanca
B. nnlversitaria
358
ZK.
B. del Colegio de Nobles Ir-
2
—
landeses
B. del Seminario
—
—
6. Cat:
iluna und Mallorca (1. Juli l
)is 31. Aug
. 1910).
Barcelona
B. universitaria
716
ZK.
B. del Seminario
—
—
Archivo de la Corona de Aragon
41
ZK.
B. del Sr. Francisco Bofarull
1
—
y Sans
B. delSr.Ramun d'AlösydeDou
5
—
Archivo de la Catedral
52
ZK.
B. del Instit. d'Estudis Catalans
43
))
B. del Circulo de Abogados
1
n
Palma de Mal-
B. provincial
591
)>
lorca
B. Episcopal
40
B. parlicular del Sr. Obispo
2
—
B. del Seminario
27
—
B. de los P. P. de la Compania
1
—
B. de los S«^ Pedro y Jaime
12
—
Planes
B. del Noble Sr. Nicolas Dameto
1
—
B. del Sr. Jose Miralles
1
—
B. del Conde Ayamans
37
Unv. gedr. K.
B. del Sr. Estanisiao Aguilö
5
—
von Konrad Ernst
219
Namo der Bibliothek bczw.
lies Archivs
I Zahl der
I vorliandenen
Wiegondruclce
KatalogiBlerim^
Gerona
B. provincial
B. del Seminavio
114
4
ZK.
B. de la parroquia mayor de
San Feliü
2
—
Vieh
B. del Avchivo y Museo Epis-
103
ZK.
copal
B. del Circulo literario
6
Tarragona
B. provincial
174
ZK.
Archive de la Catedral
1
—
B. del Seminario
—
—
Lcrida
B. provincial
Museo del Seminario
42
5
ZK.
Archive de la Catedral
2
Tortosa
Archivo del Ayuntamiento
B. de la Catedral
1
—
B. del Seminario
13
—
Huesca
Pamplona
Bilbao
Santander
San Sebastian
Oviedo
Leon
Valladolid
Burgos
Logroüo
Zaragoza
7. Aragon, Castilla la Vieja, Nordspanien
(1. bis 21. Sept. 1910).
B. provincial
Archivo de la Catedral
B. del Institute
B, de la Catedral
Archivo de la Catedral
B. de Ayuntamiento
B. de la Catedral
B., ?
B. universitaria
B. de la Catedral
B. provincial
B. de la Catedral
B. del Sr. Eduarde Suarez
B. universitaria \
B. de la Santa Cruz j^^^'^i^^gt
B. provincial
Archivo de la Catedral
B. de la Cartuja de Miraflores
B. provincial
B. del Seminario
B. universitaria
B. del Cabildo catedral
B. del Seminario de San Carlos
119
1
5
18
33
66
14
135
104
1
5
15
9
237
134
17
ZK.
ZK.
ZK.
ZK.
ZK.
ZK.
220 Eiuc Studienreise diiroli die Bibliotheken Spauieus iiud Portugals
B. Erfahrungen und Beobachtungen.
1. Staatliche Sammlungen.
In Spanien wie in Portugal unterstehen sämtliche staatlichen Biblio-
theken und Archive je einem (lonoraldirektor (z. Z. Sr. Marcelino
Menc'udez y Pclayo bezw. Sr. Francisco Xavier da Ciinha). Es zälilen
zu ihnen in Spanien die Nationalbihliothek in Madrid, sämtliche Uni-
versitäts- und Provinzialbibliothekcn, in Portugal die Nationalbibliothek
in Lissabon, die Universitätsbibliothek in Coimbra, die B. da Escola
medico-cirurgica in Lissabon und die H. Publica in Oporto und Evora.
Von den Archiven nenne ich hier als allein in Betracht kommend El
Archive de la Corona de Aragon in Barcelona und 0 Archive da
Torre de Tombo in Lissabon.
Geschichtliches. Mit wenigen Ausnahmen datieren alle diese
Sammlungen, deren vielfacli erstaunlich reichen Schätze erst in den
beiden letzten Jahrzehnten vorwiegend deutsche Gelehrte zu „ent-
decken" und nutzbar zu machen begonnen haben, aus sehr junger
Zeit. Länger als in irgend einem andern Lande war in den beiden
Königreichen der Pyrenäen -Halbinsel der Klerus fast alleiniger Träger
der Wissenschaft geblieben. Die zalilreichen seit den Tagen de los
Keyes Catölicos mit Eifer bereicherten und später in den Zeiten
des politischen Niederganges wenigstens sorgfältig gehüteten Kloster-
bibliotheken erlitten bis ins 19. Jahrhundert keine gewaltsame Be-
raubung. In den Stürmen der napoleonischen Kriege ging wohl
das eine oder andere Kloster, wie das des Montserrat, mitsamt seiner
Bücherei in Flammen auf, auch kamen damals manche einzelne
kostbare Handschriften und seltene Drucke durch widerrechtliche
Aneignung nach Frankreich und durch Schenkung an englische
Offiziere, im grofsen und ganzen aber blieb der alte Bestand
unverändert. Solche Katastrophen, wie der Bauernkrieg, die Auf->
hebung der Klöster zur Zeit der Reformation, später die systematische
Ausplünderung der Bibliotheken durch die Schweden im 30 jährigen
Kriege und zuletzt die Säkularisation von 1802/3 über alle geistlichen
Büchereien Deutschlands brachten, vernichtend, zerstreuend oder in die
Fremde entführend, was ein Jahrtausend hindurch emsige Arbeit, hohe
Wertschätzung der Wissenschaft und feines künstlerisches Empfinden
geschaffen, gesammelt und als wertvollstes Vermächtnis früherer Gene-
rationen pietätvoll bewahrt hatte, blieben glücklicherweise beiden
Völkern der iberischen Halbinsel erspart. Zwar ereilte zuletzt auch
die dortigen Klöster das Verhängnis, radikaler noch als früher die
deutschen: in den Revolutionsjahren 1835 — 1837 wurden fast gleich-
zeitig in beiden Staaten alle Klöster aufgehoben und mit ihrem ge-
samten beweglichen und unbeweglichen Besitz für Nationaleigentum
erklärt. Gleichzeitig aber wurden durch Staatsgesetz die Büchereien
der aufgelösten Konvente teils bereits bestehenden, jedoch, Salamanca
ausgenommen, noch nicht bedeutenden Universitätsbibliotheken einver-
leibt, teils als Grundstock den neu zu gründenden Provinzialbiblio-
I
von Kourad Ernst 221
tlieken überwiesen; ein nicht geringer Teil wertvollster Drucke und
llandscliriften aber fand damals seinen Weg in die grofsen National-
bibliotheken von Madrid und Lissabon. Oline Verluste freilich ist
diese in ihren Folgen so glückliche Konzentration nicht zustande ge-
kommen; das vor Jahresfrist wieder aufgefundene Schlufsblatt der
lemosinischen Bibelübersetzung von Bonifacio Ferrer ist ein typisches
Beispiel dafür, dafs gutgemeinte und von ihrem Standpunkte berech-
tigte Hinterziehung seitens der früheren Besitzer und sträfliche Nach-
lässigkeit von anderer Seite viele Kostbarkeiten ersten Ranges damals
unwiederbringlich dem Untergange überantwortet haben.
Bauliche Verhältnisse und innere Einrichtung. Bei dem
auf der Halbinsel von jeher herrschenden Geldmangel lag es nahe,
die neugebildeten Bibliotheken, wie es allgemein auch mit Universitäten,
Kathäusern, Postgebäuden usw. geschah, in leerstehenden Klöstern
unterzubringen. Dort sind sie denn auch bis auf den heutigen Tag
geblieben, in Räumen, die durchweg sehr beschränkt, mangelhaft oder
doch unvorteilhaft erleuchtet und höchst primitiv eingericlitet sind.
Geradezu schreiende Mifsstände in dieser Hinsicht herrschen in der
Nationalbibliothek zu Lissabon, deren annähernd 500 000 Bände magazin-
artig in verwegenstem Sinne des Wortes in den langen Korridoren
und kleinen Zellen des niedrigen und ganz unzulänglich erleuchteten
Obergeschosses des ehemaligen Franziskanerklosters zusammengepfropft
sind. So ideale Verhältnisse in Bau, Aufstellung der Bücher und
Gesamteinrichtung, wie sie heutzutage selbst mittlere und kleine Biblio-
theken in Deutschland vielfach aufzuweisen haben, habe ich jenseits
der Pyrenäen nur in der Biblioteca Nacional in Madrid angetroffen,
deren im Jahre 1894 vollendeter Monumentalbau in schönster Lage
am Paseo de Recoletos auch äufserlich einen sehr vorteilhaften Ein-
druck macht. Befriedigen kann aufserdem, freilich nur in baulicher
Hinsicht, die Biblioteca universitaria de Barcelona in der 1863 — 1873
erbauten Universität. Ebenso schön wie unpraktisch ist der prunkvoll
ausgestattete Bibliotheksaal der Universität von Coimbra aus dem
16. Jahrhundert.
Bibliotheksordnung: Verwaltung und Benutzung. Der erste
Vorstand der Bibliothek (el Jefe de la Biblioteca) ist in allen Fällen
akademisch gebildet, bei den kleineren, gewöhnlich mit dem Gymnasium
(Instituto) verbundenen Provinzialbibliotheken jedoch selten Fachmann,
vielmehr im Hauptamte Gymnasialprofessor (catedrätico de segunda
enseüanza) oder Advokat (abogado). An die bibliothekarische Aus
bildung der letzteren darf man bei dem kärglichen Gehalte von durch-
schnittlich 1000 Pesetas = 780 Mk. selbstverständlich nicht allzu
hohe Anforderungen stellen; aufgefallen ist mir aufserdem, dafs wohl
Französisch, aber höchst selten eine andere moderne Sprache den
Herren geläufig ist; Kenner des Griechischen und Hebräischen fand
ich nur höchst selten, es waren durchweg Ordensleute. Ungemein
sympathisch dagegen berührten mich die unverkennbare Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit, mit der durchweg gerade die Leiter der Provinzial-
222 Eiuo Studienreise diinh die Bibliotheken Spaniens und Portugals
bibliotheken die ihnen anvertrauten Schätze liüteten, der Stolz, mit
dem sie besonders wertvolle Bücher dem Besucher vorlegten, und das
ungeheuclielte Interesse, mit dem sie jede ihnen noch unbekannte
Notiz über ihre Wiegendrucke entgegennahmen. In beiden National-
bibliotheken und in den drei gröfsten Llnivorsitätsbibliotheken (Valencia,
Barcelona, Zaragoza) sind dem Jcfe mehrere facliraännisch gebildete
Bibliothekare unterstellt, zum Teil als Abteilungsvorstände, und die
Gesamtverwaltung unterscheidet sich hier wenig von der unserer grofsen
deutschen Bibliotheken.
Die Bibliotheksordnung ist für alle staatlichen Sammlungen Spaniens
und Portugals mit ganz unerheblichen Abweichungen dieselbe. Zum
allgemeinen Studier- oder Lesesaal hat jedermann Zutritt; sind für
die einzelnen Sektionen besondere Studierzimmer vorhanden, so unter-
liegt die Zulassung zu diesen der p]rlaubnis des ersten Vorstandes;
Fremde bedürfen lediglich einer Legitimation. Die Dauer der Be-
suchszeit ist auf fünf Stunden festgesetzt, gewöhnlich von 10 — 3 oder
von 9 — 2 Uhr, und wird in den grofsen Bibliotheken Spaniens mit
musterhafter Pünktlichkeit innegehalten. Längeres Verweilen wurde
mir nur in der B. provincal de Huesca und in der an seltenen In-
kunabeldrucken reichen B. provincial de Palma de Mallorca gestattet,
deren verdienter erster Vorstand D. Estanisiao Aguib» y Fuster bis
zum späten Abend mich arbeiten liefs und durch stete Hilfsbereitschaft
mich sehr verpflichtet hat. Umgekehrt haben, wohl aus eigener
Machtvollkommenheit, viele Provinzialbibliothekare, die vom Publikum
allerdings wenig behelligt werden, die Besuchszeit auf vier oder gar
drei Stunden beschränkt. Als Kuriosum sei verzeichnet der für den
mit seiner Zeit geizenden ausländischen Forscher weniger als für die
Bibliotheksbeamten erfreuliche Brauch der B. Nacional de Lisboa, wie
ich ihn wenigstens wochenlang tagtäglich antraf: geöffnet von 10 bis
3 Uhr; die äufsere Uhr geht eine halbe Stunde zu spät, die innere
ebensoviel zu früh, bleibt Arbeitszeit 4 Stunden, von denen jedoch
noch 15 Minuten am Schlufs abgestrichen werden, weil, wie man mir
jedesmal mit gemessener Höflichkeit zu Gemüte führte, kein anständiger
Mensch die Beamten und Diener bis zur letzten Minute festhalten
werde. Zur Ehre des ersten Vorstandes, des schon erwähnten General-
direktors Senhor da Cunha, bemerke ich jedoch, dafs er persönlich
mir stets sehr liebenswürdig entgegengekommen ist und wiederholt
meinem energischen Protest gegen allerlei Engherzigkeiten und Chikanen
untergeordneter Beamten den gewünschten Erfolg gesichert hat.
Sehr störend fand ich in beiden Ländern die zahlreichen Feiertage.
Der kirchlichen Feste zwar sind gar nicht so viele, wie man im Aus-
lande gewöhnlich annimmt; nicht einmal der zweite Oster- oder Pfingst-
tag wird gefeiert; was dagegen Spanier und (bis zur Revolution des
letzten Oktober) Portugiesen an Geburts- und Namenstagsfesten von
Mitgliedern der königlichen Familien und an nationalen Gedenktagen
durch Arbeitsenthaltung begehen, ist geradezu unglaublich. Eine
freudige Ueberraschung bereiteten mir die Universitätsbibliotheken zu
von Konrad Ernst 223
Barcelona und Salamanca, die sogar an Sonn- und Festtagen von
9 — 12 Uhr geöftnet waren.
Höflicher Aufnahme darf Jeder ausländische Forscher in allen
staatlichen Büchereien sich versichert halten, wofern er sich nur hin-
länglich legitimieren liann. Irgend eine Vergünstigung aber, die über
den Rahmen der Bibliotheksordnung hinausgellt, erbitte man nie; vor
allem wird unter keinen Umständen ein Buch, und sei sein Wert noch
so gering, aus der Bibliothek leihweise abgegeben. Empfehlungen
vom Auslande, auch von angesehenster Seite, haben selten fühlbare
Wirkung; desto besser bewährt sich die Empfehlung von Bibliothek
zu Bibliothek, die mir manche Stunde öden Wartens erspart hat. Den
Bewohnern der Pyrenäenhalbinsel geht nämlich der Begriff vom Werte
der Zeit durchweg ab , und der Seiior Jefe einer weltentlegenen
Biblioteca provincial pflegt nur mit erheblicher Verspätung sich ein-
zufinden, bleibt auch wohl ab und zu einen ganzen Tag fort. Ein
Bibliotheksgehilfe oder -diener öffnet alsdann allerdings zur vor-
geschriebenen Stunde, und für das gewöhnliche Publikum genügt das
ja auch; will aber jemand Handschriften oder Wiegendrucke einsehen,
so heifst es warten bis der erste Vorstand in Erscheinung tritt, der
die Kostbarkeiten in besonderem Verwahr hat.
, Kataloge, Aufbewahrung und bibliographische Hilfs-
mittel. Jede staatliche Bibliothek besitzt einen geschriebenen Zettel-
katalog ihrer Wiegendrucke, der überall ungefähr gleichzeitig, etwa
zwischen 1850 — 1870 und offenbar auf generelle ministerielle Ver-
fügung angelegt, aber angesichts der seit 20 Jahren auf dem Gebiete
der Inkunabelforschung zu verzeichnenden Fortschritte natürlich nur
einen sehr problematischen Wert hat. Auch die Zuverlässigkeit der
aus dem betreffenden Drucke selbst entnommenen Notizen ist nicht
immer über alle Zweifel erhaben. Wenn, um aus vielen ähnlichen
Beispielen nur eines herauszugreifen, in einer Universitätsbibliothek
die Worte eines Kolophons „Formis aeneis me expressit Udalricus
Gallus . . . Korne" folgenden Niederschlag im Katalog erzeugt haben:
Lugar (Ort): Formi (ciudad de Italia) — Impresor: Udalricus Gallus
Rome — und diese wissenschaftliche Tat noch im Jahre des Heils
1910 unkorrigiert sich mir präsentieren konnte, so wird man wohl
durch die Bank jenen vergilbten Zetteln ein gutes Mafs Mifstrauen
entgegenbringen müssen. In der B. Nac. de Madrid hat man seit
einigen Jahren angefangen, die ursprünglichen Zettel durch neue zu
ersetzen, bei deren für ihren Zweck viel zu weitschweifigen Aus-
arbeitung die neueren Sammelwerke gewissenhaft benutzt sind. In
der B. Nac. de Lisboa existiert ein sehr unvollkommener gedruckter
Katalog aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit handschriftlichen Nach-
trägen, die aber ebenfalls weder vollständig noch genau sind. Eines
modernen gedruckten Katalogs (verfafst von Arthur Carvalho, Porto
1904) kann sich einzig die Bibliotheca Publica do Porto rühmen.
Unter diesen Umständen hielt ich es für geboten, alle irgendwie
zweifelhaften Drucke persönlich einzusehen und alle Angaben über
224 Eine Studienreise durch die Bibliotheken Spaniens und Portugals
Drucker. Druckort und -jalir, lilatt- und Zeilenzalil und dj;!. gc-
wisseuliai't nachzuprüfen, eine zcitranbcnde, aber stets sehr lohnende
Arbeit. Die Bibliothekare haben mir dabei meistens auf das bereit-
willigste ihre Unterstützung angedcihen lassen, wofür ich ihnen als
Gegenleistung ein vollständiges nach Hain-Copinger, Proctor, Pellechet
und llaebler geordnetes Verzeichnis ihrer Wiegendrucke verehrte.
Die Aufbewahrung der alten Drucke darf im allgemeinen als gut
bezeichnet werden. Bei der Trockenheit des Klimas kann der Schwamm
keine Verheerungen anrichten, und auch der Bücherwurm hat ver-
liältnismiifsig viel weniger geschadet als in den deutschen Bibliotheken.
Schlimmere Feinde sehe ich in gewissen ausländischen Liebhabern;
vor 1900 ist nach Ausweis der Kataloge gar mancher wertvolle
Druck auf unreclitmäfsigem Wege aus den Sammlungen verschwunden;
auch für das letzte Jahrzehnt konnte ich an der Hand der Bibliografia
Iberica llaeblcrs feststellen, dafs aus verschiedenen Bibliotheken sieben
Wiegendrucke, vorwiegend Unica, gestohlen waren. Jedenfalls würde
eine öftere genaue Revision, die auf Grund der von mir hinterlassenen
Verzeichnisse leicht bewerkstelligt werden kann, der Wiederholung
solcher beklagenswerter Verluste vorbeugen. Sehr zu bedauern ist die
mehrfach beliebte Sitte, scliadhaft gewordene alte Einbände durch
moderne, mitunter recht fraglicher Geschmacksrichtung, zu ersetzen,
wobei dann regelmäfsig auch die oft so wichtigen Provenienznotizen
verloren gegangen sind. Das für die neuen Einbände zu veraus-
gabende Geld sollte man lieber auf die Beschaffung der unentbehr-
lichsten Nachschlagewerke für die Inkunabel-Literatur verwenden.
Nicht einmal Haeblers Bibliografia ist in allen gröfseren Bibliotheken
vorhanden; sonst fand ich Hain im ganzen fünfmal, Copinger zweimal,
Proctor und Pellechet je einmal; Haeblers Typenrepertorium traf ich
nur ein einziges Mal.
2. Bibliotheken und Archive in kirchlichem Besitz.
Drei Gruppen von Besitzern sind hier zu unterscheiden: Klöster,
Seminare und Domkapitel.
Klosterbibliotheken, lieber das Schicksal der eh.edem so zahl-
reichen Klosterbibliotheken Spaniens und Portugals in den dreifsiger
Jahren des 19. Jahrhunderts ist das notwendige bereits gesagt. Seitdem
in nenerer Zeit neue klösterliche Niederlassungen entstanden, haben
diese von Anfang an mit löblichem Eifer auf Beschaffung einer
Bibliothek hingearbeitet, doch ist der Bestand meistens noch gering;
alte Handschriften und Wiegendrucke finden sich nur höchst ver-
einzelt. In Portugal, wo seit der allgemeinen Aufhebung nur Kranken-
schwestern und einige wenige Häuser der Franziskaner und Jesuiten
geduldet wurden, kam für meine Zwecke nur die durch die Revolutionäre
im verflossenen Jahre vernichtete Bibliothek des Jesuitenkollegs von
Campolide vor den Toren Lissabons in Betracht. Ihr Verlust ist für
die Wissenschaft nicht so bedauerlich wie die gleichzeitig erfolgte
Vernichtung der grofsartigen ethnographischen und antiken Waffen-
sammlung jenes Collegio.
von Konrad Ernst 225
Bibliotheken der Priesterseminare. In jeder spanischen
Bischofstadt besteht seit den Zeiten des Reformkonzils von Trient ein
Seminario Conciliar, in welchem alle Aspiranten des Priesterstandes
ihren gesamten Bildungsgang durchmachen. Jedes Seminar besitzt
eine wissenschaftliche Bibliothek, die, mit der Gründung des Hauses
ihren Anfang nehmend, im Laufe der Jahrhunderte durch fortschreitende
Ergänzung, häufige Schenkungen und nach 1837 in vereinzelten Fällen
auch durch Erwerbung der einen oder anderen Klosterbibliotliek in
den gröfseren Diözesen auf einen Bestand von 30 — 40 000 Bänden
gebracht ist. Ihrer Geschichte entsprechend, besitzen diese Sammlungen
Wiegendrucke nur in geringer Zahl, gewöhnlich aus älteren Klöstern
stammend. Die Katalogisierung liegt übrigens noch sehr im argen,
und die in den letzten Jahrzehnten vorgenommenen zahlreichen Üm-
und Neubauten haben mehrfacli solchen Wirrwar in der Aufstellung
der Bücher hervorgerufen, dafs ich ein absolut sicheres Resultat über
die vorhandenen Wiegendrucke nicht immer erlangen konnte; doch
stiefs ich in einer Anzahl von Anstalten auf Vorarbeiten für einen
Katalog. Freundliche Aufnahme und bereitwillige Unterstützung wird
jeder fremde Forscher in allen Klöstern und in den weitaus meisten
Seminaren finden.
Archive und Bibliotheken der Domkapitel. Viel wertvoller,
wenn auch an Zahl der gedruckten Bücher weit zurückstehend, sind
die Bibliotheken und Archive der Domkapitel. Da sie mit ihren
Anfängen zum Teil in das frühe Mittelalter, wenigstens aber bis in
die Inkunabelzeit zurückreichen und bis auf den heutigen Tag vor
systematischer Ausplünderung glücklich bewahrt geblieben sind, erklärt
es sich, dafs gerade diese kleinen Sammlungen manches sonst ver-
schollene Erzeugnis der iberischen Pressen des 15. Jahrhunderts in
einem einzigen Exemplare gerettet haben. Der Besitz an wertvollen
Handschriften ist meistens überraschend grofs und wird sicherlich noch
auf Jahrzehnte hinaus viele ausländische, besonders deutsche Forscher
anziehen. Der Zutritt ist, da ein regelmäfsiger Dienst nicht besteht,
nicht immer leicht zu erlangen. Obschon ich eine Empfehlung seitens
Sr. Eminenz des Kardinal- Staatssekretärs Merry del Val an alle
Bischöfe und Domkapitel der Halbinsel vorzeigen konnte, bedurfte es
öfters einer mehrtägigen förmlichen Belagerung, bis die Feste mir die
Tore öffnete; in einigen Fällen schlugen alle Versuclie fehl. Anderseits
habe ich unter den Sres Canonigos bibliotecarios y archiveros gar
manchen liebenswürdigen Freund und gründlich gebildeten Fachmann
gefunden, so in Valencia, Palma de Mallorca, Barcelona, Tarragona,
Pamplona, Huesca, Burgos und Zaragoza.
An dieser Stelle mufs noch einer Bibliothek besonders gedacht
werden, die zu den Avichtigsten der ganzen Halbinsel zälilt und in
ihrer Art einzig dasteht, der Biblioteca Colombina y Capitular in
Sevilla, nach ihrem kleinern aber wertvollem Teile gewöhnlich kurz
Biblioteca Colombina genannt. Fernan Colon, ein Sohn des grofsen
Entdeckers Cristöbal Cohm, machte 1522 — 1536 alljährlich von
XXVIII. 5. 16
226 Eine Stiidionreise durch die Bibliotheken Spaniens und Tortiigals
Sevilla aus, wo er als Privatmann panz den Wissenscliaften und
Werken der Frömmigkeit lebte, ausgedehnte Reisen nach Italien,
Frankreich, Deutschland und England, wo er an Büchern und Hand-
schriften aufkaufte, was er nur bekommen konnte. Bei seinem Tode
(12. Juni 1539) ging die gesamte unvergleichliche Sammlung, die
damals allein an Drucken mehr als 4000 Nummern umfafste, testamen-
tarisch in den Besitz des Domkapitels über; dieses aber trat sie bald
darauf au das Dominikanerkloster San Pablo ab. Als sie nach der
allgemeinen Klosteraufhebung von 1835 — 37 an das Kapitel zurück-
gelangte, waren im ganzen noch gut 3000 Drucke vorhanden; ungefähr
ein Viertel war im Laufe der Jahrhunderte von den Dominikanern als
Geschenke weggegeben worden. Einige von diesen sonst verschollenen
Drucken glaube ich an anderen Orten wiedergefunden zu liaben,!)
freilich fehlte ilinen jedesmal das letzte Blatt, auf dem Coh'm ge-
wissenhaft zu vermerken pliegte, wo, wann und zu welchem Preise er
das betreftende Buch erworben und an welchem Tage er seine Lektüre
beendet hatte. Glücklicherweise wissen wir von allen ursprünglich
vorhandenen Drucken wenigstens Titel, Verfasser, eventuell auch
Druckort und -Jahr, da die Colombina noch den von Fernan Colon
selbst geschriebenen Katalog aller seiner Bücher besitzt. Die Er-
zählungen von grofsen Diebstählen, die in neuerer Zeit in der Colombina
vorgekommen sein sollen, gehören in das Reich der Fabeln.
Die Verwaltung der Colombina nebst der mit ihr vereinigten
Biblioteca capitular (an 90 000 Bände) entspricht vollständig der an
staatlichen Bibliotheken üblichen Ordnung. Der zeitige erste Bibliotlftkar,
Sr. Simon de la Rosa, hat sich ein grofses Verdienst erworben durch
Veröffentlichung eines Katalogs der Colombina, der in drei starken
Bänden bis jetzt bis zum Buchstaben H gediehen ist, leider aber, wie
bei der gänzlichen Ermangelung der erforderlichen bibliographischen
Hilfsmittel in Sevilla natürlich, gerade in typographischen Fragen viele
Lücken läfst.
3. Privatbibliotheken.
Ganz besondere Beachtung verdienen die Privatbibliotbeken der
iberischen Halbinsel, unter welchem Begriffe ich hier alle Sammlungen
zusammenfasse, die nicht zu den beiden schon besprochenen Gruppen
gehören, nämlich die königlichen Privatbibliotheken, die der gelehrten
Gesellschaften, Institute und Zirkel, endlich die im Besitze von Privat-
personen befindlichen.
Königliche Bibliotheken gab es bislang in Portugal drei: in Paco
Real da Ajnda, im Paco Real das Nacessidades (beide in Lissabon) und
im Monasteiro Real zu Mafra. In die zweite zu gelangen, ist mir nicht
nicht gelungen; wie ich mich nachträglich, als es zu spät war, über-
1) So ohne Zweifel den ersten spanischen Druck der Historia de dos
amantes Eurialo y Lucrecia des Aeueas S^ivius, Salamanca 1496; als ver-
schollen bezeichnet von Ilaebler uo. 2. Ich 'fand das Buch vollständig bis auf
das letzte Blatt im Pago da Ajuda in Lissabon.
von Konrad Ernst 227
zeugte, hat der im voraus gut gelohnte Ilotel-Interprete es für er-
spriefslicher gehalten, mein an die Königin-Mutter Amelia gerichtetes
Gesuch der aufgeklebten Freimarken zu berauben und einer näheren
Untersuchung zu unterziehen. Die beiden anderen Sammlungen erwiesen
sich als sehr reich an Handschriften wie alten Drucken, besonders
die der Ajuda, in die mich ein befreundeter Lissabonner Bibliothekar
ohne weitere Förmlichkeiten einführte, während die des berühmten
Klosters zu Mafra nur durch Empfehlung des deutschen Gesandten
bczw. Konsuls zugänglich wurde. Ueber das Schicksal dieser drei
Bibliotheken seit dem Sturze der Monarchie bin ich nicht näher unter-
richtet. — In Spanien existieren zwei königliche Bibliotheken, im
Alcäzar Real zu Madrid und im Real Monasterio de El Escorial. Zu
beiden erlangt man leicht Zutritt, doch ist derselbe an eine schrift-
liche Erlaubnis seitens der Intendencia General de la Real Casa y
Patrimonio gebunden, deren Ausfertigung und Zustellung immer mehrere
Tage in Anspruch nimmt. Archiv und Bibliothek des Escorial, mit
wahrhaft fürstlicher Munifizenz und weitschauendem Blick durch
Philipp II. begründet und seit 1885 von Augustinermönchen trefflich
verwaltet, ist ein Eldorado für den Handschriftenforscher, aber auch
reich an "Wiegendrucken, besonders Spaniern, die jüngst P. Benigno
Fernändez in Band 58 der Zeitschrift Ciudad de Dios besprochen hat.
Bibliotheken gelehrter Gesellschaften und wissenschaft-
licher Institute. Die Zahl dieser Sammlungen ist in Spanien fast
Legion. Ihr oft recht ansehnlicher Bücherbestand ist erklärlicherweise
vorwiegend modern, doch finden sich vereinzelt recht häufig auch alte
Handschriften und Wiegendrucke, die meist durch Schenkung von
Mitgliedern hierher gelangten. Eine Ausnahmestellung nehmen wegen
Zahl und Wahl der Bücher ein La Real Academia Espanola und La
Real Academia de la Historia in Madrid, sowie die Academia (Real)
das Sciencias in Lissabon. Die wertvollste Sammlung dieser Art jedoch
verspricht mit der Zeit die des Institut d' Estudis Catalans in Barcelona
zu werden, das erst seit wenigen Jahren besteht und mit glücklichem
Griff die einzigartige Sammlung alter katalanischer Drucke aus dem
Nachlasse des Sr. Marian Aguilö y Fuster für 100 000 Pesetas er-
worben hat.
Privatbibliotheken in engerem Sinne. Häufiger als viel-
leicht in irgend einem anderen Lande stöfst man jenseit der Pyrenäen
auf bedeutende Büchersammlungen im Besitze von Privatpersonen, die
vorwiegend dem höheren Adel angehören. Wie viele derselben von
mir durchforscht sind, möge man aus der Tabelle im Anfange dieses
Berichts ersehen. Gewöhnlich rechnen die Besitzer, die mit Recht auf
ihre literarischen Schätze nicht wenig stolz sind, es sich zur Ehre
an, dem fremden Forscher die vorhandenen Kostbarkelten persönlich
vorzulegen, immer aber ist man höflicher Aufnahme sicher, sofern man
sich auf eine entsprechende Empfehlung berufen kann und der Be-
sitzer — nicht gerade abwesend ist, zum Sommeraufcnthalte an der
Küste oder zur Wintersaison in Madrid. Ich habe oft staunen müssen
16*
228 Eine Stiidicurcisc durch die Bibliotheken Spaniens und Portugals
beim Anblick der langen mit Büeliern {gefüllten Hallen, 20 — 40 000
l?;inde im Diirclisclmitt, alles fein säuberlich geordnet und aucli, wie
ich mich zu meiner besonderen Freude ab und zu überzeuf!,te, ileifsig
benutzt. Ein kleines Bedauern freilich konnte ich nicht unterdrücken:
viel mehr als in anderen Büchereien fand ich hier die schönen alten
Einbände durch prunkvolle neue modernen Stiles ersetzt, wobei die
Provenienz- und andere wertvolle Notizen und sicher auch manche
kostbare Einblattdrucke für immer verloren gegangen sind; bis zur
Makulaturforschung hat man es eben dort noch nicht gebracht. Viel
schmerzlicher aber berührte es mich jedesmal, wenn ich hören mufste,
dafs wieder einmal eine wertvolle Bibliothek, die seit Jahrlumderten
der Stolz einer erlauchten Familie war, infolge selbstverschuldeter
Verarmung entarteter Epigonen nach dem Auslande, meist an Geld-
mächtige Nordamerikaner, verkauft worden war. Von diesem Schicksal
sind augenblicklich wieder zwei hervorragende Sammlungen in F. be-
droht. Wie das möglich ist, versteht man nicht reclit; allerdings ist
der Geldmangel in Spanien und Portugal, besonders auch in den
Staatskassen, grofs und permanent; aber man sollte doch meinen, zur
Verhütung solcher blamabler Verschacherung müfsten reiche Private,
gelehrte Gesellschaften und nicht zuletzt der Staat mit Nachdruck ein-
greifen. Auch auf die in vielen Städten anzutreffenden Agenten aus-
wärtiger Antiquariate, die wertvolle Drucke und Handschriften aus
Privjitbesitz um Spottpreise erwerben und über die Grenze schmuggeln,
wird viel zu wenig geachtet.
Ueber die Ergebnisse meiner Reise hier nur einige Bemerkungen!
Eine allgemeine Uebersicht läfst sich aus der Tabelle unter A ge-
winnen; was über die in grofser Zahl neugefundenen und wieder auf-
gefundenen iberischen Wiegendrucke zu sagen ist, wird in einem
hotfentlich noch im Laufe dieses Jahres zur Veröß"entlichung gelangen-
den Nachtrage zu Haeblers Bibliografia Iberica ausführlich dargestellt
werden; einem besonders interessanten Funde von 105 bislang un-
bekannten lateinischen und italienischen Prognostica aus der B. Colom-
bina soll demnächst in einer Zeitschrift eine eingehende Besprechung
gewidmet werden; auf zahlreiche andere Funde und Beobachtungen
aber kann ich zurzeit nicht näher eingehen, weil mein gesamtes hand-
schriftliches Material sich bereits seit geraumer Zeit im Besitze der
Kommission für den Gesamtkatalog befindet, durch die alles wissens-
werte zweckentsprechende Verwertung und Veröff"entlichung finden wird.
Hildesheim. Kon r ad Ernst.
Kleine Mitteilungen.
Der Bibliothekar der Gräflich Branickischen Bibliothek in Sucha
in Galizieu, Dr. M. Zmigrodzki, gibt im Przewodnik bibliograficzny 1910, Nr fi,
S. 14.'? eine Uebersicht über die Eutstehnng der ihm uuterstellteu Sammlung,
die nicht, wie im PubUkum verbreitet sei, von den Vorbesitzeru öuchas, den
Kleiue Mitteilungen 229
Komorowskis und Wielopolskis herstamme, sondern erst von 1860 au von Graf
Alexander nud Griifin Anna Branicki durch Ankauf der Biichersannnlung des
Andreas Kozmian in Piotrowice entstanden sei. Sie befand sich zuerst in
Wilauow, kam l^(>(i nach Sucha und stand uuter Aufsicht des Dr. Franz
Nowakowski, des früheren Lehrers von Graf Wladislaw Branicki. Dieser
kaufte wenige Jahre später von Kraszewski dessen Sammlung polnischer
Bilder und Holzschnitte (jetzt zusammen 7550), die besonders reich an Werken
wenig bekannter Künstler der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist, namentlich
aus der Wilnaer Schule. Weitere Erwerbungen waren die Büchersammlungen
des Pfarrers F. Ciesielski in Sucha, des Finauzdirektors Karl Laski in Warschau
(Polnisches Kecht und Politik des 17. und IS. Jahrhunderts), des erwähnten
Nowakowski, des Pfarrers A. Ciesielski (der die Schriften Krasinskis ins
Deutsche übersetzt hat), Archiv und Bibliothek der Familie Mieleszki in
Zytomir und das Archiv Giejsztors, so dafs die Bibliothek jetzt 500 Hand-
schriften, '200(1 Münzen und Medaillen, 60O Nummern egyptischer Altertümer
und 19 000 gedruckte Werke zählt, von denen sich aber noch zirka ein Viertel
im Palais Frascati in Warschau befindet. M. P.
Eine Schilderung der „Library of printed books in Worcester Cathe-
dral" gibt James M.Wilson im Januarhefte der Library; sie bringt natürlich
auch eine knappe Geschichte der ganzen Bibliothek und fufst überall teils
auf den Büchern selbst, teils auf den Archivalien der Kirche. Wir geben nur
einige der interessantesten Einzelheiten wieder. Als älteste geschichtliche
Nachricht über die Bibliothek galt die Stelle in Hemings Chartularium, wonach
die Witwe Herzog Leofrics von Mercia, Godiva, 1057 der Kirche zu Worcester
schenkte: pro remedio anime ipsius et sue Bibliothecam in duabus partibus
divisam" ; Wilson weist aber nach, dafs bibliotheca hier wie an vielen anderen
Stellen nichts anderes bedeutet als Biblia. Dafs d.TS Alter der Kathedral-
bibliothek erheblich höher ist, beweisen auch die vielen Bruchstücke von
Handschriften des siebenten bis neunten Jahrhunderts, die aus Einbänden der
Bibliothek gesammelt wurden. — Im Jahre 1623 erging an das Kapitel ein
Königlicher Erlafs unter dem grofsen Siegel von England, die doppelt vor-
handenen Handschriften an die Bibliothek des Grofssiegelbewahrers zu West-
minster abzuliefern. — Katalogisiert wurden die Bücher nicht zu allen Zeiten.
Der gedruckte Katalog der Bodleiana von 1674 ist in Worcester, wie auch
an anderen Orten, eine Zeitlang als Katalog der eigenen Bibliothek benutzt
worden, indem die in Worcester vorhandenen Werke darin angezeichnet
wurden; 18S0 erschien ein gedruckter Katalog der Bibliothek.
Im vierten Jahrgange der Dokumente des Fortschritts gibt Paul Stoklossa
einen kurzen Artikel über das Deutsche Zeitungswesen. Er stellt fest,
dafs bei den Zeitschriften und Fachzeitungen Zentralisation , bei den Tages-
zeitungen Dezentralisation zu beobachten ist. Von den Zeitschriften und
Fachzeitungen fallen 3007 = 56,87 "/o auf 11 grofse Verlags -Städte; 1425
= 26,34 »0 auf Berlin, 558 = 10,31 "/o auf Leipzig. Von den rund 7630
Zeitungen, Fachzeitungen und Zeitschriften, die am 1. Januar 1000 bestanden,
waren am 1. Januar 1910 schon 1352 eingegangen, davon 95(» Zeitschriften
und Fachzeitungen, nur 402 Tageszeitungen. Von den heute bestehenden
periodischen Druckschriften bestehen nur 156 (12 Zeitschriften und Fach-
zeitungen, 144 Zeitungen) seit 100 Jahren; aus dem achtzehnten Jahrhundert
stammen 83, aus dem siebzehnten 9.
Zu W. Ahrens' Besprechung der „Bibliographie des Ana" von A. F. Aube
möchte ich die kurze Bemerkung machen, dafs der Verfasser des Vorwortes
zu der anf S. 177 unter Nr 3 augeführten 2. Auflage der Galletiana G. P.
Gustav Parthey ist, der damalige Besitzer der Nicolai'schen Buchhandlung.
Parthey war ein Enkel Nicolais. G. Valentin.
230 Umschau und uene Nachrichten
Uinscliau uml neue Nacliricliteu.
Berlin. In der König;lk'hen IHbliotliok zu Berlin fand vom "27. — 29. iVUirz
dii' Diplomprüfung für den mittleren Dienst :in wlssenscliiit'ilichen Biblio-
theken und den Dienst an Volksbihliotheken statt. An der Prüfung nalunen zwei
niiinulielie und zehn weibliehe Bewerber Teil, von denen seehs mit ..gut",
fünf uüt „genügeiul"' bestanden, während ein Prüfling naeh den sehriltlieluMi
Arbeiten zurüektrat. — Wie aus dem angegebenen Zahlenverhältuis hervor-
geht, fehlt es immer noch an geeigneten männliehen Beworbern. Dagegen
ist die Zahl der weiblichen Anwärter auf den Beruf immer noch im AVachseu.
Die Schati'uug einiger Sckretärinnenstellen hat den Bibliotheken eine Flut von
Aufragen gebracht, die einen weiteren Zudrang zu dem bereits überfüllten
Beruf erwarten läfst. Unter diesen Umständen wird es gut sein , eine Zu-
lassungsbedinguug zu unterstreichtn, die in der Uebergangszeit nicht streng
durchgeführt werden konnte, dafs nämlich in § 4 der Prüfungsordnung vom
10. August 100',) grundsätzlich die Primareife eines Gymnasiimis, Realgym-
nasium oder einer Oberrealschule verlangt und nur ausnahmsweise die
Absolvierung einer zehnklassigen höheren Mädchenschule mit einem weiteren
Fortbilduugsjahr für ausreichend erklärt wird. Es liegt im Interesse der
gleichmälsigen und gründlichen Vorbildung, dafs die Normalforderung all-
mählich durchgeführt wird. Ferner ist sehr wünschenswert, dafs schon bei
der Annahme von Praktikanten männliehen und weiblichen Geschlechts einem
Punkt Aufmerksamkeit geschenkt wird, der in der Prüfungsordnung nur
mittelbar angedeutet ist, nämlich der Brauchbarkeit der Handschrift
für Bibliothekszwecke. Sie unterliegt dem Urteil der Prüfungskommission,
wenn in § 5 Nr 1 „ein selbstgeschriebener Lebenslauf in deutscher und latei-
nischer Schrift" verlangt wird. Strenge in diesem Punkt bei der Annahme
von Praktikanten wird diese vor möglichen unliebsamen Ueberraschungen bei
der Meldung zur Prüfung bewahren.
Für die Sammlung der amtlichen Drucksachen in Preufsen ist von
Interesse, dafs nach einem Erlafs des Ministers des Innern vom 12. April 1911
die Drucksachen, deren Einsendung au die Königliche Bibliothek und an die
Universitätsbibliotheken durch Erlafs am 9. Juli 1907 vorgeschrieben ist,
künftig auch an die Bibliotheken des Reichstags, des Herrenhauses und des
Hauses der Abgeordneten abzuliefern sind.
Bremen. Der Jahresbericht der Lesehalle in Bremen für 1910 gibt
interessante Mitteilungen über die Bewegung der Benutzung. Im Mai 1904
war die Lesegebühr eingeführt worden und 19ii5 zeigte sich die niedrigste
Benutznngszahl seit dem ersten vollen Betriebsjahre. Die Ausleihe an unter-
haltender und belletristischer Lektüre ist auch im Bericht-sjahre noch um lo",o
hinter 1903 zurückgeblieben; die Benutzung der belehrenden Literatur aber
steht um fast 90"/„ höher als zu jener Zeit. Es ist freilich seit 1905 der Be-
stand an Belletristik usw. um SS'/g^o vermehrt worden, der an belehrender
Literatur aber um über 66",,. Die beabsichtigte Differenzierung in der Ver-
mehrung zusammen mit der Einführung einer Lesegebühr, hat also die Zu-
sammensetzung des Leserkreises erheblich geändert. — Im November wurde
der Saal auf acht Tage seinem Dienste entzogen, um eine Ausstellung zum
Kampfe gegen die Schundliteratur aufzunehmen; sie wurde von 2179 Personen
besucht.
Dortmund. Die Wilhelm -Auguste Viktoria -Bücherei der Stadt Dortmund
hat einen Katalog herausgegeben, der ursprünglich zur Eröffnung der Anstalt
im Mai 190S erscheinen sollte. Das schnelle Wachstum der Bestände ver-
ursachte die Verzögerung. Der Katalog verzeichnet rd 12 0U0 von den z. Z.
vorhandenen 80 000 Bänden; spezialwissenschaftliche Werke und ältere Lite-
ratur sind meistens nicht aufgenommen worden. Die Ordnung lehnt sich an
den handschriftlichen systematischen Katalog der Bücherei an, nur die schöne
Umschau und neue Naclirichten 231
Literatnr ist iuuerhalb der Spraclieu alphabetisch geordnet, wobei Ueber-
setzungen nach der Sprache der Uebersetzuug eingereiht sind. Beigefügt ist
ein \'erfasser- und Titelregister sowie ein Schlagwortregister. Die Nachträge
zu diesem Kataloge werden vorläufig im Westfälischen Magazin erscheinen,
doch sind Sonderdrucke in Aussicht genommen.
Dresden. Die amtlichen Jahresberichte der Königlichen öffentlichen
Bibliothek zu Dresden erschienen bisher nicht gesondert. Einmal im Jahre
wurde im Dresdener Journal ein Bericht über alle Dresdener Sammlungen
erstattet und alle zwei Jahre in dem ,.Bericht über die Verwaltung und Ver-
mehriuig der Königlicheu Sammlungen für Kunst und Wissenschaft in Dresden",
der für die Vorlage an den Landtag bestimmt ist. Die Verwaltung hat nun
zum ersten Male einen Sonderdruck des Berichts herausgegeben, uud zwar
zusammen mit einer bibliographischen Beilage, der Fortsetzung von Paul
Emil Richters Literatur der Landes- und Volkskunde und Geschichte des
Königreichs Sachsen. Auch künftig soll dem Jahresberichte stets eine „biblio-
graphische oder bibliothekarische Veröffentlichung" beigegeben werden. Der
Zuwachs betrug 1910 12 04! bibliographische Bände. An Bestellzetteln wurden
abgegeben 49 877, durch Verabfolgung der Bücher erledigt 72 "/o, auf bereits
verliehene Bücher fielen S°o, auf nicht vorhandene 18 "/q. Im Lesesaale —
ungerechnet die Benutzung der Handbibliothek — wurden benutzt 18 219 Bände
Druckschriften und 569 Handschriften.
Zum 350jährigen Bestehen der Hof- u. Staatsbibliothek in
München. Am 2G. Februar waren es 350 Jahre, dafs Albrecht V. von Bayern
einen Beamten mit besonderer bibliothekarischer Instruktion ernannte und
so den Schlufsakt der seit 3 Jahren betriebenen Gründung einer Hofbiblio-
thek vollzog. Der erste Bibliothekar war Egidius Oertel aus Nürnberg; seine
Dienstanweisung enthält in Kürze die heute noch geltenden Grundsätze für
die Konservierung, Vermehrung und Nutzbarmachung des vorhandenen Be-
standes. — Den Grundstock tiildete die 1558 angekaufte Büchersammlung
des Orientalisten Johann Albrecht Widmanstetter (1500 — 1557). dessen Lebens-
beschreibung vor einiger Zeit Dr. Max Müller, Kustos der K. Bibliothek in
Bamberg, veröffentlicht hat. Auf allen Gebieten gleichmäfsig fundiert wurde
die Sammlung erst 1571 durch die Erwerbung der Bibliothek Johann Jacob
Fuggers von Augsburg, die das Vorhandene an Umfang und Bedeutung weit
übertraf und, wie erst Dr. R. Stauber (die Schedeische Bibliothek 1908) nach-
wies, auch die wertvolle Bücherei des Nürnbergers Dr. Hartmann Schedel
umschlofs. Albrecht V. errichtete für seine Liberei und Antiquarei auch einen
Prachtbau, und bei seinem Tode gehörte die Münchener Bibliothek nach dem
Urteile der Zeitgenossen zu den gefeiertsten fürstlichen Sammlungen Europas.
Ein gütiges Geschick bewahrte sie durch die Jahrhunderte nicht nur vor
ernstlicheren Katastrophen, sondern führte ihr, als sie vor mehr als hundert
Jahren zur Natioualbibliothek ausgestaltet wurde, die altbayrischen Kloster-
bibliotheken mit ihrem unermefslichen Reichtum von Handschriften imd
älteren Druckwerken zu, der ihr für alle Zeit einen hervorragenden Platz
unter den bedeutendsten Bibliotheken der Welt sichert. Die Ermittlung der
bisher völlig unbekannten Gründungsdaten und die Kenntnis der frühesten
Entwicklungsgeschichte der Bibliothek ist den Forschungen des Kustos Dr.
0. Hartig zu verdanken, der zur Feier des denkwürdigen Ereignisses eine
umfassende Darstellung vorbereitet. — Das Zbl. f. Bw. bringt der Jubilarin
noch nachträglich den wärmsten Glückwunsch dar.
0 esterreich. Es wurde in diesen Blättern schon berichtet, dafs die
österreichische Unterrichtsverwaltung die Errichtung eines Büchermagazins,
das als Tochterinstitut der Wiener Universitätsbibliothek zu dienen hätte, ins
Auge gefafst hat. Auch von der Mifsstimmung, die diese „Zerreifsung der
Wiener Universitätsbibliothek" erzeugt hat, war schon die Rede. Einer Mifs-
232 Uniscli.iti und neue Nachrichten
Stimmung, die nni so begreiflicher war, als für diesen Filialbau das peripherisch
gelegene Ottakriiig, ein von kleinbürgerlichen und proletarischen, nicht ge-
rade dnrcli starke geistige Bedürfnisse ausgezeichneten Volksschichten be-
wohnter Stadtteil ausersehen war. Da ferner der Antrag der vorigen Biblio-
theksvorstehung daliin ging, die „selten gebrauchten Werke" der iiibliothek
in dieses neue Magazin zu übertragen , verdichtete sich diese Widerstands-
bewegung in Fachkreisen und in der Tagespresse zu energisch i)roi)agierten,
sehliel'slich aber doch erfolglosen Neubauprojekten. In jüngster Zeit hat aber
die Formulierung des Antrages eine so wesentliche Umgestaltung erfahren,
dafs sie auch die temperamentvollsten Anhänger des Neubaujjrojekts be-
stimmen wird, den geplanten Maga/.inbau in Ottakriug mit weniger arg-
wöhnischen Augen zu betrachten. Dieser Filialbau soll nach den letzten
Nachrichten nichts anderes werden, als eine Zeitungsbibliothek. Wien
soll also mit der Ausführung dieses lebhaft bekämpften und lebhaft ver-
teidigten Vorschlags einfach ein neues Institut erhalten, dessen Ausgestaltung
vielleicht in Zukunft eine gänzliche Loslösuug von der Universitätsbibliothek
zur Folge haben kann. Die oft ventilierte Frage der Schaffung einer Zeitungs-
bibliothek führte zuerst auf dem Pariser Bibliothekskongrefs (1900) zu dem
Vorschlag, in Paris ein solches Institut mit dem etwas preziösen Namen
„Ephemerothek" zu errichten. Dieses in Frankreich nicht ausgeführte Projekt
wurde von der Bibliothek des British Museum zum Anlafs genommen, die
ranmverschliugenden Bestände ihrer Zeitungen und Zeitschriften in ein eigenes
Gebände nach Hendon zu überführen. Auch bei der preufsischen Regierung
schweben Erwägungen über die Errichtung einer Zeitungsbibliothek auf einem
Grundstücke der ehemaligen Domäne Dahlem. Die Wichtigkeit einer Kon-
zentrierung des Zeitungsmaterials für die historische Forschung hat ja Pro-
fessor Spahn auf dem internationalen Historikerkongrefs in Berlin (1808) über-
zeugend dargelegt. Alle diese Anregungen bestimmten den Kustos der Wiener
Universitätsbibliothek Dr. Frankfurter, der österreichischen Unterrichtsver-
waltung die Verwendung des neuen Magazins in Ottakring zu einer Zeitungs-
bibliothek vorzuschlagen, ein Vorschlag, der die behördliche Genehmigung
bereits erlangt hat. Dafs bei der niclit holzfreien, also auf grofse Dauer-
haftigkeit keinen Anspruch erhebenden Beschaffenheit des üblichen Zeitungs-
papiers an eine zeitlich unbegrenzte Benutznngsfäbigkeit solcher Bibliotheken
nicht gedacht werden kann, darüber ist man sich in Fachkreisen völlig klar.
Bei dem eigentümlichen Gefüge der österreichisch-ungarischen Monarchie mit
ihren zahlreichen ihre Selbstherrlichkeit eifersüchtig hütenden Kompetenzen
wird aber die Ausführung dieses Projekts auch noch anderen Schwierigkeiten
begegnen. Die Aufgabe, die gesamte Publikation Oesterreichs als PÜicht-
exemplar aufzustellen und zu verwahren — bei der Vielsprachigkeit dieses
Staates besonders in der periodischen Publizistik keine leichte Pflicht —
wurde bisher seltsam genug nicht einem Staatsinstitut sondern der Hof biblio-
thek zugewiesen. Dieses keineswegs beneidenswerte und hier und da zaghaft
bestrittene Vorrecht hat die Hofbibliothek bisher mit schwer begreiflicher
Zähigkeit verteidigt. Es liegt aber auf der Hand, dafs die Verwaltung einer
selbständigen Zeitungsbibliothek diese Aufgabe mit stärkerem Nachdruck und
besserem (Gelingen erfüllen wird, als die Hof bibliothek, die wahrhaftig edlere
Ziele anzustreben hat, als die vielgestaltige und bei den bekannten Sprach-
zwistigkeiten besonders redselige Publizistik dieses Staatswesens in ihren
Büchersälen aufzuspeichern. In einer Sitzung des österreichischen Vereins
für Bibliothekswesen hat Professor Wölk an vor kurzem auch darauf hin-
gewiesen, dafs das Ministerium des Aeufsern um einen jährlichen Betrag, der
nicht viel hinter 100 000 Kronen zurückbleibt, Zeitungen erwirbt, die nach
ihrer Benutzung einfach zur Makulatur herabsinken. Es läge nahe, diese
Bestände der künftigen Wiener Zeitungsbibliothek einzuverleiben. Nun aber
ist dieses Ministerium keine kaiserlich -königliche, sondern eine kaiserliche
und königliche Behörde, bei deren Verwaltung auch Ungarn mitzusprechen
hat. Die Vernichtung dieser Zeitungsmassen würde nichts, ihre Zuweisung
au ein österreichisches Institut aber ein staatsrechtliches Gravamen bedeuten.
Umschau und neue Nachrichten 233
Es ist kein Zweifel, dafs mit eiuein bescheidenen Aufwand von gutem Willen
und Takt alle diese Fragen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden
können. Hier aber sollte einmal auf alle die Schwierigkeiten hingewiesen
werden, die sich in Oesterreich zwischen Plan und Ausführung solcher In-
stitute drängen, Schwierigkeiten, von denen andere Staaten zu ihrem Glück
verschont bleiben.
An dem Vortragszyklus „Museen und Bibliotheken unter verwaltungs-
techuischem Gesichtspunkt" von Wilhelm Freiherrn von Weckbecker (Wien,
lülo) werden Bibliothekare kaum etwas bemäogelu, gewifs aber auch nichts
lernen können. Es ist hier eine Keihe von bekannten Dingen sehr über-
sichtlich zusammengestellt und das handliche Bändchen will nichts anderes
sein, als eine Summe von bibliothekarischen Informationen, die ein gut unter-
richteter Verwaltungsbeamter einem lückenhaft unterrichteten Kreise von
Laien erteilt. Nur am Schlufs findet sich eine vortreffliche Anregung, die
auch in Fachkreisen besser gewürdigt zu werden verdient, als es, wenigstens
in Oesterreich, der Fall ist. Es handelt sich um den in Städten mit mehreren
grofsen Bibliotheken geübten Abusus der Doppelkäufe kostspieliger Werke.
In den grofsen Wiener Bibliotheken werden teure Werke ganz wahllos einmal
erworben, einmal abgelehnt, in beiden Fällen im Vertrauen auf die mangelnde
oder vorhandene Kauflust anderer Institute. Würden diese Fälle, wie
Weckbecker vorschlägt, vor ein gemeinsames Forum gebracht werden, so
würde die beklagenswerte Erscheinung vermieden werden, dafs eine Reihe
von Bibliothekswerken, deren Preis die Kaufkraft weiterer Kreise übersteigt,
entweder gar nicht oder in mehreren Exemplaren in Wiener Bibliotheken zu
finden ist. Es ist sicher, dafs dieser Mangel eines planmäfsigen Ankaufs sich
nicht nur auf Wien und Oesterreich beschränkt. Vor etwa zwölf Jahren
schlug die Verwaltung der Bodleiana den Bibliotheksverwaltungen der 21
Oxforder Colleges, die ja wie All Souls und Christ Church über beträchtliche
Mittel verfügen, die Schaffung einer gemeinsamen Kommission vor, die über-
flüssigen Bücherkänfen vorbeugen sollte. Dieser Vorschlag scheiterte aber
nach kurzen Verhandinngen an den partikularistischen Bestrebungen der
Colleges. Es kann aber kaum bezweifelt werden, dafs die Bildung solcher
Kauf kommissionen in grofsen Städten überaus wünschenswert wäre. Cr.
Belgien. Herr Charles Sustrac bespricht in einer kleinen Schrift (s. u.
S. 237) sehr eingehend und anerkennend Organisation und Wirken der Aus-
kunftstelle der deutschen Bibliotheken. Er befürwortet die Schaffung einer
gleichen Einrichtung für Belgien, die sich möglichst eng an das Berliner
Institut anschliefsen solle: „Parait le parti le plus sage ä adopter pour le
Bureau beige, non point seulement en ce qui concerne les grandes lignes,
mais meme dans l'agencement interne, sauf, bien entendu, ;i decreter, au für
et ä mesure des besoins. les petits details d'organisation, impossibles ;"i speci-
fier, et que la pratique eluciderait." Das belgische Bureau solle im Anschlnfs
an die Königliche Bibliothek in Brüssel errichtet werden und eine Abschrift
des Kataloges dieser Bibliothek als Grundlage benützen. Der Verfasser weist
darauf hin, dafs das internationale bibliographische Institut in Brüssel bereits
gegen SODOOO Zettel für einen Gesamtkatalog der belgischen Bibliotheken
gesammelt hat, ohne über deren etwaige Nutzbarmachung für das Auskunfts-
bureau bestimmte Vorschläge zu machen.
Frankreich. Dem Jahresbericht der Nationalbibliothek zu Paris für
1910 (s. u. S. 239) schickt der Generaldirektor Henry Marcel einige allgemeine
Darlegungen voraus, die die schon oft erhobenen Mifsstände an der Biblio-
thek dem vorgesetzten Minister wieder in Erinnerung bringen sollen. Das
Personal ist seit fünfundzwanzig Jahren nicht nennenswert vermehrt worden,
die Magazinräume seit elf Jahren nicht vergröfsert, während allein die Druck-
schriftenabteilung jährlich um mindestens 5U 000 Einheiten gewachsen ist und
die Benutzung ständig anschwillt. Dabei fehlt noch immer die lang erstrebt»
234 Umschau und neue Nachrichten
Bücherbahn, des^leicheu durch Maschiueukraft betriebene Aufzüge. Herr
Marcel wendet sich am Schhisse des f!:an7,on Berichts noch einmal an den
Minister: ,.Kn teruiinant cet cxposo, jo prends la liberte de faire aji^cl ;"i tt)ute
votre sdllicitude en faveiir d'ini etablisseinont i|ui, sans riutervention euer^ique
des ixnivoirs publics, serait bientöt atteint dans ses forces vitales et dans le
fonctionnement de tous ses Services." — In der Druckschriftenabteilun}»; be-
nutzten in der Sallo de travail ISßUiiO Leser 572 1(18 Bände, in der Sali e
l)ublique de lecture .'UdOti Leser 52 327 Bände, und in der Salle do geo-
graphie 2405 Leser 2',l25i) Bände bez. Karten. Die Vermehrung betrug an
rilichtexemplaren ItiUTi Bücher und Broschüren, 540 000 Nrn Zeitschriften und
Zeitungen, 0707 Musikalien und 11480 affiches electorales, dazu 2.') ( Nrn der
Section de geographie. Als (icschenk liefen ein rd (ioOO Bände, gekauft
wurden 12 225 Nova, S7 Anti(|uaria, 72 000 Nrn ausländische Periodica. Die
Lücken in den älteren Beständen sucht die Bibliothek bittweise zu ergänzen.
Von älteren rilichtexemplaren, die nicht mehr durch die staatlichen Beli()rden
beizutreiben sind, konnten als Geschenk der Verleger jährlich rd 250 Bände
und 1)000-7500 Hefte und Nummern erlangt werden und von den Verfassern,
allein aus den Abteilungen Do-Du des Catalogue general gingen 1910 1510
Druckwerke ein. Von den Käufen sei erwähnt die Erwerbung der ersten
Pariser (1477) Ausgabe von Ciceros Epistolae faaiiliares, ein Werk, das in
dem französischen Inkunabelkataloge fehlt. Für den Druck bearbeitet wurden
— aufser den beiden Bulletins und dem Verzeichnisse der erhaltenen aus-
ländischen Universitätsschriften — die Bände 42 — 45 des grofsen Verfasser-
katalogs, der erste Band der Actes royaux, die Fortsetzungen der autogra-
phierten Kataloge zur amerikanischen und französischen Geschichte, der
Schlufs des Catalogue de factums, Band 1 des Katalogs der älteren Musik
und das neue Lesesaalverzeichnis. Die Vorarbeiten für das neue grofse Zeit-
schriftenverzeichnis wurden planmäfsig weiter gefördert. . Von besonderer
Bedeutung, leider zunächst nur für die Bibliothek selbst, sind die Arbeiten
zur Herstellung eines systematischen Katalogs: „L'essai de catalogue par
matieres, teate Tan dernier sur les volumes du catalogue general (lettre D) a
ete continu6. Pour deux volumes et demi, il n'atteint pas moins de ."^OOdO
fiches. II rendra de grands Services des que nos ressources permettront de
l'activer assez pour le metfre .-i la disposition des lecteurs." — In der Iland-
schrittenabteilung wurden 74 010 Handschriften benutzt, innerhalb Paris ver-
liehen 314, in die Provinz 92, in das Ausland 92. Aus der Provinz entliehen
wurden 97, vom Auslande 161 Handschriften. Erworben wurden 271 Hand-
schriften durch Kauf, 113 als Geschenk. Photographien wurden von 1002
Handschriften genommen. Dieser Dienst hat einen für die Verwaltung nicht
durchaus erwünschten Aufschwung genommen, der den Beständen hier und
da Schaden zugefügt hat. Die Verwaltung wünscht entweder dafs „des me-
sures effectives s'imposent pour faciliter cotte manipulation" oder aber dafs
das Reproduzieren etwas eingeschränkt wird. Die Arbeiten für die Druck-
legung der Kataloge wurden eifrig weiter geführt. Fertig -gestellt wurde
Heft 7 der chinesischen Bücher, T. 3 der tibetanischen und Heft 3 der indischen
Handschriften, T. 2 der persischen und ein Supplement der arabischen, per-
sischen und türkischen Handschriften, das Omontsche Zugangsverzeichnis der
lateinischen und französischen Handschriften 190S — 1903 mit dem Repertorium
für 1891 — 1910, endlich die Verzeichnisse einer Anzahl von Sondersammlungen
(Provinz T. 2, Baluze, Melanges de Colbert, Dupuy T. 3, dazu die Register
für den alten und den neuen fonds frangais.) — Die Fertigstellung der neuen
salle de lecture an der Rue Vivienne und der anstofsenden Räume wird noch
immer dadurch verzögert, dafs nur geringe Bauraten eingestellt werden, wozu
noch Schwierigkeiten mit den Unternehmern kommen. Der Baumeister er-
klärt einen Termin für die Beendigung der Arbeiten noch nicht angeben zu
können.
Rufsland. Die Kaiserl. Oeffentliche Bibliothek in Petersburg
ist durch Schenkung in den Besitz des wertvollen grofsen handschriftlichen
Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 235
Nachlasses von Professor A. S. Famhicyn gelangt. Unter den von F. liiuter-
lassenen Manuskripten befindet sich ein noch uiivoriilVentlichtes 895 Blätter
füllendes biographisclies Lexikon russischer Musiker, Komponisten, Sänger
und Sängerinnen. Der Naclilafs enthält ferner gegen '200 an F. in den Jahren
l'^fiS — l5>'.i.T gerichtete Briefe, darunter Schreiben von Anton Rubinstein,
Richard Wagner, Franz Liszt, A. N. Serov und vielen andern berühmten
Komponisten, Musikern, I\Iusikkritikern iisw. Endlich findet sich in Famincyns
Nachlafs auch noch wertvolles Material zur Geschichte des Petersburger Kon-
servatoriums für die Jahre 1801 — ISDl. W. Chr.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bil)liotlieks- uud Buclnvesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
La Bibliofilia. Rivista dell' Arte in libri, stampe, manoscritti , autografi,
legature diretta da Leo S. Olschki. Indice decennale I— X (1899—1909)
a cura di Giuseppe Boffito. Firenze: L. S. Olschki 1911. 323 S., 1 Portr.
20 L.
De Boekzaal. Maandschrift voor boekkuust cn boeknijverheid, boekbe-
schrijving en bibliotheekwezen, orgaan der Vereeniging voor openbare
Leeszalen in Nederland. Redaktie: H. E. Greve. Jg. 5. 1911. Afl. 1.
Januari. Z wolle: J. Ploegsma 1911. Jg. 5 Fl.
Bogvennen. Tidsskriftet, udgivet af Foreuing for Boghaandvaerk. 1907
— 1910. Kopenhagen: F. Hendriksen 1911. 88 S. 4«. 8 Kr.
Transactions of the Bibliographical Society. General Index. Volumes I— X,
189:?— 1909. London: Society (priut. by Blades) 1910. 101 S.
Zeitschrift für Bücherfreunde. Organ der Gesellschaft der Bibliophilen nnd
der Deutschen Buchgewerbekünstler (e. Y.) Begründet von Fedor von
Zobeltitz. Neue Folge. Hrsg. von Carl Schüddekopf und Georg Witkowski.
Jg. 3. 1911-12. II. 1. April 1911. Leipzig: W. Drugulin 1911. 4». Jg.
(2 Bde zu je 6 Heften) 3(i M.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Sveriges offentliga Bibliotek. Stockholm. Upsala. L\md. Göteborg. Ac-
cessions-Katalog 23. 1908. Utg. af Kungl. ßiblioteket genom C.
Grönblad. Stockholm 1911 : P. A. Norstedt. VI, 593 S. 1,50 Kr.
Black, W. M. The value of a library commissiou. Public Libraries 16.
1911. S. 53— 56.
Standard Books. An annotated and classified guide to the best books in
all departments of literature, with a copious index of subjects and
bibliographical notes of authors. In four volumes. Vol. 1. 2. London,
Edinburgh . . .: Th. Nelson o. J. 7SS, 620 S. 4". p. c. 84 Sh.
Checketts, H. W., The non-municipal side of the library profession its
scope and prospects. (College-, Vereins- und Behürdenbibliotheken.)
(Schlafs.) The Librarian 1. 1910/11. Nr 6. 7.
Conlter, Stanley. The rural Community and the librar5^ Public Libraries 16.
1911. Nr 1.2.
Curtius, Karl. Zur Erinnerung an Professor Dr. Theodor Hach. Zeitschrift
d. Vereins f. Lübeckischc Geschichte und Altertumskunde 12,.,. 1911.
S. 337-3-18 m. 1 Portr.
Decret fixant le cadre et les traitements du personnel technique des biblio-
theques des universites des departements. Revue des bibliotheques 2().
1910. S. 368— 369.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
236 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Dcwcy, Alolvil. Decimal Classification. Edition 7. Lake Placid Club: Forest
Press, Hoston: Library ]>ureau liUJ. (> S'.
En(iuOto ponr la i)roi)aration (l'nn ])roji't de reglos catalographiques inter-
nationales. liuUotin de Tlnstitut internat. de bibliographie 1910. ö. 1 — 8.
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Decker. 324 S.
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— Geyer. Bücherbestand der Bibliothek des Geschichts- und Altertums-
forschenden Vereins zu Eisenberg. Mitteilungen des Geschichts- u. Alter-
tumsforsch. Vereins zu Eisenberg H. 26 u. 27 (Bd 5. H. 1 u. 2.) 1910.
S. S5— 112.
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Bibliothek in Eutin. Eutin: W. Struve 1911. 30S S. 1,S0 M.
Frankfurt a. M. *Stadtbibliothek Frankfurt am Main. Katalog der Neueren
Bestünde. Bd 4. Titel- und Sachregister. Frankfurt a. M. 1911: Knauer.
(i.55 S.
Karlsruhe. Katalog der Grofsh. Badischen Hof- und Landesbibliothek in
Karlsruhe. Abt. 4. Fachübersichten 1SS6 bis 1907. Enzyklopädie. Buch-
wesen. Sprache und Schrift. Karlsruhe i. B.: F. Gutsch 1911. VIII,
64 S. 0,50 M.
Königsberg. Stringe, R. Bücher-Verzeichnis der Bibliothek des Entomo-
logischen Kränzchens zu Königsberg i. P. E. V. enthaltend: Bestimmimgen
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I.Februar 1911. Königsberg i. Pr. 1911: E. Masuhr. 29 S.
Leipzig. Zugangsverzeichnis der Bibliothek des Reichsgerichts. Nr 2 — 6.
April 1908 — Dez. 1910. Leipzig 190S/10: Breitkopf u. Härtel.
München. Leidinger, Georg. Katalog der Wittelsbacher-Ausstellung im
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Münster. Nottarp, Hermann. Drei Benutzungsordnungen der Münsterischen
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242 Neue Blicher uud Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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Vakkon, benevoiis aanwijzin^ <lor in Nedcrlaud uitkoniendo Dag-, Weck-
en I\I:uindbladeu en Tijdschritton. N. S. Jaarg. TiT. 1911. Leiden: A. W.
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autograplis soid at auction in New York, Boston, and Philadelphia, from
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hrsg. von L. Beer und J. Plenge. Jg. 5. 1911. Nr 1 (vom 31. Januar.)
Leipzig: Schutzverein 1911. Jg. (10 Nrn) 4 M., f. Mitglieder kostenfrei.
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Schinnerer, Johannes. Moderne Signete. Archiv f. Buchgewerbe 48. 1911.
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Burgersdijk & Niermans, Leiden. Bulletin, Nouv. Serie Nr 4. Varia.
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Buchhandlung Gustav Fock, Leipzig. Nr 379: Bibliothek Planck. Teil I:
Privatrecht. Nr 4101— 7143. — Nr 380: Strafrecht. Nr 8151 — 10748. —
Nr 383: Deutsche Literatur bis Goethes Tod. Nr 6036— 10 779. — Nr 386:
Bibliothek Stoerk: Staats- u. Verwaltungsrecht etc. Nr 9880— 12 273. —
Nr 3S7: Deutsche Literatur von Goethes Tode bis zur Gegenwart.
Nr 10 780—13 303. — Nr 388: Chemie. 2852 Nrn. — Nr 389; Bibliothek 0.
Liebreich: Pharmazie etc. 2253 Nrn.
Goar, Frankfurt a. M. Nr KJO: Auswahl seltener Werke. 565 Nrn.
Harrassowitz, Otto, Leipzig. Nr 342: Germ. Sprachen u. Literaturen m.
Ausschlul's d. deutschen. 2226 Nrn.
Heims, Leipzig. Alte Drucke. — Deutsche Literatur. — Almanache etc.
777 Nrn.
Hugendubel, München. Nr 52: Philosophie. 1645 Nrn.
Karafiat, Brünu. Nr 44: Deutsche Literatur. 3238 Nrn.
Kauffmann, Frankfurt a. M. Nr 118: Neuerwerbungen. 1000 Nrn.
Lange, Otto, Florenz. Nr 18: Ethnology. 111 Nrn.
Lentner'sche Hofbuchh. München. Münchener Bücherfreund Nr 1: Varia.
268 Nrn.
V. Masars, Bremen. Nr 25: Neuerwerbungen. 1058 Nrn.
Olschki, Florenz. Nr 77: Choix de Livres Anciens. Nr 3344— 3428.
Priewe, Seebad Ileringsdorf. Nr 97: Kultur- u. Sittengeschichte. Theater.
Reisen. 664 Nrn.
244 Bilchcrauktiünen — Personaluacbrichten — Bibliothekare
Jacobsohu v't Co., Breslau. Nr 2-11 : Wertvolles aus Geschichte u. Litteratur.
74 S.
SeliRsbert^'s Ant. Bayreuth. Nr 2i)S: Varia. 2S40 Nru.
Teufen, Wien. Nr 2ri, II. Varia. 8. •»*)— so.
Theissinf^sche Buehli. Münster i. W. Xr ;5: Praktische Theologe. 1919 Nrn.
Ad. Weif;;cl, Leipzig;. Nr IdO: Kunst. Literatur. Kiiltiirf^esclüchte. 477 Nrn.
Weij^el. Oswald. Leipzig. Nr 15"): Mineralogie und Krystallographie. ('•Hi') Nrn.
IJücheraiiktioiien.
In der Regel werden nur solche Auktionen auff^clührt, deren Kataloge bei Er-
scheinen dieses Heftes noch rechtzeitig erlangt werden können, um Aufträge zu
erteilen. — Auf besonderen Wunsch und des bibliographischen Wertes wegen
werden jedoch in Zukunft auch wichtigere Auktionen angezeigt werden, selbst
wenn deren Kataloge praktisch zur Erteilung von Aullrägen zu spät cintreiVon.
Amsterdam, 15.— 20. Mai: Livres ilhistr., reliures, provenant des coUections
de vau den Corpnt et M. 11. Dyserinek. Chez Fred. Müller u. Cie. 2384 Nrn.
Leipzig, 2. Mai: Stammbücher- Sammlung Friedr. Warnecke, Berlin. Bei C
G. Boerner. 300 Nrn.
Leipzig, 3. — 6. Mai: Antographen Sammlungen Dr. C. Geibel, Leipzig. Carl
Herz V. Ilertenried, Wien. Bei C. G. Boerner. 1211 Nrn.
New York, 24. April u. folg. Tage: The library of Rob. Iloe of New York,
llluminated manuscripts, incunabula, historical biudings, early English
literature, rare Americana, French illustr. books, autographs, manuscripts,
etc. . . By the Anderson Auction Company. 353S Nrn.
Persoualiiachricliteu.
Preufsen. Zu Mitgliedern der Kommission für die bibliothekarische
Fachprüfuug wurden Direktor Geheimer llegierungsrat Prof. Dr. Richard
Pietschmann-Göttingen, 1. Direktor Geheimer Regierungsrat Dr. Paul
Schwenke -Berlin und Direktor Geheimer Regieruugsrat Dr. Karl G erhard-
Halle für weitere zwei Jahre ernannt.
Berlin B. der Museen. Zum Bibliothekar wurde ernannt Dr. pljil.
Wilhelm Waetzold, geb. 21. 2. 80 Hamburg, bisher Assistent des Ständigen
Ausschusses der internationalen kuusthistorischen Kongresse in Hamburg.
Dortmund Wilhelm -Auguste Viktoria-Bücherei. Der Bibliothekar Hugo
Otto Zimmer schied aus dem Bibliotheksdienste aus.
Göttingen ÜB. Der Assistent Dr. Herbert Oberlaender wurde bis
1. Juli an Halle ÜB überwiesen.
Greifswald ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Hermann Drahu,
geb. 25. 9. 84 Danzig, ev., Hilfsarbeiter Greifswald ÜB 1. 2. 09—31. 3. 11.
Königsberg StB. Der Stadtbibliothekar Dr. August Seraphim erhielt
von der Universität einen Lehrauftrag für preufsische Laudesgeschichte und
ostpreufsische Geschichte.
Schweden. Der Direktor der ÜB Uppsala Anders Leonard Bygden
trat in den Ruhestand, zu seinem Nachfolger wurde der Erste Bibliothekar
Dr. Aksel Andersson ernannt.
Verein Deutscher Bibliothekare.
Das Programm der Hamburger Tagung ist an die Mitglieder versandt.
Weitere Exemplare sind vom Schriftführer Dr. G. Schulz, München, Staats-
bibliothek, zu beziehen.
Diejenigen Mitglieder, welche mit der Zahlung des Beitrags für 1911 (3 M.)
noch im Rückstande sind, werden gebeten, denselben baldigst an den Schatz-
meister des Vereins Dr. Hilsenbeck, München, Staatsbibliothek, odef
Filiale der Deutschen Bank in München einsenden zu wollen.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrliardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVm. Jahrgang. 6. Heft. Juni 1911.
Zur Geschichte der Zwickauer Katssehulhibliothek.
Die älteren Bestände der Zwickauer Ratsschulbibliothek lassen sich
leicht in ein paar grofse Gruppen aufteilen. Am 16. Sept. 1560 ist
die Bibliothek eröffnet worden, i) In der Folgezeit erfuhr sie manche
Vermehrung. Für längere Zeit zum Abschlufs kam diese Vermehrung
unter dem Rektorate des M. Christian Clodius (1740 — 1778) — die
Ratsschulbibliothek war ja bis vor kurzem mit dem Gymnasium ver-
bunden — , unter dem die erste systematische Inventarisierung und
Katalogisierung der Bibliothek erfolgte. Der bereits 1736 vom Stadt-
rate engagierte Privatgelehrte M. Johann Jeremias Crudelius fertigte
im Laufe zweier Jahre einen Nominal-, Real- und Lokalkatalog an,
den Clodius dann durch seinen Famulus ins Reine schreiben liefs.^)
Auf diese Kataloge in mehreren unhandlichen Foliobänden sah man
sich noch jüngst angewiesen; erst in neuester Zeit sind sie durch
moderne Zettelkataloge ersetzt worden. Der gleichfalls von Crudelius
angefertigte — übrigens vortreffliche — Handschriftenkatalog ist da-
gegen noch jetzt faute de mieux im Gebrauch.
Gehen wir von 1736 ab rückwärts, so löst sich zunächst als eine
grofse Gruppe heraus die Bücher- und Handschriftensammlung des
durch seine ausgebreitete Gelehrsamkeit weithin berühmten M. Christian
Daum (t 1687), die der Rat 1694 von der Witwe um den Preis von
1700 mfl. erwarb. 3) Weitere Komplexe bilden die Bibliotheken des
Rektors und Orientalisten M. Johann Zechendorf (f 1662), des Stadt-
physikus, Schulinspektors und Stadtvogts Dr. Petrus Poach (f 1622)
und des in demselben Jahre verstorbenen Bürgermeisters Michael
Kratzbeer.'*) Wenn wir aus dem nunmehr verbleibenden grofsen Reste
1) E. Herzog, Geschichte des Zwickauer Gymnasiums. Zwickau 1869. S. 27.
2) Ebd. S. 40f. 3) Ebd. S. 37. ,
4) Ebd. S. 28. — Vielleicht sind allerdings die Bücher und Handschriften
at 3 dem Besitze Petrus Poachs — darunter die von dessen Vater, dem Erfurter
Ptarrer Andreas Poach und, noch weiter zurück, aus dem Erfurter Augustiner-
eremitenkloster stammenden — erst mit der Daumschen Bibliothek in die
Ratsschulbibliothek gekommen. Vgl. G. Buchwald, Andreas Poachs hand-
schriftliche Sammlung Ungedruckter Predigten D. Martin Luthers aus den
Jahren 1528—1546 I 1. Leipzig 1884. S. XI A. 1; ders., Weimarer Lutheraus-
gabe IX 1; 0. Giemen, Theolog. Studien u. Kritiken 1899. S. 273 A. 3.
xxvni. 6. 18
246 Zur Geschichte der Zwickaner Ratsschnlbibliothek
die wenip:en Rächer und Codices lierausnelimen, die bei der am IG. März
1522 erfolgten Erstürmung des „ Grünhaiuer Hofs" dem Vaudalismus
der Tumultuanten entgingen, ') und diejenigen, welche aus der Biblio-
thek des 1525 geschlossenen Franziskanerklosters stammen, so haben
wir im wesentlichen die Bücher- und Manuskriptensammlung des be-
kannten Zwickauer Stadtsehreibers M. Stephan Roth vor uns (f 154(i),
die dieser der Stadt testierte. Ordnungsliebend, wie er in jeder Be-
ziehung war, hat Rot einen genauen Katalog seiner Bibliothek zu-
sammengestellt. Dazu gehörte auch ein „Verzeiclinis etlicher Bucher,
80 ich verloren hab vnd die gestolen sind". Er hatte zu betrauern
den Verlust von zwei Quartsammeibänden mit den Rückenaufscliriften:
,Carmina Sebas. Brands' und ,Vlenspieger und von fünf Oktavbänden mit
folgenden Aufschriften: ,Chiromantia, Deudsch 1, Deudschll, Dittrich von
Bern, Dialogi Deudsch'. Den Inhalt bildeten hauptsächlich Einzeldrucke
von Volksliedern und -büchern. Als Sammler und Aufbevvahrer dieser
populären Literatur wird Roth unter seinen Zeitgenossen ziemlich einsam
dagestanden haben. 2) Meist wurden ja diese kleinen billigen Drucke „zer-
lesen" und weggeworfen. Daher ihre aufserordentliche Seltenheit schon
bald nach ihrem Erscheinen und zumal in unseren Tagen. Die meisten
der im „Verzeichnis" angeführten Drucke lassen sich wenigstens dem
Inhalte nach rekognoszieren;'') es Bind fast alles Raritäten ersten Ranges;
jedoch führt uns das „Verzeichnis " auch auf die Spur gar manches
bisher noch nicht wieder aufgefundenen Druckes. Leider läfst sich
der Zeitraum, in den die verzeichneten Drucke ihrer Entstehung nach
gehören müfsten, nicht genauer angeben. Wir wissen nicht, wann die
6 Bände gebunden worden sind, wir wissen nicht, wann Roth das Ver-
1) Peter Schumanns Zwickaner Annalen (Handschr. der Ratsschulbibl.):
„Sie zerschlugen vnd zerhieben thnren vnd fenster, kisten vnd kästen, zer-
rissen die peth, das man bifs vber die fufs in Federn ging, die Bucher wurden
zun fenstern rauf geworffen, . . . Gedicht in den Oswald Lasanschen Annalen
der Stadt Schwanfeld oder Zwickau von 1231 — 1534 (abgedruckt in den Mit-
teilungen desZwickauer Altertumsvereins X, 63 ff.): „Vil bucher worn doselbst
vorsert. Im Kot hin vnd wider gekert, . . ." Vgl. auch E. Fabian, Mit-
teilungen X, 131 f.
2) Aufser ihm brachte kein Geringerer als Luther dieser Literatur leb-
haftes Interesse entgegen. Er schreibt am 2. März 1535 an Wenzeslaus Link
in Nürnberg (Enders, Luthers Briefwechsel X, 134): „Wo es euch nicht zu
schwer, noch zu viel, oder zu lang, oder zu weit, oder zu hoch, oder zu tief
und dergleichen mehr wäre, so bitte ich, wollet etwan einen Knaben lassen
sammlen alle deutsche Bilder, Reimen, Lieder, Bücher, Meistergesänge, so
bei euch diese Jahre her sind gemalet, gedieht, gemacht, gedruckt durch
euere teutschen Poeten und Formschneider oder Drucker, denn ich Ursach
habe, warumb ich sie gern hätte." In der Tat haben ja besonders die Nürn-
berger Druckereien von Jobst Gutknecht, Hergot -Wächter, Hans Guldenmund
usw. eine Menge von Volksliedern und Holzschnittbüchlein ausgehen lassen
(vgl. K. Schottenloher, Die Entwickelung der Bachdruckerkunst in Franken
bis 1530. Würzburg 1910. S. 38 ff.).
3) In den folgenden Anmerkungen bedeutet G: Güdeke, Grundrifs znr
Geschichte der deutschen Dichtung P (1884) u. IP (1886), P: Panzer, Annalen
der älteren deutschen Literatur I (1788), Zusätze (1802), 11(1805), W: Weller,
Repertorium typographicum (1864) mit Suppl. I (1874) u. II (1885).
von 0. Giemen
247
zeichnis verfafst hat. Ein paar Drucke bekam er „eintzelicb", d. h.
wohl aus den Sammelbänden herausgelöst, wieder.') Die grofse Menge
aber war und blieb verloren. Vergeblich bemühte er sich, diese
Lücke, die nun in seiner schönen Bibliothek klaffte, wieder auszu-
füllen; es blieb ihm nichts anderes übrig, als „Zeter über die Diebe"
zu schreien. Glücklicherweise haben sich in anderen Rothschen
Sammelbänden noch viele andere solche Drucke erhalten. Trotzdem
wird jeder Bücherfreund beim Lesen des „Verzeichnis" dem Schatz
nachtrauern, der da versunken ist.
Verzeichnis etlicher Bucher, so ich verloren hab vnd die gestolen
sind, Ceter vber die Diebe.
In Charta media.
Carmina Sebas. Brands.
Oratio ad Carolum deudsch
Regimen contra Pestilentiam
deudsch
Qu^rela puell^ ad senem maritum
deudsch
Isidonicus [!] Germanicus de tribus
partibus Alexandri
Epigrammata quedam Jacobi
Wimphelingij
Jacobi Vuimphelingij Carmen ad
ducem Vuirttembergensem cum
scholijs^)
Oratio funebris in Friderichum
ducem Bauarie de Philippo
comite Palatino
Dialogus recommendationis expro-
brationisque poelices.
Oratio mordacissima Vrbani Pre-
busini 3)
Carmen Saphicum de Sancto Jo-
hanne Baptista
Elbe vxoris Boetij hymnus de S.
Petro et Paulo
Saphicum adS.Sebastianum pro peste.
Carmen Lactantij de situ paradisi
et foenice^)
Carmen de dolo et astutia cuius-
dam mulieris
Dialogus Niauis inter Beanum et
Studentem ^)
Epitome rhetorices Jacobi Lochers
Philomusi^)
De minctio Angelico Carmen Jacobi
Vuimphelingij ")
Ars confitiendi epistclas Tulliano
more
Epistola de obitn Roberti Sanseue-
rinatis
De nuptijs Maximiliani Petri La-
zaroni
Oratio Beneuenuti ad Maximilianum
Responsio Jasonis Maynj facta ora-
toribus Bononiensibus
Varia carmina Sebastiani Brandts ^)
[Progymnasmata Joannis Capni-
onis] ö)
1) Diese Titel hat Roth im „Verzeichnis" durchstrichen. In dem unten
folgenden Abdruck sind sie eingeklammert worden.
2) Strafsburg, Job. Prüfs 1495. G. I 408, Nr 13. Jos. Knepper, Jakob
Wimpfeling. Freiburg i. Br. 1902. S. XII.
3) Panzer, Annales typographici IX 190, 303.
4) Panzer IX 4S3, 119e.
5) A. Bümer, Neues Archiv f. Sächsische Gesch. XIX, 88 f. Nr VI zählt
vier Ausgaben auf.
0) G. I 427, Nr 4 a u. b erwähnt zwei Ausgaben von 1496.
7) G. 1408, Nr 11 (1494, 1495, 1499). Knepper S. Xll.
8) G. I 389, Nr 16 (1498). 9) G. I 414, Nr 5 (1498 ff.).
18*
248
Zur Geschichte der Zwickauer Ratsschulbibliothek
Vlenspiegel.
[Was Vlenspiegel gehandelt hat] ') Ein neu gedieht von den Land-
llistorien vom Keiser Fridericli
Barbarossa -)
Vom bund In Bayern
[Die Keyse Ludouici Vartmanni
Püloni etc. de varijs populis et
animalibus etc.] 3)
Tractat de natura thermarum
deudsch per Doctorem Lau-
rentium Phrifsen'*)
[Die zehn alter dieser weit]-')
[Sibill(; Weissagung]^)
bescheissern'')
Regiment für die pestilentz per
Joan. Stoecker. **)
Ein supplication ad Carolum'-*)
Verschreibung vnd verwilligung
Caroli'O)
Sanct Otilien legende cum figurisi')
Miracula zu Kegensburgk ge-
schehen 12)
Responsio Maximiliani ad obiecta
regis Franti(j
Acten Im Reichstag zu Costentzi'^)
Was vnterstrichen ist, hab ich eintzelich widderbekomen.
In cliarta Minori.
Chiromantia.
Chiromantia Magistri Andrej Corui.
Deudsch I
Ein lied von der gepurt Christi i^)
Das Maria zart
Ein rosenkrantz
Ein Spruch von der Jungen Ge-
sellen bulschafft'^)
Von des Brembergers end vnd
tod 16)
Ein lied von der königin Afeion vnd
der krohni'')
Ein ander Rosenkrantz
Von den bösen Mannen i^)
1) G. 1345 ff. W. 1252.
2) G. I 343, Nr 5. P. 945 f. W. 1190. Das G. I 310, Nr 3 erwähnte Lied
„von dem Keyler im Roten bart In des Marners gülden thon": Zw. R. S. B.
30. 5. 22, 3.
3) G. I 379, Nr 17 (1516ff.) 4) W. 1255 (1519).
5) Von Pamphilus Gengenbach. G. II 147, Nr 17. P. 921. 959 u. Zus.
S. 150. W. 895. 11 12 f.
6) P. 875. 838 c. W. 1639. G. I 394, Nr 6. II 293, Nr 88b.
7) Von Jakob Köbel, Oppenheim c. 1522. W. 2112. F. W. E. Roth, Die
Buchdruckerei des Jakob Köbel u. ihre Erzeugnisse. Leipzig 1889. S. 30, Nr 15.
8) W. 16.'i7 (1520).
9) Von Tylman Felman. G. II 278, Nr 3 b. W. 1182.
10) P. 948. W. 1285 — 1290. 11) W. 1785. 12) W. 1304f. 1339f,
13) P. 187 u. Zus. S. 50. 14) G. I 237?
15) Gemeint ist vielleicht der Schwank von Hans Folz: Von der pulschaft
dreier Studenten, Nürnberg 148o (G. I 331, Nr 29).
16) G. I 311, Nr 14, 1. W. 157. Folgende Ausgabe (Zw. R. S. B. 30. 5. 21, 8)
fehlt dort: Ei7i hübsch lied von des \ Brembergers end vü \ tod, In des Brem- |
bergers thon. \ (Holzschnitt) 4 ff. 8". 1 b u. 4b w. 4a: ^Gedruckt zii Nürnberg |
durch Georg \ Wächter. \ (Leiste.)
17) G. 1311, Nr 11. W. 578. 1461 f.
18) =Von den schnöden Mannen, Niirnbergl514, G.I 317, Nr 67. W. 840.
von 0. Giemen
249
Von einer ehebrecheryn für dem
Offitiali)
Der Bawern Wundsch^)
Tischzuclit^)
Von den vppigen Bawern^)
Von einem maliler seinem weibe
vnd eim tliumherrn
Von Messehören 5J)
Der kriegk des Luderers vnd
bulers^)
Von den Reichen Bawern")
Das deudsch Hurübel'')
Von den kauffieuten vnd hecken
Reutern
Ein reyhmbuchlein
Aus hertzem wehe etc.
Ein lied, fraw Ihr seid stoltz
Ein Meisterliche Predigt
Von dreyen frawen mit demportten^)
Handelung einer magd für dem
Offitial 10)
Neithardii)
Clage der frawen vberihre manneni2)
Von dem Brixischen brand
Nymmer warst nu hering
Von der königin von f ranckreich 13)
Von Hertzog Christoffel vnd einer
Burgeryn
Wie einer bület vmb eine Jungfraw ' *)
Die Wolffsgrubeis)
Von einem knecht vnd magd
Von einem Spieler vnd schönem
weibe
Ein geticht von dem Loch
Frag vnd antwort Solomonis vnd
marcolphiiß)
Hillebrandi")
Rechenbuchlein drey
Alexander von Metz^s)
Ein Lied, wie der pfenning gelobt
vnd gescholten wird
Ein lied wie sich ein iglicher
halten soll'*)
1) Vielleicht der Schwank von HanzFole: History von einer ebrecherin,
wie sie sich so mit mancherlei hübscher Antwort beschönet. G. I 332, Nr 40.
W. 1372.
2) W. 1468 u. Suppl. I, S. 19. 3) Vgl. z. B. G. II 281 unter Nr 38.
4) W. 14G7. lieber den Dichter Joh. Heseloher: G. 1 298, Nr 6.
5) W. 581. Ueber den Dichter Veit Weber: G. I 285.
6) Vgl. über Streitgedichte G. I 267 f.
7) G. I 311, Nr 13. W. 1465f. Der von G. u. W. 1466 erwähnte Druck
von Jobst Gutknecht auch in Zwickau (30. 5. 22, 26).
8) G. I 393? W. 39. 1405 u. Suppl. I, S. 19.
9) Vielleicht der Schwank von Hans Folz: Dreü weib, die ein porten
funden. G. I 331, Nr 36.
10) Vgl. Anm. 1.
11) G. I 303, Nr 59? 343, Nr 6? In Zwickau (30. 5. 22, 1) folgende bisher
wohl unbekannte Ausgabe: Der Neythart. \ (Holzschnitt) SOflf. 8». 80b weifs.
80 a: 1537.
12) Vielleicht Jörg Schiller's Lied von fünf Frauen, . . . (Nürnberg 1501).
G. I 314, Nr 34, 4. W. 192.
13) G. I 310, Nr. 9. P. 1003b. W. 592. 1483. 14) W. 950.
1 5) Wohl Hans Kosenblüt, Von der Wolfsgruben. G. I 327, Nr 9.
16) G. I 347, Nr 1 ff. W. 31. In Zwickau (30. 5. 21, 2) folgende bisher wohl
unbekannte Ausgabe: Frag vn antwort \ König Salomotiis | vnd Marcolfi. \
(Holzschnitt) 24 ff. 24b w. 24a: ^]Gedrnckt zu Nürnberg durch \ Kunegimd
Hergotin. |
17) G. I 248 f. W. 75. 1470 f. Die von Weller unter Nr 1477 erwähnte
Ausgabe in Zwickau (30. 5. 22, 32): Das Liede von dem | alteti Hiltebrayid. \
(Holzschnitt) 4 ff. 8°. 4b w. 4a: % Gedruckt zu Nürnberg durch \ Ktmegund
Hergotin. \
18) G. I 310, Nr 6. P. 366. 410. W. 1400 (Zw. 30. 5. 21, 4).
19) G. 1396, Nr 26?
250 Zur Geschiebte der Zwlckaucr Ratsschulbibliothek
Ein wundsch von einem fahrenden Die scliiedungVnser lieben fraweni)
Schuler den Bawern von Weiters- Das lied von dem rock vnsers lieben
hausen gegeben Herrn Jhesu Christi-).
Deudsch II.
Ilertzog Ernst In gesangvveifs^) Exempel von eines Ritters weib
Von Trinnmitas vnd floredebel ') zu Rhein
Ein lied von der königin von Diekunstfische vndvogel zu fahen'")
Franckreich, die neun Studenten Die Niclaus hauser farht^i)
vmbbraclit •') Vom Pfarrher Im Loch'-)
Ein Spruch von einem kauümann, Von dem Man Im gartteni'')
der gen Rhom zu virgilio zöge'') Der tod Engel Teuflei gehangen i'i)
Ein Spruch von einem Bischolf Vom erdbidem zu Constantinopeli^)
vnd narren Von dem Graflen von Saff"eyi'')
Ein Spruch von den Juden zu Von dem Ritter Gofi'rid, wie er
Regensburgk sein weib erloset i^)
Ein lied, wie die Juden zu Regens- Von zweyer frawen kriegk'^)
burgk vertrieben seind^) Das lied vom Danheuser ' '^)
Das lied von dem Edlen Moringer^) Ein lied gnant des Meyen zeit^«)
Ein nützlichs Berckbuchlein'') Der Segen des starcken Poppen 21)
1) P. 425 c. W. 736. 2) G. I 2S8. W. 701 u. Suppl. I, Nr 79.
3) Zw. R. S. B. 30. 5. 22, 39: Hertzog Ernst, \ in gesangs iveis. | (Holz-
schnitt) 24 ff. 8". 24b w. 24a: ^] Gedruckt zu l\ürnberg durch \ Kunegund
Hergotin. \ Anf.: Es was ain herr was erentreych | Geheyffen Kayler Fride-
reicii I . . . (vgl. G. I 339, Nr 7).
4) Von Martin Mayer. G. I 317, Nr 73. P. 598 b. W. 579. 920. In
Zwickau (30. 5. 21, lü) folgende bisher wohl unbekannte Ausgabe: Vom Ritter
aus I der Steyermarck, ge- \nant Trinumitas, Vnd von eines \ Königs tochter
aufs Denne-\marck, genant Floredebel. \ In Hertzog Ernsts thon. \ (Holz-
schnitt) 8 ff. 8«. 8b: Gedruckt inn der Clmrfürstlichen | Stadt Zwyckaw,
durch I Wolffgang Meyerpeck. \
5) Von Martin Schleych. G. I 317, Nr 72. W. 1484.
6) Vielleicht der Schwank von Hans Folz: Von einem Kaufmann von
Strafspurg, der gen Rom zog. G. I 331, Nr 32.
7) Von Hier. Ell. G. II 295, Nr. 108 a. W. 1207.
8) G. I 310, Nr 8. P. 367, W. 161. 597. 916.
9) W. 531. 10) W. 470.
11) G. I 280. Betr. die Wallfahrt nach Niklashausen a. d. Tauber.
12) Wohl das Spruchgedicht von Hans Folz: Von dem pfarrer im loch.
G. 1331, Nr 11.
13) Wohl das Gedicht von Hans Rosenblüt: Der Mann im Garten. G. I 328,
Nr 14.
14) Wohl das Meisterlied von Pamphilus Gengenbach: G. I 318, Nr 80, 1.
W. 1052.
15) W. 638 f. 2419? 16) G. I 310, Nr. 4. P.481b. W. 1473 u. S. 456.
17) W. 590f. 18) Von Hans Folz. G. I 331, Nr 20. W. 1377. 1765.
19) G. I 312, Nr 18. W. 918f. 1488 f. In Zwickau (30. 5. 22, 6) folgende
bisher wohl unbekannte Ausgabe: Das Liede von dem | edlen IDanheufer. \
(Holzschnitt) 4 ff. 8". Ib u. 4b w. 4a: ^Gedruckt zu Ntirnberg durch \
Kunegund Hergotin. \
20) Von Jörg Schiller. G. I 314, Nr 34, 8. W. 1472 u. Suppl. I, S. 19.
21) G. II 254, Nr 10. W. 616. 944 f.
von 0. Clemen
251
Der Bawern kalender ein lied ')
Ein Spruch von dem Sacrament
der ehe 2)
Die Strasse zu Sanct Jacob 3)
Ceter vber den Dieb , denn ich k
bekomen.
Dittrich
Die geschieht von dem pfarrherr
zum kalenberge^)
Der Neithardt«)
Des Ecken ausfardht")
Vom Berner s)
Von Dittrich von Bern vnd Hille-
brand '■')
Ein lied vom kciser Carolo vnd
gemeyner aidgnofsschafft lo)
Ein lied von der weit laufft von
schweren vnd Gottsiestern i')
Von einem küediebi-)
Von einer Schlacht Inn Gellerland • 3)
Ein lied wie Genua gewonnen ist^^)
Des weise mans lere, wie sich sein
söhn gegen Gott vnd der weit
halten sol'^)
Von einem der sich dem Teuffei
mit leib vnd seel ergäbe i^)
Von dem heiligen warleichnam bey
Aldenburgk
Ein lied von der Veronica^)
anu diese bücher nicht alle widder-
von Bern.
Ein Spruch von dem ehelichem
Stande 1')
Ein lied von der weit stende
Eine historien vom Hencker zu
Luneborgk
Die erste ausfart eines artzes*^)
Von dreyer Bawern frage'")
Ein Spruch von einem Wolff, Storch
vnd etlichen Bawern
Ein Newes lied von der Liebe
Von einem kauffman, wie er einem
Juden, ein Marienbild versetzet^o)
Neuzeittung von kriegisch Weissen-
burgh2i)
Ein lied von einem alten man
vnd Jungem weibe
Item von einem alten weibe vnd
Jungen Manne
Dialogi Deudsch
Dialogus vom glauben liebe vnd Dialogus
gutten wercken, Vtz Ecksteines)
Dialogus Reichstag gnant Vtz
Ecksteines)
Concilium
Eckstein 24)
Dialogus Barbale gnant
Eckstein 25)
gnant Vtz
Vtz
1) G. I 333. W. 1469. Mitteilungen des Vereins für die Gesch. der
Stadt Nürnberg VII 233 ff. 2) W. 743. 3429?
3) Betr. die Wallfahrt nach St. Jago di Compostella. Vielleicht ist das
bei G öde ke, Pamphilus Gengenbach. Hannover 185(). S. 631. A. 4 erwähnte
Jakobslied gemeint. 4) P. 735 b. W. 588f.
5) G. I 343 f, Nr 7. W. 34. 6) Vgl. S. 249 Anm. 11.
7) G. 1195. 250. W. 681. 8) Vgl. G. I 241 ff. 9) Vgl. S. 249 Anm. 17.
10) W. 1183 + 1185? 11) Von Hermann Franck. G. 1318, Nr 74. W. 580.
12) Wühl der Schwank von Hans Folz. G. I 331, Nr 24. W. 1379.
13) G. II 297, Nr 137. 14) W. 2121. 15) G. I 396, Nr. 25. W. 715. 1815.
16) Faust? Vgl. G. II 561 ff.
17) W. 743. Ueber den Dichter Martin Maier vgl. G. I 281. 317 ff.
18) Wühl der Schwank von Hans Folz. G. I 332, Nr 38. W. 1370.
19) do. G. I 331, Nr 26. W. 1376. 20) W. 498. 1481. 21) = Belgrad.
22) G. II 341, Nr 4b, 1. W. 3771. 23) G. II 342, Nr 4.
24) G. n341, Nr 3.
25) G. II 340, Nr 4. W. 3921 f. Beide schreiben das Gespräch vielmehr
Nikolaus Manuel zu.
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Zur Dnickergeschichte von Valencia 253
Zur Bruckergescliicbte von Valcucia.
Vor einigen Jahren hat die Königliche Bibliothek in Berlin von
einem Gelegenlieitshändler zwei spanische Wiegendrucke gekauft, bei
deren Erwerbung sie vom Glücke ganz aufserordentlich begünstigt
gewesen ist.
Der eine Druck ist der Psalmenkommentar des Johannes de Turre-
cremata in der Ausgabe Saragossa 1482. Das Berliner Exemplar
gehört aber der Version an, bei welcher in der Unterschrift die An-
gaben über Ort und Zeit des Druckes fehlen, und von der ich im
Zbl. f. Bw. 26. 1909. S. 157 wahrscheinlich gemacht habe, dafs sie
die ursprüngliche und ältere Form der Schlufsschrift vorstellt. In-
zwischen sind durch K. Ernst in spanischen Bibliotheken noch eine
ganze Anzahl von Exemplaren dieser Version nachgewiesen worden;
aber das Berliner Exemplar war doch das erste, auf Grund dessen
die Tatsache geprüft und festgelegt werden konnte.
Von erheblich gröfserer Bedeutung für die spanische Drucker-
geschichte sind die Eigentümlichkeiten der anderen damals erworbenen
Inkunabel. Es ist gleichfalls ein lateinischer Kommentar zu den
Psalmen, abgefafst von Jacobus Perez de Valentia, Titularbischof
von Christopolis, und im Druck vollendet in Valencia am 6. September
1484. Es ist an sich kein besonders seltener Druck; einzelne spanische
Bibliotheken besitzen bis zu vier Exemplaren dc^von.!) Aufserhalb
Spaniens kommt er in den Nationalbibliotheken von Lissabon und Paris
und in der Hawkinsschen Sammlung in Providence vor. Aber mit
einer Ausnahme stimmen die sämtlichen Exemplare , über die ich
nähere Nachrichten erlangen konnte, darin überein, dafs sie durch den
ganzen Band (von 390 Blatt) hindurch gleichmäfsigen Satz aufweisen
in zwei Typen von venetianischem Stile: einer Textschrift von 92/3 mm
für 20 Zeilen mit M^^ und seltener M'*, und einer grofsen klaren Aus-
zeichnungsschrift von ungefähr doppelter Kegel höhe und einem M, das
meinem M^'" ähnelt. Nur das Berliner Exemplar und das der National-
bibliothek in Madrid weisen die Eigentümlichkeit auf, dafs die ersten
vier Bogen des eigentlichen Psalmenkommentars, Lage a — d der
zweiten Signaturenreihe — die erste Reihe a — c enthält den Prolog —
mit abweichenden Typen hergestellt sind. Um diese merkwürdige
Eigentümlichkeit in das rechte Licht zu setzen, mufs ich etwas weiter
ausholen.
Der Druck gibt in der Schlufsschrift zwar Ort und Datum der
Herstellung, nicht aber den Namen des Druckers an. Genau dasselbe
1) Insgesamt sind mir 19 Exemplare des Jacobus Perez: In psalmos be-
kannt geworden. Von diesen weisen 1.5 gleichförmigen Druck auf, nämlich
je eins in den Proviuzialbibliotheken von Caceres, Salamanca, Santiago, Segovia,
Tarragona, Zaragoza, Kathedralbibliotlieken von Valencia und Zaragoza,
Natiunalbibliotheken von Lissabon und Paris, 2 in der Universitätsbibliotliek
Valencia und 4 in der Provinzialbibliothek Mallorca. Mit dem Berliner
Exemplar scheint nur das der Nationalbibliothek in Madrid übereinzustimmen.
Ueber das Exemplar in Providence konnte ich keine Auskunft erhalten.
254 Zur Druckergeschlchtc von Valencia
'»■
wiederholt sich in einem mit den gleichen Typen gedruckten schmäch-
tigeren Bande, der vier kleinere Abhandlungen des Jacobus Porez
vereint, deren Unterschriften die Herstellung in Valencia in der Zeit
von Endo 1484 bis März 1485 bezeugen. Beide Drucke zusammen
bilden gewisserniafsen eine Oesamtsausgabe der Werke des Jacobus
Perez, doch ist nur für die vier kleineren Schriften die Zusammen-
geliörigkeit durch eine Notiz unter der Schlufsschrift auch äufserlich
bezeugt.
Nicht mit Unrecht hat Serrano y Morales in seinem Diccionario
de impresores Valencianos (Valencia 1898 — 99) S. 155 IT. diese beiden
Bände in Verbindung gebracht mit einer Gruppe von Urkunden , die
er im Archive des Collegi\ims Corpus Christi gefunden hat, und in
denen von dem Drucke einer „obra o tractat fet per lo Reverendissimo
Senyor bisbe" die Rede ist. Aus diesen Dokumenten geht hervor,
dafs der Notar und Zivilricliter von Valencia, Gabriel Luis de Arinyo,
der i. J. 1482 zusammen mit Lambert Palmart, dem Prototypographen
der iberischen Halbinsel, eine Ausgabe der Fueros des Königreichs
Valencia veranstaltet hatte, bald darauf mit Maimon alias Salomon
Salman, einem Juden von Murcia, einen neuen Gesellschaftsvertrag
zum ZAvecke des Bücherdrucks eingegangen war, von dessen Be-
stimmungen wir nur so viel erfahren, dafs Maimon die Verpflichtung
übernommen hatte, die dazu nötigen Gelder vorzuschiefsen, und dafür
die Hälfte des bei dem Unternehmen zu erzielenden Geschäftsgewinnes
erhalten sollte. Darnach mufs wohl Arinyos Gegenleistung darin
bestanden haben, dafs er für das Drucken sorgte. Das scheint nun
aber nicht ganz nach Wunsch gegangen zu sein, denn am 31. Juli
1483 wird der alte Vertrag durch eine Reihe neuer Abmachungen
ersetzt.
An diesem Tage erscheinen vor dem Notar Juan Gamiga in Valencia
unser Gabriel Luis de Arinyo und der Silberschmied (argenter) und
Buchdrucker Alfonso de Cordoba und lassen drei Dokumente be-
glaubigen.
Das erste ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen den beiden Parteien
zum Zwecke der Errichtung einer Druckerei. Darnach hat Arinyo
vor allem für die Beschaffung der nötigen Geldmittel zu sorgen, hat
die Materialien zu verwalten und die Buchführung und den Vertrieb
der hergestellten Druckwerke zu besorgen; ihm fällt auch die Ent-
lohnung und Beköstigung der am Druck beteiligten Personen zur Last,
obwohl die Kosten derselben von der Gesellschaft getragen werden sollen.
Dabei findet sich die interessante Bemerkung, dafs für Essen und
Trinken pro Person und Tag 8 diners eingestellt werden sollen; erst
wenn das Brotgetreide auf einen Preis von mehr als 30 — 33 sueldos
per cafic steigen sollte, wird ein Unparteiischer entscheiden, ob der
Verpflegungssatz zu erhöhen ist.
Für Alfonso de Cordoba lagen die Verhältnisse sehr schwierig.
Ueber ihn war von dem Gericht des Statthalters in einem in absentia
durchgeführten Verfahren ein Todesurteil ausgesprochen worden, das
von K. Haebler 255
ihn veranlafst hatte, unter Mitnahme seines Druckerzeuges in das be-
nachbarte Königreich Murcia zu Hüchten. Er bedingt sich deshalb
vor allem aus, dafs Arinyo am königlichen Hofe binnen 80 Tagen
die Aufhebung dieses Urteils erwirken, bis dahin aber ihm vom Statt-
halter sicheres Geleit zur Rückkehr nach Valencia verschaffen soll.
Die mit seiner Rückübersiedelung verbundenen Kosten sollen auch von
der Gesellschaft getragen werden. Dafür verpflichtet er sich, sofort
eine Druckerpresse mit allem Zubehör einzustellen , und die für den
Druck nötigen Lettern aller Art: einfache, zusammengesetzte, gemeine
und Versalien, Rubriken und Paragraphen herzustellen in solcher
Menge , dafs täglich ein Bogen von beiden Seiten bedruckt , also von
vier zu vier Tagen eine Lage von 8 Blatt fertig gemacht werden
könne. Auch sonst verpflichtet er sich, seine Arbeitskraft ganz in
den Dienst der Druckerei zu stellen, in der übrigens auch Arinyo
tätig sein wollte. Daneben sollten Arbeiter auf Kosten der Gesell-
schaft nach Bedarf angenommen, auch sollten weitere Pressen und
Materialien von der Gesellschaft angeschafft werden. In Anerkennung
seiner Verdienste um den technischen Teil der Arbeit erhielt Cordoba
das Recht, am Schlufs alle Materialien zum Anschaffungspreise, die
gegossenen Lettern sogar zum Metallpreise zu übernehmen. W^elches
Gewicht auf seine Tätigkeit als Typengiefser gelegt wurde, geht daraus
hervor, dafs er noch einmal in einem besonderen Paragraphen die
Verpflichtung übernahm, in jedem Falle eine ausreichende Menge guter
Typen zu liefern, gleichviel mit wie viel Pressen die Werkstatt be-
trieben werden würde. Von den eingehenden Geldern sollte Arinyo
natürlich zunächst seine Auslagen ersetzt erhalten; im übrigen sollten
beide Parteien gleichmäfsig am Gewinn beteiligt sein. •
Zwei Zusatz - Dokumente von demselben Tage regeln die Stellung
des Maimon alias Salomon Zalman zu dem Vertrag. In Würdigung
der früheren Abmachungen soll er, sofern er den übernommenen
finanziellen Verpflichtungen gerecht wird , an Arinyos Gewinnanteil
zur Hälfte beteiligt sein. Als sein Bevollmächtigter erklärt Cordoba
sich damit einverstanden. In einer besonderen Urkunde aber bekennt
er, zu dieser Handlungsweise keine Vollmacht zu besitzen, doch werde
er sich bemühen, die Ratifikation des Maimon binnen einem Monate
beizubringen.
Der Hanptvertrag enthält aber noch ein paar weitere Bestimmungen,
deren Betrachtung ich mir bis zuletzt aufgehoben habe, weil sie für
uns von besonderer Bedeutung sind.
Gabriel Luis de Arinyo erklärt nämlich darin, dafs er bereits be-
gonnen habe ,, das Werk oder die Abhandlung des hochwürdigsten
Herrn Bischofs " zu drucken, und dafs er schon , 3 Lagen von jedem
der Bände" vollendet habe. Da nun aber der Druck auf Kosten der
Gesellschaft mit den Typen des Alfonso de Cordoba liergestellt werden
soll, so sollen „alle die bisher gedruckten Lagen" verworfen, und der
Druck vom Anfang an neu begonnen werden. Nur die Kosten des
Papiers sollen dem Arinyo von der Gesellschaft ersetzt werden.
256 Zur Drnckergescbiclite von Valencia
Dafs übiip:ens der neue Druck nicht nur mit neuen Typen sondern
auch auf anderem Papier erfolgen sollte, ergibt sich aus folgenden
Bestimmungen. Arinyo bedingt sich aus, dafs 33 Kies Papier, die er
noch übrig hat, entweder während der Dauer der Gesellschaft ver-
wendet, oder aber ihm von dieser mit dem Einkaufspreise von 34 sueldos
vergütet werden. Dagegen soll das Papier, auf dem die Gesellschaft
die Werke dos Bischofs zu drucken beabsichtigt, aus Guardamar, wo
es gegenwärtig lagert, auf gemeinsame Kosten nach Valencia geschafft
werden.
In diesen Bestimmungen haben wir also das urkundliche Zeugnis
dafür, dafs von den Schriften des Jacobus Perez eine Anzahl Lagen
bereits am 31. Juli 1483 gedruckt vorlagen, und zwar gedruckt mit
Typen und auf einem Papier, die nicht mit dem Material überein-
stimmen, das von der Gesellschaft Arinyo-Cordoba nachmals für den
Druck des ganzen Werkes Verwendung gefunden hat. Die so ge-
druckten Lagen des Buches waren allerdings nach dem Wortlaute des
Vertrages zur Vernichtung bestimmt. Wenn sich aber nun in ein paar
vereinzelten Exemplaren des Werkes eine Anzahl Lagen finden, deren
Typen von dem Texte des übrigen Buches abweichen, und deren Papier
ein anderes Wasserzeichen aufweist, als der Rest des Bandes, so spricht
unbedingt ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit dafür, dafs wir es
hier mit den nach dem Gesellschaftsvertrag zur Vernichtung bestimmten
Bogen zu tun haben, die durch irgend einen unerklärlichen Zufall
ihrem Schicksal entgangen sind. Die nähere Untersuchung dieser
Lagen mufs zeigen, ob sich weitere Stützpunkte für diese Annahme
aus ihnen gewinnen lassen.
In der gegenwärtigen Gestalt des Buches sind die abweichend
gedruckten Lagen nicht diejenigen des Anfangs, sondern sie stecken
in dem Bande mitten drin. Dafs sie aber ursprünglich als Anfangs-
lagen gemeint waren, geht daraus hervor, dafs sie die Signaturen a — d
tragen. Sie enthalten auch in der Tat den Kommentar zum ersten
bis elften Psalm, und was in der endgiltigen Gestaltung des Druckes
mit einer besonderen Signaturenreihe von a — c vorausgeht , ist eine
allgemeine Einleitung, die recht wohl später als der eigentliche Kom-
mentar gedruckt sein kann. Auch in dem endgültigen Drucke tragen
die Lagen, die den Kommentar zum ersten bis elften Psalme enthalten,
die Signaturen a — d, nur die Zusammensetzung der Lagen ist etwas
verschieden: im Probedruck haben a und c je 8, b und d je 10 Blatt,
während im endgültigen Druck derselbe Text auf 3 Lagen zu 8 (a,
b, d) und einer Lage zu 6 Blatt (c) Raum gefanden hat. Das ist
insofern verwunderlich, als die Textype des Probedruckes einen bei
weitem kleineren Eindruck macht, als die endgültige Schriftart, und
überdies im Probedruck 56 im Reindruck aber nur 50 Zeilen auf die
Spalte kommen. Das Ergebnis wird aber dadurch erzielt, dafs die
Type des Reindrucks erheblich reicher ausgestaltet ist, und infolge
davon in weit bedeutenderem Umfang die Verwendung von Abkürzungen
gestattet, als die des Probedrucks.
von K. Haebler 257
Der Vertrag spricht von drei Lagen jeden Bandes, die zur Ver-
werfung bestimmt wurden. Das Berliner Exemplar weist aber vier
Lagen auf, die mit der Texttype des Probedruckes gesetzt sind. Der
Zustand dieser Lagen legt aber auch eine Erklärung für diese Er-
scheinung nahe. Es ist nämlich nicht unwahrsclieinlich, dafs zunächst
noch ein Versuch gemacht worden ist, das schon Gedruckte zu retten.
Das Unzulänglichste an dem Probedruck ist die anfangs darin ver-
wendete Auszeichnungsschrift. Ihre Formen sind entschieden unbe-
holfen, und der Vorrat, tiber den der Setzer von dieser Type verfügte,
scheint ein sehr geringer zu sein. Es ist deshalb bereits von Blatt c2
ab der Versuch gemacht worden, unter Beibehaltung der Texttype
dem Drucke dadurch ein besseres Ansehen zu geben, dafs man
für die Ueberschriften eine vollendetere Auszeichnungsschrift ver-
wendete. Dabei ist der Setzer mit einer Lässigkeit vorgegangen, dafs
man kaum glauben kann, dafs diese Bogen zum endgültigen Abdruck
bestimmt waren; er verwendet nämlich auf Bl. c2a noch die Majuskeln
der alten Auszeichnungstype aber in Verbindung mit neuen gröfseren
Minuskeln; erst von Bl. c2b an kommen auch die Majuskeln dieser
neuen Schriftart zur Anwendung, i)
Diese zweite Auszeichnungsschrift ist nun aber nicht unbekannt.
Es ist die Type, in welcher das Officium b. Mariae virginis, Valencia,
7. November 1486 gedruckt ist, eine der schönsten und graziösesten
Schriftarten, die die Inkunabelzeit hervorgebracht hat. Wer der Drucker
des Officium gewesen, war bis jetzt unbekannt. Nun aber erfahren
wir aus den Probedruckbogen des Jacobus Perez, dafs diese Type
bereits im Jahre 1483/4 hergestellt worden ist, und dafs ihr Urheber
in dem Kreise von Druckern zu suchen ist, die sich um den Valen-
cianer Notar Gabriel Luis de Arinyo scharten. Wer allerdings diese
Type nur aus dem prächtigen Göttinger Pergament- Exemplar des
Officium kennt, der wird zunächst kaum glauben wollen, dafs die Aus-
zeichnungsschrift der letzten Lagen des Probedrucks vom Jacobus Perez
dieselbe Type ist. Auch hier kennzeichnet sich der Hersteller des
Probedrucks als ein wenig erfahrener Typograph. Es waren weniger
die Schriften selbst, als vielmehr das Druckverfahren, vielleicht auch
die Minderwertigkeit des verwendeten Papiers, was den Probebogen
ein so unvorteilhaftes Aussehen verschafft hat, ein Aussehen, das selbst
durch die Verwendung einer so hervorragend schönen Schrift, wie der-
jenigen des Officium, nicht befriedigend gestaltet werden konnte. Wie
sehr die Mangelhaftigkeit des Probedruckes durch das Druckverfahren
bedingt war, davon kann man sich noch an einem anderen Beispiel
überzeugen. Die beiden Auszeichnungsschriften des Probedruckes
tauchen vereint noch einmal in einem valencianischeu Druckwerke auf.
Sie sind nämlich in dem für Hans Rix von Chur im Jahre 1490 von
1) Die sämtlichen in dem Aufsatz erwähnten Schriftarten sind in dem
demnächst zur Ausgabe gelangenden Heft 1911. II der Tublikationen der Ge-
sellschaft für Typenkunde des 15. Jahrhunderts veranschaulicht.
258 Zur Druckergeschicbte von Valencia
Nikolaus Spindoler vollendeten Roman Tiiant lo lilanc zum Satz der
Vorstücke verwendet worden: die erste, unbeholfenere Schrift zu dem
eigentliclien Titel, die Type des Officium zu den Eingangsworten auf
der ersten Textseite. Spindeler hat damals mit gutem Papier und
guter Druckfarbe gearbeitet, und infolge davon macht auch die minder-
wertige Type, von der Majuskeln überhaupt nicht zur Anwendung
gelangt sind, keinen direkt unerfreulichen Eindruck. Diese Beobachtung
bestätigt es, dafs an der Unzulänglichkeit des Probedrucks vom Jacobus
Perez nicht so sehr das eigentliche Typenmaterial, als vielmehr das
Druckverfahren schuld war. Und darin eben ist der Grund zu suchen,
dafs Arinyo sich entschlofs, das bis zum Juli 1483 Gedruckte gänzlich
zu verwerfen, und das Werk mit neuen Typen und auf neuem Papier
unter Leitung des Alfonso de Cordoba neu drucken zu lassen.
Es bleibt zum Schlufs noch die Frage zu lösen, wer als Hersteller
des Probedrucks in Betracht kommt. Dafs Gabriel Luis de Arinyo
sich aktiv daran beteiligt hat, kann wohl keinem Zweifel unterliegen,
denn der Vertrag mit Alfonso de Cordoba sieht ja gleichfalls seine
aktive Beteiligung an den Druckarbeiten vor. Die Typen hat er aber
unzweifelhaft nicht herzustellen vermocht, sonst hätte er sich nicht
den Silberschmied Cordoba ganz ausdrücklich in seiner Eigenschaft
als Typengiefser für den endgültigen Druck zu gewinnen gesucht. Als
anfänglichen, aber nicht ausreichenden Partner des Arinyo vermute ich
einen Gehülfen des Lambert Palmart, und diesen selbst halte ich für
den Schöpfer der kleinen Texttype. Und zwar aus folgenden Gründen:
Mit Lambert Palmart zusammen hat Arinyo im Jahre 1482 die Aus-
gabe der Valencianischen Landesgesetze (Fürs de Valencia) besorgt,
die am 4. April vollendet wurde. Bei dieser erscheint Arinyo zwar
nur als „inventor e acuratissim solicitador" als Urheber und eifriger
Betreiber; dafs er aber dabei Interesse für die neue Kunst gewonnen
hat, geht daraus hervor, dafs er 1487 mit Lope de la Roca in Murcia
als Drucker (per manos de los honrados Gabriel loys arinyo notario
z maestre Lope dela roca) auftritt. Wir wissen ja jetzt, dafs er sich
bereits 1483 als solcher betätigte. Damals aber bestand neben Palmarts
keine zweite Druckerei am Orte, und an Ortsfremde wendet sich
Arinyo ja erst, als es ihm nicht sogleich gelingt, etwas Brauchbares
fertig zu stellen. Palmart selbst kann sein Partner nicht gewesen
sein. Er würde jedenfalls selbst Rat zu schaffen verstanden haben,
als der Probedruck nicht zur Zufriedenheit ausfiel. Er ist aber auch
1483 4 vollauf beschäftigt mit der Drucklegung der beiden Bände des
Libre del Chrestia des Francisco Ximenez, die er nach den Originalen
im Minoritenkloster und im Stadthause, also in halboffizieller Stellung
herausgegeben hat. Trotzdem glaube ich, dafs Palmart den Arinyo
mindestens mit den zu dem Probedruck verwendeten Texttypen ver-
sorgt hat. Ich schliefse dies aus einem stilistischen Grunde.
Die Texttype des Probedruckes verwendet nämlich ein Majuskel-M
von so ungewöhnlicher Form, dafs es Schwierigkeiten bereitet, es in
der Klassifizierung meines Typenrepertoriums unterzubringen. Der
von K. Haebler 259
hintere Teil dieses M weist zwar die viel verwendeten zwei Schräg-
striche auf, der vordere Teil besteht aber eigentlich nur aus einem
Balkon, an den sich eine kleine Wulst in der Mitte und oben und
unten kleine perlenähnliche Auswüchse anschliefsen. In Ermangelung
eines Besseren sehe ich dies M als Nebenform zu M^ an.
Nun hat auch die von Lambert Palmart seit 1482 verwendete
gotische Type ein ganz merkwürdiges M. Auch hier im hinteren Teile
die beiden Schrägstriche, der vordere Teil aber aus zwei übereinander-
greifenden unregelmäfsigen Eirunden gebildet, die oben und am Fufse
Häkchen oder Perlen aufweisen. Wenn man dieses M, das ich eben-
falls als Nebenform zu M^i angesehen habe, zusammendrückt, wie sich
dies für eine erheblich kleinere Type nötig macht, so kommt not-
wendigermeise eine Form heraus, die dem M des Probedruckes entspricht.
Da nun aber anderwärts nie und nirgends ein Drucker darauf ver-
fallen ist, seinem M eine ähnlich eigenartige Gestalt zu geben, so
glaube ich bis auf weiteres Lambert Palmart für den Urheber der
Type, nicht aber, wie gesagt, auch für den Hersteller des Probedruckes
halten zu sollen.
Die Annahme Serranos, dafs Fernando de Cordoba der Drucker
des Jacobus Perez, In psalmos gewesen sei, und dafs die Urkunden
sich auf dieses Werk beziehen, hat durch die Entdeckung der
Probedruckbogen eine weitere Bekräftigung gefunden. Es kann auch
kein Zweifel darüber bestehen, dafs Alfonso de Coidoba der Hersteller
der Typen zu dem endgiltigen Drucke gewesen ist. Sie sind zwar
nicht, wie Serrano glaubte, identisch mit den Typen, die für die
Summula confessionis des Antoninus de Florencia, und wie wir durch
die wiedergefundenen Fragmente nunmehr wissen, der valencianischen
Bibel von 1478 gedient haben, aber sie sind mit diesen auf das Nächste
verwandt, so ähnlich, dafs man vielfach auf die Verwendung derselben
Stempel in beiden Schriften schliefsen kann. Die persönlichen Schick-
sale Cordobas erklären es vollkommen , warum er sein altes Typen-
material preisgegeben, den Ort seiner ersten Druckertätigkeit verlassen,
und es später vermieden hat, seine Arbeiten unter seinem eigenen
Namen ausgehen zu lassen. Er ist aber aller Wahrscheinlichkeit nach
auch der Erfinder der schönen Type des Officium b. Mariae, wenn
nicht der Drucker desselben, und der Lehrmeister des Lope de la Roca
gewesen, dessen Murcianer Type stilistisch eng mit der Type des Offi-
cium verwandt ist.
Berlin. K. Haebler.
Abbreviature nel minuscolo veronese.
Corrigenda nell' articolo Zbl. 1910, p. 531 ss.
La revisione delle mie Schede (una selva selvaggia di cifre arablche e
rumane, di segui, di sigle, di parole), e un esame piü accurato di passi dubbi
di alcuni codici, mi hanno messo sott' occhio errori e sviste apparei nell' arti-
260
Abbreviature nel miuuscolo veronese
cülo „Abbreviature nel minuscolo veronese" del Zentralblatt del diccmbre
del passato jiuuo. Credo mio dovere di presentare agli studiosi il presente:
Errata ■
p. 531 1.18: nei codici XXI, XXIX,
LXV
„ „ „19: l'aut si trova una volta
„ „ „ 20: XLIII f. 70 V
„ „ „ „ aü e assai piü frequente
che ant
„ „ „22: LVI, LVII.
„ „ „ 32 : dix
„ 532 „ 9: eplä senza aver la 1
„ „ „ 18: (ff. 29,3^), XXXVl
„ „ „ 32: glae 'gloriae'
„ „44: XLV (f. 16v)
533 ,. 1 e 2: ... trovansi in molti
Mss. es. gr. nel XX (assai
di frequente). Cosi im
'meae' nel XLIII (f. 40).
„ „11: (ove piü spesso s' in-
contra)
„ „12: LVI (f. 32)
„ „14: XLIV (ma al f. 63 mae)
„ „15: LXXXVI, XCI
„ „16: trovasi invece assai
„ „17: LXXIV (f. 2v nob)
„ „19: nel XLVIII
„ „ 27- 28 : la formula comune nr,
aecompagnata pero da
ner, ho trovato nei Codd.
XVI, XX etc.
„ „ 28: XXXVI, XLII
„ „ 41 : XXIX una volta omTa
„ „ 42 : nel LXXXVI trovasi
raramente
„ „ 45 : Nel CI una volta omia
534 „ 35: Nel LVII
535 „ 1: (f. 128 'queritnr'J. Nel
LXXVI (f. 29)
„ „9: XXXVI
„ „ 13—17: quia e espresso con
la formnla comune etc. —
sono usuali espressioni.
Corrige.
nei codici XI, XXI, XXIX, XLIII,
LXV
r aut si trova sempre
XLIII f. TG
aü si trova sempre. Nel Cod. XX e
piü frequente che aut
LVI, LVIII.
dx
eplä oppure con la 1
(ir. 29, 34), XXXI, XXXVI
clopo le 2)arole glae 'gloriae' devono
seguire le tre linee 38-40 comin-
ciande dallc parole : Nel Cod. LVIII
etc. fino alla /ine del periodo.
XLV (f. lOv)
trovansi cosi in tutti i Mss.
(ove di rado s' incuntra)
XLIII (f 40), LVI (f. 32).
XLIV, XLV (ma al f 63 mä!).
LXXXVI, XC (ma al f. SO mia), XCI.
trovasi invece nob; assai
LXXIV (f. 2 v)
nel XLIII
la formula comune nr c aecompagnata
da ner nei Codd. XVI, XX etc.
XXXVI, XLIII
XXIX sempre omTa
nel LXXXVI trovansi tutte due rara-
mente
Nel CI soltanto omla
Nel LIV
(f. 128 'qneritur') e nel LXXVI (f.
29 v)
XXXI
quia e espresso (vedere sopra 'qui')
con la formula 'qui' seguita da a.
In due codici XXI (qua e lä),
Abbreviature nel minuscolo veronese
261
')'2
536
9;
IG:
p. 535 I. 21 : e piü frequente
(il qniTi ana volta al f. 1 0 v)
(qniTi assai di freqiieute)
XCI, XCIII
(nnitameute a sie)
„ penulti: ho trovato vb
„ ultim. : XLIII ove anche vt»
„ 36: (piü di frequente innr)
„ 26 : ... esse discipulus')
„ 7 III colonna: XXXII, LXII
„ penul-ultim. III colonna: Nel
XC (f. SO V mä 'meam')
„IT III colonna: mä nel LXVII
537
538
540
541
542
„ „ 22 IV colonna: f. 66
543 „ 18 III colonna: 75)
„ „ nltim. III colon.: 59 v)
545 „ 3 III colon. : sopra scritta
lä —
: seguita da a
: qüi e quo
XXXII
: qiü e quo nel
CV
: si deve ag-
giungere
: nel CXX
: mancano le
parole
: mancano le
parole
: di 'tur' (non
meno che di
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: ome no
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„14 II
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„ 5 II
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„ 29 I
Verona.
XXVII (di frequente) ho trovato
anche la formula speciale di 'qnia'
11 q seguito da un segno somi-
gliante al numerale 2, insieme alla
formula comune.
e meno frequente
(il qnffi una volta al f. 16v)
(quill meno frequente)
XCI, XCII.
(unitamente a sie')
ho trovato (I) vh
XLIII (2) vb
(meno frequente mur)
. . . esse discipulus' f. 172 v).
XXXII, LXVII
varmo ornmesse queste parole
mä nel LXVII, XC (f. 80 v 'propter
tuam misericordiam').
f. 66v.
175)
54 v).
sopra scritta la i
seguita nel f. 46v da a
qiü (passim), quo
qiü. Anche quo nel CV
s nei Codd XXXII, LXXXVIII, (f.
62 v), XC, XCVIII, (ff. 1-19 V, 155)
nel LXX
Di rado rt (anche bt 'bunt')
una volta (f. 10 v 'norunt') xt
di 'tur' (meno frequente di 'mur')
Antonio Spagnolo,
Ton der Lederkommission des T. D. B.
Die Beschlüsse, die von der Lederkommission in der Sitzung vom 14.
und 15. Februar (Zbl. oben S. 129 f.) auf Grund des vorgelegten Frage-
bogens (s. oben S. 76 ff.) gefafst worden sind, lauten nach der nunmehr
erfolgten Redaktion folgendermafsen:
XXVIIL 6. 19
1^
262
Von der Lederkommissn des V. D. B.
Ul
4.
I. Allgemmes.
Als dauerhafte Einbandleder sin von den Bibliutlieken zuzu-
lassen: Ziegen-, Schweins-, Kalb -Rind- und Schaf leder, jedoch
unter der Voraussetzung ihrer eacl^emäfsen Gerbung, Zurichtung
und Behandlung und unter Rückchtnahme auf die Stärke und
Gröfse der Bände.
Ueber Seehundleder genügen e deutschen Erfahrungen nicht,
um es, zumal bei seinem hohen leise, zu empfehlen.
Die Provenienz der Häute ist an sii kein Grund zur Ausschliefsuni
Die Anwendung von Mineralsiren ist während der eac"
Fabrikation, von der Vorbereitun an bis zur Fertigste!
fährlich und ist deswegen zu vereten.
II. Gerbng.
Als geeignete und unschädliche Gerbstoffe sind rei;
reine Eichenlohe und Galläpfel z empfehlen. Die
tabilischen Gerbstoffe wie Fichttlohe. Birkenlohe
Kastanienholz, Quebracho, Cassia. } robalanen und
wirkende Gerbstoffe sind bei den iute bekannten
Methoden der Gerbung zu verween.
Ueber die Dauerhaftigkeit allei nicht vegetabi!
Leder, z. B. der chrom-, alaun-und fettgaren
die Erfahrung.
Es erscheint wichtig, die Dauerb'tiskeit von he
näher zu untersuchen.
111. Zuriet ung.
7. Die Leder dürfen nicht dünner, jarbeitet werden^
wendbarkeit für Buchbinderzweoe es erfordert,
mufs ausgeschlossen werden.
Einbandleder darf ausgereckt, gwalzt und gestofsen
die Festigkeit darunter nicht Idet. Es ist auch
fürchten, dafs die glattgestofsee OberHäcbe alliu ei
gegen Beschädigungen sei. (Vgl jedoch Nr. l, Abs. 1.)
Leder mit künstlicher Narbnng t ganz auszu.'^chliefsen.
Das Bleichen de.s Leders ist ^'lnz zu verbieten, weil
unschädlichen Bleichmittel bekait sind.
Es empfiehlt sich nicht, für dierhafte Bibliothekseinbände
ungefärbte Leder zu verarbeiten.
Es ist nicht zweckmäfsig, besmrate Farbstoffe vorzuschreiben
Namentlich kann man heute nict mehr verlangen, dafs mit Aus-
schlufs aller Teerfarbstoffe nur it Farbhölzern gefärlit wird.
13. Es ist möglich, lichtechte Teerlrbstoffe ohne Schwefelsäure oder
andere Mineralsäuren zu verweden. Deshalb ist beim Färben
die Anwendung von Schwefelsure und anderen Mineralsäuren
sowie von deren sauren Salzen u verbieten.
14. In bezug auf gleichmäfsige Fämng und Einhaltung bestimmter
Nuancen sollten keine übertriebejn Anforderungen gestellt werden.
5.
6.
8.
9.
10.
11.
12.
I
^^■^ m
Vou der Lederkommission des V. D. B. 263
Uebrigens ist ungleichraäfsige Färbung- durchaus nicht als ein Beweis
von Haltbarkeit anzusehen. Der heutige Stand der Technik
ermöglicht bei den meisten Farben auch ohne Anwendung von
Mineralsäuren eine gleichmäfsige Färbung.
15. Das Durchfärben hat vor dem einseitigen Färben der Narbenseite
keine Vorzüge.
IV. Benennung.
16. Um dem Mifsbrauch vorzubeugen, dafs die Leder unter willkür-
lichen Bezeichnungen und Phantasienamen wie Saffian, Bocksaffian,
Maroquin, Bockleder, Bastard usw. in den Handel kommen, ist
beim Verkauf des Buchbinderleders anzugeben, ob es Rind-,
Ziegen-, Schweins-, Kalb- oder Schafleder ist.
V. Garantie.
17. Für die Bibliotheken geeignetes Einbandleder ist mit einem
Stempel zu versehen, durch den der Lieferant unter seiner Namens-
nennung die Garantie übernimmt, dafs es ein einwandfreies Fabrikat
ist. Als Wortlaut wird vorgeschlagen: „Hergestellt gemäfa den
Vorschriften der Lederkommission des Vereins Deutscher Biblio-
thekare vom 15. Februar 1911".
lieber die Prüfung des fertigen Leders und über Konservierungs-
mittel enthielt der Fragebogen noch die oben S. 77 f. unter Nr 17 — 27
mitgeteilten Fragen. Es wurde beschlossen, die Beantwortung dieser
Fragen, die bei dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaft und der
praktischen Erfahrung noch nicht möglich ist, einer Unterkommission
zu überweisen, der das Recht der Kooptation beigelegt wurde. Dieser
soll es vorzugsweise obliegen, Material zu sammeln, das dem Zwecke
der Feststellung von Normen dienen kann.
Die gewebten EinbandstofFe und das Papier werden in einer auf
Ende Mai anberaumten Sitzung behandelt werden.
Eine „ReichsbMiotliek"?
Vor sieben Jahren, bei Gelegenheit der Verhandlungen über den
Sortimenter -Rabatt, hatte der verstorbene Ministerialdirektor Althoff
die Frage angeregt, ob nicht der deutsche Buchhandel durch frei-
willige Ueberweisung eine vollständige Sammlung seiner Erzeugnisse
stiften wolle, ähnlich wie sie der Musikverlag soeben in der „Deutschen
Mnsiksammlung bei der Königlichen Bibliothek" angebahnt hatte. Sein
Tiedanke war natürlich, dafs die „Börsenvereins-Sammlung" ebenso
wie die Deutsche Musiksammlung mit der Königlichen Bibliothek ver-
einigt werden sollte. Dafür waren weitere Konzessionen an den Buch-
handel in Aussicht gestellt. Zur Erörterung von Einzelheiten, die
gewifa auf viele Schwierigkeiten gestofsen wäre, kam es weder damals
noch später.
19*
264 Eine Reichsbibliothek'?
Jetzt ist der Gedanke einer vollständigen Sammlung der deutschen
Uiicherproduktion vom Buchhandel selbst — oder vielleicht richtiger
ges.'igt von einem kleinen Kreis im Buclihandol — aufgenommen
worden. Es existiert schon seit längerer Zeit eine Denkschrift, die
den Plan in Anlehnung teils an die Altliofl'sche Anregung, teils an
die früheren Vorschläge einer Keichsbibliothek erörtert. Sie ist höchst
geheim gehalten worden; ich habe sie selbst nur kurze Zeit in der
Hand gehabt und in weiteren Kreisen des Buchhandels scheint sie bis
vor kurzem unbekannt gewesen zu sein. Nachdem aber Andeutungen
darüber in die Oeffentlichkeit gelangt sind, glaube ich nicht still-
schweigend ansehen zu dürfen, dafs eine wichtige Angelegenheit auf
falsche Wege gelenkt wird.
Der in der Denkschrift von einem sächsischen Verleger entwickelte
Plan ist kurz folgender. Unter dem Namen „Reichsbibliothek" wird
in Leipzig eine Bibliothek begründet, die die Erzeugnisse des deutschen
Buchhandels sammeln soll. Das geschieht durch freiwillige Abgabe
der Verleger, soweit keine Pflichtlieferungen bestehen, und durch Ueber-
weisung eines der Pflichtexemplare aus Preufsen (und doch wohl auch
aus Bayern, Würtemberg, Hessen). Für das Gebäude spendet die Stadt
Leipzig den Bauplatz, der sächsische Staat die Baukosten von einigen
Millionen Mark, die nicht unbeträchtlichen Verwaltungskosten zahlt
das Reich oder die Bundesstaaten nach der Einwohnerzahl. Die Be-
nutzung geschieht nicht so sehr an Ort und Stelle (es ist nur ein Lese-
saal von 60 Plätzen in Aussicht genommen) als durch Ausleihen und
Versenden; für letzteres wird der Buchhändlerweg durch Kommissionäre
und Sortimenter vorgeschlagen. Mit dem sächsischen Staat und der Stadt
Leipzig scheint man schon im reinen zu sein, ob mit den Verlegern,
die freiwillig liefern sollen, weifs ich nicht. Auf die — Gutmütigkeit,
wenn man es so bezeichnen darf, der Staaten, die ein Pflichtexemplar
abtreten sollen, und auf die Freigebigkeit des Reichs glauben die Ur-
heber des Projekts offenbar rechnen zu dürfen.
Man braucht nicht viel von bibliothekarischen Dingen zu verstehen,
um das Verfehlte dieses Planes zu durchschauen. Unser deutsches
Bibliothekswesen krankt an der historischen Zersplitterung. Wir
möchten unsere zahlreichen Landesbibliotheken nicht missen, aber wir
können uns doch der Einsicht nicht verschliefsen, dafs alle nur Stück-
werk sind, mit einer Menge Doppelstücken, Doppelkosten und Doppelarbeit,
aber ohne, selbst zusammengenommen, eine so vollständige Uebersicht über
das Geistesleben und die literarische Arbeit der Nation zu bieten wie
die Nationalbibliotheken, um die wir England und Frankreich beneiden
und die sich sogar das geeinte Italien zu schaffen gewufst hat. In
diese Lücke ist seit langem die Berliner Königliche Bibliothek
nach Kräften eingetreten. In ihrem Statut von 1885 ist ihr aus-
drücklich die Aufgabe gestellt, die deutsche Literatur in möglichster
Vollständigkeit zu sammeln, und sie ist dieser Aufgabe mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln nachgekommen. In merkwürdiger Unkenntnis
der Verhältnisse behauptet die erwähnte Denkschrift, dafs der preufsische
von P. Schwenke 265
Pflichtverlag liier nur mit Auswahl aufgenommen werde. Das Gegen-
teil ist wahr. Er wird, soweit er erreichbar ist, in der Königlichen
Bibliothek vollständig gesammelt und gebunden, ebenso in den Uni-
versitätsbibliotheken der Provinzen, nur die Universitätsbibliothek Berlin
beschränkt sich aus naheliegenden Gründen auf eine, jedoch ziemlich
weitgehende Auswahl. An Kaufwert entsi)ric]it der preufsische Pflicht-
verlag etwa einem Drittel der ganzen deutschen Bücherproduktion, deren
jährlicher Gesamtwert auf 120 000 M zu veranschlagen ist. Mehr als ein
weiteres Drittel wird von der Königlichen Bibliothek durch Kauf erworben,
sie gibt jetzt jährlich über 40 000 M für neue deutsche Bücher und Zeit-
schriften aus, ganz abgesehen von den antiquarischen Ankäufen, durch
die sie ihre Bestände vom 15. bis zum 20. Jahrhundert fortwährend zu
ergänzen sucht. Einige Tausend Mark mag der Wert neuer deutscher
Bücher betragen, die ihr als Geschenk zugehen. Fehlt an der voll-
ständigen Sammlung der im deutschen Buchhandel vertretenen Bücher-
produktion innerhalb und aufserhalb der Reichsgrenzen ein liest, der
mit höchstens 30 000 M zu erwerben wäre, natürlich nicht der be-
deutendste, darunter die Menge der unveränderten Ausgaben, Sonder-
abdrücke, nicht ablieferungspflichtigen Schulbücher, gleichgültigen Neu-
drucke usw. Mag dieser Rest, gröfser an Zahl als an Wert, sich auch
auf 10 — 12 000 Bände im Jahre belaufen, so kommt er doch gegen-
über den 50 000 bibliographischen Bänden, die jntzt der Königlichen
Bibliothek jährlich zuwachsen, wenig in Betracht. In hundert Jahren
würde er ein Mehr von einer Million Bände oder wenig darüber
ergeben, was bei dem auf 4 — 5 Millionen Bände berechneten Gebäude
nock kein Schrecknis bedeutet. Die Behauptung der Denkschrift, dafs
die vollständige deutsche Bücherproduktion sogar den Neubau in
kurzem sprengen müfste, ist gänzlich aus der Luft gegriffen. Auch in
der Verwaltung würde der gesteigerte Zuwachs nur ein verhältnis-
mäfsig geringes Mehr bedingen, die Vollständigkeit würde sogar in
mancher Beziehung eine Vereinfachung bedeuten.
Statt nun hier einzusetzen und mit der angeblich vorhandenen
Opferwilligkeit die kleine Lücke auszufüllen, will man einen neuen
Organismus schaffen , natürlich wieder einen unvollständigen und erst
recht lückenhaften. Denn was man auch sagen möge, die Freiwilligkeit
der Leistung wird nie eine Vollständigkeit zuwege bringen, selbst bei
den Neuerscheinungen. Das Rückgrat der Sammlung würden doch die
Pflichtlieferungen bilden, die nur von der einen Stelle weggenommen
wären, um sie der andern zu überweisen. Fehlen würde aus der
neuen Literatur auch die grofse Menge von Drucken, die nicht in den
Buchhandel kommen, und die die Königliche Bibliothek aus amtlichen
oder privaten Quellen gratis erhält oder kauft. Und wenn auch der
Buchhandel den noch vorhandenen älteren Verlag überwiese, so bliebe
doch die Sammlung nach rückwärts ein jämmerlicher Torso, der,
wenn überhaupt, nur durch Aufwendung von Millionen ergänzt werden
könnte. Was kann endlich eine Bibliothek heutzutage für eine Be-
deutung beanspruchen, die die ausländische Literatur, die doch für das
2G<> Eine Rcichsbibliothek?
Verständnis des deutschen Geisteslebens nicht entbehrt werden kann,
vollständig :nissclilielsen raüfste? Wer wird eine nach so vielen
Ki('htiin<::cn hin willkürlich besclirilnkte Sammlung benutzen wollen,
noch dazu auf einem so eigentümlichen Wege, der nicht die geringste
Bürgschaft für rasche und siclicrc Besorgung gewährt?
Für eine so verfehlte Gründung, für die der stolze Name „Keichs-
bibliothek" unbedingt abzulehnen ist, will man den gesamten Verlag
in Bewegung setzen, vom sächsischen Staat und der Stadt Leipzig ein
grolses Gebäude errichten lassen und einen kostspieligen Verwaltungs-
apparat schaffen, für den die Bundesstaaten, von denen man das Auf-
geben eines Pilichtexemplars erwartet, auch noch pro rata ihrer Ein-
wohnerzahl aufkommen sollen. Das ganze Projekt scheint mir nur
von einem Punkt aus verständlich: Die Sächsische Regierung hat
versucht, die abgeschaft'ten Pfliclitlieferungen wieder einzuführen, ist
dabei natürlich auf den Widerstand des Buclihandels gestofsen und
hat den Plan ansclieinend zurückgestellt, aber nicht aufgegeben. Die
„Keiciisbibliothek" ist ein Gegenzug gegen diese Absicht. Die säch-
sischen Buchhändler, von denen die Denkschrift ausgeht, bieten statt
der zwei Ptiichtexerqplare, die man von ihnen fordert, dem Staate
zwar nicht unmittelbar, aber doch mittelbar durch den Sitz in Leipzig,
ein Exemplar als freiwillige Leistung und dazu eine erkleckliche Zu-
gabe, die sie aus anderer Leute Haut zu schneiden gedenken. Wir
wollen annehmen, dafs sie sich nicht bewufst gewesen sind, dafs sie
damit der Königlichen Bibliotliek ein Bein stellen. Aber bedauerlich
ist, dafs die Sächsische Regierung, falls sie wirklich mit dem Plane
einverstanden ist, sich nicht durch ihre bibliothekarischen Organe von
seiner Unzweckmäfsigkeit und der faktisch gegen Preufsen gerichteten
Spitze hat unterrichten lassen. Einstweilen ist zu hoffen, dafs weder
die übrigen beteiligten Staaten noch das Reich sich auf eine solche
„Reichsbibliothek" festlegen werden. Aber der gute und berechtigte
Gedanke, der zugrunde liegt und um dessentwillen wir auch die neue
Anregung dankbar begrüfsen, sollte nicht wieder aus der öffentlichen
Erörterung verschwinden. Es gibt Wege, ihn ohne allzugrofse Opfer
und Aufwendungen zu verwirklichen, und ich bin überzeugt, dafs der
deutsche Buchhandel, der sich grofsen nationalen Aufgaben noch nie
entzogen hat, an einer zweckmäfsigen Lösung freudig mitarbeiten wird.
Berlin. P. Schwenke,
Preiirsischer Erlafs
über die Anstellung von Bibliothekssekretären
und Bibliothekssekretiiriuueu.
§ 1-
Zur Anstellung als Bibliothekssekretär oder Bibliothekssekretärin
bei der Königlichen Bibliothek in Berlin und den preufsischen Uni-
versitätsbibliotheken können nur solche Bewerber zugelassen werden,
welche
Erlafs über die Anstellung von Bibliothekssekretären 267
1. das 21. Lebensjahr zurückgelegt liaben,
2. die Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst nach dem
Erlasse vom 10. August 1909 — U I K. 8364/08 — bestanden
haben,
3. die nach § 4b des vorerwähnten Erlasses vom 10. August 1909
geforderte einjährige praktische Tätigkeit bei einer preufsischen
zur Ausbildung von Praktikannten ermächtigten wissenschaft-
lichen Bibliothek zurückgelegt haben,
4. Männliche Bewerber müssen sich aufserdem darüber ausweisen,
dafs sie der Militärpflicht genügt haben oder vom Militärdienste
ganz oder teilweise befreit sind.
§2.
Die Meldungen sind an den Vorsitzenden des Beirats für Bibliotheks-
angelegenheiten in Berlin NW. 7, Dorotheenstrafse 81, zu richten und
von diesem mit gutachtlicher Aeufserung dem Minister der geistlichen
und Unterrichtsangelegenheiten vorzulegen. Der Meldung sind aufser
den Nachweisen zu § 1 Nr 1 bis 4 beizufügen:
5. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
6. ein amtliches Führungszeugnis,
7. eine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung,
8. die Zeugnisse über die Vorbildung, namentlich das über die ein-
jährige praktische Tätigkeit im Bibliotheksdi°-nste.
§3.
Diejenigen Bewerber, die vor dem 1. April 1911 mindestens drei
Jahre im Dienste an einer öffentlichen, unter fachmännischer Leitung
stehenden preufsischen Bibliothek tätig gewesen sind und die in § 4a
des erwähnten Erlasses vom 10. August 1909 geforderte Vorbildung
nachweisen, können von der Beibringung des Prüfungszeugnisses (§ 1
Nr 2) befreit werden, wenn der Vorstand der Bibliothek, an welcher
die Beschäftigung stattgefunden hat, bezeugt, dafs der Bewerber die
für Ausfüllung einer Sekretärstelle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten
besitzt.
§4.
Die Annahme der Bewerber erfolgt in der Regel zunächst nur zu
einer Probedienstleistung bis zur Dauer von 6 Monaten. Während der
Probedienstleistung wird eine Remuneration gewährt.
Berlin, den 23. Mai 1911.
Der Minister
der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten.
I. A.: Schmidt.
Kleine Mitteilungen.
Dr. Friedrich Arnold Mayer, Kustos der Univerpitätsbibliothek, und Moriz
Grolig, Bibliothekar des k. k. Patentamtes in Wien, arbeiten, unterstützt von
einer Reihe von Mitarbeitern im In- und Auslände, an einer internationalen
268 Kleine Mitteilungen
Teruiinologio des Bibliothekswesens, die als verfi^leichcndes Wörter-
buch gedacht ist. Die Vorarbeiten sind abgeschlossen und die Geuauuteu
hoffen das Work in verhiiltnismäfsig kurzer Zeit im Druck vorzulegen.
Der mos gegründete Deutsche Verein für Kunstwissenschaft
(Sitz: Berlin) hat Ende vorigen Jahres die Koproduktion der Jliniaturen dos
Evanjreliars im Kathauso zu Goslar herausgegeben (s. o. S. 2 10). Wir möchten
doshalb einmal auf diejenigen unter seineu Aufgaben hinweisen, die dem
Leserkreise des Zentral blatts nahe liegen. Absatz 3 des § 1 der Satzungen
des Vereins fafst ins Auge die vollständige Verzeichnung und systematische
Publikation der deutschen Kunstdeukmälor. Der Flau dieses Werkes wird
in einem besonderen „Programm der Denkmäler der deutschen Kunst" und
einer „Einleitung des Denkmäler-Werkes" näher auseinandergesetzt. Es sind
vier Sektionen vorgesehen, Architektur, Skulptur, Malerei und Kunstgewerbe.
In der dritten Sektion, Malerei, aber fiudeu wir: Abt. 1. Sämtliche Hand-
schriften-Illustrationen und -Ornamente der Völkerwanderuugszeit (mero-
wingische, irische, angelsächsische, westgotischc, longobardische); Abt. 2.
Corpus der karoliugischen Miniaturen und Wandmalereien; Abt. 4. Üttonische
und romanische Miniaturen; Abt. 9. Beschreibendes Verzeichnis aller deut.schen
Holzschnitt- und Buchillustrationen, nach Offizinen, Städten und Meistern ge-
ordnet. Abteilungsleiter siud für Abt. 1 und 2 Dvorak, für 4 Swarzenski, für
9 Dan. Burckhardt. In der vierten Sektion, dem Kunstgewerbe, dürfte wohl
auch der Bucheinband zur Geltung kommen.
Wertvolle Beiträge zum englischen Buchwesen bringt das Aprilheft
der „Library". Unter dem von der Deckadresse englischer Keformations-
drucke hergenommenen Titel: „Haus Luft of Marburg. A contribution to the
study of William Tyndale", untersucht R. Steele eingehend die Beziehungen
Tyndales und zum Teil auch Royes zu den festländischen Druckereien, in
denen ihre Schriften gedruckt wurden. — Archibald L. Clarke beschäftigt
sich mit dem Bibliothekar und Antiquar König Heinrichs VIIL, John Leland.
Es handelt sich dabei um die Frage, wie weit die Inspektionen der Kloster-
bibliotheken, die Leland kurz vor und während der Säkularisierungen im
Auftrage des Königs vornahm, zur Erhaltung der Bücherschätze geführt
haben. Die Ansichten der Schriftsteller, die sich bisher dazu geäufsert haben,
gehen weit auseinander und ein sicheres Ergebnis hat auch Clarke nicht erzielt.
Jedenfalls darf man aber wohl sagen, dafs auf selten Lelands das eifrige
Bestreben vorlag, die Bücher zu retten, dafs aber doch ein recht ansehnlicher
Teil grade durch die Säkularisierung oder doch durch die sie begleitenden Um-
stände verloren gegangen ist. Schuld daran war, daß die örtlichen Beamten, die
mit der Einziehung der Klöster beauftragt waren, Leland vielfach Schwierig-
keiten bereiteten und auch der König für die Rettung der alten Bücher-
bestände nur ein halbes Herz hatte. Clarke fafst sein Urteil zusammen in
den Schlufssatz: „. . . from the Standpoint of learning, literature, and biblio-
graphy, the circumstances attendant on the act are such as can only be
looked back upon with sorrow and regret". — Weiter bringt ein Aufsatz
von Henry R. Plomer Nachricht über einen bisher anonymen Schriftsteller
aus der Zeit Karls L, Edmund Peirce. Peirce hatte in der Zeit der Republik
als Anhänger des Königs sein Vermögen durch Einziehung verloren und nach
Wiederherstellung des Königtums eine Petition an Karl IL gerichtet, der ein
Verzeichnis seiner anonymen Schriften beigefügt ist. Dieses Verzeichnis, das
Plomer abdruckt, macht uns auf einmal den Verfasser von zehn bisher ano-
nymen Druckschriften bekannt. — Im Jubeljahre der autorisierten englischen
Bibel durfte in der „Library" auch dieses wichtige Druckwerk nicht fehlen.
Horace Hart, der Direktor der Clarendon Press, schreibt „On the red
printing in the 1611 Bible". — Endlich behandelt C. A. Malcolm die Biblio-
thek eines schottischen Edelmanns, des zweiten Baronet Blackness, Alexander
Wedderburn, auf Grund des Auktionskatalogs von 1710. — Von den übrigen
Literaturbericlite nnd Anzeigen 269
Artikeln dieser Nummer sei noch erwähnt, dafs Ilessels seine „so-called
Giitenberg Documents" nnn nach einer längeren Pause fortsetzt. Er behandelt
jetzt „Gutenbergs types and books accordiug to Schwenke, Zedier, and others
German bibliographers", wobei er die verschiedenen Stadien, welche die Guteu-
bergfrage infolge der Auffindung bisher unbekannter Drucke im letzten Jahr-
zehnt durchgemacht hat, unterschiedslos durcheinanderwirft. Der Schlufs
steht noch ana.
Literaturberichte und Anzeigen.
Museen und Bibliotheken unter verwaltungstechnischem Gesichtspunkte. Ein
Zyklus von Vorträgen gehalten in der Wiener Vereinigung für staats-
wissenschaftliche Fortbildung von Wilhelm Freih. von W^eckbecker.
(Als Manuskript gedruckt.) (Wien, Druck von Ad. Holzhausen) 1910. VI
u. 99 S.
Wenn auch, wie aus der vorstehenden Titelabschrift hervorgeht, diese
Vorträge nicht im Buchhandel erschienen sind, so verdienen sie doch eine
Besprechung und AVürdignng in dieser allen Erscheinungen und Vorgängen
auf dem Gebiete des Bibliothekswesens gewidmeten Zeitschrift. Schon die
Tatsache an sich, dafs in der seit 2'/.j Jahren nach dem Muster der älteren
Berliner in Wien bestehenden freien Vereinigung für staatswissenschaftliche
Fortbildung ein Zyklus von Vorträgen über das in der Ueberschrift genannte
Thema gehalten worden ist, darf als Zeichen gröfserer Erkenntnis der Be-
deutung von Bibliotheken und Museen für den Verwaltungsbeamten und der
Notwendigkeit einer gröfseren Vertrautheit mit ihrem Wiesen und ihren Auf-
gaben, den Mitteln, deren sie bedürfen, und den Grundsätzen, die bei ihrer
Verwaltung mafsgebend sein müssen, von allen, die ihre Lebensarbeit un-
mittelbar diesen für die Kulturbedürfnisse unserer Zeit so wichtigen, aber für
den Kulturgrad auch so bezeichnenden Instituten widmen, besonders freudig
begrüfst werden, und wenn der Vortragende, wie er einleitend bemerkt, damit
einer Auftorderung der freien Vereinigung entsprochen hat, so ist das ein
neuer Beweis für den Ernst, mit dem die genannte Vereinigung ihre Aufgabe,
der Fortbildung der Beamten auf allen Gebieten der Verwaltung Mittel und
Wege zu bieten, auifalst. Dafür spricht auch die Persönlichkeit des Vor-
tragenden. Freiherr von Weckbecker ist zwar weder Museal- noch Biblio-
theksfachmann im engeren Sinne des Wortes, aber gleichwohl darf gerade er
wegen seiner Stellung als der berufenste bezeichnet werden, zumal es sich
um ein Novum handelte, Vorträge der genannten Art zu halten. Zuerst im
Unterrichtsministerium im Kunstreferat tätig — der rege Eifer, mit dem er
seinem Ressort oblag, fand seinen beredten Ausdruck in einem für den ersten
W'nrf sehr gelungenen seither bedeutend erweiterten und verbesserten „Hand-
buch der Kunstpflege in Oesterreich" — ist Freiherr von Weckbecker seit
mehr als einem Dezennium als Hofrat und Kanzleidirektor des Oberstkämmer-
amtes Sr. Majestät unmittelbar mit der obersten Verwaltung der kaiserlichen
Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen befafst und mit den praktischen
Fragen der Verwaltung von Museen und Bibliotheken durch reiche Erfahrung
aufs innigste vertraut. Frei von allen zünftlerischen und persönlichen Inter-
essen besitzt er die für die objektive Beurteilung so nötige Distanz und in
seiner Stellung über den Dingen mufs sein Urteil um so gröfseres Gewicht
beanspruchen. Die Wahl der Persönlichkeit des Vortragenden kam auch dem
Besuch zu statten. Wenn dieser auch, wie es bei einem Gegenstand wie
dem vorliegenden nicht zu verwundern ist, kein sehr starker war, so wurden
sie doch von 22 Hörern, unter denen höhere Beamte des Unterrichtsministeriums
und anderer Zentralstellen, aber auch mehrere Ingenieure, Private, ein Ge-
werbeinspektor sich befanden, mit grufsem Interesse besucht.
Durch die Verbindung von Museen und Bibliotheken hat sich der Vor-
tragende wohl selbst die Behandlung erschwert; aber er hat ihre Schwierig-
keit durch gute Disposition trefflich zu meistern verstanden. Die Verbindung
270 Literatnrberichte und Anzeigen
ergab sich jedoch nicht nnr durch den persönlichen Umstand , dafs eben die
Verwaltung' von ]\rusecn und Bibliotheken znui Wirkungskreis Baron Weck-
beckors gt'hört, sondern es sprachen dafür auch andere Gründe: einmal
waren ja die A\>rtr:igo für Verwaltungsboamte bestimmt, die es doeh vielfach
sowold mit Äliiseen als auch mit Bibliotlu^keu zu tun liaben, dann aber haben
tatsächlich beide, bei aller V'erschiedenheit im einzelnen, so viel Gemein-
sames, dafs es auch für den Museal- wie für den Bibliotheksfaeiiuiaiin nicht
ohne Interesse ist, in das Nachbargebiet genaueren Einblick zu gewinnen.
Für die Behandlung der beiden verwandten und doch so verschiedenen
Institute, die vor allem das (Gemeinsame haben, dafs sie alle Sammlungen
sind von Schätzen, sei es der Natur, sei es der Kunst, sei es der Wissen-
schaften, ergab sich noch die besondere Schwierigkeit, dafs, während für die
Bibliotlieksverwaltungslehre es an s.ystematischen, trefflichen Werken nicht
fehlt, für die Musealverwaltung der Vortragende sich vielfiich erst selbst den
Weg bahnen und den Versuch machen mufste, mit Benutzung einer reichen
Einzelfragen behandelnden Literatur und seiner eigenen groisen Erfahrung
und Einsicht selbst ein System für die zusammenfassende Behandlung auf-,
zubauen.
Wie der Zyklus in 5 Vorträge, zerfällt die Schrift in 5 Kapitel, deren
Anführung eine Uebersicht über die Anordnung und den Inhalt bieten möge :
1. Vom Inhalte der Museen und Bibliotheken. 2. Von der räumlichen Unter-
bringung der Museen und Bibliotheken. '6. Vom Personale der Verwaltung
von Museen und Bibliotheken. 4. Benutzung der Museums- und Bibliotheks-
sammlungen durch das Publikum. 5. Gegenseitiges Verhältnis der Museen
und Bibliotheken. Jedes Kapitel zerfällt so in zwei (meist ungleiche) Teile,
von denen der erste die Museen, der zweite die Bibliotheken behandelt.
Von einer eingehenderen Darlegung der Unterabteilungen der einzelnen Kapitel
kann wohl hier abgesehen werden, weil sie sich dem Fachmann von selbst
ergibt: es genüge zu bemerken, dais die Gliederung durchaus klar und über-
sichtlich ist und dafs alle irgend in Betracht kommenden Gesichtspunkte be-
rücksichtigt sind. Insbesondere sei auch der leichte Flufs der Darstellung
hervorgehoben.
Schon aus Raumrücksichten, aber auch des gröfseren Interesses wegen
seien hier nur noch einige Bemerkungen den Ausführungen über die Biblio-
theken gewidmet. Mit ernstem Eifer und grofser Umsicht hat der Vor-
tragende die einschlägige Fachliteratur benutzt und seine Ausführungen legen
Zeugnis ab von seiner eindringlichen Beschäftigung mit dem Gegenstande.
Dem Zweck der Vorträge, Verwaltungsbeamte mit der Materie bekannt zu
machen, entsprechend sieht er wohl seine Hauptaufgabe darin, über den Stand
der Dinge zu orientieren und verzeichnet deshalb die verschiedenen ein-
schlägigen Einrichtungen und die Ansichten darüber und über die Fragen der
Verwaltung. Aber er beschränkt sich nicht darauf, sondern nimmt auch selbst
Stellung zu ihnen und fügt gelegentlich dem Für und Wider seine eigene
Ansicht bei. Gerade diese Ausführungen werden den Fachmann besonders
interessieren, weil es auch für ihn lehrreich ist, zu sehen, wie ein über den
Dingen stehender Beurteiler darüber denkt, so über die Systematik der Auf-
stellung, Schausammlungen, Entlehnungen für Ausstellungszwecke, Biblio-
theksgebäude (Beleuchtung, innere Räumlichkeiten, Disposition der Räume,
Bücherrepositorien u. a.). Verwaltungspersonale und seine Aufgaben (Allge-
meine Erfordernisse, fachliche Vorbildung, Bibliothekarprüfung, Weibliches
Personal u. a., Kataloge, Pflichtexemplare, Einband, Verbindung von Lehramt
und Bibliotheksamt), Bibliotheksbenutzung (innerhalb der Bibliothek, Normen
für den Lesesaal, aufserhalb der Bibliothek, Regelung des internationalen
Leihverkehrs, Einlafsgeld, Bibliotheksgebühren, Ausstellungen in Bibliotheken).
Was das gegenseitige Verhältnis der Bibliotheken anlangt, tritt W. — und
das verdient besonders hervorgehoben zu v/erden — für eine fachliche In-
spektion, an der es in Oesterreich völlig fehlt, ein. Er bemerkt darüber:
(S. 98) „Aber auch für die Bibliotheken (wie für die Museen) müfste eine
fachliche Inspektion von gröfstem Nutzen sein und insbesondere wäre eine
Literaturberichte nnd Anzeigen 271
Erweiterung- der Institution des Doublettenaustauschos und bei den Biblio-
theken der Reichshauptstadt und denjenigen Provinzhauptstädten, in welchen
mehrere Bibliotheken bestehen, die engste Fühlung der Anstalten unterein-
ander zur Vermeidung von Dopjjelankiinfen und von Konkurrenz bei An-
käufen, Auktionen u. dgl. dringend zu wünschen. Daher erschiene auch hier
einerseits ein gewisser ZusammenschluCs etwa durch Schaffung eines Biblio-
theksrates, und andererseits eine überwachende Instanz im besprocheneu Sinne
zweifellos als das richtigste Mittel. Auch für das Bibliothekswesen wäre
deshalb die Einrichtung einer Geueralinspektion lebhaft zu begrüfsen. Durch
eine derartige Institution würde endlich auch die einheitliche Art der Kata-
logisierung wesentlich gefördert, die heute noch nach recht verschiedenen
Grundsätzen gehandhabt wird, während z. B. Preufsen schon daran gehen
konnte, einen Generalkatalog aller staatlichen Bibliotheken zu schaffen".
Derselbe grolszügige Geist durchweht die ganze Schrift. Zur Sache sei
folgendes bemerkt: Die gleichen Forderungen und Wünsche wurden und
werden auch von österreichischen Bibliothekaren angeregt. Aber es ist ge-
rade darum besonders erfreulich, dafs W. mit solchem Nachdruck und so
überzeugend dafür eintritt. Dazu kommt noch ein Moment. Wie in vielen
anderen Fragen des Bibliothekswesens, die z. B. in Preufsen leicht gelöst werden
konnten, bedeutet auch hierin für Oesterreich und insbesondere für Wien der
Umstand eine besondere Schwierigkeit, dafs die beiden gröfsten Bibliotheken,
die Hof bibliothek nnd die Universitätsbibliothek , unter vershiedener Ver-
waltung stehen, insbesondere dafs jene Hof- und nicht Staatsinstitut ist. Das
Eintreten Hofrat Baron Weckbeckers in dem oben angegebenen Sinne mufs
auch deshalb freudig begrüfst werden, weil man um so mehr hoffen darf, dafs
für diese und manch andere Fragen die Schwierigkeiten überwunden werden
können. Um so lebhafter ist deshalb zu wünschen, dafs sein gewichtiges
Wort vollste Beachtung finde.
Die Vorträge W.'s können allen Fachgenossen bestens empfohlen werden,
insbesondere können sie für die erste Orientierung den Anfängern gute
Dienste leisten.')
Wien. Frankfurter.
Bibliography of Library Economy. A Classified Index to the Professional
Periodical Literature relating to Library Economy, Printing, Methods of
Publishing, Copyright, Bibliography etc. By H. G. T. Cannons, Borough
Librarian, Finsbnry, London. London: Stanley Russell & Co., 1910.
448 S.
Die Benennung des Buches ist nicht ganz zutreffend: Bibliography ist zu
weit, Library Economy zu eng, und erst der nachfolgende Znsatz zum Sach-
titel gibt dem einen wie dem andern Begriff den richtigen Wert, nur dafs
auch so immer noch unausgesprochen bleibt, dafs es lediglich die anglo-
amerikanischen periodischen Veröffentlichungen von 1876 — 1909 sind, die
hier exzerpiert werden. Auch in dieser Beschränkung eine grofse und mühe-
volle Aufgabe, für deren Inangriffnahme und Lösung wir dem Verfasser sehr
dankbar sein müssen. Für eine ganze Reihe von Fragen, die auch uns inter-
essieren, ist hier die Zeitschriftenliteratur in einer Vollständigkeit zusammen-
gestellt, die man sonst vergeblich suchen würde, und für die Besitzer der
exzerpierten Periodica ist das Werk ebenso unentbehrlich wie es ein Spezial-
index sein würde. Aufser den eigentlichen Bibliothekszeitschriften sind noch
die Verhandlungen der bibliothekarischen und bibliographischen Gesellschaften
und eine Anzahl Bibliotheksberichte und Bulletins berücksichtigt. Da einmal
l) Die auf die Museen sich beziehenden Teile der Vorträge werden in der
,, Zeitschrift für Museumskunde" erscheinen. Herr Baron Weckbecker ist, wie er
die Güte hatte mir mitzuteilen, gern bereit, Interessenten, die sich deshalb an ihn
wenden, die hier besprochene Schrift, soweit der Vorrat reicht, zu über-
lassen.
272 Literaturbericht c und Anzeigen
auf (las Gebiet des Biicbweseus übergegriffen ist, liiitten wohl auch noch
einige bibliopliilo Organe Anrecht gehabt, herangezogen zu werden. T.eidcr
hat der Verfasser es unterlassen in der Vorrede die Grundsätze anzudeuten,
nach denen er exzerpiert hat. Selbstverständlich konnte nicht Jede kleine
Notiz aufgenommen werden, aber warum z. B. die im Library Journal ver-
öffentliehteu und mit kurzem Text begleiteten Ansichten und i'läne einzelner
Bibliotheken gröfstenteils fehlen, ist nicht verständlich.
Die ausgezogenen Artikel sind systematisch unter etwa 1900 Ueberschriften
eingeordnet^ innerhalb jeder Ueberschrift in chronologischer Folge unter Vor-
anstellung der Jahreszahl. Vorausgeschickt ist eine vollständige Uebersicht
über das System nebst einem alphabetischen Schlüssel dazu. lieber das
System selbst wollen wir nicht rechten, ein anderes hätte vermutlich dieselben
Schwierigkeiten geboten, unter denen die gröl'ste ist, dafs das sachliche
Interesse sich häufig mit dem lokalen kreuzt. Der Verfasser hat in diesen
wie in ähnlichen Fällen nach der amerikanischen Methode nicht Si)ezialver-
Aveisungen gesetzt, sondern den Titel an jeder in Betracht kommenden Stelle
aufgenommen, leider nicht konse(iueut. So stehen z. B. zwei Aufsätze von
J.D.Brown, Clerkenwell open Lending Library sowohl unter E 10(1 üpen
Access in Lending Libraries als unter C 21S, 1 Clerkenwell, aber von den
unter F 4 Travelliug Libraries angeführten Titeln mit der Bezeichnung be-
stimmter Staaten und Orte sucht mau die meisten im lokalen Teile vergebens
und mau wird auch im alphabetischen Index nicht auf sie aufmerksam gemacht.
Eine merkwürdige Verdoppelung hat der lokale Teil dadurch erhalten, dafs
bei den Vereinigten Staaten die Orte erst nach Staaten, dann nach dem
Alphabet der Orte und bei England umgekehrt erst nach dem Alphabet der
Orte, dann nochmals nach Grafschaften usw. aufgeführt sind, beide Male mit
den einzelneu Titeln, die sich aber durchaus nicht immer decken, weder in
der Fassang noch in der Vollständigkeit. Dabei verweist der Index nur auf
eine von beiden Stellen und nicht immer auf die vollständigste.
Ungewöhnlich ist, dafs mit der Bibliographie ein Nachweis von Bezugs-
quellen für Bibliotheksbedarf verbunden ist.
Nur um andere zu warnen, nennen wir hier das Buch von Felix
Rodenbach, Guide th^orique et pratique en matiere de bibliographie usw.
(oben S. 187) mit dem Untertitel: Bruges berceau de l'ait typographique.
Der Verfasser ist ein reiner Dilettant, der u. a. die angebliche Erfindung der
Buchdruckerkunst durch Johannes Brito in Brügge wieder aufwärmt, ohne
etw^as Neues beizubringen, und vor allem ohne von der Geschichte der Buch-
druckerkuust und ihrer Literatur eine Ahnung zu haben. Gutenbergs erster
Druck ist ihm das Psalterium von 1457. Wie hoffnungslos in diesem Kopfe
die Dinge verwirrt sind, mag nur die eine Stelle über Joh. Mentelin (S. 29)
zeigen: ce n'est certainement qu'en 1471 que cet imprimeur edita :i Strasbourg
le Gratiani decretum, in folio, sous son vrai nom d"Henricus Eggestein {!).
P. S.
Katalog der Königlichen Ernst AugUst-Fideikommifs-Bibliothek in Gmunden.
Erste Abteilung: Die Druckschriften. (A. T.:) Katalog der Druckschriften
der Königlichen Ernst Augnst-Fideikommifs-Bibliothek in Gmunden. Erster
Band. Gmunden 1911. XX, 820 S. 8».
Die Kgl. Ernst August -Fideikommis- Bibliothek (Besitzer: der Herzog
von Cumberland) ist aus der Königlichen Privatbibliothek König Ernst
Augusts entstanden, war von 1868 bis 1892 von Preufsen sequestiert und
wurde dann mit dem inzwischen in Gmunden gesammelten Bücherbe-
stande vereiuigt. Von 1896 bis 1899 wurde ein durch einen gedeckten
Gang mit dem Schlosse verbundenes Gebäude errichtet, das in seinem ersten,
mit eisernen Lipman-Reposituren ausgestatteten Stockwerke die Biblio-
thek aufnahm. Von der Uebersiedlung nach Gmunden au führt die Bibliothek
den obigen Namen. Ihre Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken ist auch
Umschau und neue Nachrichten 273
aufserbalb des Hofes stehenden Kreisen gestattet. Der vorliegende Katalog
ist ein systematischer und als Muster ist — mit einigen Abweichungen — der
systematische Katalog der Universitätsbibliothek zu Halle gewählt worden,
den der Gmundeuer Bibliothekar, Bibliotheksrat Heinrich Bück au Ort und
Stelle genau kennen lernte. Die dem Katalog zugrunde liegenden Titel-
aufnahmen w'urden im wesentlichen nach den preufsischeu Instruktionen von
I89i> angefertigt, die Aenderungen von 190S aber, soweit als möglich, be-
rücksichtigt. Der vorliegende erste Band enthält die Werke aus den Ab-
teilungen Bücherkunde und allgemeine Schriften, allgemeine Sprachwissenschaft
und orientalische Sprachen, klassische Philologie und neuere Philologie. Aufser
den in Gmuudeu befindlichen Werken sind auch in der Wiener Bücherei des
Herzogs von Cumberland stehende aufgenommen und durch ein Sternchen
kenntlich gemacht worden. Drei weitere Bände werden die übrigen Ab-
teilungen enthalten, ein fUnfter ausführliche Register. W^eiterhin wird auch
die Veröffentlichung der Verzeichnisse der Handschriften und der Kupfer-
stiche beabsichtigt.
Umschau und neue Nachrichten.
Mehrere grofse Auktionen waren der bedeutendste Vorgang im Gebiete
der Bücherwelt Ende April und Anfang Mai d. J. : am 24. April und den
folgenden Tagen in New York die Versteigerung des ersten Viertels der
Bibliothek Robert Hoe, ausgezeichnet durch eine Reihe der wertvollsten
Miniaturhandschriften, eine nicht grofse aber ausgewählte Zahl Inkunabeln,
ganz aufserordentliche Seltenheiten alter und neuer englischer und fran-
zösischer Literatur, ein Teil davon in Einbänden von historischer Bedeutung
oder von berühmten neueren Meistern. Die Auktion, die amerikanische und
europäische Liebhaber und Antiquare in grofser Zahl angezogen hatte, ge-
staltete sich zu einem Ereignis durch die kolossalen Preise, welche gezahlt
wurden, teils unter dem Einüiifs unmittelbarer Aufträge der amerikanischen
Milliardäre, teils infolge der Spekulation, die sich des Büchermarktes im Hin-
blick auf so kaufkräftige Bücherliebhaber bemächtigt hat. Dafs unter diesen
Umständen das schöne Pergamentexemplar der 42 zeiligen Bibel mit 50 000 $
bezahlt wurde (Käufer Henry E. Huntington) ist sehr begreiflich, Preise wie
der von 43S00 5 für einen Caxton (Thomas Malory, Le morte d' Arthur 14S5,
allerdings das einzige vollständige Exemplar; Käufer Pierpont Morgan) sind
aber nur vom Sportstandpunkt aus verständlich. Obgleich die europäischen
Antiquare wohl nicht allzuviel von der Versteigerung heimgebracht haben
werden, ist doch zu fürchten, dafs die Rekordstimmung in ihren Katalogen
bald Ausdruck finden wird. — Derselbe Einflufs, der in New York preis-
treibend wirkte, hat sich leider schon auf der grofsen Stammbücher- und
Autographenauktion geltend gemacht, die bei C. G. Börner in Leipzig
vom 2.— 6. Mai stattfand. Bekannt ist, dafs das Hauptstück, der Brief Luthers
an Kaiser Karl V. nach dem Wormser Reichstage, im Auftrage von Pierpont
Morgan für l(t2 000M ersteigert wurde. Man erzählt sich freilich, dafs der
Gegenbieter nur deshalb so hoch ging, weil er hoffte, den Brief an denselben
Pierpont Morgan weiter verkaufen zu können! Und so mag auch bei andern
exorbitanten Preisen, die dort gezahlt wurden, die Spekulation ihr gutes Teil
gehabt haben. Für die Bibliotheken ist diese Lage der Dinge unter allen Um-
ständen sehr unerwünscht. — Einen etwas anderen Charakter hatte die 10. Ver-
steigerung von Pili llipps- Handschriften, die gleichzeitig mit der Hoe-
Auktion bei Sotheby in London stattfand. Für Deutschland hatte sie ein beson-
deres Interesse, weil sie nicht nur, wie die vorige, viele Stücke deutscher Her-
kunft enthielt, sondern auch nicht weniger als 50 in deutscher Sprache, ein Teil
der 96 von Priebsch (Deutsche Handschriften in England, 1890) beschriebenen.
Erfreulicherweise traten diesmal neben der Königlichen Bibliothek, die früher
fast allein Käuferin war, noch mehrere andere deutsche Bibliotheken als
274 Umschau und neue Nachrichten
Interossentoii auf: Miinclien, Strafsburg, Bonn (mit Hilfe der v. Rathschen
Stiftung) und <ias Staatsarchiv in Düsseldorf (durch seinen Gönner Rentner
Vielhaber). (ilUeklichcrweise gelang es im letzten Augenblick noch ihre
Wünsche auszugleichen (in künftigen Fällen wird eine zeitige ^'erst;indigung
erwünscht sein), auch traten ihnen gegenüber die anwesenden deutschen
Antiquare in höchst dankenswerter Weise zurück, dagegen erwuchs ihnen in
dem von Trof. l'riebsch geleiteten germanistischen Seminar der Universität
London eine selir gefährliche Konkurrenz, wodurch die Preise tür deutsche
llandsciiriften leider stark in die Höhe getrieben wurden. Die Königliche
Bibliothek erwarb im ganzen 4;{ Handschriften, darunter 20 deutsche.
Bonn. Die Universitätsbibliothek hatte im Jahre 1910 aus der neuen
Leihgebühr eine Einnahme von 19()(iOM, dazu die neu eingesetzten 8000 M
für besondere Berücksichtigung der Produktion der romanischen Länder und
der Niederlande. Für Anschaffung und Einband standen im ganzen (io 020 M
zur Verfügung gegen 32 7:50 im Vorjahre. Ein sehr erheblicher Teil der
neuen Mittel mufste aber zur Anschaltung der wichtigsten fehlenden älteren
Werke verwendet w^erden, so dafs die Anschaffungen ans der neuen Literatur
noch immer weit hinter dem Wünschenswerten znrückblieben. Ueber die
bedeutende von Rathsche Stiftung haben wir früher berichtet (Jg. 27. 1910,
S. 4111). Die Fragen des Neubaues und der Neukatalogisierung sind noch zu
keiner Entscheidung gelangt, doch hofft die Verwaltung auf eine günstige
Lösung der Baufrage, weil der vorgesetzte Minister bei einem Besuche im
Oktober v. J. die vorhandenen Milsstäude als solche anerkannte. Die Zahl
der nichtstndentischen Benutzer ist von 1218 auf 9()3 gesunken, ohne Zweifel
im Zusammenhang mit der Einführung der Leihgebühr; trotzdem ist die Ge-
samtzahl der Bestellungen auf 117 179 gestiegen (im Vorjahre 108080, vor
zehn Jahren 28 000). Als Folge der vermehrten Anschaffungen und der Aus-
füllung besonders empfindlicher Lücken ist es zu betrachten, dafs der Prozent-
satz der mit „nicht vorhanden" beschiedenen Bestellungen gegen das Vorjahr
von 14 auf 12,9 gefallen ist.
Dresden. Die Bibliothek der Gehe-Stiftung hatte i. J. 1910 von ins-
gesamt 10 412 M tür Bücherkauf 5902 M für Zeitschriften, GÜ3 M für Fort-
setzungen auszugeben, 67 M wurden für Antiquaria verwendet, so dafs nur
3779 M für neue Einzelwerke übrig blieben. Der Anteil der Hilfswissen-
schaften an den Erwerbungen, der 1906 noch ein Sechstel betrug, ist auf
ein Neuntel gesunken; von den drei Hauptfächern der Bibliothek waren
Rechts- und Staatswissenschaften mit 35,11"/,,, Verwaltung mit 16,58-'/,, und
Volkswirtschaft mit 37,09 'V-, beteiligt. Die Benutzung der Bibliothek ist
wieder gewachsen. Der Personenverkehr, der infolge der Beschränkung der
jugendlichen Elemente von 1900 bis 19(18 ständig gefallen war — 1900/01:
24504, 1908: 16127 Benutzer — war 1909 auf 16 764 und ist 1910 auf 17 697
gestiegen.
Frankfurt a. M. Die städtische Beihilfe für die Senckenbergische
Bibliothek ist mit Wirkung vom 1. April 1911 ab von 10000 M. auf
15000 M. erhöht worden.
Hamburg. Die öffentliche Bücherhalle hat die Jahresberichte für 1908
bis 1910 erst jetzt und vereinigt herausgegeben, weil sie im Januar 1910 zur
Feier des zehnjährigen Bestehens eine ausführliche Denkschrift veröffentlicht
hatte. Der Bücherbestand der vier Bücherhallen betrug Ende 1910 94 660
Bände. Ausgeliehen wurden 1910 16^7 731 Bände, davon 316 999 aus der
belehrenden, 1370 732 Bände aus der schönen Literatur. Die Abnutzung
war z. T. recht stark: in der Bücherhalle am Pferdemarkt mufsten in
einem Monate 600 Bände als zerlesen ersetzt werden.
Umschau und neue Nachrichten 275
Königsberg:;. Bei der Einführung der Leihgebühr war der für die
Uuiversitätsbibliuthek zu erwartende Betrag auf JsiioO M. geschätzt worden.
Wirklich vereinnahmt wurden 8730 M., wozu mit beitrug, dafs 72 Dozenten
sich freiwillig zur Zahlung der Leihgebühr bereit erklärten. Da aul'serdem
der Etat um 70U0 M. erhöht wurde, konnte die Verwaltung für den Ankauf
von Büchern 3S6()0 M. verwenden (im Vorjahre 25 315 M.), davon wurden
ausgegeben für Fortsetzungen und Zeitschriften 24 262 (lll(i9: 20S79), für
Novitäten und Anti(|uaria 14 308 (1009: 4433 M.). Nach dem Urteile der Ver-
waltung wird es mit den vermehrten Mitteln möglich sein, die wichtigsten
Neuerscheinungen des In- und Auslandes anzukaufen, soweit es sich um
selbständige Schriften handelt. Um auch die wünschenswerte laufende Zeit-
schriftenliteratur erwerben zu können, würde eine weitere Erhöhung der
Jlittel um jährlich 5000 M. nötig sein, die Ausfüllung der Lücken würde aber
aufserordentliche Bewilligungen verlangen. Die Zahl der Entleiher fiel unter
der Wirkung der Leihgebühr von 1741 auf 1593. Die Zahl der Bestellscheine
dagegen stieg (durch stärkere Benutzung seitens der Studierenden) von 53 549
auf 58 184, während die Zahl der mit „nicht vorhanden" beschiedenen Be-
stellungen von 2it,9";„ auf 21,02" „ stieg. Die Handschriftensammlung erhielt
eine ansehnliche Bereicherung durch des Kunsthistorikers Ernst August Hagens
Enkelin Frieda Hagen, die den Nachlafs ihres Grofsvaters mit 79 Bänden der
Bibliothek schenkte. Der wertvollere Teil des Nachlasses war freilich im
Besitze der Berliner Nationalgalerie. Auch diese überwies der Bibliothek
auf deren Antrag ihre Hagenscheu Kollektaneen (125 Bde) und Konvolute
(77), so dafs der gröfste Teil des handschriftlichen Nachlasses von Hagen
nun in seiner Heimat vereint ist. P2s fehlen noch eine Reihe von Bänden
der Kollektaneen, die die Bibliothek aber zu erlangen hofft. Um das wert-
volle Material nutzbar zu machen, wurden die sechs indexbände der Kollektaneen
im Lesesaale am Platze des Beamten aufgestellt.
Leipzig. Die Sammlungen des Deutschen Buchgewerbemuseums
in Leipzig haben dank der Upferwilligkeit einiger Mitglieder des Deutschen
Buchgewerbevereins eine sehr wesentliche Bereicherung erfahren durch den
Ankauf der wertvollen etwa 400 Bände umfassenden Sammlung alter Buch-
einbände, die der Karlsbader Sammler Dr. Becher zusammengebracht hat.
Diese Erwerbung ist um so wertvoller als das Museum nur ganz wenig Bei-
spiele von Werken alter Buchbindekunst besafs. — Aufserdem ging in den
Besitz des Deutschen Buchgewerbemuseums durch Schenkung die beinahe
200 000 Stück enthaltende Ansichtspostkartensammlung des verstorbenen
Autcjgraphensammlers Dr. Geibel über, deren Wert für künftige Generationen
vor allem deswegen sehr grois sein wird, weil kein öffentliches Institut in
Deutschland eine Sammlung aus diesem Gebiet angelegt hat. — Der Streit
über Fraktur und Antiqua hat das Museum veranlafst, eine Ausstellung „Die
Entstehung der Fraktur" (Proben deutscher Schrift aus dem 15. und
10. Jahrhundert) zu veranstalten, die bis Mitte Juni geöffnet ist.
England. Zum 300jährigen Jubiläum der „autorisierten" Bibel-
übersetzung haben die beiden englischen Bibliotheken, die wohl die gröfsten
Schätze an handschriftlichen und gedruckten Bibeln besitzen, das British
Museum und die John Rylands Library in Manchester, Ausstellungen
veranstaltet und Kataloge darüber veröffentlicht, die zur Orientierung über die
Geschichte der englischen Bibel bleibenden Wert haben Averden. Die eine
wie die andere Ausstellung behandelt auch die Vorgeschichte ihres Gegen-
standes, die handschriftliche Ueberlieferung überhaupt und die ältesten Ueber-
setzungen in die Nationalsprachen des Kontinents. Natürlich haben sich hier,
besonders bei den Handschriften , die beiden Bibliotheken nach ihren Be-
ständen gerichtet: das British Museum hat Stücke aufzuweisen, wie den Codex
Alexandrinus und die Lindisfarner Evangelien. Bei den Drucken gehen die
beiden Ausstellungen zwar auch ihre eigenen Wege, treffen aber in den aus-
27G Umschau und neue Nachrichten
gestellten Aus^jaben selbstvcrständlicli häufig zusammen. Die des lir. M. ist
im glänzen die rcicliere, auch dadurch, dal's sie zwei Stücke im Orijijinal ent-
hält, die in Manchester in Faksimile vorliegen: die in Köln gedruckten Bogen
von Tj'ndales erstem unvollendet gebliebenen Neuen Testament (152(») und
sein erstes vollständiges Neues Testament (Worms 1525 — 'i(>), letzteres als
liCihgabe des l^aptist College von Bristol. Beide Kataloge sind mit Ab-
bildungen versehen, besonders reich der von Manchester.
Frankreich. Die Commission supörieure des bibliotheques hielt am
24. Dezember v. J. im Gebäude des Unterrichtsministeriums ihre Jahresver-
sammlung ab. Von der Regierung lagen zwei Verordnungsentwürfe vor be-
treffend Ausbildung und Aufrücken einmal der vereinigten Beamtenschaft der
Arsenal-, Mazarine- und Sainte-(ieneviöve-Bibliothekeu, ferner der der Uni-
versitätsbibliotheken. Die Commission beriet diese Entwürfe, änderte sie in
Einzelheiten ab und nahm sie dann an. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dafs
sie noch weitere Aenderungen erfahren werden, ehe der Minister sie erlassen
wird. In derselben Sitzung teilte die Regierung die Entscheidungen des
ständigen Ausschusses für das Bibliothekswesen auf die Anträge mit, die
während des Jahres von Mitgliedern der Kommission gestellt waren. Wir
gehen nur auf die wichtigsten ein: Angesichts der ungünstigen Finanzlage
der französischen Bibliotheken war beantragt worden, den vier grofsen Pariser
Bibliotheken und den bibliotheques municipales classees (diesen nur auf An-
trag der betr. Städte) die Eigenschaft einer juristischen Persönlichkeit zu
verleihen. Die Antragsteller meinten, dadurch die (rcschenkfreudigkeit Privater
stärker anreizen zu können, der Autrag wurde aber abgelehnt. Ein Antrag,
die städtischen Bibliotheken mehr als bisher unter die Aufsicht des Staates
zu stellen, wurde in seinem (jirnndgedanken gebilligt, die von den Antrag-
stellern als Voraussetzung geforderte staatliche Geldbeisteuer für die biblio-
theques classees aber abgelehnt. Ein fernerer Antrag, dafs die Direktoren der
Universitätsbibliotheken in den „Couseils" der Universitäten Sitz und in allen
Fällen, die das Bibliothekswesen berührten, beratende Stimme haben sollten,
wurde dahin abgeändert „que lebibliothecaire devrait etre appele au Conseil de
l'Universite avec voix consultative dans toutes les questions interessant
directement la Bibliotheque". Von den Universitätsbibliotheken war ein
Antrag ausgegangen, der drei sehr verschiedene Materien vereinigte, die
amtlichen französischen Drucksachen, den Tauschverkehr mit den ausländischen
Universitäten und die Portofreiheit für Büchersendungen im Verkehr der
französischen Universitätsbibliotheken unter einander. Die letzte Forderung
wurde abgelehnt „comme n'etant pas de la competence de la Commission".
Dagegen wurde dem Antrage stattgegeben — en principe seulement — dafs
im Unterrichtsministerium ein Katalog der staatlichen Drucksachen angefertigt
werde und daraus die Universitätsbibliotheken und die grofsen Stadtbiblio-
theken sich das für sie Brauchbare erbitten dürften. Hinsichtlich des Tansch-
verkehrs mit den ausländischen Universitäten hatten die Antragsteller aus-
geführt, dafs für die Universitäten, die nicht alle Fakultäten enthielten, der
Empfang aller ausländischen Dissertationen nur eine Last sei. Die betr. Bi-
bliotheken könnten diese Zugänge nicht katalogisieren, vielfach nicht einmal
auspacken. Es war beantragt worden, dafs diese Universitäten nur noch
Dissertationen aus den bei ihnen vertretenen Fakultäten erhalten sollten. Der
Antrag wurde abgelehnt, freilich mit dem Zusätze, dafs ausländische Disser-
tationen nur dann zu inventarisieren und zu katalogisieren seien , wenn die
betr. Fakultät an der Universität vorhanden sei.
Rufsland. Von dem seit mehreren Jahren vergriffenen Handbuch
der Bibliotheksknnde von L. B. Chavkina (Frau Haffkin-Hamburger),
das 1904 erschien, liegt jetzt die zweite Auflage vor (Biblioteki, ich organizacija
i technika. Rukovodstvo po bibliotekovedeuiju. Petersburg, A. Suvorin 1911.
Vin, 404 S. Preis 3 Rbl.). Die neue umgearbeitete und stark vermehrte
Umschau und neue Nachrichten 277
Auflage des nützlichen Werkes, dem 51 Abbildungen und 40 Tabellen bei-
gegeben sind, enthält mehrere neue Abschnitte, darunter ein Verzeichnis von
450 in russischen Zeitschriften erschienenen Aufsätzen über das Bibliotheks-
wesen und statistische Daten über die öffentlichen Bibliotheken in Eufsland.
W. Chr.
Nordamerika. Das Feuer, das in der Nacht vom 28. zum 29. März im
Kapitol in Albany ausbrach und das mit dem Millionengebäude auch die
Bibliothek des Staates New York so gut wie vollständig zerstörte, be-
deutet eine der gröfsten Bibliothekskatastrophen der Neuzeit. Entstanden
wahrscheinlich durch grobe Fahrlässigkeit in einem andern Teile des Ge-
bäudes war das Feuer, als es die Bibliothek erreichte, bereits so mächtig,
dafs die hier vorhaudenen Mal'sregeln gegen Feuersgefahr gänzlich wirkungs-
los blieben. Bereits seit 1897 hatte der Staatsbibliothekar in seinen Berichten
auf die gefährliche Lage der Bibliothek hingewiesen, aber vergeblich. Be-
sonders empfindlich ist der Verlust der groFsen handschriftlichen Sammlungen
zur Geschichte des Staates New York und der Union. Von 300 000 Manu-
skripten ist der Zahl nach nur etwa ein Zehntel gerettet, von dem Wert-
vollsten etwa ein Drittel. Etwa 50 Manuskripte von besonderem Wert
(Handschriften Washingtons, der erste Entwurf der Unabhängigkeitserklärung
usw.) waren feuersicher untergebracht und sind erhalten. An Drucken besafs
die Bibliothek 450 000 Bände und 300 000 kleine Schriften. Davon sind nur
etwa 10 000 gerettet, aul'serdem sind die Dublettenbestände erhalten, aus
denen vielleicht 50 — 60 000 Bände brauchbar sein werden. Verloren ist aufser
dem Bibliothekskatalog von nahezu einer Million Zettel der allgemeine biblio-
graphische Zettelapparat, in dem die Kataloge der Kongrelsbibliothek, d^r John
Crerar Library, des British Museum usw. verarbeitet waren. Vernichtet ist Endlich
auch das ganze Material der Bibliotheksschule: aufser einer Spezialbibliothek
von 10 000 Bänden die grofse Sammlung von Bibliotheksansichten, Plänen,
Berichten usw. Zur Wiederherstellung der Staatsbibliothek ist durch Gesetz
sofort die Summe von 1 250 000 $ ausgeworfen worden und 250 000 $ zur
schleunigen Fertigstellung und Ausstattung des State Education Building, in
dem die neue Bibliothek untergebracht werden soll. Die Bibliotheksschule
hat ihre Arbeiten ohne Verzug wieder aufgenommen, indem sie die für später
in Aussicht genommenen Bibliotheksbesuche sofort vornahm und dann in pro-
visorischen Räumen ihre Tätigkeit fortsetzte. Die verlorenen Materialien
sind zum Teil ersetzt worden, indem frühere Schüler opferwillig ihre Auf-
zeichnungen uüd Sammlungen hergaben. — Das Maiheft des Library Journal,
dem wir diese Nachrichten entnehmen, enthält zugleich Pläne, Ansichten nnd
Beschreibung des soeben (23. Mai) in Gebrauch genommenen grofsartigen Neu-
baues der New York Public Library, auf den wir später zurückkommen werden.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
The Bookman. Vol. 40. 19U. London: Hodder a. Stoughton 1911. 4" (2«).
Jg. (12Nrn) 8 Sh.
Magyar Könyvszemle. Revue bibliographique hongroise. Publ. par la
Bibliotheque Szech6nyi du Musee National Hongrois. Directeur: Fran^ois
KoUänyi. (Text magyarisch). N. S. Köt. 19. 1911. Livr. 1. Janv./Mars.
Budapest: Museum 1911. Jg. (4 Hefte) tt Kr., Deutschi. 5 M.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit ♦ bezeichnet.
XXVIII, 6, 20
278 Neue Bilcber und Aufsätee zum Bibliotheks- und Buchwesen
Bibliothekswesen im allgemeinen.
AI da SV, Antoine. Le congrcs international des archives et des bibliotheques
a ikuxellcs. (P. 2.) Magyar Küuyvszenile N. S. 19. 1911. S. 14—40.
Bibliotoche alle (|uali dove cssere luandata la terza copia dogli stampati e
(lello pubblicazioni. Legge 23 febbraio 1911, n. ISS. Milauo: Soc. editr.
liliraria 1911. = Collezioue legislativa rortalbglio Nr 1348.
Les Bibliothi-ques speciales. Miuistcre de la Marine. (Traitenient. Ue-
crutement. Attribntious.) Bulletin de l'association des bibliothecaires
frau(;ais 5. 1911. S. 13.
*Bjf>riibo, Axel Anthou. Katalog ovcr erhvervelser af nyere ndenlandsk
litteratur ved statens otVentlige biblioteker 1910. Udgivet af det Kongeligo
Bibliothek. Kobenbavu 1911 : Graebe. 448 S. 1 Kr.
Boelicke, Walter. Kinderlesehalleu. Monatshefte der Comenius-Gesellschaft
N. F. 3. 1911. S. 37—41.
Bott, J. Des ressources ([ue peut se creer une bibliotheque. Bulletin de
Tassociation des bibliothecaires francais 5. 1911. S. 11—12.
Bulletin de TAssociation des Bibliothecaires Francais. Ann. 5. 1911. Nr 1.
Janvier-Fevrier. Paris: H. Le Soudier 1911. Jg. (6 Nrn) für Mitglieder
5 Fr., Abonnement (; Fr., Ausland 7 Fr.
Burnite, Caroline. The Standart of selection of children's books. Libr.
Journal 3ti. 1911. S. Kil — IBH.
Casanova, E. II primo congresso internazionale degli archivisti e dei bi-
bliotecari in Bruxelles. Biagi, Guido. Un po' di comniento alla relazione
Casanova. Rivista d. biblioteche e d. archivi 21. 1910. S. 137—144. 144
— 146.
Clarke, Archibald L. John Leland and King Henry VIII. Library 3. Ser. 2.
1911. S. 132—149.
Comniission superietire des bibliotheques. (Rennion annnelle, 24 decembre
1910.) Btilletin de l'association des bibliothecaires francais 5. 1911.
S. 5—10.
Darch, John. Library lighting. The Librarian 1 . 1910/11. Nr 7. 8. m. G Abb.
R. Decreto n. 184 che stabilisce le biblioteche alle quali deve essere in-
viata la terza copia degli stampati e delle pubblicazioni di cui all' art. 2
della legge 7 luglio 1910, n. 432 . . . Boliettino ufficiale del ministero
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des 51 miniatures des manuscrits loTGT et 11051 par J. Van den Ghen.
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Pagine scelte dl due codici appartenuti alla badia di S. Maria di Ck)up--
Angus in Scozia, con una breve descrizione di H. M. Bannister ... Ci-
trlbuto alla storia della scrittura insulare. Roma: Danesi 1910. 13 .
5 Taf. 4". 5 L. = Codices e Vaticanis selecti phototypice eipre;.
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Preisliste der Zeitungen und anderer periodischer Blätter . . . die bei den
schweizerischen rechuunf;:spfiichti{;jen Poststellen abonniert werden können.
Gültig vom 1. Januar liHl an. (Hrsg. durch die) Schweizerische Post-
verwaltung. — Indicateur du prix des journaux . . . Prontuario dei
prezzi dei giornali. (T. 1.) Blätter der Schweiz. (T. 2.) Blätter des Aus-
landes. (Bern: Rösch u. Schatzmann 1910). IV, SO; II, 2lß S. 1,30 Fr.
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Deutschland. Christian Glob. Kayser's vollständiges Bücher-Lexikon. Ein
Verzeichnis der seit dem Jahre 1750 im deutschen Buchhandel erschienenen
Bücher und Landkarten. Ganze Reihe Bd 35 nnd 36. 1907—1910. Mit
Nachtr. u. Bericht, zu den früheren Bänden. Bearb. von Heinr. Conrad.
(In 16 Lief.) Lief. 1/2. Leipzig: Tauchnitz 1911. Bd 35. S. 1—400. Je 8 M.
— Hinrichs" Halbjahrs -Katalog der im deutschen Buchhandel erschienenen
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und Wissenschaften, Voranzeigen von Neuigkeiten, Verlags- und Preis-
änderungen. 225. Fortsetzung. 1910. Halbjahr 2. Leipzig: J. C. Hinrichs
1911. 560, 195 S. 10 M.
— Jahres -V^erzeichnis der an den Deutschen Universifäten erschienenen
Schriften. XXV, 15. August 1909 bis U.August 1910. Berlin: Behrend
1911. V, 878 S. Einseitig und zweiseitig bedruckt je 15 M., Zettelaus-
gabe (Subskription für sämtliche Zettel oder Subskr. nach Fakultäten)
1 Pf für den Zettel.
— Keiter's katholischer Literatur-Kalender. Hrsg. von Karl Menne. Jg. 11.
Essen-Ruhr: Fredebeul u. Koenen 1911. XXIV, 604 S , 5 Bilder. Geb. 5 M.
Belgien. Bibliographie nationale. Dictionnaire des ecrivains beiges et
catalogue de leurs publications. 1830 — 1880. T. 4. Livr. 7. Suppl.: H— Z.
Bruxelles: M. Weissenbruch 1910. S. 561— 615. 2 Fr.
— Bibliotheca belgica. Bibliographie generale des Pays-Bas, publ. par
Ferdinand van der Haeghen et R. Van den Berghe avec la collaboration
de Victor van der Haeghen et Alph. Roersch. Livr. 1S5 et 186. Gand:
C. Vyt 1911. Je 2 Fr.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheka- und Buchwesen 285
Belgien. Revue bibliographique beige. Bnlletiu littoraire et bibliographique,
redige par une reuuiou d'ecrivains beiges, accomp. d'un bnlletin biblio-
graphique international. Secretaire de la redaction: Matirice de Meus.
Jlensuel. Ann. 23. 1911. Brnxelles: Soci6te beige de librairie 1911.
Jg. 3 Fr., Ausland 4,50 Fr.
Czechisch. Tobolka, Zdenek V. Oeskä Bibliografie. Svazek 7. Za rok
19Ub. Prag: Selbstverlag 1911. 249 S. 10 K.
Dänemark. Ehreucron- Müller, H. Dansk Bogfortegneise for aarene 1901
— lUOS. Kobenhavn: Gad 1910/11. 502 S. 39,50 Kr.
England. The English Catalogue of Books. Giviug in one aiphabet, under
author and title , the size , price , month of publication , and publisher of
books issued in the United Kingdom . . . 74th year for 1910. London:
Publishers' Circular, Sampson Low 1911. 327 S. 6 Sh.
Frankreich. Catalogue general de la librairie frangaise ... D. Jordell.
T. 20. Table des matieres des T. 18 et 19, 1900—1905. Fase. 3. Mor-
bihan-Zyriane. Paris: D. Jordell 1910. S. 4SI— 799.
Niederlande. Brinkman's Catalogus der boeken, plaat- en kaartwerken, die
sedert 1901 tot en met 19^0 in Nederland zijn uitgegeven en herdrukt,
benevens aanvuUingen van voorafgaande jaren; in alphabetische volgorde
gerangschikt, met vermelding van den uitgever of eigenaar . . . door R.
van der Meulen. Afl. 1/2. (Vel 1—20). Leiden: A. W. Sijthoff 1911.
Per vel 0,27 Fl.
Polnisch. Przewodnik bibliograficzny. Miesiecznik dla wydawcöw, ksifgarzy,
antykwarzy, jako tez dla czytajacych i kupujacych ksiazki. Rok 34. 1911.
Nr 1. Krakau: G. Gebethner 1911. Jg. (12 Nrn) 4 M.'
Schweden. Arskatalog für svenska bokhandeln. Utg. af Svenska bokför-
lUggareföreningen genom Yilhelm Gödel. Arg. 39. (1910.) Stockholm:
Bokförläggarefören. 1911. 134 S. 1,35 Kr.
Spanien. Genoves y Olmos, Eduardo. Catalech descriptiu de les obres
impreses en llengua valenciana desde 1474 fins 170U. Prec. d'una carta-
prölech de Manuel Berenguer y Molera. Valencia 1911: Pau. XI, 290 S.
28 M.
Ungarn. Bibliotheque hongroise. Contributions au L vol. de Tancienne
bibliotheque hongroise de Ch. Szabö. (Par Etienne Harsänyi, Ignace
Horväth , Louis Kemeny, Desire Rexa et Elemer Rössler.) Magyar
Könyvszemle N. S. 19. 1911. S. 53— 61.
Fachbibliographie.
Geschichte. Bibliographie der Schweizerischen Landeskunde . . . Fase. V
10 f. Anderegg, Ernst u. Hans. Armenwesen u. Wohltiitigkeit. Abgeschl.
auf Ende 190(i. H. 2. 1911. X, 387—924 S. 4 Fr. Bern: K. J. Wyss 1911.
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Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 287
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Societe des Bibliophiles et Iconophiles de Belgique. Annnairc de 1910.
Bruxelles: Secretariat. 105 S. Jahresbeitrag 50 Fr.
Exlibris, Buchkunst und angewandte Graphik. Hrsg. von W. von znr
Westen, i. A. des Vereins lür Exlibriskunst und Gebrauchsgraphik unter
red. Mitwirkung des verantwortl. Schriftleiters E. von Brauchitsch. Jg. 21.
Nebst: Mitteilungen des Vereins für Exlibriskunst und Gebrauchsgraphik
E. V. zu Berlin, Jg. 5. 1911. Magdeburg: Heinrichshofen 1911. Jg.
(4 Hefte) 20 M.
Svensk Exlibris-Tidskrift. (Meddelanden for exlibrissamlare och bok-
vänner utg. af Arthur Sjögren ) Arg. 1. Nr 1. (Mehr nicht erschienen.)
(Stockholm 1911: Lagerstrüm.) 24 S. 4".
Fleury, Paul. La Bibliotheque d'un eure de Marans au XVII° siecle. La
Rochelle 1911: N. Texien 132 S. (Commission des arts et monuments
historiques de la Charente-Inf. et Societe de Saintes.)
Oesterreichische Exlibris -Gesellschaft. Jahrbuch S. Weihnachten 1910.
Wien: Gesellschaft 1910. S5 S., m. 47 Abb. i. T. u. 12 Taf. 4". 10 K,
Ilildebrandt, A. Stammbücher- Sammlung Friedrich Warnecke. Leipzig
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Iloe. Die Versteigerung der Sammlung Robert Hoe in New York. (Von
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Lemperly, Paul. Book-plates and other engravlugs by Edwin Davis
French. With a foreword by C. Dexter Allen. Cleveland 0.: Rowfant
Club 1911. 45 S. 1.50 S.
Antiquariatskataloge.
Baer&Co. Frankfurt a. M. Nr 584: Bibliotheca Romanica Teil IL — Nr 589:
Nationalökonomie Teil IIL — Nr 592: English language and literature.
Björck & Börjesson, Stockholm. Nr 88: Bibliografi. Litteraturhistoria. —
Nr 89: Teologi.
Breslau er Berlin. Anzeiger III: Deutsche Literatur. Americana. Deutsche
Sprache. Martin Luther etc.
Breyer Agram. Nr 20: Slavica.
Buchholz München. Nr 51: Orientalia.
Carlebach Heidelberg. Nr 321 : Grofsherzogtum Baden. — Nr. 322: Chur-
pfalz u. bayerische Rheinpfalz.
Damm & Sons Kristiania. Nr 5 1 : Skjonliteratur. Teologi. Blandet literatur.
Graupe Berlin. Nr 57: Das politische Lied.
Halle München. Nr 83: Zur Geschichte d. exakten Wissenschaften.
Harrassowitz Leipzig. Nr 342: Niederländische, englische u. nordische
Linguistik u. Literatur.
Hess Antiquariat, München. Nr 24: Livres illustres du XVIII siecle.
Hugendubel München. Nr 54: Naturwissenschaften.
Jaeckel Potsdam. Nr 42: Geschichte u. Länderbeschreibung.
Junk Berlin. Nr 39: Plantarum pathologia,
Kampffmeyer Berlin. Nr 469: Klassische, germanische n. romanische Philo-
logie.
Lange Florenz. Nr 20: Books relating to America.
Lentner'sche Hofbuchh. München. Nr 7: Die Haupt- und Residenzstadt
München.
Levi Stuttgart. Nr 190: Geschichte. — Nr 191: Deutsche, französische u.
engl. Literatur.
Liebisch Leipzig. Nr 194: Neutestamentliche Theologie, Exegese u. Philo-
logie.
List & Francke Leipzig. Nr 427: Geographie u. Hilfswissenschaften. —
Nr 428: Allgem. u. Deutsche Geschichte.
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Dr. T.iineburfra Sort. München. Nr 00: Gartenbau. Obstbau. Weinbau.
Mayer Stutt>;art. Nr .{3: Werke aus verschiedeneu Wissenschaften.
Mayer & Miiilor lierlin: Nr 257: Chemie.
Fr. Meyers 15h. Leipzig. Nr lOM: Wertherliteratur. — Nr 101: Deutsche
Spraclift u. Altertumskuude.
Müller Halle. Nr IhO: Naturwissenschaften. (Teographio.
Nijhoff La llaj'e. Nr 883: Droit et legislation Cox-lloltius.
Picard vt Fils Paris. NrlSl: Ilistoire moderne et contemp. France.
Praj^cr Pcrlin. Nr 1S(!: Volks- u. Staatswirtschaft 1. Abtlg.
Ivheinisches Buch- und Kunst-Antiquariat Bonn. Nr 62: Geschichte,
ixosenthal, Lud., Miinclien. Nr 141: Katholische Theologie.
Schönhuth Nachf. München. Nr't'J: Bibliotheca Zoologica, pars IV.
Schöningh ]\Iiinster. Nr 122: Brandenburg. Berlin. Pommern. Posen etc.
See liger vorm. Lederer Filiale. Buchhandlung Berlin. Nr 8: Deutsche
Literat. Erste Ausgaben etc.
Thury, Baumgartner & Vo. Genf. Nr 94: Histoire. M6möires. Theologie.
Occultisme. Italie. H6raldique etc.
Buch erauli ti oii en .
In der Regel werJen nur solche Auktionen .lufi^erührt , deren Kataloge bei Er-
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erteilen. — Auf besonderen Wunsch und des bibliographisclien Wertes wegen
werden jedoch in Zukunft auch wichtigere Auktionen angezeigt werden, selbst
wenn deren Kataloge praktisch zur Erteilung von Aulträgen zu spät eintreffen.
Heidelberg, 12. Juni: Alte Drucke. Handschriften. Kupferstiche. Portraits.
Städteansichten. Bei Ernst Carlebach. 331 Nrn.
Berlin, 12.— 14. Juni: Porträts u. Kunstblätter. Bei Karl Ernst Henrici. 1016 Nrn.
Personalnachrichteu.
Giefsen ÜB. Der Volontär Dr. iur. Walter Rauschenberger wurde
zum wissenschaftlichen Hilfsarbeiter an der Senckenbergischen Bibliothek zu
Frankfurt a. M. ernannt.
Göttingen ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Julius Rodenberg,
geb. 5. 5. 84 Bremerhaven, ev., stud. Theologie, Geschichte, Kunstgesch. und
semitische Sprachen.
Stettin. Zum Hilfsbibliothekar wurde ernannt Dr. phil. F.Schröder,
geb. 23. 3. TS Plau, ev., stud. Staats- u. Handelswiss., Volontär Lübeck StB
1. 10. 10.— 31.3. 11, Stettin StB 1. 4. 11.
Zwickau. Dem Bibliothekar der Ratsschul- und Stadtbibliothek Gym-
nasialoberlehrer Prof. Dr. Paul Stötzner wurde der Titel und Rang als
Hofrat verliehen.
Oesterreich. Graz ÜB. Der mit dem Titel und Charakter eines
Kustos bekleidete Skriptor Dr. Ferdinand Eichler wurde zum Kustos er-
nannt, die Amanuensen Dr. Hans Schukowitz und ao. Prof. Dr. Stefan
Witasch zu Skripturen.
Yereiuigimg schweizerischer Bibliothekare.
Die 11. Vereinigung findet am Sonntag den 11. und Montag den 12. Juni in
Zofingen statt. Verhandlungsgegenstände u. a. : Berichte und Anträge des
Vorstandes über a) Postordnung und interurbaner Ausleiheverkehr; b) In-
kunabelkatalogisierung; c) Zeitschriften -Verzeichnis usw. Vorträge: E.Jenny,
Geschichte der Stadtbibliothek Zofingen; H. Escher, Allerlei zur Hand-
schriften-Katalogisierung. Anmeldungen sind an Herrn Dr. E. Jenny, Stadt-
bibliothek Zofingen, zu richten. Gäste sind willkommen.
Verlag von Otto Harrasaowitz, Leipzig, — Druck tob EbrUardt Karras, Halle,
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 7. u. 8. Heft. Juli-August 1911.
Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken,
besonders über ihre AulstellungJ)
Wie der Erstickende nach Luft schnappt, so drängen die italienischen
Bibliotheken nach Kaum — in diese Worte ungefähr fafste der Biblio-
thekar Miola seine Anschauungen über die Raumverhältnisse an
den Bibliotheken seines Landes im Jahre 1898 zusammen. 2) Die
Klagen sind sehr viel älter, denn schon in den historischen Berichten
aus dem Jahre 1872, die das Unterrichtsministerium für die Weltaus-
stellung in Wien von den Bibliotheksdirektoren hat bearbeiten lassen,
sind sie allgemein vernehmbar geworden.'^) Anfang der achtziger
1) Auch für diese Arbeit haben mich wieder italienische Fachgenosseu
zu lebhaftem Danke verpflichtet. Meine Aufragen wurden fast alle mit der
der italienischen Nation eigenen Liebenswürdigkeit eingehender beantwortet
als ich erwarten durfte. Ich danke besonders den Herren Cav. Ad. Avetta,
Direktor der Turiner Nazionalbibliothek, Prof. Comm. G. Uiagi, Direktor der
Mediceo-Laureuziaua in Florenz, Cav. Ar. Capra, Direktor der Uuiv.-Bibliothek
in Cagliari, Prof. Cav. M. C. Caputo, Direktor der Univ. -Bibliothek in Padua,
Dr. G. Deir Acqua, Bibliothekar der Univ.-Bibliothek in Pavia, Cav. J.
Giorgi, Direktor der Casanatense u. Bibliothekar Dr. G. Gull, Bibliothekar
der Vittorio Eniaunele in Kom, Cav. E.Martini, Direktor der Nazionalbiblio-
thek in Neapel, Prof. Cav. U. Morini, Direktor der Uuiv.-Bibliothek in Pisa,
Prof Dr. A. Sor belli, Direktor der Stadtbibliothek in Bologna. Mit be-
sonderer Herzlichkeit miifs ich aber Carlo Fratis, des Direktors der Mar-
ciana in Venedig gedenken, der mich überdies mit Literatur versah, die mir
hier gar nicht oder nnr mit Schwierigkeiten zugänglich gewesen wäre, ebenso
wie Eugeuio Bosellis, des Direktors der Staatsbibliothek in Lucca, dem ich
eine Reihe wertvoller Notizen verdanke, auf die ich an Ort und Stelle im
einzelnen zurückkommen werde.
2) Bollettino della Societä Bibliogr. Italiana Vol. 1. 1898. S. 75.
;^) Diese Berichte, bezüglich deren Einzeltitel ich auf die Bibliotheca
Bibliographica Italica von G. Ottin o und G. Fumagalli verweise, bilden
die wertvollste Quelle für die Kenntnis der Zustände an den italienischen
BibHothekcn um 1870. Die Königliche Bibliothek in Berlin hat sie in drei
Sammelbände vereinigt und ich nehme die Gelegenheit wahr, aus den dem
ersten Band vorgebundenen Ministerialerlässen, die mir für meinen Aufsatz
über das Ausleihwesen (s.o. S. 1 ft'.) unbekannt geblieben waren, hier nach-
zutragen, dafs schon unter dem Ministerium Bargoni gleichzeitig mit dem
allgemeinen Regolamento ein spezielles Ausleihereglement vom 26. November
18ü9 herausgekommen ist, dem eine Reihe ministerieller Zirkularschreiben
von 1801 an vorangegangen waren, die z.T. an derselben Stelle abgedruckt
sind und auf die zum andern Teil hingewiesen wird.
XXVIII. 7. 8. 21
290 Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken
Jaliie hat sich dann eine parlamentarische Kommission mit den Biblio-
theksbaulen beschäftigt und ist z. B. für die Zentralbibliothek in Florenz
zu dem Kesultat gekommen, dafs die Raumnot einen i;eordneten und
raschen Dienstbetrieb überhaupt unmöglich mache.') Eine ähnliche
Kommission, die im Jahre 1909 tätif;' gewesen Avar,''') mufste von neuem
den Kampf bestätigen, den fast alle Bibliotheken mit der Enge ihrer
Lokalitäten zu führen liaben, denn der italienische Staat halte bis in
die letzten Jahre hinein weder für Neubauten noch für Erweiterungs-
aulagen Mittel bewilligt und es durchaus den Bibliotheken selbst über-
lassen, sich zurechtzufinden. Und die Bibliotheken grillen im Interesse
ihrer Existenz zu jedem Mittel, das sich ihnen bot.
Die Frage der Aufstellung in zwei und auch drei Reihen war
schon lange aktuell geworden, bevor sie in dem Fragebogen erscheint,
der zur Statistik von 1893/96 führte. 3) Die Palatina in Parma hatte
bald nach 1830 diesen Ausweg einschlagen müssen und war bis zum
Jalire 1898 allmählich so weit gekommen, dafs ^j^ der ganzen Biblio-
thek in zwei Reihen standen. Die Marciana in Venedig hatte 1856
ihre Reihen zu verdoppeln angefangen und in der Stadtbibliotliek von
Bologna, einer der bedeutendsten Italiens, waren 1870 schon alle Ge-
stelle besetzt, als noch 100 000 Bände unterzubringen waren, die dann
auf den vertieften Brettern in eine zweite Reihe zu stehen kamen.
Aehnliches liören wir 1872 von den Universitätsbibliotheken in Cagliari
und Modena, 1893 von den Universitätsbibliotheken in Rom und Neapel
und wenn die Zentralbibliothek in Florenz schweigt, so erklärt sich
das daraus, dafs dort die Gestelle keine Vertiefungen zuliefsen; die
Not war aber wenige Jahre darauf so grofs geworden, dafs sogar die
Treppen in den inneren Räumen der Bibliothek als Bücherbretter
dienen mufsten.'') In anderen Bibliotheken wurden neue Bretter auf-
gesetzt und die Gestelle in die Höhe geführt; 10 m Höhe, allerdings
durch eine Galerie unterbrochen, sind keine Seltenheit und nicht um-
sonst verlangt man in Italien von dem Anwärter für den mittleren
Bibliotheksdienst in seinem Gesundheitsattest auch den Nachweis über
Schwindelfreiheit auf Leitern. In Cagliari und an der Alessandrina
in Rom wurden auch die Fensternischen mit Gestellen besetzt, ja sogar
Fenster vermauert, um Platz zu gewinnen. Dafs man an einer Reihe
von Bibliotheken bei der jetzt herrschenden Gleichgültigkeit gegen
systematische Aufstellung auch alle Lücken , die ältere systematische
Ordnungen gelassen hatten, mit Literatur irgend welcher Art ausfüllte,
wird nicht Wunder nehmen. Schlimmer ist es, dafs an vielen grofsen
Bibliotheken in dem für bevorzugte Benutzer reservierten Lesesaal eine
1) Zitiert in: Per la biblioteca Nazionale Centrale di Firenze. Relazione
delle pratiche fra 11 governo ed il comune dal 1885 al die. 1898. Firenze
1899. S. 3.
2) S. Zbl. f. Bw. 1910. S. 378.
3) Ministero di agricoltura . . . Statistiea dellc bibliotecbe. P. 1, i. 2. 2.
Roma 1893—96.
4) Per la biblioteca Nazionale Centrale di Firenze. Firenze 1S99. S. 8.
von G. Leyh 291
Handbibliothek fehlt — der Lesesaal für das grofse Publiiium enthält,
wenn er nicht auch noch zugleich Büchermagazin ist, nach neuerem
Bibliotheksbrauch an sich keine Bücher — und zwar nach den Berichten
von 1898 an mindestens neun Bibliotheken, darunter an so bedeutenden
wie der Nationalbibliothek in Neapel. Die Zentralbibliothek in Florenz
hat erst im Jahre 1908 eine Handbibliothek erhalten') und die Uni-
versitätsbibliothek in Rom behilft sich noch jetzt damit, dafs sie, wie
auch die Marciana vor der Uebersiedelung in den Palazzo della Zecca,
im Direktorzimmer, das aufserdem noch gewöhnlicher Bücherraum ist,
einige Nachschlagewerke aufstellt, und der Direktor mufs es sich wohl
oder übel gefallen lassen, dafs die Professoren ihre Recherchen in
seinem Amtszimmer erledigen. 2)
Am genauesten ist man über die Raumnot an der National-
bibliothek in Neapel unterrichtet aus den Berichten, die der
Direktor Martini in den Jahren 1901 — 1909 dem Unterrichtsmini-
sterium eingeschickt hat und die jetzt in dem Bericht der Bibliotheks-
kommission vom Jahre 1909 abgedruckt sind.^j Die Bücher stehen
in zwei und vielfach auch in drei Reihen, die Gestelle sind bis zu
einer gefährlichen Höhe emporgeführt — der grofse Saal hat die
kaum glaubliche Höhe von 21,50 m — die Lesesäle sind Bücher-
räume geworden wie übrigens auch an vielen anderen Bibliotheken, —
in Cagliari stehen die Gestelle sogar mitten im Lesesaal — , eine grofse
Menge Bücher kann überhaupt nicht mehr geordnet werden und ist
so der Benutzung entzogen , die Reihen der Zeitschriften , Akademie-
abhandlungen, Sammel- und Serienwerke sind zerrissen, ältere Bücher
hat man aus den Fächern genommen und sie nur irgendwo im grofsen
Saal niedergelegt, um für Neueingänge Platz zu gewinnen; schliefslich
drohte der Direktor, nachdem er schon auf jede Personalvermehrung
aus Raummangel verzichtet hatte, auch von Neuerwerbungen absehen
zu müssen, da er um ihre Unterbringung verlegen sei. Als Abhilfe
dagegen hatte man im Jahre 1907 einstweilen wieder eine Kommission
ernannt, die die Raumfrage an der Bibliothek weiter studieren sollte!
Um die gegenwärtigen vielfach unerträglichen Zustände zu ver-
1) Büllettino delle pubblicazioni italiane. Firenze 190S. S. XIV.
2) Ich mache keinen Gebrauch von der statistischen Rubrik in den Be-
richten für 1S9S (Le Biblioteche governative italiane nel IbiitS. Roma liiOO.
S. 445), die angibt, wie viele lautende Meter in den einzelnen Bibliotheken
besetzt und wieviele noch frei sind, da die blofsen Zahlen zu viel Wider-
spruchsvolles und Unvergleichbares bieten. So hat z. B. die Marciana für
:<üOüOO Bde (ich runde die Zahlen ab) (iOUt) m benötigt, die Brera für 200 000
Bde 940iim, die Viltorio Emauuele für 300000 Bde 13f)00m und von den
beiden Bibliotheken, die seit Jahrzehnten die gröisten Raumschwierigkeiten
haben, besetzt die eine, die Nazionale Centrale in Florenz, 15 800 m mit 400 000
Bänden, die andere, die Nazionalbibliothek in Neapel, gar 34 500 m mit 300 000
Bänden, würde also den 5 fachen Raum für eine wenig grufsere Büchermasse
gebraucht haben als die Marciana. Auf die Frage, wie viele laufende Meter
noch frei seien, haben viele Bibliotheken nur wenige 100 m genannt, die
Vittorio Emanuele gibt 1440, Turin sogar 6000 m an.
3) Relazione suile biblioteche. Roma 1910. S. 54 ff.
21*
292 Weiteres von den itallenlsclieu Staatsblbliotlieken
stehen, imifs man einen lilick rückwärts werfen auf die (Jescliichte
der Gebäude und der Bibliotheken selbst. Kommt ein llnbe-
faui::ener zum ersten Mal in eine italienische Bibliotliek, so wird es
ihm angesichts der hohen und weiten Säle, in die er geführt wird,
wie Ironie vorkommen, wenn man ihm von Kaummangel redet, wo er
nur eine nngehcure Kaumverschwendung zu sehen glaubt. Ein Ueber-
llufs ist allerdings vorhanden, aber statische Gründe verbieten ihn
wirklich zu benutzen. Nicht alle Gebäude sind so fest wie das der
Universitätsbibliothek in Padua, die durch ihre Sala dei Giganti schon
1872 drei Keihen von Gestellen führen konnte. Die National biblio-
thek in Neapel kann von ihrem Kiesensaal , der in Wandgestellen
schon weit über 70 000 Bände enthält, nicht diesen Gebrauch machen
und aus denselben Gründen mufste die Marciana gegen 50 000 Bände
jahrelang im Erdgeschofs in Kisten verpackt halten, da der Palazzo
üucale die schwere Belastung nicht mehr ohne Schaden vertragen
wollte. 1)
Es ist ein merkwürdiges Mifsgeschick, dafs ein Land mit einer so
wunderbar reichen Baugeschichte ein solches Fiasko mit seinen Biblio-
theksbauten erleben mufs oder richtiger, dafs es für seine Bibliotheken
keine zweckmäfsigere Unterkunft hat finden können. Denn wie noch
vor wenigen Jahren der damalige Unterrichtsminister Kava in dem
an Gesichtspunkten reichen Kundschreiben an die Direktoren, das die
Verteilung der Beamten nach Zahl und Klasse an den einzelnen Bi-
bliotheken erläutert, 2) zugeben mufste, befindet sich keine einzige
italienische Staatsbibliothek in lokalen Verhältnissen , wie sie von der
modernen Bibliothekstechnik gefordert würden, da beinah alle in Ge-
bäuden untergebracht seien, die entweder zu alt oder erst nachträglich
ihrem neuen Zweck angepafst worden sind, jedenfalls aber nicht mehr
den erhöhten Anforderungen der neueren Zeit und der mächtig an-
gewachsenen Büchermasse genügten.
In der Tat sind von sämtlichen Gebäuden nur drei als Biblio-
theken gebaut, aber in einer Zelt, in der man von Bibliotheks-
technik in unserem Sinne noch nichts wufste. Das Gebäude der
Angelica stammt aus dem Jahre 1614, das der Casanatense aus dem
Jahre 1700 und das der Marucelliana aus den Jahren 1747—51.
Andere Bibliotheken haben wohl eigene Gebäude, die aber für ganz
andere Zwecke erbaut waren, wie das der Universitätsbibliothek zu
Padua, das dem 14.. und der Palazzo Riccardi für die Kiccardiana in
Florenz, der dem 15. Jahrhundert angehört. Italiens modernste Biblio-
1) La bibliüteca Marciana nella sna nuova sede. Venezia 190G. S. 72. —
Ich danke Carlo Frati auch an dieser Stelle nochmals herzlieh für die gütige
Ueberlassung dieser wertvollen Festschrift.
2) Boll. uff., del Ministero d. Pubbl. Istr. 36, i 1909. S 4.50—457; auch ab-
gedruckt in der Raccolta deile leggi . . . per le biblioteche governative.
Roma iyi.'9. S. 139—144. — Man vgl. zn demselben Thema die einseitigen
Ausführungen von Fr. Segner: Soll u. Haben der Univ.-Bibliothekeu. Würz-
burg 1910.
von G. Leyh 293
thek, die Marciana in Venedig, steckt in einem Palazzo des 16. Jahr-
hunderts, das den italienischen Bibliotheken noch weitere 10 Gebäude
geliefert hat, beinah alle von hohem architekturgeschichtlichen Wert,')
aber trotz aller Pracht und Grofsräumigkeit, die Burckhardt be-
sonders den früheren Jesuitenkollegien nachrühmt, für Bibliotheken
nicht geeignet, vor allem auch weil die Bibliotheken garnicht Herr
im Hause sind und gegen ihre meist mäclitigeren Mietsherren nicht
aufkommen können.
So sind sämtliche Universitätsbibliotheken mit Ausnahme der-
jenigen in Modena und Padua im Universitätsgebäude selbst unter-
gebracht und müssen sich oft die gefährlichste Nachbarschaft gefallen
lassen, wie die Umfrage Biagis über die Feuersicherheit der Biblio-
theken nach dem Turiner Brand festgestellt hat.'-) In Cagliari, Sassari,
Catania, Genua befinden sich chemische und andere Institute, die mit
Gasöfen und elektrischem Licht arbeiten, unmittelbar neben den Bücher-
räumen, in Sassari hat sich aufserdem noch eine staatliche Tabaks-
fabrik, in Palermo lange Zeit eine kleine keramische Fabrik in dem
Areal des Bibliotheksgebäudes niedergelassen. Für andere Biblio-
theken bilden die kleinen Privatwohnungen, die man in den Gebäuden
selbst vermietet hat, eine ständige Feuersgefahr neben der, die schon
von den anstofsenden Privathäusern droht.
Einen weniger geftihrlichen aber ebenso unnachgiebigen Mitbewohner
haben die vier grofsen Nationalbibliotheken, die Vittorio Emanuele
in Rom, die Nazionale Centrale in Florenz, die Brera in Mailand und
besonders die Nazionale in Neapel an den Museen, mit denen sie im
gleichen Gebäude untergebracht sind. Solange die Museen ihre nicht
zu unterschätzenden Einnahmen dem Staat abliefern und solange der
noch unerschöpfte Boden des mittleren und südlichen Italiens auch
weiterhin seine kostbaren Schätze herausgibt, werden die Bibliotheken
im Kampf mit den Museen stets die Unterliegenden sein, und die
Nationalbibliothek in Neapel verspricht sich auch keinen Vorteil für
den Fall , dafs sich für die Gemäldesammlung doch noch eine andere
Unterkunft finden liefse , da das Antikenmuseum sofort seine Hand
auf die freigewordenen Säle legen würde. 3)
Bibliotheken und Museen sind nach ihrer ersten Einrichtung nicht
fertig und abgeschlossen, sondern ihrer Natur nach zum Weiterwachsen
bestimmt. Dieser Grundsatz war noch unbekannt zur Zeit der Be-
gründung der italienischen Staatsbibliotheken. Es sind meist verhältnis-
mäfsig junge Schöpfungen und nicht an sie darf man denken, wenn
1) J. Burckhardt: Cicerone. 1. Aufl. Basel 1855. S. 391 über die Brera:
einer der ersten grofsartig südlichen Baueindrücke, welche den vom Norden
Kommenden erwarten; über das Universitätsgebäude in Bologna S. 2(»9, in
Genua S. 353, Pisa S. 190, Rom S. 333, über die Laurenziana S. 330, die Zecca
S. 328, den Palazzo Riccardi S. 178, den Palazzo del Capitaniu in Padua S. 321.
— Ueber die Laurenziana besonders Z. F. Rossi: La libreria Mediceo-Lauren-
ziana. Firenze 1739.
2) Rivista dcUe biblioteche. 15. 1904. S. 15, die Antworten S. 41 ff.
3) Relazione suUe biblioteche. 1910. S. 67.
294 Weiteres von eleu italicuischeu Staatsbibliotheken
man Italien das Vaterland der Bibliotheken nennt. Mehr als die
llillfte der 34 Bibliotheken gehört dem bildiinpseifrigen 18. Jahrhundert
an, nur die Estense kann ihren Ursprung bis ins 13., die Marciana
bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgen; 4 Bibliotheken entstammen
dem 16., ebensoviele dem 19. Jahrliundert und weitere 6 sind aus dem 17.
Das 18. Jahrhundert, das an abgeschlossene Wissenschaftssysteme glaubte
und das ein anatomisches Institut mit dem Namen Theatrum anato-
micum bezeichnen konnte, ist auch den italienisclien Bibliotheken zum
Verhängnis geworden, indem es aus ihnen eine Scliaustellung ge-
maclit hat.
In fast allen italienischen Bibliotheksgeschichten stofsen wir zu
Anfang auf den grofsen Saal, in dem die ganze Bibliothek wolil-
geordnet untergebracht war, Magazin, Lesesaal für das Publikum und
Arbeitsraum für den Bibliothekar zu gleiclier Zeit. Der Schönlieitssinn
des Italieners hat nicht versäumt, ihn seiner Bedeutung entsprechend
auch künstlerisch auszugestalten, die Wände mit Fresken zu bemalen,
die gewölbte Decke mit reichem Stuckornament zu verzieren. Vor
allem wurden auch die Büchergestelle mit aufserordentliclier Pracht
behandelt, an vielen Bibliotheken sind sie aus Nufsbaumholz gearbeitet,
zum Teil mit kannelierten Säulen und Pilastern und reich geschnitzten
Kapitalen versehen — für Parma und Padua sind noch die Namen
der Künstler bekannt, die die Gestelle ausgeführt haben, in Bologna
stehen die Büsten der berühmtesten Schriftsteller auf den Pilastern
der Gestelle. Als unerreicht in Italien wird besonders die Pracht der
alten Einrichtungen in der Estense zu Modena und der Palatina in
Parma gerühmt und die Laurenziana in Florenz und die Reste einer
Liebhaberbibliothek im Dom von Siena lassen noch heute verstehen,
wie Addison in seiner italienischen Reisebeschreibung von den Bi-
bliotheken sagen konnte, Bücher seien das letzte, was man in ihnen
zu sehen bekomme. ')
Die grofsen Prachtsäle waren für eine selbständige Entwicklung
der Bibliotheken auch deshalb wenig günstig, weil sie sich noch für
andere als Bibliothekszwecke recht brauchbar erwiesen haben. In den
Universitätsbibliotheken in Rom und Pisa dient noch heute der grofse
Saal als Aula maxima auch für die akademischen Feiern und in Neapel
diente er lange Zeit für Abhaltung der grofsen öffentlichen Prüfungen
vor Tausenden von Zuhörern, in Padua durch mehr als hundert Jahre
für die Akademiesitzungen, in Venedig für Ratsversammlungen in den
1) (J. Addison:) Remarks on several parts of Italy. 2. ed. London 1718.
S. 27: Books are indeed tlie least part of the furnitiire that oue ordlnarlly
goes to sec in an Itallan library, which they generally set otf with pictures,
statiies and other ornameuts, where they cau afford tliem, after the exami)le
of the old Greeks and Romans. Vgl. die Abbildungen von Innenräumen in
F. Odorici: La nazionale biblioteca di Parma. Toriuo 1873, in A. Avetta:
La r. biblioteca universitaria di Padova alla fine del 1907. Padova 1908 u.
allgemein G. Fumagallis leider nur bibliographische Studie „Edifici di bi-
bhoteche italiane" in der Rivista delle bibl. 1. 1888. S. 161 ff.
von G. Leyh 295
Zeiten der Republik und noch im 19. Jahvliundert für wissenschaft-
liche Kongresse und Ausstellungen.
Eingekeilt und selbst im eigensten Besitz bedrängt konnten die
Worte Fubbronisi) und Della Santas-) gegen die Unzweckmäfsig-
keit des Saalsystems und den Schmuck der Säle nur theoretischen
Wert haben. Selten liefs sich das Expansionsbedürfnis so leicht
befriedigen wie an der Universitätsbibliothek in Turin, die im Jahre
1720 mit zwei Sälen begründet, schon im Jahre 1858 deren 10, 1898
deren 22 besafs, zu denen 1899 noch 3 weitere kamen und für die
jetzt eben mit grofsen Kosten ein früheres Kegierungsgebäude ein-
gerichtet wird. Die Universitätsbibliothek in Messina mufste sich von
1734 — 1828 mit einem Saal behelfen und in der Zeit bis zum Jahre
1878 konnte sie nur noch ein zweites Zimmer dazu erwerben. ' Die
Universitätsbibliothek in Rom blieb 200 Jahre lang, bis zum Jahre
1872 auf die ihr im Jahre 1661 bei ihrer Gründung angewiesenen
Räume beschränkt: einen grofsen Saal, einen nebenherlaufenden langen
Korridor und zwei kleine Zimmerchen, von denen eines noch jetzt der
Direktor inne hat; in der jüngsten Zeit hat sich auch ein zweiter
grofser Saal als nicht mehr ausreichend erwiesen und da keine Mög-
lichkeit besteht sich innerhalb des Universitätsgebäudes weiter aus-
zubreiten, ist man vor etwa einem Jahre daran gegangen, eine nahe-
liegende Kirche als Depot für die Bücher zu benutzen.'') Etwas besser
erging es der Universitätsbibliothek in Padua, die zwar vom Jahre
1632 bis 1700 in einem einzigen Raum, der Sala dei Giganti unter-
gebracht war, aber doch schon nach 1700 über ein zweites Zimmer
verfügen konnte; von 1717 — 29 wurde sogar an einem eigenen Bi-
bliotheksgebäude gebaut, das freilich wegen fehlender Mittel vor der
Fertigstellung einer Schule übergeben werden mufste. Am schlimmsten
war wieder die Nationalbibliothek in Neapel daran mit ihrem
Riesensaal von 56 m Länge und 20,5 m Breite, die von ihrem Gründungs-
jahr 1804 bis zum Jahre 1893 nur zwei kleine Säle dazu erhalten
konnte, obwohl sie im Jahre 1818 schon 80 000 Bände zählte, mit
160 000 Bänden im Jahre 1870 Raumschwierigkeiten hatte und jetzt
auf über 400 000 Bände angewachsen ist.
Allerwärts mufste man froh sein nur überhaupt irgendeine Lokalität
dazu zu gewinnen, mochte sie in einem höher oder tiefer gelegenen
Stockwerk liegen oder auch in einem anstofsenden Gebäude , durch
dessen Mauer erst eine Tür gebrochen werden mufste, und es wird in
den Bibliotheksgeschichten einem Direktor nicht vergessen, wenn ihm
solches gelungen war. Es nimmt sich dann freilich der frühere Praclit-
raum neben den langen Korridoren, Vorzimmern, engen, aber hohen
1) Memorie di matematica e di fisica della societä italiana dellc scienzc.
T. 11. Modena 1S04. S. 118. 121.
2) L. Della Santa: Della costruzlone e del regolamento di una pubblica
universale biblioteca. Firenze ISlfi. S. 7. 37.
3) Ueber die Alessandrina allgemein E. Calvi: La r. biblioteca univer-
sitaria Alessandrina di Roma. Roma 1907.
296 Weiteres vou deu italieuischen Staatsbibliotheken
Mönclizellen.i) i'iülieren Lap^eniutmen , deren Decke der ausgestreckte
Arm erreicht, wie der Palast neben der Hütte aus. Nur stellenweise
wird sich dieses Bild in der nächsten Zeit ändern, wenn Padua, dessen
altes Gebäude besonders durch Feuchtigkeit gelitten hat, sein neues
Gebäude, das bereits in Rohbau fertig ist, im nächsten Jahre bezogen
haben wird 2) und wenn die Nationalbibliothek in Turin in das weit-
räumige frühere Regierungsgebäude, das eben für sie in Stand gesetzt
wird, übersiedelt. Die Brera in Mailand beliilft sich einstweilen mit
einem vorstädtischen Kloster als Filiale, an der Universitätsbibliothek
und an der Nationalbibliothek in Neapel sind Anbauten ins Werk
gesetzt, in Sassari und Pisa Erweiterungsanlagen im Universitätsgebäude
selbst und so wird vielleicht noch ein Jahrzehnt vergehen, bis Italien
in Florenz zeigen kann, wie es eine grofse Bibliothek in einem Eigen-
gebäude unterbringen wird.
Noch ein anderer Umstand wirft ein Licht auf die Entstehung der
heutigen , manchmal etw^as verworrenen Zustände an den italienischen
Bibliotheken. Es fehlte lange Zeit jede Stätigkeit im Etat und in
der Vermehrung. Je nach der Gunst und Ungunst der politischen
Umstände sind sie bald überreich gewesen, bald zu einem Nichts
herabgesunken. Im 18. Jahrhundert haben sie wohl ihre beste Zeit
gehabt, wie auch aus den alten vortrefflichen Katalogen hervorgeht;
in den Kriegsstürmen der nachfolgenden Franzosenzeit stark geschädigt,
in den Zeiten der Reaktion wenig gefördert und in der des Risorgimento
bei dem rein politischen Interesse kaum beachtet, hatte ihnen erst wieder
das einige Italien nicht blofs ein theoretisches Interesse zugewendet,
wie es sich in der Statistik aus dem Jahre 1865,'') in dem Gesetz
über die Aufhebung der Klöster und Abwanderung ihrer Bibliotheken
in die benachbarten Stadt- und Staatsbibliotheken ^) und in dem Rego-
lamento von 1869 zeigt, sondern ihnen auch, wenn nicht durch
glänzende, so doch sichere Einkünfte einen bescheidenen Wohlstand
garantiert. Ich will nur wenige Beispiele herausgreifen. Francesco
Antonio Zaccaria konnte als Bibliothekar der Estense in Modena
von 1756 — 68 jährlich die gewaltige Summe von 115 000 Lire für
Bücherkauf ausgeben; 1796 war der Etat auf 23 Lire im Monat ge-
sunken und hat sich bis zum Ende der Franzosenzeit nicht über
575 Lire im Jahre gehoben; 1817 konnten mit einem Etat von
1200 Lire jährlich wenigstens wieder die Fortsetzungswerke beschafft
1) Aufser der Vittorio Emanuele sind noch die Brera in Mailand, die
Nazionalbibliothek in Neapel, die Staatsbibliothek in Cremona sowie die Uni-
versitätsbibliotheken in Genua, Messina, Neapel und Sassari in früheren Jesu-
itenkoUegieu untergebracht, in Klostergebäudeu anderer Orden die Casauatense
und die VallicelliaDa in Rom und die Staatsbibliothek in Lucca.
2) A. Avetta: La r. biblioteca universitaria di Padova alla fine del 1907.
Padova 1<)08. S. 17 ff.
3) Statistica del regno d'Italia. Biblioteche. Anno 1863. Firenze 1865.
4) Z.T. abgedruckt in Petzholdt, Manuale del bibliotecario trad. per
cura di G. Biagi e G. Fumagalli. Milano 1894. S. CLXXV (Appendice).
vOH G. Leyh 297
vrerden. ') Kaum begründet wurde seit 1807 an der Nationalbiblio-
thek in Neapel nur noch vereinzelt ein Buch gekauft, von 1848 — 1860
war völliger Stillstand eingetreten. Dann aber kamen 1866 67 die
Sturzfluten aus den Klöstern, wo die Universitätsbibliothek in Padua
z. B. mit 23 742 Bänden und 5258 kleinen Schriften auf einmal soviel
aufnehmen sollte als sie früher in mehr als zwei Jahrhunderten er-
worben hatte. Die Staatsbibliothek in Lucca war 10 Jahre nicht im
stände, den auf sie entfallenden Anteil aus den Klöstern mit über
50 000 Bänden im eigenen Gebäude unterzubringen; die Bücher wurden
von einem Standort zum anderen geschleppt, waren anfangs in Kirchen
deponiert, dann im Souterrain von Privathäusern, und bis sie von der
Bibliothek selbst übernommen werden konnten, ist natürlich nicht wenig
verloren gegangen 2)
Trotz der engen Räume hat man ferner an den meisten Biblio-
theken die Tore recht weit aufgemacht für die ganze Masse der
kleinen Literatur, und obwohl man nicht selten von dem regno
della cartaccia sprach, gegen das man eine cartapeste herbeiwünschte,
ist man von dem hohen Wert des Pflichtexemplargesetzes überzeugt
und erblickt und sammelt auch noch in den Maueranschlägen und
Theaterzetteln Manifestationen des italienischen Gedankens. Die National-
bibliothek in Neapel besafs schon 1893 eine vollständige Sammlung
von Theaterzetteln, die sich über 60 Jahre nach rückwärts erstreckte
und die Zentralbibliothek in Florenz hat zu ihrem Besitzstand von
beinahe 800 000 kleinen Schriften in dem einzigen Jahre 1909 21000
dazu gesammelt.
Alle die geschilderten Umstände, die alten Gebäude, die Schwierig-
keit sich in ihnen auszubreiten, die Sturzfluten besonders zur Zeit der
Klosteraufhebungen , die Menge der kleinen Literatur und die Not-
wendigkeit sie unterzubringen und zu ordnen, mufsten zu einer Auf-
stellung führen, die der in Deutschland üblichen jedenfalls diametral
entgegengesetzt ist, und die Italiener haben so freiwillig und unfrei-
willig das Problem der Raumausnutzung um ein beträchtliches ge-
fördert durch ihr System der systemlosen Aufstellung, die jetzt
Regel geworden ist.
Geht man von dem Stand der systematischen Kataloge aus,
so möchte uns ihr Verhalten freilich eher als eine Notlage und Aus-
flucht denn als ein Verdienst erscheinen, weil für eine systematische
Aufstellung nach deutschem Muster die Voraussetzungen fehlen. Die
systematischen Kataloge sind entweder unvollständig oder fehlen auch
ganz. Allerdings ist es schwer ein ganz sicheres Urteil darüber zu
gewinnen. So leicht und allgemein zugänglich der alphabetische
Katalog in den italienischen Bibliotheken zu sein pflegt, so viel
1) Cenni storici della r. biblioteca Estense di Modena. Modena 1873.
S. XXII, XXV, XXIX, XXXI.
2) L. Del Prete: Ceuni storici sulla origlne e progresso della pubblica
biblioteca di Lucca, in den: Atti della R. accademia Lucchese di scienze,
lettere ed arti. T. 2ü. Lucca ls76. S. 92fr.
298 Weiteres vou deu italienischen Staatsbibliotheken
schwerer ist es, in den systematischen einen Einblick zu gewinnen.
Mit der Wendung (' in couipilazione pflegt man wenigstens beim ersten
Besuch abgewiesen zu werden, zumal als deutscher Bibliothekar, da
die deutschen Bibliotheken im Kufe stehen gute systematische Kataloge
zu besitzen. Zieht man das statistische Bild vom Jahre 1B98 zu Kate,
so könnte mau zu der Meinung verführt werden, als ob alles in bester
Ordnung sei: von 33 Bibliotheken haben nur 7 gemeldet, dafs ilinen
ein systematischer Katalog fehle, darunter zwei reine Ilandschriften-
bihliothoken und zwei Spezialbibliotheken , von denen die eine über-
haupt nicht raclir, die andere nur ganz unbedeutend vermehrt wird —
alle übrigen Bibliotheken sollten einen systematischen Katalog liaben
und zwar 8 einen in Bandform, 18 einen solchen auf losen bezw. be-
festigten Zetteln. 1)
Auch hier hat die Bibliotheksenquete von 1909 den Schleier etwas
gelüftet mit der Feststellung, dafs von den untersuchten Bibliotheken
auch keine einzige einen vollständigen systematischen Katalog besitzt.
Der systematische Katalog der Marucelliana, der relativ vollständigste
mit einer halben Million Zettel, wird sehr gelobt, wird aber auch seit
einigen Jahren aus Mangel an Personal nicht mehr weiter geführt, ein
anderer bricht mit dem Jahre 1885 ab und war auch damals schon
unvollständig, an einer dritten Bibliothek ist etwa die Hälfte, an einer
vierten nur der vierte Teil, an einer fünften kaum der achte Teil der
notwendigen Zettel geschrieben und klassifiziert, an der Zentralbiblio-
thek in Florenz fehlt er so gut wie ganz, so mangelhaft ist er. Aber
immerhin scheint nach den Berichten von 1898 mit den Neuerwerbungen
die Universitätsbibliothek Padua auf dem Laufenden zu sein, ebenso
die Estense in Modena, die seit 1897 von Grund aus neu katalogisiert
wird und nach meinen Erfahrungen neuerdings auch die Vittorio
Emanuele, seit 1901 jedenfalls auch die Nationalbibliothek in Neapel,
die aber bei einem Bestand von über 400 000 Bänden im Jahre 1909
erst 17 000 systematische Zettel fertig gestellt hatte. Keine dieser
Bibliotheken jedoch denkt daran, den systematischen Katalog für die
Aufstellung selbst zu Grunde zu legen, wie überhaupt die italienischen
Staatsbibliotheken schon seit langer Zeit nicht mehr systematisch
aufstellen.
Wenn die Berichte von 1872 in 14 Fällen von sachlicher Auf-
stellung (per materie) reden, so ist auch schon für diese Zeit — mit
Ausnahme der Bibliothek in Lucca — darunter nur eine Ordnung in
grofsen Klassen zu verstehen. So hatte z. B. Messina eine Aufstellung
in 5 , Pavia eine solche in 8 Klassen. Wenn dann bis zum Jahre
1893 mindestens 6 Bibliotheken, die 1872 noch in grofsen Klassen
aufgestellt haben, zur Aufstellung nach Format übergegangen sind,
1898 von allen Bibliotheken nur noch die in Turin, Pisa, Pavia und
die Kiccardiana in Florenz nach grofsen Klassen aufstellten, 1911
sogar nur noch Turin — seit 1910 auch die Vittorio Emanuele — ,
1) Le Biblioteche governative italiane. 1900. S. 448.
von G. Leyh
299
dann ist dieser Schritt, auch wenn in den leider meist zu kurzen Be-
richten öfters Raummangel als Grund ausdrücklich genannt wird, doch
wohl nicht immer nur daraus zu erklären , sondern aus der Gleich-
gültigkeit gegen die systematische Aufstellung — , weder die Biblio-
thek iu Lucca noch die Marciana nach ihrem Umzug hätten dazu
einen Anlafs gehabt und eine Trennung nach Fakultätswissenschaften
wäre ja ohne Mühe zu erreichen gewesen. Vom Aufgeben einer syste-
matischen Aufstellung in unserem Sinne kann man jedenfalls in allen
diesen Fällen — mit Ausnahme von Lucca — nicht reden, was auch
daraus hervorgeht, dafs 1872 eine Reihe von Bibliotheken, wie die
Universitätsbibliothek in Catania, Neapel, Pavia, S. Giacomo in Neapel,
die Palatina in Parma, vor allem auch die Zentralbibliothek in Florenz
von einer Aufstellung „per materie" reden, zugleich aber auch davon,
dafs der systematische Katalog erst in Vorbereitung sei.
Es darf aber nicht vergessen werden, dafs die Bibliotheken des
17. und 18. Jahrhunderts auch in Italien ihre systematische Auf-
stellung hatten, wie überhaupt diese Aufstellungsweise als Erbstück
aus diesen Jahrhunderten anzusehen ist. Zwar ist es nicht ganz sicher,
ob der systematische Aufstellungsplan, den Johannes Rhode für die
älteste Universitätsbibliothek in Italien entworfen hatte, ^ die 1629 an
der Universität Padua begründet worden ist — so jung sind die Bi-
bliotheken an den so alten italienischen Universitäten — auch durch-
geführt wurde; Girardi spricht in seiner Bibliotheksgeschichte immerhin
von Spuren systematischer Aufstellung. 2) Jedenfalls war aber die
älteste öffentliche Bibliothek in Rom, die 1616 gegründete Angelica,
systematisch aufgestellt; ihre 62 Klassen sind in der Bibliographie von
Ottino-Fumagalli aufgeführt.
Als Musterbibliothek aus der Wende des 17. zum 18. Jahrhundert
ist die Casanatense zu betrachten, eine der wenigen, die bei ihrer
Gründung schon gleich mit ausreichenden Mitteln zur Verwaltung und
Vermehrung ausgestattet worden war. 3) Rings an den Wänden des
ausgedehnten Saales, eines der gröfsten in ganz Rom, stehen die hohen
Gestelle, von denen jedes für ein Wissenschaftsfach bestimmt war. An
den Gestellen sind, ähnlich wie in der alten, jetzt der Accademia dei
Lincei angegliederten Corsiniana die Fächer auf Schildern in grofsen
1) Ein bibliothekarisches Gutachten abgegeben zu Padua im Jahre 1631
von Johannes Rhodius. Aus e. Hs. der Hamburger Stadtbibliothek abgedr.
von Friedr. Lor. II off mann. Hamburg lS5ß. Die Theologie wird in 13
Unterabteilungen gegliedert, die Geschichte nach Zeitaltern und Monarchien
aufgestellt; darüber hinaus enthält aber die Schrift noch eine ganze Biblio-
thekslehre für das 17. Jahrb., Rhode wünscht ausdrücklich für die Bibliothek
auch Erd- und Himmelsgloben, Astrolabien, Quadranten und andere mathe-
matische, auch musikalische und chirurgische Instrumente, menschliche Ske-
lette, Fossilien und trotzdem vergifst er nicht — e. seltene Ausnahme in
jener Zeit — auch von den Kleinigkeiten der Signaturschildchen u. springenden
Nummern zu reden.
2) (iM. Girardi:) Relazione storico-descrittiva sulla r. bibliotheca univer-
sitaria di Padova. Padova 1872. S. 40.
3) A. C. Vaglio & G. Colaneri: La biblioteca Casanatense. Roma 1896.
300 Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken
deutlichen Lettern angjeschrieben, und da der Besucher und llenutzer
die Bücheititcl hinter den Drahtnetzen der Schränke, die in fast allen
Saalbiblit)t]ieken Italiens noch erhalten sind, mühelos ablesen konnte,
lag die ganze Bibliothek wie ein aufgeschlagener Realkatalog vor ihm
aus. Ich führe die Wissenschaftsfächer hier an, die ich der Liebens-
würdigkeit des Direktors Giorgi verdanke: Biblia, SS. Patres, Editi-
oncs antiquiores, Consilia , .1us canonicum, Jus civilc. Jus Municipale,
Consulentes, Philosophi, Mathematici, Medici, (Jramniatici et lexico-
graphi, Litcrae hunianiores, Historia literaria, Poetae, llistoria niis-
cellanea, llistoria Graeca et Komana, Historia ecclesiastica, llistoria
Sacra, Geographia et chronologia, Concionatores, Ascetici, Theologia
dogmatica, Theologia moralis, Theologia scholastica, Interpretes, Lin-
guae exoticae. Innerhalb dieser 27 Fächer stehen die Werke rein
nach Format.
Auch die Vallicelliana in Rom, die in 22 Klassen gegliedert war,
die Brera in Mailand und die Nazionalbibliothek in Neapel, die je
35 Klassen hatten, denen ebensoviele topographische Kataloge ent-
sprachen, ebenso wie die medizinische Spezialbibliothek Lancisiana')
sind hier zu nennen. Es verdienen noch Erwähnung vor allem die
Magliabecchiana und die Palatina, die beide später zur Zentralbiblio-
thek von Florenz verschmolzen wurden. Ueber die Ordnung der
Magliabecchiana durch Antonio Cocchi in 40 Klassen gibt Passerini
Nachricht, 2) über die Palatina, die in den Jahren 1850 — 54 von
Francesco Palermo nach einem aufserordentlich detaillierten System
aufgestellt worden war, unterrichtet das 1854 veröffentlichte Schema
mit alphabetischem Index. 3) Schon nach wenigen Jahren indes zwang
der Raummangel, neuankommende Bücher in die Lücken, die die syste-
matische Aufstellung gelassen hatte, einzustellen und so die Ordnung
zu zerstören. Die Ventimilliana in Catania hat zwar ihre alte syste-
matische Aufstellung noch bewahrt, wird aber kaum noch vermehrt.
Am längsten von den Staatsbibliotheken hat Lucca die syste-
matische Ordnung erhalten. Im Jahre 1790 war dort dem Biblio-
thekar von der Aufsichtsbehörde die Weisung erteilt worden, eine
Aufstellung im Anschlufs au den systematischen Katalog durchzuführen
und zwar — ganz in deutscher Weise — so genau, dafs der syste-
matische Katalog zugleich topographisches Inventar sein konnte*)
Diese Aufstellungsweise wurde durch 100 Jahre fortgeführt und erst
nach 1890 aus Zweckmäfsigkeitsgründen von dem jetzigen Leiter der
Bibliothek, Eugenio Boselli verlassen, ein Hauptbeispiel für die be-
wufste Abkehr von der systematischen Aufstellung, von der
1) C. Carsughi: La biblioteca Lancisiana. Roma 1718 schildert eingehend
Begründung und Aufstellung.
2) L. Passerini: Cenni storico-bibliografici della R. biblioteca nazionale
di Firenze. Firenze 1872. S. 19. 4:5 ff.
3) F. Palermo: Classazione dei libri a stampa dell' I. e R. Palatina.
Firenze 1854.
4) L. DelPrete, a. a. 0. S. 32.
von G. Leyh 301
schon etwa 50 Jahre früher der Direktor Martini in Cagliari eines
gegeben hatte, als er bei der Ordnung der Bibliothek und Neuanlage
der Kataloge von der systematischen zur Aufstellung nach Format
übergegangen warJ) In ähnlicher Weise ging die Estense in Modena
im Jahre 1893 an eine Erneuerung sämtlicher Kataloge, ein Anlafs,
den man in Deutschland sicher ergriffen hätte, um auch die Bibliothek
umzustellen; ich weise nur auf den Fall in Marburg vom Jahre 1815'-)
und auf den in Halle vom Jahre 1876 hin , — in Modena behielt
man ruhig die alte Ordnung nach Format bei.
Vor allen anderen Fällen ausschlaggebend ist jedoch das Beispiel,
das die erste Bibliothek des Landes bei ihrer Begründung gegeben
hat. Eine biblioteca modello zu schaffen, hatte das geeinigte
Italien sofort in sein Kulturprogramm aufgenommen. Als man nach
1870 daran ging, hätte in jenen Zeiten der Mut zu einem grofsen
Anlauf gewifs nicht gefehlt, wenn man in der systematischen Auf-
stellung der zu begründenden Vittorio Emanuele irgend etwas Wünsch-
bares gesehen hätte; das Problem wurde zwar erwogen aber in einem
ausführlichen Gutachten, das Fumagalli dankenswerterweise in seinen
wesentlichen Stücken abdruckt,-') auch sofort abgelehnt. Die Gründe
der Ablehnung — in der Hauptsache gipfeln sie darin, dafs eine
systematische Aufstellung unnütz für das Publikum und schädlich für
die Bibliothek sei, — werde ich gelegentlich noch im Zusammenhang
behandeln , es sind natürlich keine anderen als die deutschen Theo-
retiker Kerler, Altmann, Eichler auch vorzubringen hatten, der
Unterschied war nur der, in Italien wirkten sie überzeugend, denn
Präzedenzfälle, die Vorstellungen drohender Raumnot und auch die
Theorie seit Fabbroni und Della Santa hatten den Boden ge-
nügend vorbereitet, während sie in Deutschland das Beharrungsver-
mögen, das Herkommen und Vorurteile an sich tragen, nicht besiegen
können.
Glücklicherweise sind wir aber auch noch darüber unterrichtet,
wie einer der besten Bibliothekare, den Italien hervorgebracht, sich
die Ordnung einer grofsen Bibliothek gedacht hat. Chilovi hat einen
Aufstellungsplan für die zweite grofse Zentralbibliothek, in Florenz,
entworfen, der sich durchaus im Geleise der italienischen Tradition
hält und nicht etwa von dem „Wesen" und der „Idee" einer Biblio-
thek ausgehend eine ideale Ordnung um ihrer selbst willen anstrebt,
sondern eine Ordnung, die vor allem Gebrauchswert hat, die den
praktischen Bedürfnissen, der Benutzung angepafst ist.^) Das Mifs-
1) P. Martini: Sulla biblioteca della r. universitü di Cagliari. Cagliari
1845. S. 27 ff.
2) G. Zedier: Geschichte der Universitätsbibliothek zu Marburg. Marburg
189C. S. 88.
3) G. Fumagalli: Della collocazione dei libri nelle pubbliche biblioteche.
Firenze lS9ü. S. 95 f.
i) D. Chilovi e A. Papini: II niiovo palazzo per la biblioteca nazionale
centrale di Firenze. Progetto. Firenze 1892.
302 Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken
p;escliick, das seit Jahrzehnten auf den tlorentiner Bauprojekten lastet,
liat leider verhindert, dals Chile vi selbst noch seine Plane in die
Wirklichkeit übertragnen konnte; in j^anz ilhnliclier Weise ist jedoch
diese Ordnung; in der modernsten Bibliothek Italiens, der Marciana,
bei der Uebersiedelung aus dem Palazzo Ducale in den Palazzo della
Zecca durchgeführt worden, von der weiter unten noch die iiede sein soll.
In diesem Zusammenhang darf jedoch eine Bibliothek nicht ver-
gessen werden , die nach ihren Beständen und ihrem Etat unter den
italienischen Staatsbibliotheken mit in der ersten Reihe stehen würde:
die Stadtbibliothek in Bologna. Es ist die einzige grofsc Biblio-
thek in Italien, die noch jetzt nach einem detaillierten Schema syste-
matisch aufstellt und deshalb nicht nur von ausländischen Gelehrten
und IJibliotliekaren, sondern auch von italienischen Faclileuten selbst
als Musterbibliothek gerühmt und bewundert worden ist, ohne freilich
jemals von ihnen nachgeahmt worden zu sein! Ihre Aufstellung
verdankt sie der persönlichen, durch mehr als 40 Jahre rastlos tätigen
Energie Luigi Fratis, der sie 1858 in ungeordnetem, um nicht
zu sagen verwahrlostem Zustand übernommen und sie schon im Jahre
1870 in jene musterhafte, viel bewunderte Ordnung gebracht lialte,
dank seiner aufserordentlichen Arbeitskraft, die es ihm ermöglichte
in der kurzen Frist von 7 Jahren 40 000 Katalogzettel mit eigener
Hand fertigzustellen, aber auch dank seiner organisatorischen Fällig-
keit, die für aufserordentliche Gelegenheiten aucli aufserordentliche
Hilfskräfte zu gewinnen und einmal sogar für die geringe Zeit von
einem Monat 20 — 30 junge Leute an die richtigen Posten zu stellen
verstand. Frati selbst hat die Vorzüge seiner Aufstellung in einer
eigenen kleinen Schrift beleuchtet, i) nach meiner Ansicht aber auch
nicht überzeugend genug, wie überhaupt die heutige systematische Auf-
stellung im grofsen und ganzen mehr der Gewohnheit und dem kon-
servativen Sinn der Bibliotheken ihre Weiterexistenz verdankt und
ihre Nützlichkeit schon im 19. Jahrhundert nicht mehr begründen
konnte. Die Geschichte und das Schema der Aufstellung haben seine
beiden Söhne, die Bibliothekare Carlo und Lodovico Frati in einer
Abhandlung dargelegt. 2)
Zunächst wurden zwei grofse Parallelbibliotheken gebildet, eine
solche der Bände und eine andere der kleinen Schriften. Beide Haupt-
abteilungen wurden entsprechend den 18 Sälen im Gebäude des Arclii-
ginnasio, die für die Bibliothek zur Verfügung standen, in 18 Wissen-
schaftsfächer geteilt. Jedes Fach zerfällt wieder in eine Reihe dem
Bestände angepafster Unterabteilungen und zwar ist die Gliederung
für die kleinen Schriften eine reichere als für die Bände. Ich zähle
für die Bände 220 und für die kleinen Schriften 325, Fumagalli,
der sich auf persönliche Mitteilungen Luigi Fratis stützt, 486 Ab-
1) L. Frati: Ordinamento sistematico delle biblioteche. Firenze 1S94.
(Aus: Rassegna Nazionale. Ki. 1894.)
2) C. e L. Frati: Luigi Frati e rordinamento della biblioteca comunale
di Bologna. Bologna 1006. (Aus: L'Archiginnasio 190G.)
von 6. Leyh 303
teilungen,!) aber ohne die Klasse 17. Innerhalb der so entstandenen
Gruppen werden die neuhinzukommenden Erwerbungen nicht einge-
schoben, sondern einfach angereiht, sodafs die neue Literatur immer
ans Ende zu stehen kommt, weil nicht springende, sondern nach all-
gemeinem italienischem Bibliotheksbrauch, der nur für die Handbiblio-
theken der Lesesäle eine Ausnahme erleidet , fortlaufende Nummern
für die Signaturen gewählt sind und auch keine Exponenten verwendet
werden. Die ganze Danteliteratur steht so z. B. beisammen in einer
Gruppe: Dante e suoi commentatori; italienische Geschichte ist ge-
gliedert in die Gruppen: Italien im allgemeinen, Oberitalien, Venedig,
Mittelitalien , Süditalien und die Inseln. Die ganze deutsche oder die
englische Geschichte steht in je einer Gruppe, ebenso etwa wie Astro-
nomie , Physik , Chemie usw., aber immer Bände und kleine Schriften
getrennt, wenn auch im gleichen Saal vereinigt. Jedenfalls macht der
topographische Katalog den systematischen noch nicht entbehrlich und
zur Aufschliefsung der Bestände dienen daher noch drei alphabetische
Schlagwortkataloge , ein geographischer , biographischer und einer der
verschiedene Materien umfafst. Nur für die Klasse 17, die collezione
patria, welche die Literatur über Bologna zusammenstellt und die an-
läfslich der Universitätsfeier in Bologna im Jahre 1888 auch als wert-
volle Bibliographie in zwei Bänden veröffentlicht worden ist, 2) hat
man eine genauere Gliederung angestrebt.
Mit dieser einzigen Ausnahme sind also alle italienischen Bi-
bliotheken systemlos aufgestellt. Nun ist aber die systemlose
Aufstellung nicht so zu verstehen, als ob jedes neue Buch so wie es
kommt, einfach neben ein schon vorhandenes gleichen Formats gestellt
wird. Zweckvolle Gruppen nach Stärke der Bände, nach der Er-
scheinungsweise , auch nach der literarischen Gattung usw. werden
tiberall gebildet und die Systemlosigkeit erweist sich bald als ein sehr
wohl durchdachtes System.
Von vornherein erfahren alle kleinen Schriften eine besondere
Behandlung und zwar in überraschender Weise an sämtlichen Biblio-
theken die gleiche, wie überhaupt die italienischen Bibliotheken auch
in Dingen, in denen das Regolamento, wie bei der Aufstellung, freie
Hand läfst, übereinstimmende Züge aufweisen. Aller Orten ist man
von dem früher üblichen Bindeprinzip in Sammelbänden zur losen
Aufbewahrung in Pappkartons (buste) übergegangen, in denen oft je
30 — 40 kleine Schriften Platz finden, zumal wenn eine Zwischenwand
eingefügt ist, die leichteres Herausnehmen und Einstellen gestattet.
Für die Konservierung und die ohnedies spärliche Benutzung reicht
dieses Verfahren vollkommen aus und abgesehen von den Vorteilen
beim Ausleihen w^erden enorme Bindekosten erspart. Wird ein Stück
dem Karton entnommen, so wird dieser in der Vittorio Emanuele
umgekehrt, mit der Schleife nach vorn, ins Fach gestellt, solange bis
1) G. Fumagalli, a. a. 0. S. 98.
2) L. Frati: Opere della bibllografia Bolognese. Bologna 1888. 89.
304 Weitoros von tlcn italienischen Staatsbibliotheken
das ontnomineno Stück wieder zurückkommt. Alle diese kleinen
Schriften stehen als Miscellanea oder OpuscoH für sich; die Vittorio
Kniannele hat daneben noch eine wertvollere Abteilun«? als Opiiscoli
valenti ausfi:eschicden. An der Universitätsbibliotlick in Modena, an
der Stadtl)ibliothek in Bologna und an der Staatsbibliothek in Lucca
liat man sogar bei der Neuordnung der Hibliotliek alle Saninudbändc
wieder aufgelöst, so sehr viel besser erschien die lose Aufbewahrung.
Dafö Frati in Bologna sogar bei einer streng durchgeführten syste-
matischen Aufstellung die kleinen Schriften für sich geordnet hat,
wurde schon erwähnt. Die Dissertationen hat man freilich auch ander-
wärts wie an der Alessandrina in Rom in 8 und an der National-
bibliothek in Turin in 9 Klassen geschieden, an der Accademia dei
Lincei sogar in etwa 20 Wissenschaftsfächer, von denen jedes Fach
einen eigenen Autorenkatalog in einem Alphabet besitzt.
Da das Ziel der italienischen Aufstellung immer vollkommenste
Raumausnutzung ist, so mufste aus technischen Gründen gesondert auf-
gestellt werden alles, was sich in seinem endgültigen Umfang noch
nicht übersehen läfst, d.h. alle Fortsetzungs ■ und Serienwerke
und die Zeitschriften. An grofsen Bibliotheken werden die Fort-
setzungen noch nach Sprachen getrennt, wie an der Vittorio Fmanuele
nach lateinischen und griechischen, italienischen, französischen usw.,
die kleinen Bibliotheken stellen sie in fortlaufender Reihe auf. Die
Signatur ist zunächst nur provisorisch; sobald das Werk abgeschlossen
ist, erfolgt definitive Aufstellung und Aufnahme in die Hauptreihe.
Auch die noch nicht bindereifen Faszikel erhalten in den meisten
Bibliotheken ihren Standort sofort unmittelbar hinter dem gebundenen
Band, zu dem sie gehören, eventuell auch im Lesesaal, wenn das Werk
im Lesesaal steht und die ganze Sekkatur mit den Fortsetzungsscliränken
fällt fort. Ganz selten ist es, dafs der Beamte, der die Zeitschriften
und Fortsetzungen verwaltet, die ungebundenen Hefte in seinem Arbeits-
zimmer in Verwahrung hält ■ — die Arbeitsräume für die Beamten und
für das Publikum hat man seit Generationen in Italien wenn irgend
möglich getrennt gehalten, Della Santa bestimmt sogar in seiner
noch heute ganz modern anmutenden Schrift für die einzelnen Ressorts
besondere Zimmer, i)
Es folgt eine Zeitschriftenabteilung, die wieder je nach ihrem
Umfang entweder in einer Reihe geordnet ist oder wie in der Vittorio
Emanuele und der reinen Zeitschriftenbibliothek der Accademia dei
Lincei nach Sprachen, in Lucca alphabetisch nach dem Titel und zwar
die italienischen und ausländischen getrennt. Auch kleinere Biblio-
theken pflegen dann noch die Akademieschriften für sich zu stellen,
in eine Reihe oder wieder nach Sprachen oder wie in Lucca in zwei
1) A. a. 0. S. IS. 19 u. 29, § 4: Delle Stanze dei Bibliotecari. — Im Notfall
bildet man noch jetzt in den grofsen Sälen durch RoUscbutzwände abge-
schlossene Gelasse." — Della Santas Grundrlfs ist auch abgebildet im Hand-
buch der Architektur. T. 4, Halb-Bd 6, H. 4. 1893. S. 50.
von G. Leyh 305
Alphabeten nach dem Ort, an dem die Akademie ihren Sitz hat, einem
italienischen und einem ausländischen. Abgeschlossene Zeitschriften
scheiden natürlich aus dieser Abteilung aus. Schliefslich werden die
laufenden Publikationen der Behörden als pubblicazioni ufficiali
an vielen Bibliotheken getrennt aufgestellt. Für die Bibliothekszwecke
selbst ist von vornherein ein bibliographischer Apparat und für die
bevorrechteten Benutzer, soweit es der Raum irgendwie erlaubt, eine
Handbibliothek ausgeschieden, die wie aus der Natur der Sache hervor-
geht, in sich nach Fächern geordnet sind.
Die jetzt noch übrigbleibende Hauptmasse der abgeschlossenen
Werke wurde früher, wie schon erwähnt, häufig in grofsen Klassen
aufgestellt. Mit Ausnahme der Turiner Nationalbibliothek und der
Vittorio Emanuele ist man heute davon abgekommen und reiht jedes
neuankommende Werk einfach an ein schon vorhandenes gleicher
Gröfse an, abgesehen freilich von einigen besonderen Fällen, die wieder
zeigen, wie wenig mechanisch die ganze Aufstellungsweise der Italiener
im Grunde doch ist.
Von fast allen Bibliotheken hören wir, dafs sie ihre seltenen
Drucke besonders aufgestellt haben, zunächst die Inkunabeln, aber
auch nur nach Format in fortlaufender Itcihe numeriert, in der
Marciana noch in venetianische und nichtvenetianische geteilt, dann
die Aldinen, die Elzevire, die Drucke der Blades, Stephani. Der
Lokalpatriotismus des Italieners legt den Gedanken einer biblioteca
patria nalie und so stellt die Stadtbibliothek in Bologna und die
Staatsbibliothek in Cremona alles für sich , was die Stadt selbst und
ihre berühmten Söhne betrifft, Cagliari hat eine biblioteca Sarda, Genua
eine biblioteca Ligura, die Brera sammelt und stellt besonders die
Literatur über die Lombardei , Catania die Literatur tiber den Aetna,
die Nationalbibliothek in Neapel diejenige über den Vesuv und die
Vulkane im allgemeinen. Die Vittorio Emanuele als erste Bibliothek
des Königreichs vereinigt in einer biblioteca del risorgimento die ganze
historische Literatur über die Einigungskämpfe bis zum Jahre 1870
und in der Spezialsammlung topografia romana alle Pläne, Ansichten,
Führer durch Rom und Beschreibungen seiner Monumente. Als eine
Art Ergänzung dazu ist der Direktor der römischen Universitätsbiblio-
thek eben dabei, die italienischen Reisebeschreibungen der Fremden
(viaggiatori stranieri) aus der Masse auszulesen und ihnen eine be-
sondere Aufstellung und einen eigenen Katalog zu geben.
Es ist selbstverständlich, dafs man in der Zentralbibliothek Florenz
nicht vergessen hat, Dante in einer besonderen Sammlung aller er-
reichbaren Ausgaben und Kommentare zu ehren; daneben findet sich
eine Sammlung von Schriften von und über Galilei und eine andere
auf Savonarola bezügliche. Die Brera in Mailand hat ein eigenes
Zimmer für Manzoni eingerichtet und die römische Universitätsbiblio-
thek hat neuerdings vom Unterrichtsministerium den Auftrag erhalten
neben der älteren Sammlung der Werke von und über Leopardi
eine ähnliche der Werke von und über Carducci anzulegen. In
XXVIII. 7. 8. 22
300 Woitcrcs von den italienisdien Staatsbibliotheken
dieses (Jebict gehören auch die Aiitographensamnilungen, die sich
fast auf allen italienisdien l?ibliothcken finden.
l)a man in Italien überzeugt ist, dafs jed(! Bibliothek einen Orga-
nismus , etwas historisch Gewordenes darstellen soll, so ist man auch
gewohnt, historische Zusammenliänge nicht zu zerreifsen, sondern zu
erhalten und gröfserc Schenkungen für sich zu behandeln. Die
römische Alessandrina besitzt eine Spezialsammlung der Werke Ciceros,
die der niederländische Philologe Boot geschenkt hatte, die Casana-
tensc eine Sammlung Wolynski, auf polnische Geschichte und Lite-
ratur bezüglich, Florenz vor allem die grofse Bibliotliek Guicciardini
in 9600 Bänden über die religiöse Bewegung des lO. Jahrliunders in
Italien und das moderne Literaturarchiv Vieusseux, Turin die
20 000 Bände umfassende Sammlung zur Geschiclite Napoleons, die
Baron Lumbroso geschenkt hat. Ancli die grofse Gesetzsammlung
der Alessandrina, die in einem neunbändigen Katalog verzeichnet ist,
kam auf dem Wege von Schenkungen seitens aller europäischen und
vieler aufsereuropäischen Staaten zustande.
Vier Bibliotheken, die Marciana in Venedig, die Brera in Mailand,
die Nationalbibliothek in Neapel und die Casanatense in Korn sind
stolz auf ihre reichen Sammlungen von Theaterstücken und stellen
sie für sich; Neapel und Lucca ebenso die Texte, welche die Crusca
ihrem Wörterbuch zu Grunde legt; diese Sammlung umfafst in Lucca
gegen 2000 Bände, i)
Von dieser italienischen Klassikerbibliothek führt ein weiter Schritt
herunter zu der Literatur, die in einzelnen Stücken auftretend nichts
bedeutet und nur als Massen er scheinung ihren Wert erhält und
auch dann vielleicht erst in ferner Zukunft. Man glaubt in Italien,
dafs die Bibliotheken die Aufgabe haben, auch diese sich rasch zer-
streuenden Dokumente für das moderne Leben der Nachwelt in mög-
lichster Vollständigkeit zu erhalten, man ist aber weit davon entfernt,
sie in das Prokrustesbett der systematischen Kataloge zu zwängen,
dessen System sie nur schädigen, oder ihnen durch eine Zentral-
katalogisierung eine allgemeine Bedeutung zu geben, wo ilmen nur
eine lokale zukommt. 2) Sachlich und chronologisch geordnet sind sie
in der Brera auch bei einer summarischen Katalogisierung leicht zu
finden, 3) die Zentralbibliotliek in Florenz hat Gruppenbildungen vor-
genommen, 4) über die jedoch näheres nicht zu erfahren war. Neuer-
1) Auch die Sammlung phonographischer Platten, die Fumagalli an der
Brera begonnen hatte, gehört hierher und ist nicht blol's als Kuriosität zu
betrachten. Vgl. über ähnliche Bestrebungen in Frankreich eine Notiz in der
Frankfurter Zeltung vom 2ö. November l'Jli', 2. Morgenblatt.
2) Vgl. besonders die Rede Ravas in der Senatssitzung vom 5. April 1009,
jetzt auch abgedruckt in der Raccolta delle leggi . . . per le bibl. gov. 1909.
S. 153f. — Ferner Bollettino della Societä Bibliogr. Italiana. 2. 1899. S. 42;
Rivlsta delle bibl. 1. 18b8. S. 9 if., 33 ff., 80 ff.; 11. 1900. S. 148 ff.; 13. 1902.
S. 189.
3) Bollettino della Societä Bibliogr. Italiana. 2. 1899. S. 39.
4) Statistica delle biblioteche. P. 1, 2. 1894. S. 24.
von G. Leyh 307
dings hat sich auch Bonazzi mit diesem Problem der libri di scarso
valore beschäftigt, doch ist das genauere Resultat erst noch zu er-
warten. Wahrscheinlich wird der italienische Beirat für Bibliotheks-
angelegenheiten selbst noch in einem Spezialreglement das den modernen
Bibliothekar schwer bedrängende Problem wenn nicht lösen, so docli
für die Bibliotheken seines Landes entscheiden, ') schwer bedrängend
deshalb, weil die aufgewendete Mühe bisher in so gar keinem Ver-
hältnis zu den Resultaten steht.
Inzwischen hat sich aber schon Eugenio Boselli, der Direktor
der Staatsbibliothek in Lucca, mit seinem System, diese kleine Literatur
zu ordnen, auf der letzten Weltausstellung in Brüssel die goldene
Medaille erworben. Durch das liebenswürdige Entgegenkommen
Bosellis bin ich in der Lage, über sein System einige Mitteilungen
machen zu können. 2)
Die ganze Sammlung der Flugschriften wird in folgende 28 Klassen
geteilt: L Appalti, Aste, Incanti, Bandi per vendita, ecc, IL Avvisi
sacri, Notificazioni ecclesiatiche ecc, III. Caccia. — Bandita e divieti
privati, IV. Camera di commercio, V. Cassa di risparmio, VI. Consiglio
notarile e procuratori, VII. Elezioni politiche e amministrative,
VIII. Feste e spettacoli, IX. Finanze, Demanio, Esattoria, Imposte,
Intendenze, Manifattura tabachi, Tombole ecc, X. Funeralia, Annunzi
di morte, Cenni necrologici, XI. Manifesti politici e commemorazioni
patriottiche , XII. Militaria, Distretto militare, Leva, Tiro a segno,
Croce rossa, XIII. Municipi della Provincia di Lucca, XIV. Municipio
di Lucca, XV. Polemiche personali, discorsi, XVI. Provincia di Lucca,
XVIL Scuole, XVIII. Societä e Istituti diversi, XIX. Teatro, XX. Tri-
bunali, XXI. Uomini illustri, scienzi, lettere, arti, commemorazioni,
XXII. Varia, XXIII. Vittorio Emmanuele, Mazzini, Garribaldi, Umberto I.,
Commemorazioni, XXIV. Poesie per Nozze, XXV. Poesie civili (Varia),
XXVI. Poesie per Messa novella, XXVII. Poesie sacre (Sonetti, Odi,
Inni in onore di santi, pubblicate in occasione di feste, che si rinno-
vano ogni anno), XXVIII. Poesie religiöse (Poesie inneggianti in vario
modo alla fede cristiana).
Alle diese Drucksachen finden ebensowenig wie die minderwertige
Buchliteratur, Kalender, Statuten von Gesellschaften usw. Aufnahme
in den alphabetischen Katalog, da sie zumeist anonym auftretend, in
eine streng alphabetische Ordnung eingereiht kaum gefunden werden
könnten, aber dort auch garnicht gesucht werden, da ja nie das einzelne
Stück, sondern nur die Masse interessiert. Auch der systematische
Katalog braucht mit ihnen nicht belastet zu werden, da ihre sachliche
Aufbewahrung in Bündeln sie schon hinreichend gebrauchsfertig hält,
zumal ihnen ja überhaupt erst eine ferne Zukunft einigen Wert ver-
leiht. Die Vortrefflichkeit dieses Verfahrens kann nicht besser illustriert
1) Artikel 21 des Regolamento von 1907.
2) Ein anderes System für die Ordnung der fogli volanti von Moschetti
in der Rivista delle biblioteche. 12. lüOl. S. Viiff.
22*
308 Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken
werden als diircli das Gcfi^cnbeispiel einer deutschen Bibliothek, die
niclit blos alle einlaufenden llaushaltun{j;skalend('r, sondern auch alle
Ladevorschriften der Güterhallen, alle (iratisbeila}];en sämtlicher
Zeitunjxen, die als Pllichtlieferungen eingehen, wie Fahrplan-Hefte für
den Sonuner und Winter, die sich formal nur durch ihre zufälli^jen
Titelabweichungen und sachlich nur durch ihre Druckfehler von ein-
ander unterscheiden, kunstgerecht jedes Halbjahr von neuem durch
die alphabetischen und systematischen Kataloge sclileppt, während man
2. verbesserte und vermehrte Auflagen wissenschaftlicher Werke für
entbelirlich hält, weil man die 1. Auflage besitzt. Der Fehler liegt
aber im Prinzip, da bisher noch alle neueren Bibliothekshandbücher
eine Bibliothek für wohlversorgt gehalten haben, die ihre Eingänge
an den drei Stellen des Accessionsjournals, des alphabetischen und
des systematischen Katalogs verzeichnete, wobei der systematische
Katalog zugleich Standortskatalog war; mit anderen Worten ohne
durch den systematischen Katalog liindurchgegaugen zu sein, konnte
ein Buch überhaupt keinen Platz in der Bibliothek finden und so
blieb auch für eine minderwertige Drucksache keine andere Wahl als
Papierkorb oder systematischer Katalog. Schon von diesem Gesichts-
punkt aus verkehrt sich die rein systematische Aufstellung, die alle
Gegensätze vernichtet und die Arbeit verflacht, in ihr Gegenteil, in
eine ganz primitiv -mechanische. Man wird überhaupt die biblio-
thekarische Tätigkeit in Zukunft nicht mehr an der einfachen Figur
des Dreiecks jener drei genannten Kataloge umschreiben dürfen,
sondern, um mich eines anschaulichen Vergleichs Bosellis zu be-
dienen, ein Polyeder mit seinen vielen Ansichtsflächen an die Stelle
setzen müssen, wenn man modernen Bedürfnissen genügen und für
andere Zwecke auch andere Mittel anwenden will.
Alle losen Blätter sind in Lucca in einem von BoscUi kon-
struierten Registrierapparat, der bis zu 1500 Blatt fassen kann, in
sachlich- chronologischer Reihe festgehalten. Diese Apparate werden
nicht gestellt oder gelegt, sondern an Ringen in einem Gestell auf-
gehängt, ein Verfahren, das mir nicht ganz klar geworden ist, dem
aber sein Urheber grofse Ersparnis an Arbeit, Kosten und Raum
nachrühmt.')
Das zweite grofse Problem der modernen Bibliothekstechnik ist die
Behandlung der toten Literatur, der biblioteca morta im Gegen-
satz zur biblioteca viva, ein Problem, das zu erwägen in Italien be-
sonders nahe lag, als sich an der eine Zeit lang nach wissenschaftlichen
Fächern geführten Benutzungsstatistik zeigte, dafs das grofse Erbe der
Druckschriften aus den Klosterbibliotheken fast keinen Gebrauchswert
mehr besitzt. 2) Die Absicht, einige Staatsbibliotheken nicht mehr zu
1) Der einzelne Apparat kostet 2, ein ganzes Gestell 10 Lire.
2) Es sei erlaubt, auf die ausgezeichnete Vorarbeit für eine spätere
Scheidung zwischen einer biblioteca viva und einer biblioteca morta hin-
zuweisen, die an der Universitätsbibliothek Berlin mit der Abstempelung der
Bücher selbst beim Verleihen geleistet wird.
von G. Leyh 309
vermehren, sondern nur als bibliographische Museen weiter zu führen,
liegt in derselben Richtung, i) An den einzelnen Bibliothelcen sind
Pläne derselben Art aufgetaucht. Gnoli wollte für die Vittorio
Emanuele eine Auswahlbibliothek in der Nähe des Lesesaals zusammen-
stellen,-) sein Nachfolger Bonazzi hat sich einstweilen mit einem
umfangreichen Auswahlkatalog begnügt. Ebenso hat die bibliothekarische
Kommission von 1909 für die Zentralbibliothek in Florenz eine moderne
Bibliothek in der Nähe der Kataloge und der Lesesäle vorgeschlagen
und auch in dem geplanten Anbau an der Nationalbibliothek in Neapel
will man die häufigst benutzten Bücher nahe am grofsen Lesesaal
unterbringen. Interessant ist dann vor allem der Aufstellungsplan
Chilovis für die Zentralbibliothek in Florenz, der ganz unter dem
Gesichtspunkt der Benutzung ausgedacht ist. 3) Das Parterre des Ge-
bäudes sollte die Lesesäle aufnehmen, überhaupt den ganzen Verkehr
mit dem Publikum erledigen, im ersten Stock befinden sich d'e
Büchermagazine, im letzten das bibliographische Museum, darunter
auch die Dante- und Galilei-Sammlungen, die für die Menge doch nur
Schaustücke sind. Welcher Gegensatz zwischen dieser modernen,
zweckvollen, der Benutzung angepafsten Bibliotheksaufstellung und der
mechanisch -systematischen des 18. Jahrhunderts, der alles gleich
wichtig ist!
In grofsem Umfang hat man zum Teil nach dem Vorbild des
Britischen Museums und der Pariser Nationalbibliothek an der Brera
in Mailand eine Trennung durchzuführen versucht. Nach Fumagallis
Berechnung sollten von 400 000 ungefähr 300 000 Bände alter theo-
logischer und juristischer Literatur, die kleinen Provinzialzeitungen,
Verwaltungsberichte von Behörden und Gesellschaften, die als Pflicht-
exemplare und unerbetene Gescheuke gekommen sind, nach einem vor-
städtischen Kloster tiberführt werden. Zunächst ist freilich dieser
Plan nur zum kleinen Teil ausgeführt.
In zwei Fällen ist eine ähnliche Trennung jedoch tatsächlich durch-
geführt worden. Schon im Jahre 1860 an der Nationalbibliothek in
Palermo, als nach der dritten Vertreibung der Jesuiten aus Sizilien
die ihr zugefallenen Bücher in profane und theologische geteilt und
die profanen in die grofsen Säle übernommen, die theologischen aber
abseits davon magaziniert wurden. ^) Aehnlich ist die Universitäts-
bibliothek in Sassari mit der Klosterliteratur vorgegangen.
In viel gröfserem Umfang noch ist die Trennung nach Museums-
und nach Gebrauchswert in der Markusbibliothek in Venedig
1) Artikel 2 des Regolamento von 1907. ~ Relazlone sulle biblioteche.
l'.)10. S. -ißöf. — BüUettino della Societä Bibliogr. Italiana. 1. 1S98. S. 38 ff.
— G. Puliti: Per le biblioteche. Catania l'.)ü3. S. 7 ff. — Kivista delle
biblioteche. 15. 1904. S. 46. 65. — A. Avetta: La r. bibliotcca universitarla
dl Padova alla fine del 1907. Padova 1908. S. 10.
2) Eelazione sulle biblioteche. 1910. S. 12.
3) s.o. S. 301.
4) F. Evola: Sulla biblioteca nazionale di Palermo. Palermo 1872. S. 16.
.^10 Weiteres von den itallenischeu Staatsbibliotheken
Wirklichkeit geworden, die so mit Reclit den Namen der modernsten
Bibliothek Italiens und vielleicht nicht nur Italiens verdient. Schon
lange vor dem Umzug nach dem Palazzo della Zecca hatte man be-
gonnen, Werke, von denen man annehmen konnte, dafs sie häufiger
verlangt würden, im allgemeinen die nach 1880 erschienene wissen-
schaftliche Literatur, auszuscheiden und sie in einer sezione moderna
von etwa 14 000 Bänden zu vereinigen. Die Summe könnte klein
erscheinen, wenn man nicht dazu die 7000 Bände zählende Konsul-
tationsbibliothek in Rechnung setzte und ferner das ganze Heer der
Zeitschriften, Akademieschriften und der noch nicht abgeschlossenen
Fortsetzungen, die gesondert aufgestellt sind. Die Zeitscliriften sind
im ersten Stock untergebracht, die moderne Abteilung um eine Lang-
und eine Schmalseite des grofsen Lesesaals herumgruppiert, und im
entlegeneren Teil des Bibliotheksgebäudes, im zweiten und dritten
Stockwerk sind die Seltenheiten, Inkunablen, überhaupt alles das, was
man als bibliographisches Museum bezeichnen kann, aufgestellt. Hier
sind auch Zimmer freigehalten für neue Erwerbungen, die nicht ge-
eignet sind, in die moderne Bibliothek aufgenommen zu werden. ')
Wir kommen schliefslich zu der Frage der Signaturen, der
Numerierung der italienischen Bibliotheken, wo wir auch wieder
auffallende Uebereinstlmmungen treffen, an denen das Regolamento
ganz unbeteiligt ist, da es so wenig über Signaturen als über Auf-
stellungen Vorschriften gibt.
Die primitivste Art der Signatur ist die fortlaufende Nummer.
Die Palatina in Parma hat bis zum Jahre 1889 daran festgehalten,
längere Zeit auch die Universitätsbibliothek in Padua. Aber wenn
auch der Vorteil auf der Hand liegt, dafs diese Signatur das Buch
freibeweglich läfst und nicht auf einen bestimmten Platz festlegt, so
ist der Nachteil doch gröfser, weil die hohen Nummern, die sich bald
ergeben, für ein rasches Auffinden wenig geeignet sind. Und gerade
das ist der grofse Vorteil der typischen italienischen Bibliothekssignatur,
dafs in ihr als Lokalsignatur gröfsere und kleinere Raumeinheiten
zum Ausdruck kommen, sodafs das eigentliche Suchen sich schliefslich
in den meisten Fällen auf die Hälfte eines laufenden Meters be-
schränkt. Wenn wirklich das rasche Herbeischaffen eines Buches zu
den Vorzügen einer Bibliothek gehört, so liegt hier ein Vorzug vor,
den man nicht durch das schlechte, immer wieder nachgesprochene
AA^ort „Festnagelungssy Stern" beseitigen kann.
Weitaus die meisten Bibliotheken legen der Signatur als letzte
Raumeinheit die Raumeinheit des Bücherbrettes (palchetto) zu-
grunde und zählen die auf einem Palchetto stehenden Bände, nicht
Werke, in laufender Reihe durch. Da das Brett im allgemeinen einen
Meter lang ist, so ergeben sich nur ganz niedrige Nummern. An der
Universitätsbibliothek in Neapel waren sämtliche Legebretter eines
1) La biblioteca Marciana nella sua nuova sede. Venezia 11)06; die
Graudrisse auf S. 82, 84, 87.
von G. Leyh 311
Saales laufend mit römischen Zahlen durchnummeriert und diesen
übergeordnet der Saal selbst durch einen Buchstaben bezeichnet ; bei
einer Neuordnung ersetzte man nach und nach die Buchstaben und
römischen Zahlen durch leichter fuisliche arabische Ziffern.
Häufiger wird zwischen Bücherbrett und Saalnummer noch die Be-
zeichnung des Gestelles eingeschoben, sodafs sich die Signatur aus
vier Elementen zusammensetzt. So bezeichnet z. B. 50. 10. 6. 12.
den 12. Band auf dem 6. Brett des 10. Gestelles im Saal 50. Ob
man an einzelnen Stellen statt der arabischen Ziffern grofse und kleine
Buchstaben oder römische Zahlen verwendet, tut dem Wesen der
Signatur keinen Eintrag. Die Nationalbibliothek in Palermo, die
Universitätsbibliothek in Sassari, die Marucelliana in Florenz, die
Stadtbibliothek in Bologna und andere haben sich für diese Form
entschieden. Andere Bibliotheken wie die Universitätsbibliotheken in
Pavia und Rom, die Nationalbibliothek in Neapel, die Accademia dei
Lincei, die Palatina zu Parma sehen von der Saalbezeichnung ab und
zählen alle Gestelle durch die ganze Bibliothek, dann folgt die Nummer
des Bücherbrettes und die laufende Nummer.
Vielleicht ist das System der Marciana und der Universitäts-
bibliothek in Padua empfehlenswerter, die letzten Raumeinheiten nicht
zu klein zu nehmen und eine laufende Numerierung nicht durch
jedes Bücherbrett, sondern durch ein ganzes Gestell durchzuführen.
Selbst bei 4 m hohen Gestellen werden dreistellige Zahlen nie über-
schritten ; in der Marciana fafst ein Gestell im allgemeinen 230 — 250
Bände.
Diese Art Lokalsignatur ist viel älter als Maire meint, der sie
auf Sobolstchikoff zurückführt. i) Ob sie wirklich schon in
süddeutschen Klöstern angewendet wurde, wie Ebert wissen will,2)
ist nicht sicher; jedenfalls empfiehlt sie aber schon Legipontius. 3)
Dafs die Italiener sich immer noch nicht von ihr getrennt haben,
mit Ausnahme der Nationalbibliothek in Turin und jetzt auch der
Vittorio Emanuele, ist ein gutes Zeichen für ihre Brauchbarkeit; die
Marciana hat sie auch nach dem Umzug beibehalten und auch die
Universitätsbibliothek in Padua wird sie im neuen Gebäude keinesfalls
aufgeben. Die Nachteile hat man weit übertrieben. Eine Reihe von
Umzügen ganzer Bibliotheken und einzelner Teile innerhalb desselben
Gebäudes sind gemacht worden, ohne dafs eine Aenderung der Sig-
naturen nötig gewesen war.'') Man wird sich eben soweit irgend möglich
immer der alten Gestelle bedienen oder die neuen in der Länge den
1) A. Maire: Manuel pratique du bibliothecaire. Paris lS9r>. S. 109. —
B. Sobolstchikoff: Priucipes pour Torganisation . . . des grandes biblio-
theques. Paris 1S59. S. 31, 39.
2) F. Ebert: Die Bildung des Bibliothekars. 2. Aufl. Leipzig 1820. S. 18.
3) 0. Legipoütius: Dissertationes philologico-bibliographicae. Xorim-
bergae 1747. S. 71.
4) Auch die Geschichte der Kais. ütTentl. Bibliothek in St. Petersbtirg
bestätigt das im weitesten Umfang.
312 Weiteres vou deu italieuischeu Staatsbibliotheken
alten genau anpassen. Differiert die Höhe der Säle, so wird, wenn
der neue Saal niedriger ist, nur der überschicfsende Teil unisigniert
werden müssen. Die ganze Arbeit des Unisigniercns für die Marciana,
die 470 712 Bände, 104 519 kleine Schriften und 12 122 Handscliriften
zählt, hat nur vier Jahre erfordert, wobei allerdings zu bedenken
bleibt, dafs die neuen Signaturen noch nicht sofort aus dem alpha-
betischen Katalog entnommen werden können, sondern zunächst erst
aus einem Concordanzregister der alten und neuen Nummern. >)
Laufende Zeitschriften und noch nicht abgeschlossene Fort-
setzungen erlialten übrigens, wie schon gesagt, niemals Lokalsignaturen,
sondern im allgemeinen laufende Nummern, die dann natürlich auch
für jedes Lokal passen. Stellt die Zeitschrift ihr Erscheinen ein oder
ist die Fortsetzung abgeschlossen, dann erst wird mit der Einreihung
in den Hauptbestand die bewegliclie Signatur in eine feste Lokal-
siguatur verwandelt. Ebenso bleiben die kleinen Schriften immer
in beweglicher Aufstellung. Die Vittorio Emanuele unterscheidet für
sie fünf Formatklassen, die mit A, B, C, D, E bezeichnet sind. Die
Kartons werden mit laufenden Nummern versehen und ebenso innerlialb
eines jeden Kartons die darin enthaltenen Schriften. Eine Signatur
Miscell. B. 210. 12 bezeichnet demnach die 12. kleine Schrift, die in
dem Karton 210 der Formatklasse B enthalten ist. Durch ein weiteres
Signaturelement kann leicht auch eine einzelne Gruppe aus der Samm-
lung der kleinen Schriften, etwa eine Spezial Sammlung, eine getrennt
aufgestellte Schenkung unterschieden werden.
Meines Wissens haben nur zwei Bibliotheken, die Nationalbibliothek
in Turin und seit 1910 die Vittorio Emanuele für die Hauptmasse ihrer
Bestände nicht Lokal-, sondern bewegliche Signaturen. Turin
stellte, nach Avettas Meinung unter französischem Einflufs, schon
immer nach grofsen Wissenschaftsklassen auf, die mit Buchstaben
bezeichnet wurden. Eine Signatur A IV 7 bezeichnete das 7. Buch
auf dem 4. Bücherbrett der Abteilung A = Sacra Scrittura. Da etwa
40 Abteilungen gebildet waren, wofür die Buchstaben des Alphabets
nicht ausreichten, unterschied man stofflich benachbarte Fächer durch
Beifügung eines besonderen Zeichens. Bedeutete M Zivilrecht, so M
öffentliches Recht, M politische Oekonomie, was freilich beim Signieren
zu Irrtümern leicht Anlafs geben konnte. 2) Seit 1906, nach dem
Brand, bezeichnet man die Wissenschaftsklassen durch Buchstaben-
verbindungen, Bg z. B. ist Bibliographie, zählt aber dann, um eine
brauchbare bewegliche Signatur zu erhalten, nicht etwa die einer
Abteilung angehörenden Werke sofort in laufender Reihe durch, sondern
schiebt einen kleinen Buchstaben als Formatbezeichnung dazwischen
ein und innerhalb eines jeden Formats beginnt die Reihe mit 1. Da
1) Ueber die Arbeiten nach dem Umzug von 1906 an vgl. den Bericht
von C. Frati: La biblioteca Marciana nel triennio 1906 — 08. Venezia TJOt).
(Aus: L'Ateneo Veneto. 32. 1909, fasc. 3.)
2) Ueber die alten Signaturen vgl. G. Gorrini: L'incendio della biblioteca
nazionale di Torino. Torino 1904. S. 30, 34.
von G. Leyh 313
die Formate künstlich festgesetzt sind und dabei, wie mir mitgeteilt
wurde, sogar noch Millimeter eine Rolle spielen, so werden sich sehr
viele Formatklassen und infolgedessen niedrige laufende Zahlen ergeben,
vor allem aber wird der Raum aufs denkbar möglichste ausgenutzt.
Das Aussuchen und Einstellen erfordert freilich eine weit gröfsere
Aufmerksamkeit als bei den lokalen Signaturen.
Schliefslich möchte ich noch eine Signiermethode erwähnen, die
wohl zu den geistreichsten gehört, die man jemals ausgedacht hat.
Sie stammt von Bonazzi, dem ausgezeichneten Direktor der Vittorio
Emanuele, und wird seit Beginn des Jahres 1910 an der von ihm
geleiteten Bibliothek zunächst für die neuen Erwerbungen angewendet.
Bonazzi hat zuerst Anstofs genommen an der, wie er meint, etwas
rohen, in Italien fast allgemein geübten Aufstellung, die ein Werk an
das andere reiht, wie es eben durch Zufall oder Absicht in die
Bibliothek kommt. Aber die zehn Klassen, die er deshalb bildete,
sollten auch nicht wieder alles in sich aufsaugen, was inhaltlich zwar
verwandt war, aber keinen Gebrauchswert mehr hat, und schliefslich
schien ihm die feste Lokalsignatur bedenklich. Alle Gesichtspunkte,
die für seine Ordnung wichtig sind, waren bis auf einen vielleicht,
den der Aufstellung nach zehnjährigen Perioden, in Italien schon
bekannt, aber immer nur vereinzelt für die Aufstellung benutzt worden.
Die Verbindung zu einem System, das dann noch in einer einfachen
symbolischen Signatur seinen Ausdruck findet, ist durchaus neu und
zeugt von einer aufserordentlichen Kombinationskraft. Ich gebe hier
nur einen kurzen Umrifs in der Erwartung, dafs Bonazzi selbst sich
noch entschliefsen möge, genaueres mitzuteilen. Ich möchte nicht
versäumen, meinen Dank zu wiederholen für die Gelegenheit, dieses
System kennen gelernt zu haben.
Zu Anfang steht eine 1. Kategorie: Seltenheiten, am Schlufs eine
9. Kategorie: Werke von geringem Wert. Dazwischen stehen in
sieben Kategorien die Bücher von „normalem Wert" und zwar zunächst
abgeschlossene Werke und Fortsetzungen; die bewegliche Signatur
erlaubt ihm gegen den sonstigen italienischen Brauch die Fortsetzungen
gleich den abgeschlossenen Werken zu behandeln. Es folgen die
kleinen Scliriften, dann Serienwerke, Zeitschriften, Akademie- und
Gesellschaftschriften, amtliche Veröffentlichungen und zuletzt Spezial-
sammlungen. Die 1. Kategorie hat wieder gewisse Unterabteilungen
wie Faksimilereproduktionen, Luxusausgaben usw. Den Kategorien
2 — 6, bis zu den Akademieschriften sind die zehn Sektionen unter-
geordnet, nach denen das römische Bollettino die Neuerwerbungen der
italienischen Staatsbibliotheken aus der ausländischen Literatur anordnet:
0. Bibliographie, 1. Theologie, Philosophie, Pädagogik, 2. Linguistik
und Philologie, 3. Literatur und Literargeschichte, 4. Geschichte und
historische Hilfswissenschaften, 5. Rechts-, Staats- und Sozialwissen-
schaften, 6. Mathematik, Physik und Naturwissenschaften, 7. Medizin,
8. Kunst, 9. Teclinologie, Handel, Oekonomie, Kriegs- und Seewesen,
die mit der vorgesetzten Nummer bezeichnet werden. Zu diesen beiden
314 Weiteres von den italienischen Staatsbibliotheken
ersten Signaturelementen tritt für die Jahre 1910 — 19 noch eine
Null (0), für das folj^ende Jahrzehnt eine Eins (1) usw. Eine Signatur
370 bezeichnet demnach eine kleine Schrift aus dem Gebiete der
Medizin, die zwisclien 1910 und 1919 erworben wurde.
Für die Aufstellung ist das nicht ausreicliend und es kommt noch
eine Formatbezeichnung mittels eines Buchstabens dazu. Bei den
kleinen Sciuiften, die in Kartons aufbewalirt werden, begnügte sich
Bonazzi mit fünf Formatklassen, sonst ist die Zahl aufscrordentlich
viel gröfser, da es sich gewöhnlich, aber nicht immer, um Sprünge
von 1- -2 cm aufwärts von einer Höhe von 11 cm angefangen handelt.
Nach der Formatangabe folgt die laufende Nummer. Mit einer
Signatur 580. k. 5 ist also das 5. Werk, nicht der 5. Band wie sonst
in Italien — Bandzählung würde die Einreihung von Fortsetzungen
nicht erlaubt haben — , der Formatklasse k aus den Erwerbungen
zwischen 1910 und 1919 auf dem Gebiete der Kunst bezeichnen und
zwar als Kategorie 5 eine Zeitschrift. Die amtlichen Veröffentlichungen
haben wieder bestimmte Unterabteilungen. Unter den Spezialsamm-
lungen stehen auch sämtliche Publikationen des Britischen Museums,
der Pariser Nationalbibliothek, der Library of Congress für sich.
Vor allem ist die Kategorie 9, unsere Nebenserie, noch in viele
Gruppen gegliedert, was wünschenswert war, da sie stark vermehrt
wird. Bonazzi hat nämlich die Absicht, im allgemeinen alle Werke
in diese Kategorie zu bringen, die die Bibliothek trotz eines aus-
reichenden Etats nicht gekauft hätte, und so werden zusammen mit
Buchhändlerkatalogen, Schulbüchern, Erbauungsschriften auch die
lyrischen Gedichte und Romane noch unbekannter Autoren als libri di
scarso valore behandelt, überhaupt das Gros der Pflichtlieferungen und
Geschenke. Nicht mit Unrecht, denn es verursacht jedenfalls geringere
Arbeit und weniger Kosten, hie und da die Werke eines später bekannt
gewordenen Autors aus diesem Dunkel hervorzuziehen und in die
Hauptreihe zu bringen, als diese ganze Massenliteratur von vornherein
durch alle Kataloge zu pressen, um sie zu zerstören. Die Kategorie 9
wird ebenso vom alphabetischen Hauptkatalog wie vom systematischen
Katalog ferngehalten, zweckmäfsige Vereinfachungen, die nicht hoch
genug zu schätzen sind, auch deshalb, weil sie wieder einmal an das
Urteil des Bibliothekars gewisse Anforderungen stellen. Dafs diese
Literatur auch gefunden wird, dafür sorgt ein alphabetischer Neben-
katalog auf andersfarbigen Zetteln.
Durch die Güte P. Ehrles habe ich in Rom Gelegenheit gehabt,
die etwa 60 000 Bände starke vatikanische Handbibliothek auch nach
ihrer Aufstellung und Signierweise näher kennen zu lernen. Es sei
erlaubt, von ihr wenigstens anhangsweise hier zu handeln.
Da sie vornehmlich zur Unterstützung der historischen und kirchen-
historiscben Studien geschafTen ist, die dort von Gelehrten aller Länder
betrieben werden, so empfahl es sich, sie in der Hauptsache nach
geographischen Gesichtspunkten zu ordnen, und nicht um
abstrakte Wissenschaftsfächer, sondern um Orts- und Ländernamen als
von G. Leyh 315
Kristallisationskerne schliefst sich der gröfste Teil der vorhandenen
Literatur an. Nicht nur politische Geschiclite und Geographie, auch
Kirchengeschichte, Biographien, Genealogie, Kunst- und Rechtsgeschichte,
Sprach- und Literaturgeschichte sind den Ländernamen untergeordnet
und . durch Zahlen in ihrer Bedeutung festgelegt. So bezeichnet die
Zahl I Allgemeine Quellen, V Kirchengeschichte, VI Historische Zeit-
schriften, VII Bibliographien, VIII Biographien und Genealogie, IX Topo-
graphie, X Kunstgeschichte und Archäologie usvr. Ist die Literatur
nicht umfangreich, so schliefst sich eine Neuerwerbung unmittelbar an
ein schon vorhandenes Werk der gleichen Gattung in laufender Reihe
an. Eine Signatur Alsazia I. 4 bezeichnet so das 4. Werk, das All-
gemeine Quellen zur Geschichte des Elsafs enthält; also nicht in
chronologischer Folge des Erscheinens, sondern der Erwerbung sind
die Werke innerhalb der einzelnen Gruppen aufgestellt. Immerhin
aber war man bestrebt, verschiedene Auflagen desselben Werkes trotz
der laufenden Nummern nebeneinander zu bringen, was durch Ein-
schieben eines weiteren Buchstabenelementes ermöglicht wurde. Hat
die 1. Auflage von Wattenbachs Schriftwesen die Signatur Paleogr.
Lat. 3, so wird die 2. mit Paleogr. Lat. 3 A, die 3. mit Paleogr.
Lat. 3 B bezeichnet.
Diese Art sachlicher Signatur erschöpft sich nie wie die symbolische,
die mit Buchstaben und Zahlen allein arbeitet und man ist mit der
Einführung neuer Sachbezeichnungen auch nicht sparsam gewesen. Es
entstehen so oft recht umfangreiche Signaturen, die aber in einer
Handbibliothek für das Auffinden der Bücher ohne Hilfe des Katalogs
ausgezeichnete Dienste leisten. Ein Tübinger Handschriftenkatalog ist
z. B. signiert mit Cat. Germ. Tübingen 1, wenn er der erste in der
Reihe ist; auch Signaturen wie Cat. Inghilterra, Londra, Foreign Office
kommen vor. Bei anderen Gruppen konnten die Unterabteilungen
wieder in einem Schema festgelegt und durch Zahlen abgekürzt werden,
z. B. bei den religiösen Orden wo I immer die Ritterorden, V die
Bettelorden ohne die Franziskaner, VI die Franziskaner bezeichnet.
Die Aufstellung folgt innerhalb der kleinen Gruppen einem Schlag-
wortkatalog nach dem System Staderini, der durch Zwischenzettel, die
das Schlagwort bringen und eine Uebersicht über die in der einzelnen
Gruppe angewendete Gliederung geben, eine vortreffliche Uebersicht
gewährt.
• Es ist noch nötig die Einrichtung der Inventare und Listen
kurz zu betrachten, die zur Führung der im Vorhergehenden be-
handelten Geschäfte erforderlich sind.
Die Grundlage für die Aufstellung bildet das topographische
Inventar, das zu führen jede Staatsbibliothek seit dem Regolamento
von 1869 gehalten ist. Schon dieses Regolamento verlangt dafür in
Artikel 8 die Bandform, trotzdem hat eine Reihe von Bibliotheken,
wahrscheinlich weil die Raumschwierigkeiten öfters Umstellungen
erforderlich gemacht liatten, denen man mit Zetteln leichter nach-
kommen konnte, für die neueren Abteilungen ein Inventar in Zettel-
3l(i Weiteres vou den italienischen Staatsbibliotheken
form in Gebrauch. Bei der systemlosen Aufstellung ist nun nicht
etwa, wie man gemeint hat, für jede Formatklasse ein besonderes
Inventar •') nötig, um so weniger als bei der festen Lokalsignatur die
Bezeiclmung des Formats überhaupt fehlt. Das Inventar besclireibt in
vorgedruckleu Kubriken alle Bücher von der linken oberen Ecke bis
zur rechten unteren eines jeden Gestelles nacheinander wie sie auf
den Brettern stehen. Das Formular des Inventars der Casanatense
hat folgende Kubriken: in der rechten oberen Ecke stehen die
Nummern des Saales, des Gestelles und die Bezeichnung des Bücher-
brettes; dann folgen neun Querrubriken, die auf die 37 Zeilen der
Seite zutreflen, und zwar für die fortlaufende Nummer des Werkes in
der Bibliothek, für die fortlaufende Nummer auf dem betreffenden
Legebrett, für den Namen des Verfassers, den Titel des Werkes mit
Druckort, Druckjahr, Format und eine letzte Rubrik für Bemerkungen.
Dazu wird neuerdings noch, für alle Bibliotheken verbindlich, eine
Preisrubrik verlangt und zwar ähnlich wie im italienischen Accessions-
journal nicht blos für die gekauften Werke, sondern auch für die als
Geschenk, als Pflichtlieferungen oder durch Tausch eingegangenen,
deren Schätzungswert verzeichnet wird. Die bibliothekarische Kommission
von 1909 hat nämlich auf Feststellung des annähernden Wertes des
in jeder Bibliothek niedergelegten Staatseigentums grofses Gewicht
gelegt, wobei freilich die Preisschwankungen für die ältere Literatur
aufser Rechnung bleiben müssen. Das Inventar der neuen Aufstellung
für die Vittorio Emanuele besitzt schon diese Preisrubrik und unter-
scheidet sich vom alten nur dadurch, dafs nicht mehr die Benennungen
der Lokalsignatur (Saal, Gestell, Bücherbrett), sondern die der beweg-
lichen Signatur (Kategorie, Sektion, Serie und Format) rechts oben
ausgeworfen sind.
Für die Fortsetzungs- und Zeitschriftenzettel, die, soweit
sie mir in Proben vorliegen, alle aus festem Karton bestehen, der
nicht so rasch sich abgreift, zerfasert und die Arbelt erschwert, hat
das Regolamento einheitliche Formulare für alle Staatsbibliotheken
vorgeschrieben, deren Rubrikenvordruck für Herkunft, Erscheinungs-
weise, Signatur, Titelblatt und Register, bei Zeitschriften auch Ueber-
sicht über den ganzen vorhandenen Bestand Garantien gibt, dafs alle
Fragen, die man billigerweise an diese Register stellen kann, sich
sofort erledigen. 2) Ein wesentlicher Vorteil bei allen monatlichen,
wöchentlichen oder täglichen Erscheinungen ist ein entsprechender
Nummernvordruck, bei dem ein einfaches Abstreichen den Eingang der
betreffenden Nummer belegt; ein Datumsvermerk wird infolge der
festen periodischen Erscheinungsweise, die ja eine Selbstkontrolle
1) A. Gräsel: Handbuch der Bibliotkekslehre. 2. Aufl. Leipzig 1902. S. 310.
— Der Irrtum erklärt sich wohl daraus, dafs die Aufstellung mit fester Lokal-
signatnr als indiskutabel nicht mehr in Frage gezogen worden ist, ganz zn
Unrecht, wie alle italienischen und wie ich neuerdings erfahre, auch mehrere
grofse russische Bibliotheken lehren.
2) Es sind die Formulare B u. B- im Anhang des Regolamento von 1907.
von G. Lej'h 317
darstellt, mit Recht als überflüssig betrachtet. Sondertitel bei Serien-
werken usw. werden natürlich mit dem Eingangsdatum versehen. Ist
ein Zeitschriftenzettel vollgeschrieben, so bringt der nächste nochmals
den gesamten Bestand in kurzer Zusammenfassung; an der Accademia
dei Lincei wird sogar in jedem einzelnen Fall nach Erscheinen des
letzten Heftes die Nummer des abgeschlossenen Bandes auf einem
zweiten Zettel wiederholt, ein Verfahren, das die Uebersicht sehr
erleichtert.
An der Vittorio Emanuele liegen die Zettel in Kästen nach
Sprachen getrennt, die für die Akademie- und Gesellschaftsschriften
alphabetisch nach dem Sitz der Akademie, an der Accademia dei
Lincei nach dem ersten Stichwort und dem Ort.
LFeber die Fortsetzungswerke und Zeitschriften führt aufserdem
noch einer der älteren Beamten aus der Klasse der Ordinatori, ') der
Collocatore, ein Hilfsregister in Heftform, das eine Uebersicht tib'ir
die vergebenen Nummern gewährt, hinter denen der kurze Titel
gestrichen wird, sobald die Fortsetzung oder die Zeitschrift abgeschlossen
ist und definitiv aufgestellt werden kann. Die freigewordene Nummer
wird im nächsten passenden Fall wieder vergeben. Auch über jedes
für die Besetzung in Angriff genommene Gestell mit abgeschlossenen
Werken hat der betreffende mittlere Beamte, der die Aufstellung
besorgt, Notizen mit den genauen Mafsen des jeweils noch freien
Raumes und der Höhenabstände der Bücherbretter voneinander.
Es erübrigt noch ein Wort über die Signatur schildchen. Sie
sind aus Papier, ungummiert, häufig gerändert und rechteckig. Fast
tiberall sind die abgekürzten Signaturzeichen aufgedruckt, seltener
werden sie, wie in Padua und Lucca, ganz mit der Hand geschrieben.
Für die verschiedenen Gruppen wie Zeitschriften, Fortsetzungen sind
natürlich verschiedene Farben gewählt. Die Schildchen selbst sind
auffallend hoch und breit, vereinzelt bis zu 41/., X 51/2 cm, bringen
oft in dem überflüssigen Raum unnütze Blumen- und geometrische
Ornamentik, aufgeschlagene Buchrollen usw. und wiederholen in der
Umschrift auf jedem einzelnen den ganzen Namen der Bibliothek.
Die Schildchen der Stadtbibliothek in Bologna stechen in ihrer zweck-
entsprechenden Knappheit erfreulich ab von allem, was mir zu Gesicht
gekommen ist. Die Schildchen können in beliebiger Höhe auf den
Bücherrticken geklebt werden, für eine zweite Reihe Bücher auf dem-
selben Brett zweckmäfsig auch ganz oben, da ein Formatunterschied
nicht zu bezeichnen ist. Häufig werden sie auch noch in anderer
Farbe im inneren Buchdeckel eingeklebt.
Göttingen. G. L e y h.
1) Ueber die Beamtenkategorien vgl. Schwenke im Zbl. f. Bw. 19ü8
S. .309 ff.
Sl!-! Die Invcutarisicning der liikiuKibclu in Deutschland
Schlursbericili über die Inventarisierung der Tnkuniibeln
in J)eutsclil:ind.
Naclulem im November 1U04 die Kommission für den Gesamtkatalog
der Wiopondrucke ins Leben g^etreten war, wurde ihr als erste Auf-
gabe übertragen, ein Inventar der Wiegendrucke in allen nicht rein
privaten Bibliotheken sämtlicher deutscher Bundesstaaten zusammen-
zustellen. Als Vorarbeiten lagen damals nur vor die annähernd zum
Abschlufs geführte Inventarisierung der Wiegendrucke im Kiinigreich
Sachsen, die Aufnahme der Inkunablen nassauischer Bibliotheken von
Gottfried Zedier und das Verzeichnis der Inkunabeln in den Berliner
Bibliotheken von Ernst Voullieme. Für die Bewältigung dieser ersten
Aufgabe wurde ein Zeitraum von seclis Jahren in Aussicht genommen,
und obwohl die Kommission das Etatsjahr 1905 06, in welchem ihr
noch keine budgetarisch bewilligten hnanziellen Mittel zur Verfügung
standen, nur zu vorbereitenden Arbeiten verwenden konnte, ist es
doch möglich gewesen, das Inventarisierungswerk so zu fördern, dafs
es am 1. April 1911 als abgeschlossen erklärt werden konnte. Was
zur Zeit noch aussteht, sind neben ein paar erst bei den Arbeiten der
letzten Jahre bekannt gewordenen Bibliotheken hauptsächlich nur die
noch nicht endgültig vollendeten Inventare einiger Institute mit grofsem
Inkunabelbestande, über den es bis dahin noch keine zuverlässigen
Aufnahmen gegeben hatte. Diese von freiwilligen Mitarbeitern der
Kommission meist als private Tätigkeit übernommenen Aufstellungen
haben aus verschiedenartigen Gründen an einigen Stellen nicht bis zu
dem ursprünglich in Aussicht genommenen Termine bewältigt werden
können. Die bisher gewonnenen Ergebnisse sind aber fast überall der
Kommission zur Verfügung gestellt worden. Sie gestatten eine voll-
kommen sichere Abschätzung des zu erwartenden Gesamtresultates und
werden voraussichtlich schon in den nächsten Monaten gleichfalls zu
Ende geführt sein.
Die Inventarisierung ist im wesentlichen durch die fünf von
Exzellenz AlthofF ernannten ständigen Mitglieder der Kommission:
K. Burg er -Leipzig, E. Freys-München, A. Schmidt- Darmstadt,
E. Voul Herne- Berlin und den Unterzeichneten bewältigt worden. In
umfänglicherer Weise hat sich an den Arbeiten J. CoUijn-Uppsala
(31 Bibliotheken mit 8837 Inkunabeln) beteiligt, der wiederholt auf
längere Zeit von der schwedischen Regierung und auf deren Kosten
zu diesem Zwecke nach Deutschland beurlaubt war und in Anerkennung
seiner Verdienste um die luventarisation von dem Königlichen Mi-
nisterium zum auswärtigen Mitgliede der Kommission ernannt worden
ist. Aufserdem haben sich besonders eine Anzahl bayerischer Kollegen
als mehrjährige Mitarbeiter der Kommission betätigt. Das Bayerische
Ministerium hegte den Wunsch, die Inventarisierung im eigenen Lande
auch im wesentlichen mit heimischen Kräften bewerkstelligen zu
lassen. Die bayerischen Bibliotheken sind aber ganz besonders reich
mit Inkunabelschätzen ausgestattet, und gerade dort fehlte es in einer
von K. Ilaebler 319
Reibe von Instituten mit grofsen Beständen an den nötigen Vorarbeiten.
Dr. Freys wäre deshalb, obwohl er in besonders umfangreiclier Weise
zu den Arbeiten der Kommission beurlaubt worden ist, doch nicht im-
stande gewesen, mit dem Fortschreiten der Arbeit in dem übrigen
Deutschland gleichen Schritt zu halten, wenn nicht das Königlich
Bayerisclie Kultusministerium durch die Beurlaubung weiterer Hilfs-
kräfte für die Zwecke der Inventarisierung das gemeinsame AVerk zu
fördern bereit gewesen wäre. In dieser Weise haben E. II eil an d-
München (Univ.-Bibl. Erlangen, Univ.-Bibl. München, Hof- u. Staats-
Bibl. München), K. Schottenloher-Müncheu (Univ.-Bibl. Bamberg,
Hof- u. Staats-Bibl. München) und 0. Handwerker (Univ.-Bibl. Würz-
burg) einen Teil der bayerischen Inventarisierung unter der Oberleitung
von Dr. Freys auf sich genommen.
In ähnlicher Weise haben unter der Oberleitung von Direktor
Dr. Schmidt die Herren Ph. Lange die Wiegendrucke der Landes-
bibliothek Kassel und E. Sarnow diejenigen der Stadtbibliothek
Frankfurt a. M. verzeichnet.
Die Universitätsbibliothek in Jena, die gleichfalls noch keinen
Katalog ihres Inkunabelbestandes besafs, ist mit Unterstützung des
gemeinsamen Grofs- und Herzoglichen Universitätskuratoriums von Lic.
Willkomm bearbeitet worden.
Als freiwillige Mitarbeiter haben weiter C. Nöirenberg die Ver-
zeichnung der Düsseldorfer Bestände und 0. Zaretzky diejenige der
Wiegendrucke in der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv zu Cöln
übernommen. Der letztere hat im Anschlufs daran auch noch ein
paar andere kleine rheinische Bibliotheken im Auftrage der Kommission
inventarisiert. In derselben Form haben K. Ernst-Hildeslieim in
einigen Hannoverischen und C. Christ (jetzt in Rom) in ein paar
Münsterländischen Bibliotheken die Arbeiten der Kommission unter-
stützt. Allen diesen treuen Helfern, wie niclit minder den vorgesetzten
Behörden, die deren Mitarbeit ermöglichten, fühlt sich die Kommission
zu aufrichtigstem Dank verptlichtet.
Die Kommission begann ihre Tätigkeit damit, dafs sie an 452 Bi-
bliotheken, in denen sich nach Schwenkes Adrefsbuch Inkunabeln be-
finden sollten, einen Fragebogen versandte, in welchem um nähere
Auskunft über die Bestände selbst und die darüber etwa vorhandenen
Spezialkataloge gebeten wurde. Diese Auskünfte sind mit wenigen
Ausnahmen in der bereitwilligsten Weise, vielfach auch durch Ein-
sendung der gedruckt vorhandenen Verzeichnisse erteilt worden. Nicht
in allen Fällen aber führten sie zu einem positiven Ergebnisse.
17 Bibliotheken, allerdings fast ausnahmslos solche mit angeblich recht
geringfügigen Beständen, mufsten den Besitz von Wiegendrucken ganz
in Abrede stellen, teils weil solche in ihren Katalogen überhaupt nicht
nachzuweisen waren, teils weil die betreffenden Drucke sich nicht
mehr in ihrem Besitze befanden. Drei weitere Bibliotheken waren
entweder in ihrem ganzen Bestände in anderen Instituten aufgegangen
oder hatten wenigstens ihren Besitz an Inkunabeln an solche abge-
320
Die InrenbinstejraDg der Inkunabeln in Deatschlind
s>?ben. Kir.-.pe "ung^n. die erst während resp. nach der
lnvi»nuri<ieruni: ;- ^ind unberücksichtigt geblieben. Sie be-
tn^fi^a die Bibliotheken von Ueiligen^tadt Celle, Ertarl, deren Bestände
gairr ' - •eilweise nach Berlin gekommen sind, nnd Aschaöenburg
(St. - ek> und Xeuburg a. !>.. die Inknnabeln nach München
abc Vier andere Bibliotheken hatten überhaupt tu
ex - _ -t: teils waren sie verkauf'^ worden, teils lieü sich
- :a. wxs mit ihnen geschehen war. Schon darunter
vn Inkunabelbestand sich insofern als illusorisch
herauSiSteilte. als in ihnfn Kat;ilogen der Begriff Inknnabeln nicht in
der von der Kommission angenommenen Beschränkung — bis zum
Jahr« 1500 einschliefslich — anifgetaüst. sondern unter dieser Be-
leicliBung Drucke ans erheblieh späterer Zeit miteinbegriffen worden
waren, ein rojstaod. der noch in einer ganzen Anzahl anderer Bib-
:lich reduzierenden Einiinls auf die anfiinglich
:sh!en ausgeübt hat.
4Ö2 Bibliotheken 24 <^noeh. nicht t> * ^) tur
-.- — ...- . _. -N^ion ausser Betracht kamen, stellte es sich
?. dais mit der Liste der zu befragenden Institute
- " '" besitzenden Bibliotheken noch keines-
v.i>sion hatte in ihren Fragebogen einen
iber benachbarte Institute
Wrerendrucken vermutet
'^ der Arbeit ge-
s die Kommission
- eken ausgedehnt
anderseits b.v
die Ges i- "T
ihre Xs.
I %s
l!
- i i^ institnte,
- rieh Wiegen-
ZI Frühdruck
:• _.- -—-;-. '.-X mit 20— 100
i eine, die Stiftsbibliothek in
"" -ken des 15. Jahrhunderts.
5'Miotheken dem Inventar
- :"aiit
_ : Erfolg: durchforschten
::ae:k auf 67it>. Davon entiallt beinahe
*~^' Preisen, das mit seinen 329 Bib-
ke befind^ mehr als die doppelte
wie Bayern. Unter ihnen hat
ken die Königliche Kbliothek
Ig deren ca. 5000 besaik
':h. die Einveildbnng der
:ad dnrdi nmfingliche
..-. . i.-.i erhöht
^i-B9i»'
von K. Ilaebler
321
Sie wird aber stark übertroffea durch die Hof- und Staatsbibliothek
in München, die sich eines Besitzes von mehr als 21 000 Exemplaren
von Wiegendrucken rühmen kann. Allerdings sind davon die reich-
liche Hälfte Doppelexemplare; aber auch mit ihrem Grundbestande
von mehr als 9000 verschiedenen Drucken stellt sich die Hof- und
Staatsbibliothek in dieser Beziehung den reichsten Instituten der Welt
ebenbürtig zur Seite.
Die folgende Tabelle gibt einen Ueberblick über die Zahl der In-
kunabeln besitzenden Bibliotheken in den deutschen Bundesstaaten,
und über den Umfang ihrer Bestände an Wiegendrucken.
Bibliotheken
Davon besitzen an Inkunabeln
über-
liaupt
be-
kannt
neu er-
mittelt
1
2-9
10—19
20—99
100—
200
200—
500
500-
1000
über
1000
Preufseu . .
329
242
8-
32
87
34
91
29
38
0
9
Bayern . . .
156
• 67
89
15
32
11
55
19
7
6
10
Sachsen. . .
52
26
26
12
10
9
10
2
5
2
2
Württemb. .
29
19
10
4
8
4
6
3
1
—
3
Baden. . . .
25
12
13
]
8
4
4
3
3
—
3
Hessen . . .
26
18
8
1
9
3
4
4
2
1
2
Kl. Staaten .
59
45
14
6
12
10
16
4
4
5
2
Insgesamt:
676
429
247
71
166
75
186
64
60
23
31
Die Kommission war von der Annahme ausgegangen, dafs der
Gesamtbesitz von Wiegendrucken in Deutschland sich auf etwa
100 000 Exemplare belaufen werde. Aber schon während der Arbeit
drängte sich die Ueberzeugung auf, dafs diese Schätzung hinter der
Wirklichkeit zurückgeblieben sei, und wir konnten der Hofinung Aus-
druck geben, dafs das Gesamtergebnis die Voreinschätzung um etwa
ein Fünftel übersteigen werde. Der Abschlufs der Inventarisierung
zeigt, dafs auch die Ziffer von 120 000 noch erheblich zu niedrig ge-
griffen war. Es sind vielmehr von der Kommission in den Bibliotheken
Deutschlands 145 484 Wiegendrucke festgestellt und in ihren Inventaren
aufgenommen worden. Die wenigen Bibliotheken, in denen die In-
ventarisierung noch nicht ganz zum Abschlufs gelangt ist, sind hierbei
mit den ermittelten Annäherungswerten eingesetzt. Auf das erfreuliche
Resultat, dafs der Inkunabelbesitz der deutschen Bibliotheken fast um
die Hälfte gröfser ist, als vermutet wurde, darf die Kommission mit
um so gröfserer Befriedigung blicken, als es ihr gelungen ist, diese
über Erwarten umfängliche Aufgabe ganz in der angesetzten Zeit zu
bewältigen. Nicht möglich ist es allerdings auch nur schätzungsweise
mit einiger Sicherheit zu bestimmen, auf wie viele Drucke sich die
145 484 Inkunabel -Exemplare der deutschen Bibliotheken verteilen.
Die Zahl der bei Hain -Copinger- Reichling aufgefülirten Drucke, die
aus deutschen Bibliotheken nicht belegt werden können, ist recht
XXVIII. 7. 8. 23
322 Die Inventarisierung der Inkunabeln in Deutschland
betriiclitlicli. Allerdings hat demgegenüber die Kommission anniUiernd
11500 Wiegendrucke verzeichnet, die in den vorgenannten Iland-
bücliern fehlen. Aber einesteils befinden sich darunter aller Wahr-
scheinlic'likoit nach nicht wenige Stücke, deren Identität nur vorliiudg
nicht festzustellen war, die sich aber nachträglich wohl t'iftcr einmal
als bekannte Druckwerke oder als Dubletten zu den schon aus anderer
C^uelle aufgenommenen Stücken herausstellen werden. Anderseits
beschränkt sich das Verzeichnis der 1 1 500 neuen Wiegendrucke nicht
auf den Bestand der deutschen Bibliotheken, sondern enthält auch
zahlreiche Materialien, die aus den Beständen fremdländischer Biblio-
theken der Kommission bekannt geworden sind.
In der Summe sind auch zirka 8 — 900 Einblattdrucke begriüen,
und da diese Gattung der Literatur ganz besonders wenig erforscht
ist, so dafs die Mittel zur Feststellung der Identität der einzelnen
Stücke, selbst wenn sie schon irgendwo in der Literatur Erwähnung
gefunden haben, fast gänzlich fehlen, wird die Kommission demnächst
ein „Bibliographisches Verzeichnis von Einblattdrucken des 15. Jahr-
hunderts" veröffentlichen, das zwar auf Vollständigkeit keinen Anspruch
erhebt, aber nicht nur die neugefundenen Stücke, sondern auch die
in der Literatur bereits erwähnten nach einer bestimmten einlieitlichcn
Methode behandeln wird. Neben den zum Teil schon recht beträcht-
lichen Sammlungen von Einblattdrucken, die in einzelnen Bibliotheken
bestanden — die bedeutendsten befinden sich in der Hof- und Staats-
bibliothek in München und im Kestner-Museum in Hannover — liaben
besonders die zirka 30 Archive, auf die sich die Arbeiten der Kommission
erstreckt haben, das Material zu der VeröfTentlicliung geliefert; ganz
erheblich ist aber auch der Anteil, den die von den Mitgliedern der
Kommission bei den Inventarisierungsarbeiten betriebene Makulatur-
Forschung an der Entdeckung so zahlreicher Kleindrucke gehabt hat.
Und zwar haben sich die Unica dieser Gattung keineswegs nur in den
grofsen Bibliotheken, sondern nicht selten auch unter den bescheidensten
Beständen von Pfarr- und Kirchenbibliotheken vorgefunden. Ueber-
haupt ist die Zahl der Unica bei dieser Gattung ganz besonders grofs,
und man kann beinah behaupten, dafs das Vorkommen mehrerer
Exemplare von ein- und demselben Einblattdruck das Seltnere ist.
Die Zahl der Inkunabeln verteilt sich etwas anders auf die
deutschen Bundesstaaten, als die Zahl der Bibliotheken. In bezug auf
die Anzahl der Exemplare nimmt Bayern den ersten Platz ein, dessen
156 Inkunabelsammlungen 50 709 einzelne Stücke verwahren. Aller-
dings wird dieses Ergebnis hauptsächlich herbeigeführt durch die grofse
Anzahl von Doppelexemplaren, die als Dublettenbestand in einigen der
gröfseren bayerischen Staatsbibliotheken lagern. An zweiter Stelle
kommt Preufsen, dessen 329 Inkunabelsammlungen 50163 Wiegen-
drucke enthalten. Auch hierunter befindet sich ein kleiner Bestand
von Dubletten; er ist aber insofern besonders niedrig einzuschätzen,
weil gerade bei den gröfsten preufsischen Bibliotheken (Berlin, Göttingen)
die Doppelexemplare bei der Inventarisierung unberücksichtigt geblieben
von K. Haebler 323
sind. In weitem Abstände folgen dann das Königreich Sachsen mit
8852, Württemberg mit 8016, Baden mit 66G3 und Hessen mit 6639
einzelnen Stücken. Der Rest von 10 442 Stück entfällt auf die
kleineren Bundesstaaten und die Hansestädte.
Bei dem ganzen nunmehr glücklich beendeten Inventarisierungswerk
hat die Kommission niemals den Gesichtspunkt aus dem Auge ver-
loren, dafs die Inventarisierung nicht Selbstzweck sein sollte, sondern
dafs sie nur die Voraussetzung und Grundlage für den künftigen
Gesamtkatalog der Wiegendrucke abgeben sollte. Je mehr sich daher
bei der Bearbeitung herausstellte, dafs die deutschen Bibliotheken bei
weitem nicht alle literarisch bekannten Wiegendrucke aufzuweisen ver-
mochten, desto mehr hat sie es sich angelegen sein lassen, die
internationalen Beziehungen zu pflegen, und für den Gedanken der
Inkunabel - Inventarisierung auch im Ausland Propaganda zu machen.
Allerdings haben nicht alle ihre Anregungen volle Erfolge zu zeitigen
vermocht, doch ist auch auf diesem Gebiete schon manches erfreuliche
Ergebnis zu verzeichnen, und es lohnt wohl, über den Stand der
internationalen Inventarisierungsbestrebungen ein kurzen Ueberblick zu
erstatten.
Die Bearbeitung des französischen Gesamkataloges ist mit dem
dritten Band bis zum Buchstaben G gediehen. Es steht zu hoffen,
dafs die weitere Verööentlichung immerhin einen Vorsprung vor den
Arbeiten der Kommission behaupten und es ermöglichen wird, die
Ergebnisse der französischen Arbeit dem Gesamtkatalog zunutze
zu machen.
In Schweden werden die summarischen Kataloge der einzelnen,
Wiegendrucke besitzenden Bibliotheken weiter bearbeitet. Es sind
deren drei: Vesteräs, Uppsala, Linköping, sämtlich von unserm Mit-
arbeiter Dr. Collijn bearbeitet, bis jetzt erschienen. Aufserdem ist der
Kommission das Verzeichnis der durch die Schenkung der Sammlung
Hjärta in die Kgl. Bibliothek in Stockholm gelangten Inkunabeln ab-
schriftlich zugestellt worden.
In Dänemark soll der ganze Besitz an Inkunabeln in der Grofsen
Königlichen Bibliothek in Kopenhagen zusammengezogen sein, Das
Handexemplar des Bollingschen Kataloges, in dem sämtliche nachträg-
liche Erwerbungen eingezeichnet sind, wurde der Kommission bereit-
willigst zur Abschriftnahme überlassen.
Im Osten Europas, in Rufsland, den Ostseeprovinzen und russisch
und österreichisch Polen hat Dr. Collijn, abermals mit Unterstützung
der schwedischen Regierung, die Inventarisierung begonnen. Bis jetzt
sind in 19 Bibliotheken 3607 Wiegendrucke aufgenommen worden.
Die Fortführung der Arbeit ist noch für das laufende Jahr in Aus-
sicht genommen.
Auch in Oesterreich haben die Inventarisierungspläne neuerdings
bestimmtere Gestalt angenommen. Die von dem österreichischen
Bibliothekarverein gegebene Anregung ist von dem k. k. Kultus-
ministerium aufgenommen worden, die Zentralinstitute der Kronländer
23*
324 Die Inventarlsiernng der Inkunabeln in Deutschland
sind mit den vorbereitenden Schritten betraut, und es ist ein bestimmter
llotraj:; bewilligt worden, der es ermöglichen wird, die Arbeiten ernst-
lich in AngrilV zu nehmen. Elie noch diese ofiiziellen Erfolge erreicht
werden konnten, hat die Kommission schon auf privatem Wege dankens-
werte Unterstützung durcli die österreicliischen Kollegen gefunden.
Besonders hat sich Oberbibliothekar Dr. Eich 1er in Graz nacli dieser
Richtung hin Verdienste erworben. Seiner Vermiitelung verdankt es
die Kommission, dafs sie über die Inventare von sechs österreichisclien
Bibliotheken mit 4251 Inkunabeln verfügt. Durch Dr. B oh atta-Wien
sind ihr aufserdem die gedruckten Kataloge der Bibliotheken Parma-
Schwarzau und Liechtenstein-Wien zugegangen. Endlich haben auch
verschiedene österreichische Archive die Arbeit der Kommission durch
freundliche Darleiliung seltener dokumentarischer Drucke gefördert.
Dagegen hat die italienische Kommission für den Gesamtkatalog
für ihre Anträge auf Bewilligung von Mitteln für die Inventarisiernngs-
zwecke vorläufig bei der Regierung noch kein Gehör finden können.
Das ist um so bedauerlicher, als Italien mindestens nächst Deutschland,
wenn nicht vor diesem, das reichste Land an Wiegendrucken ist.
Allerdings hat Professor Dr. D. Reichling, der lauge Jahre hindurch
alljährlich mit Unterstützung des königlich preufsischen Kultus-
ministeriums in italienischen Bibliotheken monatelang auf unbekannte
Wiegendrucke gefahndet hat, die Behauptung aufgestellt, es werde von
dort nicht allzuviel mehr an unbekannten Stücken zu holen sein.
Nach den Eindrücken, die ich selbst in italienischen Bibliotlieken
gewonnen habe, kann ich mich jedoch dieser Auffassung durchaus
nicht auschliefsen. Sollte die italienische Inventarisierung wirklich
nicht zustande kommen, so würde der Kommission zum mindesten die
Aufgabe erwachsen, durch Stichproben, für die sich die Bibliothek in
Parma, weil fast unerforscht, und die Nazionale Centrale in Florenz,
weil reich an italienischen Kleindrucken, vor anderen empfehlen
würden, festzustellen, wie weit Reichlings Behauptung durch die Tat-
sachen bekräftigt wird.
Aufserordentlich glücklich lagen die Verhältnisse für die iberische
Halbinsel. Dank der bereitwilligen Unterstützung des königlichen
Kultusministeriums und dem Entgegenkommen der beteiligten geistlichen
und Schulbehörden, konnte die Kommission den Oberlehrer K. Ernst
in Ilildesheim auf ein ganzes Jahr zur Durchforschung der dortigen
Bibliotheken nach Spanien und Portugal entsenden. Sein Bericht
darüber ist im Zentralblatt für Bibliothekswesen (oben S. 215 ff.)
erschienen.
Ueberaus erfreulich haben sich die Aussichten auch für die Schweiz,
für Belgien und für Holland gestaltet. Nach einem von Direktor
Dr. Schmidt auf dem schweizerischen Bibliothekartag in Freiburg i. U.
1910 gehaltenen Vortrag hat der Schweizer Bibliothekarverein die
Inventarisierung in ähnlicher Weise, wie in Deutschland vorzunehmen
beschlossen. Die Arbeiten sind energisch in Angriff genommen worden
und schreiten in erfreulicher Weise fort.
von K. Haebler 325
In Belgien hat sich die Vlämische Akademie auf Antrag ihres
Vorsitzenden Professor Dr. W, de Vreese zur Trägerin des Inven-
tarisierungs- Gedankens gemacht. Auch dort sind die Arbeiten bereits
im Gange.
Das gleiche gilt für Holland, wo die Leitung der Reichsbibliothek
im Haag die Führung übernommen hat. AVährend sonst meist, wie in
Deutschland, das Ziel durch das Zusammenwirken vieler Arbeitskräfte
erreicht werden soll, besteht in Holland die Absicht, die Verzeichnung
der Wiederdrucke durch eine eigens für die Aufgabe gewonnene
Kraft bewirken zu lassen.
In den Vereinigten Staaten hat die Bibliographical Society of
America die Gesamtverzeichnung der Inkunabeln schon seit längerer
Zeit eifrig betrieben. Der Druck eines Inventars hat deshalb bereits
in bestimmte Aussicht genommen werden können. Die Kommission
hat zu den ersten gehört, die die Verwirklichung des Planes durch
ihre Subsjiription zu sichern bemüht gewesen sind.
Erhebliche Schwierigkeiten bestehen für die Inventarisierung der
Wiegendrucke nur in England. Die eigenartigen Bibliotheksverhältnisse
des Landes machen es fast unmöglich, dafs auf offiziellem Wege etwas
dafür geschehen kann, und obwohl sich ein wachsendes Interesse für
die Wiegendrucke darin bekundet, das Verzeichnisse solcher Bestände
mehrfach veröffentlicht werden, hat sich doch auch die private Initiative
bis jetzt noch nicht des Inventarisierungs-Gedankens bemächtigt. Die
Kommission hofft darauf, dafs sich hier vielleicht eine ähnliche Lösung
wie in Spanien und Portugal wird finden lassen. Bei der räumlichen
Nähe und den guten Verbindungen liegen ja die Verhältnisse für
England wesentlich günstiger als dort.
Inzwischen wird die Kommission mit Eifer daran gehen das ihr
erreichbare Material zu katalogisieren. Auch diese Arbeit wird
voraussichtlich einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren in Anspruch
nehmen, und es wird von dem Fortgang der Inventarisierungen in den
aufserdeutschen Ländern abhängen, wie weit deren Ergebnisse in das
deutsche Unternehmen werden hineinverarbeitet werden können. Jeden-
falls aber hoffD die Kommission bis zu diesem Zeitpunkte das Druck-
manuskript des Kataloges über alle die Materialien, die zu ihrer
Kenntnis gelangt sind, fertigstellen zu können.
Berlin. K. H a e b 1 e r.
Die Anfänge des Buchdrucks in Reutlingen.
In dem ersten datierten Reutlinger Druck, dem Supplementum
Summae Pisanellae des Nicolaus de Ausmo (Ilain *2163), das am
5. Januar 1482 beendet worden ist, nennt sich der Drucker, Johann
Otmar, noch nicht, wohl aber tut er es in den ebenfalls 1482, doch
ohne näheres Datum erschienenen Formulae epistolares Caroli Maneken
326 Die Aufäuge des Buclidrucks in Reutliugen
(Ilain *10 665), sowie einem Plenarinm aus dem gleichen Jahre, das
er gemeinsam mit Konrad Schlafer herausgegeben hat (Copinger II,
2324). Der andere im 15. Jh. in Reutlingen nachweisbare Drucker,
Michael C.reyft', gibt seinen Namen sogar erst 1486 in den am 11. Juni
vollendeten Dicta super summulas Petri Ilispani des Nicolaus Tinctoris
(Ilain *15 528) an. Mit Recht hat daher Steift" in seiner Abhandlung
„Zur Geschichte des Reutlinger Buchdrucks im ersten Jalirhundert der
Buchdruckerkunst" (Reutlinger Gescliiclitsblälter 1891. Nr 4-7. S. 57)
als sicher nur angenommen, dafs der Beginn der Druckertätigkeit in
Reutlingen mindestens in das Jahr 1481 und die Vollendung des
ersten datierten Druckes in das Jalir 1482 fallen, wenn es auch walir-
scheinlich sei, dafs die Stadt schon einige Jahre vorher eine Druckerei
gehabt hsibe. Neuere Forschungen und Funde machen diese Wahr-
scheinlichkeit zur Gewifsheit. Ein von Otmar gedruckter Vocabularius
praedicautium des Johannes Melber in der Kgl. Bibliothek zu Berlin
ist am 30. Juni 1481 rubriziert worden, mufs also vorher gedruckt
sein (Nacliträge zu Hains Repertorium. Leipzig 1910. Nr 224). Proctor
setzt den Anfang des Buchdrucks in Reutlingen „nicht nach 1479"
an auf Grund der GreyS" zugeschriebenen Ausgabe des Lumen animae
vom 7. Juli 1479. Zwei von ihm unter Nr 2686 und 2687 angeführte
Ablafsbullen müssen ebenfalls um 1478/79 gedruckt sein. Ein noch
früheres Datum bringt Konrad Haebler in seinem Aufsatz „Michael
Greyfi" als Kalenderdrucker" (Zeitschrift für Bücherfreunde 9, 2. S. 351
— 358) durch einen Aderlafskalender auf das Jahr 1478, einen Ein-
blattdruck in der Universitätsbibliothek in Tübingen, der dem darauf
geschriebenen Neujahrswunsch nach wohl Ende 1477 und zwar nach
Haebler mit der ältesten Type Greyffs gedruckt ist. Der Name des
Druckers, sowie der Druckort fehlen aber auch hier, und so könnte
man schliefslich , wenn Alfred W. Pollard mit seiner im „Catalogue
of Books printed in the XV th Century now in the British Museum",
London 1908 I, 76 geänfserten Vermutung, GreyfF habe in den Jahren
1474 — 1477 in Strafsburg gedruckt. Recht hätte, auch diesen Kalender
nach Strafsburg versetzen.
Die Veranlassung zu dieser Annahme liegt in der nahen Verwand-
schaft von Greyfts Typen 1 (M3, 20 Zeilen = 94 mm, abgebildet in
den „Veröffentlichungen der Gesellschaft für Typenkunde" 1910 Taf 263)
und 2 (M13, 20 Zeilen = 119—120) zu ' den Typen 2 und 1 des
unbekannnten Strafsburger Druckers, den man nach einem seiner Werke
den Drucker des Henricus Ariminensis nennt, sowie in der Uebernahme
der Type 1 des Druckers mit dem sonderbaren R in Strafsburg (Adolf
Rusch) durch Greyff (Type 3). Die beiden ersteren Typen gehören zu
der Gruppe der „Typi Reyseriani", die den Bibliographen schon viel
Kopfzerbrechen verursacht haben, und über die mau auch heute noch
nicht vollständig im Klaren ist. Greyffs Typen stammen ihren Formen
nach aus Strafsburg, ob er aber jemals dort selbstständig die Druckerei
ausgeübt hat, ist mir höchst zweifelhaft. Bis 1477 war er sicher nicht
in Strafsburg tätig, wie ein von ihm im Oktober 1476 mit seiner
von Adolf Schmidt 327
Type 1 hergestellter Druck, der allen Umständen nach nur in Schwaben
entstanden sein kann, beweist.
Seine Entstehung verdankt dieses Druckwerk folgenden Umständen.
Eberhards des Aelteren Grafen zu Württemberg Mutter Mechthild hatte
von ihrem zweiten Gemahl , dem Erzherzog Albrecht von Oesterreich,
die obere Grafschaft Hohenberg als Pfand erhalten und weigerte sich
später gemeinsam mit ihrem Sohne, die ihnen von dem Herzog Sigmund
von Oesterreich angebotene Ablösung anzunehmen. Eberhard richtete
deshalb am Freitag nach St. Gallen Tag (18. Oktober) 1476 von
Urach aus ein Schreiben an Sigmund, in dem er seine Rechte auf die
Herrschaft verfocht. Von diesem Schreiben gibt es nun auch gedruckte
Kopien, die an die Reichsstände verschickt worden sind. Ein Exemplar
dieses aus vier Blättern in 2", von denen das letzte leer ist, bestehenden
Druckes im Kgl. Staatsarchiv in Stuttgart führt Copinger II, 2136 an,
ein anderes beschreibt Konrad Ernst, Die Wiegendrucke des Kestuer-
Museums in Hannover. Leipzig 1909 unter Nr 150. Auch die
Klemmsche Sammlung im Buchgewerbehaus in Leipzig besitzt ein
Exemplar (Günther 2347). Gedruckt ist das Stück mit Greyifs Type 1.
Für die Druckzeit des Schreibens, das, wie solche dokumentarischen
Drucke in der Regel, kein Druckdatum trägt, ergibt sich aus dem
Tage der Abfassung zunächst nur, dafs es nach dem 18. Oktober 1476
gedruckt sein mufs oder auch einige Tage vorher, denn man hat
solche Schriftstücke im Druck nachweislich auch etwas vordatiert,
damit der Tag des Erlasses von dem der Versendung nicht allzu
weit entfernt war. Wann die Versendung erfolgt ist, ergab sich weder
aus dem Exemplar in Hannover noch aus dem in Stuttgart (Rep.
Oesterreich. ■Bd2d n 41), auf das leere Blatt des letzteren hatte
man nur in der Kanzlei des Grafen die Städte und die Adligen ge-
schrieben, an die das Schreiben verschickt worden war. Akten waren
in den eignen Beständen des Archivs weder über den Versand noch
über die Ankunft in den Städten, deren Archive jetzt dem Kgl. Staats-
archiv einverleibt sind, zu finden. Auch Anfragen in den Archiven
zu Augsburg, Strafsburg und Zürich, an welche Städte das Schreiben
ebenfalls geschickt worden war, blieben ergebnislos, da der Druck
dort nicht mehr vorhanden war. Die Frage, ob der Druck noch aus
dem Jahre 1476 selbst stamme, mufste also offen bleiben, denn man
mufste mit der Möglichkeit rechnen, dafs Eberhard das Schreiben
erst im Jahre 1478 habe drucken lassen, als er mit den Edlen von
Friedingen im Hegau, die dabei die Unterstützung ihres Lehensherrn,
eben des Herzogs Sigmund, gefunden hatten, und mit diesem selbst
wegen der Burg Hohenkrähen und dem Mägdeberg in eine mehr-
jährige Fehde geraden war, die ebenfalls einige gedruckte Streit-
schriften hervorgerufen hat.
Die Direktion des Kgl. Staatsarchivs in Stuttgart, die ich gebeten
hatte, die für die schwäbische Druckgeschichte nicht uninteressante
Angelegenheit im Auge zu behalten, hatte die Güte, mir nach einiger
Zeit mitzuteilen, dafs in dem Missivenband 1474 — 1481 des Stadt-
4 '
328 Die Anfiingp des Biichilriicks in Reatlingcn
archivs zu Efslingen sich Bl. 110 ein Schreiben an Graf Eberhard
fände ,Vou sannt Conrats tag (26. November) anno LXXVI", das den
Empfang eines Schreibens „mit sampt der ingeschlossen Copy, iun-
haltend irrung zwiisclien dem durchlüchtigen fi'nsten unserm gncdigen
herrn hertzog Sigmunden zu Osterrych etc. und üwern gnaden ent-
staunden, uns näclist zukommen" bestätigt. Ein ganz sicherer Beweis
war aber auch dadurch noch nicht geliefert, denn die „ingeschlossen
Copy" konnte auch eine geschriebene gewesen sein. Ja diese Ver-
mutung schien sogar .durch ein gesclniebenes Exemplar des Briefes
vom 18. Oktober 1476, das an die auf dem Stuttgarter Exemplar
ebenfalls als Empfängerin genannte Stadt Zürich gelangt war und
sich heute in dem Staatsarchiv des Kantons Zürich befindet, bestätigt
zu werden. Zum Glück konnte mir das Stuttgarter Archiv später
nocli einen vollgiltigen Beweis liefern, dafs der Druck des Schreibens
tatsächlich gleich nach der Abfassung erfolgt sein mufs. In Akten
der Stadt Heilbronn (Rep. Heilbronn I, S. 210, Busch. 30) fand sich
nämlich der Druck vom 18. Oktober mit einem geschriebenen Begleit-
schreiben vom Sonntag vor Simonis et Judae 1476, also vom 27. Oktober,
zusammen vor. Dafs der Druck zu dem Schreiben gehört, ergibt sich
aus dem Inhalt des letzteren. Es heifst darin Bl. 36: „als ir das
alles vnd daby herkomen, gestalt vnd gelegenhait der fach, jren
anfang, mittel vnd ende, an der yngelegten Coppy, wie wir finer liebe
gefchriben haben, vernemen werdent". Und Bl. 4 a nochmals: „Vnd
ob es were, das vch die dyng jn anderer geftalt, dann wir herjnn
gemelt vnd der jngefchloffen Coppy begriff ift, angelangt hetten, ..."
Damit haben wir nun alle wünschenswerte Sicherheit, dafs der
Druck des Schreibens vom 18. Oktober 1476 vor denl 27. Oktober
desselben Jahres erfolgt sein mufs. Dass aber 'Reutlingen und nicht
Strafsburg der Druckort war, dürfte wohl kaum einem Zweifel unter-
liegen. Ich habe bei den vielen dokumentarischen Drucken, die mir
durch die Hand gegangen sind, immer gefunden, dafs sie an dem
Ausstellungsorte selbst oder in einer benachbarten Stadt gedruckt
worden sind. In den Jahren 1478 — 1480 hat Graf Eberhard der
Aeltere seine Aufträge an die Druckereien zu Blaubeuren und Urach
gehen lassen, später hat er sich gelegentlich auch nach Ulm gewendet;
in dem vorliegenden Falle lag von seinem Wohnsitz Urach aus, wo
1476 noch kein Drucker tätig gewesen zu sein scheint, ihm das be-
nachbarte Reutlingen am bequemsten. Das Schreiben an Sigmund,
das in der kurzen Zeit zwischen dem 18. und dem 27. Oktober gedruckt
worden ist, nach dem fernen Strafsburg zum Druck zu schicken, hatte
er gar keine Veranlassung, ebensowenig wie im Jahre 1498 die Her-
zöge Eberhard der Jüngere und Ulrich den Druck des Horber Vertrags
und die württembergischen Stände den der Regimentsordnungen und
der gegen Eberhard den Jüngeren gerichteten Streitschriften dem
Basler Drucker Michael Furter haben übertragen müssen, wie z. B.
Ernst, Kestner-Museum Nr 217 und 353 angenommen hat. Man darf
bei der Ermittelung der Drucker solcher dokumentarischen Stücke sich
von Adolf Schmidt 329
nicht auf die Typen allein verlassen, sondern mufs auch die geschicht-
lichen Verhältnisse in Betracht ziehen. Diese Drucke aus dem Jahre
1498 sind, wie ich hier beiläufig bemerken will, mit einer Type ge-
druckt, in der ich die von Thomas Aushelm 1488 in Strafsburg ver-
wendete Type 1 erkenne. Zwischen 1488 und 1500 ist Anshelms
Aufenthalt unbekannt, dann taucht er, allerdings mit anderen Typen,
auf einmal in Pforzheim auf, wo er bis zum März 1511 druckt. Von
Juli 1511 bis Juli 1516 ist er in Tübingen tätig, von November 1516
bis 1522 in Hagenau. Es liegt nun nahe anzunehmen, dafs der
wanderlustige oder vom Schicksal hin und her getriebene Drucker,
der aus Baden-Baden stammte, gegen Ende des Jahrhunderts seine
Kunst in Stuttgart selbst oder irgendwo in der Nähe ausgeübt hat,
wo er den Herzögen und den Ständen leicht erreichbar war, sonst
hätten sie sich wohl nach Reutlingen oder Ulm, den einzigen bekannten
Druckstätten, die Schwaben damals besafs, gewendet. Akteumäfsig
beweisen kann ich diese Vermutung nicht, aber man sollte doch ein-
mal in den Steuerlisten oder den Gerichtsbüchern schwäbischer Orte
in jenen Jahren nach dem Namen Anshelms suchen.
Ob in Reutlingen ein paar Jahre früher, als man seither ange-
nommen hat, gedruckt worden ist oder nicht, ist an sich nicht von
grofser Bedeutung. Aber es ergibt sich aus den vorstehenden Aus-
führungen wieder, wie wichtig es nicht nur vom allgemein geschicht-
lichen Standpunkte aus, sondern auch für die Geschichte der Buch-
druckerkunst ist, die bei den Akten der Archive liegenden Drucksachen
nicht herauszunehmen und gesondert aufzubewahren oder gar, wie man
es früher mit Vorliebe getan hat, an die Bibliothehen abzugeben,
sondern sie bei den Akten, zu denen sie gehören, zu belassen, weil
sonst jeder geschichtliche Zusammenhang zerrissen und manche Fest-
stellungen geradezu unmöglich gemacht werden.
Darmstadt. Adolf Schmidt.
Docuineuii per servire alla storia della tipografia uapoletaua
nel secolo XVI.
E risaputo che assai scarse sono, oggi, le notizie che si hanno sui
tipografi e librai, che esercitarono la loro arte, in Napoli, nel secolo XVI.
Ogni documento inedito, quindi, che, comunque, rischiari in quel peri-
odo, la storia della tipografia e del commercio librario, che ad essa
si connette, non e, indubbiamente, scevro d' importanza.
Facendo , da un pezzo, ricerche per nostri studi, sui documenti a
penua, esistenti negli Archiv! maggiori di Napoli (Grande Archivio di
Stato ed Archivio Notarile), abbiamo rinvenuto alcuni documenti, abba-
stanza importanti, che si riferiscono a tipografi e librai (dei quali
alcuni affatto sconosciuti) dimoranti, in Napoli, in quei tempi , e che,
ora, crediamo utile pubblicare, per la prima volta.
;:
330 Documenti per servire alla storia della tipografia napoletana
I.
II primo dücumcnto inedito ö una vendita sex pecios^) librorum
che un nobile Francesco Calandio-) di S. Agata^') l'a, add\ 13 marzo
1515, ad un nob. Giacomo Antonio de Mauro di A versa ').
I libri sono i seguenti: «lo alexandro super toto codice''), super
tote digesto veteri^), super toto digesto novo'), et super toto In-
forciato. ^)»
II prezzo, convenuto fra loro e sborsato dal Calandro, fu di 6
ducati di carlini d' argeuto.")
11 documento, che segue, ha importanza , per la storia del com-
niercio librario, in Napoli, nel secolo XVI, perclie ci fa sapere (juanto
si solevano pagare allora, qui, i libri giuridici foudamentali.
Eeco, senz' altro, il documento:
Emptio librorum pro Jacobo antonio de mauro.
Eodera die [13 niensis niarcii 1515, .V« Indidionis] Ibidem [NeiqmU] corain
nobis constitutis nobili viro francisco calandro de terra sancte agatis agente
ad omuia lufrascripta pro se etc. ex vna parte Et nobilj viro Jacobo antonio
de mauro de ciuitate auerse agente ad omnia lufrascripta pro se etc. ex parte
altera prefatus vero frauciscus sponte asserait coram uobis et dicto Jacobo
antonio presente se Ijjsum franciscum habere etc. legitime sex pecios librorum
videlicet lo alexandro super toto codice et super toto digesto veterj et super
toto digesto nouo et super toto Inforciato nemini venditos nee obligatos prout
ad conuentionem deuenit cum dicto Jacobo antonio dictos libros ut supra
consisteutes ex nunc libere vendidit venditionis nomine per fasten» seu quasi:
Jure proprio et Imperpetuum dedit et assignauit eidem Jacobo antonio pre-
senti et ementi Imperpetuum pro praecio Inter eos conuento videlicet duca-
torum sex de carlenis argenti quos sponte coram nobis cont'exus fuit se pre-
sencialiter et manualiter recepisse et habuisse a dicto Jacobo antonio emptore
sibi dante etc. de sua propria pecunia eidem etc. ex causa predicta [c. 76'']
1) La voce pecius (peciä), tra gli altri significati, ha quello di exemplum,
secondo dichiara il Da Gange (Glossar, mediae et infimae latinitatis . . .
Editio nova aucta a L. Faure. Niort 1886, tom. VI. p. 235).
2) Veruna notizia di lui si riporta dai principali genealogisti di famiglie
napoletaue, compreso il Candida -Gonzaga (Memorie delle famiglie nobili delle
province meridiouali d" Italia, raccolte dal conte Berardo Candida-Gonzaga.
Napoli 1882, voll. 6, in 4").
3) Non sappiamo a quäle delle diverse terre, cosl denominate, voglia
riferirsi il documento (Cfr. Giustiniani, L., Dizionario geografico ragionato del
regno di Napoli. Ibidem 1804, t. VIII, pp. 247 — 254). Assai probabilmente
si sara voluto intendere S. Agata dci Goti, in provincia di Bencvento, essendo
cittä molto antica ed importante.
4) Parimente di lui 1 principali genealogisti di famiglie napoletane non
fanno menzione.
5) Pote essere, probabilmente, uno degli incuuaboli, intitolato: Lechira
domini Bartoli de Saxoferrato, cum additionibus domini Alexandri de Imola.
(Hain, Repert. bibl, *2555— 25fi6.)
6) Cioe la Lectura dello stesso Bartolo super 1 et II Parte digesti
veteris (uno degli incunaboli registrati dall' Hain, ai n' *2568— *2578, in 2 voll.).
7) Crediamo vogliasi, qui, alludere ad uno degli incunaboli di Bartolo, dal
titolo: Lectura super 1 et II Parte digesti novi . . . (Hain, *26Ü5— *2613.)
8) Dovette essere, probabilmente, uno degli incunaboli, descritti dall' Hain,
ai ni *2588— *2596, intitolati: Bartolus de Saxoferrato. Lectura super I et II
Parte Infortiati .... voll. 2.
9) Corrispondono a Lire italiane 33,78 circa.
di Giüv. Bresciano 331
et de dicta pecnnia vocauit se bene contentum et si plus valerent etc. do-
nauit etc. quo (sie) quidem libros asseruit dictus Jacobus antonius babuisse
et habere in eius dominio et potestate Ita quidem etc. ad habendum etc.
Cedens etc. omne Jus etc. et promisit tiictus franciscus venditor etc. eidem
eniptori etc. presenti dictam veudicionem etc. scmper etc. habere ratam etc.
et non venire contra etc. uec non dictos libros ut supra venditos eidem
emptori etc. in ludicio et extra semper etc. defendere etc. et de euictione
tenerj generaliter et specialiter etc. omnino per litem etc. contrastare pro
quibus obsernandis etc. obligauit se dictus franciscus venditor einsque heredes
successores et bona ouiuia ad penam duplj etc. medietate etc. cum potestate
capiendi etc. constitutione precarij et renunciauit et Jurauit etc.
presentibus ludice Joanne petro de cilis de neapoli magnifico domino
carnlo buczuto, vincencio de electa et clerico uiarco castaldo de neapoli.
(Prot, di notar Luigi Castaldo a. 1515 — 17, con altri anni, a c. 76, in
Archivio notarile di Napoli.)
IL
Nel secondo documento si parla di im accordo, streite il di 11 di-
cembre 1517 fra il giureconsulto Seipioue Di Gennaroi) e il tipo-
grafo Antonio Frezza da Corinaldo (Marca d' Ancona), noto per
edizioni, stampate in bei caratteri ed assai correttamente, secondo
dichiara il Giustiniani.^) II primo, giusta quanto scrive il Giannone 3)
"nel 1518 avendo riscontrato V esemplare ch' egli aveva coli' originale
di Napodano, lo fece imprimere in Napoli, colle addizioni che nelF
anno precedente avea fatte sul comento di questo ed e la piü antica
edizione che si trovi di qiieste Consuetudini".'*)
A questo proposito il Giustiniani s) nota che "... il nostro Di
Gennaro, avendo rinvenuto 1' autografo del Napodano egli perciö emen-
dando li molti errori che vi erano corsi e con aggiungervi molte an-
notazioni dl altri Dottori e le decisioni benanche, le quall si erano
1) Discendente della illustre famiglia patrizia napoletana Di Gannaro, fu
figliuolo di qneir Andrea, che pei suoi meriti fu nominato da re Ferdinande
Conte di Martorano, e di Caterina Searrera. Si dette allo studio delle giuridi-
che discipline, sotto la guida del celebre Diomede Mariconda e divenne
giureconsulto assai stimato. (Cfr. De Lellis, Carlo. Discorsi delle famiglie
nobili del Regno di Napoli del Sigr. Carlo De Lellis Parte 1. Napoli, IL Sauio,
MDC. LIV (1054) pp. 247—281. Di Ini parla il Giustiniani nelle Memoria
istoriche degli scrittori legali del Regno di Napoli raccolte da Lorenzo Giusti-
niani. Napoli M. DCCLXXXVII (1787), tom. IL pp. 88—90. Per ulteriori
notizie sulla famiglia Gennara o Di Gennaro cfr. De Pietri, Fiancesco. Historia
della famiglia Gennara o Januara. Napoli, 1620, in 8".
2) Cfr. il suo Saggio storico-critico sulla tipografia del Regno di Napoli.
Ibidem, MDCCXCIII (1793), p. 126. Ivi riporta la indicazione bibliogratica dell'
edizione cosi : Confnetiidines Neapolitanae. Impref/um i\'eapols (sie.) fumptibus
et expen/is dicti magnifici D. Scipionis de Januario. Fer magiftnmi An-
tonium de fritiis Corinaldenfem fub anno Humane liberätionis mille/imo quin-
tage/imo decimo octavo. Die Sabati decima Julii.
3) Deir Istoria civile del Regno di Napoli, libri XL. Napoli, 1723, vol. 4,
in 4", libro 21, cap. ultimo.
4) Qul sbaglia il Giannone: la piü antica edizione fu quella del 22 ottobre
1482, stampata da Francesco Del Tuppo (Cfr. Giustiniani, L. Saggio storico-
critico sulla tipografia del Regno di Napoli. 2^^ edizione. Napoü 1S17,
p. 155 e r Hain nel suo Repertorium bibliographicum . . . No. 5671).
5) Memorie storiche dcgli scrittori legali, cit. a p. 89.
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ii }«a|>f>ii Ae puMieüe tu e*efDpiaie, «xilkr'
di Giov. Bresciano 333
III.
II terzo dociimento, che pubblichiamo, e piü importante del pre-
cedente, perche c' informa che 1' umanista Giovanni Scoppa (di cui
si occupo giä il prof. Barone i), ed il prenominato stampatore Antonio
Frezza, il di 10 giugno 1518 contrassero insieme societä nell' arte
della stampa di libri, per la durata di cinque anni.
Tra gli altri patti, che si leggono nell' infrascritto documento, e
che dovevano osservarsi dai contraenti, e notevole che esso Giovanni
si obbligava di comperare del suo le stampe, i torchi, i disegni e gli
altri strumenti, necessarii alla stampa dei libri. Questo roba, alla
estinzione del contratto, sarebbe doventata proprietä del Frezza, che
nulla, poi, avrebbe dovuto allo Scoppa, per questa cessione. Qiiesti,
inoltre, prometteva dare tutto la carta necessaria per la stampa dei
libri, durante i cinque anni, ed il Frezza di essa esclusivamente si
obbligava di servirsi, promettendo, tra 1' altro, di vendere gli stampati
ai prezzi, diremmo oggi, della piazza e dandone conto ad esso Scoppa,
dedotto il capitate delle spese fatte da costui. Allo Scoppa sarebbe
spettato un ducato di carlini per ogni balla di carta stampata, il
rimanente sarebbe toccato ad esso Frezza. Questi, poi, dichiarava di
aver ricevuto dal detto Scoppa ducati 52 per la compera della scaffa-
latura (stigli) necessaria.
Segne il documento:
Societas pro Magnifico Joanne scoppa.
Die decimo mensis junii sexte Indictionis 1518 neapuli In nostri pre-
sentia CoDstitutis domlno Joanne scoppa de neapoli agente etc. ex Vna parte:
Et Antonio fritia de corinaldo stampatore habitatore neapolis agente etc. ex
parte altera: prefate vero partes coram nobis contrahunt faciunt et firmant
societatem In exercitio stamparie librorum et aliarum rerum continentium In
Ipsa stamparia. durante tempore quinque annorum Incipieudorum a primo die
mensis augusti primi futuri presentis anni sexte Indictionis Sub pactis coa-
ditionibus et modis Inprascriptis videlicet: che lo dicto messere Joanne sia
tenuto et cossi promecte de soy proprii denari comparare le stampe turcole
lictere et designe et altri Instrument! acti et necessarie (sie) ad stampare: Et
piu dare ad Ipso mastro Antonio tucta la carta che bisognara ad dicta stam-
paria de manera che ad Ipso mastro Antonio non li manca carta per alcuno
futuro tempo durante dicta compagnia excepto se non sende potesse hauere:
Et versa vice promecte lo dicto mastro Antonio non stampare altra carta che
quella li dara dicto messere Joanne et continuamente laborare et fare laborare
de di et de uocte diebus et horis consuetis et debitis tucta quella carta che
dicto messer Joanne li dara et non fare cessare o uero mancare da dicto
labore preterquam In casu Infirmitatis et (c. 414 a) altre cose necessarie, et
non fare labore ne laborare ad altra persona excepto dela carta de dicto
messere Joanne: Item i)romecte lo dicto mastro Antonio tucta la opera che
fara la vendere In napoli ali preczi soliti et consueti, et del predicto darene
cunto alo dicto messere Joanne, et deducto lo capitale dele spese che Ipso
messer Joanne hauera facto per Ipso messer Joanne '') de omne balla de carta
stampata darene alo dicto messer Joanne vno ducato de carlenis, et quello
che hauera piu sia de dicto Antonio: Item lo dicto mastro Antonio promecte
1) Lucio Giovanni Scoppa, grammatico napoletano del secolo XVI. in:
Archivio storico per le provincie napoletane. anno XVlll. pag. 92 e segg.
2) Cüsi nel documento, erroneamente, per Antonio.
♦
•:l«aife
- ' ^ Vtmam
4
• di Giov. Bresciano 335
Sommaria per le quali gli si permetteve di poter liberamente traspor-
tare e fare trasportare libri per detti paesi e terre. Alfonso ordina,
addi 11 liiglio 1532, a detti gabellieri, che avevauo tenuto in non
cale esse lettere patenti, incorrendo con ciö nella pena di 25 once ')
di restituire al Siiganappo, tostoclu- avranno rieevuto la presente, la
somma indebitamente riscossa, essendo inoltre tenuti a presentarsi, fra
sei giorni consecntivi alla data della presente, alla K. Camera per
pagare la pena di dette 25 once nella quäle erano incorsi, o per
allegare la causa per la quäle non fossero tenuti ad esso pagamento.
Ecco il teste del documento:
Pro Magnifico Joanne panlo Sacanappi.
Alfonsus (de anolos) etc. Prouidis etc. ac scruieutibns etc. Expositio
nouiter In dlcla R". Camera per nobilem Joannem paulum sucanappi de
neapoli Intelleximus qnod cum diebus preteritis virtute patentium litterarum
dicte regie Camere asportare fecisset per Infrascriptas ciuitates, terras, castra
et loca huiiis regni non nullos libros de stampa causa In lUis vcndeudi.
Jnfrascripti passagerij iufrascriptorum passnum contra tenorem dictaruit paten-
tium litterarum coegernnt conductores salmarum dictorum librorum ad sol-
uenda Jura dictorum passuum Ducendo patentes Ipsas In contemptum Ac In
pena vutiarum XXV In eisdem contenta scieuter et temere Incurrendo pro
cuius pene exactione In dictaE^. Camera Instat procurator regij tisci petendo
ipsius exaptionis Indepnitati oportune pronideri. Ea de re vobis et vestrum
cuilibet, Presentium tenore olficij regia autoritate qua fungimur dicimus
commictimus et mandamus quatenüs receptis presentibus Iniungere et mandare
debeatis seu alter vestrum debeat Infrascriptis passagerijs dictorum passuum
ad penam vntiarum quinquaginta per ([uemlibet, regio tisco si contra fecerit
applicandam, vt Incontinenti restituere debeant dicto Exponent! Jura dictorum
passium que ab eodem uel alio eins nomine Indebiti; exigerunt, Contra
tenorem dictarum patentium litterarum pro dictis libris conductis virtute
ipsarum litterarum: nee non quod Infra dies sex In mediate sequentes post
presentium Intimationem In dicta R-"». Camera legitime comparere debeant ad
solaendum regie Curie dictam penam vntiarum viginti quinque In dictis
patentibus litteris contentam per eos Incursam, vel ad allegandum causam
quare ad Ipsius pene solntionem non tenentur. Alioquin procedere contra
eos ad exactionem dicte pene. Et ad alia vt Juris fuerit Mandetis et In
pede presentium referatis quas presentanti etc., die xj. mensis Julij 1532.
Hieronymus de franco locnmtenes M. Camerarij
Nomina et cognomina citandorum sunt Infrascripta videlicet
passagerij ciuitatis capue,
passagerij passus triuerni,
passagerij passus cayanelli,
passagerij passus norconi,
passagerij passus ayrole,
|)assagerij passus arientij,
passagerij passus gandellj,
passagerij passus sexti.
Nardus antonius de lo risio magistro actorum.
Grande Archivio di Stato in Napoli. (Com. Sonim. v. 84 [a. 1531—33],
c. 172b.)
V.
Si ordina dal summentovato Alfonso Davalos, sotto di 15 maggio
153G, ai doganieri, gabellieri ad a qualunque altio esattore del Kegno
1) Corrispondono a circa Lire italiane 660. 25.
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ifß
336 Documenti per servire alhi storhi dolla tlpoj::rafia napoletaua
di Napoli di lasciare liberamente passare per qualnnque cittä, terra o
castello di detto Kegno il nobile (onorabile) Giovan DoiuenJco di
Caneto, da Napoli, maestro libraio,') per cagione di comprare o ven-
dere libri a staiupa. Egli non era tenuto a verun pagamento, poiche,
per il commercio di detti libri non si soleva pagare alcun tributo o
altro diritto di dogana o gabella, secondo la consuetudine del Regno
di Napoli. La stessa concessione si rilascia alle persone che in suo nonie
coimuerciassero in libri, purche consti, con giuramento, che essi libri
siano di esso Giovan Domenico, sotto la pena di 50 once etc.
Pro Joaune domiuico de caueto niagislri (sie) librarii (sie).
Alt'onsus etc. Vniversis et siugulis dohanerijs Pa.-;siigerijs Platearijs
Cabeliotis dacierijs scafarijs Passiimu iioutinuuine ciKstodibus ac quoriiiucimi-
que Jiiriiiiu et vectigalluui exaptoribus ot perceptoribus lu toto boc reguo
coustitutis et Constitueudis eormu(iiie locateuentibus et siibsitutis presentibus
et siiccessiiie futuris ad ({uos seu quem preseutes i)erueneriiit spectabunt et
fneriut qnomodolibet proseutate üdelibus regijs et aiuicis uostns carissiiais,
salutem: Qiiouiam sepe sepius coutinjjit honorabilem Joannem dominicum de
caueto de neapoli niagistrmn librarium accedere seil mictere per diuersas
ciuitates terras castra et b)ca regui predicti causa lu illis eujeiulj et vondeDdj
libros Impressos seu de stauji)a. Et i|uia pro dictis libris nullum Jus dohane
cabelle platee seu alterius ciiiusnis vectigalis et dirictus soluere teuetur uec
debet ac etiaui lu luaiorj fundico et dohaua Indus ciuitatis uuUum Jus exi-
gitur Jnxta ritus regui i>redicti Ea propter vobis et vestrnm euiübet presen-
tium tenore otticij regia auctoritate qua fuugimur dicimus commictimus et
uiandamus quatenus cum ot quotieus contiugerit dictum Joannem dominicum
de caneto magistrum librarium vel alios pro ipso se conferre ad dictas Ciui-
tates terra loca et castra predicti regui causa lu illis vendendj et emendj
libros Impressos seu de stampa eosdem et quemlibet ipsorum presentium
osteusores per loca et passus vestrarum Juris dictionum transiro sinatis et
libere permictatis absque Impedimento et solutione alitiua Juris passus i»latee
Cabelle dohane datij scafo aut alterius cuiusuis vectigalis et dirictus constito
tarnen vobis per sacramentum delatorum et licteras dicti magistri Joannis
dominicj de caueto quod dicti libri siut eiusdem Joannis dominicj Et con-
trarium etc. pro quauto etc. et penam vntiarum Lta. etc. presentibus etc.
datum neapoli In eadem regia camera die XV" maij 15:^6.
Augustinus de francisco locumtenens magistri Camerarii.
Nardus autouius de lo rizo pro actorum magistro. (Comuue Sommar. vol.
92, c. 5.) Grande Archivio di Stato in Napoli.
hflEKiiifeK
VI.
Ferdinande Francesco Davolos -) di Aquino, Lnogotenente del Gran
Camerario, da pariraente ordine, addi 5 ottobre 1546, a tutti i gabellieri
doganieri, o ad ogni altro esattore del Regne di lasciare liberamente
passare per le terre, castelli e paesi soggetti alla loro giurisdizione il
nobile Giuliano Vavasore'') libraio, dimorante in Napoli collo scopo
1) Crediamo fosse figliuolo dello stampatore Giov. Antonio di Caneto,
nativo di Pavia e che venne a stabilirsi iu Napoli, esercitando 1" arte im-
pressoria dall' anno 1506 all' anno 1533, secondo il Giustiniani (op. cit. p. 125
—126).
2) Primogenito dei cinqne figliuoli del Marchese Alfonso (di cui vedi
sopra, nota 2, a p. ;^34) Ferrante Francesco D' Avolos s' intitolö Marchese di
Pescara IV e del Vasto III (Cfr. i genealogisti citati innanzi).
3) Di Ini tacciono i genealogisti di famiglie nobili italiane.
'^"^Wb
di Giov. Bresciano 337
di vendervi libri a stampa legati o slegati. Veruno diritto debbe
esigersi della R. Dogana, per essere essi libri franchi, secondo la con-
suetudine di esso Kegno. Simile agevolazione viea concessa ai por-
tatori di libri purclie consti, con giuramento, che essi libri, sieno pro-
prietä di esso Giuliano Vavasore, sotto la pena di ducati (300.1)
Juliani uanasore.
Ferdinaudus Franciscus danalos de aquino etc. vniiiersis et singulis
cabellotis, passagerijs, dohauerijs, platearijs, datierijs, scafarijs, passunm ponti-
umque custodibus ac qiioriuucum(iue Jurium et vectigaliuui exactoribns et
perceptoribus, In toto hoc regno coustitutis et constituendis, presentibus et
fiituris lu solidiim et alijs, ad quos presentes peruenerint spectabunt et fuerint
qiiomodolibet preseutate. Quouiam nobilis Julianus vauasore, mercator llbrormn
neapoll Commorans, Intendit per diiiersas Ciuitates, terras, castra et loca dictj
Regnj accedere, seu mictere causa In Ulis vendendj libros Impressos, seu de
stampa, ligatos et nun ligatos et quia pro libris predictis In E,-'. dohana
majoris fundici Cinitatis neapolis nnlhim Jns cxigitur Juxta rltum predicti
RegDJ Et per conseqnens nuUnm Jus passns, platee, cabelle, aut alteriuf; cuiusuis
vectigalis et dirictus suluere tenetur, nee debet, Ea jirupter vobis vestrum
cuilibet, Tenore prcsentium, officij Regia auctoritate, qua fuugimur, dicimus etc.
quatenus delatores dictorum librorum per passus et loca Jurisdictionnui vestrarnm
libere transire sinatis et permictatis, sine Impedimento et solutione aliqua
dictj Juris passus, aut alterius cuiusuis vectigalis, ('onstitu prius vobis per
Jurauientnm delatoruin dictornm librorum, ipsus libros esse dictj nobilis
Julianj vauasore. Et contrarium etc. ac penam ducatorum sexcentum etc.
presentes etc. datum neapoli etc. die V" octobris 1546.
Franciscus Reuerterus pro M. C.
Jo. paulus crispus magister actorum Conseusu Nardus Antonius prenotator.
Similes expedite fuernnt per regiam Cameram die 27 octobris 1540 In
personam francisci muda.
H. Albertus protonotarius. Anellus pro M. C.
(Comune Somma vol. 105, c. 1. Grande Archivio di Stato in Napoli.)
VII.
II Reverendo Giovanni Andrea di Alcalä, da Sepino (Prov.
di Campobasso) 2) si accorda, addi 17 marzo 1547, mediante un patto,
1) Appie del documento leggesi clie furono spedite, addi 27 ottobre 1546,
simili lettere patenti in favore di un altro libraio, denominato Francesco Muda.
2) Oltre la qualitä di Sagrestano della Cliiesa di S Angelo a Seggio di
Nido, iudicata nel documento, che segue, fra poco, null' altro sappiauio di lui.
Infruttuose ricerche facemmo sia sui biografi di scrittori napoletani (Toppi-
Nicodemo, Tafuri, D' Alflitto, Chioccarelli, Minieri-Riccio), sia sul ßertini
(Gins.), Dizionario storico-critico degli Scrittori di Musica e dei piii celebri
artisti di tutte le Nazioni si antiche, che moderne. Palermo, Tip. della Guerra,
1814 — 1S15. vol. 4, in S", sia sul Lichtenthai (Dizionario e Bibliografia della
Musica. Milano, M.DCCC.XXVl (lS2(i), vol. 2, in 8"), sul Dictionnaire historique
des Musicieus . . . par AI. Choron et F. FayoUe. Paris 1810 — 11, vol. 2. in
8", sul Fetis (Biographie universelle des Musiciens. Bruxelles, M.DCCC XXXVI
— XLIV (1836— 1S44), vol. 8, in 8", avec Supplement . . . par Pougain . . .) sia
suir Eitner (Bibliographie der Musiksammelwerke des XVI. und XVlI. Jahr-
hunderts. Berlin 1877, in 8°, e Biographisch bibliographisches Quellenlexikou
der Musiker und Musikgelehrten der christlichen Zeitrechnung bis zur Mitte des
XIX. Jahrhunderts, Leipzig 19U0— 04, vol. 10, in 8") e sia sul Vogel (Bibliothek
der gedruckten Vokalmusik Italiens aus den Jahren 1500 bis 1700. Berlin,
A. Ilaak, vol. 2, in 8").
XXVIII. 7. 8. 24
.'^38 Docinnenti per scrvire alla storia dcUa tipografia napoletana
col librnio vcnoziano Antonio IJonet') per hi stampa di 300 cople
di Mottotli . 0 Paranze-) a 4 voci con !"■ e 2" parte, composti da
esse Giovanni Andrea e da un Giovanni Jacopo Lncario ■') e lo Ci-
mello. ') Q,aesti concerti dovevano essero stampati conforrae alla
stampa di Antonio Gardane,'') di bnona carta, buoni caratteri e dili-
^entcnu'nte corretti^). Seguono i titoli dei 17 Mottetti. I 300 escmplari
si dovevano stampare non piii tardi del niese compiiito di gingno 1 547
e quindi, si dovevano consegnare al dctto Giovanni Antonio, il quäle
pronietteva dare al Bonet ducati 31 per essa stampa, dei quali dava
nn acconto di ducati 9. II rinianente prezzo stabilito si sarebbe
pagato alla consegna delle copie ad esso Bonet ed a Domenico Gallo''),
libraio in Napoli.
Ecco 11 documento:
Conventlo et promissio pro Udo D. Joanne andrea de alcala de slpino
cura Nobile antonio bonet librario veneto.
Die decimo septimo mensis Martij quinte Indictionis 1547 neapoli Xu
nostri presentia coustitutis Kdo donno Joanne andrea de alcala de slpino
Sacrista venerabilis eeclesie et hospitalij saiicti angelis ad nido de Neapoli
coBsenticute prius In nos etc. Ageute ad infrascripta omnia pro se, eiiisqne
heredibus et successoribus ex vna parte, Et Nobili antonio bonet librario
1) Crediamo che questo libraio si possa indeatificare con quell' Antonio
Bonero libraio, meutovato in uu protocoUo dell' Arcbivio notarile di Napoli
e per la i)rima voltu, iudicato dal Filangieri (Documenti per servire alhi storia
delle arti neue provincie meridionali, raccolti e pubblicati per cura di Gaetano
Filanj^ieri) Napoli, Tip. d. Accad. d. Scienze, 1891, a p. 272. Ecco la notizia,
ivi, riportata: De Gallis, Giov. Douienico da Napoli. 6 dicembre 1544.
Contratta col libraio Antonio Bonero da Brescia per la stampa di alcune
opere. La sola differenza notevole (per tacere della finale del cognome
Bonero, che crediamo debba leggersi Boueto, consiste nella patria sua, essendo
Brescia la patria del libraio citato dal Filangieri, laddove qnella del libraio
da uoi citato e Veaezia. Infruttuose sono riiiscite le ricerche fatte sul
Fumagalli (Lexicon Typographicum Italiae. Dictionnaire geographique d' Italic,
pour servir ä 1' historie de 1' imprimerie daus ce pays . . . par G. Fumagalli.
Florence, L. S. Olschki, ed., 1905 in 8").
2) 11 Lichtouthal (op. cit. I. 47;{) cosi defiiiisce la parola Paranze: „Nome
che anticamente davasi in Napoli a qaegli allievi dei Conservatorj , che riser-
vavansi all' esecuzione delle musiche prezzolate. Siccome dopo la fondazione
di quei Collegi 11 numero degli ammessi cresceva ognor piii, perciö si metteva
a profitto r opera loro. I piü piccoli servivano le Messe ed assistevauo alle
sepulture dei fanciuUi, in qualita di angioletti ec, i mezzani ed i maggiori
d' etil furono poi quell! che chiamavansi col nome di Paranze".
3) Veruna notizia di lui si trova sul Lichtenthai (op. cit.), sul Fctis (op.
cit.) e suir Eitner (op. cit.).
4) Vedi la nota precedente.
5") Indnbbiamente e da referirsi all' edizione: Cantus Prhno Libro di
Motetti di Jachet a cinque uoci con la, gionta di piu Motetti composti de
vnuo per il detto autore von j)iu ueduti, con ogni ddigentia corretti . . . In
Venetia nella stampa d' Ant. Gardane nell anno del signore. M.D.XXXX.
Nel niese di Ajn-ile, in 4°.
6) Non ne fa menzione il Foggia (Mottetti et Offertori a 2, 3, 4 e 5 voci.
Roma, Mascardi, 1673, in 4").
7) Di questo libraio e stampatore napolitano demmo giä una notizia,
nella Revue des Bibliotheques (Janvier — Avril 1904). Cfr. pure Filangieri
(op. cit. 1. c.)
dl Giov. Bresciano 339
veneto Agente similiter ad Infrascripta uninia pro se ejasque heredibiis et
successoribus ex parte altera: Prefate vero partes sponte assernerunt pariter
coram uobis se Ipsas partes ad luuicem ad Infrascriptaiu conuentionem et
capitiilatiüuera deveuisse super Imprcssioue (luurutndam llbrorum de canto
cum (juatuor vocibus couii)Ositoruni per Ipsum Kevereuduiu Domininum
Joanneiu andream et domiaum Joauneui Jacobum lucarium et lo cimello lu
prima et seenuda parte In vulgari sermone videlicet Imprimis lo prefato
messer autonio proniette dac(iua e per tutto lo mese di Jugno primo che
veue del preseute auiio 1547, (luinte ludictioue inipriuiere et stampare tricento
conserti de mottetti ad qnattro vuce composti per dicto donuo (c. iW') Joan
Jacobü lucarlo vno del cimello et laltro del dicto donno Joan andrea de
alchala che In tutto soiio mottetti dece et septe con prima et secunda parte
de la stampa de antouio cardauo quäle tene la stampa In la cita di venetia
che siano di buoua stampa le ditte paranse ouero conserti tricento bona carta
corretti et bona littere et con lo titulo epistola et epigramma Ij nomj deli
qualj mottetti sono quisti videlicet.
Hec est domus dei con prima et secunda parte.
Dominus illuminatio mea con prima et secunda parte.
Jubilate Deo con prima et secunda parte.
Cantate domiuo con prima et secunda parte.
luclina con prima et secunda parte.
Salus populi con prima et secunda parte.
Inuocabit me con prima et secunda parte.
Omnia con prima et secunda parte.
Ecce Deus con prima et secunda parte.
Cum clamarem con prima et secunda parte.
Exaudi Domiue con prima et secunda parte.
Spiritus domine con prima et secunda parte.
In voluntate tua con prima et secunda parte.
Venite fiiij con prima et secunda parte.
Gaudete In domino con prima et secunda parte.
Alma redemptoris con prima et secunda parte.
Vnaltra Alma redemptoris con prima et secunda parte.
Quali conserti seu paranse tricento de dicti mottetti stampatj de bona
stampa carta correctj et bone lettere ut supra, lo prefato messer antouio li
promette dare et realiter assignare al dicto donno Joan andrea overo ad ad
(sie) altra legittima persona per epso per tutto lo dicto mese de Jngno primo
che vene del preseute anno 1547. In pace et senza alchuna contradictione.
Et versavice prefatus Reverendus promisit dare et realiter assignare eidem
antonio presenti etc. pro fatigijs stampa pagina et omnibus alijs necessarijs In
dicta stampa faciendis et occurrendis ducatos (C. 67 ") triginta unum de car-
lenis argenti. De quibus quidem ducatis triginta vnum prefatus antonius coram
nobis presentialiter et manualiter recepit et habuit a dicto donno Joanne
andrea sibi dante etc. de sua propria pecunia vt dixit ducatos nouem et
tarenum unum de carlenis argenti consistentes In diversis monetis numeratis
coram nobis. lieliquos vero ducatos viginti vnum et tarenos quatuor de
dictis carlenis argenti ad complementum Integri pretij dictorum ducatorum
triginta cuius vt supra promissorum prefatus donnus Joannes andreas teneatur
pro ut promisit Integre etc. dare eidem Antonio et nobili Joauni dominico
gallo de neapoli hie presenti et cuilibet Ipsorum In solidum In fine dicte
stampe et statim quum prefatus antonius consignauerit dicto donno Joanni
andree vel alterj legitime persone pro eo dictos consertos tricentos siue
parantias tricentum motthettorum predictorum vt supra Impace etc. et non
obstante quacumque Exceptione preiientione seu conpensatione cui preueutionj
et compensationj et cujus alterj Exceptionj prefatus donnus Joannes andreas
expresse cum jurameuto renuntiavit: qui quidem Joannes dominicus hie
presens suo proprio priuato et principalj nomine et In solidum promisit dicto
donno Joanni andrea presenti etc. hinc et per totum mensem Junij primi
fotarj presentis anni 1547 consignare dicto donno Joanni andrea aut alterj
24*
340 Dooutuenti per scrvire alla storia dclla tipografia napoletaua
legitime iiersoiio iiro co consertos seu parantias tercentuin raottettorum pre-
(lietonuii. modo i)reuiiss() Imprimendonun et obsernare et (|iu)d dictns antonius
ohstTiialtit oniiiia et siiii^-uhi siipradicta .luxta l'ormam et prout ae si et (piem-
admodiuii dii-tiis antoiiids promisit et obligatns est et Ipse ad i)reseiis se
oblii;'avit: Kcnmitians expresse prefatiis .loannes dominicus Aneteutiee presenti
eodiee de lideinssoribus epistolae diiij adriani iiouo .Iure autenticonim Et
promisenmt et conuenennit Ambe partts Ipse et <iiieli!)et Ipsanim sibi Ipsis
ad liinicem vna pars alteri etc. i)resentibiis etc. conveiitioiieiii et jjroiuissionem
predietas factas modo premisso ac omnia predicta etc. seuiper et omni futiiro
tempore habere et teuere ratas etc. ao rata etc. eaqiie actendere etc. jjro
qnibns omiiibus observandis Ambe partes Ipse nominibiis ante dictis et que-
libet Ipsanim ad vnam (luanique Ipsarnm iiartiiim sjjcctat et i)ertinet sponte
(C(!7'') obligaiienmt se Ipsas et (|iiam übet Ipsanim Iieredes successores et
bona omiiia etc. vna pars alterj etc. presentibus etc. sab jjcna et ad penam
duplj pretij supradietj mediotate etc. cum potestate capiendi constitutione
precarij etc. renunciauerunt etc. et Jnrauerunt etc. presentibus ludice nicolao
petro de fusco de ciuitate minoris Egregio notario Jacobo antonio criscono
de neapoli, Egregio notario nicola anello de fusco de civitate minoris, vene-
rabili donno bartholomeo malerio de sipino et clerico Joanne dominico galiffa
de neapoli.
(Prot, di notar Giovanni Pietro Festinese, a. 15-13 — 1547, a cc. 66—67, in
Archivio Notarile di Napoli.)
VIII.
Si ingiunge da Ferdinande Francesco Davalos, sopra mentovato,
addi 30 maggio 1549, ai gabellieri, doganieri, guardiani di qualsisia
passo, 0 ponte ed a qualunque altro regio percettore di tributi, o diritti
doganali di lasciarc passare liberamente, per i luoglii e terre di loro
giurisdizione, gli egregi Nardo Antonio e Francesco da Celano i)
i quali intendono recarsi, o spedire persona di propria fiducia, in detti
Inoghi, per vendervi libri stampati, legati, o slegati, insieme con gli
stigli ed altre cose necessarie alla stampa di detti libri ec. ec. essendo
tutte queste cose franche, secondo la consuetudine di esso Regno ec.
ec. e dopo essersi assicurati, con giuraniento dei portatori di dette
cose, che esse sono proprietä dei predetti Nardo Antonio e Francesco
da Celano, sotto la pena di once 50 ec.
Segue il documento :
Pro honorabilibus nardo antonio et francisco de Celano.
Ferdinandus Franciscus etc. Vniuersis et singulis Arrendatoribus, dobanerijs,
credenzerijs, cabellotis, passagerijs platearijs, datierijs, scafarijs, passuum pon-
tiumque cnstodibus, Ac omnium et quurumcumque Jurium et vectigalium
exattoribus et perceptoribus. In toto lioc regno constitutis, et constituendis
presentibus et futuris Salutem. Quoniam honorabiles nardus antonius et fran-
ciscus de Celano Intendunt per ciujtates, terras, castra et loca predicti regnj
accedere, seu mittere, causa In illis vendendi libros Impressos, de stampa
ligatos et non ligatos, vna cum stilijs et alijs rebus necessarijs, pro ditta (sie)
stampa. Et qtiia pro libris stilijs et rebus predittis (sie) In regia dohana
mayoris fundicj ciujtatis neapolis nuUum Jus exigitur. Juxta ritum predicti
reguj et per consequens nullum Jus passus, platee, cabelle et alterius cuius
vis vettigalis (sie) et dirittus (sie) soluere tenentur, nee debent. Eapropter
vobis et vestrum cuilibet tenore preseutium, officij regia autoritatj (sie) qua
fuügimur, dicimus, committimus (sie) et mandamus quatenus predittos (sie)
honorabiles nardam antonium et franciscum de celano, seu alios delatores
1) Di qaesti due fratelli non abbiamo rinvenuta alcana notizia.
di Giov. Bresciano 341
dictornm librorum et rcruui necessariarum, pro stampa predicta, per passus et
loca Jarisdictionum vestrarum libere transire sinatis et permlctatis, sine Im-
pedimeuto et soliitioue ali(|ua dictj Juris passus, aut alterius cuiusuis vecti-
l^alis, Coustito jirius vubis per Juraujeiitum delatoruiii dictoruiii librornm et
reruui predictaruui, ipsos libros esse predictorum uardi antouii et francisci, et
contrarinm nun faciatis pro quantu gratiam Cesaree Maiestatis caram babetis
et penam vntiarum Lt-^ a siugulis coutrafacieutibus exigendam et Regio
tisco aipplicandam capitis euitare, presentes post ipsarum oportunam Inspecti-
oneui restituj volumus singulis vicibiis presentantj.
Datum neapoli etc. die 130 mensis rnaij, YIJ. Indictionis, 1549.
F. Reuerterus M. C. Locumteneus.
Jo. paulus crispus magister actorum Consensn Nardus Antonius pro-
tonotarius.
• (Comune Som. vol. 111, 0.6*" — 7". Grande Ärchivio di Stato, in Napoli.)
IX.
Un simile ordine dello stesso Ferdinande Francesco Davolos si da
Sötto di 4 novembre 1550, ai doganieri ed esattori di tutto il Regne
in favore dello honorabile stanapatore Francesco de Fabris,i) il
quäle intendeva, parimente, di portare, o mandare, per diverse cittä,
terre e castelli del Regno, libri stampati, legati o slegati, con Ja
stampa e stigli necessarii per essa stampa, oltre alla carta, peze de
lino et colla per fare la carta per stampare-) ec. ec.
Francisci de fabre stampatore.
Ferdinandus Franciscns etc. a tnttj et singiili dohaneri, arrendatorj, cre-
denzierj, cabbelloti, passagerj, piaczari, datieri, scafarj. gnardianj de qualseuoglia
passo et ponte exaptorj et percepturi de tutti et qualsenuglia vettigali et
diritti, In tutto lo presente regno constitutj, et che hanerranno da constituire,
preseuti et faturi, o vero alloro locoteneati et substituti, tanto Regii, como de
baroni et ad ciascuno de loro ä chi la presente peruenerra, o serra In qual-
seuoglia modo presentata, salute: perche lo honorabile francesco de fabre
stampatore Intende per diuerse cita, terre, castelli et loch! del detto regno
portare, o vero mandare per causa In quelle vendere libri de stampa, ligati
Insiemi con la stampa et stigli necessarij, per la stampa con carta, peze de
lino et colla per fare carta per stampare: et per che per dictj libri, stampa
con stigli necessarij per la stampa carta, peze, de lino et colla, per fare la
carta non se deue pagare deritto, ne nettigale alcuno de dohana, cabella, passo
piaza, scafa, ponte, pedagio, cortesia, ne altro qualseuoglia uettigale et deritto:
per tanto a uoj sopradetti et ä ciascuno de uoj per tenore dela presente ue
dicemo et o:r:a:q:f:^) urdiuamo et comandamo che dicto francesco de
fabre stampatore, o vero li delatorj de li sopradicti libri, stampa con stigli
necessarij per la stampa, carta, peze de lino et colla, per fare la carta, debbiate
1) Di Uli sapi)iamo che era di Corinaldo nella Marca d' Ancona e fu Ini
il i)rimo ad iatrodurre in Campagna 1' arte impressoria avendo stampato colä
il Repertorium mirifici apparatus D. Joannis Antonii de Nigris ciuitatis
Campaniae Suj)er extrauaganti constitutione Clementis Fapae VII contra
clericos non incedentes in habitu et tonfura etc. Impre/fum in Ciuitate
Campanie prope Silerem fliiuium qui ueterem Campaniam ab oUm Lucania
difterminat per Francifcum de Fabris de Corinaldo: de Marchya Anconitana:
die uigefimo Menfis Junii tertie Ind. 1.545. (Cfr. Giustiuiani, Saggio . . . suUa
tipogr. d. regno di Najioli, cit. p. 152.) Altra notizia di lui dette il Filangieri
(op. cit. t. cit., p. 1S3.) '
2) Ecco nna conferma che spesso gli stampatori si fabbricavano essi
stessi la carta, che loro occorreva per istampare.
3) Cioe: omni regia auctoritate qua fungimur.
342 Pocnnu'nti per servire alla storia della tipografia napoletana
lassare passare per li lochi et passi de vostre Jurisditione liberamente, senza
iuipodimoiito, iie p!iji;amento alcuiio de dohaiia, cabella, passo, piacza, scafa,
pontf. i>e(l;it;i(), (.'ortcsia et altro (iiialsciiojijliii iu'ttif:;alc et dericto, atteso uuii
e teniitü Kt uou täte iie C'iasciiiio de uoj t'accia II contrario etc. et peua de
oiuc ('euto per ciascuuo desiderate noii lucorrere: la preseute poy per viij
lotta restitiierite al presentante o^ni volta per cauthela.
Datum neapoli etc. Die iiij" ]\leiisis Douemljris VlIIJ'' Indictionis, 1550.
Frauciscus reuerterius M. C. lociimteuens.
Joaunes Paidus Crispiis Magister Actoruin.
Conseusu Nardtis Autonius preuotator.
Slmiles expedite fuerunt ad lustanciam eiusdem francisci sab die XVIJ,
luensis T'"'» 155(>.
Frauciscus Reuertenis M. C. locumtenens.
Joaunes paulus crispus uiaglster actoruui. . •
Conseusu frauciscus polumbus prenotator.
Ilonorabilis francisci de fabre.
(Comune Soium. v. 112, c. 37. Grande Archivio di Stato in Napoli.)
X.
Un altro ignoto stampatore e mentovato nel dociimento, che segue,
dei 13 febbraio 1551. Per esso ei ordina, similmente dallo stesso
Ferdinande Francesco Davolo8 a tutti i doganieri del Regno di lasciare
libero transito all' honorabile Antonio da Camerinoi) stampatore,
che intende di portare, o di mandare per diversi luoghi del Regno
libri a stampa, con le stampa e stigli necessarl per la stampa et carta
bianca per stampare'-) ec. ec. sotto la pena di once 100 ec. ec.
Antonij de Camerino.
Ferdinandus etc. A tnttj et singuli dohanerj, arrendatorj, credenzieri
gabbelloti, passagerii, piaczari, datieri, scafari, guardiani de qualseuoglia passo
et ponte exapturi et percepturi de tuttj et qualseuoglia passo, vettigalj et
dirittj In tutto lo presente regno eonstituti et che se hauerranno da costituire
presenti et futuri o vero alloro locotenenti et Substitut!, tanto regij, como
de baronj et a ciascuno delloro ä cht la presente peruenerra, o serra In qual-
seuoglia modo presentata In solido salutem: Perche lo honorabile Antonio di
Camerino stampatore Intende per dinerse cita, terre, castelli et lochi del detto
Regno portare, o vero mandare per causa in quelle vendere et exercitare
libri de stampa, ligati et non ligati, Insieme con stampa et stigli necessarij
per la stampa et carta bianca, per stampare et perche, per dicti libri di
stampa, con stampa, stigli necessarij per la stampa et carta bianca per stam-
pare non se dene pagare pagamento, diritto, ue vettigale alcuno di Dohana,
gabella, passo, scafa, ponte, piacza, pedagio, cortesia, ne altro qualseuoglia vetti-
gale, pagamento et diritto, Pertanto a uoi sopradetti et a ciascuno di uoi Per
Tenore di la presente ue dicemo et o : r : a : q : f : ordinamo et comandamo
che dicto Antonio di Camerino stampator o vero li delatori et portatori dele
(sie) supradect) libri, stampa con stigli necessarij per la stampa et carta bianca,
per stampare, debbiate lassare passare, per li lochi et passi di vostre Juris-
ditione liberamente, sencza Inpedimento, ne pagamento alcuno di dohana, ga-
bella, passo, piacza, scafa, ponte, pedagio, cortesia ne altro qualseuoglia uetti-
gale et diritto atteso non e tenuto Et non fate ne ciascuno di voi faccia II
contrario etc. et sub pena di onze Cento, per ciascheduno desiderate non
1) Molto probabilmente fu quell' Antonio Giojosi, da Camerino capo-
stipite di quella famiglia di stampatori, i quali esercitarono il loro mestiere a
Camerino dal secolo XVI fino alla metä del secolo XVII. (Cfr. Fumagalli,
G. Lexicon Typographicum Italiae, a p. 60, art. Camerino.)
2) Vedi la nota, a p. '.i4\.
di Giov. Bresciano 343
Incorrere ; la presente poy per voi letta ogni volta restituerrete al prescntante
per cautbela.
Datum neapoli etc. die XIIJ" Febniarij 1551.
Frauci&ciis reuerterus Magistri Camerarii locumtenens.
Joannes Paulus Crispus magister acturuiu.
Conseusu Nardus Antonius preuotator.
(Comune Somm. vol. 112, c. 96. Grande Archivio di Stato, in Napoli.)
XI.
II Reverendo Tiberio Scoppa, i) Rettore della Chiesa di S. Pietro
in Vincoli,-) fratello ed erede del grammatico Lucio Giovanni Scoppa,
per certe cause mosse al defunto, e per utilitä di esso Tiberio e di
detta Chiesa, concede, addi 12 febbraio 1555, al Hbraio Giovanni
Tommaso Alemanno,^) dimorante in Monteleone-Calabro, il permesso
di vendere nella Provincia di Calabria Citeriore ed TJlteriore, per la
durata di sei anni, le copie della Grammatica di esso Giovanni Scoppa,
stampata a Yenezia.^) Si obbligava esso Giov. Tommaso di non dare
a verun altro libraio di dette Provincie alcuna copia in deposito,
sotto la pena di 20 once, nella quäle sarebbe incorso esso Gio.
Tommaso, oltre ad un' altra multa di altre 20 once pel libraio con-
travventore. La vendita si poteva fare nei giorni di mercato e nelle
ferie, che si facevano in essa Provincia. II deposito delle copie si
doveva teuere in due botteghe librarie di esso Giov. Tommaso: 1' una
in Cosenza e 1' altra in Monteleone. Solamente durante le ferie, che
solevano farsi in detta Provincia, egli poteva avere quante botteghe
volesse. Finalmente , spirato il termine del contratto , le copie che
rimanessero esistenti sia a casa sua o sia nelle due mentovate botteghe,
0 in tutta la detta Provincia, si dovessero ritirare tutte.
Segne il documento inedito:
Licentia vendendi grammaticas pro Nobili Joanne thoma alemando librario.
Eodem die [12» mensis februarii, XIII Indictionis, neapoli, 1555] Constitutus
In nostri preseutia Reverendus donnus tiberius scoppa de civitate neapolis
heres ex testauieuto inagnifici quondam Joanuis scoppe de civitate ueapolis,
1) Tiberio ed Angelo furono fratelli del noto grammatico napoletano
Lucio Giovanni Scoppa di cui si occupo il Barone (op. cit. p. l(t.S). Tiberio,
che fu uominato Rettore della Chiesa di S. Pietro in Viuculis, ed Angelo
furono sepolti in essa chiesa, secondo rilevasi della seguente iscrizione posta
al suolo: Fraterni Cineres Tyberii i Et Angell Scoppae una hie | sunt sicut
dum vivebant i una ipsi fuere | MDLV. (Cfr. Barone, op. cit, p. 103 e Spera,
P. A. De nob. profess. gramm. L. IV. p 454.)
2) Questa chiesa, situata in Via Sedile di Porto, era anticamente denomi-
nata S. Pietro ad Emelia o a Melia (Cfr. Sabbatini D' Anfora, Lud. II vetusto
Calendario Napoletano nuovamente scoverto, con varie note illustrato. Napoli,
1744-1768, voll. 12, in 4°. (vol. I. p. 1R2); Celano, C. Notizie del bello, del-
r antico e del curioso della Cittä di Napoli, raccolte dal can. Carlo Celano.
Napoli, 1S59, vol. IV. p. öl; D' Engenio C. Napoli Sacra . . . Napoli, 1S64, in
4** e il Catalogo di tutti gli edifizi sacri della cittä di Napoli e suoi sobborghi
... ed. S. D' Aloe in: Archivio storico per le Prov. Nap. v. VIII, pp. 2S7,
499, 670.
3) Di questo ignoto libraio non abbianio trovato veruna notizia.
4) Era la ristampa intitolata: Grammatica et de ornandis epistolis et ora-
tionibus. Venetiis, apud Ravanos, 15S7, in b".
344 Dociinioiiti i)er scrvire alla storia della tipografia napoletana
pro ut ex diüti) testauieuto facto per mauus mei predicti notarii constat,
sponte asseruit corain nobis, pro ccrtis caiisis eins quo siijira iiouiine uicntem (V)
uiovciitibua ot jiro eins et venenibilis ecclesie, saiicti i)etri ad euieliaiii iitilitate,
sponte, predicto die, coraiu nobis dedit et concessit nobili Joauni tlioiue ale-
niandi) librario et eins heredibiis et siiceessoribus, habitatori In terra inoutis
leitnis, (piandani liceutiam et lil)eram potestatem qnod possint et valeant
Ipse .loainies tiionias, eins heredes et successores et eins faiimli et factores
Ipsiua .Toauuis tlioiue vendere gramaticas ipsius magnifici Joannis scoppe
stauipatas In civltatc venetiannn Et hoc In provintia ealabrie citra et ultra:
duraiite teuii)ore annoruni sex a presenti die lu antea nuraerandorum Cum
conditionibus deelarationibns et pactis Infrascriptis videlicet: Quod ipse Joauues
thonias tenatur (sic~^ et sit obligatus de dietis graniaticis non dare alteri librario
nee ad veudeudum nee ad tenendum aliqna ratione, occasione nel causa: Nee
aliqnis ex alteris aliis librariis i)ossit vendere dictas gramaticas sab nomine
ipsius Joannis thoiue. Et si aliqnis librarius aliquo modo venderet dictas
gramaticas nomine ipsius Joannis thome, In dietis proviutiis utriusqne ealabrie,
quod In tali casn dictns Joannes tliomas tenatur (sie) statim solvere penam
untiarum viginti ipsi Reverendo donno tiberio, quo supra nomine, ultra penam
aliarum untiarum viginti ad quam Incurrerit ille librarius, qui dictas gramaticas
vendiderit, Juxta formam dicti privilegii, nee possit, nee valeat ipse Joannes
thonias allegare et dicere quod dicte gramatice sunt sue. Et de illis de
quibus fuit sibi concessa licentia vendendi ab ipso Reverendo donno tiberio
Et hoc In nundlnis et feriis fiendis In dicta provintia utriusque ealabrie du-
rante dicto tempore, et quod dictns Joannes thomas possit et valeat teuere
ad vendendum dictas gramaticas In duabns apothecis firmis (sie) vna videlicet
In civitate cusentie et alia In dicta terra montis leonis, qnotidie, durantibus
dietis annis sex: Et In feriis tempore quo duraverint possit ponere apotliecas
quas voliierit, ad eins libitum. Et In illis possit ponere dictos eins famulos et
factores ad eins libitum, ut supra, Et elapso tempore annorum sex, dictus
Joannes thomas teneatur omnes illas gramaticas, que tunc temporis reperirentur
In eius et dictorum famulornm et factorum posse, tam In eius domo, quam
In dietis duabus apothecis et In tota dicta provintia utriusque ealabrie, statim
et omni mora post posita, extrahere et removere ab hoc regno. In pace etc.
Et quod valeat et possit Ipse Joannes thomas et eins heredes et successores
duraute dicto tempore, vigore presentis lustrumenti, si Aliquis ex aliis librariis
Incurrerit In penam predictam, dictam penam exigere, nomine et pro parte
Ipsius Reverend! donni tiberii, Et pro exactione ipsius, In luditio comparere,
agere, excipere, causari et omnia alia faccre, circa exactionem pene predicte
et uti dicto privilegio dicti quondam magnifici Janne Scoppe et Ipsius donni
tiberii heredis: Constituens propterea prefatus donnus tiberius, quo supra
nomine eumdem Joannem thomam et eius heredes et successores. In casu
predicto, suum procuratorem etc. cum libera et omnimoda potestate Ita quod
possit et valeat facere et generaliter exercere, ac si et quemadmodum Ipse
Reverendus donnus tiberius antefactum presentem contractnm facere poterat
et volebat. In dietis provintiis utriusque ealabrie. Et si ad predicti Joannis
thome (sie) et eius heredum (sie) notitia pervenerit aliquem librarium In dicta
provintia vendere aut vendidisse dictas gramaticas et Ipse non exegerit penam
dictarum untiarum viginti, in dicto privilegio conteutam, statim et Incontinenti
quod teneatur Ipse Joannes thomas, de sua propria pecunia solvere dictam
penam Ipsi Reverendo donno tiberio et statim privetur a presenti licentia et
non possit amplius vendere dictas gramaticas, aliqua ratione. Et similiter In
casu predicto presens Instrumentum sit cassum, Irritum et nullum et Indicetur
nullius momenti quia sie etc. Et Insuper prefatus donnus tiberius promisit,
durante dicto tempore annorum sex, alteri dictam licentiam non concedere,
In dicta provintia utriusque ealabrie, aliqua ratione, sub pena untiarum auri
viginti: medietate Regie curie persolvenda et pro reliqua dicto Joanne thome
me notario puplico (sie) presenti et pro dicto Joanne thoma et eius heredibus et
successoribus recipienti et stipulanti, Et promisit et convenit predictns donnus
tiberius sollemni stipulatione etc. dicto Joanni thome absenti et mihi dictam
di Giov. Bresciano 345
licentiaiu et promissionem, ut sapra etc. factam et concessam, habere ratam etc.
eaque actendere etc. Et proiude pro observantia j)redictüriim prefatus Reve-
rendns donnus tiberius spoute obligavit se eius(iue heredes, successores et
bona omuia etc. dicto Joanne tliome absenti et mihi etc. presenti etc. sub
peua et ad penam untianuu auri viginti, medietate etc. cum potestate capieudi
constitutione precarii etc. reuuutiavit et Juravit in pectore modo religiosorum
nnde etc.
Presentibus.
ludice leonardo de nardone de neapoli, Revercudo donno bartholoraeo de
lauro, Magnifico Joanne andrea de boctis librario de neapoli, Egregio salusfrio
de maria de sancto mauro, Egregio Joanne nicolao de gratiano de sepino,
Mathia festinense et Marco antonio de via de neapoli.
(Protocollo di notar Giov. Pietro Festinense, degli anni 1553 — 1555, a. c.
senza numerazione, verso la fine (Archivio notarile di Napoli).
Napoli, ottobre 1910. Giovanni Bresciano.
Die 12. Bibliotliekarversammluiig in Hamlnirg am 8.-9. Juni.
Bericht über den äufseren Verlauf.
Im Eingang des vorjährigen Berichts durften wir sagen, dafs
Bibliothekarverein und Bibliothekarversammhing sich dauernd in auf-
steigender Linie bewegten. Wir freuen uns diese Feststellung aus
Anlafs der Hamburger Tagung wiederholen zu können. Der Verein,
der sich damals dem vollen vierten Hundert näherte, hat es jetzt
überschritten, und die Liste der Versammlungsteilnehmer hat mit 123
die Nürnberger Höchstzahl (abgesehen immer von der Berliner Ver-
sammlung) wieder um 14 geschlagen. Dazu hat freilich Hamburg
selbst mit 20 männlichen und 9 weiblichen Teilnehmern viel bei-
getragen. Von den übrigen 43 Orten Deutschlands, die Teilnehmer
entsandt hatten, war Berlin (19), München und Bremen (je 7) am
stärksten vertreten. Von den deutschen Kollegen aufserhalb der Reichs-
grenzen trennte uns diesmal die denkbar weiteste Entfernung — zu-
dem hielt die schweizerische Vereinigung nur wenige Tage später in
Zofingen ihre Versammlung ab — und so durften wir nur einen von
ihnen, Kegierungsrat Frankfurter aus Wien, unter uns begrüfsen.
Dafür freuten wir uns, drei Vertreter der benachbarten nordischen
Bibliotheken bei uns zu sehen, zwei Schweden (Dr. E. Mejer aus
Uppsala und Dr. M. R. Almquist aus Lund) und einen Dänen (Dr.
E. Haugstedt von der in rascher Entwicklung begriflenen Staats-
bibliothek Aarhus in Jütland).
Dem zahlreichen Besuch entsprach der innere und äufsere Verlauf
der Tagung, letzterer von den Hamburger Kollegen, Direktor Münzet
an der Spitze, mit liebevoller Sorgfalt und Gastlichkeit vorbereitet.
Das versandte Programm hatte wohl überall den Eindruck gemacht,
dafs seine Abwickelung eine ziemlich grofse Leistungsfähigkeit be-
anspruchen werde. Man konnte gespannt sein, wie sich der sachliche
und der gesellige Teil vertragen würden, und einige laut werdeude
Befürchtungen, die Verhandlungen möchten zu kurz kommen, wurden
346 Die 12. Bibliüthckarversammliing in TTamburg
verstärkt, als beim Regrüfsungsabend, der im Restaurant Zoologischer
(Jarteu angeregt wie immer verlief, verkündet wurde, dafs Strafsen-
bahn und ScliilT zu verschiedenen Malen unbedingten Anspruch an die
Einlialtnng der Minute und somit an den pünktlichen Schlufs der
Verhandlungen stelle. Wenn sich solche Bedenken als gegenstandslos
erwiesen haben, so ist das zunächst der energisclien Leitung des Vor-
sitzenden zu danken, dann aber auch dem Streben der Referenten nach
knapper und präziser Darstellung, was wieder der Erlialtung der Auf-
merksamkeit und Aufnahmefähigkeit der Zuhörer zugute kam. Dazu
trug nicht wenig auch der zweckmäfsige Verhandlungsraum bei, ein
Auditorium mit ansteigenden Sitzreihen in dem soeben eröffneten
prächtigen Vorlesungsgebäude, das der Ilamburgische Staat der Opfer-
willigkeit eines seiner Bürger, Edmund Siemers, verdankt. Nehmen
wir hinzu, dafs die Referate durchweg Gegenstände von praktischer
Wichtigkeit für die Bibliotheken betrafen, so wird es begreiflich
scheinen, dafs die Hamburger Verhandlungen eindrucksvoller und
erfolgreicher genannt werden dürfen als je. Ich darf dafür auf die
demnächstige Veröffentlichung im Zbl. f. Bw. verweisen und begnüge
mich hier die Hauptpunkte zu bezeichnen.
Am ersten Tag behandelte G. Schulz -München in Ausführung einer
im Zbl. gegebenen Anregung die Versicherung der Wertsendungen
zwischen Bibliotlieken, indem er ausgearbeitete Versicherungsbedingungen
vorlegte, die sehr geeignet sind, als Grundlage für diese wichtige,
bisher aber wenig beachtete Mafsregel zur Sicherung der Bibliotheken
zu dienen. Sodann erstatteten Loubier und Paalzow-Berlin den
Bericht über die mühevollen, aber erfolgreichen Arbeiten der Kommission
für Leder und andere Einbandstotfe, unter Vorlegung der formulierten
Beschlüsse, die von der Versammlung gutgeheifsen wurden. Ein Teil
davon ist bereits im Zbl. mitgeteilt worden; wir geben unten die voll-
ständige Zusammenstellung, um die vielen an den Beschlüssen
interessierten Kreise nicht bis zur Veröffentlichung der Verhandlungen
warten zu lassen. Der Kommission und besonders denjenigen ihrer
Mitglieder, die nicht dem V. D. B. angehören, wurde der Dank der
Versammlung ausgesprochen. Am zweiten Tage behandelte Helfsig-
Leipzig den mangelhaften Schutz, den die Bibliotheken bei Ersatz-
ansprüchen wegen Beschädigung entliehener Bücher geniefsen, wenn
das Leihverhältnis lediglich nach den Normen des Bürgerlichen Gesetz-
buches beurteilt wird, und begründete die Forderung, dafs die öffentlich-
rechtliche Geltung der Benutzungsordnungen zur unzweideutigen
Anerkennung gebracht werde. — Der internationale Bibliothekarkongrefs
in Brüssel hat den bibliothekarischen und bibliographischen Vereinigungen
der einzelnen Länder die Aufgabe gestellt, für ihr Sprachgebiet Kata-
logisierungsregeln auszuarbeiten, die sich so weit als möglich in inter-
nationaler Uebereinstimmung halten sollen, wobei als Norm die
englisch-amerikanische Uebereinkunft von 1908 vorschwebte. Für den
V. D. B. handelt es sich zunächst um die Frage, ob eine Annäherung
an die englisch-amerikanischen Regeln überhaupt möglich und wünschens-
von P. Schwenke 347
wert ist. Für diesen Zweck hatte W. Meyer-Berlin, z. Z. in Davos,
eine eingehende Synopse dieser Regeln mit der preufsischen Instruktion
ausgearbeitet, auf Grund deren Kaiser- Berlin die angegebene Frage
unter klarer Ileraushebung der entscheidenden Punkte behandelte,
freilich mit dem Ergebnis, dafs auf dem Gebiete der Anonymen ein
Zusammengehen nicht möglich sein werde. Um so mehr trat er für
einheitliche deutsche Regeln ein, und die Versammlung beschlofs die
Angelegenheit weiter zu verfolgen, um sie der in Aussicht genommenen
vereinigten Tagung der deutschen, österreichischen und schweizerischen
Bibliothekarvereine vorzulegen. — Aus den „Kleinen Mitteilungen" sei
hier nur noch angeführt, dafs Schwenke- Berlin den Plan zu einer
Serie bibliothekarischer Hand- und Lehrbücher kurz skizzierte. Die
Versammlung genehmigte, dafs diese Serie unter Mitwirkung des Vor-
standes erscheinen und als „herausgegeben im Auftrag des V. D. B."
bezeichnet werden solle. Ausfallen mufste leider wegen Knappheit der
Zeit der von H. 0. Zimmer -Hamburg angekündigte Vortrag über
Zentralisation im Bibliothekswesen; er wird aber im Druck den Ver-
handlungen des Bibliothekartages angeschlossen werden.
So viel zusammenfassend und vorläufig von den Verhandlungen;
für den übrigen Bericht nehmen wir den chronologischen Faden auf,
mit dem Hauptanziehungspunkt des Besichtigungsprogramms, der Ein-
ladung der Hamburg-Amerika-Linie zu einer Hafenfahrt und zum
Frühstück an Bord des Dampfers „Graf Waldersee". Pünktlicher
sogar als die Strafsenbahn selbst fand sich die Versammlung nach
Schlufs der ersten Vormittagssitzung am Halteplatz ein, um die Extra-
wagen zu besteigen, die sie — zuletzt am imposanten Bismarckdenkmal
vorbei — nach der Landungsbrücke von St. Pauli brachten, wo sie
von dem Direktor der Hamburg- Amerika -Linie Herrn Dr. Ecker
empfangen wurde. Die Fahrt durch den Hafen auf dem Tender
„Willkommen" gab den binnenländischen Teilnehmern ein eindrucks-
volles Bild von der Seegröfse Hamburgs und das schmucke und ge-
diegene schwimmende Haus der Hamburg- Amerika -Linie, in das man
dann hinaufstieg, nur eins von den vielen und nicht einmal das
prächtigste (die „Auguste Viktoria", die vorher in Aussicht genommen
war, hatte früher auslaufen müssen) brachte die gewaltige Gröfse dieses
weltumspannenden Verkehrsinstituts zum Bewufstsein und machte
manchem Kollegen Lust, einmal die Fahrt über den Ozean zu unternehmen,
jenseits dessen so viel Interessantes für uns zu sehen und zu lernen
ist. Bei dem ausgezeichneten Mahl, das die bekannte Gastfreundschaft
der Hamburg- Amerika-Linie bot, brachte Herr Direktor Ecker auf den
Verein Deutscher Bibliothekare ein Hoch aus, indem er auf die
bibliothekarischen Funktionen der Gesellschaft als der Besitzerin von
88 Kajüt- und 58 Mannschaftsbibliotheken hinwies, wogegen Kollege
Geiger, der begeistert und humorvoll für den grofsartigen Empfang
und die liebenswürdige Begrüfsung dankte, seinerseits für die Bibliotheken
eine Berufsverwandtschaft mit dem Seefahrer in Anspruch nahm: auch
sie liegen in fortwährendem Kampf mit einem Ozean, dem papierenen,
.'^48 Die 12. Bibliothekarversamnilnug in Hamburg
durch den das deutsche Volk hindurclizuführen es tüclitigev Kapitäne
bedürfe. Zugleich gedachte er des kürzlich gefeierten 25 jährigen
Jubiläums des Generaldirektors llallin. Nach Tisch machte auf Deck
ein Photograph einige wohlgelungene Aufnahmen von der Versauunlung.
Nach den gebotenen leiblichen (Jeniissen und der frischen Hrise,
die die Wasserfahrt begleitet hatte, wäre wohl manchem etwas Kühe
erwünscht gewesen, aber das unerbittliche Programm rief zu der neuen
Bücherhalle an den Kohlliöfen, dem Mittelpunkt des gröfsten Volks-
bibliothekssystems in Deutschland, abgesehen von Berlin. Rasch füllten
sich die Räume mit den Teilnehmern, denen die Herren und Damen
der Bücherhalle unter Leitung des Herrn Dr. Ilallier die Einrichtungen,
besonders das „Freihandsystem" und den eigenartigen Indikator erklärten,
was zu lebhaften privaten Erörterungen für und gegen diese Methoden
Veranlassung gab. (Ebenda fand am andern Morgen eine Versammlung
der anwesenden Mitglieder der Vereinigung bibliothekarisch arbeitender
Frauen statt).
Von da wurde freilich die Zahl derer, die dem Programm treu
blieben (Fanatiker des Programms, sagten die andern) recht klein.
Aber diejenigen, die sich entschlossen, noch den weiten Weg bis
Grofsborstel zurückzulegen, um die „Deutsche Dichter -Gedächtnis-
Stiftung'' unter Führung von Dr. Ernst Schultze zu besichtigen, wurden
belohnt durch die Einsichtnahme in die praktische Organisation der
gemeinnützigen Anstalt und ihren weitverzweigten Betrieb.
Mit knapper Not kam man zurück, um sich für den Empfang zu
rüsten, zu dem die Hamburger Oberschulbehörde die Versammlung
eingeladen hatte, eine Aufmerksamkeit, die man um so dankbarer
empfand, als es das erste Mal war, dafs eine staatliche Behörde der
Bibliothekarversammlung ein festliches Willkommen bot. Die Be-
grüfsungsrede, die der Präsident der Oberschulbehörde, Herr Senator
V. Melle, hielt, zeigte, welch grofses Gewicht man in Hamburg von
Alters her auf die Bibliotheken gelegt hat, wie eingehend man sich
auch jetzt an leitender Stelle mit allen Fragen des Bibliothekswesens
beschäftigt und welche Schätzung man dem bibliothekarischen Berufe
entgegenbringt. Dem lebhaften Danke gab der Vorsitzende Schnorr
V. Carolsfeld in einem Hoch auf Hamburg und die Oberschulbehörde
Ausdruck.
Für den zweiten Tag blieb nach der Frühstückspause einer der
wichtigsten Teile des Programms übrig, der Besuch der Stadtbibliothek,
die ihre besondere Anteilnahme an der Versammlung auch durch die
Ueberreichung einer Bewillkommnungsschrift bezeugt hatte, „Die Capsa
Ambrosii der früheren Kopenhagener Universitätsbibliothek von Fritz
Burg", die Rekonstruktion eines Handschriftenschrankes der 1728
verbrannten Kopenhagener Universitätsbibliothek mit Hilfe eines Ham-
burger Kodex. Die Stadtbibliothek befindet sich noch im Johanneum
(eine künstlerische Postkarte mit ihrer Frontansicht war jedem Teil-
nehmer in mehreren Exemplaren zur Verfügung gestellt) und wird zum
Glück demnächst die Möglichkeit haben, sich dort noch etwas auszudehnen,
von P. Scliwenke 349
da das für einen Neubau bestimmte Grundstück in der Nähe des
Vorlesungsgebändes erst später frei wird. In einem Hörsaal des
Jolianneums hielt zunächst der Direktor Prof. Münzel eine nach Form
und Inhalt gleich ausgezeichnete Rede über die Geschichte und die
Aufgaben der Stadtbibliothek, die das Zbl. mit den Verhandlungen zum
Abdruck bringen wird. Dann stieg man hinauf zur Bibliothek, die mit
ihren grofsen Büchersälen auch dem flüchtigen Betrachter einen sehr
stattlichen und ansehnlichen Eindruck macht. Von ihrem Inhalt erhielt
man einen BegriiT durch die l'ür diesen Tag ausgelegten Zimelien, von
den griechischen Papyri mit zwei Libelli aus der Dezianischen Christen-
verfolgung bis zu neuen Autographen wie Reimarus' Schutzschrift,
Schillers Verzeichnis seiner Bücher und Beethovens Testament. Einige
ausgelegte Bände gaben einen Begriff von dem Reichtum der Uffenbach-
AVolfschen Briefsammlung. Ich erwähne ferner griechische, lateinische
und deutsche Handschriften des Mittelalters, vom 9. — 10. Jahrhundert
an, darunter die autographen Vitae Sanctorum des Thietmar von Merse-
burg, und eins der seltenen kleinen Manuskripte länglichen Formats,
bestimmt im Gürtel getragen zu werden, mit Kalender, medizinischen
Rezepten usw. Dann höchst bemerkenswerte Drucke, darunter die
ältesten Hamburger, von ausländischen einen kostbaren Quart-Sammel-
band alter englischer Dramen mit Shakespeare'^ Pericles von 1609,
eine ganze Reihe der seltenen Jesuitenbücher über amerikanische
Sprachen usw. In einem besondern Teile des Saales hatte auch die
Bücherhalle eine Ausstellung veranstaltet, und damit auch die Biblio-
thekstechnik nicht zu kurz kam, hatten Lipman (Netter & Jacobi)
und die Panzer-Gesellschaft ihre neuesten Gestell-Konstruktionen aus-
gestellt, auf die ein anderesmal im Zbl. zurückzukommen sein wird.
Es war leider kaum möglich alles Sehenswerte eingehend genug
in Augenschein zu nehmen, denn die Zeit drängte zur Abfahrt nach
Blankenese, wo auf der grünen Höhe über dem Eibstrom das gemein-
same Mahl eingenommen werden sollte. Es vereinigte eine gröfsere
Zahl Teilnehmer als je und verlief in angeregtester Stimmung unter
den üblichen Tischreden und manchem freundlichen Drahtgrufs von
auswärts.
Der Ausflug am Sonnabend galt dem Besuch des nahen Friedrichs-
rah. Es wird allen Teilnehmern unvergefslich sein, wie sich nach
einem markvollen Wort Dr. Hilsenbecks die Pforte des Mausoleums
öffnete und wir am Grab des grofsen Begründers der deutschen Ein-
heit vorüberschreitend ihm still unsere dankbare Huldigung darbrachten.
Im Namen des Vereins wurde ein Lorbeerkranz und von einer der
Damen ein Rosenkranz am Grabe niedergelegt. Eine anderthalbstündige
Wanderung durch den herrlichen Sachsenwald führte die etwa 60 Teil-
nehmer nach Aumühle, wo nach einem letzten gemeinsamen Mahl auch
diese Reste der Versammlung sich auflösten.
Eine Mitteilung aus der Mitgliederversammlung des V. D. B. habe
ich mir bis zum Schlufs dieses Berichts aufgespart: Ein ungenannter
Freund des deutschen Bibliothekswesens und des bibliothekarischen
350 Vorachrifton für nibliothekseinbände
lierufs hat dem Verein den lietrag von zehntausend Mark zur
Verfüf]cung f:;estcllt, der vom Ycreinsvormöp^en f:;etrennt verwaltet werden
soll und dessen Zinsen zu bibliotliekarischen Zwecken, z. 15. Reise-
stipeudion, Unterstützung; bil)li()thekarischer Arbeiten usw. verwendet
werden sollen. Die Versanimluufi; hat diese hochherzif>e Schenkuufj
mit dem Ausdruck des wärmsten Dankes für den Spender angenommen.
Es ist das erste Mal, dafs bei uns eine Stiftunj^ nicht den Zwecken
einer bestimmten Bibliothek, sondern dem bibliothekarisclicn Beruf als
solchem gewidmet wird. Wir dürfen diese Anerkenn\ing mit be-
rechtigtem Stolze annelimen und wollen wünschen, dafs der so glück-
lich begründete Fonds auch weitere Freunde und Gönner finden möge.
P. S.
Torsclirifteii für Bil)lioiliekseinl)Ji!i(le, beschlossen vom
Verein Deutscher Bibliothekare am 8. Juni 1011.
Einleitung.
An den Bücherbeständen der Bibliotheken ist in den letzten Jahren
beobachtet worden, dafs die Haltbarkeit der Einbände sich gegen
früher im allgemeinen verringert hat. Namentlich die Ledereinbände
der letzten Jahrzehnte sind vor der Zeit verfallen. Besonders schlimm
ist in dieser Beziehung der etwa seit dem Jahre 1860 beobachtete
„rote Verfall", bei dem sich das Leder an der Luft und im Licht zer-
setzt, an der Oberfläche bricht und in einen feinen roten Staub zer-
fällt. Dieser rote Verfall läfst sich sogar an Bänden feststellen, die
nachweislich wenig gebraucht worden sind.
Einen frühzeitigen Verfall solcher Art hat man an alten Einbänden
aus früheren Jahrhunderten oder aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts
nie wahrgenommen. Und doch stehen die alten Bände unter denselben
Bedingungen der Aufbewahrung wie die neueren Bände in den heutigen
Büchermagazinen. Man mufste also annehmen, dafs der frühzeitige
Verfall der neuen Einbände auf veränderte Methoden der Zubereitung
des Einbandleders zurückzuführen sei.
Die englischen Bibliothekare, die dieselben schlechten Erfahrungen
mit dem modernen Einbandleder gemacht hatten, haben schon im
Jahre 1899 eine Kommission von Sachverständigen ernannt, die sich
der Erforschung dieser für die Bibliotheken so wichtigen Frage wid-
mete und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen und Beratungen in
einem „Report" niederlegte, der zuerst 1901 und dann 1905 in er-
weiterter Form verötFentlicht wurde unter dem Titel:
Report of the Committee on leather for bookbinding. Edited for
the Society of Arts and the Company of leathersellers by the Viscount
Cobham and Sir Henry Trueman Wood. London, published for the
Society of Arts by George Bell & Sons, 19U5.
Die beiden Unterzeichneten erstatteten über die Ergebnisse der
Untersuchungen dieses „Committee on leather for bookbinding" und
Vorschriften für Bibliotliekseinbände 351
über ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen auf diesem Gebiete
der Versammlung deutscher Bibliothekare in Nürnberg am 19. Mai 1910
einen eingehenden Bericht und zogen, über die englischen Arbeiten
hinausgehend, auch die andern Einbandstoffe und die Buchbinderteclinik
in den Kreis ihrer Erörterungen. Denn es hatte sich als wünschens-
wert herausgestellt, auch die Haltbarkeit und Lichteclitheit der ge-
webten Einbandstoffe und der Bezugpapiere durch Aufstellung von
Normen zu erhöhen. (Vgl. Verhandlungen der Nürnberger Bibliothekar-
versammlung im „Zentralblatt für Bibliothekswesen" Jahrg. 27. 1910.
Heft 7 8, S. 322 ff.). Die Nürnberger Bibliothekarversammlung beschlofs
einstimmig, zum Studium der Einbandstoffe, namentlich des Leders,
der Gewebe und der Bezugpapiere, und zur Abhilfe der festgestellten
Schäden eine Kommission, bestehend aus den beiden unterzeichneten
Berichterstattern, einzusetzen mit dem Recht, sich durch Sachverständige,
wie Bibliothekare, Buchbinder, Fabrikanten, Chemiker und Händler
beliebig zu verstärken.
Der Verhandlungsbericht w'urde in Fachzeitschriften der Buchbinder
(Allgemeiner Anzeiger für Buchbindereien, Stuttgart; Journal für Buch-
binder, Leipzig), einer Fachzeitschrift der Lederindustrie (Berliner Be-
richte über Leder, Häute, Felle) und der Zeitschrift „CoUegium",
Zentralorgan des Internationalen Vereines der Leder-Industrio-Chemiker
vollständig abgedruckt, in anderen Fachzeitschriften wie im Börsen-
blatt für den deutschen Buchhandel, im Archiv für Buchbinderei u. a.
ausgezogen und besprochen.
Die vom Verein Deutscher Bibliothekare gewählte Kommission er-
gänzte sich durch Fachleute und Sachverständige und hielt in zwei
getrennten Abteilungen ihre Sitzungen in den Räumen des Preufsischen
Abgeordnetenhauses ab; die erste Sektion für Einbandleder am 14. und
15. Februar 1911, die zweite Sektion für Webstoffe, Pergament, Papier
und die Buchbindertechnik am 29., 30. und 31. Mai 1911.
Die Beschlüsse der ersten Sektion wurden in vorläufiger Fassung
alsbald in den einschlägigen Fachblättern veröffentlicht. Es hatte sich
als notwendig erwiesen, sie schon in ihrer vorläufigen Fassung abzu-
drucken, da über die Kommission, ihre Zusammensetzung und ihre
Beschlüsse z. T. unrichtige Nachrichten in die Fachpresse gelangt
waren. Am 8. Juni 1911 erstatteten die beiden Unterzeichneten, als
die vom Verein Deutscher Bibliothekare gewählten Mitglieder der
Kommission, der Versammlung deutscher Bibliothekare in Hamburg
Bericht. Darauf erhob der Verein Deutscher Bibliothekare durcli ein-
stimmiges Votum die Beschlüsse der beiden Sektionen der Kommission
zu Vorschriften des Vereins Deutscher Bibliothekare. Indem diese
Vorschriften im folgenden unter Nennung der Mitglieder der Kommission
veröffentlicht werden, erscheint es geboten, einiges zu ihrer Erläuterung
zu bemerken.
Zum ersten Abschnitt ist zunächst allgemein zu sagen, dafs, wie
die Kommission sich überzeugt hat, auch gegenwärtig von einzelnen
deutschen Firmen einwandfreies Einbandleder hergestellt wird, und
352 Vorschriften für Bibliothekseinbände
dafa die deutsche Lederindustrie der ausländischen vollständig eben-
bürtig ist.
Zu Nr 3. Da es sich herausstellte, dafs Schwefelsäure und andere
das Lcder zerstörende Mineralsäuren nicht nur beim lUeichen und
Färben, sondern gelegentlich aucli schon bei den Vorbereitungsprozessen,
wie l)eini Entkalken, verwendet werden, war es notwendig, diese ISe-
stimniung als besonders wichtig gleich vorwegzunehmen.
Zu Nr 4. An und für sich sind die ostindisclien Schaf- und
Ziegenhäute ein vortreffliches Rohmaterial. Aber da in Europa bisher
nur ostindische Schaf- und Ziegenleder (im Handel bekannt als so-
genanntes Bockleder und Bocksaffian) gehandelt werden, die in Ost-
indien mit der schädlichwirkenden Cassiarinde gegerbt sind, so können
diese ostindischen Leder für Dauereinbände der Bibliotheken nicht in
Frage kommen. Denn Gerbung mit Cassiarinde ist nach § 4 für
Dauerleder ausgeschlossen. Um Irrtümer zu vermeiden, sei namentlich
im Hinblick auf den Aufsatz „Zur Lederfrage" im Allgemeinen An-
zeigerfür Buchbindereien, 26. Jahrg. Nr 20 (vom 19. Mai 1911), darauf
hingewiesen, dafs Leder, welches einmal mit Cassiarinde, auch nur
halbgar, gegerbt ist, durch ein Nachgerben mit reinem Sumach von
den schädlichen Folgen der Cassiagerbung nicht befreit werden kann.
(ielingt es in Zukunft, Felle ostindischer Herkunft nur mit den in Nr 4
als unschädlich genannten Gerbstoffen zu gerben, so sollen sie für
Dauereinbände nicht ausgeschlossen sein. Bisher ist es wegen des
tropischen Klimas aber nicht möglich gewesen, in Ostindien mit anderen
Gerbstoffen als mit Cassiarinde zu gerben.
Russisches Juchtenleder, das mit Weidenlohe gegerbt wird, ist nach
Nr 4 für Dauerbände auszuschliessen.
Zu Nr 6. Schaf leder ist zwar das am wenigsten widerstandsfähige
unter den Einbandledern, aber bei sachgemäfser Gerbung und Zu-
richtung, wenn es in seiner natürlichen Dicke belassen wird, für nicht
zu starke und nicht zu oft in Anspruch genommene Bände auch für
Bibliotheken gut zn verwenden (vgl. Nr 1). Dagegen ist das ge-
spaltene Schafleder, da es durch das Spalten an seiner Faserfestigkeit
zu viel einbüfst, für Bibliothekseinbände nicht brauchbar.
Zu Nr 8. Die künstliche Narbung kann, wenn sie mit erhitzten
Walzen ausgeführt wird, die Festigkeit des Leders beeinträchtigen.
Da für Bibliothekseinbände kein Grund für eine künstliche Narbung,
am wenigsten für eine Vortäuschung anderer Lederarten durch künst-
lich eingeprefste Narbung vorliegt, so ist die künstliche Narbung ganz
ausgeschlossen worden.
Zu Nr 16. Der Garantiestempel soll vom Lieferanten auf die
Felle gesetzt werden, also entweder vom Fabrikanten oder vom Händler.
Die Verhältnisse des Lederhandels schienen es nicht zu gestatten, den
Stempel dem Fabrikanten allein vorzubehalten.
Zum dritten Abschnitt. In Deutschland wird, der Nachfrage
entsprechend, die hauptsächlich durch die Wünsche der Verleger und
der Grofsbuchbindereien bestimmt wird, Kaliko fast ausschliefslich in
Vorschriften für Bibliothekseinbände 353
geringer Ware und in einer übergrofsen Zahl von Farben und Pressungs-
mustern hergestellt Wenn die deutschen Bibliotheken baltbare Web-
stoffe zu ihren Einbänden verwenden wollen, so erscheint es geboten,
dafs sie sich auf eine kleine Anzahl guter Qualitäten und auf eine
kleine Anzahl lichtechter Farben beschränken, auf Musterpressungen
aber ganz verzichten. Dies entspriclit auch den Interessen der deutschen
Industrie, die sehr wohl imstande ist, bessere Fabrikate zu liefern,
sobald die Nachfrage danach vorhanden ist.
Ueber die Haltbarkeit der gewebten Einbandstoffe hat das Bureau
of Standards in Washington im Jahre 1907 eingehende Untersuchungen
angestellt, über die in der folgenden kleinen Schrift berichtet worden ist:
Memoranda relative to biading of publications for distribution to
State and Territorial Libraries and Depositories. 1908.
Das Ergebnis war, dafs ein besonders haltbarer baumwollener
Webstoff (legal buckram) für die Drucksachen des Kongresses an
die Stelle des bisherigen Schaf leders bestimmt wurde.
Zu Xr 40. (Kunstleder). Bezüglich des Kunstleders wird auf
die Ausführungen in dem Nürnberger Bericht (Zbl. f. Bw. S. 344)
verwiesen.
Ueber Kaliko und Leinen, aber auch über die sonstigen Einband-
stoflfe enthält das folgende kürzlich erschienene Buch von zwei
englischen Bibliothekaren wertvolle Angaben mit zahlreichen Material-
proben:
Manual of library bookbinding practical and historical by Henry
T. Coutts and Geo. A. Stephen. London: Libraco Limited
1911. 7 sh. 6 d.
Zu allen etwa gewünschten näheren Auskünften sind wir gern
erbötig. Diejenigen Firmen, die sich bereit erklären, gemäfs den nach-
stehenden Vorschriften Leder zu liefern oder Pergament, Webstoffe
und Papier herzustellen, wollen sich an uns wenden, damit wir in der
Lage sind, darüber im Zentralblatt für BibliotheksAvesen eine Bekannt-
machung zu veröffentlichen.
Berlin, den 20. Juni 1911.
Prof. Dr. Loubier, Prof. Dr. Paalzow,
Kustos an der Bibliothek des Kel. Abteilungsdirektor der
Kunstgewerbemuseums, Berlin BW., Königl. Bibliothek, Berlin NW.
Prinz Albrechtstr. 7 a.. Dorotheenstr. 81.
MltgUeder der Kommission.
I. Von dem Deutschen Bibliothekartage in Nürnberg gewählt:
1. Herr Prof. Dr. Loubier, Kustos an der Bibliothek des Kgl.
Kunstgewerbe-Museums in Berlin.
2. Herr Prof. Dr. Paalzow, Abteilungsdirektor der Kgl. Bibliothek
in Berlin.
XXVIII. 7. 8. 25
354 Vorschriften für Bibliothekseiubände
11. Ilinzugewählt für alle Arbeiten der Komnaission:
3. Herr Geli. Kep.-Rat Dr. Scliwenke, Erster Direktor der Kgl.
liibliotliek in Berlin.
4. Herr Dr. Sass, Bibliothekar an der Universitätsbibliotliek in
Berlin.
5. Herr Hofbuchbinder Vogt, Inliaber der Firma C. W. Vogt & Sohn
in Berlin.
6. Herr Hofbuchbinder Mass in Berlin.
7. Herr Biichbindermeister Demeter, Inhaber einer kunstgewerb-
lichen Werkstätte in Leipzig.
8. Herr Buchbindermeister Kiemann, früher Werkmeister in der
Geschäftsbücherfabrik von J. C. König & Ebhardt in Hannover.
9. Herr Verlagsbuchhändler Konrad Giesecke-Teubner, Mit-
inhaber der Firma B. G. Teubner in Leipzig.
10. Herr Dr. jur. Bogeng, Herausgeber des Jahrbuchs für Bücher-
kunde und -Liebhaberei in Berlin.
HI. Hinzugewählt für die Prüfung von Leder:
11. Herr August Th. Simon, Mitinhaber der Firma Karl Simon
Söhne, Fabrikbesitzer in Kirn a. d. Nahe. j
12. Herr Karl Ihm, Mitinhaber der Firma R. Ihm, Fabrikbesitzer in I
Mainz. j
13. Herr J. H. Epstein sen., Fabrikbesitzer in Frankfurt a. M |
14. Herr Hermann B 0 1 1 e , Mitinhaber der Lederhandlung und Leder- 1
fabrik von Wilhelm Bolle in Berlin. |
15. Herr Prof. Dr. Paessler, Direktor der Deutschen Versuchs- |
anstalt für Lederindustrie in Freiberg i. S. i
16. Herr Dr. Jablonski, im Bezirk der Handelskammer öffentlich
angestellter Chemiker und vereidigter Sachverständiger für die
Lederindustrie in Berlin.
17. Herr Dr. A b r a h a m , Leiter des chemischen Laboratoriums Maschke j
in Berlin. i
18. Herr Dr. J ö r i s s e n , Herausgeber des Jahrbuchs für die deutsche
Leder- und Lederwarenindustrie, Steglitz bei Berlin.
IV. Hinzugewählt für die Prüfung von Pergament: j
19. Herr Fabrikbesitzer Heilbrunn, Mitinhaber der Firma K. Heil- <
brunn Söhne in Berlin. I
20. Herr Fabrikbesitzer Wildbrett in Augsburg-Pfersee.
21. Herr Dr. Abraham, Leiter des chemischen Laboratoriums
Maschke in Berlin (s. o, unter 17).
V. Hinzugewählt für die Prüfung von Kaliko:
22. Herr Fabrikbesitzer Dr. Landauer, Mitinhaber der Firma
J. Landauer in Braunschweig.
23. Herr Fabrikbesitzer Eisig, Mitinhaber der Firma Netter & Eisig
in Göppingen.
Vorschriften für Bibliothekseinbände 355
24. Herr Max Bliese, Mitinhaber der Firma Gebrüder Briese in
Berlin.
25. Herr Prof. Körner, ständiger Mitarbeiter im Kgl. Material-
Prüfungsamt in Grofs- Lichterfelde bei Berlin.
26. Herr Dr. Ilömberg, Abteilungsvorsteher in der Städtischen
höheren Webesehule in Berlin.
VI. Hinzugewählt für die Prüfung von Bezug- und Vorsatzpapier:
27. Herr Fabrikbesitzer Felix Günther, Inhaber der Firma Otto
Günther in Greiz.
28. Herr Prof. Herzberg, Abteilungsvorsteher im Kgl. Material-
Prüfangsamt in Grofs -Lichterfelde bei Berlin.
Vorschriften für Bibliothekseinbände.
Vorbemerkung. Die nachstehenden Vorschriften beziehen sich
nur auf Einbände für öffentliche Bibliotheken, die besonders dauerhaft
sein und lange Jahre halten sollen.
Erster Abschnitt.
Leder.
I. Allgemeines.
1. Als dauerhafte Einbandleder werden zugelassen: Ziegen-, Schweins-,
Kalb-, Rind- und Schafleder, jedoch unter der Voraussetzung
ihrer sachgemäfsen Gerbung, Zurichtung und Behandlung und
unter Rücksichtnahme auf die Stärke und Gröfse der Bände.
Ueber Seehundleder genügen die deutschen Erfahrungen nicht,
um es, zumal bei seinem hohen Preise, zu empfehlen.
2. Die Provenienz der Häute ist an sich kein Grund zur Aus-
schliefsung.
3. Die Anwendung von Mineralsäuren ist während der ganzen
Fabrikation, von der Vorbereitung an bis zur Fertigstellung,
gefährlich und deswegen verboten.
II. Gerbung.
4. Geeignete und unschädliche Gerbstoffe sind reiner Sumach, reine
Eichenlohe und Galläpfel. Die übrigen vegetabilischen Gerbstoffe
wie Fichtenlohe, Birkenlohe, Weidenlohe, Kastanienholz, Qiiebracho,
Cassia, Myrobalanen und andere schnellwirkende Gerbstoffe sind
bei den heute bekannten und angewandten Methoden der Gerbung
zu verwerfen.
5. Ueber die Dauerhaftigkeit aller nicht vegetabilisch gegerbten
Leder, z. B. der chrom-, alaun- und fettgaren Leder fehlt noch
die Erfahrung.
III. Zurichtung.
6. Die Leder dürfen nicht dünner gearbeitet werden, als ihre Ver-
wendbarkeit für Buchbinderzwecke es erfordert.
356 Vorschriften für Bibliothekseinbände
Die Verwendung von Schafspaltleder ist unbedingt ausgeschlossen.
7. Einbandlcder darf ausgereckt, gewalzt und gcstofsen werden, da
die Festigkeit darunter nicht leidet. Es ist a\ich nicht zu be-
fürchten, (lafs die glattgestofsene Oberfläche allzu empfindlich gegen
Beschädigungen sei. (Vgl. jedoch Nr 1, Abs. 1.)
8. Die künstliche Narbung des Leders ist verboten.
9. Das Bleichen des Leders ist ganz verboten, weil keine unschäd-
lichen Bleichmittel bekannt sind.
10. Es empfiehlt sich nicht, nur ungefärbte Leder zu verarbeiten.
IL Es wird davon abgesehen, bestimmte Farbstoffe vorzuschreiben.
Namentlich kann man heute nicht mehr verlangen, dafs mit Aus-
schlufs aller Teerfarbstofte nur mit Farbhölzern gefärbt wird.
12. Es ist möglich, lichtechte Teerfarbstoffe ohne Schwefelsäure oder
andere Mineralsäuren zu verwenden. Deshalb ist beim Färben
die Anwendung von Schwefelsäure und anderen Mineralsäuren
sowie von deren sauren Salzen verboten.
13. In bezug auf gleichmäfsige Färbung und Einhaltung bestimmter
Nuancen dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt
werden. Der heutige Stand der Technik ermöglicht jedoch bei
den meisten Farben auch ohne Anwendung von Mineralsäuren eine
gleichmäfsige Färbung. Deshalb ist ungleichmäfsige Färbung durch-
aus nicht als ein Beweis von Haltbarkeit anzusehen.
14. Das Durchfärben hat vor dem einseitigen Färben der Narbenseite
keine Vorzüge.
IV. Benennung.
15. Um dem Mifsbrauch vorzubeugen, dafs die Leder unter willkür-
lichen Bezeichnungen und Phantasienamen, wie Saffian, Bock-Saffian,
Maroquin, Bockleder, Bastard usw., in den Handel kommen, ist
auf jedes Fell aufzustempeln, ob es Kind-, Ziegen-, Schweins-,
Kalb- oder Schafleder ist.
V. Garantie.
16. Ferner ist jedes Fell mit einem Stempel zu versehen, durch den
der Lieferant mit seinem Namen die Garantie dafür übernimmt,
dafs es ein einwandfreies Fabrikat ist. Dieser Stempel hat den
Wortlaut: „Hergestellt gemäfs den Vorschriften des Vereins
Deutscher Bibliothekare vom 8. Juni 1911."
lieber die Prüfung des fertigen Leders und über Konservierungs-
mittel enthielt der den Verhandlungen der Kommission zugrunde ge-
legte Fragebogen noch folgende Fragen:
A. Prüfung des fertigen Leders.
1. Chemische Untersuchung.
a) Was ist von dem natürlichen oder künstlichen Fettgehalt des
fertigen Leders zu sagen?
Vorschriften für Bibliothekseinbände 357
b) Läfst sich das Vorhandensein freier Mineralsäuren durch die
chemische Analyse ^enau feststellen?
c) Welche sonstigen Eigenschaften des Leders, die für seine Be-
urteilung von Bedeutung sind, lassen sich auf chemischen Wege
feststellen?
2. Mikroskopische Untersuchung.
d) Kann die mikroskopische Untersuchung bei der Prüfung mit
herangezogen werden?
3. Mechanische Untersuchung.
e) Ist die Feststellung der Dehnbarkeit und Zerreifsfestigkeit bei
Einbandleder wichtig?
f) Auf welche Weise kann die Widerstandsfähigkeit des Narbens
gegen Abscheuern ermittelt werden?
g) Bei der Papierprüfung werden Falzmaschinen angewendet.
Empfiehlt es sich, für die Lederprüfung ähnliche Maschinen zu
konstruieren, um festzustellen, wie ein Einbandleder beim Biegen
in den Gelenken des Buches Widerstand leistet?
B. Konservierungsmittel.
h) Empfiehlt es sich, für Ledereinbände Konservierungsmittel an-
zuwenden, besonders wenn die Bücher in trockenen, heifsen, hell
belichteten Räumen aufbewahrt werden?
i) Empfiehlt sich hierfür Lack und welcher?
k) Sind die Einbände gelegentlich oder regelmäfsig zu fetten, und
womit?
Es wird beschlossen, die Beantwortung dieser Fragen a — k, die
gegenwärtig bei dem Stande der Wissenschaft und der praktischen
Erfahrung noch nicht möglich ist, einer Unterkommission zu überweisen,
der das Recht der Kooptation beigelegt wird. Dieser soll es vorzugs-
weise obliegen, Material zu sammeln, das dem Zwecke der Feststellung
von Normen dienen kann.
Zweiter Abschnitt.
Pergament.
17. Neben Kalb- und Ziegenpergament ist für kleinere, wenig ge-
brauchte Bände auch Schafpergament zulässig.
18. Bei der Herstellung und Zurichtung des Pergaments ist die An-
wendung von Mineralsäuren unbedingt ausgeschlossen.
19. Die Verwendung gespaltener Häute ist verboten.
20. Die Häute dürfen nicht dünner gemacht werden; der Narben mufa
erhalten bleiben.
21. Das künstliche Bleichen, das Färben, das Marmorieren und sonstige
Mustern des Pergaments ist verboten.
Uebertriebene Anforderungen an das gleichmäfsige Aussehen
des Pergaments sollen unterbleiben.
22. Das fertige Pergament darf keine saure Reaktion haben.
358 Vurschrifteu filr Bibliothekseiubiiudo
2',). Auf die einzelnen Häute ist aufzustempeln , ob es Kalb-, Ziegen-
oder Schalpergament ist.
24. Ferner ist jede Haut mit einem Stempel zu versehen, durch den der
Fabrikant mit seinem Namen die Garantie übernimmt, dafs ein ein-
wandfreies Erzeugnis vorliegt. Dieser Stempel hat den Wortlaut:
..Hergestellt von in gemäfs den Vor-
schriften des Vereins Deutscher Bibliothekare vom 8. Juni 1911."
Dritter Abschnitt.
Webstoffe.
A. Kaliko und Buchbinderleinen.
1. Rohmaterial, Faden und Gewebe.
25. Als Rohmaterial wird verlangt a) bei Baumwolle gute amerikanische
Baumwolle (Bezeichnung der Qualität, nicht der Herkunft), b) bei
Leinen Flachsgarn und zwar für feine Gewebe prima Nafsgespinnst,
für grobe Gewebe Trockengespinnst.
26. Als Rohgewebe wird verlangt
a) für Baumwollstoff (Doppelkaliko) ein Gewebe von 14/14 Faden
auf einen französischen Viertelzoll (= 21/21 Faden auf 1 cm)
aus 16/16 Watergarn,
b) für leichteren LeinenstofF (Art Linen) ein Gewebe von 20/20 Faden
auf 1 cm aus 35/35 Flachsgarn prima Nafsgespinnst,
c) für schwereren Leinenstoff (Buckram) ein Gewebe von 15/15
Faden auf 1 cm ans 18/18 Flachsgarn Trockengespinnst.
27. Leinenbindung ist jeder anderen Bindung vorzuziehen und deshalb
ausschliefslich anzuwenden.
2. Bleichung.
28. Weil jedes Bleichen die Faser schwächt, darf Baumwolle nur
abgekocht und nicht mit Chlorkalk oder Säuren gebleicht werden.
Leinen darf ebenfalls nur abgekocht und nur in dringenden
Fällen nachgebleicht werden. Auf klare und leuchtende Farben
wird verzichtet.
3. Färbung.
29. Die Stoffe sind vor der Appretur durch und durch zu färben.
Der Appreturmasse dürfen lichtechte und unschädliche Farb-
mittel je nach dem Farbenton zugesetzt werden.
30. Es dürfen nur solche Farbstofte angewendet werden, die notorisch
bei langem Lagern die Faser nicht schädigen, wie es z. B. einige
Schwefelfarbstoffe tun, besonders wenn sie nicht sachgemäfs an-
gewendet werden.
31. Für Bibliotheken sind im allgemeinen die folgenden Farbentöne
ausreichend:
schwarz, lederbraun 291, rotbraun 227, dunkelblau 221 und
dunkelgrün 257.1)
1) Nummern der Farbentöne im Musterkatalog der Winterbottom Book
Cloth Company.
Vorschriften für Bibliothekseinbände 359
32. Sowohl die Farbstoffe der Gewebe wie die Farbmittel, die der
Appreturmasse zugesetzt werden, müssen lichtecht sein.
4. Appretur.
33. Bei der Appretur ist ein Zusatz von wirklichen Farbmitteln, auch
Pigmentfarben, gestattet. Abgesehen hiervon sind aber alle Stoffe
ausgeschlossen, die nicht den Zweck haben,
a) dem Gewebe den nötigen Grad von Steifheit zu geben,
b) das Gewebe undurchlässig gegen Wasser, Kleister und Leim und
c) aufnahmefähig für den Golddruck zu machen.
Ausgeschlossen sind namentlich alle Füllstoffe wie Korkmehl
und Kaolin.
34. Freie Mineralsäuren und Salze, die Säure entwickeln können,
sind als Appreturmittel ausgeschlossen.
35. Die Appretur darf nicht so stark aufgetragen werden, dafs die
Fadenbindung des Gewebes dadurch verdeckt wird.
5. Kalandrierung.
36. Die Stoffe dürfen nur eine leichte Glanzappretur erhalten, weil
eine solche dem Hochglanz vorzuziehen ist.
37. Es ist unzulässig, die Ware derart zu kalandrieren , dafs der
Faden breit geprefst wird.
6. Künstliche Musterung.
38. Das Aufpressen von Narben und sonstigen Mustern ist ganz zu
unterlassen, namentlich deshalb, weil durch eine solche künstliche
Musterung die Ansammlung von Staub begünstigt Avird.
7. Benennung und Garantie.
39. Für die drei unter 26 bestimmten Gewebearten werden folgende
Benennungen festgesetzt:
a) Normal -Doppelkaliko,
b) Normalleinen leicht,
c) Normalleinen schwer,
jedesmal mit dem Zusatz:
„Hergestellt von in gemäfs den Vor-
schriften des Vereins Deutscher Bibliothekare vom 8. Juni 1911."
Diese Benennungen werden zu Anfang und zu Ende der Stücke
aufgestempelt.
B. Andere Webstoffe, wie Kunstleder, Moleskin usw.
40. Kunstleder ist gegenwärtig noch nicht von einer solchen Be-
schaffenheit, dafs es für dauerhafte Bibliothekseinbände empfohlen
werden könnte.
41. Moleskin kann wegen seiner grofsen Haltbarkeit den Bibliotheken
für schwere Bände zu Versuchen empfohlen werden.
lieber die Prüfung des fertigen Fabrikats enthielt der den Ver-
handlungen zu Grunde gelegte Fragebogen noch folgende Fragen:
•*^*'0 Vorschriften für Bibliotbekseiubände
.1) Welcher Grad von Zerreifsfestigkeit ist zu verlangen 1) in der
Kettcnriclitnng, 2) in der Sclnifsrichtnng?
b) Welc'ho Dehnbarkeit ist erforderlich oder zulässig?
c) Welche Widerstandsfähigkeit im Falzbruch ist zu verlangen?
d) In welchem Grade soll die Überfläche widerstandsfähig gegen
Abscheuern sein, und wie läfst sich dies feststellen?
e) Welcher Grad von Unempfindlichkeit gegen Feuchtigkeit ist
vorzuschreiben ?
Es wird beschlossen, diese Fragen a) bia e) einer Unterkommission
zu überweisen, der das Recht der Kooptation beigelegt wird. Dieser
soll es vorzugsweise obliegen, Material zu sammeln, das dem Zwecke
der Feststellung von Normen dienen kann.
Vierter Abschnitt.
Bezug- und Vorsatzpapiere.
1. Stoffzusammensetzung, Stärke und Glätte der Bezugpapiere.
42. Rezugpapiere müssen der Stoffklasse III und der Festigkeitsklasse 3
angehören. Es ist gestattet, zum Mustern und zum Erzielen be-
sonderer Wirkungen Jutefasern im Hochstbetrage von zehn Prozent
zu verwenden.
43. Bezugpapiere für kleinere Bände müssen mindestens 100 g pro
qm wiegen, für gröfsere Bände mindestens 140 g.
44. Alle Bezugpapiere sollen eine gewisse Glätte haben.
2. Einfarbige Bezugpapiere.
45. Die Papiere müssen durch und durch gefärbt sein. Gestrichene
Papiere müssen auf ein durch und durch gefärbtes Grundpapier
gestrichen sein; die Farbe des Aufstrichs mufs der des (Jrund-
papiers entsprechen.
46. Das Papier mufs mit lichtechten Farben gefärbt sein.
47. Die Musterung einfarbiger Papiere durch Wasserzeichen ist zu-
lässig.
3. Gemusterte bunte Bezugpapiere.
48. Die gemusterten Buntpapiere, die zum Beziehen verwendet werden,
wie Tunkpapiere, Sprengpapiere, Kleisterpapiere, Modeldruck- und
Walzenpapiere, Steindruckpapiere müssen auf durchgefärbtem
Grundpapier von entsprechender Farbe gearbeitet sein.
49. Sie müssen mit lichtechten Farben und ohne Anwendung schäd-
licher Säuren und Beizen hergestellt sein.
50. Sie dürfen im Gebrauch nicht abfärben.
4. Vorsatzpapiere.
51. Als Vorsatzpapier ist weifses oder schwach getöntes, vollgeleimtes
Papier der Stoffklasse 111 und der Festigkeitsklasse 3 im Gewicht
von mindestens 100 g pro qm für kleinere Bände, von mindestens
140 g für gröfsere Bände zu verwenden.
Vorschriften für Bibliotheksembände 361
5. Benennung und Garantie.
52. Für Bezug- und Vorsatzpapiere, die den vorstehenden Anforderungen
entspreclien, werden folgende Benennungen festgesetzt:
a) Normal-Bezugpapier, leicht,
b) Normal-Bezugpapier, schwer,
c) Normal- Vorsatzpapier, leicht,
d) Normal-Vorsatzpapier, schwer,
jedesmal mit dem Zusatz:
„Hergestellt gemäfs den Vorschriften des Vereins Deutscher
Bibliothekare vom B.Juni 1911."
53. Eine Garantie für die Befolgung der vorstehenden Vorschriften
ist durch die Möglichkeit der wissenschaftlichen Nachprüfung
gegeben.
Fünfter Abschnitt.
Buchbindermaterialien.
54. Leim. Es soll nur bester säurefreier Lederleim verarbeitet
werden, der nicht zu dick und nicht zu heifs aufzutragen ist.
55. Kleister. Es ist ausschliefslich Kleister aus Weizenstärke zu
verwenden, der gut gekocht sein mufs und .nicht in Fäulnis über-
gegangen sein darf. Zur Verhinderung der Fäulnis ist ein Alaun-
zusatz erforderlich.
56. Heftzwirn soll aus ungebleichtem Flachsleinen hergestellt sein.
57. Bundschnüre müssen aus reinem Hanf gearbeitet und hand-
gesponnen sein.
58. Leinenbänder sollen aus einem dichten Gewebe von reinem,
ungebleichtem Leinen bestehen.
59. Pappe. Es ist beste graue Pappe, frei von groben Verunreinigungen,
gut ausgetrocknet und gut gewalzt, zu verwenden. Pappe aus
Stroh oder Holzschliff ist ausgeschlossen.
60. Rückeneinlage. Für Rückeneinlagen ist Normalaktendeckel
oder Hanfschrenz zu nehmen.
Sechster Abschnitt.
Buchbinderteehnik.
61. Es ist dringend erwünscht, dafs bei der Verlagsbroschur auf das
spätere Einbinden Rücksicht genommen wird. Als Heftung ist
hierfür Holländern ausreichend; Drahtheftung ist verwerflich.
Auf den Rücken sollte möglichst wenig Leim aufgetragen werden,
weil sonst beim Ausreifsen die Bogen verletzt und geschwächt
werden.
62. Alle Bände sollen durchaus geheftet werden, lieber die Zahl
der Bünde wird folgendes bestimmt:
a) bei Bünden bis zu 20 cm Rückenhöhe sind drei Bünde,
b) bei Bänden bis zu 30 cm Rückenhöhe vier Bünde,
362 Vorschriften für Bibliotlickseiubäude
c) bei Räuden bis zu 40 cm Rückenhöhe fünf Bünde,
d) bei gröfseren Formaten entsprecliend mehr lUinde zu maclien.
Der oberste und der unterste Hund dürfen nicht weiter als
2 cm von den Fitzbünden entfernt sein.
63. Es soll entweder auf eingesägte Bünde oder auf Leinenbänder
geheftet werden. Beim Klinsägen dürfen die Einschnitte nicht
tiefer und breiter sein, als die l?undschnur es erfordert. Das
Heften auf Pergamentstreifen empfiehlt sich nicht.
6i. Zur Erhöhung der Haltbarkeit ist das Vorsatz durch einen Schirting-
falz zu verstärken und dieser mit der zweiten Lage zu verbinden.
65. Alle l?ände sollen angesetzt werden. Halblederbände sind auf
tiefen Falz zu arbeiten.
66. Die Pappdeckel sind an den Ecken und an allen Kanten etwas
abzustumpfen.
67. Für Bibliotheken sind hohle Rücken als die Regel anzusehen.
68. Bei llalblederbänden sind Pergamentecken den Lederecken vor-
zuziehen, weil sie haltbarer sind.
69. Beim Beziehen ist für Leder und Pergament ausschliefslich Kleister,
für Webstofte und Papier ausschliefslich Leim zu verwenden.
Bei Broschüren ist der Leinwandrücken stets mit Kleister an-
zumachen.
70. Zum Hinterkleben des Buchblocks ist womöglich Flanell, jeden-
falls aber ein zähes, haltbares Papier zu nehmen und nur mit
Kleister zu verarbeiten; Leim ist hierbei ausgeschlossen.
71. Das Sprenkeln und Marmorieren des Leders mit scharfen Sub-
stanzen ist schädlich und deshalb zu unterlassen.
72. Lederbände dürfen vor dem Vergolden nur mit reinem, verdünntem
Essig gewaschen werden.
Kleine Mitteilungen.
Zur Handschriftenkunde. Die Froissart-Miniaturenhandscbrift der
Breslauer Stadtbibliothek wird mit städtischer Unterstützung in ihren schönsten
Teilen von dem Verein für Geschichte der bildenden Künste in Breslau in
Faksimile herausgegeben werden. — Cristoforo Preda, der berühmte Miniaturen-
maler der Herzöge Sforza stammte, wie G. B. Picozzi nachweist (Bibliofiiia
12, 313), aus Mailand und war taubstumm. — Im Jahre 1901 führte Delisle
den Nachweis, dafs die Ashburnham-Barrois- Handschrift 191, Ethimologiae
moraliter dislinctae, identisch ist mit der aus der Nationalbibliothek ver-
schwundenen Handschrift 589a des fonds latin. Die Handschrift gehörte
zuletzt dem bekannten Bibliophilen Charles Butler auf Warren Wood (Ilat-
field). Der Sohn desselben liefs die Bücherschätze seines verstorbenen Vaters
im vergangenen April versteigern, die in Rede stehende Handschrift überwies
er aber der Pariser Nationalbibliothek; sie war schon 1518 im Besitze der
Bibliothek Franz 1. in Blois. — Einige neue Faksimilewerke werden vor-
bereitet: John M. Burnam (Cincinnati) wird im Verlag von Champion in
Paris eine Palaeographia iberica erscheinen lassen, etwa 15 Lieferungen zu
je 20 Tafeln, Preis der Lieferung 25 Fr.; Fr. Galabert (Toulouse) bereitet ein
Album de paleographie et de diplomaticjue du midi de la France vor,
Kleine Mitteilungen 363
10 Lieferungan zu je 10 Tafeln, Preis der Lieferung 8.50 Fr., Verleger
Cl. Lassalle in Toulouse; E. A. Loew endlich wird bei D. Anderson in Rom
eine Scriptura Beneventana herausgeben, die die Entwicklung der Schrift in
Siiditalien und Dalmatien vom achten bis vierzehnten Jahrhundert zum Gegen-
stand hat, 100 Tafeln in Folio, mit Textband; derselbe Verfasser arbeitet
mit P. Libaert zusammen an einer Scriptura latina minuscula antiquior
(7. — 9. Jahrhundert). Es sollen zwei Bände werden; der erste (Bobbio,
Verona, Vereelli, Xovara, Nonantola, Modena, Monte Cassino), 50 Tafeln in
4", ist bereits im Druck, der zweite wird Faksimiles deutschen, französischen
und schweizerischen Ursprungs bringen.
Den Gebrauch der arabischen Zahlen in Europa behandelt G. F. Hill
in einer eingehenden L'ntersuchung in der Archaeologia (s. o. S. 2b2). Er
verfolgt ihre Anwendung bis an den Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts.
Das grofse Material, das er gesammelt hat, über 7S0 Beläge, gibt er auf
51 Tabellen in Nachzeichnungen wieder. Die ersten 13 Tabellen enthalten
Beläge aus Handschriften ; von Tab. 2 ab sind die Beläge nach Jahrhunderten
und vom 14. Jahrhundert ab innerhalb der Jahrhunderte nach Ländern ge-
ordnet. Tab. 14 — 22 folgen Nachbildungen aus englischen und deutschen
Inschriften — bei England auch von Glockeninschriften — , Tab. 23 — 26 aus
deutschen Siegeln, von denen einige auch in einer guten Tafel abgebildet
erscheinen. Dann bringen Tab. 2S — 30 die Formen aus deutschen Gemälden,
Blockbüchern und Drucken, Tab. 31 — 33 aus deutschen Münzen und .Medaillen.
Diese Heranziehung der Numismatik ist ein besonderer Vorzug der Arbeit
Hills. Auch die folgenden Tabellen bringen numismatisches Material, 34 für
Schweden, 35 — 38 für die Niederlande, 40 für Frankreich, 44 u. 45 für Italien.
Für Italien sind (Tab. 43) sogar die Majolikaarbeiten herangezogen. Es wird
einem künftigen Forscher, der diese Frage behandeln sollte, gewifs nicht
schwer sein, noch weiteres Material beizubringen, aber es ist das Verdienst
Hill's, der seine Arbeit selbst „nothing more than a vindemiatio prima"
nennt, in der untersuchten Frage einen neuen und durchaus sicheren Weg
gefunden zu haben.
lieber das Album amicorum, das Stammbuch, findet sich ein reich
(12 Tafeln) illustierter Aufsatz von Max Roseuheim in derselben Zeitschrift
(s. o. S. 282). Rosenbeim stützt sich dabei auf seinen eigenen Besitz an
Stammbüchern und den des British Museum. Für die Entstehung der stu-
dentischen Stammbücher aus den adligen Wappenbüchern und Stammbäumen
stimmt er den Gebrüdern Keil zu. Dagegen hält er ihre Ansicht, dafs die
Stammbücher bereits vor dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts gebräuchlich
gewesen seien und dafs der Gebrauch in der Reformationszeit allgemein
geworden sei, für irrig. Aufser seiner eigenen Sammhing hat er die des
Britischen Museums untersucht, dazu die Kataloge der heraldischen Ausstellung
in Edinburgh, der Ausstellung bei Gelegenheit des Leipziger Universitäts-
jubiläums, hat in Berlin und Weimar angefragt, ebenso bei Albert Figdor in
Wien, dem Besitzer einer grofsen Sammlung, hat auch den Katalog der
Sammlung Friedrich Warnecke herangezogen. An allen diesen Stellen war
kein Datum älter als 154S; dieses Datum fand sich bei Warnecke, das war
aber ein gedrucktes Buch, Melanchthons Loci communes, an dessen Schlufs
einige leere Blätter zu Eintragungen benützt waren. Das Datum 154S scheidet
also aus und die älteste Eintragung in ein eigentliches Stammbuch, die der
Verfasser fand, ist aus dem Jahre 1554. Im Jahre 1558 erschien dann unter
dem Titel Thesaurus amicorum in Lyon bei Jean de Tournes ein Buch, das
von vornherein zur Sammlung von Stammbucheintragungen bestimmt war.
Der Abschnitt über Bibliotheksphotographie im 4. Teil des Werkes
„Angewandte Photographie in Wissenschaft und Technik", hrsg. von K. W.
Wolf Czapek S. 57 — 76, aus der Feder von Dr. Paul Marc, verdient die
304 Kleine Mitteilungen
grüfste Boaclitmi}X der Kibliotliekare und namentlich der Blbliothoksvorstiinde,
weil er in oiiior für jeden Laien verständlichen Weise, und ohne zu tiefes Ein-
{JCehen auf die Einzelheiten der praktischen Ansühiuif;, alles darlegt, was man
über die Anwendung der Photographie in der Bibliothek wissen nuifs. Es
ist hier nicht möglich aus dem knappen Kompendium noch einen Auszug zu
geben. Der grüfste Teil des Artikels ist begreiflicherweise dem Weifs- auf
Schwarz -^'e^fahren gewidmet, aber der Verf. betont wiederiiolt, dais dieses
Verfaiiren, so nützlich es ist, nur ein Ersatz für die manuelle Abschrift sein
Süll, dafs also eine Bibliothek, die sich mit einem Apparat versieht, sich nicht
darauf beschränken, sondern auch auf das Negativverfahren einrichten soll.
Aus den Erfahrungen der Königlichen Bibliothek kann das nur bestätigt
werden. Als Normalformat für Bibliotheksaufnahmen nimmt der Verf. die
Gröfse 18 X 21 cm an und legt Gewicht darauf, dafs auf diesem Format
Blätter bzw. zwei gegenüberstehende Seiten bis zur Gröfse von 86 X 48, also
in Reduzierung auf ' .., aufgenommen werden können. Er steht deshalb auch,
bei aller Anerkennung seiner sonstigen Vorzüge, dem Apparat „Famulus III'
für den das „Institut für techno-wissenschaftliche Photographie" {II. Jantsch)
eine rührige Agitation entfaltet, etwas skeptisch gegenüber, weil dieser nur
Weifs- auf Schwarzaufnahmen liefert und auf 18 x 24 höchstens Objekte von
30 X 40 aufnehmen kann.
Wir benutzen diese Gelegenheit um auf die Expedition hinzuweisen,
die das eben genannte Institut für techno-wissenschaftliche Photographie
nach den Athosklöstern und den Aegäischen Inseln unternimmt,
um Handschriften zu photographieren. Die Aufnahme soll mit dem Apparat
, Famulus III" auf Transparentpapier erfolgen, das weitere Kopien zu nehmen
gestattet. Aufträge werden noch bis Ende Juli entgegengenommen (Adr.
Ing. II. Jantsch, p. adr. Prof. W. v. Mülinen, Stadtbibliothek Bern).
Umschau und neue Naelirieliten.
Berlin. Durch Ministerialerlafs vom 6. Juni ist die Liste der p reu fsi sehen
Bibliotheken festgestellt worden, die aufser der Königlichen und den
Universitätsbibliotheken zur Ausbildung von Praktikanten für den
mittleren Bibliotheksdienst nach Mafsgabe des Erlasses vom 30. Dez.
19U9 (Zbl. f. Bw. 1910. S. 129) zugelassen sind, unter der Voraussetzung, dafs
sie nicht mehr als einen Praktikanten (männlichen oder weiblichen Geschlechts)
gleichzeitig annehmen. Es sind die folgenden:
Berlin, B. des Abgeordnetenhauses Elberfeld, Stadtbücherei
„ B. der Techn. Hochschule Erfurt, Stadtbücherei
Breslau, Stadtbibliothek Frankfixrt a. M., Stadtbibliothek
Bromberg, Stadtbibliotbek „ Rothschildsche B.
Charlottenburg, Stadt. Volksbibl. „ Senckenbergsche B.
Danzig, Stadtbibliothek Hannover, Kgl. u. Prov.-Bibl.
„ B. der Techn. Hochschule Kassel, Murhardsche Bibl.
Dortmund, Wilh. -Auguste-Viktoria- Köln, Stadtbibliothek
Bücherei Posen, Kaiser-Wilhelm-Bibl.
Düsseldorf, Landesbibliothek Wiesbaden, Landesbibliothek.
Es sei ausdrücklich bemerkt, dafs sich dieser Erlafs nur auf das in der
Prüfungsordnung vom 10. August 1909 § 4b vorgeschriebene eine praktische
Jahr bezieht, nicht auf die dreijährige Ausbildungszeit überhaupt.
Vom Plenum des Abgeordnetenhauses war der Antrag Schmedding,
die Staatsregierung aufzufordern, zur Ausfüllung der Lücken in den Universitäts-
bibliotheken den Betrag von einer Million Mark in fünf Raten in den Staats-
haushalt einzustellen, der Budgetkommission überwiesen worden. Dort ist
zwar nicht dieser Antrag, aber ein sachlich entsprechender, wenn auch in der
Form etwas abgeschwächter des Grafen Clairon d'IIaussonville angenommen
Umschau nod neue Nachrichten 365
worden, durch den die Regierung autgefordert werden sollte, nach Mafsgabe
der Finanzlage und des nachgewiesenen Bedürfnisses Mittel zu dem angegebenen
Zweck einzustellen. Durch den raschen Schlufs des Landtags ist die Angelegen-
heit leider nicht mehr im Plenum zur Beratung gekommen. Hoffentlich
gereicht dieser rein formale Defekt der guten und wirklich dringenden Sache
nicht zum Nachteil bei der Finanzverwaltung.
Die wichtigsten Kartensammlungen Berlins bespricht M. Groll in
Petermanns Mitteilungen (s. u. S. 373) und berichtigt bei dieser (Gelegenheit
einige irrtümliche Mitteilungen, die in letzter Zeit über die Kartensammlung
der Königlichen Bibliothek verbreitet worden waren: ,Die Be-
hauptung des verstorbenen Vikt. Ilantzsch — ein alphabetischer und syste-
matischer Zettelkatalog . . . scheint . . . nicht vorhanden zu sein —
entbehrt insofern der Berechtigung, als ein systematischer Realkatalog in
77 Bänden mit genauer Spezialisierung der Karten und mit Aufnahme aller
älteren Karten bis etwa 174ü aus Atlanten, ferner 1(5 Bände alphabetische
Indices zu den Realkatalogen vorhanden sind. Der alphabetische Zettel-
katalog, in welchem alle Verweisungen von Autoren, Zeichnern, Stechern,
Kartographischen Anstalten usw. aufgenommen sind, wird nach dem Muster
der alphabetischen Zettelkataloge der Bibliotheken ausgearbeitet und ist bis
zu dem Buchstaben F fertiggestellt. Ferner bedarf die Stelle in dem Auf-
satz H. Wagners über die Pflege der Geographie an der Berliner Universität
(Pet. Mitt. 1910, S. 171) — dafs die Kartensammlung der grofsen Königlichen
Bibliothek . . . einer ausgiebigen Benutzung durch die Studierenden der
Geographie . . . entzogen geblieben — insofern einer Berichtigung, als den
Hörern der Universität jederzeit das Kartenmaterial der Sammlung in umfang-
reichster Weise zur Verfügung gestellt wird und in dem letzten Berichtsjahr
3t> Hochschullehrer und 357 Studierende davon Gebrauch gemacht haben".
Aufser der Sammlung der Königlichen Bibliothek behandelt Groll die Plan-
kammer des Kgl. Statistischen Landesamts, die Sammlung des Geographischen
Instituts der Universität, die des Instituts für Meereskunde, die Karten-
sammlung der Gesellschaft für Erdkunde, die des Reichspostamts, des Nau-
tischen Departements des Reichsmarineamts, die (nicht öffentliche) Sammlung
von Manuskriptkarten des Reichskolonialamts, das Kartographische Bureau
der Eisenbahnabteilung des Ministeriums der Oeffentlichen Arbeiten wie die
Plankammer desselben Ministeriums, die Bibliothek des Ministeriums des
Innern, die Kartensammlung des Grofsen Generalstabs, das Kartenarchiv des
Generalstabs, die Plankammer der Kriegsakademie, sodann das Geheime
Archiv und die Plankammer der Bücherei des Kriegsministeriums, die Biblio-
thek des Geheimen Staatsarchivs und eine Reihe kleinerer Sammlungen. Das
Material für die letzteren ist zum Teil dem Berliner Bibliothekenführer
entnommen.
Die Vereinigung Berliner Bibliothekare veranstaltete im letzten
Geschäftsjahr (Oktober 1910 bis Juni 1911) im ganzen fünf Sitzungen und
eine Besichtigung. In der ersten Sitzung am 5. Oktober berichtete (ieheimrat
Schwenke über den Internationalen Bibliothekartag in Brüssel. Die nächste
Sitzung am 9. Dezember brachte ein Referat des Vorsitzenden Oberbibl. Hirsch
über die neue Leihverkehr- und Gebührenordnung. Am 14. Februar hielt
Bibl. Schneider einen Vortrag über das Thema „Die Bücher im Urteil der
Menschen", während Kapitän z. See IMeuls, Vorstand der Hauptbibliothek des
Relchs-Marine-Amts über Schiffsbibliotheken referierte. In derselben Sitzung
mufste infolge der Uebersiedeluug des Oberbibl. Hirsch nach Bonn zur Neu-
wahl eines Vorsitzenden geschritten werden. Die Wahl fiel auf den Vorsteher
des Gesamtkatalogs Oberbibl. Fick. In der vierten Sitzung am 28. April
fand ein Diskussionsabend statt. Das Thema lautete „Wohin mit unseru
Büchern?" Hierzu referierten Abteil.-Direktor Paalzow über die grofsen
Staatsbibliotheken, Bibliothekar Sehn eider über die Universitätsbibliotheken,
während Bibliothekar Maas die Behördenbibliotheken und Bibliothekar Simon
die Bibliotheken der Technischen Hochschulen übernommen hatten. Nach einer
306 Umschau und iioue Nachrichten
sehr lebhaften Debatte, die sich au die einzelnen Referate anschlofs, äufserte
sich Oberbibl. Fick noch zum Thema vom Standpunkt des Gesamtkatalogs.
Es ist in Aussicht genommen, wiUirend dor nächsten Sitzung8i>oriode in einem
znsamuienfassendcn Referate noch einmal auf die wiclitige Frage zurück-
zugreifen und die Ergebnisse der Verhandinngen alsdann auch zu veröffent-
lielien. Am Sonntag, den "is. Mai, vormittags besichtigte die Vereinigung
unter der sachkundigen Führung von Professor Loubier die erste Aus-
stellung des Vereins Deutscher Ruchgewerbe -Künstler Neue deutsche Buch-
kunst im Liehthof des Kgl. Kunstgewerbe-Museums. Die letzte Sitzung vor
der Sommerpause wurde am 'i:\ Juni abgehalten; Oberbibl. Fick berichtete
über die Hamburger Bibliothekarversammlung und Bibl. Jacobs sprach über
Barbiers bibliothekarische Tätigkeit für Napoleon I. Der von Direktor
Wolfstieg erstattete Kassenbericht sowie ein kurzer Rückblick des Vor-
sitzenden auf das abgelaufene Vereinsjahr beschlofs den Abend. S-s
Breslau. Die Königliche und Universitätsbibliothek zu
Breslau ist von den preufsischea Universitätsbibliotheken, deren Berichte
für das Rechnungsjahr 1910 bereits vorliegen, die erste, welche die ver-
anschlagte Einnalmie ans Benutzergebühreu nicht voll erreicht hat, da die
Zahl der Beu\itzer um 13 "/o zurückgegangen ist. Immerhin sind über 15 700 M.
eingegangen. Die Verwaltung hatte sich entschlossen, die erhöhten Mittel im
ersten Jahre zur Beseitigung der empfindlichsten Lücken im alten Bestände
zu verwenden und hat dem entsprechend über 16 000 M. für antiquarische
Käufe ausgegeben. In Zukunft wird der Ertrag der Benutzergebühr aber
ganz den Neuanschaffungen zu gute kommen. Für die Erwerbungen aus der
slavischen Literatur stehn seit 1. April UllO der Bibliothek jährlich 4000 M.
zur Verfügung, von denen auch die Bindekosten zu bestreiten sind. In dem
abgelaufenen ersten Jahre des slavischen Fonds hat der Betrag nicht aus-
gereicht. Es boten sich günstige Kaufgelegenheiten, die ausgenutzt werden
mufsten und so kam es, dafs für 5211 M Slavica angeschafft wurden. Der
mehr verausgabte Betrag soll im nächsten Jahre durch Einschränkung gedeckt
werden. Für die Begründung der Abteilung hatte die Bibliothek, unter deren
Beamten kein Slawist ist, sich des Beistandes von Prof. Berneker zu erfreun.
Wenn nun auch die Zahl der Benutzer zurückgegangen ist, so ist doch die
der Bestellungen wieder gestiegen, auf 116016 (gegen 113 112 im Vorjahre,
57 587 in 1904). Ueber weitere Vorgänge, wie Einrichtung eines Zeitschriften-
lesezimmers im Uuiversitätsgebäude, Verlängerung der Oeffnungszeit usw.
haben wir bereits berichtet. Eine wesentliche Verbesserung im Betriebe ist
aber noch zu erwähnen, die Aufstellung eines neuen alphabetischen Zettel-
katalogs, der im Lesesaal dem Publikum zur freisten Benutzung übergeben
ist. Er umfafst nur die Erscheinungen seit 1909, dem Beginn der Berliner
Zetteldrucke und ist aus diesen zusammengesetzt, wird auch daraus fort-
geführt; in seiner Leistungsfähigkeit ist er zunächst also noch ziemlich be-
schränkt. Da sich die Wünsche der Benutzer aber ganz überwiegend auf
Literatur aus den letzten zehn Jahren zu richten pflegen, hofft die Verwaltung
in diesem Katalog in einigen Jahren ein Hilfsmittel zu besitzen, die Nach-
forschungen des Publikums zu erleichtern und dabei die Verwaltung zu ent-
lasten. In der Neubaufrage ist ein Fortschritt zu melden: das von der Ver-
waltung aufgestellte Bauprogramm wurde von den mafsgebenden Kreisen
angenommen und vom Hochbauamt III im Einvernehmen mit dem Direktor
der Bibliothek eine Versuchsskizze entworfen, die nun wieder den vor-
gesetzten Stellen zugegangen ist.
Cöln. Der Bericht über die Entwicklung der Städtischen Handels-
hochschule Cöln im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens (Cöln 1911) enthält
auch ausführliche Schilderungen der Bibliothek und des Archivs für Volks-
wirtschafc und Handelstechnik durch den scheidenden (s. u. S. 380) Direktor
dieser Anstalten, Willi Morgenroth. Die Bibliothek, mit der Hochschule
Umschau und neue Nachrichten 367
entstanden, hat in den ersten zehn Jahren ihres Bestehens rund 45 000 Bände
zusammengebracht und damit für die ihr zugewiesenen Gebiete schon eine
bemerkenswerte Yollstiindigkeit wenigstens der wichtigeren Literatur erreicht.
Ihr Vermehrungsetat betrug von Antaug an 10 (»00 M. jährlicli und ist 1911
auf 14 uuo I\I. erhöht worden, auch an Stiftungen von Geldbeträgen untl Bücher-
schenkungen hat es nicht gefehlt. Die stärkste Zunahme erfolgte i. J. 1007/08,
wo die Handelskammer zur Ausgestaltung der statistischen Abteilung die
wertvollen älteren Bestände der Bibliothek des statistischen Amts eines
deutschen Bundesstaates kaufte und der Bibliothek überwies. Besondere
Sorgfalt wurde stets der Zeitschriftenliteratur zugewendet: es liegen jetzt
40 Zeitungen und mehr als 400 Zeitschriften im Lesesaal aus. Eine Ver-
gröfserung der Bibliothek wurde 1904 und 1905 durch Vereinbarungen mit
Cöluer Vereinen erreicht: die Gesellschaft für Erdkunde, der Architekten- und
lngenieur-^'erein, der Bezirksverein Deutscher Ingenieure, die Elektrotechnische
Gesellschaft stellten ihre Büchereien der Handelshochschule zur Verfügung
und zu dem reich ausgestatteten Lesesaal der technischen Vereine Colns
wurde den Angehörigen der Handelshochschule unentgeltlicher Zutritt zu-
gesichert. Mit der ersten Einrichtung der Bibliothek waren der Oberbibliothekar
der Berliner Universitätsbibliothek Prof. Dr. August Blau und der Bibliothekar
an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Dr. Franz Wille betraut gewesen,
zeitweilig hatte der Bibliothekar Dr. Hermann Degering (Berlin KB., damals
Bonn ÜB.) die Verwaltung geführt; seit dem Mai 19('3 hatte der nun scheidende
Direktor Dr. Morgenroth die Leitung. Neben der Hauptbibliothek bestehen
eine Anzahl Seminarbibliotheken, die weiter ausgebaut werden sollen, aber
von der Hauptbibliothek verwaltet werden. — Ueber das Archiv für Volks-
wirtschaft ist ein eigener , Führer" unlängst herausgegeben worden (s. u. S. 373).
Es besteht aus Bilanz- und Zeitungsausschnitt-Sammlungen, Festschriften u. dgl.
von grofsen Unternehmungen, Veröifentlichungen von wirtschaftlichen Kor-
porationen bis zu Sammlungen von Telegraphen- Schlüsseln, von Formularen
u. a. m. Die Bestände des Archivs dürfen im allgemeinen nicht verliehen
werden.
Posen. Innerhalb der Ostdeutschen Ausstellung für Industrie, Gewerbe und
Landwirtschaft in Posen hat die Kaiser-Wilhelm-Bibliothek zwei kleinere
Ausstellungen vorgeführt; die eine bringt das staatlich organisierte Volks-
bibliothekswesen der Provinz Posen zur Darstellung, die andere die Zentral-
stelle für Volksunterhaltung. Zur Erläuterung beider Ausstellungen hat die
Bibliothek eine Druckschrift herausgegeben (s. u. S. 371), die aber auch ohne
Besichtigung der Ausstellung verständlich ist. Beigegeben ist eine Karte, in
der die Städte mit einer und zwei Ausgabestellen sowie die mit Lesehallen
kenntlich gemacht sind.
Rostock. Der Universitätsbibliothek ist kürzlich eine Bücher-
schenkung zugefallen, die nicht ihres Umfanges aber doch der Seltenheit der
einzelnen Stücke wegen wohl auch über Rostock hinaus einige Beachtung
verdient. Die Sammlung umfafst nämlich — neben ein paar Dutzend andren
Werken — ca. 200 Drucke aus den Anfängen und zum grofsen Teil aus den
ersten Jahren der Lutherischen Kirclienreformation, von denen nicht wenige auch
in manchen grüfseren Bibliotheken nicht zu finden sein dürften. Der Stifter dieser
kleinen aber wertvollen Reformationsschriften -Sammlung ist der in hohem
Alter in Hamburg lebende, als Kirchenhistoriker bekannte Prof. Dr. Sillem,
der das meiste wohl vor Jahrzehnten schon, als diese Art von Literatur
gelegentlich noch preiswert in den Buchläden zu bekommen war, zusammen-
gebracht hat. Von den hierher geschenkten 200 Reformationsschriften sind
etwa 80 Lutherdrucke, darunter mehrere Erstdrucke und andere frühe Aus-
gaben aus dem ersten Reformationsjahrzehnt. Bei den übrigen, zumeist fiug-
schriftenartigen Büchern derselben Zeit handelt es sich um die folgenden
Verfasser: P. Amnicola, C. Aqnila, A. Bodenstein v. Carlstadt, St. Castenbaur,
368 Umschau iiiul neue Nachrichten
D. Erasiuus v. Kotterdara, Jac. Fuchs, P. Gengenbach, Argnla v. Grumbach,
C. Giittol. U. V. Hütten, II. Kettenbach, .Toh. Landtsberger, Wenz. Linck , Ph.
MehuK'htium. 'Vh. IV'Hicanus, Silv. Prieras, Urb. Regius, M. Sclirot, Arsaciiis
SehotVor, Joli. Stan\)itz, Mich. Stiefel, .lac. Straul's, .lac. Ziogler, U. Zwingli u.a.
Aus der'gröfseren Anzahl von anonymen Schriften nenne ich nur: Die scharprt'
Metz, Der Schlüssel David, Das teutsch Iteijuiera, Dialogus von derZwitrachtnng
des hl. christl. Glaubens, Dialogus Chintz und Fritz (U. KegiusV), Klag und
Antwort von Lutherischen und Bepstischen PfalVen (J. Eberlin?), Gespräch-
büchlein von einem Weber und Krämer über M. Kretz. — Leider konnten nicht
alle Stücke der Sillemschen Schenkung der Rostocker Bibliothek einverleibt
werden; 50 Lutherdrucke und ca. 40 andere Schriften haben wir als Dubletten
zurückgestellt in der Erwartung dafür älmliclies von anderen Bibliotheken
eintauschen zu können. Dr. G. Kohfeldt.
Oesterreich. In der im vorletzten Heft veröffentlichten Mitteilung
von der geplanten Zeitungsbibliothok beruht die Stelle von der bereits er-
folgten behördlichen Genehmigung auf einer unrichtigen Inft»rmati()n. Der
Plan ist gegenwärtig noch so wenig über blolse Erwägung hinausgekommen,
dafs der Direktor der Wiener Universitätsbibliothek Reg.-Rat Dr. Himmelbaur
als Chef des in erster Linie beteiligten Instituts noch nicht einmal aufgefordert
wurde, sein Gutachten abzugeben.
In Dr. Anton Ilittmair, der am ;{. Juni d. J. während eines Bergabstiegs
tödlich verunglückte, verliert das österreichische Bibliothekswesen einen
kenntnisreichen und unermüdlichen Vertreter. Am 11. Juni 1858 in Mattighofen
in Oberösterreich geboren vollendete er seine germanistischen Studien an der
Universität in Wien, in deren Bibliothek er 1883 als Volontär eintrat. Später
wirkte er an der Studienbibliothek in Salzburg und an der Universitätsbibliothek
in Innsbruck, zu deren Direktor er am 6. Januar 19U3 ernannt wurde. Nicht
zuletzt seinen rastlosen Bemühungen verdankt es Innsbruck, wenn in kurzem
das allen modernen Anforderungen hohnsprechende Gebäude der Universität
und ihrer Bibliothek einem Neubau Platz machen wird. Hittmairs lebhaftes
Temperament verlockte ihn gelegentlich zu überstürzten Reformideen, so etwa,
als er seine Bibliothek vom Sortiment emanzipieren und völlig dem Antiquariat
ausliefern wollte. Ein überzeugter Anhänger der Bibliotheksindividualität wa,r
er ein Feind aller Organisationsbestrebnngen. Die Geschichte der Innsbrucker
Universitätsbibliothek beschäftigte ihn Jahrelang. Dieser rühmlichen Neigung
verdanken zahlreiche Aufsätze in Fachblättern, u. a. auch im Zbl. f. Bw., ihr
Entstehen. Den Abschluls dieser Arbeiten bildet eine zusammenhängende
ausführliche Darstellung der Geschichte der Bibliothek in der Zeitschrift des
„Ferdinandenms" in Innsbruck. Aufser einer Reihe bibliothekstechnischer
Arbeiten in Zeitungen und Zeitschriften und seiner in Wien erschienenen
Dissertation veröfl'entlichte er noch während seiner Wirksamkeit in Salzburg
„Die Verfasser anonymer Salisburgensien". Als tatkräftigem und immer über
die Schablone hinausstrebendem Bibliothekar ist ihm ein dauerndes Andenken
gesichert. Cr.
Schweiz. An der öffentlichen Bibliothek der Universität Basel konnten
im Berichtjahre 1910 eine Reihe Katalogisierungsarbeiten gefördert werden,
die nicht zu den laufenden gehören. Die Beschreibung der Handschriften
wurde fortgesetzt, eine neue Inventarisierung der Briefsammlnng begonnen,
die Ordnung der in der Vaterländischen Bibliothek verwahrten schweizerischen
Zeitungen des vorigen Jahrhunderts wurde ebenfalls angefangen, wobei sich
bedauerliche Lücken ergaben. Ferner wurde das Titelmaterial für die Neu-
auflage des schweizerischen Zeitschriftenverzeichnisses gesammelt und die
einleitenden Arbeiten für ein schweizerisches Verzeichnis der Wiegendrucke
erledigt. Die Raumnot im Büchermagazin zwang wiederum zu zeitraubenden
Umstellungen; diese beständigen Veränderungen in der Aufstellung der Bücher
haben es bisher unmöglich gemacht, eine Neuauflage des Uebersichtsplanes
Umschau und neue Nachrichten 369
über die Aufstellung im Magazin im Druck erscheinen zu lassen. Von bau-
lichen Veränderungen ist zu erwähnen, dals ein Teil des .Dachstuhls neu ge-
deckt wnrde und die Fassaden des Verwaltungsgebäudes einen neuen Anstrich
erhielten, vor allem aber, dal's in das Budget für 1911 ein Betrag für eine
lleizungsanlage eingestellt wurde. Die Bibliothekskommission verhandelte
gegen Ende des Jahres über die Neuregelung der Gehälter des Bibliotheks-
personals und reichte ihre Vorschläge d(.m Rektorate ein. — Aus dem Jahres-
berichte der Oetfentlichen und Universitätsbibliothek zu. Genf (s. u. S. 374) sei
ein bemerkenswerter Vorgang mitgeteilt. Leopold Micheli, der Vorstand der
Handschriftenabteihmg starb im Juni des Jahres. Um die begonnene Be-
schreibung der Handschriften nicht ins Stocken kommen zu lassen, mufste
ein Nachfolger gewählt werden, der dieser Aufgabe gewachsen war. Nun
war nuter den „candidats inscrits" keiner im Besitze der nötigen Vorbildung,
und so entschlofs man sich, den in Aussicht genommenen Nachfolger, Henri
Delarue, zunächst für einige Zeit zur Ausbildung an der Ecole des Chartes
nach Paris zu senden. — Um die Genfer Druckschriften möglichst vollzählig
zu erlangen, hat sich die Bibliothek bittweise an alle Herstellungsstellen ge-
wendet, dieser erste Versuch hat guten Erfolg gehabt, die weitaus meisten
A'erleger, Gesellschaften usw. haben bereitwillig gesendet. — In dem Jahres-
bericht der Stadtbibliothek Zürich ist weitaus das Wichtigste der darin ent-
haltene „Bericht des Bibliothekariats zu dem Antrag des Konvents an die
Stadtbibliothek-Gesellschaft betretfend Verzicht auf die Verwaltung der Stadt-
bibliothek". Der Vorstand der Stadtbibliothek, Hermann Escher, setzt darin
auseinander, wie es zti der derzeitigen Zersplitterung des Zürcherischen Biblio-
thekswesen gekommen ist, er zählt die immer wieder ernettten Bestrebungen
auf, die zur Zentralisation führen sollten, er bespricht die Vorteile einer
Zentralbibliothek, berichtet über die einschlägigen Verhandlungen zwischen
Stadt und Kanton und empfiehlt zuletzt der Stadtbibliothek-Gesellschaft den
Verzicht auf die Verwaltung ihrer Bibliothek. Die Gesellschaft hat am
23. März d. J. diesen Verzicht auch ausgesprochen. Da die Stadt selbst und
der Kanton sich über die Verschmelzung ihrer Bibliotheken in den Haupt-
sachen schon vorher geeinigt hatten, ist damit für die Gründung einer Zentral-
bibliothek — da weder Stadt noch Kanton ihren Eigentumsrechten entsagen
wollten, blieb nur die Rechtsform der „Stiftung" dafür übrig — nun ziemlich
freie Bahn. Bereits bestehn gemeinsame Zugangsverzeichnisse der Bibliotheken
von Zürich, 1901 wurde ein gemeinsamer Katalog eröffnet und für das Ge-
bäude der neuen Bibliothek sind über 400 000 Frs. aus privaten Mitteln gezahlt
oder doch zugesichert, weitere Sammlungen werden diesen Betrag noch er-
höhen, auch über den Bauplatz ist nach langen Verhandlungen eine Einigung
der Beteiligten erzielt worden. So darf man hoffen, dafs dieses wichtige
Unternehmen in absehbarer Zeit durchgeführt wird. — Wie notwendig auch
für die Stadtbibliothek allein schon ein Neubau ist, ergab eine durch die
städtische Feuerwehr vorgenommene Revision. Ihr Ergebnis war, dafs sowohl
für die im Parterre wie auf dem Dachboden (!) untergebrachten Brennmaterialien
feuersichere Behälter gebaut werden mufsten. Aufserdem wies die Feuerwehr
auf die Gefahr hin, die das Heizen der vielen Einzelöfeu mit sich bringe.
Um den Bücherdienst zu erleichtern, wurde zwischen dem Hochparterre und
dem ersten Stock des Wasserhauses ein einfacher Bücheraufzug eingebaut.
Die Katalogisierung der Handschriften wurde fortgesetzt, die Abteilungen E
und F ganz, J teilweise erledigt und G, mit dem seinerzeit begonnen wurde
und das deshalb mehr provisorisch verzeichnet war, eingehend revidiert.
Zusammen wurden rund 4G5 Bände Handschriften neu aufgenommen, 4bO
revidiert.
England. Der Jahresbericht derBodleiana zu Oxford für 1910 weist
eine Vermehrung von 77 5tiS „items" nach; davon fallen 54 813 auf PHicht-
lieferungen, 14 7bl gingen durch Geschenk oder Tausch ein, 7"54 waren ge-
kaufte Nova und 220 wurden antiquarisch erworben. Unter den Geschenken
ist die Gabe des Herrn Oliver Wardrop hervorzuheben, der der Bibliothek
XXVIII. 7. 8. 26
370 Umschau und ucuo Nachrichten
258 Druckschriften und 12 Handschriften überwies. Das ist etwa der vierte
Teil der ^eorj^ischi'n Saiunihin};:, die der Geschenkgeber für die Bibliothek
zusanunons't'briu-iit hat. Die von ilim irt'scIuMikten Werke werden als „Marjory
^Vardrop l'oUeetion" getrennt aufgestellt. Unter den gekauften llandsehritten,
insgesamt llt, ist keine von besonders grofsem Interesse. Unter den anti-
quarisch erworbenen Drucken sind vier Inkunabeln und vier englische Drucke
des sechzehnten Jahrhunderts. Anfser den laufeuden Katalogisierungsarbeiten
wurde die Revision des Katalogs der Druckschriften eifrig fortgesetzt. Die
dafür beansiirnchteu Mittel ül)ersteigen aber bei weitem den Betrag, der bei
der schwierigen Finanzlage der Bibliothek ausgegeben werden darf und es
ist deshalb nicht wahrscheinlich, dafs die Arbeit in dem gleichen Tempo fort-
geführt werden kann. Die Klagen über den Geldmangel treten seit liingerer
Zeit ja immer wieder auf. Oline regelmiüsige Beiträge der verschiedenen
Colleges wäre ein Auskommen nicht möglicli und auch mit Zuziehung dieser
Beiträge und des Kestes des aufserordentlichen Beitrags von Lord Rosebery
(vgl. Zbl. 1910. S. 377) ist ein Fehlbetrag von über 7000 M. nicht zu ver-
meiden gewesen. „It is obvions that au addition of about ,1 Kioo a year to
the general ineome of the library is needed to make it adequate to meet the
present, demands on it . . .". Auch mit dieser Erhöhung würde das regel-
mäfsige Gesamteinkommen der Bibliothek erst 110(10 t betragen; dieses
Geld könnte aber nur von der Universität erlangt werden nnd diese wieder
ist selbst in ihren Mitteln so beschränkt, dafs es der Bibliotheks Verwaltung
„most distasteful" erscheint, die Universität anzugehn. — Von baulichen Ver-
änderungen ist mitzuteilen, dafs das Kellermagazin, bis auf die Repositur, für
die noch kein Geld vorhanden ist, vollendet ist. Es hat sich als durchaus
trocken erwiesen. Von der Erkrankung des Leiters der Bibliothek, Mr. Nicholson,
haben wir bereits berichtet (s. o. S. 1 34). Bemerkenswert ist unter den sonstigen
Personalnachrichten, dafs, nachdem seit Jahren Damen diätarisch beschäftigt
waren, nun auch eine Dame, die ein regelmäfsiges akademisches Studium
zurückgelegt und den Grad des London B. A. erlaugt hat, in den eigentlichen
Beamtenkörper eingetreten ist: Frl. F. 0. Underhill wurde an Stelle des
ausgeschiedenen Herrn Shuttleworth zum „Assistant" (es gibt neben dem
Bibliothekar und den zwei Unterbibliothekaren 12 Assistants) ernannt.
Italien. Der 8. Mai wird für immer ein denkwürdiger Tag in der Biblio-
theksgeschichte Italiens sein. An diesem Tage wurde in Florenz in Gegen-
wart des Königspaares in feierlichster Weise der Grundstein zu dem lange
geplanten Monumentalbau der Biblioteca Nazionale Centrale gelegt. Die
W^eihereden hielten der Sindaco der Stadt und der Direktor der Bibliothek
Salomone Morpurgo. Eine reich illustrierte Festschrift („Giubileo di Cultura")
enthält aus der Feder Sal. Morpurgos und Giul. Coggiolas Aufsätze über Ge-
schichte und gegenwärtigen Zustand der Bibliothek und eine Beschreibung
des geplanten Gebäudes. Das Zbl. hofft in einem der nächsten Hefte aus-
führlichere Mitteilungen darüber bringen zu können.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
La Bibliofilia. Rivista dell' arte antica in libri, stampe, manoscritti, auto-
grafi e legature, diretta da Leo S. Olschki. Anno 13. 1911/12. Disp.
1. Aprile. Firenze: L. S. Olschki 1911. 4". Jg. (12 Disp.) Italien 25 L.,
Ausland 30 Frcs.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
Neae Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 371
Bibliographie des Blbliotheka- und Buchwesens bearbeitet von Adalbert
Hortzschansky. .Tg 7. 1910. Leipzig: 0. Harrassowitz 1911. VII, 135 S.
5,50 M. = 39. Beiheft zum Zeutralblatt f. Bibliothekswesen.
Oesterreicliische und ungarische Bibliographie des Bibliothekswesens 1910
— 11. H. 1. Zeitschr. d. Oesterr. Vereines f. Bibliothekswesen 2. 1911.
Anhang.
*The Bulletin of tlie Bibliographical Society of America. Including a
record of American Bibliography. (Editor: Aksel S. Josephson.) Vol. 2.
Nr 12. January-April 1911. Chicago: 1911.
The annual Library Index 1910. Including periodicals, American and
English; essays, book-chapters , etc.; bibliographies, necrology, index to
dates of principal events, and select lists of public libraries in the United
States and Canada and of private collectors of books. Ed. with the
Cooperation of members of the American Library Association by W. J.
Fletcher and others. New York: Publishers' Weekly 1911. VII, 475 S. 5 Ä.
II Libro e la Stampa. Bullettino ufficiale della Societä Bibliografica Italiana.
Anno 5 (N. S.). Fase. 1. 1911, Gennaio-Febbraio. Milano: Societä 1911.
Przewodnik Autykwarski . . . (Antiquarischer Wegweiser. Ii:,lbmonats-
blatt für Bibliophilen und Sammler, gewidmet der Bibliographie sowie
der Liebhaberei von Büchern . . .) Red. u. Hrsg : M. Rnlikowski. Jg. 1.
Nr 1. Warschau 1911. Jg. Warschau fi. Rnb., Deutschland 15 M.
Revue des Bibliotheques. Directeurs: Emile Chatelain et L6on Dorez.
Secretaire: Amedee Boinet. Ann. 2L 1911. Xo. 113. Janvier-Mars. Paris:
H.Champion 1911. Jg. (12 Nrn) 17 Fr., Paris 15 Fr.
Tijdschrift voor boek- & bibliotheekwezen. Onder redactie van C. P.
Burger, J. W. Enschede, V. A. Dela Montagne, Pr. Verheyden & Löon'i
Willems. Jg. 9. 1911. Nr 1. Gent: Ad. Herckenraih, Den Haag: Mart.
Xijhotf 1911. Jg. (6 Hefte) 7,50 Fl., Deutschland 12,50 M.
^Zeitschrift des Oesterreichischen Vereines für Bibliothekswesen red. von
Friedrich Arnold Mayer. Neue Folge der „Mitteilungen" des Vereines.
Jg. 2. (Ganze Reihe 15). 1911. H. 1. Wien u. Leipzig: W. Braumüller
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372 Neue Bücher and Aofsätze zum Bibliotlieks- an<l Bachwesen
der „Ostdeutschen Ausstellung für Industrie, Gewerbe und T>andwirf3chaft
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— Matschosz, C. Die Königliche Bibliothek in Berlin und die Technik.
Technik und Wirtschaft 4. 1911. S. 2S9— 293.
— Die Gemeindebibliothek in 1(109—1910. Gemeindeblatt der Jüdischen Ge-
meinde zu Bcrliu 1. 1911. Nr f) v. 9. Juni.
Braunschweig. Katah)g der öffentlichen Bücherei und Lesehalle Braun-
schweig. 2. AuH. Brauuschweig: Friedr. Wagner 1911. V, 304 S. 1 M.
Cöln. *1. Die Bibliothek. 2. Archiv für Volkswirtschaft und Handelstechnik.
BilduDgsmittel für Dozenten und Studierende (der Handelshochschule in
Cöln.) Cöln: 1911. 2;i S. Aus: Bericht über die Entwicklung der Stadt.
Handelshochschule Cöln im I.Jahrzehnt ihres Bestehens.
— *Morgenroth, W. Führer durch das Archiv für Volkswirtschaft und
Handelstechnik an der Handels -Hochschule zu Cöln. (Sammlung von
Zeitungsausschnitten, Festschriften usw.) Cöln 1911: Kölner Verlags-
Anstalt. 73 S.
Darmstadt. Grofsherzogliche Hofbibliothek zu Darrastadt vom 1. April 1909
bis 31. März 1911. Mitteilungen d. Grol'sh. Hess. Zentralstelle f. i. Landes-
statistik 1911. Xr 912. S. 14S.
Dresden. *Die Bibliothek der Gehe-Stiftung zu Dresden 1910. Jahresbericht,
sj^stematisches und alphabetisches Zuwachsverzeichnis mit Ausschlufs der
Antiquaria und Fortsetzungen. Dresden: v. Zahn & Jaensch 1911. XXII,
101 S., 1 Tab. .
Frankfurt a. M. *Zugaugsverzeichnis der Stadtbibliothek 79. für d. Viertel-
jahr vom 1. Juli— 30. September 1910. (Frankf. a. M.; 1911). 4'\
Giefsen. Grofsherzogliche Universitätsbibliothek zu Giefsen vom 1. April
1910 bis 31. März 1911. Mitteilungen der Groish. Hess. Zentralstelle t. d.
Landesstatistik 1911. Nr 912. S. 149.
Liegnitz. Bahlow, Ferdinand. Aus der Peter-Paul-Kirchenbibliothek. Mit-
teilungen d. Geschichts- u. Altertums -Vereins zu Liegnitz H. 3 für 1909
u. 1910. S. 301 — 304.
— Bahlow, Ferdinand. Die Kirchenbibliothek von St. Peter und Paul in
Liegnitz. .Mitteilungen d. Geschichts- u. Altertums -Vereins f. ... Liegnitz.
2. 1906 bis 1908. S. 140 — 175.
München. Katalogisiernngs- Ordnung der K. Hof- und Staatsbibliothek
München. München: 1911. 43 S., 15 autogr. S.
St. Gallen. Die Bibliothek des ehemaligen Benediktinerstiftes St. Gallen.
Kurze Geschichte derselben und ihre wichtigsten Handschriften. Von
einem alten St. Galler. Studien u. Mitteilungen z. Geschichte d. Bene-
diktinerordens und seiner Zweige Bd 32 (N. F. 1). 1911. S. 205—228.
Stuttgart. Druckenmüller, A. Die Freiexemplare der Landesbibliothek.
Zeitschr. f d. freiwillige Gerichtsbarkeit und die Gemeindeverwaltung in
Württemberg 53. 1911. Nr 6, Juni.
— Neuschier. Ablieferungen von Freiexemplaren der in Württemberg ge-
druckten Druckschriften an die Königliche Landesbibliothek. Zeitschr.
f. d. freiwillige Gerichtsbarkeit und die Gemeindeverwaltung in Württem-
berg 53. 1911. Nr 4, April.
Wien. Napoleon und die Wiener Hofbibliothek. Fremdenblatt (Wien) 1911.
Nr 3 vom 3. Januar.
Zürich. ^Jahresbericht der Stadtbibliothek Zürich üb. d. J. 1910 mit Bericht
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Gesellschaft betreffend Verzicht auf die Verwaltung der Stadtbibliothek.
Zürich 1911: Schulthess 51 S.
Zwickau. Giemen, 0. Zur Geschichte der Zwickaner Ratsschulbibliothek.
Zbl.28. 1911. S. 245-252.
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Scholz, Wilhelm, Braunschweig. Mitteilungen für Bücherfreunde Nr 39.
1049 Nrn.
Schöningh Münster. Nr 95 : Kirchenrecht. Kirchengeschichte. 1621 Nrn.
Stark München. Nr 21 : Deutsche Literatur. 490 Nrn.
Süddeutsches Anti^iuariat München. Nr 136: Genealogie. 942 Nrn.
Theissingsche Buchh. Münster i. W. Nr 4: Klassische u. Neuere Philo-
logie. Philosophie. 222(t Nrn.
Weg, Max, Leipzig. Nr 127: Historische Geographie. Anthropologie. 3986 Nrn.
Winter Dresden. Nr 144: Varia. 418 Nrn.
Zieger t Frankfurt a. M. Nr 15: Frankfurt am Main. 1095 Nrn.
380 Personalnachrichten — Bekanntmacluiug — Mitteilung
Persoiialiiacliricliteii.
H erlin KB. Der Genenildirektor Wirk). Geh. Rat Prof. D. Dr. Adolf
llarii:u-k wurde von der N'idenskabs Selskab in Cliristiania, der Royal
Irisli Acadeiuy in Dublin und der Societas regia scientiarum in U])i)sala zum
ordentlii-lien Mitgliede gewiliilt. Der Bibliothekar Dr. Hermann Degering
wurde von der Maatschappij der Nederlandsche Letterkunde zu Leiden zum
Mitgb"ede gewühlt.
Berlin B des Orientalischen Seminars. Der Bibliothekar Prof. Dr.
Julius Lippert starb am '2l..luni nacli langer Krankheit. Zu seinem Nach-
folger wurde der Direktor der Bibliotheque Khediviale in Kairo Brot. Dr. B.
Moritz ernannt.
Cöln B der Handelshochschule. Der Direktor Dr. Willi Morgenroth
wurde zum Direktor des Statistiselien Amtes der Stadt ]\Iünchen und zum
Dozenten an der dortigen Handelshochschule berufen.
Greifs wald ÜB. Der ehemalige Direktor Geh. Kegierungsrat Prof. Dr.
0. Gilbert starb in Goslar im Alter von 72 Jahren.
Königsberg ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Fritz Rohde, geb.
22. 9. 85 Karalene, Kr. Insterburg, ev.
Marburg ÜB. Dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Georg Wenker wurde von
der Berliner Akademie der Wissenschaften die Leibniz-Medaille in Silber verliehn.
Stettin StB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Eugen Sulz wurde zum Assi-
stenten an der Städtischen Bücher- und Lesehalle in Essen (Ruhr) gewählt,
Oesterreich. Innsbruck ÜB. Der Vorstand Dr. Anton Hittmair
starb durch Absturz im Gebirge am 3. Juni.
Belgien. Der ^'orstand der Handschriftenabteilung der Königlichen
Bibliothek zu BrüsselJ. Van den Gheyn wurde zum Ritter der Ehrenlegion
ernannt.
Bekauntmachung
betr. Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.
Die nächste Prüfung findet am Montag den 16. Oktober 1911
und den folgenden Tagen in der Königlichen Bibliothek zu Berlin statt.
Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren
(Ministerialerlafs vom 10. Aug. 1909 § 5) bis spätestens am 18. Septbr.
dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, Geh. Regierungsrat Dr.
Ippel, Abteilungsdirektor der Königlichen Bibliothek (Berlin NW 7,
Dorotheenstr. 81), einzureichen.
Mitteiluug.
Mit dem Poststempel Münster (Westf.) 16.11. 10. 6 — 7 N. gingen am
18. November 1910 bei der Königlichen und Universitätsbibliothek Königs-
berg als Drucksache ohne Bezeichnung des Absenders eine Reihe loser, zu
den Reichstagsverhandlungen gehöriger Blätter ein, und zwar 1. aus Bd 40
(1875) Aktenstück 24, S. 73—78 und Aktenstück 76 S. 293—296, enthaltend
Text und Kommissionsbericht des Gesetzentwurfs betr. das Urheberrecht an
Mustern imd Modellen, 2. aus Bd 141 (1894) Aktenstück 15 S. 55— 94, ent-
haltend das Gesetz betr. Aeuderungen und Ergänzungen des Gerichtsver-
fassungsgesetzes und der Strafprozefsordnung. Die zu Bd 141 gehörigen
Blätter sind vor ca. 6 Jahren aus dem auf dem Lesesaal stehenden Exemplar
der Reichstagsverhandlungen der Köuigsberger Bibliothek herausgerissen
worden, während die übrigen von andrer Seite „bezogen" sein müssen, da
Bd 40 in der Königsberger Bibliothek intakt ist. Vielleicht verhilft diese
Notiz der zweiten geschädigten Bibliothek zu ihrem Eigentum.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig, — Druck von Ehrhardt Karras, HaUe.
Zontralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. 9. u. 10. Heft. Septbr.-Oktbr. 1911,
Zwölfte Versaiiimluug Deutscher Bibliothekare in Hamburg
am 8. und 9. Juni 1911.
Verzeichnis der Anwesenden:
a) Vorstand und Vereinsausschufs des V. D. B.:
1. Direktor Dr. Schnorr von CaroJsfeld- München, Vorsitzender.
2. Erster Direktor Geh. Res.-Rat Dr. Seh wenke-Berliu, stellv. Vorsitzender.
3. Bibl. Dr. G. Schul tz-Müncheu, Schriftführer. 4. Bibl. Dr. Hilsenbeck-
München, Schatzmeister. 5. Oberbibl. Dr. Br od mann- Karlsruhe. 6. Oberbibl.
Dr. Geiger -Tübingen. 7. Oberbibl. Dr. He lisig- Leipzig. S. Direktor Prof.
Dr. Keyfser-Köln.
b) Mitglieder
9. Stadtbibl. Dr. Ackerknecht-
Stettin.
10. Bibl. -Vorstand Dr. Albrech t-
Charlottenburg.
11. Oberbibl. Prof. Dr. Bah Im an n-
Münster.
12. Stadtbibl. Dr. Bahrdt-Crefeld.
13. Hilfsbibl. Dr. Brunabend-
Münster.
14. Bibl. Dr. Burg- Hamburg.
15. Bibl. Dr. Caspari- Leverkusen.
16. Wiss. Hilfsarb. Dr. Christiani-
Posen.
17. Wiss. Ililfsarb. Dr. Crous-Jena.
IS. Stadtbibl. Prof. Dr. Curtius-
Lübeck.
19. Bibl. Dr. D lest el- Hannover.
20. Oberbibl Dr. Fi ck- Berlin.
21. Bibl. Dr. Füchsel-Göttingen.
22. Direktor Geh. Reg. -Rat Dr.
Gerhard -Halle.
23. Oberbibl. Dr. Haeb erlin-Göt-
tingen.
24. Wiss. Hilfsarb. Hartmann-
Bromberg.
25. Bibl.-Vorst. Dr. Heidenhain-
Bremen.
26. Direktor Prof. Dr. Hippe- Breslau.
27. Oberbibl. Dr. Hirsch -Bonn.
XXVUI. 9. 10.
der V. D. B.:
28. Bibl. Dr. Hoeffl er- Berlin.
29. Prof. Dr. Hottinger-Berlin.
30. Bibl. Dr. Jacobs-Berlin.
3 1 . Direktor Dr. J a e s c h k e-Elberfeld.
32. Oberbibl. Dr. Kaiser- Berlin.
33. Oberbibl. Dr. Kohfeldt-Rostock.
34. Oberbibl. Prof. Dr. Kopp- Mar-
burg.
35. Oberbibl. Dr. Krause-Berlin.
36. Bibl. Dr. Kraufsold- München.
37. Bibl. Dr. Leder-Posen.
3S. Stadtbibl. Dr. Lo ekle -Ulm.
39. Kustos Prof. Dr. Loubier-Berlin.
40. Oberbibl. Dr. Luther-Greifswald.
41. Bibl. Dr. Lüdtke-Kiel.
42. Stadtb. Prof. Dr. Minde-Pouet-
Bromberg.
43 Stadtbibl. Dr. Müller- Aachen.
44. Direktor Prof. Dr. Münzel-
Hamburg.
45. Bibl. Dr. Naetebus- Berlin.
46. Stadtbibl. Dr. Nörrenberg-
DüsseUiorf.
47. Bibl. Dr. Ohlrich-Königsberg.
4S. Bibl. Dr. Ortlepp- Weimar.
49. Bibl. Dr. Otto -Berlin.
50. Abt.-DirektorProf. Dr. Paalzow-
Berlin.
51. Assist, Dr. Pelka-Kiel.
27
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Eröffnung 383
merksarakeit zuwendet. Der Entwicklung- des hiesigen Bibliotheks-
wesens haben unsere gesetzgebenden Körperschaften, von seiner liolien
Bedeutung durchdrungen, stets tatkräftige l'nterstützung, reichste
Förderung zuteil werden lassen. Mit den Behörden wetteifert der
patriotische Sinn einsichtiger Bürger.
Hamburg ist eine alte Bibliotheksstadt. Bis an die Anfänge unseres
Gemeinwesens zurück können wir die Spuren von Büchersamm-
lungen verfolgen. Mit dem Christentum , mit der Domkirche , die
heidnische Raublust mehr als einmal in Schutt und Asche legte, zog
die erste Bibliothek hier ein. Heute beherbergt Hamburg neben
unserer Anstalt eine ganze Anzahl blühender Institute, von der aus-
gezeichneten Commerzbibliothek, die im Jahre 1735 zu Nutz und
Frommen eines „Ehrbarn Kaufmanns" begründet wurde, bis zu unserer
jüngsten Schöpfung, der Oeffentlichen Bücher halle, deren glänzende
Erfolge Ihnen ja bekannt sind.
Als die Frage hierher erging, ob die 12. Versammlung des
Vereins Deutscher Bibliothekare in Hamburg tagen könnte, hat die
Oberschulbehörde gern und freudig zugestimmt. Sie erblickt in solchen
Zusammenkünften nicht nur eine wertvolle Möglichkeit zur Stärkung
und Belebung gemeinsamer beruflicher Interessen, sondern erhofft auch
von unseren Beratungen und dem gegenseitigen Oedankenaustausch
eine Förderung der grofsen Ziele, die uns gesteckt sind, zum Segen
deutscher Wissenschaft, deutscher Bildung. Der beredte Mund eines
der Unsrigen hat bei ähnlicher Gelegenheit früher einmal die biblio-
thekarische Tätigkeit den schönsten Beruf genannt, den die Welt zu
bieten vermag, und er hat recht daran getan. Es ist wirklich kein
Geringes , über das geistige Erbe der Vergangenheit schrankenlos
gebieten zu können, Sorge tragen zu dürfen, dafs dieser Schatz nicht
allein ungemindert, sondern auch nach Kräften gemehrt, der Be-
nutzung immer besser erschlossen künftigen Geschlechtern überliefert
werde. Aber unser Wirken vollzieht sich in der Stille, nicht im hellen
Lichte des Tages und der Oeffentliehkeit, von Fernerstehenden wenig
beachtet. Wir dienen anderen. Diese ideale Aufgabe unseres Be-
rufes scheint mir die schönste und zugleich am schwersten zu er-
füllen, denn sie bedingt ein ausschliefsliches Mühen und Schaffen für
Fremde, und wie oft verlangt sie ein Verzichten auf eigene Wünsche
und Neigungen. Wer im rechten Geiste seines bibliothekarischen
Amtes walten will, der mufs gerade darin den besten Lohn seiner
Tätigkeit, seine Befriedigung suchen und finden. In vollen Tönen
erklingt daher das hohe Lied zum Preise unserer Arbeit nur dem,
der mit ganzem Herzen aus innerem Drange sich ihr widmet , nur
ihm winkt die Verheifsung, die Goethe in die Frage und die Antwort
kleidet:
„Wem wollt das Glück die schönste Palme beut?
„Wer freudig tut, sich des Getanen freut."
Möge unsere diesjährige Versammlung wie ihre Vorgänger im
Zeichen dieses freudigen Tuns stehen, das ist der Wunsch der
27*
384 Zwölfte Bibliothekarversamulluug
llaiiiltiiri;is('lK'n l ulorriclitsvorwaltung , in deren Auftrag icli Ilinen
noelinials ein frolies Glüekaul', ein lierzliclies Willkommen in Hamburg
zurufe.
Im Anschlufs au den reichen Beifall der Versammlung spricht der
Vorsitzende dem Redner uiul der Ilamburgischen Unterrichtsverwaltung
für die warmen dem bibliotliekarisclien Hcruf gewidmeten Worte den
herzliehsten Dank aus. Sodann wird die Tagesordnung für die beiden
Verliandlungstage festgestellt. Da am ersten Tag die Besiehtigung
der llamburg-Amerika-Linie den pünktlichen Schlufs der Verhand-
lungen verlangt, verschiebt der Vorsitzende die übliche Jahresüber-
sicht auf Freitag. Wir nehmen sie hier voraus.
Vorsitzender: Die Uebersicht über das Leben von Bibliothekaren
und Bibliotheken, den Ihnen jedes Jahr der Vorsitzende zu erstatten hat,
pflegt immer mit den Namen der Kollegen zu beginnen, über deren Tod
wir zu trauern haben. Die Reihe ist diesmal im Gegensatze zu anderen
Jahren eine sehr grofse: Gottfried Luther, Direktor der Bibliothek des
Herrenhauses -Berlin; Heinrich Böse, Bibliothekar der ÜB.- Jena; Emil
August Wagner, Volontär der ÜB.- Leipzig; Karl Kochendörffer,
OBibl.a.D. der ÜB.- Marburg; Ludwig Müller, OBibl. a. D. der UB.-
Strafsburg; The'odor Hach, Hilfsbibl. der Stadtbibl.- Lübeck; Gustav
Wustmann, OBibl. der Stadtbibl.- Leipzig; Ferdinand Laban, Bibl.
der Kgl. Museen-Berlin ; Waldemar Kunze, Volontär der ÜB.- Halle.
Es ist zwar nur Sitte, an dieser Stelle die deutschen Kollegen zu
nennen, ich darf aber wohl einmal dieses Herkommen unterbrechen,
indem ich daran erinnere, dafs der vergangene Sommer unter den aus-
ländischen Kollegen einen Mann hinwegnahm, der unter unseren Fach-
genossen einer der glänzendsten Namen war: Leopold Delisle.
M. H. ! Die Ihnen vorgetragene lange Reihe von Namen umfafst
Männer, die uns allen — wenigstens dem Namen nach — bekannt
waren und eine lange Reihe von Jahren an Berufsarbeit hinter sich
hatten, dann solche, welche erst in den Anfängen der bibliotheka-
rischen Tätigkeit standen; allen wollen wir ein getreues Andenken
bewahren, und darf ich Sie bitten, zum äufseren Zeichen dessen sich
von den Sitzen zu erheben. (Geschieht.)
Von den Menschen kommen wir zu den Sachen, von den Biblio-
thekaren zu den Bibliotheken.
Einen völligen Neubau soll die Universitätsbibliothek Erlangen
erhalten, als erste Rate sind bereits 350 000 M. vom Landtag be-
willigt; das Gebäude verspricht sehr zweckmäfsig und hübsch zu
werden. Ebenso w ird die Nassauische Landesbibliothek in Wiesbaden
sich in Bälde eines neuen Heims erfreuen. Kleinere Umbauten sind
von der Münchener Universitätsbibliothek und der dortigen Staats-
bibliothek zu verzeichnen, letztere erhielt u. a. eine Entstaubungsanlage,
die sich sehr bewährt. In Königsberg ist gleichfalls eine ansehnliche
Summe für Um- und Neubauten bei der Stadtbibliothek bewilligt.
In der Frage der Vermehrung unseres Bücherbestandes konnte
schon im vorigen Jahresberichte auf den bedeutsamen und meines E,
Eröffnung 385
durchaus zu billigenden Schritt der preufsischen Verwaltung hingewiesen
werden — der Einführung der Bibliothekgebühren. Soviel mir bekannt,
wurde, hat die Neuerung zu keinen Schwierigkeiten geführt, die An-
schaffungsfonds haben durch sie die unbedingt notwendige Erhöhung
erfahren. Ich bin überzeugt, dafs dem preufsischen Vorbilde bald Nach-
folge erwächst, und wo ich um meine Anschauung gefragt wurde, habe
ich nur zugeredet, die Einführung zu begutachten. Höchst erfreulich
ist, dafs das vergangene Jahr den Bibliotheken auch recht ansehnliche
Schenkungen und Stiftungen brachte: aus Berlin, Bonn, Elberfeld,
Erlangen, Hamburg, Karlsruhe, Strafsburg werden solche gemeldet.
Vielleicht deutet dies doch daraufhin, dafs sich schenkende Gunst all-
mählich mehr auch unseren Instituten zuwendet.
Zur Vermehrung des Bücherbestandes zählt die Organisation der
Ablieferung amtlicher Drucksachen. Diese Angelegenheit, für die ja
bekanntlich bei uns eine Kommission besteht, hat einen weseutUcheu
Schritt vorwärts gemacht, indem Bayern die Abgabe durcn eine
Ministerialbekanntmachung ordnete. Unsere bayerische Einrichtung
unterscheidet sich von anderen durch zwei wesentliche Punkte, einmal
dadurch, dafs die Verfügung sich nicht auf die Zivilstaatsministerien
beschränkt, sondern sich das Kriegsministerium ausdrücklich an-
geschlossen hat, ferner dadurch, dafs die Ausführung und die Ver-
teilung der Drucksachen der kompetentesten Fachbehörde, der K. Hof-
und Staatsbibliothek München übertragen ist. Es ist zu hoffen, dafs
die übrigen Staaten, also alle aufser Preufsen, Bayern und Baden,
nunmehr folgen werden.
Eine wichtige Ergänzung hat der bayrische Erlafs erfahren durch
eine Entschliefsung der K. Staatsministeriums des Innern, das die Ge-
meinden, Wohltätigkeitsstiftungen, öffentlichen Körperschaften darauf
hinweist, dafs ihre Drucksachen unter das Pflichtverlagsgesetz fallen.
Die kurze bisher gesammelte Erfahrung hat schon gezeigt, dafs wir
durch die Verfügungen eine Menge sehr interessanten Materials er-
reichen.
Die vermehrten Bücherbestände zu zählen und sich über die
Gröfse ihres Besitzes zu vergewissern haben zwei Bibliotheken unter-
nommen, die Universitätsbibliothek zu Breslau und die K. Bibliothek
Berlin.
Ueber das Personal, das die Schätze unserer Bibliotheken zu
verwalten hat, ist aus dem vergangenen Jahre nichts wesentlich Neues
zu melden. Unter die Staaten, die die Gehälter ihrer Bibliothekbeamten
aufbesserten, ist nunmehr auch Lübeck getreten. Die im vorigen
Jahre erwähnte, von Preufsen neu eingerichtete Diplomprüfung für den
mittleren Dienst wurde bereits wiederholt abgehalten und hat für
die weiblichen Bibliothekbeamten die günstige Folge gehabt, dafs der
neueste preuf&ische Etat weibliclie Sekretäre in etatsmäfsiger Stellung
vorsieht und sogar die Umwandlung männlicher Stellen in weibliche
gestattet.
Der Zug der Zeit zur beruflichen Organisation hat dazu geführt,
386 Zwölfte Bibliothekarversammlung
dafs in Bayern ein Verein der unteren Bibliothekbeamten gegründet
wurde.
Hinsichtlich der Benutzung der Bibliotheken darf hier kurz auf
den preufsischen Erlafs betr. den Leihverkehr zwischen preufsisclien
Hibliothckcn liingewiesen werden. Ich bin überzeugt, dafs er die
Grundlage für eine Vereinfachung des Leihverkehrs für die deutschen
Bibliotheken überhaupt werden kann.
Ich möchte nicht versäumen bei dieser Gelegenheit auf einen kleinen
Artikel hinzuweisen, der im laufenden Jahrgange des Zbl. f. B\v. S. 46
steht; in ihm wird die dringende Aufforderung an die entleihenden
Bibliotheken gerichtet, für eine sachgemäfse Ausfüllung der Bestellscheine
zu sorgen. Voriges Jalir wurde in Nürnberg von einem Kollegen das
Wort gesprochen „Wir wollen einander helfen". Ich glaube, die
grofsen deutschen Bibliotheken lassen es nicht daran felilen, ihren
schwächeren Kolleginnen in ilirer Buchnot zu helfen, sie dürfen daher
von diesen auch erwarten, dafs sie den Anstalten, von denen sie etwas
erbitten, die Bitte auch in möglichst durchgearbeiteter Form vorlegen.
Meine Erfahrungen gehen dahin, dafs die Bestellungen von auswärts
vielfach nur von Subalternpersonal erledigt werden ; ich möchte daher
an dieser Stelle dringend auf die Schlufsworte jenes Aufsatzes hin-
weisen: „Grundsätzlich sollte jede Bestellung vor der Weitergabe biblio-
graphisch geprüft und beim Versagen der bibliographischen Hilfsmittel
dies ausdrücklich angegeben werden. Sonst entsteht den gröfseren
Bibliotheken und dem Auskunftsbureau eine auf die Dauer nicht zu
bewältigende Arbeit."
Zum Kapitel von der Benutzung gehören die Zeitschriftenkataloge.
Unter die Städte, welche einen Gesamtkatalog für die verschiedenen
Zeitschriftenbeslände haben, ist nunmehr auch Lübeck getreten.
Von den Ausstellungen, die Bibliotheken selbst veranstalten, darf
ich erwähnen, dafs wir in München nunmehr von der ständigen zu den
wechselnden übergegangen sind und voriges Jahr eine islamischer
Handschriften, dieses Jahr eine Witteisbacher Ausstellung veranstalteten.
— Ueber die Ktihlheit, mit der wir der Aufforderung zu Beteiligung
an fremden Ausstellungen gegenübertreten müssen, finden sich be-
herzigenswerte Worte auf S. 181 des laufenden Jahrganges des Zentral-
blatts.
Ueber die beiden internationalen Kongresse, welche im August v. J.
in Brüssel abgehalten wurden, haben Sie, m. H., den eingehenden
Bericht von GR. Schwenke im Zentralblatt gelesen, so dafs weiteres
sich erübrigt. Die wohl wichtigste Beschlufsfassung, die sich auf die
Vereinheitlichung der Katalogisierungsregeln bezieht, wird ohnedies
noch unsere diesjährigen Verhandlungen beschäftigen.
Ich habe nur noch einige Worte über das Vereinsleben hinzu-
zufügen. Wir haben getreu unseren Gepflogenheiten natürlich auch in
diesem Jahre gute Beziehungen zu unseren verwandten Vereinen in
Oesterreich und der Schweiz gepflogen. Die Idee, die in Nürnberg
auftauchte, dafs wir alle zusammen einmal eine gemeinschaftliche
Versicherung der Wertsendungen der Bibliotheken 387
Sitzung halten, hat in beiden Ländern frohe Aufnahme gefunden und
ich werde Ihnen morgen weiteres hierüber zu berichten haben.
Den neu erstandenen russischen Bibliothekarverein, der uns sein
Entstehen anzeigte, haben wir freudig begrüfst und wünschen ihm gutes
Gedeihen; haben doch wiederholt auch russische Kollegen bereits
unseren Tagungen beigewohnt.
Zum Schlüsse erwähne ich noch die Jubelfeier des Hauses B. G.
Teubner. Da es Bibliotheken ohne Bücher nicht gibt, versäumte Ihr
Vorstand nicht, die hervorragende Verlagsfirma zu ihrem Feste im
Namen des Vereins zu beglückwünschen.
1. Versicherung der Wertsendungen der Bibliotheken
bei einer Transportversicherungs-Gesellschaft.
Referent: Bibliothekar Dr. Gottfried Schulz-München.
Die Anregung, die Herr Geheimrat Schwenke im Zentralblatt gab, es
möchten sich die deutschen Bibliotheken auf eine bestimmte Transport-
versicherungs - Gesellschaft vereinigen, um gleichmäfsig ihre Wert-
sendungen für den Transport „von Bibliothek zu Bibliothek" zu ver-
sichern, goll im Folgenden kurz ausgeführt werden.
Bisher wurden im Austauschverkehr der Bibliotheken die Wert-
sendungen von Handschriften, Büchern und seltenen Drucken wohl
nur in den seltensten Fällen gegen Beschädigung oder Verlust während
des Transportes von einer Bibliothek zur anderen eigens versichert.
Man begnügte sich mit der Wertdeklaration für den Transport per
Post, Eisenbahn, Fuhre oder Schiff und versandte die wertvollen Bücher
auf eigenes Risiko oder übergab sie dem Spediteur oder Frachtführer.
Nun haftet aber die Post nicht in allen Fällen für Verlust, Be-
schädigung oder Beraubung, weder im Verkehr innerhalb des deutschen
Reiches nach der Postordnung, noch im internationalen Verkehr des
Weltpostvereins nach dem V/eltpostvertrag. Letzterer sagt hierüber
in Artikel 13 Ziffer 1 der Uebereinkunft betr. den Austausch von Post-
paketen: „Wenn ein Postpaket verloren geht, beraubt oder beschädigt
wird, so hat, ,den Fall höherer Gewalt ausgenommen', der Absender
und in Ermangelung oder auf Verlangen desselben der Empfänger
Anspruch auf einen dem wirklichen Betrage des Verlustes, der Be-
raubung oder der Beschädigung entsprechenden Ersatz, sofern nicht
der Schaden durch die Schuld oder Fahrlässigkeit des Absenders oder
durch die natürliche Beschaffenheit des Gutes herbeigeführt worden
ist, und ohne dafs diese Entschädigung bei gewöhnlichen Paketen
25 Franken und bei Wertpaketen den Betrag der Wertangabe über-
steigen darf." Die Gewährleistung ist also hier in jedem Falle „höherer
Gewalt" aufgehoben, während im internen deutschen Verkehr die Post
nur dann nicht haftet, wenn Verlust, Beschädigung oder Beraubung
durch die ..unabwendbaren Folgen eines Naturereignisses" herbei-
geführt wurden. Wie grofs sind aber noch diese Gefahren „höherer
Gewalt" bei unsern modernen Transportmitteln per Post, Eisenbahn,
388 Zwölfte Bibliotbekarversammlung
Fnhre oder ScliilT! Allen diesen Risiken sind unsrc Wevtsendunf!^en
der Bibliotheken ausgesetzt und bei allen leistet die Post keinen
Sehadenersatz. Da heifst es nun, für die Bibliotheken Vorkehrungen
treflen durch Versicherungsabschlüsse mit einer leistungsfähigen,
kulanten deutschen Transportversicherungs-Gesellschaft.
Ich habe mich mit der Versicherungs-Aktiengesellschaft „Allianz"
in Münclien in Verbindung gesetzt und möchte im Folgenden die
Grundsatze eines Entwurfs einer General-Police für den Gütertransport
zur See, auf Flüssen und Binnengewässern und zu Lande für unsre
deutschen Bibliotheken vortragen :
Die General-Police hat die sämtlichen Versendungen und Rück-
sendungen der Bibliothek zu umfassen, wobei die Bibliothek natürlich
verpflichtet ist, ihre sämtlichen Transporte ohne Ausnahme bei dieser
Versieherungs- Gesellschaft zu versichern. Die Rücksendungen müssen
sofort, nachdem die Bibliothek von deren bevorstehenden bzw. erfolgten
Abgang von dem Versandort Kenntnis erhalten hat, spätestens nach
Empfang des Versandavis der rücksendenden Bibliothek, die Ver-
sendungen vor Abgang in das von jeder Bibliothek jetzt zu führende
„Versicherungsjournal" eingetragen werden.
In dieses „Versicherungsjournal" sind die einzelnen Sendungen
stets sofort unter fortlaufender Numerierung und in chronologischer
Reihenfolge einzutragen und jeden Samstag von der Bibliothek der
Gesellschaft mittelst „Journal -Auszug" anzumelden; Sendungen von
5000 M. und darüber per Dampfschiff, sowie Sendungen über 10 000 M.
müssen stets sofort angemeldet werden.
Das „Versicherungs-Journal" hat ebenso wie der „Journal- Auszug"
die folgenden Rubriken zu enthalten:
1. die laufenden Nummern,
2. Datum der Eintragung,
3. Art des Transportmittels, ob Schiff, Eisenbahn, Post oder Fuhre,
4. Name des event. Kapitäns, Schiffers oder Frachtführers,
5. die versicherte Reise „von Bibliothek zu Bibliothek",
6. den Versicherungsgegenstand, und zwar unter Angabe der
Kolli bzw. Pakete sowie der Wertsendungen selbst nach ihrer
bibliographischen Natur und Versicherungssumme,
7. den Prämiensatz,
8. den Prämienbetrag,
9. Bemerkungen der Versicherungs-Gesellschaft,
10. Unterschrift der Bibliotheksdirektion.
Die Führung dieses Journals ist also die einzige technische Mehr-
belastung der Arbeit der Bibliotheksverwaltungen und durchaus keine
sehr umständliche Sache. Der Weg, für jede einzelne anfallende
Wertsendung eine besondere Versicherung abzuschliefsen, wäre viel
umständlicher und relativ kostspieliger.
Für unsre Bibliothekszwecke würde ein Maximum, d. h. die höchste
Summe, welche die Versicherungs-Gesellschaft auf Grund der General-
Police auf ein- und dasselbe Risiko übernimmt, von 10 000 M. zur
Versicherung der Wertsendungen der Bibliotheken 389
See per Dampfscliift', zu Lande per Eisenbahn bzw. Lagerraum, sowie
per Fnhrgeschirr genügen.
Die Prämien werden monatlich nach den vereinbarten Sätzen ver-
rechnet und baar bezahlt. Die versendende Bibliothek zieht natürlich
die Kosten für die Versicherungsprämie in jedem einzelnen Falle für
den Hin- und Rücktransport ihrer eigenen Bücher und Handschriften
von der entleihenden Bibliothek mit den jeweiligen übrigen Kosteu ein.
Nach dem von der Transportversicherungs- Gesellschaft „Allianz"
gestellten, für alle deutschen Bibliotheken einheitlichen Prämientarif
weisen die Prämien im einzelnen folgende Sätze auf:
,,L von und nach Plätzen Deutschlands, Deutsch -Oester-
reichs, Belgiens, Hollands und der Schweiz .... 1/2 ^/o 0
2. von und nach Plätzen Frankreichs, Italiens, Ungarns
und von und nach Kopenhagen 3/4 o/^^ ^
3. von und nach Plätzen Norwegens, Schwedens, Däne-
marks (exkl. Kopenhagen) und von und nach St. Peters-
burg 1 «/oo
4. von und nach Plätzen Englands 1^/2 "/oo
5. von und nach allen anderen, vorstehend nicht genannten
Plätzen zu den billigsten Tagesprämien, die von Fall
zu Fall festgesetzt werden.
6. Per Sendung kommt eine Minimal-Prämie von 50 Pfg.
zur Berechnung."
Nach diesen Prämiensätzen gelten die Transporte der Bibliotheken
in „durchstehendem" Risiko versichert, und zwar beginnt die Ver-
sicherung jeweils in dem Momente, in welchem die Bücher das Biblio-
theksgebäude verlassen und endigt in dem Momente, in welchem sie
am Bestimmungsorte in dem Bibliotheksgebäude eingetroffen bzw. von
der Bibliotheksverwaltung definitiv übernommen worden sind. Der
ganze Weg „von und zu Bibliothek" ist hiermit versichert. Nach den
Bestimmungen der Transportversicherungs-Gesellschaft „Allianz" wären
die nachfolgenden Versandbestimmungen einzuhalten :
„Zulässig sind Sendungen:
1. unter , Kreuzband' oder als , Drucksache' bis zum Betrage von
500 M., aber nur unter , Einschreiben',
2. als , Postpakete', und zwar
a) bis zum Betrage von 2000 M. unter , Einschreiben',
b) über den Betrag von 2000 M. mit einer Deklaration von
10 Oq des Wertes, mindestens aber 600 M.,
3. als ,Eil- oder Frachtgut': bei solchen Transporten müssen die
Gegenstände im Frachtbrief ausdrücklich als Wertobjekte be-
zeichnet und mit 10 'Vo ihres wirklichen Wertes, höchstens aber
mit 5000 M. deklariert werden. Die gleiche Deklaration ist bei
überseeischen Transporten in den Konnossements vorzunehmen."
Damit, dafs die Versicherungs-Gesellschaft nur verlangt, dafs ein
Bruchteil des versicherten Wertes bei der Post, Eisenbahn oder Schiff
deklariert wird, ersparen die Bibliotheken zugleich oft bedeutend an
Kosten.
390 Zwölfte Bibllothekarvcrsaunulung
Zum Schlüsse möchte ich noch betonen, dafs die Gem;ildcfi;alcricn
und Kunstvcrcinc schon länger diesen gezeigten Weg der Transport-
versicherung beschritten und unter analogen Bedingungen ihre Wert-
sendungen „von Nagel zu Nagel'' versichert haben.
Der Vorsitzende hebt in seinem Dank an den Referenten die
Wichtigkeit des Gegenstandes hervor und macht darauf aufmerksam, dafs
durcli den vorgeschlagenen Vertrag auch dasjenige Stadium der Ver-
sendung gedeckt werde, in dem sich der Versendungsgegenstand auf
dem Wege zwischen Bibliothek und Post oder Eisenbahn befindet.
IJesonders der Wagen des Spediteurs bildet eine Quelle der Gefahr.
Schwenke-Berlin glaubt die Bestimmung des Vertrags, dafs alle
Sendungen der Bibliothek zu versichern sind, dahin verstehen zu
dürfen, dafs nur alle Sendungen von höherem Wert, niclit die gewöhn-
lichen Büchcrseudungen im auswärtigen Leiverkehr, gemeint sind, was
der Referent bestätigt. Er gibt ferner anheim zu versuchen, ob nicht
ein besonderer billigerer Prämiensatz für den Fall sich erreichen läfst,
dafs die Bibliothek den vollen Wert bei der Post deklariert. Die Biblio-
theken, die die Portoablösung geniefsen, können das ohne Mehrkosten,
und das Risiko der Versicherungsgesellschaft ist in diesem Falle ein
ganz verschwindendes. Die im übrigen praktische Einrichtung, dafs
auch die Rücksendung gleich von der verleihenden Bibliothek mit-
versichert wird, steht eigentlich im Widerspruch mit der Ordnung für
den internationalen Leihverkehr, mit der sich der gröfste Teil der
deutschen Regierungen einverstanden erklärt hat. In dieser Ordnung
ist die Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Rücksendung ganz der
entleihenden Bibliothek auferlegt.
Münzel- Hamburg berichtet von den Erfahrungen der Hamburger
Bibliothek beim Abschlufs von Einzelversicherungen, die speziell bei
Entleihungen aus Wolfenbüttel nötig gewesen sind. Dieser Abschlufs,
der noch dazu nicht direkt von der Bibliothek, sondern von der vor-
gesetzten Behörde zu bewirken war, hatte erhebliche Verzögerungen
zur Folge und die Kosten stellten sich recht hoch. Redner empfiehlt
deshalb die vorgeschlagene Generalversicherung, und zwar für Hin-
und Rückweg, lebhaft als eine glückliche Lösung, die es der ver-
leihenden Bibliothek ermöglicht, ihr Eigentum für die ganze Dauer der
Versendung zu sichern, ohne dem Entleiher zu hohe Kosten aufzulegen.
2. Bericht der Lederkommission. i)
a) Bericht über Einbandleder.
Referent: Kustos Prof. Dr. Jean Loubier- Berlin.
Meine Herren, ich mufs annehmen, dafs der Inhalt der Referate
über Leder und andere Einbandmaterialien, die ich und Herr Direktor
1) Um die von der Versammlung genehmigten Beschlüsse der Leder-
kommissioD der Oeffeutlichkeit mügüchst bald zugänglich zu machen, sind
Bericht der Lederkommission 391
Paalzow auf der vorjährigen Tagung in Nürnberg erstatteten, Ihnen
bekannt ist. Die Referate fanden viel Interesse in den beteiligten
Fachkreisen, sie wurden in verschiedenen Fachzeitschriften der Buch-
binderei und der Lederindustrie, auch in der Zeitschrift des Inter-
nationalen Vereins der Lederchemiker „Collegium" vollständig abge-
druckt und in anderen Zeitschriften ausgezogen und besprochen.
Die in Nürnberg gewählte Kommission trat im Dezember vorigen
Jahres zu einer vorbereitenden Sitzung zusammen. Hier wurde be-
schlossen, die Kommissionsberatungen in zwei getrennten Sektionen
abzuhalten, zuerst über das Leder und dann über die anderen Ein-
bandmaterialien und die Technik der Buchbinderei zu beraten.
Dann hat die Kommission vor allem von dem Rechte, sich Fach-
leute und Sachverständige zu kooptieren, Gebrauch gemacht und hat
beraten, wen man in diese Kommission hineinwählen soll. Bald nach
dieser Sitzung trat der Kollege Dr. Glauning aus persönlichen Gründen
aus der Kommission aus. Die erste Sektion der Kommission hat ihre
Sitzungen am 14. und 15. Februar dieses Jahres im Abgeordnetenhause
in Berlin abgehalten und zwei volle Tage sehr angestrengt und ein-
gehend beraten. 1)
Die Verhandlungen begannen mit einer Generaldiskussion. Da
zeigte es sich denn, dafs unter den deutschen I<ederfabrikanten eine
gewisse Aufregung vorhanden war, die unser Referat vom vorigen
Jahre hervorgerufen hatte. Man hatte nämlich in den Fachzeitschriften
weitergehende Schlüsse gezogen und gesagt, aus unsern Ausführungen
sei zu ersehen, dafs die deutsche Lederindustrie nicht in der Lage sei,
gutes Einbandleder zu fabrizieren; man müsse also nach England gehen,
um gutes Leder zu erhalten. Es waren verschiedene Anfragen an die
Lederfabrikanten gerichtet v/orden, zum Teil von Verlagsfirmen, zum
Teil von Grofsbuchbindereien, ob sie denn nicht in der Lage seien,
ebenfalls einwandfreie Einbandleder herzustellen. Man hatte in einer
Zeitschrift sogar englische Firmen namhaft gemacht, die allein ein-
wandfreie Fabrikate liefern sollten. In der Debatte wurde uns nun
von den in der Kommission vertretenen deutschen Lederfabrikanten
ans Herz gelegt, dafs auch in Deutschland gutes Leder fabriziert würde,
natürlich daneben auch minderwertiges, dafs aber die deutsche Fabri-
kation im allgemeinen durchaus nicht hinter der englischen zurückstehe,
sondern derselben mindestens ebenbürtig sei. Wir hatten auch ganz
den Eindruck, dafs man im grofsen und ganzen der deutschen Leder-
industrie solche Vorwürfe nicht machen dürfe. Dann haben sich
sie, begleitet von einigen Erläuterungen, bereits im Juli/August-Heft des Zbl.
(S. 3.50 ff.) abgedruckt und auch im Sonderdruck (Vorschriften für Bibliotbeks-
einbände . . . Leipzig, 0. Harrassowitz) ausgegeben worden. Mit Rücksicht
darauf ist hier von einer Wiedergabe der Beschlüsse abgesehen, auch sind
die Referate stark gekürzt worden, doch waren einige Wiederholungen niclit
zu vermeiden.
1) Die Namen der Mitglieder der Kommission sind oben S. cJ53 ff. ab-
gedruckt.
392 Zwölfte BibliothekarversamuiluDg
die Fabrikanten bereitwillig in den Dienst unserer Arbeit gestellt und
sich mit anfserordentlicb lebhaftem Eifer an unsern Beratungen beteiligt.
Wir haben unsere Beschlüsse in voller Einheitlichkeit fassen können,
was uns natürlich sehr wertvoll war, denn wir wufsten ja, dafs wir
mit den Lederfabrikanten zusammengehen müfsten, wenn wir etwas
erreichen wollten. Die Fabrikanten zeigten sich auch unseren
Wünschen geneigt, vor allen Dingen waren sie bereit, uns Garantien
zu bieten.
Ferner wurde in den Vordergrund der Verhandlungen gestellt, dafs
sich die Beratungen und die daraus resultierenden Beschlüsse nur auf
solche Lederarten beziehen könnten, die für Einbände der öftentlichen
Bibliotheken gebraucht würden, d. h. also für Einbände, die besonders
dauerhaft sein und lange Jahre halten sollen. Man kann natürlich
nicht dieselben Anforderungen stellen für billige Verlegerbände, bei
denen der niedrige Preis die Hauptsache ist, und auch nicht durchweg
für Privateinbände. Leder, das für diese letzteren Zwecke ausreichend
ist, darf man nicht einfach verwerfen; derartiges geringeres Leder wird
auch in Zukunft gemacht werden müssen. Wir legen also Wert darauf,
hier den Wünschen der Fabrikanten entsprechend nochmals zu betonen,
dafs die Beschlüsse, die wir heute hoffentlich fassen, sich nur auf Leder
für dauerhafte Einbände der Bibliotheken beziehen.
M. H.! Die Beschlüsse der Lederkommission sind Ihnen in Ver-
vielfältigung zugänglich gemacht worden. Sie sehen, dafs wir unter
Ziffer 1 alle Arten von Leder zugelassen haben, auch das mit Unrecht
diskreditierte Schafleder, allerdings unter der Voraussetzung, dafs alle
diese Lederarten unter einer sachgemäfsen Behandlung hergestellt
sind. Dann ist sehr wichtig Ziffer 3; danach soll die Anwendung
von Mineralsäuren von Anfang bis zu Ende der Fabrikation verboten
sein. Sehr wesentlich ist ferner, dafs man unter Ziffer 4 bestimmte
Gerbstoffe vorgeschrieben hat. Die schnellgerbenden Stoffe sind bei
den heute angewandten Methoden der Gerbung zu verwerfen. Wesent-
lich ist auch, dafs das Leder nach Ziffer 6 nicht dünner hergestellt
werden darf, als es für Einbände erforderlich ist. Wenn es gespalten
wird, so dafs es so dünn wird wie das dünnste Papier, so ist selbst-
verständlich, dafs es dann für dauerhafte Bibliothekseinbände nicht
verwendet werden kann.
Das Bleichen ist in Ziffer 9 allgemein verboten, weil noch keine
unschädlichen Bleichmittel bekannt sind. Man bleicht das Leder, um
es recht schön leuchtend und gleichmäfsig wirkend zu bekommen.
Darauf mufs man also verzichten.
Bestimmte Farbstoffe vorzuschreiben ist bei dem heutigen Stande
der Farbenindustrie gänzlich ausgeschlossen (Ziffer 11). Die Anwendung
von Schwefelsäure ist auch hier ausdrücklich verboten worden (Ziffer 12).
Uebertriebene Anforderungen an eine gleichmäfsige Färbung und eine
grofse Leuchtkraft der Farben müssen zurückgehalten werden (Zitier 13).
Zu Ziffer 15 „Benennung": Es waren bisher von den Fabrikanten
selbst vielfach Phantasienamen gewählt worden, die aber nur Ver-
Bericht der Lederkommission 393
wirrung hervorgerufen haben und die aucli von der Industrie und
dem Handel nur deshalb gewählt werden, um eben Verwirrungen und
Verschleierungen zu schaffen. Es war uns sehr interessant, dal's von
den Fabrikanten hervorgehoben wurde, dafs diese Phantasienamen
zurücktreten sollen, und dafs vor allen Dingen auf jedes Fell auf-
gestempelt werden soll, von welcher Tiergattung das Leder stammt.
Es soll auch bei allen Rechnungen vermerkt werden, ob wir es mit
Ziegenleder, Schweinsleder, Schafleder usw. zu tun haben. Das ist eine
sehr wichtige Neuerung und es ist besonders bemerkenswert, dafs die
Fabrikanten hierauf selbst grofsen Wert gelegt haben.
Nun Ziffer 16 „Garantie". Von dem Lieferanten, d. h. von dem
Fabrikanten oder dem Händler, soll unter Nennung seines Namens die
Garantie übernommen werden, dafs das Fabrikat einwandfrei ist. Die
Lederchemie ist leider noch nicht in der Lage, das Fabrikat auf alle
möglichen Anforderungen hin wissenschaftlich und zuverlässig nach-
zuprüfen, sodafs wir also in manchen Beziehungen angewiesen sind
auf die Gewissenhaftigkeit des Lieferanten. Wenn der Fabrikant oder.
der Händler seine Ware mit seinem Namen bezeichnet, dann glauben
wir, dafs wir weiter kommen. Es war noch nicht möglich, etwa vor-
zuschreiben, dafs ausschliefslich der Fabrikant seinen Namen auf das
Leder stempeln soll. Die Verhältnisse liegen hier eben so, dafs der
Fabrikant nicht den Zwischenhandel ausschliefsen kann für den
kleineren Bedarf. Es mufs also unter Umständen auch der Name des
Händlers im Detailverkauf genügen. Die Garantie wird übernommen
durch Aufdrückung eines Stempels, der den Wortlaut hat: „Hergestellt
gemäfs den Vorschriften des Vereins Deutscher Bibliothekare vom
8. Juni 1911."
Ich mufs noch etwas nachtragen und zwar zu Ziffer 4. Wenn
gewisse Gerbstoffe ausgeschlossen sind, die dort namhaft gemacht
worden sind, so ergibt sich von selbst, dafs damit auch gewisse Leder-
arten, wie russisches Juchtenleder, das mit Weidenlohe gegerbt wird,
und die mit Kassiarinde gegerbten ostindischen Leder, ausgeschlossen
sind. Das ist die naturgemäfse und logische Folgerung aus jener
Bestimmung. Nicht die ostindischen Felle als solche sind auszuschliefsen,
weil sie an sich ein sehr brauchbares Material bilden, aber aus-
zuschliefsen sind die mit Kassia gegerbten Felle, denn Kassia ist ein
Stoff, der das Leder verdirbt. Es gibt nun aber kein ostindisches
Leder, das niclit mit Kassia gegerbt wäre; bisher ist es wegen des
tropischen Klimas nicht möglich gewesen, in Ostindien die sonst ge-
bräuchlichen Gerbstoffe zu verwenden. In den Beratungen der
Kommission wurde es indessen nicht beliebt, aus der Vorschrift über
die zugelassenen Gerbstoffe die Schlufsfolgerung betreffs des russischen
Juchtenleders und des ostindischen Schaf- und Ziegenleders ausdrück-
lich zu ziehen. Wir hatten den Wunsch, dies bei der Redaktion der
Beschlüsse nachzuholen. Aber es ist dagegen von mehreren Kommissions-
mitgliedern Widerspruch erhoben worden, weil einige Fabrikanten nicht
wünschen, dafs man so deutlich wird. Sie meinen, das könne zu der
394 Zwölfte BibliothekarversammluHg
weiteren Folge führen, dafs die ostindischen Leder, die doch für uns
ganz unentbehrlich seien, auch für andere Zwecke ausgeschlossen
würden. Aulserdem machten sie auch geltend, dafs es Ja denkbar
sei, dafs ein Fabrikant einmal ein ostindisches Leder in den Handel
bringe, das iiiclit mit Kassia gegerbt sei. Unter diesen Umständen
blieb uns nichts übrig, als bei dem Wortlaut des von der Kommission
gefafsten Beschlusses stehen zu bleiben. Dagegen hat nun wieder ein
anderes Mitglied, Herr F'abrikbesitzer Epstein in Frankfurt am Main,
lebhaften Einspruch erhoben und verlangt, dafs der Zusatz bezüglich
des russischen Juchtenleders und des ostindischen Leders aufrecht-
erhalten werde. Er meinte, dafs die Kommission sonst ihre Pflicht
nicht in vollem Mafse erfülle. Er hat auch ausdrücklich darum gebeten,
dafs von seinem Widerspruch dem Deutschen Bibliothekartage Kenntnis
gegeben würde, was ich hiermit als geschehen erachte.
Zn dem Abschnitt über die Prüfung des fertigen Leders habe ich
folgendes zu bemerken. In Bezug auf die chemischen und physikalischen
Eigenschaften, die von Einbandleder zu verlangen sind, fehlt es noch
an Normen. Zur Prüfung der Fragen a bis k ist eine Unterkommission
gebildet worden, die darüber lioßentlicli noch zu weiteren Resultaten
kommen wird, wenn auch vielleicht erst nach einigen Jahren. Für
die Arbeiten dieser Unterkommission und namentlich für die Arbeiten
des dabei beteiligten Lederchemikers werden voraussichtlich Geldmittel
gebraucht werden, und wir haben uns zu überlegen, wie solche Geld-
mittel zu beschaffen sind. Hoffentlich werden wir Mittel und Wege
finden, die nötige Unterstützung vom Staate und der dabei interessierten
Industrie zu bekommen.
M. IL! Die Beratungen, die wir gepflogen haben, waren aufser-
ordentlich interessant und haben zur gegenseitigen Aufklärung viel
beigetragen. Es stellte sich immer mehr heraus, dafs der Konsument,
der Buchbinder, von der Herstellung des Leders und von seinen ver-
schiedenen Arten im grofsen und ganzen sehr wenig wufste. Es stellte
sich ferner heraus, dafs auch der Fabrikant wenig davon wufste, wie
sich dieses oder jenes Leder im Gebrauche bewährt hat, und da waren
wir Bibliothekare diejenigen, die Aufschlufs geben konnten. So ging
es hin und her und es wurde allseitig betont, dafs die Aufschlüsse
für alle, die an den Beratungen teilnahmen, sehr lehrreich waren.
Nach Schlufs der Sitzungen dieser ersten Sektion der Kommission
wurde ein kleiner orientierender Zeitungsartikel verfafst, den die dafür
gewählte Prefskommission zusammengestellt hatte. Wir hatten in der
Kommission gewünscht, dafs die Beschlüsse der ersten Sektion voll-
ständig erst veröffentlicht werden sollten, wenn sie von der Versamm-
lung der Deutschen Bibliothekare sanktioniert worden seien. In der
Fachpresse war aber schon dieses oder jenes durchgesickert über unsere
Verhandlungen, und so erschien es uns wünschenswert, schon vorher
die Beschlüsse zu veröffentlichen. Wir haben daher beim Vorstand
des Vereins Deutscher Bibliothekare um die Genehmigung dazu nach-
gesucht, die uns auch gegeben wurde, sodafs also die Beschlüsse in
der Form, wie sie gefafst wurden, schon veröffentlicht worden sind.
Bericlit der Lederkommissioii 395
Nun ist auch in den letzten Tagen eine Broschüre von Herrn Ihm,
dem Mainzer Lederfabrilvanten, der Mitglied der Kommission war,
erschienen. Herrn Ihm, der mit grofser Sachkenntnis und mit Icb-
liaftestem Interesse an unseren Verliandlungen teilgenommen hat, war
sehr daran gelegen, Aufklärung zu scliaffen. Er hat seine Ausführungen
zuerst in zwei Fachzeitschriften erscheinen und dann als Broschüre
drucken lassen. Er hatte dann auch den Wunsch, von dem Inhalt
seiner Ausführungen dem Verein Deutscher Bibliothekare Kenntnis zu
geben. Er hat an eine grofse Zahl deutscher Bibliothekare, deren
Adressen wir ihm mitgeteilt hatten, diese Broschüre versandt; die an-
wesenden Herren Kollegen werden sie zum gröfsten Teil erhalten
haben. Es sind sehr gute Aufklärungen, die darin gegeben werden,
über alle möglichen Arten der Herstellung, die gebräuchlich sind, ihre
Benennung usw. Ich möchte nur sagen, dafs die Broschüre wohl etwas
zu optimistisch gehalten ist.
Ich habe weiter zu erwähnen, dafs mehrere Lederfirmen, nuch ehe
die Beschlüsse der Kommission zu Beschlüssen des Vereins Deutscher
Bibliothekare erhoben worden sind, mit Einbandleder hervorgetreten
sind, das den Anforderungen der Kommission entsprechen soll. Zuerst
die Firma J. H. Epstein in Frankfurt am Main, die ein Sortiment von
Kapziegenleder und deutschem Ziegenleder herausgab und dafür die
gesetzlich geschützte Bezeichnung „Durocor" wählte. In dem beigefügten
Prospekt bezieht sich die Firma bereits auf die Verhandlungen, die
wir in der Kommission gehabt haben. Ferner hat die Firma K. Ihm
in Mainz ein Sortiment von deutschem Ziegenleder und Schafleder
herausgegeben, „ohne schädigende Zutaten hergestellt", wie es heifst.
Es ist ein wunderschönes, weiches Fabrikat.
In Nürnberg wurde schon betont, dafs bei der Auswahl der Ein-
bandleder der Preis der verschiedenen Sorten eine grofse Rolle spiele.
Jetzt hat die Lederhandlung von Wilhelm Bolle in Berlin auf Wunsch
des Herrn Prof. Paalzow iu dankenswerter Weise eine Preisliste zu-
sammengestellt, die freilich nicht verbindlich ist für die Zukunft und
auch nicht verbindlich sein kann für andere Händler. Sie gibt aber
doch einen ungefähren Ueberblick darüber, wie die Preise der ver-
schiedenen Lederarten sich zu einander verhalten. Die Preise sind
Durchschnittspreise und angegeben für den englischen Quadratfufs.
Ich möchte sie zu Ihrer allgemeinen Orientierung kurz verlesen:
Schafleder 0,45 M.
gespaltenes Schafleder 0,30 „
ostindisches Schaf leder (sog. Bockleder) . . . 0,65 „
ostindisches Ziegenleder (sog. Bocksaffian) . . . 0,85 „
deutsche Ziege (sumachgar) 1,70 „
Kap-Ziege (afrikanisch) 2,10 „
Kalbleder 1,30 „
Rindleder 1,05 „
Rindleder, gespalten 0,65 „
Schweinsleder 1,20 „
Seehundsleder 2,40 „
306 Zwölfte Bibliothokarversammlung
Seehundsleder haben wir ausgeschlossen, weil die Erfahrungen
nicht genügen, um es bei dem enorm hohen Preise zu empfehlen.
Das ist es, was ich über die Lederkommission im engeren Sinne
mitzuteilen habe.
b) Bericht über Pergament, gewebte Einbandstoffe
und Papier.
Referent: Abt.- Dir. Prof. Dr. Hans Paalzow -Berlin.
M. H.! Mir ist die Aufgabe zugefallen, Ihnen über die Beschlüsse
zu berichten, die von der Kommission über Pergament, Kaliko und
Bachbinderleinen, Bezug- und Vorsatzpapier gefafst worden sind. Die
Verhandlungen darüber haben erst kürzlich, am 29. und 30. Mai, in
einem Saale des Preufsischen Abgeordnetenhauses stattgefunden.
Von Pergament war in unsern Nürnberger Referaten noch nicht
die Rede. Wir haben uns mit diesem Stoffe erst näher beschäftigt,
als die erste Sektion unserer Kommission bei der Verhandlung über
das Leder den Beschlufs fafste: „Es scheint wichtig, die Dauerhaftig-
keit von heutigem Pergament näher zu untersuchen." Als wir uns
dann näher zu orientieren suchten, wurde uns zunächst von einem
Händler gesagt, er führe nur ausländisches Pergament und es sei ihm
nicht bekannt, dafs in Deutschland anderes Pergament hergestellt
würde als zu Trommeln. Später haben wir dann aber doch mehrere
deutsche Orte entdeckt, in denen noch heute Pergament für Buch-
einbände und Urkunden gemacht wird. In Augsburg besteht die Fabrik
von Karl Wildbrett, die als Rest einer gröfseren uralten Industrie
übrig geblieben ist. Es bestand dort früher eine ganze Innung von
Pergamentern, deren Siegel Herr Widbrett jetzt in seinem Besitz hat.
Noch jetzt werden in diesem Betriebe Rahmen zum Einspannen der
Häute benutzt, die nach den Inschriften aus dem 15. Jahrhundert her-
rühren. Aber auch in Berlin wird noch Pergament hergestellt. Die
Firma K. Heilbrunn Söhne, die jetzt in erster Linie selbstspielende
Klaviere fabriziert, hat nebenher noch eine kleine Werkstätte, in der
Pergament gemacht wird. Sie setzt diesen kleinen Betrieb, der als
Rest eines früheren gröfseren anzusehen ist, eigentlich nur aus Lieb-
haberei fort, und wenn der alte Arbeiter, der allein in ihm beschäftigt
ist, einmal ausscheidet, so wird der Betrieb wahrscheinlich ganz ein-
gehen.
Sie sehen hieraus schon, dafs die deutsche Pergamentindustrie gegen
früher zurückgegangen ist. Das meiste Pergament, das in Deutschland
für Bucheinbände verarbeitet wird, stammt aus England oder Frank-
reich. Namentlich die englische Industrie hat die deutsche auf diesejn
Gebiete überflügelt. Die Ursache ist wohl in erster Linie in dem
gröfseren Bedarf zu erblicken, der infolge der stärkeren Bücher-
liebhaberei in England vorhanden ist. Wenn unsere Fabrikanten als
Grund angeben, dafs den Engländern das Rohmaterial in viel reicherer
Fülle zu Gebote steht, so dafs sie das für die Pergamenterzeugung
I
Bericht der Lederkommission 397
geeignete daraus auswählen können, so gilt dies doch nur von Schaf-
häuten. Und während unseren deutschen Fabrikanten blutfrische Kalb-
häute zur Verfügung stehen, importieren die Engländer ihre Kalbhäute
zum grofsen Teil aus Dänemark. Das Schafpergament wird fast durch-
weg aus gespaltenen Häuten hergestellt, wir haben jedoch Pergament
aus gespaltenen Häuten unbedingt ausgeschlossen.
Ich habe zu Ihrer Information eine Anzahl Pergamenthäute hier
ausgestellt, Augsburger, Berliner und englisches Fabrikat, das durch-
weg einen sehr günstigen Eindruck macht. Das englische wird von
Herrn Waldemar Huch hier in Hamburg eingeführt; es ist von der
Firma H. Band & Co. in Brentford hergestellt, der gröfsten englischen
Fabrik auf diesem Gebiete, die auch für William Morris lieferte und
Cobden Sanderson zu ihren Abnehmern zählt. Ich glaube, dafs unsere
Bibliotheken Pergament in etwas gröfserem Umfange als bisher zu
Einbänden verwenden sollten, namentlich bei älteren Büchern. Freilich
wird es unter unseren Einbandstoffen wohl immer nur eine bescheidene
Rolle spielen.
Wir hatten die beiden vorhin erwähnten deutschen Pergament-
fabrikanten in die Kommission kooptiert. Auch für die gewebten Ein-
bandstoffe und das Papier haben wir uns in der Kommission der
eifrigen Mitarbeit verschiedener Praktiker und Theoretiker zu erfreuen
gehabt. Für die Webstoffe hatten wir aufser einem Händler zwei Fabri-
kanten , einen norddeutschen und einen süddeutschen , hinzugewählt,
ferner Herrn Dr. Hömberg, Abteilungsvorsteher in der städtischen höheren
Webeschule in Berlin. Vor allem müssen wir aber dankbar hervorheben,
mit welchem stets bereiten Entgegenkommen das Königliche Material-
prüfungsamt in Grofs-Lichterfelde bei Berlin unsere Bestrebungen unter-
stützt hat. Als Sachverständiger für Papier hat der Abteilungs-
vorsteher Herr Prof. Herzberg, für Webstoffe das ständige Mitglied
Herr Prof. Körner an unseren Beratungen teilgenommen.
In bezug auf Kaliko ist die englische Industrie immer noch vor-
bildlich und mafsgebend. Bekanntlich ist das Bücherleinen eine eng-
lische Erfindung; es kam gegen Ende der zwanziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts auf. Die älteste deutsche Fabrilc wurde erst 1850 ge-
gründet. Die deutsche Kalikoindustrie ist zwar in technischer Be-
ziehung der englischen ebenbürtig, ist aber über die Leistungen der
englischen nicht hinausgekommen. Gegenwärtig gibt es in Deutsch-
land sieben Kalikofabriken, die zu einer Preiskonvention vereinigt
sind. Doch sind nur für die geringen Qualitäten die Preise festgelegt;
die besseren Sorten können beliebig verkauft werden. Nur eine deutsche
Fabrik verarbeitet zum Teil eigene Gewebe; die anderen beziehen das
Gewebe fertig aus einer Weberei.
Bei den Beratungen über die Webstoffe stellte sich heraus, dafs
wir schon im vorigen Jahre im allgemeinen zutreffend unterrichtet
waren. Zu den gefafsten Beschlüssen habe ich nur ein paar Be-
merkungen zu machen.
Die deutsche Produktion an Kaliko wird beherrscht durch die
XXVIII. 9. 10. 28
398 Zwölfte Bibliothekarversauinilmij,'
Nachfra5!:e der Urofsbuchbindereien. Es wird ganz überwiegend nur
billige Ware angefertigt, diese aber in einer nbergrofsen Zalil von
Farben und Pressungen. Wir liabcn es für zweckmäfsig gehalten, auf
Pressungen ganz zu verzichten und uns mit einer kleinen Skala von
fünf Farben zu begnügen. Ferner haben wir drei gute Normalqualitäten
festgelegt, einen Baumwollenstofl' und zwei Leinenstofte. Diese Stoife
sollen in Kette und Schlufs dieselbe Garnnummer haben, also (luadratisch
gewebt sein, damit man sie ebensowohl längs wie quer zerschneiden
kann; dies ist für den sparsamen Verbrauch von Wichtigkeit. Deshalb
haben wir auch von halbleinenen Stoßen abgesehen.
Bei den Verhandlungen über Kaliko hat uns ein kürzlich er-
schienenes Buch von zwei englischen Kollegen, den Herren Henry
T. Coutts und Geo. A. Stephen in London, „Manual of library book-
binding" vortreffliche Dienste geleistet. Es enthält zahlreiclie Material-
proben und gibt guten Aufschlufs über die einschlägigen Verhältnisse
in England und Amerika. Wir erhielten durch dieses Buch auch
Kenntnis von den interessanten Bemühungen der Amerikaner, zu halt-
baren und einwandfreien p]inbandstoffen zu gelangen. Die Druck-
sachen des Kongresses in Washington wurden früher in Ganz-Schaf-
leder gebunden, das sich aber durchaus nicht bewährt hat. Schon im
Jahre 1907 wurden zahlreiche amerikanische Bibliothekare gefragt,
welchen Einbandstoff sie für diesen Zweck empfehlen würden. Von
163 Antworten sprachen- sich 11 für das bisherige Schaf leder aus,
18 für Halbjuchten, alle übrigen aber für verschiedene Arten von
Webstoffen. Das Bureau of Standards in Washington, das ungefähr
unserm Normalaichungsamt und unserm Materialprüfungsamt entspricht,
stellte mit 22 Proben von Webstoffen chemische und physikalische
Untersuchungen an, und aus den drei Proben, die sich hierbei am
besten bewährt hatten, wurde schliefslich eine ausgewählt: ein baum-
wollener Buckram, der später unter dem Namen legal buckram in
den Handel gebracht ist, und der jetzt durchweg für die Originalbände
der amerikanischen Parlamentspapiere als Material dient.
Von den Veröffentlichungen über diese Arbeiten des Bureau of
Standards haben wir noch keine Kenntnis nehmen können. Teils aus
diesem Grunde, teils weil noch weitere langwierige Untersuchungen
gemacht werden müssen, waren wir genötigt, in unseren Verhandlungen
eine Reihe von Fragen, die sich auf die Prüfung des fertigen Produkts
beziehen, offen zu lassen. Hierfür ist eine Unterkommission eingesetzt
worden, in ähnlicher Weise wie es für das Leder geschehen ist. Hoffent-
lich gelingt es auf diese Weise, zu festen Normen zu gelangen.
Die Verhandlungen über Bezug- und Vorsatzpapier führten zu
dem Ergebnis, dafs eine Reihe von Forderungen aufgestellt wurde, die ich
fast alle schon im vorigen Jahre in Nürnberg ausgesprochen hatte.
Leider war in der Kommission kein eigentlicher Buntpapierfabrikant
vertreten, da mehrere Herren, die wir zur Teilnahme aufgefordert
hatten, am Erscheinen verhindert waren. Die Beschlüsse, die über
Papier gefafst worden sind, scheinen mir keiner Erläuterung zu be-
dürfen.
Beriebt der Lederkommission 399
c) Technik der Bnchbiuderei.
Referent: Loubier.
Ich kann mich ganz kurz fassen. Die Verwendung aller der Stoffe,
die wir in den vorher besprochenen Normen vorgeschlagen haben, mufs
beeinträclitigt werden, wenn die Bnchbindereitechnik nicht ganz ein-
wandsfrei ist. Alle Buchbindermaterialien, wie Leim, Pappe, Papier,
Heftzwirn, Bundschnüre usw. werden heutzutage in den Fabriken ver-
fälscht und schlechter hergestellt. Deshalb war es dringend notwendig,
auch dafür gewisse Normen aufzustellen, die die Buchbinder, die der
Kommission mit angehört haben, in gemeinschaftlicher Arbeit mit uns
festgestellt haben. Wir haben nur die Bestimmungen aufgenommen,
die dringend notwendig erschienen, und nur solche, die auch wirklich
durchführbar sind. Die Buchbinder, mit denen wir zusammenarbeiteten,
waren bei der Beschlufsfassung, die hier vorliegt, vollkommen einer
Meinung.
Wir bitten Sie nun, m. H., den Beschlüssen unserer Kommission
die Genehmigung zu erteilen und sie damit zu Beschlüssen des Vereins
deutscher Bibliothekare zu erheben.
Was soll dann weiter geschehen?
Zuerst sollen die Beschlüsse im Zentralblatt für Bibliothekswesen
im Zusammenhang veröffentlicht, auf Wunsch unseres Vorsitzenden auch
noch mit kurzen Erläuterungen versehen werden, so dafs man ersehen
kann, aus welchem Grunde dieser oder jener Passus aufgenommen
worden ist. Davon wird es notwendig sein Sonderdrucke herstellen
zu lassen, die den Bibliotheken und den Buchbindern und anderer-
seits den Fabrikanten zugänglich zu machen sind.') Ferner ist es not-
wendig, dafs die Buchbinder, die von den Bibliotheken beschäftigt
werden, wissen, welche Firmen sich bereit erklärt haben, nach den
Vorschriften des Vereins Deutscher Bibliothekare Materialien zu liefern.
Wir haben die Absicht, die Namen dieser Firmen im Zentralblatt zu
veröffentlichen und damit allen Mitgliedern unseres Vereins davon
Kenntnis zu geben. Natürlich wären alle unsere Arbeiten umsonst
gewesen, wenn die Bibliotheken nicht danach verfahren. Ich möchte
daher gleich an dieser Stelle allen Bibliothekaren dringend ans Herz
legen, den Vorschriften entsprechend zu handeln. Eine bindende Ver-
pflichtuug aufzuerlegen, ist natürlich nicht möglich, es kann nur der
Wunsch ausgesprochen werden, falls sie keinen eigenen Betrieb haben,
die Buchbinder anzuweisen , nach diesen Vorschriften zu verfahren.
Unter Umständen mufs auch das Einliefern der Stempel von den
Materialien verlangt werden, damit Sie eine Kontrolle haben, dafs
wirklich einwandfreie, garantierte Materialien verarbeitet worden sind.
Das ist der dringende Wunsch, den ich hier im Namen der Kommission
aussprechen möchte.
Ich möchte schliefslich noch erwähnen, dafs wir in Erwägung ge-
zogen haben, einen gedruckten ausführlichen „Ratgeber" für diese
1) S. oben S. 390, Anmerkung.
28*
400 Zwölfte Bibliothekarversamniliing
ganze Kiiibandfragc mit erläuternden Abbildungen und Beigabe von
Materialproben auszuarbeiten und in den Buchhandel zu geben.
Der Vorsitzende spricht im Namen der Versammlung und des
V, D. B. der Lederkommission den wärmsten Dank aus für die überaus
grofse geleistete Arbeit und bittet die beiden Referenten, diesen Dank
auch den anderen Mitgliedern der Kommission und besonders denen,
die nicht dem Verein angehören, zu übermitteln.
Gerhard -Halle schliefst sich mit dem Ausdruck der Bewunderung
für die Arbeit der Kommission diesem Dankesvotum an und beantragt,
die Kommissionsbeschlüsse ohne Debatte zu denen der Versammlung
zu machen. Dies geschieht.
Heidenhain- Bremen spricht den Wunsch aus, es möchten auch
für Zettelkarton, Formulare usw. ähnliche Normen geschaffen werden. —
Der Vorsitzende verweist dafür auf die Normalien und anderen Ver-
öffentlicliungen des preufsisclien Material -Prüfungsamtes.
3. Bericht der Kommission für amtliche Drucksachen.
Referent: Abt.-Dir. Prof. Dr. Hans Paalzow- Berlin.
M. H. ! Im letzten Jahre ist in bezug auf die Abgabe von amt-
lichen Drucksaclien an die öffentlichen Bibliotheken insofern ein er-
heblicher Fortschritt zu verzeichnen, als in Bayern neue Verordnungen
hierüber erschienen sind und zwar die Bekanntmachung des Staats-
ministeriums vom 13. Januar und die Entschliefsung des Ministers des
Innern vom 4. Februar d. J. Durch diese Verordnungen ist die An-
gelegenheit für Bayern in sehr zweckmäfsiger Weise geregelt. Es hat
ja freilich ein wenig lange gedauert, aber man kann in diesem Falle
wirklich sagen: was lange währt, wird gut.
Im Mai d. J. richtete unser Herr Vorsitzender an die Kommission
das Ersuchen, jetzt, nachdem in Preufsen, Bayern und Baden eine
Regelung getroffen sei, mit den übrigen Bundesstaaten durch die Direk-
toren der betreffenden Landesbibliotheken in Verbindung zu treten.
Die Kommission hat jedoch geglaubt, diesem Ersuchen nicht entsprechen
zu dürfen. Es hat damit folgende Bewandnis. Als im Jahre 1907
der 8. Bibliothekartag in Bamberg stattfand, wurde den von der Kom-
mission ausgearbeiteten Grundsätzen für die geschäftliche Behandlung
der amtlichen Drucksachen die Genehmigung erteilt. Zugleich wurde
der Vorstand unseres Vereins beauftragt, die Vorsteher der Landes-
bibliotheken oder sonst geeignete Persönlichkeiten darum zu ersuchen,
dafs sie jene Grundsätze den zuständigen Stellen im Reich und in den
einzelnen Bundesstaaten vorlegten und auf deren Annahme hinwirkten.
Der Kommission wurde die bescheidenere Aufgabe zugewiesen, über
die von dem Vorstand bei den Regierungen getanen Schritte und deren
Ergebnisse der nächsten Bibliothekarversammlung zu Ijerichten. Seit-
dem sind vier Jahre verflossen, ohne dafs die Kommission in die Lage
gekommen wäre, über die von dem Vorstand getanen Schritte zu be-
richten. Der Vorstand hat es nämlich für geboten gehalten, bevor
Bericht der Kommissiün für amtliche Drncksachen 401
mit anderen Bundesstaaten in Verbindung getreten würde, auf die
Regelung der Angelegenheit in Bayern liinzuarbeiten, und dort sind
Verordnungen über diesen Gegenstand erst am Anfang d. J. erschienen.
Das an uns gerichtete Ersuchen des Vorstandes, uns nunmehr an die
noch ausstehenden Bundesstaaten zu wenden, schien uns mit den Bam-
berger Beschlüssen von 1907 in Widerspruch zu stehen, und wir hielten
es deshalb für richtig, dem Bibliothekartage die weitere Entscheidung
zu überlassen. Ich darf hierbei bemerken, dafs der Bamberger Beschlufs,
den Vorstand und nicht die Kommission mit den weiteren Schritten
zu beauftragen, auf den eigenen Antrag der Kommission gefafst worden
ist. Es war dabei die Erwägung mafsgebend, dafs die Vertretung des
Vereins nach anfsen dem Vorstande obliegt und eine Kommission hierzu
weniger geeignet ist. Da dieser Grund noch fortbesteht, so bitte ich
Sie, bei dem Bamberger Beschlüsse stehen zu bleiben und mit dem
weiteren Vorgehen in dieser Sache den Vorstand zu beauftragen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird dem Wunsche der Kom-
mission entsprechend der Vorstand mit den weiteren Schritten beauftragt,
die Kommission aber ersucht, dem Vorstand auch weiter beratend und
helfend zur Seite zu stehn.
2. Sitzung. Freitag den 9. Juni, vormittags 9 Uhr.
4. § 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Bibliotheken.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Rudolf Hei fsig- Leipzig.
Das Thema, über welches ich mit Genehmigung des Vorstandes
hier zu sprechen die Ehre habe, ist kein bibliothekwissenschaft-
liches. Es betrifft vieiraehr eine juristische Frage, die für die
deutschen Bibliotheken praktisch unter Umständen recht erhebliche
Bedeutung gewinnen kann. Sie in dieser Versammlung zur Sprache
zu bringen dürfte um so weniger überflüssig sein, als sie meines
Wissens bisher überhaupt noch nicht öffentlich erörtert worden ist,
vielleicht auch in bibliothekarischen Kreisen noch nicht allenthalben
Beachtung gefunden hat. Es ist die Frage nach der Bedeutung, welche
der § 606 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, durch welchen
die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen und Ver-
schlechterungen der verliehenen Sache einer kurzfristigen Verjährung
von 6 Monaten unterworfen sind, für die Entleihungen aus den
öffentlichen Bibliotheken hat.
Um das Interesse, welches diese Frage für Bibliotheken gewinnen
kann, zu illustrieren, erlaube ich mir, einen praktischen Fall vor-
zuführen, der sich vur nicht langer Zeit in Sachsen ereignet hat, und
in welchem eine Schädigung der beteiligten Bibliotheken zwar voraus-
sichtlich niclit eintreten wird — die Angelegenheit ist noch nicht
abgeschlossen — leicht aber hätte eintreten können. Ein in Dresden
lebender Gelehrter hatte im verflossenen Jahre aus zwei Dresdner
Bibliotheken und aus der Leipziger Universitätsbibliothek eine Anzahl
l'~>2 Zwölfte Bibllothekarversammluug
gröfseriM- und wertvoller Tafelwerke zur Ik-nutzung- f;eliehen erhalten,
die man iliiu, da man ihm besonderes Vertrauen sclienkte, ^egen die
Kej^el anvertraut hatte, weil er sie, wie ulaublial't nacli2;ewiesen war,
zu bestimmten wissenseliaftlielien Studien ben()tij;"te. Die Werke wurden
zurückirecjebeu und nachträ};lieli stellte sich heraus, dai's eine Anzahl
Tafeln durch Herausschneiden entfernt wurden war. Es wurde gegen
den Entleiher Kriminaluntersuchnng eingeleitet, und bei der in deren
Verlaufe vorgenommenen Durchsucluing fand sich ein Teil der ver-
mifsten Tafeln, darunter ein Teil in zersclinittenem, verstümmelten
Zustande bei ihm vor, wälirend andere verschwunden blieben. Die
Entdeckung war zuerst bei den Dresdner Uibliotheken gemacht worden.
Die Leipziger Hibliotliek, die weniger stark l)eteiligt ist, erhielt von
der Sache erst dadurch Kenntnis, dafs der Untersuchungsrichter in
der Wohnung des Angeschuldigten auch einige Tafeln fand, die zu
einem "Werke gehören, das auf den Dresdner Bibliotheken nicht ver-
treten ist, und die vermutete Verleiherin davon benachrichtigte. Die
sofort angestellte Nachforschung ergab, dafs in der Tat genau die
voigefundenen Tafeln in dem Leipziger Exemplar des Werkes fehlten,
und dafs dieses an den Angeschuldigten verschickt und bald darauf
in scheinbar unverletztem Zustande wieder zurückgegeben worden war.
Das Herausschneiden war mit so raffiniertem Geschick ausgeführt
worden, dafs von der Herausnahme der Tafeln nichts zu bemerken
war. Weitere mit Hilfe des Ausleihejournals und der Korrespondenz
angestellte Nachforschungen ergaben, dafs auch einige andere Werke
an den Betreffenden geschickt und von ihm zurückgekommen waren,
in denen gleichfalls Defekte von Tafeln entdeckt wurden.
Die Kriminaluntersuchung schwebt zur Zeit noch. Aber für die
Bibliotheken mufste zunächst die für sie praktisch wichtigere Frage
der Erlangung des Schadensersatzes entstehen. Da zeigte sich, dafs
wenigstens für die Leipziger Bibliothek die Möglichkeit bestand,
dafs ihr Ersatzanspruch an der Bestimmung § 606 des BGB. scheiterte,
da seit der Rückgabe der einzelnen Werke an die Bibliothek mehr
als 6 Monate verflossen waren. Der § 606 lautet:
Die Ersatzansprüche des Verleihers wegen Veränderungen
oder Verschlechterungen der verliehenen Sache sowie die An-
sprüche des Entleihers auf Ersatz von Verwendungen oder auf
Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 6 Monaten.
Durch Verw-eisung auf § 558, der die gleiche Gesetzvorschrift für
die Miete enthält, ist bestimmt, dafs diese Verjährung mit dem
Zeitpunkte beginnt, in welchem der Verleiher die Sache zurück-
erhält.
Das praktische Resultat, das sich aus dieser Bestimmung für die
Leihe von Büchern ergibt, ist folgendes: Der Anspruch auf Rückgabe
des entliehenen Buches unterliegt nur der allgemeinen Verjährung von
30 Jahren von der Hingabe ab gerechnet, ebenso der Anspruch auf
Schadenersatz wegen Nichtzurückgabe, also bei Verlust des Buches.
Auch die aus einem Werke herausgelösten Teile (Tafeln, Druckbogen)
§ 606 des Bürgerlichen Gesetzbiiclics und die Bibliotheken 403
würden, wenn noch vorhanden, bis zum Ablauf von 30 Jahren zurück-
gefordert werden können. Aber der Schadenersatzanspruch wegen
Verstümmelung des Buches durch die Herausnahme sowie der Anspruch
auf Ersatz der herausgenommenen Teile, falls diese verloren sind,
sowie jeder Anspruch wegen sonstiger Verstümmelung, Beschädigung
Beschmutzung, Verletzung eines entliehenen Buches ist nach Ablauf
von 6 Monaten von dessen Rückgabe ab verjährt. Unterbrochen wird
diese Verjährung, so dafs von der Unterbrechung ab eine neue gleich
lange zu laufen beginnt, dadurch, dafs vom Entleiher eine Anerkennung
seiner Ersatzpflicht durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheits-
leistung oder in anderer Weise erlangt wird. Gelingt das nicht, so
kann sich der Verleiher gegen den Verlust des Anspruchs nur dadurch
schützen, dafs er vor Ablauf der Frist Klage erhebt, das heifst so,
dafs die Zustellung der Klagschrift an den Entleiher oder seinen
Vertreter noch innerhalb der Frist erfolgt. Durch blofse Mahnung
wird dagegen der Lauf der Verjährung nicht unterbrochen.
Es liegt auf der Hand, dafs diese kurze Verjährungsfrist für die
öffentlichen Bibliotheken eine gewisse Gefahr enthält. Fälle, wie der
soeben mitgeteilte, können sich oft ereignen und, ohne dafs die
Bibliotheksverwaltung der Vorwurf ungenügender Obacht trifft, durch
Praeklusion der Ersatzansprüche zu einer Schädigung führen. Es
würde auch irrig sein, zu glauben, dafs dieser Gefahr dadurch begegnet
wird, dafs wertvollere Werke und besonders Tafelwerke nur in den
Lesesaal z\ir Benutzung gegeben werden. Auch die Hingabe von
Werken in den Lesesaal stellt sich juristisch als ein Leihvertrag dar
und unterliegt derselben Beurteilung wie die Verleihung ins Haus.
Dafs aber auch die im Lesesaal benutzten Werke trotz aller Aufsicht
vor Spoliationen nicht sicher sind, lehrt leider die Erfahrung. Ja es
ist zu sagen, dafs diese zeitliche Beschränkung der Ersatzansprüche
gegen gewissenlose Benutzer nicht nur eine Gefahr, sondern einen
sicher vorauszusehenden Nachteil bedeutet. In einer Bibliothek mit
starker Benutzungsziffer ist es einfach ein Ding der Unmöglichkeit,
die täglich im Ausleihezinimer und im Lesesaale zurückgegebenen
Werke einer Durchsicht zu unterwerfen, geschweige denn einer Durch-
sicht, die genügen würde, jede Spoliation und Beschädigung zu ent-
decken, gar nicht zu reden von der Schwierigkeit, die es bei Tafelwerken
oft hat, die Vollständigkeit oder Unvollständigkeit der Tafeln mit
Gewifsheit festzustellen. Die Bücher wandern wieder an ihre Standorte,
und die Beschädigung kommt oft, um nicht zu sagen gewöhnlich, erst
zur Kenntnis der Bibliotheksverwaltung, wenn der nächste Entleiher
sie entdeckt und, wie es ihm die Bibliotheksordnung zur Pflicht macht,
der Bibliothek anzeigt. Auch wenn dann der letzte Entleiher bekannt
ist, was freilich nicht immer der Fall sein wird, wenn kein .Vusleihc-
register geführt wird, so wird doch sehr häufig die sechsmonatliche Frist
abgelaufen und der Schadenersatzanspruch durch Verjährung gehemmt
sein. Die Bibliotheksordnungen haben meist dem Nachteile, der aus
der Schwierigkeit entsteht, den wirklichen Täter festzustellen, dadurch
404 Zwölfte Bibliothekarversam'mluDg
abzuhelfen «^[esucht, dafs sie den fijes'cnwärtij^en Eiitleilier für liaft-
ptliehtig- erklären, falls dieser sicli nicht durch sofortige J\Iän}i;elanzeig;e
geschützt hat. Aber diese Uebertragung der Haftung auf den gegen-
wärtigen Entleiher ntltzt nicht viel, wenn auch dieser nach 6 Monaten
durch das Mittel der Verjährungseinrede der Haftung wieder entschlüpfen
kann.
Nach alledem erscheint die Frage nahe gelegt: aus welcheni
Grunde hat man in das BCJB eine Bestininuiiig aufgenommen, die in
ihrer Anwendung auf die deutschen Hibliotlieken unvernieidlicli zu
deren Benachteiligung führen mufs? Ist man sich dieser Konsequenz
bewufst gewesen und hat man sie etwa um anderer überwiegender
Gründe willen hinnehmen wollen? Die Entstehungsgeschichte des
^ 606 führt zur Verneinung dieser Frage. An die besonderen Ver-
hältnisse der Bibliotheken ist dabei nicht entfernt gedacht worden.
Die Bestimmung befand sicli noch nicht im Entwürfe erster Lesung.
Auch die bürgerlichen Rechte der deutschen Einzelstaaten, welche bis
1.900 galten, kannten einen solchen Rechtssatz niclit, sondern liefsen
die Ansprüche ans dem Leihvertrage mit Einschlufs des Ersatzan-
spruchs wegen Beschädigung erst nach 30 Jahren verjähren. Kürzere
Verjährungen bis zu sechs Monaten herab hatten sie wohl für be-
stimmte Arten von Forderungen aus Geschäften des täglichen Lebens
und damit verwandte Ansprüche, aber nicht für den Leihvertrag und
Mietvertrag. Erst in der Kommission für die zweite Lesung wurden
auch für die Ersatzansprüche aus diesen beiden Kontrakten kurze Ver-
jährungsfristen angenommen. Man beantragte und beschlofs zunächst
im Interesse einer wünschenswerten raschen Auseinandersetzung zwischen
Mieter und Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine sechs-
monatliche Verjährung für die Ersatzansprüche des Mieters wegen auf die
Sache gemachter Verwendungen. Dann setzte man als eine Konsequenz
aus Gründen der Billigkeit dieselbe Verjährungszeit fest für die Ersatz-
ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen und Verschlechterungen
der vermieteten Sache. Nun fand man weiter, dafs was für den Mieter
recht, auch für den Entleiher billig sei, um so mehr, als ja dieser
nichts für die Benutzung zahle, und liefs auch die Ersatzansprüche
des Entleihers für notwendige Verwendungen nach sechs Monaten ver-
jähren. Endlich aber glaubte man in weiterer Konsequenz des für
die Miete geschaffenen Resultates auch die Ersatzansprüche des Ver-
leihers wegen Veränderung und Verschlechterung der Sache der gleichen
Verjährung unterwerfen zu müssen, wie die des Vermieters, obwohl
eben der Umstand, dafs er im Gegensatz zum Vermieter für die Be-
nutzung nichts bekommt, ein Grund gewesen wäre, ihn günstiger zu
behandeln als jenen. So ist diese Bestimmung enstanden. Die be-
sonderen Verhältnisse der Bibliotheken sind in der Debatte der Kom-
mission, soviel sich aus den Protokollen ersehen läfst, nicht mit einem
Worte berührt worden. Offenbar hat man beim Leihvertrage vor-
wiegend solche Verhältnisse im Auge gehabt, wie sie im Verkehr
häufig vorzukommen pflegen, Gefälligkeiten, die meist freundschaftliche
§ 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Bibliotheken 405
oder nachbarliche Beziehungen zur Grundlage haben und dann meist
Gegenstände von nicht hervorragendem Werte betreffen. Aber schon
wo die letztere Voraussetzung fehlt, wird die Bestimmung bedenklich.
Wenn z. B. die Besitzer wertvoller Gemälde oder anderer Kunstwerke,
von Urkunden, Briefen usw. diese einem Museum oder einer Aus-
stellungs-Kommission für eine öffentliche Ausstellung überlassen haben,
und nachträglich nach der Rückgabe (bei Gemälden vielleicht durch
geschickte rebermalung verdeckte) Beschädigungen zu Tage kommen,
so erscheint es docli hart, wenn ein Ersatzanspruch schon nach sechs
Monaten von der Rückgabe ab unbedingt abgeschnitten wird. Doch
das sind immerhin Fälle, in denen die Hingabe der Sache in den
freien Willen des Verleihenden gestellt war. Wie anders aber er-
scheint die Härte dieser Bestimmung in ihrer Anwendung auf die
öffentlichen Bibliotheken, die nacli ihrer Zweckbestimmung dazu ver-
pflichtet sind, ihre Schätze einem jeden, der die vorgeschriebenen
Kautelen bietet, in die Hände zu geben. Es erscheint als ein eigen-
tümlicher Widerspruch, wenn der Staat, der im Interesse des wissen-
schaftlichen Publikums öffentliche Bibliotheken unterhält, dann, wenn
das diesem geschenkte Vertrauen in gewissloser Weise mifsbraucht
worden ist, die rechtliche Verfolgung dieses Mifsbrauchs aus ver-
meintlichen Billigkeitsgründen einer Schranke unterwirft, die geeignet
ist, die finanzielle Folge dieses Mifsbrauchs vom Schuldigen ab auf
das Budget der Bibliothek zu wälzen, die, falls die kurze Verjährungs-
frist bei der Entdeckung verstrichen war, sieh gezwungen sieht, den
Schaden auf eigene Kosten zu ersetzen.
Die Unbilligkeit, welche in dieser Konsequenz liegt, erscheint so
einleuchtend, dafs man es für kein aussichtsloses Unternehmen halten
möchte, wenn hier von Seiten der Bibliotheken eine Abhilfe durch
die Gesetzgebung angestrebt würde. Zwar an eine Aufhebung des
§ 606 mit seiner sechsmonatlichen Verjährungsfrist wäre wohl nicht
zu denken. Denken könnte man etwa nur an eine reichsgesetzliche
Zusatzbestimmung des Inhalts, dafs die Verjährung auf Entleihungen
aus öffentlichen Bibliotheken keine Anwendung leide. Doch vor allem
bleibt eine wichtige Vorfrage zu lösen, je nach deren Bejahung oder
Verneinung das Bild von der Rechtslage, in der sich die Bibliotheken
befinden, als ein wesentlich verschiedenes erscheinen mufs. Ist denn
überhaupt die Verleihung von Büchern oder Handschriften
von Seiten der öffentlichen Bibliotheken ausschliefslich
nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über
den Leihvertrag zu beurteilen?
In der obigen Erörterung ist das stillschweigend vorausgesetzt
worden. Aber bei allseitiger Betrachtung dieser Verhältnisse werden
wir auf einen anderen Gesichtspunkt geführt, als den privatrechtlichen,
auf den eines öffentlicli-rechtlichen Verhältnisses.
Es handelt sich hierbei, um es kurz zu sagen, um die rechtliche
Natur unserer Benutzungsordnungen. Sind diese aufzufassen als eine
blofse Zusammenstellung von Bedingungen, unter denen die Biblio-
406 Zwölfte BibliothekarversammluDg
tliek ihre LeiLveiträge mit den einzelnen Benutzern schliefst, und die
von diesen nur, sotern sie als stillschweigend vereinbarte Kontrakts-
bedingungen Geltung haben, anerkannt zu werden brauchen — oder sind
sie als >sornien öffentlichen Hechts zu betrachten, die für jeden, der mit
der I'.ibliothek in Verbindung tritt, die Ikdeutung eines Keglenients haben,
dem er sich zu unterwerfen hat, und welches auch den Ansprüchen
der Bibliothek gegen die Entleiher den Charakter öffentlicher An-
sprüche gibtV Durch diese Frage werden die praktischen Interessen
der Bibliotheken noch in anderen wichtigeren Beziehungen betroffen, als
durch die Verjährung nach § 606. Es läfst sich aus den bestehenden
Bibliotheksordnungen eine Reihe von Sätzen anführen, die diese letztere
Auffassung unterstützen, ja es finden sich zum Teil Bestimmungen,
die vom rein privatrechtlichen Standpunkte aus kaum aufrecht zu
erhalten sein würden.
Schon die Festsetzung von Mahngebühren, sei es für eine zweite
schriftliche Mahnung, sei es für die Abholung des verliehenen Buchs
durch den Bibliotheksdiener bei versäumter Rückgabe, wäre rein privat-
rechtlich schwer zu begründen. Diese Gebühren betragen bei den
deutschen Bibliotheken nur 50 Pfennige bis 1 Mark und lassen sich
daher als blofser Ersatz für die Mühe des Mahnens und für den Weg
des Bibliotheksdieners auffassen, während die „fines" amerikanischer
Bibliotheken, die sich mit der Zeit, während der das Buch zurück-
behalten wird, fortgesetzt steigern und unter Umständen bis zur Höhe
von mehreren Dollars anwachsen, kaum anders denn als Strafen auf-
gefafst werden können. Aber auch als Ersatz, nämlich als Verzugs-
folge nach BGB § 286 würde sich privatrechtlich jene Gebühr schwer-
lich rechtfertigen lassen. Sodann die Bestimmung, dafs die Höhe
eines für Beschädigung zu leistenden Schadenersatzes und des Ersatzes
für ein nicht mehr zu beschaffendes Buch einseitig von der Biblio-
theksdirektion bestimmt wird; sie ist nur denkbar, wenn diese zum
Entleiher noch eine andere Stellung einnimmt, als die eines privat-
rechtlichen Kontrahenten. Ferner der Satz, den ich allerdings nur
in einer mir bekannt gewordenen Bibliotheksordnung ausgesprochen
fand, dafs der Entleiher, der nach privatrechtlicher Regel nur für
Vorsatz und Fahrlässigkeit haftet, auch für den Zufall einzustehen
hat, also z.B. ersatzpflichtig wird, wenn das entliehene Buch beim
Nachhausetragen auf der Strafse durch eine zufällig darüber gegossene
scharfe Flüssigkeit beschädigt oder in der Wohnung des Entleihers
durch einen in dessen Abwesenheit entstandenen Brand vernichtet
oder versengt wird. Sätze dieser Art würden sich mit einer nur
privatrechtlichen Auffassung des Verhältnisses allenfalls durch die
Annahme einer besonderen Vertragsbestimmung vereinigen lassen, der
sich der Entleiher bei jeder Entleihung aufs neue stillschweigend
unterwirft. Aber man würde mit solcher Auffassung dem Einwände
der Unkenntnis der betreffenden Bestimmung, der, wenn nicht wider-
legbar, nicht abzuweisen wäre, Tor und Türe öffnen. Die Bibliotheks-
ordnungen enthalten jedoch auch Sätze, bei denen diese Auffassung
§ COö des Bürgerlichen Gesetzbuclies und die Bibliotheken 407
ganz versagt, und die sich nur als Bestimmungen eines organisatorischen
Reglements auffassen lassen, dem sich jeder, der mit dem Institut in
Verbindung tritt, zu unterwerfen hat, gleichviel ob er sie im einzelnen
gelesen hat. So die fast in allen Bibliotheksordnungen wiederkehrende
Vorschrift, dafs der Entleiher zu sofortiger Untersuchung der aus der
Bibliothek empfangenen Bücher und zur Anzeige etwaiger Defekte
innerhalb bestimmter Zeit verpflichtet ist bei Vermeidung des Präju-
dizes, dafs das Buch als in tadellosem Zustande übernommen gilt, ein
Satz, der in die freie Beweiswürdigung des Richters eingreift und
durch einen privatrechtlichen Vertrag nicht festgesetzt werden könnte.
In vielen Bibliotheksordnungen wird ferner beim Versagen der ge-
wöhnliclien Mittel zur Wiedererlangung über die Zeit verliehener
Bücher die Inanspruchnahme polizeilicher und gerichtlicher Hilfe in
Aussicht gestellt. Was bedeutet hier „polizeiliche Hilfe"? Auf Grund
eines blofsen privatrechtlichen Leihvertrags wäre die Polizeibehörde
nicht berechtigt, gegen den die Rückgabe verweigernden Entleiher
Zwang zu üben. Hier bliebe nur der Weg gerichtlicher Klage übrig.
Anders, wenn es sich um die Nichtbefolgung oder den Widerstand
gegen eine für ein staatliches oder städtisches Institut erlassene
Ordnung handelt. Da ist selbst gewaltsame Wegnahme des zurück-
zugebenden Buches aus der Wohnung des Entleihers und seine Zurück-
führung in die Bibliothek durch die Polizei möglich. Dann legen
auch die Bibliotheksordnungen nicht nur Pflichten auf, sondern ge-
währen auch Rechte. Denn anders wird es sich nicht auffassen lassen,
wenn den Personen, die bestimmten Voraussetzungen genügen, Karten
als Ausweis zur Empfangnahme von Büchern ausgestellt werden,
wenn die Entziehung dieser Karten zur Strafe bei fortgesetzter Nicht-
befolgung der Bibliotheksordnung angedroht, oder wenn ein bestimmter
Instanzenzug für Beschwerden gegen die Entscheidungen der Biblio-
theksdirektion in dieser oder anderen Beziehungen angeordnet wird.
Aus alledem geht hervor, dafs die Bibliotheksordnungen, die solche
Bestimmungen enthalten, als organisatorische Reglements, als Normen
von öffentlich-rechtlicher Bedeutung angesehen sein wollen. Eine
andere Frage ist aber die, ob diese Auffassung auch bei den Ge-
richten auf Anerkennung gegenwärtig schon rechnen kann. Nach
der gegenwärtigen Rechtslage ist wohl anzunehmen , dafs von diesen
der rein privatrechtliche Gesichtspunkt bei der Beurteilung des Ver-
hältnisses der Bibliotheken zu ihren Entleihern ausschliefslich zur
Anwendung gebracht werden würde. Und da erscheint es freilich
zweifelhaft, ob die oben besprochenen Sätze der Bibliotheksordnungen
vor Gericht allenthalben als vollwirksam anerkannt werden würden.
Woran es noch fehlt, das sind Mafsregeln der Landesregierungen
sowohl im AVege der Landesgesetzgebung als durch Anweisung der
Polizeibeh(irden, durch welche der öffentlich-rechtliche Charakter der
Ansprüche der Bibliotheken gegen das Publikum in unzweifelhafter
Weise zur Geltung gebracht und gesichert wird. Und doch erscheint
solche Anerkennung für die Bibliotheken schwer entbehrlich. Es wäre
408 Zwölfte BlbllothokarversammluDg
scli\v(>r ontlichrlicli , wenn sie nicht berechtigt sein sollten, eventuell
zur Diiichfüliriing' ilirer für den Verkehr getroffenen Anordnungen
polizeilii'he Hilfe in Anspruch zu nehmen, so zur Erzwingung des
Itaueliverbots oder des Verbots lauten Spreeliens im Lesesaal. Die
öflVntliclieu Bibliotheken würden, Avenn man für sie in rechtlicher
llinsidit keine anderen (Jrundsätze gelten lassen wollte, als die, welche
für private Stiftungen und rnterneliniungen gelten, sich gewissermafsen
in einem Kechtskleide belinden, das ihnen nicht pafst, das sie drückt
und hindert, wenn sie ihrer doppelten Aufgabe, einerseits ihre Schätze
unverletzt zu bewahren und andrerseits sie dem Publikum zu ver-
mitteln, gerecht werden sollen.
Zu diesen Hindernissen , welche sich nur durch staatliche An-
erkennung des öffeutlichrechtlicheu Charakters der Bibliotheks-
ordnungen beseitigen lassen, würde auch die kurze Verjährung des
>? 606 gehören. Auf die Verleihungen der Bibliotheken angewendet,
mufs sie, wie gezeigt, zu Verlusten führen. Die Nichtgeltung dieser
Vorschrift ist freilich in keiner Bibliotheksordnung ausgesprochen und
könnte auch nicht ausgesprochen werden, weil Verjährungen durch
Rechtsgeschäfte weder ausgeschlossen noch erschwert werden dürfen.
Aber dieses Hindernis würde wegfallen, wenn festgestellt würde, dafs
Beschädigungen der aus einer öffentlichen Bibliothek entliehenen oder
dort benutzten Werke als Verletzungen staatlichen oder städtischen
Eigentums, das dem Publikum zur Benutzung dienen soll, im ad-
ministrativen Wege verfolgt werden. Ein erster Schritt in dieser Richtung
ist ja dadurch gemacht worden, dafs die Bibliotheksordnungen die
Höhe des für solche Beschädigungen zu leistenden Ersatzes in die
Entscheidung der Bibliotheksdirektionen stellen. Allerdings würde
die weitere Verfolgung dieses Weges voraussetzen, dafs diese Wert-
festsetzungen die Bestätigung der betreffenden Verwaltungsbehörde
erlangen, die aber nicht leicht versagt werden würde. Dabei wäre
dem Entleiher, der sich bei der Entscheidung der Verwaltungsbehörde
über die Ersatzpflicht und deren Betrag nicht beruhigen will, der
Rechtsweg vorzubelialten. Bei einer derartigen Regelung der Ver-
folgung dieser Ansprüche würde die Verjährung des i; 606 nicht mehr
zu fürchten sein. Die Ersatzansprüche wären als öffentlich-rechtliche
anerkannt und würden als solche einer Verjährung überhaupt nicht
oder nur der allgemeinen dreilsigjährigen (je nach dem Öffentlichen
Rechte des einzelnen Staates) unterliegen.
Eine solche Behandlung der auf die Bibliotheksordnungen gestützten
Ansprüche der öffentlichen Bibliotheken ist zweifellos möglich. Sie
ist indiziert durch die Richtung, welche die Benutzungsordnungen
dieser Bibliotheken durch einzelne Bestimmungen bereits eingeschlagen
haben. Diese Richtung geht auf Ausgestaltung ihrer organisatorischen
Bestimmungen im Sinne öffentlich-rechtlicher Normen. Man darf
darauf hinweisen, dafs diese Richtung dem Zuge der heutigen Gesetz-
gebung entspricht, die überhaupt bestrebt ist, öffentliche Institute unter
den Schutz der Polizei und des Verwaltunffsrechts zu stellen. Um
§ 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Bibliotheken 409
für die öffentlichen Bibliotheken das Ziel einer Anerkennung ihrer
Bibliotheksordnuiigen in diesem Sinne zu erreichen und zu sichern,
bedarf es eines Eingreifens der verwaltnngsrechtlichen Gesetzgebung
der Einzel Staaten und in Verbindung damit der Anweisung der Polizei-
behörden zur eventuellen Unterstützung der Direktionen in der Durch-
führung der Benutzungsordnungen. Nur drei Bedingungen wird man
aufstellen müssen, ohne deren Vorhandensein eine solche rechtliche
Behandlung nicht möglich sein würde. Es müssen 1. öffentliche
Bibliotheken sein, um deren Ordnungen es sich handelt; öffentliche
nicht nur in dem Sinne einer Benutzung durch das Publikum im
allgemeinen, sondern in dem, dafs sie im Eigentum des Staates, einer
Gemeinde oder öffentlichen Korporation stehen, 2. mufs die Bibliotheks-
ordnung von autoritativer obrigkeitlicher Seite bestätigt sein, 3. mufs
sie in genügender Weise dem Publikum bekannt gegeben werden.
Was das erste betrifft, so bedarf es keiner weiteren Ausführung,
dafs bei Privatbibliotheken, mögen sie nun — um Dziatzkos Einteilung
zu folgen — Personal-, Familien-, Geschäftsbibliotheken oder Biblio-
theken von Privatvereinen sein, die Auffassung ihrer Rechtsverhältnisse
als öffentlich-rechtlicher wegen der privaten Natur des ausleihenden
Subjekts versagen mufs, mögen sie auch nach einer von ihnen auf-
gestellten Bibliotheksordnung an das Publikum im allgemeinen aus-
leihen , in diesem Sinne also öffentliche Bibliotheken sein. Die
Benutzungsordnungen dieser Bibliotheken sind dann in der Tat nichts
anderes, als Zusammenstellungen der Bedingungen, unter denen diese
ihre privaten Leihverträge schlief sen, der Bedingungen, die von den
Benutzern durch die Entleihung stillschweigend vereinbart werden.
Aber auch die Zugehörigkeit der verleihenden Bibliothek zum
Eigentum des Staates oder einer Stadtgemeinde oder öffentlichen
Korporation genügt an sich noch nicht, der aus der Entleihung ent-
springenden Verpflichtung öffentlich-rechtlichen Charakter zu verleihen.
Mit dem Fiskus, mit einer Gemeinde, öffentlichen Korporation können
auch rein privatrechtliche Rechtsgeschäfte, also auch Leihverträge
geschlossen werden. Was hinzukommen mufs, ist, dafs die Bibliothek
eine öffentliche auch in dem anderen Sinne ist, das heifst, dafs sie zur
Benutzung des Publikums da ist. Wer aus der Bibliothek einer staatlichen
oder städtischen Behörde, die ausschliesslich zur Benutzung der Mit-
glieder der Behörde und etwa eines beschränkten Kreises zur Behörde in
Beziehung stehender Personen bestimmt ist, aus einer Gerichts-, Schul-,
Regiments-, Stadtratsbibliothek ausnahmsweise ein Buch geliehen erhält,
kontrahiert einen rein privatrechtlichen Vertrag. Für die Mitglieder
der Behörde selbst wird freilich durch die rechtliche Beziehung, in
der sie zu dieser stehen, die aus der Entleihung entspringende Ver-
bindlichkeit mit ergriffen und nimmt dadurch einen öffenlichen (dis-
ziplineilen) Charakter an. — Ganz anders steht es mit den im
Eigentum des Staates stehenden Bibliotheken, die in erster Linie für
die wissenschaftlichen Bedürfnisse und Interessen eines bestimmten
Kreises von Personen geschaffen sind, zugleich aber grundsätzlich und
410 Zwölfte Bibliothekarversammlung
nicht erst auf Grund einer erteilten Spezialerlaubuis ancli anderen
Personen 7.nr Benutzung offen stellen — so vor allem mit den
Universitätsbibliotheken. Sie haben vermöge dieses Grundsatzes zu-
gleich die Ket'htsstellung von öffentlichen Landes- oder Provinzial-
bibliothoken, und ihren Benutzungsordnungen, wenn sie aucli zunäclist
für die Angehörigen der rniversität gedacht sind, kann doch zugleich
die Bedeutung einer objektiven Norm auch für alle anderen Personen,
die mit ihnen als Benutzer in Verbindung treten, beigelegt werden,
der sich diese zu unterwerfen haben.
AVas die zweite Vorbedingung einer öi'fentlich-rechtlichen Geltung
der Bibliotheksordnung betrifft, ihre Feststellung durcli die kompetente
l^ehörde, so wird es bei den öffentlichen Bibliotheken des Staats oder
der Städte hieran nicht leicht fehlen. Es pflegen die Erstcren durch
die betreffenden Ministerien — soweit nicht, wie in Preufsen, die Be-
fugnis zum Erlafs einer Bibliotheksordnung einem Kuratorium durch
Delegation übertragen ist — die Letzteren durch die Magistrate fest-
gestellt oder doch genehmigt zu werden. Die Bibliotheksdirektionen
für sich allein können zwar vermöge der ihnen zustehenden Amts-
gewalt nach innen, für die ihnen unterstellten Beamten, bindende Ver-
fügungen treffen, niclit aber für das ihnen nicht unterstehende Publikum.
Zu dem dritten Punkt ist nur zu sagen, dafs die Bibliotheks-
ordnung kein blofses Internum der Bibliothek sein darf. Formelle
Publikation in der offiziellen GJesetzsaramlung des Landes darf nicht
als Erfordernis ihrer öffentlich-rechtlichen Geltung gefordert werden.
Es genügt ohne Zweifel auch der Abdruck in einer anderen Sammlung,
wie die der Berliner Königlichen Bibliothek in dem Zentralblatt für
die gesamte Unterrichtsvervvaltung. Aber man wird nicht einmal eine
solche allgemeine Bekanntmachung für notwendig halten dürfen. Es
handelt sich nicht um allgemeine ministerielle Verordnungen, sondern
um Reglements für bestimmte einzelne öffentliche Institute nach Art
der Schulordnungen, Museumsordnungen u. dergl. Es wird für genügend
gehalten werden dürfen, wenn in der Bibliothek in dem Räume der
Bücherausgabe und im Lesesaale in augenfälliger Weise die für die
Benutzer mafsgebenden Bestimmungen oder wenigstens ein Hinweis auf
diese sich angeschlagen findet und die Bibliotheksordnung auch selbst
dort eingesehen und eventuell gekauft werden kann, oder wenn den
dort ausliegenden Formularen, auf denen die Empfaugsquittungen
auszustellen sind, diese Bestimmungen oder dieser Hinweis aufgedruckt
ist. Ob die Einrichtungen unserer öffentlichen Bibliotheken durch-
gängig diesen Anforderungen entsprechen, lasse ich dahingestellt.
Jedenfalls möchte es zur wirksamen Abweisung von Einwendungen,
die auf die behauptete Unkenntnis einzelner Bestimmungen der Biblio-
theksordnung gestützt werden, ratsam sein, diese Vorsicht zu gebrauchen.
Ich stehe am Ende. Es ist, wie ich zu zeigen versucht habe, ein
Bedürfnis der öffentlichen Bibliotheken vorhanden, dafs ihre An-
sprüche auf Rückgabe der aus ihnen entliehenen Bücher und auf
Schadenersatz wegen Verlustes, ingleiehen auf Ersatzleistung wegen
§ 606 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Bibliotheken 411
Beschädigung der zurückgegebenen Bücher als Ansprüche öffentlichen
Rechts zur Anerkennung und Durchfülirnng gelangen. Hierdurch
allein könnte auch die Verjährungseinrede aus § 606 des BGB ab-
gewendet werden. Aber ohne Eingreifen der Landesgesetzgebungen
wird zu diesem Ziele nicht zu kommen sein.
Auf dieses hinzuwirken dürfte jedoch nicht in der Kompetenz
dieser Versammlung und auch nicht in der des Vereins Deutscher
Bibliothekare liegen. Es mufs das den Bibliotheksdirektionen inner-
halb der einzelnen Staaten überlassen bleiben. Aber dafs das Be-
dürfnis nach einer gröCseren rechtlichen Siclierstellung der Bibliotheken
ihren Entleihern gegenüber hier zum Ausdruck gebracht werde, er-
scheint nach Lage der Sache als wichtig und wünschenswert. Ich
beantrage daher eine Resolution folgenden Inhalts:
Die Versammlung der Deutschen Bibliothekare ist der Ansicht,
dafs es für die Deutschen öffentlichen Bibliotheken im Interesse
ordnungsmäfsiger Verwaltung ihrer Bücherschätze und zum wirk-
samen Schutze gegen eventuelle Schädigung durch gewissenlose
Benutzer als notwendig erscheint, dafs ihren Benutzungsordnungen
die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Normen gesichert, und dafs
insbesondere:
1. den Polizeibehörden das Recht übertragen und die Pflicht auferlegt
wird, auf Anrufen der Bibliotheksdirektionen nötigenfalls zur Auf-
rechterhaltung dieser Ordnungen und zur Zurückführung ausgeliehener
Bücher in die Bibliothek Beihilfe zu leisten ;
2. dafs die Ersatzforderungen der Bibliotheken wegen Beschädigung
ihrer Bücher, Handschriften und anderen Schätze auf administrativem
Wege, wenn auch mit Vorbehalt des Rechtsweges, festgestellt und
zur Einziehung gebracht werden.
In der Debatte, welche der Vorsitzende mit dem Dank der Ver-
sammlung für die aufserordentlich wichtige Anregung des Referenten
einleitet, spricht
Jaeschke-Elberfeld zunächst über die Schwierigkeiten bei den
Volksbibliotheken. Sie haben es vielfach mit Leuten zu tun, die, wie
ihr Fachausdruck lautet, „polizeilich eingerichtet" sind, d. h. nichts
eigenes besitzen und jederzeit den Offenbarungseid leisten können.
Bei ihnen ist mit Schadenersatzansprüchen auf zivilrechtlichem Wege
gar nichts zu machen, sondern es kann nur strafrechtlich gegen sie
vorgegangen werden. Leider kann man ungetreue Leser nicht dadurch
schrecken, dafs man das Mitnehmen von Lesesaalbüchern als Diebstahl
zu verfolgen droht, weil ihrer Ausrede, sie hätten die Bücher zurück-
bringen wollen, vor Gericht geglaubt wird.
Brod mann -Karlsruhe bestätigt die Schwierigkeiten, die der Ver-
folgung von Ersatzansprüchen auf zivilrechtlichem Wege entgegenstehen.
Er berichtet über einen Fall, in dem ein Entleiher es zur Klage auf
Rückgabe eines Buches kommen liefs, um dann im Termin die Aktiv-
Legitimation des Bibliotheksdirektors zu bestreiten, worauf die Klage
412 Zwölfte Bibliothekarversamuilang
abge\Yiesen wurde, weil der Direktor nicht Vertreter des Fiskus sei.
Der Fiskus lehnte dann die Erliebung der Klage wejjen Geringfügigkeit
des Objektes ab.
Gerhard-Halle weist darauf hin, dafs die Universitätsbibliotheken
auf die Unterstützung des Universitätsrichters rechnen können und dafs
kein Student das Abgangszeugnis erhält, wenn er nicht nachweist, dafs
die Bibliothek keine Forderung an ihn hat.
Schwenke -Berlin glaubt sagen zu können, dafs im preufsischen
Kultusministerium durchaus die Ansicht vertreten wird, dafs die Ent-
leihung aus Staatsbibliotheken öttentlich- rechtlichen Charakter trägt,
und hofft, dafs dort alles gescliehen wird, um diesen Grundsatz zur
Anerkennung zu bringen, wenn auf Grund des höchst dankenswerten
Helfsigschen Referats die Anregung dazu gegeben wird. Uebrigens
ist in der Praxis von der Polizeibehörde, wenn die Königliche Biblio-
thek an sie gegangen ist, die Hilfe nie verweigert worden.
Der Referent erklärt, dafs er die strafrechtliche Seite der Frage
(für die im Verlauf der Debatte noch einige weitere Beispiele angeführt
worden sind) absichtlich bei Seite gelassen habe. Die Fälle, in denen
die Polizeibehörde auf Anrufen staatlicher Bibliotheken eingegriffen
habe, werden vermutlich solche sein, wo der Gesichtspunkt einer straf-
baren Handlung mitgespielt hat. Ihm scheint ein Eingreifen der Gesetz-
gebung notwendig, kraft dessen die Bestimmungen der Bibliotheks-
ordnungen betr. Rückgabe der Bücher aus öffeutlichen Bibliotheken
und die Schadenersatzansprüche bei verzögerter Rückgabe, Verlieren usw.
im Verwaltungsverfahren durchgeführt werden können. In Sachsen
ist eine derartige Aktion bereits im Gange. Der von Geheimrat Gerhard
angeführte Schutz der Universitätsbibliotheken durch die Universitäts-
behörden reicht nur für die studentischen, nicht für die übrigen Benutzer
aus. Die kurze Verjährungsfrist des bürgerlichen Rechts ist doppelt
störend infolge der in der Debatte berührten Schwierigkeiten be-
züglich der Legitimation zur Klagerhebung, wenn nicht dem Direktor
der Bibliothek ein für allemal die Vollmacht gegeben ist, den Fiskus
in solchen Fällen zu vertreten.
Die vom Referenten aufgestellten Thesen werden einstimmig an-
genommen.
5. .Vergleichung der englisch-amerikanischen Katalogregeln
mit der preufsischen Instruktion und die Frage einer
internationalen Einigung.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Rudolf Kaiser-Berlin.
Als mir von mafsgebender Stelle nahegelegt wurde, hier vor dieser
Versammlung von Fachgenossen einen Vortrag über die englisch-
amerikanischen Katalogregeln zu halten, habe ich nicht ohne Bedenken
dieser Bitte entsprochen. Ich sagte mir sofort, dafs hier ein Thema
von ungewöhnlicher Bedeutung vorlag, zu dessen erschöpfender Be-
handlung es nicht genügt, sich theoretisch in die Regeln eines fremden
Vergleichnng der eugliscli-amerikaniscben Katalogregeln 413
Landes einzuarbeiten, wo vielmehr längere Zeit praktischer Tätigkeit
hinzukommen müfste, um ein gerechtes und begründetes Urteil über
Vorzüge und Schwächen dieser Vorschriften abgeben zu können.
Ich habe mich aber bemüht, möglichst objektiv zu sein; wenn mir
dieses nicht immer geglückt ist, so bitte ich im voraus um Ent-
schuldigung. Freilich, der Standpunkt kritikloser Bewunderung des
Ausländischen, der ja bei uns Deutschen so häufig eine verhängnis-
volle Rolle gespielt hat, ist nicht der meine. Aufserdem vertrete ich
hier naturgemäfs im wesentlichen die preufsische Auffassung.
Ich habe das Thema etwas weiter gefafst, als es in der Einladung
zu dieser Versammlung formuliert war. Sie selbst würden es nicht
ausreichend finden, wenn ich hier nur eine trockene Nebeneinander-
stellung der beiderseitigen Regeln geben würde, ohne auf die Frage
einzugehen, wie weit eine Einigung empfehlenswert und möglich sei.
Noch in einem andern Punkte bin ich Ihnen eine Aufklärung
schuldig. In der Einladung war von einem Referate des Oberbiblio-
thekars Dr. Walter Meyer die Rede. Sie werden erwarten, dieses
zuerst zu hören. Die Sache steht so. Herr Kollege Meyer, der leider
persönlich hier nicht erscheinen kann, hat in überaus gewissenhafter
und mühsamer Arbeit die Regeln der englisch-amerikanischen und die
der preufsischen Instruktion synoptisch neben einander gestellt, ohne
weitere Bemerkungen, und sich die Abschrift der beiderseitigen Regeln
in extenso nicht verdriefsen lassen. Ich kann zum Lobe dieser Arbeit
nichts besseres sagen, als dafs ich dringend empfehlen möchte, sie
in ihrem ganzen Umfange im Druck wiedergeben zu lassen, etwa als
Beiheft zum 'Zentralblatt'. Es würde für alle etwa späterhin folgenden
Beratungen die notwendige und bequeme Unterlage bieten und auch
sonst manchem Fachgenossen die Augen darüber öffnen, wie wenig wir
eigentlich von der Katalogisierungsart unserer Kollegen jenseits des
Kanals und jenseits des grofsen Wassers wissen, und dafs wir von
ihnen so manches lernen können.
Für den heutigen Vortrag konnte diese schöne Arbeit aber nicht
in Betracht kommen, sie ist selbstverständlich nur für die ruhige
Lektüre geeignet und läfst sich nicht vorlesen. Für mich aber war
es eine sehr gern akzeptierte Vorarbeit, und ich möchte ausdrücklich
betonen, dafs ich für die Gegenüberstellung der beiderseitigen Regeln
mich der Arbeit des Kollegen Meyer durchaus anschliefsen konnte
und mufste; für alles, was darüber hinausgeht: alle Erläuterungen, alle
Kritik und alle Urteile über die Möglichkeit einer Verständigung zeichne
ich selbst aber durchaus als verantwortlicher Redakteur.
Um welche Regeln also handelt es sich? Ich habe hier ein Exem-
plar der englischen Ausgabe in Händen. Es betitelt sich:
Cataloguing Rules. Author and title entries. Compiled by com-
mittees of the American Library Association and of the [British]
Library Association. English edition. London 1908.
Die amerikanische Ausgabe (Catalog Rules . . .) ist in demselben
Jahre in Boston, Mass. erschienen.
XXVm. 9. IG. 29
414 Zwölfte Bibliothekarversaminlung
Es wird nötig sein, über die Entstehung dieses liuches einiges
mitzuteilen. Die Vorreden beider Ausgaben, besonders die der araeri-
Uanischen Ausgabe, sagen alles Notwendige darüber. •) Icli will hier
möglichst kurz sein und übergehe daher die langwierigen und müh-
samen Vorverhandlungen, die den Bestrebungen, zu einer internationalen
Einigung zu gelangen, stets voraus zu gehen pflegen. Allein die räum-
liche Entfernung erklärt das; günstiger lag hier andrerseits die Sache
für die beiden Parteien insofern, als sie eine gemeinsame Sprache und
in gewissem Sinne eine gemeinsame Literatur und Kultur besitzen.
Um das nachzuholen, da es docli vielleicht nicht allen Herrn
Kollegen gegenwärtig ist: Es handelt sich im wesentlichen um die
Kegeln zur Herstellung eiaes gedruckten alphabetischen Zettelkatalogs.
Es sollten gemeinsame Vorschriften vereinbart werden, die es ermög-
lichen, dafs die in dem einen Lande hergestellten fertigen Druckzettel
in dem anderen ohne weiteres verwendet und eingeordnet werden
können. Es spielt also gerade die Herstellung des Zettelkopfes eine
wichtige, ja, wie sich aus den weiteren Darlegungen ergeben wird,
die wichtigste Rolle.
Ueber das Format der Zettel hatte man sich in Amerika bereits
im Jahre 1898 auf die Gröfse 7'/2Xl2'/2cm geeinigt, und seitdem
eine gewaltige Menge von Druckzetteln, besonders in Washington, ins
Land gehen lassen; dasselbe gilt u. a. von dem Internationalen Institut
in Brüssel. Hier blieb also nichts weiter übrig, als sich diesem Bei-
spiele einfach anzuschliefsen. Man kann die Wahl der Zettelgröfse
bedauern, die für handschriftliche Aufnahmen wohl zweifellos zu klein
ist, aber, wie bekannt, hat ja auch die General Verwaltung der König-
lichen Bibliothek in Berlin sich im Jahre 1909 entschlossen, das
amerikanische Format anzunehmen. Die Frage des Zetfrelformats ist
also wohl endgültig erledigt und kann aus der Debatte ganz aus-
scheiden.
Unendlich komplizierter ist natürlich die Frage der Katalogisierungs-
regeln selbst. In Amerika einigten sich bereits im Jahre 1902 die
hervorragendsten Bibliotheks-Verwaltungen und -Vereine auf einen
vorläufigen Entwurf, der noch weiter beraten werden sollte (A. L.
A. Rules. Advance edition). Im Jahre 1904 wurde auf der Konferenz
der A. L. A. zu St. Louis und zwar auf Vorschlag der britischen
Library Association beschlossen , dafs die beiden Vereinigungen einen
gemeinsamen Kodex ausarbeiten sollten. Und im September 1907 kam
in Glasgow auf der Versammlung der britischen L. A. die Einigung
zu stände. Der von beiden Parteien akzeptierte Regelkodex sollte in
zwei Ausgaben, einer englischen und einer amerikanischen, gedruckt
werden, in der Weise, dafs die Abweichungen, über die man sich nicht
hatte einigen können, bei jeder Regel zuzufügen seien. Das ist denn
1) Vgl. auch C. J. M. Hanson , The Anglo -American Agreement od cata-
loging rules, in: Actes de la Conference Internat, de Bibliogr. et de Üoeu-
mentatioü. Bruxelles 1908. I. S. 185—199.
Vergleichnng der engliscb-auierikanisclien Katalogregeln 415
auch im Jahre 1908 geschehen. Der Text beider Ausgaben ist also
identisch, nur dafs bei Abweichungen immer die heimische Fassung
voransteht, die fremde als Zusatz folgt.
Uebrigens basieren diese Regeln in letzter Linie auf denen, die
seinerzeit Panizzi und seine Gehilfen für die Bibliothek des Britischen
Museums aufgestellt haben. (Hanson a. a. 0. S. 189.)
Im Juli 1908 bericlitete Herr Hanson von der A. L. A. auf der
Internationalen Konferenz für Bibliographie in Brüssel über diesen
anglo- amerikanischen Kodex und behandelte die Frage einer allge-
meinen internationalen Einigung. Er erkannte ganz richtig, dafs es
für zwei Länder gleicher Zunge sehr viel leichter sei, sich auf gemein-
same Regeln zu einigen, als für Länder, die erheblich von einander
abweichende Sprachen und geringen gegenseitigen literarischen Verkehr
besitzen. Ausdrücklich betont Hanson , dafs neben Fumagallis italie-
nischen Regeln von 1887 und neben den spanischen Instrucciones' von
1902 auch die Preufsischen Instruktionen von 1899 stets zu Rate ge-
zogen worden seien. Er ist auch einsichtig und gerecht genug, um zu
erklären, dafs man nicht erwarten könne, dafs die deutschen und
skandinavischen Bibliothekare grundsätzliche Aenderungen in Behand-
lung der Anonyma vornehmen würden. Ebenso sei es aber ausge-
schlossen, dafs die anglo-amerikanischen Bibliothek'in von ihrem System
der korporativen Verfasser abgehen würden. In der Frage der per-
sönlichen Autoren konstatiert er dagegen schon jetzt eine ausreichende
Uebereinstimmung, um eine völlige Einigung dereinst hoffen zu können.
Hanson geht dann auf die Vorteile ein, die ein internationales
Zusammenarbeiten bringen würde, er spricht bemerkenswerter Weise
bereits den Gedanken aus, dafs, wenn man erst die Druckzettel
(Printed cards) fertig beziehen könnte, das Aufschreiben des Kopfes
(Heading) eine minimale Arbeit sein würde. Ofienbar denkt er hierbei
zunächst an die nicht seltenen Fälle, wo bereits innerhalb des englisch-
amerikanischen Kodex Diflferenzen bestehen (a. a. 0. S. 191). In den
Beispielen, die er anführt, handelt es sich meist um den Bezug ganzer
Zettelserien. Er hebt auch ganz richtig hervor, dafs die Bestellung
auf amerikanische Druckzettel seitens der Bibliotheken des europäischen
Kontinents nicht besonders grofs sein würde, umgekehrt aber deren
Titeldrucke in Amerika vielen Absatz finden und so ihre Kosten zum
grofsen Teile durch Verkauf selbst decken könnten.
Dieselbe Frage hat dann im vorigen Jahre auf den internationalen
Kongressen in Brüssel wieder eine Rolle gespielt, sowohl auf dem
bibliographischen, wie auf dem der Bibliothekare. (Vgl. Bull, de
rinstitut Internat, de bibliogr. 1910, S. 3 ff.) Es wurde vorher eine
Umfrage von 10 Punkten und eine Uebersetzung der Cataloguing
Rules in das Französische versandt. Da die Berichte über die Ver-
handlungen beider Kongresse zur Zeit immer noch nicht vor-
liegen , so sind wir auf die kurzen Mitteilungen angewiesen , die
Herr Geheimrat Schwenke im Zbl. f. Bw. (1910. S. 490 u. 496) ge-
geben hat. Danach hat der erste Kongrefs sich auf den platonischen
29*
416 Zwölfte Bibliothekarversammluug
Besclilufs beschränkt, dafs die Herstellung internationaler Regeln ein
erstrebenswertes Ziel sei. Der Kongrefs der Bibliothekare hat einer
Jiesolution Grojean zugestimmt, die wenigstens etwas ins Detail geht.
Sie stellt als Voraussetzung eines internationalen Kodex die Einigung
zunächst der bibliotliekarischen Vereinigungen Einer Sprache liin, wie
sie eben für die englische Sprache in den C. H. zur Tatsache geworden
ist. Auch hier wurde übrigens konstatiert, dafs diese Regeln wenigstens
in England sozusagen nur auf dem Papier stehen, ohne von den grofsen
Bibliotheken wirklich angewandt zu werden. (Vgl. auch die Acufse-
rungen zu den '10 Punkten' von Franklin Currier und M. Sustrac in
dem Bulletin. 1910. S. 198 u. 202.)
Es würde nun heut unsere Aufgabe sein, zu diesen Vorschlägen der
anglo-amerikanisclien Verständigung und dem Wunsche des Brüsseler
Kongresses irgendwie Stellung zu nehmen.
Ich komme damit, nach dieser etwas langen, aber wie mir schien
notwendigen Einleitung, zu meinem eigentlichen Thema, der Ver-
gleichung der englischen Regeln mit der Preufsischen Instruktion, und
werde hier verhältnismäfsig kürzer sein können. Fürchten Sie also
nicht, dafs ich Ihnen jetzt alle 174 Regeln dieses Buches vorlesen
werde. Im Gegenteil, ich fürchte sehr, alle die zu enttäuschen, die
hier ein einigermafsen vollständiges Bild des englischen Verfahrens zu
erhalten hoffen. Das ist im Rahmen eines Vortrages ganz unmöglich.
Ich kann nur Proben geben und immer nur das Wesentlichste heraus-
nehmen.
Voraus geht eine sehr dankenswerte ziemlich ausführliche Defi-
nition der Termini technici (die verschiedenen Arten der Titel, Ver-
weisungen, Teile des Erscheinungsvermerks u.a.), die ich hier ganz
übergehe, obwohl an sich auch hier die Vergleichung mit den uns
geläufigen Ausdrücken recht interessant und lehrreich ist.
Der erste Abschnitt (Regel 1 — 22) behandelt die Frage: Wer
ist Autor? (Personal authors. ünder whom as author.)
Gleich die Regel 1 enthält eine der schwerwiegendsten Abweichungen
von unserer Praxis. Sie lautet: Stelle ein Werk unter den Namen seines
Autors, gleichviel ob es ein Individuum oder eine Korporation ist.
lieber diesen Begriff wird aber erst später an seinem Orte im 3. Abschnitte
ausführlich zu reden sein.
Es folgen nun die Regeln über persönliche Autoren (2 — 22).
Hier ist naturgemäfs meist eine Uebereinstimmung mit unseren Ge-
pflogenheiten zu konstatieren. Ich erwähne nur einige wichtigere Ab-
weichungen.
Regel 2 stellt ein Werk auch bei mehr als 3 Verfassern unter
den Namen des ersten, mit Vw. von allen andern. Wir ordnen
solch eine Publikation unter dem Sachtitel ein und verweisen nur von
dem ersten Verfasser oder von den beiden ersten Herausgebern.
Damit zeigt sich gleich, abgesehen von der prinzipiellen Auf-
fassung, noch etwas anderes: Die englischen Regeln gehen hier, wie
sonst, in der Zahl der Vw. viel weiter als unsere Instruktionen, die
Vergleichung der engliscli-amerlkanischen Katalogregeln 417
zudem gewisse Klassen von Vw. nicht für obligatorisch, sondern im
Falle der Zweckmäfsigkeit nur für empfehlenswert erklären. Hier
stehe ich nicht an, der englischen Praxis den Vorzug zu geben. Es
zeigt sich eben immer wieder folgende Ersclieinung: Diejenigen, welche
am meisten mit und an einem alphabetischen Kataloge zu arbeiten
haben, sind geneigt, in der Zahl der Vw. so liberal wie nur möglich
zu sein, nach dem Grundsatze: Durch Schaden wird man klug. Wer
aber mehr theoretisch sich mit diesen Dingen beschäftigt, hält eine
grofse Zahl der Vw. für überflüssig. Wenn ein solcher Praktiker, wie
unser allseitig geschätzter Preufsischer Gesamtkatalog hier auf seiten
der letztgenannten Partei zu stehen scheint, so möge mir folgende
Erklärung nicht verübelt werden: Der GK mufs mit den Vw. sparsam
sein, wenn er überhaupt in absehbarer Zeit fertig werden soll; er
kann aber auch sparsam sein, weil er im Notfalle immer auf die
ausführlicheren Kataloge der einzelnen Bibliotheken, vor allem auf
den der Kgl. Bibliothek zurückgreifen kann. Doch dies nebenbei.
Regel 9 stellt Libretti unter den Textdichter, wir seit der In-
struktion von 1899 unter den Komponisten. Dafs dies das praktischere,
wenn auch vielleicht nicht ganz logische Verfahren ist, darüber herrscht
wohl heute bei uns im allgemeinen Uebereinstimmung. Gewifs ent-
stehen dabei oft Schwierigkeiten, wie ich aus langer Praxis sehr wohl
weifs, z. B. bei mehrfach komponierten Texten, aber mit gutem Willen
läfst sich in der Regel ein Ausweg finden.
Regel 10 setzt Thematische Kataloge unter den Namen des
behandelten Komponisten, ähnlich Regel 16: Konkordanzen unter
den behandelten Autor, auch wenn der Verfasser angegeben ist. Das
verstöfst gegen unsere Grundregel, dafs in erster Linie der Verfasser
als OW in Frage kommt; dagegen wäre eine Vw. von dem Namen des
Komponisten usw. gewifs nützlich. Ebenso wären dann Bibliographien
eines Schriftstellers zu behandeln, über die die C. R. i) keine Bestim-
mung enthalten. Aber es ist zu überlegen, ob derartige Vw. hier
und in zahlreichen anderen Fällen, wie bei sämtlichen Biographien,
in einem alphabetischen Kataloge berechtigt sind. Ich möchte an
dieser Stelle gleich die Bemerkung anknüpfen, dafs die anglo-ameri-
kanischen Regeln überhaupt von dem, was wir unter einem alpha-
betischen Kataloge (Nominal- und Titelkatalog) verstehen, nicht selten
abweichen, und Prinzipien heranziehen, die in einen Schlagwort- oder
gar in einen systematischen Katalog gehören. Dadurch erklärt sich
ein gut Teil der grundsätzlichen Unterschiede in der Auffassung.
Regel 12 stellt Päpstliche Bullen nicht wie die Pr. I. unter
den Namen des Papstes, sondern unter das sachl. OW: Roman Catholic
Church. Pope. Nun, das erscheint dem Uneingeweihten zunächst etwas
1) Nach dem Vorgänge von W. Meyer wende ich im folgenden öfters die
Abkürzungen C. R. (= Cataloguing Rules) und Fr. I. (= Prenfsische In-
struktion) an. Die übrigen Abkürzungen (Vw. = Verweisung, üVV — Ürd-
nungswurt usw.) dürfen ohne weiteres als bekannt vorausgesetzt werden.
418 Zwölfte Bibliüthckarversammlurig
wunderlich, aber über dieses Verfahren wird im 3. Abschnitte das
Nötifje niitf^etoilt worden.
Weiteres braucht hier über die ersten 22 Kegjeln nicht gesagt zu
worden. Wie man sieht, sind unter der Rubrik: 'Wer ist persönlicher
Autor' nicht eben viele Abweicliungen von unseren Kegeln zu kon-
statieren; aber wir haben kaum in einem Falle Aulafs, von unserer
Auffassung abzugehen.
Auch der zweite Abschnitt (Regel 22 — 57), der von der zu
wählenden Form des Namens handelt, gibt nur zu wenigen Be-
merkungen Aulafs.
Regel 26 betrifft die Familiennamen mit Präfixen. Hier sind
eine Anzahl dilferierender Punkte, die einzeln aufzuzählen aber nicht
lohnt. Eine internationale Einigung, schon in Hinsicht auf die Biblio-
graphien, wäre hier gewifs sehr wünschenswert und auch insofern
möglich, als man sich nur der Praxis jedes Landes bezw. Sprach-
gebietes für deren Namen anzuschliefsen brauchte. Das ist auch in
der neuen Pr. I. durchaus der mafsgebende Gesichtspunkt gewesen.
Indessen bleiben auch dann noch eine ganze Reihe zweifelhafter Fälle
übrig, auf die ich hier nicht näher eingehen kann. Die C. R. zeigen
merkwürdige Inkonsequenzen, und scheinen eigentümlicher Weise gerade
hier allgemeine Vw. nicht für erforderlich zu halten.
Regel 37 unterscheidet gleichnamige Autoren durch die Daten
von Geburt und Todesjahr. Sehr schön, aber Ij wo findet man diese
Daten bei obskuren Verfassern? 2) woher kennt sie der, welcher ein
Werk sucht? Das Verfahren der Pr. I., das Erscheinungsjahr der
frühesten vorhandenen Schrift als Kriterium zu wählen, ist doch wohl
im allgemeinen zweckmäfsiger. Nur darf man natürlich nicht so weit
gehen, einen eben jetzt zum ersten Male publizierten Autor etwa des
17. Jahrhunderts unter 1911 zu setzen, sondern bei nachweislich grofsen
Differenzen zwischen Lebenszeit und erstmaliger Publikation wäre An-
gabe des Jahrhunderts, in dem der Autor gelebt hat, vorzuziehen.
Die Regel 39, die von den Beinamen der Künstler handelt
(Sobriquets, Nicknames) findet in der Pr. I. keine entsprechende Stelle.
Diese Lücke auszufüllen wäre leicht. Man könnte sich den englischen
Regeln hier einfach anschliefsen, also Namen wie Tintoretto, Canaletto,
Giorgione zum OW wählen, und von den wirklichen Namen (Robusti
usw.) verweisen.
Regel 47 setzt Biblische Namen in der englischen Form an,
z. B. Saint James Apostle. Das ist natürlich für internationale Vor-
schriften unannehmbar, auch hier hat die Pr. I. mit der Wahl der
Vulgataform (Jacobus Apostolus) wohl das Richtige getroffen. Dasselbe
gilt von Regel 48, die von den Heiligen handelt. Auch hier ist,
als bei einer Einrichtung der römischen Kirche , die lateinische Form
der nationalen Form vorzuziehen, soweit nicht der moderne Familien-
name gewählt wird.
Auf die orientalischen Namen gehe ich nicht ein , bemerke nur,
dafs hier im wesentlichen ein übereinstimmendes Verfahren besteht.
Vergleiclmug der englisch-amerikanischen Katalogregeln 419
Also in Summa: Gäbe es nur Titel mit persönlichem Verfasser, so
wäre eine internationale Uebereinstimmung, soweit sie nicht schon vor-
handen ist, wohl möglich.
Anders wird die Sachlage, sobald man sich mit dem dritten Ab-
schnitte beschäftigt. Er trägt die Ueberschrift: Corporate Bodies
as authors, und umfafst nicht weniger als 54 Regeln (Nr 58 — 111)
auf 16 engbedruckten Seiten. Schon diese Tatsache beweist, dafs man
nicht glauben darf, dafs es sich hier um eine einfache Sache handelt.
Ich kann ja natürlich auf Details nicht viel eingehen, aber, da es sich
hier, ebenso wie bei den Title entries, um den eigentlich springenden
Punkt des Einigungs-Problems handelt, so mufs auch einigermafsen ein-
gehend davon gesprochen werden. Mit der Stellungnahme zu diesen
beiden Abschnitten steht und fällt in der Tat die ganze Frage der
Möglichkeit einer internationalen Uebereinstimmung in Katalogregeln.
Unsere preufsische Instruktion kennt die Verfasserschaft e-ner Kor-
poration, man könnte sagen einer juristischen Person, nicht, oder viel-
mehr, sie lehnt sie ausdrücklich ab in § 32, wo sie als eine der
Grundregeln vorschreibt: Unberücksichtigt bleiben die Namen von
Personen, Behörden, Korporationen u. dgl., auf deren Veranlassung
oder mit deren Unterstützung die Schrift entstanden ist. Die einzige
Ausnahme, die man anführen könnte, enthält § 68, der Verkaufs-
kataloge, Prospekte usw. unter den Namen der Firma stellt, die sie
herausgibt.
Die C. R. unterscheiden nun
1. Government Publications (Regel 58 — 71)
2. Societies (Regel 72—81)
3. Institütions, Establishments (Regel 82—99)
4. Miscellaneous Bodies or Organizations (Regel 100 — 111).
Alle diese Körperschaften gelten als Verfasser oder besser Autoren
ihrer Publikationen und ihr Name wird OW, genau wie bei den per-
sönlichen Autoren. Diese Regel klingt sehr einfach und plausibel,
und man könnte meinen, damit wäre alles Wesentliche ausgedrückt.
Wenn es so wäre, könnten wir uns wohl veranlafst fühlen, uns diesem
Verfahren anzuschliefsen , kostete es auch sozusagen einen völligen
Bruch mit unserer bibliographischen Vergangenheit. Aber schon die
oben genannte Zahl (54) der Regeln, die hier nötig sind, zeigt, dafs
die Sache nicht so einfach ist. Sowie man nämlich daran geht, in
concreto den Namen einer solchen juristischen Person alphabetisch
festzulegen, beginnen die Schwierigkeiten. Gehen wir etwas ins einzelne.
1. Bei den Regierungs-Publikationen wird 1. OW das Land,
der Staat, die Stadt usw., 2. OW das Department oder Bureau, was
wir hier etwa mit 'Ministerium' und 'Amt' übersetzen können. Das
preufsische Ministerium des Innern kommt also unter: ' Prussia,
2 Ministerium des Innern.
Ist aber ein Amt einem Ministerium untergeordnet, so wird der
Name dieses Amtes nicht 3., sondern 2. OW, der Name des Ministeriums
bleibt also unberücksichtigt.
'120 Zwölfte Bibliotbekarversammluug
Also: das Preufsiscbe Statistische Landesamt wird unter • Trenfscn,
- Statistisches Landesamt gestellt, allerdings mit Vw. von ' Preiifsen,
2 Ministerium des Innern.
Aber scbon bei dieser Regel weichen die Amerikaner z. T. ab,
indem sie den Namen des Amts in dieser Umkebrung ansetzen: Edu-
cation, Bureau of. Man sieht, wir können hier in dieser wichtigen
Frage von einem gemeinsamen Kodex kaum noch sprechen.
Was für eine Menge Vw. nötig werden, davon nur ein Beispiel aus
Kegel 59: Die oberste Telegrapbenbehörde Italiens steht unter 'Italy.
-Direzione generale dei telegrafi; Vw. werden gemacht von
1. Italy. Telegrafi, Direzione generale dei
2. Italy. Ministero dei lavori pubblici etc.
3. Italy. Ministero delle poste e dei telegrafi etc.
Dies die wenigen Bemerkungen, die ich hier über die Government
publications machen kann. Nur Regel 60 möchte ich noch streifen.
Ist der Verfasser eines offiziellen Report genannt, so wird dieser unter
den Namen des Verfassers gestellt, aber nur dann, wenn es nicht ein
Beamter der betreffenden Behörde ist. Welch komplizierte Unter-
scheidung!
2. Ich gehe dann über zu den Societies (R. 72 — 81). Nach der
Grundregel 72 wird hier nicht der Staat oder der Sitz erstes OW,
sondern das erste Wort des Namens der Gesellschaft, mit Vw. von
allen sonstigen Namen, unter denen sie bekannt ist, besonders von dem
Sitze ihrer Leitung. Also: ^ Geographische Gesellschaft in Hamburg,
mit Vw. von i Hamburg, Geographische Gesellschaft.
Das läfst sich hören; doch ist hier in einer Anmerkung bereits
wieder anheim gestellt, den Ort als erstes OW zu wählen, wenn ein
solcher in dem Namen der Gesellschaft vorkommt.
Regel 77 stellt Gilden unter den Ort, an dem sie sich befinden.
Regel 78 bringt eine weitere Abweichung von der Grundregel. Die
Kgl. Akademie der Wissenschaften, Berlin, wird nicht unter das erste
Wort 'Königliche' sondern unter 'Akademie' gestellt, mit Vw. von
'Königliche' und von 'Berlin'. Die Imperiale Regia Accademia di
scienze etc. in Rovereto kommt ebenso unter Accademia, erfordert aber
sogar 3 Vw., von Imperiale etc., von Regia etc. und von Rovereto.
Zu den Societies werden auch die Kirchen gerechnet (Regel 80).
So findet man denn das Book of common prayer unter 'Church of
England'. Nun versteht man auch, wie päpstliche Bullen (Regel 12)
unter 'Roman Catholic Church. Pope' gestellt werden konnten.
3. Institutions, Establishments (Regel 82 — 99). Diese werden
nach der Grundregel 82, abweichend von der Behandlung der Gesell-
schaften, unter den Ort gestellt, an dem sie sich befinden, z. B. Paris,
Musee national du Louvre, natürlich mit Vw. von 1) Musee 2) von
Louvre. Gleich der nächste Paragraph (83) aber bricht mit dieser
Grundregel : Institute, deren Namen mit einem Eigennamen (Substantiv
oder Adjektiv) beginnt, stelle unter das erste Wort ihres Namens und
mache Vw. von dem Orte ihres Sitzes : i John Crerar Library, mit Vw.
von Chicago.
VergleicbuDg der eDglisch-amerikanisclien Katalogregeln 421
Universitäts-Institute kommen folgerichtig teils unter den Ort, teils
unter das erste Wort des Namens der Universität: Berlin. Universität.
Physikalisches Institut. (Auf Nebenfragen, wie die, dafs hier der
offizielle Name 'Kgl. Friedrich-Wilhelms-Universität' ganz beseitigt
ist, gehe ich nicht ein.) Von dieser Ausnahme gibt es in einer An-
merkung wieder gewisse Ausnahmen.
Man wird auch nach diesen wenigen Proben zugeben: Es ist nicht
leicht und einfach, ein derartiges Institut zu finden, man mufs dazu
schon eine recht genaue Kenntnis der Behörden-Hierarchie mitbringen,
die man vielleicht von dem eigenen Lande besitzt, aber schwerlich
beim Auslande. Ohne eine Anzahl Vw. geht es eben fast in keinem
Falle ab.
Ich will und darf Sie hier nicht weiter mit Details belästigen, ich
kann versichern, das Durcharbeiten durch diese Fülle von Regeln und
— Ausnahmen ist kein Vergnügen, sie auswendig zu kennen und so
zu beherrschen, dafs man sie zu praktischer Verwendung stets gegen-
wärtig hat, scheint mir eine schwere Aufgabe. Dafs auch bei den
Societies und Institutions die Amerikaner oft ihre eigenen Wege gehen,
sei nur nebenher erwähnt.
4. Unter Miscellaneous Bodies or Organizations (Regel
100 — 111) werden endlich noch solche Körperschaften behandelt, die
in den drei ersten Klassen keinen geeigneten Platz fanden, z. B. inter-
nationale Kongresse, Ausstellungen, Konzile, Versammlungen, Forschungs-
expeditionen und Firmen.
Ich denke, das Wenige, was ich Ihnen aus den Regeln über
Corporate Bodies mitteilen konnte, wird genügen, um Ihnen einen Be-
griff zu geben, wessen wir uns zu versehen hätten, wenn wir die
anglo-amerikanische Praxis einfach übernehmen wollten.
Ein Beispiel, das sich mir dieser Tage ungesucht darbot, möge die
Erörterung dieses Abschnittes schliefsen , obwohl es nicht den C. R.
selbst entnommen ist. Gesucht wurde (ich zitiere den Titel biblio-
graphisch genau) : Codex Cumanicus Bibliothecae ad Templum Divi
Marci Venetiarum. Ed. Geza Kuun. Also eine in kumanischer Sprache
abgefafste Handschrift der Markus-Bibliothek in Venedig. Dieser Titel
stand in dem Kataloge des Britischen Museums weder unter Codex,
noch etwa Cumanus oder Venedig, sondern, wie sich natürlich nur
durch die Vw. von dem Hrsg. feststellen liefs, unter folgenden OW:
1. Academies, 2. Pest, 3. Magyar Tudomanyos Akademia, 4. Dictio-
naries, 5. Codex. Worauf beruht diese Einordnung? Nicht im Titel,
sondern im Erscheinungsvermerke, den ich bisher arglistig unterschlagen
habe, heifst es: Budapestini: Editio Scient. Acad. Hung. 1880. Würde
bei einer Bestellung der Titel ganz genau zitiert, aber der Hrsg. weg-
geblieben sein (denn den Verleger gibt selten ein Besteller an), so
dürfte es kaum möglich gewesen sein, das gesuchte Buch zu finden.
Sie werden vielleicht einwenden: Diese englischen Regeln sind sehr
kompliziert und inkonsequent: machen wir bessere! Aber sind wir
nicht überzeugt, dafs der Ausarbeitung dieser Regeln eine sorgfältige
422 Zwölfte BlbliüthekarversammluDg
und gewissenhafte Ueberlegung und längere praktische Prüfung voran-
gegangen ist? Und zweitens, machen wir andere Regeln, mögen sie
auch besser ausfallen, mit internationaler Kooperation ist es dann
doch wieder nichts.
Es ist eine der schwachen Seiten dieses ganzen Systems, dafs man
den Titel nicht nur genau, sondern auch vollständig kennen mufs,
um ihn zu finden. Demgegenüber hört man oft gerade als Vorzug
dieser Praxis rühmen, dafs sie sicli auf den Bestandteilen in erster
Linie aufbaut, die man auch bei flüchtigem Zitieren nicht weglassen
kann. Ich kann mich dieser Ansicht nicht anschliefsen; bei uns
wenigstens ist man durchaus nicht gewohnt, die Körperschaft, die ein
Werk unter ihren Auspizien herausgibt, bei Bestellungen oder Ange-
boten in Katalogen zu erwähnen, besonders wenn ihr Name nicht voran-
gestellt, sondern etwa nur im Druckvermerk oder im Prospekte
genannt ist.
Andrerseits ist dieses ganze Prinzip der lieber- und Unterordnung,
so wohldurchdacht es sein mag, überhaupt kein alphabetisches mehr
zu nennen, sondern ein systematisches. Und das legt die Frage nahe,
ob wir hier nicht über Dinge streiten, die sich gar nicht mit einander
vergleichen, geschweige denn in Uebereinstimmnng bringen lassen.
Wir sind auf der Suche nach dem besten alphabetischen Systeme,
da wir für andere Zwecke unsere systematischen Kataloge haben, oder
sie wenigstens zu schaffen bereit sind. Die Engländer und Amerikaner
dagegen sehen in dem Kataloge, für die sie die C. R. vereinbart haben,
gleichzeitig einen, wenn auch dürftigen, Ersatz für den systematischen
Katalog.
Auf der anderen Seite denke ich nicht daran zu leugnen, dafs in
sehr vielen Fällen das System der korporativen Autorschaft grofse
Vorzüge hat und bei dem Aufsuchen einer hierher gehörenden
Publikation schneller zum Ziele führt, als unser grammatisch- alpha-
betisches Prinzip. Man denke nur an Artikel wie 'Katalog', 'Bericht',
, Führer' und viele ähnliche. Ob man hier vielleicht in geeigneten
Fällen durch Anlegen von Vw. Nutzen aus den englischen Regeln
ziehen könnte, wäre der Erwägung wert. Diese Vw. würden dann
etwa den Personal-Vw. der Pr. I. (§ 20, 3 e) entsprechen.
Der vierte Abschnitt 'Title Entr'y* (Regel 112— 149) enthält gleich
in der ersten Regel (112) wieder eine grundsätzliche Abweichung von
unserer Katalogisierungs-Praxis. Die Vorschrift lautet:
Stelle anonyme Werke . . ., deren Verfasser nicht bekannt ist,
unter das erste Wort mit Ausnahme des Artikels. Es entspricht das
bekanntlich durchaus unserem Verfahren bei Satztiteln. Für Titel in
gewöhnlicher Form dagegen, d. h. solche die weder einen vollständigen
noch einen verkürzten Satz darstellen, gilt die Vorschrift: OW wird
das erste nicht in attributivem oder adverbiellem Verhältnisse stehende
Substantiv oder substantivisch gebrauchte Wort, gleichviel in welchem
Kasus es vorliegt. (§187 der Pr. I.)
Es wäre also zu erwägen, ob es sich vielleicht empfiehlt, auch
Vergleichung der englisch-amerikanischen Katalogregeln 423
diese Titel nach englischem Vorbilde wie Satztitel zu behandeln.
Eines mufs ja diesem Verfahren nachgerühmt werden, was wir von
dem vorigen Abschnitte über die Corporate Bodies wahrlich nicht
sagen konnten : Es ist höchst einfach und bequem zu handhaben.
Natürlich, denn es gilt ja nur, die Worte mechanisch nacheinander
aufzureihen. Ich glaube aber auch diesmal die Frage mit einem glatten
'Nein' beantworten zu müssen, aus folgenden Gründen:
1. Nach unserem Sprachgefühl, das nun einmal grammatisch ge-
schult ist, hat das Substantivum regens, ohne dafs wir noch darüber
nachdenken, ein ganz anderes Gewicht, als die davon abhängigen
Wörter, es fällt uns wie von selbst sofort in Aug und Ohr. Einen
Titel 'Medizinische Zeitschrift' empfinden wir sofort als eine besondere
Art der Gattung 'Zeitschrift'.
2. Dementsprechend folgt auch fast ausnahmslos die Praxis unserer
Bibliographien und Kataloge diesem Sprachgefühle von jeher, nicht
nur auf dem deutschen Sprachgebiete im engeren Sinne, sondern auch
in den skandinavischen Staaten und in Holland. Aber auch in
romanischen Ländern ist dieses Prinzip nicht unerhört, wir finden es
z. B. in Italien in dem 'Elenco delle pubblicazioni periodiche . . .
Roma 1885. Auch hier ist z. B. Morphologisches Jahrbuch unter
'Jahrbuch' eingeordnet.
3. Die unterschiedslose Wahl des ersten Wortes zum OW ist in-
sofern nicht empfehlenswert, weil tonlose Wörter, die voranstehen,
beim Zitieren sehr leicht weggelassen werden, was bei dem Sub-
stantivum regens kaum vorkommen wird. Dieses stellt eben zusammen
mit den abhängigen Substantiven und Adjektiven das eigentliche
Knochengertist des Titels dar.
In der Auswahl der weiteren OW (nach dem übereinstimmend ge-
wählten Substantivum regens) geht dann freilich die bibliographische
und bibliothekarische Praxis nicht unerheblich auseinander, und ich
halte es für angebracht, auch diese Unterschiede hier kurz zu skizzieren,
um der etwa folgenden Debatte eine Grundlage zu geben. Ich habe
mich dabei mit Absicht im wesentlichen auf die Titel von Zeit-
schriften beschränkt, weil hier die Vergleichung wegen des reichen
Materials am leichtesten zu bewerkstelligen war. Es ist mir nicht
unbekannt, dafs die andern Anonyma hie und da wieder nach andern
Gesichtspunkten geordnet werden.
Wir können nicht weniger als vier Hauptgrappen unterscheiden:
1. Die einen nehmen nach Vorausnahme des Substantivum regens
alle übrigen Wörter mechanisch in der Reihenfolge, wie sie im Titel
stehen, also auch Präpositionen und Artikel. So in Oesterreich die
Instruktion der Wiener Hof bibliothek , in Holland Brinkman's Cata-
logus, in Schweden der Svensk Bok-Katalög. Bekanntlich folgen auch
die Lexika von Holzmann-Bohatta und der Wiener Generalkatalog der
periodischen Druckschriften von 1898 diesem Prinzipe.
Titel, in denen vor dem Substantivum regens noch andere Wörter
stehen, wie 'Antiquarische Zeitschrift', kommen an das Ende in eine
424 Zwölfte BibliüthckarversammluDg
besondere alpliabetisclie Reihe. In der Schweiz folgt die Züricher
Stadtbibliotlu'k zwar der ersten, nicht aber dieser zweiten Regel. Sie
ordnet also durcheinander:
Zeitschrift, Allgemeine
„ der Deutschen Morgenland. C.esellschaft
des Vereins f. thüring. Geschichte usw.
„ für allgemeine Erdkunde usw.
„ , Greifswaldische Akademische, usw.
2. Ein anderes Verfahren schlägt die Pr. I. ein. Sie übergeht die
unwesentliclien Wörter (§ 11)8), oline für diese eine Definition zu geben,
und geht dann zwar in der Reihenfolge weiter, wie die wesentlichen
Wörter im Titel stehen i) , aber wieder mit der Mafsgabe, dafs ab-
hängige Wörter erst nach dem Regens folgen (§ 199).
3. Noch radikaler ist das Verfahren, das das Münchener Zeit-
schriften-Verzeichnis von 1909 befolgt, wohl in Anlehnung an die
Dziatzko'sche Instrulction , die auch in Berlin früher galt. Sie wählt
als OW in erster Linie nur Substantive (soweit sie nicht durch 'und'
verbunden sind), in zweiter Linie erst Adjektive, z. B.:
•''Neue ^Abhandlungen des ^Naturforschenden "^Vereins ^Nürnberg.
4. Eine vierte Praxis endlich zeigen die allbekannten Bibliographien
von Kayser und Heinsius u. a. Sie wählen die weiteren OW nach der
sachlichen Bedeutung aus, gleichviel ob Substantiv oder Adjektiv. Sie
ordnen also:
1 Zeitschrift für 2 mathematischen Unterricht, aber:
1 Zeitschrift für das gesamte 2 Handelsrecht.
Dieses Verfahren habe ich im Auslande bisher nur in der dänischen
Bibliographie 'Dansk Bogfortegneise' wiedergefunden. Vielleicht ist es
aber doch häufiger, und man wird zugeben müssen : Praktisch ist dieses
Verfahren, wie es ja auch aus der Praxis heraus geboren ist.
Eines wird diese Voraugenstellung Ihnen nicht unbekannter Dinge
vielleicht bewirken. Wir werden uns fragen müssen, ob es nötig und
auf die Dauer erträglich ist, dafs in ein und demselben Sprachgebiete
bis zu vier von einander abweichende Verfahren existieren, um Titel
unbenannter Schriften alphabetisch zu ordnen. Sollte uns hier nicht
die anglo-amerikanische Kooperation ein leuchtendes Vorbild sein ? Ich
bin mit Absicht in dieser Frage so ausführlich gewesen, weil ich mir
gesagt habe, dais wenn wir, wie zu erwarten, die englische Praxis
der körperschaftlichen Autorschaft ablehnen, dann ja alle dazu ge-
hörenden Schriften den Anonyma schlechthin wieder zufallen, also
wir mit einem Male das ganze Gebiet der unbenannten Werke regeln
können.
Ich glaube nicht, dafs wir heute darüber Beschlüsse fassen werden
und können, sie hätten ja auch praktisch zunächst keine grofsen Folgen,
1) Dafs übrigens auch romanischen Ländern ein derartiges Verfahren
nicht durchaus fremd ist, zeigt ein Blick in das 'Annuaire de la Presse
frangaise'. Man vgl. z.B. den Abschnitt 'Revue'. Artikel und Präposition
bleiben hier durchaus unberücksichtigt.
Verglelchuug der englisch-amerikanischen Katalogregeln 425
aber es wäre erfreulich, wenn sich hier in der Debatte bereits eine
gewisse Uebereinstimmung zeigen würde, oder doch der Wille, eine
solche in weiteren Beratungen anzubahnen. Ist hier erst eine Einigung
erzielt, die natürlich die Regierungen zu sanktionieren hätten, so wird
sie in den anderen Fragen noch eher zu erwarten sein, da diese doch
nicht so den Lebensnerv der bibliographischen Praxis berühren.
Wie wir eine gemeinsame deutsche Rechtschreibung allen Schwierig-
keiten zum Trotz, freilich mit manchen Opfern, erreicht haben, so
dürfen wir hoffen, auch dereinst eine gemeinsame deutsche Vorschrift
für den alphabetischen Katalog zu erleben. Natürlich würde diese
Vereinbarung Jahre in Anspruch nehmen, aber sie würde noch zureoht
kommen, um den dann fertigen Gesamtkatalog danach zu drucken,
und die Druckzettel jeder der daran beteiligten Bibliotheken zum
Einordnen fertig in den Schofs zu legen. Die Buchhändler würden
sich einem auf solcher Grundlage aufgebauten Werke in ihren Biblio-
graphien voraussichtlich ohne weiteres anschliefsen. i)
Damit hätte ich eigentlich schliefsen können. Als gewissenhafter
Chronist bin ich aber doch noch zu einigen Bemerkungen über den
Schlufs der C. R. genötigt.
Die Fülle von lehrreichem Material, das der Abschnitt von dem
Title entry sonst enthält, kann ich hier auch nicht einmal andeuten.
Was weiter folgt, ist mehr äufserlicher Art, so die Regeln 136 — 149
über die verschiedenen Arten von Titeln, 150 — 166 über Erscheinungs-
vermerk-) und Kollation. Vollends die Bestimmungen über Aufzählung
des Inhalts (Contents) in Regel 167 — 171 haben mit alphabetischer
Ordnung kaum noch etwas zu tun, ebenso die Vorschriften über grofse
Anfangsbuchstaben und Interpunktion (172 — 174).
Der Appendix I gibt dann, ganz wie in der Pr. I., eine Liste
der technischen Abkürzungen, die uns hier nicht zu beschäftigen braucht.
Wichtiger ist dagegen der zweite Appendix, der von der
Transkription fremder Alphabete handelt. Wie zu erwarten, decken
sich die beiderseitigen Instruktionen nicht. Hier eine Uebereinstimmung
herbeizuführen, wäre nützlich und wohl möglich, etwa auf internationalen
Kongressen, doch das können wir getrost der Sprachwissenschaft über-
lassen, die die Sache näher angeht. Auch hier verdoppelt natürlich
1) In einer der letzten Nrn des Börsenblattes f. d. dt. Buchh. (Nr 112.
S. 5965) tritt ein Referent sehr warm für Anschlufs an die Ordnungsprinzipien
der Pr. I. ein, die er den in dem Bücherlexikon von Kayser befolgten durch-
aus vorzieht.
2) Regel 157 enthält eine Vorschrift über Copyright date. Da eine ent-
sprechende Anweisung in der Pr. 1. fehlt, und infolgedessen das Copyright-
Jahr in unseren Titeldrucken bisher sehr inkonsequent behandelt worden ist,
möchte ich, etwas abweichend von den englischen Regeln, folgende Fassung
vorschlagen, etwa als Zusatz zu § 15, 3 der Pr. 1.: Bei Werken, deren Er-
scheinungsjahr auf dem Titelblatte fehlt und auch sonst nicht mit Sicherheit
festgestellt werden kann, wird das Copyright- Jahr in der Form: (copyr. 1911)
angegeben. Das Jahr des Copyright ohne weiteres als Erscheinungsjahr ein-
zusetzen, wäre falsch, da beide Daten oft sehr weit von einander abweichen.
426 Zwölfte BibliothekarversammluDg
die Verschiedenheit der Sprache und Aussprache die Schwierigkeit
einer Einigung, z. B. zwischen Deutschen und Engländern.
Was also ist das Resultat dieser ganzen Erörterung? I>ie Unter-
schiede der englisch-amerikanischen und der preufsischen Instruktionen
sind auf dem (lebicte der Anonynia so tiefgehend, dafs eine freiwillige
Verständigung kaum möglich ist, zumal auch die Gegenpartei in grund-
sätzlichen Dingen nachzugeben nicht gesonnen scheint. Das Unglück
ist auch nicht so grofs. Ein Austausch der Druckzettel könnte trotz-
dem erfolgen, sie würden dann nach den abweichenden heimischen Vor-
schriften mit neuem Kopfe versehen werden; am besten wäre daher
vielleicht der Druck ohne Zettelkopf.
Es würde schon ein schöner Erfolg sein, wenn dieser Vortrag und
die folgende Debatte uns indirekt dem Ziele einer gemeiudeutschen
Instruktion näher brächte. Je mehr diese sich der Pr. I. anschliefsen
kann, desto besser für die Arbeit am Gesamtkatalog, der allzu radikale
Aenderungen in der Ordnung nicht ertragen könnte, ebensowenig die
an ihm beteiligten Bibliotheken. Eine Vereinfachung mancher kom-
plizierten Regeln unter Zurateziehung der englischen C. R. würden
aber auch diese Instanzen begrüfsen und dadurch zugleich das Inter-
esse des Benutzer-Publikums wahrnehmen, das sich wohl oder übel
unserer Kataloge zu bedienen hat. Eine Umfrage, in welchem Um-
fange die Pr. I. aufserhalb ihres amtlichen Bereichs bereits freiwillig
angenommen ist und angewendet wird, böte eine sichere Grundlage
für geordnetes Weiterarbeiten, i)
Wenn demnach auch in der Frage der internationalen Verständigung
die Antwort auf absehbare Zeit negativ ausfallen wird, so braucht
doch die heut auf diese Frage verwendete Arbeit keine vergebliche
zu sein.
In der Diskussion geht Schwenke -Berlin zunächst auf die vom
Referenten angeführte Resolution des Brüsseler Archivar- und Biblio-
thekarkongresses ein, die auch dem V. D. B. offiziell mitgeteilt worden
ist und gewissermafsen der Anlafs zu dem vorliegenden Referat ge-
wesen ist. Die Resolution-) hat das Ziel, einen internationalen Regel-
Kodex zu schaffen durch Herstellung parallel laufender Katalogregeln
1) Erst naehträglicb, als dieser Vortrag bereits für den Druck bearbeitet
wurde, ging mir die 'Katalogisierungs- Ordnung' der K. Hof- und Staats-
bibliothek München zu. (München 1911.) Ich kaun auf sie hier natürlich nicht
näher eingehen, möchte aber nicht unterlassen, die höchst erfreuliche Tat-
sache zu konstatieren, dafs diese Vorschrift einer ucserer hervorragendsten
Bibliotheken sich bereits in so weitgehender Uebereinstimmung mit der Pr. I.
befindet, dafs eine völlige Eioigung in allem Wesentlichen keine allzu
grofsen Schwierigkeiten mehr bereiten kann.
2) Der Wortlaut ist: „1. Qa'il soit etabli un code international de regles
pour la redaction des fiches du catalogue alphabetique. 2. Qae ces regles
soient fixees par langue. 3. Que le soin d'elaborer ces regles soit confie aux
associations professionelles de bibliothecaires de meme langue. 4. Que le
code soit constitu6 ä la suite d'une entente entre les dites associations".
Vergleichung der englisch-amerikanischen Katalogregeln 427
für die einzelnen Sprachgebiete (wobei man die englisch-amerikanischen
als Muster im Auge hatte). Man war dort der, wie mir scheint, nicht
realisierbaren Meinung, dafs es möglich sein würde, im Katalog jedes
Buch nach den Regeln seiner Sprache zu behandeln. Jedenfalls erwachsen
uns aus jener Resolution zwei Aufgaben: einmal zu sehen, ob die
deutschen Regeln, die wir den fremden gegenüber vorläufig als ein-
lieitliche betrachten dürfen, sich mit den englisch -amerikanischen in
Einklang bringen lassen, und zweitens, innerhalb des deutschen Sprach-
gebiets eine wirkliche Einheit anzustreben. Die erste Frage ist, glaube
ich, durch das ausgezeichnete Referat des Kollegen Kaiser endgültig,
wenn auch zum grofsen Teil negativ, beantwortet. Dadurch ist die
Richtung, in der sich die Lösung der zweiten Aufgabe bewegen darf,
in sehr Avünschenswerter Weise geklärt. Ihr näher zu treten bietet
sich auf der nächsten Tagung, die wir mit den österreichischen und
schweizerischen Fachgenossen gemeinsam in München abhalten wollen,
die beste Gelegenheit.
Plate -Hamburg ist der Meinung, dafs sich das Prinzip, jedes
Buch nach den Regeln seiner Sprache zu katalogisieren, wohl durch-
führen lasse. Aus einer achtjährigen Tätigkeit im amerikanischen
Bibliotheksdienst kann er bestätigen, dafs es bei der vom Referenten
erwähnten Katalogisierung der dortigen amtlichen Drucksachen oft
schwer ist zu bestimmen, unter welchem Stichwort sie unterzubringen
sind. Gerade in diesem Fall sei es für uns am einfachsten auf die
englisch -amerikanische Instruktion zu verweisen und nicht eigene
Regeln aufzustellen. Im einzelnen bemerkt Redner zum Format der
Titelzettel, man möge nun auch tiberall, wo es möglich ist, das inter-
nationale Format wirklich einführen und auch beim Katalogdruck
darauf Rücksicht nehmen, dafs die Zeilenlänge das Aufkleben auf
dem internationalen Zettel gestattet. Das grammatische Prinzip der
Stichwortauswahl („das erste nicht in attributivem oder adverbialem
Verhältnisse stehende Substantiv oder substantivisch gebrauchte Wort,
gleichviel in welchem Kasus es vorliegt") bezeichnet er als ein
Schulbeispiel deutscher Gelehrsamkeit. Solche Regeln könnten in den
Volksbibliotheken nicht einmal bei den Beamten durchdringen und
auch von den Benutzern der gelehrten Bibliotheken nicht beherrscht
werden.
Referent hält es nicht für möglich in dem einen von Dr. Plate
bezeichneten Punkt die kollektive Verfasserschaft anzunehmen. Für
uns sind die amerikanischen Regierungsdrucksachen reine Anonyma
und nach unsern Regeln zu behandeln. Man werde sogar nicht so
weit gehen dürfen, Verweisungen von der Behörde zu machen; denn
in diesem Falle entstehe wieder die Frage, unter welches Ordnungs-
wort die Verweisung zu stellen sei.
Hottinger-Berlin führt aus, dafs für die Ordnung des alphabetischen
Katalogs eine biographische Vorarbeit zu erledigen sei, die Feststellung
der Lebensdaten der Verfasser. Bei 95*^ q derselben sei das leicht
möglich. Mit dem Druck des Gesamtkatalogs dürfe nicht gewartet
428 Zwölfte BibliotliekarversammliiDg
werden, bis einheitliche Regeln vorliegen. Eine weitere Aufgabe sei
die Herstellung des alphabetischen Schlagwortkatalogs.
Gerhard-Halle stimmt den überzeugenden Ausführungen des
Referenten bei, dafs eine internationale Einigung sich nur auf dem
Gebiete des Verfasserkatalogs erreichen läfst, dafs aber vor allem
innerhall) des deutschen Sprachgebiets Einheitlichkeit anzustreben ist.
Dann würde auch der Gesamtkatalog, dessen Drucklegung durchaus
geboten ist, eine ganz andere Zukunft und eine viel gröfsere Nutz-
barkeit haben. Es braucht nicht die preufsische Instruktion in allen
Einzelheiten zu sein. Dafs an ihr doch manches auszusetzen ist, empfindet
man, wenn man in dem Berliner Zeitschriftenverzeichnis, das uns im
übrigen grofse Dienste leistet, eine Zeitschrift nach dem zweiten und
dritten Stichwort sucht.
Fick- Berlin dankt dem Referenten für seine klaren und gründ-
lichen Ausführungen und unterstützt den Wunsch, dafs die mühevolle
Arbeit des Kollegen W. Meyer der Allgemeinheit durch den Druck
zugänglich gemacht werde. Wir werden aus ihr nicht blofs lernen
können, wie andere Länder es machen, sondern sie wird uns auch dazu
verhelfen, unsere eigene Instruktion in einem etwas anderen Geiste zu
handhaben und unsere Vorschriften mit anderen Augen anzusehen, und
zwar, wie mir scheint, mit etwas günstigeren Augen. Ich stehe durch-
aus auf dem Standpunkt, dafs für das sichere Auffinden eines anonymen
Titels unsere preufsische Instruktion den Vorzug verdient vor dem englisch-
amerikanischen Verfahren, und möchte dringend davor warnen, dafs wir
uns für die nächsten Jahre auf irgend ein auf die Aenderung unserer
Ordnungsgrundsätze hinzielendes Experiment einlassen. Wir müssen
immer daran denken, dafs diese Regeln einer ganzen Generation von Bib-
liothekaren in Fleisch und Blut übergegangen sind und dafs sie sich nicht
von heute auf morgen abändern lassen, ohne dem ganzen Bibliotheks-
wesen einen vielleicht nicht wieder gutzumachenden Stofs zu versetzen.
Etwas anders liegt die Sache, wenn wir an den Druck des Gesamt-
kataloges denken. In 8 Jahren ist der preufsische handschriftliche
Gesamtkatalog fertig. Wir werden dann vor die Frage gestellt, in
welcher Form wir ihn zu drucken haben, sei es unter Beschränkung
auf Preufsen, sei es — was ich für erstrebenswert halte — unter
Hineinbeziehung anderer Bibliotheken, die sich an der Herstellung des
handschriftlichen Kataloges beteiligt haben. Denn das möchte ich als
die nötige Voraussetzung für die Drucklegung hinstellen: wir können
nicht eher auch nur den ersten Bogen zu drucken beginnen, ehe nicht
das handschriftliche Material vollständig vorliegt. Liegt das vor, dann
sind wir ja in der Lage, Aenderungen in der Behandlung der Anonyma
eintreten zu lassen. IcH glaube, wir werden da so vorsichtig wie
möglich vorgehen und tunlichst an den grofsen Richtlinien, die uns
die preufsische Instruktion gegeben hat, festhalten müssen. Wünschens-
wert erscheint es mir, dafs wir uns in den Jahren, ehe die Frage der
Drucklegung praktisch wird, über gewisse Katalogisierungsregeln der
„deutschen" Instruktion verständigen. — Das Endziel unserer Gesamt-
Vergleichuug der engliscli-amerikanischen Katalogregeln 429
katalogarbeit ist nach meiner Ansicht ein Bandkatalog, der allen Biblio-
theken, die sich an den Gesamtkatalog angeschlossen haben, zur Ver-
fügung gestellt, von diesen in mehreren Exemplaren aufgestellt und auch
dem Publikum zugänglich gemacht wird. Gerade dieser Gesichtspunkt, dafs
auch das Publikum den Gesamt-Bandkatalog benutzen soll, wird viel-
leicht zu einzelnen Aenderungen Anlafs geben. Was speziell die Ein-
ordnung der Gesellschaftsschriften betrifft, so stehe ich, obwohl ich im
übrigen den Standpunkt des Herrn Kollegen Kaiser durchaus teile, dieser
Frage etwas anders gegenüber und zwar von dem Gesichtspunkte aus, ob
es sich nicht empfiehlt, die Gesellschaftsschriftcn ebenso wie die Zeit-
schriften in besonderen Bänden zu verzeichnen. Hierdurch bekommt
man die Freiheit, für diese Kategorien von Schriften besondere
Grundsätze aufzustellen. Dabei braucht man sich nicht sklavisch an
die englisch-amerikanischen Regeln zu klammern, aber man hat die
Möglichkeit, sich etwas mehr an das Prinzip der Einordnung unter
die Behörde, Gesellschaft usw. oder unter den Erscheinungsort anzu-
schliefsen. Ebenso würde ich auch in einem andern Punkte aus
Gründen der praktischen Benutzbarkeit des Gesamtkatalogs eine
Aenderung für wünschenswert halten und zur Erwägung stellen, ob
man nicht anonyme Titel, in denen ein Ort vorkommt, unter den Ort
stellte, solche, in denen ein Personenname vorkommt, unter die be-
treffende Person. Aber das sind Fragen, die ganz aufserordentlich
gründlich in ihren Konsequenzen erwogen werden sollten; einem Um-
ändern der einzelnen Kataloge möchte ich jedenfalls nicht das Wort
reden, vielmehr dazu raten, man wolle lieber an dem, was sich bisher
bewährt hat und was uns bekannt ist, festhalten und vielleicht durch
Verweise die praktische Brauchbarkeit der Kataloge erhöhen.
Nörrenberg-Düsseldorf ist bezüglich des Drucks des Gesamt-
katalogs nicht ganz der Ansicht der Vorredner. Der Gesamtkatalog
hat den Zweck mit möglichst wenig Aufwand an Zeit und Mitteln
nachzuweisen, wo ein bestimmtes Buch sich befindet. Dazu ist der
Druck nicht unbedingt nötig. Es stehen sich die Kosten des Drucks
und die für so und so viele Tausende von Anfragen gegenüber, beide
sind gegen einander abzuwägen. — Was die Katalogregeln betrifft, so
sind die Ausführungen des Referenten über die Unvereinbarkeit der
deutschen und der englisch -amerikaniachen Vorschrift überzeugend.
Es ist vorgeschlagen worden, die Synopse der beiden drucken zu
lassen. Wichtiger scheint die Anfertigung einer Synopse der deutschen
Regeln unter sich als Vorarbeit für die Beratungen der nächsten Ver-
sammlung.
Hottinger-Berlin wünscht lebhaft, dafs die Frist von 8 Jahren,
die OB. Fick bis zum Druck des Gesamtkatalogs für nötig erklärt hat,
abgekürzt werde. Da es auf amtlichem Wege nicht zu erreichen ist,
möge man vermögende Gönner zur Stiftung von Mitteln zu gewinnen
suchen.
Der Referent verteidigt gegenüber Dir. Nörrenberg den Vorschlag,
die englisch- deutsche Synopse zuerst drucken zu lassen.
XXVIII. 9. IG. 30
f!
430 Zwölfte BibliotliekarversammliiDg
Frank flirter- Wien hat das Referat und die Diskussion mit grofser
Freudo bof^rüfst und tritt nachdrücklich dafür ein, dafs dieses wirklich
wiclitipc Tlieuia auf die Tagesordnung; der nächsten Versaninilnng
gesetzt wird. Die Vereinheitlichung der Katalogisierungsregcln im
deutschen Sprachgebiet erscheint dringend notwendig und es ist in
Oesterreich und spezioll bei den österreichischen Staatsbibliotheken das
lebhafteste Interesse dafür vorhanden. Es wird sicher möglich sein,
bis zur nächsten Versammlung die notwendigen Vorarbeiten durch-
zuführen.
Der Referent hat folgende Thesen vorgelegt:
1. Die Bibliothekar -Versammlung erkennt die gründliche Arbeit an,
die in den englisch-amerikanischen Cataloguing Rules ihren Nieder-
schlag gefunden hat, ihr ist auch der Gedanke einer internationalen
Verständigung in Katalogisierungsfragen durchaus sympathisch,
dennoch hält sie mit Rücksicht auf die tiefgehenden Unterschiede
der beiderseitigen Instruktionen, besonders in der Behandlung der
Anonyma, eine Einigung auf absehbare Zeit für aussichtslos,
2 Die Bibliothekar-Versammlung ist der Ueberzeugung, dafs auch
ohne eine internationale Uebereinstimmung in den Katalogisierungs-
Regeln ein gegenseitiger Druckzettel-Austausch möglich ist, indem
nur die Köpfe der Zettel in den einzelnen Ländern je nach den
heimischen Vorschriften geändert zu werden brauchen.
3. Die Bibliothekar-Versammlung hält es für sehr wünschenswert und
auch möglich, wenigstens auf dem deutschen Sprachgebiete (im
weitesten Sinne) eine Einigung über Regeln des alphabetischen
Kataloges zu schaffen. Als Grundlage käme in erster Linie die
Preufsische Instruktion in Frage. Durch eine Umfrage ist festzu-
stellen, in welchem Umfange diese bereits aufserhalb ihres amt-
lichen Bereichs angewandt wird. Neben der Uebereinstimmung
wäre auch auf Vereinfachung der Regeln das Augenmerk zu richten,
damit eiue gemeindeutsche Vorschrift dereinst auch dem Buchliandel
und dem Laienpublikum zugänglicher wäre, als es heut der
Fall ist.
Sie werden als Richtlinien für das weitere Vorgehen von der Ver-
sammlung angenommen. Für dieses werden bindende Beschlüsse
nicht gefafst, sondern nach dem Vorschlag des Vorsitzenden dem Vor-
stand und Ausschufs die nöthigen Mafsnahmen überlassen, um, soweit
es möglich ist, die Behandlung des Gegenstandes auf der nächsten
Versammlung vorzubereiten. Aufser dem Referenten wird dem Ver-
fasser der Synopse, Oberbibliothekar W. Meyer, z. Z. in Daves, der
ausdrückliche Dank der Versammlung ausgesprochen.
6. Bericht der Kommission für Verwaltungspraxis bei den
deutschen Bibliotheken.
Referent: Direktor Prof. Dr. Adolf Keyfser-Köln.
Der Vortrag des Herrn Kollegen Fuchs el über Arbeitsmethoden
und Organisationsformen der Bibliotheken und die daran sich an-
Bericht der Kommission für Verwaltungspraxis 431
schliefsende Diskussion bat der vorjährigen Tagung, wie Ihnen bekannt
ist, Anlafs zur einstimmigen Annahme folgender Resolution gegeben:
„Der Verein Deutscher Bibliothekare wolle beschliefsen, aus seinen
Mitgliedern einen Ausschufs zu ernennen, der bei allen namhaften
Bibliotheken des deutschen Keichsgebietes — bezw. im Benehmen
mit den betr. ausländischen Fachvereinen des deutschen Sprach-
gebietes — eine Umfrage über alle Einzelheiten der bibliotheka-
rischen Verwaltungspraxis veranstaltet."
Dem Vereinsausschufs wurde gleichzeitig die Ernennung der Kom-
mission übertragen , die Wahl fiel auf die Herren Kollegen Füchsel,
Gratzl und mich. Wir haben die Arbeit in Angriff genommen. Der
Entwurf eines Fragebogens ist soweit gediehen, dafs seine endgültige
Feststellung — und zwar nach Benehmen mit den nicht reichsdeutschen
Fachvereinen des deutschen Sprachgebietes — demnächst erfolgen kann.
Nach dem Wortlaute der Resolution soll die Kommission eine Um-
frage „veranstalten", es ist also ein auch formell ziemlich weitgehender
Auftrag, den Sie durch den Vereinsvorstand uns erteilt haben. Im
Verlaufe der Arbeit sind uns aber gewichtige Bedenken gekommen,
die uns veranlafsten , unsere Vollmacht nicht voll auszunutzen. Dafs
die auf Ihren ausdrücklichen Beschlufs ernannte Kommission im neuesten
Jahrbuche der Deutschen Bibliotheken einen Platz neben den früher
schon bestehenden vier Kommissionen nicht gefunden hat, ist für uns —
da die Wichtigkeit der Sache eine jede Empfindlichkeit über diese
dem Vernehmen nach auf einem Versehen beruhende Versäumnis aus-
schliefsen konnte — nur insofern von Bedeutung geworden , als uns
eine erkennbare Legitimation zu einer Umfrage fehlt. Dieses Be-
denken wird nicht verringert durch die Natur des Gegenstandes einer
Umfrage. Der von Anfang bis zum Schlüsse sachlich gehaltene Vor-
trag des Herrn Kollegen Füchsel ist, wie Sie wissen, mit lebhafter
Freude begvüfst worden, viele von seinen Vorschlägen sind ohne
Zweifel hier und da schon früher verwirklicht worden, vieles andere
wäre schon da, wenn durchgreifende Reformen eine einfache Sache
wären. Gerade bei den grofsen, vielbenutzten, also bedeutendsten
Bibliotheken ist die Schwierigkeit, die meist längst erkannten und
bekannten Schäden zu heilen, am gröfsten. Immerhin ist mit der
Aufgabe der Kommission — auch wenn sie lediglich gewissenhafte
Statistik zu machen und längst Erstrebtes in Worte zu fassen hat —
die Möglichkeit einer Mifsdeutung verknüpft, die bei uns den W^unsch
hervorgerufen hat, die Arbeiten durch Zu wähl von weiteren Mit-
gliedern auf eine breitere Grundlage gestellt und die Versendung
des Fragebogens an die einzelnen Bibliotheken dem Gesamtvor-
atande des Vereins zugewiesen zu sehen.
Den Verlauf der Arbeit denken wir uns so , dafs — nach end-
gültiger Redaktion der Umfrage durch die verstärkte Kommission —
der Vereinsvorstand für allseitige gewissenhafte Beantwortung des
Fragebogens die Wege ebnet, nötigenfalls durch Eingaben an die
Ministerien oder die sonst für die Bibliotheken der Einzelstaaten zu-
30*
432 Zwölfte Bibliotliekarversammlung
ßtändigen Beliörden. Die eingehenden Antworten wiircn in der Weise
zu bearbeiten, dal's t'iir die einzelnen Hauptfragen — z. B. C)rganisatiou,
Inventarisierung, Henutzungseinrichtnngen \i. dergl. — besondere Refe-
renten bestehen, die miteinander Fühlung zu halten und später den
Gesamtbericht zu redigieren hätten.
Die Kommission unterbreitet nun der Versammlung folgenden Be-
schlufsentwurf:
„Die 12. Versammlung Deutscher Bibliothekare ersucht den Vorstand
und Vereinsausschufs, bei den Ministerien oder anderen zuständigen
Stellen der deutschen Einzelstaaten daliin zu wirken, dafs die mit
der Umfrage über die Verwaltungspraxis bedachten Bibliotheken zu
ihrer eingehenden Beantwortung ermächtigt werden. Die Versammlung
erklärt die Erweiterung der bestehenden Kommission auf mindestens
5 Mitglieder für erwünscht und stellt gleichzeitig fest, dafs der
Vorstand zu dieser Erweiterung durch den vorjährigen Beschlufs
befugt ist."
Im übrigen empfiehlt Ihnen die Kommission schon jetzt zu er-
wägen, ob nicht zum gründlichen Studium ausländischer Einrichtungen
die Entsendung von „Austausch-Bibliothekaren" an zuständiger
Stelle angeregt werden könnte. Man hätte sich von einer solchen
Einrichtung um so mehr Erfolg zu versprechen, als es sich dabei ganz
überwiegend nicht um theoretische Fragen, sondern um eigentlichen
Anschauungsunterricht gerade auf dem Gebiete der bibliothekarischen
Verwaltungspraxis handelt.
In der anschliefsenden Debatte bezweifeln Brodmann- Karlsruhe,
Gerhard-Halle und der Vorsitzende, dafs es zweckmäfsig sein
würde, die Ministerien zu bitten, dafs sie die Bibliotheken zur Be-
antwortung des Fragebogens autorisieren. Es sei besser den einzelnen
Bibliotheken zu überlassen, was sie mitteilen wollen. Die Meinung
der Versammlung geht dahin, dafs sich die Kommission über das
weitere Vorgehen mit Vorstand und Ausschufs ins Einvernehmen
setzen soll.
7. Kleine Mitteilungen.
Schwenke-Berlin gibt eine vorläufige Mitteilung über den Plan
einer Serie von bibliothekarischen Lehrbüchern, die in mög-
lichst praktischer Weise und unter Verzicht auf vollständige Literatur-
angaben in die einzelnen Zweige des Bibliothekswesens einführen sollen.
Das Bedürfnis nach einem solchen Hilfsmittel ist schon öfter ausgesprochen
worden und der Verleger des „Zentralblatts" und des „Jahrbuchs",
Herr Harrassowitz, hat bereits mehrmals, und so auch neuerdings
wieder, den Referenten ersucht, sich der Ausführung anzunehmen. Die
Schwierigkeiten liegen auf der Hand. Als eine gute Grundlage für
Auswahl und Verarbeitung des Stoffes dürfen aber jetzt die Erfahrungen
gelten, die an der Hof- und Staatsbibliothek in München bei den nun dreimal
abgehaltenen Kursen zur Ausbildung des bibliothekarischen Beamtennach-
w^uchses gemacht worden sind. In der Hoflnung, von dort, aber auch von
Kleine Mitteilungen 433
allen anderen auf Spezialgebieten arbeitenden Fachgenossen unterstützt zu
werden, und im Einvernehmen mit dem verehrten Vereinsvorsitzenden
hat sich Referent nunmehr bereit erklärt, die Leitung einer solchen
Serie von Lehrbüchern zu übernehmen, und bittet um die Erlaubnis,
sie als „herausgegeben im Auftrage des V. D. B." bezeichnen zu dürfen,
um den Einflufs des Vereins auch über seine eigene Herausgeberschaft
hinaus sicher zu stellen. Ein ins einzelne gehender Plan kann noch
nicht gegeben werden: einen Begrift" von der Abgrenzung der Teile
können Schlagwörter geben wie die folgenden: Bibliotheksbau und
Einrichtung, Bibliotheksverwaltung, Kataloge und Katalogisierung, Hand-
schriftenkunde, Druckergeschichte, Bibliothekseinband usw. Die Teile
sollen nicht in systematischer Folge erscheinen, sondern je nachdem
sich ein Bearbeiter findet (eventl. unterstützt von mehreren Mitarbeitern)
und je nachdem die Arbeit fertiggestellt werden kann. — Der Vor-
sitzende begrüfst den Plan lebhaft und glaubt die Unterstützung
nicht nur durch die Münchener, sondern auch die übrigen in Betracht
kommenden Fachgenossen in Aussicht stellen zu können. Gegen das
erbetene Patronat des Vereins wird keine Einwendung erhoben.
Zum Kampf gegen die Mifsstände im Dissertationenwesen
bemerkt Geiger -Tübingen: Ich will nur kurz über den augenblick-
lichen Stand der Dinge in dem durch meinen Bamberger Vortrag 1907
angeregten Kampf gegen die Mifsstände im Dissertationenwesen berichten.
Es war mir eine grofse Genugtuung, als im Herbst 1908 der preufsiache
Beirat für Bibliotheksangelegenheiten die vom Herrn Kollegen Alfred
Schulze in Königsberg ausgearbeitete Denkschrift an sämtliche
Fakultäten der deutschen Hochschulen zu gutachtlicher Aeufserung
hinausgehen liefs. Was über diese Aeufserungen bekannt wurde, liefs
freilich wenig Erfreuliches erhoffen. Die Erfahrungen, die ich in
Tübingen selbst machen mufste, zeigten mir deutlich, dafs auf diesem
Weg eine Abstellung der schlimmsten Schäden nicht zu erreichen ist.
Und doch dürfen wir deutschen Bibliothekare in diesem Kampf gegen
offenkundige Mifsstände nicht erlahmen. Sind sie doch im Lauf weniger
Jahre noch viel schlimmer geworden! Meinem Vortrag und dem
Schulzeschen Promemoria lagen die Beobachtungen zu Grunde, die an
den Dissertationen des Jahres 1904/1905 gemacht werden konnten.
Ich habe für mein heutiges Referat das neu erschienene Jahres-
verzeichnis für 1909/1910 durchgenommen. Das Ergebnis ist er-
schreckend. Ich habe unter 4175 Dissertationen gegen 400 Separat-
abdrücke und mehr als 300 Teildrucke gefunden. Wenn ich recht
gezählt habe, sind weitere 187 Dissertationen sonstwie gleichzeitig im
Buchhandel erschienen. Unter 4175 Dissertationen des Jahres 1909/1910
gehen mehr als 900 diesen Kampf gegen die Mifsstände des Disser-
tationenwesens an! Und nun beachte man im einzelnen, wie gewisse
Serien oder Zeitschriften, die Palästra, die Romanischen Forschungen,
die Münchener volkswirtschaftlichen Studien usf. an diesen Dissertationen
von 1909/1910 beteiligt sind! Wer dann weiter verfolgen will, wie
434 Zwölfte Bibliothekarversaiunilnng
viele Serion von „ Ab]ian(llnng;en, Reiträg:en, Studien" usw. in Jen letzten
zwei Jahren erscliienen sind, die alle von den Dissertationen leben und
unsere Bibliotheken mit den schändlichen, nutz- und zwecklosen Teil-
drucken belasten, der kommt unbedingt zu der Ueberzeugung, dafs
dringende Abliilt'o gegen dieses fortschreitende Uebel erforderlich ist.
Zu meiner Freude ist für die nächste Zeit die neue vom Herrn Kollegen
Alfred Schulze ausgearbeitete Denkschrift über die Antworten der
Fakultäten zu erwarten. Ich habe sie in den Korrekturbogen einsehen
dürfen und bin daher in der Lage, mit einigen Worten auf sie hin-
zuweisen. Es wird unsere Pflicht sein, sie sehr genau zu studiere
und die Ergebnisse dieser Umfrage möglichst gründlich zu beleuchten.
Angesichts der 400 Separatabdrücke des Jahres 1909/1910 ist es doch
ein sehr bezeichnendes Zugeständnis, wenn eine Fakultät bekennt:
„Gerade angesehene Faclizeitschriften vermeiden es nach Möglichkeit,
Arbeiten aufzunehmen, die als Dissertationen gekennzeichnet sind. Es
schadet dem Renommee einer Zeitschrift, wenn sie des öfteren Disser-
tationen statt Arbeiten reiferer Forscher bringt. Deshalb wird es
möglichst verheimlicht, wenn eine Publikation zugleich auch Dissertation
ist. Die ausdrückliche (im Promemoria geforderte) Bezeichnung als
solche würde ihre Aufnahme in manche Zeitschriften geradezu unmög-
lich machen." Ebenso wirft es auf die 300 Teildrucke und die stete
Vermehrung derselben ein helles Licht, wenn von verschiedenen Seiten
geltend gemacht worden ist, ,auch das Interesse der Wissenschaft
verlange gebieterisch den Teildruck als eine billige Konzession an den
Buchhandel, der sich dadurch, dafs er sich ohne irgendwelchen nennens-
werten Gewinn der wissenschaftlichen Erstlingsarbeiten annehme und
für ihre Verbreitung sorge, ein erhebliches Verdienst erwerbe". Bin
ichs allein, dem in dieser Aeufserung die Tatsachen auf den Kopf
gestellt erscheinen? — Das Ergebnis der ganzen Enquete ist denn
auch für uns Bibliothekare recht wenig aussichtsreich. Die Mifsstände
sind wohl alle so ziemlich zugestanden, aber das Interesse der
Universitätsbibliotheken und aller Bibliotheken, die mit uns im Aus-
tausch stehen und unsere Dissertationen erhalten, die Notlage, in der
wir mit dieser sich ständig mehrenden Zahl der vom Buchhandel zum
Schaden der Bibliotheken ausgenutzten Dissertationen gebracht sind,
ist fast gar nicht berücksichtigt.
Es bleibt unsere Aufgabe, nach dem Erscheinen der neuen Denk-
schrift unsere Forderungen aufs neue zu erheben und von den
Regierungen die durch gemeinsames Vorgehen recht wohl zu erreichende
Beseitigung der gröbsten Mifsstände zu verlangen. Wenn aber von
einer Seite unserem Hinweis auf die finanzielle Schädigung unserer
Bibliotheken gegenüber geäufsert worden ist, den Bibliotheken könne
man die Anschaffung der in Serien erscheinenden Volldrucke sehr
wohl zumuten, da es sich dabei tatsächlich um wertvollere literarische
Erscheinungen handle, so möchte ich in scharfem Gegensatz zu dieser
Zumutung betonen, dafs unsere Bibliotheken, Avenn andere Wege nicht
zum Ziel führen, durch die Verhältnisse zu dem einzigen Ausweg ge-
Kleine Mitteilungen 435
drängt werden, den gemeinsamen Beschlufs aller unsere Dissertationen
erhaltenden Bibliotheken herbeizuführen, dafs alle diese vom Teildruck
der Dissertationen lebenden Serien abgeschafft und die Anschaffung
neuer Serien von vornherein unterlassen wird. Das wäre ein radikales,
aber sichere Heilung versprechendes Mittel der Selbsthilfe von unserer
Seite. Es gibt aber nach meiner festen Ueberzeugung einen leicht
beschreitbaren Weg der Verständigung, eine Vereinigung der Bibliotheks-
interessen mit denen des Buchhandels, bei der beide Teile ihr Recht
wahren und ihren Vorteil finden können. Darauf habe ich in einem
späteren Referat im einzelnen hinzuweisen.
Brod mann- Karlsruhe bringt zur Sprache, dafs bei der im Werk
befindlichen Reform des Buchhändler- Börsenblatts vorgeschlagen
worden ist, zwar die Sekretierung aufzugeben, aber für den Bezug
durch Nichtbuchhändler den prohibitiven Preis von 100 M. anzusetzen.
Er bittet den Vorstand, Schritte zu tun, dafs dieser Preis nicht auf
die Bibliotheken angewendet wird. — Der Vorsitzende sagt zu, dafs
sich der Vorstand auch dieser neuen Aufgabe annehmen wird.
Wegen der vorgerückten Zeit (für den Nachmittag steht noch die
Besichtigung der Stadtbibliothek auf dem Programm) mufs der von
Herrn H. 0. Zimmer angemeldete Vortrag von der Tagesordnung ab-
gesetzt werden; er ist unten als Anhang 2 abgedruckt.
Bezüglich der nächstjährigen Versammlung wird an dem Plane
festgehalten, eine gemeinschaftliche Tagung mit den österreichischen
und schweizerischen Kollegen in München abzuhalten. Der Vorstand
wird deshalb mit dem österreichischen und schweizerischen Verein in
Verbindung treten.
Heidenhain- Bremen teilt nach Uebereinkuuft mit dem Vorstand
der Zentralstelle für Volkswohlfahrt in Berlin mit, dafs die Zentral-
stelle zum Verhandlungsgegenstand ihres Kongresses, der alljährlich
in der Pfingstwoche abgehalten wird, für 1913 das Thema „Bücher-
hallen" gewählt hat. Die Verhandlung wird, wie bei den Kongressen
der Zentralstelle üblich, eingeleitet werden durch die Veröffentlichung
eines ausführlichen Vorberichtes, der eine Uebersicht über die Fragen
des Verhandlungsthemas auf der Höhe der Zeit zu geben hat. Die
Diskussion wird sich auf diesen Bericht stützen, und auf Grund des
Verhandlungsergebnisses wird alsdann Propagandamaterial ausgearbeitet
werden. Es ist erwünscht, dafs an diesem Kongrefs Mitglieder aller
Bibliotheksfachkreise zahlreich teilnehmen. Die Zentralstelle für Volks-
wohlfahrt bittet, den Bibliothekartag 1913 in einer auch für ihren
Kongrefs geeigneten Stadt, nämlich in Mitteldeutschland, so anzusetzen,
dafs beide Versammlungen zeitlich bequem aneinander anschliefsen
können. Der Vorsitzende bemerkt, dafs bereits in Nürnberg von
der Möglichkeit die Rede gewesen sei, die Versammlung 1913 in
Leipzig abzuhalten.
436 Zwölfte Bibliothekarversammlnng
8. Mitgliederversammlung- des V. 1). ]{.
Freitag den 9. Juni, vormittags 8 i/o Uhr.
Der Schriftführer Bibliothekar Dr. Schulz erstattet den (icschäfts-
bericht:
Die Mitgliederzahl des Vereins betrug zur Zeit der vorjährigen
Tagung zu Nürnberg 393. Durch den Tod verlor der Verein 2 Mit-
glieder (Böse-Jena, KochendörflFer- Marburg). 3 Mitglieder erklärten
ihren Anstritt. Es trat somit ein Abgang von 5 Mitgliedern ein. Dieser
Minderung steht jedoch ein Zugang von 20 neu beigetretenen Mit-
gliedern gegenüber, so dafs ein reiner Zugang von 15 zu verzeichnen
ist. Damit hat die Zahl der Mitglieder des Vereins das vierte Hundert
überschritten, sie beträgt zurzeit 408. Von diesen 408 Bibliothekaren
sind 27 nicht mehr im Amt, haben aber die Mitgliedschaft des Vereins
beibehalten. Aktive Bibliothekare zählt der Verein demnach 391.
Sie wirken an 117 Bibliotheken in 73 Orten. — lieber die Vorstands-
geschäfte ist zu berichten, dafs die Aufträge, welche die vorjährige
Mitgliederversammlung dem Vorstand und Ausschufs erteilt hat, aus-
geführt worden sind.
Den Kassenbericht erstattet der Schatzmeister Bibliothekar Dr.
Hilsenbeck.
Der Kassenabschlufs vom 1. Juni stellt sich wie folgt: Einnahme
1100.05 M., Ausgabe 1391.33 M., Mehrausgabe also 291.28 M, der
aber ein gröfserer Betrag an restierenden Mitgliedsbeiträgen gegenüber-
steht. Der Barbestand des Vereinsvermögens betrug am genannten
Tage 3402.56 M.
Der Vereinsausschufs hat den Kassenbericht nebst Kassabelegen durch
das Ausschufsmitglied Oberbibliothekar Dr. Geiger prüfen lassen.
Dieser berichtet, dafs alles richtig befunden wurde, und spricht dem
Schatzmeister den Dank für seine Mühewaltung aus. Der Voranschlag
für 1911 bilanziert mit 1300 M.
Der Vereinsausschufs wird für die Geschäftsführung in dem ab-
gelaufenen Jahr durch die Versammlung entlastet.
Hierauf erfolgt seitens des Vorsitzenden die hocherfreuliche Mit-
teilung an die Mitgliederversammlung, dafs ein ungenannter Freund
des deutschen Bibliothekswesens und des bibliothekarischen Berufs
dem Verein den Betrag von 10 000 M. zur Verfügung gestellt habe,
der vom Vereinsvermögen getrennt verwaltet werden soll und dessen
Zinsen zu bibliothekarischen Zwecken, z. B. Reisestipendien, Unter-
stützung bibliothekarischer Arbeiten usw., verwendet werden sollen.
Die Versammlung nimmt die hochherzige Schenkung mit dem Ausdruck
wärmsten Dankes für den ungenannten Spender an, vorbehaltlich der
vorgeschriebenen landesherrlichen Genehmigung, welche unverzüglich be-
antragt werden wird. Schwenke- Berlin schlägt vor, die vom Verein
zu entrichtende Schenkungssteuer durch freiwillige Beiträge aufzubringen.
Eine Zeichnungsliste wird mit gutem Erfolg in Umlauf gesetzt; auch die
nicht anwesenden Mitglieder sollen zur Beteiligung aufgefordert werden.
Mitgl.-Vers. des V. D. V. — Die Hamburger Stadtbibliothek 437
Anbang 1.
Die Hamburger Stadtbibliothek.
Vortrag vor Besichtigung der Bibliotliek gehalten
vom Direktor Prof. Dr. Robert Münze 1.
M. D. \i. H. ! Einem Wunsche unseres Vorstandes folgend will ich
versuchen, in grofsen Zügen Ihnen ein Bild von dem Werdegang
der Bibliothek zu zeichnen, die Ihres Besuches harrt. Mich dünkt
die Aufgabe nicht ganz leicht. Ich bekenne gern, es erfüllt mich
mit Stolz und Freude, die Sorge um eine so herrliche Sammlung mir
anvertraut zu wissen. Doch fürchte ich darum kaum, aus der Rolle
des ruhigen Beurteilers in die eines Panegyrikers zu fallen. Ich erblicke
die Schwierigkeiten darin, aus der Fülle dessen, was uns eigentümlich
ist, diejenigen Punkte hervorzuheben, die zugleich ein allgemeines
Interesse beanspruchen dürfen.
Die Hamburgische Stadtbibliothek, wie sie sich Ihnen heute darstellt,
ist ganz selbständig aus sich heraus erwachsen. In den gröfseren
deutschen Staaten hat das Nebeneinander mehrerer Institute, die von
einheitlichen Grundsätzen beherrschte Zentralleitung, die Gemeinsamkeit
der Ziele allmählich eine gewisse Gleichförmigkeit der Entwicklung
erzeugt, in immer steigendem Mafse während der letzten Dezennien.
Bei uns ist Tradition alles. Gewifs, jede nicht ganz moderne Bibliothek
verlangt, dafs sich mit ihrer Geschichte vertraut mache, wer an ihr
sich betätigen will. Aber hier bildet die genaueste Kenntnis des
Gewordenen unerläfsliche Voraussetzung einer fruchtbringenden Wirk-
samkeit, den Schlüssel zu unserer Schatzkammer. Unsere vorgesetzte
Behörde hat sich stets darauf beschränkt, die allgemeinen Richtlinien
der Verwaltung festzusetzen, die äufseren Verhältnisse mit freigebiger
Hand einsichtsvoll zu ordnen. Alles was den inneren Geschäftsgang
betritft, überliefs man dem guten Wollen, der Treue und dem Fleifs
der Bibliothekare. Die übrigen hiesigen Institute, an Lebensalter
beträchtlich jünger, haben auf einzelnen Gebieten den Umfang und
die Art unserer Erwerbungen bestimmt, die Verwaltung jedoch nicht
beeinflufst. Meine Ausführungen laufen vielleicht ab und zu in ein
bibliothekarisches Credo aus; ich brauche kaum zu betonen, dafs es
sich für mich nur um die Sache handelt.
Es ist eine alte ehrwürdige Bibliothek, die Sie heute empfängt.
Wenn Sie mit mir durch die Säle wandern, grüfsen Sie von den hohen
Regalen manche Bände, die einst durch die Hand von Joachim Jungius
gegangen sein mögen, von Johann Albert Fabricius, von so manchen
anderen Männern, die ihren Namen mit der Geschichte ihrer Wissen-
schaft verknüpften, bis hinauf zu dem ältesten Zeugen hamburgischer
literarischer Vergangenheit, einer Evangelienhandschrift des 10. bis
11. Jahrhunderts, die einst Gottfried, der Graf von Nordalbingien, dem
Dom schenkte.
Am 9. Oktober 1528 traf Johannes Bugenhagen von Braunschweig
kommend in Hamburg ein, um auf Begehren des Rates die Reformation
438 Zwölfte Bibliotliekarversaiumlnug
ins Werk zu leiten. Getreu dem Beispiel seines Meisters und ' herzlieben
Vaters ' Luther widmete er der Verbesserung des Schulwesens besondere
Aufmerksamkeit. Mai 1529 ward die Schola St. Johannis, unser jetziges
JohaniuMun, im Beisein Bu^^-enhagcns feierlich eingeweiht. Seine
Kirohenordnung, die merkwürdigerweise nicht alsbald nach ihrer An-
nahme durch die Stadt wie die braunschweigische und lübeckische
gedruckt, sondern zweieinhalb Jahrhunderte lang nur handschriftlich
verbreitet wurde, bestimmte in Artikel 5: Eyne librye schallme
anrichten nycht verne van der Scholen vnd lectorio, darin alle
boke gudt vnd böse vorsammelt werden. Das ist auch zweifellos
geschehen und manche sind geneigt, in jener Liberei die ersten
Anfänge der Stadtbibliothek zu sehen, nicht ganz mit Unrecht,
denn verschiedene Bücher des Johanneums wurden später der
Stadtbibliothek zugewiesen, doch ohne ausreichende historische und
sachliche Beglaubigung. Festeren Grund bekommen wir erst lülO
unter die Füfse. Damals liefs sich der Senator und nachmalige
Bürgermeister Sebastian von Bergen, ein hervorragender Politiker, den
diplomatische Missionen nach England, Frankreich und Dänemark
führten, vom Senat den Auftrag erteilen, eine Bibliothek zusammen-
zubringen. Wir besitzen noch eine grofse Zahl von Schweinsleder-
bänden in Blindpressung, die vorn auf dem Deckel die Bezeichnung
Schola St. Johannis, im Innern die Notiz tragen, dafs das Buch auf
Betreiben Sebastian von Bergens geschenkt wurde. Was unseren
trefflichen Bürgermeister gerade im Jahre 1610 zu seiner patriotischen
Tat bewog, entzieht sich unserer Kenntnis, vielleicht nur der Wunsch,
den wissenschaftlichen Bestrebungen Hamburgs stärkere Impulse zu
verleihen — er stand mit den besten Gelehrten seiner Zeit in engem
Zusammenhange — vielleicht auch der wohl schon in greifbare Nähe
gerückte Plan, der kurz nachher verwirklicht ward und für das geistige
Leben Hamburgs von höchster Bedeutung war, die 1611 beschlossene
Begründung des akademischen Gymnasiums, das 1613 mit dem üblichen
Gepränge eröfinet ward.
Ich darf — Nicht- Hamburgern zu besserem Verständnis — ■ hier
etwas weiter ausholen. Das akademische Gymnasium sollte eine Mittel-
stellung einnehmen zwischen Universität und dem was wir heute
Gymnasium nennen, eine kleine philosophische Fakultät sein ; aus
ähnlichen Anstalten gingen ja anderwärts in Deutschland wirkliche
Hochschulen hervor. Von 4, später von 6 Professoren wurden Vor-
lesungen gehalten, lateinische Disputationen geleitet; seit 1615 gab es
eine Matrikel.
Es war ein guter Stern, unter dem das Gymnasium ins Leben trat.
Während die benachbarten Hansestädte Lübeck und Bremen allmählich
zurückgingen, gewann Hamburg, durch die Gunst der Verhältnisse
getragen, von weitblickenden Männern klug geleitet immer mehr an
Glanz und Ansehen. Auf wissenschaftlichem Gebiet schien damals
Deutschland und gerade aufserhalb der eigentlichen Hochschulen die
Führung zufallen zu wollen. Welche Fülle verheifsungsreicher Ansätze
Die Hambnrger Stadtbibliothek 439
in Philosophie und Philologie, Naturwissenschaft und Medizin, in
Geschichte und Jurisprudenz, alles Blüten, die jener unselige Religions-
krieg grausam vernichtete. Das akademische Gymnasium hatte noch
das besondere Glück, im zweiten Dezennium seines Bestehens als
Rektor eine Persönlichkeit zu gewinnen, die unbestritten zu den gröfsten
deutschen Geistern damals gehörte, Joachim Jungius, dessen überragende
Bedeutung Leibniz erkannte, in dessen Schriften der alte Goethe liebevoll
sich versenkte.
Rasch verbreitete sich der Ruf des Gymnasiums weit über die
Grenzen unseres Gemeinwesens hinaus. Für die Arbeiten der Professoren
und ihrer Schüler bedurfte es einer Bibliothek. Wie erwähnt, hatte —
vielleicht schon in dieser Absicht — Sebastian von Bergen gesammelt.
Zwei sehr beträchtliche Schenkungen, die Friedrich Lindenbrogs und
die von Professor Johann Adolf Tassius, brachten die Angelegenheit
in schnellen Flufs. In dem alten St. Johanniskloster am Plan, gegen-
über dem heutigen Rathaus, richtete man 1649 die Bibliothek ein,
nachdem der Widerstand der Klosterjungfrauen, die den schönen Raum
zum Wäschetrocknen benutzten, beschwichtigt war, und vereinigte damit
den gröfsten Teil der Büchersammlung des Johanneums. 1651 erschien
die erste Bibliotheksordnung, zugleich der erste Bibliothekar. Die
Beziehungen, die so zwischen Gymnasium und Bibliothek geschaffen
wurden, knüpfte genau 100 Jahre später, 1751, noch fester die zweite
'Ordnung der Oetfentlichen Stadtbibliothek', die zuerst ein Entleihen
nach Hause unter mancherlei Vorsichtsmafsregeln gestattete. Sie be-
stimmte, dafs 'das Amt der Bibliothecariorum durch zweene Professores
Gymnasii verwaltet werde, welche alle Jahre auf Ostern unter einander
abwechseln'.
Dadurch war das Schicksal der beiden Institute auf lange mit-
einander verbunden. Wer von uns an älteren Universitätsbibliotheken
tätig war oder ist, kennt durch deren Geschichte jenes System und
seine Schwächen. Ein gewisser Vorzug mag sein, dafs wissenschaftlich
interessierten Männern die Sorge um den Ausbau und die Vermehrung
der Büchersammlungen anvertraut wird. Nur wer selbst wissenschaftlich
denkt und arbeitet, vermag den Bedürfnissen Gleichstrebender ganz
gerecht zu werden. Den Nachweis hat der Berufsbibliothekar erst zu
erbringen. Die Nachteile liegen auf der Hand. Meistens gelangen
die Professoren viel zu spät in ihre Stellung, sie betrachten ihre
bibliothekarische Wirksamkeit als etwas Nebensächliches, ihnen mangelt
die unentbehrliche Ausbildung und Schulung, oft auch jene natürliche
Begabung, die instinktiv das Richtige und Zweckmäfsige ergreift.
Bibliothecarius non fit sed nascitur.
Als 1751 die neue Bibliotheksordnung erlassen wurde, waren die
Verhältnisse denen vor 100 Jahren merkwürdig ähnlich. Wieder
war eine grofse Schenkung von rund 25 000 Bänden unterzubringen,
die Bibliothek des berühmten Hebraisten, Professors und nachmaligen
Hauptpastors zu St. Katharinen, Joliann Christoph und seines Bruders,
des Professor.-: Johann Christian Wolf, an Manuskripten und Drucken
410 Zwölfte Bibliothekarversammlung
von sehr hohem Werte; wieder nötigte dieser Zuwuchs ein neues
Bibliotheksgebäude — und zwar an der Stelle des alten, völlig iin-
zulängliclion — aufzuführen.
Die Napoleonischen Kriege, so schweres Leid und Ungemach sie
über die Stadt bracliten, gingen an der Bibliothek fast spurlos vor-
über. Die wichtigsten llandscliriften und Inkunabeln hatte man recht-
zeitig an sicheren, Wenigen bekannten Orten verborgen. Zweimal
erschienen französische Kommissare, um die Bibliotliek in Augenschein
zu nehmen und etwa Geeignetes nach Paris zu schicken, doch fanden
sie nichts. Der erste Bericht, den der damalige Bibliothekar Christoph
Daniel Ebeling den Machthabern erstattete, war zu allgemein gehalten
als dafs man daraus etwas ersehen konnte; die Absendung des zweiten
machte der Umscliwung in den politischen Verhältnissen überflüssig.
Auch der grofse Brand von 1842, dessen Erinnerung in den Gemütern
der heutigen Generation noch nachzittert, hat die Bibliothek glücklich
verschont. Dort an der Ecke des Speersort, wo sich die neue Petri-
kirclie erhebt und die alte in Schutt und Trümmern sank, ward dem
entfesselten Element nach dieser Richtung hin Halt geboten. Zwei
Jahre vorher, am 5. Mai 1840, hatte man dies Gebäude, in dem wir
uns jetzt befinden, eingeweiht. Es war von vornherein für die wissen-
schaftlichen Bildungsanstalten Hamburgs bestimmt: für das akademische
Gymnasium, das Johanneum und für die Bibliothek mit ihrem nicht
unbedeutenden Besitz an Münzen, Altertümern und naturwissenschaft-
lichen Sammlungen, der später den verschiedenen, inzw'ischen heran-
gewachsenen Instituten zugeteilt wurde. Das Haus steht auf dem Platze
der alten Domkirche, der dem Hamburger so viele historische Er-
innerungen wachruft. Was über die Räume im einzelnen zu sagen
wäre, die längst unzureichend sind und modernen Forderungen hin-
sichtlich Leichtigkeit der Verwaltung und Feuersicherheit keineswegs
entsprechen, wird besser ein Rundgang lehren. Hier sei nur bemerkt,
dafs wir nach dem zu erwartenden Auszug der Gelehrtenschule des
Johanneums den einen oder vielleicht beide Seitenflügel bekommen.
Dies wird der drückenden Enge, die in den Beamtenzimmern zur Un-
erträglichkeit sich steigert, in etwas Abhilfe schaffen, doch den als
unumgänglich notwendig anerkannten Neubau nur um einige Jahre
verschieben dürfen.
Das Todesjahr des Professors und Bibliothekars Christian Petersen,
1872, löste die Verbindung zwischen Gymnasium und Bibliothek. Sein
Nachfolger Isler ging nicht mehr aus dem Kreise der Professoren
hervor. Bald darauf, 1883 , wurde das akademische Gymnasium zu
Grabe getragen. Es hatte sich tiberlebt, sein Besuch gegen früher
erheblich vermindert; es pafste nicht mehr in die Welt des modernen
Menschen mit seiner obrigkeitlich geregelten Bildung, dem allmächtigen
Stempelpapier. So sonderbar es klingen mag, den Hauptgrund zum
Niedergang des Gymnasiums sehe ich in der Einführung des Abiturienten-
examens, die um die Wende des 18. aufs 19. Jahrhundert in Deutsch-
land beginnt, der entsprechenden Staatsprüfung beim Verlassen der
Die Hamburger Stadtbibliothek 441
Hochschule und in der Forderung, dafs jeder Student eine bestimmte
Zeit auf der Universität verbraclit haben mufste.
So schlug die wissenschaftliclie Entwicklung Hamburgs, die ihren
natürlichen Stützpunkt in jener alten Bildungsstätte besafs, einen andern
Weg ein. Als Ersatz für das aufgehobene Gymnasium wurden die
wissenschaftlichen Anstalten des Haraburgischen Staates geschaffen
oder verselbständigt, heute zehn an Zahl, soweit sie der Oberschul-
behörde unterstehen. Sie bildeten bis vor kurzem zugleich das Rückgrat
unseres blühenden allgemeinen Vorlesungswesens, das, gleichfalls ein
Erbe des akademischen Gymnasiums, bis in die zweite Hälfte des
18. Jahrhunderts zurückreicht und an dem kraft des Gesetzes vom
21. Mai 1883 die Beamten der wissenschaftlichen Anstalten Teil zu
nehmen haben, eine ehrenvolle Verpflichtung, der sich auch einzelne
Beamte der Stadtbibliothek stets gerne unterzogen. Wie Ihnen bekannt,
wirkt daneben seit einigen Jahren für das Kolonialinstitut und für
das allgemeine Vorlesungswesen eine Reihe von Professoren, die aus-
Bchliefslich als Dozenten hierher berufen wurden und deren Tätigkeit
gut ausgestattete Seminare unterstützen.
Ueber den Bestand der Bibliothek in älterer Zeit liegen zuverlässige
Angaben niclit vor. Was wir davon hören, beruht offenbar auf ober-
flächlicher Schätzung, ist manchmal nachweisbar falsch. Jüngst haben
wir einer amtlichen Anfrage zufolge unseren Besitz auf rund 7550
Handschriften einschliefslich Papyri und 545 900 Bände Druckschriften
angegeben. Dabei sind die festen Sammelbände stets als eine Einheit
gerechnet, der Inhalt der zahlreichen Kapseln, die keineswegs nur
Dissertationen oder Programme sondern viele selbständige Schriften
kleineren Umfangs umfassen, ist mit je 25 Stück angenommen, ein
Durchschnitt, der eher etwas zu niedrig als zu hoch bemessen er-
scheint. Die reiche Porträt- und Bildersammlung, sowie die Karten
sind darin nicht einbegriffen.
Bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts erwuchs die Bibliothek
wesentlich durch Schenkungen oder besondere Bewilligungen. Auch
heute fliefsen diese beiden Quellen erwünschter Bereicherung in unge-
minderter Stärke. Ich will Ihre Aufmerksamkeit nicht durch Anführung
im einzelnen ermüden. Es genügt, an die grofsen Bibliotheken von
Lindenbrog, Tassius, Jungius, von Vincentius Placcius, dem Verfasser des
Theatrum Anonymorum, der beiden Wolf, an die Büchersammlung
Gustav Partheys zu erinnern, die den Besitz Friedrich Nicolais in sich
vereinte, etwa 13 000 Bände, bis zur Bibliothek des Indologen
Gustav Oppert, eines geborenen Hamburgers, die kürzlich uns zufiel.
In gleicher Weise erfuhren Spezialabteilungen eine sehr beträchtliche
Vermehrung. Hier sei nur gedacht der herrlichen Goezeschen Bibel-
sammluDg, der sich soeben eine Fülle von Ausgaben des griechischen
Neuen Testaments aus dem Nachlafs des Pastors D. Carl Bertheau an-
reihte, der alchemistischen, magischen und astrologischen Schriften, die
ein wunderlicher Heiliger, der Hessen -Darmstädtische Hofrat R. J. F.
Schmidt, 17G1 uns vermachte, der hymnologischen und asketischen
•112 Zwölfte Bibliothekarversamminng
Werke, die von dem Senior Rambacli und dem Archidiakonns Kunliardt
lierrüliren, ilcr erlesenen Musikalien, die einst Thomas Sellius, dem
gelehrten Kantor des Jolianneunis, Johann l'flattheson, Dr. Chrysander
in Bergedort" gehörten. Gute ältere Matliematik führte uns zu die
Bibliothek des 1800. verstorbenen bekannten Professors Johann Georg
Busch, zu deren Erwerbung die Admiralität die erforderliclien Mittel
hergab. Unseren ausgezeichneten Bestand an deutscher Literatur ver-
danken wir teilweise Friedrich August Cropp, wahre Kleinodien birgt
die mexikanische Abteilung, die fast ausschliefslich einer hochherzigen
Sclienkung des Senators Theodor Rapp entstammt. Italienische Novellen
anzukaufen gestattete die Liberalität der Bürgermeister Kellinghusens
Stiftung. Auf dem Gebiet der Ilebraica dürfen wir mit Frankfurt
wetteifern, nachdem zur Wolfschen Schenkung vor einigen Jahren die
Bibliothek des Dr. H. B. Levy hinzugekommen ist dank dem Zu-
sammenwirken eines ungenannt gebliebenen Gönners, Eines Hohen
Senates und der Averhoff-Stiftung. Doch genug der Einzelheiten.
Eine Bibliothek erbt mit solchen Zuwendungen grofsen Stiles nicht
nur den materiellen Wert der Bücher sondern auch das Wissen, die
Sachkunde, den Sammelfleifs der früheren Besitzer; zugleich aber über-
nimmt sie die Verpflichtung, diese lose nebeneinander stehenden Massen
zu einem organischen Ganzen zu vereinen, die unvermeidlichen Lücken
zu ergänzen, die Nähte und Risse zu verschweifsen. W^ie weit sind
wir dieser Aufgabe und auf welchem Wege gerecht geworden?
Bis zum Jahre 1801 verfügte die Stadtbibliothek über kein festes
Budget zum Bücherkauf. Was ihr an Einnahmen znflofs, stammte, ab-
gesehen von besonderen Bewilligungen, die niemals fehlten, aus dem
Erlös hiesiger Bücherauklionen, von dem l'/, Prozent an die Bibliotheks-
kassse abzuführen waren, den Strafgeldern der Prätur, den Gebühren
bei Ehedispensen und aus dem Ertrag des eigenen Vermögens. Erst
seit 1801 erhielt sie jährlich für Anschaffungszwecke 4000 Kurant
Mark, 4800 M. in heutigem Geld. Dieser Fonds blieb jahrzehntelang
ohne Erhöhung; für die Entwicklung der Bibliothek war dies von ver-
hängnisvollem Einflufs. Um die übergrofse Aengstlichkeit und Be-
scheidenheit der Bibliothekare zu erklären und zu rechtfertigen, haben
wir uns die traurigen Nachwehen der Napoleoniscben Kriege, die Un-
rnhen der 40er Jahre, das Brandunglück, die schweren Handelskrisen,
die Hamburg heimsuchten, zu vergegenwärtigen. So verfiel man auf
einen scheinbar sehr bequemen Ausweg und begann schon gegen den
Ausgang des 18. Jahrhunderts in denjenigen Disziplinen, für die andere
hiesige inzwischen entstandene Anstalten sammelten, sich zu beschränken
und den universalen Charakter, den bis dahin die Stadtbibliothek zeigte,
preiszugeben. Diese Bestrebungen gipfelten 1849 in dem sogenannten
Kartell, das zur Verhütung unnützer DoppelanschafiFungen zwischen
den beteiligten Instituten abgeschlossen wurde und jedem bestimmte
Fächer zur Pflege überwies. Merkwürdigerweise hat jenes Abkommen
niemals die offizielle Sanktionierung unserer vorgesetzten Behörde er-
halten, aber es besteht in Kraft und wird von uns, wie sichs gebührt,
beobachtet.
Die Hamburger Stadtbibliothek 443
Falls die Lage der Dinge es nicht anders gestattet, scheint mir
eine derartige Übereinkunft zwar nicht wünschenswert, aber keineswegs
unerträglich; nur mufs sie von zwei grofsen Gesichtspunkten ausgehen.
Einmal hat die Scheidung nach vollen Disziplinen zu geschehen, nicht
verzettelt — hier ein Stück und da ein Stück — , lieber ein Ueber-
greifen als ein Zurückweichen vor der gesteckten Grenze. Zweitens
sollte die Vereinbarung nur zwischen Bibliotheken von gleicher Vcr-
waltungstendenz stattfinden. Wenn deren eine, so gut oder schlecht
sie's vermag, die ihr zugefallenen Fächer als Ganzes auf die Füfse
bringen will, eine andere um eines speziellen, an sich trefflichen
Zweckes willen aus mehreren Wissenschaftsgebieten eine Auswahl
trifft, sind Schwierigkeiten unvermeidlich, und so verschiedenartige An-
stalten dürften durch ein Kartell nicht zusammengekoppelt werden.
Gegen jene beiden Grundgesetze ist hier, und zwar von unseren Biblio-
thekaren, gefehlt worden und die Folge eine beklagenswerte Zerrissen-
heit der hiesigen Bibliotheksverhältnisse. Ich betone nochmals, der
Gedanke liegt mir gänzlich fern, die Freiheit der Entwicklung zu
unterbinden oder gar Vorschriften zu geben, wo es mir nicht zukommt.
Nur hätte in dieser Form eben das Kartell nicht geschlossen werden
sollen, das uns allein Opfer aufbürdet, als drückende Fessel sich dar-
stellt, die Interessen des Publikums empfindlich beeinträchtigt und
dessen Mängel kein Einsichtiger in Hamburg, vor allem nicht unsre
vorgesetzte Behörde verkennt.
Früher machten sich die Mifsstände weniger fühlbar, jetzt, wo das
wissenschaftliche Leben Hamburgs einen mächtigen Aufschwung nahm,
treten sie in ihrer ganzen Schärfe hervor. Selbst des Hilfsmittels
eines Zentralkatalogs, der alle hiesigen öffentlichen und halböffentlichen
Bibliotheken umfassen sollte — doppelt nötig bei den obwaltenden
Verhältnissen — entbehren wir. Entglitten sind uns also Medizin mit
Ausnahme antiker Aerzte, Jurisprudenz abgesehen von römischen und
mittelalterlichen Quellen sowie von Rechtsgeschichte, der wir uns
notgedrungen erbarmten, Technologie und Kunstgewerbe, Architektur,
Staatswissenschaften, Geographie, neuere Geschichte, für England von
1625, für Deutschland und die sonstigen Staaten von 1648 ab.
Nicht als ob wir auf diesen Gebieten nichts besäfsen, es sind
reiche alte Bestände vorhanden, doch durch Anschaffungen werden
sie nicht planmäfsig gefördert. Innerhalb der uns verbliebenen
Wissenschaftszweige hat die Arbeit des Ergänzens seit den achtziger
Jahren eingesetzt; früher war dies bei' den unzulänglichen Mitteln
nur in sehr beschränktem Umfang möglich. 1882 betrug der Ver-
mehrungsfonds 12 300 M., 1911 stehen uns rund 70 000 M. zur Ver-
fügung. Dementsprechend sind unsere Bestände in raschem Tempo
gewachsen. 1910 wurden 16 444 Bände in das Zugangsverzeichnis
eingetragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dafs wir Schulprogramme,
die die Ziffer der Erwerbungen stark in die Höhe schnellen lassen,
nicht erhalten.
Aus unserer inneren und äufseren Verwaltung darf ich noch einige
Punkte hervorheben, die vielleicht Ihrer Beachtung wert sind.
444 Zwölfte Bibliothekarversammlung
Wie für sindere wissenschaftliclie Anstalten des Staates ist auch
ftir die Stadtbibliothek eine Kommission eingesetzt, deren Vorsitz der
Herr Präses der Oberschulbehörde führt und der in allgemeineren
Organisations- und VerwaUungsfragen die entsclieidendc Stimme gebührt.
Wir sind gegen Brandschaden versichert und zwar zu einem reclit
niedrigen Betrage, etwas über 2'/.2 Millionen, der sich durch Fort-
schreiben jährlich erhöht.
Für eine Reihe von Disziplinen — leider niclit für diejenigen, die
es am nötigsten hätten, Mathematik und Naturwissenschaften — stehen
uns Sachverständige beratend zur Seite. Die Praxis erscheint mir
reformbedürftig — sie beschränkt sich im wesentlichen auf eine Durch-
sicht der Hinriclisschen Vierteljahrsverzeiclinisse — , die Sache selbst
halte ich für äufserst wünschenswert, ja für unbedingt notwendig. Es kann
jeder wissenschaftlichen Bibliothek nur von Vorteil sein, wenn sie
ihren Aufbau in engster Fühlung mit den betreffenden Fachgelehrten
vollzieht. Zunächst müfsten sich die Sachverständigen einen Ueberblick
über das Vorhandene verschaffen und dann nicht nur auf wichtige
Neuerscheinungen hinweisen, sondern auch systematisch die antiquarischen
Kataloge zur Ergänzung von Lücken heranziehen. Zu unserer Freude
und zu unserem Nutzen geschieht dies jetzt in steigendem Mafse, er-
fordert freilich eine grofse Hingabe, einen beträchtlichen Aufwand an
Kraft und Zeit.
üeber die Kataloge will ich Ihnen lieber an Ort und Stelle be-
richten. Hier sei nur erwähnt, dafs unser Realkatalog aus rund
400 festen Foliobänden besteht, nicht einwandsfrei nach der technischen
Seite, oft allzusehr ins einzelne gehend. Wo wäre auf einer älteren
Bibliothek ein idealer, alle Anforderungen erfüllender Katalog vor-
handen? Aber wir können vorläufig gut damit leben und waren allzeit
mutig genug, uns an die Umarbeitung veralteter Partien zu wagen.
Wir schicken, was ich hier gleich einschiebe, jeden gewünschten Band
der systematischen Kataloge in den Lesesaal zur Benutzung, manchmal
ganze Wagenladungen. Wirklich ernste Schwierigkeiten haben sich
daraus nicht ergeben; nur leiden die Einbände und bedürfen häufig
der Ausbesserung. Ein Schmerzenskind ist der alphabetische Katalog,
getrennt nach Verfassern und anonymen Schriften, mit vielen Mängeln,
die ich einzeln nicht schildern möchte, behaftet. Bis 1883 wurde der
Nominalkatalog gleichfalls in festen Bänden geführt, die dem Anfang
des 19. Jahrhunderts enstammen, daran schliefst sich für die neuere
Zeit ein Zettelkatalog. AehnHch verhält es sich mit dem Katalog der
Anonymen, der ebenfalls 'in seinen älteren Partien der Unterstützung
durch einen Bandkatalog nicht entraten kann. Als nächstes Ziel gilt
uns die Auflösung jener Bände auf Zettel. Dies mufs nach den
Büchern selbst bewirkt werden, da die älteren Eintragungen zwar den
Nachweis gestatten, ob ein gewünschtes Buch vorhanden ist, aber nicht
die erforderlichen Elemente für die Einordnung von Zetteln gewähren.
Indessen vermögen wir an solche weitausschauende Aufgabe erst heran-
zutreten, wenn die Zahl der Beamten etwas erhöht und unserer
Die Hamburger Stadtbibliothek 445
Raumnot, namentlich im Katalogsaal abgeholfen wird. Für mich
bildet es ein unumstöi'sliches Dogma, dafs man einschneidende
Aenderungen in den alphabetischen Katalogen einer grofsen Bibliothek
nur dann vornehmen darf, wenn die Durchführung bis zum letzten
Buch gewährleistet ist. Lieber auf das theoretisch Richtige vorläufig
verzichten, bessere Zeiten abwarten als den Nachfahren ein wildes
Chaos halb beendeter Arbeit hinterlassen.
Unsere Bücher stehen nach der Signatur der Kataloge und meist
nach der Seitenzahl, sodafs auf einer Ziffer oft 100 und weit mehr
Bände sich befinden. Wir versuchen diesem Uebelstand durch
Differenzierung der Seiten zu begegnen. Wirkliche Hilfe könnte nur
das System der springenden Nummer bringen, das in den neuen
Katalogen bereits eingeführt wurde, in den älteren nur sehr schwer
oder gar nicht, aus Gründen, die ich übergehe, sich anbringen läfst.
Eine hamburgische Eigentümlichkeit möchte ich hier nicht unerwähnt
lassen. Wir setzen für jedes entliehene Werk eine Kapsel an den
Platz, verschieden in der Farbe, grün, wenn das Buch zu häuslichem
Gebrauch verlangt wird, gelb, wenn es in den Lesesaal geht. In die
Kapsel wird ein Zettel mit dem Namen des Entleihers, dem Datum,
der etwaigen Bandzahl gesteckt. Eine dritte Art von Kapseln markiert
den Probeband. Ich bin weit davon entfernt, dies Verfahren als
bibliothekarischer Weisheit letzten Schlufs zu betrachten; es verlangsamt
das Holen, kann Irrtümer verursachen, bietet aber gewisse Vorteile,
indem es den aussuchenden Beamten den festen Standort des Buches
lehrt, bei Revisionen nützlich ist und indem es gestattet, den Namen
des Entleihers sofort festzustellen, der dann auf der Rückseite des
Zettels vermerkt wird. Ich konnte mich daher bis jetzt nicht dazu
verstehen, es abzuschaffen, bemerke aber ausdrücklich, dafs es nur bei
einer Bibliothek, die wie die unsere überwiegend nach Seitenzahlen
aufstellt, sich empfehlen läfst.
Für den Lesesaal holen wir jedes gewünschte Buch sofort. Im
Punkt der Mahnungen sind wir äufserst liberal, nach der Meinung
Fernstehender vielleicht von bedenklicher Lässigkeit. Für Hamburg
mit seinem kaufmännischen Geiste pafst es nicht, sich in die Beamten-
toga zu hüllen und das Reglement zu betonen. Das bildet bei uns
nur die unterste Grenze dessen, wozu wir uns verpflichtet fühlen. Wir
wollen kulante Leute sein. Gewifs, vielgebrauchte Literatur fordern
wir auch ohne Desiderat nach Ablauf der sechswöchentlichen Frist
ein. Aber einen Gelehrten, der zu seinen Studien ein selten verlangtes
Buch dauernd gebraucht, behelligen wir ungern, weisen ihn gelegent-
lich liebevoll und sanft auf die notwendige Verlängerung hin. Nur
einmal im Jahre rufen wir alles zurück. Ich halte dies für keinen
Zopf, der möglichst bald abgeschnitten werden müfste, sondern für das
berechtigte Komplement der Milde, die während des Jahres waltet.
Alle Bücher, die zur Anschaffung empfohlen und gekauft wurden,
werden aufserhalb des üblichen Geschäftsgangs beschleunigt. Mit
einem roten Zettel versehen reisen sie durch sämtliche Stationen
XXVm. 9. IG. 31
446 Zwölfte BibliothekarversammluDg
besonders. Dem Interessenten teilen wir auf unsere Kosten ebenso
wie bei verliehenen und belegten Werken mit, wann sie zur Abliolung
bereit stehen.
Die Entlcihung aus fremden Bibliotheken hat bei uns einen sehr
betriichtliclien Umfang allmiüilich angenommen. Wir berechnen —
abweichend von sonstigen Gepflogenheiten — für jede Sendung
50 Pfennige, gleichgültig ob es sich um einen oder viele Bände handelt,
und dehnen diesen Verkelir auf alle Institute der Welt, die überhaupt
verleihen, aus. Nur bei Handscliriften werden die vollen Kosten des
Transports — nicht die der Bestellung und Verpackung — von dem
Empfänger eingezogen. Ohne eine Zubufse aus der Bibliothekskasse
läfst sicli dies natürlich nicht bewerkstelligen. Dem Ideal des „Liber
über ito per orbem" hoffen wir uns so wenigstens einen kleinen Schritt
genähert zu haben.
Ich darf diese Gelegenheit benutzen, um den vielen Schwester-
anstalten, die uns ihre Unterstützung stets bereitwilligst liehen, im
Namen hamburgischer Gelehrten, hamburgischer Wissenschaft unseren
herzlichsten Dank zu sagen, vor allem der Königlichen Bibliothek zu
Berlin und der Universitätsbibliothek in Göttingen.
Ich breche hier ab, obgleich ich noch manches, namentlich über
unsere Handschriften Ihnen erzählen möchte.
Es sind nur flüchtige Umrisse, in denen ich das Wachsen und Werden
der Stadtbibliothek zeichnen konnte, ein rascher Gang durch mehr als
drei Jahrhunderte. Sie sahen selbst, welche Fülle von Aufgaben bei
uns noch der Lösung harrt, welch weites Feld der Arbeit und Tätig-
keit sich eröffnet, doppelt weit, wenn uns gröfsere Aufgaben als bisher
zufallen sollten. Wir hoffen auch ihnen gewachsen zu sein und hegen
zu der einsichtsvollen Fürsorge unserer gesetzgebenden Körperschaften
das gewisse Vertrauen, dafs sie uns die Mittel zur Durchführung unserer
Pläne nicht versagen.
Doch das mag der Zukunft vorbehalten sein. Heute beherrscht
uns das Gefühl des Stolzes, der Genugtuung, in unseren Mauern eine
so stattliche Zahl von Fachgenossen zu empfangen. Wir in Hamburg
wissen uns eins mit Ihnen in der bedingungslosen Hingabe an die
Bestrebungen und Ziele, denen wir alle dienen. Die Stadtbibliothek
öffnet Ihnen weit ihre Pforten; treten Sie ein als freudig begrüfste
Gäste.
Anhang 2.
Zentralisation der Bibliotheken.
Vortrag, für die Bibliothekarversammlung bestimmt,
von Hugo Otto Zimmer- Hamburg.
Ueberblicken wir die Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens
in der neueren Zeit, so beobachten wir auf Schritt und Tritt die Tendenz
einer immer gröfseren Vereinigung und Zusammenziehung der Bücher-
schätze. Den Beginn der neueren Bibliotheksentwicklung setzen wir
wohl mit Recht in das Jahr 1884, in das Jahr, wo das „Zentral-
Zentralisation der Bibliotheken 447
blatt für Bibliothekswesen" zum erstenmal erschien. Dies Zentral-
blatt selbst ist schon ein Wahrzeichen der Zentralisierung, und wenn
auch vorher Petzoldts „Neuer Anzeiger" in Fragen der sogenannten
Bibliothekswissenschaft unterrichtete, so hatte Otto Hartwig doch
recht, wenn er daneben sein Zentralblatt begründete, um so wirklich
dem ganzen Bibliothekswesen den immer noch fehlenden Mittelpunkt
zu geben. Wenn nun gleich der erste Jahrgang des Zentralblattes an
mehreren Stellen das Problem der Zentralisierung behandelt, so tauchte
dieser Gedanke damals allerdings nicht zum ersten Male auf, aber er
erschien nun zum erstenmal in einer so greifbaren Form, dafs er
seitdem nicht mehr verschwunden ist, vielmehr fortzeugend immer neue
Ideen und neue Forderungen und Probleme schuf. Die ganze Ent-
wicklung von damals bis heute kann man unter den Gesichtspunkt
stellen, — wobei ich ein Wort Geheimrat Schwenkes aufnehme — :
,,Der Zusammenfassung der Kräfte, nicht ihrer Vereinzelung gehört
die Zukunft".!) In steter aufsteigender Linie gelangen wir dann zu
den beiden grofsen Zentralisationsforderungen, die mit den Namen
Erman-Milkau und Nörrenberg-Fritz verknüpft sind. Im Mittel-
punkt der Forderungen, für die ich die Namen Erman-Milkau nannte, steht
der Gesamtkatalog, im Mittelpunkt der Forderungen Nörrenbergs und
Fritz' steht die Zentralisierung des städtischen Bibliotheksbesitzes
und die einheitliche Organisation der gesamten Bibliotheksarbeit.
Der Gesamtkatalog hat eine lange ixnd interessante Entwicklung hinter
sich. Ich erinnere nur an den äufserst interessanten Aufsatz von
Karl Eduard Förstemann im „Serapeum" 3. 1842. S. 247 : „Einige
praktische Bemerkungen und Wünsche für die Oeflfentlichen Bibliotheken
in Preufsen", wo es wörtlich heifst: ,Um diesen grofsen und wichtigen
Zweck (das ist den alphabetischen Generalnominalkatalog) zu erreichen,
bietet sich ein sehr einfaches Mittel dar. Durch die dem Unterrichts-
wesen vorgesetzte hohe Behörde braucht nur an sämtliche Oeffentliche
Bibliotheken des Landes der Befehl zu ergehen, dafs sie von ihren
Nominalkatalogen sofort ein Duplikat einzureichen haben". Alljährlich
sollen dann alle beteiligten Bibliotheken ein alphabetisches Verzeichnis
ihrer neuen Erwerbungen der Zentrale einreichen.
Ich will hier nicht die Forderungen in den verschiedenen Stadien
der Entwicklung auf ihren Wert und ihre Durchführbarkeit hin be-
urteilen, es kommt mir nur darauf an, zu zeigen, dafs die heutigen
sehr weitgehenden Zentralisierungsvorschläge keineswegs aus der Luft
gegriffen sind, sondern auf der Grundlage einer allmählichen und
ununterbrochenen Entwicklung entstanden sind. Und wir kommen auch
erst dann zu einer richtigen Stellung den gegenwärtigen Problemen
gegenüber, wenn wir die einzelnen Entwicklungsstadien mit berück-
sichtigen; wir werden dann in der Lage sein, einzelne Forderungen
als zu weit gehend zu erkennen und den gesunden und durchführbaren
Kern herauszuschälen. Denn das sei gleich vorweg gesagt: Wir
1) Zbl f. Bw. 23. 190G. S. 162.
31*
448 Zwölfte Bibliothekarversammlung
müssen uns heute, wo diese Zentralisierungsprobleme eine gewisse Reife
erlangt haben, wo alles nach einer Zentralisierung drängt, vor l Atopien
ernstlich hüten, sonst kommen wir aus dem Zustand des Forderns und
Diskutierens, aus dem Zustand des Problematischen nicht heraus.
Damit soll aber nicht gesagt sein, dafs jede auch noch so extreme
Forderung nicht das Hecht hat, ausgesprochen zu werden, ebenso wie
die früher geforderten Formen und Wege zum Gesamtkatalog immer,
wenigstens soweit die Erreichbarkeit in Betracht kam, über das Ziel
hinausgeschossen sind.
So brachte gleich der erste Band unseres Zentralblattes einen Artikel
von Ernst Förstern ann: „Die Verbindung zwischen den deutschen
Bibliotheken", der vom heutigen Standpunkt betrachtet, keineswegs
Unmögliches forderte, für den damaligen Zustand der deutschen Biblio-
theken aber zum Teil vorerst Undurchführbares. Da heifst es unter
anderm: „Es ist entschieden eine ungeheure Verschwendung von Arbeits-
kräften, dafs auf verschiedenen Bibliotheken dieselbe Arbeit vor-
genommen wird, die einmal für alle vorgenommen werden könnte.
Denken wir vor allem an die alphabetischen Kataloge, diese riesen-
haften Denkmäler eines oft jahrhundertelang anhaltenden Fleifses, und
erwägen wir, dafs diese Kataloge in vielen tausenden Artikeln bei
vielen Bibliotheken notwendig grofsenteils übereinstimmen." Er fordert
darum regelmäfsig stattfindende Bibliothekartagungen, er fordert
von allen Bibliotheken zu erstattende Berichte und eine vergleichende
einheitliche Statistik, er fordert auch Verständigung beim Kauf teurer
Werke, es genüge, wenn ein teures Werk in vier oder sechs Exemplaren
in Deutschland vorhanden sei. „Es wäre gut, wenn die Landes-
bibliotheken einander in gewissen Fächern ergänzten . . ., diese Frage
hängt aufs engste mit der Frage zusammen, wie weit die Bibliotheken
der Polytechniken, der Sternwarten, der Justizkollegien, der medizinischen
Anstalten und vieler anderer Institute den Charakter der Oeifentlichkeit
haben können, und dies berührt sich wieder sehr nahe mit der fast
brennenden Frage, wie weit zur OefFentlichkeit das Verleihen in die
Privathäuser gehört . . . Am meisten und selbstverständlichsten ist
solche Kollegialität, die zum möglichsten Vermeiden von überflüssigen
Doppelanschaflfungen führen mufs, bei den Bibliotheken desselben
Orts, und wie sehr fehlt sie oft selbst da!" Es bedeutet daher
nur ein Propagieren bereits ausgesprochener Ideen, wenn Heinrich
von Treitschke in seinem berühmten und immer zitierten Aufsatz
„Die Königliche Bibliothek in Berlin" i) im Interesse der Wissenschaft
und der Gelehrten einen in Berlin aufgestellten Gesamtkatalog forderte,
wobei er meinte, dafs „man zunächst die gröfseren Provinzialbibliotheken
Preufsens auffordert, Abschriften ihrer Kataloge in der Berliner Sammlung
aufzustellen". Damit beginnt eigentlich, wir können sagen, der Kampf
um die Zentralisation. Wenn auch die Treitschkesche Forderung auf
1) Preufsisehe Jahrbücher 1884. S. 473—492, abgedruckt: Treitschke,
Deutsche Kämpfe N. F., Leipzig 1896. S. 301 ff.
Zentralisation der Bibliotheken 449
sehr lebhaften Widerstand stiefs, so war die Folge doch die, dafs durch
eine überaus lebhafte Enirterung des Problems der Zentralisierung der
richtige und dann schliefslich auch beschrittene Weg gefunden wurde.
Schon Förstemanns Idee enthält unausgesprochen den Titeldruck, und
Dziatzko begrüfst in seiner Besprechung des Treitschkeschen Auf-
satzes im Zentralblatt für Bibliothekswesen, Bd 1. 1884. S. 261 ff. die
Zentralisation der Kataloge deutscher Bibliotheken, die Vereinfachung und
Raumersparnis infolge Druckes auf dünnem Papier auch für die alpha-
betischen Kataloge, wobei er wörtlich schreibt: „Dafs so (d.h. durch
die 'Herstellung eines gedruckten Realkataloges aller Oeffentlichen
Bibliotheken Deutschlands') zugleich die sachliche Anordnung der
Bibliotheken im Laufe der Zeit immer gleichmäfsiger, ja für ganze
Kategorien von Bibliotheken ganz dieselbe würde, wäre auch ein
nicht unbedeutender Gewinn für die Beamten und die Benutzer".
Ich brauche über die Weiterentwicklung des Gesamtkataloges und
der Titeldrucke nicht ausführlich zu berichten, da die Schrift von
Fritz Milkau „Zentralkataloge und Titeldrucke ", Leipzig 1898, in
ausführlicher Weise darüber berichtet, und da diese Frage in dem
letzten Jahrzehnt mehrfach Gegenstand eingehender Beratung auf den
deutschen Bibliothekartagen gewesen ist.
Ganz auf der Linie der Zentralisation liegt dann auch die 1886
von Dziatzko herausgegebene „Instruktion für die Ordnung der Titel
im alphabetischen Zettelkatalog der Königlichen und Universitäts-
bibliothek zu Breslau", da ja damals schliefslich jeder Vorschlag für
einen Gesamtkatalog ohne einheitliche Regeln für die Titelaufnahmen
in der Luft schwebte. Die für die preufsischen Staatsbibliotheken
verbindlichen einheitlichen Regeln für die Titelaufnahmen kamen erst
13 Jahre später, 1899, nachdem 1892 die „Instruktion für die Her-
stellung der Zettel des alphabetischen Katalogs" für die Königliche
Bibliothek in Berlin herausgekommen war. Noch heute fehlen fürs
Deutsche Reich einheitliche Regeln, wenn auch nicht zu verkennen
ist, dafs immer mehr Bibliotheksverwaltungen freiwillig die preufsischen
Instruktionen, meistens mit kleinen Abweichungen, übernehmen.
Schon bald griff die Zentralisierung der grofsen preufsischen Staats-
bibliotheken auch auf die in einem begrenzten Bezirk zersplitterten
Bibliotheken über, deren Notlage schon Förstemann 1884 in dem
zitierten Aufsatz betont hatte. Im Jahre 1890 (Zbl. f. Bw. 7. S. 155
bis 157) wird über die Bibliotheksverhältnisse in Hannover berichtet,
und dabei werden folgende Bibliotheken aufgeführt:
1. Die Königliche Bibliothek.
2. Die Stadtbibliothek.
3. Die Königlich-Hannoversche Privatbibliothek.
4. Die Bibliothek der technischen Hochschule.
5. Die Bibliothek des Predigerseminars
6. Die Bibliothek des Königlichen Landgerichts.
7. Die Bibliothek des juristischen Vereins.
8. Die Bibliothek der vereinigten Aerzte.
450 Zwölfte Bibliothekarversammlung
9. Die Provinzial-Ständisclie Bibliothek.
10. Die Bibliothek der Königlichen Landwirtschaftsgesellschaft.
11. Die Bibliothek des Gartenbauvercins.
12. Die Bibliothek des Gewerbevereins.
13. Die Bibliothek der Freimaurerlogen.
14. Die Bibliothek des Architekten- und Ingenieurvereins.
15. Die Bibliothek der Kriegsschule.
16. Die Bibliothek des land- und forstwirtschaftliclien Vereins.
17. Die Bibliothek der geographischen Gesellschaft.
18. Die Bibliothek der natur-historischen Gesellschaft.
19. Die Bibliothek der tierärztlichen Hochschule.
20. Die Bibliothek der israelitischen Gemeinde.
21. Die Bibliothek des historischen Vereins für Niedersachsen.
Dazu bemerkt die Schriftleitung des Zentralblattes: „Ob es wohl im
Laufe der Zeit noch dahin kommen wird, dafs wir die gröfseren und
wichtigeren dieser Bibliotheken zu einer grofsen öffentlichen Zentral-
bibliothek der Stadt Hannover unter einheitlicher Leitung und Ver-
waltung vereinigt sehen? " Nach einer freundlichen Mitteilung des
Direktors der Königlichen und Provinzialbibliothek, Herrn Professor
Dr. Kunze, bestehen auch heute noch in Hannover 21 Bibliotheken,
mit ganz wenigen Ausnahmen dieselben, für die 1890 eine einheitliche
Verwaltung gewünscht wurde. Es sind heute folgende :
1. Die Königliche und Provinzialbibliothek.
2. Die Stadtbibliothek.
3. Die Königliche Ernst -August Fideikommiss- Bibliothek.
4. Die Bibliothek der technischen Hochschule.
5. Die Bibliothek des Königlichen Landgerichts, des Amtsgerichts
und des juristischen Lese Vereins (im Gerichtsgebäude),
6. Die Bibliothek der vereinigten Aerzte.
7. Die Bibliothek des historischen Vereins für Niedersachsen.
8. Die Bibliothek der Landwirtschaftskammer für die Provinz
Hannover.
9. Die Bibliothek der Handelskammer.
10. Die Lehrerbibliothek der städtischen Bürgerschulen.
11. Die Bibliothek des Gartenbauvereins.
12. Die Bibliothek des Gewerbevereins.
13. Die Bibliothek der Freimaurerlogen.
14. Die Bibliothek des Architekten- und Ingenieurvereins.
15. Die Bibliothek der Kriegsschule.
16. Die Bibliothek des land- und forstwirtschaftlichen Vereins.
17. Die Bibliothek der geographischen Gesellschaft.
18. Die Bibliothek der natur-historischen Gesellschaft.
19. Die Bibliothek der tierärztlichen Hochschule.
20. Die Bibliothek der Synagogengemeinde.
21. Die Bibliothek der Königlichen Regierung.
Auch dieses Problem der Zentralisierung innerhalb abgeschlossener
Bezirke verschwindet nun ebensowenig wie das andere des preufsischen
bezw. des deutschen Gesamtkataloges und des einheitlichen Titeldrucks.
Zentralisation der Bibliotheken 451
Das Problem fiel auch in 0 est erreich auf fruchtbaren Boden,
wo die Zersplitterung der Kräfte auch nicht viel besser aber auch
nicht viel schlimmer als in Deutschland herrscht. 1887 veröffentlichte
Karl Hugelmann „Die Zentralisation der Amtsbibliotheken in Wien"
und verlangte für jede Amtsbibliothek eine kleine, nur das Notwendigste
umfassende Handbibliothek, im übrigen eine grofse Kegierungsbibliothek,
der auch alle Pflichtexemplare, Geschenke und Tauschwerke zugehen
sollten. Etwas weiter geht bereits 1894 der Scriptor der Bibliothek
der technischen Hochschule in Brunn, Zelbr, in einem Memorandum
„Anlage eines Generalkataloges der Oeffentlichen und Studienbiblio-
theken Oesterreichs sowie die Zentralisierung des Bibliothekswesens in
den gröfseren Städten der Monarchie", wozu Otto Hartwig im Zbl. f.
Bw. 11. 1894. S. 417 bemerkt: „Es soll nur konstatiert werden, dass
sich das Verlangen nach gröfserer Zentralisierung im Bibliothekswesen
überall regt! Die Erledigung der Aufgabe, einen Generalkatalog für
die Bibliotheken herzustellen, ist nur eine Geldfrage, «eiche die
Ministerien bzw. Kammern zu lösen haben, das übrige wird sich von
selbst finden."
In diese Zeit fällt die Gründung der Murhardschen Bibliothek
in Kassel, über die ein Anonymus im Zbl. f. Bw. 8. 1891, S. 562
bis 563 berichtet: „Sie macht gewissermafsen der viel bedeutenderen
ständischen Landesbibliothek Konkurrenz, wenn auch beide Bibliotheken
sich über einen Anschaffungsplan verständigt haben. Hätte der
Gründer der Bibliothek seine Sammlungen und das bedeutende Kapital,
womit er die Bibliothek dotiert hat, der grofsen Kasseler Bibliothek
vermacht, würde er den wissenschaftlichen und auch lokalen Interessen
der Stadt besser gedient haben. Denn die in Kassel vorhandenen
literarischen Schätze sind nun in zwei Sammlungen getrennt." Im
Gegensatz dazu berichtet Zedier in demselben Bande des Zentralblatts
S. 513 über die Gründung der Rothschildschen Oeffentlichen
Bibliothek in Frankfurt am Main: „Gerade in den grofsen Städten
macht sich, wenn sie nur über eine Stadtbibliothek verfügen, welche
neben ihrer Aufgabe einer möglichst vollständigen Sammlung der
lokalen Literatur in den seltensten Fällen imstand sein wird, darüber
hinausgehenden Bedürfnissen in gröfserem Umfange zu genügen, der
Mangel an Bibliotheken fühlbar, die nicht sowohl dem Interesse von
Fachgelehrten als dem eines weiteren Publikums in geeigneter Weise
entgegenkommen, ohne dabei die Aufgaben und Ziele eines wissen-
schaftlichen Bildungsinstituts aufseracht zu lassen". Dabei zählt das
zwei Jahre später erschienene Adrefsbuch der deutschen Bibliotheken
von Schwenke für Frankfurt 15 gröfsere Bibliotheken mit wissen-
schaftlichen Aufgaben. Es sei in diesem Zusammenhang gleich darauf
hingewiesen, dafs später gerade Frankfurt a. M. inbezug auf die Zen-
tralisierung der Bestände zuerst als erste Stadt weitgehende Schritte
unternommen hat: Am 1. Oktober 1902 wurde, wie Berghöffer in
der Frankfurter Zeitung vom 9. September 1903 mitteilt, ein Vertrag
zwischen der Stadt Frankfurt und der Rothschildschen Bibliothek ab-
i52 Zwölfte Bibliothekarversammlung
Beschlüssen, nach dem sie gewisse Fächer austausclien und sich vor-
ptlichteu, diese aufgelassenen Fäclier niclit weiter zu pflegen, dafür
wird jeder Bibliothek städtischerseits ein Zuschufs zur Pflege der nun-
mehr nur in einer Bibliothek gepflegten Fächer bewilligt; bei diesem
Tausch gingen von der Rothschildschen Bibliothek an die Stadtbiblio-
thek 300 Bände über und von der Stadtbibliotliek an die Roth-
schildsche Bibliothek 750 Bände. Und seit dem Jahre 1!)04 besitzt
die Stadt Frankfurt am Main einen von der llothschildsclien Bibliothek
geführten Zentral katalog der in Frankfurt und Umgegend vorhandenen
Bücherschätze. ') Ich komme darauf später noch zurück.
Die Frage der Berechtigung von Spezialbibliothekeu ist damit noch
nicht gelöst. Und man begeht einen grofsen Fehler, wenn man von
der Idee der Zentralisierung ausgehend nun überhaupt die Spezial-
bibliotheken aufschlucken wollte, andererseits ist selbstverständlich die
Mindestforderung, wenn versucht wird, diese Einzelbibliotheken für die
Gesamtwissenschaft nutzbar zu machen, und sie aus ihrer Abgeschlossen-
heit und Verborgenheit herauszuholen. Darüber hat Christian Ruepp-
recht in seinem Aufsatz „Zentral- und Spezialbibliotheken" in der
wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung vom 28. Juli 1891
Betrachtungen angestellt und fast gleichzeitig ein Anonymus in der
Vossischen Zeitung 423 vom 11. September 1891 unter dem Titel
„Gesamtschul- oder Einzelbibliothek". Zu beiden Aufsätzen bemerkt
Haeberlin (Zbl. f. Bw. 8. 1891. S. 521) in durchaus moderner Weise:
„Wenn die Bücherbestände der kleineren Fachsammlungen und die
dafür aufgewendeten Mittel in ihrer Gesamtheit der Zentralbibliothek
zu Gute kämen, damit würde diese in ganz anderer Weise als jetzt
für Neuanschaffungen im Detail sorgen können. Nur Handbücher und
Nachschlagewerke brauchten für Institute und Vereine reserviert zu
bleiben." — Damit wäre auch das Problem der sogenannten Instituts-
bibliotheken berührt, das bis heute noch nicht gelöst ist, mit dem
wir uns aber ebenso notwendigerweise beschäftigen müssen, wie mit
den andern Spezialbibliotheken und Lehrerbibliotheken und dergleichen.
Gerade in das Jahr 1891 fällt der Erlafs des preufsischen Ministers
betreffend die Bibliotheken der Universitätsanstalten und deren Be-
ziehungen zu den Universitätsbibliotheken. Da heifst es in § 4: „Die
Vorsteher der Universitätsbibliotheken werden beauftragt, von der
Bibliothek einer jeden Universitätsanstalt einen alphabetischen Zettel-
katalog in zwei Exemplaren aufzunehmen und durch jährliche Nachträge
auf dem laufenden zu erhalten. Dabei ist jede Anstalt durch ein
besonderes Zeichen kenntlich zu machen. Das eine Exemplar des
Katalogs verbleibt der Anstalt, das andere wird auf der Universitäts-
bibliothek aufbewahrt, um dort mit den Katalogen der übrigen Anstalten
zu einem Gesamtkatalog vereinigt zu werden." Ferner heifst es in
§ 7 „von den Universitätsanstalten dürfen Bücher nicht veräufsert
1) Vgl. Bergbüffer. Führer durch die Rotbschildsche üflfentliche Biblio-
thek 1907.
Zentralisation der Bibliotlieken 453
werden, vielmehr sind solche, wenn sie entbehrlich werden, endgültig
an die Universitätsbibliothek abzugeben". Die besondere Angelegenheit
der Beziehungen der Institutsbibliotheken und Seminarbibliotheken zu
den Universifätsbibliotheken ist mehrfach Gegenstand besonderer Be-
trachtung gewesen, und aus der Notwendigkeit heraus, den Gelehrten
und den Studierenden eine Uebersicht über die Bücherschätze ihrer Uni-
versität zu geben, veröffentlichte Christian Kuepprecht 1892 die kleine
Schrift „Die Büchersammlungen der Universität München", die aber nicht
ein Führer in dem Sinne des von Schwenke und Ilortzschansky
für Berlin oder des von Zarncke für Leipzig herausgegebenen ist. Diese
Frage ist dann schliefslich auf der Bibliothekartagung 1906 Gegenstand
einer eingehenden Besprechung auf Grund des Vortrags von Naetebus
„über die Bibliotheken der preufsischen Universitätsinstitute" geworden
(vgl. Zbl. f.'Bw. 23. 1906. S. 341 ff.). Naetebus formuliert den Zustand
folgendermafsen: „Auf der einen Seite die Universitätsbibliotheken, die
infolge der Knappheit ihrer Etats von Jahr zu Jahr weniger ihre
Aufgaben erfüllen, der Gesamtheit der Wissenschaft zu dienen, auf der
andern Seite die Institutsbibliotheken . . . Beide klagen über die
Unzulänglichkeit ihrer Mittel." Auf Grund einer für das Jahr 1904/1905
erfolgten Umfrage stellte er fest, dafs von 3850 wissenschaftlichen
Zeitschriften, die an 9 preufsischen Universitäten von den Instituten
gehalten wurden, nur in' den Institutsbibliotheken 2227, zugleich aber
in der Universitätsbibliothek 1623 gehalten wurden, und diese in zu-
sammen 2, 3, ja 8 und 9 Exemplaren. Ich lege besonderen Nachdruck
darauf, dafs von 3850 Zeitschriften 2227, also weit über die Hälfte
nur in den Instituten vorhanden waren und dafs in Tübingen ein
einziges Institut 42 Zeitschriften hatte, von denen auf der Universitäts-
bibliothek 25 nicht vorhanden waren. Naetebus bemerkt dazu: „Wer die
Zurückhaltung der Universitätsbibliotheken kennt, wenn es sich um
Anschaffung einer weiteren Zeitschrift handelt, und ihre Bemühungen
in Erwägung zieht, auch bei den häufigst benutzten durch Beschränkung
der Leihfrist oder Aufstellung im Lesesaal der starken Nachfrage zu
genügen, wird nicht ohne Verwunderung erfahren, dafs einzelne Institute
die Hauptzeitschriften ihres Faches für den kleineren Kreis ihrer
Interessenten in zwei Exemplaren halten." Unter den Vorschlägen,
die Naetebus machte, sind besonders beachtenswert: Dafs er für die
Institutsbibliotheken und die Universitätsbibliothek eine räumliche Nähe
wünschte, wobei ein Teil der Verwaltungsgeschäfte durch die Universitäts-
bibliothek erfolgen könnte. Für die medizinischen und naturwissen-
schaftlichen Anstalten wäre es möglich, verwandte Anstalten zu einer
Bibliothek zusammenzulegen und diese unter fachbibliothekarische
Verwaltung zu stellen. In der Debatte wurden noch viel radikalere
Forderungen geltend gemacht, so forderten Gerhard, Erman und
Ilelfsig, die Fonds der Institutsbibliotheken so zu beschneiden, dafs
sie nur das für ihren Unterrichtszweck durchaus notwendige anschaffen
können. Ich führe wörtlich an, was Geheimrat Erman zum Schlufs
aussprach: „Um die bestehenden Mifsstände zu beseitigen, ist gar keine
454 Zwölfte Bibliothekarversammlnng
Erhöhung der für die Gesamtheit verwendeten Mittel, sondern mir eine
gerechte Verteilung nötig. Niemand hätte ein Bedürfnis nach so weit
ausgebauten Instituts- und Seminarbibliotheken empfunden, wenn unsere
Universitätsbibliotheken finanziell in der Lage wären, das zu leisten,
was sie sollen." Gelieimrat Erman hat daher auch bei den 1908
veröftentlichten „allgemeinen Grundsätzen für die Vermehrung der
preufsischen Staatsbibliotheken" (Zbl. f. Bw. 25 1908 S. 429 ft.) für
die Institutsbibliotheken besondere Bestimmungen vorgeschlagen, die der
„vollständigen Systemlosigkeif, wie es Roth-Halle 1906 ausdrückte,
ein Ende bereiten sollen und vor allem der Universitätsbibliothek auf
die Vermehrung und Verwaltung der Institutsbibliotheken weitgehenden
Einflufs zugestehen.
Die Mifsstände in den Bücherschätzen einer Universitätsstadt sind,
wie aus allem hervorgeht, als solche anerkannt, und wenn wir trotzdem
heute noch kaum zu besseren Zuständen gelangt sind, so unterliegt es
doch keinem Zweifel, dafs hier eine gründliche aber auch gesunde
Reformation notwendig ist. Ich habe schon mehrfach angedeutet, dafs
alle Zentralisation in gewissen Grenzen bleiben mufs, und es scheint
mir so, als wenn sowohl die Vorschläge der Bibliothekarversammlung
vom Jahre 1906 wie die Ermanschen „Grundsätze" als Kadikaikur zu
keinem rechten Erfolge führen können. Ich erwähne von den gegen
Ermans „Grundsätze" erhobenen Widersprüchen nur den meiner Ansicht
nach wichtigsten und bedeutungsvollsten: den Vortrag von Professor
Karl Bücher in Leipzig, der als selbständige Schrift 1910 unter dem
Titel „Universitätsbibliothek und Institutsbibliotheken" veröifentlicht
worden ist. In ruhiger und objektiver Darstellung versucht er, den
Wert der Institutsbibliotheken gegenüber den Universitätsbibliotheken
abzuwägen und beiden eine durchaus notwendige Daseinsberechtigung
nachzuweisen; es sollen beide nebeneinander in gegenseitiger Ergänzung
arbeiten. Er weist — und dieses Moment scheint mir für die ganze
Frage der Zentralisierung eins der wichtigsten zu sein — besonders
darauf hin, dafs die Institutsbibliotheken eine gröfsere Möglichkeit
haben, Spezialliteratur zu sammeln, wobei er zwei interessante Beispiele
anführt: Das hygienische Institut in Leipzig habe allmählich 3500
Sonderabzüge aus dem Spezialgebiet der Hygiene gesammelt, und das
staatswissenschaftliche Seminar in Leipzig habe es erreicht, dafs ihm
geschenkweise die Veröffentlichungen aller staatlichen und städtischen
statistischen Aemter, sowie die Jahresberichte aller Handelskammern,
Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern, sowie alle für die
staatswissenschaftlichen Forschungen verwendbaren Festschriften von
Behörden und Vereinen zugingen. In folgenden sieben Sätzen fafst
er die Ergebnisse seiner Betrachtungen zusammen:
„1. Die moderne Universität bedarf zwei Arten von Bibliotheken:
Ausleihbibliotheken und Präsenzbibliotheken. Das Ausleihgeschäft ist
der Zentralbibliothek vorzubehalten und von ihr im Sinne gröfstmöglicher
Erleichterung weiter auszugestalten. Die Präsenzbibliotheken haben
ihre Bedeutung in der Angliederung an die fachlichen Institute; sie
Zentralisation der Bibliotheken 455
sind in dieser Stellung weiter zu entwickeln, und es dürfen ihrer
Ausgestaltung zu vollständigen Fachbibliotheken, wo die Lehraufgabe
eines Instituts dies erfordert, Hindernisse nicht bereitet werden.
2. In ihren Anschaflfungen sind Universitätsbibliotheken und Instituts-
bibliotheken im allgemeinen unabhängig von einander. Dies schliefst
nicht aus, dafs sie bei besonders kostspieligen Werken ganz speziellen
Charakters, bei denen ein Exemplar am Orte genügt, sich über dessen
Anschatfung verständigen. Aufserdem sollte von selten der Universitäts-
bibliothek ein summarischer Katalog sämtlicher am Orte vorhandenen
Exemplare wissenschaftlicher Zeitschriften und besonders kostspieliger
Werke angelegt und im Druck herausgegeben werden.
3. Wo irgend möglich, ist eine räumliche Zusammenlegung der
Seminare und der Universitätsbibliothek anzustreben.
4. Die Dauerverleihung gröfserer Bestände von Fachschriften von
Seiten der Universitätsbibliothek an Institutsbibliotheken kann nicht
empfohlen werden. Vielmehr ist danach zu streben, dafs alle Institute
mit einem ihren dauernden Bedürfnissen voll genügenden eigenen
literarischen Apparat ausgerüstet werden.
5. Um eine gute Verwaltung der Institutsbibliotheken sicher zu
stellen, sind für die gröfseren derselben eigene Bibliothekarstellen zu
schaffen und entsprechend zu dotieren. Die Inventarisierung und
Katalogisierung ihrer Bestände ist der Kontrolle des Direktors der
Universitätsbibliothek zu unterstellen.
6. Die Mittel der Universitätsbibliotheken für Bücheranschaffungen
bedürfen der Verstärkung, wenn sie ihre Bestände mit den Fortschritten
der literarischen Produktion im Einklang erhalten sollen. Die Instituts-
bibliotheken sind vorzugsweise auf eigene Einnahme aus den Benutzungs-
gebühren anzuweisen.
7. Ein Austausch von Dubletten zwischen der Universitäts- und
den Institutsbibliotheken ist anzubahnen. Von den letzteren dürfen
Bücher nicht veräufsert werden, vielmehr sind alle für den Instituts-
gebrauch entbehrlich gewordenen Werke endgültig an die Universitäts-
bibliothek abzugeben."
Die fünfte Forderung (Bibliothekarstellen und für Inventarisierung
und Katalogisierung Kontrolle der Universitätsbibliotheken) scheint
mir die wichtigste zu sein, die sich ja auch mit den Forderungen der
Bibliothekare aufs engste berührt. Das wichtigste ist aber die Her-
stellung von Katalogen für die einzelnen Bibliotheken und die Zusammen-
fassung dieser Kataloge mit dem der Universitätsbibliotheken zu einem
Zentralkatalog für die betreffende Stadt. Wenn wir uns vergegenwärtigen,
dafs nach Büchers Angabe die Leipziger Universitätsbibliothek rund
550000 Bände und 59 000 M. Vermehrungsetat hat, die 56 Institutsbiblio-
theken zusammen 19 447 Bände und 79 500 M. Vermehrungsetat haben,
dafs also die Institutsbibliotheken zusammen für rund 20 000 M. mehr
anschaffen können, so ist es klar, dafs es mindestens eine berechtigte
Forderung ist, wenigstens zu wissen, was für diese schöne Summe von
fast 80000 M. in den verschiedenen Fachbibliotheken angeschafl't wird,
456 Zwölfte Bibliothekarversammlung
zumal äiese Summe sich auf verschiedene Fächer verteilt und nur in
seltenen Fällen dasselbe Werk an mehreren Stellen gekauft wird.
Und erinnern wir uns an die Zahl, die ich vorhin als besonders
beachtenswert bezeichnete, dafs an den neun preufsischen Universitäten
von 3850 Zeitschriften 2227 nur in den Instituten vorlianden sind,
so wäre es doch eine gewaltige Verschwendung und Mifsachtung
des teuren Büchermaterials, wenn alle diese Mehrbesitze und Allein-
besitze der Institute unbekannt wären und nicht hier und da in
besonderen Fällen dem Forscher zugänglich gemacht werden könnten.
Und was Bücher von dem hygienischen Institut und dem Seminar in
Leipzig berichtet, mahnt meines Erachtens dringend zu einem Zentral-
katalog, weil die mühsam gesammelten 3500 Sonderabzüge doch
schliefslich nicht mehrmals in Leipzig vorhanden sein werden und ein
wertvolles wissenschaftliches Werkzeug darstellen, und weil solche
Sammlungen wie die Veröffentlichungen der statistischen Aemter, die
Jahresberichte und die Festschriften, die ja gerade selten im Buchhandel
erschienen sind, doch nicht unnötigerweise zweimal in einer Stadt
gemacht werden dürfen. Ich glaube, wenn wir in allen Universitäts-
städten einen derartigen Zentralkatalog hätten (wobei natürlich voraus-
gesetzt ist, dafs unter Umständen das Institut seine Bestände an die
Universitätsbibliothek verleiht) so wäre die Notlage an den deutschen
Universitäten damit nicht beseitigt, aber doch bedeutend verschoben,
und vielleicht würden wir dann mit den heute nun etwas reicher
fliefsenden Mitteln die Lücken zweckmäfsiger ausfüllen können, als es
unter den heutigen Verhältnissen möglich ist.
Ich habe mit Absicht die Angelegenheit der Institutsbibliotheken
etwas eingehender behandelt, weil auf Grund der Verhandlungen und
Veröffentlichungen dieses Problem allen irgendwo und irgendwann einmal
nahe getreten ist, und weil damit die Grundlage geschaffen ist für
die Betrachtung der Verhältnisse aufs erhalb der Universitätsstädte,
Man braucht nur für das Wort „Universitätsbibliothek" das Wort
„Stadtbibliothek " zu setzen, für die „Seminarbibliotheken" das Wort
„Lehrerbibliotheken", und für das Wort „Institutsbibliothek" „Behörden-
und Vereinsbibliotheken", dann haben wir das Bild für die Verhältnisse
in den deutschen Städten. Ich berührte dieses Problem schon mehrfach.
Nachdem in Jahrzehnte langen Erörterungen die Notwendigkeit eines
Gesamtkataloges für die preufsischen Staatsbibliotheken nachgewiesen
worden ist, nachdem dieser preufsische Gesamtkatalog nunmehr in
Bearbeitung ist und wohl allen die spätere Erweiterung zu einem
deutschen Gesamtkatalog eine selbstverständliche Notwendigkeit er-
scheint, brauche ich über den Wert von Zentralkatalogen in ein-
zelnen Städten kaum besondere Gründe anzuführen, ich würde sonst
einfach all das wiederholen müssen, was für den preufsischen bezw.
den deutschen Gesamtkatalog gesagt und geschrieben worden ist.
Hier liegen die Dinge aber noch etwas verwickelter und schwieriger:
einmal ist die Zahl der in Betracht kommenden Stellen, wo Bücher-
schätze sich befinden, wesentlich gröfser, zum andern gehören diese
Zentralisation der Bibliotheken 457
verschiedenen Bibliotheken zu den verschiedensten Verwaltungen, die
einen sind städtisch, die andern sind Kreisverwaltungen unterstellt,
andere der staatlichen, andere der Provinzialverwaltung, andere privaten
Organisationen und dergl. Und wenn auch das Ergebnis bei der
Angelegenheit der Institutsbibliotheken der Universitätsstädte das war,
dafs eine Aenderung der mifslichen Verhältnisse noch nicht in Aussicht
steht, so ist doch der eine Vorteil nicht zu unterschätzen, dafs die
Frage mehrfach an mafsgebenden Stellen erörtert worden ist und
schliefslich auch zu besonderen Veröffentlichungen geführt hat. Für
die Städte fehlt noch eine derartig gründliche Vorbereitung der Frage,
es darf aber nicht aufser acht gelassen werden, dafs, wenn wir die
Entwicklung des deutschen Bibliothekswesens uns ganz genau ver-
gegenwärtigen, Ansätze auch nach dieser Richtung hin mehrfach zu
finden sind und dafs im besonderen die Idee der Zentralisierung in
dieser oder in jener Form mehrfach ausgesprochen worden ist. Ich
erwähnte bereits die Notiz im Zentralblatt bei der Gründung der
Murhardschen Bibliothek in Kassel; ich füge dem eine andere Notiz
der Schriftleitung des Zentralblatts aus dem Jahre 1904 hinzu, als
von Seiten des Mathematikervereins die Idee einer mathematischen
Zentralbibliothek propagiert wurde und von Felix Müller der Aufsatz
erschien „Zur Frage der Begründung einer mathematischen Zentral-
bibliothek" (Bibliotheca mathematica, F. 3. Bd 4. 1903'04. S. 389 bis
891). Dazu bemerkt das Zentralblatt (21, 191): „Vom Standpunkt
der Bibliothekspolitik würden wir die Ausführung des Gedankens in
dieser letzten Form sehr bedauern. Unser Bibliothekswesen krankt
schon schwer an Zersplitterung der Kräfte und infolgedessen an über-
mäfsiger Höhe des Verwaltungsaufwandes. Eine wissenschaftliche
Spezialbibliothek, die hauptsächlich nach auswärts versenden soll, wird
erst recht teuer wirtschaften. Und was wird sie enthalten? Vor
allem die Tausende von Bänden der landläufigen Literatur, die schon
in allen Bibliotheken in genügender Menge vorhanden sind. Zu mehr, zu
dem Seltneren, nicht Alltäglichen, also gerade zu dem, was man haben
möchte, werden die Mittel nicht langen. Hat die Mathematikervereinigung
also Geld für Bibliothekszwecke aufzuwenden, so verfahre sie anders.
Sie überweise es einer öffentlichen Bibliothek mit grofsen mathematischen
Beständen zur Ausfüllung von Lücken und Anschaffung seltener Werke,
zumal solcher, die in Gefahr sind, nach dem Ausland zu gehen. Bei
der liberalen Versendungspraxis unserer Bibliotheken stehen die dann
allen deutschen Mathematikern ebenso zur Verfügung, als wenn sie
sich in einer Vereinsbibliothek befänden, und zwar ohne Verwaltungs-
kosten". — Ich will das Beispiel von Hannover noch um ein interessantes
anderes Beispiel vermehren. In der „Festschrift der Stadt Braunschweig
zur 69. Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte im Jahre 1897"
werden für Braunschweig folgende Bibliotheken angeführt:
1. Die Stadtbibliothek.
2. Die Bibliothek der technischen Hochschule.
3. Die Bibliothek der herzoglichen Baudirektion.
458 Zwölfte Bibliothekarversammlung
4. Die Bibliothek des herzoglichen Sanitätskolleginms.
5. Die Bibliothek des ärztlichen Kreisvereins.
6. Die Bibliothek des Vereins für ötfentliche Gesundheitspflege.
Nacli der gütigen Auskunft des Leiters der öffentlichen Bücherhalle
bestehen jetzt in Braunschweig folgende Bibliotheken, alle ohne Ver-
bindung untereinander:
1. Die Bibliothek des Staatsministeriums.
2. Die Bibliothek des Oberlandesgerichts.
3. Die Bibliothek des städtischen Museums.
4. Die Bibliothek der Handelskammer.
5. Die Bibliothek der Gewerbeschule.
6. Die Bibliothek des Lehrervereins.
7. Die Bibliothek des kaufmännischen Vereins.
8. Die öffentliclie Bücherhalle.
9. Die Bibliothek der Landschaft und die oben angeführten.
Das sind nur ein paar zufällig herausgegriffene Beispiele, die sich
sofort vermehren lassen (vgl. die Verhältnisse in Dresden; Zhl. f. Bw.
23. 1906. S. 250); es werden jedem Fachmann die Verhältnisse in den
einzelnen Städten, wo er lebt und arbeitet, ja vertraut genug sein, um
die Tatsache festzustellen, dafs einmal die Bücherschätze in den einzelnen
Städten in der schlimmsten Weise zersplittert sind und dafs zweitens
auch in den einzelnen Städten in bezug auf Bücherbestand und Ver-
mehrungsetat eine ähnliche Notlage besteht, wie sie für die prenfsischen
Universitätsbibliotheken in der eindringlichsten Form bekannt gemacht
worden ist.
Es ist oft nicht so schwer, eine Reihe von Bibliotheken zusammen-
zulegen und daraus einen Grundstock zu schaffen , mit dem nun
wenigstens weiter gearbeitet werden kann. Als Beispiel dafür möchte
ich Posen anführen, wo im Jahre 1895 von der Provinzial Verwaltung
eine Landesbibliothek begründet wurde, und zwar aus der Vereinigung
einer Reihe von wissenschaftlichen Vereinsbibliotheken; durch Zu-
sammenlegen der Bibliotheken der historischen Gesellschaft, des natur-
wissenschaftlichen Vereins, des Kunstvereins und anderer kamen 300 000
Bände zusammen (vgl. Zbl. f. Bw. 12. 1895. S. 48). In andern Städten
hat man in irgend einer Form eine Verständigung zwischen den ein-
zelnen Bibliotheken herbeizuführen versucht; so heifst es in dem Vertrag
zwischen dem Staate Preufsen und der Stadt Düsseldorf bei der
Uebernahme der Landesbibliothek im Jahre 1904: „Die Bibliothek
wird mit den bestehenden Hand in Hand gehen und mit den städtischen
Volksbibliotheken kooperieren, dafs sie zusammen sämtlichen literarischen
Interessen der Stadt entsprechen".
Hier kommt nun noch ein für die Zentralisierung innerhalb der
einzelnen Städte erschwerendes Moment hinzu: Die sogenannten Volks-
bibliotheken oder sagen wir lieber die Bildungsbibliotheken. Sobald
wir die Universitätsstadt verlassen und zu den andern Städten über-
gehen, so kommt es nicht mehr blofs auf eine Zentralisierung der
wissenschaftlichen Bücherschätze an, sondern es handelt sich dann um
Zentralisation der Bibliotheken 459
eine so weit gehende Zentralisierung, wie Nörrenberg es eben richtig
ausdrückte, dafs „sämtliche literarische Interessen der Stadt" befriedigt
werden. Darüber ist ja nun oft genug geschrieben worden, dafs die Stadt-
bibliotheken nicht recht daran tun, wenn sie in den Vordergrund ihrer Auf-
gaben das wissenschaftliche Moment stellen, es ist den Stadtbibliotheken
von Nörrenberg, von Fritz, von Aschrott, von Reyer, von Tews,
von Ernst Schnitze, von Adolf Keysser und vielen andern immer
wieder nahe gelegt worden, dafs der Aufgabenkreis der städtischen Biblio-
theken über die Befriedigung der wissenschaftlichen Interessen hinaus
auch das ganze Bildungs- und literarische Leben der Stadt umfassen
mufs. Es genügt in diesem Zusammenhang, wenn ich daran erinnere,
was Dr. Fritz auf der Bibliothekarversammlung in Halle 1903 aus-
gesprochen hat: „Der Gedanke der Zentralisation unseres Bibliotheks-
wesens, soweit es nicht staatlich ist, mufs mehr als bisher im
Mittelpunkt der Erwägungen stehen. Die weitere I^ntwicklung der
Bücherhallenbewegung hängt davon ab, in welchem Mafse der Gedanke
der Zentralisierung unter kommunaler Verwaltung Geltung gewinnt."
Fritz forderte daher erstens die Zentrale der allgemeinen Bildungs-
bibliothek als kommunale Einrichtung und zweitens die einheitliche
Verwaltung des gesamten städtischen Bücherbesitzes. 1907 wiederholte
er dieselbe Forderung in seinem Aufsatz „Erfolge und Ziele der
deutschen Bücherhallenbewegung 1902 — 1907" (Comeniusblätter für
Volkserziehung 15. S, 79): „Für die Weiterentwicklung der für die
Ausgestaltung der Bücherhallensache leitenden Gedanken gilt es,
gewisse Zielpunkte nicht aus den Augen zu verlieren, deren wichtigsten
wir mit dem Ausdruck Zentralisation bezeichnen, das heifst die Zu-
sammenfassung der zerstreut nur unvollkommen wirkenden Kräfte
unter eine gemeinsame zweckmäfsige Organisation, die dem ganzen
Ziel und Richtung gibt." Worauf also der Nachdruck gelegt werden
mufs, ist das, dafs die sogenannten Stadtbibliotheken es aufgeben, wie
es einer mal ausdrückte, mit den Universitätsbibliotheken in Wett-
bewerb zu treten, dafs sie aber ungeachtet ihrer erweiterten über das
rein wissenschaftliche hinausgehenden Aufgaben doch die Zentralstelle
des gesamten Bücherbesitzes ihres Bezirks werden, i)
Im wesentlichen kommt es darauf an, die Bestände der Behörden-
bibliotheken und der Lehrerbibliotheken nutzbar zu machen, in
dieser oder jener Form. Dafs hier ein Problem vorliegt, das der Er-
örterung wert ist und das auch gelöst werden mufs, wird von niemand
1) Wie ans allem hervorgeht, stehe ich auf dem Standpunkt, dafs die
sogenannte „Eiuheitsbibliothek" — wie sie besonders Nörrenberg fordert — ,
die beste Form der städtischen Bibliotheken ist. Ich bemerke aber aus-
drücklich, dafs diese Form keineswegs unter allen Umständen in allen
Städten die einzige Form sein mnls. Aus Gründen der historischen Ent-
wicklung oder besonderer örtlicher Verhältnisse besteht in einer Reihe von
Städten, namentlich Grol'sstädten , neben der Stadtbibliothek eine aus-
schli eis lieh allgemeineren Zwecken dienende Bücherhalle; auf diese be-
sonderen örtlichen Verhältnisse mufs bei der Zentralisierung Rücksicht ge-
nommen werden.
460
Zwinfte Bibliothekarversammlung
bestritten. Man beachte nur einmal folgende Zahlen, die Schwenke
1893 in seinem Adrefsbnch zusammengestellt hat. Danach gab es im
deutschen Reich 530 ßibliotlieken der höheren Schulen, 330 liehörden-
bibliotheken, 201 kirchliche Hibliotlieken, 61 Militärbibliotheken, 128
Vereinsbibliotheken, 87 Privat- und Familienbibliotlieken, daneben 130
öftentliche Bibliotheken, insgesamt 1609 Bibliotheken, davon 1479 nicht-
ütlentliche. Interessant sind die Zahlen für 1902, die in dem 4. Bd von
Wieses Werk „Das höhere Schulwesen in Prenfsen" ver(iflentlicht sind.
Danach waren im ganzen an 575 höheren Lehranstalten in Preufsen
Lehrerbibliotheken vorhanden, mit zusammen rund drei Millionen
Bänden. Man vergleiche damit die Gesamtzahl der Bände in Preufsens
Bibliotheken, die nach meiner Berechnung rund 13 000 000 Bände
beträgt. Dabei sind allerdings auch die ganzen Bildungsbibliotheken
mitgezälilt, allerdings nur so weit sie in dem Bucli von Bennata Otten
aufgeführt sind; nicht berücksichtigt sind die nichtöffentlichen Biblio-
theken. Nehmen wir nur die sogenannten wissenschafllichen Biblio-
theken, so ergibt sich für Preufsen fast 1 1 000 000 Bände. Ueber die
Lehrerbibliotheken hat Arend Buchholtz ein recht hartes Urteil in der
Festschrift zur Feier des 50jährigen Bestehens der Korporation der
Berliner Buchhändler, Berlin 1908, S. 56, gefällt. Darin heifst es:
„Ein der öftentlichen Benutzung so gut wie verschlossenes Dasein
führen die wissenschaftlichen Bibliotheken bei den städtischen Gym-
nasien, Realgymnasien und höheren Mädchenschulen. Es gibt ihrer 38,
und ihre Unterhaltung und Verwaltung beansprucht jährlich 26 910 M.,
wovon 5110 M. als Entschädigungen an die Verwalter der Bibliotheken
gezahlt werden. Aufgabe dieser Bibliotheken ist es nicht allein, den
Lehrern den unentbehrlichen Apparat an enzyklopädischen Werken,
Wörterbüchern, Klassikerausgaben und Klassikerkommentaren usw. für
Unterrichtszwecke, sondern auch die literarischen Hilfsmittel zu wissen-
schaftlichen Studien zu bieten. Dem ersten Zweck genügen sie vollauf,
dem zweiten nur in sehr unvollkommener Weise. Was die Lehrer-
bibliotheken enthalten, entzieht sich der allgemeinen Kenntnis, ist
auch nicht einmal in flüchtigen Umrissen an dieser Stelle anzudeuten
möglich. Die Mehrzahl ist jungen Datums, so alt wie die Anstalten
selbst, und keine einzige besitzt einen in allen Abteilungen gleich-
mäfsig wertvollen Bücherbestand, es ist im Gegenteil eine gewöhnliche
Erscheinung, dafs bei den Erwerbungen ein Spezialgebiet, oft dasjenige
des Bibliothekars der Anstalt, vor andern bevorzugt wird, und ist zum
Teil dadurch zu erklären, dafs der Jahresetat von 500 bis 600 Mark
nicht ausreicht, die Kosten für Bücher und Zeitschriften einschliefslich
der Buchbinderarbeiten für alle in der Bibliothek vertretenen Dis-
ziplinen zu bestreiten. Zuweilen haben auch unerwünschte aber nicht
gut abzuweisende Schenkungen einen Ballast von Büchern, Zeitschriften
und Zeitungen angehäuft, die ein nutzloses Dasein in Staub und Moder
führen."
Er hat sicher nicht Unrecht. Dr. Fritz erzählt in seinem Vortrag
auf der Bibliothekarversammlung 1903, dafs die Lehrerbibliotheken
I
I
I
i.:.:.. -
I
Zentralisation der Bibliotheken 461
der Gemeindeschulen Werke von allgemeinem Interesse anschaffen,
die natürlich anch die Volksbücherei, das heifst die Bildungsbibliothek
liat; dabei beobachtete er, dafs die Leihberechtigten der Lehrerbiblio-
theken doch oft genug dieselben Werke, die sie in ihrer Lehrerbibliothek
bekouimen könnten, in der Volksbibliothek entleihen. Dort müssen
sie eben wegen vieler Zeitschriften und anderer Werke doch öfter hin,
und dann ist diese in bequemster Weise den ganzen Tag zugänglich.
Und wir brauchen ja nur einmal die Kataloge der Lehrerbibliotheken
durchzusehen, da finden wir auf jeder Seite eine Menge von Werken,
die für den Handgebrauch des Lehrers keineswegs notwendig sind, die
er sich, sofern er sie für die Vorbereitungen für den Unterricht oder
für persönliche wissenschaftliche Arbeiten braucht, genau so gut aus
der öffentlichen Bibliothek des betreffenden Ortes holen kann, wie der
Professor einer Universität in seiner Privatbibliothek doch auch nicht
alle Werke besitzt und zur Vorbereitung für seine Vorlesungen und
die Uebungen beinah täglich zur Universitätsbibliothek wandern mnfs.
Ich will nur zwei Beispiele für den Besitzstand der Lehrerbibliotheken
mitteilen: Das Goethejahrbuch wird in Königsberg für jährlich
10 Mark in sieben höheren Lehranstalten gehalten, aufserdem ist es
noch in der Stadtbibliothek und in der Universitätsbibliothek vorhanden;
ich glaube nicht, dafs das Goethejahrbuch ein derartig häufig begehrtes
und täglich unentbehrliches Handbuch ist, dafs es in einer Stadt neunmal
vorhanden sein mufs; das sind 90 Mark, wo es, wenn wir einmal die
Bedürfnisfrage bejahen, 20 Mark auch täten. Dortmund besitzt für
die Volksschulen zwei Lehrerbibliotheken, eine für die evangelischen und
eine für die katholischen Lehrkräfte. Im Jahre 1908 schafften beide
das Werk an: „Das Buch vom Kinde", herausgegeben von Adele
Schreiber, das Werk kostet 18 Mark; in der öffentlichen Bibliothek
der Stadt Dortmund ist das Werk ebenfalls vorhanden, wobei ich die
Bestände der Lehrerbibliotheken der höhereu Schulen noch garnicht
gefragt habe. Das sind nur typische Beispiele, sie lassen sich jederzeit
leicht vermehren. Bei den Lehrerbibliotheken liegt die Zentralisation
eigentlich am nächsten. In den Lehrerbibliotheken sind gerade die
Werke der einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen vertreten, die zum
notwendigen Handwerkzeug für wissenschaftliche Forschung nötig sind,
also dieselben Werke, die die öffentliche Bibliothek, wenn sie dieselben
wissenschaftlichen Disziplinen für die wissenschaftliche Arbeit an dem
betreffenden Orte pflegen will, auch anschaffen müfste. Aufserdem sind
die Lehrerbibliotheken in der überwiegenden Mehrzähl städtischer Besitz,
und die öffentlichen Bibliotheken in der Regel auch. Hier liefse sich
also eine Zentralisation am leichtesten anbahnen, wenn ich auch hier
nicht unterlassen will, darauf hinzuweisen, dafs auch hier, wo wir bei
der Entwicklung der städtischen Bibliotheken zu grofsen Zentral- und
Bildungsbibliotheken doch eigentlicli erst im Anfang stehen, vor
Uebereilung und Uebereifer zu warnen ist. Soweit die Lehrerbiblio-
theken zu staatlichen Anstalten gehören, hat Er man in seinen
bereits mehrfach erwähnten „Allgemeinen Grundsätzen" auch diese
XXVIII. 9. 10. 32
462 Zwölfte Bibliothekarversammlung
Anstalten in seinen grofsen Zentralisicrungsplan mit einbezogen.
Er stellte — m. E. zu Unrecht — für die Lehrerbibliotheken dabei
Forderungen auf wie für die Institiitsbibliotlieken , auch sie sollten
unter anderm das für ihre Anstalt übertlüssige Büchermaterial an
die zugehörige Universitätsbibliothek abgeben, und in den Orten, wo
keine wissenschaftliche Ortsbibliothek besteht, sollten sie sich zur
wissenschaftlichen Ortsbibliothek ausdehnen. Dafür wäre natürlich
ebenfalls wieder Vorbedingung, dals diese Anstalten einen guten und
richtigen Katalog haben, und daran mangelts oft noch sehr. Auch
hier werden wir zunächst auf die Forderung uns beschränken müssen,
diese Bibliotheken in einheitlicher Weise zu katalogisieren, und ihre
Kataloge mit dem der ötl'entlichen Bibliothek zu einem Zentralkatalog
zu vereinigen, und dann diese Bibliotlieken nacli der bibliotheks-
technischen Seite hin unter die Oberaufsiclit des Verwalters der öffent-
lichen Bibliotliek zu stellen.
Von dem Zentralkatalog für die Stadt Frankfurt am Main habe ich
bereits gesprochen. In Lübeck ist 1906 ein sehr praktischer Weg
beschritten Avorden. Darüber berichtet der Direktor der Realschule
Dr. Sebald Schwarz (Lübecksche Blätter 1906. Nr 40. S. 564): „Was
zunächst die Zeitschriften betrifft, so wurde mit dem Katharineum (Gym-
nasium) und der Stadtbibliothek ein Abkommen getroffen, dafs nach
gemeinsamer Verständigung angeschafft wird. Jede Schule behält ilire
Zeitschriften vier Wochen, dann kommen die Hefte in das Lesezimmer
der Stadtbibliothek. Was die Büchersammlung angeht, so haben wir
von vornherein sie nur auf eine Handbücherei angelegt, d. h. auf eine
Zusammenstellung der Bücher, die wir zum täglichen Nachschlagen
gebrauchen. Für allen weiteren wissenschaftlichen Bedarf halten wir
uns an die Stadtbibliothek. Die Behörden und die gesetzgebenden
Körperschaften sind unsern Vorschlägen beigetreten, sie haben uns eine
einmalige grofse Summe bewilligt, die sich auf zwei bis drei Jahre
verteilen wird . . . Statt der 500 — 700 M. der höheren Schulen sonst
haben wir nur 150 M. für Zeitschriften, 100 M. für die jährliche Auf-
füllung der Handbibliothek," ferner würden die 150 — 200 M. Bibliothekars-
vergütung gespart und der Bibliotheksraum, da das Konferenzzimmer
jetzt zum Aufstellen der Handbibliothek genügt. 1907 wurde dann
dieser Tausch auf alle höheren Schulen ausgedehnt. 1908 wurde
der Zentralkatalog begonnen. Ueberhaupt ist die Zentralisierung des
städtischen Bibliotheksbesitzes keineswegs mehr, wie schon aus den
angeführten Beispielen hervorgeht, eine rein utopische Forderung.
Bereits 1906 finden wir diese Tendenz in Dortmund, als dort noch
gar keine öfientliche Bibliothek bestand. In dem Katalog der Stadt-
bibliothek für 1906, die zunächst nur für die Zwecke der städtischen
Verwaltung bestimmt war und nur wenige wissenschaftliche Fächer
systematisch pflegte, heifst 'es laut Zbl. f. Bw. Bd 23. S. 40: „Die
Bibliothekskommission hat das Bestreben, die Stadtbibliothek allmählich
in dem Sinne zu ergänzen, dafs sie den wissenschaftlichen Bestrebungen
der Stadt überhaupt dienen soll. Die Stadtbibliothek ist zu diesem
Zentralisation der Bibliotheken 463
Zweck mit den Bibliotheken der höheren Lehranstalten in Beziehungen
getreten. Es sollen Doppelanschaffungen wertvoller Werke möglichst
vermieden und die Anträge der höheren Lehranstalten bei Beschaffung
solcher Werke, die in den Rahmen der Bibliothek fallen, tunlichst
berücksichtigt werden." Die später begründete Wilhelm -Auguste
Viktoria- Bücherei hat dann die Aufgaben der Stadtbibliothek im all-
gemeinen und auch nach dieser Zentralisierungsrichtung übernommen.
Die Wilhelm -Auguste Viktoria -Bücherei hat dann auch die Idee des
Zeitschriftenaustausches, wie ich ihn von Lübeck berichtete, aufge-
nommen und in erweiterter Form ausgeführt. Vgl. darüber die Zu-
sammenstellung im „Westfälischen Magazin" 2. S. 167 — 168.
In Bremen wird von der Stadtbibliothek ein Zentralkatalog sämt-
licher — auch der nichtöffentlichen — Bibliotheken geführt, wobei
zu beachten ist, dafs sich die Verwaltungen der beteiligten Bibliotheken
freiwillig der Verpflichtung unterworfen haben, von jedem Zuwachs
eine Zettelaufnahme der Stadtbibliothek einzuschicken. i)
Wenn wir das ganze nunmehr übersehen, so sehen wir im Beginn
der Entwicklung für das städtische und staatliche Bibliothekswesen
eine vollständige Zersplitterung. Da arbeitet man an jedem Ort und
an jeder Bibliothek ganz selbständig, ohne weder durch eine über alles
unterrichtende Zeitschrift noch durch Berichte und Tagungen von
einander viel zu wissen, und vollständig ohne jede freiwillige oder
durch Bestimmung auferlegte gemeinsame Grundlinien. Wir finden die
Bibliotheken etwa vom Beginn des Erscheinens des Zentralblattes ab
auf dem Wege zueinander, wir beobachten eine fortschreitende immer
fester werdende Zentralisierung, zunächst für die preufsischen Staats-
bibliotheken, von Bibliothekarstagungen und Instruktionen für Titel-
aufnahmen bis zum Gesamtkatalog und nunmehr gar zum einheitlichen
Titeldruck. Heute ist das Problem der Zentralisierung so umfassend
geworden, dafs es in absehbarer Zeit nicht gelöst werden kann, selbst
wenn alle Fragen klar lägen, es ist aber heute auch allmählich so
reif geworden, dafs es in der umfassendsten Weise erörtert werden kann,
und dafs wir, wenn wir uns das bisher Erreichte einmal vor Augen
führen, nunmehr auch die Richtlinien für die weitere Entwicklung
festlegen und über das Erreichte hinaus einen Schritt weiter tun
können. Jede weitere Zentralisation wird aufbauen müssen auf dem
Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken, und im engsten Zusammen-
hang damit auf einem weitgehenden so bequem und liberal wie nur
möglich eingerichteten Leihverkehr unter den verschiedenen Bibliotheken.
Der deutsche Leihverkehr ist noch keineswegs vollkommen organisiert,
1) Während der Korrektur wird mir der grolszügige Zentralisierungsplan
in Zürich bekannt. Ich verweise auf den „Bericht des BibHuthekarlats . . .
betr. Verzicht auf die Verwaltung der Stadtbibliothek-' (in : Jahresbericht der
Stadtbibliuthek Zürich f. d. Jahr 1910, S. 24—51), wo in einer die historische
Entwicklung durchaus berücksichtigenden mal'svolien Weise von der Ent-
stehung mehrerer selbständiger Bibliotheken nebeneinander und ihrer Zn-
sammenfassung durch einen Zentralkatalog (S. 21») berichtet wird.
32*
464 Zwölfte Bibliotliekarversammlung
wir können eigentlich heute von einem deutschen Leihverkehr noch
garnicht sprechen. Wohl bestehen innerhalb der einzelnen Staaten
Bestimmungen für den Austausch der Bestände der Bibliotlieken, über
die Circnzen der einzelnen Staaten hinaus hängt das Verleihen im
allgemeinen von dem Wohlwollen der Bibliotheken ab und kostet sehr
viel Oeld. Es mufs versucht werden, nach dem Vorbild des neuesten
Leihverkehrs zwischen den preufsisclien Bibliotheken auch einen Leili-
verkehr zwisclien sämtlichen deutschen Bibliotheken zu schaffen, wobei
aber beachtet werden mufs, dafs dieser nur auf der Grundlage der
Zentralkataloge der einzelnen Städte durchführbar ist. VAu bestimmter
Prozentsatz der auswärtigen Bestellungen wird bei Benutzung des
Zentralkatalogs wegfallen; es müfste aber jede Bestellung über die
Landesbibliothek gehen, die nur dann die Bestellung an die Zentral-
staatsbibliothek weitergeben darf, wenn sie festgestellt hat, dafs das
gewünschte Werk weder bei ihr noch in einer der in ihrem Bezirk
liegenden gröfseren Bibliotheken (deren Zentralkataloge sie natürlich
besitzen müfste), vorhanden ist. Vgl. dazu den wertvollen Aufsatz
von Fick „über den Leihverkehr zwischen den deutsehen Bibliotheken"
(Zbl. f. Bw. 25. 1908. S, 450 ff.), der all die vielen Spezialbibliotheken
Berlins nutzbar machen will. Es mag dabei noch auf eins hingewiesen
werden: J]in wesentlicher Bestandteil des Leihverkehrs ist die Billig-
keit, und gerade die Bildungsbibliotheken, die nach der einen Seite
den wissenschaftlichen Interessen der betreffenden Stadt gerecht werden
wollen, diese Stadtbibliotheken müfsten, solange der einheitliche deutsche
Leihverkehr für 10 Pfennig oder 20 Pfennig pro Band noch fehlt,
mindestens alle darüber hinausgehenden Unkosten auf ihren Etat über-
nehmen. Es liegt doch eine gewisse Ungleichmäfsigkeit und Unbilligkeit
darin, wenn dem Benutzer des Unterhaltungsteils der Bibliothek in der
freigiebigsten Weise für 10 Pfennig im Jahr alle gute Literatur zur
Verfügung gestellt wird, dem wissenschaftlich arbeitenden aber die
ganzen Unkosten des gerade in diesen Bibliotheken besonders not-
wendigen Leihverkehrs auferlegt werden. — Was nützen uns aber das
Auskunftbureau und der Leihverkehr, wenn wir innerhalb der Grenzen
einer einzelnen Stadt noch so weit zurück sind, dafs nicht einmal die
Bücherschätze dieses kleinen Bezirks organisiert sind. Ich meine so,
das Ausknnftsbureau und der Leihverkehr und der Gesamtkatalog und
auch die Titeldrucke sind da bezw. vorbereitet, diese Entwicklung geht
ihren sicheren Weg. Wo wir jetzt einsetzen müssen, um diese Ent-
wicklung nicht aufzuhalten und um diese Arbeit auch zu erleichtern,
ist den Bücherbestand eines abgeschlossenen Bezirkes zu zentralisieren.
Und dabei müssen wir nicht gleich das Ziel vor Augen haben, nun
aus 50 oder 30 oder 20 Bibliotheken eines Ortes eine einzige zu
machen, wir müssen auf der historisch gewordenen Grundlage der Ver-
hältnisse allmählich weitergehen und zunächst unser ganzes Augenmerk
auf die städtischen Zentralkataloge richten. Wir beobachten heute an
verschiedenen Stellen in den einzelnen Städten ein feines Verständnis
für die modernen Bibliotheksaufgaben und sehen mannigfache Ansätze
Zentralisation der Bibliotheken 465
einer Zentralisierung, wir würden aber den ganzen aufkommenden Keim
gewaltsam zerdrücken und die Entwicklung damit aufhalten, wenn wir
im Uebereifer der Zentralisierung für ein vollständiges Zusammen-
schmelzen der verschiedenen Bibliotheken eintreten wollen. Wo das
durchzuführen ist, ist es selbstverständlich gut, es wird namentlich da
in Betracht kommen, wo es sich um Neugründungen handelt, wobei
ich an die Entstehung der Posener Landes-Bibliothek im Jahre 1895
erinnere. Es mufs aber eins noch beachtet werden: Es steckt in
jeder speziellen Bibliothek etwas individuelles, das für die Entwicklung
dieser Bibliothek von grofstem Wert ist. Man denke daran, wie
mühevoll oft Vereinsbibliotheken zusammengebracht werden, da ist
dann z. B. ein Lehrer, der sich für diese oder jene Frage besonders
lebhaft interessiert und nun mit allen seinen Kräften die Literatur
dieses Faches mühsam und liebevoll zusammenträgt. Ein Moment,
das der neutralen Verwaltung einer Zentralbibliothek natürlich fehlt.
Und nicht nur dafs dieser eine Mann sammelt, er grast nicht nur das
Land ab , er bettelt nicht nur bei seinen Kollegen und sucht nicht
nur auf Heuböden und in alten Familienbesitzen, er knüpft auch soviel
Beziehungen an, wodurch dann Geschenke und Vermächtnisse zustande
kommen, die ohne die Arbeit dieses Individiums nicht geschähen.
Hier wäre es die Aufgabe der Zentralbibliothek, abgesehen natürlich
von dem Zentralkatalog, die Arbeitskraft und den Eifer des Mannes
auch für die Zentralbibliothek zu gewinnen, ihn zu bitten, alle Ge-
schenke jeder Form anzunehmen und das, was er für seine Bibliothek
nicht gebrauchen kann, der Zentralbibliothek zu überweisen. Von
diesem Gesichtspunkt aus könnten sogar in einer Stadt ruhig mehrere
Vereinsbibliotheken und Fachbibliotheken bestehen. Der Zentralkatalog
bewahrt alles vor dem Verborgensein, und je mehr solch liebevolle
Sammler arbeiten, um so mehr wird die Kenntnis von dem Vorhanden-
sein einer Zentralbibliothek verbreitet , um so mehr wird es Brauch
werden, alles was irgendwo an Büchern überflüssig ist, der Zentral-
bibliothek zu überweisen. Diese Zentralbibliothek kann dann als
Zentralstelle aller Geschenke diese erst in der richtigsten Weise ver-
wenden , sie kann den Filialen , den kleinen Bibliotheken auf dem
Lande, den Wartezimmern der Arbeitsnachweise, der Aerzte usw. das
für sie geeignete aussuchen und zur Verfügung stellen, sie kann bei
organisiertem Dublettenaustausch manches verlorene wiederfinden
und manches unvollkommene vollkommen machen, und sie kann bei
festgelegten Richtlinien für die Anschaffung, Vermehrung und Samm-
lung der Druckerzeugnisse jedes Werk an den richtigen Platz schaffen.
Und jeder weifs doch, was da noch an wertvollen Schätzen schlummert,
wenn wir erst die Bücher der Keller und Böden und Familienbiblio-
theken an uns ziehen könnten, die heute entweder vermodern oder
verstampft werden oder beim Trödler verkommen!
Aber je tiefer wir in die ganze Frage hineindringen, immer wieder
begegnen wir der Forderung der städtischen Zentralkataloge und es
erscheint mir die Forderung der Gegenwart zu sein, auf diese Zentral-
466 Zwölfte Bibliüthekarversammlung
k.italo^e den allergröfsten Nachdruck zu le{2;en. Und zunächst wird
es sich darum handeln, die Lehrerbibliotheken zu katalogisieren.
Aber auch hier darf man nicht mit der Tür ins Haus zu fallen und
auf einmal otwas fordern, was den in der Ueberlieferung grofs und alt
und grau gewordenen als eine Unmöglichkeit ersclicint. Es kommt
aber noch eins hinzu: die Anlegung der Zentralkataloge kostet Geld.
Man kann mit der Katalogisierung z. B. einer Jjelirerbibliothek nur
tüchtige bibliothekarisch gut geschulte und im Katalogisieren durchaus
erfalirene Beamte oder Beamtinnen betrauen. Ich denke mir die Be-
schaft'ung der Mittel hierfür etwa so, wobei ich voraussetze, dafs wohl
keine der in Betracht kommenden Bibliotheken einen oder gar zwei
derartig geeignete Beamte überflüssig hat: wenn die Lehrerbibliothek
des Gymnasiums katalogisiert werden soll , so wird für den Etat des
betreffenden Gymnasiums als einmalige Ausgabe die Summe gefordert,
die für die Besoldung des Beamten und für das Katalogmaterial not-
wendig ist. Ich glaube, wenn wir heute an die Stadtverwaltungen
herantreten wollten, und wollten für die Stadtbibliothek jährlich sagen
wir 3000 Mark für die Zwecke der Zentralkatalogisierung mehr
fordern, so würden wir nur in wenigen Fällen bei den städtischen
Körperschaften auf Verständnis stofsen und Erfolg haben. Beantragen
wir aber als einmalige Ausgabe bei dem Etat der betreffenden
Schule diese Summe mit der Begründung, damit einen Katalog für die
betreffende Anstalt herzustellen, so werden wir wohl immer auf einen
Erfolg rechnen können. Was die Herstellungsform angeht, so will
ich nur kurz erwähnen, dafs ich den Druck der Titel aus ökonomischen
Gründen für das einzig zweckmäfsige halte, wodurch auch die Interessen
des zukünftigen deutschen Gesamtkatalogs am besten gewahrt werden,
ich kann aber im einzelnen hier darauf nicht eingehen.
Die nächste Etappe auf dem Wege zur Zentralisierung wird dann
sein , die Bücherbestände der Fach- und Vereinsbibliotheken sowie der
Lehrer- und Behördenbibliotheken einer Stadt unter die bibliotheks-
technische Verwaltung des Leiters der öffentlichen Bibliothek zu
stellen , unbeschadet der individuellen Aufgaben der einzelnen Biblio-
theken und der Selbständigkeit der einzelnen Vorsteher. Diese Zu-
sammenfassung wird sich vorerst nur sehr vereinzelt und langsam
durchführen lassen, mufs aber immer das zu erreichende Ziel bleiben;
in Städten mit mehreren öffentlichen Bibliotheken wird vorläufig ganz
davon abgesehen werden müssen.
Eine weitere Aufgabe wird dann sein, gemeinsame Richt-
linien für das Sammeln der Druckerzeugnisse der be-
stimmten Bezirke herzustellen und Zentralberatungsstellen
für das gesamte Bibliothekswesen gröfserer Bezirke zu schaffen.
Ich kann auch hierüber nicht ausführlich werden, für das Sammeln
der Druckerzeugnisse nach bestimmten Grundsätzen verweise ich
auf den Vortrag von Professor Keysser auf der Eisenacher Tagung
und auf seine Denkschrift „Die Rheinische Landesliteratur" Köln
1907 und auf seine Schrift „Das Bibliothekswesen als Gegen-
Zentralisation der Bibliotheken 467
stand der öffentlichen Verwaltung" Köln 1905. Was die Zentral-
beratungsstellen anlangt, so haben wir heute bereits auch nach dieser
Richtung hin Ansätze, wir haben Beratungsstellen: 1. für die Provinz
Posen unter der Leitung des Direktors der Kaiser-Wilhelm -Bibliothek
in Posen, 2. für den Bezirk Oberschlesien unter der Leitung des Ver-
bandsbibliothekars Kaisig, 3. für die Provinz Westfalen unter der
Leitung des Direktors der Wilhelm -Auguste Viktoria -Bücherei in
Dortmund und 4. für den Bezirk Düsseldorf unter der Leitung des
Direktors der Stadtbibliothek in Elberfeld; in gewissem Sinne sind in
diesem Zusammenhang auch zu nennen: 5. der Verband Nordwest-
deutscher Bibliothekare unter dem Vorsitz von Dr. Ernst Schultze-
Ilamburg, 6. der Verband der Rheinischen Bibliothekare unter dem
Vorsitz von Direktor Keysser-Köln.
Das ganze aufserstaatliche Bibliothekswesen konzentriert sich —
diese Entwicklung liegt wohl für alle klar — immer mehr in den
Städten, innerhalb der einzelnen Städte wird sich die weitere Ent-
wicklung vollziehen und zu festen Normen und Formen führen. Auf
dieser Grundlage wird sich dann in organischer Verbindung mit dem
aufserstädtischen Bibliotheksbestand die Einheitlichkeit des ganzen
deutschen Bibliothekswesens vorbereiten. Wir müssen aber beizeiten
darauf achten , dafs die Grenzmauern der einzelnen Städte nicht ent-
wicklungshemmende Faktoren werden, wir müssen Brücken bauen von
einer Stadt zur andern und vor allem auch die Stadtverwaltungen in
den Stand setzen, die Verwaltungsaufgaben auch auf diesem Gebiete
erfüllen zu können. Was Dr. Fritz 1909 in einem Artikel des Archivs
für Volkswohlfahrt 3. S. 134 ff. „Das aufserschulmäfsige Bildungswesen
und die Städtetage" ausführte, hat heute noch genau dieselbe Be-
rechtigung: „Das moderne Volksbildungswesen, vor allem die wichtigen
öff"entlichen Büchereien sind in den meisten städtischen Verwaltungen
überhaupt noch nicht nach bestimmten, das Wesen der Sache treffenden
Grundsätzen behandelt und in das Ganze eingereiht; hier waltet viel-
mehr eine durch keine Normen beschränkte freundliche oder gering-
schätzige Willkür, die der ganzen Einrichtung oft den Charakter eines
opus superrogativum verleiht. Es gibt bei uns zu Lande keine Zentral-
stelle, die den angedeuteten Fragen von Autoritätswegen näher treten
könnte." „Aeufsere Erfolge, an denen es ja nie fehlt, werden von
den Organisationen, die an keinen Zwang und keine feste Ueber-
lieferung gebunden sind, mit Befriedigung verzeichnet, an einem rechten
Mafsstabe für ihre Bewertung fehlt es fast gänzlich." „Wie oft kommt
es vor, dafs eine falsche Oekonomie der Kräfte alle Freude an der
Arbeit verdirbt. So geschieht es , dafs an ein und demselben Orte
mehrere Einrichtungen gleicher Art bestehen , die vereinigt oder zu-
einander in Beziehung gesetzt, mit geringerem Aufwände das doppelte
leisten könnten. Städte mit älteren, wenig benutzten Stadtbibliotheken
gründen daneben eine sogenannte Volksbücherei oder unterstützen eine
solche, eine Mafsnahme, die, von bestimmten Ausnahmen abgesehen,
sowohl sozial wie finanziell völlig verfehlt ist. Eine Stadt, die ein
468 Zwölfte Bibliothekarvorsammlting
Elcktrizitäts- oder ein Wasserwerk anlegen will, wird auf Grund ge-
nauer statistisclier Erhebungen , die sich bis ins einzelne erstrecken,
unter sorgfaltiger Beriicksichtigunj;- aller Erfahrungen, die an andern
Orten gemacht worden sind, an ihre Aufgaben herantreten: sollte dies
auf dem (icbiete des kommunalen Bibliothekswesens nicht ebensogut
möglich sein?"
Darum gehört das Bibliothekswesen auf die Tagesordnung der
Städtetage, und zwar zunächst auf den deutschen Städtetag, und dann
zur Besprechung einzelner Arbeitsgebiete auf die einzelnen Städtetage.
Die Frage der Zentralkataloge und der Bezirkszentralen sowie des
Leihverkehrs wird die einfachste und beste Lösung auf diesem Wege
finden.
Fritz schlägt noch in dem zitierten Aufsatz vor: „Die SchalTung
kommunaler Bildungsämter zur Zentralisation aller volkserzieherischen
Bestrebungen an ein und demselben Ort, ferner bauliche Fragen: die
zweckmäfsige Gröfse und Anlage von Bibliotheken: allein oder in Ver-
bindung mit Sammlungen, Vortragsräumen usw. Es lohnte der Mühe,
endlich einmal einen brauchbaren Typus zu finden, der dem mit so
viel Fehlgriffen verbundenen Tasten und Suchen von heute ein Ende
machte. Man vergleiche nur einmal die Mehrzahl unserer städtischen
Büchereien mit den modernen Schulbauten!"
Die Folge der Verhandlungen der einzelstaatlichen und Bezirks-
städtetage würde dann eine Art Beirat für das gesamte Bibliotheks-
wesen des betrefi'enden Bezirks sein, der sich aufser aus Vertretern
des Städtetags aus Vertretern der Provinzialverwaltung, Regierung, der
gröfseren Bibliotheken und der in dem Bezirk schon arbeitenden
Organisationen, wie Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung,
Deutsche Dichter- Gedächtnis- Stiftung, Verein vom heiligen Borromäus
u. a. zusammensetzt. Wenn Erman es im Interesse der gesunden Ent-
wicklung des staatlichen Bibliothekswesens für notwendig hält, dafs
der preufsische Beirat aufser den andern Aufgaben auch noch die
gesamte Zeitschriftenliste der preufsischen Bibliotheken jährlich gut-
achtlich prüfe und ihm überflüssig erscheinende Abonnements bean-
standen dürfe, ') warum sollte für das viel zersplittertere aufserstaatliche
Bibliothekswesen eine derartige Bezirksinstanz mit ähnlichen oder gar
noch weitergehenden Aufgaben nicht erst recht notwendig sein. Dieser
Gedanke ist mehr als einmal ausgesprochen worden: mit zuerst wohl
von Gröpler, herzoglichem Bibliothekar und Vorstand der Behörden-
bibliothek in Dessau , in einem kleinen Schriftchen „Ueber deutsches
Bibliothekswesen" 1894, worin er ein „Reichsamt für Bibliotheks- und
Archivwesen" forderte, dem auch die Privatbibliotheken, Stadt- und
Kirchenbibliotheken angeschlossen sein sollen, mit Unterinstanzen, etwa
„Provinzialchefs", wie er wörtlich sagt.
Ich erinnere fernej* an den grundlegenden Aufsatz von Julius
Ziehen, „Ein Reichsamt für Volkserziehung und Bildungswesen"
1) Zbl. f. Bw. 25. 1908. S. 432.
Zentralisatiou der Bibliotheken 469
(Vorträge und Aufsätze aus der Comeniusgesellschaft 11, 1. 1903)
und an das, was Jaeschke auf der ersten Versammlung deutscher
Volksbibliothekare in Stuttgart 1904 sagte, wo er „die Notwendigkeit
betonte, gegenüber der sich so verschiedenartig vollziehenden Ent-
wicklung der volkstümlichen Bibliotheken eine zentrale Auskunftsstelle
zu schaffen, die namentlich bei Neubegründungen mit fachmännischem
Rat die Sache zu fördern in der Lage sei" (Blätter für Volksbiblio-
theken 1904. S. 113). Besonders beachtenswert ist, was Milkau in
seinem Gutachten über Ermans „Allgemeine Grundsätze" aussprach;
er wünschte (vgl. Zbl. f. Bw. 26. 1909. S. 108) „die Errichtung oder
besser noch die Anregung zur Errichtung von Zentralstellen, etwa
einer in jeder Provinz, die den Gemeinden, die zur Begründung solcher
Bibliotheken schreiten wollen, ihre guten Dienste stets zur Verfügung
zu stellen hätten". Ansätze zu solchen Zentralstellen haben wir, wie
ich oben bereits ausführte.
Ich fasse das, was sich aus diesen vergleichenden Erörterungen
als notwendige Forderungen ergibt, in folgenden Sätzen zusammen:
1. Die Herstellung von Zentralkatalogen der Bücherbestände der
einzelnen Städte ist im Interesse der notwendigen Zentralisation
des deutschen Bibliothekswesens und im Hinblick auf den zu-
künftigen deutschen Gesamtkatalog dringend zu wünschen.
2. Es ist darauf hinzuwirken, dafs der gesamte ßibliotheksbesitz
innerhalb der Städte, wo nur eine fachmännisch geleitete öffent-
liche Bibliothek besteht, unter die bibliothekstechnische Zentral-
verwaltung des fachmännisch geschulten Leiters dieser öffent-
lichen Bibliothek gestellt wird.
3. Der Vorstand des deutschen Städtetages soll gebeten werden,
auf die Tagesordnung des nächsten Städtetages die Frage der
Organisation des städtischen Bibliothekswesens im Sinne der
Punkte 1 und 2 zu setzen.
Umschau und neue Nachrichteu.
Berlin. Mitte Juni d. J. ist die , Deutsche Musiksammlung bei
der Königlichen Bibliothek', bisher in der alten Bauakademie am
Schinkelplatz untergebracht, in die wenigstens teilweis fertig gestellten Räume
im 2. Obergeschofs des Neubaus übergesiedelt, die für die vereinigten Musik-
sammlungen der Königlichen Bibliothek bestimmt sind. Ihre Lage und Be-
nutzung hat gegenüber dem ursprünglichen Plan (Zbl. 1908. S. 1(J) einige Ver-
schiebungen erfahren, namentlich ist an die Stelle des Magazins (Nr 22 a. a. 0.)
der Lesesaal getreten und das Magazin in die oberen Geschosse des Ost-
flügels verlegt. Der provisorische Eingang ist von der Universitätsstrafse,
Die alte Musiksammlung bleibt noch in ihren provisorischen Räumen.
Breslau. An der Hundertjahrfeier der Universität Breslau hat sich die
Königliche und Universitätsbibliothek durch eine ausgezeichnete Darstellung
ihrer Geschichte aus der Feder des Direktors Geh. Reg.-Rat Milkau, be-
teiligt (8. u. S. 476). Das Zbl. wird demnächst darauf zurückkommen.
470 Umschau uud neue Nachrichten
Gk'fseu. Unter den im Jahre 19()S von der Universitätsbibliothek
in (liel'sen erworbenen Papyri hat l'rofessor i)r. CJlaue, dem wir bereits
die Kntdeokunfi; der Gicfsencr Fragmente der gotischen Bibel verdanken, die
Kcste einer bisher unbekannten griechisclien Ueb er Setzung des
samaritanisclien Pentateuchs nachgewiesen. Er hat über seine Ent-
deckung in den Nachrichten der k. (lesellschal't der AVissenschafteu zu Göt-
tiügen, PhiUdogisch-historisclie Klasse, 1011, 8. IGT — 200 und '26,i— 'iOfi ein-
gehend berichtet. Ein interessantes juristisches Stück derselben Sammlung
hat Professor Eger- Basel untersucht und als ein vorzüglich erhaltenes Gesuch
um i)rätorische Erbfolge, gerichtet an den praefectus Aegyi)ti vom
Jahre 219 n. Chr., festgestellt. Das Gesuch ist in lateinischer Sprache ab-
gefiiCst, mit griechischer Uebersetzung versehen und in der nur selten er-
scheinenden älteren lateinischen Kursive geschrieben.
Göttingen. Die Universitätsbibliothek zu Göttingen hatte l',)10/ll
aufser der staatlichen Erhöhung des Vermehrungsfonds um 13<)(>0M. weitere
13 481 M. aus den Benutzungsgebühren zur Verfügung. Verausgabt wurden
für Bücherkauf 62 108 M. Zur Ausfüllung der Lücken bedarf es aber aufser-
ordentlicher Mittel. Unter den Geschenken erwähnt der Jahresbericht wieder
zahlreiche Zuwendungen aus der deutschen T^iteratiir von Rechtsanwalt Dr.
Deneke sowie den handschriftlichen Nachlafs von Rudolf v. Jhering, der
samt seinen Handexemplaren, den Uebersetzungen seiner Werke usw. von
den Hinterbliebenen gewidmet wurde. J. Pierpont Morgan stellte eine
grofse Zuwendung von Mitteln zur dauernden Vermehrung der Werke eng-
lischen und amerikanischen Ursprungs in Aussicht. — Hinsichtlich der Katalog-
einrichtungen ist erwähnenswert, dafs die Fortführung der überfüllten Disser-
tationenkataloge in Bandform aufgegeben und zu einem Zettelkatalog unter
Benutzung der Berliner Zetteldrucke übergegangen wurde. — In den älteren
Magaziuräumen wurden die festen Bretter, wo die Rücksicht auf die Be-
lichtung das gestattete, auf die Abstände für die Normalformate umgesetzt.
Greifswald. Der Universitätsbibliothek zu Greifswald brachten
die Benutzungsgebühren 1910/11 6165 M., 915 M. über den Anschlag, so dafs
mit Einrechnung der Erhöhung des Staatszuschusses um 7250 M. der Ver-
mehrungsfonds auf 37 500 M. stieg, gegen 25 000 M. im Vorjahre. Die Mehr-
einnahmen wurden vornehmlich zur Ausfüllung der unerträglichsten Lücken
aus der neueren Zeit verwendet. Die Verwaltung strebt danach, ähnlich wie
andere Universitätsbibliotheken besondere Fonds für bestimmte, von ihnen
möglichst umfangreich zu sammelnde Literaturen erhielten, für Greifswald zur
besonderen Pflege der niederdeutschen Literatur etwa 2000 M. jährlich be-
willigt zu bekommen. Aus der für den preufsischen Staat angekauften Bi-
bliothek des verstorbenen Orientalisten Wilh. Ahlwardt (rd 6000 Bände)
konnte etwa ein Viertel für die Bibliothek ausgewählt werden. Die Zahl der
Tagesbesucher im Lesesaal ist stark zurückgegangen. Die Verwaltung findet
die Erklärung dafür darin, dafs nach wiederholten Diebstählen eine strengere
Kontrolle — Eintragungen der Benutzer in ein Meldebuch • — eingeführt wurde.
Halle. An der Universitätsbibliothek zu Halle kamen an Be-
nutzungsgebühren 302 M. über den Voranschlag ein: insgesamt 12 802 M., so
dafs der Vermehrungsfonds um 17 302 M. wuchs. Diese Mehreinnahme ge-
stattete es, Novitäten in gröfserem Umfange zu erwerben und alle wissen-
schaftlichen Zeitschriften weiter zu halten , die bis zu seiner Auflösung der
Universitäts-Leseverein gehalten und der Bibliothek überwiesen hatte. Auch
eine Anzahl neuer Zeitschriften konnte bestellt, manche Bücher erworben
werden, auf die aus Mangel an Mitteln früher hatte verzichtet werden müssen.
Die Ausfüllung der Lücken in grofsem Umfange ist aber ohne Bewilligung
bedeutender aufserordentlicher Mittel nicht möglich. Lesesaal und Ver-
waltungsräume wurden während der Weihnachtsferien mit elektrischer Be-
leuchtung versehen (die Mittel sind erst in den Etat für 1911 eingestellt), und
Umschau und ueue Nachrichten 471
so konnte die Bibliothek während der zweiten Hälfte des Winters bis G Uhr
des Abends offen gehalten werden.
Marburg. Die Benutzungsgebühren brachten der Universitätsbiblio-
thek lUlO 11 eine Einnahme von 10 830 M., dazu kam eine Erhiihung des
staatlichen Vermehrungsfonds um 5500 M. Es konnte nun der Fehlbetrag von
l!io4 mit 3960 M. gedeckt werden. Eine Sonderbewilligung des Universitäts-
kurators ermöglichte den Erwerb der ehemaligen „Museums"-Bibliothek, rd
•1000 Bde, die eine bedeutende Bereicherung an belletristischer Literatur be-
deuten.
Italien. Auf Veranlassung der Frau Dr. Ada Sacchi-Simonetta, Direktorin
der Stadtbibliothek und der städtischen Museen in Mantua, fand im Juni d. J.
in Bologna eine Versammlung statt, auf der die Gründung einer Vereinigung
der städtischen Bibliotheks- und Museumsbeamten beschlossen wurde.
Rufsland. Der erste Kongrefs russischer Bibliothekare tagte
in Petersburg vom 2/15. bis 6 19. Juni. Die Zahl der Teilnehirer betrug
442; von ihnen waren 177 aus Petersburg, 148 aus Moskau, 115 aiTS anderen
Städten Rufslands und zwei aus dem Auslande. Die wissenschai'.lichen Bi-
bliotheken hatten 97, die Volksbibliotheken 150, die Laudschaftsbibliotheken
24, die Privatbibliotheken 15 Vertreter entsandt. An dem Kongrefs nahmen
auch sechs Buchhändler teil. Der Kongrefs bestand aus einer Sektion für
wissenschaftliche Bibliotheken, einer Sektion für Volksbibliotheken und
mehreren Subsektionen. Vorsitzender war Graf J. J. Tolstoi, Präsident der
Petersburger Gesellschaft für Bibliothekskunde, auf deren Initiative der
Kongrefs stattfand. Es wurden insgesamt fi2 Vortiäge gehalten, davon
mehrere von Damen. Die Vorträge sollen im Druck erscheinen. Mit dem
Kongrefs war eine Ausstellung verbunden, die von 15 wissenschaftlichen, 15
Privatbibliotheken und 4 Stadtbibliotheken beschickt war. Der nächste
Kongrefs soll 1912 in Moskau stattfinden. W. Chr.
E g y p t e n. Im Journal Officiel der Egyptischen Regierung vom 26. April
1911 wird ein Gesetz vom 19. April betr. die Reorganisation der Khedivial-
Bibliothek in Kairo veröffentlicht. Als Hauptzweck der Bibliothek wird
bezeichnet: 1. de conserver et d'entretenir en bon etat les ouvrages arabes;
2. de fiiciliter au public les moyens d'utiliser ces ouvrages. Aufser den
arabischen Werken bestehen Abteilungen 1. für türkische und persische sowie
andere Bücher in arabischen Charakteren; 2. für wissenschaftliche und literarische
Bücher in europäischen Sprachen, hauptsächlich solche, die sich auf Egypten
und die arabische Zivilisation beziehen; 3. eine Ausstellung der Seltenheiten;
4. die Münz-Sammlung. — In den Bestimmungen über die Verwaltung der
Bibliothek ist die wichtigste Neuerang die Einsetzung eines Beirats von
7 Mitgliedern, von denen 5 vom Unterrichtsministerium ernannt werden, der
6. ist der Direktor der Bibliothek, der 7. ein Vertreter des Finanzministeriums.
Dieser Beirat hat über Ankäufe und alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten
zu bestimmen, wodurch die Befugnisse des Direktors stark eingeschränkt
werden. Vermutlich werden die Mitglieder des Beirats gröfstenteils Ein-
geborene sein, wie überhaupt das Gesetz wohl als Ausflufs der Selbständig-
keitsbestrebungen des Arabertums zu betrachten ist. Der Direktor soll
vertragsmäfsig (was aber nicht im Gesetz steht) ein Deutscher sein. Der
bisherige Direktor Prof. Moritz schied ans seiner Stellung aus, um die
Leitung der Bibliothek des Orientalischen Seminars in Berlin zu übernehmen.
Nordamerika. Die bibliographischen Veröffentlichungen der John
Crerar Bibliothek in Chicago sind, wie es in der neuen Ausgabe des
Handbuchs der Bibliothek (llortzschansky, Bibliographie Jg. 7. 1910. Nr S20)
heilst, in erster Linie für die Bibliotheksbenutzer bestimmt, in der Hoffnung
jedoch, dafs sie sich entsprechend der Vergröfserung des Bücherbestandes
472 Umscluui und neue Nachrichten
anch auswärt ifji'u I>iblii)thekeu und (Tclchrtcn nützlich erweisen möchten.
Diese IloiVnunü: ist durchaus berechtif^t bezüglich der zehnten dieser Ver-
ölTentlicliimireii , dem von Aksel C\. S. .Iose))li8on zusamiueuf^-estellteu uuifiinj!^-
reichen Verzeichnis von Büchern zur Wissenschaftsgeschichte (s. oben
S. 477). Das Verzeichnis bezieht sich, was der Titel nicht genügend v,t-
kenucn lälst, auf die Wissenschaften im allgemeinen, die Philosopiiie, die
Sozialwissenschaften , die mathematischen und plijsikalischen Wissenschaften,
die beschreibenden Naturwissenschaften und die Medizin. Es deckt sich also
so ziendich mit den Gebieten, die die Bibliothek vorwiegend pflegt; aus-
genommen sind nur die angewandten Wissenschaften, da sich eine für den
Druck bestimmte Liste der Werke zur Geschichte der Künste und Industrien
in Vorbereitimg befindet. Nicht berücksichtigt wurden die Geschichten ge-
lehrter (Tcsellschaften, dagegen dem Inhalte nach vollständig angeführt die
Verhandlungen von Kongressen sowie die Aufsätze in Festschriften und
sonstigen Sammelwerken.
Dafs die Neukatalogisierung der Kongrefsbibliothek rüstig vorwärts
schreitet, zeigen die vielen in den beiden letzten Jahren als Handschrift ge-
druckten Uebersichten des Schemas einzelner Abteilungen (llortzschansky,
Bibliographie Jg. 7. 1910. Nr 865 - 870 und oben S. 91. 2.'i9. 2S1). Eine Kritik
dieser Arbeit ist hier nicht möglich. Es mufs genügen, nachdrücklich hervor-
zuheben , dafs man sich im ganzen weder an das Dezimalsj'stem , noch an
Cutters Klassifikation oder an ein anderes in Amerika geläufiges System an-
gviehnt hat, sondern dafs es sich um durchaus selbständige Leistungen der
Katalogisieruugsabteilung der Kongrefsbibliothek handelt. Das llauptverdienst
gebührt dem Organisator der Abteilung J. C. M. Hanson, jetzigem „associate
director" der Bibliotheken der Universität Chicago, und Charles Martel, der
sich seit vielen Jahren mit unermüdlichem Eifer dieser schwierigen Arbeit
widmet. Selbstverständlich sind zahllose Katalogscheraata und Bibliotheks-
kataloge, nicht zum mindesten auch deutsche, benutzt worden, worüber die
Vorreden der betreffenden Hefte das Nähere besagen. Dafs eine Bibliothek,
die sich jetzt schon rühmt, die drittgröfste der Welt zu sein (s. den Jahres-
bericht für 1909/10. S. 8) und mit ihrem Vermehrungsfonds von lOSOÜO Dollar
in der Tat Aussicht hat, wenigstens was die Zahl der neueren Druckschriften
anlangt, an die erste Stelle zu rücken, eine oft sehr ins einzelne gehende
Einteilung der Hauptgebiete vornehmen mufs, begreift man. Es sei nur
notiert, dafs die Uebersicht der Staatswissenschaften 340, die der Sozial-
wissenschaften 551 Seiten beansprucht. Jede grofse Bibliothek wird gut tun,
bei der Bearbeitung einzelner Teile des Realkatalogs diese Uebersichten zu
Rate zu ziehen.
Unter den zahlreichen Verzeichnissen, die die Kongrefsbibliothek über
die in ihren Beständen vorhandene Literatur bestimmter Gegenstände oder
Einzelfrageu neuerdings hat drucken lassen, ist hervorzuheben die Liste der
selbständig erschienenen amerikanischen und englischen Familiengeschichten,
Stammbäume und anderer hierher gehöriger genealogischer Veröffentlichungen
(s. oben S. 239). Die Titel von 3750 Einzelschriften sind auf Grund der für
diesen Katalogabschnitt kürzlich gedruckten Zettel sehr ausführlich wieder-
gegeben, mehrfach mit kurzen Anmerkungen und stets mit der Standnummer
der Bücher versehen. Das Verzeichnis wird auch als bibliographisches Hilfs-
mittel viel benutzt werden.
In dem Jahresbericht für 1909/10 sind wieder von besonderem Interesse
die Angaben über den Zetteldruck und die v^erwendung der Titeklrucke.
Bekanntlich bezieht die Kongrefsbibliothek die gedruckten Katalogzettel der
Königlichen Bibliothek in Berlin, hat sie jedoch bisher nicht verwenden
können, da sie von jedem Titel 10 bis 20 Abdrücke benötigt, die Berliner
Bibliothek aber Zettel in beliebiger Zahl leider noch nicht abgibt. Sehr er-
freulich ist dagegen zu hören, dafs die Kongrefsbibliothek die Titeldrucke
der deutschen Universitätsschriften seit der Einführung der Zetteldrucke nicht
nur in ihre Kataloge einstellt, sondern es überhaupt aufgegeben hat, ihrer-
seits noch Zettel für diese Schriften zu drucken. Was die von ihr selbst
Umschau und neue Nachrichten 473
hergestellten Titeldrucke anlangt, so beruhen von den 45000 im Berichtsjahr
gedruckten Titeln gegen TOoO auf den Aufnahmen, die andere Regierungs-
bibliotheken, nauientlicli die Bibliothek des Department of Agriculture, sowie
die ötfentliciie Bibliothek in Washington für die dort vorhandenen Schriften
angefertigt haben. Die Zahl der vorrätigen verschiedenen Katalogzettel betrug
Ende vorigen Jahres bereits an 440 OuO, die der Abonnenten, deren Liste
dem Jahresbericht beigelügt ist, und in der mau auch fünf Abnehmer aus
Deutschland findet, nach nuumehr zehnjährigem Bestehen der Einrichtung
1366. Die Einnahmen aus dem Zettelverkauf stiegen um 16 °o, sie beliefen
sich im letzten Jahre auf 2S 500 Dollar.
Aus dem Jahresbericht sei endlich notiert, dafs das durch den Ausbau
eines der grofseu Höfe des Gebäudes gewonnene, 46 m lange, 23 m breite
und 24 m hohe, nur elektrisch zu beleuchtende Büchermagazin, das in einem
Keller, neun Geschossen und dem Bodenraum 212 0110 cbm umschliefst und
erst im März 191i» vollendet wurde, bereits zur Hälfte gefüllt ist.
Am 23. Mai wurde das neue Gebäude der New York Public Library
eingeweiht, das nach den Skizzen des Direktors Biüings und den Plänen
von Prof. Ware von Carrere & Hastings auf Kosten der Stadt Newyork für
9 Millionen Dollar errichtet worden ist. Auf die hochinteressante Beschreibung
des Baues sowie die Ansichten und Grundrisse, die die Juninnmmer des
Library Journal brachte, sei nachdrücklich hingewiesen. Hier kann nur das
Wesentlichste vermerkt werden. Die Hauptfront des Gebäudes liegt an der
fünften Avenue, nördlich imd südlich wird es begrenzt durch die 42. und
40. Strafse, im Westen stöfst es an den Bryant Park. Der Grundrifs ist ein
Rechteck von 119 m Länge uud 82 m Tiefe, das zwei quadratische Höfe
umschliefst; das Kellergeschofs mit den Maschinenanlagen reicht noch 17 m
über die ganze Südseite hinaus. Die Aufsenflächen der vier Stock hohen, im
Louis XVI. -Stil gehaltenen Baues sind mit weifsem Marmor umkleidet; im
Innern ist, von einigen Holzdecken abgesehen, nur feuersicheres Baumaterial
verwendet worden; die Ausstattung ist reich, teilweise prunkvoll. Als Haupt-
vurzug des Baues mufs die sehr übersichtliche Raumverteilung angesehen
werden. An der Westseite erhebt sich in sieben Geschossen das 91 m lange,
24 m breite Büchermagazin, das durch Fenster, die vom obersten bis zum
untersten Geschofs durchgehen und mit Prismenglas versehen sind, gut erhellt
ist und einen gewaltigen Eindruck macht. Als Büchergestelle sind die für
den Neubau der Kongrefsbibliothek nach den Angaben von Green augefertigten,
schon in vielen Bibliotheken bestens bewährten Snead- Gestelle verwendet.
Sechs Bücheraufzüge, einer au jedem Ende imd vier in der Mitte, führen
durch alle Geschosse nach dem unmittelbar über dem Magazin im obersten
Stock gelegenen Hauptlesesaal, der an 48 Tischen 768 Sitzplätze tmd Bücher-
gestelle für eine Handbibliothek von 25 — 30 000 Bänden enthält. Die Vorzüge
dieser Anordnung leuchten ein: der Saal hat die denkbar ruhigste Lage, und
die Fragen der Beleuchtung und Lüftung, insbesondere aber der schnellsten
Ilerbeischaffung der Bücher sind aufs glücklichste gelöst. Dem Lesesaal
vorgelagert zwischen den beiden Höfen befindet sich der 576 qm grofse
Kataiogsaal, der hier aufgestellte Hauptkatalog enthält in mehr als 6000
ungewöhnlich tiefen Kästen gegen 2 Millionen Zettel. Ebenda findet der
Benutzer verschiedene Sonderkataloge und zahlreiche Bibliographien und erhält
jede gewünschte Auskunft; hier gibt er die Bestellzettel ab, während ihm
die bestellten Bücher auf Grund eines Ausweises im Lesesaal ausgehändigt
werden.
Neben der ausgezeichneten Lage dieser Hauptsäle, die mit einer Höhe
von 13 m die Front und die Seitenflügel des Gebäudes erheblich überragen
und durch fortwährend im Betrieb befindliche Personenaufzüge rasch erreich-
bar sind, ist der gröiste Vorzug des Neubaues darin zu erblicken, dafs zahl-
reiche besondere Leseräume, in denen man jedesmal auch die zugehörigen
Bücher untergebracht hat, in geschicktester Weise über die Nord- und Ost-
seite des Gebäudes verteilt sind. So gibt es Säle, die von 6 bis zu 68 Arbeits-
plätze enthalten und von 7000 bis zu 60 000 Bände aufnehmen können, nicht
474 Umschau und ueue Nachrichten
nur für Ilaiulschriftou und besonders kostbare Bücher, Oricntalia, Judaica,
Slavoniea, Kupterstiche, Karten, Musikalien und Patentschriften, sondern auch
für Kunst und Architektur, amerikanische (ieschichte, Genealogie, offizielle
Drucksachen, Nationalökonomie und »Soziologie, exakte Wissenscliaften und
endlich rechm)logie. Für diese Säle werden Karten ausgegeben, die zur
Benutzung der Bücher au Ort und Stelle berechtigen. Andererseits ist auch
jedes Buch einer dieser Sondersanuulungen im grolseu Lesesaal benutzbar und
wird dorthin aufs schnellste befördert. Das (iebäude enthält ferner von
Räumen, die dem i'ublikum ohne weiteres zugänglich sind, unter anderen einen
Zeitungssaal, einen 'MxVl m grolsen Zeitschrifteusaal, die Bliudenbibliothek,
den Kiuderlesesaal und, sehr geschickt auf dem glasiiberdeckten nördlichen
IJofe untergebracht, die Zentralausleihbibliothek. Acufserst günstig liegeji
auch an der Südseite im Erdgeschol's die Buchbinderei und die neu ein-
gerichtete . grolse Druckerei uud darüber im ersten und zweiten Stock die
gesamten Verwaltuugsräume. Kaum nötig ist zu sagen, dafs das Gebäude aufs
allerreichlichste mit Transportvorrichtungen aller Art ausgestattet ist. Nicht
vorgesehen sind besondere Garderoberäume, die der fremde Besucher auch
in anderen amerikanischen Bibliotheken fast überall vermifst. Alles zusammen-
gerechnet können in dem Gebäude cJöuüOüO Bände untergebracht werden,
uud sind ITüU Blätze für Leser vorhanden. Das weitläufige Gebäude machte
natürlich eine erhebliche Vermehrung des Personals erforderlich, zumal da
die Bibliothek jetzt auch abends und am Sonntag oifen gehalten wird. Um
geeignete Anwärter für die Beanitenstellen zu erhalten, hat die Verwaltung
gleichzeitig eine Bibliothekarschule eingerichtet, die der laugjährigen bewährten
Leiterin der Bibliothekarschule des Pratt Institute in Brooklyn Mifs Mary
W. Plummer anvertraut worden ist. Die Mittel in Höhe von 15Uüü S jähr-
lich hat Herr Carnegie für 5 Jahre zur Verfügung gestellt. Es ist wohl nicht
zweifelhaft, dafs die Newyorker öffentliche Bibliothek, die den nunmehr auch
räumlich vereinigten, jetzt gegen 800 000 Bände, öOoooO kleine Schriften,
100 000 handschriftliche' Stücke und 700 000 Einzelblätter umfassenden Samm-
lungen der Lenox- und Astor- Bibliothek eine so glänzende Unterkunft geboten
hat, unter der vereinigten Leitung der Direktoren Billings und Anderson einer
holtnungsvollen Zukunft entgegengeht.
Die Vereinigung der Büchersammlungen der New York Public Library
in dem Neubau der 5. Avenue ermöglicht es der Verwaltung, mehr noch als
bisher die Ankäufe auf einigen Sondergebieten zu verringern und in erster
Linie ihr Hauptgebiet, das der amerikanischen Geschichte im weitesten Um-
fange zu pflegen. Denn in unmittelbarster Nähe des neuen Gebäudes be-
finden sich drei grofse, leicht zugängliche Spezialbibliotheken, die Bibliothek
der Academy of Medicine, der Association of the Bar, beide in der 43. Strafse,
und die Bibliothek der Ingenieurvereine in der 4o. Strafse. Die zuerst ge-
nannte Bibliothek enthält gegen SOüOO Bände und ist für jedermann be-
nutzbar. Die öffentliche Bibliothek begnügt sich daher, einige der führenden
medizinischen Zeitschriften zu halten, gelegentlich ein medizinisches Werk zu
kaufen und für eine gute Auswahl von Büchern aus dem Gebiet der Hygiene
zu sorgen. Die 50 000 Bände starke Bibliothek der Bar Association hat eine
sehr vollständige Sammlung von Gesetzen und ist daneben besonders gut
versorgt mit internationalem Recht; Benutzungskarten sind durch die Vereins-
mitglieder erhältlich. Die Bücherei der vereinigten Ingenieurvereine endlich,
der American Institute of Electrical Engineers, der American Society of
Mechanical Engineers und des American Institute of Mining Engineers, in
einem auf Kosten von Carnegie errichteten Neubau untergebracht, gewährt
den Benutzern der öffentlichen Bibliothek freien Zugang zu ihren Sammlungen,
und sie wird sich mit dieser Bibliothek nicht uur über die von jeder Anstalt
zu haltenden und aufzubewahrenden technischen Zeitschriften dauernd ver-
ständigen, sondern auch über den Ankauf technischer Werke, so dafs die
New Yorli Public Library ihre hierfür gemachten grofseu Ausgaben jetzt
vielleicht einschränken kann. P. Trommsdorff.
Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 475
Neue Biiclier und Aufsätze zum Bibliotheks- und Bucliweseu.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
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I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
47(5 Neue Bücher und Anfsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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Oesterri'ic'h. Vereines f. Kililiothekswoson 2. 1911. S. 73— 77. ,
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Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 481
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Carlebach Heidelberg. Nr 321: Das Grolsherzogtum Baden. 975 Nrn. —
Nr 322: Die Churpfalz und bayerische Rheinpfalz. 1778 Nrn. — Nr 323 :
Badische und pfälzische Ansichten. Handschriften und Portraits. 2117 Nrn.
Frank Würzburg. Würzburger Antiquariats-Anzeiger Nr 3. 3ii69 Nrn.
Geuthner Paris. Nr 46: Monnaie. Finances. Commerce. Navigation. Com-
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Gilhofer & Ranschburg Wien. Anzeiger Nr. 98: 430 Nrn.
Iliersemann Leipzig. Nr 393: Europäische Geschichte 1750—1850.
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Kerler rim. Nr 397 : Mathematik. 2377 Nrn.
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i>(»l Nrn.
Meier & Khrat Zürich. Nr 307: Volks- und Jugeudschrifton. 1510 Nrn.
Nielsen llauibnrg. Nr 3fi: Neuere Erwerbungen. 1708 Nrn.
Olschki Florenz. Cataloj^ue LXXVI: Incunabula typojifraphica. 7(iG Nrn.
Ottosche Buchli. Leipzig. Nr57r): Klassiker und Koinantiker. 1)74 Nrn.
Picard & Fils Paris. Nos. 181—83: Ilistoire moderne et conteniporaiue.
(•inaritch Loudon. Nr 30(i: Rare and valuable books. Politlcal books.
1717 Nrn. — Nr 307 : Natural history.
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Theologie. Linguistic etc.
Weigel, Ad. Leipzig. Nr 101: Folklore. 2117 Nrn.
V. Zahn i't Jaensch Dresden. Nr 237: Zeitalter Napoleons L u. d. deutsch.
Freiheitskriege. 1788 Nrn.
Personalnaclirichteii.
Berlin KB. Der Assistent Dr. Wilhelm Vogt wurde (ab 1. 1. 12) an
Münster ÜB überwiesen. Als Volontär trat ein Dr. Paul Reiche, geb. 2. 9.
85 Altenburg, S.-A., ev., stud. engl. u. roman. Philol., Hilfsarb. Berlin KB
1. 6. 9-14. 8. 11.
Berlin B des Oriental. Seminars. Dem Vorstand, Prof. Dr. Bernhard
Moritz wurde der Charakter als Geheimer Regierungsrat und der Rote
Adlerorden 3. Klasse mit der Schleife verliehn.
Bonn ÜB. Der Assistent Dr. Alexander Schuütgen wurde (1. 11. 11
— 31. 3. 12) für einen Studienaufenthalt in Rom beurlaubt.
Breslau ÜB. Dem Direktor Dr. Fritz Milkau wurde der Charakter
als Geheimer Regieruugsrat verliehen.
Bromberg StB. Dem Stadtbibliothekar Dr. Georg Min de- Ponet wurde
das Prädikat Professor beigelegt.
Greifswald ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Johannes Luther wurde
der Rote Adlerordeu 4 Klasse verliehn.
Halle ÜB. Der Assistent Dr. Herbert Oberländer wurde an Breslau
ÜB überwiesen.
Kiel LB. Der Vorstand Dr. Rudolf von Fischer-Benzon starb im
73. Lebensjahre am 17. Juli.
Kiel ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Johannes Kemke wurde der
Rote Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Marburg ÜB. Der Oberbibliothekar Prof. Dr. Georg Wenker starb
am 17. Juli. Der Hilfsbibliothekar Dr. Kon r ad von Scheele wurde zum
Bibliothekar ernannt.
Münster ÜB. Der Assistent Dr. Ernst Hefermehl wurde an Berlin
KB zur Verwendung beim Gesamtkatalog überwiesen. Als Volontär trat ein
Dr. Wilhelm Pieth (s. Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken 9.5. 115.)
Oesterreich. Graz ÜB. Der Skriptor Heinrich Kapferer wurde
zum Kustos, der Praktikant Karl Zhishman zum Amanuensis ernannt.
S. 288 lies Witasek statt Witasch. — Lemberg ÜB. Der Amanuensis Dr.
Batowski wurde zum Skriptor, der Praktikant Privatdozent Dr. II ir schier
zum Amanuensis ernannt.
Ungarn. Klausenbnrg. ÜB. Der Kustos Dr. Parkas Gyalui wurde
zum Direktor ernannt und vertritt als Dozent an der Universität die Biblio-
thekswissenschaften.
Verlag von Otto Harrassowitv;, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXVIII. Jahrgang. U. Heft. November 1911.
Zu den Zetteldrucken der Königlichen Bibliothek.
Der Versuch, der von der Königlichen Bibliothek seit 1909 mit
dem direkten Zetteldruck gemacht worden ist, hat sich im allgemeinen
bewährt und nur die eine Klage hört man immer wieder, dafs bei
der Gesamtsubskription auf die ganze Zettelreihe die Abonnenten ge-
zwungen sind ein Zettelmaterial zu übernehmen, das sie nur zu einem
kleinen Teil brauchen können. Trotz des billigen Grundpreises von
1 Pf. für den Zettel (bei dem die Königliche Bibliothek noch nicht
ganz auf ihre Mehrkosten kommt) zahlt der Abonnent schliefslich für
jeden gebrauchten Zettel leicht 5 — 10 Pf. Es haben deshalb bereits
mehrere Bibliotheken den Bezug aufgegeben, und wenn auch dieser
Abgang durch Hinzutritt neuer Abonnenten, namentlich des Auslandes,
einigermafsen ausgeglichen worden ist, so fällt doch fast noch mehr
ins Gewicht, dafs die bisherige Bezugsart einer ausgebreiteteren Be-
nutzung der Zetteldrucke, insbesondere durch die kleineren Bibliotheken,
hinderlich ist.
Der Königlichen Bibliothek ist es von Anfang an nicht zweifelhaft
gewesen, dafs die Gesamtsubskription nicht die endgültige Vertriebsform
der Zetteldrucke sein könnte. Sie war aber nicht in der Lage , ein
gröfseres Risiko zu übernehmen, und ist den Bibliotheken sehr dankbar,
die durch das Abonnement ihr geholfen haben das Unternehmen ein-
zuführen und zu erproben. Nachdem inzwischen genügend technische
Erfahrungen gesammelt worden sind, gedenkt die Königliche Bibliothek
mit dem Jahrgang 1912 zum Einzelverkauf der Zetteldrucke über-
zugehen, wie er sich bei der Kongrefsbibliothek in Washington seit
langem bewährt hat. Damit soll die Möglichkeit des Gesamtbezugs
zu dem bisherigen Preise nicht aufgehoben werden, sie soll im Gegen-
teil noch erleichtert werden, indem die Titeldrucke, von denen schon
die orientalischen Titel abgezweigt sind, weiter in eine deutsche und
eine ausländische Reihe getrennt werden, auf die gesondert subskribiert
werden kann.
Mit der Einführung des Einzelverkaufs erhöht sich natürlich das
Risiko der Königlichen Bibliothek und es wachsen zugleich die Iler-
stellungs- und vor allem die Expeditionskosten. Diese Momente sind
beim Preisansatz zu berücksichtigen. Am sichersten geht die Biblio-
XXVm. II. 34
486 Zu deu Zctteldrucken der Königlichen Bibliothek
thek, wtMiii ihr die Bestellung sclion vor dem Reindruck der Zettel
zugeht. Es werden zu diesem Zweck Korrekturabzüge der Titeldrucke
an diejenigen Abnehmer, die es wünschen, versandt werden, gegen
eine mäfsige Gebühr, die gutgeschrieben wird, wenn die Bezüge eine
gewisse Höhe erreichen. Für die sofort bestellten Zettel ist ein
Grundpreis von 2 Pf. in Aussicht genommen.
Darüber hinaus werden Exemplare für das Zettellager gedruckt.
Sie können unter Angabe der Drucknummer bestellt werden. In
diesem Falle wird ein Zuschlag von 2 Pf. für die Nummer (nicht den
Zettel) zu berechnen sein. Die Bestellung kann aber auch unter
Angabe des Titels erfolgen, sodafs die Drucknummer bei der Expe-
dition ermittelt werden mufs; hierfür wird ein weiterer Aufschlag, also
4 Pf., für den Titel erhoben werden müssen.
Eine unbedingte Gewähr für die Ausführung der späteren Be-
stellungen wird die Königliche Bibliothek niclit übernehmen können;
es wird aber, wenn irgendwie Absatz zu erwarten ist, nötigenfalls ein
Neudruck für vergriffene Zettel vorgenommen werden.
Ich wage zu hoffen, dafs sich auf dieser Grundlage auch kleine
Bibliotheken und sogar Privatleute zum Bezug der Zettel entschliefsen
und ihre Kataloge, wenn es noch nicht der Fall ist, dem internationalen
Format anpassen werden. Der direkte Zetteldruck ist an Lesbarkeit
und Sauberkeit selbst der Maschinenschrift bei weitem überlegen, und
vor dem Aufkleben des Druckstreifens hat er den grofsen Vorzug der
glatten Lage, die beim Aufkleben nie ganz zu erreichen ist; er be-
deutet infolgedessen eine bedeutende Raumersparnis. Ich würde den
Fachgenossen für Aeufserungen über den Plan und für etwaige Ver-
besserungsvorschläge sehr dankbar sein.
Ein Wunsch freilich, der wohl sofort geäufsert werden wird, dürfte
zur Zeit unerfüllbar sein, der nämlich nach Hinzufügung einer syste-
matischen Marke. Es liegt auf der Hand, dafs es für Spezialbiblio-
theken eine grofse Erleichterung sein würde, wenn sie ein für allemal
die in ihr Gebiet fallenden Titel bestellen könnten, und auch den grofsen
Bibliotheken würde es vielfach erwünscht sein, sie mechanisch nach
Fächern ordnen zu können. Das setzt voraus, dafs auf dem Zettel
durch einen Buchstaben oder eine Zahl mindestens das Hauptfach an-
gedeutet wird, zu dem das Buch gehört. So einfach das scheint, so
schwierig ist doch die Ausführung: einmal wegen des Fehlens eines
anerkannten Systems, da wir das Dezimalsystem als für uns ungeeignet
ablehnen müssen, dann aber wegen der vielen Grenzfragen und
der Schwierigkeit, ein System, zumal wenn es nicht ins einzelne aus-
gearbeitet ist, unter Mitarbeit von zehn Universitätsbibliotheken, die
ja einen Teil der Zettel einsenden, durchzuführen. Endlich würde
daraus wieder eine bedeutende, jetzt schwer erträgliche Mehrarbeit
und eine weitere Verzögerung der Ausgabe entstehen. Ich fürchte
daher, dafs gegenwärtig davon wird abgesehen werden müssen.
Berlin. P. Schwenke.
Die juristische Bibliothek des Georgias Sabinus 487
Die juristische Bibliothek des Georgius Sahiuus.
Bei Forschungen, die ich im Auftrage der Königl. Bayerischen
Akademie der Wissenschaften im Königl. Geheimen Staatsarchiv zu
Berlin für die Ausgabe der mittelalterlichen Bibliothekskatal,oge
Deutschlands anstellte, stiefs ich auf ein Verzeichnis der juristischen
Bibliothek des Georgius Sabinus. i) Ist diese schon durch die Persön-
lichkeit ihres Besitzers, des Schwiegersohnes Melanchthons und ersten
Rektors der Universität Königsberg, bemerkenswert, so noch mehr,
weil wir in ihr die juristischen Bücher des Franziskanerklosters der
Altstadt Brandenburg wiederfinden, dessen Bibliothek jetzt spurlos
verschwunden ist. Und gerade über die Bibliotheken Brandenburgs,
der Stadt sowohl wie der ganzen Provinz, im Mittelalter sind wir so
schlecht unterrichtet wie kaum über irgend einen anderen Landesteil
Deutschlands, 2) so dafs man jeden neuen Beitrag dazu nur mit Freuden
begrüfsen kann.
Das Verzeichnis trägt die Signatur Rep. 21, 10 a Altstadt Branden-
burg. Es ist ein Aktenstück von 6 Blatt Papier, die lose ineinander-
liegen. Ein Wasserzeichen ist nicht vorhanden, die Blatthöhe beträgt
32, 5 cm, die Breite 22, 1 cm. Auf Bl. 1"" befindet sich die Aufschrift:
(1533)
Belangt die bucher magistri Petri Viti, die auff" befehell des Chur-
fursten Georgio Sabino auf drei ihar gelyhen (und der altten stadt
Brand, im testament vermacht Avorden). 3)
Bl. 1^ ist unbeschrieben, Bl. 2^ — 6' folgt die Urkunde und das Ver-
zeichnis.
Wir haben nun nicht das Original der Urkunde vor uns, denn
dieses war, wie aus der Schlufsbemerkung hervorgeht, besiegelt, wohl
aber eine gleichzeitige Abschrift. Vielleicht erklären sich daraus die
1) Ich wurde darauf durch eine Notiz von Tschirch aufmerksam gemacht
in „Beiträge zur Geschichte der Saldria", Festschr. Brandenburg a. H. Ib89.
S. 9. Anm. 4.
2) Die Nachrichten, die wir darüber besitzen, sind zusammengestellt von
Priebatsch in der Zeitschrift für Bücherfreunde Jahrg. 111 (1899/l*,)0(i). Bd 1.
S. 105 tf. Bei einer von mir im Auttrage der Kgl. Bayer. Akademie vor-
genommenen systematischen Durchforschung sämtlicher Archive und Biblio-
theken der Mark Brandenburg, fand ich nur ganz vereinzelte r ind uube-
dentende Ergänzungen. Das Archiv des Domkapitels zu Brandenburg ergab
nichts, eine Bibliothek ist nicht mehr vorhanden. Wertvoll ist dagegen das
Testament des Bischofs Apeczco von Lebus von 1352, das ich im Fürstbischöfi.
Diözesauarchiv zu Breslau fand. Es verzeichnet die Titel von 22 Werken.
Neuerdings kommt nun noch ein sehr wichtiges Verzeichnis der Kircheu-
bibliothck in Sommerfeld von 1515 hinzu, über das ich an anderer Stelle zu
handeln gedenke. — Da die akademische Gesamtausgabe der mittelalterlichen
Bibliothekskataloge vorläufig nicht über das Jahr 1500 hinausgehen soll, so
steht der gesonderten Veröffentlichung des nachfolgenden Verzeichnisses
nichts im Wege.
3) Die eingeklammerten Stellen sind von einer anderen Hand ge-
schrieben.
34*
488 Die juristische Bibliothek des Georgius Sabinus
vielen sinnlosen Nnmenscbreibnngen,') es ist aber auch m(')glicli, dafs
sie bereits im Original bestanden haben.
Das Jahr 1533 uar für Sabinus bedeutungsvoll, denn im Juni trat
er seine Ki-ise nach Italien an und bereitete sich dazu, nachdem er
Melanchthous Haus verlassen, in seiner Vaterstadt Brandenburg vor. -)
Der vorsorgliche Vater, der ja die geachtete Stellung eines Bürger-
meisters der Altstadt Brandenburg einnahm, hat dann dafür gesorgt,
dafs sein Sohn nun auch mit dem nötigen juristischen Handwerkszeug
versehen, die Reise antreten konnte, und so wurden denn die Bücher
vom Franziskanerkloster geliehen. Sic mögen ein recht stattliches
Reisegepäck ausgemacht haben. Ob sie aber der junge Sabinus
Heifsig benutzt hat, ist eine andere Frage, denn er hat von der
Juristerei nie viel gehalten. Schon im Jahre 1535 hat er seinem Freunde,
dem Kardinal Petrus Bembus, dies in netten Versen gestanden. Aller-
dings hat er nach demselben Gedicht den Bartholus eifrigst studiert,
doch war er nicht imstande, ihn von der Poesie abzuhalten. •') Und
höchstwahrscheinlich hat Sabinus die Bücher nicht aus Bologna zurück-
gebracht.
Die Bücher sind sämtlich Drucke,') Handschriften waren nicht
darunter. Ihr einstiger Besitzer Petrus Viti mochte sie nur mit grofsen
Mühen und Kosten zusammengebracht haben, s)
Zcu wyssen nachdem der durchlauchtigster hochgeborner fürst und
her, her Joachim Marggraft' zu Brandenburgk, des heyligen Römischen
Reichs Ertzcamerer und Cliurfurst, zu Stettyn, Pommern usw. Hertzogk,
BurggrafF zu Nurembergk und Fürst zu Rügen, unser gnedigster herre,
uns hir nachgeschribben magistrum Petrum Rohren cantorem und
1) Ich habe die falschen Schreibungen im Text absichtlich stehen lassen,
sie aber, soweit es möglich war, in den Anmerkungen richtig gestellt. Es
war mein Bestreben, eiueu palaeograpbisch- genauen Text zu geben, daher
habe ich auch die ja leicht verständlichen Abkürzungen nicht aufgelöst, denn
es ist sehr wohl möglich, dafs sie auch im Titel der Bücher standen. Nur
die Verwendung grofser und kleiner Buchstaben habe ich einheithch geregelt.
2) Vgl. Toeppen, Sabinus S. 32.
3) 6. Sabiui Poemata. Eleg. lib. III. eleg. III. Ausgabe 1563; übersetzt
von A. Fürstenhaupt, Georg Sabinus. Berlin 1849. S. 11.
4) Ich habe mich bemüht, sie so gut es ging, mit den üblichen Hilfs-
mitteln festzustellen, für die Zeit bis 1500 waren Hain und Copinger mafs-
gebend, für die nach I5u0 Panzer, da Proctor bisher nur die deutschen
Drucker in dieser Zeit verzeichnet. Manche Werke mufsten unbestimmt
bleiben. In einzelnen Fällen mufs mau Sammelbände annehmen, wobei
Irrtümer in der Aufzeichnung vorkamen; in anderen Fällen war mit den an-
geführten Werken nicht weiterzukommen, einige Werke sind vielleicht über-
haupt noch unbekannt.
5) Ueber diesen Petrus Viti wissen wir nichts Näheres, er wird noch im
Jahre 152S in einem Vertrag zwischen Bischof und Domkapitel von Havelberg
als magister Petrus Viti alias Wedegonis utriusque juris baccalaureus als
Zeuge genannt (Riedel, Cod. dipl. Brand. A. III, 133). Seine Bücher hatte er
■wohl in Italien erworben, denn es sind merkwürdig wenig deutsche Drucke
darunter.
von Fritz Schillmann 489
Valtyn Pfiill, beide tluimbhevren der Stifftkirclien zu Brandenburgk,
zcn commissarien durch schriftlichen befehell verordnet und uns sampt-
lichen zu befehl gethan, alle und jegliche juristenbucher, repertoria
und scribenten, so der wirdig und wolgelerter magister Petrus Viti,
seliger gedeclitnus, im Barfusserkloster der Altenstadt Brandenburgk
in seynem testament vermaclit und daselbst ansmyden lassen, zu in-
ventarisieren und zu beschreiben, und dieselbigen darnach oder etzliche
dovon dem ersamen weysen Burgermeyster Baltzer Schuller an Stadt
und von wegen seines shones Jürgen Schuller, sonst Sabinus gnantt,
zu beywesen der recht beider stette Brandenburgk auf derselbigen
gnugsam caution und vorsicherunge zutzustellen und zu uberandtwurtten,
damit derselbigen bucher nach ausgangk dreyer Jhar widderumb un-
verserrt, auch an allen scliaden, eyngesandt wurtt und widder stalt
werden. Demnach haben wir vorgenannte commissarien aus under-
theniger pflicht der gnantten Juristen bucher abgenommen, beschrieben
und zu den thumb zu Brandenburgk setzen und bringen lassen, die-
selbigen auch beiden rethen angetzeigt, inen auch auff ire bethe ein
inventarium und clare varzeichnuss derselbigen bucher sampt allen
anderen iren notatulen i) zugestalt und übergeben. Als aber gnanntte
herren und rethe beider stette Brandenburgk sampt Baltzer Schuller
dem Burgermeyster an Stadt und von wegen seines shons des Sabinii
von uns begert und gebeten, inen solche bucher alle und jegliches in
sonderheitt wie sie mit besunderea titulen und naraen im inventario
beschribben zutzustellen, und damit wir churfürstlichen befehel des-
f alles gehorsamlich nachleben, haben wir die caution auff die widder-
stellung nach ausgang der dreyer Jhar nach dato dieser schrifft zu
richten angnommen und darauf diese nachgeschrieben bucher, scribenten
repertoria vnd tractatell so viel der ist, beiden rethen gnantter stedte
Brandenburgk uberandtwurtt und zugestalt alles nach inhalt und form
unser entpfangen churfürstlichen commission und folget also dis ver-
zeichnus. Erstlich :
Item codex domini Justiniani impressum Lugdun (!) per Franciscum
Fradin anno domini millesimo quadringentesimo nonagesimo secundo.^)
Item fi". novum cum casibus seu summariis excellentissimorum
doctorum Bartoli de Saxoferrato et Pauli de Castro suis locis tarn
circa leges quam parragrofos congruenter insertis. 3)
Item ff. vetus cum casibus ut supra. 4)
Item ff. infortiatum cum casibus Bartoli Nicolai de Neiapo, (l)^)
Alexandri de Imola et aliorum doctorum in crestiana littera. 6)
1) Unsichere Lesung, iin Text nur: iren tatnlen.
2) Weder bei Ilaiu, Copinger etc.
3) Wohl ziemlich sicher Panzer VII, 2S4 n. 'i2. Lugdnni per Nicolaum
de Benedictis a. 1506.
4) Wahrscheinlich Panzer VII, 281 n. 71. Ort und Jahr = vor.
5) Mul's uatürlicli Neapoli heilsen.
6) «ehr wahrscheinlich Panzer XI, 445 n. 12Tb. Lugdnni per Nicolaum
de Benedictis a. 150!».
490 Die juristische Bibliothek des Georgias Sabiuus
Item lectura cxcellentissimi juris utriusque doctoris domini Bartlio-
lomei de JSaliceto super 4*", 5 et 6 co. Justiniani, impressum Venetiis
per Georgium de Artivdbenis (!) ') anno domini millesimo quingentesimo
tertio. 2)
Item ]>artho]omciis de Saliceto super 1, 2, 3 c. Impressum Veneciis
per Georgium Artivabenum (!) anno domini millesimo quingentesimo
tercio. 2) Baldus super usibus feudorum, simul in uno libro colligati ;
Impressum Lugdun (!) per Jacobum Saccon anno domini millesimo
quadringentesimo nonagesimo septimo. ^)
Item Bartbolomeus de Saliceto super 1, 8 et 9 co. Impressum
Veneciis per Georgium Artivabenum (!) anno domini millesimo quin-
gentesimo secundo. *)
Item volumen extravaganciura Henrici imperatoris cum glosis
Bartoli necnon voluminis cum casibus Bartoli et Angeli. '')
Item decretum, Impressum Venetiis per Bernardinum de Ciridino (!) •"')
anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo septimo. ")
Item decretales, impressum Moguntie per Petrum Scliiflfer de Bens-
heim (!)*) anno domini M" quadringentesimo octuagesimo tertio.'')
Item sextus decretalium alias opus Clementinarum una cum apparatu
domini Johannis Andree. '")
Item sub (!) primo et secundo decretalium Nicolai Sycoli, impressum
Norembergk per Anthonium Koberger anno domini millesimo qua-
dringentesimo octuagesimo quinto. i')
Item idem Nicolaus super tertio decretalium cum repertorio Pa-
normitani, impressum Norembergk per Anthonium Koberger anno
domini millesimo quadringentimo octuagesimo sexto. ^i)
Item Nicolai Sycoli super secundo decretalium impressum Norem-
bergk per Anthonium Koberger eodem anno ut supra. i')
Item idem Nicolaus super tertio, quarto decretalium eiusdem littere
et impressoris et eodem anno ut supra. ii)
Item prima pars consiliorum domini Philippi Corvei, impressum
Pernsii per Petrum Pauli anno domini millesimo quingentesimo primo. ^2)
Item secunda pars eiusdem domini Philippi Corvei eiusdem littere
et impressoris et eodem anno ut supra. i-)
1) für Arrivabenis.
2) Nicht bei Panzer.
3) Hain 2324, danach aber: Lugduni per Jacobinum Suigum et Nicolaum
de Benedictis a. 1497.
4) Nicht bei Panzer.
5) Wahrscheinlich Panzer VII, 286 n. 86. Lugduni per Nicolaum de Bene-
dictis a. 1507.
6) Für richtig Tridino. 7) Hain 7906.
8) Fälschlich statt Schoiffer de Gernsheim.
9) Hain 7999, aber a. 1473.
10) Wohl Panzer VII, 289 n. 110. Lugduni per Jacobum Saccon a. 150S.
11) Hain 12 314.
12) In Perugia ist ein Drucker Petrus Pauli nicht nachzuweisen, wohl
aber in Genua; doch läfst sich über das hier angegebene Werk nichts fest-
stellen.
von Fritz Schillmann 491
Item tertia pars eiiisdem Philippi ut snpra eiusdem littere et im-
pressoris anno domini millesimo quingentesimo secundo. ^)
Item qiiavta pars eiusdem Philippi ut supra eiusdem littere et im-
pressoris anno domini millesimo quingentesimo secundo. i)
Item primum et secundum volumen domini Alexandri de Imola
cum repertorio etc., impressum Veneciis per Baptistam de Tortis anno
domini M" quingentesimo decimo. 2)
Item Alexandri de Imola super prima et secunda fF. veteris et
super 1 et 2 eiusdem ff. novi cum repertorio cuiuslibet librorum,
impressum Tridini per Joliannem de Ferra (!) ^) anno domini M° quin-
gentesimo decimo quarto.^)
Item Alexander de Imola super prima et secunda digesti infortiati
cum tabula et repertorio cuiuslibet parcium preambulo, impressum
Tridini per Joliannem ut supra eodem anno. ^)
Item tertium, quartum, quintum volumen consiliorum Alexandri de
Imola, impressum Veneciis per Baptistam de Tortis anno domini M**
quadringentesimo nonagesimo primo. '^)
Item Bartolus super ff. veteris 1
Item Bartholus super ff. novi \ unius libri. *')
Item Bartholus super infortiati |
Item Baldus super prima parte ff. veteris cum indicione et repertorio
alphabetico et omnes libros pandectarum, impressum Lugdun (!) per
Jacobum Saccon anno domini M° quingentesimo decimo septimo. ')
Item Baldus super secunda parte if. veteris, idem super ff. infortiati,
idem super ff. novo in uno volumine, impressum Lugdun (!) per Jacobum
Saccon anno domini millesimo quingentesimo octavo. ^)
Item Baldus super 6,. 7, 8 et 9 co. Justi. in uno volumine, im-
pressum Taurini per magistrum Nicolaum de Benedictis anno domini
millesimo quingentesimo decimo octavo. 9)
Item Baldus super primo, 2", 3", 4*° et 5*° libro codicis cum re-
pertorio alphabetico, impressum Taurini per magistrum Nicolaum de
Benedictis anno domini M° quingentesimo decimo octavo. ^)
Item super duodecim libros codicum et autenticarum. i^')
Item repertorium, concilia(!), questiones Bartoli unius libri. ^i)
Item lectura domini Gyn super co, cum repertorio, impressum
Lugdun (!) per Jacobum Saccon anno domini M° quingentesimo decimo
septimo. i2)
1) Siehe Anmerkung 12 auf S. 490.
2) Nicht bei Panzer. 3) Richtig Ferrariis.
4) Nicht bei Panzer. 5) Nicht bei Hain und Copinger.
6) Vermutlich die Ausgabe Mediolani per Joannem Angelum Scinzenzeler
a. 1506 (Panzer XI, 460 f. n. 46 b, c, d).
7) Panzer VII, 317 n. 33S. 8) Panzer IX, 509 n. 1056.
9) Nicht bei Panzer.
10) Ausgabe nicht festzustellen.
11) Wahrscheinlich Ausgabe Mediolani, per Leonardum Pachel a. 150G
(Panzer XI. S. 461 n. 46 h).
12) Nicht bei Panzer.
492 Die juristische Bibliothek des Georgias Sabinus
Item Alexander de Imola super prima et secnnda codicnm; con-
silia domini Friderici de Senis; tractatus que sit sentencia dit'linitiva
et qne interlocutoria ; tractatus de executore ; item tractatus posicionum ;
item de pactis: item de privilegiis fisci et tractatus de ludo. Singuli
et omnes in uno volumine, impressum Senis per llinricum Heruleu (!) ')
anno domini M" quadringentesimo nonagesirao quarto. '^)
Item repeticiones domini Johannis Baptiste de Caccialupis de Sancto
Severino :
L. Imperium \
L. Jubere cavere I «. , . . • ;,. ,x
L More i ""'^^' ^™^' ^^^*^^- )
L. Sen. I
Solemnis ac subtilis repeticio §. 4) Et quid si tantum 1. = Gallus.
ff. de libr. et postliu., s) impressum Papie anno domini millesimo qua-
dringentesimo nonagesimo sexto. '5)
Solemnis repeticio § divi. fF. de leg. = primo.'')
Repeticio subtilis et utilissima §. Titia cum nuberet etc. ')
Solemnis repeticio domini Johannis Baptiste Severinatis, leges cunctos
populos C, de summa trinitate; singuli et omnes in uno volumine,
impressum Veneciis per Philippum Pincium anno domini M° quingen-
tesimo sexto. ^)
Item formularium casus super Codices, processus juris, impressum
Liptzk per Mauricium Brandis anno domini octuagesimo nono. '■*)
Item vocabulavius juris, aurea bulla, ordinacio processus, des Reichs
Landtfrieden, compendium juris Petri Ravennatis, reformatio Friderici
in judicio camere in uno volnmine. '*')
Item Processus judiciarius, qui contra falsam in decretalibus. lo)
Item repeticiones utriusque juris, if*)
Item decisiones Rote, nove et antique cum addicionibus et casibus
dubiis, regule cancellarie, impressum Lugdun (!) per Claudium de
Troys. n)
1) Gemeint ist Hinricus de Harlem.
2) Die Druckangabe bezieht sich nur auf den tractatus de ludo von
Caccialupis (Hain 4204).
.3) Wohl sicher Hain 4194. Senis per Henricum de Harlem a. 1493.
4) Wahrscheinlich Hain 4190. Bononiae per Galeaciam Rugerium a. 1497.
5) Nicht festzustellen.
6) Die Druckangabe kann sich nur auf Hain 14836 beziehen, vielleicht
war die repetitio des Bartholomaeus Socinus noch angebunden, ohne dafs sie
hier aufgezählt ist.
7) Nicht festzustellen.
8) Hier mufs ein Irrtum vorliegen, Caccialupis ist nicht von Philippas
Pincius gedruckt worden, es ist wahrscheinlich Hain 4193 anzunehmen
Bononie per Johannem Vualbeck a. 1493 , es war dann wohl noch eins der
bei Pincius gedruckten Werke angebunden, vielleicht der Johannes Faber
(Panzer VIII. S. 380 n. 345).
9) Druckangabe bezieht sich nur auf den Processus juris von Johannes
de Anrbach (Hain 2126).
10) Ausgaben nicht festzustellen. 11) Panzer VII, 292 n. 135. a. 1509.
von Fritz Schillmann 493
Item consilia et questiones domini Friderici de Pemciis Senensis
de doctoribus et privilegiis eorum, continens 4°' partes, impressum
Paiisiensis (!) per Franciscum Regnault anno domini • millesimo quin-
tesimo sexto. ')
Item aurea practica libellorum celeberrimi juris doctoris domini
Petri Jacobi de Aureliaco Galliy cum novis additionibus et repertorio,
impressum Lugdun (!) per Johannem Marien alias Rambran anno domini
M" quingentesimo duodecimo. -)
Item vocabularius utriusque juris tituli decretorum, impressum
Basilee per Nicolaum Kesseler anno domini millesimo quadringentesimo
octuagesimo septimo.
Item Formulare notariorum.
Item rubrice utriusque juris.
( r» •* ,-u ^ urbanorum ^
^ , I ^' servitutibus | rugticorum J P^ediorum
Item ti-actatus Barto. ; Cautelarium
P° ' ^ De simulacione contractuum, empcionum,
' vendicionum, revendicionum, locationum.
Tractatus catelarum(!) domini Thome Ferrarii (!) 4) de advocatis. >'')
Compendium juris canonici.^)
Item primo tractatus de arbitris domini Lanfrangi de Orano(!)")
cum tabula et registro. *)
Secundo tabula super phi. : franche super 6.9)
Tertio commentum et scriptum eiusdem domini phi. : super 6. ^)
Quarto tractatus in materia ludi compositus. ^)
Quinto tractatus super primogenitura. ■')
Sexto repeticio super rubrica ff. de revendicione. ")
Septimo tractatus de excommunicato. 0)
Octavus tractatus usurarnm domini Laurencii de Rudolphis cum
tabula precedente simul in uno libro, impressum Piscie per filios domini
Jacobi de Orlandis anno domini millesimo quadringentesimo nona-
gesimo. i*J)
Item speculi Wilhelm! Duranti super decretales prima secunda
parte, ii)
Item speculi Wilhelmi Duranti super decretales super tertia et
quarta parte. 12)
1) Nicht bei Panzer. 2) Nicht festzustellen.
3) Panzer XI, 516 n. 365 b. Venetiis per Bernardinum Benalium a. 1506.
4) Natürlich Ferratii.
5) Panzer VIII, 212 n. 2746. Parisiis s. a.
6) Nicht zu bestimmen.
7) Soll ürlano sein.
8) Hain 9S8S. Piscie per filios dorn. Jacob, de Orlandis a. 14S6.
9) Nicht festzustellen.
10) Hain 13 958 aber Papie per Cristoferum de Canibus.
11) Wahrscheinlich Panzer IX, 518 n. 44öb. Liigduni a. 1521.
12) Wahrscheinlich Panzer IX, 518 n. 414b. Lagduni per Jacobum Saccon
a. 1520.
494 Die juristiscbo Bibliothek des Georgias Sabinus
Item Jason ') super codicem, Impressum Lugdun (!) per magistrum
Nicolaum Benedictis anno domini M" quingentesimo octavo.^)
Item Lucas de Panna (!) ^) Galliens super tres libros codicis, decimo
videlicet nndecimo et duodecimo, impressum impensis lionestorum
virorum Johannis Parvi Parisiensis et Petri de Sartieres Bituricensis
mcrcatorum anno domini millesimo quingentesimo nono. '')
Item primo Jacobus Buwigarii super 9 li. codicum cum tabula pre-
ambula. •"')
Secundo renuntiationes juris civilis eiusdem. ••)
30 tracta. = Societatum tarn de jure civili quam in foro con-
sciencie. '')
4*° tracta. = Materie quarantigie cum tabula sequenti. ^)
5'° tracta. == De materia corapensacionum cum tabula precedenti. '->)
6^° tracta. = De sindicatu cum tabula annexa et sequenti, simul
in uno libro, impressum Papie per Cristofferum de Canibus anno
domini M° quadringentesimo nonagesimo secundo. '')
Item 2 "■* Dominici de sancto Beviniano super sexto decretalium etc.,
impressum Lugduni per Jacobum Marschalck anno domini millesimo
quingentesimo decimo quarto. ")
Item summa libellorum domini Rofredi Beneventani.s)
Jason super titulo de actionibus cum tabula sequenti et tabula §§
prece. ^)
Item Jason super fF. veteri, impressum Lugduni per Jacobum Saccon
anno domini M° quingentesimo octavo. i")
Item Jason super S. infortiati, impressum anno domini M° quingen-
tesimo nono. '0)
Item Jason super fif. novo, impressum Lugduni per magistrum
Nicolaum Benedictis anno domini M° quingentesimo septimo. 10)
Item Paulus de Castro super prima parte codicis, impressum
Lugdun (!) per magistrum Jacobum Saccon anno domini M° quingentesimo
undecimo. i")
Item Paulus de Castro super fif. veteri cum additionibus Francisci
Civerttii^i) impressum Lugdun (!) per Jacobum Saccon anno domini M"
quingentesimo undecimo. 12)
Item Paulus de Castro super ff. novo cum addicionibus domini
1) Davor im Or. speculi gestrichen.
2) Nicht bei Panzer.
3) Für Penna.
4) Panzer X, 4 n. 305 b.
5) Nicht festzustellen, der Autorname ist wohl verdorben.
6) Nicht bei Hain und Copinger.
7) Nicht bei Panzer.
S) Wahrscheinlich Panzer IX, 367 n. 419b. Argentorati per Johannem
Grüninger a. 1516.
9) Wohl Panzer XI, 464 n. 130 c. Mediolani per Joannem Angelum a. 1514.
10) Nicht bei Panzer.
11) Soll Curtii sein.
12) Panzer VII, 30b n. 266, 267 aber a. 1515.
von Fritz Schillmann 495
Francisci, repertorlum super Jasone de Mayno, Impressum Medo]ani(!)
per Johannem Angelum anno domini millesimo quingcntesimo decimo
quarto. i)
Item Paulus de Castro super prima parte infortiati, impressum
Lugduni per magistrum Nicolaum de Benedictis anno domini M° quin-
gentesimo undecimo. 2)
Item prima pars consiliorum Pauli de Castro, datum(!) Pavie anno
domini millesimo quingentesimo decimo tertio. 2)
Item secunda pars consiliorum Pauli de Castro, impressum Papie
anno domini millesimo undecimo tercio.^)
Damit aber dieses inventarii ader vertzeichnus halber der bucher
nicht kuntftiglich mage eyniger zwivel furfallen, haben wir obgenanntte
commissarien jeglicher sein handtpitzschaft zu ende dieser schrifft
wissentlich zugedruckt und diesen handeil damit besiegelt. Geschrieben
zu Brandenburgh in der borgk am Montags r.ach Misericordia domini
anno domini XV*^ und XXXIII ihar.
Berlin. Fritz Schillmann.
Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden.
In meiner Abhandlung über die Sage vom ewigen Juden, Leipzig,
Hinrichs 1884, die 1893 einen Nachtrag in den „Neuen Mitteilungen"
erhielt, habe ich die mir bisher bekannt gewordenen Resultate der
Untersuchungen über diesen Gegenstand zusammengefafst. In ihrer
ursprünglichen Form erst im 13. Jahrhundert auftretend, hat diese
Erzählung seit dem Erscheinen des deutschen Volksbuchs 1602 eine
ungeahnte Verbreitung gefunden, sodafs ein genauer Kenner, der ver-
storbene Professor C. P. Caspari in Christiania sie die „Königin aller
Sagen" nennen durfte. Nach meiner Schrift ist eine Reihe von Dar-
stellungen erschienen, die sich teilweise in gröfserem oder geringerem
Anschlufs an jene Arbeit mit demselben Stoff beschäftigten, aber mit
einer einzigen Ausnahme nur das schon bekannte Quellenmaterial ver-
wertet haben. Und doch ist nicht nur ein mir freilich bei der Bearbeitung
der „Neuen Mitteilungen" auch entgangener mittelalterlicher Bericht
publiziert worden, in welchem der Uebeltäter schon als Jude bezeichnet
ist, sondern die Malchus- Legende, die auf die Entstehung des Sagen-
kreises ohne Zweifel von mafsgebenden Einflufs gewesen ist, kann
bereits für das 7. Jahrhundert nachgewiesen werden. Ich hoffe an
einem andern Orte darüber nähere Angaben machen zu können und auch
über die ursprüngliche Heimat des deutschen Volksbuches einiges zu
sagen. An dieser Stelle sollen nur Ergänzungen der im „Zentralblatt
für Bibliothekswesen" 1893 (S. 249—267, 297—316) erschienenen
1) Die Drackangabe bezieht sich nur auf das repertorium (Panzer XI, 464
130 d.)
2) Nicht bei Panzer.
496 Znr Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
Bibliograpliie folgen. Zu den dort angeführten 139 Abhandlungen
über die Sage kommen noch 21 Nummern liinzu, die ich in der Schrift
von 1884 S. 103 — 105 notiert hatte. Das folgende Verzeichnis ver-
mehrt diese Zahl um 87 der zu verschiedenen Zeiten entstandenen
Darstellungen oder kürzeren Erwähnungen des Stoffes, sodafs von 1604
ab bis zur Gegenwart 247 gröfsere oder kleinere Abhandlungen
erschienen sind, von denen ich Kenntnis erhalten habe. Jedenfalls ist
mir noch manches verborgen geblieben, was besonders ausländische
Zeitschriften gebracht haben können. Audi die von Bertheau in seinem
Artikel (cf. Nr 52) erwähnten Angaben, die sich in der Enzyklopädie
von Calmet finden, sind mir nicht bekannt geworden.
Die im folgenden durch o bezeiclineten Nummern kenne ich aus
Zitaten. Die unter 11. aufgeführten Ausgaben der Erzählung haben
nur eine unbedeutende Erweiterung zu den im „Zentralblatt" stehenden
Anführungen erhalten.
I. Abhandlungen über die Sage oder
kürzere Erwähnungen derselben.
1619. 1) Lundorpius, Michael Caspar. Continuationis Joannis Sleidani
de statu religionis et reipublicae tomus tertius. Francofurti MDCXIX.
p. 523 — 524 (zum Jahre 1604): De Judaeo Christi coaevo narratio.
Die Stelle ist ohne Quellenangabe wörtlich entlehnt der Schrift von
Rudolph Botoreus: Commentarii de rebus toto paene orbe gestis 1610.
p. 3S5. Ueber Bouthrays (Botoreus), Advokat zu Paris und die be-
treffende Stelle siehe meine Schrift über den ewigen J. von 1884.
S. 30/31. 119:120.
1658. 2) Schmid, Erasmus. Opus sacrum posthumum, in quo continen-
tur versio Novi Testament! nova ac animadversiones in idem.
Norimbergae MDCLVllI. fol. 245'- (zu Matth. 16, 28).
Erwähnt wird der deutsche Bericht über Ahasverus und die Erzählung
des Bonatus über Buttadaeus; der Verfasser schliefst mit den Worten:
Quae omnia sicut accepi refero, fidem meam non interponens.
1663. 3) Daniel Siebert. Unsers Herrn Jesu Christi Leich- Predigt.
Dantzig, Druckts Simon Reiniger (1663. Elbinger Stadt-Archiv:
Mise. 26).
Bl. D.: Erwähnung der Erzählung von Cartaphilus und Ahasverus nach
der deutschen Erzählung des Dudulaeus und nach Cluver. Doch wollte
der Verfasser nicht viel darauf geben, sondern bezüglich der Unschuld
Christi sich an Jes. 8 halten.
1669. 4) Politischer Schimpf und Ernst / In unterschiedlichen Discursen /
schönen Anmerckungen / lieblichen Historien . . So von einem Lieb-
haber merckwürdiger Geschichten . . zusammengetragen / und anjetzo
zum andern mal auff nachfrag vermehrt herfür gegeben wird . . .
Freudenstadt / Anno MDCLXVHH (Königl. Bibl. Berlin: Yt 9431).
Pars secunda. Im Dlscursus VI p. 102—104: „Der immer lebende Jud."
„Anno 1604 ging durch Sachsenland ein Geschrey / welches vielen un-
glaubbar gewesen: Es reise nämlich durch selbe Stadt und Flecken ein
von L. Neabaar 497
Jad welcher nicht ersterben könne" etc. (der Bericht nach Clüver;
meine Schriften 1884 Sg. 115). Dann folgt die Erzählung des Matthaeus
Parisiensis. (Am Schlnfs:) „Eine merckwürdig Geschiebt / und wenn
es wahr / ist ein starckes Zeuguus der Christen wider die Ungläubigen /
d. A. d."
1697. 5) Marckius, Johannes. Exegcticae exercitationes ad quinquagiuta
selecta loca Veteris & Novi Testamenti. Amstelaedami MDCXCVII.
4 0. (Goettingen, Theol. Bibl. 265^).
Darin Exercitatio XXXV ad Job. 21, 2. S. 612 wird der „Jndaeus
Peripateticus sive Ahasverus sive Johannes Buttadeus" erwähnt.
1706. 6) Pfeffinger, Job. Friedr. Merckwürdigkeiten des XVII. Jahr-
Hunderts. Oder: Beschreibung der merck würdigsten Sachen die
sich im vorigen Seculo in- und aufserhalb Europa begeben. Hamburg.
In Verlegung Christian Liebezeit 1706 (in Goettingen).
Darin S. "7 über die Sage. P. glaubt, „dafs der Jude ein Narr oder
Schwärmer gewesen".
1714 u. 1718. 7) Schudt, Johann Jacob. Jüdische Merckwürdigkeiten.
Erster Theil. Fünftes Buch. Franckfurt u. Leipzig 1714 p. 488— 512:
„Von dem in aller Welt vermeinten umherlaufenden Juden Ahas-
verus". — Vierter Theil. Fanckfurt a. M. 1718 p. 308—311.
(Eine Ergänzung des Berichts im ersten Teil.)
1735. 8) Heidegger, G[otthard]. Acerra philologica nova, repurgata,
aucta, Das ist: DCC merckwürdige Historien und Disciirsen . . .
Zweyte Auflage. Zürich MDCCXXXV. (Königl. Bibl. Berlin:
Pz i90). Das Sechste Hundert. Nr 77 S. 881—883: „Der wnnder-
alte Jud."
Der Verfasser sagt: „Ist abermal ein Exempel ' dafs die Fablen Terpentin-
Art an sich haben und wo sie angeklebet , sich schwerlich mehr weg-
reissen lassen." Die erste Ausgabe des Buches erschien Zürich 1708.
1747. 9) Holberg, Ludwig. Jüdische Geschichte von der unumschränkten
Regierung der Makkabäer bis auf gegenwärtige Zeiten. Aus dem
Dänischen ins Deutsche übersetzt von Georg August Detharding.
Z werter Theil. Altona und Flensburg, 1747. XV. Buch. Das
XV. Kapitel. S. 699 — 702: „Von dem ewigen Juden Ahasverus,
oder dem Schuster in Jerusalem."
1748. 10) Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften von
Johann Theodor Jablonski. Neue Aufl. Koenigsberg u. Leipzig,
Johann Heinrich Härtung, 1748. 4 f. S. 506 in dem Artikel „Juden"
wird auch des „unsterblichen Juden" gedacht.
„Es wird jetzt als ein Betrug oder als ein Mährlein angesehen."
1750. 11) Derham, William. Physico- Theologie oder Natur -Leitung
zu Gott, übers, von Albert Fabricius. Neue Aufl. Hamburg, 1750.
S. 344:
„Keinen bessern Titnl [nämlich Fabel] verdient die Erzählung von dem
ewigen Juden Joh. Buttadeus, von dem mau sagt, dafs er bei der
Creutziguug Christi mit zugegen gewesen sei. Wie wohl man in allem
498 Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
Ernst behanpten will, dals er zu Antwerpen und Frankreich gesehen
worden mitten im vorigen Seculo einnialil / und anhero im .lalirc 1542
habe der BischotT von Schlefwig Paul von Kitzen, und weiter zurück
1228 schon ein Iloflcavalier eines Armenischen KrzbischolTs und andere
Personen mehr und zu andern Zeiten ihn gesehen ung gesprochen."
1708. 12) Ulrich, Johann Caspar. Sammlung Jüdischer {jcscliichten,
welche sich mit diesem Volk in dem Xlll. und folgenden Jahr-
hunderten bis auf MDCCLX in der Schweiz von Zeit zu Zeit zu-
getragen. Basel MDCCLXVIII. 4 0. Darin S. 154— 15G vom
ewigen Juden.
1828. 13) Hörn, Franz. „Die Sage vom ewigen Juden", in: Der
Gesellschafter oder Blätter für Geist und Herz. Ilerausgegeb. von
F. W. Gubitz. 12. Jahrgang. Berlin, 1828. S. 1029—1031, 1033
bis 1035. (Halb novellistisch.)
1845. 14) Bungener, L. F. Quelques mots au Juif Errant. Geneve,
chez les principaux libraires. Septembre 1845. 37 gez. S. 8",
(Bibliotheque publique de Geneve. Br. 390.)
Bezieht sich auf Sues Juif Errant, gegen dessen Tendenz er sich wendet.
1855. 15) <'De8 Volksboten Schweizer Kalender. Zürich, 1855. 4 0.
Darin S. 54 — 55: „Die Sage vom ewigen Juden."
Zitiert bei Franz Heinemann, Sagen und Legenden (der genauere Titel
bei Kessler Nr 28) S. 142.
1868. 16) 0 Christliche Abendruhe. Solothurn, 1868. 8<» P.d. VI.
S. 117 — 118: „Die Sage vom ewigen Juden."
Zitiert bei Franz Heinemann, Sagen und Legenden (— der genauere Titel
bei Kessler Nr 25) S. 142.
1872. 17) opolitis, N. G. in der 'Ed^mxrj BißXio&i]XT]. Athen 1872.
Z, 66flF.
Zitiert von Politis in seinen MeXhai. . . IlaQaöooEiq. MtQOQ B' (Athen 11)04)
S. 185.
Nach 1874. 18) ''M'Clintock and James Strong: Cyclopaedia of Bibl.
theol. and eccL lit. New York 1874 ff. Bd. 10, "876, „Jew."
Zitiert bei Ernest Cnshing Richardson, An alphabetical subject index and
index encyclopaedia in periodical articles on religiou 1890 — 1899. New
York (1907) p. 1134: „Wandering Jew."
1880. 19) ONyrop, Kr. Sagnet cm den evige Jode, in Naeg og Fern.
1880. Nr 419.
Wird von dem Verfasser in seiner Schrift von 1907 zitiert. [Nr 80.]
1881. 20) 0 Henne Am Pthyn, Otto. Das Jenseits. Leipzig 1881. 8 f.
S. 179—184: „Der ewige Jude."
Zitiert von Franz Heinemaun, Sagen und Legenden (der genaue Titel
bei Kessler. Nr 28) S. 142.
1883. 21) Reville, Jean. La legende du Juif- Errant, in: Etrennes
chretiennes. Dixieme annee. 1883. Geneve. A. Cherbuliez & Cie.,
Paris, Fifschbacher 1883. p. 212—243. (Bibliotheque publique de
Geneve.)
von L. Neubaur 499
1885. 22) 0 Engel, K. Zusammenstellung- der Faustschriften. 2. Aufl.
Oldenburg 1885. S. 616 ff. Bibliographie über den ewigen Juden.
1889. 23) The Roxburghe BuUads. Edited by J. Woodfall Ebsworth.
Vol. VI. Hertford 1889. S. 687— 699 u. 778, 779: The Wandering
Jew. Die Einleitung S. 687 — 690: The Legend of the wandering Jew.
1890. 24) Michaelis, Carolina. 0 Juden errante em Portugal (Post-
scriptum ao artigo publicado nesla Revista I, 34 — 44), in: Revista
Lusitana II, 1. Porto 1890. p. 74—76.
1891. 25) Hoffmann, Paul. Untersuchungen über Goethes Ewigen
Juden; in: Vierteljahrsschrift für Litteraturgeschichte. Herausg.
von B. Seuffert. 4. Bd. Weimar 1891. S. 116 ff. über die deutsche
Erzählung vom ewigen Juden.
1891. 26) Morpurgo, S. Un nuovo documento suU'Ebreo Errante, in:
Rivista critica della Letteratura Italiana VII. Num. 1 (1891). Firenze.
Spalte 15—32. Fol.
Diese Abhandlung wurde in etwas erweiterter Form wieder abgedruckt
in der von mir erwähnten Abhandlung (Zentralblatt f. Bibliothekswesen
1893, S. 315, Nr 137).
1893. 27) Don Josaphet. Bibel und Judentum. Ein Blick auf Israels
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Passau 1393. Gr. 8». S. 26 — 27:
Der „ewige Jude".
1893. 28) "Kessler, Gottfried. Der ewige Jude in Sage und Poesie
Literarhistorische Studie, in: Das Alphorn. St. Gallen 1893. S. 100
107—110, 115 — 119, 123—125.
Angeführt bei Franz Heinemann: Sagen und Legenden usw. Aus der
Bibliographie der schweizerische Landeskunde. Fascikel V, 5. Heft III
der Kulturgeschichte usw. der Schweiz. Bern 1910. S. 143.
1893. 29) Faculte de medecine de Paris, These pour le Doctorat en
medicine. Presentee et soutenue le 13 er juillet 1893 ä l'heure.
Par Henri Meige, ne ä Moulins (Allier) le 11. fevrier 1866. Ancien
interne provisoire des hopitaux. Etüde sur certains Nevropathes
voyageurs. Le Juif Errant h la Salpetriere. Paris, L. Battaille & Cie.,
Editeurs 1893. 64 S. 4". Daraus ein Separatabdruck: Le Juif
Errant ä la Salpetriere. Etüde . . . Par le Docteur Henri Meige
[Motto: Est'il rien sur la terra . . . Bild des Juden]. Paris,
L. Battaille & Cie. 1893. 64 S. 8 o. Mit Bildern im Text und
3 Vollbildern, welche letzteren in der ersten Ausgabe fehlen.
1893. 30) H. de Perrot, pasteur: La legende du Juif Errant, in:
Etrennes religieuses 1893. Nouvelle serie. Geneve, Imprimerie
Carey (W, Kündig & Fils, succ). 8". p. 21—50. (Bibliotheque
publique de Geneve.)
1894. 31) Michael, E. „Zur Sage vom ewigen Juden," in: Neu-
philologische Blätter. I. Jahrg. 1894. Leipzig. Nr 6, S. 120—124.
Nr 7 S. 141—146.
500 Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
1894. 32) '*Parsons, Renben. The wandering: Jew, in: The Ave Maria.
Nr 39 (1894). S. 253—258.
Zitiert bei Kichardson, Au alphabetical subject index, p. 1134.
1894. 33) Sartori, Paul. „Der ewige Jude," in: Zeitschrift des Vereins
für Volkskunde, IV. 1894. Berlin. S. 292.
1895. 34) Diederich, H. Ueber die Sage vom ewigen Juden, in: Sitzungs-
berichte der kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst und
Jahresbericht des kurländischen Provinzialmuseums aus dem Jahre
1894. Mitau 1895. S. 29—30.
1895. 35) Die Grenzboten 1895, Nr 28. 1. Juli S. 73—83: Der ewige
Jude und der Teufel in der jüngsten deutschen Poesie.
1895. 36) Hoflfmeister, Herrn. Ewiger Jude und deutscher Michel.
Eine zeitgemäfse Parallele. 1. Teil. Literarhistorische Begründung.
Giefsen, Karl Krebs 1893. (IV, 12 S. 8".)
1895. 37) oLehr, Wilh. Zur Literatur der Sage vom Ewigen Juden,
in: Egyetemes philologai Közlöny (Allgemeine philologische Zeit-
schrift). Unter Mitwirkung von G. Heinrich und E. Thewrek de
Poner, herausg. von Geza Nemethy und Gideon Petz (Ungarisch).
XIX. Jahrgang 1895. 8. Heft. October.
Nach der im Prefsburger evangelischen Lyceum vorhandenen ersten
Auflage der Schrift von Martin Schmid, De Judaeo Non.-Mortali lüS9.
Angeführt in Eaphorion III. 189Ö. S. 215.
1895. 38) Nover, Jakob. Deutsche Sagen in ihrer Entstehung, Fort-
bildung und poetische Gestaltung. (Auch unter d. Titel:) Beliebte
deutsche Volkssagen. Erster Band. Till Eulenspiegel. Der ewige
Jude. Wilhelm Teil. Giefsen, Emil Roth, 1895. Jede Abhandlung
besonders paginiert. „Die Sage vom ewigen Juden" umfafst 88 Seiten.
Der historische Teil (S. 1 — 27) ist im engsten Anschlufs an meine Schrift
von 1884 dargestellt.
1895. 39) •'Rosenkranz, C. Die Ahasverus - Sage , in: Pädagogische
Blätter von G. Schöppa, 23, 454—480.
Erwähnt im Jahresbericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der
germanischen Philologie. 17. Jahrgang. 1895. S. 152.
1895. 40) Ruhemann, Alfred. Die Sage vom Ewigen Juden in Italien,
in: Nord und Süd. Breslau 1895. Heft 223. S. 67—84.
1895. 41) Weddigen, Otto. Geschichte der deutschen Volksdichtung
seit dem Ausgange des Mittelalters bis auf die Gegenwart. 2. ver-
mehrte Auflage. Wiesbaden 1895. S. 230—233 über die Sage
vom ewigen Juden.
Enthält mancherlei Unrichtigkeiten.
1896. 42) oAve Maria Notre Dame. Ind. 8«». Nr 42 (1896),
S. 197—202.
Zitiert bei Richardson, An alphabetical subject index p. 1134.
von L. Neubanr 501
1896. 43) Eschelbacli, Hans, üeber die poetischen Bearbeitungen der
Sage vom ewigen Juden. Literarhistorische Studie. Baden-Baden,
Peter Weber, 1896. 24 S. gr. 8". Auf S. 1—5 eine Einleitung über
die Geschichte der Sage.
1896. 44) Krnger, F. Herrn. Juif-Errant, in: La Grande Encyclopedie.
Vol. 21. Paris 1896. p. 280.
1896. 45) Ricci, Corrado. L'ebreo errante, in: Emporium. Rivista mensile
illustrata d'arte, letteratura, scienze e varietä. Volume IV. Bergamo
1896. gr. 8". Nr 19 u. 20, p. 55 — 67, 111—120.
Mit einer Reihe von Bildern nach Champfleury, Histoire de l'imagerie
populaire. Paris l>fi9 und nach Dore (dieser nach der im Zbl. f. B\v. 1893
S. alO unter Nr S2 aufgeführten Schrift).
1898. 46) Thuemmel, Conrad. Mittelalterliche Volkssagen als Ausdruck
religiös-politischer Kämpfe. Hamburg 1898. (Sammlong gemein-
verständlicher wissenschaftlicher Vorträge. N. F. Dreizehnte Serie.
Heft 294.) Darin S. 9 — 15 die „Sage vom Ewigen Juden".
1899. 47) Hübener, Emil. Ahasver. Eine kulturgeschichtliche Studie,
in: Sonntagsblatt Nr 40 der Königsberger Hartungechen Zeitung,
1899, 1. Oktober.
1899. 48) Kröner, Carl. Die Longinuslegende, ihre Entstehung und
Ausbreitung in der französischen Literatur. Inaugural- Dissertation
(von Münster 1. W.). Münster 1899. 8». Darin S. 5 — 7 die „Legende
vom ewigen Juden".
1899. 49) Ricci, Corrado. L'Ebreo Errante. Disegni di Lionne. Incisioni
del prof. Ballarini. Roma, Enrico Voghera Editore 1899. 146 S.
schmal 8 ".
Bildet einen Teil von Piccola collezione „Margherita". Ist ein Sonder-
abdruck der Abhandlung aus dem Emporium 1S96 [oben Nr. 45] mit
nur 2 Zusätzen in der Bibliographie, doch mit ganz andern Bildern.
1900. 50) Müller, Ernst (Wien). Ahasver in Sage und Dichtung, in
Adolf BrüUs Populär-wissenschaftlichen Monatsblättern zur Belehrung
über das Judenthum. 20. Jahrgang 1900. Nr 7 8. S. 145—164.
Im historischen Teil sehr starke Benutzung meiner Schrift, ohne sie zu
nennen.
1900. 51) Nyrop, Kr. Jerusalems skomager, in: Dania. Tidskrift for
Dansk sprog og literatur samt folkeminder. Udgived af Verner
Dahlerup, Otto Ispersen og Kristoffer Nyrop. Syvend Bind. Koben-
havn 1900. 8». S. 238—240.
1901. 52) Bertheau, Gurt: Jude, der ewige; in: Realencyklopädie für
protestantische Theologie und Kirche. 3. Aufl. Herausg. von Albert
Hauck. Bd IX. Leipzig 1901. S. 592—595.
1901. 53) 0 Grossmann, M.: Der ewige Jude; in: New- Yorker Staats-
Zeitung 1901. 23. November.
Erwähnt in den Jahresberichten für neuere deutsche Literaturgeschichte
XIII. (Jahr iyu2). I. Teil Bibliographie. Berlin 1905. S. 53. Nr. 2435.
XXVIII. II. 35
502 Znr Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
l'JOl. 51) Stockmeyer, K. (Pfarrer in Basel): Die Sago vom ewigen
Juden in der deutschen Literatur; in: Kirchenblatt für die refor-
mierte Schweiz. Des ^Kirchcnblatts" XVI., des „Volksblatts" |etc.|
XXXIir. Jahrgang. Bern, N. Düireraatt- Egger 1901. 4». S. 2—4;
13—15. (Stadtbibl. Zürich).
1903. 55) 0 Jacobs, W. Die Sage vom ewigen Juden, ihre Entwicklung
und poetische Verwertung: in: Kieler Zeitung 1903. Nr 21475,
21482, 21487.
1903. 56) 0 Kappstein, Th. Ahasver in der Weltpoesie; in dem Berliner
Tageblatt 1903. Nr 183.
1903. 57) Paris, Gaston. Legendes du moyen age. Paris, Librairie
Hachette et Cie. 1903. p. 147—221: „Le Juif Errant". Nur ein
Abdruck der Abhandlungen von 1880 und 1891 ohne Zusätze.
Die " dritte Auflage der Schrift erschien 1908.
1904. 58) Fürst, Rudolf (Prag): Ahasver- Dichtungen; in: Das literarische
Echo. VL Jahrgang. Berlin 1904. Heft 21, S. 1468—1477 und
Heft 22, S, 1539 — 1549.
In der Einleitung auch eine kurze Zusammenfassung der Geschichte der
Sage.
1904. 59) Herders Konversations-Lexikon. HL Freiburg i. Br. 1904.
S. 338: Ewiger Jude.
1904. 60) Levj^, Alphonse: Der Ewige Jude — kein Jude; in: Im
deutschen Reich. Zeitschrift des Cenlralvereins deutscher Staats-
bürger jüdischen Glaubens. X. Jahrgang. Berlin 1904. Nr 1
S. 13—20 und Nr 2 S. 86—97.
1904. 61) Minor, J. Goethes Fragmente vom ewigen Juden u. vom
wiederkehrenden Heiland. Stuttgart und München 1904. L Vor-
geschichte. S. 1 — 10: Das Volksbuch und der Roman vom Ewigen
Juden.
1904. 62) ONew international encyclopaedia. New York 1902—1904.
Bd 17, 491 — 492.
Zitiert bei Richardson, An alphabetical subject index p. 1134.
1905. 63) Dieterich, Karl. Sagen zur christlichen Legende. 1. Neue
Fassungen zur Sage vom ewigen Juden; in: Zeitschrift des Vereins
für Volkskunde. 15. Berlin 1905. S. 383—385.
1905. 64) oLöwe, H. Der Ewige Jude; in: Jüdische Rundschau. 1905.
Literaturblatt 10. S. 113—116.
Zitiert in den Jahresberichten für neuere deutsche Literaturgeschichte
16 (19U5) 1. S. 6.
1905. 65) Meyers Grofses Konversations-Lexikon. 6. Aufl. 6. Band.
Neuer Abdruck. Leipzig u. Wien 1905. S. 204 — 205: Ewiger
Jude.
von L. Xeubanr 503
1905. 66) Prost, Johann. Die Sage vom ewigen Juden in der neueren
deutschen Literatur. Leipzig, Georg Wiegand 1905 (VI, 167 S. 8*').
Das S. 12 erwähnte „Spiel von Ahasver" hat nichts mit unserer Sage zu
tnu, sondern behandelt den im biblischen Buche Esther dargestellten
StolT; es ist ein jüdisches Fastnachtsspiel, inhaltlich wohl identisch mit
dem bei Schndt „Jüdische Merckwürdigkeiten"' 1724 mitgeteilten, das
grol'se Verwandtscliat't zeigt mit dem von Siegfried Kapper: „Ahasverus.
Ein jüdisches Fastnachtsspiel" (Deutsches Museum. 4. Jahrgang. 1854..
S. £2^< — .i43) abgedruckten Text. Die Notiz ist übrigens übernommen
ans Hoffmanns Aufsatz 1S91. S. 127. [oben Nr 25.]
1905. 67) Soergel, Albert. Ahasver-Dichtungen seit Goethe. (Probe-
fahrten. Erstlingsarbeiten aus dem deutschen Seminar in Leipzig.
Herausg. von Albert Koester. Sechster Band). Leipzig, R. Voigt-
laender 1905. (VIII, 172 S. 8 o). S. 5—17 Geschichte der Sage.
1906. 68) 0 Heller, 0. Ahasver in der Kunstdichtung; in: Congress
of Arts and Science. Universal Exposition. Edited by Howard
J. Rogers. St. Louis VoL III 1906.
Erwähnt im Euphorion 65 (190S). S. 341.
1906. 69) J[acobs], J[o8eph]. Wandering Jew; in: The Jewish Ency-
clopedia, von Isidor Singer. XII. New Yc^-k and London 1906.
S. 462—463.
Darin wird auch zitiert eine Abhandlung von H. Graetz über die Sage
in " Papers of the Anglo- Jewish Historical Exhibition p. 1 — 4.
1906. 70) Kappstein, Theodor. Ahasver in der Weltpoesie. Mit einem
Anhang: Die Gestalt Jesu in der modernen Dichtung. Studien zur
Religion und Literatur. Berlin, Georg Reimer 1906 (X, 157 S. 8")-
In der Einleitung die Geschichte der Sage in ungenügender Weise be-
handelt.
1906. 71) V. Waldberg, Max. „Arbeiten über Ahasver", so Lautet
der Titel im Inhalts-Verzeichnis des „Archivs für Religionswissen-
schaft". 9. Bd. Leipzig 1906. S. 537—538. Besprechung von Prost,
Soergel, Minor.
1906. 72) Sonntag, Arnulf. Ahasver in der Dichtung; in: Beilage zur
Allgemeinen Zeitung. München 1906. Nr 93. S. 137—139.
Die Einleitung nach Soergel.
1906. 73) Fürst, Rudolf. Ahasver-Literatur; in: Das literarische Echo.
2. Jahr. 15. August 1906. Heft 22. S. 1580—1584.
Bespricht die Schriften von Soergel, Prost, Kappstein. Im Eingang be-
ruft er sich auf seine frühere Abhandlang im Literarischen Echo. VI.
[oben Nr 58.]
1907. 74) Dübi, Heinrich. Drei spätmittelalierliche Legenden in ihrer
Wanderung aus Italien durch die Schweiz nach Deutschland. 2. Vom
Ewigen Juden; in: Zeitschrift des Vereins für Volkskunde. 17. Jahr-
gang. Berlin 1907. S. 143—160.
35*
50 1 Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
1907. 75) Glaser (Superintendent). Ahasverns, der ewige Jude, in
Sage und üichtung; in: Sonntags-Blatt des Reichsboten. Berlin 1907.
Fol. Nr 1—3. S. 3—5; 11—13; 19-21.
Der geschichtliche Teil ist nur Exzerpt ans meiner Schrift von 1S84,
ohne sie zn nennen.
1907. 76) Kneller, C. A. Ewiger Jude; in: Kirchliches Handlexikon.
Heransg. von Michael Buchberger. Bd 1. München 1907. Sp. 1396.
1907. 77) König, Eduard. Ahasver, „der ewige Jude", nacli seiner
nrsprünglichen Idee und seiner literarischen Verwertung betrachtet.
Gütersloh, C. Bertelsmann 1907. 74 S. 8".
Vgl. darüber Fr. Schwally im Archiv für Religionswissenschaft 12 (lüOii)
Ö. 571: „Ein kleines Büchlein, das man mit Interesse liest, wenn auch
die Forschung durch dasselbe nicht gefördert ist". — Auch A. Borgeld
(Amsterdam) im Museum. 15. Jaargang. Leiden 1908. Nr 5. Sp. 1S9- 1!H
nur mit Einschränkungen den Resultaten zustimmend.
1907. 78) 0 König: The wandering Jew; in: The Nineteenth Century.
London 1907. Nr 364.
Zitiert im Theologischen Jahresbericht 27. Bd. 1. Hälfte 1908. S. 151.
1907. 79) König, Ed. Der Kulturfortschritt in bezug auf die Gestalt
des „ewigen Juden"; in: lieber Land und Meer. Bd 98. (1907).
Fol. 937—938.
1907. 80) Nyrop, Kr. Fortids Sagn og Sänge. Bind II: Den evige
Jede med Billeder. Kobenhavn, Gyldendalske Boghandel Nordisk
Forlag 1907. 134 gez. und 2 ungez. Seiten, letztere die Biblio-
graphie enthaltend.
1907. 81) Renier, Rudolfo: La leggenda dell' ebreo errante nelle sue
propaggini letterarie; in: Fanfulla della Domenica. Anno XXIX.
1907. Roma. Nr 12 und 13 (24. und 31. Marzo). Fol.
1908. 82) Die bibliographisch literarische Auskunft. Redigiert von
M. Grolig. I. Jahrg. 1. Heft. (Beiblatt zu dem halbmonatlichen
Verzeichnis von Aufsätzen aus deutschen Zeitungen.) Gautzsch bei
Leipzig 1908. Nr 1. S. 14—15: „Ahasver", enthält 20 Literatur-
angaben.
1908. 83) Strobl, Carl Hans. Ahasver; in: Velhagen & Klasings
Monatshefte XXXIH. Jahrgang 1908/09. Heft 4. Dezember 1908.
S. 531—538.
1908. 84) Handbücher zur Volkskunde, Band I. Die Sage von Karl
Wehrhan. Leipzig 1908. 8«. S. 50: „Ewiger Jude".
Gibt 12 Literaturangaben, an letzter Stelle die Schrift von Nover 1895,
von der es hier heifst: „erschcjpfende (!) Literatur." Die an erster Stelle
genannte Ausgabe des Volksbuchs von Dudulaeus Westphalus soll Reval
108.3 erschienen sein; einen solchen Druck gibt es nicht.
1909. 85) de Cock, A. en Is. Teirlinck: Brabantsch Sagenboek. Eerste
DeeL Gent, A. Siffer 1909. Nr 64. De wandelende Jood. p. 72—80.
Enthält ein Bild des Juden, einen Abdruck des holländischen Volks-
lieds und eine kurze Geschichte des Auftretens der Sage in den ver-
schiedenen Ländern, sowie Literatnrangaben.
von L. Neubaur 505
1910. 86) van Heiirck, Emile 11. et G. J. Boekenoogeu: Histoire de
rimagerie popiilaire tlamande et de ses rapports avec les imageries
etrangeres. Bruxelles, G. van Oest et Cie. 1910. (X, 729 S. 4 0).
S. 99 — 102: Het waer afbeeldsel van den Wandelenden Jood.
Besprechung des Titelbildes, mit dem Text des holländischen und fran-
zösischen Volksliedes. Darauf eine kurze Darstellung der Geschichte
der Sage nach meinem Buche, ohne es zu nennen.
1911. 87) Christlieb (in Berlin): Jude, der ewige; in: Die Religion in
Gescbiclite und Gegenwart. Herausg. von Friedr. Michael Schiele
und Leopold Zscharnack. Bd IIl. Tübingen 1911. Sp. 797—798.
Als Ergänzung zu dem von mir ausgeschlossenen Verzeichnis der
poetischen Bearbeitungen der Sage, besonders bei Soergel, welcher 210
Stücke aufführt, wozu in der Besprechung dieses Buches von Stefan
Hock (im „Anzeiger für deutsches Altertum und deutsche Literatur" 31
(1908), S. 191 — 192) noch verschiedene Nachträge hinzugefügt sind,
möchte ich auf folgende bisher nicht genannten in meinem Besitz
befindlichen Schriften hinweisen:
1) 0. G. Heldring, De nimmer rastende Israelit tot rast gekomen.
Eene christelijke Legende. Te Amsterdam, by G. J. A. Beijerinck
1839. (XII, 145 S. 8 0)
Das Buch enthält zunächst (p. 1— 4S) eine holländische Uebersetzung
der Schrift von Theremin (Soergel S. S5— S6): dann in Prosa die Arbeit
von Heldring (S. 49 — 134) unter dem Spezialtitel: Ahasveros, of de
laatste terugkeer naar het vaderland van den nimmer rastenden Israe'Iit;
zuletzt (S. 135 — 145): De tood van Ahasverus, den nimmer rastenden
Israelit. — Door J. J. L. ten Kate. (Naar aanliding van een onuitgegeven
Hoogduitsch Dichtstnkjen. Diese Dichtung ist unterzeichnet: Hemmen,
May 1S37. Von ''Ten Kate wird bei Coock en Teirliuck a. a. 0. p. 80
noch erwähnt: De wandelnde Jood tot rust gekomen (in Dramatische
Poezien. Leiden, Sijthofif o. J.) Bei Coock werden auch noch genannt
drei verschiedene holländische Volkslieder, die sich in der Sammlung
von Fl. van Duyse Bl. 2592— 259S abgedruckt finden.
2) Volks-Almanak, door het jaar 1875. Uitgegeven door de Maat-
schappij: Tot Nut van 't Algemeen. Amsterdam. Gedruckt bij
C. A. Spin & Zoon. 8». Hierin 165—175: De wandelende Jood;
doch ist dies nur ein Abrifs der Geschichte der Juden in den ver-
schiedenen Ländern.
3) (Paul Parelon) Histoire veritable du Juif-Errant (Isaac Laquedem)
d'apres les documents les plus authentiques terminöe par la com-
plainte composee sur ses aventures merveilleuses (Bild des Juden
mit der Unterschrift: La peste de Marseille [page 91]). Paris, Le
Bailly, Editeur, rne de l'abbaye ^ Saint - Germain - des - Pres 2 bis.
Mit einem Titelbild: Le Juif Errant. Ein anderes Bild, die Ver-
fluchung des Juden durch Christus (S. 104), trägt die Unterschrift:
Tu marcheras toi meme | Pendant plus de mille ans. 0. J. [ca. 1870].
108 S. kl. 8 0.
50ü Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Jiideu
•1) La veru lü{;f;enda delT Ebreo Err.inte (Isacco Lachedem) tratta dai
documcnti piii auteulici colle uiaravigliose aventure di ronzio Pilato.
+ + +
T G ü
AOL G
+
Milano, casa Editrice Gui<?oni 1897. KL 8 <>.
Die Ei;zäliluiig vom Ewigen .Tndeu S. 5 — 72 ist eine würtliclie Ucber-
setzung von Nr 3 mit dem 'l'itelbild , doch ohne die Abbildung aus
Marseille. 8. 73 — ^2: Ponzio Pilato, leggenda svizzera. S. 83—111: La
monaca insauguinata, leggenda tedcsca.
Nicht gesehen habe ich folgende bei Joseph Jacobs and Lucien
Wolf: Bibliotheca Anglo Judaica. London 1888 p. 44 unter Nr 221
aufgefülute Schrift: The Wandering Jew telling Fortunes to English-
man 1G25. Reprinted in J. 0. Halliwblls Bocks of Character.
London 1857.
Nur als Aushängeschild — auch den vorher aufgeführten Volks-
Almanak sowie die unter 36) genannte Abhandlung von Ilofi'meister
könnte man dazu rechnen, wenngleich hier auch die Sage erwähnt
ist — bedienen sich des Namens Ahasverus folgende gleichfalls in
meinem Besitz befindlichen Schriften:
1) Deckert, Joseph. Der ewige Jude „Ahasver". Zur Abwehr eines
philosemitischen Mahnrufs in der Judenfrage (Separat -Abdruck aus
dem „Sendboten des hl. Joseph"). Wien 1894. 30 S. 80.
Antisemitischen Inhalts gegen W. Scbirmers Ahasver, ein Mahnruf in der
Judenfrage. Danzig 1S91. Wird auch von Prost a. a. 0. 8. 7 genannt,
der ähnliche Arbeiten aufzählt, die nichts mit unserer Sage zu tun haben.
2) Reclamaciones del Judio Errante. Traducido del Frances. Habana,
Tipographia de „Los Nifios Huerfanos". Galle de Cuba num. 129.
1888 (XI, 130 S, und „Indice"). 8 o.
Behandelt die Organisation des Jesuitenordens.
II. Ausgaben der Erzählung. Bilder.
1) Der ewige Jud || mit Namen || Ahasverus, || welcher vorgiebt, er sey
bey der Kreuzigung || Christi gewesen, und bis auf den heutigen || Tag
durch die Allmacht Gottes beym Leben || erhalten worden. || (Holz-
schnitt, eine knieende Gestalt, die sich in einem von Hügeln ein-
gefafsten Wasser spiegelt). || Hierbey folgt auch eine Anzeige von
den zwölf jüdischen Stäm-||men; was ein jeder Stamm dem Herrn
Jesu Christo zur || Schmach angethan habe, und was er dafür leiden
müsse. II Gedruckt und zu finden in Zug, 1795. [Ohne Angabe des
Verlegers]. 16 bezifferte Seiten 8o. (Stadtbibl. Zürich: KZ 1551).
Am linken Rande eine Zierleiste. Auf der Rückseite des Titel-
blattes die Figur des ewigen Juden in orientalischer Tracht mit
Turban; darunter: „Ahasverus".
Der Text beginnt auf S. 3: „Gewisser Bericht von einem Juden von
Jerusalem, Ahasverus genannt, der die Kreuzigung Jesu Christi gesehen
hat, und annoch beym Leben ist". Die Seiten 7 — 10 inkl. fehlen dem
von L. Neubanr 507
Exemplar; dauu folgt der „Bericht von den zwölf jiidiscbeu Stämmen . .
dafür leiden müssen". Die Randeinfassung des 'ritelblattes steht hier
S. 10 rechts.
Die eigentliche Erzählung enthält den Bericht des Dudulaeus mit der
Jahreszahl 1547 nebst einigen unbedeutenden stilistischen Aenderungen.
So heilst es auf S. 3 : Eitzen erzählt, „er habe den letzten Sonntag in
der Kirche während der Predigt, daselbst einen sehr lang gewachsenen
Mann, mit einer Kappe, gleich einem Türkenbunde, gegen der Kanzel
über barfufs stehen gesehen". . . „Er hatte aber gar keine andere Kleidung
in solchem harten und kalten Winter, als ein paar Hosen, einen schlechten
Leibrock, der ihm bis über die Knie gegangen, nebst einem Mantel, den
er um sich gehabt, und ihm fast auf die Fülse reichte" usw.
2) Bericht || von einem Juden aus Jerusalem, || Namens || Ahasverus. ||
"Welcher vorgiebt: || Er sey bey der Creuzigung Christi || gewesen,
und bis hieher durch die Allmacht 1| GOttes beym Leben erhalten
worden. || (Holzschnitt, darstellend einen Mann mit Hut und langem
Rock, der in der rechten Hand eine Lanze hält, die linke am
Gürtel rnlien läfst; im Hintergrunde Bäume, ein Haus und Wolken).
II Anbey ist auch ein Bericht von den zwölf || jüdischen Stämmen,
was ein jeder Stamm dem || Herrn Christo zur Schmach angethan,
und II was sie dafür leiden müssen. |j (Zierleiste) || Frankfurt und
Leipzig. (Ohne Angabe des Vorlegers und des Jahres). 24 nicht
gezählte Bl. 8». Sign. A 2— C 5. Aus dem 18. Jahrh. Das Bild
ist dasselbe, wie es sich bei dem im „Centralblatt für Bibliotheks-
wesen" 1893 unter XLVII (XXXVIl) aufgeführten Druck findet, um-
hat dort der Mann das Gesicht nach rechts gewandt, während er
hier geradeaus sieht. — In meinem Besitz [Katalog von Albert Cohn
in Berlin Nr 204 (1894). S. 171. Nr 1299]. Auch besitze ich
ein Exemplar von dem im Centralblatt a. a. 0. beschriebenen Drucke.
3) J. Görres. Die teutschen Volksbücher. Heidelberg 1807, nennt
S. 200 folgende Ausgabe:
oDer immer in der Welt wandernde Jude, das ist: Bericht von
einem Juden aus Jerusalem mit Namen Ahasverus |usw.]. Cöln am
Rhein und Nürnberg, (o. J.).
4) ^'Bericht von dem Juden aus Jerusalem. Mit Nahmen Ahasverus.
Welcher vorgiebt er sey bey der Creuzigung gewesen . . . Hierbey
ist auch ein Bericht von den zwölf Jüdischen Stämmen . . . Gedruckt
in diesem Jahr. 24 Bl. 8». o. J.
In der „Erinnerung an den christlichen Leser" von diesem Juden heifst
es, „dafs er nun 172.5 Jahr wallet". Angeführt im Antiquarischen Katalog
:{82 der Buchhandl. Gustav Fock in Leipzig (1910). Germanistik. Teil II.
S. 26. Nr 3994. [Preis 80M. (!)]
Als Berichtigung der im „Zbl." a.a.O. unter *0L1II aufgeführten
Nummer will ich bemerken, dafs die hinter „Ahasverus" stehenden
Worte: „Das bis an den jüngsten Tag währende Elend" eine ganz
andere Schrift bezeichnen, die mit dem ewigen Juden nichts gemein
hat. (Görres, Die teutschen Volksbücher. S. 243).
Die Stadtbibl. zu Hamburg besitzt seit 1898 auch ein Exemplar
der von mir im „Centralblatt" unter Nr XLIX (XXXIX) erwähnten
508 Zur Bibliographie der Sage vom ewigen Juden
Ausp:abe; sio trägt die Signatur: SlaVI. 59G. 8 ". (Mitteilung des
Herrn Bibliothekars Dr. Fr. Burg).
5) IllSTOIKK li ADMIRABLE || DU JUIF || ERRANT, || Lequel depuis
Tan 33. jufqu'.-i l'heure || prefente, ne fait que marcher. || CONTENANT
II 8a Tribu, fa punition, fes Avantures || admirables qu'il a eui's dans
tous II les endroits du Monde. || Et l'histoire et les merveilles ad- II
niirables avant fon tems. || (Vignette) || A BRUGES, || Chez ANDRE
WYDTS, Imprimeur de || la Ville. || 45 gez. S. kl. 8«. o. J. (Am
Schlufs auf S. 46): APPROBATION. || J'AI vü & Ifi ce prcfent
Livre || contenant THistoire du Juif || Errant oü je n'ais rien trouvc
qui II puilTe empecher la reimpreffion, jj dont j'ai figne ce 10. May 1710.
II BAISIEU, Pafteur de || la Magdelaine, :i IJruges. || In meinem Be-
sitz. (Aus dem Katalog 255 Nr 974 der Buchhandlung Otto Ilar-
rassowitz in Leipzig).
Die Ausgabe ist ein Nachdruck des von mir in meiner Schrift von 1884
S. 33—36; 101— lü'2 beschriebenen und im Zbl. f. B\v. 1893 a. a. 0. S. 265
unter Nr IV (II) wieder erwähnten Druckes.
6) "De wonderlycke historie van den wandelenden Joode . . . t'Antwerpen,
W. van Bloemen. o. J. Mit 2 Holzschnitten auf der Vorder- und
Rückseite des Titelblatts. Soll dem 17. Jahrb. angehören.
Aufgeführt in Katalog 33 von Jacques Rosenthal in Älünchen. Geheime
Wissenschaften. Folk-Lore. III. [1903.] S. 283. Nr 3790. (Preis 27 M.)
7) "Bilderbogen des 17. Jahrh. aus Antwerpen: „Judaei oberrantis
effigies". Carol. Collaert excud. (mit latein. Text). Mitteilung des
Herrn Prof. Dr. J. Bolte in Berlin (2. 5. 1897).
8) (Kolorierter Holzschnitt:) Geschichte des grofsen ewigen Juden,
Ahasverus genannt. | (Bild des Juden. Darunter in zwei Spalten ge-
druckt:) Gewisser Bericht j von einem Juden aus Jerusalem, Ahas-
verus genannt, welcher die | Kreuzigung Jesu Christi gesehen und
noch am Leben ist | (Mit Randeinfassung). Dann folgt der „Bericht",
der einen Auszug aus der deutschen Erzählung bildet, die der Jude
mit seinen eigenen Worten an Paul von Eitzen richtet. Der Schlufs
erinnert an die franz. Histoire admirable. (Dann heifst es:) Aus der
Fabrik von DEMBOUR, Kupferstecher in METZ (Mosel-Departement).
Nr 62. (Höhe 631/2 cm. Breite 41 cm. In meinem Besitz.)
Es ist dasselbe Bild, das bei Champfleury, Histoire de l'imagerie popu-
laire^ Paris 1869 zwischen S. 36 u. 39 sich findet, von dem er ö. 100
sagt, es sei zwischen 1841 u. 1850 entstanden. Doch steht auf dem
französischen Blatt die complainte.
9) Das in Achims von Arnim Drama: Halle und Jerusalem. Heidel-
berg 1811 als Titelblatt stehende Bild nach Holbein mit der Unter-
schrift „Ahasverus" kann natürlich nicht einen von Holbein ge-
malten ewigen Juden darstellen, da die Benennung „Ahasverus"
erst seit 1-602 vorkommt. Doch hat, wie mir Herr Professor
Dr. Steig in Beiiin-Friedenau unter dem 7. Febr. 1906 schrieb, das
Berliner Kupferstichkabinett die Nachbildung eines Blattes, dessen
Original einen nach rechts gewandten Kopf darstellt, auf dem links
vonL. Neubaur 509
oben steht: IT. Holbein inu [enit] | H. Ilollar. fecit | 1646. | Diese mit
dem nach links gewandten Kopfe vorhandenen Kopie ohne die
Benennung „Ahasvenis" „schien den an der Herstellung von Halle
und Jerusalem Beteiligten am besten ihrer Vorstellung von Ahas-
verus zu entsprechen, und darum setzten sie es vor den Druck mit
der Unterschrift ,Ahasveru8'." Ueber dieses Bild hat R. Steig jetzt
nähere Mitteilungen gemacht im Euphorion 18 (1911), 116 — 118.
10) Darstellungen des Ewigen Juden von den neueren Malern R. Stöbe
(1887 in der Wochenausstellung des Kunstvereins in München) und
Hanna Boehm (1887 in der Akademischen Kunstausstellung zu
Berlin, August) wurden von der Kritik nicht besonders günstig be-
urteilt (cf. Zweite Beilage zur Allgemeinen Zeitung 1887. Nr 213.
München. — Beilage zu Nr 188 der Neuen Preufsischen (Kreuz-)
Zeitung. Berlin. Sonntag, den 14. August 1887).
Eiue Statuette des Ahasverus aus Bronze von Hans Bauer in München
(Luisenstr. 12), etwa 35 cm hoch, war im Juli 1907 in dem Museum zu
Wiesbaden [Gemälde -Gallerie] ausgestellt und käuflich (Preis 450 M).
Elbing, im April 1911. Prof. Dr. L. Neubaur.
Leiearragas Baskisli New Testament.
So far as I know, no mention has been made in any Bascological
Bibliograph}' or Catalog of the Exemplar or Copy of Leiearragas
Baskish New Testament, published at La Rochelle, in 1571, which
exists in the Rylands Library at Manchester. On visiting that very
valuable collection on tlie 2?'^ of May, 1911, I met Signore Mario
Esposito, of Dublin, who was acting as assistant to the Librarian. As
he had seen my work on Heuskarian Grammar published in „Herma-
thena", at Trinity College, Dublin, to which review he has himself
contributed some learned articles, he provided me with a pleasant
surprise by producing the complete and very clean copy of that
Baskish treasure which bears the number 218 on the printed catalog
of that library. It had entered the collection of the Earl Spencer,
at Althorp, betöre the year 1790. Its binding, wliich is very magni-
ficent, in embossed, gilded parchment, with gilded edges, appears to
be French Avork of the end of the 16"' Century. M"' Esposito teils
me the binding measures ö-^s inches by 4, W'hile the pages are 63/g
by 3''/i,;. „The pages have been carefully ruled." The back of the
binding contains a fragment of a Latin manuscript, of about the yeav
1300, which is too small to be easily identified.
I pointed out in Notes and Queries (March 16, 1907), and also
in L'Avenir, of Bayonne, (21 fevrier, 1907), as well as on pages 31,
37, 46, & 141 of my Synopsis of the Forms of the Verb in Leiear-
ragas translation of St. Matthews Gospel, published in 1907 by Mr. H.
Frowde in London, and criticised by Dr. Theodor Linschmann in the
51(1 Leigarragas Baskish New Testament
Literarisches Zeutralblatt (18 Januar, 1908), that tbere wcre two
issiies, if one may not even say editions, of that Baskisli New
Testament in 1571. The copy preserved in Manchester bclonf^s un-
luckily to the earlier or nnreformed set, as one sees by such details
in 8t. Matthew as diotsö (IV. G, 9, 10); diroano V. 2(5; Esrom 1. 3. The
Kev* J. B. M*^ Govern, of Manchester, also teils me that on f. 182
verso, verse 16, arthef/iä occurs in the text without a note in the
mare:in. The variant in the reformed batch is arihaJde {== ouile).
About 27 copies of Lei^arragas N. T. are kuown to exist. Germany
possesses three, at Leipzig, at Stuttgart, at Hamburg. Tliere is one
at Leiden, an other at Bern, and an other in the Vatican. There are
now four in England. One which was conveyed to, ä left at, Buenos
Aires has been retournet to Bayonne, There is another in the
Spanish Library at New York. It was bought by Mr. Archer Huntington
from my friend tlie late Professor W. I. Knapp , the Biographer of
George Borrow, both of whom had studied a little Baskish. To
Germany belongs the honour of having published at Strassburg in
Elsass in 1900, a nearly corrcct new edition, but not quite a facsimile,
of the same edition of Leicarragas beautiful translation as that to
which the new - found Manchester copy belongs. It is to be hoped
that other copies still remain to be brought to light in ans wer to
enquiries and research. Billia e^cujue, eta eridenen diiQiie. (Matthew 7. 7.)
Oxford. August 1, 1911. Edward Spencer Do dgson, M. A.
Literaturbericlite und Anzeigen.
Seltene Drucke der Küniglichen Bibliothek zu Berlin. In Nachbildungen hrsg.
unter Leitung von Paul Schwenke. 1. Die Türkenbulle Pabst Calixtus 111.
Ein deutscher Druck von 1456 in der ersten Gutenbergtype. In Nach-
bildung hrsg. u. untersucht von Paul Schwenke. Mit einer geschichtlich-
sprachlichen Abhandlung von Hermann Degering. Berlin: M. Breslauer
1S)]1. 13B1., 3SS. 8«.i) IGM, Ex. auf Büttenpapier in antikem Einband 80 M.
Die Königliche Bibliothek zu Berlin ist in den letzten Jahren in den
Besitz mehrerer frühester Mainzer Drucke oder Druckfragmente gelangt, die
durch die Tätigkeit der preufsischeu Kommission für den Gesamtkatalog der
Wiegendrucke ans Licht gezogen waren. Wenn in dem Katalog der König-
lichen Bibliothek zu Erfurt ein vollständiger, mit der ältesten Gutenberg-
type hergestellter Druck — die hier vorliegende Türkenbulle des Papstes
Calixtus 111. — verzeichnet war, ohne dal's die wissenschaftliche Welt davon
Kenntnis hatte, so wird man es mit Genugtuung begrüfsen, dafs es der Ver-
waltung der ersten Bibliothek des Reiches gelungen ist, dieses und andere
Unika für sich zu erwerben. Die Königliche Bibliothek zu Berlin übernahm
damit zugjleich die Pflicht, diese wichtigen Urkunden zur Geschichte des
ältesten Buchdrucks, über die der erste Direktor P. Schwenke vorläufige
Mitteilungen alsbald nach ihrem Erwerb in diesem Blatt gemacht hat, in an-
gemessener Form zu veröffeutlichen.
l) Veranlafst durch mehrfache Anfragen bemerke ich, dafs die ,, Seltenen
Drucke" ein privates Verlagsunternehmen sind und der Königlichen Bibliothek
keine Exemplare behufs Verteilung zur Verfügnng stehen. P. S,
Literaturberichte und Anzeigen 511
Damit ist mit dem vorliegenden Heft der Anfang gemacht und zwar, wie
kaum hinzugefügt zu werden braucht, in mustergültiger AVeise. Die Wieder-
gabe des Druckes ist eine vorzügliche. Ebenso ist seine typographische
Untersuchung von Schwenke mit all jener Sorgfalt und Umsicht durchgeführt,
wie sie diesem Forscher eigen sind. An diese Untersuchung schliefst sich
eine Umschrift des Textes, die dem lateinischen Original gegenübergestellt
und mit ihm einer genauen Vergleichung unterzogen ist. Auch Inhalt und
Sprache der Bnlle erfahren in den den Schlufs des Heftes bildenden Aus-
führungen Degerings eine sachkundige erschöpfende Behandlnng.
Typographisch schliefst sich der Druck an den Türkeukalender, den
Cisiamis und den Aderlafskalender an. Vor dem anderen, uugefiihr gleich-
zeitig erworbenen, auch jetzt erst alUeuieiu bekannt gewordenen neuen und
wichtigen Mainzer Frühdruck, dem Trierer Donat, hat er den Vorzug, zeitlich
ohne Schwierigkeit ziemlich genau bestimmt werden zu können. Schwenke
hatte den Druck der Türkenbiüle, deren lateinisches Original in Rom Ende
Juni 14.5t) verkündigt worden ist, in seiner vorliiufigcn Mitteilung darüber in
den August 145fi setzen wollen. Er hält jetzt, wie schon der Titel bezeugt,
nur noch am Jahr 1456 fest und befindet sich darin in Uebereinstimmung mit
Degeriüg, der S. 28 etwas vorsichtig bemerkt, dafs die Bulle wahrscheinlich
wohl im Laufe des Jahres 145G und spätestens am Ende dieses Jahres ge-
druckt sei, da nach diesem Termin ein genügendes Interesse dafür nicht mehr
vorausgesetzt werden könne. Nun liegen ja, auch wenn man daran festhält,
dafs alle mit der ältesten Gutenbergtype hergestellten Drucke aus einer
Druckerei stammen, gegen diese Datierung typographische Bedenken auch
in Hinblick auf den Aderlafskalender, dessen Druckzeit naturgemäfs Ende
1456 anzusetzen ist, nicht vor. Auch will ich die AYahrscheinlichkeit dieser
Datierung nicht in Zweifel ziehen. Andrerseits mufs aber doch auch betont
werden, dafs die Möglichkeit, dafs die Bulle erst im Anfang des Jahres 1457
gedruckt worden und also nach dem Aderlafskalender anzusetzen ist, nicht
ausgeschlossen erscheint. Denn wenn sie in Augsburg erst Anfangs 1457
amtlich verkündet wurde und die darin angeordneten Prozessionen erst damals
dort ins Leben traten, so läfst sich denken, dafs die Erwerbung der Bnlle,
die doch dem Einzelnen Ablafs zusicherte, gläubigen Gemütern auch noch
1457 begehrenswert genug sein konnte.
In typographischer Beziehung besonders beachtenswert ist die Beobachtung
Sch.'s, dafs ein und dieselbe, an ihrem defekten Zustande erkennbare Type
öfter wiederkehrt. Es wird dadurch wiederum bestätigt, dafs der zu diesen
frühen Kalenderdrucken verwendete Schriftvorrat ein nur recht beschränkter
gewesen sein kann. Damit scheint es auch zusammenzuhängen, dafs die
Anschlufsform des w mehrmals nicht gesetzt ist, wo man sie erwarten sollte;
so zweimal hintereinander 2b 17 und 19, während auf derselben Seite Z. 3
und 11 sowie 2a 4 und B ein solcher Verstofs nicht begegnet. Das Gleiche
wiederholt sich 5a 3 und 8b IG. Diese Anschlufsform war augenscheinlich
nur in wenigen Exemplaren vorhanden. Sie ist übrigens nur durch Abschleifen
aus der Hauptform zurechtgestutzt, wie es schon der falsche Ansatzstrich des
Buchstabens beweist. Auch ist es bezeichnend, dafs Pfister, der die für ihn
brauchbaren Bestandteile der Kalendertype in seinen Drucken zugleich mit
der 36 zeiligen Bibelschrift verwertete, offenbar ein Anschlufs-w im Setzer-
kasten des Druckers der .'ifi zeiligen Bibel nicht vorgefunden hat.
Was nun das Verhältnis der Tütkenbulle zu den anderen mit gleicher
Type hergestellten Drucken anlangt, so glaubt Seh. ersteren Druck zusammen
mit dem Türken- und dem Aderlafs-Kalender sowie drei 27 zeiligen Donaten
und allenfalls den Cisianus hinsichtlich ihres Urhebers von dem Astronomischen
Kalender, dem 81 zeiligen Ablafsbrief, in dem die Type als Auszeichnungs-
schrift verwendet ist, und dem Trierer Donatfngment trennen zu müssen.
In diesen letzteren Drucken haben wir eine tadellose, scharfe Schrift vor uns,
während in der Tiirkenbulle und den ihr gleichartigen Drucken die Schrift
neben mangelnder Schärfe auch mehrfach ältere Formen aufweist. Seh. zieht
daraus und aus anderen Merkmalen den Schlufs, dafs nur die ersteren Drucke
512 Literatnrberichte und Anzeigen
mit Gntcubcrg in Verbindung gebracht w^erdcn dürfen, die letzteren dagegen
das AVerk eines Mitarbeiters aus Guteubergs erster Mainzer Zeit seien, dem
dieser die boiseitogelegten 'l'ypen überlassen habe. Seh. glaubt sogar niclirere
solcher Ablegor der ersten Gnteuberglschen Werkstatt annehmen zu sollen,
und er wird darin augenscheinlich bestärkt dnrch das Ergebnis von Degerings
spracldirher Untersuchung dieser Frühdrucke, indem dieser I, den Setzer des
Astronomischen Kalenders, 2. den Setzer des Tiirkenkaleuders und 3. den
Setzer des Fragments vom Weltgerichte, des Cisianus und der Türkenbnlle
unterscheiden zu können glaubt. Es fragt sich aber, ob die Voraussetzung
Degerings, dafs Setzer und Redaktor des Druckmanuskripts ein und dieselbe
Person seien , richtig oder notwendig ist. Rein typographisch betrachtet ist
es jedenfalls das AVahrscheinlichste, dafs der Türkenkalender. der Cisianus,
der' Aderlafskalender und die Türkenbulle nicht nur aus einer Druckerei
stammen , sondern auch von ein und demselben Setzer gesetzt sind. Dafür
spricht zunächst die Uebereiustimmung dieser Drucke in verschiedenen Eigen-
tümlichkeiten, unter denen die Puuktverzierungen, der Verzicht auf die Inter-
punktion aulser da, wo die dafür zum Ersatz eintretende Versalie fehlt, der
gleichmäfsig schlechte Zeilenschlufs und die mancherlei Mifsgriffe in der Zu-
sammensetzung der Typen, wie z. B. des kleinen und des dafür viel zn hohen t,
das vielmehr zunächst für die Verbindung et geschaffen war, die hervor-
stechendsten sind. Ferner führt darauf die Feststellung des äufserst geringen
Schriftvorrats, mit dem diese Drucke hergestellt sind. Die Auflage dieser
für das Volk berechneten Drucksachen kann uicht so gering gewesen sein,
dann konnte aber bei dem seitenweis erfolgenden Druck nicht mehr als ein
Setzer Beschäftigung finden, so dafs in dieser kleinen Druckerei nur dann
für mehrere Setzer Platz ist, wenn man einen Wechsel im Personal eintreten
lä(st. Dafs das geübte Setzerpersonal der 42 zeiligen Bibel der von Schöflfer
geleiteten Fustschen Druckerei verblieb, ist ohne weiteres anzunehmen. Die
Gutenbergische Druckerei dürfte damals jedenfalls nicht für mehr als einen
Setzer Verwendung gehabt haben.
Es läfst sich nicht läugnen, dafs die Schrift im Astronomischen Kalender,
im 31 zeiligen Ablafsbrief und im Trierer Donat ungleich schärfer ist, als in
den Kalenderdrucken. Jeder, der die schnell vorübergehende Ursprünglich-
keit der Schrift am Original beobachtet hat, wird sogar zugeben müssen, dafs
die Schrift des Astronomischen Kalenders und des 31 zeiligen Ablafsbriefes
sogar eigens für diese Drucke neu gegossen worden ist. Das liegt bei
ersterem Druck augenscheinlich daran, dafs der Erfinder damals die so mühe-
voll erstrebte Höhe der Vollendung im Schriftgufs endlich erreicht hatte und
sich nunmehr anschickte, in einem Meisterdruck nicht nur die Aufsenwelt,
sondern vor allem sich selbst davon zu überzeugen. Beim 31 zeiligen Ablafs-
brief handelt es sich um wenige Buchstaben, die neu zu giefsen um so näher
lag, als die eigentliche Texttype selbst ganz neu und unverbraucht war.
Solche Ausnahmen konnten aber nicht die Regel bilden, und daher ist es
nicht verwunderlich, dafs die Schrift später zumeist in einem weniger vorteil-
haften Zustande erscheint. Es mufs auch daran erinnert werden, dafs Pfister
mehrfach die 3fi zeilige Bibelschrift durch die alte Kalendertype ergänzen
konnte, und dafs wir das Fortbestehen älterer, weniger gelungener Formen
neben neuen lange Zeit in den Mainzer Kalenderdrucken verfolgen können,
wie z. B. der Hauptform des ä 1. mit dem ganz dicht und 2. mit dem ent-
fernter darüber befindlichen Balken, neben der noch eine 3. Form mit mehr
rechts angebrachtem Kürzungsstrich begegnet, von denen im Türkenkalender
nur die weniger gelungene 1. Form und zwar zehnmal vorkommt, während
in der Türkenbulle diese achtmal, die 2. zweimal und die 3. einmal gebraucht
wird, obschon doch schon der frühe 27 zeilige Pariser Donat die ersten
beiden Formen aufweist. Ebenso verhält es sich mit dem n , bei dem der
Kürzungsstrich auch entweder dicht über dem Buchstaben oder höher sitzt.
Die dritte Form, bei der die Kürzung ebenfalls weiter rechts angebracht ist,
kommt in den Kalenderdrucken nicht vor. Im Türkenkalender zähle ich 26
und in der Türkenbulle 28 u der ersten und 37, bezw. 40 fi der zweiten Sorte.
Literaturbericlite und Anzeigen 51«^
Es darf ans also nicht so sehr iu Erstaunen setzen , wenn in den Kalender-
drncken zuweilen auch wieder ältere Formate auftauchen, für die schon
bessere Ersatzformen vorhanden waren. Dazu kommt, dafs es bei der Kon-
struktion der T)i)e eine Notwendigkeit war, dafs die Oberlängen mit Ueber-
hängen, namentlich das f, durch darauf folgende Kürzungen sehr zu leiden
hatten. Dies alles mui's bei der Beurteilung der Schrift wohl im Auge be-
halten werden. Was aber gegen die Schwenkesche Autfassung ganz besonders
ins Feld geführt werden kann, ist einmal die Tatsache, dafs der gute Zeilen-
schhüs, den die eigentlichen Gutenbergdrucke doch haben sollen, dem 31 zeiligen
Abialsbrief, den er der Type wegen doch auch dazu rechnet, jedenfalls nicht
nachzurühmen ist. Ferner ist auch das Auftreten der Versalie E in der
späteren Form bei dem Drucker der Türkeubulle nicht zu erklären.
Meiner Ueberzeuguug nach, — und ich glaube, diese Ueberzeuguug teilt
auch Seh. — sind wir jetzt noch nicht in der Lage, diese Fragen trotz
des Trierer Donat, in dem Seh. allerdings eine Bestätigung seiner Auffassung
sieht, allseitig sicher zu entscheiden. Jedenfalls möchte ich mit dem Danke
an den Herausgeber der Türkenbulle zugleich den Wunsch aussprechen, dafs
er uns diesen wichtigen Druck, bei dem das blofse Faksimile ohne Er-
läuterung wegen der handschriftlichen Nachbesserungen nicht genügt, auch
in gleich mustergültiger Weise bald vorlegen möge.
Wiesbaden. Gottfried Zedier.
Grundrifs zur Geschichte der deutschen Dichtung. Aus den Quellen von
Karl Goedeke. Zweite ganz neu bearbeitete Auflage. Nach dem Tode
des Verfassers in Verbindung mit Fachgelehrten fortgeführt von Edmund
Goetze. Heft 2(5. 27. (Band 9, Bogen 11— 3G und Titel) bearbeitet von
Alfred Rosenbaum. Dresden, L. Ehlermann 1909. 10. S. 161— 563, &».
Dasselbe. Dritte neu bearbeitete Auflage. Band 4, Heft 2 (Bogen 14—27),
bearbeitet zumeist von Franz Muncker. 1910. S. 2u9— 432. — Band 4,
Abteilung 2. Buch 6, Abteilung 1, Teil 2. 1910. VI, 748 S.
Der mit den vorliegenden Heften abgeschlossene 9. Band des Grundrisses
enthält die Belletristen. Die Vermehrung gegenüber der 1. Auflage ist wieder
eine sehr beträchtliche; den 4U3 Seiten der 2. Auflage entsprechen in der 1.
nur 63. Dabei sind neue Autoren nicht hinzugekommen, so dafs diese Ver-
mehrung sich lediglich auf die schon damals aufgenommenen Schriftsteller
erstreckt. So ist beispielsweise Saphir von 3 auf 17 Seiten, Hauff von 3 auf
28, Karl Maria Weber von 1/4 auf 6, Haering- Alexis von 4 auf 35, Iloltei von
5 auf 50 Seiten angewachsen.
Während so die 2. Auflage langsam vorschreitet, ihre Vollendung freilich
noch immer in weiter Ferne steht, hat sich für den die Klassiker behandelnden
Band schon eine dritte Auflage als nötig erwiesen; auch von ihr liegen zwei
weitere Hefte vor. Diese 3. Auflage zeigt gegenüber der 2. dasselbe kolossale
Anschwellen, wie jene im Vergleich mit der 1. Am meisten ist dies bei dem
von Max Koch bearbeiteten Abschnitt über Goethe zu beobachten. Umfafst
dieser in der 1. Auflage 43, iu der 2. 192 Seiten, so zählt jetzt das nur die
ersten zwei Abschnitte, die Biographie und die allgemeine liibliographie be-
handelnde Heft bereits 748 Seiten. Natürlich ist dieses Wachstum nur da-
durch erklärlich, dafs nicht nur die inzwischen neu erschienene Literatur ver-
zeichnet, sondern auch die ältere in sehr umtaugreichem Mafsstabe ergänzt
ist. Verhältnismäfsig am wenigsten verändert ist die Biographie, wo der
Text Goedekes im wesentlichen pietätvoll beibehalten, nur in Einzelheiten
den Fortschritten der Forschung gemäfs modifiziert und verbessert ist. — Ist
das andere Heft der 3. Auflage, das die Barden, die geistlichen Dichter,
Winckelmann und Lessing behandelt, auch nicht so eminent gewachsen, wie
jenes über Goethe, so zeigt es doch ebenfalls eine sehr starke Vermehrung
gegenüber der 2. Auflage. Lavater umfafste damals 2, jetzt 39 Seiten, wogegen
Winckelmann nur von 2 auf 4 Seiten gestiegen ist. Den 130 in diesem Heft
Lessing gewidmeten Seiten stehen in der 2. Auflage nur 20 gegenüber. Wie
514 Litoraturberichto und Anzeigen
sdir Ilior vielfach die Bibliographie ausgedehnt ist, zeigt sich beispielsweise
bei iloin den Fabeln gewidmeten Abschnitt. Anch der biographische 'Peil ist
bei Lessin;:; wesentlicli stärker geändert als bei (Joethe. (icgenüber diesem
neuen Ansciiwellen in der ',). Aiithige lälst sieh doch nicht das liedenken
uiiterdriieken , ob hier nicht stellenweise des (Juten schon zu viel getan ist:
denn je uuitangreicher eine derartige Hibliograplue wird, um so milslicher
wird es leicht mit der Uebersichtlichkeit und rascher IJenntzbarkeit. Doch
darf man den Bearbeitern der .'i. Auflage das Zeugnis nicht versagen, dal's sie
sich redlich bemüht haben, durch möglichst übersichtliche Anordnung den
ans dieser UebertiUle von .StolY sich naturgemäls ergebenden Schwierigkeiten
zu begegnen: auch in der Anordnung, Gru])pierung und Einteilung bedeutet
die 3. Auflage gegenüber der zweiten einen entschiedenen Fortschritt.
Walthcr Schnitze.
Von den als unentbehrliches bibliographisches Hilfsmittel allen Beteiligten
wohlbekannten 'Jahresberichten für neuere deutsche Literatur-
geschichte" liegt der die Bibliographie von l'JOS und \{W.) enthaltende Band
(Band 19 und 20, Abt. 1, bearb. von Oscar Arnstein; Berliu-Zehlendorf, B.
Behr, AXI, ö3() S.) vor. Er enthält nicht weniger als 1004!) Nummern, be-
rücksichtigt wie gewohnt in sehr umfangreichem Mafse die Grenzgebiete, so
dafs man ihn in allen Fällen, wo es sich um Literaturgeschichte oder ein
halbwegs mit ihr in Berührung stehendes Fach handelt, nicht vergebens zu
Rate ziehen wird. Freilich wird die Benutzung dadurch wesentlich erschwert,
dal's ihm kein Autoren- und Sachregister beigegeben ist. W. Seh.
Das Jahrbuch der Bücherpreise bearbeitet von C. Beck (Leipzig,
0. Harrassowitz) ist in seinem 5. Jahrgang für 1910 pünktlich und in ge-
wohnter gefälliger und handlicher Form erschienen. Bis auf einen ganz
geringen Rest (3 skandinavische und 1 portugisische) sind die 41 aus-
gezogenen Auktionen zu ungefähr gleichen Teilen deutsche und französische
(auf der einen Seite die österreichischen, auf der andern die belgischen ein-
gerechnet): ein etwas disparates Zweigespann, dessen Zusammenkoppelung
vielleicht nicht ganz zweckmäfsig gewesen ist. Indessen ist der Eindruck
des vorliegenden Bandes, trotz des angegebenen Zahlenverhältnisses der
Auktionen, ganz vorwiegend deutsch. Von den 342 Seiten fallen nicht
weniger als 2S auf Goethe, und auch andere deutsche Verfassernamen bilden
recht ansehnliche Reihen. Das 15. und Ki. Jahrhundert tritt verhältnismäfsig
sehr zurück. Von den Auktionspreisen darf man bekanntlich nicht zu hoch
denken, und der Respekt vor ihnen wächst nicht, wenn man in diesem Bande
die vielen Fälle verfolgt, in denen es sich oifenbar um dasselbe Exemplar
handelt, das der Verkäufer zu einem fiktiven Preise sich zuschlagen läfst,
um es in der nächsten Auktion wieder auszubieten. Aber selbst wenn viele
Preise nichts weiter sind als die Einschätzung des Verkäufers, ist dieses
jährliche Alphabet doch ein höchst wichtiges und unentbehrliches Orientierungs-
mittel. Unter den Druckfehlern, die ich mir angemerkt habe und die gewifs
zum Teil auf die Auktionskataloge zurückgehn, ist ein sinnstörender: (Besser)
Preufs. Krönungs-Gedichte statt Geschichte.
Uinscliau und neue Nachrichten.
Bayern. In dem soeben ausgegebenen Voranschlag (Budget) für die
Jahre 1912 und 1913 sind die bayerischen staatliehen Bibliotheken er-
freulicherweise reichlich bedacht.
1. München, K. Hof- und Staatsbibliothek. Mehr 1 Diener,
1 Sekretär, 7000 M. für Stellvertretung usw., 5150 M. für sächliche Ausgaben.
Dann an Beträgen für Bauvornahmen: 11 100 M. für den ersten Teil einer
Umschau nnd neue Nachrichten 515
neuen Dachiine:, 13G00 M. für einen weiteren elektrischen Biicheranfzu^,
44 700 M. für Einbauten im Dachgeschofs (Bücherkaniniern für 100 000 Bände),
59400 M, für Umbauten, die im ganzen 100 400 M. kosten werden, während
zunächst nur jener Betrag nötig ist.
2. München, K.Universitätsbibliothek. Mehr t Diener; dann
5000 M. znr Herstellung feuersicherer Räume für Handschriften und Inkunabeln.
3. München, Technische Hochschule. Mehr 1 Kustos; ferner
ein Betrag für Verlegung und Erweiterung der Bibliothekräume, der in einer
gröfseren Summe für Ervreiterungsbauten enthalten ist.
4. M ünchen, Nat ionalmusenm. Mehr 1000 M. für die Fachbibliothek.
5. Würzburg, Universitätsbibliothek. Mehr 1 Sekretär.
6. Erlangen, Universitätsbibliothek. Mehr I Hausmeister für
die neue Bibliothek, für die zugleich die 2. und letzte Rate im Betrage von
63S000M. gefordert wird; die Gesamtkosten berechnen sich auf TiiSOOOM.
für den Bau, 223 350 M. für den Grund.
7. Regensburg, Kreisbibliothek. 0 400 M. für Umdeckung des
Daches.
Beginnend mit Wintersemester 1911 12 sind in Bayern Bibliothek-
gebühren (2 M. 50 Pf. für das Semester) eingeführt worden: .i.n den drei
Landesuniversitäten, der Technischen und der Tierärztlichen Hochschule.
Berlin. Um festzustellen, wie sich die Erwerbungen der Königlich en
Bibliothek zur Gesamtheit der Neuerscheinungen des deutschen Buch-
handels verhalten, ist eine Aufrechnung nach den beiden halbjährlichen Hinrichs-
Bänden des Jahres 1910 vorgenommen werden. Zugrundegelegt ist überall
der Ladenpreis, bei luehrfachen Ansätzen der bii.Mgste; Sonderausgaben,
Separat a usw. wurden, soweit erkennbar, ausgeschlossen. Unterschieden
wurde 1. der Verlag der altpreufsischen Provinzen und Schleswig-Holsteins,
der nach Berlin ablieferungsptlichtig ist, 2. die Provinzen Hannover und
Hessen- Nassau (aufser Frankfurt a. M.), die an andere Stellen in Preufsen
Pflichtexemplare liefern; 3. der Verlag der aufserpreufsischen Bundesstaaten
einschliclslich Frankfurts; 4. der deutsche Verlag aufserhalb des deutschen
Reichs. Zu 1. wurden auch die Erzeugnisse derjenigen Verleger gerechnet,
die Zweigniederlassungen in Berlin haben und deshalb ihren Verlag hier
abliefern. Das Ergebnis der Aufrechnung war folgendes:
1. Altpreufsischer Verlag 50 865 M.
2. Sonstiger preufsischer Pflichtverlag . . . 3 750 „
3. Aufserpreufsischer .Verlag im Reich . . . 61193 „
4. Deutscher Verlag aufserhalb des Reiches . 16 536 „
zusammen 132 344 M.
Auf dem Wege der Pflichtlieferung (1) erhält also die Königliche Bibliothek
von den reichsdeutschen Erscheinungen 44"/,, des Kaufwerts, vom deutschen
Gesamtbuchhandel 3S" o- Für den Kauf neuer deutscher Bücher und Zeit-
schriften verausgabte sie im Rechnungsjahr 1910 (Ladenpreise):
a) für reichsdeutschen Verlag 36 406 M. = 56 "/o von Pos. 2 -f 3
b) für deutschen Verlag aufserh d. Reichs 6 201 „ = 38 "/p von Pos. 4
zusammen 42 607 M. — b'l^lo von Pos. 2 — 4
Es bleibt noch ein Rest von rd 28 500 M. unter a), 10 300 M. unter b),
oder zusammen rd 39 000 M. Wenn man die unveränderten Auflagen, neue
Tausende, ferner Schulbücher, Andachtsbücher und ähnliehe weniger wich-
tige Literatur abzieht, reduziert sich der Fehlbetrag unter a) auf 20 000,
unter b) auf 7000, zusammen auf 27 000 M. Ein Teil davon, wenn auch kein
sehr beträchtlicher, wird sofort durch Geschenke gedeckt, ein anderer gelangt
nach und nach durch antiquarische Anschaffung und weitere Schenkungen
in den Besitz der Bibliothek. Nach vorstehenden Zahlen sind die schätzungs-
weisen Angaben zu berichtigen, die oben S. 265 gemacht worden sind. Die
dort gezogene Folgerungen werden dadurch nicht berührt, im Gegenteil er-
weist sich der Wert der preu Isischen Pflichtlieferungen als wesentlich höher
als dort angenommen war.
516 Umschau und neue Nachrichten
Erlangen. Für den Neubau der Kgl. Universitätsbibliothek
Erlani^on, dosson Grundsteinlegung am 14. März d. .T. stattfand, sind nunmehr
die l"iiiuiieriin;::s- und Kelierarboitcn vollendet. Von dem Verwaltungsbau
haben die riiitassungsmauern bereits eine llülie von :{ m erreieht, aueii sind
die yiiuU'U am Hauiiteiiigang selion errichtet. Der Bau ist zur Aufnahme
ron riiud TiOitOOO Bänden berechnet. Er untersteht der I^eitung des Uni-
versitätsbauamtes, dessen Vorstand, Universitätsbauassessor Fr. Schmidt, auch
die Pläne entworfen hat. Ueber die Kosten s. oben unter Bayern.
Karlsruhe. Die Hof- und Landesbibliothek veranstaltete aus Anlals
der S3. Versammlung Deutscher Naturforscher und Aerzte eine Ausstellung
von Tafelwerken, seltenen Drucken und Ilaudzeiclinungen aus den Oebieten
der beschreibenden und der exakten Naturwissenschaften wie der Medizin.
Eine kleine Abteilung «Auf Baden bezügliches" vereinigte einige in Baden
entstandene Schriften aus den oben genannten Gebieten, die Druckschriften
aus Anlafs der 34. ^'ersammhmg, die (185S) auch in Karlsruhe tagte, uam.
Von mehrbändigen Werken war nur je ein Band ausgelegt, doch teilte das
ausliegende gedruckte Verzeichnis üer Ausstellung mit, dafs die übrigen
Bände auf Wunsch vorgelegt würden. — Den Vorständen der vier badischen
Staatsbibliotheken (Karlsruhe HB und TU, Heidelberg und Freiburg) wurde
die Amtsbezeichnung Direktor beigelegt.
München. K. Hof- und Staatsbibliothek. Da nicht feststand,
worauf sich die bisherigen Angaben über den Umfang der Bibliothek
gründeten, war Veranlassung gegeben, nach dem Vorgange der K. Bibliothek
Berlin (s. o. S. 46ff.) eine Zählung des Bestandes vorzunehmen. Dabei lagen
die Verhältnisse wesentlich ungünstiger als in Berlin, da die dort vorhandene
„übersichtliche Aufstellung" in München fehlt; die Beschränktheit des Bücher-
raumes mit den vielen Doppelaufstellungen erschwerte die Arbeit bedeutend,
auch ist nicht ausgeschlossen, dafs sich Irrtümer eingeschlichen haben; bei
leichterer Zählung würde sich wohl eine etwas gröfsere Zahl von Bänden
ergeben haben. — Die Zählung des Bücherbestandes wurde in der zweiten
Augustwoche vorgenommen und zwar die in den Büchersälen am 7., 8. und
9. August nachm. von 3 — G Uhr. Zugleich wurden die in Benutzung (Lesesaal,
Ausleihamt, Katalogsaal und sonstige Arbeitsräume) befindlichen, die Hilfs-
bücher, die beim Buchbinder liegenden und die ausgeliehenen Bände
gezählt. An der Zählung beteiligten sich 35 Personen: Wissenschaftliche
Beamte, Hilfsarbeiter und Diener. Gezählt wurden Buchbinderbände und
sonstige äufsere Einheiten. So wurden Sammelbände, auch wenn sie wie
die alten Dissertationen 70—80 Stücke enthielten, nur als 1 gerechnet; von
kleineren Fortsetzungsschriften, wie den Jahresberichten der Schulen, wurden
je zehn als 1 gezählt. Die neueren Dissertationen wurden als Einheit ge-
nommen, ebenso die Schriften in Sammelschachteln, weil diese bei Um-
arbeitungen des betr. Faches aufgelöst und die einzelnen Stücke der all-
gemeinen Reibe einverleibt werden. Nicht gezählt wurden die einzelnen
Karten bei der Kartensammlung, dagegen die in Buchform gebundenen
Bestandteile, wie Atlanten, Bücher über Karten, berücksichtigt. Musikalien
und Werke über Musik sind gezählt, ebenso alle Handschriften; bei den
Nachlässen die einzelnen Faszikel, bei den Autographen die einzelnen
Autoren, nicht die einzelnen Stücke. Danach ergab sich als Bestand der
Bibliothek am Montag, den 14. August 1911:
Druckschriften 1,067,001
Handschriften ^ 49,189
zusammen 1,116,190 Bände.
Endlich wurden im Zeitschriftensaal die dort vorhandenen Hefte gezählt; sie
betrugen 34,259, zu denen noch 328 Zeitungen kamen. Diese 34,587 Ein-
heiten sind in obiger Summe nicht enthalten, weil sie in dem Zuwachs des
Jahres 1911 gerechnet werden. Als umfangreichstes Fach erwies sich
^Bavarica" mit 54,808 Bänden.
Umschau und neue Nachrichten 517
Strafsburg. An der Stadtbibliothek hat die Vorbereitung eines
neuen Katalogauszugs für den Druck erfreuliche Fortschritte gemacht, von
den umfangreicheren Gruppen ist nur B (Si)racho und Literatur) noch zu
bearbeiten, wobei freilich zum Teil eine Neukatalogisierung niitig ist. Eine
Revision der im Lesesaal zur Ansicht und nach Wunsch zur sofortigen Ver-
leihung aufgestellten Bücher ergab iiu .September v. J. das Fehlen von etwa
90 Bänden, die von Benutzern heimlich mitgenommen waren. Die Auslage
der Neuheiten ist deshalb in einen besonderen Raum verlegt worden, wo
der dort nur mit dem Ausleihen beschäftigte Beamte sie eher kontrollieren
kann. Beim Ankauf von Büchern wurde nicht selten vorher die Universitäts-
und Landesbibliothek befragt und wenn diese mitteilte, dafs das betr. Buch
von ihr schon gekauft sei oder doch gekauft werden solle, für die Stadt-
bibliothek auf den Erwerb verzichtet. In diesen Fällen wurde aber ein ent-
sprecheüder Vermerk in den alphabetischen Zettelkatalog aufgenommen.
Trier. Aus dem Lesesaal der Trierer Stadtbibliothek ist am
2',). August eiu Band, enhaltend Seb. Brants Narrenschiff, Ausgai;e von 1495
und 1497, beide defekt, gestohlen worden. Sollte der Band irgendwo auf-
tauchen, so würde die Stadtbibliothek für schleunige Benachrichtigung dank-
bar sein.
Schweiz. Das Protokoll über die elfte Versammlung der Vereinigung
Schweizerischer Bibliothekare (V. S. B ) enthält eine Reihe von Mitteilungen
von allgemeinerem Interesse. Bei dem Erlafs des am 1. Januar 1911 in
Kraft getretenen neuen Postgesetzes ist auf die Wünsche der Bibliotheken
Rücksicht genommen worden. Besonders konnte eine günstige Auslegung
des Begriffs , Drucksache" erreicht werden, wogegen der Wunsch, dafs die
im Besitze der Portofreiheit befindlichen Bibliotheken sich auch ihre gegen-
seitigen Ausleihsendungen portofrei machen dürften, keine Erfüllung fand.
An dem in Bearbeitung befindlichen neuen Zeitschriftenverzeichnis beteiligten
sich 30 Orte mit 2\'i Bibliotheken, die rd 22 000 Titel einsendeten, gegen
19 bezw. 91 und 12100 der ersten Auflage. Zur Inkunabelkatalogisierung
beschlofs die V. S. B. an den Bundesrat das Gesuch um eine aufserordentliche
Bewilligung von 3000 Fr. zu richten. Von diesem Betrage sollen nur die
Kosten für die Inventarisierung an den kleineren und nicht öffentlichen
Bibliotheken bestritten werden, während die staatlichen und städtischen
Sammlungen ihre Bestände mit eigenen Kräften bearbeiten. Der durch Um-
frage festgestellte Bestand an Inkunabeln in den schweizerischen Sammlungen
beträgt rd 1151)0. Eine neue schweizerische Bibliotheksstatistik beabsichtigt
Herr Godet in Vereinigung mit dem eidgenössischen statistischen Bureau zu
bearbeiten, da die Arbeit von E. Heitz (1868) bereits über vierzig Jahre alt
ist. Die V. S. B., die ihrerseits schon eine solche Veröffentlichung ins Auge
gefafst hatte, beschlofs, bei dem Unternehmen mitzuwirken, soweit das ge-
wünscht werde. Das wichtigste Thema aber, das die schweizerischen Biblio-
thekare z. Z. beschäftigt, ist die Frage des schweizerischen Gesamtkatalogs
und damit eng verbunden die des neuen Statuts für die Landesbibliothek in
Bern. Das letztere wird noch durchberaten, der Vorsitzende der Versammlung
berichtete aber, dafs die 1908 dem Bundesrate vorgelegte Forderung nach
einer allgemeineren Zusammensetzung der der Landesbibliothek übergeordneten
Bibliothekskommission genehmigt sei und dafs für eine weitere Forderung,
nämlich nach Herstellung organischer Beziehungen zwischen der Landes-
bibliothek und den übrigen Bibliotheken bezw. der V. S. B. im Parlament
gute Stimmung herrschen scheine. Das nächste Heft des Zbl. wird Aus-
führlicheres darüber bringen.
Der Jahresbericht der Landesbibliothek zu Bern für 1910 teilt
mit, daß der Bimdesrat der Bundesversammlung .den lange erwarteten Ent-
wurf einer Revision der für die Bibliothek seit ihrer Gründung gültigen
Bestimmungen vorgelegt hat (vgl. vorher). Ein Sorgenkind der Bibliothek sind
XXVIIL II. 36
518 Umschan und ueue Nachrichten
die alphabetischen Zettelkataloge. Für die Schriften vor 1901 hatte bis vor
kiirztMU jede der sieben (Jnippen der Bibliothek einen eigenen Zottelkatalog
niul da/.ii kuni dann noch der l'iir die von l'.toi an erscliienenen Werke. Es
ist nun eino N'crschniolzuug aller dieser Katalo-^e begt)iinen worden — zu-
niichst von acht auf sechs — wodurch sich das Nachschlagen einfacher und
sicherer gestaltet als bisher. Das von der Bibliothek herausgegebene Bulletin,
das die 'i'itel der Neuerwerbungen der Anstalt verött'entlicht und ursprünglich
monatlich erscheinen sollte, in der Tat aber nur dreimal bis fünfmal jährlich
erschien, wird jetzt in Zweimonatsnumuiern herausgegeben. — Die Stadt-
bibliothek zu Winterth\ir hat im Berichts jalire 1 '.)!() ein Lesezimmer für
wissenschaftliche periodisciie Literatur erölVnet. Aufser der Bibliothek selbst
legen dort eine Anzahl von Behörden, Gesellschaften usw. die von ihnen ge-
haltenen Zeitschriften aus. Mit der Museumsgesellsehaft zu Zürich wurde
eine Vereinbarung getrotYen, nach der die berechtigten Benutzer des einen
Instituts auch in dem andern die Leseriiume frei benutzen dürfen. Um die
Wende 1910 11 hat die Bibliothek die ersten 250 Jahre ihres Bestehens
vollendet, doch wurde in Hinblick auf die schwebende Baufrage von einer
besonderen Feier Abstand genommen. Schon vor längerer Zeit (vgl. Zentral-
blatt 1910. S. 423) war durch Zeichnungen ein hoher Betrag für einen gemein-
samen Neubau für die Bibliothek, die städtischen Sammlungen und die Samm-
lungen des Knnstvereins gesichert worden. Im Juli 1910 schlug nun aber
eine Eingabe des Schulrats vor, für Gymnasium und Industrieschule einen
Neubau zu errichten, die Bibliothek an der alten Stelle zu lassen, ihr aber
dort weiteren Raum zuzuweisen. Da dann die gezeichneten Beträge hinfällig
geworden wären, konnte sich die Stadt dazu nicht entsehliefsen. Sie richtete
vielmehr ein Gesuch an den Kanton, der Kanton möge die Schulen und den
Neubau für sie übernehmen, auch für den Bibliotheksneubau einen Zuschufs
leisten. So ist vorläufig alles ins Stocken geraten.
England. Die Vermehrung der Druckschriftenabteilung des British
Museum in London betrug 1910 26 063 Bücher und kleine Schriften,
6S811 Hefte und Lieferungen, dazu in der Kartensammlung 72 Atlanten,
90 Teile von Atlanten, 1987 Karten in 7112 Blättern, ferner in der Musik-
sammlung 12 081) musikalische Veröffentlichungen, in der Zeitnngssammlimg
3453 Zeitungen mit 245 605 Einzelnummern, endlich noch 3712 „Miscellaneous",
Parlamentspapiere u. a. Gekauft waren davon 399S Bände und 20 734 Hefte,
dazu 10 Atlanten, 49 Teile von Atlanten, 98 Karten und 5(i Bände, 140 Stücke
Musikalien. Unter den gekauften Werken waren 59 Inkunabeln und 85 eng-
lische Drucke vor 1640. Die Ankäufe aus diesen Perioden werden tunlichst
gefördert, um den in der Bearbeitung befindlichen Catalogue of early printed
books möglichst vollständig zu machen. Benutzt wurden in den Lesesälen
der Druckschriften- Abteilung (ohne die Zeitungen, aber mit Einschlufs der
orientalischen Abteilung) 1472 278 Bände von 219 274 Benutzern, dazu in der
Zeitungsstelle 65 231 Bände von 19 200 Lesern. Für den allgemeinen Katalog
der Druckschriften wurden 33 953 Titel gedruckt, 33 244 in jedes der drei
Exemplare eingeklebt, wobei je 43 698 Titel in jedem Exemplare umgeklebt
werden mufsten. — Der Handschriftenabteilung wurden 328 Handschriften
neu einverleibt, darunter Erwerbungen aus der Phillipps-Auktion vom 6. — 9.
Juni V. J. und aus den Sammlungen von Blathwayt und Polwarth. Benutzt
wurden 31521 Hdss. (imd 2767 Urkunden und Siegel) von 11256 Personen.
Es wurden 4931 photographische Aufnahmen gemacht. — In der orientalischen
Abteilung wurden 2339 Druckschriften und 206 Handschriften erworben,
darunter drei datierte arabische von 1095/6, 1112/13, 1193; zu erwähnen ist
noch der Zugang von gegen 100 koptischen Papyri und ein um 1200 ge-
schriebener samaritanischer Pentateuch mit aramäischer und arabischer Ueber-
setzung.
Die Universitätsbibliothek zu Cambridge wuchs i. J. 1910 um 65164
Items (Geschenk und Tausch 8642, Neukäufe 7135, Antiquaria 691, Pflicht-
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 519
exemplare 45,447, amtliche Drucksachen 3204), dazu 50 Handschriften. Be-
sonders wertvoll waren in dem Berichtsjahre die Cüeschenke. U. a. hinterliei's
der verstorbene Rej^istrary der Universität, J. W. Clark, der Bibliothek seine
Büchersammlun^ über Cambridf^e, und die Witwe von A. J. Butler überwies
aus dem Nachlasse ihres Mannes zahlreiche Danteausgaben , darunter vier
Inkunabeln. Angekauft wurden neun Inkunabeln und sieben englische Drucke
des lö. Jahrhunderts. Eine grofse Zahl irischer kleiner Schriften, darunter
51 zwischen 1640 und 1650 wurde für 34 1 10 sh. 4 d. aus dem Bradshaw
Memorial Fonds erworben, der nun erschöpft ist. — Behufs besseren Zu-
sammenwirkens mit den anderen Bibliotheken der Universität und der Colleges
soll das Verzeichnis der gehaltenen fremden Zeitschriften auf sie ausgedehnt
und jährlich ausgegeben werden.
In ihrem Septemberheft bringt Library World den Plan des Gebäudes
für die neue Nationalbibliothek von Wales in Aberystwyth. Die
Gründung dieser Bibliothek (vgl. Zbl. 1909, S. 234) zeigt den Unterschied
zwischen englischen und deutschen Verhältnissen. Bei uns würde die Biblio-
thek als Staats- oder Provinzial-Institut ins Leben getreten sein, dort ist sie durch
Royal Charter von 1907 als selbständige Stiftung begründet worden mit dem
üblichen Verwaltungskörper und nur mit einem Staatszuschufs von 4000 £
ausgestattet. Im übrigen ist sie, auch für den Bau, auf sich selbst an-
gewiesen, d. h. auf die Hilfe privater Gönner, die ihr schon reichlich zu Teil
geworden ist und auch weiter nicht fehlen wird. So ist ihr, wie schon früher
mitgeteilt, der Baugrund geschenkt und eiu Teil des Baufonds beschafft
worden. Auch wertvolle Büchergeschenke sind ihr schon reichlich zu-
geflossen. Für die regelmäfsige Vermehrung soil freilich auf eine Weise
gesorgt werden, die bei uns die lebhafte Entrüstung des Buchhandels hervor-
rufen würde. In der Copyright Bill, die jetzt dem Parlament vorliegt, ist
nämlich vorgeschlagen, ihr inbetreff der in Grofsbritannien verlegten Bücher
dieselben Rechte zu geben wie der Bodleiana, der Universitätsbibliothek
Cambridge, der Advocates Library Edinburgh und der Bibliothek des Trinity
College in Dublin. Das ist nichts anderes als die Einführung eines sechsten
Pflichtexemplars, wenn es auch nicht in jedem Fall wie beim British Museum,
sondern nur auf Erfordern zu liefern ist.
Vom 15. November ab kommt bei Sotheby der erste Teil der berühmten
Huth- Sammlung (vgl. oben S. 180) zur Versteigerung. Er umfafst in
1228 Nummern nur die beiden ersten Buchstaben des Alphabets und aufser-
dera die alten Shakespeareana: die 4 Folioausgaben, 35 Quartos und 2 Aus-
gaben der Gedichte. Auch sonst ist die Sammlung überwiegend auf die
englische Literatur gerichtet und hier enthält sie ganz aufserordentliche
Schätze, so z. B. einige starke Sammelbände von Lieder- und anderen kleinen
Einzeldrucken, englische Bibeln beginnend mit Tyndales Pentateuch von
1530 usw. Die Werke von nicht speziell englisch -amerikanischem Interesse
sind der Zahl nach spärlicher, aber auch unter ihnen Stücke allerersten Ranges :
mehrere Blockbücher, eine 42 zeilige Bibel, 2 Exemplare der Fuät-Schoefferschen
Bibel von 1462, 5 vorlutherische deutsche Bibeln usw. Man darf auf den
Verlauf der Versteigerung gespannt sein.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen/)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Aldäsy, Antoine. Le .congres international des archives et des bibliotheques
ä Bruxelles. (Fin.) Magyar Könyvszemle N. S. 19. 1911. S. 147 — 153.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
36*
520 Neue Bücher and Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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mit der preufsischen Instruktion und die Frage einer internationalen
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die 1. Sektion des Kongresses. III. Von der Ausstellungs- Kommission.
IV. Programm der Abteilungen der Ausstellung. V. Chronik des Kon-
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Proposta per la istituzione e il funzionamento di bibHoteche magistrali nei
capoluoghi delle provincie del mezzogiorno dltalia di cui alla legge
15 luglio 1906. Coltura popolare 1. 1911. S. 451 — 461.
Rothhardt, Hans. Die Verleihung von Musikalien durch Volksbüchereien.
Blätter f. Volksbibl. u. Lesehallen 12. 1911. S. 133— 136.
Savage, Ernest A. The salaries of libraries and their assistants. Libr.
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Sayers, W. C. Berwick. Model qnestions in classiöcation, Libr. World 14.
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Schulz, Gottfried. Versicherung der Wertsendungen der Bibliotheken bei
einer Transportversicherungs-Gesellschaft. Zbl. 28. 1911. S. 387— 390.
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522 Neue BUcher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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Fortsetzung, enthaltend den Zuwachs von ISOS — 1910. Band 8. T — Z
und Nachtr. A—Z, l'.tOG -1910. Aarau: Keller Hill. VI, 531 S. 3 Fr.
Basel. Katalog der Bibliothek der Sektion Basel des S. A. C. 4. Ausg.
Basel: Wittmer Hill. XII, 15« S., 1 Karte. 2.50 Fr., für Mitglieder 1 Fr.
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19i0;il. Bremen 1911: Gtithe. 98 S.
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Technischen Hochschule in Breslau. (Breslau 1911: Nischkowsky). ;] S.
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zu Breslau im Rechnungsjahre 1910. Breslau: (1911). 13 S. Aus: Breslauer
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Cleve. Adrian, Fr. Katalog der Stadtbibliothek Cleve. Bestand v. 1. Jan.
1911. Cleve 1911: Boss. 90 S.
Dresden. Pieper, H. Katalog der Bibliothek der Ockonomischen Gesell-
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Bibliothek i. J. 1910 zusammengestellt. Dippoldiswalde o. J. : Jehne. XVI,
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Schneider. 40 S. Beil. z. Progr. 1911.
Freising. Zellner, Heinrich. Verzeichnis der Bücher und Karten des Histo-
rischen Vereins Freising 1911. 58 S. 2". (Autogr.)
Graz. Katalog der Bibliothek des statistischen Landesamtes für Steiermark.
Bearb. im Statist. Landesamte. Graz: Leuschner 1911. XV, 186 S. 3 M.
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Greifswald. * Jahresbericht der Königlichen Universitäts- Bibliothek zn
Greifswald 1910. Greifswald 1911: Abel. 14 S. Aus: Chronik der Uni-
versität.
Hamburg. Münzel, Robert. Die Hamburger Stadtbibliothek. Zbl. 28. 1911.
S. 437—446.
Heidelberg. Griechische literarische Papyri. Hrsg. u. erkl. von G. A.
Gerhard. 1. Heidelberg: Winter 1911. IX, 12o S. 4«. = Veröffent-
lichungen aus der Heidelberger Papyrus-Sammlung 4, 1.
Kiel. * Bericht über die Verwaltung der Königl. Universitäts -Bibliothek
Kiel im Etatsjahre 1910. Kiel 1911: Schmidt & Klaunig. 8 S.
— Katalog d. Hauptbiicherei des Bildungswesens der Marine enthaltend die
in Zugang gekommenen Bücher vom 1. Mai 1910 bis 30. April 1911.
Kiel 1911 : Hansa-Dr. VII, 59 S.
Königsberg. Königsberger Freie Studentenschaft. Abteilung für Sozial-
wissenschaften. Bücherverzeichnis (1, April 1910). (Königsberg): 1910.
Köslin. Königl. Gymnasium zu Köslin. Nicol, R. Verzeichnis der Bücher
der Lehrerbibliothek. T. 1. Köslin 1911: Hendess. 48 S. Beil. z. Progr. 1911.
Kreuzburg. Königl. Gymnasium zu Kreuzburg O.-S. Eiden, Curt. Ver-
zeichnis der Bücher der Lehrerbibliothek des Gymnasiums. T. 1. Abt. 2.
Kreuzburg O.-S. 1911: Thielmann. S. 68—149. Beil. z. Progr. 1911.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotlieks- und Buchwesen 523
Laub an. Landshotf, E. Katalog der Lehrer -Bibliothek des Königlichen
Gymnasiums zu Lauban. T. 1. Laubau l'Jll: Wittig. 32 S. Beil. z.
Progr. 1911.
Liegnitz. Mau, Hans. Katalog der mit der Lehrerbibliothek des König-
lichen Gj-mnasinms Johanneum vereinigten Bibliotheca Rudolfina. T. 4.
Libri iuridici. Liegnitz 1911 : Ileinze. Uli S. Beil. z. Progr. 1911.
Luckau. Königliches Gymnasium zu Luckau. Carus, Otto. Katalog der
Lehrerbibliothek. T. 4.' Luckau 1911: Eutleutner. 12(>S. Beil. z. Progr, 1911.
Marienwerder. Katalog der Lehrerbibliothek des Königlichen Gymnasiums
zu Marienwerder. T. 1. Marieuwerder 1911: Kanter. 19S. Beil. z.Progr. 1911.
Münster. Die Akademische Lesehalle. Die Königliche Universitätsbibliothek
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S. 50—54.
Nürnberg. Kraufs, Ludwig. Mitteilungen über die Lehrerbibliothek des
Alten Gymnasiums und Beschreibung ihrer ältesten Drucke. T. 2.
Nürnberg: Schräg 1911. 102 S. 2 M. (Beil. z. Programm.)
Quedlinburg. Verzeichnis der Schülerbibliothek des Königlichen Gym-
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Progr. 1911.
Rothenburg o. T. Schnizlein, August. Nachtrag zum Verzeichnis der Mis-
cellanea reformatoria der Rothenburger Bibliothek. Rothenburg: Pro-
gymnas. 1911. 18 S. 0,80 M. (Beil. z. Programm.)
St. Gallen. Die Bibliothek des ehemaligen Benediktinerstiftes Sankt Gallen.
Forts. Näf. Johann B. Die wichtigsten Handschriften. Studien u. Mitteil,
z. Geschichte d. Benediktinerordens N. F. 1. 1911. S. 385— 404.
Stolp. Gymnasium und Oberrealschule zu Stolp i. Pom. Pickert, W. Ver-
zeichnis der Lehrerbücherei. Abt. 1. Unterrichtswesen. Geschichte. Erd-
kunde. Stolp 1911: Delmanzosche Buchdr. 31 S. Beil. z. Progr. 1911.
Strafsburg. *Jahresbericht der Stadtbibliothek für das Rechnungsjahr 1910.
Strafsburgi. E.: Du Mont Schauberg 1911. 4 S. 4«.
Wien. Tietze, Hans. Die illuminierten Handschriften der Rossiana in Wien-
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52-4 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliothek.8- und Buchwesen
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Merkel, R., Erlangen. Nr 159: Protestantische Theologie. 3471 Nrn.
Fr. Meyers Bh. Leipzig. Nr 102: Goethe. 730 Nrn.
Müller, J. Eckard, Halle. Nr 15! : Theologie I. 2243 Nrn.
Rappaport, C. E., Rom. Nr 20: Ars mediea per saecula. 1174 Nrn.
Teufens Nachf., C, Wien. Nr 25, III: Varia. 32 S.
Walter, Willy, Aschatfenburg. Nr 8: Varia. 1655.
Winter, C, Dresden. Nr 147: Deutsche Literatur. 1115 Nrn.
IJücherauktioiien.
Berlin, 16.— 17. Oktober 1911: Sammlung von interessanten und wertvollen
Büchern. Bei Max Perl. 1123 Nrn.
Leipzig, 14.— 16. November 1911: Theologie und Philosophie. Darin: Ameri-
kanische Frühdrucke in deutscher Sprache sowie interessante Reformations-
literatur. Bei Oswald Weigel. 115 4 Nrn.
London, 15.— 17. 20. — 24. Nov. The Iluth Collection of printed books and
illnminated mannscripts. 1. Portion. Bei Sotheby, Wilkinson & Hodge.
1228 Nrn.
532 Personalnachricbte« — Bekanntmachuug — Bibliothekar-Verein
Persoiialnacliricliteii.
Altenbiirg LB. Dem Bibliotliekar Geb. llofrat Prof. Dr. ITennann
Klii{?e wiircUi von Herzog Ernst II. die Goldene Medaille für KuTi.st und
Wissenschaft mit der Krone verlielin.
Berlin, Heirat für Bibliotlieksangelegenheiten. Für die neue
Amtsperiode vom 1. Okt. l'.)ll'll wurden zu Mitgliedern ernannt: Erster
Direktor Geb. Keg.-Rat Seliwenk e-Bcrlin , Bihl.- Direktor (ieli. Keg.-Kat
Prof. Pietsebmann-Göttingen, Direktor des Meteorol. Instituts Geh. Keg.-
Kat II eilmann -Berlin, Bihl. -Direktor Geii. Reg.-Kat M ilkau-Breslau.
Berlin KB. Der Generaldirektor Wirklicher Gvdieimer Rat Prof. D. Dr.
Adolf Ilarnack wurde anliifslicli der Hundertjahrfeier der Universität
Christiauia von dieser b. c. zum Dr. theol. proklamiert. Der Direktor der
Handschriftenabteilung Prof. Dr. Ludwig Stern starb am 9. Oktober; die
Verwaltung der Stelle wurde kommissarisch dem Direktor bei der KB Prof.
Dr. Johannes Flemming übertragen.
Berlin B. des Reicbsmilitärgeriehts. Dem Vorstand Bibl. Prof. Dr.
Georg Maas wurde die Krone zum Roten Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Berlin B. des Reichstages. Der Oberbibliothekar Eduard Blömeke
trat in den Ruhestand. Es wurde ihm der Kronenorden a. Klasse verliehn.
Düsseldorf. Dem Stadtbibliothekar Dr. Constantin Nörrenberg
wurde die Amtsbezeichnung Direktor beigelegt.
Kiei ÜB. Der Assistent Dr. Wilhelm Pelka wurde unter Belassung
in Kiel zum Hilfsbibliothekar an Marburg ÜB. ernannt.
Künigsberer ÜB. Der Assistent Dr. Karl August von Bloedau
wurde an Halle ÜB. versetzt.
München HB. Die Praktikanten Ernst Euringer und Dr. Ijudwig
Pfandl traten aus dem Bibliotbeksdienste aus.
Schwerin Regierungs-B. Der Bibliothekar Dr. Paul Crain wurde zum
Bibliothekar an Rostock ÜB. ernannt.
Dänemark. Der Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek zu Kopen-
hagen Axel Anthon Bjürnbo starb am 6. Oktober.
Bekanntmachung.
Diejenigen Herren Volontäre der preufsiscben Bibliotheken, deren
Volontärzeit im Kalenderjahre 1912 abläuft, ersuche ich möglichst
umgehend, mir eine vorläufige Mitteilung darüber mit Angabe der
Ablaufsfrist zugehen zu lassen.
Göttingen, den 22. September 1911.
Der Vorsitzende
der Prüfungskommission für die bibliothekarische Fachprüfung.
Pietschmann.
Yerein Deutscher Bibliothekare.
Der nächste Bibliothekartag findet in der Pfingstwoche 1912 in
München gemeinsam mit den österreichischen und schweizerischen
Bibliothekaren statt.
Wir ersuchen um baldige Anmeldung von Vorträgen und Refe-
raten und schlagen als Themata für die gemeinsamen Sitzungen die
folgenden vor: 1. Vorbildung der Beamten, 2. Mittlerer Dienst, 3, Katalo-
gisierungs- Ordnung, 4. Gesamt-Katalog. Der Vorstand.
Schnorr v. Carolsfeld.
Verlag von Otto Hanassowitz, Leipzig. — Druck von Bhrhardt Karras, HaUe.
r^'^
Zentralblatt
für
Bibliotliekswesen.
XXVni. Jahrgang. 12. Heft. Dezember 1911.
Tom Schweizerischen Bibliothekswesen.
1.
Elfte Vereinigung Schweizerischer Bibliothekare
am 11. und 12. Juni 1911 in Zofingen.
In unmittelbarer Nähe des Kreuzungspunktes der grofsen Strafsen,
die vom Bodensee tiber Zürich, Lenzburg und Bern nach dem Genfersee
und von Basel über den unteren Hauenstein, Ölten und Luzern zum
Gotthard führen, befindet sich über den Ruinen einer römischen Nieder-
lassung das Städtchen Zofingen. Seine Lage im Verkehrszentrum der
Schweiz machte es früher zum häufig besuchten Versammlungsort.
Heute ist es durch die modernen Verkehrswege etwas abseits gerückt
worden. Auf das Stadtbild hat das aber nur wohltätig zurückgewirkt;
denn manches hat sich erhalten, was sonst unfehlbar beseitigt worden
wäre. Und auch der Bildungsstand und der Bürgersinn der Einwohner-
schaft scheint nicht darunter zu leiden, dafs die grofsen Schnellzüge
nunmehr an der Stadt ohne Halt vorbeifahren. Zeugen dessen durften
auch die schweizerischen Bibliothekare sein, als sie am zweiten
Sitzungstage das Gebäude besichtigten, in dem die städtischen
Sammlungen untergebracht sind und das den Sinn für Gemeinnützig-
keit so rühmlich bekundet.
Der schlichte, aber durchaus zweckmäfsige dreigeschossige Bau
enthält unten die Bibliothek, darüber die historischen und kunsthisto-
rischen Sammlungen, zu oberst die naturwissenschaftlichen. Die Stadt
verdankt ihn zweien ihrer Mitbürger. Der eine gab die Anregung,
indem er sich bereit erklärte, seine reichhaltigen und wertvollen natur-
wissenschaftlichen Sammlungen — der Hauptsache nach die heutigen
städtischen — der Stadt zu schenken, wenn diese die nötigen Räume
zur Verfügung stelle. Der zweite machte sich daraufhin anheischig,
auf eigene Kosten nicht nur der Naturhistorie, sondern auch der Bi-
bliothek und der historischen, antiquarischen und Kunst-Sammlung ein
eigenes Heim zu schaÖen.
So erhielt die Stadt vor 10 Jahren das Gebäude, in dessen unterstem
Geschofs, wie erwähnt, die Bibliothek untergebracht ist, — eine Bi-
bliothek, die, abgesehen von der Art, wie sie zu ihren Räumen ge-
langte, recht bemerkenswert ist auch durch die Sorgfalt, womit eine
XXVm. 12. 37
534 Vom Schweizerischen Bibliothekswesen
Reihe allerdings nur im Nebenamt wirkender Bibliothekare die Be-
stände gemehrt und bereichert haben, und durch die starke Benutzung,
die jährlich ca 1 Band auf jeden Einwohner beträfet.
Die Tagung wurde vom Vorsitzenden (als welcher dermalen der
unterzeichnete Referent amtet) mit einem Ueberblick über die bis-
herigen zehn Tagungen und die Tätigkeit der Vereinigung seit
ihrer Gründung im Jahre 1897 eröffnet.
Den gröföten Teil der Zeit beanspruchten die gescliäftlichen An-
gelegenheiten, unter denen insbesondere drei gröfseres Interesse auf
sich lenkten. Nach der Behandlung der Rechnung und des Jahres-
bericlites des Vorstandes sprach zunächst F. Gardy (Genf) über den
Postverkehr, wie er sich in Zukunft nach einem soeben in Kraft
getretenen neuen Postgesetz und einer sich daran schliefsenden neuen
Ausführungsverordnung („Postordnung") gestaltet. Soweit sich die
neuen Bestimmungen speziell auf die Bibliotheken beziehen, ergaben
sie sich aus besonderen Eingaben, die die Vereinigung im Laufe der
letzten Jahre den zuständigen Behörden eingereicht liatte.
Ein Punkt wurde freilich nicht nach Wunsch erledigt. Er betrifft
die Anwendung der amtlichen Portofreiheit auf den interurbanen Aus-
leiheverkehr. Nach dem bisherigen und dem neuen Gesetz geniefsen
die eidgenössischen und die kantonalen Amtsstellen (und damit auch
die Bibliotheken) der Portofreiheit für den gesamten ausgehenden Brief-
postverkehr in Amtssachen, die kommunalen dagegen nur für den aus-
gehenden Verkehr an Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der
Gemeinden. Nun hatten die Bibliotheken (kantonale wie kommunale),
die den Anspruch auf Portofreiheit besitzen, bis anhin die Gewohnheit,
uneingeschriebene Buchersendungen bis auf ein Gewicht von 2 Kilo-
gramm ohne weiteres einander mit der Briefpost portofrei zuzusenden,
auch wenn sie für private Benutzer verlangt wurden. Das hört jetzt
auf. Nach den neuen Bestimmungen darf die Portofreiheit nämlich
nur noch für den amtlichen Verkehr im engeren Sinne beansprucht
werden , d. h. wenn es sich um Nachforschungen für die bestellende
Bibliothek selbst handelt, aber nicht mehr für Sendungen auf Be-
stellung von Privaten. Mit den Privatinteressen rein geschäftlicher,
d. h. materieller Art, wie sie z. B. in Gemeindebetrieben mit Erwerbs-
zwecken und in Mitteilung von Zivilprozefs -Akten und Register -Aus-
zügen zugunsten Privater, oder in Auskunftserteilung von öffentlichen
Versuchsanstalten und Schulen an Private usw. vorliegen, wurde auch
die Bücherversendung zugunsten Privater von der Portofreiheit aus-
geschlossen. Von rein formalem Gesichtspunkt aus läfst sich nicht
viel dagegen einwenden. Wer aber, wie wohl jeder Bibliothekar, davon
durchdrungen ist, dafs die im interurbanen Ausleiheverkehr zum
Ausdruck gelangenden Privatinteressen sicherlich nicht geschäftlicher,
materieller Art sind, sondern dafs ihnen in sehr erheblichem Mafse
ideelle und der Allgemeinheit dienende Zwecke zu Grunde liegen, der
wird doch wünschen, dafs die betreffende Bestimmung bei nächster
Gelegenheit abgeändert werde.
von IT. Escher 535
In anderer Hinsicht bringen dagegen die neuen Vorschriften
"wesentliche und sehr dankenswerte Erleichterungen. Eine Bestimmung,
^YODach früher den Leihbibliotheken gestattet wurde, ihren Abonnenten
im regelmäfsigen Ausleiheverkehr Büchersendungen bis auf 2 Kilo
zur Taxe von 15 Rp für Hin- und Rückweg zuzusenden, ist auch auf
Büchersendungen Öll'eutlicher Bibliotheken ausgedehnt worden, gleich-
viel, ob sie regelmäfsig erfolgen oder nicht. Diesen werden zudem
die zurückkehrenden Packete ins Haus gebracht, während sie sonst
auf der Post abgeholt werden müssen. Ferner dürfen „handschriftlich
oftene Mitteilungen beigelegt werden, die sich unmittelbar auf die Aus-
wechslung der Druckschriften beziehen, Avie Begleitlisten, Empfangs-
bestätigungen, Angaben über bereits ausgeliehene oder gar nicht vor-
handene Bücher usw." Die Möglichkeit, derartige Sendungen gegen
eine Gebühr von je 10 Rp für Hin- und Rückweg einzuschreiben, ge-
stattet schliefslich den Bibliotheken, sich dieses Weges aufser für
billige und leicht ersetzbare Werke auch für wertvollere , wenn auch
selbstverständlich nicht für seltene und kostbare zu bedienen.
Eine zweite Erleichterung besteht darin, dafs der Begriff der
„Drucksache" eine speziell für Bibliotheken sehr günstige Umschreibung
erhielt. Als Drucksachen gelten nämlich u. a. „von öffentlichen Biblio-
theken ausgehende Formulare, wie Empfangsanzeigen für Geschenke
und andere Eingänge, Einforderungen von Angeboten, Gesuche um
Nachlieferung fehlender Stücke oder um Zuwendung neu erschienener
Schriften, Einladungen zur Rücksendung ausgeliehener Bücher usw.,
sofern sie aufser dem Titel der Bücher, der Bezeichnung der Bände,
der Unterschrift und dem Datum keine andern schriftlichen Einträge
aufweisen".
Ueber die Neuauflage des Zeitschriftenverzeichnisses der
schweizerischen Bibliotheken lag ein schriftlicher Bericht von II. Barth
(Zürich) vor. Danach beteiligen sich am Unternehmen 30 Bibliothekorte
mit 213 Bibliotheken, gegenüber 19 bezw. 91 der ersten Auflage.
Die Zahl der eingelieferten Titelzettel beträgt ca. 22 000, gegenüber
ca. 12 000, die Zahl der im Verzeichnis aufgeführten Titel ca 6500
gegenüber ca 4000. Der Druck kann noch vor dem Winter beginnen
und wird gegen Ende desselben abgeschlossen sein.
Mit lebhaftem Interesse wurden die Mitteilungen von C. Gh. Bernoulli
(Basel) über den Stand der Inkunabel-Inventarisierung entgegen-
genommen. Vom Vorstand und der als Zentralstelle für das Unter-
nehmen dienenden Basler Universitätsbibliotliek waren im Laufe des
Winters Zirkulare und Fragebogen an alle irgendwie erhältlichen und
in Frage kommenden Adressen von Bibliotheken, Archiven, Museen
und Privaten versandt worden. Die eingehenden Antworten ergaben
für die ganze Schw^eiz einen Bestand von ca 11 500 Inkunabeln. Eine
kleine Zahl von Besitzern, worunter die meisten Privaten, sandte die
Titel sofort ein. Von den übrigen erklärten sich die öffentlichen
Bibliotheken der Kantone und Städte bereit, für die Inventarisierung
selber aufzukommen. Verschiedene von ihnen brauchen hiebei nichts
37*
530 Vom Scliweizerischen Bibliotliekswoson
anderes zu tun, als ilire gedruckteil Inkuuabelkataloge zu zerschneiden
und die Absclinitte auf Zettel aufzukleben. Für eine gröfsere Anzalil
anderer Bibliotheken, insbesondere für die meisten Klosterbibliothcken,
wird aber das Inventar von besonderen Arbeitskräften und aus be-
sonderen Krediten liergestellt werden müssen. Ebenso sind solche
erforderlicli für die Verarbeitung des gesaraten eingehenden Titcl-
materials in der Basler Zentralstelle. Die Vereinigung beschlofs deshalb,
den Bundesbehörden ein Gesuch um Gewährung eines Beitrages von
3000 Fr. für das Jahr 1912 einzureichen, und es ist alle Aussicht
vorhanden, dafs diese ihm entsprechen werden. Inzwischen hat der
Vorstand vorbedruckte Titelzettel hergestellt und in der nötigen Anzahl
den Bibliotheken zugesandt, die die Inventarisierung selber besorgen
wollen. Drucke, die bereits in einem der allgemein bekannten Nach-
schlagewerke von Ilain, Burger, Copinger, Proctor usw. beschrieben
sind, brauchen lediglich durch das betreffende Zitat bezeichnet zu
werden (vorbehalten allfällige Abweichungen von den dort gegebenen
Daten). Wo die Nummer von Hain usw. nicht angemerkt werden
kann, ist durchgehende Ausfüllung des Vordruckes unerläfslich. Geht
alles den normalen Gang, wie es den Anschein hat, so kann die ganze
Inventarisierung verhältnismäfsig rasch durchgeführt werden.
Zu diesen ausführlicheren Traktanden gesellten sich eine Reihe
kürzerer. Zunächst die endgültige Zustimmung zum Vorschlag des
Vereins Deutscher Bibliothekare betr. die gemeinsame Tagung mit
ihm und den österreichischen Kollegen, die zu Pfingsten 1912 in
München stattfinden soll. Dann die Resolution des internationalen
Bibliothekaren- und Archivaren - Kongresses in Brüssel 1910 be-
treffend die Aufstellung einheitlicher Katalogisierungsregeln.
F. Gardy, der die Vereinigung in Brüssel vertreten hatte, wies darauf
hin, dafs diese Anregung, die zunächst die Feststellung einheitlicher
Regeln für die einzelnen Sprachgebiete vorsehe, die Schweiz als ein
mehrsprachiges Land eigentlich nicht in erster Linie berühre. Aber
da die Frage mit Rücksicht auf den vorgeschlagenen schweizerischen
Gesamtkatalog doch auch für die Schweiz nicht geringe Bedeutung
besitzt, wurde der Vorstand beauftragt, auf der nächsten Versammlung
Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
Von allgemeinerem Interesse war gchliefslich noch eine kurze Ver-
handlung über die Anlage einer neuen schweizerischen Biblio-
thekstatistik. Der Vorsitzende hatte schon in seinem Eröffnungs-
wort bemerkt, dafs nach seiner Ansicht, die vom Vorstande durchaus
geteilt werde, die Veranstaltung einer schweizerischen Landesausstellung
auf das Jahr 1914 benutzt werden sollte, um nicht nur das schweize-
rische Bibliothekswesen in einer Kollektivausstellung den Besuchern
vorzuführen, sondern auch um nach mehr als 40jähriger Unterbrechung
wieder eine gedruckte Bibliothekstatistik herauszugeben. Ohne von
diesen Absichten Kenntnis zu besitzen, hatte der Direktor der schweize-
rischen Landesbibliothek in Bern, M. Godet, bereits offizielle Schritte
zur Herstellung einer solchen Statistik unternommen. Die Versamm-
von n. Escher 537
lung einigte sich ohne weiteres dahin, der Landesbibliothek den Vortritt
zu lassen und sich zur Mitwirkung bereit zu erklären, soweit solche
gewünscht werde.
Neben den geschäftlichen Verhandlungen hatte die Tagesordnung
noch einen Vortrag des Zofinger Stadtbibliothekars E. Jenny über die
„Geschichte der Stadtbibliothek Zofingen" und Mitteilungen
des Vorsitzenden, betitelt , Allerlei zur Handschriftenkatalogisierung",
angekündigt. Letztere fielen wegen Zeitmangels aus. Im ersteren
führte der Beherrscher der im Verhältnis zur Gröfse der Stadt be-
merkenswert reichhaltigen Büchersammlung ein anziehendes Bild ihrer
Entwicklung vor, die auch für vergangene Jahrhunderte auf den Ge-
meinsinn und die Opferwilligkeit der Bürgerschaft ein überaus er-
freuliches Licht lallen läfst. Der Vortrag wird voraussichtlich im
nächsten Zofinger Neujahrsblatt abgedruckt werden.
Gesellige Zusammenkünfte vereinigten nach den Sitzungen die Teil-
nehmer zu angenehmer kollegialer Unterhaltung. Am zweiten Tag
wurden bei dem im Freien eingenommenen Mittagsmahl auch die Grüfse
aus dem Ausland — aus Berlin und Blankenese — verlesen,
2.
Die Schweizerische Landesbibliothek.
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft hat
im letzten September ein Gesetz zu Ende beraten, das die Verhältnisse
der schweizerischen Landesbibliothek in Bern neu regelt. Die Grund-
lagen des Instituts bleiben auch in Zukunft die nämlichen. Immerhin
sind eine Reihe nicht unwichtiger Aenderungen getroffen worden, die
wohl auch die Leser des Zentralblatts interessieren. Und da ihnen,
soweit sich der Verfasser erinnert, noch niemals einläfslicher über die
Grnndungsgeschichte des Instituts berichtet worden ist, so mögen einige
Angaben darüber zum besseren Verständnis der gegenwärtigen Organi-
sation den Mitteilungen über das neue Gesetz vorangehen.
Als die Schweiz im Jahre 1894 eine Landesbibliothek zu er-
richten und darin die einheimische gedruckte Literatur zu sammeln
und späteren Geschlechtern zu überliefern beschlofs, verwirklichte sie
einen Gedanken, der fast 100 Jahre früher schon einmal die Gemüter
beschäftigt hatte. In der nur allzu ideenreichen Zeit der „Helvetik",
d. h. der Einen und unteilbaren helvetischen Republik, die vom Um-
sturz der alten Verhältnisse im Jahre 1798 bis zum Jahre 1803, d. h.
bis zur Vermittlung Bonapartes zwischen den streitenden Parteien der
Unitarier und der Föderalisten und der daraus hervorgehenden, ge-
mäfsigt föderalistischen, in Paris entstandenen sogenannten „Mediations-
verfassung" die Staatsform der Schweiz bildete, beschäftigte sich der
Minister der Künste und Wissenschaften Ph. A. Stapfer, einer der am
idealsten gesinnten Männer seiner Zeit, mit der Errichtung einer
schweizerischen Nationalbibliothek. Den Grundstock sollte die auf seine
Veranlassung von der helvetischen Regierung angekaufte schweizer-
538 Vom Schweizerischen Bibliothekswesen
geschichtliche Bibliothek des einstif?cn französischen Generuls Beat
Fidel von Zurlauben, von Zug, bilden. Eine andere nicht minder
bedeutsame Privatbibliotbek schweizergeschiclitlichen Inhalts, die des
i'hemalipen luzernischen Seckelmeisters Joseph Anton Felix Balthasar
war ebenfalls käuflich; denn der Besitzer bezeichnete es, wie er dem
helvetischen Staatsrat Dr. Paul Usteri von Zürich schrieb, als seinen
einzigen ^Yunsch und Ehrgeiz, seine Sammlung „zu einer National-
bibliothek anbringen zu können".
Der Umschwung des Jahres 1803 und die Rückbildung der hel-
vetischen Republik in den Staatenbund der 19-örtigen Eidgenossen-
schaft brachte der Nationalbibliothek ein vorzeitiges Ende. Die
Zurlaubensche Sammlung wurde in glücklichem Zugreifen von der
Regierung des neugebildeten Kantons Aargau für die neuzugründende
Kantonsbibliothek in Aarau erworben, und die Balthasarsche ging in
das Eigentum der Bürgerschaft der Stadt Luzern über und bildete den
Grundstock der dortigen, ebenfalls neu errichteten Bürgerbibliothek.
Als vor ca 25 Jahren der Bund jene früheren Ideen wieder auf-
griff und für die Denkmäler der geistigen Kultur des Landes eigene
Sammlungen zu errichten beschlofs, wandte er sein Augenmerk zu-
nächst der Pflege der Erzeugnisse der bildenden Kunst und des Kunst-
gewerbes zu. Aber die Gründe, die im Jahr 1891 zur Errichtung des
schweizerischen Landesmuseums führten, bewirkten fast von selber,
dafs drei Jahre später auch eine schweizerische Landesbibliothek
geschaffen wurde. Die beiden Anstalten hängen also durch ihre Vor-
geschichte eng zusammen. Aber abgesehen davon hat die Gründung
des Landesmuseums auch in einer andren Hinsicht, und diesmal leider
nachteilig, auf die Entwicklung der Landesbibliothek eingewirkt.
Um die erstgenannte Anstalt, deren Sitz nicht von Anfang an im
betr. Gesetze bestimmt, sondern der freien Wahl des Parlaments vor-
behalten worden war, hatten sich vier Städte beworben und bereit
erklärt, nicht nur ihre eigenen Sammlungen dem neuen Museum zu
überweisen, sondern ihm auch eine würdige und ausreichende Unter-
kunft zu schaffen. Durch die vom Gesetz begünstigte Rivalität waren
gewisse längere Zeit fortwirkende Verstimmungen zwischen den wett-
eifernden Städten und Kantonen entstanden. Der Gesetzgeber mufste
wünschen, ihnen durch ein ähnliches Vorgehen nicht neue Nahrung
zuzuführen. Man sah deshalb an den vorberatenden Stellen von einem
Anschlufs an eine bereits vorhandene Sammlung ab und fafste die
Errichtung eines neuen Instituts ins Auge, das hauptsächlich die neu-
erscheinende Literatur berücksichtigen, das Sammeln nach rückwärts
nur in zweiter Linie betreiben, nicht nur der Forschung, sondern
speziell auch den praktischen Aufgaben der Behörden und der Bundes-
verwaltung dienen und deshalb mit dem Bundesarchiv in einem neu
zu errichtenden Gebäude in räumliche Verbindung gebracht werden
sollte, womit von vornherein auch die Sitzfrage in feste Wege geleitet
war. Eine bibliothekarische Expertenkonferenz stimmte im wesent-
lichen diesen Gesichtspunkten zu. In ihrem Schofse wurde von
von H. Escher 539
luzernischer Seite überdies der von andern Teilnehmern gebilligte
Vorschlag gemacht, das Sammeln nach rückwärts nur bis zum Jahr
1848, d. h. bis zur Entstehung des modernen Bundesstaates auszudehnen,
die Pflege der früheren Zeiten aber der Bürgerbibliothek Luzern zu
überlassen und sie zu subventionieren; denn sie sei zugleich Besitzerin
der reichsten Ilelvetikabestände und einzige ausschliefsliche Helvetika-
bibliothek.
Die Beratung durch das Parlament führte diese Linien weiter.
Sitz der neuen Anstalt wurde Bern, das neben Zürich am meisten
Aussichten auf die Zuweisung des Landesmuseums gehabt hatte. Die
Sammelaufgabe wurde auf die Zeit von 1848 an beschränkt. Die
Bürgerbibliothek Luzern wurde als eidgenössische Sammelstelle für
die Helvetika-Literatur aus der Zeit vor 1848 erklärt unter Zusicherung
eines jährlichen Bundesbeitrages. Eine weitere Bestimmung sah die
Ausrichtung gelegentlicher Bundesbeiträge an andere öffentliche Biblio-
theken für Erwerbungen vor, die ihre Kräfte unverhältnismäfsig stark
beanspruchen würden. Ferner wies das Gesetz, indem es einen in der
Expertenkonferenz geäufserten Vorschlag aufgriff, der Landesbibliothek
die Aufgabe zu, in Verbindung mit der Bürgerbibliothek Luzern einen
Nachweisekatalog über die in den öffentlichen Bibliotheken der Schweiz
befindlichen Helvetika vor 1848 herzustellen, ;vodurch gewissermafsen
eine ideelle Landesbibliothek auch für die frühere Periode erzielt
wurde. Schliefslich bestimmte ein Artikel, dafs der Bund der neuen
Anstalt auch andere ähnliche Aufgaben zu übertragen berechtigt sei.
Das Gesetz bedeutete einen Kompromifs und konnte deshalb nicht
als eine grundsätzliche Lösung der sich aufdrängenden Fragen gelten.
Diese wären in der Tat schwer genug auf eine ebenso grundsätzliche
wie zweckmäfsige Weise zu beantworten gewesen. Sollte die Eid-
genossenschaft die gesamte schweizerische Literatur seit der Erfindung
der Buchdruckerkunst neu sammeln, also auch die ältere, die z. T.
sehr selten, fast unerschwinglich geworden war? Das hätte keinen
Zweck gehabt; denn es hätte dazu übermäfsigen Kostenaufwandes be-
durft, und zudem war sie in den öffentlichen Bibliotheken des kleinen
Landes bereits vorhanden; es galt nur, sie nachzuweisen. Oder sollte
der Bund, ähnlich wie er es beim Landesmuseum getan, hatte, die
zum Sitz erkorene Stadt veranlassen, ihre Ilelvetikabestände an die
neue Anstalt abzugeben? Darauf hätte sich, mit Ausnahme Luzerns,
keine einlassen können, da sie dadurch ihre universeile Bibliothek
zum Torso gemacht hätte. Oder sollte er sich mit der Stadt des
Sitzes so ins Einvernehmen setzen, dafs deren Bibliothek zu einem
Doppelinstitut umgewandelt würde, das nicht nur zweifache Aufgabe
zu lösen und getrennte Bestände zu führen hätte, sondern auch ver-
schiedenen Besitzern zugehörig und unterstellt wäre? Das hätte die
betreffende Anstalt in eine geradezu unmögliche Lage versetzt und
Zwiespältigkeiten Tür und Tor geöffnet.
Am ehesten hätte sich eine einheitliche Lösung durch eine Ver-
bindung des neuen Instituts mit der Bürgerbibliothek Luzern ergeben.
540 Vom Schweizerischen Bibliothekswesen
Freilich zeigten statistische Erhebungen, die noch während der Vor-
beratungen für die parlamentarische Verhandlung in Zürich angestellt
wurden, dafs gerade Luzcrns ältere Bestände bei weitem nicht so
bedentend waren, wie allenthalben angenommen wurde und sogar in
Fachwerken zu lesen war, sondern hinter denen einer andern Schweizer-
stadt auffallend zurückstanden. In dem Augenblicke aber, wo man
mafsgebcnden Orts die Bundesstadt als Sitz vorschlug und bei der
Zweckbestimmung der nenen Anstalt anch die Rücksicht auf die
Bundesverwaltung stark betonte, war die Bescliränkung auf die neueren
Erscheinungen gegeben. Auf die Sammlung älterer Helvetika wurde also
verzichtet. Von da zur Subventionierung Luzerns war nur ein kleiner
Schritt, zumal auch Luzern am Wettbewerb um das Landesmuseum
teilgenommen hatte und es traditionelle Bundespolitik ist, die eid-
genössischen Institute möglichst zu verteilen. Es war dann lediglich
erforderlich — was im Interesse reinlicher Ausscheidung der Aufgaben
und zweckmäfsiger Verwendung der Bundesgclder unerläfslich erschien
— für die Sammeltätigkeit der neuen Landesbibliothek eine feste Grenze
nach rückwärts zu ziehen, jenseits deren das Luzern zur Pflege über-
lassene Gebiet begann. Leider vergriff man sich dabei — auch der
Referent hat mitgewirkt — und wählte das Jahr 1848 statt des Schick-
salsjahrs 1798, das viel einschneidender, als das erstgenannte, die
alte Schweiz von der neuen trennt.
*
Am 28. Juni 1894 war die Landesbibliothek beschlossen worden,
und am 2. Mai 1895 trat sie ins Leben. Seither sind 10 i/o Jahre
verflossen: eine kurze Zeit für eine wissenschaftliche Sammlung, und
doch eine Zeit ungeahnter Ausdehnung und Wirksamkeit. Dank einer
trefflichen Organisation der Sammeltätigkeit — das Verdienst des
energischen ersten Leiters — , dank auch lebhafter Teilnahme weitester
Kreise gelangte die Bibliothek trotz der Kürze des Zeitraums zu einem
Reichtum der Bestände, Avie man ihn bei der Gründung niemals hätte
erwarten dürfen. Sorgfältig wurden die Bestände nach allen Seiten
ausgebaut. Insbesondere wurde auch der umfassenden, aber oft so
schwer zu erlangenden Literatur von Rechenschaftsberichten aller
möglichen Körperschaften, die bei der grofsen Ausdehnung freiwilliger
Vereinstätigkeit in der Schweiz eine wichtige Rolle spielt, einläfsliche
Aufmerksamkeit gewidmet. Den Reichtum der Bestände weist im
Gebiet der Geschichte, Geographie und Landeskunde der 1910 er-
schienene, rund 1750 Seiten umfassende gedruckte Katalog dieser Ab-
teilung nach. Kataloge der andern Abteilungen werden folgen. Im
bibliographischen Bulletin der Landesbibliothek wurde eine wertvolle
Uebersicht der neuerscheinenden Literatur (Verlagswerke und Privat-
drucke) eingerichtet. Der Forschung hat die Bibliothek schon wert-
volle Dienste geleistet. Kurz, im schweizerischen Bibliothekwesen ist
sie ein unentbehrliches Glied geworden.
Das rasche Wachstum bewirkte, dafs das Kleid nur zu bald zu
enge wurde. War anfänglich eine Ausgabe von nur etwa 25 — 30000 fr.
von n. Escher 541
vorgesehen und in das Gesetz aufgenommen worden, so ist sie gegen-
wärtig auf c. 100 000 fr. angewachsen. Hatte man bei der Gründung
geglaubt, mit einem Personal von 4 — 5 Beamten und Angestellten aus-
zukommen, so umfafst es heute mehr als 12 Personen. Auch in
anderer Hinsicht erwies sich das Gesetz als nicht ausreichend. Es
hatte den Begriff Helvetika nur auf Schriften, die die Schweiz und
ihre Teile betreffen und von Schweizern verfafst sind, angewandt.
Aber gleich von Anfang an mufsten in den Sammlungsbereich auch
alle anderen Drucksachen einbezogen werden, die in der Schweiz
erscheinen, auch wenn sie nicht speziell einer der beiden ersterwähnten
Gruppen angehören. Die Saramelgrenze 1848 genau einzuhalten, er-
wies sich als undurchführbar. Aeufserst zahlreiche Schenkungen
kleineren und auch gröfseren Umfangs brachten mit neuerer Literatur
auch ältere, über 1848 zurückgreifende. Auch bei den Ankäufen
griff die Leitun;^ häufig über die Grenze zurück, mufste es bei Gesamt-
käufen wohl ohne weiteres tun. Ja, der Bund selber kaufte zweimal
Sammlungen an, die sehr wichtige Bestände an älterer Literatur ent-
hielten, und wies sie der Landesbibliothek zu.
Daraus entstanden gewisse Schwierigkeiten gegenüber der Bürger-
bibliothek Luzern, die sich benachteiligt und in eine Zwitterstellung
versetzt fühlte. Dreimal bot Luzern seine Sammlung dem Bunde an,
in der Meinung, dafs sie an Ort und Stelle verbleiben, der Bund aber
für Vermehrung, Verwaltung und Unterkunft ausschliefslich auf-
kommen sollte. Aber der Bundesrat erklärte sich aufser Stand, darauf
einzutreten.
Auch auf anderen Seiten erhoben sich Unzukömmlichkeiten. Das
Gesetz hatte fatalerweise nicht für genügende Ausscheidung der Kom-
petenzen zwischen dem Bibliothekar und der ihm übergeordneten
Kommission gesorgt. Die in den drei Landessprachen abgefafsten
Texte hatten sogar Ausdrücke wie „Direktion" und „Administration"
übers Kreuz für die Amtsbefugnisse sowohl der Kommission als auch
des Bibliothekars verwendet. Infolgedessen fehlten, als Meinungs-
verschiedenheiten zwischen den beiden eintraten, die gesetzlichen Hand-
haben zu rascher Beilegung. „Die Unstimmigkeiten führten", wie der
Berichterstatter des Ständerats bemerkte, „geradezu zu einem Kriegs-
zustand und endeten damit, dafs der Bibliothekar zurücktrat."
Alle diese Gründe machten eine Revision des Gesetzes nötig. Im
Jahre 1910 legte der Bundesrat der Bundesversammlung einen P^atwurf
vor. Einläfslich haben ihn die beiden Kammern des Parlaments und
insbesondere deren Kommissionen durchberaten. Zu verschiedenen
Fragen hatten, z. T. schon früher, z. T. erst nach Erscheinen des
Entwurfs, auch die Fachkreise, d. h. sowohl die Vereinigung schweize-
rischer Bibliothekare offiziell, als auch eine Anzahl schweizerischer
Bibliothekare (die meisten Vorstände bedeutenderer Bibliotheken) in
privatem Zusammenschlufs, durch Eingaben an den Bundesrat und an
die vorberatenden Kommissionen des Parlaments Stellung genommen.
Den beidseitigen Eingaben lag eine gewisse übereinstimmende Tendenz
542 Vom Schweizerischen Bibliothekswesen
zugrunde, niimlich das in Revision begriflfene Gesetz auf eine breitere
CIrundlapo zu stellen, es umzuwandeln aus einem Gesetz über die
LandosbibliotlR'k und die Pflege der llelvetika-Literatur zu einem Gesetz
über die Hibliothekaufgaben des liundes im allgemeinen, sowie über
die Ptiego der llelvetika- Literatur und die Landesbibliothek im be-
sonderen. Bundesrat und Parlament zogen jedoch in leicht begreif-
licher Erwägung vor, für das neue Gesetz im wesentlichen die Form
des alten beizubehalten und die neuen Gesichtspunkte und An-
forderungen in dieses hineinzuarbeiten.
*
Bei der näheren Betrachtung des neuen Gesetzes ist zunächst auf
die neue LTmschreibung des Begriffes „llelvetika" hinzuweisen. Er um-
fafst nun nicht mehr lediglich Veröffentlichungen, die die Schweiz in-
haltlich betreffen oder von schweizerischen Verfassern herrühren, sondern
auch „die in der Schweiz erscheinenden Druckschriften, soweit sie für
die Kultur des Landes von Bedeutung sind." Der einschränkende
Zusatz, obgleich sehr dehnbar, erschien notwendig, um eine allzu
ausgedehnte, auch auf nutzlose Kleinigkeiten abzielende Sammeltätigkeit
auszuschliefsen.
Viel gab in den vorberatenden Kommissionen der beiden Kammern
die Sammelgrenze und das Verhältnis zu Luzern zu reden. In der in
privater Einigung zustande gekommenen Eingabe der Bibliotheks-
vorstände war auf die höchst überraschende Erscheinung hingewiesen
worden, dafs, wie sich in dem erwähnten Katalog der Landesbibliothek
über die Abteilung Geschichte und Landeskunde zeigte, ihre Bestände
aus der Zeit von 1798 — 1847 im Verhältnis zu den Erscheinungen
des gesamten deutschsprechenden Verlags ebenso reich seien, wie die
von 1848 — 1900. Eine Statistik über die beiden Zeiträume ergab
nämlich für den deutschen Buchhandel nach Seiten und Alinea eines
der grofsen Bücherlexika ein ungefähres Verhältnis von 24:76, für
die Bestände der Landesbibliothek ein solches von 23 : 77." Die Vor-
aussetzung, von der diese Statistik ausging, dafs die beidseitigen Ge-
biete ungefähr die nämliche Progression der literarischen Produktion
aufweisen, ist wohl nicht als irrig zu bezeichnen. Die Ursache dieser
verblüffenden Tatsache liegt wohl zumeist in den zahlreichen
Schenkungen; denn jeder Bibliothekar weifs, wie stark noch in nach-
gelassenen Privatbibliotheken der neunziger Jahre die Literatur der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vertreten zu sein pflegte. Die mehr
theoretische geschichtliche Erwägung über die Unzweckmäfsigkeit der
Sammelgrenze 1848 fand also ihre volle Bestätigung durch die Praxis.
Die Bibliothekare schlugen deshalb vor, das Jahr 1798 als Grenze
anzusetzen. Luzern sollte nur für die Zeit zuvor als offizielle Sammel-
stelle gelten; jedoch sollte es ihm unbenommen bleiben, die Bundes-
kredite auch diesseits der Zeitgrenze nach freiem Ermessen zu ver-
wenden, wie es die Rücksicht auf Abrundung und Ergänzung seiner
Bestände innerhalb selbstgezogener sachlicher Grenzen nötig erscheinen
lasse.
von E. Escher 543
lieber die Unzweckmäfsigkeit des Jahres 1848 als Sammelgrenze
herrschte, wie verlautete, auch in den parlamentarischen Kommissionen
nur eine Stimme, und auch im Plenum der beiden Räte hätten sich
bei rein theoretischer Fragestellung sicherlich nur wenige Stimmen
dafür gefunden. Die Kommission des Ständerates (in dem die Kantone
gleichmäfsig vertreten sind) ging noch weiter. Der Berichterstatter
bezeichnete es als einen Feliler, dafs man s. Z. nicht die ganze Bib-
liothek nach Luzern verlegt liabe. Ein anderes Mitglied machte sogar
den positiven Vorschlag, die Verlegung jetzt noch vorzunehmen. Aber
nach beiden Seiten stellte sich der grundsätzlichen Erwägung die
politische Rücksicht auf den Kompromifs des Jahres 1894 entgegen,
der nicht einseitig und willkürlich aufgehoben werden dürfe. Der
Ständerat stimmte einhellig, der Nationalrat mit überwältigendem Mehr
dafür, das Jahr 1848 beizubehalten, beide immerhin mit dem schon
vom Bundesrat im Entwurf vorgeschlagenen Zusatz, dafs die Sammel-
tätigkeit der Landesbibliothek „vorzugsweise" die Zeit von 1848 an
betreffen solle. Damit erhält das Hauptinstitut die nötige Bewegungs-
freiheit und sein tatsächlicher Sammlungsinhalt eine einigermafsen aus-
reichende gesetzliche Grundlage. Auf der anderen Seite wurde Luzern
ein erhöhter Bundesbeitrag bewilligt, der auch ihm gestattet, seine
Sammlungen zweckmäfsiger auszubauen.
Die Möglichkeit, anderen schweizerischen Bibliotheken an besonders
grofse Erwerbungen einheimischer Literatur Bundesbeiträge abzugeben,
ist auch im neuen Gesetz vorgesehen.
Dagegen fiel der im früheren Gesetz vorgeschriebene Nachweise-
katalog der in sämtlichen öffentlichen Bibliotheken des Landes be-
findlichen Helvetika vor 1848 weg und wurde ersetzt durch einen
gemeinsamen Katalog der Landesbibliothek und der Bürgerbibliothek
Luzern, der auf Kosten der ersteren angelegt werden soll.
Das würde gegenüber dem bisherigen Programm eine betrübende
Verschlechterung und für den projektierten schweizerischen Gesamt-
katalog, der im neuen Gesetz keinen Platz hat finden können, einen
schweren Schlag bedeuten, wenn für ihn nicht ein anderer Weg vor-
gesehen wäre. Die Bibliothekare hatten nicht unterlassen, auf ihr
Projekt, für das sich auch über 500 schweizerische Hochschullehrer
aussprachen, mit vollem Nachdruck hinzuweisen, und einen Artikel
vorgeschlagen, wonach der Bund anstelle des im früheren Gesetz er-
wähnten Helvetika-Nachweisekatalogs die Anlage eines Gesamtkatalogs
oder zum mindesten dessen Subventionierung, falls er von anderer
Seite in Angriff genommen werde, vorsah. Gegenüber dem Nachweise-
katalog hatten sie zugunsten des Gesamtkatalogs geltend gemacht, dafs
dieser zwar umfangreicher sei als jener, aber im Verhältnis viel ein-
facher anzulegen; denn die dort manchmal recht schwierige Bestimmung,
ob eine Schrift als Helveticum zu gelten habe oder nicht, falle hier
weg, und die gedruckten Kataloge, die das Titelmaterial zu liefern
hätten, würden sich viel glatter erledigen lassen, wenn sie für einen
Gesamtkatalog als nur für einen Helvetika -Nachweisekatatog be-
arbeitet werden müfsten.
544
Vom Schweizerischen Bibliothekswesen
Uebereinstimmend liefsen beide Kommissionen and beide Kammern
den letztertT " . fallen, ohne den ersteren in das Gesetz auf-
zrrc^r-'; freulicherweise nicht aus Abneigung gegen den
_-. Daä Projekt wurde im Gegenteil nicht nur von den
nten. sondern auch ans dem Plenum des yationalrats
heraas warm befürwortet. Es herrschte lediglich die Meinung, dafs
über ein so grofses Unternehmen zuerst die Exekutive anzuhören sei.
Die Angelegenheit erhielt deshalb die Form von Postulaten. denen
' r beiden Räte einhellig zustimmte und die den Bundesrat
zu prüfen, ob nicht anstelle des Helveiika-Nachweisekatalogs
'alog anzulegen oder, falls er von anderer Seite in An-
en werde, zu subventionieren sei. Die beiden Vorsteher
des zuständigen Departements — während der fast ein Jahr dauernden
Verhandlungen hatten sie gewechselt — stimmten der Idee grund-
sätzlich zu. Die Bibliothekare dürfen also das Beste hoffen.
Der Kostenaufwand für die Bibliothek wurde nicht mehr im Gesetz
festgelegt, sondern — was das einzig zweckmälsige ist — der je-
weiligen Festsetzung bei der jährlichen Beratung des Bundeshaushalts
überlassen.
Ein letzter Punkt betrifft die der Landesbibliothek übergeordnete
Kommission, die -Schweizerische Bibliothek- Kommission-, wie sie im
neuen Gesetz genannt wird. Das frühere Gesetz hatte betr. die Zu-
sammensetzung der Kommission dem Bundesrate freie Hand gelassen,
und dieser hatte sie, da im Anfange häufige Sitzungen nötig waren,
nur aus Männern, die am Sitze der Anstalt wohnten, bestellt. Die
neue Kommission soll nun. entsprechend langjährigen Wünschen, eine
wirklich schweizerische Kommission werden und sich aus neun An-
gehörigen der verschiedenen Landesteile und Landessprachen zusammen-
setzen. Das ist von grofeer Wichtigkeit. Denn wenn die nächste
Zeit grofse Aufgaben bibliothekarischer Art. wie den Gesamtkatalog,
bringt, die das ganze Land berühren und das Zusammenwirken aller
seiner Teile verlangen, so ist doppelt notwendig, dafs in der Kommission,
die diese Aufgaben begutachtet, übervracht oder gar durchfährt, das
ganze Land vertreten sei.
Die Landesbibliothek ist in den letzten Jahren oft im Parlament
besprochen worden. Die Verhandlungen über das neue Gesetz
haben die Verhältnisse abgeklärt. Umsomehr ist zu hoffen, dafs das
Institut sich stets kräftiger entwickelt, und dafe mit ihm auch das ge-
samte schweizerische Bibliothekswesen und seine grofsen gemeinsamen
Aufgaben stets nachhaltiger gefordert werden.
Zürich. Escher.
Zur Geschichte de.s Codex argenteus Upsaliensis.
Die merkwürdigen Schicksale, die unsere älteste und wertvollste
Handschrift getroffen haben, sind Jedermann bekannt. Wie .sie in
fragmentarischer Gestalt von Königsmarck bei Prag im dreifsigjährigen
Zur Geschichte des Codex argenteus Upsaliensis 545
Kriege erbeutet wurde, nach Schweden kam, wiederum vom Bibliothekar
der Königin Christina, Isac Vossius, von hier nach Holland geführt
wurde und schliefslich durch den schwedischen Reichs- und Universitäts-
kanzler Magnus (Jabriel de la Gardie gekauft und, mit einem kost-
baren und künstlerischen Einband aus getriebenem Silber versehen,
nebst vielen anderen Küchern und Handschriften der Universitäts-
bibliothek zu Upsala geschenkt wurde — alles dieses sind wohl-
bekannte Sachen. Weniger allgemein bekannt dürfte es sein, dafs
aus diesem also unter der Obhut der Bibliothek stehenden Codex,
187 Blätter umfassend, in der Mitte des vorigen Jahrhunderts 10 Blätter
abhanden kamen und nach Jahren bei einem Bibliotheksdiener, Lars
Wallin, wiedergefunden wurden. Diese Blätter wurden im Jahre 1857
von dem gelehrten Sprachforscher Anders Uppström als Ergänzung
seiner drei Jahre f**üher erschienenen Ufilas-Edition herausgegeben.
Im Vorworte zu dieser Ausgabe hat er in Kürze beschrieben, wie
die 10 Blätter wieder zur Stelle kamen. Da aber ein eingehenderer
Bericht über diesen eigentümlichen Fall für die deutsche Bibliotheks-
welt von Interesse sein dürfte, werde ich hier nach in der Königlichen
Bibliothek zu Stockholm befindlichen Korrespondenzen und nach
Dokumenten aus dem Archiv der Universitätsbibliothek Upsala eine
etwas vollere und ausführlichere Schilderung davon geben, als dies
Uppström selbst in der oben erwähnten Arbeit getan hat.
Uppströms Edition des Codex argenteus war, wie bekannt, wenn
auch die beste, doch bei weitem nicht die erste. Schon im Jahre 1665
wui'de die Handschrift A'on Franciscus Junius und 6 Jahre später von
dem grofsen schwedischen Dichter Stjernhjelm herausgegeben. Eine
viel bessere Ausgabe besorgte im Jahre 1750 der spätere Erzbischotf
von Schweden Eric Benzelius d. J. und im selben Jahrzehnte erschien
die berühmte Edition des schwedischen Sprachforschers Johan Ihres,
welche in noch verbesserter Gestalt in Deutschland durch J. C. Zahn
im Jahre 1805 herausgegeben wurde. Im Jahre 1836 wurde die
Handschrift von neuem durch Gabelenz und Loebe publiziert.
Es war der Aufenthalt des letzteren in Upsala wegen der Kollatio-
nierung des Codex, welcher zu der merkwürdigen Entdeckung Anlafs
gab, dafs 10 Blätter, die früher vorhanden gewesen waren, jetzt
fehlten, eine Entdeckung, welche natürlich die gröfste Bestürzung
unter den Bibliotheksbeamten hervorrief. Am 9. September schreibt
der Vizebibliothekar Fant an den damaligen Chef der Bibliothek
J. H. Schröder: Dr. Loebe aus Altenburg, welcher bei deiner Abreise
hier war, setzte ungefähr 14 Tage seine Kollation des Codex argenteus
fort. Bei seiner Abreise hinterliefs er ein Verzeichnis derjenigen
Blätter, welche fehlten und derjenigen, die falsch gebunden waren.
Unbegreiflich- ist, dafs nach der letzten Paginierung, welche von der
Hand Benzelius' zu sein scheint, Blätter ablianden gekommen sind.
Wie soll ich das verstehen? Die, welche fehlten, sind Bl. 21 — 26,
58, 59, 63, 188 [soll heifsen: 62 anst. 188], zusammen 11 [soll
heifsen: 10] Bl. von 188, die Ihre und Zahn zählen. . . . Dieses unter
546 Zur Geschichte des Codex argeutens Upsaliensis
uns j;:esj»j^t. Ich l\abe es niemandem erzählt. Möglicherweise haben
sie immer gefehlt. Indessen liabe icli viel darüber nacligedacht.
Fant liatte damals offenbar die Handschrift noch nicht mit den
früheren Ausgaben verglichen; allein die Hiclitigkeit von Loebes Be-
merkung erwies sich bald als eine traurige Wahrheit. Meines Wissens
stellte man jedoch zur Zeit keine ernsteren Nachforschungen nach den
verlorenen Blättern an, und wie lang sie weg waren, wufste man aucli
nicht. Uppström nahm späterhin an, dafs der Verlust zwischen 1821
und 1836 eingetreten sei, weil Scliröder in seinem Aufsatz in der
Zeitsclirift Svea 1821 „Zur Geschiclite der moesogotischen Literatur"
behauptet, dafs die Handschrift damals 187 Blätter enthielt. Indessen
scheint er nicht allzu viel auf die Angaben Scliröders zu halten, denn
in einem Briefe an den späteren Direktor der Königlichen Bibliothek
in Stockliolra, G. E. Klemming, aus dem Jahre 1854 schreibt er:
„Darf man einem Aufsatz in Svea trauen, fiele der Verlust zwischen
1821 und 1836, dem Jahre, wo er zuerst kundgegeben wurde [welches
also zwei Jahre nach der Entdeckung geschah]. Einmal habe ich
über diese Sache mit dem Verfasser dieses Aufsatzes gesprochen, allein
was ich damals in aller Kürze zu wissen bekam, genügt, im Vertrauen
gesagt, keineswegs, obgleich ich in meiner gegenwärtigen Stellung,
den Verfasser zu einer weitschweifigeren Erklärung weder zwingen
kann noch will, eine Erklärung, mit der er sich, wie ich fürchte,
nicht eben gut aus der Affäre ziehen könnte. Fanden sich im Codex
argenteus wirklich 187 Blätter, wie im genannten Aufsatz S. 104 aus-
drücklich versichert wird, so ist der Verlust offenbar später entstanden;
fanden sie sich nicht, und ist die Zahl 187, wie mündlich angegeben
wurde, ein Druckfehler für 177, so verliert der ganze [?] Aufsatz alle
Beweiskraft und ist dann entweder gegen besseres Wissen geschrieben
[N. B. um zu verbergen, dafs die Blätter, während der Verfasser
Bibliothekar war, verschwunden] oder aber hat der Verfasser sich
nicht die Mühe gegeben alle Blätter durchzuzählen, sondern nur einen
Blick auf die Foliierung des letzten geworfen, welches allerdings die
Zahl 187 aufweist.
Dieses harte Urteil, das übrigens den interessanten Aufsatz nicht
in seiner Gesamtheit trifft, sondern blofs das fragliche Detail, dürfte
wohl doch übereilt sein, wenn auch Schröder bei einem mündlichen
Gespräch vielleicht 30 Jahre nach der Abfassung des Aufsatzes sich
geirrt oder etwa falsch erinnert hätte. Im Vorwort zu seiner Ausgabe
scheint ja Uppström gleichwohl der Aussage Schröders unbedingt zu
glauben.
Im selbigen Briefe erklärt sich Uppström überzeugt, dafs die Blätter
nicht während der Zeit verloren gegangen seien, als Ihre den Codex
benützte, „denn er kannte dessen Wert besser, als dafs so etwas ihm
hätte passieren können, und ich befürchte, dafs dieses Vorgehen nur
eine Fabel ist, die von jemandem ersonnen wurde um sich selber von
der Beschuldigung der Nachlässigkeit zu reinigen". Diese letzteren
Worte zielen gewifs auf irgend eine Aeufserung Schröders während der
mündlichen Unterredung hin.
von Ernst Meyer 547
Erst um 1852 fing man an die Saclie aufzurühren. Uppström war
damals mit seiner Ausgabe des Uliilas beschäftigt und mufste natürlich,
wie er an Klemming schreibt, „bitterlich den Verlust der 10 Blätter
empfinden-'. Es fiel ihm dann ein, einen von den Bibliotheksdienern
zu befragen, ob ihm etwa der Verlust bekannt wäre. Dieser erwiderte
ein bischen unsicher und sonderbar „mit einem langsam geheimnis-
vollen Zögern": „Ja — ja, ich hörte einmal ein paar Personen, die
— die unter einander äufserten, dafs — dafs — einige Blätter aus
dem Buche weggekommen wären, und dafs — dafs — sie sich irgend-
wo befänden". Diese schwebende Antwort gab Uppström den Anlafs
den Mann verschiedene Male auszufragen, wobei dieser vorgab, dafs
die Blätter in Stockholm wären und dafs der Inhaber, wie er auf die
Fragen Uppströms erklärte, „kein Minister, kein Gelehrter, aber ein
llalbgelehrter wäre". Er versprach auch die Blätter herbeizuschaffen
und wagte es sogar zu behaupten, dafs er schon eine Reise nach
Stockholm gemacht hatte, um sie zu suchen.
Als Uppström so viel zu wissen bekommen hatte und nicht ohne
Ursache argwöhnen konnte, dafs Wallin die Hand mit im Spiele hätte,
bestand, er darauf, dafs die Bibliotheksbehörden eine ernste Unter-
suchung anstellten, „allein", schreibt er, „sie haben es wahrscheinlich
als genügend erachtet, dafs ich den Mann weiterhin aufs Korn nähme".
Die Zeit verstrich und Uppström war schon mit den Evangelien
Matthäus', Johannes' und Lucas' fertig; es fehlte also nur Marcus, oder
eben die Blätter, die verschwunden waren. In seiner Not schreibt er
den 12. März 1854 auf Veranlassung Professor Säve's an Klemming
und ersucht ihn den Sammlern in Stockholm auf den Zahn zu fühlen,
unter denen er den Dieb zu finden erwartet. Er gibt Anregungen
wie er sich eine derartige Untersuchung denkt und entwickelt dabei
seinen ganzen Scharfsinn, nicht ohne Schmeicheleien über die bekannte
Fähigkeit des Adressaten, Bücher hervorzulocken. 12 Tage später
empfängt er die Antwort Klemmings: er könne leider keine Auskunft
geben, einige Sammler könne er möglicherweise in Verdacht haben,
unter anderen auch einen in hoher sozialer Stellung, er fürchte aber
es komme dadurch nicht viel heraus. Vor allem rät er die Wahrheit
aus Wallin herauszuzwingen, wenn er was wisse, und bietet übrigens
seine bona Officia an. — Dies alles war also umsonst, und Uppström
mufste seine Ulfilasedition ohne die 10 Blätter herausgeben.
So standen die Sachen, als Uppström am 3. Januar 1857 Nachricht
bekam, dafs Wallin, der schon einige Zeit schwer krank lag, ihn zu
sprechen wünschte. Er eilte zu dem Kranken, dieser erhob sich aus
dem Bette, ging auf seine Pflegerin gestützt nach der Kommode, langte
ein Paketchen hervor mit den Worten: „Herr Doktor wissen, dafs wir
vor ein paar Jahren von den fortgekommenen Blättern des Buches
gesprochen haben. Bitte, schauen sie dies Paket an, es ist mir mit
grofser Mühe gelungen die Blätter wiederzuschaffen, und ich will
sie jetzt in Ihre Hände zurückliefern". Uppström öffnete das Konvolut
und fand „zu seiner grofsen unaussprechlichen Freude, die er jedoch
548 Znr Gcschicbto des Codex argenteus Upsaliensia
vorläufig unterdrückte", alle die 10 Blätter in guter Verwahrung und
nicht in schlechterer Kondition als die übrige Handschrift, nur dafs
sie in der Mitte znsammcni;cbogen waren. Er dankte, fand es aber
nicht angemessen Nacliforschungen nach den Schicksalen der Blätter
sogleich anzustellen. Jedoch gab Wallin von selber den Aufschlufs,
dafs er sie durch einen Bedienten wiedererlangt hätte, welcher
mit einem Engländer reiste und vor 6 oder 7 Jahren an der Cholera
gestorben war — also ums Jahr 1850. Namen wollte Wallin nicht
nennen. Auf Befragen üppströms, wie Wallin wünschte, dafs er
sich mit den Blättern verhalten sollte, erwiderte dieser: „Das stelle
ich Ihnen ganz und gar anheim, nur dafs Professor Schröder nicht
hierher kommt um Lärm zu schlagen und mich belästigt". Dies
wurde ilim versprochen. Wallin fügte ferner hinzu, dafs er froh sei,
der Bibliothek das Verlorene wiederverschaft't zu haben, und dafs er
dieses lieber bei Lebzeiten habe tun wollen, als dafs die Blätter nach
seinem Tode in seiner Verwahrung wären gefunden worden, um viel-
leicht zertreut oder verdorben zu werden. Wie der Verlust sich er-
eignet hätte, behauptete er nicht zu wissen.
In Besitz der Blätter, verwahrte sie Uppström in seiner Kommode.
2 Tage später suchte er in Fants Begleitung den Rektor magnificus
Winquist auf und teilte ihm die Neuigkeit mit, wonach die Blätter an
ihre Stellen im Codex argenteus eingelegt wurden.
Von Fant wurde Schröder, der damals in Stockholm war, von der
glücklichen Begebenheit benachrichtigt, und dieser sandte am 9. an
Uppström einen Brief ab, worin er sehr eifrig darauf drang, dafs die
Zeitungen die Sache nicht mitteilen sollten, ehe ein authentischer
Bericht über den Verlauf abgegeben wäre. Er ersuchte darum Uppström,
einen Artikel in zwei verschiedenen Zeitschriften darüber zu schreiben
und noch vorher eine Anzeige in die offizielle Zeitung, Post och Inrikes
Tidningar, einzusenden. Das erstere geschah nicht, in der genannten
Zeitung aber erschien am 13. die Anzeige, mit Üppströms Namen
unterzeichnet. Sie enthält natürlich nichts was über das hier be-
richtete hinausging. Er verspricht daselbst binnen kurzer Zeit die
10 Blätter herauszugeben und zeigt deren grofse Bedeutung für die
Forschung an. Eine von Loebe zweifelnd geäufserte Vermutung, dafs
noch ein Blatt aus dem Evangelium Matthäi verloren gegangen sei,
widerlegt er und versichert, dafs dieses Blatt sich immer an seinem
Platze befunden habe und sich daselbst noch immer befinde. Durch
den ganzen Artikel geht wie ein roter Faden der Versuch das Publikum
zu beruhigen und aller Neugier anläfslich des Verschwindens den
Boden zu entziehen.
Zwei Tage vor dem Erscheinen dieser Anzeige hatte Uppström
seine Antwort an Schröder abgesandt, wo er seine ersten Besuche bei
Wallin schildert und die Ursachen, warum er nicht gleich nach dem
ersten Verdacht auf Untersuchung bestanden hätte, entwickelt. Er
fürchtete nämlich, dafs Wallin in diesem Falle die Blätter zerstören
würde — eine Sache in der er sicli unzweifelhaftig nicht geirrt hat.
von Ernst Meyer 549
Ferner bat er Schröder, sein Wallin gegebenes Versprechen einzulösen,
„keinen Lärm zu schlagen", was nach der Meinung Uppströms nur
Wallin veranlassen würde, alles zu läugnen, und Fiasko und Skandal
zur Folge haben würde.
üppström beruhigte sich jedoch nicht damit, die Blätter in seine
Hand bekommen zu haben. Er nahm sich auch vor, herauszufinden
wie sie weggekommen wären, und machte daher am 6. nachmittags
einen zweiten Besuch bei Wallin, der freilich sehr krank war, aber
bei vollem Bewufstsein.
Nach einigen gleichgültigen Fragen und Antworten entstand unter
ihnen ein Gespräch, welches üppström in seinen in der Upsalaer
Bibliothek befindlichen Promemorien ausführlich referiert. Auf Be-
fragen Uppströms wie die Blätter weggekommen wären, erklärt Wallin,
das nicht zu wisset. Wie lange es her sei, seitdem der Bediente
starb ? Etwa 6 oder 7 Jahre. — Wie Wallin in Berührung mit ihm
kam? Die Reisenden besuchten oft die Bibliothek, und mit ihren
Bedienten käme er oft ins Gespräch, auch über die verlorenen Blätter.
Einmal erzählte ein solcher Bedienter, dafs er wüfste, wo die Blätter
hingekommen wären, und versprach, sie wiederzuschaffen, „doch nicht
dieses Jahr". Nachher sei er ein andermal wiedergekommen und
habe sie ihm auf der Bibliothek selber g'^geben. Warum Wallin
sie dann nicht gleich zurückgab? Um Skandal zu vermeiden. — Es
erwies sich also, dafs Wallin schon zwei, drei Jahre früher im Besitz
der Blätter gewesen war. üppström wollte dann wissen, wie viel
Wallin dafür bezahlt hätte. Nichts, sondern die Beiden hätten nur
mit einander gezecht, üppström befragte ihn dann in der feierlichsten
Weise, ob er nichts weiteres wisse, ob er sagen könne, wie der Eng-
länder hiefse, oder ob er etwa durch irgend ein Versprechen gebunden
sei. Alles das verneinte Wallin. üppström erinnerte ihn dann daran,
dafs er vorher auf die Frage, ob der Hehler ein Minister oder ein
Gelehrter sei, geantwortet habe, er sei „ein Halbgelehrter". Bei seinem
schwachen Gedächtnis wollte Wallin dies vergessen haben.
Während des Gesprächs fragte auch üppström ob Wallin irgend
welche Verfügung getroffen hätte, um im Falle seines Todes der
Bibliothek ihr Eigentum zu versichern und ob seine Frau etwas davon
wisse, worauf Wallin erwiderte, dafs er verordnet habe, die Blätter
sollten an üppström abgegeben werden.
Mit diesem Bescheid verliefs ihn üppström, kam aber den folgenden
Tag wieder zurück in der Hoffnung etwas weiteres zu erfahren. Er
knüpfte an das gestrige Gespräch an und stellte Wallin das Unrecht
vor, dafs er die Blätter nicht gleich an die Bibliothek zurückgegeben
hätte. Wallin gab dies zu, bezeichnete es aber als „Nachlässigkeit",
üppström äufserte darauf: „Ich bin nicht argwöhnisch, aber auch nicht
leichtgläubig. Aus dem, was Sie mir schon gesagt haben, sehen Sie
selbst, dafs Sie nicht die Wahrheit gesprochen haben. Ich folgere
daraus, dafs dasjenige, was Sie vom Bedienten geredet haben, nur eine
Geschichte ist. Ich glaube dafs Sie die Blätter gehabt haben, seitdem
XXVm. 12. 38
550 Zur Geschichte des Codex argenteus Upsaliensis
sie verschwunden sind, dafs sie Ihnen in einem unglücklichen Augen-
blick in die Hände gefallen sind, und dafs Sie damit etwas zu ver-
dienen gedacht, aber entweder keinen Käufer gefunden oder es nicht
gewagt liaben sie feil zu bieten. Sagen Sie mir jetzt — ich stelle
diese Frage nicht um Ihnen in irgend einer Weise zu schaden, sondern
um die Wahrheit herauszufinden — sagen Sie mir jetzt auf Ihr Ge-
wissen und vor Gottes Auge, der alles sieht, haben Sie die Blätter
gleich nachdem sie weggekommen sind, inne gehabt"? „Nein, Herr
Doktor, ich kann darauf meinen höchsten Eid schwören, ich bin un-
schuldig! In der alten Bibliothek war das Buch in einem Kasten
unter doppelten Schlössern verwahrt, und wurde keinem gezeigt, ohne
dafs der Bibliothekar oder ein Araanuensis zugegen war. Kein Diener
konnte an das Buch kommen. Ich bin an diesem Verlust unschuldig
— man mache mit mir was man will."
„Ich habe gewifs nicht die Absicht", erwiderte Uppström, „Ihnen
zu schaden. Wenn Sie in irgend einer Weise gefehlt haben, was ich
glaube, so ist es jetzt wesentlich gut gemacht dadurch, dafs Sie endlich
die Blätter ausgeliefert haben, die sie auch hätten zerstören können,
wenn nicht ein besseres Gefühl, worauf ich. den höchsten Wert lege,
Sie von einer solchen Tat abgehalten hätte".
Uppström eröffnet ihm dann, dafs er dasjenige zu lesen versucht
hatte, was auf dem Konvolut geschrieben und nachher ausgelöscht war,
dadurch einiges entdeckt hatte und das Uebrige später zu entziffern
lioffte. Er hatte folgendes gelesen: „10 Blätter. Eingelöst von einem
Reisenden aus ..." ... „nimm gut bezahlt von der Königl. Akademie,
das sage ich". — Wallin wollte nicht zugeben, dafs er dies geschrieben
habe. Uppström entfernte sich darauf, indem er daran verzweifelte,
weiteres zu erfahren.
Indessen hatte er im Laufe des Gespräches, wie er glaubte, einen
Schlüssel zur Entdeckung des Geheimnisses erhalten. Wallin hatte
nämlich erwähnt, dafs er von seinem Hofe, den ihm die Universität
statt des Lohnes angewiesen hatte, früher 4 Klafter Holz erhalten
hatte. Die Verwaltung der Universität habe ihm dieses ohne Ersatz
vor 3 oder 4 Jahren entzogen. Das sei daran Schuld gewesen, dafs
er damals die Blätter nicht habe abgeben wollen. — An dieses Ge-
ständnis knüpfte Uppström sein Gespräch an, als er zum dritten Male,
vierzehn Tage später. Wallin wieder besuchte.
Dieser war damals sehr krank und abgemattet, aber doch bei
vollem Bewufstsein. Noch einmal drang er sehr in ihn, seine Schuld
zu gestehen, und noch einmal beteuerte er aufs feierlichste seine
Unschuld. „Ich liege hier", rief er aus, „auf meinem Sterbebette, und
wozu sollte es dann dienen, die Unwahrheit zu reden? Ich habe jetzt
alles gesagt was ich weifs, und mehr kann ich nicht sagen." „Es
kommt mir doch verdächtig vor", erwiderte Uppström, „dafs Sie die
Blätter nicht gleich zurückgaben". „Ja, darin haben Sie recht, Herr
Doktor: ich nahm sie nach Hause, und nachher kam der Handel mit
dem Holze, und dann dachte ich: sie können ja ebensogut einstweilen
von Ernst Meyer 551
da liegen." — Nachdem Uppström einige Fragen über die Lebens-
verliältnisse Wallins getan hatte, ob er etwas über die Blätter von
dem früheren Bibliotheksdiener Utterström gehört hätte, was er
läugnete, usw., äufserte er nochmals seine Verwunderung darüber, dafs
die Blätter abhanden kommen konnten, da das Buch niemandem gezeigt
wurde, aufser im Beisein irgend eines zuständigen Beamten, worauf
Wallin erwiderte: „Ja, gewifs ist es merkAvürdig, aber niemand weifs,
wie es zugegangen ist, und ich auch nicht. Befremdend ist es auch,
dafs keiner von den Beamten weifs, wann es geschehen ist".
Mit diesem Bescheid verliefs also Uppström auch dieses Mal Wallin
ohne weiteres erfahren zu haben. Es war dies das letzte Mal dafs er
ihn sprach, denn Wallin starb einen Monat später, den 21. März 1857.
Lars Wallin war als Diener der Universitätsbibliothek im Anfang
der dreifsiger Jahre angestellt worden, nachdem er Diener zweier ver-
schiedenen akademischen Landsmannschaften gewesen. Gate Zeugnisse
über sein Verhalten in diesen Diensten sind im Archiv der Bibliothek
bewahrt. Indessen habe ich von einer Person, die ihn gekannt hat,
erfahren, dafs er als ziemlich unzuverlässig angesehen war. Bei seinem
Tode war er 62 Jahre alt und hat ungefähr 30 Jahre in der Biblio-
thek gearbeitet. Die Katastrophe mit den Blättern wäre dann schon
im Anfang seiner Dienstzeit passiert.
Das ist alles, was man vom Verschwinden und der Wiederauffindung
der 10 Blätter weifs. Irgend eine absolute Gewifsheit, dafs Wallin
sie gestohlen hat, kann man sicherlich niemals erreichen. Sehr wahr-
scheinlich ist es allerdings, und Uppström selbst zweifelte garnicht
daran. Schon nach dem zweiten Gespräch mit Wallin sagt er: „Ich
glaube, dafs es kaum des weiteren bedarf. Ein Mann, der, wie er
sagt, vor sieben Jahren die Blätter von fremder Hand empfangen hat,
und sie dann nicht sogleich zurücktrug, und der es auch dann nicht
tat, als ich einige Jahre später mit ihm darüber sprach, und er sie
nach eigenem Geständnis inne hatte — der hat sich selber verurteilt".
Die Geschichte von dem Holze verbessert natürlich nichts an der
Sache, da Wallin damals die Blätter schon gegen 3 Jahre in seiner
Hand gehabt hatte. Was dagegen geeignet ist, einen gewissen Zweifel
hervorzurufen, ist der Umstand, dafs ein Mann auf dem Sterbebette,
obschon der Straflosigkeit versichert und obwohl der Anschein gegen
ihn so überwältigend grofs ist, doch den feierlichsten Eid auf seine
Unschuld leistet.
Dem Vorgehen Uppströms mufs man seine tiefste Bewunderung
zollen, besonnen, energisch und doch human, wie es war. Schön sind
auch die Worte, womit er im lateinischen Vorworte zur Ausgabe der
10 Blätter den Bericht über ihre Schicksale schliefst: „Gott, vor dessen
Antlitz Wallin jetzt Rede und Antwort für sein Leben hat stehen
müssen, weifs was er Wahres und was er Falsches gesagt hat; ich
glaube dafs diese Blätter vor 25 Jahren von diesem Manne gestohlen
worden sind, und wenn ich jetzt diese meine Meinung ausspreche, kann
ich nicht umhin, mich gegen den Verstorbenen dankbar zu fühlen,
38*
552 Kleine Mitteilungen
dev wir dasjenige wiedergab, was er sonder Mühe für alle Zukunft
hätte untergehen lassen können, und obgleich ich seine Tat ver-
abscheue, wünsche ich vom ganzen Herzen, dafs der Schöpfer ihm
eher als ein milder, denn als ein gestrenger Richter sich erweise.
Upsala. Ernst Meyer.
Kleine Mitteilungen.
Eine wichtige Arbeit über die Erfindung der Iladcrupapiere ver-
öffeutlichte J. v. Wiesuer in den Sitzungsberichten der Wiener Akademie (s. o.
S. 52(0. Wir bringen im folgenden die Ergebnisse des Verfassers: „1. Das
vom Mittelalter bis auf die neuere Zeit wichtigste Papier, um nicht zu sagen,
das in dieser Zeit allein verwendete Papier, uäuilich das Hadernpapier, ist
von den Chinesen erfunden worden. 2. Schon in der ersten Periode ihrer
Papiererzeugung aus Pflanzenfasern haben die Chinesen, wie später die Araber,
es verstanden, Papier ganz und gar aus Hadern herzustellen. Die chinesische
Hadernpapiererzeugung. ist also etwa sechsiiundert Jahre älter als die arabische.
3. Die Verwendung der Hadern als liohmateriale der chinesischen Papier-
erzeugung hat sich erwiesenermafsen insofern bis in das achte Jahrhundert
erhalten, als noch in dieser Zeit Hadern als Surrogat edlerer Papierfasern
benutzt wurden. 4. Da die Chinesen lange vor den Arabern vollständige
Hadernpapiere erzeugten und erwiesenermafsen noch in der Zeit, in welcher
die arabische Papierbereituug begann, chinesische Papiere mit Hadernzusatz
verfertigt wurden, ferner, wie allgemein bekannt, die Chinesen die Araber in
der Papierbereitung unterrichteten, so ist wohl nicht mehr zu bezweifeln, dafs
die Araber von den Chinesen nicht nur die Methode erlernten, ein gefilztes
Papier herzustellen, sondern auch in der Anwendung von Hadern zur Papier-
erzeugung unterrichtet wurden." Wir haben dem nur zuzutügen, dafs es
Papierfunde aus Ausgrabungen in Ostturkestan sind, die den Verfasser zu
dem obigen Ergebnis führten. Die mikroskopischen usw. Untersuchungen
hat Prof Kobert in Rostock angestellt, der seinerseits u. d. T. „Ueber das
älteste in Deutschland befindliche echte Papier" im Fest- und Auslandshefte
des Papier -Fabrikant Bericht erstattet. Aus seinen Ergebnissen seien zwei
Sätze angeführt: „Während heutzutage trotz der vollendetsten Technik die
meisten Papiere wohl kaum ein Jahrtausend lang brauchbar bleiben, hat das
Altertum mit einer ganz aufserordentlich primitiven Technik Papiere her-
gestellt, die zwei Jahrtausenden trotzten. Wäre diese Kunst alsbald der
griechisch-römischen W'elt bekannt geworden, so würde das Pergament wohl
nie zu der Herrschaft gelaugt sein, die es tatsächlich länger als ein Jahr-
tausend in Europa ausgeübt hat" und „Die ersten zwei Pfianzen, welche im
Altertum und im frühen Mittelalter besonders zur Papierfabrikation verwendet
worden sind, die Bronssonetia und die Boehmeria, liefern so ausgezeichnete
Fasern, dafs wir gerade diese Auswahl gar nicht genug bewundern können."
Polnische wissenschaftliche Forschungsreise nach
Schweden. Im 17. und 18. Jahrhundert unternahm Schweden Kriegszüge
nach Polen, bei welchen nicht nur Gegenstände von hohem materiellen Wert
nach Schweden fortgeführt wurden, sondern auch Erzeugnisse polnischer
Kultur und Wissenschaft, wie Bücher und Handschriften. Diese Einfälle
hatten neben zahlreichen üblen Folgen wenigstens das Gute, dafs einige
Bücher und Handschriften sich bis zu unseren Zeiten in einem Lande er-
halten haben, welches niemals einen Feind in seinen Grenzen gesehen hat.
während sie in Polen infolge so vieler kriegerischer Ereignisse und Un-
ordnung spurlos untergegangen wären. Die im laufenden Jahre von der
Krakauer Akademie unternommene wissenschaftliche Forschungsreise nach
Schweden hat diese Annahme bestätigt und die Hoffnungen völlig erfüllt,
Kleine Mitteilungen 553
die auf sie gesetzt wurden, wie aus dem Briefe eines der Teilnehmer,
Dr. Eugen Barwiiiski, hervorgeht: „In der Universitätsbibh'othek zu Upsala
gelang es 105 polnische Drucke, die Estereicher gänzlich unbekannt waren,
zu finden. An die Spitze stellen mufs mau ein Gedicht des Stanislaw Kleryk:
Gesang auf die Erhebung Sigisniund Augusts zum Thronfolger, gedruckt
im Jahre 1530. Ein so früher Rest weltlicher Dichtung bereichert die
polnische in dieser Zeit so arme Literatur unglaublich: Kleryk ist vor Rej
der einzige hervorragende polnische Dichter! Die zweite Errungenschaft
sind dissidentische Katechismen, der erste in Nieswiez 1553, der zweite in
Wilna 151)4 gedruckt, völlig unbekannt, beträchtlich älter, als die ältesten
bisher bekannten; ferner eine unbekannte Krakauer Postille von 1557; eine
Reihe von Agenden und Brevieren , die im Laufe der Zeit aufgebraucht
völlig untergegangen sind: die ältesten Kantionale, litauische Gebetbücher
Bretkens aus dem 16. Jahrhundert. Wichtif^e Entdeckungen wurden auch
für die Geschichte des Schulwesens gemacht, nämlich eine unbekannte pol-
nische Grammatik, in Posen im 16. Jahrhundert gedruckt, Dissertationen der
Jesuitenschulen in Posen ,ind Wilna im 16. Jahrhundert und verlorene päda-
gogische Schriften. Ein so erhebliches Resultat war die Frucht anstrengender
Arbeit, denn es mufsten an 10000 Bände in täglicher 10 stündiger Arbeit
auf den Fächern durchgesehen werden, was nur durch die hingebende
Tätigkeit der schwedischen Bibliothekare möglich war, die sich ungewöhnlich
für die Ziele der Polen interessierten. Auch König Gustav, durch die Tages-
blätter auf sie aufmerksam geworden, äufserte den Wunsch, sie in besonderer
Audienz zu empfangen, begrüfste sie freundlich und erkundigte sich ein-
gehend nach den Resultaten ihrer Arbeit. _Zu dar Forschungsreise gehörten
aufser dem Briefschreiber noch Prof. Jan Los und Dr. Ludwig Birkenmajer.
(aus: Przewodnik Bibliograficzny 1911, Nr 9/10. S. 218.)
Eine Arbeit über die editiones in nsnm Delphini plant Dr. B. A.
Müller (Hamburg, Badestr. 11). Er hielt über diese Ausgaben und ihre Ge-
schichte kürzlich einen Vortrag in der klassisch -philologischen Gesellschaft
zu Hamburg, der in der Wochenschrift für klassische Philologie (Sp. 807—809)
im Auszug erschien. Nachweisungen von Material in Korrespondenzen und
literarischen Nachlässen sind an die obige Adresse zu richten.
Zur Musikbibliographie (vgl. Zbl. 1910. S. 161 f.). Die Biblio-
graphische Kommission der Internationalen Musikgesellschaft hielt, wie wir
dem Bericht im Oktoberheft der Zeitschrift der Gesellschaft entnehmen)
während der Tagung des Londoner Kongresses zwei Sitzungen, am 1. und
2. Juni 1911, ab. Der Vorsitzende, H. Springer -Berlin, erstattete Berieht
über die Arbeiten der zwei letzten Jahre und legte das eingegangene Material
der von ihm im Auftrage der Kommission untornommenen Enquete über die
AnschatVuiigsfonds für Musikalien und Bücher über ]\Iusik an den öifentlichen
Bibliotheken der einzelnen Länder vor, das einer weiteren Vervollständigung
und Bearbeitung bedarf. In Ausführung der Resolution des Wiener Kongresses
(vgl. Zbl. a. a. 0.) hat die bibliographische Zentralstelle in Berlin eine Samm-
lung von bibliographischem Material als Nachträge und Verbesserungen zu
Eitners Quellenlexikon in die Wege geleitet. Ein von Springer unter Mit-
wirkung von M. Schneider und W. Wolfheim herausgegebener Probedruck
einer Publikation solchen Qiiellenmaterials wurde vorgelegt. Die Kommission
begrüfste das Unternehmen als eine Möglichkeit zur praktischen Verwirk-
lichung der Wiener Resolutionen und beschloi's, unter Billigung des Planes
einer privaten periodischen Ven'iffentlicluing durch die Herausgeber, diesen
das gesammelte und weiter eingehende offizielle Material der Kommission
zur Verfügung zu stellen. Herr Ecorcheville- Paris regte an, zur Erläuterung
der Bezeichnung , Musikgeschichtliche Quellennachweise' einen international
verständlichen Titel für die Publikation zu wählen. Es wurde der Titel
„Miscellanea bibliographica musicae" in Aussicht genommen. Der Beachlufs
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Literaturberichte and Anzeigen 555
Die Königliche und Universitäts- Bibliothek zu Breslau. Eine Skizze von
Fritz Milkau. Breslau: Hirt 1911. (Sonderabdr. aus dem 2. Teile der
Festschrift zur Feier des 100 jähr. Bestehens der Universität Breslau,
vermehrt um Inhaltsverzeichnis" und Register). 119 S. &".
Der vor kurzem be>(angenen Zentenarteier der Universität Breslau wird
die glänzend geschriebene Skizze einer Geschichte der Kgl. und Universitäts-
bibliothek daselbst von Milkaus Meisterhand verdankt. Sie urafafst in fünf
Abschnitten die Geschichte der Bibliothek, aber aus triftigen Gründen nur
bis zum Weggang Dziatzkos (1SS(>), und darf als ein Kabinettstück biblio-
thekarischer Kultur- und Entwicklungsgeschichte, auf umfanj^rcichem kritischem
Studium der Akten fufsend, bezeichnet werden, ein Buch, das auch Xicht-
fachleute mit Genufs lesen mögen. Im folgenden möglichst kurz zu haltenden
Referat, das natürlich das Studium des Buches selbst nicht überflüssig machen
kann, soll versucht werden, den Stoff in andrer Anordnung als bei Milkau
nach bestimmten Kategorien kurz zur Anschauung zu bringen.
A. Ursprung und Unterbringung. Der Geburtstag des Instituts ist
der 3. August ISIl, untqr welchem Datum die aufgehobene Universität zu
Frankfurt a. 0. (Viadrina) mit der älteren Universität Breslau (Leopoldina)
und also auch die an beiden Hochschulen bestehenden wissenschaftlichen
Sammlungen verschmolzen wurden. Die Bibliotlteken der Viadrina und der
Lcopoldina sollten, so war die Absicht, mit der nach Anregungen und
Plänen Joh. Gust. Büschings im Verfolg des Säkularisationsediktes vom
3'). Oktober 1810 und des Ilardenbergschen Erlasses vom 8. November des-
selben Jahres aus den Beständen der schlesischen Klöster zu gründenden
schlesischen Zentralbibliothek vereinigt werden. Schon am 23. November
trug Büsching, der mit der Konzentration beauftragt, aber einer sog. Haupt-
Organisationskommission unterstellt war, dieser die Bitte vor, es möge das
Stift der Augustiner -Chorherren auf dem Sande zu Breslau — auch jetzt
noch das Heim der Universitäts-Bücherei — für die zu errichtende Bibliothek
eingeräumt werden (Milkau S. 27). Büschings mit Feuereifer ins Werk
gesetzte Arbeiten zur Inventarisation und Ueberführung der Bücher- und
Kunstschätze der schlesischen Klöster, die Milkau S. 23 ff. ausführlich schildert,
wurden schliefslich durch allerlei Reibungen mit der Hauptkommission stark
beeinträchtigt und fast lahmgelegt, so dafs, als am 19. Oktober 1811 die
Universität eröffnet war, und, freilich erheblich später, auch die Universitäts-
bibliothek wirklich im Sandstift ihre Pforten öffnete, für eine Benutzung
allenfalls nur die Frankfurter und alten Breslauer Bestände in Frage kommen
konnten, nicht aber die massenhaft aufgehäuften Klosterschätze, die noch der
geordneten Verzeichnung und Aufstellung harrten. Im alten Sandstift sind
denn auch die vereinigten Sammlungen verblieben trotz mancher Schwierig-
keiten bis auf die neueste Zeit, doch ist ihr der Neubau , unter dem Schutze
des heiligen Martin' gesichert. Ihre endgültige glücklich gewählte Benennung
als , Königliche und Universitätsbibliothek zu Breslau' begegnet zuerst in dem
am 19. Mai 1815 erschienenen Reglement.
B. Bücherbestand und V ermehrung. Der gesamte Bücherbesitz
der Frankfurter Universität für das letzte Jahr ihrer selbständigen Existenz
betrug mit Einschluis der separat aufgestellten v. Steinwehrschen, der Oelriclis-
schen und der Keilhornschen Bibliothek rund 28 000 Bände, dazu 284 Hand-
schriften, der Vermehrungsetat etwas mehr als 500 Reichstaler. Was die
Leopoldina bei der Vereinigung beigesteuert hat, ist unmöglich zu bestimmen;
ein ungefährer Anhalt ergibt sich aus dem von der Geistlichen und Schul-
deputation nach Berlin erstatteten Bericht vom O.April 1811: dort wird die
Zahl der Bände auf 8000—9000 geschätzt, an Mitteln zur Vermehrung besafs
sie Ende 1804 250 Reichstaler. Aus den schlesischen Klöstern werden etwa
70 000 Bände zusammengebracht worden sein. Die erste Zählung der ver-
einigten Bibliotheken vom Februar lS2:i ergab 120139 Bände, dazu etwa
1700 Handschriftenbände, darunter etwa 300 aus den beiden alten Universitäts-
bibliotheken. Der Gesamtetat wurde imter dem 25. März 1S12 festgelegt mit
5444 Talern, davon zur Ergänzung und A ermehrung 2000 Taler. So sah der
556 Litcraturbericbtc iiud Anzeigen
Etat aus, , in den sich einzuleben man der Bibliothek ein halbes Jahrhundert
und länger Zeit liel's' (MilUau S. 44). Erst das mit 1872 einsetzende
l\et)rganisations\verk Dziatzkos brachte der Anstalt wesentliche Aufbesserungen
«Ics Gesamtetats und des AuschalTiings-Fonds [neben öfteren aufserordentliclieu
Bewilligungen]. iSbO zählte die Bibliothek 240(11)0 Bände Druckschriften,
hatte einen Gesamtetat von 45 000 M. und für Bücheranschatfung 27 000 M.
disponibel.
Der durch die Kabinetts-Ordre vom 28. Dezember 1824 eingeführte Pflicht-
exemplarzwang eröffnete bei der zurückgebliebenen Entwicklung- des Schle-
sischen Verlags keine reichliche Zuflufsquelle, immerhin waren es anfangs
rund 200 Bände jährlich Zuwachs aus dieser Quelle, unter Elvenich betrug der
Jahreszuwachs bereits SOO Bände, unter Dziatzko etwas mehr, 337 Bände,
von denen aber nur die eingereiht wurden, welche in das Programm der
Bibliothek pafsten. ^ Viel reicheren und wertvolleren Zuwachs brachten
wenigstens später die Geschenke: erwähnt sei u.a. die von Kutzen 1840
überwiesene Kollektion arabischer Drucke und Manuskripte aus dem Nach-
lasse seines Schwiegervaters, des Prof. Maxim. Habicht (f 1839), die als
Bibliotheca Habichtiana (.328 Drucke und 50 Handschriften) besonders auf-
gestellt blieb; ferner die 2160 Bände medizinischer Werke aus dem Nachlafs
des Arztes Elias Henschel (f 1S39). Unter Dziatzko konnten jährlich etwa
600 Bände unter der Geschenkrubrik gebucht werden (Milkau S. 109 f.); am
erfreulichsten war die Angliederung der Bibliothek der ,Schlesischen Gesell-
schaft für vaterländische (Jultur', die damals (1886) rund 68000 Bände um-
fafste (darunter 19 000 Bände Gesellschaftsschriften und 15 000 Bände Silesiaca)
lind jetzt vertragsmäfsig Eigentum der Kgl. und Universitätsbibliothek ist.
C. Kataloge. Die durch das Reglement von 1815 angeordnete An-
legung eines allgemeinen Real- und eines alphabetischen Kataloges kam
ebensowenig wie die in dieser Richtung in Ausführung begriffenen Ordnungs-
arbeiten wirklich zustande. Als Wilken nach dem Tode Schneiders (1822) den
Zustand der Breslauer Bibliothek untersuchte, fand er als Resultat lang-
jähriger Bemühungen zunächst vier alphabetische Kataloge, hergestellt durch
ausgeschnittene und aufgeklebte Titel verschiedener Provenienz, dazu eine
Menge sachlich geordneter Inventarien, , Standkataloge ', später optimistisch
, Realkataloge' genannt, aber durchaus unvollständig und nicht einheitlich
gearbeitet; diese Standkataloge lagen in 134 Folianten 1838 fertig vor bis
auf die Theologie, die unter Elvenich in 14 Bänden beendet wurde: es ist
derselbe , Realkatalog', der noch heute fortgeführt wird; der alphabetische
Katalog ist eigentlich nie in vollkommenere Form gebracht worden, er wurde
nach vergeblichen Anläufen in dieser Richtung fortgeführt wie er einmal
war, selbst noch als Dziatzkos Zettelkatalog ein viel exakteres Instrument
bot, und wurde erst 1902 aufgegeben. Die beste Leistung nach der Aera
Schneider war das Verzeichnis der mehr als 2000 Handschriften, das Friedrich
1821 und 1822 herstellte, noch heute die einzige Quelle zur Erschliefsung der
Manuskripte der Bibliothek. Daneben ist rühmend zu nennen Stenzlers
1861 — 68 gearbeitete Beschreibung des Besitzes der Bibliothek an Wiegen-
drucken, 3000 an Zahl, nach den Druckstätten und Drucken geordnet und
in der Folge der Aufstellung verzeichnet. Die Krone des Breslauer
Katalogisierungswerks jedoch ist Dziatzkos Schöpfung des Zettelkatalogs,
die nach seiner , Instruktion betr. die Ausarbeitung des alphabetischen Zettel-
katalogs', datiert vom 24. März 1874 am 1. Mai begann. Die Arbeit wurde
unter Hinzuziehung eines zahlreichen Stabes von ,Amanuensen' (die Listen
für 1876—82 weisen über 100 verschiedene Namen auf) bis 1882 im grofsen
und ganzen fertig, freilich waren rund 84000 kleine Schriften nicht aufge-
nommen. Der neue Katalog wurde , sofort das A und 0 der ganzen Ver-
waltung und ist es heute mehr denn je'; er wirkte weit über Breslau hinaus
(Königsberg, Münster). Die Kosten hatte Dziatzko zu Anfang mit 10 800 M.
(je 600 Taler für 6 Jahre) berechnet, tatsächlich verbraucht wurden 59 550 M.
D. Personal und Benutzung. Für die Rubrik .Personal' könnte
aus Milkaus Buch, wenn der Raum es gestattete, eine Reihe köstlicher
Literatarberichte und Anzeigen 557
Bibliothekarporträts zur Schau gebracht werden. Alle von den regierenden
Herrn an, Schneider (1S12 — 1822); Uuterholzner (1822 — 1S24); Wacbler (1824
— 183S); Elvenich (18^9— 72); Dziatzko (1872— 8ij) bis hinab zu den schlichten
Biblio:hekdienern treten in der Darstellung, auch wo sie ihre Auferstehung
(in den älteren Perioden) längst vergilbten Akten verdanken, plastisch her-
vor, und die Schwierigkeiten, unter denen sie seufzten, ihre Gegensätze und
S)'nipathien erleben wir in aller Deutlichkeit mit. Das alles luufs man bei
Milkau nachlesen. Wie überall, bestand natürlich auch in Breslau lange
Jahre hindurch der selbstverständliche Grundsatz, dafs wenigstens die leitende
Stelle ein Universitätsprofessor bekleiden mufste. Ja, einmal, unter Wachler
bestand das ganze wissenschaftliche Personal, zum erstenmal seit Begründung
der Bibliothek, lediglich aus Professoren: Wachler, Unterholzner, Iloffmann,
Stenzler. Erst 1872 brachte die Besetzung sämtlicher Stellen mit Berufs-
bibbothekaren. Daneben wurde mit sog. Amanuensen ge wirtschaftet, schon
seit 1821-, wie bedenklich hoch ihre Zahl als Mitarbeiter am Werk des Zettel-
katalogs unter Dziatzko war, ist oben mitgeteilt. Neue Erscheinungen waren
für Breslau die Volontäre (seit 1 883). — Dafs die Benutzung von Anfang
bis zur Aera Dziatzko sich in so bescheidnen Grenzen hielt, wie es die er-
haltenen statistischen Angaben dartun: Mai 1812 — 19. Mai 1815:2883, 1821:
2997, 1852:6212, 1862:5963, 1871:5939, 1872:3922 Verleihungen, wird
nicht blofs an mangelhafter Statistik liegen, sondern hauptsächlich an den
ungünstigen Verhältnissen der Bibliothek im allgemeinen, an der Beschränkt-
heit der Oetfnungszeit und des Vermehrungsfonds, an der Engherzigkeit der
Benutzungsbedingungen. Wird es doch in erstaunlicher Weise damit besser,
als Dziatzkos Verwaltung diesen Uebelständen mit einem Schlage ein Ende
macht. 1873 weist bereits 16,937 Verleihungen, das Ende seiner Amtszeit
41,869 verliehene Bände auf, darunter ."^SSG nach auswärts. Der grofsartige
Aufschwung der Bibliothek ist aber nicht verwunderlich, wenn man erfährt,
welche Vorteile den Benutzern gegen früher aus der neuen Benutzungs-
ordnung vom 10. 3. 1873 erflossen: bisher 8 Lesestunden und 4 für die Ent-
leihung, jetzt für die Mitglieder des Lehrkörpers 36 Stunden wüchentlich,
für das iibrige Publikum 24 Stunden Lesezimmer, 12 zum Entleihen; früher
Spezialkaution für jede einzelne Bestellung, jetzt Bürgschaft fürs Semester;
bisher bei jedem auswärtigen Benutzer Antrag an den Kurator, jetzt einfache
Entscheidung des Oberbibliothekars; dazu Kontrolle der Fehlzettel und
Möglichkeit verliehene Bücher zu belegen. —
Dies nur der allerwesentlichste Inhalt des Milkau'schen Buches, welchem
gleichwertige Nachfolger für noch ungeschriebene Bibliotheksgeschicht_en
dringendst zu wünschen sind. Aus bescheidenen, oft wirren, durch die Un-
gimst der Zeiten nur zu oft beeinträchtigten Entwicklungen heraus ist die
Breslauer Bibliothek seit 1872 zu der Höhe emporgestiegen, die sie heute
einnimmt: sie zählt heute 380,000 Bände Druckschriften, hat einen Gesamt-
etat von 126,000 M., kann für 60,000 M. Bücher anschaffen und hat eine
Benutzung von 94,000 Bänden. Und ein neues stattliches Heim ist ihr ge-
sichert.
Berlin. E. Dorsch.
Eine holländische Bibliographie des Buch- und Bibliothek-
wesens erscheint von jetzt ab in „De Boekzaal", deren Oktobernummer den
Beginn bringt. Bearbeiter ist G. A. Evers und Berichtsjahr zunächst 1910.
Die Einteilung ist folgende: Allgemeine Werke, Zeitschriften. Bibliotheks-
wesen. Oeflfentliche Lesehallen und Bibliotheken. Privatbibliotheken. Biblio-
graphie. Die Wiedergabe der Titel ist genügend, nur vermifst man bei den
selbständigen Werken die Angabe der Seitenzahlen, die bei Zeitschriften-
artikeln durchweg erfolgt ist.
Bibliographie des travaux de M. Leopold Delisle, membre de l'lnstitut, ad
ministrateur general honorairc de la Bibliotheque nationale, par Pau
ad-
1
558 Literaturberichte nnd Anzeigen
Lacouibü. Supplement n)02— 1910. Taris: Henri Leclerc IDll. XXllI,
^() S. S".
Als r.'Uil Laconibe begann im Bulletin du biblioi)hile et du bibiiotli('caire
einen Narlitrag zu seiner grollen Delisle-lMbliograpbie zu verölVontliclien,
wurde vieltach bedauert, dal's er gerade die Form der Verül't'entlichung in
einer Zeitsclirift gewühlt hatte. Dieses Bedauern wuchs, als die Arbeit sich
durch zwei .lahrgiinge des Bulletin hinzog, und deshalb wird die neu vor-
liegende VerölVeutlichung in Buchform gewils überall freudig begrül'st werden,
lieber die interessanten in der Einleitung veröffcntlicliteu .Stücke vgl. Zbl.
1910. S. r>()7. Das Ergiinzungs-Verzeicimis enthält nicht weniger als 2i;i neue
Nummern aus den Jahren 1902 — in, eine gröfsere Jlciiie Nachträge und
Berichtigungen zum Hauptwerk und am Schluls 10 Aufsätze Delisles von
ISIS— ;')0 aus der Zeitung .Journal de Valogne", von der vorher kein Exemplar
auffindbar gewesen war. ,
Griechische Palaeographie. Von V. Gardthausen. I.Band: Das
Buchwesen im Altertum und im byzantinischen i\llttelalter. 2. Auflage.
Leipzig: Veit & Co. 1911. Xn,'243S. 8". b M.
Dafs G. mit der FortfiÜirung seiner 1879 veröffentlichten , Griechischen
Taläographie' beschäftigt sei, zeigten, abgesehen von einzelnen Aufsätzen,
die seit 1903 verötfentlichteu Neubearbeitungen von zwei Abschnitten. Auf
Gardthausen, Sammlungen und Kataloge griechischer Handschriften, S.Heft
des Byzantinischen Archivs (vgl. diese Zeitschr. XX, 4(i7) folgte 1909: Vogel
und Gardthausen, Die griechischen Schreiber des Mittelalters und der Re-
naissance (33. Beiheft dieser Zeitschrift). Aus dem Vorworte des vor-
liegenden I.Teiles (das für den 2. Teil wesentliche Kürzungen in Aussicht
stellt) erfahren wir, dafs auch das den datierten Handschriften gewidmete
Kapitel der 1. Auflage zu einem Buch geworden ist, das gedruckt werden
kann, sobald ein Verleger gefunden ist.
Der erste, auch durch (3S) Illustrationen bereicherte Teil entspricht
98 Seiten der 1. Auflage und behandelt die Beschreibstoffe (S. 23 — 122), die
änfsere Form der Hss., Brief nnd Siegel (S. 162 — 173), den Einband,
Schreibzeug (S. 182 — 201), Tinte, endlich (S. 217 — 232) Ornamente, Initialen
und Malerei. Es ist gewifs ebenso dankenswert wie erfreulich, dafs die neuere
Literatur zusammengestellt und verwertet ist und so ein Werk vor dem Ver-
alten bewahrt wird, das ein unentbehrliches Hilfsmittel für jeden ist, der
sich mit griechischer Paläographie beschäftigt. Viel Interessantes wird bei-
gebracht und manches wichtige Problem gestellt; es seien genannt ein
Pachtvertrag über eine Papyrusplantage (vgl. jetzt auch Fr. Zucker, ^Eni-
rijonoq ya^rmiäii Ä}.e3.av(SQeiaq. Philologus LXX, 86), Rühls Mitteilung über
eine Londtmer „aus einer Pflanzenfaser, weder Baumwolle noch Flachs" be-
stehende Hs. (Add. 14 726 saec. X), die Frage, ob die Rollen in der Fabrik
zusammengesetzt wurden (G. verhält sich ablehnend gegeu Crönerts im
Hermes XXXVIII, 398 vorgetragene Annahme der Beschreibung einzelner
Blätter), G.'s Auffassung des Punktorium und besonders der Widerspruch
gegen Birts Erklärung der cornua (S. 144; vgl. die S. 147 A. 3 angeführte
Martial- Stelle mit Friedländers Kommentar). Der Behauptung: Dafs der
älteste Kodex ein Papyrusbuch sein werde, war vorauszusehen (S. 155), kann
ich nicht zustimmen, noch weniger dem Satze: Manchmal wurde die alte
Schrift erst getilgt, wenn der neue Kodex schon zusammengestellt und ge-
bunden war (S. 104). Auch den Vorschlag (S. 116), nach den Untersuchungen
Karabaceks und Wiesners zwar nicht mehr von Baumwullenpapier zu sprechen,
aber den Ausdruck Bombycinpapier zur Bezeichnung des orientalischen Papiers
zu verwenden, kann ich nicht billigen, da das Wort zu Mifsverstäudnissen
Anlafs geben dürfte. Der S. 181 erwähnte Buchbinder- Eintrag im Aristo-
demus- Kodex lautet: Avv.aq KojQovevotjc: ilhjyaroQ hjliQOQVjj. , was Herr
Omont von der Pariser Nationalbibliothek auf meine (durch G.'s in der
Berliner phil. Woch. 1909, 883 erhobenen Widerspruch veranlafste) Anfrage
brieflich zu bestätigen die Güte hatte.
Literaturberichte und Anzeigen 559
Wenn aTicli G. , absolute bibliographische Vollständigkeit' nicht angestrebt
hat, so kann ich doch bestätigen, dals ,von dein wirklich Wichtigen nicht
viel fehlt'. Einige Ergänzungen ergeben sich aus meinen Berichten in
Bursiau-Krolls Jahresbericht über die Fortschritte der klass. Altertumswiss.
(von denen G. nur den ersten anführt); so verweise ich für die Abfolge von
Haar- und Fleischseite ant Bd 9S, S. 19"), Bd 106, S. 184, für o:ivi>iyyoQ yunaxT)]»
auf Bd 127, S. 218, Bd 135, S. 19 (Nr 14). Die Angaben' von Bick (Wiener
Palimpseste. Wien. Sitzungsber. Phil. bist. Kl. 159 VII) über die photographische
lieproduktion von Palimpsesten und die von Gottlieb (K. k. llofbibliothek.
Katalog der Ausstellung von Einbänden T. 1 u. 2) über einen alten Leder-
einband aus Aegypten, der nach Gottlieb bereits einen Höhepunkt der Ent-
wicklung zeigt und ins 6. Jahrhundert gesetzt wird , konnte G. wohl nicht
mehr verwerten.
Bei den Wiederholungen, zu denen vielfach die Gliederung a) nach der
Art, b) nach der Form der Schreibstoffe nötigt, sind Unklarheiten und
Widersprüche nicht immer vermieden worden, so bei der für das Buchwesen
wichtigen Galen-Stelle (XVIII, 630 K.; S. 40 u. 97, der in Betracht
kommende Exkurs von (iradenwitz wird erst S. 135 — im allgemeinen —
angeführt; vgl. Berl. phil. Woch. 1904, 1108, Hermes XLV, 27) und bei
der Frage nach der Verwendung roter Tinte in den Papjrusurknnden (S. 20(),
209 a. E.). Vermeidung von Wiederholungen und knappere Fassung (z. B. 150 f.
bei den Methoden der PapjTus- Aufrollung, Tilgung von Exkursen wie S. 132
über die Vorlesung eines Verzeichnisses heiliger Männer aus einem elfen-
beinernen Diptychon, S. 177 — beim Einband — über die Verteilung an
mehrere Schreiber) hätten es aber ermöglicht, dem Benutzer der neuesten
griechischen Paläographie beispielsweise S. 140 über die BißXoi m-fi^uiyslt;
(wenn auch die Frage mehr literarhistorischer als paläographischer Natur ist),
S. 149 über Bücherschränke mehr zu bieten als bhfse Zitate.
Endlich möchte ich noch eine Bemerkung über das Verhältnis der
Paläographie zur Epigraphik und Diplomatik machen (vgl. S. 1, 20,
40). Wenn auch ein Unterschied der Methode, wie G. mit Recht hervorhebt
(S. 24), dadurch gegeben ist, dafs Epigraphiker und Diplomatiker Originale,
Philologen meistens Kopien vor sich haben, so gibt es doch nur eine
Schriftgeschichte. Es kann aber dem Philologen, dem die für Inschriften und
Urkunden nötigen Spezialkenntnisse nicht immer zur Verfügung stehen, ge-
stattet sein, sich bei epigraphischem und diplomatischem Material auf das-
jenige zu beschränken, was für das Studium von Hss. von Bedeutung ist.
Dabei werden die Philologen gerne verwerten, was Epigraphiker und Diplo-
maten als schriftgeschichtlich wichtig hervorheben und darum werden sie G.
dankbar sein, wenn er im 2. Teile eine knappe und einheitliche Uebersicht
über die Ergebnisse bietet, welche die Papyrustorschung bisher für die Ge-
schichte der griechischen Schrift gezeitigt hat.
Brunn. Wilh. Weinberger.
Da der Katalog der lateinischen Petersburger Hss., durch
dessen Veröffentlichung sich Dom Antonio Staerk (von der Abtei Buckfast)
ein grofses Verdienst erwirbt, noch nicht abgeschlossen ist (nach einem
Aufsatz in den Stnd. u. Mitteil, aus d. Benediktiner- u. d. Cistercienserorden
XXXI, S. 3 und 472 sind im ganzen 5 Bände in Aussicht genommen), scheint
betrefls der 1910 in Petersburg bei Krois herausgegebenen Bände I und II
Beschränkung auf eine kurze Notiz geboten. Der Titel ist französisch (Les
raanuscrits latins du Ve au XII« siecle conserves ä la Bibliotheque Imperiale
de Saint-Petersbourg), die Beschreibung der 146 Hss., von denen viele (auch
solche des 6. oder 7. Jahrh.) bei Gillert (Neues Archiv d. Ges. f. alt. deutsche
Gesch. V, 247, 597, VI, 497) überhaupt nicht vorkommen , im wesentlichen
lateinisch; sie ist sehr ausführlich mit Anekdotis in der Art der Bibliotheca
Casinensis. Die Angaben über die Bibliotheksheimat — ich nenne Ambrosius-
und Augustin-Hss. des 11. Jahrh. aus Dijon und Rebdorf, die aus der Sammlung
des Grafen Suchtelen, und eine Gregor-Iis. (12. Jahrb.) S.Marie et S.Nicolai
•"i60 Literaturberichte und Anzeigen
de Linda, die aus der Bibliothek Zaluski nach Petersburg gelangte — werden
erst nach Abschluls des ganzen Werkes durch Register verwertbar sein.
Bisher ist für die Orientierung nur durch sununarischc Verzeiclinisse der Ilss.
und der 'l'afoln, sowie eine Ivoukordanz der Signaturen mit den Niniunern
des Katalogs gesorgt. In den (nicht einwandfreien) Tafeln (40 iiu 1. Band,
den 2. Band bilden 100 Tafeln) liegt der paliioi2:raphische Wert der Publikation,'
zumal da unter den alten llss. verschiedene Schriftarten vertreten sind; auch
werden unter dem Strich viele Stellen aus dem Nouveau Traite de Diplo-
matique abgedruckt.
Brunn. Wilh. Weinberger.
Alte Meister der ]\ledizin und Naturkunde in Faksimile -Ausgaben und
Neudrucken nach Werken des 15.— IS. Jahrhunderts. Unter Mitwirkung von
Prof. Dr. G. Burckhard , Würzburg, Prof. Dr. S. Günther, München, Dr. Haus
Schnorr von Carolsfeld , K. Direktor der Hof- und Staatsbibliothek München,
Prof. Dr. K. Sudhoff, Leipzig herausgegeben von Prof. Dr. Gustav Klein,
München.
Bd 1. Das Frauenbüchlein des Ortolflf von Bayerland gedruckt vor löOü.
1910. S". 14, 31 S. u. 4 Taf. 2,50 M.
Bd 2. Eucharius Biisslin's „Rosengarten" gedruckt im Jahre 1513. 1910.
8°. 110, XVII S. u. 15 Taf. 7 M., geb. in Ldr od. Holzdeckel m. Ldr-Rücken
IS M.
Bd 3. Das Buch der Cirurgia des Hieronymus Brunschwig. Strassburg,
Johann Grüninger 1497. 1911. 2«. 272, XXXVIII S. m. Abbildgn. u. 16 Taf.
25 M. geb. in antikem Liebhabereinband 60 M.
Die vorliegende Sammlung von Nachbildungen und Neudrucken seltener
und wertvoller medizinischer und naturwissenschaftlicher Werke hat vor
Unternehmungen ähnlicher Art besonders den begrüfsenswerten Vorsprung
voraus, dafs sie sich auch an umfangreiche Werke, wie an Brunschwigs
Chirurgia, heranwagt. Haben schon deshalb die wissenschaftlichen Biblio-
theken allen Grund, diese neue Veröffentlichung wirksam zu fördern, so
verdient das Unternehmen nach den bisher vorgelegten Proben auch sonst
die Mithilfe aller, denen es am Herzen liegt, dafs die Wissenschaft ein höchst
wertvolles Hilfsmittel, was die Kunst der getreuen Wiedergabe ist, möglichst
ergiebig ausnützt.
Dafs es nicht an Mängeln fehlt, liegt in den tastenden Versuchen eines jeden
Anfangs und soll nicht verschwiegen werden. Der Hauptfehler scheint mir
der zu sein, dafs sich der Herausgeber zu wenig von festen Grundsätzen leiten
läfst. Während zur Wiedergabe doch nur die besten Vorlagen genommen
werden dürfen, ist bei Rösslins Rosengarten ein Abzug gewählt worden, bei
dem der Wurm auf vielen Seiten den Text stark beschädigt hat (S. 45 bis
Schlufs). Auch die bibliographischen Anmerkungen befriedigen nicht immer.
Wir begnügen uns heute nicht mehr mit dem Titel eines alten Werkes, sondern
möchten auch gerne erfahren, wo eine Schrift entstanden ist, welche Auflagen
und Nachdrucke sie erlebt hat, wie selten sie heute geworden ist und wo sie
sich jetzt noch befindet. Vielleicht hätte sich hier der Herausgeber am besten
an die wertvollen Anmerkungen gehalten, die Gustav Hellmann seinen Aus-
gaben der „Bauernpraktik" oder des „Wetterbüchleins" von Leonhard
Rynmann beigegeben hat. Die unzureichenden Ausführungen über die alten
Drucke (Bd 1. S. 21—31) wären dafür besser ganz weg geblieben. Wertvolle
Ergänzungen zum 1. Bändchen finden sich jetzt schon in Schreibers Manuel
(Bd V, 2, Nr 4S76). Darnach ist das Büchlein Ortolffs von Anton Sorg in
Augsburg gedruckt und aufser in München noch in Göttingen vorhanden.
Der Holzschnitt, der das Büchlein schmückt, kehrt in Hain *1097 wieder.
Der Titel ..Frauenbüchlein", den Klein dem Schriftchen gibt, trifft die Sache
nicht, und mufs in „Büchlein der schwangeren Frauen" oder „B. für die
schwangeren Frauen" umgeändert werden. Die Hain-Nummer (*12 117) hätte
nicht vergessen werden dürfen.
Literaturberichte und Anzeigen 561
Am besten ist der 3. Band gelungen, in dem sicli vor allem die Er-
läuterungen zur Textausgabe auszeichnen. Das lälst uns hoffen, dals sich die
Veröffentlichungen in aufsteigender Linie bewegen. Dann wird die Wissen-
schaft in ihnen wertvolle Quellen, der Biicherliebhaber schmucke Stücke für
seine Bibliothek erhalten.
München. Karl Schottenloher.
Violets Berufswahlführer. Der Bibliothekar. Eine Darstellung seines Werde-
gangs mit Einschlufs der Bibliothekarin unter Berücksichtigung des
Dienstes an Volksbibliotheken. Von K. Lange. Stuttgart 1911 : Wilhelm
Violet. 115 S. Geb. 1.2Ü M.
Es ist keine erfreuliche Aufgabe, das Buch Langes zu besprechen. Bei
einem Buche, das Ratgeber bei der Berufswahl sein will, kommt es in erster
Linie darauf an, dafs das amtliche Material — Bestimmungen über Zu-
lassung, Gehaltsordnungen und dcrgl. — sorgfältig gesammelt und nach dem
neuesten Stande veröffentlicht wird. Der auderweite Inhalt, hier z. B. die
kurze Uebersicht der Bibliothtksgeschichte (S. 5 — 10) oder die ganz allgemeinen
Siitze über die eigentliche Berufstätigkeit (S. 53 — 56) ist von geringerer
Wichtigkeit. Immerhin darf nicht verschwiegen werden, dafs es ^uch in den dar-
stellenden Teilen schiefe und wunderliche Behauptungen geuuggibt, so z.B.
wenn von Oesterreich aufserhalb Wiens (S. 9) gesagt wird: ,Die bedeutendsten
Bestände befinden sich in den grofsen Klöstern und Stiften." Gerade um
den wichtigsten Teil des Buches ist es aber besonders schlecht bestellt, das
zeigt der erste Blick auf die Angaben über die Gehälter.
Der Verfasser führt unter der benützten und orientierenden Literatur
auch das Jahrbuch der Deutschen Bibliotheken aL , kennt dessen ausführliche
(üehaltstabellen aber nicht. Für Baj'ern bringt er noch die alte, noch mit
Wohnungsgeldern versehene Ordnung, während die weit günstigere jetzt
gültige schon 1908 erlassen wurde und in dem Anfang 1909 erschienenen
Jahrbuch 7, 1909 abgedruckt ist. Ebenso ist dem Verfasser die sächsische
Ordnung vom 1. Januar 1909 unbekannt, desgleichen die für Baden vom
I.Juli 1908. Bei der Hamburger Stadtbibliothek findet man mit Staunen
Gehaltssätze für Assistentinnen und Bibliothekarinnen angelührt, während
die Stadtbibliothek keine solche Beamtinnen besitzt: es sind Stellen der
Hamburger öffentlichen Lesehalle gemeint, die mit der Stadtbibliothek ganz
und gar nicht identisch ist. Bei den angeführten Gehältern im preufsischen
Staatsdienst sind falsch angegeben: das Gehalt des Generaldirektors der
Königlichen Bibliothek zu Berlin, das Endgehalt der Bibliothekare (Lange
nennt 0000 statt 7200), das der Expedienten (27itO, richtig 3300). Auch die
Angabe, dafs für Preufsen die Regelung des Wohnungsgeldes nach dem
Muster des Reichs noch ausstehe, trifft nicht zu.
Das sind die Gehaltsangaben, die ich geprüft habe. Gewifs schwer-
wiegende Irrtümer auf einem Gebiete, wo ein solches Werk dem Laien, für
den es doch geschrieben ist, unbedingte Zuverläfsigkeit gewähren sollte.
Wunderlich ist auch ein Passus in der Abteilung „Die Bibliothekarin" gefafst.
Dort wird (S. 93 — 94) gesagt, durch den Erlafs über die Diplomprüfung sei
eine einschneidende Wendung in der Ausbildung der Frauen hervorgerufen:
„Bis jetzt ist durch denselben aber nur die Ausbildung in eine bestimmte
Richtung gewiesen worden; auf einen späteren materiellen Vorteil können
die diplomierten Hilfskräfte bis jetzt nur hoffen. Wann einmal bessere
Stellen auf Grundlage der Beamtengesetzgebung für den mittleren Bibliotheks-
dienst geschaffen werden, ist jetzt noch nicht abzusehen und hängt von der
Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel ab." L'nmittelbar darauf aber
folgt: „Als Neuerscheinung an den prenfsischen Bibliotheken ist als wei tere
Folge des ministeriellen Erlasses ... die Bibliothekssekrelärin zu bezeichnen..."
folgen die Gehaltsangaben. Das Buch wird bei einer etwaigen zweiten Auf-
lage eine sehr sorgfältige Durcharbeitung erfordern, wenn es brauchbar
werden soll. Adalb. Ilortzschansky.
562 Umsclian iiud ueue Nachrichten
Umschau und neue Nachrichten.
lierliii. Der Jahresbericht der Königlichen Bibliothek für 1010/11
ist diesmal etwas spät ausgegeben worden. Da die wichtigeren Vorgänge
während des Berichtjahres hier regehnälsig mitgeteilt sind, ist nur weniges
nachzutragen. Die neu eingefiiljrten (üebühreu betrugen (eiuschlielslich ein
Drittel der an der Universität vereinnahmten) ;^r)7or)M. Als eine Folge der
(lebührenerhebung ist zu betrachten, dal's die Zahl der Entleiher um 190A
znrücUgegangeu und die der Lesesaalkarten um .'UO.'i gestiegen ist. Das ist
an sich nicht unerwünscht, weniger erfreulich aber, wenn es richtig wäre,
dal's die Zahl der am Orte entliehenen Bände um 89 499 gesunken sein sollte.
Dieser befremdliche Abfall ist im Bericht als Tatsache mitgeteilt, weil die
ermittelte Zahl der verliehenen Bände (243 75(i) sich auch bei wiederholter
Kontrolle als unverdächtig erwies. Erst jetzt hat sich herausgestellt, dafs der
Fehler in den Zahlen der vorhergehenden Jahre liegt, die infolge einer irr-
tümlichen Buchuugsweise zu hoch angegeben waren. Der Kückgang beträgt
in Wirklichkeit kaum lüOno Bände; in der ersten Hälfte des laufenden Gre-
schäftsjahres ist dieser Eückgang schon mehr als ausgeglichen worden. —
Für die Erwerbungen au seltenen Drucken und wichtigeren Handschriften sei
auf den Bericht selbst verwiesen. — Die „Deutsche Musiksammlung" bei
der Königlichen Bibliothek setzte die Bearbeitung ihrer Bestände fort und
wurde durch ueue Schenkungen vermehrt. Es wurden 24(>82 Werke in-
ventarisiert. Für das Ausleihen der Musikalien wurden bestimmte Grundsätze
aufgestellt.
Hans von Billows musikalische Bibliothek. Frau Baronin Marie
von Bülow, die Witwe des 1S94 gestorbenen genialen Dirigenten und Pianisten,
hat den gröfsten Teil des musikalischen Nachlasses ihres Gatten der Musik-
sammlung der Königlichen Bibliothek zti Berlin, die so reich an ähnlichen
Nachlässen ist, als Geschenk überwiesen. Es finden sich darin an Drucken:
177 Bücher und Broschüren, si) Bände und Konvolute Zeitschriften, ti Baude
und 15 Bakete Konzertprogramme, 4 Konvolute mit Zeitungsausschnitten
und dergl., ferner an Musikalien ca. 120ü Werke in mehr als 2000 Bänden
und Heften, darunter viele mit eigenhändigen Widmungen der Autoren und
manche mit Vortragsbezeichnungen von Billows Hand. Von Autographen
liegen vor: 26 Konvolute und 7 Bände und Hefte Bülowscher Schriften und
Kompositionen, vier Werke von Liszt (dabei die Bearbeitung des Vorspiels
zu Wagners „Lohengrin" für Klavier zu zwei Händen mit der Widmung „Für
Hans IS. Dec. 1852-'), je eines von H. v. ßronsart, C. Grädeuer, F. Kroll, Khein-
berger, Schulz -Beuthen, Robert Schumann und Spohr. lu Absch ritten sind
elf Komponisten (Field, Henselt, Hummel usw.) mit je einem Werke ver-
treten. Frau v. Bülow hat der wertvollen Schenkung als interessante Beigabe
hinzugefugt das Manuskript ihrer beiden Ausgaben (1896 und 1911) der
Schriften Hans v. Bülows nebst den nicht in diese Ausgaben autgenommenen
Artikeln und sonstigem auf Bülows literarische Tätigkeit bezüglichem Material
(in 4ö Konvoluten). Auch gegenständliche Erinnerungen au die Persön-
lickeit des Verstorbenen fehlen nicht: elf Rollen und Mappen mit Ehren-
diplomen (z.B. Jenenser Ehrendoktordiplom l'-'63), Adressen, Ehrengeschenken
usw., sowie sechs gerahmte Musikerporträts (Brahms etc.) aus Bülows Arbeits-
zimmer. — Andere Teile der Bibliothek Hans v. Bülows sind der Berliner
Stadtbibliothek überwiesen worden.
Eine ähnliche, höchst dankenswerte Gabe hat auch die Handschriften-
abteilung der Königlichen Bibliothek erhalten. Die Witwe des 1906 in Grofs-
Lichterfelde verstorbenen Philosophen Eduard von Hartmann hat ihr in
hochherziger Weise den literarischen Nachlafs ihres Gemahls überwiesen,
nämlich die Druck-Manuskripte aller seiner zahlreichen Werke, rund fünfzig
Konvolute. Sie bilden ein würdiges Seitenstück zu dem Nachlafs Arthur
Schopenhauers, den die Königliche Bibliothek schon seit längerer Zeit
besitzt.
Umscliau und neue Nachrichten 563
Breslau. Die Stadtbibliothek legte für die wichtigeren Erwerbungen
seit Januar 1909 einen Schlagwortkatalog auf Zotteln an, dem die allmonatlich
im Breslauer Gemeindeblatt verölfentlicliten Titelaufnahmen zugrunde liegen.
Der Schlagwortkatalog soll regelmäfsig fortgeführt und, wenn möglich, auch
dem Publikum zugänglich gemacht werden. Die Arbeiten am systematisclien
Katalog wurden dadurch gefördert, dais die bisher nur alphabetisch ge-
ordneten Zettel der Abteilungen Enzyklopädie, Sprachen und Literaturen,
Kunst, iMusik in gröfsere systematische Gruppen aufgeteilt, zum Teil auch
innerhalb der Gruppen durchgeordnet wurden. Die Sammlung der Patent-
schriften des Deutschen Reiches, die seit 1891 in der Stadtbibliothek auf-
bewahrt wurde, wurde im Mai 1910 nach der neu errichteten städtischen
Lesehalle IV überführt.
Hamburg. Die Beschreibung der Handschriften der Stadtbibliothek
machte im Jahre 1910 (vgl. den Bericht S. 569) gute Fortschritte. Da beim
Fortschreiten der Arbeit de^ Mangel eines Initieniudex sehr fühlbar wurde,
wurden Schritte getan, um eine Kopie des luitieuindex der Königlichen
Bibliothek in Berlin zu erhalten. Die Witwe Fritz Stavenhagens vertraute
den literarischen Nachlais des Dichters der Bibliothek zur Aufbewahrung an,
unter der Bedingung, dafs die Manuskripte So Jahre lang ihr und ihren
Rechtsnachfolgern zur Verfügung gehalten werden. Wenn sie innerhalb
dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen sie in das Eigentum der
Bibliothek über. Für die Papyrussammlung wurden u. a. eine Anzahl Libelli
libellaticorum erworben, die aus der Decianischen Christenverfolgung von
250 stammen; sie sind von Paul M. Meyer als Anhang zu den Abhandlungen
der Berliner Akademie der Wissenschaften veröffentlicht worden. Auch von
den Papyrusurknnden der Bibliothek ist das erste Heft erschienen (Zbl. 1911
S. 1^8). Die Vermehrung der Bismarck- Abteilung richtete sich besonders anf
Ergänzungen aus der ausländischen Literatur, auch wurde eine Fülle von
Bismarck- Postkarten erworben, die mit dem bereits vorhandenen Bestände
systematisch in fünf grofse Albums eingeordnet wurden. Dank dem Ent-
gegenkommen der Redaktion und Verleger konnten die hambnrgischen
Zeitungen und Zeitschriften annähernd vollständig zusammengebracht werden.
Jena. Seit dem 1. April d. J. wurden auch an der Universität Jena
Bibliotheksgebühren in der Höhe von 2.50 M. für das Halbjahr erhoben.
Für die übrigen Benutzer ist die Regelung der Gebühren durch die zur Zeit
in Vorbereitung befindliche neue Benutzungsordnung zu erwarten. Die Fertig-
stellung des Etats, der nicht unerhebliche Neuforderimgen für die Universitäts-
bibliothek enthält, verzögert sich infolge der Weigerung des Coburger
Landtages, auf eine Aenderung des bisherigen Zustandes, wonach Coburg
zur Erhaltung der Universität Jena überhaupt nichts beiträgt, einzugehen.
Magdeburg. Das wichtigste Ereignis für die Stadtbibliothek im Jahre
1910/11 war die Angliederung der Aerztebibliothek. Die beiden städtischen
Krankenanstalten Altstadt und Sudenhurg übergaben der Stadtbibliothek die
Hauptmenge ihres Bücherbesitzes, während sie nur die nötigsten Werke
für ihre Handbibliotheken zurückbehielten, aufserdem überwies der Verein
für ölfentliche Gesundheitspflege seine bisher im Altstädter Krankenhause
aufbewahrte Bibliothek. Aus diesen drei Gruppen wurde eine einheitliche
neue Aerztebibliothek gebildet und im vierten Bücherei-Geschofs aufgestellt;
sie zählt JtilT Bände, darunter 2 773 Bände Zeitschriften. Ein systematischer
Standorts -Bandkatalog und ein alphabetischer Zettelkatalog sind bereits her-
gestellt, und zwar ist abweichend von dem sonstigen Brauch der Zettel-
katalog nicht dem Zentraikatalog einverleibt worden. Die neue Sammlung
ist in erster Linie für den Gebrauch der Aerzte der städtischen Krankenhäuser
bestimmt, aber innerhalb der Stadtbibliothek auch der gesamten Aerzteschaft
Magdeburgs zugänglich. Für die laufenden Zeitschritten wurde ein Umlauf
564 Umschau und ueue Nachrichten
von der Stadtbibliothek naeh den beiden Krankenanstalten Altstadt und
Sudenbiirg eingerichtet.
München. Der Handbibliothek des Ilandschrifteusaales der K. Ilof-
und Staat.sbibliothek in München wurde als besondere Abteilung eine
„Tapy rologiselie llandbiblio thek" angegliedert. Sie enthält die selb-
ständig erschienene Literatur aus dem (Jebiete der Papj'ruslorschung in
uj(iglichster VoUstiindigkeit und zerfällt in zwei Hauptabteilungen: a) Texte,
b) Handbücher. Den Grundstock bilden die Kataloge, Ueproduktionen und
Ausgaben der griechischen Papyri, der Urkunden wie der literarischen
Texte. Daneben haben aber auch die wichtigsten Publikationen über die
koptischen, deniotischen, hieratischen, hieroglyphischen urid aramäischen
Papyri Aufstellung gel'unden, desgleichen die üstraka- Veröirentlicliungen.
Spezielle Aufmerksamkeit wurde der Literatur auf dem Gebiete der rechts-
historischen Papyrusforschung gewidmet, die — seit der Berufung Prof. Leo-
pold Wengers an die Universität — in München eine besondere Pfiegestätte
gefunden hat. L.
In einem Autsatz „Voltaire und Kurfürst Karl Theodor von
der Pfalz" (Müncheuer Neueste Nachrichten, 11. Okt. Morgenbl.) führt der
Münchener Romanist Leo Jordan den interessanten Nachweis, dafs die
Voltaire- Handschriften, die die Hof- und Staatsbibliothek aus den
Pfälzer Beständen besitzt, als persönliche Geschenke des Dichters an den
Kurtiirsten von Voltaire selbst herrühren, von ihm diktiert und z. T. sogar
eigenhändig korrigiert sind. (Letztere Tatsache war übrigens schon im ge-
druckten Handschriftenkatalog festgestellt.) Es handelt sich um die zwei
ersten Bände des Essai sur l'Histoire Universelle, um zwei verschiedene
Fassungen der Tragödie L'Orphelin de la Chine, eine solche des Tancrede
und vielleicht auch um die Handschrift der Pucelle. Da die Handschriften
von den Drucken erheblich abweichen, z. T. viel ältere Fassungen darstellen,
z. T. auch wie der Orphelin de la Chine in drei Akten noch ganz unbekannt
sind, so mufs ihnen für die Voltaire -Forschung von jetzt an ein weitaus
höherer Wert zukommen, als ihnen bisher beigemessen war. L.
Münster i. W. Im Laufe des Sommersemesters konnte in Münster der
schon nach Verlauf einiger weniger Jahre nötig gewordene Erweiterungsbau
der Universitätsbibliothek allmählich bezogen werden. Er hat der dring-
lichsten Raumnot im Verwaltungsgebäude durch Schaffung eines neuen ge-
räumigen Geschäftszimmers, eines Zimmers für einen Sekretär, und eines ver-
gröfserten Arbeitszimmers für den Direktor mit dem bisher vielvermifsten
Vorraum abgeholfen. Ein neuer Packraum und ein erweitertes Buchbinder-
zimmer sind gleichfalls erfreuliche Ergänzungen der bisher ungenügenden
Räume. Das alte kleine Packzimmer ist der bisher sehr knappen Diener-
wohnung zugeschlagen worden. Die schon bei Beziehung des neuen
Dienstgebäudes im Herbst 1906 unzulänglichen Räume für ungebundene
Schriften, die zuletzt in unerträglicher Weise überfüllt waren, haben in drei
neuen Räumen für diesen Zweck eine ersehnte und sehr willkommene Er-
weiterung erfahren. Wenn auch nicht allen Wünschen entsprochen werden
konnte — ein Erweiterungsbau wird eben nie bieten können, was von
vornherein möglich war — so dürfte nun doch für absehbare Zeit den Be-
dürfnissen der Verwaltung Genüge getan sein. Eine Erweiterung des
Magazinbaues wird aber in kurzer Frist zur unabweisbaren Notwendigkeit
werden.
Prov. Posen. Eine Schilderung der Entstehung und der Einrichtungen
der Bromberger Stadtbibliothek, ebenso eine ähnliche Schrift über die
Kaiser -Wilhelm -Bibliothek in Posen und das Bibliothekswesen der Provinz
Posen liegen uns vor als Sonderdrucke aus dem Sammelwerke: „Deutsche
Bildungsinstitute in der Provinz Posen", das die wissenschaftlichen Anstalten
und Vereine der Provinz der 51. Versammlung Deutscher Philologen und
li
Umschau und neue Nachrichten 565
Schulmänner als Festschrift darbrachten; die Versammlung fand vom 3. bis
6. Oktober in Posen statt.
Oesterreich. Eine Verordnung der Unterrichts Verwaltung wandelte die
historischen Titel der Bibliotheksbeaniten in modernere Formen um. Die
Vorstände der Ilochscliul- und Studienbibliotheken, bisher Bibliothekare,
heiisen von nun an Direktoren, die Beamten der VII. Rangs- und Gehalts-
klasse Oberbibliothekare (bisher Kustoden), die der VIII. Rangklasse Biblio-
thekare I. Klasse (bisher Skriptoren), die der IX. Rangklasse Bibliothekare
II. Klasse (bisher Amanuensen). Leider wurde am Titel der unteren Beamten-
katetiorien , die in Oesterreicii den ein wenig an die Heringstonne erinnernden
Titel Praktikanten fübren, nichts geändert. Zugleich wurde an der Wiener
Universitätsbibliothek der rangälteste Oberbibliothekar, der im Ministerium
für Kultus und Unterricht in a. o. Verwendung stehende Regierungsrat
Dr. Frankfurter zum Vizedirektor ernannt, eine Stellung, die im österreichischen
Staatsbibliotheksdienst ein Novum ist. Da der Vizedirektor ausschliefslich
ein Titel bleibt, so kann diese neugeschaffene Stelle nicht als Gewinnposten
gebucht werden. Und ciie oft gestellte Forderung der österreichischen
Bibliothekare, die Direktoren der Universitätsbibliotheken in die V. Rang-
klasse des staatlichen Beamtenscliemas zu versetzen, ist durch die Schaffung
der neuen Stelle der Ertiillnng nicht nähergerückt. Vergeblich wurde darauf
hingewiesen, dafs Beamtenkategorien von weit geringerem Status als dem
der Bibliothekare mit einer weit gröfseren Anzahl höherer Dienstposten aus-
gestattet sind. Der Grund dieser Zurücksetzung ist einzig und allein in dem
engen Verhältnis zu suchen, das die grofsen österreichischen Staatsbiblio-
theken mit den Hochschulen verknüpft. Heute haben die Hochschul-
bibliotheken, in erster Linie (wie ein Bück in den eben erschienenen jüngsten
Verwaltungsbericht lehrt) die Wiener Universitätsbibliothek die ausgedehnten
und komplizierten Funktionen von Staatsbibliotheken zu erfüllen. Trotz
dieser Erweiterung ihrer Autgaben aber hat sich an der rechtlichen Natur
dieser Bibliotheken seit jenen längst vergangenen Tagen, da sie lediglich
einen mehr oder minder bedeutenden Bestandteil der Hochschulen bildeten,
nichts geändert. Die tatsächliche Inferiorität ihrer Stellung geht schon daraus
hervor, dafs der Universitätssenat bis zum heutigen Tage der Unterrichts-
verwaltung den Direktor, der Senat der technischen Hochschulen sogar jeden
einzelnen Bibliotheksbeamten präsentiert. Nun können ordentliche Professoren
wohl die V. Rangklasse der Staatsbeamten erreichen, besitzen sie aber nicht
de jure. Da es aber eine bureaukransche Ungeheuerlichkeit wäre, Beamten
einer niedrigeren Rangklasse das Recht einzuräumen, über die Besetzung
einer höheren Rangklasse zu entscheiden, so wird bei dem gegenwärtigen
Verhältnis zwischen Hochschulen und Bibliotheken die Forderung nach der
V. Rangklasse stets ein frommer Wunsch bleiben.
In der Beilage der .Neuen Freien Presse" vom 8. Oktober hat Dr. Frank-
furter sich mit der Raumfrage der Wiener Universitätsbibliothek, ihrer ge-
planten Teilung und der Gründung einer österreichischen Zeitungsbibliothek
(vgl. Zbl. Jg. 27, S. 519 1.; Jg. 28, S. 231 f. u. 368 f.) in ausführlicher Dar-
stellung beschäftigt.
Die Demolierungswut, die dem ältesten Teile Wiens, der sogenannten
Inneren Stadt, seine gewohnte charakteristische Physiognomie zu rauben
droht, holte sich ihr neuestes Opfer in der vornehmsten Strafse Wiens, der
ihren Namen mit Recht führenden Herrengasse. Und es ist ein psycho-
logisches Rätsel, dafs der reichste und vornehmste Mäzen Wiens, der re-
gierende Fürst Liechtenstein, dessen freigebiger Hand gerade das österreicliische
Bibliothekswesen zu besonderem Danke verpflichtet ist, sich entschlossen
hat, sein Palais und einen anstofsenden Häuserkomple.x an eine Baugesellschaft
zu verkaufen. Das von den Besitzern seit Jahrzehnten nicht bewohnte Palais
Liechtenstein, vom Architekten Hardtmuth 171)2 erbaut, enthielt ursprünglich
eine Reitschule, die aber gegen die Mitte des 19. Jahrhunderts aufgelassen
wurde, um durch einen die Höhe des Saales halbierenden Querboden in zwei
XXVm. 12. 39
-'>6<"> Umschau und ucuc Nachrichten
Ikiiuuic zorlej;;! zu werden. In dem nun der Spitzliacke verlallencn unteren
Kiiuui beklaj^r das uiusiUaliselie Wien den Verlust, seines besten intimen
Konzertsaals, des Hösendorfersaales, in dem oberen liaum aber verliert die
Stadt ihren seliünsten l'rivatbil)liothekssaal. Die Bibliothek allerdinti:;s j^eht
nicht verhtren. l>er Bibliothekar des Fürsten, Dr. l^oliatta, wird beauftrajrt
werden, die Samudunj? nach dem im Bezirke Alserj^rund ^elej^enen Schlofs
des Fürsten zu seliatVen , wo sich bereits die (Jemiildefjjallerie und die, aus-
sehliefslieli aus Kostbarkeiten bestellende kleine rrivathihliothek des Pursten
betiiiden. Dafs aber eine wertvolle Hiiehersamuduiif? vom Mittelpunkt der
Stadt in die rerii)lierie wandert, und ziiKleieli ein stimmunj^svoller l'.iielier-
saal aus dem Antlitz Wiens verschwindet, sollte nicht mit Gleichmut hin-
genommen werden.
Der eben aus dem Amt geschiedene Minister des Innern Graf Wicken-
burg hat für die Errichtung einer Bibliothek für die Wiener Polizeiwache
10 000 Kronen gespendet. Diese Summe soll zu gleichen Teilen für Werke
allgemeiner wie fachlicher Ausbildung verwendet werden.
Der von Dr. Frankfurter inaugurierten „Kaiser- Franz- Josefs- Jubiläums-
Bibliotlieksstiftunti;" , deren Zinsen sobald sie die Höhe von 2 0i)0 Kronen
erreicht haben, für die Wiener Universitätsbibliothek bestinnmt sind, flössen
neuerlich 6uu0 K'-oneu zu. Ihr gegenwärtiger Stand beträgt 34 000 Kronen. Cr.
Im Anschlufs an den vorstehenden Bericht ihres verelirteu Mitarbeiters
wünscht die Redaktion des Zbl. f. Bw. den österreichischen Facligenossen
(Tliick zu dem beruflichen Fortschritt, den die Modernisierung der Amts-
bezeichnungen immerhin bedeutet, sowie der Universitätsbibliothek Wien zum
Durchdringen des von Reg. -Rat Frankfurter aufgestellten und verteidigten
Planes, das einmal beschlossene Gebäude in Ottakring für die Zeitungsammluug
zu verwenden und auf diesem Wege die erwünschte Entlastung der Uni-
versitätsbibliothek zu erreichen,
Nordamerika. Eben beim Abschlufs des vorliegenden Heftes geht uns
der Katalog der zweiten IIoe-Auktion zu, die am B.Januar k.J. beginnen
soll. Es sind wieder zwei starke Hefte von zusammen öSH Seiten mit vielen
Illustrationen. Der Inhalt bleibt an Wert hinter dem ersten Teil nicht zurück.
Es kommt wieder eine Fülle von Miuiaturhandschriftcn zum Verkauf, haupt-
sächlich natürlich Horae und andere Litnrgica, aber auch einige Protanhand-
schriften , kaum irgend etwas darunter deutschen Ursprungs. Unter den 64
Inkunabeln befindet sich das zweite Exemplar der 42 zeiligen Bibel (auf Papier),
des Catholicon von 1460, der Liber VI. Decretalium von 1465, der Caesar
von Sweynheym & Pannartz 1469, Fichets Rhetorica Paris 1471 usw. Ferner
finden sich wieder viele Seltenheiten der englischen und französischen Lite-
ratur, eine ausgesuchte Reihe Americana, darunter ein Columbus- Brief von
14!!^, und eine ganze Anzahl historischer und künstlerisch bemerkenswerter
Einbände, darunter z.B. zwei Dutzend von französischen Königsbänden, 4
Grolier, 2 Maioli usw.
Neue Küclier und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.^)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Nederlandsche Bibliografie van boek- en bibliotheekwezen, 1910. Samen-
gesteld door G. A.'Evers. De Boekzaal 5. 1911. Afl. 10.
Die Bücher weit. Zeitschrift für Bibliotheks- und Bücherwesen. Hrsg.
vom Verein vom hl. Karl Borromäus in Bonn. (Red.: Hermann Herz.)
Jg. 9. 1911/12. Nr 1. Oktober 1911. Bonn: J. P. Bachern, Köln in Komm.)
1911. Jg. (12Nrn) 2,50 M.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
Neue Biiclier und Aufsätze zum Bibliotbeks- und Buchwesen 567
Revue des bibliotheqaes. Suppl. 4. Deville, Etienne. Table des matieres
contenaes dans les vingt premiöres annees (1S91 — 1910) de la Revue des
bibliütbeques. Paris: H. Champion 1911. X, 187 S. 7,50 Fr.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Sveriges oflfentliga Bibliotek. Stockholm. Upsala. Lund. Güteborg. Ac-
cession s-Katalog 24 u. 20. 1909 — 1910. Ilälfteu 1. Utg. af Kiiugl.
Biblioteket genom E. W. 1 )ahlgren, C. Grönblad, Emil Haverman. Stock-
holm 1911: P. A. Norstedt. 617 S.
* Bad er, Karl. Staatsbürgerliche Erziehung und die üifentlichen Bibliotheken.
Frankfurter Zeitung 1911. Nr 2().5 v. 24. September.
Baker, Ernest A. The work of the education committee of the library asso-
ciation. Libr. World 14. 191112. S. 70— 72.
Barth, Hans. Die Schweizerischen Bibliotheken im Jahre 1910. Zeitschrift
des Oesterr. Vereines für Bibliothekswesen 2. 1911. S. 165 — 171.
Nos Bibliotheques de province en 19(iS. Magyar Könyvszemle N. S. 19.
1911. S. 227 — 242
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&7]}{ojv nXrjv xi]q 'EO^vixijc. 2. K(j)()ixtq t//c %'>xoQtxyjq xcci Cx)-ro/.oyi}i7jg
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Schulz.) I. A. des Vorstandes bearb. von der Geschäftsstelle des Börsen-
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Börsenverein (1911). G jtr. Pag., 1 Portr. Geb. 16 M , für Mitglieder 10 M.,
in 2 Bde geb. 20, bez. 13 M.
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fag 1911. 19. aargang af Adressebog for den nordiske iüoghandel. Udg.
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Csürös, Ferenc. (Magyar.) '
Debrecen: Väros Künyvn}
Daveuport, Cyril. Cameo b"'
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Ostwald, Wilhelm. Das einheitliche \">
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der Küuigl. Bililiothek Bamberg. ^
wovon 15 handkoloriert. IM 2 >
2". (ioM. (Eiuhlattdnu-ke des I
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des Histor. Vereins Dlllingeu 23
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record uuder author, title, subject and series of the books pnblished in
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with a directory of publishers. New York: Publ. Weekly 1911. LXXXVI,
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u. Kulturgeschichte. Nr 9210— 12161. — Nr 595: Teil V: Statistik, Bildungs-
wesen. Nr 12162 — 14262.
Bertling, Dresden. Nr 72: Autographen. 808 Nrn. — Nr 73: Kunstblätter.
2409 Nrn.
Björck & Börjesson, Stockholm. Nr 90: Genealogisk och biografisk litte-
ratur. 1165 Nrn. — Nr 91: Populära böcker. 1618 Nrn. — Nr 92: Present-
och Plauschwerk. 550 Nrn.
Boerner, Leipzig. Nr 20: Goethe. 1978 Nrn.
Buchholz, München. Nr 52: Französische Literatur. 3364 Nrn.
Carlebach, Heidelberg. Nr 325: Exegetische Theologie. 616 Nrn. — Nr 326:
Historische Theologie. Nr 621 — 1428. — Nr 327: Systematische Theologie.
Nr 1431-2237. — Nr 328: Kunst u. Literatur. 12ii2 Nrn.
Creutzer, Aachen. Nr 110: Auswahl von seltenen Werken. 1422 Nrn.
Gottschalk, Berlin. Nr 3: Wiegendrucke. 73 Nrn. — Nr 4: Supplement zu
Katalog 1. 36 Nrn.
Götz, München. Antiquariats-Anzeiger Nr 947: Varia. 853 Nrn. — Nr 948:
Varia. 845 Nrn. — Nr 949: Varia. 855 Nrn.
Graupe, Berlin. Nr 59: Wertvolle Bücher. 1028 Nrn.
Halle, München. 4. Angebot von Originalausgaben der deutschen Litteratur.
Nr 521^—716.
Harrassowitz, Leipzig. Nr 344: Celtica. 464 Nrn. — Nr 345: Historische
Hilfwissenschaften (enth. u. a. die Sammlung des f Professor L. Vander-
kindere in Brüssel). 2933 Nrn.
Henri ci, Berlin. Musiker-Porträts. 388 Nrn.
Hiersemann, Leipzig. Nr 401: Oesterreich- Ungarn -Balkanstaaten. 630 Nrn.
— Nr 402: Deutschland. 1576 Nrn.
Antiquariatskataloge — Biicherauktionen 579
Jiirgensen & Becker, Hamburg. Nr 30: Interessante Werke. 2083 Nrn.
Kampffmeyer, Berlin. Nr 472: Werke aus allen Gebieten des Wissens. 82 S.
Klincksieck, Paris. Nr 4: Liuguistiqne des cinq parties du monde. KUSNrn.
Krüger & Co., Leipzig. Nr S«: Theologie. l'.»:i^ Nrn.
Lange, Florenz. Nr 21: Bibiioteca Aiuericana. Parti. 1174 Nrn.
Lehmann, Frankfurt a. M. Monatliche Liste Nr 1: Städte-Ansichten. 400 Nrn.
Lentner'sche Ilofbuchh . München. NrS: Frühdrucke. 435 Nrn.
Levi, Stuttgart. Nr l'.lH: Neuerwerbungen. IUI Nrn.
Liebisch, Leipzig. Nr 201: Seltenheiten. Erstdrucke. 130 S.
Lynge «& Son., Kopenhagen. Nr2',l: Stör prisneds aettelse. 1011 Nrn.
Meyers Eh., Leipzig. Nr 102: Goethe. 73U Nrn. — Nr 104: Allgemeine
Sprachwissenschaft. 464 Nrn.
Nijhoff, Haag. Nr 3b4: Droit international. 1094 Nrn.
Poppe, Leipzig. Nr 1: Musik. öSS Nrn.
Prager, Berlin. Nr 187: Volks- u. Staatswirtschaft. 2. AbtIg. Nr 1981-40&5.
Priewe, Seebad Heringsdcif. Nr 9^: Deutsche Literatur. 407 Nrn.
Raustein, Zürich. Nr 29h: Nationalökonomie. Sozialismus. 250G Nrn. —
Nr 30(1: Helvetica. Alpina. 1352 Nrn.
Ricker'sche Üniv.-Bh., Giefsen. Nr 00: Rechtswissenschaft. 2543 Nrn. —
Nr 61: Hassiaca. 1994 Nrn. — Anzeiger Nr 4: Geographie 1402 Nrn. —
Nr 5: Theater. 1070 Nrn. — Nr 7: Liebhaberausgaben. 550 Nrn. — Nr 8:
Kunst. 901 Nrn.
Schmalz, Nürnberg. Nr 98: Verschiedenes. 286 Nrn.
Skandinavisk Antiquariat, Kopenhagen. Nr 14: Theologie. 1301 Nrn.
Stargardt, Berlin. Nr 229: Bibliothek des Dr. Antonio Paüafiel. 1370 Nrn.
Stark, JIÜDchen. Anzeiger Nr 22: Varia. 749 Nrn.
Storch Sohn, Prag. Nr 1-18: Seltene Werke, l-io S.
Teufens Nachf., Wien. Nr 25, 3. Lieferung: Varia. 32 S.
Waldau, Fürstenwalde. Nr 14: Deutsche Literatur. 698 Nrn.
Weg, Leipzig. Nr 132: Evertebrata. 5815 Nrn.
Winter, Dresden. Nr 146: Landes u. Volkskunde. 854 Nrn. -- Nr 147:
Aeltere deutsche Literatur etc. 1115 Nrn.
V. Zahn & Jaensch, Dresden. Nr 239: Jagd — Sport — Turf. 1361 Nrn. —
Nr 240: Kulturgeschichte. 1025 Nrn.
Ziegert, Frankfurt a. M. Nr 16: Städte-Ansichten. 1339 Nrn.
IJücheraiiktioneii.
In der Regel werden nur solche Auktionen aufneführt, deren Kataloge bei Er-
scheinen dieses Heftes noch rechtzeitig erlangt werden können , um Aufträge zu
erteilen. — Auf besonderen Wunsch und des bibliographischen Wertes wegen
werden jedoch in Zukunft auch wichtigere Auktionen angezeigt werden, selbst
wenn deren Kataloge praktisch zur Erteilung von Autträgen zu spät eintrefTen.
Berlin, 17. u. 18. November löll: Autographen Sammlung Ignaz Moscheies
und Reserve Alfred Bovet, bei Leo Liepmaunssohn.
Leipzig, 28. November 1911: Handzeichnungssammlungen Prof. Paul Mohn
u. Dr. Friedrich Usener. Originalzeichnungen Ludwig Richters etc., bei
C. G. Boerner.
, 29. November bis 1. Dezember 1911: Kiipferstichsammhing zumeist aus
dem Nachlafs des t Prof. Paul Mohn u. Dr. Friedrich Usener, bei C. G.
Boerner.
, 4. Dezember 1911: Miniaturen u. Manuskripte des XII. bis XVI. Jahr-
hunderts, bei C. G. Boerner.
, 4. bis 6. Dezember 191 1 : Autographen-Sammlung Dr. C. Geibel Leipzig
u C. Herz v. Hertenried Wien, bei C G. Boerner.
New York, 15. Januar 1912 u. ff. Tage: Th" ilbrary of Rob. Hoc. Illuminat.
Manuscripts, Incunabnla, Early Euglish litcrat., Rare Americana, Auto-
graphs etc. Part II. A— K; L— Z. By the Anderson Auctiou Comp.
580 Personalnacbrichten — Bitte
Pcrsonaliiaclirichteii.
Berlin Kl!. Der Erste Direktor (icli. Keji;. -Kat Dr. Paul Schwenke
wurde auf seinen Antrat: der im Nebenamt verwalteten Stellnnjz; als Direktor
des (lesauitkafalogs enthoben; derselbe wurde von der Akademie der gemein-
niitzigeu Wissenschaften zum Mitgliede gewühlt. Direktor I'rof. Dr. K onrad
llaebler wurde von der Gesellschaft der Wissensciiaften zu Uppsala zum
Mitgliede gewählt, dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Wilhelm Altmann der
Kote Adlerorden 4. Klasse verliehen. Der l)irektor Prof. Dr. .lohanues
Flemming wurde zum Direktor der Ilandsehriftenabteiliing ernannt. Als
Volontär trat ein Dr. phil. Ernst Crous, geb. ('.. ;\. 82 Crefeld, menou., stud.
Philos., Germanistik u. Gesch., Vol. Hamburg 8tB 11.4. 10, Jena ÜB 25. i). 10,
Hilfsarb. I. h. 10., Vol. Berlin KB Mi. 10. 11.
Berlin B des Reichstages. Der Ständige Hilfsarbeiter Dr. jnr. Gerhard
Stier wurde zum Bibliothekar ernannt.
Bonn ÜB. Der Direktor Geh. Reg. - Rat Dr. Wilhelm Erman
wurde durch Ministerialerlafs vom 22. Juli d. .T. auf seinen Antrasr von der
]\Iitgliedschaft im Beirat für Bibliotheksangelegenbeiten und im Kuratorium
der Königlichen Bibliothek zu Berlin entbimdeu.
Dessau, Behördenbibliothek. Der am 1. Juli in den Ruhestand getretene
Vorstand Geh. Hofrat Wilhelm Kulpe starb am 25 September. Zu seinem
Nachfolger wurde ernannt der Direktor der Friedrichs -Oberrealschule zu
Dessau Dr. phil. Max Pieper.
Greifswald DB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Gustav Abb, geb.
23. 2. S6 Berlin, ev. , stud. Geschichte, Philosophie und deutsche Philologie.
Köln B der Handels -Hochschule. Zum Bibliothekar (Vorstand) wurde
ernannt, Dr. phil. Georg Witzel, geb. 4. 12. 81 OtTenbach, kath., stud.
Nationalökonomie, Philosophie und Geschichte, bisher Assistent am Rhein -
westfäl. WMrtschaftsarchiv in Köln. Der Volontär Dr. phil. Otto Behm wurde
zum Hilfsbibliothekar ernannt.
Posen KWB. Als wiss. Hilfsarbeiter trat ein Dr. phil. Arthur Döh ring,
geb. 31.7. 82 Usdau, Kr. Neidenburg, ev., stud. Rechtswiss., später Geschichte,
Nationalökonomie, Kunstgeschichte.
Schwerin Regierungs-B. Der Bibliothekar Dr. Axel Vorberg trat
in den Ruhestand, der Volontär Prof. Dr. Ernst Schäfer wurde zum Biblio-
thekar ernannt.
Strafsburg ÜB. Der Bibliothekar Prof. Dr. Ernst Mar ckwald wurde
zum Oberbibliothekar ernannt, den Bibliothekaren Dr. Dr. Karl Schorbach
und Karl Klein das Prädikat Professor verliehen. Als Volontär trat ein Dr.
jur. Karl Fick, geb. 27. 4. 87 Grofstäuchen, Kr. Forbach, ev., stud. Rechtswiss.
Der Volontär Friedrich List schied aus dem Dienste, um die juristische
Laufbahn einzuschlagen.
Belgien. Antwerpen, StB. An Stelle des am 11. Juni gestorbenen
Vorstandes Franz Gittens trat Emanuel de Born. Gent ÜB. Der Vor-
stand F. van der Haeghen trat in den Ruhestand. Zu seinem N-ichfolger
wurde Prof. Wilhelm de Vreese gewählt.
Bitte.
Im Interesse einer vcHständigen und zuverlässigen Berichterstattung
bitte ich die Herren Kollegen des In- und Auslandes um freundliche
regelmäfsige Mitteilung aller bemerkenswerten Vorgänge im Leben
ihrer Bibliotheken, wenn möglich in druckfertigem Manuskript, ferner
um gefällige Einsendung der neu erscheinenden Kataloge, Reglements
und sonstigen Drucksachen. Ich bitte wiederholt, davon Kenntnis
nehmen zu wollen , dafs die Adresse der Redaktion jetzt ist Berlin-
Charlottenburg 4, Droysenstr. 17. P. Schwenke.
Verlag von Otto Harrasaowitz, Leipzig, — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
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Jg. 28
Zentralblatt für Bibliotheks-
wesen
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