Zentralblatt für Bibliothekswesen
XXIX
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen
Begründet von Otto Hartwig
Herausgegeben
unter ständiger Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen
des In- und Auslandes
Dr. Paul Schwenke
Erstem Direktor der Königlichen Bibliothek in Berlin
Neunundzwanzigster Jahrgang
:<-:--:
Leipzig >
I
Otto Harrassowitz
1912
~y
Gm
1
I ii h a lt s -Ve r z e i c h n i s.
Seile
Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes. Von
J. Sass 1
Johann Richenbachs Bucheinbände. Von J. Loubier .... 19
Eine Mainzer Buchdruckerrechnung von 1480. Von A. Schmidt 25
Ludwig Stern f. Von E. Jacobs 26
Serienwerke , Regiernngspublikationen und internationale Ko-
operation. Von J. Mattern 49
The Abbreviation-Symbols of ergo, igitur. Von W. M. Lindsay 56
Beiträge zur Geschichte der Inkunabelfunde in Franken. Von
K. Schottenloher 64
Erlafs betr. die Befähigung zum wissenschaftlichen Bibliotheks-
dienst 75
Der Erwerb des Codex Utinensis und einer anderen Julianhand-
schrift durch Gustav Hänel. Von R. Helssig 97
Mitteilungen von einem photographischen Handschriftenunter-
nehmen im Kaukasus. Von Th. Kluge 116
Aus dem Wanderbuch eines ungarischen Buchbindergesellen.
Von P. Gulyäs 122
Buchgeschichtliche Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts. Von K. Schottenloher 145
Der Drucker des Turrecremata in Krakau = Caspar Hochfeder.
Von J. Collijn 159
Von den Württembergischen Bibliotheken. Von F. Schmid . . 162
Bekanntmachung der Kommission für Einbandstoffe 170
Die preufsische Diplomprüfung, die Volksbibliotheken und die
wissenschaftlichen Bibliotheken. Von A. Hortzschansky 193
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert. Von B. Claussen 201
The earliest English allusion to the Baskish New Testament.
Von E. S. Dodgson 210
Das Recht der Bibliothek auf Freiexemplare. Von F. List . . 211
Das Dogma von der systematischen Aufstellung. I. Von G. Leyh 241
Die 13. Bibliothekarversammlung in München. Von Adalb.
Hortzschansky 260
Breton Scriptoria: their Latin Abbreviation-symbols. Von W.
M. Lindsav 264
vi Inhaltsverzeichnis
Seite
Die Eratausgabe von A pul ejus' „goldenem Esel". Von E.
Rosenthal 273
Dreizehnte Versammlung Deutscher (Oesterreichischer n. Schweize-
rischer) Bibliothekare in München am 30. und 31. Mai 1912 297
Vorbildung des wissenschaftlichen Bibliothekars. Ref. E. Eichler.
S. 302; Mittlerer Bibliotheksdienst. Ref. J. A. Mayer. S. 302;
l>.is Referatsystem in der Wiener Ilofbibliothek. Ref. F. Ritter
v. Egger-Müllwald. S. 303; Zur Frage einheitlicher Katalogi-
sieruugsregeln. Ref. A. Ililsenbeck, G.A. Crüwell, H. Escher.
S.310; Bericht der Kommission für Einbandstoffe. Ref. J. Loubier.
S. 337; Bericht der Kommission für Verwaltungspraxis. Ref. E.
Gratzl. S. 839; Aus der Geschichte der K. Hof- und Staats-
bibliothek zu München. Ref. G. Leidinger. S. 339; Der pren-
fsische Gesamtkatalog und der Münchener Katalog. Ref. 0.
Glauning. S. 349; Ein Gesamtverzeichnis der in den deutschen
Bibliotheken laufend gehaltenen Zeitschriften. Ref. R. Fick, W.
Riedner. S. 3ti4; Die Deutsche Kommission der Akademie der
Wissenschaften zu Berlin. Ref. Fr. B ehrend. S. 374; Kleine
Mitteilungen. S. 377; Mitgliederversammlung des V. D. B. S. 380;
Die besonderen Sitzungen der Vereinigung schweizerischer Biblio-
thekare. S. 384.
Zur Bibliotheksbuchbindereifrage. Von F. Schmid 393
Der Buchdrucker Paul Kohl (1522—1531). Von K. Schotten-
loher 406
Vorträge zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung. Von G.
Schneider 441
Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig .... 444
Eine Gruppe Strafsburger Drucke aus den Jahren 1496 — 1500.
Von J. V. Schulderer 450
Die Annalen der deutschen Studenten, Juristen und Artisten in
Padua. Von H. Fitting 451
Ein Zeitungskuriosum aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts.
Von J. v. Grüner (m. e. Zusatz von P. S.) 454
Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise (I.j. Von
Paul Schwenke 485
Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek. Von C. Benziger 500
Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Haenel.
Von R. Helssig 510
Die Bibliotheken auf der BUGRA. Von C. Nörrenberg . . 533
Deutsche Nationalbibliothek und Königliche Bibliothek. Von
P. Schwenke 536
Schleiermachers Briefe. Von Heinrich Meisner 542
Internationale Wasserzeichenforschung. Von Ernst Crous . . 551
„J. S.u Von 0. Günther . . . ' 552
Inhaltsverzeichnis VII
Seite
Kleine Mitteilungen 124 172 278 459
Literaturberichte und Anzeigen 31 79 125 174 218 279 425 459 555
Umschau und neue Nachrichten 33 83 130 182 223 385 427 465
519 559
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen. Von
A. Hortzschansky 40 91 133 186 227 285 430 471 522 565
Antiquariatskataloge . 48 95 144 191 239 295 439 483 531 574
Bücherauktionen .... 48 96.144 191 240 296 484 532 575
Personalnachrichten 48 96 144 192 240 296 392 440 484 532 575
Bekanntmachungen und Anfragen ... 48 192 296 392 532 576
Verzeichnis der besprochenen Bücher.
Berghin an, G., Catalogue raisonne des impressions elzeviriennes de la
Bibliotheque R. de Stockholm. 220.
Bibliographie de Belgique. 426.
Biblio thecaris (Zeitschrift). 79.
Boel, Ch. , et A. Gillot, Catalogne des incunables de la Bibl. publique
d'Autuu. 282.
Catalogue of books printed in the XVt,! Century now in the British Museum.
P. II 282.
C atalog us van boeken in Nord-Nederland versehenen. 221.
Collijn, J., Det Kurfurstl. Biblioteket i Mainz. 219.
Congres de Bruxelles 1910. Actes. 555.
Deville, E., Table des matieres. Revue des bibliotheques. 222.
Drolsum, A.C., Det Kgl. Frederiks Universitet. Univ. -Biblioteket 1811 —
1911. 459.
E neström. G., Verzeichnis der Schriften Leonhard Eulers. 462.
Frati, Carlo, e A. Segarizzi, Catalogo di codici Marciani italiani 425.
Goldfriedrich, J., Statistische Uebersicht der im Gebiete des deutschen
Buchhandels erschienenen Bücher . . . 190S. 402.
Jahrbuch für Bücherkunde und -Liebhaberei hrsg. von G. A. E. Bogeng.
221. 556.
Katalog der Bibliothek des Kgl. Preufs. Generalstabes. 176.
Hinricb's Katalog 1906 — 1909. 31.
Katalog d. lauf. Zeitschriften bei der Kais. Univ.- u. Landesbibliothek zu
Strafsburg. 32.
Kruitwagen, Bonav., Museum Meermanno-Westreenianum. Catalogus van
de Incunabelen. I. 282.
Lad ewig. Paul, Politik der Bücherei. 174.
Lange, Karl, Stuttgarter Bibliothekenführer. 125.
Lepreux, Georges, Gallia typographica. 282.
List of subjeet headings for use in dictionary catalogs. 3. Ed. rev. by M.
J. Briggs. 279.
Minerva. Jahrbuch der gelehrten Welt 1911/12. 222.
Miniaturen ans Handschriften der Kgl. Hof- und Staatsbibliothek in München
Hrsg. v. G. Leidinger. H. 2. 177.
Mitjana, Rafael. Catalogne . . des imprim6s de musique . . Cons. ä la Biblio-
theque r. d'Upsala. 126.
Monumenta Germaniae et Italiae typographica. 557.
Nelson, Axel, Akademiska afhandlingar vid Sveriges universitet och högs-
kolor. 460.
N ort hup, Clark S., The present bibliographical Status of modern philology. 79.
Peddie, Robert Alexander. National bibliographies. 12^.
Phillips, Philip Lee, The Lovvery Collection. 558.
Reichling, Dieter., Appendices ad Hainii-Copingeri repertorium. 282.
Sajdak, J., Die griechischen Handschriften von Monte Cassino. 426.
x Verzeichnis der besprochenen Bücher
Tabulae codioum mann Bcriptorum ... in bibliotheca Palatina Vindobonensi
asservatornm Vol. XI. 27'.».
Uspenskij, Katalog der Sinaihandschriften ed. Benesevic. 79.
Veröffentlichungen der Gesellschaft für Typenkunde des XV. Jahrhunderts.
557.
Veröffentlichungen der Gutenberg-Gesellscliatt. 8. 9. = Ricci, Seymour
de, Catalogne raisonne des premieres impressions de Mayence; 10. 11.
= Zedier, Gottfried, Die Rainberger Pfisterdrucke und die 30 zeilige
Ribel. 179.
Wuchst ein. Bernhard, Bibliothek der Israelitischen Kultusgerneinde Wien.
Katalog der Salo Cohnschen Schenkungen. I. 218.
Wentzke, Paul, Kritische Bibliographie der Flugschriften zur deutschen
Verfassnngsfrage 1848 — 51, 128.
Wyss, Wilhelm von, Zürichs Bibliotheken. 126.
Namen- und Sachregister.
Kursive Seitenzahl hinter einem Personennamen bezeichnet
einen Beitrag der genannten Person.
Das Namenregister zu den Personalnachrichten s. S. XV.
Abbreviation- Symbols. 56. 264.
Ackermann von Böhmen. 173.
Aldus, Verlags- u. Verkaufskatalog.
459.
Apulejus, Goldener Esel. 273.
Armenische Handschriften. 172.
Basel, Univ-Bibl., Bericht. 388.
Ba9kisch New Testament. 210.
Bayern, Bibliotheken im Etat. 466.
— Bibliotheksgebühren. 35.
Behrend, Fritz. 374.
Belgien, Verein der Bibliothekare.
225.
Benziger, C. 500.
Berlin, Konferenz der Direktoren der
Staatsbibl. 35.
— Vereinigung der Bibliothekare.
386.
— Königliche Bibliothek , Briefe
Friedrichs d. Gr. 85.
Erwerb arabischer Handschritten.
130.
Erwerb e. seltenen hebräischen
Druckes. 223.
— — Etatserhöhnng. 560.
— — Herausnehmen der Bücher
durch Unterbeamte. 223.
Jahresbericht. 519.
250 jähriges Jubiläum. 36.
n. Deutsche Nationalbibl. 536.
deutsche Phillipps-Handschriften.
465.
Schenkung Werthauer. 36.
Titel- und Zetteldrucke. 36. 560.
— Bibl. des Abgeordnetenhauses.
131.
— Bibl. des Auswärtigen Amtes. 1.
— Bibl. der Geologischen Landes-
anstalt u. d. Bergakademie. 520.
— Stadtbibliothek. 223.
Berlin, Univ.-Bibl., Einführung in die
Benutzung. 223.
— Deutsche Kommission der Aka-
demie d Wiss. 130. 374.
Bern , Stadtbibliothek , Inkunabeln.
500.
Bibelübersetzung der Reformatoren,
Lateinische. 459.
Bibliothekar, Vorbildung des wissen-
schaftlichen. 302.
Bibliotheksbenutzung , Einführung.
441.
Bibliotheksbuchbinderei. 393.
Bibliotheksdienst, Mittlerer. 302.
Het Boek. 132.
Bonn, Univ-Bibl., Bericht. 380.
Boysen, Karl. 377.
Braunschweig , Stadtbibl. , Bericht.
428.
Breslau, Stadtbibl., Bericht. 520.
— Univ.-Bibl, Bericht. 427.
Breton, Scriptoria. 264.
Buchbinderei der Bibliotheken. 393.
— an den italienischen Bibliotheken.
390.
Buchbindergeselle, Ungarischer. 122.
Buchgeschichtliche Funde, 15. Jahrh.
145.
Budapest, Stadtbibl., Bericht. 467.
Bücherwurm. 459.
Bücherzettel als Drucksachen. 377.
Bugra, Bibliotheken auf der. 533.
Cambridge, Univ.-Bibl., Bericht. 388.
— Mass., Harvard University, Zettel-
drucke. 469.
Champaign, Zeitschriftenverz. 429.
Charbilliac, Aymo. 507.
Chicago, Newberry Library. 47m.
Christiani, W. 184. 224. 564.
Claussen, Bruno. 201.
XII
Namen und Sachregister
Coggiola, Giolio. 390.
Cofiijn, Isak. 159.
( lolambia, Distriktsbibliothek.
Croos, Ernst. 551.
Crüwell, G. A. 320.
429.
Paffis, Hans. ?9.
Danzig, Bücherei der Techn. Hock-
schule. 38. 466.
Darmstadt, Hofbibl , Bericht. 223.
Deutsche Bibliothekare, Kommission
für Einbandstoffe. 170 3.37.
Kommission für Verwaltuugs-
praxis. 339.
— — Mitgliederversammlung. 380.
Versammlung in München. 260.
297.
Deutsche Bibliotheken , Gesamtver-
zeichnis der Zeitschriften. 361
Dodgson, Edward S. 210.
Dortmund. Versammlung d. westfäl.
Bibliothekare. 85.
Dresden, Kgl. öff. Bibl., Umbau. 386.
Egger-Möllwald, F. Ritter von. 303.
Eichler, Ferdinand. 279. 302.
Einbandstoffe. 170. 337.
Elsafs-Lothringen, Freiexemplare. 211.
Erfurt, Stadtbücherei. 85.
Escher, Hermann. 321.
Fick, Richard. 364.
Fittiug, Hermann. 451.
Flemming, Johannes. 130.
Fortescue. 133.
Franken. Inkunabelkunde. 64.
Frankfurt a. M., Rothschildsche Bibl.,
Bericht. 224.
— Stadtbibl , Bericht. 85.
Frankreich, Academie des inscriptions,
Preise. 390.
— Association des bibliothecaires..
226.
— Commission des bibliotheques,
226.
Einheitl. Katalogisierung. 563.
— Societe de reproductions desmanu-
scrits a peintures. 124.
Freiexemplare, Das Recht der Biblio-
thek. 211.
Friedrich der Grofse, Briefe. 85.
— Lektüre u. Bibliotheken. 85.
Geyswinz. Flrich. 146.
Giefsen, Üniv.-Bibl., Leihgebühr. 3S7.
Stiftung Leydhecker. 561.
Glauning, Otto. 349.
Göttingen, Univ. -Bibl., Geschenk
Morgan. 182.
Gotha. Nationalbücherei. 131.
Gratzl, Emil. 339.
Grofsbritannien, Copyright Bill. 39.
Grüner, J. von. 454.
Günther, O. 425. 552.
Gulyäs, Paul. 122
Haag, Kgl. Bibl., Bericht. 40. 564.
Iladamar Gymnasialbibl., Bücherwurm.
459.
Hänel, Gustav. 97. 510.
Hamburg, Stadtbibl., Gehaltsordnung.
387.
Hanau, Bibliotheken, Katalogisierung.
131.
Hartmann, Martin. 130.
Haupt, Hermann. 128.
Helmstädt, Ehemal. Univ.-Bibl. 466.
Helssig. R. 97. 510.
Hilsenbeck, Adolf. 310
Hochfeder, Caspar. 159.
Hoe, Versteigerung. 185.
Hohenwang, Ludwig. 273.
Hortzschansky, Adalbert. 31. 35. 85.
125. 193. 260. 427.
Huth-Auktiou. 40.
Jacobs, Ed. 87.
Jacobs, Emil. 26. 85. 177.
Jahr, W. 460.
Illinois, Univ.-Bibl., Zeischriftenver-
zeichnis. 429.
Inkunabelkunde in Franken. 64.
J. S. 552.
Italien, Einband der Bibliotheksbücher.
390.
Jürges, Paul. 459.
Julianhandschrift Hüneis. 97. 510.
Kaiser, R. 221. 222. 563.
Katalogisierungsregeln , Einheitliche.
310.
Kaukasus, Handschriftenunternehmen.
116.
Keyfser, A. 174.
Kiel, Landesbibl., Bibliotbekarstelle.
131.
Kluge, Theodor. 116.
Königsberg, Univ.-Bibl, Bericht.
387.
Zeitschr.-Verzeichnis. 132.
Kohl, Paul. 406.
Kooperation, Internationale. 49.
Krakau, Drucker desTurrecremata.159.
— Univ.-Bibl., Bericht. 185.
Krieger, Bogdan. 85.
Langhaus, Paul.
Langlois. 185,
131.
Namen- uud Sachregister
XIII
Leicht, P. S. 459.
Leidinger, Georg. 183. 339.
Leipzig, Ausstellung für Buchge-
werbe und Graphik. 86. 377. 522.
533.
— Buchgewerbemuseum. 182.
- Deutsche Bücherei. 33. 385. 427.
444. 522.
— Univ.-Bibl., Bericht. 520.
Codex Utinensis. 97. 510.
Lemberg, Bibl. d. Ossolinskischen In-
stituts. 224.
Leydhecker. 561.
Leyli, G. 241.
Liesegang, E. 39.
Lindau, Hans. 390.
Lindsay. W. M. 56. 264.
List, Friedrich. 211.
London, British Museuni, Angriffe.
225.
Bericht. 46S.
Subject Index. 133.
— Huth-Auktion. 40.
Lorsch, Codex Aureus. 278.
Loubier, Jean. 19. 170. 337.
Liidtke, W. 172.
Magdeburg, Stadt. Büchereien, Ver-
mehrnngsetats. 387.
Mainz, Buchdruck errechnung v. 1480.
25.
— (Intenberg-Gesellschaft, Bericht.
466.
— Gutenberg-Musenm, Zuwachs. 86.
— Stadtbibliothek, Bericht. 86.
Umzug. 466 561.
Manchester, John Rylands Library.
185. 389.
Manuscrits ä peintures , Societe
francaise de reproductions. 124.
Mattern, Johannes. 49.
Mayer, Friedrich Arnold. 302.
Meisner, Heinrich. 542. 558.
Merkur, Rheinischer. 454.
Meyer, Wilh. Jos. 126.
Moeltzner, Aug. 220.
Morgan, Pierpont. 182.
München, Bibliothekarversammlung.
260. 297.
— Hof- u. Staatsbibl., Benutzungs-
ordnung. 87.
Geschichte. 339.
— — Katalog. 349.
Katalog von St.-Evre de Toul.
173.
Merkblätter. 132.
Verzeichnis von Miniaturenhand-
schriften. 183.
Univ.-Bibl., Bericht. 561.
Nationalbibl. u. Königliche B. 536.
Nestle, Eb. 459.
New Haven, Bibl. der Vale-Univ. 428.
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrb.
201.
Nörrenberg, C. 533. 559.
Oesterreich, Dienstbezeichnungen der
Bibl. -Beamten, s-;
— Zeitavancement der Bibl. -Beamten.
183.
— Mittelschulbibliotheken. 124.
Oesterreichische Bibliothekare, Ver-
sammlung. 297.
Paalzow, Hans. 170.
Padna, Annalen der deutschen Studen-
ten. 451.
Univ.-Bibl., Umzug. 564.
Paris, Nationalbibl., Bericht. 389.
— — Schenkung Rouanet. 226.
— Bibl. des Institut Catholique. 185.
Peddie, R. A. 173.
Philadelphia, Hauptbibliothek. 429.
Porges. 218.
Preufsen, Befähigung zum wissenscb.
Bibliotheksdienst. 75. 84.
— Bibliotheken im Etat. 83.
- Diplomprüfung. 193. 223. 520.
— Gesamtkatalog, 349.
— Technische Hochschulen, Biblio-
theksgebühren. 465.
Regensburg, Druckergeschichte. 406.
Regierungspublikationen. 49.
Rheinische Bibl., Verband. 559.
Richenbach, Johann. 19.
Riedner, Wilhelm. 371.
Riga, Städtische Bücherei. 124.
Rom, Viktor -Emanuel Nationalbibl.,
Neubauplan. 226.
Rosenthal, Erwin. 273.
Rostock, Univ.-Bibl., Vermebrungs-
fonds. 388.
Saint Louis, Public Library, Neuban.
471.
Sass, Job. 1. 386.
Schinnerer, Joh. 182.
Schleiermacbers Briefe. 542.
Schmid, F. 162. '693.
Schmidt, Adolf. 25. 377. 427.
Schmiedhöfer. 552.
Schmitthenner. 459.
Schneider, Georg. 223. 441.
Schön, Theodor. 169.
Schöne Maria. 422.
Scholderer, J. V. 450.
Schottenloher, Karl. 64. 145. 406.
XIV
Nauien- und Sachregister
Schweden, Staatsbibl, Accessionskata-
log. 227.
Bericht. 468.
Schweizerische Bibliothekare, Ver-
sammlung in München. 297. 384.
Schwenke, Panl. 33. 35. 179. 221.
427. 444. 457. 462. 485. 536. 555.
556.
Serien werke, Regierungspublikationen
und internationale Kooperation. 49.
Sobernheiui, Moritz. 228.
Springer, Hermann. 126.
Springfield, Publ. Libr., Neubau. 471.
Steinhiibel, Georg. 122.
Stern, Ludwig. 26.
Stockholm, Königl. Bibl , Bericht. 469.
Schenkungen. 227.
Strafsburg, Drucke 1496—1500. 450.
— Gesellschaft f. Elsäss. Literatur.
183
— Univ.-Bibl., Bericht. 38.
Freiexemplare. 211.
Titeländerungen. 388.
Stuttgart, Landesbibl., Kataloge. 162.
Vermächtnis Schön. 169.
Systematische Aufstellung. 241.
Szentivanyi, Robert. 278.
Toul, Abtei Saint Evre. 173.
Trommsdorff, P. 38. 391. 428. 469.
Tübingen, Univ.-Bibl., Umzug. 562.
Turrecremata. 159.
Udine, Codex Hänel. 97. 510.
Ungarischer Bnchbindergeselle, Wan-
derbuch. 122.
Uppsala, Univ.-Bibl., Bericht. 469.
Urbana, Zeitschriftenverzeichnis. 429.
Valentin, G. 462.
Vereinigte Staaten. Bibliotheksreise.
485.
Vereinigte Staaten, Zeitschriftenver-
zeichnisse. 429.
Yt:r\valtungspraxis. 339.
Yolksbibliotheken und wissenschaftl.
Bibliotheken. 193.
Vosor, Ugo de. 124.
Voullieme, Ernst. 282. 557.
Waechter, Max. 465.
Warschau, Oeflf. Bibl., Bericht. 564.
Washington, Kougrefsbibl., Bericht.
391.
Wasserzeichenforschung. 551.
Weinberger, Willi. 426.
Wernigerode, Fürstl. Bibl., Stamm-
bücher. 87.
Werthauer, Paul. 36.
Westtälische Bibliothekare, Versamm-
lung. 85.
Wien, Bibliophilen-Gesellschaft. 184.
224.
— Hof bibl., Flugblättersamral. 388.
Referatssystem. 303.
— Bibl. der Gesellschaft der Musik-
freunde. 184.
— Rossiana, Verkauf. 184.
— Univ.-Bibl, Bericht. 563.
Wiesbaden, Landesbibl., Neubau. 39
Winterthur, Stadtbibl., Bericht. 225.
Wirffei, Jörg. 148.
Wolfenbüttel, Herzogl. Bibl., Zuwachs
Helmstädt. 466.
Wolfstieg, Aug. 176.
Württemberg, Bibliotheken. 162.
— Amtliche Drucksachen. 168.
— Gehaltsordnung. 165.
Würzburg, Papier- u. Pergamentbe-
züge. 145.
Zedier, Gottfried. 279.
Zeitungskuriosnm (Rheinischer Mer-
kur). 454.
Namenregister zu den Personalnachrichten.
Achelis, Otto (d. i. Thomas). 192.
Albert, Franz. 576.
Albrecht, Gustav. 96.
Arnold, Robert F. 48.
Beutler, Ernst. 296.
Bock, Friedrich. 192.
Bürckel, Alfred. 576.
Bohnenberger, Karl. 392.
Braunholtz, Armin. 392.
Brunabend, Josef. 48.
Brunner, Hugo. 192.
Burger, Konrad. 240.
Butte, Heinrich. 532.
Claussen, Bruno. 440.
Collijn, lsak. 48.
Collmann, Oswald. 484.
Crone, Max. 532.
Deutsch, Josef. 96.
Dicke, Heinrich. 532.
Diesch, Karl. 48.
Dorn, Johann. 576.
Drahn, Hermann. 144.
Dukmeyer, Friedrich. 484. 532.
Eder, Robert. 576.
Ermisch. Hubert. 392.
Esselborn, Karl. 240.
Fick, Karl. 484.
Finke, Hermann. 532. 576.
Focke, Rudolf. 96.
Frels, Wilhelm. 576.
Freys, Ernst. 48.
Fritz, Gottlieb. 96.
Gaedertz, Karl Theodor. 392.
Goldfriedrich, Johann. 484.
Grape, Anders. 192.
Gratzl, Emil. 192.
Hadeln, Detlev Frhr. v. 484.
Haebler, Konrad. 48. 392.
Handwerker, Otto. 192.
Harnack, Adolf. 296.
Ilartmann, Ferdinand. 48.
Hartwich, Emil. 48.
Heiland, Karl. 192.
Hepding, Hugo. 532.
Hildenbrand, Theodor. 144.
Hiller, Arnold. 532.
Hopf, Wilhelm. 192.
Hortzschansky, Adalbert. 96.
Hülle, Hermann. 192.
Jacobs, Emil. 440.
Jahr, Wilhelm. 484.
Ippel, Eduard. 96.
Kaiser, Rudolf. 96.
Kessler, Heinrich. 532.
Kleine«, Max. 532.
Koch, Georg. 484.
Kühnke, Otto. 96.
Kopfermann, Albert. 296.
Krag, Wilhelm. 576.
Kühn, Paul. 532.
Kuhn, Friedrich. 392. 532.
Kuntze, Max. 532.
Liesegang, Erich. 96.
Lindau, Hans. 96.
List, Friedrich. 392.
List, Willy. 96.
Lüffler, Karl. 192.
Lohmeyer, Edward. 192.
Loubier, Jean. 96.
Luther, Johannes. 575.
Madan, Falconer. 296.
Mann, Oskar. 392. 532.
Marx, Georg. 440.
Masslow, Oskar. 96.
Maurmann, Emil. 440.
Mayerhöfer, Franz. 48.
Moeltzner, August. 440. 532.
Molsdorf, Wilhelm. 240.
XVI
Namenregister zu den Personalnachrichten
Nelson. Axel. 192.
Nicholson . Edward William Byron.
192.
Oeftering. Wilhelm Engelbert. 4M.
Oehler, Kichard. 296.
Ohlrich, Hans. 392. 532.
Ortlepp, Paul. 240.
Paalzow, Hans. 96.
Perlbach, Max. 48.
Peter, Rudolf. 48.
Pfeiffer, Maximilian. 4v
Pfeiffer, Rudolf. 576.
Pieth, Willy. 484
Plöbst. Walter. 48.
Predeek, Albert. 96.
Pretzsch, Karl. 296.
Quos, Rudolf. 532.
Reichardt, Alexander. 392.
Richter, Ernst. 96. 192.
Rieken, Gustav. 296.
Rohde, Fritz. 240.
Sandmann, Wilhelm. 532.
Schmidt, Adolf. 4s.
Schmitz, Wilhelm. 1 «»2.
Schneider, Alfred. 296.
Schubert. Walter. 96.
Schubring, Walter. 296.
Schulte, Eduard. 240.
Schultze, Walter. 48.
Schulz, Karl. 96.
Schulze, Alfred. 392.
Schwenke, Paul. 48.
Seraphim, August. 4S4.
Simhart, Max. 192.
Spiegel, Walter. 296.
Starck, Hubert. 576.
Steift", Karl. 192.
Stein, Philipp. 192.
Steup, Julius. 440. 484.
Stockmayer, Karl von. 170. 240.
Suchier, Wolfram. 296.
Teicbmann, Wilhelm. 240.
Tillmann, Heinrich. 48.
Traut, Herinan. 4s.
Uhlworm, Oskar. 192.
Vanselow, Otto. 484.
Vogel, Theodor. 96.
Voullieine, Ernst. 575.
Waetzold, Wilhelm. 240.
Weil, Gotthold. 392.
Weyhe, Emil. 484.
Wilhelm, Ludwig. 392.
Willkomm, Bernhard. 392.
Winckejmann, Otto. 240.
Wolfstieg, August. 96.
Zerener, Holm. 48.
Zingerle, Wolfram von. 484.
Zucker, Markus. 192.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX, Jahrgang. 1. Heft. Januar 1912,
Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes.
Ueber die Bibliotheken der höchsten Staatsbehörden des Deutschen
Reiches hat die Oefientlichkeit bis in die jüngste Zeit hinein nur sehr
wenig erfahren. Die erste ausführliche Darlegung ihrer Verhältnisse
verdanken wir jetzt der Feder des Direktors der Berliner Universitäts-
bibliothek,1) dem es in erster Linie darauf ankam, den gegen-
wärtigen Zustand dieser Büchersammlungen möglichst erschöpfend zu
behandeln und „im Interesse ihrer erfolgreichen Fortentwicklung" auf
mancherlei der Verbesserung bedürftige Mängel und Schäden mit
Nachdruck hinzuweisen. Historische Gesichtspunkte wurden dabei nur
vorübergehend gestreift. Um so reizvoller erschien unter diesen Um-
ständen die Aufgabe, einmal der Geschichte einer der bedeutendsten
Behördenbibliotheken, der Bibliothek des Auswärtigen Amtes, nach-
zugehen und ihr Werden und Wachsen von den ersten Anfängen an
zu verfolgen. Dieser Versuch soll im folgenden gemacht werden. Er
gründet sich auf die Durchforschung des gesamten in Frage kommenden
Aktenmaterials, das seitens des Auswärtigen Amtes und des Geheimen
Staatsarchivs in dankenswertester Weise zur Verfügung gestellt wurde.
Ausgangspunkt der Untersuchung bildete naturgemäfs die Regierungs-
zeit König Friedrich Wilhelms I., der neben dem Generaldirektorium
und dem Justizdepartement auch die Behörde, deren Bibliothek wir im
Auge haben, das sogenannte Kabinetsministerium oder Depar-
tement der auswärtigen Affairen als selbständigen Organismus
in3 Leben rief.2) Es hat sich ergeben, dafs dieses Ministerium während
des ganzen 18. Jahrhunderts, abgesehen von den primitiven Anfängen
1) Vgl. Franke, Die Bibliotheken der preufsischen Ministerien und der
obersten Reichsämter : Zbl. 1910. S. 1—29. — In Frankreich sind die Behürden-
bibliotheken , worauf hier hingewiesen sein mag, viel früher als bei uns
Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen. Vgl. J. L. Vidal (conservateur
de la bibliothoque administrative du Ministere de l'Interieur, *1797 f 1873),
Essai sur les bibliotheques administratives. 2. ed. Paris 1S43 (Dresden,
Königl. üffentl. Bibl.) und desselben Verfassers Conseils pour la formation des
bibliothöques speciales administratives, commnnales, professionnelles . . .
Paris 1864.
2) Vgl. Koser, Die Gründung des Auswärtigen Amtes durch König
Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1728. (Forsch, z. Brandenb. u. Preui's. Gesch.
Bd2. 1889. S. 161 ff.)
XXIX. i. 1
2 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
einer kleinen, einige wenige Nachschlagewerke umfassenden „Bureau-
bibliothek" eine eigene größere Bibliothek nicht besaß. Sie wurde
erst 1798 durch Friedrich Wilhelm III. begründet.
„Es gibt Diplomaten, die froh sind, sich in das Sanktuarium ihrer
Studierstube zurückziehn zu können, die einen scharfen Sinn für die
Wissenschaft haben, aber sie sind rar."1) Zu ihnen gehörte der am
8. Oktober 1797 in Berlin verstorbene Geheime Legationsrat Johann
Christoph Wilhelm v. Steck, der nicht nur ein ausgezeichneter
Beamter, sondern auch ein hervorragender Rechtsgelehrter und als
juristischer Schriftsteller in weiten Kreisen bekannt und geschätzt war.
Geboren 1730 zu Diedelsheim in Baden wirkte er zuerst als Professor
der Rechte in Halle, später in Frankfurt a. d. 0., kam 1763 als
Kammergerichtsrat nach Berlin und 1773 als Kriegsgerichtsrat ins
Auswärtige Amt.2) Ueber seine sehr bedeutende und wertvolle
Bibliothek hatte Steck testamentarisch folgendes bestimmt: „Die zu
unserm gemeinschaftlichen Vermögen gehörige auserlesene aus viel
wichtigen Werken bestehende Bibliotheque hat meine Frau Fug und
Gewalt, es sei im Ganzen, an das Departement der auswärtigen Affairen
oder an einen Hof zu verkaufen, oder mit Vorteil nach Göttingen,
Leipzig, Hamburg verauktionieren zu lassen. In Berlin wird sie ver-
schleudert. Es mufs ein sehr wohleingerichteter Catalogus von einem
Bücherverständigen Mann angefertigt werden."
Frau v. Steck scheute keine Schwierigkeiten, diesen letzten Willen
ihres Mannes möglichst genau zu erfüllen, wobei Nicolai ihr hilfreich
zur Seite stand.3) Nach Herstellung eines „wohleingerichteten Cata-
logus"4) bot sie die auf 5 — 6000 Taler geschätzte Bibliothek „in
1) Fontane an Henriette v. Merekel, London, 12. Dez. 1S56. (Briefe
Th. Fontanes. 2. Samml. Bd 1. 3. Aufl. 1910. S. 156.)
2) Vgl. Allgem. Deutsche Biogr., 35. 8. 541. — Stintzing- Landsberg, Gesch.
d. deutschen Rechtswiss., Abt. 3, Halbbdi. 1898. S. 315. — (Nicolai), Be-
schreibung d. Residenzstädte Berlin n. Potsdam. 3. Aufl. Bd 1. 1786. S. 280.
— Denina, La Prusse litteraire sous Frederic II. T. 3. 1791. S. 348: „un des
Premiers publicistes de l'Allemagne." — 30 Briefe von Steck an seinen Freund
und Verleger Fr. Nicolai besitzt die Königliche Bibliothek in Berlin (Nicolai,
Briefwechsel, 70). — Sein von dem Hamburger Maler Darbes 1792 gemaltes
Bild vermachte seine am 30. Oktober 1802 verstorbene Witwe Leopoldine
Charlotte v. Steck, geb. v. Soden, der Bibliothek des auswärtigen Departements,
das dies Vermächtnis „mit Vergnügen" akzeptierte und die Aufstellung des
Bildes in der Bibliothek verfügte. Es befindet sich gegenwärtig im Geh.
Staatsarchiv. (Nachbildungen vor Bd 3 der „Neuen allgem. deutschen Bibliothek'',
Kiel 1793. u. vor T. 63 der „Oekonomisch-technol. Enzyklopädie" von Krünitz,
Berlin 1794.)
3) Frau v. Steck an Nicolai, 6. Mära 1 798 (Nicolais Briefwechsel, Berlin KB):
„Da nun diese von meinem Seelliegen Mann hinterlaßne Bibliothek, Welche
Er sich mit viehler Mühe und Sauern Schweis, auch großen Kosten, zusammen
gesamlet hatte, sein Eintzieges Vergnügen auf Erden wahr, so wiehl ich auch
nun nicht allein seinen letzten Wiellen, nach seiner Vorschrieft genau befolgen,
sondern Es sohl mich hierbey nichts zu schwehr fallen, seine Verordnungen
genau in Erfüllung zu bringen."
4 Verzeichniß der von dem zn Berlin den 8. October 1797 verstorbenen
König! Preußischen wirklichen Geheimen Legations-Rath, bey dem Departement
von Johann Sass 3
einer Immediat-Vorstellung" zunächst König Friedrich Wilhelm III.
an, freilich ohne grofse Hoffnung auf einen günstigen Erfolg,') der
dann aber doch nicht ausblieb. In einer am 18. März 17'J8 an das
Departement der auswärtigen Angelegenheiten gerichteten Kabinetts-
order liefs der König mitteilen, er selbst könne zwar von dem Aner-
bieten der Frau v. Steck keinen Gebrauch machen. „Da indessen
diese Bibliothek eine seltene und schätzbare Sammlung gröfserer und
kleinerer diplomatischer Werke enthält, so glauben Höchstdieselben,
dafs der Besitz dieser Bibliothek, für die Mitglieder des Departements
der auswärtigen Affairen, nützlich sein könnte, und würden es in
diesem Falle, und wenn das Departement, sowohl zur Bezahlung, als
zur Aufstellung derselben an einem schicklichen Ort, Vorschläge machen
könnte, ganz gerne sehen, dafs darüber mit der Wittwe v. Steck nähere
Unterhandlung gepflogen würde." Daraufhin empfahl das Ministerium
in seiner Antwort vom 25. März den Ankauf unter folgender Begründung:
„Die Bibliothek ist allerdings eine seltene und schätzbare Sammlung
und könnte bei unsrem Departement um so nützlicher gebraucht
werden, da den jetzigen und den künftigen Räten desselben nicht
angemutet werden kann, sie auch nicht im Stande sein dürften, sich
aus eigenen Mitteln die zum Teil sehr teuern Werke, die sie in
ihrem Fache gebrauchen und worauf der verstorbene Geh. Legationsrat
v. Steck seine ganze Lebenszeit gesamlet hat, anzuschaffen. " Der
König konnte sich jedoch zu einem Kauf der Bibliothek wegen des
dazu erforderlichen „ansehnlichen Kapitals bei den gegenwärtigen
Umständen, wo dringendere Bedürfnisse des Staates zu befriedigen
sind," nicht entschliefsen. Vielleicht werde Frau v. Steck sich gegen
Zusicherung einer lebenslänglichen Pension zur Abtretung der Bibliothek
bereit finden lassen. „Sollte dieses zu Stande kommen, so halten
Höchstdieselben es alsdann jedoch für ratsam, teils auf die künftige
der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Joh. Christoph Wilh. von Steck hinter-
lassenen ansehnlichen und schätzbaren Bibliothek von auserlesenen juristischen,
besonders Staats- und völkerrechtlichen, wie auch historischen und andern
Werken und Büchern.- Berlin 1798. Gedr. bey J. Fr. Unger. 53 S. &"._
1) An Nicolai a. a. 0.: „Ich sehe aber zum voraus schon lebhaft ein, das
des Königs Majestät, weder vor die Königliche Bibliothec, noch vor das
Departement, mich solche abkaufen werden, da Höchstdieselben erst vor
kurtzer Zeit die in der Königl. Bibliothek toppelt sich befundenen Bücher
öfentlich haben verkaufen laßen, und vor das Departement der Auswärtigen
Angelegenheiten solche auch gewies nicht kaufen werden, indem Höchstdie-
selben vielleicht glauben, das das Depart. schon längst eine Biblioth. haben
mäße, wiewohl mein verstorbener Mann mich immer versichert, das noch keiner
von unsern Königen dem Departem. zur Ankaufung Einer solchen und gewis
1 luchst Notlügen Bibliotheck an Geld Etwas hatte Asfingnieren laßen, und
überdem verhält Es sich würklich auch so, wie Eure Wohlgeboren in Ihrem
Schreiben zu Erwähnen belieben, das das Departem. nicht Einmah! Kin eigenes
Haus zum Büro besietzet, worinnen Sie nur ein Zimmer zu dieser Bibliotheck
anwenden könnten. Meinen verstorbenen Mann würde es zwahr noch im Grabe
zur Ehre gereichet haben, wenn diese Bibliotheck vor das Departement der
Ausw. Angelegenheitten hatte Aqnirieret werden können, ich sehe aber zum
voraus Einer Abschleglichen Antwort entgegen."
1*
4 Zur Geschiebte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
gute Aufbewahrung, teils aber auch auf die notwendige Vermehrung
und Fortsetzung dieser Bibliothek, Bedacht zu nehmen, weshalb Höchst-
dieselben dem Departement in nähere Ueberlegung geben wollen, ob
zu dem Behuf nicht dergestalt ein Fonds auszumitteln, dafs von den
im Departement selbst vorfallenden Anstellungen, sowie durch die der
Gesandten, ingleichen bei Ausfertigungen der Adels-Diplome und
Donations-Urkunden, mäfsige Abgaben, als ein Beitrag zu gedachter
Bibliothek, zu bestimmen sein möchten; wohingegen solche von einem
der Archivarien, füglich wird mit übersehen, und in Ordnung erhalten
werden können."1) Nachdem die weiteren Verhandlungen dazu geführt
hatten, dafs Frau v. Steck sich entschlofs, die Bibliothek dem Ministerium
gegen eine jährliche Rente von 500 Talern zu überlassen, richtete der
König am 21. April 1798 aus Potsdam nachstehende Kabinettsorder
an das Kabinettsministerium: „Da die verwittwete Geheime Rätin
v. Steck die Bibliothek ihres verstorbenen Mannes gegen eine Rente
viagere von 500 Talern an das auswärtige Departement abzutreten
bereitwillig ist und diese Acquisitum unstreitig von grofsem Nutzen
sein kann, so wollen Se. Königl. Majestät sowohl solche, als die von
der jetzigen Besitzerin verlangte Bedingung genehmigen, und befehlen
dem Cabinets-Ministerio jene Pension von 500 Talern auf den neuen
Etat der Legations -Kasse zu bringen, wie auch in Ansehung des
künftigen zweckmäfsigsten Gebrauchs der neuen Bibliothek das Nötige
zu besorgen und zu bestimmen."
„Die Unterhaltung und allmähliche Erweiterung derselben erfordert
aber unumgänglich einen Fonds, ohne welchen Sr. Königl. Majestät
Absicht nur halb erreicht wäre. Diesen auszumitteln, genehmigen
Allerhöchstdieselben den Vorschlag des Cabinets-Ministerii, und wollen,
dafs zu dem Ende von allen Standes-Erhöhungen und Hof-Chargen
von nun an folgende Abgaben entrichtet werden:
1. von einem Adel-Diplom 10 Taler
2. von einem Freiherrn-Diplom 15 „
3. von einem Grafen-Diplom 20 „
4. von einem Fürsten-Diplom 50 „
5. von einem Kammerherrn-Patent ..... 5 „
6. von einem Ober-Kammerherrn 50 „
7. von einem Ober-Marschall 40 „
8. von einem Grand-maitre de la Garderobe . . 30 „
9. von dem Oberschenken 20 „
10. von dem Schlofshauptmann 20 „
weshalb das Cabinets-Ministerium nicht weniger das Benötigte zu
veranlassen hat."
Im Besitz dieser königlichen Vollmacht forderte das Ministerium
am 25. April 1798 Frau von Steck auf, ein „Instrument" betreffend die
Abtretung der Bibliothek auszustellen, das sie bereits am 7. Mai ein-
reichte. „So Urkunde und bekenne ich hiermit," heifst es da, „wie
1) Kabinettsorder vom 29. März 1798.
von Johann Sass 5
ich alfl Erbin meines verstorbenen Mannes und Kraft seiner hinter-
lasseneo Willens-Meinung, die Bibliothek so wie solche in dem nach
meines Mannes Absterben aufgenommenen gedruckten Catalogo ent-
halten, Sr. Königl. Majestät hohen Cabinets-Ministerio gegen die mir
Allerhöchst versicherte lebenslängliche Rente viagöre von fünfhundert
Reichsthaler hiermit cediere, übereigne und verkaufe.1) Ich trete
Hochdemselben das vollige und uneingeschränkte Eigentum mit allen
den Hechten und Gerechtigkeiten, die mir seither an derselben zu-
gestanden, hiermit ab.K
Die Uebergabe verzögerte sich infolge notwendiger Vorbereitungen
noch bis zum nächsten Jahre. Zur Unterbringung der neuen Bibliothek
stellte der Hofmarschall v. Massow auf Ersuchen des Ministeriums im
Königlichen Schlofs, wo sich auch das Archiv befand, „ein nach dem
Lustgarten zu belegenes helles und trockenes Zimmer" zur Verfügung.
Zum Bibliothekar wurde der Geheime Archivar Kenkel ernannt, der
am 27. April 1799 die richtige Ablieferung der ganzen aus 251 Folio-,
655 Quart-, 1045 Oktav-Bänden und einem Homann'schen Atlas von
237 Karten bestehenden Büchersammlung bescheinigte. Die enge,
sozusagen organische Verbindung der Bibliothek mit dem Archiv
erklärt sich ohne weiteres aus der Tatsache, dafs das Archiv — bis
1808 — zugleich die Registratur des auswärtigen Ministeriums
bildete.'-!)
So war ein verheifsungsvoller Anfang gemacht. Das „Geheime
Cabinets- Ministerium oder Departement der auswärtigen Geschäfte,"
wie die amtliche Bezeichnung im preufsischen Staatshandbuch für 1798
lautet, besafs endlich seine eigene, lang entbehrte Fachbibliothek.
Sehen wir zu, wie ihre Geschicke sich im Wechsel der Zeiten gestaltet
haben.
Als Richtschnur für die Verwaltung diente zunächst die am
19. April 1799 von dem Kabinettsminister Grafen v. Alvensleben erlassene,
17 Paragraphen umfassende „Instruction für die Geheimen Archivarien
in Betreff der von Sr. Königl. Majestät erkauften und mit dem Geh.
Archiv verbundenen Bibliothek," aus der das Wesentlichste hervor-
gehoben sei. Die ersten §§ handeln von der Uebernahme und Auf-
stellung der Bücher; diese geschieht „nach der in dem Catalogo ent-
haltenen Ordnung der Nummern und Materien und werden die in der
Folge hinzukommenden Fortsetzungen und neuen Werke in dem Cata-
logo nachgetragen." Es folgen Vorschriften über den Vermehrungs-
t'onds und die Bibliothekskasse. In § 8 wird bestimmt: „Die bisher
in dem Königl. Geheimen Archive befindlich gewesene Bibliothek wird
nunmehr dieser Cabinets -Bibliothek einverleibt und werden jene
Bücher in dem Catalogo nachgetragen und mit den gehörigen Nummern
1) Frau v. Steck hat diese Jahresrente bis zu ihrem Tode noch fünfmal
bezogen, sodal's der Gesamtpreis der Bibliothek 2500 Taler betragen hat.
2) Vgl. (C. W. v. Lancizolle,) Denkschrift über die Preufs. Staats-Archive.
Als Ms. gedr. 1S55. S. 15.
6 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
versehen, auch nach ihren Materien aufgestellt."1) „Dubletten werden,
nachdem das Verzeichnis davon eingereicht worden auctionis modo bei
Gelegenheit einer andern gröfseren Biicher-Auction verkauft und die
davon eingekommenen Gelder bei der Bibliotheks-Kasse berechnet" ($ 10).
£ 12 beschäftigt sich mit jenem für die Behördenbibliotheken höchst nach-
teiligen, aber trotzdem bis zum heutigen Tage noch vielfach beliebten
Brauch, Bücher „zu den Akten" zu nehmen, ein Verfahren, das man,
zumal wenn es kritiklos geübt wird, nicht scharf genug verurteilen kann.'2)
„Diejenigen Bücher," lautet die Vorschrift, „welche als Beilagen der
Aktenstücke eingehen und wegen ihrer Gröfse nicht beigeheftet werden
können, sind gleichfalls dieser Bibliothek beizufügen" — mit anderen
Worten, wenn die „Gröfse" es nur irgend gestattet, behält man sie
„bei den Akten." § 13 schreibt vor: „Jedes Buch soll inwendig mit
einem Stempel gezeichnet werden."'5) Zur Benutzung der Bibliothek
sind nach § 14 ohne weiteres nur die Minister und vortragenden Räte
des Kabinetts-Ministeriums und auswärtigen Departements sowie die
Geheimen Archivare berechtigt. Kein Buch soll ohne Belegschein
verabfolgt werden, auch nicht, wie ausdrücklich bemerkt wird, an die
Minister. „Expedierende Secretarien, Legationsräte und andere König-
liche Bediente," welche „bei Bearbeitung Königlicher Geschäfte" Bücher
einsehen wollen, bedürfen in jedem einzelnen Falle der Erlaubnis des
Ministers — eine Mafsregel, deren Strenge viele Bücher vor der
Benutzung geschützt haben wird! Seltsam mutet auch die Bestimmung
in § 15 an, „dafs die Bücher allzeit versiegelt aus der Bibliothek
verabfolget und eben auf diese Art wieder bei der Bibliothek abgegeben
werden müssen." Ausgabe und Rücklieferung der Bücher soll stets
am Sonnabend, vormittags von 11 — 1 Uhr, erfolgen. § 16 sieht ein
Ausleihejournal und eine alle drei Monate dem Ministerium einzureichende
Restantenliste vor. In dem letzten § 17 spricht das Ministerium die
Erwartung aus, „dafs sowohl das Geheime Archiv überhaupt, als der
die Aufsicht über die Cabinets-Bibliothek insbesondere führende Geh.
Archivarius, es sich angelegen sein lassen werden, auf die Ordnung
und Erhaltung dieser schätzbaren Büchersammlung ebenfalls ihr
1) Trotzdem blieben die beiden Bibliotheken, wohl aus praktischen
Gründen, vorläufig räumlich getrennt. Noch 1838 schreibt der damalige
Bibliothekar in einem Bericht über den grofsen Raummangel im Archiv: „Es
bestehen bekanntlich 2 verschiedene Büchersammlungen, nämlich 1) die Kgl.
Kabinets-Bibliothek in einem abgeschlossenen Raum, 2) die Archiv-Bibliothek
im engeren Sinne. Diese nimmt den Raum eines Schrankes im Arbeitszimmer
des Archivs ein."
2) Natürlich kann es vorkommen, dafs eine Druckschrift aus besonderen
Gründen ganz oder teilweise „bei den Akten" bleiben mufs. In solchen
Fällen wird für die Bibliothek ein Ersatzexemplar zu beschallen sein. Aber
wohin soll es führen, wenn z. B. bei Zeitschriften alle dünnen Hefte in den
Akten bleiben und nur die „zu dicken" in die Bibliothek gelangen! Die
Folgen liegen auf der Hand. Vgl. auch Franke a. a. 0., S. 7.
3) Der znr Verwendung gelangte Stempel zeigt unter dem preufsischen
Adler die Inschrift: „Bibliothek des Koe. Departement der Auswaertigen An-
gelegenheiten."
von Johann Sass 7
Augenmerk zu richten." — Soweit die Instruktion. In der Praxis
sind, wie sich zeigen wird, einzelne von ihren Vorschriften sehr bald
in Vergessenheit geraten.
Die finanziellen Verhältnisse der Bibliothek waren zunächst sehr
günstige. Ein glücklicher Zufall fügte es, dafs in das erste Jahr ihres
Bestehens die feierliche Huldigung vor den Majestäten In Königsberg
fiel, die eine besonders grofse Zahl von „Nobilitierungen" im Gefolge
hatte. So flössen der Bibliothekskasse, die von dem Rendanten der
Legationskasse verwaltet wurde, gleich zu Anfang ganz erhebliche
Mittel zu. Der erste Jahresabschlufs, Ende Mai L799, vorzeichnet an
Einnahmen 1156 Taler 21 Groschen. Für Neuanschaffungen wurden
verhältnismäfsig geringe Beträge ausgegeben, 1799 z. B. nur rund
100 Taler und 34 Taler für den Buchbinder, im folgenden Jahre
171 Taler. Auch die Besoldungen waren äufserst bescheiden. Der
Bibliothekar Kenkel erhielt eine jährliche Gratifikation von 20 Talern,1)
ein in der Bibliothek beschäftigter Kanzleidiener eine solche von
10 Talern. Gleichzeitig dauerten die hohen Einnahmen fort, sodafs
die Bibliothekskasse im Oktober 1806 einen Bestand von 2216 Talern
aufwies. Die Jahre der Not aber verschlangen auch diese Summe, die
zu den durch „die französische Invasion" bedingten Ausgaben sowie
zu Gehaltszahlungen verwendet wurde. Im August 1808 besafs die
Kasse noch 11 Groschen 2 Pfennig!
Es folgen stille, fast tote Zeiten für die Bibliothek. Sechs Jahre
hindurch ruhen die Neuanschaffungen völlig, als einziges Werk werden
1811 die cinq codes Napoleon erworben! Einen ersten Aufschwung
bedeutete die am 10. Dezember 1812 erteilte Genehmigung des Staats-
kanzlers Hardenberg, auf dessen Bureau neuerdings die Ausfertigung
der Adelsdiplome übergegangen war, dafs „die bisher unter dem Namen
von Bibliotheksgeldern erhobene Abgabe" auch ferner nach den alten
Sätzen eingezogen und an die Kasse des Departements der auswärtigen
Angelegenheiten abgeliefert werden solle. Das Ministerium hatte seinen
dahin zielenden Antrag vom 2. Dezember 1812 mit dem Hinweis
begründet, dafs die Bibliothek, die „bei ihrem grofsen auf Staats- und
völkerrechtliche und historische Werke sich erstreckenden Reichtum
ganz besonders für das Departement geeignet und von besonderem
Nutzen sei, in ihrer Erweiterung nach den litterarischen Fortschritten
der Zeit stille stehen und dadurch an ihrem Wert ausnehmend ver-
lieren müfste," wenn jene Gebühren ihr dauernd entzogen würden.
Allein der Stillstand währte noch fast zwei Jahre. Erst 1814 waren
wieder einige Geldmittel vorhanden.
Wenn die Bibliothek sich jetzt verhältnismäfsig rasch von ihrem
früheren Tiefstand erholte, so verdankte sie dies vor allem der unab-
lässigen Fürsorge ihres ersten Kurators, der mit dem lebhaftesten Ver-
ständnis für ihre Aufgaben eine lange Reihe von Jahren hindurch seine
Hand über ihr hielt und bei jeder Gelegenheit seinen Einflufs zu ihren
1) 1822 wurde ihm eine jährliche Zulage von 30 Talern bewilligt.
8 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
Gunsten geltend machte. Dieser Bibliothekskurator im besten Sinne
des Worts war der Wirkliche Geheime Legationsrat Carl Georg
v. Kaum er.1) Schon 1806 begegegnen wir seinen Spuren. Damals
liefs er. wie später noch oftmals, auf einer Dubletten- Auktion der
Königlichen Bibliothek verschiedene Ankäufe machen, wobei er, ab-
gesehen von der Vermehrung der Ministerialbibliothek, noch den
besonderen Zweck verfolgte, jene Bücher „auf diese Weise dem Staat
zu retten." Aehnliche Motive leiteten ihn, als er im Mai 1821 zwölf
von dem Buchbinder Derhorst erworbene Bände, die dieser von dem
Hofstaatssekretär der Königin Elisabeth Christine erhalten hatte — die
Königin hatte sie letzterem geschenkt — der Bibliothek überwies,
„damit diese Bücher wieder Königliches Eigentum würden." Besonders
deutlich tritt sein Wirken für die Bibliothek seit 1814 in die Erscheinung,
nachdem er zum Chef der zweiten, die sogenannten „Privatangelegen-
heiten" bearbeitenden Sektion des Auswärtigen Ministeriums ernannt
war.-) Ueber den Bestand der Bibliothekskasse, deren Einnahmen an
Gebühren in diesen Jahren durchschnittlich jährlich 3 — 400 Taler
betrugen , liefs sich Raumer ständig auf dem laufenden erhalten. Mit
regem Eifer orientierte er sich über die literarischen Neuerscheinungen
und sorgte dafür, „dafs bei der Bibliothek einige der vorzüglicheren
Literaturzeitungen — die Leipziger, die Hallische und die Göttingischen
Gelehrten Anzeigen — gehalten" und ihm regelmäfsig vorgelegt
wurden, sodafs er jederzeit vollkommen informiert und zur kritischen
Prüfung und Sichtung der von dem Bibliothekar Kenkel zur Anschaffung
vorgeschlagenen Werke befähigt war. Das im Dezember 1814 ein-
gereichte Verzeichnis begleitete dieser mit der charakteristischen
Bemerkung: „Bei Anfertigung desfelben habe ich vorzüglich geschicht-
liche Gegenstände berücksichtigt, die neuen geographischen Handbücher
aber bei der noch nicht bekannten Länderverteilung gänzlich
übergangen." Hauptsächlich wurde historische und juristische Literatur
angeschafft, ohne jedoch andere gleichfalls wichtige Gebiete zu ver-
nachlässigen. 1816 gelangte ein vollständiges, antiquarisch für
90 Taler erworbenes Exemplar des Zedler'schen Universal-Lexikons in.
die Bibliothek. Gelegentlich kaufte Raumer auch auf eigene Hand,
was ihm nützlich und wertvoll erschien, häufig z. B. genealogische
Werke. Nicht selten bekundeten auch einzelne von den vortragenden
1) *1753 in Dessau, f 1833 in Berlin. Vgl. Allgem. Deutsche Biogr., 27.
S. -41*;. — R. Staudt, das frühere Raumersche Haus (jetzt: „Staudthaus") zu
Berlin. (Mitteil. d. Vereins f. d. Gesch. Berlins, Jg. 25. 1908. S. 171 ff.) Der
auf s. 17:; abgedruckte, einem in der Grundsteinurne gefundenen, schon stark
zerstörten Zeitungsausschnitt entnommene Nekrolog, dessen Provenienz sich
nicht ermitteln liefs, stammt aus der „Allgemeinen Preufsischen Staats-Zeitung, "
Nr. 192 v. 13. JuM 1833, von wo ihn auch der „Neue Nekrolog der Deutschen"
(Jg. 11. 1833. T. 1. S. 478) übernommen hat.
2) Vgl. (Georg Wilhelm v. Kaumer), Uebersicht d. Veränderungen in d.
obersten Verwaltung des Staats unter d. Regierung Königs Friedrich Wilhelm III.
von 1797 bis 1840. Ais Hs. gedr. 1846. S. 27. (Vorh. Marburg ÜB, Königs-
berg ÜB.)
von Johann Sass 9
Käten ihr Interesse für die Bibliothek, indem sie auf dies oder jenes
Werk aufmerksam machten oder auch es direkt ankauften. Der dabei
übliche modus procedendi, dessen zeitraubender Umständlichkeit man
auch heute noch in Behördenbibliotheken begegnen kann, dünkt uns
mit Recht ungeheuer kompliziert und schwerfällig. Ein typischer Fall
für viele: Im August 1816 teilt der Geheime Legationsrat Pfeiffer dem
Kurator mündlich das Erscheinen der Klüber'schen Kongrefsakten mit.
Von Raumer aufgefordert, kauft er das Werk und übersendet es ihm
mit einem entsprechenden Begleitschreiben. Darauf verfafst Raumer
nicht weniger als drei Schriftstücke, eins als Zahlungsanweisung an
den Rendanten, ein zweites an Pfeiffer mit einer Benachrichtigung über
die Zahlungsanweisung, ein drittes endlich an den Bibliothekar Kenkel,
der die Bücher stempeln, katalogisieren und dann zurücksenden soll.
Dieser bringt die Angelegenheit durch ein — fünftes — Schreiben
folgenden Inhalts zum Abschlufs: „Nach der mir heute zugekommenen
gnädigen Verfügung des Königlichen Würklichen Geheimen Legations-
rats und Chefs, auch Ritters des Roten Adler-Ordens Herrn von Raumer
Hochwürden und Hochwohlgeboren vom 25. dieses Monats, habe
ich die in der Anlage befindlich gewesenen 5 Bände und 2 Hefte
der Wiener Kongrefsacten von D. Klüber mit dem Bibliothek-Stempel
versehen lassen, und auch solche in den Katalog eingetragen, welches
unter Rücksendung dieses Werks hiermit untertänigst zu bemerken,
nicht unterlassen wollen."
Im Juni 1822 überreichte Kenkel dem Kabinettsminister Grafen
v. Bernstorff den ersten — noch heute vorhandenen — Katalog der
Bibliothek, die mit einem Bestände von 3000 Bänden seit ihrer Be-
gründung um rund 1000 Bände gewachsen war. Die Einrichtung des
Katalogs schliefst sich eng an das alte Steck'sche Verzeichnis an ; die
Bücher sind nach den drei Formatklassen getrennt, und innerhalb
jeder Klasse wiederholen sich die drei Abteilungen I. Libri juridici,
II. Libri historici, geographici, III. Libri encyclopaedici, classici,
oeconomici et argumenti miscellanei. Den Schlufs bildet ein sogenanntes
„Alphabetisches Register," das freilich kaum den bescheidensten An-
forderungen genügt.
Bald darauf erlitten die Bibliotheksgeschäfte infolge der lang-
wierigen Erkrankung Kenkels eine empfindliche Störung, sodafs Raumer
sich im August 1824 veranlafst sah, die Verwaltung der Bibliothek
zunächst provisorisch dem Geheimen Archivrat Hoefer, „einem wissen-
schaftlich gebildeten Mann," zu übertragen und ihm in einem umfang-
reichen, auf alle Einzelheiten des Bibliotheksbetriebes eingehenden
Schreiben die Wiederherstellung der Ordnung zur Pflicht zu machen.
Nach dem Tode Kenkels wurde Hoefer, der auch als Herausgeber der
„Zeitschrift für Archivkunde" bekannt geworden ist, im Januar 1825
endgültig zum Bibliothekar ernannt. Er hat diese Stelle bis zum
Jahre 1848 bekleidet und sich um die Entwicklung der Bibliothek
aufserordentlich verdient gemacht. Ihre Mittel schmolzen allerdings
während der ersten Jahre seiner Tätigkeit infolge der allmählich
10 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
immer spärlicher eingehenden Bibliotheksgebühren bedenklich zusammen.
Die Standeserhöhungen wurden seltener, aufserdem führte in vielen
Füllen „Zahlungsunfähigkeit zur Niederschlagung sämtlicher Gebühren."
Im April 1826 besaffl die Kasse noch 20 Taler. 1828 mufsten die
Literaturzeitungen „wegen des kärglichen Fonds" abbestellt werden,
und 1831 konnte man weder dem Bibliothekar sein 20 Taler betragendes
Gehalt noch die fälligen Buchhändlerrechnungen bezahlen. Da schuf
Raumer Abhilfe, indem er bei dem Ministerium des Auswärtigen einen
alsbald bewilligten Zuschufs von 200 Talern beantragte.
Mufste so in diesen Jahren der Bücherankauf erheblich ein-
geschränkt werden, so erfuhr die Bibliothek auf anderem Wege seit
1823 eine nicht unwesentliche Vermehrung durch die ihr überwiesenen
von der preufsischen Gesandtschaft in Paris dem Ministerium regel-
mäfsig in grofsen Mengen1) eingesandten französischen Flugschriften
und Broschüren politischen Charakters, zu denen sich vielfach auch
gröfsere Werke von aktuellem Interesse gesellten. Die ursprünglich
von Hardenberg veranlafste, bis 1856 fortgesetzte Sammlung dieser
„pieces de temps," durch die man sich in Berlin „in voller Kenntnis
der in Paris sich äufsernden Ansichten erhalten wollte," lag während
der 20er Jahre in den Händen des Geheimen Legationsrats Bai an,
der sie von Zeit zu Zeit unter Beifügung genauer Verzeichnisse der
Bibliothek zugehen liefs. Hier wurden sie unter Hinweis auf diese
Verzeichnisse zuerst nur summarisch in den Katalog eingetragen, später,
als ihre Masse immer mehr anwuchs, legte man einen besonderen
„Broschüren-Katalog" an, der nebenher auch die „Zeitschriften und
Tageblätter" verzeichnete.-) Viele Hunderte höchst seltener Druck-
schriften, von denen manche kaum in weiteren Exemplaren den Weg
über den Rhein gefunden haben dürften, sind auf diese Weise in den
Besitz der Bibliothek gelangt.3)
Auch Raumer legte auf diese Literatur stets besonderen Wert.
Sein Interesse für die Bibliothek blieb bis zuletzt immer gleich rege.4)
Nur der Gesichtswinkel, unter dem er sie und ihre Zwecke sah, wurde
mit der Zeit ein anderer, was mit Veränderungen in seiner dienstlichen
Tätigkeit zusammenhing. Seit 1822 war er Direktor im Ministerium
des Königlichen Hauses, dem man jetzt auch die sogenannten „Standes-
sachen" — die Geldquelle für die Bibliothek — übertragen hatte.
Ferner wurde er 1823 zum Direktor des Geheimen Staatsarchivs
1) 1831 erfolgten z. B. nicht weniger als 28 Sendungen.
2) Um 1840 betrug die Zahl der Broschüren bereits über 3000. Auch
deutsche Schriften befanden sich darunter, die dem Ministerium als oberster
Aufsichtsbehörde über die Zensur zeitgeschichtlicher oder politischer Prel's-
erzeugnisse zuflössen. (Vgl. Rönne und Simon, Polizeiwesen d. Preul's.
Staates. Bd 1. 1840. S. 685.)
3) Hundert Stichproben im Gesamtkatalog d. Preufs. Bibliotheken ergaben
folgendes Resultat: vorhanden 13, nicht vorhanden 87 Schriften.
4) 1832 erwarb er z. B. noch für 73 Taler eine lückenlose Serie des
wichtigen „Hamburgischen Correspondenten" von 1780 an.
von Johann Sass 11
ernannt.1) So Jag der Schwerpunkt seiner amtlichen Wirksamkeit
allmählich immer weniger im Ministerium des Auswärtigen. Trotzdem
konnte er sich nicht entschliefsen, von seinem Einflafs auf die Ver-
mehrung und Verwaltung der Ministerialbibliothek auch nur das mindeste
preiszugeben, wogegen sich jedoch auf Seiten des Ministeriums sehr
bald ein energischer Widerstand erhob. Nachdem Räumer 1832 ganz
ausgeschieden und der bereits erwähnte Geheime Legationsrat Bai an2)
mit den Funktionen eines Bibliothekskurators betraut war, kam es zum
offenen Konflikt, in dem ersterer das ausschließliche Verfügungsrecht
über die Bibliothek mit aller Entschiedenheit für das Ministerium des
Königlichen Hauses in Anspruch nahm. Er stützte sich dabei auf die
Tatsache, dafs die Geschäfte dieses Ministeriums ja ursprünglich bei
dem Kabinettsministerium gelegen hätten, das in der Stiftungsurkunde
der Bibliothek an erster Stelle erwähnt sei. Die Angelegenheit ver-
anlafste einen umfangreichen, teilweise höchst erregten Schriftwechsel
zwischen beiden Ministerien. Raumer ging in seinem leidenschaftlichen
Eifer so weit, dem Bibliothekskurator Balan den durch das Archiv
führenden Weg zur Bibliothek verbieten zu wollen. Auch der Gedanke
einer Trennung der Bibliothek vom Archiv und ihrer Verlegung nach
dem .,üiensthause am Wilhelmsplatz" tauchte auf. Da starb Raumer
am 2. Juli 1833; sein Tod löste den unerquicklichen Zwist, und in
Zukunft machte niemand mehr dem auswärtigen Ministerium seine
früher nie bezweifelten Rechte an seiner Bibliothek streitig.
Dem neuen Kurator Balan war eine längere erspriefsliche Tätigkeit
für die Bibliothek, die ihm nicht weniger am Herzen lag als seinem
Vorgänger, leider nicht vergönnt. Er starb bereits im Februar 1834
und vermochte nicht einmal mehr das im Mai 1833 an ihn gerichtete
„Gehorsamste Promemoria" des Bibliothekars Hoefer zur Erledigung
zu bringen. Dieser hatte darin die Erfahrungen „seiner ungefähr
10jährigen Verwaltung" der Bibliothek niedergelegt, auf eine Reihe
von Uebelständen, Raummangel, steckengebliebene Fortsetzungen und
namentlich auch auf die Rücksichtslosigkeit der Benutzer hingewiesen,
die, da keine bestimmte Leihfrist vorgesehen sei, die Bücher erst nach
Jahren, manche sogar überhaupt nicht zurückgäben; „so hat daraus
notwendig die Folge entstehen müssen, dafs im Ausgabe-Journal noch
Bücher auf bereits Verstorbene ausstehen, die wahrscheinlich für die
Bibliothek verloren sind." Es vergingen zwei Jahre, ohne dafs etwas
geschah. Im Oktober 1835 richtete Hoefer ein neues Schreiben an
das Bibliotheks-Kuratorium, das jetzt aus zwei vortragenden Räten
bestand, und bat dringend um Erledigung seiner Anträge vom Mai 1833:
„nach einem Zeitraum von einigen Jahren finde ich zu meinem wahren
Bedauern, dafs zum Nachteil der in ihren Prinzipien so würdig gehaltenen
Bibliothek, überall keine Rücksicht für die von mir motivierten Ver-
t) Vgl. Koser, Die Neuordnung des preufs. Archivwesens durch Harden-
berg. (Mitteil. d. preufs. Archivverwaltnng. IL 7. S. XVI.)
2) Vgl. Allgein. Deutsche Biogr., 1. S. 779.
12 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
besserlingen und auf Abhülfe der sich eingeschlichenen Unordnung und
Zweckwidrigkeiten genommen ist." Daraufhin erfolgte nach wenigen
Wochen eine eingehende Antwort des Kuratoriums, das sich im
allgemeinen mit allen Wünschen Iloefers einverstanden erklärte. Die
Leihfrist wurde auf zwei Jahre festgesetzt!1)
Im ganzen griff das neue Kuratorium viel weniger aktiv in die
Ribliotheksangelegenheiten ein, als namentlich Raumer es getan hatte.
So ruhte das Wohl und Wehe des Instituts in weit höherem Mafse
als früher auf den Schultern des Bibliothekars. Hoefer Avar sich dieser
Verantwortung wohl bewufst und tat alles, was in seiner Macht stand,
um die ihm anvertraute Sammlung zu fördern. Mit Nachdruck sorgte
er, oft unter schwierigen Verhältnissen, für eine ordnungsmäfsige Ver-
waltung, und auch der systematische Ausbau der Bibliothek, zu dem
er freilich stets die Genehmigung des Kuratoriums einholen mufste,
war bei ihm in guten Händen. Mit der Königlichen Bibliothek wurde
ein Dubletten- Tausch eingeleitet und im übrigen keine Gelegenheit
versäumt, besonders auch auf Auktionen geeignete Ankäufe zu machen,
wofür Hoefer, wenn der Bibliotheksfonds nicht ausreichte, stets einen
Zuschufs vom Ministerium zu erlangen wufste. Einzelne Werke wurden
bisweilen auch aus Archivmitteln erworben.
Einen sehr bedeutenden Zuwachs erhielt die Bibliothek im Jahre 1838
durch die mit ihr vereinigte, aus 1500 Bänden bestehende Bibliothek
des ehemaligen „Literarischen Bureaus."2) Um diese Bibliothek, die
namentlich viele wertvolle Werke zur preufsischen Geschichte enthielt,
und in die früher auch alle aus Paris eingesandten Flugschriften
gelangt waren, hatte sich seit 1820 niemand mehr gekümmert. Nur
Balan hatte 1823 den vergeblichen Versuch gemacht, jene französischen
Broschüren für die Bibliothek des auswärtigen Ministeriums zu erlangen:
sie waren inzwischen, „weil es an einem Lokal zu ihrer Aufbewahrung
fehlte," auf einer Bücher-Auktion verkauft worden. Der übrige Teil
1) Unter den Büchern, zu deren Rücklieferung Hoefer aut Grund dieser
Bestimmung zum ersten Mal im Jahre 1838 aufforderte, befand sich ein Werk,
das bereits 1801 entliehen war!
2) Das „Literarische Bureau" — nicht zu verwechseln mit dem 1852
errichteten, bis 1858 den Namen „Zentralstelle für Prefsangelegenheiten"
führenden „Literarischen Bureau des Staatsministeriums" (vgl. Rönne, Staats-
recht d. Preufs. Monarchie, 5. Aufl. Bd 2. 1906. S. 368) — war ein von
Hardenberg zu seiner persönlichen Information geschaffenes Institut mit der
ursprünglichen Bestimmung, „es sollten darin die laufenden Zeitungen, einflufs-
reichen Zeitblätter und wichtigen Flugschriften des In- und Auslandes gelesen,
die interessanten Stellen zur leichteren Uebersicht besonders bezeichnet und
sowohl über die längern Abhandlungen in den Zeitblättern als auch über die
Tendenz der Flugschriften kurze Resumes gegeben werden." (Schreiben
Hardenbergs an den Minister des Innern v. Schuckmann vom 16. Oktober 1820
im Geh. Staatsarchiv.) Vorsteher des Bureaus war bis zu seinem Tode im
Mai L820 der bekannte Verfasser der „Vertrauten Briefe über die inneren
Verhältnisse am preufsischen Hofe" Friedrich von Colin, sein Nachfolger
der berüchtigte „Dichter" der „Mimili," Karl Heun (H. Clauren). Vgl.
Klose, Hardenberg. 1851. S. 513. — Hüffer, Die Kabinetsregierung in
Preufsen. 1891. S. 345 ff.
vod Johann Sass 13
der Bibliothek blieb jahrelang verschollen, bis er sohliel'slich in einer
Bodenkammer des vom Fürsten Wittgenstein bewohnten Hauses wieder
zum Vorschein kam und nun von diesem in seiner Eigenschaft als
Minister des Königlichen Hauses der Kabinettsbibliothek zugeführt
wurde. Da deren alter Katalog nicht mehr ausreichte, schritt Hoefer
zur Herstellung eines neuen, der wiederum die Anlage jenes ersten
Verzeichnisses der Steck'schen Bibliothek beibehielt und mit Hilfe eines
Schreibers im Sommer 1841 vollendet wurde.1) Damals gelangte auch
ein neuer Bibliotheks-Stempel zur Einführung, der die Bücher als
Eigentum der „Königl. Kabinets- und Archiv-Bibliothek" bezeichnete.
Der alte Stempel mit der Inschrift „Bibliothek des Departement der
Auswärtigen Angelegenheiten" wurde „nicht länger als passend und
bezeichnend angesehen."
In den vierziger Jahren entstanden wieder einmal kleine Reibereien
zwischen Archiv und Auswärtigem Ministerium. Bücher, die dieses
dringend brauchte, konnte jenes nicht entbehren und umgekehrt. In einem
durch einen solchen Fall veranlafsten Schreiben vom 12. Februar 1846
sprach sich daher der Archivdirektor G. W. v. Raumer, der Sohn des
„alten Raumer," offen für eine Scheidung der Bibliotheken aus: „meine
Idee wäre immer, über kurz oder lang eine Teilung und Auseinander-
setzung zu bewerkstelligen, um die Communion, die nicht mehr recht
pafst, aufzuheben." Allein es kam nicht dazu, die Sache scheiterte
immer wieder an der Unmöglichkeit, sie praktisch durchzuführen, hatte
sich doch schon 1825 auch des alten Raumers Plan, die Bücher des
Archivs von denen des Ministeriums abzusondern, nicht verwirklichen
lassen, weil in zahlreichen Fällen ein sicherer Beweis für das Eigen-
tumsrecht an den einzelnen Werken fehlte. Aufserdem hatte ja das
Ministerium des Auswärtigen absolut keinen Raum zur Aufnahme seiner
Bibliothek zur Verfügung, auch keine Mittel, sich einen solchen zu
verschaffen. Die für Standeserhöhungen gezahlten Gebühren wurden
immer geringer, bis sie mit dem Jahre 1848 überhaupt aufhörten,
womit dann auch die Existenz der Bibliothekskasse ihr Ende erreichte.
Als Hoefer 1848 pensioniert und der Geheime Archivrat Klaatsch
zu seinem Nachfolger ernannt wurde, mufste er sein neues Amt ohne
jede Remuneration übernehmen und erhielt auch, als er 1853 in den
Ruhestand trat, keine andere „Gratifikation" als den Dank des
Ministeriums.
In dem bei seinem Abgang eingereichten summarischen Bericht
über seine Tätigkeit als Bibliothekar hebt er hervor, dafs das
Ministerium während seiner fünfjährigen Amtsperiode aus Sparsamkeits-
gründen kein einziges Buch für die Bibliothek angekauft und über-
haupt nur 18 anderweitig in seinen Besitz gelangte Werke überwiesen
habe, dafs also „der Zuwachs an Büchern durch das Ministerium
während seiner Verwaltung nur ein sehr mäfsiger gewesen sei." Eine
1) Der noch in der Bibliothek des Auswärtigen Amtes vorhandene Katalog
enthält die Titel von 4375 Werken.
14 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
wirklich wertvolle Bereicherung bedeuteten nur die aus der Bücher-
sammlung des 1850 aufgelösten Bundes- Schiedsgerichts zu Erfurt
stammenden Gesetz- und Verordnungssammlungen der kleineren deutschen
Bundesstaaten, die 1852 auf Verfügung des Auswärtigen Ministeriums
der Bibliothek einverleibt wurden. Aus Archiv-Fonds konnte Klaatsch
dagegen über 100 Werke ankaufen.
Nach seinem Ausscheiden übertrug der Archivdirektor v. Lancizolle
im Einverständnis mit dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten
v. Manteuffel die Verwaltung der Bibliothek „dem für bibliothekarische
Geschäfte im vorzüglichsten Mafse bewährten Geh. Staats-Archivar
Friedländer,"1) wobei die unentgeltliche Uebernahme des Amtes
zum feststehenden Prinzip erhoben wurde. Indem das Ministerium
dieser Mafsnahme zustimmte und indem es ferner wie schon seit 1848
so auch in Zukunft überhaupt keine weiteren Mittel zum Bücherankauf
bewilligte, trennte es sich langsam, aber um so intensiver von
seiner Bibliothek und seinen Rechten an ihr. Wohl fanden
altem Brauche gemäfs immer noch einige Ueberweisungen von Druck-
schriften statt, aber schon 1858 ist dabei nicht mehr von der Kabinetts-
Bibliothek,2) sondern nur noch von dem Geheimen Staatsarchiv die
Rede. Faktisch gestaltete sich der Zusammenhang immer loser, wobei
auch die weiten Entfernungen — Archiv und Bibliothek befanden sich
nach wie vor im Königlichen Schlofs — zu der stets wachsenden
Entfremdung beitragen mochten. So wurde in den 50er Jahren des
vorigen Jahrhunderts ohne irgend eine besondere Auseinandersetzung
allein unter dem Druck der Verhältnisse die alte bedeutende Bibliothek
des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten3) zur Bibliothek
des Geheimen Staatsarchivs, mit dem königlicher Wille sie einst
verbunden hatte und in dem sie heute noch fortlebt.4)
1) Von 1828 — 1653 an der Königlichen Bibliothek. Vgl. Allgeni. Deutsche
Biogr., 48. S. 778.
2) Der Name taucht nur noch einmal wieder im Jahre 1803 auf.
3) Vgl. noch E. G. Vogel, Literatur früherer u. noch bestehender euro-
päischer üffentl. n. Corporations-Bibliotheken. Leipzig 1840. S. 44.
4) In jüngster Zeit hat diese Wandlung noch eine andere Darstellung er-
fahren. In seinem Aufsatz „Bucher und Holstein. Aus persönlichen Er-
innerungen'' (Münchener Allgem. Zeitung, Nr. 25 v. 19. Juni 1909. S. 561)
schreibt Legationsrat A. Zimmermann: „Aufserdem wurde ihm (Bismarck)
Bucher mit seinem ausgebreiteten Wissen auch sehr bald als Auskunftsquelle
auf allen möglichen Gebieten wertvoll. Das war um so nützlicher, als zu
jener Zeit das Auswärtige Ministerium nicht einmal über eine brauchbare Bi-
bliothek verfügte. Nach dem Sturze Manteuffels hatte nämlich irgend ein
hoher Herr, für den die P>findung der Buchdruckerkunst noch immer Teufels-
werk war, und für den andere Bücher als die Gesetzsammlung nnd der
Gothaische Hofkalender des Zwecks entbehrten, die gesamte, in früheren
Jahrzehnten sorgsam zusammengebrachte Büchersammlung des Auswärtigen
Ministeriums kurzer Hand dem geheimen Staatsarchiv überwiesen." — Auf
eine briefliche Anfrage nach Einzelheiten nnd vor allem nach der Persönlich-
keit jenes „hohen Herrn" antwortete der Verfasser, „seine Bemerkung beruhe
lediglich auf einer gelegentlichen Erzählung Buchers. Näher sei er über die
Abtrennung der alten Bibliothek des Auswärtigen Amtes nicht unterrichtet."
von Johann Sass 15
Es entsteht die Frage, ob diese Entwicklung für das Auswärtige
Amt zu bedauern und etwa als eine Schädigung seiner Interessen zu
betrachten ist. Sie dürfte entschieden zu verneinen sein. Jene alte
Bibliothek hat, worauf es in erster Linie ankommt, für die praktischen
Dienstzwecke keine Bedeutung mehr, Wert hat sie nur noch für die
gelehrte Forschung. Dieser aber ist sie auch an ihrem gegenwärtigen
Aufbewahrungsort als Bestandteil der Bibliothek des Geheimen Staats-
archivs jederzeit zugänglich. Und so mag man sich getrösten, dafs in
diesem eigentümlichen Stück Bibliotheksgeschichte doch auch ein
gewisser vernünftiger Sinn zu erkennen ist. Veraltetes hat für Neueres,
Wertvolleres Platz geschaffen. Von diesem Gesichtspunkt aus hat
offenbar auch das Auswärtige Ministerium in der Folge den Verlust
seiner alten Bibliothek beurteilt und ihn schweigend als ein unver-
meidliches Ereignis hingenommen.
Woher aber kam der Ersatz und wie half man sich einstweilen in
den zahlreichen Fällen, deren Erledigung ohne literarische Hilfsmittel
unmöglich war? Die Beantwortung dieser Fragen führt uns noch
einmal in die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts zurück. Seit
jener Zeit nämlich besafs das Ministerium der Auswärtigen Angelegen-
heiten neben seiner „grofsen" oder „Haupt-Bibliothek" noch eine
zweite, als „kleine," auch als „Hand-" oder „Bureau-Bibliothek"
bezeichnete Büchersammlung. Ansätze dazu finden sich, wie schon
bemerkt, bereits im 18. Jahrhundert, wurde doch das Bureau des
Ministeriums 1798 angewiesen, derartige Bücherbestände — Adrefs-
kalender, genealogische und Memoirenwerke, sowie eine Anzahl
Broschüren, im ganzen etwa 100 Bände — an die neu begründete
„grofse" Bibliothek abzugeben. In seinem Bericht über die Ablieferung
schreibt der ausführende Beamte: „Die Anzahl der Bücher könnte
weit gröfser sein, wenn selbige nicht durch den allgemeinen Gebrauch,
auch dadurch, weil sie nicht in sichere Verwahrung genommen werden
konnten, wären verschleppt und vereinzelt worden." Trotz der neuen
„grofsen" Bibliothek stellte sich aber schon bald das Bedürfnis heraus,
die im täglichen Dienst unentbehrlichen Werke stets in unmittelbar
erreichbarer Nähe zu haben. So entstand allmählich doch wieder eine
„im Diensthause befindliche Handbibliothek," über die seit 1818 auch
besondere Akten geführt wurden. Hier liegen die Anfänge der
heutigen Bibliothek des Auswärtigen Amtes.
Als erster Kurator der Handbibliothek und ,.perpetuirlicher
Dezernent in Bibliotheks-Sachen" fungierte der wiederholt genannte
Geheime Legationsrat Balan. Das erste im Juni 1818 aufgestellte
„Verzeichnis der für die kleine Bibliothek nach und nach eingegangenen
Bücher" umfafst im ganzen 60 Werke in 159 Bänden; 1821 war die
Nach den Ergebnissen unserer Untersuchung dürfte es keinem Zweifel unter-
liegen, dafs auch Bücher darüber „nicht unterrichtet/' war. Jedenfalls steht
es fest, dafs die gesamten Akten auch nicht den leisesten Anhalt für einen
derartigen Verlauf der Sache bieten.
16 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
Sammlung auf 268 Bände angewachsen. Verwaltet wurde sie bald
von diesem, bald von jenem Beamten der Registratur, des Bureaus oder
der Kanzlei; 1822 finden wir als Bibliothekar einen „Leutnant Meyer."
Irgendwelche Ordnungsprinzipien existierten natürlich nicht, jeder
schaltete und waltete, besonders seit Balans Tod, nach eigenem Gut-
dünken. Der zur Verfügung stehende Raum war von Anfang an sehr
beschränkt. Dies führte dazu, dafs alle nur irgendwie entbehrlichen
"Werke, namentlich auch alle voluminösen Zeitungsbände, immer wieder
aus der Handbibliothek entfernt und der „ grofsen" Bibliothek über-
wiesen wurden. Von einem geordneten Verfahren war aber auch dabei
so wenig die Rede, dafs Hoefer sich 1835 zu der Drohung gezwungen
sah: „Um dieser grenzenlosen und unbegreiflichen Unordnung, wodurch
alles Interesse an der Bibliothek aufhören mufs, Schranken zu setzen,
werde ich hierüber direkt an des Herrn Ministers Excellenz Anzeige
machen." Vielfach lag die Schuld an diesen Mifsständen auch auf
Seiten der „hohen" Benutzer, die es oft nicht der Mühe wert hielten,
die entliehenen Bücher zurückzugeben, sie vielmehr mit Vorliebe in
ihre Privatbibliothek stellten, wo sie dann der Vergessenheit anheim-
fielen. Die sogenannten „Bibliothekare" aber standen drunten auf
ihres Ranges tiefer Stufe und mufsten alledem in stummer Ohnmacht
zusehen; was Wunder, dafs einer von ihnen sein Geschäft einmal ein
„mühsames und mitunter verdriefsliches" nennt!
Seit 1826 wurden sämtliche Bücher mit einem besonderen Stempel
versehen, der die Inschrift trägt: „Handbibliothek des Kön. Mini-
sterii der Auswaert. Angelegenh." Ihre Zahl wuchs nur langsam;
jede Vermehrung der Bibliothek war ja nur von vorübergehender Be-
deutung, da, sobald es an Platz fehlte, alles „ Unnütze" wieder der
„grofsen" Bibliothek im Archiv zugeführt wurde. Geradezu brennend
wurde die Raumfrage, als man 1841 daran dachte, die Sammlung der
deutschen Ständeverhandlungen nach Möglichkeit zu vervollständigen.
Was an derartiger Literatur vorhanden war, befand sich damals „in
der dunklen Garderobe, wo die Röcke der die Sitzungen besuchenden
Herrn Räte hingehängt werden. Auf dem Trockenboden wäre
Platz genug, allein dort regnet es durch das Dach hindurch."
Schliefslich reifte der Plan, „für die Ministerialhandbibliothek ein
Lokal in der Remise und dem Stall auszubauen". Er scheint jedoch
nicht ausgeführt zu sein. Die Misere dauerte fort. Die einzige Rettung
in der Not bildete immer aufs neue die „grofse" Bibliothek, an die
auf diese Weise bis zum Jahre 1855 rund 2500 Bände abgestofsen
wurden. Bisweilen zirkulierte vor einer solchen Ablieferung bei den
vortragenden Räten auch wohl eine Liste der auszuscheidenden Bücher.
Die wenigen Werke, deren Verbleiben in der Handbibliothek dann der
eine oder andere als wünschenswert bezeichnete, treffen wir heute
noch in der Bibliothek des Auswärtigen Amtes an.1)
1) Z. B. von 124 im Oktober 1647 zur Abgabe vorgeschlagenen Werken
folgende drei: Mensel, Anleitung zur Kenntnis der europäischen Staaten-
geschichte. 5. Ausg. 1816. — Kicbliorn, Grundsätze des Kirchenrechts. Bd. 1 2.
1S31 — 33. — Reden, Der Mehlhandel Deutschlands nach Amerika. 1838.
von Johann Sass 17
Angesichts dieser jahrelang ununterbrochen wiederholten Aderlässe
wird man es nur begreiflich finden, dafs ein aus dem Ende der 50er
Jahre erhaltenes „Verzeichnis der in der Bureau -Bibliothek des hohen
Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten befindlichen Bücher" immer
noch nicht mehr als rund 700 Nummern aufweist.1) Erst mit dem
Zeitpunkt, wo das Ministerium den Zusammenhang mit seiner „grofsen"
Bibliothek verloren und diese gänzlich aufgegeben hatte, hörten auch
die Ueberweisungen entbehrlicher Werke der Handbibliothek dorthin
auf. Andere Verhältnisse bereiteten sich vor, und mit ihnen stieg
auch für die „kleine" Bibliothek eine neue Zeit herauf, in der auch
sie allmählich, freilich zunächst nur dem Umfang nach, zu einer grofsen
wurde.
Es dürfte kein blofser Zufall sein, dafs dieser Wandel sich
in besonders auffälliger Weise seit der im Oktober 1862 erfolgten
Ernennung Bismarcks zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten
bemerkbar macht. Nicht als ob er selbst jemals persönlich in die
Entwicklung der Bibliothek eingegriffen hätte,2) wie dies in den 70er
Jahren der Staatssekretär von Bülow in hohem Mafse tat. Aber die ge-
waltigen Ziele, die er sich gesetzt hatte, stellten auch alle seine Mitarbeiter
vor Aufgaben, zu deren Erledigung unter Umständen ganz andere Hilfs-
mittel gehörten, als die „kleine" Bibliothek sie je besessen hatte. So
entstand bereits 1863 das Verlangen nach einer besonderen Bibliothek
für die Zwecke der politischen Abteilung, und alsbald ging man daran,
eine solche zu schaffen. Ihr erstes Akzessions- Journal datiert vom
Februar 1866. Diese neue Bibliothek der 1. Abteilung bildete von
da an den Mittel- und Schwerpunkt der ganzen Bibliothekspolitik des
Auswärtigen Amtes. Neben ihr bestand die frühere „kleine" Bibliothek
weiter und wurde mehr und mehr zu einer Sonderbibliothek der
handelspolitischen und staatsrechtlichen Abteilung II.3) Beide Biblio-
1) Die Anlage dieses Verzeichnisses ist so charakteristisch, dafs sie hier
nicht unerwähnt bleiben darf. Es zerfällt in zwei Hauptabteilungen , von denen
die erste sich in vier Unterabteilungen gliedert, nämlich A. Hof- und Staats-
Bandbücber, B. Rang- und Quartierlisten, C. Adrel's- Kalender, D. Ordens-
listen. Dann folgt die zweite Hauptabteilung: „Alle übrigen Bücher"!
2) Als einzige Ausnahme kann höchstens folgender Fall gelten: Im Sep-
tember 1S79 bot ein geldbedürftiger Beamter dem in Gastein weilenden
Kanzler durch ein direktes Schreiben seine Privatbibliothek zum Preise von
2500 Mark für die Bibliothek des Auswärtigen Amtes an. Bismarck erledigte
die Sache durch die an den Rand geschriebenen Worte: „abl. Anlage zurück."
— Dafs Bismarck die Bibliothek vielfach benutzt hat, steht anl'ser Frage.
Als interessantes Belegstück sei hier nur folgendes in den Bibliotheksakten
aufbewahrtes Telegramm aus Versailles vom 9. November 1S70 genannt: „Ich
bitte um Ghillany's Diplomatisches Handbuch. Theil III. v. B." Er brauchte
das Buch wegen des darin abgedruckten Pariser Friedens von 1856.
3) Die staatsrechtliche Abteilung wurde durch den Etat von 1 885.^86 ab-
getrennt und zu einer selbständigen Abteilung III erhoben. Seitdem rührte
die Bibliothek im Gegensatz zur „Bibliothek A" der politischen Abteilung den
Namen ,. Bibliothek II 111". Zu diesen beiden Bibliotheken trat später noch
als dritte die Bibliothek der 1890/91 begründeten Kolonial- Abteilung. Sie
wurde 1908 von dem Reichs -Kolonialamt übernommen.
XXIX. i. 2
18 Zur Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes
theken wurden zunächst getrennt, später jedoch, als die Trennung zu
immer gröfseren Unzuträglichkeiten führte, einheitlich verwaltet. Ihre
verschiedenen Räumlichkeiten waren und blieben noch lange bewunderns-
wert klein und eng. x)
Die Leitung der „Bibliothek A" lag viele Jahre hindurch in den
Händen des Geheimen Hofrats Metzler, eines früheren Gymnasial-
lehrers, dem man es nachrühmen mufs, dafs er die Vermehrung der
Sammlungen mit grofsem Geschick und Verständnis gefördert hat.2)
Allein er vermochte seine Pläne nur durchzusetzen, weil ihm inner-
halb des Auswärtigen Amtes Männer zur Seite standen, die durch-
drungen von dem Wert und überzeugt von der Notwendigkeit einer
grofsen, reichhaltigen Bibliothek ihren ganzen Einflufs nach dieser
Richtung hin in die Wagschale warfen. Zwei Namen sind hier vor
allem zu nennen: Lothar Bucher und Ludwig Karl Aegidi,3)
der Herausgeber des „Staatsarchivs", der dem Auswärtigen Amte von
1871 bis 1877 angehörte und während dieser Zeit auch die Stelle
eines „Referenten für Bibliotheksangelegenheiten" bekleidete. Dazu
kam das schon oben angedeutete aufserordentlich rege Interesse, welches
der Staatssekretär v. Bülow während seiner Amtsperiode in den 70er
Jahren für die Bibliothek bezeugte. Alle diese Momente haben das
Jahrzehnt von 1870 bis 1880 zu einem besonders wichtigen und er-
tragreichen für die Bibliothek werden lassen. Auf allen in Frage
kommenden Gebieten hatte sie sich eines glänzenden Zuwachses zu
erfreuen.4) So ist es auch während der nächsten Jahrzehnte bis in
die Gegenwart hinein geblieben. Aufserdem aber ist der Bibliothek
infolge der weitverzweigten diplomatischen Verbindungen des Deutschen
Reiches sowie dank der Munifizenz fremder Regierungen andauernd
eine solche Fülle wertvollster ausländischer Literatur zugeströmt, wie
sie an keiner anderen Stelle wieder zu finden sein dürfte.5)
Hinsichtlich ihrer Vermehrung hat die Bibliothek in den letzten 40
Jahren nach Qualität und Quantität des Zuwachses im allgemeinen auf der
Höhe der Zeit gestanden. Von ihren Einrichtungen und dem System
1) Noch 1873 ist es nur „ein Stäbchen, welches die Handbibliothek des
Ministeriums enthält." Vgl. Moritz Busch, Wilhelmstrafse Sechsundsiebzig
(Neue Tagebuchsblätter, Leipzig 1879. S. 325); dazu den Grundrifs des Hauses
in: „Vermischte Schriften hrsg. v. d. Verein f. d. Gesch. Berlins". Bd 2.
A. Berlinische Bauwerke. 11. Das Palais des Fürsten Bismarck, Wilhelm-
strafse 76.
2) v 1889; vgl. über ihn M. Busch, Tagebuchblätter, 1. S. 1/2.
3) Ueber Buchers Tätigkeit im Auswärtigen Amte von 1864 — 1886 vgl.
Poschinger, Ein Achtundvierziger, Bd 3. 8. 105 — 270; von Bnchers Bibliothek
ist der wertvollste Teil seinerzeit für die Bibliothek des Auswärtigen Amtes
angekauft worden. — Ueber Aegidi: Bettelheims Biographisches Jahrbuch,
Bd 6. S. 264 ff.
4) Ein bestimmter Anschaffungsfonds war nicht ausgeworfen. Das Be-
dürfnis entschied. Im Rechnungsjahre \bll 7s wurden rund 11 000 Mark für
Bücherankäufe ausgegeben.
5) Eine 1907 vorgenommene Zählung ergab einen Bestand von rund
100 000 Bänden.
von Johann Sass 19
ihrer Verwaltung kann man solches leider nicht behaupten. Das
frische Leben, das sich allerorten in deutschen Bibliotheken regte,
klopfte lange vergeblich an ihre Pforten. Hinter ihnen schleppte sich
mühselig und langsam der Bibliothekskarren in den alten aus-
gefahrenen Geleisen weiter, bis er eines Tages völlig still stand und
nicht mehr von der Stelle zu bewegen war. Doch — mag der Schleier
der Vergangenheit die weiteren Blätter dieses Kapitels decken. Im
Jahre 1906 machte das Auswärtige Amt dem auf die Dauer unhalt-
baren Zustand ein Ende, indem es sich zu einer gründlichen Re-
organisation seiner in ein unbeschreibliches Chaos geratenen Bibliothek
entschlofs. Die Reorganisationsarbeiten, die im Jahre 1907 unter der
Leitung eines von einer preufsischen Universitätsbibliothek berufenen
wissenschaftlichen Bibliothekars ausschliefslich mit bibliothekarisch ge-
schulten Kräften in Angriff genommen wurden, nähern sich gegenwärtig
zusehends ihrem Abschlufs. Sie werden die Bibliothek auf eine völlig
neue, ihrem Wert und ihrer Bedeutung entsprechende, allen An-
forderungen moderner Bibliothekstechnik genügende Grundlage stellen.
Ein gewisser Erfolg zeigt sich schon jetzt in der mit den zunehmenden
Benutzungsmöglichkeiten ständig steigenden Benutzungsziffer, die sich
von 16 000 Bänden im Jahre 1907 auf 29000 im Jahre 1910 ge-
hoben hat.
Die Bibliothek des Auswärtigen Amtes hat eine zwiefache Bestimmung.
Zunächst und in erster Linie wird sie naturgemäfs stets dazu berufen
sein, ein nie versagendes, rasch und sicher wirkendes Instrument
in dem hundertfältigen Dienstbetrieb der grofsen Zentralbehörde zu
bilden. Daneben aber soll sie, unbeschadet dieses ihres Hauptzweckes,
ihre reichen, anderswo vergeblich gesuchten Schätze auch der ernsten
wissenschaftlichen Forschung erschliefsen. J) Möge es ihr gelingen,
diese doppelte Aufgabe unter günstigen Verhältnissen in Zukunft immer
vollkommener zu erfüllen!
Berlin. Johann Sass.
Johann Richenbachs Bucheinbände.
Der Nachtrag Paul Schwenkes zu dem Aufsatz Seymour de Riccis
„Jean Richenbach: un relieur du XVe siecle" in Heft 9 des 27. Jahr-
gangs des Zentralbl. f. Bw. S. 413 veranlaßte mich, den als Nr 10
nachgetragenen Einband Johann Richenbachs in der Hof- und Staats-
bibliothek in München wegen seiner Rolleneinpressungen noch einmal
anzusehen. Dabei hat sich das, was Schwenke als sehr wahrscheinlich
hinstellte, als sicher bestätigt, nämlich daß die beiden parallel laufenden
ornamentalen Leisten im Mittelfeld der Vorderseite mit der Rolle ein-
gepreßt sind, ebenso wie die beiden diagonal sich überschneidenden
1) Ueber die Zulassung fremder Benutzer entscheidet von Fall zu Fall
der Kurator der Bibliothek (z. Zt. Wirklicher Legationsrat Edler von
Stockhammern).
2*
20
Johann Richenbachs Bucheinbände
Leisten der Rückseite. Auch meines Wissens ist dieser aus dem Jahre 1469
datierte Band bis jetzt der älteste, auf dem sich die Verwendung der
Bnchbinderrolle nachweisen läßt.
Nun habe ich aber in der Münchener Bibliothek in dem Sammel-
gestell für künstlerisch bedeutende und historisch bemerkenswerte
Bucheinbände, das Dr. Glauning dankenswerter Weise neu eingerichtet
hat, einen weiteren Einband von Richenbach bemerkt, den ich als
Nachtrag zu den von Seymour de Ricci und Schwenke zusammen-
gestellten Einbänden des Geislinger Capellans hier anfüge:
11. München, Hof- und Staatsbibliothek, Inc. s. a. 558a. Guilelmus
Parisiensis, Postilla super epistolas et evangelia. o. 0., Jahr u. Drucker.
Hain *8232. Proctor 2521. Die blind eingepreßten Inschriften lauten:
Vorderseite Rückseite
Epi . sto . l[e]
Per . me
• ujipjod • no • sn^ ■ «S ■ im
Ferner besitzt die Fürstlich Löwensteinsehe Hofbibliothek in Klein-
Heubach am Main, wie Herr Direktor Adolf Schmidt in Darmstadt
ermittelte und mir mitzuteilen die Güte hatte, einen Einband von der
Hand Richenbachs, den mir der Bibliothekar Herr Schloßkuratns Löhr
bereitwilligst zur Untersuchung nach Berlin schickte, und den ich
demnach hier gleichfalls nachtragen kann:
12. Klein-Heubach, Fürstlich Löwensteinsche Hof bibliothek. Sign. 381
fol. Albertus Magnus, Sermones de tempore et de sanctis. Ulm, Job.
Zainer, o. J. Hain *471. Die eingedruckten Inschriften lauten:
Vorderseite Rückseite
Sermones . Per . me .
inäu^ai
i^Sim "
von Jean Loubier
21
Dem von Seymour de Ricci unter Nr. 7 aufgeführten Bande habe
ich nachgespürt. Er wurde auf der Sotheby- Auktion 1906 von Bernard
Qnaritoh für 102 £ ersteigert Und gelangte von dort in den Besitz
Pierpont Morgans. Die Bibliothekarin der Library of J. Pierpont Morgan
in New- York, Miß Greene, hatte die große Freundlichkeit, mir Original-
größe Photographien beider Einbanddeckel zu übersenden, die sämt-
liche Erpressungen scharf erkennen lassen.
Die eingepreßten Inschriften lauten:
Vorderseite Rückseite
. Jl'te . liber . . Per . me .
"Ö
1=1
0)
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CO
a
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1—1
o
0
• oaraoioq^JBq • ■ suj isS i[ji ■
Die Einbände Nr 7, 10 und 11 haben auf ihren Rückseiten genau
dieselben diagonal übereinander laufenden Rollenverzierungen.
Die beiden hierzu verwendeten Rollen haben, nach den von mir
in Gemeinschaft mit dem Berliner Buchbindermeister Paul Kersten
angestellten Messungen, eine Umfanglänge von 8,7 cm, mithin einen
Durchmesser von ca 2,76 cm, d. i. etwas kleiner als ein Zweimarkstück.
Ihre Breite beträgt 2 cm. Diese Rollen sind auf allen drei Bänden
Nr 7, 10, 11 in der Länge von 24 cm abgerollt.
Die Rolle a stellt eine Reihe von geflügelten, an Hals und Schwanz
mit einander verschlungenen Drachen dar.
In Rolle b ist eine Laubranke mit einer großen stilisierten Blüte
eingraviert, in deren Windungen abwechselnd ein Bogenschütze und
ein Vogel mit gespreizten Flügeln eingefügt sind.
Beide Rollenverzierungen a und b kehren wieder auf beiden Deckeln
des Bandes Nr 1 der Liste von Seymour de Ricci, wie man aus den
Abbildungen bei Gruel, die beide Deckel widergibt, und bei Bouchot,
wo nur der Vorderdeckel gegeben ist, ersieht. Auf dem Vorderdeckel
laufen sie parallel im Mittelstück (wie die schmaleren Leisten c und d
auf dem Vorderdeckel von Nr 10), auf dem Hinterdeckel sind sie in
den Diagonalen übereinander abgerollt wie auf den Hinterdeckeln von
Nr 7, 10 und 11. Außerdem begegnen wir beiden Rollen a und b auf
dem Hinterdeckel von Nr 8, wie aus der Beschreibung von Weale,
Rubbings Nr 614 hervorgeht, und schließlich auf dem Hinterdeckel
von Nr 3 nach der Abbildung im Bibliophile beige.
Die beiden schmaleren Rollen c und d, die für den Vorderdeckel
von Einband Nr 10 verwendet wurden, haben eine Umfanglänge von
7,2 cm und folgende Breite: c 1,6 cm, d 1,4 cm.
22 Johann Richenbachs Bucheinbände
Rolle c stellt ein laufendes Pflanzenornament mit kleinen Ranken
und fünfblätterigen Blüten dar,
Rolle d einen gotischen Laubstab.
Die llauptgliederung der Deckelverzierungen der Bände Nr 1, 3,
7, 8, 9, 10, 11, 12 ist hergestellt mit einem vierlinigen Streicheisen
und bildet entweder einen Doppelrahmen auf Gehrung oder einen
einfachen Rahmen mit Diagonalleisten.
An kleinen Stempelmustern weisen die Einbände Richenbachs,
soweit ich das nach den Bänden Nr 10, 11, 12, die ich in der Hand
hatte, und aus den Abbildungen bei Gruel und Bouchot und im
Bibliophile beige, aus den Photographien von Nr 7 und aus den Be-
schreibungen bei Weale feststellen kann, die folgenden auf:
e) das Lamm Christi mit der Kreuzesfahne im Rund auf den Bänden
Nr 1, 7, 8, 9, 10 (Vorderdeckel Mitte, durch einen Metallbuckel fast
verdeckt), 11;
f — i) die 4 Evangelistensymbole im Rund auf Nr 1, 3, 7, 8, 9,
10, 11, 12 (auf 1 und 11 besonders deutlich zu erkennen);
k — n) die 4 Evangelistensymbole in Quadraten auf Nr 1 und 10;
o) Christuskopf in Raute auf Nr 7 und 8 (Weale 614: „the HolyFace");
p) Krone in Raute auf Nr 1, 7, 8, 9, 10, 11;
q) Schriftband „maria", von links oben nach rechts unten ge-
wunden, auf Nr 1 und 10;
r) Schriftband „maria", von links unten nach rechts oben gewunden,
auf Nr 12;
s) Kelch mit Hostie ohne Einfassung auf Nr 1, 7, 8, 10, 11, 12;
t) dachziegelartiger Stempel, in rechteckigen Füllungen versetzt
angeordnet, auf Nr 7, 8, 10, 11, 12;
u) gitterartiges kleines Rechteck ohne Einfassung auf Nr 1;
v) gotische „Rautenranke" (vgl. Loubier, der Bucheinband S. 76)
auf Nr 8 (uach Weale 613);
w) eine Art Giebelverzierung mit Kreuzblume auf Nr 3, 8, 10, 11,
12, besonders an den Bundausläufern und auf den Rückenfeldern, ferner
auf Nr 1, wo aus diesem Stempel eine kreisförmige Verzierung zusammen-
gesetzt ist;
x) große Rose in Kreiseinfassung auf Nr 12;
y) kleine Lilie ohne Einfassung auf Nr 1, 3, 7, 8, 10;
z) kleine Doppellilie ohne Einfassung auf Nr 7, 10;
aa) größere Lilie in Rauteneinfassung auf Nr 12;
bb) Eichel auf Nr 8, 10, 11;
cc) vierblätterige Blume mit 4 Kelchblättern auf Nr 7, 9, 11, 12;
dd) vierstrahliger Stern mit 5 Punkten darin auf Nr 3, 8, 10, 12.
Auch der mittlere Streifen im Mittelfelde von Nr 1 Vorderseite zwischen
den Rollen a und b ist aus Abdrücken dieses Sterns * gebildet, nicht
etwa Abpressung einer Rolle;
ee) sechsstrahliger kleiner Stern auf Nr 1, 3, 7, 8, 9, 10, 12;
ff) großer Sechskreisstempel auf Nr 7, 10, 11, 12;
gg) kleiner Sechskreisstempel auf Nr 1,^7, 10, 11, 12.
von Jcau Loubier 23
Möglicherweise läßt sich diese vorläufige Liste der von Ricbcnbach
gebrauchten Stempel vermehren, sobald die mir weder durch Anschauung
noch durch Abbildung bekannten Bände mit berücksichtigt oder neue
aufgefunden werden. Da die meisten der von mir aufgeführten
Stempel auf dem Bande Nr 1 vorkommen, so kann man sich aus den
leicht erreichbaren Abbildungen bei Gruel und Bouchot eine Anschauung
von ihrer Form und von ihrer Anordnung verschaffen. Wer nach
weiteren Bänden Kichenbachs auf die Suche gehen will, sei außer den
rund umlaufenden Typeneinpressungen auf die charakteristischen Rollen
und die Stempel s, t, u besonders aufmerksam gemacht.
Was die Erpressungen der Typen und Stempel betrifft, so habe
ich noch einige Besonderheiten der Technik Richenbachs nachzutragen.
Die Buchstabenstempel der Inschriften hat er nämlich nicht blind,
sondern mit Schwärze eingepreßt. Bei den Bänden Nr 10, 11, 12
habe ich das selbst beobachtet, für Nr 7 geht es aus den Photo-
graphien hervor, und für Nr 1 aus der Beschreibung Bouchots „les
caraetcres sont en noir". Bei Nr 10 und 11 hat die Schwärze,
Druckerschwärze oder Lampenruß, das rotbraune Leder etwas ange-
fressen, sodaß die Oberfläche z. T. abgeblättert ist. Das Schweinsleder
von Nr 7 und 12 hat der Schwärze besser Stand gehalten. Nach
meiner Beobachtung sind die Typen vor dem Einpressen eingeschwärzt
worden.
Bei Nr. 12 hat Richenbach sogar die ersten Buchstaben jeder
Deckelinschrift , vorn das Majuskel - S , hinten das P, rot ausgefüllt,
um die Inschriften farbig etwas zu beleben. Und zwar sieht man an
dem S deutlich, daß die rote Farbe erst in den blinden Vordruck ein-
gemalt wurde.
Des weiteren sind die vier Rundstempel mit den Evangelisten-
symbolen auf beiden Deckeln von 10 und 7 und auf dem Vorderdeckel
von 12 ebenfalls mit Schwärze eingepreßt, während die übrigen
Stempel nur blind geprägt sind. Auch hier hat die Schwärze die
Oberfläche des rotbraunen Leders von 10 teilweise stark zerfressen,
während sie dem weißen Schweinsleder von 7 und 12 nichts anhaben
konnte.
Schwarzpressung finden wir auch auf einem spätgotischen Missale-
Einbanddeckel im Germanischen Museum in Nürnberg. Auf diesem
ist nach der Beschreibung im Katalog der im German. Museum vor-
handenen Bucheinbände (Nürnberg 1889) Nr 35 nicht nur die Typen-
inschrift „Missale", sondern auch eine figürliche Leiste und die Blüten
in der Rautenranke des Mittelfeldes in Schwarzpressung ausgeführt.
Schwarzpressung einer Inschrift ist in demselben Katalog unter Nr 168
erwähnt. Paul Adam (Der Bucheinband, Leipzig 1890) hat gleichfalls
das Vorkommen des Schwarzdrucks neben der Blindpressung auf
gotischen Einbänden bemerkt.
Auf allen 8 Abpressungen dieser Rundstempel mit den Evangelisten-
symbolen auf beiden Deckeln von Nr 10 bemerkte ich überdies
schwache Reste einer Vergoldung, die, wie die Untersuchung unter der
24 Johann Richenbachs Bucheinbände
Lupe ergab, nicht von Heißvergoldung mit Blattgold herrührt, sondern
mit Eiweiß aufgetragen ist. Das ist auch die Meinung des Herrn
Reisten, den ich darauf aufmerksam machte. Da irgendwelche Stempel-
vergoldung auf deutschen Einbänden des 15. Jahrhunderts meines
Wissens nicht bekannt ist, — nur Titelinschriften in Goldpressung
führt der Katalog der Bucheinbände des Germanischen Museums unter
Nr 177, 179, 191, 192 auf — , lasse ich es dahingestellt, ob wir es
hier bei der Vergoldung mittels flüssigen Goldes mit einem vereinzelten
frühen Versuch zu tun haben, oder ob die Vergoldung in späterer Zeit
hinzugefügt ist. Allerdings scheint Richenbach, wie der Schwarzdruck und
das Rotausmalen der Majuskeln schließen lassen, zu Experimenten auf
den Buchdeckeln geneigt zu haben. Vielleicht war er auch Schreiber
oder Rubricator oder Miniator und wollte versuchen, was er von dieser
Praxis her kannte, auf den Bucheinband zu übertragen.
Ueber die Lederarten, die Richenbach verarbeitete, konnte
ich folgendes feststellen. Das jetzt tief braune Leder von Nr 10 und 11
war ursprünglich rotbraun, wie es sich an den Stellen zeigt, wo einst
Buckel und Schließen saßen. Nach den an diesen Stellen erkennt-
lichen Narben zu urteilen, ist es ein Ziegenleder. Dagegen hat
Richenbach die Bände Nr 1, 3, 7, 12 in weißes Schweinsleder
gebunden.
Die ornamentierten Messingbuckel von Nr 1 sind, nach der
Abbildung zu schließen, noch erhalten, obwohl der Band an Rücken
und Kanten erneuert ist. Nr 3 ist im Bibliophile beige mit den fünf
reichen Messingbuckeln der Vorderseite abgebildet. Die noch erhaltenen
zehn Buckel von Nr 12 sind sternförmig aus Messing ausgeschlagen.
Nr 7, 10 und 11 hatten ganz einfache Eisenbuckel. Von den größeren
Eckbuckeln sind bei Nr 10 noch fünf erhalten, von den kleineren
Mittelbuckeln von Nr 10 ist nur der des Vorderdeckels noch erhalten.
Nr 7 und 11 haben alle ihre Buckel eingebüßt.
Die Schließen sind nur bei Nr 1 und 12 noch vorhanden, es
sind Lederschließen mit messingenen Haften und Krampen. In die
Haften und Krampen von Nr 12 ist ein Dachziegelornament wie Stempel t)
eingraviert.
Die Größe der Bände ist bei Nr 7 30 x 21 cm, bei Nr 10 und 11
30 X 20 cm und bei Nr 12 29,5 X 20,5 cm. Weale gibt für Nr 8 an:
15i/, >< ii engl. Zoll, für Nr 9 12x8 engl. Zoll.
Hoffentlich gelingt es, nachdem Seymour de Ricci in dankenswerter
Weise von neuem die Aufmerksamkeit auf Johann Richenbachs Ein-
bände gelenkt hat, noch den Verbleib der Bände Nr 2 und 3 seiner
Liste zu ermitteln, und vielleicht glückt es dem Spürsinn der Herren
Kollegen, in Bibliotheken mit alten Beständen weitere Arbeiten seiner
Hand aufzufinden. Sobald noch mehr Material zusammengetragen ist,
wäre es wohl angebracht, die interessanten Einbände von Forster und
Wirsing, von Richenbach und anderen geistlichen Herren oder weiter-
gehend die Einbände des 15. Jahrhunderts, die in deutschen Klöstern
gefertigt sind, selbständig zu/ behandeln und durch Abbildungen und
Eine Mainzer Buclulruckerrechnnng von 1 lsu 25
Stempelabreibungen zu veröffentlichen. In meinem „Rucheinband in
alter und neuer Zeit" Seite 79 — 81 habe ich bereits das wenige,
was mir damals hiervon bekannt war, zusammengestellt.
Berlin. Jean Loubier.
Eine Mainzer Buchdrnckerrechnuug von 14S0.
Im Jahrgang 1882 der „Quartalblätter des historischen Vereins für
das Grofshcrzogtum Hessen Nr 3/4, S. 15 hat Frhr. S(chenk) zlu)
S(chweinsberg) eine Mainzer Buchdruckerrechnung von 1480 mitgeteilt,
die nicht die Beachtung gefunden zu haben scheint, die sie ihres
vielfach interessanten Inhalts wegen verdient. Ich bringe das kurze
Schriftstück daher hier an einem zugänglicheren Orte nochmals zum
Abdruck und füge einige Bemerkungen und Erläuterungen bei. Es
ist dem im Kgl. Staatsarchiv zu Würzburg bewahrten Mainzer Ingros-
saturbuch Nr 37, Bl. 364 verso entnommen und lautet:
Peter Drucker, Erkentnufs.
Item ich han gedruckt und gelibbert lc und 4 langer brieff, die
man anslagen sal, und lc langer brieff der gerechtickeit und han die
alle gelymet und gantz bereyt.
Item dieselben brieff han ich anderwerbe gesatzt und gedruckt uff
bletter zu beyden syten etc. Derselben han ich gedruckt und ge-
libbert 45.
Thut alles zusammen an gelde 18 gülden 9 albus.
Item ist geteydingt, das er 16 gülden in albus ye 24 albus für
ein gülden dar für gnomen bait.
Ich Conradt Hencks han nach inhalt diefs zcedelfs entpfangen
16 gülden in albus von herrn Cristian Ganfs siegeler 4ta ante Martini
Anno domini etc. 80.
Frhr. Schenk macht keine Angaben hinsichtlich der Druckwerke,
über die Peter Schöffer diese Rechnung gestellt hat; sie waren im
Jahre 1882 auch noch unbekannt. Es handelt sich um nichts anderes
als um die zwei Ausschreiben, die der Mainzer Erzbischof Diether zu
Isenburg im Jahre 1480 gegen die Stadt Erfurt, die sich der Mainzischen
Oberhoheit zu entziehen trachtete, gerichtet hat. Ich habe sie aus-
führlich in meiner im „Achten Jahresbericht der Gutenberg- Gesell-
schaft" 1909 abgedruckten Abhandlung „Die Streitschriften zwischen
Mainz und Erfurt aus den Jahren 1480 und 1481" behandelt. Der
lange Brief, _der zum Anschlagen bestimmt war, ist Diethers erstes
Ausschreiben vom 29. Juni 1480 in Plakatform, dessen Satzspiegel bei
236 Zeilen nicht weniger als 1107 mm hoch und 293 breit ist, der
lange Brief der Gerechtigkeit die gewöhnlich als zweites Ausschreiben
bezeichnete Beilage zu dem ersten. Der Erzbischof zählt darin alle
seine Gerechtsame über Erfurt auf. In meiner Arbeit habe ich auch
ein Exemplar des dritten Druckes, den Schöffer hier im zweiten Absatz
anführt, beschrieben, es ist ein Abdruck beider Plakate in einem hand-
26 Eine Mainzer Buchdruck errechnung von 14S0
liehen Heft von sechs Folioblättern. Ich kannte damals nur das eine
Exemplar in der Bibliothek der Kgl. Regierung in Erfurt. Ernst
VouUieme hat unterdessen ein zweites in der Stadtbibliothek zu Trier
gefunden.
Diese Rechnung liefert wieder einen Beweis für die Behauptung,
die ich in meiner Veröffentlichung „Amtliche Drucksachen im 15. Jahr-
hundert" im ..Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen
Geschichts- und Altertumsvereine" 1911. 59, 359. aufgestellt habe,
dafs diese Gelegenheitssohriften nicht in grofser Auflage gedruckt
worden sind, da sie nur an eine bestimmte Anzahl von Empfängern
verschickt werden sollten. Hier erfahren wir, dafs von Diethers erstem
Ausschreiben 104, von dem zweiten 100 Exemplare gedruckt worden
sind, während man von der zu bequemerem Gebrauche hergestellten
Zusammenfassung beider sogar nur 45 Exemplare für hinreichend ge-
halten hat. Es ist daher kein Wunder, dafs alle diese Drucke nur
in wenigen Exemplaren auf unsere Zeit gekommen sind , die zu den
gröfsten Seltenheiten der Archive und Bibliotheken gehören und im
Handel kaum vorkommen.
Interessant sind auch die Angaben über die Preise, die Schöffer
für seine Arbeitsleistung bezahlt worden sind, sie waren wesentlich
höher als der geringe Betrag, den Johann Reger in Ulm für seine
Arbeiten für den Schwäbischen Bund erhalten hat. (Vgl. Zbl. f. Bw.
25. 1908. S. 305.)
Die Zahlung hat für Schöffer sein Geschäftsgenosse Konrad Henckis
empfangen, über denFrhr. Schenk zu Schweinsberg in denselben „Quartal-
blättern" Neue Folge 2, 635. 1899 einige urkundliche Mitteilungen
gemacht hat. Konrad Henckis von Gudensberg hatte Grede, die Witwe
Johann Fusts geheiratet und war dadurch der Stiefvater der Gattin
Peter Schöffers geworden. Wie Fust scheint er als Teilhaber Schöffers
besonders den Vertrieb der Bücher und überhaupt den geschäftlichen
Teil der Gemeinschaft besorgt zu haben, doch finde ich ihn in einem
Aktenstücke von 1481 im Frankfurter Stadtarchiv (Inventare IV, 111,
vgl. auch ebd. I, 274) auch einmal als Buchdrucker bezeichnet. Dieses
Aktenstück bezeugt, dafs er 1481 noch lebte.
Darmstadt. Adolf Schmidt.
Ludwig Stern f.
Am 9. Oktober ist in Berlin Ludwig Stern gestorben. Mit ihm
verlor die Königliche Bibliothek einen der ersten ihrer Beamten, die
Handschriftenabteilung seit ihrem Bestehen ihren zweiten Direktor.
Persönlich war er nur wenigen bekannt, selbst unter den Kollegen
der Königlichen Bibliothek eigentlich nur den älteren, und auch diesen
mehr der Form als dem Wesen nach ; mit keinem unter ihnen verband
ihn etwas wie eine Freundschaft, und auch aufserhalb seines biblio-
thekarischen Wirkungekreises standen ihm, wenigstens in den letzten
Jahrzehnten, persönlich wohl nur ganz wenige Menschen näher. Aber
Ludwig Stern y 27
er hatte auch keinen zum Feinde, in der Bibliothek nicht, und auch
sonst nirgendwo. Ein stiller Mann, in sich der Welt genug. Sein
Name aber war weithin bekannt und hatte einen ausgezeichneten Klang.
Er wird sobald nicht vergessen werden, wie in der Wissenschaft nicht,
so auch nicht in der Königlichen Bibliothek. Beiden hat Ludwig
Stern in hervorragender Weise gedient, insbesondere, wie es eigentlich
immer der Fall sein sollte und doch zu selten ist, der einen durch
die andere. Der Handschriftenabteilung wird schwerlich noch einmal
ein Mann von dem Umfange der Gelehrsamkeit beschieden sein, wie
er sie besafs.
Der Weg, den das Leben Ludwig Stern geführt hat, ist einfach
und doch nicht ohne Besonderheit, und er erklärt, wenigstens zum
Teil, die Vielheit seines Wissens. Ludwig Stern, der am 12. August
1846 in Hildesheim geboren war, hat sich als Student zunächst der
romanischen Philologie zugewendet, erst später der orientalischen. Nach-
dem er sein Staatsexamen abgelegt hatte, wurde er an die Bibliothek
des Khedive in Kairo berufen, der er 1873 und 1874 vorstand. Nach
Deutschland zurückgekehrt, wurde er Direktorialassistent bei den
Königlichen Museen, in der ägyptischen Abteilung. Schon damals ist
er für die Königliche Bibliothek nebenher tätig gewesen. Es wurden
von ihm, dessen 1880 erschienene koptische Grammatik noch heute
nicht überholt ist, die Handschriften dieser Sprache in der Königlichen
Bibliothek beschrieben. Vollendet ist der Katalog leider niemals, denn
den Studien auf diesem, wie auf dem Gebiete der ägyptischen Alter-
tumskunde hat sich Stern, nachdem er ihnen Mitte der achtziger Jahre
einmal Valet gesagt, nie wieder zugewendet. Am 1. Juli 1886 wurde er
Bibliothekar bei der Königlichen Bibliothek und als solcher der drei
Monate zuvor begründeten Handschriftenabteilung zugewiesen. Fast
zwanzig Jahre hat er im Arbeitszimmer der Abteilung Handschriften
und Benutzer betreut, bis er nach Valentin Roses Abgang am
1. Oktober 1905 zum Direktor der Handschriftenabteilung ernannt
wurde. Wie er einst auf dem Gebiete des Koptischen eine Autorität
gewesen, so war er es mittlerweile auf dem der Keltischen Sprachen
geworden, erst wenige Monate vor seinem Tode ist sein Name von
dem Titelblatt der Zeitschrift für keltische Philologie, die er gemeinsam
mit Kuno Meyer leitete, verschwunden.
Aber nicht hier ist der Ort, um sich über seine wissenschaftliche
Tätigkeit und ihren Wert auszulassen, auch stände mir das nicht an.
Soviel aber mufs gesagt werden : eine fast einzige Sprachenkenntnis war
Ludwig Stern eigen. Von den orientalischen Sprachen wufste er mit
Ausnahme der ostasiatischen so gut wie alle, wenn nicht zu verstehen,
so doch zu lesen. Von den occidentalischen waren ihm die wichtigeren
vertraut, er sprach und schrieb Englisch und Französisch und — er konnte
wirklich Griechisch. Ganz fremd war ihm kein Gebiet der Weltliteratur,
in allen Sprachen aber, die er verstand, hat, wenn nicht seine Arbeit,
so doch sein Herz den Dichtern gehört. Die Griechen immer wieder
zu lesen, in den letzten Jahren besonders Aristophanes und Theokrit,
28 Ludwig Stern f
wurde er nicht müde, und wie er ein vollendetes Verständnis des
Dichten auch in dichterischer Sprache darzutun vermochte, zeigte
noch seine letzte gröfsere Arbeit, die einem wallisischen Minne-
Bfinger galt Wenige Stunden vor seinem Tode hat er den Homer
noch einmal zur Hand genommen. Dafs er in Jugendtagen auch mit
lebenden Dichtern umzugehen wufste und Genosse ihrer Freuden und
Leiden zu sein nicht verschmähte, lehren Eduard Grisebachs liebens-
würdige Verse.
Ein staunenswertes Gedächtnis befähigte ihn, was er gelernt und
gelesen, dauernd festzuhalten, und rasch und gern lernte er bis in
sein Alter immer Neues hinzu, lieber selbst sich mühend als fremde
Kenntnis befragend, aber trotzdem arbeitete er nicht mit leichter Hand,
ja vielmehr nicht ohne eine gewisse Umständlichkeit. Vielleicht hat
ihn diese Eigenheit um manchen Erfolg gebracht, wenigstens bei
seinen bibliothekarischen Arbeiten.
Die Pflichten, die Ludwig Stern als Beamter der Handschriften -
Abteilung zu erfüllen hatte, waren zahlreich genug. Ihm lagen ob
die Aufsicht im Arbeitszimmer, die Beratung und Unterstützung der
Benutzer bei ihren Arbeiten, der gesamte innere und äufsere Leih-
verkehr, die Begutachtung der anzuschaffenden orientalischen Hand-
schriften und die Eintragung derselben in das Accessions -Journal und
in den Katalog; auch die Verarbeitung grösserer, neu hinzukommender
Bestände occidentalischer Handschriften, sowohl für die Accession wie
für die Kataloge wurde ihm wiederholt übertragen. Endlich aber und
vor allem hatte er die Nachlässe und Autographa zu verwalten.
Für diese hat er die Ordnung und die Kataloge erst geschaffen
und sich damit sein gröfstes Verdienst um die Handschriftenabteilung
erworben. Als Ludwig Stern in die Königliche Bibliothek eintrat,
waren die Arbeiten, für die er durch seinen Studiengang und seine
Kenntnisse in erster Linie berufen schien, den besten Händen bereits
anvertraut, die Katalogisierung der arabischen, persischen, türkischen,
hebräischen, syrischen, Sanskrit- Handschriften war vergeben. So ist
es gekommen, dafs er mit einer gröfseren Arbeit auf orientalischem
Gebiet, die in den Handschriften der Königlichen Bibliothek wurzelte,
nicht hervorgetreten ist, das kurze Verzeichnis 'Die orientalischen
Meermann -Handschriften des Sir Thomas Phillipps in der Königlichen
Bibliothek zu Berlin. Berlin 1892' ausgenommen. Auch was er sonst an
Mitteilungen aus und über Handschriften der Königlichen Bibliothek hat
drucken lassen, ist wenig und verdankt besonderen Anlässen seine
Entstehung, so die sachlich und formal vorbildliche Abhandlung
'Autographa Schillers in der Königlichen Bibliothek zu Berlin',1)
'Hin ungedruckter Brief Kants'2), und 'Mitteilungen aus der Lübener
Kirchenbibliothek',3) eine Arbeit, die zeigt, wie er auch ihm sonst
1) Zentralblatt für Bibliothekswesen Jg. 22. 1905. S. 204 ff.
2) Sitzungsberichte der Kgl. Preufs. Akad. der Wiss. 1907. S. 800 f.
3) Beiträge zur Bücherkunde und Philologie August Wilmanns zum
25. März 1903 gewidmet. Leipzig 1903. S. 67 f.
von'Einil Jacobs 29
ferner liegendes eindringend zu behandeln wußte. Zu erwähnen wäre
noch sein Aufsatz über die irischen Glossen in der Handschrift Görres 87. *)
Auch seine Ausgabe der Würzburger Handschrift der Epistolae Pauli
apostoli-) mit irischen Glossen verdankte mittelbar seiner Tätigkeit
im Dienste ihren Ursprung, denn sie ist aus einer photographischen
Reproduktion der Handschrift hervorgegangen, die er für die von ihm
angelegte Sammlung der 'Codices simulati' hatte anfertigen lassen;
sie zeigt u. a., dafs er auch in der lateinischen Paläographie mit den
neuen Studien gleichen Schritt zu halten versuchte.
Der Schwerpunkt seiner bibliothekarischen Tätigkeit lag, wie
bereits gesagt, in der Sammlung der Nachlässe und Autographa. Als
Ludwig Stern in die Handschriften -Abteilung eintrat, fand er eine
Fülle getrennter Sammlungen vor. Ein alter Grundstock von Auto-
graphen war durch den Erwerb der Sammlung Radowitz zu einem
umfangreichen Besitz geworden, bei den vielen Nachlässen von Schrift-
stellern, Gelehrten wie Dichtern, fanden sich zum gröfsten Teile auch
die von ihnen hinterlassenen Korrespondenzmassen, eine jede für sich
in dem betreffenden Nachlafs. Verzeichnisse waren entweder gar nicht
vorhanden oder mangelhaft, eine Uebersicht oder gar ein Verzeichnis
des ganzen Eestandes fehlte völlig. Eben damals hatte die deutsche
Philologie sich dem wissenschaftlichen Studium auch der neueren
deutschen Literatur mit frischer Kraft zugewendet, und auf die Schätze,
die die Königliche Bibliothek barg, sollten nicht in letzter Linie ihre
Untersuchungen und Ausgaben aufgebaut werden. An Stern kamen
die Anfragen, er war für die Auskünfte verantwortlich. Auch das
beste Gedächtnis war solchen Forderungen nicht gewachsen, versagte
es aber nicht, so war der Mühe des Hervor- und Zusammensuchens
kein Ende, und — was das wichtigste war — die Sicherheit der Be-
stände und ihre Ordnung war ernstlich gefährdet. Hier hat Ludwig
Stern Wandel geschaffen. In einem Katalogbande hat er sämtliche
Nachlässe, alphabetisch geordnet, kurz verzeichnet. Alle Briefmassen
sind aus den Nachlässen herausgenommen, aufgelöst, jedes Blatt mit
einem Provenienzvermerk versehen, und dieser ganze Bestand zu-
sammen mit dem älteren und der Sammlung Radowitz zu einem
alphabetisch nach den Schreibern geordneten Ganzen vereint worden,
mit Ausnahme des Nachlasses Varnhagens von Ense. Diese Ord-
nungsarbeit, allein schon eine sehr erhebliche Leistung, beschlofs die
Anfertigung eines kurz gehaltenen und trotzdem sechs starke Folio-
Bände umfassenden Kataloges dieser 'Autographa', ein Werk, ge-
schrieben in einer wundervollen, kleinen aber durchaus klaren
Handschrift, ein Werk, das, für absehbare Zeit wenigstens, den Auto-
graphenkatalog der Königlichen Bibliothek darstellen wird. Und damit
nicht genug: auch die Sammlung Varnhagen von Ense, an Umfang
1) Zeitschr. für keltische Philologie VII. 1910. S. 475f.
2) Epistolae beati Pauli glosatae glosa interlineari. Irisch -lateinischer
Kodex der Würzburger Universitäts- Bibliothek. . . . Halle 1910.
30 Ludwig Stern f
fast doppelt so grofs als die der 'Autographa', hat Stern in gleicher
Weise geordnet und verzeichnet. Ueber die Prinzipien, die ihn im
einzelnen bei diesen Arbeiten geleitet haben, kann man anderer An-
sicht sein, ja man wird das Auseinandernehmen von Zusammengehörigem
vielleicht beklagen, das aber ist nicht zu leugnen, und es ist am Ende
das Entscheidende: ohne Sterns ürdnungs- und Katalog -Arbeit wäre
die Benutzung der Autographa und Nachlässe in dem Mafse, wie sie
stattgefunden hat und täglich stattfindet, niemals möglich gewesen.
Auch über dieses Mafs kann man anders denken: eine immer gleiche
Liebenswürdigkeit hat vielleicht manchem Dinge zugänglich gemacht,
die besseren Händen hätten anvertraut werden sollen, und eine manch-
mal überängstliche Vorsicht des öfteren die Benutzung von Stücken
verhindert, die billig nicht hätten versagt werden sollen. Aber das
fällt nicht schwer ins Gewicht, fafst man das Ganze ins Auge: Ludwig
Sterns Verwaltung der Autographa und Nachlässe der Handschriften-
Abteilung ist in den Annalen der Königlichen Bibliothek zu ver-
zeichnen, und von den Früchten seiner Tätigkeit auf diesem Gebiet
wird die Zukunft zehren, wie die Vergangenheit davon gelebt hat.
Welclie Pläne Stern erfüllt haben, als er zur Leitung der Hand-
schriftenabteilung berufen wurde, darüber hat er sich niemals aus-
gesprochen. Er liebte weitausschauende Programme nicht. Ueber seine
Kraft kann niemand hinaus, die Aufgaben aber, die seiner warteten,
waren zahlreiche, zahlreicher jedenfalls, als die Kräfte mehrerer hätten
lösen können. Wenn man seiner Amtsführung einen Vorwurf machen
will, so kann es der sein, dafs er nicht mit der nötigen Energie wieder
und immer wieder auf eine Vermehrung der wissenschaftlichen Arbeits-
kräfte in der Abteilung gedrungen hat. Aber solches Mahnen lag ihm
nicht. Die Fortsetzung von Valentin Roses monumentalem Katalog
der lateinischen Handschriften mag er als eine Ehrenpflicht der
Königlichen Bibliothek gegen die Wissenschaft wie gegen den Mann
erkannt haben, aber er hat sie auf sich beruhen lassen. Er selbst
konnte sie nicht machen, und — er machte am Ende doch alles am
liebsten selbst. Zunächst fafste er ein Verzeichnis der ostasiatischen
Handschriften und Drucke ins Auge und liefs die der chinesischen
und tibetanischen durch geeignete Gelehrte in Angriff nehmen. Er
selbst war eben noch damit beschäftigt, neben der Erledigung der
Direktorialgescbäfte, die Anschaffung und Verzeichnung orientalischer
wie occidentalischer Handschriften in gleicher Weise umfafsten, die
letzte Hand an seinen Katalog der Autographa zu legen, als der
Wunsch laut wurde, den Katalog der Varnhagenschen Sammlung durch
den Druck veröffentlicht zu sehen. Stern hat sich der äufserst auf-
reibenden Arbeit, die die nun notwendige Umordnung der Sammlung
und die Umarbeitung ihres Kataloges erforderte, unterzogen und sie,
von treuer Hülfe unterstützt, in jahrelanger Mühe zu einem glück-
lichen Ende geführt. In einer Vorrede, die auch ein stilistisches
Meisterwerk ist, hat er nicht nur gezeigt, wie innig vertraut ihm die
Sammlung war, sondern auch die schwer fafsbare Persönlichkeit des
von Emil Jacobs 31
merkwürdigen Mannes, der sie gesammelt hatte, gewürdigt wie keiner
vor ihm. lieber den Katalog selbst kann man im einzelnen wiederum
verschiedener Meinung sein, der Gesamtleistung aber wird man Be-
wunderung nicht versagen dürfen.
Dem letzten Bogen seines Werkes 'Die Varnhagen von Ensesche
Sammlung in der Königlichen Bibliothek zu Berlin, geordnet und ver-
zeichnet von Ludwig Stern ? hat Stern am 6. Oktober das Imprimatur
gegeben, längst schon ein schwer leidender Mann, der nur mit Auf-
bietung aller Kräfte noch seine Pflicht erfüllte. Am 9. Oktober war
er tot. In den Sielen ist er gestorben. In aller Stille, wie er gelebt,
ist er, seiner Bestimmung gemäfs, nur von den Allernächsten, keinem
der unseren geleitet, wenige Tage darauf in Hamburg durch Feuer
bestattet worden.
Berlin. Emil Jacobs.
Literaturberichte und Anzeigen.
llinrichs' Katalog 190G — 1909 der im deutschen Buchhandel erschienenen
Bücher, Zeitschriften, Landkarten usw. Titelverzeichnis und Sachregister.
Der ganzen Reihe zwölfter Band bearb. von Heinrich Weise.. T. 1.
Hüfte 1. 2. Titelverzeichnis A — K. L — Z; T. 2. Sachregister zusammen-
gestellt und bearb. von Adolf Schäfer. Leipzig: Hinrichs 1911. 1586,
648 S. 100 M., geb. 105,50 M., in drei Bde geb. 107 M.
Das vorliegende Werk bedeutet einen Abschnitt in der langen Reihe
der vortretflichen Hinrichsschen Bibliographie. Die Reihe der fünfjährigen
Hinrichs ist mit 1905 beschlossen, die vorliegende, vier Jahre umfassende
Arbeit aber bildet einen Uebergang zu dreijährigen Veröffentlichungen, die
mit 1910 beginnen werden. Der Verlag hat sich zur Abkürzung der Periode
entschlossen wegen des ständigen Anschwellens der literarischen Erzeugung;
er hat sich für Dreijahrsbände entschieden, weil gerade die Erscheinungen
der letzten zwei bis drei Jahre ganz besonders benötigt werden und er hat es
für besser erachtet zwischen die fünfjährigen und die dreijährigen Veröffent-
lichungen eine vierjährige einzuschieben: „da aber anderseits die bisher durch
fünf teilbaren Schlufsjahre eine in der Praxis nicht unwesentliche Bequem-
lichkeit bedeuteten, so haben wir uns für Dreijahrsbände mit den Schlufs-
iahren 1912, 1915, 1918 etc. entschlossen, was zum Uebergang den vorliegenden
Vierjahrsband bedingte." Ich möchte nun nicht so grofsen Wert gerade auf
die Nummern der Schlufsjahre legen, aber eins ist wohl sicher, dafs der
fünfjährige Hinrichs gegenüber dem dreijährigen einen grofsen Vorzug und
einen grofsen Kachteil hat. Der Vorzug ist der, dafs man sobald eine Suche
sich über eine Reihe von Jahrzehnten erstreckt, mit einer fünfjährigen Biblio-
graphie rascher arbeitet als mit einer dreijährigen, weil man eben weniger
Bände zu wälzen hat. Dem steht der Nachteil gegenüber, dafs es bei einer
fünfjährigen Periode so viel länger dauert bis man die unentbehrlichen, aber
naturgemäfs zeitraubenden Hinrichsschen Halbjahrsbände durch das Haupt-
werk ersetzen kann. In beiden Hinsichten werden Vorzug und Nachteil in
Zukunft nun vertauscht sein. Der vorliegende Vierjahrsband bietet einen
wesentlichen Vorteil gegenüber der bisherigen Einrichtung: die Anhänge der.
aus den Voranzeigen genommenen Titel und der Verlags- und Preisänderungen
sind verschwunden. Beide sind in das Hauptalphabet eingereiht worden,
die Titel aber genügend kenntlich gemacht. Die aus den Voranzeigen ge-
nommenen Titel tragen einen Stern am Anfang und ein „ca." bei der Preis-
angabe, die Verlags- und Preisänderungen ein Ausrufungszeichen am Anfange.
Sobald der Benutzer damit vertraut ist, wird die Schnelligkeit des Nach-
32 Literatarberichte und Anzeigen
Bchlagens dadurch nicht unerheblich gewinnen. Noch mehr als in den
früheren Veröffentlichungen ist auf die Behandlung der Vornamen Sorgfalt
verwendet worden: die Schriften eines Verfassers wurden zusammengestellt,
auch wenn die Angabe auf den Buchtiteln wechselte und: „die Vornamen der
Verfasser entsprechen der vollständigsten Augabe auf einem Buchtitel in
dem hier vorliegenden Bande." Das ist ja nun gewifs eine Norm, die
man nicht als die ideale bezeichnen kann; dem praktischen Bedürfnis dürfte
sie aber wohl genügen, und wenn mehr hätte geschehen sollen, so wäre das
Erscheinen der Bibliographie unabsehbar verzögert worden, was ein weit
gröfserer Uebelstand gewesen wäre. Die llauptschwierigkeit für jedes grofse
alphabetische Verzeichnis und nun gar für eine buchhändlerische Bibliographie
mit ihrem weiten Kreise von bibliographisch z. T. wenig vorgebildeten Be-
nutzern, ist immer die Wahl des zweiten Ordnungswortes bei anonymen
Titeln. Legt man ein wissenschaftliches Prinzip unter — womit ich durchaus
nicht die Bibliographie an sich zu einer Wissenschaft erheben will — so darf
man sicher sein, dafs die Mehrzahl der Benutzer sich nicht zurecht findet.
Es bleibt also nur die Wahl nach dem Sinne, wie es bisher schon bei Ilinrichs
wie allen ähnlichen Unternehmen gehalten wurde. Es steht z. B. unter
Zentralblatt hintereinander: österr. für die juristische Praxis; Z. für Kinder-
heilkunde; Z. für das Kneippsche Heilverfahren; Z. für kunstwiss. Literatur;
internat. Z. für Laryngologie; Literarisches Z. für Deutschland usw. Die
Auswahl ist sachgemäfs erfolgt und einleuchtend. Das Sachregister (für die
vier Jahre 632 dreispaltige Seiten stark gegen 640 für die fünf Jahre 1901
bis 1905) hat die bisherige bewährte Einrichtung und läfst, so weit ich prüfen
konnte nirgends im Stich.
Der mehrjährige Ilinrichs beruht natürlich zunächst auf der Zusammen-
arbeitung der halbjährlichen Bände, aber Verlag und Bearbeiter sind fort-
laufend mit Erfolg bemüht, das Material zu berichtigen und zu vervollständigen.
Allein aus dem Buchstaben H liegen mir 121 Titel aus 190"/ — 1909 vor, die
wohl im vierjährigen Hinrichs aber nicht in den Halbjahrsbänden zu finden
sind. Es ist nun von Interesse, dafs diese Titel auch in dem Kayserschen
Bücherlexikon 1907 — 1910 fehlen, dafs dieses also noch mehr auf den ur-
sprünglich von der Hinrichsschen Buchhandlung gesammelten Stoff, die Halb-
jahrsbände, beschränkt ist als Hinrichs selbst. Das zwingt schliefslich doch
zu der Frage, ob es unter solchen Umständen denn zu rechtfertigen ist, dafs
zwei so teure Bibliographien, die ganz dasselbe Gebiet umfassen, neben
einander bestehen und bezahlt werden müssen. Adalb. Hortzschansky.
Die Kaiserliche Universitäts - und Landesbibliothek zu Strafsburg hat
einen Katalog der laufenden Zeitschriften im Druck erscheinen lassen.
Er schliefst sich in der Einrichtung an die Zeitschriftenverzeichnisse der
Königlichen Bibliothek in Berlin an, geht aber weit über den Bestand der
Univ.- und Landesbibliothek hinaus. Es sind nämlich nicht nur die Zeit-
schriften der Seminare und Institute der Universität mit aufgenommen, sondern
auch die der Bibliotheken der Reichs-, Landes- und Stadtbehörden, sogar die
einer Anzahl von Körperschaften und wissenschaftlichen Vereinen. Der Strafs-
burger Zeitschriftenkatalog kommt also sehr nahe an einen Gesamtkatalog
der in Strafsburg vorhandenen Zeitschritten heran. Insgesamt sind es gegen
3500 Nummern, von denen gegen 3000 der Universitäts- und Landesbibliothek
gehören. Die letzteren sind im Katalog durch eine Buchstabensignatur kennt-
lich gemacht, die der andern 79 Büchereien durch Ziffern, deren Bedeutung
ein kurzes Verzeichnis erläutert. Bei den Zeitschriften, die nicht vom ersten
Jahrgang an gehalten wurden, ist der Jahrgang angegeben, von dem an sie
vorhanden sind. Dagegen sind die Zeitschriften nicht aufgenommen, deren
Abonnement aufgegeben werden mufste. Sie sollen zusammen mit den ein-
gegangenen in einem weiteren Bande verzeichnet werden, wenn der Absatz
des ersten Bandes das ermöglicht. Die Ordnung des Katalogs ist syste-
matisch mit alphabetischem Register. Nicht recht ersichtlich ist, warum im
Umschau und neue Nachrichten 33
alphabetischen Teil nicht gleich ebenfalls die Signatar bezw. die besitzende
Bibliothek beigefügt ist. — Wenn derartige Verzeichnisse erst in etwas
grül'serer Zahl vorbanden sein werden, wird die Bearbeitung eines deutschen
/.i'irsihrit'ttii-fiesamtkatalogs keine unbesiegbaren Schwierigkeiten mehr bieten.
Umschau und ueue Nachrichten.
Von dem Plan, eine , Reichsbibliothek' in Leipzig zu be-
gründen, behufs vollständiger Sammlung der deutschen Bücherproduktion,
ist im Juniheft des Zbl. berichtet worden. Ich habe damals den Gedanken
einer vollständigen „deutschen Sammlung" s)'inpathisch begrüfst, mufste aber
gegen die geplante Art der Ausführung erhebliche Einwendungen machen. Es
wurde schon damals berichtet, dai's die Sächsische Staatsregierung und der Rat
der Stadt Leipzig bereit seien, den Plan durch die Hergabe des Bauplatzes
und Tragung der Baukosten zu unterstützen. Diese Bereitwilligkeit wird
jetzt auf das bündigste bestätigt durch die Nachricht, dafs der Sächsische
Finanzminister angekündigt hat, er werde in einem Nachtragsetat 150000 M.
als erste Baurate für eine „deutsche Zentralbibliothek" (so lautet jetzt der
Name) beantragen.
„Diese deutsche Zentralbibliothek " , sagte der Minister, „die sich des
Interesses weiter Kreise erfreuen wird, soll die Aufgabe erhalten, mit
möglichster Vollständigkeit die Erzeugnisse des gesamten Buchhandels im
deutschen Sprachgebiete, die gesamte deutsche periodische Literatnr, die
Privatdrucke, Festschriften, Flugblätter und ähnliche Drucke, soweit sie nicht
von der Sammeltätigkeit von vornherein auszuscheiden sind, zu sammeln
und dadurch eine im deutschen Bibliothekswesen vorhandene empfindliche
Lücke auszufüllen. Angesichts der führenden Stellung, die der altberühmte
Leipziger Buchhandel im deutschen Buchgewerbe zu unserin freudigen
Stolze einnimmt, erachtet es die Regierung als ihre Ehrenpflicht, dafür ein-
zutreten, dafs die deutsche Zentralbibliothek ihren Sitz in Leipzig erhält.
(Lebhaftes Bravo!) Nachdem die Stadt Leipzig beschlossen hat, für diese
Bibliothek einen geeigneten Bauplatz unentgeltlich und und oblastenfrei zur
Verfügung zu steilen , wird auch der sächsische Staat im allgemeinen Landes-
interesse ein finanzielles Opfer bringen müssen , um der Stadt Leipzig und
damit unserin engern Vaterlande den Sitz der Zentralbibliothek zu sichern.
(Bravo!) Die Regierung beabsichtigt daher, die Ständeversammlung um
Bewilligung der Mittel für die Errichtung des Bibliotheksgebäudes zu bitten,
vorausgesetzt, dafs die Unterhaltung der Bibliothek vom Deutschen Reiche
oder mit Unterstützung des Reichs von dritter Seite übernommen wird. Ich
gebe mich der Hoffnung hin, dafs Sie diesem Projekt zu Nutz und Frommen
unseres Landes gern zustimmen werden. (Bravo!)*
Es ist ja sehr erfreulich, dafs Regierung und Landtag, Stadt und
Buchhandel so einmütig für diese bibliothekarische Frage eintreten. Wenn
man bedenkt, dafs gerade das Königreich Sachsen und der sächsische Buch-
handel in den letzten Jahrzehnten auf die vollständige Sammlung der laufenden
Bücherproduktion verzichtet haben, wird man den Umschwung der Gesinnung
anerkennen und nur wünschen, dafs er von Dauer ist. Es ist wohl anzunehmen,
dafs der Finanzminister bei Einbringung des angekündigten Nachtragetats sich
etwas eingehender über den Plan äufsern wird. Vorläufig ist mehr als ein
Punkt unklar und unsicher. Denn ein Gebäude ist doch noch keine Bibliothek.
Die Bücher wollte man nach dem ursprünglichen Plan teils durch Ueber-
weisung eines einzelstaatlichen Pflichtexemplars, teils durch freiwillige Leistung
beschaffen. Von der Unzulänglichkeit der letzteren hat man sich hoffentlich
inzwischen überzeugt. Auf die Ueberweisung eines Pflichtexemplares scheint
man immer noch zu rechnen, in. W. ohne bis jetzt irgendwelche Zusage zu
haben. Es ist auch aus rechtlichen und sachlichen Gründen höchst unwahr-
scheinlich, dafs die Staaten, in denen Pflichtlieferungen bestehen, auf den
XXIX. I. 3
34 Umschau und neue Nachrichten
Vorschlag eingehen können. Es bliebe also ein Reichsgesetz, das ein drittes
Exemplar auferlegte, aber das werden weder die Verleger wollen (mit Aus-
nahme der sächsischen) noch die Regierungen, deren Angehörige davon be-
troffen werden. Und wie will man des deutschen Verlags aufserhalb der
Reichsgrenzen, den der Finanzminister in den Plan einbezieht, sicher habhaft
werden? Als Voraussetzung für das Zustandekommen des Unternehmens
bezeichnet er es ausdrücklich, dafs die Unterhaltungskosten ganz oder
teilweise vom Reich getragen werden. Dazu werden auch Ausgaben für
Bücherkauf gehören, da nach dem Gesagten das Material keinesfalls voll-
ständig unentgeltlich zu erlangen ist. Die Kosten werden also erheblich
höhere sein als ursprünglich angenommen war, und es wird damit immer un-
wahrscheinlicher, dafs das Reich von der bisherigen Uebung abgehen und mit
seinen Mitteln, die doch wieder auf die Einzelstaaten fallen, für die Sammlung
eintreten wird. Zugesagt hat es bisher nichts.
Angesichts dieser Unsicherheit der äufseren Grundlagen unterlasse ich
es jetzt, auf das Sachliche des Projektes zurückzukommen. Die Entwicklung
der Dinge wird zeigen, ob auf diesem oder auf einem anderen Wege die
Lösung des Problems zu suchen ist.
Vorstehendes war bereits gesetzt, als ich von Herrn Verlagsbuchhändler
Dr. Ehlermann, dem Verfasser der im vorigen Juniheft erwähnten Denk-
schrift, ein „ Nachwort" erhielt, in dem er sich (etwas spät) mit meinem Juni-
aufsatz beschäftigt, und das mir Veranlassung gibt, noch einige Worte hinzu-
zufügen. Ich gehe auf die persönliche Polemik, die einen grofsen Teil der
sechs Foliospalten ausmacht, nicht ein, so viel auch Anlafs dazu vorläge, und
beschränke mich auch sachlich auf den einen Punkt, von dem alles weitere
abhängt. Der Urheber des Plans will nach wie vor nur die neue deutsche
Bücherproduktion („Die Literatur der Gegenwart") sammeln. Die Vollständig-
keit, die er hier zu erreichen hofft, hält er für etwas so Besonderes und
Eigenartiges, dafs er in der „Zentralbibliothek" geradezu einen neuen
Bibliothekstypus erblickt, der mit den Zielen der nicht nach Zeit und
Nationalität ihrer Bücher beschränkten und deshalb immer unvollständigen
wissenschaftlichen Bibliotheken unvereinbar sei. Er lehnt deshalb den An-
schliffs der neuen Sammlung an eine bestehende Bibliothek ab und macht als
besonderen Grund für diese Ablehnung geltend, dafs die Anschlufsbibliothek,
welche es auch sei, nach rückwärts doch keine Vollständigkeit erreichen
könne. Die Bibliothekare und die Vertreter der Wissenschaft werden durch-
aus anderer Meinung sein. Man kann eine Bibliothek, die wirklich benutzt
werden soll, wohl nach Fächern beschränken, aber nicht nach Zeit und
Sprache. In der „vollständigen" deutschen Sammlung seit 19 12 oder auch
1870 wird der wissenschaftlich Arbeitende auf viel schmerzlichere Lücken
stofsen als in irgend einer „unvollständigen" Universalbibliothek. Dafs die
vollständige Sammlung der Landesliteratur sich mit einer aligemeinen
Bibliothek verträgt, beweist jede von unseren Landesbibliotheken, die das
Recht auf Pflichtlieferungen hat, in besonders grofsem Mafsstabe die König-
liche Bibliothek in Berlin, das beweisen erst recht alle Nationalbibliotheken
des Auslandes. Diejenigen von ihnen, welche innerhalb der Bibliothek die
inländische und ausländische Abteilung getrennt halten, wie die skandinavischen,
nehmen doch in die nationale Sammlung auch alles das auf, was über das
eigene Land und Volk im Auslande erscheint, und ein ähnliches Programm
hat die Schweizerische Landesbibliothek in Bern, die wegen ihrer Beschränkung
nach rückwärts ein gewisses Analogon bietet, aber insofern ein warnendes
Beispiel ist, als sich die Zeitgrenze nicht bewährt hat. Aber nicht einmal
diese naheliegende Erweiterung haben die Urheber des Plans, die biblio-
thekarischen Rat anscheinend weder gesucht noch erhalten haben, in Vor-
schlag gebracht. Ihre „Zentralbibliothek" würde wenig mehr sein als ein
Archiv des deutschen Verlags oder des deutschen Buchdrucks, das nebenbei
auch der Benutzung zugänglich ist. Niemand wird etwas dagegen haben,
wenn der deutsche Buchhandel mit Hilfe der sächsischen Regierung sich ein
solches Archiv schafft. Aber Einstimmigkeit herrscht darüber auch im Buch-
Umschau und neue Nachrichten 35
handel nicht, und vom allgemeinen Standpunkt betrachtet ist das Projekt
die grofsen Kosten nicht wert, die auf seine Ausführung verwandt werden
mül'sten. P. S.
Bayern. Das Zentralblatt hat bereits in aller Kürze (1911. S. 515) mit-
geteilt, dal's auch Bayern Bibliotheksgebühren eingeführt hat. Jetzt, wo die
betreffenden Erlasse vorliegen (s. u. S. 41), können wir näheres darüber sagen.
Wie schon gemeldet, sind Gebühren für das Ausleihen bisher nur an den Bi-
bliotheken der Universitäten München, Erlangen, Würzburg, der Technischen
Hochschule und der Tierärztlichen Hochschule eingeführt, noch nicht an der
Hof- und Staatsbibliothek. Doch ist auch für diese die Möglichkeit der Ein-
führung vorhanden, denn in dem Erlasse an die Senate der Universitäten
heilst es: „Besondere Bestimmungen, insbesondere auch wegen Abführung
eines Teiles des Bibliothekgebührenanfalls der Universität München an die
K. Hof- und Staatsbibliothek, bleiben für den Fall vorbehalten, dal's einmal
Benutzungsgebühren an dieser Bibliothek eingeführt werden sollten." Die
Gebühr beträgt an allen oben genannten Bibliotheken für das Halbjahr 2,50 M.
Die Entrichtung der Gebühr au einer dieser Anstalten macht den Benutzer
während der Daner der Gültigkeit seiner Benutzungskarte an den anderen
Bibliotheken gebührenfrei. Verpflichtet zur Zahlung der Gebühr, gleichgültig
ob sie die Bibliothek benutzen wollen oder nicht, sind die immatrikulierten
Studierenden der Universitäten und der Tierärztlichen Hochschule sowie die
Studierenden und Zuhörer der Technischen Hochschule. Dagegen haben die
Hörer der Universitäten und der Tierärztlichen Hochschule sowie die Hospi-
tanten der Technischen Hochschule die Gebühr nur dann zu entrichten, wenn
sie die Bibliothek benutzen wollen. Die „bibliothekfremden" Benutzer haben,
wenn sie am Orte der Bibliothek wohnen, die volle Gebühr zu entrichten.
Den auswärtigen Benutzern aber ist es freigestellt, entweder die Halbjahrs-
gebühr als Bauschsumme oder für den Band je zehn Pfennige zu zahlen. —
Auch über die Verwendung der Gebühreneinnahmen sind nach den Vor-
schlägen der Bibliothekskommissionen bestimmte Normen festgesetzt. An der
Universität München soll etwa die Hälfte der Gebühreneinnahmen zur Be-
friedigung unmittelbarer Bedürfnisse der Studierenden verwendet werden,
nämlich zur Einrichtung einer etwa zwölf Stunden täglich geöffneten Lese-
halle mit Zeitschriften und Zeitungen, znr Ausdehnung der Oeffnungszeit der
Arbeits- und Leseräume der Universitätsbibliothek, sowie zur Erneuerung und
Vermehrung der Studentenhandbibliotheken. Der Rest soll zur Verstärkung
des Vermehrungsfonds der Universitätsbibliothek dienen. In Erlangen wird
die Gebühr gemeinsam für die Bibliothek und das Akademische Lesezimmer
erhoben. Dort sollen vier Fünftel dem Lesezimmer, ein Fünftel der Biblio-
thek zufliefsen, während in Würzburg der Ertrag ganz dem Vermehrungs-
fonds der Bibliothek anheimfallen soll; doch hat der Senat dafür Sorge zu
tragen, dafs bei der Verwendung der Gebühren den Bedürfnissen der Studie-
renden angemessen Rechnung getragen wird. An der Technischen Hoch-
schule sollen anfänglich 5000 — 6000 M. jährlich dazu verwendet werden, um
die meist begehrten, kostspieligen Lehrbücher in gröfserer Anzahl zum Aus-
leihen an die Studierenden bereit zu stellen, während bei der Tierärztlichen
Hochschule wieder der ganze Ertrag ohne nähere Bestimmung, aber mit
einem Zusätze wie bei Würzburg, dem Vermehrungsfonds der Bibliothek
überwiesen wird. Hy.
Berlin. Am 27. und 2S. November tagte in Berlin eine Konferenz
der Direktoren der preufsischen Staatsbibliotheken (Königliche Bibliothek
und Universitätsbibliotheken). Hauptgegenstand der Beratung war die Frage,
wie die vielfach mangelhaften Kataloge auf einen befriedigenden Stand zu
bringen seien. Als normale Katalogausstattung einer Bibliothok wurde an-
erkannt: zwei alphabetische Kataloge (einer für den innern Dienst, einer für
das Publikum) und ein Realkatalog, daneben eventuell ein Standortskatalog.
3*
36 Umschau uiid neue Nachrichten
Es herrschte Uebereinstimmung, dafs für diese Kataloge in Zukunft so weit
als möglich die internationalen Katalogzettel bezw. der Zetteldruck der Köuig-
Lichen Bibliothek zu benutzen sei; einige Bibliotheken haben schon angefangen
oder beabsichtigen in Kürze einen Teil ihrer alten Kataloge abzubrechen und
in deui neuen Format fortzuführen. Indessen wurde das weitere Vorgehen
abhängig gemacht von den Entschlüssen über die Drucklegung des Gesanit-
katalogs. .Man war allgemein der Meinung, dafs dieser so schnell als möglich
zu Ende zu führen und dann in 1 Sandform zu drucken sei, ob aber auch ganz
in Zettelform uud ob beides von demselben oder von verschiedenem Satz,
oder ob nur eine Auswahl in Zettelform zu drucken sei, darüber gingen die
Ansichten noch auseinander. Zum .Studium dieser Fragen wurde eine Kom-
mission ernannt, der zugleich aufgetragen wurde ein Arbeitsprogramm auf-
zustellen, ferner ein Norinalsystein für den Realkatalog und eventuell ein
Schlagwortverzeichnis zu entwerfen. — Aul'serdem fand ein Meinungsaustausch
über Fragen der Gebührenordnung und des Leihverkehrs, über die Ver-
sicherung der Wertsendungen, die Beschäftigung der Praktikanten uam. statt.
Durch eine sehr beträchtliche Spende des Herrn Geh. Hofrat Dr. Paul
Werthauer war die Königliche Bibliothek in den Stand gesetzt, in
der Boeruerschen Auktion vom 4. Dezember die unter Nr 1 des Katalogs
verzeichnete Handschrift des Albertus Aquensis, Expeditio Hierosolymitana
(Geschichte des ersten Kreuzzugs) für 9000 M. (mit Auktionsaufschlag 9900 M.)
zu erwerben. Die Handschrift ist nicht nur textlich wichtig, sondern auch
als Schriftdenkmal interessant, einmal wegen ihrer prächtigen Ausstattung
mit Umrifsinitialen, dann aber, weil ihre Entstehung nach Ort (Benediktiner-
kloster München-Gladbach) und Schreiber und damit auch der Zeit (ca. 1150)
feststellt.
Das Jahr 1661 gilt als Gründungsjahr der Königlichen, damals Kurfürst-
lichen Bibliothek, weil in diesem Jahre die schon länger bestehende fürstliche
Privatbibliothek in einen zur Benutzung geeigneten Raum des Schlosses
überführt und damit „ eröffnet* wurde. Das 250jährige Jubiläum 1911 zu be-
gehen verbot der unfertige Zustand des neuen Gebäudes, es ist aber ein
schönes Zeichen des Interesses, welches S. M. der Kaiser der Bibliothek zu-
wendet, dal's er aus diesem Anlafs eine Reihe von Beamten durch Orden -
und Titelverleihungen ausgezeichnet hat. Aufser den unten unter Personal-
nachrichten genannten Gliedern des wissenschaftlichen Beamtenkörpers wurden
zwei mittlere uud ein Unterbeamter bedacht. Kurz vorher waren einigen
auswärtigen Mitgliedern der Inkunabelkommission aus Anlafs des Abschlusses
der Inventarisierung preufsische Orden verliehen worden (s. ebenfalls Personal-
nachrichten).
Die Berliner Titel- und Zetteldrucke werden vom Januar 1912 an
— erste (Doppel-) Nr am 13. Januar — so ausgegeben werden, wie es im
vorigen Novemberheft des Zbl. angekündigt worden ist. Den Bibliotheken
ist darüber ein Zirkular der Königlichen Bibliothek zugegangen, das auf
Verlangen in weiteren Exemplaren zu haben ist. An der wöchentlichen
Ausgabe der Titeldrucke ändert sich nur, dafs die deutschen und die aus-
ländischen Bücher getrennt in parallel laufenden Heften (Reihe A und B)
erscheinen ; die orientalischen Titel (Or.) werden wie bisher in zwangloser
Folge ausgegeben. Alle drei Abteilungen können getrennt durch den Buch-
handel bezogen werden. Die Zetteldrucke erscheinen in denselben Ab-
teilungen und sind entweder im Abonnement auf sämtliche Zettel einer bezw.
aller Abteilungen zu beziehen (Preis wie bisher bei der Hauptreihe 1 Pf"., der
Preis der orientalischen Zettel — bisher 2 Pf. — ermäfsigt sich auf denselben
Betrag) oder nach Auswahl auf Bestellung, wofür Korrekturabzüge der Titel-
drucke ge^en eine geringe Gebühr iibersandt. werden. Der Preis der sofort,
(1. h. vor Ausführung <les Reindrucks, bestellten Zettel beträgt 2 Pf. ohne
Aufschlag, später wird bei Bestellung nach der Nummer ein Aufschlag von
2. bei Bestellung nach dem Titel 4 Pf. für die Nummer berechnet. Leider
sind der Königlichen Bibliothek keine besonderen Mittel bewilligt, worden,
Umschau und neue Nachrichten 37
um die neue Einrichtung, welche die Aufspeicherung eines grofsen Zettel-
lagers voraussetzt, durchzuführen. Sie mufs deshalb so sparsam als möglich
wirtschaften und hat daher in den Bezugbedingungen bemerkt, dal's sie
eine Gewähr für die Ausführung der Bestellung, sobald der Vorrat erschöpft
ist, nicht übernimmt, d. h. sie gedenkt vorläufig einen Neudruck nur dann
vorzunehmen, wenn er lohnend ist. Bis jetzt haben sich noch nicht alle
Abonnenten darüber erkliirt, ob sie beim Gesaintabonnement bleiben oder
zum Einzelbezug Übergehen wollen. Von anderen Bibliotheken ist die direkte
Frage gestellt worden, welche Bezugsart, nach allen Seiten betrachtet, wohl
als die günstigste anzusehen sei. Eine ganz schlüssige Antwort läl'st sich
darauf kaum geben. Das G esaintabonnement hat den Vorteil, dafs es
auf beiden Seiten die geriugste Arbeit verursacht. Bibliotheken, die wegen
abweichender Katalogform die Zettel jetzt noch nicht verwenden können, sie
sich aber für spätere Umänderung sichern wollen, tun dies im Gesamt-
abonnement auf die einfachste und billigste Weise, da jede Auswahl doch
eine nachträgliche Ergänzung nötig macht. Für die Königliche Bibliothek
ist es ein gewisser Vorteil, dafs ihr durch das Gesamtabonnement auch solche
Zottel abgenommen werden, die sonst wenig oder nicht begehrt sind, aber
er ist sehr gering, weil der Preis von 1 Pf. die Unkosten (den ursprünglichen
Satz immer ;'i fonds perdu gerechnet) erst beim Absatz von 45 Exemplaren
decken würde. Das andere Extrem ist der Bezug der augenblicklich
gebrauchten Zettel unter Vorbehalt des Nachbezugs je nach Bedarf.
Dieser Weg ist wohl der billigste, trotz der bei Nachbestellungen zu zahlenden
Aufschläge; der Verzug bis zur Lieferung der nachbestellten Zettel wird in
der Regel nicht ins Gewicht fallen; der Bauptnachteil aber ist, dafs wie er-
wähnt, die Nachlieferung nicht garantiert werden kann. Auch auf den
späteren Druck des Gesamtkatalogs ist dabei nicht zu rechnen. Bei den
oben erwähnten Beratungen über die preufsisehe Katalogreform war man
darüber einig, dal's für den Fall einer Drucklegung des Gesamtkatalogs auf
Zetteln der Inhalt der Zetteldrucke von 1912 an als erledigt gelten solle.
Ein mittlerer Weg und m. E. der empfehlenswerteste ist die sofortige Aus-
wahl aller Titel, die in den Rahmen der Bibliothek fallen und die
voraussichtlich gebraucht werden können. Dieses Prinzip der Auswahl ist
freilich kein festes und schliefst die Notwendigkeit von Nachbestellungen
nicht aus, vermindert sie aber bedeutend. Die wöchentliche Arbeit des An-
streichens in den Korrekturbogen ist nicht grofs und bei einiger Uebung
rasch zu erledigen. Die Kosten sind unter allen Umständen geringer als
beim Gesamtabonnement, da es kaum eine Bibliothek (abgesehen vielleicht
von Berlin ÜB mit dem umfangreichen Berliner Pflichtverlag) auf eine Aus-
wahl von der Hälfte der Zettel bringen wird. Sie werden etwas höher sein,
als bei der Beschränkung auf das unbedingt Gebrauchte, trotz des Wegfalls
der Expeditionszuschläge. Dafür sind aber die Zettel, abgesehen von Aus-
nahmefällen, gleich zur Hand, und die augenblicklich nicht gebrauchten lassen
sich sehr nützlich verwenden zur Zusammenstellung von Desiderienlisten,
Merklisten für antiquarische Ankäufe, oder auch zu einem Katalog der in
der eigenen Bibliothek nicht vorhandenen Werke, nach denen voraussichtlich
igt werden wird und die auf diesem Wege in der Königlichen Bibliothek
oder in den preufsischen Universitätsbibliotheken becpiem nachgewiesen
werden. ■ — Anscheinend haben manche Bibliotheken die Bezugsbedingungen
fälschlich so aufgefalst, als ob sie sich auf eine bestimmte Bezugsart fest-
legen müfsten. Das ist nicht die Absicht. Es steht ihnen vollkommen frei
zu kombinieren wie sie wünschen; auch ein Uebergang vom Abonnement
zur Auswahl oder umgekehrt wird leicht möglich sein, aber nur mit den
Quartalanfängen und nach vorhergehender Verabredung. — Besonders warm
ist die neue Einrichtung von den amerikanischen Bibliotheken begrüfst
worden. Es wird nicht bezweifelt, dafs die Berliner Zetteldrucke auch dort
gebraucht werden können, es entsteht aber namentlich die Schwierigkeit, wie
sie rechtzeitig am Gebrauchsorte sein können. Zu ihrer Lösung macht Herr
William C. Lane, der bekannte Bibliothekar der Harvard University, den
38 Umschau und neue Nachrichten
praktischen Vorschlag, die buchhändlerischen Agenten der amerikanischen
Bibliotheken in Deutschland möchten den neu erscheinenden Büchern, die
sie zu liefern haben, die Zettel gleich beifügen. Sicher ein vortrefflicher
Gedanke, dessen Ausführung nichts im Wege steht, wenn die Königliche
Bibliothek von den Verlegern genügend unterstützt wird. Bis jetzt ist es
bekanntlieh immer noch der schwächste Punkt der Titeldrucke, dafs ein
grofser Teil des preußischen Verlags verspätet darin verzeichnet wird, weil
die Verleger sich nicht entschließen können, das Pflichtexemplar sofort beim
Erscheinen einzuliefern, wofür ihnen «las bequeme Mittel der Berliner Bestell-
anstalt zur Verfügung steht. Vielleicht sehen sie jetzt ein, dafs sie bei Fest-
haltung dieses Standpunktes gegenüber den nichtpreufsischen Verlegern,
von denen die Königliche Bibliothek kaufen mufs, in Nachteil geraten.
P. S.
Dan zig. In den Danziger Neuesten Nachrichten 1911 Nr 261 ist auszugs-
weise ein Vortrag wiedergegeben, den der Bibliothekar der dortigen Tech-
nischen Hochschule Dr. Trommsdorff am Beginn des Winterhalbjahrs über
sein Institut gehalten hat. Er behandelt Gebäude, Bestände und Vermehrung
der Sammlungen, Katalog und Benutzung. Der Zweck des Vortrags war, die
Einrichtungen der Bibliothek dem Verständnisse der Studierenden näher zu
bringen und sie zur Benutzung anzuleiten. Es handelt sich also um einen
Versuch von der Art, wie ihn auch Ferd. Eichler in seiner Schrift „Die wissen-
schaftlichen Bibliotheken in ihrer Stellung zur Forschung und Unterricht (vgl.
Zentralblatt 1**10. S. 170) empfohlen hat. Dafs dieser Versuch in Danzig ge-
macht wurde, ist freudig zn begrüfsen. Möchten ähnliche Vorträge an recht
vielen Stellen gehalten werden. _____
Strafsburg. Kaiserliche Universitäts- und Landesbibliothek. Die Ein-
führung der Bibliotheksgebühr in der Höhe von 2 M. für das Semester
hat sich ohne Schwierigkeit vollzogen. Eine Abnahme der Benutzung ist
nicht zu konstatieren. Das ist wohl wesentlich der gleichzeitigen Einführung
der Wertzettel zu danken, die jedem nicht zur Universität gehörigen Benutzer
der Bibliothek, der nur wenige Bücher im Semester gebraucht, gestattet,
seinen Bücherbedarf auf Einzelwertzetteln zum Preise von 10 Pfg. pro Stück
zu bestellen.
Der Biicherbeschaffungsfonds hat sich durch die Gebühr, die Be-
willigung des Landesausschusses, den Jahresbeitrag der Handelskammer (für
technische und kaufmännische Werke), des Luftschiffervereins (für Aviatik),
des zahnärztlichen Vereins (für Bücher über Zahnheilkunde) u.a., sowie unter
Hinzurechnung des auch früher schon gezahlten Beitrags des Thomasstifts
auf ca 81000 M. gesteigert. Gut bewährt haben sich die wöchentlichen Kon-
ferenzen, in denen vom Direktor und den Referenten die Neuanschaffungen
gemeinsam beraten und bibliothekarisch interessante Fragen durch Be-
sprechungen oder Vorträge erörtert werden.
Mit der Gesellschaft zur Erhaltung geschichtlicher Denkmäler und dem
Verein für Erdkunde wurden Abkommen getroffen, durch welche alle Tausch-
sendungen, die die Vereine erhalten, an die Bibliothek übergehen. Damit
erhöht sich der Zeitschriftenbestand der Bibliothek, der sich bisher schon
auf ca .'J100 Zeitschriften belief, recht wesentlich.
Seit Oktober ist ein Zeitschriftenzimmer eingerichtet, in welchem
alle Zeitschriften die in Einzelheften erscheinen, bis zum Abschlufs der Bände
ausliegen (ca 1400;. Die Zahl der Bibliotheksbesucher ist durch diese Er-
leichterung in der Zeitschriftenbenutzung wesentlich gestiegen. Ueber den
gesamten Zeitschriftenbestand konnte im November ein Katalog heraus-
gegeben werden, der sich auch auf die Seminare und Institute der Universität,
die staatlichen und städtischen Behördenbibliotheken sowie auf die Biblio-
theken gröfserer Körperschaften (Handelskammer) und wissenschaftlicher
Gesellschaften erstreckt. Hiernach sind in Strafsburg etwa 3600 Zeitschriften
Umschau und neue Nachrichten 39
erreichbar (vgl. o. S. 32). Dem inneren Dienste der Bibliothek dient das gleich-
falls im Druck herausgegebene „System der Bibliothek \ DerZuwachs
durch Schenkungen und Ankäufe war im .Jahre 1911 recht bedeutend. Am
wertvollsten sind die Briefe des Grafen Gobineau an die Grätin de la Tour
und an Mitglieder seiner Familie, die von der Gräfin de la Tour der
Bibliothek testamentarisch vermacht wurden. Ebenso schenkte die Familie
NesBlei sämtliche Partiturmanuskripte Viktor Kesslers, darunter auch ver-
schiedene gröfsere ungedruckte Kompositionen. Angekauft wurden recht
wertvolle Manuskripte auf der im Frühjahr zu London stattgehabten Auktion
von Manuskripten des Sir Thomas Phillipps (Fitzroy Fennwik) in Cheltenham.
Nähere Angaben darüber wird der Jahresbericht der Bibliothek bringen, eine
wissenschaftliche Beschreibung soll im Neuen Archiv für ältere deutsche
Geschichtskunde gegeben werden. In München konnten mehrere Hand-
schriften der Strafsburger Chronik des Jacob Twinger von Königshofen er-
worben werden. Aus Mitteln der Max Müller -Stiftung wurden indische
Manuskripte gekauft. Die Ausbeute an Papyri, welche der Anteil am
Papyruskartell brachte, war dagegen in diesem Jahre nicht von Bedeutung.
Für photographische Aufnahmen wurde ein Famulusapparat
(Weifs- Schwarz -Verfahren) beschafft, der sich als recht brauchbar erwies.
Im Landeshaushaltsetat sind zwei neue Bibliothekarstellen gefordert, von
denen in diesem Jahre zunächst für eine die nötigen Mittel bereit gestellt
werden. Auch zwei Stellen für Sekretärinnen finden sich im Etat. Da auch
im übrigen die Wünsche der Bibliothek Berücksichtigung gefunden haben,
so sind hoffentlich die langen Jahre der Not und der Klage zu Ende.
Wiesbaden. Der im Zbl. (1911. S. 132) angekündigte Neubau der
Nassau ischen Landesbibliothek wurde um die Mitte des letzten Juni
begonnen und in der Zeit bis zum Ende des Novembers bis zum Dach aus-
geführt. Die Decken über dem Keller sowie über dem Unter und Haupt-
geschofs sind gleichfalls fertig gestellt. Die Eisenkonstruktionen für die
Büchergeschosse konnten infolge einer unliebsamen Verzögerung in der Ab-
lieferung noch nicht montiert werden, indessen soll bis Anfang Dezember mit
dem Aufbau begonnen werden. Der Sockel der Front besteht aus Nieder-
mendiger Basaltlava, und für die Werksteine der Fassade ist derselbe Dürk-
heirner Sandstein in geflammter gelblicher Farbe gewählt, der bei dem Thiersch-
schen Neubau des Kurhauses in Wiesbaden Verwendung gefunden hat. Die
Treppen zu den Büchergeschossen sind in zwei seitlichen Türmen unter-
gebracht, die von der Strafsenfront zu der zurückliegenden Front des Biblio-
theksgebäudes überführen sollen. — Der, wie bereits mitgeteilt, linksseitliche
für die Aufnahme des Lesesaals bestimmte Flügelbau ist im Mauerwerk voll-
endet und bereits mit der Decke und einem ein wenig geneigten Dach ver-
sehen. Der Umzug in den Neubau wird aller Wahrscheinlichkeit nach noch
im Jahre 1912 erfolgen können. E. L.
Großbritannien. In die jetzt dem Oberhaus vorliegende Copyright-
Bill war in der Kommissionsberatung des Unterhauses die Bestimmung auf-
genommen (vgl. Zbl. 1911, S. 519), dafs einer sechsten Bibliothek, der
Nationalbibliothek von Wales in Aberystwyth, das Recht gegeben werden
sollte, ein Pflichtexemplar von den in dem Vereinigten Königreich er-
seheinenden Büchern zu verlangen. Hiergegen wendet sich eine Eingabe
des Verlegervereins von Grofsbritannien und Iriand. Sie führt aus, dafs
nach dem Gesetze von 1842 nur die Ablieferung des Exemplars an das
Britische Museum ohne weiteres zu erfolgen habe, die Ablieferungen an die
Universitätsbibliotheken zu Oxford, Cambridge, Dublin und die Advocates'
Library zu Edinburgh nur auf Ersuchen der betr. Anstalten. Es sei also die
Absicht des Gesetzgebers gewesen, dafs diese Anstalten nur für sie geeignete
Literatur auswählen sollten. Im Laufe der Zeit sei es aber Gewohnheit ge-
worden, dafs auch die genannten Bibliotheken die gesamte Produktion ein-
forderten. Die Eingabe bittet von der Einführung eines sechsten Pflicht-
40 Umschau und nene Nachrichten
exemplars abzustehen und hinsichtlich des zweiten bis fünften Exemplars
die arsprttnglich« Norm wieder in Erinnerung zu bringeu. Zur Erfüllung der
letzteren Forderung ist im Oberhaus ein Amendement eingebracht, dagegen
ist die Ablehnung des sechsten Exemplars von keinem der Lords aufgenommen
worden.
Der erste Abschnitt der Huth-Auktion (vgl. Zbl. 1911. S. 519) fand
Mitte November in London unter grofser Beteiligung statt. Eine Enttäuschung
war es freilich, dafs die gesamten Shakespeareana vor der Auktion frei-
bändig, man sagt für B000Q0 M.. an Mr. Alex Smith Cochran verkauft waren,
der sie dem Elizabethan Club der Yale University geschenkt hat. Auch
in der Versteigerung selbst wurden sehr höbe Preise erzielt; wir führen nur
einige an: die 42zeilige Bibel (Papier) 116000 M., die Bibel von 1462 auf
Pergament 61 000 M., auf Papier 38 000 M., die Eggesteynsche deutsche Bibel
10 400 M., die Lübecker niederdeutsche Bibel (1494) 4700 M., Tyndales Penta-
teuch 9100 M., die beiden Blockdrucke der Apokalypse und der Ars moriendi
24000 M. bezw. 30000 M., eine vliimische Miuiaturbandschrift der Apokalypse
71 000 M. Unglaublich hoch kam die erste Ausgabe von Bacons Essays (mit
Widmung an seinen Bruder) 39 000 M., während die zweite und dritte je 4000 M.
brachten. •»
Holland. Der Bericht der Königlichen Bibliothek im Haag für
1910 berichtet vor allem von der Bildung einer Abteilung für Bibliographie
und Dokumentation (vgl. Zbl. 1910 S. 521;. Die Herstellung der Räume im
Hauptgebäude, durch die ein Ausstellungssaal (Museum) gewonnen wird, kann
voraussichtlich erst 1912 vollendet werden. Unter den Zugängen ist eine
reiche Bücherschenkung des ehemaligen Ministers des Aeufseren Tets van
Gondriaau zu verzeichnen, auch konnten für die Handschriftensammlnng dank
einem Geldgeschenk von privater Seite sechszehn Alba amicorum, vom 1(3.
bis zum 19. Jahrhundert erworben werden, die nebst 46 andern neuerworbenen
Handschriften in der Beilage B beschrieben sind. Der Druck des Katalogs
der Abteilung Letterkunde konnte im Berichtsjahre noch nicht begonnen
werden, wenn das Manuskript auch schon weit vorgeschritten war, auch die
Drucklegung des Katalogs der allgemeinen und alten Geschichte war noch
nicht beendet. Benutzt wurden (Lesesaal und Leihstelle) 193 052 Werke
(gegen SS 947 i. J. 1900, 27 730 i. J. 1890).
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Revista de bibliografia catalana. Catalunya-Balears-Rossellö-Valcncia. Any 5.
1905. (Umschlag: Num. 8. Janer — Desembre de 1905.) Barcelona: L'Avenc,
(1911). 384 S. 10 Pes.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Erster allrussischer Kongrefs (Russ. sezd) für Bibliothekswesen. Normaler
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Projekt, ausgearbeitet von der Kommission für öffentliche Volksbiblio-
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Tip. dfilo. 7:; 8.
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Behrens, Ethel. II movimento pro-biblioteche popolari in Inghilterra. Col-
tlira popolare 1. 1911. S. 6 44—0 17.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 4 1
Bericht (Russ.: otcet) der Gesellschaft für Bibliothekswissenschaft für das
dritte Jahr ihres Bestehens. (1910). P. -Petersburg: Tip. dßlo. 36 S.
Die Bibliothekgebühren in Bayern. Münchner akademische Nachrichten.
Wintersemester 1911. S. 17—19.
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Harrassowitz (1911.) 8 M. = Publications de la societe internat. de
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Pisanus phototypice expressus. Fase. 9. 10. = Vol. 2. Bl. 350 — 475. Roma:
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Nijhoff, Wouter. LArt typographique daus les Pays-Bas. (1500—1540.)
Reproduction en facsimile des caracteres typographiques, des marques
d'imprimeurs, de gravnres sur bois et autres ornements employes dans
les Pays-Bas entre les annees MD et MDXL. Avec notes critiques et
biographiques. Livr. 12. La Haye: M. Nijhoff, Leipzig: K. W. Hierse-
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S.-Peterburg 1911: Tip. synod. 16 S., 2 Abb.
Wulff, Hans. Die Strafsburger Buchornamentik im XV. und XVI. Jahr-
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ss. d. n. Pii X iussu editus. Praemittuntur constitutione* apostolicae de
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1901 ä 1910. Droit d'Auteur 24. 1911. S. 157—172.
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Magazin N.F. 3. 1911. S. 95 — 9t».
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Pascal. Maire, Albert. L'Oeuvre scientifique de Blaise Pascal. Bibliographie
critique et analyse de tous les travaux qui s'y rapportent. Preface p.
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Baer & Co., Frankfurt a. M. Nr 596: Bibliotheca Romanica Teil III: Italie-
nische Literatur. 2642 Nrn.
Antiquariatskataloge 47
Basler Buch- u. Antiqnariatshandlung. Nr .'U.~>: Literarische Selten-
heiten. 837 Nrn. — Nr 346: Theologie [II. Teil. Nr5187 8382. —
Nr 347: Kulturgeschichte. 3179 Nrn.
Binder, Köln a Rh. Nr 7: Varia. 1325 Nrn.
Bocca, Kom. Nr 249: Varia. 720 Nrn.
Burgersdijk & Niermans, Leiden. Bulletin, Nouv. Serie. Nr.6: Varia.
Nr 2745' 3368.
Cohen, Bonn. Nr 120: Neue Erwerbungen. 775 Nrn.
Frank, Würzburg. Nr 6: Drucke des XV. — XVII. Jahrhunderts. 724 Nrn.
Gilhofer & Ranschbnrg, Wien. Nr 102: Flugblätter. Flugschriften. Ein-
blattdrucke. Relationen. 15. — 19. Jahrh. 1645 Nrn. — Anzeiger Nr 99:
Varia. Nr 23767—24669.
Göttinger Antiquariat. Nr 145: Philosophie u. Religionswissenschaften.
2127 Nrn.
Harrassowitz. Otto, Leipzig. Nr 346: Europäische Geschichte, enth. d.
BibL des f Prof. L. Vanderkindere in Brüssel. 2899 Nrn. — Nr.:47:
Klassische Philologie und Altertumskunde, enth. u. a. die Bibliotheken
von Prof. 0. Gilbert in Halle u. Prof. L.Jeep in Königsberg. Abtlg. I:
Scriptores graeci et latini. Inscriptiones. 23(52 Nrn.
llaschke, Leipzig. Nr. 5: Varia. 450 Nrn.
llenrici, Berlin. Liste 2: Porträts deutscher Dichter und Schriftsteller.
714 Nrn.
lliersemann, Leipzig. Nr 403: Veda- n. Sanskrit-Literatur. 6S1 Nrn. —
Nr 404: Archäologie. 1382 Nrn. — Nr 405: Gesetz Sammlungen. 546 Nrn.
Kampffineyer, Berlin. Nr 473: Literaturgeschichte, schöne Wissenschaften.
tili s.
Kerler, lim. Nr 3'.i!i: Vergleichende Sprachwissenschaft. Orientalia. 1263 Nrn.
— Nr 400: Varia. 1000 Nrn.
Kleinniings Ant., Stockholm. Nr. 152: Varia. 1243 Nr.
Lange, Florenz. Nr. 22: America Central y Meridional. 1031 Nrn.
Lehmann, Frankfurt a. M. Monatliche Liste Nr 2: Städte-Ansichten. Nr 401
bis 763.
Lentner'sche Hofbuchh., München. Münchener Bücherfreund. Nr 4.
Liepmannssohn, Berlin. Nr 17s: Akustik. Psychologie und Physiologie
der Musik etc. 563 Nrn. — Nr 170: Primitive Musik. Musik des Mittel-
alters. Orientalische Musik. 703 Nrn.
Lipsius & Tischer, Kiel. Mathematik, Technologie. 911 Nrn.
Labrano, Napoli. Nr 81 : Libri rari. 799 Nrn.
Dr. Lüneburgs Sort., München. Nr 100: Geschichte d. Naturwissenschaften.
2198 Nrn.
Mayer & Müller, Berlin. Nr 263: Klassische Philologie. I.Abt.: Griechische
Autoren. 80 S.
Meier & Elirat, Zürich. Nr 309: Deutsche Literatur. Varia. 52S0 Nrn.
Meyer. Berlin. Nr 25: Varia. 2500 Nrn.
.Müller, J. Eckard, Halle. Nr 152: Theologie II. 185S Nrn. — Nr 155:
Wertvolle Bücher. 921 Nrn.
Muller & Cie., Amsterdam. Catalogue annuel de livres et de docnments
snr la cartographie , la geographie, les voyages, XVe— XIX1, siecles.
Nr 5001—6230.
M us sott er, Munder kingen. Nr 99 : Americana. 435 Nrn.
Nijhoff, Haag. Nr 385 : Livres anciens et modernes. 539 Nrn.
Rappaport, Rom. Nr 21: Varia. 270 Nrn.
Speyer & Peters, Berlin. Nr 25: Bibliothek Franz von Winkel. 1041 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat, München. Nr 138: Deutsche Literatur.
2860 Nrn.
Theissing'sche Buchh., Münster i.W. Nr 6: Nordwestdeutschland. 2518Nrn.
Thury, Bauingartner & Co., Genf. Nr 99: Livres d'Occasion. Nr 2042
bis 4248.
Weigel, Oswald, Leipzig. Liste 28: Syst. Botanik. 128 Nrn.
48 Personalnachrichten — Bekanntmachung
liüeherauktioneu.
In der Regel werden nur solche Auktionen aufgeführt, deren Kataloge bei Er-
scheinen iii ses Ileltes noch rechtzeitig erlangt werden können, um Aufträge zu
erteilen. — Auf besonderen Wunsch und des bibliographischen Wertes wegen
werden jedoch in Zukunft auch wichtigere Auktionen angezeigt werden, selbst
wenn deren Kataloge praktisch zur Erttilung von Aufträgen zu spät eintreffen.
.München, 10. Januar 1912: Sammlung von Handzeichnungen, Aquarellen,
Porträts, Kupferstichen, Radierungen, Holzschnitten d. lfi. Jahrhunderts,
Büchern üb. Kunst u. Kunstgeschichte etc. aus österr. Adelsbesitz 2(119 Nrn.
Persoualnachrichten.
Bamberg KB. Der Kustos Dr. Maximilian Pfeiffer wurde zum
Bibliothekar an München HB. befördert, der geprüfte Praktikant Dr. Franz
M:\verhoefer in gleicher Eigenschaft ;in München HB. zurückversetzt.
Berlin KB. Den Mitgliedern der Kommission für den Gesamtkatalog
der Wiegendrucke Oberbibliothekar Dr. isak Colli jn-Uppsala, Ober-
bibliothekar Dr. Ernst Freys-München und Direktor Dr. Adolt Schmidt-
Darmstadt wurde der Kronenorden 3. Klasse verliehen. Aus Anlafs des 250-
jährigen Bestehens der Königlichen Bibliothek wurde dem Ersten Direktor
Dr. Paul Schwenke der Rote Adlerorden 3. Klasse mit der Schleife ver-
liehen, dem Abteilungsdirektor Prof. Dr. Max Perlbach der Charakter als
Geheimer Regierungsrat, dem Direktor Prof. Dr. Konrad Haebler der
Kronenorden 3. Klasse, den Oberbibliothekaren Dr. Rudolf Peter und
Prof. Dr. Walt her Schultze der Rote Adlerorden 4. Klasse.
Berlin ÜB. Als Volontär trat ein Dr. jur. Emil Hartwich, geb. 7. 7. 76
Düsseldorf, ev., stud. Rechtswiss., Philos., Literatur und Nationalökonomie.
Br om b erg StB. Der Wiss. Hilfsarbeiter Ferdinand Hartmann schied
aus. An seine Stelle trat Dr. Phil. Holm Zerener, geb. 29. 9. 72 Dresden,
ev., zuerst Offizier, stud. Germanistik, Geschichte, Philosophie, Volontär Berlin
B. der Korporation der Kaufmannschaft 1911.
Frankfurt a. M. StB. Dem Bibliothekar Dr. Hermann Traut wurde
das Prädikat Professor beigelegt.
Göttingen ÜB. Der Assistent Dr. Karl Diesch wurde (zum 1. 2. 1912)
zum Hiltsbibliothekar an Berlin KB. ernannt.
München HB. Der geprüfte Praktikant Dr. Walter P lobst wurde
zum Kustos an Bamberg KB. ernannt. Dem Oberbibliothekar Dr. Heinrich
Tillmann wurde der Michaelsorden 4. Klasse mit der Krone verliehen.
Münster ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Josef Brunabend wurde
(zum 1.2. 1912) zum Bibliothekar ernannt.
Wien HB. Der Kustos Privatdozent Prof. Dr. Robert F. Arnold
wurde zum ao. Universitätsprofessor für neuere deutsche Literaturgeschichte
an der Universität Wien ernannt.
Bekanntmachung
betr. Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.
Die nächste Prüfung findet am Montag den 25. März 1912 und den
folgenden Tagen in der Königlichen Bibliothek zu Berlin statt,
Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren
(Ministerialerlafs vom 10. Aug. 1909 § 5) bis spätestens am 26. Febr.
an den Vorsitzenden der Prüfungskommission (Berlin NW 7, Doro-
theenstr. 81) einzureichen.
Verlag von Otto Harcassowit/., Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX. Jahrgang. 2. Heft. Februar 1912.
Serienwerke, Regierungspublikationen und
internationale Kooperation.
In der November -Nummer des Library Journal wird unter dem
Titel: „Symposium on printed catalog cards" unter anderem die Er-
sparnis infolge des Kaufes und Gebrauches der Druckzettel (oder
Zetteldrucke) grüfserer Bibliotheken, wie der Library of Congress,
Harvard University Library, John Crerar Library, u. a., für kleinere
Institute besprochen. Es handelt sich im allgemeinen um Bibliotheken
in den Vereinigten Staaten. Herr J. C. M. Hanson-Chicago aber geht
in seinem Beitrag einen Schritt weiter. Er kommt zurück auf die
Vorschläge zur internationalen Regelung der „Cataloging rules" und
sagt unter anderem: „Ich bin der Ansicht, dafs eine hinreichende
Einigung in Gröfse und Gewicht der Zettel usw. erreicht ist. So kann
ich denn gewisse Vorschläge nur wiederholen und betonen, welche in
früheren Berichten gemacht worden sind, z. B. an den Internationalen
Kongrefs zu Brüssel, 1907 und 1910; an den Internationalen histo-
rischen Kongrefs zu Berlin, 1908 (nicht gedruckt); Report of the
Librarian of Congre3S, 1910, p. 61 — 63. In diesen Berichten ist der
Versuch gemacht worden hervorzuheben, dafs, abgesehn von andern
Vorteilen, trotz der gegenwärtig bestehenden Unterschiede in den
Regeln, viel gewonnen werden könnte, wenn ein Uebereinkommen zu
Stande käme zu dem Zwecke, die einzelnen Artikel und Monographien
solcher Serienwerke und Kollektionen wie „Schmollers Staats- und
sozialwissenschaftliche Forschungen", „Münchener volkswirtschaftliche
Studien", „The Johns Hopkins University studies", etc. in Form ge-
druckter Karten oder Zettel zu katalogisieren. Nach unserer Er-
fahrung liier in Amerika zu urteilen, scheint es durchaus berechtigt,
zu behaupten, dafs ein grofser Teil der gegenwärtigen Verdoppelung
der Arbeit und Ausgaben für tausend und abertausend von Einzel-
studien, für welche bis jetzt wenigstens in drei Bibliotheken Zettel-
drucke angefertigt werden, sich sparen liefsen, falls das British Museum
für gewisse englische, und die Königliche Bibliothek zu Berlin für
gewisse deutsche Publikationen teilnehmen würden an der gemeinsamen
Aufgabe des Katalogisierens solcher Serienwerke. Bislang ist dies
nur von der Library of Congress und von fünf anderen Bibliotheken
teilweise durch das „A. L. A. Publishing Board" geschehen. Aufserdem
XXIX. 2. 4
50 Serienwerke, Regierungspublikationen und internationale Kooperation
könnte dies analytische Katalogisieren eine Reihe von Publikationen
einschlielsen. die bis jetzt in den meisten Bibliotheken noch sozusagen
unkatalogisiert sind" . . .
Keiner, der je vor die Aufgabe gestellt worden ist, eine Bibliothek
ganz oder teilweise zu katalogisieren oder zu rekatalogisieren, be-
sonders wenn dies in einer gegebenen , meist zu kurzen Zeit und mit
einer beschränkten, meist zu geringen Anzahl von Gehilfen geschehen
soll, wird die Weisheit und den Wert obiger Vorschläge verkennen.
Meine eigene Erfahrung in dieser Hinsicht beschränkt sich hauptsäch-
lich auf eine Spezialbibliothek, in der solche Serienwerke abgesehen
von den Regierungspublikationen einen grofsen Prozentsatz des Gesamt-
bestandes ausmachen. Es handelt sich um die Bibliothek des „Bureau
of Statistics, Department of Commerce and Labor, Washington, D. C.u,
die zu reorganisieren meine Aufgabe war. Für die Serienwerke eng-
lischer Sprache standen uns zum grofsen Teil die Zettel der Library
of Congress, mitunter für fast sämtliche Monographien, zur Verfügung,
wie dies z. B. der Fall war bei den „Annais of the American Aca-
demy of political and social science". Für die ausländischen Serien-
werke aber liefs uns die Library of Congress fast regelmäfsig im Stich.
Bei der Kürze der gegebenen Zeit und der geringen mir zur Ver-
fügung stehenden Hilfe war daher an ein Analysieren derselben natür-
lich nicht zu denken, und eine unschätzbare Menge wertvollen Materials
liegt infolge dessen einfach begraben, bis — , ja, bis obige Vorschläge
verwirklicht werden!
Wie lange soll das noch dauern? Wie lange noch soll es bei der
blofsen Anerkennung der Weisheit und des Wertes derselben bleiben?
Herr Hanson fährt fort: „Wenn einmal erst eine solche Mitarbeit
gesichert ist, dann mag es angebracht sein, andere Klassen von Publi-
kationen in Betracht zu ziehen und womöglich auch die Regeln betreffs
des Katalogisierens selbst.
Zu diesen anderen Klassen gehören meiner Ansicht nach sicherlich
die „Documents", die Regierungspublikationen, z. B. Die Statistik des
Deutschen Reiches . . . Berlin, 1873 — ; Vierteljahrshefte . . .
Berlin, 1892 — ; Mittheilungen aus dem Gebiete der Statistik . . .
Wien, 1852—74; Oesterreichische Statistik . . . Wien, 1882 — j
Statistique de la France . . . Paris, 1835 — 74; Statistique generale de.
la France. Statistique annuelle . . . Paris, 1874 — ; Bulletin de sta-
tistique et de la legislation comparee . . . Paris, 1877 — ; Sammendrag
af statistiske oplysninger angaaende Kongeriget Danmark . . . Kobenhavn,
1869 — ; Norges officielle Statistik . . . Christiania, 1872 — ; Bidrag
til Sveriges officiella Statistik . . . Stockholm, 1857 — ; u. a. Es gibt
nämlich kaum eine Klasse von Publikationen, die für eine Spezial-
bibliothek, wie die oben genannte, eine solche Fülle von Daten bieten
und einer solchen Spezialisierung im Katalogisieren und im Bestimmen
der „subjects" benötigen, wie diese Regierungspublikationen, aber leider
gibt es auch kaum eine Klasse, die bisher so stiefmütterlich behandelt
worden ist: natürlich der Grund für die Vernachlässigung derselben ist
von Jo liannes Mattern 51
lediglich Mangel an Zeit und Mitteln. Die Library of Congress hat
seiner Zeit den Versuch gemacht, aufser den oftiziellen Serienwerken in
englischer Sprache auch solche in ausländischen Mundarten verfafste
Regierungspublikationen zu analysieren, hat aber den Plan bald aus
obigen Gründen aufgeben müssen, und so ist es eben, so viel ich weifs,
bis jetzt für die Publikationen in nichtenglischer Sprache bei der Analy-
sierung der ,, Österreichischen Statistik . . . Wien, 18S2 — " und
„Norges officielle Statistik . . . Kristiania, 1872 — geblieben. Es
liegen mir die analytischen Druckzettel für die verschiedenen Ab-
teilungen dieser beiden vor, so für erstere: Banken; Gewerbliche Be-
triebszählung: Bevölkerung: Finanzen der autonomen Verwaltung: Grund-
besitz; Auswärtiger Handel; Kreditgenossenschaften; Landwirtschaftliche
Löhne; Realitäten; Rechtspflege; Keichstagswahlen; Sanitätswesen; Spar-
kassen; Staatshaushalt: Unterrichtsanstalten; Unterrichtsaufwand; Ver-
kehr; Viehzählung; Volkszählung; Volks- und Bürgerschulen. Für letztere:
„Arbeidslnnninger 1875 — ; Beretninger om amternes ükonomiske
tilstand i . . . 1871 — ; Bidrag til en norsk befolkningsstatistik. Ind-
ledning til tabeller indeholdene resultaterne af folketaellingen i Norge
i januar 1876 . . . Kristiania. 1882; Den civile retspleie 1886 — ;
Fattigviesenet for 1882 og 1883 — ; Folkemsengdens bevaegelse 1872
— : dasselbe für 1886—1900, Kristiania, 1906; Folkeücllingen i
kongeriget Norge 1 januar 1891 . . . Kristiania, 1894 — 98; dasselbe
für 1900, Kristiania, 1902—06; Jordbrug og fsedrift 1876— ; Kom-
munevalgene 1907 — ; Kriminalstatistik 1883 — ; Livs- og d0dsta-
beller for det norske folk . . . 1871/72—; Norges bergvserksdrift 1871
— ; Norges handel 1875 — ; Norges kommunale finanser 1872 — ;
Norges skibsfart 1875 — ; Norges Sparebanker 1880 — ; Oversigt
over de vigtigste resultater af Norges kriminalstatistik for aarene 1846
— 1885 . . . Kristiania, 1888; Oversigt over de vigtigste resultater af
de statistiske tabeller vedkommende folkemaengdens bevaegelse 1866
—1885 . . . Kristiania, 1890; Private aktiebanker 1900— ; Resul-
taterne af de kommunale folketsellinger i Norges byer den 31 te de-
cember 1885 . . . Kristiania, 1887; Resultaterne af folketasllingen i
Norge i januar 1876 . . . Kristiania, 1878—81; Skiftevtosenet samt
overformynderierne, 1883 — ; Skilsmisser og separationer . . . Kristiania,
1905; Socialstatistik . . . Kristiania, 1895 — ; Statistik angaaende det
norske jordbrug. fornemmelig i femaarsperioden 1871 — 1875 og i aaret
1875 . . . Kristiania, 1880; Statistik over folkemamgdens bevaegelse
i aarene 1876 — ; Statistik over Norges fabrikanlaeg ved udgangen
af aaret 1875 . . . Kristiania, 1879; dasselbe für 1885 [1890, 1895
— ] . . . Kristiania, 1889—98; Statistiske oplysninger om de frem-
satte stemmeretsforslags virkning . . . Christiania, 1877; Stortingsvalget
1815 — : Tabeller vedkommende de faste eiendomme . . . 1871 —
1890, [1896]— ; Tabeller vedkommende Norges fiskerier . . . 1875
— 1899 . . . Kristiania, 1877—1900; Tabeller vedkommende Norges
indenrigske skibsfart i aaret 1885 . . . Kristiania, 1887; Uddrag af
consnlatberetninger vedkommende Norges handel og skibsfart . . . 1875
4*
52 Serienwerke, Regieningspublikationen und internationale Kooperation
[ — 1876] . . . Christiania , 1877. Das Analysieren der übrigen oben
erwähnten und aller derer, die aufzuzählen Kaum und Zeit nicht ge-
statten, bleibt also den einzelnen Bibliotheken überlassen, und für die
meisten Institute ist dies bei dem chronischen Mangel an Zeit und an
sprachkundigen Kräften eine geradezu riesenhafte Aufgabe. Mit anderen
Worten, zehn, zwanzig, fünfzig, ja, vielleicht hundert verschiedene Bi-
bliotheken bringen, falls es überhaupt geschieht, zu gleicher Zeit un-
geheure Opfer, dieses so nötige Werk zu versuchen, während ein ein-
maliges Analysieren an der geeigneten Stelle und der Verkauf oder
Austausch der analytischen Druckzettel eine wahre Kleinigkeit wären.
Die geeignete Stelle ist natürlich für die hiesigen Regierungs-
publikationen und Serienwerke privater Autorschaft die Library of
Congress, für die deutschen die Königliche Bibliothek zu Berlin, für
die englischen das British Museum usw. Damit nun nicht jede einzelne
gröfsere oder kleinere Bibliothek gezwungen ist, die Beschaffung der
gewünschten Zetteldrucke für die analytischen Titel selbst vom Aus-
lande zu besorgen, könnten die betreffenden Nationalbibliotheken, die
Library of Congress für die Vereinigten Staaten, die Königliche
Bibliothek zu Berlin für Deutschland, die Bibliotheque nationale in
Paris für Frankreich, das British Museum für England usw., die
Zentralaustauschstellen bilden für den Ankauf und die Verteilung
dieser analytischen Zettel drucke, ebenso wie in den Vereinigten Staaten
das Smithsonian Institute die Zentralstelle für den internationalen Aus-
tausch der Publikationen selbst ist.
Noch ein anderer grofser Vorteil dürfte hieraus erwachsen. Schon
oft ist hier zu Lande der Wunsch nach einheitlichem Gebrauch der
„subjects", oder besser gesagt, nach dem Gebrauch einheitlicher
„subject headings" laut geworden. Falls nun die Library of Congress
als die hiesige Zentralaustauschstelle der analytischen Zetteldrucke
des Auslandes die eventuell auf den Zetteln angegebenen „subjects"
ins Englische übertragen und ihrer Form anpassen, oder im Falle des
Fehlens derselben, solche bestimmen würde, könnte und würde diese
Praxis sicherlich den Gebrauch einheitlicher „subjects" und zwar der
„Library of Congress subjects" an den Bibliotheken der Vereinigten
Staaten beträchtlich fördern.
„Ja", wird mancher lächelnd sagen, „das ist alles schön und gut,
aber wie soll man sich denn das Katalogisieren dieser Werke denken?
Sollen alle Bibliotheken nach einer vorher festgelegten Schablone,
oder soll eine jede nach wie vor nach eigener, natürlich alleinselig-
machender Methode vorgehen? Der erste Fall ist nach Lage der
gegenwärtigen Verhältnisse ein Ding der Unmöglichkeit, im zweiten
Falle würden uns doch die Zetteldrucke wenig nützen, da sie in der
gegebenen Form einfach nicht eingeordnet werden können. Ferner,
wie soll denn der Austausch der Druckzettel an den Zentralen, wie
die etwaige Revision in ausländischer Sprache gegebener oder die Be-
stimmung gänzlich fehlender „subjects" vor sich gehen?" „Sehr ein-
fach" lautet gewöhnlich die frivole Antwort auf solche skeptische
von Johannes Mattem 53
Fragen. Nun, ich bin zwar weit entfernt, im Ernste „sehr einfach"
zu sagen, aber ich mufs gestehen, ich sage tausendmal lieber „einfach"
als „unmöglich".
Auf der zwölften Bibliothekarversammlung in Hamburg am 8. und
9. Juni 1911 ist Herr Oberbibliothekar Dr. Rudolf Kaiser -Berlin auf
eine Vergleichung der englisch-amerikanischen Katalogisierungsregeln
mit den preul'sisclien Instruktionen eingegangen mit Bezug auf das
Problem der angestrebten internationalen einheitlichen Regelung der-
selben. Der Herr Referent kommt zu dem Resultat, dafs die Antwort
in dieser Frage „auf absehbare Zeit negativ ausfallen wird (Zbl. f. Bw.
9. u. 10. Heft 1911, S. 426) und er ist der Ansicht, dafs es schon
ein schöner Erfolg sein würde, wenn dieser (sein) Vortrag und die
folgende Debatte das Znstandekommen eines einheitlichen deutschen
Regelkodex fördern und beschleunigen würde. Auch Herr Direktor
Dr. Paul Schwenke -Berlin betrachtet in der Diskussion zum Referat
des Herrn Kaiser die Aufgabe, die deutschen und englisch -ameri-
kanischen Regeln in Einklang zu bringen, als kaum durchführbar.
Demgegenüber steht die Resolution des Brüsseler Archivar- und
Bibliothekarkongresses: „1. Qu'il soit etabli un code international de
regles pour la redaction des liches du catalogue alphabetique. 2. Que
ces regles soient fixees par langue . . ."
Es ist nicht meine Absicht, hier auf die Berechtigung dieser beiden
sich widersprechenden Ansichten einzugehen. Ich glaube vielmehr,
dafs wir vor der Hand einen solchen internationalen Regelkodex gar
nicht brauchen, um zum Ziele, das ist zu internationaler kooperativer
Arbeit auf dem Gebiete des Katalogisierens und des Austausches oder
Verkaufs der Zetteldrucke zu gelangen. In der Tat, die Königliche
Bibliothek zu Berlin hat in dem Unternehmen des Verkaufs der Titel-
drucke der Dissertationen den schlagendsten Beweis für meine Be-
hauptung geliefert.
Oder existierte etwa ein einheitliches internationales Bürgerliches
Gesetzbuch, als man es unternahm und zwar mit Erfolg unternahm,
die gesetzlichen Fragen der Eheschliefsung und Ehescheidung so weit
als möglich nach international einheitlichen Normen zu behandeln?
Aber ebensowenig wie damals ein einheitliches internationales Bürger-
liches Gesetzbuch bestand, noch heute besteht oder je bestehen wird,
ebensowenig werden wir je einen einheitlichen internationalen Regel-
kodex haben, der im Prozentsatz der vereinheitlichten Regeln auch
nur einigermafsen dem englisch- amerikanischen gleichkommt.
Ist aber das etwa ein ausreichender Grund, jeglicher internatio-
naler Kooperation zu entbehren, oder uns auf den Verkauf der Berliner
Titeldrucke der Dissertationen zu beschränken? — Sollte man nicht
vielmehr auf dem von der Königlichen Bibliothek zu Berlin ein-
geschlagenen Wege fortfahren und den Titeldrucken der Dissertationen
recht bald die analytischen Zetteldrucke der Monographien deutscher
Serienwerke privater Autorschaft und sämtlicher deutscher Regierungs-
publikationen folgen lassen und deren Verwendung den Bibliotheken
54 Serienwerke, Regiernngspublikationen und internationale Kooperation
des Auslandes zugänglich machen? Wäre es nicht der Mühe wert,
ein solches Beispiel zu geben?!
Nun zur praktischen Beantwortung der Frage des „Wie"! Die
Behandlung der Serienwerke privater Autorschaft ist eine verhältnis-
mäfsig einfache. Von der Verwendung der analytischen Zetteldrucke
für Monographien ausländischer Serienwerke sollte mindestens ebenso
reichlich, wenn nicht mehr Gebrauch gemacht werden, als von der
Verwendung der Titel drucke der Dissertationen. Bei beiden handelt
es sich doch fast ausnahmslos um Studien und Werke persönlicher
Autoren. Wenn also die Form der Namen bei den Titeldrucken der
Dissertationen annehmbar ist, so sehe ich nicht ein, mit welcher Moti-
vierung dieselbe Form bei den Monographien der Serienwerke, von
denen ja manche sogar Dissertationen enthalten, und zwar nach
Geiger -Tübingen ganz entschieden zu viele (vgl. Zbl. f. Bw. 9. und
10. Heft 1911 S. 433 — 434), Gefahr laufen könnte, für unannehmbar
erklärt zu werden. Im Falle des Katalogisierens der Serie an sich,
handelt es sich ja meistens um ein Katalogisieren unter dem Titel
selbst (title entry, Satztitel). Auch in diesem Falle ist die englisch-
amerikanische und meines Wissens nach wenigstens die preufsische
Praxis gleich. Wenn aber korporative Autorschaft vorliegt, nehmen
wir hier zu Lande eben mit Zetteldrucken ohne Kopf (Autor) vorlieb,
wo wir keine solchen mit Kopf (d. h. mit erstem Autor) erhalten
können, und verfahren mit denselben nach dem Rezept für die
Regierungspublikationen, welches ich im folgenden geben werde.
Gesetzt den Fall, es würde eine Einigung erzielt dahin, dafs
Regierungspublikationen nach den englisch - amerikanischen Regeln
unter dem Namen des Landes mit der Unterabteilung des Ministeriums
oder des Amtes oder Bureaus katalogisiert werden sollen, so würde
doch jede Nation zwar den Namen des Ministeriums oder Amtes usw.
in der Originalsprache (vernacular), den der Länder aber nur in ihrer
eigenen Mundart geben können. Für Deutschland gäbe es eben nur
ein Deutschland, Grofsbritannien , Vereinigte Staaten usw., für England
und Amerika nur ein Great Britain, United States, Germany usw.
Also selbst in diesem allergünstigsten Falle müfsten wenigstens die
Ländernamen noch geändert werden, ehe die Zettel in den Katalog
des Auslandes eingereiht werden können. Eine andere Einigung in
bezug auf das Katalogisieren der Regierungspublikationen, etwa ohne
Namen des Landes, Ministeriums usw., also ohne Kopf, als Satztitel,
ist meines Erachtens vom englisch -amerikanischen Standpunkte gänzlich
ausgeschlossen, wenigstens für „absehbare" Zeit. Auf das „Wenn"
und „Aber" derselben einzugehen, wäre demnach verlorene Liebes-
mühe!
Warum denn nicht bei althergebrachtem Brauche bleiben? —
Denjenigen Bibliotheken, welche die Regierungspublikationen unter
dem Titel katalogisieren, dieselben also wie Satztitel behandeln, bleibt
es ja überlassen, entweder den Kopf (Namen des Landes etc.) der
englisch -amerikanischen Zetteldrucke weifs zu überkleben, oder gänzlich
von Johannes Mattem 55
Abstand zu nehmen von der Verwendung solcher Zettel mit un-
erwünschtem Kopf, falls der Gebrauch teilweise überklebter Zettel
Anstofs erregen sollte. Jedenfalls wäre es ein Leichtes, für die Biblio-
theken der entgegengesetzten Praxis den für sie fehlenden Kopf (Namen
des Landes, Amtes usw., z.B. „Prussia- Landesamt") mit der Schreib-
maschine oder auf einem anderen Wege einzufügen. Vielleicht wäre
es angebracht, auch für dieses Einfügen des Kopfes die Dienste der
betreffenden Nationalbibliothek als der Zentralaustauschstelle der
Druckzettel in Anspruch zu nehmen. Immerhin ist die zur Einfügung
oder Bestimmung des Kopfes erforderliche Zeit, gleichviel, aufweiche
Weise sie geschieht, gleichviel, ob die Zentrale oder die einzelnen
Bibliotheken dieselbe vornehmen, eine so unendlieh geringe im Ver-
gleich zu der für die Herstellung der ganzen Titel benötigten, dafs
zweifelsohne eine reichlich lohnende Abnahme der Zetteldrucke ohne
Kopf vorausgesetzt werden kann und mufs.
Es war ursprünglich meine Absicht, es einstweilen bei dem rein
theoretischen Vorschlag eines eventuell möglichen Austausches der
ausländischen Druckzettel von einer nationalen Zentrale aus und der
Revision oder Bestimmung der „subjects" sowie auch der fehlenden
Köpfe an eben dieser Zentrale, bewenden zu lassen. Dieser Vorschlag
war und ist eben nur als ein sekundärer gedacht und seine Erfüllung be-
dingt ja zunächst die Verwirklichung internationaler Kooperation auf
dem Gebiete des Katalogisierens selbst und zwar wenigstens des Kata-
logisierens der oben genannten Publikationen. Erst wenn diese er-
reicht ist, wird derselbe meiner Meinung nach spruchreif. Da ich
aber von einem äufserst scharfsinnigen und vor allem praktischen
Kollegen darauf aufmerksam gemacht wurde , dafs ein so weitreichender
Plan wie dieser, ohne auch nur den Versuch eines Beweises seiner
praktischen Ausführkeit gar zu leicht als utopisch angesehen und
mindestens ein skeptisches Lächeln der mehr konservativ veranlagten
Fachleute hier wie drüben hervorrufen könnte, so habe ich mich ent-
schlossen in nächster Zeit hier oder an anderer Stelle eine meines Er-
achtens praktische und annehmbare Lösung darzutun.
Herr C. W. Andrews, Bibliothekar der John Crerar Library,
schliefst seinen Beitrag zum Symposium mit den Worten: „...Der
Nichtgebrauch von Köpfen für Werke mehrfacher (composite) Autor-
schaft in der Praxis der Königlichen Bibliothek zu Berlin würde die
Verwendung dieser Zettel in Amerika sehr erleichtern und möchte in
der Tat dazu führen, dafs Titel ähnlicher Werke auch im Englischen
auf diese Weise gedruckt werden." Während Herr Andrews einen
eventuellen Einflufs der ausländischen Zetteldrucke auf die englisch-
amerikanische Behandlung der Werke mehrfacher Autoren zugibt,
glaube ich einen Schritt weiter gehen zu können. Hier und da wird
schon jetzt hier zu Lande eine abfällige Kritik der Behandlung der
Werke korporativer Autoren laut. Warum sollten nicht auch auf
diesem Gebiete die ausländischen Zetteldrucke trotz der gegenwärtig
noch bestehenden Opposition der Mehrzahl der hiesigen Fachleute
5(i The Abbreviation-Symbols of ergo, igitur
langsam aber sicher eine Umwälzung in der Methode herbeiführen?
Aber selbst hiermit ist die Sphäre fremden Einflusses nicht erschöpft.
Im Gegenteil, ich glaube, dafs auf allen Gebieten, auf denen Druck-
zettel ausgetauscht werden, ein gegenseitiger heilsamer Einflufs nicht
nur möglich, sondern vielmehr wahrscheinlich ist. Wenn wir also
nicht erst einen einheitlichen internationalen Regelkodex , soweit
dies überhaupt möglich ist, aufstellen und dann zur Kooperation
schreiten können, so bleibt uns eben nichts anderes übrig, als mit
der Kooperation den Anfang zu machen auf den Gebieten, auf denen
entweder Einigkeit herrscht, oder trotz kleiner Differenzen ein gemein-
sames Arbeiten möglich ist, nämlich auf dem Gebiete des analytischen
Katalogisierens der privaten Serienwerke und der Regierungspubli-
kationen. Wir werden auf diesem praktischen Wege langsam vor-
bereiten, was wir mit rein theoretischen Mitteln zu erreichen nicht
imstande waren.
Baltimore, Md. Johannes Mattern,
Zweiter Bibliothekar der Johns Hopkins University.
The Abbreviation-Symbols of ergo, igitur.
In the 'Melanges Chatelain', pp. 244 sqq., Prof. Steffens has pro-
pounded a new theory of the abbreviation-symbols used by Irish mi-
nuscule scribes, namely that the scriptorium of the Bobbio monastery
(founded in 614) was the factory in which these Symbols were fashi-
oned, and from which they were exported to Ireland. His argument
is (to put it briefly) that these Symbols were ancient Notae Juris, and
that ancient legal MSS. would be available at Bobbio, but not (at
least, not to the same extent) in Ireland.
Now this argument seems to rest on a fallacy, due to the habitual
misuse of the term 'Notae Juris'. The term is properly used, as
Isidore uses it (Etym. I, xxm), only of the abbreviations of technical
legal words, like 'dolus malus', 'calumniae causa'. But it is habi-
tually misused so as to include also the abbreviations of common
words like 'prae', 'pro', 'que' or of syllables like 'con-', '-bus'. And
this misuse receives a seeming support from the fact that legal texts
like the Verona Gaius (5,h Century) use freely both classes of symbol3,
whereas contemporary non-legal texts restrict themselves to the all-
pervading q. 'que', b. 'bus' or (in the case of Christian authors) add
to these only the 'nomina sacra' Symbols, which Traube has shewn
to be something different from mere abbreviations. But the true ex-
planation of this divergence of practice is that the legal scribe, since
he was entitled by custom to the use of 'Notae Juris', feit himself at
liberty to employ also other familiär Symbols like p 'prae', etc. These
last were, no doubt, used every day in non-calligraphic Script; although,
owing to the destruction of all non-calligraphic writings of this early
by W. M. Lindaay 57
dato, tbere are no extant examples. But they were admitted also t<>
the marginal ia of calligraphic texts; and fortunately a fevv examples
of such marginalia bave survived. Tbe scanty Scholia of tlie Medicean
Virgil contain (according to Ibm, Rhein. Mus. 45, 622) not merely q.
'que', b. '-bus', but also I 'in', o 'con-', 7 '-um', d. 'dus' (in 'Pindus'),
m' 'mus', s' 'sus' (in 'spinosus'). Dr. Kauer has kindly furnished me
with this list (besides 'que', '-bus') from the Bembine Terence Scholia:
ä 'auf, in 'enim', e 'est', 7 'et' (?) (ad Haut. 251 'sollicitare est valde
movere a solo et (?) citare'), n 'non', p 'potesf, q (with oblique cross-
stroke) 'quae' (?) (ad Eun. 322 'postca quae (?) certa numerabit reformat
incerta'), '(piod', 'quam' (also in lmquam,\ 'quia', seil 'scilicef (also
s. once), sigf 'significat', s 'sunt', ni 'videlicet' (?) (ad Haut. 138 par-
helcon videlicet (?) nam repetivit [usque]'), öl 'vel'. The marginalia
of a sixth Century half-uncial Corbie MS. of Augustine's 'Civitas Dei',
pari of which (cf. 'Cab. MSS'. PI. VI, 1, 5, 6) is at Paris (Bibl. Nat.
lat. 122 14), part at St. Petersburg (Imperial Library, Q. v. I, 4), offer
these symbols of words:
dic/t, dicitur d (with oblique stroke through the lower shaft)
est e esse ee
Imperator (any case) imp
item It
nihil the monogram of N and L
nisi the monogram of N and S
non ö and n
per, prae, pro the common symbols (also in 'im^erium', etc.)
proptrr pp
que q'
'//(/ q (also in 'lo^^/tui-', etc.); quae q; quod q (with sinuous oblique
cross-stroke through the shaft); quid qd; quis qs; quebus qb';
quem um
qma qa
vero ü
and these symbols of syllables (besides the m-stroke):
con 0 (of various shapes)
en m 'men'
er ü 'ver'; t (with stroke through the shaft) 'ter' (in 'in/o',
'mafer', 'propfe/-', etc.).
it, et ammon 'ammonef (at end of line)
ri p 'pri'
um Pi' 'rum'. Also a sinuous vertical stroke through the end of
the branch of r denotes 'rum'; through the end of the lower
curve of c it denotes 'cum'
us b' 'bus'. The comma takes various shapes, often that of a
minute s. The same minute s-mark appears in the Symbol for
'posf pH
The marginalia of these three MSS. are either contemporary with the
58 The Abbreviation-Syinbols of ergo, igitur
text or at least belong to what we may call the 'pre-minuscule period'.
Other uncial and half-uncial texte with similar marginalia survive (and
ihe survivors are, we may be sure, only a small fraction of the huge
number once existent): bnt I need not cite more instances. Enough
has been said to shew the needlessness of supposing that Irish minus-
onle scribes took their Symbols (or the modeis for their Symbols) from
legal texts. They had ample material in the marginalia of theolo-
gical texts like the Corbie MS. of Augustine's 'Civitas Dei'. And
these wonld be as available in Ireland as at Bobbio.
Hut I donbt the whole notion of a re-suscitation of ancient Notae
at the beginning of the 'minuscule period'. On the contrary they
had been in continual use (in non-calligraphic Script and in calli-
graphic marginalia). The only new departure made at the 'minuscule
period' was their admission into (more or less) calligraphic texts. Irish
minuscule scribes employ every conceivable device for saving vellum;
the letters are small; subscript letters are frequent; the words are
crowded together; the correct syllable- division between lines is
neglected; the smallest space left blank at the end of a line is uti-
lized for the words that follow the end of the subsequent line, etc.
No wonder then that these same scribes broke down the barriers so
completely, which exeluded from the text of a MS. the familiär
symbols of daily use, like p "prae', ee 'esse*, etc. The same thing
was done by the minuscule scribes of other countries; but not to the
same extent, either because the economy of vellum was not practised
in other countries to the same extent as in Ireland, or for some other
reason. When therefore we find in, let us say, a Veronese MS. the
symbol aü used for 'autem', and in an Irish MS. the //-symbol, the
explanation of the difterence is that in Northern Italy the symbol an
had in the course of centuries established itself as the favourite symbol
in non-calligraphic Script, while in Ireland the taehygraphic h-symbol
had, since the introduetion of writing into Ireland, come into favour. The
early Bobbio scribes used botb the home symbol and the N. Italian
symbol; and this combination of Irish and Continental features is to.
be seen in the early Bobbio script as well as in the Bobbio abbrevia-
tions. These divergences in abbreviation- Symbols go back far past
the beginning of the 'minuscule period'. We must banish from our
minds any notion of Irish scribes at the beginning of the 'minuscule
period' sitting in conclave and deeiding to revive a long-disused
symbol which they had found in some ancient MS. or to invent some
new symbol for a word which had not previously been abbreviated.
Prof. Steffens' theory seems to me to rest on some notion of
that kind.
At the same time, if we consider the liberties which Irish scribes
took with the forms of letters (single or in ligature) and of the 'fan-
tastic' writing in which they often indulged , we can hardly deny to
them all interference with the existing forms of abbreviation-symbols,
or even an occasional creation of a new symbol on the pattern of
by W. M. Lindsay 59
one already existing. It seems to me that we get an insight into
fcheir method of procedure if we exaniine the history of the abbrevia-
tions of the two Conjunctions ergo and igitur.
The ancient Notae (I avoid the misleading term 'Notae Juris')
which liappen to have been transmitted to us are, eg 'ergo', ig 'igitur";
tiinugh there may have been (in fact, probably were) others. The
first, for example, we find in actual use in the Autun Palimpsest and
the Vatican fragments of ante-Justinian law published by Monimsen
(Vat. lat. 5766); the second in the Verona Gaius and the Vatican
fragments.
In the 'minuscule period' these two ancient Notae had not the
same vigorous conti nuance of life as, let us say, the Notae ee 'esse',
p 'prae'. They got a footing only in Insular minuscule; and even
there not a very secure footing at first. In the very oldest Bobbio
minuscule, represented by Vienna 16 and 17, Naples IV A 8 (see
vol. XXVI, pp. 293 sqq. of this Journal), these Conjunctions are written
in füll, or, at most, the final syllable of igitur is expressed (like any
other 'tur') by means of the 'nr'- symbol (an apostrophe). English
minuscule preserved them more faithfully than Irish. We find eg
'ergo' in these MSS. in Anglo-saxon Script:
(1) written in England: Brit. Mus., Cotton Tib. A xiv Bede (saec. viii,
North England?); Ilarl. 2965 Lessons and Prayers (saec. viii,
Winchester?); Cotton Vesp. B vi, foll. 104 — 109 Chronological
Notes (811 — 814, Mercia): Cotton Aug. II 47 (a Kent Charter
of 811),
(2) written (probably) on the Continent: the Moore Bede (c. 737,
from Le Mans Library); Paris 9565 Taius Samuel (saec. viii,
from Echternach Library).
Also in Corpus Christi College (Cambridge) 69 Homilies (with nrl
and nl 'nostri'); Florence S. Marc. 611 (with nl and nrl 'nostri'.
No other symbol for 'ergo' appears in English MSS. (with the ex-
ceptions mentioned below). We find ig 'igitur' in these MSS. in
Anglo-saxon Script:
(1) written in England: Brit. Mus., Cotton Tib. A xiv; Cotton Aug.
II 47 (a Kent Charter of 811); Cotton Charter XVII 1 (Mercia,
probably of 9th Century),
(2) written (probably) on the Continent: Paris 9565; Berlin lat. th.
F 356 Gregory's Homilies (saec. viii ex., written for Hildegrim
and presented by him to Werden Library); lat. th. Q 139 Gospels
(from Werden Library).
No other symbol for 'igitur' appears in English MSS. The vast majo-
rity of MSS. (of the eighth and ninth centuries at least) in Anglo-saxon
Script abbreviate neither 'ergo' nor 'igitur'.
When we turn to Irish MSS. we do not find anything like this
consistency of practice. The ancient syllabic Suspension eg is found
indeed in some Irish MSS.; but these are not the oldest. It is used
60 The Abbreviation-Symbols of ergo, igitur
by one scribe of the St. Gall Priscian (written in Ireland1) between
844 and 869), and by one scribe of the Carlsruhe Bede (written on
the Continent between 836 and 848).
The only other MS. in which I have found it is Laon 26 Cassio-
dorus in Psalmos (saec. IX in ?), although this really counts for two
MSS.; for the syrnbol occurs on fiy-leaves as well as in the MS. itself
(along with g).
Not eg but rather er (another type of sii9pension, (and presumably
an ancient Nota) seems to have been the favourite Irish syuibol in
the earlier period. Er 'ergo' appears in Milan Ambr. C 301 inf. (see
vol. xxvi, p. 304 of this Journal), in the Book of Dimma, in the
Boniface Gospels, in the Garland of Howth, and in the Caroline
minuscules (saec. viii ex.) of an Irish (?) scribe at Cologne in Archbishop
Hildebald's time (Cologne Dombibl. 83", foll. 110—125).
But we find a rival syrnbol competing with er from the first, the
symbol g, which ultimately attained sole supremacy. It appears as
early as the end of the seventh Century'2) in the Book of Mulling,
and in other early MSS. such as the Book of Dimma, the St. John's
Gospel fragment (in somewhat similar 'cursive1 Script) bound up with
the Stowe Missal, the Boniface Gospels, and Milan C 301 inf. All the
ninth Century MSS. use it (a few, already mentioned, combining with
it the symbol eg), (1) written in Ireland: the Book of Armagh, the
St. Gall Priscian, the Macdurnan Gospels (c. 900), (2) written on the
Continent: the Leyden Priscian (written in 838); the Carlsruhe Bede,
Augustine, Priscian; the Sedulius -trio, viz. the St. Gall Gospels, Basle
Psalter and the Codex Boernerianus; the Berne Horace (written in
Italy3) towards the close of the ninth Century), and many others.
From the ninth Century onward it is the invariable symbol for 'ergo'
in Irish MSS., e. g. in the famous MS. of Marianus Scotus 'Chro-
nicon', written c. 1072. The MS. was formerly at Mayence and is now
at Rome (Vat. Pal. lat. 830). And gradually it is extended over
English MSS. (probably; but I have not details) and Continental, until
at the close of the eleventh Century it is current all over Europe.
For 'igitur' we do indeed find in some Irish MSS. the ancient Nota
in the same form as it is used by English scribes (ig). It occurs in
the (apparently) later part of the Book of Dimma (the Gospel of St.
John), in the Leyden Priscian (written on the Continent in 838), in a
Bobbio fragment (the fly-leaf of Nancy 317). But in the oldest Irish
MSS. the symbol has a slightly altered form (ig'). The apostrophe
has usually the same shape as the 'ur'- symbol (see my 'Early Irish
1) Prof. Thurneysen haa pointed out to me that the entry on p. 159 ruadri
adest refers to the Welsh king (844—878). This proves the MS. to have been
written in Ireland and helps to fix the date. (Cf. Güterbock, K. Z. 32, 92.)
2) That the Gospel of St. John in the Book of Mulling was actually
penned by St. Moling (f 696), I think I have proved in my 'Early Irish
Minuscule Script'.
3) An Italian ' symptom' is the symbol mia 'misericordia'.
by W. M. Lindsay ßl
Minuscule Script'), although in the (apparently) later part of the Book
of Mulling (the Preface to the Gospels) it rather resembles a snpra-
script curved i. This symbol ig' is used by St. Moling at the end of
the seventh Century in Ireland (Book of Mulling, St. Johns's Gospel),
and by Diarmaid the scribe of Milan C 301 inf. in the eighth Century
at Bobbio. Dimma uses no symbol; neither does Cadmug, the scribe
of the Boniface Gospels. Ig' persists throngh the ninth Century, (1) in
Ireland, e. g. in the Book of Armagh, of the beginning of the Century ;
in the St. Gall Priscian, of the middle of the Century; in the Mac-
durnan Gospels, of the end of the Century, (2) on the Continent, e. g.
in the Carlsruhe Priscian, Bede and Augustine, and in the Leyden
Priscian. Even as late as the end of the eleventh Century it is used
(along with g) in the Marianus Scotus (Rome, Vat. Pal. lat. 830). But
qtrite early, both in Ireland and on the Continent, we find in Irish
minuscule Script a rival symbol which omits the first letter and which
usually Substitutes for the apostrophe a suprascript i (usually in curved
form). In that part of the Book of Mulling which is not penned by
St. Moling (the Gospels of Matthew, Mark, Luke) g' is sometimes used
along with ig'. The same form of the symbol appears in a ninth
Century fragment at Laon (no. 55, fly-leaf), and in a St. Gall fragment,
no. 1395 (8). In the Book of Armagh g (with curved form of i usually)
ia used along with ig', and the same is true of the St. Gall Priscian
(where however we find also, e. g. on p. 159, the straight form of the
suprascript /), and the Leyden Priscian. The symbol g is exclusive
!y used in the Berne Horace and the Codex Boernerianus. And it
became (like g 'ergo') the invariable Irish symbol.
To complete the list of English and Irish MSS., some have still
to be mentioned which are half- English and half-Irisb, or whose
nationality cannot be determined with certainty. Vat. Pal. lat. ß8
contains both Northumbrian and Irish glosses, and was probably written
in some Northumbrian monastery in the latter part of the eighth
Century. It has ig 'igitur' but lacks a symbol for 'ergo'. A St. Bertin
MS. of Augustine's Letters, now at Boulogne (nos. ß3 — 64), written
in Insular Script of the same Century, seems to have transcribed many
of its abbreviation- Symbols mechanically from a very early original
(see my 'Early Irish Minuscule Script', pp. 70 sqq.). It has eg 'ergo',
ig 'igitur'. St. Gall 60 St. John's Gospel, in Insular Script and with
Insular illuminations (but not the Irish 'nostrilled' type of face) has
on p. 49 in an interlinear, apparently contemporary, correction g 'ergo'.
Since the MS. is certainly not later than the eighth Century, we may
take this as evidence of non-English origin.
Welsh scribes, of whose work we have specimens from the beginning
of the ninth Century onward, follow the Irish practice. For 'ergo'
we find g in the Liber Commonei (817 — 835), the Berne fragment
C 219, the C. C. C. Martianus Capeila, the Cambridge (Univ. Library)
Juvencus. Er appars once in the C. C. C. Martianus Capella (fol. 34v
62 The Abbreviation-Symbols of ergo, igitur
'si ergo convertam, omne bonum voluptas est'), but the same symbol
in an entry (I think , the most ancient entry of all) in the St. Chad
Gospels is rightly interpreted as 'erit' (p. 141 quicumqne custodierit
benedictus er quicumque frangerit maledictus er)- For 'igitur' the
Berne fragment offers ig' beside g' and g (with the straight form of
snprascript /); the C. C. C. Martianus Capella and the Oxford Bodl.
572 ig' and g. A Berne MS. of the Gospels (no. 671, of saec. IX) pro-
bably Cornish, for it shews some 'Welsh Symptoms' (e. g. the symbol
for 'nt') and has an aerostich on King Alfred and some later entries in
Anglo-saxon (one of them relating to Wiltshire), uses g for 'ergo' and
g for 'igitur'. So does the Ricemarch group (associated with Ricemarch,
son of the Bishop of St. David's at the end of the eleventh Century),
viz. C. C. C. 199; Dublin (Trin. Coli.) A IV 20; Cotton Faust. C I.
In Continental Script 'ergo' and 'igitur' have no special Symbols.
It is true indeed that MSS. of the Corbie fc-type use er for 'ergo'
(Cambrai 633, Düsseldorf B 3, London Harl. 3063, Montpellier 69, Paris
12 155 and 12 217); but their stock of peculiar abbreviation-symbols
is clearly of Insular origin. Some Insular (English?) head of the
scriptorium seems to have had the same influence at Corbie as his
countryman Alcuin at Tours, and to have evolved from the rüde Con-
tinental Script of the time this beautiful type, which unfortunately was
driven out of existence by Caroline minuscule. There is no special
symbol for 'igitur' in these MSS. In some other Continental scriptoria
under Insular influence, Würzburg, Freising, Fulda, I have failed to
find a trace of these Symbols, after an examination of all MSS. of the
8th and (first half of the) 9th centuries, and of some later. A
Frankfort Psalter (St. Barth. 32), written in Anglo-saxon minuscules of
perhaps saec. IX — X, which contains (to quote the Catalogue) 'circa
finem epitaphia duorum abbatum Fuldensium , Richardi et Otberti,
saec. XI defunctorum', has er 'ergo' (e. g. ad Psalm. II init. 'Inrationa-
biles ergo beatus David contra Dominum iudaeorum motus iudicans').
A Mayence MS., written in Continental Script c. 813, now at Rome
(Vat. Pal. lat. 1447), has g 'ergo', but writes 'igitur' in füll (or, at
most, expresses the final 'ur' by the apostrophe-symbol).
But in course of time the convenience of the two Symbols, g
'ergo', g 'igitur', so commended itself to scribes that they gradually
spread all over Europe. We find them, for example, in a MS. from
a Shropshire Monastery (S. Marie de Bildewas) , written in 1176, now
in the British Museum (Harl. 3038, Commentary on Leviticus); in a
MS. from Lobbes Monastery in Belgium, written c. 1049, now in the
British Museum (Reg. 6 A v; a page is photographed in Pal. Soc. I
pl. 61); they appear in Veronese MSS. of saec. XI — XII (see vol. XXVII,
pp. 540 — 541, of this Journal), and so on. In late Irish Script a
third symbol appears, coined on the same type, g 'erga', e. g. in the
Coupar-Angus Psalter, written at the end of the 12 th Century, now
in the Vatican Library (Pal. lat. 65; see Codd. Vat. phototypice expressi;
Series Minor, vol. II, Rome, 1910).
by W. M. L i n d s a y 63
So mach for the facts. Now for their interpretation. Of 'ergo'
at least two ancient Notae (eg and er) were familiär to the early In-
sular scribes , the first being affected by English , the second (along
with the first) by Irish scribes. Whether the third symbol (g), so dear
to Irish scribes, was an ancient Nota or a new coinage by some in-
ventive lrishman, is not clear. At any rate it took from the very first
a leading place in Irish Script. The ancient Nota ig 'igitur' was (like
eg 'ergo') affected by English scribes, while Irish scribes usually (but
not always) employed it in a modified form (ig'). This form I would
explain, with Traube, as a mere by-form of ig, the apostrophe playing
the same part as the 'tail' of the 'per' and 'autem' Symbols. The
apostrophe was not meant as the 'ur'- symbol, the syllabic Suspension
i-g(itur) being turued into the contraction i-g(it)ur, just as the syllabic
snspensions q(uip)-p(e), q(ua)-s(i) were turned into the contractions qpe,
qsL If it had been so meant, the symbol would (like qpe, qsi, etc.)
have had an abbreviation-stroke above. One of the scrib'es of the
St. Gall Priscian actually writes this abbreviation-stroke; but I do not
know that we should accuse him of misunderstanding the symbol. For
Insular scribes occasionally put a superfluous abbreviation-stroke over
the Symbols for 'contra', 'eius', etc. (see my 'Early Irish Minuscule
Script'). On the other hand the Kheims scribe (or scribes), whom
Johannes Scottus employed to transcribe his works into Caroline
minuscules, certainly did so misunderstand it. John himself had appa-
rently written the symbol in its correct form (ig'), but the Rheims
scribe mistook the apostrophe for the Irish 'ur'- symbol and reproduced
it with the Continental 'ur' symbol of that time, of the form of the
numeral 2). Thus in Rheims 875 , Johannes Scottus de divisione
naturee , written at Rheims in 9 th Century Caroline minuscules (with
marginal additions by John's own hand in Irish minuscules), we find
on fol. 49 v ig- 'igitur'; and on fol. 52 r the same symbol was probably
used, for John has erased something and has written over the erasure
igit' (in Irish minuscules with, of course, the Irish form of the 'ur'-
symbol). In another MS. of the same work, now at Bamberg (H. I.
IV 5), written by the same (or another) Rheims scribe in Caroline
minuscules & containing marginalia by John's own hand in Irish minus-
cules, we find twice on fol. 3v the same form of symbol (ig2). I go
into these details, to shew that the statement in Traube 'Nomina
Sacra' p. 259, that Johannes Scottus used an abnormal abbreviation-
s\inbol of 'igitur', seems erroneous. John himself must have used in
his original the symbol in the correct form. It is the Rheims tran-
scriber who mistakes the apostrophe for the 'ur' symbol and repro-
dnces it in his transcription by his own form of the 'ur'-symbol. In
John's own marginalia we have no exampie of the 'ergo' nor of the
'igitur' symbol; but the g of the Caroline minuscules of Bamberg
Q. VI. 32* (= Patr. 46) , foll. 22 r — 41 r Arrianus de Generatione Di-
vina, has probably been transferred from his original. We have seen
that the rival Irish symbol of 'ergo' (g) may or may not have been
64 The Abbreviations-Syinbols of ergo, igitur
an ancient Nota. The same doubt applies to the rival Irish Symbol
of 'igitur', of which the original form was g' (differing from ig' only
in the absence of the first letter). It may be said the two forms
(both found in the Verona Gaius) of the ancient Nota of 'enim' (en
and n, the n being in each case traversed by a stroke) furnish an
exact parallel for the supposed pair (ig and g), whereas the type of
symbol g for 'ergo' is unlike the other ancient Notae. On the other
band g shews itself in Irish Script at an earlier period than the shorter
'igitur' symbol (g'); and this suggests the possibility of this 'igitur'
symbol having been coined on the type of the shorter 'ergo' symbol
(g). At least we must admit that the symbol g exercised an influence
on the development of the shorter 'igitur' symbol. In the earlier
stages of Irish minuscule Script, as I have shewn in my book, g has
the o more to the riglit than directly over the centre of the g and is
occasionally written almost (or completely) as go. On this analogy,
I fancy, Irish scribes gradually came to regard the apostrophe of the
'igitur' symbol (g') as the letter i (in the familiär curved form) writttn
in the same position as the o of the symbol g. Indeed Cadmug actu-
ally writes (on fol. 4r) gi with an oblique stroke (sloping down from
right to left) traversing the two letters. Hence it comes that as early
as the beginning of the ninth Century g appears instead of g', and
ultimately becomes the form in sole use. The process is at first very
gradual , so that it is often difficult to say whether the scribe actu-
ally intended an apostrophe or an i (of curved form) placed towards
the right of the top of the g. But in course of time the straight form
of i is used and the letter is placed directly over the centre of the g,
so that the intention of the scribe is beyond dispute. Henceforth g
and g are the Irish Symbols of 'ergo' and 'igitur'.
W. M. Lindsay.
Beiträge zur Geschichte der Inkunabelkiinde
in Franken.
Man mag über die literarischen Reiseberichte des 18. Jahrhunderts,
wie sie uns Georg Wilhelm Zapf, Philipp Wilhelm Gercken, Friedrich
Karl Gottlob Hirsching, Element Alois Baader und andere hinterlassen
haben, denken wie man will, jedenfalls mufs allgemein anerkannt
werden, dafs sie zusammen mit dem damaligen Zuge zur Enzyklopädie
und Bibliographie in erfreulicher Weise die Teilnahme der gelehrten
Welt für die Büchersammlungen gefördert und die Besitzer der Biblio-
theken zum Ordnen und Heben ihrer Schätze angeregt haben. Dieses
frische Leben in der Bücherkunde ist vor allem den Wiegendrucken
zugute gekommen, die geraume Zeit verstaubt und ungeordnet da-
gelegen hatten, bis sie jetzt von neuem beachtet und verzeichnet
wurden. Ja der Eifer für die alten Drucke ging nun so weit, dafs sogar
Beiträge zur Geschichte der Inkunabel künde in Franken 65
der Vorwurf der „Inkunabel Jägerei" nicht ausblieb1), ein Vorwurf, der
neuerdings in dem Worte „Inkunabelsport" wieder aufgelebt ist.
Diese ganze bibliographische Strömung, der wir sowohl die Bücher-
beschreibungen von Georg Wolfgang Panzer als auch die Inkunabel-
kataloge von Sebastian Seemiller, Placidus Braun, Andreas Straufs,
Franz Gras, Joseph Maria llelmschrott, Paul Hupfauer und anderen2)
verdanken, verdient unsere Aufmerksamkeit auch deshalb, weil sie uns
einen guten Blick in das Leben der klösterlichen Büchersammlungen
unmittelbar vor der Säkularisation gewährt. Die folgenden Mitteilungen
wollen nur einen kleinen Ausschnitt aus dieser Bewegung geben und
zugleich von dem Tun und Treiben der letzten fränkischen Kloster-
bibliothekare berichten.
Die Karmeliter zu Bamberg erhielten im Jahre 1777 in dem Pater
Bonifacius a s. Elisaeo , mit seinem bürgerlichen Namen hiefs er
Michael Seuffert,a) einen verständnisvollen Bibliothekar, der es sich vor
allem zur Aufgabe machte, die bisher schlecht geordneten Wiegen-
drucke des Klosters, deren es sehr viele und wertvolle waren, zu
sichten und zu beschreiben. Er verfertigte zu diesem Zwecke einen
alphabetischen Bandkatalog mit kurzen Bemerkungen über Verfasser
und Inhalt der Drucke und ein chronologisches Verzeichnis mit aus-
führlichen Beschreibungen der vorhandenen Ausgaben. Einen Teil des
Bandkatalogs übersandte er dem Erlanger Professor Friedrich Karl
Hirsching, der die Angaben und Titel verbesserte und im 2. Bande
seines „Versuchs einer Beschreibung sehenswürdiger Bibliotheken
Deutschlands" abdruckte.4) Den Verfasser des Katalogs erwähnte
Hirsching mit rühmenden Worten; zugleich teilte er mit, dafs das Ver-
zeichnis des Karmeliterbibliothekars bald im Druck erscheinen werde.
In seinen Nachträgen sprach Hirsching wieder rühmend von Pater
Bonifacius und bedauerte, dafs der tüchtige Bibliothekar an Ostern
1789 als Prior nach Heilbronn versetzt worden war.5) Der bis
dahin ungetrübte Verkehr beider Bücherfreunde nahm plötzlich ein
rasches Ende, als ein junger Doktor der Medizin, Georg Probst6), im
Journal von und für Deutschland für 1792 ~>) dem Erlanger Professor
den Vorwurf machte, dafs er den besten Teil des übersandten
Katalogs ohne Wissen des Verfassers abgedruckt und diesem so in der
Veröffentlichung zuvorgekommen sei. Hirsching war berechtigt, diesen
1) Vgl. Joh. Gg. Meusel, Historisch -Literarisch -Bibliographisches Magazin,
Stück 5. Chemnitz 1792. S. 158 f. Fortgesetzte auserlesene Litteratur des
katholischen Deutschlands Bd 1. Nürnberg 1791. S. 159.
2) Gerhard Führer, Abt des Zisterzienserklosters Fürstenfeld (1796 bis
1803), plante einen Gesaint -Inkunabelkatalog der bayerischen Klöster. Vgl.
Finnin Lindner in der ,.Cistercienser- Chronik", Bd IS. 1906. S. 239.
3) Vgl. über ihn Joach. Heinr. Jäck, Pantheon der Literaten und Künstler
Bambergs. Bamberg 1814. Sp. 1072 ff.
4) Erlangen 1787. S. 194 ff.
5) Zusätze S. 59 ff; 221.
6) Vgl. über ihn Jäck, Pantheon Sp. 883.
7) Jahrgang 9. S. 202.
XXIX. 2. 5
66 Beitrüge zur Geschichte der Inkunabelkunde in Franken
wohl übertriebenen Vorwurf zurückzuweisen, die Form aber, in der er
das tat. war so mafslos und ungerecht als möglich. Er nannte den
Katalog des Mönches ein elendes Machwerk, das von Fehlern wimmle
und wegen seines erbärmlichen deutsch- lateinischen Mönchstils weder
von Palm in Erlangen noch von den Buchhändlern in Bamberg zur
Drucklegung angenommen worden sei.
Diese scharfe Küge vor der Oeffentlichkeit hat der davon betroffene
Pater sicher nicht verdient. Sein chronologisches Verzeichnis, das heute
der historische Verein in Bamberg besitzt,1) ist zwar kein Muster eines
Inkunabelnkataloges, erfüllt aber vollständig seinen Zweck, da die
Drucke so. genau beschrieben sind, dafs sie leicht erkannt und be-
stimmt werden können.
Während Christoph Gottlieb von Murr etliche Jahre hernach dem
„gefälligen" Pater Bonifacius und seiner bibliothekarischen Tätigkeit
volle Anerkennung spendete,2) folgte llilarion Hetz, ein späterer
Bibliothekar des Karmeliterklosters, wieder dem Beispiele Hirschings,
indem er seinen Amtsbruder in einem handschriftlich vorhandenen
Berichte3) mit folgendem Ausfall bedachte:
„Nota.
Der gefällige Bibliothecar der selige4) P. Bonifacius ä S. Elisaeo;
Gott tröste ihn, er lebt noch, hat ein Bücher Verzeichnifs gefertiget, in
welchen er nach des H. von Murr Bekanntmachung einen Vorrath von
getruckten Büchern 10000, Manuscripten 124, Incunabeln 469 an-
gibt. — Ich hatte damals nicht das Glück an der Seite dieses gefälligen
Bibliothecars zu stehen, nur erst 1792 wurde ich als Novizen -Director
dem P. Gottfrid Bibliothecario primario als Secundarius adjungiert, mit
diesen hatte ich die Bibliothec in gegenwertige Ordnung gebracht:
man lese mein Proemium hierüber, welches ich meinen Catalogo
universali5) vorausgesetzt. Dieser gefällige Bibliothecar hat ein In-
ventarium 1779 in 8 hinterlassen, aus welchen man den vorigen
Statum mit dem jezigen vergleichen kann, und etwan in 80 er Jahren
einen anderen Catalogum in 4, der in allen mangelhaft ist. —
Aus keinen dieser ersiehet man, dafs der gedruckten Bücher 10000,
Manuscripte 124, der Incunabeln 469 seyen. — Ich hatte endlich das
1) Bibliotheca Carmelitarum Bambergae rara in duas partes distincta.
Pars I: exhibet 396 libros ab incunabulis typographiae usque ad annum 1500
exclusive editionis anno insignitos . . . 1788. Pars II: exhibet libros saeculo
XV. impressos, sed nota anni destitutos aliosque raritate speciali comrnendatos
recentiores. 4°, 350 Bl. — Auch der Karmeliterprior Anselm Erlacher hat ein
Verzeichnis der Wiegendrucke seines Klosters vertatst, das jetzt die Kgl.
Bibliothek in Bamberg verwahrt (Kg. III. 24, Nr 173 a). Ueber Erlacher vgl.
Jäck, Pantheon 8p. 245 f.
2) Merkwürdigkeiten der Fürstbischof liehen Kesidenzstadt Bamberg.
Nürnberg 179'.). 8. 159 ff.
3) Sammlung des historischen Vereins in Bamberg.
4) Murr, der nicht wufste, dafs der nach Heilbronn versetzte P. Boni-
facius noch lebte, nannte ihn so.
5) Ebenfalls in der Sammlung des historischen Vereins von Bamberg.
von Karl Schottenloher 67
Glück 1795, wo er das 3te mal die BibliOthec ühernahm, mit ihm als
Bibliotkecarius zu stehen, und forschte genau der Bücheranzahl nach,
und er äufserte niemals, dafs eines mangle. Es scheint mir also, er
müsse den Bücher- Vorrath nur praeter propter bestimmt haben, oder
zu diesen 10 000 auch die alten deutschen Prediger und Postillanten
wie auch die teils gekraust oder gekrizelt geschriebene unlesbare
Philosophien und Theologien gezählet haben. Von diesen ist gegen-
wärtig 1799 die Bibliothec gereiniget, und befinden sich diese im
Kloster an einen anderen Ort, weil sie nicht würdig zu achten, eine
Stelle in dieser Bibliothec zu haben, und hat diese Bibliothec nur
5838 Bücher registrirt, wie solle dann noch die Ilalbschied nemlich
noch einmal so viel Bücher hier können gestellet seyn, da mit diesen
die Bibliothec angefüllet ist? Von seinen Manuscripten zähle ich
gegenwärtig 150 gebundene, die anhängende Tractate aber mit den
gebundenen machen 569 ohne das Bamberger Stadtrecht, welches eben
dieser gefällige Bibliothecar dem Geheimen Rath und Decant Schubert1)
zum Behufe seines Werckchens geliehen, und nicht mehr abgegeben
wurde. — Von Incunabeln soll der Vorrath in 46!» bestehen. Hätte
P. Bonifacius dem II. v. Murr auch die Bücher von 1465, 69, 70, 71
gezeiget, so würde die Zahl um 6 gestiegen seyn, es wären also vor-
handen 475, allein diese erstere mufs entweder der selige Bonifacius
nicht gekannt haben, oder er mufs auch Bücher von 16ten Jahrhundert
unter die Incunabeln gezählt haben, gegenwertig zähle ich 401.
Für jenes Buch opera Ovidii 1471, von Baltasar Azoquidus in
Bononien gedruckt, hatten wir in vorigen Jahre einen Liebhaber, der
uns 4 Karolin oder 16 Kronen both, welches ich aber vermög meiner
Vorstellungen nicht abgeben liefs, wenn es auch P. Bonifacius so ge-
macht hätte, so wäre noch eine Bibel in f. auf Pergament gedruckt da,
die unter dem R. P. Prior Laurentius2) ist verkauft worden3); wenn
wir die Schäze unserer Bibliothec feilbiethen wollten, so würde sie
bald ohne Werth und Ansehen seyn. — Was aber den Werth dieses
erwähnten Buches bestimmt, ist meines erachtens die für dieses jähr
so lesbare und wenig abbrevirte Druckart, und wiederum, was der
Tabula operum in hoc Volumine vorgesetzt ist."
Auch dieser boshafte Tadler hatte nicht Recht, wenn er den P.
Bonifacius für die Angaben Murrs verantwortlich machte. Offenbar
hat er das chronologische Verzeichnis seines Vorgängers nur sehr un-
genau gekannt, sonst hätte er sehen müssen, dafs dieser die Wiegen-
drucke von 1465, 1469, 1470 und 1471 aufführt, während sie Murr
nicht erwähnt, und dafs er 369 mit Jahreszahlen versehene Drucke
beschreibt, so dafs die Zahl des ganzen Bestandes mit der des
1) Mich. Heinr. Schubert, der Verfasser der Schrift „Historischer Versuch
über die geistliche und weltliche Staats- und Gerichtsverfassung des Hoch-
stifts Bamberg". Erlangen 1790.
2) Starb am 23. Juni 1792.
3) Vgl. dazu J. J. Jäck, Vollständige Beschreibung der öffentlichen
Bibliothek zu Bamberg. Teil 2. Nürnberg 1832. S. LXX.
68 Beiträge zur Geschichte der Iukuuabelkunde in Franken
Kritikers ungefähr übereinstimmt. In dem einen Punkte freilich ver-
diente P. Bonifacius den scharfen Vorwurf seines Mitbruders: er hatte eine
auf Pergament gedruckte Bibel — wahrscheinlich die Ausgabe Fusts
und Schürfers vom Jahre 1402 — an den Schotten P. Maurus Hörn
in Regensburg verkaufen lassen. Dieser berüchtigte Plünderer der
deutschen Bibliotheken, der es vor allem auf die ältesten Druck-
denkmäler abgesehen hatte1), scheint bei P. Bonifacius noch einmal
guten Erfolg gehabt zu haben, als er jenen kostbaren Sammelband
von Drucken Pfisters zu erwerben suchte, den P. Bonifacius in der
Karmeliterbibliothek zu Würzburg gefunden hat. Kaum hatte der
Schottenmönch von der Entdeckung erfahren, so schrieb er an den
glücklichen Finder in Würzburg folgenden Brief: „Hochwürdiger,
Hochzuverehrender Herr! Ein Liebhaber von alten Drucken hat in
Erfahrung gebracht, dafs sich in Ihrer Bibliothek einige Werke von
Albrecht Pfister befinden als nämlich die 4 Bücher Daniel, Hester,
Joseph und Judith 1462, die Allegorie auf den Tod, die Biblia
pauperum und das Buch Belial, alle mit den nämlichen Typen ge-
druckt. Wenn selbe in guten Stande sind, so authorisiert er mich
ihnen 330 11. rheinisch dafür zu bezahlen. Sollten Sie geneigt seyn,
selbe um diesen hohen Preifs wegzugeben, so bitte ich um baldige
Antwort und verharre Euer Hochwürden gehorsamster Diener P. Maurus
Hörn. Regensburg den 5. September 1799". 2) Der berühmte Band
Pfisters ist dann in die Bibliothek des Earl Spencer nach Althorp ge-
wandert3) und es kann kein Zweifel darüber sein, dafs P. Maurus Hörn
den Verkauf vermittelt hat.4)
Ein überaus merkwürdiger Zufall wollte es, dafs um dieselbe Zeit,
als Pater Bonifaz in Würzburg diesen Schatz entdeckte, dem Würz-
burger und Bamberger Fürstbischof Franz Ludwig von Erthal ein
ähnlicher Sammelband von Drucken Pfisters in folgendem Briefe r>)
angeboten wurde:
1) Ueber Verkäufe von Mainzer Drucken ins Ausland, die P. Maurus
Hörn vermittelte, vgl. Seymour de Ricci, Catalogue raisonne des preinii-res
hnpressiuns de Mayence (1445 — 1467). Veröffentlichungen der Gutenberg-
Gesellschaft Bd. S und 9. Mainz 1911. S. 33, Nr 40, 49; S. 52, Nr 1 ; S. 59,
Nr 13; S. S9, Nr I ; S. 117, Nr 86, 1. Ueber die Verdienste, die sich P. Maurus
Hörn um die Regensburger Schottenbibliothek erworben hat, vgl. llirsching
a. a. 0. Bd 3. ErlaDgen 1788. S. 654, 659; Kl. AI. Baader, Reisen durch
verschiedene Gegenden Deutschlands. Bd 2. Augsburg 1795. S. 415.
2) Adresse: P. Bonifacio ordinis Cannelitaruni in conventu Wurceburgensi
Priori ac Bibliothecario dignissimo Wurceburgi. In der Kgl. Bibliothek zu
Bamberg.
8) Jetzt John Rylands Library, Manchester; vgl. S. de Ricci a.a.O.
S. 21 ff. Die Angabe, dafs Dom Maugerard den Band erworben habe, bevor
er nach England ging, beruht auf einem Irrtum. Dom Maugerard hat die
Drucke nur eingesehen. Vgl. auch Gottfr. Zedier, Die Bamberger Pfister-
drucke und die 36 zeilige Bibel. Veröffentlichungen der Gutenberg -Gesell-
schaft Bd 10 und 11. Mainz 1911, S. 15.
4) Es war nicht das erste und das letzte Mal, dafs Maurus Hörn im
Dienste des englischen Büchersammlers stand. Vgl. auch S. de Ricci a. a. 0.
S. 117, Nr 86, 1.
b) Kgl. Bibliothek Bamberg. R.B. Nr ~Nr61.
von Karl Schottenloher 69
Monsieur de Fichte conseiller aulique actuel de Monseigneur le
l'rince Eveque de Bamberg e Würtzburg ä Würtzburg:
„Wohlgebohrner, Hochzuverebrender Herr Hofrath!
Ein junger von Fichte, der in Augsburg in einem Comptoir lehrnet,
bei einem meiner Freunde in die Kost geht und Euer Wohlgeboren
Neveu ist, gab mir Gelegenheit dieselbe mit diefsem meinem Schreiben
ans gleich zu eröffnender Ursach unbekannter Weis zu incomodieren.
Erst vor wenig Tagen hatte ich in Augsburg das Vergnügen ein
Buch zu entdecken, das bis auf diefse Stund allen Incunablisten u.
Kecensenten alter Litteratur entgangen war.
Dies rare Impressum ist in klein Folio, wohl behalten und durch-
aus mit gleichen lesbaren Lettern abgedruckt, alles ist teutsch.
Der erste Theil enthält ein Gespräch oder Allegorie auf den Tod
mit illuminirten Holzschnitten.
Die zweite Erzählung aus der Bibel E. g. die historie v. Joseph,
Judith, Ester, Daniel mit 61 Holzschnitten.
Der dritte ist eine Biblia pauperum. Allegoria auf die Mutter
Gottes von ihrer Geburt bis auf die Himelfahrt, auf jedem Blatt sind
3 Holzschnitt mit passenden Stellen aus den Propheten. In fine steht
ausgedruckt zu lesen.
Zu Bamberg difs püchlein geendet ist
Nach der geburt unseres Herren Jhefsu Crist
Da man zehlt taufsend u. vierhundert jar
u. ym ein und Sechzigsten dies ist war
in sant v valenteins tag
Gott behüt uns v seiner plag, amen1)
v. Albrecht Pfister.
Diese gewifs rare u. höchst seltene antique sucht der Possessor
an Kenner u. Schätzer gegen ein reelle Remuneration abzugeben.
Nun fragt sich, wo man sich, weil das Buch in Bamberg 1462
gedruckt worden, folglich opus rarissimum, zu melden haben möchte,
und ob nicht der gnedigste Fürst Bischof fselbes als ein Rarität für
ein Bibliothec anzuschaffen belieben tragen möchten?
Euer wohlgeboren haben die Gnad mir in Bälde über diefse meine
anfrage mir eine Auskunft! zu überschreiben. Sollte ich denen selben
in all möglichen Fällen von hier aus in was anzudienen vermögend
gefunden werden, alfs bitte sich jenes zu bedienen, der mit wahrer
Hochachtung die Ehre hat sich zu nennen
Euer Wohlgebohren
Herrn Hofrath gehorsamer Diener v. Obladen2)
Doctor et Ecclesiae Collegiatae Petri Canonicus Capituli.
Augsburg den 17. October 1792."
1) Diese Schlufsschrift stimmt nicht, sie gehurt vielmehr bekanntlich zum
Pfisterdrnck „Boners Edelstein".
2) Ueber Peter Obladen vgl. Allgemeine deutsche Biographie Bd 24. S. 113.
70 Beiträge zur Geschichte der Inkunabelkuude in Franken
Ohne Zweifel hat es sich bei den angebotenen Drucken um den-
selben Sammelband gehandelt, der von Matthias Jakob Adam Steiner,
Pfarrer bei St Ulrich in Augsburg, entdeckt und 1792 im Historisch-
Litterariseh-Bibliographisclien Magazin Johann Georg Meusels beschrieben
worden ist.1) Am fürstbischöflichen Hofe in Würzburg hat man es
offenbar versäumt, den kostbaren Band zu kaufen, und so ist er wie
sein Würzburger Zwillingsbruder in das Ausland gegangen; bald
konnte ihn die Nationalbibliothek in Paris ihr eigen nennen und durch
den Gelehrten Camus eingehend beschreiben lassen.2) Beide Bände, die
uns einige nur in diesen Abzügen bis jetzt bekannte Drucke Pfisters
erhalten haben, sind für Deutschland seitdem verloren; kaum waren sie
entdeckt, so hat sie uns ein widriges Schicksal für immer entzogen.
Die gute Kenntnis von den alten Drucken, die sich Pater Boni-
facius bei seiner bibliothekarischen Tätigkeit erwarb, teilte er gerne
seinen Freunden und vor allem dem Banzer Benediktinerprior Placidus
Sprenger3) mit, der es sich zur Aufgabe stellte, eine Geschichte der
Buchdruckerkunst in Bamberg und Würzburg zu schreiben. Sprenger
eröffnete das von ihm herausgegebene „Literarische Magazin für
Katholiken und deren Freunde" im Jahre 1792 mit einem Aufsatze
über die „Aelteste Buchdruckergeschichte von Würzburg", in dem er
von manchen wertvollen Funden berichten konnte; so war ihm vor
allem in Münster Schwarzach dank den Bemühungen des dortigen
Bibliothekars Columban Schüll das Würzburger Missale Georg Reisers
vom Jahre 1481 in die Hand gekommen. Von mehreren seltenen
Drucken konnte er verschiedene Fundorte anführen, so nannte er bei
der Würzburger Kirchenagende von 1482 die Klöster Münster-Schwarzach,
Bildhausen, Banz, die Minoritenbibliothek zu Würzburg und die Rats-
bibliothek zu Ochsenfurt, auf die ihn der Kapuzinerguardian in Kitzingen
Alexander Schmötzer aufmerksam machte, dem wir noch öfters als
gutem Inkunabelkenner begegnen werden. In Würzburg wurde Sprenger
durch d§n Bibliothekar Johann Nepomuck Koch bei St. Stephan erfolg-
reich unterstützt. Die klösterlichen Büchersammlungen von Würzburg,
Bamberg, Langheim, Banz und einige fränkische Pfarrbibliotheken
stellten bereitwillig ihre Schätze zur Verfügung. So entwickelte sich
zwischen den fränkischen Klosterbibliotheken eine erfreuliche enge
Verbindung, die der Erforschung der heimatlichen Druckdenkmäler
nur förderlich sein konnte. Ueber dieses hilfsbereite Zusammenarbeiten
der fränkischen Inkunabelkenner unterrichtet uns am besten ein Brief
Sprengers an Schmötzer in Kitzingen,4) der hier wörtlich folgen möge:
„Hochwürdiger, Hochgelehrter,
insonders hochzuverehrender Herr P. Guardian!
Ich bin ungemein erfreuet, dafs ich an Ew. Hochwürden denjenigen
Mann gefunden habe, den ich suchte, einen Mann, der für unsere vater-
1) Stück 5. Chemnitz 1792. S. lff.
2) Camus, Notice d'un livre imprime ä Bamberg en 14G2. Paris en VII.
3) Vgl. über ihn Wegele in der Allgemeinen deutschen Biographie Bd 35.
S. 304t; Jäck, Pantheon Sp. 10S3ff.
4) Kgl. Bibliothek Bamberg (R.B.Msc. 416 = Ga I 51).
von Karl Scliot tciil.ilicr 71
lä tidische Geschichte, und besonders für die ältere Literatur so sehr
;il> ich eingenommen ist. Der vorige Herr Pfarrer zu Frickenhausen,
ein Frühmesser zu Volkach Andreas Stamm, mein alter Freund und
condiscipulu>, gehöret auch in diese Klasse. Durch ihn weis ich, wo
das Breviarinm Ilerbipolense von 1479 noch einmal zu linden ist. Mit
dem Herrn P. Prior zu Heilbronn1) stund ich aus eben dieser Ursach,
als er noch in Bamberg war, in besunderer Harmonie ; jedoch war
damals mein Plan noch nicht auf das Vaterland angelegt, sondern
ging auf die alte Blichdruckergeschichte überhaupt. Ich werde ihm
noch diese Woche schreiben ; denn da Heilbronn zur Würzburger
Diöcefs gehörte, so giebt es da gewifs Beyhilfe in meinen Kram. Ew.
Doch würden haben sich um meiner Sache willen so viele Mühe ge-
geben, dafs ich wünschte, meine Dankbarkeit besser als durch blofse
Worte darlegen zu können. Ein Exemplar von dem Versuche über
die alte Buchdruckergeschichte zu Bamberg und Würzburg wird ein
redender Beweis meiner Erkenntlichkeit seyn. Dieser belieben Sie
auch den Herrn P. Lektor Hochw. nebst meiner gehorsamsten
Empfehlung zu versichern. Ich werde mein Werk nur einen Versuch
nennen, weil ich die Lücken fühle, die mir bey allem meinen Streben
und Nachforschen übrig bleiben. Wie viel mufs nicht in Bamberg
gedruckt worden seyn, da im löten Jahrhunderte so viel Buchdrucker
allda waren, als Johann und Lorenz Sensenschmidt, Heinrich Petzen-
steiner, Johann Pfeyl, Hanns Briefmaler in der Frauengasse hinter
St. Martin gesessen, Marx Ayrer und Hans Bernecker im Zinkenwerd;
und doch sind besonders von den letzterem nur wenige Werke zur
Zeit bekannt worden. Dafs vieles zu Grund gegangen, versteht sich
von selbst.
Ueber das Bamberger Fabelbuch mit der Zahl 1461 werde ich
mich in meiner Geschichte vollständig erklären. Man weis zur Zeit
kein Exemplar aufser jenem in der Bibliothek zu Wolfenbüttel. Bey
den P. P. Karmeliten kann es nicht seyn. P. Bonifaz hätte es mir
gewifs gezeigt, als ich bey ihm auf der Bibliothek war. Man kennt
es zu Bamberg nicht genug. Einer meiner Freunde schrieb mir
vor einem Viertel -Jahr, er habe es zum Verkauf aufgetrieben. Ich
erboth mich 100 fl. an Dubletten dafür zu geben, weil der Besitzer
mit gebundenen Büchern handelt. Man schickte mir's, es war aber
das sogenannte Buch der Weisheit der weisen Meister ohne Ort, Jahr-
zahl und Buchdrucker. Wenn ich es nur sehen könnte, um zu unter-
scheiden, ob es wirklich mit beweglichen Lettern oder nur auf
geschnittenen Holztafeln gedruckt sey. Im letzten Fall wollte ich
für Bamberg beweisen, aber zu grofsen Unglück sind diefsfalls zwey
grofse Kenner im Widerspruch, nämlich Lessing und Hr. von Heinecke.
Ich werde nach Ostern selbst nach Bamberg reisen, um alle Biblio-
theken, besonders die des hohen Domstifts auszuforschen. Ich hoffe,
meine Arbeit ins Reine zu bringen, dafs sie zur Michaelis Messe im
1) Bonifacins a. S. Elisaeo.
72 Beitrüge zur Geschichte der Inkunabelkundc in Franken
Druck erscheinen kann. Ich werde, sobald ich meine vorräthigen
.Materialien ganz verarbeitet habe, Ew. Hochwürden davon Nachricht
geben und vielleicht finde ich während der Zeit Ursach, eine Nach-
frage zu halten.
Ich verbleibe mit aller ersinnlichen Hochachtung
Ew. Hochwürden Herrn P. Guardians gehorsamster Diener
Banz den 10. März 1792. F. Placidus Sprenger.
N. S. Wegen des Missais von 1481 zu Schwarzach war ich meiner
Sache gewifs, obschon es auch Herr Stamm übersehen hatte. Es
mufs im catalogo nicht richtig eingetragen gewesen seyn."
Am 28. Juli 1792 wufste Schmötzer wieder von glücklichen
Funden zu berichten. Er tat das im folgenden Briefe1) an seinen
Freund Sprenger:
„Hochwürdiger, hochgelehrter Hochzuverehrender Hr. P. Prior!
Mich freute es recht sehr, dafs Euer Hochwürden die geringen
Bevträge zu dem Versuche einer Würzburger und Bamberger Buch-
druckergeschichte so gut aufnahmen. Nun bin ich aber im Stande,
Hochdenenselben einige wichtige Nachrichten mitzuteilen. Was P. Lector
Reinhard in der Ochsenfurter Bibliothek nicht fand, habe ich gefunden,
das Würzburger Brevier in Folio vom Jahre 1479 unter dem Bischöfe
Rudolph von Stephanus Dold, Jeorius Ryser und Johann Beckenhub
gedruckt, ist wirklich in der Raths Bibliothek. Dafs es P. Lector
nicht fand, mag die Ursache seyn, weil das Privilegium nicht im An-
fange, sondern beiläufig nach etlichen 30 Blättern steht. Ich lege
die Abschrift des Privilegiums bey. Sollten Euere Hochwürden noch
mehrere Auskunft verlangen, so haben Sie die Güte und schreiben
mir bald, denn ich weifs nicht, wohin mich der Gehorsam bei vor-
stehendem Kapitel, so den 24. auch gehalten wird, rufen wird. Zu
Kitzingen kann ich nicht mehr als Guardian seyn, weil meine 3 Jahre
vorüber sind. Das Brevier in 4. welches P. Lector beschrieben hat,
hat zwar kleinere Lettern, welche aber den Lettern des Breviers in
Folio ganz ähnlich sind, dafs ich sicher glaube, es sey von den
nämlichen Buchdruckern verfertigt. Unter anderem wegen ihres Alters
berühmten Büchern fand ich die Agenda Wirceburgensis vom Jahre
1482 zweimal, welche aber nicht gut conservirt sind, die Mefsbücher
vom Jahre 1484 — 95 — 99, einen Codex Decretorum in fol. 1476 von
Georg Laur de Herbipoli Rom gedruckt., Lecturam D. Abbatis super
4 to et 5 to Decretalium 1478 von dem nämlichen.
Aber erst vor 2 Tagen fand ich in der Bibliothek der PP. Carme-
liten zu Wirzburg, wo izt P. Bonifacius2) Prior ist, eine Seltenheit,
welche mich in Erstaunung setzte. Vier Historien aus dem alten
Testamente3) mit Missallettern zu Bamberg gedruckt von Albrecht
1) Kgl. Bibliothek Bamberg. J. H. Mise. bist. lit. 8 a.
2) a 8. Elisaeo.
3) Es ist der von P. Bonifaeius entdeckte Sammelband von Drucken
Pfisters gemeint. Vgl. oben S. 68.
von Karl Schottenloher 73
Pfister im Jahre 1462. Das Jahr ist nicht mit Zahlen ausgedruckt,
sondern mit deutlichen Worten in Reimen, wovon die eine Stanze
lautet: Gedruckt zu Bambergk | in dem ein Taussend vierhundert | zwey
und sechzig Jahr. | durch Albrecht Pfister das ist wahr. | Von dem
nämlichen Drucker sind noch 2 oder gar 3 Werke in dem nämlichen
Band, wo aber das Jahr nicht beigesetzt ist, bey dem einen Werke
aber, welches der bekannte Belial ist, steht der Name des Albrecht
Pfister und gedruckt zu Bamberg am Ende. Dem nämlichen Bande
ist angehängt ein Werk vom Tode, welches noch älter ist, Holz-
schnitte hat, und mit unbeweglichen Lettern gedruckt ist. Obschon
ich weder Jahr, noch Druckort, noch den Namen des Künstlers fand,
so konnte ich doch der Vermnthung nicht widerstehen, dafs es viel-
leicht auch Bamberg zur Geburtsstadt habe. Wenn man die Holz-
schnitte des Bamberger Fabelbuchs damit vergleichen könnte, bekäme
vielleicht meine Vermuthung einen Grund. Genug durch Entdeckung
der Pfisterischen Werke ist also der Einwurf der Literatoren geschwächt,
welche das Fabelbuch Bamberg wegstreiten wollen, oder doch erst
auf das Jahr 1470 setzen aus dem Grunde, weil man von keinem
anderen Buche etwas wisse, welches um dieselbe Zeit zu Bamberg
gedruckt worden sey. EL P. Bonifazius Carmeliten Prior zu Wirzburg
wird Euer Hochwürden gewifs nähere Erklärung geben, wenn Sie sich
an denselben wenden. Mich freut es Hochdenenselben diese Anzeige
machen zu können, wodurch Bamberg sich in die Reihe jener be-
rühmten Städte aufschwinget, in welchen die Buchdruckerkunst am
ersten blühte. Wenn doch Euer Hochwürden das Bamberger Fabel-
buch zu Gesichte bekämen, um Holzschnitte mit Holzschnitten ver-
gleichen zu können: vielleicht haben sie eine Gleichheit mit jenen vom
Tode, welches Werk zu Wirzburg in der Karmeliterbibliothek auf-
bewahrt wird; vielleicht liefse sich daraus eine Behauptung aufstellen,
dafs, ehe die Bnchdruckerkunst in Aufnahme kam, Künstler zu Bam-
berg wohnten, welche wie Köster arbeiteten. Ich hatte zu Bamberg
in monte S. Michaelis das seltene Werk ars memorandi, welches viel-
leicht rarer ist, als ars moriendi; weil es aber schon lange ist, kann
ich mir eine helle Vorstellung weder von den Lettern, noch von den
Holzschnitten machen, doch dünkt es mich, die vom Gerichte des Todes
zu Wirzburg hätten viel ähnliches mit jenen in der Ars memorandi.
Herr Hofrath Pfister zu Bamberg zeigte mir auch vor einigen Jahren
ein uraltes Kartenspiel, welches zu Bamberg gestochen war; ein Beweis,
dafs die Formschneiderkunst allda sei in dieser Stadt.
Euer Hochwürden verzeihen mir meine Schreibart, und die ohne
Ordnung hergeworfenen Anzeigen und Vermuthungen, ich hatte, da
ich dieses schrieb, sehr viele Hindernisse und Geschäfte, ich schrieb
in gröfster Eil. Bin aber mit schuldiger Verehrung Euer Hochwürden
gehorsamster
F. Alexander.
Kitzingen
28. Jul. 1792. Saltem placeat conatus."
' I Beiträge zur Geschichte der Inkunabelkunde in Franken
Am 28. Mai 17;»4 hatte Sprenger seinem Freunde Schmötzer wieder
für wichtige Mitteilungen zu danken, wie folgende Sätze aus seinem
Briefe1) bekunden: „Ew. llochwürdcn grofse und unverdrossene Be-
mühungen weis ich nicht genug zu verdanken. Nehmen Sie die Bey-
lage als einen kleinen Beweis meiner hohen Erkenntlichkeit an. Der
Fund, wovon Sie die Güte hatten, mir ein Blatt zu schenken, lohnte
gewifslich die gehabte Mühe. Es sind Pfisters Lettern, ich habe sie
verglichen: und der Gebrauch, welchen man davon gemacht, ist mir
eine Probe mehr, dafs Bamberg der Druckort dieser Bibel ist. Wahr-
scheinlich bin ich, indem Ew. Hochwürden dies lesen, zu Langheim;
um ihre und meine Bemerkungen zu prüfen. Mögte ich doch näher
um E. H. seyn können! Sie sind der Mann, der mit mir ganz
harmoniert!"
Alexander Schmötzer war nach Bamberg versetzt worden und hatte
dort mehrere Blätter der 36 zeiligen Bibel entdeckt. Den Fund konnte
Placidus Sprenger sogleich für seine „Älteste Buchdruckergeschichte von
Bamberg'- verwerten, die er im Jahre 1794 im Literarischen Magazin
folgen liefe.2) Seine Arbeit gab er im Jahre 1800 in erweiterter Form
als Buch heraus. :>) Hier führt er alle die Gelehrten an, die ihn bei
seinem Werke unterstützt hatten, nämlich Joseph Maximilian Stang,4)
Vikar bei St. Gangolf in Bamberg, P. Kilian Rossat, Bibliothekar
im Kloster Langheim, P. Bonifacius a S. Elisaeo und P. Alexander
Schmötzer.5)
Alexander Schmötzer selbst hatte im Jahre 1794 ohne seinen
Namen eine Ode auf den Bamberger Buchdrucker Johann Georg Klietsch
herausgegeben, der damals sein 50. Geschäftsjubiläum feierte, und in
den Anmerkungen eine kurze Uebersicht über die Bamberger Drucker
beigefügt, in der wir den ersten Entwurf einer Bambergischen Drucker-
geschichte zu suchen haben.6) Nach der Säkularisation wurde er mit
Joachim Heinrich Jäk zur Ordnung der eingezogenen Klosterbibliotheken
1) Kgl. Bibliothek Bamberg (R. B. H. 1. q. 5).
2) Bd 1 Stück 5. Coburg 1794. S. 509 ff.
3) Nürnberg (Grattenauer), 4°, VI, 66 S., 1 Bl.
4) Dessen Bücherkatalog verwahrt der Historische Verein in Bamberg.
Der Katalog verzeichnet etwa 1100 Bücher, darunter mehrere Inkunabeln und
zahlreiche Werke über das Buchwesen. Vermutlich ging diese Bibliothek an
den Benefiziaten Norbert Michael Stang, vielleicht einen Verwandten des
früheren Besitzers, über. Ueber Norb. Mich. St. und seine Bücher vgl. Zbl. f.
Bw. 24, 1907. S. 451.
•"' Trotz seiner Vorliebe für die alten Drucke liefs sich Sprenger ver-
leiten, die Bibelausgabe vom Jahre 1402 an Herzog Ernst IL von Coburg-
Gotha um 2oo Thaler zu verkaufen, wofür er von Johann Baptist Schad in
dessen Lebensgeschichte (2. Aufl. 2. Bd, Altenburg 1828, S. 510) heftig an-
gegriffen wurde. Vgl. auch S. de Ricci a. a. O. S. 93 Nr 39.
6) In dem Exemplar RBMsc Nr 2iiö der Kgl. Bibliothek Bamberg hat
Schmötzer mehrere Nachträge mit folgendem Zusatz eingetragen: „Auf Bitte
der Angehörigen des H. Klitsch habe ich diese geringe Ode verfertigt und
die von mir schon vorher gesammelte Liste der Bamberger Buchdrucker in
den Noten beigesetzt. Die Zeit war aber zu kurz und meine gemachte
Sammlung zu unvollständig."
von Karl Sohottenloher 75
verwendet und wirkte daneben als Geistlicher am allgemeinen Kranken-
h.uise. Noch heute liegen von ihm in vielen Wiegendrucken der Kgl.
Bibliothek in Bamberg ausführliche Beschreibungen der ältesten Drucke
und geben Kunde von seiner eingehenden Bücherkenntnis. Im Jahre
1814 veröffentlichte er eine „Anzeige einiger noch unbekannter alter
Druckwerke, welche in der jetzigen Königsstadt München erschienen
sind", und machte hier vor allem auf die bis dahin unbekannten
Drucke Benedikt Puchbinders aufmerksam. Aufserdem hat Schmötzer
noch eine handschriftliche „Origo artis typographicae Bambergae"
hinterlassen, die in der Kgl. Bibliothek in Bamberg aufbewahrt wird.1)
Die Zusammenstellungen Sprengers und Schmötzers sind noch heute
sehr brauchbar, wenn sie auch vielfach berichtigt und ergänzt werden
müssen. Was an ihnen vor allem gerühmt werden darf, ist das Ver-
ständnis für die alten Druckdenkmäler, das aus ihnen spricht, und
die Beharrlichkeit, mit der die Verfasser diesen Drucken nachgegangen
sind. Bei ihren Bestrebungen haben sie an P. Bonifacius einen
eifrigen und kenntnisreichen Bundesgenossen gefunden. Neben diesen
erfreulichen Erscheinungen, die aus der letzten Zeit der fränkischen
Klosterbibliotheken zu melden sind, durfte auch eine recht betrübende
Wahrnehmung nicht verschwiegen werden, die Tatsache nämlich, dafs
diese Klöster ihre Sehätze nicht immer so treu gehütet haben, wie es
gerade jenes mehrmals gerühmte Verständnis für die Bedeutung solcher
Kostbarkeiten gefordert hätte. Die klösterlichen Bibliotheken stehen
dabei freilich nicht vereinzelt da. Mit der steigenden Teilnahme für
die alten Druckdenkmäler wuchs die Nachfrage zahlreicher Sammler
und Händler nach diesen Seltenheiten, die Preise gingen in die Höhe
und die Hüter der alten Bücherschätze standen nicht immer fest genug,
um den lockenden Versuchungen klingenden Goldes tapfer widerstehen
zu können.
München. Karl Schottenloher.
Erlaß
betreffend die Befähigung zum wissenschaftlichen
Bibliotheksdienst bei der Königlichen Bibliothek zu Berlin
und den Königlichen Universitäts-Bibliotheken.
Die Fähigkeit für die Anstellung im wissenschaftlichen Bibliotheks-
dienst wird durch zweijährigen Volontärdienst bei der Königlichen
Bibliothek zu Berlin oder einer der Königlichen Universitäts-Bibliotheken
und durch die erfolgreiche Ablegung der bibliothekarischen Fach-
prüfung erlangt.
1) Ueber Schmötzer vgl. Jäck, Pantheon Sp. 1012 ff.; derselbe, Alexander
Schmötzer. Bamberg 1815.
«6 Erlafa betr. Befähigung zum wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
§ 2.
Für die Zulassung zum Volontävdienst sind folgende Nachweise er-
forderlich:
a) das Reifezeugnis eines deutschen humanistischen Gymnasiums oder
eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule (vgl. unten) ;
b) der Nachweis, dafs der Bewerber
die erste theologische Prüfung,
die erste juristische Prüfung,
die ärztliche Prüfung,
die Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen oder
die Diplom -Ingenieurprüfung
mit gutem Erfolge bestanden oder an einer deutschen Universität
oder Technischen Hochschule den vorgeschriebenen Habilitations-
leistungen genügt hat;
c) der Nachweis, dafs der Bewerber von einer deutschen Universität
auf Grund einer gedruckten, dem Gesuch beizufügenden Dissertation
und mündlichen Prüfung zum Doktor oder Licentiaten oder an einer
Technischen Hochschule zum Dr. Ingenieur promoviert worden ist;
d) ein Zeugnis über die bisherige Führung;
e) eine amtsärztliche Gesundheitsbescheinigung;
f) der Nachweis, dafs dem Bewerber mindestens diejenigen Mittel ge-
sichert sind, welche für seinen standesgemäfsen Unterhalt während
der nächsten Jahre erforderlich erscheinen.
Abiturienten des Realgymnasiums haben vor der Zulassung in einer
Prüfung, die unter Aufsicht des Vorsitzenden des Beirats für Bibliotheks-
angelegenheiten an der Königlichen Bibliothek in Berlin stattfindet,
Kenntnisse des Griechischen, wie sie zur Reife für Obersekunda des
Gymnasiums gefordert werden, Abiturienten der Oberrealschule aufser-
dem Kenntnisse im Lateinischen, wie sie das Realgymnasium für das
Reifezeugnis verlangt, nachzuweisen.
§ 3.
Das Gesuch um Zulassung als Volontär ist an den Vorsteher einer
der im £ 1 bezeichneten Bibliotheken zu richten.
Dem Gesuch sind aufser den nach § 2 erforderlichen Nachweisen
beizufügen : ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, das Zeugnis über
die Militärverhältnisse und die Zeugnisse über das Hochschul- Studium
sowie über eine etwaige spätere wissenschaftliche Beschäftigung oder
Berufstätigkeit.
Das Gesuch wird vom Vorsteher mit einer entsprechenden Aeufserung
an den Beirat für Bibliotheksangelegenheiten eingereicht. Der Beirat
sammelt die eingegangenen Gesuche und reicht sie den 15. Februar
bezw. 15. August mit Vorschlägen für die Auswahl der am 1. April
bezw. 1. Oktober einzustellenden Volontäre an den Minister der geist-
lichen und Unterrichts -Angelegenheiten ein, der über die Annahme
der Bewerber entscheidet und die angenommenen Volontäre bestimmten
Bibliotheken überweist.
Erlafs betr. Befähigung zum wissenschaftlichen Hibliotheksdienst 77
§ I.
Der Volontär wird bei seinem Eintritt durch Handschlag an Eides-
statt verpflichtet.
§5.
Die Beschäftigung des Volontärs ist so einzurichten, dafs er mit
sämtlichen bibliothekarischen Geschäftszweigen praktisch bekannt wird.
Behufs theoretischer Ausbildung im Bibliothekswesen hat jeder
Volontär entweder ein Jahr an den bei der Universität (iüttingen ge-
haltenen bibliothekarischen Vorlesungen und Uebungen oder an den
Bibliothekskursen teilzunehmen, welche in Abständen von zwei Jahren
je ein Winterhalbjahr hindurch an der Königlichen Bibliothek in Berlin
stattfinden.
Zu diesem Zwecke wird der Volontär für die erforderliche Zeit an
die Universitätsbibliothek Göttingen oder an die Königliche Bibliothek
in Berlin tiberwiesen.
Falls sich herausstellt, dafs der Volontär für den Bibliotheksdienst
nicht brauchbar ist, ist vom Vorsteher möglichst frühzeitig zu berichten
und seine Entlassung zu beantragen.
§ 6.
Die bibliothekarische Fachprüfung erfolgt bei der von dem Minister
der geistlichen und Unterrichts - Angelegenheiten eingesetzten Prüfungs-
kommission, welche aus dem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern besteht.
Das Gesuch um Zulassung ist durch den Vorsteher der Bibliothek,
an der der Volontär arbeitet, an den Vorsitzenden des Beirats für
Bibliotheksangelegenheiten zu richten. Die Zulassung ist bedingt
durch den Nachweis, dafs der Bewerber sich im Volontärdienst als
praktisch brauchbar bewährt hat und dafs er an einer der Veran-
staltungen zur theoretischen Ausbildung (§ 5 Absatz 2) teilgenommen
hat. Aufser diesen Nachweisen sind die nach § 2 a — d und in § 3
geforderten Schriftstücke dem Gesuche beizufügen.
§ 7.
Die Prüfung ist mündlich und hauptsächlich darauf zu richten, ob
der Bewerber sich die für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst er-
forderlichen gründlichen Kenntnisse in folgenden Gebieten erworben hat:
1. in der Bibliotheksverwaltungslehre und zwar im Gebiete des
Verwaltungswesens und der technischen Einrichtungen der Biblio-
theken des In- und Auslandes, sowie der Organisation des Buch-
handels und der Technik des Bucheinbandes;
2. in der Bibliographie und Literärgeschichte. Gefordert wird
insbesondere Vertrautheit mit den wichtigen Hand- und Nachschlage-
büchern, Bibliographien und Enzyklopädien, ferner Kenntnis des
Entwicklungsganges des höheren Bildungswesens und der National-
literatur bei den europäischen Kulturvölkern, sowie der Haupt-
momente der Wissenschaftsgeschichte;
<N Erlafs betr. Befähigung zum wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
3. im Schrift- und Buchwesen. Es wird verlangt Uebersicht über
den Entwicklungsgang und die geschichtlichen Zusammenhänge des
Schrift-, Buch- und Bibliothekswesens. Hierzu gehört auch die
Kenntnis der wichtigsten Tatsachen des Handschriftenwesens und
der älteren Druckergeschichte; für diese können jedoch bei einzelnen
Bewerbern besondere für den wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
wertvolle Fachkenntnisse kompensierend eintreten — z. B. aufser-
gewöhnliche Sprachkenntnisse, Kenntnisse in den exakten und den
Naturwissenschaften oder der Technik:
4. in den Sprachen: gute Kenntnisse in einer der modernen Sprachen
Englisch, Französisch und Italienisch, und die zum Verständnis
wissenschaftlicher Werke nötigen Kenntnisse in den beiden anderen.
§ 8.
Die Frage, ob die Prüfung überhaupt und ob sie „ausreichend",
„gut" oder „mit Auszeichnung" bestanden sei, wird durch Stimmen-
mehrheit der Mitglieder der Kommission entschieden.
§9.
Die Prüfungskommission hat über den Verlauf und das Gesamt-
ergebnis der Prüfung durch die Hand des Beirats für Bibliotheks-
angelegenheiten an den Minister für geistliche und Unterrichts-
Angelegenheiten zu berichten.
§ 10.
Wer die Prüfung nicht bestanden bat, kann auf seinen Antrag
frühestens nach Ablauf eines halben Jahres zur Wiederholung der
Prüfung zugelassen werden. In der Zwischenzeit hat er den Volontär-
dienst fortzusetzen. Eine mehr als einmalige Wiederholung der Prüfung
ist nicht gestattet.
* 11.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergebnis ein
Zeugnis des Vorsitzenden der Prüfungskommission. Er hat bis auf
weiteres den Dienst bei der Königlichen Bibliothek oder einer der
Uni versitäts- Bibliotheken unentgeltlich fortzusetzen und ist alsbald zu
vereidigen. Er führt den Titel Bibliotheksassistent.
§ 12.
Dieser Erlafs tritt an Stelle des Erlasses vom 15. Dezember 1893.
Berlin, den 13. Januar 1912.
Der Minister der geistlichen
UIK Nr 8064. und Unterrichts -Angelegenheiten
Trott zu Solz.
Literatlirberichte und Anzeigen 79
Literaturberichte und Anzeigen.
Eine neue holländische Zeitschrift, De Biblio thecaris, Maaudblad voor
boek- en bibliotheekwezen (Jahresabonnement 1.25 tl.) erscheint seit Anfang
dieses Jahres in Rotterdam. Herausgeber ist Tiddo Folmer, der Bibliothekar
der Rottenlamschen Lesehalle. Die neue Zeitschrift enthält kein ausführliches
Programm: das an der Spitze der ersten Nummer stehende kurze Vorwort
-Ter inleiding" gibt nur an, die neue Zeitschrift richte sich au alle, die mit
Büchern und Bibliotheken zu tun hätten, besonders an die im Bibliotheks-
wesen oder Bachbande] tätigen Personen. Es handelt sich, wenn man nach
der ersten Nummer urteilen darf, um eine Veröffentlichung von sehr elemen-
tarem Charakter. An Artikeln enthält, das Heft (10 Seiten Text): Wat is een
Bibliotheek. Het Antiquariaat. Ken Nederlandsche Bibliografie. Ilet boek
en zijn Onderdeelen. Körte mededeelingen.
Von dem neuen Katalog der Sinaihandschriften (Zbl. 1909. S. 45;))
ist jetzt der 1. Band erschienen: Catalogus codicum mannscriptorum graecorum
qui in monasterio Sanctae Catharinae in monte Sina asservantur. T. 1 : Codices
manuscripti notabiliores bibliothecae monasterii Sinaitici ejusque metochii
Cahirensis, ab archimandrita Porphyrio (Uspenskio) descripti ... ed. V.
Benesevie. Petropoli 1911 (XXVIII, 663 S. b°. Ausg. der Akademie, zu be-
ziehen für 7 M. durch Voss' Sortiment, Leipzig. Auch mit russischem Titel,
Text russisch). In der Einleitung schildert Benesevie die allmähliche Ent-
deckung der sinaitischen Bücherschätze. Das von Porfirij hinterlassene
Manuskript des Katalogs hat er revidiert und ergänzt. Den Bibelforscher
werden längere Auszüge aus einem Psalmenkommentar (S. 30—76) interessieren.
Unter den Beilagen sind u. a. mehrere Stücke ausdem Taktikon des Nikon
abgedruckt (S. 561 — 601). Zum Schluß hat Benesevie ein Verzeichnis der
Hss. und Fragmente sinaitischer Herkunft, die sich in verschiedenen Biblio-
theken befinden, zusammengestellt. Die Blätter, die Porfirij sich als Andenken
aus den Hss. herausgeschnitten hat, sind jetzt in der Kaiserlichen Oeffentlichen
Bibliothek in Petersburg. Gute Reproduktionen von 18 in Rufsland befind-
lichen sinaitischen Fragmenten sind in den Text eingedruckt. — Für die end-
gültige Redaktion des 2. und 3. Bandes des Catalogus, der die genaue Be-
schreibung der Hss. enthalten soll, hat Benesevie im Auftrage der Peters-
burger Akademie noch einmal den Sinai besucht. Er hat 30ou Photographien
gemacht, u.a. alle slawischen Handschriften des Klosters aufgenommen. Sein
besonderes Studium galt den byzantinischen juristischen Texten. Die Biblio-
theksordnung des Klosters, die er in seinem Berichte abdruckt, ist sehr streng;
doch man gewährte ihm manche Erleichterungen: so durfte er statt der vor-
geschriebenen 4 Stunden täglich 6 Stunden arbeiten. (Bulletin de l'Academie
Imp. des sciences de St.-P6tersbourg 1911. S. 1097—1104; 917f., 1163, 1188).
— e.
The present bibliographical Status of modern philology. By Clark S. Northup.
With a summary of letters from representatives of modern language
studies by W. N. C. Carlton. Preceded by a survey of periodical biblio-
graphy by J.Christian Bay. Published for the Bibliographical Society
of America. The University of Chicago Press, Chicago, Illinois (1911).
42 S.
Drei Arbeiten sind hier vereinigt, die der Bibliographical Society of
America bei ihrer jährlichen Zusammenkunft im Juli 1910 vorgelegt wurden
und die zur Einsetzung eines Komitees führten, das die Technik, Er-
scheinungsweise und Nützlichkeit der vorhandenen Bibliographien und Jahres-
berichte untersuchen, dem Problem nutzloser Arbeitsvergeudung nachgehen
und Vorschläge zu möglicher Abhilfe machen soll, wobei mit dem Gebiete
der modernen Philologie der Anfang zu machen ist.
Es ist ein schönes Zeichen für unsere deutsche bibliographische Tätigkeit,
dafs die Gedanken und Erwägungen dieser amerikanischen Gelehrten im
BO Literatuiberichte und Anzeigen
wesentlichen an deutsche Arbeiten anknüpfen und somit ihre positive Kritik
aaofa in erster Linie uns Deutsehe zu interessieren und vielfach zu belehren
vermag. Was hier au Lob und Tadel laut wird, gibt den auf bibliographischem
Felde Unterrichteten vielleicht im einzelnen nicht allzu viel Neues, wohl
aber ist es aufserordentlich dankenswert, dafs einmal eine kleinere, scharf
abgegrenzte Provinz in dieser Weise von allen Seiten intensiv beleuchtet ist.
ßay kommt zuerst und mit allgemeineren Gesichtspunkten zum Wort.
Der Brennpunkt seiner Ausführungen gilt der „duplication of work that
is evident on all sides". Er hebt besonders die reiche bibliographische
Arbeit in Deutschland hervor, macht ihr aber unumwunden Mangel an Organi-
sation zum Vorwurf und weist als Beispiel — freilich übertreibend — darauf
hin, dafs etwa bis vor kurzem der protestantische Theologe nahezu ein
Dutzend bibliographische Hilfsmittel fand, während der Arbeiter auf ästheti-
schem Gebiet ganz ohne Stützen blieb. Hierzu gesellt sich die Langsamkeit
der Berichterstattung. Ohne Zweifel hat B. hierin recht; wenn er aber weiter
meint, dafs unsere deutschen bibliographischen Unternehmungen, bei ihrem
durchschnittlichen sehr hohen Anschaffungspreis, in der Lage wären, Neu-
erscheinungen sogleich käuflich zu erwerben, statt, wie es jetzt als Regel
geschieht, auf die Einsendung durch den Verleger oder Autor zu warten,
oder wie ich hinzufügen möchte, die Bücher beim Verlag oder Drucker nach
einer gewissen Frist einzufordern, scheint er doch, wenigstens bei uns in
Deutschland, den Etat solcher Jahresberichte usw. bedeutend zu über-
schätzen und ihren mehr oder minder schwierigen Existenzkampf, dem vor-
läufig kleine staatliche Unterstützungen sowie die Opferwilligkeit von Ver-
leger, Redaktionsstab und Mitarbeitern nur wenig aufhelfen, aufser Acht
zu lassen. Auch kann ich B., soweit deutsche Verhältnisse in Betracht
kommen, nicht darin beistimmen, dafs jeder „reference librarian" unter dieser
Langsamkeit der Registrierung allzu sehr leidet. Ich habe stets gefunden,
dafs in den weitaus meisten Fällen unser „Wöchentliches Verzeichnis", das
die Hinrichssche Buchhandlung in Leipzig herausgibt, unterstützt durch sein
TMonatsregister", billige Ansprüche an Promptheit und Zuverlässigkeit vor-
läufiger Orientierung vollauf befriedigt. Zudem steht uns für die jüngsten
Erscheinungen im Notfalle ja das Buchhändler-Börsenblatt zur Verfügung. In
England-Amerika entspricht dem wöchentlichen Verzeichnis immerhin das „Pub-
lishers' Circular" und „Weekly", wenn sie freilich in technischer Beziehung,
was bei der so ganz anderen Organisation des englischen Buchhandels nicht
Wrunder nimmt, hinter der deutschen Bibliographie zurückstehen. Dagegen
hat England in der „Review of reviews" ein allerdings lückenhaftes Hülfs-
mittel, um die neu erschienene Zeitschriftenliteratur dem Auskunft Heiachendeu
ziemlich rasch zugänglich zu machen. Aber auch auf diesem Felde sind wir
in Deutschland durch das „Literarische Zentralblatt" und die „Deutsche
LiteraturzeituriK" nicht viel schlechter versorgt und sind sogar, gerade für'
das zur eigentlichen Diskussion stehende Gebiet der neueren Philologie,
durch die bibliographischen Angaben des alle 14 Tage erscheinenden „Lite-
rarischen Echo", auf das in diesem Zusammenhange einmal mit Nachdruck
hingewiesen werden mufs, dem Ausland gegenüber im Vorteil. Entschieden
im Recht dagegen ist der Verfasser, wenn er meint, dafs in unseren deutschen
Jahresberichten die fremden, besonders amerikanischen Erscheinungen des
Büchermarktes zu wenig Berücksichtigung finden. Doch liegt hier die Schuld
bei weitem mehr an den mangelhaften bibliographischen Hilfsmitteln und
der Buntscheckigkeit der Usancen des Verlagshandels jener Länder als dem
Spüreifer und der Sorgfalt unserer bibliographischen Arbeit. Das gilt be-
sonders für Amerika. — Auch darin möchte ich B. beipflichten, wenn er die
leider so verschiedenartige »Technik" jener Jahresberichte bemängelt, was
das Ziel ihrer „Vollständigkeit* betrifft. Eine relative wird diese ja immer
sein und bleiben müssen. Weitere Grenzen könnte man ihr aber gewifs im
einzelnen ziehen, ohne die „ Tücke des Objekts" zu unterschätzen. Den
Wünschen des Verfassers möchte ich an dieser Stelle noch den nach einer
einheitlichen Methode der Berichterstattung in unseren Jahresberichten ge-
Literaturberichte und Anzeigen 81
seilen. Zur Zeit liegen die Dinge etwa so, dafs die einen und wohl der
grüfsere Teil, das kritische Referat im fortlaufenden Text und den biblio-
graphischen Apparat in Fufijnoten bringen, die andern an die Titelaufnahme
jedesmal «las Expos! des Rezensenten unmittelbar anschließen und die
dritten Schliefelich Bibliographie und Kritik grundsätzlich scheiden, wie es
z. P>. mit entschiedenem Gelingen seit einiger Zeit die „Jahresberichte für
neuere deutsehe Literaturgeschichte" tun. Das gesamte Material wird hier
von einem Redaktionssekretär einheitlich verzeichnet, entlastet somit den
einzelnen Referenten von der Mühe des Sammeins, ohne ihm jedoch die
Möglichkeit des Krgänzens zu nehmen. Vor allem aber vermag auf diese
Weise der bibliographische Teil weit eher im Handel zu erscheinen als es, aus
den verschiedensten Gründen, im Zusammenhang mit dem kritischen Kommentar
möglich wäre. So möchte ich diese Praxis als Norm empfehlen, zumal wenn
der Bibliographie sogleich Namen- und Sachregister beigegeben würde, was
jetzt erst leider nach Abschluß des Ganzen geschieht. Dann wäre nämlich
die Bibliographie für sich allein ein wertvolles Hilfsmittel nicht nur für den
eigentlichen Arbeiter auf dem Gebiete der neueren deutschen Literatur-
geschichte, sondern vor allem für unsere Bibliotheken, sei es um die täg-
lichen Bestellungen zu erledigen, Auskunft zu erteilen oder Lücken in den
Beständen auszufüllen.
Von grofser Tragweite scheint mir schliefslich die Forderung des Ver-
fassers einer systematischen Zentralisierung des bibliographischen Betriebes
zu sein. Er sieht darin mit gutem Grunde nicht nur ein Mittel gegen die
herrschende Zersplitterung und mangelnde Oekonomie der Kräfte, sondern
auch eine neue gesunde Praxis für die gegenwärtig vielfach bedrohte
materielle Existenzmöglichkeit dieser Jahresberichte usw. Dieser Zentrali-
sierungsgedanke, der ja auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Wissenschafts-
triebes zur Zeit im Mittelpunkt jeder Debatte steht, ist ohne Zweifel dem
vielfach laut gewordenen Vorschlag einer weitgehenden Teilung in biblio-
graphische Sondergebiete vorzuziehen. Für das grofse Feld der Natur-
wissenschaften im weitesten Sinne, ist eine solche Teilung mit innerer und
äufserer Berechtigung bereits im grofsen und ganzen durchgeführt, für die
Geistes-, oder vielleicht besser, Kulturwissenschaften würde sie, allzu schroff
oder schematisch durchgeführt, eine ernste Gefahr bedeuten.
Diesen allgemeineren Betrachtungen läfstNorthup gleichsam die Probe
auf das Exempel vom speziellen Standpunkt der modernen Philologie aus
folgen. Das unaufhaltsame Wachsen des Materials zeigt er an dem prägnanten
Beispiel der Jahresbibliographie, die das „Jahrbuch der Deutschen Shakespeare-
Gesellschaft" bietet. Unter den „monumentalen" bibliographischen Werken
seines engeren Faches nennt er an erster Stelle unseren Goedeke, wie er
auch in der Folge wieder und wieder auf deutsche Arbeit hinweisen inufs,
wobei er einen entschiedeneu Fortschritt der Gegenwart gegenüber der Ver-
gangenheit feststellt. Die Hauptschuld dafür, dafs nach rückwärts vor allem
grofse Lücken auszufüllen bleiben, sieht er, gewifs nicht mit Unrecht, darin,
dals bibliographische Arbeiten bei uns (und in gewissem Mafse auch im
Auslande) noch immer als eines wirklichen Gelehrten unwürdig gelten.
X. mustert sodann mehr oder minder eingehend eine Reihe von gröfseren,
vor allem deutschen, Jahresberichten, wobei er zu dem Ergebnis kommt, dafs
die Sprachwissenschaft stiefmütterlicher als die Literaturwissenschaft bedacht
und für Deutsch und Romanisch überhaupt besser als für Englisch gesorgt
sei, Folgerungen, in denen ich dem Verf. durchaus beistimmen inufs. Im
allgemeinen ernten wir Deutschen bei dieser kritischen Revue viel Lob.
Aber auch den Tadel dürfen wir uns, als nach Art und Grad berechtigt, wohl
gefallen lassen. N. zeigt die Unvollständigkeit an Streitbergs „Anzeiger für
indogermanische Sprach- und Altertumskunde", die mangelhafte Einteilung
und die Vernachlässigung der englischen und amerikanischen Literatur (hierin
sieht er überhaupt ein hervorstechendes Manko der „continental biblio-
graphical works") in den „Jahresberichten über die Erscheinungen auf dem
Gebiete der germanischen Philologie". Den Preis erkennt auch er den
XXIX. 2. 6
82 Literaturberichte und Anzeigen
„Jahresberichten für neuere deutsehe Literaturgeschichte" zu, obwohl ihm
auch hier die Spanne zwischen dem Erscheinen der betreffenden Literatur
und dem kritischen Berichte EU grofs dünkt. Aehnlich bezw. schlimmer steht
es mit dem Romanischen und besonders Englischen. Alles in allem scheint
ihm das in Buchform vorliegende immerhin genügend, das Material der Zeit-
schriften (wozu mir heute immer gebieterischer ein guter Teil der Tages-
presse zu kommen scheint), soweit Deutschland und England in Betracht
kommen, gleichfalls ausreichend registriert, dagegen die romanischen, hollän-
dischen, skandinavischen und, wie ich hinzufügen möchte, amerikanischen
Zeitschriften, entschieden vernachlässigt zu werden.
Die Ziele einer rationellen bibliographischen Organisation sind für N. die
folgenden: Das Material eines bestimmten Jahres mufs im Mai, spätesteus
im Juni des folgenden Jahres registriert sein. Die unökonomische Zer-
splitterung der Kräfte, die darin liegt, dafs dieselbe Literatur zwei- oder gar
mehrfach verzeichnet wird, mufs fortfallen. Diese beiden Kardinalforderungen,
die auf die wundesten Punkte unserer Jahresberichte zielen, glaubt N. aber
nicht durch Verbesserungen der bestehenden Unternehmungen erreichen zu
können, sondern durch eine grofs angelegte neue bibliographische Schöpfung,
die das gesamte Gebiet der modernen europäischen Sprachen und Literaturen
umfassen und 25 bis 50 Gelehrte und zünftige Bibliographen beschäftigen soll.
Mit kühner Phantasie und verblüffender Selbstverständlichkeit, die des
Raumes, der Zeit und vor allem — des Geldes spottet, ist das Luftschlofs
dieses Zukunftstraumes erbaut. Amerika soll die Führung übernehmen und
Chicago scheint ihm als Sitz des Unternehmens vor New York den
Vorzug zu verdienen. Die Titel sollen einheitlich von einer Setzmaschine
gesetzt und in zwei Ausgaben, auf stärkerem Papier für Bibliotheken, auf
schwächerem für Private gedruckt und später gleich für Generalregister und
Spezialbibliographie benutzt werden. Natürlich (!) müfste das Unternehmen
freigebig unterstützt werden und die Details würden am wirksamsten von
der Bibliographical Society of America und der Modern Language Association
of America in gemeinsamer Arbeit durchgeführt, die auch bereits vorhandene
Bibliographien zu berücksichtigen hätte.
So willig man den vorbereitenden Gedankengängen der beiden Ameri-
kaner folgen mochte, so wenig wird man sich mit den Schlufsfolgerungen
einverstanden erklären können. Die armen Deutschen, denen für ihre bisher
geleistete bibliographische Arbeit so freundwillig reiches Lob gespendet wurde,
sollen wieder einmal bei der Teilung der Erde schliefslich leer ausgehen,
obwohl sie doch auch auf dem Gebiete der internationalen Bibliographie, sei
es in den Natur-, sei es in den Sozialwissenschaften, ihren Befähigungs-
nachweis bereits wahrlich erbracht haben. Auch unter den 14 Gelehrten, die
in einem Anhange der Schrift sich gutachtlich zu den angeregten Fragen
äufsern, ohne im wesentlichen neue Gesichtspunkte zu bringen, sind zwar
einige Deutsche von Geburt, aber durchweg nur Vertreter amerikanischer
Universitäten. Ohne Zweifel wird es möglich sein, in Amerika privates
Kapital, das ja drüben so viel leichter beweglich ist, auch für dieses Unter-
nehmen, dessen zwingende Notwendigkeit freilich dem rechnenden Verstände
eines amerikanischen Geldgebers nicht so ohne weiteres einleuchten dürfte,
schliefslich flüssig zu machen. Aber darüber hinaus bedarf meines Erachtens
gerade eine internationale Bibliographie der modernen Philologie der inter-
nationalen Zusammenarbeit. Für diese scheint mir bereits durch den Titel-
druck der Kongrefsbibliothek in Washington einerseits, der Berliner König-
lichen Bibliothek andrerseits, durch das gemeinsame Format dieser Drucke,
ihren Verkauf im einzelnen und zu billigem Preise ein wichtiger erster Schritt
getan. Wie weit diese Bibliotheken, denen sich zunächst das British Museum
und die Pariser Bibliotheque nationale gesellen müfsten und ohne allzu grofse
äufsere Schwierigkeiten gesellen könnten, nicht nur indirekt Förderer, sondern
direkt Träger eines solchen bibliographischen Unternehmens zu werden ver-
möchten, bedürfte natürlich eingehender Diskussion. Der kritische Teil der
Jahresberichte usw. müfste wohl ohnehin privater Initiative weiter überlassen
Umschau und neue Nachrichten 83
bleiben. Wenn einmal der preufsische Gesamtkatalog im Manuskript oder,
mit Kinschliil's der grofsen aulserpreufsischen deutschen Bibliotheken , im
l>ruck, vorliegen wird, wäre es keine allzu grofse Aufgabe, im Verein mit
den grofsen Londoner und Pariser Katalogen, die Bibliographie der modernen
Philologie auch nach rückwärts zu ergänzen. Akademien und gelehrte Ge-
sellschaften haben sieh ja schon häufig in gemeinsamer Arbeit zu gröfseren
and kleineren Gruppen zusammengefunden. Warum sollten nicht einmal
die führenden Bibliotheken Europas und Amerikas gleiches tun wollen und
können? Haben sie doch wohl alle in ihr Zukunftsprogramm bibliographische
Pläne aufgenommen, deren Ausführung, wie sie ihren täglichen Aufgaben
gleichsam natürlich entspriel'st, wiederum ihrer unmittelbaren und haupt-
sächlichen Arbeit, vielleicht, nein gewifs mit Zinsen, das aufgewandte Kapital
zurückerstatten wird.
Berlin. Hans Daffis.
Umschau und neue Nachrichten.
Die preufsischen Bibliotheken im Staatshaushalt für 1912. Der
Voranschlag für den Etat bringt einen weiteren grofsen Schritt zur Förderung
der Universitätsbibliotheken. Durch die Einführung der Benutzungsgebühren
und die mit dieser gleichzeitig erfolgte Erhöhung der staatlichen Mittel für
die Vermehrungsfonds hatten diese Bibliotheken die Möglichkeit erhalten, die
wesentlichsten Neuerscheinungen zu erwerben, aber selbst für die laufenden
Zeitschriften wollte es noch nicht überall langen und gar zur Ausfüllung der
Lücken im älteren Bestände, die während der langen Zeit des Geldmangels
entstanden waren , reichten auch die nun wesentlich erhöhten Fonds nicht
entfernt aus. Für die Ausfüllung dieser Lücken ist nun die Bewilligung von
einer Million Mark in Aussicht genommen ; die Summe soll auf fünf Jahre
verteilt werden und der neue Etat enthält die erste Rate, 200 000 M.
Die Vermehrung des wissenschaftlichen Personals ist nur gering. Für
die Königliche Bibliothek zu Berlin ist eine Stelle für einen Abteilungs-
direktor neu eingesetzt, da bei der bevorstehenden Zusammenlegung der
alten Musiksammlung und der „Deutschen Musiksammlung" das dringende
Bedürfnis bestand, die vereinigte Sammlung auch äufserlicb als besondere
Abteilung der Bibliothek zu kennzeichnen. Ferner wird an der Bibliothek
der Technischen Hochschule zu Breslau die Hilfsbibliothekarstelle in eine
Bibliothekarstelle umgewandelt. Das ist alles. Angesichts der starken Er-
höhung der Mittel der Bibliotheken wird man doch sagen müssen, dafs bald
eine Vermehrung der Bibliothekarstellen eintreten sollte und zwar ohne die
gleichfalls dringliche Vermehrung der mittleren und unteren Stellen zu be-
einträchtigen. Dafs für „aufserordentliche wissenschaftliche Hilfskräfte" in
Breslau 900 und in Kiel 1500 BS. eingesetzt sind, ist ein Symptom des Be-
dürfnisses, aber nicht die wünschenswerte Abhilfe. — An mittlerem Personal
sind neu gefordert ein Sekretär für die Universitätsbibliothek zu Münster, je
eine Sekretärin für die Universitätsbibliotheken zu Berlin, Bonn, Breslau,
Göttingen, Greifswald und Königsberg, zwei Sekretärinnen für die König-
liche Bibliothek. Das ist eine sehr erfreuliche Vermehrung, aber freilich,
das vorliegende Arbeitsquantum verlangte mehr und die Zahl der Bewerbe-
rinnen, die üie Befähigung zur Anstellung erlangt haben, ist so grofs, dafs
aus ihnen auf Jahre hinaus alle neu zu schaffenden Stellen mehrfach besetzt
werden könnten. — Neue Stellen für Unterbeamte findet man nur zwei: je
eine an den Universitätsbibliotheken zu Göttingen und Marburg. Das ist
entschieden zu wenig für das Bedürfnis. Besonders an der Königliehen
Bibliothek, wo die Zahl der Diener ganz und gar nicht im Verhältnis zu
den neuen weitläufigen Räumen steht, kann man betreffs des Unterpersonals
wirklich von einer Notlage sprechen. Wie sehr an dieser Bibliothek jede
Einbeziehung neuer, mittlerweile fertig gestellter Räume fühlbar wird, geht
6*
84 Umschau und neue Nachrichten
Bohon daraus hervor, dafs infolge der Febersiedlung der Deutschen Musik-
sainmlung in den Neubau der Betrag für Heizung, Beleuchtung und Reinigung
um 2350 Bf. jährlich erhöht werden niuls. Auch mehrere Universitätsbiblio-
theken erhalten kleine Aufbesserungen für wirtschaftliche Ausgaben, ins-
besondere für Löhnung des Heizers. — Für die Förderung des Volksbiblio-
thekswesens sind wieder 100000 Bf. in das Ordinarium eingesetzt.
Aus dem Extraordiuariuni haben wir den hohen Betrag von 1 Million M.
für die Universitätsbibliotheken schon erwähnt. Sonst ist vor allem anzu-
führen, dafs für das Gebäude der Königlichen Bibliothek und der Universitäts-
bibliothek zu Berlin eine weitere Rate von 880 000 M. ausgeworfen ist, die
zehnte Rate. Die Kosten des Baues ohne den Grunderwerb und ohne die
innere Einrichtung waren auf 12100424 Bf. veranschlagt, bewilligt waren bis
1911 bereits 11 680350 M. Von der diesmaligen Rate sind nur noch 380000
für den Bau, BOOOU0 für inuere Einrichtung bestimmt. Für die Erneuerung
und Umschrift der Kataloge der Königlichen Bibliothek ist eine 6. Rate von
20 000 M. ausgeworfen, für die Katalogisierung der Deutschen Musiksammlung
eine weitere Rate von 20 000 M., für den Katalog der Wiegendrucke (7. Rate)
5500 M., für den Gesamtkatalog der preufsischen Bibliotheken (15. Rate)
1 ii^on M. Das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken erhält — aufser
500 M. im Ordinarium für die Beschaffung der laufenden Bibliographien —
im Extraordinarium noch 4000 M. für die Ergänzung seines bibliographischen
Materials, vor allem aber 6400 M. zwecks Anfertigung eines gedruckten Ge-
samtverzeichnisses der in den deutschen Bibliotheken vorhandenen laufenden
Zeitschriften. Diese Bewilligung zugunsten eines für das gesamte Bibliotheks-
wesen so wichtigen Unternehmens wird man mit besonderer Freude begrüfsen
müssen. Von sonstigen Bewilligungen innerhalb Grofs-Berlins ist noch an-
zuführen, dafs das Astronomische Recheninstitut für Bibliothek und Unterrichts-
zwecke eine Sonderbewilligung von 5000 M. erhält, weil seine Verlegung
nach Dahlem die Benutzung der Sammlungen der Sternwarte nicht mehr in
dem bisherigen Mafse gestattet, und dafs die Bibliothek der Museen neu-
katalogisiert werden soll, wofür 9000 M. ausgeworfen sind. Die Universität
Bonn erhält 2o00 M. für die Ergänzung der Bibliothek des Germanistischen
und 3000 M. für Bibliothek und Kartensammlung des Geographischen Seminars;
für die Univ.-Bibl. zu Breslau sind 8000 M. Zuschufs vorgesehn für die Aus-
gestaltung der Lesesaalbibliothek und Druck des Katalogs derselben, den
Rest der Kosten von insgesamt 1 5 500 M. trägt die Bibliothek aus eigenen
Mitteln. Die Univ.-Bibl. Kiel erhält 1800 M. für bauliche Aenderungen, es
soll dort eine bessere Anordnung der Arbeitsräume erzielt werden. Endlich
erhält die Bibliothek der Technischen Hochschule zu Danzig einen Beitrag
von 300 M. zur Erhöhung des Betrags für zwei weibliche Hilfskräfte.
Der preufsische Erlafs betreffend die Befähigung zum wissen-
schaftlichen Bibliotheksdienst vom 13. Januar 1912, der oben S. 75 ff.
abgedruckt ist, unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten von dem
bisher gültigen vom 15. Dezember 1893. Entsprechend der inzwischen er-
folgten Gleichstellung der drei Arten höherer Schulen wird nicht mehr aus-
schliefslich das Reifezeugnis des humanistischen Gymnasiums gefordert, aber
es werden gewisse Mindestkenntnisse im Lateinischen und auch im Griechischen
verlangt. Neben das Universitätsstudium tritt jetzt als gleichberechtigt die
technische Hochschulbildung: unter den Staatsprüfungen wird die Diplom-
Ingenieur -Prüfung und als akademischer Grad der „Dr.-Ing." genannt. Der
Eintritt findet in Zukunft nur zum 1. April und 1. Oktober statt. Vor jedem
Termine wird über die eingegangenen und bis dahin gesammelten Gesuche
im Zusammenhang entschieden. Für die theoretische Ausbildung der Volontäre
sind neben den Vorlesungen und UebuDgen, die in Göttingen gehalten werden,
nach dem Münchener Vorbild Bibliothekskurse bei der Königlichen Bibliothek
in Aussicht genommen. Sie sollen in Abständen von zwei Jahren je ein
Winterhalbjahr hindurch abgehalten werden , sodafs in jede zweijährige
Umschau und neue Nachrichten 85
Volontärzeit ein solches Halbjahr fällt. Allerdings wird diese Einrichtung
erst ins Leben treten können, wenn der nötige Kaum im Neubau der K. B.
dafür zur Verfügung steht. Die in der Fachprüfung zu stellenden Anforderungen,
die in dem früheren Erlal's nur sehr allgemein angedeutet waren, sind jetzt
eingehender formuliert und gegen die bisherige Praxis etwas verschärft.
Dies gilt namentlich auch von der Kenntnis der neueren Sprachen.
Berlin. Aus Anlafs der 200 jährigen Jubelfeier der Geburt Friedrichs
des Grofsen hat die Königliche Bibliothek aus ihrem Besitz 34 Briefe
Friedrichs an Nicolas Claude Thieriot, die zum grofsen Teil Bücherbestellungen
betreffen, veröffentlicht. Das Heft (bearbeitet von E. Jacobs) bildet das
erste Stück von „Mitteilungen aus der Königlichen Bibliothek", die in zwang-
loser Folge erscheinen werden und vor allem dazu bestimmt sind von den
Erwerbungen der Bibliothek an Handschriften, Autographen und älteren
Drucken rascher als es bisher geschehen ist Kenntnis zu geben, die daneben
aber auch Verzeichnisse einzelner Gruppen von Handschrifien und Drucken
älteren Bestandes oder Textabdrucke bringen sollen. Die einzelnen Stücke
werden möglichst in sich abgeschlossen sein. Die „Mitteilungen'' sind Verlag
der Weidinannschen Buchhandlung, Exemplare behufs Verteilung stehen der
Bibliothek nicht zur Verfügung. — Eine besonders wertvolle bibliothekarische
Jubiläumsgabe bringt das Hohenzolleru-Jahrbuch, die Arbeit des Königlichen
Hausbibliothekars Dr. Bogdan Krieger über Lektüre und Bibliotheken
Friedrichs des Grofsen. Von dem Anhang, einem Gesamtkatalog der Biblio-
theken des Königs, hat nur ein Teil im Jubiläumsband Platz gefunden, den
Schluß soll der nächste Jahrgang bringen. Das Zbl. wird darauf zurückkommen.
Dortmund. In Dortmund fand am 26. Oktober v.J. auf Einladung des
Regierungspräsidenten eine Versammlung der Bibliothekare der westfälischen
Kommunen und der sonst bei den büchereipolitischen und büchereitechnischen
Fragen interessierten Personen statt, über die das Westfälische Magazin (s.
u. S. 92) ausführlich berichtet. Geh.-Reg.-Rat Rahm sprach über das Thema:
„Zur Frage der Notwendigkeit und der Werbekraft der öffentlichen Büchereien
unter Berücksichtigung des Standes des Büchereiwesens in der Provinz West-
falen.'' Ferner hielt der Direktor der Dortmunder Stadtbücherei Erich Schulz
einen Vortrag über „Technik und Literatur zur Einrichtung und Verwaltung
öffentlicher Büchereien", wobei auf die im Versammlungsräume ausgestellten
Bücher und Gegenstände hingewiesen wurde. Für das Weitere darf auf die
genannte Zeitschrift verwiesen werden. Der Vorgang selbst ist, wie alles was
von Streben, Eifer und lebendiger Betätigung zeugt, mit Freude zu begriii'sen,
nur hätte die Veröffentlichung im Westfälischen Magazin nicht unter dem Titel
„Die erste Tagung der westfälischen Bibliothekare" erfolgen sollen, denn zu
diesen dürften die Beamten der wissenschaftlichen Bibliotheken der Provinz
doch auch gehören. ________ Hy.
Erfurt. Die Stadtbücherei hatte im Rechnungsjahr 1910/11 wieder eine
bedeutende Zunahme der Benutzung zu verzeichnen. Ausgeliehen wurden
26929 Bände, d. h. zehnmal mehr als vor dem 1. April 19(18, dem Termin des
Uebergangs der Bibliothek in städtischen Besitz. Ihren Grnnd hat diese Zu-
nahme darin , dafs die Bibliothek jetzt täglich 6 Stunden (früher wöchentlich
6 St.) geöffnet ist und dafs für Bi'icheranschaffungen gröfsere Mittel zur Ver-
fügung stehen. Zu Anfang glaubte man mit einem Bibliothekar und einem
Diener auskommen zu können, mufste aber im Laufe der paar Jahre noch 3
Assistenten einstellen. Seit dem 1. April 1909 ist der Stadtbüoherei die seit
14 Jahren bestehende Volksbibliothek angegliedert. Auch hier ist durch er-
hebliche Erweiterung der Oeffnungszeiten die Benutzug rasch gestiegen. Im
letzten Rechnungsjahre wurden 36 500 Bände ausgeliehen.
Frankfurt a. M. Die Stadtbibliothek hatte 1910/11 wesentliche Fort-
schritte in der Katalogisierung zu verzeichnen. Der gedruckte Katalog der
86 Umschau und neue Nachrichten
neueren Bestände wurde durch den vierten Band (Titel- und Sachregister)
abgeschlossen. Neue handschriftliche Fachkataloge wurden hergestellt von
den Abteilungen Buchwesen (T. 2) und Luther. Begonnen wurde der Katalog
der Schuhe Franeofurtanae; nach seiner Beendigung soll er zusammen mit
den schon fertigen Katalogen der Theologica Francofurtana und der Homiliae
Francofartanae als „Katalog des Frankfurter Kirchen- und Schulwesens" ge-
druckt werden. Begonnen wurde weiter ein gleichfalls für den Druck be-
stimmtes alphabetisches Verzeichnis der lautenden periodischen Schriften. Der
unhandlich gewordene alphabetische Zettelkatalog erhielt eine neue geräumige
Aufstellung. Der Druck der Zugaugsverzeichnisse erfuhr eine Aenderung:
Anstatt der Fraktur wird nunmehr Antiqua verwendet, auch werden die
Signaturen beigedruckt; aufserdem werden die einzelnen Titel nochmals auf
Zettel des internationalen Normalformats abgezogen, die den Grundstock
eines neuen systematischen Katalogs als Fortsetzung des Druckkatalogs der
neueren Bestände bilden. Der Ausbau der „Amerikanischen Abteilung" erfuhr
eine weitere Förderung dadurch, dafs nachdem der von mehreren Jahren aus
Geschenken gesammelte Betrag aufgebraucht war, aufs neue eine erhebliche
Summe gesammelt werden konnte. So ist es ermöglicht worden, die Ver-
vollständigung der rechtswissenschaftlichen Literatur Amerikas systematisch
nach einem gröfser angelegten Plane zur Ausführung zu bringen. Die Bi-
bliothek erhielt im Berichtsjahre die Zulassung zum Leihverkehr zwischen
den preufsischen Bibliotheken und die Befugnis je eine Person jährlich für
den mittleren Bibliotheksdienst auszubilden.
Leipzig. Eine internationale Ausstellung für Buchgewerbe
und Graphik wird im Jahre 1914 in Leipzig stattfinden, nachdem ein Priori-
tätsstreit mit München, wo man die gleiche Absicht hatte, gütlich beigelegt
worden ist. Der Plan der Ausstellung sieht auch eine Abteilung für Biblio-
thekswesen vor.
Mainz. Die Neukatalogisierungs- und Ordnungsarbeiten der Stadt-
bibliothek wurden in der Zeit vom 1. Januar 1910 bis l.März 1911 — die
Bibliothek vollzog für ihre Berichte den Uebergang vom Kalender- zum
Rechnungsjahr — vielfach gehemmt durch die immer wieder nötig werdenden
Umstellungen grofser Abteilungen, von denen manche aus Raummangel auf
dem schwer zugänglichen Speicher aufgestellt werden mufsten. Die Vor-
arbeiten für den Umzug in das neue Gebäude werden daher mit dem vor-
handenen Personal nur dann rechtzeitig bewältigt werden können, wenn die
Ausleihezeit am Vormittag von vier Stunden auf zwei verkürzt wird. Ueber
den Neubau hat die Stadtverordnetenversammlung am 30. Dezember 1910
endgültig beschlossen. Die Pläne für das Gebäude — an der Rheinallee in
der Nähe des Kaisertors — wurden genehmigt, und die Kosten, 115 920 M.
für den Grund und Boden, 506500 M. für den Bau bewilligt. Die Mittel
stellte bis zum Betrage von 600 000 M. die Städtische Sparkasse aus ihren
Ueberschüssen zur Verfügung. Der bei der Beratung laut gewordene Wunsch,
die Stadtbibliothek möge in dem neuen Hause auch volkstümlichen Bedürf-
nissen in höherem Mafse Genüge leisten, wurde durch eine Erhöhung des
Vermehrungsetats um 3000 M. jährlich berücksichtigt. Von diesem Betrage
sollen Bücher für eine Volksbibliothek erworben werden, die nötigenfalls
später als selbständige Anstalt abgezweigt werden könne. Eine aufser-
gewöhnliche Aufgabe war für die Bibliothek die Zusammenstellung und
Katalogisierung der durch Spenden der Bürgerschaft errichteten Bücherei
für den Kreuzer Mainz. ■ — Das Gutenberg-Museum wuchs in der Be-
richtszeit um 344 Bände, 511 Broschüren und Einzelblätter, wovon 124 Bände,
467 Broschüren und Einzelblätter geschenkt wurden. Eine besondere Zierde
der Blattsammlung bildet die von Jacques Rosenthal in München durch jahre-
lange Bemühungen zusammengebrachte Sammlung von 58 Gutenberg -Bild-
nissen, die er dem Museum als Geschenk überwies, zugleich mit einem
Oelbilde auf Holz.
Umschau uud neue Nachrichten 87
München. Au der Hof- und Staatsbibliothek ist mit 1. Januar
UM 2 eiue neue Benutzungsordnung in Kraft getreten, die zahlreiche Aende-
ntngen gegen die von 1907 aufweist. Die Bestellscheine gelten nach Ab-
stempelung nunmehr auch in München als Leihscheine. I>ie Einteilung der
neuen Formblätter ist ungefähr die gleiche wie bei den preußischen. Die
HB. München hat daher bereits mit einer Anzahl von preußischen Universitäts-
bibliotheken ein Abkommen getroffen, wonach diese mit dem im dortigen
Leihverkehr üblichen rosaroten Formblatt (Zbl. f. Bw. 1910. S. 508) in München
bestellen können; auch diese Scheine werden nach Abstempelung als Leih-
scheine behalten. Ebenso kann die HB. München von ihren Formblättern
bei Bestellungen an jenen Bibliotheken Gebrauch machen. München ist
bereit, mit anderen Bibliotheken das gleiche Abkommen zu treffen. Wo das
preußische Muster nicht verwendet wird, kann auch ein anderes angenommen
werden, nur mufs es in Farbe, Gröfse und Einteilung (3 Coupons) mit jenem
annähernd übereinstimmen.
Wernigerode. Als Anhang der Nachricht über die Fürstliche Biblio-
thek 10 1 o 11 veröffentlichte Ed. Jacobs eine Arbeit über die im Besitze der
Sammlung befindlichen Stammbücher. Eine zusamenfassende Abhandlung über
die Kalender und Tagebücher erschien schon 1903 und für die Stammbücher
war eine ähnliche Arbeit sehr erwünscht, weil sie in der Bibliothek nicht zu-
sammen aufgestellt sind. Es sind nämlich die, welche Stadt und Grafschaft
Wernigerode betreffen, unter die Abteilung der Wernigeröder Handschriften
(Yd) eingereiht, die welche sich auf Personen des fürstlichen Hauses beziehn,
unter die Abteilung Haus Stolberg (Ye) und endlich solche, bei denen ein
gedruckter Text zu handschriftlichen Stammbucheintragungen benutzt war,
was besonders bei hymnologischen Texten vorkommt, an die Stelle gestellt
worden, wohin die Druckschrift gehört. Die nicht Wernigerode , Stolberg,
Blankeuburg und Harz betreffenden Stücke hat Jacobs mit berücksichtigt,
aber nur die der ersten Gruppe eingehend behandelt. Seine Arbeit will also
nicht in erster Reihe ein Stück Katalog bringen, sondern den Wert der Hand-
schriften für die Geschichte uud Kulturgeschichte des eigentlichen Sammel-
gebiets der Bibliothek darlegen.
O esterreich. Im Anschliffs an die Mitteilung unseres verehrten Wiener
Berichterstatters über die Aenderung der Dienstbezeichnung der Bibliotheks-
beamten (Zbl. 1912. S. 5B5) schien es von Interesse den betreffenden Ministerial-
erlafs (Verordnungsblatt für den Dienstbereich des k. k. Ministeriums für
Kultus und Unterricht 1911. S. 493 f.), der immerhin ein wichtiges Dokument
für die Entwicklung des österreichischen staatlichen Bibliothekswesens dar-
stellt, ganz abzudrucken. Wir fügen ihm einige erläuternde Bemerkungen
bei, die uns von anderer Seite zugehen. Red.
Erlafs des Ministers für Kultus und Unterricht vom
23. Oktober 1911, Z. 44063,
an alle politischen Landesstellen , ferner an die Vorstehungen der Universitäts-
und Stadienbibliotheken sowie der gleichartigen staatlichen Bibliotheken,
betreffend
die Aenderung der Dienstbezeichnung der Bibliotheksbeamten.
Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Ent-
schliefsung vom 15. Oktober 1911 die Aenderung der Dienstbezeichnungen
für die Beamten an den Universitäts- und Studienbibliotheken sowie an den
gleichartigen staatlichen Bibliotheken in nachstehender Weise allergnädigst
zu genehmigen geruht:
1. Die in der VI. Rangklasse der Staatsbeamten stehenden Vorstände
der Universitätsbibliotheken sowie der Bibliothek der Technischen Hochschule
in Wien, welche bisher die Bezeichnung „Universitätsbibliothekar", beziehungs-
weise „Bibliothekar" führten, ferner die in der VII. Rangklasse stehenden
88 Umschau und neue Nachrichten
Vorstände der Studienbibliotheken (bisher „Kustoden") haben die Dienst-
bezeichnooff ,, Direktor" der betreffenden Bibliothek zu führen.
Es bleibt vorbehalten, auch den Vorstünden anderer gleichartiger staat-
licher Bibliotheken mit selbständiger Verwaltung und von grüfsereni Umfange
die Bezeichnung „Direktor" der betreffenden Bibliothek zuzuerkennen.
■J. Die in der VII. Rangklasse stehenden Beamten der Universitäts- und
anderer Bibliotheken, deren Vorstand (Direktor) die VI. Rangklasse einnimmt,
haben die Dieustbezeichnung „Oberbibliothekar" zu führen.
Es bleibt vorbehalten, an der Universitätsbibliothek in Wien und eventuell
auch an anderen grölseren Universitätsbibliotheken einen der Oberbibliothekarc
zum „Vizedirektor" (in der VII. Rangklasse) zu bestellen.
3. Die in der VIII. Rangklasse stehenden Beamten der staatlichen
Bibliotheken (bisher „ Skripturen ") haben die Dienstbezeichunng „Bibliothekar
1. Klasse" und
4. die in die IX. Rangklasse eingereihten Beamten („Amanuensen") die
Dienstbezeichnung „Bibliothekar 11. Klasse" zu führen.
5. In der Dienstbezeichunng der im Sinne des § t> des Gesetzes vom
SO. April 1^89, R. G. Bl. Nr. 67, beziehungsweise des § 13 des Gesetzes vom
15. April 1873, R. G. Bl. Nr. 47, nicht in eine bestimmte Rangklasse ein-
gereihten „Praktikanten" im Bibliotheksdienste hat eine Aendernng nicht
einzutreten.
Es ist gewil's nicht ohne Interesse , wie langsam Reformen auf dem Ge-
biete des Bibliothekswesens reifen. Daher sei die Geschichte dieser „Reform"
mitgeteilt.
Mit der durch den vorstehenden Erlafs des Ministers für Kultus und
Unterricht kundgemachten Aendernng der Dienstbezeichnungen der Bibliotheks-
beamten wurden Wünsche erfüllt, die bereits vor fast anderthalb Dezennien
geltend gemacht worden sind. Am 5. Dezember 1S9R hielt Dr. Frankfurter
im Oesterr. Verein f. Bibl. einen Vortrag über „die Titelfrage der Bibliotheks-
beamten", über den F. A. M(ayer) mit Benutzung einer Skizze des Vortragenden
in diesen Blättern ausführlich berichtet hat (Zbl. f. Bw. 14. 1897. S. 133 ff.).
Nach dem Vorgang Preufsens, das kurz vorher durch Kabinettsordre die
Titeländerung durchgeführt hatte, schlug F. die jetzt eingeführten Amtsbe-
zeichnungen vor1) und seine Vorschläge bildeten die Grandlage einer Eingabe
des Vereinsausschusses auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung
vom 27. Februar 1897 (vgl. Mitt. d. österr. Ver. f. Bibl 2. 1898. S. 49). Schon
damals wollte das Ministerium dem Rechnung tragen; da jedoch die Ansicht
vorwaltete, dafs die Aendernng nur im Gesetzgebungswege möglich sei, ein
Jahr vorher jedoch das neue Pensionsgesetz erlassen worden war, in welchem
die Titel der Bibliotheksbeamten festgelegt waren, schien die Sache nicht
wichtig genug, um neuerdings den Gesetzgebungsapparat in Bewegung zu
setzen , weshalb die Aktion auf sich beruhen und einem späteren Zeitpunkt
vorbehalten blieb.
Die Angelegenheit ruhte dann tatsächlich, bis sie im Jahre 1909 wieder
angeregt wurde. In einem Entwurf einer Petition hatten die Beamten der
beiden galizischen Universitätsbibliotheken (Lernberg und Krakau) eine Reihe
von Standesfragen (darunter auch die Titel) zur Sprache gebracht, die dann
den Gegenstand von Beratungen einer von Dr. Frankfurter angeregten Dele-
gierten-Konferenz bildeten und als deren Ergebnis vom Oesterr. Ver. f. Bibl.
i) Ein Punkt sei hier noch hervorgehoben: F. hatte, den Grundgedanken
konsequent festhaltend , für die IX. Rkl. „Unterbibliolhekar" vorgeschlagen. Da
jedoch sich dagegen eine Abneigung geltend machte, schlug er zur Wahl auch
die Bezeichnung Bibliothekar II. Kl. (für die VIII. dann: Bibliothekar I. Kl.) vor,
die M(ayer) (vgl. a. a. O. S. 137), F. grundsätzlich beipflichtend, empfahl, indem
er mit Recht geltend machte, dafs ja die in dem Beisatz (I. u. II. Kl.) liegende
Unterscheidung „doch wohl immer nur von ganz interner Bedeutung bleiben werde".
Umschau und neue Nachrichten 89
eine Petition an das Ministerium gerichtet wurde (vgl. Mitt, d. Oesterr. Vcr.
f. Hild. i:(. 8. »98ff.; 14 [= Zts. IT S. 29). Ihr wesentlicher Inhalt war:
Regelang der Verhältnisse der Bibliotheksbeamten und namentlich der
Praktikanten, Aenderung der Titel, Einführung einer bibliothekarischen Fach-
prüfung (die letztere Frage hatte gleichfalls Dr. V. bereits 1S!)T in einem im
Druck erschienenen Vortrage: „Die Qualifikation für den staatlichen Bibliotheks-
dienst in < »esterreich " im Verein behandelt).
Im Hinblick auf bereits eingeleitete Bestrebungen betr. die Regelung der
allgemeinen Beamtenverhältnisse (Schaffung einer Dienstpragmatik und Ein-
führung der Zeitvorriickung), die es unmöglich machten, die Bibliotheks-
beamten, deren Stellung L896 — ihren Wünschen entsprechend — den Staats-
beamten der betreuenden Rangklassen gleichgestellt worden war. sodafs sie
hinfort das Wohl und Wehe der Beamten teilen, gesondert zu behandeln,
konnten die in der Petition geltend gemachten materiellen Wünsche keinen
Gegenstand einer eigenen Aktion bilden; das Gleiche galt von den Prakti-
kanten. Es blieben somit nur die anderen beiden Fragen übrig. Um zu einem
amtlichen Substrat für ihre Regelung zu gelangen, wurden darüber und über die
vom Ministerium angefügte Frage der Einführung von Ranzlei- und Manipula-
tionsbeamten (zur Entlastung der wissenschaftlichen Bibliotheksbeamten von
Schreibarbeiten und manipulativen Geschäften und um der Hypertrophie der
akademisch gebildeten Bibliotheksbeamten vorzubeugen), ihre Verwendung
und ihre Vorbildung, Aeufserungen der Bibliotheksvorstände eingeholt. Als
die reifste Frucht wurde dann als erste und als eine am leichtesten durch-
führbare die Aenderung der Amtsbezeichnungen und zwar, wie ersichtlich,
auf Grund einer Kaiserlichen Eutsckliefsung, vollzogen.
Der Erlafs bedarf keiner eingehenden Besprechung, nur einige Punkte
seien hervorgehoben. Niemand wird der Amtsbezeichnung, als einer Aeufser-
lichkeit, ausschlaggebende Bedeutung zuerkennen; aber man soll sie auch
nicht unterschätzen. Es ist daher gewifs ein Fortschritt in der Entwicklung
des österreichischen Bibliothekswesens, dafs die Beamten die Titel erhalten
haben, die klar und für jeden verständlich Stellung nnd Tätigkeit bezeichnen.
Da nun einmal die Einteilung der Beamten in bestimmte Rangklassen — auch
in den neuen Vorlagen für die Dienstpragmatik — festgehalten wird, so
mul'sten auch die Titel der Bibliotheksbeamten nach den Rangklassen diffe-
renziert werden. Es ist aber gewifs besonders anzuerkennen, dafs dabei
nicht engherzig verfahren wurde und der Direktortitel nicht an eine be-
stimmte Rangklasse gebunden erscheint, sondern dafs den Bibliotheksvorständen
ohne Rücksicht auf die Rangklasse dieser Titel, der ihre Stellung in der
Oeffentlichung gewifs heben wird, zuerkannt worden ist.
Dafs bei einer Aktion, die lediglich der Neuregelung der Amts-
bezeichnungen gelten wollte und konnte, nicht auch die Rang- und
Gehaltsverhältnisse in specie und in genere eine Aenderung erfahren konnten,
versteht sich von selbst. Es erklärt sich daher daraus, dafs die an sich be-
rechtigte Forderung, dafs mindestens der Direktor der Wiener Universitäts-
bibliothek in die V. Klasse der Staatsbeamten mit dem Hofratstitel und der
Vizedirektor dieser Bibliothek in die VI. mit dem Regierungstitel eingereiht
werde, bei diesem Anlal's nicht zu erfüllen war. Dies zu erstreben bleibt
eine Aktion für sich. Berechtigt ist die Forderung im Hinblick auf die
Gröfse und Bedeutung der Bibliothek und ihren Agendenkreis und den
Umstand, dafs an der Hofbibliothek diese Forderung längst erfüllt ist. Wenn
gegen diese Forderung eingewendet wird, dafs die ordentlichen Universitäts-
professoren, unter denen sich Gelehrte von grol'sem Rufe befinden, auch nur
in die VI. Rangklassc eingereiht sind und dafs diese nur den Titel und
Charakter eines Hofrats, nicht aber die wirkliche Rangklasse erlangen können
(was jetzt auch bei Bibliotheksdirektoren zutrifft), so wird dabei übersehen,
dafs die Stellung eines Universitätsprofessors und die eines Bibliotheks-
direktors, der denn doch ein Beamter ist, allzu sehr verschieden ist, daher
eine gleiche Behandlung ausschliefsen sollte. Dazu kommt in materieller
Hinsicht, dafs ein Universitätsprofessor, zumal einer, der ein Gelehrter von
90 Umschau und ueue Nachrichten
Weltruf ist, iu der Kegel einen viel höheren Gehalt bezieht, als seiner Rang-
le lasse zukommt (von den Einnahmen der Juristen und Mediziner kann dabei
völlig abgesehen werden). Mit Recht wurde bereits an dieser Stelle (Jg. 191 1.
S. 565) darauf hingewiesen, dal's ..der Grand dieser Zurücksetzung" der Biblio-
thek in ihrem eigentümlichen Rechtsverhältnis besteht. Obwohl sie (dasselbe
gilt auch von den anderen Universitätsbibliotheken) ein selbständiges staatliches
Amt mit besonderem Budget und Personal (in Wien dz. fast 70 Personen) ist,
das unmittelbar der Landesstelle, mittelbar dem Ministerium, als der obersten
Verwaltungsbehörde, untergeordnet ist und obwohl dem akademischen Senat
nur eine eng umgrenzte Ingerenz, darunter das Vorschlagsrecht für die Be-
setzung des Direktorpostens, vorbehalten ist,1) wird sie ihrem Namen nach
noch immer blol's als Hilfsinstitut der Universität betrachtet, während sie
doch die Funktionen einer Art staatlicher Reichsbibliothek, die Oesterreich
nicht besitzt, allerdings mit dafür nicht ausreichenden Mitteln zu versehen
hat. Da, wie bemerkt, der akademische Senat über die Besetzung des
Direktors nicht entscheidet, sondern dafür nur ein Vorschlags recht
besitzt, so könnte dieses Recht kein Argument dagegen sein, dem Bibliotheks-
direktor die volle V. Rangklasse zu verleihen, sondern das wird abgelehnt,
dal's der Direktor eines Hilfsamts als ein membrum universitatis in einer
höheren Rangklasse stehe als die ordentlichen Professoren der Universität.
Insolange daher die Rechtsverhältnisse der Wiener Universitätsbibliothek
nicht geändert werden (mit kraftvoller Energie hatte der verdienstvolle Uni-
versitätsbibliothekar Dr. Leithe es durchgesetzt, dafs die Universitätsbiblio-
thek unmittelbar als selbständiges staatliches Amt der Landesstelle unterstellt
und die Ingerenz der akademischen Behörden in der oben angedeuteten
Weise eingeschränkt werde, aber seine Nachfolger haben sein Werk nicht
fortgesetzt), wird sich daran nichts ändern lassen. Wenn die. Universitäts-
professoren die von ihnen neuerdings erhobene Forderung anf Einreihung
in die V. Rangklasse erreichen (Bestrebungen, die einige Aussicht auf Erfolg
haben), werden auch die Direktoren der Universitätsbibliotheken, und min-
destens der der Wiener, auf Erfüllung ihres Wunsches hoffen dürfen.
Wie aus dem Wortlaut des AI. 2 des § 2 hervorgeht, ist der „Vizedirektor"
nicht aussehlielslich ein Titel. Es handelt sich dabei überhaupt nicht um Verleihung
eines Titels, sondern um eine Funktion mit der Stellung und den Rechten
eines Vizedirektors, der damit aus der Reihe der Oberbibliothekare heraus-
gehoben wird. Mit weisem Bedacht wird dabei nicht vom rangältesten Ober-
bibliothekar, der diesen Titel etwa erhielte, gesprochen, sondern es wird
dem Minister vorbehalten, einen der Oberbibliothekare (der dafür die Eignung
besitzt) znm Vizedirektor zu bestellen. Es kann dies der rangälteste sein,
aber im Wortlaut des Erlasses ist dies nicht ein für allemal festgesetzt. Dafs
dabei der Erlais zwischen der Wiener und den anderen Universitätsbibliotheken
einen Unterschied macht, ist in den Verhältnissen begründet. Es kann auch
an anderen gröfseren Universitätsbibliotheken ein Vizedirektor bestellt werden:
Voraussetzung ist, dafs mehrere, mindestens zwei, Oberbibliothekare vor-
handen sind.
Dafs die Dienstesbezeichnung „Praktikant", für die „Hilfsbibliothekar"
vorgeschlagen worden war, nicht geändert wurde, wird im § 5 mit den ein-
schlägigen Gesetzesbestimmungen begründet. Für die aller Voraussetzung
nach mit dem in Aussicht stehenden neuen Beamtengesetz zu schaffende
X. Rangklasse der Bibliotheksbeamten ist bereits die Amtsbezeichnung
„Bibliotheksassistent" in Aussicht genommen worden.
I) Während sie früher auf die Besetzung aller Stellen, wie heute noch die
technischen Hochschul -Professorenkollegien Ingerenz hatten. Es fehlte nicht an
Versuchen der Universitäten auch in neuester Zeit, diese Ingerenz wieder
zuerlangen. Das Ministerium ist aber darauf nicht eingegangen.
Neue Blicher- und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 91
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
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The Year-Book of the scientific and learned societies of Great Britain and
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Compiled from official sources. Ann. Issue 28. London: Ch. Griffin 1911.
382 S. 7 Sli. 6 d.
Zentralblatt für Bibliothekswesen. Begründet von Otto Hartwig, hrsg.
unter Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen des In- und Auslandes von
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paraiss. chaqne mois. Fondee en 1866 par Gabriel Charavay, cont. par
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Bnnhwesen 95
Eugene Charavay. Ann. 17. 1012. Nr 367, Janvier. Paris: Charavay 1912.
Jg. (12 Xrn) 3 Fr., Ausland 4 Fr.
Smith, David Eugene, and Louis Charles karpinski. The 1 1 iiulu -Arabic
nuuierals. Boston a. London: Ginn 1911. IV, 160 S. 6 Sh.
Tos ca. P. La pittura e la miniatura nella Loinbardia, dai piü antichi monu-
meuti alla meta del Quattrocento. Milano: Hoepli 1911. XII, 508 S.,
35 Taf. 4". 60 L., geb. 68 I
*Vivell, Coelestinus. Initia traotatuuui musices ex codicibus editorum collegit
et ordine alphabetico disposuit. Graecii: Ulr. Moser 1912. VI, 352 S.
12,80 M.
B u c h g e w e r b e.
Bolle, Giovanni. La colla di pasta e i tarli nelle rilegature. Rivista d. bi-
blioteche e d. archivi 22. 1911. S. 169—172.
Coggiola, üiulio. La rilegatura dei libri nelle biblioteche. Rivista d. bi-
blioteche e d. archivi 22. 1911. S. 145—169.
Collijn. Isak. Alte schwedische Bucheinbände. Zeitschr. f. Bücherfreunde
X. F. 3. 1911/12. S. 309— 326 ra. 19 Abb.
Filippov, X. (Russ.): Johann Guteuberg, der erste Erfinder des Buchdrucks.
3. Aufl. St Petersburg: Obsc. i)ol'za. 32 S., 7 Textz. 8 Kop.
Gavrilov, A. V. (Russ.): Skizze einer Geschichte der St. Petersburger
Synodaldrnckerei. Heft 1. 1711— 1839. S.-Peterbnrg 1911. IV, 401, XLI,
50 S., 13 Abb.
Das Lied vom Hürnen Sewfrid. Xürnberg, Kunegund Hergotin c. 1530.
Zwickau: F. Ullinaun 1911. 4 BL, Bl. A— E8, 1 Taf. 2,40 M. = Zwickauer
Facsimileelrucke Nr 6.
Lüubier, Jean. Johann Richenbachs Bucheinbände. Zentralblatt 29. 1912.
S. 19-25.
Meyer, Wilhelm Jos. Das älteste gedruckte Buch in Zug. Johannes Baibus
de Janna: Catholicon. Augsburg, Günther Zainer. 30. April 1409. Zuger
Neujahrsblatt 1912. S. 43—40, l Abb.
Morin, Louis. L'Imprimerie ä Troyes pendant la Ligue. Bulletin du biblio-
phile 1911. Xr 9 lo. 12. 5 Abb. (Wird fortges.)
Ludwig Uhlands Sammelband fliegender Blätter aus der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts. (Drucke des Samuel und Siegfried Apiarius. Mit Einleit.,
Beschreib, u. Xachweisen hrsg. von Emil Karl Blümini. 73 Titelfaks. iu
Orig.-Gröfse mit 68 Abb. Strafsburg: Heitz 1911. 139, 77 S. 20 M.
(Lieder u. Reime in fliegenden Blättern d. 16. u. 17. Jahrh. T. 1.)
Schmidt, Ad. Eine Mainzer Blichdruckerrechnung von 1480. (Peter Schöffer
betr.) Zentralblatt 29. 1912. S. 25— 2«.
Buchhandel.
Adrefsbuch für den Bnch-, Kunst-, Musikalienhandel nnd verwandte Ge-
schäftszweige der österreichisch -ungarischen Monarchie. M. e. Anhang:
Oesterr - nngar. Zeitnngs- Adrefsbuch Hrsg. v. Mor. Perles. Jahrg. 40.
1911 12. Wien: M. Perles 1911. XV, 472 S., 1 Portr. Geb. 8 K.
Bibliographie de la France. Journal general de l'iinprimerie et de la
librairie. Public sur les documents fournis par le Ministere de l'Interieur.
Paraissant tous les vendredis. (Directeur-Gerant: L. Prunieres.) (I. Bi-
bliographie. IL Chronique. III. Feuilleton.) Ann. 100, 2e s6rie. 1912.
Xr 1 (Janv. 5.) Paris: Cercle de la Librairie 1912. Jg. 20 Fr.. Ausland
24 Fr.
A utiquariatskataloge.
Baer&Co, Frankfurt a. M. Xrö9S: Spinoza. 647 Xrn. — NrGOl: Alexander
v. Humboldt. 178 Xrn.
Carlebach, Heidelberg. Nr 328: Kunst u. Literatur. 1292 Xrn.
96 Antiquariatskataloge — Büchcrauktionen — Personalnachrichten
Castenholz, Bonn. Nr 29: Geschichte Rheinlands u. Westfal. 646 Nrn.
Henrici, Berlin. Liste 3: Künstler-] 'ortraits. 1H3 Nrn.
Eiersemann, Leipzig. Nr 406: Numismatik. 802 Nrn. — Nr 400: Kunst*
geschiente. 2504 Nrn.
Kerler, Ulm. Nr 401: Neuphilologie. 8381 Nrn.
Lentuer'sche Hot'buchh.. München. Nr 9: Bibliotheca Bavarica. Zweite
Folge. Nos 2666- 6993.
List u. Francke, Leipzig. Nr 433: Bibliotheca Saxonica. 1515 Nrn.
Maggs Bros., London. Nr "J77: Origin. etchings. 443 Nrn.
Meyer, Leipzig. Nr 105: Literat. Musik. Philosophie. 470 Nrn.
Misohel, Düsseldorf. Nr 78: Deutsche Belletristik A—K. 2165 Nrn.
Rohracher, Lienz. Nr 68: Kathol. Theol. 377 Nrn. — Nr 69: Tirolensia.
100 Nrn. — Nr 70: Neuere Bücher. 160 Nrn. — Nr 71: Austriaca. lS5Nrn.
Schöningh, Osnabrück. Nr 130: Selten. Bücher aus 6 Jahrh. 1164 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat, München. Nr 140: Rechtswissenschaften.
2196 Nrn. — Nr 143: Klass. Philologie II: Altertumskunde. 1828 Nrn.
Bücheranktionen.
Amsterdam, 5. — 15. Febr. 1912: Bibliotheque J. H. Dnnk. (Theologie. Juris-
])rudence. Histoire. Voyages. Moeurs et Coutumes. Litterature. Manuscrits.
Mnsique. 458S Nrn. C. F. Roos & Cie et R. W. P. de Vries.
Personalnachrichten.
Preufsen. Die bibliothekarische Fachprüfung in Göttingen bestanden
am 2o. Januar die Volontäre Dr. Dr. Josef Deutsch, Albert Predeek,
beide von Göttingen ÜB, Hans Lindau, Berlin KB und Walther Schubert,
Breslau ÜB. — Die Mitglieder der Kommission für die Diplomprüfung für den
mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken usw. wurden auf weitere
drei Jahre mit ihrer Aufgabe betraut. Die Kommission besteht also aus dem
Abteilungsdirektor an Berlin KB Geh. Keg.-Rat Dr. Eduard Ippel als Vor-
sitzendem, dem Abteilungsdirektor an Berlin KB Prof. Dr. Hans Paalzow
als Stellvertreter, dem Direktor der Kaiser -Wilhelm -Bibliothek in Posen
Prof. Dr. Rudolf Focke, dem Charlottenburger Stadtbibliothekar Dr. Gott-
lieb Fritz, den Oberbibliothekaren an Berlin KB Prof. Dr. Adalbert
Hortzschansky und Dr. Rudolf Kaiser sowie dem Bureauvorsteher an
Berlin KB Rechnungsrat Theodor Vogel.
Berlin B der Akademie der Wissenschaften. Dem Bibliothekar Dr. Otto
Köhnke wurde das Prädikat Professor beigelegt.
Berlin B des Kunstgewerbemuseums. Dem Kustos Prof. Dr. Jean
Loubier wurde der Rote Adlerorden 4. Klasse verliehen.
Berlin B des Abgeordnetenhauses. Dem Direktor Prof. Dr. August
Wolfstieg wurde der Kronenorden 3. Klasse verliehen.
Bonn ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Oskar Masslow wurde der Rote
Adlerorden 4. Klasse verliehen.
Charlottenburg Magistrats-B. Der Bibliothekar Dr. Gustav Alb recht
starb am 14. Januar.
Leipzig B des Reichsgerichts. Dem Direktor Geh. Reg.-Rat Prof. Dr.
Karl Schulz wurde der Rote Adlerorden 3. Klasse mit der Schleife verliehen.
München HB. Als Praktikant trat ein Ernst Richter, geb. 14.4.87
München, ev., stnd. Mathematik und Physik.
Strasburg DB. Der Bibliothekar Prof. Dr. Willy List starb am
S. Januar an Venenentzündung.
Wiesbaden LB. Dem Direktor Prof. Dr. Erich Liesegang wurde
der Kronenorden 3. Klasse verliehen.
Verlag von Otto Ilarrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX, Jahrgang. 3. Heft, März 1912,
Der Erwerb des Codex Utinensis
und einer anderen Julianhandschrift durch Gustav Hänel.
Die Handschrift der Lex Romana Utinensis sowie eine Handschrift
der Epitome Juliani, welche der im Jahre 1878 verstorbene Professor
der juristischen Literatur und Quellenkunde an der Universität Leipzig
Gustav Hänel der Leipziger Universitätsbibliothek mit seiner ganzen
Privatbibliothek als Vermächtnis hinterlassen hat, und welche jetzt
dort die Signatur Codices Ilaeneliani Nr 8, 9 und Nr 6 tragen, sind
neuerdings von einem italienischen Gelehrten, Herrn Professor Federico
Patetta in Turin, in den Atti della R. Accademia delle scienze di
Torino (vol. 46, disp. 8 vom Jahre 1911) zum Gegenstand eines ein-
gehenden Artikels gemacht worden — nicht nach Seite ihres wissen-
schaftlichen Inhaltes , sondern in Bezug auf ihren einstigen Erwerb
durch Gustav Hänel. Der Artikel ist seinem ganzen Inhalte nach
eine bittere Klage über den Verkauf dieser beiden Handschriften (die
Patetta in etwas einseitig italienischer Auffassung „documenti della
nostra storia e della nostra cultura" nennt) und über deren Aus-
führung aus Italien, welche als eine heimliche Entwendung (trafu-
gamento) und als eine Schmach (fatto turpe) bezeichnet wird. Diese
Klage spitzt sich zu zu einer scharfen Anklage gegen Hänel, dem
nicht nur Rücksichtslosigkeit (poca delicatezza) beim Erwerbe vor-
geworfen, sondern dessen bona fides ausdrücklich bestritten wird. Es
wird von ihm gesagt, dafs er beim Ankauf des Codex Utinensis darauf
ausgegangen sei, eine Sache, auf die er kein Recht hatte, durch un-
redliches Verfahren (raggiri) sich zu verschaffen unter Mifsbrauch der
Unwissenheit, der Schwäche und der Eitelkeit anderer. Es wird von
ihm behauptet, dafs er sich dadurch der Anstiftung oder Beihülfe zu
einem schweren Delikt (reato assai grave) gegen den italienischen
Staat schuldig gemacht habe, sowie dafs er nachträglich durch Ver-
heimlichung, ja durch Ausflüchte und Lügen die Gelehrtenwelt über
seinen Besitz des Codex geflissentlich getäuscht habe, um sich der
Verpflichtung zu dessen Rückgabe zu entziehen. Und ebenso soll er
in Beziehung auf den anderen Codex, der ein gestohlenes Gut gewesen
sei, wissentlich eine unwahre Behauptung aufgestellt haben, um dies
Verhältnis zu verdecken.
Gegenüber diesen schweren Beschuldigungen erscheint es angezeigt,
die Umstände, unter denen sich der Uebergang des Codex Utinensis
XXIX. 3. 7
98 Der Erwerb des Codex Utinensis durch G. Hänel
an Hänel vollzogen hat, vollständig klarzulegen und auch Hänels
Verhalten rücksichtlich des anderen Codex unbefangen zu prüfen.
Patetta gründet seine Anklage, soviel den ersten Codex betrifft,
lediglich auf eine ziemlich karge Privatmitteilung des verstorbenen
Bibliothekars Vincenzo Joppi in Udine und auf zwei Briefe, die Ilänel
seinerzeit in dieser Angelegenheit an den Kanonicus nnd Präfekten
des Archivs der Kathedrale zu Udine, Giovanni Francesco Banchieri,
geschrieben hat, welche Briefe Patetta, der sie von einem Antiquar
in Rom kaufte, seinem Artikel als Dokumente im Abdruck (den einen
sogar in Faksimile) beigegeben hat. Etwas Wesentliches, was man
über die Schicksale des Codex bisher nicht gewufst hätte, geht aus
diesen Schriftstücken nicht hervor. Denn es war doch jedenfalls seit
Zeumers im Jahre 1889 erschienener Ausgabe der Lex Romana
Curiensis allgemein bekannt, dafs Hänel den Codex dem Udinenser
Metropol itankapitel abgekauft und dann der Leipziger Universitäts-
bibliothek vermacht hatte. Man darf daher fragen, warum Patetta,
wenn er ersteres für unerlaubt hielt, erst jetzt mit seiner Anklage
hervortritt. Man müfste denn als das Wesentliche seiner Publikation
die Schlufsfolgerungen ansehen, die er aus einzelnen in den Briefen
enthaltenen Wendungen zu Ungunsten Hänels glaubt ziehen zu dürfen.
Nun bilden diese zwei Briefe nur einen kleinen Teil der ganzen
zwischen Hänel und dem Domkapitular Banchieri seinerzeit geführten
Korrespondenz, und man darf behaupten, dafs diese zwei von Patetta
publizierten Briefe für sich allein ein ungenügendes und falsches Bild
von dem geben, was zwischen Hänel und dem Kapitel verhandelt
worden ist. Zum Glück hat Hänel, der über den rechtmäfsigen Erwerb
des Codex keinen Zweifel aufkommen lassen wollte, alle von Banchieri
an ihn geschriebenen Briefe sorgfältig aufgehoben. Sie befinden sich
gegenwärtig im Besitz der Leipziger Universitätsbibliothek, und bei
ihnen befindet sich auch das Konzept wenigstens von zwei Briefen
Hänels an Banchieri, von denen der eine für die richtige Beurteilung
der Sache wichtig ist. Ich hoffe, dafs das, was im Folgenden aus
dieser Korrespondenz mitgeteilt werden soll, genügen wird, den falschen
Schein, in den Patetta Hänels Handlungsweise und seinen Charakter
stellen zu dürfen geglaubt hat, zu zerstören. Ich will dazu besonders
bemerken, dafs es zwar nicht gut möglich ist, sämtliche vorhandene
Briefe Banchieris an Hänel hier vollständig zum Abdruck zu bringen,
dafs aber jedes Wort dieser Korrespondenz, das sich auf den Codex
bezieht oder darauf bezogen werden könnte, im Folgenden mitgeteilt
werden wird. Da es Patetta gefallen hat, sogar aus den höflichen
und schmeichelhaften Redewendungen, die Ilänel in seinen Briefen
Banchieri gegenüber bisweilen gebraucht, gegen ihn Kapital zu schlagen
und darin ein Anzeigen unredlicher Absichten zu erblicken, so darf
noch darauf hingewiesen werden, wie der etwas überschwängliche Ton,
in dem Banchieri (besonders in den hier nicht abgedruckten Teilen
der Briefe) von Hänel spricht, diesen leicht dazu führen konnte, in
ähnlichem Stile zu antworten.
von R. Helssig 99
Das erste Schreiben Banchieris an Hänel ist datiert vom 8. Dezember
1807. Es ist dasjenige, auf welches der von Patetta als Dokument I
publizierte Brief Hänels vom 22. desselben Monats und Jahrs die
Antwort bildet. Banchieri bekennt sich darin zum Empfange eines
vor zwei Tagen eingelaufenen Briefs Hänels (der nicht vorliegt), teilt
aber zugleich mit, dafs er vorher ungefähr drei Jahre lang kein
Schreiben mehr von Hänel erhalten habe, obgleich Hänel jetzt mitteilt,
dafs er deren mehrere an ihn abgesendet habe. Er berichtigt sodann
Hänels Meinung, dafs zurzeit noch in Venetien unruhige politische
Verhältnisse herrschen, obwohl, wie er schreibt „ob novum regimen
conditiones interioris administrationis nondum ad trutinam redactae
sunt". Dann fährt er fort:
„Summi Thuani sententia de ruina thesauri litterarum esset
quidem vera in casu nostro si extarent civium armorumque tumultus,
sed quum, Deo disponente, civitas nostra in pace quiescat et Metro-
politanum Capitulum hactenus omnia bona sua possideat, Codex ille
(Lex Komana) qui a sapientia Tua, Vir perillustris, tanti fit, adhuc
apud nos retinetur. Certum antem est juxta meam sententiam Codicem
illum melium (!) servatum iri apud Vos in quadam publica Bibliotheca
quam apud nos in privato archivio. Quapropter extra aleam non
esset, ut ego, ex consensu Collegarum meorum, ad Te librum illum
mittere aliquando possem. Interea rogo ut accipias duas Opellas
quas anno elapso evulgarimus ob promotionem Collegae nostri ad
Episcopalem dignitatem" usw.
Auf diesen Teil des Briefs antwortet Hänel:
— „Ex quibus verbis colligo, desiderium meum possidendi huius
Codicis expleri posse . . . Fac igitur, quaeso, ut codex in dominium
meum perveniat",
indem er zugleich mitteilt, dafs er seine gesamte an Handschriften
und seltenen Drucken reiche Bibliothek der Universitätsbibliothek
Leipzig vermacht habe.
Hieraus geht hervor, dafs Hänel vorher seinen Wunsch, den Codex
zu besitzen, kundgegeben hatte. Ob das zuerst in seinem letztvoraus-
gegangenen Briefe geschehen war oder schon in einem der früheren,
verloren gegangenen, vielleicht noch vor der Abtretung Venetiens an
das Königreich Italien geschriebenen, oder ob die Aeufserung des
Wunsches schon früher einmal mündlich geschehen war, worauf der
Ausdruck „confabulati sumus" in dem folgenden Briefe Banchieris
fast schliefsen läfst, ist nicht mehr festzustellen. Banchieri antwortete
in einem V. Kai. Jan. 67 datierten Briefe, in welchem er zunächst für
eine von Hänel ihm übersendete Abhandlung (de quaestionibus perpe-
tuis) dankt und dann fortfährt:
„Veniam tarnen ad argumentum quod Tibi amoenissimum est,
circa Codicem de quo confabulati sumus. Quidam ex Collegis meis
mecum probe sentiunt, nondum tarnen omnes: sed duce patientia
et persuasionc de victoria spem non abjiciam. Et hoc praecipue
argumento suffultus Te magnificam Bibliothecam Tuam celeberrimae
100 Der Erwerb des Codex Utiuensis durch G. Haenel
Tuae Univereitati viventem adhuc legasse. Ut bono militi igitur
laborandum milii est: sed queinadmodum opinor non alienis stipendiis:
quippe quod gloria Capituli nostri in eo esset, ut Codex ille inter
libros Lipsiensis Universitatis adnumeretur, absque inbiantis pc-
cuniae libidine."
Aus diesem Briefwechsel gebt einmal hervor, dafs nicht etwa
Banchieri eigenmächtig Hänel den Codex zum Kauf angeboten hat,
sondern dafs das Kapitel die Angelegenheit des Verkaufs als eine
Kapitelsache behandelt und beraten hat, wenn auch Banchieri einen
zustimmenden Beschlufs herbeizuführen besonders tätig gewesen ist.
Ferner aber hat der Geldgewinn dabei offenbar keine wesentliche
Rolle gespielt. Ueber den Kaufpreis wird gar nicht verhandelt, obwohl
ihn Hänel vorher genannt haben mufs, da er in seinem Briefe vom
24. Oktober 1869 (Patetta, Dokument II am Schlufs) von pretium
compromissnm schreibt. Für Banchieri wie für das Kapitel war das
wesentliche Motiv, das für die Abtretung des Codex sprach, der
Gedanke, dafs dieser in der Leipziger Bibliothek für die Wissenschaft
sicherer aufgehoben sein werde, als in ihrem Archiv.
Inwiefern nun das Verlangen Hänels nach Erwerb des Codex eine
„facciata proposta" (zu deutsch: eine Unverschämtheit) gewesen sein
soll, wie sie von Patetta genannt wird, ist nicht abzusehen. Patetta
beruft sich für die Unerlaubtheit der Abtretung auf gewisse ältere
österreichische, auch in Venetien eingeführte Verordnungen, in welchen
die Ausführung seltener Manuskripte und erster Ausgaben verboten
und der Versuch heimlicher Ausführung mit Konfiskation des Objekts
und mit Geldstrafe bedroht wird, Verordnungen, die, wie behauptet
wird, für Venetien auch nach dessen Annexion durch Italien in Geltung
geblieben sein sollen. Ohne Hänel als Juristen zu nahe zu treten,
wird man bezweifeln dürfen, ob ihm diese Spezialbestimmungen aus
den Jahren 1818 und 1819 bekannt gewesen sind. Jedenfalls kann
ihre Anwendung nicht mehr in lebendiger Uebung gewesen sein,
sonst hätten sie schon im Wege stehen müssen, als der Codex eine
Reihe von Jahren vorher an Hänel nach Leipzig gegangen war, um
dort von ihm leihweise benutzt zu werden. Aber auch daran wird
man zweifeln dürfen, ob Hänel während dieses Briefwechsels den
aufserdem von Patetta angezogenen Artikel 434 des infolge der
Annexion auch für Venetien geltend gewordenen Codice civile Italiano
genau im Kopfe gehabt hat, in welchem bestimmt wird, dafs der
Verkauf von Sachen, die im Eigentum einer kirchlichen juristischen
Person stehen, nicht ohne die Automation der Regierung geschehen
darf. Aber auch wenn er ihn kannte! Für die Erfüllung der Be-
dingung zu sorgen, an welche das italienische Gesetz die Zulässigkeit
des Verkaufs knüpfte, war nicht seine, des ausländischen Käufers,
sondern des Verkäufers Sache. Hänel hat sich einfach an die un-
bestreitbare Tatsache gehalten, dafs das Metropol itankapitel Eigentümer
des < <>dex war. War das Kapitel bereit, den Codex zu verkaufen, so
durfte er stillschweigend voraussetzen, dafs dieses auch für die Hebung
von R. Helssig 101
derjenigen etwa vorhandenen rechtlichen Hindernisse sorgen werde,
die der Verüufserung entgegenstehen konnten. In der Korrespondenz
ist von dem Vorhandensein eines solchen Hindernisses keine Rede
gewesen, und kein Wort deutet darauf, dafs die Parteien das Geschäft
heimlich und als ein verbotenes abschliefsen wollten, und auch die
spätere Ueberführung des Codex nach Leipzig ist, wie sich zeigen
wird, nicht heimlich erfolgt. Der Schlufs aber, dafs Hänel schon
deshalb die bona iides abzusprechen sei, weil er den Verkäufer nicht
frug, ob nicht dem Verkauf rechtliche Hindernisse im Wege stünden,
ist jedenfalls für rechtsirrtümlich zu halten.
Damals ist es jedoch zum Abschlüsse des Verkaufs nicht gekommen.
Es trat in dem Briefwechsel eine Unterbrechung ein, die fast zwei
Jahre gedauert hat, bis ihn zuerst Banchieri durch einen Brief an
Hänel. datiert XV. Kai. Nov. 1869, und mit den Worten: „Nondum
igitur diuturni silentii nostri abrumpendae sunt morae?" wieder auf-
nahm. Dafs Hänel in dieser langen Zeit niemals wieder wegen des
Codex geschrieben hat — er hatte zwar, wie aus seinem folgenden
Briefe hervorgeht, zwei Postsendungen an Banchieri geschickt, die
nicht angekommen sind, von denen aber die eine nur eine Neujahrs-
gratulation, die andere eine wissenschaftliche Arbeit enthielt — beweist,
dafs er weit davon entfernt war, das Kapitel wegen Ueberlassung des
Codex zu drängen. Jetzt kommt Banchieri auf die Angelegenheit
zurück und schreibt :
„Missis interea politicis, quae per Europam nostram circum-
vagantur, agitationibus, ad id deveniam quod Tua propius interest.
Certo quidem memor eris Te, tribus circiter abhinc annis notum
mihi fecisse desiderium Timm possidendi Codicem illum Capitularem
cui titulus Lex Romana quem oculis Tuis tum in Archivio nostro
tum in Saxoniam a me olim transmissum Tu revera doctus domi
inspexisti. Atqui hodiedum comminata Bonorum Ecclesiasticorum
tarn Mobilium quam Immobilium fiscali prodigentia Capitulum mihi,
utpote praesidi suo, de illo disponendi facultatem impertiret, dum-
modo R. Fiscus Catalogum verum Mobilium (nondum injunctum) fieri
non j aber et. Unde fei omne promissum de jure debitum est, ego ad
implendum Tecum fidem meam paratus essem".
Der Hinweis auf die „fiscalis prodigentia" läfst erkennen, dafs
das Kapitel durch inzwischen gemachte Erfahrungen die von Banchieri
schon früher ausgesprochene Ansicht bestätigt fand, dafs der Codex
in einer deutschen öffentlichen Bibliothek besser bewahrt sein werde,
als bei ihnen, und aus diesem Grunde jetzt bereit war, der Abtretung
an Hänel zuzustimmen. Dafs es hierbei die Uebertragung der Dis-
positionsbefugnis an Banchieri an die negative Bedingung knüpfte,
dafs nicht von Seiten des Fiskus ein Inventar der Mobilien des Kapitels
eingefordert werde, zeigt, dafs das Kapitel — mit Recht oder Unrecht
— die Auffassung hatte, dafs es dann, aber auch nur dann zur Ver-
äufserung nicht berechtigt sei, wenn der italienische Staat durch Ein-
forderung des Inventars die Hand auf den Mobiliarbesitz des Kapitels
102 Der Erwerb des Codex Utiuensis durch G. Hänel
legen werde. Wenigstens war das die Auffassung, welche Hänel aus
dem Briefe herauslesen mufste, und, wie sein späterer Brief aus dem
Jahre 1871 zeigt, in der Tat herausgelesen hat. Und es kann ihm
in keiner Weise zum Vorwurf gereichen, dafs er die Beurteilung der
Rechtsfrage, ob die Veräufserung erlaubt sei, dem Kapitel überliefs.
War doch ihm als Ausländer nicht zuzumuten, speziell darüber unter-
richtet zu sein, welche verwaltungsrechtlichen Verfügungen über die
Kirchengüter in der neu annektierten Provinz Venetien ergangen waren,
und ob nicht die Unterlassung der Einforderung eines Inventars
während dreier Jahre seit der Anfang November 1866 erfolgten
Annexion (wie sich aus dem unten mitzuteilenden Briefe Banchieris
aus dem Anfang des Jahres 1871 ergibt, war ein Verzeichnis der
Mobilien auch da noch nicht eingefordert) die Annahme begründete,
dafs die italienische Regieruug hier den geistlichen Behörden dieselbe
Freiheit der Disposition über ihre Besitztümer lassen wollte, die sie
vorher gehabt hatten. Jedenfalls ist zu sagen, dafs wenn infolge dieser
Verzögerung aus den Kapitelgütern etwas herausgekommen war, was
nicht hätte herauskommen sollen, es vom italienischen Standpunkte
aus richtiger sein dürfte, eine Anklage deshalb nicht gegen den gut-
gläubigen ausländischen Käufer zu richten, sondern gegen die eigenen
Staatsbehörden, die eine Mafsregel, welche zur Durchführung der vom
italienischen Staat am kirchlichen Vermögen in Anspruch genommenen
Rechte unerläfslich war, in nicht verständlicher Weise rechtzeitig zu
treffen unterliefs.
Banchieri erklärte also, da die negative Bedingung vorläufig nicht
eingeteten war, seine Bereitwilligkeit, den Codex an Hänel aus-
zuantworten. Aber er glaubt, dafs die Schwierigkeit der Uebersendung
ein Hindernis bilden würde. Auf diesen Teil des Briefs antwortet
Hänel ausführlich in dem von Patetta als Dokument II veröffentlichten
Briefe, und in dem, was er hier schreibt, sieht Patetta die Haupt-
stütze seiner Anklage, indem er darin den Beweis für die mala fides
Hänels bezüglich der Unerlaubtheit des Geschäfts findet. Hänel gibt
nämlich darin eine Anweisung, wie der Codex am sichersten von
Udine nach Leipzig zu bringen sei und rät einfach, ihn durch eine
sichere Person, durch einen, der „quod attinet ad milites limitaneos,
versutus4' sei, auf seine Kosten, von denen er jedoch wünscht, dafs
sie den Betrag von 15 Talern nicht übersteigen sollen, in Leinewand
oder Wachsleinewand gut verpackt, in Görz oder in Triest zur Post
oder Bahn (..cursui publico") geben und als eingeschriebenes Paket
an seine Adresse absenden zu lassen, und macht dabei den Zusatz:
„auri vis expugnat munitissima quaeque castra". Patetta findet hierin
das Delikt einer Anstiftung wenigstens zum Versuch einer Bestechung
italienischer Grenzbeamter zum Zwecke der unerlaubten heimlichen
Ausführung eines wertvollen Manuskripts. Er hält, wie es scheint,
die 15 Taler, von denen Hänel spricht, für die proponierte Bestechungs-
summe, während sie offenbar als das Maximum der gesamten Reisespesen
gedacht sind, welche der Mittelsperson eventuell gezahlt werden sollen.
von R. Helssig 103
Patetta würde wohl selbst Hänels Worte nicht in diesem Sinne
gedeutet haben, wenn er den Wortlaut des Passus in Banchieris Brief
gekannt hätte, auf den sie sich zurückbeziehen. Banchieri hatte
nämlich in Furtsetzung der oben mitgeteilten Briefstelle folgendes
geschrieben :
„Verum enim vero in huiusmodi negotio conficiendo non parva
mihi oboritur difficultas. Non Te latet, ut opinor, Praeclarissime
Eques, Regios nostros Veredarum Magistros non posse statualis legis
caussa nee intra nee extra Regni fines committere unquam nee tutari
transmissionem euiuseunque generis Supellectilium sive Voluminum
sive Capsularum sive peeuniae metallicae vel papyraceae praeter
epistolia et sub fascia libellos typis editos. Quocunque igitur
Publicorum Cursorum adminiculo destitutus quo modo Codex noster
Utini Lipsiam usque transferri possit non video."
Nicht also darin bestand die Schwierigkeit, den Codex gegen ein
staatliches Ausführungsverbot über die Grenze zu bringen, sondern sie
lag in den italienischen postalen Einrichtungen, welche eine sichere
Sendung, wie man sie bei einem Objekte von so hohem wissenschaft-
lichen Interesse natürlich garantiert haben wollte, weder im Inlande
noch nach dem Auslande ermöglichten. Dem wollte Hänel durch den
Vorschlag abhelfen, dafs der Codex in Oesterreich zur Post oder Bahn
gegeben werden möchte. Es ist natürlich, dafs er dabei wünschte,
dafs der Codex, um ihn vor jeder Verletzung unterwegs zu behüten,
in Udine sicher eingepackt und dann nicht beim Uebergang nach
Oesterreich zum Zweck der Zollvisitation durch die österreichischen
(nicht die italienischen) Zollbeamten wieder ausgepackt werde. Zu
diesem Zwecke deutet er auf den — in diesem Falle ziemlich un-
schuldigen — Ausweg eines kleinen Geldopfers hin. Eine heimliche
Ausführung ist dadurch nicht indiziert.
Banchieri hatte in seinem Briefe auch die Zahlung des von Hänel
gebotenen Kaufpreises erwähnt. Er stellt diese ganz Hänel anheim,
so dafs der Vorwurf der aviditä, den Vincenzo Joppi in seinem Briefe
dem Kapitel macht, nicht begründet erscheint. Banchieri schreibt:
„Quod vero spectat ad ingenui animi Tui Studium quo, ut mihi
scripseras, quidquam gratiae tuae pro Manuscripto illo proferre
voluisses: id quod in Te sentis opportuno tempore facies; postquara
scilicet Volumen illud in Tua fuerit potestate: in memoriam tarnen
revocans id quod prius Tibi dixeram de difficultate introducendae
euiuseunque rei praeter epistolas in Italicum Regnum."
Auf Hänels, von Patetta mitgeteilten Antwortbrief schreibt Banchieri
sogleich wieder am 4. Dezember, indem er nochmals über die üblen
italienischen Postverhältnisse Klage führt:
„Ad Codicis transmissionem quod attinet negotium aleae plenum
hie et nunc mihi videtur: nee quod mihi suggeris facere putarem
praesertim quum epistola Tua, gummi ablato disruptoque sigillo,
luce clarius reserata fuerit. Huius vero infidelitatis Veredariorum
testimonium alias expertus sum de non reeepto Tuo Subolae com-
104 Der Erwerb des Codex Utinensis durch G. Haenel
mentario ') ad quod Tu ipse, Vir Clarissime, innuis. Nee quisquam
mihi innotescit Gorrziensis aut Tergestinus vir cui librum nostrum
confidere fas sit. Denique nee de ferrovia cogitandurn quae saepius
in tiansmissione libroruiu fefellit eommittentium expeetationem: cuius
rei in propatulo apud nos exempla sunt. Maneat igitur Codex ille
apud nie, quoadusque quidam ex nostris mercatoribus Serieeis, mihi
probe notis, iter Vindobonam aut Berolinum versus suseipiat; tunc
bene tectum consignatumque Tibi mittam."
Wegen dieses Aufschubs, den die Uebereignung des Codex erleiden
mufs, will Banchieri auch von einer Bezahlung des Codex vorläufig
noch nichts wissen. Er fährt fort:
,,Sed ne verbum quidem de illius pretio proferas precor: in hac
enim re longe a nobis sit quilibet indecus peeuniae quaestus; eo
magis quo, prout grammatici dieunt, roregov jtqotsqov faciendum
non sit."
Auf dies letzte hat Hänel in einem Briefe mit Datum Kalendis
Jauuariis 1870 geantwortet, dessen Konzept er aufbewahrt hat, und
dessen Inhalt deutlich zeigt, wie ihm jeder Gedanke an einen unrecht-
mäßigen Erwerb des Codex fern lag. Es scheint, als habe er aus
Banchieris Ablehnung einer sofortigen Zahlung die Auffassung heraus-
gelesen, dafs die Annahme einer solchen überhaupt, weil mit kirch-
lichen Vorschriften nicht vereinbar, gegen dessen und seiner Kollegen
Gewissen sei, und er erklärt deshalb, dafs sie die Gegenleistung, zu
welcher er sich seinerseits jedenfalls für verpflichtet hält, nach freiem
Belieben verwenden könnten. Zugleich weist er nochmals darauf hin,
dafs der Codex später der Universität Leipzig gehören solle. Nach
einem Neujahrsglückwunsche im Eingang des Briefs schreibt er:
„Recusas aeeipere quod inter nos pactum est; ab altera autem
parte urget me beneficii Tui memor et gratus animus, ut, quod
honesti viri est, impleam, quod promisi. Quid igitur mihi faciendumV
Sed mihi crede, Vir summe reverende, nunquam me in animum in-
duxisse, ut a Te petam quod non omnino congruat cum sacris prae-
ceptis. Quae cum ita se habeant, sinas me, enixe Te rogo, honeste
agere et officii mei auetoritati obtemperare. Mittam igitur Tibi buo
tempore peeuniam promissam ; reliqua non curo ; utrum ea impendatur
in commodum ecclesiae sive pauperum an aliorum mea non refert.
Utinam Tu mecum consentias ; alias enim vereor, ne res de qua
agitur, peritura sit. Causam non ignoras. Hie secura est ab omni
periculo, praesertim quum omnem meam supellectilem litterariam
quam possideo, Lipsiensi Litterarum Universitati ultima voluntate
legaverim."
Auf welche Weise der Codex nun endlich doch von Udine nach
Leipzig gekommen ist, mufs Patetta zugeben, nicht zu wissen. Andere
1) Gemeint ist Hiinels Abhandlung: „Ueber eine bisher ungedruckte
Constitution de subole Clericorum* (Berichte der K. Sachs. Ges. d. Wiss. l'liii.
bist. Cl. Bd iÖ).
von R. Helssig 105
Leute in Italien haben e9 sehr genau zu wissen geglaubt. In der
Gazzetta Pimontese ist im Jahre 1892 von einem Herrn G. Mariotti
ein Artikel über den Codex Utinensis erschienen, der dann auch in
dem Turiner Journal La Libreria (anno IV nr. 64 vom 10. Juni 1892)
abgedruckt worden ist. Darin wird sehr anschaulich erzählt, wie der
Canonicus Banchieri eines schönen Tages, den Codex tief in der
Tasche seiner Sutane verborgen (das dürfte etwas schwer auszuführen
sein!), das Brevier in augenfälliger Weise vor sich haltend und darin
lesend, von Udine nach der erzbischöflichen Abtei Rosazza gewandert
ist, an der Grenze von den italienischen wie den österreichischen
Grenzbeamten respektvoll gegrüfst und in Ruhe gelassen, und dann
den Codex in Cormons zur Post gegeben hat. Der wirkliche Vorgang
ist etwas einfacher gewesen. Darüber gibt der folgende Brief Banchieris
mit dem Datum 4. Kai. Febr. 1870 Auskunft in welchem es heifst:
— „Nunc veniamus ad id quod nostra maxime interest, scilicet
ad transmissionem notissimi Codicis. Quum habeamus hie de nova
institutione Commissionem Altae Italiae et talem Commissionem quae
Tutatrix dicitur (Compagnia Assecuratrice) pro cujusque generis in-
volucris per totam latam Europam, ita suggerentibus mihi Viris
Probis, hac ipsa die eidem societati omnium ferroviarum consignavi
librum illum Tuo Clarissimo Nomini et residentiae inscriptum: ita
nt liber ipse simul cum littera mea hac nocte Vindobonam versus
ibit."
Die Angaben dieses Briefes werden durch die Tatsache bestätigt,
dafs sich in dem Codex, von Hänel eingeheftet, der Frachtbrief be-
findet, mit welchem der Codex von Udine über Wien nach Leipzig
gesendet worden ist. Er nennt als Absendungsort Udine, als Ab-
sendungstag den 29. Januar 1870, als Absender Monsieur Banchieri,
als Destinatar Professor Gustav Hänel, als Bestimmungsort Leipzig,
als Gegenstand 1 Pacco Manoscritti (da der Codex in zwei Bände ge-
bunden ist). Schleichwege sind also absolut nicht gewählt worden,
um den Codex aus Italien herauszubringen. Die Untersuchung, ob
die Sendung nichts Zollpflichtiges enthielt, wird, wie das bei Sendungen
aus dem Auslande üblich ist, auf dem Zollamt in Leipzig erledigt
worden sein.
Sofort nach dem Eingange des Codex hat Hänel den Kaufpreis an
Banchieri eingeschickt. Die Postquittnng über die eingezahlten 200
Taler befindet sich gleichfalls beim Codex und Banchieri hat in einem
Schreiben vom 19. Februar dankend über den Empfang von 739
Franken = 200 Talern quittiert, indem er dabei sein Bedauern aus-
spricht, dafs Hänel zu seinem Nachteil den Betrag in Talerwährung
eingezahlt hatte, ohne die Differenz, welche sich aus dem Papierwert
der Summe gegenüber dem Geldwert ergab, abzuziehen.
Hiermit dürfte über die Art, wie der Codex Utinensis an Hänel ge-
kommen ist, volles Licht hergestellt sein. Nichts auch in dem unten
mitgeteilten weiteren Verlaufe der Verhandlungen deutet darauf, dafs die
Beteiligten den Verkauf als etwas Unerlaubtes, versteckt zu Betreibendes
106 Der Erwerb des Codex Utinensis durch G. Hänel
bebandeln wollten. Unbefangenerweise wird man daher, auch wenn
man den Verkauf wegen des Art. 434 des Codice civile als nicht
rechtsgültig beurteilt, doch zugeben müssen, dafs kein genügender
Grund vorliegt, Hänels bona fides bei dem Geschäfte zu bestreiten.
Denn auch sein Hinweis auf eine etwa nötig werdende kleine Be-
stechung bei der Zollvisitation stellt sich als eine unwesentliche, ver-
hältnismäfsig harmlose Nebensache heraus, und überdies ist dieser
Katschlag nicht zur Ausführung gekommen.
Patetta glaubt nun aber weiter aus dem Verhalten Hänels nach
dem Erwerbe des Codex den Beweis führen zu können, dafs er sich
einer durch den Erwerb begangenen Rechtswidrigkeit bewufst gewesen
sei. Er gibt zu verstehen, dafs Hänel den Erwerb verheimlicht habe
und zwar auch Gelehrten gegenüber, die den Codex bei ihm in Leipzig
benutzten, wie das Paul Krüger 1875 getan hat. Er spricht von Ver-
schweigungen Hänels, ja von Lügen. Zur Begründung dient ihm der
Umstand, dafs Hänel in seiner Ausgabe der Epitome Juliani von 1873
den Codex als codex Archivii Ecclesiae Metropolitanae Utinensis auf-
führt, während er zwei andere in seinem Besitze befindliche Julian -
Handschriften als Codices Haenelii I und II bezeichnet. Nun, es liegt
wohl auf der Hand, dafs wenn auch Hänel das Vorwort, in welchem
das Handschriftenverzeichnis enthalten ist, erst am 1. Juli 1872 ab-
schlofs und datierte, die Vergleichung der Handschriften doch in weit
früherer Zeit von ihm vorgenommen worden war, die des Codex Uti-
nensis zu der Zeit, als er ihn durch die Gefälligkeit des Kapitels leih-
weise in den Händen hatte, wie er das auch ausdrücklich ausspricht.
Und es ist wohl an sich nichts Auffälliges, dafs er die Handschriften
nach ihren Orten und Besitzern zur Zeit dieser grundlegenden Arbeit
benennt, die beiden anderen von ihm bereits 1825 und 1834 er-
worbenen Julian -Handschriften als Haenelii, den aus Udine geliehenen
Codex als Utinensis. Allerdings hätte er ja bei diesem nachträglich
den Zusatz machen können, dafs er jetzt sein geworden sei. Wenn
er es nicht getan bat, so ist nicht ausgeschlossen, dafs das ein Ver-
sehen war. Es ist aber auch möglich, dafs der Grund in der Tat —
wie sogleich näher zu erklären sein wird — in einer gewissen Rück-
sichtnahme auf das verkaufende Metropolitan -Kapitel gelegen hat. Nur
ist aus dieser möglicherweise geübten Rücksichtnahme nicht auf das
zu schliefsen, worauf Patetta schliefst, sondern gerade auf das Gegen-
teil : nicht auf einen rechtswidrigen Willen, sondern auf eine weit-
gehende Gewissenhaftigkeit. Zur Erklärung möge dienen, was weiterhin
zwischen Banchieri und Hänel bezüglich des Codex verhandelt
worden war.
In einem VIII. Kai. Febr. 1871 datierten Briefe schreibt Banchieri,
nachdem er Hänel für dessen Neujahrsgratulation gedankt, folgendes:
„Mense Martii elapsi nuper anni Capitulum nostrum omnium
Immobilium Bonorum expoliationem passus est quam nos italice
Demaniazione appellamus: quin Capitularium substantiae praeter
quasdam Decimas sive Census sive paucorum Capitalium foenora
von R. Ilelssig 107
aliquid provisum fuerit : immo alia Lege sub die XVI. praeteriti
Julii evulgatum est fieri sequestrationem quoque dictarum Decimarum
toties quoties Immobilia Bona non sufficerent. Praeterea jam diu
ab elapso Septembri, po.^tquam Itali Romam ingressi sunt, mussi-
tatum est, compingendum esse a Capitulis Cathedralibus Elenchum
Bonorum Mobilium puta Archivia, Bibliothecas, Cimelia etc. si qaae
sunt. Ilaec altera expolialio nondum pro nobis ad effectum deducta
est : ast quemadmodum in Collegiata nostra Civitatensi jam inde ab
Octobri 186!» complebatur ita nobis quoque probabiliter immincnt.
lvMiomodo igitur in hoc novo nostro infortunio se gerant Canonici et
praesertim Archivii Custos quum Codex (Lex Romana) ad Te jam
transmissus desit, in Cathalogo aliunde fere ubique notus? Bonum
mihi quod denariorum Tuorum depositum a me receptum, quando
jam vox de apprehensione nostrorum Bonorum personare coeperat,
intactum reservari Tibi remittendum, casu quo Superiorum necessitas
nos urgeat ut codicem illum (quod Deus avertat) consignemus. Si
ergo, juxta antiquum adagium: contra Potentes nemo est munitus
satis Tu, Clarissime Vir, probe noveris non a voluntate nostra sed
ab improviso infortunio hoc negotium pendere.. In hac igitur ambage
quid suggerat sapientia Tua anxie expectabo."
Hierauf antwortete Hänel sogleich in einem Briefe, dessen Konzept
vollständig vorliegt, und der Anfang Februar abgegangen ist. Nach-
dem er seine Freude darüber ausspricht, dafs Banchieri über sein
körperliches Befinden gute Nachricht gegeben hatte, fährt er fort:
— „ab altera autem parte gravis et serioris argumenti. ') Video
enim Te vereri ne ii penes quos rerum publice in Italia admini-
strandarum potestas est aut potius rerum ecclesiasticarum per fas
nefasque auferendarum summa, cum reliquis ecclesiae Cathedralis
Utinensis cimeliis dedendis codicem quoque Juliani'2) petituri sint a
capitulo, Teque suspensum cogitatione quid futurum sit magnam
animo molestiam cepisse quae3) valde me dolet. Attamen bono animo
sis, Vir summe reverende, adhuc codex intra manus est meos, rescindi
igitur contractus potest. Nunquam enim librum novum bibliothecae
meae adjeci, quem non bona fide a me acquisitum fuisse existima-
verim; jam vero, an idem, postquam accurate et repetita vice epis-
tolam Tuam legi, de codice Juliani contendere possim, dubitare
coepi. Quae cum ita sint non obloquor, si codicem restitui cupias,
modo res agatur, uti inter bonos agier oportet. Itaque meum igitur
consilium hoc est ut mihi pretium, quod solvi, restituas. Ipse
-fi i psisti : Bonum mihi, quod denariorum Tuorum depositum a me
receptum — intactum reservavi, Tibi remittendum; equidem vero
solemniter promitto, me pretio restituto confestim codicem per cursum
publicum remissurum esse; nee dubites, quaeso, de mea fide, habes
1) sc. est Tua epistola.
2) Gemeint ist natürlich der Codex der Lex Romana, der bekanntlich auch
die Epitome Juliani enthält.
3) „res" ins.
108 Der Erwerb des Codex Utinensis durch G. Haenel
enim cum konesto gratique animi viro. Itaque, fac quod Tibi sa-
pientia Tua suadet faciendum esse, arbitrio Tuo committo negotium
ex aequo et bono componendum."
Konnte Hänel in der Sache redlicher verfahren, als indem er sich
jetzt sofort bedingungslos zur Wiederaufhebung des Geschäfts bereit
erklärte? Das Kapitel hatte seinerzeit, wie oben gezeigt wurde, die
Zustimmung zu dem Verkauf an die negative Bedingung geknüpft,
dafs nicht von Seiten der Staatsbehörde die Einreichung eines Mobiliar-
inventars werde gefordert werden. Aber es hatte dann den Codex
bedingungslos ausgeliefert und Hänel durfte daraus schliefsen, das
Kapitel wisse, dafs der Fall dieser Einforderung nicht eintreten werde.
Er stellte sich, wie gesagt, mit vollem Recht auf den Standpunkt, dem
Kapitel die Beurteilung der Frage über dessen Berechtigung zum
Verkauf zu überlassen. Jetzt erfuhr er aus Banchieris Brief, dafs die
Einforderung des Verzeichnisses möglicher- oder wahrscheinlicherweise
doch bevorstehe. Da war es wiederum konsequent und streng rechtlich
gehandelt, dafs er sich bereit erklärte, das bereits beiderseits erfüllte
Geschäft aufzulösen. Ich denke, dieser Brief widerlegt zur Genüge die
von Patetta Hänel imputierte Absicht einer rechtswidrigen Aneignung
des Codex. Denn es ist klar, dafs, wenn er jetzt auf die Mitteilung
hin, dafs die Staatsbehörde die Hand auf den Codex legen werde,
sich zu dessen Rückgabe feierlich verpflichtete, er das Geschäft über-
haupt nicht geschlossen haben würde, wenn dieser Fall von Anfang
an in Aussicht gestanden hätte. Man mag über das Verhalten des
Kapitels urteilen, wie man will, Hänels Ehrenhaftigkeit geht aus der
Angelegenheit ganz rein und zweifellos hervor.
Zur Auflösung des Geschäfts ist es jedoch nicht gekommen. Warum
das nicht geschah, darüber gibt folgender Brief Banchieris an Hänel,
datiert VII. Jd. Febr. 1871, Auskunft, mit welchem er vorstehenden
Brief Hänels beantwortet. Er schreibt darin:
„Ad negotium nostrum de codice quod attinet, in quo tarn can-
dide tamque honeste Tua sapientia emicat, Tibi consilium nostrum
patefaciam. Dum epistola mea Lipsiam versus transalpinabat, col-
latis inter nos consiliis atque interpellata quoque Archiepiscopi nostri
mente, in hanc sententiam devenimus. Mobilia Bona Capitularia
nondum evicta sunt, equidem omnibus clericalis Instituti Archiepis-
copalis (vulgo Seminarii) Immobilibus Bonis jam venditis (quibus
tamquam unico fönte Clerici nostri in Theologica disciplina susten-
tabantur) instituere opportuit in universa dioecesi collectam ne Paroe-
ciarum Rectores patrimonio expoliati pedetentim in Ecclesiis defi-
cerent. Hinc depositum a Te benevole largitum in subsidium
Archiepiscopalis Seminarii demandandum statuimus — quod et
perfecimus, eo libentius quo Tu Ipse, excellentissime Vir, mihi
elapso anno scripsisses posse nos in quoddam beneficentiae opus
aureos illos convertere.
Ubi vero nrgeat praesentia turni Bona quoque Mobilia nostra
expoliantis, respondebimus cum Salviano, ad sublevandos Christi
von R. Helsßig 109
panperes vasa quoque aurea et argentea divendere licuisse semper
et licere.
De benefacto igitur Tuo gratias pro omnibus nostrum quam
maximas Tibi ago; benefactum inquam quod in praesentiarum egenti
Clericorum nostrorum catervae sit tamquam favus destillans ac sua-
vissimum mel in ore ipsorum" — etc.
Die Frage, welche das Kapitel bewegte, hatte also schon vor dem
Eintreffen von Hänels Brief dadurch ihre Lösung gefunden, dafs nach
Einholen der Ansicht des Erzbischofs beschlossen worden war, den
von Hänel übersendeten Kaufpreis zur Erhaltung des Theologischen
Seminars zu verwenden, welchem, wie Banchieri schon in seinem
vorigen Briefe mitgeteilt hatte, durch die Einziehung der dem Kapitel
gehörenden Immobilien von Seiten der Regierung die Subsistenzmittel
entzogen waren. So beschlofs man nun, eintretenden Falles das
Fehlen des Codex im Mobiliarverzeichnisse mit der eingetretenen Not-
lage zu motivieren.
Hänel durfte sich dabei beruhigen, jedenfalls konnte er weiteres
abwarten. Niemand kann ihm daraus einen Vorwurf machen, dafs er,
da er sein Geld nicht zurück erhielt, auch den Codex nicht zurück
geschickt hat. Vielleicht hielt er es aber nicht für ausgeschlossen,
dafs das Kapitel doch noch auf die Auflösung des Kaufs zurück-
kommen werde, und hielt sich für diesen Fall durch seine Zusage
noch für gebunden. Es ist wohl zu vermuten, dafs hierin der Grund
zu finden ist, aus welchem er in der im folgenden Jahre abgeschlossenen
praefatio seiner Julianausgabe des Besitzübergangs des Codex auf ihn
keine Erwähnung tat, woraus ihm Patetta einen so schweren und,
wenn diese Annahme begründet ist, völlig ungerechtfertigten Vorwurf
macht.
Weitere Briefe sind zwischen Uänel und den Mitgliedern des
Metropolitankapitels nicht gewechselt worden. Man wird daher an-
nehmen müssen, dafs die Angelegenheit des Codex vom Kapitel unter
Zustimmung des Erzbischofs in der Tat in der Weise erledigt worden
ist, wie es Banchieri in seinem letzten Briefe angegeben hat. Dabei
erhebt sich die Frage : wenn der Codex in dem damals eingeforderten
Mobiliavverzeichnis gefehlt hat, wie ist es zu erklären, dafs die italie-
nische Regierung erst im Jahre 1892, wie Vincenzo Joppi mitteilt, versucht
hat, den Mitgliedern des Kapitels wegen des Verkaufs den Prozefs zu
machen? Hatten die Behörden vielleicht garnicht bemerkt, dafs dies
jedenfalls bedeutendste und berühmte Stück des Metropolitan- Archivs
im Verzeichnisse fehlte? Oder ist die Einforderung des Mobliar-
verzeichnisses auch in der Folge ganz unterblieben?
Jedenfalls hat die italienische Regierung nie den Versuch gemacht,
den Kauf des Codex Hänel gegenüber anzufechten, und auch daraus
durfte dieser schliefsen, dafs jeder Einwand gegen die Rechtmäfsigkeit
seines Erwerbs sich erledigt habe. Damit aber ist der Erwerb noch
bei Lebzeiten Hänels durch Ersitzung unanfechtbar geworden. Denn
nach dem Rechte, welches in diesem Falle als das am Ort der be-
HO Der Erwerb des Codex Urineusis durch G. Illinel
legenen Sache geltende anzuwenden ist, nämlich dem Bürgerlichen
Gesetzbuche für das Königreich Sachsen von 1865, genügte hierzu
der Ablauf von drei Jahren. Denn Hänel befand sich im gutgläubigen
Besitze. Dafür streitet die gesetzliche Vermutung, und seine mala
fides zu erweisen ist auch Patetta nicht gelungen. Zwar hatte Hänel
in seinem letzten Briefe einen in ihm neu aufgetauchten Zweifel an
der Rechtmäfsigkeit seines Erwerbs ausgesprochen. Aber das blofse
Hegen eines Zweifels über die Rechtsgültigkeit eines Erwerbs schliefst
das Vorhandensein der bona fides an sich noch keineswegs aus,1) und
der Umstand, dafs die Rückgabe des Codex trotz seiner erklärten
Bereitwilligkeit dazu nicht von ihm verlangt wurde, mufste genügen,
diesen Zweifel niederzuschlagen. Hänel war daher im vollen Rechte,
als er eigenhändig in den Codex die Versicherung schrieb, dafs dieser
rechtmäfsig erworben sei, und die Direktion der Leipziger Universitäts-
bibliothek hat, seitdem sie im Jahre 1878 nach Hänels Tode den
Codex auf Grund seines Testaments mit seiner gesamten Bibliothek als
Vermächtnis übernommen hat, nie daran gezweifelt. Die von Patetta
(Seite 502) aufgestellte Behauptung, der Codex müsse, falls er von
der Universitätsbiblithek an eine italienische Bibliothek leihweise ge-
schickt würde, dort vom Staatsanwalt beschlagnahmt und eingezogen
werden, ist daher völlig haltlos (oder glaubt vielleicht Patetta, heutigen
Tages noch dem Auslande gegenüber den Zwölftafelsatz: „adversus
hostem aeterna autoritas" anwenden zu können?). Dazu wird es freilich
deshalb nicht kommen, weil Hänel, sehr vorsichtig wie er in der Be-
wahrung seiner literarischen Schätze war, testamentarisch bestimmt hat,
dafs die wertvollsten der von ihm hinterlassenen Handschriften ebenso
wie seine wertvollen editiones prineipes nicht ausgeliehen werden
dürfen. Der Codex mit der Lex Romana wird also nicht aus der
Bibliothek heraus wandern. Dafs er hier mit aller Sorgfalt bewahrt
und allen Gelehrten, die ihn zu benutzen wrünschen, an Ort und Stelle
mit aller Liberalität zur Verfügung gestellt werden wird, versteht sich
von selbst. Die Direktion wird auch stets bereit sein, wie sie schon
mehrfach zu tun Gelegenheit hatte, Anfragen über die Lesart an
einzelnen Stellen, über vorhandene Korrekturen, Rasuren u. dgl. genau
zu beantworten. Sie wird auch auf Wunsch gern photographische Re-
produktionen einzelner Stellen oder ganzer Seiten herstellen lassen
und versenden. Kurz, für die Möglichkeit wissenschaftlicher Aus-
nutzung des Codex ist hier mindestens ebenso vollständig gesorgt, als
der Fall sein würde, wenn der Codex dem Archiv in Udine entführt
worden wäre, um einer italienischen Staatsbibliothek einverleibt zu
werden. Wozu also jetzt, so darf man fragen, der ganze Lärm?
Der die Lex Romana Utinensis enthaltende Codex ist nicht der
einzige, bezüglich welches von Patetta Hänel der Vorwurf eines unred-
t) Man vergleiche hierüber die Ausführungen bei Wächter, Die bona fides,
insbesondere bei der Ersitzung des Eigentums (Leipzig 1 871) S. 34 ff. u. S. 123.
von R. Helssig 111
liehen Verhaltens gemacht worden ist. Auch von einer anderen wert-
vollen Handschrift, welche die Universitätsbibliothek seinem Vermächt-
nisse verdankt, dem von Ilänel früher als Codex Haenelii I bezeichneten
Codex der Epitome Juliani zehnten Jahrhunderts, der gegenwärtig die
Bibliotheksnummer Cod. Haen. 6 (früher 3503) trägt,1) wird von
Patetta behauptet, dafs ihn Ilänel zu Unrecht besessen habe und sich
dessen wohl bewulst gewesen sei. Prüfen wir die für diese Anklage
vorgebrachten Gründe. Es sind deren drei. Zuerst wird geltend ge-
macht, dafs dieser Codex, den Ilänel im Jahre 1825 von dem Antiquar
Petruzzi in Rom gekauft hat, der Bibliothek des Klosters von Santa Croce
in Gerusalemme in Rom gehört habe und aus dieser verschwunden
sei. Zweitens wird Bezug genommen auf eine päpstliche Verordnung
vom Jahre 1819, das sogenannte Editto Pacca, welches in Erneuerung
der Bestimmungen einer anderen, des Editto Spinola von 1704, ganz
allgemein den Verkauf von Manuskripten bei Strafe verbietet, wenn
sie nicht vorher dem Prefetto degli Archivi segreti des Vatikans zur
Prüfung und Entscheidung darüber vorgelegen haben, ob sie nicht,
weil für den Staat, für öffentliche Bibliotheken oder für private
Familien wichtig, von ihm zurückzubehalten seien. Hieraus wird ge-
folgert, dafs Hänel den Codex von Petruzzi nur heimlicherweise habe
kaufen können. Drittens und hauptsächlich gründet Patetta seine
Anklage darauf, dafs Hänel im Jahre 1872 in der praefatio seiner
Julian -Ausgabe aus ganz ungenügenden Gründen die Identität des
von ihm erkauften Codex mit dem aus Santa Croce verschwundenen be-
stritten habe, was offenbar nur wider besseres Wissen geschehen sein
könne und mithin seine mala fides bezüglich des Codex beweise.
Der als erster Grund behauptete Umstand ist in der Tat richtig.
Der Unterzeichnete hat selbst an dem in der vorigen Note genannten
Stelle sich unter Widerlegung der von Hänel dagegen vorgebrachten
Gründe für die Identität der beiden in Frage stehenden Codices er-
klärt, wie diese Identität früher schon von Bluhme und anfänglich
auch von Hänel selbst behauptet worden war. Die Identität geht
hervor aus einer Beschreibung der Julian-Handschrift von Santa Croce,
die sich in einem vom P. Dom. Hilarion Rancati oder Brancati, Ordens-
general der Cisterzienser, verfafsten Katalog dieser Bibliothek vom
.lalire 1664 findet, von welchem eine Abschrift in der Biblioteca Chigi
in Rom (Signatur R II 64) erhalten ist.2) Diesen Umstand konnte
llanel im Jahre 1825 noch nicht kennen. Denn erst 1834 hat
Bluhme (Bibliotheca librorum manuscriptorum Italica S. 155), der in-
zwischen die Katalogabschrift in der Bibliotheca Chigiana entdeckt
hatte, diese Beschreibung bekannt gegeben. Hänel konnte, als er die
Handschrift kaufte, nur aus einer Angabe in Montfaucons Bibliotheca
bibliothecarum (Vol. I p. 193), welche Haubold und Biener wiederholt
1) V{d. den Katalog der Handschriften der Universitätsbibliothek zu
Leipzig, Band VI (Leipzig 1905) Seite 267 ff.
2) Eine andere Abschrift ist, aus St. Germain des Pres stammend, in der
Bibliotheque nationale zn Baris (fonds latin 13 075).
112 Der Erwerb des Codex Utiuensis durch G. Haenel
Latten, wissen, dafs sich in Santa Croce eine Julianhandschrift befunden
hatte. Aber bei der Kürze, mit der in dieser Angabe die Handschrift
bezeichnet ist (die Bezeichnung lautet: Justiniani Novellae per Joannem
civem C. P.) war eine Entdeckung der Identität nicht wohl möglich.
Nachdem sie auf Grund jener ausführlicheren Beschreibung von Bluhme
konstatiert worden war, wurde sie zunächst im Jahre 1835 auch von
Ilänel anerkannt.1)
Was folgt nun aus dieser Identität? Dafs die Handschrift aus
Santa Croce gestohlen gewesen sein müsse? Dieser Schlufs ist in keiner
Weise zwingend. Auf welche Weise der Codex aus dieser Bibliothek
herausgekommen und wann dies geschehen ist, das festzustellen, fehlt
jeder Anhalt. Als dies a quo ist nur das Jahr 1739, dasjenige, in
dem Montfaucons Bibliotheca erschien, gegeben, und auch dieses
keineswegs sicher, da dessen Angabe auf älteren Notizen beruhen
kann, ja wahrscheinlich auf dem Kataloge Hilarions beruht, sodafs
die Handschrift schon 1739 verloren gewesen sein kann; als sichere
Grenze bleibt nur das Jahr 1664 als das der Abfassung des Katalogs.
In der langen Zwischenzeit kann der Codex vielerlei Schicksale gehabt
haben, und es ist nicht ausgeschlossen, dafs ihn ein Besitzvorgänger
Petruzzis ersessen hatte. lieber die Schicksale der Bibliothek von
Santa Croce hat Bluhme (Iter Italicum III, S. 152) einige Mitteilungen
gemacht, welche durch die von Eugene de Roziere (Liber diurnus
p. CLV ff.) auf Grund von Raymond Bessozzis Storia di Santa Croce
gemachten ergänzt werden. Noch im Jahre 1712, also 50 Jahre nach
der Begründung der Bibliothek durch Hilarion war für deren Auf-
stellung nicht gesorgt, sondern die Bücher lagen aufgehäuft in zwei
Zimmern. Später unter der Franzosenherrschaft wurde dann die ganze
Bibliothek durch Dekret vom 8. September 1811 mit der Vaticana
vereinigt. Aber es sind nachweislich auch schon vorher Handschriften
aus ihr herausgekommen. So wies Dudik'2) von vier lateinischen
Handschriften der Bibliotheca Reginae Sueciae nach, dafs sie früher
dem Kloster von Santa Croce gehört hatten und jedenfalls schon vor
der Franzosenherrschaft in jene gekommen waren, da sie sich schon
in dem vor 1785 abgefafsten Verzeichnisse genannt finden. Unter
Pius VII. wurde die Bibliothek dem Kloster zurückgegeben, aber zu-
nächst in S. Bernardo untergebracht, uud hier ist vieles daraus weg-
gekommen. Bluhme und Pertz, welche die Bibliothek vergeblich zu
sehen wünschten, wurde gesagt, dafs die fehlenden Handschriften
durch Einbruch gestohlen worden seien, offenbar eine bequeme Aus-
rede oder besser gesagt Erfindung, um die Nachlässigkeit einer
Bibliotheksverwaltung zu verdecken; denn von diesem angeblichen
Einbruch ist sonst nichts bekannt geworden. Petruzzi hat sicher aufser
dem an Ilänel verkauften Julian noch so manche andere Handschrift
gehabt und verkauft, die früher in Santa Croce war. Er versicherte aber,
1) Zeitschrift für geschichtliche Rechts Wissenschaft Bd 8, S. 358.
2) Iter Romamim (Wien 1855) 8. 135 u. 169.
von 11. Ilelssig 113
wie Bluhme mitteilt, dafs nichts aus Santa Croce, sondern alles aus der
Privatbibliothek Pins VI. stamme, wozu Bluhme die Bemerkung macht:
„Unmöglich ist es freilich nicht, dafs die Handschriften diesen Umweg
genommen hätten." ')
Mit der Feststellung, dafs die von Hänel erkaufte Julianhandschrift
früher einmal dem Kloster von Santa Croce gehört hatte, wird also gegen
seinen Erwerb ollenbar nichts bewiesen. Will Patetta darauf hin eint«
Anklage gegen ihn richten, so müfste er konsequenterweise eine gleiche
Anklage gegen die Verwaltung der Königlichen Bibliothek zu Berlin
erheben, wrelche im Jahre 1825 gleichfalls von Petruzzi eine Hand-
schrift, ein Manuskript des Codex Justinianus XIII. Jahrhunderts, kaufte,
die ebenfalls früher der Bibliothek von Santa Croce gehört hat.2) Das
Editto Pacca hat auch diesen Ankauf so wenig verhindert, als recht
viele andere Ankäufe von Manuskripten, die in jener Zeit in Rom
gemacht worden sind. Wäre von den päpstlichen Behörden das Editto
Pacca wirklich streng durchgeführt worden, so hätte es ja freilich
damals in Rom zu keinem Handel mit wissenschaftlich wertvollen
Handschriften kommen können. Wie es in Wirklichkeit damit stand,
ist zu ersehen aus den Mitteilungen Bluhmes (a. a. 0. S. 210, auch
S. 144) über das, was alles Petruzzi allein feilgeboten und verkauft
hat. Diese Mitteilung läfst sich aus Hänels eigenen Notizen ergänzen,
wonach er im ganzen an 30 Stück Handschriften von Petruzzi kaufte,
desgleichen auch verschiedene schöne Sachen von dem Antiquar de
Romanis, der viele Handschriften, meistens theologischen Inhalts, zum
Verkaufe stehen hatte. Dafs diese Handschriften alle oder auch nur
zum Teile vorher dem Präfekten des vatikanischen Archivs zur Prüfung
vorgelegen hatten, dürfte kaum anzunehmen sein. Das Editto Pacca
stand lediglich auf dem Papier, wenn es auch vorschrieb, dafs jeder
Bücherverkäufer es bei Strafe in seinem Laden angeschlagen haben
solle. Unter diesen Umständen mufs es als eine etwas sehr weit her-
geholte Begründung erscheinen, wenn versucht wird, aus der Existenz
dieser Polizeiverordnung die Anfechtung irgend eines damals ge-
schlossenen Kaufs herzuleiten.
Doch das Hauptgewicht legt Patetta auf den Zweifel, den Hänel
1872 gegen die Herkunft seiner Handschrift aus Santa Croce aus-
gesprochen hat, und man wird zugeben dürfen, dafs er es in der
Tat besser unterlassen hätte, die von ihm früher anerkannte Identität
seiner Handschrift mit der im Katalog jener Bibliothek beschriebenen
in Abrede zu stellen, wenn er dazu keine überzeugenderen Gründe
hatte , als die , welche er angeführt hat. Um sich über den Wort-
1) Patetta, der (8.004, Note) die obige Mitteilung Bluhmes wiedergibt,
unterdrückt diesen Zusatz.
2) Vgl. Wilken, Geschichte der Berliner Bibliothek (Berlin 1828) S. 148.
Bluhme a. a. <>. 8. 210. — Es ist derjenige Codex, welcher jetzt die Biblio-
theksnuinuier 880 tragt. S.Rose, Haudschriftenverzeichnisse der Königlichen
Bibliothek /.u Berlin Bd. 13. S. 1037. Nach Roses Angabe ist der Kauf dnr«-li
Savignys Verwitteluug erfolgt.
XXIX. i. 8
114 Der Erwerb des Codex Utinensis durch G. Ilänel
laut dieser Beschreibung ganz genau zu vergewissern, hatte er sie
im Jahre 1870 durch einen gerade in Koni anwesenden jungen Ge-
lehrten, Franz Rtthl, in der Biblioteca Chigi nochmals abschreiben
lassen.1) Für die Identifizierung beider Handschriften kommt nun
besonders in Betracht, dafs ein auf dem letzten Blatte des Codex
stehendes Datum (8. Januar 1219), welches zu einer hineingeschriebenen,
übrigens belanglosen Notiz gehört, in ganz gleicher Form in der Be-
schreibnng wiedergegeben wird, freilich, ohne die Notiz selbst auch
wiederzugeben. Diesen letzteren Umstand, sowie dafs auch eine im
Codex darauf folgende andere Notiz in der Beschreibung fehlt, dafs
andrerseits diese eine Notiz über die Herkunft der Handschrift aus
dem Kloster Santae Mariae in Casamari enthält, die sich im Codex nicht
findet, endlich das Fehlen eines Blattes gegenüber der in der Be-
schreibung angegebenen Blattzahl hielt Ilänel für wichtig genug, die
Identität in Zweifel zu ziehen und die Handschriften für Schwester-
handschriften zu erklären. Dazu wiegen freilich diese Gründe zu
leicht (besonders da die Beschreibung keineswegs besagt, dafs die
Notiz über die Herkunft des Codex in diesem selbst stehe).
Man mag in diesem Zweifel den Ausflufs einer eigensinnigen
Skrupulosität finden. Wenn aber gesagt wird, dafs er wider die eigene
bessere Einsicht zu unlauteren Zwecken ausgesprochen worden sei, so
mnfs für eine solche Behauptung die Beibringung eines bündigeren
Beweises verlangt werden, als in der Schwäche der Zweifelsgründe
liegt. Vor allem mufs aber auch gefragt werden, was denn Ilänel
eigentlich bezweckt haben sollte, wenn er jetzt, da er den Codex seit
47 Jahren besafs, seine Herkunft aus Santa Croce wider besseres Wissen
bestritten hätte. Sich einer Restitutionspflicht — gegen wen eigent-
lich — zu entziehen? Aber niemand hatte die Restitution von ihm
verlangt, obwohl er diese Herkunft schon vor 37 Jahren anerkannt
hatte, und er würde sich ohne Zweifel zu einer Restitution auch jetzt
nicht für verpflichtet gehalten haben. Denn in der Anerkennung dieser
Herkunft lag keineswegs die Anerkennung eines rechtswidrigen Erwerbs.
Ueberdies mufste er sich sagen, dafs er in jedem Falle entweder in
den 47 Jahren die Handschrift ersessen hatte, oder — falls man das
etwa aus dem Grunde hätte bestreiten wollen, weil er wegen der früher
ausgesprochenen Anerkennung der Herkunft als malae fidei possessor
zu betrachten sei — dafs es ihm auch nichts nützen konnte, wenn er
jetzt nachträglich eine in Wahrheit nicht vorhandene bona fides fingierte.
Patetta bringt mit dieser 1872 von Hänel gegebenen Erklärung
1) Die Mitteilung Kühls habe ich an dem oben S. 111 N. 1 bezeichneten
Orte 8. 270 wortlich abgedruckt. Ich benutze diese Gelegenheit, zu bemerken,
dafs die darin vorkommenden, von der Wiedergabe der Beschreibung bei
Bluhme und in lliinels praefatio abweichenden Jahrzahlen (1229 für 1219 und
1 '57t* für 1579) in der Tat so in Rühls Brief und daher jedenfalls auch im
Manuskript der Bibliothek ' Chigi stehen. Zweifellos sind sie unrichtig (die
erste ganz offenbar!) und beruhen auf Fehlern Hilarions oder des Abschreibers
des Katalogs. Auch fehlt bei Rühl das „etc.", das Bluhme und Ilänel hinter
„anno 3" setzen.
von R. Hclssig 115
als mutmafslichen Grund eine von Zachariae von Lingenthal im Jahre
1869 gemachte Mitteilung: in Verbindung, der zur Folge Iliinel einmal
in Spanien zwei griechische Handschriften gekauft hatte, die, wie sich
nachträglich herausstellte, aus der Bibliothek des Escurial gestolilen
worden waren, und die er deshalb an diese Bibliothek zurückgab.
Von den näheren umständen dieses Falles wird Patetta vermutlich
ebensowenig Kenntnis haben, als der Unterzeichnete. Er stützt sich
offenbar lediglich auf die Mitteilung Zachariäs in dessen Jus Graeco-
Romanum Teil V p. VII. Diese lautet wörtlich:
„In Scorialensi bibliotheca quatuor Codices Synopsis Basilicorum.
— Duos Haenelius Valdoleti reperit emtosque Lipsiam attulit, mox
autem quum e Scorialensi bibliotheca fraude sublatos cognovisset,
huic bibliothecae restituit. Hinc factum, ut Codices isti tamquam
Haeneliani aliquamdiu innotuerint-'.
Nichts in dieser Mitteilung deutet darauf, dafs Ilänel bei dem An-
kaufe davon hätte etwas wissen können, dafs die Handschriften ge-
stohlen waren und dem Escurial gehörten, nichts darauf, dafs dieser
Umstand in Spanien entdeckt und dafs Hänel von dort aus zur Rück-
gabe aufgefordert worden wäre. Im Gegenteil wird man bei un-
befangener Auslegung Zachariäs Worte so verstehen müssen, dafs
Ilänel selbst das Verhältnis entdeckt und darauf die Handschriften
freiwillig zurückgegeben hat. Und wie gibt Patetta Zachariäs Worte
wieder? Er schreibt:
„egli, in suo viaggio in Spagna, avesse comperato due preziosi
manoscritti greci sottrati alla biblioteca dell' Escurial e, e dopo averli
portati a Lipsia e fatti conoscere per suoi, fosse poi costretto (!)
a restituirli quando ne fu svelata la provenienza",
um nach dieser Wendung der Sache hinzufügen zu können „il prece-
dente poteva esser molto pericoloso" ! So gewissenhaft zitiert Patetta
da, wo es ihm darauf ankommt, die Ehrlichkeit eines deutschen Ge-
lehrten in Zweifel zu ziehen.
Ich bin am Ende. Ich habe lang werden müssen, aber ich mufste
genau sein, wo es sich darum handelt, einen Verstorbenen, den alle,
die ihn kannten, nur als einen Ehrenmann gekannt haben, gegen un-
begründete Verdächtigungen zu verteidigen, die geeignet sind, sein
Andenken zu trüben. Auch durfte gegenüber den von Patetta er-
hobenen Zweifeln nichts in den näheren Umständen unaufgeklärt
bleiben, auf welche die Leipziger Universitätsbibliothek ihren Besitz
der beiden besprochenen wertvollen Handschriften stützt. Dafs der
i'iterzeichnete hierbei Herrn Professor Patetta scharf entgegentreten
mufste, kann niemand mehr bedauern, als er selbst. Patetta geniefst
auch in Deutschland den Ruf eines tüchtigen Gelehrten. Sein Buch
über die Ordalien ist auch bei uns als das Hauptwerk über diesen
Gegenstand angesehen und geschätzt. Um so bedauerlicher ist es,
dafs er sich dazu entschlossen hat, auf Grund unvollständigen Materials
eine Anklageschrift gegen einen längst Verstorbenen zu veröffentlichen,
für die sich gegenwärtig kein Zweck erkennen läfst, wenn nicht der, einer
8*
116 Ein photographisohes Handschriften-Unternehmen im Kaukasus
Milsstimmung gegen die deutschen Gelehrten Ausdruck zu geben und
gegen sie bei seinen Landsleuten und im Auslande Mifstrauen zu er-
regen. Für das Vorhandensein dieses Motivs möchte ziemlich deutlich
die ganz überflüssige Hereinziehung der auf Seite 499 zu lesenden
kleinen Geschichte sprechen, die Olindo Guerrini mitgeteilt hat, und
deren nähere Umstände sich, da der betreffende deutsche Gelehrte
nicht genannt wird, leider nicht untersuchen lassen. Welch unschönen
Eindruck dieses Einmischen nationaler Stimmungen und Antipathien in
Angelegenheiten von allgemeinem wissenschaftlichen Interesse macht,
braucht nicht gesagt zu werden.
Leipzig. 11. Hei 88 ig.
.Mitteilungen von einem photograpliischen Handschriften-
Unternehmen im Kaukasus.
Im nachfolgenden Aufsatz will ich eine Reihe von Erfahrungen
mitteilen, die ich auf einer im Auftrag der Berliner Akademie unter-
nommenen achtmonatigen Reise in Transkaukasien gemacht habe. Der
Zweck der Reise war, nach Mafsgabe einer in Tiflis begonnenen photo-
Lcrapliischen Aufnahme von wichtigen Handschriften und von lland-
schriftenproben für palaeographische Zwecke, weitere Handschriften,
die sich an schwer erreichbaren Orten im Gebirge befanden, leichter
zugänglich zu machen; und zwar in erster Linie für philologische
Zwecke: Beschaffung von einwandfreien Denkmälern der altgeorgiechen
Sprache, sodann für theologische: Untersuchung der Frage, aus welchen
Quellen die georgische Uebersetzung des Neuen Testamentes geflossen
ist. Das waren die beiden Hauptgesichtspunkte. Da nicht jeder neu-
testamentliche Codex vollständig aufgenommen werden konnte, so blieb
die Aufnahme bei jeder Handschrift auf das Marcusevangelium
beschränkt, wovon nur in zwei Fällen Abstand genommen wurde.
Zunächst war die Frage der Ausrüstung zu erledigen. Da keiner
der aufzusuchenden Orte an einer Poststrafse lag, so blieb für den
Transport des Gepäcks nur das Pferd übrig. Nach kaukasischer
Gewohnheit werden alle Sachen in Quersäcke verpackt (Koffern stehen
diese Leute meist fassungslos gegenüber), die zu beiden Seiten des
Pferdes herunterhängen. Ihr Gewicht mufs nach Möglichkeit aus-
geglichen sein, schon vor dem Beladen, weil das sonst von den Leuten
durch Zuladen von Feldsteinen, die oben (!) auf die Sachen gelegt
werden, besorgt wird. Gegen Regengüsse kann man sich durch eine
.. l'.urka" oder besser Gummidecken schützen, da die Quersäcke oben
offen und trotz aller gegenteiligen Versicherungen nicht wasserdicht
sind. Bei dem fast gänzlichen Mangel an Brücken sind die Ueber-
gänge über Flüsse — besonders bei Hochwasser — gefährlicher als
ein gelegentlicher Regenguss, noch schlimmer im Hochgebirge die
Gletscherbäche, wegen der grofsen Steine. Im allgemeinen sind die
Platten widerstandsfähiger gegen Nässe als man annimmt, und wenn
von Theodor Kluge 117
man Gelegenheit hat, seine Sachen bald nach dem Nafswerden aus-
zulegen und aufzutrocknen, sind die Platten noch immer zu verwenden,
selbst wenn die Ränder durch eindringendes Wasser aufgeweicht und un-
brauchbar geworden sind. Die Pappkartons werden dagegen recht bald
unbrauchbar. Ein ganz vortreffliches Mittel zum Verpacken der Sachen
in den Quersäcken ist Holzwolle und für Glassachen Wellpappe mit
aufgeleimter Ober- und Unterschicht. Mit beiden kann man seine
Sachen vor allem gegen Stöfse vorspringender Felsstücke, Anrempe-
lungen auf den engen Pfaden und gegen die kaukasischen Manieren
des Auf- und Abiadens sichern; zu Tritten sind derartige Gepäckstücke
auch nicht zu benutzen, dagegen bieten sie leider vortreffliche Sitz-
gelegenheiten. Hierauf ist dauernd zu achten. Ueberhaupt ist es die
erste Bedingung eines Erfolges im Kaukasus, niemals sein Gepäck
aus den Augen zu lassen und es prinzipiell nicht fremden Händen
anzuvertrauen. Solange man im Kaukasus selbst reist, das heifst unter
Kaukasiern, ist man vor Diebstählen sicher; in Armenien dagegen
nicht. (Dazu kam allerdings, dafs ich von der kaiserlichen Regierung
in Tilfis trotz des Kriegszustandes ein otkuimü jniCTB bekam, und aus
diesem Grunde, wohl um eine ganze Reihe von Unannehmlichkeiten
herumgekommen bin.)
Was die weitere Ausrüstung anbelangt, so sind alle Sachen, die
sich nicht in Kürze beschaffen lassen, also insbesondere Lampenzylinder,
Entwicklerschalen, Trichter, Mensuren usw. stets in doppelter Anzahl
mitzunehmen. Eine Kerzenlampe ist besser wie eine Petroleumlampe.
Die Hauptfrage, von der alles abhängt ist die, was für ein Apparat
ist mitzunehmen? Dafs diese mit der Kostenfrage des Gesamtunter-
nehmens in innigstem Zusammenhang steht, brauche ich nicht besonders
hervorzuheben. Auf jeden Fall ist ein guter und teurer Apparat einem
billigen vorzuziehen. In Rücksicht auf das zu Erreichende habe ich
mich für das kleinste der üblichen Formate (9x12) entschieden.
Für die Aufnahmen wurde eine Stativ -Kamera aus der Fabrik von
Emil Wünsche in Reick bei Dresden von 15,5x12x4 cm, 890 g
Gewicht und 28 cm Balgcnlänge benutzt, in die ein Voigtläuder-
Collinear III, 1:6,8 eingebaut war, mit Setoren-Compound Verschlufs
iZeit-Momment bis 1 250 sec.) Durch Abschrauben der Vorderlinse
konnten Aufnahmen in doppelter Gröfse des Originals gemacht werden,
was bei einzelnen georgischen Handschriften nötig war. Für die Wahl
kleinen Apparates waren folgende Erwägungen entscheidend: einmal
haben die georgischen Handschriften ein recht grofses Format, so dafs
man auch bei einem Apparat von 24x30 späterhin Vergrößerungen
vornehmen mufs und dann wird es im Kaukasus fast zur Vorbedingung
des Erfolgs, dafs man den Apparat stets bei sich, das heifst in der
Tasche hat.
Es wurden eiserne Kassetten benutzt, die sich im grofsen und
ganzen nicht bewährt haben, weil sie beim Reiten fortwährenden Er-
schütterungen ausgesetzt sind, denen das dünne Blech nicht Stand hält,
und aufserdem dringt in die Fugen, namentlich in den Steppen feiner
Staub ein, der sich auf den Platten absetzt.
118 Eiu photographisches Handschriften-Unternehmen im Kaukasus
Für die Aufnahmen wurden Plattten verwendet, und zwar „photo-
mechanische", wie sie zur Aufnahme von Zeichnungen usw. allgemein
gebraucht werden. Von der Verwendung von Films mufste abgesehen
werden, ebenso von dem sogenannten Schwarz -weifs -Verfahren, das
nur ein Notbehelf ist, nur ein Bild liefert, und für das lediglich die
Kostenersparnis spricht. Aufserdem hat die Platte noch den anderen
Vorteil, sie ist sehr wenig lichtempfindlich und braucht damit längere
Expositionszeit als eine gewöhnliche Trockenplatte. Am praktischsten
sind Expositionszeiten von 2 — 10 Minuten, je ruhiger man arbeiten
kann, desto weniger Fehler kommen vor. Das Objekt blendet man
auf ^64 ab, dann werden die Aufnahmen am besten. Die Platte hat
aber wegen ihres Mangels an Lichtempfindlichkeit noch den anderen
unschätzbaren Vorteil , man braucht keine absolut dunkle . Dunkel-
kammer. Eine Ecke im Zimmer, in dem man die Lampe anzündet
und die Fensterläden schliefst, war in den meisten Fällen völlig aus-
reichend. Man mufs selbstverständlich darauf sehen, dafs die Platten
kein direktes weifses Licht trifft. Das kommt besonders dann in Frage,
wenn die Dunkelkammer nicht abgeschlossen werden kann und man
von neugierigen Leuten verfolgt wird.
Auch von der Mitnahme eines Winkelprismas wurde aus praktischen
und finanziellen Gründen abgesehen; denn man hat mit der Handschrift,
ob sie horizontal liegt oder fast vertikal steht, dieselben Unannehmlich-
keiten. Gute Erfahrungen habe ich mit Holzklammern, wie man sie
zum Trocknen von aufgehängten Kopien braucht, gemacht. Man stellt
die Handschrift einfach auf ein kleines Lesepult oder auf einen Tisch,
Dinge, die man ja überall in den Klöstern bekommt, möglichst senk-
recht auf und neigt den Apparat soweit vorn über, dafs Bild und
Handschriftenebene nahezu parallel sind. Die ganze Handschrift wird
durch Holzklammern, soweit man sie nicht braucht, festgestellt. Zwei
oder drei Klammern jeder Buchhälfte werden dann beim jedesmaligen
Umblättern gelöst. Auf diese Weise kann man sehr schnell und sehr
bequem arbeiten.
Von der gröfsten Schwierigkeit war das Arbeiten an Ort und
Stelle. Trotz aller Empfehlungsschreiben von Behörden und vorge-
setzten Bischöfen war es mir mit einer einzigen Ausnahme und nur
nach stundenlangen Bemühungen möglich das zu erhalten, was ich
brauchte, und dann unter Bedingungen, die das Arbeiten in unerträg-
licher Weise erschwerten. Es kam hinzu, dafs die Priester meist den
Zweck des Photographierens nicht einsahen oder auch nicht einsehen
wollten, oder in dem angekündigten Zweck nur einen Vorwaud zum
Diebstahl sahen, eine Vermutung die hin und wieder das richtige
treffen mag. In Martvili in Mingrelien wurde mir nach dreistündigen
Verhandlungen der Kasten gezeigt, in dem die Handschrift aufbewahrt
wurde. Der Schlüssel dazu war indessen wieder eiumal in Kuta'j's
und ich mufste unverrichteter Sache abziehen. l)
1) Wenn es sich urn Handschriften handelte, war der Schlüssel regcluiäfsig
in Kuta'i's. Erst als ich mit meinen Arbeiten fertig war, lernte ich — leider
von Theodor Kluge 119
Photograpliicrt wurde regelmäfsig unter Aufsicht, zum Teil von
Kirchendienern, Mefsnern, der Klosterinsassen oder von Kosaken, und
dem jeweiligen Konzern von Neugierigen, die sich bei solchen abnormen
Vorkommnissen regelmäfsig einfanden. Wo ich mich länger aufhielt,
liefs die Aufsicht bereits am zweiten Tage bedeutend nach und in
Jroji bekümmerte sich zuletzt kein Mensch um mich, so dafs ich auch
um das Mittagessen kam. Meist wurden mir ein oder zwei Räume
zur Verfügung gestellt, von denen ich den einen als Dunkelkammer
benutzen konnte, den anderen für die Aufnahme. Das war in manchen
Fällen für die Beaufsichtigung der Apparate von Nachteil. Bis auf
einen Fall waren auch die Räume wasserdicht. In Wani, wo ich in
dem hölzernen Schulraum einquartiert war, kam ein grofser Gewitter-
regen gegen Abend und die Folge davon war, dafs ich in der ganzen
Nacht mit meinen Sachen unterwegs war, um diejenigen Stellen im
Haus auszusuchen, wo es nicht durchregnete. Bei der Art der Platten
macht die Herstellung der Dunkelkammer wenig Schwierigkeiten. Meist
genügte das Zumachen der Fensterläden, um einen leidlich dunklen
Kaum zu bekommen; in anderen Fällen wurden die Fenster mit licht-
dichter, roter Leinwand bespannt, die sich indessen bei der Aktivität
der Lichtstrahlen, namentlich im Herbst, durchaus nicht bewährt hat.
In Mingrelien, wo zum Hausbau ausschliefslich Holz verwendet wird,
mufs man die Fugen der Bretterwände mit Lehm oder feuchter Erde
verstreichen, ebenso den Fufsboden, da die Häuser auf Pfählen stehen.
Zu den üblichen Fehlern beim Photographieren, wie Doppel-
exposition einer und derselben Platte, kamen infolge der vielen
unberufenen Zuschauer und der jedesmal wechselnden Arbeitsumstände
noch eine ganze Reihe anderer. Zunächst waren sämtliche Apparate
und Geräte dauernd der Gefahr der Zerstörung und Beschädigung aus-
gesetzt. Das kann besonders dann sehr unangenehm werden, wenn
Sachen beschädigt werden, die nicht wieder oder wenigstens mit grofsem
Zeitverlust zu ersetzen sind. Hierzu ist vor allen Dingen zu rechnen:
1'm werfen des Apparates. Am besten ist man dagegen gesichert,
wenn man ihn beschwert: durch Anbinden von Steinen, Patronenkiste,
Pistolen oder dergleichen an den untersten Stativauszug. In Holz-
häusern habe ich einen Nagel in die Decke eingeschlagen und den
Apparat in einer Schleife zwischen den Balkenspreizen aufgehängt.
■Mir: Blättern in der Handschrift während der Exposition, Umwerfen
von Entwickle] Haschen, Oeffnen von angebrochenen Paketen mit Platten,
Beschädigung von Mensuren, Glas- und Lampenzylindern. Dann:
Aufmachen der Tür beim Einlegen oder Entwickeln der Platten, Um-
kippen oder Hineintreten in die Entwicklungsschalen und Fixierbäder,
Beschädigen von entwickelten Platten durch Staub usw., Umlaufen
von auftrocknenden Platten und Trockenständern durch Hunde und
Katzen. Dazu kommt noch für Armenien: Diebstahl von Platten (zu
Fensterscheiben).
zu spät — die sehr einfache Methode der Schliisselbeschaffung durch einen
Bekannten, der darin gröfsere Erfahrungen besafs als ich, kennen.
120 Ein photographisches Handschriften-Unternehmen im Kaukasus
Die gröfste Schwierigkeit besteht in der Beschaffung von Wasser
zum Wassern der Platten und der nötigen Gefäfse dazu. In Jnrji
z. B. habe ich zu 240 Platten etwa 8 1 Wasser zur Verfügung gehabt
und das Abspülen der Platten mufste manchmal in Gefäfsen vor sich
gelien, die man sonst zu etwas anderem zu benutzen pflegt. Nach-
wässern ist hier eine unerläfsliche Pflicht, und zwar innerhalb weniger
Inge, sonst sind die Platten sehr bald verdorben.
Sämtliche Platten wurden nach einem Stückverzeichnis, das mit dem
der Schachteln übereinstimmte, verpackt und vor dem Einpacken mit
der Seitenbezifferung der Handschrift verglichen. Die Aufstellung der
Apparate und Geräte nahm regelmäfsig ein Drittel der gesamten
Arbeitszeit in Anspruch, das Abbauen und Einpacken nach beendigter
Arbeit war in verhältnismäfsig kurzer Zeit besorgt. An den Tagen,
wo photographiert wurde, wurde meist auch Nachts gearbeitet. Die
geringste Leistung betrug an zwei halben Tagen 48, die gröfste
120 Aufnahmen, die Gesamtleistung in zwei Monaten, darunter 21 Tage
an denen photographiert wurde, etwa 1400 Seiten.
Die Anfertigung von Kopien gleich an Ort und Stelle, was ja das
all ersicherste für den Fall ist, dafs die Platten auf der Rückreise
verloren gehen, oder sonst beschädigt werden, mufste aus Mangel an
Wasser unterbleiben und auch aus dem Grunde, weil die Verpflegung
an so abgelegenen Orten so mangelhaft war, dafs man seinen Aufenthalt
auf das geringste beschränken mufste.
An Transportweiten mufsten folgende Arbeiten geleistet werden
(unter Fortlassnng der Eisenbahnwege): mit 12 Dtzd. Platten und allen
Geräten nach Adisiin Suanetien zu Wagen 104 km, zu Pferde 240 km1);
mit 10 Dtzd. Platten und allen Geräten nach Gelati zu Fufs 6 km; mit
10 Dtzd. Platten und allen Geräten nach Wani zu Wagen 42 km, zu
Fufs 6 km; mit 24 Dtzd. Platten und allen Geräten nach Jmji zu
Pferde 36 km; mit 10 Dtzd. Platten und allen Geräten nach Artwin
zu Wagen 62 km, zu Pferde 48 km, zu Wasser 90 km.
Bei der Herstellung der Photographien wurde in folgender Weise
verfahren: die Platten, die sämtlich die Ziffern entweder der Original-
paginierung oder der ad hoc eingeführten tragen müssen, wurden aus
den Kä>tcn herausgenommen und nach ihrer Dichtigkeit geordnet.
Platten, die zu dicht sind, werden abgeschwächt, die zu dünnen ver-
stärkt, oder, soweit es geht, wird nachher durch Abblenden des
Objektivs oder Herunterdrehen der Projektionslampe abgeholfen. Nach-
dem das geschehen, werden die Platten, soweit es noch nötig ist,
gereinigt, die Rückseite mufs vollkommen glasklar sein. Man erreicht
das durch Anhauchen der Platte und Abreiben mit einem trockenen
oder mit Alkohol befeuchteten Wattebausch. Nachdem die Platten so
vorbereitet sind, kann an die Herstellung der Bilder gegangen werden.
Das wird mit Hilfe eines Vergröfserungsapparates erreicht.
Für meine Arbeiten habe ich einen kombinierten Vergröfseruugs-
1) Darunter je zwei Pässe zu 1900, 3400, 2700 und einer zu 3100 m.
von Theodor Kluge 121
und Projektionsapparat der Firma Hüttig in Dresden benutzt. Der
Apparat kann für jede Lichtquelle geliefert werden und kostet ohne
Objektiv und Lichtquelle 98 Mk. Um möglichst unabhängig von
fremden Lichtquellen zu sein, wurde Spiritusglühlicht gewählt. Die
für diese Zwecke konstruierte Lampe („Mira") kostet 50 Mk. und hat
etwa 300 Normalkerzen. Das Prinzip besteht darin, Spiritus in gas-
förmigen Zustande zusammen mit Luft unter einem Druck von 1 bis
1 J/2 Atmosphären zum Verbrennen zu bringen. Wird die Lampe
richtig gehandhabt, so hat man ein sehr ruhiges und gleichmälsiges
Licht, das weiter keine Bedienung erfordert, aufser dafs man gelegentlich
den Druck im Windkessel auf die alte Höhe bringt. Die Brenndauer
bei voller Füllung beträgt etwa 3 — 3 ' 2 Stunde, bei 12 — 14 stündiger
Arbeitszeit verbraucht man für 30 — 40 Pfg. Spiritus, also etwa pro
Tag 3 , — 1 1. Für die Vergröfserungen kann man ein Busch-Aplanat
für 36 Mk. oder ein Zeis-Tessar für 440 Mk., je nach den zu Gebote
stehenden Mitteln verwenden. Ein Abblenden ist bei normalen Platten
nicht nötig. Für länger dauernde Arbeiten ist es praktisch, den
Apparat und den Schirm auf hölzerne oder eiserne Laufschienen zu
setzen und mit einem groben Trieb zu versehen. Man bringt zunächst
die Lichtquelle in den Fokus, damit das Bildfeld gleichmäfsig hell ist
und erreicht durch Ausprobieren die Gröfse des gewünschten Bildes,
endlich wird die Scharfeinstellung durch den Mikrometerhieb des
Objektivs erreicht und zuletzt noch einmal die Lampe fokusiert. Bei
Massenaufnahmen bringt man ein für allemal eine Schieblehre aus Holz
auf dem Schirm an, um das überaus lästige Feststecken mit Reifs-
zwecken zu vermeiden. Bei wechselnden Gröfsen arbeitet man am
besten mit zwei unteren festen Zwecken und klemmt den oberen Rand
des Papiers durch Drahtbügel fest. Die Expositionszeit findet man,
wenn man darin noch keine besonderen Erfahrungen besitzt, durch
Ausprobieren. Man schneidet eine Tafel in kleine Streifen und exponiert
diese an verschiedenen Stellen des Bildfeldes verschieden lange.
Für die Bilder wurde ein Bromsilberpapier der „Neuen photo-
graphischen Gesellschaft" N. P. G. IV. kartonstark (gelb) benutzt, um
das lästige Aufziehen zu vermeiden. Die Tafeln, auf denen nichts
zu sehen ist, werden nach der Exposition entwickelt. Praktisch ist
es, die Expositionszeit so einzurichten, dafs man inzwischen eine Tafel
entwickeln kann, oder aber, man exponiert erst alle Bilder und ent-
wickelt dann. Bei normalen Negativen ist eine Expositionszeit von
I — 3 Minuten völlig ausreichend. Entwickelt werden die Bilder mit
einem „Original Brillant-Entwickler" der Firma Brune und Ilöffinghoff
in Barmen, der gebrauchsfertig ist. Zum Entwickeln nimmt man zu
gleichen Teilen 10 '"0 ige Pottaschelösung und den Entwickler und be-
handelt das Papier wie eine photographische Platte. Der Entwickler
liefert sehr schöne Schwärzen, mufs aber in bezug auf Temparatur
sehr sorgfältig behandelt werden. Nach dem Entwickeln werden die
Bilder sofort gründlich abgespült und in eine Eisessiglösung gebracht,
um die Weiterentwicklung zu unterbrechen. Dann werden die Bilder
122 Aus dem Wanderbuch eines ungarischen Bnchbindergesellen
in ein Fixierbad gebracht, in dem sie 10 — 15 Minuten (eher mehr als
weniger) liegen bleiben Hierauf wird eine Stunde in fiiefsendem
Wasser gewässert und dann zum Trocknen aufgehängt. Nach dem
Trocknen werden die Bilder geordnet und zuletzt wie ein Buch
gebunden. Die Fehler des Prozesses: sie sind fast dieselben wie bei
der Plattenentwicklung. Vor allem ist auf gründliches Wässern nach
dem Entwickeln zu achten, da der auf dem Bilde haftende Entwickler
das Papier weiter entwickelt; es entstehen dann häfsliche braunrote,
violette und schmutzig graue Töne, die nicht wieder fortzubringen
sind. Das Fixirbad setzt mau möglichst oft neu an, da man dem
Bilde nicht ansehen kann, wann es ausfixiert ist.
Berlin. Theodor Kluge.
Aus dem Wanderbuch eines ungarischen Bnchbindergesellen.
Die Bibliothek des Ungarischen Nationalmuseums erwarb im Jahre
1909 ein kleines Notizbuch, das vom oberungarischen Bnchbinder-
gesellen Georg Steinhübel auf seiner Wanderung in Hamburg,
1660 angelegt, viele interessante Aufzeichnungen über die Stein-
hübelsche Familie, die Etappen der Wanderungen des schreiblustigen
Gesellen sowie über einige Kunstgriffe der Buchbindertechnik enthält.
Es sei uns gestattet, einiges aus diesem kulturgeschichtlich wertvollen
Dokument hier mitzuteilen.
Das aus 134, 74x120 mm grofsen Blättern bestehende, in selbst-
gefertigtem, etwas abgegriffenem Pergamenteinband gebundene Büchlein
trägt auf dem 2. Bl. folgende Ueberschrift : Reifs -büchlein | Beschreibung
der länder | und Stätte | die ich in meiner | Wanderschaft durchreyset
ge-|sehen auch Theils darinnen ge-|arbeitet, darbey auch viel | guttes
und böses aus gestanden | vnd erfahren habe, j Georg Steinhübel Buch-|
bindergesell aus Ungarn von | Deutschgraben, der Zeit in | Hamburg. |
Anno 1660 den 28. Sept. | Vanitas Vanitatum et | omnia Vanitas.
Der gottesfürchtige Geselle beginnt seine Aufzeichnungen mit einem
„Morgengrufs des Herrn Jesu" (Bl. 4 — 5 a), dann teilt er mit, dafs
er nach vier Jahre langer Lehre am 24. April 1653 vom Buchbinder-
meister Johannes Sender in Tirnau (Nagyszombat) freigesprochen wurde,
vom 15. Juni 1653 bis den 3. September 1654 in Kremnitz, dann bis
den 10. November 1655 in Neusohl, und schliefslich bis den 10. April
1660 in Leutschau (Löcse), und zwar bei dem berühmten Buchdrucker
Lorentz Breuer tätig war.
Am 14. April unternahm er seine Wanderreise nach Deutschland,
zunächst nach Schlesien und langte den 23. April in Breslau an. liier
verblieb er bis zum 15. Mai und war bei David Geifsler angestellt.
Von da ging er nach Leipzig, woselbst am 26. Mai angekommen, er
bei seinem Gastwirte, Caspar Luncius1) auch etwas gearbeitet hat. In
1) Ueber den Leipziger Buchbinder und Verleger Kaspar Lunitz vgl.
dag Register zum Archiv für Gesch. des Deutschen Buchhandels. Red.
von Paul Gulyäs 123
Hamburg ist er am 27. August angelangt und bei Johann Lebe ein-
gekehrt, in dessen Werkstatt er auch tätig gewesen ist. Einige
wichtigere Aufzeichnungen auf dem 21a Blatt des Notizbuches be-
gonnen, seien hier wörtlich mitgeteilt:
„Am 22. Septem.: habe ich ausgeben 4 Reichst!, vor iilleteu und
Krumbstempel.
„Am 15. Sep. : habe ich mit Herrn Johann Lehe wocheulohn
gemacht p. 25 Shilling.
„Item habe empfangen ... 1 Rl.
„Den 4. Ücto. : habe ich 100 Fiebeln bev meiner Zeit gemacht
P 25 ß
„Den IG. Novem. habe ich 12 Handbücher gemacht mit Kupfer-
stich p. 63 ß
„Den 20. Dezember 25 kleine gesangb. : in 24 p 1 halb Rl.
„Den 30. Decem. : Wiederumb 100 fiebeln p. 21 ß
Blatt 21 b: „Laus Deo.
„Anno 1661 den 1. Januar: habe ich mit meinem Herrn
M. Johann Lehe Zusammen gerechnet. Verbleibet mir schuldig in
allem 10 Reischsth."
Des weiteren erfahren wir, dafs unser Steinhübel am 3. Februar
von Hamburg nach Lübeck abgereist und am 6. März daselbst an-
gekommen ist. Hier hat er eine Zeitlang bei Jobst Harborth ge-
arbeitet. Anfangs Mai ist er von Lübeck wieder abgereist, ist am
12. desselben Monats in Königsberg eingetroffen und hat sich bei der
Witwe Frau Hanns Walther verdungen. „Am 26. dito" — heifst es
auf Blatt 23 a — „habe ich mit der frawe wochenlohn gemacht
per 2 fl.
„Den 22. Septem., welches war der 14. Sonntag nach Trinitatis,
habe ich mit der frawe zusammen gerechnet, verbleibet mir schuldig
in allem 13 fl." (Blatt 23 b.)
Bei der Witwe verblieb der Geselle bis gegen Ende Mai 1662;
am 29. nahm er von ihr Abschied und reiste nach Danzig ab, wo er
den 5. Juni ankam. Er war bei dem H. -Vater Kraufs einlogiert und
hat auch etwas bei ihm gearbeitet. Am 19. Juni ergriff er wieder
den Wanderstab und kam den 14. Juli nach Breslau, wo er bei Paul
Lehmann Arbeit fand. Weitere Nachrichten über die Etappen seiner
Wanderung fehlen, denn wie er es auf Bl. 27a bemerkt: „das übrige
halte ich a parte notiert."
Wir übergehen die Vorschriften für Verzieren des Schnitts und für
Vergolden auf Sammet und Pergament, die sich auf S. 33 — 36 be-
finden und teilen aus den weiteren Aufzeichnungen nur mit, dafs
Georg Steinhübel am 15. März 1664 nach Löcse zurückgelangt und
am 20. desselben Monats daselbst Meister geworden ist. Am 25. April
gewann er das Bürgerrecht und im nächsten Jahr vermählte er sich
mit einer Jungfer Maria. Er starb am 30. November 1696 „im
68. Jahre seines Alters und hinterliefs vier Kinder, darunter zwei Söhne."
Budapest. Dr. Paul Gulyäs.
124 Kleine Mitteilungen
Kleine Mitteilungen.
Zur Hand seh ritten künde. In einer Miniaturenhandsclirift der Histoire
du bon roi Alexandre glaubte F. de M61y an einer Stelle, wo Graf Durrieu
Nabuchodonosor gelesen hatte, den Namen eines unbekannten Miniaturen-
nialers Ugo de Vosor zu erkennen. Zwischen beiden Gelehrten entstand
darüber eine Polemik, bei der beide ihren Standpunkt festhielten. Nun hat
Henri Stein im Hibliographe moderne (vgl. Zbl. 1911. S. 528) die strittige
Stelle nochmals untersucht mit dem Ergebnis, dafs Ugo de Vosor unter den
Miniatarenmalern zu streichen ist.
Im Repertorium für Kunstwissenschaft (vgl. Zbl. 1911. S. 528) versucht
Friedrieh Winkler die Meister festzustellen, die die Miniaturen der Breslauer
Froissart-Ilandsehrift geschaffen haben. Es sei hier nur mitgeteilt, dafs für
fünf Bilder des ersten und drei des vierten Bandes die Urheberschaft Loysot
Liedets ans stilistischen Gründen ziemlich sicher nachgewiesen wird, zumal
eine urkundliche Notiz (die Handschrift wurde um 14(58 für Anton von Burgund,
den grofsen Bastard geschrieben, ist sicher von Liedet gebunden und 1470
erhält Liedet die Bezahlung für sieben Miniaturen in den „Chroniques de
France") unterstützend dazutritt.
Die Societe francaise de reproduetions de manuscrits äpein-
tures, deren Gründung wir s.Z. anzeigten (vgl. Zbl. 1911. S. 89), veröffent-
lichte die erste Nummer eines Bulletin (s. u. S. 137). Sie enthält aufser den
Mitteilungen der Gesellschaft an die Mitglieder Aufsätze von hervorragenden
Kennern zum Handschriftenwesen, deren Titel wir unten bringen, und in
Mappe 17 Tafeln. Als erste Veröffentlichung ist die Wiedergabe einer Bible
moralisee in Aussicht genommen, die drei Bände stark ist. Der erste gehört
der Bodleiana in Oxford, der zweite der Pariser Nationalbibliothek, der dritte
dem British Museum. Von einem zweiten Exemplare dieser Bibel sind nur
acht Blätter erhalten, im Besitze von Morgan in New York; sie werden zur
Ergänzung mit herangezogen. Aufserdem werden eine Anzahl von Tafeln
beigegeben, die Miniaturen aus inhaltlich verwandten Handschriften abbilden.
Die städtische Bücherei in Riga. In den Sitzungsberichten der
Gesellschaft für Geschichte und Altertumskunde der Ostseeprovinzen (s. o.
S. 94) veröffentlicht Nikolaus Busch die älteste Nachricht über eine städtische
Bücherei in Riga. Die Ueberliefernng verlegte bisher die Gründung der Bi-
bliothek in die Reformationszeit und die älteste Erwähnung der Bibliothek
fand sich in einer Stiftung zu ihren Gunsten von 1547. In der Bibliothek
selbst ist nun ein Schriftstück gefunden worden, in dem von Büchern aus
dem Franziskanerkloster St. Catharinae die Rede ist, die der Rat i. J. 1".24
dem Prediger Nikolaus Ramme überweist, damit sie allen, denen es der Rat
vergönnen würde, zugänglich gemacht werden.
Katalogisierung der österreichischen Mittelschulbibliotheken.
Als Ausläufer der allgemeinen Katalogisierung der österreichischen Mittelschul-
bibliotheken, welche seit mehr als einem Jahrzehnt im Gange ist (vgl. den
letzten Bericht Zbl. 1911. S. 79) sind auch in den Mittelschul- Programmen
des eben abgeschlossenen Schuljahres (1910 1911) noch einige einschlägige
Arbeiten zur Veröffentlichung gelangt. Es sind dies nach dem amtlichen
„Verzeichnis der in den Programmen der österreichischen Gymnasien, Real-
gymnasien und Realschulen über das Schuljahr 1910/1911 veröffentlichten Ab-
handlungen" (Beil. zu Stück XXIV des Jg. 1911 des Verordnungsblattes des
k. k. Ministeriums für Knltus und Unterricht) die nachfolgenden:
I. Gymnasien (alle Arten).
1. Wien, Staats- Gymn. im XVII. Gemeindebezirke (Hernais): Lehrer- Bibl
Nach dem Stande vom 31. Dez. 1910. 1. Teil. 48 S.
2. Marburg, Staats -Gymn.: Lehrer -Bibl. Forts. 1900 — 1910. 10 S.
3. Laibach, Zweites Staats- Gymn.: Lehrer -Bibl. 16 S. (Sloveniäch).
Kleine Mitteilungen 125
4. Gottschee, Staats -Gynin.: Lehrer-Bibl. I.Teil. 21 S.
:>. Pola, Staats - Gymn. : Lehrer -Bibl. 40 S.
r«. Trieut, Fiirstbischütl. Privat -Gymn.: Schüler -Bibl. 3:s S. (Italienisch.)
7. Leitmeritz, Staats -Gymn. : Lchrer-Bibl. Ergänzung, 6 8.
8. Neuhaus, Staats- Gymn : Lehrer- Bibl. Supplemente. 6 S. (Tschechisch.)
9. Zi/.kov, Staats -Gymn.: Lehrer- Bibl. 35 S. (Tschechisch.)
In. Holleschan, Landes-Realgytnn. : Lehrer-Bibl. X.Teil, OS. (Tschechisch.)
11. Mährisch - Ostrau , Staats -Gymn.: Lehrer-Bibl. Supplement. 4 S.
(Tschechisch.)
12. Bielitz, Staats-Gymn.: Lehrer-Bibl. Forts, seit 1899/1900. 17 S.
IL Realschulen.
1. Marburg, Staats - Realschule : Lehrer-Bibl. Forts, seit 1899. 25 S.
2. Klbogen, Staats -Realschule: Lehrer-Bibl. Ergänzung 1901 — 191 1. 19 S.
5. Jiein, Staats-Realschule: Lehrer-Bibl. 12. Supplement. 3 S. (Tschechisch.)
4. Römerstadt, Landes -Realschule: Lehrer-Bibl. Forts, u. Schluß. 24 S.
Mit den Bibliothekskatalogen verwandt und daher hier noch einzureihen
sind folgende Arbeiten:
1. Kalksburg, Privat-Gymn. der Gesellschaft Jesu: Das Kunstkabinett des
Kollegiums. Forts, u. Schluls. 52 S.
2. Seitenstetten, k. k. Gymn. der Benediktiner: Katalog des geographischen
Kabinetts. 10. Forts. 33 S.
3. Pardubitz, Staats - Realschule : Miinzenverzeichnis der numismatischen
Sammlung. 15 S. (Tschechisch.)
Ueber die Institution der Schiilerbibliotheken im allgemeinen wird in zwei
Programmarbeiten gehandelt, nämlich in dem Programme des zweiten Staats-
Gymnasiums in Neu-Sandez („Unsere Schiilerbibliotheken". Von Johann
Witek. 9. S. Polnisch.) und in dem Programme der dritten deutschen Staats-
Realschule in der Neustadt von Prag („Eine Schülerbibliothek". Von A. Laß-
mann. 20 S.). H. C. H.
Literaturberichte und Anzeigen.
Stuttgarter Bibliothekenfiihrer. Herausgegeben von Karl Lange. Stuttgart:
VV. Kohlhammer 1912. IV, 87 S., 1 Taf. 8". 2 M.
Der Stuttgarter Bibliothekenführer verzeichnet die Bibliotheken von
Stuttgart, dazu der aufserordentlich nahen Beziehungen zu Stuttgart wegen
auch die Bibliothek des Schwäbischen Schillervereins in Marbach und die
der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim. Die Reihenfolge der
Sammlungen entspricht der des Berliner Bibliothekenführers. Es ist eine recht
stattliche Zahl von Bibliotheken, über die Lange Mitteilungen bietet, auch
dann noch stattlich, wenn man diejenigen in Abzug bringt, die noch nicht
Hioo Bände zählen. Den grülsten Raum (S. <; — 17) beansprucht natnrgemäls
die Königliche Landesbibliothek, für die auch eine Tafel — die Außenansicht
- und ein Grnndrifs beigegeben sind. Unter den Schulbibliotheken findet
man auch die der höheren Töchterschulen, die der Berliner Führer nicht hat,
aber nicht wie im Leipziger Führer auch die aller Bürgerschulen; man darf
diese Auswahl wohl als sachgemäß bezeichnen. Um tunlichste Genauigkeit
zu erreichen, hat der Verfasser „fast durchweg Originalmitteilungen (gewöhnlich
im Wortlaut) direkt verwertet". Dem kann man nicht so ganz beistimmen,
damit fällt doch ein nicht unwesentlicher Teil der redaktionellen Tätigkeit
fort. Vor den Mitteilungen über die einzelnen Biblotheken findet man nun
einen Abschnitt über das Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken und
einen zweiten über Adreßbücher und Bibliographien, beide bestimmt, dem
Benutzer auch über Stuttgart hinaus Auskunft nachzuweisen. Das ist ein
guter Gedanke, und ganz besonders zweckmäßig erscheint es mir, an die
Spitze jedes solchen örtlichen Führers die Bestimmungen des Auskunfts-
l-,; Literatnrberichte und Anzeigen
bureaus zu stellen. Unter den Adrefsbttchern stehen an der Spitze Bobatta-
Holzmann and Schwenke, dann folgen der Berliner und der Leipziger Führer,
.1. Müllers wissenschaftliche Vereine, Wer ist's?, Literaturkalender, Minerva,
das Adrefsbuch des Buchhandels und das Jahrbuch der Gesellschaft der
Bibliophilen. Pas letztere gehört zweifellos nicht hierher, dagegen fehlt das
Jahrbuch der deutschen Bibliotheken, das als periodische Fortführung von
Schwenkes Adrefsbuch am besten nach diesem zu nennen gewesen wäre.
Adalb. Hortzschansky.
Zürichs Bibliotheken. Von Dr. Willi, v. Wyss-Zürich: Schulthess et Co,
1911. 5 Bl., 87 S. 8°.
Fachleute kennen den Verfasser — s. Z. Beamter an der Stadtbibliothek
in Zürich, jetzt Schuldirektor — durch die Arbeit: „Ueber den Schlagwort-
katalog mit Kegeln für die Stadtbibliothek Zürich'1, (Sammlung bibliotheks-
wissenschaftlicher Arbeiten, Heft 25, Leipzig 1909', zugleich Heft 2 der Pub-
likationen der Vereinigung schweizerischer Bibliothekare. Vgl. die Be-
sprechung von G. Zedier im Zbl. f. Bw. 26. 1909. S. 559.) Die Kenntnisse
im Katalogisieren bringt W. besonders im ersten Teile zur Geltung: Ueber-
blick über die Entwicklung des ziiricherischen Bibliothekswesens (S. 1 — 15).
Er weist auf die Vorteile des gedruckten Kataloges hin, aber nicht genügend
auf die Nachteile; ich nenne nur das zeitraubende Nachschlagen der vielen
Zuwachsverzeicbnisse. Mit Recht wird der Nutzen des alphabetischen Zentral-
zettelkataloges betont, indem dieser jedermann zugänglich ist. Aktuelles
Interesse dürften die bereits eingeleiteten Schritte zur Gründung einer
Zentralbibliothek beanspruchen.
Der zweite Teil: Die einzelnen Bibliotheken (S. 16 — S5) zeigt eine prak-
tische Hand in der Anordnung der Uebersicht am Anfange jedes Kapitels.
Jeder Benutzer ersieht daraus leicht und schnell, was ihn am meisten inter-
essiert: Das Sammelgebiet und den Umfang der Druckwerke (der Inkunabel-
bestand wird leider nicht genannt) und der Handschriften, den Sitz, die
Oeffnungszeit, die Zugänglichkeit, die vorhandenen Kataloge und das Personal
jeder einzelnen Bibliothek. Es folgen mehr oder weniger eingehend die
Gründlings- und Entwicklungsgeschichte, die Finanzierung und die Literatur-
angabe. 22 Bibliotheken sind in dieser Art und Weise beschrieben; am
ausführlichsten die Stadtbibliothek, die wichtigste und bedeutendste derselben.
Nicht ganz einwandfrei sind einzelne Sätze in stilistischer Hinsicht (vgl. z. B.
S. 1, den dritten Satz von fast 9 Zeilen).
Ohne Zweifel erfüllt die Schrift ihren Zweck, als Führer durch die Biblio-
theken in Zürich zu dienen. Gewifs sind die Bibliotheken nach den Schulen
„der beste Gradmesser für das Bildungsbedürfnis" und das Geistesleben der
Bevölkerung. Zürich ist nicht nur eine der bücherreichsten schweizerischen
Städte, es sucht und weifs auch Dank der guten Verwaltung speziell der
Stadtbibliothek diese Schätze möglichst bekannt und zugänglich zu machen.
Dadurch erfüllt es eine der ersten modernen Forderungen. Die vorliegende
Arbeit ist geeignet vieles dazu beizutragen. Sie ist um so mehr zu begriifsen,
da über Schw eizerbibliotheken verhältnismäfsig wenig geschrieben wurde.
Ueber Berlin und Leipzig besitzen wir bereits solche Bibliotlieksführer.
Weitere Bibliotheksstädte mögen diesen Beispielen folgen.
Freiburg (Schweiz). Wilhelm Jos. Meyer.
Catalogue critique et descriptif des imprimes de musique des XYi ei
XVII ' siecles conserves ä la Bibliotheque de l'Universitc Loyale dTpsala.
Par Rafael Mitjana. Avec une introduetion bibliographique par
Isak Gollijn. Tome I. Musique religieuse I. Upsalal911. Imprimerie
Almquist &'Wiksell. VIII, 251 S
Vor nahezu hundert Jahren bereits sind die musikalischen Druckwerke
der Upsalaer Universitätsbibliothek, welche die bedeutendste Musiksammlung
der nordischen Länder enthält, im Catalogus librorum Bibliothecae regiae
Literaturberichte nnd Anzeigen 127
Academiae Upsaliensis von P. F. Aurivillius verzeichnet worden, während
über die nicht unbeträchtlichen Eandsohriftenbestände nur Mitteilungen des
Lübecker Musikhistorikers Carl Stiehl und Angaben in Bitners Quellenlexikon
anvollständig unterrichten. Am bequemsten orientiert Über die älteren Drucke
die summarische Uebersicht von Tobias Norlind, der in den Sammelbänden
■ Irr Intern. Musikges. (Jg.!'. S. 196 231) den gesamten schwedischen
Bibliotheksbesitz an Musikdrucken uns der Zeit vor 1700 zusammenstellt.
.letzt bat Herr Bafael Mitjana, der als Sekretär der spanischen Gesandtschaft
in Schweden tätig ist, eine ausführliche Beschreibung der Drucke dieser
früheren Jahrhunderte unternommen, nachdem er schon im Jahre 1909 durch
einen in der italienischen Bibliofilia erschienenen Aufsatz sein Interesse und
seine Kompetenz für dieses Arbeitsgebiet erwiesen hatte. Die in Betracht
kommenden Werke, etwa sechshundert an der Zahl, werden nach syste-
matischen Gruppen geordnet, und der jetzt vorliegende erste Band umfafst
die geistliche Musik mit Ausnahme der Anonyma und der Sammlungen; den
Übrigen Bänden ist der Rest der geistlichen Musik, die weltliche Vokalmusik,
die Oper, die Instrumentalmusik und die theoretische Literatur vorbehalten.
i>er Katalog kommt unter der wertvollen Mitarbeit 1. Collijns zustande.
Dieser ausgezeichnete Bibliotheksfachmann überwacht den bibliographischen
und typographischen Teil der Arbeit und er behandelt in der Einleitung
Ursprung und Geschichte der Sammlung. Ihr ältester Bestand kam aus dem
Jesuitenkolleg Braunsberg, dessen Bibliothek (Jnstav Adolph im Jahre 1626
nach Upsala überführen liefs. Ein beträchtlicher Teil der Bücher Stammtaus
dem Besitz des Mainzer Erzbischofs Johann Schweickhardt von Cronberg
und wurde nach der im Jahre 1631 durch Gustav Adolph erfolgten Besetzung
von Mainz als Kriegsbeute nach Schweden gesandt, weitere achtzig Bände
gehörten drei Vikaren des Mainzer Donist ifts. In der zweiten Hälfte des
siebzehnten Jahrhunderts vergrößerte ülof Rudbeck die Bibliothek durch
Ankauf neuer Musikwerke, deren Rechnungslisten Norlind in der erwähnten
Arbeit abdruckt.
In den Aufnahmen der Werke geht Mitjana mit ungehemmter Ausführ-
lichkeit vor. Neben der peinlich exakten bibliographischen Beschreibung sind
Vorreden und Widmungen ganz oder in umfangreichen Auszügen abgedruckt,
die vorkommenden Personen werden reichlichst mit erläuternden Notizen
bedacht, historische Einzelheiten, inhaltliche Beziehungen finden ihre Klärung
— kurz, die Anlage der Arbeit geht in manchen Dingen noch über den
ausgewachsensten Catalogue raisonne hinaus. Die methodologischen Bedenken,
die sich gegen eine solche — natürlich nur bei einer relativ engumgrenzten
Bibliothek möglichen — Katalogisierungs weise erheben, sollen hier nicht
unterdrückt werden. Die Aufgaben und Ziele der Musikbibliographie haben
sich in den letzten Jahren erheblich geklärt und bei der Diskussion über die
Möglichkeit einer Gesamtverzeichnung der älteren Musikliteratur war immer
wieder zu betonen, dafs wir restlose inventarmäfsige Erschliessung der
Bibliotheksbestände viel nötiger brauchen als opulente Spezialbeschreibungen.
So war es ein nicht schwer genug zu beklagender Fehler des jüngst be-
gonnenen musikbibliographischen Unternehmens der Italiener, dafs statt des
rerheifsenen Gesamtkatalogs eine Reihe von weitschweifigen lokalen Einzel-
verzeichnissen geboten werden, in denen sich die umständlichen Beschreibungen
der nämlichen landläufigen Werke nutzlos wiederholen. Die ins kleinste
Detail eindringenden Aufnahmen, die bei besonders seltenen, unbekannten oder
sonst unzugänglichen Stücken angezeigt sind, stellen in anderen Fällen zu-
meist eine schwerfällige und störende Belastung dar. So wertvoll und will-
kommen auch Exkurse bio- bibliographischen Inhalts und ähnliche über den
unmittelbaren Katalogzweck hinausgehende Angaben sein mögen, so entbehrlich
erscheint z. B. der Abdruck langedehnter leerer Widmungsphrasen und anderen
umständlichen Beiwerks. Sehr dankbar wäre man hingegen für die hier wie
fast überall fehlenden Feststellungen über die musiktypographische Technik
der verzeichneten Werke. Ein auf so breitem Grunde angelegter Katalog
könnte am ehesten solche Zugaben aufbringen und zum Nutzen eines leider
128 Literatlirberichte und Anzeigen
immer noch unbeliebten und unterschätzten Forschungsfeldes mit gutem
Beispiel vorangehen.
Als Bepertorium musikbibliographischer Einzelaufnahmen , nicht als
Katalog im engeren Sinne betrachtet, gewinnt die Publikation Mit Janas, die
gut ausgestattet, nahezu fehlerfrei gedruckt und durch eine gröfsere Anzahl
von Faksimiles und Uebertragungen bereichert ist, ein sehr stattliches An-
sehen und einen hervorragenden Wert. Wenn sie vollständig vorliegt und
wenn d! notwendigen soliden Register den ganzen Inhalt bequem aufschliefsen,
dann wird der Musikhistoriker sie als eine ergiebige Quellensammlung zur
Kenntnis des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts dankbar schätzen
lernen. Von diesem Gesichtspunkte aus wird man der liebevollen, mühsamen
und wissenschaftlich gut fundierten Arbeit am besten gerecht.
Berlin. Hermann Springer.
National bibliographies: a deseriptive catalogue of the works which register
the books pnblished in each countrv. By Robert Alexander Peddie.
London: Grafton & Co. 1912. VI. 34 S. 8°. 5 Sh.
Die vorliegende Schrift ist die Buchausgabe einer Arbeit, die zuerst in
einer grüfseren Anzahl von Heften der Library World erschienen ist. Die
Bibliographien sind nach dem Alphabete der Ländernamen geordnet und
durch kurze Bemerkungen über Umfang usw. näher charakterisiert. Für
Deutschland hätten die Angaben vollständiger sein können, sowohl was die
aufzunehmende Literatur, als was die Angaben bei den aufgenommenen
Werken betrilfr. Wenn z. B. Erschs Handbuch der deutschen Literatur
genannt wird, wäre auch Kürschners Literaturkalender anzuführen. Heinsius
ist nur bis 1815 genannt, Hinrichs bis 1885, während bei Kayser ausdrücklich
mitgeteilt wird, dafs er bis zur Gegenwart fortgeführt ist. Auch sonst finden
sieh schon beim ersten Durchsehn auffällige Lücken. Für Oesterreieh steht
nur die Verweisung da: Austria-Hungary see also Bohemia, Croatia, Germany,
Hungary; ein Artikel Bohemia ist in dem Buche aber nicht zu finden. Unter
Rufsland vermifst man sowohl den Kniznij Vestnik als die amtliche Kniznaja
Letopis. Dafs beide sich immer nur über ein Jahr erstrecken, kann der
Grund nicht sein, denn es sind z.B. aufgeführt: Hinrichs Halbjahrskatalog,
die Bibliotheca Celtica der Nationalbibliothek zu Aberystwyth, das Bolletino
der Pflichtexemplare von Florenz und die Bibliografia Espanola, letztere irr-
tümlich als „ Boletin Bibliografia", was aber wohl nur einem Schreibfehler
zur Last fällt. Von der grofsen rumänischen Bibliographie von Biann und
Bodos wird Bd 1 angeführt, nicht Bd 2, der zwar noch nicht abgeschlossen
ist, von dem aber doch schon sechs starke Hefte vorliegen. II y.
Paul Wcntzcke, Kritische Bibliographie der Flugschriften zur deutschen
Verfassnngsfrage 1848—1851. Gedruckt mit Unterstützung der Stral's-
bnrger Cunitz-Stiftung. Halle a. S., M. Niemeyer, 1911. 8". XXI, 313 S.
Preis 10 M.
Die Bedeutung der politischen Fingschriften — neben Zeitungen und Zeit-
schriften — als Quelle für die Kenntnis der Geschichte der öffentlichen
Meinung ist in neuerer Zeit wiederholt ins Licht gesetzt worden. Wohl aber
für keinen anderen Abschnitt unserer neuen Geschichte kommt dieser Lite-
raturgattung eine solche ausschlaggebende Bedeutung zu, wie für die Revo-
lutionsjahre 1818 49, in denen die durch die Zensur lange niedergehaltene öffent-
liche Meinung mit einer beispiellosen Leidenschaft sich zur Geltung brachte.
Eine möglichst erschöpfende Bibliographie der damaligen politischen Flng-
schriften-Literatur erscheint unter diesen Umständen als eine unerläl'sliche
Vorbedingung für die tiefergehende Erforschung der vielgestaltigen Ent-
wicklung Deutschlands in jenem Zeitabschnitte. Friedrich Meinecke — dem
auch das vorliegende Buch gewidmet ist — hat dem Verf. die Anregung
dazu gegeben, sich an jener Aufgabe zu versuchen. Ihre aufserordentliche
Schwierigkeit trat freilich schon bei den ersten Vorarbeiten zutage, so dafs
Literaturberichte und Anzeigen 129
der Verfasser zu einer weitgehenden Einengung seines ursprünglichen Planes
sich genötigt sah. Zunächst beschränkte er seine Sammlung auf die Flug-
schriften zur Geschichte der deutschen Verfassungsfrage, so dafs also die
Literatur über die sozialen und wirtschaftspolitischen Forderungen der Kevo-
lutionsjahre wie über die äuisere Politik, die Schleswig -Holsteinsche und
die Posensche Angelegenheit usw. ausschieden. Aeufsere Gründe waren
alsdann dafür bestimmend, auch für dieses engere Gebiet nicht unbedingte
Vollständigkeit anzustreben. Natürlich konnte er bei der Sammlung des
Stoffes nicht die bereits vorliegenden bibliographischen Hilfsmittel zugrunde-
legen, sondern mufste seine Auswahl an der Hand der von ihm eingesehenen
Sachkataloge der gröfseren deutschen Bibliotheken und Archive treffen. Ks
läl'st sich verstehen, dafs Wentzcke, nachdem seine Durchsicht sich bereits
auf 8000 Broschüren erstreckt hatte, um das Erscheinen seiner Bibliographie
nicht ins Unabsehbare zu verzögern, auf den Besuch der bedeutenderen und
ihm leichter erreichbaren Bibliotheken und Archive (Berlin, Göttingen,
Heidelberg, Karlsruhe. Strafsburg, Frankfurt a. M., München), sich beschränkte.
Wird daher eine in den übrigen Samminngen, namentlich iu Wien. Dresden
sowie in den Universitätsbibliotheken und Landesarchiven gehaltene Nachlese
zweifellos noch manche Ausbeute gewähren, so wird mau dem Verf. doch
darin beistimmen müssen, dafs durch seine Bibliographie alle Stufen und
Wendungen der Entwicklung der deutschen Verfassungsfrage in ihren ent-
scheidenden Punkten begleitet und beleuchtet werden. Eine wichtige Er-
gänzung des in Bibliotheken und Archiven gesammelten Stoffes bot die
Wochenausgabe der Ilinrichsschen „Allgemeinen Bibliographie". Die aus ihr
neu gewonnenen Stücke wurden von dem Verf. mit Hilfe des „Auskuufts-
bureaus der deutschen Bibliotheken" aus den verschiedensten Sammlungen
nahezu lückenlos zusammengebracht und nach deren Exemplaren verzeichnet.
Die Benutzung der Wochenausgabe der „ Allgemeinen Bibliographie " er-
möglichte es zugleich , das Datum des Erscheinens der einzelnen Broschüren
oder wenigstens ihrer Einführung in den Buchhandel genauer, als es bisher
geschehen war, zu bestimmen; für die Beurteilung der Flugschriften und für
die Parteigeschichte ist diese genauere Datierung in manchen Fällen von weit-
tragender Bedeutung. Die Titel der Broschüren sind in ausreichender biblio-
graphischer Vollständigkeit von dem Verlasser in sorgfältiger Weise ver-
zeichnet, dazu die Bibliotheken und Archive, in denen sie sich finden, das
Datum des Erscheinens, soweit es festzustellen ist, und bei den im Buch-
handel erschienenen Schriften noch die einschlägigen Nummern der „All-
gemeinen Bibliographie" angegeben.
Einen besonderen Vorzug verleihen der „Bibliographie" die den Titel-
angaben beigefügten kurzen kritischen Inhaltsangaben, durch die die Stellung
und Bedeutung jeder einzelnen Broschüre im politischen Kampfe ausreichend
charakterisiert wird. Erwägt man, dafs bei einer sehr grofsen Zahl der doch
vielfach schwer erreichbaren Flugschriften der Titel keinerlei Anhaltspunkt
für die Bestimmung des Inhalts bietet oder nach dieser Richtung geradezu
irreführt, so wird man die Verdienstlichkeit dieser Inhaltsangaben, die dem
Spezialforscher eine aufserordentliche Menge von Zeit und Arbeit ersparen
und ihn in zweckmäfsigster Weise zur Benutzung der Flugschriften-Literatur
anleiten, recht hoch einschätzen müssen. Auch durch die Gliederung des
Stoffes nach chronologischen, sachlichen und territorialen Gesichtspunkten ist
die Uebersicht über den gewaltigen Stoff nach Möglicheit erleichtert worden.
Aber nicht nur für den Historiker, sondern auch für die Bibliotheken
wird sich die „Bibliographie" als ein äufserst brauchbares und unentbehrliches
Nachschlagewerk erweisen. Nach meiner oberflächlichen Schätzung sind die
in ihr autgeführten 1000 Flugschriften nur etwa zu zwei Dritteln bisher bi-
bliographisch festgestellt, 300 — 400 Broschüren, von denen einzelne von hoher
Wichtigkeit sind wie z. B. die Parteiberichte, sind bisher grofsenteils unbekannt
geblieben. Auch um die Feststellung der Verfasser anonymer Broschüren
hat sich der Verfasser, allerdings nur mit geringem Erfolge, eifrig bemüht;
es gibt zu denken, dafs bei diesen Nachforschungen die Archive der Verlags-
XXIX. 3. 9
ISO Umschau und neue Nachrichten
handlangen vollständig versagt haben. l>as Erscheinen des sehr gut aus-
gestatteten und übersichtlich gedruckten Werkes, in dem eine Fülle von
eindringender Sachkenntnis und entsagungsvoller Arbeit steckt, ist durch
einen dem Verfasser gewährten Reisezuschuß seitens des Strafsburger
Engelmann -Stipendiums und durch einen Druckzuschul's der dortigen C'unitz-
Stiftung ermöglicht worden.
Giefsen. Herman Haupt.
Umschau und neue Nachrichten.
Die In ventarisation der deutschen Handschriften wurde nach
dem Berichte der Deutschen Kommission der Preufsischen Akademie der
Wissenschaften (s.u. S. 187) im Jahre 1911 rüstig gefördert, soweit die ver-
fügbaren Mittel es gestatteten. An den meisten Stellen waren die bisherigen
Mitarbeiter weiter tatig; so Leidinger und Petzet in München, Ehwald-Gotha,
Hagen-Lübeck, Henrici in Wolfenblittel und Braunschweig uam. Für andere
Gebiete, die bisher nur spärlichen Zuflufa lieferten, so die Schweiz und
Oesterreich, ist nach längeren Verhandlungen für die Zukunft ein rascherer
Fortgang der Arbeit zu erwarten. In Ungarn wurde die Arbeit durch Rosen-
hagen-Hamburg erheblich gefördert, der die Bibliothek des Domkapitels zu
Kalocsa verzeichnete und dabei ein reiches Ergebnis erzielte. Doch für die
Fülle der Einzelmitteilungen müssen wir auf den Kommissionsbericht selbst
verweisen. Bedeutungsvoll war eine Ürientierungsreise des Archivars der
Deutschen Kommission Behrend nach England und Schottland, wobei das
Schwergewicht auf Schottland lag. Es hat sich leider ergeben, dafs die einst
reichen Handschriftenbestände des Landes in den zahllosen inneren Kriegen
fast vernichtet sind. Es wird sich in Schottland nur um vereinzelte Zufalls-
funde deutscher Handschriften handeln können. Die Sammlungen des Archivs
der Kommission betragen z. Z. rund 6000 Beschreibungen und 250 000 Zettel.
Ständige Mitteilungen erhielten Prof. Wilhelm De Vreese über Neerlandica,
Prof. Strauch über Mystik, Prof Sudhoff über alles Medizinische in den
Handschriftenbeschreibungen; auch wurden alle von der Kommission mit
Sondereditionen beauftragten Gelehrten dauernd über die sie interessierenden
Materialien unterrichtet. Versuche zur photographischen Aufnahme von
Wasserzeichen haben noch keine abschliefsendeu Resultate ergeben.
Berlin. Die Königliche Bibliothek erwarb kürzlich eine Sammlung
von 130 arabischen Hss., die der rühmlichst bekannte Arabist und Islam-
forscher Prof. Martin Hart mann, dem die Bibliothek schon eine wertvolle
Kollektion osttürkischer und persischer Hss. und Drucke verdankt, in den
Jahren ls77 — 87 in Syrien zusammengebracht hat. Es sind fast alle Gebiete
der arabischen Literatur: Koranwissenschaften nnd Tradition, Recht, Dog-
matik, Sufik, Philosophie, Grammatik und Rhetorik, Geschichte und Geographie,
Poesie und Erzählungen, Druseuschriften und Christliche Religion bald mehr,
bald weniger stark, teils in allgemein bekannten Werken, die in keiner um-
fangreicheren Sammlung zu fehlen pflegen, teils in selteneren, ja sogar recht
seltenen Stücken und Unicis vertreten. Es existiert ein von dem Sammler
1906 herausgegebener Katalog, der aber nur wenig bekannt sein dürfte, darum
sei wenigstens einiges in Kürze mitgeteilt: Wichtig und wertvoll ist ein
grofses allgemein historisches Werk vom Emir Haidar as- SihäbT, das in eine
Geschichte des Libanon ausläuft-, es liegt der zweite und dritte Teil in einer
von Hartmann selbst kollationierten Abschrift vor. Das Original, gleichfalls
ohne den ersten Band, scheint in Lund zu sein (Z. D. M. G. 5, 483 — 505),
sonst ist allem Anschein nach kein Exemplar weiter in Europa zu finden.
Sehr erfreulich ist ferner die Erwerbung von Bd 1 — .*{ und 5 der kanonischen
Drusenschriften in mehreren Exemplaren und zahlreicher nicht -kanonischer
Traktate derselben Religionsgemeinschaft; unsere schon recht ansehnliche
Umschau und neue Nachrichten 13 L
Sammlung dieser Schriften wird dadurch auf's beste ergänzt und vervoll-
ständigt, leider fehlt alter immer noch Bd l der kanonischen Bächer. Zu den
seltneren Suchen aut' dem Gebiete der Poesie, Erzählungen und Volksbächer
sind ein Bis. der Garn harat as'är al-'arab zurechnen, der Diwan des al-Mutazz,
der Diwan des al-Milmar und einige Volksbücher aus dem llilalkrei.se. Auch
die Abteilung „christliche Theologie" enthält eine Sammelhandschrifl hüchsl
mannigfaltigen Inhalts, der in sprachlicher sowohl wie sachlicher Hinsieht
recht interessant ist. Als Unica sind zu nennen eine- Schrift, über die Ehe
von Alm- Muhammad 'Abdallah at - Tamiaruti : ar-raud al-jäni' 1i ahkäm
at - ta/.w i\ wa-adab al-muganu'. ein Werk über das Prozeßverfahren von
'Abdallah Ibn-Muhammad : al-muntadä min ihtiläf al-a'imma fl adab al-qadä
und ein Kommentar zur Säfija (Grammatik) vom Verfasser derselben Ibn-al-
llagib selbst. Eine genauere Beschreibung der ganzen Sammlung wird spater
folgen. Fl.
Die Bibliothek des Abgeordnetenhauses hat zu ihrem wertvollen
systematischen Katalog (4. Aufl.) einen neuen Ergänzungsband (Bd 5), um-
fassend die Jahre 1906 10, herausgegeben. Er umfafst 660 Seiten und
ls(i Seiten Register, es mögen 11 — 12000 Titel darin enthalten sein, ein
sehr beachtenswerter Zuwachs, auch wenn man die Fortsetzungstitel, die in
jedem Ergänzungsband wiederholt werden, in Abzug bringt. Dafs Bibliotheks-
wesen und Bibliographie Verhältnis mäfsig stark vertreten sind, liegt wohl in
der Unterrichtstätigkeit des Direktors.
Gotha. Zeitungsnachrichten zufolge wird von Gotha aus ein Aufruf
verbreitet (dem Zentralb), ist er nicht zugegangen), der zu Geld- und Biicher-
spenden für eine dort zu begründende „Deutsche Nationalbücherei" auf-
fordert. Sie soll „lückenlos" enthalten „alle Arbeiten zur germanischen Stammes-
forschung, der deutschen Landes- und Volkskunde, zur Geschichte der
Deutschen aller Zeiten und Stämme, zur deutsehen Sprach- und Mnndarten-
forschuug, zur deutschen Kulturarbeit auf der ganzen Erde. Berücksichtigt
werden soll das kirchliche, Hechts-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sitten-
leben der Deutschen", auch die deutsche Kunst, und eine besondere Abteilung
soll dem deutsehen schöngeistigen Schrifttum, „soweit es zur Erfassung
deutscher Eigenart und Geistesblüte beiträgt", gewidmet sein. Der Urheber
des Plans ist Professor Paul Langh ans, Herausgeber von , Petermanns Mit-
teilungen" und der „Deutschen Erde". Die Mitunterzeichner gehören haupt-
sächlich Gelehrten-, Schriftsteller- und Künstlerkreisen an und sind zum
Teil als Förderer der „Deutschbewegung" bekannt; ein Bibliothekar befindet
sich nicht darunter. Das Ztrb. begnügt sich die Nachricht ohne jeden
Kommentar wiederzugeben.
Hanau. Am 10. Oktober bezw. 9. Nozember v.J. beschlossen Magistrat
und Stadverordnete von Hanau auf Grund eines Gutachtens des Leiters der
Senckenbergischen Bibliothek in Frankfurt a. M. Gustav Wahl (s. u. S. 134),
die Bücherbestände der Hanauer Bibliotheken neu katalogisieren zu lassen.
Ks handelt sich um die Stadtbibliothek, die Bibliothek der Wetterauischen
ellschaft und die des Hanauer Geschichtsvereins. Die drei Bibliotheken zu-
sammen zählen rund 47 400 Werke überwiegend wissenschaftlichen Charakters.
Es soll eine Neuaufnahme der Titel auf Zetteln hergestellt werden, die dann
mit Sehreibmaschine abzuschreiben und zu vervielfältigen wären, wonach je
ein alphabetischer und ein systematischer Zettelkatalog zu schaffen ist.
Kiel. Der Provinzialausschufs von Schleswig-Holstein sucht einen Biblio-
thekar für die Landesbibliothek, der hinreichende Kenntnis der Provinzial-
geschichte, der dänischen Sprache und Geschichtsliteratur, „möglichst auch
Erfahrung im Bibliotheksdienst" besitzt. Wir brauchen kaum auf die
Bemerkung im Zbl. 1911. S. 131 zu verweisen.
9*
132 Umschau und neue Nachrichten
Königsberg. Auch die Königliche und Universitäts- Bibliothek zu
Königsberg hat jetzt ein Verzeichnis der in den wichtigsten Königsberger
Bibliotheken gehaltenen lautenden Zeitschriften herausgegeben. Jedes neue
Verzeichnis dieser Art ist im Interesse der örtlichen Benutzung zu jeder
Zeit mit Freude zu begriifsen, ganz besonders aber jetzt, wo dem Auskunfts-
bureau der Deutschen Bibliotheken die Mittel für ein deutsches Gesamt-
verzeichnis gewährt werden. Das Verzeichnis umfafst aufser der Universitäts-
bibliothek die Sammlungen der Universitätsinstitute, die Akademische Hand-
bibliothek, die Altertums-Gesellschaft Prussia, die Pliysikalisch-Oekonomische
Gesellschaft und die Königliche Kunst-Akademie. Es ist ein alpliabetisches
Verzeichnis und schliefst sich in seiner Einrichtung eng an das der Berliner
Königlichen Bibliothek an.
München. Die Hof- und Staatsbibliothek hat praktische Merk-
blätter, je eins für die allgemeinen Benutzer, für die Studierenden der Hoch-
schulen und für die Auswärtigen herausgegeben, in denen die Bestimmungen
der neuen Benutzungsordnung (vgl. oben S. 87) auszugsweise und in über-
sichtlichen) Druck dem Verständnis derer, die es angeht, näher gebracht werden,
als das erfahrungsgemäls durch ein paragraphiertes Reglement möglich ist.
Wir lieben noch einige Bestimmungen von allgemeinerem Interesse heraus:
Der große Lesesaal ist ohne besondere Erlaubnis zugänglich, doch sind vor
dem Betreten sowie beim Verlassen mitgebrachte Bücher, Mappen usw. dem
Diener vorzuzeigen. Für mitgebrachte Bücher der K. Hof- und Staatsbiblio-
thek wird beim Eintritt in den Lesesaal ein Kontrollschein ausgestellt, der
beim Austritt abzugeben ist. — Der Zutritt zum Katalogsaal ist für biblio-
graphische Anfragen und ähnliche Anliegen gestattet. — Den zur Entleihung
von Büchern Zugelassenen wird eine Leihkarte ausgestellt. Als Sicherheit
ist anch die Hinterlegung einer entsprechenden Geldsumme gestattet. — Die
Formulare für Bücherbestellungen werden unentgeltlich abgegeben; für
Studierende der Hochschulen sind sie in der betreffenden Hochschul-Kanzlei zu
haben, sie müssen mit dem Stempel der Hochschule versehen sein. — Die
vor 81 o Uhr früh eingelaufenen Bestellungen werden nach Möglichkeit bis
11 Uhr, die bis 1 1 Uhr eingelaufenen bis Nachmittag 4 Uhr, die bis 4 Uhr
einlaufenden bis zum nächsten Morgen um !t Uhr erledigt. In sehr liberaler
Weise ist die Frist, innerhalb der die bestellten Bücher abgeholt werden
können, auf 5 Tage festgesetzt, ebenso gehen Bücher, die im Lesesaal zur
weiteren Benutzung zurückgelegt sind, erst wenn sie 5 Tage nicht benutzt
sind, ins Magazin zurück. — Eine Ablieferungsfrist zu bestimmten Zeiten
(Ende des Semesters) besteht nur für die Studierenden. Werden von ihnen
die entliehenen Bücher nicht zurückgegeben, so erfolgt Mitteilung au die
betreffenden Rektorate. — Zur auswärtigen Benutzung ist zu erwähnen, dafs
die Bestellung durch Postkarte ausdrücklich für unzulässig erklärt wird.
Nach Orten außerhalb Bayerns wird im allgemeinen nur an Bibliotheken
versandt. An Packgebühr erhebt die Bibliothek nur den geringen Betrag von
In Pf. für jedes Paket, für Sendungen aufserhalb Bayerns aufserdem die bei
der Rücksendung entfallenden Zustell- und ev. Zollrevisionsgebühren.
Holland. Die holländische Fachzeitschrift, Tijdschrift voor boek-en biblio-
theekwezen, hat in etwas verkleinertem Format unter dem Titel „IletBoek"
eine neue Reihe, die zweite, begonnen. Herausgeber sind C. P. Bürger, K.
und V. A. Dela Montagne, Verleger Martiniis Nijhoff im Haag. Zu den neun
Jahrgängen der ersten Reihe wird ein Gesamtregister herausgegeben werden.
Der neue Titel, zu dem der bisherige als Untertitel hinzutritt, wurde gewühlt,
um auszudrücken, dafs alle Fragen, die das Buchwesen im weitesten Umfange
betreffen, in der Zeitschrift berücksichtigt werden sollen. Statt sechsmal
jährlich wie bisher, wird Het Boek zehnmal erscheinen, nur für August und
September werden keine Hefte ausgegeben. Dem größeren Umfange ent-
spricht naturgemäfs eine Preiserhöhung: das Abonnement beträgt lü Fi. für
den Jahrgang.
Neue Blicher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 133
England. Mit außerordentlicher Pünktlichkeit hat der Keeper of printed
books des British Museum Mr. Fortescue einen neuen Band seines wert-
vollen Snbject Index erscheinen lassen, enthaltend die Erwerbungen der
Jahre 1906—10 aus der neueren Literatur, zusammen an 58 UOO Titel. Da die
Einordnung, wie bekannt, nicht unter engbegrenzten Begriffen erfolgt, sondern
größere Wissenschafts- und Literaturgebiete unter einem Stichwort, nach
Bedürfnis mit Unterabteilungen, zusammengefaßt werden, so hat man hier
eine bequeme (Jebersicht über die wichtigsten Erscheinungen der fünf Jahre,
wie mau sie sonst nirgends rindet.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Le Bibliograph e Moderne. Courrier international des archives et des bi-
bliotheques. publ. sous la direction de M. Henri Stein. Ann. 15. 1911.
Janv. Avril. Paris: A. Picard (1912). Jg. (6 Nrn) 10 Fr., Ausland 12,50 Fr.
Het Boek. Tweede reeks van het Tijdschrift voor Boek- & bibliotheekwezen.
Red.: C. 1'. Bürger en V. A. Del'a Montagne. Jg. 1. 1912. Atl. 1. Den
Haag: Mart. Nijhoff 1012. Jg. (10. An.) 10 Fl.
The Library. A quarterly Review. Edited by J. Y. W. Mac Allster and A.
W. Pollard. Ser. 3. Vol. 3. 1912. Nr 9, January. London: Alexander
Moring, De La More Press 1912. Jg. lo Sh. 6 d.
The Library Journal, chiefly devoted to library economy and biblio-
graphy. Vol. 37. 1912. Nr I, January. New York: Publication Office,
London: Kegan Paul 1912. Jg. (12 Nrn) 4 S., Europa 16 Sh.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Austin, E. W., a. Roebuck, G. E. Present conditions and possibilitics of
public library service to the blind. Libr. Association Record 13. 1911.
S. -150—460.
Bishop, William Warner. Two unsolved problems in library work. Libr.
Journal 37. 1912. S. 7 — 11.
Bloch, Camille. Le Recolement dans les bibliotheques. Bulletin de l'Asso-
ciation des bibliothecaires franeais 5. 1911. S. 62 — (50.
Brann, Johaunes. Das Buch in der Volksbücherei. Bücherwelt 9. 1911 12.
S ^7 — 90.
Christison, James. Some factors contributing to the sucecss of a public
library. Libr. Association Record 13. 1911. S. 438— 413.
Delierain, Henri. Quelques opinions anglaises sur l'inutilite de bibliotheques.
Bulletin de l'Association des bibliothecaires francais 5. 1911. S. .">(> 61.
F. rlai's betreffend die Befähigung zum wissenschaftlichen Bibliotheksdienst
bei der Königlichen Bibliothek zu Berlin und den Königlichen Univer-
sitäts- Bibliotheken. Zentralblatt 29. 1912. S. 75— 78.
Fabietti,E. Le bibliotechine e lo stato. Coltura popolare 1. 1911. S. 743 745,
Fabietti, Ettore. Perchc ogni scuola deve avere la sua bibliotechina. Coltura
popolare 1. 1911. 8. 7^7 789.
Funnell, 11. A. A Sketch of the history of the classified catalogue in the
British Isles, Libr. World 14. 191112. S. 197— 200.
Ilulme, E. Wyndham. Principles of book Classification. Chapter 3. On the
definition of class headings, and the natural limit to the extension of
book Classification. Libr. Association Record 13. 1911. S . 441 — 119. (Wird
fortges.)
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
134 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotbeks- und Buchwesen
Lagerqvist, II. F. Schwedisches Bibliothekswesen 1906—10. Stockholmer
Brief. Zeitschrift des Oesterr. Vereines f. Bibliothekswesen 2. 1911. S. 217
— 222.
Blattern, Johannes. Serienwerke, Regierangspublikationen und internationale
Kooperation. Zentralblatt 29. L912. S. 49— 56.
Miliar. A. 11. Notes on sonie library administrative work and Iegislation.
Libr. Association Record 13. 1911. S. 431— 437.
Miola, Alfonso. Le pubbliche biblioteche e H loro ordinamento. Atti della
Accademia Pontäniana 41 2. Ser. l(>. 1911. Memoria 6. 7 S.
Plummer, Mary W. The beginnings of a library school. Libr. Journal 37.
1912. S. 14—16.
Sa vors. W. C. Berwick, and James D. Stewart Card catalogue fittings
"and meehanism. 11. Libr. World 14. 1911/12. S. 205— 211 m. 5 Abb.
(Wird fortges.)
Einzelne Bibliotheken.
Basel. Katalog der Bibliothek. Gewerbe -Museum zu Basel. Basel: Kreis
1911. II, 600 S. 1 Fr.
Berlin. *Mitteilungen aus der Königlichen Bibliothek hrsg. von der General-
verwaltung. 1. Briefe Friedrichs des Grolsen an Thiriot. Hrsg. von Emil
Jacobs. Berlin: Weidmann 1912. 44 S. 4° (8°). 3 M.
— *Bücker -Verzeichnis des Hauses der Abgeordneten. 4. Aufl. ßd 5. Nachtr.
a. d. J. 1906 bis 1910. Berlin 1911: Greve. XXV1I1, 841 S.
— Verzeichnis der in der Bücherei des KM (Kriegsministeriums) vorhandenen
Werke. Nachtr. 9. (Berlin: 1911/12.) 23 S. 4°.
— Deutsche Zentrale für Jugendfürsorge . . . Oeffentliche unentgeltliche
Lesegelegenheiten in Berlin 1911/12. (Berlin 1911: Gntenberg). 8 S.
Bern. Flnri, Ad. Vier verschwundene Curiosa der alten Stadtbibliothek.
BLätter f. bernische Geschichte, Kunst und Altertumskunde 7. 1911.
S. 2S5 — :^06 mit 2 Abb.
Bonn. Verzeichnis der Zeitschriften des Akademischen Lesevereins zu Bonn
für 1912. Bonn: Carthaus. 22 S.
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der Bibliothek für 1911. Düsseldorf: 1912. 7 S.
Graz. Micori, Paul. Aus Innerösterreich. Grazer Brief. Zeitschrift des
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Hanau. * Wahl, Gustav. Die Hanauer Bibliotheksverhältnisse. (O. O.: 1911).
3 Bl. 4°.
Karlsruhe. Bibliothek der Technischen Hochschule Fridericiana. Zugangs-
Verzeichnis 1911. Halbj. 2. Karlsruhe 1912: J. Lang. 3G S.
Königsberg. * Alphabetisches Verzeichnis der von der Königlichen und
Universitiits - Bibliothek , den Universitäts- Instituten, der Akademischen
Handbibliothek, der Stadtbibliothek, der Altertums- Gesellschaft I'russia,
der Pbysikalisch-Oekonomischen Gesellschatt und der Königlichen Kunst-
Akademie zu Königsberg i. Pr. gehaltenen laufenden Zeitschriften. König-
berg: Bibliothek 1912. 144 S.
Langenberg. Jahresbericht der Städtischen Volksbücherei (Geheimrat Joh.
Willi, (olsinan- Stiftung) zu Langenberg 5. 1910/11. Langenberg 1911:
Forsthoff. 8 8.
Leipzig. Schinnerer, Johannes. Das Deutsche Bucbgewerbemuseum. Archiv
f. Buchgewerbe 49. 1912. S. 2ö— 28.
Leverkusen. "'Zugangs -Verzeichnis der Bücherei der Farbenfabriken vorm.
Friedr. Bayer & Co , Leverkusen b. Mülheim a. Rh. Nr 18, enthaltend die
Zugänge im Januar 1912. Die Erholung 3. 1912. Nr 2.
Mühlhausen. Kettner. Altdeutsche Literatur im Städtischen Archiv. Mühl-
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Genehmigt vom K. Staatsministerium des Innern für Kirchen und Schul-
angelegenheiten am v Dezember 1911. Daraus: Merkblatt. Merkblatt für
Neue Bücher and Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 135
Studierende der Hochschulen. Merkblatt für auswärtige Benutzer. München:
Bibliothek 1912. 16, I, 4, 2 S. Ordnung 10 Pf.
München. Jordan, Leo. Die Miinchener Voltairehandschriften. II. Aufsatz.
Archiv f. d. Studiuni d. neueren Sprachen u. Literaturen IM 127. 1911.
S. 336—370.
— Uebersichten über die Bücher- und Kartenzugänge bei der K. B. Armee
Bibliothek. (I. Büchersammlung. 11. Kartensammlnng.) 1911. München
1912: Druck, d. Kriegsminist. 52 s.
Posen. * Kaiser -Wilhelm -Bibliothek in Posen. Jahresbericht 9. Etatsjahr
mm. Anlage: Das staatlich organisierte Volksbibliothekswesen in d. Prov.
Posen u. (1. Pro vinzial -Wanderbibliothek. Jahresbericht 8. Lesejahr mm 1 1 .
Bojanowo 1911: Arbeits- u. Landarmenhans. 51 S. 4°.
Prag. Kukula, R. Aus Prag. Die Neubaufrage an der Universitätsbiblio-
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IV. 53, 70, 13 S. ' 1,30 K.
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Zürich. Neujahrsblatt hrsg. von der Stadtbibliothek Zürich auf d. J. 1912.
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ütjxwv tiXtjv tTjq 'E&vixtjg. 2. Ktoöixeq tijq Iotoolxi^ xai i&voXoyixijq
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136 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotbeks- und Buchwesen
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Tilvekst. V. Udenlandske Tidsskrifter og Selskabsskrifter. Christiania:
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London: Bible House 1911. XXIII, 572; 573—1168; 1169— 1849 S. 4° (8°).
Mit Vol. 1 zusammen 31 Sh. 6 d.
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(12 Nrn) 10 Fr.
L'Amateur d'autographes. Ser. 2. (1898—1910) par Noel Charavay. Table.
Paris: Burean 1911. 108 S. 5 Fr.
d'Aneona, Paolo. Di altri codici miniati di scuola fiorentina possednti dalla
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Blochet, E. La peinture en Perse. (Besonders Miniaturen betr.) Bulletin
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1911 12. S. 48— 54 m. 3 Taf.
Bretholz, Bertold. Lateinische Paktographie. 2. Aufl. Leipzig u. Berlin:
Teubner 1912. 112 S. 4° (8°). (Grundrifs der Geschichtswissenschaft
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Jahrbuch der Gesellschaft der Bibliophilen. Jg. 11. (1910/11.) Weimar:
Gesellschaft (1911). XXI, 53 S.
Krieger, Bogdan. Lektüre und Bibliotheken Friedrichs des Grolsen. I. (Am
Schlüsse: Gesamtkatalog der Bibliotheken Friedrichs des Grofsen.) Hohen-
zollern-Jahrbuch 15. 1911. S. 1(18-216 m. 9 Abb. und 1 Taf.
Liste des membres de la Societe des bibliophiles fran^ois, fondee en 1820,
suivie de ses Statuts et de la liste de ses publications. (Mit Notices
necrologiques von Graf Alexandre de Laborde.) Paris: Societe 1911.
100 S. (Nur für die Mitglieder gedruckt.)
Lorenz- Meyer, Eduard. Exlibris des Senators J.V.Meyer. (1766.) Ex-
libris, Buchkunst und angewandte Graphik 21. 1911. S. 157—158 m. 1 Abb.
144 Antiquariatskataloge — BUcherauktionen — Personalnackrichten
Meyer, Richard M. In Goethes Bibliothek. Zeitschr. f. Bücherfreunde N. F.
3. 1911 12. S. 281 — 292 ui. 7 Abb.
Mi tt er wieser. Das Alter der Buxheiiner Exlibris. Exlibris, Buchkunst u.
angewandte Graphik 21. 1911. S. 102— 106 in. 1 Abb.
Kali Opizzoni, L. A. Francesco di Bayros. Biografia e appunti biblio-
gratiei. Torino: G. Schoder 1912. lo S., 8 Tat'., 1 Orig.-Exlibris. 4". 5 L.
Exlibris - Kunst III. 15 Exlibris -Zeichnungen von Osk. Roick. Goslar:
Loeffel 1912. 15 Bl , IV S. 2,20 M.
Schiller, F. Von Büchern, Biichersaininlem, Büchernarren, Bücherfälschern
und dergleichen. Illustrierter Oesterreich. Volkskalender f. 1912.
Schillmann, Fritz. Die juristische Bibliothek des Georgius Sabinus.
Zbl. 28. 1911. S. 487— 495.
Waelimer. Exlibris Thomas Wolphius. (1485—1490.) Exlibris, Buchkunst
u. angewandte Graphik 21. 1911. S. 101— 102 m. 1 Taf.
Antiquariatskataloge.
Basler Buch- & Antiquariatshandlung. Nr 349: Theologie IV. Homi-
letik, Predigten. Nr 8383—9933. — 213. Antiquarischer Anzeiger. 1302 Nrn.
Breyer, Agram. Nr 21: Slavica. 829 Nrn.
Deuticke, Wien. Nr 86: Anatomie und Physiologie. 2289 Nrn. — Nr 89:
Psychiatrie und Neurologie. 1968 Nrn.
Graupe, Berlin. Nr 60: Deutsche Literatur. 95S Nrn.
Greif, Wien. Nr 49: Verschiedenes. 2628 Nrn.
Heims, Leipzig. Nr 19: Varia. 950 Nrn.
J äse hke, London. Nr 1: Old & New Foreign Books. 987 Nrn.
Junk, Berlin. Nr 42: Coleoptera. 4065 Nrn.
Lange, Florenz. Nr 23: Recent Purchases. 429 Nrn.
Liebisch, Leipzig. Nr 197: Kirchengeschichte. S. 345— 510. — Nr 201: Gute
Bücher für die llausbibliothek. 172 S. — Nr 203: Romaue. 42 S.
Levi; Stuttgart. Nr 195: Aeltere u. neuere Literatur. 1149 Nrn.
Malota, Wien. Nr 80: Kultur u. Sittengeschichte. 2029 Nrn.
Poppe, Leipzig. Nr 2: Musik (enth. die Bibliothek des f Prof. Arthur
Smolian). 1738 Nrn.
Weber, Berlin. Nr 200: Friedrich der Grofse und seine Zeit. 642 Nrn.
Prager, Berlin. Bericht Nr 5. S. 193—240.
Rheinisches Buch- und Kunst-Antiquariat, Bonn. Nr 58: Scriptores
graeci et latiui. 114 S. — Nr 64: Katholische Theologie. 2430 Nrn.
Rickersche Univ.-Bh., Giefsen. Nr 62: Philosophie. 2416 Nrn.
Rosenthal, Lud. München. Nr 146: Napoleon und seine Zeit. 3215 Nrn.
Strohmetz, Ulm Nr 10: Klassische Philologie u. Altertumskunde. 5258 Nrn.
Süddeutsches Antiquariat, Müuchen. Nr 145: Urchristentum. 990 Nrn.
Thury, Baumgartner & Co., Genf. Nr 100: Livres d'Üccasion. 60 S.
Bücheranktionen.
Heidelberg, 11. März 1912: Kupferstiche Badischer (Mannheimer) Künstler.
785 Nrn. Bei Ernst Carlebach.
Personal nachri chten.
Giefen ÜB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Theodor Ilildenbrand,
geb. 6. lo. 86 Frankenthal (bayr. Pfalz), kath., studierte romanische und eng-
lische Philologie.
Greifswald ÜB. Der Volontär Dr. phil. Hermann Drahn wurde
(1. 4. 12) au Güttingen ÜB überwiesen.
Verlag von Otto Harrassowit/., I-ieipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Hulle.
/
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX. Jahrgang. 4. Heft. April 1912.
Buchgegchichtliche Funde
aus der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts.
1. Würzburger Papier- und Pergamentbezüge
aus den Jahren 1454/55.
Das kleine Bruchstück, das hier mitgeteilt wird, stammt aus einem
alten Bucheinbände der Kgl. Bibliothek in Bamberg1) und verzeichnet
die Ausgaben, die die fürstbischöfliche Kanzlei in Würzburg in der
Zeit vom 21. September 1454 bis 1. April 1455 für Bezug von Per-
gament , Papier und Siegelwachs verrechnet hat. Da die geschicht-
lichen Quellen dieses für das Schrift- und Buchwesen nicht unwichtigen
< M'uenstandes recht spärlich tiiefsen, verdient jeder, selbst der kleinste
Fand Beachtung und so mag es sich rechtfertigen, auch das Würz-
burger kurze Verzeichnis aus seinem langjährigen Verstecke hervor-
zuholen, zumal da es nicht unmöglich ist, dafs irgendwo einmal auch
die Ergänzungen gefunden werden. Die Einträge lauten:
Sequuntur Distributa pro pergameno, papiro, incausto,2) cera etc.
ad cancellariam et officium fisci etc. ad scribend[os] libros domino
berbipolensi3) a die sabbatis quatuor temporum post exaltationem sanete
crucis [21. Sept.] exclusiue anno etc. [14] LIII10 vsque in diem sabbatis
quatuor temporum post lucie virginis [21. Dez.] inclusiue anni eiusdem.
Sabbat [is] post columbaui [26. Okt.]: Item 1 €S. 26 denarios dicto
muntzmeister institori4) vmb zwey pfunt wachs.
In die omnium sanetorum [1. Nov.]: Item viii ' /., [8'/2] fior[enos]
stephano reytzinger pergamiste5) in Nurmberg vmb hundert hewt6)
permants ").
Item X flor[enos] Johanni linck pergamiste in Nurmberg vmb
hundert hewt permants.
1) Inc. typ. B IV 10. Der Einband, der den Wiegendruck Isidor Hispalensis,
Etyinologiae. Venedig 14S3 (Hain *9279 bis Bl. 104) umschliefst , läl'st seine
Herkunft nicht mehr erkennen, ist aber wohl sicher in Würzburg entstanden.
2) Für Tinte sind keine Ausgaben eingetragen.
3) Bischof Gottfried IV. von Limburg (1443—1. April 1455).
4) Krämer, Trödler, Hausierer.
5) Ungewöhnliche Form für pergamenista.
C) Häute.
7) Pergaments.
XXIX. 4. 10
14G Bucbgeschichtliche Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
Feria Bexta post leonhardi [8. Nov.]: Item V flor[enos] Johanni
Schulung pergamiste de Coburg vmb zwo vnd sexickick') üewt perinants,
Item VI flor[enos] Erafsmo [Heydenkopft*] iustitori de munchen2)
vmb vier riefs papirs.
feria sexta post Martini [15. Nov.]: Item 1 llor[enum] dicto muntz-
meister vtf der greden umb 6 pfunt wachs.
Summa totalis omnium Distributorum pro cancellaria huius quarte
facit xxxVj [30 l/2] flor[enos] 1 //. 26 denarios.
Sequuntur distributa pro pergameno, papiro, incausto, cera etc. ad
cancellariam et officium fisci etc. ad scribend[os] libr[os] domino herbi-
polensi a die sabbatis quatuor temporum post lucie virginis [21. Dez.]
anno etc. [14] liiij exclusiue vsque in feriam terciam post dominicam
palmarum [1. April] anno etc. 1 quinto inclusiue.
Sabbato post Circumcisionem domini [5. Januar]:
Item 1 //. 2G denarios dicto muntzmeister institori für zwei pfunt
wachs.
Sabbatis proximi post Anthonii [19. Januar]:
Item 12 flor[enos] Erasmo heydenkopff institori de Munchen pro octo
Kyfs papires des guten.
In die vincentii martyris [22. Januar]:
Item 3 <?/. 22 denarios dicto muntzmeister institori für vier pfunt
wachs.
Item 3 flor[enos] dicto linck pergameniste herbipolensi super per-
gameno faciend[o] ad cancellariam ad relacionem Johannis Trewtwein
scriptoris in cancellaria.
feria secunda post Judica [24. März]:
Item 3 //. 22 denarios dicto muntzmeister vfF der greden institori
für vier pfunt wachs zu zweyen molen genomen.
Summa totalis omnium Distributorum pro cancellaria per tempus ut
supra facit XV flor[enos] IX €L X denarios. ;!)
2. Ulrich Geyfwinz
der Heidelberger „Drucker des Lindelbach" (1485 — 1489).
Von zahlreichen Buchdruckern des 15. Jahrhunderts kennen wir
zwar ihre Typen und ihre Bucherzeugnisse, wissen aber ihre Namen
nicht, weil sie sich auf ihren Drucken niemals genannt haben. Um
sie von anderen Meistern zu unterscheiden, hat man sie nach ihrem
ersten oder nach einem ihrer bedeutendsten Drucke getauft. Sowie
die Kunstgeschichte von dem „Meister des Hausbuchs" oder von dem
„Meister der Berliner Passion" spricht, so kennt die Inkunabelkunde
einen Drucker der Rochuslegende in Nürnberg, einen Drucker des
1) = 62. Vgl. dazu die Preise, die Daniel Eberhardt Beyscblag ans un-
gefähr derselben Zeit von Nördlingen mitteilt (Beyträge zur Kunstgeschichte
der Reichsstadt Nürdlingen. S.Stück. Nördlingen 1799. S. 17).
2) München.
'S) Herrn Oberbibliothekar Hans Fischer sage ich für seine gütige Mithilfe
besten Dank.
von Karl Schottenlohei 147
Hieronvmus in Basel, einen Drucker des Jordanus von Quedlinburg
in Strafsburg und viele andere solche künstliche NameV Auch der
älteste Heidelberger Drucker, der in den Jahren 1485 — 148'.» tätig
war, ist uns aus seineu Büchern nicht bekannt und fuhrt deshalb nach
der Ausgabe der Praecepta latinitatis von Michael Lindelbach (Ilain
'9009) den Namen „Drucker des Lindelbach".1) Als wissenschaftlicher
Beirat und Herausgeber stand ihm der Heidelberger Professor Jodocus
Gallus'-) aus Roffach zur Seite, von dem wohl auch die Schlufsworte
stammen, die wir in mehreren dieser Heidelberger Drucke finden. Die
Ausgabe der Mensa philosophica von Anguilbertus (Hain *1 1080) wird
durch einen Brief des Heidelberger Gelehrten an Jakob Köbel eröffnet,
aus dem wir schliefsen dürfen, dafs Köbel dieses Werk und vielleicht
auch die anderen Drucke auf seine Kosten übernommen hat. Das
gleiche Buch schliefst mit drei schlüpfrigen Tischgesprächen, die an-
geblich vom Korrektor, vom Drucker und vom „lang näseten Pedellen"
stammen; in Wirklichkeit werden sie alle drei dem Herausgeber Gallus
anzukreiden sein. Sonst verraten uns die Drucke nichts über die
Lebens- und Geschäftsverhältnisse des Heidelberger Unbekannten.
Nun besitzt die Kgl. Hof- und Staatsbibliothek in München einen
Quartband,3) in welchem sich der Drucker des Lindelbach mit seinem
wirklichen Namen nennt, indem am Ende des Buches von seiner eigenen
Hand geschrieben steht: Impressum per me Udalricum geyswincz de
Haydelberg anno dom[ini] 1489. Das Buch selbst aber enthält die
Ausgabe der Schrift von Johannes Vineti „Tractatus contra daemonum
invocatores", die bisher dem Kölner Drucker Ludwig von Renchen zu-
geschrieben worden ist.4) Wer je mit der Type dieses Druckes
(LIaebler M (21) 90 91 mm) zu tun gehabt hat, weifs, wie schwer es ist,
die Herkunft der mit ihr gedruckten Werke sicher zu bestimmen, da
sich ihrer gleich 6 Drucker: Konrad Hist, Michael Wenssler, Peter Drach,
Ludwig Renchen, Johann Grüninger und der Drucker des Lindelbach
bedient haben. Nach dem urkundlichen Eintrag des Münchener Ab-
zuges kann aber kein Zweifel mehr darüber sein, dafs der Drücker
des Lindelbach das Schriftchen hergestellt und dafs er Ulrich Geyfwinz
1) R. Proctor, An Index to the early printed books in the British Museum.
London 1898. 8. 203 f. K. Haebler, Typenrepertorium der Wiegendrucke.
Halle 1905. S. 47-4. R. C. Ilawkius, First books and printers of the fifteenth
Century. New York ls84. 8. 1 5 f . u. Taf. 7. F. W.E.Roth, Geschichte und
Bibliographie der Heidelberger Buchdruckereien 1485 — 1510 (Neues Archiv
für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der rheinischen Pfalz Bd 4.
Heidelberg 1899. 8. 198 f., 205f.) Veröffentlichungen der Gesellschaft für
']'} peiikunde Bd 4. Leipzig 1910. Taf. 256.
2) Vgl. über ihn Charles Schmidt, Ilistoire litteraire de TAlsace. T. II.
Paris I87y. S. 4« ff., 392; K. Hartfelder in der Zeitschrift für Geschichte des
Überrheins N. F. Bd 6. Freiburg i. Br. 1891. S. I63ff.
3) 4°. Inc. s. a. 1954; der Druck ist wahrscheinlich aus einem Sammelband
genommen und hat einen neueren Einband, so dafs nicht mehr entschieden
werden kann, wie er in die Bibliothek gekommen ist.
4) Copinger II, 6274 ('?). Proctor 1282. E. Vonllieme, Der Buchdruck
Kölns bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Bonn 1903. Nr 1247.
10*
148 Bucbgeschichtliche Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrb.
gehcifsen hat. ') Wie ist aber der merkwürdige Eintrag des Münchener
Exemplars zu erklären? Vermutlich hat sich der Drucker in einer
geplanten zweiten Auflage nennen wollen und zu diesem Zwecke
bereits den entsprechenden Druckvermerk aufgesetzt. Dann läge uns
in dem Münchener Buche die Druckvorlage für eine zweite Ausgabe
vor, die nicht mehr zustande gekommen ist. Da die Tätigkeit des
Heidelberger Druckers mit dem Jahre 1489 ganz aufhört, liegt die Ver-
mutung nahe, dafs Geyfwinz bald nach jener Eintragung gestorben ist.
Es wird jetzt Aufgabe der rührigen Gesellschaft für Typenkunde sein,
ihre Untersuchungen über die oberrheinische Type M (21) 90/91 nochmals
aufzunehmen und vor allem die Tätigkeit des Kölner Druckers Ludwig
von Renchen von der des Heidelberger Meisters sicher abzugrenzen.2)
3. Jörg Wirffei, Buchbinder und Pedell der Universität
in Ingolstadt.
Jörg Wirffei ist für den Kenner der ältesten Druckgeschichte kein
Unbekannter mehr. Er hat zu Ingolstadt in den Jahren 149G und
1497 gemeinsam mit dem unruhigen Wanderdrucker Marx Ayrer einige
Werke verlegt, die ihn und seinen Geschäftsgenossen mit vollem Namen
nennen. Diese gemeinsame Tätigkeit ist freilich nur von ganz kurzer Dauer
gewesen: Marx Ayrer richtete im Jahre 1498 in Erfurt eine Druckerei
ein und Wirffels Name verschwand wieder vollständig aus den Drucken
jener Zeit.
Wenn uns nun Wirffei nur aus wenigen, und das ganz unbedeutenden
Drucken bekannt ist, so begegnet er uns umso öfter auf Bucheinbänden
der siebziger Jahre des 15. Jahrhunderts, also lange vor der Zeit seiner
Verlagstätigkeit. Auf vielen Einbänden jenes Zeitraums finden wir
nämlich einen runden Stempel, darinnen ein Schild mit einem kleinen
Würfel und um dasselbe herum zwei Kreise, zwischen denen deutlich
„ierg wirffell" zu lesen ist.3) Die uns bekannten alten Buchbinder haben
durch diesen Stempel einen Zuwachs bekommen, der umso wertvoller
ist, als er uns an eine Universität führt, von deren ältestem Buchwesen
wir noch recht wenig wissen.4)
1) In der Heidelberger Universitätsmatrikel habe ich vergeblich nach dem
Namen gesucht.
2) Vgl. die Tafel 231 der Veröffentlichungen (Vol. III. 1900), wo ein unter
die Zeile reichendes N vor allem als gutes Erkennungszeichen der Kölner
Drucke angeführt wird. Dieses N kommt aber auch bei dem Heidelberger
Drucker vor, so schon in dem Druck Lindelbach, Praecepta (Ilain *10 1 12).
Auch die Drucke Hain, Nachträge Nr .'583 und 3*5 wären nochmals zu unter-
suchen, ob sie wirklich von Michael Wenssler oder von Ludwig von Keuchen
stammen. (Vgl. Voullieme, Köln Nr 1259.)
3) Eine Abbildung davon im „ Katalog der im Germanischen Museum vor-
handenen interessanten Bucheinbände." Nürnberg 18S9 S. 35.
A) Vollständig versagen hier die sonst vorzüglichen Werke: Valentin
Kotmarus, Joh. Engerdus et Job. Nep. Mederer, Annales Ingolstadiensis
academiae. Pars. I. Ingolstadt 1782. CarlPrantl, Geschichte der Ludwig-
Maximilians-Universität in Ingolstadt, Landshut, München. München 1872.
Gust. Bauch, Die Anfänge des Humanismus in Ingolstadt. München n.
Leipzig 1901.
von Karl Schottentoher 14.9
Dafa Wirll'el in Ingolstadt gearbeitet hat, dürften wir schon aus
seiner späteren Verlagstätigkeit an demselben Orte schliefsen. Wir
haben aber aufserdein Belege genug, die diese Vermutung zur vollen
Gewifsheit steigern helfen. Einmal erfahren wir aus mehreren hand-
schriftlichen Einträgen, dafs diese Einbände Wirffels in Ingolstadt
gekauft worden sind, sodann verrät uns die Matrikel der dortigen
Universität, d-M'> Wirffei am 26. März 1474 in die zwei Jahre zuvor
gegründete Hochschule eingetreten ist und das Amt eines Pedells
erhalten hat: „Georgius Würffei de Werdea" so lautet der Eintrag der
Matrikel1) und von späterer Hand ist dazu geschrieben: „tercius
pedellus".2) Vorher hatte Wirffei der Universität in Erfurt angehört,
wo er 1469 in die Matrikel eingetragen ist;!) und wo er vermutlich eben-
falls ein Amt an der Hochschule bekleidet hat, bis er sich entschlofs,
seine Tätigkeit mit einer ähnlichen Stellung an der neugegründeten
bayerischen Universität zu vertauschen. Es ist zu hoffen, dafs von
seiner Ingolstädter Wirksamkeit noch mehr zu erfahren sein wrird, wenn
einmal die Akten der Universität gesichtet und erschlossen werden.4)
Die folgende Liste umfafst aufser dem uns bereits bekannten Bande
des germanischen Museums in Nürnberg die Einbände Wirffels, die
unter den Beständen der Münchener Universitätsbibliothek5) und der
Hof- und Staatsbibliothek gefunden werden konnten; da der Ingol-
städter Buchbinder eine sehr rege Tätigkeit entfaltet hat, wird das
Verzeichnis sehr wahrscheinlich durch weitere Funde in anderen Biblio-
theken noch vervollständigt werden können.
1. Gratianus, Decretum. Strafsburg, Heinrich Eggestein 1472. Hain
*7884, München. Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 125.
Herkunft: Der Magister Sigismund Tömlinger kaufte das Buch 1475
in Ingolstadt um 15 Gulden, später kam der Band in das Münchener
Franziskanerkloster am Anger.
Ilolzlederband. Stempel: Doppeladler mit Krone, Ranken und
Knibeerleisten, Rose, Erdbeerblüte, kleiner Laubstab, Lilie, ein mit
Pfeil durchbohrtes Herz, der Name des Buchbinders, Erdbeere.
Miniatur am Anfang des Textes: Christus gibt dem Pabste die
Schlüssel, dem Kaiser das Schwert.
2. Eusebius, De praeparatione evangelica. Venedig, Leonhard Aurl,
1473. Hain *6700. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 208 a.
Herkunft: Aus dem Collegiatstift St. Nicola in Passau.
1) Gütige Mitteilung des Herrn Oberbibliothekars Dr. Georg Wolff, des
Bearbeiters der Ingolstädter Matrikel.
2) Der 1. Pedell hiefs Johann Altenpeckh (f 1503) der 3. Johann Stein
(t 1505), der 4. Leonhard Schroll. Vgl. Rotmarus S. 2, 11, 62. Wirffei ist
übergangen.
3) Vgl. Steiff im Zbl. f. Bw. Bd 3, 188«. S. 204, nach Herrn. Weissenborn,
Akten der Erfurter Universität. Bd 1, Halle 1881. S. 335.
4) Da der eine Pedell in der Regel zugleich Notar war, so kann Wirffels
Name auch auf Urkunden vorkommen.
5) Für die gütige Beihilfe sage ich Herrn Oberbibliothekar Dr. Georg Wolff
auch an dieser Steile bestens Dank.
Hncbgeschichtlichc Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrb.
Koter llolzlederband. Stempel: Name des Ruchbinders, gröfsere
Kose, grofse Krdbeerblüte. Gemalte Initialen und Ranke.
3. Kemerus de Pisis, Pantheologia. Nürnberg, Johann Sensenschmid
und Heinrich Kefer, 8. April 1473. Hain *13015. Nürnberg, Ger-
manisches Museum. Vgl. Katalog der Rucheinbände, S. 35 f.
Stempel: Name, Ranke mit Rlüte, grofse und kleine Rose.
4. Guilelmus Duranti, Speculum judiciale. Strafsburg, Georg Husner
und Johann Reckenhub, 22. November 1473. Hain *6506. München,
Univ.-Ribl. 2 Inc. 495.
Herkunft: Sacro theologice facultatis collegio studii Ingolstadiensis
Kvstetensis dyocesis ego Urbanus klugkhaimer ') altarista altaris
St. Nicolai et katherine in Sancto mauricio ibidem testor bis nomine
signo et cirographo propriis me donasse 14. Augusti anni domini
1502 praesentem librum pauperibus studentibus in eodem commoran-
tibus. Vgl. Nr 37 und 51.
Holzlederband mit Schliefsen. Stempel: Name, grofse Rose, durch-
bohrtes Herz, Doppeladler, Ranken- und Erdbeerleiste.
5. Andreas Rarbatia, Repetitio legis Cum acutissimi C. de fidei
commissis. Parma, Stephanus Corallus, 1474. Hain *2432. München,
Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 267.
Reigebunden sind:
1. Andreas Rarbatia, Repetitio de rebus ecclesiae non alienandis.
[Parma, Stephanus Corallus, c. 1474] Hain *2434.
2. Andreas Rarbatia, Repetitio capituli testimonium de testibus
[Parma, Stephanus Corallus, c. 1474] Hain *2443.
Herkunft unbekannt.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Rose,
Erdbeerblüte, Rankenleiste.
6. Andreas Rarbatia, Super titulo de Officio delegati gerentis vices
alienas, de officio legati et de officio ordinarii. Venedig, Johannes de
Colonia et Johannes Manthen, 1474. Hain *2449. München, Staatsbibl.
2 Inc. c. a. 266 a (bisher Dublette.)
Herkunft: Kirche in Altdorf 1479.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Rose.
7. Gregorius IX., Decretales. Rom, Georg Lauer, 5. November 1474.
Hain*8001. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 291.
Herkunft: Weihensteuen attineo. Confrater noster Udalricus Lufzel-
kircher civis Frisingensis tunc autem pincerna domini reverendissimi
episcopi ibidem dono dedit monasterio nöstro Weyhensteuen hunc
librum anno domini (15) 29, oretur igitur pro eo ad dominum nostrum
Jesum Christum etc. Vgl. Nr 11 u. 15.
Stempel des Holzledereinbandes-. kleiner Laubstab, Rankenleiste,
Ruchbindername, kleine Rose, Lilie, Erdbeerblüte, Erdbeere, Raute
mit Palmette und grofser Laubstab.
8. Raldus de Ubaldis, Super Usibus feudorum et commentum super
1) Vgl. Prantl. Bd 1, S. VA, 139, Bd 2, S. 50. Rotmarus, Bd 1, S. Dl.
von Karl Schottenlohex 151
pace Constantiae. Parma, Stephanus Corallus, 1-1-75. Hain *2318.
München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 337.
Herkunft unbekannt.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: grolser Laubstab, Palmette,
Erdbeerblüte, Sonne. Der Name fehlt, aber die Stempel sind sicher
die Wirffels.
9. Cato, Disticha. Augsburg, Anton Sorg, 2. November 1475. Hain
♦4711. Voullieme, Berlin 104. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 354 a.
(Hl. 1 — 1!) fehlen.)
Herkunft: Aus dem Franziskanerkloster in Ingolstadt, dann in Tölz.
Holzlederband mit den Stempeln: Doppeladler, gröfsere und kleine
Rose, Erdbeere, Blattornament im Dreieck, Name des Buchbinders.
Ambrosius, Expositio in evangelium Lucae. Augsburg, Anton Sorg,
1476. Hain *900, s. Beiband von Nr 52.
10. Justinianus, Institutiones cum apparatu Accursii. Rom [Vitus
Poecher] 1476. Hain *9502. München, Staatsbibl. 2 Inc. ca. 495. Mit
2 Miniaturen und gemalten Ranken und Wappen am Anfange des Textes.
Herkunft: Iste liber comparatus est monasterio Raitenhaslach per
dominum Georgium Wanckhauser abbatem ibidem, cui deus sit propicius
usque in finem seculi seculorum amen anno domini etc. 1514.
Holzledereinband. Stempel: Name, Rankenleisten, Rose, Erdbeere,
Lilie, grofser und kleiner Laubstab, Erdbeerblüte. Schliefsen: Ave
maria gracia.
1 1. Clemens V., Constitutiones. Basel, Michael Wenssler, 2. Mai 1476.
Hain *5418. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 468.
Der mit einer hübschen Wappenminiatur geschmückte Band hat
wie Nr 7 und 15 dem Freisinger Hofbeamten Ulrich Lutzelkircher
gehört und ist dann an das Benediktinerkloster Weihenstephan über-
gegangen.
Stempel des Holzledereinbandes: Buchbindername, Blüten-, Ranken-
und Riemenleisten (2 Arten), Rose, Sonne, Lilie, Raute mit Palmette,
Maiskolben, Rankenleiste. Auf den Schliefsen: aue maria.
12. Justinianus, Institutiones. Basel, Michael Wenssler, 31. Mai 1476.
Hain *9500. München, Univ.-Bibl. 2 Inc. 541.
Herkunft: ohne älteren Eintrag, später Dominikanerkloster in
Landshut.
Holzlederband. Stempel: Name fehlt, dafür die übrigen Stempel:
Rose, Erdbeerblüte, grolser Laubstab, Riemen- und Rankenleiste,
Palmette.
13. Conradus de Brundelsheim, Sermones Socci de tempore. Augs-
burg, Anton Sorg, 23. Juni 1476. Hain *14827. München, Univ.-Bibl.
2 Inc. 439.
Herkunft : Iste liber donatus est facultati artium studii Ingolstatensis
per magistrum Johannem Eckental1) Collegiatum anno domini etc. [1500]
tercio Johannes Stain notarius publicus subscripsit.
1) Vgl. Prantl S. 35, 90, 92 u. öfters. Eckental war seit 1484 der erste
förmliche Bibliothekar der Universitätsbibliothek.
152 Bachgeschichtliche Fände ans der zweiten Hälfte des 15. Jahrb.
Holzlederband. Stempel: Name, Sonne, Erdbeerleiste, Haute mit
Palmette, grofser Laubstab, Bandrolle, Rose, Erdbeerblüte. Schliefsen
mit : aue maria.
14. Dasselbe Werk. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 530 a (bisher
Dublette.)
Herkunft: Geschenk des Priesters Wolfgang Aycher von Unding an
die „Liberey" der Franziskaner in München 1540.
Holzlederband. Stempel: Name, grofser Laubstab, Rankenleiste,
Rose, Palmette, Lilie, Erdbeere, Raute mit Palmette.
15. Bonifacius VIII., Liber sextus decretalium. Basel, Michael
Wenssler, 8. Juli 1476. Hain *3594. München, Staatsbibl. 2 Inc. c.
a. 459.
Herkunft: Wie Nr 7 und 11 Geschenk Ulrich Lutzelkirchers von
Freising an das Kloster Weihenstephan.
Holzledereinband. Stempel: Buchbindername, grofser Laubstab,
Sonne, Blüten-, Riemen- und Blattrankenleisten, kleine Palmette, Erd-
beerblüte, Raute mit Palmette. Schliefse mit: ave maria.
16. Bartolns de Saxoferrato, Lectura super tribus libris Codicis.
Mantua, Paulus Johannis de Puzbach 1476. Hain *2557.
Es folgt: Alexander Tartagnus, Additiones ad Bartolum. Ebda
1476, 12. September. Hain *1 5 328. München, Staatsbibl. 2 Inc. c.
a. 454.
Herkunft: Bischöfliche Bibliothek von Chiemsee.
Holzdeckel, halb mit Leder überzogen. Stempel: Name, Rankenleiste,
Rose, Erdbeerblüte, Palmette.
Johannes Andreae, Lectura super arboribus consanguinitatis. Nürn-
berg, Friedrich Creusner, 1477, s. Beiband zu Nr 42.
17. Nicolaus Panormitanus, Super libros decretalium. Basel, Michael
Wenssler, 1477. Hain *12 309. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 644 a
(bisher Dublette.)
Herkunft: Aus dem Kloster Beiharting.
3 Holzbände, halb mit Leder. Stempel: ohne Namen, aber grofser
Laubstab, Rankenleiste, Erdbeerblüte, Maiskolben, Sonne, Palmette, Rose.
18. Dasselbe Werk. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 644 b (bisher
Dublette.)
Herkunft unbekannt.
Holzband. Stempel: Name fehlt, dafür Palmette, grofser Laubstab,
Erdbeerblüte, Rose.
19. Paulus de Castro, Lectura super sexto Codicis. Brixiae, Henricus
de Colonia, 24. März 1477. Hain *4606. München, Staatsbibl. 2 Inc.
c. a. 601.
Herkunft unbekannt.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Palmette,
Rose, Erdbeerblüte.
20. Angelus de Ubaldis, Lectura super prima parte digesti veteris.
Mailand, Benignus et Johannes Antonius de Honate, 31. Oktober 1477.
Hain '15867,1. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 668.
von Kar! Schottenloher 153
Herkunft des Bandes: Bischöfliche Bibliothek von Chiemsee.
Bolzband, halb mit Leder. Stempel: Name, Sonne und Lilie.
21. Johannes de Imola, In pavtem secundam digesti novi. Mailand,
Christoph Valdarfer, 15. November 1477. Hain*9150. München, Staats-
bibl. 2 Inc. c. a. 627.
Herkunft unbekannt.
Hulzdeckel, halb mit Leder. Stempel: Ranken- und Kiemenleisten,
Erdbeerblüte. Namen, Kose und Lilie.
22. Farinatoris, Lumen animae. Augsburg [Günther Zainer |, 31. Sep-
tember 1477. Hain*l0330. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 633a
(bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Karmeliterkloster zu Abensberg.
Holzlederband. Stempel: Name fehlt, dafür Ranke mit Palmette,
grofser Laubstab, Erdbeerblüte.
23. InnocentiusIV., Apparatus super libros decretalium. Strafsbnrg,
| Heinrich Eggestein], 1478. Hain*919L. München, Staatsbibl. 2 Inc.
c. a. 744 b (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Scheyern.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, aber grofser Laub-
stab, Palmette, Rose, Erdbeerblüte.
24. Bartolus de Saxoferrato, Lectura super prima parte Digesti veteris.
Venedig, Nicolaus Jenson, 10. März 1478. Hain *2570,1. München,
Üniv.-Bibl. 2 Inc. 737.
Herkunft: Iste liber est universitatis studii Ingolstadiensis Franziskus
Bnrckhardi notarius publicus subscripsit.
llulzband, halb mit Leder. Stempel: der Name fehlt, dafür Doppel-
adler und Erdbeerranke.
25. Clemens V., Constitutiones. Basel, Michael Wenssler, 2. Mai 1178.
Hain*5423. München, Staatsbibl. 2 Ine c. a. 722 a (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Rottenbuch.
llolzlederband. Stempel: Name, Rose, Palmette, Maiskolben, kleine
ruinierte. Kidbeerblüte, Raute mit Palmette, grofser Laubstab.
25 a. Dasselbe Werk. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 722 b.
Herkunft: Aus dem Kloster Frauenzeil.
llolzlederband. Stempel: der Name fehlt, dafür Erdbeerblüte,
grofse Rose und Blattornament im Dreieck.
26. Petrus Bergomensis, Tabula super omnia opera Thomae Aqui-
natis. Basel, Bernhard Rihel, 4. Dezember 1478. Hain*2818. München,
Univ.-Bibl. 2 Inc. 160.
Herkunft unbekannt.
Holzlederband. Stempel: der Name fehlt, dafür Riemen- und Ranken-
leiste, Rose, Erdbeerblüte, kleine Palmette, grofser Laubstab.
27. Thomas [Ebendorfer] de Haselbach, Sermones. [Strafsburg,
Drucker des Heinricus Ariminensis]. 13. Dezember 1478. Hain *8370.
Proctor 333. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 739 (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Rebdorf.
154 Buchgeschichtliche Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
Holzlederband. Stempel: ohne Namen, aber Doppeladler, Rose,
Erdbeerblüte, grofser Laubstab, grofse Kose, kleine Palmette.
28. Johannes Nider, Praeceptorium. Augsburg, Johann Wiener, 1479.
Hain *11792. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 866 a (bisher Dublette).
Herkunft: Ans dem Kloster Prüfening.
Ilolzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Rose,
Palmette, grofser Laubstab, kleine Palmette.
29. Vergilius. Opera cum commentariis Servii. Vicenza, Leonardus
Achates de Basilea, 1479. Copingerll, 6045. München, Staatsbibl.
2 Inc. c. a. 896. Ein ehemaliger Beiband ist entfernt.
Herkunft: Aus dem Kloster Diessen.
Holzlederband. Stempel: Name fehlt, dafür Lilie, Rankenleiste,
grofser Laubstab, Palmette, Rose, Erdbeerblüte.
30. Johannes Gritsch, Quadragesimale. Nürnberg, Anton Koberger,
27. Februar 1479. Hain *8066. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 857 a
(bisher Dublette).
Herkunft unbekannt.
Holzlederband. Stempel: Name fehlt, dafür Blattornament im Dreieck,
Erdbeerblüte, grofse Rose.
31. Augustinus, De civitate Dei. Basel, Michael Wenssler, 25. März
1479. Hain *2058. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 819a (bisher
Dublette).
Herkunft unbekannt.
Holzlederband. Stempel: Name, Doppeladler, grofse und kleine
Rose, Maiskolben, Riemenleiste (die 2 Formen), Erdbeerblüten, kleine
Palmette.
32. [Johann Reuchlin], Vocabularius breviloquus. Basel, [Johann
von Ammerbach], 1480. Copingerll, 2 Nr 6286. München, Staatsbibl.
2 Inc. c. a. 997.
Herkunft unbekannt. Späterer Eintrag: Wolfgang Fiernhamer inris
utriusque doctor.
Holzlederband. Stempel: Ranke, Name, Rose und herzförmige
kleine Palmette.
33. Antoninus Florentinus, Summa theologica. Venedig, Nicol.
Jenson, 1480. Hain *1243. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 814m
(III, 2).
Herkunft: Aus dem Kloster St. Zeno bei Reichenhall.
Holzlederband mit Schliefsen: aue maria. Stempel: Name, Raute
mit Palmette, Laubstab, Rose, kleine Palmette.
34. Petrus de Aquila, Quaestiones super libros sententiarum. Speyer,
Peter Drach, 1480. Hain *1325. München, Univ.-Bibl. 2 Inc. 310.
Herkunft: Iste liber est facultatis artium studii Ingolstatensis et est
donatus per dominum licentiatum Christophorum Salmair.1) Johann
Altenbeck universitatis notarius.
1) Ueber dessen Biicherschenknng vgl. Rotmarus Bd 1. S. 45. Der Pedell
und Notar Johann Stain hat am Ende des Werkes einen frommen Spruch ein-
getragen.
voii Karl Schottenloher 155
Stempel: Name, das innere Stück (der Würfel) ist durch eine kleine
Erdbeerblüte ersetzt, Kose, Raute mit Palmette, grofser Laubstab, Erd-
beerblüte.
35. Gratianus, Decretum. Basel, Michael Wenssler, 19. August 1481.
Hain *7895. München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 1059a (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Franziskanerkloster in Amberg.
Holzlederband. Stempel: Name, Kaute mit Palmette, grofser Laub-
stab, Rose, kleine Palmette, Rankenleiste, Lilie, Erdbeerblüte.
36. Johannes Andreae, Additiones ad speculum iudiciale Uuranti.
[Strafsburg, Georg Husner, ohne Jahr.] Hain *1083. Voullicme, Kerlin
2196. München, Staatsbibl 2 Inc. s. a. 58 b.
Herkunft: Je. de Rorbach decretorum licentiatus canonicus Katis-
bonensis decanus in Chamb.
Holzdeckel, halb mit Leder. Stempel: Name, Rose, Erdbeerblüte.
Schlieise: ave maria.
37. Dasselbe Werk. München, Univ.-Kibl. 2 Inc. 448.
Herkunft: Wie Nr 4 und 51 Geschenk Johann Klngkheimers an
die theologische Fakultät in Ingolstadt,
Holzlederband mit Schliefsen. Stempel: Name, grofse und kleine
Rose, Ranken- und Erdbeerleisten, Erdbeerblüte, Doppeladler.
38. Thomas de Aquino, Quaestiones de potentia dei etc. [Venedig,
Christophorus Arnoldus, ohne Jahr.] Hain *1416. Voullicme, Berlin
3711. München, Üniv.-Bibl. 2. Inc. 141.
Herkunft: hie liber est doctoris georgii zingel1) quem comparavit
pro duobus fl. 27 //. 60 & anno etc. 1478. Ein späterer Schenkuugs-
eintrag ist getilgt.
Holzledereinband mit Schliefsen. Stempel: Name, Rose, Erdbeer-
blüte, grofser Laubstab, Raute mit Palmette, Erdbeerblütenleiste.
39. Astesanus, Summa de casibus conscientiae. [Strafsburg, Job.
Mentelin, ohne Jahr.] Hain *1889. Voullicme, Berlin 2091. München,
Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 103 d (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Aspach, Einträge des Mönches Michael
Auer ca. 1530.
Holzlederband, beim Binden wurden beschriebene Pergamentstreifen
verwandt. Stempel: Name, kleiner Laubstab, Blattleiste, schnatternde
Ente, Löwe, grofse und kleine Lilie, Palmette eigener Form, Vierecke
mit Blattornament im Dreieck, Greif, Rose.
40. Avicenna, Canon. [Strafsburg, Adolf Rusch, ohne Jahr.] Hain
*2197. Voullicme, Berlin 2110. München, üniv.-Bibl. 2 Inc. 433.
Herkunft: älterer Eintrag fehlt, späterer Besitzer: Joh. Adam
Morasch,2) Professor in Ingolstadt.
Holzlederband mit Schliefsen (Rosenornament). Stempel: der Name
fehlt, dafür Rose, Blüten- Ranken- und Riemenleiste, Erdbeerblüte,
grofser und kleiner Laubstab.
1) Vgl. Prantl Bd 2. S. 483.
2) Vgl. Prantl Bd 2. S. 507.
156 Bnchgeschichtliche Fuude ans der zweiten Hälfte des 15. Jahrh.
41. Job. Haibus de Janua, Catholicon. [Strafsburg, Adolf Rusch,
ohne Jahr.] Ilain *2251. Voullieme, Berlin 2111. München, Staatsbibl.
2 Inc. s. a. 143 b (bisher Dublette).
Herkunft: Conradus Prandt plebanus in Pewrbach, dann Johannes
Hederl plebanus 1500, dann Kloster Seemansliausen.
Holzlederband. Stempel: Name, grofser Laubstab, Blütenleiste,
Palmette, Erdbeerblüte. Kose. Kaute mit Palmette.
42. Bernardinus, Tractatus de contractibus. [Strafsburg, Drucker
des Henricus Ariminensis, ohne Jahr].1) Hain *2835. Proctor 317.
München, Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 188a (bisher Dublette).
Beigebunden ist:
Joh. Andreae, Lectura super arboribus consanguinitatis et affinitatis.
Nürnberg, Friedrich Creusner, 1477. Hain *1029.
Herkunft: Aus dem Kloster Scheyern.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Palmette,
Erdbeerblüte, grofser Laubstab, Riemenleiste, Rose, kleine Palmette.
43. Bernardus Parmensis, Casus longi super quinque libros decre-
talium. [Speier, Peter Drach, ohne Jahr.] Hain *2929. Pellechet
2188. München, Staatsbibl. 2 Inc. s.a. 187 w (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Augustinereremitenkloster in München. Alter
Eintrag: Iste liber est magistri Johannis Kamelspach (?).
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür grofse Kose,
Erdbeerblüte, Blattornament im Dreieck.
44. Caracciolus, Quadragesimale de poenitentia. [Basel, Berth.
Kuppel, ohne Jahr). Hain *4420. Voullieme, Berlin 344. München,
Univ.-Bibl. 2 Inc. 339.
Herkunft: Ego confrater Augustinus Schmidel ordinis praedicatorum
conventus lanczhutensis anno domini 1479 acquisivi hunc librum in
comparando certos libros in ingolstadt anno sacerdocii mei quarto pro-
fessionis vero undecimo. — Landshut, conventus ordinis fratrum prae-
dicatorum.
Holzlederband. Stempel: Name, Doppeladler, Rose, Palmette,
Riemenleiste, Erdbeerblüte.
45. Caracciolus, Quadragesimale de poenitentia. [Basel, Berth.
Ruppel, ohne Jahr.] Hain *4420. Voullieme, Berlin 344. München,
Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 268 a (bisher Dublette).
Herkunft : Aus dem Kloster Altomünster.
Holzlederband. Stempel: ohne Namen, aber Palmette, Erdbeerblüte,
Rankenleiste, grofser Laubstab, Rose.
46. Clemens V., Constitutiones. [Strafsburg, Heinrich Eggestein, ohne
Jahr.] Hain *5407. Voullieme, Berlin 2149. München, Staatsbibl. 2 Inc.
s. a. 318.
Herkunft: Aus dem Kloster Beuerberg.
Holzlederband. Stempel: Name, Rose, Blüte, Blattornament im
Dreieck, durchbohrtes Herz.
]) Ein anderes Exemplar der Müuchener Staatsbibliothek ist im Jahre
1475 gekauft worden.
troD K:irl Schot tenluhcr 157
47. Cynus de Pistorio, Lecturae super codice, 2 Teile. | Strafsburg,
Heinrich Eggestein, ohne Jahr. | Hain *13022. Voullieme, Berlin 215U.
München, Univ.-Bibl. 2 Inc. SOG.
Herkunft: Ohne älteren Eintrag.
Holzband, halb mit Leder, mit Schliefsen: Maria. Stempel: der
Name fehlt, dafür Doppeladler, Lilie, Erdbeerblütenleiste.
48. Guilelmus Duranti, Repertorium aureum super toto corpore iuris
canonici. [Köln, Ulrich Zell, ohne Jahr.| Hain *6518. Voullieme,
Köln 396. München. Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 397.
Herkunft: Vermächtnis von Ambrosius Airinschmaltz an Johann
Pächler, Vikar in Egern, nach dessen Tode (8. Juni 1535) vom Kloster
Tegernsee gekauft.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür grofser
Laubstab, Rose, Erdbeerblüte, grofse und kleine Palmette.
49. Dominicus de S. Geminiano, Super sexto decretalium. Speyer,
Peter Drach, ohne Jahr. Hain *7530. Voullieme, Berlin 2027. München,
Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 487c (bisher Dublette).
Herkunft: Unbekaunt, Exlibris von Dr. jur. utr. Joannes Wampl.
2 Holzbände, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Palmette,
Pose, kleine Palmette.
50. Dasselbe Werk. München, Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 487 d (bisher
Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Scheyern.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür grofse Rose,
Erdbeerblüte, kleine Palmette.
51. Johannes Petrus de Ferrariis, Practica nova iudicialis. [Strafs-
bnrg, Heinrich Eggestein, ohne Jahr. | Hain *6985. Proctor 280.
München, Univ.-Bibl. 2 Inc. 887.
Herkunft: Wie Nr 4 und 37 Geschenk Johann Klugkheimers an die
theologische Fakultät in Ingolstadt.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name, Rose, Erdbeerblüte,
Rankenleiste. Schliefse mit: Maria, Rosenornament.
52. Johannes de Fönte, Compendium librorum sententiarum. [Augs-
burg, Günther Zainer, ohne Jahr.] Hain *7225. Voullieme, Berlin 36.
Beigebnnden ist:
Ambrosius, Expositio in evangelium Lucae. Augsburg, Anton Sorg,
1476. Hain *900.
München, Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 461b (bisher Dublette). Ein Werk
ist aus dem Sammelbande entfernt.
Herkunft: Unbekannt.
Holzlederband. Stempel: Name, Rose, Lilie, kleiner Laubstab, Erd-
beerblüte, Rankenleiste, Raute mit Palmette.
53. Gregorius IX., Decretales. [Strafsburg, Heinrich Eggestein, ohne
Jahr.] Hain *7996. Voullieme, Berlin 2154. München, Univ.-Bibl.
2 Inc. 1023.
Herkunft: De libris reverendi magistri Conradi Hebenhamer orate
deum pro eo — Conventus Landishutani ordinis Praedicatorum.
158 Buchgeschichtlicbe Funde aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrb.
llolzledei einband mit Schliefen: maiia ora pro nobis. Stempel:
Name, grofse und kleine Rose, Ivankenleiste, Palmette besonderer Form.
54. Modus legendi abbreviatuias. |Vienne, Johann Solidi, ohne
Jahr. | Bain* 11479. Proctor 87Ü3. München, Univ.-Bibl. 2 Inc. 577.
Herkunft: Aelterer Eintrag fehlt, später (1(304) im Besitz des Ingol-
städter Theologieprofessors Albert Hunger.
llolzlederband mit Schliefsen: aue maria. Stempel: der Name fehlt,
dafür: Erdbeerblüten-, Ranken- und Riemenleiste, Erdbeerblüte, Raute
mit Palmette. Rose.
55. Matthaeus Silvaticus, Liber pandeetarum medicinae. [Strafs-
burg, Adolf Rusch, ohne Jahr.] Hain*15192. Voullieme, Berlin 2128.
München, Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 1102 a (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Attel.
Holzband, halb mit Leder. Beim Binden ist eine Pergamenturkunde
verwandt worden. Stempel: Name fehlt, dafür Palmette, Erdbeer-
blüte, Rankenleiste, kleine Palmette, Rose.
56. Angelus de Ubaldis, Consilia et responsa. Papiae, Antonius
(archenus, ohne Jahr. Hain *15861. München, Staatsbibl. 2 Inc. s.
a. 1193.
Herkunft: Aus der bischöfl. Bibliothek von Chiemsee.
Holzband, halb mit Leder. Stempel: Name fehlt, dafür Erdbeer-
leiste, Stücke der Riemenleiste, Palmette, Erdbeerblüte.
57. Hugo [de Vinac] de Prato Florido, Sermones. [Strafsburg,
Georg Husner, ohne Jahr.] Hain *8997. Proctor 364. München,
Staatsbibl. 2 Inc. s. a. 689 a (bisher Dublette).
Herkunft: Aus dem Kloster Beiharting.
Holzlederband. Stempel: Name, Palmette, Maiskolben, Erdbeerblüte.
Da mehrere Bände dieses Verzeichnisses von ein und derselben
Hand rubriziert und beziffert sind, wird Wirffei in vielen Fällen die
ihm übergebenen Bücher auch innen fertig gestellt haben. Ebenso
mögen die hier und da vorkommenden Miniaturen von seiner Hand
herrühren.
Das reiche Buchbinderlager Wirffels gewährt einen wertvollen Einr
blick in den Geschäftsbetrieb des Ingolstädter Buchgewerbes und be-
stätigt uns die auch aus anderen Zeugnissen hervorgehende Wahrnehmung,
dafs damals die für die Versendung bestimmten Bücher grösstenteils
ungebunden an ihren Bestimmungsort abgegangen sind: das gilt be-
sonders für die umfangreichen und schweren Foliobände. Stellen wir
die von Wirffei gebundenen Werke nach ihren Druckorten zusammen,
so ergibt sich nach der Herkunft folgendes Bild: Augsburg 1475 — 1479
(6), Basel 1476 — 1481 (13), Brescia 1477 (1), Köln ohne Jahr (1),
Mailand 1477 (2), Mantua 1476 (2), Nürnberg 1473—1479 (3), Parma
1474 — 1475 (2), Pavia ohne Jahr (1), Rom 1474—1476 (2), Spever
1480 (4), Strafsburg 1472 — 1478 (16), Venedig 1473 — 1480 (5),
Vicenza 1479 (1), Vienne ohne Jahr (1). Bei dieser Zusammenstellung
fällt vor allem der starke Verkehr Ingolstadts mit Italien und mit
Strafsburg auf. Der Inhalt der bezogene a Werke gehört fast aus-
von Karl Schottenloher 159
nahmslos der Scholastik an und weicht damit in nichts von den Bücher-
listen ab, die uns sonst aus dieser Zeit bekannt sind.
Ob Wirffei diese Werke selbst bezogen oder ob er sie von einem
Buchführer oder von den Studenten und Professoren zum Binden er-
halten hat, läfst sich nicht feststellen. Da er sich später mit Marx
Ayrer zu einem Verlagsunternehmen vereinigt hat, ist es wahrscheinlich,
dafs er sich auch schon früher mit dem Handel von Büchern abgegeben
hat, zumal da er um 1477 Bücher von Rihel in Basel bezog. (Vgl.
Archiv f. Gesch. des deutschen Buchhandels Bd 11. 1888. S. 18.)
Unser Verzeichnis der Einbände Wirffels bricht mit dem Jahre 1481
ab; damit ist aber nicht gesagt, dafs der Ingolstädter Buchbinder mit
diesem Jahre seine Tätigkeit eingestellt hat. Nur die anfangs mit
seinem Namen zusammen verwandten Stempel lassen sich nicht mehr
weiter nachweisen; vielleicht sind sie aber durch neue ersetzt worden.
Immerhin ist es auch möglich, dafs Wirffei seitdem nicht mehr ge-
bunden hat.
Die Liste der uns bekannten Buchbinder des 15. Jahrhunderts führt
auch einen Johannes Kucker an, dessen Tätigkeit nach Eichstätt ver-
legt wird. Vgl. Paul Schwenke im Zentralblatt f. Bw. Jahrg. 21.
11)04. S. 419. Vielleicht hat Rucker auch in Ingolstadt gebunden.
Wenigstens findet sich in der Ingolstädter Matrikel — ich verdanke
diese Feststellung wieder Herrn Oberbibliothekar Dr. Georg Wolff —
am 26. März 1473 ein Baccalaureus Johann Rucker de Offenham ein-
getragen. Von Rucker sind mir folgende Einbände bekannt geworden:
1. Hain *4172 -f- Hain *2760, München, Staatsbibl. 2 Inc. c. a. 578.
2. Ilain *1256, ebenda 2 Inc. c. a. 564 (2 Bände). — Die Ingolstädter
Matrikel führt weiter am 7. Oktober 1478 einen Johann Würffei de
Ingolstadt und am 9. März 1492 einen Georgius Würffei de Ingolstadt
auf; vermutlich haben wir es bei beiden mit Söhnen des älteren Wirffei
zu tun. und es ist nicht unmöglich, dafs in dem 1496 mit Marx Ayrer
verbundenen Buchverleger der jüngere Wirffei zu suchen ist.
München. Karl Schottenloher.
Der Drucker des Turrecremata in Krakau
= Caspar Hochfeder.
In einer neulich erschienenen Abhandlung, deren Inhalt der recht
hübschen Ausstattung und dem hohen Preise freilich nicht entspricht, hat
K. v. Rüzycki1) die älteste Presse in Krakau wieder behandelt, ohne jedoch
eine Lösung der Frage nach der Person des anonymen Druckers bringen
zu können. Zu seinem in dieser Zeitschrift, Bd 12. 1895. S. 507 — 512,
veröffentlichten Aufsatz „Ueber den Krakauer Druck von Turrecremata,
1) Die Inkunabeln des Druckers des Turrecremata in Krakau. München:
Karl Kuhn, 1911. 4". 49 S., 3 Taf.
160 Der Drucker des Turrecreniata in Krakau = Caspar Rochfeder
Kxplanatio in Psalteriuni", wovon er zwei verschiedene Ausgaben oder
vielmehr Varianten nachgewiesen hat, fügt er in seiner letzten Publi-
kation eine Beschreibung der drei bereits aus verschiedenen Quellen
(Estreicher, Polkowski, Wislocki) bekannten Drucke, die sich auf dieselbe
Krakauer Presse zurückführen lassen. Es sind dies Augustinus: Opus-
cula (3 Ex. hiervon habe ich in der Kaiserl. Bibliothek in St. Petersburg
notiert), Franciscus de Platea: Opus restitutionum 1475 (von diesem
Drucke kennt der Verf. die Exemplare in Berlin, Leipzig und St. Peters-
burg nicht) und der Einblattkalender auf das Jahr 1474 im Besitze
der Jagelionischen Bibliothek.
Lichtdruckfaksimilien von Seiten in Turrecremata, Augustinus und
Platea sind der Abhandlung beigegeben ; wünschenswert wäre gewesen,
dafs der Verf. auch eine Seite von Günther Zainers Type 2 reproduziert
hätte, die ja der von dem Krakauer Drucker benutzten Schrift am
ähnlichsten ist. Diese beiden Typen hat er auch einer Vergleichung
unterworfen, woraus erhellt, dafs sie trotz der grofsen Aehnlichkeit
sich doch anders als durch das Mafs unterscheiden lassen, was übrigens
schon Ilaebler in seinem Typenrepertorium nachgewiesen hat.
Durch den Einblattkalender kann für die Tätigkeit des Turrecremata-
Druckers als Anfangsjahr schon 1473 angesetzt werden, Platea ist
1475 datiert und in einem der beiden Exemplare des Turrecremata
in St. Petersburg findet sich im Kolophon das Jahr 1476 angegeben. J)
Interessant sind zweifellos die beiden vom Verf. angeführten Eintragungen
in den Exemplaren von Platea, die sich in Olmütz und Neisse befinden,
avo es heifst: Hunc librum miserunt patres Cracovienses ex singulari
caritate pro loco Olomucensi und resp. pro loco Nyssensi, beide im
Jahre 1478. 2) Ich bin auch der Meinung, dafs der Verf. diese patres
Cracovienses ganz richtig mit den Krakauer Benediktinern identifiziert
hat und dafs in ihrem Kloster die erste polnische Presse installiert
sein konnte, jedoch mit Hilfe und unter Leitung eines Berufsdruckers.
Und der Mann, der Gutenbergs Kunst nach Krakau brachte, war auch
1) Das zweite Exemplar in St. Petersburg hat folgende Notiz im Kolophon:
1487 feria secunda post oculi perlegi hoc opus psalterij ego stanislaus de
voicicze canonicus et officialis Sandomiriensis. — Das von Kßzycki zitierte
Petersburger Exemplar hat die bekannte Eintragung von Andreas crncifer
aus Miechow, laut welcher dieser das Exemplar im Jahre 147G erworben hat —
ich glaube nicht, dafs comparata hier die Bedeutung von „in Stand setzen"
haben kann. In St. Petersburg befindet sich noch eine Inkunabel, die von
demselben Andreas „comparata" ist, nämlich Ilain *2 102 , und die eine mit
der in Turrecremata gleichlautende Eintragung enthält: Liberpreceptorij vnacum
meditaciouibus beatissimi patris nostri sancti Augustini comparatus per
fratrem Andream cruciferum monasterij myechouiensis ordinis saerosancti
sepulcri dominici ierosolimitani sub regula tunc temporis in przeuorsko degentis
Anno domini M" cccc'lxxviij".
2) Eine ähnliche Eintragung findet sich oft in Exemplaren einer schwedischen
Inkunabel, nämlich des Psalterium b. virginis Marie von Aiauus de R.upe,
gedruckt im Kloster Mariefred bei Gripsholm im Jahre 1498. In dem in der
Univ.-Bibl.Kiel befindlichen Exemplare, früher dem Kloster Bordesholm gehörig,
ist folgende Notiz vorhanden: Liber quem . . . miserunt nobis venerabiles
patres Carthusienses ex Swecia.
von Isak Collijn 161
liier, wie in den meisten anderen Städten, ein Deutscher. Die Krakauer
Akten schweigen nämlich nicht gänzlich, wie Herr v. Rözycki annimmt,
von einem Drucker dieser Zeit. Als ich i. J. 1910 in Krakau verweilte,
hatte Herr Prüf. 15. Ulanowski, der hochverdiente Generalsekretär der
Krakauer Akademie der Wissenschaften, die Güte mich auf ein Dokument
aufmerksam zu machen, das die Frage nach dem Drucker des Turre-
cremata endgültig löst.
Im 2. Bande (1474 — 81) der Acta Officialia des Bischöflichen
Konsistorialarchivs in Krakau findet sich nämlich S. .>52, bei dem
Jahre 1476 „die Mercurij vii februarij post festum sanete Dorothee"
ein Aktenstück, betreffend einen Alimentationsprozefs zwischen „Caspar
de Bawaria impressor librorum, nunc Cracovie morans et Martha mulier
de Nygra villa". Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dafs dieser Caspar
de Bawaria mit dem Drucker des Turrecremata identisch ist. Wer
war er aberV Unter den deutschen Inkunabeldruckern, deren Namen
wir kennen, gibt es nur zwei, welche den Vornamen Caspar getragen
haben, nämlich Caspar Elyan und Caspar Ilochfeder.
Caspar Elyan, der in Breslau um 1475 tätig war, kann trotz
dieses Datums nicht in Betracht kommen. Sein erstes datiertes Werk,
Statuta synodal ia Vratislaviensia, ist am 9. Oktober 1475 gedruckt. Er
war damals Succentor an der Krenzkirche zu Breslau, zwei Jahre später
wurde er Domherr an der Kathedralkirche ebendaselbst, so dafs man
wohl annehmen darf, dafs er ein eingeborener Schlesier war; in Breslau
kann er bis zum Jahre 1482 nachgewiesen werden.1) Caspar de Bawaria
war sicher kein Geistlicher und wohnte, nach seinem Prozesse zu urteilen,
in Krakau zu der Zeit, wo die ersten Breslauer Drucke erschienen.
Für die Identität Caspar Hochfeders mit dem Drucker des Turrecremata
spricht dagegen ganz besonders der Umstand, dafs Hochfeder tatsächlich,
obwohl viel später, in Krakau gedruckt hat. In den Jahren 1502 — 1505
finden sich hier Bücher, zum Teil für Johann Haller gedruckt, die den
Namen des Caspar Hochfeder im Kolophon tragen. Hochfeder gehört
zu der Zahl der fahrenden Buchdrucker, was aus seinen in verschiedenen
Städten tätigen Pressen hervorgeht. So finden wir ihn im Jahre 1491
in Nürnberg, also in Bayern, wo er bis zum Jahre 1498 tätig war,
dann richtet er eine neue Presse in Metz ein, von welcher wir Erzeug-
nisse aus den Jahren 1499 — 1501 kennen. Von hier übersiedelt er
direkt nach Krakau, wo wir seine Tätigkeit bis zum Jahre 1505 verfolgen
können, um 1509 ist er wieder in Metz, wo er bis zum Jahre 1517
gedruckt hat. Bei seinem ersten Besuche in Krakau mufs er also ein
verhältnismäfsig junger Mann gewesen sein; nichts ist natürlicher, als
dafs er den Ort, wo er zuerst seinen Beruf ausgeübt hatte und wo er
die Verhältnisse gut kannte, später wieder aufsuchte.
Uppsala. Isak Collijn.
1) K. Dziatzko: Caspar Elyan, Breslau's erster Drucker. (Zeitschr. des
Ver. f. Gesch. u. Alterth. Schlesiens Bd 15. 1S80. S. 1—32.)
XXIX. 4. 1 1
162 Von den Wiirtteuibergisclion Bibliotheken
Ton den Württembergischen Bibliotheken.
Im April 1911 hat an der K. Landesbibliothek in Stuttgart eine
umfangreiche Arbeit, die eine Anzahl von ordentlichen und Hilfskräften
rund 9 Jahre lang in Anspruch geuommen hat, ihren Abschlufs gefunden,
nämlich die Herstellung eines alphabetischen Generalkatalogs.
Dieser bedeutet gegenüber den bisherigen Fachkatalogen, die den
gedruckten Bestand der Bibliothek zwar, von ein paar Ausnahmen
abgesehen, ebenfalls alphabetisch, aber nicht in durchlaufender Reihe,
sondern ihrem Inventarcharakter entsprechend nach (im ganzen 86)
Fächern oder Abteilungen getrennt verzeichnen, bezüglich der Auffind-
barkeit der nachzuschlagenden Werke, namentlich für das Publikum,
das vollständig freien Zutritt zu den Katalogen hat, einen entschiedenen
Fortschritt. Doch werden die Fach k atalog e, die seither brauchbare
Dienste geleistet und den Mangel eines alphabetischen Generalkatalogs
immerhin erträglich gemacht haben und die schon zu Inventarzwecken
unbedingt weiterzuführen sind, sich neben dem Generalkatalog in zahl-
reichen Fällen, z. B. bei viel vorkommenden Namen, bei umfangreichen
Stichwörtern u. a. m., als sehr nützlich erweisen und rascher zum Ziel
führen. Ja, insofern man sich im Generalkatalog in bestimmten Fällen
aus besonderen Gründen mit einer Verweisung auf sie begnügt hat,
sind sie auch fernerhin geradezu unentbehrlich. Sie stehen daher auch
künftig, wie bisher, im Katalogsaal jedermann zur Verfügung.
Der neue alphabetische Generalkatalog ist als Eintitel- und Zettel-
Katalog angelegt, aber dabei in Bände gebracht, nämlich in Bände,
deren Rücken aus einer mechanischen Kapsel mit zwei Zungen, einer
festen unteren und einer der Oeffnung und Schliefsung dienenden
beweglichen oberen, besteht, die in die hinten entsprechend eingekerbten
Zettel eingreifen, um sie festzuhalten, sobald die Kapsel geschlossen
ist. Der Mechanismus, der sehr einfach und bequem zu handhaben ist
und jederzeit das Einfügen weiterer Zettel bezw. bei Erreichung der
Maximalfüllung die Verteilung auf mehr Bände gestattet, bietet einen
durchaus sicheren Verschlufs. Und so ist es möglich geworden, den
Katalog, obwohl er, wie gesagt, in Zettelform angelegt ist, dem Publikum
ohne weiteres zugänglich zu machen und die Katalogbände, deren es
zunächst 1184 sind und von denen jeder bis zu 380 Zettel zu fassen
vermag, im Katalogsaal zu unbeschränkter Benutzung aufzustellen.
Was die Ordnung des alphabetischen Generalkatalogs betrifft, so
ist diese nach eigenen Regeln erfolgt, bei deren Entwerf ung die
preufsische Instruktion jedoch eingehend zu Rate gezogen wurde. Ein
Anschlufs an die letztere verbot sich schon v/egen der Art der Auf-
stellung der Bücher in der Stuttgarter Landesbibliothek. Dieselben
tragen nämlich keine Signaturen, sondern sind innerhalb der einzelnen
Fächer oder Abteilungen nach 3 Formaten und innerhalb dieser alpha-
betisch nach Verfassern bezw. appellativen Stichwörtern aufgestellt,
so dafs das Prinzip der Anordnung der Bücher selber mit demjenigen
der Anordnung der Titel im Katalog Hand in Hand geht. Eine an die
von F. Schniid 163
preufsische Instruktion sich durchweg anschließende Wahl der Stichwörter
im Katalog hätte so entsprechende Umstellungen im Büchergebäude
nach sich gezogen. Diese Umstellungen hätten aber infolge der
mancherlei Abweichungen der bisherigen Ordnung von einer der
preulsischen Instruktion entsprechenden viel zu weit geführt. Sind
doch, um ein paar Heispiele anzuführen, Gesang-, Gebet- und Lieder-
bücher, Bachlich oder örtlich begrenzte Sammlungen von Gesetzen,
Verordnungen und Materialien zu Gesetzen, Ausgaben von Inschriften
und Texten, sowie Uebersetzungen auf der Stuttgarter Landesbibliothek
im Gegensatz zu den Bestimmungen der ij£ 36, 40, 41, 42 und 43 der
preulsischen Instruktion von jeher in der Kegel unter das Appellativuni
und nicht unter den Herausgeber gestellt worden. Und dem entspricht
es, dafs z. B. auch bei Chrestomathien und Anthologien das Appellativum
bevorzugt wird. War in allen derartigen Fällen, da eine verschiedene
Behandlung des Zuwachses gegenüber dem alten Bestand sehr störend
wäre, ein Anschluß an die preufsische Instruktion so gut wie aus-
geschlossen, so ist man, nachdem einmal an eine grundsätzliche Ueber-
einstimmung nicht zu denken war, doch auch sonst, wo man an sich
freiere Hand hatte, von derselben, sowohl was die Fassung als auch
was den Inhalt der Kegeln betrifft, da und dort, aber nirgends ohne
guten Grund, abgewichen. Doch hat sie, wie gesagt, eingehende Berück-
sichtigung gefunden.
Aufser dem neuen alphabetischen Generalkatalog und den erwähnten
sog. Fachkatalogen bietet die Landesbibliothek in Stuttgart den Biblio-
thekbesuchern noch eine dritte Art von Druckschriftenkatalogen dar,
nämlich nach sachlichen Gesichtspunkten und Stichwörtern angeord-
nete, an die einzelnen Fachkataloge sich anschliefsende sog. Real-
indizes, auch Keal- oder Sachkataloge genannt, die jedoch erst für
etwa den vierten Teil der Fächer bezw\ für ein Drittel des in Be-
tracht kommenden Druckschriftenbestandes angelegt sind, so dafs hier
eine dankbare Aufgabe für die Zukunft vorliegt.
Die Stichwörter der Realindizes sind tunlichst konkret und
individuell und aus dem Tenor des Titels selber gewählt. Man findet
daher Schriften über Personen und Orte in der Regel unter den
betreffenden speziellen Personen- und Ortsnamen (d. h., je in dem in Be-
tracht kommenden Realindex, Stuttgart unter dem Stichwort „Stuttgart",
Schwarzwald unter dem Stichwort „Schwarzwald", Karl Georg v. Wächter
unter diesem Namen), ferner Kompendien der deutschen oder der
französischen Literaturgeschichte im Realindex der Literaergeschichte
unter dem Stichwort: Deutschland bezw. Frankreich, Schriften über
das Delische Problem im Realindex der Mathematik unter dem Stich-
wort: Delisches Problem, Schriften mit dem Titel: „Die orientalische
Frage" im Realindex der Allgemeinen Geschichte unter dem Stichwort:
Orientalische Frage, oder Schriften mit dem Titel: „Trachten des christ-
lichen Mittelalters" im gleichen Realindex unter dem Stichwort: Tracht.
Aber allgemein lautende und jeweils nicht gerade aus dem Wort-
laute des Titels entnommene Stichwörter lassen sich nicht vermeiden.
11*
164 Von den Wiirttembergischen Bibliotheken
Und so findet man unter anderem z. B. im Realindex der All-
gemeinen Geschichte die Stichwörter: Urzeit, Mittelalter, Neuere Zeit,
im Realindex der Altertümer das Stichwort: Altertum i. w. S., unter
dem ganz allgemeine Schriften aus dem Gebiet der Altertumswissen-
schaft untergebracht sind, im Realindex der Literaergeschichte das
Stichwort: Literatur und Wissenschaft, mit dem es in seiner Art eine
ähnliche Bewandtnis hat. Unter dem genannten Stichwort: Tracht aber
sind nicht blos Schriften untergebracht, in deren Titel das Wort: Tracht
vorkommt, sondern auch Schriften, deren Titel z. B. lautet: „Die
Frauenkleidnng" oder „Geschichte des Kostüms". Entsprechendes gilt
von allen anderen Stichwörtern, die in verschiedener Weite des Begriffs
über das Individuelle hinausragen, wie, um zu dem zuletzt genannten
Stichwort: Tracht hinzu noch weitere Beispiele anzuführen, die Stich-
wörter: Rhetorik im Realindex der Literärgeschichte, Heerwesen im
Realindex der Kriegswissenschaften, Biologie im Realindex der Natur-
geschichte, Gewerbe und Handel im Realindex der Württemb. Ge-
schichte usw. Unter allen solchen Stichwörtern wTerden die einschlägigen
Schriften verzeichnet, mag ihr Titel so oder anders lauten, wenn er
nur eine adäquate sachliche Beziehung zum Ausdruck bringt. Dabei
empfiehlt es sich jedoch allenfalls, von verwandten Stichwörtern auf
dasjenige Stichwort, unter das die einzelnen Einträge kommen, eine
allgemeine Verweisung zu machen (z.B. von den Stichwörtern: Frauen-
kleidung und Kostüm auf das Stichwort: Tracht, von den Stichwörtern:
Redekunst und Beredsamkeit auf das Stichwort: Rhetorik, von den
Stichwörtern: Armee und Militär auf das Stichwort: Heerwesen usw.).
Einschlägige, aber mehr spezialisierende Schriften dagegen kommen
allenfalls besser unter eigene, speziellere Stichwörter, z. B. auf die
Infanterie oder die Kavallerie bezügliche Schriften statt unter das
Stichwort: Heerwesen lieber unter die Stichwörter: Infanterie bezw.
Kavallerie.
Es ergibt sich also unausweichlich eine Mischung von engeren und
weiteren Stichwörtern. Grundsatz aber ist, jede eigentliche Systemati-
sierung zu vermeiden, den Schlagwortcharakter zu wahren und dabei
das Individuelle individuell und das Spezielle tunlichst speziell zu
fixieren. Doch gibt es für die Spezialisierung keine strikte Regel. Es
kommt oft auf den einzelnen Fall an. Schriften, die sich z. B. auf
den Exporthandel oder auf Finanz- bezw. Schutzzölle beziehen, brauchen
nicht unter die spezielleren Stichwörter: Exporthandel, Finanzzölle,
Schutzzölle gestellt zu werden. Es genügt vielmehr, wenn sie unter
den allgemeineren Stichwörtern: Handel bezw. Zollwesen eingereiht
werden.
Viele Schriften sind, sofern ihr Titel eine doppelte oder gar eine
mehrfache sachliche Beziehung hat, unter mehr als einem Stichwort
einzutragen. Dies hat unbedingt zu geschehen, wenn die eine sach-
liche Beziehung mit der anderen gleichwertig ist (wie z. B. in dem
Titel: Betrachtungen über Heer und Marine). Ist letzteres aber nicht
der Fall, vielmehr die eine sachliche Beziehung von allgemeinerer, die
von F. Sehmid 165
andere von speziellerer Art (wie z. B. in dem Titel: Die Strafsburger
Tucher- und Weberzunft), so ist im allgemeinen in erster Linie unter
dem der spezielleren Beziehung entsprechenden Stichwort (d. h. in dem
gegebenen Beispiel unter Strafsburg) ein Eintrag zu machen. In betreff
des anderen, der allgemeineren Beziehung entsprechenden Stichworts
dagegen ist ein einheitliches Verfahren nicht durchgeführt und auch
nicht gut möglich. Im Zweifel ist unter dem allgemeineren Stichwort
auf die spezielleren Stichwörter zu verweisen (d. h. in dem angeführten
Beispiel unter dem Stichwort: Zunftwesen, unter dem die allgemeineren
Werke über diesen Gegenstand verzeichnet sind, etwa zu bemerken:
Schriften über das Zunftwesen einzelner Orte s. unter den betr. Ortsnamen).
Bei manchen Stichwörtern sind im Interesse einer besseren Über-
sichtlichkeit Unterabteilungen angebracht. So zerfällt z. B. im Realindex
der Literärgeschichte das Stichwort: „Schiller, Friedrich" in die Unter-
abteilungen: A., Biographie und Miscellen. B., Beziehungen zu Personen
und Orten. C, Schillers Werke: 1) Allgemeines. 2) Einzelne Werke.
D., Schillers Andenken in Feiern, — oder im Realindex der Mathematik
das Stichwort: Geometrie in die Unterabteilungen: A, Geschichte und
ältere Literatur: 1) Geschichte der Geometrie., 2. Geometrie des Alter-
tums (aufser Euklid), 3. Euklid. B., Grundlagen. C., Lehrbücher.
D., Aufgabensammlungen. E., Vermischtes.
Die Ordnung der Stichwörter der Realindizes ist natürlich eine
alphabetische. Die Schriften selber aber sind innerhalb der einzelnen
Stichwörter bezw. ihrer Unterabteilungen, von den ältesten Realindizes
abgesehen, chronologisch geordnet, so dafs der Nachschlagende immer
einen bequemen Ueberblick über die neuere und neueste Literatur hat.
Die Anlegung und Weiterführung von Realindizes ist nicht immer ganz
einfach und die Bestimmung der Stichwörter, in denen sich Jedermann
tunlichst zurecht finden soll, erfordert ein gewisses Mafs von Umsicht
und Nachdenken. Aber die Arbeit verlohnt sich. Und auf der
Stuttgarter Landesbibliothek, auf der man den Wünschen des Publikums
von jeher im weitesten Umfange entgegengekommen ist und bei der
jeden Tag auf alle möglichen Gebiete bezügliche Bücherwünsche
ohne Literaturangaben einlaufen und auf der ebenso fortwährend zahl-
reiche Kunden sich einfinden, die sich erst über die auf diesem oder
jenem Gebiete vorhandene Literatur unterrichten wollen, haben sich
die bis jetzt angelegten Realindizes aufserordentlich bewährt, so dafs
sie Niemand mehr missen möchte.
Die jetzige Verschiedenartigkeit der Kataloge hat es als angezeigt
erscheinen lassen, über Zweck und Einrichtung derselben und über ihr
gegenseitiges Verhältnis das Publikum in einer gedruckten „Anleitung
zur Benützung der Kataloge", die im Katalogsaal zur unentgelt-
lichen Entnahme in mehreren Exemplaren aufgelegt ist, zu orientieren.
Im August 1911 ist in Württemberg eine neue Gehaltsordnung
für die Staatsbeamten im engeren Sinn und die sonstigen öffentlichen
166 Von den Württembergischen Bibliotheken
Diener verabschiedet worden. Dieselbe luvt mit einer finanziellen
Besserstellung zugleich eine finanzielle Gleichstellung der Vorstände
der Universitäts- und der Landes-Bibliothek sowie der Bibliothekare
der beiden Anstalten gebracht.
Der Gehalt der Bibliotheksvorstände beträgt nun stufenweise
4200—4700—5200 — 5700 — 6200 — 6700 und 7200 M., derjenige der
Bibliothekare aber -4000— 4400 — 4800— 5200 — 5600 und 6000 M.,
wobei die Vorrückungsfrist, wie bei allen Beamtenkategorien , je eine
dreijährige ist. Und dazu kommt noch ein nach Ortsklassen abgestuftes
Wohnungsgeld, das sich für die Bibliotheksvorstände auf 600 (Stuttgart)
bezw. 500 (Tübingen) und für die Bibliothekare auf 500 bezw. 400 M.
beläuft.
Die neue Gehaltsordnung hat aber auch eine Enttäuschung gebracht,
da bei ihr die Bibliotheksvorstände schlechter weggekommen sind, als die
Vorstände der höheren Schulen, und die Bibliothekare schlechter, als
die Lehrer an den Oberklassen solcher Schulen. Die Vorstände der
höheren Schulen beziehen nämlich gleich den Kollegialräten Gehälter
in Stufen von 5200 — 5700 — 6200 — 6700 und 7200 M., daneben aber
aniser einem Wohnungsgeld, das demjenigen der Bibliotheksvorstände
entspricht, noch eine pensionsberechtigte Stellenzulage von 300 — 500 M.
Und 6 Stellen sind sogar mit einem Gehalt von 6700 — 7200 — 7700
und 8000 M. und einem Wohnungsgeld von 800 bezw. 650 M. aus-
gestattet. Die Vorstände der höheren Schulen fangen also grundsätzlich
schon mit einem höheren Gehalt an, als die Bibliotheksvorstände.
Allerdings ist bei den letzteren ein Einsetzungsvorbehalt für die 2.
bis 5. Gehaltsstufe vorgesehen. Allein die Wirkung eines solchen ist
unsicher. Und jedenfalls sind ihnen die Vorstände höherer Schulen
im Höchstgehalt um 300 bis 1000 M. überlegen. Was aber das
Verhältnis der Bibliothekare zu den höheren Lehrern betrifft, so hört
für die letzteren die Gehaltskala nicht wie für die Bibliothekare
mit 6000 M. auf. Allerdings rücken die höheren Lehrer über die Ge-
haltsstufe von 5200 M. im Unterschied von den Bibliothekaren nicht
ohne weiteres nach zurückgelegtem 12. Dienstjahre hinauf. Vielmehr ist
einer bestimmten finanziellen Klassifizierung der Stellen an den Ober-
klassen der höheren Schulen zufolge Voraussetzung hierfür, dafs zu-
gleich entsprechende Stellen frei sind, in die die höheren Lehrer dann
nach dem Dienstalter, nach der Anciennetät nachrücken. Indessen be-
deutet dieser Umstand praktisch schwerlich einen ins Gewicht fallenden
Unterschied zu Ungunsten der letzteren, da ja die Zahl der Lehr-
stellen über 5200 M. rund zwei Drittel der Gesamtzahl aller hier in
Betracht kommenden höheren Lehrstellen beträgt und bei einem so
grofsen Beamtenkörper wie dem der höheren Lehrer der Abgang von
älteren Lehrkräften eine gewisse Kegelmäfsigkeit aufweist, so dafs
eine länger dauernde Hemmung des Aufrückens als so gut wie aus-
geschlossen gelten darf. Dagegen fällt entschieden zugunsten der
höheren Lehrer ins Gewicht, dafs für eine Anzahl von Stellen, zur
Zeit 44 von 258, noch weitere Stufen von 6200—6700 und 7200 M.,
von F. Schmid 167
mit denen auch ein um 10(3 M. höheres Wohnungsgeld verbunden ist,
vorgesehen sind. Das Einrücken in diese höheren Gehaltsstufen aber
geschieht nach dem Dienstalter. Den höheren Lehrern sind also
schon in ihrer Eigenschaft als Professoren finanzielle Aussichten er-
öffnet, die für die Bibliothekare erst praktisch werden, wenn es ihnen
gelingt, in leitende Stellung zu gelangen. Und die ersteren können
so gegebenenfalls bis zu 1300 M. mehr Diensteinkommen beziehen,
als Bibliothekare mit gleichem Dienstalter.
Das Gesamtbild ist: Den Bibliothekaren steht an Gehalt und
Wohnungsgeld eine Höchstbesoldung von 6500 bezw. 6400 M. und,
soweit sie in Vorstandsstellung kommen, eine solche von 7800 bezw.
7700 M. offen. Den höheren Lehrern aber steht einmal eine Höchst-
besoldnng von 6500 bezw. 6400 M. und sodann vermöge weiteren
sukzessiven Nachrückens mit dem Dienstalter eine solche von 7800
bezw. 7700 M., soweit sie aber in Vorstandsstellung kommen, eine
solche von 7800 bezw. 7700 M. zuzüglich 300 bis 500 M. Stellen-
zulage, d. h. von zusammen 8100 — 8300 bezw. 8000—8200 M. und
bei 6 Stellen eine solche von 8800 bezw. 8650 M. offen.
Die württembergischen Bibliotheksvorstände und Bibliothekare sind
also bei der neuen Gehaltsordnung entschieden schlechter gefahren,
als ihre Kollegen in andern deutschen Bundesstaaten, in denen in den
letzten Jahren Gehaltsregulierungen stattgefunden haben, und zwar
Gehaltsregulierungen, aus denen sich eine Gleichstellung der Bibliotheks-
vorstände und der Bibliothekare mit den Vorständen und Lehrern
höherer Lehranstalten, ja zum Teil sogar eine Besserstellung leitender
Bibliotheksbeamten ergibt. Das Vorbild dieser Staaten, das im all-
gemeinen der rote Faden in der neuen württembergischen Gehalts-
ordnung ist, hat für die Bibliotheksbeamten keine entsprechende Wirkung
gehabt. Und dies, obwohl der Vorstand und die Bibliothekare der
Landesbibliothek bisher vor den Vorständen und Lehrern der höheren
Schulen einen gewissen Vorsprung hatten. Nichtsdestoweniger sind sie
nunmehr als Angehörige einer kleinen Beamtengruppe gegenüber dem
seine Mitglieder nach Hunderten zählenden Stand der höheren Lehrer
ins Hintertreffen gekommen.
Von Interesse dürften nun aber auch die weiteren neuen Gehälter
sein. Vor allem der Gehalt des Hilfsbibliothekars an der Landes-
bibliothek, der 2800 — 3200 — 3600 — 4000—4400 und 4800 M.
beträgt, wozu noch 400 M. Wohnungsgeld kommen.
Sodann die Gehaltsbezüge der mit dem Ausleihdienst betrauten
Beamten des mittleren Dienstes an der gleichen Anstalt. Dieselben
betragen bei zwei Stellen 2800 — 3100—3400 — 3700—4000 — 4300
und 4700 M., bei den anderen Stellen aber 2600 — 2800—3000 —
3300—3700 und 4100 M., wozu beidemale ebenfalls 400 M. Wohnungs-
geld kommen.
Ihnen folgen die Assistenten des Ausleihdienstes an der Universitäts-
bibliothek, die einen Gehalt in Stufen von 1800 — 1950 — 2100 —
2300 und 2500 M. neben freier Dienstwohnung und Heizung beziehen.
168 Von den Württeuibergischeu Bibliotheken
Was aber die Gehaltsbezüge der Unterbeamten betrifft, so hat an
der Landesbibliothek der Heizer neben freier Dienstwohnung, Heizung
und Beleuchtung einen sog. Gehaltsrahmen von 1300 bis 2000 M.,
der Hausmeister neben freier Dienstwohnung usw. einen Gehalt von
1300 — 1400—1500—1600—1700—1800 und 1900 M., der Buch-
binder neben einem Wohnungsgeld von 280 M. einen Gehalt von
denselben Stufen, während der Gehalt der Diener bei gleichem
Wohnungsgeld in der obersten Stufe um 100 M. niederer, als der des
Buchbinders , sonst aber gleich ist. An der Universitätsbibliothek be-
zieht der Aufwärter neben freier Dienstwohnung und Heizung einen
Gehalt von 1200 — 1300 — 1400 — 1500 — 1600 und 1700 M. und
der Hilfsaufwärter neben einem Wohnungsgeld von 220 M. einen
solchen von 1000 — 1075 — 1150 — 1225 und 1300 M.
Die für die Tübinger Beamten des Assistentendienstes und für die
dortigen Unterbeamten gemachten Angaben gelten voraussichtlich nur
bis zur Uebersiedelung der Universitätsbibliothek in ihr zweckmäfsiger
eingerichtetes und geschickter gelegenes neues Heim. Mit der alsdann
zu erwartenden und anzustrebenden Steigerung und Modernisierung des
Betriebs soll nämlich nicht nur eine Erhöhung der Zahl der Beamten
des mittleren und unteren Dienstes, sondern in Angleichung an den
Vorgang der Stuttgarter Landesbibliothek zugleich eine veränderte be-
zügliche Organisation Hand in Hand gehen. Vielleicht wird aufserdem
auch an die Schaffung einer Hilfsbibliothekarsstelle, ebenfalls nach
dem Vorgange der Landesbibliothek, gedacht.
Nunmehr hat auch in Württemberg die Frage der amtlichen
Drucksachen durch einen auf einen Bericht der K. Landesbibliothek
vom 20. Nov. 1911 ergangenen Erlafs des K. Ministeriums des Kirchen-
und Schulwesens vom 14. Dez. 1911 ihre Behandlung gefunden. Wie
vorauszusehen war, bleibt in der Hauptsache alles beim Alten. Dies
hat seinen Grund in der Regelung, die das Pflichtexemplarwesen in
Württemberg auf Grund des § 17 des Gesetzes über die Prefsfreiheit
vom 30. Januar 1817 gefunden hat. Hiernach ist nämlich nicht der
Verleger, sondern der Drucker, der von jeder Druckschrift ein
Exemplar an die K. Landesbibliothek abzuliefern hat, zur Abgabe von
Pflichtexemplaren verpflichtet. Und von dieser Abgabepflicht sind
auch die amtlichen Druckschriften nicht ausgenommen, abgesehen
natürlich von solchen Fällen, in denen es sich um die Wahrung eines
Amtsgeheimnisses handelt. Die Landesbibliothek in Stuttgart erhält
infolgedessen, da amtliche Drucke kaum je aufserhalb des Landes
hergestellt werden, seit nahezu einem Jahrhundert auf Grund eines
gesetzlichen Anspruchs vom Drucker, was für andere Zentralbibliotheken
erst neuerdings auf anderem Wege erstrebt wurde bezw. noch zu erstreben
ist. Sie erhält es im weitesten Umfange, da ihr auf dem Pflichtexemplar-
wege amtliche Drucksachen aller Art, Regierungsdrucksachen, land-
ständische, kommunale, körperschaftliche und kirchliche Drucksachen
zukommen. Und sie erhält es von einer Stelle, bei der ihre bezügliche
Verpflichtung als Berufspflicht immerfort praktisch wird und infolgedessen
von F. Schill id 169
nicht in Vergessenheit geraten kann und der gegenüber im Falle
schuldhafter Säumnis mit Mahnung und Zwäng vorgegangen werden
kann, bedenkt man dazu noch, dafs die Drucker durch die vor-
geschriebene jährliche Einreichung von bescheinigten Drucklisten Rechen-
schaft über ihre Ablieferungen zu gebeii haben, so kann man wohl
sagen, dafs die Landesbibliothek auf dem Pflichtexemplarwege die
amtlichen Drucksachen in gröfserer Vollzähligkeit erhält, als wenn ihr
dieselben, wie dies in Preufsen gegenüber der K. Bibliothek und in
Bayern gegenüber der K. Hof- und Staatsbibliothek der Fall ist, von
den amtlichen Stellen selber zugingen. Dies gilt, da man in Kommunen
und Körperschaften Mafsnahmen zu Gunsten staatlicher Anstalten ganz
naturgemäfs ein mehr nur mittelbares Interesse entgegenzubringen pflegt,
in erster Linie für kommunale und körperschaftliche Drucksachen, zumal
sich unter diesen so manche weniger beachtete sog. kleine Literatur befindet.
Das württembergische Verfahren dürfte daher vor dem preufsischen
und noch mehr vor dem bayerischen, bei dem jede Verzeichnung und
damit jeder pädagogische Sporn und jede Kontrolle gegenüber den
amtlichen Stellen fehlt, den Vorzug verdienen. Es konnte sich dem-
gemäfs auch für die Landesbibliothek in Stuttgart keineswegs um eine
Nachahmung des preufsischen und bayerischen Beispiels, d. h. um eine
Uebertragung der Ablieferung der amtlichen Drucksachen auf die
Behörden handeln. Vielmehr war die Beibehaltung des bisherigen
Verfahrens das Gegebene.
Was aber die Versorgung anderer württembergischer Bibliotheken,
und zwar der Universitätsbibliothek, der Bibliothek der Technischen
Hochschule und der Bibliothek der Zentralstelle für Gewerbe und
Handel, mit amtlichen Drucksachen betrifft, so ist hierauf weniger
Gewicht gelegt worden und eine eigentliche Regelung dieser Seite der
Sache zunächst nicht erfolgt. Es ist nur der Landesbibliothek „anheim-
gestellt", jenen 3 Bibliotheken „die Listen über die ihr als Pflicht-
exemplare eingelieferten amtlichen Veröffentlichungen in geeigneter
Weise zugänglich zu machen, damit die anderen Bibliotheksverwaltungen
von dem Erschienenen Kenntnis und damit die Möglichkeit erhalten,
sich das für sie Nötige von den betr. Behörden von Zeit zu Zeit auf
einmal zu erbitten". Die Sache wird auf diesem Wege gemacht werden
und die genannten 3 Bibliotheken werden sich da,bei nicht schlechter
stellen, als die preufsischen und die bayerischen Hochschulbibliotheken.
Im Gegenteil. Sie bekommen ja die Möglichkeit, selber ihren Bedarf
an amtlichen Drucksachen auszuwählen. Und sie können diese Aus-
wahl an der Hand von Verzeichnissen treffen, die den Anfall von
amtlichen Drucksachen nach dem oben Gesagten in gröfserer Voll-
zähligkeit wiedergeben dürften, als man z. B. in Bayern seiner vermut-
lich habhaft zu werden vermag. Eine formelle und eigentliche Regelung
aber kann jederzeit leicht nachgeholt werden.
Im Dezember 1911 ist der Landesbibliothek in Stuttgart der gedruckte
und handschriftliche Nachlafs des Privatgelehrten Theodor Schön in
Stuttgart, des bekannten Genealogen, als Vermächtnis zugekommen
170 Von deu Wiirttembergisclien Bibliotheken
mit der Auflage, dafs die auf der Landesbibliothek bereits vorhandenen
Druckschriften der Universitätsbibliothek in Tübingen anzubieten seien.
Dieser Nachlaß) bestand aus rund 3200 gedruckten Bänden und 570
handschriftlichen Regestenbänden sowie einer grofsen Anzahl Regesten
in Mappen und Kapseln. Von jenen 3200 Bänden haben sich aller*
dings rund 2100 als auf der Landesbibliothek bereits vorhanden
erwiesen. Es bleiben aber als literarischer Zuwachs doch immer noch
1100 Druckschriftenbände geschichtlichen, meist familiengeschichtlichen
Inhalts, die mit den Regesten eine sehr wertvolle Erwerbung bilden.
Und auch jene 2100 Dubletten, die in Erfüllung der gemachten Auflage
der Universitätsbibliothek in Tübingen zur Auswahl angeboten worden
sind, zum weitaus gröfsten Teile aber der Landesbibliothek verbleiben,
sind eine ganz willkommene Gabe, die sich sehr gut für Zwecke
derselben verwerten lälst.
Am 25. Februar 1912 ist dem Vorstand der Landesbibliothek in
Stuttgart, Oberstudienrat Dr. Steiff, der Rang auf der 5. Stufe der
Rangordnung, dem Bibliothekar Dr. Löffler an der gleichen Anstalt
der Titel eines Professors mit dem Rang auf der 7. Stufe der
Rangordnung und dem Ilofbibliothekar Professor v. Stockmayer in
Stuttgart das Rittorkreuz erster Klasse des Friedrichsordens verliehen
worden.
Stuttgart. F. Schmid.
Bekanntmachung der Kommission für Eiubaiidstoffe.
Als wir in lieft 7 8 des Zentralblattes von 1911 die von dem
Verein Deutscher Bibliothekare beschlossenen Vorschriften für Biblio-
thekseinbände mitteilten, ersuchten wir zugleich diejenigen Firmen, die
sich bereit erklären würden, gemäfs den neuen Vorschriften Leder zu
liefern oder Pergament, Webstoffe und Papier herzustellen, sich an uns
zu wenden, damit wir darüber im Zentralblatt für Bibliothekswesen
eine Bekanntmachung veröffentlichen könnten. Wir sind jetzt in der
Lage solche Firmen zu nennen.
I. Lederfabrikanten und Lederhändler.
1. J. IL Epstein, Fabrik farbiger Leder in Frankfurt a. M.: für Ziegen-
leder. Vertreter für Leipzig: Hans Henning, Engelsdorferstr. 15. Die
Firma hat ein Farbensortiment von Kapziegen und deutschen Ziegen
herausgegeben.
2. R. Ihm, Fabrik gefärbter Leder in Mainz: für Ziegen-, Kalb- und
Schafleder. Vertreter in Leipzig: Felix Frohnknecht, Leplaystr. 10.
Die Firma hat ein Sortiment gefärbter deutscher Ziegenleder zu-
sammengestellt, die sich als besonders lichtecht erwiesen haben.
Aus diesem Sortiment haben die Unterzeichneten auf Ersuchen der
Firma acht Farbentöne ausgewählt, die für Bibliothekszwecke be-
sonders geeignet erscheinen, und die die Firma auf Lager halten will.
Bekanntmachung der Kommission für EinbandstolTe 171
3. August Spitta Söhne, Lederfabrik in Brandenburg an der Havel:
für Schweinsleder, naturfarbig und gefärbt.
4. Wilhelm Bolle, Lederhandlung in Berlin S., Prinzessinncnstr. 26:
für Ziegen-, Kalb- und Schafleder.
5. Wilh. Valentin, Buchbinderei- Materialien -Grofshandlung, in
Berlin S\\\, Krausenstr. 37: für Kalb-, Schaf- und Schweinsleder.
•II. Pergamentfabrikanten.
1. Römhildt-Heilbrunn Söhne Aktiengesellschaft in Berlin NO.,
Keibelstr. 3!»: für Kalb- und Schafpergament.
2. Carl Wildbrett in Augsburg-Pfersee: für Kalb-, Ziegen- und Schaf-
pergament.
3. Joseph Weinstein in Eisenach: für Kalb-, Ziegen- und Schaf-
pergament.
4. II. Band u. Co. in Brentford (England): für Kalb-, Ziegen- und
Schafpergament. Vertreter für Deutschland: Waldemar Iluch in
Hamburg, Ilirtenstr. 6.
III. Fabrikanten von Webstoffen.
1. J. Landauer in Braunschweig: für Normal-Doppelkaliko, Normal-
Leinen leicht, Normal-Leinen schwer. Der Alleinverkauf für Berlin
wurde der Firma G. Honrath in Berlin W., Charlottenstr. 62, der
Alleinverkauf für die Provinzen Pommern, Ost- und Westpreufsen
der Firma Willi. Valentin, Berlin SW., Krausenstr. 37, übertragen.
2. Netter & Eisig in Göppingen: für Normal-Doppelkaliko.
Die neuen Webstoffe Normal-Doppelkaliko, Normal-Leinen leicht,
Normal-Leinen schwer, sind in folgenden Farben zu haben: schwarz,
dunkelgrün, rotbraun, dunkelblau, lederbraun.
IV. Papier.
Die Verhandlungen wegen Herstellung von Normalbezugpapier
sind noch nicht so weit gediehen, dafs Firmen, die es herstellen,
namhaft gemacht werden könnten. Doch hoffen wir binnen kurzer
Zeit hierzu in der Lage zu sein, da jetzt eine Firma mit Versuchen
beschäftigt ist.
Wir erinnern daran, dafs jedes Fell Leder und jede Haut Pergament
den vorgeschriebenen Stempel tragen mufs. Hierbei ist besonders
darauf zu achten, dafs der Fabrikant (oder bei Leder auch der Händler)
mit seinem vollen Namen die Garantie übernimmt.
Für Webstoffe war vorgeschrieben, dafs der Stempel von dem
Fabrikanten am Anfang und am Ende eines jeden Stückes aufgedruckt
würde. Die unter Nummer III genannten beiden Firmen sind jedoch
der Meinung, dafs die Anbringung eines Stempels technische Schwierig-
keiten macht, und haben deshalb vorläufig gedruckte Etiketts mit dem
vorgeschriebenen Wortlaut am Anfang und Ende der Stücke aufgeklebt.
Wir ersuchen bei Bestellung der neuen Webstoffe stets ausdrück-
lich Normal -Doppelkaliko, N or mal -Leinen leicht oder schwer zu
verlangen und sich, falls die Ware in kleineren Mengen durch den
172 Kleine Mitteilungen
Zwischenhandel belogen wird, die Firma des Fabrikanten angeben zu
lassen.
Wegen der Bezugsquellen, der Preise für die verschiedenen Arten
von Eiubandstoffen, der Lieferung von Proben und Mustern wolle man
sich an die vorgenannten Firmen oder deren angegebene Vertreter
wenden. Wir hoffen, dafs die deutschen Bibliotheken von den neuen
Einbandstoffen ausgiebigen Gebrauch machen werden. Sollten noch
weitere Fabrikanten sich zur Herstellung der vorgeschriebenen Ein-
bandstoffe entschliefsen, so wrollen sie uns davon in Kenntnis setzen,
damit wir auch ihre Namen bekannt geben können.
Berlin, den 6. März 1912.
Professor Dr. L o u b i e r , Professor Dr. P a a 1 z o w ,
Kustos an der Bibliothek des Abteilungsdirektor der Königlichen
Kunstgewerbe-Museums. Bibliothek.
Kleine Mitteilungen.
Armenische Handschriften werden iu der 2. Auflage von Gardt-
hausens Griechischer Palaeograpliie in dein Abschnitt über das Alter des
Papiers (I. 1911. S. 109 ff.) nicht aufgeführt, obgleich die Armenier als dasjenige
christliehe Volk, welches infolge seiner nahen Beziehungen zu den Arabern
den neuen Sehreibstoff schon sehr früh annahm, eine besondere Erwähnung
verdient hätten. Die älteste datierte armenische Hs. auf Pergament, das
Evangeliar des Lazarev-lnstituts in Moskau (phototypische Ausgabe Moskau
1S99), stammt aus dem Jahre SS7; das älteste Datum einer Papier-Hs., das
Jahr 971, findet sich in der Miszellan-Hs. Edschmiadsin Nr 2048,15: vgl.
Tasean [Dashian], Abrifs der armenischen Paläographie, neuarm., Wien
1898 S. 17. Das Papier beginnt allmählich das Pergament, wenn nicht ganz
zu verdrängen, so doch zu überflügeln. In dem Katalog des Klosters Ed-
schmiadsin von Kareneanc (Majr coueak . . ., Tiflis 18i>3; enthält nur
Nr 1 — 2340) finde ich als ältestes Evangelium auf Papier Nr 238 \<>m
Jahre 1131. Bei Büchern, die nicht zu kirchlichen Zwecken dienten, scheint
das Papier sich noch früher durchgesetzt zu haben; vgl. Kareneanc Nr 1330,
Kommentar des Chrysostomos zur Apostelgeschichte vom Jahre 1076. Da
die alten Pergament-Codices vielfach zum Binden der jüngeren Papier-Hss.
benutzt wurden, ist es erklärlich, dafs die erst in der Neuzeit entstandene Ilss.-
Sammlung der Wiener Mechitharisten (Dashian, Katalog 1895: 571 Nummern)
fast ausschliefslich aus Papier-IIss. besteht; Pergament-Codices sind nur ca.
6° ,, darunter. Dashian meint, dafs in den gröfseren Sammlungen in Venedig und
Edschmiadsin der Anteil der Pergainent-Mss. etwas höher sein wird (S. XHI). —
Bei den Syrern wurde nach J. P. N. Land (Auecdota Syriaca 1. 1862. S. 56)
ungefähr seit dem 1 1. Jahrhundert Papier von den weniger sorgfältigen
Schreibern angewandt. Im fernen Westen finden wir ebenfalls im Gebiete
des arabischen Einflusses eine sehr alte Papier-Hs. bei den Westgoten, wenn
E. A. Loew mit der Ilinaufrüekung von Paris, Nouv. Acq. Lat. 1296 ins
10. Jahrhundert recht behält. Es ist dies vielleicht die älteste lateinische
Papier-Hs., in die noch Pergamentblätter eingelegt sind. (Vgl. Loew, Studia
Palaeographica: Münchener Sitzungsber. 1910, Abh. 12: S. 72, Nr 76).
Leber seine der Erforschung des armenischen Bibeltextes gewidmete
Studienreise berichtet Frederic Macler in den Nouvelles Archives des Missions
Scientifiques N. S. Fase 2 (1910) mit Beigabe von Photographien. Ausführlich
behandelt er S. IUI — 124 das strittige Datum des sogenannten Evangeliums
der Lebersetzer in Ortaköj bei Konstantinopel, das er übereinstimmend mit
Dashian dem Jahre 966 n. Chr. gleichsetzt. Einige Evangeliare stehen bei
Kleine Mitteilungen 1 73
den Armeniern in so hoher Verehrung, dafs sie Wallfahrten zu ihnen unter-
nehmen. Diese llss. haben besondere Namen wie Smaragd, Gold; in einer
Nachschrift von 1599 wird eine als heilkräftig gegen l'ul'sleiden und Dämonen
gerühmt (Macler S. 492, TS— 80). Die armenische Kirche bat ein besonderes
Ritual für die Weihe von Kirchenbüchern, in dem die Gnade Gottes für die
Schreiber erbeten wird: in englischer Uebersetznng abgedruckt von F. C. Cony-
beare, Rituale Armenorum, Oxford 1905, S. 37f. In den Wiener Hss. Nr221
(aus d. J. 1428) und Nr315 (aus d. J. 1458) werden in der Nachschrift sogar
die Namen der Papierglätter genannt. Nach der Tübinger Hs. Ma XIII 46
BL 90 (vgl. F. N. Finck und L. Gjandschezian, Katalog 1907 S. 69) wurde zur
Gliittuug Schweinefett verwandt. Im IS. Jahrhundert besafs das Kloster
Edschiniadsin eine eigene Papierfabrik (Macler S. 41 1).
Kiel. W. Lüdtke.
Aus einer lateinischen Handschrift der Hof- und Staatsbibliothek zu
München (Nr 10292, Palatiuus 292) druckt Robert Fawtier in den Memoires
de la Societe d'archeologie lorraine den Katalog und das Verzeichnis des
Klosterschatzes der Abtei Saint-E vre von Toul ab. Es ist eine mit Feder-
zeichnungen und Initialen verzierte Orosiushandschrift des elften Jahrhunderts,
an deren Ende die beiden Verzeichnisse ihren Platz gefunden haben. Da der
Codex ein Palatiuus ist, eine handschriftliche Eintragung (Bl. 2) im Jahre
1690 einen Kapitän Servant de Romainville vom Regiment Vivans als Besitzer
nennt, ein General de Romainville in den Pfälzer Kriegen Ludwigs XIV. tätig
war, vermutet Fawtier in dem Kapitän Servant einen Verwandten des Generals,
der die ihm gehörige Handschrift nach der Pfalz mitgenommen habe und
durch das Kriegstreibeu dort darum gekommen sei. Zwei Federzeichnungen
und eine der Textseiten sind in guten Nachbildungen beigegeben.
Ackermann von Böhmen. The recent researches into the history of
early German books have resulted in the discovery of many new editions
of the 15thcentnry. On comparing my additional notes with my published
Couspectus Incunabulorum Vol. I, these additions appear so great as
to make it worth while to place the present position of these works on record.
I therefore append a revised index to the Ackermann von Böhmen. The
additional works referred to are as follows:
Seh. = Schreiber (W. L.) Manuel de l'amateur de la gravure sur bois et sur
metal au 15esiecle. Tom. V. 2 parts. Leipzig 1910 — 11. 8°.
SDR. = Ricci (S. de) Catalogue raisoune des premieres impressions de Mayence
(1445 — 1467). Mainz 1911. 4°.
ZP. = Zedier (G) Die Bamberger Pfisterdrucke und die 36 zeilige Bibel.
Mainz 1911. 4°.
Ackermann von Böhmen.
n. p. d. 11. 73; Hess. p. 163. 9; B. p. 534; VB. 331; Sud. 246; Seh. V. 3001 ;
ZP. 5 taf. xix-xx. SDR 29.
n,p. d. H. 74; Hess. p. 162. 8; B. p. 534; VB. 330; Sud. 245 ZP. 1 taf. i-v.
SDR. 28.
n. p. d. C. II. 20; Serap. 1850. p. 19; Seh. V. 3005.
n. p. d. C. II. 21; VB. 414; Sud. 248; Seh. V. 3004.
n.p. d. C. II. 22; VB. 1241; Sud. 252; Seh. V. 3009.
n.p.d. Seh. V. 3011.
1173. n. p. Seh. V. 3002.
1474. n.p. R. App. III. 794; Seh. V. 3003.
1474. n.p. H. 75; Sud. 247; B. p. 409; Seh. V. 3006.
1477. n. p. Sud. 249; Seh. V. 3007.
1484. Augs. H* 76; B. p. 596; Sud. 250.
1490. Heid. H* 77; B. p. 452; Sud. 251 ; Seh. V. 3008.
1500. Stras. C. IL 23; Pr. Add. 764 a; B. p. 581 ; BMC. I. p. 167; Sud. 253;
Seh. V. 3010.
St. Bride Foundation, Bride Lane, London EC. R. A. P e d d i e.
174 Literatnrberichte und Anzeigen
Literaturberichte und Anzeigen.
Politik der Bücherei. Von Dr. Paul Lad ewig. Leipzig 1912, Ernst Wiegandt
Verlagsbuchhandlung. VIII, 427 S. 2 Tat'. 8°. Pr. gebci. 6.50 M.
Die reichhaltige Literatur der letzten Jahrzehnte über unser öffentliches
Bibliothekswesen hat eine gröfsere Arbeit gerade dieser Art nicht auf-
zuweisen. Darin soll kein Werturteil liegen; die anregende Eichler'sche
Bibliothekspolitik wollte als ein kurzget'afstes „Programm" angesehen sein,
auch ein Vergleich mit den Lehrbüchern; von Graesel und Jaeschke ergibt,
dal's Ladewig seine Aufgabe von einer anderen Seite anfafst. Er behandelt
alle die grol'sen und kleinen Fragen unseres Berufes mit freimütiger Kritik,
vom Staudpunkte des wohlerfahrenen, fortschrittlich gesinnten Fachmannes,
aber diesen Standpunkt gewinnt er, indem er unsere Einrichtungen vor allem
auch mit den Augen derjenigen zu prüfen sucht, die unsere Biblio-
theken benutzen. Das ist ja eigentlich wohl selbstverständlich, ist auch
nicht neu; neu ist aber die Folgerichtigkeit, mit der der Verfasser diese
Betrachtungsweise anwendet bis in die kleinsten Dinge unserer Berufsarbeit
hinein. Es ist eine fast erdrückende Masse von Bildern, die er vor uns
ausbreitet, und man gewinnt den Eindruck, dafs der grofse Zug, der durch
das Ganze geht, leidet unter der Ueberfülle von Details. Es bleibt des Guten
noch genug. Ueberdies haben wir die am Schlüsse des Werkes angekündigte
„Technik der Bücherei" wohl bald zu erwarten. Auch die Zahl der Kapitel
- es sind ihrer 21 — hätte der Verf., um bei der Fülle des Gebotenen die
Uebersicht zu erleichtern, vielleicht etwas einschränken können, etwa indem
das 2. „Der Bibliothekar" mit dem 16. „Das Personal und der Dienst"
verschmolzen wurde; „Systematik und Aufstellung" konnte mit dem Kapitel
„Kataloge", ebenso „Formulare und Geschäftsbücher" mit „Apparat der
Bücherei" unbedenklich zusammengefafst werden.
In den ersten Abschnitten zeigt Ladewig die Pflege des Buches im
Wechsel der Zeiten, seine wachsende Bedeutung als Gegenstand des Ver-
brauches und als allgemeines Bildungsmittel auch der Massen, das allmähliche
Schwinden der veralteten, aus der Zeit der Sinekuren stammenden An-
schauungen vom Amte des Bibliothekars und seine heutige Stellung als
„unentbehrlicher Mittler aller Kultur". Die nächsten Abschnitte behandeln
„die wissenschaftliche Bücherei", die „allgemeine öffentliche Bücherei", die
„Volksbücherei*. Dal's diese Bibliothekstypen nebeneinander auch in Zukunft
ihren Platz behaupten müssen, wird eingehend begründet. Den Typus der
Provinzial-, Landes- und Stadtbibliothek hält Ladewig für besonders entwick-
lungsbedürftig und er sucht die Ursache ihrer zum Teil unzureichenden
Benutzung durch nicht akademisch gebildete Lernbegierige mit Recht darin,
dafs häufig der Charakter der Gelehrtenbibliothek ohne Not allzusehr heraus-
gekehrt wird bei aus öffentlichen Mitteln genährten Anstalten, in denen doch
ernste Belehrung und wissenschaftliche Arbeit ruhig nebeneinander gehen
können. Gerade bei diesen Bibliotheken soll man das Wissen nicht „zumessen",
während bei den Volksbibliotheken, der „Vorstufe für die allgemeine öffent-
liche Bücherei", eine „pädagogische Kritik" bei der Ausleihe ebensowohl
in Frage kommen kann, wie bei der Auswahl der anzuschaffenden Bücher.
Die bibliothekarischen Baufragen behandelt Ladewig mit grofser Aus-
führlichkeit: Allgemeines, Magazin, Ausleihe, Lesesaal, Verwaltungsräume,
immer mit dem Bestreben, die beste Lösung des Konfliktes zwischen Schön-
heit und Kaumausnutzung zu finden, unter liebevoller Beachtung auch der
kleinsten Rücksichten in Verkehrsfragen und praktischer Ausgestaltung der
Innenräume. Dieser Teil des offenbar zunächst für die öffentlichen Ver-
waltungen und das Publikum geschriebenen Buches enthält eine Fülle sehr
beachtenswerter Winke für den Architekten, nicht minder für den biblio-
thekarischen Fachgenossen , jedenfalls für alle, die nicht das Glück hatten
eine grofse Anzahl von in- und ausländischen Bibliotheken aus eigener An-
schauung kennen zu lernen.
Die dann zunächst behandelten Fragen des Bücherbestandes: „Grundstock
Literaturberichte und Anzeigen 175
und Zuwachs der Bücherei" hängen zu sehr mit dem besonderen Charakter
jeder einzelnen Bücherei zusammen, als dafs der Verf. hier eine Generali-
sierung hätte versuchen wollen. Mit Recht warnt er vor einer weitgehenden
Mitwirkung der „als zeitraubende Instanz-' wirkenden vorberatenden Kom-
missionen bei der Bücherauswahl: .Intensiver Betrieb duldet keine Minute
Zeitverlust." Und wenn Ladewig sagt, dafs eine für Erwachsene bestimmte
allgemeine öffentliche Bibliothek nicht das Recht habe, „ein Buch, das
Interesse erregt, vorzuenthalten", so kann man dem nur zustimmen; die
besonderen Vorsichtsmafsregeln ergeben sich ja überall aus der lebendigen
Verkehrspraxis und dem niemals ganz zu vermeidenden „Ansehen der Person".
Mit den Abschuitten über „Systematik und Aufstellung", weiter über
„Kataloge" steht der Verf. mitten in den Dingen, die gerade in der Gegen-
wart auf eine Vereinfachung in der Herstellung von Titeldrucken und eine
geiuäfsigte Zentralisierung unseres ganzen Katalogwesens hinauslaufen. Unter
den zahlreichen Versuchen der „Druckzettellösung" nennt Ladewig als theo-
retisch einfachste die Beigabe von Katalogzetteln durch den Verleger. Nun
diese Lüsung wäre — jedenfalls soweit es sich um Neuerscheinungen
handelt — auch praktisch unschwer durchzuführen und es würde sich gewifs
lohnen, hier auf Jahrzehnte alte Vorschläge zurückzugreifen. Buch und
Titeldruck zusammen ausgeben — das ist allemal die einfachste Lösung.
Bei Erörterung der „Form des Katalogs" warnt Ladewig mit Recht vor
einem Zusammenwerfen von Sachkatalog und Schlagwortkatalog; vielleicht
härte hier, jedenfalls für nicht bibliothekarisch geschulte Leser, der wesent-
liche Unterschied zwischen Sach-Katalog (als Bestandesnachweis) und Schlag-
wort-Register oder Repertorium (als lexikalisch angeordnetem Wegweiser)
schärfer betont werden können. Auch der „Weltkatalog", das „Institut
International de Bibliographie" und die neuerdings geplante „Reichsbiblio-
tbek" werden von Ladewig besprochen.
Der Massenbetrieb erfordert erfahrungsmäfsig eine gewisse Mechanisierung
des Dienstes, es ergibt sich daraus die reichliche Anwendung von Formu-
laren „für regelmässig wiederkehrende Dienstpunkte". Da es sich hier um
Dinge handelt, auf denen das zuverlässige Funktionieren des gesamten
Betriebes mit beruht, so kann das Studium der Abschnitte über „Apparat
der Bücherei" — Ladewig versteht hierunter, neben den Formularen, haupt-
sächlich den „Büchereibedarf", alle die vielen praktischen Sachen, die von
der Library Association und jetzt auch von deutschen Firmen vortrefflich
geliefert werden — und über „Formulare und Geschäftsbücher" nicht genug
empfohlen werden.
Auch der Abschnitt „Das Personal und der Dienst" beschäftigt sich mit
Fragen, die gerade für die Gegenwart und nächste Zukunft von besonderer
Bedeutung sind. Das Bestreben, in ausgedehnter Weise mittlere Beamte im
Bibliotheksbetriebe zu verwenden und zu selbständiger Arbeit zu erziehen,
wird von Ladewig um so eifriger befürwortet, als er überzeugt ist, dem
wissenschaftlichen Beamten, der ja eben durch dieses Vorgehen von
mechanischen Arbeiten entlastet werden soll, werde gerade hierdurch zu
dem Seinigen verholten. Ladewigs Vorschläge, das untere Personal möglichst
selbst heranzuziehen , unter Umständen sogar als Vorstute des mittleren zu
behandeln, werden wohl in Deutschland mit seinen besonderen Anstellungs-
verhältnissen nicht auf fruchtbaren Boden fallen.
In dem Kapitel „Das Gesetz der Bücherei" will Ladewig, ohne die
lebendige Tradirion zu unterschätzen, die statutarische Regelung der „Be-
dingungen, unter welchen die Bücherei lebt und arbeitet". Besonders
vonnöten ist dies bei dem „Buch im Verkehr", mit dem sich der nächste
Abschnitt eingehend beschäftigt. Beim „Budget der Bücherei" erklärt der
Verf. die hohen Kosten der deutschen wissenschaftlichen Bibliotheken durch
die reichliche Verwendung akademischen Personals und durch die geringe
Arbeitszeit. Ob die auch vou Ladewig gutgeheißene Leibgebühr als Ein-
nahmequelle überall am Platze ist, erscheint dem Ref. sehr zweifelhaft, die
grofsen Stadtbibliotheken werden sich hoffentlich noch auf absehbare Zeit
176 Literaturberichte und Anzeigen
i
nicht mit ihr abfinden müssen, trotzdem gerade bei den meisten von ihnen
die Klage am ehesten begründet erscheint, dafs die Mittel für Bücherankäufe
„nicht entfernt mit der Produktion der Gegenwart, noch viel weniger mit
dem steigenden Verkehr der Büchereien Schritt halten". Gröfsere Bücherei-
Stittungen gehören in Deutschland bekanntlich noch zu den Seltenheiten,
jedenfalls wenn es sich um andere Anstalten handelt, als die gegenwärtig im
Vordergrund des allgemeinen Interesses stehenden Volksbibliotheken.
Bei dem Abschnitte „Statistik der Bücherei" ist bemerkenswert, dafs
der Verf. schon jetzt mit der IWöglichkeit rechnet, „in statistische Vergleiche
mit der Büchereipolitik der Welt einzutreten". Als das beste Mittel zu un-
mittelbar einleuchtender Betrachtung bezeichnet er die ausgiebige Verwendung
graphischer Darstellung.
Das Schlufskapitel , Innere Politik der Bücherei" beschäftigt sich ganz
wesentlich mit der psychologischen Seite unserer Berufstätigkeit, mit der
Berufsfreudigkeit der Beamten und Angestellten, die in einer unermüdlichen
Hilfsbereitschaft gipfeln müsse. Auch die Psyche des „Benutzers" wird
einer Untersuchung unterzogen und hier läfst sich Ladewig durch seinen —
vielleicht auf gute Erfahrungen bei der Krupp'schen Bücherei gegründeten —
unverwüstlichen Optimismus verführen, die an einer Stelle gemachten Er-
fahrungen zu verallgemeinern. Der Mifsbrauch von Freiheiten bleibt nicht
stets „eine Ausnahme, mit der man schon fertig wird"; die Erfahrungen
bei den wissenschaftlichen Bibliotheken sind, wie zahlreiche Fachgenossen
dem Ref. bestätigt haben, nicht erfreulich, und die Tatsache, dafs vielfach
sogar der auf Treu und Glauben gegründete auswärtige Leihverkehr unter
hartnäckiger Unpünktlichkeit des Publikums zu leiden hat, mufs ja zu scharfen
Mafsregeln herausfordern. Es ist eben beim besten Willen nicht leicht, jede
Anordnung „vom Standpunkte und zugunsten des Benutzers" anzusehen. —
Das inhaltreiche Buch, das mit einem sehr ausführlichen alphabetischen
Register und 2 Mustertafeln schliefst, wird auch von den Fachgenossen wohl
Tiiemand aus der Hand legen ohne vielfache Anregung auch da erfahren zu
haben, wo er widersprechen mufs. Dabei erscheint nichts von dem, was
geboten wird, als aufdringliche Belehrung, der Vorzug des Buches liegt
gerade darin, dafs ein aufs erordentlich reiches Material an Details in ver-
gleichender Uebersicht zusammengebracht und zur Diskussion gestellt wird,
frank und frei, und durchweg tolerant. Alle Abstufungen und Uebergangs-
formen von Bibliotheken haben in Ladewigs Systeiu einen Platz, und er ist
von einer ungerechten Aburteilung deutscher Einrichtungen ebensoweit
entfernt, wie von einer einseitigen Bevorzugung ausländischer, zumal ameri-
kanischer Verhältaisse, die er häufig genug einer scharfen Kritik unterzieht.
Das tüchtige Buch wird hoffentlich auch bei den öffentlichen Verwaltungen
gebührend gewürdigt werden; den Namen einer Politik der Bücherei verdient
es vollauf, denn auch bei uns ist „richtig allemal das, was im besonderen
Falle am besten zum Ziele führt".
Köln. A. Keysser.
Katalog der Bibliothek des Königlich Preufsischen Generalstabes. Berlin:
E. S. Mittler u. Sohn 1912. 4 Bl., 928 S. 4°.
Unter den wissenschaftlichen Spezialbibliotheken von gröl'serem Werte,
die wir in der Reichshauptstadt besitzen, nimmt die militärische des Grofsen
Generalstabes mit ihren 86000 Bänden zweifellos eine hohe Stelle ein. Leider
war die Sammlung schon deswegen nur wenig benutzbar, weil sie in Folge
mangelhafter fachmänischer Behandlung sehr schlecht zu übersehen war. Nicht
nur war die Titelaufnahme der Bücher in den vor 30 und 20 Jahren veröffent-
lichten Katalogen sehr fehlerhaft und verschieden und daher sehr irreführend,
sondern auch das System des Katalologs war zu summarisch und die Auf-
stellung und Numerierung der Bücher ganz unhaltbar. So war im Laufe
der Jahre, wie der jetzige Vorstand der Anstalt, Major Buddeke, in einem
Aufsatze in den Vierteljahrsheften für Truppentuhrung 1911 S. 103 ff. erzählt,
ein Zustand entstanden, der das Einordnen wie das Auffinden der Bücher
1/iteraturberichte und Anzeigen 177
gleichermafsen erschwerte und die reichen Schätze der Bibliothek teilweise
unzugänglich machte. Als Major Buddeke sein Amt im April 1909 übernahm,
ging er mit Krosfein Eifer ans Werk, nicht nur eine Neukatalogisierung, sondern
aucb eine Neuaufstellung der Bibliothek und zugleich eine sehr notwendige
Sichtung des Bücherbestandes vorzunehmen, da sieh eine grofse Menge von
Dubletten und torer Bücher in der Bibliothek angesammelt hatten, die Lieht
und Luft wegnahmen und das drängende Leben an Wachstum und ordnungs-
mäfsiger Pflege hinderten. Erfreulicherweise hatte der neue Vorstand von vorn-
herein die Einsicht, d:ifs er seine Aufgabe nur fachmännisch und im engsten
Anschlüsse an die in der preußischen Bibliotheksverwaltung bestehenden
Grundsätze erfüllen dürfe und erfüllen könne. Dabei war aber selbstverständ-
lich zu beichten, dafs unsere aul die Verhältnisse der Landes- und Universitäts-
bibliotheken zugeschnittenen Instruktionen und Verwaltungsmaximen eng den
dienstlichen Bedürfnissen der Behörde angepafst würden. In dieser Ver-
schmelzung der allgemeinen Theorien mit den praktischen Anforderungen
liegt ja überhaupt die grofse Schwierigkeit der Aufgabe der Spezialbibliotheken.
.Major Buddeke hat offenbar der Lösung dieses Problems, wie der vorerwähnte
Aufsatz beweist, viel Nachdenken gewidmet; die Grundsätze, die er in jenem
Expose veröffentlicht, sind vortrefflich und seien hier den Vorständen von
Spezialbibliotheken als sehr beachtenswert empfohlen. Auch der Katalog der
Bibliothek, der nunmehr fertig vorliegt, lüfst einen Ueberblick der in drei
Jahren hier geleisteten Arbeit zu. Man darf wohl ohne Uebertreibung sagen,
dafs Major Buddeke aus dem schlecht geordneten und unfachmännisch ver-
walteten Bücherhaufen, den der Generalstab besafs, erst eine wirkliche Biblio-
thek gemacht hat. Jetzt ist überall .System und Ordnung darin und es sind
feststehende (irundsätze vorhanden. Was die Systematik betrifft, so hat der
Ileorganisator die Einteilung in zwei grofse Gruppen: Allgemeine Abteilung
und Militärische Wissenschaften und zweitens: Nicht militärische Wissenschaften
beibehalten, hat aber das Einzelne viel feiner gegliedert (s. S. 659 des Katalogs).
Wenn man diese sauber durchgearbeitete Systematik mit der des Bücher-
verzeichnisses des Kriegsministeriums von 1904 und mit dem Verzeichnisse der
Büchersammlung der Kriegsakademie 1880—1901 vergleicht, so ist der Fort-
schritt unverkennbar, der hier im Generalstabe gemacht ist. Dasselbe läl'st
sich von der Titelaufnahme, von der Verwendung von springenden Nummern
und von der Einordnung der Werke in die einzelnen Gruppen sagen. Es
liegt in dem neuen Kataloge des Generalstabes eine Arbeit vor, die nicht nur
die Tätigkeit der Behörde selbst und die wissenschaftliche Forschung im
ganzen Offiziercorps wirksam unterstützen und tördern wird, sondern die
auch uns Bibliothekaren als bibliographisches Hilfsmittel auf dem Gebiete der
„Militaria" aufserordentlich willkommen ist. Das Werk ist sehr zuverlässig
und in einzelnen Gruppen auch wohl ziemlich vollständig in der Sammlung des
Materials. Auch auf eine hübsche und praktische Neuerung, das Wiederholen
der systematischen Unterteilung vor jeder einzelnen Gruppe, möchte ich hier
noch hinweisen, weil sie dem Laien die Uebersicht in den einzelnen Fällen
erleichtert. Auch das ist äufserst praktisch, dafs ganz stereotyp in jeder
Gruppe (aufser in den historischen Teilen natürlich) unter r-z Raum für die
Verhältnisse der fremden Staaten ausgespart ist, was ja unzweifelhaft für das
leichte Auffinden der Werke sehr günstig ist. Um dem ausgezeichneten
Werke wenigstens kritisch etwas am Zeuge zu flicken, so möchte ich darauf
hinweisen, dafs es vielleicht wünschenswert gewesen wäre, auch die sachlichen
Ordnungsworte der Titel fett zu drucken.
Berlin. Wolfstieg.
Miniaturen aus Handschriften der Kgl. Hof- und Staatsbibliothek in München.
Herausgegeben von Dr. Georg Leidinger. Heft 1: Das sogenannte Evan-
geliarium Kaiser Ottos III. München: Rahn & Tietze. Preis: 30 M., Sub-
skriptionspreis: 24 M.
Reges Leben herrscht in der Hof- und Staatsbibliothek in München, ins-
besondere in ihrer Handschriftenabteilung. Es ist noch nicht lange her, dafs
XXIX. 4. 12
178 Literaturberichte und Anzeigen
in diesen Blättern von dem neuen Unternehmen von Petzet und Glauning
die Rede gewesen ist, das auf dem bisher nur allzu stiefmütterlich behandelten
Gebiet der Paläographie der deutschen Handschriften einen Markstein bedeutet,
gerichtet aus dem kostbaren Material der Münchener Bibliothek. Jetzt fügt
Georg Leidinger den Verdiensten, die er sich bereits um die Kundbarmachung
der Münchner Schätze seit Jahren mit unablässigem Fleifs erworben hat, ein
neues hinzu: dem Vorgange von London, Paris und Brüssel folgt München
in der Veröffentlichung vollständiger Reihen von Miniaturen einzelner Hand-
schriften. Längst hatte München den Vorrang auch in dieser Beziehung vor
anderen deutschen Bibliotheken: Tausende von Einzelaufnamen waren seit
mehr denn einem Jahrzehnt gemacht und bequem und preiswert von dem
Hofphotographen Karl Teufel zu beziehen. Dieser Besitz ist nunmehr in den
obengenannten Verlag übergegangen und wird in der Weise zu neuer Ver-
wendung gelangen, dafs eine umfassende Reihe von Reproduktionen der
wichtigsten Miniaturenhandschriften der Münchner Bibliothek unter Leidingers
Leitung in auch einzeln käuflichen Heften zur Ausgabe gelangen, wobei alle
in Betracht kommenden Zeiten und Länder Berücksichtigung finden sollen.
Die Tafeln des ersten Heftes sind ausgezeichnet gelungen, das mufs man
bei jeder derartigen Veröffentlichung fordern und darf es bei einer solchen,
die unter Leidingers Augen entstanden ist, als selbstverständlich annehmen,
aber in diesem Falle ist es notwendig, die Vorzüglichkeit der Wiedergabe
ganz besonders hervorzuheben, denn das hier gewählte Reproduktionsverfahren
wurde bisher für derartige Veröffentlichungen nicht ganz für voll angesehen.
Es bestand und besteht noch (Vgl. Traube, Vorlesungen und Abhandlungen
I, 59 f) die Ansicht, dafs allenfalls der Lichtdruck höchsten Ansprüchen genüge:
die vorliegenden Tafeln sind mit Autotypie hergestellt und erbringen in der
Tat den Nachweis, wie Leidinger mit Recht hervorhebt, dafs das Vorurteil
zu Gunsten des Lichtdrucks in Anbetracht der gerade in allerletzter Zeit
ganz aufserordentlich vervollkommneten Autotypie nicht mehr uneingeschränkt
zu Recht besteht. Freilich ist mit der Autotypie nach wie vor die Verwendung
stark gekreideten, satinierten Papieres unauflöslich verbunden, wenn anders
nicht selbst die beste Platte mit dem feinsten Korn schlecht herauskommen
soll. Aber es will mir scheinen, als ob, wenigstens für die Wiedergabe von
bildlichen Malereien der Karolingischen und Ottonischen Zeit, dieser Nachteil
nicht allzuschwer ins Gewicht fällt. Die kreidige Stumpfheit, die diesen
Malereien zu einem Teile eigen ist, kommt in so vollendeter Autotypie aus-
gezeichnet zum Ausdruck, und der unvermeidliche Glanz des Papieres tritt
auf der bedruckten Fläche nur in geringer Weise störend zutage. Das jeden-
falls darf ohne erneute Prüfung des Originales, das ich 181)9 zuletzt gesehen
habe, gesagt werden, dafs die Farbenwerte, soweit das überhaupt bei dieser
Art Reproduktion möglich ist, in ihrem gegenseitigen Verhältnis gut -zum
Ausdruck kommen. Niemandem, der wissenschaftlich Malereien zu untersuchen
unternimmt, kann die Autopsie der Originale erspart werden. Wohl aber
sind solche Veröffentlichungen geeignet, für Untersuchungen ikonographischer
Art eine vorzügliche Unterlage zu gewähren, ganz davon zu schweigen, dafs
sie vom Standpunkte der historischen Wissenschaft aus als unentbehrlich
und viel zu lange vernachlässigt überhaupt mit Freuden zu begrüfsen sind,
wenn auch eine Bürde für die Bibliotheksverwaltungen daraus entsteht. Es
mufs dankbar hervorgehoben werden, dafs der Preis im Verhältnis zu dem,
was geboten wird, überaus niedrig ist, vor allem, wenn man bedenkt, dafs
die Blätter in der Gröfse der Originale wiedergegeben sind.
In einer Einleitnng gibt Leidinger eine Uebersicht über die gesamte
Literatur, die sich an die berühmte Handschrift bis jetzt geknüpft hat, auf
acht Folioseiten werden wir mit minutiöser Sorgfalt unterrichtet, wie
seit mehr als anderthalb Jahrhunderten das Urteil darüber geschwankt hat,
ob wir das Evangeliar Otto III oder Heinrich II. vor uns haben. Die Frage
ist als bisher nicht entschieden zu betrachten, und auch Leidinger will sie
nicht entscheiden, wenn er auch persönlich der Zuteilung an Otto III. den
Vorzug gibt, wie denn überhaupt der Zweck der Einleitungen in dieser wie
Literaturberichte und Anzeigen 179
den folgenden Veröffentlichungen nicht etwa neue kunsthistorische Unter-
suchung der betreffenden Handschrift sein soll, sondern nur Feststellung des
gegenwärtigen Standes der Forschung über sie und Anregung zu weiteren
Studien und Erkundungen. Bei dieser Beschränkung leistet Leidingera Ein-
leitung zu dem Evangeliar in der Tat Vorzügliches. Bequemer kann es den
kommenden Arbeitern nicht wohl gemacht werden, und jeder, der an den
fast allzu reich besetzten Tisch herantritt, wird sich zu Dank verpflichtet fühlen.
Von der Möglichkeit einer Entscheidung von einiger Sicherheit auf stil-
kritischer Basis sind wir trotz aller vorzüglichen Arbeit, die auf diesem Gebiet
in letzter Zeit geleistet wurden ist, noch weit entfernt, ein Zeugnis, das die
Zuteilung an Otto III. bezw. Heinrich II. entscheiden könnte, wird schwerlich
zutage kommen. Wenn aber, wie mir wahrscheinlich ist, eine sichere Ent-
scheidung auf Grund ikonographischer Untersuchung fallen sollte, so wird
Leidinger das Verdienst für sich in Anspruch nehmen dürfen, die Unterlage
dafür geliefert zu haben. Es ist aufrichtig zu wünschen, dafs die erhoffte
Anregung nicht ausbleibt und diesem, wie den folgenden Heften die Freude
erfolgreicher Verbreitung beschieden ist.
Berlin. EmilJacobs.
Veröffentlichungen der Gutenberg-Gesellschaft.
8. 9. = Catalogue raisonne des premieres impressions de Mayence (1415 —
1467) par Sevmour de Ricci. Mainz: Gutenberg- Gesellschaft 1911.
2 Bl., IX, 166 'S., 1 Taf. 4".
10. 11. = Die Bamberger Pfisterdrucke und die 36 zeilige Bibel von Prof.
Dr. Gottfried Zedier. Eb. 1911. 3 Bl., 113 S., 23 Taf. 4".
Der Zufall hat, es gefügt, dafs zwei lange vorbereitete Veröffentlichungen
der Gutenberg-Gesellschafc zu gleicher Zeit ausgegeben worden sind. Die
Mitglieder, die schon ungeduldig zu werden begannen, sind für das längere
Warten durch diese umfang- und inhaltreichen Bände, die nun für vier
Geschäftsjahre gelten, reichlich entschädigt worden. Beide fördern in erwünsch-
tester Weise unsere Kenntnis vom ältesten Buchdruck, das eine registrierend,
das andere forschend.
Herr Seymour de Ricci, dessen umfassende bibliographische Kenntnisse
und dessen Vertrautheit mit der Geschichte der Büchersammlungen, des anti-
quarischen Marktes und des Auktionswesens wir schon anderwärts zu schätzen
Gelegenheit gehabt haben, war wie kein anderer befähigt das Inventar der
alten Mainzer oder mit Mainzer Typen hergestellten Drucke aufzustellen.
Es handelte sich nicht um eine Bibliographie im eigentlichen Sinne, nicht um
eine exakte Beschreibung der Drucke; das Hauptgewicht liegt vielmehr auf
der Feststellung des Bestandes im ganzen und in der Verzeichnung der
einzelneu Exemplare. In beiden Beziehungen reichten, zumal nach den
glücklichen neuereu Funden, die bisherigen Verzeichnisse, oder Versuche von
Verzeichnissen, nicht mehr aus und es war Zeit, dafs die Aufgabe, die bei
der Bedeutung dieser Drucke als typographische Denkmäler und Sammlungs-
objekte keiner Rechtfertigung bedarf, gründlich und umfassend in Angriff
genommen wurde.
S. de R. will das Verzeichnis der Drucke bis zum Tode Fusts (c. 1467)
geben. Faktisch geht er wesentlich darüber hinaus und gewifs mit Recht, soweit
es sich um Drucke handelt, die ganz oder vorzugsweise mit den älteren vor
1 167 existierenden Typen hergestellt sind. Es wäre gewifs falsch gewesen
einer Jahresgrenze zuliebe die späteren Schoefferschen Psalterdrucke oder
die, jüngeren Donate in der Type B42 auszuschließen. Zweifelhafter scheint
mir schon die Hereinziehung der Missaldrucke Schoeffers, in denen lediglich
der Kanon mit der grol'sen Psaltertype gedruckt ist, unberechtigt aber die
der späteren Eltviller Drucke, wenn auch der interessante Ablafsbrief von 1480,
der auf der beigegebenen Tafel abgebildet ist, eine schätzenswerte Bereicherung
des Werkes bildet. (Es hätte übrigens bemerkt werden sollen, dafs die
Abbildung bedeutend verkleinert ist.) Was die Anordnung betrifft, so bilden
12*
180 Literaturberichte and Anzeigen
das erste Einteilungsprinzip die Typen, die ihrerseits nach der Zeitfolge der
Entstehung geordnet sind. Innerhalb der Type folgen sich die Werke eben-
falls möglichst chronologisch. Jedes Werk erhält eine kurze Beschreibung
und Charakterisierung, es folgen die als vorhanden nachweisbaren Exemplare,
darunter auch manche bisher unbekannte oder kaum erwähnte, dann die
nicht mehr nachweisbaren und die Fragmente, endlich, was durchaus nicht
überflüssig ist, Nachrichten über angeblich existierende Exemplare, die sich
aber als falsch herausgestellt haben, alles mit den nötigen Literaturnachweisen,
liier steckt die grofse und wirklich bewundernswerte Arbeit des Verfassers.
Jedes Exemplar wird vom ersten nachweisbaren Besitzer an bis zum gegen-
wärtigen Aufbewahrungsort verfolgt und es werden Angaben über den
Erhaltungszustand, die Gröfse, den Einband gemacht. Die Unterlagen dafür
hat nicht nur die ausserordentliche Belesenheit des Verf. geliefert, er bat auf
seinen vielen Reisen auch einen grofsen Teil der Originale selbst gesehen und
seine Notizen gemacht, manche Nachrichten auch brieflich erhalten. Freilich
ist auf diese Weise eine gewisse Ungleichmäfsigkeit nicht zu vermeiden
gewesen. Aus eigener Anschauung wird mancher Leser Ergänzungen hinzufügen
können, doch hat es an dieser Stelle wohl keinen Zweck einzelnes nachzutragen.
Ueberblickt man die Verteilung der Exemplare, so ist es dem Deutschen
natürlich schmerzlich zu sehen, wie viel von dem ursprünglich nationalen
Besitz ins Ausland gewandert ist und wie sehr in dieser Beziehung selbst
die grofsen deutschen Bibliotheken hinter der Bibliotheque nationale und dem
British Museum zurückstehen. Etwas tröstlicher erscheint das Verhältnis,
wenn wir den gesamten deutschen Besitz dem des Auslandes gegenüberstellen
und weiter in Erwägung ziehn, dal's gerade die hohe Einschätzung dieser
Druckdeukmäler durch das Ausland eine Huldigung für die deutsche Erfindung
bedeutet. Ein Zeichen dieses internationalen Interesses ist ja auch das
vorliegende Inventar. Bezeichnend ist es freilich, dafs der kleine noch nicht
in festen Bibliotheksbesitz übergegangene Rest dieser Kostbarkeiten sich
fast ausschliefslich im Auslande befindet, und es ist, wie auch die neuesten
Besitzveränderungen gezeigt haben, wenig Aussicht, dafs ein wesentlicher
Teil zu uns zurückkehren wird. Glücklicherweise haben wir unseren alten
Besitz in letzter Zeit durch neue Funde erweitern können, und so sei hier
noch auf zwei Erwerbungen der Königlichen Bibliothek hingewiesen, die zu
dem de Ricci'schen Verzeichnis hinzuzufügen sind: 1. das bereits im letzten
Jahresbericht der Königlichen Bibliothek erwähnte Fragment (Blatt 4 und
Teile von Blatt 9) eines bisher unbekannten 33zeiligen Donats in Type B4i,
ohne eingedruckte Initialen. 2. Ein Exemplar des 31 z eil igen Ablafsbriefes
von 1454/55, von dem freilich der Text so gut wie völlig entfernt worden ist,
um das Pergament zur Verwendung in einer Handschrift des ausgehenden
15. Jahrhunderts geeignet zu machen. Nur an den Rändern, um die neue
Schrift herum, sind mehr oder weniger lesbare Spuren des Drucks erhalten
und diese zeigen, dafs im ganzen derselbe Satz vorliegt wie in allen bisher
bekannten Varianten dieses Ablafsbriefes, dafs aber der Text in den Zeilen
18 — 21 anders verteilt war und dafs, was besonders auffallend ist, die Jahres-
zahl nicht in Zahlen (Mccccliiii) gesetzt, sondern in vollen Worten ausgedrückt
war. Z. IS schliefst mit Juxta dictu (der Raum für die handschriftliche Ein-
tragung war also recht klein), Z. 19 mit Sigillum, und am Ende von Z. 20
sind die Spuren von quadringentesimo noch deutlich erkennbar. Leider fehlt
das Ende der Zahl (Z. 21) und auch das Monatsdatum ist ganz verschwunden.
Es ist also nicht ohne weiteres zu sehen, ob es sich um das Jahr 1454 oder
1155 handelt, wohl aber ist es klar, dafs das vorliegende neue Formular
entweder am Anfang oder am Ende der ganzen Reihe stehen mufs. Im
ersten Fall ist der Grund für die Verkürzung der Jahreszahl einleuchtend:
es sollte mehr Platz für die handschriftliche Eintragung gewonnen werden;
für die umgekehrte Aenderung liegt kein plausibler Grund vor. Es ist deshalb
höchst wahrscheinlich, dafs wir hier die erste Gestalt des 31 zeiligen Ablafs-
briefes vor uns haben. — Auch in München (ÜB.) ist, wie verlautet, ein bisher
unbekannter Einblattdruck in der gröfseren Gutenberg-Type gefunden worden.
Literaturberichte und Anzeigen 181
Zedlers Arbeit ist die Frucht langjähriger systematischer und auf-
opfernder Forschung. Der Verf. hat sämtliche Pfisterdrucke und den gröfsten
Teil der Exemplare von B3G selbst gesehen und eingehend untersucht, die
ineisten an ihren weit von einander entfernten Aufbewahrungsorten, er hat
ferner nachgeholt, was unbegreiflicherweise bisher unterlassen war: die Nach-
forschung in den Bamberger Archiven, bei der er allerdings einer von anderer
Seite gegebenen Spur folgen konnte, und es ist ihm gelungen, um das gleich
vorauszunehmen, überraschendes Licht über Albrechts Ptisters Persönlichkeit
zu verbreiten: Pfister ist verheirateter Priester der Bamberger Diözese. Von
1 14^ bis 1460 erscheint er als Sekretär und Vertreter des Domprobstes und
nachmaligen Bischofs Georg von Schaumberg, 1459/60 ist er am bischöflichen
Lehnshof tätig und aus dieser Zeit stammt ein eigenhändig von ihm geschriebener
Teil (II) Blätter) des Lehnsbuches, aber seine amtliche Tätigkeit scheint damit
abzubrechen; 14C,ü wird er als verstorben bezeichnet. Diese Feststellungen
sind auch für die Beurteilung seiner Druckertätigkeit grundlegend. Pfister
kann danach nicht etwa Gehilfe Gutenbergs in Mainz gewesen und von da
zur selbständigen Ausübung der Kunst nach Bamberg gegangen sein. Er hat
Bamberg anscheinend nicht verlassen und zur Druckertätigkeit kann ihn kaum
etwas anderes veranlagst haben, als das Interesse für die volkstümliche
Literatur, die er ausschliefslich gepflegt hat. Zedier hat die neun Pfisterdrucke
nach allen Lichtungen hin — Typen, Setzerpraxis, Holzschnitte, Papier,
Drucktechnik, Textbehandlung, Sprache und Orthographie — so gründlich
untersucht, dafs kein Punkt dunkel bleibt und namentlich die Reihenfolge
der Drucke durchaus feststeht: Ackermann von Böhmen 1. Ausgabe (das der
Holzschnitte beraubte Exemplar in Wolfenbüttel); Boner 1. Ausgabe (1461.
Wolfenbüttel); Vier Historien; Biblia pauperum 1. deutsche Ausgabe; dieselbe,
lateinische und 2. deutsche Ausgabe; Ackermann von Böhmen 2. Ausgabe;
Boner 2. Ausgabe (Berlin); Belial. Für die Untersuchung war es sehr günstig,
dafs die Doppelausgaben desselben Werkes ein ganz einwandfreies Vergleichs-
material boten. Der erste Druck ist technisch am unbeholfensten, er zeigt,
dafs Pfister noch keine gröfsere Erfahrung im Buchdruck hatte, und unbedingt,
wird dadurch ausgeschlossen, dafs er mit dem Druck der 36 zeiligen Bibel
zu tun gehabt hat. Die neun Drucke verteilen sich wahrscheinlich auf die
Jahre 1460—64, für die Entwicklung, die in dieser Zeit Pfisters Technik und
Textbehandlung durchgemacht hat, mufs ich auf Zedlers interessante Aus-
führungen selbst verweisen. Vermutlich hat der Tod Pfisters Druckertätigkeit
ein vorzeitiges Ende bereitet.
Nicht ganz so viel Neues wie der Abschnitt über Pfister, aber immerhin
sehr wichtige Ergebnisse bringt Zedlers Untersuchung über die 36 zeilige
Bibel. Vor allem mufs der Nachweis als erbracht gelten, dafs die Bibel in
Bamberg und nicht in Mainz gedruckt ist. Die schwachen Spuren , die
Referent im Zbl. 18. 1901. S. 291 aus Wasserzeichen, Einband und Herkunft
der Exemplare und Fragmente dafür angeführt hatte, sind durch Zedlers Nach-
forschungen bedeutend verstärkt worden. Dazu kommt jetzt, dafs Pfister
zum Druckapparat der Bibel nur gelangen konnte, wenn sich dieser in
Bamberg befand, und schliefslich wird man in diesem Zusammenhang auch
der bekannten Nachricht des Paulus Paulirinus eine gewisse Beweiskraft nicht
absprechen können. Nun entsteht freilich die grofse Frage, wer B:,; in
Bamberg gedruckt hat, und da erhalten wir von Zedier die verblüffende
Antwort: kein anderer als Gutenberg, der seit dem 21. Juni 1457 auf mehrere
Jahre aus den Mainzer Urkunden verschwindet. „Als im August 1457 der
prachtvolle Psalterdruck Fust und Schoeffers erschien, mufste Gutenberg das
Aussichtslose, sich im Konkurrenzkampf gegen solche Gegner zu behaupten,
wohl einsehen. Er wandte sich nach Bamberg" usw. (S. 110). Der äufsere
Erfolg blieb ihm aber auch hier versagt. Um sich vor seinen Gläubigern zu
retten, kehrt er unter Zurücklassung seiner Druckerei und der gedruckten
Bibel nach Mainz zurück, wo er dann wieder mit fremdem Geld das Catholicon
druckt. Diese Konstruktion wird wohl nicht beim Referenten allein ein
Kopfschütteln hervorgerufen haben. Wenn man erwägt, wieviel ohnedies
182 Umschau und neue Nachrichten
gegen Gutenberg als Drucker von B:,r spricht, so wird man in der Feststellung
Bambergs als Druckort nur eine Verstärkung dieser Bedenken sehen können.
Zedier macht für die Abweichungen in der Druckerpraxis die Setzer verant-
wortlich, die sehr eilig gewesen seien. Der ganze Bibeldruck habe kaum
mehr als ein Jahr in Anspruch genommen, indem vier Setzer zusammen
täglich 8 Seiten setzen konnten, die auf zwei Pressen in einigen 70 Exem-
plaren abgezogen wurden. Ich mufs hierzu eine grundsätzliche Bemerkung
machen, die. sich übrigens ebenso sehr gegen meine eigene frühere Anschauung
vom Verfahren beim ältesten Druck richtet. Ich habe ebenso wie Zedier
mit Dziatzko angenommen, dafs an den verschiedenen „Setzerabschnitten"
(vier in den Bibeln, zwei in einigen Pfisterdrucken) je ein Setzer arbeitete
und dafs jedem eine besondere Presse (nach Zedier je zwei Setzern eine Presse)
zugewiesen war, die täglich mindestens eine Seite seines Pensums ausdruckte,
sodafs heute die Vorderseite, morgen die Rückseite des Blattes bedruckt
wurde. Das ist technisch wohl nicht möglich. Selbst unsere heutigen Kunst-
drucker tun das nicht, sie warten zwischen „Schöndruck" und „ Wiederdruck"
bis zu vier Tagen, um den ersteren gut trocknen zu lassen und ihm nichts
von seinem Glanz zu nehmen. Das muis bei dem ältesten Druck erst recht
der Fall gewesen sein. Wenn also in vier Abschnitten gesetzt wurde,
so geschah das, um die Presse zwischen Schön- und Wiederdruck nicht still-
stehen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dafs bei dieser Arbeitsweise trotz
der vier Abschnitte nur ein Setzer und nur eine Presse nötig war (wenn
auch die Mehrheit nicht ausgeschlossen ist), und wahrscheinlich erklärt sich
so die aufserordentliche Gleichmäfsigkeit im Fortgang der Arbeit, im Auftreten
neuer Typenformen, in Sprache und Orthographie usw. zwischen den ver-
schiedenen Setzerabschnitten. Wenn an derselben Presse gearbeitet wurde,
versteht sich auch von selbst die Gleichmäfsigkeit in der Zusammensetzung
der Papierlagen, von der Zedlers Tabellen über die Wasserzeichen in sieben
Exemplaren von B36 einen neuen Beweis geben. Auf dieser Grundlage, die
ja noch manche Möglichkeiten offen läfst, dürfte die Anschauung über die
Arbeitsmethode der ältesten Drucker zu revidieren sein.
Ich unterlasse es auf Zedlers Polemik über die kleinen Mainzer Drucke
und verwandte Fragen einzugehn, da sie doch hier kaum zum Austrag gebracht
werden können, und weise nur noch hin auf die vorzügliche Uebersicht über
die Type B3G und auf die zahlreichen Faksimiles auf den Tafeln und im
Text. P. Schwenke.
Umschau und ueue Nachrichten.
Göttingen. Die Göttinger Universitätsbibliothek hat von Herrn
Pierpont Morgan, der bekanntlich in Göttingen studiert hat, den Betrag
von 50000 Dollar erhalten, von dessen Zinsen Werke englischen und ameri-
kanischen Ursprungs angekauft werden sollen. Die Beträge, die für diesen
Zweck bis jetzt jährlich aufgewendet wurden, dürfen nicht herabgesetzt werden.
Alle Unkosten des Binden3, der Verwaltung und Konservierung der aus diesen
Mitteln erworbenen Bücher mufs die Bibliothek übernehmen. — Ferner hat
die Göttinger Bibliothek die Totenmaske von Cäcilie Tychsen, der „be-
zauberten Rose", von den Nachkommen der Schwester der Cäcilie geschenkt
erhalten.
Leipzig. Im Archiv für Buchgewerbe 1912, IUI gibt Johannes Schinnerer
eine Schilderung der Sammlungen des Buchgewerbemuseums zu Leipzig,
aus der wir einige für die Eigenart der Anstalt besonders bezeichnende Sätze
entnehmen. „Während bis vor nicht allzu langer Zeit der Teil des Museums,
der dem Buchgewerbeverein selbst gehörte, mehr wie die Sammlung eines
bemittelteren , kunstbegeisterten , im Buchgewerbe grofs gewordenen Privat-
mannes aussah , haben auch die Besitzstände des Vereins allmählich die Be-
Umschau und neue Nachrichten 183
deutung einer wissenschaftlichen Sammlung erlangt, die das Spezialgebiet des
Buchgewerbes pflegt" und weiter: „Durch seine doppelte Bedeutung als
wissenschaftliches Institut und als Pflegestätte des modernen graphischen Ge-
werbes wird auch der Charakter der Sammlungen des Deutschen Bucbgewerbe-
museuins bedingt." Im einzelnen bespricht der Verfasser dann die Vorbilder-
sammlung, die Plakatsammlung, die Buntpapiere, die Ansichtspostkartensamm-
lung, die durch die Ueberweisung der mehr als 100 000 Stück zählenden
Sammlung Dr. Geibel im vorigen Jahre eigentlich erst begründet wurde (vgl.
Zbl. 1911. S. 275), die Bibliothek, die Blattsammlung des wissenschaftlich-
historischen Teils des Museums (hauptsächlich aus der 1909 geschenkten
Sammlung des Freiherrn von AVeifsenbach entstanden), die Scegersche Samm-
lung von Buntpapieren, die Exlibrissammlung (1910 Ankauf einer grol'sen Zahl
Exlibris aus der Versteigerung der Sammlung Stiebel), die als Leihgabe des
sächsischen Staates dem Museum überlassene Klemmsche Sammlung, endlich
die Sammlung alter Bucheinbände, die erst 1911 durch Erwerbung der
Kollektion Becher- Karlsbad (vgl. Zbl. 1911. S. 275) ihre heutige Bedeutung
erhielt.
München. Georg Leidinger hat ein Verzeichnis der wichtigsten Minia-
turen-Handschriften der Münchener Hof- und Staatsbibliothek veröffentlicht
(s. u. S. 189). Dieses Verzeichnis ist eine stark vermehrte und verbesserte
Ausgabe des Katalogs der H'09 im Fürstensaale der Hof- und Staatsbibliothek
eingerichteten Ausstellung zur Geschichte der Miniaturmalerei, der längst ver-
griffen ist. Unter die Handschriften sind ausnahmsweise zwei mit wichtigen
Miniaturmalereien oder Federzeichnungen versehene Drucke aufgenommen
worden. Wie au3 den letzten Seiten der Schrift ersichtlich ist, bereitet
Leidinger auch Faksimilenachbildungen von Miniaturen der Bibliothek vor.
Die Sammlung soll beginnen mit den Miniaturen des sogenannten Evangelia-
riums Kaiser Ottos III. (52 Tafeln, Abonnementspreis 24 M.) Weiter sollen
erscheinen Miniaturen des Flämischen Kalenders (Cod. lat. 23 638), des Tur-
nierbuchs Herzog Wilhelms V. von Bayern (Cod. germ. 2800), des Psalters
der Königin Isabella von England (Cod. gall. 16), des Gebetbuchs des Jacques
Coeur (Cod. lat. 10 103), des Matutinalbuchs Konrads von Scheyem (Cod. lat.
17 401) und des Sakramentariums Kaiser Heinrichs II. (Cod. lat. 4456.) In-
zwischen ist das erste Stück bereits erschienen; vgl. oben S. 177 ff.
Strafsburg. Auf Anregung des Direktors der Universitäts- und Landes-
bibliothek Geh. Reg.-R. Wolfram hat sich in Strafsburg eine Gesellschaft
für Elsässische Literatur gebildet. Sie beabsichtigt die Veranstaltung vou
Einzelausgaben elsässischer Literaturwerke, die den Mitgliedern als Jahres-
gaben unentgeltlich überreicht werden; ferner Veröffentlichungen vollständiger
kritischer und kommentierter Ausgaben von Schriftstellern, v/ie z. B. Fischart
und Geiler v. Kaisersberg; sodann Veröffentlichung oder Neuausgabc der
Korrespondenzen, vor allem Elsässischer Gelehrter und Schriftsteller aus
dem 18. und 19. Jahrhundert, so von Schöpflin, Schweighäuser, Grandidier,
Oberlin usw.; und schliefslich Veröffentlichung von wissenschaftlichen und
populärwissenschaftlichen Darstellungen aus dem Gebiete der elsässischen
Literaturgeschichte. Als erste, von Prof. F. Schultz bearbeitete Veröffentlichung
soll Sebastian Brants Narrenschiff erscheinen, das die Mitglieder als erste
Vereinsgabe erhalten.
Oest erreich. Mit den übrigen Beamtenkategorien sehen die öster-
reichischen Bibliotheksbeamten der ebenso oft angekündigten wie verschobenen
Regulierung ihrer Vorrückungs- und Gehaltsverhältnisse entgegen. Mit umso
greiserer Spannung, als sich diese Verhältnisse gerade im Bibliotheksberuf
in den letzten Jahren empfindlich verschlechtert haben. Konnte bis vor
kurzem der Bibliothekspraktikant sich mit der begründeten Annahme
schmeicheln, nach etwa fünf Jahren zum definitiven Bibliothekar (IX. Rang-
184 Umschau und neue Nachrichten
klassc) befördert zu werden, so dauert diese Wartezeit heute kaum weniger
als acht Jahre. Und ähnliche Trübungen erfuhren auch die Aussichten der
Beamten höherer Gehaltsklassen. Wirtschaftliche Organisationen der Staats-
beamten arbeiteten seit langem daran, Abhilfe zu schaffen. Die oft und nach-
drücklich erhobene Forderung nach Stellenvermehmng hat sich als unwirksam
erwiesen, da mit diesen neuen Stellen nur eine augenblickliche Besserung der
Verhältnisse eintrat. Man suchte nach einer neuen rettenden Formel und
glaubt sie nun im s. g. Zeitavancement gefunden zu haben, d. h. in dem
Anspruch auf automatische Yorrückuug nach einer in den einzelnen Rangklassen
variabeln gesetzlich bestimmt festgesetzten zeitlich bemessenen Dienstleistung.
Es ist kein Zweifel, dafs diesem Vorriickungsmodus vor dem bisherigen
materielle und moralische Vorteile zuerkannt werden müssen. Ebenso gewifs
aber ist, dafs die Anhänger des Zeitavancements offene und geheime Wider-
stände finden: bei der Regierung, die in der Durchführung dieser Reform
nicht mit Unrecht eine dauernde und erhebliche Belastung des Budgets erblickt
und beim Parlament, das wie alle auf Grund des allgemeinen Stimmrechts
zusammengesetzte Vertretuugskörper nicht übermäfsig beamtenfreundlich ist.
Immerhin hoffen die Optimisten unter den Reformern, die neue Epoche, die
nun für die österreichische Beamtenschaft anbrechen soll, vom Juli dieses
Jahres an datieren zu können.
Die Wiener „Gesellschaft der Musikfreunde" hat in ihrer letzten Jahres-
versammlung beschlossen, einen Katalog ihrer Bibliothek drucken zu lassen.
Da besonders der handschriftliche Teil der Bibliothek sehr reich ist, ist dieser
Beschlufs vom Standpunkt der Musikwissenschaft lebhaft zu begrüfsen.
Eine Nachricht von weittragender Bedeutung scheint leider mehr als ein
blofses Gerücht zu sein: Die Bibliothek des Jesuiten -Kollegiums in Lainz
(Wien XIII.), bekannt unter dem Namen „Rossiana", soll verkauft werden.
Die Bibliothek wurde 1S55 von der Witwe ihres Begründers, des Commendatore
Francesco Rossi, dem Jesuitenorden in Rom geschenkt und wurde nach der
Auflösung des Ordens in Italien im Jahre 1877 nach Wien gebracht, da der
Kaiser von Oesterreich als zweiter Erbe eingesetzt worden war. Ihr reicher
Bestand an Handschriften und Wiegendrucken übte auf einen internationalen
Gelehrtenkreis eine grofse Anziehung aus. Aber wie sich jetzt herausstellt,
scheint der betriebsame Orden diesen kostbaren Besitz nur als totes und
nutzloses Kapital anzusehen und hat sich entschlossen, die Bibliothek um
einen Preis zu veräufsern, der zwar die Mittel öffentlicher Sammlungen weit
übersteigt, im Verhältnis zum Wert der Bibliothek aber als niedrig zu
bezeichnen ist. Sollte also der österreichische Hof keine Einsprache erheben
(was leider nicht zu erwarten ist), so wird dieser vermutlich kostbarsten
Wiener Privatbibliothek das Schicksal nicht erspart werden, von einem
spekulativen Händler erworben zu werden oder den überseeischen Weg aller
nicht staatlich gebundenen Büchersammlungen zu gehen. Jedenfalls würde
durch das Verschwinden der Rossiana in das Bibliotheksleben Wiens eine
kaum reparable Bresche geschlagen werden. Cr.
In Wien wurde eine neue Gesellschaft von Bibliophilen, die „Wiener
Bibliophilen-Gesellschaft", begründet. Der Gedanke dazu ging von in
Wien ansässigen Mitgliedern der deutschen Gesellschaft der Bibliophilen aus,
es wurde zuerst auch nur ein Wiener Zweigverein der deutschen Gesellschaft
geplant. Es zeigte sich aber bald nöti^, einen weiteren Rahmen für die Neu-
gründuug zu wählen. Die Wiener Bibliophilen-Gesellschaft beabsichtigt nach
dem Vorbilde der deutschen Vereinigung die Herausgabe von Publikationen
auf dem Gebiete der Bibliophilie, die an die Mitglieder unentgeltlich verteilt
werden, aber nicht durch den Buchhandel zu beziehen sind, der Jahresbeitrag
beträgt 7 K. Der erste Aufruf zur Gründung war unterzeichnet von Jakob
Minor, HansFeigl, Payer von Timm "und Engelbert Pernerstorfer. Unter der
Einladung zur konstituierenden Generalversammlung (3. März 1912) findet
man aufser Feigl, Payer und Pernerstorfer noch die Namen Ottokar Mascha,
Michael Maria Rabenlechner, Hugo Tliimig und Richard Maria Werner.
Umschau und neue Nachrichten 185
Wie wir dem Bericht der ÜB Krakau für 1911 entnehmen, betrag der
Zuwachs (5287 Bde gegen 6061 Bde im Vorjahr. Die 'Druckschriftenabteilung
bestand am Scblufs des Berichtjahres aus 115 613 Bden, die Handschriften-
abteilung aus 6327 Bden (Zuwachs: 4 Bde), die Zahl der Inkunabeln betrug
2873 (Zuwachs: 3 Bde), die Urkundenabteilung bestand wie im Vorjahr aus
396, die Kupferstichsammlung aus 9861 Nummern. Unter den Neuerwerbungen
befand sich die Bibliotheea Scriptorum Graecornm et Latinorum Teubneriana
in 5-14 Bden, die im Lesesaal aufgestellt wurden. Der Kaufpreis betrug
2088,64 Kronen. Die drei Inkunabeln sind ein Geschenk des Prof. Bujak.
Der Vermehrungsetat betrug nur 20 000 Kronen; die Bibliothek kann nur die
notwendigsten Werke erwerben, weil die Periodiea viel kosten. Die Zahl
der Besucher des Lesesaals betrug 40 783 gegen 36 021 im Vorjahr, die Zahl
der Entleiher 1300 gegen 1200 im Vorjahr, die der verliehenen Bände 19000
gegen I30U0 im Vorjahr. Die theologische Abteilung befand sich bisher in
dunklen und feuchten Parterreräumen, wo höchstens Doubletten aufbewahrt
werden können, sie erhielt im Berichtjahr einen geräumigen »Saal im ersten
Stock. Der Umbau des Collegium maius, das für Bibliothekzwecke verwandt
werden soll, ist vom Ministerium genehmigt worden. Die Kosten werden
200000 Kronen betragen. Herr Ign. Bernstein hat seine grol'se Sammlung von
Werken über Sprichwörter, gegen 10 000 Bde, der Bibliothek als Depositum
übergeben. W. Christiani.
England. Die John Ryl and s Library in Manchester hat für das Jahr
1012 als Gegenstand ihrer wechselnden Atisstellung die mittelalterlichen Hand-
schriften und Prachtbände gewählt, an denen sie, zum Teil aus der Bibliothek
Spencer, zum Teil aus der Crawfordschen Sammlung und anderen Quellen,
ganz ungemeine Schätze besitzt. Der mit einer instruktiven Einleitung ver-
sehene Katalog der Ausstellung (s. o. S. 93), der auch manche deutsche
Stücke aufzählt, enthält eine Anzahl guter Abbildungen. Beigefügt ist ein
Katalog der Werke über griechische und lateinische Paläographie, einsckliefs-
lich Faksimilewerke, und eine Liste der historischeu Zeit- und Gesellschafts-
schriften der Bibliothek.
Frankreich. Die Bibliothek des Institut Catholique in Paris, deren
Leiter M. Langlois auch auf dem Brüsseler Kongreis die Sache der „freien In-
stitute' mit grofsem Eifer vertrat, hat einen Führer — oder vielmehr den ersten
Teil eines Führers, renseignements preliminaires — herausgegeben, der sehr ein-
gehende Nachrichten über die Bibliothek enthält. Man findet zunächst eine
Uebersicht über die Aufstellung der Handbibliotheken der beiden Lesesäle,
von denen der eine für Theologie, der andere für die übrigen Wissenschaften
bestimmt igt, dann die allgemeinen Ordnungen und Einrichtungen für die Be-
nutzung. Es folgt das alphabetische und das systematische Verzeichnis der
laufenden Zeitschriften, das alphabetische und systematische Verzeichnis der
abgeschlossenen Sammelwerke und laufenden Fortsetzungen, die Liste der
Inkunabeln unter Angabe der Pellechetnummern und das nach Sprachen ge-
ordnete Handschriftenverzeichnis. Den Schlufs bilden kurze Abschnitte über
die Kataloge, das System der Bibliothek, die Stärke der Benutzung und die
Etatsverhältnisse.
Nordamerika. Bei der Versteigerung des zweiten Teils der Bibliothek
Hoe im Januar d. J. wurden für alte und seltene Bücher wieder sehr be-
deutende Preise erzielt, von denen die bemerkenswertesten u. a. im Börsen-
blatt Nr Gl mitgeteilt sind. Indem wir darauf verweisen, führen wir nur die
für die alten Mainzer Drucke gezahlten Preise an: Die 42 zeilige Bibel (Papier)
ging für 27H00 Dollar an Qnaritch , der Liber sextns Decretalium von 1405
für 3250 D. an Jos. Baer; das Catholicon von 1460 brachte nur 1625 D., weil
es nicht vollständig war. — Inzwischen ist schon der Katalog über den dritten
Teil der Bibliothek erschienen, 3412 Nummern umfassend, die vom 15. April
186 Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
an versteigert werden sollen. Inkunabeln sind diesmal nur wenige darunter
und keine so bedeutenden wie vorher, abgesehen von einigen Caxtons und
zwei Ausgaben des Coluinbus-Briefes. Die Americana treten ebenfalls etwas
zurück. Unter den Handschriften sind einige kostbare mit Miniaturen ge-
schmückte Ilorae und sonstige liturgische Stücke des 15. und 1(>. Jahrhunderts.
Sehr reich sind wieder die historischen und künstlerischen Einbände. Die
Hanptmenge besteht auch diesmal in französischer und englischer Literatur,
die Hoe mit bekanntem Verständnis gesammelt hat. Deutsche Bücher kommen
nur ganz vereinzelt vor.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Bulletin du bibliophile et du bibliothecaire. Revue mensuel fondee en
1834 par J. Techener . . . Directeur: Georges Vicaire. 1912. Nr 1. =
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The Library Association Record. A monthly magazine of librarianship
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Zentralblatt für Volksbildungswesen. Organ für das Gebiet der Hochschul-
kurse, des volkstümlichen Vortragswesens, des Volksbibliothekswesens,
der volkstümlichen Kunstpflege und verwandte Bestrebungen. Hrsg. von
A. Lampa. Jg. 12. 1912. H. 1/2. Stuttgart: W. Kohlhammer 1912. Jg.
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Bibliothekswesen im allgemeinen.
Behrens, Ethel. II movimento pro biblioteche popolari in Inghiiterra.
Coltura popolare 2. 1912. Nr 1—3.
Bulletin bibliographique, dedie aux parents, au personnel enseignant et aux
comites des bibliothöques. Publ. par la commissiou pour le choix de
lectures destin. ä la jeunesse et aux bibliotheques scolaires et populaires.
Societe pcdagogique de la Suisse romande. Fase. 10. Lausanne 1911:
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1911. Jg. 2L.
Catalogo. Istituto nazionale per le biblioteche dei soldati, ottobre 1911.
Torino: Sella e Guala 1911. XI, 35 S.
Catalogo delle opere musicali teoriche e pratiche composte avanti il secolo
XIX esistenti nelle biblioteche e negli archivi pubblici e privati dltalia.
Cittä di Bologna (1. Fase), Firenze (1. Fasc^l, Milano (1. Fase), Parma
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end. 3(>tl1 September 1911 ... Report by the librarian ... for the year
end. 30th September 1911 ... Libr. Bulletin of the University Library
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Bocca, Rom. Nr 251: Varia. 62s Nrn.
Boerner, Leipzig. Nr 35: Radierungen, Holzschnitte, Illustrierte Werke.
5K3 Nrn.
Frank, Würzburg. Nr 8: Varia. 50 S.
Gilhofer & Ranschburg, Wien. Nr 101: Bibliotheca Utopistica. (Sammlung
des f Schriftstellers Ludwig Ilevesi.) lh50Nrn. — Nr 103: Vienneusia.
2031 Nrn.
Götz, München. Nr 952: Varia. 944 Nrn.
Hermann, München. Landwirtschaft, Weinbau, Bienenzucht, Fischerei etc,
7000 Nrn.
Hönisch. Leipzig. Nr 4: Napoleon I. und seine Zeit 1307 Nrn.
Hugendubel, München. Nr oO : Kulturgeschichte II: Häusliches und privates
Leben. Nr 1465—3110.
Jacobsohn & Co., Breslau. Nr 246: 1500 Werke ans allen Gebieten. 7G S.
List & Franke, Leipzig. Nr 435: Kultur- ü. Sittengeschichte. 2575 Nrn.
Lommer, Gotha. Nr 4: Bücher aus verschiedenen Wissensgebieten. 784 Nrn.
Loescher & Co., Rom. Nr 84: Medicina antica e moderna. 3601 Nrn.
Lübcke, Lübeck. Nr 53: Geschichtliche, kriegsgeschichtliche Werke. 814 Nrn.
Meyer, Leipzig. Nr 106: Deutsche Literatur, Theater, Allgemeine Geschichte.
372 Nrn.
Nijhoff, Haag. Nr3S7: Ethnographie, Voyages. IL 931 Nrn.
Rosenthal, L. München. Nr 145: Zur Geschichte der Kunst. 3308 Nrn.
Sutton, Manchester. Nr 194: Early printed books. 2298 Nrn.
Weg, Leipzig. Nr 135: Zoologia generalis. 314^ Nrn.
Ziegert, Frankfurt a. M. Nr 17: Städte -Ansichten. 1546 Nrn.
ßücherauktionen.
Berlin, 29. u. 30. März: Goethe u. seine Zeit. Autographen, Bücher, Bilder
u. Erinnerungen. 721 Nrn. Bei Karl Ernst Henriei.
Frankfurt a. M., 15. — 18. April: Bibliothek Gottfried Beck: Philosophie, Ge-
schichte. Kunst, Deutsche Literatur, Musik etc. 1845 Nrn. B.F.Lehmann.
Leipzig, 18. — 22. März. Sammlung Fedor Flinzer: Kunstbücher, Kunstblätter,
Zeichenunterricht, Deutsche Sprache u. Literatur etc. 2672 Nrn. Bei
Oswald Weigel.
192 • Personalnachrichten — Verein Deutscher Bibliothekare
Leipzig, 2^. u. 29. März. Bibliothek Ernst Caracas IV: Exakte Wissen-
schaften. Varia. Schach. 485 Nrn. Bei Oswald Weigel.
Lissabon, 2s de abril e dias seguintes: Livraria Dr. Luiz Monteverde com-
prehende livros raros et preciosos sobre: Litteratura, Historia, Bellas-
Artea etc. 5752 Nrn. Bei Francisco Arthur da Silva.
New York, April 22: Library of Robert Hoe part III, A— K. L— Z: Illu-
miuated mauuscripts , incuuabnla, historical bindings, autographs, rare
Americaua. 1021 Nrs by the Anderson Auction Company.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Dem Leiter des Deutschen Bureaus der Internationalen
Bibliographie der Naturwissenschaften Oberbibliothekar Prof. Dr. Oskar
Uhl worin wurde der Charakter als Geheimer Regierungsrat beilgelegt. Der
Bibliothekar Prof. Lic. Hermann Hülle wurde zum stellvertretenden Mitglied
der Sachverständigen-Kommission der Ostasiatischen Abteilung des Museums
liir Völkerkunde gewählt.
Erlangen ÜB. Der Oberbibliotbekar D. Dr. Markus Zucker trat in
den Ruhestand (1.4.12), wobei ihm der Titel Direktor beigelegt wurde,
desgl. trat der Bibliothekar Philipp Stein in den Ruhestand.
Jena ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Wilhelm Schmitz wurde zum
Bibliothekar ernannt. Als Volontär trat ein Kand. des höh. Lehramts Otto
Achelis geb. 23. 12. 87 Bremen, ev., stud. klass. Philol. u. Archäol.
Kassel LB. Der Direktor Dr. Edward Lohmeyer tritt zum 1. Oktober
in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde der Oberbibliothekar Prof.
Dr. Hugo Brunner ausersehn.
Münehen HB. Der Bibliothekar Dr. Karl Heiland wurde zum Ober-
bibliothekar und Vorstand von Erlangen ÜB ernannt, der Kustos Dr. Emil
Gratzl wurde zum Bibliothekar, der geprüfte Praktikant Dr. Max Si in hart
zum Kustos ernannt. Der geprüfte Praktikant Dr. Friedrich Bock wurde
zum Kustos an Erlangen ÜB ernannt, der Praktikant Ernst Richter schied
aus dem Dienste.
Rostock ÜB. Der Bibliothekar Dr. Wilhelm Hopf wurde an die
Landesbibliothek zu Kassel berufen.
Stuttgart LB. Dem Vorstand Oberstudienrat Prof. Dr. Karl Steif f
wurde der Rang auf der 5. Stufe der Rangordnung, dem Bibliothekar Dr.
Karl Löffler der Titel Professor mit dem Rang auf der 7. Stufe verliehn.
Würzburg ÜB. Der Kustos Dr. Otto Handwerker wurde zum Biblio-
thekar ernannt.
Schweden. Uppsala ÜB. Der Bibliothekar Dr. Anders Grape wurde
zum Oberbibliothekar, der Hilfsbibliothekar Dr. Axel Nelson zum Biblio-
thekar ernannt.
England Der Vorsteher der Bodleianischen Bibliothek zu Oxford
Edward Williams Byron Nicholson ist gestorben. Er war (vgl. Zbl.
1911. S. 134) schon seit längerer Zeit leidend.
Verein Deutscher Bibliothekare.
Der Bibliothekartag in München findet gemeinsam mit der
Versammlung der österreichischen und schweizerischen Bibliothekare
vom 29. Mai bis 1. Juni statt. — Die Ordentliche Mitgliederver-
sammlung des V. D. B. ist am Freitag den 31. Mai Vormittags
8'/2 Uhr in der Technischen Hochschule. Einladungen und Programme
werden nächster Tage versandt. Der Vorstand des V. D. B.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrliardt Kurraa, HaUe.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen^
XXIX, Jahrgang. 5. Heft. Mai 1912,
Die preuMsche Diplomprüfung, die VolksMbliothekeu und
die wissenschaftlichen Dibliotheken.
Wie zu erwarten war, und wie es ja bei neuen Einrichtungen zu
geschehen pflegt, hat der Ministerialerlafs vom 10. August 1909 betr.
die Einführung einer Diplomprüfung für den mittleren Dienst an wissen-
schaftlichen Bibliotheken und den Dienst an Volksbibliotheken nicht
überall gleichmäßig befriedigt. Nach dem, was mündlich oder brieflich
aus den für diese Fragen interessierten Kreisen verlautete, erschienen
den einen die in dem Erlasse gestellten Anforderungen mehr oder
weniger zu hoch, während sie den anderen nicht weit genug gingen.
Diese Aeufserungen betrafen aber immerhin nur das mehr oder
weniger, das relative Mafs der Anforderungen. Sie berührten die Sache
an sich nicht und liefsen zudem durch ihr Auseinandergehn nach den
entgegengesetzten Seiten den Schlufs zu, dafs die Bestimmungen des
Erlasses im grofsen und ganzen wohl die richtige Mitte getroffen hätten.
Daneben sind nun aber von der Seite der Volksbibliotheken her
gewichtige Stimmen laut geworden, die sich gegen die Grundlage des
Erlasses, gegen die Ausbildung überhaupt und ganz besonders gegen
die gemeinsame Ausbildung und die gemeinsame Prüfung der Anwärter
für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken wie der
für den Dienst an Volksbibliotheken richten.
Ich möchte, um meinen eigenen Standpunkt in dieser Angelegenheit
gleich zu Anfang klar zu legen, betonen, dafs wie die weiter des
näheren zu behandelnden Vertreter der Volksbibliotheken die Gemein-
samkeit im Interesse der Volksbibliotheken bekämpfen, ich im Inter-
esse der wissenschaftlichen Bibliotheken eine künftige Sonderung freudig
begrüfsen würde.
Die ersten Regungen dieser Art seitens der Vertreter der Volks-
bibliotheken sind älter, als der Erlafs selbst. Schon auf der Bibliothekar-
versammlung in Münster am 3. Juni 1909 (Zbl. f. Bw. 1909. S. 407 ff.)
wurde von dem Referenten über „Vorbildung und Ausbildung weiblicher
Hilfskräfte im Bibliotheksdienste" Jaeschke-Elberfeld unter ausführlicher
Darlegung der besonderen Verhältnisse und Bedürfnisse der Volks-
bibliotheken die Trennung der Ausbildung der Hilfskräfte für wissen-
schaftliche Bibliotheken von denen für Volksbibliotheken gefordert.
Nach Skizzierung der in Schulen für die Anwärterinnen der beiden
XXIX. 5. 13
1 94 Die preuls. Diplomprüfung, Volksbibliotheken u. wiss. Bibliotheken
Arten von Bibliotheken zu betreibenden Dinge sagte der Referent
gradezu: „Kurz und gut, es bleibt wenig übrig, was den Seminaren
beider Arten gemeinsam ist."
Geh. -Rat Schwenke machte dann über die im preufsischen Kultus-
ministerium geplanten Mafsnahmen Mitteilungen, die durch den bald
darauf erschienenen Erlafs bestätigt wurden. Freilich ist die damals in
Aussicht gestellte Möglichkeit, durch die Prüfung zu dokumentieren,
dafs die Befähigung der Prüflinge mehr nach der Richtung der wissen-
schaftlichen oder der der Volksbibliotheken hin liege, nicht verwirklicht
worden, abgesehn von der Forderung der Prüfung im Latein, von der
die Bewerber für Volksbibliotheken befreit sind.
Jaeschke-Elberfeld hielt auch auf diese Mitteilungen hin seinen
Standpunkt im Prinzip aufrecht. Dagegen äufserte Heidenhain-Bremen,
dafs gegen die Trennung der Ausbildung doch mancherlei spräche,
und Schulz-Dortmund sprach sich gegen diese Trennung aus und riet,
es erst einmal mit der neuen Prüfungsordnung zu versuchen, die in
glücklichster Weise die Angelegenheit regele.
Bald nachher erschien der Erlafs, die Prüfungskommission, deren
Auftrag Anfang des laufenden Jahres auf drei weitere Jahre verlängert
wurde, wurde eingesetzt, fünf Prüfungstermine wurden abgehalten, kurz
der von Schulz-Dortmund befürwortete Versuch ist einigermafsen aus-
giebig gemacht worden. Man durfte annehmen, dafs seitens derer, die
ein lebhafteres Interesse für die Angelegenheit besitzen, in dieser Zeit
eine innere Stellungsnahme erfolgt wäre. In der Fachpresse freilich
blieb längere Zeit alles still.
Da erhoben im Schlufshefte des Volksbildungsarchivs von 1911
(Bd 2. S. 389 — 424) drei bekannte Vertreter der Volksbibliotheken
gemeinsam ihre Stimme über den Erlafs und das Diplomexamen in
ablehnenden Sinne. Es waren die schon oben genannten Jaeschke-
Elberfeld, Heidenhain-Bremen und als dritter der Leiter der Freien
öffentlichen Bibliothek Dresden -Plauen, Hofmann. Alle drei erklären
von ihrem Standpunkte aus die derzeitige Regelung für unbefriedigend,
Jaeschke am mildesten, Heidenhain schon schärfer, Hofmann am radi-
kalsten. Jaeschke erkennt an, dafs die Kommission, welche die Prüfungs-
bestimmungen bearbeitet hat, bestrebt war, den Bedürfnissen der Volks-
bibliotheken das gröfste Entgegenkommen zu beweisen. Er fügt noch
etwas hypothetisch hinzu, eine Dame, die im mittleren Dienst einer
wissenschaftlichen Bibliothek hervorragend tüchtig sei, könne in der
Volksbücherei glatt versagen und umgekehrt. Bei Heidenhain lautet
es schon bestimmter: „Sollten wir einmal gezwungen werden, viele
Stellen mit jungen Beamten zu besetzen, die nur für den Dienst an
wissenschaftlichen Bibliotheken vorgeschult wären, so würden wir mit
solchen wohl nicht selten grofse Enttäuschungen im Punkt der Anlage
und Neigungen erleben." Hofmann endlich spitzt seine Ablehnung in
die Sätze zu: Niemals würde selbst auf diesem eng umgrenzten Gebiete
(nämlich dem der inneren Verwaltungspraxis) der im Dienste der wissen-
schaftlichen Bibliothek Erzogene und für brauchbar Befundene uns eine
von Adalb. Hortzschansky 195
sofortige Hilfe sein können. Ja, nm so tüchtiger er in der wissen-
schaftlichen Bibliothek war, um so langsamer wird er sich bei uns
einarbeiten. Denn er müfste ja nicht etwa nur einfach hinzulernen,
sondern aufserdem müfste er umlernen" und „Durch alles das, was
über jenes kleine Teilgebiet hinaus an Aufgaben und damit an Voraus-
setzungen hinzukommt, erweitert sich die Kluft zwischen dem mittleren
Dienst an der einen . . . nahezu zu einer unüberbrückbaren."
Ehe ich nun auf die Auseinandersetzungen der obengenannten Herren
weiter eingehe, mufs ich anführen, dafs auf ihre Artikel eine Antwort
erfolgt ist, die, wenn sie zutreffend wäre, jede weitere theoretische
Erörterung zunächst verbieten würde. Erich Liesegang -Wiesbaden
nämlich hat in den Blättern für Volksbibliotheken und Lesehallen
(13. 1912. S. 53 — 56) die drei Artikel des Volksbildungsarchivs kurz
besprochen. Sein eigener Standpunkt ist, dafs mit mehr theoretischen
Erörterungen die Angelegenheit zur Zeit nicht weiter gefördert werden
könne. Es hätte nunmehr eine gröfsere Anzahl von Damen, die das
preufsische Diplom erlangt hätten, Aufnahme in den Dienst der Volks-
bibliotheken gefunden und nur eine Untersuchung darüber, wie diese
sich praktisch bewährt hätten, könne eine feste Grundlage für weitere
Untersuchungen bieten. Liesegangs Gedanke wäre nun ganz unzweifel-
haft richtig, sein Vorschlag würde den einzig gangbaren Weg zeigen,
wie man weiter kommen kann, wenn nur seine Voraussetzung zuträfe.
Das ist aber ganz und garnicht der Fall. Nach allen Ermittlungen,
die ich anstellen konnte, hat bisher eine einzige Dame, die das preufsische
Diplom besitzt, den Dienst an einer Volksbibliothek angetreten, und
diese war auch von einer Volksbibliothek ausgebildet. Die Anwärter
für den Dienst an Volksbibliotheken haben das Diplomexamen also
bisher so gut wie ganz gemieden. Ursache dieser Erscheinung ist
wohl die Beschränkung der zur Ausbildung von Praktikanten zu-
gelassenen Bibliotheken auf eine kleine Anzahl, worunter die wissen-
schaftlichen Anstalten durchaus überwiegen. Doch darüber später!
Was zeigt und beweist nun aber Liesegangs Hinweis? Doch wohl,
dafs es noch nicht an der Zeit ist, die Prüfungsordnung usw. sofort
umzugestalten, dafs dazu erst noch ausgiebige praktische Erfahrungen
nötig sind. Sollen deshalb nun aber mehr theoretisierende Erörterungen
unterbleiben? Ich meine auch diese sind dringend nötig, auch Rede
und Gegenrede sind durchaus erforderlich, um Klärung zu schaffen.
Auch sind meine eigenen Zeilen wesentlich dazu geschrieben worden,
widersprechende Ansichten zur Aeufserung zu veranlassen.
Kehren wir zurück zu den Aufsätzen im Volksbildungsarchiv!
Zwar sind es nur drei von den Vertretern der Volksbibliotheken, die
sich hier äufsern und manche andere mögen schweigen, weil sie mit
dem bestehenden Zustande zufrieden sind. Immerhin sind es drei
namhafte Vertreter der Volksbibliothek und dabei drei Herren, deren
ursprünglicher Standpunkt recht verschieden war, so dafs man wohl
annehmen darf, dafs ein grofser Teil der Kollegen von den Volksbiblio-
theken ihre Ansichten mehr oder weniger teilt. Man wird auch von
13*
196 Die preufs. Diplomprüfung, Volksbibliotheken n. wiss. Bibliotheken
vornherein zugestehn müssen, dafs über das, was den Volksbibliotheken
nötig ist, die Vertreter der Volksbibliotheken das ausschlaggebende
Urteil haben müssen. Vieles von dem, was sie vorbringen, ist auch
ganz selbstverständlich.
Dafs die Aufgaben der Volksbibliotheken andere sind als die der
wissenschaftlichen, wird von keiner Seite bestritten — höchstens von
Seite der Volksbibliotheken selbst dann einmal vergessen, wenn es sich
darum handelt, wieder einmal den beliebten Vergleich zwischen der
Ausleihstatistik einer grofsen Volksbibliothek und der einer wissen-
schaftlichen Bibliothek zu ziehen — , die Ausführungen hierüber können
also im grofsen ganzen ohne weiteres als richtig zugegeben werden. Selbst
solchen epigrammatischen Aeufserungen gegenüber wie Heidenhains „Eine
populäre Bibliothek ist oder soll sein: eine Organisation zur Erzielung
eines wertvollen Ausleihedienstes" und Hofmanns: „Objekt der Volks-
bibliothek ist nicht das Buch sondern der Mensch" und „Was ist hier
das Buch? Ein Mittel zu einem Zwecke; zum Zwecke der Menschen-
förderung" erübrigt sich ein näheres Eingehn. Ueberhaupt ist es nicht
meine Absicht gegen die drei Verfasser polemisch aufzutreten, da ich
ja von der entgegengesetzen Seite her zu demselben Schlufsergebnis
gelange wie sie, und ich will das deshalb auch dort nicht tun, wo
gelegentliche Uebertreibungen an sich dazu herausfordern könnten.
Was fordern nun die drei Herrn auf Grund ihrer Ansichten vom
Wesen der Volksbibliothek? Jaeschke geht von der realen Grundlage
aus, dafs durchschnittlich ein Anfangsgehalt von 1200 — 1500 M. gezahlt
wird. Dafür, meint er, könne man verlangen 1. als Vorbildung die
zehnjährige höhere Töchterschule, die eventuell durch einen anderen
Bildungsgang, durch gröfsere Lebenserfahrung ersetzt werden könne;
bei Männern das Einjährigenzeugnis oder das Lehrerexamen. 2. Eine
zweijährige fachliche Ausbildung, die in einen praktischen und einen
theoretischen Teil zerfallen müsse. In den Worten des § 4 des
Ministerialerlasses bezw. der Wege und Methoden der Vorbereitung,
findet er, freilich irrtümlich, sei eigentlich die Notwendigkeit einer
Fachschule anerkannt. Diese bibliothekarische Fachschule müsse und
werde kommen, sie müsse einen öffentlichen Charakter haben und von
einer Behörde moralisch und finanziell gestützt werden. In dieser
Fachschule müfsten alle Gebiete, die sowohl der wissenschaftlichen
wie der Volksbibliothek angehörten, zunächst gemeinsam behandelt
werden; dann müsse eine Gabelung eintreten, den Abschlufs eine Prüfung
bilden. Da der Staat an die Einrichtung einer solchen Fachschule so
leicht nicht herantreten dürfte, sei es die nächste Aufgabe, eine Stadt-
verwaltung zur Gründung einer solchen zu veranlassen.
Heidenhain geht auf Fachschule und Prüfung garnicht ein, will
auch Forderungen an das Schulwissen der Anfänger nicht bestimmt
festsetzen, da selbst akademische Bildung für die notwendigen persön-
lichen Eigenschaften nicht bürge. Er verlangt, dafs die Anwärter
durchweg wenigstens ein Lehrjahr an einer gut geleiteten populären
Bibliothek durchgemacht haben, wobei billigerweise hervorzuheben ist,
von Adalb. Hortzschansky 197
dafs seine im Anhang gegebenen „Richtlinien für die Ausbildung von
Volontären an der Lesehalle in Bremen" durchaus als Muster eines
gut durchdachten Ausbildungsplanes gelten dürfen. Er will „unseren
Schülern" keine Konkurrenz schaffen in Zöglingen von Bibliothekar-
schulen und wissenschaftlichen Bibliotheken, denen das Lehrjahr an
der populären Bibliothek erlassen würde; solche Personen dürften auch
dann nicht angestellt werden, wenn sie das preufsische Diplom besäfsen.
Die praktische Lehrzeit will er an den Beginn des Bildungsganges
stellen, um diejenigen, deren Ausbildung nicht zur Dienstbefähigung
führen könne, möglichst bald zu erkennen und auszuscheiden.
Hofmann endlich, der an den Volksbibliothekar gradezu ideale
Anforderungen stellt und überhaupt in der Volksbibliothek die idealste
Bildungsstätte zu sehen scheint, wünscht zuuächst auch, dafs sich die
Stadt finde, die Jaeschkes Anregung aufnimmt. Weiter aber sagt er:
„Die Verhältnisse können sich aber auch so entwickeln, dafs uns ein
Zusammenarbeiten mit der preufsischen Prüfungskommission erwünscht
erscheinen müfste. Ein solches Zusammenarbeiten wäre aber nur mög-
lich bei einer sehr weitgehenden Umgestaltung bezw. Ergänzung
des jetzigen Prüfungsw esens unter Berücksichtigung unserer
Bedürfnisse," Schliefslich aber, obgleich auch er für ein von allen
mafsgebenden Kollegen und ansehnlichen Bibliotheken akzeptiertes
Ausbildungs-, Prüfungs- und Berechtigungswesen eintritt, verlangt er,
es solle wohl nach den Leistungen eingehend, scharf und streng gefragt
werden, nicht aber chinesenhaft nach den Wegen, auf denen der Prüfling
zu seinen Leistungen gelangt ist. „Wir wollen nicht in die Erstarrung
und Verzopfung hinein, daher mufs dieses Berechtigungswesen mit der
solidesten sachlichen Fundieruog die gröfste Weitherzigkeit und Elastizität
in formeller Hinsicht verbinden.
Wie soll sich nun der Staat diesen verschiedenartigen Forderungen
gegenüber verhalten? Wie schon vorhin angedeutet, scheint es mir
nötig, zunächst noch praktische Erfahrungen zu sammeln, also vorläufig
noch abzuwarten. Während dieser Wartezeit könnten durch eine Um-
frage Gutachten möglichst vieler Volksbibliotheken eingeholt werden.
Spricht sich die Mehrzahl dieser Gutachten im Sinne der Artikel des
Volksbildungsarchivs aus, dann würde die Staatsverwaltung vor der
Frage stehen, ob sie die Prüfungsordnung im Sinne der Volksbiblio-
theken umgestalten will oder ob in Zukunft staatliche Prüfungen nur
noch für Bewerber für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken abgehalten werden sollen.
Fafst man diese Alternative ins Auge, dann sieht man, dafs es aber
auch für die wissenschaftlichen Bibliotheken nötig wird, sich darüber
zu äufsern, wieweit sie denn mit der bestehenden Ordnung zufrieden
sind. Ich meine nämlich, sie haben allen Grund nicht allzusehr zufrieden
zu sein. Die bestehende Ordnung stellt ein Kompromifs vor zwischen
d^n Bedürfnissen beider Arten von Bibliotheken und wenn die Volks-
bibliotheken darüber klagen, dafs das Kompromifs ihnen nicht ganz
gerecht wird, den wissenschaftlichen Anstalten geht es durchaus nicht
198 Die preufs. Diplomprüfung, Volksbibliotheken u. wiss. Bibliotheken
besser. Ich will mich nur auf ein Beispiel dafür beschränken. Die
Prüfungsordnung schreibt in § 9, Absatz 3 vor: Allgemeine Kenntnis
der Einteilung der Wissenschaften und der ihr entsprechenden wissen-
schaftlichen Terminologie, Kenntnis der wichtigtigsten Erscheinungen
der schönen Literatur in Deutschland, England und Frankreich seit
der Renaissance sowie Urteil über den Bildungswert der verbreitetsten
Schriften aus dieser Literatur. Wozu müssen nun die Bewerber fin-
den mittleren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken die Kenntnis
der schönen Literatur dieser drei Nationen nachweisen? Erhoben wird
diese Forderung zweifelsohne aus dem Interesse der Volksbibliotheken,
deren Anwärter dem Diplomexamen fern bleiben. Die Anwärter der
wissenschaftlichen Bibliotheken aber haben davon unnötigerweise eine
zeitraubende Aufgabe für die Vorbereitung mehr. Im Examen selbst
aber, wo die Zeitabschnitte für die verschiedenen zu prüfenden Fächer
sehr ängstlich berechnet werden müssen — das letzte Diplomexamen
im März d. J. nahm eine ganze Woche in Anspruch — nimmt die
Literaturprüfung naturgemäfs Zeit in Anspruch, die besser für andere
Fächer verwendet würde. Dem Kompromifs zwischen den Forderungen
der wissenschaftlichen und der Volksbibliotheken ist es wohl auch
zuzuschreiben, dafs in dem ganzen Diplomexamen von Bibliotheks-
geschichte keine Rede ist.
Ich möchte nicht gern dahin mifsverstanden werden, als ob ich
das Diplomexamen dem bibliothekarischen Fachexamen annähern wolle.
Im Gegenteil, je schärfer beide Prüfungen getrennt sind, je mehr die
Trennung auch äufserlich zu erkennen ist, desto besser wird es sein.
Aber dafs die Bewerber für den mittleren Dienst an wissenschaftlichen
Bibliotheken wissen, welche Landesbibliotheken und welche Universitäts-
bibliotheken Deutschland besitzt, dafs sie von der Bibliothek des
Britischen Museums oder der Nationalbibliothek in Paris gehört haben
und viele andere ähnliche Dinge, das sollte man wohl verlangen und
danach sollte man auch in der Prüfung fragen dürfen. Auch für die
Prüfung in den Sprachen wäre weit mehr Zeit zu gewinnen, als es
heute möglich ist. Allen diesen Wünschen der wissenschaftlichen
Bibliotheken kann entsprochen werden, wenn die Zukunft eine besondere
Diplomprüfung nur für den Dienst an wissenschaftlichen Anstalten bringt.
Kommt es dagegen zu einem Zusammenarbeiten im Sinne Hofmanns,
das früher oder später zu einer Vorherrschaft der Volksbibliotheken
führen müfste, so würden die wissenschaftlichen Bibliotheken auf das
Diplomexamen, wenigstens soweit es einen Mafsstab für die Ausbildung
geben soll, wohl gern verzichten.
Die Sache liegt ja doch nicht so, dafs die wissenschaftlichen Biblio-
theken die Diplomprüfung nicht entbehren könnten, weil sie sich sonst
kein Urteil über die Ausbildung der Anwärter bilden könnten. Ebenso
wie sie die Anwärter ausbilden, ebenso könnten und können sie ohne
jedes Examen auch das erforderliche Urteil gewinnen. Unentbehrlich
ist das Examen in erster Linie für die Anwärter und zwar deshalb,
weil eine staatliche Laufbahn mit auskömmlichen Gehältern ohne eine
von Adalb. Hortzschansky 199
staatliche Prüfung nun einmal nicht zu haben ist, mag man das immer-
hin chinesenhaft nennen oder wie man sonst will.
Dem Interesse der wissenschaftlichen Bibliotheken würde es also
durchaus entsprechen, wenn das Diplomexamen künftig nur für ihre
Anwcärter stattfände.
Soll nun aber der Staat ganz darauf verzichten, die Ausbildung der
Anwärter für die Volksbibliotheken zu beeinflussen und ein besonderes
Examen für sie zu schaffen? Es scheint ja manches dafür zu sprechen.
Die Absichten des Ministeriums waren vortrefflich. Man wollte den
Anwärtern die Möglichkeit der Anstellung an wissenschaftlichen und an
Volksbiblioiheken offen lassen, ohne sie schon bei Beginn ihrer Aus-
bildung vor den Entschlufs zu stellen, sich für das eine oder das
andere zu entscheiden und wollte damit sowohl den Anwärtern, wie
— durch die gröfsere Anzahl der angebotenen Kräfte und die mögliche
Auswahl der Besten — den Bibliotheken selbst nützlich sein. Wird
das von den Volksbibliotheken nicht gewünscht, so könnte die Staats-
verwaltung sie einfach unberücksichtigt lassen und dafür liefse sich
noch anführen, dafs das Volksbibliothekswesen bei uns viel mehr Sache
der Gemeinden wie des Staates sei, eine Pflicht des Staates, für die
Bedürfnisse der Volksbibliotheken zu sorgen, mithin nicht bestände.
Wie gesagt, ich gebe zu, dafs man solche Folgerungen ziehen kann,
bin auch selbst früher einer solchen ganz reinlichen Scheidung nicht
abgeneigt gewesen.
Heute wollen mir die Gründe, die dafür sprechen, dafs der Staat
die derzeitige Verbindung mit den Volksbibliotheken nicht ganz wieder
löst, aber doch von stärkerem Gewichte erscheinen. Es sind das
Gründe sowohl aus dem Interesse des Staates wie dem des gesamten
Bibliothekswesens wie dem der Volksbibliotheken heraus. Aus dem
Interesse des Staates: so wenig es sich empfehlen würde, dafs der
Staat seine Hand aus dem Volksschulwesen herauszieht, sowenig darf
er das dem Volksbibliothekswesen gegenüber tun. Gewifs ist das letztere
heute noch nicht entfernt eine Kulturmacht von dem Schwergewichte
des ersteren, aber ebenso gewifs ist es, dafs das Volksbibliothekswesen
von Jahrfünft zu Jahrfünft mehr erstarkt und dafs es zu wünschen
und zu hoffen ist, dafs es einst als gleichwertige Kulturmacht dem
Schulwesen zur Seite tritt.
Die gemeinsamen Interessen der wissenschaftlichen und der Volks-
bibliotheken sind zwar nicht so stark, die Bande nicht so eng, wie bei
der Entstehung des preufsischen Erlasses angenommen war, dies eine
wenigstens ergeben die Artikel im Volksbildungsarchiv deutlich genug.
Immerhin sind aber doch gemeinsame Interessen beider Arten von An-
stalten vorhanden, liegt die Möglichkeit der gegenseitigen Befruchtung
und Förderung vor. Das soll man nicht ohne Not zerstören. Wie die
Dinge zur Zeit liegen, ist aber — abgesehen von dem Einflufs der
Bibliothekare beider Arten aufeinander — nur die Staatsverwaltung
in der Lage, die vorhandenen Keime der gemeinsamen Interessen zu
pflegen und sie Avird das desto besser können, wenn sie beiden Arten
200 Die preufs. Diplomprüfung, Volksbibliotheken u.wiss. Bibliotheken
von Anstalten getrennte Wege zur Ausbildung und gesonderte Prüfungen
der Anwärter schafft, so dafs ihre Interessen auf diesem Gebiete nicht
ständig aufeinander prallen. Endlich das Interesse der Volksbibliotheken.
Gewils überläfst der Staat, abgesehn von einigen begrenzten Gebieten,
wo die Nationalitätenverhältnisse ihn schon heute zum Eingreifen
gezwungen haben, die Pflege des Volksbibliothekswesens den Gemeinden
und den Kreisen. Für die steuerkräftigen Gemeinden und Kreise dürfte
es dabei auch bleiben. Andererseits sind aber auch heute noch weite
Gebiete vorhanden, wo ohne die helfende Hand des Staates auf lange
hinaus auf die dringend nötige kräftige Entwickelung des Volksbiblio-
thekswesens nicht zu hoffen ist. Ja selbst in recht leistungsfähigen
Gemeinden wird oft eine genügende Bezahlung und Altersversorgung der
an den Volksbibliotheken wirkenden Kräfte viel leichter zu erreichen
sein, wenn die Beamten eine staatliche Fachprüfung abgelegt haben und
der Staat ab und zu einen sanften Druck zugunsten ihrer Aufbesserung aus-
übt. Diese Möglichkeiten sollten auch die Volksbibliotheken nicht unter-
schätzen und aus der Hand geben. Somit erscheint mir auch für die
Volksbibliotheken der Fortbestand einer staatlichen Prüfung durchaus
erwünscht, nur müfste sie von der für die wissenschaftlichen Anstalten
getrennt sein. Sollte sich weiterhin eine Möglichkeit zur Gabelung der
Ausbildung finden, so dafs die Bewerber für beide Arten von Anstalten
wenigstens zu Anfang ein Stück Weges gemeinsam gehn könnten, so
wäre das freudig zu begrüfsen, viel Hoffnung dazu scheint mir aber
zunächst nicht vorhanden zu sein.
Wie nun aber die staatliche Prüfung für die Volksbibliotheken im
einzelnen zu gestalten wäre, das müfste lediglich zwischen den beiden
beteiligten Faktoren, dem Staate und der Volksbibliothek geregelt
werden. Durchaus unerläfslich scheinen mir nur zwei Punkte zu sein,
der Staat wie die Volksbibliothek müfsten jeder ein Zugeständnis
machen. Wenn zwischen der Staatsverwaltung und einer Reihe von
Volksbibliotheken eine den Wünschen beider Teile entsprechende
Prüfungsordnung vereinbart wäre, dann müfsten die betreffenden Biblio-
theken bez. die sie unterhaltenden Korporationen auch die Verpflichtung
übernehmen, nur solche Anwärter in Zukunft anzustellen, die diese
Prüfung bestanden haben. Der Staat aber müfste die Bibliotheken in
den Stand setzen, genügend viele Anwärter in das Examen hinein zu
schicken, indem er den Kreis der zur Ausbildung von Praktikanten
berechtigten Bibliotheken ganz bedeutend erweiterte.
Solange die Prüfung für wissenschaftliche und für Volksbibliotheken
gemeinsam ist, geht das nicht an. Geschähe es jetzt, so würde lediglich
der Ansturm auf die wissenschaftlichen Bibliotheken noch verstärkt
werden. Es kann aber nicht oft und nicht eindringlich genug betont
werden, dafs hinsichtlich der weiblichen Anwärter bereits eine
gewaltige Ueberfüllung vorhanden ist. Die Zahl der Damen,
die die Befähigung zur Anstellung als Bibliothekssekretärin im
preufsischen Staatsdienst schon erlangt haben, ist so grofs, dafs daraus
die heute vorhandenen Stellen, dazu die voraussichtlich in den nächsten
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert 201
Jahren zu schaffenden doppelt und dreifach besetzt werden könnten.
Mit den männlichen Anwärtern steht es ja anders. Ist die Prüfung für
die beiden Arten von Bibliotheken aber erst getrennt, dann stehn der
Vermehrung der Zahl der zur Ausbildung berechtigten Anstalten keine
Bedenken im Wege.
Berlin-Lichterfelde. Adalb. Hortzschansky.
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert.
Wenn ich im folgenden einen Ueberblick zu geben versuche über
die niederdeutschen Drucke des 16. Jahrhunderts, so mufs ich mich
auf eine rein zahlenmäfsige Darstellung beschränken. Es ist also
weder eine Bibliographie noch eine Buchdruckergeschichte dieses Zeit-
raumes beabsichtigt. Mein Wunsch ist lediglich der, hinzuweisen auf
den noch oft unterschätzten Reichtum niederdeutscher Sprachdenkmäler
besonders in diesem Jahrhundert.
Das Interesse an der älteren niederdeutschen Literatur ist zwar
in den letzten Jahrzehnten in erfreulicher Weise gestiegen und eine
Reihe norddeutscher Bibliotheken hat mit Hilfe der zu diesem Zweck
überwiesenen Mittel eine grofse Anzahl seltener alter Drucke zu
erwerben gewufst, aber es fehlt noch immer an einer niederdeutschen
Bibliographie, die Auskunft gibt über alle niederdeutschen Druckwerke
des 15. Jahrhunderts bis zur Neuzeit. Was Scheller im Jahr 1826 in
seiner „Bücherkunde der Sächsisch -Niederdeutschen Sprache" gegeben
hat, kann heute nicht mehr als ausreichendes Nachschlagewerk an-
gesehen werden. Die Arbeit, die zu jener Zeit als unausführbar
bezeichnet werden mufste, ist heute in den Bereich der Möglichkeit
gerückt. Denn seit Scheller ist eine ganze Anzahl wichtiger Vor-
arbeiten erschienen. So ist für die Aufzeichnung der Drucke des
15. Jahrhunderts durch die Inkunabel forschung der letzten Jahrzehnte
der Weg schon geebnet. Schwieriger gestaltet sich die Arbeit für
das 16. Jahrhundert. Hier sind als Vorarbeiten zu nennen die Ver-
zeichnisse der Drucke einzelner Drucker und einzelner Territorien.
Auf einzelne seltene niederdeutsche Drucke ist in den Zeitschriften
aufmerksam gemacht worden und nicht zuletzt haben die Bibliographien
einzelner Persönlichkeiten des 16. Jahrhunderts reiches Material zutage
gefördert. Aber vieles ist noch nicht verzeichnet und kann erst bei
systematischer Durchforschung der Bibliotheken gefunden werden.
Wenn ich auf Grund des von mir gesammelten Materials die
nachfolgende Statistik über den niederdeutschen Buchdruck des
16. Jahrhunderts gebe, so bin ich mir wohl bewufst, dafs auch mir
noch manches an der Vollständigkeit der Bibliographie fehlt. Doch
dürfte eine wesentliche Verschiebung durch das noch nicht Verzeichnete
kaum eintreten.
Die Bedeutung des 16. Jahrhunderts für die niederdeutsche Literatur
darf nicht nach der hier gegebenen zahlenmäfsigen Aufstellung bewertet
202 Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert
werden. Sonst wäre dieses Jahrhundert ohne Zweifel die Blütezeit
der niederdeutschen Literatur zu nennen. Die Anzahl seiner nieder-
deutschen Drucke ist von keinem Jahrhundert erreicht worden. Aber
diesem äufserlichen Aufschwung lag keine innere Erstarkung zugrunde.
Das 16. Jahrhundert ist die Zeit des Verfalls der niederdeutschen
Sprache. Dafs aber trotzdem eine so grofse Anzahl niederdeutscher
Drucke entstanden ist, beweist, wie stark das Bedürfnis im Volke war
nach Schriften in seiner Muttersprache.
Die Gesamtzahl aller niederdeutschen Drucke vom 15. bis zum
18. Jahrhundert beträgt nach meiner Sammlung ungefähr 2300 Drucke.
Scheller hat in seiner Bücherkunde für die gleiche Zeit ungefähr
700 Drucke verzeichnet, wenn man die von ihm aufgenommenen Hand-
schriften, niederländischen Drucke usw. abrechnet. Diese 2300 Drucke
verteilen sich auf die einzelnen Jahrhunderte wie folgt:
15. Jahrhundert 250 Drucke (Scheller 98).
16. Jahrhundert 1500 (Scheller 524).
17. Jahrhundert 350 (Scheller 83).
18. Jahrhundert 200 (Scheller 100).
In diese Zahlen einbegriffen sind die Drucke in niederrheinischer
Mundart, soweit sich der Dialekt deutlich nachweisen liefs. Ferner
alle Einblattdrucke (Verordnungen, Kalender, Flugblätter usw.), dann
auch alle Liedersammlungen, Schauspiele und Gelegenheitsgedichte,
auch wenn sie nur niederdeutsche Teile enthalten. Ausgeschlossen
wurden alle Drucke in niederländischer Sprache, auch wenn sie auf
deutschem Boden entstanden sind, ferner Aktensammlungen und
Chroniken in hochdeutscher Sprache, in denen niederdeutsche Urkunden
abgedruckt sind. Diese Grundsätze gelten auch für das Material, das
mir für die folgende Untersuchung über die Drucke des 16. Jahr-
hunderts zugrunde lag.
Die Entwicklung des Buchdrucks im allgemeinen gestaltet sich im
16. Jahrhundert für Norddeutschland in folgender Weise : In den ersten
beiden Jahrzehnten ist die Bücherproduktion verhältnismäfsig gering.
Eine Steigerung gegenüber dem 15. Jahrhundert ist kaum zu spüren.
Dann tritt um das Jahr 1520 durch die Reformation eine plötzliche
Steigerung auf das Vielfache des früher Erzeugten ein. Eine ganze
Reihe norddeutscher Städte erhält in dieser Zeit ihren ersten Drucker
oder doch eine ständige Druckerei. Diese Hochflut dauert an bis in
den Beginn der vierziger Jahre. Von da an ist ein merklicher Rück-
gang zu verzeichnen bis zum Jahre 1575. Dann steigt die Anzahl
der Drucke wieder dauernd bis zum Ende des Jahrhunderts. — Eine
ähnliche Linie zeigt die Druckertätigkeit in niederdeutscher Sprache.
Es mufs aber beachtet werden, dafs auch bei den niederdeutschen
Drucken jener Aufschwung am Ende Jahrhunderts stattfand, obwohl
sich die Verhältnisse zu Ungunsten der niederdeutschen Sprache schon
stark verschoben hatten. Schule, Kanzel und Kanzlei hatten darauf
hingearbeitet, die niederdeutsche Sprache zu Gunsten der hochdeutschen
zu verdrängen. Schulbücher, Predigten und Verordnungen erschienen
von Bruno Claufsen
203
in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nur selten noch in nieder-
deutscher Sprache.
Ich gebe im folgenden, um diese Entwicklung zu veranschaulichen,
eine Tafel, in der nach Zeiträumen von 10 Jahren die Anzahl der
Drucke verzeichnet ist. Die Zahlen für die Zeit von 1601 — 1650
füge ich hinzu, ohne dafs jedoch diese Zeit hier näher untersucht
werden soll.
iO iO
I I
280
270
260
250
240
230
220
210
200
190
180
170
160
150
140
130
120
110
100
90
SO
70
60
50
40
30
2u
10
0
MS
284
244
159
124
127
105
128
154
117
90
50
15
IT
Das erste Jahrzehnt setzt mit einer Zahl von 70 Drucken verhältnis-
mäfsig hoch ein. Hierunter sind allerdings 29 Kölner Drucke, sodafs
auf das niedersächsische Sprachgebiet nur 41 Drucke entfallen. Im
zweiten Jahrzehnt ist eine Zunahme der Drucke um 40°/0 zu verzeichnen,
204
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert
unter denen aber nur 26 niederrheinische Drucke sind, sodafs die
Steigerung sich lediglich auf das niedersächsische Sprachgebiet erstreckt.
Im folgenden, dem Reformationsjahrzehnt, erfolgt wie in der hoch-
deutschen so auch in der niederdeutschen Druckertätigkeit ein gewaltiger
Aufschwung. Die Zahl der Drucke steigt fast auf das Dreifache des
Jahrzehnts vorher. Betrachtet man die Drucke ihrem Inhalt nach, so
sind freilich nur wenig niederdeutsche Originalschriften darunter, fast
alles sind Uebersetzungen aus dem Hochdeutschen, oft sklavisch Wort
für Wort übertragen, ohne der Eigenart der niederdeutschen Sprache
gerecht zu werden. Denn selbst die Anhänger Luthers, die aus rein
niederdeutschem Sprachgebiet stammten, gebrauchten in ihren Schriften
die hochdeutsche Sprache. Die Uebersetzung ins Niederdeutsche
besorgten dann oft Studenten oder die Drucker selbst. — In diesem
Jahrzehnt sinkt der Anteil des niederrheinischen Dialekts auf 8 Drucke
herab. Von jetzt an bis zum Ende des Jahrhunderts sind nur noch
einige wenige niederrheinische Drucke zu verzeichnen. Die gröfsere
Verwandtschaft dieses Teils der niederdeutschen Sprache mit der jetzt
aufkommenden hochdeutschen Schriftsprache führte zum allmähligen
Verschwinden der Drucke in niederrheinischer Mundart.
Im nun folgenden Jahrzehnt (1531 — 1540) hat die Zahl der
Drucke nicht wesentlich abgenommen, sinkt dann aber bis zum Jahre 1580
beständig. In den Jahren 1571 — 1580 ist die Anzahl der Drucke
fast nicht höher als im Jahrzehnt vor der Reformation. Nach diesem
Tiefstand erfolgt dann die schon oben erwähnte Steigerung bis zum
Ende des Jahrhunderts. Ihr liegt aber, im Gegensatz zur Reformations-
zeit, auch eine innere Erstarkung zugrunde. Es sind aus dieser Zeit
sogar schon Versuche zu verzeichnen, die niederdeutsche Literatur
durch bewufste Förderung zu heben. Im Beginn des 17. Jahrhunderts
erfolgt dann ein stetiger Rückgang. Schon im dritten Jahrzehnt sind
nur noch 50 Drucke vorhanden und von dieser Zeit an sinkt die Zahl
sogar unter 20. Zu bemerken ist, dafs mit wenigen Ausnahmen im
Beginn des 17. Jahrhunderts nur noch Hamburg, Lübeck und Rostock
niederdeutsch drucken.
Theol.
Liter.
Naturw.
Recht
Med.
Gesch.
Paed.
1501 — 10
38
12
4
9
3
3
1
70
1511—20
54
20
8
11
1
2
2
98
1521 — 30
232
11
3
26
—
9
3
284
1531—40
180
12
4
35
3
8
2
244
1541 — 50
106
32
6
9
2
4
—
159
1551—60
86
28
4
4
—
1
1
124
1561—70
88
18
6
5
3
5
2
127
1571—80
71
9
10
6
1
5
3
105
1581—90
96
16
3
3
1
8
1
128
1591—1600
95
38
7
3
1
8
2
154
Summe
1046
196
55
111
15
53
17
1493
von Bruno Claufsen
205
Ihrem Inhalt nach verteilen sich diese 1500 Drucke des 16. Jahr-
hunderts in vorstehender Weise (s. S. 204) auf die einzelnen Wissens-
gebiete.
Die Theologie wird also während des ganzen Zeitraums von keinem
andern Fach auch nur annähernd erreicht. Ja, sie weist sogar stets
bedeutend mehr Drucke auf als alle übrigen Fächer zusammen. Und
zwar umfafst Theologie 70°/0, Literatur 13 %, Naturwissenschaften
4%, Rechtswissenschaft 7°/0, Medizin l°/0, Geschichte 4 °/0, Päda-
gogik l°o- Für einzelne Zeiträume ergeben sich auffallende Ab-
weichungen von diesem Durchschnitt. So ergibt sich für die Jahre
1521 — 1530, wo die Religion alle anderen Wissenschaften in den
Hintergrund drängte, folgender Prozentsatz : Theologie 82 °/0, Literatur
4°l0, Naturwissenschaften 1°/q, Rechtswissenschaft 90/,,,1) Medizin
0°/0, Geschichte 3%, Pädagogik 1 %. Andererseits entfallen in den
Jahren 1591 — 1600 auf Theologie 61%, Literatur 25%, Natur-
wissenschaften 5"„, Rechtswissenschaft 2 °/0, Medizin 1 %, Geschichte
5 %, Pädagogik 1 °/0. Das stärkere Hervortreten der populären Fächer
zeigt deutlich , dafs dem äufseren Aufschwnng der niederdeutschen
Literatur am Ende des Jahrhunderts die innere Kraft nicht fehlte.
Ein ähnliches Sinken und Steigen wie sich bei der Zahl der Drucke
ergab, läfst sich auch bei der Zahl der Drucker beobachten. Die
Gesamtzahl aller niederdeutschen Drucker beträgt 114. Es druckten
in der Zeit von
1501 — 1510:
16 Drucker
=
je
4,4 Drucke,
1511—1520:
18
»
=
je
5,4
n
1521—1530:
32
»>
=
je
8,8
n
1531—1540:
20
)i
=
je
12,2
n
1541—1550:
9
»
=
je
17,7
n
1551—1560:
11
»
=
je
11,3
»
1561—1570:
26
)5
=
je
4,5
n
1571—1580:
18
1)
=
je
5,8
n
1581—1590:
18
»
=
je
7,1
»
1591 — 1600:
30
))
=
je
5,1
»
Es ergibt sich, dafs 8 Drucke in einem Jahrzehnt der mittlere Durch-
schnitt bei einem Drucker ist. In den Jahren 1541 — 50 wird dieser
Durchschnitt am meisten überschritten. Nur wenige niederdeutsche
Drucker sind in dieser Zeit tätig, aus deren Pressen aber eine ver-
hältnismäfsig grofse Anzahl von Drucken hervorging. Es sind dieses
vor Allem Ludwig Dietz in Rostock, Johann Balhorn in Lübeck und
eine Reihe von Druckern in Magdeburg, die durch ihre Tätigkeit fast
die ganze Produktion an niederdeutschen Drucken an sich reifsen.
Diese drei soeben genannten Orte und Hamburg sind während des
16. Jahrhunderts die Hauptstätten für den niederdeutschen Buchdruck
gewesen. Es wurde niederdeutsch gedruckt in den Jahren
1) Hierin einbegriffen sind eine Reihe Verordnungen auf kirchlichem
Gebiet, die eigentlich ebenfalls noch in die Theologie gehörten.
206
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert
1501 — 1510 in
7
1551-
-1560
in
7
1511 — 1520 in
8
1561-
-1570
in
10
1521—1530 in
11
1571-
-1580
in
10
1531—1540 in
7
1581-
-1590
in
13
1541—1550 in
10
1591-
-1600
in
13
Städten. Es sind im Ganzen 28 Orte: Barth, Braunsckweig, Bremen,
Cöln, Danzig, Dortmund, Emden, Erfurt, Frankfurt a. 0., Greifswald,
Halberstadt, Hamburg, Hannover, Lemgo, Lübeck, Magdeburg, Münster,
Oldenburg, Paderborn, Parchim, Riga, Rostock, Schleswig, Stettin, Thorn,
Wesel, Wittenberg, Wolfenbüttel, wobei eine Anzahl aufserhalb des
niederdeutschen Sprachgebiets liegender Städte, in denen nur zufällig
ein niederdeutscher Druck entstand, unberücksichtigt geblieben ist.
Nur die oben genannten 4 Städte haben während aller Jahrzehnte des
16. Jahrhunderts niederdeutsch gedruckt, bei allen übrigen Städten
sind längere Unterbrechungen eingetreten oder ihre Druckertätigkeit
hat erst im Lauf des Jahrhunderts begonnen. Wittenberg hat nur in
den ersten beiden Jahrzehnten nicht niederdeutsch gedruckt, während
sonst niederdeutsche Drucke aus allen folgenden Jahrzehnten zu ver-
zeichnen sind.
Soweit es mir bisher möglich war, die grofse Anzahl unbenannter
Drucke nach ihrem Druckort zu bestimmen, entfallen auf die für den
niederdeutschen Druck wichtigsten Städte folgende Drucke:
Magdeburg . .
. 302 Drucke,
Rostock . . .
• 211 „
Hamburg . .
Lübeck . . .
. 196 „
. 193 „
Wittenberg . .
Cöln ....
• 114 „
• 73 „
Die übrigen Städte sind mit bedeutend weniger Drucken vertreten.
Die Ueberlegenheit Magdeburgs über die übrigen Städte ist bedeutend.
Sie erklärt sich daraus, dafs Magdeburg lange Zeit um die Mitte des
Jahrhunderts eine führende Stellung unter den norddeutschen Druck-
orten einnahm und rührige Drucker hatte, die sogar für die nordischen
Reiche druckten. Die Konkurrenz der drei folgenden Städte ist sehr
grofs. Rostock nimmt unter ihnen vorläufig mit 211 Drucken noch die
erste Stelle ein, Hamburg und Lübeck stehen ihm nur um 15 bezw.
18 Drucke nach. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dafs eine Anzahl
noch nicht bestimmter Drucke diesen beiden Städten zugesprochen
werden mufs, während die Rostocker Drucke durch Wiechmanns ein-
gehende Arbeit fast vollzählig verzeichnet sein werden. Die Anzahl
der Hamburger und Lübecker Drucke ist fast gleich. Auch hier kann
erst der endgültige Abschlufs der niederdeutschen Bibliographie ergeben,
wer die gröfsere Zahl von Drucken aufzuweisen hat. In sehr grofsem
Abstand folgen dann erst Wittenberg mit 114 und Cöln mit 73 nieder-
deutschen Werken.
von Bruno Claufsen
207
Die Entwicklung der Druckertätigkeit in diesen 6 Städten weist
sehr grofse Verschiedenheiten auf, wie 6ich aus nachfolgender Ueber-
sicht ergibt:
Magdeburg
Rostock
Hamburg
Lübeck Witt
CO In
1501-
1511
1521-
1531-
1541-
1551-
1561-
1571
1581-
1591-
-1510
-1520
-1530
-1540
-1550
-1560
-1571)
-1580
-1590
-1600
3
1
45
89
55
26
27
17
19
20
8
22
53
37
21
23
13
13
4
17
3
1
17
2
6
19
23
21
40
64
15
—
10
—
8
54
16
19
41
3
32
8
24
14
23
7
12
4
13
5
29
26
Magdeburg hat zwischen den Jahren 1531 und 1540 den Höhepunkt
erreicht und zugleich mit der Zahl von 89 niederdeutschen Drucken
die Höchstleistung eines Druckortes während eines Jahrzehnts. Von
da ab sinkt die Zahl seiner Drucke stark herab. Auch in den beiden
letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts ist kaum eine Zunahme zu be-
merken. Rostock hat im Reformationsjahrzehnt die Höchstzahl seiner
Drucke, geht dann an Zahl seiner Drucke 6tets zurück, so dafs
im vorletzten Jahrzehnt nur noch 4 Drucke zu verzeichnen sind und
steigt dann wieder von 1591 bis 1600 auf 17 Drucke. Eine sehr ab-
weichende Entwicklung nimmt Hamburg. Die Anzahl seiner Drucke
in der ersten Hälfte des Jahrzehnts ist nur gering. Erst in der zweiten
Hälfte beginnnt eine merkliche Steigerung, die im letzten Jahrzehnt
ihren Höhepunkt erreicht. In dieser Zeit druckt Hamburg fast die
Hälfte aller niederdeutschen Werke und mehr als seine drei Konkur-
renten: Magdeburg, Rostock und Lübeck, zusammen. Hamburg mufs
also das gröfste Verdienst an dem Aufblühen der niederdeutschen
Literatur am Ende des Jahrhunderts zugesprochen werden. Aber auch
im Beginn des 17. Jahrhunderts läfst seine Tätigkeit nur wenig nach.
So gibt es noch 52 Hamburger Drucke aus der Zeit von 1601 — 1610
(50 °/0 aller niederdeutschen Drucke) und 54 aus dem nächsten Jahr-
zehnt (63 °/0). Erst im 3. Jahrzehnt wird auch die Anzahl seiner
niederdeutschen Drucke geringer, nimmt aber noch nimmer mehr als
die Hälfte aller Drucke ein.
Der Buchdruck Lübecks, für den die Verhältnisse ähnlich liegen
wie für den Hamburgs, nimmt eine ganz andere Entwicklung. Die
Anzahl seiner niederdeutschen Drucke in den ersten beiden Jahrzehnten
ist verhältnismäfsig hoch. Es sind die letzten Ausläufer der Blütezeit
Lübecks im 15. Jahrhundert als Druckort. An dem gewaltigen Auf-
schwung im Jahrzehnt der Reformation nimmt Lübeck nicht teil, es
weist sogar in dieser Zeit den gröfsten Tiefstand im ganzen Jahr-
hundert auf. Erst im folgenden Jahrzehnt ist eine Steigerung bemerkbar,
208
Niederdeutsche Drucke im 16. Jahrhundert
die ihren Höhepunkt um die Mitte des Jahrhunderts hat. Von da ab
tritt ein langsamer Rückgang bis zum Ende des Jahrhunderts ein.
Wittenberg beginnt seinen niederdeutschen Buchdruck erst mit dem
Jahre 1523, hat aber in den 8 folgenden Jahren schon 54 Drucke
aufzuweisen. Bis zum Ende des Jahrhunderts ist die Druckertätigkeit
dann sehr wechselnd, die Anzahl der Drucke bleibt meistens unter 10.
Es sind in der 2. Hälfte des Jahrhunderts fast nur Uebersetzungen der
Bibel und ihrer Teile in Wittenberg gedruckt worden. Der Buch-
druck Cölns ist schon oben bei der Gesamtübersicht besprochen worden.
Es ist leider nicht möglich, für jeden der wichtigsten Druckorte
eine Gegenüberstellung zu geben, wieviel hochdeutsche und wieviel
niederdeutsche Drucke in den einzelnen Jahrzehnten gedruckt worden
sind. Dazu fehlt es uns bei den meisten Städten an einem Verzeichnis
aller ihrer Drucke im IG. Jahrhundert. Nur für Hamburg1) und für
Magdeburg2) ist diese Vergleichung ermöglicht, für letzteres freilich
nur bis zum Jahre 1550. Die Zahlen der hochdeutschen Drucke für
die spätere Zeit, von 1565 bis 1600, sind der Zusammenstellung in
dem Codex nundinävius3) entnommen, in dem nur ein kleiner Teil
aller Drucke aufgezählt ist.
Hamburg
Niederd. Hochd.
Drucke Drucke*)
1501—1510
3
—
1511—1520
1
—
1521 — 1530
17
—
1531—1540
2
3
1541—1550
6
1
1551-1560
19
5
1561—1570
23
3
1571—1580
21
2
1581—1590
40
17
1591—1600
64
55
Summa
196
86
In den ersten drei Jahrzehnten ist in Hamburg kein hochdeutsches
Buch gedruckt worden. Die ersten mir bekannten hochdeutschen
Drucke aus Hamburg sind vom Jahre 1537. Bis zum Jahr 1580 sind
1) Nach J. M. Lappenberg, Zur Geschichte der Buchdruckerkunst in Ham-
burg. Hamburg 1840.
2) Nach Fr. Hülsse in den Geschichtsblättern für Stadt u, Land Magde-
burg 15—17.
3) Codex nnndinarius Germ, literatae bisecularis hrsg. v. G. Schwetschke.
Bd 1. Halle 1850.
4) Die Zahlen sind die bei Lappenberg angegebenen hochdeutschen Drucke,
während für die niederdeutschen Drucke auch meine Ergänzungen berück-
sichtigt sind.
von Bruno Claufsen
209
dann nur wenige weitere Drucke zu verzeichnen. Im vorletzten Jahr-
zehnt des Jahrhunderts stehen 17 hochdeutsche Drucke 40 nieder-
deutschen gegenüber und in den letzten Jahren 1591 — 1600 ist die
Zahl der hochdeutschen Drucke auf 55 gestiegen bei 64 nieder-
deutschen Drucken. Das starke Uebergewicht der niederdeutschen
Drucke ergibt sich aus der Gesamtzahl: 196 niederdeutsche und
86 hochdeutsche Drucke.
Für Magdeburg ergibt die Gegenüberstellung ein wesentlich anderes
Resultat, wenn auch das Fehlen des hochdeutschen Materials für die
zweite Hälfte des Jahrhunderts die Uebersicht erschwert.
Magdeburg
Niedenl. Hochd.
Drucke Drucke
1501-
-1510
3
1511-
-1520
1
—
1521-
-1530
45
43
1531-
-1540
89
39
1541-
-1550
55
132
1551-
-1560
26
?
1565—1570
1561-
-1570
27
über 8
1571-
-1580
17
, 34
1581-
-1590
19
„ 55
1591-
-1G00
20
83
302
über 394
Auch hier sind in den ersten beiden Jahrzehnten keine hochdeutschen
Bücher gedruckt. Im Jahrzehnt der Reformation erreicht die Zahl der
hochdeutschen Drucke aber fast schon die der niederdeutschen, bleibt
jedoch im folgenden Jahrzehnt (1531 — 1540) weit hinter der Zahl der
niederdeutschen Drucke zurück. Schon im nächsten Jahrzehnt hat
dann der hochdeutsche Buchdruck den niederdeutschen fast um das
Dreifache überflügelt und verbleibt im Vorrang bis zum Ende des
Jahrhunderts.
Aus eigenen Aufzeichnungen füge ich noch hinzu, dafs in Bremen
in der Zeit von 1580 — 1600 12 niederdeutsche und 40 hochdeutsche
Drucke entstanden sind.
Die vorliegenden Ausführungen können nur ein erster Versuch
genannt werden, die den Zweck haben, auf die Notwendigkeit einer
niederdeutschen Bibliographie hinzuweisen. Sollten sich durch biblio-
graphische Spezialarbeiten schon jetzt Ergänzungen einzelner Punkte
ergeben, so würde ich ihre Bekanntmachung sehr willkommen heifsen
ebenso wie jede Mitarbeit durch Angabe seltener niederdeutscher Drucke.
Freiburg i. B. Bruno Claufsen.
XXIX. 5.
14
210 The earliest English allusion tho the Baskish NewTestaui. of 1571
The earliest Euglish allusion to the Baskish New Testament
of 1571.
I observed by Chance on April 22, in the Bodleian Library, on page
69 of the First Volume of „Memoirs of Eminently Pious Women" . . .
By Thomas Gibbons D. D., with a Preface by the Rev. George Jerment,
published in London in 1804, the following allusion to Leicarragas
Testamentu Berria, of 1571, of which Hamburg, Leipzig and Stutt-
gart possess copies, & of which a reprint appeared at Strassburg im
Elsass in the year 1900. It occurs in „Memoirs of Jane of Navarre",
inserted by Jerment, as follows : „ About this time the Queen of
Navarre, being zealous to propagate the Protestant Religion in
Cantabria, a province of the Jurisdiction of Navarre, sent thither
pastors who had learned the country language, which is understood
by almost none of the neighbours, and was before believed incapable
of beiug written She took care also that the New Testament,
the Catechism, and the Prayers used in the Church of Geneva,
should be translated into the Gascoin or Cantabrian tongue, which
she caused to be printed at Rochel (sie) in a möst fine letter, and
sent to the Cantabrians." One wonders why Jerment, having said
so much as this, has omitted the name of Leigarraga. In the edition
of London: 1815, Called „Memoirs of Eminently Pious Women of the
British Empire . . ." (corrected and enlarged by the Rev. Samuel Burder,
M. A.) the „Memoirs of Jane, Queen of Navarre" oecupy pages 58 — 81
of Volume I; though she was connected with „the British Empire"
only as being the Grandmother of the Consort of King Charles the
Martyr, and the Statement concerning Leigarraga occurs on p. 66. Let us
hope that some learned German reader will be able to supply a still earlier
reference to Leigarraga in some book written in England. In February,
1905, I got a letter from the Rev. T. K. Abbott, Librarian of Trinity
College, Dublin, saying that among the manuscripts under bis care
he had found an attempt at a Baskish-English-Latin Word-Book in the
handwriting of Edward Lhuyd, who was Keeper of the Ashmolean
Museum, in Oxford, in the 17th Century. I announced the discovery
in El Nerviön, at Bilbao, on the following 4 de Marzo, and in
No. XXXII of Hermathena, published in Dublin in 1906, pages 55
— 105 contain Dr Abbotts criticism of it, shewing that Lhuyd, though
he does not mention Leigarraga, had made a very clumsy use of bis
Testamentu Berria. Unluckily Dr- Abbotts own remarks shew an
imperfect acquaintance with Baskish Grammar. This is a suitable
occasion for asking where the oldest mention of Leigarraga, or his
work, is to be found in any book written in Germany. In the „Grosses
vollständiges Universal -Lexicon" (Halle und Leipzig, Anno 1733)
there is an article on „Basques", in which it is said: „Man hat eine
Bibel in dieser Sprache, auch hat Oihenart ein Dictionarium davon
verfertiget"; but it ignores Leigarraga. Yet in the Siebenzehender
Band, dedicated in 1738 to Don Carlos, King of the Two Sicilies,
Das Recht der Bibliothek anf Freiexemplare 211
Infante of Spain, there is on page 1 747 a Life of Reginaldus de Lizarr-
aga, a Biscayan monk of the Order of St. Dominic, who died „Bischoff
zu Paraguay 1615, im 70. Jahre seines Alters". This member of the
clan of Leigarraga, or Ashgrove, wrote „Volumen grande super Penta-
teuchum; Antilogiarum utriusque Testamenti Concordia; Loci Communes
ex Sacra Scriptum etc." ; and can hardly have been ignorant of the
life and works of such a good Hellenist as his less fortunate contem-
porary and tocayo.
Oxford. Edward S. Dodgson.
Das Recht der Bibliothek auf Freiexemplare.
Gutachten, entworfen im Auftrage des Direktors der Kaiserlichen
Universitäts- und Landesbibliothek zu Strafsburg i. E.
Durch § 30 Abs. III des elsafs - lothringischen Gesetzes über die
Presse, das, abgesehen von den in Wegfall gekommenen §§14, 22
— 29 und 31, ein wortgetreuer Abdruck des Reichsprefsgesetzes vom
7. Mai 1874 ist, ist das Recht der Landesgesetzgebung, Vorschriften
über Abgabe von Freiexemplaren an Bibliotheken zu erlassen, un-
berührt geblieben.
Da das elsafs-lothringische Prefsgesetz davon abgesehen hat, selbst
diese Materie zu regeln, vor und seit seiner Geltung auch kein dies-
bezügliches Landesgesetz ergangen ist, können als Landesgesetze
lediglich französische Gesetze in Betracht kommen.
Die französischen Vorschriften über Bibliotheksexemplare sind ent-
halten in dem Gesetz vom 21. Oktober 1814 und den zu seiner Aus-
führung erlassenen Ordonnanzen vom 24. Oktober 1814, 9. Januar und
27. März 1828, 11. Oktober 1832 und 30. Juli 1835.
Bevor in eine juristische Interpretation dieser Normen eingetreten
werden kann, dürfte zu untersuchen sein, ob diese Bestimmungen aus
französischer Zeit durch § 30 des Prefsgesetzes überhaupt aufrecht
erhalten worden sind.
Zwei Einwände könnten gegen ihre Geltung erhoben werden:
1. Aus dem durch Verbindung des Abs. III mit Abs. II des § 30
zu ermittelnden Wortlaute des Gesetzes:
„Das Recht der Landesgesetzgebung, Vorschriften über Abgabe von
Freiexemplaren an Bibliotheken und öffentliche Sammlungen zu
erlassen, wird durch dieses Gesetz nicht berührt",
könne geschlossen werden, dafs durch Abs. III nicht das frühere
Landesrecht aufrecht erhalten bleibe, sondern dafs durch ihn den
gesetzgebenden Faktoren des Landes lediglich die Macht zugestanden
sei, in späteren, d. h. nach Inkrafttreten des elsafs - lothringischen
Prefsgesetzes zu erlassenden Landesgesetzen das Recht der Frei-
exemplare zu regeln. Von dieser Macht habe Elsafs -Lothringen noch
keinen Gebrauch gemacht, eine Pflicht des Druckers zur Lieferung
von Freiexemplaren bestände demnach nicht.
14*
212 Das Recht der Bibliothek auf Freiexemplare
2. Sollten jedoch, könnte weiter geltend gemacht werden, durch
Abs. III des § 30 auch alle bisherigen Bestimmungen über Freiexemplare
aufrecht erhalten worden sein, so könnten diese Vorschriften heute
deshalb keine Gültigkeit mehr beanspruchen, weil sie eine Besteuerung
des Prefsgewerbes bedeuteten, die den reichsgesetzlichen Bestimmungen
des § 7 Ziff. 6 der Reichsgewerbeordnung {) und des § 30 Abs. IV des
Prefsgesetzes2) zuwiderlaufe. —
Was den ersten Einwand betrifft, § 30 Abs. III des Prefsgesetzes
beziehe sich nur auf künftige Landesgesetze, so mufs zugegeben werden,
dafs der Wortlaut des § 30 Abs. III unklar ist. Die Einwendung ist
aber deshalb unbegründet, weil bereits Art. 8 der Auführungsbestim-
mungen des Ministeriums vom 17. August 1898, wenn auch nicht mit
Gesetzeskraft, so doch in richtiger logischer Interpretation des Gesetzes
folgende Bekanntmachung enthält:
„Unberührt bleibt gemäfs § 30 Abs. III des Reichsprefsgesetzes die
im Art. 14 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 und der Ordonnanz
vom 9. Januar 1828 aufgestellte Verpflichtung der Drucker . . ."
Aus dieser ministeriellen Auslegung des Gesetzes geht hervor,
dafs § 30 Abs. III nicht nur den Erlafs künftiger Gesetze, sondern
auch die Geltung der vor Inkrafttreten des Prefsgesetzes bereits be-
stehenden Landesgesetze geregelt hat. Dann aber sind nicht nur die
beiden in Art. 8 der Ministerialbekanntmachung ausgeführten franzö-
sischen Gesetzesbestimmungen, sondern alle auf die Materie der Frei-
exemplare bezüglichen Gesetze in Geltung geblieben — soweit sie
nicht mit den Reichs- und Landesgesetzen in Widerspruch stehen.
Ein solcher Einwand: die landesrechtlichen Bestimmungen über die
Abgabe von Freiexemplaren an Bibliotheken würden gegen § 7 Ziff. 6
der Reichsgewerbeordnung und gegen § 30 Abs. IV des Prefsgesetzes
verstofsen, wird von der Buchhändlerwelt seit Einbringung der Vorlage
des Reichsprefsgesetzes erhoben ; heute mit Rücksicht auf die gesteigerte
Produktion von Druckerzeugnissen lauter denn je.3)
§ 30 Abs. IV des Prefsgesetzes lautet :
„Vorbehaltlich der auf Landesgesetzen beruhenden allgemeinen Ge-
werbesteuer findet eine besondere Besteuerung der Presse und
der einzelnen Prefserzeugnisse (Zeitungs- und Kalenderstempel, Ab-
gaben von Inseraten u. dgl.) nicht statt",
1) „Vom 1. Januar 1873 ab sind, soweit die Landesgesetze solches nicht
früher verfügen, aufgehoben : . . . vorbehaltlich der an den Staat und die
Gemeinde zu entrichtenden Gewerbesteuern, alle Abgaben, welche für den
den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden, sowie die Berechtigung, der-
gleichen Abgaben aufzuerlegen."
2) „Vorbehaltlich der auf den Landesgesetzen beruhenden allgemeinen
Gewerbesteuer findet eine besondere Besteuerung der Presse und der ein-
zelnen Prefserzeugnisse (Zeitungs- und Kalenderstempel, Abgaben von Inse-
raten etc.) nicht statt."
3) Vergl. die bei Marquardsen (das Reichspreisgesetz, 1875) abgedruckte
Petition des Bürsenvereins der deutschen Buchhändler.
von Friedrich List 213
und § 7 Ziff. 6 der Reichsgewerbeordnung bestimmt :
„Vom 1. Januar 1873 ab sind, soweit die Landesgesetze solches
nicht früher verfügen, aufgehoben: vorbehaltlich der an den Staat
und die Gemeinde zu entrichtenden Gewerbesteuern, alle Abgaben,
welche für den Betrieb eines Gewerbes entrichtet werden,
sowie die Berechtigung, dergleichen Abgaben aufzuerlegen." —
Zum Begriff der für den Betrieb eines Gewerbes entrichteten Gewerbe-
steuer hat das königlich - sächsische Oberverwaltungsgericht in den
Gründen seiner Entscheidung vom 2. Februar 1903 ') das Folgende
ausgeführt: „Eine Abgabe ist nur dann eine solche, die „für den
Betrieb eines Gewerbes entrichtet" wird, wenn zwischen der Be-
fugnis zum Betriebe des Gewerbes und der Verpflichtung
zur Entrichtung der Abgabe eine Wechselbeziehung besteht,
so dafs jene Befugnis nur gegen Leistung der Abgabe erteilt wird
und die Abgabe den Preis für die Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes
bildet. . . . Die in der Theorie herrschende und soweit bekannt, in
der Praxis sogar ausschliefslich geltende Meinung betrachtet deshalb
nur Abgaben für die Zulassung zum Gewerbebetriebe als verboten
und aufgehoben, wahrend solche Abgaben, die für die Ausübung des
Gewerbebetriebes zu entrichten sind, ohne dafs die Zulassung davon
abhinge, als noch in Geltung befindlich anerkannt werden."
Dieselbe Auslegung vertritt das Reichsgericht bereits in seinem
Urteile vom 18. Januar 1882 2) und erklärt, sie entspreche ebensosehr
dem Wortlaute, wie dem Geiste des Gesetzes. —
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dafs die Lieferung von Frei-
exemplaren für Bibliotheken keine Abgabe für die Zulassung zur
Betreibung einer Druckerei ist. Dann aber unterfallen die Frei-
exemplare auch nicht denjenigen, durch § 7 Ziff. 6 der Reichsgewerbe-
ordnung aufgehobenen Abgaben, die „für den Betrieb eines Gewerbes
entrichtet werden". —
Weiter ist zu prüfen, ob die Pflicht, Freiexemplare an Bibliotheken
zu liefern, nicht eine gegen § 30 Abs. IV des Prefsgesetzes verstofsende
„besondere Besteuerung der Presse und der einzelnen Prefserzeugnisse",
wie der gesetzliche Ausdruck lautet, bildet.
Dies kann aus zwei Gründen nicht der Fall sein.
Einmal nämlich ist es vollständig unmöglich, es mit einem Ver-
sehen des Gesetzgebers erklären zu wollen, dafs die Pflicht zur Ab-
gabe von Freiexemplaren, obwohl sie eine nach § 30 Abs. IV unerlaubte
Besteuerung bilde, durch Abs. III desselben Paragraphen als zu recht
bestehend anerkannt worden sei. Ein solches Versehen mufs, da die
Bestimmung über die Zulässigkeit der Freiexemplare dem Verbote einer
„besonderen Besteuerung" textlich ganz unmittelbar vorausgeht, als
ausgeschlossen gelten.
1) Vgl. Gewerbearchiv Bd 3 (1904), S. 18.
2) Vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd 6, S..90ff.
214 Das Recht der Bibliothek auf Freiexemplare
Aufserdem aber kann die Abgabe von Freiexemplaren garnicht als
eine besondere Besteuerung im Sinne des § 30 Abs. IV angesprochen
werden.
Das wesentliche Merkmal einer Steuer ist, einen Beitrag zur Be-
streitung der öffentlichen Ausgaben zu bilden.1) Diesen begrifflich
notwendigen Zweck tragen aber die Freiexemplare gerade in Elsafs-
Lothringen nicht in sich.
Denn die Loi relative :i la liberte de la presse vom 21. Oktober 1814
ist weder ein Steuergesetz, noch ein zu Bibliothekszwecken erlassenes
Gesetz; sondern, wie auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Colmar vom 25. Juni 1901 2) annimmt, hat die daselbst vorgeschriebene
Hinterlegung rein polizeiliche Bedeutung. Erst die zur Ausführung
des erwähnten Art. 14 erlassenen Ordonnanzen vom 24. Oktober 1814,
O.Januar und 27. März 1828, 11. Oktober 1832 und 30. Juli 1835
bestimmen des näheren die Anzahl der zu hinterlegenden Exemplare
und die Hinterlegungsstellen, und "ordnen zugleich an, dafs und in
welcher Weise die hinterlegten Bücher für Bibliothekszwecke nutzbar
gemacht werden sollen. „So sind erst auf dem Wege der Ausführungs-
verordnungen die Pflicht-Exemplare zugleich Fr ei -Exemplare ge-
worden, während das Gesetz selbst des Bibliothekszwecks keine
Erwähnung tut." 3)
Dieser objektive Inhalt und Sinn des Gesetzes mufs aber not-
wendigerweise auch dann noch bestehen bleiben, wenn durch § 30
Abs. III des Prefsgesetzes die ursprüngliche polizeiliche Bedeutung
der Hinterlegung weggefallen und der Bibliothekszweck allein übrig
geblieben ist. Die Freiexemplare sind juristische Pflicht — , d. h.
Zensurexemplare, geblieben, und als solche bedeuten sie keine steuer-
liche Abgabe, sondern immer noch eine nicht dem Fiskus, sondern
der Polizeigewalt, wenn auch für die Bibliothek zu leistende Hinter-
legung. Hierbei verschlägt nichts der Umstand, dafs tatsächlich aller-
dings die Frei -Exemplare ein einer öffentlichen Anstalt gemachtes
Geschenk bedeuten, wie ihr Name bereits sagt; mögen sie auch, nach
der erwähnten Petition der Buchhändler, eine unwillig dargebrachte
Gabe sein. —
Demnach folgt, dafs § 30 Abs. III des Prefsgesetzes auch nicht
gegen Abs. IV des gleichen Paragraphen verstöfst, dafs also die bei
Einführung des elsafs-lothringischen Prefsgesetzes in Elsafs-Lothringen
geltenden französischen Vorschriften unbestreitbar in Kraft geblieben
sind, und auch heute noch gelten.
Im einzelnen sind es in kürzester Zusammenfassung die folgenden:
Art. 14 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 bestimmt:
„Nul imprimeur ne pourra imprimer un ecrit avant d'avoir declare,
qu'il se propose de i'imprimer, ni le mettre en vente ou le publier,
de quelque maniere que ce soit, avant d'avoir depose le nombre
1) Vgl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd 49, S. 70.
2) Vgl. Juristische Zeitschrift für Elsafs-Lothringen Bd 28, S. 184 ff.
3) Vgl. Entscheidung des Oberlandesgerichts Colmar a. a. 0., S. 184.
von Friedrich List 215
prescrit d'exemplaires, savoir: ä Paris au secretariat de la direction
generale; et dans les departements au Sekretariat de la prefecture."
Art. 4 der Ordonnanz vom 24. Oktober 1814 setzt die Zahl der zu
hinterlegenden Exemplare auf fünf fest, während Art. 1 der Ordonnanz
vom 9. Januar 1828 nur zwei Exemplare verlangt und bestimmt:
„que Tun d'eux sera destine ä la bibliotheque royale et l'autre ä la
bibliotheque du ministere de l'interieur."1)
Zur Kontrolle wird durch Art. 2 der Ordonnanz vom 24. Oktober 1814
dem Drucker die Vorschrift gemacht:
„Chaque imprimeur sera tenu, conformement aux reglements, d'avoir
un livre cote et paraphe par le maire de la ville oü il reside, oii
il inscrira par ordre de dates, et avec une serie de numeros, le
titre litteral de tous les ouvrages qu'il se propose d'imprimer, le
nombre des feuilles, des volumes et des exemplaires, et le format
de l'edition. Ce livre sera represente, ä toute requisition, aux
inspecteurs de la librairie et aux commissaires de police, et vise
par eux s'ils le jugent convenable."
Wie mit den hinterlegten Exemplaren zu verfahren sei, bestimmen die
Art. 1 und 2 der Ordonnanz vom 27. März 1828:
„II sera forme ä la bibliotheque de Sainte-Genevieve un depöt
particulier pour y recevoir l'exemplaire des livres du depöt legal,
qui, en vertu de notre ordonnance du 9. janvier dernier, est destine
:i la bibliotheque du ministere de l'interieur.
Chaque annee, notre ministre de l'interieur fera dans ce depöt un
choix des ouvrages qu'il jugera convenable de repandre, et il les
repartira entre les bibliotheques publiques du royaume, suivant leurs
besoins et leur importance." —
Auf Grund dieser Gesetze machte Art. 8 der bereits erwähnten Aus-
führungsbestimmungen des Ministeriums vom 17. August 1898 für Elsafs-
Lothringen folgendes bekannt: „Unberührt bleibt gemäfs § 30 Abs. III
des Reichsprefsgesetzes die in Art. 14 des Gesetzes vom 21. Okt. 1814
und der Ordonnanz vom 9. Januar 1828 aufgestellte Verpflichtung der
Drucker,-) von jeder im Lande hergestellten Druckschrift (einschliefslich
bildlicher Darstellungen) zwei Exemplare bei dem Bezirkspräsidium zu
hinterlegen, von denen eines für die Universitäts- und Landesbibliothek,
das andere für die Bibliothek des Ministeriums bestimmt ist (die Hinter-
legung eines dritten Exemplars bei Kupferstichen, Holzschnitten, Photo-
graphien pp. wird nicht mehr gefordert). Diese Verpflichtung bezieht
sich nach dem Wegfall der Spezialbestimmungen in Art. 7 des Gesetzes
vom 11. Mai 1868 auch auf periodische Druckschriften. Die Hinter-
legung der beiden Freiexemplare einer periodischen Druckschrift kann
der Vereinfachung wegen mit der Hinterlegung des Pflichtexemplars
(§ 9 des Reichsprefsgesetzes3) verbunden werden. Die Bürgermeister
1) Vgl. den gekürzten Wortlaut iu der Ordonnanz vom 5. Juli 1835, Abs. III.
2) Verleger oder gar Buchbinder unterfallen den Bestimmungen nicht. #
;<) „Von jeder Nummer (Heft, Stück) einer periodischen Druckschrift
mui's der Verleger, sobald die Austeilung oder Versendung beginnt, ein
216 Das Recht der Bibliothek auf Freiexemplare
haben sämtliche bei ihnen abgelieferte Exemplare alsbald dem Kreis-
direktor zu übersenden." —
Der materielle Wirkungskreis der über die ecrits imprimes
getroffenen gesetzlichen Bestimmungen dürfte im allgemeinen nach
§ 2 des Prefsgesetzes x) zu bestimmen sein. Dafs „bildliche Dar-
stellungen" dem Art. 14 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 unter-
fallen, hat der angeführte Art. 8 der Ausführungsbestimmungen des
Ministeriums ausdrücklich erwähnt, und mittelbar ist das gleiche für
„Kupferstiche, Holzschnitte, Photographien pp." bestimmt.
Tritt zu einer in Elsafs- Lothringen hergestellten Druckschrift eine
nicht im Lande verfertigte bildliche Darstellung, so ist analog2) der
Bestimmung des § 947 BGB3) zunächst zu untersuchen, ob beide Teile
„wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache" werden, d. h. ob
z. B. Text und Bilder „von einander nicht getrennt werden können,
ohne dafs der eine oder der andere (materiell oder ideell) zerstört
oder in seinem Wesen verändert wird." 4) Ist dies der Fall, so kann
das einzelne Druckerzeugnis nicht Gegenstand der Lieferungspflicht
sein, sondern es ist weiter festzustellen, ob einer der beiden Teile als
Hauptsache anzusehen ist, was fast immer der Fall sein wird, bei
sämtlichen „illustrierten Werken" und (umgekehrt) „bildlichen Dar-
stellungen mit Erläuterungen" stets der Fall ist. Läfst sich aber kein
Teil als Hauptsache ansehen, ein Ergebnis, das z. B. bei einem zwei-
bändigen Werke, dessen erster Band den in Elsafs-Lothringen gedruckten
Text, dessen zweiter die in München hergestellten Illustrationen enthält,
nicht zu umgehen ist, so wird gesetzesgemäfs nur der dem einzelnen
räumlichen Geltungsgebiete unterworfene (unwesentliche) Bestandteil
als Pflichtexemplar gefordert werden können.
Eine weitere Beschränkung erfährt der materielle Umfang der zu
liefernden Freiexemplare durch zwei französische Ministerialverordnungen.
Einmal nämlich bestimmt die Ministerialentscheidung vom 1. Aug. 1810,
die später des öfteren bestätigt worden ist, dafs Prozefsschriften, sofern
Exemplar gegen eine ihm sofort zn erteilende Bescheinigung an die Polizei-
behörde des Ausgabeorts unentgeltlich abliefern. Diese Vorschrift findet
keine Anwendung auf Druckschriften, welche ausschliefsfich Zwecken der
Wissenschaft, der Kunst, des Gewerbes oder der Industrie dienen."
1) „Das gegenwärtige Gesetz findet Anwendung auf alle Erzeugnisse der
Buchdruckerpresse, sowie anf alle anderen, durch mechanische oder chemische
Mittel bewirkten, zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungen von Schriften
und bildlichen Darstellungen mit oder ohne Schrift, und von Musikalien mit
Text oder Erläuterungen. Was im folgenden von „Druckschriften" ver-
ordnet ist, gilt für alle vorstehend bezeichneten Erzeugnisse."
2) Nur analog, nicht direkt, da der Drucker als solcher und nicht als
Buchbinder haftet.
3) „Werden bewegliche Sachen mit einander dergestalt verbunden, dafs
sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die
bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen
sich nach dem Verhältnisse des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Ver-
bindung haben. Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen,
so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum. u
4) Vgl. § 93 BGB.
von Friedrich List 217
sie von einem Advokaten oder ministeriellen Beamten gezeichnet sind,
von der Hinterlegung befreit bleiben.
Des weiteren wird durch ein zur Ausführung des Gesetzes vom
21. Oktober 1814 und der Ordonnanz vom 24. Oktober 1814 erlassenes
Ministerialzirkular vom 16. Juni 1830 verfügt, dafs von der Hinter-
legung nur ausgenommen seien: „les ouvrages de ville ou bilboquets,
c'est ä dire ceux qui, destiues ä des usages prives, ne sont pas
susceptibles d'etre repandus dans le commerce."
Danach soll bei Druckschriften, welche für den Privatgebrauch
bestimmt sind, und — beide Momente müssen gegeben sein — tat-
sächlich nicht öffentlich vertrieben werden, die Hinterlegung von Frei-
exemplaren nicht gefordert werden. —
Die bereits erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Colmar
vom 25. Juni 1901 entnimmt die zweitgenannte Einschränkung (bilbo-
quets) bereits aus den Ordonnanzen vom 27. März 1828 und 30. Juli
1835 selbst und will sogar „mit Deutlichkeit" erkennen, „dafs nicht
jedes ecrit imprime, welches nicht bilboquet ist, also nicht jedes nach
dem mehrgedachten Art. 14 zu prefspolizeichem Zwecke zu hinterlegende
Schriftstück zu Bibliothekszwecken verwendet werden soll, sondern
dafs in das hierzu bestimmte „depöt particulier" l) nur Bücher (livres,
ouvrages), also nur jedenfalls umfangreichere oder inhaltlich bedeutendere
Drucksachen aufzunehmen sind. (Art. 1 und 2, Ordonnanz vom 27. März
1828 und Ordonnanz vom 30. Juli 1835.)"
Was das französische Ministerialzirkular vom 16. Juni 1830 anlangt,
so kann es der Form seines Erlassungsweges entsprechend nur eine
Erläuterung für die ausführenden Verwaltungsorgane bilden, aber nie-
mals als landesgesetzliche Vorschrift gemäfs § 30 Abs. III des Prefs-
geßetzes in Betracht kommen. Als erstere aber besitzt es an und für
sich weder dem elsafs- lothringischen Ministerium noch den diesem
unterstellten Ausführungsorganen gegenüber irgend eine Gültigkeit.
Die etwaige Aufrechterhaltung der französischen Rechtsanschauung
mit dem Hinweis auf eine Rücksicht gegen den elsafs-lothringischen
Buchhandel zu begründen, könnte nicht angehen, da es sich bei den
sog. bilboquets meist um kleinere Druckerzeugnisse handeln wird, die
selten einen höheren Geldwert besitzen, während gerade sie für den
Landesforscher jedweder Wissenschaft von unschätzbarem Vorteile sein
können, mögen sie auch für eine Ministerialbibliothek zwecklos sein.
Auch rechtlich ist der Standpunkt des französischen Ministeriums
nicht haltbar, denn die begriffliche Einschränkung an sich ist contra
legem. Das Oberlandesgericht Colmar stützt sie darauf, dafs die Art. 1
und 2 der Ordonnanz vom 27. März 1828 und die Ordonnanz vom
30. Juli 1835 als Druckschriften, die für das „depöt particulier" bestimmt
seien, nur „livres" und „ouvrages" bezeichne, worunter „nur umfang-
reichere oder inhaltlich bedeutendere Drucksachen" zu verstehen seien.
Aber unter den „livres" des Art. 1 und den „ouvrages" des Art. 2
1) Vgl. Art. 1 Ord. vom 27. März 182S.
218 Literaturberichte and Anzeigen
der Ordonnanz vom 27. März 1828 kann nichts anderes verstanden
werden, als die in Art. 1 der Ordonnanz vom 9. Januar 1828 genannten
„ecrits imprimeV'. Zu diesen aber gehören aufser „umfangreicheren
oder inhaltlich bedeutenderen Drucksachen" nicht nur die von dem
Oberlandesgeiicht Colmar gebildete Klasse der zwischen diesen und
den „bilboquets" liegenden Druckerzeugnisse, sondern — mangels
einer gesetzlichen Ausnahme — auch die „bilboquets" selbst. Denn
dafs gerade auch die letzteren der Lieferungspflicht unterliegen,
kann schon bei dem erwähnten polizeilichen Charakter der franzö-
sischen Prefsgesetze keinem Zweifel unterliegen. Was aber ihren Cha-
rakter als Frei- Exemplare, d. h. ihre Bestimmung, an die Bibliothek
weitergegeben zu werden, anlangt, so gibt Art. 2 der Ordonnanz vom
27. März 1828 der Bibliothek insofern noch einen besonderen Anspruch,
als nach der zweifelsohne zu recht bestehenden Auffassung der Biblio-
theksverwaltung alle, auch die geringsten im Lande hergestellten Druck-
sachen, „convenable de repandre" sind, und als durch eine solche Zu-
teilung lediglich dem Satze des Gesetzes gentigt wird: sie habe zu
geschehen „suivant leurs (der Bibliotheken!) besoin et leur importance."*)
Strafsburg i. E. Friedrich List.
Literaturberichte und Anzeigen.
Bibliothek der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Katalog der Salo Cohn'schen
Schenkungen. Von Bernhard Wachstein. I. Bücher aus der Sammlung
des Rabbiners Nachnm Beer Friedinann-Sadagöra. Wien: Gilhofer&Ransch-
burg 1911. XVIII, 215 S. 8°.
Die Bibliothek der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde geht daran, ihre
reichen und wertvollen Bestände an Hebraicis bibliographisch genau auf-
zunehmen und beginnt mit der Herausgabe des Katalogs eines Teiles der ihr
gemachten Schenkungen und zwar der aus der Sammlung eines Schwieger-
sohnes des sog. Wunderrabbi von Sadagora stammenden Bücher. Es sind
'J2;5 Nummern, darunter viele Seltenheiten. Der gelehrte und gewissenhafte
Herausgeber hat sich mit dieser seiner Arbeit als hervorragender Fachkundiger
auf dem Gebiete der hebräischen Bibliographie aufs beste eingeführt. Sämt-
liche Bücher sind mit einer kaum zu überbietenden Gründlichkeit beschrieben,
wobei auch manches biographische und genealogische Material über die Ver-
fasser beigebracht wurde. Namentlich russische, polnische und palästinische
Drucke, bei denen die bisherigen bibliographischen Hilfsmittel oft versagen,
sind hier zum ersten Male genau und erschöpfend beschrieben. Zuweilen
bietet der Herausgeber in seinen Angaben sogar des Gnten zu viel. Die in
der katalogisierten Sammlang vertretenen osteuropäischen Druckorte und
Druckereien sind im Vorworte S. VII ff. verzeichnet. Der Herausgeber hat
insbesondere bei polnischen und russischen Orts- und Familiennamen eine
bisher in der hebräischen Bibliographie noch nicht dagewesene Genauigkeit
der Rechtschreibung eingeführt. Trotz der gröfsten Sorgfalt, die auf Kor-
rektheit und Korrektur verwendet worden ist, bleibt noch einzelnes zu be-
richtigen. Die phonetische Transkription der Familiennamen aus dem
Hebräischen bietet bekanntlich, weil die Aussprache nicht immer feststeht,
besondere Schwierigkeiten. Darum ist hier manches anfechtbar. Ich zitiere
*) Eine eingehende Bearbeitung des hier nur auszugsweise im Ergebnis
mitgeteilten Stoffes wird von demselben Verfasser demnächst in Buchform
veröffentlicht werden.
Literaturberichte und Anzeigen 219
im Folgenden entweder nur mit Angabe der Nummernzahl des Katalogs oder
nach Seiten- und Zeilenzahl. Nr 1 st. Abila richtiger Avila; 33 st. Ajas
richtiger Ajjasch ; 57 und 620 st. Sabionetta 1. Sabbioneta; 66 st. Arubas
1. Arobas; 92 st. Azobeb 1. Asobeb. Warum immer (so z. B. Nr 14 und oft)
Gereon statt Gerson, wo doch sonst regelmäfsig das hebräische iä einfach
durch s wiedergegeben wird? Nr 156 st. Abeatar 1. Abenatar. S. 36, Z. 13
st. Brussilais 1. Brussillas. Nr 1S8 st. Burdugo 1. Birdugo oder Berdugo (span.
Verdugo); 205 st. Wadislawer 1. Wojdislawer, desgl. S. 189, Z. 1. Nr 253 fehlt
der Familienname Jawrower; 267 st. Doweik 1. Duek (frz. Douec, ein noch
heute häufig vorkommender Name im Orient). S. 66, Z. 1 st. Galliago 1. GaliagO.
Nr 333 st. [Mirkado] 1. |Mcrcado]; 338 st. Gauya richtiger Goya; 358 und
622 st. Nota 1. Nata; 383 st. Lion 1. Leon; 391 ist der Name Schein un-
zweifelhaft richtig; 4 39 st. Löva richtiger Löwe; 521 st. Loutzk 1. Lutzk;
588 st. Louauz 1. Loanz. S. 124, Z. 10 v. n. st. Malachai 1. Malachi. Nr 607
st. Marzuk 1. Marsuk. S. 134, 1. Z. st. Mlavida 1. Malavida. Nr 649 st. Modlany
1. Modigliano oder Modiano; 694 st. Navarra 1. Navaro; 698 st. Novarra
1. Noveira; 726 st. Provencalo 1. Provenzalo; 735 st. Riqueti 1. Ricchetti;
745 st. Salir 1. Salier; 764 st. Sanguinete 1. Sanguinetti; 783 st. Scherero
1. Serero; 796 st. Seba 1. Saba; 809 st. Sirkis 1. Sirkes. S. 171 Z. 9 st. Sor-
zena 1. Sorsena oder Sorsina (hebr. nrmir). Nr 89S st. Zeba 1. Zabba;
907 st. Zimra 1. Simra. Zur Erzänzung und Berichtigung diene ferner: Nr 20
öirnxs ist nicht ein Personenname Margos, sondern bedeutet „ans Argos";
Nr 48 ist 1600 gedruckt; 183 ist vom Jahre 1724; 270 st. iöisa 1. ^öa
„aus Sezze", s. auch Nr 492. S. 55, Z. 25 ist in ^n richtig und als Anspielung
auf Jes. 38, 19 zu erklären. Zu Nr 290 s. Rabbinowicz ncsin bs> laKa
lia^Pn, S. 62. Nr 665 st. Evertuoso 1. E vertuoso und st. Domes 1. Do mes
(je 2 Worte). Die wenigen stehen gebliebenen Druckfehler sind nicht von
Belang. S. 84, Z. 20 st. aisob 1. ainsb. Auffallend war mir die mehrmalige
Verwechslung von ö und o im Drucke rabbinischer Schrift, so z. B. Nr 16;
183; 344. Selten ist ein Katalog in schönerer Ausstattung erschienen als der
vorliegende. Die Wiener Firma Gilhofer & Ranschburg hat damit einen
neuen Beweis auserlesenen Geschmacks und hervorragender Leistungsfähig-
keit geliefert, die Bibliotheksverwaltung der Wiener israelitischen Kultus-
gemeinde als Auftraggeberin sich ein Zeugnis ihrer dankenswerten Munifizenz
ausgestellt. Wenn in dieser Weise die Bestände weiter katalogisiert werden,
wird der Gesamtkatalog einen Umfang erreichen, der sich jetzt noch nicht
übersehen läfst, dann aber auch eine wertvolle Fülle bisher ungedruckten
und wenig oder gar nicht bekannten Materials zur hebräischen Bibliographie
darbieten. Porges.
Ueber die Schicksale der Mainzer Bibliotheken während der
Schwedenzeit herrschte groise Unsicherheit (vgl. Fr. Falk im 18. Beiheft
zum Zbl. f. Bw. 1897. S. 61). Nach der Ueberlieferung wie sie in Johann
Loccenius Historia Suecana zum Ausdruck kommt, hätte Gustav Adolf die
wertvolle „Bibliothek des Kurfürsten", worunter Falk die Dombibliothek
verstehen zu müssen glaubt, dem Kanzler Oxenstierna geschenkt, dieser hätte
sie dem Gymnasium in Westeras bestimmt, sie wäre aber bei der Ueberfahrt
auf der Ostsee untergegangen. In den schwedischen Bibliotheken sollte von
Mainzer Büchern nichts zu finden sein. Die Sache ist jetzt durch Is ak C oll i j n s
Aufsatz „Det Kurfurstliga Biblioteket i Mainz, dess öden under trettioäriga
kriget, rester därav i Upsala Universitetsbibliotek" (S.-A. aus Svensk Exlibris-
Tidskrift 1911. Nr 213) aufgeklärt. Die Mainzer Bibliotheken sind zweimal
„Gegenstand der Aufmerksamkeit von schwedischer Seite* gewesen. Das
erste Mal gleich nach Gustav Adolfs Einzug in Mainz Ende 1631. Damals
erteilte der König dem Hofprediger Johannes Matthiae und dem Leibarzt
Jakob Roborthonius den Auftrag, von den Bibliotheken und Büchern im
220 Literatnrberichte und Anzeigen
Schlosse und anderwärts Besitz zu ergreifen und sie nach Gelegenheit abführen
zu lassen. Das Original dieses Befehls befindet sich in der Universitäts-
bibliothek in Upsala. Anscheinend hat sich aber die Tätigkeit der beiden
Genannten nur auf die Bibliothek im Schlosse, der kurfürstlichen Residenz
St. Martinsberg, erstreckt. Denn nur dieser können die mehreren hundert
Bücher gehört haben, die Collijn in den Upsalaer Beständen als ehemals
Mainzisch nachweisen kann, Bücher mit Widmungen an die Mainzer Kurfürsten
von Kardinal Albrecht von Brandenburg bis Georg Friedrich von Greiffenhagen
(1514 — 1(529) oder mit ihren Super-Exlibris, die Colliju in sehr gelungenen
Abbildungen wiedergibt. Der zweite schwedische Eingriff in die Mainzer
Bibliothek erfolgte erst nach des Königs Tode (und wahrscheinlich nachdem
schon andere sich wertvoller Bücher bemächtigt hatten; vgl. Falk a. a. 0.
S. 64 und Ehwald im Zbl. f. Bw. IS. 1901, S. 440ff. 460). Am 14. Februar 1635
erteilte auf Anregung der Bischöfe von Västeräs und Strengnäs, welche ihre
Stiftsbibliotheken aus den eroberten Büchersammlungen vermehrt zu sehen
wünschten, Oxenstierna dem Johannes Elai Terserus (später Bischof von
Linköping) dahingehende Vollmacht, und dieser selbst berichtet „ex omnibus
publicis bibliothecis unam collegi, Consistorio Arosiensi dicatam". Diese für
Wästeräs bestimmte Bibliothek ist jedenfalls die in der Ostsee untergegangene.
Catalogue raisonne des impressions elzeviriennes de la Bibliotheque Royale
de Stockholm. Redige par G. Berghman. Paris: H.Champion; Stock-
holm: Nord. Bokhandeln i. Komm. 1911. XXXII, 389 S. 8°
Der Kgl. Bibliothek zu Stockholm ist als Vermächtnis des im Jahre 1909
verstorbenen Dr. Gustaf Berghman eine der schönsten Elzeviersammlungen
zugefallen, eine Sammlung, übertroffen nur durch die Kollektion Morgand,
welche im Jahre 1896 für 125 000 fr. zum Verkaufe angeboten wurde.
In dem jetzt gedruckt vorliegenden Kataloge berichtet in einer „Notice
biographique" der Direktor der Bibliothek Stockholm, E. W. Dahlgren, über
den Werdegang und die Lebensschicksale des Sammlers. Er erzählt, wie
dieser als Student im Jahre 1853 die Universität Upsala bezog und sich nach
Abschlufs seiner medizinischen Studien hauptsächlich der Massage zuwandte.
Später eintretende Krankheitserscheinungen bewogen ihn seinen Beruf
aufzugeben und nach den Niederlanden überzusiedeln. Dort begann seine
Sammlertätigkeit. Schon in wenigen Jahren hatte er eine bedeutende Kollek-
tion Elzeviere zusammengebracht. Aber er war nicht allein Sammler, er
studierte auch seine Bücher, und hauptsächlich erstreckten sich seine Studien
auf die aufserordentlich mannigfachen Druckerzeichen der Elzeviere und der
verwandten Drucker. So entstanden seine beiden Werke: „Etudes sur la
bibliographie elzevirienne* und „Supplement ä l'ouvrage sur les Elzevier de
M. Alphonse Willems."
Um zu verhindern, dafs seine Sammlung nach seinem Tode in alle Winde
zerstreut würde, vermachte sie der Besitzer in alter Anhänglichkeit noch bei
seinen Lebzeiten im Jabre 1S99 testamentarisch der Kgl. Bibliothek zu Stock-
holm. Doch damit nicht genug: auch eine Summe von 100 000 Kronen fiel
als Stiftung von seiner Seite laut Testament ebenfalls der Stockholmer Biblio-
thek zu. Aus diesem Fonds sollten die Druckkosten des Kalaloges und die
etwaigen späteren Ergänzungen des Bücherbestandes bestritten werden.
Der Katalog ist Berghmans ureigenstes Werk. Mitten zwischen seinen
Elzevieren sitzend hatte er sich ein System zurecht gelegt, nach welchem er
Einteilung und Aufstellung seiner Bücher vornahm: 1. Theologie mit ihren
Abteilungen 2. Jurisprudenz mit den Unterabteilungen usw. usw. Dieses
System finden wir denn auch in dem gedruckten Kataloge. Ich kann mich
damit nicht befreunden, weil Berghmans grofse Sammlung nicht allein echte
Elzeviere, sondern auch eine Menge verwandter Drucke enthält, welche nun
im trauten Verein neben und zwischen den echten Elzevieren stehen.
Als Willems sein grofszügiges für alle Zeiten mustergültiges Werk über
die Elzeviere geschrieben, hatte er in einem Anhange eine grofse Reihe von
Literaturberichte und Anzeigen 221
Werken angeführt, welche sehr enge Beziehungen zu den Elzevierdrucken
aufweisen. Das war sein Recht. Denn seit dem Bestehen der Buchdrucker-
kunst ist in keinem Lande und zu keiner Zeit mehr gefälscht und nach-
gedruckt worden als zur Zeit und iu dem Lande der Elzeviere. So
liegt z. B. die „Sphära", das Elzevier- Druckerzeichen sowohl der Offizin
Leyden wie auch Amsterdam, in mindestens 50 Variationen vor. Die plumpen
Nachahmungen sind natürlich sofort zu erkennen. Doch ist die Sphära der
Blaeu, Jansson, Wolfgang, Foppens, Hackius, Steucker, Yleugart usw. zum
Teil nur mittels Verwendung der Lupe als Imitation festzustellen. Denn auch
die Druckerwerkstatt war auf vielen der Büchertitel maskiert und somit un-
erkennbar. Diese Drucke sind aber dann durch Willems und nicht zum
wenigsten durch Berghmans Studien selbst für immer als Nicht -Elzeviere
gekennzeichnet. Und wenn Berghman sie als Beigabe seinem Kataloge
zugefügt hätte, hätte niemand eine Einwendung dagegen machen können.
So aber sind von ihm auf Grund dieses systematisch angelegten Kataloges
weit über 400 Nicht-Elzeviere zwischen die echten Elzeviere eingereiht; und
nur die Wissenden werden in der Lage sein, sofort die Böcke von den
Schafen zu scheiden.
Wenn man den Katalog durchblättert, fühlt man, mit welcher Liebe
Berghman an ihm gearbeitet hat. Man sieht ihn förmlich zwischen seinen
Lieblingen sitzen, wie er mit dem Millimetermafs deren Höhe mifst und die
Mafse in den Katalog einträgt, sieht ihn alle die Bemerkungen über Herkunft,
Preis und Kostbarkeit der einzelnen Nummern machen — Bemerkungen, die
das Werk reichlich schmücken. Und mit derselben Liebe hat, als der Tod
dem Sammler 1909 die Feder aus der Hand rifs, der Testamentsvollstrecker,
Kollege Lundstedt, die Arbeit zu Ende geführt.
In vier grofsen, hohen Schränken schmückt nun die Berghman-Sammlung
als untrennbares Ganzes die Räume der Kgl. Bibliothek zu Stockholm. Letzterer
ist von Herzen Glück zu wünschen zum Erwerb dieser wundervollen Kollektion.
Birgt sie doch die seltensten Elzevierdrucke in sich, wie „L'illustre Theätre
de Corneille", „Le Pastissier franeois1, „L'aimable Mere de Jesus" — Selten-
heiten, die wohl nie wieder im Handel auftauchen werden.
Moeltzner.
Dem Jahrbuch für Bücherkunde und -Liebhaberei, herausgegeben
von G- A. E. Bogeng (Beilage zum Taschenbuch des Bücherfreundes; Nikolas-
see: Max flarrwitz) sind wir noch ein Wort über seinen 3. Jahrgang schuldig.
Er wird durch eine Notiz von J. Loubier über den Architekten Hans Grisebach
als Bücherliebhaber eingeleitet (seine Inkunabelsammlung wurde bekanntlich
für das Berliner Kunstgewerbe-Museum angekauft). S. 15 zeigt unsern grofsen
Sparkünstler Professor Hottinger in seiner auf engstem Raum eingerichteten
Bibliothek, deren Gänge sich der Form des menschlichen Körpers anschmiegen.
Den Hauptinhalt (S. 17 — 160) bildet Fortsetzung und Schlufs von Dr. Bogengs
Umrifs einer Fachkunde für Büchersammler. Der Abschnitt über die Ent-
wicklung des öffentlichen Bibliothekswesens, der dem historischen Teil ein-
gegliedert ist, hat natürlich etwas skizzenhaft gehalten werden müssen und
v/ir möchten deshalb nicht um einzelne Ausdrücke, Zahlen und Literatur-
anfübrungen mit dem Verfasser rechten. Besonders bemerkenwert ist die
„Theorie der Liebhaberwerte des Altbuchhandels". Das Sachverzeichnis,
welches das Werk beschliefst, bildet zugleich eine Art kleines mehrsprachiges
Lexikon der Fachausdrücke des Bücherwesens. Um den Inhalt des Werkes
ganz zu erschliefsen, hätte noch ein Personen- und Ortsverzeichnis hinzukommen
müssen. Wir dürfen es wohl von der versprochenen zweiten Auflage erwarten,
der wir mit Freude entgegensehen. P. S.
Catalogus von boeken in Noord-Nederland versehenen van den vroegsten
tijd tot op heden. Samengesteid door de Tentoonstellings-Commissie
der nationale tentonstelling van het boek, Juni — Augustus 1910. 's- Graven-
hage, Martinus Nijhoff 1911. Getr. Pag. 8° Pr. 15 Fl.
222 Literaturberichte und Anzeigen
Eine holländische Bibliographie, die die gedruckte Literatur aller Zeiten
zusaimnenfafst, wird von den interessierten Kreisen dankbar begrüfst werden.
Das vorliegende, etwa 1000 Seiten starke Werk verdankt seine Entstehung
der aus Anlafs des internationalen Verleger -Kongresses 1910 in Amsterdam
veranstalteten Buch-Ausstellung. Es enthält Bücher und Zeitschriften. Ausge-
schlossen sind im allgemeinen Uebersetzungen, ferner Schriften vorübergehenden
Interesses, wie Flugschriften, lokale Broschüren, Schulbücher ; natürlich auch
alle Zeitschritten-Aufsätze. Im übrigen sind nach Aussage des Vorwortes
alle erreichbaren gedruckten Quellen verwertet. Der Bücherbestand selbst ist
also nicht zugrunde gelegt. Dem Vorwurfe der Unvollständigkeit begegnen
die Herausgeber selber dadurch, dafs sie den Katalog nur als einen Versuch,
als ersten Schritt bezeichnen. Bei der Benutzung des Werkes wird man sich
billiger Weise daran erinnern müssen.
Diese Benutzung ist aber leider sehr erschwert durch die Form, in der
das Werk vorliegt. Dafs die gesamte Literatur in zehn Fächer eingeteilt
und innerhalb jedes Faches chronologisch geordnet ist, dagegen wäre ja
schliefslich nichts zu sagen, aber am Schlüsse jedes der zehn Fächer folgt
je ein 'Personenregister' (soll heifsen: Autorenregister), das also alle Ano-
nyina ausschliefst, und vor allem fehlt dem ganzen ein Generalregister. So
mufs man denn ein Werk oft in mehreren Fächern suchen, und unbenannte
Schriften kann man überhaupt nur dann entdecken, wenn man ihr Erscheinungs-
jahr kennt. Wir bitten dringend, dem so schön ausgestatteten umfänglichen
Buche nachträglich die Brauchbarkeit zu erhöhen, oder eigentlich erst zu
schaffen durch Hinzufügung eines alphabetischen Generalregisters, das selbst-
verständlich auch die Anonyma enthalten mufs. Die alphabetische Anordnung
dieser kann keine Schwierigkeit bereiten. Man braucht sich doch nur an die
Grundsätze zu halten, die in Brinkman's Catalogus von jeher befolgt worden
sind. Kaiser.
Von dem „Jahrbuch der gelehrten Welt", der Trübnerschen „Minerva",
über deren Unentbehrlichkeit wir hier kein Wort mehr zu sagen brauchen,
liegt uns Jahrgang 1911/12 in einem Exemplar auf dünnem Papier vor. Im
Interesse des immer mehr anschwellenden Apparats, den der Bibliothekar
fortwährend zur Hand haben mufs, kann dieser Versuch nur mit grofser
Freude begrüfst werden. Der Band von nahezu 1800 Seiten ist dadurch fast
auf die Hälfte der Stärke reduziert. Wünschenswert ist vielleicht, das Papier
noch etwas glatter zu wählen, so wie es z. B. Baedeker braucht. Wenn
man sich daran gewöhnt hat, leidet die Schnelligkeit des Nachschlagens
durchaus nicht; wie es scheint, findet ja auch die Encyclopaedia Britannica
auf Indiapaper grofsen Beifall. Der vorliegende 21. Jahrgang der Minerva
zeigt neben den üblichen Verbesserungen und Vermehrungen im einzelnen
als Neuerung ein systematisches Verzeichnis der gelehrten Gesellschaften,
geordnet nach den Fachschlagwörtern, das speziell auch den Bibliotheken
gute Dienste leisten wird.
Table des matieres contenues dans les yingt premieres annees (1891 — 1910)
de la Revue des bibliotheques, par Etienne Deville. Paris: H.Cham-
pion 1911. X, 187 S. 8°. Pr. 7,50 Fr.
Das sehr ausführliche Sachregister enthält nicht weniger als sieben ver-
schiedene Verzeichnisse. Die wichtigsten sind die Table alphabetique des
auteurs, die Table bibliographique (Liste der besprochenen Bücher) und die
Table generale (ein Sachregister im engeren Sinne). Nahe liegt ein Vergleich
mit den beiden Generalregistern des Zentralblattes, die dem französischen
Werke gewifs als Muster gedient haben. Beide rechnen zu den 'Autoren'
auch Behörden, Vereine und dgl., was hier gewifs berechtigt ist, da es das
schnelle Auffinden erleichtert. Einen Vorzug scheint mir das vorliegende
Register dadurch zu besitzen, dafs es unter einem Verfasser die Titel der
sämtlichen Aufsätze angibt. Mit blofsen Seitenzahlen, die sich bei manchen
Mitarbeitern des Zentralblattes zu mehreren Hunderten anhäufen, ist eigentlich
Umschau und neue Nachrichten 223
niemandem gedient. Man müfste dieses Verfahren wenigstens auf die ganz
kleinen Bemerkungen beschränken. Auffallend gering ist in der Table
bibliographique die Zahl der deutschen Bücher, die einer Besprechung für
wert gehalten worden sind. Aber das ist natürlich nicht die Schuld dieses
Registers, das durchaus sorgtältig und zuverlässig gearbeitet zu sein scheint.
Kaiser.
Umschau und neue Nachrichten.
Berlin. Vum 25. bis 30. März fand in den Räumen der Königlichen
Bibliothek das fünfte Examen für das Diplom für den mittleren Bibliotheks-
dienst statt. Gemeldet hatten sich zwei Herren und zwanzig Damen. Der
eine Herr trat noch vor dem Beginn der schriftlichen Prüfung zurück, während
der andere Herr und drei Damen die Prüfung nicht bestanden. Von den
17 Damen, die die Prüfung bestanden, konnte dreien das Prädikat gut erteilt
werden. — Am ersten April waren 25 Jahre vergangen, seit auf der König-
lichen Bibliothek der erste Versuch gemacht wurde, die bestellten Bücher
durch Unterbeamte aus den Keposituren herausnehmen zu lassen. Bis dahin
war auch diese Tätigkeit durch akademisch gebildetes Personal vollzogen
worden. — Durch einen gröfseren Zuschufs des Prof. Moritz Sobernheim
erwarb die Königliche Bibliothek einen sehr seltenen Druck, wahrscheinlich
Unikum, aus den Anfängen des hebräischen Buchdrucks in Deutschland, ein
Gebetbuch nach deutschem Ritus aus der Presse des Chajjim Schwarz zu Augs-
burg er. 1540.
— Im Auftrage der Universitätsbibliothek wird der Bibliothekar
Dr. Schneider in diesem Semester einen Zyklus von Vorträgen zur Ein-
führung in die Benutzung der Bibliothek halten. Aufser den hauptsächlichsten
allgemeinen und speziellen Nachschlagewerken sollen die Einrichtungen der
Bibliothek besprochen werden, soweit ihre Kenntnis für die Studierenden
von Nutzen ist, ferner die wichtigsten anderen Berliner, deutschen und aus-
ländischen Bibliotheken. Ein kurzer Ueberblick über den modernen Buch-
handel soll sich daran schliefsen. Die Vorträge sind mit Führungen durch
die Bibliothek und mit praktiseken Uebimgen im bibliographischen Ermitteln
von Büchern und in der Katalogbenutzung verknüpft. Sie finden jeden
Montag nachmittag von Va4— 5 in der Bibliothek statt, für den Besuch ist
eine Semestergebühr von fünf Mark zu zahlen.
— Die Bemühungen, ein für den Neubau der Stadtbibliothek ge-
eignetes Grundstück zu annehmbarem Preise zu finden, sind auch im Jahre
1910/11 erfolglos geblieben. Die Verwaltung der Bibliothek hat nun vor-
geschlagen, den Neuhau auf dem Inselspeichergrundstück zu errichten, sobald
es in das Eigentum der Stadt übergegangen sein wird. Die alten Räume in
der Ziminerstrafse sind dem Ansturm der Benutzer (1910/11: 170859 verliehene
Bände, gegen das Vorjahr 22° 0 mehr) nicht gewachsen, auch der Raum für
die Bücher ist so knapp, dafs ein Teil schon in die Keller gestellt werden
mufste. An den Volksbibliotheken der Stadt wurden im Berichtsjahre zu-
sammen 1544 5S1 Bände verliehen.
Darmstadt. An der Grofsherzoglichen Hofbibliothek wurde die
Stelle des Hilfsbibliothekars in eine Bibliothekarstelle umgewandelt. Für
Herrichtung zweier Säle des Grofsh. Schlosses wurden als erste Rate 17 000 M.
bewilligt. Die Prämie für die Feuerversicherung wurde vom 1. Oktober 1911
ab von ",6ü"i(10 auf 0,50 °/00 herabgesetzt. — Die Bibliothek erhielt in letzter
Zeit einige bedeutendere Bücherschenkungen: Seine Kgl. Hoheit derGrofsherzog
überwies der Hof bibliothek den gröfseren Teil der sog. Fischbacher Bibliothek,
:*4 grofse Kisten voll, die Bändezahl ist noch nicht festgestellt. Diese früher
in Schlofs Fischbach in Schlesien aufgestellte Bibliothek stammt von dem
224 Umschau nnd neue Nachrichten
Prinzen Wilhelm von Preußen, dem Bruder König Friedrich Wilhelms III, und
seiner Gemahlin Amalie Marianne geb. Prinzessin von Hessen-Homburg. Später
gehörte sie deren Sohn, dem Prinzen Adalbert von Preußen, von dem sie
seine Schwester, Prinzessin Carl von Hessen, geb. Prinzessin Elisabeth von
Preußen, die Groismutter des Grol'sherzogs, geerbt hat. Prof. Dr. Ludwig Weis
schenkte rund 1400 Bände, znmeist philosophischen und theologischen Inhalts,
darunter eine schöne Sammlung von Werken über Goethes Faust, ferner seinen
wissenschaftlichen Briefwechsel. Die Bibliothek des Verlagsbuchhändlers
Hauptmann Eduard Zerniu, rund 2700 Bände geschichtlichen und militärischen
Inhalts, wurde als Ergänzung zu den von dessen Sohne, dem Major Alfred
Zernin 1906 vermachten Büchern angekauft. A. S.
Frankfurt a. M. Die Freiherrlich Carl von Rothschildsche öffentliche
Bibliothek vermehrte sich im Jahre 1911 um 2291 bibliographische Bände,
von denen 1418 Bände gekauft wurden. Unter den Anschaffungen ist ein
Teil der Bibliothek des Kunsthistorikers Professor Dr. Eiehl hervorzuheben.
Der Gesamtbestand belief sich am 31. Dezember 1911 auf 72 246 biblio-
graphische Bände Druckschriften, 216 Bände Handschriften. Die Ex-libris-
Sammlung wuchs durch Tausch und Schenkung um 64 Stück und zählte am
Jahresschlufs 3309 Stück. Die Zahl der Benutzer belief sich auf 25102, die
der Oeffnungstage auf 348 , der tägliche Durchschnitt der Besucher also auf
7213. Aus den Bücherräumen wurden 28 028 Bände Druckschriften verabfolgt,
davon 9520 zur Benutzung in den Leseränmen, 18 508 zur Entleihung am Ort,
246 zur Entleihung nach auswärts. Aufserdem wurden 48 Handschriften in
den Leseräumen benutzt. In die Anstaltskatatoge wurden insgesamt 25 575
Zettel eingereiht, für den Sammelkatalog 39 692 Zettel hergestellt. Er er-
streckte sich am Jahresschlufs auf 32 Frankfurter Bibliotheken mit rund
138000 Zetteln und auf 12 auswärtige Bibliotheken mit rund 159 000 Zetteln.
Der Staat erkannte die Praktikantenzeugnisse der Bibliothek an und liefs
diese zum erweiterten preufsischen Leihverkehr zu. Die Georg und Franziska
Speyersche Studienstiftung stiftete 4000 M. zu Anschaffungen.
Wien. Die Wiener Bibliophilen-Gesellschaft ist nun begründet; sie hat
zu ihrem Organe die Zeitschrift für Bücherfreunde bestimmt. Als Zeichen
der ideellen Gemeinsamkeit mit der deutschen Gesellschaft der Bibliophilen
wurde der Sekretär der letzteren , Prof. Dr. Karl Schüddekopf vom Goethe-
und Schillerarchiv in Weimar auch in den Vorstand der Wiener Gesellschaft
gewählt. Erster Vorsitzender wurde Hof bnrgschauspieler Hugo Thimig, zweiter
Vorsitzender Schriftsteller Hans Feigl. An den letzteren sind ( Adresse: Wien IV,
Johann Straufsgasse 38) alle Zuschriften, Beitrittserklärungen usw. zu richten.
Der Entwurf der Statuten , der der konstituierenden Generalversammlung am
3. März unterbreitet worden war, wurde in einem nicht unwesentlichen Punkte
abgeändert. Es wurde nämlich beschlossen, den Jahresbeitrag der Mitglieder
nicht ein für allemal festzusetzen, sondern es der jährlichen Generalversammlung
zu überlassen, ihn jährlich neu zu bestimmen. Für 1912 beträgt er 7 Kr.
Aufserdem wird Stifter, wer einen Beitrag von 1000 Kr. auf einmal oder in
fünf Jahresraten von je 200 Kr. zahlt, Mitglied auf Lebenszeit, wer mindestens
200 Kr. zahlt. Von einer Beschränkung der Zahl der Mitglieder wurde vor-
läufig abgesehn.
Lemberg. Die Familie Pawlikowski hat ihre über 20 000 Bde
zählende Bibliothek dem Ossolinskischen Institut in Lemberg übergeben.
Die Sammlung darf nicht in die Bibliotheksbestände des Ossolineums ein-
gereiht werden , sondern mufs gesondert erhalten werden. Sie umfafst
14 000 Bde in polnischer Sprache und gliedert sich in die Abteiinngen:
I. Druckschriften. II. Handschriften. III. Karten. IV. Kupferstiche und
Handzeichnungen. Die Bibliothek wurde vor 70 Jahren begründet und befand
sich bisher auf dem Landgut Medyka bei Przemysl. Sie enthält hauptsäch-
Umschau und neue Nachrichten 225
lieh Werke über die Geschichte und Geographie Polens, ferner Werke über
die Geschichte Böhmens, Schlesiens, Pommerns, Rufslands, Litauens und
Preufsens. Die Handschriftenabteilnng zählt über 300 Nummern, die Karten-
sammlung besteht aus 728 polnischen Karten. In der Sammlung der Kupfer-
stiche und Ilandzeichnungen, welche über 20 000 Nummern zählt, befinden
sich 5800 Porträts. 5500 Nummern sind Werke polnischer Stecher. Chodo-
wiecki ist vollstäudig vertreten. W. Chr.
Schweiz. Der Bericht der Stadtbibliothek Winterthur über 1911
klagt wieder über Platzmangel. Der Bibliothekskonvent hat sich deshalb
damit einverstanden erklärt, dafs Bibliothek und städtische Sammlungen das
jetzige Museumsgebäude verlassen. Dieser Wechsel soll aber nur behufs
Uebersiedlung in ein neues Bibliotheks- und Museumsgebäude erfolgen. Es
wurde eine gemischte Kommission für die Förderung der Baufrage eingesetzt
und die Veranstaltung einer auf Winterthurer Architekten beschränkten Kon-
kurrenz beschlossen. Als Preisrichter sollen Gabriel von Seidl-München, Karl
Moser-Karlsruhe und Gustav Gull-Zürich walten. Die Leitung der ganzen
Angelegenheit liegt beim Stadtrat von Winterthur.
Belgien. Der Verein der belgischen Bibliothekare verhandelte am
1 0. Dezember v. J. über zwei wichtige Fragen. Herr Grojean gab einen Ueber-
blick über die Gehälter und die Pensionsverhältnisse der Beamten der staat-
lichen Bibliotheken Belgiens und der Beamten einiger Stadtbibliotheken.
Besonders an den staatlichen Anstalten sind die Einkommensverhältnisse
wenig günstig, was freilich nicht zu verwundern ist, da z. B. an der König-
lichen Bibliothek die Beträge seit 1878 nicht erhöht wurden. Die Versammlung
fat'ste darauf hin einstimmige Resolutionen, in denen die Aufbesserung sowohl
der Gehälter wie der Pensionen gefordert wurde. Betr. der Pensionen
wurde u. a. verlangt, dafs bei der Berechnung des Dienstalters, ebenso wie
bei den Oberlehrern, die vorgeschriebenen vier Jahre des Universitätsstudiums
mitgezählt würden. Darauf berichtete Herr Collard über den Stand der Her-
stellung eines „Annuaire des bibliotheques de Belgique". Diese Arbeit, die
wesentlich von Herrn Collard allein geleistet wurde und die sich eng an den
Annnaire der französischen Bibliotheken anschliefsen wird, ist schon weit
gefördert. Von den 73 Fragebogen, die an die hauptsächlichsten Bibliotheken
des Landes verschickt waren, kamen zwar nnr 36 ausgefüllt zurück, aber für
24 Anstalten konnten die nötigen Angaben aus der gedruckten Literatur
genommen werden, so dafs nur 13 Bibliotheken ganz ausfielen. Aufser den
Angaben, die das belgische Jahrbuch der Bibliotheken bringen wird, war
noch eine Personalabteilung beabsichtigt gewesen, die nicht nur wie das
deutsche Jahrbuch die hauptsächlichsten biographischen Daten enthalten sollte,
sondern auch ein Verzeichnis der Schriften der Beamten aus dem Gebiete
des Bibliothekswesens. Diese Abteilung wird aber nicht in dem Annuaire,
sondern als selbständige Veröffentlichung erscheinen. Das Jahrbuch wird
im Selbstverlage des Vereins der belgischen Archivare und Bibliothekare
erscheinen.
England. Einen scharfen Angriff auf die Bibliothek des Britischen
Museums in London enthält die Februarnummer der Library World. Der
Angriff ist die Fortsetzung einer Reihe von Artikeln, die in der Morning Post
vom 19. Jannar erschienen. Es wird eigentlich kein gutes Haar an der Biblio-
thek gelassen: Die Kataloge sind nichts wert, die Beamten lehnen es ab, von
den technischen Fortschritten der Public Libraries auch nur Kenntnis zu
nehmen usw. Eine Reihe von Forderungen wird erhoben, um den Betrieb
der Bibliothek leistungsfähiger i,u gestalten. Es mag einiges davon ja be-
rechtigt sein, im ganzen großen handelt es sich aber doch um Popularisierungs-
bestrebungen, das zeigt der Vergleich mit den Einrichtungen und Leistungen
der von den Stadtverwaltungen unterhaltenen öffentlichen Bibliotheken. Der
XXIX. 5. 15
226 Umschau und neue Nachrichten
Artikel trägt die Ueberschrift: „Soine urgent reforms. I. The British Museum
Library.-' Es ist also noch mehr zu erwarten.
Frankreich. Ein begüterter Sammler, Pierre Rouanet, hat bestimmt,
dafs ein Drittel seines Vermögens nach dem Erlöschen des Nutzuiefsungs-
rechts dem Loa vre uad der Nationalbibliothek zu Paris zufallen soll.
Diese beiden Institute dazu das Museum von Cluny dürfen aufserdem aus
seinen Sammlungen und seiuer Bibliothek das für sie geeignete auswählen.
Ueber die allgemeine Lage der Nationalbibliothek hatte der Unterrichts-
minister einen Bericht au den Präsidenten der Republik gerichtet. Er setzt
darin auseinander, dafs weder der Betrieb der Bibliothek aufrecht erhalten
noch auch die Sicherheit der Bücherschätze verbürgt werden könne, wenn
nicht etwas durchgreifendes für die Anstalt geschähe. In der Tat sind seit
zwanzig Jahren Personal und Mittel der Bibliothek fast unverändert geblieben,
währeud z. B. im grofsen Arbeitssaale die Zahl der Leser von 99 000 auf
187000 stieg und so entsprechend an den anderen Stellen. Der Vermehrungs-
etat beträgt S5 000 Frs., gegen die mehrmals höheren Beträge in Washington,
London und Berlin. Es wurde nun im vorigen Jahre eine Kommission ein-
gesetzt, die eine Enquete generale über die Bibliothek anstellen soll. Vor-
sitzender ist Senator Bienvenu -Martin; unter den Mitgliedern findet man
Senatoren, Deputierte, hohe Verwaltungsbeamte, Vertreter der Universität
wie des Institut de France, auch sechs Beamte der Bibliothek selbst. — Der
Verein der französischen Bibliothekare ist daran, eine Sterbekasse
für seine Mitglieder zu gründen. — Die Commission superieure des
Bibliotheques hielt ihre Jahresversammlung am 23. Dezember 1911 ab.
Seitens der in der Kommission vertretenen Universitätsbibliothekare wurde
eine Resolution beantragt, dafs, sobald an einer Universität ein neues Lehr-
fach geschaffen würde, jedesmal ein Extrafond (mindestens 1000 Frcs.) für
die Bibliothek eingesetzt werden müsse, damit diese die nötige Literatur
beschaffen könne. Der Antrag würbe aber abgelehnt, weil .er die Kompetenz
der Kommission überschritte. Ein weiterer Antrag, die Bibliotheque Sainte-
Genevieve aus der Vereinigung mit der Arsenalbibliothek und der Mazarine
herauszuheben, da die beiden letzteren Spezialbibliotheken geblieben seien,
während die St. Genevieve mehr und mehr eine allgemeine Bibliothek mit
viel stärkerer Benutzung geworden sei, fand wenigstens im Prinzip Billigung.
Ein Antrag von nicht geringer Bedeutung verlangte, dafs die Nationalbibliothek
zu Paris auch für Druckschriften die Verleihung von Bibliothek zu Bibliothek
zugestehen solle. Die Kommission nahm den Antrag an. Sie hat dabei
wohl nur an französische Bibliotheken gedacht; wenn aber für diese der
Leihverkehr erst eingeführt sein wird, dürfte auch für das Ausland bald ein
solcher zu erreichen sein. Freilich hat das Votum der Kommission nur
beratende Kraft.
Italien. Die Viktor-Emanuel-Nationalbibliothek in Rom leidet wieviele
andere italienische Bibliotheken unter den Mängeln ihres Gebäudes. Sie
wurde 1S75 aus den Beständen einer grofsen Anzahl von eingezogenen Kloster-
büchereien begründet und in einem Flügel des Collegio Romano untergebracht,
wo sie sich noch heute befindet. Der Raum reicht weder für die Benutzer
noch die Bücher mehr aus, obwohl die langen Korridore schon mit Büchern
besetzt sind, eia Neubau ist ein dringendes Erfordernis. Der Leiter der
Bibliothek, Giuliano Bonazzi, hat nun zusammen mit eiuem jüngereu Archi-
tekten, Marcello Piacentini, die Pläne für einen Neubau entworfen und dem zu-
ständigen Minister überreicht. Der Bericht der beiden Verfasser ist mit einer
Abbildung und zwei Plänen im Giornale d'Italia vom 5. April veröffentlicht
worden und die Angelegenheit verdient wohl eiuiges Interesse auch für den
Fall, dafs die Regierung der Ausführung nicht näher treten sollte. Um die
Bibliothek nicht zu weit von ihrem alten Sitze zu entfernen, ist als Bauplatz
ein Terrain von 7000 qm nutzbarer Fläche zwischen den Strafsen delle Muratte,
delle Vergini, dell' Umilitä und di S. Vincenzo Anastasio in Aussicht genommen.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 227
Die Bibliothek würde so in die Nähe der geplanten piazza del Centro tram-
viario, ihr Haupteingang fast gegenüber der Fontana Trevi kommen. Die
Bibliothek soll eine „biblioteca riservata" sein, die nur solchen Benutzern
dienen soll, die eine Bürgschaft „di serietä e onestu'' geben. Aus diesem
Grande entscheiden sich die Verfasser für einen eigenartigen Grundrifs. Der
Unterstock dient nur Magazinzwecken ebenso die Strafsenseiten des Ober-
geschosses. Das übrige Obergeschofs gliedert sich um eine mit Oberlicht
versehene Rotunde, die die Kataloge usw. enthält. Von dieser Rotunde gehu
sternförmig acht Strahlen aus. Der eine enthält das Treppenhaus und im An-
schlufs daran einen grofsen elliptischen Saal für Repräsentationszwecke, wo
auch das Museo bibliografico , Handschriften, Inkunabeln usw. Platz finden
sollen, die sieben andern sind für Lesesäle bestimmt, wobei eine Trennung
nach Wissenschaften beabsichtigt ist. Jeder dieser Lesesäle enthält eine
Handbibliothek; diese Handbibliotheken sollen zusammen 100000 Bände ent-
halten, alle Lesesäle zusammen 500 Arbeitsplätze bieten. Die Kosten für den
Grunderwerb sind auf etwas über zwei Millionen Lire veranschlagt, die für
den Bau auf rd drei Millionen, insgesamt fünf Millionen Lire. Dieser Neubau
soll rd 80 Kilometer Bücherbretter enthalten und 2 */a Millionen Bände auf-
nehmen können.
Schweden. Der Jahresbericht der Königlichen Bibliothek zu Stockholm
verzeichnet als wertvollstes Geschenk die Ueberweisung eines grofsen Teiles
der vom Freiherrn Per Hierta zusammengebrachten Inkunabelsammlung durch
Dr. Otto Smith. Hierta hatte Wert darauf gelegt, solche Drucke zu erwerben,
die für die Druckertätigkeit des betr. Landes typisch waren und hatte auch
den durch Abbildungen geschmückten oder sonst dekorativ behandelten
Drucken besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Schon aus diesem Grunde
war die Smithsche Schenkung von grofsem Werte, aber auch die Anzahl der
Werke ist stattlich: 286 Werke in 29i> Bänden, also fast die Hälfte des bis-
herigen Inkunabelbestandes der Bibliothek (627 Bände). Ein vorläufiger
Katalog der Schenkung wurde durch Isak Colliju-Uppsala angelegt. Gleich-
falls wichtig war die durch das Testament erfolgte Ueberweisung der für die
Bibliothek erwünschten Bestände aus der Bücherei des Staatsgeologen Axel
Lindström. Die kostbare Elzeviersammlang Dr. Gustaf Berghmans, deren
Ueberweisung schon einige Jahre zurückliegt, ist nun vollständig geordnet
und in besonderen aus Glas und Eisen — auf Kosten der Bergmanschen
Schenkung — erbauten Gestellen im Ausstellungssaale der Bibliothek unter-
gebracht. Ueber diese Spezialsammlung wnrde bereits ein gedruckter Katalog
herausgegeben (s. o. S. 220). — Der bekannte jährliche gemeinsame Accessions-
katalog der staatlichen Bibliotheken von Stockholm, Upsala, Lund und
Göteborg hat eine sehr dankenswerte Ergänzung gefunden. E. W. Dahlgren
hat im Auftrage der Königlichen Bibliothek in Stockholm für 1896 bis 1905
ein Register bearbeitet, dessen erste Hälfte bereits erschienen ist, s. u. S. 228.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.')
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Mahrbuch für Bücher-Kunde und -Liebhaberei. Hrsg. von G. A. E. Bogeng.
Jg. 4. Nikolassee b. Berlin: M. Harrwitz 1912. 147 S., 16 Taf. Auf India
Papier 10 M., anf Bütten 18 M.
II Libro e la Stampa. Bullettino ufficiale bimestrale della Societä Bibliografica
Italiana. Anno 6. (N.S.). Fasel. 1912, Gennaio - Febbraio. (Red.:
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
15*
228 Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Francesco Novati.) Milano: Societä 1912. Jg. für italienische Mitglieder
10 L., für auswärtige 12 L.
Revista de archivos, bibliotecas y uiuseos. Organo del rcuerpo facultativo
del rauio. (Redactor Jefe: Juan Menendez Pidal.) Epoca 3. Ano 10.
1912. Enero-Febrero. Madrid: Revista, Jg. (2 Bde). Spanien 15 Pes.,
Ausland 20 Fr.
Transactious of the Bibliugraphicul Society. Vol. 11. October, 1909, to
March, 1911. (Darin: Journal of the 18. Session, 1909/10, S. 1—15. Journal
of the 19. Session, 1910/11, S. 59—63.) London: Society (print. by Blades)
1912. 324 S.
Zeitschrift für Bücherfreunde. Organ der Gesellschaft der Bibliophilen und
der Deutschen Buchgewerbekünstler (e. V.) und der Wiener Bibliophilen-
Gesellschaft. Begründet von Fedor von Zobeltitz. Neue Folge. Hrsg.
von Carl Schiiddekopf und Georg Witkowski. Jg. 4. 1912/13. H. I.
April 1912. Leipzig: W. Drugulin 1912. 4°. Jg. (2 Bde zu je 6 Heften)
36 M.
Der Zwiebel fisch. Eine kleine Zeitschrift für Geschmack in Büchern und
anderen Dingen. Hrsg. Hans v. Weber. Jg. 4. 1912/13. Nr 1. München:
Hyperion -Verlag 1912. Jg. (6 Hefte). 3 M.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Sveriges offeutliga Bibliotek. Stokholm. Upsala. Lund. Göteborg. Acces-
sions-Katalog 24— 25. 1909—1910. Hälften 2. Utg. af Kungl. Biblio-
teket genom C. Grönblad, Emil Haverman, 0. Wieseigren. Stockholm
1912: P. A. Norstedt. VI S., S. 617—1092.
Sveriges offentliga Bibliotek. Stockholm. Upsala. Lund. Güteborg. Acces-
sions-Eatalog. Tioärs-Register 1 896 — 1 905. Utgif. af Kungl. Biblioteket
genom E. W. Dahlgren. Hälften 1. A— K. Stockholm 1912: P. A. Nor-
stedt. 439 S.
M. Adville, bibliothecaire en chef de la ville d' Angers. (1780 — 1871.)
L'Anjou historique 12. 1911/12. S. 246— 249.
Les Bibliothcijues modernes. Bulletin de 1' Association des bibliothecaires
frangais 6. 1912. S. 14-19. (Wird fortges.)
Braun, Johannes. Katalogisierung des Bücherbestandes der Volksbibliothek.
I. Bücherwelt 9. 1911/12. S. 129—132.
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Nr 352: Nationalökonomie, Jurisprudenz. 1523 Nrn.
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Kirchengeschichte. 4942 Nrn. — Nr 406: Sprachwissenschaft. 4434 Nrn. —
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Mittelalters. 1341 Nrn. — Nr 350: Deutsche Literatur vom Ausgange des
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Sammlers zumeist in hübschen französischen Einbänden.) 1975 Nrn.
240 Antiquariatskataloge — Bücherauktioncn — Personalnachrichten
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Frankfurt a. M., 22.-24. April 1912: Bibliothek Beck II. (Kunstblätter.
Bücher über Frankfurt.) Nr 1846—2961. Bei F. Lehmann.
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Berlin B der Kgl. Museen. Der Bibliothekar Dr. Wilhelm Waetzold
wurde zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Uni-
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Breslau ÜB. Dem Bibliothekar Dr. Wilhelm Molsdorf wurde die neu
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übertragen.
Darmstadt HB. Der Hilfsbibliothekar Dr. jur. Karl Esselborn wurde
zum Bibliothekar ernannt.
Königsberg ÜB. Der Volontär Dr. Fritz Rohde wurde an Göttingen ÜB.
überwiesen.
Leipzig B des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Der Biblio-
thekar Konrad Burger starb am 12. April.
Münster ÜB. Als Volontär trat ein Dr. jur. Eduard Schulte, geb. 6. 2.
80, Wattenscheid Kr. Gelsenkirchen, stud. Rechts- und Staatswiss., Geschichte
und Hilfswissenschaften.
Strafsburg i. E. StB. Der Direktor des Stadtarchivs Prof. Dr. Otto
Win ekel mann wurde auf seinen Antrag von der seit sechs Jahren neben-
amtlich geführten Leitung der Stadtbibliothek entbunden. Zum Stadtbiblio-
thekar wurde der bisherige zweite Bibliothekar Dr. Wilhelm Teichmaun
ernannt.
Stuttgart HB. Dem Hofbibliothekar Prof Karl von Stockmayer
wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Friedrichsordens verliehn.
Weimar. Grolsh. B. Der Bibliothekar Dr. Paul Ortlepp wurde mit der
Ordnung und Katalogisierung der Bibliothek der Grolsh. Museen beauftragt.
Verlag vou Otto Harraasowltz, Leipzig. — Druck tod Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX. Jahrgang. 6. Heft. Juni 1912.
Das Dogma von der systematischen Aufstellung.
I.
Die systematische Aufstellung gilt als ein den deutschen Biblio-
theken eigentümlicher Vorzug, dessen sich nach der Meinung Steffen-
hagens alle „besser organisierten" Anstalten erfreuen.1) Dziatzko
glaubte nachweisen zu können, dafs im Göttingen des 18. Jahrhunderts
zuerst die moderne Form gefunden worden sei, nach der der Real-
katalog den Standortskatalog vertrete und dafs diese vereinfachte Form
der bibliothekarischen Geschäftsführung sich dann allgemein Bahn
gebrochen habe.2) Fumagalli sprach daher auch mit einem gewissen
Recht von dem Credo germanico della collocazione sistematica,3) und
wenn wir eine kurze Umschau halten, kann es freilich wie eine deutsche
Selbstverständlichkeit erscheinen, die Bibliotheken nach einem wissen-
schaftlichen System aufzustellen.
Als noch vor der Mitte des vergangenen Jahrhunderts an der
Königlichen Bibliothek in Berlin die Frage einer Neuordnung
aufgeworfen war, hat man die Trennung des Realkatalogs vom Stand-
ortskatalog ausdrücklich abgelehnt.4) Dann haben sich bei einer not-
wendig gewordenen Reorganisation Ritschi in Bonn und nach ihm
Hartwig in Halle mit Berufung auf Dziatzko und Bernays für
systematische Ordnung ausgesprochen und sie auch durchgeführt, und
seit etwa zwei Jahrzehnten befindet sich die Universitätsbibliothek in
Berlin auf dem gleichen Wege.5) Auch die Neugründungen in
Strafsburg und Posen haben sich der deutschen Tradition an-
1) E. Steffenhagen, Die neue Aufstellung der Univ.-Bibl. zu Kiel.
Kiel 1883. S. 4.
2) Dziatzko, Entwicklung u. gegenw. Stand der wiss. Bibliotheken
Deutschlands, (Sammlung bibliothekswiss. Arbeiten H. 5) Leipzig 1893. S. 16.
Vgl. jedoch 0. Handwerker, Geschichte der Würzburger Univ.-Bibl. Wiirz-
burg' 1904. S. 85, wo schon für 1731 diese Form des Standortskatalogs nach-
gewiesen wird.
3) G. Fumagalli, Della collocazione dei libri nelle pubbliche biblioteche.
Firenze 1890. S. VI.
4) Mitteilungen des österr. Ver. f. Bibliothekswesen IX. 19H5. S. 78
(Valentin).
5) Bericht über die Verwaltung der Univ.-Bibl. zu Berlin f. 1893/94. 1894.
S. 10 f.
XXIX. 6. 16
242 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
geschlossen und, soweit meine Erfahrung reicht, gleichfalls die räum-
lich und zeitlich dazwischenfallenden Stadtbibliotheken. Ja als ob
die systematische Aufstellung wirklich alle Proben trefflich bestanden,
als ob noch gar keine Uebelstände sich dabei ergeben hätten,
tauchen schon zukünftige Pläne auf: die Universitätsbibliothek in
Königsberg wird nach Abschlufs der Neuaufnahme systematisch
geordnet werden,1) der von Er man geplante Sachkatalog in Bonn
soll zugleich Standortskatalog sein2) und Paalzow möchte einen
systematischen Gesamtkatalog als Staudortskatalog wenigstens für die
Königliche Bibliothek in Berlin verwendet wissen.3)
Kurzum der Gedanke der systematischen Aufstellung ist so fest-
gewurzelt, dafs es beinah wie ein Verbrechen erscheinen möchte, ihren
Wert anzuzweifeln, und der systemlosen Aufstellung das Wort reden,
klingt jedenfalls vielen Fachgenossen noch so befremdlich als ob man
die Wiederkehr des Chaos wünschte. Freilich haben sich im Laufe
der Zeit die Forderungen der Theoretiker mehr und mehr gemildert.
Galt früher die Uebereinstimmung zwischen Aufstellung und Sachkatalog
für eine wissenschaftliche Bibliothek als „Fundamentalgrundsatz",4)
wobei die Frage nach dem praktischen Wert garnicht aufzuwerfen sei
— diesen Standpunkt vertraten im wesentlichen Ebert, besonders
Molbech und auch noch Petzholdt — so hat doch neuerdings schon
Gräsel in schöner Unparteilichkeit die systemlose Ordnung nach ihren
Vorteilen wenigstens geprüft, wenn er sich schliefslich auch nicht für sie
entscheidet.5) Jedenfalls dürfen wir bei einem so eminent bedeutungs-
vollen Problem, das mit dem Zustande der Kataloge aufs engste ver-
knüpft ist, das Recht der Einbürgerung nicht ohne weiteres anerkennen,
sondern die Frage nach den positiven Leistungen für die Praxis
aufwerfen, die zu beantworten die Anhänger der systematischen Auf-
stellung auch nicht verlegen sind.
Die systematische Aufstellung, sagen sie, gewährt eine enzyklo-
pädische Uebersicht des Stammbaums der Literatur, erleichtert die Er-
werbung der so schwer zu gewinnenden bibliographischen Kenntnisse,
ohne sie gibt es kein Ortsgedächtnis, das zur bibliothekarischen Geschäfts-
führung dringend erforderlich sei, sie macht überhaupt den Bibliothekar
erst heimisch in seiner Bibliothek und befreit ihn von der Abhängigkeit
der Kataloge. Die systematische Aufstellung erleichtert ferner den
ganzen Betrieb dadurch, dafs sie das rasche Zusammenholen einer
Anzahl inkalts verwandter Bücher ermöglicht, die zusammenzubringen,
wenn sie zerstreut aufgestellt wären, einen grofsen Zeitverlust bedeuten
würde. Die systemlose Aufstellung habe diese Vorteile nicht aufzuweisen
1) E. Kuhnert, Die Kgl. n. Univ. -Bibl. zu Königsberg i. P. Königs-
berg 1901. S. 22.
2) W. Er man, Denkschrift über die Neukatalogisierung der Bonner
Univ.-Bibl., (Aus: Zbl. f. Bw.) Leipzig 1910. S. 10.
3) Zbl. f. Bw. XXII. 1905. S. 417.
4) T. Gar, Letture di bibliologia. Torino 1S68. S. 191 f.
5) A. Gräsel, Handbuch der Bibliothekslehre. Leipzig 1902. S. 301—303.
von G, Leyh 243
und bebindere dadurch die Arbeit des Bibliothekars und die Studien
der Gelehrten; ja Dziatzko ist so sehr eingenommen von der systema-
tischen Ordnung, dafs er ihr nur den einen Nachteil der weitläufigeren
Aufstellung, der stärkeren Inanspruchnahme von Raum nachsagen will,
allenfalls noch die leichtere Möglichkeit von Verstellungen und
schlechtere Haltung der Bücher.1)
Aber diese allgemeinen Betrachtungen können nicht überzeugend
wirken; man mufs vielmehr die ganze Frage in ihre praktischen
Details auflösen und ich behaupte zunächst, dafs die systematische
Aufstellung mehr verspricht als sie halten kann und mehr, als man
von ihr überhaupt verlangt.
Schon Dietrich Kerler hat kurz und bündig nachgewiesen,2) dafs
keine Bibliothek imstande sei, die Literatur über irgend ein Thema
an einer Stelle zu vereinigen. Die Unvollständigkeit jeder Bibliothek
und die notwendige Aufstellung nach Formatklassen macht das von
vornherein unmöglich, ferner kann das gesuchte Werk verliehen sein,
es steckt vielleicht in einem alten Sammelband, steht im Lesesaal, im
Katalogzimmer, in der Ausleihehandbibliothek. Aufserdem pflegen
auch in den Sälen kleinere Sonderbibliotheken gebildet zu werden,
die Dissertationen und Schulprogramme stehen für sich, überall gewifs
die Cimelien, häufig die Inkunabeln, da und dort auch die Aldinen,
Juntinen, Elzeviere, die Pergamentdrucke, dazu kommt neuerdings noch
die sogenannte Nebenreihe der minderwichtigen Literatur.
Aber abgesehen davon, dafs die strenge systematische Ordnung
aus verschiedenen Gründen nicht durchzuführen ist, setzen die Syste-
matiker nach meiner Meinung etwas voraus, was überhaupt erst zu
beweisen wäre, dafs nämlich die Literatur, die sie räumlich zusammen-
stellen, wirklich auch zeitlich zusammen benutzt wird, dafs in der
Tat eine „grenzenlose Lauferei" entstehen würde, wie Petzholdt3)
sagt, und eine grofse Vergeudung von Zeit und Arbeit, wenn die
systemlose Aufstellung die gleichartige Literatur zerstreut.4)
Dziatzko ist der Ansicht, dafs die von den einzelnen Benutzern
an einem Tage schriftlich bestellten Bücher sich auf ein und
dasselbe oder doch auf nahe verwandte Wissensgebiete beziehen, so
dafs sie bei einer sachlichen Bücheraufstellung auch nahe bei einander
zu finden seien. Ich habe keine Gelegenheit gehabt, in gröfserem
1) Mit gütiger Erlaubnis des Herrn Geheimrats Prof. Dr. Pietschmann
habe ich für diesen Aufsatz auch Dziatzkos Vorlesungen über Bibliotheks-
verwaltungslehre dankbar herangezogen, deren Niederschrift sich bei den
Göttinger Handschriften befindet und auf die ich mich überall beziehe, wo
ich Dziatzko ohne nähere Angaben zitiere.
2) Zbl. f. Bw. VI. 1889. S. 76—80.
3) J. Petzholdt, Katechismus der Bibliothekenlehre. Leipzig 1856, S. 8S.
4) Vgl. z. B. Transactions and proceedings of the Conference of libra-
rians held in London, Oktober 1877. London 1878. S 165 (Nicholson);
K. Zangemeister, System des Real -Katalogs der Univ.-Bibl. Heidelberg.
Heidelberg 1885. S. IV; Sfteff enhagejn im Liter. Zbl. 1894. Sp. 1383 anläfs-
lich der Besprechung der Schrift von H. v. Zwiedineck-Südenhorst, Die
Steiermark. Landesbibl. Graz 1893; Gräsel a. a. 0. S. 301.
16*
244 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
Umfang diese Behauptung nachzuprüfen, soweit aber meine Beobach-
tungen reichen, ist es eher der seltenere Fall, dafs ein Benutzer, immer
vorausgesetzt, dafs er überhaupt mehrere Werke gleichzeitig bestellt,
dieselbe Abteilung mehrfach in Anspruch nimmt. Jedenfalls ist aber
die Vorstellung gänzlich zurückzuweisen, als ob es sich bei einer
wissenschaftlichen Arbeit um ein rasches Aufarbeiten der Literatur
handelte, die an einer Stelle über die betreffende Frage vereinigt ist.
Schon die Zeitdauer, die eine solche Arbeit erfordert, spricht dagegen,
dafs in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Literatur zusammengebracht
werde, und aus sachlichen Gründen wird geradezu davor gewarnt, gleich
im Anfang allzuviel Zeit und Mühe auch nur auf eine möglichst voll-
ständige Zusammenstellung der Literatur zu verwenden,1) da sie sich
im Fortgang der Untersuchung beinah von selbst zusammenfindet. Ein
guter Sachkatalog bietet viel bessere Gewähr, dafs von der Buchliteratur
nichts übersehen wird, was von Wert sein kann und die gedruckte
Bibliographie ist von noch gröfserer Bedeutung, da sie vollständiger
ist als der beste Katalog.
Fürs Zweite übersehen die Systematiker bei diesem Punkte, dafs
in Deutschland Vorausbestellung üblich ist, wobei die Bestellzettel
einer ganzen Reihe von Benutzern nach Fächern gelegt und gleichzeitig
erledigt werden; aber selbst wenn in einem gröfseren Betriebe bei
sofortiger Erledigung auch nur zwei Benutzer verschiedener Fakultäten
gleichzeitig bestellen, müfste der angenommene Vorteil sofort verloren
gehen. Wie vollends beim Zurückstellen der Bücher die systematische
Ordnung eine Arbeitsersparnis bringen soll, ist garnicht einzusehen.
Freilich, so wird zugegeben, den gröfsten Gewinn haben nur die
bevorrechteten Benutzer, die die Erlaubnis haben, sich über die
vorhandene Literatur am Fach selbst zu unterrichten, an den Univer-
sitätsbibliotheken also in der Hauptsache die Universitätslehrer. Aber
schon ein Blick in den alphabetischen Katalog kann uns stutzig machen,
wenn wir sehen, an wievielen Fächern ein einzelner Gelehrter allein
durch seine produktive Tätigkeit beteiligt ist, auf wieviel mehr Fächer
wird sich dann erst sein rezeptives Interesse erstrecken! In dieser
Ansicht werden wir bestärkt durch eine auch nur oberflächliche
Kenntnis der Beziehungen, in denen alle Wissenschaften zu
einander stehen, wie sie sich alle gegenseitig berühren, wie beinah
jede Wissenschaft einer anderen einmal als Hülfswissenschaft dienen
kann und wie die Zahl der Berührungspunkte mit der sich steigernden
Spezialisierung der Wissenschaften nicht etwa ab-, sondern im Gegen-
teil eher zugenommen hat.
Welche Ansprüche auf allgemeines Interesse erhebt nicht die moderne
Psychologie, wenn sie, wie Marbe auf dem fünften Kongrefs für ex-
perimentelle Psychologie in Berlin ausgeführt hat, Hülfswissenschaft
sein will für Physiker und Astronomen, für Mediziner und Pharma-
kologen, für Psychiater und Juristen, für Hygiene, Geschichte, Sprach-
1) L. Fonck, Wissenschaft!. Arbeiten. Innsbruck 1908. S. 157 f.
von G. Leyh 245
Wissenschaft, Aesthetik und Literaturwissenschaft, die sie alle brauchen,
teils zur Gewinnung kritischer Gesichtspunkte, teils zur direkten prak-
tischen Verwertung.1) Ebenso verlangt andererseits der Psychologe
selbst von seinem Schüler, dafs er aufser Physik und Mathematik auch
Anatomie und Physiologie treibe, „damit er für die zahlreichen Be-
rührungspunkte mit diesen Wissenschaften ein geschärftes Auge gewinne",
ganz abgesehen davon, dafs die experimentelle Psychologie von Haus
aus ein enges Verhältnis hat zur Logik, Ethik und Pädagogik.2) Und
ähnlich wie neuerdings sich die experimentelle Psychologie eine Stellung
geschaffen hat mitten zwischen Geistes- und Naturwissenschaften, so
nimmt seit alters eine ähnliche Mittelstellung das komplexe Fach der
Geographie ein, indem es auf der einen Seite ganze Gebiete der
Mathematik und Physik, Geologie und Biologie gemeinsam mit diesen
Wissenschaften bearbeitet, auf der anderen Seite enge Beziehungen
unterhält zur Geschichte, Statistik und Nationalökonomie, ja sogar in
den Bereich der klassischen Philologie in ihrem alten Teile über-
zugreifen genötigt ist. Sehr alt ist schon die Verbindung zwischen
Astronomie und historischer Chronologie, zwischen Geschichte und
Numismatik, Numismatik und Kunstgeschichte, zwischen Sprachwissen-
schaft und Kulturgeschichte und aus der aufblühenden jungen Wissen-
schaft der Aegyptologie suchen nicht nur klassische Philologen und
Historiker, sondern auch Juristen, Mediziner, selbst Geologen Gewinn
für ihr Spezialfach zu ziehen, ja wir sehen, wie die uralte Wissenschaft
der Theologie jetzt sogar die modernen Naturwissenschaften und die
Medizin zu Rate zieht, seitdem sich „die Wunder der Religion in
Wunder des Magnetismus" aufgelöst haben.3) Wollte man sich die
Mühe nehmen, die Literatur zusammenzuholen, die Gothein in seinem
historischen Abrifs der Wirtschaftsgeschichte als diese Wissenschaft
ausmachend aufführt,4) so müfste man auch in der bestgeordneten
Bibliothek die Diener in die Windrose auseinander schicken, so sehr
verstreut sich diese Literatur, nicht blos über die allgemeine National-
ökonomie, das Handelsrecht und die Rechtswissenschaft im allgemeinen,
auch über Verfassungsgeschichte, Statistik, und über die politische und
die Kulturgeschichte beinah jedes Volkes, das die Erde trägt; Gothein
selbst hebt noch die Beziehungen der Wirtschaftsgeschichte zur Literatur-
geschichte, zur Religionsgeschichte und selbst zur klassischen Philologie
hervor, da auch der neuere Wirtschaftshistoriker an einem Werke wie
Boeckhs Staatshaushaltung der Athener der Methode und der Probleme
wegen nicht vorübergehen darf.
Es ist aber garnicht nötig, für eine ganze Wissenschaft diesen
1) Vgl. den Vorbericht über die Verhandlungen des Kongresses von
Dr. Dreher in der Frankfurter Ztg. v. 25 April 1912, 1. Morgen bl.
2) 0. Külpe in der Zeitschr. f. Pathopsychologie , Bd 1. Leipzig 1912.
S. 189.
3) Joh. Müller bei E. Du Bois-Reymond, Reden, 2. Folge. Leipzig
1887. S. 1G2.
4) Die Deutschen Universitäten . . . hrsg. von W. L e x i s , Bd 1 . Berlin
1893. S. 583—598.
246 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
Beweis anzutreten, es gibt ein viel einfacheres Mittel, um darzutun,
wie die Wissenschaften in einander übergreifen. Man prüfe nur ein-
mal das Literaturverzeichnis eines einzelnen Werkes und man
wird sofort sehen, wie wenig die systematische Aufstellung imstande
ist, die Literatur, die der Fachmann benötigt hat, an einem Orte zu
vereinigen. In dem Buche von Fritz Kern über „Die Anfänge der
französischen Ausdehnungspolitik" (Tübingen 1910) sind etwa 170 Einzel-
werke aufgeführt, die die Geschichte sämtlicher westeuropäischer Staaten
betreuen, nicht etwa nur der an Frankreich angrenzenden, aber wiederum
wird nicht die politische Geschichte allein angezogen, sondern auch
die Geschichte der mittelalterlichen Literatur, der Kunst, des Rechts,
der Kirche im weitesten Umfang. Ueberhaupt werden ja gerade die
wertvollsten Resultate heute durch „kühne Uebergriffe" auf die Grenz-
gebiete gewonnen,1) und bei der erstaunlichen Verflechtung und Ver-
knüpfung aller Wissenschaften steht der moderne Gelehrte dem enzyklo-
pädisch gerichteten Gelehrten des 18. Jahrhunderts näher als es zunächst
nach der von Grund aus verschiedenen wissenschaftlichen Methode
scheinen möchte, freilich mit dem Unterschied, dafs der moderne Gelehrte
nicht mehr den ganzen Umkreis des Nachbargebietes beherrschen will,
sondern sich mit dem Auschnitt begnügt, den sein Fach mit der be-
treffenden Grenzwissenschaft gemein hat.
Und genau diesen Berührungen und Verflechtungen aller Wissen-
schaften entsprechend vollzieht sich die Benutzung der Bibliothek.
Wie könnte es auch anders sein? Es ist ein leichtes, dies zahlenmäfsig
nachzuweisen, sobald man die Signaturen der Leihscheine nachprüft
über die Werke, die ein Benutzer gleichzeitig zu Hause hat. So hatte
z. B. in Göttingen ein Orientalist zweiundsiebzig rein wissenschaftliche
Werke entliehen, die sich nicht etwa auf fünf oder auf zehn, sondern
auf achtundzwanzig Fächer unter hundertvierundfünfzig, die die Bibliothek
im ganzen hat, verteilten; einem einzelnen Fach hatte er also im
Durchschnitt noch nicht einmal drei Werke entnommen.
Eine Gelegenheit zu einem gleichbedeutenden Versuch bieten die
Doctoranden, die im Lesesaal arbeiten. Man prüfe die Signaturen der
Werke, die ein solcher hier gleichzeitig benutzt, in Bezug auf die
einzelnen Fächer und das Resultat wird ähnlich sein wie das in dem
zuerst genannten Fall. Ich fand z. B., dafs ein Historiker sich mit
dreizehn Werken, die acht verschiedenen Hauptabteilungen angehörten,
gleichzeitig beschäftigte, ein anderer mit vierzehn Werken aus sieben
Fächern, ein Jurist mit einundzwanzig Werken aus elf Fächern. Wenn
man umfassendere Versuche in dieser Richtung für nötig halten sollte,
dann dürfte man freilich auch nicht übersehen, in wieweit die Signaturen
der Werke aus einem Fach benachbart sind und dann würde erst noch
die Bestellzeit zu ermittteln sein, denn nur die gleiche Bestellzeit kann
wenigstens bei nicht bevorrechteten Benutzern den Ausschlag geben.
1) C. Stumpf, Zur Einteilung der Wissenschaften (Abhandlungen der
K. Preufs. Akad. d. Wiss. 1906. phil.-hist. Cl. Abk. V, S. 4. Berlin 1906).
von G. Leyh 247
Bei solchen Gelegenheiten wird man noch eine andere Feststellung
machen, die weiterhin als eines der stärksten Argumente gegen das
Phantom der systematischen Aufstellung verwertet werden kann: ich
meine den hohen Prozentsatz der Zeitschriftenliteratur, der
benützt wird. Diese Tatsache ist nicht verwunderlich, sobald man im
Auge behält, dafs viele wissenschaftlichen Bibliotheken die Hälfte ihres
Bücheretats für Zeitschriften ausgeben müssen, weil sich eben der Fort-
schritt der Wissenschaft in den Zeitschriften vollzieht. In demselben
Mafse tritt aber auch die Buchliteratur zurück und dementsprechend
mufs der Wert der Fachaufstellung sinken. Das moderne wissenschaft-
liche Buch, wenn es nicht auch auf einen weiteren Leserkreis rechnen
kann, dient in vielen Fällen nur als Treppe, die nicht mehr beachtet
wird, sobald der Fufs von ihr abgezogen ist. Kaum geschrieben ist
es schon von der Detailforschung überholt, und wie viele Werke ver-
danken ihre Existenz nur noch der Einreihung in eine Serie, wo
wenigstens einige Bibliotheken der Konsequenzen wegen erwerben
müssen, was sie als Einzelwerk häufig nicht kaufen würden. Für die
naturwissenschaftlichen Fächer konnte Du Bois-Reymond, indem er
die Vorteile der Journalliteratur zur Mitteilung vorläufiger Ergebnisse
hervorhob, schon 1848 aussprechen, dafs die selbständigen Werke von
einigem Umfang fast ganz zu verschwinden drohten,1) aber dafs das
zunehmende Wachstum der Zeitschriftenliteratur noch eine verhältnis-
mäfsig junge Erscheinung ist, das bezeugt uns die Tatsache, dafs z. B.
auf dem alten Gebiet der Chirurgie die älteste deutsche SpezialZeitschrift,
Langenbecks Archiv für klinische Chirurgie, nicht einmal über das
Jahr 1861 hinaufreicht. Umsomehr mufs man dann über das Tempo der
Entwicklung staunen, vermöge welcher die Chirurgie im Jahre 1893
schon über fünf deutsche SpezialZeitschriften verfügen konnte, die
l'livsiologie gar über zehn,2) und auch die jungen Einzeldisziplinen der
Hygiene, der Ohren- und Augenheilkunde, der Tropenkrankheiten usw.
sind dahinter nicht zurückgeblieben.
An solchen Erscheinungen darf aber auch nicht vorübergehen, wer
immer noch die Unentbehrlichkeit der systematischen Aufstellung nicht
behauptet, sondern zu beweisen unternimmt. Sie mag ihren grofsen
Wert gehabt haben, als die Wissenschaften sich damit begnügten,
dogmatische Lehren in Wort und Schrift zu überliefern; sobald sie von
der blofsen Ueberlieferung zur Forschung übergegangen waren, konnte
es nicht ausbleiben, dafs der Wert der Lehre öfter erschüttert wurde,
damit aber auch die anspruchsvollere Art, wie sie sich in Buchform
dargestellt hatte, in Mifskredit geriet und auf einzelnen Gebieten
Separata an die Stelle des Buches zu treten begannen, das dann auf
einem speziellen Arbeitsgebiet gerade noch zur Vororientierung brauch-
bar geblieben war.
1) E. Du Bois-Reymond, Untersuchungen über thierische Elektricität,
Bd 1. Vorr. S. XIII. Berlin 1848.
2) Vgl. die Berichte in dem genannten Sammelwerke von W. Lexis,
Bd 2. S. 282. 239.
248 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
In dem oben angeführten Werke von Kern sind mindestens zwei
Drittel der gesamten zitierten Literatur Zeitschriften oder Serien-Publi-
kationen entnommen, die für die systematische Aufstellung ohne Er-
gebnis sind. Noch weniger als bei den historischen und philologischen
Wissenschaften kommt aber bei den Naturwissenschaften und der Medizin
für die Fachaufstellung heraus. Folgender Versuch zeigt ein auffallendes
negatives Resultat. Es wurde gelegentlich von hochgeschätzter Seite
der systematischen Aufstellung der Erfolg nachgerühmt, dafs ein Gelehrter,
der in einem praktischen Fall etwa über Knochenbrüche Aufschlufs
zu haben wünsche, nur ans Fach zu gehen brauche und dort die Lite-
ratur über seine Frage in der Hauptsache zusammenfinde. Nun sind
allerdings in Göttingen an einer Stelle allein in der Oktavreihe gegen
drei Dutzend solcher Werke vereinigt, denen aber der offenbare Mangel
anhaftet, dafs sie nur noch historisch-bibliograpischen Wert haben, denn
der Artikel „Frakturen" in Eulenburgs Realenzyklopädie der gesamten
Heilkunde kennt diese Werke bis auf eines nicht. Er nennt überhaupt
nur neun Einzelwerke, von denen fünf in der Bibliothek überhaupt
fehlen, die vier vorhandenen verteilen sich aber auf drei verschiedene
Abteilungen und die beiden Werke, die in einer Abteilung stehen,
sind wieder durch hunderte von anderen Werken von einander getrennt,
da es sich eben nicht nur um reine Spezialliteratur handelt. Von den
angeführten Spezialarbeiten ist in Buchform, wie gesagt, nur eine einzige
vorhanden. Im übrigen nennt der Verfasser des Artikels aber noch
neunzehn Zeitschriftenarbeiten und zwei Werke, die sich in Serien
befinden. Selbst den idealen Fall vorausgesetzt, dafs die ganze an-
geführte Literatur in der Bibliothek vorhanden wäre, könnten doch
nur vier oder fünf Nummern an einer Stelle vereinigt sein, eben die
reinen Spezialwerke; einundzwanzig Nummern aber, d. h. mehr als
zwei Drittel müfsten in den verschiedensten medizinischen Fächern
aufgesucht werden, wobei noch besonders charakteristisch ist, dafs gerade
das „klassische Werk" über Frakturen einer Serie angehört. Tatsächlich
stand in diesem Fall die gesamte angeführte Literatur isoliert.
Ich führe noch einen Fall an, bei dem sich die systematische Auf-
stellung als gleich bedeutungslos herausstellen wird. Das Literatur-
verzeichnis in dem Werke von Gutzmann über „Die dysarthrischen
Sprachstörungen" (1911) führt zweihundertneunundachtzig Werke und
Artikel auf, von denen mindestens zweihundertacht in Zeitschriften und
Sammelwerken stecken, nur einundachtzig betreffen selbständige Bücher.
Von den einundachtzig Einzelwerken sind in Göttingen, also an der
am reichsten ausgestatteten Universitätsbibliothek vierundfünfzig über-
haupt nicht vorhanden, und die vorhandenen siebenundzwanzig sind
wiederum über sechs verschiedene Fächer verstreut und zwar in einem
Fach jeweils nur unter entfernten Signaturen; fünf Werke, die dieselbe
Signatur tragen, sind überhaupt nicht Spezialwerke über das vorliegende
Problem und überdies stehen sie unter mehr als hundert anderen Werken
in etwa zweihundertfünfzig Bänden, die dieselbe Signatur tragen, da
Göttingen z. T. noch^Realkatalogblatt-Signaturen hat. Nennt man das
von G. Leyh 249
eine Vereingung der gleichartigen Literatur an einer Stelle? Mindestens
für die angefühlten Fälle und für einige Hundert ähnliche kommt die
systematische Aufstellung zu ihrem Ruhm mit demselben Recht wie,
um mit Lichtenberg (Verm. Schriften, Bd 1. 1844. S. 255) zu sprechen,
„die Kelleresel zum Namen Tausendfufs, nicht weil sie so viel Füfse
haben, sondern weil die meisten nicht bis auf vierzehn zählen wollen".
Damit ist im Grunde schon ein anderes Argument widerlegt, das
für die Fachaufstellung angeführt zu werden pflegt. Der Erlanger
Bibliothekar Mehmel hat nachdrücklich betont, dafs die Seele der
Bibliothek die wissenschaftliche Einrichtung sei; „es mufs unmöglich
sein mit einigem Ernst und Fleifs eine Bibliothek zu betrachten, ohne
eine encyklopädische Uebersicht des Stammbaums der Lite-
ratur zu bekommen."1) Mit grofsem Beifall hat Molbech, der geist-
vollste aller Bibliothekslehrer, diesen Gedanken aufgenommen und ihn
so formuliert, dafs die Bibliothek in ihrer Aufstellung eine im grofsen
ausgeführte wissenschaftliche Enzyklopädie darbieten müsse.2) Dieser
selbe Gedanke lebt fort, nur weniger anspruchsvoll ausgedrückt, in
den Meinungen aller derer, die eine systematische Aufstellung zur
Vermittlung der dem Gelehrten und dem Bibliothekar gleich notwendigen
und so schwer zu erwerbenden bibliographischen Kenntnisse für
unentbehrlich halten.3)
Ist die Buchliteratur wirklich imstande, diese Forderung zu erfüllen?
Wird sich dieses primitive und kunstlose Mosaik zu einem Bild zusammen-
schliefsen, das den Anspruch erheben darf, „Gang und Gestalt der
Wissenschaft genau abzubilden"?4) Mufs nicht auch hier die Zeit-
schriften- und Serienliteratur ergänzend und berichtigend einspringen?
In welchem Umfange das der Fall ist, erkennen wir an der Tat-
sache, dafs ganze Wissenschaften ihren Ursprung auf Abhandlungen
zurückführen, die in Zeitschriften erschienen sind. Das ist z. B. der
Fall mit dem Studium des Babylonisch- Assyrischen in Deutschland,
das seinen Anfang genommen hat mit zwei Aufsätzen, die Eberhard
Schrader 1869 und 1872 in der Zeitschrift der Deutschen Morgen-
ländischen Gesellschaft veröffentlicht hat. r>) Die beiden Arbeiten
Schmollers vom Jahre 1875 über Strafsburgs Blüte im 13. Jahr-
hundert und Strafsburg zur Zeit der Zunftkämpfe gelten als klassisch
dadurch, dafs sie gezeigt, haben, was die Wirtschaftsgeschichte als
1) J. C. Irmischer, Diplomat. Beschreibung d. Manuscripte ... d. K.
Univ. -Bibl. zu Erlangen . . . nehst der Geschichte dieser Bibliothek, Bd 1.
Erlangen 1S29. S. 123; das Bibliotheks-Reglement von Prof. Mehinel a. d.
Jahr 1806 ist hier abgedruckt.
2) Chr. Molbech, Ueber Bibliothekswissenschaft. Uebers. von H. R a t j e n.
Leipzig 1833. S. 64. 250.
3) 0. Ribbeck, F. W. Ritschi, Bd 2. Leipzig 1881. S. 263; J. D. Brown,
Manual of library ecconomy, London 1903. S. 248. 252, und besonders
Dziatzko in den Vorlesungen.
4) Joh. C. Friedrich, Kritische Erörterungen zum übereinstimmenden
Ordnen und Verzeichnen öffentl. Bibliotheken, Leipzig 1S35. S. 42 f.
5) Die Deutschen Universitäten I. S. 520 (S ach au).
250 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
Wissenschaft eigentlich wolle und leisten könne,1) und doch fallen sie
für die Fachaufstellung gänzlich aus, da sie beide in der Serie der
., Quellen und Forschungen zur Sprache und Kulturgeschichte der
germanischen Völker" erschienen sind. Was könnte uns weiter diese
Aufstellung etwa über die Tätigkeit Franz Wickhoffs sagen, der die
Fortbildung der Kunstgeschichte zur Wissenschaft in den letzten Jahr-
zehnten stärker beeinflufst hat als irgend jemand vor und neben ihm?
Geradezu nichts, da er ja sogar seine programmatische Zeitschrift recht
absichtlich nur als Anhängsel einer rein historischen Zeitschrift bei-
gegeben hat. Was würden wir am Fache selbst von einem Forscher
wie Röntgen erfahren, an dessen Namen und an dessen Entdeckung
sich eine Literatur knüpft, deren Reichtum mit 10000 Nummern nur
ganz knapp gezählt ist?2)
Schliefslich weise ich noch auf eine Probe der systematischen
Aufstellung hin, deren Beweiskraft schwerlich bestritten werden kann.
Denn niemand wird bezweifeln, dafs die Gelehrten, die der Auszeich-
nung des Nobelpreises teilhaftig werden, in der Geschichte ihrer
Fachwissenschaften schon unvergängliche Spuren hinterlassen haben.
Wir erheben die Frage nach dem Umfang der Buchliteratur, mit der
sie sich in der Aufstellung zur Geltung bringen. Ich habe die vier-
undzwanzig Preisträger — mit Ausnahme natürlich des Literatur- und
Friedenspreises — aus den Jahren 1904 — 10 in den Göttinger Kata-
logen nachgeprüft und gefunden, dafs fünf überhaupt mit keinem
selbständigen Werk in den Katalogen vertreten sind, acht nur mit je
einem Werk, wobei Sonderabdrücke und populäre Vorträge, also keine
wesentlichen Leistungen mit berücksichtigt sind, sieben sind mit zwei,
je einer mit drei, fünf, sechs und nur Ostwald mit fünfzehn Werken
vertreten. Es mag unentschieden bleiben, ob die Lückenhaftigkeit der
Bestände oder die aufsaugende Kraft der Zeitschriften daran die gröfsere
Schuld tragen; das Resultat jedenfalls steht fest, dafs der Widerhall
der Leistungen dieser Forscher in der Fachaufstellung nicht zu einem
charakteristischen Ausdruck gelangt. Die Wissenschaften blühen, aber
dürr und abgestorben steht daneben der enzyklopädische Stammbaum,
wie ihn die systematisch aufgestellte Bibliothek zeigen will.
Glücklicherweise ist das kein Mangel, der den Bibliotheken als
solchen anhaftet, sondern nur ein Fehler — in den Theorien der
Systematiker; sie können froh sein, dafs der Gelehrte von ihnen
gar nicht verlangt, dafs sie ihre leichtsinnigen Versprechungen auch
halten. Wie wenig der Gelehrte an der literarischen Produktion im
allgemeinen, und selbst in dem ganzen Umkreise seines Faches inter-
essiert ist, geht ganz deutlich aus seinem Verhältnis zu der Vorlage
der Novitäten hervor. Es sind einige wenige, die sich dort zum Wort
zu melden pflegen und dann auch nicht etwa um die Literatur ihres
Faches an der Bibliothek im allgemeinen auszubauen, sondern immer
1) Gothein a. a. 0. S. 5S7.
2) H. Gocht, Die Röntgenliteratur, T. 2. Sachreg. Stuttgart 1912.
von G. Leyh 251
beherrscht von ihren augenblicklichen Bedürfnissen. Der Gelehrte
hängt an seinen Spezialfragen und verfolgt die neue Literatur darüber
sehr viel bequemer in den Journalen und Jahresberichten über die
Fortschritte seiner Wissenschaft; deshalb wird auch sein biblio-
graphischer Apparat immer weitaus vollständiger sein, als es selbst
die Kataloge der reichdotiertesten Bibliotheken sein könnten. Dann
aber tritt er mit ganz bestimmten Wünschen an die Bibliothek heran
und mit Ersatzbüchern ist ihm nicht gedient — dafs die systematische
Aufstellung Ersatzbücher bereithält, ist einer ihrer wenigen Vorzüge,
aber ein Vorzug eben nur für eine Bildungs- und Volksbibliothek.
Hat es etwa Di eis den deutschen Bibliotheken gedankt, dafs sie soviel
Muhe auf eine wissenschaftliche Aufstellung verwendet haben? So
ungerecht sein Urteil über die Bibliotheken sein mag, da er nichts von
ihrer Geschichte weifs und übersieht, aus welcher Vernachlässigung sie
sich zu allgemeiner Anerkennung heraufarbeiten mufsten, so wertvoll
mufs es sein zu erfahren, welche Leistungen er von ihnen erwartet.
Gerade so wie vor mehr als hundert Jahren Michaelis die Forderung
an die Bibliotheken gerichtet hat, dafs die Lehrer die nötigen Bücher
„auf den ersten Wink zum Gebrauch" haben,1) gerade so verlangt jetzt
Diels in erster Linie, dafs das benötigte Buch überhaupt vorhanden
sei, ferner dafs es sofort gefunden und bereitgestellt werde, und zum
Dritten , dafs die Kataloge vollständig und praktisch eingerichtet
seien,-) und die Bibliothek des Britischen Museums ist ihm Muster-
institut, obwohl sie weit davon entfernt ist, den idealen Forderungen
der deutschen Systematiker zu entsprechen, da auch sie ihre Bücher,
wie Molbech seiner Zeit der Münchener Hofbibliothek nachgesagt
hat, nur wie eingebundenes Papier hinstellt.
Aber was die systematische Aufstellung dem reifen Gelehrten nicht
mehr leisten kann, leistet sie vielleicht dem Anfänger, dem
Studenten? — Jene Zeiten sind jedoch für immer vorbei, wo sich
etwa die Medizinstudierenden im Bibliothekssaal einfanden und der
Professor unter Vorzeigen der Bücher ein literärgeschichtliches Kolleg
über die medizinischen Autoren hielt, wie es Matthiae in Göttingen
gemacht hat.3) Denn nicht mehr rückwärts gewandte enzyklopädische
Bildung, sondern ein ganz spezielles Fachwissen wird verlangt und der
Lehrvortrag ist in die Institute zurückgewichen. Den Philologen und
Historikern bieten aber seit einigen Jahrzehnten die Seminarbibliotheken
und die Handbibliotheken der Lesesäle alles das, was ihm der
Makrokosmos einer Universalbibliothek niemals hatte gewähren können.
Wie viele Gelehrte sogar und nicht blofs Studenten haben bekannt,
den vorbildlichen Strafsburger Seminaren ihre literärgeschichtlichen
Kenntnisse zu verdanken und doch ist dort z. B. die deutsche Philo-
logie nur alphabetisch nach Autoren aufgestellt!
1) J. D. Michaelis, Kaisonnement über die protest. Universitäten in
Deutschland, Th. 4 Frankfurt 1776. S. 67S.
2) Kultur der Gegen wart, 2. Aufl.. T. 1, 1. Berlin 1912. S. 683.
3) J. St. Pütter, Versuch e. acad. Gelehrten -Gesch. v. d. Georg-Aug.-
Univ. zu Göttingen. Gütt. 1765. S. 105.
252 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
Wenn es so der Gelehrte nicht sein kann und auch nicht der
Student, für den die systematische Aufstellung eine Notwendigkeit ist,
zumal der Student ja nicht mehr freien Zutritt in die Säle hat, so ist
es vielleicht der Bibliothekar selbst. In der Tat meint Dziatzko,
dafs für den Bibliothekar, der in seinem Berufe rasch heimisch werden
wolle, die systematische Aufstellung von grofsem Werte sei, da sie
einen unmittelbaren Weg darstelle „zu einer umfassenden Kenntnis der
in der Bibliothek vorhandenen Bücher". Auch darauf hat Michaelis
schon die rechte Antwort gegeben, wenn er darauf verzichtet, „das
Unmögliche zu fordern". Zu seiner Zeit war es in Göttingen den
Studenten verboten, die Bücher selbst aus den Fächern zu nehmen,
für einen Ersatz hielt er es aber, wenn Bibliothekare Privatissima über
einzelne Teile der Bücherkunde auf der Bibliothek selbst lesen und
die Bücher vorzeigen, aber es ist ein schwacher Ersatz, „denn, fährt
er fort, werden die Bibliothecarien und Custodes . . . alle Wissenschaften
verstehen? Und in der, die sie selbst nicht verstehen, werden sie auch
zur Bücherkunde nur schlechte Anleitung geben können".1) Welch'
verwegenes Beginnen für einen Bibliothekar von heute eine „umfassende
Kenntnis" der in einer modernen Riesenbibliothek vorhandenen Bücher
sich aneignen zu wollen, in einer Zeit, wo ein Gehirnanatom gesteht,
infolge der Ueberproduktion nicht einmal mehr seine engere Fach-
literatur übersehen zu können ! Wie wenig Bibliothekare kennen auch
nur die Handbibliothek im Lesesaal und wer sich ein literarhistorisches
Bild von der Entwicklung und dem Umfang etwa der Theologie
machen will, wird mit Hagenbachs enzyklopädischer Darstellung
gewifs rascher und sicherer zum Ziele kommen, als wenn er es unter-
nähme, sich vor dem Fache selbst an dem oft zufälligen und will-
kürlichen Nebeneinander der Bücher zu orientieren, wobei ihm, wenn
er nicht Fachmann i9t, die historischen Voraussetzungen für das rechte
Verständnis auch nur einer Einleitung wohl allzu häufig abgehen
werden.
Die Theoretiker der systematischen Aufstellung sind immer sehr
sparsam gewesen mit praktischen Beispielen, die geeignet gewesen
wären, ihre Lehren zu erproben. Oder glaubt uns etwa Brown
bewiesen zu haben, dafs eine Bibliothek die Literatur über Australien
an einer Stelle vereinigen müsse, weil sie sonst einem Besucher, der
das Bild eines Känguruh zu sehen wünsche, ein solches Bild nicht mit
der erforderlichen Raschheit vor Augen führen könne?2) Auch Fratis
Beispiele sind nicht beweiskräftig, da der eine von den beiden Fällen,
die er anführt, ebenso gut am Sachkatalog und der andere sogar nur
mit Hilfe des Sachkatalogs hat erledigt werden können.3) Sehr viel
einleuchtender ist aber ein Fall, den Cutter fingiert, wenn er eine
bibliographische Untersuchung voraussetzt, denn bei einem
1) Michaelis a. a. 0. S. 721.
2) Brown a. a. 0. S. 248.
'6) L. Frati, Ordinamento sistematico delle biblioteche (Aus: Rassegna
Nazionale, Anno IG. 1894). Firenze 1894. S. 9 f.
von G. Leyh 253
Bibliographen handelt es sich wirklich einmal um die Durcharbeitung
ganzer Fächer einer systematisch aufgestellten Bibliothek.1) Cutter
nimmt an, dafs einer, der eine Zusammenstellung der Literatur über
den Teufel zu machen beabsichtige, nur vor die Abteilung „Dämono-
logie" im Britischen Museum geführt zu werden brauche, um die Haupt-
masse dieser Literatur zusammenzufinden. Er vergifst zwar nicht, dafs
der Katalog über diese Abteilung die Literatur ebenfalls vereinigt auf-
führt, aber es erfordere doch so sehr viel mehr Zeit, sie auf Grund
von Bestellzetteln in einer systemlos geordneten Bibliothek zu holen.
Nach meiner Ansicht wird aber dabei die dazu erforderliche Zeit über-
schätzt und andererseits die Zeitdauer ganz bedeutend unterschätzt, die
auch eine Bibliographie erfordert, da eine Sammlung von Buchtiteln,
möge sie aucli der reichsten Bibliothek der Welt entnommen sein, doch
immer erst blofses Material für eine Bibliographie sein kann. Neben-
bei aber sei erlaubt daran zu erinnern, dafs es seiner Zeit nicht ein-
mal ein Carlyle von Panizzi erreichen konnte, in einem besonderen
Kaum ungestört arbeiten zu dürfen, ganz zu schweigen von der Be-
nutzung der Bibliothek am Fache selbst, und das unter dem Beifall
nicht etwa engherziger Bibliothekare, sondern der Administratoren des
Britischen Museums. Aufserdem möge man beachten , dafs die der-
zeitige Blüte der bibliographischen Studien in Italien, von der jeder
Blick in die Zeitschrift der Italienischen bibliographischen Gesellschaft
überzeugt,'2) möglich geworden ist auch ohne systematische Auf-
stellung, ja beinah ohne systematische Kataloge, was verwunderlich
sein dürfte nur so lange man übersieht, dafs es sich bei einer Biblio-
graphie eben nur zum allergeringsten Teil um reine Buchliteratur
handelt. Man schlage nur eine Seite einer Bibliographie grofsen Stils
auf, etwa die von Erman und Hörn über die Deutschen Universi-
täten, und man wird sehen, wie die Buchliteratur von der Zeitschriften-
literatur förmlich erdrückt wird. In der schon genannten Bibliographie
der Röntgenliteratur von Gocht verhalten sich Buchliteratur und Zeit-
schriftenliteratur nach einem ungefähren Ueberschlag etwa wie 1 : 65,
d. h. mindestens 65 Zeitschriftenartikel sind aufgeführt, bis ein einziges
Buch genannt wird. Ein ähnliches Verhältnis dürfte sich aber auch
bei den ungezählten Jahresberichten über die Fortschritte einer Wissen-
schaft ergeben, die jedem Spezialforscher zur Hand sind. Wo bleibt
da noch der enzyklopädische Stammbaum der Wissenschaft, den die
Systematiker in der Fachaufstellung zu erkennen glauben? — Die
systematische Aufstellung ist ein Trugbild, das aus der Ferne immer
wieder von neuem lockt, das sich aber sofort verflüchtigt, sobald man
näher rückt und ihm mit der Fackel ins Gesicht leuchtet; sie wird in
allen den Fällen versagen, wo man es unternimmt, eine spezielle
Frage in die letzten Details zu verfolgen.
1) Transactions and proceedings of the Conference of librarians ... S. 167.
2) Vgl. auch Mitteilungen des üsterr. Ver. f. Bw. IX. 1905. S. 103.
(Crüwell).
254 Das Dogina von der systematischen Aufstellung
Nicht viel besser steht es mit den übrigen Vorzügen, die man der
systematischen Aufstellung nachzurühmen pflegt. Sie soll nämlich
weiterhin den Benutzer von der Abhängigkeit der Kataloge
befreien, ihm den gröfsten Teil der Bibliothek ohne Kataloge zu-
gänglich machen.
Voraussetzung dazu ist aber doch wohl erst die Kenntnis des
Systems, nach dem die Aufstellung erfolgt ist. Von selbst versteht
sich diese Kenntnis nicht, denn so wie kein philosophisches System
dem anderen gleicht, so wenig gleicht auch ein bibliographisches dem
anderen, so lange es noch kein Normalschema gibt. Sind sich aber
die Systematiker auch nur über die einfachsten Probleme einig?
Hartwig rühmt der Fachaufstellung als selbstverständlich nach, dafs
man hier die Werke eines grofsen Schriftstellers nebst der gesamten
Literatur über ihn nach bestimmten Grundsätzen geordnet vollständig
beisammen habe.1) Gibt es aber nicht Bibliotheken, in denen
z. B. Goethes Werke über mindestens fünfzehn Hauptabteilungen
verteilt sind, wo die gesammelten Werke in der Miszellanklasse
stehen, die Einzelwerke aber zum Teil bei den Naturwissenschaften
im allgemeinen, zum anderen Teil bei der Botanik, Physik und
physikalischen Geographie, die Italienische Reise bei den Reise-
beschreibungen, das Römische Carneval aber bei der italienischen
Geschichte, anderes bei den Biographien, bildenden Künsten, und die
Romane, Dramen und Gedichte wiederum in drei verschiedenen
Fächern? Ja sogar die Theologie ist nicht leer ausgegangen.
Die Frage, wie man die antiken Schriftsteller aufstellen solle,
hat eine ganze Geschichte, und noch werden sich Bibliotheken finden,
die auch sie allem praktischen Gebrauch zuwider bei den Fach-
wissenschaften unterbringen und wenn Ritschi nach der Neuordnung
in Bonn seine Ansicht über ihre beste Aufstellungsweise nachträglich
noch geändert hat,2) so kann man auch von seinen Anhängern, die
sich in anderen Dingen auf ihn als Zeugen berufen, Einigkeit nicht
verlangen: Dziatzko hatte sich für die chronologische, Hartwig für
die alphabetische Anordnung entschieden, die ebenso sicher für das
Finden günstig ist als sie dem Sinn eines systematischen Katalogs
widerspricht. Wie sollen Biographien geordnet werden, alphabetisch,
chronologisch, nach Gattungen und Wissenschaften? Wie sonst hat
sich der Bibliothekar auch hier manchmal für eine Form entschieden,
die zwar ein wissenschaftliches Gewand trägt, aber für die Praxis, für
das einfache Auffinden ohne Kataloge wenig taugt.
Die eigentlichen Schwierigkeiten fangen aber jenseits dieser ein-
fachen Probleme an und was Ebert für seine Zeit unter sehr viel
einfacheren Verhältnissen sagen konnte, dafs sich kein Bibliothekar
in der Bibliothek eines andern finden könne,3) gilt heute noch genau
1) Schema des Realkatalogs der K. Univ.-Bibl. zu Halle (Beihefte zum
Zbl. f. Bw. 3). Leipzig 1SSS. S. 14.
2) Hartwig im Vorwort zum llallischen Schema, S. 14.
3) F. A. Ebert, Die Bildung des Bibliothekars, 2. Ausg. Leipz. 1820. S. 25.
von G. Leyh 255
so gut wie vor neunzig Jahren. Niemand hat überzeugender von
der Willkür des Systems und damit von dem nur relativen Wert der
Sachkataloge wiederholt gesprochen als Delisle:1) wie es Titel gäbe,
die nach drei bis vier Abteilungen wiesen, und wieder andere, die so
vage seien, dafs sie keinerlei Aufschlufs über den behandelten Gegen-
stand geben. Wenn somit nach seiner Meinung die Sachkataloge in
einen allgemeinen Mifskredit gefallen sind — , auch eine Reihe
deutscher Zeugen liefse sich für diese Ansicht aufrufen — wie kann
die Aufstellung, der sie zugrunde liegen, besser sein? Nur der erste
machts gut, sagte mir gelegentlich Bonazzi auf Grund einer reichen
Erfahrung, in der er selbst ein eigenes System durchgeführt und
daneben auch noch die Vorteile und Nachteile eines Schlagwortkatalogs
erprobt hat. Aber man mufs vielleicht diese gute Meinung noch weiter
einschränken und mit Delisle daraufhinweisen, wie der Bibliothekar,
wenn eine Fortsetzung kommt, oft nicht mehr weifs, wohin er selbst
den Anfang gebracht hat.2) Ueberhaupt wird kaum bestritten werden
können, dafs eine Zerstreuung der gleichen Literatur über verschiedene
Fächer überall erfolgt, wo kein alphabetischer Sachindex zur Orien-
tierung vorhanden ist, und täglich sehen wir, wie die systematischen
Kataloge auch von Beamten mit langjähriger Erfahrung bei dem
Suchen nach verwandter Literatur durch den alphabetischen Autoren-
katalog aufgeschlossen werden und wie trotzdem noch eine zweite
Auflage manchmal in ein anderes Fach zu stehen kommt als die erste.
Wo bleibt da die selbständige Grundidee, „deren universelle Gültig-
keit die Dauer der Ordnung sichert",3) der wissenschaftliche Organis-
mus, das innere Gesetz, das eine systematisch aufgestellte Bibliothek
durchdringt und sie befähigt im Notfall auch Kataloge und Signaturen
als mechanische Bindemittel stolz zu verschmähen?4)
Aber es ist eine geistigere Arbeit, eine besser schulende
Tätigkeit, die gewünschten Bücher ohne Kataloge zu finden, sagt
Dziatzko; der Bibliothekar mache sich mit den Beständen mehr
vertraut, werde in der Bibliothek heimisch, wodurch seine Berufs-
freudigkeit erhöht werde. Dem gegenüber weise ich blofs auf die
Praxis hin, nach der gerade die Kenner des Systems, die nämlich die
Realkataloge bearbeiten, am wenigsten in die Lage kommen, ihre
Kenntnisse am Fach auf die Probe zu stellen. Inzwischen hat sich
auch in Amerika, England und Italien herausgestellt, dafs in einer gut
nummerierten Bibliothek — und wer wollte heute noch die Notwendig-
keit der Einzelnummerierung bezweifeln? — das Aussuchen auch von
1) L. Delisle in der Vorrede zum Catalogne general des livres irnpriines
de la Bibliotheque Nationale, Paris 1897. S. LXVf., u. in den Instructions ele-
mentaires et techniques . . . Paris 1908. S. 38.
2) Vgl. noch Hartwig a. a. 0. S. 15 u. B. Sobolstchikoff, Principes
pour l'organisation . . . des grandes bibliotkeques. Paris 1859. S. 10 f.
3) Molbech a. a. 0. S. 58.
4) Molbech a. a. 0. S. 137. 239f. und vor ihm besonders Ebert in
seiner Polemik gegen Schrettinger in der Jenaischen Allg. Lit. Ztg. v. J.
1821. Nr 70/71. Jena 1821. Sp. 79.
256 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
Laufjungen besorgt werden kann: was hilft es aber dem Laufjungen,
wenn Cutter und Dewey, die ein Leben daran gewendet haben, ein
System auszudenken, dieses System kennen, wenn doch der Laufjunge
in den Saal geht und das Buch holt, nicht aber Cutter und Dewey.
Werden aber ein Expedient oder ein Diener sich das nötige
Systemgedächtnis aneignen, wie es die systematische Aufstellung
verlangt? Kerler und Fumagalli haben es bezweifelt. Von durch-
sichtigen Sonderaufstellungen abgesehen, wie sie die Universitäts- und
Schul Schriften erfahren, besinnt sich der Diener auf räumliche
Masseneindrücke, lange Zeitschriftenserien, auf Gesamtausgaben, auf
Einzelwerke, die in mehreren Auflagen hintereinander aufgereiht
stehen, auch auf einzelne voluminöse Werke, aber doch immer nur
soweit er sie auf Grund häufiger Bestellungen öfter in die Hand zu
nehmen gezwungen war. Nur so erklärt sich, dafs z. B. in Göttingen
an einzelnen Tagen bis zu 50°/0 aller Bestellungen ohne Kataloge
erledigt werden. Dafs dabei die Aufstellung nach Fächern, in Ver-
bindung mit einem vorliegenden Titel, von dem ein Bezug auf das
Fach als auf eine kleinere Raumeinheit genommen werden kann,
das Gedächtnis sehr stark unterstützt, dazu braucht es keiner
experimentellen Psychologie , um das einleuchtend zu finden. Die
landläufige Meinung von der systemlosen Aufstellung, als ob sie mit
einer Aufstellung nach dem Numerus currens zusammenfallen mtifste,
ist aber auch ganz falsch; auf eine wirksame Gruppenbildung braucht
sie keineswegs verzichten , aber sie verzichtet auf die ideale und
unmögliche Forderung eines Systemgedächtnisses und unterstützt um so
mehr das allein mögliche Ortsgedächtnis dadurch, dafs sie das
Rücken fast ganz vermeidet. Denn dafs nichts geeigneter ist, ein sich
bildendes Ortsgedächtnis zu stören als das häufige Rücken, wie es die
systematische Aufstellung mit sich bringt, darin sind sich nicht blofs
die Gegner der systematischen Aufstellung einig wie Della Santa,
Soboltschikoff, Bonazzi, Crouzel, sondern auch ihre Freunde wie
Cutter und Dewey, die eben dafür das nach meiner Meinung in der
Praxis gar nicht mögliche Systemgedächtnis an seine Stelle setzen
möchten. ])
Nun werden die Gegner am Ende zugeben, dafs die Expedienten
und Diener mit alleiniger Hilfe des Ortsgedächtnisses einen Teil der
Bestellzettel ohne Signaturen erledigen, um so mehr mache aber doch
wohl der Gelehrte, der in die Säle geht, von dem System-
gedächtnis Gebrauch.
Zunächst ist an sich der Prozentsatz der bevorrechteten Benutzer
ganz gering, in Göttingen sind es auch nicht 2 °/0 aller Benutzer, deren
Studien nach der Ansicht der Systematiker zu beschleunigen die kost-
spielige Fachaufstellung eingerichtet ist. Wie halten es diese wenigen
in der Praxis mit der Benutzung des alphabetischen Kataloges? Ich
kenne Fälle, wo etwa ein Philosoph sich die Kantausgabe der Berliner
1) Gräsel a. a. 0. S. 305—307.
von G. Leyh 257
Akademie signierte, ein Philologe den „Hermes", und beide waren lang-
jährige Benutzer. Ein anderer Fall! Ein Dozent braucht die Regesten
der Bischöfe von Strafsburg. Er weifs, dafs die ältere Kirchen-
geschichte bei der politischen Geschichte steht, dafs ferner eine Gruppe
„Geschichte des Elsafs" gebildet ist, in der die Quellen voranstehen;
er setzt weiter als selbstverständlich voraus, dafs ein solches Quellen-
werk überhaupt vorhanden ist und geht mit diesem Wissen in die Säle.
Welche Enttäuschungen aber, wenn das Werk sich nicht an der Stelle
findet, wo es nach dem Systeme stehen müfste! Steht es in einer
Sammlung, in einer anderen Formatklasse, ist es etwa verliehen oder
ist es noch ungebunden? Alle diese Zweifel treten erst am Fach auf,
weit entfernt vom Katalog und der Benutzer wird zu spät bereuen, den
kleinen Umweg über den Katalog gescheut zu haben, der ihm eine
absolute Sicherheit gegeben hätte, er wird aber auch durch diesen und
ähnliche Fälle gewitzigt in der Zukunft sich vorsichtiger verhalten.
Welches Interesse soll denn gerade der Gelehrte an dem ganzen,
noch dazu oft antiquierten System haben, wo er doch immer von eiuer
ganz speziellen Frage beherrscht, ein bestimmtes Buch zur Lösung
sucht. Wird nicht das System für ihn noch weit willkürlicher
sein müssen, als es schon für den Bibliothekar ist? Damit würde auch
die wiederholt ausgesprochene Erfahrung stimmen, dafs manchmal gerade
die Realkataloge, die von Fachgelehrten bearbeitet worden sind, am
kapriziösesten waren, da eben der Fachgelehrte von individuelleren
Gesichtspunkten ausgehen wird als der nicht so tief, aber allgemeiner
interessierte Bibliothekar. Ich verweise noch einmal auf das, was oben
über die gegenseitigen Berührungen der Wissenschaften gesagt worden
ist, wie daher dasselbe Werk nicht einem, sondern einer ganzen Reihe
von Fachleuten von Nutzen ist, wie aber auch deshalb jeder es gerade
in seinem engeren Fach zu finden erwartet. Dieser Gesichtspunkt ist
Ebert nicht unbekannt geblieben, wenn er sagt, dafs der Jurist oft ein
Buch an einem ganz anderen Orte suche als der Philosoph, Historiker
oder Philolog. Was ist aber dann für die Praxis gewonnen, wenn er
fortfährt: „Für solche Fälle mufs sich mithin der Bibliothekar einen
Standpunkt wählen, welcher allen Parteien möglichst nahe ist"?1)
Was bleibt da anderes übrig, als die an sich schon fatale Miszellan-
klasse zu verstärken, und wenn dann dort etwa Mommsens
Gesammelte Schriften zwischen literarischen Feuilletons stehen und
Traubes Vorlesungen und Abhandlungen unmittelbar nach den
Schriften Hugos von Hofmannsthal, dann mufs man schon gestehen,
dafs es auch der systemlosesten Aufstellung nicht gelingen wird, weder
durch Zufall noch mit Absicht es bunter zu treiben.
Die Willkür wird aber auch in systematisch gut aufgestellten
Abteilungen ihre Triumphe feiern, dann, wenn man am Fach selbst
ohne die mechanischen Hilfen der Seitenüberschriften, wie sie der
Katalog bietet, auf Grund des Systems allein zu suchen beginnt. Dafs
1) Ebert, Die Bildung des Bibliothekars, 2. Ausg. Leipzig 1820. S. 28.
XXIX. 6. 17
258 Das Dogma von der systematischen Aufstellung
die Orientierung am Fach schwieriger ist als in den Katalogen aus
demselben Grunde, aus dem, wie Chamfort einmal sagt, ein Schrift-
steller sich oft sehr klar vorkommt und dem Leser sehr dunkel, weil
er vom Gedanken zum Ausdruck, der Leser aber vom Ausdruck zum
Gedanken zurückgehen soll, l) das zeigen z. B. Fälle, wo ein Werk über
das deutsche Kunstleben in Rom im Zeitalter der Klassik neben einem
solchen über deutsche Bauernkunst, ein Werk über japanische Schwert-
zierarten unmittelbar neben einer Arbeit über geistliches Schauspiel und
kirchliche Kunst im Mittelalter steht, wenn nach den Kunstdenkmälern
von Ost- und Westpreufsen ein Werk über koptische Kunst und auf
dieses ein beschreibender Katalog über ein Berliner Museum folgt:
Fälle, die sich aus dem Katalogsystem, wie es eben einmal feststeht,
allenfalls erklären lassen, die aber jeden Benutzer am Fach stutzig
machen und verwirren müssen. Die notwendige Folge wird sein, dafs
er einem System gegenüber, das durch derartige nicht ganz verständ-
liche „innere Gesetze" gebunden ist, mifstrauisch zu werden anfängt
und soweit er sich nicht auf sein Ortsgedächtnis verlassen kann, dessen
gänzlicher Mangel übrigens heute auch einen Bibliothekar nicht mehr
hindern kann, ein ausgezeichneter Bibliothekar zu werden,2) sich lieber
in die Abhängigkeit eines Kataloges zurückbegibt.
Ist das überhaupt Abhängigkeit zu nennen und nicht vielmehr
Klugheit, wenn ich den sicheren Weg, den mir eine Brücke über einen
Flufs bietet, wähle anstatt immer wieder einen Sprung ins Ungewisse
zu versuchen, der mir schon mehrmals mifsglückt ist? Es mag ja ab
und zu den Feriensport eines Professors bilden, das System oder besser
seine Kenntnis des Systems auf die Probe zu stellen. Im praktischen
Falle aber wird er den Wunsch haben, rasch und sicher in den Besitz
des Buches zu kommen. Ich verweise nochmals auf die Anforderungen,
die Michaelis und Diels an die Bibliotheken gestellt haben, und die
schnelle Befriedigung eines einzelnen Bücherwunsches ist ja doch eben
der hohe Vorzug, den gerade auch nach der Ansicht der Gelehrten
die amerikanischen Bibliotheken vor den deutschen voraushaben. Wenn
die Dozenten am Ort oder auch angereiste Gelehrte Wert auf direkte
Benutzung am Fach legen, so ist eben der Grund der, dafs sie auf
diese Weise rascher zum einzelnen Buch kommen, das System aber
ist für den Forscher in den meisten Fällen zwecklos; er unterrichtet
sich einmal, aber nicht immer wieder von neuem über die Literatur,
die ihm die Bibliothek für seine Spezialarbeiten darreichen kann.
Wilhelm Seh er er hat einmal, gegen die alten Vielwisser des
17. Jahrhunderts, die wandelnden Bibliotheken und atmenden Konver-
sationslexika gerichtet, das moderne Gelehrtenwesen dahin charakteri-
1) Vgl. auch M. Schrettinger, Versuch eines vollständigen Lehrbuchs
der Bibliothekswiss. Bd 2. München 1829. S. 76.
2) Ebert konnte den Bibliothekar ohne Lokalgedächtnis noch einen „sehr
beklagenswerthen Mann" nennen (Bildung des Bibl. S. 15); vgl. auch seinen
Artikel „Bibliothekswissenschaft" in Ersch u. Grubers Encyklopädie, Th. 10.
Leipzig 1823. S. 70. Molbech a. a. 0. S. 98 u. Petzholdt a. a. 0. S. 87.
von G. Leyh 259
siert, dafs Niemand mehr sein Gedäclitnis mit Dingen beschwere, die
er bequem in einem Buche nachlesen kann. In erweiterter Form hat
Helmholtz einen ähnlichen Gedanken in seiner Rede „Ueber das Ver-
hältnis der Naturwissenschaften zur Gesamtheit der Wissenschaften"
ausgesprochen, den anzuführen ich nicht unterlassen möchte. „Unsere
Zeit, sagt er, kann so viel mehr im Einzelnen leisten, weil unsere
Vorgänger uns gelehrt haben, wie die Organisation des Wissens ein-
zurichten ist. Diese Organisation besteht in erster Stufe nur in einer
äufserlichen mechanischen Ordnung, wie sie unsere Kataloge, Lexica,
Register, Indices, Literaturübersichten, Jahresberichte, Gesetzsammlungen,
naturhistorischen Systeme usw. geben. Mit Hülfe dieser Dinge wird
zunächst nur erreicht, dafs dasjenige Wissen, welches nicht unmittelbar
im Gedächtnis aufzubewahren ist, jeden Augenblick von demjenigen,
der es braucht, gefunden werden kann." Das ist fürs erste in Bezug
auf die rein gelehrte Arbeitsweise gesagt, gilt aber dann nicht weniger
auch für den Bibliothekar, dessen Tätigkeit zu verflachen nichts so
sehr geeignet ist als ein an der Oberfläche haftender Enzyklopädismus.
Die besondere Ausbildung eines System- und Ortsgedächtnisses ist
auch für den modernen Bibliothekar keine Notwendigkeit mehr, sondern
nur noch ein überflüssiger Luxus.
Ist mit den bisherigen Einwänden die systematische Aufstellung
widerlegt?
Ich bin der Letzte, der das glauben möchte. Denn, wenn man
Aufstellung gegen Aufstellung hält, so ist trotz allem die systematische
immer noch die beste aller möglichen Aufstellungen; sie wird in einer
Anzahl von Fällen, wenn auch nicht in dem Umfange, wie es ihre
Freunde wollen, nützliche Dienste leisten können, wo die systemlose
versagt. Das ganze Problem aber mufs anders gewendet werden; wir
dürfen nicht mehr nach den positiven Leistungen fragen, die die eine
oder die andere Aufstellungart aufzuweisen hat, sondern nach dem
Schaden, den die Aufstellung möglicherweise in den Gesamtbetrieb
hineinträgt. Jedem Bibliothekar leuchtet sofort ein, dafs die Frage
nach dem Wert und Unwert der Aufstellung als solcher überhaupt
nur eine Frage sechsten Ranges ist im Vergleich zur Frage der Brauch-
barkeit der Kataloge. Läfst sich nachweisen, dafs es die systema-
tische Aufstellung ist, welcher der mehr oder minder offen zugegebene
Niedergang der Sachkataloge zur Last fällt, dann erst ist sie gerichtet;
und läfst sich ferner nachweisen, dafs die systematische Aufstellung
ein Erbstück aus einer Zeit ist, wo sie nützlich, ja geradezu unent-
behrlich gewesen war, dann erst ist die Wertschätzung, die sie erfahren
hat und noch erfährt, in ihrer historischen Berechtigung verständlich
geworden.
Göttingen. G. Leyh.
IT'
260 Die 13. Bibliothekarversaimnlung in München
Die 13. ßibliotlickiirversaiiimlung in München
am 30. und 31. Mai.
Zugleich 1. Versammlung der deutschen, österreichischen und
schweizerischen Bibliothekare.
Bericht über den äufseren Verlauf.
Zweihundertelf Namen hat die zweite Ausgabe der Teilnehmerliste
der Versammlung aufzuweisen, eine stattliche Anzahl. Dafs ein so
unerwartet gutes Ergebnis erreicht wurde, ist dem Umstand zu ver-
danken, dafs die drei Bibliothekarvereine deutscher Zunge zum ersten-
male eine gemeinsame Tagung abhielten, dazu der günstigen Lage
und den vielfachen Reizen und Anziehungskräften der Stadt München.
Aus Oesterreich waren 26 Vertreter erschienen, aus der Schweiz 19;
das aufserbayerische Süddeutschland war verhältnismäfsig nicht stark
vertreten. Die Beteiligung aus Norddeutschland war naturgemäfs un-
gleich. Die Königliche Bibliothek zu Berlin entsandte 18 Teilnehmer,
darunter ihren Generaldirektor, das gesamte Grofsberlin 35, während
die entlegenen Provinzen Preufsens nur schwach vertreten waren, immer-
hin doch stärker als bei manchen früheren Tagungen. Zwei Gäste kamen
aus Ungarn, je einer aus Bulgarien, Rufsland und Schweden.
Der Verlauf der Tagung war sehr erfreulich, wenn auch keinerlei
Beschlüsse gefafst wurden, was bei der Vielzahl der vertretenen Staaten ja
auch nicht erwartet werden konnte. Das Programm führte eine lange Reihe
von Vorträgen und Referaten auf, die sämtlich Fragen von allgemeinstem
bibliothekarischen Interesse behandelten. Es waren deshalb lange
Debatten zu erwarten, hie und da wohl auch sehr scharfe Erörterungen
zu befürchten. Jedenfalls aber erschien es sehr zweifelhaft, ob das
Programm ganz erledigt werden könnte. Keine dieser Befürchtungen
ist eingetroffen; alle Teile des Programms haben in der vorher bestimmten
Zeit ihre Erledigung gefunden, was nicht zum wenigsten der zielbewufsten
Leitung zu danken ist. Nicht minder aber waren alle Redner, die in
die Verhandlungen eingriffen, bemüht, bei der entschiedensten Festhaltung
ihres Standpunktes doch rein sachlich zu bleiben.
Die allgemeine Disposition für die Tagung war, dafs die Vormittage
den Verhandlungen, die Nachmittage den Besichtigungen, die Abende
dem geselligen Beisammensein vorbehalten waren. So begann am
Donnerstag den 30. Mai um 9 Uhr die erste Tagung, der Vorsitz
wechselte unter den Vorsitzenden der drei Vereine. Die Verhandlungen
fanden in einem grofsen Auditorium der Technischen Hochschule statt,
deren Prorektor Prof. Dr. Schröter nach den einleitenden Worten des
Vorsitzenden des deutschen Vereins Direktor Schnorr von Carolsfeld-
München die Versammlung willkommen hiefs. Das bayerische Kultus-
ministerium war durch den Referenten für Bibliothekswesen Ministerial-
rat Dr. Winterstein vertreten.
Zuerst sprach Eichler-Graz über die Vorbildung des wissenschaftlichen
Bibliothekars, dann Mayer -Wien über den mittleren Dienst. Diese
beiden Vorträge werden nicht wie die übrigen Vorträge und Referate
später in dieser Zeitschrift im Wortlaut abgedruckt werden, was für
von Adalb. Hortzsehansky 261
die Zeitschrift des Oesterreichischen Vereines für Bibliothekswesen vor-
behalten ist, doch wird ein ausführlicherer Auszug im Zbl. veröffentlicht
werden. An dritter Stelle sprach Egger von Müll wald -Wien über das
Referatssystem der Wiener Hofbibliothek. Dann folgten die Referate
über die Frage einer einheitlichen Katalogisierungsordnung im deutschen
Sprachgebiete, für das Deutsche Reich durch Hilsenbeck-München, für
Oesterreich durch Crüwell-Wien, für die Schweiz durch Escher-Zürich
erstattet. Unter den gröfsten reichsdeutschen Bibliotheken ist — ab-
gesehn von denen, die schon der preufsischen Instruktion unterworfen
sind — die Mehrzahl gegen die Vereinheitlichung. Für Oesterreich
ergab eine Rundfrage die interessante Tatsache, dafs die gröfseren
Anstalten für die Vereinheitlichung sind, während die kleineren ihre
„Individualität" bewahren wollen. Die Schweiz endlich, die ja selbst
schon der Frage eines schweizerischen Zentralkatalogs nahe getreten
ist, schliefst sich bei ihren Arbeiten tunlichst an die preufsische Instruk-
tion an, hält aber ihre Abweichungen für zu bedeutend, als dafs sie
sie aufgeben könnte.
Weiterhin brachte der erste Verhandlungstag noch das von Loubier-
Berlin erstattete Referat der „Lederkommission" des V. D. B. und
Gratzl-München sprach für die Kommission für Verwaltungspraxis, die
ihr eigentliches Referat auf der nächsten Tagung erstatten will.
Am Nachmittage vereinigte sich die Versammlung im Ausstellungs-
saale der Hof- und Staatsbibliothek, wo diese Anstalt eine beneidens-
werte Ausstellung ihrer gröfsten Schätze veranstaltet hatte. Der hübsche
Vorschlag, eine kleine Verlosung der Ausstellungsgegenstände vornehmen
zu lassen, fand leider nicht den genügenden Anklang bei dem Herrn
Direktor der Bibliothek. Im selben Räume hielt dann Leidinger-
München einen allseitig mit gröfstem Interesse angehörten Vortrag über
die Geschichte der Bibliothek, der in Kürze die wichtigsten Erlebnisse
der Anstalt darlegte. Es folgte eine Reihe von Führungen durch die
verschiedenen Abteilungen der Staatsbibliothek, an denen sich die
Einzelnen je nach ihrem besonderen Interesse beteiligten. Immer wieder
aber sah man Teilnehmer nach dem Ausstellungssaal zurückwandern,
noch einen kurzen Blick auf Stücke zu werfen, die sie besonders
fesselten. An den Besuch der Staatsbibliothek schlofs sich noch eine
Besichtigung der Universitätsbibliothek. Die grofsen Verbesserungen,
die seit zwei Jahrzehuten der frühere Vorsteher, Schnorr von Carolsfeld,
wie der derzeitige, Georg Wolff, durchgeführt haben, fanden dabei viele
Anerkennung.
Am Freitag den 31. Mai hielten, wieder in der Technischen Hoch-
schule, zunächst von 3/4 9 ab die drei Vereine in getrennten Räumen
geschlossene Mitgliederversammlungen ab. Hier ist nur über die des
deutschen Vereins zu berichten. In diese Versammlung hatte der Vor-
sitzende Schnorr von Carolsfeld -München aus Rücksicht auf die aus-
ländischen Kollegen den Jahresbericht verschoben, der sonst am Anfange
jeder Tagung erstattet wird. Es folgten die Berichte des Schriftführers
und des Schatzmeisters. Mitteilenswert ist besonders, dafs die Zahl
2(i2 Die 13. Bibliothekarversaminlung in München
der Mitglieder des Vereins auf 457 gestiegen ist. Dann folgte die
Neuwahl des Vorstandes und Ausschusses. Da der Stellvertreter des
Vorsitzenden und frühere langjährige erste Vorsitzende Geheimrat
Schwenke -Berlin den Wunsch ausgedrückt hatte, es möge von seiner
Wiederwahl Abstand genommen werden, aufserdem der Schriftführer
G. Schulz -München sein Amt niedergelegt hatte, war eine teilweise
Veränderung nicht zu vermeiden. Die Wahl erfolgte durch Zuruf und
ergab folgenden Vorstand: Vorsitzender: Schnorr von Carolsfeld-München,
Stellvertreter: Ippel-Berlin, Schriftführer: Hilsenbeck-München, Schatz-
meister: Philipp-München. Unter den Beisitzern fand keine Aenderung
statt.
Nach Schlufs der Mitgliederversammlungen wurde die gemeinsame
Tagung fortgesetzt. GJlauning-München sprach über den Gesamtkatalog.
Auf Grund der Vergleichung eines — naturgemäfs sehr kleinen —
Abschnittes des preufsischen Gesamtkatalogs mit dem Kataloge der
Münchener Staatsbibliothek kam er zu dem Schlüsse, dafs die Beteiligung
der Staatsbibliothek an dem Gesamtkataloge zwar für den letzteren
höchst wertvoll sein würde, für die Münchener Bibliothek aber so
geringen Vorteil brächte, dafs die Uebernahme der Kosten und der
Arbeit für die letztere nicht zu rechtfertigen sei. Schnorr von Carolsfeld-
München fügte später hinzu, dafs der Vortrag Glaunings durchaus keine
amtliche Absage der Staatsbibliothek, zunächst aber für die Staatsbibliothek
ein bayerischer Gesamtkatalog wichtiger sei, da die kleineren bayerischen
Bibliotheken wertvolle Bücherschätze bergen, die die der gröfseren sehr gut
ergänzen. Der Vorsteher des preufsischen Gesamtkatalogs Fick wies darauf
hin, dafs er der in Preufsen schwebenden Verhandlungen halber auf den
Vortrag nicht eingehn könne, aber für die nächste Tagung einen Vortrag
und die Vorlegung eines Probedruckes in Aussicht stellen wolle. Für
den Gesamtkatalog sprach dann mit warmen Worten der Direktor der
Leipziger Universitätsbibliothek Boysen und der starke Beifall, den die
Versammlung ihm spendete, zeigte, dafs die Idee eines deutschen Gesamt-
katalogs trotz der gewaltigen Schwierigkeiten des Unternehmens zahl-
reiche Anhänger hat. Glatter war die Sachlage, als darauf Fick-Berlin
und Riedner-München über den Plan des deutschen Gesamt-Zeitschriften-
verzeichnisses Bericht erstatteten. Dieser Plan fand allgemeinen und
widerspruchslosen Beifall und das Auskunftsbureau der deutschen
Bibliotheken, das die Arbeit ausführen soll, darf auf die kräftigste
Förderung auch seitens der nichtpreufsischen Bibliotheken rechnen.
Es folgten noch kleinere Referate und Mitteilungen, dann wurden
die Verhandlungen geschlossen.
Für den Nachmittag standen zur Wahl der Teilnehmer eine Führung
durch die Bayerische Gewerbeschau, der Besuch des Deutschen Museums
oder die Besichtigung der Städtischen Musikalischen Volksbibliothek.
Ehe wir nun zu den geselligen Vereinigungen übergehn sei noch
erwähnt, dafs es, wie immer an Begrüfsungen der Versammlung von ausser-
halb nicht fehlte. So sandte Schwenke-Berlin der Tagung durch Marconi-
telegramm einen Grufs aus den Vereinigten Staaten, wo er sich auf einer
von Adalb. üortzschansky 263
Dienstreise befand, und die Association des bibliothecaires franoais liefs der
Versammlung durch den Vorsitzenden des schweizerischen Vereins einen
Grufs entbieten. Hier darf man wohl auch der Festgaben gedenken,
die den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wurden. Von den im
Ausstellungssaale der Staatsbibliothek bewunderten Originalen durfte
ja nichts mitgenommen werden, dafür erhielten die Gäste aber eine
dauernde Erinnerung in Gestalt eines schönen Tafel werkes: Aus
berühmten Handschriften und seltenenen Drucken in bayerischen
Bibliotheken. Zwölf Lichtdrucktafeln den Teilnehmern des Münchener
Bibliothekartages vom 29. Mai bis 1. Juni 1912 gewidmet von Carl Kuhn.
Dankbarst entgegengenommen wurde auch die grofse Ausgabe der drei-
teiligen Relief- Karte des bayerischen Hochlands, die der Verein zur
Förderung des Fremdenverkehrs in München herausgegeben hat, des-
gleichen der vom Verbände der Münchener Hoteliers herausgegebene
offizielle Führer durch München, dem auch Ansichtskarten mit dem
Bilde der Hof- und Staatsbibliothek beilagen.
Gehen wir nun zu den geselligen Vereinigungen über. Der Abend
des 29. Mai führte die Teilnehmer in dem roten Saale des Restaurant
Augustiner zusammen. Es entfaltete sich dort das fröhliche Treiben,
das wir von den früheren Bibliothekartagen kennen, das Begrüfsen
alter Freunde und Kollegen, die Anknüpfung neuer Bekanntschaften.
Wenn dieser Empfangsabend sich von den früheren unterschied, so war
es nur darin, dafs sehr viel öfter als sonst Kollegen, die sich bisher
nur dem Namen nach oder literarisch kannten und schätzten, nun auch
persönlich einander nahetraten.
Am Abend des zweiten Tages, des 30. Mai, erfreute sich die Ver-
sammlung der Gastfreundschaft der Stadt München. Der schöne Saal
des alten Rathauses war mit Pflanzen und Bannern reich geschmückt,
während ein Orchester für Tafelmusik sorgte. Als Vertreter des
behinderten Oberbürgermeisters begrüfste Magistratsrat Hörburger die
wohl vollzählig erschienene Versammlung. Namens der drei Vereine
dankte der Generaldirektor der Königlichen Bibliothek zu Berlin,
Adolf Ilarnack in warmen und dabei humorvollen Worten. Der schöne
Abend wird allen Teilnehmern ein liebe Erinnerung bleiben. Am
dritten Tage, dem 31. Mai, fand das gemeinsame Essen im Haupt-
restaurant der Gewerbeausstellung statt, wie immer durch Tischreden
gewürzt. Nachdem der Vorsitzende des deutschen Vereins das Hoch
auf den Prinzregenten von Bayern als den Landesherrn ausgebracht
hatte, sprach Petzet-München auf die Gäste, worauf Wolkan -Wien namens
der drei Vereine dankte. Dann sprach Escher-Zürich auf den deutschen
Verein. Seine Rede brachte aufserdem eine sehr erfreuliche Ehrung
des auch um den schweizerischen Verein hochverdienten Direktors der
Königlichen Bibliothek zu Berlin Schwenke. Der schweizerische Verein
hatte ihn zum Ehrenmitgliede erwählt, und das Diplom persönlich
überreichen wollen. Da der Gefeierte aber zum erstenmale seit der
V. D. B. besteht verhindert war, an der Tagung teilzunehmen, mufste
man sich auf die Verkündigung beschränken. Es sprach noch Geiger-
Tübingen, der ein Hoch auf die Frauen ausbrachte und dann kam
264 Breton Scriptoria: their Latin Abbreviation-symbols
zuguterletzt noch eine Ueberraschung. Kollege Caspari- Leverkusen
trat als Bierzeitungsredakteur auf und erregte — soweit er verständlich
war, die Akustik des Saales liefs zu wünschen übrig — grofse Heiterkeit.
Den Schlufs der ganzen Tagung bildete dann am 1. Juni ein Aus-
flug nach dem Starnberger See. Die naturgemäfs schon sehr stark
gelichtete Teilnehmerschar fuhr mit Bahn nach Starnberg, von da zu
Schiff nach Tutzing, wo das Hauptquartier im Hotel Simson aufgeschlagen
wurde. Das Wetter war sehr günstig und die gebotenen leiblichen
Genüsse erregten allgemeine Zufriedenheit. Ein Spezialgericht, die
dem schönen See entstammenden Renken, sollen sogar zu Ansichts-
kartenversen Veranlassung gegeben haben.
Damit war die schöne und ungetrübte Tagung zu Ende. Die
Münchener Kollegen haben den Dank, der ihnen für ihre viele Mühe
und Sorge gebührt, vielfältig bereits mündlich ausgedrückt erhalten.
Er sei ihnen hier nochmals herzlichst erstattet.
Die nächste Tagung des V. D. B. wird nach den Absichten des
Vorstandes 1913 in Mainz stattfinden; 1914 soll Leipzig aufgesucht
werden, weil in diesem Jahre dort eine grofse buchgewerbliche Aus-
stellung stattfindet. Weiter, 1915, soll unter Umständen eine abermalige
Tagung der vereinigten Vereine abgehalten werden. Der Ort dürfte
dann Wien sein. Adalb. Hortzschansky.
Breton Scriptoria: their Latin Abbreviation-symbols.
Editors of Latin texts have been in the habit of inferring an
archetype written in Ireland or England, when they find some cor-
ruption in the text which suggests an Irish or Anglo-saxon abbreviation-
symbol; e. g. si for s/cut, suggesting the symbol s 'sicut'. Traube
shewed that there was another possibility, viz. that the archetype was
written on the Continent by an Irish or English missionary-monk.
There is still a third explanation possible, viz. an archetype written
in a Breton scriptorium. The Breton emigrants from Cornwall retained
for a wonderfully long time the abbreviation-system of their native
country, long after they had discarded Insular Script and had adopted
the all-pervading Caroline minuscule. Having recently, in my 'Early
Welsh Script' (Oxford, Parker, 1912), given details of Cornish and
Welsh abbreviation-symbols, I will here furnish a list of the Breton
Symbols. A comparison of the two Statements will shew how little
the emigrant scribes departed from their home practice, and will
supply criteria by which we may detect a Breton MS. or infer a
Breton archetype.
I divide the MSS. from which I take my materials into three
groups: (I) the group (I know of only two MSS) in which Insular
script is still retained; (II) those written in Caroline minuscules of
the ninth and tenth centuries ; (III) those written in the eleventh
Century, before the boundary-lines between different abbreviation-systems
von W. M. Linclsay 265
had become effaced. I have confined myself to MSS. which contain
Breton glosses, sinco there is a sufficient number of sucb MSS. to
provide adequate material. Inded, out of the number I have omitted
some (e. g. Vat. lat. 1480 Priscian, 9 th. cent.), because the scribe
appeared not to be a Breton; others (e. g. Cambridge, Corpus College,
Ü>2 Amalarius, written at Landevenec in 952), because I have not had
an opportunitv of examining them.
I.
(A) Orleans 255 (302) pp. 1—82 Sedulius, 8vo., in rüde Insular
half-uncial (Fleury). The numerous interlinear glosses (mostly
Latin) seem to be contemporary.
(B) Orleans 193 (221) Canones, small fol., in minuscule script that
is half Insular, half Continental, by more than one scribe, pp. 212.
The Greek letter Psi is used for ps in 'psalmista', p. 39. At
the end: 'Iunobrus scripsit'. This MS. is füll of 'capricious
suspensions' : e. g. p. 67 beati paci 'pacifici'; p. 103 non est me
dig' 'dignus'; p. 110 in pig' 'pignus': p. 56 iniquitatem quam
meditatus est in frä ('fratre') suo.
II.
(C) Paris, B. N. lat. 12021, foll. 33 — 139 Canones, fol., in Caroline
minuscules (but with Insular g usually), by more than one scribe
(Corbie). One scribe makes great use of the y-form of u. At
the end : 'Arbedoc clericus . . . conscripsit . . . Haelhucar abbate
dispensante'. There is a certain amount of 'capricious Suspension'
in this MS. especially in repetitions: e. g. fol. 126 v misericors
et mis Dominus patiens et multae mis 'misericordiae'; fol. 71 r
lex rö 'Romana'; fol. 69 r pro ani eius 'anima'; fol. 58 r sepulta
est in sepül 'sepulcro'.
(D) Vat. Reg. lat. 296 Orosius, fol., in Caroline minuscules (with,
here and there, the Insular g), by more than one scribe, foll. 108.
'Lios monocus iussit pingi diaconus'. I ignore the later (tenth
Century) interlinear Latin glosses.
(E) Paris, B. N. lat. 13029 Smaragdi Grammatica (Corbie), fol., in Caro-
line minuscules, by more than one scribe, foll. 99. (Cornish?)
(F) Berne, Stadtbibl. 167 Virgil, with Servius, in Caroline minuscules.
I had time only to examine parts of this MS. The interlinear
Latin glosses I ignore.
(H) Brit. Mus , Cotton Otho E xiii Canones, probably by more than
one scribe, foll. 180. For this MS. too, which Bradshaw assigns
to "saec. x-xi", my material is probably incomplete. This MS.
has some 'capricious suspensions': e. g. fol. 141 r sive domum si
hortum; fol. 131 v et respö omnes (on fol. 66 v rp 'respondlt');
fol. 107 v significans princl ('principes') catholicos.
III.
(I) Paris, B. N. lat. 3182 Canones, fol., by more than one scribe,
pp. 355.
(K) Vat. Reg. lat. 691 Orosius; Isidori Chronica, small fol., by more
than one scribe, foll. 120.
266 Breton Scriptoria: tkeir Latin Abbreviation-symbols
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'xit* (CDEFH);
'cit' (CDEF), die 'dicit' (II);
(with cross-stroke) 'dit' (F)
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'runt' (CDEFH), rt (F, fol. 6v
t 'bunt' (CEFH)
with cross-stroke through the
'rum' (CDEH), r (CF), r' (C)
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272 Breton Scriptoria: their Latin Abbreviation-symbols
To these lista I append a few notes on particular words: —
ante. The Insular symbol aii I liave found only in Oxford Anct.
F IV 32. Tkis is a composite volumc from Glastonbury Library. The
part containing Breton glosses is foll. 1 — 9, Eutyches, written in ninth
Century Caroline minuscules. This Ms. too is unique in using fit 'autem',
etl 'etiam', hö 'homo', öa 'omnia', b followed by a sinuous vertical
stroke 'bus'. apuä. In C the abbreviation stroke traverses
the lower shaft of the p, a symbol which would ordinarily denote
'aper'. au fem. In E the h- symbol has a peculiar form, for
the 'tail' is added, not to the letter h, but to the 'haec' symbol.
cetera er (F). loqmtw loqr (C). nisi n (I, p. 90).
proprius. The monogram of the 'pro' and 'pri' Symbols
is used in glosses in D for 'proprium nomen', e. g. fol. 64 r.
sequititr seqr (H). tarnen, tantum. The persistence in Breton
scriptoria of the old syllabic Suspension tili 'tarnen' has led to confusion,
since tili was also the contraction of 'tantum'. Thus in E tili bears
sometimes (e. g. 30 r tili sanguinis fussum est') the sense of 'tantum',
sometimes (e. g. 40 r, 44 r, 50 r uerumtm) the sense of 'tarnen'. One
scribe avoids the confusion by using tarn 'tarnen', another by using tu
'tarnen'. (Similarly in H.) The use of tn for 'tantum' in I (e. g.
'laniare t. didicerint' 37, 4 Wass.) is remarkable. uncle nn (H).
When we compare the Breton list of Symbols with the Cornish
and Welsh, we notice the absence from the Breton list of the Symbols
for 'igitur' (and, we may almost add, 'ergo'), 'inter', 'sine', 'sive', 'trans',
'ut'; although we must remember that our material for the earlier
period of Breton, the period of Insular script, is only slight. The
Breton leaf (the other leaf has an Irish gloss) in Insular Script in
Leyden Voss. lat. F 96 is not always decipherable. It may have an
'ante'. The Irish leaf has v with suprascript comma 'ut'.
The Syntax -marks, which I have mentioned in my 'Early Welsh
Script', are also used by Breton scribes. Thus in A we find, e. g. on
p. 15 the line 'Frondea blanditae lambebant robora flammae' with the
'daseia'-sign over 'Frondea' and 'robora', to shew the connexion- of
Adj. & Noun, and a dot and dash over 'blanditae' and 'flammae' to shew
the same thing. (Similarly in F.) Grammatical glosses are affected by
Breton, as by Cornish and Welsh scribes ; e. g. on p. 20 of A, in the
sentence 'Non audent inimica suis', the third word has the gloss ac
'aecusativus casus', the fourth da 'dativus casus'. (Similarly in F.)
The characteristically Welsh (and Cornish) misspellings (see 'Early
Welsh Script' p. 40) appear also in Breton MSS., e. g. tersius for
'tertius' (B), habenta for 'habenda' (C), contemno for 'condemno' (C).
On fol. 56 r of C equum is corrected to equm.
W. M. Lindsay.
Die Erstausgabe Von A pule jus' goldenem Esel 273
Die Erstausgabe von Apulejus' „goldenem Esel**,
gedruckt durch Ludwig Hohenwang.
Die Heidelberger Universitätsbibliothek verwahrt an etwas verbor-
gener Stelle einen in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerten Wiegen-
druck, der in der Inkunabelbibliographie, so weit ich sehe, nirgends
verzeichnet ist. Er enthält die nach Poggios lateinischer Fassung
durch Niclas von Wyle hergestellte Verdeutschung des „goldenen Esels"
von Apulejus und ist mit 7 Holzschnitten geziert. Das Exemplar dieser
im nachfolgenden näher zu betrachtenden Ausgabe scheint das heute
allein nachweisbare derselben zu sein. Es befindet sich in der Heidelberger
Bibliothek in einen Sammelband eingefügt, der die Signatur codex Pal.
germ. 101 trägt. Dieser enthält zunächst eine handschriftliche deutsche
Abfassung der Gesta Romanorum, sowie eine Niederschrift der berühmten
Enea Silvio-Novelle „Euriolus und Lucretia" in der Uebertragung des
Niclas von Wyle; nun folgen zwei Druckwerke, unsere Apulejus-Aus,-
gabe — in tadellosem Zustande — und die bei Johann Zainer in Ulm
erschienene illustrierte „Historia Sigismondae" (Sehr. 4487). In dem
Handschriften -Katalog der Bibliothek von Bartsch1) sind beide Inku-
nabeln genannt und mit der lakonischen Bemerkung versehen: „alter
Druck". Was den Apulejus betrifft, so gibt es noch an einer Stelle
einen Verweis auf diese versteckte Ausgabe; das ist bei Goedeke
(Grundrifs zur Geschichte der Deutschen Dichtung Bd I fol 363). Er
vermerkt gelegentlich der Besprechung der 13. Translation des Niclas
von Wyle, dafs sich im cod. Pal. germ. 101 befände: ein „alter Druck
o. 0. u. J."
Wir wollen dieses vergessene Buch näher betrachten.2) Da es
noch nie eine eingehende Behandung erfahren hat, beginne ich mit
einer kurzen Beschreibunng seiner Gesamterscheinung:
Die Ausgabe zählt 28 bedruckte Blätter (Gröfse 28,3x21 cm).
fol. 1 a. Im oberen Blattdrittel steht ein Vers, darunter ist ein
Holzschnitt. Beides ist geschickt untereinander in das Mittel stück des
Blattes gesetzt, sodafs rings herum ein breiter Rand bleibt. Der Vers
lautet:
Wölche fraw kein esel hatt
Vnd ir begird dar czü stat
Das sy ye einen will haben
Der für sy sorg solle tragen
Wie von alter ist körnen her
Die findet hier inn söliche 1er
Wie man hauss osel halten sol
Ze beyden Seiten sporen wol
1) Die altdeutschen Handschriften der Universitätsbibliothek in Heidel-
berg, verzeichnet und beschrieben von Karl Bartsch. Heidelberg 1887. —
Siehe auch dessen Besprechung im „Zbl. f. Bw." V, 111 ff. 1888.
2) Für die gütige Erlaubnis photographischer Aufnahmen bin ich der
Direktion der Heidelberger Bibliothek, insbesondere auch Herrn Professor
JSillyb zu Dank verpflichtet.
XXIX. 6. 18
274 Die Erstausgabe von Apnlejns' goldenem Esel
Der Holzschnitt (13,7x8,4 cm) stellt die Szene dar, wie der in
den Esel Verwandelte durch das Essen der Rosen wieder Mensch wird.
fol. 1 b weifs.
Fol. 2 a. Dem hochgebornen herren herrn Eberharten grave zu
wirtenberg und mümpelgarte et c meinem gnedigö herren enbut ich
Niclaus von Wyle mein undertenig willig dienst allzeit zuvor.
Darunter eine grofse P Initiale (6,1 x 5,3 cm) Poggius flören-
tinus so beginnt die jetzt folgende an den Grafen gerichtete
Vorrede. Sie schliefst fol. 4 b mit den Worten:
Hie endet sich die vorred und
hebet an das gedieht luciani
fol. 5 a D Initiale. Do ich eins mals in das land thesalian . . .
fol. 8 a unten: Wie Lucius apuleius in gestalt eines esels verkert
wardt.
fol. 8 b oben: Nochmals dasselbe; darunter D Initiale und Beginn
dieses Absatzes. Holzschnitt: Palaestra reicht Apulejus das Gefäfs mit
dem Zauberöl.
fol. 13 b oben A Initiale. Darunter Holzschnitt: Das alte Weib
hält den Esel am Schweif fest. Dieser bäumt sich um mit der auf
ihm sitzenden Jungfrau zu fliehen. Im Hintergrund das erhängte
Weib. — Auf dieser Seite sind die letzten Buchstaben jeder Schrift-
zeile — offenbar im Druck ausgeblieben — handschriftlich ergänzt.
fol. 20 b unten: Wie der esel den eine der verkaufet ward und
in flucht den Tisch umbstiefs.
fol. 21 a oben: A Initiale. Darunter Holzschnitt: Der Esel, auf
den der Koch einschlägt, wirft Becher, Teller, Krug vom Efstisch, an
dem die Herren sitzen.
fol. 23 a oben: Wie der Esel seinen herre de gartner durch sein
aussehen zu dem venster verriet. Links D Initiale. Darunter Holz-
schnitt: Im Hintergrund wird der Ritter vom Gärtner erschlagen,
während der Esel dabei steht. Vorne sieht der Esel -Apulejus zum
Fenster eines Hauses heraus. Unten werden zwei Männer auf ihn
aufmerksam.
fol. 24 a unten: Wie der esel einem Ritter verkouffet ward und
der Ritter an ym erlernet wie er wel tranck und auch ander schümpff
volbrach.
fol. 24 b oben A Initiale. Darunter Holzschnitt; über diesem steht
diesmal erklärend: Wie der esel wein trinket. In einem Zimmer steht
der Esel auf den Hinterbeinen und trinkt aus einem Becher. Daneben
sitzen an einem gedeckten Tisch ein Mann und eine Frau.
Fol. 27 a oben in der Mitte: Wye der esel durch essen der rosen
wider Mensch ward. A Initiale; darunter Holzschnitt. Wiederholung
des auf dem Titelblatt gebrachten.
fol. 28 a unten; Hye endet der guldin esel durch luciü apuleium
in kriechischer zungen beschribc darnach durch poggium fiorentinum
in latin träfferiert und zu letzt vö niclas von wyle geteutschet.
fol. 28 b weifs.
von Erwin Rosenthal 275
Die Verdeutschung des „goldenen Esels" ist die dreizehnte der
Translationen des Niclas von Wyle. Zur Bedeutung dieser Schriften
ist kein Wort hinzuzufügen. Sie stehen zu der Zeit, wo die letzten
Klänge höfischer Ritterdichtung nachhallen, am Beginn der deutschen
Prosaliteratur. Di« erste gedruckte Uebersetzung des „goldenen Esels",
die wir bisher kannten, ist die in der Gesamtausgabe der Translationen;1)
diese kam, wie die Type lehrt, bei Konrad Fyner in Efslingen heraus.
Die Datierung aufs Jahr ist nicht möglich. Doch ergibt sich ein ter-
minus post quem aus Niclas' Schlufsschrift: „Geben zu Stutgarte uf
dem achtzecb enden tage des hornugs Anno dni Millesimo quadringen-
tesimo septuagesimo octavo Indicoe undecima." Dieser Translation
der Gesamtausgabe steht nun unser Buch der Heidelberger Bibliothek
als selbständig erschienener und mit Holzschnitten illustrierter Druck
gegenüber.
Betrachten wir einen Augenblick die beiden Ausgaben nebeneinander,
so ist zunächst eine textliche Uebereinstimmung festzustellen. Nur eine
kleine Wortveränderung ist zu notieren. Am Ende des vorletzten
Kapitels heilst es in der Efslinger Ausgabe:2) „Darumbe mines herren
im der andern burgern spyse mich grofs und faiss yetz gemacht hatten,"
dagegen in unserer Edition:3) „Darumbe mines herrn und d'andern
burgern spyse mich grofs und faist vn wol mugent yecz gemachet
hatten und mich vol gefult."
Was aber weit divergiert in den beiden Ausgaben, das ist die
Orthographie. Diese ist eben stets vom Dialekt abhängig, der in der
jeweiligen Offizin gepflegt wurde.
Völlig abweichend ist die äufsere Aufmachung des Textes. In der
Efslinger Ausgabe beginnt nach der Vorrede mit einer Initiale der
Text, welcher dann ununterbrochen bis zum Ende fortläuft. In unserer
Ausgabe wird dagegen gruppiert. Schon die Anrede an Eberhart
wird als Absatz für sich vor die Vorrede gestellt. Diese selbst wird
durch eine Initiale eingeleitet. Und in der Erzählung selber werden
dann die Kapiteleinteilungen mit den Ueber- und Nachschriften getroffen,
welch letztere oben notiert wurden. Dazu kommt die jeweilige Hervor-
hebung durch eine Initiale. Aufserdem sind das Gedicht am Anfang
und die mitgeteilte Schlufsschrift nur unserer Edition eigen. Im Wiener
Sammelband cod 3027 4) befindet sich eine Niederschrift des „goldenen
Esels" in Wyles Uebersetzung. Diese hat ebenfals zu Anfang den
genannten Vers. Die aus Kloster Mondsee stammende und wahr-
scheinlich auch dort entstandene Handschrift — von einer eigenhändigen
Niederschrift Niclas von Wyles ist nicht die Rede — hat also offen-
1) H*16 224. Eine Neuausgabe veranstaltete Adelbert von Keller (Lite-
rarischer Verein Stuttgart, LVII 1861).
2) Keller op. cit. S. 280. Z. 2i.
3) fol. 135 b.
4) fol. 226 b — 278 a. Für die über die Hs. gemachten Mitteilungen spreche
ich Herrn Dr. Gottlieb von der k. k. Hofbibliothek in Wien meinen ergebenen
Dank aus.
18*
276 Die Erstausgabe von Apulejus* goldenem Esel
bar unsern Druck vorliegen gehabt. Die Orthographie weicht übrigens
ab und in der Handschrift steht noch unter dem Vers:
„Nun lafs got walten
Jungen und den alten."
Wenden wir uns nun zu den Illustrationen. Sie geben uns sofort
örtliche und zeitliche Bestimmung: vor uns stehen typische Vertreter
des Augsburger Holzschnittes aus den siebziger Jahren des 15. Jahr-
hunderts. So fruchtbar die Produktion der Augsburger Offizinen in
diesem Jahrzehnt hinsichtlich illustrierter Drucke war, so steril ist die
waltende Kunstart. Nehmen wir die Erzeugnisse des beginnenden
Jahrzehnts, etwa den Belial von 1472 und stellen daneben das „Buch
der Kunst" von 1478, so ist kein Fortschritt zu verzeichnen. In diesem
nur wenig variablen Kunstkreise stehen die Illustrationen zum Apulejus.
Sie sind verhältnismäfsig sehr frisch gezeichnet. Während für die
ganze Schule die schlechten Proportionen die viel zu gedrungenen
Körper charakteristisch sind, erhebt sich der Zeichner in einigen Apu-
lejus-Schnitten zu wohltuender Schlankheit. Auch überwindet er einige-
male mit Glück die in der ganzen Schule übliche Verständnislosigkeit
für organische Körperhaftigkeit; so vor allem in den Halsansätzen oder
den Schultergelenken; doch im allgemeinen ist es der übliche Stil:
Breite Figuren mit derben Köpfen; Unklarheit des Innenraums mit der
charakteristischen Auf- und Untersicht auf Boden und Decke und dem
unmöglichen Verhältnis zur Figur; stets gleich starke, der Form wenig
nachgebende Konturen und die charakteristischen weitklaffenden Parallel-
schraffen von oft ansehnlicher Länge.
Der Stil der Holzschnitte hat uns also nach Augsburg geführt.
Ein Blick auf die Type bestätigt uns nicht nur die Entstehung daselbst,
sondern nennt uns sogleich auch den Namen des Druckers. Dieser
ist kein anderer als Ludwig Hohenwang. Der Text des deutschen
Apulejus ist mit der Type der „Guldin Bibel" (Rampigollis) ') gedruckt.
Dazu erscheinen acht Proben jener wohlbekannten Hohenwang-Initialen,
deren lineare Ausdruckskraft wohl von keiner Initiale gleichzeitiger
Offizinen erreicht wurde. Einmal erscheint das P, dreimal das D,
viermal das A. Mit der Bestimmung auf Hohenwang ist unsere Apu-
lejusausgabe auch zeitlich ziemlich festgelegt. Butsch2) wies die An-
wesenheit des „Ludwig von Elchingen" in Augsburg zwischen 1475
und 1477 (1478 nicht mehr) aus den städtischen Steuerbüchern nach.
Datiert haben wir nur die „Summa Hostiensis" (H 8961) vom Jahre
1477. Bekannt ist, dafs in diesen Jahren eine lateinische Ausgabe3)
1) H 13 690; facs. bei Burger: ,Monnmenta Germaniae et Italiae typogra-
phica' Taf. 126.
2) A. F. Butsch: Ludwig HohenwaDg, kein Ulmer, sondern ein Augs-
burger Buchdrucker. München 1885,
3) H 10 264. 2 Exemplare dieser lateinischen Ausgabe sind mir bekannt.
Das eine ist auf der Kreisbibliothek in Augsburg (s. Butsch). Es enthält
14 Bll. und 6 Holzschnitte, wovon der „wie Palästra das Zauberöl reicht",
wiederholt ist. Der in unserer deutschen Ausgabe zweimal vorkommende
Schnitt mit dem „Rosenwunder" fehlt in der Augsburger lateinischen ganz.
von Erwin Rosenthal 277
•
des goldenen Esels ,Luciani Samosatensis asinus' mit der Schlufsschrift
erschien: „Ex oftbcina et dnctu ludovici hohenwang de elchingen."
Wir erfahren also durch die vergessene deutsche Ausgabe, dafs der
Apulejus gleichzeitig in beiden Sprachen erschien. Dieser Fall , dafs
die begehrten Bücher der junghumanistischen Literatur gleichzeitig
lateinisch und deutsch erschienen, ist ja für die siebziger Jahre bereits
charakteristisch. Ich brauche nur an den Ulmer Stäinhöwel zu erinnern,
der Boccaccios „Buch von den berühmten Frauen" 1473 lateinisch
erscheinen liefs und im gleichen Jahre die deutsche Uebersetzung
abschlofs. Seine ein paar Jahre später fallende Aesopbearbeitung kam
in beiden Sprachen nebeneinander gedruckt heraus.
So haben wir mit dem „alteu Druck" aus dem Heidelberger codex
die kleine Liste der Hohenwang-Drucke um einen solchen bereichern
können. Und wir haben eine Separatausgabe eines der reizvollsten
Werke der durch Niclas von Wyle mitbegründeten Prosaliteratur kennen
gelernt, während wir den Text bisher nur unillustriert und innerhalb
der Gesamtausgabe der Translationen kannten. Da nun Hohenwangs
Drucke nur bis einschliefslich 1477 in Augsburg möglich sind und
die s. a. bei Fyner in Efslingen erschienene Gesamtausgabe Niclas'
Datum der Niederschrift 1478 trägt, so fällt die von Hohenwang besorgte
deutsche Edition des „Apulejus" vor die der Translationen und wir
dürfen annehmen, dafs uns in der beschriebenen Ausgabe die deutsche
„editio princeps" der Niclas von Wyle'schen Apulejusübersetzung
vorliegt.
Es ist noch lohnend, die beiden vor 1500 erschienenen Ausgaben
des „guldin Esel" in ihrem Verhältnis zu dem beschriebenen Hohenwang-
druck zu betrachten. Es zeigt sich, dafs ihnen unsere Ausgabe durch-
aus als Vorbild gedient hat. Die zunächst folgende Strafsburger Ausgabe
ist von besonderem Interesse. Das Buch, welches die Bibliothek in
Wolfenbiittel l) in einem vorzüglich erhaltenen Exemplar besitzt ist bei
Schreiber unter Nr 3346 beschrieben; jedoch ist die Angabe Joh. Prüfs
ca. 1484 verfehlt. Die Ausgabe ist mit Type 2 (Proctor; Burger Taf. 92)
von Eggestein gedruckt. Die letzten mit dieser Type hergestellten
Drucke sind auf 1482 festgestellt. Damit ist die Grenze der Datierung
nach oben gegeben. Diese Eggestein-Ausgabe stellt nun eine genaue
Kopie der Hohenwang'schen dar und zwar eine so weitgehende, dafs
stets die ganze Seite in ihrer Bild Wirkung wiedergegeben ist: also
Unsere deutsche Ausgabe ist also um diesen Holzstock reicher. Merkwürdiger-
weise lesen wir das zweite Exemplar der lateinischen Ausgabe im Katalog
der Bibliothek Pierpont Morgan mit 16 Bll. und 8 Holzschnitten beschrieben;
von diesen sei nur einer wiederholt, sodai's wir 7 Stücke, — also einen mehr als
in der deutschen Ausgabe — anzunehmen hätten. Da die Holzschnitte im
Kat. Morgan nicht beschrieben sind, mnfs ich auf die Klärung dieser Differenz
verzichten. Die mit Holzschnitten geschmückten späteren Apulejusausgaben
haben stets nur die 6 Stöcke der deutschen Augsburger kopiert. — Zu
bemerken ist noch, dafs die lateinische Ausgabe blofs 2 Initialen besitzt.
1) Ein Exemplar im Buchhandel, besenrieben in Reichlings , Appendix'
Nr 603 (Bd I) , Reichling erkannte auch schon die Eggesteintype.
278 Die Erstausgabe von Apulejus' goldenem Esel
•
Uebevschriften, Nachschriften, Initialen und Holzschnitte auf jedem
Blatt an eben der Stelle sitzen wie in der Hohenwangausgabe. Verändert
ist in dieser Hinsicht nur das erste Blatt. Statt des Gedichtes enthält
die Strafsburger Edition ein die Seite füllendes Geleitwort und der
Holzschnitt mit dem Rosenwunder ist dadurch auf fol. 1 b — in die
Mitte — zu stehen gekommen, fol. 2 a hat um den Text eine zwei-
seitige Blattbordüre bekommen; solche Zierleisten sind ja in Strafsburg
äufserst beliebt gewesen. Die Initialen sitzen wie bemerkt, an gleicher
Stelle, wie die Hohen wangschen; jedoch sind sie keine Kopien nach
diesen; auch tritt dreimal D für A ein und auf fol. 27 a ist das A
handgemalt. Geradezu verblüffend aber ist die Genauigkeit der Kopien
in den Schnitten. Es handelt sich nicht etwa um die getreue Ueber-
nahme des Sujets; sondern bis in die kleinsten Nuancen der Technik
— etwa gleiche Anzahl von Schraffen an einem Stück Mauer — gibt
der Kopist die Augsburger Schnitte wieder. Nur auf zwei Stöcken
hat er in den sonst wörtlichen Kopien eine Bereicherung angebracht,
indem er den Boden mit einem Fliesenmuster versah.
Die nächste Ausgabe des kleinen Werkes kam wieder in Strafsburg
heraus, aber rund zwei Jahrzehnte später, „vff grueneck 1499" (Sehr.
3347 Kristeller 228). Dem Kunstcharakter dieser Jahre entsprechend
haben die Holzschnitte ein wesentlich anderes Aussehen. Aber nur
die Zeichnung und Technik zeigt die inzwischen erlangte Routine. Die
Darstellungen sind dagegen unverändert und so sind auch diese Schnitte
nur späte Kopien der Augsburger — bezw. deren Nachschnitte von
Eggestein. Ornamentale Zierloisten umgeben jeden Holzschnitt. Dies-
mal ist der Palästraschnitt als Titelbild gewählt; er wiederholt sich
im Text; ebenso ist das Rosenwnndcr doppelt abgedruckt, sodafs also
unsere 6 bekannten Bilder in 8 Abzügen die Ausgabe schmücken.
Es mag noch erwähnt sein, dafs Knoblouch die gleichen Stöcke in
seiner Ausgabe von 1509 wieder verwendet (Kr. 358); diesmal sind
sie nicht mit Zierleisten umgeben.
Mit dieser letzten Ausgabe stehen wir bereits im 16. Jahrhundert.
Es ist interessant zu beobachten, dafs um diese Zeit des grofsen Auf-
schwungs noch das Bildschema unverändert übernommen wird, welches
in Augsburg in der Mitte der 70 er Jahre erfunden worden war.
München. Erwin Rosenthal.
Kleine Mitteilungen.
Zur Handschriftenkunde. In den Studien und Mitteilungen zur
Geschichte des Benediktinerordens (N. F. 2. 1912) veröffentlicht Robert
Szentivänyi eine interessante Arbeit über den Codex Aureus von Lorsch,
die auch einzeln erschienen ist. Es handelt sich um das Evangelium
pictum cum auro scriptum habens tabulas eburneas, dessen zweite Hälfte,
die Evangelien nach Lukas und Johannes der Cod. Pal. Lat. n. 5(1 ist,
während der Verbleib der ersten Hälfte nicht sicher verbürgt war, wenn er
auch als erhalten und im österreichischen Privatbesitze befindlich galt. Der
Verfasser weist nun diese erste Hälfte in der Batthyänyschen Bibliothek zu
Literaturberichte uud Anzeigen 279
Karlsburg in Siebenbürgen nach. Weiterhin stellt er noch die Vermutung
auf, dafs der Lorscher Codex aureus in der Aachener schola palatina ent-
standen sei. Die Haudschrift war in der Mitte des 9. Jahrhunderts schon
sicher in Lorsch und ist wohl mit der übrigen Bibliothek des Klosters 1555
nach Heidelberg, der zweite Teil 1022 von da nach Rom gewandert. Der
Elfenbeindeckel des ersten Teil ist z. T. im South Kensingtonmuseum. Der
erste Teil selbst war in der Mitte des 18. Jahrhunderts in der Bibliothek <les
Kardiualerzbisckofs Aligazzi in Wien, von dem ihn der Bischof vou Sieben-
bürgen Graf Ignaz Batthyäuy kaufte.
Literaturberichte und Anzeigen.
Tabulae codicum manu scriptorum praeter graecos et orientales in bibliotheca
Palatina Vindobonensi asser vator um. Vol. XL Series nova. Cod. 1 1600.
lmlices. Vindobonae: Alfredns Hoelder 1912. [IV]— 78 S. 8". 3,8o AI.
Wer jemals bei seiuen Forschungen Veranlassung hatte, von den überaus
reichen und wertvollen Handschriftenschätzen der Wiener Hofbibliothek Ge-
brauch zu machen, konnte sich gcwifs nicht leicht eines leisen Bedauerns
erwehren, dafs diese berühmte. Sammlung mit so vielen andern das Schicksal
teilt, keiu einheitliches ausführliches Verzeichnis ihrer Handschriften zu
besitzen. Dieses leise Bedauern mufste um so lebhafter anschwellen, je mehr
gerade in den letzten Jahren durch Ausstellungen von Handschriften im
Prunksaale der Hof bibliothek selbst wie durch wissenschaftlich hochbedeutsame
Veröffentlichungen einzelner Handschriften und Ilandschriftenproben das Ver-
langen, einen tieferen Einblick in den Gesamtvorrat an Handschriften gewinnen
zu können, stark gefördert wurde.
Mit der Jahreszahl 1864 erschien der erste Band der Tabulae codicum
manu scriptorum, die der wissenschaftlichen Forschung nun schon so viele
Dienste geleistet haben, 1899 waren sie bis zum zehnten Bande vorgeschritten.
um nun die Veröffentlichung noch nicht bekannt gemachten Materiales nicht
weiter hinaus zu schieben, hat sich die Direktion der Hofbibliothek dazu ent-
schlossen, mit dem elften Bande eine Series nova in der Form von Indices
zu eröffnen, in denen der Inhalt der Handschriften nur kurz augegeben wird
ohne eingehendere Beschreibung jeder einzelnen Handschrift selbst. Da es
in erster Linie natürlich immer darauf ankommt, überhaupt zu erfahren, was
eine Bibliothek an Handschriften besitzt, so mufs man es freudig begrüfsen,
dafs die Tabulae wieder um einen Band bereichert wurden. Wie aus dem
von Josef Kitter von Karabacek verfafsten Vorwort hervorgeht, hat Rudolf
Beer, der gegenwärtige Leiter der Handschriftenabteilung der Hofbibliothek,
die einheitliche Redaktion des Bandes besorgt, er konnte sich dabei in
besonders reichem Ausmafse auf Vorarbeiten Alexander von Weilens stützen
und sich ferner eigener Beschreibungen und solcher von Josef Bick und
Augustin Jungwirth bedienen. Das Schwergewicht des Bandes ruht auf der
deutschen dramatischen Literatur des 19. Jahrhunderts. Das Verzeichnis der
Werke von Eligius Freiherrn von Münch-Bellinghausen (Friedrich Halm), dem
ehemaligen Präfekten der Wiener Hof bibliothek, füllt zwei und eine halbe
Seite. Wünschenswert wäre es meines Erachtens gewesen, wenn bei den
nicht zu zahlreichen älteren, namentlich lateinischen Handschriften überall eine
Altersbestimmung hinzugefügt worden wäre.
Graz. Ferdinand Eichler.
List of subject headings for use in dictionary catalogs. Prepared by a com-
mittee of the American Library Association. Third edition rev. by
Alarv Josephine Briggs. Chicago: Americ. Libr. Ass. Publ. Board 1911.
IX, "398 Bl. 4U.
Der in Amerika so beliebte, den alphabetischen Verfasser- und Sach-
oder Schlagwortkatalog zu einer Einheit verbindende Dictionary Catalogue
280 Literatarberichte und Anzeigen
hat in Deutschland bisher keinen grofsen Anklang gefunden. Selbst wenn
mit der Zeit der Schlagwortkatalog sich auch bei uns mehr eingebürgert hat,
als es bis jetzt der Fall ist, werden gröfsere Bibliotheken es doch zweifellos
vorziehen, beide Kataloge getrennt zu lassen. Die deutsche Sprache erfordert
eben bei ihrem komplizierteren syntaktischen Aufbau für den rein formalen
alphabetischen VerfasBerkatalog weit eingehendere Bestimmungen für die
Ordnung der Titel, als sie für die englische Sprache notwendig sind, und
die Vermengung dieses Katalogs und seiner strengen Ordnungsprinzipien mit
dem Schlagwortkatalog und dessen in formaler Hinsicht ungleich freieren
Grundsätzen würde, soweit wenigstens ein Zettelkatalog in Frage kommt,
keinem der beiden Katalogbestandteile zum Vorteil gereichen, besonders
aber die sichere und schnelle Benutzung des alphabetischen Verfasserkatalogs
beeinträchtigen.
Läfst sich somit der Dictionary Catalogue als exotisches Gewächs nicht
so ohne weiteres auf deutschen Boden verpflanzen, so erobert sich doch der
Schlagwortkatalog, der bisher in Deutschland etwas stiefmütterlich behandelte
Bestandteil des Dictionary Catalogue, auch bei uns immermehr das Feld.
Es liegt in der Natur der Sache, dafs für ihn wohl allgemeine Grundsätze,
nicht aber feste, für jeden Fall passende Regeln aufgestellt werden können.
Die unendliche Verschiedenheit der Fälle schliefst das von vornherein aus.
Es bleibt daher dem subjektiven Ermessen des Katalogbearbeiters ein noch
gröfserer Spielraum als beim systematischen Katalog. Die praktischen Ameri-
kaner haben sich nun in dem vorliegenden Werke ein Hilfsmittel für eine
planmäfsige und einheitliche Bearbeitung des Schlawortkatalogs geschaffen,
in dem sie darin so ziemlich alle in den Katalogen der Public Libraries vor-
kommenden Schlagworte samt Verweisen zusammengestellt haben. Aus-
genommen sind nur die Personen- und geographischen Namen sowie eine
Gruppe weniger wichtiger Begriffe, für die die Auswahl des Schlagworts
keine Schwierigkeit macht. So sind die allgemeinen Grundsätze, wie sie
Cutter in seinen Rules for a Dictionary Catalogue für Subject-Entries gegeben
hat, in umfassender Weise in die Praxis übertragen und dem Bearbeiter des
englischen Schlagwortkatalogs gewöhnlicher Public Libraries überall die Wege
gewiesen.
Die zu diesem Zweck von der American Library Association 1892
niedergesetzte Kommission, der Cutter selbst angehörte, gab diese Schlag-
wortliste 1895 zum ersten Mal heraus. Schon drei Jahre später erschien sie
in zweiter Auflage, und dafs bis zum Erscheinen der dritten ein längerer
Zeitraum verstrich, liegt nur daran, dafs sich das Bedürfnis nach einer auf
noch breitere Grundlage gestellten Neubearbeitung des Buches fühlbar machte.
Diese wurde 1900 abermals einer Kommission erfahrener Bibliothekare und
Bibliothekarinnen übertragen und konnte unter der Redaktion von Fräulein
Esther Crawford, seit 1910 von Fräulein Mary Josephiue Briggs im vorigen
Jahre ans Licht treten.
Die neue Auflage ist ein ehrendes Zeugnis der emsigen Betriebsamkeit
und des kameradschaftlichen Geistes der zum gemeinsamen Besten zusammen-
arbeitenden amerikanischen Kollegen und Kolleginnen. Keiner, der mit der
Bearbeitung eines Schlagwortkatalogs zu tun hat und von der Bedeutung
dieses Katalogs für die Zukunft unserer Bibliotheken durchdrungen ist, kann
sich dem Wunsch verschliefsen, dafs eines Tags die deutschen Bibliothekare
mit vereinten Kräften ein ähnliches Werk zu Stande bringen möchten, dessen
Zweckmäfsigkeit, ja Notwendigkeit aufser Frage steht.
Allerdings kann es sich dabei nicht um eine einfache Kopie der vor-
liegenden Schlagwortliste handeln. Die Bearbeiter dieser Liste gehen von
dem Grundsatz aus, dafs der Dictionary Catalogue der einzige Katalog einer
Bibliothek ist, wie dies ja auch bei den amerikanischen Public Libraries die
Regel ist, und dafs er auch einen systematischen Katalog ersetzen könne.
Nun ist ja zuzugeben . dafs Bibliotheken, die sich aufser dem alphabetischen
Verfasserkatalog nur einen Schlagwortkatalog oder einen systematischen
Literaturberichte und Anzeigen 281
Katalog, nicht aber beide Kataloge, leisten können, mehr und mehr zum
Schlagwortkatalog übergehen werden. Es wird sie dabei die Erwägung leiten,
dals letzterer dem systematischen Katalog gegenüber leichter und billiger zu
bearbeiten ist und sich als Zettelkatalog vor allen im Hinblick auf die weitere
Entwicklung der Bibliothek als der anpassungsfähigere empfiehlt. Denn die
alte Erfahrung, dai's für den systematischen Katalog die Bandform die einzig
normale ist, läl'st sich ebenso wenig aus der Welt schaffen, wie sich die Vor-
teile des Zettelkatalogs auf den Bandkatalog übertragen lassen. Alle in
dieser Richtung aufgewandten Bemühungen haben bisher kein irgendwie
befriedigendes Ergebnis zu Tage gefördert und werden es auch in Zukunft
nicht. Die vermehrten Ansprüche, die heute imd in wachsendem M:ifse künftig
an die Bibliotheken gestellt werden, machen aber jede mögliche Vereinfachung
und Verbilligung der Katalogisierungsarbeit zur ernsten Pflicht. Es ist aber
ein Irrtum zu glauben, dai's ein Schlagwortkatalog einen systematischen Katalog
ersetzen könne. Ersterem kann aufser den ihm soeben nachgerühmten Vor-
teilen der Vorzug zugestanden werden, dals er den Bedürfnissen
mancher Benutzer besser entgegenkommt als der systematische Katalog,
eine befriedigende Uebersicht über den Bestand der Bibliothek in den ein-
zelnen Wissenschaftsfächern gewährt er nicht. Eine solche ist aber, wie für
die Bedürfnisse wissenschaftlicher Benutzer, so auch zwecks organischer
Weiterentwicklung des Bücherbestandes für die Bibliotheksverwaltung bei
grofsen wissenschaftlichen Bibliotheken nicht zu entbehren.
Solche Gedanken drängen sich bei Durchsicht dieser Schlagwortliste wie
von selbst auf. Denn die Amerikaner wollen ihrem Dictionary Catalogue
oder vielmehr dem in diesem enthaltenen Schlagwortkatalog gegenüber den
Einwand, dafs er die Zwecke eines systematischen Katalogs nicht ersetzen
kann, nicht gelten lassen. Allein ihr Bemühen durch ein ungeheures Heer
von Kreuzverweisen Zusammenhang in die durch das Alphabet überall zer-
rissene Materie zu bringen, erweist sich als eine Sisyphusarbeit. Die Schlagworte
selbst sind durch fettere Schrift hervorgehoben, sodafs die in gewöhnlicher
Schrift gehaltenen blosfen Verweise dagegen zurücktreten. Die Kolumne
ist zweispaltig und dem in der linken Spalte stehenden Schlagwort sind in
der rechten Spalte jedesmal alle Worte gegenübergestellt, von denen auf
jenes Schlagwort verwiesen werden soll, während unter dem Schlagwort in
der linken Spalte alle Worte aufgeführt sind, die entweder als weiterer Begriff
das Schlagwort mit umfassen oder als engerer Begriff in ihm enhalten sind.
So' wird man bei Abdomen links auch auf Anatomy, Intestines,
Kidneys, Liver, Stomach und Viscera hingewiesen, während man in
der rechten Spalte erfährt, dafs unter Anatomy und Viscera sich Ruck-
weise auf Abdomen finden. Dies Prinzip durchzuführen, erfordert aber
bei nicht wenigen Schlagworten 50, G0 und noch mehr Verweise. Dadurch
wird der Katalog mit Hunderttausenden von Verweisen angefüllt, die grossen-
teils ganz zwecklos sind. Denn was hat es für einen Zweck, dafs man von
dem Schlagwort Maschinenwesen auch auf Buchdruckpressen, Loko-
motiven und viele andere einzelne Maschinenarten verwiesen wird. Ueberdies
müiste die Zahl der Verweise, um erschöpfend zu sein, in diesem Falle noch
sehr beträchtlich vermehrt werden. Was für eine nutzlose Verschwendung
von Arbeit und Material entsteht auf diese Weise, und wie wenig gewinnt
man trotz alledem eine Uebersicht, wie sie der systematische Katalog bietet!
Der Schlagwort- und der systematische Katalog haben jeder seine be-
sonderen Aufgaben, und man kann dem systematischen Katalog ebensowenig
die Vorzüge des Schlagwortkatalogs verleihen wie umgekehrt. Jeder in diesem
Sinne unternommene Versuch verleitet nur zu einer sachlich nicht berechtigten
Verquickung der doch grundverschiedenen Prinzipien, auf die sich beide
Kataloge aufbauen. Davon liefert denn auch dies Schlagwortregister eine
ganze Menge von Beispielen. So sind die dem Register vorgedruckten
Subheads to be used under cities meist nicht nach den Bedürfnissen auf-
gestellt, wrie sie dem Schlagwortkatalog, sondern vielmehr, wie sie dem
Klassen- oder Gruppen-Katalog entsprechen. Denn um z. B. die Literatur
282 Literaturberickte und Anzeigen
über eine bestimmte Kirche einer Stadt zu finden, wird man bei dem Namen
der Stadt naturgemäß nicht allgemein unter Kirchen, sondern unter ihrem
besonderen Namen nachsuchen, während die Anweisung, wie in vielen anderen
Fällen, so auch hier ein Sammelschlagwort (Churches) vorsieht. Am krassesten
tritt diese Durchbrechung des Schlagwortkatalogprinzips zu Gunsten einer syste-
matischen Uebersicht wohl bei dem Schlagwort Bible zu Tage. Die Literatur
über die Bücher der Makkabaeer ist z. B. nicht, wie man doch erwarten
sollte, unter Maccabees verzeichnet, sondern unter Bible und zwar ohne
Verweis. Unter Bible findet man das Verlangte aber auch nicht mit Hilfe
des Alphabets, sondern die Ordnung baut sich hier rein systematisch auf:
Bible — Üld Testament — Apocrypha und am Schlüsse dieser
zweiten Untereinteilung endlich Maccabees. Die Literatur über die Artillerie,
Infanterie oder Kavallerie der Vereinigten Staaten hat man unter United States
uicht unter den betreffenden Schlagwortes sondern unter U. St. Ar in y, und
zwar auch ohne jeden Verweis, zu suchen. Wie in diesen, so ist in tausend
anderen Fällen zur Erreichung gröfserer Uebersichtlichkeit das Grundprinzip
des Schlagwortkatalogs, das bezeichnendste Wort zum Stichwort zu machen,
aufsei Acht gelassen.
Es darf freilich nicht übersehen werden, dafs die Gewöhnung hier ein
grofses Wort mitspricht, und dafs diese gegen die Auswahl des Schlagworts
hier für einzelne Fälle von reiu theoretischem Standpunkt geltend gemachten
Bedenken praktisch durch eiu so umfassendes wertvolles Hilfsmittel, wie es
dieses Register darstellt, beträchtlich ausgelöst werden. Immerhin das deutsche
Schlagwortregister, das einmal kommen mufs und kommen wird, wird zweck-
mäfsig nach einheitlicheren, lediglich aus der Natur des Schlagwortskatalogs
entwickelten Grundsätzen bearbeitet werden müssen.
Wiesbaden. Gottfried Zedier.
Neue Arbeiten zur Inkunabelkunde und Druckergeschichte.
Appendices ad Hainii-Copingeri repertorium bibliographicum. Ädditiones et
emendationes edidit Dietericus Reichling. Indices fasciculorum I. — VI.
Monachii: Jac. Rosenthal 1911. S° 2 Bl. 328 S.
Catalogue des incunables de la bibliotheque publique d'Autun par Ch. Boüll et
A. Gillot. Autun: Dejussieu et Demasy 191,1. 8°. 2 Bl. 194 S. 1 Bl.
(Extrait des memoires de la societe Eduenne [Nouv. Serie] Tome
XXXIX, 1911.)
Museum Meermanno Westreenianum. Catalogus van de Incunabelen.
I. Italic, Frankrijk, Spanje, Eügeland. 'S Gravenhage: Allgemeene Lands-
drukkeri.j 1911. 124 S. 4° (gr. 8°).
Catalogue of books printed in the XV th Century now in the British Museum.
Part II Germany, Eltvil- Trier. Printed by order of the trustees. Sold
at the British Museum . . . 1912. 4° XVII, 313 — G2U S. 2 Bl. 13 — 22 S.
Taf. XXX — LIX.
Gallia typographica ou repertoire biographique et chronologique de tous les
imprimeurs de France . . . par Georges Lepreux. Serie departementale,
Tome II Provinces de Champagne et de Barrois. Serie Parisienne
Tome I, 1. 2. Livre d'or des imprimeurs du roi. Paris: Honore
Champion 1911.
= Revue des bibliotheques. Supplements II. III. V.
Mit dem vorliegenden VII. Faszikel der Reichlingschen Appendices ist
das Werk, über dessen Fortschreiten im Zentralblatt wiederholt berichtet
wurde, vollständig geworden. Er enthält 1. einen Index der bei Hain-
Copinger fehlenden Bücher nach dem Alphabet der Autoren oder sachlichen
Ordnungsworte, 2. einen ebenso geordneten Index der verbesserten llaiu-
Copinger-Nummern, 3. eine Uebersicht aller in den Appendices behandelten
Drucke nach Druckorten in einer einzigen, d. h. alle Druckender umfassenden
alphabetischen Reihe mit chronologischer Ordnung der Drucker, 4. einen
Index nominum der Autoren, Herausgeber, Drucker, Buchhändler usw., die in
Literatarberichte und Anzeigen 283
den Drucken vorkommen, und zum Schlufs umfängliche Korrigenda, wie sie
ja fast bei jeder derartigen bibliographischen Arbeit kaum zu vermeiden sind,
andere tiudeu wir bereits in die Iudices hineingearbeitet.
Es ist nicht zu verkennen, dafs die Kräfte des Verfassers mit seiner
Arbeit gewachsen sind, und dafs diese durch die Veröffentlichung bisher
unbekannter, vorzüglich italienischer, Wiegendrucke trotz mancher Mängel im
einzelnen als eine Bereicherung unserer Literatur zu betrachten ist.
Ueber die Inkunabeln der öffentlichen Bibliothek von Autun veröffent-
lichen Ch. Boe'll und A. Gillot einen auf Grund umfassender Literaturkenntnis
und Typenstudien mit aufserordentlichem Fleifse zusammengestellten Katalog.
Unter den ins aus 84 Pressen stammenden Drucken, die in alphabetischer
Reihenfolge alle ausführlich beschrieben werden, überwiegen, wie es bei einer
kieiuen Provinzialbibliothek erklärlich ist, natürlich diejenigen französischer
Herkunft. Es sind vertreten Paris mit 50, Lyon mit 23, Ronen mit 2,
Besancon & Poitiers mit je 1 Drucke; aus Italien sind 59 Drucke vorhanden:
Aus Venedig 'M , aus Bologna 6, Mailand -1, Rom, Turin und Vicenza je 3,
Ferrara, Mantua und Pisa je 1 ; ein Druck ist aus Spanien (Sevilla), 8 aus der
Schweiz (Basel) und der Rest aus Deutschland, und zwar ist Nürnberg mit 8,
Strafsburg mit 7, Augsburg mit 4, Cöln mit 2, Blaubeuren, Freiburg und
Tübingen mit je 1 Werke vertreten. Bei jedem Drucke sind ausführliche
Angaben gemacht über Mafse als sehr praktische Ergänzung der üblichen, aber
wenig anschaulichen Formatbestimmungen (2°, 4°, 8"), Kollation, Typennach
Haeblers Typenrepertorium, Initialen, Wasserzeichen des Papiers, Einband
und Herkunft. Vorangeht eine Einleitung, die eine kurze Geschichte der Be-
gründung der Bibliothek bietet, — ihre Anfänge reichen bis in das Jahr 1792
zurück, wo sie als Grundstock die in der grofsen Revolution aufgehobenen
geistlichen Institute zugewiesen erhielt — , und von den Grundsätzen Rechnung
ablegt, durch die sich die Herren Verfasser bei ihrer Arbeit haben leiten
lassen. Eine Fülle von Registern erhöhen die Brauchbarkeit des Buches und
beweisen, mit welchem Verständnis für die Bedürfnisse eines moderneu
Iukunabelkatalogs die Verfasser an ihre Aufgabe herangetreten sind. Aufser
einer 12 Seiten umfassenden Literaturübersicht rinden wir da eine Table des
auteurs et commentateurs et des personnages nommes dans les dedicaces,
ferner eine Table sommaire des ouvrages, d. h. der eigentlichen Buchtitel,
table des lieux d'impression, table des imprimeurs, graveurs et libraires, table
des Ex-libris, und eine table de concordance, d. h. der Bibliothekssignaturen
mit Hinweisen auf die Nummern des vorliegenden Kataloges.
Eine nicht minder sorgfältige Arbeit über die Wiegendrucke des Museum
MeermannO'Westreenianum verdanken wir dem bisher nur mit kleineren
Arbeiten auf dem Gebiete der Inkunabelkunde und Bibliographie hervor-
getretenen Frater Bonaventura Kruitwagen 0. F. M. zu Woerden in Holland.
Der vorliegende erste Teil bietet ein kurzgefafstes Inventar der in Italien,
Frankreich, Spanien und England entstandenen Drucke, die wie in Haeblers
Typenrepertorium nach dem Alphabet der Druckstädte und innerhalb derselben
in chronologischer Reihenfolge der einzelnen Offizinen aufgeführt werden.
Dafs er dabei den einzelnen Pressen die von Proctor und Haebler gegebenen
Nummern vorangesetzt hat, wie ich es auch schon bei meinem zuletzt
erschienenen Trierer Inventar getan habe, ist durchaus zu billigen, die im
Berliner Kataloge durchgeführte abweichende Praxis mit eigener fortlaufender
Nummerierung der in der Berliner KB. vertretenen Pressen erschwert eine
etwa gewünschte Vergleichung mit den Angaben Proctors und Haeblers.
Selbständige Beschreibungen hat der Herr Verfasser nur da gegeben, wo
solche noch nicht anderswo vorliegen, oder wo er bemerkenswerte Ab-
weichungen feststellen konnte.
Beigegeben sind 6 Faksimiles, ein Index der Hain -Nummern und ein
alphabetisches Register der angezeigten Bücher.
Das Verzeichnis ist ein Sonderabdruck aus den Verslagen omtrent 's
rijks verzamelingen van geschiedenis en kunst. 's Gravenhage 1911), 208—313.
Von dem Catalogue of books printed in the XV th Century now in the
284 Literaturberichte nnd Anzeigen
British Museum, dessen erster Teil im Jahre 1908 erschien (vgl. Zbl. f. Bw.
XXVI, 1909, S. 222), ist kürzlich der zweite Teil zur Ausgabe gelangt. Er
enthält die Fortsetzung der deutschen Druckstädte in der von Proctor fest-
gestellten Reihenfolge, nur ist vor Schussenried das irrtümlich als Druckort
betrachtete Reichenstein (Proctor 2666) weggeblieben und Erfurt, wo in der
Druckerei des Petersklosters schon im Jahre 1479 das Lectionarium entstand,
ist hinaufgerückt und bat seinen Platz vor Magdeburg gefunden. Um den
einzelnen Bänden des Kataloges einen möglichst gleichen Umfang zu geben,
ist der vorliegende entgegen der ursprünglichen Absicht nur bis Trier fort-
geführt und der Schlufs einem dritten vorbehalten worden, in dem auch die
Erzeugnisse der dem deutschen Buchdruck verwandten Pressen in Oesterreich
und der Schweiz angereiht werden sollen, wie dies auch schon Haebler getan
hat. Als eine dankenswerte Verbesserung mufs es bezeichnet werden, dafs
nach dem Vorgange Proctors im zweiten Teile seines Index und des Typen-
repertoriums wegen ihres Nutzens bei der Datierung und Bestimmung vieler
Inkunabeln jetzt auch die Initialen jedes Druckers bei der Beschreibung seines
Druckmaterials mit aufgenommen sind. Wie der erste Band bietet auch
dieser zweite ein glänzendes Zeugnis für die Sorgfalt, welche die Herren Ver-
fasser augewendet haben, um gegenüber den zahlreichen Problemen der
ältesten Buchdruckergeschichte, z. B. die typi Reyseriani. zu einem selb-
ständigen Urteil zu gelangen. Es würde mich hier zu weit führen, wenn ich
auf die zahlreichen wertvollen Beobachtungen und Feststellungen, die wir
diesem Kataloge verdanken, eingehen wollte, nur ein paar gelegentliche
Korrekturen mögen hier noch Platz linden.
Der Nürnberger Drucker der Rochuslegende — ich möchte vermuten, dafs
es Marx Ayrer ist — , mufs wenigstens vor Peter Wagner seinen Platz finden.
In der Berliner KB. fand ich kürzlich die obere Hälfte eines mit denselben
Typen gedruckten Einblattkalenders für 1481, der also spätestens zu Anfang
dieses Jahres entstanden sein mufs. Aufser einem Almanach für 14S2 (Exem-
plar in Maihingen) kennen wir aus demselben Jahre eine ganze Reihe von
Ablafsbriefen, über die das unter der Presse befindliche Verzeichnis der Ein-
blattdrucke des XV. Jahrhunderts nähere Mitteilungen machen wird, und Ernst:
Wiegendrucke des Kestner Museums in Hannover Nr. 3/4 beschreibt eine
Indulgenzbulle Pabst Sixtus' IV. vom 4. Dez. 1480 datiert, die also bald
darauf gedruckt sein wird.
Wir sind wohl auch berechtigt für Erfurt ein höheres Alter für seinen
Buchdruck anzunehmen, als es bisher geschehen ist. Der für Erfurt auf das
Jahr 1474 berechnete Kalender, bei Heitz-Haebler Nr. 11 nach einem defekten
Exemplar reproduziert, hat auf dem Exemplar der Erfurter Stadtbücherei, das
bei dem Uebergang der Inkunabeln in die Berliner KB. wegen seines
lokalhistorischen Interesses dorthin zurückgegeben wurde, folgende Schlul's-
schrift: Anni prineipio tibi nunc fua munera donat | Erffort infignis: quibus
est phas cernere eunetis | Qua fua queque die reparet nova cornua luna . . .
(2 V Zeilen fehlen). Es liegt nahe daraufhin nicht nur den Kalendermacher,
sondern auch den Drucker in Erfurt zu suchen und dieses dem Kalenderjahr
entsprechend in der Anciennitätsliste vor oder hinter Marienthal einzureihen. —
Dem Compendium libri rationalis usw. [Erfurt: Drucker des Aristeas] —
IA 12 61<) mit 10 Blättern fehlt wohl eine Lage, Sign, b, mit ebensoviel
Blättern. Die Berliner KB. besitzt jetzt ein Exemplar dieser Schrift aus
derselben Druckerei, das nur hier und da in den Abbreviaturen von dem
Exemplar des British Museum abweicht:
Bl. 1 leer. Bl. 2a: [ ] Um pio [ falute huäni generis sacrifi || ciü miffe facro
fanetum canonice fit j| inftitutu. Et pauci i'unt tarn fpiritua jj les q3 fecu-
lares ... Bl. 10b Z. 29: Finit conpedium libri racionalis iüp repfentacione ||
et fignificatione miffe faluti hominuin multum vtile || Bl. 11 a m. Sign, bi:
Tractatus pziinus de quibufdä ad miffä peedetibus || . . . Bl. 20 b Z. 20: Ego
frater Bernardus. de. pöcius [sie, verderbt aus j)etinis = Parentinis] ntdiuis
pdi- jj catou puincie tholofane et ouentus oithesij in vaf- |j cenia . . .
Endet Z. 31: dei filius benedictus Amen. || Bogen b war schon früher in der
Literaturberichte und Anzeigen 285
KB = Jnc. 1115. Das Ganze ist also wohl nicht ein Auszug aus dem Ratio-
nale divinorum ollieiorum des Durandus, sondern aus der Expositio canonis
missae etc. des Bernardus de Parentinis, vgl. Hain * 1241 6 ff.
Mit bemerkenswerter Schnelligkeit ist die Fortsetzung von Georges Le-
preux' grofs angelegtem Werke „Gallia typographica", von dem ich im vorigen
Jahrgänge des Zbl. (191 1), S. 45 4tt den ersten Band anzeigen konnte, erschienen.
Tome 11 der Serie departementale umfafst das Departement des Ardennes, de
FAube, de la Warne, de la Ilaute-Marne und schliefslich das departement de
la Meuse.
Die Einrichtung des Buches entspricht genau derjenigen des ersten Bandes:
an die Aufzählung der Topographen, die in den eben genannten Gebieten
gewirkt haben, in chronologischer Reihenfolge schliefsen sich die Nachrichten
über die einzelnen Pressen, alphabetisch geordnet nach den Namen ihrer
Besitzer, und zum Schlufs folgen, wieder in chronologischer Reihe, die Docu-
menta, urkundliche Belege aus allen hier behandelten Landesteilen. Für die
Inkimabelbibliographie ist von Interesse die Stadt Troyes, wo mehrere Mit-
glieder der Familie Le Rouge de Chablis von 1483 an tätig waren (p. 144 ff.)
und Cbälons, wo ein Wanderdrucker Arnould Bocquillom im J. 1493 (oder
1563?) ein Diurnale Cathalaunense herausbrachte.
Entsprechend der aufserordentlichen Bedeutung und des unbestreitbaren
Uebergewichts, das der Pariser Buchdruck bald nach seiner Einführung
erlangte, hat der Herr Verfasser es für angemessen gehalten, der Stadt Paris
und der dieselbe umschliefsenden ehemaligen Provinz Isle- de -France eine
besondere „ Serie Parisienne" in seiner Gallia typographica zu widmen. Von
dieser ist bisher der erste in zwei Faszikel geteilte Tome I erschienen. Er
enthält die Geschichte der bis zur französischen Revolution fast 100 Namen
umfassenden Reihe der imprimeurs du roi, d. h. jener Drucker, die wegen
ihrer hervorragenden Leistungen in ihrer Kunst und in den Wissenschaften
von den französischen Königen mit besonderen Ehren, Vorrechten, Freiheiten
und Einkünften begabt waren. Der Anfang der Tätigkeit des ältesten dieser
privilegierten Drucker reicht noch weit in das XV. Jahrhundert hinein. Es
ist Pierre Le Rouge, ein Mitglied der oben erwähnten Druckerfamilie, der
um das Jahr 14S5 oder wenig später seine Offizin aus Chablis nach Paris ver-
legte und dort für verschiedene Buchhändler wie Vincent Coinmin, Antoine
Verard u. a. seine Kunst ausübte. Ernst Voullieme.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
La Bibliofilia. Rivista dell' arte antica in libri, stampe, manoscritti, auto-
grafi e legature, diretta da Leo S. Olschki. Anno 14. 1912/13. Disp.
l.Aprile. Firenze: L. S. Olschki 1912. 4°. Jg. (12 Disp.) Italien 25 L.,
Ausland 30 Frcs.
De Boekzaal. Maandblad voor boek-en bibliotheekwezen, tevens orgaau
der Centrale Vereeniging voor openbare Leeszalen en bibliotheken.
Redakteur H. G. Greve. Jg. 6. 1912. Nr 1. Januar. Zwolle: J. Ploegsma
1912. Jg. 5 Fl.
Monografien voor boek-en bibliotheekwezen, onder redaktie van W. G.
C. Byvanck, H. E. Greve, A. G. Roos, S. G. de Vries en N. van Wijk.
Bijlagen tot „De Boekzaal" ... 1. J. W. Enschede. Nederlandsche Musi-
calia. Alfabetische Titellijst. Zwolle: J. Ploegsma 1911. 1 FL, für
Abonnenten von De Boekzaal 0,50 Fl.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
286 Neue Bücher nnd Aufsiitze zum Bibliotbeks- und Buchwesen
Rivista delle biblioteche e degli archivi. Periodico di biblioteconoinia e di
bibliografia, di paleografia e di archivistica diretto dal dott. Guido Biagi.
Anno 23. Vol. 23. Nr 1 2. Gennaio-Febbraio 1912. Firenze: L. S. Olschki
1912. Jg. (12Nrn) 12 L., Ausland 15 L.
♦Zeitschrift des Oesterreichischen Vereines für Bibliothekswesen red. von
Friedrich Arnold Mayer. Neue Folge der „Mitteilungen" des Vereines.
Jg. 3 (Ganze Reihe Ki). 1912. II. 1. Wien und Leizig: W. Brauimiller
1912. Jg. (4 Hefte) 7,20 K. = 6 M.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Le Biblioteche per i Marinai. Per V. B. N. Rivista d. biblioteche e d.
archivi 23. 1912. S. 25—30.
Konrad Burger f. Börsenblatt IUI 2. S. 5210— 5214.
Carson, Jessie M. The childreu's share in a public library. Libr. Journal 37.
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Diels, Hermann. Bibliotheken und Kataloge. Die Kultur der Gegenwart
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offentlige biblioteker. Udg. af det Kongelige Bibliotek ved Sigfüs Blöndal.
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Milk au, Fritz. Die Bibliotheken. Die Kultur der Gegenwart. T. 1. Abt. 1.
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M. Lungwitz bearb. Berlin: Weidmann 1912. 142 S. 2 M.
Notarbartolo, Vittoria Beatrice, nata Gigliucci. Resoconto della com-
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Paalzow, Hans. Die Abteilung der Bibliothekarinnen auf der Berliner
Frauenansstellung. Blätter f. Volksbibl. u. Lesehallen 13. 1902. S. 91—93.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 287
Poelchau, Karl. Der sozial-pädagogische Zng im Volksbücherwesen. Soziale
Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt 21. 1912. Nr 19 u. 20.
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Einseit. u. zweiseit. bedruckt.
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des „Allgemeinen Cäcilien -Vereins" in den „Vereins-Katalog* aufgenom-
menen kirchenmusikal. oder auf Kirchenmusik bezligl. Werke enthaltend.
Eine selbständige Beilage zum Cäcilienvereinsorgan (Fliegende Blätter f.
kath. Kirchen-Musik.) H. 20. Nr 3827— 3932. Regensburg: Pustet 1912.
Bd 6. S. 1—56. 0,70 M.
Oekonomie. *A Catalogue of an exhibition of angling books, together with
a number of manuscripts, angling book-plates, prints, medals, etc. From
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XX. Jahrb., mit einer Einleitung und Ueberblick über das Schrifttum der
polnischen Rechtsgelehrten im Laufe des XIX. und des ersten Dezennimus
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Geordnet nach den Hauptgruppen Theorie, Baustoff, Versuche, Vorschriften,
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Berlin: Tonindustrie-Zeitung 1911. 192 S. Geb. 4 M.
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Grober Club 1912. VIII, 105 S.
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z. Programm d. Gymnas. Bayreuth.
294 Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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3 Abb., 1 Tabelle.
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1912. 93 S.
Societe des amis du livrc moderne. Annuaire pour 1911. (Ann. 3.) Paris:
Societe 1911. 54 S. m. Grav.
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Corwegh, Robert. Hanns Bastanier. (Exlibris.) Xenien 5. 1912. S. 71— 75
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Delessert. Paris: Paul 1912. 172 S., 1 Portr. 4° (6°).
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Bücher-Kunde und -Liebhaberei 4. 1912. S. 81—100.
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5 Taf. 4U. Aus: Annuario della societa fra gli amatori di Ex-Libris.
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Kunde und -Liebhaberei 4. 1912. S. 73—79.
Hoe. * Catalogue of the Library of Robert Hoe of New York. Illurainated
manuscripts. incunabula, historical bindings ... P. 3. A to K. L to Z.
To be sold by auction . . . by the Anderson Auction Co. New York:
1912. VII, 238 S., 18 Taf.; S. 241—471, 11 Taf.
Hüfken, R. v., Moritz von Weittenhiller f. Oesterreich. Exlibris-Gesellschaft.
Jahrbuch 9. 1911(1912). S. 1—9, 1 Taf.
Oesterreichische Exlibris -Gesellschaft. Jahrbuch 9. 1911. Wien: Gesell-
schaft (1912). 129 S., 76 Abb. i.T, 14 Taf. 4°. 10 K.
Krahl, E. Weittenhiller als Künstler. Oesterreich. Exlibris- Gesellschaft.
Jahrbuch 9. 1911 (1912). S. 10—16 m. 15 Abb.
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1911. S. 73—75 mit 8 Abb.
Rudbeck, Gustaf. Nägra gamla svenska bokägaremärken. Svensk Exlibris
Tidskrift 2. 1912. S. 1—4 m. 4 Taf.
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-Liebhaberei 4. 1912. S. 101—139.
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Stroehlin. Catalogue de la bibliotheque de feu M. Ernest Stroehlin, Prof.
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Die Vente Fortsas. Jahrbuch für Bücher-Kunde und -Liebhaberei 4. 1912.
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Wilin, Hub. Exlibris-Monographie. Bd 4. Wien, Artur Wolf 1912. III S.
7 Taf. In Mappe 15 M.
Wolter, E. Nicolai Michailovitsch Lissowski. Ein russischer Büchersammler
und Bibliograph. Jahrbuch für Bücher-Kunde und -Liebhaberei 4, 1912.
S. 43—46 m. 2 Taf.
Antiquariutskataloge.
Basler Buch- u. Antiquariatshandlung, Basel. Nr 353: Philosophie.
1643 Nrn. — Nr 354: Neueste Erwerbungen. 229«! Nrn.
Beyers Nachf., Wien. Freimaurer; Seltene Utopien. 1348 Nrn.
Bocca, Rom. Nr 253: Varia. 625 Nrn.
Damm & Sons, Kristiania. Nr 53: Skjonliteratur. 1116 Nrn.
Gilhofer&Ranschburg, Wien. Anzeiger Nr 100/101: Varia. Nr24670 —
25S71.
Graupe, Berlin. Nr 61 : Genealogie und Heraldik. Kalender. 1100 Nrn.
Hauptvogel, Leipzig. Nr 44: Genealogie, Heraldik. Numismatik. 535 Nrn.
Hierseinann, Leipzig. Nr 409: Praehistorie. (enth. die Bibliothek f Prof.
Dr. J. Naue, München). 725 Nrn.
Hirschwald, Berlin. Nr 7: Chirurgie. 3534 Nrn.
Hugendubel, München. Nr 62: Kulturgeschichte IV: Religiöses. Nr 5048—
7190.
Kerler, Ulm. Nr 404: Zoologie. 1825 Nrn.
Lentner'sche Hofbh., München. Nr 10: Bibliotheca Bavarica. 3. Folge,
II. Teil:N-Z. Nr 9023— 12016.
Liebisch', Leipzig. Nr 198: Kirchengedichte. IL Abt., S. 511— 609. — Nr 200
Kirchengediehte. 3. Abt., 88 S.
296 Antiquariatskataloge — Biicheranktion — Personalnachrichten
List&Francke, Leipzig. Nr 436: Deutsche Sprache u. Literatur. 2888 Nrn.
— Nr 4:57: Das Königreich Preulsen. 2298 Nrn.
Lo es eher &Co. , Rom. Nr 85 : Archeologie. 1025 Nrn.
Dr. Lüneburgs Sort., München. Nr 102: Deutsche u. franz. Literatur etc.
3095 Nrn.
Malota, Wien. Nr 81 : Periodica. 759 Nrn.
Müller, J. Eckard. Halle. Nr 156: Deutsche Geschichte. 1594 Nrn.
Neumann, Magdeburg. Nr 11: Naturwissenschaften. Medizin. Technologie.
1222 Nrn.
Nij hoff, Haag. Nr 388 : Ethnographie, Voyages. III. 1087 Nrn. — Nr 390:
Botanique. 11 89 Nrn.
Quint, S. G., Arnhem. Taal-en Letterknnde. Varia. 884 Nrn.
Kappaport, Rom. Nr 23: Ars technica. 428 Nrn.
Raustein, Zürich. Nr 300: Teil II: Helvetica. Alpina. Nr 1353 — 2457.
Rheinisches Buch- und Kunst-Antiquariat, Bonn. Nr 65: Neu-
erwerbungen. 624 Nrn.
Sänger & Friedberg. Frankfurt a. M. Nr 19: Hebraica-Judaica. 1070 Nrn.
Schünhuth Nachf., München. Nr 34: Medizin. 1021 Nrn.
Schweitzer Sortiment, München. Nr 56: Römisches Recht und Rechts-
geschichte. 3488 Nrn.
Seligsberg's Ant, Bayreuth. Nr 303: Varia. 3289 Nrn.
Stark, München. Nr 23 : Varia. 671 Nrn.
Tenfen's Nachf., Wien. Nr 26: Varia. 1194 Nrn.
Theissingsche Buchh. , Münster i. W. Nr 7: Wissenschaftl. Theologie.
24H7 Nrn.
Weg, Leipzig. Nr 136: Botanik. 3334 Nrn.
v. Zahn& Jaensch, Dresden. Nr 246: Deutsche Literatur. 2526 Nrn.
Bücherauktion.
Berlin, 10. — 12. Juni: Autographen, auetions Katalog X. 858 Nrn. Bei
K. E. Henrici.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Der Generaldirektor Exz. Adolf Harnack wurde zum Mit-
gliede des Kuratoriums des Amerika-Instituts und des Böttinger-Studienhauses
ernannt. Der Oberbibliothekar mit dem Tit. Direktor Prof. Dr. Albert K o p fer-
m an n wurde zum Abteilungsdirektor, der Assistent Dr. Walther Seh üb ring
wurde zum Hilfsbibliothekar befördert.
Berlin üb. Dem Oberbibliothekar Dr. Karl Pretzsch wurde der Rote
Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Bonn ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Richard Oehler wurde zum Biblio-
thekar ernarmt.
Bremen StB. Als Volontär trat ein Dr. phil. Walter Spiegel, geb. 16.
12. 87, Berlin, ev., stud. Theol., Philos. u. Pädagogik.
Halle a. S. Der Assistent Dr. Wolfram Su einer wurde zum Ililfsbiblio-
thekar an Marburg ÜB ernannt.
Hamburg StB. Dr. phil. Ernst Beutler , geb. 12. 4. 85, Reichenbach
i.V., ev. , studierte Klass. Philologie, Germanistik und Geschichte, wurde
probeweise zum Bibliothekar ernannt.
Königsberg ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Gustav Rieken wurde zum
Bibliothekar ernannt.
Marburg ÜB. Der Bibliothekar Dr. Alfred Schneider wurde an
Breslau ÜB versetzt.
Oxford Bodleianische Bibliothek. Der Assistant Librarian Falconer
Madan wurde zum Vorstand der Bibliothek ernannt.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
n
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen,
XXIX. Jahrgang.
7. u. 8. Heft.
Juli-Augast 1912.
Dreizehute Versammlung Deutscher Bibliothekare
in .München am 30. und 31. Mai 1912.
Zugleich erste Versammlung der deutschen, österreichischen und
schweizerischen Bibliothekare.
Verzeichnis der Anwesenden.
I. Aus dem Deutschen Reiche:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
L8.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26,
7.-.
28.
29.
30.
31
32,
Stadtbibl. Ackerknecht-Stettin. 33.
Vorstand Anemul ler -Detmold. 34.
Assistentin Baensch- Berlin. 35.
Bibl. B ehrend -Berlin. 36.
Bibl. Berju- Berlin. 37.
Direktor B in z- Mainz. 38.
Hilfsarb. Bo eck -München. 39.
Bibl. Bonhöffer-Stnttgart. 40.
Direktor Boy sen- Leipzig. 41.
Direktor Brod mann -Karlsruhe. 42.
Bibl. Brunn -München. 43.
Major u. Vorstand Bud decke- 44.
Berlin. 45.
Bibl. Bürger-Wolfenbüttel. 46.
Hilfsarbeiterin Busch -Düsseldorf. 47.
Kustos Butt mann -München. 48.
Bibl. Caspari- Leverkusen. 49.
Bibl. Conrad-Halle a. S. 50.
Bibl. Däumling-München. 51.
Kustos Des off- Frankfurt a. M. 52.
Bibl. Dreyer-München. 53.
Vorstand Eberdt-Berlin. 54.
Bibliothekarin Eberhard-Nürn- 55.
berg. 56.
Direktor Ehwald-Gotha. 57.
Stiftsbibl. P.Eichinger-München. 58.
Bibl. Feess-Köln. 59.
Oberbibl. F ick -Berlin. 60.
Kustos A. Fisch er- München. 61.
Oberbibl. Fisch er- Bamberg. 62.
Kustos W. Fischer-Müncheu. 6H.
Direktor Focke-Posen. 64.
Bibliothekarin Francke-Berg. 65.
Gladbach.
Oberbibl. Freys- München. 66.
XXIX. 7. 8.
Stadtbibl. Fritz- Charlottenburg.
Bibl. Füch sei -Göttingen.
Ililfsbibl. a.D. Funk- Stettin.
Assistentin Gadow- Stettin.
Bauamtsassess. Geig er- München.
Oberbibl. Geig er- Tübingen.
Prakt. Gerhaeusser-MUnchen.
Bibl. Gl au ning- München.
Bibl. Gratzl-München.
Bibl. Groll -München.
Bibl. Grupp- Maihingen.
Oberbibl. Hab erlin -Göttingen.
Direktor Haebler-Berlin.
Oberbibl. Hamann -Berlin.
Direktor H a m p e - Nürnberg.
Bibl. Handwerker-Würzburg.
Assistentin Hansen- Hamburg.
Generaldirektor Harnack-Berliu.
Kustos H artig- München.
Praktikant Hartmann-München.
Volontär Hart wich -Berlin.
Kustos He eg- München.
Oberbibl. Heiland- Erlangen.
Stadtbibl. Heimb ach- Chemnitz.
Oberbibl. Helfs ig- Leipzig.
Bibl. Herbig-München.
Oberbibl. Heuser-Giefsen.
Kustos H i 1 1 i g e r - Leipzig.
Bibl. Hilsenb eck -München.
Direktor Hippe- Breslau.
Oberbibl. Hirsch -Bonn.
Bibl. Hoeffler-Berlin.
Bibl. H oh enemser- Frankfurt
a. M.
Oberb. Hortzschansky-Berlin.
20
298
Dreizehnte Bibliothekarversaminlung
67.
68.
69.
70.
71.
72.
73.
74.
75.
76.
77.
78.
79.
80.
81.
82.
83.
84.
85.
8(5.
87.
88.
89.
90.
91.
92.
93.
94.
95.
86.
97.
98.
99.
100.
101.
102.
103.
104.
105.
106.
107.
108.
1 09.
110.
111.
112.
113.
114.
115.
116.
Prof. II ottinger- Berlin. 117
Bibl. Hülle- Berlin. 118,
Bibl. .1 acobs- Berlin. 1 19,
Kustos Jacobs- München. 120.
Assistentin ,T e r r m a n n - Bamburg. 1 21,
Abteilungsdirektor Ippel-Berlin. 122,
Oberbibl. Kaiser- Berlin. 123,
Assistent Kessler- Leipzig.
Direktor Keysser- Köln. 124.
Bibl. a. D. Klussmann-München.
Oberbibl. Köstler-Miinchen. 125.
Oberbibl. Kohfeldt-Kostock. 126.
Oberbibl. Kopp -Marburg.
Oberbibl. Krause-Berlin. 127.
Bibl. Kraussold- München. 12S.
Oberbibl. Krok er- Leipzig.
Direktor Kunze-Hannover. 129.
Bibl. Lafreuz- Frankfurt a. M. 130.
Oberbibl. Leidinger-Miinchen. 131.
Bibl. Leyh- Göttingen. 132.
Stadtbibl. Löckle-Ulm. 133.
Kustos Loubier- Berlin.
Stadtblibl. Minde-Pouet- 134.
Broinberg 135.
Bibl. Mitius -Erlangen. 136.
Assistentin Möncher-Dortmund. 137.
Direktor Molitor-Münster. 138.
Bibl. Molsdorf- Breslau. 139.
Bibl. Moltke -Leipzig. 140.
Direktor Morgenroth-München. 141.
Assistentin Müll er- Dortmund. 142.
Kustos Müller-Bamberg.
Stadtbibl. Müll er- Aachen. 143.
Bibl. Naetebus-Berlin. 144.
.Stadtbibl. Noack-Darmstadt. 145.
Direkt. Nörrenber g-Düsseldorf. 146.
Hilfsarb. Nourney- Stettin. 147.
Bibl. 0 Ulrich- Königsberg. 148.
Bibl. Olszewski-Essen. 149.
Vorsteherin Otten-Lübeck. 150.
Bibl. Otto-Berlin. 151.
Bibl. Petzet-Miinchen. 152.
Bibl. Pfeiffer-München. 153.
Praktikant Pfeiffer-München. 154.
Bibl. Philipp -München. 155.
Hilfsbibl. Pick-Berlin. 156.
Prakt. Pronberger-München. 157.
Bibl. Hat- Stuttgart. 158.
Assistentin Regling- Berlin. 159.
Assistentin Kethwisch-Lübeck. 160.
Bibl. P.Rid -München.
Kustos Riedner-München.
Bibl. R u e p p r e c h t- München.
Kustos Rüttger- München.
Kustos Rugenstein-Leipzig.
Oberbibl. Runge-Göttingen.
Bibl. Sass- Berlin.
Assistentin Schierning-IIam-
burg.
Stadtbibl. S chniid baue r- Augs-
burg.
Direktor Schmidt- Darmstadt.
Direktor Schnorr v. Carols-
feld -München.
Hilfsarbeiterin Scholz- Berlin.
Kustos Schottenloher-
München.
Assistent Schubert-Breslau.
Assistent Schubring-Berlin.
Direktor Schulz- Dortmund.
Kustos Schuster-München.
Oberpostinspektor n. Bibliothekar
Seh w eilen bach- Berlin.
Bibl. Seippel-Berlin.
Kustos Sensburg-München.
Bibl. Sepp -München.
Gehilfin Siefert-Berlin.
Kustos Simhart-München.
Bibl. Spatz-München.
Bibl. Springer-Berlin.
Stadtbibl. Stange -Erfurt.
Vorsteherin Steinhaus- Biele-
feld.
Bibl. Stötzner-Zwickan.
Praktikant Stois-München.
Bibl. Stollreither-München.
Strauss-Berlin.
Bibl. Sulz-Essen.
Oberbibl. Tillmann -München.
Bibl. Traber-Donauwörth.
Bibl. Traut- Frankfurt a. M.
Assistentin Tuebben-Berlin.
Oberbibl. Voullieme-Berliu.
Bibl. Wahl-Frankfurt a. M.
Kustos We nn in ger- München.
Stadtbibl Werner-Bremerhaven.
Bibl Wille-Berlin.
Stadtbibl. Winnacker-Barmen.
Bibl. Witze 1- Köln.
Oberbibl. Wolff- München.
Direktor Wolfram-Strafsburg.
II. Aus Oesterreich :
161. Bibl. Asenstorfer-St. Florian.
162. Ingenienr Binder-Linz.
163. Prakt. Bliemetzrieder-Graz.
Kil. Bibl. Cr üwe 11- Wien.
165. Vizedirektor Donabaum-Wien.
Kit;. Kustos Doublier-Wien.
107. Kustos Ritter von Egger-MöH
wald-Wien.
168. Oberbibl. Eichler-Graz.
169. Sekretär Gajdik-Tabor.
I
Eröffnung 299
170. Prof. Gayer-WieD. 179. Direktor Schiffmann-Linz.
171. Stiftsbibl. P. Jungwirth-Salz- 180. Praktikant Schleimer-Graz.
bürg. lal. Bibl. Springer S. J.- Feldkirch.
172. Bibl. Knappich-Wien. 182. Direktor Sprung -Innsbruck.
173. Oberbibl. Mayer- Wien. 183. Assistent Teichl-Wien.
174. Kustosadjunkt v. BIzik-Wien. 184. Bibl. Tipp mann -Wien.
17:, Bibl. Prusik-Prag. 185. Bibl. Volt-Prag.
176. Hospitantin Pupini-Wien. 186. Überbibl. Wölk an -Wien.
177. Praktikant Rogenhofer-Wien. 187. Oberbibl. von Zingerle- Inns-
178. Kustosadjunkt Roretz-Wien. brück.
III. Aus der Schweiz:
188. Bibl. Bättig-Luzern. 198. Direktor Godet-Bern.
189. Bibl. Barth-Zürich. 199. I. Bibl. Handrick- Freiburg.
190. Bibl. Benziger-Bern. 200. Assistent Heusler-Basel
191. Oberbibl. Beruoulli-Basel. 201. Bibl. M eye r -Sitten.
192. Stadtbibl. Brnnner-Winterthur. 202. Beamter Meyer- Bern.
193. Konservator DeTarue-Genf. 203. Arzt Perrochet-La Cliaux de
194. LBibl. Dierauer-St. Gallen. Fonds.
195. I. Bibl. Escher-Zürich. 204. Direktor Robert-Neuchätel.
196. Direktor Pield-Zürich. 205. Bibl. Werner- Zürich.
197. Wiss. Beamt. Gagliardi-ZUrich. 206. Oberleutnant u. Bibl. Wir z- Bern.
IV. Aus anderen Staaten:
207. Bibl. Braun -Budapest. 210. Of'fizial Valentiny-Klausenburg.
20S. I. Bibl. Meyer-Uppsala. 211. Bibl. Wolter-St. Petersburg.
209. Oberbibl. Mich off- Sofia.
1. Sitzung. Donnerstag den 30. Mai, vormittags 9 Uhr.
Der Vorsitzende des deutschen Vereins, Direktor Schnorr v. Carols-
feld-München:
Ich eröffne die gemeinsame Tagung der deutscheu, österreichischen
und schweizerischen Bibliothekare. Als vor zwei Jahren in Nürnberg
an der Frühstückstafel des Hotels der Gedanke einer gemeinsamen Tagung
zum ersten Male aufgetaucht war, fand er bald allgemeine Zustimmung und
Optimisten, die es selbst im 20. Jahrb.. immer noch gibt, sind sogar bis zu dem
Wunsche vorgedrungen, dieser Versammlung gleich die Zahl 1 vor-
zusetzen. Wir haben indessen vorgezogen, zunächst damit zu warteD.
Der bibliothekarische Beruf hat an und für sich schon einen stark
universellen Zug. Wie wandern unsere Bücher und Handschriften un-
bekümmert um Zollgrenzen hin und her von Land zu Land, von Reich
zu Reich, wir deutschen Bibliothekare waren stolz darauf, dafs unsere
Versammlungen immer Gäste bei sich begrüfsen durften, die zum Teil
recht weite Reisen bis zum Ziele zurücklegen mufsten, und so lag es
nahe, dafs ein paar benachbarte Vereine sich auch einmal zu gemein-
samer Versammlung zusammentaten, nachdem ein Versammlungsort ge-
wählt war, der allen günstig gelegen ist. Bei einem anderen Orte kann
vielleicht einmal eine andere Kombination eintreten.
München eignete sich für einen solchen ersten Versuch aber nicht
nur durch seine zentrale Lage, sondern auch geschichtlich durch seine
über Jahrhunderte hinwegreichende Bibliotheksvergangenheit und nicht
20*
300 Dreizehute Bibliutliekarversamiulung
zum letzten durch das rege Interesse, das unsere Arbeit und unsere
Ziele auch heute an den mafsgebendsten Stellen finden. Ein äufseres
Zeichen hiervon ist, dafs die K. B. Staatsregierung heute hier vertreten
ist; es ist mir eine hohe Ehre unseren Herrn Ministerialreferenten bei
uns begrüfsen zu dürfen, dem das bayerische Bibliothekswesen zu
gröfstem Danke verpflichtet ist, für das Wohlwollen, die starke Unter-
stützung und die tatkräftige Initiative, die er ihm widmet.
München ist zu einer internationalen Bibliothekarversammlung ge-
eignet wie kaum eine Stadt, Birgt sie in sich doch allein zwei grofse
wissenschaftliche Bibliotheken. Die K. Hof- und Staatsbibliothek, vor
350 Jahren von Herzog Albrecht V. gegründet, erhielt gleich von Anfang
an Schätze und Bibliothekbestände ersten Ranges zugewiesen, und das
was im Laufe der Jahrhunderte hinzukam, hat die Bibliothek zu einer
der ersten der Welt gemacht. Eine reiche historische Vergangenheit
hat auch unsere zweite Anstalt, die hiesige Universitätsbibliothek hinter
sich. Ihre Anfänge gehen bis auf die Gründungszeit der Universität
Ingolstadt zurück und so hat sie mit der Universität die ganzen geistigen
Kämpfe erlebt, die während der Reformationszeit in Deutschland sich
abspielten; Johannes Ecks, des Gegners Luthers, Büchersammlung ist
in der Universitätsbibliothek mitenthalten. Die neuere Zeit hat es als
ernste Pflicht betrachtet, die wertvollen Schätze, die ihr die Ver-
gangenheit übermachte, getreu zu bewahren und zugänglich zu machen.
Die grofsen Mengen von Handschriften und Büchern, die die Kloster-
säkularisation der Staatsbibliothek zuführten, sind geordnet worden, die
ersteren haben in Johann Andreas Schmeller einen unübertrefflichen Organi-
sator gefunden, die Tätigkeit Schrettingers findet inLadewigs neuem Buche
grofse Anerkennung und was Halm mit dem Stabe seiner Mitarbeiter
Laubmann, Meyer, Thomas, Kainz, Aumer geleistet und der Wissen-
schaft genützt hat durch die rasche Veröffentlichung der Handschriften-
kataloge, das wissen alle Bibliothekare, wissen die Gelehrten, die
Codices Monacenses nötig haben. Heute ist der Rahmen unseres
Gebäudes zu enge geworden , 25 000 Bände Zuwachs Jahr für Jahr
beanspruchen Platz. Aber schon ist der Anfang gemacht, den
erweiterten Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die k. Staats-
regierung ist bestrebt, dem Institute an modernen Einrichtungen alles
Nötige zu bieten. Die Bibliothek präpariert selbst ihre Papyri, sie
hofft, ein allen Ansprüchen genügendes photographisches Institut zu
erhalten, die Fortführung der Handschriftenkataloge ist in Arbeit, sogar
die grofse Aufgabe des neuen Katalogs unserer über 600 griechischen
Ms. schon stark gefördert, der Sachkatalog in umfassenderer Weise als
bisher in Angriff genommen, für ihn bei den Umbauten ein grofser,
die Benutzung gut gestattender Raum vorgesehen, die Neuordnung der
Kartensammlung, dann der chinesischen Drucke ist geplant usw. Dafs die
Staatsbibliothek nicht nur für die drei bayerischen Universitätsbiblio-
theken eine unentbehrliche Beihilfe ist, sondern auch aufseihalb unserer
Grenzen jederzeit alle Unterstützung gewährt, wird, glaube ich, all-
gemein anerkannt und ihr gedankt. Die Universitätsbibliothek, deren
Eröffnung 301
Existenz allmählich fast der Vergessenheit anheimgefallen war, ist
durch die Arbeit zweier Jahrzehnte zu einem der grofsen Universität
entsprechenden Institute umgestaltet worden und verfügt nunmehr,
nachdem ihr durch die Einführung der Leihgebühren reichliche Mittel
zulliefsen, über die Möglichkeit, ihrer Aufgabe nachzukommen. Bau-
lich wurde sie bereits zweimal erweitert, 1898 durch die Neuschaffung
der beiden grofsen Lesesäle und vor kurzem im Zusammenhange mit
den umfassenden Umbauten der ganzen Universität.
Atifserhalb München darf ich auf den Neubau der Universitäts-
bibliothek Erlangen hinweisen, und abgesehen von diesen grofsen
Unternehmungen ist man in Bayern bestrebt, auch da, wo im Grofsen
nicht geholfen werden kann, die kleinen Aenderungen nicht zu ver-
achten, durch die oft recht viel gebessert werden kann. Unser Be-
streben wird sich insbesondere auch darauf richten, die Kataloge
umzuarbeiten und einen vollen Ueberblick über alles zu bekommen,
was bayerische staatliche Bibliotheken, grofse wie kleine, enthalten,
denn wir sind der Ueberzeiigung, .dafs die letzteren eine Fülle von
Werken enthalten, die den gröfseren fehlen. Bekannt ist, dafs unsere
Ausbildung des bibliothekarischen Nachwuchses als vorbildlich gilt.
So herrscht in Bayern reges bibliothekarisches Leben; die gegen-
wärtige Generation der Bibliothekare ist sich der Aufgabe voll bewufst,
die Sachen wie Personen der Vergangenheit ihr hinterlassen haben,
sucht dieser Aufgabe nach Seite der Bibliothektechnik und nach Seite
der Wissenschaft nach Möglichkeit gerecht zu werden. Für die Unter-
stützung, die wir bei der vorgesetzten Behörde in tatkräftiger Weise
hierbei finden, sind wir zu gröfstem Danke verpflichtet.
Wir treten nunmehr in die Verhandlungen ein; ich erlaube mir
Ihnen vorzuschlagen, die Tagesordnung so bestehen zu lassen, wie sie
sich in dem gedruckten Programme findet.
Hievauf heifst der Prorektor der Technischen Hochschule, in deren
Gebäude die Tagung stattfindet, Professor Dr. Schröter, die Versammlung
willkommen:
Auch die Technische Hochschule lasse es an Wärme und Leb-
haftigkeit des Interesses für das Bibliothekswesen nicht fehleu, so dafs
deren Bibliothek hinter keiner der Schwesteranstalten zurückstehe.
Leider könne er der ganz unzureichenden Räume der Bibliothek halber
die Versammlung nicht auffordern, sich durch den Augenschein davon
zu überzeugen. Er hoffe aber, dafs, wenn wieder eine Bibliothekar-
versammlung in München tage, die Technische Hochschule sie in einen
modernen Neubau würde einladen können.
Den Vorsitz übernimmt darauf der Vorsitzende des schweizerischen
Vereins, Erster Bibliothekar Escher -Zürich.
302 Dreizehute Bibliothekarversaumilung
1. Vorbildung des wissenschaftlichen Bibliothekars.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Ferdinand Eichler-Graz.1)
Die Vorbildlingsfrage kann nur gelöst werden, wenn sie im Zu-
sammenhange mit der Kulturentwicklung und der Entwicklung des
höheren Unterrichtswesens angefafst wird. Sachkenntnis und Urteils-
fähigkeit sind die beiden Grundpfeiler, auf denen sie sich aufbaut.
Das Objekt der bibliothekarischen Sachkenntnis ist das Buch in
seiner Einzel- und in seiner Massenerscheinung. Die Kenntnis der
für die Forschung bereit zu stellenden literarischen Mittel und ihre
systematische Beherrschung macht den wissenschaftlichen Wert der
bibliothekarischen Berufstätigkeit aus.
Sowohl der Verwalter wie der Benutzer einer Bibliothek müssen
in ihren Betrieb eingeführt werden, um aus ihr den richtigen Nutzen
zu ziehen.
Kenntnis der Bibliotheksgeschichte, der vergleichenden Bibliotheks-
technik, der Entwicklung des literarischen Lebens im allgemeinen
und der bibliothekswissenschaftlichen Literatur im besonderen ist für
den Bibliothekar unerläfslich.
Die Einrichtungen für die Ausbildung des wissenschaftlichen Biblio-
thekars sind derzeit noch nicht auf der Höhe ihrer Vollkommenheit
angelangt. Den entscheidenden und mafsgebenden Schritt hat die
preufsische Unterrichtsverwaltung durch Errichtung einer Professur für
Bibliothekswissenschaften an der Universität Göttingen getan. Die Er-
richtung weiterer Lehrstühle ist anzustreben. Die Bibliothekswissen-
schaft ist in den Betrieb der Wissenschaften strenger einzuführen und
auszubauen, ihr Studium bildet die Grundlage für die bibliothekarische
Fachprüfung, sie mufs als zweites Hauptfach neben das eigentliche
Universitätsfach des angehenden Bibliothekars treten.
Die unter dem Einflufs der englisch -amerikanischen Verhältnisse
eingeführten Bibliothekskurse oder Bibliothekarschulen können nur als
eine vorübergehende Lösung der Vorbildungsfrage für den wissen-
schaftlichen Bibliothekar betrachtet werden.
2. Mittlerer Bibliotheksdienst.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Friedrich Arnold Mayer-Wien.2)
I. Mittelbeamte an öffentlichen Bibliotheken sind ein Gebot der
modernen Entwicklung dieser Anstalten.
II. Die Gruppe der Mittelbeamten ist eine einheitliche, eine weitere
Beamtengruppe zwischen wissenschaftlichen Beamten und Unterpersonal
(Dienern) ist abzulehnen.
III. Den Mittelbeamten sind an gröfseren Anstalten i. a. folgende
Geschäfte zuzuweisen, alle unter Aufsicht, beziehungsweise Oberleitung
1) Auszug. Die vollständige Veröffentlichung wird in der Zeitschrift des
österreichischen Vereines für Bibliothekswesen erfolgen.
2) Thesen. Die vollständige Veröffentlichung erfolgt in der Zeitschrift
des österreichischen Vereines für Bibliothekswesen.
Vorbildung des wissensch. Bibliothekars — Mittlerer Bibliotheksdienst 303
der wissenschaftlichen Beamten: 1. Ausleihe, Rückstellung, Einforderung
der Bücher. 2. Lesesaaldienst und -aufsieht. 3. Nachschlagedienst.
4. Kanzleiarbeiten, Protokollführung, Rechnungswesen, einfache Kor-
respondenz. 5. Pflichtexemplare. 6. Postausfertigungen. 7. Dubletten.
8. Zuwachsjournale. 9. Fortsetzungslisten. 10. Buchbinder. 11. Von
Katalogarbeiten: Eintragung in den Bandkatalog, Beschreibung moderner
Werke, wo keine besonderen Schwierigkeiten vorhanden sind, alle
Vervielfältigungen der Zettel. 12. Revision des Bücherbestandes.
13. Statistik.
IV. Für das Zahlenverhältnis der beiden Beamtenkategorien kann
keine Regel aufgestellt werden. Einerseits um so mehr Mittelbeamte,
je gröfser die Anstalt und je stärker sie benützt wird, anderseits um
so mehr wissenschaftliche Beamte, je ausgeprägter der wissenschaftliche
Charakter der Bibliothek.
V. 1. Als allgemeine Vorbildung der Mittelbeamten genügt das
durch die unteren bis mittleren Klassen der Gymnasien, Realschulen
und gleichstehenden Anstalten vermittelte Bildungsmafs. 2. Anstatt
allzuweit getriebener Prüfungsanforderungen aus den literarischen und
bibliothekarischen Disziplinen ist auf Fertigkeit im Kanzlei- und
Rechnungswesen entsprechendes Gewicht zu legen.
VI. Die Lage der gegenwärtig tätigen wissenschaftlichen Biblio-
thekare darf durch die Aufnahme mittlerer Beamten nicht verchlechtert
werden, wohl aber soll die Zulassung neuer Anwärter zum höheren
Bibliotheksdienst nur nach dem wirklichen Bedürfnisse erfolgen, mit
Rücksicht auf die bestehenden Standes- und Vorrückungsverhältnisse.
3. Das Referatssystem in der Diensteinteilung der
k. k. Hofbibliothek in Wien.
Referent: Kustos Dr. Friedrich Ritter von Egger-Möllwald-Wien.
Wenn ich es wage, hier eine Einrichtung zu besprechen, die ver-
hältnismäfsig jüngeren Datums ist (diese Diensteinteilung in der Hof-
bibliothek besteht erst seit 1906 und ist bereits in den Mitteilungen
des V. f. Bw. Jahrg. 1906 und von Füchsel im Zbl. Bd 26 kurz be-
sprochen), so leitet mich zunächst die Absicht, den Kollegen aus dem
deutschen Reiche und der Schweiz einen Einblick in den Dienstbetrieb
der gröfsten österreichischen Bibliothek zu bieten und zu zeigen, dafs
auch die österreichischen Bibliotheken bestrebt sind, den Zielen der
modernen Bibliotheksführung, der Erleichterung des wissenschaftlichen
Betriebes und der Volksbildung, durch eine praktische Organisation
näher zu kommen.
Zu meiner eigenen Legitimation darf ich vielleicht anführen, dafs
ich bei meinem Eintritt in die Hofbibliothek noch die früher all-
gemeine Art der Verteilung der Arbeit nach mechanischen und zeit-
lichen Prinzipien vorfand und an der Einrichtung des neuen Dienst-
betriebes mitarbeiten konnte.
Als Leitsatz möchte ich voransetzen, was Hermann Diels in der
„Kultur der Gegenwart" Bd I von den Bibliotheksbeamten sagt:
304 Dreizehnte Bibliothekarversamuilung
„Es ist durchaus nötig, dafs die eigentliche Leitung sowohl der
ganzen Bibliothek wie der einzelnen wissenschaftlichen Abteilungen
in den Händen von bewährten Fachgelehrten ruhe; diese müssen Zeit
haben, neben den eigentlichen Bibliotheksarbeiten der Bewegung der
Wissenschaft nicht nur von weitem zu folgen, sondern sich daran
aktiv zu beteiligen."
Unter dieser aktiven Beteiligung möchte ich allerdings weniger
Spezialforschungen verstehen, als das Erfassen neuer Richtungen des
Volksgeistes und neuer Forschungsmethoden. Der Bibliothekar soll
seine Hand immer an den Puls der Zeit legen, alle neuen Keime
pflegen und der Nachwelt erhalten, soweit es möglich ist.
Zur allgemeinen Orientierung mufs ich noch bemerken, dafs ich
zwischen bibliothekarischen Aufgaben (um nicht den so vielfach an-
gefeindeten Ausdruck bibliothekswissenschaftlich zu gebrauchen) und
bibliothekstechnischen Aufgaben unterscheide, weiter dafs in dem In-
stitute, von dem ich spreche, ein Zettelkatalog als Haupt- oder Grund-
katalog, ein in Arbeit begriffener Realkatalog, sowie Handfachkataloge
mehrerer Referenten sich befinden und dafs derzeit noch kein Mittel-
personal systemisiert ist, aber von der Direktion neben einer gröfseren
Zahl von Maschinenschreiberinnen auch weibliche Hilfskräfte für den
Kanzleidienst und den Einlauf versuchsweise verwendet werden.
Dem allgemeinen Rufe nach einer richtigen Arbeitsteilung, die
zugleich das Verantwortlichkeitsgefühl und die Arbeitsfreude der
Beamtenschaft heben sollte, konnte sich auch die Hofbibliothek nicht
verschliefsen und mit Zustimmung der vorgesetzten Behörde, des
k. u. k. Oberstkämmereramtes Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich,
verfügte daher die Direktion, dafs der ganze Einlauf in 21 Referate
geteilt werde, die mechanisch mit den Buchstaben des Alphabetes
bezeichnet wurden. Diese Bezeichnung hat daher keinen Bezug auf
den Inhalt des Referates, wie das hier abgedruckte Schema zeigt.
Referatsfächer: A) Encyklopädie, Akademie-Schriften, Universitäts-
Wesen. B) Bibliographie. C) Philosophie. Ca) Pädagogik. D) Ge-
schichte. E) Geographie und Volkskunde. F) Anthropologie. G) Natur-
wissenschaften und Medizin. H) Mathematik. I) Orientalische Philo-
logie. K)KlassischePhilologie. L)GermanischePhilologie. La) Schwedische,
norwegische, dänische, holländische Philologie. M) Romanische Philologie.
N) Englische Philologie. 0) Slavische Philologie. P) Magyarische Philo-
logie. Q) Kunstgeschichte. R) Musikgeschichte. S) Rechts- und Staats-
wissenschaften, Zeitungen, Vereinsschriften. T) Theologie. U) Militär-
wissenschaft und Kriegsgeschichte. W) Technologie, Handel, Gewerbe,
Oekonomie, Landwirtschaft, Ackerbau, Viehzucht usw.
Es wird Ihnen gleich die stiefmütterliche Behandlung des Ref. G., der
Naturwissenschaften, auffallen, indem dieses grofse Gebiet nur ein
Referat bildet; das erklärt sich daraus, dafs infolge der Tradition und
der nicht ausreichenden Dotation die Hofbibliothek eine fast rein
philologisch -philosophisch -historische Bibliothek ist und daher in den
Naturwissenschaften aufser den ziemlich zahlreichen Pflichtexemplaren
Das Referatssystem in der Wiener Ilofbibliothek 305
und Geschenken kaufweise nur jene Werke, welche sich mittelbar auf
die bezeichneten Gebiete beziehen, angeschafft werden können.
Auch mufs bemerkt werden, dafs in den slavischen und magyarischen
Sprachen, in denen der Einlauf naturgemäfs in Oesterreich ein sehr
starker ist, sowie in den orientalischen Sprachen die Zuteilung nicht
nach Wissensgebieten, sondern nach Sprachen erfolgt, so also in Referat I,
0, P, während in den andern Sprachen der Einlauf nach den Materien
zugewiesen wird, dann dafs mit dem Referat Q die Leitung der grofsen
Kupferstich-Sammlung verbunden ist, mit R die Leitung der beträcht-
lichen Musikalien-Sammlung, die aus Notendrucken und Handschriften
besteht, mit E die Kartensammlung, während in der Handschriften-
und Inkunabelabteilung Vertreter verschiedener Fächer, die aufserdem
besondere paläographische Kenntnisse besitzen, verwendet werden.
Jedes dieser in dem Schema aufgeführten Wissensgebiete wurde
einem Referenten zugewiesen, dessen Studien sich auf diesem Gebiete
bewegt haben, und demselben je nach Umfang des Referates ein oder
mehrere Korreferenten zugeteilt, meistens jüngere Beamte, denen in
Ermangelung eines Mittelpersonals die manuellen Arbeiten, sowie im
Urlaub- und Krankheitsfalle die Vertretung des Referenten zufällt.
Der gesamte Büchereinlauf wird in einem Kanzleiraum von einer
weiblichen Hilfskraft übernommen und, soweit es sich um Ansichts-
sendungen handelt, gebucht und alle eingelaufenen Werke unter Auf-
sicht des Vizedirektors den einzelnen Referenten zugewiesen.
Die Referenten haben daher alle Ansichtssendungen der Buch-
händler zu prüfen und über deren Anschaffung oder Ablehnung in
einer Ankaufssitzung zu berichten, an der alle Referenten teilzunehmen
haben, um Doppelankäufe zu vermeiden und bei Grenzgebieten mehrere
Stimmen zu hören; übrigens hat jeder Referent das Recht, von seinem
Standpunkte aus auch in einem anderen Gebiete Ankauf oder Ab-
lehnung zu empfehlen; die entgültige Entscheidung über den Ankauf
wird in Beisein eines Vertreters der vorgesetzten Behörde von der
Direktion getroffen; doch ist eine Budgetierung für die einzelnen
Referate in Vorbereitung, die eine verhältnismäfsige, aus den für die
einzelnen Referate in den letzten Jahren aufgewendeten Summen
erschlossene Verteilung der Dotation auf die einzelnen Wissensgebiete
und eine perzentuelle Verteilung der einzelnen Budgets auf den An-
kauf neuer und antiquarischer Bücher vorsieht.
Es liegt in der Natur des Uebergangsstadiums von dem älteren
zum neuen System, dafs in der Hofbibliothek für manche Wissens-
gebiete fachlich herangebildete Referenten noch fehlen und solche
Referate daher durch Referenten verwandter Gebiete als Zwangsreferate
verwaltet werden müssen; jedoch ist die Direktion bestrebt, die Auf-
nahme neuer Beamten nach Bedarf der Referate zu regeln; für kleine
und selten vorkommende Referate, vor allem solche, die sich besonderer
Schriftzeichen z. B. Ostasiatische, Blindenschrift und dergl. bedienen,
würde sich die Beschäftigung von Volontären empfehlen, wie sie bereits an
306 Dreizehnte Bibliothekarversauinilung
dem Naturhistorischen Hofmuseum in Wien für Spezialgebiete in Ver-
wendung stehen. Es dürften sich in grofsen Städten leicht wissenschaftlich
gebildete und vertrauenswürdige Persönlichkeiten finden, die gegen
Einräumung einiger kleiner Rechte (etwa Erleichterung in der Biblio-
theksbenutzung) gerne ihre speziellen Kenntnisse in den Dienst der
Bibliothek stellen und ihre Arbeiten unter Aufsicht eines Bibliothekars
ausführen würden; deren Beschäftigung ist nur von Fall zu Fall, ohne
jedes Anrecht auf definitive Anstellung gedacht, und müfste für jedes
Bibliotheksjahr neuerdings um die Verwendung eingereicht werden,
was diese Einrichtung von der im Deutschen Reiche bereits bestehenden
genau unterscheiden würde.
Ans der Ankaufsitzung werden die angekauften Werke in einer
Zentralstelle vereinigt: dem Einlaufbuch, das sich in den 12 Jahren
seines Bestandes sehr erprobt hat; eben dahin kommen die Nova von
Pflichtexemplaren und Geschenken direkt vom Referenten. Nachdem
die Werke hier nach dem numerus currens, der zugleich die Auf-
stellungsnummer des Werkes in der Bibliothek vorstellt, und nach
Format eingetragen sind, kehren sie zum Referenten zurück, der nun
den Hauptzettel anlegt oder durch den Korreferenten anlegen läfst.
Dieser Hauptzettel enthält aufser der möglichst genauen nach Vor-
schrift abgefafsten Titelabschrift 1. die Signatur, die bereits, um Schreib-
fehler zu vermeiden, im Einlauf mit derselben Maschine auf Buch
und Zettel aufgedruckt wurde; 2. die wissenschaftliche Real- Katalog-
Signatur, 3. die Bezeichnung des künftigen Einbandes, die nur der
Referent richtig angeben kann, da nur er den gegenwärtigen und vor
allem den künftigen Wert eines Werkes und dessen voraussichtliche
Benutzung richtig zu beurteilen imstande ist. In gleicher Weise werden
die einlaufenden Pflichtexemplare und Geschenke behandelt; gerade
die Reklamation von Pflichtexemplaren ist eine Hauptaufgabe der
Referenten, da weder das Börsenblatt noch die österreichische Buch-
händlerkorrespondenz alle Druckwerke eines bestimmten Gebietes ent-
halten. Vor allem fehlen die meisten Privatdrucke und Vereinsschriften,
viele offizielle Veröffentlichungen, deren Aufbewahrung in einer Zentral-
bibliothek für die Zukunft von enormen Werte sein kann. Nur durch
ein Studium der bibliographischen Zusammenstellungen in den ein-
schlägigen Zeitschriften und vor allem der Provinzpresse kann halb-
wegs eine Vollständigkeit erreicht werden, die aber die Kräfte eines
einzelnen bei weitem übersteigt und eben nur von einem Referenten
für sein Gebiet annähernd geleistet werden kann, aber auch nur
dann geleistet werden kann, wenn ihm möglichst rasch Einblick in alle
neuen und periodischen Erscheinungen seines Faches geboten wird,
wobei es natürlich besonders wünschenswert ist, dafs die Referenten
sich gegenseitig unterstützen und auf die Erscheinungen des andern
Faches aufmerksam machen. Von grofsem Nutzen wäre für diesen
Zweck, wenn alle Pflichtexemplare einige Zeit zur Ansicht aller
Referenten aufliegen würden, da sonst bei Grenzgebieten oft unnötig
reklamiert wird und auch die anderen Referate oft erst durch die
Das Referatssystein iu der Wiener Hof bibliothek 307
Buchhändler -Anzeigen (auf den Bücherumschlägen) auf manche nicht
eingelieferten Pflichtexemplare aufmerksam weiden.
Natürlich erhält jeder Beamte ein Exemplar des „Wöchentlichen
Verzeichnisses usw.u, und jene periodischen Bibliographien, die nur in
einem Exemplare vorhanden sind, liegea zur Einsicht und Verarbeitung
der Referenten im Sitzungszimmer auf.
In ähnlicher Weise kommen die Fortsetzungen, gleichgültig ob
Pflichtexemplare oder Ankauf, aus der allgemeinen Einlaufstelle, ohne
in das Einlauf buch eingetragen zu werden, zum Referenten, welcher
Interimsfortsetzungszettel führt, auf denen jede Lieferung verzeichnet
wird, mit Ausnahme der einzelnen Nummern der Tages- und Wochen-
blätter. Diese letzteren werden täglich von einem Diener geordnet
und in Fächer eingelegt, in gewissen Intervallen nachgezählt und dem
Referenten zur Reklamation vorgelegt.
Die Lieferungen von Werken und einzelnen Nummern der Zeit-
schriften werden von dem Referenten geordnet und entweder in seinem
Referatsschrank aufgestellt oder mit einer Nummer versehen an die Zeit-
schriftenabteil ung abgegeben, woher sie nach Schlufs des Jahrganges
wieder an den Referenten zurückgelangen.
Sind nun mehrere Nova und abgeschlossene Fortsetzungen für den
Buchbinder fertiggestellt, so werden dieselben in ein Buchbinderjournal
und in das Buchbinderlieferungsbuch, das mit Juxten versehen ist,
eingetragen; die letztere dient dem Buchbinder als Lieferschein,
der mit dem gebundenen Werke wieder an den Referenten abgeliefert
werden mnfs, während das erstere eine genaue Uebersicht über die
der Bibliothek tatsächlich zugewachsenen Buchbinderbände gewährt
und auch darauf rasch Antwort erteilt, wann ein Werk zum Buch-
binder hinausgekommen ist. Kommen die Werke vom Buchbinder
zum Referenten zurück, so hat dieser die Arbeit zu prüfen und zu
bestätigen; da mit der geteilten Ablieferung an die Referenten eine
grofse Mehrbelastung für den Buchbinder erwächst und auch die Ueber-
prüfung der Einbände dadurch keine einheitliche ist, so wäre zu er-
wägen, ob in diesem Stadium nicht eine Zentralstelle, von geübtem
Mittelpersonal versehen, bessere Dienste leisten würde, da damit auch
die zeitraubenden Buchbinder -Vormerkungen für die Referenten ent-
fallen würden. Von den Referenten kommen dann die neugebundenen
Bücher mit den neuen Hauptzetteln, die Fortsetzungen mit den neuen
Verweiszetteln versehen, zu den Revisoren, ein bibliotheks- technisches
Amt, das naturgemäfs von einem oder mehreren älteren Beamten
neben ihren Referaten versehen wird. Damit endet die Verantwortlich-
keit des Referenten für das Werk, das nun der Stempelung und der
Aufstellung zugeführt wird, während die revidierten Beschreibzettel
den Hilfskräften zur Abschrift für den Lesesaal-Zettelkatalog, für den
Realkatalog und ev. andere Spezialkataloge zugewiesen werden. Die
von Hilfskräften hergestellten Abschriften müssen dann von wissen-
schaftlichen Beamten wieder auf ihre Richtigkeit geprüft und in die
verschiedenen Kataloge eingeteilt werden. Gegenüber der Ansicht,
308 Dreizehnte Bibliothekarversanimluug
dafs diese Einteilung durch Mittelpersonal erfolgen könnte, mufs ich
konstatieren, dafs diese Arbeit in der Hofbibliothek nur von wissen-
schaftlichen Beamten geleistet wird, woran nach meiner Meinung auch
entschieden festzuhalten ist; denn sie erfordert trotz der genauesten
Vorschriften oft ein so grofses Mafs bibliographischer und Spezial-
kenntnisse, dafs eine unberufene Hand da viel Schaden anrichten kann;
ich würde noch weiter gehen und nicht nur den wissenschaftlichen
Realkatalog, sondern auch gewisse schwierigere Partien des Zettel-
kataloges von den betr. Referenten ordnen lassen, was natürlich nicht
hindert, dafs grofse Partien von Katalogzetteln, die in Unordnung
geraten sind, von einer Hilfskraft geordnet werden, diese Ordnung
aber von einem wissenschaftlichen Beamten überprüft wird, denn z. B.
bei Autoren mit gleichen Vor- und Zunamen ist die Ordnung schon
eine bibliographische Arbeit.
Wenn der Referent schon durch seine Amtstätigkeit in reger Be-
ziehung zu den Vertretern seines Faches steht, so ist die Teilnahme
an Fachkongressen und Fachvereinigungen doch besonders wünschens-
wert und wäre von den Direktionen nach Möglichkeit zu fördern.
Denn nur so ist es dem Referenten möglich, auf die rascheste Weise
sich mit den neuen Ideen bekannt zu machen und dieselben bei den
künftigen Ankäufen im Auge zu behalten. Natürlich sollte hier, wie
beim Ankaufe überhaupt, jede einseitige Schul -Richtung vermieden
werden; auch wird es ihm dadurch möglich sein, manches wertvolle
Geschenk seinem Institute zu verschaffen. Aufserdem wird er bei der
Beurteilung von Ersatzansprüchen für verlorene Bücher schneller und
einfacher den Wert festzustellen wissen, als ein Beamter eines andern
Faches. Ebenso hat er bei Dubletten den Wert derselben für even-
tuellen Verkauf oder Tausch festzustellen und über den Verbleib oder
die Ausscheidung derselben zu entscheiden. Er kann die Preisver-
änderungen der noch fehlenden Werke seines Referates beobachten
und den günstigsten Zeitpunkt für deren Erwerbung benützen, kann
Büchermoden, die die Preise oft stark hinauftreiben, möglichst voraus-
sehen und seine Ankäufe darnach einrichten, Beobachtungen, die grofse
Fachkenntnisse und noch gröfsere Aufmerksamkeit erfordern, aber zu
einem systematischen, nicht planlosen antiquarischen Ankauf dringend
notwendig sind.
Zu diesem Zwecke werden die Juxten der Bestellzettel, welche
auf nicht vorhandene Werke lauten, abgetrennt, gesammelt und an die
Referenten verteilt, diese vereinigen sie in Juxtenkataloge oder führen
anderweitige Vormerkungen über die Desideraten. Der Referent hat
dann aus den Antiquar- und Versteigerungskatalogen die Desideraten
herauszufinden und sie richtig zu bewerten. Indem ihm dasselbe Werk
in verschiedenen Katalogen mit verschiedenen Preisen vorkommen wird,
ist er in der Lage das preiswürdigste auszuwählen.
Es wird Aufgabe des Referenten sein, bei herannahenden historischen
und literarischen Jubiläen dafür zu sorgen, dafs die betreffenden Werke
möglichst vorhanden und in der Bibliothek anwesend sind, um allen
Das Referatssystem in der Wiener Hofbibliothek 309
Anfragen rasch zu genügen; ebenso wird er bei Kongressen, die am
Standorte der Bibliothek abgehalten werden, oder bei auswärtigen An-
suchen um Material dasselbe sachkundig zusammenzustellen haben.
Wie weit solche Anfragen zu beantworten sind, um den Fragesteller
auf die richtige Bahn zu leiten, ohne die Referenten zu stark zu be-
lasten, wird der Korreferent, der jüngere Beamte, von dem Referenten
zu lernen haben.
Um wissenschaftlichen Anfragen aus seinem Referate gerecht werden
zu können, ist es empfohlen, dafs der Referent einen eigenen Materien-
katalog anlegt, der nach der Individualität des Referenten und dem
Bedürfnis des Faches von dem bestehenden Realkatalog auch abweichen
und zur weiteren Ausgestaltung eines Real- oder Materienkataloges
wertvolles Material beibringen kann. Ein solcher Materienkatalog
kann in Referaten, wo gute Bibliographien existieren, auch dadurch
ersetzt werden, dafs in ein durchschossenes Bibliotheksexemplar die
Signaturen der in der Bibliothek vorhandenen Werke eingetragen
werden, ein Vorgang, der sich vor allem dadurch empfiehlt, dafs der
Referent und auch eventuell der wissenschaftliche Benutzer gleich
die Lücken des Bestandes wahrnehmen kann.
Je nach Umfang des Referates mufs der Referent auch noch eine
bibliothekstechnische Zuteilung erhalten, welche natürlich infolge des
Mangels an Mittelpersonal an der Hof bibliothek seine Referententätigkeit
noch mehr einschränkt. Dazu gehören Aufsicht im Lesesaal, Ent-
lehnungs- und Rückgabedienst; da die Entlehnung nach aufsen infolge
der räumlichen Entfernung des Entlehners von besonderer Bedeutung
ist, kann sie auf keinen Fall der Mitwirkung eines wissenschaftlichen
Beamten en traten, weiter gehören dazu Aufsicht der Bücheraufstellung
und Umsignierungen usw.
Die Führung eines Referates ist vor allem eine Vertrauenssache,
denn die Nachprüfung, inwieweit der Referent seinen Verpflichtungen
und Aufgaben, wie sie im Vorangehenden angedeutet, nachgekommen,
ist für die Gegenwart kaum möglich und tritt erst in die richtige
Erscheinung, wenn in kommenden Jahren Nachfragen nach den
Werken des betreffenden Wissensgebietes an die Bibliothek gerichtet
werden.
Lücken werden in einer Bibliothek, die nicht die Mittel hat, alles
anzuschaffen, immer sein; aber es mufs unser Bestreben sein, dieselben
nicht so fühlbar für die Zukunft zu machen, wie sie der jetzige Be-
stand einer Bibliothek oft aufweist.
Wenn wir das Schicksal eines neuen Zuwachses in der Hofbibliothek
nochmals kurz überblicken: Einlaufabteilung (nicht Einlauf buch), Re-
feratssitzung, Einlaufbuch, dem Referenten zur Beschreibung, zum Buch-
binder, dem Referenten zur Ausfertigung, Revision und Aufstellung, so
sehen wir, ciafs das Werk zweimal (bei Zentralisierung des Buchbinder-
dienstes dreimal) die ganz mechanisch arbeitenden Zentralstellen passieren
mufs. Wenn für eine beschleunigte Bearbeitung darin auch eine ge-
wisse Verzögerung liegt, so haben sich die Zentralstellen doch sehr
310 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
bewährt, indem sie eine gröfsere Gleichförmigkeit in die Arbeit der
mit verschiedener Geschwindigkeit arbeitenden Beamten bringen, und
ein Werk in jedem Stadium leichter aufzufinden ist. Gerade in dieser
Kombination von Zentralstellen und Referatseinteilung möchte ich einen
besonderen Vorzug unserer Einrichtungen an der k. k. Hofbibliothek
erblicken.
So Grofses manche Bibliothekare in früherer Zeit auch geleistet
haben, so ist nun doch bei der allgemeinen Verbreitung und mit dem
Aufschwünge des Bibliothekswesens nicht mehr mit Ordnungssinn und
Liebhaberei allein das Auskommen zu finden, sondern wissenschaftliche
Eignung zum Berufe und die Erkenntnis sind notwendig, dafs die
Arbeit der heutigen Bibliothekare erst in 100 und mehr Jahren dankbar
anerkannt uud gewürdigt werden wird.
Uneigennützig mufs der Bibliothekar seine Fürsorge stets für andere
und vor allem für die Zukunft aufwenden: das Loos jeder biblio-
thekarischen Arbeit!
Darauf folgt eine gemeinsame Debatte über die drei Vorträge, die
der Vorsitzende möglichst knapp zu halten bittet.
Heuser-Giefsen betont, dafs neben der Vorbildung auch für die
Fortbildung des Bibliothekars gesorgt werden müsse. Die Möglichkeit
einer Weiterbildung hänge aber von der Anzahl der Dienststunden
ab, die an den verschiedenen von ihm besuchten Bibliotheken sehr
schwanke. Es kämen bis zu vierzig wöchentliche Dienststunden vor,
selbst während der Universitätsferien. Das ist jedenfalls ein böser
Zustand. Wo bleibt da die Möglichkeit der weiteren Fortbildung?
Es wäre wünschenswert, dahin zu wirken, dafs die nötige Zeit für
weitere Fortbildung gegeben würde. Brunner-München fürchtet, dafs
mit der Einführung des mittleren Personals die Stellen für wissen-
schaftlich Vorgebildete beschränkt oder doch nicht im bisherigen Mafse
vermehrt werden dürften. Ho ttinger- Berlin verlangt, dafs die Grenzen
zwischen der Tätigkeit des oberen und des mittleren Personals so
gezogen werden, dafs der Unterschied erkennbar sei. Nur so werde
dauernde Zufriedenheit beider Beamtenkategorien erreicht. Füchsel-
Göttingen bemerkt, dafs man das Referatssystem vielleicht noch weiter
ausbauen könne. Dem Mayerschen Referate gegenüber lehnt er die
Uebertragung der Aufsicht im Lesesaale an mittleres Personal ab.
Weiter verlangt er die Einrichtung von Auskunftsstellen an allen
grofsen Bibliotheken. Nach kurzer Entgegnung von May er- Wien wird
die Debatte geschlossen. Nach einer Pause von zwanzig Minuten
übernimmt Oberbibliothekar Professor Dr. Rudolf Wölk an- Wien den
Vorsitz.
4. Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln.
Referent: Bibliothekar Dr. Adolf Hilsenbeck-München.
Im Vorjahre hielt der Oberbibliothekar Kaiser -Berlin auf der
Hamburger B.-V. auf Grund einer von Walter Meyer-Berlin gefertigten
Zur Frage einheitlicher Katalogisiernngsregeln 311
Synopse einen Vortrag „über Vergleichung der englisch-amerikanischen
Katalogregeln mit der preofsiecben Instruktion und die Frage einer
internationalen Einigung."
Es sei in aller Kürze dargetan, worum es sich dabei handelt.
Nach langen Vorverhandlungen einigten sich zum Zwecke gemeinsamer
Benutzung vorgedruckter Katalogzettel im Jahre 1908 die A. L. A.
und die ß. L. A. auf einen gemeinsamen Regelkodex, der uns allen
unter dem Titel „Cataloguing Kules" wohlbekannt ist; ebenso besitzt
die K. Bibliothek Berlin mit den preufsischen Univ.-Bibliotheken eine
gemeinsame Katalogisierungs-Instruktion seit 10. Mai 1899 (2. Ausgabe
10. August 1908). In demselben Jahre (Juli 1908) tauchte auf der
internationalen Konferenz für Bibliographie in Brüssel die Frage einer
allgemeinen internationalen Einigung auf; es wurde schon damals
betont, dafs zwar — wie naturgemäfs — in der Frage der persönlichen
Autoren eine häufige Uebereinstimmung bestehe, dafs aber in der Frage
der anonymen Werke und korporativen Verfasser diametral entgegen-
gesetzte Anschauungen zwischen den anglo - amerikanischen und be-
sonders den deutsch -skandinavischen Bibliotheken vorhanden seien und
kein Teil sei geneigt von seinem System abzugehen. Trotzdem er-
schien die Frage erneut auf den internationalen Kongressen in Brüssel
1910. Der bibliographische Kongrefs behauptete, die Herstellung
internationaler Regeln sei das erstrebenswerte Ziel, der Kongrefs
der Bibliothekare stellte weniger utopisch die Einigung innerhalb ge-
wisser sprachlicher oder kultureller Grenzen als wünschenswert hin.
Die eingehende Darstellung des Kollegen Kaiser nun in Hamburg
kam zu dem überzeugenden Schlufs, dafs in .absehbarer Zeit wegen
der genannten Gegensätze an eine Einigung nicht zu denken sei, dafs
aber trotzdem ein gegenseitiger Druckzetteltausch — der einzig ver-
nünftige Grund für solche Einung — wohl möglich sei. Er betonte
mit vollem Rechte, dafs wir in Westeuropa den Charakter alphabetischer
Kataloge nicht zu verschieben gewohnt seien und die stete Konfusion
mit systematischen Katalogen nicht mitmachen dürften; es sind dies
die alten Mängel englisch- amerikanischer Bibliographie : das unmotivierte
Aufgeben des formalen Prinzips zugunsten eines realen. Diese beiden
Thesen fanden einstimmige Billigung. Ich meine mit vollem Rechte.
Ich gebe mich zwar nicht der Hoffnung hin, dafs nicht auf einem
neuen Kongrefs die alte These wieder diskutiert wird, für unsere Ver-
handlungen scheidet sie hoffentlich für längere Zeit aus; den phan-
tastischen Gedanken einer Einheitsweltkatalogisierung halten wir für
indiskutabel — und wenn der geplante Austauschbibliothekar Wirk-
lichkeit wird und von San Francisco nach Moskau kommt, wird er
sehen, dafs mau — wie bisher — dort nicht nur eine andere Sprache
spricht, sondern auch nach andern Grundsätzen seine Bücher ordnet,
und wenn er ein kluger Mann ist, wird er das ganz in der Ordnung
finden.
Es wurde weiterhin noch eine dritte These besprochen: die B. V.
hält es für wünschenswert und auch möglich wenigstens innerhalb
312 Dreizehnte Bibliothekarversauimlung
gewisser sprachlicher oder nationaler Grenzen Einheit zu schaffen.
Eine Umfrage wurde empfohlen, wie sich die deutschen Bibliotheken
(im weitesten Sinn) dazu verhalten würden. — Von keiner Seite also,
meine Herren, wurde die Angelegenheit als notwendig bezeichnet.
Und in der Tat scheint mir einheitliche Katalogisierung nur notwendig
für das Personal der gleichen Bibliothek. Aus welchem Grunde?
Es soll mit möglichst geringem Zeitaufwand der Beamte oder der
Katalogbenützer in der Lage sein, das Fehlen oder Vorhandensein
und damit die Signiernng eines verlangten Buches zu bewerkstelligen.
Bei Bibliotheken mit täglich von hunderten und aberhunderten von
Anfragen ist der Gesamtzeitverlust bedeutend, wenn der Signierende
nicht feste Grundsätze vor sich sieht, nacli denen die Ordnung gehand-
habt wird. Es mag lange hingehen nach mündlicher Tradition zu
arbeiten — wir werden bald hören, an wie überraschend vielen
deutschen Bibliotheken dies noch der Fall ist — besonders wenn die
Oberleitung lange in gleichen Händen bleibt; auch an unserer Staats-
bibliothek lagen bis vor kurzem die Dinge noch so. Als aber die
stets notwendige Vermehrung des Personals einheitliche Ausbildung
im Katalogdienste erforderte, erscholl immer lauter der Ruf nach
geschriebenen Gesetzen, die Gefahr liefen, ins Wanken zu kommen.
Unsere K. 0. ist nun ein für alle verbindliches Gesetz geworden, wird
von Neueintretenden zuerst praktisch geübt im Signierdienst, später in
den Kursen in systematischem Zusammenhang durchgenommen; sie
wahrt nun die für eine grofse Anstalt dringend notwendige Einheit
und verhütet für die Zukunft Inkonsequenzen, die die Zuverlässigkeit
des Katalogs und damit die Brauchbarkeit der Bibliothek in Frage
stellen. Ich würde diese einfachen Dinge nicht betont haben, wenn
nicht von mancher Seite unter falscher Berufung auf individuelle Frei-
heit sogar diese Notwendigkeit geleugnet worden wäre.
Nicht unbedingt notwendig aber erscheinen mir einheitliche Regeln
bei gemeinsamem Gebrauch vorgedruckter Zettel. Wir machen in
München einen, in Fragen der Zeitersparnis allerdings nicht unbe-
strittenen, mäfsigen Gebrauch von den Berliner Titeldrucken, besonders
bei gröfseren Spezifizierungen und ausländischen Büchern, aber die
Arbeit, das Schlagwort in bestimmten Fällen, z. B. orientalischen
Namen, nach unsern Grundsätzen abzuändern, ist nicht grofs; nach
Art und Format unseres Katalogs mufs es unter allen Umständen aus-
gehoben und handschriftlich ergänzt werden; von dem prächtigen und
übersichtlichen Katalogblattformat (22x18) aber abzuweichen liegt
kein Grund vor; ich kann den Augenschädling, der den Namen inter-
nationales Format führt, nicht als Fortschritt preisen; auch in Hamburg
wurde zugegeben, dafs es für handschriftliche Bemerkungen — und
welcher Katalog kann diese entbehren? — zu klein ist.
Recht wünschenswert, nicht notwendig, scheinen mir einheitliche
Katalogisierungsvorschriften für den Beamtenkörper desselben Landes.
Unsere Münchener K. 0. ging hinaus an die fünf andern staatlichen
Bibliotheken (die drei Universitätsbibliotheken, ferner Bamberg und
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 313
Technische Hochschule München) und kehrte zurück mit Verzeichnis
aller Abweichungen. So sehr nun in vielem die Einheit ist, so stark
sind anderseits wieder Abweichungen, und wenn es auch dem ver-
setzten Beamten bequem wäre, an dem neuen Wirkungskreis die
gleichen Grundsätze vorzufinden, so kann dies doch kein Grund sein,
die aus unserm Bedürfnis geborene und auf unserer Tradition auf-
gebaute K. 0. andern Anstalten aufzuoktroyieren. Es wird genügen,
wrenn als Grundlage späterer Kodifizierung die Abweichungen ver-
zeichnet sind; bei Neuanlage von Katalogen freilich wird ein festes
System zu fordern sein; es liegt näher, wegen des einheitlichen Personals
dabei eher an die an der Landesbibliothek erlernten Regeln zu denken,
als an die ferner liegende preufsische Instruktion.
Notwendig vielmehr, meine Herren, scheint mir eine gemein-
deutsche K. 0. nur bei gesichertem Zustandekommen eines ge-
druckten Deutschen Gesamtkatalogs. Verknüpft mit ihm scheint
sie so einleuchtend, losgelöst von ihm so zwecklos zu sein, dafs es
das beste wäre, beide Fragen nur gemeinsam zu behandeln. Ich
glaube freilich nicht an sein Zustandekommen, denn die Kosten scheinen
mir so ganz unverhältnismäfsig gewaltig, dafs es nie gelingen wird,
die deutschen Bibliotheken zu einem Werke zu einen, an das sich
noch nie eine Nation gewagt hat; ich glaube nicht, dafs wir über den
preufsischen Gesamtkatalog hinauskommen.
Doch lassen wir einmal die Fragen des Notwendigen oder Wünschens-
werten und machen uns die Schwierigkeiten klar, die sich der
Schaffung einer Einheitskatalogisierung — zu welchem Zwecke auch
immer — entgegenstellen.
Es wurde in Hamburg als möglich bezeichnet, innerhalb sprach-
licher Grenzen sich zu einen und der Wunsch geäufsert, es möge
durch eine Umfrage festgestellt werden, in welchem Umfang die P. J.
bereits aufserhalb ihres amtlichen Bereiches Geltung habe; denn als
Grundlage käme sie in erster Linie in Frage. Als Mitglied der hier-
für bestimmten Kommission unterzog ich mich gerne dieser interessanten
Arbeit; ich schickte Mitte Februar folgende Fragen an die 100 gröfsten
Bibliotheken des deutschen Reiches (für Oesterreich Crüwell-Wien, für
die Schweiz Escher - Zürich) :
1. Arbeiten Sie an Ihrer Bibliothek nach einer gedruckten oder
sonstwie vervielfältigten K. 0. ?
2. Oder katalogisieren Sie nach mündlicher Tradition?
3. Halten Sie eine zu schaffende deutsche K. 0. für erstrebenswert
und sind Sie grundsätzlich geneigt einer solchen sich anzuschliefsen ?
80 Bibliotheken haben geantwortet: 30 arbeiten ganz oder im all-
gemeinen nach der P. J., vorwiegend norddeutsche, fünf süddeutsche;
sie alle schliefsen sich einer allgemeinen deutschen nur an, wenn sie
in allem Wesentlichen mit der P. J. übereinstimmt; nach mündlicher
Tradition arbeiten 34 der Gefragten, eine überraschend grofse Zahl,
wie weit deren Uebung von P. J. abweicht oder mit ihr übereinstimmt, läfst
XXIX. 7. 8. 21
314 Dreizehnte Bibliothekarversamnilung
sich vorläufig nicht sagen; der gröfsere Teil ist auch hier zur An-
nahme gemeinsanier Regeln bereit, fügt aber Bedingungen bei, die die
Zustimmung stark einschränken: sie dürfe mit ihrem Gebrauche nicht
in grofse Kollision kommen, sie dürfe keine Mühe und Kosten machen
und dergl.; eigene K. 0. besitzen oder sind mit Fixierung ihrer her-
gebrachten Regeln beschäftigt 12, sie verhalten sich naturgemäfs am
ablehnendsten; eine sehr kleine Gruppe von Antwortenden spricht
von systematischen Katalogen, die nicht zur Debatte stehen, sind sich
also über Zweck und Anlafs der Frage im Unklaren. Doch, meine
Herren, ich meine wir müssen in dieser Frage die Antwortenden nicht
zählen, sondern wägen, wir müssen die Bücherzahlen in Betracht
ziehen, um welche es sich hier handelt. Ich nehme auf die eine Seite
die am preufsischen Katalog Arbeitenden und alle, welche wenigstens
im wentlichen nach der P. J. arbeiten, es sind zusammen 8 Millionen
Bände; auf die andere Seite die 25 gröfsten deutschen Bibliotheken,
bei denen dies nicht der Fall ist, sie besitzen etwa 10 Millionen.
Das Ueberwiegen der P. J. beruht also weniger auf der Zahl, als auf
der Tatsache, dass sie die einzige vollständige K. 0. Deutschlands ist,
welche auf alle Fragen des alphabetischen Kataloges gleichmäfsig
erschöpfende Antwort gibt.
Ich gehe noch weiter in der Auslese. Denn ich befürchte keinen
Widerspruch mit der Behauptung: eine Bibliothek mittlerer Gröfse, die
bisher fester Regeln entbehrte, mag leicht mit halber Zustimmung eine
einheitliche Ordnung für wünschenswert halten, anders liegt es, wenn
die Sache an die Triarier kommt, wenn es sich um grofse alte Biblio-
theken mit reichen Beständen handelt. Ich bringe also wörtlich die
Antworten der 12 gröfsten deutschen Bibliotheken: das heifst Biblio-
theken mit mindestens 300000 Bänden.
Ich gehe alphabetisch vor und beginne damit zugleich mit der
einzigen, bedingungslos zustimmenden:
Darmstadt: Wir sind grundsätzlich geneigt, uns einer zu schaffenden
deutschen K. 0. anzuschliefsen. Mündl. Tradition.
Dresden: Nicht abgeneigt, sich anzuschliefsen, müssen uns aber für
den Fall, dafs die Abweichungen von dem bisherigen Gebrauch
erheblich sein sollten, die Entscheidung vorbehalten. Hdschr.
fixierte Regeln.
Frankfurt a. M.: z. Zt. mit Abfassung seiner eigenen Regeln beschäftigt.
Die Schaffung erscheint nicht wünschenswert; wir würden dabei
voraussichtlich weder mitzuwirken, noch uns zu unterwerfen ge-
neigt sein.
Freiburg i. Br. : eigene hektographierte Ordnung von 32 Folioseiten;
an und für sich wohl erstrebenswert, doch ohne grofse praktische
Bedeutung; die Bibliothek, die mit ihren Katalogen zufrieden ist,
würde 6ich in absehbarer Zeit nicht anschliefsen können.
Hamburg: z. Zt. mit Abfassung eigener Instruktion beschäftigt, lehnt
sich dabei stark an die preufsische Instruktion an; die endgültige
Entscheidung über Anschlufs müfste von einer Prüfung im
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 315
einzelnen abhängig gemacht werden. Vorbedingung, dafs der
jetzige Katalog in seiner Form erhalten bliebe.
Heidelberg nach Tradition katalogisierend verhält sich ganz ablehnend.
Leipzig: nach mündlicher Tradition; in neuen und Zweifelsfällen An-
schlufs an die P. J.; es ist fraglich, ob genügende Arbeitskräfte
jemals disponibel sein werden, um eine Umarbeitung des alpha-
betischen Kataloges vorzunehmen; das einfachste wäre Anschlufs
an die P. J. ; freilich wünschte man in vielen Fällen lieber eine
andere Entscheidung im einzelnen getroffen.
München hat eigene gedruckte K. 0. von 163 §§. Nachträge über
Transskription und Titeleinordnung hektographiert.
Ueber Stuttgart belehrt uns das vorletzte Heft des Zentralblattes in
einem Aufsatz des Kollegen Schmidt:
„Die Ordnung des alphabetischen Generalkatalogs erfolgte nach
eigenen Regeln, bei deren Entwerfung die prenfsische Instruktion
eingehend zu Kate gezogen wurde. Ein Anschlufs verbot sich
wegen der Art der Aufstellung der Bücher in der Stuttgarter
Landesbibliothek. Eine andere Wahl der Stich worte hätte also
Umstellungen grofsen Umfangs im Büchergebäude nach sich ge-
zogen. Eine verschiedene Behandlung des Zuwachses gegenüber
dem alten Bestand wäre sehr störend gewesen; so verbot sich
ein Anschlufs an die P. J. von selbst; man ist also von ihr, so-
wohl was die Fassung als auch was den Inhalt der Regeln
betrifft, abgewichen, aber nirgends ohne guten Grund; doch hat
sie eingehende Berücksichtigung gefunden.
Strafsburg: Eine deutsche einheitlichliche K. 0. ist nicht wünschens-
wert. 35 hektographierte Folioseiten mit 2 Anhängen für Titel -
aufnahmen, 18 hektographierte Folioseiten über Anordnung im
alphabetischen Katalog. Abweichungen von den P. J. sind grofs;
der K. 0. selbst dieser dritt-gröfsten Bibliothek Deutschlands kann
sowohl was präzise Fassung als Uebersichtlichkeit anlangt,
nur das höchste Lob gespendet werden.
Tübingen, mündliche Tradition, hält Einheit für wünschenswert und
ist nach Möglichkeit bereit, sie durchzuführen.
Wolfenbüttel: (bekanntlich eine der ältesten deutschen K. 0., allerdings
sehr geringen Umfangs), kann sich einer neuen Ordnung nicht
mehr anschliefsen, da sie ihre Neukatalogisierung zu beenden
nicht mehr weit entfernt ist und die zugrunde liegenden Regeln
kaum noch ändern kann, ohne die Einheitlichkeit dieses neuen
Kataloges zu zerstören.
Von den dann folgenden (Bibliotheken zwischen 200 und 300000)
wären als ablehnend wichtig: Giefsen, Jena, Rostock, Schwerin,
Weimar.
Dies das Ergebnis der Umfrage. Sie hat nichts Ueberraschendes
für den, der sich der Tragweite solcher Zustimmung be-
wufst ist.
21*
316 Dreizehnte Bibliothekar Versammlung
Auf welche Weise soll nun die als wünschenswert be-
zeichnete Einigung zustande kommen? Ein einfaches Ueber-
nehmen der P. J. mit allerlei Streichungen verbietet sich wohl von
selbst. Wie weit läfst diese und der nach ihr gearbeitete Gesamt-
katalog überhaupt Aenderungen zu? Nach den Worten seines der-
zeitigen Chefs Oberbibliothekar Fick, in Hamburg, scheint dies nur in
geringem Mafse der Fall zu sein. „Wir werden tunlichst an den
grofsen Richtlinien festhalten müssen, die uns die P. J. gegeben" und
auch der Referent Kaiser betonte: „Der Generalkatalog verträgt eben-
sowenig radikale Aenderungen wie die an ihm beteiligten Bibliotheken".
Die weiteren Worte des Kollegen Fick aber: „Wir müssen immer
daran denken, dafs diese Regeln einer ganzen Generation von Biblio-
thekaren in Fleisch und Blut übergegangen sind und dafs sie sich
nicht von heute auf morgen ändern lassen, ohne dem Bibliotheks-
wesen einen nicht wieder gut zu machenden Stofs zu versetzen" — diese
beherzigenswerten Anschauungen gelten aber nicht nur für die nach
der preufsischen Instruktion arbeitenden, sie gelten für alle Bücher-
sammlungen mit reichen Beständen und guter Tradition.
Es mufs einmal darauf hingewiesen werden, dafs es sich bei diesen
Katalogisierungsregeln doch nicht um gute oder weniger gute, um
logisch zu begründende oder durch Diskussion zu klärende Dinge handelt
oder Dinge, über die man sich auf einer mittleren Linie einigen mag;
sie haben ihre Begründung meist einfach im Herkommen und da wage
ich den Satz: Lieber eine konsequent durchgeführte Halbunrichtigkeit,
als ein ewiges Schwanken und Ergreifen des jeweils Neuesten; ich
brauche Bibliothekare nur an die „unendlich schwere, geeinte deutsche
Rechtschreiblehre" zu erinnern, die uns so viel Qual bereitet und
wohl noch bereiten wird.
Die P. J., die mit sanftem Druck Gesetz wurde für alle, die an
einem gemeinsamen Werke arbeiten, das mit bewundernswerter Energie
betrieben wird und dem wir alle gutes Gelingen wünschen, war not-
wendig, um schliefslich allen Beteiligten neue alphabetische Kataloge
zuzuführen, die nach dem Urteil eines so kompetenten Beurteilers wie
Schwenke (Zbl. Jg. 22, Heft 1) alle sehr im argen lagen; für Biblio-
theken aber, die sich gut geführter alphabetischer Kataloge erfreuen,
wie z. B. unsere Monacensis, liegt nicht der mindeste Grund vor, ein-
schneidende Aenderungen zu treffen und mit unendlicher Mühe und
Kosten Tausende und Abertausende von Büchern, die bisher in fried-
licher Ruhe ihr staubbeschwertes Dasein geführt haben, umzustellen;
denn (ebenso wie wir es von Stuttgart gehört haben) handelt es sich
auch bei uns in München bei Schlagwortänderung nicht lediglich um
ein Umlegen der K. Bl. und Verweise, sondern um ein vollständiges
Umsignieren. Wir haben aber auf absehbare Jahre weder Zeit noch
Personal, um solch gewaltigen und überflüssigen Aenderungen Kräfte
zu widmen, die kaum für weit näher liegende Aufgaben ausreichend sind.
Hätten wir neu zu katalogisieren gehabt, wir würden kein Bedenken
getragen haben, sie als Norm zu nehmen, (die ganz vorzügliche Strafs-
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 317
burger ist nicht im Drucke erschienen); wir haben uns kritisch und
eingehend mit ihr befafst und zollen ihr grofses Lob, sie gibt eben
vollständige Antwort dem Fragenden bis herunter in die Quisquilien
der grofsen und kleinen Buchstaben; dafs sie natürlich umfangreich
ist, kann ihr der Fachmann nicht verargen, der weifs wie viel der
Fragen sind, die täglich an den katalogisierenden Beamten einer grofsen
wissenschaftlichen Bibliothek herantreten. Eine Anweisung aber von 5 bis
10 §§ ist ein Leitfaden für Benutzer einer Volksbibliothek, keine
deutsche Katalogisierungs-Ordnung.
Trotz unseres Versuchs also, ihre Fassung so oft als möglich zu
übernehmen, besteht doch zwischen der Münchener und der P. J. eine
Reihe wichtiger Differenzen; „man ist, wie Kollege Schmidt- Stuttgart
sagt, nie ohne guten Grund von ihr abgewichen". Nur fünf markante
seien angeführt:
1. „Briefe an Goethe" stellen wir anonym auf mit biographischem
Verweis bei Goethe; die P. J. unter „Goethe" ;
2. weltliche Gesetze ebenfalls stets anonym;
3. Doppelnamen gelten bei P. J. als einfache;
4. bei anonymen Werken ist stets das 1. Substantiv Schlagwort, ohne
Unterschied, ob es sich um einen Satztitel handelt oder nicht;
5. Fürstennamen sind natürlich auch bei uns die Vornamen; doch
machen wir eine Ausnahme mit Napoleon und seiner Dynastie, die
unter Bonaparte kommen. Das ist, was ich gerne zugebe, eine legitimistische
Schrulle, der Korse hat diese Behandlung von uns Bayern gewifs nicht
verdient; aber wer die reichen Bestände an alter und neuer Napoleon-
literatur der Staatsbibliothek kennt, weifs, wie lange Zeit eine Umarbeitung
dieser Katalogpartie dauern würde — und was hätte es denn für
einen praktischen Zweck?
Und so liegen gewifs die Dinge auch auf andern grofsen Biblio-
theken, auch sie haben alte Ordnungen, die sie gering nicht achten
dürfen und feste Regeln, von denen sie nicht abgehen können.
Was sollen wir also tun?
Nun höre ich längst den Einwand und manche der antwortenden
Bibliotheken hat dies betont, die neue gemeindeutsche Ordnung brauche
nicht ins Detail zu gehen; es genügten die „wichtigsten" Regeln; sie
solle auch kein Zwang sein , jeder lehnt ab , was seiner Praxis
widerspricht und schneidet wieder anderes nach den Bedürfnissen seiner
Anstalt zu und dergl. Dann ist sie aber, meine Herren, eine sehr
überflüssige Arbeit, denn jede Bibliothek, die ihre Regeln fixiert,
kann auch jetzt schon eine der vorliegenden gedruckten Ordnungen (die
P. J., die Münchner, Freiburger, Strafsburger) als Grundlage nehmen,
auch andre grofse Bibliotheken sind z. Zt. damit beschäftigt (Frank-
furt, Hamburg).
Welchen ersichtlichen Zweck aber hätte eine mit Hängen und
Würgen und zahllosen Kompromissen zustande gekommene Einheits-
ordnung, die die Dutzende von Varianten verzeichnet? Oder gar eine
solche, die theoretisch zwar gebilligt, in praxi aber von niemand be-
318 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
folgt wird; sie wäre das Papier nicht wert, auf dem sie stünde: und
die legislatorische Kraft unserer Bibliothekartage, meine Herren,
wollen wir ja nicht überschätzen!
Wir wollen aber auch nicht Wünschen, die geäufsert worden sind,
entgegentreten, wir sind gerne bereit, eine Synopse der wichtigsten
Katalogregeln zu schaffen, vorausgesetzt, dafs die gar vielen Biblio-
theken, die nach mündlicher Tradition arbeiten, sich die überaus grofse
Mühe nehmen, unsere neugierigen und inquisitorischen Fragen alle zu
beantworten.
Ich fürchte freilich sehr, dafs die 25 deutschen Synoptiker noch
schwerer in eine Konkordanz zu bringen sind als die drei biblischen.
Sie würde ergeben, dafs wir in diesen Dingen das Land der un-
begrenzten Möglichkeiten sind; ich glaube auch nicht, dafs wir den
Gebrauch, bei anonymen Werken das 1. Substantiv zu wählen, so ohne
weiteres als allgemein- deutsch hinstellen dürfen; doch könnte darüber
nur eine genaue Statistik Aufschlufs geben, sie anzustellen sind wir
gerne bereit.
Selbst angenommen, es würden sich viele Gemeinsamkeiten bei der
Titelaufnahme zeigen (je weniger diese Punkte sind, um so überflüssiger
sind sie), es bleiben doch noch die bösen Fragen der Transkription
und der Ordnung anonymer Titel.
Die erstere Frage wurde in Hamburg mit beredtem Schweigen
übergangen, internationalen Kongressen überantwortet und der Wissen-
schaft überlassen. Ob sie da eine bessere Lösung finden? Wir Biblio-
thekare sehen doch täglich mit wachsender Skepsis, wie rasch wissen-
schaftliche Wahrheiten in die Rumpelkammer veralteter Meinungen
wandern.
Es bliebe noch ein Wort über die Frage der weiteren Ordnung
anonymer Titel, die mit den eigentlichen Katalogregeln zunächst nichts
zu tun hat, in der P. J. aber so eng, fast zu eng, mit den andern
verschlungen ist, dafs man dazu, annehmend oder ablehnend, Stellung
nehmen mufs.
Wir haben in Hamburg gehört, dafs man innerhalb des deutschen
Sprachgebiets im ganzen vier Gruppen unterscheiden kann, eine fünfte
ist die unseres alphabetischen Katalogs, mit der wir recht zufrieden
sind — ich werde mich darüber an anderer Stelle aussprechen» — .
Ein sachliches Schlagwort zu nehmen, gibt der persönlichen Willkür
zu grofsen Raum, eignet sich nur für leicht übersehbare Bibliographien
und Bücherlexika; wir können die Unmasse solcher Schlagwörter nur
streng nach dem Alphabet ordnen; denn die Reihenfolge der
25 Buchstaben ist vielleicht das einzige, worüber die Kultur-
menschheit einer Meinung ist.
Ein richtig bestelltes Buch mufs dann unfehlbar und rasch ge-
funden werden — und bei allen Übeln Erfahrungen müssen wir doch
zugeben, dafs die Mehrzahl der Anfragen richtig bestellt ist — zur
Richtigstellung falscher Bestellungen dienen eben Bibliographien und
Hilfskataloge, deren für diese Art von Literatur eine grofse Bibliothek
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 319
nicht entbehren kaun, der alphabetische Katalog aber hat nicht die
Aufgabe, auch für jeden Irrtum zum Ziele zu führen oder jede Irrtums-
möglichkeit auszuschliefsen. Ich wünsche sehr, dafs das geplante ge-
meinsame Berliner und Münchner Zeitschriftenverzeichnis zustande
kommt, die Frage wird dann erneut zu prüfen sein; ich meine, es ist
ganz gleichgültig, nach welchem der fünf Systeme es geordnet ist,
wenn nur im Vorwort das Prinzip an markanten Beispielen gezeigt
und wenn es mit Konsequenz durchgeführt ist.
Auch wenn man sich von jetzt ab auf ein bestimmtes Prinzip (ich
schliefse Oesterreich und Schweiz ein) einigen könnte nnd alle Biblio-
graphien und Bücherlexika diesem Gebrauche folgen würden, wir
Bibliothekare würden doch in alle Ewigkeit merken müssen, dafs und
wie es vor 1912 anders war; auch die unter sich verschiedenen
Ordnungsprinzipien der dänischen und holländischen Lexika, der Kataloge
von Paris und des British Museum von London würden wir immer
auseinanderhalten müssen (in den Münchner Bibliothekskursen bildet
gerade die systematische Vermittlung dieser Kenntnisse einen wichtigen
Teil der Einführung in die Bibliographie).
Unerträglich, wie gesagt worden ist, kann ich diese Tatsache eben-
sowenig heifsen wie die Sprachverschiedenheit der Völker des Erdballs;
auch diese ist ja freilich vielen Deutschen der Gegenwart eine „Tor-
heit oder ein Aergernis".
Die Titeleinordnung sollte meines Erachtens mit den Katalogisierungs-
regeln nicht verquickt werden, denn es denkt wohl niemand an den
abenteuerlichen Plan, die sämtlichen Katalogzettel im deutschen Sprach-
gebiet nun alle in eine andere Reihenfolge umlegen zu wollen, „von
der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt;t. Die
Möglichkeit gebe ich zu, den Nutzen vermag ich nicht einzusehen.
Ueberspannen wir nicht ohne zwingende Gründe die uniformierenden
und nivellierenden Tendenzen der Gegenwart; lassen wir uns wieder
gesagt sein, dafs in bibliothekarischen Dingen gar viele Wege nach
Rom führen und dafs nicht ohne zwingende Not so tief in den
Organismus der Bibliotheken eingegriffen werden darf.
Wenn wir allen neukatalogisierenden Bibliotheken die Annahme
der P. J. empfehlen, allen denen, die das Bedürfnis haben, ihre
eigenen Regeln festzulegen, den Anschlufs in allen möglichen und
schwankenden Fällen, so glaube ich, haben wir des Einigenden und
Entgegenkommenden genug getan.
Die anglo- amerikanische Kooperation soll uns ein leuchtendes Vor-
bild sein, wurde gesagt. Ich nehme es an; es stimmt mich aber doch
bedenklich, dafs dieser Einheitskodex in zwei Ausgaben, einer
englischen und einer amerikanischen, erschienen ist, deren jede ihre
sehr zahlreichen Abweichungen getreulich verzeichnet. 1 Ordnung
-f- 1 Ordnung = 2 Ordnungen.
Auch auf der so beschlufsfreudigen Brüsseler Tagung war Prideaux-
London offen genug, es zu sagen, dafs diese Regeln in England wenigstens
aufser dem British Museum in keiner grofsen Bibliothek eingeführt
320 Dreizehnte BibliothekarversainuiluDg
seien und nur auf dem Papiere stünden, und auch in Amerika richteten
sich nur die Titeldrucke der Congress- Library darnach.
Und selbst wenn dort bis in den wilden Westen hinein jeder Staat
nach ihnen arbeiten würde, wäre das für uns so ohne weiteres nach-
ahmenswert?
Amerika du hast es besser
Als unser Kontinent, der alte;
Dich stört nicht im Innern
Unnützes Erinnern,
Vergeblicher Streit.
Das Bedürfnis nach einer einheitlichen deutschen Katalogisierungs-
ordnung kann gar nicht so grofs gewesen sein, kein deutscher Biblio-
thekartag hat sich bisher ernstlich damit beschäftigt; lediglich durch
die Frage des Gesamtkataloges ist sie aufgetaucht, mit ihm steht
und fällt sie.
Ich fasse zum Schlüsse meine Ausführungen, das Ergebnis der
Umfrage und zugleich den Bericht der „Kommission" in die Sätze
zusammen :
1. Es ist durch Umfrage festgestellt worden, dafs die Zustimmung
zu einer gemein -deutschen K. 0. keine einheitliche ist; eine Anzahl
sehr grofser Bibliotheken verhält sich ablehnend.
2. Es empfiehlt sich, diese Frage gemeinsam mit der eines deutschen
Gesamtkatalogs zu regeln.
1. Korreferent: Bibliothekar Dr. G. A. Crüwell-Wien.
Wenn Sie von mir erwarten sollten, dafs ich Ihnen das Ergebnis meiner
Rundfrage in einer erschöpfenden Formel wiedergebe, käme ich in die
gröfste Verlegenheit. Denn ebenso verschieden, wie die Bibliotheken
waren, an die ich mich wendete, ebenso bunt waren auch die Ant-
worten. Der freundlichen Weisung des Herrn Kollegen Hilsenbeck
folgend, schickte ich meine Anfrage an alle mir bekannten gröfseren
Bibliotheken des deutschen Sprachgebietes in Oesterreich und erhielt
Auskünfte von 9 Hochschul-, 1 Hof-, 6 staatlichen Verwaltungs-,
3 Studien-, 1 geistlichen, 1 Fachschul-, 1 Stadt- und 2 Landes-
bibliotheken. Nach gedruckten Vorschriften wird fast nirgends kata-
logisiert. Nur dem zufälligen, leider längst nicht mehr grundsätzlich
geübten Umstand, dafs eine grofse Anzahl von Provinzbibliothekaren an
der Wiener Universitätsbibliothek ausgebildet wurde, ist es zu danken,
dafs die Instruktion der Wiener Universitätsbibliothek der Kata-
logisierung einer Reihe von österreichischen Bibliotheken, man kann
nicht mehr sagen, als zur Richtschnur dient. Diese Instruktion, die
nur zu amtlicher Benutzung hektographiert wurde, rührt im allgemeinen
von dem verstorbenen Direktor der Wiener Universitätsbibliothek
Dr. Grassauer her und enstand in den Jahren 1885 — 87, kurz nachdem
die Bibliothek ihr gegenwärtiges Heim bezog. Sie lehnt sich an ältere
Traditionen an, hat ihre unleugbaren Vorzüge, ist aber schwerfällig,
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 321
verlangt von Namen eine übertriebene bibliographische Genauigkeit
und versagt vielfach in bezug auf nichtdeutsche Ordnungswörter. Als
charakteristisches Beispiel will ich nur anführen, dafs die Schriften
der „Early p]nglish Text Society" nicht einfach unter dem Titel der
Gesellschaft, sondern unter dem fingierten Titel „Publications of the . . ."
zu suchen, aber so kaum zu finden sind. Immerhin hat diese Instruktion
ihre grofsen Verdienste und kann als der erste Versuch einer einheit-
lichen Katalogisierungs-Instruktion für eine nicht allzu grofse Anzahl
österreichischer Bibliotheken angesprochen werden. Von dieser be-
scheidenen Uebereinstimmung abgesehen, bewegten sich die Antworten
in völlig divergierenden Linien. Der Wunsch, in allen diesen Antworten,
wenn auch keine deckende Formel, so doch gewisse Parallelismen zu
finden, führte zu dem keineswegs überraschenden Ergebnis: Die grofsen
Bibliotheken — ohne Ausnahme l) — sprachen sich für, die kleinen
— mit Ausnahmen — gegen eine einheitliche Katalogisierung aus.
Die Gegner führten stets die „Individualitäten der Bibliotheken" ins
Treffen, obwohl es nicht ersichtlich ist, wie diese Individualität sich
im alphabetischen Nominalkatalog ausdrücken solle. Von den An-
hängern des Individualismus wurde die einheitliche Katalogisierung
zum Teil mit einer Erbitterung bekämpft, die das völlig sachlich ge-
haltene Rundschreiben in keiner Weise provozieren konnte. Auf die
Gefahr hin, mein Mandat zu überschreiten und in dem unangenehmen
Bewufstsein, mit den vortrefflichen Ausführungen des Herrn Referenten
mich in Widerspruch zu setzen, mufs ich mich in Uebereinstimmung
mit den Leitern sämtlicher grofsen Bibliotheken Oesterreichs dafür
aussprechen, dafs eine einheitliche Katalogisierungsinstruktion für das
gesamte deutsche Kulturgebiet ein überaus wünschenswertes Ziel ist.
Da die Erreichung dieses Zieles nicht nur eine materielle Opferwilligkeit
der Staaten, sondern auch den Bruch mit geheiligten Traditionen voraus-
setzt, so sind ja gewisse Widerstände gegen die Durchführung be-
greiflich. Sollte aber die Frage der einheitlichen Katalogisierung das
Stadium der Debatte überwunden haben, so bitte ich Sie, überzeugt zu
sein, dafs sich in Oesterreich genug Bibliothekare finden werden, dieses
Ziel mit Sachkunde und Arbeitsfreude werktätig zu fördern.
2. Korreferent: I. Bibliothekar Dr. Hermann Es eher -Zürich.
I.
Das Problem, über das wir heute hier verhandeln, bewegt seit
dem internationalen Archivaren- und Bibliothekaren -Kongrefs, der im
August 1910 in Brüssel stattfand, die bibliothekarische Welt Europas.
Internationale, sprachliche, territoriale Lösungen werden diskutiert, und
die Linien verlaufen recht wenig einheitlich. Die einen, die die inter-
nationale Regelung anstreben, haben, obgleich sie als Vorstufe sprach-
1) Die Wiener Hofbibliothek beantwortete meine Rundfrage nicht.
322 Dreizehnte Bibliotkekarversammlung
liehe Vereinbarungen vorschlagen, eigentlich nur eine Lösung im Auge,
die ihren eigenen Verhältnissen entsprechen soll. Andere, die als aus-
führende Organe des Kongresses die Resolution den beteiligten Kreisen
übermittelten, haben von einer Vereinbarung nach Sprachgebieten ab-
gesehen, da sie sich bereits im Besitz einer territorialen Einigung be-
finden, die der erstrebten internationalen Uebereinkunft ziemlich nahe
steht. Dritte, die soeben zu einem Abschlufs gelangt sind, haben
dabei ebenfalls vorgezogen, ihm territoriale Geltung zu geben und
jenseits ihrer politischen Grenzen lebenden Sprachgenossen die Frage
zu eigener Lösung zu überlassen. In Hamburg wurde voriges Jahr
eine Einigung innerhalb des Gebietes der deutschen Sprache ins Auge
gefafst, aber nicht als Vorstufe zu einer internationalen, die schon
damals abgelehnt wurde, sondern als Selbstzweck.
Das alles zeigt, wie wenig einfach das Problem ist. Da wird es
kaum grofse Verwunderung hervorrufen, wenn selbst für ein kleines
Land, wie die Schweiz, die Frage ihre Schwierigkeiten aufweist und
wenn es dem Berichterstatter, der übrigens keinerlei offizielle oder
offiziöse, sondern nur rein persönliche Ansichten äufsert, nicht leicht
fällt, den richtigen Weg zu finden zwischen der Idee, mit der er,
wenigstens in ihrer Hamburger Fassung, durchaus sympathisiert, und
den Anforderungen der Wirklichkeit.
Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land. Jedes ihrer Sprach-
gebiete hängt, was die geistige Kultur betrifft, in der Hauptsache von
einem der grofsen Nachbarstaaten ab, der zugleich der Hauptträger
der angestammten Sprache ist. Dem sprachlichen Zusammenhang gehen
auch Literatur und Wissenschaft nach, und diesen folgen naturgemäfs
deren berufene Hüterinnen, die Bibliotheken, sowohl hinsichtlich dessen,
was sie sammeln, als auch dessen, was sie zur Benutzung abgeben.
Damit scheint der mafsgebende Gesichtspunkt auch für unsere Er-
wägungen gegeben zu sein.
Aber die recht ungleich grofsen sprachlichen Teile unseres Landes
sind zugleich zu einem politischen Ganzen zusammengewachsen. Staat-
liche Auffassungen und Ordnungen bedingen in wesentlichen Punkten
auch die Entwicklung des Bibliothekwesens, zumal die Gestaltung des
interurbanen Leihverkehrs. Auch die persönliche Berufsorganisation
richtet sich nach den politischen Grenzen. Neben den sprachlichen
Gesichtspunkt stellt sich also der staatliche. Die Entscheidung über
die Frage, die uns beschäftigt, wird davon abhängen, welcher von
beiden sich speziell in Katalogisierungsfragen als mafsgebender erweist.
Der sprachliche Zusammenhang führt die Schweiz nach drei Seiten.
Und so wären eigentlich hier zum mindesten ebensoviele verschiedene
Nachbarländer ins Auge zu fassen. Aber ich mufs gleich von vorn-
herein gestehen, dafs mir aufser den österreichischen auch die italie-
nischen Verhältnisse nicht näher bekannt sind. Meine Blicke wenden
sich deshalb nur nach Nord und West, nach Deutschland und Frank-
reich, um hernach zum eigenen Land zurückzukehren.
Auf Deutschlands Verhältnisse brauche ich nicht näher ein-
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 323
zugehen. Es genügt auf die Instruktion des gröfsten seiner Einzel-
staaten hinzuweisen, die, abgesehen von den Anstalten, für die sie
erlassen wurde, auch von zahlreichen andern preufsischen und nicht-
preufsischen Bibliotheken befolgt wird.
In Frankreich bestand bis vor kurzem noch keine einheitliche
Instruktion. Es handelte sich, soweit ich sehe, lediglich um eine
mehr oder minder feste Praxis und Tradition, die teils in L. Delisle's
knappen Instructions elementaires et techniques sur la mise et le
maintien en ordre des livres d'une bibliotheque (zuerst in der Revue
des Bibliotheques erschienen, dann separat), teils in bibliographischen
Werken, teils im Unterricht an der Ecole des Chartes ihren Ausdruck
fand. Erst vor ca. zwei Wochen ist ein Entwurf abgeschlossen worden,
den eine von der Association des Bibliothecaires francais eingesetzte
und unter ihren Mitgliedern auch zwei Verleger zählende Kommission
aufgestellt hat. Wie mir M. Sustrac, ihr Sekretär, zugleich Sekretär
der Association, mitzuteilen die Freundlichkeit hatte, deckt sich der
Entwurf im wesentlichen mit den Delisle'schen Instruktionen und mit
der Praxis der grofsen Pariser Bibliotheken, wie denn auch die Kom-
mission nur einen einzigen Nicht-Pariser zählte.
Würden die beiderseitigen Verfahren im grofsen ganzen unter sich
übereinstimmen und würde auch die schweizerische Praxis ihnen ent-
sprechen, so wäre das Problem für uns erfreulich rasch gelöst. Aber
so schön liegen die Verhältnisse leider nach keiner Seite. Zunächst
nähert sich Delisle und mit ihm, wie es scheint, auch die Association
betreffend die Werke von Körperschaften in gewisser Hinsicht ziemlich
dem englisch-amerikanischen Verfahren. Er empfiehlt z. B. Publikationen
von Bibliotheken, Museen und Ausstellungen (insbesondere Kataloge)
unter diesen Ordnungsworten zusammenzufassen; er ist geneigt, den
Publikationen von Behörden das inhaltlich am meisten geeignete
Ordnungswort ohne Rücksicht auf allfällige andere, formal näher liegende
zu geben, und Zeitschriften gelehrter Gesellschaften unter diese letzteren
einzureihen. Er bildet sodann Gruppenordnungsworte wie „Coutumes"
für Gesetze, Gewohnheitsrechte, Offnungen, Statute u. s. f.
Besonders grofs ist der Unterschied im Verfahren bei den Anonyma
im engern Sinne. Delisle gibt für ihre Einreihung folgende Anweisung:
„Das Einreihen der Titelzettel anonymer Werke richtet sich nach den
ersten Worten der Titel. Man berücksichtigt dabei weder den ein-
fachen Artikel noch den mit der Präposition „de" zusammengesetzten
Artikel1); wohl aber berücksichtigt man die Präposition „ä" sowohl
allein als auch mit dem Artikel zusammengesetzt." Die Regel wird
durch folgende Beispiele verdeutlicht, die auch für die Reihenfolge
mafsgebend sind:
A mes amis . . .
Abrege d'histoire . . .
Aux debris de la vieille armee . . .
1) Er hätte vom „bestimmten" Artikel sprechen sollen; denn den un-
bestimmten behandelt er als mafsgebend.
324 Dreizehnte Bibliothekarversaminlung
Avenir (1') scientifique.
Cent (Les) nouvelles nouvelles.
D'oü vient tout le mal?
De Dijon a Paris.
Deffaite (La) des trouppes . . .
Grande (La) Encyclopedie.
Palais royal (Le) . . .
Une vocation . . .
Diese Titel genügen, um die ganze Gröfse des Unterschieds gegen-
über dem preufsisch- deutschen Verfahren darzulegen.
Im Gegensatz insbesondere zu dem westlichen Nachbar verfügt die
Schweiz gemäfs ihrer Zusammensetzung über keine grofse und aus-
schlaggebende Bibliothek, die auch in dieser Hinsicht die Entwicklung
beherrscht hätte. Dem Individualismus stand von jeher weiter Spiel-
raum offen. Wenn bei aller Verschiedenheit der Entscheidungen sich
trotzdem gewisse einheitliche Grundzüge herausgebildet haben, so ist
das nur um so erfreulicher.
Unser Land besitzt nur zwei gedruckte Katalogisierungsinstruktionen,
die gemeinsame für die zürcherischen Bibliotheken (zu der für die
Stadtbibliothek noch handschriftliche Ergänzungen hinzutreten) und die
der Universitätsbibliothek Basel. *) Einige weitere Bibliotheken verfügen
über handschriftliche Instruktionen oder befolgen die zürcherische.
Die Mehrzahl besitzt gar keine, sondern nur Tradition und Praxis, die
allerdings, wie die Besitzer z. T. selber zugeben, gar nicht immer
sicher sind. Eine der Bibliotheken erklärte, sich im Zweifelsfalle an
die preufsische anzuschliefsen, eine andere, sich nach den Anweisungen
Delisle's zu richten. Aber gerade im wichtigsten Punkt befolgt weder
die eine noch die andere ihr Vorbild. Um für den Zweck des heutigen
Referates festen Boden zu gewinnen, habe ich an 12 Bibliotheken die
zürcherische Instruktion und die vervielfältigten Ergänzungen der Stadt-
bibliothek gesandt mit der Bitte, darin anzumerken, inwiefern ihr Vor-
gehen übereinstimme oder abweiche. Acht davon haben mit Detail-
auskunft geantwortet, vier sich nur im allgemeinen ausgesprochen.
Die Antworten stellte ich in einem Handexemplar mit gewöhnlicher
Tinte übersichtlich zusammen. Daneben trug ich mit Tinte von anderer
Farbe die einschlägigen Bestimmungen der preufsischen Instruktion,
mit Tinte von dritter Farbe die Anweisungen Delisle's und das Ver-
fahren französischer bibliographischer Werke (Le Soudier usw.) ein.
II.
Meine Mitteilungen beschränke ich auf
1. die Wahl der Ordnungsworte von Autoren-Titeln,
2. ebenso von anonymen Titeln,
3. die Wertung einzelner Buchstaben.
1) Die Angaben über Basel sind dahin zu berichtigen, dafs im Druck nnr
die Anleitung für die Benutzung des alphabetischen Kataloges vorliegt, die
eigentliche Instruktion ist nicht gedruckt.
Zur Frage einheitlicher Katalogisiernngsregeln 325
Dabei mufs auch ich betonen, was Herr Kollege Kaiser voriges Jahr
in Hamburg bemerkte: Es sind nicht die persönlichen Ordnungsworte,
die die Schwierigkeiten verursachen; denn schlimmsten Falls kann man
sich, wenn sie einer Einigung widerstreben, mit Rückweisen behelfen.
Die Probleme liegen vielmehr bei den sachlichen Ordnungsworten.
1. Dafs der Verfasser zum Ordnungswort erhoben und geschrieben
wird, wie er sich schreibt, ist im allgemeinen auch bei uns selbst-
verständlich. Hinsichtlich einer Reihe einzelner Bestimmungen weicht
jedoch das Verfahren der einzelnen Bibliotheken z. T. sowohl unter
sich als von der preufsischen Instruktion und den Delisle'schen An-
weisungen ab. Ich nenne:
a) Vorkommen verschiedener Namen oder wenigstens Namensformen
für den nämlichen Verfasser (Pseudonyme, humanistische Namen,
verheiratete Schriftstellerinnen u. s. f.).
b) Zusammengesetzte Namen (deutsche Adelsprädikate, soweit es die
Einreibung betrifft), französische Namen, denen, mit Gedankenstrich
verbunden, ein Vorname vorgesetzt ist, Namen mit „St" und ins-
besondere Namen mit vorangehenden Artikeln oder Präpositionen
oder beiden. Gerade hier tritt uns als hervorstechender Zug ent-
gegen, dafs keine einzige der Bibliotheken, die mir Detailauskunft
erteilten, mit der preufsischen Instruktion oder mit Delisle überein-
stimmt.
c) Nennung von mehreren Verfassern auf dem Titelblatt.
d) Entscheidung darüber, ob bei Titeln, die nicht einen eigentlichen
Verfasser, sondern nur einen Bearbeiter oder Herausgeber nennen,
dieser oder ein Appellativum als Ordnungswort zu wählen ist.
Die Mannigfaltigkeit der Entscheidungen ist hier ganz besonders
grofs. Die einen Bibliotheken geben eher eine Neigung zum
persönlichen Ordnungswort kund, die andern zum sachlichen
Ordnungswort. Das hindert aber keineswegs, dafs gegebenenfalls
die Entscheidung im entgegengesetzten Sinne erfolgt und dafs
die Linien sich kreuzen.
e) Anhangsweise mag noch bemerkt werden, dafs die Einzel werke
bekannter Verfasser von den einen Bibliotheken chronologisch,
von den andern alphabetisch eingereiht werden; dritte haben
noch keine Entscheidung getroffen.
2. Hinsichtlich der Anonyma herrscht im grofsen ganzen Ueberein-
stimmung sowohl darin, dafs korporative Verfasser nicht berücksichtigt
werden, als auch darin, dafs, weqn irgend möglich, als erstes Ordnungs-
wort ein Substantivum im Nominativ, event. auch in einem andern
Kasus gewählt wird. Immerhin geben sich da und dort Verschieden-
heiten kund, z. B. bei der Behandlung von substantivischen Attributen,
Substantiven mit quantitativem Gehalt, Composita mit oder ohne Binde-
strich, zusammengezogenen Worten u. s. f. Weist der Titel die Form
eines Adverbiale auf, so schliefst sich das Vorgehen so ziemlich
allgemein dem preufsischen an. Titelsätze werden im allgemeinen
übereinstimmend mit der Preufsischen Instruktion, im einzelnen aber
326 Dreizehnte Bibliothekar Versammlung
nicht allenthalben gleichmäfsig behandelt, namentlich nicht mit Bezug
auf einen am Anfang stehenden Artikel. An den einen Orten wird
er immer Ordnnngswort, an den andern wenigstens im Casus obliquus.
Ihre ganz besonderen Wege schlägt die Schweiz bei der Wahl des
2., 3. und folgenden Ordnungswortes in Titeln anonymer Werke in-
sofern ein, als sie, mit einer einzigen Ausnahme, rein formal vorgeht.
Diese Ausnahme, um sie gleich zu erledigen, betrifft Basel, das nach
der Dziatzko'schen Instruktion den grammatikalischen Wert der Worte
berücksichtigt. Allen übrigen Bibliotheken ist gegenüber der preufsi-
schen Instruktion gemeinsam, dafs sie zunächst nicht zwischen wesent-
lichen und unwesentlichen Worten unterscheiden und ferner — was
nun von grundlegender Wichtigkeit ist — , dafs sie von jeder Art
grammatikalischer Abhängigkeit durchaus absehen. Leider ist jedoch
damit die Gemeinsamkeit erschöpft. Während die Mehrzahl zwar die
Präpositionen stets, aber den Artikel nur im Casus obliquus berück-
sichtigt, läfst eine Bibliothek auch die Präpositionen aufser Betracht,
eine andere dagegen auch den Artikel im Nominativ zur Geltung ge-
langen; und während die Mehrzahl sowohl die Worte vor als nach
dem ersten Ordnungswort berücksichtigt, übergeht eine Minderzahl die
ersteren.
Immerhin kann als erheblich überwiegende Praxis gelten, dafs als
2., 3. ff. Ordnungsworte nach der Reihenfolge auf dem Titelblatt die-
jenigen Worte gewählt werden, die weder 1. Ordnungswort noch dazu-
gehöriger Artikel sind. Ihr hat sich auch das von der Vereinigung
schweizerischer Bibliothekare herausgegebene Zeitschriftenverzeichnis in
seiner ersten wie in seiner demnächst erscheinenden zweiten Auflage
angeschlossen.
3. Hinsichtlich der Wertung einzelner Buchstaben in Titeln mit
sachlichem wie mit persönlichem Ordnungswort ist folgendes zu be-
merken: der Umlaut wird wenigstens von den öffentlichen Bibliotheken
als ae, oe, ue behandelt. Die allgemeine Uebereinstimmung, auch mit
dem Ausland, ist hierin hergestellt. Stehen sich in deutschen Titeln
bei ursprünglich fremdsprachigen Worten einerseits c, andererseits k
und z gegenüber, so herrscht im ganzen, zweifellos mit Rücksicht
auf die romanischen unter den Landessprachen, eher Vorliebe für c.
Immerhin ist das Verfahren nicht konsequent. Während die eine
Instruktion diese Vorliebe auf Worte lateinischen Ursprungs beschränkt,
schreibt eine andere Bibliothek z. B. das Wort „Kritik" zwar hinten
mit k, aber vorn mit c. Die Frage der Trennung von i und j wird
in der französischen Schweiz, abweichend von der preufsischen Instruk-
tion, ohne weiteres bejaht, in der deutschen verschieden beantwortet.
Diese Mitteilungen werden wohl genügen, um zu zeigen, wie schwierig
die Sache für die Schweiz ist. Eine Einigung mit Frankreich, die an
und für sich für die westschweizerischen Bibliotheken ebensogut in
Betracht kommen könnte, wie eine solche der deutschschweizerischen
mit Deutschland und Oesterreich, ist mit Rücksicht auf die verschieden-
artige Behandlung des 1. Ordnungswortes bei anonymen Titeln völlig
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 327
ausgeschlossen. Eher wäre, selbst für die Anstalten französischer
Sprache, eine Verständigung mit Deutschland möglich, wenn man sich
nur darüber entscheiden müfste, ob für die 2. u. ff. Ordnungsworte nur
die wesentlichen oder auch die unwesentlichen Worte in Betracht
kommen sollen. Dafs sich aber damit noch eine Frage grammati-
kalischer Art verquickt, macht die Annahme der preufsischen Instruktion
zum mindesten aufserordentlich schwierig.
Nach meinen sehr ungefähren Schätzungen bilden in dem mir am
nächsten stehenden Katalog, dem der Stadtbibliothek Zürich, die
sachlichen Ordnungsworte ungefähr den fünften Teil aller Ordnungs-
worte. Manche darunter weisen nur geringen Umfang auf und würden
von Umordnungen wohl ganz unberührt bleiben. Daneben aber gibt
es, wie jeder Kenner weifs, massenhaft grofse Ordaungsworte, bei denen
die durch Umordnungen verursachte Mühe progressiv mit dem Umfang
wächst. Man mag daraus die Tragweite einer so tiefgreifenden
Aenderung ermessen.
Umordnungen von Katalogen dürfen niemals leicht genommen
weiden. Immerhin läfst sich nicht von einer absoluten Unmöglichkeit
sprechen, namentlich dann nicht, wenn es sich um grofse, weitgreifende
Zusammenhänge handelt. Soweit ein alphabetischer Katalog die Zettel-
form aufweist, kann er jederzeit revidiert werden. Soweit er in Band-
form angelegt ist, bedarf er ungefähr alle 30 — 40 Jahre der Erneuerung;
die notwendige Umordnung kann dann bei dieser Gelegenheit vor-
genommen werden. Die Frage ist lediglich, wie bei aller biblio-
thekarischen Arbeit, ob Zweck und Aufwand im richtigen Verhältnis
zu einander stehen.
Wenn ich soeben die Annahme der preufsischen Instruktion zum
mindesten als aufserordentlich schwierig bezeichnete, so mag man mir
einwenden, dafs eine allgemeine deutsche Instruktion den schweizer-
ischen Gepflogenheiten näher stehen werde, als die jetzige preufsische.
Aber das erscheint mir, nachdem der preufsische Gesamtkatalog so
weit gediehen ist, milde gesagt, sehr unsicher. Auch würde es mir
unbescheiden vorkommen, meinerseits ihm nun gerade in einem der
wesentlichsten Punkte eine Aenderung seines bisherigen Verfahrens
zuzumuten. Wir werden also richtigerweise eine solche Möglichkeit
aufser Betracht lassen.
III.
Das Streben nach einheitlicher Gestaltung der alphabetischen
Kataloge wird im wesentlichen von drei Punkten ausgehen: 1. von
den unentbehrlichen Hilfsdiensten, die die Bibliographie leistet und
die möglichst ohne Kräfte verlust sich nutzbar zu machen im Interesse
der Bibliotheken liegt, 2. von der Anlage zentraler Kataloge für ganze
Landstriche und Länder, und 3. von der Einrichtung zentraler Kata-
logisierung, d. h. der Lieferung einheitlichen Titelmaterials an die
Bibliotheken eines gröfseren Gebietes durch eine Zentralstelle.
Von den verschiedenen Arten der Bibliographie kommt für
unseren Zusammenhang nur die buchhändlerische in Betracht, weil sie
328 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
mit dem Katalogisierungsverfahren der Bibliotheken in enger Berührung
steht. Diesem Umstand haben soeben, wie erwähnt, die Franzosen
Rechnung getragen dadurch, dafs sich Bibliothekare und Buchhändler
zu gemeinsamer Lösung der Katalogisierungsfrage zusammenfanden.
Eine gemeinsame Behandlung für das gesamte deutsche Sprach-
gebiet würde sich unter dem Gesichtspunkt der buchhändlerischen
Bibliographie insofern ohne weiteres ergeben, als diese erfreulicherweise
nicht vor den Landesgrenzen Halt macht, sondern auch den öster-
reichischen und den deutschschweizerischen Buchhandel umfafst. „Er-
freulicherweise" sage ich. Wir Deutschschweizer wissen das gerade
im Hinblick auf unsere Kollegen von der französischen Schweiz doppelt
zu schätzen; denn diese werden hierin, wie auch die Belgier, von der
ausschliefslich national angelegten französischen Bibliographie völlig
im Stich gelassen.
Aber von einem mafsgebenden Einflufs der buchhändlerischen
Bibliographie auf die Katalogisierungsdetails läfst sich nicht sprechen.
Hinsichtlich des ersten Ordnungswortes besteht die Uebereinstimmung
bereits. Das dürfte genügen. Die grofsen Bücherlexika beginnen mit
jedem Bande ein neues Alphabet, innerhalb dessen sich auch bei aus-
gedehnten sachlichen Ordnungsworten selbst der leicht zurechtfindet,
der von anderen Ordnungsgrundsätzen herkommt, dank der Ueber-
sichtlichkeit, die dem Druck eigen ist. Der gegenwärtige Zustand ist
durchaus erträglich, und um seinetwillen die ganze grofse Frage auf-
zurollen und an sämtlichen schweizerischen Bibliothekkatalogen um-
fassende und tiefgreifende Aenderungen vorzunehmen, würde sich
sicherlich nicht rechtfertigen.
In viel stärkerem Mafse erwächst die Forderung einheitlicher
Katalogisierung aus der Anlage von zentralen Katalogen. Das
hat der Sprechende selber erfahren. Als sich Zürich im Jahre 1897,
unmittelbar nachdem die drei gröfsten Bibliotheken hinsichtlich der
Drucklegung ihrer eigenen Bestände zu einem gewissen Abschlufs ge-
kommen waren, daran machte, gemeinsame gedruckte Zuwachsverzeich-
nisse herauszugeben und einen Zentral katalog anzulegen, da war sofort
auch eine gemeinsame Katalogisierungsinstruktion notwendig, die in
möglichst knapper Form die notwendige Einheit herstellte.
In ganz gleicher Weise trat dieser Zusammenhang zutage, als
unsere Vereinigung schweizerischer Bibliothekare letztes Jahr die
Brüsseler Resolution entgegennahm. Die erste Erwägung ging dahin,
dafs wir es den Berufsvereinen der grofsen Nachbarstaaten überlassen
sollten, die ersten Schritte in der Sache zu tun. Aber von anderer
Seite wurde mit Recht sofort darauf hingewiesen, dafs schon die Rück-
sicht auf das Projekt eines schweizerischen Gesamtkataloges uns nicht
davon abhalten dürfe, der Frage rechtzeitig nahe zu treten.
Zentrale Kataloge haben die Aufgabe, die Bücherbestände der in
ihnen vertretenen Bibliotheken über den Bereich der einzelnen Anstalt
oder der einzelnen Stadt hinaus einem weiteren Benutzerkreise zu-
gänglich zu machen und die Sammlungen des betr. Gebietes zu ein-
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 329
heitlicher Wirkung zusammenzufassen nach dem Wahlspruch „Alle für
Einen, Einer für Alle".
Die räumliche Ausdehnung solchen Zusammenschlusses wird von
den räumlichen Grenzen eines leichten und ausgiebigen Ausleihverkehrs
abhängen. Sie wird also an Einrichtungen verkehrspolitischer Art
geknüpft, d. h. durch die Mafsnahmen der Post- und auch der Zoll-
verwaltung bedingt sein. Es sind somit in hervorragendem Mafse
staatliche Gesichtspunkte, speziell die Gestaltung der Posttarife und
der Zollgrenzen, die in letzter Linie den Ausschlag geben darüber,
wie weit zentrale Kataloge auszubauen und wie weit damit auch
gemeinsame Katalogisierungsinstruktionen aufzustellen seien. Beide
gehören zusammen, wie beim Messer das Heft und die Klinge. Ich
denke, es wird, um das nachzuweisen, gerade in diesem Kreise nur
weniger Worte bedürfen.
Die Einheitlichkeit der Katalogisierung liegt zunächst im Interesse
des zentralen Kataloges. Das Titelmaterial, aus dem sich ein solcher
in der Schweiz in erster Linie zusammenzusetzen hat, nämlich die
Ausschnitte aus den zahlreichen gedruckten Bibliothekkatalogen, die
ein Hauptcharakteristikum des Bibliothekwesens unseres Landes bilden,
mufs er selbstverständlich nehmen, wie er es bekommt, und darin vor-
handene Ungleichmäfsigkeiten durch eigene Arbeit ausebnen. *) Aber
die Fortführung gestaltet sich um so einfacher, je gleichmäfsigeres
Material ihm in Zukunft von den Bibliotheken geliefert wird.
Sodann liegt die Gemeinsamkeit des Katalogisierungsverfahrens im
administrativen Interesse der Bibliotheken. Zweierlei Gesetzgebung im
nämlichen Lande ist nicht vom guten. Was im Grofsen für die Ge-
staltung des Rechtes gilt, wird sich im Kleinen auch an der Ver-
waltungspraxis der Bibliotheken erwahren. Solange der gegenseitige
Ausleinverkehr sich in bescheidenen Grenzen bewegt und der zentrale
Katalog sich in den Anfängen seiner Wirksamkeit befindet, verspüren
die einzelnen Bibliotheken die Nachteile ungleichmäfsiger Kata-
logisierung kaum oder gar nicht. Aber unser interurbaner Ausleih-
verkehr steckt erst in den Anfängen. Die Zeit wird kommen, wo er
ungeahnte Ausdehnung erhält, wo man auch die Vermehrung der
Bibliotheken — ich habe nicht nur die Erwerbung neuer Werke,
sondern auch die Aufstellung von Geschenken im Auge — nicht mehr
nur davon abhängig macht, ob die betr. Werke in der eigenen Biblio-
thek oder Stadt vorhanden seien, sondern wo es angesichts des stets
wachsenden Raumbedarfs als genügend erachtet wird, zu wissen, dafs
sie in erreichbarer Nähe sind, was sich lediglich aus dem zentralen
Kataloge feststellen läfst. Je enger sich aber der Verkehr zwischen
den Bibliotheken des Landes gestaltet, um so unwiderstehlicher werden
1) Dabei möchte ich ausdrücklich bemerken, dafs mir für den Gesamt-
katalog die Forderung bibliographischer Genauigkeit schlechterdings aus-
geschlossen zu sein scheint. Es genügt meines Erachtens, wenn die Titel-
angaben so viel enthalten, als im allgemeinen zur Identifikation eines Werkes
nötig ist.
XXIX. 7. 8. 22
330 Dreizehnte Bibliothekar Versammlung
die Erfahrungen jedes neuen Tages nach der Gleichförmigkeit der
Katalogisierung rufen, falls eine kluge Voraussicht sie nicht rechtzeitig
eingeführt hat.
Schliefslich haben auch die Benutzer ein direktes Interesse daran.
Den zentralen Katalog eines kleinen Landes — wiederum gehe ich
von den Verhältnissen der Schweiz, ihren allenthalben für das Publikum
zugänglichen Katalogen und den 'beschränkten Entfernungen aus —
können auch Angehörige, die aufserhalb seines Sitzes wohnen, so leicht
erreichen, dafs sie oft eine kleine Reise nicht scheuen werden, um ihn
für umfassende bibliographische Nachforschungen irgend welcher Art
an Ort und Stelle einzusehen. Wie sehr aber derartige Arbeiten
gefördert werden, wenn der Benutzer im zentralen Katalog die
heimischen Grundsätze angewendet findet, braucht wohl nicht aus-
drücklich bemerkt zu werden.
In wie fern die zentrale Herstellung des Titelmaterials eine
einheitliche Regelung der Katalogisierung für die Bibliotheken des
betreffenden Gebietes voraussetzt, hängt von der Anlage der Titeldrucke
ab. Für die Schweiz ist das System der Titeldrucke in der Weise
bereits in die Wege geleitet, dafs die Landesbibliothek in ihrem biblio-
graphischen Bulletin, insbesondere in einer einseitig bedruckten und
mit trennenden Schnitten zwischen den einzelnen Titeln versehenen
Ausgabe, den Bibliotheken das Titelmaterial der neuen schweizerischen
Erscheinungen liefert. Ihren vollen Wert erhalten freilich diese Titel-
drucke erst dann, wenn die abonnierenden Bibliotheken nach den Vor-
bildern von Washington und Berlin sie in beliebiger Zahl und Auswahl
beziehen können. Werden sie so geliefert, dafs über dem eigentlichen
Titel die Ordnungsworte sich bereits ausgesetzt finden, so ist vorgängige
Vereinheitlichung der Katalogisierungsregeln unerläfslich. Jedoch ist
auch denkbar, dafs die Titel zunächst ohne Kopf geliefert und die
Ordnungsworte von den einzelnen Bibliotheken nach eigenem Ermessen
ausgesetzt werden. Zieht man das erstere vor — und es wird das
einzig zweckmäfsige sein — , so ergeben sich die folgenden Fragen:
Gewinnen neben den inländischen Titeldrucken auch die ausländischen,
d. h. speziell die Berliner, eine so grofse Bedeutung, dafs es notwendig
wird, jene mit diesen übereinstimmend anzulegen? Oder kommen die
letzteren doch nur in so beschränktem Mafse in Betracht, dafs man
die Uebereinstimmung, sofern ihr von anderer Seite bestimmte Gründe
entgegentreten, ohne Schaden preisgeben und sich für die eigenen
Bedürfnisse mit handschriftlichen Korrekturen auf den Berliner Zetteln
begnügen kann?
Die Auswahl aus bezugsbereiten Titeldruckzetteln richtet sich nach
dem doppelten Gesichtspunkt einerseits dessen, was eine Bibliothek
sofort erhält oder als unentbehrlich anschaffen mufs, und andererseits
dessen, was sie um der Vollständigkeit willen früher oder später bei
Gelegenheit zu bekommen oder zu erwerben trachten mufs. Meines
Erachtens wird sich das quantitative Verhältnis zwischen den zur Aus-
wahl stehenden und den wirklich auszuwählenden Zetteln für das Titel-
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 331
material inländischen Ursprungs unverhältnismäfsig viel günstiger stellen
als für das ausländische. Das letzere kann lediglich für einige wenige
gröfsere Bibliotheken der deutschen Schweiz in Frage kommen. Die
Uebereinstimmung der Katalogisierungspraxis über die Landesgrenzen
hinaus um der zentralisierten Lieferung des Titelmaterials willen
anzustreben, würde also nach meiner Ansicht nur einem beschränkten
Interesse entsprechen.
Fasse ich das Gesagte zusammen, so komme ich zu dem Schlufs,
dafs die Rücksicht auf den staatlichen Zusammenhang stärker ist, als
die auf den sprachlichen. Wohl wäre sehr erwünscht, beide miteinander
zu vereinigen. Da aber eine solche Einigung mit der naturgemäfsen
Forderung des kleinsten Kraftaufwandes in unlösbaren Widerspruch
gerät, niufs die Schweiz, wie sehr man das bedauern mag, darauf
verzichten und ihre eigenen Wege einschlagen.
IV.
Es sei mir gestattet, mit einigen Worten noch anzudeuten, wie ich
mir das Zustandekommen einer schweizerischen Katalogisierungs-
Instruktion denke. Wie die Dinge liegen, kann es sich nicht darum
handeln, dafs eine der bestehenden Einzelinstruktionen ohne weiteres
Gültigkeit für das Ganze erhält. Denn weder ist eine derselben in
allen Punkten folgerichtig genug, noch besitzt eine der Bibliotheken
dermafsen überwiegende Bestände, um das verlangen zu können.
Vielleicht hätte sich die Angelegenheit am einfachsten geordnet, als
seiner Zeit die Landesbibliothek gegründet und deren Katalogisierungs-
instruktion aufgestellt wurde. Aber damals waren die Verhältnisse
noch nicht reif dazu. Heute wird man nach dem Gesetz des Paralello-
gramms der Kräfte vorgehen und eine Mittellinie ziehen müssen, die
sich der in der Mehrzahl der Bibliotheken bestehenden Praxis anschliefst:
selbstverständlich soweit sich das ohne Inkonsequenzen tun läfst; denn
vor allem mufs die Folgerichtigkeit gewahrt bleiben. Ohne Opfer wird
es, wie wir gesehen haben, nicht abgehen. Mit einer einzigen Aus-
nahme werden sie sich jedoch in mäfsigen Grenzen bewegen. Und
der einzigen Anstalt, die eine Ausnahme bildet, würden sie durch eine
Einigung innerhalb des gesamten deutschen Sprachgebietes doch
nicht erspart.
Die territoriale Lösung, die ich für die Schweiz vorschlage, scheint
mir nun allerdings nur für solche Punkte erforderlich, in denen unsere
Bibliotheken in ihrer Gesamtheit oder wenigstens in ihrer Mehrzahl
bereits jetzt schon ihre eigenen Wege gegangen sind. Daneben gibt
es kleinere Fragen genug, wo die eigenen Verhältnisse keine besonderen
Lösungen verlangen und es wohl möglich ist, Rücksicht auf ein grofses
Nachbarland zu nehmen und sich ihm anzuschliefsen. Dafs in solchen
Fällen vor allem eine allfällige gemeinsame Instruktion der Bibliotheken
des deutschen Reiches, aber auch die schon bestehende preufsische
von mafsgebendem Einflufs sein wird, steht aufser Frage. In unwesent-
lichen Dingen und wo die Praxis mehr oder minder gleich geteilt ist,
22*
332 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
sich nach dem preufsisch- deutschen Vorgehen zu richten, scheint mir
gerade wieder der Forderung des kleinsten Kraftaufwandes zu entsprechen.
Werden wir, wenn wir uns derart zu selbständigem Vorgehen ent-
schliefsen, es dereinst nicht bereuen und finden, dafs wir einen recht-
zeitigen Anschlufs verpafst haben?
Niemand kann die Zukunft vorhersehen. Aber einige Gedanken
zu äufsern, möge mir doch gestattet sein. Ich glaube, die Entwicklung
geht, solange wir noch in den staatlichen Verhältnissen leben, wie sie
heute bestehen, weiter auf dem Wege der zentralen Kataloge, die sich
für jedes Land als unentbehrlich erweisen werden.
Und die zentralen Kataloge, die jetzt schon mit Auskunftsstellen
verbunden sein müssen, werden sich zu Vermittlungsstellen ausgestalten,
die die Anfrage über das Vorhandensein irgend eines Werkes ohne
weiteres als Bestellung an die geeigneteste Bibliothek ihres Bereiches
weiter leiten. Das geht solange, als wir keinen europäischen Staaten-
bund oder wenigstens keinen Staatenbund von Mittel- und Westeuropa
besitzen. Schafft die Zukunft dereinst durch Aufstellung einheitlicher
und reduzierter Posttarife und Niederlegung der Zollschranken neue
Möglichkeiten auch für den auswärtigen Ausleiheverkehr der Biblio-
theken, so werden auch die Fragen, die uns heute beschäftigen, neue
Lösungen verlangen. Aber diese Zeit steht noch in der Ferne, wie
sehr immer ich der festen Ueberzeugung bin, dafs sie dereinst kommen
wird.
Verehrte Anwesende! Das Ergebnis meiner Untersuchungen und
Ueberlegungen mag Ihnen negativ erscheinen, negativ nicht nur unter
dem Gesichtspunkt einer voriges Jahr in Hamburg gestellten, rein sach-
lichen Frage, sondern negativ auch unter dem einer ihr unsichtbar zu
Grunde liegenden gemütlichen Erwägung. In Fragen des praktischen
Lebens müssen wir, wohin wir immer gestellt sind, Realpolitik treiben.
Aber das schliefst keineswegs aus, dafs wir uns neben aller ruhigen
Würdigung der einmal gegebenen sachlichen Voraussetzungen auch der
grofsen idealen Zusammenhänge bewufst sind. Und wenn in hoffentlich
nicht allzulanger Zeit ein nach dem Gesetz des kleinsten Kraftaufwandes
erstellter schweizerischer Gesamtkatalog gerade Ihnen und Ihren Kreisen
recht ausgiebig zu dienen und auf solche Weise den Dank für so viel
Hilfe und Unterstützung, die wir von Ihnen erhalten, zurück zu zahlen
vermag, so wird. sich niemand so sehr darüber freuen, wie die schweize-
rischen Bibliothekare und zumal die der deutschen Schweiz.
In der Debatte bemerkt Fick-Berlin: Ich möchte nur ganz kurz
den meiner Meinung nach immer den Nagel auf den Kopf treffenden
und mit echt bayrischer Kraft vorgetragenen Ausführungen des Kollegen
Hilsenbeck meine wärmsten Sympathien aussprechen. Insbesondere bin
ich dem Herrn Referenten dankbar dafür, dafs er einen scharfen Strich
gezogen hat zwischen der Möglichkeit, einheitliche Katalogisierungs-
grundsätze auf alle bestehenden Kataloge anzuwenden, und der anderen
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 333
Möglichkeit, einheitliche Regeln zu entwerfen im Hinblick auf den zu
druckenden Gesamtkatalog und auf das geplante Gesamtverzeichnis der
laufenden Zeitschriften. Wir können gar nicht scharf genug diese
Grenze betonen, und wenn wir vorwärts kommen wollen, müssen wir
nach meiner Ansicht uns immer diese Grenze vor Augen halten. Die
Kommission zur Vorbereitung einheitlicher Grundsätze sollte aber m.
E. ruhig weiterarbeiten und wenn möglich ihren Einflufs schon bei der
Gestaltung des Zeitschriftenverzeichnisses geltend machen.
Kais er -Berlin: Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, zu dieser
Frage heute zu sprechen, aber als Vortragender auf der Versammlung
in Hamburg und als Mitglied der Kommission halte ich mich dazu
für verpflichtet. Ich mufs von vornherein um Ihre Nachsicht bitten,
weil ich so gut wie unvorbereitet rede, da ich die Referate nicht habe
vorher lesen können und durch die Schärfe der Ablehnung besonders
des ersten Referates sehr überrascht wurde. Ich habe den Eindruck,
als wenn ich jetzt für eine bereits verlorene Sache spreche.
Zunächst bemerke ich, und ich glaube, dafs mir Herr Kollege
Ililsenbeck das bestätigen wird, dafs er hier nicht im Namen der
Kommission gesprochen hat, sondern dafs seine Ausführungen rein
persönlicher Art waren und speziell den Münchener Standpunkt ver-
traten. Ich befinde mich in der eigentümlichen Lage, einem Mitgliede
der Kommission gegenübertreten zu müssen, der ich selbst angehöre.
Denn ich stehe in der Hauptfrage auf diametral entgegengesetztem
Standpunkte. Das ist mir eigentlich erst klar geworden, als ich sein
Referat hörte.
Der Herr Referent ist ja bereits auf die voriges Jahr in Hamburg
behandelten englisch-amerikanischen Cataloguing rules eingegangen und
ich kann mich auf einige allgemeine Bemerkungen beschränken. Von
vornherein war bei dieser englischen Kooperation der eine Gesichts-
punkt mafsgebend, dafs die Druckzettel auch in allen anderen an-
geschlossenen Anstalten ohne weiteres für die alphabetische Einordnung
gebraucht werden könnten. Ich möchte meinerseits ausdrücklich er-
klären, dafs auch mir das die Hauptsache zu sein scheint, und es ist
ja heute auch sonst schon betont worden. Eine Einigung in Kata-
logisierungsfragen ist an sich natürlich wünschenswert, das leugnet
wohl niemand; notwendig aber ist sie nur dann, wenn einst an ver-
schiedenen Stellen Zetteldrucke hergestellt und ausgetauscht werden.
Ich gebe zu, dafs selbst das zur Not auch ohne einheitliche Kata-
logisierung geht, und ich habe das bereits auf der letzten Versammlung
in Hamburg ausgesprochen. Wir können die amerikanischen Zettel
auch so, wie sie sind, verwenden, insbesondere, wenn kein besonderer
Kopf aufgedruckt würde. Aber das ist eben ein Notbehelf. Es gibt
noch eine Reihe anderer Gründe, die eine Einigung wünschenswert
erscheinen lassen, ich nenne nur folgende: Die Bibliographien, wenigstens
die deutschen, würden sich ohne Frage einer gemein-deutschen In-
struktion anschliefsen, das würde in Zukunft die Herstellung und die
Benutzung derselben wesentlich erleichtern. Dasselbe gilt für die
334 Dreizehnte Bibliothekarversanimlung
Benutzung fremder Bibliothekskataloge. Ein Beamter, der an eine
andere Anstalt versetzt wird, braucht nicht erst umzulernen. Aber
eigentlich in die Augen fallend ist der Nutzen einheitlicher Regeln
eben erst in dem Moment, wo man an fremder Stelle hergestellte
Zetteldrucke in seinen Katalog einordnen will. Diese Benutzung
fremder Zetteldrucke würde im allergrößten Mafsstabe dann eintreten,
wenn seinerzeit der Gesamtkatalog beginnt, seine gedruckten Zettel zu
versenden. Ich glaube, dafs dann auch grofse Bibliotheken ohne allzu
starke Belastung und Vermehrung ihres Beamtenpersonals imstande
sein werden, ihre alten Zettel nach und nach durch die neu eingehenden
Zettel des Gesamtkataloges zu ersetzen.
Wir könnten ja in Preufsen einfach sagen: Wir haben unsere In-
struktion, wir drucken danach unseren Gesamtkatalog, und wer darauf
abonniert, ebenso wie auf die laufenden Berliner Titeldrucke, der mufs
eben die Zettel so in Kauf nehmen, wie sie geliefert werden. Wozu
erst eine Einigung mit den anderen deutschen Staaten? Aber ich
meine, wenn je, so mufs man hier auch einmal an gröfsere Gesichts-
punkte und an die Zukunft denken. Hier liegt die Möglichkeit vor,
unter den deutschen Bibliotheken ein für alle mal eine Einigung in
den grundlegenden Fragen der alphabetischen Ordnung herzustellen.
Andererseits wäre das für uns in Preufsen die Veranlassung, um den
Preis einer solchen Einigung manches aus unserer Instruktion zu
opfern, zuerst natürlich das, was wir selbst als zu kompliziert und
pedantisch-gelehrt empfinden, wenn es aber sein mufs, auch manches,
was wir ungern aufgeben. Ich brauche nicht erst zu betonen, dafs
gerade die heutige Tagung, wo zum ersten Male so viele deutsche
Kollegen auch von aufserhalb des Deutschen Reiches an unserer Ver-
sammlung teilnehmen, ganz besonders geeignet ist, über diese Frage zu
debattieren, ja dafs eine solche Gelegenheit in absehbarer Zeit vielleicht
nicht mehr wiederkehren wird.
Ich gehe in meinem Optimismus sogar noch einen Schritt weiter,
wie ich dies bereits im Vorjahre in Hamburg angedeutet hatte. Ich
glaube, dafs sich die Einigung in Katalogregeln auch auf die anderen
Staaten germanischer Zunge, wie Holland und die skandinavischen
Länder, erstrecken kann. Und ich möchte dabei von einer erfreulichen
Tatsache Kenntnis geben, die ich kürzlich in einer holländischen Zeit-
schrift gelesen habe. In dem Märzheft der Zeitschrift ,Het Boek1 finden
wir (auf S. 104 — 109) abgedruckt: , Regeis voor den alphabetischen
catalogus'. Diese Regeln hat ursprünglich die Leidener Bibliothek
aufgestellt, und sie sind in der Hauptsache seit Jahren von den Biblio-
theken in Utrecht, Groningen, Amsterdam, dem Haag, Delft befolgt
worden. Nun haben sich im Jahre 1911 die Leiter dieser Bibliotheken,
im Verein mit einer Kommisson der , Centrale Vereeniging voor open-
bare Leeszalen en Bibliotheken', zusammengetan, diese Regeln revidiert
und definitiv einen gemeinsamen Kodex f stgestellt. Kleine Ab-
weichungen sind den einzelnen Anstalten gestattet. Von einem staat-
lichen Zwange ist nichts erwähnt, er würde wohl auch für einen Teil
Zur Frage einheitlicher Katalogisierungsregeln 335
der Bibliotheken nicht ohne weiteres anwendbar sein. Also neben die
anglo-amerikanische Kooperation tritt jetzt die Einigung innerhalb des
holländischen Staatsgebietes als Gegenstück. Und, was für uns inte-
ressant und wichtig ist, der Inhalt dieser übrigens nicht sehr zahl-
reichen Riegeln, ist zu einem grofsen Teile mit unserer preufsischen
Instruktion in Uebereinstimmung. *)
Ich komme nun zu Einzelheiten. Herr Kollege Hilsenbeck fragte
an einer Stelle seines Referates: Wieweit läfst die preufsische In-
struktion Aenderungen zu? Natürlich, solange sie amtliche Geltung
hat, überhaupt nicht, denn wir müssen danach arbeiten. Aber, obwohl
ich in keinerlei amtlichem Auftrage spreche, das glaube ich nach
meiner Kenntnis der Verhältnisse sagen zu dürfen, dafs sich in dieser
Frage die preufsische Verwaltung nicht ohne weiteres ablehnend ver-
halten würde. Dafs sich das natürlich nur auf Aenderungen mäfsigen
Umfanges erstrecken kann, ist selbstverständlich. Kollege Hilsenbeck
hat dann auch davon gesprochen, dafs ein ewiges Schwanken in
Katalogisierungsregeln das Schlimmste wäre. Gewifs, das wollen wir
auch nicht, wir hoffen ja gerade, ich weifs nicht, wieviele es
noch hoffen — — , eine Instruktion zustande zu bringen, an der dann
nichts mehr geändert wird. Gerade jetzt ist aber die Gefahr des
Schwankens am gröfsten, weil eine Bibliothek bei Neuanlegung eines
Kataloges nicht recht weifs, welchen Regeln sie sich anschliefsen soll.
Dann sagte Kollege Hilsenbeck, in München wäre bei Aenderung
gewisser Regeln eine Umstellung der Bücher selbst notwendig. Ich
meine aber, dem läfst sich durch einen entsprechenden Vermerk ab-
helfen. Ich kenne allerdings die Münchener Praxis im Detail nicht
genügend, aber ich denke, dafs auch hier bei gutem Willen ein Weg
sich finden würde, eine natürlich höchst unerwünschte Umordnung der
Bücher selbst zu vermeiden. Es wurde dann auf die Abweichungen
der Münchener Vorschriften hingewiesen, und zu meiner Freude hat
Kollege Hilsenbeck eigentlich nur wenige Punkte erheblicher Art
nennen können, was ich seinerzeit bei Vergleichung der beiden In-
struktionen ebenfalls konstatieren konnte. Ich habe sofort empfunden,
dafs, wenn etwas für die erstrebte Einigung spricht, es gerade die
geringe Zahl der Abweichungen ist. In manchen Punkten, wo Sie
abweichen, würden wir Ihnen sogar beistimmen und gern das Bessere
von Ihnen annehmen. Herr Kollege Crüwell hat in dem Referate der
österreichischen Kommission sich viel optimistischer ausgedrückt, da er
die Geneigtheit gerade der grofsen Bibliotheken, an einer Einigung
mitzuarbeiten, konstatieren konnte.
Herrn Kollegen Escher gegenüber möchte ich nur einen Punkt
erwähnen, über den ich gestern schon persönlich mit ihm gesprochen
habe, es betrifft die Wahl des zweiten und dritten Ordnungswortes bei
Anonymen. Ich glaube, sagen zu dürfen, dafs in diesem Punkte in
Preufsen Stimmung dafür vorhanden ist, sich Ihrer Auffassung an-
1) Dieser gaDze Abschnitt wurde in der mündlichen Verhandlung mit
Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit weggelassen.
336 Dreizehnte Bibliothekarversaniuilung
zuschliefsen, da wir je länger, je mehr, die Kompliziertheit unserer
grammatikalischen Regeln selbst erkennen. Dafs übrigens Verschieden-
heiten in den Instruktionen vorhanden sind und zwar zum Teil sehr
bedeutende, das wufsten wir alle vorher, das brauchte nicht erst durch
Rundfragen festgestellt zu werden. Aber diese Schwierigkeit der Auf-
gabe braucht uns doch nicht abzuschrecken, wenigstens den Versuch
zu machen, wenn man sie auch mit vollem Recht als Hauptgrund gegen
eine Einigung angeführt hat. Aber wer verlangt und erwartet denn, dafs
irgend eine grofse Bibliothek nach Herstellung einer gemein-deutschen
Instruktion sogleich anfängt, ihre Zettel umzuordnen? Ich unterschätze
die Arbeit durchaus nicht. Wir haben in Berlin während meiner
Beschäftigung am alphabetischen Katalog zweimal eine neue Instruktion
erhalten. Das eine Mal ist der gesamte Bestand an Zetteln (etwa
1 ' , Million) umgeordnet worden, es blieb kaum ein Stein auf dem
anderen, das war eine riesige Arbeit, die trotz Hinzuziehung vieler
Hilfsarbeiter eine Reihe von Jahren in Anspruch genommen hat. Wir
haben dann im Jahre 1909 die zweite Instruktion bekommen, und da
mufs ich gestehen, diese hat uns eigentlich bisher nur wenig neue
Arbeit verursacht, wir haben die Umordnungen eben noch garnicht
vorgenommen und nicht vornehmen können, weil wichtigere Dinge vor-
lagen; trotzdem hat das bei der Benutzung des Kataloges zu keinen
Unzuträglichkeiten geführt. Selbstverständlich, wenn ein Fall vorkommt,
wo wir gezwungen sind, umzuordnen, dann tun wir es. Man kann
sich aber in den meisten Fällen, wo es sich um viele gleichartige
Zettel handelt, damit helfen, dafs man die Zettel an ihrer Stelle liegen
läfst und an der anderen Stelle eine vorläufige allgemeine Verweisung
macht. Also einer neuen Umordnung würden wir mit Ruhe entgegen-
sehen, sie würde ja selbstverständlich auch für uns nötig werden, wenn
nicht die preufsische Instruktion en bloc angenommen wird; was aber
ausgeschlossen und nicht einmal wünschenswert erscheint.
Ich möchte zum Schlüsse wenigstens noch den Versuch gemacht
haben, zu retten, was zu retten ist. Ich trete nicht in Gegensatz zu
unseren Thesen, die ich nach wie vor unterschreibe, die ich aber noch
etwas zu erweitern wünschte. Ich möchte, damit diese Debatte nicht ohne
irgend ein Ergebnis verläuft, von Ihnen die Zustimmung erbitten zu
einer möglichst allgemein gehaltenen Resolution, die ich folgendermafsen
formuliert habe:
Die versammelten Bibliothekare halten die Vereinbarung einer gemein-
deutschen Instruktion für durchaus wünschenswert und möglich, und
sie erklären, an ihren Anstalten dafür einzutreten, dafs diese sich
einer solchen Instruktion anschliefsen, soweit es der Zustand ihrer
Kataloge, die vorhandenen Arbeitskräfte und Mittel gestatten, jeden-
falls aber im Falle der Neuanlegung oder der Umarbeitung des
ganzen Zettelkataloges oder einzelner Teile desselben.
Nach weiteren kurzen Bemerkungen durch Hilsenbeck- München,
Kaiser-Berlin, den Vorsitzenden und Escher-Zürich wird von einer
Abstimmung abgesehen und die Debatte geschlossen.
Bericht der Kommission für Einbandstoffe 337
Den Vorsitz übernimmt Direktor Schnorr von Carolsfeld-München.
5. Bericht der Kommission für Einbandstoffe.
Referent: Kustos Prof. Dr. Jean Loubier-Berlin.
Gestatten Sie mir, daran zu erinnern, dafs im vorigen Jahre die
Beschlüsse der Kommission für Einbandstoffe zu Beschlüssen der damaligen
Versammlung gemacht worden sind. Diese „Vorschriften für Biblio-
theks-Einbände" sind im Zentralblatt erschienen, und es ist ein Sonder-
druck davon gemacht worden hauptsächlich in der Absicht, um den
Bibliothekaren Gelegenheit zu geben, ihren Buchbindern den Wortlaut
dieser Vorschriften an die Hand zu geben und danach arbeiten zu lassen,
und ich hoffe, dafs davon in weitestem Umfange Gebrauch gemacht
worden ist. Die Kommission hätte aber nur halbe Arbeit getan, wenn
sie sich mit diesen Vorschriften begnügt hätte. Sie hat weiter ge-
arbeitet, um Ihnen auch das Material zu beschaffen, mit dem nach
diesen Vorschriften gearbeitet werden kann. Einige Anfragen von
deutschen und ausländischen Bibliothekaren nach der Hamburger Tagung
gaben uns direkte Voranlassung weiterzuarbeiten, und wir waren nach
eifriger Tätigkeit in der Lage, in einer Bekanntmachung Ihnen die-
jenigen Firmen zu nennen, die sich bereit erklärt haben, nach diesen
Vorschriften Einbandstoffe herzustellen und mit ihrem Firmenaufdruck
die Garantie dafür zu übernehmen. Diese Bekanntmachung war im
Aprilheft des Zentralblattes abgedruckt, und ich brauche deshalb heute
nur nochmals darauf hinzuweisen. Ich möchte mir heute erlauben, darauf
aufmerksam zu machen, dafs die Lederfabrik Epstein in Frankfurt eine
Musterkarte hat herstellen lassen von Leder, die nach den Vor-
schriften hergestellt ist. Ich habe gebeten, dafs davon Exemplare
hergeschickt werden, und diese liegen hier aus. Ich führe aufserdem
eine Liste bei mir, um diejenigen, die weitere Exemplare wünschen,
sich einzeichnen zu lassen. Weiter möchte ich darauf aufmerksam
machen, dafs diese Firma nicht nur von Ziegen-, sondern auch von
Schafleder ein Sortiment herausgegeben hat in denselben Farben nach
unseren Bestimmungen. Die Firma Ihm -Mainz hat ein Sortiment von
Ziegenleder herausgegeben, das ich ebenfalls Ihrer Beachtung und
Auswahl, resp. Einzeichnung in die Liste empfehle. Die Kommission
hat da selbst Farben ausgewählt, die nach ihrer Meinung und nach
Anhörung von Fachmännern sich als besonders zweckmäfsig für Biblio-
theken erweisen werden.
Wir sind bestrebt gewesen, in der Kommission Farben zu wählen,
die auch harmonieren mit den zur Verwendung kommenden Webstoffen.
Sie werden auch bei dem Mustersortiment den Ausdruck „naturnarbig"
finden; das ist eine besondere Art der Narbung, die auf meine spezielle
Anregung hergestellt wurde, indem ohne jedes künstliche Hinzutun
oder Nachhelfen die natürlichen Narben erhalten bleiben. Das Schweins-
leder der Firma Spitta in Brandenburg wird von der Kgl. Bibliothek
in Berlin verwendet. Es haben sich noch zwei weitere Lederfabrikanten
gemeldet, aber wir müssen noch den Stempel abwarten, damit wir sehen,
338 Dreizehnte Bibliothekarversamuilung
ob sie Garantie leisten. Zu den Namen der Pergainentfabriken, die schon
genannt sind, möchte ich erwähnen, dafs aufser den beiden Firmen,
die auch als Mitglieder in der Kommission tätig waren, eine in
Eisenach und eine englische sich bereit erklärt haben, nach unseren
Vorschriften zu arbeiten, auch mit dem Aufdruck des Garantiestempels.
Es ist besonders bemerkenswert, dafs die englische Firma den Stempel
in deutscher Sprache herstellen läfst.
Viel schwieriger war es, die notwendigen vorschriftsmäfsigen Web-
stoffe zu bekommen, denn da waren keine vorhanden, die mufsten erst
angefertigt werden, und es war schwierig, eine Firma zu veranlassen,
ohne Bestellung auf ein gröfseres Quantum erst eine Probe herzustellen.
Da ist Landauer-Braunschweig zuerst in die Bresche gesprungen und
hat die Webstoffe in verschiedenen Farben in dem vorgeschriebenen
Material hergestellt, sowohl für Normal Doppelkaliko als für Normal-
leinen in leichter und in schwerer Qualität. Es ist vielleicht interessant,
zu hören, dafs der Wagemut sich gelohnt hat, denn nach kurzer Zeit
sind schon 1500 Meter vergriffen, ein Beweis, dafs ein Bedürfnis dafür
vorhanden ist. Nach den Mitteilungen der Sachverständigen können
wir aber heute schon sagen, dafs die von dieser Firma hergestellten
Stoffe ausgezeichnet sind und wohl schon die Konkurrenz mit der
weltberühmten englischen Firma Winterbottom Company aushalten
können. Ich habe auch diese hier ausgelegt.
Mit dem Normalpapier für Bezüge, wie es die Kommission vor-
geschrieben hat, sind wir noch nicht soweit gekommen, die Firmen
hatten gar keine Lust, heranzugehen, einen besseren Papierstoff als
bisher zu nehmen. Sie sagten fast alle, das sei technisch nicht
möglich. Jetzt sind wir aber soweit, dafs eine grofse Firma, die
Aktiengesellschaft für Buntpapierfabrikation in Aschaffenburg, sich
bereit erklärt hat, verschiedene Proben zu machen, nach denen wir
dann unsere Wünsche aussprechen können. Ich bitte Sie nun besonders,
darauf zu achten, dafs jedes Fell Leder und jedes Pergament den
vorgeschriebenen Stempel trägt, damit wir auch die notwendige Garantie
dafür haben. Für Webstoffe ist es ja etwas schwieriger, da müssen
wir uns zunächst mit einem aufgedruckten Etikett am Anfang und
Ende der Stücke begnügen.
Weiter war es Aufgabe der Kommission, nachzuprüfen, ob die Be-
dingungen auch überall erfüllt sind. Das ist nun sehr schwierig. Wir
sind indessen weiter bemüht, mit Hilfe der Fachleute und Chemiker
die Normen dafür zu finden, damit eine Nachprüfung ermöglicht wird.
Für die Webstoffe ist das jetzt schon der Fall.
Es ist nun aber auch dringend zu wünschen, dafs von diesen Einband-
stoffen wirklich Gebrauch gemacht wird und Sie Ihre Buchbinder,
soweit Sie keine eigenen Hausbuchbindereien haben, darauf aufmerksam
machen, dafs sie Ihre Bücher nach den Vorschriften behandeln, und
dafs Sie dies auch nachprüfen, denn wenn Sie diese Stoffe bezogen
haben, haben Sie auch die Garantie für einwandfreies Material. Ich
möchte auch noch die Bitte an die Kollegen aus Oesterreich und der
Bericht der Kommission für Verwaltungspraxis 339
Schweiz richten, dafs sie die Bestrebungen der reichsdeutschen Kommission
dadurch unterstützen, dafs sie selbst entweder die Stoffe auch von
diesen Firmen beziehen oder andere Firmen veranlassen, auch nach
diesen Vorschriften zu arbeiten.
6. Bericht der Kommission für Verwaltungspraxis.
Referent: Bibliothekar ür. Emil Gratzl-München.
Die Kommission für Verwaltungspraxis hat mich beauftragt, Ihnen
in aller Kürze über ihre bisherige Tätigkeit zu berichten. Es ist
Ihnen bekannt, dafs wir in diesem Frühjahre eine Rundfrage über
Geschäftsverteilung und innere Organisation an die deutschen Biblio-
theken gerichtet haben. Die Zahl der befragten Anstalten ist 175
— wir sind also dabei reichlich weit gegangen. Sechs Bibliotheken haben
die Beantwortung mit Begründung abgelehnt. 56 Anstalten, darunter
auch vier Universitätsbibliotheken, haben bisher noch nicht geantwortet,
werden aber — da auch keine Ablehnung von ihnen vorliegt — zum
Teil wohl noch kommen. 113 Bibliotheken, darunter die gröfsten,
haben die Fragebogen mit zum Teil sehr ausführlichen Antworten
eingesandt.
Wir waren uns alsbald darüber klar, dafs eine eingehende Be-
arbeitung eines so reichlichen Materials bis zur heutigen Tagung un-
möglich war. Die Kommission glaubt aber, Ihnen zum nächstjährigen
Tag ein erschöpfendes Referat versprechen zu dürfen und richtet im
Anschlufs daran an diejenigen Bibliotheken, die bisher die Rundfrage
nicht beantwortet haben, vor allem an die größeren darunter, die
Bitte, sich im Interesse der Sache doch noch daran zu beteiligen.
Für diejenigen Kollegen, die amtlich mit der Rundfrage nicht zu tun
hatten und daher vielleicht ihren Wortlaut nicht kennen, liegt noch
eine Anzahl gedruckter Exemplare hier auf, die zur allgemeinen Ver-
fügung stehen.
7. Aus der Geschichte der k. Hof- und Staatsbibliothek zu
München.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Georg Le id in ger- München.
(Vortrag gehalten im Ausstellungssaale der Hof- und Staatsbibliothek
am 30. Mai, nachmittags.)
Was ich Ihnen bieten möchte, sind — soweit es die Zeit gestattet
— einige Mitteilungen aus der Geschichte unserer Bibliothek und ihrer
Schätze. Jede alte Bibliothek hat ihre Eigenart. Und diese Eigenart
wird am leichtesten verständlich durch die Kenntnis der Geschichte
der betreffenden Bibliothek.
Sie befinden sich in einer Bücherei, die entstand und mehrere
Jahrhunderte hindurch sich entwickelte als eine Hofbibliothek, als
Büchersammlung eines regierenden Fürstengeschlechtes. Die Neigungen
und Schicksale der leitenden Persönlichkeiten dieses Geschlechtes
spiegeln sich- wieder in der Entwicklung der Bibliothek.
340 Dreizehnte Bibliothekarversamiulung
Ich unterlasse es, Ihnen ausführlicher zu erzählen, wie die Münchener
Bibliothek ins Leben trat. Es wird wohl nicht mehr lange dauern,
bis Sie alle Einzelheiten darüber in einer Abhandlung lesen können,
die der Kustos unserer Bibliothek, Dr. Hartig, gegenwärtig vorbereitet.
Nur ganz kurz möchte ich hinweisen auf die bekannte Tatsache, dafs
den Grundstock zur Münchener Hofbibliothek Herzog Albrecht V. von
Bayern, der 1550 — 1579 die Regierung führte, durch die Erwerbung
zweier bezw. dreier Einzelbüchersammlungen gelegt hat.
Von diesen Einzelbibliotheken sei zuerst genannt jene des Staats-
mannes und Humanisten Johann Albrecht Widmanstetter oder, wie der
Name latinisiert gebraucht wurde, Widmestadius. Geboren um das
Jahr 1506 in dem zum Gebiete der Reichsstadt Ulm gehörigen Dorfe
Neilingen war der an deutschen Hochschulen gebildete Gelehrte in
jungen Jahren nach Italien gekommen und hatte sich dort im Umgange
mit gelehrten Männern bald außerordentliche Kenntnisse, besonders in
den orientalischen Sprachen, erworben. Griechisch, Hebräisch, Arabisch,
Syrisch beherrschte er mit gleicher Gewandtheit, und seine Vertrautheit
mit den Literaturen dieser Sprachen war eine so hervorragende, dafs
er neben anderen Werken eine syrische sowie eine arabische Grammatik,
eine lateinische Uebersetzung des Koran, ein arabisch-syrisches und
ein kabbalistisches Wörterbuch verfassen konnte. In die deutsche
Heimat zurückgekehrt, wurde Widmanstetter Rat des Herzogs Ludwig
von Bayern, Wilhelms IV. Bruder, nach Ludwigs Tode bei Erzbischof
Ernst von Salzburg, dem dritten Bruder der Herzoge Wilhelm und
Ludwig, darnach Kanzler des Augsburger Bischofs, des Kardinals Otto
Truchsefs von Waldburg, schliefslich in Diensten König Ferdinands
Kanzler für die österreichischen Länder. Widmanstetter hatte sich im
Laufe seines Lebens eine aufserordentlich umfangreiche und wertvolle
Bibliothek gesammelt, welche das Staunen und die Bewunderung seiner
gelehrten Zeitgenossen erweckte. Kostbare orientalische wie auch
abendländische Handschriften waren darin mit seltenen Drucken aller
Literaturen vereinigt. Diese literarischen Schätze kamen nach Widman-
stetters Tod in den Besitz des kaiserlichen Rates Georg Siegmund
Seid, dann aber erwarb Herzog Albrecht V. sie für seine Bücher-
sammlung. Ein Glanzstück darunter war die berühmte Papyrushand-
schrift des Codex traditionum ecclesiae Ravennatensis. Aber auch
sonst enthielt Widmanstetters Bibliothek zahlreiche auserlesene Stücke,
und wer bei seinen Studien in unserer Bibliothek heutzutage einen
jener Bände zur Hand bekommt, in welche fast sämtlich Widmanstetter
mit eleganten Zügen seinen Namen eingeschrieben hat, wird dem ge-
läuterten Sammeleifer des Gelehrten frohen Dank wissen, nicht minder
aber dem herzoglichen Bücherfreund Anerkennung zollen, der jene
Schätze vor der Zerstreuung bewahrte.
Die zweite hervorragende Büchersammlung, welche in des Herzogs
Bibliothek wanderte, verdankte einem aus dem berühmten Geschlechte
der Fugger, Johann Jakob Fugger, ihre Entstehung. Zuerst kaiserlicher
Rat, später Herzog Albrechts Hofratspräsident hatte Fugger zahlreiche
Aus der Geschichte der k. Hof- u. Staatsbibliothek zu München 341
seltene und kostbare Handschriften, zumeist griechische, zusammen-
gekauft. Gewandte Altertumskenner und erfahrene Bibliothekare waren
für ihn tätig gewesen und hatten besonders aus Italien oft um hohe
Summen wertvolle Stücke für ihn erworben. Vor seinem Tode bot
er seine Sammlungen Herzog Albrecht an, und so wurden auch diese
literarischen Schätze der bayrischen Hofbibliothek einverleibt. Ein
ehernes Standbild Fuggers zu Augsburg, welches König Ludwig I. er-
richten liefs, ehrt den hochsinnigen Sammler.
Mit Fnggers Bibliothek war eine andere, noch ältere und uns heute
wertvollere Bücherei in die Münchener Bibliothek gelangt, die Bücher-
sammlung des Nürnberger Arztes und Humanisten Hartmann Schedel,
welche Fugger im Jahre 1552 von einem Enkel Schedels gekauft
hatte. Dr. Hartmann Schedel war eine echte Sammlernatur gewesen
und nimmt in der Geschichte der Bibliophilie zweifellos eine be-
deutende Stellung ein. Er hatte von Jugend an in Deutschland und
Italien Handschriften gesammelt, selbst geschrieben oder illuminiert,
dazu Drucke aller Art, hatte seine Bücher schön binden lassen und
zu eigenen Werken, von denen das berühmteste seine 1493 von
Koberger in Nürnberg gedruckte, von Michael Wohlgemuth mit Holz-
schnitten geschmückte Weltchronik ist, fleifsig benutzt. Als er 1514
starb, hinterliefs er einen wahren Schatz von Büchern, hauptsächlich
an lateinischen Handschriften historischen und philologischen Inhalts
und an wertvollen Wiegendrucken. Kaum ein Band ist darunter, der
nicht durch schriftliche Einträge oder durch Ausschmückung mit ein-
geklebten Miniaturen, Kupferstichen oder Holzschnitten von der Liebe
des Nürnberger Humanisten zu den Büchern Kunde gibt, und in vielen
Bänden grüfst der freundliche Bücherspruch: Lege feliciter, von Hart-
mann Schedels Hand geschrieben, über die Jahrhunderte herüber den
modernen Leser. Diese Schedelbände sind von seltsamem Reiz. Der
feinfühlende Bibliothekar und auch der Benutzer, dem ihre Herkunft
und die Bedeutung ihres einstigen Besitzers bekannt sind, wird sie
stets mit Achtung zur Hand nehmen, ja mit jener Liebe und, fast
möchte ich sagen, Zärtlichkeit, welche allem Anschein nach Hartmann
Schedel einst ihnen gewidmet hat.
Aber nicht blofs ganze Bibliotheken fügte Herzog Albrecht seiner
Sammlung an, sondern auch auf den Erwerb einzelner Werke war er
in eigener Person mit grofsem Eifer bedacht, und die noch vorhandenen
Hofzahlamtsrechnungen berichten von vielen interessanten Fällen dieser
Art. Den glänzendsten Ausdruck gab er seiner Bücherliebhaberei, als
er die Bufspsalmen seines Hofkapellmeisters Orlando di Lasso und die
Motetten des Cyprian de Rore in riesigen Pergament -Prachtfolianten
kunstvoll schreiben und von dem Hofmaler Hans Müelich mit den
köstlichsten Miniaturmalereien verzieren liefs. 416 Miniaturen, hoch-
stehende Kunstleistungen von unerschöpflichem Reichtum der Erfindung
und meisterhafter Farbengebung, schmücken die zwei silberbeschlagenen
Saffianbände der Bufspsalmen Orlando di Lassos, 83 ähnliche Kunst-
werke den Band der Motetten Rores.
342 Dreizehnte Bibliothekar-Versammlung
In der neuen Feste zu München, der damaligen Residenz, erstand
auf Herzog Albrechts Geheifs ein eigener Bau für seine Bibliothek
und Antiquitätensammlung. Es dauerte nicht lange, so hatte sich der
Ruf der Münchener Bibliothek weit verbreitet, und die Zeitgenossen
verkündeten — teilweise mit überschwänglichen Worten — den Ruhm
Herzog Albrechts als Büchersammlers. Zur Ordnung, Katalogisierung
und Verwaltung der herzoglichen Bibliothek war ein Bibliothekar an-
gestellt worden. Und schon durften hervorragende Gelehrte die
Schätze der Büchersammlung benützen, und sogar nach auswärts
fanden einzelne Entleihungen statt.
Auch Albrechts V. Nachfolger, Herzog Wilhelm V., zeigte persön-
lich viel Verständnis für die Bibliothek und förderte nach Kräften ihr
Wachstum, wie denn sein Interesse für das Buchwesen sich auch darin
äufserte, dafs er sich — eine Tatsache, die ganz wenig bekannt ist —
eine eigene Druckerei anlegte, deren fromme Erzeugnisse heutzutage
zu den allergröfsten Seltenheiten gehören. Der Münchener Hof-
bibliothek flössen unter Herzog Wilhelm V. wieder bedeutende Einzel-
sammlungen zu: es wurde vom Herzoge die Bibliothek des Augsburger
Ratsherrn Johann Heinrich Hörwart, die besonders an musikalischen
Werken reich war, käuflich erworben, ebenso jene des Augsburger
Domherrn Johann Georg von Werdenstein, eine umfangreiche Sammlung
von auserlesenen Stücken.
Schon als Prinz und in noch erhöhtem Mafs als Herzog und
Kurfürst wTendete Wilhelms V. Sohn, Maximilian I., dem Wachstum
und Gedeihen der Hofbibliothek die gröfste Aufmerksamkeit zu, wie
er denn in alle Zweige der Staatsverwaltung persönlich den genauesten
Einblick hatte. Wie gut er die Bibliothek kannte, zeigt die Tatsache,
dafs er anzukaufende Werke oft selbst bezeichnete und dafs er häufig
im einzelnen bestimmte, welche Werke den in seinem Auftrage lite-
rarisch tätigen Gelehrten aus der Hofbibliothek zugestellt werden
sollten. Eine allgemeine Instruktion für die Verwaltung der Bibliothek
stattete er mit eigenhändigen, sachverständigen Randbemerkungen aus.
Um eine Uebersicht der in den Klosterbibliotheken seines Landes
vorhandenen Handschriften zu gewinnen, verordnete er, dafs aus allen
Klöstern Verzeichnisse der dort vorhandenen Handschriften an ihn
eingeliefert würden. Diese Verzeichnisse sind in der Bibliothek heute
noch erhalten und bilden wertvolle literargeschichtliche Hilfsmittel.
Von den Katalogen der Hofbibliothek wurde jener über die griechischen
Handschriften 1602 sogar im Drucke veröffentlicht. Die Bibliothek
war unterdessen aus den Räumen der neuen Feste in den alten Hof,
die frühere Residenz der bayerischen Herzoge, übertragen worden.
Trotz der Lasten des dreifsigjährigen Krieges wurden namhafte
Summen auf ihre Vermehrung verwendet. Maximilians feinem Ge-
schmack und seiner Kunstliebe verdanken wir den Besitz des Gebet-
buches Kaiser Maximilians I. mit den wundervollen Randzeichnungen
Albrecht Dürers, für dessen Werke der Kurfürst glühende Bewunderung
hegte, verdanken wir wahrscheinlich auch den herrlichen Boccaccio
Aus der Geschichte der k. Hof- u. Staatsbibliothek zu München 343
mit den Malereien Jean Fouquets, des gröfsten französischen Malers
des 15. Jahrhunderts.
Als nach der Erstürmung Heidelbergs durch die ligistische Armee
1622 Tilly die berühmte dortige Bibliothek, die Palatina, als Kriegs-
beute für Maximilian wegführen lassen konnte, hätte letzterer Ge-
legenheit gehabt, sie mit seiner Hofbibliothek zu vereinigen. Allein
Gründe, die uns zum Teil verborgen sind, veranlafsten ihn zu der
bekannten, in Deutschland viel beklagten Schenkung der Palatina an
den Vatikan in Rom. Bald aber geriet seine eigene Bibliothek in
die höchste Gefahr. Als die Schweden 1632 siegreich in Bayern ein-
drangen, mufsten auf Maximilians Befehl die wichtigsten Schätze der
Bibliothek in Fässer verpackt und in die Feste Burghausen gebracht
werden. Am 17. Mai 1632 zog König Gustav Adolf von Schweden
in München ein, nachdem er der Stadt gegen die für ihre damaligen
Verhältnisse aufserordentlich hohe Summe von 300 000 Reichstalern
Schutz gegen Brand, Mord und Plünderung gewährt hatte. Im all-
gemeinen konnte die Bürgerschaft mit dem Betragen der Schweden
in der Stadt zufrieden sein. Aber in der kurfürstlichen Kunstkammer
und Bibliothek fanden Plünderungen und Beschädigungen statt, die
man anscheinend nach damaligem Kriegsrechte trotz des ja nur den
Bürgern versprochenen Schutzes dem Kurfürsten gegenüber für erlaubt
hielt. Allerdings lauten über ihren Umfang die Berichte zu ver-
schieden, als dafs bisher eine sichere Feststellung möglich gewesen wäre.
Wir finden an anderen Orten eine Reihe von wertvollen Stücken,
die zu jener Zeit aus der Münchener Hofbibliothek geraubt sein
müssen, besonders in mitteldeutschen, niederländischen und schwedischen
Hibliotheken. Ich nenne hier beispielsweise das älteste deutsche
Herbarium, einen dicken Folianten mit deutschem Text und einer
Sammlung von geprefsten echten Kräutern, die in den Jahren 1574 — 76
von Hieronymus Härder angelegt und dem Herzog Albrecht V. ge-
widmet worden ist. Im Kataloge der Hofbibliothek von 1583 er-
scheint das Herbarium noch; im 30jährigen Krieg aber ist es ver-
schleppt worden. Am Ende des 19. Jahrhunderts war es in Privatbesitz
in Mitteldeutschland und gelangte dann als Schenkung an die Forst-
akademie in Tharandt. Diese hat 1911 das interessante Stück nach
München zurückgegeben , aber merkwürdigerweise , trotz unserer Be-
mühungen darum, nicht an den einstigen Eigentümer, die Staatsbiblio-
thek, die noch ein anderes, fast doppelt so umfangreiches Hardersches
Herbarium besitzt und darum für die wissenschaftliche Benutzung,
insbesondere Vergleichung, die richtige Stelle gewesen wäre, sondern
an das deutsche Museum. Der wissenschaftliche Botanikhistoriker kann
nun zwischen beiden Anstalten hin- und herlaufen.
Als zwei Jahre nach dem Aufenthalte der Schweden in München,
nach der Schlacht bei Nördlingen, Tübingen mit der in dem dortigen
Schlosse gesammelten Bibliothek in die Hände der Liga fiel, nahm
Maximilian diese Bücherei für sich in Anspruch und liefs sie nach
München überführen, um dadurch die seitens der Schweden in seinen
344 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
Bibliothekbeständen erlittenen Verluste auszugleichen, „die Scharte
auszuwetzen", wie er schrieb. Bei jener Gelegenheit kam insbesondere
eine prächtige Wittenberger Bibel mit den von Lukas Cranach d. J.
gemalten Bildnissen des Kurfürsen August von Sachsen, Luthers und
Melanchthons nach München.
Dank der Maximilianischen Instruktion für die Verwaltung der
Bibliothek nahm letztere in der Folgezeit unter Maximilians Nach-
folgern, von meist tüchtigen Bibliothekaren geleitet, eine stetige, gute
Entwicklung, wenn auch in Kriegszeiten manche förderliche Ein-
richtung oder Anschaffung unterbleiben mufste. Wichtig für die
»Sammlung der einheimischen Literatur war die 1663 unter Kurfürst
Ferdinand Maria erlassene Verordnung, dafs von allen im Lande ge-
druckten Büchern ein Pflichtexemplar unentgeltlich an die kurfürst-
liche Bibliothek eingeschickt werden müsse, ein Gesetz, welches mit
gewissen Erweiterungen heute noch gilt. Unter den Bibliothekaren
des 18. Jahrhunderts ragt Andreas Felix von Oefele hervor, der sich
durch die Erforschung und Herausgabe der bayerischen Geschichts-
quellen des Mittelalters (Rerum Boicarum Scriptores) einen bekannten
Namen gemacht und durch umfassende Neuordnung und -katalogisierung
der Bibliothek Verdienste erworben hat.
Reichen, aufserordentlichen Zuwachs erfuhr die Bibliothek unter
Kurfürst Karl Theodor, der auch ihre Uebertragung in bessere Räume,
nach dem Akademiegebäude, vornehmen liefs. Karl Theodor hatte
als pfälzischer Kurfürst seine Hofbibliothek zu Mannheim aus persön-
lichem, regem Interesse für literarische Schätze besonders an Hand-
schriften namhaft vermehrt. Gelehrte waren für ihn in Italien und
Frankreich zwecks Erwerbung wertvoller Bücher tätig. 1765 hatte er
den französischen Abbe Nikolaus Maillot de la Treille als Hof-
bibliothekar in Mannheim angestellt, neben diesem als zweiten Biblio-
thekar Andreas Lamey, beide hochverdient um die pfälzische Hof-
bibliothek. Für diese, die (1763) aus einer privaten Handbibliothek
des Herrschers zu einem öffentlichen Institut erklärt worden war,
wurde 1766 u. a. die Handschriftensammlung des Freiherrn von Reding-
hoven angekauft, eine wichtige Fundgrube für die Geschichte von
Westfalen, Jülich, Kleve, Berg und der Rheinlande. 1769 folgte die
Erwerbung der grofsartigen handschriftlichen Sammlung der vier Ge-
lehrten Camerarius, einer unerschöpflichen Quelle zur politischen und
literarischen Geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts. Nachdem Karl
Theodor 1777 Bayern geerbt hatte, wurde unter ihm für die Münchner
Hofbibliothek die berühmte Büchersammlung des 1585 verstorbenen
italienischen Philologen Petru3 Victorius, eines der gröfsten Gelehrten
seiner Zeit, erworben. Zum Verdrusse der Römer wanderte sie in die
bayerische Hauptstadt. Das Jahr 1781 brachte der Münchner Biblio-
thek eine Vermehrung ihrer Kostbarkeiten dadurch, dafs aus der kur-
fürstlichen Schatzkammer 17 bis dahin dort aufbewahrte Prachtbücher,
darunter Orlando di Lassos Bufspsalmen mit den Miniaturen Hans
Müelichs und andere Miniaturenhandschriften zur Hofbibliotbek ab-
Aus der Geschichte der k. Hof- u. Staatsbibliothek za München 345
gegeben wurden. Die Mannheimer Bibliothek zählte 1801 rund 100000
Bände. Alle jene Mannheimer Schätze wurden bald nach Karl
Theodors Tode und nachdem Mannheim badisch geworden war, von
einem kleinen Rest abgesehen, im Sommer 1803 nach München über-
tragen und der hiesigen Hofbibliothek einverleibt,
In jener Zeit neigt sich die erste Periode der Geschichte unserer
Bibliothek dem Ende zu, die Geschichte der Hofbibliothek. Mit der
Umwandlung Bayerns in einen modernen Staat erhebt sich auch das
bayerische Bibliothekswesen auf eine neue Entwicklungsstufe: aus der
Hofbibliothek wird die Staatsbibliothek, die Zentralbibliothek des
Landes, wie sie nunmehr genannt wurde. Die Verfassungsurkunde des
Königreichs vom Jahre 1818 besiegelte diese Umwandlung, indem sie
die Bibliothek wie die Archive und alle Sammlungeu für Kunst und
Wissenschaft als unveräufserliches Staatsgut erklärte.
In die Uebergangszeit fällt ein Ereignis, welches für unsere Bücher-
sammlung noch wichtiger war als die Vereinigung mit der Mannheimer
Hofbibliothek: die grofse Säkularisation, die den Uebergang der Biblio-
theken der Klöster und geistlichen Stifte, an den Staat mit sich brachte.
Die Handschriften und Drucke im Besitze der in den altbayerischen
und schwäbischen Gebieten gelegenen Klöster wanderten in die kur-
fürstliche Bibliothek nach München. Staatliche Kommissäre suchten
die für die Münchner Bibliothek wichtig erscheinenden Stücke aus.
Des Oberhofbibliothekärs Johann Christoph Freiherrn von Aretin Briefe
über seine Kommissionsreisen geben ein anschauliches Bild der da-
maligen Verhältnisse.
Mag man über die Säkularisation denken, wie man will, sicher ist,
dafs durch die Zentralisierung der alten Bücherschätze des Landes der
Wissenschaft ein unberechenbarer Gewinn erwuchs und die Münchner
Bibliothek damit auf fast ein Jahrhundert zur ersten Bibliothek Deutsch-
lands wurde. Und wie um die Zentralisation zu rechtfertigen, machten
in der Folge die gelehrten Bibliothekare der Hofbibliothek bei der
Ordnung der neu zugeströmten Bestände eine wichtige literarische
Entdeckung um die andere.
Da gab es Klöster und Stifte, deren Büchersammlungen von der
Gründung in agilolfingischer, karolingischer oder späterer Zeit an bis
zur Aufhebung beisammen waren, wie die Bibliotheken von Benedikt-
beuern, Schäftlarn, Scheyern, Tegernsee, Wessobrunn, Windberg, die
Dombibliothek von Freising usw., andere, deren alte Bestände durch
Brände zugrunde gegangen waren und die erst spätere Literatur-
erzeugnisse enthielten, wie Ebersberg, Ettal, Niederaltaich, wieder
andere, deren Bibliotheken erst kurz vorher in den Feldzügen von
1799 — 1801 durch französische Plünderungen arg gelitten hatten, wie
Ottobeuern, Raitenbuch, Rebdorf, so dafs man sich sagen möchte, es
wäre vielleicht anderen Klosterbibliotheken in den folgenden Kriegen
ebenso ergangen, wenn die Säkularisation nicht die wichtigsten Stücke
im Land erhalten hätte. Da gab es Klosterbibliotheken, bei denen
nur der mittelalterliche Bestand von Bedeutung war: das waren die
XXIX. 7. 8. 23
346 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
meisten. Andere aber boten auch für die späteren Zeiten reichen
Inhalt: in erster Reihe ist hier neben der fürstbischöflichen Bibliothek
von Passau die Bibliothek des Augustinerchorherrnstiftes Polling zu
nennen, das im 18. Jahrhundert der Sitz aufgeklärter Theologen war
und dessen Prälat Franz Töpsl aufserordentlich hohe Summen für den
Ankauf seltener und kostbarer Werke aufwendete.
1805 wurden die Prachtkodizes des Bamberger Domstifts nach
München übertragen, 1811 die hervorragend wertvolle Bibliothek des
altberühmten Reichsstiftes St. Emmeram zu Regensburg. 1815 kam
noch ein erwünschter Zuwachs, als es gelang, Salzburger Bestände,
die nach Paris in die dortige Nationalbibliothek gewandert waren, von
dorther nach München zu bekommen.
Inzwischen hatte die äufsere Stellung der Hof- und Zentralbibliothek
eine wichtige Aenderung erfahren. Die Münchner Akademie der
Wissenschaften, die seit ihrer im Jahre 1759 erfolgten Gründung bis
zum Anfange des 19. Jahrhunderts „patriarchalisch" betrieben worden
war, wurde unter dem Ministerium Montgelas verstaatlicht und erhielt
1807 eine neue Verfassung. Dabei wurde neben anderen wissen-
schaftlichen Sammlungen die Zentralbibliothek mit der Akademie „in
Verbindung gesetzt", wie der offizielle Ausdruck lautete, das heifst,
sie wurde der Akademie untergeordnet. Zur Verwaltung der Bibliothek
wurde neben dem Oberhofbibliothekär und seinem Bibliothekspersonal
eine eigene „Bibliothek -Administrations-Kommission" unter dem Vor-
sitze des Präsidenten der Akademie berufen.
Dieses Verhältnis dauerte 20 Jahre, bis 1827 eine abermalige
Reorganisation der Akademie erfolgte, wobei die Zentralbibliothek aus
dem Verbände mit der Akademie gelöst und unter das damals neu-
gebildete „General-Konservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen
des Staates" gestellt wurde. Doch nicht auf lange. Schon fünf Jahre
darnach, am 13. Januar 1832, wurde auch diese Verbindung aufgehoben
und die Bibliothek, die seit 1829 ihren jetzigen Namen „Hof- und
Staatsbibliothek" trug, dem Staatsministerium des Innern (Sektion für
die Angelegenheiten der Kirche und des Unterrichts) unmittelbar
untergeordnet. Seit jener Zeit ist die Bibliothek selbständige Staats-
behörde.
Es mufs für die Bibliothekare der Zentralbibliothek eine Lust
gewesen sein, die Büchermassen, die vom Anfange des Jahrhunderts
an von überallher zu den alten Beständen hereingeflossen waren, in
Ordnung zu bringen und damit die Bibliothek neu zu gestalten. Jahr-
zehnte waren hierzu nötig.
Unsterblich — wir dürfen schon so sagen — glänzt in der Ge-
schichte unserer Anstalt der Name des Bibliothekars Johann Andreas
Schmeller, der von 1829 — 1852 in ihr waltete. Künden seine gelehrten
Werke, insbesondere sein „Bayerisches Wörterbuch", weithin seinen
Ruhm, so wollen wir ihn preisen als den kundigen und verständnis-
vollen Bibliothekar, der mit staunenswerter Gelehrsamkeit und un-
erreichtem Fleifse die Kataloge über unsere gewaltigen Handschriften-
Aus der Geschichte der k. Hof- u. Staatsbibliothek zu München 347
bestände angelegt hat, Kataloge, die noch heute die Grundlage der
Kenntnis unserer Handschriften bilden, und die jeden, der sie genauer
kennen lernt, mit Bewunderung erfüllen.
Am Abschlüsse der grofsen Haupttreppe unserer Bibliothek grüfsen
den Eintretenden zwei Marmorstandbilder, von Ludwig Schwanthalers
Meisterhand geformt. Sie stellen die zwei Fürsten aus dem wittels-
bachischen Hause dar, die von allen Gliedern der Herrscherfamilie
am meisten für unsere Bibliothek getan haben; dem einen, Herzog
Albrecht V., dankt sie ihre Gründung, dem andern, König Ludwig I.,
dessen Kissinger Erzdenkmal im Modell diesen Saal schmückt, den
Palast, der sie jetzt beherbergt.
Für die Massenbestände der Bibliothek reichten die alten Räume
des Akademiegebäudes längst nicht mehr aus. Da fafste König
Ludwig I. den Entschlufs, ein eigenes neues Gebäude für die Biblio-
thek zu errichten, und beauftragte 1827 den eben von einer Reise
nach Italien voll von schönen Eindrücken zurückgekehrten Architekten
Friedrich Gärtner mit dem Entwürfe der Pläne. Gärtner machte sich
ans Werk und schuf die Risse zu dem neuen, in grofsen Dimensionen
gehaltenen Bau, als dessen Stelle damals — was wenig bekannt ist —
der Platz bestimmt war, auf dem jetzt das Kunstausstellungsgebäude
steht. Es war ein Glück, dafs man von der Wahl dieses Platzes
wieder abkam, wo das massige Gebäude jedenfalls den Eindruck der
gegenüber stehenden Glyptothek sehr benachteiligt hätte, während
durch Propyläen und Kunstausstellungsgebäude der Königsplatz zu
seiner jetzigen klassisch reinen und schönen Wirkung kam. Für die
Bibliothek wurde schliefslich der Platz in der Ludwigstrafse bestimmt,
auf dem sie jetzt steht. Gärtner hatte bei der Herstellung der Pläne
viel mit dem Könige zu kämpfen. Während der Architekt zweierlei
Pläne für die Fassade entworfen hatte, von denen einer einen höheren
und vorspringenden Mittelbau, der andere zwei Eckpavillons aufwies,
wollte der König beides nicht, sondern bestimmte die Fassade so, wie
wir sie heute sehen. Da jammerte Gärtner einem Freunde gegenüber,
dafs der Bau eine langweilige Bücherkaserne werde! Aber seine Be-
denken waren doch übertrieben, und der Erfolg gibt dem Könige
Recht; denn die einfache, ernste und würdige Fassade macht einen
grofsartigen Gesamteindruck und harmoniert aufs schönste mit dem
Zwecke des Gebäudes. Als Vorbild für die Fassade diente der im
Stile der italienischen Frührenaissance gehaltene Palazzo Strozzi zu
Florenz; aus der Universität zu Genua wurden die Motive zu dem
eindrucksvollen Treppenhause genommen, dessen Aufgang dem Kaiser
Nikolaus I. von Rufsland so sehr gefiel, dafs er ihn durch Klenze
an dem Schlofs Eremitage zu St. Petersburg wiederholen liefs, 1832
wurde der Bau unseres Bibliothekgebäudes begonnen und nach elf
Jahren 1843 vollendet.
Ein neues Zeitalter brach damit für unsere Anstalt an. Es galt,
sich im neuen Heim einzurichten. Wie das geschah, werden Sie selbst
bei dem Rundgange durch unsere Räume sehen; denn die Einrichtung
23*
348 Dreizehnte Bibliothekarversaumilung
von damals ist noch die Grundlage der heutigen. Freilich hat sich
in den fast 70 Jahren seither auch viel verändert, und besonders im
äufseren Betriebe bat sich die ganze neuere Entwicklung des wissen-
schaftlichen Bibliothekswesens umwandelnd geltend gemacht. Es hiefse
Eulen nach Athen tragen, wollte ich Ihnen, den Fachgenossen, hier-
von berichten, die Sie alle in Bibliotheken walten und die gleichen
Kntwicklnngsverhältnisse mitmachen.
Konnte sich unsere Bibliothek vor noch nicht langer Zeit als die
gröfste Büchersammlung Deutschlands bezeichnen, so ist sie nunmehr
hinter die mit höheren Geldmitteln arbeitende Berliner Bibliothek an
die zweite Stelle gerückt. Aber sie darf ihrem Inhalt nach immer
noch eine wahrhaft königliche Bibliothek genannt werden. Sie wird
auch in Zukunft nach ihren Kräften, wie der Bauherr dieses Hauses
über ihrer Eingangstür mit goldenen Lettern anschreiben liefs, die
literarischen Schätze der freien Künste aufbewahren, vermehren und
für den öffentlichen Gebrauch darbieten. Möge es ihr vergönnt sein,
damit zu ihrem Teile mitzuarbeiten am Geistesleben der Nation und
an dem Ausbaue der Wissenschaft.
Zu Ihrer Begrüfsung, hochverehrte Anwesende, sind in diesem
Saale ein paar hundert Stücke aus den Schätzen der Bibliothek aus-
gelegt. Es sind berühmte Denkmäler der Kunst und der Literatur
darunter. Hier grüfsen Sie wichtige Handschriften mit Miniaturen und
Federzeichnungen: ihre Reihe gibt Ihnen die Illustrationen zu einer
Entwicklungsgeschichte der Miniaturmalerei. Dort glänzen Ihnen
Prunkeinbände und Prachtdeckel entgegen und zeigen Ihnen, wie man
das edle Buch in früheren Zeiten durch sein Gewand geehrt hat.
Köstlicher Inhalt bietet sich den Blicken in einer Zusammenstellung
der wichtigsten älteren deutschen literarischen Handschriften unserer
Bibliothek, darunter Denkmäler, von denen jede Literaturgeschichte
redet. An anderer Stelle finden Sie lateinische Handschriften des
Mittelalters, die sich durch Eigenart auszeichnen, weiter solche fremd-
ländischer Literaturen. Beachten Sie ferner eine Anzahl von Block-
büchern, die interessantesten aus einer Sammlung, wie sie in gleichem
Umfang keine zweite Bibliothek der Welt ihr eigen nennt. Und dann
freuen Sie sich einer Auslage, die Ihnen Gutenbergs Meisterwerke
und die ältesten Schöpfungen des Mainzer Buchdrucks, Unica und
Seltenheiten ersten Ranges, vor Augen legt. Betrachten Sie wohl-
wollend die sich daran anschliefsende Vereinigung der ältesten Druck-
werke, die jeweils in den einzelnen bayerischen Städten das Licht
erblickt haben, darunter in den einzigen bekannten Exemplaren die
beiden ältesten Drucke unserer Stadt München. In den Wandkästen
hängen Einblattkalender, nicht weniger als 40 Stück aus dem Zeit-
raum von 1470 — 1481.
. Auch für Ausstellungen in Bibliotheken gilt Goethes Wort im
Faust: „Man kommt zu schau'n, man will am liebsten seh'n." So
will ich denn keine weiteren Worte machen. Schenken Sie den aus-
gewählten Stücken nun ein paar Viertelstunden Ihre Aufmerksamkeit
Der prenfsiscke Gesamtkatalog imd der Miinchencr Katalog 349
und folgen Sie dann den Führungen in die anderen Räume der
Bibliothek.
2. Sitzung. Freitag den 31. Mai, vormittgas 9 '/, Uhr.
Vorsitzender: Direktor Schnorr von Carolsfeld-München.
8. Der preufsische Gesamtkatalog und der Münchener Katalog.
Referent: Bibliothekar Dr. Otto Glauning-München.
Auf eine Anregung meines sehr verehrten Freundes, des Vorstehers
des Preufsischen GK, Oberbibliothekars Fick, erklärte sich Ende des
vorigen Jahres die Direktion der k. Hof- und Staatsbibliothek bereit,
einen kleinen Ausschnitt ihres alphabetischen Katalogs mit dem ent-
sprechenden Teil des GK versuchsweise zu vergleichen. Ich habe
diese Vergleichungsarbeit im dienstlichen Auftrag durchgeführt und nach
ihrem Abschluß der Direktion darüber eingehend Bericht erstattet. Da
die Frage des GK noch keineswegs als vollkommen geklärt anzusehen
ist, hielt es mein Chef, Herr Direktor Schnorr von Carolsfeld, für nicht
unangebracht, hier auf dem Bibliothekartag vor dem weiteren Kreise
der Fachgenossen über diese probeweise Vergieichung zu sprechen,
wozu ich natürlich gern bereit war. Seinem Entgegenkommen wird
es verdankt, dafs ich dem jetzigen Vortrag das amtliche Material zu-
grunde legen konnte. Ueber diese Grundlage hinaus aber haben meine
Ausführungen keinerlei amtlichen Charakter, ich mufs Sie vielmehr
eigens ersuchen, sie nur als den Ausdruck meiner persönlichen An-
sichten und Ueberzeugungen anhören zu wollen.
Zur Vergieichung, die in der Zeit vom 16. November bis 19. De-
zember 1911 vorgenommen wurde, diente der Kasten Breit- Bremi,
der erste Abschnitt eines gröfseren von Oberbibliothekar Fick vor-
geschlagenen Teiles des GK. Die Absicht bei dieser Vergieichung war,
anstatt durch theoretische Erwägungen durch einen praktischen Versuch
möglichst sichere Grundlagen für die Beurteilung der Frage zu ge-
winnen, ob es für die k. Hof- und Staatsbibliothek zweckmäfsig sei,
am GK sich zu beteiligen. Als Grundsatz wurde deshalb festgehalten,
dafs bei der Vergieichung dieser beiden kleinen Katalogausschnitte all
das beobachtet werden sollte, was bei einer allenfallsigen Vergieichung
der ganzen Kataloge als notwendig zu bezeichnen wäre. Es wurde
deshalb nicht nur festgestellt, was die k. Hof- und Staatsbibliothek
mit dem GK gemeinsam hat und was sie an Beständen noch darüber
hinaus besitzt, sondern es wurde, da dieser Umstand von jeher als ein
besonders wertvoller Gewinn für die am GK mitarbeitenden Bibliotheken
bezeichnet wurde, mit dieser Vergieichung auch eine Revision des MK
verbunden. Alle Ergänzungen und Nachträge, die sich hierbei er-
gaben, wurden, nach der Tradition der k. Hof- und Staatsbibliothek,
nur an der Hand des betreffenden Werkes selbst und im Einklang
mit den Forderungen der Münchener Katalogisierungsvorschriften vor-
genommen.
Das Ergebnis der Vergieichung im allgemeinen ist, dafs der MK
350 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
hinter dem GK quantitativ zwar zurückbleibt, qualitativ aber ihn über-
trifft. Mit anderen Worten: der GK, der bis jetzt elf Bibliotheken
umfafst, enthalt naturgemäfs innerhalb des gleichen Abschnittes die
gröfsere Zahl von Werken. Der MK aber ist in seinen beschränkteren
Grenzen reichhaltiger ausgestaltet. Er schliefst nicht, wie der GK,
einzelne Gruppen, so die Orientalia, die Universitäts- und Schul-
schriften, die Karten, die Jugend- und Gelegenheitsschriften, die Er-
bauungsliteratur, die Vereinsschriften, die Sonderabdrücke ohne eigenes
Titelblatt, von vornherein von der Aufnahme aus, sondern er umfafst,
mit alleiniger Ausnahme der Musikalien, alle gedruckten Bestände der
Bibliothek. Der MK enthält ferner eine weit gröfsere Zahl von Ver-
weisungen als der GK, da die an der k. Hof- und Staatsbibliothek
vorgeschriebenen Rückweise für Herausgeber, Uebersetzer, Illustratoren,
Komponisten, Neubearbeiter, sowie für alle Erläuterungsschriften, nicht
wie beim GK mit Einschränkungen, sondern in allen Fällen geschrieben
werden. Dazu kommen die nur aus praktischen Gründen vorerst noch
getrennt aufgestellten Personalrückweise für biographierte Personen,
Katalogrückweise sowohl für Verlage und Firmen, als auch für Sitz,
Besitzer oder Stifter einer Bücher- oder anderen Sammlung, und
endlich Lokalrückweise bei Festschriften für den Ort, an dem eine
Versammlung, Kongrefs oder Feier usw. stattgefunden hat. Dem-
gegenüber hat der GK nur die Rückweise für Verfasser von Vorreden
oder Einleitungen voraus, Rückweise, die an sich schätzenswert, doch
an praktischer Bedeutung mit den eben angeführten nicht wohl zu
vergleichen sein dürften.
Bei Werken, die während eines gröfseren Zeitabschnittes in einzelnen
Teilen erscheinen, werden in beiden Katalogen für die Teile eigene
Blätter eingelegt. Für das ganze Werk aber hat der GK einen
Interimszettel, der nur den zuerst erschienenen Teil verzeichnet,
während beim MK alle Teile jeweils nach dem Erscheinen auf dem
Hauptblatt nachgetragen werden. Der MK ist also immer auf dem
laufenden gehalten, während beim GK Jahre, mitunter ein Jahrzehnt
verstreicht, bis ein solch unvollkommener Interimszettel durch seinen
das ganze Werk umfassenden Abschlufszettel ersetzt wird. So finden
sich die sämtlichen, verschiedene neue Gesetzgruppen enthaltenden
Nachträge zu Egon von Bremen, die Preufsische Volksschule, nicht
auf dem Interimszettel beim Hauptwerk nachgetragen, sondern nur
unter ihrem besonderen Titel. Ist dieser Fall dadurch, dafs es sich
um Nachträge von dem gleichen Verfasser handelt, der überdies nicht
sehr zahlreiche Werke aufzuweisen hat, noch recht einfach und das
Gesuchte leicht zu finden, so steigern sich die Nachteile dieses Ver-
fahrens, wenn es sich um sehr fruchtbare Schriftsteller handelt, oder
gar wenn die einzelnen Teile eines solchen Werkes von verschiedenen
Bearbeitern verfafst sind, weil man sie dann nicht ohne weiteres finden
kann, sondern gezwungen ist, erst zu einer Bibliographie zu greifen.
Auch in bezug auf die bibliographische Beschreibung besteht eine
Verschiedenheit zugunsten des MK. Der GK gibt nämlich nur eine
Der preufsiscbe Gesamtkatalog und der Münchener Katalog 351
summarische bibliographische Beschreibung, die oft recht wesentliche
Bestandteile, wie Karten oder Pläne u. a. ganz wegläfst. Der MK
legt dagegen grofses Gewicht auf die äufserste Vollständigkeit dieser
Angaben. Ein weiterer Unterschied in der Behandlung dieser Teil-
frage besteht darin, dafs der MK auch hier, wie schon oben erwähnt,
die Angaben immer nach dem Buche selbst gibt, während beim GK
zunächst nur die Kataloge der beteiligten Bibliotheken die Grundlage
bilden und erst im Falle des Verdachtes der Ungenauigkeit das Buch
zu Rate gezogen wird.
Endlich mufs auch, um die nicht unwichtige äufsere Form zu be-
rühren, in dem gröfseren Format des MK ein recht schätzbarer Vorteil
gesehen werden. Die Verteilung der einzelnen Elemente eines Titels
auf einen weiteren Raum hat eine erheblich gröfsere Uebersichtlichkeit
zur Folge. Dieser Vorzug des MK macht sich am stärksten geltend
bei den immer häufiger werdenden Serienwerken, wie die Statistik des
deutschen Reiches, und bei den Werken, die aus einer längeren Reihe
von Bänden mit eigenen Untertiteln bestehen, wie Marquardsens Hand-
buch des öffentlichen Rechtes. Durch das kleine Format wird weiterhin
das Problem der Raumfrage berührt. Das Zusammendrängen des
Katalogs auf einen kleineren Raum läfst zwar Platz gewinnen, es er-
heben sich aber Zweifel, ob es tunlich ist, diesen Vorteil auszunutzen,
weil dadurch auf diesen kleineren Raum eine gröfsere Zahl von Be-
nutzern zusammengedrängt wird, die sich gegenseitig behindern müssen.
In der k. Hof- und Staatsbibliothek hat man in einem ähnlichen Fall
bereits derartige Erfahrungen gemacht. Durch den Aufbau erhöhter
Katalogständer hat man auf einer Fläche, die bisher nur 216 Kästen
fafste, für 360 Kapseln Raum geschaffen, der Platz zum Auflegen der
Kapseln bei der Benutzung ist aber der gleiche geblieben wie vorher.
In den Stunden stärkerer Inanspruchnahme, am Vormittag, wird dies
als ein Uebelstand sehr störend empfunden und es ist zu erwarten,
dafs bei noch gedrängterer Aufstellung des Kataloges dieser Nachteil
ebenfalls in sehr gesteigertem Mafse sich fühlbar machen mufs. Es
gibt wohl auch zu denken, dafs das Britische Museum trotz eigenen
Titeldruckes nicht zum Zettelkatalog im internationalen Postkarten-
format übergegangen ist, sondern nach wie vor seinen Katalog in der
sehr ausgedehnten Aufstellung ungezählter Foliobände beläfst.
Das zahlenmäfsige Ergebnis der Vergleichung ist folgendes. Von
den 604 Haupt- und 112 Verweisungszetteln des GK waren 176 Haupt-
und 56 Verweisungszettel auch im MK enthalten; neu angezeigt hat
die k. Hof- und Staatsbibliothek 159 Zettel für neue Werke, 58 mit
speziellen und 4 mit allgemeinen Rückweisen und 122 Zettel mit Er-
gänzungen zum GK beigegeben. Von 89 Dissertationen wurden aufser-
dem in einer Liste nur die Namen der Verfasser kurz verzeichnet,
obwohl gelegentlich auch im GK sich Dissertationen aufgeführt finden.
Ohne diese letztere Zahl zu berücksichtigen, ergaben sich als Be-
reicherung des GK durch den MK 221 Haupt- und Verweisungszettel
-f- 122 Ergänzungszettel = 343 Zettel insgesamt.
352 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
Um diese toten Zahlen etwas lebendiger und anschaulicher zu
machen, seien hier einige Beobachtungen eingefügt, die, als Stichproben
gemacht, auch nur als solche angesehen werden sollen. Unter den
716 Zetteln des GK fanden sich 55 mit Werken der Predigt- und
Gelegenheitsliteratur, 48 für ältere Werke unter 20 Blättern Umfang
und 185 für modernere Werke, die nicht stärker als rund 100 Seiten
sind. Rechnet man zu diesen 288 Zetteln noch die 8 Zettel für
Kataloge der Firma Breithaupt in Kassel und die 32 für Kataloge
des Verlages Breitkopf und Ilärtel in Leipzig dazu, so kommt man
mit 328 Zetteln für eine wenig erfreuliche und wohl auch im ganzen
weniger wichtige Literatur schon recht nahe an die Hälfte der Gesamt-
summe von 716 Zetteln dieses Katalogabschnittes.
Um weiterhin über das Verhältnis der Bestände des GK zu denen
des MK gröfsere Klarheit zu gewinnen, habe ich eine Zusammenstellung
über die Zahl der Werke gemacht, mit denen die hauptsächlichsten in
dem verglichenen Abschnitt enthaltenen Schriftsteller in den beiden
Katalogen vertreten sind. Fürchten Sie nicht, dafs ich Ihnen jetzt
zumuten werde, diese ganze Tabelle anzuhören; ich kann mich glück-
licherweise auf eine ungefährliche Umschreibung in Worten beschränken.
Im wesentlichen kann man sagen, dafs der Bestand an Inkunabeln im
MK dem des GK fast gleichkommt, dafs bedeutendere Schriftsteller
auch im MK mit 50 — 100 °/0, süddeutsche Schriftsteller aber natur-
gemäfs weit stärker vertreten sind, dafs jedoch vielfach auch in Fällen,
wo es sich um entschieden norddeutsches Schrifttum handelt, über den
Bestand des GK hinaus noch Zusätze mehr oder minder reichlich ge-
macht werden können. Dagegen versagt der MK da, wo es sich um
Literatur von geringem allgemeinen Interesse handelt, sowohl bei
Schriftstellern von nur örtlicher Bedeutung als auch bei Werken von
geringem sachlichen Werte.
Alle diese Feststellungen bestätigen im einzelnen, was Ober-
bibliothekar Fick im allgemeinen auf Grund seiner Erfahrungen am
Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken festgestellt und bisher
immer vertreten hat, dafs eine Vereinigung des MK mit dem GK für
diesen eine sehr bedeutende Bereicherung darstellen und deshalb sehr
wertvoll sein würde.
Anders ist dagegen der Fall gelagert, wenn man die Gegenfrage
stellt, was gewinnt die k. Hof- und Staatsbibliothek bei einer Be-
teiligung am GK?
Der nächste und stärkste Gewinn wäre die durch eine vollständige
Vergleichung herbeigeführte vollständige Revision des MK. Dafs eine
solche als ein grofser Nutzen anzusehen wäre, unterliegt keinem
Zweifel. Die allmähliche Entstehung des Zettelkataloges im Laufe
von über 70 Jahren, in denen bei der Bearbeitung wechselnder Brauch
mafsgebend und wechselnde Kräfte tätig waren, mufste eine mehr oder
minder starke Ungleichmäfsigkeit im einzelnen nach sich ziehen, um
so mehr als eine Festlegung der zu beobachtenden Katalogisierungs-
regeln erst den letztvergangenen Jahren verdankt wird. Es hat sich
Der preufsische Gesamtkatalog und der Miinchener Katalog 353
auch bei der jetzt vorgenommenen Vergleichung trotz der anerkannten
Vorzüge des MK als Ganzen und trotz seiner vollkommenen Brauch-
barkeit für die tägliche Praxis doch als wünschenswert erwiesen nacli
Möglichkeit im einzelnen die vorhandenen Unebenheiten auszugleichen.
Aber selbst wenn es sich als Notwendigkeit erweisen sollte, den MK
allmählich zu verjüngen und ihn auch für die jetzige, nach Umfang
und Intensität ungemein gesteigerte Inanspruchnahme widerstandsfähiger
zu machen, um ihn nicht nur in seiner Brauchbarkeit zu erhalten, sondern
auch in seiner Wirksamkeit durch unablässige Arbeit zu steigern, würde es
sehr zu überlegen sein, ob es ratsam wäre, eine Verdoppelung der Arbeitslast,
wie sie neben der Revision das Hineinarbeiten des MK in den GK tatsächlich
ist, mit in Kauf zu nehmen. Immerhin wäre die durchgeführte Revision
als ein Vorteil der Beteiligung am GK anzuerkennen; ob er aber nicht
mit ganz unverhältnismäfsigen Opfern erkauft werden mufs, davon wird
später noch mehr zu reden sein.
Wenden wir uns zunächst der Frage zu, wie vom Standpunkt der
k. Hof- und Staatsbibliothek das Ergebnis der Vergleichung, der fertige
GK, zu werten wäre. Diese Frage ist aufs engste verknüpft mit dem
noch ungelösten Problem der Drucklegung des GK. In dieser Sache
stehen sich stark differierende Ansichten über die Ausführung und
ebenso weit auseinander gehende Berechnungen der erwachsenden
Kosten unausgeglichen gegenüber. Ich nehme die drei Möglichkeiten
nacheinander vor:
1. Wird der GK nicht gedruckt, so hat die k. Hof- und Staats-
bibliothek kein ausreichendes Interesse daran, sich am GK zu beteiligen,
da es für sie nur wenig Bedeutung haben kann, ein Duplikat des
Kataloges ihrer Bestände in der k. Bibliothek in Berlin zu wissen.
2. Wird der GK gedruckt, so ist zunächst die Vorfrage zu erörtern:
Ist der GK nach seiner Vollendung druckfertig? Der Leiter und beste
Kenner des GK, Oberbibliothekar Fick, hat sich wiederholt dahin aus-
gesprochen, dafs der GK nach seiner Vollendung nicht druckreif sei,
sondern erst noch einer Durcharbeitung bedürfe, um die unvermeid-
lichen Ungleichmäfsigkeiten zu beseitigen, die sich aus der Länge der
Arbeitszeit, den wechselnden Vorschriften und wechselnden Arbeits-
kräften, wie beim MK ergeben mufsten. Die folgenden Beobachtungen,
die bei der Vergleichung des Abschnittes Breit-Bremi gemacht wurden,
geben der Auffassung Ficks durchaus recht. Ein empfindlicher Mangel
des GK ist vor allem die Unvollständigkeit der Besitzervermerke. Der
GK verzeichnet nämlich nicht auf allen Zetteln die sämtlichen Biblio-
theken, die ein gesuchtes Werk besitzen. Die ganze Antwort auf
diese Frage erhält man erst, wenn man zur Ergänzung das Nummern-
register der Berliner Titeldrucke, soweit erschienen, einsieht, wo man
bei einzelnen Werken fünf, sechs Bibliotheken, die das Werk be-
sitzen, mehr verzeichnet findet, als im GK. Dieser Mangel scheint
mir ein sehr schwerer zu sein, der sich gegen die Grundidee des GK
richtet. Wurde es doch auch seiner Zeit gerade als ein Vorzug des
GK immer hervorgehoben, dafs es mit seiner Hilfe möglich sein werde,
354 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
bei jedem Werke sofort zu sehen, welche nächstgelegene Bibliothek
es besitze. Eine weitere Unzulänglichkeit des GK mufs man darin
sehen, dafs die bibliographische Beschreibung und die Angabe der
Schriftart, des Verlages oder beides in nicht wenigen Fällen fehlen.
Auch wo die bibliographische Beschreibung gegeben wird, entbehrt sie,
wie schon erwähnt, in sehr vielen Fällen der wünschenswerten Voll-
ständigkeit. Endlich zeigen die Titelaufnahmen selbst in mancher Be-
ziehung eine Reihe kleiner Ungleichmäfsigkeiten, die an sich gewifs
belanglos sind, die aber doch die unmittelbare Verwendung der GK-
Zettel als Druckmanuskript als unmöglich erscheinen lassen, da sie
durch generelle Anweisungen für den Setzer nicht zu beseitigen sind:
Ort, Verlag, Jahr sind bald in Antiqua, bald in Cursive gedruckt; die
bibliographische Beschreibung steht bald in Klammern, bald nicht; die
Titel sind bald mehr, bald weniger, bald gar nicht gekürzt; die Rück-
weise kommen mit oder ohne Besitzervermerke vor. So unbedeutend
diese Ungleichmäfsigkeiten erscheinen, so wenig kann man sie beim
Druck aufseracht lassen, will man nicht von vornherein gegen die Ge-
nauigkeit, Sorgfalt und Gleichmäfsigkeit der Katalogdrucke des Britischen
Museums oder der Nationalbibliothek zu Paris zurückstehen. Alle diese
grofsen und kleinen Mängel müssen vor einer Drucklegung ausgeglichen
und beseitigt werden, und so können unsere Beobachtungen die Richtig-
keit der Ansicht Ficks von der Notwendigkeit einer nochmaligen
Durcharbeitung des GK für den Druck nur bestätigen. Wieviel Zeit
diese Arbeit in Anspruch nehmen wird, ist wohl auch erst nach Voll-
endung des handschriftlichen GK mit einiger Sicherheit zu sagen;
jedenfalls trägt dieser Umstand dazu bei, die endgültige Fertigstellung
des GK und damit den Zeitpunkt seiner beginnenden Wirksamkeit
wieder um ein Erhebliches weiter hinauszuschieben.
Liegt das fertige Manuskript des GK dann vor, so kann der Druck
entweder als Zettelkatalog oder als Bandkatalog geschehen.
Schon vor Jahren haben die Berechnungen Kuhnerts1) ergeben, dafs
in der Form des Zettelkataloges der GK so riesenhaft wird, dafs kaum
eine deutsche Bibliothek, höchstens die Königl. Bibliothek in Berlin, ihn
aufstellen könnte. Damit fällt für alle andern Bibliotheken, also auch
für die k. Hof- und Staatsbibliothek, der volle Nutzen des Gesamt-
kataloges weg. Der Vorschlag aber, nur die Zettel des eigenen Be-
standes zu beziehen, dafür aber in mehreren Exemplaren für ver-
schiedene Zwecke, übersieht, dafs bei der Gröfse z. B. des Münchener
Bedarfs doch wieder die Raumfrage brennend würde, dafs die Sig-
nierungsarbeit immer mehrfach zu leisten wäre, dafs ebenso das Ein-
ordnen des stetig anfallenden Zuwachses sich vervielfachen würde und
dafs der alte Münchener Katalog mit seinen vielen wertvollen Einträgen
über die blofse Titelverzeichnung hinaus doch nicht ersetzt werden
könnte. Hat sich doch auch die Verwendung der Berliner Zetteldrucke
für die Novitäten nicht bewährt; die Katalogkarten für den neuen
1) Zbl. f. Bw. 21. 1904. S. 537 ff.
Der preufsische Gesamtkatalog und der Miinchener Katalog 355
Münchener Publikumskatalog werden rascher und bisher auch billiger
handschriftlich hergestellt; nur die Karten für die Dissertationen finden
einstweilen Verwendung, da bei ihnen die Arbeit des Aussuchens und
Signierens gespart werden kann. Die k. Hof- und Staatsbibliothek hat
also an dieser Form des GK kein hinreichend starkes Interesse, um
sich daran zu beteiligen.
Die praktischste Form des GK wäre wohl sicher die von Fick
vertretene des Bandkataloges. Er wäre ohne weiteres als eine grofse,
ihrem Inhalt nach ganz allgemeine Bibliographie zu gebrauchen, freilich
mit den durch seine oben berührten Schwächen bedingten starken Un-
zulänglichkeiten nach Form und Inhalt. Allerdings die Frage Nörren-
bergs l) nach der Wirtschaftlichkeit mufs auch bei dieser Form verneint
werden. Denn es leuchtet wohl ein, dafs es sehr unwirtschaftlich ist,
wenn man die in den Katalogen des Britischen Museums, der Biblio-
theque Nationale, bei Kayser und Heinsius, im Gesamtkatalog der
Wiegendrucke enthaltenen Titel zum grofsen Teil wieder abdruckt,
und auf der anderen Seite durch Ausschlufs der eingangs erwähnten
Gruppen einen aufserordentlich grofsen Teil deutschen Schrifttums vom
Druck ausschliefst, so dafs man ihn im deutschen GK doch vergeblich
sucht. Will man aber den GK gleichzeitig als Katalog der eigenen
Bibliothek benutzen, so mufs man wieder erst die Signaturen beifügen,
eine Arbeit, die eine vollständige, wenn auch abgekürzte nochmalige
Vergleichung bedeutet, erschwert dadurch, dafs man den eigenen Be-
stand erst aus der Ueberzahl des gemeinsamen Besitzes aller beteiligten
Bibliotheken heraussuchen und schliefslich noch in den beim GK un-
berücksichtigt gebliebenen Gruppen ergänzen mufs. Auch wäre der
Katalog natürlich sofort wieder veraltet, da ja nicht nur stets neue
Werke hinzukommen, die man in Supplementen vereinigen müfste,
sondern es würden bei jedem Ankauf älterer Literatur von Seiten
irgend einer der angeschlossenen Bibliotheken die Besitzervermerke
ergänzt und diese Aenderungen den sämtlichen anderen Bibliotheken
irgendwie mitgeteilt werden müssen. Bis zum Erscheinen der Supple-
mente aber käme man für die Nachträge um den Zetteldruck in irgend
einer Form doch nicht herum.
Ich glaube, es erweist sich jetzt eben doch als verhängnisvoll, was
mir seinerzeit Geheimrat Schwenke'2) als einen Vorzug der Posener
Resolution vom Jahre 1905 vorgehalten hat, „dafs mit Absicht weder
auf die Frage nach dem letzten Ziele des GK eingegangen ist, das
der eine rein praktisch, der andere theoretisch bibliographisch fassen
mag, noch auf die Einzelheiten der Ausführung." Ich meine dagegen:
Wollte man einen Gesamtkatalog, so mufste man, auch bei einer
beschränkten Anzahl von Bibliotheken, deren Bestände ganz aufzunehmen
und durfte sich nicht mit einer willkürlichen und anfechtbaren Auswahl
1) Zbl. f. Bw. 28. 1911. S. 429. — Zeitschrift des österr. Ver. f. Bw.
N. F. 3. 1912. S. 28.
2) Zbl. f. Bw. 23. 1906. S. 160.
356 Dreizehnte Bibliothekarversainuilung
begnügen; wollte man dagegen eine deutsche Bibliographie, so
brauchte man nicht eine Unzahl von fremder Literatur erst aufzunehmen,
die dann als Fremdkörper nur störend wirkt. Hatte doch gerade
seinerzeit Alfred Schulze ') in einem trefflichen Aufsatze auf die
dringende Notwendigkeit hingewiesen, die Begriffe „Bibliographie" und
„Katalog" in ihrem Unterschiede klar auseinander zu halten. Ueber-
haupt scheint es mir doch in einem merkwürdigen Gegensatze zu jeder
allgemein menschlichen Erfahrung zu stehen, wenn man bei einem
grofsen Unternehmen ein klar bestimmtes Ziel nicht fest und sicher
ins Auge fafst, sondern die Beantwortung gerade der vordringlichsten
Fragen auf unbestimmte Zeit verschieben zu können glaubt.
Wie nun auch die Erscheinungsform sein mag, immer steht man
vor ganz aufserordentlichen Schwierigkeiten, die, wie Geheimrat
Milkau2) schon 1898 warnend betont hat, ins ungemessene sich
steigern, je gröfser der Kreis der beteiligten Bibliotheken ist, und die,
was das Schlimmste ist, sich nur äufserst schwer auch nur einiger-
mafsen sicher berechnen lassen. Leider hat man sich bei dieser
schwierigen Vorarbeit Petzets 3) auch jetzt noch keineswegs veralteten
Aufsatz vom Jahre 1906 mit seinen eingehenden Erwägungen, seinen
lehrreichen Hinweisen auf London und Paris und seinen vorsichtigen
Berechnungen nicht zunutze gemacht, sondern sie, da man sie trotz
des unbequem hohen Resultats nicht widerlegen konnte, bis in die
neueste Zeit herein totgeschwiegen. Man hat es bei Schätzungen be-
wenden lassen, die nach Geheimrat Milkaus unumwundenen Ausdruck
„nur sehr ins Blaue hinein" gemacht werden konnten. Nun sind von
den 300 000 M., mit denen man ursprünglich in zehn Jahren den
Druck herzustellen sich vermafs, nach zwölf Jahren noch 60 000 M.
übrig; die Vergleichungsarbeit aber ist erst zur Hälfte getan und für
ihre Vollendung, für die Revision des Manuskripts und für den Druck
des Ganzen selbst müssen dann erst wieder neue Geldmittel gefordert
und bewilligt werden.
Unter diesen Umständen war noch eine Hauptfrage, mit der ich
mich zu beschäftigen hatte, die: „Was hätte die k. Hof- und Staats-
bibliothek bei einer Beteiligung am GK zu leisten?" Die Vergleichung
dauerte bei 3 !/2 stündiger täglicher Arbeitszeit 28 Tage = 98 Stunden.
Der verglichene Teil des MK umfafste 273 Blätter, also gerade etwa
eine Kapsel, wobei der zugehörige Teil des alten Bandkataloges mit
den Beständen vor 1840 für die Berechnung mit eingeschlossen wurde.
Der ganze MK zählt gegenwärtig 2430 Kapseln, deren vollständige
Vergleichung 238 410 Stunden erfordern würde. Ein Beamter mit
38 Stunden wöchentlichen Dienstes würde also 6267 Wochen benötigen.
Das Arbeitsjahr zu 45 Wochen angesetzt, würde die Vergleichung bei
einem ständig dafür abgestellten Beamten 139 Jahre in Anspruch
1) Zbl. f. Bw. 22. 1905. S. 521.
2) Milkau, Zentralkataloge und Titeldrucke (20. Beiheft zum Zbl. f.
Bw.), S. 144.
3) Süddeutsche Monatshefte 3. 1906. S. 524 ff.
Der preufaische Gesaintkatalog und der Miinchener Katalog 357
nehmen, bei 2 sich auf 70, bei 4 auf 35, bei 8 Beamten auf 18 Jahre
vermindern. Wenn man als bearbeitende Beamte Kustoden mit 3000 M.
Gehalt annimmt, würde die Vergleichung auf 420000 M. an Gehältern
zu stehen kommen, die sich bei 4 Beamten 35 Jahre lang auf je
12000 M., bei 8 Beamten 18 Jahre lang auf je 24 000 M. belaufen
würden. Bei dieser ganzen Berechnung ist zu bedenken, dafs man bei
der ersten Vergleichung wohl Lehrgeld zu zahlen hatte und dafs mit
der zunehmenden Erfahrung und Uebung ein schnelleres Fortschreiten
der Arbeit und dadurch Verminderung der Kosten zu erwarten sein
dürften. Dagegen fällt aber schwer ins Gewicht, dafs in dem ver-
glichenen Abschnitt kein besonders fruchtbarer und dadurch schwieriger
Schriftsteller wie Aristoteles, Goethe, Shakespeare oder ein anonymes
Schlagwort wie Bericht, Katalog, Gesetz oder endlich ein häufiger
Name wie Mayer, Müller, Schmidt sich befand, Hindernisse, die schon
beim preufsischen GK gesondert behandelt und zeitweise ganz be-
trächtlich zurückgestellt werden müssen. Zu Anfang des Jahres 1912
waren eine ganze Reihe solcher Extrasendungen im Rückstand. Auch
ist bei der Fortdauer der Arbeit wohl stark mit einer zunehmenden
Ermüdung zu rechnen; aufserdem sind in der Berechnung auch nur
Kustoden in den ersten drei Dienstjahren angenommen, was den Nach-
teil eines fortgesetzten Wechsels im Personal mit sich bringen würde.
Anderenfalls aber wächst die oben ausgerechnete Summe durch die
dreijährigen Vorrückungen von je 500 M. um ein Erhebliches und
ebenso mufs mit einer weiteren Erhöhung der Kosten gerechnet
werden, wenn, wie wohl nötig, ein Bibliothekar mit dem Anfangs-
gehalt von 4800 M. mit der Leitung der ganzen Arbeit beauftragt
würde. Diese auf Grund der praktischen Probe gewonnenen Zahlen
zeigen, dafs Petzets *) Aufstellungen — er nahm 4 Beamte für
25 Jahre = 300 000 M. an — keineswegs zu hoch gegriffen waren.
Es ist nun noch weiter zu beachten, dafs der jährliche Zuwachs der
k. Hof- und Staatsbibliothek auf mindestens 50 Kapseln im Jahre an-
zusetzen ist; es sammeln sich also schon bei 18 Jahren Arbeitsdauer
wieder 900 Kapseln an, die dann nachbehandelt werden müssen und
bei 8 Beamten 6^2 Jahre, mithin bei 24 000 M. jährlich für Gehälter,
weitere 156 000 M. erfordern, vielleicht auch etwas weniger, da diese
Katalogbestände gleichmäfsiger bearbeitet sein werden und die Revisions-
arbeit fast ganz in Wegfall kommen dürfte. Im ganzen mufs man
also für die vollständige Vergleichung des MK auf einen Bedarf von
rund einer halben Million rechnen, wobei noch keinerlei sachliche
Ausgaben in Anschlag gebracht sind. Diese Kosten würden sich durch
den Anschluß der anderen vier grofsen Bibliotheken Bayerns auf das
doppelte oder 21/.2 fache erhöhen, so dafs auch bei ganz freiem Bezug
der schliefslich gedruckten Exemplare Bayern die gewaltige Summe
von über einer Million für die Beteiligung am GK aufzuwenden hätte.
Auf Grund dieser Zahlen mufs man doch zu dem Schlufs kommen,
1) Petzet, a. a. 0. S. 536,
358 Dreizehnte Bibliotkekarversanimlung
dafs auch bei der an sich brauchbarsten Form des GK in Bänden für
die k. Hof- und Staatsbibliothek der Aufwand an Geld und Arbeits-
kraft nicht in einem annehmbaren Verhältnis zu dem erreichten Nutzen
steht. Und so ergibt sich als Antwort auf die Frage nach der Wirt-
schaftlichkeit des GK- Druckes abermals ein zweifelloses Nein. Dazu
kommt eine weitere Erwägung. Die grofsen Mittel, die der GK ver-
schlingen würde, gehen unbedingt für die Anschaffung von Büchern
verloren. Durch Einführung der Gebühren und aufserordentliche Be-
willigungen sind zwar in Preufsen die Verhältnisse erheblich gebessert
worden, aber es gilt dies leider nicht für Deutschland im allgemeinen
und wie viele Gelegenheiten begegnen nicht im Laufe eines einzigen
Jahres, wo durch die mangelnde Kaufkraft der deutschen Bibliotheken
literarische Schätze ins Ausland wandern oder im Ausland endgültig
bleiben müssen, die man als einen schweren Verlust an vaterländischem
Schrifttum schmerzlich empfindet; ich möchte Sie da auch an die treff-
lichen und warmherzigen Worte erinnern, die Emil Jacobs *) bei Ge-
legenheit der letzten Auktion von Phillipps-Handschriften in dieser
Sache geschrieben hat. Ich bin überzeugt, dafs die Gelehrten einen
Gesamtkatalog allerdings freudig begrüfsen würden; ich bin aber auch
ebenso sehr davon überzeugt, dafs dieselben Gelehrten, liefse man
ihnen die Wahl, es ohne Schwanken vorziehen würden, für den gleichen
Millionenaufwand mehr Bücher zu bekommen als ein Verzeichnis bereits
ausreichend katalogisierter Titel.
So stellt sich der deutsche GK als der lehrreiche Versuch einer
übermäfsigen Zentralisation dar, die die gesunden, durch die innerste
Natur eines solchen Unternehmens gezogenen Grenzen überschreitet.
Wenn man, gleichviel ob mit Recht oder Unrecht, auf Treitschke als
den Vater des Gedankens eines preufsischen GK hinweist, so ist doch
hinwiederum dagegen nachdrücklich daran zu erinnern, dafs auch
ein so ausgesprochener Unitarier, wie Treitschke es im politischen
Leben war, gegenüber einer Uniformierung in geistigen Fragen sich
durchaus ablehnend verhielt und die geschichtlich bedingte Dezentra-
lisation unseres Vaterlandes auf diesem Gebiete stets für ein Glück
Deutschlands gehalten hat.
Ich habe bei meinem Bericht, der zunächst nur mit der von der
k. Hof- und Staatsbibliothek gemachten Vergleichungsprobe sich be-
schäftigte, mich auch kritisch mit dem preufsischen GK auseinander-
setzen müssen, obwohl man mir dazu vielleicht die Berechtigung ab-
zusprechen suchen wird. Ich möchte dagegen zunächst betonen, dafs
ich die grofse Opferwilligkeit des preufsischen Staates in dieser Sache
keineswegs verkenne, dafs ich vielmehr, wie wohl mancher nicht-
preufsische Kollege mit mir, nicht ohne ein leises Gefühl des Neides
auf diese so reichlich fliefsenden Mittel des gröfseren Staates sah.
Andererseits aber ist durch die Posener Resolution2) vom Jahre 1905
1) Zbl. f. Bw. 28. 1911. S. 24.
2) Zbl. f. Bw. 22. 1905. S. 438.
Der preufsische Gesamtkatalog und der Münchener Katalog 359
der GK aus einer preufsischen zu einer deutschen bibliothekarischen
Angelegenheit geworden und seitdem haben sich auch die aufser-
preufsischen Bibliothekare zu Recht mit dieser Frage beschäftigt.
Geheimrat Haupt l) gebührt das Verdienst, als erster, noch in Posen
selbst, mit guten Gründen nicht nur gegen das Uebereilte dieser
Resolution Einspruch erhoben, sondern auch die Schwächen des ganzen
Unternehmens erkannt und warnend darauf hingewiesen zu haben.
Ein Jahr später war die Gegenströmung schon so stark geworden,
dafs man es auf der Berliner Tagung vermied, eine neue Abstimmung
herbeizuführen. Obwohl man nun die sachlichen Einwände gegen den
GK nicht zu überwinden vermochte, wirkte doch die aggressive Posener
Expansionspolitik im Stillen fort und es ist auch jetzt noch, wo
wiederum an die aufserpreufsischen Bibliotheken die Frage der Be-
teiligung am GK herantritt, durchaus berechtigt, den ablehnenden
Standpunkt mit allem Nachdruck zu begründen und die inneren
Schwächen des Unternehmens und seine auf unzureichenden Grund-
lagen aufgebauten Berechnungen klar zu legen. Gerade der k. Hof-
und Staatsbibliothek wird man das Recht und die Pflicht zu kritischem
Eindringen in diese Frage unbedingt zubilligen müssen, da ihre Ent-
scheidung für ganz Süddeutschland wohl von schwerwiegender Be-
deutung sein dürfte.
So ablehnend ich mich dem GK gegenüber verhalten mufste, mit
ebenso warmer Sympathie stehe ich dem Gedanken des Auskunfts-
bureaus der deutschen Bibliotheken gegenüber, durch dessen treffliche
Organisation Oberbibliothekar Fick sich ganz aufserordentliche Ver-
dienste erworben hat, die auch dadurch keineswegs geschmälert werden
können, dafs, wie wohl bei jeder solchen Neuschöpfung, in einzelnen
Punkten Veränderungen, wohl auch Verbesserungen, wie z. B. eine
vollständigere und aufschlufsreichere Statistik über die Gesamtleistungen
der einzelnen Teilnehmer, noch möglich sind. Seit seinem Bestehen
hat sich das AddB mehr und mehr zu einer unentbehrlichen Institution
herausgebildet, die zu erhalten und zu fördern das allgemeine Interesse
besteht. Bisher hat Preufsen in sehr verdienstlicher AVeise diese not-
wendige Vermittlungsstelle der deutschen Bibliotheken allein mit
ziemlich bedeutendem Aufwand unterhalten. Sollte das AddB für
seine immer zunehmende Wirksamkeit noch weiterer Mittel bedürfen,
so wird wohl der Vorschlag überall Billigung finden, dafs entweder
die einzelnen Bundesstaaten oder das Reich Zuschüsse dazu leisten,
um der gelehrten Welt dieses jetzt schon kaum mehr zu missende
Werkzeug zu erhalten, denn hier handelt es sich, im Gegensatz zum
GK, nur um die Leistung wirklich verlangter Arbeit für das ganze Reich.
In der Debatte bemerkt zunächst der Vorsitzende, Schnorr von
Carolsfeld-München, dafs zu der Vergleichung nur ein verhältnismäfsig
geringes Material der Hof- und Staatsbibliothek herangezogen wurde.
Seine eigenen Bemerkungen stellt er bis später zurück.
1) Zbl. f. Bw. 22. 1905. S. 438 ff. ; 23. 1906. 381 ff.
360 Dreizehnte Bibliotkekarversaunnlung
Fick-Berlin kann auf die Einzelheiten nicht eingohen. In einigen
Wochen, höchstens Monaten, würde über die Fragen des preufsischen
Gesamtkatalogs ein festes Urteil vorliegen. Für die nächste Tagung
sei er dann bereit, darüber zu berichten, hoffe dann auch Druckproben
vorlegen zu können, durch die ein klares Urteil ermöglicht würde.
Mit besonderem Danke empfinde er die Worte, die der Referent über
das Auskunfsbureau gesagt habe. Das Auskunftsbureau stecke aber in
sehr grofsen Arbeitsschwierigkeiten und da ergreife er die Hand, die
Kollege Glauning helfend entgegenstrecke, mit warmem Danke.
Harnack-Berlin weist darauf hin, dafs der Gesamtkatalog sich
bei der Arbeit des Auskunftsbureaus als eine wertvolle Unterstützung,
ein weitgehendes Hilfsmittel erwiesen hat. Seinen eigenen Standpunkt
in der Frage des deutschen Gesamtkatalogs will er so formulieren: unter der
Voraussetzung, dafs die ganze Sache zweckmäfsig ist, wird sie, den
preufsischen Anteil anlangend, an der Geldfrage gewifs nicht scheitern.
Boysen-Leipzig: Wir haben vonKoll. Glauning die Erklärung gehört,
dafs München sich nicht an dem Gesamtkatalog beiteiligen kann. Da-
durch wird aber das grofse von Preufsen unternommene Werk schliefs-
lich scheitern oder ein Torso bleiben. Beides ist in keiner Weise
erwünscht. Ich bin ganz im Gegensatz zu der Münchener Bibliothek
zu einem positiven Ergebnis gekommen und ich möchte den Anschlufs
warm befürworten. Es wird aber nötig sein, deshalb auf meine Er-
fahrungen mit der Arbeit am Gesamtkatalog näher einzugehen. Die
Leipziger Bibliothek ist allerdings gegenüber der Münchener inbezug
auf die Vergleichsarbeit in wesentlich günstigerer Lage. Wir besitzen
einen alphabetischen Katalog in der Form eines Blattkatalogs, worin
jedes Blatt ein Stichwort repräsentiert, ob dies nun ein Autorname
oder ein Sachwort ist, und dieser Katalog befindet sich in Kapseln,
von denen wir etwa 500 Stück haben. Ich habe nun unter der Hand
mit dem Gesamtkatalog eine Vergleichung vorgenommen in der Weise,
dafs wir von unserem Katalog immer etwa 50 Blatt wöchentlich dem
Gesamtkatalog zugeschickt haben. Die Beamten dort haben die Ver-
gleichung vorgenommen und uns die Zettel wieder zugeschickt. Wir
haben die Rückmeldungen, die auf grünem Zettel geschieht, einzeln
nachgeprüft und wenn die Richtigkeit der Ausstellungen des Gesamt-
hatalogs feststand, haben wir nicht geantwortet. Ergab sich aber eine
Berichtigung des Gesamtkatalogs, dann haben wir wieder Rückmeldung
gemacht. Das Resultat für unseren Katalog, der im ganzen vortrefflich
unter Hartensteins Leitung gearbeitet ist, war sehr gut. Wir haben
eine Menge Berichtigungen bekommen und gegeben, wir haben Autoren,
Pseudonyma und Anonyma festgestellt, weiter haben wir erfahren, dafs
wir eine ganze Reihe von Werken unvollständig besitzen. Es ist
jedenfalls ein so starker Nutzen, den wir bis jetzt schon gezogen
haben, dafs wir diese Vergleichung jedenfalls fortsetzen möchten. Die
Kosten, die auf diesem Wege entstanden sind, sind gleich Null. Wir
haben sowieso unsere täglichen Sendungen nach Berlin und diesen
haben wir natürlich die Vergleichszettel beigelegt. Die eigentliche
Der preufsische Geaaintkatalog und der Miinchener Katalog 361
Arbeit ist am Gesamtkatalog in Berlin geleistet worden, auf uns kam
nur eine geringe Arbeit in der Prüfung der eingehenden Berichtigungen.
Unser Resultat hat auch die Dresdener Bibliothek, die einen Katalog
auf der gleichen Grundlage wie wir besitzt, veranlafst, den gleichen
Weg beschreiten zu wollen. Es hat eine gemeinsame Sitzung in
Dresden stattgefunden, an der auch die beiden Ministerialreferenten
(die Dresdener Bibliothek untersteht der Gesamtdirektion der König-
lichen Sammlungen, wir dem Kultusministerium) und der Direktor und
zwei ältere Oberbibliothekare der Dresdener Bibliothek teilgenommen
haben. Diese Besprechung hat den Beifall der Referenten gefunden,
aber es war eine Rundfrage bei den süddeutschen Staaten angestellt, welche
Stellung diese zu dem Werke nähmen. Es ergab sich ein negatives
Resultat, niemand hatte sich bisher angeschlossen. Darauf haben wir
von der Regierung den Bescheid bekommen, dafs zunächst von der
gemeinsamen Arbeit abzusehen sei, ehe nicht auch andere Staaten an-
geschlossen sind, da auch unsere Regierung mit Recht das Heil nur
in einem deutschen Gesamtkatalog sieht. Damit wird also die Münchener
Absage auch für andere Staaten verhäugnisvoll und entscheidend. Die
Art, wie wir uns dachten die Sache durchzuführen, war folgende: Bei
der bisher ohne besondere Arbeitskräfte unternommenen Arbeit wären
wir nur in sehr langsamen Schritten vorwärtsgekommen und hätten
etwa 80 Jahre gebraucht. Wir haben aber dem Minister vorgeschlagen,
einen oder zwei Beamte zu bewilligen und diese Beamten nach Berlin
an den Gesamtkatalog zu setzen, sodafs diese für die sächsischen
Bibliotheken die Arbeit zu leisten hätten, dann wären wir in ungefähr
10 Jahren mit der Vergleichung fertig geworden. Die Kosten beständen
dann im wesentlichen nur in der Unterhaltnug der beiden Beamten
und einer gewissen Mehrarbeit bei uns durch Revision der Zettel usw.
Ich glaube auf diese Weise die schreckhaften Zahlen, die uns Koll.
Glauning vorgeführt hat, doch abzuschwächen und zu zeigen, dafs man
die ganze Arbeit auch auf einem anderen, billigeren und schnelleren
Wege erledigen kann. Die schreckhaften Zahlen sind selbst für München
auf etwas skrupulöse Art gewonnen. Wie ich vor 30 Jahren in den
Bibliotheksdienst eintrat, wurde in Göttingen ein neuer Katalog begonnen
und da wurde der Grundsatz aufgestellt, ein Titel müsse wie1 eine
Inschrift behandelt werden. Heute ist man im allgemeinen von diesem
Standpunkt abgekommen und Name des Autors oder das Stichwort
nebst kurzer Titelfassung, Ort und Jahr genügt in den allermeisten
Fällen. Man kann ja über diese bibliographischen Fragen geteilter
Ansicht sein, ich halte z. B. die Angabe der Seitenzahl bei mehrbändigen
Werken für überflüssig, bei einbändigen für angebracht. Ich habe mir
nun gestern nochmals den Münchener Katalog angesehen und ich halte
es für möglich, auch seine Kapseln zur Vergleichung nach Berlin zu
schicken. Für die älteren Katalogbände müfste allerdings eine andere
Methode ausgedacht werden; aber ich bin überzeugt, dafs es auch da
gelingen wird, die Vergleichung praktisch anzustellen. Eine Ausnutzung
unserer deutschen Bücherschätze wird nicht erfolgen, wenn man nicht
XXIX. 7. 8. 24
362 Dreizehnte Bibliothekar Versammlung
weifs, wo ein Buch zu finden ist, und das kann nur wieder festgestellt
werden durch Vergleichung und den Gesamtkatalog. Es erübrigen
sich dann viele Anfragen, die bisher notwendig waren. Es wurde auf
die Auskunftsstelle hingewiesen, die ja doch erst durch den Gesamt-
katalog entstanden und möglich ist. Die Arbeitsleistung steigt jetzt
von Jahr zu Jahr; je weiter der Gesamtkatalog fortschreitet, je mehr
wird sich die Arbeit der Auskunftsstelle vermindern und schliefslich
wird sie überflüssig sein. Was aus einem Katalog für Vorteile zu
ziehen sind, sehen wir an dem französischen Katalog und dem britischen
Museumskatalog. Ein Gesamtkatalog ist ohne Zweifel ein erstrebens-
wertes Ziel, wenn auch zugegeben werden soll, dafs ein Katalog für
Preufsen und ein solcher für Bayern gesondert ihren Nutzen haben;
aber warum sollen wir eine neue Mainlinie schaffen, lieber wollen
wir doch noch etwas warten und alles in ein Werk zusammenarbeiten.
Das ist das Ziel, an dem wir zu arbeiten haben, nachdem Preufsen
bereits eine so grofse Arbeit geleistet hat. Bei den vielen Aufgaben,
die die Münchener Bibliothek hat und haben wird, ist es ja schwer,
jetzt noch an eine neue heranzutreten, aber sie sollte unabhängig von
der übrigen Bibliotheksarbeit organisiert werden, sie wird eine ganz
besonders lohnende sein im allgemeinen Interesse für die gesamte
deutsche Gelehrtenwelt. Ich glaube auch, dafs Sie dann meinen Worten
beipflichten werden.
Kunze-Hannover berichtet über die Vorteile, die schon der preufsische
Gesamtkatalog für die Neukatalogisierung der Königlichen und Provinzial-
bibliothek in Hannover geboten hat. (Vgl. desselben eingehenderen
Vortrag im Zbl. f. Bw. 26. 1909. S. 394—401.)
Heuser- Giefsen gibt im Namen der dortigen Universitätsbibliothek
die Erklärung ab, dafs diese Anstalt sich an dem Gesamtkatalog nicht
beteiligen kann. Hottinger-Berlin entwickelt seinen von früheren
Tagungen bekannten Plan für die Drucklegung des preufsischen Gesamt-
katalogs in Korrekturabzug als Grundlage für den deutschen Gesamt-
katalog. Er fügt ausführlichere Berechnungen der erforderlichen Zeit
und der Kosten für Maschinen, Material und Satz an. Böysen-Leipzig
trägt zu seinen früheren Ausführungen noch nach, dafs sich bei der
in Leipzig unternommenen Vergleichung etwa 25 °/0 Richtigstellungen
ergeben haben. Schnorr von Carolsfeld-München findet, dafs dessen
Worte seine eigenen Ausführungen bestätigen. Die Münchener Staats-
bibliothek würde durch Zutritt der Titelaufnahmen, z. B. von Erlangen
und Würzburg wesentlichen Zuwachs gewinnen und dadurch der Wert
für den Gesamtkatalog erhöht werden. Er schliefst sich der Anerkennung
an, die dem Auskunftsbureau gespendet sei. Diesen Arbeiten entgegen-
zukommen, sei man mit Freuden bereit. Für den Einflufs der Tätigkeit
des Auskunftsbureaus weist er darauf hin, dafs der Verkehr der Wiener
Universitätsbibliothek mit der Münchener Staatsbibliothek ständig falle,
während der Verkehr der Wiener Anstalt mit der Königlichen Biblio-
thek zu Berlin ständig wachse. Es lasse sich da wohl eine Teilung
der Versendungsarbeit zwischen Berlin und München erreichen, wenn
Der prenfsische Gesaiutkatalog und der Mtinchener Katalog 363
das Auskunftsbureau darauf einwirke. Fi ck- Berlin hält eine solche
Lösung für möglich. Auf eine kleine Erhöhung der Gebühren würde
das Aukunftsbureau aber wohl nicht verzichten können. Doch könne
man alle süddeutschen Fragesteller vielleicht grundsätzlich erst nach
München weisen, wodurch in München gewissermafsen eine zweite Ans-
kunftsstelle geschaffen würde.
Geiger-Tübingen möchte als Vertreter einer der Bibliotheken, die
sich ganz entschieden für den Anschlufs an den Gesamtkatalog aus-
spricht, doch sagen, dafs noch weitere Versuche nach dem Leipziger
Vorbilde angestellt weiden sollten. Auch wäre z. B. die wundervolle
Enquete, die Berlin über Arndt angestellt hat, mit einer Reihe anderer
deutscher Schriftsteller zu veranstalten, einem »Schwaben, Sachsen,
Bayern usw. Dann winde die Bedeutung der Auskunftsstelle, wie des
Gesamtkatalogs noch ersichtlicher werden, dann würde man noch mehr
einsehn, wie notwendig eine Zentralisierung sei.
Vorsitzender: Ich erlaube mir Sie zu bitten, trotzdem ich den Vorsitz
führe, hier einige Bemerkungen einschalten zu dürfen. Koll. Hilsenbeck
hat schon gestern bemerkt, welch wichtige Fragen für die heutige
Tagung vorliegen und Koll. Fick hat uns auch ein neues Referat hierüber
für die nächste Versammlung in Aussicht gestellt. Diese Frage ist
ja wirklich wichtig und wird immer wieder erörtert werden müssen.
Ich mufs aber ausdrücklich hervorheben, damit die gestrigen Aus-
führungen und die heutigen des Koll. Glauning nicht mifsverstanden
werden, dafs der Weg, auf dem Koll. Glauning zu seinem Vortrage
gekommen ist, vor allem mein Wunsch war, Klarheit zu schaffen. Es
sollten Erörterungen sein, um dadurch zu praktischen Vorschlägen zu
kommen. Diese Probe ist nur ein kleiner Ausschnitt gewesen aus
unseren Kapseln, und was hier gezeigt, worden ist, soll nicht unbedingt
als Mafsstab für die Beurteilung der ganzen Frage dienen. Ich bitte
aussprechen zu dürfen, dafs unsere Referate nicht als eine direkte
Ablehnung des Anschlusses an den preufsischen Gesamtkatalog gelten
sollen, das soll alles nur Vorarbeit sein. Die bayerischen Verhältnisse
liegen etwas anders als in anderen Staaten. Bayern hat sich
aus verschiedenartigen Ländern zusammengesetzt, die Staatsbibliothek
weifs ganz genau, dafs sie nicht die Zentralbibliothek für die gesamte
bayerische Literatur ist. Wir sind zu der Ueberzeugung gekommen, dafs
unsere kleinen Landesbibliotheken uns als Ergänzung dienen. Wir
haben in jüngster Zeit mit Unterstützung der Regierung den Versuch
gemacht, eine der kleinen Provinzialbibliotheken zu katalogisieren.
Neuburg war früher ein selbständiger Staat und in seiner Bibliothek
steckt die ganze Bibliothek von Ott-Heinrich, den Sie ja in Verbindung
mit Heidelberg kennen. Eine derartig prononzierte Hofbibliothek, an
einem Hauptsitz protestantischer Führer, hat auch ihre eigene Bedeutung
für uns. Wir haben für manche unserer übrigen Bibliotheken noch
keinen genügenden Katalog, der bei einer Vergleichung für den
Gesamtkatalog zu Grunde gelegt Averden kann. Für Bayern besteht
das Bedürfnis der Schaffung eines bayerischen Gesamtkatalogs. Es
24*
364 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
ist von Wichtigkeit für uns Bayern, dafs wir wissen, wo wir uns in
Bayern hinzuwenden haben, wenn in München ein Buch fehlt. Gewifs
ist die Schaffung des deutschen Gesamtkataloges für die ganze Gelehrten-
welt von äufserster "Wichtigkeit, aber für uns steht die Katalogisierung
der bayerischen Bibliotheken in erster Linie.
9. Ein Gesamtverzeichnis der an den deutschen Bibliotheken
laufend gehaltenen Zeitschriften.
Referent: Oberbibliothekar Dr. Richard F ick- Berlin.
Was ich Ihnen heut in aller Kürze vortragen will, ist kein fertiges
Arbeitsprogramm, kein Plan, der in allen Einzelheiten feststeht; es
sind vielmehr Anregungen, Vorschläge, dazu bestimmt, Ihr Interesse
wach zu rufen und Sie, die deutschen Kollegen, zur Aeufserung von
Wünschen, Bedenken und Gegenvorschlägen zu veranlassen. Denn
das „Gesamtverzeichnis der an den deutschen Bibliotheken gehaltenen
laufenden Zeitschriften", über das ich hier zu referieren habe, ist eine
gemeinsame Arbeit aller deutschen Bibliotheken; das Auskunftsbureau
hat nur die Schlufsredaktion eines Unternehmens übernommen, das,
wie es seine Entstehung den Vorarbeiten vieler Bibliotheken verdankt,
nur durchgeführt werden kann, wenn alle Bibliotheken uns ihre Unter-
stützung durch Rat und Tat nicht versagen. Soweit es möglich ist,
sollen Ihre Wünsche und Vorschläge berücksichtigt werden; zu be-
denken ist allerdings dabei, dafs die für die Herstellung des Ver-
zeichnisses verfügbaren Mittel zu Sparsamkeit und Beschränkung auf
das Wesentliche nötigen. Sollte aus diesem Grunde der eine oder
andere Wunsch nicht berücksichtigt werden können, so wird es gut
sein, sich des alten über dem Schifferhause meiner Vaterstadt Lübeck
stehenden Spruches zu erinnern: „Allen zu gefallen ist unmöglich".
Der Gedanke eines „Gesamtzeitschriftenverzeichnisses" ist nicht
neu. Schon 1885 erschien der von H. C. Bolton bearbeitete, 1897
fortgesetzte: „Catalogue of scientific and technical periodicals", der
die naturwissenschaftlichen und technischen Zeitschriften der amerika-
nischen Bibliotheken in einem Alphabet verzeichnet, die Titel numeriert
und am Schlufs eine „library check list", ein Nummernregister, an-
fügt. Ende der neunziger Jahre haben sich alle gröfseren öffent-
lichen Bibliotheken Oesterreichs zusammengetan und den bekannten,
1898 von Ferdinand Grassauer herausgegebenen „Generalkatalog der
laufenden periodischen Druckschriften" hergestellt. Die Vereinigung
schweizerischer Bibliothekare gab 1904 das Zeitschriften -Verzeichnis
der schweizerischen Bibliotheken heraus, umfassend die 1902 ge-
haltenen Periodica und Serien; das Erscheinen einer auf den Stand
von 1911 erweiterten Neubearbeitung werden wir demnächst mit
Freuden begrüfsen können. In den letzten Jahren sind auch in
Deutschland eine Reihe von Zeitschriftenverzeichnissen erschienen,
die , obwohl zunächst dazu bestimmt , den praktischen Bedürfnissen
einer einzelnen grofsen Bibliothek zu genügen, den Kreis der auf-
Gesamtverzeichnis der laufend gehaltenen Zeitschriften 365
zunehmenden Zeitschriften dadurch erweiterten, dafs sie auch die
Bestände anderer an demselben Ort befindlichen Bibliotheken dem
Verzeichnisse einverleibten. So entstand 1907 das von der Kaiser-
Wilhelm -Bibliothek in Posen herausgegebene, alle in Posener Biblio-
theken gehaltenen Zeitschriften umfassende Verzeichnis, 1911 das
Lübecker und Strafsburger, Anfang dieses Jahres das Königsberger
Zeitschriftenverzeichnis. Auch das 1907 in 3. Auflage erschienene, von
W. Spalteholz und E. Riecke bearbeitete Verzeichnis von medizinischen
und naturwissenschaftlichen Zeitschriften berücksichtigte neben der
Universitätsbibliothek auch die Bestände der medizinischen und natur-
wissenschaftlichen Institute der Universität Leipzig. Ebenso bezogen
ein 1909 erschienenes Marburger Verzeichnis und ein 1906 veröffent-
lichter Breslauer Sammelkatalog die Zeitschriften der Universitäts-
institute mit hinein, beide sind aber wie das Leipziger ihrem Inhalt
nach begrenzt: das Marburger enthält nur die medizinischen und natur-
wissenschaftlichen, das Breslauer Verzeichnis nur die medizinischen
Zeitschriften. Ueber das Weichbild der eigenen Stadt hinausgehend
fal'ste das 1909 von der Hof- und Staatsbibliothek herausgegebene
Münchener Verzeichnis sämtliche Zeitschriften zusammen, die von den
gröfseren staatlichen oder nicht in reinem Privatbesitz befindlichen
Bibliotheken Bayerns gehalten werden. Auch das 1911 von der
Herzoglichen Bibliothek in Gotha veröffentlichte Verzeichnis begreift
alle im Herzogtum Gotha an amtlichen Stellen, von Vereinen und An-
stalten gehaltenen Zeitschriften in sich.
Neben diesen Veröffentlichungen, die man alle schon als Gesamt-
verzeichnisse bezeichnen kann, erschienen in den letzten Jahrzehnten
eine Reihe von Zeitschriftenlisten einzelner Bibliotheken, u. a. 1899
das der Rothschild'schen Bibliothek, 1903 das der Senckenbergischcn
Bibliothek in Frankfurt a. M., 1908 in 2. Auflage, an Umfang alle
bisher genannten übertreffend, das der Königlichen Bibliothek in Berlin,
1909 das der Giefsener Universitätsbibliothek, 1911 das des Reichs-
kolonialamts, 1912 das des Kaiserlichen Patentamts in Berlin.
Die Existenz aller dieser, teilweise recht umfangreichen Vorarbeiten
drängte von selbst auf ihre Zusammenfassung in ein einziges, das
Nachschlagen in einem Dutzend oder mehr Katalogen ersparendes
Verzeichnis hin. Es kam hinzu, dafs gerade nach Zeitschriften beim
Auskunftsbureau besonders viel gesucht wurde und dafs sich hier ein
reiches Material ansammelte, dessen Veröffentlichung gleich sehr im
Interesse der Zentralstelle wie der Bibliotheken liegen mufste. Immer
wieder wurden dieselben Anfragen nach dem Standort einzelner Zeit-
schriften, wie z. B. der in Erlangen und Freiburg vorhandenen „Revue
des cours et Conferences" !) und der „Rassegna Nazionale", die hier
in der Hof- und Staatsbibliothek gehalten wird, an das Auskunfts-
bureau gerichtet; den Bibliotheken aber mufste, abgesehen davon, dafs
das Nachschlagen in vielen Einzelkataloi>en eine lästige Zeitverschwen-
1) Wird neuerdings auch von der Berliner Königlichen Bibliothek gehalten.
366 Dreizehnte BibliothekarversaniniluDg
düng bedeutet, schon deshalb ein Gesamtverzeichnis aller in deutschen
Bibliotheken gehaltenen Zeitschriften erwünscht sein, weil gerade bei
Zeitschriften die Entscheidung über die Anschaffung je nach dem
Vorhandensein einer Zeitschrift durch ein solches Verzeichnis auf ser-
ordentlich erleichtert wird. Ueberdies wird es, zumal wenn es mit
einem systematischen oder einem Schlagwortregister ausgestattet wird,
als bibliographisches Nachschlagewerk sicher jeder Bibliothek will-
kommen sein.
Von diesen Erwägungen ausgehend hat das Auskunftsbureau seit
einigen Jahren die Vorarbeiten des Gesamtverzeichnisses in Angriff
genommen, ist aber bisher nicht viel über die Anfänge hinausgekommen.
Zunächst sind die von den preufsischen Universitätsbibliotheken ein-
gesandten, das Mehr gegenüber dem Verzeichnis der Königlichen
Bibliothek enthaltenden Listen in ein Alphabet geordnet worden;
diesem Alphabet sind die sämtlichen beim Auskunftsbureau nach-
gewiesenen Zeitschriften einverleibt worden. Seitdem wir mit der Be-
willigung besonderer Mittel für das Gesamtverzeichnis rechnen konnten,
sind wir zunächst daran gegangen, das Zeitschriftenverzeichnis der
Königlichen Bibliothek in zwei Exemplaren zu zerschneiden und die
Titel auf Zetteln aufzukleben; das gleiche Verfahren konnten wir,
nachdem uns die Hof- und Staatsbibliothek in liebenswürdigem Ent-
gegenkommen zwei Exemplare für diesen Zweck zur Verfügung gestellt
hatte, mit dem Münchener Verzeichnis anstellen. Dadurch, dafs wir
beide Kataloge miteinander verschmelzen und das erwähnte Alphabet
der in den preufsischen Universitätsbibliotheken vorhandenen und durch
die Umfrage ermittelten Titel dazwischen ordnen, haben wir das
Fundament des Gebäudes gelegt.
Das ist der augenblickliche Stand unserer Arbeit. Die nächste
Aufgabe wird sein, dafs wir die vorhin erwähnten bereits vorhandenen
gedruckten Kataloge exzerpieren, d. h. die in dem Grundalphabet noch
nicht vertretenen Titel auf Zettel übertragen und in das Alphabet
einordnen. Das alles wird keine Schwierigkeiten machen und sich in
kurzer Zeit durchführen lassen. Aber nun kommt der Zeitpunkt, .wo
unser Kahn festsitzt und wir nicht weiterkommen, wenn Sie uns nicht
helfen, ihn wieder flott zu machen. Uns fehlen die Zeitschriftenver-
zeichnisse einer erheblichen Anzahl von gröfseren deutschen Biblio-
theken; ohne ihre Bestände dem handschriftlichen Katalog einverleibt
zu haben, möchte ich die Drucklegung des Verzeichnisses nicht unter-
nehmen. Wir werden also ein Rundschreiben ergehen lassen an die
in unserni Alphabet bisher nicht vertretenen Bibliotheken und sie
bitten, ihren Zeitschriftenkatalog mit dem Verzeichnis der Königlichen
Bibliothek zu vergleichen und das Mehr auf Zetteln verzeichnet an
das Auskunftsbureau einzuschicken. Für dieses Rundschreiben kommen
besonders in Frage die grofsen Staatsbibliotheken in Dresden — ein
Dresdener Verzeichnis liegt zwar schon vor, es stammt aber aus dem
Jahre 1880 und dürfte sich, da es auch die nicht mehr erscheinenden
Zeitschriften umfafst, für die Exzerpierung nicht eignen — , Darmstadt,
Gesamtverzeichnis der laufend gehaltenen Zeitschriften 367
Hamburg, Stuttgart, Weimar, Schwerin, Bremen, Oldenburg und einige
andere. Von den preufsischen Universitätsbibliotheken fehlen uns noch
Marburg (teilweise, vgl. oben) und Münster, von anderen deutschen
Universitätsbibliotheken Heidelberg, Tübingen, Freiburg, Jena und
Rostock. Ferner müssen wir die Bibliotheken, die bereits gedruckte
Kataloge halten, bitten, uns ihre Nachträge und etwaige Verbesserungen
einzusenden. Man kann die Frage aufwerfen, ob es nicht geboten ist,
alle Bibliotheken, deren Teilnahme am Gesamtverzeichnis in Aussicht
genommen ist, um Einsendung ihrer Listen zu bitten, wie es z. B. bei
Herstellung des in Arbeit befindlichen Rheinischen Gesamtverzeichnisses
geschehen ist. Indessen scheint mir darin bei der grofsen Zahl der
in Frage kommenden Bibliotheken eine Arbeitsverschwendung zu liegen,
weil die Ergänzungen, die kleinere Bibliotheken zu dem aus den
Verzeichnissen der grofsen Institute gewonnenen Material hinzufügen
können, quantitativ zu gering sind, um die grofse Arbeit der An-
fertigung und Einsendung ihrer Verzeichnisse zu rechtfertigen. Alle
Listen müfsten wir nur dann einfordern, wenn wir die Bestände aller
Bibliotheken angeben wollten; da wir uns indessen aus ökonomischen
Gründen mit der Angabe von zwei oder drei Besitzziffern — ich
komme auf diesen wichtigen Punkt gleich zurück — begnügen müssen,
erscheint es einfacher, wenn den kleinen Bibliotheken die Korrektur-
fahnen zugesandt werden, damit die wenigen Nachträge während des
Drucks eingefügt werden.
Welche Bibliotheken sollen nun um ihre Beteiligung gebeten und
wie soll ihr Anteil an dem Verzeichnis, ihr Bestand an Zeitschriften
kenntlich gemacht werden? Aus der Entstehung des Planes, aus der
engen organisatorischen Verbindung des Unternehmens mit dem Aus-
kunftsbureau ergibt es sich von selbst, dafs zunächst alle an das Aus-
kunftsbureau angeschlossenen Bibliotheken — das sind gegen 300 —
für das Gesamtverzeichnis in Frage kommen. Aber dabei dürfen wir
m. E. nicht stehen bleiben. Der Kreis mufs weiter gezogen werden,
obwohl sich die Schwierigkeiten der Redaktion dadurch zweifellos
erhöhen. Nach den Erfahrungen des Ausknnftsbureaus fehlt von wissen-
schaftlichen Zeitschriften in den am Auskunftsbureau beteiligten deutschen
Bibliotheken eine ganz erhebliche Zahl; ich möchte den Prozentsatz
nach ungefährer Schätzung auf 25°/0 angeben. Von diesen nicht in
grofsen öffentlichen Bibliotheken vorhandenen Zeitschriften ist sicher
ein Teil in den Bibliotheken der Universitätsinstitute, einzelne wenige
Zeitschriften auch wohl in den Privatbibliotheken hervorragender
Gelehrter vorhanden. Diese mit heranzuziehen, erscheint wünschens-
wert; doch nur insoweit, als sie eine Zeitschrift besitzen, die sonst in
keiner Bibliothek nachgewiesen ist. Da wir nun schwerlich von allen
Universitätsinstituten und Privatgelehrten Deutschlands Zeitschriften-
listen erlangen, ihnen wohl auch kaum zumuten können, die Korrektur-
fahnen unseres Verzeichnisses mit den Beständen ihrer Bibliothek zu
vergleichen, wird es sich wohl empfehlen, eine Liste der wichtigeren
beim Auskunftsbureau gesuchten, aber nicht nachgewiesenen Zeitschriften
368 Dreizehnte Bibliothekarversaunnlnng
anzufertigen, sie nach Bibliographien zu vervollständigen und diese
Liste den Instituten und einzelnen Gelehrten zuzuschicken mit der
Bitte, sie durchzusehen und etwa vorhandene Titel anzustreichen.
Man wird nun einwenden, dafs durch das bisher beschriebene Ver-
fahren kein Gesamtverzeichnis, sondern nur ein Auswahlkatalog her-
gestellt wird, der zwar den Besitzstand der Königlichen Bibliothek
und den der Münchener Hof- und Staatsbibliothek vollständig, von
den übrigen Bibliotheken aber nur das verzeichnet, was sie mehr be-
sitzen als diese beiden grofsen Bibliotheken. Demgegenüber möchte
ich vorschlagen, den Begriff „Gesamtverzeichnis" dahin zu verstehen,
dafs in ihm alle in deutschen Bibliotheken gehaltenen Zeitschriften
vertreten sind, dafs aber auf eine Vollständigkeit der Besitzvermerke
von vornherein verzichtet wird. Wir haben uns die Besitzangaben
vorläufig so gedacht: die Besitzziffern der Berliner Königlichen und
der Münchener Hof- und Staatsbibliothek werden überall hinzugefügt,
wo wir sie haben; ist eine Zeitschrift nur in einer der beiden Biblio-
theken vorhanden, so soll tunlichst noch die Besitzziffer einer zweiten
Bibliothek hinzugefügt werden. Bei den Zeitschriften, die nicht in
einer der beiden grofsen Bibliotheken gehalten werden, suchen wir
immer in erster Linie die Besitzziffer einer öffentlichen, auch nach
auswärts verleihenden Bibliothek anzugeben. Um nun aber die Mög-
lichkeit offen zu halten, später, wenn sich in der Praxis das Bedürfnis
dazu herausstellt, die Besitzangaben zu erweitern, sollen die Titel der
Zeitschriften laufend numeriert werden, damit ein Nummernregister
hinzugefügt werden kann, in das weitere Besitzziffern aufzunehmen
wären. Vollständigkeit der Bezitzangaben halte ich weder für durch-
führbar noch für notwendig; dafs die „Zeitschrift für deutsches Alter-
tum" in jeder gröfseren Bibliothek allgemeinen Charakters vorhanden
ist, weifs jeder; zu erfahren, dafs sie auch noch in dieser oder jener
Instituts- oder Vereinsbücherei gehalten wird, ist praktisch wertlos.
Um das bisher Gesagte zu erläutern und Ihnen von dem Ver-
zeichnis, so wie wir es uns vorläufig denken, ein anschauliches Bild
zu geben, haben wir eine kleine Probe drucken lassen, die ich zu
verteilen bitte. Die Seiten sollen nicht etwa ein Specimen des end-
gültigen Drucks bedeuten, sie sind nicht mafsgebend für die typo-
graphische Gestaltung des Verzeichnisses; diese Dinge werden noch
eingehend erwogen w'erden müssen, wenn das ganze handschriftliche
Material beisammen ist. Sie werden aber, denke ich, das wenige, was
ich Ihnen noch zu sagen habe, an der Hand der Probeseiten leichter
nachprüfen und besser beurteilen können.
Was zunächst die Titelaufnahmen betrifft, so sehen Sie, dafs
wir uns ganz dem Berliner und Münchener Verzeichnis angeschlossen
und auf Angabe des Erscheinungsjahres und des Herausgebers, soweit
er nicht untrennbar zum Titel gehört, verzichtet haben. Es mag
wünschenswert erscheinen, bei dem Gesamtverzeichnis über das hinaus-
zugehen, was die beiden Verzeichnisse bieten, und etwa den General-
katalog der österreichischen Bibliotheken zum Muster zu nehmen; die
Gesamtverzeichnis der laufend gehaltenen Zeitschriften 369
Arbeit würde aber dadurch ganz aufserordentlich erschwert, die Kosten
gesteigert und der Beginn der Drucklegung auf unbestimmte Zeit ver-
schoben werden. Da das Verzeichnis in erster Linie praktischen
Zwecken dienen soll, scheint mir die Hinzufügung der Erscheinungs-
jahre kaum erforderlich. In der Regel werden ja die Zeitschriften
an den Bibliotheken vollständig vorhanden sein; versagt einmal eine
Bibliothek, d. h. fehlt ein bestimmter Jahrgang, obwohl die Zeitschrift
als laufend im Verzeichnis aufgeführt • ist, so ist in den meisten Fällen
durch eine Anfrage beim Auskunftsbureau rasch der fehlende Jahrgang
in einer anderen Bibliothek festgestellt. Im übrigen darf der Titel
nur soweit gekürzt werden, als es die Notwendigkeit der Identifizierung
gestattet: bei dem gar nicht seltenen Vorkommen gleich oder ähnlich
lautender Titel ist die Hinzufügung des Erscheinungsortes unerläfslich;
fehlt er in einem zu exzerpierenden gedruckten Verzeichnis — wie
in dem des Reichskolonialauits — , so mufs die Vervollständigung
durch Bibliographierung oder durch Anfrage bei der besitzenden
Bibliothek erreicht wrerden.
Das Format kann wohl im allgemeinen entbehrt werden, doch
scheint es ratsam, wenn wir die Signaturen des Berliner und Münchener
Verzeichnisses übernehmen, die Angabe des Quart- und Folioformats
als einen Bestandteil der Signatur beizubehalten.
Die Frage nach der Aufnahme der Titel läfst sich deshalb leicht
beantworten, weil die Verzeichnisse der beiden gröfsten deutschen
Bibliotheken in diesem Punkt übereinstimmen; schwerer ist es, hin-
sichtlich der Ordnung der Titel eine allen Wünschen entgegen-
kommende Entscheidung zu treffen. Sollte sich aus den Verhandlungen
der „Kommission für Vorbereitung der Frage der einheitlichen Kata-
logisierung" schon vor der Drucklegung unseres Verzeichnisses eine
Uebereinstimmung in Bezug auf die Ordnungsgrundsätze ergeben und
Aussicht vorhanden sein, dafs diese neuen Prinzipien für alle gröfseren
Bibliotheken Deutschlands mafsgebend würden, nun, so wäre die
Annahme dieser Grundsätze für das Gesamtzeitschriftenverzeichnis
selbstverständlich. Ich denke aber offengestanden etwas skeptisch
über diese Einigung; jedenfalls scheint es mir ratsam, nicht zu sicher
darauf zu rechnen. Da es nun unmöglich angeht, dafs wir eigene
Ordnungsgrundsätze für das Verzeichnis schaffen, die nirgends offiziell
anerkannt sind, so scheint es mir das Gegebene zu sein, dafs wir der
Instruktion folgen, die in der Mehrzahl der deutschen Bibliotheken
eingeführt ist, d. h. also der preufsischen, die auch dem Strafsburger
Katalog zugrunde gelegt ist. Damit soll aber keineswegs gesagt sein,
dafs die preufsischen Ordnungsgrundsätze besser sind, als etwa die
bayerischen oder hessischen, es mufs im Gegenteil zugegeben werden,
dafs sich manche Bedenken, namentlich auch vom Standpunkt des
bibliothekarisch nicht geschulten Benutzers, gegen die preufsische Ordnung
geltend machen lassen. Jedenfalls wird es nützlich sein, um die praktische
Brauchbarkeit des Verzeichnisses zu erhöhen und auch dem Laien ein
schnelles Zurechtfinden zu ermöglichen, ein ausführliches Schlagwort-
register beizugeben.
370 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
lieber einen andern Punkt, nämlich die Abgrenzung des Begriffs
..Zeitschrift", stimmen erfreulicherweise die drei grofsen Verzeichnisse,
das Berliner, Münchener und Straf sburger, so genau überein, dafs es
nur nötig ist, die in den Vorreden hierüber ausgesprochenen Grundsätze
zu übernehmen. Doch würde ich vorschlagen, die Grenzen insofern
noch etwas enger zu stecken, als ich wissenschaftlich belanglose Zeit-
schriften, vor allem reine Unter haltungs- und Erbauungszeitschriften
ausgeschieden wissen möchte. Titel, wie: „llüh. Wöchentliches
Unterhaltlingsblatt für die Angehörigen des Droschkenkutscherstandes,"
„Das kleine Witzblatt", „Was man nicht laut erzählt" und ähnliches
gehören nicht in einen Katalog, der in erster Linie der Wissenschaft
dienen soll.
Sind alle diese Fragen: Aufnahme der Titel, Ordnungsprinzipien,
Definition des Begriffs „Zeitschrift" entschieden, so bleibt noch ein
etwas heikler Punkt: die beste Form der Besitzangaben. Wie Sie
aus der Druckprobe sehen, haben wir uns vorläufig für folgendes
System entschieden: wir bezeichnen die grofsen öffentlichen Bibliotheken,
die mehr als 100 000 Bände umfassen, nur mit Ziffern, und zwar mit
den beim preufsiseken Gesamtkatalog und beim Auskunftsbureau im
Gebrauch befindlichen, gehen aber dabei nicht über die Zahl 100 hinaus;
die kleineren und die nichtöffentlichen Bibliotheken haben wir mit
dem Anfangsbuchstaben der Stadt, in der sich die betreffende Bibliothek
befindet, bezeichnet und erforderlichenfalls zur Unterscheidung den End-
oder den zweiten Buchstaben hinzugefügt. Innerhalb derselben Stadt
werden die Bibliotheken dem Alphabet nach numeriert. Wir wären
dankbar, wenn sich die Bibliotheken mit der von uns gewählten
Bezeichnung einverstanden erklärten, da uns, d. h. den Beamten und
Hilfskräften des Auskunftsbureaus, diese Ziffern beim täglichen Gebrauch
vertraut geworden sind. Sollten sich indessen ernstliche Bedenken
gegen die eine oder andere Ziffer, etwa gegen die ominöse 13, erheben,
so liefse sich ja auch ein anderes System ausarbeiten, etwa so, dafs
wir grundsätzlich mit Buchstaben und Ziffern operierten und beispiels-
weise die Königliche Bibliothek mit B 1, die Hof- und Staatsbibliothek
statt mit 12 mit Ml, die Strafsburger Universitäts - und Landes-
Bibliothek statt mit 13 mit S 1 bezeichneten.
Damit glaube ich alle Punkte, die zu Zweifeln und Bedenken
Anlafs geben können, berührt zu haben und kann damit schliefsen,
dafs ich Ihnen noch einige statistische Angaben mache über den
voraussichtlichen Umfang des Verzeichnisses und über den Zuwachs,
der zu dem Bestand der Königlichen Bibliothek von anderen deutschen
Bibliotheken hinzugefügt wird. In der Ihnen vorgelegten Probe, die
den Abschnitt „Journal" umfafst, fallen auf die Königliche Bibliothek
13.'5 Zeitschriften, auf die übrigen deutschen Bibliotheken 129, das
ist ein Zuwachs von 97° n. Nun mufs allerdings berücksichtigt werden,
dafa bei dieser Probe, bei der es sich fast durchweg um fremdsprachige
Titel handelt, das Verhältnis für den Zuwachs ganz besonders günstig
liegt. Hält man einen andern Abschnitt, z. B. „Archief-Arkiv" dagegen,
Gesamtverzeichnis der laufend gehaltenen Zeitschriften 371
so ist das Verhältnis ein wesentlich anderes: auf 241 in der König-
lichen Bibliothek vorhandene Zeitschriften kommen nur 44, die in
anderen Bibliotheken gehalten werden, das sind nur 18°/0. Man wird
danach den Prozentsatz der zu dem Verzeichnis der Königlichen
Bibliothek hinzukommenden Titel auf 50°/o veranschlagen können.
Da das Berliner Verzeichnis 8000 Titel enthält, kann man mit einem
Zuwachs von 4000 Titeln rechnen. Dazu kommen noch 12% Ver-
weisungen, so dafs im ganzen rund 13 500 Titel zu drucken sind.
Um einen Mafsstab für die Gröfse des Verzeichnisses zu geben, sei
darauf hingewiesen, dafs der österreichische Generalkatalog 8000 Titel
umfafst, während das Britische Museum nach den beiden in den
Jahren 1885 bis 1900 erschienenen Verzeichnissen einschliefslich der
Publikationen der Academies 5000 Zeitschriften enthält. Die 13 500
Titel werden, wenn wir das Verzeichnis in der Form der vorliegenden
Probe drucken lassen, einen Lexikon-Oktav-Band von 270 Druckseiten
füllen.
Wir hoffen, das Unternehmen in zwei Jahren durchführen und
Ihnen Pfingsten 1914 den fertigen Band überreichen zu könneu, ich
darf wohl hinzusetzen, als „Geschenk"; denn wenn ich auch zu
diesem Versprechen nicht ermächtigt bin, so scheint es mir doch
selbstverständlich, dafs allen Bibliotheken, die uns durch Einsendung
ihrer Zeitschriftenlisten, durch Vergleichung der Korrekturfahnen oder
sonstwie unterstützt haben, mindestens ein Gratisexemplar über-
wiesen wird.
Gelingt uns die Durchführung unseres Unternehmens, so werden
wir das in erster Linie der Mitwirkung der beteiligten Bibliotheken
zu verdanken haben. Das Werk wird Zeugnis ablegen von dem ein-
mütigen Geist, in dem die deutschen Bibliotheken zusammenarbeiten,
und ein schönes Dokument bilden des ernsten Vorwärtsstrebens, das
unsere Bibliotheken alle beseelt. Zugleich aber wird es — ich glaube,
dafs ich damit nicht zu viel behaupte — durch die Fülle von wert-
vollen, zum Teil schwer erreichbaren Zeitschriften, wie sie kein zweites
Verzeichnis der Welt aufweisen kann, der deutschen Wissenschaft zur
Ehre und zu dauerndem Nutzen gereichen.
Korreferent: Kustos Dr. Wilhelm Riedner -München.
Der Antrag auf Herstellung eines „Gesamtverzeichnisses der an den
deutschen Bibliotheken gehaltenen laufenden Zeitschriften" wird in
einem für unsere Entscheidung günstigen Zeitpunkte gestellt. Das
im Jahre 1909 gedruckte Münchener Verzeichnis ist veraltet und be-
darf einer Neubearbeitung. Dafs dies im Verein mit der K. B. Berlin ge-
schehen kann und die Möglichkeit geboten ist, die Bestände der
beiden grofsen Bibliotheken Berlin und München zusammenzufassen,
ist sehr erfreulich und hat unsere Zustimmung zu dem ganzen Unter-
nehmen von vornherein sicher gestellt.
Der Berliner Vorschlag geht dahin, den Besitzstand der an der K. B.
Berlin und an der II. n. St. B. München kontinuierten Zeitschriften in ein
372 Dreizehnte ßibliotkekarversaninilung
Verzeichnis zusammenzulegen. Der Besitz der übrigen Bibliotheken
soll aufgenommen werden, soweit er zu den Beständen der beiden
genannten Anstalten ein Mehr bringt; an Besitzziffern sollen auch
liier nicht mehr wie zwei angegeben werden. Wir hätten also ein
Gesamtverzeichnis in dem Sinne, dafs wir von allen Zeitschriften, die
an deutschen Bibliotheken gehalten werden, jeweils zwei Standorte
kennen lernen. Damit wäre sicher viel erreicht und würde dem
praktischen Bedürfnis fürs erste genügt.
Die Frage ist nun, wird es gelingen, die anderen deutschen Bib-
liotheken zur Beteiligung zu gewinnen? Es wäre zu wünschen, dafs
nicht nur die Landes- und Universitätsbibliotheken, sondern auch die
grofsen Stadtbibliotheken, die Bibliotheken von Behörden und grofsen
Vereinen angeschlossen werden.
Wie wir eben gehört haben, hätten die beteiligten Bibliotheken
zwei Verpflichtungen einzugehen: Die erste ist, ihr Mehr zu melden,
damit das Verzeichnis einmal zustande kommt; die zweite, weitergehende
Verpflichtung besteht darin, jede Veränderung in dem Bestände an
laufenden, periodischen Druckschriften der Zentralstelle zu übermitteln.
Es liegt im Interesse aller Beteiligten, eine Gewähr zu bekommen,
dafs das Gesamtverzeichnis durch Einlieferung der Nachträge weiter-
geführt werden kann und dafs die Möglichkeit eines Streiks einer
einzelnen Bibliothek, der die Vollständigkeit des Verzeichnisses gefährden
würde, ausgeschlossen ist. Ich bin überzeugt, dafs es der ausgezeichneten
Praxis des Auskunftsbureaus, das hier als Zentralstelle fungiert, gelingen
wird, dieses Inkassogeschäft, wenn ich es so nennen darf, prompt durch-
zuführen. Ich halte es aber für notwendig, dafs wir zu diesem Zwecke
der Zentralstelle auch ein besonderes Recht einräumen, nämlich das
Recht der Mahnung dem Säumigen gegenüber, und dafs es der
Zentrale anheimzustellen ist, mit den gröi'seren und kleineren Biblio-
theken bestimmte vierteljährige oder halbjährige Termine zu vereinbaren,
an denen die Nachträge eingeliefert werden müssen.
Nach dem Berliner Vorschlag ist geplant, in bestimmten Zeiträumen,
etwa alle zwei Jahre, Nachträge erscheinen zu lassen, die entweder
selbst gemeldet oder gelegentlich der Umfragen ermittelt worden sind.
Ich bin jedoch der Ansicht, dafs die Zentralstelle die Verpflichtung auf
sich nehmen mufs, die ihr mitgeteilten Aenderungen schon in kürzeren
Zwischenräumen bekannt zu geben, damit die angeschlossenen Biblio-
theken die Möglichkeit besitzen, ihr Exemplar des Gesamtverzeichnisses zu
ergänzen, bis der alle zwei Jahre beabsichtigte Nachtrag erscheint;
denn, wenn wir einmal ein Gesamtverzeichnis besitzen, so haben
wir alle den Wunsch, es ständig auf dem laufenden zu erhalten, und
die Arbeit, die uns mit der Einsendung der Nachträge erwächst, würde
so möglichst schnell Früchte tragen.
Nach dem vorliegenden Plane sollen im Verzeichnis die Besitz-
ziffern und Signaturen der K. B. Berlin und der H. u. St. B. München
beigefügt werden. Um die Möglichkeit zu haben, später den Anteil aller
Bibliotheken zu verzeichnen, sollen die Titel durchlaufend numeriert
Gesamtverzeichnis der laufend gehaltenen Zeitschriften 373
werden, damit zu dem Verzeichnis ein Nummernregister — wie früher
bei den Titeldrucken der K. B. — nachgeliefert werden kann. Diesem
Vorschlag ist meines Krachtens ganz beizustimmen. Die Signaturen
aller Besitzstellen aufzuführen, ist praktisch nahezu unmöglich — man
stelle sich die Reihe bei llirths oder Liebigs Annalen vor! Die
Bibliotheken, deren Signaturen nicht gedruckt werden können, werden
daraus in gewissem Grade einen Vorteil erwarten können, indem sich
voraussichtlich eine ziemliche Anzahl auswärtiger Bestellungen, die
nach der bisherigen Praxis an die nächstgelegene Bibliothek gegangen
wäre, nunmehr auf Grund des Gesamtverzeichnisses an jene zwei
Orte wendet, die als Besitzstellen angegeben sind. Und nach Lage
der Verhältnisse werden die K. B. Berlin u. die H. u. St. B. München
in den meisten Fällen als solche in Betracht kommen.
Auf Einzelfragen, wie auf die notwendige Einigung über die
alphabetische Folge, über das zweite und dritte Ordnungswort, über
das Ausscheiden unwichtiger Zeitschriften usw. will ich hier nicht
eingehen. Aber auf eines will ich hinweisen: Bei Zeitschriften, die
an der K. B. Berlin oder an der H. u. St. B. München oder an beiden
fehlen und die an mehr als zwei anderen Besitzstellen vorhanden sind,
wird bei Angabe der Signatur die geographische Lage der Orte eine
Berücksichtigung finden müssen. "Wenn eine Zeitschrift z. B. in der
K. B. Berlin, dann noch in Erlangen, Strafsburg und Kiel gemeldet
ist, so wird wohl zu überlegen sein, wem aus praktischen Rücksichten
die zweite Besitzziffer zu geben ist. Zu erwägen wäre, ob man nicht
bei seltenen Zeitschriften die sämtlichen Besitzorte anführt.
Wenn wir nun ein Gesamtverzeichnis in dieser Ausführung be-
sitzen, so wäre bei Bestellungen von laufenden Zeitschriften die Ver-
mittlung des Auskunftsbureaus bald ganz zu entbehren. Bei Nach-
fragen nach älteren Jahrgängen oder nach erloschenen Zeitschriften
wird es dagegen nach wie vor angegangen werden müssen.
Es taucht damit die Frage auf: Können wir das Gesamtverzeichnis
nicht gleich als ein vollständiges Gesamtverzeichnis, welches die vor-
handenen Bände und Lücken der Zeitschriftenbestände berücksichtigt,
ins Auge fassen? Meine Herren! Wie wir soeben gehört haben, wird
das neue Verzeichnis ungefähr 13 500 Nummern umfassen. Wir sehen
daraus, dafs das geplante Unternehmen schon in seinen eng gesteckten
Grenzen umfangreich genug ist. Wie könnten wir ein Ende finden,
wenn wir mit der Aufnahme der einzelnen Bestände anfangen würden!
Das könnte niemals mehr ein Verzeichnis der laufenden Zeitschriften
werden!
Es wird nun der Vorschlag gemacht werden, einen mittleren Weg
zu wählen und ähnlich wie im Strafsburger Verzeichnis bei denjenigen
Zeitschriften, die nicht von Anfang an gehalten sind, im Kataloge
den ersten vorhandenen Jahrgang anzugeben, oder es wird angeregt,
wie im Schweizer Verzeichnis, die Vollständigkeit der Serien durch
ein Kreuz anzuzeigen. Aber es ist zu befürchten, dafs jede Erweiterung
des vorgelegten Planes die rasche Durchführung des Unternehmens in
374 Dreizehnte Bibliothekarversarnmlung
Frage stellt und geeignet ist, kleinere Bibliotheken, die nicht immer
über die nötigen Hilfskräfte verfügen, von der Teilnahme abzuschrecken.
Die Frage des vollständigen, die Bestände lückenlos registrierenden
Verzeichnisses wird eines Tages von selbst gelöst werden im Zu-
sammenhange mit dem Gesamtkatalog.
In der Debatte bemerkt Kais er- Berlin, Kollege Fick habe mit
Recht gesagt, dafs die Ordnung des Zeitschriftenverzeichnisses eine
wesentliche Frage sei. Er habe ferner Recht, wenn er sage, dafs es
nicht tunlich sei, eine Ordnung zu wählen, die nicht schon irgendwo offiziell
eingeführt sei. Redner weifs nun nicht, ob die Katalogisierungs-
kommission, der er angehört, noch existiere, da ihre Arbeit anscheinend
als beendet betrachtet werde. Jedenfalls müsse, wenn diese Kommission
für das Zeitschriftenverzeichnis wirken solle, der Kollege Fick zum
Vorsitzenden gewählt und es ihm überlassen werden, sich mit weiteren
Kollegen in Verbindung zu setzen. Man könne ihm doch nicht eine
Ordnung aufnötigen, die gegen seine Ansicht sei. Auf alle Fälle sei
es zu begrüfsen, wenn man versuchen könnte, eine Ordnung zu ver-
einbaren, die wenigstens einigermafsen allen Wünschen entgegenkäme.
Nörrenb er g -Düsseldorf macht Mitteilung über die von dem Ver-
band Rheinischer Bibliotheken geplante „Rheinische Zeitschriften-
Liste". Dieselbe soll enthalten die in rund 45 rheinischen Bibliotheken
vorhandenen noch laufenden Zeitschriften mit Angabe der Bestände.
Vertreten sind u. a: Bonn, Universitäts- Bibliothek nebst den Mehr-
Zeitschriften der Universitätsinstitute. Aachen, Technische Hochschule.
Cöln, Handelshochschule. Essen, Bergbaulicher Verein. Elberfeld,
Kekule- Bibliothek der Farbenfabriken. Alle Stadtbibliotheken. —
Das Material ist gesammelt, die Redaktionsarbeit übernimmt P. Hirsch-
Bonn. Der Druck soll im Herbst beginnen, der Umfang wird auf
gut 20 Bogen geschätzt, der Preis soll 10 M. betragen. Gedruckte
Aufforderungen zur Subskription, die an die Landes- und Stadt-Biblio-
thek Düsseldorf zu richten ist, sowie eine Druckprobe liegen vor. —
Hohenemser-Frankfurt fragt, ob es nicht angängig sei, die inzwischen
eingegangenen Zeitschriften mit aufzunehmen, worauf Wo lfr am -Straf ff-
burg erklärt, dafs nach seinen Erfahrungen in Strafsburg dann zehn
Jahre für den Katalog nötig wären. Darauf wird die Debatte ge-
schlossen.
10. Die Deutsche Kommission der Akademie der
Wissenschaften zu Berlin.
Referent: Archivar und Bibliothekar Dr. Fritz Behrend-Berlin.')
Andreas Schmeller, an den die Germanisten unter den Bibliothekaren
hier in München rückschauend wohl am liebsten denken, schrieb 1B33
an seinen Freund Hoffmann von Fallersleben: „Soviel der Spürgeisi
1) Vgl. K. Burdach, „Die Inventarisierung älterer deutscher Handschriften*,
Zbl. f. Bw. Jg. 21. 1904. S. 1S3 — 187, wo auf die wichtigen, früheren Aufsätze
desselben Verfassers hingewiesen wird.
Die Deutsche Kommission der Akademie der Wissenschaften 375
unserer Tage aufgraben mag, so wird wohl doch auch für folgende
Geschlechter noch genug zu finden, zu sichten, zu bessern bleiben.
Und das ist unsern Nachkommen zu gönnen, denn auch sie werden
vielleicht oft mehr Wert legen auf das Finden als auf das Gefundene."
Zu einer Zeit gesehrieben, da die junge deutsche Philologie bereits
ihr .Jugendträumen für ernste Arbeit hingegeben halte, berühren diese
schlichten Worte ein psychisches Moment von grofser Kraft. Doch
diese Freude am Finden, die sie betonen, scheint uns Späteren nach
den reichen Ernten der Väter versagt bleiben zu sollen; ist es doch
so, als ob wir auf diesem Feld nur noch einige Aehren nachzulesen
hätten. Doch in Wirklichkeit ist diese Ungunst nicht so hart. Wir
haben anders beobachten, anders sammeln gelernt. Was den Früheren
oft fast wertlos dünkte, wir sammeln es mit Fleifs. Waren die späten,
schlechten Handschriften des 15., gar 16. Jahrhunderts früher nur
Mittel zum Zweck, den gereinigten alten Text wiederherzustellen, so
sind sie uns heute gerade in ihrer Umgestaltung wichtig; wir be-
trachten sie als literarische Individuen: zeigen sie doch, richtig gelesen,
wie die folgenden Zeiten sich das alte Gut zu eigen machten. Diese
so veränderte Anschauung kommt nachdrücklich in dem ersten Bericht
der 1904 gegründeten Deutschen Kommission der preufsischen Akademie
der Wissenschaften zu Wort, in welchem zur Beschreibung aller alten
Handschriften deutscher Verfasser aufgerufen wird.
„Nur so wird es möglich werden", heifst es dort, „das reich be-
wegte, sprachliche und geistige Leben voll zu erfassen und zu verstehen,
aus und in dem sich Humanismus, Reformation und Schriftsprache
bei uns entwickelt haben; insbesondere wird nur so ein umfassender
Ueberblick zu gewinnen sein über die erbauliche, wissenschaftliche,
technische und Uebersetzungsprosa der mächtig ringenden Zeit, die
dem Buchdruck unmittelbar vorhergeht. Auch deutsche Handschriften
des späteren 16. und 17. Jahrhunderts, sowie die mittel- und neu-
lateinischen Manuskripte Deutschlands sollen berücksichtigt werden,
soweit sie Werke von ästhetischem Anspruch, vornehmlich Dichtungen,
enthalten."
Die literarische, deutsche Kultur in ihrem Auf und Ab zu erkennen
gelten ja auch andere Unternehmungen der Deutschen Kommisson:
Herausgabe der Texte des 18. Jahrhunderts, von denen unter Erich
Schmidts Leitung die Werke Wielands bisher in Angriff genommen
worden sind; die Ausgabe der Sammlung „vom Mittelalter zur Neu-
zeit", die in Konrad Burdachs Hand liegen und von denen die Briefe
Kienzos und der „Ackermann von Böhmen" in kurzer Frist erscheinen
werden; sodann die „Deutschen Texte", die Gustav Roethe leitet, schliefs-
lich das grofse deutsche Wörterbuch, dem die Deutsche Kommission
nach seiner laugen Fahrt jetzt Lotsendienste leistet. Das weitschichtigste
eigene Unternehmen aber ist das Handschriftenarchiv, in welchem die
nach einheitlichen Grundsätzen gearbeiteten Handschriftenbeschreibungen
gesammelt und verarbeitet werden.
Anlage und Ausmafs dieser Beschreibungen erkennen Sie aus
376 Dreizehnte Bibliothekarversanirnlung
unsern „Grundsätzen" (von 1911), die ich in Ihren Händen sehe.
Lassen Sie mich noch kurz über unsere Sammlungen und unsere Arbeit
im Archiv berichten!
Wenn wir jetzt bereits über 6000 Beschreibungen unser eigen
nennen, so gebührt zu einem guten Teil der Dank dafür der entgegen-
kommenden Haltung der Münchner Hof- und Staatsbibliothek. Die
Abmachungen, die Herr von Laubmann dank den Herren Leidinger
und Petzet treffen konnte, und die von Herrn Schnorr von Carolsfeld
eingehalten und erweitert worden sind, haben im Süden vorbildlich
gewirkt. Ich weifs, dafs ich im Sinne der Deutschen Kommission
rede, wenn ich Ihnen wannen Dank heute sage. Doch gar vielen,
die aus Oesterreich und der Schweiz, aus unserm Vaterland hierher
gekommen sind, hätte unser Dank zu gelten.
Diese Beschreibungen sind auf etwa 300000 Zetteln verarbeitet,
die in verschiedenen Abteilungen geordnet werden. In der ersten
Abteilung werden alle Eigennamen der Beschreibungen aufgenommen;
die Zettel erhalten einen kurzen, charakterisierenden Zusatz: Verfasser,
Schreiber, Aufbewahrungsort. In der zweiten Abteilung finden alle
Anfänge, nach deutschem oder lateinischem Text, nach Vers oder
Prosa geschieden, Aufnahme. Abteilung 3 enthält die Stoffe und
Titel, 4 die Jahreszahlen, 5 die Realien wie Noten, Wasserzeichen,
Wappen und ähnliches. In einer 6. Abteilung werden besondere
formale Erscheinungen wie Werke in Reimprosa, umfassende Gedichte
in leoninischen Hexametern und ähnliches vermerkt.
Aus diesen Materialsammlungen, die ebenso wenig wie die ge-
samten Beschreibungen gedruckt werden sollen, erhält jeder ernst
arbeitende Gelehrte unentgeltlich Auskunft; gewisse Fragen — es
liefsen sich kuriose Beispiele erzählen — entziehen sich natürlich
der Beantwortung. Es ist somit den Germanisten eine Auskunftsstelle
geschaffen, wie sie für ein anderes grofses Fachgebiet schwerlich
schon bestehen dürfte. Doch auch Historiker und Theologen werden
aus dieser Quelle mit Nutzen schöpfen können.
Das Endziel ist die Neuausgabe und Erweiterung des alten
v. d. Hagen'schen Grundrisses, dessen Unzulänglichkeit von Jahrzehnt
zu Jahrzehnt peinlicher empfunden wird.
Wenn ich heute die Kollegen namentlich des südlichen Teils des
deutschen Sprachgebiets um ihre Mitarbeit begrüfse, so geschieht es
in dem Bewufstsein, dafs es einer Arbeit gilt, die keine konfessionellen,
keine staatlichen Grenzen kennt. Alle, denen deutsche Art und Kunst
am Herzen liegt, mögen mithelfen, altererbten Schatz zu heben, die
Erkenntnis unserer Eigenart zu mehren.
Und dafs ich wieder zu Schmeller, dem schlichten, herzerquickenden
Manne zurückkehre: auch unser harren noch Schätze, auch in uns lebt
noch die Freude am Finden. Und dafs das Gefundene recht geweitet
werde, dafür wird eine gesunde Kritik sorgen, die uns nicht trennen,
sondern unsere Erkenntnis steigern soll.
Kleinere Mitteilungen 377
11. Kleinere Mitteilungen.
Direktor Geh. Ilofrat Dr. Karl Boysen-Leipzig berichtet über die
für 1914 in Leipzig geplante internationale Ausstellung für Buch-
gewerbe und Graphik. Dieser Ausstellung soll eine Abteilung Biblio-
thekswesen angegliedert werden, deren Leitung er selbst übernommen
hat. Er bittet, dafür aus den Bibliotheken zu überlassen, was des
Zeigens wert sei, besonders Gebäudedarstellungen, Pläne, Kataloge usw.
Eine zweite Angelegenheit bringt Direktor Dr. Adolf Schmidt-
Darmstadt vor die Versammlung, die zu erstrebende Behandlung der
Bücherzettel als Drucksache:
In den letzten Jahren hat sich bei den auswärtigen Benutzern der
Grh. Hofbibliothek zu Darmstadt immer mehr das Bestreben gezeigt,
die Kosten für den Hüchevbezug, obgleich wir ihnen die Pakete schon
portofrei zusenden, dadurch noch mehr zu verringern, dafs sie die
Leihscheine nicht in einem geschlossenen Briefe für 10 oder 20 Pf.
einschicken, sondern als Drucksache oder Bücherzettel mit nur 3 Pf.
frankiert. Bei anderen deutschen Bibliotheken hat man dieselbe Er-
fahrung gemacht. Beanstandet werden solche Sendungen von der
Post fast nie, aber nur deshalb nicht, weil bei dem riesigen Verkehr
eine Nachprüfung im einzelnen kaum möglich ist. Dagegen ist sämt-
lichen Bibliotheksverwaltungen, bei denen wir Erkundigungen ein-
gezogen haben, von den Postdirektionen und zwar sowohl der Reichs-
post wie der bayerischen und der württembergischen Post auf ihre
Anfragen hin übereinstimmend erklärt worden, nach der Postordnung
sei die Versendung von Bestellzetteln oder Leihscheinen an oder von
Bibliotheken zum Drucksachenporto durchaus unzulässig, weil die Ein-
richtung der „Bücherzettel" ausschliefslich für den Buchhandel zur
Erleichterung der Anbietung, Bestellung und Abbestellung buch-
händlerischer Werke getroffen worden sei. Diese dem Buchhandel
gewährte Vergünstigung findet sich schon in der ersten Regelung der
Posttarife in dem neuen deutschen Reich, dem am 30. November 1871
von dem Reichskanzler erlassenen „Postreglement" § 15. In der
neuesten „Postordnung" vom 20. März 1900 (sie ist im „Zentralblatt
für das Deutsche Reich" 1900 Nr 12 abgedruckt) lautet § 8, X, Ab-
satz 11: „Es ist zulässig, bei (als Drucksachen zu befördernden)
Bücher- und Subskriptionszetteln für buchhändlerische Werke, Bücher,
Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musikalien die bestellten oder an-
gebotenen Werke etc. handschriftlich zu bezeichnen und die gedruckten
Mitteilungen ganz oder teilweise zu durchstreichen oder zu unter-
streichen." Natürlich dürfen auch mehrere Bücherzettel in einem Um-
schlag an die nämliche Adresse zum Drucksachenporto verschickt werden.
Es hätte von vornherein gar nichts im Wege gestanden, diese
Einrichtung auch auf Bestellzettel für Bibliothekswerke zu übertragen,
denn auch bei ihnen wird der Titel der gewünschten Bücher lediglich
in ein gedrucktes Formular hineingeschrieben. Bei dem Erlafs des
Postreglements von 1871 hat man aber an die Bibliotheken nicht
XXIX. 7. 8. 25
378 Dreizehnte Bibliothekar Versammlung
gedacht, deren Verwaltungen damals selbst die seitdem eingetretene
gewaltige Steigerung der Benutzung, namentlich auch von auswärts
nicht voraussehen konnten und sich daher nicht rechtzeitig an den
Laden gelegt haben. Heutzutage fiele eine solche Verbilligung des
Bücherbezugs aus den öffentlichen Bibliotheken aber schon eher ins
Gewicht. Man sieht auch durchaus nicht ein, warum den Buchhändlern
bei ihrem geschäftlichen Verkehr eine Erleichterung und Verbilligung
gewährt wird, die den wissenschaftlichen und idealen Bildungszwecken
dienenden Bibliotheken versagt bleibt. Der Grund für diese Be-
günstigung des Buchhandels war doch gerade, dafs er im Dienste
derselben Bestrebungen steht wie die Bibliotheken, und diese können
für sich noch geltend machen, dafs sie lediglich im Interesse der
Allgemeinheit wirken ohne jeden geschäftlichen Hintergrund.
Alle von uns angegangenen Bibliotheken mit einer einzigen Aus-
nahme haben es daher für durchaus wünschenswert erklärt, dafs die
Einrichtung der Bücherzettel auch auf die Bibliotheken ausgedehnt
werde, d. h. dafs die brieflich auf Bestell- oder Leihscheinformularen
eingereichten Bestellungen zum Drucksachenporto befördert werden
und ebenso die auf Formularen erfolgenden Antworten der Bibliotheken,
wenn Bücher nicht vorhanden, verliehen oder nicht verleihbar sind,
oder verliehene Bücher durch Mahnformulare zurückverlangt werden.
Letztere Bestimmung könnte vielleicht den Bibliotheken, die eine Ab-
lösung der Portokosten haben, gleichgültig sein, im Interesse der An-
stalten, die die Ablösung nicht haben, namentlich der nichtstaatlichen
Bibliotheken, erscheint ihre Aufnahme aber doch geboten.
Manche Bibliotheksverwaltungen hatten ein Bedenken, das ich
erwähnen will, wenn ich es auch nicht für schwerwiegend halte.
Leihscheinen, die zum Drucksachenporto befördert werden, darf kein
Begleitschreiben beigegeben werden, wie es von den meisten Biblio-
theken, auch der Darmstädter, in ihren Ordnungen verlangt wird, von
manchen, wie der Kgl. Oeffentlichen Bibliothek in Dresden, sogar
mit der drakonischen Bestimmung, dafs Bestellungen ohne Begleit-
schreiben unerledigt bleiben. Ich verschlief se mich nun durchaus
nicht dem Gewicht der Gründe, die seinerzeit auf der Stuttgarter Ver-
sammlung im Jahre 1904 Herr Kollege Hirsch aus verwaltungs-
technischen Rücksichten für diese Begleitschreiben geltend gemacht hat
(vgl. Zentralblatt für Bibliothekswesen 21. 1904. 374 f.), aber das
Bessere ist der Feind des Guten, und eine Verbilligung des Bücher-
bezugs erscheint mir wichtiger als ein Vorteil für die Verwaltung.
Erzwingen läfst sich nach unserer Erfahrung in Darmstadt ein wirk-
lich richtig abgefafstes Begleitschreiben doch nicht, wir haben daher
entgegen unsrer Benutzungsordnung längst darauf verzichtet und helfen
uns auf die Weise, dafs wir die Zahl der bestellten Werke und
nötigenfalls auch den Namen des Bestellers auf die Briefumschläge
schreiben, so dafs der Ausleihebeamte immer feststellen kann, ob er
alle zum Aussuchen an die Diener gegebenen Zettel wieder zurück
erhalten hat.
Kleinere Mitteilungen 379
Eine Ermäßigung der Tarife der Postordnung unterliegt der Be-
Bchlufsfassung des Bundesrats, nur die Tarifbestimmungen für den
inneren Verkehr in Bayern und in Württemberg könnten dort schon
auf dem Verordnungswege erfolgen. Das wird aber vermutlich nicht
geschehen, wenn nicht die Reichspost vorangeht. Ich möchte Ihnen
daher, wenn Sie mit mir und einer Anzahl von Kollegen, mit denen
ich über die Sache verhandelt habe, in der Ansicht übereinstimmen,
dafs eine Verbilligung des Bücherbezugs aus öffentlichen Bibliotheken
in dem angegebenen Sinne wünschenswert ist, vorschlagen, dafs die
Versammlung einen Beschlufs fast, der dem Bundesrat als Antrag
unterbreitet werden könnte, und dafs dieser Beschlufs von dem Vor-
stand des Bibliothekarvereins sämtlichen deutschen Landesregierungen
mit der Bitte mitgeteilt wird, die Bestrebungen des Bibliothekarvereins,
die Benutzung der Bibliotheken zu erleichtern, zu unterstützen. Da
die Bestimmungen über Bücherzettel auch für den Verkehr mit
Oesterreich -Ungarn und mit einem Portosatz von 5 Pf. für den Ver-
kehr mit der Schweiz gelten, stünde einem Anschlufs der Herren
Kollegen aus diesen Ländern an unseren Antrag nichts im Wege.
Dessen Wortlaut könnte etwa folgermafsen lauten:
Die in München versammelten deutschen Bibliothekare (oder: Die
in München zu gemeinsamer Tagung versammelten deutschen, öster-
reichischen und schweizerischen Bibliothekare) richten an den hohen
Bundesrat (bezw. an die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Länder)
die Bitte, die in der Postordnung (den Postordnungen) durch die
Einrichtung der „Bücherzettel" dem Buchhandel gewährte Vergünstigung
auch auf den Leihverkehr der öffentlichen Bibliotheken auszudehnen.
Zur Begründung könnten meine obigen Ausführungen beigegeben
werden.
An der Besprechung beteiligen sich Escher-Zürich, Eichler-Graz,
Kaiser-Berlin. Der Vorsitzende erklärt sich bereit, namens des
Vereins die nötigen Schritte zu tun, bittet aber, ihm für den Weg keine
gebundene Marschroute zu geben.
Es folgt das Schlufswort des Vorsitzenden:
Wir sind dann mit unserem Programm zu Ende gekommen und
stehen am Schlüsse unserer Tagung. Ich glaube, die Gegenstände,
die heute auf dem Programm standen, sind nicht ganz einfach gewesen,
alier es wäre langweilig, wenn wir nur glatte Gegenstände gewählt
hätten. Wir wollen ja gerade Aussprache über Gegenstände, die
wichtig sind. Es gibt bei uns Bibliothekaren keine Mainlinie, wir
sind einig über die Ziele. Die Tagung hat sogar gezeigt, dafs es
nicht nur in Deutschland keine Mainlinie gibt, sondern dafs wir auf
dem Wege sind, über die Grenzen zu gehen und international zu werden.
Unser Beruf ist ein internationaler und damit ist dem Bibliothekarberuf
eine hohe Kulturaufgabe gegeben. Wir scheiden heut mit dem Gefühl,
dafs wir gezeigt haben, wie allgemein unsere Ziele sind und wenn
wir auch verschiedene Wege wandeln, das macht nichts, wir haben
25*
380 Dreizehnte Bibliothekarversaminlung
uns ausgesprochen und werden unsere Ziele schon gemeinschaftlich
erreichen. Ich schliefse damit die Sitzung.
Darauf spricht Heuser-Giefsen den Dank der Versammlung aus,
für die Leitung der Tagung und die Bemühungen der Münchener
Kollegen.
10. Mitgliederversammlung des V. D. B.
Freitag den 31. Mai, vormittags 3/4 9 Uhr.
a) Der Vorsitzende erstattet zunächst den Ueberblick über die
Vorgänge des letzten Jahres:
Wenn ich Ihnen im vorigen Jahre zu unser aller Bedauern eine
grofse Zahl von Kollegen zu nennen hatte, die der Tod aus unseren
Reihen hinweggenommen hatte, so ist es auch in diesem Jahre meine
traurige Pflicht, zahlreiche Namen aufführen zu müssen, deren Träger
nicht mehr unter uns weilen. Verstorben sind seit unserer letzten
Versammlung: Bibliothekar an der Bibliothek des Orientalischen
Seminars zu Berlin Julius Lippert, dann einer unserer Nestoren,
der ehemalige Direktor des U. B. Greifswald Otto Gilbert, ferner der
Vorstand der Landesbibliothek Kiel Rudolf von Fischer-Benzon,
der Oberbibliothekar der U. B. Marburg Georg Wenker, der Vorstand
der Behördenbibliothek zu Dessau Wilhelm Kulpe, der Direktor der
Handschriftenabteilung an der Kgl. Bibliothek Berlin Ludwig Stern,
der Oberbibliothekar der U. B. Strafsburg Willy List, der Bibliothekar
der Magistratsbibliothek Charlottenburg Gustav Albrecht und endlich
vor wenigen Wochen der Bibliothekar des Börsenvereins Deutscher
Buchhändler Konrad Burger. Ich kann Ihnen die Verdienste dieser
Kollegen im einzelnen hier nicht vorführen, die meisten der Namen
und ihre Leistungen sind uns ja gegenwärtig, wir werden ihnen allen
als unseren Mithelfern und Mitarbeitern ein getreues Andenken bewahren
und ich darf Sie wohl bitten, zur äufseren Betätigung dessen sich von
den Sitzen zu erheben.
Das zum Glück mächtige Anwachsen unserer Bücherbestände
macht vielfach neue Häuser notwendig und wenn auch manches
Problem noch nicht in der erwünschten Weise vorwärts gekommen
ist, wie in Bonn oder in Berlin, wo die Frage des Neubaues für die
Stadtbibliothek noch weiter verhandelt wird, so schreitet andererseits
der Erlanger Bau kräftig weiter und stellt seinem neuen Chef eine
besonders reizvolle Aufgabe. In Münster konnte der Erweiterungsbau
der U. B. im Laufe des Sommersemesters bezogen werden, ebenso
werden noch im Laufe dieses Jahres die Nassauische Landesbibliothek
und die Stadtbibliothek Mainz in ihr neues Heim übersiedeln können.
Die Umbauten der hiesigen U. B. zu besichtigen, hatten Sie gestern
selbst Gelegenheit, solche gröfseren Umfangs sind auch für die
k. H. u. St. B. beabsichtigt; die erste Baurate enthält das gegenwärtig
der Beratung unterstehende Budget.
Welch kräftige Förderung die zur Vermehrung unserer Bücher-
bestände verfügbaren Gelder durch die Einführung der Benutzungs-
Mitgliederversammlung des V. D. B. 381
gebühren erfuhren, konnte schon früher hervorgehoben werden. Auch
die Voraussage, dafs dem Vorbilde Preufsens noch andere Staaten
folgen würden, hat sich erfüllt: Bayern hat die Gebühren für seine
drei Landesuniversitäten, die technische und die tierärztliche Hoch-
schule eingeführt, ebenso geschah dies an der Universität zu Jena
und an der Universitäts- und Landesbibliothek in Strafsburg; an der
zuletzt genannten Anstalt ist auf diese Weise sowie durch das Hinzu-
kommen verschiedener anderer Einnahmequellen der Anschaffungsfonds
auf 81 000 M. gewachsen, dem auch die Universitätsbibliothek zu
Göttingen bereits nahe kommt. Den preufsischen Universitäts-
bibliotheken soll zur Ausfüllung von Lücken bekanntlich allmählich
die Summe von 1 Million M. zur Verfügung gestellt werden; der Etat
1912 weist hiervon das erste Fünftel auf. Die Frage der amtlichen
Drucksachen hat Ihr Vorstand Ihrem Auftrage gemäfs weiter gefördert
und ist Ihnen hierüber bereits besonderer Bericht erstattet worden.
Eine Zählung ihrer Bestände haben die beiden hiesigen gröfsten
Bibliotheken; die K. H. u. St. B. und die U. B. vorgenommen; die Er-
gebnisse sind im letzten Jahrbuche bereits verwertet.
Zur Frage der Katalogisierung hat eine Konferenz der Direk-
toren der preufsischen Staatsbibliotheken Stellung genommen und ist
man zu der Ueberzeugung gekommen, dafs zur normalen Katalog-
ausstattung einer Bibliothek gehören: zwei alphabetische Kataloge
(einer für den inneren Dienst, einer für das Publikum), ein Sachkatalog,
daneben eventuell ein Standortskatalog. Dem kann man sicher bei-
stimmen, nur möchte man das Wörtchen eventuell doch gern missen.
Der Standortskatalog darf doch nur dann fehlen, wenn seine Her-
stellung unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet. Bekannt ist,
dafs die Königliche Bibliothek Berlin nunmehr auch zum Einzel-
verkauf ihrer gedruckten Katalogzettel übergegangen ist. Für die
k. Hof- und Staatsbibliothek haben besondere Wichtigkeit die Zettel-
drucke der Universitätsschriften und möchte ich nicht unterlassen,
die uns dadurch gewordene Arbeitserleichterung hier ausdrücklich mit
Dank anzuerkennen. Die im vorigen Jahre angeschnittene Frage der
einheitlichen Katalogisierung haben wir gestern behandelt.
Ueber den Druck von Katalogen ist zunächst zu berichten, dafs
der gedruckte Katalog der neueren Bestände der Stadtbibliothek
Frankfurt a. M. durch einen vierten Band abgeschlossen wurde; ferner
sind wiederum zwei Zeitschriftenkataloge zu verzeichnen, einer der
l'iüversitätsbibliothek Strafsburg, ein zweiter der U. B. Königsberg.
Beide greifen über die Bestände der beiden U. B. hinaus und erweitern
das Verzeichnis durch die Aufnahme der Zeitschriften der Bibliotheken
der übrigen Universitätsinstitute, der Behörden, wissenschaftlicher
Vereine usw. Der hohe Wert solcher umfassenden Kataloge bedarf
keiner besonderen Hervorhebung.
In das Gebiet der Katalogisierung gehört auch der Abschlufs der
Inkunabelinventarisierung bei den deutschen Bibliotheken ;
hierüber hat Kollege Haebler im Juli/Augustheft 1911 des Zbl. f. Bibl.
382 Dreizehnte Bibliothekarversammlung
eingehenden Bericht erstattet. Ich möchte daraus nur hervorheben,
dafs dabei in 676 Bibliotheken 145 484 Wiegendrucke nachgewiesen
werden konnten, von denen 50 709 in Bayern, 50 163 in Preufsen
vorhanden sind.
Für das höhere Bibliothekpersonal ist vor allem von Be-
deutung die Abänderung, die in Preufsen die Bestimmungen betr. den
wissenschaftlichen Bibliothekdienst vom Jahre 1893 erfuhren; darin
ist u. a. vorgesehen, dafs in Zukunft für die theoretische Ausbildung
der Volontäre neben den Vorlesungen und Uebungen an der Uni-
versität Göttingen nach dem Münchener Vorbilde Bibliothekskurse an
der Kgl. Bibliothek Berlin abgehalten werden. In Preufsen ist ferner
durch einen Erlafs des Unterrichtsministeriums die Anstellung von
Bibliotheksekretären und Bibliotheksekretärinnen geregelt worden;
selbstverständlich ist unter die Vorbedingungen das Bestehen der
Diplomprüfung mit aufgenommen.
Dafs die Vermehrung des Personals, die bei der zunehmenden
Benutzung und den erhöhten Anschaffungsfonds der Bibliotheken un-
vermeidlich ist, sich in der Hauptsache noch immer beim mittleren
Personal vollzieht, ist klar und durchaus zu billigen. Eine Verstärkung
des wissenschaftlichen Personals ist eigentlich nur bei Strafsburg (zwei
Bibliothekarstellen) zu verzeichnen. Die vermehrte Heranziehung weib-
licher Hilfskräfte bewährt sich weiterhin, auch an unseren grofsen
Münchener Bibliotheken haben wir sehr günstige Erfahrungen damit
gemacht.
Wenn ich nunmehr zur Benutzung unserer Bibliotheken übergehe,
so möchte ich zunächst mit Freuden hervorheben, dafs der neueste
preufsische Etatsvoranschlag für die Ausstattung des Auskunftsbureaus
mit bibliographischen Hilfsmitteln die Gewährung einer gröfseren ein-
maligen Summe wie einen laufenden Etat vorsieht. Damit wird die
mühevolle, aber wie ich an dieser Stelle nochmals ausdrücklich be-
tonen möchte, auch sehr wertvolle Tätigkeit des Instituts bedeutend
erleichtert werden. Eine gegen die frühere in wesentlichen Punkten
abgeänderte Benutzungsordnung erschien für die hiesige Staatsbibliothek,
auch andere Bibliotheken erhielten eine Neuregelung ihrer Benutzung.
Bibliothekenführer erschienen für Stuttgart, aufserdem in der
Schweiz für Zürich.
Unter den sonstigen die Allgemeinheit interessierenden Fragen, die
sich im vergangenen Jahre ergaben, darf an erster Stelle wohl der
plötzlich aufgetauchte Plan der Gründung einer lleichszentralbibliothek
genannt werden. Ihr Vorstand hat natürlich auch die Frage erwogen,
ob das Thema nicht hier in München miterörtert werden solle. Doch
erschien es nach einiger Ueberlegung bei dem gegenwärtigen Stande
der Angelegenheit, und weil das vorliegende Material zum Teil nur
vertraulicher Art ist, ratsamer, de Erörterung zu vertagen. Inzwischen
ist durch eine Etatsvorlage der k. sächsischen Staatsregierung amtlich
bekannt geworden, dafs die Stadt Leipzig einen Bauplatz kostenlos
und oblastenfrei zur Verfügung stellt. Der sächsische Staat hätte die
Mitgliederversammlung des V. D. B. 383
in ihrer Höhe noch nicht bekannten Baukosten zu übernehmen; zu-
nächst werden 150 000 M. angefordert. Der Bau würde nicht in
Angriff genommen werden, bevor nicht von Reichs wegen die Bücher-
beschaffung festgestellt sei. Zweifellos wird die Lösung, die zum
Schlüsse die Angelegenheit einer grofsen deutschen Zentralbibliothek
finden wird, für das Gesamtleben der anderen Anstalten von ein-
schneidender Bedeutung sein und daher nur nach reiflichster Ueber-
legung aller ins Gewicht fallenden Momente getroffen werden dürfen.
Dazu bemerkt II euser-Gi eisen, dafs seit Sommersemester 1912
auch an der Giefsener Universitätsbibliothek Gebühren bestehen.1)
b) Den Geschäftsbericht des Schriftführers erstattet der Schatz-
meister Hilsenbeck-München, da der Schriftführer Schulz-München sein
Amt niedergelegt hat. Die Mitgliederzahl betrug zur Zeit der vor-
jährigen Tagung 408. Durch Todesfall verlor der Verein 6 Mitglieder,
durch Austritt 10, im ganzen 16. Dem steht aber ein Gewinn von
65 neuen Mitgliedern, also ein Reingewinn von 49 gegenüber, so dafs
die Mitgliederzahl zur Zeit der Münchener Tagung 457 beträgt, wo-
von 30 nicht mehr im Amte sind. Die 427 aktiven Bibliothekare
wirken an 117 Bibliotheken in 73 Orten.
c) Kassenbericht des Schatzmeisters Hilsenbeck-München.
Kassenabschlufs für das Rechnungsjahr 1911: Einnahme 1407,60 M.,
Ausgabe 1457,01 M., also Mehrausgabe 49,41 M., veranlafst durch nach-
träglich bewilligte Mehrausgabe der Lederkommission von 314,30 M.
Doch stehen noch rd. 40 Mitgliederbeiträge aus. Der Barbestand des
Vereinsvermögens betrug am 25. 5. 1912 4062,14 M., also Zunahme
seit der letzten Rechnungslegung 659,58 M. Aufserdem besitzt der
Verein die Schenkung von 10 000 M. Der Betrag ist in das Reichs-
schuldbuch eingetragen und wird für 1912 an Zinsen rd 400 M. ein-
bringen.
Der Vereinsausschufs hat den Kassenbericht nebst Belegen durch
die Ausschufsmitglieder Geiger -Tübingen und Brodmann -Karlsruhe
prüfen lassen. Sie wurden in allen Punkten richtig befunden und die
Versammlung spricht dem verdienten Schatzmeister den gebührenden
Dank aus. Der Voranschlag für 1912 bilanziert mit 1420 M.
d) Vorstands wähl. Da der Stellvertreter des Vorsitzenden,
Schwenke -Berlin, gebeten hat, von seiner Wiederwahl Abstand zu
nehmen und der Schriftführer Schulz-München sein Amt niedergelegt
hat, ist eine teilweise Neuwahl nicht zu umgehen. Sie erfolgt durch
Zuruf und ergibt: Vorsitzender: Schnorr von Carolsfeld-München. Stell-
vertreter: Ippel- Berlin. Schriftführer: Hilsenbeck-München. Schatz-
meister: Philipp-München. Beisitzer: Brodmann-Karlsruhe, Fritz-Char-
lottenburg, Geiger-Tübingen, Helfsig-Leipzig, Keyfser-Köln.
e) Nächste Tagung. Binz-Mainz überbringt im Auftrage des Mainzer
1) Von dieser Tatsache war bis zur Müncbener Tagung weder dem Vor-
stande des V. D. B. noch der Redaktion des Zentralblatts für Bibliotheks-
wesen Mitteilung gemacht worden.
384 Dreizehnte Bibliotkekarversainmlung
Oberbürgermeisters für 1913 die Einladung, die nächste Tagung in
Mainz abzuhalten. Der Vorsitzende teilt darauf mit, dafs der Vorstand
1913 lieber nach Mainz gehen wolle als nach Leipzig, was ursprüng-
lich in Aussicht genommen war. Dafür solle 1914 in Leipzig die
Tagung gehalten werden, weil in diesem Jahre dort die internationale
Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik stattfände. Vielleicht könne
dann 1915 wieder eine gemeinsame Tagung und zwar auf öster-
reichischem Boden stattfinden, vielleicht in Wien.
f) Es folgen noch kleinere Mitteilungen über das Börsenblatt, an
der sich aufser dem Vorsitzenden Caspari-Leverkusen, Kroker-Leipzig,
Brodmann-Karlsruhe beteiligen, über die amtlichen Drucksachen —
Bericht über die von dem Vorstande des Vereins unternommenen
wirksamen Schritte — , ferner seitens Geiger-Tübingen Mitteilungen
über den Kampf gegen die Mißstände im Dissertationenwesen. Es
wird schliefslich als das einzige Mittel gegen die zum grofsen Teil
aus Universitätsschriften bestehenden Serienwerke vom Vorsitzenden
unter der Zustimmung der Versammlung empfohlen, dafs nur Berlin
und München diese Serien vollzählig, die anderen Bibliotheken aber
sie nur in Auswahl anschaffen..
13. Die besonderen Sitzungen der Vereinigung
schweizerischer Bibliothekare,
Donnerstag den 30. und Freitag den 31. Mai. (Auszug.)
Hauptberatungsgegenstände waren die Anlage einer schweizerischen
Katalogisierungsinstruktion und die Beteiligung der schweizerischen
Bibliotheken an der 1914 in Bern stattfindenden Schweizerischen
Landesausstellung. Hinsichtlich der ersteren beauftragte die Ver-
sammlung den Vorstand, im Sinne der Ausführungen des schweize-
rischen Referenten als unmafsgebliche Vorarbeit für den schweizerischen
Gesamtkatalog eine möglichst knapp gehaltene gemeinsame Katalogi-
sierungsinstruktion zu entwerfen, den Entwurf den Mitgliedern zu-
zustellen und auf die Geschäftsliste der nächsten Tagung zu setzen.
An der Landesausstellung beschlofs die Vereinigung durch Veranstal-
tung einer Kollektiv-Ausstellung der schweizerischen Bibliotheken mit-
zuwirken, indem sie sich bereit erklärte, die Vermittlung zwischen den
ausstellenden Bibliotheken und den Ausstellungsorganen zu übernehmen,
Bureauauslagen und ev. auch die Unkosten für die Bearbeitung allfälligen
statistischen Materials zu übernehmen, die Auslagen für Platzmiete,
Mobiliar, Transporte und Versicherungen dagegen auf die Aussteller
zu verteilen. Die Ausstellung selbst dachte sich der den Antrag
stellende Vorstand ungefähr in der Art der Ausstellung der Deutschen
Bibliotheken in Chicago 1893, d. h. vorzugsweise als eine Ausstellung
technischer (bau- und betriebstechnischer) Art. Ueber die Inkunabel-
Inventarisierung und die Neuauflage des Schweizerischen Zeitschriften-
Verzeichnisses wurden kurze Berichte erstattet. In den Vorstand wurde
unter Erhöhung der Mitgliederzahl als nenes Mitglied Direktor Godet
Besondere Sitzungen der Vereinigung schweizerischer Bibliothekare 385
von der Landesbibliothek in Bern gewählt. Ihre besondere, dem grofsen
Rahmen der Tagung entsprechende Färbung erhielten die Verhand-
lungen durch die Ernennung des ersten Direktors der Königlichen
Bibliothek in Berlin, Redaktors des Zentralblattes für Bibliothekswesen
und ersten langjährigen Vorsitzenden des Vereins Deutscher Biblio-
thekare, Herrn Dr. Paul Schwenke, zum Ehrenmitglied.
14. Begrüfsungen. Grüfse liefen ein von der Stadtbibliothek
Hamburg, den Kollegen Frankfurter -Wien, Grienberger-Czernowitz,
lüinmelbaur-Wien, Luther- Greifswald. Beste Wünsche sandte der am
Erseheinen durch »eine andere Tagung verhinderte Präsident der Kgl.
Bayerischen Akademie der Wissenschaften Prof. Heigel, während der
Vorsitzende der Association des bibliothecaires francais für diesen
Verein und seine eigene Person Grüfse durch Escher-Zürich übersandte.
Ein Novum für einen Bibliothekartag war ein drahtloses Telegramm
aus dem atlantischen Ozean mit den Unterschriften: Schwenke. Adams.
Martha Schwenke. Ueber die Nürnberger Kollegen Mummenhoff und
Reicke endlich war der Geist Hans Sachs gekommen; sie telegraphierten
— und damit sei dieser Bericht geschlossen — : „Können nicht er-
scheinen beide, das ist uns zu grofsem Leide. Dafs ewig grüne, blüh
und wachs der Bibliothekartag wünscht Hans Sachs."
Umschau und neue Nachrichten.
Ueber die Bestrebungen zur Schaffung einer deutschen Zentral-
bibliothek behufs vollständiger Sammlung der deutschen Literatur berichten
wir, soweit Nachrichten darüber durch die Kantate -Verhandlungen des Börsen-
vereins (BB1. Nr 121») und der Sächsischen Ersten Kammer vom 22. Mai
(vgl. ebenda Nr 121) an die Oeffentlichkeit gelangt sind. Darnach geht der
Plan jetzt auf Errichtung einer Präsenzbibliothek (gelegentlich wird sie
auch und mit Recht als „Buchhandelsarchiv'' bezeichnet) in Leipzig, an die
alle Erzeugnisse des Buchhandels bez. Buchdrucks auf Grund eines Reichs-
gesetzes gegen eine Entschädigung von 50°/0 des Ladenpreises abgeliefert
werden sollen. Die Sammlung soll auf die Literatur von l'J15 an beschränkt
sein. In der Ersten Kammer sind Herr F. A. Brockhaus und der Oberbürger-
meister von Leipzig Dr. Dittrich sehr warm für das Projekt eingetreten und
es sind die von der Regierung geforderten 150 000 M. für die Vorbereitung
des Baues bewilligt worden. Diese Bewilligung ist freilich zunächst eine
bedingte, da sie das Zustandekommen des vorgeschlagenen Reichsgesetzes
nnd die Hergabe der Verwaltungskosten durch das Reich voraussetzt. Bis
jetzt ist nicht bekannt, dafs die Reichsregiernng sich einverstanden erklärt
hat. — Nicht so glatt verlief die Verhandlung im Buchhändler-Börsenverein,
indem die Herren R. L. Prager und Dr. de Gruyter nicht nur auf die Schwächen
des Planes und auf die Vorteile eines Anschlusses an die Berliner Königliche
Bibliothek hinwiesen, sondern auch vom Standpunkt der preufsischen Verleger
sich gegen die Auferlegung eines dritten, wenn auch mit 500/0 entschädigten
Pflichtexemplars verwahrten. Sie teilten in dieser Beziehung nicht den
Optimismus des Herrn R. Voigtländer, dafs mit diesem Pflichtexemplar alle
übrigen fallen mül'steu. Für den Leipziger Plan trat Geh.-R. 0. v. Hase ein,
nicht mit gleicher Bestimmtheit, was die Wahl des Ortes betrifft, der Vor-
sitzende des Verlegervereius Herr A. Meiner, der das Weitere den Regierungen
386 Umschau und neue Nachrichten
überlassen wollte. Gegen den Grundgedanken, die vollständige Sammlang
der deutschen Literatur, wurden von keiner Seite Einwendungen erhoben.
Ein Beschlufs wurde nicht gefafst. Immerhin wird die vorbehaltlose Zu-
stimmung zu dem Sächsischen Plan, die der Geschäftsbericht des Börsen-
vereins enthielt, durch die Verhandlungen etwas eingeschränkt.
Vereinigung Berliner Bibliothekare. Bericht über das Geschäfts-
jahr 191 1/12. Die erste Sitzung, die am 3. November im Kunstgewerbemuseum
stattfand, wurde von dem Vorsitzenden, Oberbibl. Fick, mit eiuem Nachruf
auf den am 9. Oktober verstorbenen Direktor der Handschriftenabteilung
Ludwig Stern eröffnet. Dann hielt Herr Paul Mosler (vom Hause
Rieh. Labisch & Co., Graphische Kunstaustalten) unter Vorführung erläuternder
Lichtbilder einen Vortrag über die moderne Technik der Buchdruckillustration.
Die nächste Sitzung am 30. November brachte einen Vortrag des Bibl. Sass
über die Geschichte der Bibliothek des Auswärtigen Amtes (s. ob. S. 1 fl'.). Am
Sonntag, den 11. Febr., vormittags besichtigte die Vereinigung unter Führung des
Herrn Dr. A. von Lecoq die Turfan-Sammlnng des Museums für Völkerkunde.
In der dritten Sitzung am 29. März referierte Direktor Wolf stieg über das
Reichspflichtexemplar. Am 21. Juni nachmittags besuchte die Vereinigung
die Bnchdruckerei Ad. Gertz in Charlottenburg und lernte hier unter sach-
kundiger Führung einen der hervorragendsten Setzmaschinen-Betriebe kennen.
Am Abend desselben Tages vereinigte man sich zur Schlufssitzung, in welcher
der Vorsitzende über den Münchener Bibliothekartag berichtete. Sss.
Bonn. Das seit einigen Jahren infolge Zunahme der Studentenzahl und
verbesserter ßetriebseinrichtungen eingetretene sprungweise Anwachsen der
Benutzung der Universitätsbibliothek hat auch i. J. 19ll angehalten. Die Ge-
samtzahl der erledigten Bestellungen vermehrte sich auf 131000 gegen 117 000
in 1910, 28 000 in 1901. Trotz dieser gesteigerten Anforderungnn ist die Zahl
der Bescheide „nicht vorhanden" nicht gewachsen, da die durch Erhöhung
der Fonds ermöglichten gröfseren Anschaffungen ein Gegengewicht boten.
Zu grofs ist noch immer die Anzahl der Bescheide „nicht verleihbar". Das
wird hauptsächlich dadurch verursacht, dafs die neuen Zeitschriftenhefte nach
Eingang zunächst auf ein Jahr und länger in den Akademischen Leseverein
und den damit verbundenen Lesezirkel gehen. Diesem Uebelstand könnte
nur durch Schaffung eines eigenen Zeitschriften-Lesezimmers abgeholfen werdeü,
wozu aber ein Neubau der Bibliothek Voraussetzung wäre. Die Einführung
der Leihgebühr hat den erwarteten Erfolg gehabt. Für einige Benutzerklassen
ist die Gebühr aber doch so belastend , dafs sie dauernd auf die Benutzung
der Bibliothek verzichten. Die Zahl der Volksschullehrer z. B. ist von 121
in 1909 auf 48 in 1910, 52 in 1911 zurückgegangen. Um dem empfindlichen
Mangel an Arbeitskräften zu begegnen, wurden mit gutem Erfolge drei jugend-
liche Hilfskräfte eingestellt. Am 29. März 1912 nahm die Bibliothek eine
Zählung des gesamten Bücherbestandes vor. Es ergaben sich 361 623 Buch-
binderbände Druckschriften, 1717 Bände Handschriften. Die Handbibliothek
des Lesesaals wurde mit Hilfe eines aufserordentlichen Zuschusses von 5000 M.
erneuert; ein Verzeichnis ist im Druck. Von 1912 ab ist die bisher vom
Universitätssekretariat ausgeführte Versendung der Bonner Universitätsschrifteu
im akademischen Tauschverkehr von der Bibliothek übernommen worden.
Ein Gesamtverzeichnis der laufenden Zeitschriften der Bibliotheken der Rhein-
provinz wird vom Verbände rheinischer Bibliotheken vorbereitet und ist im
Manuskript vollendet.
Dresden. Der Königlichen öffentlichen Bibliothek (im japa-
nischen Palais) wurden die Mittel bewilligt für die Einrichtung des Süd-,
West- und Ostflügels des Untergeschosses zu Bibliothekszwecken und für
die Umwandlung des sogenannten Klassikersaales im 1. Obergesehofs in einen
Lesesaal sowie des bisherigen Lesesaales, der schon seit längerer Zeit sich
Umschau und neue Nachrichten 387
als zu klein erwiesen hat, in ein Zeitschriftenleseziminer. Im Zusammenhang
damit wird eine wesentliche Erweiterung der Zentralheizungsanlage stattfinden.
Giefsen. An der Universitätsbibliothek sind seit dem Sommersemester
dieses Jahres Leihgebühren eingeführt, die sich wie folgt zusammensetzen:
1. Studierende, a) Solche, die schon eine Instituts- und Praktikantengebühr
bezahlen (Naturwissenschaftler und Mediziner), zahlen 1 M. für das Semester;
b) diejenigen, die eine Seminargebühr entrichten, zahlen 1,50 M.; c) Ausländer
zahlen in beiden Füllen das Doppelte. Erhebung in allen Fällen durch das
Sekretariat. 2. Sonstige Benutzer entweder 1,50 M. im Semester oder 10 Pf.
für den Band. Erhebung durch die Bibliothek. Dazu treten noch Anteile an
den Immatrikulationsgebühren (1200 M.) und Gebühren für Exmatrikulations-
und Sittenzeugnisse (2000 M.). ferner freiwillige Beiträge der Ordinarien, und
zwar: a) im Semester 1 M., b) von jeder Promotion (z. Z. 180 jährlich) 7 M.
Erhebung durch die Quästur. Die Benutzung im Lesesaale ist gebührenfrei.
Abgesehen von den freiwilligen Beiträgen der Ordinarien, zahlen Mitglieder
der Universität (Extraordinarien, Privatdozenten, Assistenten, Bibliotheks-
beamte und alle diese im Ruhestande) keine Gebühr, desgleichen alle hessischen
Behörden. Im Leihverkehr mit anderen Bibliotheken werden insoweit keine
Gebühren erhoben, als auch das Entleihen für Giefsen gebührenfrei ist.
Hamburg. Für die Beamten der Stadtbibliothek ist mit Rückwirkung
vom 1 . Januar 1910 folgende neue Gehaltsordnung festgesetzt worden. Direktor
(Klasse 27): Anfangsgehalt 11 000 M., zwei Altersstufen von vier Jahren zu
je 1000 M., Endgehalt 13000 M.; Bibliothekare (Klasse 21): Anfangsgehalt
5000 AI., fünf Altersstufen von S00 M. zu je vier Jahren, Endgehalt 9000 M.
Den Bibliothekaren kann, wenn sie sich durch wissenschaftliche Arbeiten
oder in praktischer Tätigkeit ausgezeichnet haben, bei ihrer Anstellung oder
später persönlich ein Gehalt von 8000 — 11000 M. mit drei Alterszulagen von
je 1000 M. nach je vier Jahren unter Verleihung des Titels als Professor
bewilligt werden. Für den Sekretär (Klasse 12) beträgt das Anfangsgehalt
3600 M., ferner vier Altersstufen zu je drei Jahren, die erste von 300 M., die
drei übrigen von 400 M., Endgehalt 5100 M. Das Gehalt der Bureauassistenten,
bisher als Kanzlisten bezeichnet (Klasse 4) steigt von 2000 M. in sechs drei-
jährigen Stufen von je 200 M. auf 3200 M. — Wird Dienstwohnung gewährt,
so kommen für den Direktor 1800 M., für den Bibliothekar 800 M. und für den
Bureauassistenten 10°/0 des Gehalts in Abzug.
Königsberg. Die Königliche u. Universitätsbibliothek erhielt
1911 12 zwei gröfsere Schenkungen an medizinischen Büchern durch Geh.
Sanitätsrat Dr. Jaquet-Berlin, der seine wertvolle Sammlung gynäkologischer
Werke überwies, und durch den verstorbenen Geh. Medizinalrat Prof. Dr.
Grünhagen-Königsberg, der seine Sammlung durch Testament der Universitäts-
bibliothek und der akademischen Handbibliothek vermachte. Die Katalogisierung
der alten Bestände für den alphabetischen Zettelkatalog konnte infolge einer
aufserordentlichen Bewilligung von 3000 M. wieder aufgenommen werden.
Es wurden der Rest der Sammelbände mit Personalschriften, die Zeitungen
und eine gröfsere Zahl von Dissertationen -Sammelbänden bearbeitet, die
insgesamt 15346 Zettel ergaben. Seit Beginn 1912 wird der alphabetische
Zettelkatalog für die Neuerscheinungen von 1912 ab in dem kleinen Format
der Berliner Zetteldrucke fortgeführt wegen der Raumschwierigkeiten, die das
bisherige grofse Format veranlafste. Das neue Zeitschriftenverzeichnis hat das
Zentralblatt bereits angezeigt. Erwähnenswert ist noch, dafs die Bibliothek
im Berichtsjahre für den preufsischen Gesamtkatalog 6955 neue Titelaufnahmen
zufügte gegen 2771 im Vorjahre.
Magdeburg. Der Haushaltsplan der städtischen Büchereien für
1912 wirft für die Vermehrung der Bestände 10 000 M. aus, gegen das Vorjahr
388 Umschau und neue Nachrichten
2000 M. mehr. Diese Erhöhung wurde infolge der starken Inanspruchnahme
der Bibliotheken für nötig gehalten. Auch die Stadtbibliothek erhielt eine
Erhöhung des Vermehrungsetats um 8000 M., so dafs sie nun über 9000 M.
jährlich verfügt. Der Mehrbetrag soll dazu dienen, die wichtigsten biblio-
graphischen und literarischen Werke zu beschaffen. Die Gesamtausgabe der
Stadt für ihre Bücherei (einschl. Personal) erreicht nun fast G0 000 M.
Rostock. Durch Ministerialreskript votu 25. Mai d. J. ist der Ver-
mehrungsfonds der Universitätsbibliothek um 8S00 M. erhöht worden.
Bisher standen für Bücheranschaffungen — ausschliefslich Bindekosten — jährlich
17 200 M. zur Verfügung, eine Summe, die allerdings seit langer Zeit schon
regelmäßig um ca. 3()0i) M. überschritten worden ist. In Zukunft wird die
Bibliothek für Bücheranschaffungen 20 000 M. und für Buchbinderarbeiten
4000 — 5000 M. aufwenden können. Eine Leihgebühr ist in Rostock bisher
noch nicht eingeführt worden. G. K.
Strafsburg i. E. Den wissenschaftlichen Hilfsarbeitern der Universitäts-
und Landesbibliothek wurde der Titel Assistent beigelegt.
Wien. Die vorher in zahlreichen Mappen und Konvoluten verschiedensten
Formats und Inhalts verwahrten Ein- und Zweiblattdrucke der k. k. Hof-
bibliothek sind nunmehr, nach einer durch Kustos Prof. Arnold bewerk-
stelligten geographischen, chronologischen und — nach Bedarf — auch alpha-
betischen Anordnung als Flugblätter- Sammlung (in 20 grofsen Kartons) der
wissenschaftlichen Benutzung zugänglich gemacht. Die (ca. 10 000) Blätter
sind gröfstenteils österreichischer Herkunft und politischen oder administrativen
Inhalts; doch sind auch das alte deutsche Reich und der deutsche Bund, dann
namentlich Italien, Niederlande, Südamerika stark vertreten; und es fehlt
nioht an Stücken von starkem literar- und kulturhistorischem Interesse. Den
Löwenanteil an den Austriacis hat das Revolutionsjahr 1848.
Basel. In der Universitätsbibliothek wurde im Berichtsjahre 1911
die Heizung neu angelegt, die Entfernung der alten Röhren und die Montierung
der neuen nahm über drei Monate in Anspruch. Der Rest des Büchermagazin-
daches wurde neu eingedeckt, auch in den Beamtenräumen kleinere Ver-
besserungen angebracht. Die Beschreibung der Handschriften wurde fortgeführt.
die Inventarisierung der deutschen Handschriften dem Abschlufs nahegebracht.
Die Bibliothek stellte einem Photographen einen Kellerraum zur Verfügung
zwecks photographischer Aufnahmen nach dem Schwarz -Weifsverfahren.
Gegen Ende des Jahres wurde der Bibliotheksverwaltung mitgeteilt, dafs die
Teilnehmer am Juristischen Lesezirkel von nun an auf das Zirkulieren der
Hefte verzichten. So werden die betr. Zeitschriften statt, wie bisher, nach
einem Jahre, schon nach ungefähr einem Monat in den dauernden Besitz der
Bibliothek gelangen.
England. Nach dem Jahresberichte der Universitätsbibliothek zu
Cambridge für 1911 ist die Anlage eines Zentralkatalogs der Bibliotheken
der Universität in Aussicht genommen. Die bereits in den Bibliotheken vor-
handenen Bücher bleiben unberücksichtigt, bis sie einmal katalogisiert werden
können. Von den Erwerbungen vom Januar 1912 an aber ist ein Exemplar
der Titelaufnahme an die Universitätsbibliothek zu geben, die die Titel alpha-
betisch ordnet und der Benutzung zugänglich aufstellt. Die bedeutendste
Vermehrung erfuhr die Bibliothek im Berichtsjahre auf dem Gebiete der
japanischen Literatur, die bis da noch völlig fehlte. Miss Davida Carpenter
überwies als Geschenk 721 japanische Werke, die Freiherr Heinrich von Siebold
gesammelt hatte. Kurz darauf wurde es der Bibliothek möglich, eine reiche
Sammlung von Werken der klassischen Literatur Japans zu erwerben. Es
war die Sammlung W. G. Astons, die dieser während seines Aufenthalts in
Japan zusammengebracht hatte. Der Besitzer hatte sie kurz vor seinem Tode
Umschau und neue Nachrichten 389
der Bibliothek zn einem sehr mäfsigen Preise angeboten und mit Ililfe des
Reservefonds gelang die Erwerbung. Es sind rd 1900 Werke in 9500 Bänden.
— Im History Room wurden für die Abteilung KE und KF Reposituren ein-
gerichtet. Für die orientalischen Handschriften, die z. Z. in verschiedenen Teilen
der Bibliothek zerstreut sind, wurde die Erstellung eines neuen Raumes im
Hancock Bau beschlossen; die Einrichtungsarbeiteu sind bereits begonnen.
Die John Rylands Library in Manchester hat für das Jahr 1912 als
Gegenstand ihrer wechselnden Ausstellung die mittelalterlichen Handschriften
und Prachtbänrle gewühlt, von denen sie, zum Teil aus der Bibliothek Spencer,
zum Teil aus der Crawfordschen Sammlung und anderen Quellen, ganz un-
gemeine Schätze besitzt. Der mit einer instruktiven Einleitung versehene
Katalog der Ausstellung (oben S. 93), der auch manche deutsche Stücke
aufzählt, enthält eine Anzahl guter Abbildungen. Beigefügt ist ein Katalog
der Werke über griechische und lateinische Paläographie, einschliefslich Fak-
similewerke, und eine Liste der historischen Zeit- und Gesellschaftsschriften
der Bibliothek.
Frankreich. Der Generaldirektor der Nationalbibliothek zu Paris
Henry Marcel weist am Beginn seines Jahresberichtes für 1911 daraufhin, dafs
der vorgesetzte Minister eine ^onderkommission eingesetzt hat, die die Notlage
der Bibliothek (Mangel an Geldmitteln, sowie an Arbeits- und Magazinräumen)
beraten soll. Sie hat schon mehrere Sitzungen abgehalten und beschäftigt
sich z. Z. mit der Raumfrage (s. unten). — In der Druckschriftenabteilung
betrug die Zahl der Benutzer in der Salle de travail 183 326 mit 5SS040 Bänden,
d. h. rund 16000 Bände gegen das Vorjahr weniger; in der Salle de lecture
39S03 Personen und 52 S39 Bände, in der Salle de geographie 2 265 Personen,
26 347 Stücke. Der Zuwachs betrug an Pflichtexemplaren rund 15 000 Bände,
rund 54 000 Nrn Zeitschriften und Zeitungen, rund 6000 Musikalien, dazu
12S Karten, von denen Pflichtexemplare immer spärlicher eingehn. Gekauft
wurden 13 515 Bände Novitäten, 125 Antiquaria, dazu 797 Erwerbungen der
Kartensammlung. Als Geschenk gingen rund 6500 Bände ein. Unter den
Gesehenken befanden sich 642 Bände und kleine Schriften, die bisher fehlten,
als Geschenke von Verfassern, denen Fahnensatz aus den im Drucke befind-
lichen Katalogen zur Vervollständigung ihrer eigenen Schriften zugesendet war,
und 1S3 ältere Pflichtexemplare, die für den Katalogdruck noch von den
Verlegern zu erhalten waren. Unter den Erwerbungen dure.h Kauf ist an
erster Stelle die Bibliothek des Seminars von Saint-Sulpice zu nennen, ungefähr
25 000 Bände, aus denen im Auslande erschienene theologische Schriften viel
Zuwachs bringen werden. Durch Dublettentausch konnten eine Reihe Inku-
nabeln erworben werden. Die beiden Bulletins der Druckschriftenabteilung
und der Katalog der ausländischen Universitätsschriften wurden in gewohnter
Weise fortgesetzt. Vom Verfasserkatalog erschienen die Bände 46 — 49,
Dut-Fa. Der antographierte Katalog der Geschichte Amerikas wurde mit dem
Schlüsse des fünften Bandes beendet, auch der ebenfalls autographierte Katalog
der Geschichte Australiens herausgegeben. Vom Kataloge der Anonyma zur
französischen Geschichte erschien T. 6, S. 1 — 424 der zweiten Serie, von den
Katalogen der Musiksammlung der zweite Band der alten Musik, während
der Katalog der neueren Musik im laufenden Jahre in der Handschrift beendet
sein wird. Die Arbeit am Verzeichnis der in- und ausländischen Zeitschriften
wird fortgesetzt, steht aber noch im B. Dagegen hat die vor zwei Jahren
begonnene Bearbeitung eines „essai de catalogue par matieres", die auf
Grund der fertigen Bände des catalogue general fortschreiten sollte, unter-
brochen werden müssen, da der grofse Erwerb von Saint Sulpice alle verfüg-
baren Kräfte beansprucht. — In der Handschriftenabteilung benutzten 44 057
Personen 75 751 Handschriften. Verliehen wurden 534 Handschriften, davon
95 ins Ausland. Zu photographischen Aufnahmen wurden 1354 Handschriften
beansprucht. Erworben wurden 262 Handschriften durch Ankauf, 105 durch
Geschenk. Reichhaltig ist, wie stets, die Liste der Veröffentlichungen von
Handschriftenverzeichnissen. Es erschienen: Chinesische Bücher fasc. 8,
390 Umschau und neue Nachrichten
tibetanische Bücher und Handschriften partie 3, indische Handschriften fasc. 3,
persische Handschriften t. 2, ferner ein Supplement zu den arabischen, persischen
und türkischen Handschriften, das Repertorium der lateinischen und franzö-
sischen Handschriften der Neuerwerbungen für 1891 — 1910, die Verzeichnisse
der Sondersammlungen Baluze, Clairanibault, Melanges de Colbert, Dupuy
(Register). Ferner sind zu nennen die Generalregister der französischen
Handschriften des alten wie des neuen Fonds, das Generalregister der alten
Urkunden der Abteilung und das alphabetische Generalregister der Original-
briefe, und Autographen.
Die obenerwähnte Kommission für die Nationalbibliothek hat eine Unter-
kommission gewählt, deren Berichterstatter, der Generalinspektor der Biblio-
theken Camille Bloch, bereits einen Bericht erstattete, der, wenn seine
Forderungen ausgeführt werden, wenigstens den räumlichen Nöten der
Drtickschriftenabteilung wesentliche Hilfe bringen könnte. Der Hauptgedanke
ist, dafs mit der Erstarkung der Bildungsbibliotheken in Paris die in der
Ausführung begriffene Salle de lecture an der Rue Vivienne eigentlich über-
flüssig geworden sei. Das Freiwerden dieses Raumes für andere Zwecke
würde dann eine grofse Verschiebung der verschiedenen Abteilungen inner-
halb der Bibliothek ermöglichen. Das Endergebnis wäre: Um die grofse Salle
de travail würden die Magazine und der ganze Dienst der Druckschriften-
abteilung sich gruppieren, während dieser Lesesaal selbst gleichzeitig durch
Entfernung der Arbeitsplätze aller Beamten, die nicht im Lesesaal selbst
Dienst tun, von 344 Arbeitsplätzen auf 464 kommen würde. Nötig wäre die
Verlegung der Münzsammlung in den Neubau an der Rue Vivienne, des
Katalogbureaus, das ein Stockwerk höher rückte, des Zeitschriftenzimmers,
das an die bisherige Stelle des Katalogbureaus träte, des Kupferstichkabinets,
der Kartensammlung und des Arbeitssaales der Handschriftenabteilung, der
dadurch ein lange von ihr beanspruchter Raum zufiele. Alle diese Ver-
schiebungen würden sich innerhalb des derzeitigen Gebäudes halten und nur
bescheidene Mittel erfordern, während der Betrieb aller Abteilungen an
Leichtigkeit und Schnelligkeit gewönne. Die Kommission tritt anfserdem
energisch für die Herstellung einer Beleuchtungsanlage ein; es sei das „loin
dY'tre une chose irrealisable, au contraire parfaitement possible. La Biblio-
theque eclairee! Voilä trente ans que l'on ne cesse de formuler ce voeu!
L'augmentation des heures d'ouverture qui s'ensuivra contribuera pour beau-
coup ä faire disparaitre ,le phenomene d'hypertrophie' de la salle de travail."
Das Bulletin des französischen Bibliothekarvereins, dem wir diese Nachrichten
entnehmen, bringt auch — nach Le Temps — eine Skizze der vorgeschlagenen
neuen Verteilung der Räume.
Die Academie des inscriptiocs et belles-lettres erkannte in der Sitzung
vom 26. April eine Reihe von Preisen Verfassern bibliographischer Arbeiten
zu. Es waren: Georges Vicaire (1500 Fr., Manuel de l'amateur des livres),
Georges Lepreux (1000 Fr., Gallia typographica),, Hubert Pernot (1000 Fr.,
Bibliographie ionienne). Je 500 Fr. erhielten Etienne Deville (Index du
Mercure de France), Charles Beaulieu (Catalogue des livres de la reserve de la
Bibliothcque de FUniversite de Paris), Albert Maire (L'Oeuvre scientifique de
Pascal). Ehrende Anerkennung empfingen Pierre Bliard (Bibliographie de
la compagnie de Jesus), J. Baudrier (Bibliographie lyonnaise).
Italien. In der Rivista delle Biblioteche e degli Archivi (vol. XII,
Nr 10 — 11, Ottobre -Novembre 1911) erschien eine ausführliche Abhandlung
von Giulio Coggiola über den IMnband der Bücher in den Bibliotheken. Der
Verfasser knüpfte dabei zunächst an verschiedene Arbeiten des Zbl. f. Bw.
(Juli-August 1911) an, erörterte dann besonders die „Vorschriften für Biblio-
thekseinbände, beschlossen vom Verein Deutscher Bibliothekare am 8. Juni
1911" und gab bei der Gelegenheit seinem Bedauern darüber Ausdruck, dafs
die italienische „Societä bibliografica" weit davon entfernt sei, ähnliche Er-
gebnisse von bibliothekstechnisch praktischem Werte zu zeitigen. Er stellte
fest, dafs die Bibliografica dem Vereine deutscher Bibliothekare, der lediglich
Umschau und neue Nachrichten 391
aus Fachleuten bestände, allerdings nicht entspräche, und änfserte den Wunsch,
dafs man einen solchen bibliothekarischen Fachverein auch in Italien gründen
sollte. Diese Anregung wurde dem Verfasser von einem ungenannten Freunde
der Societä bibliografica ltaliana stark verübelt. Das offizielle Organ der
Gesellschaft, II Libro e la Stampa (Gennaio-Febbraio 1912) brachte als anonyme
Einsendung aus Florenz eine Beschwerde über Coggiolas Ausländerei, die
Unselbständigkeit der von ihm gebotenen Leistung und das Verkennen der
höheren Ziele der bibliographischen Gesellschaft. Spöttisch wird dem Gelehrten
seine Beschäftigung mit den unansehnlichen Problemen der Bibliothekstechnik
als Privatliebhaberei gegönnt; auf die Einladung zur Bildung eines engeren
Fachvereins sieht der Anonymus mit verständnisloser Geringschätzung herab.
Coggiola hat darauf in einem längeren Briefe an den Leiter der Zeitschrift
11 Libro e la Stampa (Marzo-Aprile 1912) geantwortet. Er befürwortet aufs
neue die Gründung einer Associazione di bibliotecari und verwahrt sich gegen
die Annahme, als ob die Behauptung der Notwendigkeit eines solchen Vereins
irgend ein ungünstiges Urteil über die Daseinsberechtigung der bibliographi-
schen Gesellschaft in sich schliefse. Es handle sich um ganz verschiedene
Aufgaben und bei ihrer Erfüllung demgemäfs nicht um einen Widerstreit der
Interessen, sondern um eine wechselseitige Ergänzung der zu leistenden Arbeit.
Zu diesen Erklärungen hat denn auch der anonyme Parteigänger der biblio-
graphischen Vereinigung in dem ihm bewilligten Schlufsworte der Polemik
sein Einverständnis ausgesprochen. Hans Lindau.
Es wird in diesem Zusammenhang interessieren, dafs Herr Giulio Coggiola
kürzlich aus der obersten Fachprüfung (für den Grad des Bibliotecario o Con-
servatore dei manoscritti) als weitaus der Erste unter den Bewerbern hervor-
gegangen ist.
Nordamerika. Der Jahresbericht der Kongr efsbibliothek für das
Jahr 1910/1911 verzeichnet keine Büchererwerbungen , die hier besondere
Erwähnung verdienten. Der Zuwachs an Druckschriften belief sich auf
9S571 Bände und kleine Schriften gegen 90 473 im Jahre 1909/1910; davon
waren 20 704 (im Vorjahre 23 754) gekauft. Die Ankäufe beschränkten sich
auf notwendige Werke. Für kostbare Drucke und Handschriften erwiesen
sich die regelmäfsigen Fonds als unzureichend; so konnte sich die Kongrefs-
bibliothek bei der ersten Versteigerung der Bibliothek Robert Hoe (s. Zbl.
1911. S. 273) nicht entschliefsen, auch nur auf eine einzige Nummer zu bieten.
Um so auffallender erscheint es, dafs der Bücheranschaffungsfonds für das
Jahr 1911/1912 von 100000 Dollar auf 90 000 herabgesetzt worden ist. Eine
neue Vermehrungsquelle ergab sich für die Bibliothek aus den Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes vom 4. März 1909, demzufolge von den beiden zum
Schutz des Urheberrechts an das Copyright Office abzuliefernden Exemplaren
eines Buches das zweite Exemplar jetzt gleichfalls von der Kongrefsbibliothek
übernommen oder einer anderen staatlichen Bibliothek des District of Columbia
überwiesen werden darf. Im Berichtsjahre wählte die Kongrefsbibliothek aus
den bei dem Copyright Office bisher aufbewahrten 200 000 Bänden zweiter
Exemplare 20 572 Bände aus, über die sie, auch durch Verkauf oder Tausch,
frei verfügen darf; 57Ö0 Bände erhielt die öffentliche Bibliothek in Washington,
995 wurden an die Surgeon General's Library und an sieben andere Regierungs-
bibliotheken abgegeben.
Welchen Umfang die Zettelkataloge der Kongrefsbibliothek bereits an-
genommen haben, zeigte eine neuerdings vorgenommene Zählung. Darnach
sind über hundert Kataloge, Verzeichnisse und Bibliographien mit etwa
15 Millionen Zetteln vorhanden. Der Vorrat an Druckzetteln übersteigt
31 Millionen und bezieht sich auf fast 500 000 verschiedene Titel. Ueber
den Zetteldruck der Kongrefsbibliothek hat kürzlieh der Vorstand der Card
Section C. IL Hastings in Library Journal (Vol. 36. 1911. S. 543 ff.) das Wichtigste
zusammengestellt. Diesen Angaben ist unter anderem zu entnehmen, dafs
von den ersten hundert Zetteln, die die Bibliothek für jeden Titel drucken
läfst, jetzt durchschnittlich 65 sofort gebraucht werden; dafs man für minder-
392 Personaluachrichten — Bekanntmachung
wertige kleine Schriften keine Druckzettel herstellt, für Serienwerke und
Fortsetzungen nur beim Beginn und Abschlufs einer Reihe; dafs im letzten
Jahre über 1300 Bibliotheken, davon neun Zehntel als regelmässige Abnehmer
Zettel kauften, aufserdem gegen 250 Privatpersonen und Firmen. Der Preis
der Zettel wurde im Dezember 1910 um 15% erhöht, ohne dafs, soweit
ersichtlich, ein bisheriger Abnehmer den Bezug aufgab. Die Einnahmen
betrugen im letzten Jahre rund 34 000 Dollar, das sind 18% mehr als im
Vorjahre. Die Herstellungskosten und die Kosten für die Aufbewahrung und
Versendung der Zettel sind damit gedeckt. Eine bemerkenswerte Neuerung
brachte das Jahr 1910. Nachdem die Kongrefsbibliothek im Jahre 1912 be-
gonnen hatte, für einige Bibliotheken der in Washington befindlichen Regierungs-
ämter Zetteldrucke herzustellen (Zentralblatt 1909. S. 236), hat sie jetzt den
Versuch gemacht, die ihr eingesandten Titelaufnahmen auswärtiger Bibliotheken
drucken zu lassen, um noch mehr als bisher auch von Werken, die sie nicht
besitzt, Titeldrucke liefern zu können. Für die 37 Bibliotheken, die sich
bisher beteiligten, wurden im Jahre 1910/1911 33 000 Titel gedruckt.
P. Trommsdorff.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Gotthold Weil erhielt von der
Philosophischen Fakultät der Universität Berlin die venia legendi für semitische
Philologie. Dem Oberbibliothekar mit dem Titel Direktor Prof. Dr. Konrad
Haebler wurde der Königl. bayerische Michaelsorden 3. Klasse verliehen,
der Bibliothekar Prof. Dr. Oskar Mann zum Oberbibliothekar ernannt.
— Der Oberbibliothekar a. D. Prof. Dr. Karl Theodor Gaedertz starb
am 8. Juli.
Breslau ÜB. Der Bibliothekar Dr. Friedrich Kuhn wurde zum Ober-
bibliothekar ernannt.
Dresden KB. Dem Direktor Geh Reg.-Rat Dr. Hubert Ermisch wurde
das Komturkreuz 2. Klasse und dem Bibliothekar Dr. Alexander Reichardt
das Ritterkreuz 1. Klasse des Albrechtsordens verliehen.
Jena ÜB. Der 1. Bibliothekar Lic. Bernhard Willkomm wurde zum
Oberbibliothekar ernannt.
Königsberg ÜB. Der Bibliothekar Dr. Hans Ohlrich wurde zum Ober-
bibliothekar ernannt. — Der Direktor Dr. Alfred Schulze hat den an ihn
ergangenen Ruf, die Direktion der ÜB Freiburg i. B. zu übernehmen, abgelehnt.
Strafsburg ÜB. Die charakterisierten Bibliothekare Dr. Armin Braun-
holtz und Dr. Ludwig Wilhelm wurden zu Bibliothekaren ernannt, der
Volontär Dr. Friedrich List wurde als Wiss. Hilfsarbeiter (Assistent) in die
Liste der Bibliothekar-Anwärter eingetragen.
Tübingen ÜB. Dem Bibliothekar Prof. Dr. Karl Bohnen berger,
zugleich Privatdozent für german. Philologie, wurde der Titel und Rang
eines ordentl. Honorarprofessors verliehen.
Bekanntmachung
betr. Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst usw.
Die nächste Prüfung findet am Montag den 14. Oktober d. J. und
den folgenden Tagen in der Königlichen Bibliothek zu Berlin statt.
Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren
(Ministerialerlafs vom 10. Aug. 1909 § 5) bis spätestens am 16. Sept.
dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, Geh. Regierungsrat Dr. Ippel,
Abteilungsdirektor an der Königlichen Bibliothek (Berlin NW 7,
Dorotheenstr. 81) einzureichen.
Verlag von Otto Harrasaowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX. Jahrgang. 9. Heft. September 1912.
Zur Itfbliotlieksbiichbindereifrage.
Es handelt sich hier um keine grofse Frage, aber doch um eine
Frage, die der Beachtung und Besprechung wert ist und auch in der
im April 1912 ergangenen Umfrage des Vereins Deutscher Bibliothekare
über die Einzelheiten der Verwaltungspraxis bei den deutschen Biblio-
theken eine Rolle gespielt hat. Ueber die Stellung, die ihr gegenüber
einzunehmen sein möchte, gehen die Ansichten begreiflicherweise aus-
einander. Am wenigsten ist dies allerdings in sozialpolitischer
Hinsicht der Fall. Niemand kann ja im Ernst bestreiten, dafs durch
die Errichtung von Bibliotheksbuchbindereien dem Buchbindergewerbe
Abbruch geschieht, nicht nur insofern ihm eine Verdienstquelle ent-
zogen wird, sondern auch insofern ihm zugleich eine technisch wert-
volle Gelegenheit zur Pflege qualifizierter Sortimentsarbeit verloren
geht. Nur wird hierauf bald ein gröfseres, bald ein geringeres Gewicht
gelegt. Was dagegen eine andere Seite der Frage, nämlich die
bibliotheks politische, betrifft, so weisen die einen darauf hin, dafs
die Bücher während der buchbinderischen Bearbeitung in einer Biblio-
thekswerkstätte besser aufgehoben seien als in einer Privatbuchbinderei,
dafs der Verkehr zwischen Bibliothek und Buchbinderei beim Regie-
betrieb ein bequemerer sei und dafs der letztere namentlich bezüglich
der Echtheit und Güte der zur Verwendung kommenden Materialien
sowie bezüglich der Solidität der Arbeit eine gröfsere Garantie biete,
als der Privatbetrieb. Die andern aber messen auf Grund der von
ihnen gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf die gerade neuer-
dings sich bietende Möglichkeit einer besseren Kontrolle gegenüber
den Privatbuchbindereien sowie einer auf telephonischem Wege un-
schwer zu bewerkstelligenden Erledigung mancher Anstände einem
solchen Hinweis nicht nur keine allzu grofse Bedeutung bei, sondern
machen auf der andern Seite auch darauf aufmerksam, dafs eine Haus-
buchbinderei eine gewisse Erhöhung der Feuersgefahr für die Bibliothek
sowie manche Schererei mit sich bringe und dafs beim Regiebetrieb,
der abseits vom gewerblichen Verkehr und Konkurrenzkampf sich be-
finde, die Gefahr einer gewissen technischen Stagnation nicht aus-
geschlossen sei. In finanzieller Beziehung endlich erwarten manche
von einem Regiebetrieb erhebliche Ersparnisse, während andere im
Gegensatz dazu der Ansicht sind, dafs jeder Regiebetrieb teurer
XXIX. g. 26
394 Zur Bibliotheksbnchbiudereifrage
arbeite, als der Privatbetrieb, und so auch eine Bibliotheksbuchbinderei
teurer als private Buchbindereien.
Es ist nun nicht beabsichtigt, in eine nähere Erörterung der sozial-
und bibliothekspolitischen Gesichtspunkte einzutreten, denen gegenüber
ja in der Regel schliefslich doch die gemachten Erfahrungen und die
subjektive Auffassung den Ausschlag geben. Im folgenden soll viel-
mehr nur ein Beitrag zur Würdigung der finanziellen Seite der
Frage geliefert werden, ein Beitrag, der ein Beispiel gibt und zwar
in Form einer möglichst eingehenden Darstellung davon, wie sich die
Dinge für die Landesbibliothek in Stuttgart bei einem etwaigen Ueber-
gang zum Regiebetrieb gegenüber dem jetzigen Zustande, wonach drei
private Buchbindereien mit den Buchbinderarbeiten für die Bibliothek
beschäftigt sind, in finanzieller Beziehung gestalten würden, ein Beitrag
ferner, dem es zustatten kommen müfste, wenn er zugleich einen
methodischen Vorteil für eine nicht blofs summarische finanzielle
Bewertung von Regiebetrieben der hier in Rede stehenden Art und
bezüglichen Plänen böte.
Wer in die Lage kommt, einem solchen Plan gegenüber Stellung
zu nehmen, und dabei die Aufgabe hat, eine möglichst eingehende
Rentabilitätsberechnung anzustellen, wird leicht versucht sein, unter
Zuhilfenahme eines unparteiischen Sachverständigen und unter Benutzung
bestimmter Anhaltspunkte auf dem Wege direkter Schätzung die in
der etwa geplanten Bibliotheksbuchbinderei zu erwartenden Beträge
der Löhne, der Material- und der Generalunkosten zu ermitteln und
durch Vergleichung der Summe dieser drei Beträge mit der Summe
der bisherigen Ausgaben das finanzielle Fazit zu ziehen. Indessen ist
man bei einer derartigen direkten Schätzung zu sehr der Täuschung
unterworfen, als dafs hierbei ein brauchbares und verläfsliches Ergebnis
zu erzielen wäre, wie es denn auch schon vorgekommen ist, dafs ein
solcher Sachverständiger sich ganz gewaltig verrechnet hat. Will
man der Täuschung entgehen und zu einem brauchbaren Ergebnis ge-
langen, so ist von einer direkten Schätzung des Umfangs der einzelnen
Produktionselemente abzusehen und überhaupt darauf zu verzichten,
von ihnen ausgehend den weiteren Weg zu suchen, vielmehr ist statt
dessen die zur Verfügung stehende jährliche Verbrauchssumme zur
Grundlage und zum Ausgangspunkt zu nehmen und hierbei auf kalkula-
torischem Wege schrittweise vorzugehen in engem Anschlüsse an die
hergebrachten Privatbetriebsverhältnisse und unter Beschränkung auf
diejenigen Faktoren, bezüglich deren beim Regiebetrieb finanzielle
Unterschiede gegenüber dem Privatbetrieb Platz greifen, während alles
andere gleichsam als bei Regie- und Privatbetrieb sich gleich bleibender
fester Grundstock auf sich beruhen mag. Jene Faktoren sind es ja,
auf die es ankommt. Und wenn man ihnen gerecht wird, so hat man
die Aufgabe gelöst. Freilich sind auch hierbei gewisse Schwierigkeiten
und Unsicherheiten in Kauf zu nehmen. Aber sie sind vermöge der
weit ausholende Schätzungen vermeidenden und viel mehr aufs Ziel
gerichteten Art des Vorgehens in recht enge Grenzen gebannt.
von F. Schinid 395
Die fraglichen Faktoren sind ihrerseits dem Regiebetrieb teils
günstig, teils ungünstig. Welche nähere Bewandtnis es damit hat,
soll nun unter Zugrundelegung der Stuttgarter Verhältnisse gezeigt
werden.
A. Günstige Faktoren.
Hierher gehört in erster Linie der Unter nehmer gewinn in dem
Sinne, wonach er die Belohnung der privaten Buchbindermeister für
ihre leitende (Unternehmer-) Tätigkeit und für die Tragung des Risikos
darstellt, während die Entlohnung derselben für ihre technische Mit-
arbeit und kaufmännische Tätigkeit (wie die Buchführung) im Geschäft
unter die Rubrik „Löhne" bezw. „Generalunkosten" fällt. Dieser
Unternehmergewinn, der den privaten Meistern in die Tasche fällt und
als Teil der berechneten Preise zu bezahlen ist, würde sich ja beim
Regiebetrieb von selber erübrigen und in eine Ersparnis für die
Bibliothek verwandeln.
Von der Gröfse desselben und der ihm entsprechenden Ersparnis
braucht man freilich von vornherein nur eine mäfsige Vorstellung zu
liegen. Denn das Buchbindergewerbe hat, wie man wohl sagen kann,
keinen gerade leichten Stand. Eingeweihte machen in dieser Beziehung
geltend, dafs es demselben gerade neuerdings schwer werde, bei der
Gewinnkalkulation mit den wiederholten Lohn- und Preissteigerungen
Schritt zu halten. Wichtiger dürfte etwas anderes, worauf gewöhnlich
und so auch von Bernhard Harms in seinem Buch über die Entwick-
lungsgeschichte der deutschen Buchbinderei hingewiesen wird, sein:
Die buchbinderischen Leistungen stehen als zwar durchaus zweck-
mäfsige, aber unselbständige äufserliche Zutaten, die dem eigentlichen
Wert der Bücher, um dessen willen die letzteren begehrt sind, nichts
hinzufügen, wohl aber den Preis derselben noch mehr verteuern, im
allgemeinen, von Kunst- und Luxuseinbänden abgesehen, verhältnis-
mäfsig überhaupt nicht hoch im Preis. Auch spielen gerade im Buch-
bindergewerbe erfahrungsmäfsig Unterkalkulationen, die unter Umständen
ebenfalls einen gewissen Preisdruck nach sich zu ziehen geeignet sind,
keine ganz seltene Rolle. Doch haben solche Unterkalkulationen
normale Kalkulationen oder, wenn man so will, gewisse Kalkulations-
grundsätze zur Voraussetzung, die das regelmäfsige Preisniveau be-
stimmen, Tendenzen, die bei mancherlei Abweichungen und Verschieden-
heiten im einzelnen doch im allgemeinen nach einem gewissen Punkte
hin gravitieren. Diese aber sind es, die man zu Hilfe zu nehmen hat,
wenn man die Höhe des Unternehmergewinns ermitteln will.
Ihnen nun entspricht offenbar z. B. ein die Generalunkosten und
den Unternehmergewinn bezw. Geschäftsverdienst umfassender Zuschlag
zu der Summe der Löhne und Materialkosten in der Höhe von 33°/0.
Er wird wenigstens von sachverständiger Seite genannt und trifft nach-
weislich z. B. in einer grofsen Buchbinderei Stuttgarts, in der man
sich auf das Rechnungswesen sehr wohl versteht, und auch sonst zu.
Für bessere Sortimentsarbeit, wie sie der Landesbibliothek in Stuttgart
zu liefern ist, reicht er jedoch nicht ganz aus. Vielmehr dürfte hierfür
26*
396 Zur Bibliotheksbuch bindereifrage
ein durchschnittlicher Zuschlagssatz von 38°/0 in Betracht kommen,
wie er sich nicht etwa auf Grund von einer vagen, summarischen
Schätzung, sondern auf Grund von eingehenden Besprechungen mit den
für die Landesbibliothek arbeitenden Buchbindermeistern ergeben hat.
Dabei ist wohl zu beachten, dafs einer dieser drei Meister seine
Angaben an der Hand der Geschäftsbilanzen der letzten vier Jahre
gemacht hat. Hiermit aber war eine breite und zuverlässige Grundlage
gegeben. Nur war unter anderem noch zweierlei zu berücksichtigen,
einmal, dafs der Verdienst des betreffenden Meisters, der sich in seiner
Tätigkeit nicht auf die Leitung des Geschäfts beschränkt, sondern auch
die Buchführung besorgt und bei der technischen Buchbinderarbeit
mitwirkt, nicht blofs den Unternehmergewinn in dem hier in Rede
stehenden Sinn, sondern darüber hinaus auch noch die richtigermafsen
unter die „Generalunkosten" bezw. „Löhne" gehörige Entlohnung des-
selben für diese seine kaufmännische Tätigkeit und technische Mit-
arbeit in sich begreift, und sodann, dafs der für den Umfang des
ganzen, zwar nur eigentliche Buchbinderarbeit, aber doch zu erheb-
lichem Teile Partieenarbeit pflegenden Geschäfts sich berechnende Zu-
schlagssatz für die bessere Sortimentsarbeit nicht unbedingt zu gelten
braucht und, wie aus den näheren Mitteilungen des betreffenden Meisters
hierüber und über seine Kalkulationen sich ergeben hat, in der Tat
nicht ganz zutrifft, sondern um annähernd 5°/0 zu niedrig ist. Es
waren daher an den auf Grund des Durchschnitts jener vier Jahres-
bilanzen gewonnenen Zahlen entsprechende Korrekturen vorzunehmen.
So hat sich dann als schliefsliches Ergebnis ein 38°/0iger Zuschlag
herausgestellt. Und dieses Ergebnis hat den bei den andern Buch-
bindermeistern gemachten Erhebungen standgehalten. Begreiflicher-
weise hat sich keine vollständige Uebereinstimmung gezeigt. Aber
die Unterschiede betrugen nach unten und nach oben nur etwa 1 bis
2" „, so dafs der Satz von 38°/0 gerade ungefähr die Mitte hält.
Dabei mag bemerkt werden, dafs der eine der beiden andern Meister,
der ausschliefslich Sortimentsarbeit pflegt, die allerdings mit Vorsicht
zu gebrauchende letzte Jahresrechnung bei seinen Angaben zugrunde
gelegt hat und dafs der andere, der ein ziemlich grofses, gemischtes
Buchbindergeschäft treibt, seine jeweils von Fall zu Fall gemachten,
auf die Löhne und Materialkosten sowie den Zuschlag zu beiden sich
beziehenden speziellen Kalkulationen über die im vergangenen Halb-
jahre für die Landesbibliothek bearbeiteten Bücherpartien mitgeteilt
hat, also besonders adäquate Kalkulationen, aus denen sich nach
Anbringung einer gewissen, zahlenmäfsig allerdings nicht ganz genau
fixierbaren Verbesserung ein Zuschlag von etwas weniger als 38 °/0
ergeben hat.
Ein Satz von 38% ist also wohl nicht etwa zu Ungunsten des
Regiebetriebs zu niedrig, zumal wenn man bedenkt, dafs von sach-
verständiger Seite, wie schon erwähnt, ein solcher von 33 °/0 genannt
worden ist, und im übrigen um so besser fundiert, als ihm, wie gesagt,
ein Durchschnitt von vier Jahresbilanzen mit grofsen Zahlen mit zugrunde
liegt.
von F. Schmid 397
Welcher Betrag würde sich nun für die Landesbibliothek in Stuttgart
bei einem Satz von 38 °/0 als Zuschlag zu der Summe der Löhne und
Materialkosten ergeben? Diese Frage läfst sieb, da die letzteren beiden
Faktoren gar nicht bekannt sind und daher nichts anderes übrig bleibt,
als von der für buchbinderische Zwecke im ganzen erforderlichen Ver-
brauchssumme, der einzigen bekannten Gröfse, auszugehen, nicht direkt
beantworten. Vielmehr ist der 38 °/0 ige Zuschlagssatz aus dem eben
angegegebenen Grunde zuvor in denjenigen Prozentsatz zu verwandeln,
der ihm im Verhältnis zu jener Verbrauchssumme entspricht. Dieser
Prozentsatz aber berechnet sich auf 27,53 °/(), während die Verbrauchs-
summe, die von der Stuttgarter Landesbibliothek im letzten Verwaltungs-
jahre 1911,12 für das Binden der Bücher auszugeben war, rund
13 750 M. beträgt. Hieraus aber ergibt sich als Zuschlag zu den
Löhnen und Materialkosten ein Betrag von 3785 M.
Derselbe umfafst, wie schon erwähnt, die Generalunkosten (für
Miete, Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Versicherungen, Abschreibungen,
Buchführung, Steuern und sonstige Spesen) und den Unternehmergewinn,
entfällt aber zur gröfseren Hälfte auf die Generalunkosten. In jener
oben in Bezug genommenen grofsen Buchbinderei Stuttgarts machen
die Generalunkosten allerdings blofs etwa gerade die Hälfte des Zuschlags
aus. Allein aus den besprochenen Bilanzdarlegungen jenes einen Meisters
ergibt sich, wenn man die obenerwähnten Korrekturen anbringt und
aufserdem die Ausgaben für die in seinem Betrieb in Anwendung
kommende, aber bei den Bibliotheksarbeiten keine Rolle spielende
Elektrizität und was damit zusammenhängt hiervon in Abzug bringt,
eine Quote von 54°/0. Ja, die beiden andern Meister bemessen die
Generalunkosten noch höher. Indessen erklärt sich dies bei dem einen
hauptsächlich daraus, dafs er zu viel, nämlich gleich manchem anderen
Buchbindermeister auch die Ausgaben für Leim, Faden, Schnüre und
Gold, die zu den Materialkosten gehören, fälschlich zu den Unkosten
zählt. Trägt man dem Rechnung, so kann es auch für ihn etwa bei
jenem Satz von 54 °/0 sein Bewenden haben. Dagegen ist dieser Satz
für die Betriebsverhältnisse des dritten Meisters, der ein erheblich
kleineres Geschäft, als die beiden andern hat, entschieden zu niedrig,
und zwar nach Ausweis der letzten Jahresrechnung des betreffenden
Geschäfts um mindestens etwa 9/54. Jener Satz von 54% ist daher
entsprechend dem Anteil jenes dritten Buchbinders an den Bibliotheks-
arbeiten um etwa ein Drittel von 9/54, d. h. um 3/54 also auf 57 %
zu erhöhen. Legt man diesen Satz nun zugrunde, so kommt man bei
dem vorhin berechneten Zuschlag von 3785 M. auf einen Generalunkosten-
betrag von 2157 M.
Der Unternehmergewinn beträgt dann 3785 M. weniger 2157 M.,
d. h. 1628 M. oder 11,8 °/0 der Verbrauchssumme.
Eine gewisse Bestätigung der hinreichenden Höhe dieses Satzes ist
es, dafs ein unparteiischer Fachmannn selbst für bessere Sortiments-
arbeit einen Gewinn von 12°/0 als sehr reichlich bezeichnet hat.
Wie aber verhält sich zu dem gewonnenen Ergebnis, um es noch
dieser Prüfung zu unterwerfen, die Praxis der Steuerveranlagung? Nur
398 Zur Blbliotheksbncbbindereifrage
von der Praxis der Steuerveranlagung kann die Rede sein und nicht
etwa von den bezüglichen speziellen Ergebnissen, da diese Sache der
Amtsverschwiegenheit sind. Bei der fraglichen Praxis aber handelt
es sich um die Praxis der Veranlagung zur Gewerbesteuer, zur württem-
bergischen Gewerbesteuer, deren Aufgabe es ist, die durchschnittlichen
Gewerbeerträge nach bestimmten Merkmalen und Mafsstäben zu erfassen,
und bei der sich gewisse schematische, natürlich nicht blindlings zu
befolgende Direktiven, gewisse praktische Maximen, Durchschnitts-
verdienstsätze herausgebildet haben.
Zieht man diese Verdienstsätze zum Vergleich heran, so ist zu
beachten, dafs der ihnen entsprechende Geschäftsverdienst sich mit dem
oben ermittelten reinen Unternehmergewinn von 1628 M. nicht ohne
weiteres vergleichen läfst. Denn in dem ersteren ist sowohl der reine
Unternehmergewinn als auch eventuell die Entlohnung des Meisters für
seine technische Mitwirkung und für seine sog. kaufmännische Tätigkeit
enthalten. Es ist daher, wenn gleichartige Gröfsen gewonnen werden
sollen, zu dem obigen Unternehmergewinn von 1628 M. ein diese Ent-
lohnung darstellender Betrag zuzuschlagen. Denn in einer Buchbinderei
mit einem Umsatz von hier in Betracht kommenden 13750 M. beansprucht
eingegangenen Erkundigungen zufolge die Leitung des Geschäfts nicht
mehr als etwa drei Zehntel der Arbeitszeit des Meisters, so dafs für
anderweitige Betätigung desselben ungefähr sieben Zehntel dieser Zeit
zur Verfügung sind. Und hierfür kommt unter Zugrundelegung eines
von den drei privaten Meistern den männlichen Arbeitern im Jahre
1911,12 bezahlten jährlichen Durchschnittslohns von 1470 M. eine Ent-
lohnung von 1029 M. in Betracht. Dem obigen Unternehmergewinn
von 1628 M. dürfte also ein Geschäftsverdienst von 2657 M. entsprechen.
An diesem Betrag ist jedoch noch ein Abzug zu machen. Bei der
Ermittlung jenes Unternehmergewinns sind nämlich die Generalunkosten
entsprechend dem Umfang der für die Landesbibliothek arbeitenden
drei Buchbindereien mit einem Prozentsatz in Rechnung genommen
worden, der nur zu einem Drittel den Verhältnissen eines kleineren
Betriebs, zu zwei Dritteln dagegen erheblich gröfseren Betriebs-
verhältnissen angemessen ist und daher nach den oben angeführten
Zahlen um etwa 6 57 zu niedrig und für den in Rede stehenden Ver-
gleich daher um diese Quote, die einem Betrag von 227 M. gleichkommt,
zu erhöhen ist. Der vorhin berechnete Geschäftsverdienst von 2657 M.
ist demgemäfs um diesen Betrag und somit auf 2430 M. zu ermäfsigen.
Hiervon ist jedoch noch ein weiterer Abstrich zu machen. Denn da der
oben berechnete Unternehmergewinn eben zu zwei Dritteln Geschäfts-
unternehmungen entspricht, die einen Betrieb mit einem Umsatz von
13 750 M. weit überragen, so kommt für die Gestaltung jenes Gewinns
der Einflufs von gewissen Vorteilen der Arbeitsteilung und -Vereinigung
in Betracht, die bei einem Betrieb der letzteren Art keine Rolle spielen.
Wie dieser Einflufs zu werten sein möchte, dafür fehlt freilich jeder
positive Anhalt. Wenn man aber einen Betrag von 100 M. zu zwei
Dritteln, d. h. einen Betrag von 66 M. hierfür in Ansatz bringt, so
von F. Schmid 399
greift man schwerlich zu hoch. Hiernacli wäre der in Rede stehende
Geschäftsgewinn um weitere 66 M., also auf 2364 M. zu ermäfsigen.
Es fragt sich nun, welcher Zahl von Arbeitskräften dieser Verdienst
entspricht. Auf die Zahl der Arbeitskräfte wird nämlich bei der Ver-
anlagung zur württembergischen Gewerbesteuer und bei den bezüglichen
Verdienstsätzen abgestellt. Bei der Beantwortung dieser Frage aber
hat man sich daran zu erinnern, dafs nach dem oben Dargelegten der
den Unternehmei^owinn und die Generalunkosten umfassende 38°/0ige
Zuschlag zu den Löhnen und Materialkosten 3785 M. beträgt. Es
verbleiben also von der Verbrauchssumme von 13 750 M. für die Löhne
und Materialkosten zusammen 9965 M., von denen nach den bei den
drei für die Landesbibliothek arbeitenden Buchbindermeistern gemachten
Erhebungen im Durchschnitt etwa 72 °/0 auf die Löhne entfallen, die
hiernach ungefähr 7175 M. ausmachen. Und hieraus berechnet sich,
wenn man in tunlichster Wahrung des bisherigen Standes der Dinge
einen Vergolder und eine weibliche Hilfskraft in die Rechnung mit
einstellt, bei einem Jahreslohn von 1650 M. für den Vergolder, von
800 M. für die weibliche Hilfskraft und von 1470 M. für einen männ-
lichen Buchbinder eine rechnerisch aufzufassende und zu akzeptierende
Zahl von 5,21 Arbeitskräften, worunter 3,21 männliche Buchbinder.
Bei dieser Zahl und Art von Arbeitskräften würde sich also der obige
Geschäftsverdienst von 2364 M. ergeben. Nach den Maximen der
Gewerbesteuerveranlagung aber würde bei der gleichen Zahl und Art
von Arbeitskräften für Stuttgarter Verhältnisse ein Geschäftsverdienst
von etwa 2350 ML, d. h. von ungefähr demselben Betrag in Ansatz zu
bringen sein.
Freilich ist hierbei petitio principii, ob die Zahl von 5,21 Arbeits-
kräften nicht etwa zu niedrig ist. Indessen dürfte dies nicht der Fall
sein. Denn der Betrag von 7175 M., auf den sich jene Zahl stützt,
schliefst nach dem früher Dargelegten auch die für den vorliegenden
Zweck der Vergleichung im Grunde auszuscheidende, weil beim Geschäfts-
verdienst bereits berücksichtigte Entlohnung der privaten Meister für
ihre technische Mitwirkung in sich und ist deshalb etwas zu hoch,
trotzdem aber voll zugrunde gelegt worden, damit man die Zahl der
Arbeitskräfte in einer für den hier vorliegenden Zweck jedenfalls
genügenden Höhe bekommt. Eine Steigerung dieser Zahl hätte nur
eine unerträgliche Alterierung des Betrags der andern Produktions-
faktoren zur Folge. Nimmt man dazu, dafs nach dem Urteile von
Eingeweihten die in Bezug genommenen Gewerbeverdienstsätze von
ganz ansehnlicher Höhe sind, so kann man nach alledem wohl sagen,
dafs das oben gewonnene Ergebnis den Vergleich mit der Praxis der
Veranlagung zur Gewerbesteuer keineswegs zu scheuen braucht und die
durch die Erübrigung des Unternehmergewinns sich ergebende Ersparnis
von etwa 1628 M. auch unter dem Gesichtspunkt dieses Vergleichs
hoch genug bemessen erscheint.
Aufser dem Unternehmergewinn kommen nun aber als weitere
mögliche Ersparnisposten gewisse Beträge der Generalunkosten in
400 Zur Bibliotkeksbuchbindereifrage
Betracht, die beim Privatbetrieb ans dem Zuschlag zu den Löhnen und
Materialkosten zu bestreiten sind, beim Regiebetrieb aber in Wegfall
kommen können, so dafs sich das finanzielle Ergebnis um deswillen
entsprechend günstiger zu gestalten vermag. Solche weitere Ersparnis-
möglichkeiten bestehen bei der Ausgabe für die Werkstattmiete, bei
der staatlichen und kommunalen Gewerbesteuer, bei den Kosten, die
durch die Abholung der zu bindenden und die Ablieferung der gebundenen
Bücher und durch die Buchführung verursacht werden, sowie bei ein paar
kleineren Spesen.
Was die Ausgaben für die Werkstattmiete betrifft, so würde der
in den drei Privatgeschäften auf die Arbeiten für die Landesbibliothek
entfallende Betreff mit etwa 620 M., wie er sich nach dem Verhältnis
der für diese Arbeiten aufzuwendenden Verbrauchssumme zu dem in
jenen Geschäften sich ergebenden durchschnittlichen Umsatz berechnet,
bei einem etwaigen Regiebetrieb gegen bisher verschwinden, ohne dafs
unter die Generalunkosten für den Wert der Nutzung der Werkstatt-
räume auf dem eigenen Grund und Boden an sich eine entsprechende
Summe einzusetzen wäre, da ja der Landesbibliothek schon länger ein
auf absehbare Zeit reichendes Areal zu baulichen Zwecken ohne weiteres
zur Verfügung steht. Da jedoch der zunächst noch von einer anderen
Verwaltung belegte Teil des Verwaltungsgebäudes voraussichtlich in
Bälde zurückgewonnen wird, so vergeht jedenfalls noch eine geraume
Zeit, bis man sich zu umfassenden Erweiterungsbauten veranlafst sieht.
Bis dahin aber sind auch nach dem Zuwachs des genannten Gebäude-
teils nicht so viele Räume vorhanden, dafs nicht durch die Einrichtung
einer Bibliotheksbuchbinderei anderen Zwecken, namentlich der Bereit-
stellung dieser oder jener Dienerwohnung Konkurrenz gemacht würde,
durch deren Unterbringung das andernfalls zu bezahlende Wohnungsgeld
in der Höhe von 280 M. erspart würde. Um einen solchen Betrag
würde also im Grunde die obige Ersparnis von 620 M. geschmälert.
Und es wäre daher für eine längere Reihe von Jahren nur mit einer
solchen von 340 M. zu rechnen.
Dagegen würde sich die nach dem vorhin angedeuteten Verhältnisse
auf die Landesbibliothek entfallende, etwa 80 M. ausmachende Quote
der in den drei privaten Geschäften durchschnittlich zu zahlenden
staatlichen und kommunalen Gewerbesteuer aus steuerrechtlichem
Grunde voll erübrigen.
Das Gleiche gilt auch für die Kosten, die beim Privatbetrieb infolge
der Inanspruchnahme der privaten Geschäfte durch die Abholung
der zu bindenden und die Ablieferung der gebundenen Bücher,
d. h. infolge des bezüglichen Zeitaufwands entstehen. Diese Kosten
würden beim Regiebetrieb keine Rolle spielen, da hier die Werkstätte
im Bibliotheksgebäude selber sich befände und der genannte Zeitaufwand
daher nicht nötig wäre. Dieser beträgt gegenwärtig durchschnittlich
jede Woche für einen Lehrling und einen Ausläufer, die die Bücher
hin und her zu befördern haben, etwa zwei Stunden und für den die
Bücher übernehmenden und übergebenden Meister, wenn man nur den
von F. Schmid 401
Gang von der Buchbinderei zur Bibliothek und umgekehrt, dagegen
nicht die beim Regie- und Privatbetrieb sich gleichbleibende Uebergabe
und Entgegennahme der einzelnen Bücher in Anschlag bringt, etwa
3/4 Stunden. Setzt man nun nach sachverständiger Angabe als bezüg-
lichen Kostenbetrag für die Stunde beim Lehrling 20 Pf., beim Aus-
läufer 30 Pf. und beim Meister 60 Pf. an, so ergibt sich pro Jahr
d. h. unter Abrechnung der vierzehntägigen Reinigungszeit, während der
die Landesbibliothek geschlossen ist, für 50 Wochen ein Kostenbetrag
von 73 Bf., der beim Regiebetrieb gegen bisher wegfiele.
Dazu käme vielleicht auch eine gewisse Erübrigung bei den
Kosten der Buchführung, die sich beim Regiebetrieb insofern einfacher
gestaltete, als das Schreiben der Rechnungen, die von den privaten
Meistern der Landesbibliothek auszustellen sind, sowie die Buchung
des Erlöses in Wegfall käme und in anderer Richtung derartige
Posten, wie die Ausgaben für Heizung, Beleuchtung und Reinigung,
als integrierende Bestandteile der für solche Zwecke überhaupt an-
fallenden Ausgaben der Bibliothek bei der Buchbinderei nicht besonders
zu verrechnen wären. Doch stünde dem insofern eine gewisse Ver-
mehrung des Schreibwerks gegenüber, als regelmäfsige Rechnungs-
vorlagen an die höhere Behörde zu machen wären. Bringt man mit
Rücksicht auf diesen Umstand, den manche stärker betonen, nur einen
Teil der Vereinfachungsmodalitäten und zwar den Wegfall des Schreibens
der Rechnungen in Anschlag, so ergibt sich, wenn jährlich 50 Rechnungen
für die Landesbibliothek zu schreiben sind und das Schreiben einer
Rechnung durchschnittlich 1 lj2 Stunde beansprucht, unter Zugrunde-
legung eines Satzes von 60 Pf. pro Stunde ein Betrag von 45 M.,
um den sich die Kosten der Buchführung gegen bisher vielleicht
ermäfsigen könnten.
Neben alledem kämen bei einem Regiebetrieb gegenüber dem
Privatbetrieb noch einige kleine Spesen, wie z. B. der Anteil an der
kleinen Feuerversicherungsgebühr, die von den privaten Geschäften
entrichtet wird, ferner auch dieses oder jenes Trinkgeld, das in den
privaten Buchbindereien unter den Unkosten eine Rolle spielt, sowie
vielleicht noch anderes in Wegfall. Doch dürfte bei der Gering-
fügigkeit dieser Dinge ein Betrag von 50 M. genügen.
Hiermit wären wohl sämtliche Ersparnismöglichkeiten, sämtliche
günstigen Faktoren erschöpft. Die Summe derselben betrüge somit
2216 M.
Diesen günstigen Faktoren stehen jedoch ungünstige gegenüber.
B. Ungünstige Faktoren.
Hier spielt vor allem die Notwendigkeit der Einstellung eines besser
zu bezahlenden tüchtigen Vorarbeiters eine Rolle. Dieser hätte die
Leitung und Beaufsichtigung des Regiebetriebs zu übernehmen sowie
die sog. kaufmännischen Arbeiten zu besorgen, aufserdem aber natürlich
bei den technischen Buchbindergeschäften mitzuwirken und beim Ver-
golden, das an sich bei dem erheblichen Umfange dieser Arbeit Sache
402 Zar Bibliotheksbuchbindereifrage
eines besonderen Vergolders sein mtifste, erforderlichenfalls einzuspringen
und bei den letzteren beiden Funktionen mit gutem Beispiel voranzugehen.
Er müfste also sowohl gelernter Buchbinder als auch gelernter Vergolder,
überhaupt eine qualifizierte Arbeitskraft von besserer Intelligenz sein
und ein besonderes Mafs von Verantwortung tragen. Er wäre aber
dementsprechend auch besonders gut zu honorieren. Nach den ziemlich
übereinstimmenden Aussagen verschiedener Fachmänner wäre für Stutt-
garter Verhältnisse auf die Dauer immerhin mit einem Lohnbetrag
von 2400 M. pro Jahr zu rechnen. Ermäfsigt man diesen Betrag aber,
um keinesfalls zu hoch zu greifen, auf 2300 M., so ergäbe sich eine
Ueberschreitung der den Privatbetriebsverhältnissen entsprechenden
Summe der Löhne und damit gegen bisher eine Mehrausgabe, die der
Differenz zwischen jenem Lohnbetrag und dem in den Geschäften der
privaten Meister zu bezahlenden durchschnittlichen Jahreslohn in der
oben bereits angegebenen Höhe von 1470 M. gleichkommt, d. h. eine
Mehrausgabe von 830 M. Was vermöge der Erübrigung des Unternehmer-
gewinns erspart werden könnte, würde hierdurch zu einem guten Teil
wieder aufgewogen.
Dies wäre um so mehr der Fall, als die Inanspruchnahme des Vor-
arbeiters durch die Leitung des Betriebs eine weitere Mehrausgabe
im Gefolge hätte. Was derselbe nämlich an Zeit und Kraft auf die
Betriebsleitung zu verwenden hätte, um in dieser Beziehung gleichsam
den fehlenden Meister zu ersetzen, das ginge für die sonstige Arbeit
verloren im Unterschied von der Lage der Dinge in den bisherigen
Privatbetrieben, in denen die Geschäftsleitung ja eben in den Händen
der privaten Meister liegt und daher nicht im Wege der Schiebung
auf Kosten der übrigen Arbeit zu gewinnen ist. Ein solcher Arbeits-
verlust aber wäre vom Uebel und unter Aufwendung von Kosten durch
anderweitige Beschaffung der fehlenden Arbeitsquote auszugleichen.
Diese Kosten würden sich vielleicht auf 294 M. belaufen. Es ist ja
eingezogenen Erkundigungen zufolge bei anderem Anlasse oben S. 398
davon ausgegangen worden, dafs die Leitung einer Privatbuchbinderei
mit einem jährlichen Umsatz von 13 750 M. ungefähr drei Zehntel der
Arbeitszeit des Meisters beansprucht. Nun dürfte sich jedoch die Leitung
beim Regiebetrieb wegen des Wegfalls der mancherlei Kunden, mit denen
der Privatbetrieb zu tun hat, etwas einfacher gestalten, als beim letzteren,
so dafs jene drei Zehntel vielleicht auf zwei Zehntel oder ein Fünftel
der Arbeitszeit des Vorarbeiters zu ermäfsigen sein möchten. Es wäre
also etwa ein Fünftel einer Arbeitskraft für die technische Arbeit
wieder zu beschaffen. Hierfür aber wäre bei einem schon ein paarmal
in Rechnung genommenen Arbeitslohn von 1470 M. ein Betrag von
294 M. aufzuwenden. Die Notwendigkeit der Einstellung eines Vor-
arbeiters würde somit bei den Löhnen eine Mehrausgabe von 1124 M.
verursachen.
In der gleichen Richtung würde wohl auch die geringere Aus-
nützung der Vorteile der Arbeitsteilung und -Vereinigung sowie
die Gefahr weniger intensiver Arbeit wirken. Was den ersteren
von F. Schmid 403
Punkt betrifft, so ist derselbe schon früher auf S. 398 berührt worden
und hier ebenso wie dort mit etwa 66 M. in Anschlag zu bringen.
In letzterer Hinsicht aber ist, da bei der Sortimentsarbeit das Akkord-
system oder ein gemischtes Entlohnungsystem sich verbietet, zu bedenken,
dafs bei einem Regiebetrieb kein am Erfolg der Arbeit direkt inter-
essierter Meister, wie in den bisherigen drei Privatbetrieben, die Auf-
sicht führen Avürde und dafs die Kontrolle seitens eines Vorarbeiters kaum
imstande sein dürfte, das stets wachsame Interesse des direkt beteiligten
Unternehmers voll zu ersetzen. Jedenfalls dürfte es angebracht sein,
mit einer gewissen Einbufse zu rechnen. Wie diese einzuschätzen sein
möchte, ist freilich schwer zu sagen. Manche legen ihr ein gröfseres
Gewicht bei und weisen dabei unter anderem auch darauf hin, dafs
schon die Gefahr der Einstellung einer gewissen überschüssigen Quote
von Arbeitskraft bei einem kleineren Regiebetrieb mit seinem enger
und fester umgrenzten Arbeitspensum gröfser sei, als in den elastischeren
Privatbetrieben. Bringt man den in Rede stehenden Gesichtspunkt
aber in Geld ausgedrückt mit 200 M. in Anschlag, so ist dies sicherlich
ein mäfsiger Ansatz, der einem Zeitverlust von durchschnittlich etwa
zwei Minuten pro Stunde und Arbeiter entspricht.
Trotz dieser Einbufse hätte man aber schon aus dem Grunde, weil
in einem staatlichen Regiebetrieb mit einer wohl weniger wechselnden
Arbeiterschaft die Löhne untereinander mehr nach oben angenähert
sein dürften, auch noch das in Kauf zu nehmen, dafs die Löhne ein
wenig höher wären, als in den privaten Betrieben mit einer verhältnis-
mäfsig eher fluktuierenden Arbeiterschaft. Bringt man diesen Unter-
schied, dem immerhin Rechnung zu tragen sein möchte, mit durch-
schnittlich nur 1 Pf. pro Stunde in Anschlag, so ergäbe sich eine jährliche
Mehrausgabe von 120 M. und zwar bei rund 300 Arbeitstagen und
52 i/2 wöchentlichen Arbeitsstunden sowie bei 4,56 Arbeitskräften. Was
die letzteren betrifft, so käme nach dem, was oben auf S. 399 berechnet
worden ist, eine Zahl von 5,21 bezw. mit Berücksichtigung der durch
die Vereinfachung bei der Buchführung zu erzielenden kleinen Ersparnis
von Zeit und Kraft eine Zahl von 5,18, unter Hinzurechnung des
besprochenen, für die technische Arbeit wegen der Inanspruchnahme
des Vorarbeiters durch die Betriebsleitung verlorengehenden und wieder
hereinzubringenden Fünftels einer Arbeitskraft eine solche von 5,38
Arbeitskräften in Betracht. Und dazu träten noch 0,18 weitere Teile
einer Arbeitskraft als Ersatz des Ausfalls, der infolge des Einflusses
der beiden zuletzt erwähnten Momente zu erwarten wäre, so dafs es
sich um eine Zahl von 5,56 Arbeitskräften handelte. Da jedoch für
den in Rede stehenden Punkt der Vorarbeiter aufser Berücksichtigung
bliebe, so wäre hier nur mit 4,56 Arbeitskräften zu rechnen, für die
der obige Betrag, anzusetzen wäre.
Eine weitere Verteuerung brächte der Urlaub. Den Regiearbeitern
wäre nämlich im Unterschied von den Arbeitern in den Geschäften
der drei privaten Meister, in denen es keinen Urlaub gibt, nach dem
Vorgang in andern Regiebetrieben von einer bestimmten Zeit an wohl
404 Zur Bibliotheksbuchbindereifrage
ein kleiner Urlaub zu gewähren, entsprechend etwa der Regelung, wie
sie z. B. durch eine Verfügung vom 9. März 1912 für die Arbeiter und
Arbeiterinnen der Verkehrsanstalten getroffen worden ist, die unter
Fortbezug des ordentlichen Tagelohns und ohne dafs ihnen Stellvertretungs-
kosten zur Last fallen nach 3 Dienstjahren 3 Tage, nach 7 Dienstjahren
4 Tage, nach 10 Dienstjahren 6 Tage, nach 25 Dienstjahren, frühestens
aber nach Zurücklegung des 50. Lebensjahres 10 Tage Urlaub je
innerhalb eines Kalenderjahrs erhalten können. Geht man danach für
die Arbeiter von einer Urlaubsdauer von durchschnittlich nur etwa
4 Tagen und für den Vorarbeiter, der natürlich ähnlich den Werkführern
der Verkehrsanstalten besser zu bedenken wäre, von einer solchen von
8 Tagen aus, so ergibt sich Folgendes. Nach dem, was vorhin angegeben
worden ist, kämen 5,56 Arbeitskräfte in Frage. Da aber zur Aus-
gleichung des zu allerletzt berührten belastenden Moments 0,08 weitere
Teile einer Arbeitskraft erforderlich wären, so würde sich die Zahl
der Arbeitskräfte auf 5,64 stellen. Läfst man jedoch den Bruchteil
von 64 ioo einer Arbeitskraft, der ja möglicherweise durch Ueberstunden
und weiterhin durch Beiziehung einer Aushilfe sich beschaffen liefse,
hier aufser Betracht, obwohl praktisch die Zahl von 5,64 Arbeitskräften
leicht auf 6 emporschnellen könnte, so hätte man gegenüber der Lage
der Verhältnisse in den Privatbetrieben einen Verlust von anderweitig
wieder zu ersetzenden 24 Arbeitstagen in Kauf zu nehmen. Und hierbei
wären für eine weibliche Arbeitskraft mit einem Jahreslohn von 800 M.
und einem bei 300 Arbeitstagen sich daraus berechnenden Tagelohn
von 2 M. 70 Pf. 4 mal 2 M. 70 Pf. d. h. 10 M. 80 Pf., für zwei männ-
liche Buchbinder mit einem Jahreslohn von 1470 M. und einem Tage-
lohn von 4 M. 90 Pf. zusammen 8 mal 4 M. 90 Pf. d. h. 39 M. 20 Pf.,
für den Vergolder mit einem Jahreslohn von 1650 M. und einem Tage-
lohn von 5 M. 50 Pf. 4 mal 5 M. 50 Pf. d. h. 22 M. und für den Vor-
arbeiter mit einem Jahreslohn von 2300 M. und einem Tagelohn von
7 M. 70 Pf. 8 mal 7 M. 70 Pf. d. h. 61 M. 60 Pf., im ganzen 134 M.
als finanzielle Einbufse bezw. als das Lohnkonto gegen bisher noch
mehr belastende Ersatzausgabe in Ansatz zu bringen.
Ein weiterer ungünstiger Faktor wäre an sich gegen bisher auch
der Wegfall der Lehrlinge, die in den Privatbetrieben vorkommen,
in einem Regiebetrieb aber keinen Platz hätten. Die Lehrlinge sind
nämlich sehr billige Arbeitskräfte. Sie erhalten vom Meister
im Durchschnitt pro Woche 4 M. d. h. pro Stunde 7,6 Pf. Belohnung,
während ihre Arbeit mit 15 bis 25, d. h. durchschnittlich mit 20 Pf.,
unter Hinzurechnung des 38 °/0 igen Zuschlags abzüglich der auf die
Generalunkosten fallenden Quote aber mit 23,3 Pf. in die Kalkulation
eingesetzt wird. Der Meister macht also bei der Lehrlingsarbeit pro
Stunde einen für das erste Lehrlingsjahr allerdings sehr stark zu
reduzierenden Gewinn von 15,7 Pf., der bei einem Regiebetrieb in
Wegfall käme. Indessen liefse sich hierfür ein Ausgleich schaffen mittelst
einer weiblichen Arbeitskraft, durch deren Einstellung annähernd gerade
das erreicht würde, was den drei bisherigen Buchbindergeschäften durch
von F. Sclimid 405
die Verwendung von Lehrlingen und Frauen zusammen finanziell zustatten
kommt und hiervon auf die Bibliotheksarbeiten entfällt, so dafs hier
eine effektive Schlechterstellung vermieden werden könnte.
Dagegen wäre wieder eine Höherbelastung bei den Generalunkosten
in Betracht zu ziehen, die bei einem kleineren Betrieb mit einer Verbrauchs-
brauchssumme von 13 750 M. verhälnismäfsig stärker ins Gewicht fallen,
als bei erheblich gröfseren Betriebsverhältnissen, wie sie wenigstens zu
zwei Dritteln die Grundlage des oben berechneten Unternehmergewinns
bilden. Diese Höherbelastung aber, die eine Herabminderung des
finanziellen Ergebnisses zur Folge hätte, wäre nach dem, was bereits
oben auf S. 397 angegeben ist, gleich 6/51 des den bisherigen Verhält-
nissen entsprechenden, auf S. 397 mit 2157 M. berechneten Betrags der
Generalunkosten abzüglich der sich, bei einem hier angebrachten vollen
Abzug der Miete, auf 868 M. belaufenden Summe der bei einem Regie-
betrieb überhaupt in Wegfall kommenden Teile dieser Unkosten, d. h.
gleich 6/57 von 1289 M., somit gleich 136 M. Und dieser Ansatz dürfte
als mäfsig anzusehen sein, wenn man nur bedenkt, dafs bei einem
kleinen Betrieb z. B. die Kosten der Einrichtung, mit der man nach
der übereinstimmenden Aussage von Fachmännern gerade so gut auch
einen um die Hälfte gröfseren Umsatz bewältigen könnte, zu teuer und
daher die einen besonders grofsen Teil der Generalunkosten bildenden
Abschreibungsbeträge zu hoch sind.
Neben alledem wäre noch zu beachten, dafs bei einem Regiebetrieb
ein mit der Oberleitung betrauter Bibliotheksbeamter einigermafsen
über das bisherige Mafs hinaus mit buchbinderischen Dingen zu tun
hätte. Wäre der hierfür erforderliche Zeitaufwand auch ein recht
bescheidener, auf weniger als 100 M. dürfte der Geldwert desselben
doch wohl keinesfalls anzuschlagen sein.
Endlich ist nicht zu vergessen, dafs die Errichtung eines Staatsbetriebs
für die Staatskasse den Verlust der staatlichen Gewerbe- und Ein-
kommensteuer zur Folge hätte, die die privaten Meister von ihrem
an den Bibliotheksarbeiten zu erzielenden Verdienst als einem Teil ihres
gesamten Geschäftsverdienstes zu bezahlen haben. Dieser Verlust dürfte
auf etwa 48 M. zu bemessen sein.
Hiernach beliefe sich die Summe sämtlicher ungünstigen Faktoren
auf 1928 M., denen gegenüber die Summe der günstigen Faktoren, wie
oben auf S. 401 angegeben ist, 2216 M. betrage. Es ergäbe sich also
eine Ersparnis von 288 M.
Dieses Ergebnis erhebt selbstverständlich darauf, dafs es zahlen-
mäfsig genau das Richtige trifft, um so weniger Anspruch, als die
Wirklichkeit auf einem Gebiete der hier in Rede stehenden Art selber
nur eine elastische, wechselnde Gröfse sein kann. Aber da es im
Anschlufs an die gegebenen realen Privatbetriebsverhältnisse unter
Anbringung der entsprechenden Modifikationen gewonnen ist, die
ihrerseits in der Hauptsache nach Art und Betrag oder doch der Art
nach ebenfalls gegeben bezw. so gut wie gegeben, im übrigen aber
wohlangebracht und vorsichtig bemessen sind, so dürfte es den Dingen
406 Der Buchdrucker Faul Kohl
sehr nahekommen und mit genügender Sicherheit erkennen lassen,
worauf die letzteren hinauslaufen. Und wenn dasselbe auch aus
bestimmten konkreten Verhältnissen abstrahiert ist, so möchte es, wie
sich leicht einsehen läfst, doch zugleich von gewisser symptomatischer
Bedeutung sein und eine Tendenz verraten, die auch sonst Geltung
beanspruchen dürfte. Nur würde es, wie sich rechnerisch dartun liefse,
bei gröfserem Betriebsumfang etwas günstiger, bei kleinerem Betriebs-
umfang dagegen entsprechend ungünstiger sich gestalten, wobei aber
noch zu bedenken wäre, dafs die Verhältnisse für die bauliche Errichtung
einer Buchbinderwerkstätte an manchen Bibliotheken vermutlich weniger
vorteilhaft gelagert wären, als an der Landesbibliothek in Stuttgart.
Wer von einem Regiebetrieb etwa eine verhältnismäfsig nennenswertere
Ersparnis erhoffte, wäre nach alledem sicherlich in einer Täuschung
befangen.
Stuttgart. F. Schmid.
Der Buchdrucker Paul Kohl (1522-1531).
Ein Beitrag zur Geschichte der Reformation in Regensburg.
Von der Entwicklung der Buchdruckerkunst in Regensburg zur Zeit
der Reformation wufsten wir bis heute nicht viel mehr als was uns der
fleifsige Archivar Karl Theodor Gemeiner in seiner wertvollen „Chronik
der Stadt und des Hochstifts Regensburg von 1430 — 1525" l) vor fast
100 Jahren mitgeteilt hat. Pangkofer und Schuegraf stellten zwar in
ihrer „Geschichte der Buchdruckerkunst in Regensburg"2) die ihnen
bekannt gewordenen Regensburger Druckdenkmäler übersichtlich
zusammen, schöpften aber dabei zu wenig aus den ursprünglichen
Quellen und reihten aus diesen Wahres und Falsches wahllos einander
an. So bleibt hier für die Forschung so gut wie noch alles zu tun.
Seitdem Bischof Heinrich IV. von Abensberg im Jahre 1485 den
Bamberger Buchdrucker Johann Sensenschmid nach Regensburg gerufen
und bei ihm das erste Mefsbuch seines Kirchensprengels bestellt hatte,
blieben die Drucker Bambergs Jahrzehnte lang mit der Donaustadt
verbunden, indem es sie vor allem waren, die die Regensburger Diözese
mit liturgischen Büchern versorgten. Aber auch sonst war Regens-
burg ein günstiges Absatzgebiet, so namentlich für die Wandkalender,
die Johann Pfeil seit 1495 jährlich herauszugeben pflegte.3) Der
1) Regensburg 1816—24.
2) Regensburg 1840. Vgl. auch C. G. Gumpelzhaiiner in den Verhandlungen
des historischen Vereins für den Regenkreis, Jahrg. 3. Regensburg 1835.
S. 184 ff.; J. Frank in der Allgemeinen Deutschen Biographie Bd. 16, 1882,
8. 430 f.
3) Vgl. für 1495: Paul Heitz und Konrad Haebler, Hundert Kalender-
Inkunabeln Strafsburg 1905, Taf. 85 und 86. Die Kalender Pfeils für 149G,
1497, 1499 besitzt die Hof- und Staatsbibliothek in München (Einbl. Kai. 1496a,
1497, 1499 a).
von Karl Schottenloher 407
Regensburger Kalender des Wiener Professors Johann Neumann1) für 1498
ist ebenfalls bei dem Bamberger Drucker erschienen. Als Pfeil 1507
seinen Druck „Die Legende des heiligen Kaisers Heinrich" fertig hatte,
schenkte er einen Abzug davon der Schwester Kunegunde Eppenauerin
im hl. Kreuzkloster und gewann sich dadurch eine fromme Fürbitte
bei den dankbaren Nonnen.2) So lebte er stets in regstem Verkehr
mit der alten Donaustadt.
Nachdem dann der Bamberger Drucker wahrscheinlich im Jahre 1521
unter mifslichen Verhältnissen gestorben war, wurde seine Druckerei,
wie wir aus einer Mitteilung der fürstbischöflichen Regierung vom
20. April 1523 wissen, nach Regensburg verkauft, ;i) und zwar war es
der Regensburger Bürger Paul Kohl, der sie erwarb und damit zahl-
reiche Drucke in den folgenden Jahren herstellte. Die scharf aus-
geprägten Missaltypen Pfeils lassen sich nicht verleugnen und auch
die Texttypen und die Initialen Kohls verraten deutlich ihre Herkunft
aus Bamberg. So sollte diese Druckerei, die schon Jahrzehnte lang
für die Regensburger Diözese gearbeitet hatte, nun für immer in der
Donaustadt tätig sein.
Wie Johann Pfeil vorwiegend im Dienste der Kirche gearbeitet
hatte, so schien es, dafs auch Paul Kohl diesem Beispiele folgen wollte.
Für liturgische Drucke gab es freilich keine Gelegenheit mehr, da die
Diözese reichlich mit solchen Büchern versehen war. Dafür spielte
sich damals in Regensburg ein kirchliches Ereignis ab, das die Stadt
und die weiteste Umgebung in ungeheuere Aufregung versetzte und
auch den Buchdruck und die vervielfältigenden Künste in Anspruch
nahm : es war die bis zur Verzückung gesteigerte Verehrung zur
„Schönen Maria", zu einem Marienbilde, das man an Stelle der nieder-
gerissenen jüdischen Synagoge aufgerichtet hatte. Da die Stadt noch
keinen Buchdrucker barg,1) bemächtigten sich auswärtige Drucker, so
Johann Weissenburger in Landshut, Johann Schobsser in München,
Jobst Gutknecht und Hieronymus Höltzel in Nürnberg der günstigen
Gelegenheit und verkauften in den Jahren 1519 bis 1521 zahlreiche
Berichte und Lieder zum Preise der Mutter Gottes an die scharen-
weise in Regensburg eintreffenden Wallfahrer. Zugleich mit ihnen
waren die Künstler Albrecht Altdorfer5) und Michael Ostendorfer 6)
1) In München, Hof- und Staatsbibliothek (2° Inc. s. a. 143a).
2) Vgl. Catalog 100 von Ludwig Rosenthals Antiquariat, S. 127 f.
3) Vgl. meine Schrift: Die Buchdruckertätigkeit Georg Erlingers in
Bamberg von 1522—1541. (Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten
Heft 21.) Leipzig 1907, S. 9 f.
4) So ist auch die am 4. Januar 1521 gegen Luther veröffentlichte Bulle
nicht in Regensbnrg erschienen. Darüber ein anderes Mal.
5) Vgl. Jahrbuch der Kgl. Preufsischen Kunstsammlungen Bd 7, Berlin
18S6, S. 154; Max Friedländer, Albrecht Altdorfer der Maler von Regensburg.
(Beiträge zur Kunstgeschichte N. F. Bd 13.) Leipzig 1891, S. 50 ff. Herrn.
Vofs, Albrecht Altdorfer und Wolf Huber (Meister der Graphik Bd 3.)
Leipzig 1910.
6) Vgl. Verhandlungen des bist. Ver. von Oberpfalz 14, 1850 S. 1 ff. Gottfr.
Kinkel in der Zeitschr. für bildende Kunst, Bdl6, Leipzig 1881, S. 333 ff.
408 Der Buchdrucker Paul Kohl
eifrig tätig, die Ereignisse dieser Jahre in feinen Holzschnitten und
Kupferstichen bis auf unsere Tage festzuhalten.
Der reifsende Absatz, den diese Blätter und Büchlein fanden, hat
vermutlich Paul Kohl veranlafst, in Regensburg eine eigene Druckerei
zu gründen und an Ort und Stelle die eifrig begehrten Wunderberichte
und Beschreibungen der neu erbauten Kapelle zu drucken. Oder Kohl
ist Gläubiger Pfeils gewesen und hat sich etwa durch die Uebernahme
der Presse bezahlt gemacht.
Der Ankauf der Druckerei wird im Frühjahr 1522 erfolgt sein.
Als sich am 16. Mai 1521 die Einwohner des österreichischen Marktes
Persenbeug darüber beschwerten, dafs in der Kapelle zur Schönen
Maria in Regensburg eine für die ganze Gemeinde ehrenrührige Be-
schreibung eines angeblichen Wunders mit einer bildlichen Darstellung
Albrecht Altdorfers aufgehängt worden sei, rechtfertigte sich der Regens-
burger Rat damit, dafs der Druck weder auf seinen Befehl noch auf
den Wunsch der Kirchenpröpste hin geschehen sei, „da wir der Zeit
allhie keine Druckerei haben".1) In der Tat stammen alle die in den
Jahren 1519 — 1521 erschienenen Lieder und Wunderberichte aus fremden
Pressen; der erste Druck aber, der uns aus der Presse Kohls vorliegt,
enthält lauter Berichte über Gebetserhörungen, die von Januar 1521
bis Ende März 1522 angemeldet worden sind; er ist also wohl im
April 1522 entstanden.
Erst seit dieser Zeit hat Regensburg wieder eine Presse besessen,
nachdem im Jahre 1486 der Dombaumeister Mathäus Roritzer eine
kleine Druckerei unterhalten, aber sogleich wieder aufgegeben hatte.2)
Kohl druckte zunächst mit den Typen, die er von Pfeil über-
nommen hatte; später kaufte er neue hinzu. Sein Typenvorrat setzte
sich folgendermafsen zusammen.
A Texttypen:
1. gothische Typen (87 mm) 3) = Proctor 4) 24 = Haebler5) 15,
2. Schwabacher (87 88 mm) = Proctor 25,
3. neu gekaufte gröfsere Typen (113 mm).
Dürers schriftlicher Nachlafs, herausgegeben von K. Lange und F. Fuhse.
Halle a. S. 1893, S. 381. C. Dodgson in den Monatsheften für Kunstwissen-
schaft Bd 1, Teil 1 1908, S. 511 f.
1) Gemeiner, Chronik Bd 4, S. 442 f. Von dieser Wanderbeschreibung hat
sich, wie es scheint, kein Abzug erhalten. Wahrscheinlich ist die ganze Auf-
lage auf die Beschwerde der Persenbeuger hin vernichtet worden. Der Rat
von Regensbnrg ist bei der Sache nicht ganz unbeteiligt gewesen; wenigstens
hat Altdorfer für das Bild 8 Gulden erhalten. Im Jahre 1525 befanden sich
noch 21 Pergamentabzüge im Besitze der Kapelle zur schönen Maria. Vgl.
Gemeiner, Chronik Bd 4 S. 442.
2) Vgl. C. W. Neumann und Hugo Graf von Walderdorff in den Ver-
handlungen des historischen Vereins von Oberpfalz und Regeusburg, Bd 28.
Stadtamhof 1872, S. 14 ff., 157 ff.
3) Nach 20 Zeilen gemessen.
4) R. Proctor, An Index to the early printed books in the British Museum.
P. II London 1903 S. 53.
5) Konr. Ilaebler, Typenrepertorium der Wiegendrucke. Abt. 1 Halle
1905 S. 12.
von Karl Schottenloher 409
B Auszeichnungstypen,
die sämtlich von Pfeil stammen:
1. gewöhnliche Auszeichnungstypen (149 mm) = Proctor 20,
2. Missaltypen (10 Zeilen = 77 mm) = Haebler: Sensenschmid 7
= K. Burger, Monumenta Germaniae et Italiae typographica. Berlin 1892
Taf. 105 (rechts),
3. ebenso (10 Zeilen = 87 mm) = Proctor 21 = Haebler 18,
4. ebenso (10 Zeilen = 98 mm) = Haebler 10 = F. Lippmann und
R. Dohme, Druckschriften des 15. bis 18. Jahrhunderts, herausgegeben
von der Reichsdruckerei. Berlin 1884. Taf. 25,
5. ebenso (Einzelbuchstaben 8 mm) = Proctor 18.
6. Canontype (5 Z. = 77 mm) = Haebler 20.
Die Initialen Kohls gehen ebenfalls grösstenteils auf Pfeil zurück;
in den späteren Drucken treten neue hinzu, die mit Blumen aus-
gefüllt sind.
Titelein fassungen sind nur drei zu erwähnen, die Kohl alle
neu erworben hat, da Pfeil keine besessen hat.
1. Aeufserer Linienrand 148 X 102 mm. Schriftfeld 90 X 57 mm.
Weifses Ornament auf schwarzem Grunde. Vgl. die eingehende
Beschreibung bei A. v. Dommer, Lutherdrucke auf der Hamburger
Stadtbibliothek 1516—1523. Leipzig 1888. S. 269 Nr 160. Dommer
wufste den Besitzer der Einfassung nicht zu bestimmen und wies sie
auf Grund der Typen, die er ebenfalls nicht kannte, nach Nürnberg.
Die Lettern aber, mit denen der Titelrahmen auftritt, lassen deutlich
die Druckerei Kohls erkennen. Zudem kehrt die Einfassung auf einem
Drucke vom Jahre 1532 wieder, auf dem sich der Sohn unseres
Regensburger Druckers, Hans Kohl, mit Namen nennt; es ist eine
Schrift Albrecht von Eybs, die den in Verse gekleideten Titel führt:
„Der heyratfsrath bin ich genant
Den weysen allzeyt wol bekant . . ."
Von einer ähnlichen Einfassung Melchior Rammingers in Augsburg
unterscheidet sich der Titelrahmen Kohls dadurch, dafs er in der
Fufsleiste nicht wie jene horizontal schraffiert ist. Die Einfassung
Kohls kommt in den Nummern 5—8, 10—12, 14—17, 21, 25—27 des
unten folgenden Verzeichnisses vor.
2. Die kleine Einfassung (109 x 78 mm), die Kohl nur zu dem
einen Druck Nr 22 verwandt hat, schliefst wieder einfaches Ornament
in sich und stammt wahrscheinlich von Michel Ostendorfer, dem wohl
alle bildlichen Beigaben zuzuweisen sind, die in den Drucken Kohls
vorkommen. Derselbe Künstler hat auch die Zeichnung zum folgenden
Zierrahmen geliefert.
3. 161xH8mm. Auf einem nach innen sich vertiefenden Fufs-
gestell stehen links und rechts zwei Säulen, die einen mit Rosetten
geschmückten Rundbogen tragen; zu beiden Seiten je ein Engel mit
einem Schild, darinnen rechts das Monogramm Ostendorfers, links eine
Blume. Zwischen den Säulen lugt je ein Engel hervor. Ueber ihnen
hängen zwei Tafeln mit der Jahreszahl 1526. Vor dem Fufsgestell
XXIX. 9. 27
410 Der Buchdrucker Paul Kohl
ist eine Tafel angebracht, die für die Aufnahme von Typen bestimmt
war. Wir finden diese Einfassung auf den Nummern 29 — 32 und 39
des nachfolgenden Verzeichnisses. Vgl. C. Dodgson, Catalogue of Early
German and Flemish Woodcuts in the British Museum, Bd 2 London 1911,
S. 241 Nr 1. Mit Recht hat Dodgson auf die Anlehnung Ostendorfers
an eine Einfassung Hans Cranachs aufmerksam gemacht,1) die häufig
in Wittenberger Drucken zu sehen ist.
Wahrend bisher kaum acht Druckwerke Kohls bekannt gewesen
sind, führt das folgende Verzeichnis 43 Nummern auf, die grösstenteils
ohne den Namen des Druckers erschienen sind.
Die erste Schrift, die Kohl mit seinem Namen aus seiner Presse
gab, war eine Abhandlung Peter Apians, der sich damals längere
Zeit in Regensburg aufhielt, wo er sich 1523 um eine Lehrstelle an
der Universität in Ingolstadt bewarb und dem Kardinal Matthaeus
Lang ein kleines Werkchen („chartaceum munusculum") widmete.
Vielleicht dürfen wir darin die Karte suchen, zu der Kohl den be-
gleitenden Text gedruckt hat.
1. (Apian, Peter) : D2)Eclaratio : | Et Usus Typi | Cosmogra-|phici. |
Mappa Mundi. | (Titelrahmen: Oben und zu beiden Seiten schmale
Zierleisten, unten breite Fufsleiste mit einer Weltkarte.)
4°, 8 BL, Bl. lv: Elegidion Johänis Dengkij | ad Lectorem. | . . .
Bl. 2: Petrus Apianus Leißnicg Libera-|lium Artium Baccalaureus ...
Diese Vorrede an den Leser ist am 20. April 1522 geschrieben worden.
Bl. 8 Z. 32: Impressum Ratisponae per Paulum Khol | Bl. 8v: Sphera
Mundi. | Mit Holzschnitt. Typen: AI, B 6, 4, 1. Zwei Bilder-
initialen, die eigens für die Schrift geschnitten worden sind. Vgl.
Panzer, Annales Bd 8 S. 242. F. Ad. de Varnhagen, Jo. Schöner e
P. Apianus. Vienna 1872 S. 23 ff. Hermann Wagner in den Nach-
richten von der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göt-
tingen 1892 S. 456 f. Augsburg, Stadtbibliothek. Wien, Hofbibliothek.
Kohl hat von der gleichen Schrift noch eine zweite Ausgabe ge-
druckt, in der Bl. 1, 4, 5, 6 und 7 vollständig übereinstimmen, während
statt des Druckvermerks in Bl. 8 „Laus Deo." steht und Bl. 2 und 3
mit mehreren Textveränderungen neugedruckt sind.3) Wien, Hofbiblio-
thek. Eine zweite umgearbeitete Auflage ist von Johann Weyssen-
burger in Landshut unter dem Titel „Isagoge in typum cosmographicum"
gedruckt worden.
2. W4)underberliche czayche vergan-|gen Jars beschehen jn Regenspurg
tzw der schonen Ma-|ria der mueter gottes hye jn begriffen. | (Holz-
schnitt mit dem Aufdruck: Regenspurg) Cü gratia z priuilegio.
1) Vgl. die Abbildung bei Eduard Flechsig, Cranachstudien. T. 1 Leipzig
1900 S. 229.
2) Initiale, drei Zeilen tief.
3) Ich verdanke diese Feststellungen Herrn Geheiinrat Dr. Hermann
Wagner, der mir gütigst Ausschnitte aus seiner Arbeit über Apian über-
lassen hat.
4) Ein auf den Kopf gestelltes M.
von Karl Schottcnloher 411
4°, 40 Bl., Typen: A 2, B 1. — Panzer, Annalen der älteren
deutschen Literatur, Bd 2, Nürnberg 1805 S. 116 Nr 1551. Das Titel-
blatt ist von Dodgson abgebildet in den Monatsheften für Kunst-
wissenschaft Bd lü08 S. 513. München, Staats- und Universitäts-
bibliothek; Regensburg, Kreisbibliothek.
Der Drucker erhielt vom Regensburger Rate, der die Schrift aus-
gehen liei's, 20 Gulden für 1000 Exemplare. In der Kirchenrechnung
der Kapelle zur schönen Maria wurden im Jahre 1522 von der Aus-
gabe 2000 Papierabzüge verrechnet; einige Abzüge erschienen auch
auf Pergament. Für das Ausmalen des Holzschnittes wurden 2 Gulden
bei 1000 Exemplaren bezahlt.1) Diese Ausschmückung des Schriftchens
wurde denn auch recht handwerksmäfsig betrieben. Ebenso gereicht
auch der Holzschnitt, der von Michael Ostendorfer stammt,2) dem
Künstler nicht zu besonderer Ehre.
3. [Begleittext zu dem Holzschnitte Michel Ostendorfers mit der
provisorischen Kapelle zur schönen Maria 1522.]
Der Holzschnitt ist abgebildet in Hirths Kulturgeschichtlichem Bilder-
buch Bd 1 Bl. 45, der Text ist veröffentlicht von Kinkel in der Zeit-
schrift für Bildende Kunst Bd 16, 1881 S. 334, wo auch die scharfe
Auslassung Albrecht Dürers über das Bild wiedergegeben ist. Die
Typen sind beschrieben bei Proctor 12002. Vgl. Dodgson in den
Monatsheften für Kunstwissenschaft Bd 1908 S. 511 f., derselbe, Cata-
logue Bd 2 S. 244 Nr 1. Kohl erhielt vom Rate für jeden Abzug
einen Kreuzer, im ganzen wurden 1500 Abzüge hergestellt. Osten-
dorfer bekam für den Holzschnitt 12 Gulden. Vgl. Gemeiner, Chronik
Bd 4 S. 475 f.
4. (Hieronymus Ell) : Ein schon lied new gemacht von der schonen
Maria | zw Regenfpurg. in dem thon Von erst | so wol wir loben. |
(Holzschnitt: Maria mit dem Kinde und mit dem Regensburger Wappen,
in den unteren Ecken G-A = Monogrammist Nagler Nr 2676).
1 Bl. in 2°, einseitig bedruckt, 260 X 147 mm, 56 Z., Typen: A 2
und B 1, Z. 54 ... so | wirt vns geluck vnd hayl, das singt vns
Iheronimus eil. | Gedruckt zw Regenspurg.
Vgl. Weller 1205, Lüiencron Bd 3 Nr 340. Der für verloren ge-
haltene Urdruck in München, Universitätsbibliothek (P. Germ. 3057).
In demselben Jahre, da Kohl im Dienste der Schönen Maria
arbeitete, druckte er auch Schriften Luthers nach, eine Erscheinung,
die uns deutlich zum Bewufstsein bringt, wie nahe sich in jener Zeit
die schärfsten Gegensätze nebeneinander auswirkten. Diese Tätigkeit
Kohls im Dienste der neuen Lehre ist bisher ganz unbekannt geblieben;3)
1) Vgl. Gemeiner, Chronik Bd 4 S. 441.
2) Vgl. Dodgson a.a.O. S. 513. Da das eine Monogramm in Ml(chael)
O(stendorfer) aufzulösen ist, kann das zweite recht wohl PA(ul) K(ohl) heilsen.
Dann wäre Kohl auch Formschneider gewesen.
3) Pangkofer und Schuegraf führen zwar von Luthers Klagrede vom
Jammer dieser Welt eine angebliche Regensburger Ausgabe vom Jahre 1523
an, verwechseln sie aber mit dem viel später (etwa 1554) von Nikolaus Gallus
herausgegebenen Druck Hans Kohls. Vgl. auch Gemeiner, Kirchenreformation S. 8.
27*
412 Der Buchdrucker Paul Kohl
da sich der Drucker nirgends nennt, hat man seine Drucke nicht
erkannt und sie wegen der Aehnlichkeit ihrer Typen mit solchen von
Nürnberger Druckern nach Nürnberg verwiesen. Die Einfassungen,
Initialen und Typen Kohls lassen aber deutlich ersehen, dafs folgende
Nachdrucke von Luthers Schriften aus der Regensburger Presse
stammen.
5. Ein sermö. | D. M. L. | Ecclesia : tzu | Wittenberg gepredi- 1 get,
vö den Bildnuf|fen. Im Jar | 1522. (Einfassung 1).
4o, 4 Bl., Typen A 2, B 4, 5 Luthers Werke i) Bd 10, 3 S. LXXIII
Nr e (mit Angabe einer Druckverschiedenheit und mit dem Zusatz
„Nürnberger Druck"). München, Staatsbibliothek, aus dem Besitze
Johann Albrecht Widmanstetters.
6. Ein sermö. | vonn der sund | Gererchtigkeit | vnd vrtail ge-|
prediget durch | D. M.L. | zu Wittenberg | Johan: Am 16. (Einfassung 1).
40, 4 BL, Typen A 2, B 4, 5. Luthers Werke Bd 10, 3 S. IC NrBa,
b, c „Nürnberger Druck". München, Staatsbibliothek.
7. Ein sermö. | zu wittemberg | geprediget von | D. M. L. | In was
mittel I allein: die selig-[keyt zuerlägen | sey. (Einfassung 1).
40, 6 BL, Typen A 2 und B 4, 5. Luthers Werke Bd X, 3 S. CIX
Nr A.: „Nürnberger Druck". München, Staatsbibliothek, aus dem
Besitz Johann Albrecht Widmanstetters.
8. Ein sermö. | Am Erichtag | in Pfingst feyertagen gepre- 1 diget,
Durch D. M. L. | zu Wittemberg, vom | Predigampt, vnd | vil anderen
chri- 1 stelichen leren | berichtend. | Qui non intrat per hostium | in
ouile für est et latro. | Johan: 10. | * | 1.5.22.
40, 4 BL, Typen A 2, B 4 und 5. Luthers Werke Bd 10, 3 S. CXII:
„Nürnberger Druck". Von dieser Schrift ist nur diese eine Sonder-
ausgabe erhalten. Dresden, Kgl. Bibliothek ; Regensburg, Stadtbibliothek.
9. Ein Christlicher ser- 1 mon , Von gewalt Sand Peters, | durch
Martinum Luther ge-|than zu Wittemberg. jm | Zweyundzweintzigi-|sten
Jar. | Allen Christgleubigen vast nutzlich | zu wissen. | <p | Petri et
Pauli Ewangelium Venit | Jhesus in partes Cesaree phi- 1 lippi ic.
Mathei xvj.
40, 4 BL, Typen A 2, B 1, 3, 6. Luthers Werke Bd 10, 3 S. CXXVTI
Nr B: „Druck von Jobst Gutknecht in Nürnberg", Dommer 312: „wahr-
scheinlich von Jobst Gutknecht". München, Staatsbibliothek, aus dem
Besitz von Michael Cellarius.
10. Ein sermö. | D. M. L. | In welchem grüntlich wirt be-|zeügt, das
ein ytzlichs Chri-|sten mesch, vö got macht | vn gewalt hab, zu vrtey-
|len alle menschen leren | so vil sie die gewissen | belangen. | Atten-
dite a falsis prophetis | Math: vij. (Einfassung 1).
40, 4 BL, Typen A 2, B 4, 5. Luthers Werke 10, 3 S. CXXXVII
Nr A: „Nürnberger Druck" (nach Dommer 314). München, Staats-
bibliothek.
1) Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. Weimar 1883 ff.
von Karl Schottenloher 413
11. Ein sermö. | von dem gleifs|ner vnnd offen | barer sunder ge|
prediget durch | D.M.L. | zu wittenburg | Luce Am xviij. (Einfassung 1).
4», 6 Bl., Typen A 2 und B 4, 5. Luthers Werke Bd 10, 3 S. CIL
Nr A: „Nürnberger Druck". München, Staatsbibliothek, aus dem Besitz
von Michael Cellarius.
12. Ein merck | lieber1) Sermon | Von der gepurt Marie, | der mutter
gottes, wie | sy, vnd die' heyligen | solle geehrt werdn | von einem
itzli | eben Christen | menschen. | ^> | D.M.Luther. | Ano M D. xxij
(Einfassung 1).
40, 6 Bl., Typen A 2 und B 1, 5, 4. Luthers Werke 10, 3 S. CLIII
Nr D a und D b. München , Staatsbibliothek , aus dem Besitz von
Micbael Cellarius.
13. Ein Christliche vn | vast wolgegrudte bewey-|sung von dem
Jüngsten | tag Vnnd von seinen | zeichen das er auch | nicht "ferr
mer j sein mag | D. M. L. | 0 Herr hilff vnnfs wir verderben. | Math,
viij. j 4gp» | Wittenberg.
4«, 16 Bl., Typen A 2, B 1, 4, 6. Karl Heiland, Die Lutherdrucke
der Erlanger Universitätsbibliothek aus den Jahren 1518 — 1523. Leipzig
1898 No. 101: „Nürnberg, Jobst Gutknecht." 2) München, Staats-
bibliothek, aus dem Besitz von Michael Cellarius.
Dieser Druck ist wahrscheinlich Anfang 1523 ausgegangen. In
das gleiche Jahr fallen auch folgende Ausgaben:
14. Zwo schon tro | stlich sendbrieff | Marti Luthers | Ecclesiasten
zu | Wittenberg. | M. D. xxiij. | «^ (Einfassung 1).
4 0, 4 BL, Typen A 2, B 1, 2, 4. Luthers Werke Bd 12 S. 76 Nr II :
„Nürnberger Druck?" Die Ausgabe enthält Luthers Sendbriefe an die
Christen zu Riga und in Holland. Regensburg 7 Kreisbibliothek.
15. Das siebet Capitel | S. Pauli zu den | Chorinthern | Ausgelegt
| durch | Martinü Luther. | Wittemberg. | M. D. xxiij. | "^ (Einfassung 1).
40, 36 Bl., Typen A 2 und B 1, 2. Luthers Werke Bd 12 S. 91
Nr F (ohne Angabe des Druckers) mit Druckabweichungen. München,
Staatsbibliothek, aus dem Besitze Johann Albrecht Widmanstetters.
16. Ein sermö. | Von den siben3) | bröten ge- 1 prediget | durch |
D. M. L. [ zu Wittenberg | Marci Am 8. (Einfassung 1).
40, 4 Bl., Typen A 2 und B 4, 5. Luthers Werke Bd 12 S. 630
Nr D und E (ohne Angabe des Druckers). Mit ähnlicher, aber unten
horizontal schraffierter Einfassung gab Melchior Ramminger dieselbe
Schrift aus: ,,Ain sermö | von den svben bro|ten ..." (Vgl. Luthers
Werke Bd 12 S. 630 Nr A.)
In den Anfang des Jahres 1523 ist auch folgende Schrift zu setzen,
einer der wenigen ürdrucke, die Kohl herausgegeben hat:
1) In dem Berliner Exemplar steht „merck | ilcher" (!).
2) Die Weimarer Lutherausgabe hat die Schrift noch nicht verzeichnet.
3) Einige Exemplare haben „fnib" (!).
414 Der Buchdrucker Paul Kohl
17. [Freysleben, Johannes, aus Weiden]: Das Salue re-|gina,
nach dem richtscheyt, das | da hayst, Graphitheopneu|stos, ermessenn
vnnd | abgericht. | .*. | «^(Einfassung 1).
4°, 6 BL, Typen A 2 und B 4. In dem Vorgedichte nennt sich
der Verfasser unter verstecktem Namen Carithonimus Eleutherobius
aus Iteon = Johann Freysleben aus Weiden, gegen den die Universität
in Ingolstadt im Frühjahr 1524 wegen seiner lutherischen Predigten
vorging. Weller Suppl. I, Nr 247 = Nr 317. Vgl. V. A. Winter,
Geschichte der Schicksale der evangelischen Lehre in und durch
Baiern. München 1809. Bd 1 S. 165 f., Johannes Ficker, Die Konfu-
tation des Augsburgischen Bekenntnisses. Leipzig 1891, S. 54. Otto
Clemen, Beiträge zur Reformationsgeschichte aus Büchern und Hand-
schriften der Zwickauer Ratsschulbibliothek, 3. Heft. Berlin 1903,
S. 34 ff. Theodor Kolde in den Beiträgen zur bayerischen Kirchen-
geschichte Bd 11, Erlangen 1905,. S. 159. München, Staatsbibliothek;
Zwickau, Ratsbibliothek.
Wie die Regensburger Stadtobrigkeit im Jahre 1522 die Wunder-
berichte über die Schöne Maria bei Kohl hatte drucken lassen, so
sind auch sonst noch amtliche Drucke aus dessen Presse hervorgegangen.
Aus dem Jahre 1523 ist folgende städtische Verordnung zu nennen:
18. [Ausschreiben der Regensburger Stadtobrigkeit betr. Ausübung
vonHandel und Gewerbe samt Erwerbung des Bürgerrechts. 30. März 1523.]
W*)Ir der Römischen kayserlichnn Mayestat ic. vnsers aller-
gnedigsten herrn vn des heylige Reichs haubtman, Auch | Camrer
vn Rate, der Stat Regenspurg Thun küd . . . Zeile 19: ... Montag |
nach dem heyligen Palmtag, Nach Christi vnsers lieben herrn geburde,
Funffzehenhundert vnd im Dreyundzwaintzi- 1 gisten Jarenn |
Plakat in quer 2«, 21 Zeilen, Typen B 1. Vgl. Gemeiner Bd IV
S. 496 f. Weller Zusätze I, 26. München, Reichsarchiv (Regensburg,
Reichsstadt Nr 417). Nürnberg, Germanisches Museum.
Da der Rat und die Bürgerschaft von Regensburg der neuen Lehre
Luthers im geheimen gewogen waren, hatte Kohl in den Jahren 1522
und 1523 ungehindert die Schriften Luthers und seiner Anhänger
verbreiten können. Das wurde anders, als seit dem Frühjahr 1524
eine starke Gegenbewegung einsetzte, die die Einrichtungen der alten
Kirche zu erhalten suchte. Da schritt man im April gegen den
Weidener Prediger Johann Freysleben ein, dessen Schriftchen gegen
das Salve Regina Kohl gedruckt hatte, und am 12. Juni wurde der
gegen die Schriften Luthers gerichtete Nürnberger Reichstagsbeschlufs
in feierlicher Form verkündet. Die gegen Luther gehende Bewegung
erreichte ihren HöhepuDkt, als sich im Sommer 1524 in Regensburg
die süddeutschen katholischen Fürsten zu einheitlichem Vorgehen gegen
die Lehren Wittenbergs verbanden.2) Wie überall so war man auch
1) Grofse Initiale W.
2) Vgl. [Gemeiner,] Geschichte der Kirchenrcformation in Regensburg.
Regensbnrg 1792. Walter Friedensburg, Der Rcsensburger Convent von 1524
(Historische Aufsätze dem Andenken au Georg Waitz gewidmet. Hannover
1886, S. 502 ff.).
von Karl Schottenloher 415
hier vor allem darauf bedacht, die Verbreitung der Schriften Luthers zu
verhindern. Drei Bnchführer, die öffentlich „lutherische, verführerische,
ketzerische Bücher" feilgeboten hatten, verdankten es nur der Fürbitte
des Rates, dafs sie nicht eingekerkert wurden; ihre verdächtigen
Schriften wurden vom Rate eingezogen.1)
Unter solchen Verhältnissen mufste auch Kohl seine Werbetätigkeit
für Luther zeitweise einstellen; ja er fand sich jetzt sogar bereit, seine
Presse in den Dienst der katholischen Partei zu stellen. So gab er
folgende drei Drucke heraus, die alle drei gegen die kirchliche
Neuerung Luthers gerichtet sind.
19. Constitutio ad remo | uendos abusus: et ordinatio | ad cleri
vitam reformandä | per Reuerendissimum in Christo pa-|trem: z Domi-
num D. Lauren- |tium tituli saucte (sie!) Anastasie. | S. R. E. presbyterum
| Cardinalem: i ad i Germaniam te. | de latere Le|gatü nu-|per | Ratis-
pone edita. j <p |
4°, 8 Bl. Bl. 8r: Impressum Ratispone per Paulum Khol. Typen
AI und B 1, 3, 2. Panzer, Annales Bd 8 S. 242 Nr 2. Vgl. Aug.
von Druffel, Die Bairische Politik im Beginne der Reformationszeit.
Aus den Abhandlungen der k. bayer. Akademie der Wiss. Cl. 3, Bd 17,
3. Abt. München 1885 S. 69 (bzw. 663). München, Staatsbibliothek.
Diese Verordnung des päpstlichen Legaten ist mehrmals lateinisch
und deutsch verbreitet worden. Der amtliche Abschied der Regens-
burger Fürstenversammlung liegt ebenfalls in mehreren Ausgabe» vor,
doch stammt keine davon aus der Druckerei Kohls. Auch die
gedruckten satirischen Verspottungen wider die katholische Einigung
sind nicht in Regensburg erschienen.2)
Ohne seinen Namen, aber mit denselben Typen hat Kohl um die
gleiche Zeit zwei Nachdrucke herausgegeben. Es sind dies:
20. Copia cuiusdam senten | tie, Excommunicationis videlicet |
declarationis ac priuattiöis ic. | per Reuerendissimü dominü | Wigandum
Episcopü Ba|benbergensem contra z | aduersus nönullos | Lutheranos
sacer | dotes, emanate. | Anno domini | M. D. xxiiij. | l£> |
4°, 4 Bl. Typen AI, B 1, 5. München, Staatsbibliothek und
Regensburg, Kreisbibliothek.
Die vorliegende äufserst seltene Ausgabe, die das Verdammungs-
urteil des Bischofs Weigand von Bamberg gegen die Nürnberger
Geistlichen enthält,3) ist ein Abdruck der Plakatausgabe Georg Eiiingers
in Bamberg.1) Offenbar ist sie auf Betreiben des Bamberger Weih-
bischofs Andreas Heinlein, der als Gesandter seines Bischofs an der
Regensburger Tagung teilnahm, nachgedruckt worden.5) Es scheint,
1) Vgl. Gemeiner, Chronik Bd 4 S. 513 ff.
2) Ich werde darüber besonders berichten.
3) Vgl. Petrus Balan, Mominienta reformationis Lutheranae 1521 — 1525.
Regensburg 18S4, S. 383—389.
4) Vgl. meine Schrift über Erlinger S. 133.
5) Ueber Heinlein vgl. Josef Heller, Reformationsgeschichte des ehe-
maligen Bistums Bamberg. Bamberg 1825 S. 70, Franz Frhr. v. Soden, Bei-
416 Der Buchdrucker Paul Kohl
dafs die Führer der altkirchlichen Bewegung in Regensburg gegenüber
der unabwendbaren Flut von Schriften Luthers und seiner Anhänger
möglichst viele katholische Gegenschriften verbreiten wollten. In
diesem Sinne ist wohl auch die folgende Ausgabe aufzufassen:
21. Eucomia (!) lu-|theri. | Andree Cricij Episcopi Premisliefi. | in
Lutheruni Oratio. | In imaginem eiusdem Lutheri. | Conditiones boni
Lutherani. | Ingressus Lutheri in Uuormatia. | Decij philomusi ac aliov
in Polonia | Uaria de eode Lutero Epigramata | Bella p Isanos plusqy
ciuilia Lutros | iusqj datü sceleri caniy : rabidüq^lute. | In sua sacrilega
ouersü viscera lingua | Arma lutere para dabit tibi copia nfi | M. D.
xxiiij. (Einfassung 1.)
4°, 8 Bl. Typen AI und B 1, 5. München, Staatsbibliothek. Die
Ausgabe ist ein Nachdruck der von Hieronymns Vietor in Krakau
gegen Luther ausgegebenen Schrift des Bischofs vom Premysl Andreas
Krzycki,1) von der es auch einen Dresdener Nachdruck gibt.2)
Die Nachwirkungen der Regensburger Tagung waren nicht von
langer Dauer. Der nächste Druck, den Kohl herausgab, gehörte
wieder der neuen kirchlichen Lehre an. Es war ein Erbauungsbüchlein,
das Johann Jakob Veler am 6. März 1525 von Regensburg aus dem
Freiherrn Bernhard von Stauf, dem Vater der durch ihre Streitschriften
gegen die alte Kirche berühmt gewordenen Argula von Grumbach,
widmete.3) Der Titel der Schrift lautet:
22. Nach dem | zierlichn denckn | plieml heysset man, | dises ertig
büchl | Vergifs mein j nit. (Einfassung 2.)
8°, 112 BL, Bl. 111 v: ^1 Gedruckt zu Regenspurg | durch Paulum
Khol. Typen A 2 und B 1, 5. Bl. 2 enthält die Widmung des Ver-
fassers Hans Jakob Velr. Weller 3666. München, Staatsbibliothek.
An dieser Stelle wäre dann zeitlich eine Verordnung des Rates
von Regensburg betreffs der abgeschafften und gebotenen Feiertage
einzureihen, die Kohl nach Angabe der Steuerrechnung gedruckt hat;
es hat sich aber das Ausschreiben nicht mehr finden lassen.4)
Ist es schon merkwürdig genug, dafs Kohl sowohl Schriften der
neuen Lehre als auch solche der alten Kirche gedruckt hat, so wächst
unser Erstaunen noch, wenn wir sehen, dafs er auch der Bewegung
der Bauern gedient und sich hier sogar offen als Drucker bekannt
träge zur Geschichte der Reformation. Nürnberg 1855, S. 51 n. 58; Friedr.
Wächter, General-Personal-Schematisinus der Erzdiözese Bamberg 1007 — 1907.
Bamberg 1908, S. 194.
1) Vgl. Ztschr. f. d. histor. Theologie, Bd 1851, S. 99; Andreae Cricii
carmina edidit Cas. Moravvski. Krakau 1888 S. 99 f. u. meine »Schrift: Jakob
Ziegler aus Landau a. d. Isar. Reformationsgeschichtliche Studien und Texte.
Herausg. von Jos. Greving. IL 8 — 10. Münster i. W. 1910, S. 181. 183. 415.
2) München, Staatsbibliothek: 4 P. o. lat. 743. 38 n.
3) Vgl. über sie Th. Kolde in den Beitrügen zur bayer. Kirchengeschichte
Bd 11. Erlangen 1904 S. 49 f. Zu Veler vgl. Panzer 2495.
4) Vgl. Weller 3083 nach Gemeiners Chronik Bd 4 S. 515 Anm. Auch
Gemeiner sah es nicht.
von Karl Schottenloher 417
hat, während fast alle anderen Ausgaben der ganzen Bewegung
namenlos erschienen sind. Die Drucke Kohls sind folgende:
23. Handlung, Ordnung | vnd Instruction, so furgenom-|men worden
sein von allen | Rotten vnd häuften der | Pauren, so sich zu-|sammen
verpfli | cht haben. | M. D. xxv.
4°, 4 Bl. Bl. 4 r: Gedruckt zu Regenspurg | Typen A 1 und B 1, 4, 5.
Panzer 2703. München, Staatsbibliothek. Vgl. unten Anhang 2.
24. Die gruntlichen vnd ] rechten haubt Artickel, aller Baur |
schafft vnd Hyndersessen der | Geistlichen vn weltlichen | oberkayten,
von wel-|chen sy sich besch-|wert vermay-| •: nen. :■ | ^
4°, 4 Bl., Bl. 4v: Gedruckt zu Regenspurg durch Paulurn Khol.
Typen A 2 und B 1, 5. Weller 3286 = Panzer 2709. Alfred Götze in
der Historischen Vierteljahrsschrift Jahrg. 5. Leipzig 1902, S. 27.
Götze verzeichnet S. 26 noch einen anderen Druck Kohls von
dieser Schrift: Die Grundtlichen vn rechten haupt | Artickel, aller
Baurschafft vnd | Hyndersessen der Geistli- jchen vn weltlichen ober |
kayten . . . Diese Ausgabe ist die frühere, da die andere an einigen
Stellen verbessert ist. Vgl. unten Anhang 2.
Leider wissen wir nichts über die Folgen, die für den kühnen
Buchdrucker aus seiner offenen Mitwirkung an der Bewegung der
Bauern entstanden sind. Wir sehen nur aus den folgenden Drucken
Kohls, dafs er bald darauf freiwillig oder gezwungen alles getan hat,
um sich als entschiedener Gegner der damaligen Umsturzbewegungen
zu erweisen. So hat er die Schriften Luthers gegen die Bauern und
gegen Thomas Münzer nachgedruckt und ebenso hat er später die
Warnung des Markgrafen von Brandenburg vor den Wiedertäufern
verbreitet. In diesem Zusammenhange sind folgende Drucke von ihm
zu nennen:
25. Wider die mor- 1 dischen vnd | reubischen | Rotten | der Pawren. j
Martinus Luther. | Wittemwerg. | (!) Psalm vij. | Seine tück werden jn
selbs | treffen, Vnd sein mutwill | wirdt über jn aufsgehen. (Einfassung 1.)
4", 4 Bl. Typen A 2, B 1. Luthers Werke Bd 18 S. 344 ff. Nr R:
„Nürnberg." Regensburg, Kreisbibliothek.
26. Bekätnus Thomas | Müntzers etwa Pfarrer zu | Altstat, vnd
yetzo jn dem | Auftrurischen häuften | zu Franckehausen | befunden,
ge | schehenn | jn der güete Pfyntz | tag nach Can | täte. Anno ] 1525 |
^ (Einfassung 1).
4°, 4 Bl. Typen A 2 und B 1. Ueber dieses Bekenntnis Münzers
auf der Folter vgl. J. K. Seidemann, Thomas Münzer. Dresden 1842
S. 88. München, Staatsbibliothek.
27. Ein Schre- 1 cklich geschieht | vnd gericht Gottes über | Thomas
Müntzer, j darin Gott offen- 1 lieh desselbigen | geyst lügen | straffet |
vnnd j verdammet. | Martinus Luther. | <§» | (Einfassung 1.)
40, 6 BL, Typen A 2 und B 1, 5. Luthers Werke Bd 18 S. 363
NrF: „Nürnberger Druck." München, Staatsbibliothek.
418 Der Buchdrucker Paul Kolil
Da sich Kohl nur in ganz wenigen seiner Drucke nannte, spielte
sich seine Tätigkeit vollständig im Verborgenen ab. Vermutlich hat
er öfters nur im fremden Auftrage gedruckt und seine Erzeugnisse
an Buchführer abgegeben. So konnte es geschehen, dafs er trotz
seiner Stellung in kirchlichen Fragen auch vom Domkapitel einen
Druckauftrag erhielt.
28. [Aufforderung des Regensburger Domkapitels an die Geistlich-
keit, die angeordnete Geldsammlung für die Domkirche sorgfältig
durchzuführen, 9. Januar 1526.]
M MICHAEL APFELpeck2) Juris vtriusqy doctor Canonicus ac Judex
Ordinarius Consistorij Uenerabilis Capituli | Ecclesie maioris Ratisponen
Uniuersis et singulis nobis in christo sincere dilectis . . . Die vom
Sonntag Invocavit bis zum weifsen Sonntag angeordnete SammluDg für
die Domkirche soll sorgfältig durchgeführt und das Ergebnis an den
Kanonikus und Verwalter der Domfabrik Emmeram Zenger abgeliefert
werden. Zeile 25 : . . .Ratispone die Lune Nona mensis Januarij | Anno
domini zc Uicesimosexto. | Sequuntur nunc Indulgentie atqj facultates
Fabrice | Ecclesie Cathedralis Sancti Petri Ratisponen ocesse . | . . .
folgen die Ablässe und eine Bibelstelle samt Belegen. Zeile 55 :
Neemie qui est Esd. 1. Cap. 1. Similiter Lib. iij Cap. viij:
Plakat in 2°, 55 Zeilen, Typen A 1 und B 1. München, Staats-
bibliothek (Einblatt VI, 38 m).
Seit 1526 nehmen die Drucke Kohls ein anderes Aussehen wie
die früheren an. Vor allem verschwindet die oft verwandte Einfassung
mit dem auf schwarzem Grunde herausgeschnittenen Ornamente, dann
kehren auch die Typen Pfeils jetzt seltener wieder; in ihre Stelle
treten die neugekauften ein. Infolge dieser Aenderungen bekommen
die Drucke Kohls in dieser Zeit ein fremdes Aussehen und sind
schwerer als die früheren zu erkennen, zumal als sich der Drucker
auch jetzt nur auf einigen Ausgaben nennt.
29. Auslegunge der | Episteln vn Euan-|gelien von der | heyligen
drey kö-|nige fest bis | auff Ost-|ern ge-|bessert durch | Marti. Luther. |
^ (Einfassung 3, mit: M. D. xxvj).
4", Typen A 2 und 3, B. 1. Berlin, Kgl. Bibliothek (4 Luth 1972).
30. Vier Trostliche | Psalmen, An die Köni-|gin zu Hungern,
aufs- 1 gelegt durch D. | Martinum | Luther. | «§» | Wittenberg. | 1.5.27.
(Einfassung 3.)
40, 38 Bl. Typen A 2, B 2, 3. Luthers Werke Bd 19 S. 546 Nr 5
(ohne Angabe des Druckers). Regensburg, Kreisbibliothek.
31. Ein Sermon vber | die wort Christi. | Joan . xiij. Nu ist des |
menschen son ver|kleret zc gepre-|digt durch | Wencesl. j Lincken | zu
1) Geblümte Initiale M.
2) Ueber den früheren Wiener Offizial Michael Apfelbeck vgl. Th. Wiede-
mann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der
Enns. Bd 1 Prag 1879 S. 26.
von Karl Schottenloher 419
Nürmberg, am vij. tag | Julij Anno tc im xxvij. | ig» (Einfassung 3, in
der Schrifttafel: Wenceslaus Link.)
40, 6 Bl. Typen A 2, 3; B 1. Vgl. Real-Encyklopädie für prote-
stantische Theologie und Kirche. 2. Aufl. 18. Bd. Leipzig 1888, S. 174.
München, Universitätsbibliothek. Regensburg, Stadtbibliothek.
32. Vnderricht | der newe Irsaln vii | Sect halben, so yetzt an
vil | orten jm heyligen Reich ent-|steen, vö sunderlich wider | diejhenigen
so mit treu-|men, gesiebten, vnd | andern dergleichen | teüffels gespen-|
sten vmb | geen. | (Einfassung 3. ')
40, 14 Bl. Typen: A3, B 1. Die erste Zeile im Titel und in den
Ueberschriften sind in Holz geschnitten. Weller 4013. München,
Staatsbibliothek, aus dem Besitz Johann Albrecht Widmannstetters.
Der Urdruck ist wohl in der von Jobst Gutknecht veranstalteten
Ausgabe Weller 3663 2) zu suchen, die Markgraf Georg von Branden-
burg veröffentlicht hat.
Wahrscheinlich ist der Regensburger Nachdruck im Auftrag des
Regensburger Rates erfolgt, der im Jahre 1527 entschieden gegen die
Wiedertäufer vorging3) und auch folgende Verordnung bei Kohl
drucken liefs.
33. [Ausschreiben der Regensburger Stadtobrigkeit gegen die
Wiedertäufer, Verächter des Altarssakramentes und Gotteslästerer samt
ihren Helfershelfern, 21. November 1527.]
H4)Aubtmann, Camerer vnnd Rate, diser Stat Regenspurg. Thun
allen vnnd yeden, Burgern, Inwonern, auch sonst | menigklichen alhie
daruntter niemants aufgeschlossen, hiemit guter warnungfnveyse,
zuuernemen. | ^1 zum Ersten, . . . Zeile 49: Decretum in Consilio 21.
Mensis | Nouembris. Anuo ic. 27.
Plakat in 2°, 50 Zeilen. Typen A 3 und 2. München, Reichs-
archiv (Regensburg, Reichsstadt, Lit. Nr 381a.)
In der letzten Zeit seiner Tätigkeit hat Kohl fast ausschliefslich
kurze Berichte über gleichzeitige wichtige Ereignisse gedruckt. Es
sind das folgende :
34. Hernach volgt des Bluthundts der, | sych nennet ein Türckischen
Keiser, vbeltaten, so er | vnnd die seinen, nach eroberung der schlacht,
auff | den xxviij. tag Augusti nechst vergangen geschehen, | an vnsern
mitbrüdern der Vngerischen landschaffte | gantz vnmenschlich triben
hat, vii noch teglich thut. | (Holzschnitt: Einnahme der Stadt Pest.)
4 », 6 Bl. Bl. 6 r Holzschnitt : Schlacht bei Mohacs, Bl. 6 v : Türke
zu Pferde. Typen A3, B 1. Weller 4007. Die Ausgabe ist wohl
erst 1527 erschienen. München, Staatsbibliothek.
35. Warhafftige, vnd kurtze Bericht | jn der Summa wie es yetzo
jm Tausent Fünf | hundert vnnd Siben vnd zweinzigsten | jar den
1) Das Schild in der Einfassung ist dieses Mal leer.
2) Weller nimmt wohl irrtümlich 1525 als Erscheinungsjahr an.
3) Vgl. Gemeiner, Kirchenreformation S. 49.
4) Grofse Initiale H.
420 Der Buchdrucker Paul Kohl
vj. tag May. durch Römi | scher Kayserlicher vnd Hy- ^panischer Künig-
licher | May. kriegsvolck | In Eroberung | d stat Rom | ergange | ist
bis | auff | den xxj. tag Junij. ?c.
4°, 12 Bl., Typen A 3, 2; B 1. — München, Staatsbibliothek,
lieber die mehrmals gedruckte Flugschrift vgl. H. Schulz in der
Zeitschrift für Bücherfreunde Jahrg. 3 1899/1900 S. 23. Als Ergänzung
dazu gab Kohl den Bericht aus:
36. Neue zeytung was auf | den zweintzigisten tag des Monatts |
Septembris durch das Kay serisch Krieg fuiolck | gegen dem Babst, vnnd
andern yn Rom, mit | dem Ernst gehandelt worden ist. | (Holzschnitt:
Doppeladler.)
4°, 4 Bl. Typen A 3, B 1, 5. E.Weiler, Die ersten deutschen
Zeitungen (111. Publikation des Literarischen Vereins in Stuttgart)
Tübingen 1872 S. 96 Nr 35.
37. Warhafftige Newe zeyt | tung von der Stat Wien, wie sie von
der erschrocken- 1 liehen vnd Graussamen Macht des Thürcken auff
wasser | vnd Landt belegert. zc jm M. D. xxviiij. Jar. | Jtem. Ein
Sentbrieff so Emerich Wascha des Thürcken | öbrister velt haubtman,
Den öbristen vnd haubtleutten in | der Stat zugeschickt hat. | Auch
ein schöner Spruch wie graufsamlich der wüetrich | mit den eilenden
Christen, Schwängern weybern, vnnd den klay-|nen vnschuldige
Kindlein vmbgangen ist.
(Darunter Holzschnitt mit der Jahreszahl 1529 und mit dem
Monogramm M 0 = Michael Ostendorfer: Belagerung Wiens.)
4°, 8 Bl. Bl. 8v: Gedruckt zu Regenspurg | durch Paulum Khol.
Typen A 2, 3 und B 1, 5. Weller, Zeitungen S. 102 Nr 52. München,
Staatsbibliothek.
38. Der Durchleuchtigisten Gros-|mechtigisten Römischen Kaiser-
liche Mayestat vast | köstlichs einreyten. So geschehen ist zu Bononia
am | vierten tag des Monats Nouembris, Auch wie herr-|lich gemelte
Kay. May. von Bebstlicher heyligkeyt, | seinen Cardinelen vnd Officiern
daselbst empfangen | worden, mit was volck vnnd getzirden auch die
selb | K. M. vber meer komen ist. Im M. D. xxix. Jar. (Holzschnitt
mit der Jahreszahl 1529: Begrüfsung zwischen Papst und Kaiser).
4°, 4 BL, Bl. 4v: 1] Gedrückt zu Regenspurg | durch Paulum Khol. |
Typen A 3 und B 4.
Neben seinen vielen Nachdrucken liefs Kohl dann auch wieder
einmal zwei Urdrucke aus seiner Presse gehen :
39. Ein vnnder- 1 weysung vnnd bericht, | wie man sich mit Gotes
hilff vor der Englisch- |en schweyssucht genät, | bewaren, vnd so der
mesch damit behafft | darinn haltten, vnd | jme zehelffen sein | mag,
Durch | Doctor Jo-|han volg. Statartzt zu Amberg. | (Einfassung 3, in
der Schrifttafel die Jahreszahl : M. D. xxix.)
4°, 8 BL, Typen A 2 u. 3, B 1. München, Staatsbibliothek.
von Karl Schottenloher 421
40. (Hans Lutz:)
Grundige vnd warhaffti-|ge bericht der geschienten vnnd kriegs-|
handlung so sich, neben vnd vsser der Stat Wien belegerung hervfs- j
vff dem Lande, von des heyligen Ro. Reichs Obersten Veldhaubt- j
man meinem genedigen Fürsten vnnd herrn Hertzogeu Friderichen | Pfaltz-
grauen zc. bederseyts gegen vnd mit den vheinden, den Türck | hen
gepraucht zugetragen, begirlich zuhören. (Holzschnitt: das bayerische
Wappen mit der Jahreszahl 1530 und mit den Monogrammen M L
und M 0 = Michael Ostendorfer).
40. 16 Bl. Bl. 16 v: 11 Gedrückt in der Kayserlichen Stat | Regens-
purg durch Paulum Khol | jm 1530. Die erste Zeile des Titels ist
in Holz geschnitten. Typen A 2 und B 5. Als Verfasser ist „Hans
Lutz1) von Augsburg, jetzt zu Regensburg wohnend, Ehrenhold"
genannt. München, Staatsbibliothek.
41. [Bauernkalender für das Jahr 1530.]
1 Bl. einseitig bedruckt. 258x170 mm. Typen: A 1, B 1. Der
Kalender ist ganz aus Bildern und Zeichen zusammengesetzt und
bezeichnet die Tage, an denen man Ader lassen, Arznei nehmen, säen
und pflanzen soll. Darunter Reichsadler und Wappen von Regens-
burg. Typen finden sich nur oben in fünf Zeilen und unten in dem
Schlufsvermerk : Getruckt zu Regenspurg. Zeile 1 von Spalte 1 :
Saturng. | Mars.1 | seind herre dis jars. | München, Staatsbibliothek
(Xyl. 42.)
42. [Ausschreiben des bischöflichen Administrators von Regens-
burg gegen die Unsittlichkeit und Nachlässigkeit seiner Geistlichen,
9. Januar 1531.]
J JOHANNES3) dei et apl'ice sedis gratia Administrator eccl'ie
Ratisponen. Comespalatin9 Reni et dux Bauarie. Vniuersis et | . . .
Zeile 28: ... die Lune Nona Mensis Januarij. Anno dni Millesimo
Quingentesimo | tricesimo primo.
Plakat in quer 2°, 29 Zeilen, Typen A 2. Vgl. Gemeiner. Kirchen-
reformation S. 71. München, Reichsarchiv (Regensburg, Reichstag
Nr 494).
43. [Ordnung des Kämmerers und Rates von Regensburg für den
Reichstag von 1532, Ende 1531.]
(E)4)In Erber Cameier vnd Rate diser Stat Regennspurg, haben
nachuol- 1 gende Ordnung, wie es damit vff" yetzigem Reychstag, alhie
gehalten werden soll, furgenomen, darnach sich ein yeder | richten
vnd der also geleben soll. 11 Vnd Erstlich . . . Z. 52/53 weynmarekt.
Z. 52 : 11 Item Was von frembden wein vnnd pier, vff der iichs hieher
gefürt, soll vff vnser vnser lieben | Frawenplatz faylgehabt, alda an-
gestocken vnd verkaufft werden.
1) Vgl. Weller 1602.
2) Grofse Initiale J.
3) 2 Zeilen umfassend.
4) Grofse Initiale E.
422 Der Buchdrucker Paul Kohl
1 Bl. in 2°, einseitig bedruckt. 298 und 263 mm. 53 Zeilen. Typen:
A 3, B 4. Weller 3086 („Regensburg 1524?")- Auf die Regensburger
Tagung vom Jahr 1524 kann sich das Ausschreiben schon wegen des
Wortlautes nicht beziehen, in dem deutlich von einem Reichstag die
Rede ist. Aber auch die Texttypen, deren sich Kohl erst seit dem
Jahre 1527 bedient hat, verweisen auf eine spätere Zeit. Ohne Zweifel
ist der auf den 6. Januar 1532 ausgeschriebene Reichstag gemeint, der
erst am 17. April eröffnet werden konnte. Dann ist die Verordnung
wohl Ende 1531 erschienen.
Vielleicht hat die zuletzt genannten Verordnungen bereits Hans
Kohl gedruckt. Ob der Vater in dieser Zeit gestorben ist oder die
Druckerei seinem Sohne Hans abgetreten hat, wissen wir nicht. Der
1530 erschienene Bericht von Hans Lutz über die Belagerung Wiens
durch die Türken (Nr 40) ist die letzte Ausgabe gewesen, auf der
sich Paul Kohl genannt hat. Seit 1532 begegnet uns auf den Regens-
burger Drucken nur mehr sein Sohn Hans, so dafs wir mit dem
Jahre 1531 die Druckertätigkeit des älteren Kohl als erloschen an-
sehen dürfen.
Anhang.
1. Die Büchlein der „Schönen Maria" in Regensburg
und ihre Drucker.
Weil Paul Kohl im Jahre 1522 vom Regensburger Rate für seine
im Dienste der wundertätigen Maria herausgegebenen Drucke entlohnt
worden ist,1) hat man ihm auch die Berichte und Lieder zugewiesen,
die in den Jahren 1519 bis 1521 der Wallfahrt zur „Schönen Maria"
gewidmet worden sind.2) Dazu glaubte man umso mehr berechtigt zu
sein, als der im Anfang des 17. Jahrhunderts entstandene Nachdruck
eines Liedes von Hieronymus Ell auf die „Schöne Maria" die Auf-
schrift führt: „Gedruckt zu Regensburg 151 9. "3) Und doch belehrt
uns schon ein flüchtiger Blick in diese Drucke, dafs wir es hier mit
keinen Erzeugnissen Kohls zu tun haben. Die Typen dieser Ausgaben
gehören auswärtigen Druckern an und das Blatt, das 1519 in Regens-
burg erschienen sein soll, hat ohne allen Zweifel erst nachträglich
jene aus dem Inhalt, nicht aus dem ursprünglichen Texte genommene
Bezeichnung erhalten. Da wir jetzt auch aus anderen Zeugnissen
wissen,4) dafs es zu Regensburg in jener Zeit noch keine Druckerei
gegeben hat,5) müssen wir nach andern Druckern suchen.
1) Vgl. oben Nr 2 und 3.
2) Vgl. darüber auch Johann Loserth, Doctor Balthassar Hubmaier und
die Anfänge der Wiedertaufe in Mähren. Brunn 1893 S. 17 ff. R. von Lilien-
cron, Die historischen Volkslieder der Deutschen vom 13. bis 16. Jahrhundert.
Bd3 Leipzig 1867 S. 316 ff.
3) Weller 1205, der Urdruck ohne Zweifel unsere Nummer 4.
4) Vgl. oben S. 407 f.
5) Ein gleichzeitiger Bericht Christoph Hoffmanns über die Judenvertreibung,
die Schrift von Christophorus Ostrofrancus, De Ratisbona et ibidem Iudaeorum
proscriptione, ist ebenfalls nicht in Regensburg, sondern in Augsburg er-
schienen (10. Juni 1519), obwohl die Schrift von einem Regensbnrger Bürger
Johann Wagner verlegt worden ist.
von Karl Schottenloher 423
Es kommen folgende Ausgaben in Betracht:
1. wie die newe Capell zu der schonen | Maria in Regenspurg
erstlich auffkumen ist, nach | Christi geburt. M. CCCCC. vnd. xix. jar.
(Holzschnitt: Maria mit dem Kinde, von vier Engeln umgeben.)
Qui totain tete, pulchram veneratur auiicam |
Ac semper puram, te sine labe colit |
Iluic adsis Maria noceat ne pestis, apella. |
Aut subitae mortes, nee aconyta, precor.
4°, 8 Bl. Bl. lv wiederholt sich der Titelholzschnitt, darunter ein
lateiniscbes Gedicht. Der ganze Text in Versen. Vgl. Liliencron
Nr 336 S. 319. München, Staatsbibliothek (4 Bavar. 2089, 1).
Nach den Typen ist das Büchlein von Jobst Gutknecht in Nürn-
berg gedruckt; der Holzschnitt ist wohl ebenfalls in Nürnberg entstanden.
Dieselbe Schrift liegt noch in folgendem Nachdrucke vor:
2. Wie die new Capell zu der schonen | Maria in Regenspurg
Erstlich auffkommen ist, | nach Christi geburt. M. CCCCC. vn, xix. Jar.
(Holzschnitt, dem vorigen nachgeschnitten.)
Qui totain tete : pulebram veneratur amicam |
Ac semper puram: te sine labe colit |
Huic adsis Maria noceat ne pestis: apella.
Aut subitae mortes: nee aconyta: precor.
40, 8 Bl. Bl. 1 v wiederholt sich der Titelholzschnitt. Weller 1303.
Proctor 110 20. Dodgson Bd 2 S. 243 Nr 1, das Titelblatt von dem-
selben abgebildet in den Monatsheften für Kunstwissenschaft Bd 1908
S. 516. Regensburg, Kreisbibliothek (Rat. civ. 303).
Wie schon Proctor erkannt hat, stammt der Druck von Hieronymus
Höltzel in Nürnberg.
3. Die wunderbarlichen zaichen be-|schehen zu der schönen Maria
zu Regenspurg, Jm. xix. jar. (Holzschnitt wie bei 1.) Darunter im
selben Drucksatz wie bei Nr 1 die gleichen Verse.
40, 28 Bl. Bl. 1 v: Holzschnitt und Text wie bei Nr 1. Der ganze
Text in Versen. Weller 1304, fehlt bei Lilieneron. München, Staats-
bibliothek (4 Bavar 2089).
Typen und Holzschnitt wie bei Nr 1, also von Jobst Gutknecht in
Nürnberg.
Die folgende Schrift, die man ohne rechte Begründung dem damals
in Regensburg tätigen Balthasar Hubmayer zugeschrieben hat, liegt
in drei Ausgaben vor:
4. In disem büchlein seind begriffen die | wunderparlichen zayehen,
beschehen zu Regenspurg | zu der schönen Maria der mutter gottes.
(Holzschnitt: Maria mit dem Kinde über den Regensburger Schlüsseln,
darunter der Name „Regenspurg" eingeschnitten. Ueber der Gottes-
mutter schweben zwei Engel mit der Strahlenkrone. Auf der Rückseite
derselbe Holzschnitt.)
4°, 11 bedruckte Bl. Weller 1339 (ungenau). München, Staats-
bibliothek (4 Bavar. 2093). Nach den Typen von Jobst Gutknecht in
Nürnberg gedruckt.
424 Der Buchdrucker Paul Kohl
5. Iu disem biechlin sind begriffen, die | wunderbarlichen zaichen
zu Regenspurg zu der | schönen Maria der müetter gottes. (Holzschnitt
wie in der vorigen Nummer, aber anderer Schnitt.)
4o, 12 Bl., letztes Bl. leer. Weller, Zusätze Nr 162. Die Typen
stammen aus der Druckerei Johann Schobssers in München; man ver-
gleiche besonders die Auszeichnungstypen und die kleine Initiale am
Anfange des Textes. Das einzige bisher bekannte Exemplar ist im
Besitze des Herrn Grafen Hugo von Walderdorff.1)
6. In dysem buchlein seind begrif-|fen die wunderbarlichen zayehen,
beschehen zu Regen- |purg zu der schönen Maria der mütter gottes.
(Holzschnitt, wie 4 und 5 aber wieder in anderem Schnitt.)
4<>, 12 BL, das letzte leer. Weller Zusätze 163 (unrichtige Blatt-
zählung). Die Typen weisen auf Hieronymus Höltzel in Nürnberg.
München, Staatsbibliothek (4° Bavar 2090). Regensburg, Kreisbibliothek.
Die gleichen Typen und derselbe Holzschnitt tauchen wieder in
der folgenden Ausgabe auf, die die Wunderberichte bis zum Mittwoch
nach St. Johannes d. Täufer 1520 fortführt und 84 -f 399 Gebets-
erhörungen meldet, während die früheren Ausgaben nur bis Montag
nach Michaelis 1519 gehen und von 69 Wunderzeichen berichten.
7. In diesem buchlein | seind begriffen die wunderbarlichen | zayehen,
beschehen zu Regenspurg zu der schönen | Maria der mutter gottes. |
(Derselbe Holzschnitt wie in der vorigen Nummer.)
4°, 58 Bl. Weller wirft diese erweiterte Ausgabe mit der vorigen
zusammen und findet sich deshalb mit der Blattzählung nicht zurecht.
Vgl. seine Nummer 1339, bei der er unsere 58 Blätter zählt, während
die Ausgabe nur 12 hat; bei Nr 163 der Zusätze geht es ihm ebenso.2)
Nach den Typen von Hieronymus Höltzel gedruckt. München, Staats-
bibliothek (4 Bavar. 2091.)
8. Michael Ostendorfers Holzschnitt der Marienkirche zu Regens-
burg, mit lateinischer und deutscher Inschrift.
1 BL, einseitig bedruckt. Weller 1305. Zeitschrift für bildende
Kunst, Jahrg. 16, Leipzig 1881 S. 333ff.; Dodgson in den Monatsheften
für Kunstwissenschaft Bd. 1908 S. 514 (mit Abbildung). München.
Bayerisches Nationalmuseum (samt Holzstock).
Das Blatt gehört einer viel späteren Zeit an und ist mit Nürnberger
Fraktur gedruckt, die erst seit 1525 auftaucht. Der Drucker ist wohl
in Hieronymus Formschneider von Nürnberg zu suchen.
2. Drucke mit dem erdichteten Namen Kohls.
Die Königliche Bibliothek in Berlin besitzt zwei seltene Drucke,
die zwar den Namen Kohls führen, aber sicher nicht aus seiner
Presse stammen. Es sind das die Ausgaben:
1) Für die freundliche Ueberlassung des Druckes sage ich Herrn Grafen
auch hier bestens Dank.
2) Z. T. hat sich Weller S. 455 selbst verbessert. Vgl. auch seinen Auf-
satz „Die schöne Maria" im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit. N. F.
Jahrg. 13 Nürnberg 1866 Sp. 142ff.
von Karl Schottenloher 425
1. Handlung Ordnung, vi! In|structiö. so furgenomen | worden sein
vö allen | Rotten vn häufen | der Paure so sich | zusame verpfli|cht
haben. | Im M. D. xxv.
4°, 4 BL, endet: Getruckt zu Regenspurg durch Paulü Khol.
(Flugschr. 1525, 1 d).
2. Die grundlichen vnnd rech|te haubtartickel aller Baur|schaft vn.
hindersessen der | Geistlichen vii Weltliche | oberkeiten. vö welchen |
sy sich beschwert ver|maynen.
4°, 4 Bl., endet: Getruckt zu Regespurg durch Pauli! Khol.
(Flugschr. 1525, 2 db).
Beide Ausgaben lehnen sich ersichtlich an die Nummern 23 und
24 unseres Verzeichnisses an, sind aber mit Typen gedruckt, die bei
Kohl niemals vorkommen. Wir haben es also mit kecken Nach-
drucken zu tun, bei denen sich ihr Urheber, wahrscheinlich Johann
Schönsperger von Augsburg, hinter dem Namen Kohls verschanzt hat,
um nicht als Drucker verraten zu werden.
München. Karl Schottenloher.
Literaturoerichte und Anzeigen.
Catalogo dei codici Marciani italiani a cura della direzione della R. Biblioteca
nazionale di S. Marco in Venezia. Vol. 1. 2. . . . redatto da Carlo Frati,
bibliotecario capo della Marciana, |&] A. Segarizzi, sottobibliotecario della
Marciana. Modena: G. Ferraguti (Leipzig: Otto Harrassowitz) 1909 — 1911.
1. Fondo antico. — Classi I, II e III. XII + 378 S. 8° 1909. —
L. 15 (15 M.)
2. Classi IV e V. XXI + 423 S. 8° 1911. — L. 18 (18 M.)
Der Weltruf der Handschriftensammlung der Marciana, die bekanntlich vor
einigen Jahren aus dem Dogenpalast in den Palazzo della Zecca übergesiedelt
ist, steht seit langer Zeit fest, doch entsprach diesem Rufe der SammhiDg,
wie das leider auch sonst vorkommt, nicht die Beschaffenheit ihrer Kataloge
— gab es doch für einen sehr grofsen Teil der Codices nicht einmal ältere gedruckte
Verzeichnisse, ja für manche nicht einmal geschriebene an Ort und Stelle. Diesen
unerfreulichen Zuständen scheint jetzt in gründlicher Weise abgeholfen werden
zu sollen. Die Beschreibung der italienischen Handschriften der Marciana,
deren beide ersten Bände jetzt vorliegen, erfolgt sotto gli auspici del Ministero
della Pubblica Istruzione, und dies gibt uns die Hoffnung, dafs uns nach den
italienischen Handschriften vielleicht auch die lateinischen und griechischen,
der Bibliothek in neuen und vollständigen Katalogen vorgelegt werden.
Was die italienischen Hss. der Marciana angeht, so besteben diese ein-
mal aus dem sogenannten Fondo antico, der aber im ganzen nur 86 Nummern
umfafst, sodann aus den sehr zahlreichen späteren Erwerbungen, die inhaltlich
in elf verschiedene Klassen gesondert sind. An gedruckten Katalogen hier-
tür gab es bisher nur einen für den Fondo antico, verfafst 1741 von Zanetti
sowie Morelli's Kataloge der Sammlungen Farsetti und Nani, die erst später
— gegen Ende des 18. Jahrhunderts — der Marciana einverleibt worden sind.
Jedenfalls waren diese Vorarbeiten verhältnismäfsig nur sehr geringfügig,
beläuft sich doch die Gesamtzahl der italienischen Hss. der Bibliothek heute
auf mehr als 5000, für deren Beschreibung mindestens 6 Bände in Aussicht
genommen sind. Ein tüchtiges Stück Arbeit war und ist also von den neuen
Bearbeitern neu zu leisten.
Von den beiden bisher erschienenen Bänden enthält der erste den Fondo
antico (Zanetti) und von den späteren Erwerbungen die Klassen I (Bibbia e
XXIX. 9- 28
426 Literaturberichte und Anzeigen
scrittori ecclesiastici), II (Giurisprudenza e Filosofia) und III (Medicina e
Storia naturale) , der zweite die Klassen IV (Matematica e Arti del disegno)
und V (Storia ecclesiastica). Ein besonderes Interesse bieten hierunter in
erster Linie die Hss. des Fondo antico, der Schätze von hervorragender Be-
deutung enthält — ich erwähne nur die Gedichte des Giacornino da Verona
(Z 13, saec. 14), die schönen Dante-Hss. des 14. Jahrhunderts (Z 50 — 55),
Petrarcas Trionfi (Z 59, saec. 15), das Autograph von Guarinis Pastor tido
(Z 65) und mehrere Boccaccio -Hss. des 15. Jahrhunderts (Z 68—71). Aber
auch unter den späteren Erwerbungen mit ihrer reichen Mannigfaltigkeit ist
neben jüngeren Stücken und solchen von beschränkterem Interesse viel
Altes und Wertvolles, beispielsweise die zahlreichen Legenden-Hss. und die
vielen prächtigen alten Portolani.
Die Art der Katalogisierung verdient uneingeschränktes Lob: die beiden
Bände erfüllen durchaus alle Ansprüche, die man an einen modernen Hand-
schriftenkatalog stellen kann. Dahin rechne ich nicht nur eine sorgfältige
und genaue Beschreibung der Manuskripte und ihres Inhalts, sondern vor
allem auch den Nachweis, wo die einzelnen Hss. in der gedruckten Literatur
bereits benutzt oder erwähnt worden sind. Was die Verfasser in der Vorrede
zum ersten Bande S. XI über den Wert solcher Nachweise vorbringen, ist
nach allen Richtungen hin zutreffend und verdient von jedem, der heute einen
Hss. -Katalog bearbeiten will, beherzigt zu werden. Ob es sich freilich empfiehlt,
diese Nachweise, wie Frati und Segarizzi es hier getan haben, in sich geschlossen
als ,Bibliografia' an das Ende einer jeden Hss. -Beschreibung zu stellen,
möchte ich bezweifeln. Bei Hss., die mehrere, oft ganz disparate Stücke
enthalten, erscheint es aus naheliegenden Gründen praktischer, wie dies ja
auch z. B. in manchen deutschen Hss.-Katalogen neuerer Zeit geschehen ist,
die literarischen Nachweise in die Beschreibung der einzelnen Stücke selbst
zu verarbeiten. Aber gar zu viel kommt auf diesen Unterschied nicht an
— jedenfalls verdienen die Verfasser auch gerade für diesen Teil ihrer Arbeit,
dessen Schwierigkeit nur der ganz beurteilen kann, der einmal selbst eine
ähnliche Arbeit ausgeführt hat, den wärmsten Dank aller Benutzer. Gut sind
auch, um auch dieses kurz zu erwähnen, die reichhaltigen Indices, in denen,
wie ich auf Grund zahlreicher Stichproben versichern zu können meine, nichts
Wesentliches fehlt.
Man darf also die beiden Verfasser und die Marciana selbst zu dem
vielversprechenden Anfange des grofsen Werkes aufrichtig beglückwünschen.
Mögen die folgenden Bände ebenso ausfallen wie die beiden ersten, und möge
trotz des in der Vorrede zum zweiten Bande angekündigten Rücktritts
Segarizzis von der weiteren Mitarbeit die Fortsetzung nicht lange auf sich
warten lassen!
Danzig. 0. Günther.
Im 50. Bande der Verhandlungen (Rözpraw) der Krakauer Akademie
(1912. S. 1 — 97) beschreibt I. Sajdak die 6 (zumeist schon bekannten) griech.
Hss. von Monte Cassino, ferner eine in lat. Sprache abgefafste griech.
Grammatik und ein Psalterium, das den griech. Text in lat. Lettern bietet,
sehr eingehend und gründlich mit Heranziehung anderer Hss. (Gregor von
Naziauz, Gnomologien, Lexika). Entgangen sind ihm die Abbildungen bei A.
Mufioz, L'art byzantin ä l'exposition de Grottaferata. Rom 1906, S. 73 ff.; zu
G431 u. 432 konnte A. Rocchi, De coenobio Cryptoferratense . . . Tusculi 1893
S. 277 (die 2. Aufl. 1906 ist mir nicht zugänglich), verglichen werden zu ersterer
Hs. auch Texte u. Untersuch. XI 3 (1904) S. 5.
Brunn. Willi. Weinberger.
Die Bearbeitung der Bibliographie de Belgique hat mit dem
Jahrgang 1912 die Königliche Bibliothek zu Brüssel übernommen und im
Zusammenhang damit sind wesentliche Aenderungen der Arbeit ein-
getreten. Die Bibliographie hatte bisher drei Abteilungen: Livres. Periodiques.
Umschau nnd neue Nachrichten 427
Bulletin sommaire des periodiques. Die beiden ersten erschienen vierund-
zwanzigmal im Jahre, die dritte monatlich. Von jetzt ab enthält die erste
Abteilung aufser den Livres auch noch die neuen Zeitschriften, dazu estanipes,
cartes, plans. Die zweite Abteilung wird nur noch in Zwischenräumen von
etwa je zwei Jahren erscheinen, die dritte soll — anscheinend — monatlich
weitergeführt werden nnd alle Vierteljahre ein Verfasserverzeichnis bringen.
Die innere Ordnung der Titel der ersten Abteilung ist die des Dezimalsystems.
Die Rückseite des Umschlagtitel druckt die divisions generales des Systems
ab und erleichtert so das Auffinden der einzelnen Fächer auch für den, der
nicht gewohnt ist, ständig mit dem Dezimalsystem zu arbeiten. Die einzelnen
Titel weist eine Table alphabetique, noms d'auteurs, matieres, ouvrages ano-
nymes nach, mit Angabe der laufenden Nummer der Bibliographie.
Umschau und neue Nachrichten.
Ueber die Frage der Reichs- oder Zentralbibliothek äul'sert
sich der Direktor der Hofbibliothek in Darmstadt Adolf Schmidt im
Literaturblatt der „Frankfurter Zeitung" vom 18. August. Er kommt zu dem
Schlufs, daß die geplante Zentralbibliothek grundsätzlich abzulehnen ist. Mit
Recht wendet er sich gegen den Gedanken der „absoluten Vollständigkeit",
der von den Förderern des Leipziger Planes in den Vordergrund gestellt wird.
Eine solche Vollständigkeit, die nahezu alles bedruckte Papier umfassen will,
sei an einer Stelle undurchführbar. Die „Landesliteratur" könne nur
dezentralisiert in Landes- und nötigenfalls Provinzialbibliotheken gesammelt
werden. Diese Sammelarbeit müsse organisiert werden und auch Sachsen
würde zweckmäfsiger handeln, wenn es mit dem Gelde, das es auf die
„Zentralbibliothek" wenden wolle, seine beiden Bibliotheken so ausstatte, dafs
sie die gerade dort so lange vernachlässigte Landesliteratur pflegen könnten.
Dagegen sei es notwendig und von niemand bestritten, dafs die im deutschen
Buchhandel erscheinende und in den Bibliographien verzeichnete Bücher-
produktion an einer Stelle aufbewahrt werde und zngänglich sei, und das
geschehe am einfachsten und billigsten, indem die Königliche Bibliothek in
Berlin als die gröfste deutsche Bibliothek in den Stand gesetzt werde, sie
ganz zu erwerben. — Ich kann mich damit in der Hauptsache nur einverstanden
erklären. M. E. ist es zwar nötig, die Aufgabe der Königlichen Bibliothek
über den „Hinrichs" hinaus auf alle Veröffentlichungen amtlicher und privater
Natur zu erstrecken, die von allgemeinem Interesse sind, aber mit den Spezial-
und Lokalsammlungen der Landes- und Provinzialbibliotheken in Wettbewerb
treten würde sie weder können noch wollen, wie sie es auch jetzt innerhalb
Preufsens nicht tut. P. S.
Breslau. Der Jahresbericht der Königlichen und Universitätsbibliothek
für 1911 beschäftigt sich eingehend mit den Etatsverhältnissen. „Die Er-
höhung des Anschaffungsfonds i. J. 1910 hat, wie das beim Jubiläum mehrfach
zu bemerken war, in weiten Kreisen, ja auch bei der Universität selbst, die
es doch besser wissen könnte, die Ueberzeugung hervorgerufen, die Bibliothek
sei saturiert. Da wird es gut sein darauf hinzuweisen, dafs sie mit ihren
40 °/0 negativer Bescheide auch jetzt noch an der Spitze der preufsischen
Bibliotheken marschiert. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Provinz
bücherarm wie keine andere, und bei der Königlichen und Universitätsbiblio-
thek hat zudem die Einseitigkeit der ursprünglichen Zusammensetzung im
Bunde mit der langen Unterernährung Mängel geschaffen, die einigermafsen
auszugleichen nur ganz ungewöhnlichen Mitteln gelingen könnte. Es mag
daher ausdrücklich gesagt sein . . . dafs mithin der animus donandi keinerlei
Veranlassung hat, vor den Pforten der Bibliothek Halt zu machen." Der
Bericht betont, dafs auch die 100 000 M., die aus der Bewilligung von einer
28*
428 Umschau und neue Nachrichten
Million auf Breslau entfallen werden, daran nicht viel ändern wird; er erkennt
aber an, dafs die Etatserhöhung zusammen mit der Einführung der Gebühren
die finanzielle Lage doch sehr gebessert haben, zumal auch noch 8000 M. zur
Aufbesserung der Handbibliothek des Lesesaals bewilligt wurden, so dafs
für Anschaffung von Büchern in 1912 rd S>0 000 M. zur Verfügung stehn. Ja,
die Verwaltung spricht sogar Zweifel daran aus, ob es gelingen wird mit den
vorhandenen Arbeitskräften angesichts des gröfseren Zuwachses auch nur die
laufenden Geschäfte zu bewältigen. — Für die Nenbaufrage ist kein Fort-
schritt zu verzeichnen. „ Herrn Baurat Buchwalds Entwurf, mit dem die
Bibliotheksverwaltung sich in allen Stücken einverstanden erklären konnte,
ist in Berlin zunächst nicht akzeptiert worden. Dafür wurde im Ministerium
der öffentlichen Arbeiten ein neuer Plan ausgearbeitet, der . . . durchaus
eine Rückkehr zu der in derselben hohen Behörde entstandenen Versuchs-
skizze von 1908 zeigt, die hier als eine annehmbare Lösung nicht anerkannt
werden konnte" und weiter „Es sind gute Aussichten dafür vorhanden, dafs
die hiesige Auffassung sich durchsetzen wird. Ein Jahr aber, wenn nicht
mehr, dürfte wieder verloren sein". Man mufs in der Tat hoffen, dafs die
Breslauer Ansicht durchdringt. Es handelt sich im wesentlichen um Meinungs-
verschiedenheiten über die Lage der einzelnen Räume zu einander, da sollten
die Wünsche der Bibliotheksverwaltung doch wohl mafsgebend sein. In-
zwischen hat das alte Gebäude im Südflügel des ersten Stockes (Ausgabe,
Lesesaal, Dozentenzimmer, Katalograum) die bisher fehlende Zentralheizung
erhalten und durch den Abbruch von acht mächtigen Oefen ist eine sehr be-
trächtliche Wandfläche frei geworden. _ Hy.
Die Redaktion entspricht einem Wunsche der Breslauer Bibliotheksver-
waltung, wenn sie an die vorstehende Notiz noch folgende Berichtigung
anschliefst. Anf S. 18 wird mitgeteilt, es seien die von der Bibliothek 1903
und 1905 versehentlich selbständig abgeschlossenen Tauschverhältnisse
mit der Universität Toronto und der Carnegie Institution in Washington nach-
träglich genehmigt worden. Tatsächlich liegt indes die Sache so, dafs die
damalige Verwaltung (Herr Geheimrat Erman) sich in beiden Fällen zu Gegen-
gaben nur insoweit verpflichtete, als der Vorrat es gestatten würde. Im Auge
hatte sie dabei die sog. Ueberexemplare, d. h. die Exemplare, die ziemlich
regelmäfsig über die für den Tauschverkehr erforderliche Zahl hinaus von
der Universität geliefert werden. Ueber diese aber stand der Verwaltung
die Verfügung frei. Sie bedurfte hier also der Genehmigung der Universität
nicht, Das „versehentlich" ist also zu streichen.
Braunschweig. Archiv und Bibliothek der Stadt Braunschweig
veröffentlichten einen gemeinsamen Bericht über die Rechnungsjahre 1906 bis
1910. Die Ausleihtätigkeit der Bibliothek fiel in der Berichtszeit von 3142 Bdn
auf 1790. Als Grund des Rückgangs sieht die Verwaltung in erster Linie
die Eröffnung der mit der Volkslesehalle verbundenen öffentlichen Bücherei
an. Diese hat einen grofsen Teil der Leser der Stadtbibliothek an sich gezogen,
weil sie günstiger gelegen ist, zahlreichere und für das grofse Publikum
günstigere Ausleihstunden ansetzen konnte und eine reiche Sammlung guter
Unterhaltungsliteratur besitzt. Dagegen stieg die Benutzung an Ort und Stelle
von 764 Benutzern in 19067 anf 936 in 1909/10 und 2409 in 1910/11. Die
letzte Steigerung erklärt sich aus der Eröffnung eines Lesesaals. Von
Geschenken sei hervorgehoben, dafs Verlagsbuchhändler Westermann von
Zeit zu Zeit die Zeitschriftenbestände überweist, die sich auf der Redaktion
der Westermannschen Monatshefte ansammeln.
Nordamerika. Ueber die Bibliothek der Yale-Universität in New Haven
ist hier im Jahrgang 1905 zuletzt berichtet worden. Die Anstalt hat sich seitdem
unter der energischen Leitung von J. Ch. Schwab aufs glücklichste entwickelt.
Für Katalogisierungszwecke sind Extrabewilligungen erfolgt, die es ermöglicht
haben, die verschiedenen Kataloge in einen zu verschmelzen und in den
Umschau und neue Nachrichten 429
nächsten Jahren hauptsächlich dazu dienen sollen, die Bestände der Instituts-
und Seminarbibliotheken, soweit das noch nicht geschehen ist, durch Beamte
der Universitätsbibliothek aufnehmen zu lassen, um im Katalog der Hanpt-
bibliothek künftig alle in den Sammlungen der Universität befindlichen Bücher
nachweisen zu können. Der Gesamtbücherbestand der Universität übersteigt
jetzt 600 000 Bände. Der Zuwachs der Universitätsbibliothek betrug im Jahre
191011 rund 20 001) Bände; 11 000 waren gekauft, 15 000 geschenkt, 3U00 durch
Tausch erworben. Uie Ankäufe aus regelmäfsigen Fonds waren verhältnis-
mäfsig gering, da die sichere Einnahme der Bibliothek nur in dem Ertrag
der von den Studierenden erhobenen jährlichen Gebühr von 5 bezw. 6 Dollar
besteht. Aber wie an allen amerikanischen Hochschulen erfreut sich die
Bibliothek stets grofser Zuwendungen nicht nur an Büchern, sondern auch
an baren Mitteln; so konnten bei der Versteigerung der Hoe - Sammlung
zahlreiche, in dem Jahresbericht für 1910/11 aufgeführte Kostbarkeiten erstanden
werden. Sehr gepflegt wird von der Verwaltung der Tauschverkehr, für den
ihr insbesondere die wertvollen, wissenschaftlichen Publikationen der Universität
zur Verfügung stehen. Der Jahresbericht des Bibliothekars für 1909 — 10
enthält als Anhang eine Zusammenstellung sämtlicher Veröffentlichungen der
Yale- Universität (Bulletin of Yale University, Ser. 7, Nr 2, Nov. 1910.)
Die Hauptbibliothek der öffentlichen Bibliotheken von Philadelphia war
bis Ende 1910 in einem ehemaligen Konzertsaale sehr schlecht untergebracht;
jetzt hat sie bessere Unterkunft in dem bisherigen, gleichfalls gemieteten
Gebäude des College of Physicians erhalten, das aber weniger günstig liegt.
Um so freudiger ist die Nachricht zu begrül'sen, dafs die Stadt endlich einen
eigenen Bau für die Hauptbibliothek beschlossen und hierfür 1 Million Dollar,
sowie einen vortrefflichen Bauplatz bereitgestellt hat. Vorläufig beruht die
Hauptleistung der öffentlichen Bibliotheken Philadelphias auf der Tätigkeit
der Zweigbibliotheken, von denen jetzt 21 in Betrieb sind. Die meist ein-
stöckigen , sehr ansprechenden Gebäude sind ausgezeichnet durch eine hier
wohl zuerst so durchgeführte, äufserst übersichtliche, wenig Aufsichtspersonal
erfordernde Raumanordnung; die Jahresberichte enthalten gute Abbildungen
solcher Neubauten. Der Gesamtbücherbestand beläuft sich jetzt auf 391 000
Bände, davon SO 000 in der Hauptbibliothek. Als Geschenk erhielt die Ver-
waltung im vorigen Jahre die bis zur Fertigstellung des Hauptgebäudes
freilich nicht zugängliche Rawle Law Library, eine um 1780 in London angelegte,
durch vier Generationen planmäfsig vermehrte Rechtsbibliothek. Ueber die
Tätigkeit der Abteilung für Blinde ist hier schon berichtet worden (1909,
S. 238); die Büchersammlung für Blinde enthält jetzt 3918 Bände, die im
Jahre 1911 15 185mal benutzt wurden.
Der berechtigte Wunsch, sich bequem über die in den verschiedenen
Bibliotheken einer Stadt vorhandenen Zeitschriften unterrichten zu können,
hat im letzten Jahrzehnt unter anderem die sehr brauchbaren Gesamt -Zeit-
schriftenvcrzeichnisse von Chicago, Boston und Philadelphia ins Leben gerufen.
Zu diesen gesellt sich jetzt die Liste der periodischen Veröffentlichungen, die
sich in der Universitätsbibliothek von Illinois und fünf anderen Bibliotheken
der Städte Urbana und Champaign befinden (s. oben S. 44). Sie umfafst
etwa 8340 Titel, deren Aufnahme und Ordnung den von der A.L. A. im Jahre
1908 aufgestellten Regeln entspricht. Leider hat durch diese Vorschriften
die von der Kongrefsbibliothek befolgte Uebung, deutsche Gattungsnamen
durchgängig klein zu schreiben, weitgehende Verbreitung in amerikanischen
Bibliotheken gefunden; sie stört auch aufserordentlich in dem vorliegenden
Verzeichnis, das eine sehr stattliche Anzahl deutscher wissenschaftlicher Zeit-
schriften aufweist.
Der Jahresbericht der öffentlichen Bibliothek des Distriks von Columbia
enthält zur Begründung des Mehrbedarfs auf S. 1 1 eine sehr lehrreiche Zusammen-
stellung der Summen, welche die 26 über 200 000 Einwohner zählenden Grofs-
städte mit Ausnahme von Washington für öffentliche Bibliotheken im Jahre
430 Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
1910 aufwandten, wobei die Ausgaben für Grundstücke und Gebäude nicht
mit inbegriffen sind, und eine Berechnung, wieviel in den einzelnen Städten
auf den Kopf der Bevölkerung entfällt. An Einwohnerzahl stehen darnach
an erster Stelle New York, Chicago, Philadelphia, St. Louis, Boston, Cleveland,
Baltimore, Pittsburgh. Nach den Ausgaben für Bibliothekszwecke folgen sich:
New York (1454 000 5), Boston (375 000 5), Chicago (344 000 5), Cleveland
(321 000 5), Pittsburgh (257 000 5), Philadelphia (251000 5), St. Louis (195 000 5).
Der Prozentsatz auf den Kopf berechnet betrug im Durchschnitt 28 cents; er
ist am gröfsten in Cleveland mit 58 c. und Boston mit 56 c. ; demnächst kommen
Pittsburgh (48 c), Seattle (40 c), Newark (43 c), Minneapolis (38 c), Portland
und Buffalo (je 33 c); unter den Städten mit 100 000 bis 200 000 Einwohnern
können sich der verhältnismäfsig höchsten Aufwendungen rühmen Oakland
(42 c), Worcester (38 c.) und Grand Rapids (37 c), von kleineren Städten
Brookline (84 c), Springfield, Mass. (52 c) und Haverhill (44 c). Für Washington
verlangt die Verwaltung der öffentlichen Bibliothek für das Jahr 1913 95 000 5,
das wäre bei einer Bevölkerung von etwa 351 000 Personen 27 cent auf den
Kopf. Interessant ist auch die der Statistik des Census Bureau's entnommene
Notiz, dafs in den amerikanischen Grofsstädten von über 300 000 Einwohnern
die Bibliotheksausgaben sich im Jahre 1908 durchschnittlich auf 1,4 Prozent
des Stadthanshaltsetats beliefen , während sie in Washington nur 0,8 Prozent
betragen. P. Trommsdorff.
Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Magyar Könyvszemle. Revue bibliographique hongroise. Publ. par la
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Relazione della IX. riunione della societä bibliografica italiana, tenutasi in
Roma nei giorni 26—28 ottobre 1911. Milano 1911: Cogliati. 35 S.
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Revue des Bibliotheques. Directeurs: Emile Chatelain et Leon Dorez.
Secretaire: L. Barran-Dihigo. Aü. 22. 1911. N08 1/3. Janvier— Mars.
Paris: H. Champion 1912. Jg. (12 Nrn) 17 Fr., Paris 15 Fr.
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Jahre 1910. Ungarisches statistisches Jahrbuch N. F. 18. f. 1910 (1912).
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Nos Bibliotheques de province en 1910. Magyar Könyvszemle N. F. 20.
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Bildung und Staat. Volksbibliotheken. Wien und Leipzig: W. Braumüller
1912. 76 S., 5 Tabellen.
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436 Neue Bücher und Aufsätze znm Bibliotheks- und Buchwesen
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Frankfurt a. M.: H.Keller 1912. 16 S. 4°.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 437
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Henri Hymans. Berlin: B. Cassirer 1911. 6 Bl., 24 Taf. 4° = Graphische
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VI, 122 S. m. 26 Abb. u. 8 Taf. 1,00 M., geb. 1,25 M. = Aus Natur u.
Geisteswelt Bdch. 175.
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Holzschn. München u. Leipzig: Piper 1912. 152 S. 4° (8°) 7 M. = Klassische
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Bibliographie der fremdsprachigen Zeitschriftenliteratur. Hrsg. von F.
Dietrich. Alphabetisches nach Schlagworten in deutscher Sprache sachlich
geordnetes Verzeichnis .. . Bd 2. Zumeist zweites Drittel 1911. Gautzsch:
Dietrich 1912. 4°. Bd (5 Lief.) 25 M. = Internationale Bibliographie der
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Deutschland. Bibliographie der deutschen Zeitschriften-Literatur mit Ein-
schlufs von Sammelwerken und Zeitungsbeilagen. Suppl.-Bd: Biblio-
graphie der deutschen Rezensionen . . . Mit Rezensenten -Verzeichnis
und Sachregister. Unter besond. Mitwirk, von E. Roth für den medi-
zinisch-naturwiss. Teil hrsg. von F. Dietrich. Bd 14. 1911, II. Lief. 1.
Gautzsch b. Leipzig: F. Dietrich 1912. Kompl. (5 Lief.) 35 M.
Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 439
Ungarn. Bibliothöque hongroise. Contributions an I. vol. <le l'anciennc biblio-
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Deutsche Belletristik. 1328 Nrn.
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Friedländer & Sohn, Berlin. Nr 479: Botanik: Phanerogamae. 46 S.
Gilhofer & Ranschburg, Wien. Nr 101/101: Varia. Nr 24670 — 25871.
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Götz, Max, München. Nr 56: Bavarica. 3290 Nrn. — Anzeiger Nr 954.
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Hiersemann, Leipzig. Nr 110: Kostüme. Uniformen. 575 Nrn.
Hugendubel, München. Nr 63: Neue deutsche Literatur. Teil I. A— F.
2316 Nrn. — Nr. 64: Neuerwerbungen. 429 Nrn.
Kampffmeyer, TL, Berlin. Nr 476: Mathematik, Naturwissenschaften. 66 S.
440 Antiquariatskataloge — Personalnachrichten
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Kunst, Medizin etc. 953 Nrn.
Koppe, Nordhausen. Nr 34: Varia. 1143 Nrn.
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1830 Nrn.
Liebisch, Bernh., Leipzig. Nr 19S: Kirchengeschichte Abt. II: Reformations-
geschichte. — Nr 200: Kirchengeschichte. Abt. III: Drucke d. 15. — 17. Jahrh.
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Liepmannssohn, Ant., Berlin. Nr ISO: Autographen. 1929 Nrn.
Limburger Antiquariat, Limburg a. d. L. Nr 22: Austriaca. 1755 Nrn.
— Nr 23: Geschichte u. Geographie. 2977 Nrn. — ;Nr 24: Theologie, Musik,
Kunst etc. 5169 Nrn. — Nr 25: Deutsche Literatur. 2720 Nrn. — Nr 26:
Alte Drucke. Exlibris. Heraldik etc. 917 Nrn.
Loescher & Co., Rom. Giurisprudenza e scienze sociali. 1078 Nrn. —
Nuova Serie Nr 2 : Miscellanea. 762 Nrn.
Lübcke, Lübeck. Nr 55: Varia. 660 Nrn.
Luzac&Co., London. Bibliotheca orientalis XL 1540 Nrn.
Mayer & Müller, Berlin. Nr 267: Klassische Philologie. III: Altertums-
wissenschaft. 5^ Nrn.
Meier & Ehrat, Zürich. Nr 311 : Wertvolle Werke. 1859 Nrn.
Meyer, Leipzig. Nr 109: Deutsche Philologie. 1994 Nrn.
Mische 1, Düsseldorf. Nr SO: Zur Geschichte Rheinlands und Westfalens.
3S57.
Mussotter, Munderkingen. Nr 101 : Soziale Frage. 1038 Nrn. — Nr 103b:
Askese, Liturgie, Mystik etc. Nr 2279-4607.
Pietzcker, Franz, Tübingen. Nr 454: Das Auge und seine Krankheiten.
9834 Nrn.
Poppe, Leipzig. Nr 3: Musikgeschichte. 650 Nrn.
Rauthe, Berlin. Nr 38: Germanistik, Sprachwissenschaft, Volkskunde etc.
618 Nrn.
Ricker 'sehe Univ.-Buchh. , Giessen. Nr 64: Altertumswissenschaften.
2378 S.
Schöningh, Osnabrück. Nr 137: Varia. 1730 Nrn.
Süssenguth, Berlin. Nr 15: Schöne Wissenschaften. 4369 Nrn. — Geographie
und Reisen. 2345 Nrn.
Volkening, Ed., Leipzig. Nr 6: Freimaurerei. 1431 Nrn.
Weg, Leipzig. Nr 137: Vertebrata recentia et fossilia. 650S Nrn.
Weigel, Nürnberg. Nürnberger Bücherfreund Nr 3: Vermischtes. 343 Nrn.
Winter, C, Dresden. Nr 150: Varia. 4S5 Nrn.
v. Zahn & Jaensch, Dresden. Nr 244: Philosophie. 1577 Nrn. — Nr 245:
Medizin. 802 Nrn. — Nr 247: Länder und Völkerkunde. 1446 Nrn.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Dem Bibliothekar Dr. Emil Maurmann in Marburg wurde
das Prädikat Professor beigelegt. Der Bibliothekar Dr. EmilJacobs wurde
als Direktor an Freiburg ÜB berufen , der Bibliothekar Dr. August Moeltzner
wurde zum Oberbibliothekar ernannt.
Freiburg ÜB. Der Direktor Geh. Hofrat Prof. Dr. Julius Steup tritt
zum Herbste in den Ruhestand. Der Wiss. Hilfsarbeiter Dr. Bruno (Haussen
wurde als Bibliothekar an Rostock ÜB berufen.
Leipzig B des Reichsgerichts. Der Hilfsbeamte Bacc. jur. Georg Marx
wurde zum Bibliothekar ernannt.
Verlag von Otto Hairassowitz, Leipzig. — Druck von Elirkardt Karrae, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX. Jahrgang. 10. Heft. Oktober 1912.
Vorträge zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung.
Auf die freundliche Aufforderung des Herrn Herausgebers dieser
Zeitschrift hin soll hier über die Vorträge berichtet werden, die im
Auftrage der Königl. Universitätsbibliothek zu Berlin im vorigen
Sommersemester für Studierende aller Fakultäten gehalten worden
sind. Es handelte sich darum, besonders den Anfänger mit allen den
Einrichtungen des bibliothekarischen Betriebes, deren Kenntnis von
unmittelbarem Wert für das Studium ist, sowie mit den Elementen
der Bücherkunde bekanntzumachen. Wie benutzt man Kataloge?
Wie bestellt und entleiht man Bücher? Wie erhält man Auskunft
und bringt man Wünsche vor? Das waren die Fragen, mit deren
Beantwortung sich die ersten der zwölf Vorträge beschäftigten.
Die Besprechung der Kataloge mit den Unterschieden zwischen
dem alphabetischen und systematischen zu beginnen, erwies sich
durchaus nicht als überflüssig, und ebenso notwendig erschien es,
wenigstens eine summarische Kennzeichnung der Verschiedenheiten zu
geben, die die alphabetischen Kataloge der Königlichen und der
Königl. Universitätsbibliothek zu Berlin untereinander aufweisen, wie
ja überhaupt alle Vorträge von den Einrichtungen dieser beiden
Institute ausgingen. Es wurde der Versuch daran geknüpft, die
„Instruktion" wenigstens in einigen Hauptpunkten zu erklären. Die
Form der Namen, die Ordnung der Schriften desselben Verfassers, die
Anordnung der Zeitschriften und die Verweise wurden herausgegriffen,
um daran die durchaus aufs Praktische gerichteten Grundsätze moderner
Katalogisierung nachzuweisen. Auch beim systematischen Katalog kam
es nicht so sehr darauf an, ihn in allen Einzelheiten zu schildern,
als sein Wesen und seinen Zweck verständlich zu machen. Es wurde
ferner erstrebt, die Einwände, die mit mehr oder minder Recht bis-
weilen von den Benutzern gegen ältere Kataloge erhoben werden, auf
das richtige Mafs zu beschränken und die Schwierigkeiten zu schildern,
die hier eine sofortige Beseitigung vorhandener Uebelstände erschweren.
Es wurde endlich auf die steigende Bedeutung hingewiesen, die bei
dem riesenhaften Anwachsen der Literatur, zumal der unselbständigen,
die Bibliographien als Ergänzung der Kataloge gewinnen.
Die Frage, wie man Bücher bestellen boII, wurde besonders aus-
führlich behandelt, und eine grofse Anzahl immer wiederkehrender
XXIX. io. 29
442 Vorträge zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung
Fehler an zahlreichen Beispielen klargemacht. Es liefse sich vielleicht
die hier gewonnene Materialsammlung einmal in Form eines Merkblattes
veröffentlichen.
Bei der Besprechung des Leihverkehrs und der übrigen Fragen
ergab sich von selbst ein Ausgehen von den Benutzungsbestimmungen.
Aber noch nützlicher als die Erklärung und Gruppierung bekannter
oder doch allgemein zugänglicher Paragraphen erschien es, auch über
solche Einzelheiten zu reden, die in den Bestimmungen mitunter nur
angedeutet sind, eben weil sie sich nicht scharf formulieren lassen,
über die aber aus dem Benutzerkreise heraus oftmals Aufklärung
verlangt wird. Warum auf die Vorherbestellung leider noch nicht
verzichtet werden kann ; wieweit die Zulassung zu den Katalogen
oder in die Magazine möglich ist; inwiefern die Bibliotheken bei der
Ausgabe der Belletristik und der sogenannten ungeeigneten Literatur
ein Zensorenamt auszuüben berechtigt sind; welche Grenzen die
wissenschaftliche Auskunft und Unterstützung des Publikums durch
die Beamten innehalten mufs; auf alle diese Punkte, ebenso auf das
Pflichtexemplarwesen und die damit verknüpfte Frage eine Reichs-
bibliothek, endlich auf das Verhältnis der Bücherproduktion zu den
Bibliotheksmitteln wurde in Kürze eingegangen, ohne deshalb die Vor-
träge zu einem Abrifs der Bibliothekslehre zu gestalten. Führungen
durch beide Bibliotheken boten schliefslich Gelegenheit, die Hörer
noch mit einigen andern wissenswerten Einzelheiten des Bibliotheks-
wesens bekanntzumachen.
Zwei Vorträge über das Buch und den Buchhandel, wobei zahl-
reiche Werke der einschlägigen Literatur zur gröfseren Anschaulichkeit
vorgelegt wurden, leiteten die Bücherkunde ein. Auf diese als den
wichtigsten Teil einer Einführung in die Bibliotheksbenutzung wurde
besonderer Wert gelegt. Ueber den Mangel an Bücherkenntnissen
bei den Studenten wird ja von Jahr zu Jahr lebhafter Klage geführt.
Beschränken sich diese auf das einzelne Wissensgebiet, so leidet
die allgemeine Bildung darunter. Herrscht auch im Spezialfach
Literaturunkenntnis, so wird der unmittelbare Nachteil noch fühlbarer.
So ist denn auch die Notwendigkeit, hier Abhilfe zu schaffen, von
vielen Seiten betont worden. Sie zu gewähren, erscheinen die Biblio-
theken vor allem berufen. Natürlich darf sie nicht soweit gehen, der
Bequemlichkeit Vorschub zu leisten und fördernde Selbstarbeit zu
unterbinden. Aber dies läfst sich sehr wohl vermeiden. Nur einen
Kompafs für das immer weiter steigende Büchermeer soll der Jünger
der Wissenschaft erhalten. Man bedenke doch, wieviel Zeit der junge
Studierende beim Sammeln wissenschaftlichen Materials durch Un-
geschick und Unerfahrenheit nutzlos einbüfst, und wenn die Voll-
ständigkeit gewifs auch eine Gefahr für die Wissenschaft werden
kann, so ist sie doch andrerseits auch ein Ideal, von dem er meist
nur zu sehr entfernt bleibt.
Nun können aber dem Neuling auch die vorzüglichsten Lesesaal-
verzeichnisse, selbst als catalogues raisonnes gedacht, nicht dasselbe
von Georg Schneider 443
tibersichtliche Bild von der hier in Frage stehenden Literatur geben,
wie es der Vortrag wenigstens möglicherweise gewähren kann. Voraus-
setzung dabei ist freilich, dafs jedes zu besprechende Buch auch gezeigt
wird, von Serien am besten die ersten und letzten Bände. Von dieser
Regel wurde darum nur in wenigen Fällen abgewichen, wenn die
Bücher — wie bisweilen bei Lesesaalwerken — allzu unhandlich oder
wenn sie verliehen waren.
Natürlich bildeten die Lesesaalkataloge beider Bibliotheken die
Grundlage für die Vorträge, ohne dafs sich diese nun sklavisch an sie
hielten. Die ausländischen Bibliographieen, Biographieen und sonstigen
Nachschlagewerke traten vor den deutchen zurück. Aber auch Ilinrichs
und Jöcher wurden nicht in allen Einzelheiten geschildert; von Ano-
nymen- und Inkunabelbibliographieen nur die wichtigsten genannt. Ent-
gegen einigen geäufserten Wünschen mufste, dem Hauptzweck der
Vorträge entsprechend, darauf verzichtet werden, sie in Form einer
literärgeschichtlichen Betrachtung zu geben. Angehenden Fachgenossen
wird man von der historischen Entwicklung der Enzyklopädieen oder
der wissenschaftlichen Zeitschriften sprechen können. Hier war dies
ebensowenig am Platze, als der Versuch, eine Gelehrtengeschichte
auch nur in gröfsten Umrissen damit zu verschmelzen. Andrerseits
wurde es nicht für zu weitgehend gehalten, im Anschlnfs an die
Konversationslexika einige Sammlungen enzyklopädischen Charakters
zu nennen, wie die Virchow-Holtzendorffsche oder „Aus Natur und
und Geisteswelt". Bei den Biographieen wurde ähnlich verfahren.
Eine Schwierigkeit schien bevorzustehen, als es sich um die Literatur
der einzelnen Fächer handelte. Nacheinander sie abzuhandeln war
ausgeschlossen. Denn wenn es auch im Plan der Vorträge lag,
grundlegende, allgemeiner bekannte Enzyklopädieen und klassischen
Werke des einen Fachs auch den Studierenden anderer Gebiete vor-
zuführen, so war nicht zu erwarten, dafs der Jurist an der Bibliotheca
classica Interesse finden würde oder der Theologe an Borchards Guide
to the law of Germany. So wurden denn die einzelnen Literaturen
gleichzeitig aber getrennt vorgelegt, und der Vortrag im Umhergehen
gehalten. Nur die Philosphie wurde gemeinsam besprochen. Jedoch
bewiesen eine Anzahl Hörer genug Interesse, die W.erke des fremden
Gebietes mehr als einer flüchtigen Durchsicht zu unterziehen. Er-
freulicherweise scheint hier überhaupt bei der Auswahl des Gebotenen
die Zurückhaltung zuweit gegangen zu sein. Wenn möglich, soll diese
Erfahrung in einem neuen Kursus verwertet werden.
Es würde ja auch noch manches andere zu ändern bleiben, hier
der Stoff gekürzt, dort ein Thema eingehender behandelt werden
müssen. Auch dafs nicht jedes gesteckte Ziel erreicht werden konnte,
ist einzugestehen. Noch in geringerem Mafse würde es der Fall ge-
wesen sein ohne die Unterstützung und die Ratschläge, die diesem
ersten Versuch von vielen Seiten zuteil geworden sind. Immerhin
scheint der Umstand, dafs von den etwa vierzig Hörern der ersten
Stunde ziemlich zwei Drittel durchgehalten haben, dafür zu sprechen,
29*
444 Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig
dafs das Gebotene im grofsen und ganzen den Erwartungen und Be-
dürfnissen der Hörer entsprach. Eine längere Praxis kann hier von
selbst Sicherheit und Klarheit schaffen bezüglich dessen, was not-
wendig ist, aber auch hinsichtlich der Grenzen des Erreichbaren.
Berlin. Georg Schneider.
Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig.
Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel vom 25. September
enthält die folgende Bekanntmachung des Börsenvereins -Vorstandes:
Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.
Bekanntmachung.
Mit freudigem Stolze können wir heute, an dem Tage, an dem vor
25 Jahren in Frankfurt a. M. die neuen Satzungen zur Annahme
gelangten, dem Gesamtbuchhandel die Mitteilung von der Gründung
einer neuen Anstalt des Börsenvereins machen. Unter dem Namen
Deutsche Bücherei
errichtet der Börsenverein in Leipzig ein Archiv des Deutschen
Schrifttums und des Deutschen Buchhandels, eine öffentliche, unentgelt-
lich an Ort und Stelle zur Benutzung freistehende Bibliothek. Die
Deutsche Bücherei hat den Zweck, die gesamte, vom 1. Januar 1913
an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlandes
und die deutsche Literatur des Auslandes zu sammeln, aufzubewahren,
zur Verfügung zu halten und nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu
verzeichnen.
Mit einem aus Landesmitteln bereitzustellenden Betrage von drei Millio-
onen Mark errichtet die Königlich Sächsische Staatsregierung auf dem von
der Stadtgemeinde Leipzig unentgeltlich zur Verfügung gestellten Bauplatze
im Werte von ungefähr 500 000 Mark die nötigen Bibliotheks- und Ver-
waltungsbaulichkeiten nebst den im Laufe der Jahre notwendig werdenden
Erweiterungsbauten. Das Grundstück, die Bibliotheks- und Verwaltungs-
gebäude mit der Bibliothekseinrichtung gehen kosten- und lastenfrei
in das Eigentum des Börsenvereins über und bilden mit den Sammlungen
einen unveräufserlichen Besitz des Börsenvereins. Zu den Mitteln für
Erwerbung, Unterhaltung, Verwaltung und Ausbau der Sammlungen
der Deutschen Bücherei trägt die Königlich Sächsische Staatsregierung all-
jährlich 85 000 Mark, die Stadtgemeinde Leipzig alljährlich 115000
Mark bei. Nachdem der Sächsische Landtag im Frühjahr d. J.
bereits die erste Baurate bewilligt und damit grundsätzlich seine Zu-
stimmung zu dem Unternehmen erteilt hat, darf mit Sicherheit erwartet
werden, dafs er ebenso den übrigen inzwischen mit der Königlich
Sächsischen Staatsregierung getroffenen Abmachungen zustimmen wird.
Für die Verwaltung hat der Vorstand des Börsenvereins im Ein-
vernehmen mit der Königlich Sächsischen Staatsregierung und dem
Rat der Stadt Leipzig und auf Grund von § 21 Ziffer 12 und § 55
Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig 445
der Satzungen des Börsenvereins nachstehend abgedruckte Satzung
festgesetzt.
Weiter hat der Vorstand beschlossen, spätestens mit Ablauf des
mit der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig bestehenden
Vertrages, Ende 1915, die Bearbeitung der Bibliographie in enger
Verbindung mit der Deutschen Bücherei durch den Börsenverein zu
übernehmen und somit einem längst gehegten, oft ausgesprochenen
Wunsche der Mitglieder nachzukommen. Der Vorstand ist hierüber
bereits mit der J. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Verhandlungen
getreten und wird der Hauptversammlung Kantate 1915 auch hierüber
entsprechende Vorlagen machen.
Vor 40 Jahren ist zuerst der Gedanke einer deutschen National-
Bibliothek aufgetaucht, von Gelehrten und Schriftstellern, von Biblio-
thekaren und Buchhändlern sind seitdem Vorschläge zur Verwirklichung
gemacht, aber gegenüber unüberwindlichen Hindernissen wieder auf-
gegeben worden. Nun wird der Traum, den Franzosen, Engländer,
Amerikaner für ihre Literatur bereits lange verwirklicht haben, auch
für die deutsche Literatur, die alle anderen Länder an Umfang über-
trifft, Wirklichkeit. Eine möglichst lückenlose Nationalbibliothek ersteht
in Leipzig, dem Mittelpunkt des Deutschen Buchhandels.
Wir aber sprechen der Königlich Sächsischen Staatsregierung, der
Sächsischen Ständeversammlung und der Stadtgemeinde Leipzig für
diese hochherzige Förderung der Bestrebungen des Börsenvereins, dem
durch diese Stiftungen ein so aufserordentliches Interesse betätigt wird,
den herzlichsten und aufrichtigsten Dank aus im Namen des Deutschen
Schrifttums und des Deutschen Buchhandels.
Leipzig, den 25. September 1912.
Der Vorstand
des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.
Karl Siegismund. Georg Kreyenberg. Curt Fernau.
Artur Seemann. Max Kretschmann. Oscar Schmorl.
„Satzung für die Deutsche Bücherei des Börsenvereins der
Deutschen Buchhändler zu Leipzig."
§ 1.
Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig errichtet
in Leipzig ein Archiv des deutschen Schrifttums und des deutschen
Buchhandels, eine öffentliche, unentgeltlich an Ort und Stelle zur Be-
nutzung freistehende Bibliothek unter dem Namen „Deutsche Bücherei".
§ 2.
Die Deutsche Bücherei hat den Zweck, die gesamte vom 1. Januar
1913 an erscheinende deutsche und fremdsprachige Literatur des In-
landes und die deutsche Literatur des Auslands zu sammeln, auf-
zubewahren, zur Verfügung zu halten und nach wissenschaftlichen
Grundsätzen zu verzeichnen.
446 Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig
Werke, die bereits vor 1913 zu erscheinen begonnen haben, sollen
nach Möglichkeit durch die früher erschienenen Teile ergänzt werden.
Ferner können alle anderen zur gewerbsmäfsigen oder nicht gewerbs-
mäfsigen Verbreitung bestimmten Vervielfältigungen von Schriften in
deutscher Sprache und bildliche Darstellungen mit oder ohne Schrift
gesammelt werden.
Ausgeschlossen sind Musikalien und täglich erscheinende periodische
Druckschriften.
§ 3.
Die Königlich Sächsische Staatsregierung errichtet auf dem von der
Stadtgemeinde Leipzig zur Verfügung gestellten Bauplatz die notwendigen
Bibliotheks- und Verwaltungsbaulichkeiten nebst der vollständigen Biblio-
thekseinrichtung und sie sorgt für die im Laufe der Jahre notwendig
werdenden Erweiterungsbauten.
Das Grundstück, die Bibliotheks- und Verwaltungsgebäude mit der
Bibliothekseinrichtung gehen kosten- und lastenfrei in das Eigentum
des Börsenvereins über und bilden mit den Sammlungen einen unver-
äufserlichen , jeder grundbuchlichen Belastung entzogenen und nur für
die Zwecke der Deutschen Bücherei zu verwendenden Besitz des
Börsenvereins.
§ 4.
Die Mittel zur Unterhaltung, Verwaltung und zum Ausbau der
Sammlungen der Deutschen Bücherei und ihrer Gebäude bestehen
1. aus den Beiträgen der Königlich Sächsischen Staatsregierung und
der Stadtgemeinde Leipzig,
2. aus etwaigen Beiträgen an Geld und Sammlungsgegenständen
vom Deutschen Reiche und von anderen Staaten, Gemeinden,
sonstigen Körperschaften und Privatpersonen,
3. aus aufgesammelten Fonds und Stiftungen und deren Erträgnissen.
§ 5.
Die Deutsche Bücherei wird durch
den Geschäftsführenden Ausschufs,
den Verwaltungsrat,
die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler
zu Leipzig
verwaltet.
§ 6.
Der Geschäftsführende Ausschufs besteht aus acht Mitgliedern und zwar
dem jeweiligen Ersten Vorsteher des Börsenvereins oder dessen Stell-
vertreter,
dem jeweiligen Ersten Vorsteher des Deutschen Verlegervereins oder
dessen Stellvertreter,
dem Vertreter der Königlich Sächsischen Staatsregierung,
dem Vertreter der Stadtgemeinde Leipzig,
ferner aus vier aus dem Kreise des Verwaltungsrates zu wählenden
Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder des Börsenvereins sein müssen.
Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig 447
Die zwei Mitglieder des Börsenvereins werden durch den Vorstand des
Börsenvereins, die andern beiden Mitglieder durch den Verwaltungsrat
gewählt.
Die Amtszeit der vom Vorstand des Börsenvereins gewählten Mit-
glieder läuft von Jahr zu Jahr, die Amtszeit der durch den Verwaltungs-
rat gewählten Mitglieder drei Jahre. Wiederwahlen sind zulässig.
Den Vorsitz im Geschäftsführenden Ausschufs führt der Erste Vor-
steher des Börsenvereins oder dessen Stellvertreter.
§ 7.
Der Geschäftsführende Ausschufs versammelt sich auf Einladung
des Vorsitzenden, sobald die Geschäftslage dies erfordert.
Seine Aufgaben sind:
1. Verwaltung der Sammlungen und Ueberwachung der laufenden
Geschäfte,
2. Verwaltung der Fonds und Stiftungen,
3. Vorbereitung der Vorlagen für den Verwaltungsrat,
4. Anstellung und Entlassung der Beamten, Regelung der Anstellungs-
verhältnisse und der Dienstordnung der Beamten.
Der Geschäftsführende Ausschufs ist beschlufsfähig, wenn mindestens
die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist; er beschliefst mit Stimmen-
mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Ueber jede Sitzung ist ein Verhandlungsbericht aufzunehmen, der vom
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In dringenden Fällen ist schriftliche
Abstimmung zulässig.
§ 8.
Der Verwaltungsrat besteht aus
den Mitgliedern des Vorstandes des Börsenvereins,
dem Ersten Vorsteher des Deutschen Verlegervereins oder dessen
Stellvertreter,
drei Vertretern der Königlich Sächsischen Staatsregierung,
zwei Vertretern der Stadtgemeinde Leipzig,
ferner aus neun durch die Hauptversammlung des Börsenvereins zu
wählenden Mitgliedern des Börsenvereins und aus zehn durch den
Verwaltungsrat zu wählenden, im Buchwesen oder im Bibliothekswesen
erfahrenen Männern.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Börsenvereins läuft von
Jahr zu Jahr, die Amtszeit der übrigen gewählten Mitglieder des Ver-
waltungsrats drei Jahre. Wiederwahlen sind zulässig.
Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der erste Vorsteher des Börsen-
vereins oder dessen Stellvertreter.
§ 9-
Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden
zu einer ordentlichen Sitzung alljährlich einmal im ersten Vierteljahr
des Jahres und, falls erforderlich, zu aufserordentlichen Sitzungen.
Seine Aufgaben sind:
448 Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig
1. Feststellung der Grundsätze für die Umgrenzung des Sammelgebiets,
2. Feststellung der Grundsätze für die Verwaltung der Büeherei,
3. Feststellung der Grundsätze für die bibliographische Verarbeitung
und Katalogisierung der Bücherei,
4. Feststellung des Verwaltungsberichts, der Jahresrechnung und
des Etats,
5. Wahl von Mitgliedern für den Geschäftsführenden Ausschufs.
Der Verwaltungsrat beschliefst mit Stimmenmehrheit, bei Stimmen-
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Ueber jede Sitzung
ist ein Verhandlungsbericht aufzunehmen, der vom Vorsitzenden zu
unterzeichnen ist.
§ 10.
Die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler
hat folgende Aufgaben:
1. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahres-
abschlusses und des Etats,
2. Wahl der Mitglieder des Börsenvereins für den Verwaltungsrat,
3. Etwaige Abänderung der Satzung der Deutschen Bücherei.
§ 11.
Die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses und des Ver-
waltungsrates finden in Leipzig statt. Die Einladung erfolgt durch den
Vorsitzenden, wenn möglich 10 Tage vorher unter Bekanntgabe der
Tagesordnung. Die nicht in Leipzig wohnenden Mitglieder des Geschäfts-
führenden Ausschusses und des Verwaltungsrates erhalten Ersatz der
Kosten für eine Fahrkarte IL Klasse, der Kosten für An- und Abfahrt
in dem Gesamtbetrage von 6 M., sowie Tagegelder von 20 M.
§ 12.
Die Grundstücke und Gebäude der Deutschen Bücherei nebst allem
Inventar und Zubehör, sowie die Sammlungen, soweit an ihnen nicht
Sonderrechte bestehen, und die gesammelten Fonds (§ 4 Ziffer 3) verwaltet
der Geschäftsführende Ausschufs.
Die Fonds sind vom Vorstand des Börsenvereins zu verwahren, die
Kapitalien in sächsischen Staatspapieren anzulegen.
Die Fonds bestehen aus:
1. dem Stiftungsfonds, dem alle Kapitalien zugeführt werden, die
der Deutschen Bücherei ohne Angabe eines Verwendungszweckes
zugehen,
2. dem Verwaltungsfonds, dem die festen Zuschüsse der Königlich
Sächsischen Staatregierung und der Stadtgemeinde Leipzig und
andere laufende Beiträge, sowie die Zinsen des Stiftungsfonds
zufliefsen.
3. dem Verwaltungsreservefonds, dem die etwa sich in einzelnen
Jahren ergebenden Erübrigungen zufliefsen.
Das Rechnungsjahr läuft von Januar bis Dezember.
Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig 449
§ 13.
Im Falle der Auflösung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler
geht die Deutsche Bücherei mit allen Grundstücken, Gebäuden, Ein-
richtungen, Sammlungen und Fonds in das Eigentum des Königlich
Sächsischen Staatsfiskus über.
Damit erhält die Frage der „Reichs-" oder „Zentralbibliothek" ihren
Abschlufs, über die wir die Leser des Zbl. auf dem laufenden erhalten
haben, soweit es die in jedem Stadium betonte Vertraulichkeit der
Verhandlungen gestattete. Die Angelegenheit hat die Entwicklung
genommen, die wir bereits im Januarheft (S. 34) als möglich und am
wenigsten anfechtbar bezeichnet haben. Wir fassen das Ergebnis kurz
zusammen: Unter dem Namen „Deutsche Bücherei" wird in Leipzig
eine möglichst vollständige Sammlung der neuen deutschen Bücher-
produktion begründet. Die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung
werden ganz von der Sächsischen Regierung und der Stadt Leipzig
aufgebracht, Träger der Verwaltung ist aber der Börsenverein der
Deutschen Buchhändler. Bei der Beschaffung der Bücher ist auf jeden
Zwang verzichtet. Die buchhändlerische Organisation der deutschen
Bücherei gibt ihr beim Kauf natürlich einen Vorsprung vor den übrigen
Bibliotheken. Es wird aber wohl erwartet, dafs ein grofser Teil der
Verleger unentgeltlich liefern wird. Der Zusammenhang mit der buch-
händlerischen Bibliographie weist den Weg dazu. Als „Archiv des
deutschen Schrifttums und des deutschen Buchhandels" hat die Bücherei
an erster Stelle den Zweck der Erhaltung, erst an zweiter den der
Benutzung. Letztere ist nur an Ort und Stelle gestattet.
Mit diesen Bestimmungen ist ein grofser Teil der Einwände beseitigt,
den wir gegen den Plan bei seinem ersten Auftreten äufsern mufsten.
Der jetzt gewählte Name vermeidet den Schein einer Ueberordnung
über die bestehenden Bibliotheken, und die Beschränkung der Benutzung
schliefst den Wettbewerb mit ihnen bis zu einem gewissen Grade aus.
Der Angriff auf die Pflichtexemplare der Einzelstaaten ist aufgegeben,
Reichshilfe wird nicht mehr in Anspruch genommen. Durch die höchst
anerkennenswerte Opferwilligkeit Sachsens und der Stadt Leipzig ist
die materielle Seite der Sache zu einer innersächsischen Angelegenheit
geworden; Staat und Stadt werden ja wissen, warum sie ihre Mittel
auf eine unverhältnismäfsig teure Anlage verwenden. Dagegen bleibt
das Bedenken gegen die Beschränkung auf die neueste Literatur un-
vermindert. Bei einer Benutzungsbibliothek wäre sie unerträglich, bei
einem Archiv mag der Mangel weniger fühlbar sein. Die National-
bibliothek, die wir brauchen, ist die „Deutsche Bücherei" eben nicht.
„Der Traum, den Franzosen, Engländer, Amerikaner für ihre Literatur
bereits lange verwirklicht haben", wird für die deutsche Literatur hier
nicht zur Wirklichkeit. Es ist sehr zu bedauern, dafs die Bekannt-
machung des Börsenvereins diese Phrase wiederholt und in derselben
überheblichen Weise wie die früheren in dieser Angelegenheit ergangenen
Kundgebungen über die Verdienste der bestehenden Bibliotheken um
450 Eine Gruppe Strafsburger Drucke aus den Jahren 1496—1500
die Sammlung der deutschen Literatur einfach hinweggeht. Durch die
Begründung der deutschen Bücherei in Leipzig wird die von uns
wiederholt geforderte Ausgestaltung der Königlichen Bibliothek nach
vorwärts und rückwärts nicht überflüssig, sondern ihre Notwendigkeit
erst recht fühlbar. Das Umgekehrte wäre kaum der Fall gewesen.
Hoffentlich erweist sicli Preufsen nicht weniger opferbereit als Sachsen.
Trotz der Einschränkungen, die wir bezüglich der Notwendigkeit
der Leipziger Bücherei auch jetzt noch machen müssen, stehen wir
nicht an, ihre Begründung als einen aufserordentlich wichtigen Vorgang
in der deutschen Bibliotheksgeschichte zu bezeichnen. Es wird ohne
Zweifel möglich sein ihr Aufgaben zuzuweisen, zu denen die anderen
Bibliotheken als Benutzungs- und Ausleihbibliotheken nicht geschickt
sind. (Es darf in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel
Paul Ladewigs im „Tag" vom 19. Juli, Nr 167, verwiesen werden,
der für eine solche Arbeitsteilung eintrittt.) Jedenfalls begrüfsen wir
die neue Anstalt und wünschen ihr aufrichtig eine gedeihliche Ent-
wicklung. P. S.
Eine Gruppe Strafsburger Drucke aus den
Jahren 1496 — 1500.
Ein Teil der im British Museum befindlichen Grüninger-Frühdrucke
ist kürzlich zum Zweck einer Typenvergleichung von neuem untersucht
worden. Bei dieser Gelegenheit stellte sich heraus, dafs sich aus
denselben eine besondere Gruppe von acht Druckwerken in Quart
ablösen läfst, in denen kein Druckername vorkommt und die den
firmierten Grüninger'schen Drucken gegenüber konstante typographische
Eigenheiten aufweisen. Diese Bücher sind die folgenden:
1. Typen 145 (M 99) und 70 (M 49).
9. 2. 1496 Tractatus circa Septem sacramenta. Hain 15 591. Pr. 468.
1496 Flores legum. Hain*7170. Pr. 475.
1496 Nie. de Dinkelsbühel: postilla. Hain *11760. Pr. 476.
1496 Jac. de Voragine: legenda aurea. Pr. 476 a.
3. 2. 1497 Caracciolus: sermones quadragesimales. Hain *4437.
Pr. 478 a.
3. 8. — 4. 12. 1500 Joh. de Verdena: sermones Dorini secure. Hain * 15 966.
Pr. 494, 496. [Mit Accipies-Holzschnitt Schreiber 54.]
2. Typen 145, 70 und 88 (M 18).
o. J. Bonaventura: vita Christi. Hain *3550. Pr. 505.
o. J. Poenitentionarius. Hain *13 166. Pr. 504.
Die datierten Bücher aus den Jahren 1496 und 1497 nennen in
der Schlufsschrift Strafsburg als Druckort, die drei übrigen sind
sine nota.
Die Type 145 dieser ganzen Gruppe sieht der entsprechenden Type
Grüningers (Pr. 17) zwar sehr ähnlich, ist aber doch nicht ganz die
gleiche. Sie unterscheidet sich am auffälligsten dadurch, dafs der
von V. Schulderer 451
Fufs des r unten umgebogen, bei Grüninger jedoch gerade ist; M ist
breiter aber wesentlich niedriger als bei Grüninger, und steht ein wenig
schief. Type 70 (Pr. 21) findet sich, wie es scheint, in keinem firmierten
Drucke Grüningers. Im British Museum Catalogue ist sie zweimal,
unter dem oben angeführten Caracciolus und Poenitentionarius, mit
Type 71a (Pr. 12) verwechselt worden; letztere ist eine gemischte Type,
Type 70 hingegen anscheinend ganz rein, mit wesentlich schmälerem A,
innen geschnörkeltem V und einfacher Divise. Type 88 endlich stimmt
augenscheinlich mit einer Type überein (Pr. 20), welche von Grüninger
mit Sicherheit nur ein einziges Mal angewendet worden ist, und zwar
zu den Seitenüberschriften in Ant. de Bitonto, Sermones, 25. Juli 1496
(Hain *3220). Hier mag noch bemerkt werden, dafs auch Type 71 a
blofs aus einem firmierten Drucke, Rampigollis, Aurea Biblia, 6. Dezember
1496 (Hain * 13 687, Pr. 474), bekannt zu sein scheint; wenigstens ist
die Mischung der sonst sehr ähnlichen Type von 1489 — 1491 (Pr. 12)
eine etwas andere.
Nach obigen Ausführungen wäre die Zugehörigkeit der Gruppe zur
Grüninger'schen Offizin recht zweifelhaft, doch ist in diesem Zusammen-
hang noch die (ebenfalls anonyme) Biblia Latina vom 26. April 1497
(Hain *3122, Pr. 479) zu berücksichtigen. Die Tabula dieser Bibel ist
mit einer aus 70 und 71 a zusammengesetzten Mischtype gedruckt, die
Auszeichnungstypen sind Grüningers 280 (Pr. 19) und 145 (Pr. 17),
die Texttype ist dem Schriftbild nach wohl sicher mit Type 88 zu
identifizieren, mifst aber blofs 82 mm, und scheint mit dieser geringeren
Kegelhöhe sonst nirgends vorzukommen. Als Drucker der Bibel kommt
an erster Stelle jedenfalls Grüninger in Betracht, und liefse er sich
somit mit Type 70 in unmittelbare Verbindung bringen. Immerhin
scheint sich in der Sache keine Gewifsheit erlangen zu lassen.
London. J. V. Schulderer.
Die Annalen der deutschen Studenten, Juristen und
Artisten zu Padua.
Wie in Bologna und an anderen italienischen Hochschulen, so
bildeten auch in Padua die dortigen deutschen Studierenden eine Natio
Germanica, die ursprünglich alle diese Studierenden ohne Unterschied
des Studienfaches umfafste, aber von Anfang an zum weit überwiegenden
Teil aus Juristen bestand. Im Juli 1553 schieden die „Artisten" aus,
wozu alle Nichtjuristen, also nach der heutigen Bezeichnungsweise die
Studierenden der philosophischen, medizinischen und theologischen
Fakultät, gerechnet wurden, so dafs jetzt, entsprechend den beiden damals
in Padua bestehenden Scholaren -Universitäten der Juristen und der
Artisten, neben der Natio Germanica Juristarum, die sich als Fortsetzung
der alten, ungeteilten Natio betrachtete, auch eine Natio Germanica
Artistarum, in der Mehrzahl Mediziner, vorhanden war. Die Vorsteher
452 Die Annalen der deutschen Studenten zu Padua
(Consiliarii) jeder der beiden deutschen Landsmannschaften verfafsten,
ebenso wie in Bologna, am Ende ihrer Amtszeit Berichte über alles
für die Natio Wichtige oder sonst besonders Bemerkenswerte, was während
dieser Zeit sich ereignet hatte. Diese Acta oder Annales, in lateinischer
Sprache geschrieben, werden jetzt, soweit sie noch erhalten sind, nach
dem Vorbilde der im Jahr 1887 zu Berlin erschienenen Acta Nationis
Germanicae Universitatis Bononiensis auf Veranlassung und auf Kosten
der R. Deputazione Veneta di Storia Patria und als Teil der von un-
veröffentlichten Monumenti storici im Drucke herausgegeben. Und zwar
hat der Präsident der Deputazione, von dem die Anregung zu dem
Drucke der Annalen ausgegangen, Professor Antonio Favaro zu Padua,
der Herausgeber auch der Werke des Galileo Galilei, die Ausgabe der
Annalen der Artisten, der Professor der Rechte zu Padua, Biagio Brugi,
die Ausgabe der Annalen der Juristen übernommen. Von jenen ersten,
vollständiger erhaltenen, sind zur Zeit unter dem Titel: Atti della
Nazione Germanica Artista nello Studio di Padova die beiden ersten
Bände (Vol. I Venezia 1911, Vol. II Ven. 1912, in 4°), von 1553 bis
1615 reichend, erschienen. Vier weitere Bände dieser Atti, mit 1769
abschliefsend, sind noch zu erwarten. Von den Atti della Nazione
Germanica dei Legisti nello Studio di Padova dagegen liegt erst Vol. I
(Venezia 1912, in 4°) vor, die Berichte von 1545 bis 1601 enthaltend.
Leider steht von diesen Atti nur noch ein zweiter Band (1650 bis 1709),
dem dritten und letzten Bande der handschriftlichen Annalen ent-
sprechend, in Aussicht, weil ihr zweiter Band (1601 bis 1615) verloren
gegangen ist.
Diese Annalen der Paduaner deutschen Juristen und Artisten sind
ungemein interessant und anziehend. Sie bieten ein fortlaufendes,
höchst anschauliches Bild des Lebens der Natio Germanica in ihren
beiden Gliedern, werfen aber damit zugleich ein helles Licht auf das
Leben und Treiben der übrigen Nationes und auf die Geschichte der
ganzen Hochschule, gerade im 16. Jahrhundert einer der berühmtesten
und angesehensten von allen damals bestehenden. Eine besondere
Hervorhebung verdienen die merkwürdigen Aufschlüsse über das
Verhalten der Venezianischen Regierung zu der Hochschule, dem Stolze
und Kleinode des Staates (zu dem Padua seit 1405 gehörte), sowie zu
der Natio Germanica, die wegen der verhältnismäfsig grofsen Zahl ihrer
Mitglieder und wegen des vornehmen Standes und Reichtums der Familien,
aus denen namentlich viele ihrer juristischen Mitglieder stammten, vor
allen anderen Nationes geschätzt war. Es ist geradezu erstaunlich,
wie leicht die obersten, damals mit den wichtigsten und schwierigsten
Staatsangelegenheiten stetig bis zum Uebermafse beschäftigten Regierungs-
behörden, sogar der Senat und der Doge selbst, den Abgesandten der
deutschen Landsmannschaften zugänglich waren, und wie freundlich
diese immer von ihnen behandelt wurden. Selbst wenn ihnen eine
Bitte abgeschlagen ward, geschah das in gütiger Form und von Seite
des Dogen mit fast väterlichen Worten.
Besondere Schwierigkeiten erwuchsen für die in Padua studierenden
von Hermann Fitting 453
Deutschen daraus, dafs nicht wenige von ihnen Protestanten waren.
Diese waren natürlich in einem streng katholischen Lande und am
Sitze eines Bischofs und eines Inquisitors manchen Unannehmlichkeiten
und Gefahren ausgesetzt. Ihr Religionsbekenntnis zu verleugnen oder
gar zu wechseln, daran dachten sie nicht. Sie hielten es mit solcher
Standhaftigkeit fest, dafs einer von ihnen die Ablegung einer Beichte
nach katholischer Art verweigerte, obgleich er schwer krank war und
der Bischof nur unter dieser Bedingung seine Behandlung durch einen
Arzt erlaubt hatte. Auch diesen, anscheinend sehr beträchtlichen, Teil
der deutschen Studentenschaft wollte die Venezianische Regierung nicht
verlieren, und es verdient die höchste Bewunderung, mit welcher Staats-
klugheit und Festigkeit sie zur Erreichung dieses Zweckes den kirch-
lichen Behörden gegenüber die deutschen Studenten gegen jede
Behelligung in Schutz nahm, vorausgesetzt, dafs sie sich unanstöfsig
benähmen und durch ihr Verhalten der katholischen Bevölkerung keinen
berechtigten Anlafs zum Aergernis gäben: eine schon an sich für jeden
verständigen und gesitteten Menschen selbstverständliche, zudem von
der Natio selbst ihren Mitgliedern stets aufs neue eingeschärfte Regel,
die gleichwohl und trotz oft wiederholter Warnungen von Seite der
weltlichen und der kirchlichen Behörden von manchen unbesonnenen
jungen Leuten nicht gehörig beachtet wurde. Ein entsprechendes
schriftliches Zugeständnis der Gewissensfreiheit erlangte die Natio un-
geachtet zahlreicher Bemühungen von der Venezianischen Regierung,
die allen Grund hatte, der Kirche und dem Papste gegenüber behutsam
zu verfahren, freilich erst im September 1587.
Mifslich war ferner für die deutschen Protestanten und besonders
für die Mediziner, die gern aus Padua die Doktorwürde mit nach Hause
bringen wollten, die dort am 4. März 1565 verkündete Bulle „In
sacrosancia" Pius' IV. vom 13. November 1564, dafs niemand zum
Doktor promoviert werden dürfe, wenn er nicht eidlich ein streng
katholisches und ausführlich in alle Einzelheiten eingehendes Glaubens-
bekenntnis ablege. Die Deutschen erklärten bestimmt, sie würden diesen
Eid nicht leisten, und wendeten sich an die Venezianische Regierung
mit der Bitte, sie davon zu befreien. Diese trug aber ohne Zweifel
Bedenken, sich so offen über eine päpstliche Bulle hinwegzusetzen,
und so hatte die Bitte, so oft sie wiederholt wurde, keinen Erfolg.
Man half sich so, dafs man von der öffentlichen Promotion Abstand
nahm und sich den Doktorgrad von einem Comes palatinus oder sonst kraft
kaiserlichen Privilegs dazu befugten vornehmen Herrn erteilen liefe, wobei
jener Eid nicht gefordert wurde. Die Regierung sah dem stillschweigend
zu. Im Oktober 1612 wurde aber den Comites palatini durch ein
Dekret des Venezianischen Senates das Promotionsrecht entzogen, wobei
die Nichtkatholiken mit der Hoffnung getröstet wurden, zur öffentlichen
Promotion auch ohne Leistung des für sie unmöglichen Eides zugelassen
zu werden. Das geschah jedoch erst, und zwar zunächst blofs für die
Artisten, im Jahr 1616 durch Einsetzung eines Kollegiums, das kraft
Ermächtigung der Venezianischen Regierung zu promovieren befugt
454 Die Annalen der deutschen Studenten zu Padua
war. Ein gleiches Kollegium wurde 1635 für die Juristen bestellt.
Der Papst verlangte zwar nach der Einsetzung jenes ersten Kollegiums,
dafs auch es die Erteilung des Doktorgrades von dem erwähnten
eidlichen Glaubensbekenntnis abhängig machen solle, der Senat entschied
aber auf den Rat des fra' Paolo Sarpi im gegenteiligen Sinn, weil die
Promotion durch das Kollegium an die Stelle der nicht durch den Eid
bedingten Promotion durch die Comites palatini getreten sei und auch
gewichtige sachliche Gründe gegen das Erfordern jenes Eides sprächen,
besonders der Umstand, dafs dadurch die Hochschule zu Padua eine
schwere Schädigung erfahren würde. *)
Bezüglich der Annalen der Artisten mag noch bemerkt sein, dafs
im April 1586 ihre Natio die Begründung einer Bibliothek beschlofs,
die im Laufe der Zeit sehr leicht dadurch zusammengebracht werden
könne, dafs jedes Mitglied bei seinem Weggange von Padua ein und
das andere, jetzt für es ziemlich wertlos gewordene, Buch der Natio
als Geschenk überlasse. Die zahlreichen Bücher, die infolgedessen
fortlaufend der Bibliothek zukamen, sind von jedem Consiliarius am
Schlüsse seines Berichtes mit Nennung der Geber verzeichnet. Diese
Verzeichnisse lehren, welche Bücher damals von den Artisten, besonders
aber von den Medizinern, gebraucht wurden, und sie sind daher wohl
nicht ohne Interesse für die Bibliothekswissenschaft.
Im Vorstehenden ist aus dem reichen Inhalte der Annalen nur das
Allerwichtigste flüchtig berührt. Sie enthalten fast auf jeder Seite etwas
auch für uns noch in hohem Grade Fesselndes, und sie erweisen sich
für die Kulturgeschichte, besonders für die Bildungsgeschichte des
deutschen Volkes, als eine unerschöpfliche Fundgrube. So mufs ihre
Anschaffung allen gröfseren deutschen Bibliotheken, namentlich allen
Universitätsbibliotheken, warm empfohlen werden. Sie sind von der
Sede della R. Deputazione, Venezia, Campo Francesco Morosini, Palazzo
Loredan, und zwar die beiden Bände der Annalen der Artisten für
je 15 Lire, der Band der Annalen der Juristen für 20 Lire, zu beziehen.
Halle a. S. Hermann Fitting.
Ein Zeitungskuriosum aus dem Anfang des
vorigen Jahrhunderts.
Als die Truppen der Verbündeten im Anfang des Jahres 1814 den
Rhein überschritten hatten und weiter nach Frankreich vorrückten,
gab der Professor Joseph Görres eine Zeitung, den so berühmt
gewordenen „Rheinischen Merkur" heraus. „Die gegenwärtigen
1) Diese letzten interessanten, in den Annalen der Natio Germanica
nicht enthaltenen Notizen sind entnommen aus der schönen Schrift von Biagio
Brugi, Gli Scolari dello Studio di Padova nel Cinquecento, Seconda edizione
riveduta, con un' appendice su gli Studenti tedeschi e la S. Inquisizione a
Padova nella seconda metä del secolo XVI. Fratelli Drucker, Padova -Verona
1905. p. 98 e seg.
Ein Zeitungskuriosum aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts 455
Blätter", so beginnt der Text der Nr 1 des „Rheinischen Merkur" vom
23. Januar 1814, „deren Erscheinung auf kurze Zeit unterbrochen war,
sollen auf Anregung der höheren Behörde von Neuem fortgesetzt
werden". Der Intendant des Rhein- und Moseldepartements benutzte
diese Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und Sonntag erscheinende Zeitung
für die Veröffentlichung seiner Anordnungen, und nachdem das General-
gouvernement Mittelrhein errichtet war, wurden die Verordnungen des
Generalgouverneurs und des Gouvernementskommissars des Rhein- und
Moseldepartements im „Rheinischen Merkur" veröffentlicht.
Ueber die Geschichte dieser Zeitung ist bis jetzt sehr wenig bekannt-
geworden. Nur über die Verwarnungen und das Verbot derselben
sind wir recht gut unterrichtet. Im dritten Bande der von Marie Görres
herausgegebenen „Gesammelten Schriften" ihres Vaters Joseph v. Görres
werden nämlich unter der Ueberschrift: „Zur Geschichte des Rheinischen
Merkur" auf Seite 379 — 394 eine Anzahl dies Thema betreffender
Aktenstücke veröffentlicht. Weiteres scheint aber auch die Heraus-
geberin über die Geschichte des „Rheinischen Merkur" offenbar nicht
haben mitteilen können. Ich möchte deshalb in den folgenden Zeilen
auf einige Umstände aufmerksam machen, die im höchsten Grade auf-
fallend und bisher ganz unbekannt geblieben sind.
Es kam mir darauf an, möglichst genau festzustellen, wann die
Verlegung des Sitzes des mittelrheinischen Generalgouvernements von
Koblenz nach Mainz in letzterer Stadt bekannt geworden wäre. Ich
wandte mich deshalb an den Herrn Bibliothekar Dr. Heidenheimer in
Mainz und erwähnte in meiner Anfrage, dafs in Nr 61 des „Rheinischen
Merkur" eine vom 10. /22. Mai datierte und diese Angelegenheit be-
treffende Bekanntmachung des Generalgouverneurs, Justus Grüner, ab-
gedruckt wäre. In seiner Antwort bemerkte nun Dr. Heidenheimer,
dafs die von mir erwähnte Bekanntmachung nicht in Nr 61, sondern
in Nr 62 des „Rheinischen Merkur" abgedruckt wäre. Ich konnte
darauf nur erwidern, dafs die betreffende Bekanntmachung in der Nr 61
meines Exemplares des „Rheinischen Merkur" abgedruckt wäre. Herr
Dr. Heidenheimer teilte mir darauf den Inhalt der Nr 61 und 62 des
in der Mainzer Stadtbibliothek vorhandenen Exemplares des „Rheinischen
Merkur ' mit. Da stellte sich denn nun heraus, dafs in meinem Exemplar
der Zeitung aufser dem, was die Nr 61 des Mainzer Exemplares ent-
hielt, noch die Bekanntmachung des Generalgouverneurs vom 10./22. Mai
und zwei Anzeigen abgedruckt waren, und dafs in der Nr 62 des
Mainzer Exemplares die sämtlichen Anzeigen fehlten, die in der gleichen
Nr des meinigen stehen, dafür aber die Bekanntmachung des General-
gouverneurs vom 10./22. Mai dort zum Abdruck gekommen ist.
Diese Abweichung der beiden Exemplare war denn doch im höchsten
Grade auffallend. Ich wandte mich nunmehr an die Landes- und
Stadtbibliothek in Düsseldorf unter Mitteilung des Inhalts der beiden
Nrn von meinem und dem Mainzer Exemplar des „Rheinischen Merkur"
mit der Frage, mit welchem das in der dortigen Bibliothek etwa vor-
handene Exemplar der Zeitung übereinstimme. Darauf antwortete mir
456 Ein Zeitungskuriosuni aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts
Herr Bibliothekar Dr. Nörrenberg, dafs von den zwei Exemplaren, die
in der Landes- und Stadtbibliothek vorhanden wären, das der Biblio-
thek gehörige bei Pauli gedruckt wäre, was auch bei meinem' Exemplar
der Fall ist. Die Nr 61 dieses Exemplares stimme inhaltlich mit der
gleichen des meinigen überein. Von dem andern in der Stadt- und
Landesbibliothek vorhandenen, der dort deponierten Bibliothek Benzen-
berg gehörigen Exemplar wären die Nr 12 — 65 bei W. Heriot gedruckt
und die Nr 61 und 62 stimmten mit dem Mainzer Exemplar überein.
Ich verfehlte nun selbstverständlich nicht, Herrn Dr. Heidenheimer
von dieser Mitteilung in Kenntnis zu setzen. Infolgedessen teilte
mir nun Herr Dr. Heidenheimer mit, dafs in dem Mainzer Exemplar
die Nr 1 — 19 bei Heriot, 20 — 35 bei Pauli, 36 — 42, 44—65 bei
Heriot gedruckt wären, die Nr 42 aber fehle!
Infolge dieser Mitteilungen nahm ich nunmehr mein Exemplar des
„Rheinischen Merkur" vor und prüfte dasselbe auf die Druckerangabe.
Da ergab sich denn die folgende Tatsache: Von Nr 1 — Nr 276 steht,
soweit nicht gleich noch etwas anderes darüber gesagt wird, als
Drucker Pauli angegeben. Dagegen steht von Nr 277 bis zur letzten Nr
Heriot als Drucker unter dem Texte. Aber es fand sich bei dieser
Durchsicht auch noch etwas anderes, etwas weit auffallenderes. Unter
den folgenden 21 Nrn meines Exemplares aus dem Jahre 1815, nämlich
der Nr 187, 190, 192 — 195, 199 — 200, 207, 210, 234 — 236, 238,
240, 252 — 253, 255, 257 und 266 ist überhaupt kein Drucker angegeben.
Herr Dr. Nörrenberg teilte mir dann noch mit, dafs in dem Benzen-
bergischen Exemplare die Nr 1 — 5 auch von Heriot gedruckt wären.
Von dem Jahrgang 1815 wären zwei Exemplare, die der Bibliothek
gehörten und eines« in der Benzenbergischen vorhanden. Alle drei
Exemplare stimmten überein. Auch in diesen drei Exemplaren fehlte
bei den oben angeführten Nrn die Angabe des Druckers und von
Nr 277 — 352 und Nr 356 wäre Heriot als Drucker genannt. Die
Nr 353 — 355 und 357 fehlten.
Aus dem Vorstehenden ergeben sich also zwei auffällige Tatsachen,
nämlich
1. dafs die Nr 1 — 65 gleichzeitig bei zwei Druckern, Pauli und
Heriot, gedruckt sind, der Inhalt der gleichen Nr aber nicht über-
einstimmt, wie die oben gemachten Angaben über Nr 61 und 62 beweisen,
2. dafs bei 21 Nrn überhaupt kein Drucker angegeben ist.
Zum Schlüsse sei noch auf die höchstmerkwürdige Zusammenstellung
des Mainzer und des Benzenbergischen Exemplares des „Rheinischen
Merkur" ausdrücklich hingewiesen. Die Frage, wie es kommt, dafs in
der Mitte zwischen den von Heriot gedruckten Nrn in den beiden
Exemplaren sich eine Anzahl aus der Druckerei von Pauli hervor-
gegangener Nrn befindet, dürfte heute wohl kaum noch zu beantworten
sein.
Es sei endlich noch darauf hingewiesen, dafs durch eine Verordnung
des Generalgouverneurs vom 16./28.Mai 1814 der Merkur in seinem Intelli-
genzblatt zum allgemeinen Anzeiger für das Generalgouvernement
von J. v. Grüner 457
bestimmt wurde. Allen Bürgermeistern, Friedensrichtern und obern
gerichtlichen Behörden wurde aufgegeben, je ein Exemplar dieses
Blattes zu halten!
Berlin. J. v. Grüner.
Zu der vorstehenden sehr dankenswerten Mitteilung füge ich, im
Einverständnis mit dem Herrn Verfasser, einige Bemerkungen hinzu,
die hauptsächlich auf den beiden Exemplaren des „Rheinischen Merkur"
in der Königlichen Bibliothek beruhen. Aufserdem hat die Landes-
und Stadtbibliothek Düsseldorf die Freundlichkeit gehabt, das oben
erwähnte erste Exemplar zur Vergleichung nach Berlin zu senden.
Der Rheinische Merkur ist, abgesehen von den fraglichen Nrn 1 — 65,
zunächst bei Pauli, „Buchdrucker der Verwaltung des Rhein- und
Mosel -Departements", gedruckt, vom August 1815 an tritt an seine
Stelle B. Heriot, „Buchdrucker am Paradeplatz". Ob dieser Wechsel
mit der Verwarnung zusammenhängt, die im Juli an Görres ergangen
war, weifs ich nicht. Sehr wahrscheinlich ist es nicht, da der Rh.
Merkur auch nach dieser Zeit in den Beilagen amtliche Anzeigen bringt.
Heriots typographisches Material ist von dem Paulischen etwas verschieden.
Namentlich fällt die abweichende Form der Linie auf, welche die beiden
Textspalten trennt. Bei Pauli ist es eine flache Schlangenlinie, an-
scheinend aus einzelnen Stücken l zusammengesetzt, von denen 7 auf
20 mm gehn. Die Teilungslinie Heriots ist zwar ähnlich, zeigt aber
viel dichtere Windungen (c. 12 auf 20 mm), und es stehen in der Regel
4 (oder 6) davon auf einem Stück. Dagegen ist die Titelvignette,
eine männliche und weibliche Gestalt (Rhein und Mosel), dazwischen
ein Füllhorn, von dem Wechsel des Druckers unberührt geblieben.
Der Stock gehörte offenbar dem Verleger oder Görres und wurde dem
neuen Drucker übergeben. Es war nicht mehr der ursprüngliche Stock.
Dieser war schon im August 1814 so abgenutzt, dafs er durch einen Nach-
schnitt ersetzt werden mufste, der sich zwar möglichst genau anschliefst,
aber leicht zu unterscheiden ist. Der alte Stock erscheint zum letzten
Male in Nr 108 vom 26. August, der neue zuerst in Nr 109 vom
28. August.
Diesen neuen Kopf enthalten nun auch die von Heriot gedruckten
Nrn 1 — 65 vom Januar bis Mai 1814. Das charakterisiert sie ohne
weiteres als Nachdrucke, da sie nicht vor August 1814 hergstellt sein
können, weil vorher dieser Kopf nicht existierte, höchst wahrscheinlich
aber sogar nicht vor August 1815, weil Heriot vorher nicht im Besitz
des Stockes gewesen sein wird. Man kann der Zeit wohl noch etwas
näher kommen. Das Papier der Nachdrucke ist, soweit ich aus den
mir vorliegenden Nummern sehen kann, gröfstenteils recht schlecht und
ohne Wasserzeichen, aber zu Anfang und in Nr 57 — 65 erscheint ein
solches, ein eigentümlich gestaltetes Einhorn. Dasselbe kommt in den
laufenden von Heriot gedruckten Nummern, die aus sehr verschiedenen
Papieren zusammengesetzt sind, erst vom 16. Dezember 1815 an bis
zur letzten Nummer (10. Januar 1816) vor. (Ein etwas anders gestaltetes
XXIX. io. 3U
458 Ein Zeitnngskuriosum aus dem AnfaDg des vorigen Jahrhunderts
kleineres Einhorn rindet sich Mitte Oktober.) Um diese Zeit also wird
der Nachdruck veranstaltet worden sein und zwar in grofser Eile.
Neben der oben beschriebenen Kolumnenteilung Heriots erscheint nämlich
in jeder zweiten Nummer eine andere, eckige Form |_n_l- Offenbar
reichte das typographische Ziermaterial zum gleichzeitigen Satz mehrerer
Nummern nicht aus. Auch die horizontalen Zierlinien des Kopfes sind
andere als in den laufenden Nummern vom August bis Dezember 1815,
doch kommt die eine von ihnen in den 5 Januarnummern von 1816
vor. Auf dem Einhornpapier sind auch die Titel der Jahrgänge 1814
und 1815 gedruckt.
Der Grund für den Nachdruck liegt auf der Hand: man wollte
Exemplare vervollständigen. Bezeichnend dafür ist die Stelle aus einem
Briefe von Gentz vom 13. August 1815, die in Görres' Gesammelten
Schriften Bd 8 (=Briefe 2). München 1874. S. 470 angeführt wird:
„Als ich durch Coblenz kam, wollte ich die neuesten Stücke des Rh.
Merkur haben; man verkaufte sie nicht einzeln; ich verlangte einen
Viertel-Jahrgang, auch dieser war nicht zu erhalten. Unterdessen hatte
Görres zufällig gehört, dafs ich die Stücke verlange, und als ich eben
in den Wagen steigen wollte, schickte er mir die zehn letzten mit
einem sehr artigen Complimente." Es ist so auch leicht erklärlich,
dafs die jetzt vorhandenen Exemplare die ursprünglichen und die
nachgedruckten Nummern in sehr verschiedener Mischung zeigen.
Wie Herr v. Grüner oben festgestellt hat, stimmen beide Drucke
nicht überall, man kann sogar sagen meist nicht überein. Beim Nach-
druck hat man offenbar die Absicht gehabt, nur den dauernd wert-
vollen Inhalt wiederzugeben und hat deshalb alle privaten Anzeigen
weggelassen, es sind aber auch nicht wenige amtliche Bekanntmachungen
fortgeblieben. Es sollten dadurch wohl auch die „Beilagen" entbehrlich
gemacht werden Die Verschiebungen, die sich der Text infolgedessen
gefallen lassen mufste, haben es mit sich gebracht, dafs an der einen
oder der andern Stelle ein Stück aus einer Nummer in die andere
versetzt worden ist, wie in dem oben von Herrn v. Grüner angeführten
Falle. Mindestens an einer Stelle der von mir verglichenen Nummern
erscheint im Nachdruck umgekehrt ein Mehr gegenüber dem Original,
die „Verordnung über die Bildung einer Landwehr des deutschen
Niederrheins" (so statt Mittelrhein) in Nr 36. 39. 41 — 44. Es wäre
aber nicht unmöglich, dafs hier in den mir zugänglichen Originaldrucken
eine Beilage mit diesem Inhalt, etwa zu Nr 36 oder 37, ausgefallen
wäre. Die Verordnung ist, worauf Herr v. Gr. aufmerksam macht, im
„Oeffentlichen Blatt", dem andern Publikationsorgan des Gouvernements,
erschienen, das auch noch andere Stücke enthält, die nicht im Merkur
abgedruckt sind.
Den Bibliotheken und Sammlern mufs natürlich daran liegen, in
erster Linie die Oiiginaldrucke des Rheinischen Merkur vollständig zu
besitzen. Die Königliche Bibliothek hat in ihren beiden Exemplaren
diese ersten Drucke bis auf die Nrn 1 — 3. die Beilage zu 51 und eine
nicht bezeichnete wohl zu 38 gehörige „aufserordentliche Beilage" (falls
Kleine Mitteilungen 459
nicht etwa noch andere nicht festgestellte Beilagen fehlen). Dagegen
fehlt ihr der Nachdruck von Nr 4 und 6 — 35. Sie würde für den
Nachweis eines verfügbaren Exemplars aller dieser Stücke sehr dank-
bar sein und stellt dafür Nummern aus einem dritten (unvollständigen)
Exemplar gern zur Verfügung. P.' S.
Kleine Mitteilungen.
In „11 Libro e la Stampa Ann. 6, fasc. 3 vom 1. August 1912 veröffent-
licht P. S. Leicht den dritten Verlags- und Yerkaufskatalog des
Aldus von 1513 nach einem Exemplar in der Stadtbibliothek in Udine. Das
Exemplar ist dadurch merkwürdig, dafs die Preise, die nicht wie in den
Katalogen von 1497 und 1503 beigedruckt waren, liier handschriftlich ergänzt
sind und dal's der Katalog aufserdem durch weitere handschriftliche Ein-
tragungen bis zum Jahr 151S vervollständigt worden ist. Hierdurch werden
für die Drucke, nach 15'J3 zum erstenmal die Originalpreise bekannt. Der
Herausgeber macht ferner darauf aufmerksam , dafs die mejsten lateinischen
Werke des Katalogs von 1503 in dem von 1513 nicht wiederkehren, also
wohl vergriffen waren, während die griechischen Texte noch angeboten werden,
einige von ihnen zu herabgesetzten Preisen.
Im Philologus (Bd 71, S. 314 — 17) erinnert Eb. Nestle daran, dafs die
Reformatoren in Wittenberg 1529, um die Fehler der Vulgata in der Wieder-
gabe des hebräischen Textes zu verbessern, mir der Herausgabe einer latei-
nischen Bibelübersetzung begannen, die nicht über die Bücher der Könige
hinauskam, woran sieh das neue Testament schlofs. Sie erschien unter dem
Titel: Pentateuchus. Liber Josue. Liber Judicium Libri Regum. Novurn
Testainentum. Wittembergae. (Impressum per Nicolaum Schirleitz [!] anno
1529) Nestle macht auf charakteristische Abweichungen der lateinischen
Ausdrucksweise in diesem Neuen Testament aufmerksam. M. L.
Vom Bücherwurm. In der Beilage zum Jahresbericht des Gymnasiums
zu Hadamar handelt Prof. Schmitthenner über die Geschichte der Gymnasial-
bibliothek und zwar zunächst über die lsl9 begründete Pädagogialbibliothek.
Als interessante Einzelheit heben wir hervor, dafs 1S44 der damalige Biblio-
thekar Kollaborator Meister berichten imifste, dafs die Bücherei durch Wurm-
frafs stark gelitten hatte. .Ausgegangen war das Verderben von Werken, die
aus den Bibliotheken der Iladamarer Klöster und des Gymnasiums zu Montabaur
übernommen waren. Besonders befördert aber sei die Verbreitung tles Wurmes
durch den von dem Buchbinder Jurauy angewandten Kleister.
Literaturberichte und Anzeigen.
Det Kgl. Frederiks Universitet. Uuiversitets-Bibliotheket 1811 — 1911. Af
A. C. Drolsum. (Universitets-Bibliothekets Festskrift i anledning af
100-aars-jubilaeet. Fest-Aftrvk af Univ.-Bibliothekets Aarbog for 1911)
D. I, Afd. 1. D. 2. Kristiania 1911: Bryde. 4°. D. 1, 1: 5 Bl., 118 S.; D. 2
= Biografiske Meddelelser orn Universitets-Bibliothekets Chefer. Samlade
af A. C. Drolsum. 3 BL, 79 S., 4 Portr.
Im vergangenen Jahre konnte die Universitätsbibliothek in Kristiania auf
die ersten hundert Jahre ihres Bestehens zurückblicken. Ihr Jubiläum konnte
sie nicht schöner feiern, als durch die Herausgabe einer Festschrift, die eine
Geschichte der Bibliothek enthält. Der Zeitpunkt für eine solche Veröffent-
lichung war zudem aus dem Grunde besonders günstig gewählt, weil mit
30*
460 Literatnrberichte and Anzeigen
dem immerhin äufserlichen Anlafs der Hundertjahrfeier ein bedeutsamer
Abschnitt in der Geschichte der Bibliothek nahezu zusammenfiel: die Ueber-
siedlung in ein neues, modern ausgestattetes Gebäude. V.on dem ersten Teile
der Festschrift, die sich in würdigem und geschmackvollem Gewände darstellt,
liegt bisher nur die 1. Abteilung vor, in der der gegenwärtige Leiter der Biblio-
thek, Axel Charlot Drolsum, die Geschichte der Anstalt von ihrer Gründung
bis zu seinem Amtsantritt (1876) behandelt hat. Die weitere Geschichte der
Bibliothek bis zur Gegenwart ist einer zweiten Abteilung vorbehalten, die nach
dem Umzug in das neue Gebäude erscheinen soll. Dagegen liegt der zweite
Teil der Festschrift bereits vor; er enthält biographische Mitteilungen über
die bisherigen Leiter der Bibliothek : die Biographien Sverdrups und Keysers
von Ludv. Daae (f 1910), die Botten-Hansens und Daaes von J. B. Halvorsen,
die letztere mit Ergänzungen von K. V. Hammer und Y. Nielsen. Endlich
sind noch einige kurze Nachrichten über Drolsum beigefügt. Dafs dieser
biographische Teil aus der Geschichte der Anstalt herausgelöst und gesondert
behandelt ist, findet darin seine Begründung, dafs wenigstens die drei ersten
Chefs ihre bedeutendste Wirksamkeit aufserhalb ihres Bibliotheksamtes ent-
falteten.
Es ist äufserst interessant, an der Hand der sorgfältigen und anschau-
lichen Darstellung Drolsums das Werden und Wachsen der Bibliothek zu
verfolgen. Ihre Errichtung; wurde gleichzeitig mit der Gründung der Universität
zu Kristiania durch den König Friedrich VI. von Dänemark, das damals noch
mit Norwegen vereint war, angebahnt, indem er als Grundstock der neuen
Bibliothek eine ihm geschenkte Privatbibliothek und die sehr zahlreichen
Dubletten der Grofsen Kgl. Bibliothek in Kopenhagen überwies. Infolge der
kriegerischen Wirren konnten aber erst 1815, nachdem inzwischen Norwegen
von Dänemark getrennt und mit Schweden vereinigt war, die Bücher nach Kristiana
überführt werden, wo sie in den zunächst benutzten Mietsräumen nur teilweise auf
gestellt werden konnten. Erst einige Jahre später wurden sie in einem dem Staate
gehörigen Gebäude untergebracht, das bis 1850/51 als Bibliothek diente. Dann
siedelte man in das durch den Architekten Grosch erbaute, bis zur Gegenwart
benutzte Bibliotheksgebäude über, das technisch wie künstlerisch eine für
seine Zeit höchst beachtenswerte Leistung darstellte.
Es würde zu weit führen, hier näher auf die allmähliche Weiterentwicklung
und Ausgestaltung der Bibliothek einzugehen. Die meisten Verwaltungsfragen,
die bei uns in Deutschland zur Debatte gestanden haben, wie Druck der
Zugangsverzeichnisse, Bibliothekskommissionen, die Frage der Pflichtexemplare
usw., haben auch die norwegischen Bibliothekare beschäftigt. Und daneben
zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bibliothek der sich
stets erneuernde Kampf um die Vermehrung des Personals und des Anschaffungs-
fonds. Alles in Allem legt die Darstellung Drolsums ein rühmliches Zeugnis
ab für die Leistungen der Bibliotheksbeamten Kristianias, die unter vielfach
schwierigen und engen Verhältnissen mit aufopferndem Fleifse gearbeitet
haben, um ihre Anstalt zu fördern und die ihnen anvertrauten Bücherschätze
der Wissenschaft dienstbar zu machen. Ebenso wird man dem norwegischen
Staate die Anerkennung nicht versagen können, dafs er mit Verständnis auf
die Wünsche seiner Bibliothekare eingegangen ist und im Verhältnis zu seinen
bescheidenen Mitteln recht bedeutende Aufwendungen für die Bibliothek gemacht
hat. Wir verstehen vollkommen das berechtigte Selbstgefühl Drolsums, mit dem
er auf das Geleistete und Erreichte zurückblickt. Wir wünschen von Herzen
der Bibliothek in ihrem neuen Gebäude eine weitere gedeihliche Fortentwicklung.
Paul Jürges.
Akademiska afhandlingar vid Sveriges universitet och hügskolor läsären
1890/91 — 1909/10 jämte förteckning öfver Svenskars akademiska afhand-
lingar vid utländska universitet under samma tid. Bibliografi af Axel
Nelson. Uppsala: A.-ß. Akademiska bokhandeln (1911). VIII, 149 S. 8°.
Die Literatur der Universitäts- und Schulschriften erfreut sich in Schweden
wie in keinem anderen Lande einer fortlaufenden bibliographischen Zusammen-
Literaturberichte und Anzeigen 461
Stellung. Von Job. Henr. Liden in seinem Catalogns disputationum in aca-
demiis et gyinnasiis Sneciae (bis 1778), Upsala 1778—80 begonnen, wurde
das Verzeichnis fortgesetzt (bis 1819) von Gabr. Marklin, Upsala 1820, und
von demselben abermals (bis 1855), Upsala 1S56, und endlich von Aksel G. S.
Josephson (bis 1890), Upsala 1891 ff.
An dieses schliefst die vorliegende Bibliographie (für die akad. Jahre
1890/91 — 1909/10) an. Sie beschränkt sich auf die akademiska afhandlingar
im engeren Sinne, unter Weglassung der akad. Programme (Gelegenheitsschriften),
weil diese jetzt gewöhnlich in die Universitets ärsskrift Aufnahme finden.
Ebenso sind die vor den Konsistorien verteidigten Abhandlungen nicht mit
verzeichnet. Die Schulprogrammliteratur konnte wegbleiben, weil sie für
ungefähr den gleichen Zeitraum (1883 — 1909) schon von S. E. Melander im
Anschlufs an die früheren Bibliographien nachgeholt war. Der Verfasser hat
sich daher beschränkt auf die akad. afhandlingar, die erschienen an den beiden
Landesuniversitäten Lund und Upsala, sowie au dem Karolinska Institut in
Stockholm und an den beiden privaten Hochschulen in Stockholm und Göte-
borg, d. h. auf die Anstalten, die zurzeit das Recht zum Verleihen akademischer
Grade haben.
Er beginnt mit einem alphabetischen Verzeichnis der Titel unter Voran-
stellung und Hervorhebung des Namens und der sämtlichen, häufig ergänzten,
Vornamen durch fetten Druck und Hinzufiigung des Gebnrts- und zutreffenden-
falls des Todesdatums. Ob es nötig war, später verheiratete Frauen, deren
Abhandlungen unter ihrem Mädchennamen erschienen sind, unter ihrem Frauen-
namen mit Vw. vom Mädchennamen aufzuführen, erscheint zweifelhaft.
Da am Kopf die Ergänzungen oder Abweichungen von der Namensform
des Titelblatts nicht zum Ausdruck gebracht sind, war es notwendig, bei der
Titelaufnahme den Namen in der auf dem Titelblatt gebrauchten Form zu
wiederholen und in grammatische Verbindung zu bringen mit den die Ab-
handlung als Universitätsschrift charakterisierenden Worten des Titelblattes:
Akad. afh. , Comment. acad. , Inaug. -Diss. , These, wodurch die Aufnahme
etwas umständlicher geworden ist als in den sonst üblichen Univ. -Schriften-
verzeichnissen. Vielleicht hätte aber bei dieser Ausführlichkeit der Titel-
aufnahine aus dem Beiwerk die Angabe entnommen werden können, ob die
Schrift eine Doktorabhandlung, oder eine andere akad. Abhandlung ist. Denn
akad. Abhandlungen werden in Schweden nicht blofs zur Erlangung des
Doktorgrades gefordert, der dort nicht nur ein Titel ist, sondern Lehrberechtigung
gewährt. Vielmehr sind auch bei Bewerbungen von Dozenturen und Professuren
an Universitäten und höheren Schulen akad. Abhandlungen üblich, so dafs in
dem Verzeichnis bei demselben Verfasser bis zu drei solcher aufgeführt
werden.
Nach der Titelaufnahme und genauer Seitenangabe ist bei jeder Schrift
vermerkt, ob sie ganz, oder teilweise oder vollständiger in einer Zeitschrift
oder sonstwie im Buchhandel erschienen ist. Auch etwaige neue Ausgaben
oder Uebersetzungen werden angeführt. Diese Seite der Bibliographie ist
besonders dankenswert und macht den Eindruck grofser Sorgfalt. Es werden
von den angeführten 872 Abhandlungen, wenn ich richtig gezählt habe, nicht
weniger als 333 = 38,2 °/„ als Separatabdrücke, Teile von Sammelwerken,
oder sonst im Buchhandel erschienene oder fortgesetzte Werke nachgewiesen.
Diese vielfach beklagte Eigentümlichkeit von Universitätsschriften ist, wie
man sieht, bei den schwedischen fast noch schärfer ausgeprägt als bei den
deutschen. Der Referent hat zum Vergleich aus dem neuesten Jahresverzeichnis
der an deutschen Universitäten erschienenen Schriften 19 10/ 11 die entsprechenden
Zahlen .zusammengestellt. Danach waren von 4456 (Dissertationen + Habili-
tationsschriften) 1319 = 2y,6°/0 als Separatabdrucke usw. nachweisbar.
Das darauf folgende systematische Verzeichnis ordnet die Schriften mit
möglichst abgekürzten Titeln in 17 Haupträcher mit bis zu 11 Unterabteilungen
ein, in der Hauptsache in Anlehnung an den jährlich erscheinenden Accessions-
catalog f. Sveriges offentl. bibliotek. Schriften, die man in mehreren Abteilungen
suchen kann, sind an mehreren Stellen aufgeführt.
462 Literaturberichte und Anzeigen
Zum Schlüsse folgen die akad. Abhandlungen, auf Grund deren Schweden
an ausländischen Universitäten promoviert haben, in alphabetischer Folge.
Ein systematisches Verzeichnis ist für diese wegen ihrer geringen Anzahl nicht
angelegt. Vielleicht hätte dieser alphabetische Anhang unmittelbar an das
alphabetische ilauptverzeichnis angeschlossen, und das systematische Verzeichnis
auf beide Abteilungen erstreckt werden können.
Eine Nachprüfung der Vollständigkeit der Bibliographie ist hiesigen Orts
in der Hauptsache nicht möglich. Auf die in Deutschland promovierten
Schweden hin hat der Referent das Jahresverzeichnis der an den deutschen
Universitäten erschieneneu Schriften seit 1904/5, dem Datum der Aufnahme
der genauen Personalien, durchgesehen. Dabei hat sich ergeben, dafs bei
Nelson nur eine Königsberger Dissertation fehlt, nämlich Gottfr. Nannes,
Untersuchungen über die Löslichkeit der Phosphorsäure usw. Königsberg i. P.,
1906. (Jahresverz. 22, S. 359, Ko Nr. 52.) W. J.
Verzeichnis der Schriften Leonhard Eulers bearbeitet von Gustav Eneström.
Leipzig: B. G. Teubner 1910 209 S. (= Jahresbericht der Deutschen
Mathematiker-Vereinigung. Der Ergänzungsbände IV. Band, 1. Lieferung).
Die Besprechung dieses Werkes hat sich verzögert, weil ich hoffte, dafs
die 2. Lieferung, welche die systematische Aufstellung enthalten soll, schneller
der 1. folgen würde, um beide zugleich zu besprechen.
Das vorliegende Verzeichnis ist eine Vorarbeit für die Gesamtausgabe
der E.'schen Werke, welche auf Veranlassung der Schweizerischen Natur-
forschenden Gesellschaft veröffentlicht wird und von welcher in der
Zwischenzeit schon 2 Bände erschienen sind.
Herr Eneström ist der Bearbeiter dieses Verzeichnisses und sein Name
bietet die Gewähr der gröfsten Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Es
übertrifft deshalb die bisher veröffentlichten Bibliographien der E.'schen
Schriften, auch die letzte von Hagen mit den Ergänzungen von Valentin und
Stäckel um ein beträchtliches mit seinen 865 Nummern, unter denen als
besonders neu die Angabe russischer Uebersetzungen E. 'scher Schriften und
als besonders erfreulich die Anführung aller bisher gedruckten Briefsammlungen,
einzelner Briefe und Briefauszüge ist. Die Anordnung ist streng chronologisch
nach dem Erscheinungsjahr, so dafs die Teile eines Werkes, sobald sie in
verschiedenen Jahren erschienen sind, auseinandergerissen sind; durch Ilin-
zufügung der Ordnungsnummer des 1. Bandes bei dem 2. und umgekehrt ist
aber trotzdem ein leichtes Auffinden des Zusammengehörigen ermöglicht.
Bei den Aufsätzen, die in Akademieschriften veröffentlicht sind, sind jedesmal
die Jahreszahlen angegeben, für welche die Akademiebände erschienen sind,
was bekanntlich bei der Berliner und Petersburger Akademie oft einen
grofsen Unterschied (bis zu ß Jahren) ausmacht. Aufserdem sind nach den
Akten dieser Akademien die Daten hinzugefügt, wann die einzelnen Aufsätze
den Akademien vorgelegt sind, und bei den selbständigen Schriften versucht
Eneström, soweit wie es möglich ist, das Datum zu bestimmen, wann E, das
Manuskript fertig gestellt hat. Ferner sind noch die in Zeitschriften erschienenen
Besprechungen der Bücher angeführt und endlich gibt Eneström an, welches
Exemplar ihm für seine Bibliographie vorgelegen hat und meistens auch
noch eine deutsche Bibliothek, in der sich ein Exemplar der genannten Schrift
findet.
Man sieht also, dafs es sich nicht um eine einfache Aufzählung von Titeln
handelt, sondern jede einzelne Nummer noch eine ganz besondere Bearbeitung
gefunden hat, so dafs man dieser Bibliographie nur hohe Anerkennung zollen
und die Mühe und den Fleifs des Herausgebers bewundern kann.
Berlin. G. Valentin.
Statistische Uebersicht der im Gebiete des deutschen Buchhandels erschienenen
Bücher und Zeitschriften des Jahres 1908. Herausgegeben im Auftrage
Literaturberichte und Anzeigen 463
des Vorstands des Börsenvereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig
von Dr. J. Goldfriedrich. Leipzig: Börsenvereiu 1912. VII, 224 S. 8°.
Die vorliegende Statistik unternimmt es, Zahl, Umfang und Preis der im
deutschen Buchhandel erscheinenden Bücher und Zeitschriften und ihre Ver-
teilung auf die verschiedenen Fächer, wie auch auf Staaten und Orte darzustellen.
Um die gleichartigen Einheiten schärfer zu fassen, ist überall eine Gliederung
nach Formaten vorgenommen (bei Büchern: 16°, kl 8°, 8°. gr. 8°, lex. 8°,
„verschiedene Formate"; bei Zeitschriften: 8°, gr. 8°, lex. 8°, 4°, gr. 4°, fol.,
„verschiedene Formate"), ferner ist in jedem Format unterschieden „mit
Beilagen" (d. h. Illustrationen) und „ohne Beilagen". Als Grundlage dienten
die beiden Hinrichs'schen Halbjahresbände für 1908; die Wahl des Jahres
erklärt sich daraus, dal's für dieses bereits die statistischen Arbeiten vorlagen,
die der Börsenverein hatte vornehmen lassen, als er zu der Frage der
Wiedereinführung der Pflichtlieferungen in Sachsen Stellung zu nehmen hatte.
Für die Zeitschriften isr, der Hinrichs ergänzt durch Sperlings Zeitschriften-
adrefsbuch. Ueber die Art, wie dieses Material benutzt, ist, hätte wohl noch
etwas eingehender Auskunft gegeben werden können. Wie ist z. B. verfahren
bei verschiedenen Preisen (Subskriptionspreis, Ausgaben mit verschiedener
Ausstattung)? Sind Sonder- und Teilausgaben neben der Gesamtausgabe in
Rechnung gestellt? u. dgl. Was dann die Ausführung betrifft, so erhalten
wir zunächst für die Bücher 216 Tabellen, nämlich die 18 Fächer der
Hinrichs'schen Bibliographie, geteilt in je 6 Formate, jedes wieder in Ver-
öffentlichungen mit und ohne Beilagen; es folgen 36 Tabellen über die
18 Fächer ohne Unterscheidung der Formate, aber getrennt nach Vorhanden-
sein oder Fehlen der lllustrierung; endlich eine Zusammenfassung sämtlicher
Fächer, getrennt nach Formaten und Illustrierung. In der einzelnen Tabelle
enthalten die Vertikalspalten folgende Hauptrubriken: Zahl der Werke,
Umfang nach Seiten und Bogen, event, Zahl der Beilagen (nur wenn auf
dem Titel angegeben), Gesamtpreis, Durchschnittspreis für Werk und Bogen.
Die geographische Teilung (Horizontallinien) erstreckt sich auf Preufsen,
Sachsen, Bayern, Württemberg, sonstiges Deutschland, Oesterreich- Ungarn,
Schweiz, sonstiges Ausland, mit Summierungen für Deutschland insgesamt
und für In- und Ausland zusammen. Ferner sind einzeln ausgeworfen:
Berlin, Leipzig, München, Stuttgart, Wien (Kollisionen konnten hier wohl
nicht vorkommen, da Hinrichs auch bei Firmen mit mehrfachem Sitz nur einen
angibt, aber man wüfste z. B. gern, ob .Berlin" nur im engern Sinne gefafst
ist, oder, wie es billig ist, als Grofs- Berlin). Aehnlich ist die Anordnung
der Zeitschriften, nur dafs hier die Rubriken fehlen, die den Umfang betreffen.
Ich habe die Einrichtung so ausführlich beschrieben, um zu zeigen,
wieviel Arbeit in diesen Tabellen steckt. Entspricht dieser Arbeit ihr Nutzen?
Im Vorwort wird gerühmt, dafs die Statistik Antwort gibt auf die Frage:
Was kostete im Jahre 1908 in Preufsen durchschnittlich der Sedezbogeu
eines theologischen Werkes ohne Beilagen; was in Berlin durchschnittlich
der Lexikonoktavbogen eines juristischen Werkes mit Beilagen, was in
Oesterreich -Ungarn oder in München durchschnittlich eine medizinische Zeit-
schrift in Oktav? Schlagen wir nach, so finden wir die Antwort auf die
erste Frage mit 11.8 Pfg. auf Grund von 34 Werken, auf die zweite mit
39,7 auf Grund von 10 Werken. Diese Zahlen (34 und 10) sind selbst
kaum grofs genug, um Zufälligkeiten auszuschüefsen. Wollen wir aber die
andern Staaten und Orte vergleichen, so kommen im ersten Fall in Sachsen 5,
Bayern 13, Württemberg 3, im sonstigen Deutschland 11 Werke in Betracht,
im zweiten in Leipzig 1, in München 2, in Stuttgart 1, in Wien 4 Werke.
Was Wunder, dafs da die gewonnenen Durchschnitte zu 1 zwischen 11,2 und
23,9, zu 2 zwischen 10,5 und 42 9 schwanken ! Die Antwort zu Frage 3 erhalten
wir überhaupt nicht direkt, sondern müfsten sie erst aus den betreffenden
beiden Tabellen „mit" und „ohne Beilagen" errechnen, finden aber dort für
Oesterreich -Ungarn nur je 1, für München überhaupt keine Zeitschrift an-
geführt! Es bedarf keines weiteren Beweises, dafs für die Gewinnung
brauchbarer Durchschnittswerte das Zerpflücken in so viele kleine Abteilungen
464 Literaturberichte und Anzeigen
vom Uebel ist. Ich bezweifle aber überhaupt, dafs Fragen wie die ange-
führten gestellt werden. Unter gleichen Voraussetzungen kostet der Bogen
beim Berliner Verleger sicherlich ebensoviel wie beim Leipziger. Wenn
durchgehende Preisunterschiede vorhanden sind, dann ist das nur ein Beweis,
dafs die Verlagswerke selbst verschieden sind, dafs an einem Ort im Durch-
schnitt schwerere, auf geringeren Absatz berechnete Werke verlegt werden,
am anderen grofse Auflagen für Massenverbreitung (vgl. unten). Das fest-
zustellen hat sicherlich Interesse, dafür ist aber die Unterscheidung der
Formate so gut wie ohne Belang. Dagegen kann sehr wohl die Frage ge-
stellt werden: Was kostet der b°-, der gr. 8°- usw. Bogen in der und der
Wissenschaft? Dazu braucht man aber wieder keine Gliederung nach Ländern.
M. E. war es falsch, sämtliche Tabellen sozusagen über einen Leisten zu
schlagen. Das Material mufste nach verschiedenen Gesichtspunkten zusammen-
gestellt werden und ich bin überzeugt, dafs sich das auf dem vierten Teil
des Raumes ungleich nützlicher und übersichtlicher hätte tun lassen. Der
Unterschied zwischen illustrierten und nichtillustrierten Büchern und Zeit-
schriften ist gewifs nicht unwesentlich, wenn es sich auch herausstellt, dafs
in drei Fächern der Durchschnitt des nichtillustrierten Bogens höher ist als
der des illustrierten. Aber noch grüfser sind die Unterschiede zwischen
den Fächern selbst und so ist es bedauerlich, dafs wir nirgends eine Gesamtzahl
über das Fach, ohne Unterschied der Illustrierung, erhalten. Wer wissen
will, was im Durchschnitt ein Werk, ein Bogen, oder eine Zeitschrift im Fach
der Medizin, Mathematik, Theologie usw. kostet, mufs das erst aus zwei
Posten der Tabellen durch Addition und Division errechnen. Und wenn
man die nahe liegende Frage stellt, wieviel in Preufsen oder Sachsen, Berlin
oder Leipzig erscheint, so mufs man es sich aus vier Posten addieren. Das
hätte den Benutzern wohl abgenommen werden können. Da ich diese Summen
gezogen habe, setze ich sie hierher:
Bücher Bogen Ztschr. Büch.u. Ztschr. Ges. -Preis
Preufsen
Sachsen
Bayern
Württemberg
Sonst. Deutschland
11 369
' 6 230
1984
1 886
3 005
127 172
74 814
22 830
22 883
33 435
2856
807
470
240
708
14 225
7 037
2 454
2 126
3 713
55 593
32 342
9 819
8 280
14 874
Deutschland insges.
Oesterr.-Ungam
Schweiz
Sonst. Ausland
22 474
2 867
875
187
281 134
31 584
8 378
2 171
5081
918
285
36
29 555
3 785
1 160
223
120 908
19 761
3 594
1 569
In- u. Ausland
Berlin
Leipzig
München
Stuttgart
Wien
28 403
5 622
5 238
1 146
1 403
1975
323 267
74 334
65 975
12946
18 452
22 390
6320
1382
599
224
184
629
34 723
7 004
5 837
1370
1587
2 604
145 832
34 349
28 403
6 802
r. 471
15 888
Es ist interessant zu berechnen, dafs der Durchschnittspreis der Ver-
öffentlichung (Bücher und Zeitschriften durcheinander gerechnet) in den
grofsen deul sehen Verlagsorten fast gleich ist: Berlin 4.90, Leipzig 4.87,
München 4.96; nur Stuttgart geht auf 4.08 herunter, während Wien mit 6.10
höher steht. Der Gesamtdurchschnitt beträgt 4.20, der von Deutschland 4.09.
Die Wiederholung der Statistik etwa von fünf zu fünf Jahren wird als mög-
lich in Aussicht gestellt, Ich möchte sie lebhaft befürworten, dann aber obige
Ausführungen den Statistikern des Börsenvereins zur Erwägung anheimgeben.
Wenn die weitläufigen Berechnungen nach Formaten wegfallen, wird sich
vielleicht die ungleich interessantere geographische Gliederung erweitern
lassen, wobei auch die kleineren aber nicht unbedeutenden Verlagsorte, wie
Braunschweig, Freiburg, Halle, Jena, Tübingen usw. zu ihrem Rechte kommen
würden. ; __ P. S.
Umschau und neue Nachrichten 465
Umschau und neue Nachrichten.
Berlin. An den Preufsischen Technischen Hochschulen werden
vom 1. Oktober ab Bibliotheksgebühren in derselben Weise erhoben wie
an den Universitäten.
Der Königlichen Bibliothek ist ein ganz aufserordentlich reiches
Geschenk an deutschen Handschriften zuteil geworden. Sammlungen
deutscher Handschriften, die nicht in festem öffentlichem Besitz wären, sind
immer seltener geworden. Die umtangreicbste und bedeutendste war noch die
des Sir Thomas Phillipps, wenn sie auch nur einen sehr kleinen Brachteil
seiner ganzen an 50 0(10 Nummern umfassenden Handschriftensammlung
ausmachte. Von diesen deutschen Handschriften ist im Verlauf der Phillipps-
Auktionen zum ersten Mal im April v. J. eine gröfsere Zahl auf den Markt
gekommen. Der Königlichen Bibliothek gelang es damals, trotz starken Wett-
bewerbes von anderer Seite, 20 Nummern zu erwerben. Sie mufste in den
nächsten Versteigerungen auf einen gleich kostspieligen Kampf gefafst sein.
Dem ist sie jetzt überhoben. Sir Max Waechter, der bekannte Vorkämpfer
internationaler Verständigung und Begründer grofser sozialer Stiftungen, ein
geboreuer Stettiner, hat die in der Phillipps -Sammlung noch vorhandenen
deutschen Handschriften, zusammen mit einer Anzahl lateinischer von deutscher
Herkunft, angekauft und dem Deutschen Kaiser zum Geschenk gemacht, der
sie der Königlichen Bibliothek überwiesen hat. Durch diese hochherzige und
huldvolle Gabe haben die nationalen Sammlungen der Bibliothek eine Be-
reicherung erfahren, wie sie ihnen seit Jahrzehnten nicht zuteil geworden ist.
Die Schenkung umfafst 84 Nummern der Phillipps-Sammlung. Von diesen
ist eine Anzahl bereits bei Priebsch, Deutsche Handschriften in England,
Bd I (1896) beschrieben worden. Es sind das die Nummern Phillipps 609
(= Priebsch 55), Ph. 1143 (=Pr. 74), Ph. 1152 (=Pr. 75), Ph. 1175 (=Pr. 78),
Ph. 2825 (=Pr. 83), Ph. 7087 (=Pr. 92), Ph. 7411 (=Pr. 95), Ph. 7827 (=Pr. 96),
Ph. 8316 (=Pr. 99), Ph. 8873 (=Pr. 101), Ph. 9303 (=Pr. 104), Ph. 9415 (=Pr. 106),
Ph. 9649 (=Pr. 109), Ph. 10 400 (=Pr. 112), Ph. 11 079 (=Pr. 115), Ph. 11854
(=Pr. 119), Ph. 12196 (=Pr. 121), Ph. 16 376 (=Pr. 124), Ph. 16412 (Pr. 125),
Ph. 16413 (=Pr. 126), Ph. 18908 (=Pr. 130), Ph. 19491 (=Pr. 131) und
Ph. 21 155 (=Pr. 134), von denen die v. Brandensteinsche Familienbibel (609),
der Sammelband mit dem St. Bernhardsleben, Augustins Handbüchlein, und
Ruysbroecks Buch von den 12 Tugenden (1 175), das Marienfelder Glossar (7087),
das Gedicht (Roman) von Johan op dem vyrgiere (8316), das Liederbuch der
Herzogin Amalia von Cleve-Jülich-Berg (9649), eine niederdeutsche Weltchronik
mit Bildern nach einem lateinischen Werke Jacobs von Teramo (10 400), die
Sammelhandschrift mit den Gesta Romanorum, dem Schachbuch Jacob's von
Caislau und Exzerpten aus Freidanks Bescheidenheit (16 376), Rudolf von Ems',
Wilhelm von Orliens (16412), dör Wigalois des Wirnt von Gravenberg
(16 413), die althochdeutschen Glossenfragmente (18908) als besonders wert-
volle hervorgehoben werden müssen. Von den nicht bei Priebsch be-
schriebenen Handschriften Phill. 225. 658. 1153. 1190. 1207. 1218. 1261. 1286.
1298. 1304. 2210. 3437. 3469. 3479. 3483. 4214. 4426.9528.9963. 10818. 10862.
11619. 11748. 11855. 11857. 12425.13 228.14959.18 725.20626.21434.21989.
22221. 23263. 24317. 25153. 25 799. 269531— IL 269541— II. 27019. 27913.
29238. 29459. 29714. 31884. 31887. 31 923. 326S9. 33759. 35 233. 35 234. 35 236.
35 237. 35 712—35 718 beziehen sich eine Anzahl auf die Schweiz (1190. Hand-
veste v.Bern; 1207. Etterleins Chronik; 1218. Schillings Chronik; 1261. Justingers
Chronik; 25 153. Cartularium von Alta Ripa. Ferner sind mehrere Norimbergica
darunter, nämlich 1298. Chronik mit einem grofsen Panorama der Stadt in
Federzeichnung, vielen Wappenbildern und Bildern von Schönbartläufern;
1286. Chronik des St. Egidiiklosters; 2825. St. Sebalds Leben; 11 619. Chronik;
12 425. Beschreibung der Stadt; 13 228. Geschlechterbuch mit vielen Wappen
und Porträts. Ferner verdienen hervorgehoben zu werden ein Totenbuch von
Konstanz (225); eine medizinische Sammelhandschrift von 1424, geschrieben
in Heidelberg (212); zwei Studentenstammbücher aus dem Anfang des 17. Jahrh.
466 Umschau und neue Nachrichten
(1304. 2210.); ein Wiener Stadtrecht von 1396 (11 855) und derLiber traditionum
monasterii St. Mariae in Biburg (4214). Etwa 200 Urkunden, meist in deutscher
Sprache, sind in den unter Nr 24317 — : > l S s 7 verzeichneten Kapseln und Um-
schlägen enthalten. Eine ausführliche Beschreibung des Bestandes der
Schenkung ist bereits in Angriff genommen.
Danzig. Die Bücherei der Tech nischen Hochschule in Danzig hat ein
alphabetisches Verzeichnis der von ihr und von 29 Instituten und Sammlungen
der Hochschule gehaltenen Zeitschriften herausgegeben. Es sind ungefähr 050.
Der Nutzen des Verzeichnisses für alle Beteiligten wird erhöht durch die
Angabe des Anfangsjalires der vorhandenen Reihen. Mehrexemplare derselben
Zeitschriften sind gewifs nicht ganz 7.u vermeiden, es scheint aber doch etwas
weit zu gehen, wenn (falls ich richtig gezählt habe) 8S Zeitschriften zweimal,
14 dreimal, 5 viermal und je 2 sogar fünf-, sechs- und acht (!) mal vorhanden sind.
Mainz. Die Stadtbibliothek (einschl. Stadtarchiv) in Mainz bleibt
wegen Umzugs in den Neubau von Mitte September ab auf voraussichtlich
etwa sechs Wochen geschlossen. Das mit der Stadtbibliothek verbundene
Gutenberg-Museum und das Münzkabinett werden gleichzeitig geschlossen und
erst im Frühjahr 1913 wieder eröffnet. — Nach dem soeben erschieneneu Jahres-
bericht der Gutenberg-Gesellschaft für 1911/12 ist als nächste Veröffent-
lichung zu erwarten ein vollständiger kritischer Katalog der in Basler Drucken
bis zur Mitte des Iß. Jahrhunderts gebrauchten Zierinitialen von Hans Koegler.
Die Mittel zur Vermehrung des Gutenberg -Museums wurden hauptsächlich
auf den Erwerb fehlender druckgeschichtlicher Werke und älterer Fach-
zeitschriften verwendet.
München. In der Sommertagung des bayerischen Landtages wurden
die Neufordernngen für die Bibliotheken (s. Zbl. 1911 S. 514) sämtlich bewilligt.
Zum Etat der Hof- und Staatsbibliothek sprachen in der Sitzung der Abge-
ordnetenkammer vom 1. August der Vizepräsident Dr. Schlittenbauer (Ztr.) und
der Abgeordnete Dr. Günther (Hb.). Ersterer bedauerte, dafs die Hof- und
Staatsbibliothek immer mehr eine öffentliche Lesehalle und Wärmstube
werde, wodurch den ernsten Arbeitern der Platz weggenommen werde, und
dafs der immer mehr wachsende mechanische Betrieb die wissenschaftliche
Tätigkeit der Beamten beeinträchtige. Arbeiten wie die Katalogisierung der
Sinica oder die Bearbeitung der Geschichte der Bibliothek müfsten von den
Beamten anfs erhalb der an sich zu hoch bemessenen Dienststunden (36 bezw.
38 Stunden) geleistet werden. Dadurch würden sie überarbeitet und nervös.
Dr. Günther befürwortete eine stärkere Heranziehung mittlerer Beamten und
die Schaffung gröfserer Räume, um sowohl den Lesern wie den wissenschaft-
lichen Arbeitern gerecht zu werden. Beide Redner bemängelten die niedere Ent-
lohnung der Hilfsarbeiter mit 60 Pf. für die Stunde. Im übrigen waren sie voll An-
erkennung für die Fortschritte der Bibliothek unter der gegenwärtigen Leitung.
Der Minister leugnete, doch wohl etwas sophistisch, die Ueberlastnng der
Beamten unter Hinweis auf ihre wissenschaftlichen Leistungen. Er hätte
letztere wohl noch etwas anerkennender hervorheben können. Wir glauben
nicht, dafs von den Beamten irgend einer anderen deutschen Bibliothek im
Durchschnitt so viel wissenschaftlich gearbeitet wird wie von den Münchener
Kollegen.
Wolfenbüttel. Nach einer kürzlich ergangenen Verfügung des Herzoglich
Braunschweigischen Staatsministeriums werden die für die Wissenschaft wert-
vollen und für die Herzogliche Bibliothek in Betracht kommenden Bücher-
bestände der ehemaligen Universitätsbibliothek Helmstädt nach Wolfenbüttel
überführt werden. Dadurch erhält nicht nur die Wolfenbütteler Bibliothek
einen bedeutenden Zuwachs, sondern es werden auch wertvolle alte Bücher-
bestände der allgemeinen Benutzung zugänglich. Die in Wolfenbüttel bereits
vorhandenen Bücher bleiben in Helmstädt.
Umschau und neue Nachrichten 467
Ungarn. Der Jahresbericht der Sfadtbibliothek von Budapest beginnt
mit lebhaften Klagen über die unmöglichen Lokalverhältnisse. Ueber 20 An-
gestellte und mehr als 100000 Rde müssen Platz rinden in Lokalitäten, die
vor acht Jahren für 2 Beamte und höchstens 50 000 Bde eingerichtet wurden,
wobei auch auf die zukünftige Oeffentlichkeit der Bibliothek nicht Bedacht
genommen wurde. Nur die äufserste Anspannung aller Kräfte des Personals
läfst das unvermeidliche Sinken der Leistungen der Bibliothek einigermafsen
hintanhalten. — Das Budget für 1911 war auf 85000 K. veranschlagt, die
Schlußrechnungen ergaben aber die Summe von 96 000 K., da wesentliche
und nicht vorauszusehende Ausgaben auftauchten; davon gingen 42 000 K. auf
Personalausgaben, 31 000 K. auf Anschaffungen, 6000 K. aut Einbände, 4000 K.
auf Katalogdruck, usw. — Das wichtigste Ereignis im Leben der Bibliothek
im Berichtsjahr war die Trennung derselben vom Statistischen Bureau und
ihre Konstituierung als selbständige Anstalt unter eigener Direktion. Zugleich
wurden folgende Stellen systemisiert: a) wissenschaftliche Beamte: 1 Direktor,
1 stellvertr. Direktor, 1 Oberbibliothekar, 2 Bibliothekare; b) mittlere Beamte:
2 Oberbeamte, 1 Sekretär, -1 Beamte. Die Stelle des Vizedirektors wird erst
nach der Errichtung des Neubaues besetzt werden. — Die Bibliothek wurde
durch mehrere grofse Sammlungen bereichert. Der Magistrat überwies ihr
die Dyonis Szüry'sche Sammlung von Erstausgaben ungarischer Literatur,
die für 22000 K. angekauft wurde, ferner die der Hauptstadt hinterlassene
Bibliothek des Asienreisenden Grafen Eugen Zichy, u. a. 2S00 Bde von
Eeiseberichten und sonstiger Literatur über Asien und den Ursprung der
Magyaren. Angekauft wurde die einzigartige Sammlung ungarischer politischer
Flugschriften aus dem Nachlasse des Prof. GezaBallagi, mehr als 10 000 Stück,
beginnend mit. dem Jahre 1761, gut katalogisiert; der Kaufpreis betrug
15 000 K. Desgleichen um 6000 K. eine aus 523 Bänden bestehende Sammlung
von Quel'enwerken zur ungarischen Geschichte, aus dem Nachlasse der gräf-
lich Dessewffy'schen Familie. Endlich um den Spottpreis von 2000 K. die
aus 3600 Bänden bestehende literarhistorische Sammlung des f Uebersetzers
im Ministerium des Innern Anton Straufs. Von der gräflich Erwin Batthyäny'-
schen Familie wurde der erste Teil ihrer im Vorjahre der Stadtbibliothek
geschenkten Bibliothek, etwa 1500 Bde, abgeliefert, Leider konnten diese
Sammlungen mit Ausnahme der Broschürensammlung dem Publikum nicht
zugänglich gemacht werden, da sie wegen Platzmangel in einem gemieteten
Lokal eingelagert werden mufsten. Der aufgearbeitete Zuwachs betrug
596U Werke in 8867 Stücken; davon 1455 Fortsetzungen und 981 Broschüren;
neue Bücher 3177 Stück, Antiquaria 1070 Stück, durch Tausch oder Geschenk
4620 Stück. — Benutzt wurde die Bibliothek von 14 627 Personen, Zahl der
benutzten Bände 19107; nicht mitgezählt ist die Benutzung der Handbiblio-
thek des Lesezimmers und der Zeitschriften. Die Bibliothek war geöffnet
an 359 Tagen. — Von den Publikationen sind zu erwähnen: die Ungarische
sozialwissenschaftliche Bibliographie für 1910, auf 76 Spalten; fünf
weitere Nummern der Serie: Literatur aktueller Fragen; das Bulletin
mit dem Verzeichnis der Erwerbungen, insgesamt etwa 6000 Titel; endlich
das Prüfungsregulativ für die Beamten, das Konkurrenzprogramm der neuen
Bibliothek (21 S.b usw. — Der Bericht schliefst mit der Bemerkung, dafs nur
die Errichtung der neuen öffentlichen Bibliothek ein weiteres Zurückgehen
der Leistungen verhindern kann. Leider schreitet die Ausarbeitung der Pläne
äufserst langsam vorwärts. Durch eine private Spende von 20 000 K. wäre
die Bibliothek in der Lage gewesen, die erste Zweigstelle zu errichten; die
notwendige Vorbildung des Personals konnte aber in den unzulänglichen
Räumen der Zentrale nicht durchgeführt werden. Aus demselben Grunde
konnte das Angebot des Ofner Bibliotheksvereins, ihre Bibliotheken (mit ca.
30 000 Bänden) in Gemeindebetrieb zu übernehmen, endlich das Angebot
einer politischen Korrespondenz, betreffend unentgeltliche Ueberlassung von
etwa 200 in- und ausländischer Zeitungen vorderhand nicht angenommen
werden.
468
Umschau und nene Nachrichten
England. Die Vermehrung der DruckschriftenabteihiDg des British
Museum in London betrug 1911 28 022 Bände und kleine Schriften,
70 309 Hefte von Zeitschriften und Fortsetzungswerken, 140 Atlanten und Teile
von solchen, 1 1 272 Musikalien, 3810 Zeitungen in 18 Bänden und 300846 Nrn
und 4214 vermischte Drucksachen. Davon waren:
Kauf
Tausch
Geschenk
Pflichtlie
Bde u. kl. Sehr.
3 977
998
7295
15 752
Hefte
18 124
1178
4658
46 349
Atlanten u. Teile
87
—
27
26
Karten
748
—
447
670
Musikalien
163
—
22
11 087
Zeitungen
82
—
256
3 472
Als Depositum des Königs wurden die rd 1000 Handschriften und 3000
Druckschriften der „Royal Library of Music from Buckingham Palace" der
Bibliothek überwiesen, darunter 81 Bände Autographen Händeis und 41 von
seinen Amannensen. Vgl. Zbl. 1911. S. 180. Ebenda ist auch bereits mit-
geteilt, dafs das Testament A. H. Huth's es dem British Museum gestattete,
fünfzig Bände aus seiner Bibliothek vor der Versteigerung auszuwählen. Es
war dies das wertvollste Vermächtnis seit dem Anfall der Grenville Bibliothek
im Jahre 1S47, und die Bibliotheks Verwaltung hat das Verzeichnis der von
ihr ausgesuchten 13 Handschriften und 37 Druckwerke bereits gesondert ver-
öffentlicht. Unter letzteren sind besonders zu erwähnen eine Ars Memoraudi
(Blockbuch), 11 Inkunabeln, darunter zwei Augsburger (der deutsche Boccaccio
von Zainer und der Spiegel menschlicher Behältnis von Sorg), und von der
grofsen Zahl älterer englischer Drucke drei Shakespeare- Quartos, wodurch die
Reihe dieser Einzeldrucke im British Museum nahezu vollständig wird. Auch
bei der Versteigerung der Huthschen Sammlung konnte das British Museum
wertvolle englische Drucke erwerben. Im ganzen wurden 1911 neu erworben:
33 Inkunabeln, 192 englische Drucke vor 1640. Benutzt wurden in den Lese-
sälen (ohne die Zeitungen, aber mit Einschlufs der Orientalia) 1464749 Bände
von 223 404 Lesern, dazu 67 055 Bände Zeitungen von 19 212 Lesern. Für den
allgemeinen Katalog der Druckschriften wurden (einschl. Karten und Musikalien)
44 366 Titel gedruckt, 101 Spalten umgedruckt. In jedes der drei Exemplare
des Hauptkatalogs wurden 35 543 Titel eingeklebt, wobei je 44904 Titel um-
geklebt werden mufsten. — Der Handschriftensammlung, an deren Spitze
für Sir George Warner jetzt J. P. Gilson getreten ist, wurden 428 Handschriften
neu einverleibt, benutzt wurden 32 794 Handschriften, zu photographischen
Zwecken 827, diese einschliefslich der Papyri und Urkunden. — In der
Orientalischen Abteilung (Keeper jetzt L. D. Barnett) wurden 115 Handschriften
und 2273 Druckschriften erworben, von letzteren 1778 als Pflichtliefernngen
ans Indien, Ceylon und Hongkong. Unter den Handschriften sind besonders
bemerkenswert eine koptische Papyrushandschrift, enthaltend Deuteronomium,
Jonas und Apostelgeschichte im sahidischen Dialekt, wahrscheinlich erste
Hälfte des 4. Jahrhunderts (inzwischen bereits veröffentlicht), eine prachtvoll
illuminierte Handschrift des Hafis (1600) und zwei Bände der aus 2293.7
Heften bestehenden grofsen Kaiserlichen Chinesischen Enzyklopädie, deren
letztes vollständiges Exemplar beim Brande des Han-lin College fast ganz
vernichtet wurde.
Schweden. Aus den Jahresberichten der drei grofsen schwedischen
Bibliotheken für 1911, die jetzt vorliegen, sind die folgenden statistischen
Zahlen zusammenzustellen:
Vermehrung.
Stockholm KB
Uppsala
Lnnd
Kauf
Bde
Kaufsumme
Kr.
Gesch. u. Tausch.
Bde
Pflicht-Ex.
Bde
Einband
Kr.
7546
5044
4455
39 823
46 916
45 051
5 533
11 185
9 210
36 513
( ungefähr
J = Stockh.
18 177
7 339
9 828
Umschau und neue Nachrichten 469
Da die drei Bibliotheken die schwedischen Bücher gleichinäfsig als Pflicht-
exemplare erhalten, gelten Kauf, Geschenke und Tausch fast ausschliefslich
der ausländischen Abteilung, nur bei der Königlichen Bibliothek sind die
Ziffern für gekaufte und geschenkte schwedische Bücher etwas höher (S00
bezw. 1249 Bde).
Benutzung.
Lesesaal
Besucher Bände
Ausleihung
Bde
Versendung
Bde
Von auswärts
Bde
Stockholm KB
Uppsala
Lund
44 138 82 788
17 231 96 705
22 269 47 973
14 766
25 611
1 7 088
376')
1364
597
216')
1566
846
Die Königliche Bibliothek in Stockholm hat im Jahre 1911
besonders zahlreiche und wertvolle Schenkungen erhalten. Die bedeutendste
ist die von Otto Smith in Karlshamn, der die ganze mit grofser Sachkenntnis
ausgewählte Inkunabelsainrnlung des Freiherrn Per Hierta auf Främmestad
gekauft hatte und nun den gröfsten Teil davon der Königlichen Bibliothek
überwies, 186 Werke in 290 Bänden, darunter eine grol'se Zahl hervorragender
italienischer Drucke. Unter den deutschen steht das für die nordische Drucker-
geschichte bedeutsame Missale Magdeburgense von 14S0 obenan. Einige in
Stockholm bereits vorhandene Stücke schenkte der Besitzer nach Uppsala.
Sodann ist hervorzuheben das Vermächtnis des Staatsgeologen Axel Lindström,
der seine Handschriften (2 IS), Autographen (7400) und eine beliebige Auswahl
aus seinen Büchern (41000 hauptsächlich schwedische Drucke) zur Verfügung
stellte. Es ist ein Zeichen für die Vollständigkeit der Königlichen Bibliothek,
dal's von letzteren nur 474 behalten zu werden brauchten. Die grofse Berg-
mansche Elzevier-Sammlung, die der Bibliothek vor zwei Jahren zugefallen
war, wurde endgültig geordnet und in einem grofsen Schauschrank aus Eisen
und Glas aufgestellt; durch methodisches Suchen im Antiquariatshandel konnte
sie um 63 Nummern (darunter sogar 2 bisher ganz unbekannte) vermehrt
werden. Der Betrag des Bergmanschen Stiftungskapitals wurde auf 117 1U0 Kr.
festgestellt. Ein unerfreuliches Ereignis des Berichtjahres war die Entwendung
zahlreicher Stücke aus der Porträt- und Kupferstichsammlung durch einen
Benutzer. Die gestohlenen Blätter wurden zwar wiederbeschafft, sie waren
aber durch einen Händler bereits weiter verkauft und mufsten von den Er-
werbern für den Einkaufspreis von 1135 Kr: eingelöst werden. Am Gebäude,
der Heizungs- und Beleuchtungsanlage sind Erneuerungsarbeiten und Neu-
einrichtungen notwendig, die auf 61000 Kr. veranschlagt sind. Für die
Reinigung wurde ein Staubsaugeapparat angeschafft.
Auch die Universitätsbibliothek Uppsala hatte sich wertvoller
Geschenke zu erfreuen: An erster Stelle stehen die von Professor Oskar Quensel
geschenkten älteren Drucke und Handschriften, sodann die oben erwähnten
Inkunabeln. Durch Kauf konnten die Linnaeana bedeutend vervollständigt
und vermehrt werden. Erwähnenswert ist, dafs die ausländischen Accessionen
jetzt auf Zetteln des internationalen Formats katalogisiert werden, die in
den Bandkatalog abgeschrieben werden, zugleich aber den Anfang zu einem
künftigen allgemeinen Zettelkatalog bilden.
Nordamerika. Im Jahre 1860 begann die Bibliothek der Harvard-Univer-
sität in Cambridge mit der Anlage eines zum unmittelbaren Gebrauch der Be-
nutzer bestimmten Kataloges, für den sie Zettel von 5 x 12J/'2 cm Gröfse wählte,
einem in amerikanischen Bibliotheken damals viel gebrauchten Formate. Schon
vom Jahre lSbS ab liefs sie auf solchen Zetteln durch die College-Druckerei die
Titel ihrer Neuerwerbungen drucken; daneben bezog sie später die von dem
A. L. A. Publishing Board hergestellten Zetteldrucke und insbesondere in
steigendem Mafse die Titeldrucke der Kongrefsbibliothek, in den letzten
beiden Jahren auch die von der Berliner Königlichen Bibliothek erhältlichen
1) nur Handschriften.
470 Umschau und neue Nachrichten
Druckzettel deutscher Universitätsschriften. Alle diese Zettel mufsten natürlich
auf das kleinere Mafs zugeschnitten werden. Um nun die von auswärts
bezogenen Zettel, die den eigenen Zetteldruck immer mehr zurücktreten
liefsen, unmittelbar verwenden zu können, hat sich die Bibliothek im vorigen
Jahre entschlossen mit ihren Katalogzetteln zum Normalformat von 7 1ltix 12 l/a cm
überzugehen und alle vorhandenen kleinen Zettel durch gröfsere zu ersetzen.
Die Bedeutung dieses Entschlusses und der Umfang der dadurch verursachten
Arbeit treten ins rechte Licht, wenn man berücksichtigt, dafs die Universitäts-
bibliothek einschliefslich der special reference libraries im Jahre 1911 625 000
Bände und 400 000 kleine .Schriften uinfafste, und der Hauptkatalog schätzungs-
weise über eine halbe Million Zettel enthielt. Es ist nun sehr interessant, aus dem
ausführlichen Berichte im Library Journal, Vol. 36. 1911. S. 54S ff. und dem
14. Jahresbericht der Bibliothek zu erfahren, wie man dabei vorging. Zunächst
wurden für die in Gebrauch befindlichen 2048 Katalogkästen 2424 neue Kästen
bestellt, die in 12 Reihen übereinander angeordnet, an 3 Millionen Zettel auf-
nehmen können. Als Ersatz der alten Zettel sollten soweit als irgend möglich
Zetteldrucke verwendet werden. Es wurde daher je ein Exemplar der bis dahin
erschienenen 470 000 Titeldrucke der Kongrefsbibliothek und der 72000 der
John Crerar- Bibliothek in einem Alphabete vereinigt und dann Kasten für
Kasten durch Vergleich ermittelt, welche Zettel des Katalogs der Universitäts-
bibliothek durch Druckzettel ersetzt werden könnten. Dabei ergab sich, dafs
für 30°/0 der vorhandenen Zettel Titeldrucke erhältlich wareD. Eine glatte
Verwendung der fremden Zettel war aber nur möglich, wenn man die eigenen
Regeln für die Einordnung der Titel tunlichst in Einklang brachte mit den
für das Auswerfen der Ordnungswörter gültigen Bestimmungen der Kongrefs-
bibliothek und der L. A. Cataloging Rules. Es wurden daher, selbst unter
Aufgabe des für besser erachteten bisherigen Gebrauchs, alle irgendwie
annehmbaren Aenderungen in dem eigenen Kataloge durchgeführt. Nur in
einem wichtigen Punkte konnte man sich zu einem Anschlufs an die Praxis
der Kongrefsbibliothek nicht verstehen: man hat es mit Recht abgelehnt,
die sämtlichen, nur aus biographischen Lexicis oder anderswoher ermittelten
Vornamen eines Verfassers mit als Ordnungswörter auszuwerfen und dadurch
bekannte Persönlichkeiten völlig unkenntlich zu machen (Alexander von
Humboldt als Friedrich Wilhelm Heinrich Alexander von Humboldt, Wilhelm
von Humboldt als Friedrich Wilhelm Christian Karl Ferdinand von Humboldt!)
oder bei häufigen Familiennamen wie Smith, einen Verfasser, der aufBüchcr-
titeln stets nur mit einem einzigen Vornamen erscheint, durch Ergänzung der
übrigen Vornamen zu verstecken und erst durch Rückweis auffindbar zu
machen. Die Bibliotheksverwaltung ist aber noch einen Schritt weiter gegangen.
Sie hat ihren im Juni 1910 aufgegebenen Zetteldruck im November 1911 wieder
aufgenommen und läfst jetzt durch das Library Bureau auf Zetteln des Normal-
formats die meisten ihrer übrigen Titel drucken. Sie folgt dabei der alpha-
betischen Ordnung, übergeht aber zunächst insbesondere alle Werke, für die
Titeldrucke seitens der Kongrefsbibliothek zu erwarten sind. Auf eine Revision
der zu druckenden Titel hat man verzichtet, da die Aufnahmen im allgemeinen
als zuverlässig gelten können. Die bibliographischen Beschreibungen sind
wesentlich knapper als auf den Zetteln der Kongrefsbibliothek: bei den
älteren Aufnahmen fehlt die Angabe des Verlegers bezw. Druckers; das
Format ist nur angegeben, wenn ein Buch unter 15 oder über 25 cm hoch
ist, der Umfang bei neueren Werken nur, wenn sie mehr als 600 oder weniger
als 100 Seiten haben. Diese Zetteldrucke gibt die Bibliothek käuflich ab.
Bei Beginn des Druckes hatten sich indes erst 22 Bibliotheken als Abnehmer
sämtlicher Titel gemeldet und eine Reihe anderer, die die Korrekturbogen
zwecks Auswahl von Titeln beziehen; es erscheint daher noch zweifelhaft,
ob der Absatz die entstehenden Kosten decken wird, und die Bibliothek
behält sich vor, nötigenfalls davon Abstand zu nehmen, über den eigenen
Bedarf Zetteldrucke herzustellen. Hoffentlich findet sie genügend Unterstützung,
um ihr so nützliches Unternehmen durchführen zu können.
Die Newberry Library in Chicago hat sich in den beiden letzten
Umschau und neue Nachrichten 471
Jahren um zwei bedeutende Sammlungen vermehrt. Schon seit 1903 kaufte
in China Dr. Bertliold Langer für die beiden wissenschaftlichen Bibliotheken
Chicagos, die John Crerar und die Newberry, Bücher aus allen Wissensgebieten
in japanischer, tibetanischer, mongolischer und besonders in chinesischer und
Manaschu-Sprache. Hiervon erhielt die John Crcrar-Bibliothek 825 Werke
in 1 4 035 Bänden, die Newberry-Bibliothek 1217 Werke in 21(154 chinesischen
Bänden, darunter eine vollständige Ausgabe des Kanjnr und des Tripitaka,
zahlreiche ältere Werke, viele illustrierte japanische Bücher und unveröffent-
lichte Handschriften. Als noch wertvoller darf vielleicht die bestimmungsgemäfs
besonders aufgestellte und katalogisierte Sammlung Americana angesehen werden,
die Edward E. Ayer im Jahre lull der Bibliothek schenkte: 33407 Nummern,
davon 16 944 Druckschriften, 3192 handschriftliche Stücke, 9ii8l Photographien,
2575 Gemälde, Zeichnungen usw., 620 Karten. Drei Gesichtspunkte hatten
den früheren Besitzer bei seiner Sammeltätigkeit geleitet, nämlich alles er-
reichbare Material zu erwerben, das Aufschlufs geben könnte über 1. die
Entdeckung, Erkundung und Besiedelung Nordamerikas, 2. das Zusammen-
treffen der Weifsen mit den Indianern, die Folgen der Ansiedelung unter
ihnen und die Geschichte jedes einzelnen Indianerstammes und 3. Sprache,
Kultur und Geschichte der Bewohner der Philippinen und der Hawaiinseln.
Von diesen beiden Sondersammlungen abgesehen umfafste die Newberry-
Bibliothek am 1. Januar 1912 nach einer neuen genauen Zählung 276 521
bibliographische Bände.
Anfang Januar d. J. haben die öffentlichen Bibliotheken von Springfield,
Mass., und von St. Louis Neubauten erhalten, die sich den vielen bemerkens-
werten Bibliotheksgebäuden amerikanischer Städte würdig anreihen. Das
Aenfsere beider Gebäude erscheint in dem bei den Amerikanern so beliebten
prächtigen Stil der italienischen Rennaissance. Betritt man das Innere durch
die Haupteingangstür, so gelangt man hier wie dort durch die Treppenhalle
zu der in der Mitte des Baues gelegenen Bücherausgabe, in Springfield einer
Rotunde, die von einer auf Säulen sich erhebenden Kuppel überragt ist, in
St. Louis einem besonderen, im Hof errichteten mächtigen oblongen Saal, der
an den drei anderen Seiten mit den gegenüberliegenden Gebäudeteilen nur
durch Brücken verbunden ist. Im übrigen sind beide Gebäude sehr verschieden.
In Springfield hat es der Architekt verstanden, die hauptsächlichsten für das
Publikum bestimmten Räume sehr reizvoll im Erdgeschofs anzuordnen und
durch die das Obergeschofs tragenden Säulen und Pfeiler in Verbindung mit
Büchergestellen, die mehrfach statt Zwischenwände verwendet sind, in eigen-
artiger Weise voneinander zu trennen. Dagegen zeichnet sich der mächtige
Bibliotheksbau von St. Louis durch einen ungemein übersichtlichen Grundrifs
aus. Das Hauptbüchermagazin bildet hier wie bei der öffentlichen Bibliothek
von New York den durch hohe Pfeiler charakterisierten, eindrucksvollen
rückwärtigen Abschlufs des Gebäudevierecks; es enthält acht, mit Snead-
gestellen unter äufserster Raumausnutzung ausgestattetete Geschosse.
P. Trommsdorff.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotkeks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Bibliographie des Bibliotheks- und Buchwesens bearbeitet von Adalbert
Hortzschansky. Jg. 8. 1911. V, 152 S. 7 M. = 40. Beiheft zum Zentral-
blatt für Bibliothekswesen.
Bibliotekar. Zurnal obscestva bibliotekovedenija. (Auch mit französ. Um-
schlagt.): Le Bibiiothecaire. Organe de la Societe de bibliotheconomie.
3. 1912. Nr 1. St. Petersbourg: 1912. Jg 3 Rub.
i) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
472 Nene Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
The American Library Annual (1). 1911 — 1912. Includ. index to dates
of cnrrent everjts; necrology of writers; bibliographies; statistics of book
production; select list of libraries; directories of publishers aDd book-
sellers; list of private collectors of books etc. . . . New York: Publish.
Weekly 1912. 325 S. 5$.
The Library World. Vol. 15. 1912/13. (N. S. Nr 73 = July, 1912.)
(Editor: D. I. Rider.) London: Libraco Limited 1912. Jg. (12 Nrn). 7 Sh.
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versity Press (1912). 65 S.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
AnemüTler, E. Die einheitliche Regelung des Volksbibliothekswesens im
Fürstentum Lippe. Blätter f. Volksbibl. n. Lesehallen 13. 1912. S. 111— 113.
Bericht (Russ Otcet) der Gesellschaft für Bibliothekswissenschaft für das
4. Jahr (1911). Bibliothekar 3. 1912. S. 141-184.
Bibliotheques. Annuaire statistique de la Belgique 42. 1911(1912). S. 196
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Bogdanov, P. (Russ.) Der „Norinalplan" auf dem 1. allrussischen Kongress
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guter billiger Jugend- und Volkslektüre. Zugleich ein Beitrag zum Thema
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Prüfungsausschüssen für Jugendschriften. Hamburg: W. Senger in Komm.
1912. IV, 63 S. 0,50 M.
Biblioteche popolari ... II nostro Convegno di Roma. Coltura popolare
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theques municipales. Bulletin de l'association des bibliothecaires frangais
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adresse ä M. Anguste Castan, 1855 — 1909. Saint-Lö: Impr. Jacqueline
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u. Geschichte der Wissenschaften, allgemeine Schriften. Berlin: W. Weber
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Aufl. Berlin 1912: Loewenthal. IV, 162 S.
— Bücherverzeichnis der 6. städtischen Volksbibliothek. ... 6., verm. Aufl.
Berlin 1912: Loewenthal. IV, 154 S.
— Bücherverzeichnis der 7. städtischen Volksbibliothek. ... 7., verm. Aufl.
Berlin 1912: Loewenthal. IV, 213 S.
— Bücherverzeichnis der 10. städtischen Volksbibliothek. ... 7., verm. Aufl.
Berlin 191 1 : Loewenthal. IV, 235 S.
— Bücherverzeichnis d. 13. städtischen Volksbibliothek. ... 6., verm. Aufl.
Berlin 1912: Loewenthal. IV, 212 S.
— Bücherverzeichnis d. 18. städtischen Volksbibliothek. ... 6., verm. Aufl.
Berlin 1911: Loewenthal. IV, 201 S.
— Bücherverzeichnis d. 24. städtischen Volksbibliothek.... Berlin 1911:
Loewenthal. IV, 254 S.
— Bücherverzeichnis der mit einer Lesehalle verbundenen 26. städtischen
Volksbibliothek.... Berlin 1912: Loewenthal. IV, 178 S.
— Die zweite öffentliche Lesehalle der Stadt Berlin. ... 2., verm. Aufl.
Berlin 1911: Loewenthal. 60 S.
— Die dritte öffentliche Lesehalle der Stadt Berlin. ... 3., verm. Aufl.
Berlin 1911: Loewenthal. 68 S.
Bonn. Bücher- Verzeichnis der Bonner Bücher- und Lesehalle e.V. Quantius-
str. 5. (Bonn) 1912: Georgi. 161 S.
B r a u n s c h w e i g. Bericht über die Verwaltung des Archivs und der Bibliothek
der Stadt Braunschweig in der Zeit vom 1. April 1906 bis 31. März 1911.
(Braunschweig o. J.: Krampe.) HS. 2 Abb. Aus: Verwaltungsbericht
des Stadtmagistrats.
Bremen. Jahresbericht der Stadtbibliothek. Bericht über die Verwaltung
der Stadtbibliothek im Rechnungsjahre 1911. (Bremen: 1912). 5 S. 4°.
Aus: Verhandlungen zwischen dem Senate und der Bürgerschaft Bremen.
— Zugangs-Verzeichnis der Stadtbibliothek Bremen vom Rechnungsjahr
1911/12. Bremen 1912: Guthe. 91 S.
Breslau. * Jahresbericht der Königlichen nnd Universitäts - Bibliothek zu
Breslau 1911. Breslau 1912: E.Winter. 29 S. Aus: Chronik der Uni-
versität.
Co In. Jonge, Moritz de. Eine jüdische Gemeinde -Bibliothek in Köln.
Israelitisches Gemeindeblatt 24. 1911. S. 56S— 569.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 475
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Vol. V. 1911. Fase. 3 . . . Hrsg. vou Isak Collijn. Vol. VI. 1912.
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Adressebog for den danske Bog- og Papirhandel og hermed beslaegtede
fag 1912. 20. Jargang af Adressebog for den nordiske Boghandel. Udg.
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Steiger. Ernst Steiger. Publishers' Weekly 82. 1912. S. 133—136.
Zeitungen und Zeitschriftenwesen.
Annuaire des journaux, revues et publications periodiques parns ä Paris
jusqu'en novembre 1911, cont. les titres complets par ordre alphabetique,
le nom des redacteurs, le format, la tomaison, la date d'origine, le
nombre de pages, planches ou feuilles de chaque nuinero, son poids, le
prix des mimeros vendus separement ... p. p. Henri Le Soudier. Ann. 32.
Paris: H. le Soudier 1912. 504 S.
Behrmaun, Max Th. S. Sfuworin. (Leiter der Nowoje Wremja.) Tägliche
Rundschau 1912. Nr. 404 v. 29. August.
d' Est er, Karl. Die deutschen Zeitungen in den preufsischen Provinzen am
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Boek 1. 1912. S. 238—242.
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January— April 1912. Chicago: 1912.
Josephson, Aksel S. Bibliographies of bibliographies. Second edition.
(Forts.) Bulletin of the Bibliographical Society of America 4. 1912.
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Deutschland. Bibliographie der deutschen Zeitschriften-Literatur mit Ein-
schlufs von Sammelwerken. Alphabet, nach Schlagwort u. sachlich ge-
ordnetes Verzeichnis von Aufsätzen . . . Unter besond. Mitw. von E. Roth . . .
hrsg. von F. Dietrich. Bd. 30. .1912. Jan.— Juni. Lief. 1. Gautzsch:
F. Dietrich 1912. Kompl. (5 Lief.) 25 M.
— Christian Glob. Kaysers vollständiges Bücher -Lexikon. Ein Verzeichnis
der seit dem Jahre 1750 im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher
und Landkarten. Ganze Reihe Bd. 35 u. 36. 1907—1910. Mit Nachtr.
u. Bericht zu den früheren Bänden. Bearb. von Heinr. Conrad. Lief.
1—17. Leipzig: Tauchnitz 1911/12 = Bd. 35. 36. 1335 u. 584 S. Lief.
Je 28 M.
— Jahresverzeichnis der an den deutschen Schulanstalten erschienenen Ab-
handlungen. XXIII. 1911. Berlin: Behrend 1912. III, 72 S. Einseit.
bedr. 1,20 M., einseit. u. zweiseit. bedr. zus. 2 M.
Albanien. Legrand, Emile. Bibliographie albanaise. Description raisonnee
des ouvrages publies en albanais ou relatifs ä l'Albanie, du XVe sie.cle
ä l'annee 190<>. Oeuvre posthume, coinpletee et publiee par Henri Guys.
Paris: H. Welter 1912. VIII, 228 S., 1 Faksim., 1 Portr. 10 Fr.
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Norwegen. Norsk Bokfortegnelse 1901 — 1910. Samlet og utarb. av
H. J. Harfner. H. 3. Stikordsregister. Kristiania: Norske Boghandler-
foren. Forlag 1912. S. 369— 448.
Polnisch. Estreicher, K. Bibliografia polska. T. 21. Lit. P— Pom. Krakow:
Druk. Univers. Jagiellonsk. 1912. 20 M.
Spanisch. Romo, Enrique. Anuario de la Libreria Espanola, Portuguesa
e Hispano-Americana para 1912. Madrid: A. Romo 1912. 506 S. _ 10 Pes.
Vereinigte Staaten. The cumulative book iudex. Annual cumulation 14th.
Author, title, and subjeet catalog in one aiphabet of books published
during 1911. Compited by Emma L. Teich. Minneapolis: IL W. Wilson
1U2. 624 S. 3#.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 483
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Geschichte. Arnold, Robert F. Deutsche Territorialgeschichte. Ein biblio-
graphischer Versuch. Deutsche Geschichtsblätter 13. 1912. S. 239— 261.
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hrsg. von der Zentralkommission für schweizerische Landeskunde. Fase.
V, 9f. Boos-Jegher, Ed. Gewerbe u. Industrie. H. 4. lull. XI, 312 S.
Fase. V, 10, e«. Vuilleumier, Th. Bibliographie d. evangel. -reform. Kirche
in der Schweiz. EL 2. 1911. X, 78 S. Fase. V, lüf. Anderegg, Ernst
n. Hans, Armenwesen u. Wohltätigkeit. H. 3. 4. 1911/12. IX, 925— 1518;
XI, 1519—2010 S. Bern: K. J. Wyss 1911—1912.
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Roma: E. Loescher 1912. XI, 159 S. 14 L. = Bibliografia generale di
Roma. Vol. 5.
— Caron, Pierre. Bibliographie des travaux publies de 1866 ä 1897 sur
l'histoire de la France depuis 1789. Fase. 5. Paris: E. Cornely 1912.
S. 641—800. 7,50 Fr.
— *Caron, Pierre. Manuel pratique ponr l'etude de la revolution frangaise.
Prof. p. A. Aulard. Paris: A. Picard 1912. XV, 294 S. Manuels de
bibliographie historique V.
— Cordier, Henri. Bibliotheca indosinica. Birmanie, Assam, Siam, Laos.
Dictionnaire bibliographiqne des ouvrages relatifs ä la peninsule indo-
chinoise. Vol 1. Paris: E. Leroux 1912. VIII S., 1104 Sp. = Publications
de l'ecole francaise d'Extreine- Orient. Vol. 15.
— Dahlmann-Waitz. Quellenkunde der deutschen Geschichte. Unter Mitw.
von . . . hrsg. von Paul Herre. 8. Aufl. Leipzig: K.F.Köhler 1912.
XX, 1290 S. 28 M.
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1912. XIII, 327 S. Manuels de bibliographie historique III.
— Linnebach, Karl. Denkwürdigkeiten der Befreiungskriege. Berlin-Zehlen-
dorf: B. Behr 1912. VIII S., 643 Sp. 36 M. = Veröffentlichungen der
deutschen bibliographischen Gesellschaft. Bibliographisches Repertorium
Bd 6.
— Moore, Margaret F. Two select bibliographies of mediaeval historical
study. 1. A classified list of works relat. to the study of English palaeo-
graphy and diplomatic. 2. A classified list of works relat. to English
mauorial and agrarian history . . . With a pref. by Hubert Halland and
a description of the mediaeval historical classes at the London School
of Economics. London: Constable 1912. 185 S. (Studies in economics
and political science. Ser. of bibliographies Nr 2.)
Kunst. Jacob, Georg. Die Erwähnungen des Schattentheaters und der
Zauberlaternen bis znm Jahre 1700. Ein bilbliographischer Nachweis.
Berlin: Mayer u. Müller 1912. 18 S.
— Levis, Howard C. A descriptive bibliography of the most important books
in the English language relating to the art a. history of engraving and
the collecting of prints. London: Ellis 1912. XIX, 571 S. 4°.
Antiquariatskatalose.
Allstaedt, Bremen. Nr 26: Deutsche Literatur, Geographie, Reisen. 1134 Nrn.
Bangel & Schmitt, Heidelberg. Nr 48: Medizin III: Zeitschriften, Pathologie,
Therapie, Balneologie, Alte Medizin. 4055 Nrn. — Nr 52: Romanica.
4197 Nrn.
Baer&Co., Frankfurt a. M. Frankfurter Bücherfreund 1912. Nr 3— 4: Incu-
nabula typographica, 1150—1500. Nr 809— 927.
Boas Nachf., Berlin. Nr 12: Moderne jüdische Literatur. 494 Nrn.
Burgersdijk & Niermans, Leiden. Nr 50: Bibliotheca philologica classica et
archaeologica. 16 441 Nrn. (Preis 3 M.)
Gilhofer & Ranschburg, Wien. Nr 102: Varia. Nr25872 — 26777.
484 Antiquariatskataloge — Bücherauktionen — Personalnachrichten
Harrassowitz, Leipzig. Nr 352: Persien. Das Hochland von Iran und der
Kaukasus. Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft. (Enth.
die Bibliothek des f Professor Dr. Paul Ilorn in Strafsburg.) 2542 Nrn.
Jiirgensen & Becker, Hamburg. Nr 31: Neue Erwerbungen aus allen
Gebieten. 2175 Nrn.
Kerler, Ulm. Nr 398: Nationalökonomie. 3651 Nrn. — Nr 398a: National-
ökonomie. Neuerwerbungen. 869 Nrn. '
Liebisch, Bernh., Leipzig. Nr 206: Deutsche Kultur- u. Sittengeschichte.
Folklore. Geheime Wissenschaften. (Enth. d. Bibliothek des f Professor
Ritter Firmenich-Richartz.) 178 S.
Lübcke, Lübeck. Nr 56: Geschichte, Literatur und Kunst. 769 Nrn.
Merkel, R., Erlangen. Nr 160: Protestantische Theologie. 3579 Nrn.
Oelsner, Leipzig. Nr 47: Deutsche Literatur, Geschichte, Verschiedenes. 50 S.
Thury, Baumgartner & Co., Genf. Nr 103: Livres d'occasion. 56 S.
Bücherauktionen.
Frankfurt a. M., 7. Oktober 1912 und folgende Tage: Deutsche Literatur
aus den Bibliotheken f A. Helmreich u. f Dr. Gust. Zieler. 3011 Nrn.
Bei Jos. Straufs, Frankfurt a. M.
Leipzig, 8. — 10. Oktober 1912: Sammlung Ernst Mohn. Gemälde und Kunst-
blätter. 705 Nrn. Bei Oswald Weigel, Leipzig.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Dem Oberbibliothekar Dr. Wilhelm Jahr wurde der Rote
Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Dem Assistenten Dr. Friedrich Dukmeyer wurden die Dienstobliegen-
heiten eines Hilfsbibliothekars übertragen.
Berlin ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Otto Vanselow wurde zum Biblio-
thekar ernannt.
Berlin B der Kgl. Museen. Zum Bibliothekar wurde ernannt Dr. phil.
Detlev Fhr. von H ad ein, geb. 26. 5. 78, ev., stud. Kuhstgesch., erst Direktorial-
assistent am Kgl. Kupferstichkabinet zu Dresden.
Dessau HB. Dem Hofbibliothekar Prof. Dr. Emil Weyhe wurde der
anhaltische Verdienstorden für Wissenschaft und Kunst verliehn.
Freiburg i. B. ÜB. Dem Direktor Geh. Hofrat Prof. Dr. Steup wurde
bei seinem auf sein Ansuchen erfolgten Rücktritt (vgl. S. 440) unter Belassung
in seiner Stellung als ordentlicher Honorarprofessor das Ritterkreuz des Ordens
Berthold des Ersten verliehn.
Giefsen ÜB. Der Bibliothekar Br. Georg Koch trat in den Pfarrdieust
über.
Karlsruhe LB. Der Wiss. Hilfsarbeiter Dr. Wilhelm Engelbert Oeftering
wurde zum Kustos ernannt.
Königsberg StB. Dem Stadtbibliothekar Dr. August Seraphim wnrde
das Prädikat Professor beigelegt.
Leipzig B des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Zum Biblio-
thekar i. V. wurde der Archivar des Börsenvereins ernannt, Dr. phil. Johann
Goldfriedrich, geb. 21. 7. 1870 Bautzen, ev.-luth., stud. Germanistik u.
Geschichte.
Münster ÜB. Der Volontär Dr. Willy Pieth wurde an Berlin KB
überwiesen.
Posen. Raczyriskische B. Der 1. Bibliothekar Prof. Oswald Collmann
starb am 1. August in Bad Alt- Heide.
Strafsburg ÜB. Der Volontär Dr. Karl Fick schied aus dem Dienste.
Innsbruck ÜB. Dem mit dem Titel eines a. o. Professors bekleideten
Privatdozenten Oberbibliothekar Dr. Wolfram von Zingerle wurde der Titel
eines ordentlichen Professors verliehn.
Verlag vou Otto ilarraesowitz, Leipzig, — Druck von Elirhardl Karras, Halle.
Zentralblatt
für
Bibliothekswesen.
XXIX, Jahrgang. 11. Heft. November 1912.
Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise.
Im vergangenen Frühjahr erhielt ich von dem vorgesetzten Ministerium
den Auftrag, zusammen mit dem Leiter unseres Neubaus, Herrn Re-
gierungs- und Baurat Adams, eine Anzahl Bibliotheken im östlichen
Teil der Vereinigten Staaten zu besuchen. Die Reise galt in erster
Linie den Bibliotheksgebäuden, um aus ihnen für die noch ausstehende
innere Einrichtung des Neubaus Anregungen zu gewinnen; selbst-
verständlich wurde aber auch den übrigen Bibliotheksverhältnissen,
soweit die Zeit es erlaubte, Beachtung geschenkt. Wir landeten in
New York am 26. April und traten am 26. Mai die Rückreise an.
Die längste Zeit nahm begreiflicherweise das an Bibliotheken reiche
New York selbst in Anspruch: acht Tage zu Anfang und sechs Tage
am Schlufs. Die Zwischenzeit wurde ausgefüllt durch eine Rundreise
über Boston, Springfield (Mass.), Albany, Chicago, St. Louis, Pittsburgh,
Washington, Philadelphia. Ein Nachmittag des letzten New Yorker
Aufenthalts wurde noch Princeton gewidmet. Mit sehr grofsem Be-
dauern mufsten wir eine Anzahl Orte, die uns sogar ganz am Wege
lagen, auslassen, weil die Zeit dafür nicht ausreichte. Auch für die
vorher genannten Orte konnte sie nur durch regelmäfsige Nachtfahrten
gewonnen werden. Für den gröfsten Teil der Reise, nur die west-
lichen Städte ausgenommen, hatte sich uns meine Tochter, Assistentin
der städtischen Volksbibliothek in Charlottenburg, angeschlossen, die
sich speziell dem Studium der Public Libraries widmete.
Ich zähle kurz die besichtigten Bibliotheken auf, indem ich bei
den mit neueren Gebäuden versehenen das Jahr des Neubaus hin-
zufüge :
New York .... Public Library (1911), einschl. Zweig-
bibliotheken 2000000 Bde
Columbia University L. (1901) . . . 472000 „
Columbia Law L. (1910)
New York University, General L. (1899) 97 000 „
General Theolog. Seminary L. . . . 25000 „
Union Theolog. Seminary L. (1910) . . 104000 „
Jewish Theolog. Seminary L 33000 „
Bar Association L 94000 „
Hispanic Society L. (1909) .... 75000 „
XXIX. ii. 32
486 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
Engineering Society L. (1911) . . . 42000 Bde
Mercantile Library 242000 „
J. Pierpont Morgan's L.
Brooklyn .... Public L., mit den Zweigbibliotheken . 700000 „
Boston Public L. (1895) 1006000 „
State L. (erweitert 1898) 162 000 „
Athenaeum 250000 „
Cambridge, Mass. Harvard Uni versity L. 916 000 „
Harvard Law L 127 000 „
Brookline .... Public Library (1910) 73000 „
Springfield, Mass. Public Library (1912) 180000 „
Albany, NY. . . Neubau der State L. (1912 zu eröffnen)
Chicago Public L. (1897) 466000 „
John Crerar L 287000 „
Newberry L. (1893) 316000 „
Uni versity of Chicago L.(1912 zu eröflh.)
St. Louis Public Library (Jan. 1912) . . . . 340000 „
University Library 46000 „
Pittsburgh .... Carnegie Library (1907) 364000 „
Washington . . . Library of Congress (1897) .... 1892000 „
Public Library (1903) 141000 „
Surgeon General's L 175000 „
Smithsonian Institution
Philadelphia .. Public L. u. Zweigbibliotheken . . . 390000 „
University of Pennsylvania L. . . . 334000 „
Drexel Institute 37000 „
Princeton .... University Library (Erweiterungsbau 1898) 285000 „
Dals wir diese grofse Zahl von Bibliotheken unsern Zwecken ent-
sprechend haben besichtigen können, verdanken wir der aufserordentlich
liebenswürdigen Aufnahme, die wir an allen Stellen gefunden haben.
Durch aufopfernde Führung, bereitwilligste Auskunfterteilung und
Spendung gedruckten Materials sind die Fachgenossen bemüht gewesen,
uns unsere Aufgabe zu erleichtern. Dazu kam herzlichste persönliche
Gastlichkeit, die gleich erfrischend war, mochte sie in das behaglich
eingerichtete Klubbaus, oder in die feine Tafelrunde des Kongrefs-
bibliothekars, oder in das Privathaus des Facbgenossen fähren. Sie
bot auch erwünschte Gelegenheit, manches Nichtbibliothekarische zu
hören und zu besprechen. Für alles dieses Entgegenkommen sage ich
auch an dieser Stelle den wärmsten Dank. Ich unterlasse es, Namen
aufzuzählen; nur einen mufs ich nennen, weil er mit keiner der ge-
nannten Bibliotheken in Zusammenhang steht, den Heransgeber des
Library Journal Mr. R. R. Bowker, der sich unser in jeder Weise
hilfreich angenommen und durch seine Vorschläge für die Auswahl
der zu besichtigenden Bibliotheken, die einzuschlagende Reiseroute usw.
wesentlich zum Gelingen der Reise beigetragen hat.
Wenn ich es nun unternehme, meine „Eindrücke" von dieser
Bibliotheksreise wiederzugeben, so bitte ich, nicht mehr davon zu er-
von P. Schwenke 487
warten, als was diese Ueberschrift besagt. Ich beabsichtige keineswegs
eine Beschreibung der von uns besuchten Bibliotheken oder gar eine
Darstellung des amerikanischen Bibliothekswesens zu geben, sondern
lediglich einige Beobachtungen mitzuteilen, die vom Standpunkt der
deutschen Bibliotheken aus von Interesse sein können. Aber auch da
möchte ich einen Vorbehalt nicht unterdrücken. Eine einmonatliche
Roise über ein so grofses Gebiet kann nicht in die Tiefe der Dinge
eindringen, sie mufs notwendig an der Oberfläche bleiben und ist bei
der Kürze des einzelnen Besuches vielfach noch vom Zufall des Tages
und der Stunde abhängig. So sind Mifsverständnisse und falsche Ver-
allgemeinerungen, auch wenn der Reisende sich bemüht sie zu ver-
meiden, doch nicht ganz ausgeschlossen. Man wird es ferner begreiflich
finden, dafs meine Bemerkungen in der Hauptsache vom Standpunkt
unserer „wissenschaftlichen Bibliotheken" aus gemacht sind, also nicht
die mancherlei grundsätzlichen und technischen Fragen berühren, die
unsere allgemeinen Bildungs- und Volksbibliothekcn angehn, obgleich
bekanntlich die Eindrücke, die man von dieser Seite des Bibliotheks-
wesens drüben erhält, die stärksten sind. So wenig sich die Dinge
von der neuen zur alten Welt und aus der anglo-amerikanischen Um-
gebung in die deutsche übertragen lassen, so sehr sollten doch die
Leiter unserer Volks- und Stadtbibliotheken und besonders auch die
städtischen Verwaltungsbeamten, die mit diesen Instituten amtlich zu
tun haben, persönlich von den amerikanischen Verhältnissen Kenntnis
zu nehmen suchen. Eine Stadt wie Berlin, die im Begriff steht, ihr
öffentliches Bibliothekswesen durch einen Zentralbau zu vervollständigen,
würde sehr unrecht tun, wenn sie nicht vor der Entscheidung die
grofsen Bibliothekssysteme von New York, Boston, Chicago, St. Louis,
Philadelphia usw. eingehend studieren liefse. Andrerseits stehen die
Bibliothekszentralen dieser Städte nach Umfang und zum Teil auch
Inhalt der Bestände und nach der Gröfse der Anlage unsern wissen-
schaftlichen Bibliotheken so nahe, dafs sie für diese ebenso lehrreich
sind wie die Sammlungen mit eigentlich wissenschaftlichen Zielen: die
Kongrefsbibliothek, die Staats- und Universitätsbibliotheken, die John
Crerar und Newberry Library und die mancherlei Spezialbibliotheken.
I. Die Gebäude.
Dem europäischen Reisenden, der die neueren amerikanischen
Bibliotheken betritt, mag er Fachmann sein oder nicht, fällt vor allem
die Vornehmheit des Baues und die Weite und Höhe der für die Be-
sucher bestimmten Räume ins Auge. Ueber einer Freitreppe, die es
noch ansehnlicher erscheinen läfst, erhebt sich das Gebäude, im
klassischen oder Renaissancestil, von bestem echten Material. Marmor
ist aufsen und innen bevorzugt, er ist nicht nur in den schönen ameri-
kanischen Arten verwendet, sondern auch in kostbaren europäischen,
vom irischen bis zum Sieneser. Dem Eindruck des Aeufsern entspricht
das Innere: geräumige Eingangshallen, reiche Treppenhäuser und
Korridore, imposante Lesesäle. Dies gilt natürlich nicht in demselben
32*
488 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
Mafse von den kleinen Anlagen, besonders den Zweigbibliotheken,
aber auch bei ihnen ist stets über das rein Notwendige in der Aus-
stattung weit hinausgegangen.
Verfolgen wir die zeitliche Entwicklung des Bibliotheksbaues an
den gröfseren unter den oben genannten Anstalten, so steht an erster
Stelle (1893) der einfache aber stattliche Granitbau der Newberry Library1)
in Chicago, dessen Kosten eine halbe Million Dollar wenig überstiegen.
Einen bemerkenswerten Fortschritt bezeichnet die Public Library in Boston
(1895, 2 i/2 Mill. Dollar),2) die in einigen Haupträumen — dem Treppen-
haus von Sieneser Marmor mit den Wandgemälden von Puvis de Cha-
vanne, dem Ausgaberaum, dem Arkadenhof — weniger auf prächtige
als intime Wirkung berechnet ist, aber in ihrem 6G m langen und 15 m
hohen Lesesaal einen sehr imposanten Raum besitzt. Es folgt 1897 die
Public Library von Chicago3) mit ihrem prunkhaften mosaikgeschmückten
Treppenhaus und dem schönen von einer Glaskuppel bekrönten Ausgabe-
raum (Kosten 2 Millionen Dollar). Epochemachend ist die in demselben
Jahr fertiggestellte Kongrefsbibliothek in Washington4) (6 Millionen), die
an Pracht des Treppenhauses und der Korridore von keiner andern
Bibliothek erreicht wird. Man erzählt, dafs der Bauausführende, der
jetzige Superintendent of the building Mr. Green durch ungewöhnliche
Geschäftskunde und — Ehrlichkeit soviel von der bewilligten Bau-
summe von 6 Mill. Dollar erübrigte, dafs davon die künstlerische farbige
Ausschmückung dieser Räume bestritten werden konnte. Das Biblio-
theksgebäude bildet eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Bundes-
hauptstadt, und keiner der zahlreichen Fremden versäumt, es zu
sehen. Am Abend bei der wirkungsvollen Beleuchtung des Treppen-
hauses und der Gänge wimmeln diese wie ein Bienenstock von der
Menge der Besucher, die bis zum Obergeschofs hinaufsteigen oder
-fahren, um von der mit Kolossalstatuen geschmückten Visitors' Gallery
einen Blick in den achteckigen, von Alkoven umgebenen Lesesaal zu
werfen, dessen Arbeitsplätze freilich von der Fülle der Besucher
wenig abbekommen. Der Lesesaal der Kongrefsbibliothek ist sicher
von Einflufs gewesen auf den der Columbia -Universität in New York
(1901), 5) wenn auch das Gebäude selbst in seiner wuchtigen Säulen-
architektur einen ganz anderen Charakter hat.
Das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts ist ganz ausgefüllt durch die
grofsartigen Gaben Andrew Carnegie's für Bibliotheksbauten, meist für
weniger umfangreiche Anlagen in kleineren Städten und für Zweigbiblio-
1) Vgl. The Newberry Library. 2. ed. Chicago 1908. (Ich führe hier nur
einige wenige Veröffentlichungen mit Abbildungen an, ohne irgendwie Voll-
ständigkeit anzustreben).
2) H. Small, Handbook of the new Public Library in Boston. Boston 1S99.
3) The Chicago Public Library. A Handbook. 3. ed. Chicago 1911.
4) H. Small, Handbook of the New Library of Congrefs. Boston 1901;
W.W. Bishop, The Library of Congress. Washington 1912. Vgl. auch die
Reports und eine gute Postkarten-Serie.
5) The Libraries of Columbia University. Repr. from the Columbia Uni-
versity Quarterly, March 1911.
von P. Schwenke 489
theken in den gröfseren, aber auch Beiträge zu umfangreicheren Ge-
bäuden. Sie erstrecken sich bis jetzt (Grofsbritannien und seine Kolo-
nien mit eingeschlossen) auf 2346 Gebäude mit 57^2 Millionen Dollar,
also mit einem Durchschnitt von rund 24 500 Dollar oder 100 000 M.
Carnegies Schenkungen haben auf diesem Gebiet Aufgaben gestellt
wie sonst nirgends und haben wesentlich zu der Schaffung eines
würdigen Bibliothekstils beigetragen. In seinem eigenen Hauptquartier
Pittsburgh wurde durch Erweiterung des vorhandenen Gebäudes der
kolossale Bau der Carnegie Library fertiggestellt (1907), der freilich
gleichzeitig ein naturwissenschaftliches und Kunstmuseum und andere
Institute in sich enthält, also nicht als reines Bibliotheksgebäude ge-
nannt werden darf.
Einen neuen Markstein bezeichnet sodann die nach langer Bauzeit
1911 vollendete und in Gebrauch genommene New York Public Library1)
auf die noch mehrfach zurückzukommen sein wird, in der vornehmsten
Strafse der Stadt, der 5th Avenue, ein in jeder Beziehung vornehmer
Bau im Stil der italienischen Renaissance, ganz von weifsem Marmor,
der freilich die Kleinigkeit von 9 Millionen Dollar gekostet hat.
Der Bau ist ganz von der Stadt errichtet und der Bibliothekstiftung
zur Benutzung übergeben. Er ist mit Recht als Kunstdenkmal registriert,
was allerdings zur Folge hat, dafs jede äufsere Aenderung der lang-
wierigen Begutachtung der Kunstkommission unterliegt, während auf
der andern Seite nichts ihn davor schützen kann, dafs er von den
rings sich erhebenden Wolkenkratzern unterdrückt wird. Dreiviertel
Jahr später, Anfang 1912, wurde die öffentliche Bibliothek in St. Louis2)
eröffnet, in mancher Beziehung verwandt mit dem New Yorker Gebäude,
im ganzen aber selbständig, wirksam durch den Eingang und die Aus-
gabehalle, im übrigen aber den Glanz mehr in Einzelheiten, vor allem
in den schönen, nach italienischen Vorbildern gearbeiteten Decken
suchend. Das Jahr 1912 ist auch weiter bemerkenswert in den Annalen
des amerikanischen Bibliotheksbaues: die schöne, wenn auch kleinere
Anlage von Springfield, Mass.,3) das nach vielen Richtungen hin inter-
essante Zentralbibliotheksgebäude der Universität Chicago,4) das im Juni
inauguriert worden ist; dann das Unterrichtsgebäude des Staates
New York in Albany,5) das der durch Feuer vernichteten und seitdem
neu erstandenen Staatsbibliothek ein Unterkommen gewähren wird (es
sollte im Herbst eingeweiht werden). Neue grofse Bauten stehen für
die nächste Zeit bevor. Die Pläne für eine Zentralbibliothek in Brooklyn
1) Library Journal 1911. S. 221—242 m. Abb. u. Plänen; The New York
Public Library. Central Building Guide. NYork 1911; The New York Public
Library. Report f. 1911.
2) The Central Library Building of the Public Library of the City of
St. Louis. (1912.); Vgl. Zbl. 1912. S. 471.
3) Library Journal 1912. S. 79 f.; Zbl. a ä. 0.
4) The William Rainey Harper Memorial Library. Dedicated June the
10 th and 11 th 1912. 4°; The University of Chicago. Handbook of the libra-
ries of the University. 1912.
5) State Education Building. Albany 1908; Libr. Journal 191 2. S.563L m.Abb.
490 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
sind fertig — durch die Freundlichkeit des Bibliothekars Dr. Hill wurde
uns Gelegenheit gegeben, einer Versammlung des Bibliothekspersonals
beizuwohnen, in der der beratende Architekt Professor Hamlin von der
Columbia-Universität die Pläne vorlegte und erläuterte. Ebenso wird
eine grofse Zentralbibliothek in Philadelphia geplant.
Ich unterlasse es, auf die künstlerische Seite dieser Neubauten
weiter einzugehen, um nicht dem Bericht meines verehrten und in
diesem Fach kompetenten Reisegefährten vorzugreifen. Es fehlt aller-
dings auch in Amerika nicht an Stimmen, die gegen die reiche Ausstattung
der Bibliotheksgebäude sind. Ihnen wäre es lieber, wenn der Besucher
nicht erst von einem prächtigen Vestibül empfangen würde, sondern
wenn er sich gleich bei seinem Eintritt dem Auskunfts- oder Ausleihe-
tisch gegenüber befände. Aber mit einfachen Ntitzlichkeitsgründen
läfst sich die Frage gewifs nicht entscheiden. Die grofsen Mittel, die
auf den Schmuck des Baues verwandt werden, sind ein Gradmesser
für die Wertschätzung, die man der Bibliothek entgegenbringt, zumal
in Amerika, wo man gleich zu fragen pflegt: Was hat es gekostet?
Aber davon abgesehen wird dem Eindruck des Baues und der Aus-
stattung auch eine unmittelbare Aufgabe zugeschrieben : „Die Bibliothek",
heifst es in der kurzen Beschreibung der P. L. von St. Louis, „trägt
wie nichts anderes zur Bildung und Verfeinerung des Gemeinwesens
bei, und sie soll nicht nur durch die Bücher selbst erziehlich wirken,
sondern auch durch die Atmosphäre von Ruhe und gutem Geschmack,
die sie um sich verbreitet". In Städten, die arm sind an hervor-
ragenden Bauwerken, sollen diese „modernen Kirchen" den Geschmack
läutern. In St. Louis behauptet man schon einen Erfolg davon zu
spüren.
Natürlich machen nicht alle Bibliotheken den Anspruch, in dieser
Weise zu wirken oder durch glänzende Ausstattung die Augen auf
sich zu ziehn. So hat die Mercantile Library in New York, eine be-
reits 1820 begründete „Subskriptions-", d. h. Leihbibliothek, 1891 ein
grofses Geschäftshaus gebaut, in dem sie selbst das 6. Geschofs ein-
nimmt. Die Einkünfte aus den andern Geschossen (60000 Dollar)
bilden jetzt die Grundlage ihres Weiterbestehens, da die zahlende Mit-
gliedschaft infolge des Anwachsens der öffentlichen Bibliotheken stark
zurückgegangen ist. Im 13. Geschofs eines von verschiedenen tech-
nischen Gesellschaften benutzten Wolkenkratzers befindet sich die
Bibliothek der Engineering Society ; ihr Bibliothekar sagt mit Recht
von sich, dafs er die „höchste" Stellung im bibliothekarischen Beruf
einnimmt. Auch die John Crerar Library in Chicago hat ihren pro-
visorischen Sitz im 6. Geschofs eines Geschäftshauses. Sie hat jetzt
ein eigenes Grundstück in der Nähe der Public Library gekauft, wird
aber dort behufs Deckung der Kosten wohl ebenfalls ein gröfseres
Gebäude aufführen müssen, das sie teilweise anders verwertet. Im
ganzen sind ja die Stiftungen, die nur mit ihrem Vermögen (endow-
ments) zu rechnen haben und keine regelmäßigen Bewilligungen
(appropiations) von Staat oder Stadt erhalten, nicht immer in sehr be-
von P. Schwenke 491
neidenswerter Lage. Die östlichen Universitäten, die vom Staat ganz
unabhängig sind, müssen ihre Bauten oft so lange hinausschieben,
bis sie durch Schenkungen in die Lage gesetzt werden, sie durch-
zuführen. So konnte die Universität Princeton ihre enge Bibliothek
durch einen stattlichen und zweckmäfsigen Bau1) erweitern, nachdem
ihr 600 000 Dollar von privater Seite zur Verfügung gestellt waren.
Am längsten hat die „reichste, aber armseligst untergebrachte" Bibliothek
in Amerika, die Bibliothek der Harvard-Universität, warten müssen, aber
in diesem Augenblick ist ihr altes, schon lange zu enges Gebäude
bereits im Abbruch, um durch ein neues ersetzt zu werden. Der junge
Harry Elkins Widener, der mit seinem Vater in der Titanic-Katastrophe
umkam, ein eifriger Bücherfreund, hatte ihr seine Sammlung vermacht
und seine Mutter fügt zum Gedächtnis des Sohnes ein neues Gebäude
hinzu, das schon 1914 eröffnet werden soll.
Kehren wir zu den neueren Bauten der Public Libraries zurück,
so fällt neben der reichen äufseren Ausstattung besonders die Zahl
und Ausdehnung der für die Benutzer bestimmten Räume in die Augen.
Schon bei kleinen Anlagen ist das der Fall. Den Mittelpunkt der
Anlage bildet überall der Ausgaberaum, der nicht nur den Ausgabetisch,
sondern auch die Auskunfts- und Einschreibestelle enthält, und in dem
ferner meist die Kataloge und immer die Open Shelfs aufgestellt sind,
die allgemein zugängliche Ausleihebibliothek, aus der sich der Benutzer
das für die Entleihung gewünschte Buch aussuchen kann. Der Raum
ist zwar nicht für längere Lektüre bestimmt, hat aber doch gewöhnlich
einige Sitzgelegenheiten, manchmal sogar Lesetische. Es ist überwiegend
die schöne Literatur, die hier zur Verfügung steht, aber auch Biographien,
Reisen und sonstige populärwissenschaftliche Werke. Alle übrigen,
weitergehenden und schwereren wissenschaftlichen Bücher werden
durchweg als Reference books behandelt, das heifst, sie sind von der
Verleihung ausgeschlossen und nur im Lesesaal zu benutzen, zum Teil
auch in diesem selbst aufgestellt. In diesem „Reference Room" liegen
oft gleichzeitig die laufenden Hefte der Periodica aus , während die
Zeitungen einem besonderen Raum vorbehalten sind. An anderen Stellen
wieder sind Zeitschriften und Zeitungen zusammengelegt und von der
Präsenzbibliothek getrennt. Von letzterer ist häufig ein besonderer
Raum für Kunst oder für Technik oder für Lokalgeschichte abgesondert.
In solchem Sonderraum ist dann der Besitz der Bibliothek aus dem
betreffenden Fach möglichst vollständig aufgestellt, um sofort zur Be-
nutzung bereit zu stehn. Nirgends fehlt ein Kindersaal, in dem wieder
Ausleihe- und Nachschlagebibliothek für die Kleinen getrennt gehalten
werden. Von dem üblichen Vortragssaal, den Räumen für Debattier-
klubs und ähnlichen Veranstaltungen sehe ich als nicht streng biblio-
theksmäfsigen Räumen hier ab. Mit der Gröfse der Bibliothek wird
diese räumliche Gliederung natürlich ausgedehnter und reicher. Ich
setze einige Beispiele aus den von uns besuchten Bibliotheken her :
1) The Princeton University Bulletin. Vol. 9, Nr 4. May 1S9S; vgl.
auch Official Register of Princeton University Vol. 3, Nr 12. 1912. S. luff.
492
Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
NEW YORK PUBLIC
PIRST PLOOR PLAH
New York Public Library. Sockel- und Erstes Geschofs. Mafstab c. 1 : 1200.
von P. Schwenke
493
NEW VORK PUBLIC LIBRARY
-^
SECOND FLOOR PLAN
NEW VORK PUBLIC LIBRARY,
(t) mTHIRD FLOÖR PLAN
New York Public Library. Zweites und Drittes Geschofs.
494 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
Boston P. L. hat aufser der Ausgabehalle den allgemeinen Lese-
saal (Bates Hall) mit anstofsendem Katalograum, Zeitschriften- und
Zeitungssaal (ganz getrennt), in ersterem auch grofse Serien gebundener
Zeitschriften, ferner besondere Räume für Musik (die Allen A. Brown-
Sammlung), Kunst (zugleich Ausstellungsraum), Statistik einschliefslich
amtlicher Drucksachen und Handschriften, Patente; endlich Kindersaal.
Chicago P. L: Ausgabehalle mit den Open Shelfs, Reference Room
mit 225 Plätzen und einer Handbibliothek von 2000 Bänden; anstofsend
daran der Katalogsaal; Lesesaal für Zeitungen und Zeitschriften mit
450 Sitzen, zum Teil allerdings nicht an Tischen; besondere Lese-
und Arbeitsräume für Kunst, für Patente und amtliche Drucksachen,
neuerdings auch für Sozialwissenschaften und Stadtverwaltung; Kinder-
saal; Blindenbibliothek.
St, Louis P. L. : Ausgabehalle mit dem Katalog; getrennt davon
die Open Shelfs mit 25000 Bänden; Reference Room mit Handbibliothek
für 10000 Bände; Zeitschriftensaal ; Zeitungssaal mit Standpulten für
die meist gelesenen Blätter; besondere Lese- und Arbeitsräume für
Kunst, angewandte Naturwissenschaften mit den meist gebrauchten
technischen Zeitschriftenreihen, Patente; Kindersaal.
Diese Tendenz, die Benutzer so nahe als möglich mit den Büchern
selbst zusammenzubringen, ist im höchsten Grade in der New York
P. L. ausgebildet. Ueber diese Bibliothek müssen einige Worte voraus-
geschickt werden. Die Organisation des öffentlichen Bibliothekswesens
in der Stadt New York ist ein aufserordentlich interessanter und vor-
bildlicher Vorgang. Sie begann 1895 mit dem Zusammenschlufs der
Astor- und der Lenox- Bibliothek unter Hinzutritt der Tilden- Stiftung,
die, infolge der Anfechtung des Testaments stark beschnitten, nicht in
der Lage war eine eigene Bibliothek in grofsem Stil zu errichten. Dieser
Bibliotheksgemeinschaft wurde durch Gesetz die Möglichkeit gegeben,
andere Bibliotheken sich anzugliedern, und davon machte ein grofser
Teil der ausleihenden Bibliotheken in New York, mehrere davon mit
vielen Zweigbibliotheken, Gebrauch. Ihrer Entwicklung kamen seit
1902 die von Carnegie gestifteten Bibliotheksbauten zugute, von denen
bis jetzt 32 fertig sind, so dafs von den 40 Zweigbibliotheken nur
noch 8 nicht in Carnegie- Gebäuden untergebracht sind. Die Zahl der
letzteren soll bis auf 60 gebracht werden. Die Kosten für diese aus-
leihenden Zweigbibliotheken werden zum gröfsten Teil von der Stadt
New York getragen, die 1911 rund 650 000 Dollar dafür ausgab. Zu
diesen von der Stadt unterhaltenen Ausleihebibliotheken gehört noch
eine 41., die sich in dem neuen Zentralgebäude befindet, aber von den
nicht ausleihbaren und auf Kosten der Astor, Lenox- und Tildenfonds
verwalteten übrigen Beständen der Zentralbibliothek streng getrennt
gehalten wird. Sie umfafst jetzt nur etwa 19000 Bände und soll bis
auf 30000 gebracht werden, aber auch dann wird sie gegenüber der
Präsenzbibliothek, die jetzt schon über eine Million Bände zählt, so
verschwindend sein, dafs sie nicht wie in den andern grofsen Zentralen
von Public Libraries in den Mittelpunkt der Anlage gestellt werden
von P. Schwenke 495
konnte. Es ist für sie — vgl. den Plan des Sockelgeschosses1) — einer
der Höfe von 26 m im Geviert mit Glas überdacht worden, und das hat
einen ausgezeichnet beleuchteten und behaglichen Ausleih- und Open
Shelf-Saal ergeben. Man gelangt zu ihm durch einen Nebeneingang
von der 42. Strafse aus, der u. a. zu den Personenaufzügen führt und
deshalb allmählich wohl mehr benutzt werden wird als der Haupt-
eingang von der 5. Avenue aus.
Von dieser Leihabteilung abgesehen, sind alle öffentlichen Räume
des grofsen Gebäudes ganz der Präsenzbenutzung gewidmet. Im Sockel-
geschofs gehört dazu nur der Zeitungssaal, in dem auch Bestände von
gebundenen Zeitungen aufgestellt sind, und die sehr ausgedehnten Räume
für Kinder; im Erdgeschofs, das man über die Freitreppe durch den
Haupteingang erreicht, geradeaus von der grofsen Eingangshalle, der
Ausstellungssaal (ebenso grofs wie die Leihabteilung), zwei grofse Räume
für die laufenden Zeitschriften, eine ganze Flucht von Sälen für Technik
und Patente und die Blindenbibliothek. Im ersten Obergeschofs ist
das Zentrum in einzelne Räume aufgelöst für slawische, hebräische und
orientalische Literatur nebst einzelnen Studienzimmern, während gröfsere
Säle an der Ost- und Nordseite den Naturwissenschaften, der Volks-
wirtschaft und Soziologie und den amtlichen Drucksachen gewidmet
sind. Enthalten die drei unteren Geschosse zum Teil noch Verwaltugs-
räume, so ist das erste Obergeschofs ganz für Benutzungsräume ver-
wendet, ja in dieser Hinsicht als das Hauptgeschofs zu bezeichnen.
Für den an fortwährenden Gebrauch des Aufzugs gewöhnten Amerikaner
ist diese Lage durchaus nicht befremdend. Durch sie ist erreicht, dafs
der grofse Lesesaal über das Hauptmagazin gelegt werden konnte, was
der Schnelligkeit der Bücherbeförderung wesentlich zugute kommt. Der
Saal enthält in seinen zwei Abteilungen naheu 800 Plätze und eine
Handbibliothek von 25 000 Bänden. Ihm unmittelbar vorgelagert ist
der grofse Katalogsaal. In der südlichen und nördlichen Verlängerung
des Lesesaals liegen die Sonderräume für amerikanische Geschichte
(damit verbunden Handschiiften und seltene Bücher) und Genealogie
mit Lokalgeschichte. Es folgen von Süden nach Norden : Karten,
Kupferstiche, Kunst und Architektur, die von der Lenox-Stiftung über-
kommenen Gemälde und sonstigen Museumsgegenstände, endlich Musik.
Das ergibt im ganzen Gebäude nicht weniger als 17, man kann sagen
Spezialbibliotheken neben dem grofsen Lesesaal mit dem darunter
liegenden Hauptmagazin. Die kleineren von ihnen sind so eingerichtet,
dafs die Bücher unter Zuhilfenahme einer umlaufenden Galerie an den
Wänden aufgestellt sind und die Arbeitsplätze sich in der Mitte be-
finden, während in den gröfseren der Saal der Länge nach in eine
zweigeschossige Magazinhälfte und eine an der Fensterwand gelegene
Benutzerhälfte geteilt ist, ähnlich wie in der Berliner Königlichen
Bibliothek der neue Kartensaal. In jeder dieser Sonderbibliotheken
ist ein Katalog der darin enthaltenen Bücher aufgestellt. Privilegierten,
1 ) Die Pläne (S. 492 f.) sind dem oben angeführten kleinen Führer entnommen.
496 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
mit besonderer Erlaubniskarte versehenen Lesern ist gestattet, sie in
den Gestellen selbst einzusehen, andere erhalten sie durch den Beamten,
es kann aber jedes Buch auch in den grofsen Lesesaal bestellt werden.
Diese weitgehende Teilung der Fächer ist für den Benutzer ohne
Zweifel höchst nützlich, für die Verwaltung aber sehr kostspielig, da
jeder Sonderraum mindestens einen besonderen geschulten Fachmann
und einen Laufjungen verlangt. Sie wird deshalb von anderen Public
Libraries in dieser Ausdehnung kaum nachgeahmt werden.
Näher liegt das Problem den grofsen wissenschaftlichen Biblio-
theken und in der Tat ist die ganze Bewegung von einer solchen
ausgegangen, der Newberry Library in Chicago, die nach F. W. Pooles
Plan ganz aus einzelnen Fachsälen besteht, die Magazin und Arbeits-
raum zugleich sind. Nicht gefolgt ist die Kongrefsbibliothek, deren
Einteilung sich an das Muster der europäischen Nationalbibliotheken
anschliefst, wohl aber sind die Universitätsbibliotheken davon beeinflufst,
bei denen das Bedürfnis der Spezialisierung schon durch den akademischen
Fachunterricht gegeben ist. Es ist die Frage der Instituts- und Seminar-
bibliotheken, die auch bei uns immer wieder zur Erörterung steht. Der Unter-
schied ist nur der, dafs wir eine volle Universitätsbibliothek von alters her
gehabt haben, und dafs die Institutsbibliotheken, die neben ihr entstanden
sind, sie zwar in mancher Beziehung beeinträchtigen, aber noch nicht
vermocht haben sie zu zerstören. Die amerikanischen Universitäten
haben, soviel ich sehe, eine solche, alle Fächer umfassende Bibliothek
nie gehabt. Da ist zunächst die medizinische Fakultät, die mit ihren
klinischen Anstalten in dem geschlossenen Universitätsbezirk gar kein
Unterkommen findet, sondern die irgendwo in der Stadt für sich haust.
Sie mufs natürlich die medizinische Literatur bei sich sammeln und
würde gar nicht in der Lage sein, eine medizinische Abteilung der
Universitätsbibliothek zu benutzen; eine solche fällt also hier einfach aus.
Die Jurisprudenz wächst schon durch ihren Umfang aus dem Rahmen
der Gesamtbibliothek heraus. Allein die Reports der obersten Ge-
richtshöfe des Bundes und der Einzelstaaten von Alabama bis Wyoming,
auf die man bei jeder Arbeit angewiesen ist, bilden eine derartige
Masse, dafs sie die Handbibliothek eines jeden allgemeinen Lesesaals
sprengen würden. Die Law Library befindet sich deshalb in Columbia,
in Harvard und anderwärts in besonderen Gebäuden. In Harvard haben
sogar die einzelnen juristischen Professoren in der Bibliothek Studienzimmer,
in denen sie ihren privaten Bücherbesitz aufgestellt haben, weil sio
die Bibliotheksbücher nicht nach Hause entleihen können. Die Theo-
logie endlich ist gar nicht überall an der Universität selbst vertreten,
sondern wird in einem besonderen Theologischen Seminar oder Divinity
School gelehrt, die mit der Universität mehr oder weniger eng ver-
bunden sind, wie das Union Theological Seminary mit Columbia, das
Theological Seminary of the Presbyterian Church mit Princeton. So
bleibt für die Hauptbibliothek schon nicht viel mehr übrig als die all-
gemeinen, die historisch -philologischen und naturwissenschaftlichen
Fächer, die Staatswissenschaften, sowie Kunst und Technik. Aber
von P. Schwenke 497
auch von diesen pflegt sehr viel abzubröckeln: Columbia hat 41 Lese-
räume in 15 verschiedenen Gebäuden, Harvard 10 Department- und
31 Spezialnachschlagebibliotheken. Ihre Bestände verhalten sich sehr
verschieden zu denen der Hauptbibliothek, teils sind sie Duplikate,
teils selbständige Supplemente wie z. B. in Columbia die wertvolle
Avery Library, die jetzt zusammen mit der Architekturschule einen
Neubau erhält. Diese Abzweigung ist erträglich, weil sie sämtlich
unter der Kontrolle des Universitätsbibliothekars und somit unter
sachverständiger Aufsicht und Leitung stehn, weil der Katalog der
Hauptbibliothek den gröfsten Teil der Spezialbibliotheken mit um-
fafst, und weil die Gebäude der Universität so eng zusammenliegen,
dafs man leicht von einer Sammlung zur andern gehen kann. Immerhin
haftet diesen Verhältnissen der Charakter des Zufälligen an. Sie in
einen festen Plan zu bringen, hat man an der University of Chicago
unternommen. Die soeben eröffnete Harper Memorial Library bildet
den Mittelpunkt einer erst zum kleinsten Teil ausgebauten Gruppe von
neun Gebäuden, die der Divinity School, Law School, den historischen
und sozialwissenschaftlichen Fächern, der klassischen, der neueren und
der orientalischen Philologie gewidmet sein sollen. Die ganze Gebäude-
gruppe wird die Form I l^| I bilden. Jedes Gebäude soll die zu
seinem Fach gehörige j | Bibliothek erhalten, und alle diese
Bibliotheken sollen in der Geschofshöhe des Hauptlesesaals (2. Ober-
geschofs) liegen. Durch Brücken soll man von einem Gebäude zum
andern gelangen können, so dafs horizontal die Verbindung der Haupt-
bibliothek und der Fachbibliotheken untereinander und vertikal die
Verbindung der letzteren mit den zugehörigen Unterrichtsräumen her-
gestellt sein wird. Schon jetzt kann man von dem neuen Bibliotheks-
gebäude nach dem Lesesaal der Law Library hinübergehen. Die
Erfahrung mufs zeigen, ob der in der Theorie sehr einleuchtende Plan
sich praktisch bewährt und wirklich Nutzen schafft. Ich möchte glauben,
dafs die Vereinzelung der Bibliotheken trotz der Uebergänge, die doch
immer etwas umständlich sind, ebenso grofs bleibt, als wenn sie un-
zusammenhängend untergebracht wären. Ueberdies fehlt immer noch
die ganze mathematisch- naturwissenschaftliche Gruppe, die Medizin,
Technik und Kunst.
Wenn in diesen an Zahl allerdings überwiegenden Fällen die Bücher,
um dem Fachunterricht zu dienen, aus der Hauptbibliothek heraus-
verlegt worden sind, so kommt es andrerseits, wo der Raum es ge-
stattet, auch vor, dafs der Fachunterricht zu den Büchern in die Biblio-
thek hineinverlegt wird. So enthält die Hauptbibliothek der Columbia-
Universität in unmittelbarer Verbindung mit den Büchermagazinen
18 Seminar- und Studienräume, die durch Zurückziehen von Schiebe-
türen untereinander verbunden werden können. Ebenso enthält der
Erweiterungsbau der Bibliothek in Princeton 16 Seminarräume und eine
Anzahl auch der Neubau in Chicago. Anderwärts gibt es wenigstens
Arbeitsplätze zwischen den Büchern selbst, wofür namentlich der früher
beliebte Rund- oder Polygonbau mit den von selbst sich ergebenden
498 Eindrücke von einer amerikanischen Bibliotheksreise
Alkoven reichlich Gelegenheit bietet, so in der Universitätsbibliothek
in Philadelphia, dem alten Bibliotheksbau in Princeton, der jetzt ganz
als Lesesaal dient, oder in der Bibliothek der University of New York.
Bemerkenswerte Neuerungen auf diesem Gebiet scheint der Neubau
der Harvard -Bibliothek bringen zu wollen. Nach dem Plan soll er
neben Lesesälen für Geschichte, Verwaltung und Volkswirtschaft im
Sockelgeschofs (zusammen für 150 Personen) und dem Hauptlesesaal
im zweiten Geschofs (mit 375 Plätzen) noch 20 oder mehr Seminar-
räume und 80 Privatzimmer für Gelehrte enthalten und endlich noch
360 kleine Sonderräume mit Schreibtisch und Stuhl, in denen Studenten
abgeschlossen arbeiten können.
Von den Räumen für die innere Verwaltung pflegt bei den
Public Libraries vor allem das Sitzungszimmer der Trustees, oder wie
der Verwaltungsrat sonst heifsen mag, reich ausgestattet zu werden.
Ein einzelnes Arbeitszimmer hat in der Regel nur der Direktor und
event. sein Vertreter; wir sahen sie aber auch beide in einem Raum
zusammen arbeiten. Die übrigen Stellen des inneren Dienstes sind
zumeist in grofsen Räumen untergebracht, die mit Arbeitstischen dicht
besetzt sind. Nur vereinzelt sind besondere Räume, etwa durch Glas-
wände, für den Abteilungsvorsteher abgetrennt. Die Zahl der Arbeits-
Bäle richtet sich natürlich sehr nach Art und Gröfse des Betriebs, die
üblichen sind Order-Division, Classification, Cataloging. In der Congrefs-
bibliothek kommen dazu das sehr ausgedehnte Copyright Office, die
Card Distribution Section, die bibliographische Abteilung, ferner die Ver-
waltungsräume der Spezialabteilungen (Musik, Karten, Handschriften,
Stiche). Die grofsen Public Libraries brauchen besondere Räume für
die Zentralverwaltung der Zweigbibliotheken und sonstigen Ausgabe-
stellen, die Bearbeitung der Beziehungen zu den Schulen und das
„ Shipping Department", wo die Versendung und Verladung auf die
Wagen stattfindet.
Während die Arbeitsräume für das Personal nach unsern Begriffen
nicht immer sehr behaglich sind (die unsern lassen in dieser Beziehung
auch viel zu wünschen übrig), ist überall für Zimmer gesorgt, in die
sich die Angestellten zu ihren Mahlzeiten und nötigenfalls zum Aus-
ruhen zurückziehen können. Meist sind die Räume für männliches
und weibliches Personal getrennt; in kleineren Betrieben existieren sie
nur für letzteres, das ja so gut wie ausschliefslich in Betracht kommt.
Diese Zimmer sind häufig mit Kocheinrichtung und Vorratskammer ver-
sehen, so dafs sich die Damen das übliche warme Lunch und beim
Nachmittagsdienst auch die Hauptmahlzeit selbst bereiten können. Sie
liegen meist im Sockelgeschofs, wo sich auch die verschließbaren
Garderobeschränke (lockers) für das ganze Personal befinden. Einen
restaurantmäfsig betriebenen Erfrischungsraum besitzt nur die Kongrefs-
bibliothek, und zwar hoch oben in der Attika, mit prachtvollem Blick
über die Stadt und Umgegend. — Erwähnenswert ist noch der vornehme
Reception Room der New York P. L., der als Warte- und Empfangs-
zimmer für Besucher gedacht ist, die einen Beamten zu sprechen
von P. Schwenke 499
wünschen, der aber mit nahezu 50 qm Grundfläche auch für gröfsere
Empfänge ausreicht.
Bibliotheksschulen, teils vollständige, teils nur für die Ausbildung
zum Dienst in den Kinderbibliotheken, finden sich an vielen der grofsen
Public Libraries, die schon für den Bedarf des eigenen Bibliotheks-
systems auf Heranbildung von Nachwuchs bedacht sein müssen. Räume
dafür liegen entweder im Souterrain oder im Obergeschofs, wo kein
kostbarer Platz beansprucht wird. Mit im Dienst dieser Schulen stehen
auch die oben erwähnten Vortragssäle, von denen die New York P. L.
sogar zwei besitzt, einen davon im Sockelgeschofs und ohne jede
natürliche Beleuchtung.
Alle gröfseren Bibliotheken haben eigene Buchbinderei (kleinere
wenigstens eine Reparaturwerkstatt), oft auch Druckerei, worauf später
noch zurückzukommen sein wird. In Boston sind diese technischen
Betriebe aus dem Hause herausverlegt. Auch für photographische
Einrichtung ist vielfach gesorgt.
Bemerkenswert ist, dafs die grofsen Anlagen, wie die Kongrefs-
bibliothek und die New York P. L., eine eigene technische Hausver-
waltung haben, die der Bibliotheksverwaltung die Sorge für Heizung,
Beleuchtung, Reinigung, maschinelle Einrichtungen, bauliche Instand-
setzungen, Mobiliar usw. abnimmt. Sie bedarf natürlich eines eigenen
Bureaus.
Kommen wir endlich zur Unterbringung der Bücher, so ist
Magazineinrichtung selbstverständlich, aber nur selten finden wir eine
ganz scharfe Scheidung zwischen Magazin- und Verwaltungsbau. Der
bei uns immer noch nicht ganz überwundene Lehrsatz, dafs aus Gründen
der Feuersicherheit diese Trennung zu fordern sei, ist in den ameri-
kanischen Bibliotheken jedenfalls nur von sehr geringem Einflufs ge-
wesen. Auch in der Kongrefsbibliothek, wo die Magazine auf die an
den Lesesaal anstofsenden Querfliigel beschränkt waren, war das mehr
aus Gründen des Betriebs geschehen, und nachdem jetzt einer der
Höfe zum Magazin umgebaut ist, dem wohl bald ein zweiter folgen
wird, kann erst recht von einer grundsätzlichen Abtrennung der Bücher-
räume nicht mehr die Rede sein. Man rückt das Magazin jetzt mög-
lichst nahe an die Bücherausgabe heran. Dafs man es in der New York
P. L. unmittelbar unter den Lesesaal gelegt hat, sahen wir bereits.
Auch in der neuen Universitätsbibliothek in Chicago liegen die Magazine
im wesentlichen unterhalb der Geschäftsräume. Noch weiter ist man
in dem neuen Unterrichtsgebäude in Albany gegangen. Hier ist das
Hauptmagazin so gut wie ganz unterirdisch, nur im Erdgeschofs tritt es
aus dem Boden heraus, wird aber hier von den eingebauten Räumen
für den inneren Dienst umgeben, so dafs es auch hier ohne Seitenlicht
ist. Gerade darüber, im zweiten Geschofs, erhebt sich dann der grofse
Lesesaal. In demselben Geschofs sind weitere Magazine korridorartig
in der Längsachse des Gebäudes zwischen die von der Vorder- oder
Rückseite des Gebäudes beleuchteten Räume eingeschoben. Man hofft
die Bücher so bei künstlicher Ventilation und künstlicher Beleuchtung
500 Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek
länger erhalten zu können als bei der gewöhnlichen oberirdischen
Aufstellung mit Tagesbeleuchtung. Auch sonst ist man um das Tages-
licht, das sich in den Benutzungsräumen in anerkennenswerter Fülle
findet, in den Magazinen nicht ängstlich besorgt gewesen. Es gehört
in den neuen Bauten fast zur Ausnahme, dafs Fenster und Gestell-
gassen genau zusammenfallen, wie in der Kongrefsbibliothek. Dafür
ist man in der Lage gewesen, unter deren Gestell -Achsenweite (1,62 m)
noch erheblich, bis auf 1,40 m und weniger, herabzugehen und damit
die Fassungskraft des Magazins ganz aufserordentlich zu steigern.
Europäische wissenschaftliche Bibliotheken mit reichlichen alten Be-
ständen gröfseren Formats werden die Raumausnutzung allerdings
nicht so weit treiben können, aber die Anschauung der amerikanischen
Magazine hat doch unser Bedauern verstärkt, dafs wir im Neubau der
Königlichen Bibliothek bei der Verkleinerung der Achsenweite auf
1,83 m stehen geblieben und nicht auf 1,53 m (nur eins von beiden
kam bei den gegebenen Fassadenverhältnissen in Frage) herabgegangen
sind.
(Fortsetzung folgt.)
P. Schwenke.
Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek.
Der Inkunabelreichtum der Berner Stadtbibliothek kann sich mit
manchem anderer, gleichbedeutender Institute nicht messen. Der Grund
dafür liegt in erster Linie darin, dafs die Bibliothek sich seit ihren ersten
Inkunabelbereicherungen im 15. und 16. Jahrhundert mit einer einzigen
Ausnahme in diesen Beständen nur wenig mehr verändert hat. Sodann
besafs Bern keine Inkunabeldruckerei, die der Stadt schon frühzeitig die
Bücherliebe eingepflanzt hätte. Der Sammeleifer für die frühesten bernischen
Prefserzeugnisse setzte verhältnismäfsig spät ein und beschränkte sich auf
Werke aus der ersten einheimischen Offizin des Mathias Apiarius.
Ebenso gingen die zahlreichen Klosteraufhebungen der Revolutionszeit
wie die Säkularisationen der 48 er Jahre am protestantischen Bern
vorüber, ohne den erwünschten Zuwachs an seltenen Drucken zu bringen.
Die Stadt hatte sich ihren Teil bereits in der Reformationszeit geholt.
Doch war das Interesse damals leider noch gering und die staatliche
Ausbeute infolgedessen keine sonderlich reiche. Aus dem Prediger-
kloster in Bern besitzt die Bibliothek nur einen einzigen Frühdruck,
eine venetianische Ausgabe der Opuscula des heiligen Thomas von Aquin.
Aus den übrigen Gotteshäusern der Stadt ist nichts auf uns gekommen.
Auch Berns geistliche Nachbarschaft findet sich nur spärlich mit Inku-
nabeln vertreten. Dem Priorate in Herzogenbuchsee gehörte eine
Etymologie des Isidorus Hispalensis vom Jahre 1472 an. Einzig das
Karthäuserkloster Thorberg hat der Bibliothek einige wertvolle Be-
stände seiner einstigen Sammlung zurückgelassen. Wir zählen heute
freilich nur mehr 30 Bände dieser vermutlich an die 600 Bände um-
von C. Benziger 501
fassenden Bücherei, die meist theologisch-wissenschaftliche Werke enthielt.
Die Bücherzahl scheint vielleicht etwas hochgegrifTen, sie ergibt sich
aus der Zusammenstellung der Zahlen der für das Stift eigens hergestellten
Buchsignaturen, die sich heute noch grösstenteils auf den Einbänden
vorfinden. Die in roter Farbe aufgetragenen Inskriptionen wurden
sämtlich längs der Buchrücken aufgeklebt, so dafs für die Leserlich-
keit der Titel eine liegende Lage der Bücher angenommen werden mufs.
Andererseits tragen sämtliche Bände noch die eisernen Ringe zur Sicherung
mit Ketten. Diese scheint aber vermutlich nur in der Ausleihe zur An-
wendung gelangt zu sein, da eine derartig angekettete Aufstellung
der Codices catenati sonst einen viel zu grofsen Raum beansprucht
hätte und auch die Signaturen in diesem Falle überflüssig gemacht
haben würde. In der Einteilung richten sich die Aufschriften nicht
nach Materien, wohl aber nach Fächern und Formaten. So besitzen
wir solche aus den alphabetisch eingeteilten Abteilungen A bis R.
Unter diesen einzelnen Buchstaben erhielt jeder einzelne Band eine
eigene Nummer in römischen Ziffern. Aus der Abteilung der grofsen
Folianten, die G signiert ist, finden sich noch Bände mit den Ziffern
45 und 64, bei den kleineren Folioausgaben der Abteilung H die Ziffern
13- — 16 usw. Anbanden einer Zusammenstellung sämtlicher Signatur-
fragmente ergab sich die merkwürdig hohe Bücherzahl von nahezu
600 Bänden. Eine Erklärung für diesen Reichtum mag vielleicht darin
zu suchen sein, dafs Thorberg mit der bücherfreundlichen Karthause
zu Kleinbasel in besonders guten Beziehungen stand, einige der noch
heute vorhandenen Bände stammen überhaupt daher. Als ein weiterer
Grund für die beträchtliche Vermehrung des Klosterbestandes kann
auch die Sitte angeführt werden, wonach die Konventualen bei ihrer
Aufnahme oder bei andern Anlässen gehalten waren, dem Orden eine
Anzahl von Büchern geschenkweise zu überlassen. Auch dafür enthalten
die Thorberger Bände sichere Anhaltspunkte. Weitaus den besten
Beweis liefert freilich eine Urkunde des Berner Stadtarchives (A. 47.
Fach Erlach), wonach der Konventuale Aymo von Charbilliac, Grivatti
genannt, der Klosterbibliothek St. Johannsen bei Erlach bei seiner
Aufnahme im Jahre 1523 nicht weniger als 94 Werke schenkte. Da
der neue Klosterangehörige die Bücher persönlich um den Preis von
200 florin erstanden und, wie er sagt, dem Orden mitgebracht hat,
dürfen wir annehmen, dafs er als Professor und Doktor diese vor
seinem Eintritt für den eigenen Gebrauch erworben hatte. Das Ver-
zeichnis wird also auch insofern bleibendes Interesse haben, als es uns
mit dem wissenschaftlichen Rüstzeug eines gelehrten Theologen jener
Zeit bekanntmacht. Aus diesem Grunde stehen wir nicht an, die
Urkunde in der Beilage wiederzugeben, wiewohl sich Beziehungen des
Verfassers zu der Berner Bibliothek nicht nachweisen lassen. Wir
machen bei diesem Anlafs den Leser darauf aufmerksam, dafs die
Pruntruter Bibliothek, ehemals dem Bischof von Basel gehörig, eine
auffallend stattliche Zahl der hier genannten Bücher besitzt. Da uns
aber ein Augenschein bis anhin noch nicht möglich war, lassen wir
XXIX. ii. 33
502 Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek
die Frage einstweilen dahingestellt, ob ein Teil der Bibliothek von
St. Johannsen nicht vielleicht dahin gewandert ist. Ueber das
Schicksal anderer bernischer Klosterbibliotheken sind wir ohne jede
Nachricht geblieben. Interlaken und Brunnadern sind mit einzelnen
Handschriften auf der Stadtbibliothek vertreten.
Eine weitere Gruppe, die annähernd die Hälfte unseres heutigen
Inkunabelbestandes ausmacht, gehört ihrem ursprünglichen Standorte
nach zwar nicht nach Bern, fällt aber als Schenkung eines Berners
doch indirekt unter die aus bernischem Besitz überkommenen Bücher.
Jakob Gravisset, der Sohn eines reichen, aus der Pfalz stammenden
Juweliers, vergabte bei Anlafs seiner Aufnahme in das bernische Bürger-
recht 1628 der städtischen Bibliothek die berühmte von seinem Vater
ererbte Bongarsische Büchersammlung. Ihr einstiger Besitzer, Jakob
Bongars von Orleans, war nicht nur ein grofser Freund der Wissen-
schaften, sondern auch verständiger Sammler. Nachdem er bei seinen
Reisen als diplomatischer Agent Heinrichs IV. von Frankreich wieder-
holt Gelegenheit gefunden hatte, wertvolle Büchereien zu erwerben,
vereinigte er diese schliefslich in seinem letzten Domizile zu Strafsburg.
Dort trat Bongars auch mit Gravissets Vater in freundschaftliche Be-
ziehungen; zum Dank für geliehene Summen überliefs er dem Freunde,
freilich an Zahlungsstatt, seine wertvollste Habe, die kostbare Bibliothek.
Erst nach langen, umständlichen Unterhandlungen gelang es dem Erben,
die bei den Zeitgenossen sehr angesehene und daher vielumstrittene
Büchersammlung in seinen Besitz zu bringen. Der Umstand, dafs
Bongars bei seinem Tode seine Bibliothek sehr ungeordnet zurückliefs,
wird wohl auch Schuld daran gewesen sein, dafs wir heute in Bern
nur den gröfsten Teil, nicht aber die ganze Sammlung besitzen. Immer-
hin war dieser Teil bei seiner Uebergabe in Bern im Jahre 1633 noch
so beträchtlich, dafs er einmal mehr Bände umfafste, als die gesamte
damalige Bibliothek besafs. So bildet auch noch heute die Bongarsiana
mit ihren über 500 Handschriften, mit ungefähr 170 Inkunabeln, wie
mit ihren wertvollen Drucken des 16. Jahrhunderts, den Grundstock
der Berner Stadtbibliothek. Wenn aus der übrigen Sammlung Bongars
im Laufe der Jahre auch manche Werke verlorengegangen sind, hat
sich doch der einstige Inkunabelschatz bis auf zwei Bände vollständig
erhalten, ein Vergleich des jetzigen Bestandes mit dem des noch vor-
handenen Generalkataloges der Bongarsiana aus dem Jahre 1634 zeigt
uns diese auffallende Vollständigkeit. Der nicht sonderlich bemittelte
Sammler hatte seine Frühdrucke meist in der Heimat erworben, besonders
wichtigen Zuwachs brachte ihm die 1603 erkaufte Bibliothek seines
Freundes P. Daniel, die zum grofsen Teile aus venetianischen Klassikern
bestand. Wie die gesamte Bücherei des Bongars durchaus nicht einseitig
ausgestaltet worden war, so nahm der einstige Besitzer auch für seine
Inkunabeln im allgemeinen einen universellen Standpunkt ein, wir
können höchstens eine Vorliebe für die alten Klassiker und juristische
Literatur wahrnehmen. Wichtig für die Forschung ist der Umstand,
dafs Bongars mit Vorliebe die Bücher selbst kommentierte oder mit
von C. Benziger . 503
Kommentaren versehen liefs. In seiner aufserordentlichen Vielseitigkeit
war er stets bestrebt, seine Bücher durch handschriftliche Einträge auch
der Mitwelt möglichst nützlich und zugänglich zu machen.
Eine letzte Gruppe von Inkunabeln, die ungefähr den vierten Teil
des gesamten Besitzes ausmacht, gehört den verschiedensten, heute meist
nicht mehr zu bestimmenden Erwerbungen an. Manche werden wohl
aus altem Bibliothekbesitz auf uns herübergekommen sein. Nur ganz
wenige tragen Einträge, die auf bernischen Familienbesitz schliefsen lassen;
unter diesen späteren Besitzern finden wir an bernischen Namen einzig
die Geschlechter Altman, Graffenried, Hörn, Justinger, Lerber, Augspurger
und Steck vertreten. Ihre Bücher scheinen aber schon im 18. Jahr-
hundert an die Stadt übergegangen zu sein, da der Bibliothekar Sinner
bereits die Grofszahl in seinem gedruckten Kataloge von 1764 anführt.
Zum geringsten Teile wurden Inkunabeln käuflich erworben, die
letzten Jahrzehnte gingen sozusagen leer aus. Die reiche Stadt ver-
wendete von jeher ihr Geld lieber für politische und gemeinnützige
Zwecke; auf der Bibliothek, die früher besonders von theologischen
Kreisen gefördert wurde, liefen in neuerer Zeit Schenkungen aus hiesigem
Privatbesitz nur spärlich ein. Das dicke Buch der Donatoren enthält wohl
eine lange Reihe von Spenden, allein wieviele bescheidene Gaben haben
hier nicht einen prunkvollen Rahmen erhalten. Man erinnere sich nur
daran, dafs sich in Bern einstens nicht einmal das Geld fand, um die
reiche und äufserst wertvolle Bibliothek Albrechts von Haller zu kaufen.
Die Söhne des grofsen Gelehrten veräufserten sie an Kaiser Joseph IL,
der die Bücher an die Bibliotheken von Mailand (Brera), Pavia und
Padua vergabte. Von den zahlreichen Gelegenheiten, gröfsere und
kleinere wertvolle Privatbüehereien zu erwerben, hat das Institut weder
in alter noch neuer Zeit nennenswerten Gebrauch gemacht,
Bisher dürften unsere Frühdrucke nur selten zu Rate gezogen
worden sein, sie harrten einer Zeit, die dem Kunstfleifse, nicht allein der
Wissenschaft des 15. Jahrhunderts regeres Verständnis entgegenbrachte,
und es steht zu hoffen, dafs, nachdem nun einmal die tüchtigen Leistungen
der alten Graphiker mehr gewürdigt werden, auch in Bern die Freude
an den Inkunabeln wachsen wird. Sind die Werke einmal einem gröfseren
Kreise zugänglich und bekanntgemacht, dann stellt sich für gewöhnlich
auch das Interesse dafür ein. Zwei handschriftliche Verzeichnisse standen
wohl den Benutzern auf Verlangen zur Verfügung, sie stammen aus
den Jahren 1857 und 1880, das erstere von der Hand des Stadtbiblio-
thekars K. L. von Steiger, das andere von der des Ilochschulbiblio-
thekars Georg Rettig. Beide Verzeichnisse entsprechen den heutigen
Anforderungen nur mehr sehr ungenügend und führten lückenhaft
Frühdrucke bis zum Jahre 1530 auf.
Mit der Ausarbeitung eines schweizerischen Gesamt-Inkunabelkataloges
bot sich der willkommene Anlafs, auch die Berner Drucke des 15. Jahr-
hunderts einer genaueren Prüfung zu unterziehen. Bei diesem Anlasse
fanden sich auch einige wertvolle Einblattdrucke, deren Veröffent-
lichung in dem Heitz'schen Serienwerke Einblattdrucke des 15. Jahr-
33*
504 Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek
hunderts und in den Monatsheften für Kunstwissenschaft, Band 1912,
besorgt worden ist. Der neue handschriftliche Katalog vom Jahre 1912
soll nicht zum Bestandteil des grofsen Inkunabelkataloges werden; er
will in erster Linie die kurzen dort enthaltenen Angaben praktisch
ergänzen und dem Bücherfreunde alle gewünschten Aufschlüsse über
unsere wertvolle Sammlung bieten. Wir haben von einer eingehenden
Beschreibung sowohl der bis anhin 'bibliographisch bereits bestimmten,
wie auch der in den Handbüchern nur ungenau angeführten Bücher
abgesehen, die letzteren werden in den Appendices zu Hain-Copinger
von Professor Reichling in Münster zur Herausgabe gelangen und zur
Orientierung über die ersteren steht reiches bibliographisches Material
zur Verfügung. Einzig die bis anhin nicht bekannten Druckwerke
sollen im Anhange kurz beschrieben werden. Für die Bestimmung
der übrigen Bände dürften ziemlich alle neueren bibliographischen
und bibliothekwissenschaftlichen Hilfsmittel Anwendung gefunden haben.
Wo der Vergleich mit den Typenrepertorien nicht zu genügen schien,
haben wir uns an gröfsere Sammlungen gewendet, vornehmlich an die
Kgl. Bibliothek in Berlin, wo uns Herr Professor Voullieme in ver-
dankenswerter Weise die gewünschte Auskunft erteilte. Auch die
Universitätsbibliothek in Basel wie die Nationalbibliothek in Paris
haben bereitwillig ihre reichen Schätze zum Vergleiche uns zur Ver-
fügung stellen wollen.
In der Anordnung folgte ich mit Absicht der Inventarisierung der
Berliner Bibliotheken, eine Anlehnung an die bisher erschienenen
gröfseren Katalogwerke schien mir auch für kleinere Sammlungen
angezeigt, sie erleichtert in jeder Weise eine spätere Bearbeitung für
grofs angelegte Sammelpublikationen. Zur raschen Orientierung für
das Bibliothekpersonal fügte ich jeweils die Buchsignaturen des Stand-
ortes bei, für die alphabetischen Register lehnte ich mich in der Haupt-
sache an die Arbeiten von Proctor, Reichling und Voullieme an. Ein
Verzichten auf die Hainnummern dürfte wohl heute noch Dicht am
Platze sein, der häufige Gebrauch dieser Numerierung lehrt uns, dafs
das beinahe hundertjährige, heute vielfach sehr unvollständige Werk
stets noch Beachtung verlangt, solange, bis der deutsche Generalkatalog
an seine Stelle treten wird. Um Verwechslungen zu vermeiden, entschlofs
ich mich jeweils noch die Nummern Proctors Index of the Early printed
books in the British Museum und Voulliemes, Die Inkunabeln der Kgl.
Bibliothek anzuführen. Dort, wo auch die Verzeichnisse keine Parallel-
werke hatten, führte ich die sonst mir bekannten bibliographischen
Nachweise an.
Von den 377 Drücken sind fünf den bibliographischen Nachschlage-
werken unbekannt, bei weiteren acht Impressen können die Drucker
nicht näher bestimmt werden; letztere stammen sämtliche aus Italien,
vornehmlich aus Venedig, und führen nachfolgende Katalogsignaturen:
H. C. 12 375, H. 15 410, H. 9584, H. 1636, Cop. 5347, Cop. 5607,
Cop. 3723, Cop. 805.
Unter den Unbekannten ist Basel zweimal vertreten:
von C. Benziger 505
Johann von Amerbach c. 1495.
Herrn. Ortleib: Questio utrum omnes christifideles etc.
8 Bll. 40. 44 Zeilen. Typen 1, 11, 18. Rubriciert, (sig. AD 17. 13)
Blatt la Titel: Questio cum deceni propo | sitionibus per magistrum
Hermanum ortleib | ad disputandum scholastice intimatis cuy suis proba-
tionibo per | vniuersalem inclyti studij Moguntinensis rectorem aliosqy
do-|ctores approbatis. vt infra in fine. | Bl. 2 a Universo clero'
aliisqy viris doctissimis in|clyte ciuitatis argentinesis: Hermänus Ortleib
ex roden- |berg etc. Schlufs: Bl. 8 a 11 In concilio Constantiensi | sub
Martino. v. |
Michael Wensler c. 1480 oder Bernhard Rihel.
Missale Basileense.
Blatt la bis 6v: Kalender. Bl. 7a: [A]D te leuaui animä meam
deus meus in te | confido nö erubeseä. neqy irrideät me ini-|mici mei.
eteni uniuersi qui te expectät nö | cöfundent' ... Bl. 190 a universa
corpus nocua. Pereut peccatricis ale cri|mina. Hie vox leticie psonat.
Hie pax 1 gaudia re | düdät. Hac domo trinitati laus 1 gl'a sp
resultät. |
6 Bll. (Kalender) + 72 Bll. sign, a — f 10 g 12 + 6 Bl.' (Kanon)
-f 30 Bll. sign, b — k. -f 76 Bll. sig. A— H.
190 Bll. 20. 31 Zeilen char, min. 22 Zeilen char. maj. Typen
der Anmerkung bei Häbler I. S. 17. Rubriciert. (sig. Inc. II 77.)
Einen interessanten Druck aus Angers birgt die Bongars- Sammlung:
[Jean de la Tour et Jean Morelli c. 1477.]
Aulus Persius: Satirae.
Bl. la Titel: Auli persii flacci in Satyrarum librum pro-|logus
constans metro iambico trimetro; | [N]Ec fönte labra prolui caballino! |
Bl. 17 a Zeile 8: Excepit claros andegauense poetas |
Ut Studium! Persi tu cito sculptus ades. |
Gallorum egregias sie sculptus perge per urbes [
ut possit spacium cernere Glosa suum; |
Philippinus italus poeta | lauro insignitus. |
17 Bll. 2°. 21 Zeilen. Type 2, durchschossen. Rubriciert; (sig. Inc.
II 64.)
Die Pariser Frühdrucke werden ebenfalls um eine kleine Broschüre
vermehrt:
[Soufflet vert, vermutlich Louis Symonel c. 1479.]
Laurentius Valla: Invectiva in Poggium.
Bl. b, Titel: Laurencii valle in pogiü | elegans inuectiva; | [A]udio
pogium alteram in me cöposuisse j inuectiuam longe priore acerbiorem!
in j Schlufs: Bl. 12v. Laurencii valle in pogiü elegans | inuectiua
feliciter explicit. |
12 Bll. 40. mit Sign, a — b3. 24, 25, 26 u. 27 Zeilen. Type 1
(sig. Inc. III 107 2.) Ein Exemplar davon befindet sich in der Biblio-
theque nationale in Paris. Nach der Signatur scheint die Broschüre
506 Die Inkunabeln der Berner Stadtbibliothek
als zweiter Teil der Invectiva des Poggio gegen Valla angehört zu
haben, die 1479 bei den Druckern des Soufflet vert erschienen ist.
Ein fünfter unbekannter Druck stammt aus Rouen:
Guillaume Le Talleur c. 1487.
Jaques legrand: Le livre des bonnes meurs.
Bl. la bis 2a: Register. Bl. 2 v Titel: Cy cömence le liure de
bonnes meurs. compile par frere | Jaques le grant. Religieulx de
lordre saint angustin. Et co | tient cinq pties. Et parle la pmiere
des vices et des verto. | Et premieremet qmece du pechie dorgueil.
lequel desplaist [ a dieu moult grandement. Bl. 66 v Sbhlufs: Explicit
le liure de bonnes meurs | imprime a rouen par. G. le. T. |
66 Bll. 4f. sign, a*— h5. 33 Zeilen. Type 4. Rubriciert. (sig.
Inc. IV 543).
Hervorragend wertvolle Prefsererzeugnisse besitzt die Bibliothek
keine, immerhin findet sich in der Sammlung manch auserlesenes Stück,
das auch den Neid gröfserer Institute erwecken könnte. Zu diesen
gehört vor allem das früheste Druckwerk unseres Bestandes vom Jahre
1467. Die bei Konrad Sveynhaym in Rom erschienene Ausgabe von
Augustinus, De civitate Dei zeichnet sich nicht allein durch ihren sehr
schönen Druck, sondern auch durch reiche Illuminierung aus. Sehr
wertvoll ist ferner eine Cosmographie des Ptolomäus aus der Ulmer
Offizin des Leonhard Holl vom Jahre 1482. Das Kartenwerk wurde auf
Pergament gedruckt und dürfte in seiner reichen Ausstattung mit zu
den schönsten derartigen Werken gehören, die uns aus früher Zeit
erhalten geblieben sind. Für die Schweiz haben manche Impressen
der kleineren Offizinen von Beromünster, Burgdorf, Sursee, Genf und
Basel besondere Bedeutung, ebenso besitzt die Bibliothek eine bei
Zainer in Ulm erschienene Legende des heiligen Fridolin, deren Illu-
stration für den Kt. Glarus Interesse hat; das zweite bekannte Exem-
plar dieser Legende befindet sich im Generallandesarchiv zu Karlsruhe.
Als letztes unter vielem sei noch eine Ausgabe des Gratian erwähnt,
die 1471 bei Heinrich Eggestein in Strafsburg erschienen ist. Der
mächtige Foliant enthält eine Serie von 33 Initialen in bemalter Feder-
zeichnung, die nach unserer Ansicht mit zu den besten Arbeiten der
frühen Strafsburger Buchillustration gehören. Im übrigen entfallen
auf 70 Bilderdrucke nicht weniger als 36 auf gröfsere Illustrationswerke,
deren Sujets für die Kunstgeschichte der Graphik manches Interessante
enthalten. Den Materien nach verteilen sich die Fächer proportional
dem Stande der damaligen Wissenschaften; am stärksten ist natürlich die
Theologie und Liturgik vertreten, an zweiter Stelle stehen die klassischen
Schriftsteller, an dritter die Historiker, ziemlich gleich vertreten sind
die Humanisten und Grammatiker, die Philosophen und Juristen, spärlich
findet sich die Astronomie und Medizin ein. Unter den Einbänden,
um auch ihrer noch kurz zu gedenken, gibt es manche gute gleichzeitige
einheimische Arbeiten, sie gehören vielfach der Thorberger Bibliothek
an; noch im 15. Jahrhundert dürften ungefähr 77 Bucheinbände ent-
standen sein, der gröfsere Teil wird Arbeiten des 16. Jahrhunderts
betreffen, unter denen sich auch ein Maiolieinband befindet.
von C. Benziger 507
Zum Schlüsse sei noch der gegenwärtige Zustand und die Konser-
vierung der Inkunabelsammlung erwähnt. Dank der um die Mitte des
19. Jahrhunderts erfolgten gesonderten Aufstellung der wertvolleren
Frühdrucke haben die Bände in den letzten Jahrzehnten nur wenig
mehr gelitten, die oft gelüfteten Gewölbe mit ihren Glaskästen haben
für die Erhaltung gute Resultate gezeitigt. Weder Feuchtigkeit noch
der Wurm, die beiden Erzfeinde alter Büchereien, haben seit der neuen
Aufstellung weiteren Schaden angerichtet. Wir dürfen uns wenigstens
damit zufrieden geben, dafs der wertvolle Bücherschatz mit zu den
bestkonservierten derartigen Beständen zählt und wenn einmal noch
dort und da die nötigen Buchbinderreparaturen vorgenommen sein
werden, wird selbst das kritische Auge des Bücherfreundes vollauf
sich befriedigt erklären müssen.
Bibliothekverzeichnis des Aymo von Charbilliac
aus dem Jahre 1523.
Die nachfolgende Bücherliste wurde vom Besitzer auf einen
Pergamentstreifen niedergeschrieben und scheint anbanden der bereits
erfolgten Aufstellung in der Klosterzelle zu St. Johannsen bei Erlach
(Kt. Bern) ausgeführt worden zu sein. Die Benediktiner dieses Ordens-
hauses müssen auch sonst recht bücherfreundliche Herren gewesen
sein, ein farbiges Wappenblatt in Ex libris-Art ziert noch heute
ein aus dem 16. Jahrhundert stammendes Urbar desselben Stiftes auf
dem Berner Stadtarchiv. Inhaltlich birgt die Sammlung meines Wissens
keine unbekannten Drucke, das Interesse liegt vielmehr in der Auswahl
der Bücher, die sich der gelehrte Professor und Doktor im Laufe der
Jahre angeschafft hat.
Tabula librorum omnis quorum ego frater aymo de charbilliaio
alias grivatti sacre theologie professor et doctor ad monasterium sancti
Johannis insule apportavi ac comparavi millesimo vcxxnj.
Et primo in sacra scriptura et in aliis facultatibus biblia parva
cum summariis.
item quatuor volumina super vetus et novum testamentum magistri
Nycolai de Lyra,
item homiliarum doctorum.
item Plinium libri 21 naturalis hystorie.
item Margarita philosophica.
item Thomas Caietanus super primam partem sancti Thome.
item summa divinoium naturalium quaestionum philosophorum disputa-
tarum Rome.
item angusius de verbis domini cum suis aliis quator libris in eodem.
item de laudibus b. Marie Alberti.
item summa R. d. Petri de Alliaco cardinalis.
item figure Rampegollis super bibliam.
item epistule beati Bernardi Clarevallensis.
item modus examinandi hereticos.
item compendium totius biblie, veteris et novi testamenti.
508 Die Inkunabelu der Bcmer Stadtbibliotliek
item epistule Mari(i) Philerphi.
item quatuor partes summe Anthonini de Florencia.
item Erasmus de componendis et scribendis epistolis.
item de scitu herneceorum.
item de libertate ecclesiastica.
item summa contra gentiles.
item scrutinium scripturarum.
item alpbabetum grecum.
item alegatio Evellardi et in eodem gramatica Peresini Raymondi.
item Armandi de declaratione terminorum.
item tractatus terminorum.
item Laurentius Valla.
item sermones funebres.
item summule versus.
item adagia magistri Erasmi.
item confessio Erasmi in gallica.
item Evellardi contra Lutherum.
item vocabularium theutonicum latinum et gallicum.
item legenda sancte katarine composita a quodam cardinali.
item Boetium de disciplina scolarium.
item opusculum logicum Fabri Stapulensis.
item grammatica in Germania facta bona et utilis que insequitur
Perottum.
item de verbis deponentalibus de Galandia.
item Robertis Gaguini de brevibus.
item regula divi Benedicti latine et cum gallico in eodem.
item totum cursum anni discipuli in sacrali.
item totum cursum Scoti noviter impressum cum additionibus.
item quatuor volumina sancti Thome super magistrum Sancti.
item S. Thome in sua summa 4or volumina cum quolibet.
item speculum Galieni.
item Rosa gallicana in eodem.
item Rupbensis episcopus Anglie contra Lutherum et ibidem v. alios
libros sicuti condempnationes parisienses et cetera in eodem.
item mamotrectus super expressione terminorum biblie.
item resolutio theologorum super registrum a Denise fratre editnm.
item catholicum cum additionibus.
item totum cursum artium domini Tartareti.
item Gabriel super canone misse.
item Franciscus Philephus in epistolis in eodem.
item Mancinelli grammatica in eodem.
item historia scolastica super totam bibliam.
item b. Thome super quatuor evangelistas (quadam) cathena aurea.
item quaestiones b. Thome de potentia et hie sunt sex libri b. Thome.
item macer de virtutibus herbarum metrice compilatis.
item legenda sanetorum.
item gesta Romanorum ibidem 4 "r libri.
von C. Benziger 509
item opera Vergillii cum sex comentariis.
item summa de veritate sancti Thome.
item opera b. Ambrosii in eodem . . . libri.
item opera ambrosii divi de spiritu et anima.
item Rabanum de arbore crucis in eodem.
item moralia sancti Gregorii super Job.
item libri artium de celo et mundo cum aliis secundum mentem sancti
Thome.
item pretextorum Nyder sermo.
item sermones thesauri novi.
item logica secundum mentum S. Thome. Colonie lecta et correcta in
pluribus aliis ibidem contentis.
item quaestiones et clipeus scole.
item Gratianus in decretis.
item decretales.
item VIUS decretalium cum Clementina et extravagantibus.
item logica aristotelis Joh. majoris sententiarum.
item totum cursum magistri Jo. majoris super 4or sententiarum et in
eisdem ligatur „cathena aurea" supra . . . Johannis majoris.
item figure biblie veteris et novi testamenti.
item lira virorum anima fidelis cum speculo finalis retributionis in
eodem.
item confessionale domini Anthonii de Florencia.
item directorium utriusque juris,
item Alexander de villa dei cum comentario.
item opera Lutheri in uno libro.
item magistri sententiarum textum in magno volumine.
item quintii scolia in magno volumine.
item Calepinum.
item sermones Guillermi Parisiensis.
item regule Ptolomei regis de ritu solis.
item colloquia familiaria Erasmi grece et latine et in eodem Ovidii
de nuce et de nativitate Christi Jesu,
item Esopi fabule grece et latine.
item alius tractatus ad cognoscendum venas bonum vel malum sanguinem
a corpore exeuntem.
item de libertate Christianorum in gallico, sapit heresim.
item confessionale sancti Thome.
item etc. (gestrichen),
item regula juris cum pratica.
item auctoritates legum.
Predicta volumina stant in cella nostra.
A. d. Char. (c. p.) doctor s. theo.
0 pater alba ora pro me quia predicta volumina michi comparavi
cc florenis.
Bern. C. Benziger.
510 Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Hänel
Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis
durch Gustav Hänel.
Auf den Artikel über den Erwerb des die Lex Romana Utinensis
enthaltenden Codex durch Gustav Hänel, den ich im März dieses Jahres
in dieser Zeitschrift veröffentlicht habe, und welcher gegen die un-
wahren Behauptungen gerichtet war, die Herr Professor Patetta in
Turin in den Atti der dortigen Königlichen Akademie über diesen
Erwerb und über die Person Hänels aufgestellt hatte, hat der Genannte
in denselben Atti1) durch einen zweiten Artikel geantwortet, der die
Ueberschrift trägt: L' esodo dall' Italia del Codex Utinensis e la sua
rivendicabilitä. Wie schon dieser Titel zeigt, beschränkt sich
Professor Patetta jetzt nicht mehr wie in seinem ersten Artikel darauf,
den Uebergang des Codex in Hänels Besitz zum Gegenstand einer
historischen Untersuchung zu machen — zu Nutz und Frommen seiner
Landsleute und zur Warnung vor künftigen ähnlichen Verlusten Italiens
an wertvollem literarischen Besitz, sondern er geht dazu über, das
gegenwärtige Recht der Universität Leipzig an diesem Codex zu be-
streiten und seine Rückgabe an Italien zu fordern.
Damit hört der Streit über diese Angelegenheit auf, ein blofser
Literaturstreit zu sein. Er wird zu einer praktischen Rechtsfrage.
Wer aber in einer solchen Behauptungen aufstellt, Forderungen erhebt,
mufs dafür Beweise beibringen und zwar solche Beweise, wie sie auch
der Prozefsrichter als vollwichtig anerkennen würde. Blofs subjektive
Vermutungen taugen dazu nicht.
Welches sind nun die von Patetta ins Feld geführten Rechtsgründe ?
Welches sind seine Beweise?
Er hält zunächst seine frühere Behauptung in vollem Umfange auf-
recht, dafs nicht nur der Uebergang des Codex in Hänels Hand illegal
gewesen, sondern dafs sich auch Hänel dieser Illegalität voll bewufst
gewesen sei, so dafs er aus diesem Grunde als malae fidei possessor
trotz achtjährigen ungestörten Besitzes des Codex diesen nicht habe
ersitzen können.
Ich hatte es für nützlich gehalten, den gesamten Briefwechsel, der
über den Kauf des Codex seinerzeit zwischen Hänel und dem Kapitular
Banchieri geführt worden ist, in meinem vorigen Artikel zu veröffent-
lichen. Zum Nachweis, wie dieser Erwerb wirklich vor sich gegangen
ist, kann ich daher einfach auf diesen Artikel verweisen und glaube,
dafs jeder, der dieses Briefmaterial sorfältig und unbefangen prüft, die
von mir daraus gezogene Meinung bestätigt finden wird, dafs der Vor-
wurf eines unredlichen Verfahrens Hänels in dieser Sache sich in
keiner Weise begründen, sondern sogar widerlegen läfst. Patetta
glaubt das Gegenteil daraus herauslesen zu können. Aber ob seine
Prüfung des Materials eine sorgfältige, ob sie vor allem eine un-
1) Atti della R. Accademia delle scienze di Torino vol. 47 disp. 12 p.
f3S— 762.
von R. üelssig 511
befangene genannt zu werden verdient, darüber mögen andere urteilen.
Ich gebe einige Proben.
Patetta bezweifelt die Vollständigkeit des von mir mitgeteilten
Briefwechsels. Es sollen dazwischen liegende Briefe von beiden Seiten
fehlen. Sogleich aber gibt er dieser Annahme die Wendung, dafs
diese fehlenden Briefe und Briefkonzepte von Hänel vernichtet worden
seien, weil sie für ihn kompromittierend waren. Also auch nicht
existierende Schriftstücke werden, obwohl Patetta ihren Inhalt gar
nicht kennt, von ihm als Beweismaterial gegen Hänel verwendet.
In Wahrheit ist die Annahme, dafs aufser den mitgeteilten noch
andere Briefe über den Kauf gewechselt worden seien, ganz grundlos.
Die eine Lücke soll liegen zwischen den beiden Briefen Banchieris,
V. Kai. Jan. 67 und XV. Kai. Nov. 1869, und hier glaubt Patetta
sogleich auch zu wissen, worüber in der Zwischenzeit verhandelt worden
sei, nämlich über den Kaufpreis. Hätte er sich die Mühe genommen,
den von mir mitgeteilten Anfang des zweiten Briefs: „Nondum igitur
diuturni silentii nostri abrumpendae sunt morae?" — sowie die Worte
zu beachten, mit denen Banchieri darin auf die Angelegenheit des Codex
zurückkommt: „Certo quidem memoreris Te tribus circiter abhinc annis
notum mihi fecisse desiderium Timm possidendi codicem" — so würde
er ohne Zweifel bemerkt haben, dafs damit die Annahme völlig un-
vereinbar ist, es sei in der Zwischenzeit überhaupt, geschweige denn,
es sei über den Verkauf des Codex zwischen den Beteiligten korre-
spondiert worden. Zugleich geht aus dieser Tatsache hervor, dafs
Hänel das Kapitel durchaus nicht zum Verkauf des Codex gedrängt,
sondern ruhig auf dessen Entschliefsung in der Sache gewartet hat,
dafs er also doch nicht der rücksichtslos auf den Erwerb wertvoller
Codices ausgehende Mensch, der Mann der poca delicatezza gewesen
ist, als den ihn Patetta hinstellt.
Ein zweiter Briefverlust soll liegen vor dem von mir aus dem
Konzept mitgeteilten Briefe Hänels, datiert Kalendis Januariis 1870.
Patetta sieht nicht, dafs die Worte dieses Briefs „Recusas accipere
quod inter nos pactum est" die Antwort bilden auf Banchieris Worte
in dessen Briefe vom 4. Dezember: „Sed ne verbum quidem de illius
pretio proferas precor: in hac enim re longe a nobis sit quilibet in-
decens pecuniae quaestus." Erst in zweiter Linie gebraucht er als
Grund zur Ablehnung einer Geldsendung den, dafs sie sich, da der
Codex vorläu6g in Udine bleiben solle, als ein vöxeqov ücqotsqov
darstellen würde. Was sollte nun Banchieri bewogen haben, gleich
darauf, noch in demselben Monat Dezember, nochmals eine Geldsendung
abzuwehren? l)
Eigentümlich ist die Auslegung, die dieser Brief Hänels durch
Patetta zuteil wird. Hänel schreibt: Ihr wollt kein Geld für den
1) Ich will noch hinzufügen, dafs Hänel in dem von mir nicht mitgeteilten,
übrigens unwesentlichen Teile seines Briefes sich wegen Verspätung seiner
Antwort entschuldigt.
512 Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Hänel
Codex annehmen. Aber ich habe es doch versprochen und werde
Wort halten. Ich werde das Geld schicken „suo tempore", d. h. nach
seiner früheren Erklärung: sobald ich den Codex erhalten haben werde.
Das ist doch klar und ist ehrlich. Patetta findet (p. 755 [20]) heraus,
dafs sich Hänel zur Zahlung des Preises auch für den Fall anheischig
mache, dafs er den Codex nicht erhalten würde. Und er wendet seine
Ehrlichkeit in das Gegenteil: „Ich werde Wort halten", soll in Hänels
Munde bedeuten: „Ich verlange, dafs du Wort hältst und mir den
Codex verschaffst", und soll zeigen, wie er eine einmal ins Auge ge-
fafste Beute nicht wieder losliefs! Was soll man zu solchen Aus-
legungen sagen?
Patetta findet ferner (p. 753 [18]) ein schwerwiegendes Zeugnis für
Hänels volles Bewufstsein von dt-r Illegalität des Kaufs darin, dafs er
von diesem nur verschleiernd als der „res quam in mente habemus"
spreche, nachdem ihm Banchieri mitgeteilt hatte, dafs die Briefe Hänels
auf der Post in Udine vor Oeffnung nicht sicher waren. Patetta hätte
bei sorgfältigerer Prüfung gefunden, dafs der zitierte Ausdruck nur in
Hänels Brief vom 24. Oktober 1869 vorkommt, jene Mitteilung Banchieris
aber erst in dessen darauf folgenden Briefe vom 4. Dezember steht.
Charakteristisch für die Parteilichkeit Patettas ist sein Bemühen,
Hänel auf jede mögliche und unmögliche Weise als den bösen An-
stifter zu einem Delikt gegen den italienischen Staat hinzustellen, die
Mitglieder des Metropolitankapitels aber (denen er das Kompliment
der Leichtgläubigkeit, gutherzigen Einfalt und der Eitelkeit macht),
als die zwar nicht unschuldigen, aber doch entschuldbaren Opfer (vit-
time) der Intriguen (raggiri) Hänels. Dies Verhältnis soll sich darin
zeigen, dafs Hänel im November 1867 das Kapitel mit der Aussicht
auf einen Bürgerkrieg und einen Untergang ihrer Bibliothek zu schrecken
und zum Verkauf des Codex zu bewegen gesucht habe — obwohl
doch offenbar die Mitglieder des Kapitels besser wissen mufsten, wie
es in ihrem Lande aussah, als Hänel in Leipzig; ferner 1869 mit der
Gefahr eines Verlustes des Codex für die Wissenschaft, wenn er ihm
nicht ausgeantwortet würde — obwohl doch auch darüber, wie mit
den den italienischen Klöstern und Kapiteln entzogenen literarischen
Schätzen umgegangen wurde, den Kapitelherren in Udine Genaueres
bekannt gewesen sein mufs als Hänel.
Man wird umgekehrt sagen müssen, dafs, wenn in dem Verkauf
des Codex ein Delikt gegen den italienischen Staat gelegen hat, die
moralische Verantwortung und ebenso die juristische ausschliefslich
oder doch jedenfalls in erster Linie auf das Metropolitankapitel fiel,
welches wissen mufste, was es nach einheimischem Recht mit seinem
Besitztum tun durfte und was nicht, statt auf den Ausländer Hänel,
der zum italienischen Staat an sich in keinem Verhältnis stand. *)
1) Patetta glaubt (p. 751 [16]) mir Unkenntnis der Grundsätze des inter-
nationalen Privatrechts vorwerfen zu können, weil ich (S. 100) den Satz ge-
schrieben habe, dafs es nicht Hänels, des ausländischen Käufers, sondern des
Kapitels Sache gewesen sei, für Erfüllung der Bedingung zu sorgen, an welche
von B. Helssig 513
Was ist es nun eigentlich, wodurch Patetta seine These, Hänel habe
den Codex mala fide an sich gebracht und deshalb nicht ersitzen können,
positiv begründen will? Die Begründung reduziert sich auf zwei Dinge:
den in seinen Händen befindlichen, in seinem ersten Artikel als Doku-
ment II abgedruckten Brief Hänels vom 24. Oktober 1869 und zweitens
•die angebliche Geheimhaltung des geschehenen Erwerbs des Codex.
Was jenen Brief betrifft, in dem nach Patettas Meinung von einer
Bestechung der italienischen Doganieri die Rede sein soll, glaube ich
den falschen Schein, den sein Wortlaut erzeugen kann, durch Mitteilung
desjenigen Briefes Banchieris beseitigt zu haben, auf welchen er die
Antwort bildet. Es entspricht doch wohl den Grundsätzen einer ver-
nünftigen Auslegung, dafs man einen Brief aus demjenigen Briefe er-
klärt, den er beantworten will. Professor Patetta scheint hierin anderer
Ansicht zu sein. In Banchieris Brief ist von der Schwierigkeit die
Rede, die es haben werde, den Codex aus Italien herauszubringen,
aber nicht etwa von einer Schwierigkeit, verursacht durch italienische
Doganieri, welche die Grenze zur Verhinderung des Exports wertvoller
Handschriften abpatroullieren, sondern von der Schwierigkeit, die ihren
Grund hatte in den schlechten Einrichtungen der italienischen Post,
welche Pakete nicht beförderte. Und doch soll Hänel bei seiner Ant-
wort jene ganz andere Schwierigkeit vor Augen gehabt und zu ihrer
Ueberwindung ein Mittel angegeben haben! Nebenbei sei gesagt: mit
dieser Ueberwachung der Grenze gegen verbotenen Handschriftenexport
möchte es wohl gute Wege gehabt haben, wenn, wie nachher geschehen
ist, ein grofses Paket mit der offenen Bezeichnung als „manoscritti"
unbehindert von Udine nach Leipzig geschickt werden konnte. Anders
stand es mit der Ueberwachung auf österreichischer Seite. Dafs da
ein über die Grenze kommender Mann mit einem grofsen Paket im
Arme angehalten und das Paket auf die Zollpflichtigkeit des Inhalts
hin untersucht werden würde, war natürlich mit Sicherheit voraus-
zusehen, und das bildete, wenn nicht die für die weitere Sendung
nötige sichere Verpackung in Gefahr kommen sollte, in der Tat bei
Ausführung von Hänels Vorschlag eine Schwierigkeit.
Hiernach mag jeder Unbefangene entscheiden, ob meine Auslegung
von Hänels Brief die richtige ist oder die ihm von Patetta gegebene.
Da unbestrittenermafsen jene Hänel zur Last gelegte Bestechung nicht
das italienische Gesetz die Zulässigkeit des Verkaufs knüpfte. Es scheint,
dafs Patetta hier zwei ganz verschiedene Fragen vermengt. Dafs die Dis-
positionsbefngnis des Verkäufers bei einem Verkauf nach dem Auslande und
die Gültigkeit des Kaufs, soweit sie von dieser abhängt, nach den Gesetzen
des Staats zu beurteilen ist, dem der Verkäufer angehört, ist freilich zweifellos.
Wer im Anslande kauft ohne sich darum zu kümmern, ob die Dispositions-
befagnis des Verkäufers nach jenen Gesetzen vorhanden ist, handelt vielleicht
unvorsichtig, denn er setzt sich der Gefahr aus, dafs ihm die Ware wieder
abgestritten wird. Aber eine andere Frage ist, ob er sich deshalb in mala
fide befindet und ob er nicht, wenn eine Rückforderung der Sache nicht er-
folgt, sie nach den Gesetzen seines Staats, in den er sie gebracht hat, er-
sitzen kann.
514 Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Hänel
zur Ausführung gekommen ist, lohnt es nicht, hierbei länger zu ver-
weilen. Nur die eine Bemerkung mufs ich noch beifügen, dafs der
Brief auch dann, wenn Patettas Auslegung richtig wäre, doch nicht
beweisen würde, was er beweisen soll, nämlich die mala fides Hänels
in Bezug auf den Erwerb des Codex. Denn es sind doch zwei ver-
schiedene Rechtsnormen; die, welche besagt, dafs kirchliche juristische
Personen ihre Besitztümer nicht ohne Autorisation der Regierung ver-
äufsern können und die andere, welche verbietet, dafs wertvolle Manu-
skripte aus Italien exportiert werden. Hätte Hänel wirklich jenen
zweiten Rechtssatz bei seinem Briefe vor Augen gehabt, so würde
daraus noch keineswegs folgen, dafs er sich einer Verletzung des ersten
habe bewufst sein müssen. Er hätte, auch wenn er den Codex ganz
legalerweise in Italien gekauft hatte, möglicherweise immer noch mit
der Schwierigkeit rechnen können, ihn aus Italien herauszubringen,
wenn der Export von Handschriften verboten war. Die Verwertung
dieses Briefs für den Beweis der mala fides Hänels beim Erwerb ist
also ohne Fundament.
Aber diese mala fides soll doch daraus hervorgehen, dafs Hänel,
nachdem er den Codex in Händen hatte, den Erwerb arglistig ver-
heimlicht hat, und es soll sich hierdurch sein Besitz als eine clan-
destina possessio1) charakterisieren, die nicht zur Usukaption habe
führen können. Als Beweis für diese Verheimlichung figurieren zwei
Tatsachen. Erstlich, dafs Hänel in der praefatio seiner Ausgabe der
Epitome Juliani von 1873 den Codex als codex Archivii ecclesiae
Metropolitensis Utinensis aufführt, sowie zweitens, dafs auch Paul
Krüger in seiner grofsen Ausgabe des Codex Justinianus von 1877
für ihn die Bezeichnung codex Utinensis bibliothecae capitularis ge-
braucht. Also — das ist hiernach der von Patetta stillschweigend
gezogene Schlufs — hat Hänel Paul Krüger, der, wie er in der praefatio
mitteilt, den Codex 1875 in Leipzig „beneficio Haenelii" benutzte, ab-
sichtlich über den Kauf in Unkenntnis gelassen und vorgegeben, dafs
sich der Codex nur leihweise in seiner Hand befinde.
Ich habe, um mir hierüber Gewifsheit zu verschaffen, mich brieflich
an Herrn Professor Paul Krüger gewendet, und dieser hat, wofür ich
ihm auch hierdurch noch meinen Dank ausspreche, die Güte gehabt,
mir Auskunft zu geben. Er teilt mit, dafs ihm, als er den Codex in
Leipzig benutzte, völlig bekannt war — und zwar nicht erst durch
Hänel — dafs dieser ihn gekauft hatte, dafs man es auch anderwärts
wufste, und dafs von einer Verheimlichung des Erwerbs von Seiten
Hänels nicht die Rede sein kann. Die für den Codex gebrauchte Be-
zeichnung hat Herr Professor Krüger, wie er ausdrücklich erklärt, nur
deshalb gewählt, weil sie die bisher übliche war.
Ebenso wird man über die Bezeichnung urteilen dürfen, die Hänel
selbst gebraucht hat, und es kann aus ihr nicht das mindeste gefolgert
1) Ich unterlasse es, hier die Frage zu erörtern, ob diese Anwendung
des Begriffs der cl. p. richtig sein würde.
von R. Helssig 515
'werden. Es ist ja doch nichts Ungewöhnliches, empfiehlt sich auch
zur Vermeidung von Zweifeln und Irrtümern, dafs man Handschriften,
die unter dem Namen ihres Besitzers und ihres Standortes allgemein
bekannt geworden sind, auch dann noch in derselben Weise zu be-
zeichnen fortfährt, wenn sie Besitzer und Ort gewechselt haben. Dafs
in der Literatur der Besitzwechsel des Codex Utinensis anfangs nicht
erwähnt wurde, ist reiner Zufall.1) Wer an dem Codex ein Interesse
hatte, hätte trotzdem jederzeit ohne Schwierigkeit Kenntnis von seinem
Aufenthaltsorte haben können. Die Annahme seiner Verheimlichung
ist eine reine Fiktion.
So fallen die von Professor Patetta gegen die bona fides Hänels
vorgebrachten Gründe in sich zusammen. Gleichwohl will ich, obwohl
nicht mir der Beweis seiner bona fides, sondern Patetta der Beweis
der mala fides obliegt, nochmals ausdrücklich auf Hänels Brief von
Anfang Februar 1871 hinweisen, durch den, wie ich glaube, auch der
positive Beweis seiner bona fides erbracht wird. Es ist das der Brief,
in dem Hänel auf Banchieris Mitteilung, dafs von Seiten der staat-
lichen Behörde die Forderung einer Inventarisation der Mobilien bevor-
stehe, und dafs nun das Kapitel wegen des Fehlens des Codex sich
in Verlegenheit befinde, sofort antwortet, dafs er zur Auflösung des
geschlossenen Geschäfts bereit sei, und dies mit den Worten motiviert:
„Nunquam enim librum novum bibliothecae meae adjeci, quem non
bona fide a me acquisitum fuisse existimaverim; jam vero, an idem,
postquam accurate et repetita vice epistolam Tuam legi, de codice
Juliani contendere possim, dubitare coepi."
Die Worte zeigen, dafs sich seine Auffassung von der Erlaubtheit
des Geschäfts auf Grund von Banchieris Brief geändert hatte. Folglich
mufs sie vorher eine andere gewesen sein. Er hatte offenbar nach
Banchieris von mir mitgeteiltem Briefe XV. Kai. Nov. 1869 angenommen,
dafs er, so lange als der Staat keine Inventarisierung fordere (die er
als Vorboten oder als Anfang einer incamerazione auffafste), erlaubterweise
den Codex kaufen könne, und hatte es getan. Jetzt sah er, dafs sich
doch Bedenken ergaben und war deshalb zur Rückgabe des Codex als
gewissenhafter Mann bereit.
Patetta will in diesem Verhalten nichts erkennen, als die Wirkung
der Furcht vor einer- schimpflichen Nötigung zu Restitution des Codex
und — die Sorge um Wiedererlangung des gezahlten Kaufpreises.
Letztere wäre ihm beim Kapitel wohl sicher gewesen, und was das
erstere betrifft, möchte ich fragen, welche Einbufse er an seiner Re-
putation erlitten hätte, wenn er sich auf den Standpunkt gestellt hätte,
den Codex dann zurückzugeben, wenn die italienische Regierung ihn
verlangen sollte. Und jedenfalls hätte er den angeführten Satz, in
dem er seine bona fides versichert, nicht schreiben können, wenn er
1) Er ist nicht, wie Patetta glaubt, zuerst von Karl Zeuiner erwähnt
worden, sondern vorher schon in Brunners Deutscher Rechtsgeschichte (Bd. I,
S. 361) und von dem Leipziger Professor Rudolf Wagner in einem Aufsatz
in der Ztschr. d. Savigny-Stiftung f. R. (Germ. Abt. 4, S. 57).
516 Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Hänel
wirklich, wie Patetta unterstellt, mit Banchieri von Anfang an still-
schweigend einverstanden gewesen wäre, ein verbotenes Geschäft zu
schliefsen. Da liefse sich Dritten gegenüber eine heuchlerische Ver-
sicherung seiner bona fides wohl verstehen, dem Komplizen gegenüber
müfste sie als eine reine Albernheit erscheinen.
Soviel über das, was Patetta neuerdings zur Begründung seiner
Anklage gegen Hänel vorgebracht hat. Er hat alle in 3einem ersten
Artikel gebrauchten starken Worte wiederholt, aber bewiesen hat er
nichts.
Aber er hat sich hierauf nicht beschränkt. Da der Rückforderung
des Codex, deren Berechtigung um jeden Preis nachgewiesen werden
soll, auch dann, wenn Hänel daran weder durch Tradition noch durch
Ersitzung Eigentum erworben hatte, immer noch der vierunddreifsig-
jährige unbestrittene Besitz der Leipziger Universitätsbibliothek, d. h.
des sächsischen Staats entgegenstehen müfste, so wird zu dem ein-
fachen Mittel gegriffen, den guten Glauben der Bibliotheksverwaltung
zu bestreiten. Das heifst — denn das ist die in Professor Patettas
Aufstellung liegende, wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochene
Konsequenz — die Direktion der Bibliothek soll, als sie den Codex
übernahm, nicht nur vom Nichtrechte Hänels daran zur Zeit seines
Erwerbs, sondern auch von seiner mala fides überzeugt gewesen sein,
denn ohne diese würde sich ja sein Besitz im Jahre 1878 längst in
Eigentum verwandelt gehabt haben.
Ich will auf diesen Zweifel nur mit zwei Fragen antworten. Erstens
glaubt Professor Patetta in der Tat, dafs die Verwaltung einer grofsen
Bibliothek, der eine wohlgeordnete und vollständig katalogisierte Privat-
bibliothek von einigen Tausend Druckbänden und etwa hundert Hand-
schriften durch Vermächtnis zufliefst, bezüglich jedes einzelnen Stücks
der Sammlung eingehend untersuchen werde, wann und unter welchen
näheren Umständen es vom Testator erworben wurde, und, falls der
Erwerb im Ausland erfolgt war, in der Gesetzgebung dieses Auslandes
nachforschen werde, ob nicht etwa da dem Erwerb ein rechtliches
Hindernis im Wege gestanden habe? Und zweitens: welchen ver-
nünftigen Grund hätte die Bibliotheksdirektion haben sollen, Hänels
in den Codes eigenhändig eingeschriebene Versicherung, dafs er recht-
mäfsig vom Udinenser Kapitel gekauft sei, irgend zu bezweifeln?
Es dürfte kaum nötig sein, bei dieser Verdächtigung der Leipziger
Bibliotheksdirektion länger zu verweilen. Um so weniger, als offenbar
Patetta selbst in die Wirksamkeit dieses Angriffs kein grofses Ver-
trauen setzt. Denn er bringt noch ein anderes Argument vor, das den
Nachweis der mala fides überflüssig machen soll. Bei Handschriften,
Kunstgegenständen, Altertümern, die zur Kategorie der „notorischen"
gehören, zu welcher er auch den Codex Utinensis rechnet, soll', so
lehrt er, eine Berufung auf Ersitzung oder Verjährung überhaupt
unzulässig sein.
Es sind Gedanken de lege ferenda, Grundsätze eines Zukunftsrechts,
die Professor Patetta hier entwickelt. Ich stelle dazu nur eine Frage:
von R. Helssig 517
Glaubt er im Ernst, dafs, falls durch internationale Verträge (er spricht
von einem trattamento reciproco fra istituti pubblici e nazioni civili)
dieser Satz zum geltenden Rechtssatz erhoben würde, man ihm auch
rückwirkende Kraft beilegen und die bereits vollendeten Ersitzungen
und Verjährungen wieder aufheben würde, so dafs jeder vielleicht vor
Jahrhunderten geschehene Besitzwechsel an solchen Objekten unter
Abweisung jeder Verjährungseinrede wieder rückgängig gemacht werden
dürfte, falls sich in dem Vorgang, durch den der Besitzwechsel geschah,
ein rechtlicher Mangel nachweisen läfst? Man möge sich einmal aus-
malen, zu welch endlosem Prozessieren das führen müfste !
Uebrigens mufs es sehr entschieden abgewiesen werden, wenn Patteta
den Exodus des Codex Utinensis aus Italien in Parallele stellt mit
fingierten Beispielen eines Verkaufs des Vatikanischen Virgilcodex oder
der Florentiner Pandekten durch ungetreue Kustoden oder gar mit dem
wirklichen Verschwinden der Mona Lisa aus dem Louvre — also mit
Fällen, in denen ein Verkauf durch jemand erfolgt, der durch Ver-
untreuung, Unterschlagung oder Diebstahl in den Besitz der Sache ge-
kommen ist. — Hänel hat den Codex vom Utinenser Kapitel gekauft,
welches zwar ohne Autorisation der Staatsbehörde nach italienischem
Gesetz nicht hätte verkaufen dürfen, aber doch als unbestreitbarer
Eigentümer verkauft hat. Das ist ein kleiner Unterschied ! Der Codex
Utinensis ist nicht res furtiva geworden.
Patetta bezeichnet am Schlufs seiner Ausführungen die Agitation
für Rückforderung des Codex als einen „Kampf ums Recht". Aber
er beruft sich gleichzeitig auch auf den Satz, dafs oft, und so auch
in diesem Falle, summum jus summa injuria sei, erkennt also doch an,
dafs das summum jus auf Seite der Leipziger Bibliothek ist. Und
worin soll die summa injuria liegen, wenn der Codex in dieser bleibt?
Fragt man nach der Billigkeit, so wird man sagen müssen, dafs
der lediglich auf art. 434 des Codice civile sich gründende Mangel
des Veräufserungsgeschäfts, durch welches der Codex aus Italien heraus-
gekommen ist, in dem achtjährigen ungestörten Besitze Hänels und in
dem vierunddreifjigjährigen der Leipziger Bibliothek ein völlig aus-
gleichendes Gegengewicht findet. Es könnte also nur etwa noch der
Umstand an sich, dafs sich der Codex bis 1870 auf dem Boden des
Regno d' Italia befunden hat, als Grund für die Forderung der Rück-
gabe an die italienische Regierung geltend gemacht werden. Und wie
lange hat er sich auf solchem Boden befunden? Ganze dreiundein-
viertel Jahr! Wenn unter gleichem Gesichtspunkt etwa die öster-
reichische Regierung auf den Codex Anspruch erheben wollte, weil er
seit unvordenklicher Zeit sich in Aquileja befunden hatte, welches seit
1500 österreichischer Boden war und heute noch ist, und weil er auch
in Udine 52 Jahre hindurch (1814 — 1866) sich unter österreichischer
Herrschaft im Besitz des Metropolitankapitels befunden hat, so würde
das mehr Schein von Billigkeit für sich haben, als die Forderung einer
Herausgabe an Italien.
Oder mufs man etwa sagen, dafs der Codex seines Inhalts wegen
XXIX. II. 34
518 Nochmals der Erwerb des Codex Utinensis durch Gustav Hänel
notwendig nach Italien gehört und nirgends anders hin? Ich will die
Frage nach Ursprung und Heimat der Lex Romana hier gar nicht
anrühren. Nur dafs es eben eine Frage ist, will ich betonen, und
zwar eine solche, in der auf eine Uebereinstimmung der Gelehrten kaum
je zu hoffen ist. Aber gesetzt auch, die Lex Romana entstamme einer
Landschaft, die gegenwärtig zum Regno d' Italia gehört, und sei be-
stimmt gewesen, die Rechtsverhältnisse dieser Landschaft zu regeln —
zu welchen Konsequenzen würde es führen, wenn jede Handschrift,
deren Inhalt für die Geschichte eines Landes oder Landesteils von
Bedeutung ist, von dem Staat, zu dem gegenwärtig dieser Landesteil
gehört, in Anspruch genommen werden könnte? Vor allem, um die
nächstliegende Konsequenz zu nennen, würde Professor Patetta ver-
langen, dafs Italien auch die Schweiz zur Herausgabe des dem Codex
Utinensis nächstverwandten Codex St. Galli Nr 722 auffordere?
Wenn Professor Patetta, wenn die Turiner Akademie bei ihrer Be-
sprechung des Exodus des Codex Utinensis den Zweck verfolgt haben,
im Interesse der Konservierung der wissenschaftlichen handschriftlichen
Schätze Italiens ihre Regierung zu einer strengeren Aufsicht und besseren
Sorge zur Verhinderung ihrer Ausführung anzuspornen, so wird ihnen
das natürlich kein Ausländer verargen. Das zu tun ist ihrer, der
Italiener, gutes Recht. Wenn aber dieser Eifer für Erhaltung der
„documenti della cultura nazionale" dahin führt, nach ausländischem
Besitze die Hand auszustrecken, verjährte Ansprüche unter Beiseite-
setzung inzwischen begründeter anderer Rechte zu erheben und zum
Zweck ihrer Begründung ohne genügenden Beweis die Handlungsweise
und den Charakter verdienter und persönlich hochachtbarer Gelehrter
des Auslands anzugreifen und herabzusetzen, so ist es unser gutes
Recht, uns zu wehren und solche Versuche zurückzuweisen.
Ich bin in Obigem auf den Teil des zweiten Artikels Patettas, der
sich nicht auf den Erwerb des Codex Utinensis bezieht, nicht ein-
gegangen. Von den Beschuldigungen, die er in seinem ersten Artikel
gegen Hänel erhoben hatte, und die nur dazu dienen solten, dessen
Redlichkeit in ein schlechtes Licht zu setzen, hat er die eine, auf
willkürlicher Umdentung einer Bemerkung Zachariäs von Lingenthal
beruhende, die sich auf zwei Codices der Eskurialbibliothek bezog,
durch die Erklärung, die er dem von ihm gebrauchten Ausdrucke
„costretto" jetzt gibt, zurückgenommen. Was die andere Beschuldigung
— die wegen Ankaufs der Julianhandschrift von Petruzzi — betrifft,
so hat er sich die Sache insofern leicht gemacht, als er das, was
ich zu dieser Sache beigebracht hatte, beiseite schiebt und den Fall
jetzt nochmals in einer Weise erzählt, deren Voraussetzungen ich
bereits hinweggenommen hatte. Ich mnfs nochmals betonen, dafs die
Behauptung, die Handschrift sei aus Santa Croce gestohlen worden,
unerwiesen ist. Fest steht nicht mehr, als dafs sie früher einmal —
im Jahre 1664 — in dieser Bibliothek gewesen ist. Ueber Hänels
Bestreitung ihrer Identität mit der seinigen — ich bemerke, dafs ich
Umschau und neue Nachrichten 519
(S. 113 unten) wörtlich gesagt habe, er habe sie „in Abrede gestellt"
— kann ich auf das früher von mir Gesagte verweisen. Patetta ist
die Antwort auf meine Frage schuldig geblieben, was denn Hänel
nach 47 Jahren ungestörten Besitzes der Handschrift hätte bewegen
sollen, wider seine bessere Ueberzeugung die früher von ihm
selbst behauptete Identität zu bestreiten. — Dafs Herr Professor Patetta,
wie er erklärt, frei von Animosität gegen die „dotti tedeschi" ist,
freut mich sehr. Aber dann hätte er auch den Schein vermeiden ijnd
unterlassen sollen, in die Erörterung des Falles Hänel das von Olindo
Guerrini erzählte pikante Geschichtchen von dem Benehmen zweier
ungenannter Deutscher in der Bologneser Bibliothek einzumischen, das
mit jenem absolut nichts zu tun hat.
Mit diesem Artikel will ich meinerseits diesen Streit schliefsen,
dessen Fortsetzung mir zwecklos erscheint.
Leipzig. R. Helssig.
Umschau und neue Nachrichten.
Berlin, lieber die wichtigeren Vorgänge bei der Königlichen Biblio-
thek haben wir die Leser des Zbl. regelmäfsig auf dem laufenden erhalten,
so dafs aus dem jetzt vorliegenden Jahresbericht für 1911/12 nichts
Wesentliches nachzutragen ist. Von der Mitteilung der statistischen Zahlen
sehen wir im Hinblick auf das Jahrbuch d. D- B. ab. Nur ein paar Ver-
gleichungen mit dem Vorjahr seien gestattet. Die Zahl der bearbeiteten Be-
stellscheine ist von 655 486 auf 704 854, also um nahezu 50000 oder um 7,5 °/0
gestiegen. Das Berichtsjahr ist das erste, in dem der erweiterte Leihverkehr
mit preufsischen Bibliotheken voll zur Geltung gekommen ist, das Ergebnis
läfst eben deswegen keine genaue Vergleichung mit dem Vorjahr zu. Der
Steigerung der im Leihverkehr versandten Bände von 28 499 auf 32423 steht
begreiflicherweise ein Herabgehen der aufserhalb des Leihverkehrs an
preul'sische Bibliotheken versandten gegenüber und zwar von 2987 auf 1400.
Faktisch stieg also die Zahl der an preufsische Bibliotheken verliehenen
Bände nur von 31486 auf 33 829 oder um 7°0. Das entspricht nur der all-
gemeinen Verkehrssteigerung und läfst darauf schliefsen, dafs die Verall-
gemeinerung des Verkehrs eher etwas zu seiner Dezentralisierung beigetragen
hat. Dagegen ist die Zahl der an deutsche Bibliotheken aufserhalb Preufsens
verliehenen Bände von 7925 auf 8731 gewachsen, also um 10%. — Der als
Anhang gedruckte Bericht des Gesamtkatalogs und des Auskunftsbureaus
zeigt die Fortschritte dieser eng verbundenen Einrichtungen. Im Auskuufts-
burean wurden 12430 Bücher gesucht, gegen 10675 im Vorjahr, und 8866
(76GS) als vorhanden nachgewiesen. Der Bericht gibt die Beteiligung der
deutschen und aui'serdeutschen Bibliotheken an dem Nachweis zahlenmäfsig
wieder. Es ist mit Recht eingewendet worden, dafs diese Zahlen der Be-
deutung der beteiligten Bibliotheken nicht ganz gerecht werden, weil nach
den bestehenden Bestimmungen zunächst die preufsischen Bibliotheken be-
fragt und so ihnen Auskünfte gutgeschrieben werden, die ebenso gut von
nichtpreufsischen hätten geliefert werden können. Es ist deshalb in Aus-
sicht genommen, die Bestimmungen dabin abzuändern, dafs zunächst die dem
Ausknnftsuchenden benachbarten Bibliotheken gefragt werden können, wenn
Erfolg davon zu erwarten ist. — Die Königliche Bibliothek hat ihren Besitz
an seltenen Mainzer Drucken durch den Ankauf eines Exemplars von Cicero
de officiis, Fust u. Schoeffer 1465, vermehrt.
34*
520 Umschau und nene Nachrichten
Von Montag den 14. bis Donnerstag den 17. Oktober fand in den Räumen
der Königlichen Bibliothek die Diplomprüfung für den mittleren Biblio-
theksdienst statt. Gemeldet hatten sich sechs Damen und drei Herren.
Eine der Damen mufste aber schon vor der Prüfung zurückgewiesen werden,
da ihr Praktikantinnenzeugnis den Anforderungen des ministeriellen Erlasses
nicht entsprach. Von den verbleibenden acht Prüflingen bestanden zwei
Damen das Examen mit dem Prädikate „gut", drei Damen und zwei Herren
mit ..genügend", während einem Herrn das Diplom nicht erteilt werden
konnte. — Die Bibliothek der Geologischen Landesanstalt und der
Bergakademie steht vor einer einschneidenden Veränderung. Beide Institute
waren bisher unmittelbar benachbart und die Bibliothek gemeinsam. Sie
hatte aber seit einiger Zeit in Mietsräumen Unterkunft suchen müssen. Nun
steht die Verlegung der Bergakademie nach Charlottenburg bevor, um sie in
nähere Verbindung mit der Technischen Hochschule zu bringen, und so mufs
die Bibliothek geteilt werden. Für den bei der Geologischen Landesanstalt
verbleibenden Teil, der natürlich auch nach der technischen Seite hin wieder
zu ergänzen sein wird, sollen moderne Bibliotheksräume in einem Anbau der
Anstalt bereit gestellt werden.
Breslau. Die Aufwärtsbewegung in der Benutzung der Stadtbiblio-
thek hat auch 1911/12 angehalten, die Zahl der Entleiher am Orte wie der
entliehenen Bände stieg um je 12u/0- Der Hauptteil an dem Zuwachs fällt
auf die Studierenden und Kandidaten. Die Bibliothek erhielt im Berichtsjahr
eine neue Ordnung und eine neue Benutzungsordnung. Da die letztere wesent-
liche Erleichterungen für das Publikum enthält, erhofft die Verwaltung von
ihr eine weitere Steigerung der Benutzung. Besonders grofs war die Zahl
der als Geschenk eingegangenen Druckschriften. Der Verein für Geschichte
Schlesiens, die Schlesische Gesellschaft für Volkskunde und die Missions-
konferenz für die Provinz Schlesien überwiesen rund 400 Bände Zeitschriften,
die ihnen im Austausch zugegangen waren, ebenso überwiesen die städtischen
Lesehallen fast 300 Bände Zeitschriften, die bei ihnen heftweise aufgelegen
hatten. Die Ortsgruppe Breslau des Riesengebirgsvereins schenkte ihre etwa
600 Bände enthaltende Bücherei, der Schachverein Anderssen seine rund
300 Bände Schachliteratur zählende Sammlung. Die Redaktion der Schiesischen
Zeitung schenkte ans neuen und alten Beständen ihrer Bibliothek 909 Bände
vorwiegend geschichtlich-politischer und volkswirtschaftlicher Literatur. Auch
die Zuwendungen von Privatpersonen waren nicht unerheblich: Frau Pastor
Matz 320 Bände Theologica aus dem Nachlafs ihres Gatten; Buchhändler
Karl Friedrichs 150 Bände älterer vermischter Literatur; Frau Clara Woywode
80 Bände Reiseliteratur und eine grofse Anzahl Karten uam. Von Erwer-
bungen von Handschriften ist anzuführen, dafs das sehr wertvolle Stammbuch
Heinrichs von Poser (1610 — 1057) angekauft werden konnte, da der Verein
für die Geschichte Schlesiens eine namhafte Unterstützung seitens der Familie-
von Poser vermittelte. Derselbe Verein kaufte acht weitere für Schlesien
wichtige Stammbücher aus dem 17. und 18. Jahrhundert und überwies sie
der Stadtbibliothek als Depositum. Für die bisher in Ausstellungsschränken
untergebrachten Zimelien wurden feuer- und einbruchsichere Eisenschränke
beschafft. Endlich wurde ein Verzeichnis der Zeitschriften und Serienwerke
begonnen, da die Breslauer Universitätsbibliothek die Herstellung eines
Gesamtverzeichnisses der in den Bibliotheken der Stadt vorhandenen Zeit-
schriften angeregt hatte.
Leipzig. Aus dem Jahresberichte der Universitätsbibliothek Leipzig
für 1911. Die statistischen Daten sind hier nnr kurz angegeben, da die
Statistik des Jahrbuches der deutschen Bibliotheken sie im einzelnen bringt.
Hervorzuheben ist die starke Steigerung der Benutzungsziffer um 10,73 °,0
gegen das Vorjahr. Die Bestellungen sind auf 140 363 von 127176 im Jahre
1910 gestiegen. 1898 liefen noch nicht die Hälfte, nämlich 63 870 Bestellzettel,
Umschau nnd neue Nachrichten
521
ein. ■*- Die Biichervermehrung betrug 18531 Bände (792S Stück Universitäts-
und Schulschriften, Geschenke von Behörden und Korporationen 2288, von
Privaten 2008, getauscht 720, durch Kauf 5587 Bände). Die jährliche Etat-
summe zerfällt in drei Positionen a) Vermehrung der Bücher, b) Verwaltung,
c) Heizung, Reinigung, Beleuchtung; die Finanzperiode ist aber zweijährig,
daher findet im ersten Etatjahr meist Ueberschreitung statt und erst der
Durchschnitt beider Jahre gibt einen richtigen Ueberblick. Die Ergebnisse
der beiden Kalenderjahre 1910 und 1911 sind folgende:
durchschnittlich
^68 214 (a)"
Ausgaben für
1910
1911
I.
Bücher
62 178
50 889
II.
Einband
12 866
10 495
III.
Neues Inventar
808
989
IV.
Inventarerhaltung
635
226
V.
Bnreaukosten
4 099
3 472
VI.
Heizung
8116
7 749
VII.
Beleuchtung
1 898
1 690
VIII.
Reinigung
1 883
2 087
8981
431
3 785)
7 933
1 794
1 985
5 114 (b)
11 712 (c)
85 040 M.
jährliche
Gesamtausgabe
Der Bücherposten von 56 533 M. verteilte sich auf Novitäten: 8411 M., Anti-
quaria: 5562 M., Fortsetzungen: 9786 M., Zeitschriften: 32774 M. Für die
Etatsperiode 1912 13 bewilligten Regierung und Stände erhebliche Erhöhungen,
einmal für Biichervermehrung, dann aber auch zum Zwecke einer täglich zwei-
stündigen Erweiterung der Lesesaalöffnung, die mit Beginn des Wintersemesters
1912/13 am 14. Oktober 1912 in Kraft trat. [Nachmittagsöffnung 3 — 8 Uhr
(abgesehen von Sonnabend 3 — 6 Uhr) statt bisher 3 — 6 Uhr]. An Personal
wurden 1 Kustos, 1 Expedient und 2 Aufwärter neu eingestellt. Die Etat-
summen wurden folgendermafsen erhöht:
Position a) von 54 000 M., dazu 5134 M. eigene Einnahmen, auf 03 700 M.
und 2110 M. eigene Einnahmen.
„ b) blieb unverändert 11500 M., jedoch ward für die Periode ein
Extraordinarium von 1000 M. jährlich, künftig wegfallend
bewilligt,
c) von 13000 M. auf 15400 M.
insgesamt stieg die Etatsumme von 83 634 M. auf 92 710 M. — Die eigenen
Einnahmen wurden zum Teil aus schwankenden Beträgen in fixierte umgewandelt,
nämlich die Legatzinsen mit 250 M. und iDskriptionsgebührenanteile mit 3450 M.,
sodafs die eigenen Einnahmen nach dreijährigem Durchschnitt sich nur noch
auf 2110 M. berechnen. Die Positionen sind gegenseitig übertragbar. — Durch
Schenkung des Herrn Prof. Dr. Beer erhielt die Bibliothek einen photogra-
phischen Apparat für Schwarzweifsphotographie (System Jantsch, Famulus III),
eine Dunkelkammer ward im Kellergeschofs der Bibliothek eingerichtet. Die
Photographie wird stark zur Ergänzung alter Defekte in den Büchern (fehlende
Seiten und Pläne) verwendet, aber auch dem Publikum zum Selbstkostenpreise
(35 Pf. — 45 Pf. pro Blatt 18x24 cm) zur Verfügung gestellt und lebhaft be-
nutzt. — Als Depot erhielt die Bibliothek die Schillerbibliothek des Schiller-
vereins, die bisher im Schillerschlösschen zu Gohlis ein verborgenes Dasein
führte. — Die Ueberführung der Dubletten in den 1910 im Dachraum her-
gestellten Aufbewahrungsraum ermöglichte es, aus den stark überfüllten
historischen Sälen die Parlamentsverhandlungen als eigene Gruppe auszusondern
und im fünften Stockwerk an Stelle der Dubletten aufzustellen und die ge-
nannten Büchersäle zu entlasten. — Die Bibliothek erhielt von der akademischen
Lesehalle jährlich 20 der bedeutendsten dort gehaltenen Zeitungen nach Wahl
der Bibliothek, sie wurden bisher nur in Packpapier verpackt aufbewahrt
mit Ausnahme der Leipziger Zeitung, die stets gebunden wurde, jetzt wurde
die französiche Zeitung Le Figaro gebunden, mit dem Binden soll allmählich fort-
gefahren werden. Ferner wurden 1911 zum ersten Mal von weiteren ca. 20
Zeitungen die wichtigeren Artikel aufbewahrt, soweit sie in dem Zeitungs-
repertorium von Felix Dieterich verzeichnet sind. Der Herausgeber besorgte
und übergab Ende des Jahres die Auswahl, sie wird zeitungsweise gebunden. —
522 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
t
Einen Anschlufs der sächsischen Bibliotheken an das grofse Unternehmen des
Preufsischen Gesamtkatalogs vermochte die Direktion der Bibliothek nicht
zu erreichen, weil das vorgesetzte Ministerium ihn von dem Anschlufs anderer
Bundesstaaten, der bisher noch ausblieb, abhängig machte. K. B.
Am 13. Oktober fand in Leipzig die Konstituierung der Arbeits-
ausschüsse der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe und
Graphik, Leipzig 1914, statt. Für die Gruppe der Bibliotheken waren an-
wesend Geh. Hofrat Boysen- Leipzig, Geh. Reg.-R. Milkau- Breslau, Direktor
Nörrenberg-Düsseldorf, Geh. Reg -R. Schwenke-Berlin und Verlagsbuchhändler
Hiersemann-Leipzig. Die beiden Leipziger Herren wurden als Vorsitzender
bezw. Stellvertreter des Vorsitzenden, Dr. Nörrenberg als Schriftführer bestellt.
Nachdem von der ursprünglich geplanten Grnppe „Bibliothekswesen, Biblio-
graphie, Bibliophilie" die letztgenannte bereits abgezweigt und als selbständige
Gruppe konstituiert war, wurde von der bibliothekarischen Gruppe beschlossen,
auch die Vertretung der Bibliographie einem besonderen noch zu bildenden
Arbeitsausschufs zu überlassen. Das Zbl. hofft demnächst weiteres über den
Ausstellungsplan und die Richtlinien, in denen eine Beteiligung der Biblio-
theken zu wünschen ist, bringen zu können.
Die Stelle des Direktors der neuen „Deutschen Bücherei" soll
schon in nächster Zeit durch den Vorstand des Buchhändler -Börsenvereins
besetzt werden. Das Gehalt beträgt 6000 — 9300 M. nebst einem Wohnungs-
geldzuschufs von 720 M. Das Aufsteigen erfolgt nach den für die sächsischen
Staatsbeamten geltenden Grundsätzen , die auch für die Pensionierung mafs-
gebend sein werden.
Nene Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Die Bücherwelt. Zeitschrift für Bibliotheks- und Bücherwesen. Hrsg. vom
Verein vom hl. Karl Borromäus in Bonn. Verantw. Redakteur: Hermann
Herz. Jg. 10. 1912/13. H. 1. Bonn: J. P. Bachern in Komm. Jg.
(12 Hefte). 4 M.
Bulletin de la Societe des Bibliophiles liegeois T. 10. Fase. 1. 1912. Liege:
D. Cormaux 1912. 150 S. Jahresbeitr. 25 Fr.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
*Sveriges offentliga Bibliotek. Stockholm. Upsala. Lund. Göteborg. Acce-
ssions-Katalog26. 1911. Utg. af Kungl. Biblioteket genom 0. Wieselgren.
Stockholm 1912: P. A. Norstedt. VI, t51 S.
Ackerknecht, Erwin, ßüchereipolitik. Eckart 6. 1911/12. S. 749— "ßö.
Annuaire des bibliotheques de Belgique par Auguste Collard. Pref. du
J. Van den Gheyn. Roulers 1912: Deraedt-Verboye. VIII, 189 S. 2,50 Fr.
(Association des archivistes et bibliothecaires beiges.)
A. L. A. Catalog 1904 — 1911. Class list, 3000 titles for a populär library.
With notes and indexes ed. by Elva L. Bascom. Chicago: Am. Libr.
Publ. Board 1912. 350 S. 4°. 1,50 $.
Union Catalogs and Repertories. A Symposium. — I. II. Libr. Journal 37.
1912. S. 491— 497. 539— 547.
Challier, Ernst. Musikalische Volksbibliotheken. Ein Kapitel über Luft-
schlösserbau. Börsenblatt 1912. S. 10997 — 10999.
Dreyer. Hans. Volksbibliotheken in Italien. Monatshefte der Comenius-
Gesellschaft für Volks -Erziehung 20. 1912. S. 84 — 86.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind rnii * bezeichnet.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 523
Elen co generale delle biblioteche popolari e scolastiche esistenti nel Regno
al 1 gennaio 1912. Bollettino ufficiale del ministero dell' istruzione pubblica
39. 1912. Vol. 2. S. 2941 -3039.
Frankfurter, S. Wilhelm von Hartel, sein Leben und Wirken. Zur Ent-
hüllung des Denkmales in der Universität. 1912. M. 1 Taf. u. 2 Abb.
Wien u. Leipzig: Fromme 1912. 103 S. 4n.
Haigh, Frank. The library column. Libr. World 15. 1912/13. S. 70 — 76.
Hennig, Paul. Die Desinfektion von Büchern mit dem Rubnerschen Apparat.
Zeitschr. f. Bücherfr. N. F. 4. 1912/13. S. 219 — 220.
Kent, H. W. Librarians' books. Libr. Journal 37. 1912. S. 550 — 556.
Liesegang, E. Von der Proviuzial- Wanderbibliothek in Posen und von den
Volksbüchereien des Deutschen Ostmarkenvereins. Blätter f. Volksbibl.
u. Lesehallen 13. C912. S. 147 — 153.
Mattern, Johannes. Uniform cataloging rules as viewed by the thirteenth
Convention of German librarians (The first Convention of German, Austrian
and Swiss librarians.) Libr. Journal 37. 1912. S. 556 — 562.
Purves, J. W. Cummings. A paper on library ideals: work and legislation
in Canada. Lib. Assoc. Record. 14. 1912. S. 439 — 461.
Schmid, F. Zur Bibliotheksbuchbindereifrage. Zentralblatt 29. 1912.
S. 393—406.
Schneider, Georg. Vorträge zur Einführung in die Bibliotheksbenutzung.
Zentralblatt 29. 1912. S. 441— 444.
Statistica dell' incremento delle biblioteche governative e dei lavori ai cata-
loghi durante l'auno 1911. Bollettino ufficiale del ministero dell' istruzione
pubblica Anno 39. 1912. Vol. 2. S. 2786 — 2789.
Statistica delle opere date in lettura e dei lettori nelle biblioteche pubbliche
governative nel 1910. Bollettino ufficale del ministero dell' istruzione
pubblica 39. 1912. Vol. 2. S. 2835 — 42.
Tilton, Edward L. Scientific library planning. Libr. Journal 37. 1912.
S. 497— 501.
Tyler, Anna C. Library reading clubs for young people. Libr. Journal 37.
1912. S. 547 — 550.
Vasilev, V. N. (Russ.): Bibliothekswesen. Handbuch für die Einrichtung
und Instandhaltung von öffentlichen, Landsohafts-, Schul- und Privat-
bibliotheken. Teil II. Abonnements-Zahlung, Pfand, Bürgschaft, Strafen
usw. S.-Peterburg 1912: Vol'f. 113 S.
Veselovskij, B. B. (Russ.): Musterkatalog für Bücher von Bibliotheken der
städtischen Selbstverwaltung. Heft 2. Stadtbibliotheken. S.-Peterburg
1912: Gorodskoje delo. 69 S. 80 Kop.
Wilson, William. Impressions of the Liverpool Conference. Libr. World 15.
1912/13. S. 66 — 69.
Einzelne Bibliotheken.
Bamberg. *Katalog der Handschriften der Königlichen Bibliothek zu Bamberg.
Bd 3 (Schlufs.) Abt. 1. Bamberger Sammlung. Anhang: Manuskripte der
Zweibrückuer und Marschalkschen Sammlung. Abt. 2. Miscellen. Anhang:
Rechnungen und Urkunden. Bearb. v. Hans Fischer. Bamberg: C. C.
Buchner 1912. XXIV, 306 S. 8 M.
Berlin. Jahresbericht der Königlichen Bibliothek zu Berlin (7) für das
Jahr 1911/12. Berlin: Königl. Bibliothek (1912). 69 S.
— Schwenke, P. Die Königliche Bibliothek. Grofs Berliner Kalender 1913.
S. 249— 254.
— *Verzeichnis der Lesesaal- und Handbibliothek der Königlichen Universitäts-
Bibliothek zu Berlin. Nachtrag zur fünften Ausgabe. Berlin: 1912. 76 S.
— Benutzungsordnung für die Königliche Universitäts-Bibliothek zu Berlin.
(Berlin 1912: Dietze). 16 S.
— Jessen, Peter. Die Bibliothek des Kunstgewerbemuseums in Berlin, eine
Lehrstätte für künstlerische Kultur. Grofs Berliner Kalender 1913.
S. 254—260.
524 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Berlin. Katalog der Bibliothek des Königlich Preufsischen Ministeriums des
Innern. Band 4. Medizinalwesen. Berlin: v. Decker 1912. VII, 190 S.
— Die Deutsche Lehrerbücherei im Jahre 1911. (Berlin: 1912.) 1 Bl. 4°.
Bonn. Adrian, Fr. Die Kriegsbriefsammlung der Bonner Universitäts-Biblio-
thek. Kölnische Zeitung 1912. Nr 1070 vom 26 September.
Breslau. *Ordnung für die Benutzung der Stadtbibliothek zu Breslau.
Breslau: Grafs, Barth. 7 S.
— *Ordnungen für die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv zu Breslau. Breslau
1912: Grafs, Barth. 14 S.
— *Bericht über die Verwaltung der Stadbibliothek und des Stadtarchivs zu
Breslau im Rechnungsjahre 1911. Breslau 1912: (Genossenschafts-Buchdr.)
17 S. Aus: Breslaner Statistik, Bd 31. H. 1.
Chur. Katalog der Kantonsbibliothek von Graubünden. Raetica: Suppl. 2.
Zuwachs von 1901—1911. Chur: Fiebig u. Sprecher 1912. IV, 312 S.
Dan zig. * Verzeichnis der von der Bücherei und den Instituten und Sammlungen
der Königlichen Technischen Hochschule Danzig laufend gehaltenen Zeit-
schriften. Danzig-Langfuhr 1912: Danzig, Kafemann. 44 S.
Dortmund. Mitteilungen aus der Stadtbibliothek. Hrsg.: E. Schulz. Jg. 1.
1911/12. 2. 1912/13. NM, vom 20. Oktober 1912. Dortmund 1911. 1912.
4°. Nr 10 Pf., 24 Nrn. 2 M.
— Bücher -Verzeichnis des Königlichen Oberbergamts zu Dortmund. Nach dem
Stande vom 1. Juni 1912. Dortmund 1912: H. Bellmann. 521 S. 4°. (8°).
Elberfeld. Stadtbücherei Elberfeld. Bericht über das zehnte Betriebsjahr
1911/12. Von E. Jaeschke. Elberfeld 1912: Martini u. Grüttefien. 7 S. 4°.
Frankfurt a. M. Bibliotheken, Sammlungen und Institute. Akademie f.
Sozial- u. Handelswiss. zu Frankfurt a. M. Bericht W. S. 1909/10. bis
S.S. 1911. Jena 1912. S. 27 — 31.
Frankfurt a. O. Groeper, Richard. Verzeichnis der Schüler-Bibliothek des
Königlichen Friedrichs - Gymnasiums zu Frankfurt a. O. Nach dem Be-
stände zu Ostern 1912 aufgenommen. Frankfurt a. O. 1912: Köhler. 65 S.
Beil. z. Programm.
Hadamar. Schmitthenner. Königliches Gymnasium zu Hadamar. Zur Ge-
schichte der Gymnasialbibliothek. I. Die Pädagogialbibliothek. Hadamar
1912: Hörter. 14 S. Beil. z. Jahresbericht.
Halberstadt. Lefevre, Paul. Katalog der Lehrerbibliothek, Q—S. (Schlufs.)
Halberstadt 1912: Hoerling. 30 S. Beil. z. Jahresbericht der Ober-
realschule.
Halle a. S. Stammler, Wolfgang. Gellertbriefe in der Bibliotheca Ponickauiana
zu Halle. Thüringisch- sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst
Bd 2. 1912. S. 247 — 263.
Hannover. Horstmann, Wilhelm. Bernhard Homeisters Sammlung in der
Stadtbibliothek zu Hannover. T. 1. Hannover 1912: C. Ebers. 24 S.
4°. Beil. z. Jahresbericht des Kgl. Kaiserin Auguste Victoria-Gymnasiums
in Linden.
Herisau. Bibliothek - Katalog des Kaufmännischen Vereins Herisau. 1911.
Herisau: W. Schiefs (1911). 40 S.
Karlsruhe. Katalog der Grofsh. Badischen Hof- und Landesbialiothek in
Karlsruhe. Abt. 4. Fachübersichten 1886 — 1907: Recht. Karlsruhe:
F. Gutsch 1912. VIII, 115 S. 0,50 M.
Leipzig. Ehlermann, E. Eine deutsche Bücherei in Leipzig. Zeitschr. f.
Bücherfr. N. F. 4. 1912/13. S. 189 — 195.
— Satzung für die Deutsche Bücherei des Bürsenvereins der Deutschen Buch-
händler zu Leipzig. Börsenblatt 1912. S. 11 270 — 11272.
— S(chwenke), P. Die Begründung der Deutschen Bücherei in Leipzig.
Zentralblatt 29. 1912. S. 444 — 450.
— Katalog der pädagogischen Zentralbibliothek (Comenius - Stiftung) zu
Leipzig. Bd 3. Abt. 1. Mathematik. 3. Aufl. Leipzig: E. Gräfe 1912.
XVI, 87 S. 0,70 M.
Nene Bücher und Aufsätze usw. — Antiquariatskataloge 525
Leipzig. Bericht über die Entwicklnng der Pädagogischen Zentralbibliothek
(Couaenius -Stiftung) zu Leipzig i. J. 191 i. Leipzig (1912): Grefsner &
Schramm. 1 Bl. 4°.
Lübeck. *Bericht über die Verwaltung der Stadtbibliothek i. J. 1911.
Lübeck 1912: Borchers. 3 S. 4°.
München. Dreyer, A. Die Alpenvereinsbücherei. Mitteilungen des Deutsch.
u. Oesterreich. Alpenvereins 1912. S. 230 — 231.
— * Zugänge zum Bücherbestand der Handelskammer München. Folge 4.
l.Jali 1911 bis 30. Juni 1912. München 1912: B.Wolf. 48 S.
Norden. Katalog der Lehrerbibliothek, zusammengestellt von Mitgliedern
des Lehrerkollegiums. Norden 1912: Soltau. 115 S. Beil. z. Jahresber.
des Kgl. Ulrichs-Gymuasiums.
St. Gallen. Katalog der Tierärztlichen Bibliothek des Kantons St. Gallen.
St. Gallen: A. Loehrer 1912. 32 S.
Schaffhansen. Katalog der Lehrer-Bibliothek der Kantonschule Schaffhausen.
Schaff hausen 1912: Bachmann. VIII, 122 S. Beil. z. Programm.
Strafsburg. Katalog der Kaiserlichen Universitäts- und Landesbibliothek
Strafsburg. Katalog der Elsafs- Lothringischen Abteilung. Aus den
Mitteln der MühFschen Famlienstiftung. Lief. 5. Unter Mitwirk, von
Ernst Marckwald bearb. von Ludwig Wilhelm. Strafsburg i. E.: Biblio-
thek 1912. 162 S. 2 M.
Zürich. Katalog der Lehrerbibliothek des Kaufm. Vereins Zürich. 1. Jannar
1912. (Zürich 1912: Leemann.) 23 S.
Albany. New York State education building. The new home of the New
York State Library. Libr. Journal 37. 1912. S. 563 — 564 m. 1 Abb.
Antwerpen. Hoofdboekerij der Stad Antwerpen. Systematitische lijst der
aanwinsten gedurende het jaar 1911. (Auch mit französ. Tit.) Antwerpen
1912: Van Hille-De Backer. 123 S. 0,30 Fl.
Baku. Knunianc, L. M. (Russ.): Index der Bücher und Zeitschriftenartikel
der Bibliothek der kais. russ. Technischen Gesellschaft S. K. Zubalov,
Abteilung Baku. Baku 1911 : S. G. Berladir. 254 S.
Boston. Homer, Thomas. J. The Boston co- operative Information bureau.
Libr. Journal 37. 1912 S. 501—504.
Cambridge. Bartholomew, A. T. Catalogue of the books and papers fcfr
the most part relating to the University, Town a. Country of Cambridge
bequeathed to the University by John Willis Clark. Cambridge: Univer-
sity Press 1912. XIV, 282 S , 1 Portr. 7 Sh. 6 d.
— University Library, Cambridge. List of current foreign (including colonial)
periodicals to be found in the variouslibraries of the University. 1912.
Cambridge: Univ. Press 1912. 64 S.
Chicago. German Books added to the Chicago Public Library since 1909.
Chicago: Library 1912. 21 S.
— Macdonald, Duncan Black. The Arabic and Turkish manuscripts in the
Newberry Library. Chicago: Library (1912). VI, 18 S. = Publications
of the Newberry Library Nr 2.
Edinburg. University library. Reading rooms. Edinburgh University
Library Calendar 1912—1913. S. 49— 63.
Florenz. Nardini, Car. I manoscritti della Biblioteca Moreniana. Vol. 2.
Fase. 1. Firenze 1912: Galletti e Cocci. 32 S. 50 Cent.
— Michel, Ersilio. La Biblioteca Mediceo-laurenziana. Torino: Bocca 1912.
8S Aus: II Risorgimento italiano.
— Catalogo della Biblioteca della camera di commercio e industria di Firenze.
1912. Firenze 1912: Carnesecchi. 139 S.
Genf. Boubier, A. Maurice. Catalogue des periodiques scientifiques et
medicaux qui se trouvent aux Bibliotkeques de Geneve. 2me ed. revue
et consider. augmentee. Geneve 1912: Froreisen. 141 S. 5 Fr.
Haag. Verslag der Koniklijke Bibliotheek over 1911. 'sGravenhage: M. Nijhoff
1912. XLVIII, 367, I1IS.
526 Neue Bücher and Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
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the Patent Office. P. 1. Geological sciences — Coal ruining. London:
Station. Office 1912. IV, 195 S. 6 d. = Patent Olfice Library: Subject
Lists N. S. WN-XN 39.
— *Subject List on works of horology ... in the Library of the Patent Office.
London: Station. Office 1912. IV, 56 S. = Patent Office Library: Sub-
ject Lists N. S. FO-FR.
Lnnd. *Lunds Universitets Biblioteks Ärsberättelse 1911. Lund 1912:
IL OhlssoD. 14 S. Aus: Lunds Universitets Ärsberättelse 1911 — 1912.
Manchester. *The John Rylands Library Manchester: A brief historical
description of the library and its Contents, with catalogue of a selection
of manuscripts and printed books exhibited on the occasion of the visit
of the cougregational union of England and Wales in October, MCMXII.
With illustr. Manchester: Univ. Press, LondoD: B. Quaritch 1912. X,
143 S., 21 Taf. 6 d.
Melbourne. *Victoria. Report of the trustees ot the Public Library, Museums,
and National Gallery of Victuria for 1911 with a Statement of income
and expenditure for the financial year 1910 — 11. Melbourne (1912): Gov.
Print. 37 S.
New Haven. *Report of the librarian of Yale University July 1, 1911 —
June 30, 1912. New Haven: University 1912. 61 S.
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school for the year end. June 30, 1912. New York: 1912. 17 S.
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Indies. P. 1—7. Bulletin of the N. Y. P. L. 16. 1912. Nr 1 — 8.
Nikolaj ew. Katalog (Russ.) der Bücher der öffentlichen Bibliothek. Nikolaev
1912: Br. Belolipsk. 509 S. 75 Kop.
Padua. Come fix effettuato il trasporto di tutto il materiale scientifico
posseduto dalla Biblioteca universitaria di Padova dall' antica sede dei
Carreresi alla nuova di via S. Biagio. II Veneto 25. 1912. Nr 266 vom
26. September.
Paris. Martell, Paul. Die Nationalbibliothek zu Paris. Allgemeine Buch-
händlerzeitUDg 19. 1912. Nr 42 v. 17 Okt.
— Bogeng, G A. Erich. Die Bibliotheque du Louvre. Zeitschr. f. Bücher-
freunde N. F. 4. 1912/13. S. 159—164.
— Coyecque, E. Note sur les catalogues de la Bibliotheque administrative
de la Prefecture de la Seine. Pithiviers (1912): L. Gauthier. 7 S. Aus:
Bulletin de l'association amicale et professionnelle de chefs ... de la
Prefecture de la Seine, Avril 1912.
— Un memoire d'Ameilhon sur la Bibliotheque de la ville de Paris. (P. p.
M. Furcy-Raynaud.) Bibliographe moderne 15. 1911 (1912). S. 383— 385:
Piacenza. Salaris, Raimondo. Gli incunaboli della Biblioteca comunale di
Piacenza. (Forts.) Bibliofilia 14. 1912/13. Disp. 4/5.
Rom. Bibliothecae Apostolicae Vaticanae Codices manu scripti recensiti . . .
(A. T. :) Codices Vrbinates latini rec. Cosimus Stornajolo. T. 2. Codices
501— lüOu. Romae: Typ. polyglott. Vaticanis 1912. 750 S. 4°. 30 L.
St. Petersburg. Katalog (Russ.) der Bücher der Bibliothek der Seekadetten
des Marinekorps. S. -Peterburg 1912: K. Birkenfeld. 151 S.
Stockholm. Kungl. Bibliotekets Handlingar. 33. (Darin: Ärsberättelse for
är 1910. Instruktion für Kungl. Biblioteket. Reglemente für Kungl.
begagnande. Sveriges bibliografiska iitteratur D. 3. H. 2.) Stockholm 1912:
Norstedt. 04; VIII, 153—269 S.
Uccle. *Collard, A. Bibliotheque de l'observatoire royal de Belgique ä
Uccle. Catalogue alphabetique des livres, brochures et cartes. T. 2.
Fasel. (Auteurs: M-Porro. Bruxelles: Hayez 1912. 192 S-
Venedig. Frati, Carlo. Bollettino bibliografico Marciano. Pubblicazion.
recenti relative a codici o stampe della Biblioteca Mareiana di Veneziai
(Forts.) Bibliofilia 14. 1912/13. S. 131— 157 m. 14 Abb. Disp. 3.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 527
Venedig. Coggiola, G. Due inventari trecenteschi della Biblioteca del
Conveuto di S. Domenco di Castello in Venezia. Rivista d. biblioteche
e d. archivi 23. 1912. S. 85— 122.
— *Coggiola, Gr. Due inventari trecenteschi della Biblioteca del Convento di
S. Douienico di Castello in Venezia. Firenze: 1912. 42 S. Aus: Rivista
d. biblioteche 23, Nr 6 — 8. (Nozze Neri — Gariazzo.)
Schriftwesen und Handschriften künde.
Archivio paleografico italiano diretto da Ernesto Monaci. Fase. 38. Roma:
D. Anderson 1912. 2°. Vol. IX. Tat'. 26—39. 2n. 18 L.
Autograph des Bischofs Thietmar von Merseburg (f 1018) in einem Mefs-
buch (Cod. 129) des Domkapitelarchivs zu Merseburg. Thüringisch-
sächsische Zeitschrift für Geschichte und Kunst Bd 2. 1912. 1 Taf.
Bacot, Jaques. L'Ecriture cursive tibötaine. Paris: Impr. nat. 1912. 78 S.
Aus: Journal asiatique 1912. Jan. /Febr.
Chroust, Anton. Monumenta palaeographica. Denkmäler der Schreibkunst
des Mittelalters. Abt. 1. Schrifttafeln in lateinischer und deutscher Sprache.
In Verbindung mit Fachgenossen herausgegeben mit Unterstützung d.
Reichsamtes d. Innern in Berlin u. d. Kais. Akademie der Wiss. in VVien.
Ser. 2. Lief. 11. München: F. Bruckmann 1912. 10 Taf., mit Text.
Gr. -2°. 2n M.
Dräsecke, Johannes. Die neuen Handschriftenfunde in den Meteora-Klöstern.
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1911: Noske. 85 S. Inaug.-Diss. von Marburg.
Homburger, Otto. Die Anfänge der Malschule von Winchester im X.Jahr-
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C. G. Boerner in Leipzig, 28. November 1912. (Leipzig: Börner 1912.)
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Institut. (1. Christi. Kunst. 2. Bucheinbände. 3. Ex-libris. 4. Hand-
schriften.) Gyulafehervär: Lyceumi Könyvn. 1912. 35 S.
Lugano. Del tipografo Bresciano Bartolomeo de Zanettis al servizio di
Camaldoli e della „Regula Yite Eremitice" stampata a Fontebuono nel
1520. Bibliofilia 14. 1912/13. S. 177—183. (Wird fortges.)
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1492 — 191 1. 3. ed., revue et completee par la publication de documents
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u. 4 Taf.
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prononce ä la seance generale de la Societe de l'histoire de Normandie.
Ronen: L. Gy. 1911. 61 S.
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e Lacroix 1912. 31 S., 3 Taf. (Nozze di Gaetano Besana con Maria Luisa
Borromeo.)
Richard, Alfred. Notes biographiques sur les Bouchet, imprimeurs et pro-
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Beil. z. 11. Jahresbericht der Gutenberg- Gesellschaft. Mainz: Mainzer
Verlagsanstalt 1912. 12 S., 12 Taf.
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Schottenloher, Karl. Der Buchdrucker Paul Kohl (1522 — 1531). Ein
Beitrag zur Geschichte der Reformation in Regensburg. Zentralblatt 29.
1912. S. 406— 425.
Schreiber, W. L. Holzschnitte aus dem letzten Drittel des fünfzehnten
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Hälfte 1. 2. Strafsburg: Heitz 1912. 37 S., Taf. 69—123. 124—179. 2°.
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Neue Bücher and Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 529
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1 Taf. 27 Sh. 6 d.
Gualterus Dauiblanensis. Notes on the exhibition of books, broadsides,
proclamations, autographs, etc, illustrative of the history and progress of
bookselling in Eugland, 1477 — IfeOO, held at Stationers' Hall, 25 — 29 June,
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des vorigen Jahrhunderts. (Rheinischer Merkur). Zentralblatt 29. 1912.
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Jahrbuch der Schweizer Presse und Politik 1912. Hrsg. unter dem Patronat
und der Mithilfe des Vereines der schweizerischen Presse, des Vereines
Basler Presse, des bundesstädtischen Preis Vereines, des Vereines Genfer
Presse, des Vereines Waadtländischer Presse, des Vereines Zürcher
Presse . . . von J. Grünberg. Jg 3. (Auch mit franz. Tit. Annuaire . . .)
Genf: Schweizer Argus der Presse 1912. 664 S. Geb. 5 Fr.
Allgemeine und Nationalbibliographie.
Internationale Bibliographie der Zeitschriftenliteratur mit Einschlufs von
Sammelwerken und Zeitungen. Abt. B. Bibliographie der fremdsprachl.
Zeitschriftenliteratur. Bd 3. . . . Hrsg. von F.Dietrich. Lief. 1. Gautzsch:
F. Dietrich 1912. Vollst. (5 Lief.) 30 M., Subskr.-Pr. 25 M.
Deutschland. Hinrichs' Halbjahrs - Katalog der im deutschen Buchhandel
erschienenen Bücher, Zeitschriften, Landkarten usw. Mit Registern . . .
228. Forts., 1912. Halbj. 1. T. 1. 2. Leipzig: J. C. Hinrichs 1912.
614 u. 217 S. 10,50 M., in 2 Teile geb. 12,10 M.
— Deutscher Journal -Katalog f. 1913. Zusammenstellung von ca. 3700 Titeln
deutscher Zeitschriften und periodischen Erscheinungen, systemat. in 42
Rubriken geordnet. Jg 49. Leipzig: Schulze & Co. 1912. 173 S. 2,40 M.
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Records (Karslake) 9. 1912. S. XXI— XXIX.
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Rufsland. Systematischer Index (Russ: ukazatel') der Literatur für das Jahr
1911. Nach dem Dezimalsystem klassifiziert unter d. Redaktion von
J. V. Vladislavlev. (Bibliographische Jahresschrift.) Heft I. I — III. Biblio-
graphie der russischen Bücher, Zeitschriftenartikel und Rezensionen.
IV. Bibliographie der ausländischen Literatur über Rufsland. V. Konfis-
zierte Bücher des Jahres. VI. Nachrichten über die periodische Presse.
Moskva 1912: Kn-stvo Nauka. XXXII, 207 S. 60 Kop.
Vereinigte Staaten. The Publishers' Trade list annual 40. 1912. New York:
Publ. Weekly 1912. Getr. Pag. 4°. 2,50 $.
530 Nene Bücher und Aufsätze znm Bibliotheks- und Buchwesen
Personale Bibliographie.
Aeseh}-lus. Isnard, Albert. Catalogue des onvrages d'Eschyle conserves au
departement des imprimes de la Bibliotheqne nationale 1912. Paris:
Iinpr. nat. 1912. 38 Sp. Aus: Catalogue general des livres iinprinies de
la Bibl. nat. T. 48.
Aesop. Ledos, E, G. Catalogue des ouvrages d'Esope de Phrygie cons. au
departement des imprinies de la Bibliotheqne nationale 1912. Paris:
Iinpr. nat. 1912. 60 Sp. Aus: Catalogue gentsral des livres imprinies de
la Bibl. nat. T. 48.
Bosboom-Toussaint. Anna Louisa Geertruida Bosboom-Toussaint, 1812
— 16. September 1912. Tentoonstelling door Johs. Dyserinck. Catalogus
door G. A. Evers. Utrecht 1912: Var Boekhoven. 62 S.
Cousin. Pidoux, A. Bibliographie historique des oeuvres de Gilbert Cousin.
Bibliographe moderne 15. 1911 (1912). S. 132—171.
Estienne. Dacier, E. Catalogue des ouvrages d'Henri Estienne cons. au
departement des imprimes de la Bibliotheque nationale 1912. Paris:
Impr. nat, 1912. 50 Sp. Aus: Catalogue general des livres imprimes de
a Bibl. nat. T. 48.
Euripides. Isnard, Albert. Catalogue des ouvrages d'Euripide cons. au
departement des imprimes de la Bibliotheque nationale 1912. Paris: Impr.
nat. 1912. 66 Sp. Aus: Catalogue general des livres imprimes de la Bibl.
nat. T. 48.
Goethe. Bibliographie. (1. Schriften. 2. Biographisches. 3. Verschiedenes.)
Goethe-Jahrbuch 33. 1912. S. 239— 261.
Justi. Willers, Heinrich. Verzeichnis der bis zum 2. 8. 1912 erschienenen
Schritten Carl Justis. Carl Justi zum 80. Geburtstage dargebracht von
Rektor u. Senat der rhein. Friedrich -Wilhelms -Universität zu Bonn.
Bonn: C. Georgi. 1912. 32 S. 1,50 M.
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Verlaine. Tournoux, Georges A. Bibliographie verlainienne, contribution
crit. ä 1 etude des litteratures etrangeres et comparees. Pref. de F. Piquet.
Leipzig: Rowohlt 1912. XVI, 172 S. = Collection bibliographique pour
servir ä Thistoire du mouvement litteraire contemporain T. 1.
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bezüglichen Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Literatur f. d. J. 1907 — 1911.
Berlin-Wilmersdorf: H. Schnippel 1912. 80 S. IM. Aus: Richard Wagner-
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Bulletin du bibliophile 1912. S. 276-279 m. 2 Abb.
Bouland, L. Livre aux armes de Joseph de Malarmey. Bulletin du biblio-
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Burcev, A. E. (Russ): Memoiren eines Bibliophilen. Künstlerisch -biblio-
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Tidskrift 2. 1912. S. 17—22 mit 8 Exlibris.
Zur Westen, Walter von. Berlins graphische Gelegenheitskunst. Bd. I.
Berliner Exlibris, Besuchskarten . . . Bd. 2. Berliner Festkarten . . .
Berlin: 0. v. Holten 1912. XIV, 200; IX, 184 S., 384 Abb., 111 Taf. 2°.
In Leder geb. 100 M.
Antiquariatskataloge.
Basler Buch- u. Antiquariatshandlung, Basel. Nr 357: Medizin. 2298 Nrn.
Bertling, Dresden. Nr 74: Genealogie u. Heraldik. Geschichte. 2830 Nrn.
Boerner, Leipzig. Nr 22: Billige Autographen aus allen Gebieten. 1666 Nrn.
Breyer, Agram. Nr 23: Slavica. 374 Nrn.
Brill, Leiden. Nr 71 : Les Indes Orientales Neerlandaises. I. 4912 Nrn.
Glogau jun., M., Hamburg. Nr 74: Varia. 3419 Nrn.
Götz, Max, München. Anzeiger Nr 957: Varia. 1080 Nrn.
Haschke, F. W., Leipzig. Nr 8: Illustrierte Bücher. Deutsche Literatur.
Kulturgeschichte. "17 Nrn.
Kampffmeyer, TU., Berlin. Nr 477: Geschichte, Kulturgeschichte, Volks-
wirtschaft. 82 S.
Karafiat, Brunn. Nr 45: Varia. 2060 Nrn.
Kerler, Ulm. Nr 40S: Die Frau und das Kind. 3732 Nrn. — Nr 409: Kunst.
1847 Nrn.
Klincksieck, C, Paris. Nr 0: Philologie classique. Arckeologie. 2183 Nrn.
Kuppitsch Wwe, Wien. Nr 179: Deutsche Literatur. Kuriosa. 1352 Nrn.
Liepmannssohn Ant., Berlin. Nrl8i: Musiktheorie. 2093 Nrn.
Dr. Lüneburgs Sort. , München. Nr 103: Allgemeine Weltgeschichte.
Kulturgeschichte. Varia. 2992 Nrn.
Meyer, Leipzig. Nr 108: Allgemeine Weltgeschichte. 792 Nrn. — Nr 109:
Deutsche Philologie. 1994 Nrn.
Nauck, Berlin. Nr 103: Theologie. 2262 Nrn.
532 Bücherauktionen — Personalnachrichten — Bekanntmachung
Nijhoff, Haag. Indigenes de f'Anierique. 280 Nin.
van StockunTs Ant., Haag. Catalogue de Pamphlets Historiques sur les
Pays-Bas. 340 Nrn.
Wal dau, Fürstenwalde. Nr 15: Deutsche Literatur. Kulturgeschichte. 580 Nrn.
Zahn & Jaensch, Dresden. Nr 248: Hygiene. 1377 Nrn.
Bücherauktionen.
Frankfnrt a. M., 11. — 14. November 1912: Deutsche Literatur aus der Bibl.
des Ilrn Kurt Wolff in Leipzig. 1094 Nrn. Bei Jos. Baer & Co.
Leipzig, 19. November 1912: Bibliothek Dr. J. B. Holzinger. Theologie
— Philosophie. 289 Nrn. u. Convolute. Bei Oswald Weigel.
Leipzig, 28. November 1912: Manuscripte und Miniaturen des 12. — 10. Jahrb.
Handzeichnnngen des 15. — 17. Jahrh. 203 Nrn. Bei C. G. Boerner.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Den Oberbibliothekaren Prof. Dr. Oskar Mann und Dr.
August Moeltzner wurde der Rang als Rat 4. Klasse verliehen, der Assistent
Dr. Friedrieh Dukmeyer wurde zum Hilfsbibliothekar ernannt.
Berlin. Büchersammlung der Kaiser-Wilhelms-Akademie für das militär-
ärztliche Bildungswesen. Der Vorstand, Oberstabsarzt z. D. Prof. Dr. Arnold
Hiller, trat in den Ruhestand. An seine Stelle wurde ernannt Oberstabsarzt
z. D. Dr. Max Kuntze, geb. 10. 11. 09 Naumburg a. S., ev., stnd. Medizin,
aktiver Militärarzt, Vorstand 22. 5. 12.
Berlin B des Reichstages. Der Bibliothekar Dr. Max Klein ert wurde
zum Oberbibliothekar ernannt.
Breslau ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Friedrich Kuhn wurde der
Rang als Rat 4. Klasse verliehn.
Dortmund StB. Der Volontär Dr. Heinrich Dicke schied aus; als
Volontär trat ein Cand. phil. Wilhelm Sandmann, geb. 25. 2. 79 Münster i. W.,
katholisch.
Giefsen ÜB. Der Hilfsbibliothekar Dr. Hugo Hepding wurde zum
Bibliothekar ernannt.
Heidelberg ÜB. Der Kustos Dr. Heimann Finke wurde zum Biblio-
thekar ernannt, dem Wiss. Hilfsarbeiter Dr. Max Crone der Titel Kustos
verliehen.
Kassel LB. Als Volontär trat ein (1. 4. 12.) Dr. phil. Heinrich Butte,
geb. 30. 5. 80 Kassel, ev., stud. Gesch., Germanistik und Geographie.
Königsberg ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Hans Ohlrich wurde der
Rang als Rat 4. Klasse verliehn.
Leipzig ÜB. Der Assistent Heinrich Kessler wurde zum Kustos, der
Volontär Rudolf Quos zum Assistenten ernannt. Der Bibliothekar Dr. Paul
Kühn starb nach kurzer Krankheit am 28. Oktober.
Bekanntmachung.
Diejenigen Herren Volontäre der preufsischen Bibliotheken, deren
Volontärzeit im Kalenderjahre 1913 abläuft, ersuche ich möglichst
umgehend mir eine vorläufige Anzeige mit Angabe der Ablaufsfrist
zugehen zu lassen.
Göttingen, den 30. Oktober 1912.
Der Vorsitzende
der Prüfungskommission für die bibliothekarische Fachprüfung
Pietschmann.
Verlag von Otto Harrasaowitz, Leipzig. — Druck von Elirhardt Karras, Halle.
Zeutralblatt s-'*v
für
Bibliothekswesen.
XXIX, Jahrgang, 12, Heft. Dezember 1912.
Die Bibliotheken auf der BUGRA.
Einundzwanzig Jahre nach der Chicagoer Weltausstellung haben die
deutschen Bibliotheken wieder einmal Gelegenheit, sich an einer internatio-
nalen Ausstellung im Grofsen zu beteiligen und ein Bild ihrer Leistungen
vorzuführen, soweit das auf diesem Wege möglich ist. In der Internatio-
nalen Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914
(halbamtliche Abkürzung: Bugra), ist eine Gruppe XIV: Bibliothekswesen,
Bibliographie, Bibliophilie und Sammelwesen vorgesehen, welche um-
fafst die Klassen 51: Bibliotheks-Einrichtungen, -Pläne und Ansichten,
-Möbel, -Kataloge usw.; Klasse 52: Volksbibliotheken und Lesehallen;
53: Bibliographie, Organisation der geistigen Arbeit; Klasse 54: Lieb-
habereien; Klasse 55: Plakatsammlungen, Ex-libris, Marken (Philatelie).
Für die Klassen 51 und 52 — deren Scheidung ja nicht ganz
logisch ist — hat sich ein besonderer Arbeitsausschufs gebildet; beide
machen zusammen eine eigene Untergruppe aus. Ihre Abgrenzung
gegen die in Klasse 53 bis 55 gehörenden Gebiete ist klar. Nicht in
die Bibliotheks - Untergruppe fallen aufserdem folgende verwandten
Gegenstände: Handschriften (untergebracht in Gruppe I), Inkunabeln
und älteste Druckgeschichte (Gruppe IX, darin besonders Klasse 30);
Buchbinderei (Gruppe XI). Die Klasse Bibliothekswesen soll vielmehr
das zur Anschauung bringen, was die Bibliotheken geleistet haben und
vor allem wie sie jetzt arbeiten; wobei z. B. Gebäude oder Büchergestelle
oder sonstiger technischer Bedarf als Mittel zum Zweck dazu gehören.
Im einzelnen kommen in Betracht: Bibliotheksgebäude in Modellen,
Plänen und Abbildungen von aufsen und innen; und zwar letztere, da
die Ausstellung zugleich retrospektiv ist, auch von alten Gebäuden.
Würde es doch ohnehin schwer sein, da eine Grenzlinie zu ziehen ; denn
mancher vor 30 Jahren entstandene Bau wird bei dem Wandel der
Anschauungen heute schon als historisch empfunden.
Sodann alles was zur inneren Ausstattung gehört, und zwar steht
zu erwarten, dafs die Hersteller von Gegenständen wie Bücherreposi-
torien, Bücherwagen, Zeitschriftenschi änken usw. selbst diese Sachen,
eben in der Bibliothekssektion, ausstellen werden. Hierher gehören
auch z. B. Klapptische in Magazinen und andere praktische Einrichtungen,
Modelle von Aufzügen und dergl. mehr, auch können Erfahrungen im
Umzug von Bibliotheken, wenn durch Pläne oder Modelle darstellbar,
hier untergebracht werden.
XXIX. i2. 35
534 Die Bibliotheken auf der BUGRA
Der Bibliotheksbetrieb läfst sich darstellen in seinen einzelnen
Stadien hauptsächlich durch Proben: so der Verkehr mit dem Buchhandel
durch Journale und Zettel, durch Kontrollisten. für Fortsetzungswerke
und Zeitschriften. Sodann das Katalogisieren einerseits durch Proben
der äufseren Einrichtung (Bandform, Zettelform, Zettelkapseln und
-Schränke), andererseits durch Proben der Kataloge selbst, alphabetische
Kataloge nach dem gewöhnlichen deutschen Sprachgebrauch, alphabe-
tische Schlagwortkataloge, systematische Kataloge, Standortslisten. Hieran
schliefsen sich Sonderkataloge wie solche für Handschriften, Zeitschriften,
Inkunabeln, SpezialSammlungen, während solche von Gegenständen, die
normalerweise nicht Sammelobjekte der Bibliotheken sind, wie Porträts,
Urkunden und dergl., nicht hierher gehören. Zentralkatalogisierung
und ähnliches wird hier darzustellen sein: freilich wird es hier schwer
sein, dies in anschaulicher Weise zu erreichen. Der Katalogdruck
(Titeldrucke, Zetteldruck usw.) fügt sich an, zum Schlufs die Literatur
des Katalogisierens: Instruktionen, Schemata, Systeme (Halle, Dewey usw.)
Der Bucheinband gehört zwar in eine andere Gruppe, doch läfst
sich der Verkehr der Bibliothek mit dem Buchbinder hier darstellen:
Tarife, Journale, Ersatz für Musterbände; es schliefst sich an, was zur
Aufstellung des Buches gehört wie Signierung und Etikettierung, Stempel
und sonstige Besitzzeichen. Exlibris gehören in Klasse 55.
Die Benutzung wird veranschaulicht durch Proben der Leihkontrolle
mit all ihren Formularen, auch könnte der Indikator hier Platz finden,
ebenso Leseordnungen.
Formulare für den inneren Dienst, die Schreibarbeit ersparen, ebenso
Stempel zu gleichem Zweck sind auch willkommen.
Der Bibliotheksstatistik dienen auszustellende Jahresberichte
und graphische Darstellungen. Es könnte da mit Diagrammen ver-
anschaulicht werden: das Wachsen der deutschen Bücherproduktion
nach Zahl und Gesamtkaufpreis; der Anteil der wissenschaftlichen
Literatur daran ; die Vermehrungsfonds der deutschen wissenschaftlichen
Bibliotheken in ihrem Verhältnis dazu; ferner das Verhältnis der Zahl
der Beamten (oberen, mittleren, unteren) zu dem Anschaffungsfonds
und zur Benutzungsziffer im Laufe der Jahre. Alles das wäre natür-
lich Sache des V. D. B. Schwieriger ist es zu veranschaulichen, was
den bibliothekarischen Beruf betrifft: die Vorbildung wie die geistige
Seite der Tätigkeit selbst, die Vorschriften, die Prüfungsreglements,
die Berufsvereinigungen; Biographien und Bildnisse bedeutender Biblio-
thekare könnten diesen Abteil beschliefsen.
Die letzte Abteilung soll bilden die Bibliotheksliteratur, auf
die wir hier nicht näher einzugehen brauchen, da ihre Zusammenstellung
wohl der Leipziger Zentrale obliegen wird, wenn auch gedruckte Kata-
loge der einzelnen Bibliotheken in ihr einen bedeutenden Platz ein-
nehmen werden.
Die Ausstellung der Amerikanischen Bibliotheken in Chicago
enthielt auch eine kleine Musterbücherei; der deutschen Abteilung
fehlte diese aus dem einfachen Grunde, weil es das Muster einer
von C. Nörrenberg 535
Volksbücherei war und letztere damals in Deutschland noch gar nicht
in der Lage waren, sich auf Ausstellungen zu zeigen. Heute ist es
schon so sehr anders geworden, dafs die Volksbüchereien in Leipzig
eine eigene Klasse bilden sollen: dort wird es angezeigt sein, eine
Musterbücherei aufzustellen sowie alles was sonst für diese Büchereien
charakteristisch ist, insbesondere für ihre Benutzung. Hier können
Wanderbüchereien in natura dargestellt werden mit ihren Schränken
oder Kisten, Landkarten, die darstellen, wie weit oder eng das Netz
der Büchereien gespannt ist, Diagramme mit Benutzungsdarstellungen,
Musterkataloge usw. Vielleicht läfst sich sogar der Betrieb einer recht
frequenten Volksbücherei mittels Kinos aufnehmen und wiedergeben.
Alles in allem ist ja klar, dafs eine Ausstellung eigentlich nur
ein recht äufserliches Bild geben kann. „Die charakteristischen Eigen-
tümlichkeiten der deutschen Bibliotheken, wie insbesondere die wissen-
schaftliche Vorbildung der Bibliotheksbeamten, die Beschaffenheit der
wissenschaftlichen Kataloge (usw.) haben dabei naturgemäfs nur
teilweise durch Ausstellung unmittelbar veranschaulicht werden können"
so sagt A. Gräsel 1893 in der Einleitung zu seinem trefflichen Spezial-
Katalog der deutschen Bibliotheks-Ausstellung in Chicago. Das
hinderte aber nicht, dafs man damals ausgestellt hat was irgenwie
eine Vorstellung geben konnte, und das wird gewifs auch 1914 nicht
hindern. Auf dem Gebiet, z. B. der graphischen Darstellung, der
Diagramme usw. läfst sich, glaube ich, noch manches machen. An-
genommen etwa, das wissenschaftliche Gewicht der Bücher liefse 3ich
graphisch versinnbildlichen, so könnten, wenn noch der Faktor der
Ausleihe-Dauer hinzutritt, bei der Ausleihe einer wissenschaftlichen
Bibliothek trotz geringer Ausleiheziffer ähnlich grofse, die Wirkung
veranschaulichende Flächen im Diagramm erscheinen, wie bei einer
populären Bücherei mit Riesenausleiheziffern aber kleinem Inhalts-
gewicht des einzelnen Buches — falls überhaupt noch weiterhin jemand
die an sich törichten Benutzungsvergleiche ziehen will.
Die Ausstellungstechnik, speziell die des Veranschaulichens hat in
den letzten Jahren grofse Fortschritte gemacht; hoffentlich sinnen nun-
mehr recht viele deutsche Bibliothekare darüber nach , was sie in
dieser Hinsicht für ihre eigene Berufsarbeit zum Besten der Bibliotheks-
Sektion in der Bugra tun können.
Hoffentlich aber beteiligt sich auch das Ausland recht eifrig.
Schreiber dieses erinnert sich dankbar der wertvollen Bekanntschaften,
die er 1893 auf der Worlds Fair in der deutschen und in der ameri-
kanischen Bibliotheksausstellung gemacht hat und möchte denken, dafs
eine internationale Ausstellung der hier geplanten Art noch viel
stärker als eine Weltausstellung aus der ganzen Welt alles anlocken
könnte, was nach irgend einer Richtung Interesse am Buche nimmt;
umgekehrt aber auch, dafs die Aussicht, viele wirklich Interessierte
als Beschauer erwarten zu dürfen, ermunternd auf die wirkt, die noch
überlegen, ob sie ausstellen sollen oder nicht.
Düsseldorf. C. Nörrenberg.
35*
536 Deutsche Nationalbibliothek und Königliche Bibliothek
Deutsche Nationalbibliothek und Königliche Bibliothek.
„Deutsche Nationalbibliothek" — ich mufs gestehn, dafs ich das
Wort nicht sonderlich liebe. Es kommt mir vor, wie eine Contradictio
in adjecto, und überdies ist es einer Deutung ausgesetzt, die geeignet
ist Verwirrung anzurichten. Die Bibliotheque Nationale, von der das
Wort ausgegangen ist, ist nichts weiter als die republikanische Um-
bildung der Bibliotheque Royale oder Imperiale: es ist die Staatsbiblio-
thek ymt l^oy/jr. die Hauptbibliothek des Landes. In diesem Sinn
ist der Name zu anderen romanischen Völkern — republikanischen
wie monarchischen — gewandert, in etwas verwässerter Bedeutung
wird er von den Italienern gebraucht, die von ihren sieben Biblioteche
Nazionali wieder zwei durch den Zusatz „Centrale" haben hervorheben
müssen. Wenn in letzter Zeit auch die Engländer von ihrem British
Museum und die Amerikaner von ihrer Library of Congress als von
ihrer „National Library" sprechen, so meinen sie nichts anderes. In
den Vereinigten Staaten ist die Bedeutung der „Bundesbibliothek"
gegenüber den Staats-, Kommunal- usw. Bibliotheken ganz offensichtlich,
und auch der Engländer wird die Bezeichnung, die er mit berechtigtem
Stolze braucht, nur so meinen, dafs diese Bibliothek der Nation gehört,
im Gegensatz zu den übrigen grofsen Büchersammlnngen, die entweder
Korporations- oder Stiftungs - Eigentum sind. Andere monarchische
Staaten Europas haben für ihre Hauptbibliotheken die alte Bezeichnung
als „Kaiserliche", „Königliche" usw. beibehalten, ohne dafs diese
Bibliotheken in der Sache etwas anderes wären, als diejenigen, die
sich Nationalbibliotheken nennen.
Es ist bei allen diesen Haupt- und Zentralbibliotheken selbst-
verständlich, dafs sie die heimische Literatur möglichst vollständig
besitzen, zumeist auf der Grundlage von Pflichtexemplaren, und dafs
sie auch darüber hinaus die nationale Geschichte und Kultur in den
Mittelpunkt der Sammeltätigkeit stellen. Sie betrachten das, um mit
der gleich anzuführenden Schrift zu sprechen, als „zur nationalen
Existenz wie auch zur vollen Ausgestaltung der nationalen Würde
gehörig". Aber dem Gesamtinhalt nach sind diese Bibliotheken sämt-
lich international wie die Wissenschaft, der sie dienen; auch diejenigen,
die. wie die nordischen, die heimische und die ausländische Abteilung
getrennt halten. ')
Ich brauche nicht auszuführen, wie die Dinge in Deutschland stehen.
Wären wir ein Einheitsstaat geworden, so hätten wir möglicherweise
eine Bibliotheksorganisation erhalten wie Italien. So sind wir in dieser
Beziehung lange nicht über Erörterungen hinausgekommen, und wenn
1) So lautet § 1 der Instruktion für die Königliche Bibliothek in Stockholm
vom 30. Dezember 1910: „Die Aufgabe der Königlichen Bibliothek als einer
schwedischen Nationalbibliothek ist, zu sammeln, aufzubewahren und für die
Benutzung bereitzuhalten einerseits die schwedische Literatur in gröfstmög-
licher Vollständigkeit, anderseits die wichtigsten Erzeugnisse der ausländischen
wissenschaftlichen und literarischen Arbeit".
von P. Schwenke 537
wir Fortschritte gemacht haben, so sind sie mehr tatsächlich erfolgt,
als amtlich anerkannt. Der Mangel, der nach der Gründung des
Reiches bald fühlbar werden mufste, war das Fehlen einer Stelle, die
zur vollständigen Sammlung der deutschen Literatur verpflichtet gewesen
wäre. Das gröfste Gebiet, dessen Bücherproduktion pflichtmäfsig an
einem Punkt zusammenlief, war schon damals Preufsen, aber sein
Verlag hielt keinen Vergleich aus mit dem jetzigen. In Sachsen, das
zu jener Zeit eine der preufsischen vielleicht überlegene Sammlung
hätte gründen können, hatte der Buchhandel unmittelbar vorher (Prefs-
gesetz vom 24. März 1870) die Aufhebung der Pflichtexemplare durch-
gesetzt und trotz des bald erkannten „Notstandes bei den sächsischen
Bibliotheken" geschah nichts, jenen Schritt rückgängig zu machen oder
seine Folgen gründlich auszugleichen. Indessen auch die sächsische
Sammlung wäre nur eine Teilsammlung gewesen, und der Wunsch,
die nationale Literatur an einer Stelle beisammen zu haben, war im
geeinten Vaterland ohne weiteres verständlich und berechtigt. Er
gipfelte im Jahre 1880 im Ruf nach einer Reichsbibliothek — das
wäre die sachgemäfse Verdeutschung von „Nationalbibliothek" gewesen,
wenn nicht das staatsrechtliche Verhältnis, das in dem Namen zum
Ausdruck kommt, in der mangelnden Zuständigkeit des Reiches ein
Hindernis gefunden hätte. So hat man, um die Sache zu bezeichnen,
wieder auf den Notbehelf des Wortes „Nationalbibliothek" zurück-
kommen müssen, ohne dafs doch damals jemand daran gedacht hätte,
die geforderte Nationalbibliothek auf die Sammlung der nationalen
Literatur zu beschränken. . Diese Mifsdeutung ist erst der jüngsten
Zeit vorbehalten gewesen; der Irrtum bleibt derselbe, wenn anstatt
Nationalbibliothek „Zentralbibliothek" gesetzt wird.1)
Diejenigen, die im Anfang der achtziger Jahre die Frage erörterten,
waren, abgesehen von einer oder der andern Stimme, die sich für den
Anschlufs an die Reichstagsbibliothek oder für das Germanische Museum
usw. aussprach, darin einverstanden, dafs die Königliche Bibliothek
im Sinne der Nationalbibliothek auszubauen sei. Die mittelbare Folge
war die Neuorganisation dieser Bibliothek (1885), die seitdem zwar
langsam, aber stetig in der Richtung der Nationalbibliothek weiter-
geführt worden ist, sodafs es nicht mehr angeht sie einfach zu ignorieren
oder beiseite zu schieben, wenn von diesen Dingen die Rede ist.
Dies mit aller Deutlichkeit auch weiteren Kreisen vor Augen zu
führen hat kein Geringerer als Adolf Harnack in einer soeben
erschienenen Broschüre2) unternommen. Man wird von seinem universell
gerichteten Sinn ein allseitiges Erfassen des Gegenstandes und von
seiner Eigenschaft als Generaldirektor der Königlichen Bibliothek nur
Sachkenntnis, nicht Voreingenommenheit erwarten dürfen. Er geht
nicht von einer Theorie aus, sondern von ganz realen und zahlenmäfsig
1) E. Ehlermann in der Zeitschrift für Bücherfreunde N. F. Jg. 4, Heft 7,
S. 189 ff.
2) Die Benutzung der Königlichen Bibliothek und die deutsche National-
bibliothek von Adolf Harnack. Berlin: Julius Springer 1912. 38 S. 8°.
538 Deutsche Nationalbibliothek nnd Königliche Bibliothek
zu belegenden Verbältnissen, der Benutzung der Königlichen Bibliothek,
deren Anwachsen und Ausbreitung er schildert. Ohne die vorhandenen
Mängel zu verschweigen zeigt er, dafs die Leistungen der Königlichen
Bibliothek über das Durchschnittsmafs einer mittleren deutschen Biblio-
thek um ein Vielfaches hinausgehen und dafs ihre Bedeutung und Wirk-
samkeit eine allgemein deutsche geworden ist. Zieht man ihren weiten
Leihverkehr, das Auskunftsbureau, den zentralen Titeldruck, die Musik-
sammlung, die ausgiebige Berücksichtigung der ausländischen Literatur,
die Gröfse des Neubaus, die Zahl der Angestellten in Betracht, so
mufs man zugeben, dafs in allen diesen Beziehungen die Königliche
Bibliothek es mit den meisten, man kann sagen nahezu mit allen auswärtigen
„Nationalbibliotheken" aufnehmen kann, ja dafs sie durch ihren Leih-
verkehr dem ganzen Reiche sehr viel mehr sein kann, als British Museum,
Bibliotheque Nationale und Kongrefsbibliothek ihren Ländern sind. ])
Mit Recht betont Harnack, dafs diese Bücherversendung aufserhalb
Preufsens nur eine aushilfsweise und deshalb dem Umfange nach be-
schränkte ist, aber man denke sich diese Aushilfe aus Leipzig, Jena
oder sogar München hinweg und man wird eine merkliche Lücke
spüren. Was der Königlichen Bibliothek im Vergleich mit jenen
grofsen Nationalbibliotheken fehlt, das liegt vor allem auf dem Gebiete
der heimischen Literatur: das letzte Drittel der Neuerscheinungen und
ein leider sehr grofser Teil der alten Literatur, der dem Umfang nach
vielleicht auf die Hälfte alles Existierenden geschätzt werden mufs.2)
Manches läfst sich auch in dieser letzteren Beziehung noch gut machen,
aber schliefslich wird es dabei bleiben müssen, dafs „für die alten deutschen
Bücher die deutsche Nationalbibliothek in den gemeinsamen Schätzen aller
grofsen deutschen Bibliotheken besteht" (H. S. 36 Anm.). Was jedoch
geschehen kann und vor allem geschehen mufs, das ist die Vervoll-
ständigung der neuen Literatur. Es gab eine Zeit, da die Königliche
Bibliothek hoffen konnte das Fehlende als Geschenk aus der Hand
des deutschen Buchhandels zu erhalten. Jetzt hat ihr in diesem Punkt
die „Deutsche Bücherei" den Wind aus den Segeln genommen. So
freundlich sich auch Harnack der neuen Bibliothek gegenüber stellt
— er hat dies durch die Entsendung eines Beamten der Königlichen
Bibliothek in den Geschäftsführenden Ausschufs bewiesen — , eine
gelinde Kritik der Gründung war doch nicht zu umgehn:
„In unserem geeinten Vaterlande ist nichts schwieriger als die
Einheit auch dort, wo sie sich durch den Gang der Verhältnisse bereits
anbahnt und ganz .unschuldig' ist. d. h. berechtigte Sonderinteressen
1) Bekanntlich verleiht das British Museum gar nicht, die Bibliotheque
Nationale nur Dubletten; das System der Iuterlibrary Loans in den Vereinigten
Staaten ist noch ganz in den Anfängen.
2) Vorausgesetzt, dafs die 100 °/0, welche ein deutscher Gesamtkatalog
zum Katalog der Königlichen Bibliothek hinzufügen würde, sich gleichmäfsig
auf inländische und ausländische Druckerzeugnisse verteilen. Bei der Ver-
gleichung mit fremden Nationalbibliothekeu mufs in Rechnung gezogen werden,
dafs die Druckertätigkeit bei uns von jeher sehr viel stärker gewesen ist als
bei anderen Nationen.
von P. Schwenke 539
nicht berührt, wirklich durchzuführen. Wenn es um Kopf und Kragen
geht, sind wir einig, sonst nur, wenn die höchste Not treibt. Bis dahin
geht nicht nur der einzelne, sondern auch jeder deutsche Staat am
liebsten seine eigenen Wege, zumal wenn in Berlin etwas geschehen
soll."
Er erkennt an, dafs die Ankündigung eines „Archivs des deutschen
Schrifttums und des deutschen Buchhandels" nicht die Absicht in sich
schliefst, der Entwicklung der Königlichen Bibliothek zur National-
bibliothek entgegenzutreten, obgleich der im Zbl. bereits kritisierte
Satz der Ankündigung: „Eine möglichst lückenlose Nationalbibliothek
ersteht in Leipzig" damit in Widerspruch steht.
„Aber auch wenn die neue Schöpfung auf Ansprüche verzichtet,
die sie nicht zu erfüllen vermag, und der Königlichen Bibliothek fried-
lich zur Seite tritt, erschwert sie — ich mufs das offen zum Ausdruck
bringen — die Stellung und die fortschreitende Arbeit der Königlichen
Bibliothek. Das minder orientierte Publikum wird in ihr ,die deutsche
Bibliothek' sehen; leicht bereite Federn werden für diese Beurteilung
Propaganda machen und, was mehr sagen will: das wirksame Interesse
der Freunde des Gedankens einer deutschen Nationalbibliothek wird
mindestens geteilt werden. Bis jetzt knüpfte sich dasselbe wesentlich
ungeteilt an die Königliche Bibliothek; nun wird es auf einer Haupt-
linie, auf der diese Bibliothek noch einer Ausgestaltung bedarf, sehr
geschwächt, wenn nicht noch schwerer geschädigt werden. Wird sich
diese Bibliothek in Zukunft um Unterstützung ihrer Pläne an die Herren
Verleger wenden, so droht die Antwort: Wir sind bereits für die
, Deutsche Bücherei1 in Anspruch genommen. Wird sie sich an das
Reich wenden, so wird es heifsen: Das Reich war nicht in der Lage,
den sächsischen Plan zu unterstützen, also mufs es auch auf eine
Beihilfe zur nationalen Ausgestaltung der Berliner Bibliothek ver-
zichten". . .
„Die Sächsische Staatsregierung, die ein so grofses Opfer zu bringen
entschlossen ist, hätte sich einen noch gröfseren Dank der Nation ver-
dient, wenn sie statt der bedeutenden Summe, die sie jetzt aufbringt,
auch nur 20 000 M. jährlich ohne Vorbehalt für Verwirklichung des
Gedankens einer deutschen Nationalbibliothek dargeboten hätte. Ihre
vorbildliche Gabe hätte sicher die Nationalbibliothek verwirklicht, und
wenn sie nach Prüfung der Ortsfrage nicht nach Leipzig, sondern nach
Uerlin gekommen wäre, so wäre es auch dann möglich gewesen, sie
in ein bestimmtes Verhältnis zum Buchhändler-Börsenverein in Leipzig
zu setzen und damit Leipzigs Position zu stärken. Aber es sollte eben
Leipzig der Ort sein! Die Folge ist, dafs eine , Deutsche Bücherei'
entsteht, die zwar in der deutschen Gegenwartsliteratur vollständig
sein wird und den Buchhändlern als , Archiv' gewifs erspriefsliche
Dienste leisten kann, die aber der Wissenschaft auf Jahre hinaus nur
sehr geringen Nutzen zu bringen vermag. Denn was kann man auf
einer Bibliothek studieren, welche die deutschen Werke vor dem Jahre
1913 nicht oder im günstigsten Fall nur in zufälliger Auswahl enthält
540 Deutsche Nationalbibliothek und Königliche Bibliothek
und von der aufserdeutschen Literatur ganz absieht? Neben dieser
so beschaffenen , Deutschen Bücherei' wird, wenn die Dinge bleiben,
wie sie sind, in Berlin die Königliche Bibliothek stehen, die alles das
enthält, was jener Bücherei fehlt, aber die ein Drittel von dem ent-
behren mufs, was jene sammelt! Das ist doch ein seltsamer Zustand,
wie er eben nur in Deutschland möglich ist! Gewifs, wir werden
mithelfen, auch ans diesem Zustand das Beste zu machen, was sich
machen läfst — aber eine Anomalie ist er doch!"
„Bestehen bleiben freilich darf diese Anomalie nicht! Der ,Deut-
schen Bücherei' des Börsenvereins wünsche ich, dafs sie ihr Ziel möglichst
erreiche; aber wenn jemals, so ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, um
die Königliche Bibliothek zur Nationalbibliothek auszugestalten — ob
man ihr diesen Namen verleihen will oder nicht, ist nicht das Ent-
scheidende." . . . „Ich habe die feste Zuversicht, dafs die zuständigen
Stellen die Königliche Bibliothek nicht im Stich lassen, sondern ihr
die Mittel gewähren werden, die sie in den Stand setzen, ihre ideale
Aufgabe, die deutsche Nationalbibliothek der Gegenwart darzustellen,
bis zum letzten Punkte zu verwirklichen."
Diese feste Zuversicht stellt die preufsische Finanzverwaltung
zweifellos auf eine starke Probe. Man darf nicht vergessen, dafs
der ordentliche Etat der Königlichen Bibliothek im laufenden Jahre
bereits bei 996 765 M. angekommen ist, dafs also die gesamten jähr-
lichen Aufwendungen schon die Million überschreiten, auch abgesehen
vom Bau, der in diesen Jahren den Etat noch mit ungefähr demselben
Betrage belastet. Es ist begreiflich, dafs die Königliche Bibliothek und
das Kultusministerium mit der neuen Forderung, die sie wenigstens
zum Teil zu vermeiden gehofft hatten, lieber noch etwas gewartet hätten
und darauf gefafst sein müfsten, nicht sofort eine weit geöffnete Tür
zu finden. Sollte trotzdem die Finanzverwaltung die Mittel, die zur
vollständigen Erwerbung der Neuerscheinungen gehören, bereits jetzt
bewilligen, so wäre diese Opferwilligkeit mit allergröfstem Danke an-
zuerkennen.
Inzwischen ist zu wünschen, dafs die Notwendigkeit und der ge-
meinnützige Zweck einer solchen Vervollständigung der Königlichen
Bibliothek allgemein, auch aufserhalb Preufsens, anerkannt werde und
dafs die entsprechenden Folgerungen daraus gezogen werden. Zunächst
von den Bibliotheken , die gewifs öfter in der Lage sind , Dubletten
ihrer Landesliteratur zu überweisen oder Ueberweisungen zu veran-
lassen. Ich denke, dafs sich nicht viele auf den Standpunkt jener
Bibliothek eines kleineren Bundesstaats stellen werden, die vor einigen
Jahren auf die Bitte der Königlichen Bibliothek um Vermittelung ge-
wisser amtlichen Drucksachen zunächst zurückfragte, welche Gegen-
gabe dafür in Aussicht gestellt werde. Diese Bibliothek erhielt fast
allwöchentlich Leihsendungen aus Berlin, betrachtete aber offenbar
diese Hilfe, die dem preufsischen Staat doch ein erhebliches Geld
kostet, für eine ganz selbstverständliche Pflicht, die einen Dank oder
gar eine Gegenleistung nicht verdiene.
von P. Schwenke 541
Sodann sollte der Buchhandel, insbesondere der Verlagsbuch-
handel, sehen, wie er der Königlichen Bibliothek ihre Aufgabe erleichtern
könnte. Es ist nur natürlich, dafs er die Ehrung zu schätzen weifs,
die ihm durch Uebertragung der „Deutschen Bücherei" auf den Börsen-
verein von der sächsischen Regierung erwiesen worden ist, und dafs
er dieser Bibliothek, die sich ausdrücklich als „Archiv des deutschen
Buchhandels" ankündigt, seine Unterstützung zuwendet. Er sollte aber
ebenso die besondere Stellung würdigen, welche die Königliche Biblio-
thek dadurch einnimmt, dafs sie die deutsche Literatur nicht nur voll-
ständig zu sammeln, sondern auch der allgemeinen Benutzung
zugänglich zu machen sucht. Die Förderung der wissenschaftlichen
und literarischen Arbeit, die sie damit und durch die reichliche Dar-
bietung ausländischer Literatur leistet, kommt in weitem Umfang ge-
rade dem Verlagsbuchhandel zu gute. Ich meine, dafs sich ein Weg
finden lassen müfste, um der Königlichen Bibliothek die nicht nach
Berlin ablieferungspflichtigen Neuerscheinungen des deutschen Buch-
handels entweder teil weis unentgeltlich oder unter besonderen Be-
dingungen zuzuführen, ohne dafs der bisherige Gewinn des Berliner
Sortiments dadurch geschmälert würde.
Auch wenn ihre Mittel reichlich verstärkt werden sollten, hat die
Königliche Bibliothek eine solche Erleichterung nötig, weil es mit der
Sammlung der neuen Literatur ja nicht getan ist , sondern die kost-
spielige Ergänzung nach rückwärts, sowohl für die neuere wie für die
ältere und älteste Zeit, hinzutreten mufs. Es ist oben von den Schranken
die Rede gewesen , die der Erfüllung dieser Aufgabe gezogen sind.
Aber bis an diese Grenzen heranzukommen mufs doch versucht werden.
Gewifs ist der Besitz aller deutschen Bibliotheken ein Gemeingut, das
durch den Leihverkehr an jeder beliebigen Stelle zur Benutzung zu-
sammengebracht werden kann. Aber ebenso gewifs ist dieses Zu-
sammenholen des Materials nur ein Notbehelf, dessen Umständlichkeit
viele Untersuchungen, die der Augenblick ergibt, im Keime zu er-
sticken geeignet ist. Ja oftmals werden weder bibliographische Hilfs-
mittel noch Gesamtkatalog und Auskunftsbnreau ein Problem ahnen
lassen, das sich aus dem unmittelbaren Nebeneinander der Bücher
ohne weiteres ergeben hätte. Ich denke z. B. an die Menge von
Doppeldrucken, die keine Katalogeintragung unterscheiden kann und
die man erst erkennt, wenn man die Bücher neben einander legt. Es
kommt die Notwendigkeit hinzu, die Auswanderung literarischer Schätze
zu verhindern, eine Aufgabe, die sehr bedeutende Mittel und eine Zu-
sammensassung der Kräfte verlangt. Ich darf hier nochmals Harnack
anführen: „Nur wenn alle mithelfen, wenn die Bibliothek stets recht-
zeitig auf Erreichbares aufmerksam gemacht wird, wenn die Besitzer
von deutschen Kostbarkeiten ihr niedrigere Preise stellen als dem
Ausland — dafs es öfters geschieht, bezeuge ich hier dankbarst — ,
wenn endlich ihre Mittel vermehrt werden und ihr Gesellschaften von
Bibliophilen zur Seite treten, die ihre systematische Arbeit der Lücken-
ergänzung hochherzig unterstützen: erst dann kann sie ihr hohes Ziel,
542 Schleierinachers Briefe
die deutsche Nationalbibliothek zu sein, wirklich erreichen." Hier
werden wieder die Bibliotheken mithelfen können, indem sie ihre
Dubletten, die jetzt vielfach an Buchhändler verkauft werden, zuerst
der Königlichen Bibliothek anbieten. Diese wird stets in der Lage
sein, denselben Preis zu zahlen wie der Antiquar, und ein höherer
wird ja wohl von ihr nicht verlangt werden.
Dafs durch die Ausgestaltung der Königlichen Bibliothek zur wirk-
lichen „Nationalbibliothek" den übrigen deutschen Bibliotheken kein
Eintrag geschieht , dafs sie ihre eigentümliche Bedeutung behalten
ebenso wie die Universitäten, die Kunstsammlungen usw. der einzelnen
über das ganze Reich verstreuten Kulturmittelpunkte, dafs sie von der
grofsen Berliner Sammlung nur Vorteil ziehen können und dafs sie,
wenn sie diese fördern, sich gegenseitig nützen, das bedarf, glaube ich,
keines Beweises. Keinesfalls kann von einer Unterordnung die Rede
sein. Die Königliche Bibliothek bleibt, was sie in den letzten Jahr-
zehnten geworden ist, prima inter pares. Und so würde ich persönlich,
nicht nur wegen des Fremdworts Nationalbibliothek , eine Namens-
änderung bedauern. Kann sie nicht Kaiserliche oder Reichs-Bibliothek
sein, so wird sie auch unter dem schlichteren Namen der „Königlichen"
die Aufgabe, in die sie hineingewachsen ist, erfüllen.
P. Schwenke.
Schleiermachers Briefe.
Nach Diltheys Tode ist die Frage nach einer neuen Ausgabe der
Briefe Schleiermachers wiederholt aufgetaucht, ja man hat eine solche
im Interesse des grofsen Theologen und Denkers geradezu gefordert,
um allerlei gehässigen Nachreden die Spitze abzubrechen. Vor allem
ist es Varnhagen von Ense gewesen, der in seinen Tagebüchern die
Behauptung aufgestellt hat, dafs die vierbändige Ausgabe „Aus Schleier-
machers Leben" absichtlich, wie man jetzt sagt, schön frisiert worden
sei, damit „ein glattes, schönes, liebes Wesen möglichst rein erscheine".
Wer einen Einblick in Varnhagens Nachlafs genommen, der kennt
seine Freude, alles Mifsgünstige über bekannte Persönlichkeiten seiner
Zeit, mit Ausnahme Alexander von Humboldts und seines Anhanges,
zu sammeln ; nur weniges ist davon in die Oeffentlichkeit gekommen
und wird wohl hoffentlich im Dunkel seiner Autographenkästen bleiben.
Aber die Kenntnis solcher Schandblätter gibt Anlafs, doppelt vorsichtig
über die Aufzeichnungen, die Varnhagen aus dem Berliner Klatsch
in seiner pointierten Weise gemacht hat, zu urteilen. Das Bild Schleier-
machers von solchem Anwurf zu befreien, ist die höchste Zeit, und es
ist verständlich, dafs Freunde ') des grofsen Mannes darauf dringen.
Es ist nicht unberechtigt, Dilthey den Vorwurf zu machen, dafs er
dies nicht getan hat, und es bestärkte die Zweifler, dafs er niemandem
1) Vgl. Wendland in den Preufs. Jahrbüchern Bd 149. 1912.
von Heinrich Meisner 543
einen Einblick in Schleiermachers Nachlafs gewährte, der ihm seitens
der Besitzerin, der Literaturarchiv- Gesellschaft in Berlin, so lange er
lebte, zu freier und alleiniger Benutzung übergeben worden war. Bis
etwa dreiviertel Jahre vor seinem Tode hat Dilthey den Nachlafs vor
aller Blicken verwahrt, alle Ansuchen und Anfragen zurückgewiesen
oder nicht beantwortet und durch gelegentliche Aeufserungen, dafs
nicht alles aus Schleiermachers Papieren sich zur Veröffentlichung
eigne, dem Verdacht, der seit Varnhagen auf ihnen lastete, Nahrung
gegeben. Allein mit Unrecht. Wer Diltheys Art zu arbeiten kannte,
wird für die Zurückhaltung einen besseren Grund finden; er wollte
stets von allem umgeben sein, was er zu seinen Studien brauchte oder
brauchen könnte, und in dieser Konzentration lag das Bestreben, nie
durch Teilveröffentlichungen abgelenkt oder gar zu Richtigstellung und
Polemik getrieben zu werden. Es ist freilich noch etwas anderes, was
den Biographen Schleiermachers bewogen hat, dessen Briefwechsel der
Oeffentlichkeit zu entziehen. Er kannte die Dürftigkeit und Fehler-
haftigkeit der Wiedergabe jenes in dem vierbändigen Werke, dessen
Mitherausgeber er war, zu gut, und nur, solange er die Briefe allein
in seiner Hand hatte, konnte ihn keiner einer Sünde zeihen. Es sei
ferne von mir, der ich als Vertreter der Besitzerin des Schleier-
macherschen Nachlasses und zugleich als Ordner desselben einen
genauen Einblick in die sämtlichen Papiere bereits gehabt habe, als
sie Dilthey noch bewachte, dafs ich die Verdienste des Herausgebers
der Briefe Schleiermachers herabsetzen möchte, denn dazu stand ich
ersterem viel zu nahe und ehre ihn zu hoch; aber die Jetztzeit stellt
an einen Herausgeber Forderungen, die Dilthey nicht erfüllt hat und
nicht erfüllen konnte. Stellen wir es fest: fast in jedem der ab-
gedruckten Briefe finden sich Abweichungen vom Original, Verschrei-
bungen, Auslassungen ohne äufsere Bezeichnung derselben und —
was das Auffallendste ist — manchmal Einfügungen von Stellen, die
gar nicht im Original stehen. Das ist ein schwerer Vorwurf für das
Werk, aber der Herausgeber ist zum grofsen Teil entlastet, wenn man
sieht, wie die Vorlagen aussehen, nach denen der Druck hergestellt
ist. Da sind nicht wenige Abschriften der Originale, deren Verbleib
man nicht kennt, und zwar oft von flüchtiger Damenhand, vielleicht
sogar nach Diktat geschrieben. Wenn eine Prüfung dieser Vorlagen
damals möglich gewesen wäre, so wurde sie verhindert durch die
Schnelligkeit, mit der alles sofort in den Satz kam. Dafs das Werk
nicht druckreif übergeben, sondern erst während des Druckes druck-
fertig wurde, das sieht man in der Sichtung des Stoffes, der Anlage
und den Fehlern, so oft man es benutzen mufs. Deshalb war der
Versuch Rades, eine Auswahl der Briefe in einer neuen gereinigten
Ausgabe (1906) zu geben, wohl gerechtfertigt, mufste aber scheitern,
weil eben eine Vergleichung mit den Originalen, die Dilthey damals
noch bewachte, unmöglich war.
Nun liegt es ja nahe, daran zu denken, dafs die Literaturarchiv-
Gesellschaft in Berlin als Besitzerin des Nachlasses Schleiermachers
544 Schleiermachers Briefe
das nobile officium einer Herausgabe seiner Briefe auf sich nimmt.
Es sind Verhandlungen darüber gepflogen und die Unterstützung ge-
lehrter Gesellschaften dazu in Anssicht gestellt worden, bis nun neuer-
dings von diesem Plane Abstand genommen worden ist. Dies hat
seine guten Gründe gehabt. Der Nachlafs Schleiermachers, den die
Literaturarchiv- Gesellschaft besitzt, umfafst nämlich aufser einer Anzahl
von Manuskripten der Werke die Briefe nur zu einem kleinen Teil;
es fehlen, wie es ja meist bei solchen Hinterlassenschaften der Fall
ist, gerade die Briefe, die Schleiermacher schrieb, während die an ihn
gerichteten vorhanden sind. Nun ist der Versuch eines Austausches
vorzeiten gemacht worden, aber mit geringem Erfolge, und noch weniger
günstig waren die Ergebnisse, die sich an die Bitte um Mitteilung der
Briefe Schleiermachers in Privatbesitz knüpften; denn gerade daraus
stammen die oben erwähnten wenig zuverlässigen Abschriften, die man
in Ermangelung von Besserem und vielleicht in zu gutem Zutrauen
dem Druck zu Grunde legte. Für eine Neuausgabe wäre es unerläfslich,
den Originalen der Briefe nachzuspüren, die Schleiermacher an seine
vielen Bekannten geschrieben hat, von denen sich eigenhändige Briefe
im Nachlasse noch befinden. Das aber ist eine Arbeit, die einen
Forscher jahrelang beschäftigen würde und die — sagen wir es offen
— nicht nach jeder Richtung hin ein gutes Ergebnis haben dürfte.
Dann stünde eben der neue Herausgeber vor dem alten Dilemma: Zu-
grundelegung der fehlerhaften Abschriften Schleiermacherscher Briefe
oder gänzliche Fortlassung jener.
Um aber der wissenschaftlichen Welt gegenüber sich von dem
Vorwurf der Verheimlichung zu reinigen und Material zu einer Neu-
ausgabe der Briefe Schleiermachers oder auch nur zu einer Beurteilung
des letzteren zu geben, hat die Literaturarchiv -Gesellschaft beschlossen,
in ihren jährlich in zwei Heften erscheinerden „Mitteilungen" die Briefe
von und an Schleiermacher gruppenweise erscheinen zu lassen und
damit bereits durch die Herausgabe der Briefe Ludwig Gottfried Blancs
und Karl Gustav v. Brinckmanns den Anfang gemacht. Dadurch, dafs
wir die Briefe diplomatisch getreu und ohne Auslassungen, sofern sie
nicht ganz unwesentliche Dinge betreffen, wiedergeben, bieten wir dem
Forscher Gelegenheit zur Einsicht in das lange zurückgehaltene Material
und zur Kritik darüber, ob das oben erwähnte Urteil über die alte
Ausgabe der Briefe berechtigt ist. Was wir geben können, und was
wir geben wollen, ist aus dem folgenden Verzeichnis ersichtlich, das
also auch den Umfang des in unserm Besitz befindlichen Nachlasses
Schleiermachers umgrenzt. Nicht verzeichnet sind nur einzelne Bruch-
stücke von Briefen, die sich bei der nicht leichten Neuordnung nicht
unterbringen liefsen, sowie wenige Schreiben unbekannter Adressaten,
zu deren Feststellung weitgehendere Untersuchungen notwendig sind.
1. Briefe von Schleiermacher und seiner Familie an:
E. M. Arndt, 4 Br. Dez. 1817— Jan. 1819. Der 4. Br. Kopie.
E. M. Arndt und seine Frau, 16 Br. Sept. 1811— März 1831. Kopien.
Vgl. Nanny Schleiermacher.
von Heinrich Meisner 545
L. G. Blanc, 22 Br. Nov. 1813 — Mai 1830. Kopien.
Fr. Bleek, 1 Br. 11. Aug. (1823).
Chr. A. Brandis, 11 Br. Mai 1819 — Nov. 1826. Nebst 4 Kopien.
K. G. v. Brinckmann, 39 Br. Juli 1799— Aug. 1833. Kopien, teilw.
Fragmente.
Prediger Oatel, 5 Br. Dez. 1790— Juli 1793. Nebst 5 Kopien.
J. Fr. Ferd. Delbrück, 2 Br. Dez. 1826— Aug. 1827.
H. C. Dippoldt, 1 Br. Aug. 1810. Kopie.
Frau Professor Fischer, 4 Zettel. Juli 1807 u. undat.
J. Chr. Gafs, 22 Br. Okt. 1811— Dez. 1824. Nebst 11 Kopien.
Henriette Herz, 106 Br. Kopien in Auszügen und 10 Br. Kopien,
Jan. 1798—1827.
Fr. H. Jacobi, 1 Br. undatiert. Kopie in Auszug.
Charlotte v. Käthen, von Schi., seiner Frau u. Luise v. Willich, 53 Br.
Aug. 1803 — Dez. 1827.
K. H. G. Lommatzsch, 1 Br. Dez. 1833. Kopie.
Fr. Lücke, 2 Br. Juni 1820— Juli 1823. Kopien.
Ph. K. Marheinecke, 3 Br. Juni 1821.
G. H. L. Nicolo vius, IBr. Jan.1822 und 5 Kopien von Briefenl810— 1822.
Charlotte Pistorius, 5 Br. Juli 1804— Juli 1814.
C. v. Raumer, 1 Br. Jan. 1807. Kopie.
G. Reimer, 100 Br. u. Zettel, Okt. 1804 — Jan. 1832, und 26 Kopien
von Briefen 1803 — 1808.
Subrektor Richter, 1 Br. Okt. 1825. Kopie.
Fr. Rühs, 1 Br. Juli 1813. Nebst Kopie.
K. H. Sack, 3 Br. Dez. 1822— März 1831. Kopien.
Dorothea Schlegel [?], 1 Br. undat.
Friedrich Schlegel, 18 Br. Juli 1800 — Juni 1813. Nebst 9 Kopien.
Henriette Schleier mache r, seine Frau, 19 Br. Mai — Juni 1813. Vgl.
Henriette v. Willich.
Schleier mache rs Kinder, 1 Br. Undat. Fragm.
Charlotte Schleiermacher, 74 Br. Aug. 1783 — Sept. 1822.
Nanny Schleiermacher, 5 Br. Sept. 1805 — Sept. 1808. Vgl. Arndt.
Buchhändler Spener, 30 Br. Febr. 1799 — Dez. 1800. Kopien.
Wilh. de Wette, 4 Br. Sommer 1823 — Sept. 1830. Kopien.
Ehrenfried v. Willich, 24 Br. Jan. 1801— Nov. 1803.
Ehrenfried u. Henriette v. Willich, 38 Br. Jan. 1804 — Dez. 1806.
Henriette v. Willich, 65 Br. März 1807— April 1809. Vgl. Henriette
Schleiermacher.
Luise v. Willich, 2 Br. Febr. 1806 — [?] 1807.
Prediger v. Willich, Ehrenfrieds Bruder, 1 Br. Aug. 1813.
Fr. A. Wolf, 2 Br. Okt.— Nov. 1807. Kopien.
Frau Zimmermann, 1 Br., undat. Kopie,
einen Halleschen Schüler, 1 Br. Febr. 1810. Kopie u. Fragm.
2. Briefe an Schleiermacher und seine Familie von:
P. J. Abegg, Emden, 1 Br. März 1819.
J. B. v. Albertini, 12 Br. April 1787— Dez. 1789.
546
Schleiermachers Briefe
M. v. Alvensleben, 1 Bi\ an Henriette Schi., undat.
Chr. Fr. v. Ammon, 7 Br. Okt. 1805 — März 1829.
E. M. Arndt, 47 Br. an Schi. u. Frau. Aug. 1817— Aug. 1838.
E. M. Arndt, 24 Br. an Gräfin Hildegard Schwerin geb. Schi. u. Max
v. Schwerin. Juni 1843 — Okt. 1858.
Nanny Arndt (u. E. M. Arndt), 47 Br. an Schi. u. Frau. Aug. 1808 —
Okt. 1837.
Charlotte Schi., undat.
Luise v. Willich. Sept. 1812.
April 1831. Kopie.
Br. Febr., April 1812.
an Frau Schi. Juli 1819 —Febr. 1834.
Jan. 1800.
Nanny Arndt, 4 Br. an
Nanny Arndt, 1 Br. an
Bettina v. Arnim, 1 Br.
F.W. Arnold, Stolpe, 2
August Prinz v. Preufsen, 2 Br.
Carl Friedr. Bachmann, 1 Br.
Hermann Baier, 2 Br. Okt. 1817— Juni 1819.
George Bancroft, 1 Br. März 1826.
Georg Wilh. Bartholdy, 10 Br. März 1804— Dez. 1811.
Gottlieb Bartholdi, 2 Br. Mai 1821 u. undat.
P. Bartholdi, 1 Br. März 1809.
Immanuel Bekker, 15 Br. Mai 1817 — Febr. 1819.
Luise Benda, 14 Br. an Frau Schi. u. Schi. Sept. 1809 — 1819.
Beyer, Jugendfr. a. Niesky, 4 Br. Sept. 1786— Juni 1787.
L. G. Blanc, 62 Br. Dez. 1805 — April 1823.
Fr. Bleek u. Frau Auguste, 2 Br. Sept. 1819— Nov. 1830.
E. G. A. Bö ekel, 1 Br. Nov. 1820.
August Böckh, 9 Br. Nov. 1806— Dez. 1827.
Frau Bornemann, geb. Reinhardt, 1 Br. Okt. 1817.
H. L. Ludw. v. Boyen, 1 Br. undat. Fragm.
Chr. A. Brandis, 27 Br. Mai 1818— Jan. 1834.
K. G. v. Brinckmann, 30 Br. Juni 1789— Nov. 1818.
C. v. Bünting, 3 Br. Sept. 1804— Febr. 1805.
G. v. Bansen, 1 Br. März 1828.
Philipp Buttmann, 4 Br. Mai 1805— Aug. 1810.
Marie v. Clause witz, 1 Br. an Frau Schi, undat.
Victor Cousin, 2 Br. u. 1 Br. an Frau Schi. Aug. 1826— Mai 1834.
Gottlieb Delbrück, 1 Br. undat.
Joh. Friedr. Ferdin. Delbrück, 1 Br. Nov. 1803.
Joh. Friedr. Gottlieb Delbrück, 2 Br. Okt. 1814— April 1818.
Carl v. Dewitz, 1 Br. März 1831.
Frau v. Dewitz, 3 Br. März 1830— April 1831.
H. C. Dipnold, 8 Br. Febr. 1810— Juli 1811.
Alexander Graf Dohna, 12 Br. März 1821—1829.
Friederike Gräfin Dohna, 1 Br. undat.
Friedrich Graf Dohna, 1 Br. April 1831.
Helvetius Graf Dohna, 1 Br. März 1820.
J. H. B. Dräseke, 4 Br. Ostern 1814 — Juni 1820.
W. Dreist, 4 Br. Febr.— Dez. 1820.
Fr. Duisburg u. Frau, 28 Br. März 1792 — Dez. 1813.
von Heinrich Meisner 547
Pfarrer Eberty, 3 Br. Dez. 1816 — April 1817.
H. K. Abr. Eichstädt, 12 Br. Nov. 1803 — April 1808.
J. Erichson, 2 Br. Sept. 1805— Dez. 1808 [?].
R. F. Eylert, 1 Br. Juli 1814.
J. H. Eyller, 1 Br. Nov. 1830.
Friedr. Fr ö bei, 1 Br. Mai 1818.
Friedr. Frommann, 9 Br. Juli 1803— Mai 1811.
Robert v. Froriep, 1 Br. Nov. (1816?).
A. Fr. Furchau, 8 Br. Jan. 1810— Dez. 1826.
J. Chr. Gafs, 82 Br. Okt. 1804 — Dez. 1830; einige in Fragm.
Frau Gafs, 1 Br. Mai 1806. Fragm.
Joseph Geibel, 2 Br. Nov. — Dez. 1817.
Prediger Gerlach, 2 Br. Febr.— Juli 1820.
Graf Karl v. Gefsler, 1 Br. Jan. 1816 u. 1 Kopie Jan. 1815.
F. Grapow, 1 Br. Jan. 1799.
Karl Gröber, 2 Br. Dez. 1829.
Joh. Chr. A. Grohmann, 2 Br. Aug. 1817— Jan. 1818.
0. Hähnel, 1 Br. undat.
K. R. Hagenbach, 2 Br. März 1827— Okt. 1833.
Arnalie Hane, an Heriette u. Ehrenfried v. Willich, 18 Br. c. 1808 —
1821; grösstenteils undat.
Hanstein, 1 Br. März 1810.
K. A. Fürst v. Hardenberg, 2 Br. Febr. 1816 u. undat.
A. Th. Hartmann, 1 Br. Nov. 1813.
E. Fr. Hausleutner, 1 Br. Dez. 1807.
L. F. Heindorf, 16 Br. Aug. 1802 — Sept. 1810.
Henriette Hendel-Schütz, 1 Br. Sept. 1830.
Henriette Hennig, 1 Br. undat.
Chr. B. Hering, 13 Br. Sept. 1804— Jan. 1820 u. 1 undat. Fragm.
Wilhelmine Herrien, 1 Br. an Frau Schi. Sept. 1804.
Hochwächter u. Frau Pauline, 5 Br. an Schi. u. Frau. Mai 1813 —
Jan. 182 p].
Julie Hochwächter, 2 Br. an Henriette Schi. Aug. 1827— Aug. 1838.
G. W. Home, 4 Br. April 1784 — Nov. 1784 u. undat.
v. Hülsen, 6 Br. Okt. 1799— Jan. 1802.
Chr. W. Hufeland, 1 Br. an Frau Schi. März 1834.
Wilhelm v. Humboldt, 3 Br. Mai 1809— Mai 1810.
J. G. Huschke, 1 Br. Dez. 1813.
Bernh. Jacobi u. Frau, 15 Br. an Schi. u. Frau. Nov. 1821 — Dez. 1835.
Cornelia Jacobi, 1 Br. Nov. 1826.
Dr. Jenchen, 1 Br. Mai 1819.
Ludwig Jonas, 5 Br. an Frau Schi. Nov. 1823 — März 1827.
Friederike Israel, 2 Br. undat.
Georg Kapp, 1 Br. April 1831.
Charlotte v. Käthen, 16 Br. März 1805— Juli 1812.
Charlotte v. Käthen, 1 Br. an ihren Bruder, Landrat v. Mühlenfels.
Nov. 1808.
548 Schleiermachers Briefe
Charlotte v. Käthen, 1 Br. an Luise v. Willich, undat.
Charlotte v. Käthen [Tochter], 1 Br. an Henriette Schi., undat.
Ernst v. Käthen, 1 Br. an Henriette Schi. Jan. 1825.
v. Klasen, 1 Br. Dez. 1830.
Marie Kleist, 1 Br. undat.
Professor K lenze, 1 Br. an Frau Schi., undat.
E. Kling, Marburg, 3 Br. Juni 1824— Nov. 1833.
E. Kling, 1 Br. an Henriette Schi. März 1825.
Gustav Knak, 1 Br. Aug. 1833.
Köster, Hauptpastor zu Ottensen, 1 Br. April 1824.
C. G. Konapak, 43 Br. Mai 1807— März 1818.
Ludw. Kosegarten, 2 Br. April 1811— Febr. 1817.
J. Fr. Chr. Loeffler, 1 Br. Dez. 1810.
K. H. G. Lommatzsch, 1 Br. Dez. 1818.
K. H. G. Lommatzsch, 1 Br. an Henriette Schi. Aug. 1838.
Fr. Lücke, 1 Br., Fragm., undat.
Ph. K. Marheinecke, 14 Br. Aug. 1805— Juni 1821.
Marianne Prinzessin v. Preufsen, 2 Br. April 1811.
Markwordt, 1 Br. Mai 1821.
Martini, 2 Br. März— Mai 1811.
J. Aloysius Martvni-Laguna, 1 Br. Nov. 1810.
G. E. A. Mehmef, 6 Br. Mai 1801— Dez. 1811.
Henriette Mendelssohn, 1 Br. Nov. 1798. Vgl. Dorothea Veit.
Metger, 32 Br. Febr. 1801— Mai 1818.
F. Michelis, 1 Br. an Frau Schi. Febr. 1834.
J. F. Möller, 2 Br. Sept.— Nov. 1819.
Amtshauptm. v. Mühlenfels, 3 Br. Juni 1812— März 1819.
Adolf v. Mühlenfels, 1 Br. März 1816.
Gottfried v. Mühlenfels, 1 Br. April 1821.
Gustav v. Mühlenfels, 1 Br. an Ludwig Mühlenfels. Dez. 1820.
Gustav v. Mühlenfels, 12 Br. März 1816— Juli 1821.
Henriette v. Mühlenfels -Willich u. Ehrenfried v. Willich," 20 Br.
Juli 1804— Aug. 1806.
Karoline v. Mühlenfels, 3 Br. an Henriette Schi., undat.
Ludwig v. Mühlenfels, 4 Br. an Schi. u. Frau. Febr. 1816— Juli 1833.
Adolf Müller, 4 Br. Dez. 1807— Jan. 1810.
Elise Müller, 10 Br. an Schi. u. Frau u. an Nanny Schi. Dez. 1811 —
März 1834. Vgl. d. Nachstehenden.
Wilh. Christian Müller u. Frau u. Tochter Elise M., 28 Br. an Schi. u.
Frau. Jan. 1806— April 1830.
Barthold Niebuhr, 2 Br. undat.
A. H. Niemeyer, 15 Br. Okt. 1810— April 1823.
Fr. E. v. Niethammer, 1 Br. Jan. 1805.
Karl Ludwig Nitzsch, 1 Br. April 1811.
Karoline Opitz, 1 Br. Febr. 1818.
Friedr. Christoph Perthes, 2 Br. Jan. 1810 — Jan. 1833.
Friedr. Matthias Perthes. 1 Br. Nov. 1826.
von Heinrich Meisner 549
Pfeffer, 1 Br. Jan. 1819.
John Philippart, 1 Br. Okt. 1818.
H. Piper, 1 Br. an Frau Schi. März 1800.
Charlotte Pistorius, 3 Br. 1803— Aug. 1804.
Joh. R. Plehwe, 6 Br. an Schi. u. Frau. Juni 1819— Nov. 1820.
Propst Pritzbuer, 1 Br. April 1819.
Carl v. Räumer, 14 Br. Okt. 1805 — Juni 1821.
Luise v. Raum er, 3 Br. Jan. — Okt. 1808.
Dr. Rauschenbusch, l Br. Febr. 1826.
Friederike Reichardt u. Carl v. Raumer, 4Br. Juli (1807)— Juni(1808).
Luise Reichardt u. Friederike Reichardt, 22 Br. Nov. (1806) — Sept.
(1814).
Georg Reimer u. Frau, 98 Br. Okt. 1802— Nov. 1813.
Georg Reimer, 3 Br. an Frau Schi. Juni 1838.
Joh. A. Rienäcker, 5 Br. Juni 1805 — Febr. 1832.
August Riquet, 2 Br. Nov. 1810 — April 1814.
Wilhelm v. Röder, 2 Br. Jan. — Febr. 1813.
Friedrich Rühs, 1 Br. Juli 1814.
Arnold Rüge, 1 Br. März 1832.
Friedr. S. G. Sack, 19 Br. Jan. 1794 — April 1812.
E. Sartorius, 1 Br. Febr. 1821.
F. K. v. Savigny, 6 Br. an Frau Schi. Febr. 1834 — Jan. 1836.
Schäslin, Jugendfreund a. Barby, 2 Br. Juni — Juli 1787.
Gerhard v. Scharnhorst, 1 Br. März 1813.
Caroline Schede, 1 Br. an Frau Schi. Febr. 1834.
Fr. W. J. v. Schelling, 1 Br. März 1833.
Karl Schildener, 2 Br. Nov. 1810— Nov. 1826.
Cleophea Schlatter, 1 Br. Juli 1819.
Aug. Wilh. Schlegel, 32 Br. u. 11 Kopien. Jan. 1798 — Sept. 1813.
Friedrich Schlegel, 3 Br. Sept. (1798) — Sept. 1801.
Friedr. Schlegel u. Dorothea Schlegel, 91 Br. u. 9 Fragm. März 1798 —
Okt. 1817.
Charl. Schleiermacher, 3 Br. an Nanny Arndt. Mail815 — Sept. 1816.
Charl. Schleiermacher, 169 Br., 55 dat. u. 167 undat. Fragm. an Schi.
n. seine Frau. Juni 1793 — März 1831.
Charl. Schleier mach er, 1 Br. an Elisab. Schi., undat.
Charl. Schleiermacher, 1 Br. an Nathanael Schi. Febr. 1827.
Charl. Schleiermacher, 1 Br., Fragm., an Henriette v. Willich, undat.
J. F. Schleufsner, 2 Br. Juli — Aug. 1810.
Schlichtkrull, 2 Br. Dez. 1808— Sept. 1811.
Sophie Schlichtkrull, 8 Br. an Schi. u. Frau. Aug. 1808— Juni 1809.
Luise Schmalz, 1 Br. (1813).
Schmelz, Halle, 3 Br. Juli 1804— März 1811.
Schmidt, Giefsen, 3 Br. Mai— Juli 1810.
Fr. Wilh. Valent. Schmidt, 1 Br. April 1806.
Theod. Schmidt, 1 Br. Juni 1818.
Ferd. v. Schrötter, Minister, 1 Br. Okt. 1820.
XXIX. 12. 36
550 Sohleiermachers Briefe
G. H. v. Schubert, 1 Br. Mai 1815.
Job.. Schulze, 9 Br. März 1809 — Dez. 1815.
Frau Schulze, 1 Br. Mai 1807.
T. Schwardt, 2 Br. Nov. 1811 — Sept. 1820.
T. Schwardt, 2 Br. an Henriette v. Willich. Dez. 1807 u. undat.
Job. Peter Schwartz, Rudolstadt, 2 Br. Dez. 1819 — Nov. 1822.
Schwarz, Pfarrer in Münster in Hessen, 12 Br. Nov. 1800 — Okt. 1818.
Philippine Schwarz, 2 Br. an Frau Schi. Febr. 1813.
Betty Gräfin Schwerin, 1 Br. an Frau Schi. Juli 1833.
Frederik Christ. Sibbern, 3 Br. März 1820— Juli 1821.
Sincerus, London, 1 Br. Nov. 1830.
Dr. Sintenis, Zerbst, 2 Br. Aug. 1808— Nov. 1808.
Georg Ludw. Spalding, 32 Br. Jan. 1802 — Nov. 1807.
Heinr. Steffens u. Frau, 53 Br. Jan. 1807— Sept. 1823.
Hanne Steffens, Frau des vorigen, 31 Br. Jan. 1807— (1814).
Stubenrauch, Onkel Schl.'s, u. Frau, 107 Br. Aug. 1795 — Okt. 1809.
Henriette Stütz el, 1 Br. Jan. 1805.
J. W. Süvern, 1 Br. Juli 1805.
William Sullivan, 1 Br. Jan. 1830.
Imman. Tafel, 1 Br. Juli 1823.
Henriette v. Thadden, geb. v. Oertzen, 1 Br. an Frau Schi. März 1834.
Thaden, Syndruphof bei Flensburg, 2 Br. April — Okt. 1810.
S. Theremin, 2 Br. Jan. 1804 — Aug. 1810.
Chr. v. Thürheim, 1 Br. April 1804. Kopie.
Connap Thirlwall, 1 Br. Dez. 1833.
Minister v. Thulemeier, 1 Br. April 1804. Kopie.
S. G. Tri seh, 1 Br. Juni 1818.
Aug. Twesten, 29 Br. Sept. 1810 — Juni 1830.
Uhden, der Aeltere, 1 Br. Aug. 1810.
C. Ullmann, 1 Br. März 1832.
J. K. Vater, 3 Br. Jan. 1808 — Aug. 1824.
Dorothea Veit, Henriette Mendelssohn, Friedr. Schlegel, 48 Br. Sept.
(1798 — Frühjahr 1803).
J. B. Vermehren, 5 Br. Sept. 1802.
Voigdt, 1 Br. Aug. 1833.
Jul. A. L. Wegscheider, 4 Br. Juni 1810 — Aug. 1821.
Fritz Wei chart, 5 Br. Juli 1805 — Febr. 1806.
Friedr. Welcher, 1 Br. März 1827.
Job. Am. Wen dt, 2 Br. März 1829 — Febr. 1831.
Aemil Westermeier, 1 Br., undat.
Wilh. de Wette, 24 Br. an Schi. u. Frau. Juli 1810— Nov. 1830.
Gust. Wiggers, 2 Br. Jan. 1812 — Dez. 1818.
C. v. Will ich (Bruder Ehrenfried v. W.) u. D. v. Will ich, 28 Br.
Jan. 1805— Juli 1820.
Henriette v. Willich, 65 Br. März 1807 — April 1809.
Julie v. Will ich, 3 Br. an Schi. u. Frau. Febr. 1804 — April 1809.
Luise v. Willich, 87 Br. u. 100 Fragm. undat. an Schi. u. Frau. Febr.
1804 — Mai 1828.
Internationale Wasserzeichenforschung 551
Marianne v. Will ich, 4 Br. an Schi. u. Frau, undat.
K. J. H. Windischmann, 3 Br. Febr. 1820 — April 1821.
J. W. Witter, 1 Br. Nov. 1808.
Wilh. Fürst zu Wittgenstein, 1 Br. Okt. 1815.
Job Wilh. Carl Ernst v. Witzleben, 1 Br. April 1831.
Wolf, Prenzlau, 3 Br. Juni 1801 — März 1812.
K. Wucherer, 2 Br. Okt. 1808.
Christ. Zeh, 1 Br. Jan. 1820.
Berlin. Heinrich Meisner.
Internationale Wasserzeichenforschung.
Wer hätte nicht schon bei der Beschäftigung mit Handschriften
oder Wiegendrucken, auch späteren Drucken, graphischen Blättern
und alten Einbänden, für welche sich Zeit und Ort anderweitig nicht
feststellen liefsen, manches Mal hoffend nach den Wasserzeichen
des Papiers geblickt, die ihm in all der Unbestimmtheit ringsum so
wegweisend entgegenleuchteten! Nur zu oft blieb eine Enttäuschung
nicht aus. Erst 1907 erschien Briquets verständnisvolles, sorgfältiges
und umfassendes Werk (Les Filigranes, dictionnaire historique des
marques du papier, 1282 — -1600): es gehört jetzt zur täglichen Aus-
rüstung des Handschriftenforschers. Dafs es jedoch den Arbeitstisch
des Wiegendruckforschers, der fast allein für ganz genaue Auskunft
nach den Wasserzeichen fragen wird, nicht in gleicher Weise zu
erobern vermochte, läfst erkennen: es ist Grundlage, nicht Abschlufs.
Hier setzt der Plan einer Association internationale pour
l'etude historique et documentaire du papier und eines Gesamt-
katalogs der Wasserzeichen ein, den E. de Witte unter den Auspizien
des Institut International de Bibliographie in Brüssel neuerdings der
wissenschaftlichen Welt durch Vortrag, Aufsatz und Rundschreiben
unterbreitet hat (E. de Witte, L' Histoire du papier et les filigranes,
Conference faite h la Maison du Livre [Le Musee du Livre, 1912,
fasc. 21 — 22] und Comment il faut classer et cataloguer les filigranes
jaus Bulletin de 1' Institut International de Bibliographie, 1912, fasc.
I — 3]). Es gilt für jedes Wasserzeichen den Fabrikanten zu ermitteln
und nachzuweisen, wo und wie lange er es verwendet hat. und wo
und wie lange so bezeichnetes Papier gebraucht worden ist. Das
erfordert drei Arten von Arbeiten:
1. Wasserzeichenauf nahmen zur Festlegung von Zeit und Ursprung
möglichst vieler Untersuchungsgegenstände mit gleichem Wasserzeichen,
um für dieses eine so dichte Gruppe von Daten und Orten zu
schaffen, als zu einer genauen Vorstellung von seinem Alter und von
der räumlichen Verbreitung des entsprechenden Papiers nötig erscheint.
2. Monographien über die Industrien einzelner Orte und Gegenden.
3. Nachforschungen über den Papierhandel.
36*
552 Internationale Wasserzeichenforschung
Für die Festlegung der Wasserzeichen soll jener Gesamtkatalog
auf Zetteln dienen. Er würde sich aus zwei Teilen zusammensetzen.
Der erste hätte ein Faksimile des Wasserzeichens, ein Diagramm seines
zeitlichen und eine Kartenskizze seines örtlichen Vorkommens zu ent-
halten: der zweite müfste alle Einzel aufnahmen umfassen, deren jede
über Gröfse und Art des Papiers, über die Stellung des betreffenden
Wasserzeichens auf dem Papier und seine Verbindung mit anderen,
über den untersuchten Gegenstand (Handschrift, Druck, graphisches
Blatt), seine Datierung, seinen Verbleib und über den Gewährsmann
berichtete. Das Wasserzeichen selbst wäre mit dem Namen der dar-
gestellten Gegenstände bezw. mit den Buchstaben, die es wiedergibt,
nebst einigen Zahlelementen zu benennen. Die Anordnung geschähe
alphabetisch und in der Zahlenreihe, bei den Einzelaufnahmen desselben
Wasserzeichens zum Teil sachlich, geographisch und chronologisch.
Das Ziel ist, schnell sowohl über ein bestimmtes Wasserzeichen als
auch über die Gesamtheit der Angaben einer Art (Daten, Orte des
Gebrauchs usw.) zu belehren und Zuwachs ohne eine Aenderung der
Einrichtung zu ermöglichen. Herstellung und Benutzung sollen zu-
vörderst der sich bereits bildenden Gesellschaft zukommen, deren
Mitglieder ein Exemplar des Katalogs besitzen würden.
Die Einzelheiten des Planes, die man schon selbst nachlesen mufs,
sind trotz einiger Ungenauigkeiten der Darstellung wohl durchdacht.
Die gesellschaftliche Organisation der Arbeit hat den Umfang des
Arbeitsfeldes für sich; ihre Internationalität entspricht nur der Inter-
nationalität de9 Gegenstandes. Besonders bemerkenswert ist der
Gedanke, das langwierige Unternehmen als Katalog zu gestalten, der
— vom ersten Tage an gebrauchsfertig und doch nie veraltend —
dem Mitarbeiter alle überflüssigen Schritte erspart, jede neue Tatsache
sofort wirksam einordnet und schon während der Ausarbeitung einen
stets wachsenden Teil des erstrebten Nutzens bietet. Allgemeine Be-
achtung verdient der Plan demnach gewifs; ein endgültiges Urteil dürfte
sich indessen erst geben lassen, wenn noch so manche bisher blofs
gestreifte oder ganz ungelöste Frage ihre Antwort gefunden hat.
Vorläufig wünscht der Urheber des Plans Herr E. de Witte, Brüssel,
Institut International de Bibliographie, rue du Musee 1, von den Inter-
essenten Auskunft zu erhalten, 1. ob sie grundsätzlich geneigt sind
einer solchen Gesellschaft beizutreten (persönlich oder amtlich), und
2. ob sie bereit sind tätig forschend mitzuarbeiten, oder ob sie 3. nur
die Ergebnisse der Forschung zu erhalten wünschen.
Berlin. Ernst Crous.
„J. s.«
Bekanntlich haben eine Anzahl von Wiegendrucken, die aus der
Werkstätte des Konrad Kachelofen in Leipzig hervorgegangen sind,
die bisher nicht enträtselte Unterschrift J. S. Schon frühe hat man
sich die Frage, wer oder was darunter zu verstehen sei, vorgelegt.
J. G. Luntze (Allg. Litterar. Anzeiger 1799 Sp. 1148ff.) sieht in ihm
„J. S." 553
den Drucker und rät auf Johann Sensenschmid, C. Burger widmet
ihm in seinem Index eine besondere Rubrik, D. Reichling, Appendices 3
Nr 979 glaubt, dafs J. S. der Setzer jener Drucke sei. Sieben J. S.-
Drucke sind bisher bekannt geworden:
1. H 5462 (dazu Reichling 4. 19(5). Diese Streitschrift ist ver-
mutlich noch im Jahre 1489 gedruckt worden (Type 3. 6).
2. H 6101 = 3709, eine Streitschrift in derselben Sache wie H 5462,
wohl ebenfalls 1489 oder 1490 gedruckt. Von sechs in Leipzig auf-
bewahrten Exemplaren dieses Drucks haben viere (Universitätsbibl.,
Stadtbibl.) die Unterschrift J. B. (= Johann Breitenbach), zweie (Uni-
versitätsbibl., Meyer) die Unterschrift J. S. (Type 3. 6).
3. H *5549 statt *5559 (Tvpe 2. 4, Holzschnitt = Schreiber, Accipies
Nr 40).
4. H * 14 641 (Type 2. 3. 5).
5. H* 15 065 (Type 2. 3).
6. Reichling 3 Nr 979 (Type 2. 3).
7. Berlin 1257. Leipzig 1301. Veröffentl. der Ges. f. Typen-
kunde Tf. 100 (Type 2. 4. 6).
In keinem einzigen dieser Drucke nennt sich Kachelofen als der
Drucker. Der volle Name des J. S. ist schon längst genannt und auch
sein Verhältnis zu Kachelofen, das des Verlegers zum Drucker, richtig
erkannt worden. Aber der Forscher, der dies getan hat, der ver-
dienstvolle Leipziger Buchhändler Dr. Albrecht Kirchhoff hat von
den obengenannten Drucken nichts gewufst. Es würde ihn sehr
erfreut haben zu erfahren, dafs der ansehnliche Leipziger Buchhändler
Johann Schmiedhöfer aus Tirol (nicht aus Böhmen, wie K. glaubte),
über den er aus den Ratsakten manches hatte beibringen können,
insbesondere die interessante Notiz über seinen Streit mit Kachelofen,
siebenmal die Initialen seines Namens unter Kachelofensche Drucke
hat setzen lassen, um seine Verlegerschaft ausdrücklich zu bezeugen.
Im Leipziger Ratsbuch II fol. 227v. und 228 r. findet sich folgender
Eintrag (vgl. Archiv f. Gesch. d. Deutschen Buchh. 13. 8): Cuntze
Kachelofen, Hans schmidhofer. Die Sache vnd Irthnmb zwischenn
Cuntzen Kachelofen vnd hanssen Smidehofer der missalien halbenn ist
dnrch den Rath gütlich beygelegt alsso, das sie hinfur gut freundt
sein sollen vnd die weyl sich In der Sachenn zwischen beyden
parteyen etzliche wort verlawflen hat yn der Rath von beyden teylen
Einen fride geboten vnd gesagt das hinfur kein teyl den andernn
nichts zu Schaden nachreden ader mit worten ader wercken Schaden
noch Schirapff thuenn vnnd wellicher das vberfunden vnd das Ein
teyl vber das ander beweysslich machen ader nachbrengen wirdet der
Sal dem Rath vnnachlesslich 5 s. Silbern zu der Busse gebenn vnd
vorfallenn seyn. Act. Dornstag nach Seuerini xcviij0 [1498 Okt. 25].
Hiermit zu verbinden ist eine Stelle aus einem Vertrage" von 1519
(Archiv 12, 89), worin gesagt wird, dafs Martha Schmiedhöferin, die
Ehefrau und Geschäftsnachfolgerin des 1509 Okt. 23 f Johannes, dem
Buchhändler Gregor Jordan „pragische Rubricam zu präge in commission
vmb einen Preis geben vnd dartzu das er xvijfl. von Hundert haben
554 „J. S."
sal". Man darf also wohl annehmen, dafs es sich auch 1498 um ein
Prager Missale — wohl um das vom 24. Juli — gehandelt hat, das in
Schmiedhöfers Verlage erschien. Uebrigens hat Martha Schmiedhöfer
ihrem Gatten in der Andeutung der Verlegerschaft nachgeahmt. Es
ist ein Druck Melchior Lotters aus dem 16. Jh. bekannt mit der Unter-
schrift M. S. Aufser mit Kachelofen stand Hans Schmiedhöfer auch
mit Peter Drach — vermutlich ebenfalls wegen Werkdrucks — in
Geschäftsverbindung (Archiv 12. 112). Eine Bemerkung verdient noch
die verschiedene Unterschrift in II 6101, Johann Breitenbach in dem
einen, Johann Schmiedhöfer in dem andern Teil der Exemplare.
Breitenbach, der streitbare Ordinarius der Leipziger Juristen, ist der
ungenannte Verfasser der Schrift. Wollte er diese Tatsache durch
J. B. andeuten? Wohl möglich, vielleicht aber auch nicht. Bei dem
geschäftlichen Zusammenbruch des Moritz Brandis in Leipzig teilen
sich 18. Okt. 1490 der Leipziger Jurist Professor Christoph Küppner
und ein Magdeburger Buchhändler in die Auflage des Sachsenspiegel,
die sie bei Brandis haben beschlagnahmen lassen (Archiv 14. 351).
Es scheinen die Verleger des Buches zu sein. Schon zwei Tage
danach überläfst der Professor seinen Anteil für den Schleuderpreis
von -1 Goldgulden für 3 Exemplare dem Martin Landsberg, die erste
nachweisbare Betätigung dieses Mannes im Buchhandel. Nach diesem
Analogon ist es recht wohl denkbar, dafs Breitenbach, ein vermög-
licher Mann, an dem Verlage beteiligt war, vielleicht sogar mit mehr
Kapital als Schmiedhöfer, und dafs sie prozentual nach ihrer Be-
teiligung den einen Teil der Auflage mit J. B., den andern mit J. S.
signieren Hessen.
Etwa 3/4 Jahrhundert sind die Schmiedhöfers in den Leipziger
Akten nachweisbar. WS. 1475 wird J. S. de Indica = Innichen, (in
dem einen Exemplar der Matrikel korrigiert aus Prauneck = Bruneck)
immatrikuliert, er zahlte 6 Groschen, befand sich also mindestens in
leidlichen Vermögensverhältnissen. Nach dem statutarischen l1/., jährigen
Studium gelangte er SS. 1477 zum Baccalaureat, sein Promotor war
Bartholomaeus Hammer von Heilbronn. Seine Tätigkeit als Buch-
händler ist frühestens für das Jahr 1489 bezeugt eben durch die
beiden von ihm verlegten Streitschriften, die die Frage behandeln, ob
schon die Jungfrau Maria unbefleckt empfangen sei oder nicht. Der
Drucker der Gegenseite ist Moritz Brandis. WS. 1498, also grade
um die Zeit des Zerwürfnisses mit Kachelofen, wird noch ein anderes
Familienmitglied, Christoph S. aus Sillian immatrikuliert, ebenfalls
6 Groschen zahlend, kein Sohn des Johannes, von dem nur zwei
Töchter bekannt sind, sondern ein anderer Anverwandter. Martha S.
(t wohl 1528) vermachte in ihrem Testament den beiden Leipziger
Spitälern zu St, Georg und St. Johannes 100 fl., ihre beiden Töchter
Margaretha und Anna hatten im Kloster Langendorf bei Weifsenfeis,
Cisterzienserordens, einer Versorgungsstelle für ansehnliche Leipziger
Bürgerstöchter, Profefs getan.
Leipzig. 0. Günther.
Literaturberichte und Anzeigen 555
Literaturberichte und Anzeigen.
Commission permanente des Congres international^ des Archivistes et des
Bibliotheeaires. Congres de Bruxelles 1910. Actes publies par
J. Cuvelier, Archiviste general du Royanme de Belgique, et L. Stainier,
Adininistrateur-inspeeteur de la Bibliothcque royale de Belgique, Secre-
taires generaux. Bruxelles, au siege de la Commission 1(J12. LXIII,
812 S. 8°.
Reichlich zwei Jahre nach dem Brüsseler Kongreis liegt jetzt der statt-
liche Band der Akten vor, geschmückt mit den Porträts der beiden Präsidenten
H. Martin -Paris und Reichsarchivar S. Muller- Utrecht. Die Drucklegung ist
gewifs keiue kleine Arbeit gewesen und wir danken den Herausgebern und
ihren Brüsseler Mitarbeitern dafür, dafs sie zu den mancherlei Pflichten, die
ihnen der Kungrefs selbst auferlegt hatte, noch diese weitere Mühe auf sich
genommen haben.
Nur etwa zur Hälfte ist der Band identisch mit den Drucksachen , die
seiner Zeit den Subskribenten eingehändigt worden waren. In den „Documents
pn'litninaires" ist der Hauptteil, das Verzeichnis der „Mitglieder", natürlich
gegenüber der vorläufigen Liste vervollständigt, leider ist aber auch jetzt
nicht angedeutet, wer beim Kongrefs wirklich anwesend gewesen ist. — Die
zweite und bei weitem stärkste und wichtigste Abteilung, die Rapports
presentes sur ies questions mises ä l'ordre du jour du Congres, stimmt mit,
dem vorläufigen Druck genau überein bis S. 1569; die darauffolgenden Rapports
mit den Seitenzahlen 378—398 sind = S. 400 — 437 des ersten Drucks, indem
das ursprünglich dazwischen stehende, nicht ganz gedruckte Referat von Fick
über die „Zentralstelle der deutschen Bibliotheken" (Auskunftsbureau) jetzt,
vervollständigt auf S. 309 ff. versetzt ist. Neu hinzugekommen (z. T. weil
die Drucklegung vor dem Kongrefs nicht mehr erledigt werden konnte, z. T.
später eingeliefert) sind 13 Referate, von denen 0 das Archivwesen betreffen.
Unter den 7 bibliothekarischen befindet sich das von Helfsig über die
Stellung der deutschen Bibliothekare und von Gerhard über die Vorbildung
der wissenschaftlichen Bibliotheksbearaten in Deutschland. Im ganzen enthält
diese Abteilung des Bandes 6s Referate, von denen 22 auf das Archivwesen,
40 auf Bibliothekswesen (einschliefslich Volksbibliotheken) und 3 auf „Collec-
tions annexees aux archives et aux bibliotheques* kommen. Nur etwa 3 — 4
von allen können als dem Archiv- und Bibliothekswesen gemeinsam bezeichnet
werden, ein neuer Beweis dafür, dafs die Zusammenfassung der beiden Fächer
keine innerliche Begründung hat.
Natürlich hat der ursprüngliche Plan, dafs gewisse Fragen möglichst
erschöpfend von allen Seiten behandelt werden sollten, nur eiüe beschränkte
Ausführung erhalten, immerhin sind einige Gegenstände und zwar gerade
solche, die den bibliothekarischen Beruf betreffen, einigermafsen international
behandelt worden. So die Vorbildung des Bibliotkekspersonals durch Referate
für Amerika (J. I. Wyer), Grofsbritannien (E. A. Baker), Frankreich (M. Giraud-
Mangin), Belgien (0. Grojean), Deutschland (K. Gerhard); die materielle Lage
der Bibliothekare in Groisbritannien (J. D. Brown), den Vereinigten Staaten
(G. F. Bowerman), Schweden (B. Lundstedt), Belgien (O. Grojean), Deutschland
(R. Helfsig). Gerade diese Referate bieten ein wichtiges Material, das man
kaum irgendwo so bequem bei einander findet, nur ist bedauerlich, dafs sie
infolge der verspäteten Ausgabe des Bandes von der fortschreitenden Ent-
wicklung in manchen Punkten bereits überholt sind. So ist inzwischen der
neue preußische Erlafs über die Zulassung zum wissenschaftlichen Bibliotheks-
dienst, erschienen. Noch mehr hat sich seitdem in den Gehaltsverhältnissen
geändert, die Helfsig in seinem aufserordentlich gründlichen Referat behandelt
hat. (Nebenbei bemerkt war schon zur Zeit des Referats — Januar 1910 —
den preufsischen Bibliotheksdirektoren 600 pensionsfähige Zulage bewilligt;
die Aufserachtlassung dieser Tatsache hat das Bild ein wenig zu Ungunsten
Preulsen verschoben.) II. hat nicht nur die verwickelten Gehaltssätze selbst
in übersichtliche Tabellen gebracht, sondern auch versucht in Durch-
556 Literaturberichte und Anzeigen
Schnittsrechnungen festzustellen, welche Lebens- und Dienstalter auf die ein-
zelnen Beamtenkategorien kommen und in welchen Lebensalter und nach
welcher Dienstzeit die einzelnen Gehaltsstufen erreicht werden. Freilich ist
es fraglich, inwieweit diese Berechnungen, die auf einer mühsamen Durch-
arbeitung der Personalien begründet sind, einen Mafsstab für die Vergleichung
der Bibliothekslauf bahn in den deutschen Staaten und Städten abgeben können,
da abgesehen von Preufsen und vielleicht Bayern die Zahl der Beamtenstellen
zu gering ist, um brauchbare Durchschnitte zu ergeben. Trotzdem ist die
Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse von grofsem Interesse und Herr
Oberbibl. Helfsig würde sich ein grofses Verdienst erwerben, wenn er unter
Berücksichtigung der eingetretenen Veränderungen den Stoff noch einmal für
das Zbl. f. Bw. bearbeiten wollte. Der englische und amerikanische Bericht
zeigen, dafs dort zwar in den höheren Stellen bedeutende Gehälter gezahlt
werden, dafür aber um so geringere in den unteren. — Aus den übrigen
Referaten sind die über die Katalogisierungsregeln hervorzuheben, die ja
bereits Grundlage zu weiteren Verhandlungen über den Gegenstand
gewesen sind.
Der dritte Teil des Bandes, der Bericht über die Sitzungen und sonstigen
Veranstaltungen, bringt nichts wesentlich Neues, zumal die Debatten keinen
grofsen Raum eingenommen haben. Die von der Bibliothekssektion gefafsten
Beschlüsse sind im Zbl. 1910. S. 493 ff. mitgeteilt. Die Verhandlungsberichte
sind ganz in Französisch abgefafst, auch wenn die Redner sich einer anderen
Sprache bedient haben. In den deutschen Referaten hat es anscheinend
hier und da an genauer Korrektur oder an genauer Ausführung der Korrekturen
gefehlt. In dem Referat der Herren L. St. Jast und W. B. Berwick Sayers
„How to name the Librarians" (S. 468 ff) ist der Versuch, eine Terminologie
der Beamtenklassen analog den englischen und französichen Benennungen
auch für das Deutsche aufzustellen, ganz verunglückt. Die Verfasser hätten
für ihre Vorschläge wie zur Redaktion des deutschen Textes, den sie dem
englischen und französischen beigefügt haben, einen deutschen Kollegen
heranziehen sollen. Die Unterlassung dieser Vorsicht hat Sätze hervorgebracht
wie: , Unter -Bibliothekar: Der Haupt- Gehilfe eines Bibliothekars, dessen
Tätigkeit unabhängig der Abteilungen nicht aber des Gebäudes ist." (Chief
Assistant). „ Haupt -Gehilfe. Ein Beamte der eine Abteilung führt einem
Unter-Bibliothekar untergeworfen."
Jahrbuch für Bücher- Kunde und -Liebhaberei. Herausgegeben von G. A. E.
Bogeng. 4. Jahrgang. Nikolassee- Berlin: M. Harrwitz 1912. 4 Bl.,
148 S., 14 Bl. gr. 8°. Pr. 10 M.; auf holl. Bütten 18 M.
Dieser vierte Jahrgang des „Jahrbuchs" unterscheidet sich von seinen
Vorgängern (vgl. Zbl. 1909. S. 461; 1910. S. 272; 1912. S. 221) schon äufser-
lich durch das stattliche Format und den trefflichen von W. Drugulin aus-
geführten Druck. Was den Inhalt betrifft, so wird die systematische Darstellung
der drei ersten Jahrgänge abgelöst durch kleinere Mitteilungen und Aufsätze,
teils Wiederabdrucke älterer, für die Geschichte der Bibliophilie interessanter
Stücke, mit orientierenden Bemerkungen des Herausgebers, teils selbständige
Beiträge zur Theorie und Praxis des Büchersammelns. Wir nennen in dieser
Richtung den Aufsatz über „Grangerising", einen Sport, der bei uns kaum
viele Freunde finden dürfte; ferner über das Sammeln moderner Bücher und
über „die Handhabung der Bücher". Letztere Bemerkungen, denen wir auch
auf den Bibliotheken viele Leser wünschen, hätten vielleicht noch etwas weiter
ausgedehnt werden können. Nicht einverstanden erklären kann ich mich mit
dem Rat, ein Buch, dafs mau für kurze Zeit aus der Hand legen will, auf-
geschlagen mit den Seiten nach unten hinzulegen. Den Schlufs machen eine
Anzahl Büchersprüche in sehr ansprechender typographischer Ausstattung,
in verschiedenen modernen Schriftarten ausgeführt. P. S.
Literaturberichte und Anzeigen 557
Monumenta Germaniae et Italiae typographica. Deutsche und italienische
Inkunabeln in getreuen Nachbildungen lirsg. von der Direktion der Weichs-
druekerei. Begründet von K. Bürgert, fortgeführt von Ernst Voullieine.
Neunte Lief. Taf. 201 225. Berlin: Eteichsdruckerei 1912. In Kommission
bei Ottu llarrassowitz, Leipzig. 2<) M. —
Veröffentlichungen der Gesellschaft für Typenkunde des XV. Jahrhunderts.
Vol. V. 1911. Fase. III Taf. 381— 405 . . .* hrsg. vonlsak Colli jn. Vol. VI.
1912. Fase. I. II Taf. 106— 456 ... hrsg. v. Ernst Voullieme. Schriften-
verteilung . . . durch Ehrhardt Karras Verlag, Halle a. S. Jahresbeitrag
25 M.
Am 12. April dieses Jahres verstarb uach längerem Leiden der Biblio-
thekar des Börsenvereins der deutschen Buchhändler Konrad Burger. Seine
Arbeiten zur Inkunabelkunde und vor allem sein für alle auf diesem Gebiete
arbeitenden Männer unentbehrlicher Index zu Hain-Copinger werden ihm eiu
dauerndes Andenken und die Dankbarkeit seiner Fachgenossen sichern.
Aus eigener Erfahrung kann ich bezeugen, wie wertvolle Dienste gerade
dieses Buch den Mitgliedern der Inkunabelkommission geleistet hat. Daneben
waren es die Monumenta Germaniae et Italiae typographica, auf seine An-
regung begründet und von der Reichsdruckerei in mustergültiger Ausführung
herausgegeben, welche das Interesse nicht blofs der Bibliothekare, sondern
auch weiterer Kreise des Buch- und Kunstgewerbes erweckt haben. Es war
ein Irrtum, aber ein verzeihlicher, wenn Burger bei der Ausarbeitung seines
Planes die Zahl von 300 Tafeln für ausreichend hielt, um nicht nur sämtliche
in deutschen Landen gebrauchten Typen zur Anschauung zu bringen, sondern
auch noch Proben der hervorragendsten Vertreter der deutschen Kunst in
Italien hinzuzufügen. Eine richtige Schätzung der im XV. Jahrhundert in
Deutschland gebrauchten Typen war damals noch gar nicht möglich, dazu
mufste erst Proctors Index und das darauf beruhende Typenrepertorium
Haeblers kommen, das allein für die germanischen Länder rund 1000 Typen
verzeichnet. Die wachsende Erkenntnis von der Unmöglichkeit, sein Ziel in
vollkommener Weise zu erreichen, mag dem Bearbeiter die Freude an seinem
Werke verdorben haben, so dals die einzelnen Lieferungen, die anfangs ver-
hältnismäfsig schnell aufeinander folgten, zuletzt in immer gröfseren Zwischen-
räumen erschienen. Im Jahre 1904 gab er noch die achte Lieferung heraus,
seitdem hat Burger bis zu seinem Heimgange nur noch den gröfsten Teil
des Materials zum neunten Hefte beschafft, von dem in der Ankündigung
des Werkes versprochenen historischen Texte ist in seinem Nachlasse nichts
vorgefunden worden.
Dem Wunsche des Verlages, das verwaiste Werk zu Ende zu führen,
glaubte ich mich nicht versagen zu dürfen. Ich begann damit, mir nach
Haeblers Typenrepertorium einen Auszug derjenigen Typen und Drucker zu
machen, die in den bereits erschienenen Lieferungen noch gar nicht oder nicht
ausreichend vertreten waren. Es ergab sich eine bedeutende Anzahl und
darunter viele von hervorragender Bedeutung, unter denen eine Auswahl zu
treffen sein wird.
Für jede der 25 Tafeln der kürzlich erschienenen neunten Lieferung hatte
Burger wenigstens ein Cliche herstellen lassen, ich mufste mich also darauf
beschränken, dieselben in geeigneter Weise zu ergänzen und habe deshalb
nur solche Blätter gewählt, die zu den vorhandenen in naher Beziehung stehen,
also nach Originalen desselben Druckers oder wenigstens desselben Druck-
orts gemacht sind. Als solche von mir hinzugefügte Ciiches habe ich zu
nennen: 204, l; 205, 2; 208, 3.4; 209, 3.4; 210, 4; 211, 2—5; 213, 3.4;
216, 1. 2; 217, 3. 4; 221, 1.
Die Herstellung der jetzt noch fehlenden 75 Tafeln beabsichtigt die
Reichsdruckerei so zu fördern, dafs dieselben noch im Laufe des uächsten
Jahres zur Ausgabe werden gelangen können.
Die Gesellschaft für Typenkunde, die im Jahre 1907 begründet
wurde, um im Anschlufs an Haeblers Typenrepertorium Faksimiles sämtlicher
558 Literaturberichte und Anzeigen
im XV. Jahrhundert irgendwo gebrauchten Typen herauszugeben und damit
die jetzt erfreulicherweise in fast allen Kulturländern betriebenen Inkunabel-
studien wirksam zu fördern, ist auch in dem jetzt zu Ende gehenden Jahre
rüstig fortgeschritten, so dafs Mitte des Jahres mit dem Schlufsheft für 1911,
das wegen längerei Reisen des Herausgebers Dr. Isak Collijn etwas verspätet
erschien, auch gleich ein Doppelheft für IUI 2 zur Versendung gelangen konnte.
Entsprechend den SpezialStudien des schwedischen Kollegen ist sein Heft
fast vollständig der Erforschung des niederdeutschen Buchdrucks gewidmet,
das Baseler Blatt mit Amerbaclis Type 5 ist nur als Vergleichsmaterial zu
den ältesten Hamburger Typen von Johann und Thomas Borchard beigefügt.
Aufserdem enthält das Heft Nachbildungen von Drucken aus Berlin, Danzig,
Leipzig, dabei das sachlich interessante Blatt mit der Anzeige der Horaz-
vorlesungen des Andreas Epistates, eine Anzahl Lübecker und Magdeburger
Missaltypen, einen Merseburger Einblattdruck von Marcus Brandis und eine
Probe der Missaltype aus den im Brigittenkloster zu Vadstena in Schweden
gedruckten Horae.
Heft 1912, 1. 2 bringt aufaer einigen Strafsburger Typen, darunter drei
bisher unbekannte Missaltypen des Martin Schott aus einem Missale Wratisla-
viense u. a. den Schlul's der Kölner Typen, die der Ref. seit mehreren Jahren
in den Veröffentlichungen der GfT herausgegeben hat, und die nun zusammen-
gestellt und nach den einzelnen Pressen geordnet, einen Atlas von 160 Tafeln
bilden. Leider wurde das zugehörige Typenregister nicht rechtzeitig genug
fertig, um dem Hefte beigelegt werden zu können, es wird also erst mit dem
nächsten Hefte zur Versendung gelangen. Für diejenigen Mitglieder, die
sich die Tafeln nach diesem Register geordnet zusammenbinden lassen wollen,
ist ein besonderes Titelblatt ohne die Heftzählung beigefügt. — Die Cliches
für das Schlufsheft von 1912 sind vollständig beisammen, so dafs das Heft
demnächst in die Druckerei gehen kann. Für 1913 hat Herr Dr. Madsen in
Kopenhagen das erste Heft (Ralienische Typen) und Herr Direktor Haebler
das zweite (zur Geschichte des Leipziger Buchdrucks) übernommen. Alle
beide sind bereits soweit gefördert, dafs ihre Versendung noch im ersten
Quartal des neuen Jahres, zugleich mit Heft 1912, III, in sichere Aussicht
gestellt werden kann. — Wenngleich die Gesellschaft einen Zuwachs an
Mitgliedern gut gebrauchen könnte, um sich einen kleinen Betriebsfonds au-
zusammeln, so ist ihre materielle Lage doch schon jetzt durchaus befriedigend,
nur wäre es sehr erwünscht, wenn sich eine grofse Anzahl von Mitgliedern,
darunter zahlreiche Universitäts- und andere öffentliche Bibliotheken des In-
und Auslandes eine etwas promptere Erfüllung ihrer Pflichten gegen die
Gesellschaft angelegen sein lassen wollten: Jetzt am Ende des Jahres 1912
sind noch 2000 M. Mitgliederbeiträge rückständig. Voullieme.
The Lowery Collection. A descriptive List of Maps of the Spanish
Possessions within the present limits of the United States, 1502 — 1820
ByWoodbury Lowery. Edited with notes By Philip Lee Phillips, F.
R. G. S. Chief, Division of Maps and Charts. Washington: Government
Printing Office 1912. X, 567 S. Su.
Lee Phillips, der die Freude hat, dafs die ihm unterstehende Sammlung
von Karten in der Kongrefsbibliothek in Washington immer wieder durch
reiche Mittel und Schenkungen vermehrt wird, hat den Katalog der Lowery
Collection, die durch das Testament des jüngst verstorbenen bekannten
Geschichtsforschers Woodbury Lowery der erwähnten Bibliothek vermacht
worden ist, in seiner bekannten sorgfältigen und weit über das Mafs einer
blofsen Verzeichnung hinausgehenden Art veröffentlicht. Von den "50 Karten,
deren Titel der Katalog enthält, sind 306 in den Originalen selbst, die anderen
teilweise in photographischen Negativen der Kartensammlung der Kongrefs-
bibliothek einverleibt worden. Phillips, der sich bescheiden den Herausgeber
nennt, hat in den Noten zu Lowerys Verzeichnis wieder eine Fülle von karto-
Umschau und neue Nachrichten 559
graphischem Material hinzngetügt, das dem Kartenforscher neue Namen, neue
Datierungen und neue Hinweise gibt; auch die Indices, das Antorenregister
und die Titelliste sind so sorgfältig, wie wir es bei des Heransgebers früheren
Veröffentlichungen gewöhnt sind. Nur einer Frage scheint Phillips auch hier
ängstlich aus dem Wege zu gehen, die er gerade mit seinem reichen Material
hätte lösen können und hoffentlich noch lösen wird: der Blaen-Janssonius-
Frage, d. h. ob Johannes Blaeu, der sich auch Janssonius nannte, der Autor
aller Karten ist, die unter dem letzteren Namen gehen, oder ob eine etwas
sagenhafte Konkurrenzfirma bestand. Für letztere spricht die ungleichmäfsige
Ausführung einer Anzahl von Karten. Die Vollständigkeit der Liste der
Karten der spanischen Niederlassungen in Amerika zu prüfen, dürfte wohl
keinem andern Kartographen möglich sein. Nachträge liefsen sich wohl aus
deutschen Bibliotheken noch geben. Die Missionskarte von Neu-Mexiko des
Juan Miguel Menchera, die sich in der Kartensammlung der Königlichen
Bibliothek (nicht Universitätsbibliothek) in Berlin befindet, verdiente unter
besonderer Nummer und nicht unter Jacob Sedlmayer angeführt und der
Name des Verfassers im Index erwähnt zu werden. H. Meisner.
Umschau und neue Nachrichten.
Verband Rheinischer Bibliotheken. Im Herbst 190(1 kamen auf
Anregung von Keysser-Köln Vertreter einer Anzahl rheinischer — haupt-
sächlich kommunaler — Bibliotheken, und zwar solcher, zu deren Aufgabe
das Sammeln der Rheinischen Landesliteratur gehört, in Köln zusammen, um
für diese Sammeltätigkeit ein planmäfsiges Vorgehen zu verabreden: wie
dessen Richtlinien denn 1907 in Keysser's Denkschrift: die Rheinische Landes-
literatur (Köln, Du Mont- Schauberg) niedergelegt sind.
Der bei dieser Gelegenheit gegründete Verband Rheinischer Bibliotheken,
eine lose Vereinigung ohne Satzungen und Jahresbeiträge, hat seitdem jeden
Herbst, liJOS auch noch im Frühjahr, an wechselnden Orten getagt und
gemeinsame Angelegenheiten beraten. Auf Anregung des Verbandes hat u. a.
das Provinzialschulkollegium die unterstellten Anstalten angewiesen, von den
Schulprogrammen ein Exemplar der Hauptbibliothek des jeweiligen Regierungs-
bezirkes zu überweisen und in dem Programm den Vornamen der Lehrer,
besonders desjenigen, der die Programmabhandlung verfafst, auszudrucken,
und es hat der Oberpräsident verfügt, dafs die Bürgermeister Sorge tragen
sollen, dafs die am Ort erscheinende Presse amtlich aufbewahrt wird.
Als Hauptaufgabe hat sich der Verband, der jetzt 18 Anstalten umfafst,
seit 1910 gestellt die Herausgabe einer „Rheinischen Zeitschriften-
Liste", d. h. eines Verzeichnisses der in den Verbands- und zahlreichen
anderen rheinischen Bibliotheken — im ganzen rund 50 — vorhandenen
lebenden Zeitschriften mit Angabe des Bestandes.
Die diesjährige Verbandstagung hat am 26. Oktober zu München-
Gladbach stattgefunden; 14 Bibliotheken waren vertreten, und die Zeit-
schriften-Liste bildete einen Gegenstand der Tagesordnung. Hirsch -
Bonn, dem die überaus arbeitsreiche Aufgabe der Redaktion obliegt — das
Material ist eingeliefert — berichtete, dafs das Erscheinen gesichert ist, nach-
dem genügend Exemplare vorsubskribiert, sind; ein Verleger übernimmt das
Werk ohne Garantie oder Zuschufs des Verbandes. —
Es berichtete ferner Keysser-Köln über den örtlichen Zentralkatalog
in Köln, der die Nachteile der weitgehenden Dezentralisierung der dortigen
Bibliotheken einigermafsen ausgleichen soll. Die stadtkölnischen oder mit
der Stadt in dauernder naher Beziehung stehenden Bibliotheken liefern seit
dem 1. April Kataloganfnahmen ihrer neuen Zugänge an die Stadtbibliothek
auf Zetteln von deren Format. Die Ausdehnung auf die älteren Bestände
560 Umschau und neue Nachrichten
ist geplant; eine Denkschrift des Berichterstatters ist abgeschlossen und wird
demnächst verteilt. Keysser regte ferner die Schaffung eines Gesamtkata-
logs der Rheinischen Landesliteratur an , ein Unternehmen, das an die erste
Aufgabe des Verbandes anknüpfen und darauf sich aufbauen würde. Keysser
hat die Idee schon zu Anfang der achtziger Jahre angeregt und in einem
besonderen Schriftchen: Zur geschichtlichen und landeskundlichen Biblio-
graphie der Rheinprovinz, Köln 1S91 (Veröffentlichungen der Stadtbibliothek
Heft 4) näher entwickelt, Die Frage ist: Gesamtbibliographie oder Gesamt-
katalog mit Beschränkung auf die Bestände der Rheinischen Bibliotheken
und mit Ausschlufs der Zeitschriftenaufsätze. Nach lebhafter Erörterung, an
der sich besonders Erman-Boun beteiligte, wurde Keysser gebeten, zur
nächsten Tagung einen Arbeitsplan und Kostenanschlag für die zweite
Alternative vorzulegen. Jaeschke - Elberfeld berichtete über die von
ihm verwaltete Beratungsstelle für die Volksbibliotheken im Reg.-
Bez. Düsseldorf. Er hob hervor, wie die Erfolge sich bereits im ersten
Jahr so deutlich zeigten, dafs der Herr Minister ihre Tätigkeit auf die ganze
Rheinprovinz ausdehnte. Ein besonderer Wert wird auf die persönliche
Einwirkung gelegt, ein Verfahren, das in den meisten Fällen zum Ziele führte.
Allerdings waren dafür allein im letzten Jahre 44 Dienstreisen notwendig.
Ueber den Umfang der Geschäfte sei bemerkt, dafs in einem Jahre
455 Schreiben eingingen, und Büchereinkäufe im Werte von fast 20 000 M.
durch die Beratungsstelle vermittelt wurden. Eine Kreisorganisation der
Bibliotheken, die früher nur in Solingen bestand, wurde in Lennep, Mettmann,
Düsseldorf- Land und Dinslaken durchgeführt. Kreiswanderbüchereien wurden
eingerichtet in Mettmann, Lennep, Düsseldorf- Land und Eupen. Neue
Büchereien eingerichtet bezw. bestehende neu organisiert wurden in Benrath,
Hilden, Hochemmerich, Emmerich, Stolberg, Mettmann, Lennep und Remscheid
(Bergische Stahlindustrie). Ferner wurde eine Zentrale für Vordrucke
geschaffen. Die Erfahrungen lehren, dafs die Beratungsstellen notwendig
sind, jedoch müssen sie unter hauptamtliche Leitung gestellt werden.
Köster- M.- Gladbach regte an, dafs jede Verbandsbibliothek jeder
anderen ihre gedruckten Kataloge zusende. Nörrenberg - Düsseldorf
berichtete über die Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik
Leipzig 1914 und forderte zur Beschickung auf.
Die Beratungen fanden statt im städtischen Volksgarten im Auschlufs an
einen Mittagsimbifs, zu dem die Stadt eingeladen hatte. Herr Oberbürger-
meister Piecq begrüfste selbst die Versammlung. Die Teilnehmer fuhren
dann auf eiuem Sonderwagen der städtischen Strafsenbahn , der sie auch am
Bahnhof abgeholt hatte, zur Besichtigung der städtischen Wohlfahrtsein-
richtungen im Hardter Walde; ein gemeinsames einfaches Mahl in der Kaiser-
Friedrich -Halle beschlofs das gesellige Zusammensein.
C. Nörrenberg.
Berlin. Königliche Bibliothek. Seit die Bemerkungen auf S. 540
dieses Heftes niedergeschrieben und gesetzt sind, hat es sich gezeigt, dafs
die auf die preufsische Finanzverwaltung gesetzte Hoffnung voll berechtigt
war. Der Vermehrungsfonds der Königlichen Bibliothek wird in
den Staatshaushalt 1. Apr. 1913/14 mit einer erheblichen Ver-
stärkung eingestellt werden, die zum Teil den gesteigerten Buchbinder-
kosten und den Forderungen der technischen Literatur und der Musik gilt, zum
gröfsten Teil aber die Bibliothek in den Stand setzen soll sich in der neu
erscheinenden deutschen Literatur möglichst vollständig zu halten.
Diese Aussicht ist auch für die Vollständigkeit und Nutzbarkeit der
Titel-und Zetteldrucke der Königlichen Bibliothek von grofser Bedeutung.
Es wird die Leser des Zbl. vielleicht interessieren zu erfahren, wie sich der
Absatz der Zetteldrucke seit Einführung des Einzelbezugs (Januar 1912) ent-
wickelt hat. Auf die ganze Reihe der Zetteldrucke (in einigen Fällen nur
auf die deutsche Reihe) haben subskribiert 23 Bibliotheken mit zusammen
Umschau und neue Nachrichten 561
27 Exemplaren. Davon kommen 13 Bibliotheken mit 17 Exemplaren auf das
Deutsche Reich, 4 auf andere europäische Staaten, Ü auf Nordamerika. In
Auswahl werden Zetteldrucke bezogen von 22 deutschen, 3 sonstigen euro-
päischen Bibliotheken und 9 Privaten; aul'serdem haben 2 amerikanische Biblio-
theken den Versuch gemacht, die Titelzettel für bestimmte Serien, die von
der Kongreisbibliothek nicht gedruckt werden, aus Berlin zu beziehen. Es
wurden in diesen dreiviertel Jahren abgegeben: im Abonnement 323 114 Zettel,
in Auswahl 93 577, zusammen 418 691 Zettel. Dazu kommt der eigene Bedarf
der Königlichen Bibliothek zu Katalogen und sonstigen Registern mit rund
50 000 Zetteln. — Nach verschiedenen Versuchen, den Betrieb rascher zu
gestalten, ist jetzt die Einrichtung getroffen, dafs sofort am Freitag nach
Fertigstellung der Ileftausgabe mit dem Zetteldrnck begonnen wird, und zwar
wird die deutsche Reihe gleichmäfsig in 80, die ausländische in 60 Exemplaren
abgezogen. Nachdem die Frist für die Auswahlbestellungen (Montag) ab-
gelaufen ist, erhält der Drucker je nach deren Ausfall die Bezeichnung der-
jenigen Zettel, die noch in 10, 20, 30 usw. Exemplaren abgezogen werden
sollen, damit für die deutschen Titel mindestens 25—30, für die ausländischen
15—20 auf Lager genommen werden können. Durch die Minimalauf läge von
80 bez. 60 werden zwar von manchen wenig begehrten Titeln unnötig viele
Exemplare hergestellt und dadurch die Kosten erhöht, dafür wird aber eine
Beschleunigung soweit erzielt, dafs die Versendung noch am Ende der Woche
geschehen kann. Einen gröfseren Vorrat zurückzulegen ist wegen der hohen
Kosten des Zettelkartons unmöglich. Bibliotheken, die irgendwie eine
Aendernng ihrer Kataloge in Aussicht nehmen, sollten sich deshalb zeit'g
zum Bezug entschliefsen, da später gerade die gesuchten Zettel leicht nicht
mehr zu haben sein dürften. Bei den früheren Jahrgängen der Universitäts-
und Schulschriften hat der nachträglichen Nachfrage nach der Zettelausgabe
schon nicht mehr genügt werden können. Subskribiert sind z. Z. 59 Exem-
plare der Universitäts- und 93 der Schulschriften.
Giefsen. Von Herrn Pfarrer a. D. Leydhecker in Frankfurt a. M. ist
zur Ergänzung seiner im Jahre 19U7 zugunsten der Giefsener Universitäts-
bibliothek gemachten Stiftung ein weiteres Kapital von 2000 M. gestiftet
worden, aus dessen Zinsen für die Universitätsbibliothek Werke aus dem
Gebiete der inneren und äufseren Mission beschafft werden sollen.
Mainz. Die Stadtbibliothek hat ihren Umzug in den Neubau soweit
gefördert, dafs der Lesesaal- und Ausleihedienst am 14. Nov. wieder auf-
genommen werden konnte. Der Büchertransport wurde in drei Wochen
bewältigt; vorher und nachher war die Bibliothek je rund 14 Tage geschlossen
zur Vorbereitung der Ueberführung und zur Einrichtung der neuen Hand-
bibliotheken des Lesesaals und der Beamtenarbeitsräume. Die Oeffnungs-
zeiten sind nunmehr versuchsweise festgesetzt wie folgt: Lesesaal 9 — 12'/..
und 2«/a-- 6 ' 2 Uhr; Ausleihe 11 — 12Va «nd 2^2 — 4 l/a Uhr; Samstags Nach-
mittags geschlossen.
München. Die Universitätsbibliothek zu München (vgl. Zbl. 1912.
S. 35) hat nach dem Jahresbericht für 1911/12 infolge der Einführung der Be-
nutzungsgebühren bereits wesentliche Fortschritte zu verzeichnen. Es wurde
durch die Erhöhung der Einnahmen ermöglicht, die Oeffnungszeit der Lese-
säle von täglich acht auf täglich zwölf Stunden zu erhöhen, so dafs sie jetzt
von 8 bis 8 Uhr ununterbrochen geöffnet sind, ferner die Handbibliotheken
und die Ausleihbibliothek der Studierenden beträchtlich zu vermehren sowie
den allgemeinen Anschaffuugsetat bedeutend zu verstärken, endlich eine neue
Lesehalle mit 160 Tagesblättern und über 11 00 Zeitschriften einzurichten.
Zahlreicher Zuwachs erfolgte im Berichtsjahre durch Schenkungen. Prof.
Ernst Kuhn, der aus der Bibliothek seines Vaters, Adalbert Kuhn, bereits
über 3000 Bände geschenkt hatte, vermehrte die „Bibliothek Kuhn" der
562 Umschau und neue Nachrichten
Universitätsbibliothek weiterhin beträchtlich. Weiter schenkten Prof. Gareis 102,
Prof. Muucker 119, Prof. Petersen 221, Frau Prof. von Winckel 527 Bände.
Allein 2200 Bände stiftete Prof. Unger aus dem Nachlafs seines Vaters.
Die Bibliothek des früheren Syndikus der Münchener Handelskammer Dr.
Landgraf, über 3000 Bände, wurde von früheren Schülern und Freunden der
Universität erworben und der Bibliothek geschenkt. Fhr. von Pechmann,
Direktor der Bayerischen Handelsbank, schenkte 700 wertvolle Werke,
Mediziualrat Brand in Füfsen eine forensische Bücherei von 245 Bänden.
Endlich wurde die Bibliothek die Erbin des handschriftlichen Nachlasses des
Dichters Martin Greif.
Tübingen. Am 2. November wurde der Umzug der Universitäts-
bibliothek aus ihrem alten Sitz, dem Schlofs Hohentübingen , in ihr neues
Haus, in unmittelbarer Nähe der Universität, beendet und am Montag den
4. November konnte der Leihdienst wieder aufgenommen werden. Die Ein-
weihung des Gebäudes fand am 21. November durch einen feierlichen, von
der Universität veranstalteten Festakt statt, der durch die Teilnahme der
Königlichen Familie ausgezeichnet war. Leider war der König durch eine
plötzliche Erkältung am Erscheinen verhindert, doch hatte man die Genug-
tuung die Königin und die Herzöge Albrecht und Philipp Albrecht als Gäste
willkommen zu heifsen. Vertreten waren ferner die Ministerien und andere
Zentralbehörden, die Spitzeu der Tübinger Behörden usw., endlich auch die
Stuttgarter Landesbibliothek und die Universitätsbibliotheken München und
Strafsburg, die ebenso wie die beiden badischen Universitätsbibliotheken als
nächste Nachbarn geladen waren. Leider konnte der Lesesaal, in dem die
Feier vor sich ging, nur eine beschränkte Anzahl Personen fassen. Das Wort
nahm zuerst der Kultusminister v. Fleischhauer, indem er kurz die Ge-
schichte des Baues darlegte, allen, die am Gelingen mitgewirkt haben, Dank
und Anerkennung ausdrückte und das Haus seiner Bestimmung übergab. Im
Namen der Universität wurde es vom Rektor Prof. Beling in Besitz genommen,
mit dem Ausdrnck des Dankes an die erschienenen Mitglieder der Königlichen
Familie, an die Staatsregierung und die Kammern, an die Erbauer und die
Bibliotheksverwaltung, worauf Oberbibliothekar Geiger das Wort ergriff, um
zunächst diesen Tag als einen der Freudentage zu feiern, wie sie so selten
im Leben einer Bibliothek vorkommen. „Einen Festtag wie den heutigen
hat unsere Bibliothek, so lange sie besteht, noch nicht erlebt. Auch als sie
vor bald 100 Jahren im Sommer ISl'J aus engen dumpfen Räumen, wie aus
einem Grabe, in den luft- und lichterfüllten Saal, die alte Türnitz des Schlosses,
verbracht wurde, hat man, so viel ich sehe, dieser Auferstehung zu einem
bald recht fröhlich aufblühenden neuen Leben keine festliche Weihe gegeben.
Heute steht unsere Bibliothek mit dem Einzug in dieses neue , schöne Haus
vor einer neuen Stufe der Entwicklung, die für sie wiederum eine neue Bliite-
periode bedeuten möge. " Im Anschlufs daran skizzierte er die Geschichte
der Bibliothek und gedachte besonders der Wirksamkeit der Oberbibliothekare
Robert Mohl, Johannes Fallati und Rudolf Roth. Zum Festtag zurückkehrend
schlofs er sich im Namen der Bibliothek dem vom Rektor ausgesprocheneu
Dank au. „Ich glaube aber noch zu besonderem Dauke Veranlassung zu
haben. Einmal fühle ich mich am heutigen Festtage unserer Bibliothek vielen
Fachgenossen in der Nähe und Ferne, als deren Vertreter ich die nächsten
Nachbarn heute hier begriifsen darf, zum Dank verpflichtet für ihre treue
Beihilfe in Rat und Tat, die sie mir als Sachverständige für die innere Anlage
und Einrichtung unserer Bibliothek haben zuteil werden lassen. Noch gröfseren
Dank schulde ich den ausführenden Künstlern, die unseren Neubau zu dem
Kunstwerk gestaltet haben, das wir heute bewundern. Es ist nicht meine
Aufgabe, in die architektonischen Schönheiten des Hauses einzuführen. Ich
möchte nur einen Punkt herausheben. Des Schönen und der Kunst freuen
wir uns an den Feierstunden und am Festtage. Für den Werktag und für
die Stunden der Arbeit ist das Gute, das Zweckmäfsige oberstes Gesetz.
Umschau und neue Nachrichten 563
Dafs uuser Bau nicht blofs ein Denkmal hoher Kunst ist, sondern sich auch
nach Grundrifs nnd innerer Anlage als vorbildlich praktisch nnd zweck-
entsprechend ausweisen wird, das ist das eigenste grofse Verdienst unseres
Architekten. Ich glaube es bezeugen zu dürfen, dafs Herr Professor Bonatz
zu seiner genialen Lösung der Probleme des Bibliotheksneubaus gekommen
ist, weil er der Mitarbeit der bibliothekarischen Sachverständigen den grüfsten
Spielraum gelassen bat. Ihm in dieser Stunde dafür zu danken ist mir eine
besondere Freude ..." Es folgte die Ehrenpromotion des Kultusministers zum
Doktor juris durch den Dekan der juristischen Fakultät Prof. v. Blume.
Endlich gab der Erbauer Professor Bon atz einige technische Erläuterungen
und einen Rückblick auf den Werdegang des Baues. Er führte aus, dafs das
Werk, namentlich der Lesesaal, manche schwere Stunde bereitet habe. Habe
doch einmal eine Sitzung stattgefunden, in der nicht weniger als 102 Reden
gehalten wurden. Mit einem Rundgang durch das Haus schlofs die Feier.
Am Abend fand ein Fackelzug der Studentenschaft und ein Festkommers
statt. (In Vorstehendem sind wir dem Festbericht, Tübinger Chronik Nr 275 A
und B vom 22. Nov. gefolgt. Ueber das Gebäude selbst, über das sich in
demselben Blatt Nr 274 vom 21. Nov. eingehendere Mitteilungen finden, hoffen
wir demnächst einen selbständigen Aufsatz bringen zu können.)
Oesterreick. Der Jahresbericht der Universitätsbibliothek zu Wien
für 1910 — 11 zeigt eine abermalige Steigerung der Benutzung. Die Gesamt-
zahl der benutzten Bände und Hefte betrug 535 642. Davon wurden innerhalb
der Bibliothek benutzt 470 790, verliehen 04 852 ; von den letzteren wurden
S 91 8 Bände nach aufserhalb versendet. Der Fortgang der Arbeiten an der
Neukatalogisierung war normal. Von den 640 Kästchen des alten Grund-
katalogs verbleiben nur noch 160 umzuarbeiten, so dafs die Beendigung der
Arbeit vor Ablauf von zwei Jahren zu erwarten ist.
Frankreich. Einheitliche Katalogisierung. Die von dem Inter-
nationalen Kongresse der Bibliothekare zu Brüssel im Jahre 1910 aus-
gesprochene Resolution, die grofsen bibliothekarischen Vereinigungen der
einzelnen Länder möchten für Herstellung einheitlicher Regeln, zunächst in
ihrem eigenen Gebiete, eintreten, hat wieder einen Erfolg zu verzeichnen.
Das 'Comite de l'Association des Bibliothecaires francais' hatte bereits in der
Sitzung vom 20. Februar 1911 eine Kommission gewählt, die zunächst die
gegenwärtige Praxis der französischen Bibliotheken feststellen und vergleichen
sollte. Ueber die Arbeiten dieser Kommission, der übrigens auch zwei
Verleger angehören, erstattet nun ihr Vorsitzender Ch. Mortet den ersten
Bericht (Bulletin de l'Association des Bibliothecaires frangais 1912, S. 42—44).
Herr Kollege Escher hatte auf der letzten deutschen Bibliothekar-Versammlung
in München darüber bereits vor Erscheinen dieses Heftes einiges mitteilen
können (s. Zbl. 1912 S. 323/4). Wie zu erwarten war, ergaben sich bei der
Vergleichung der Praxis der wichtigsten Bibliotheken und Bibliographien eine
grofse Zahl übereinstimmender Punkte. Die wesentlichen Abweichungen
wurden notiert und es wurde versucht, die Vorzüge oder Nachteile gegen
einander abzuwägen. Die so gewonnenen Resultate können noch nicht als
definitive angesehen werden. Man will auch erst weitere Bibliotheken der
Provinz zu Worte kommen lassen. Aber auch das vorliegende Ergebnis
ist sicher interessant genug, und wir würden den geplanten Druck dankbar
begrüi'sen. Natürlich wird hier bei dem Uebergewicht, das die Bibliotheque
nationale an sich und besonders durch die publizierten Bände ihres 'Catalogue
general' besitzt, ein endgültiges Resultat sich voraussichtlich sehr eng an
diese von Delisle geschaffenen Regeln anschliefsen. Die Dinge liegen also
hier viel einfacher als in Deutschland, wo eine Anzahl sehr grofser Biblio-
theken miteinander konkurrieren. Immerhin wird das gute Beispiel, das nach
dem Vorgange der englisch -amerikanischen Bibliothekare nunmehr auch die
Franzosen uns geben, auf die Dauer nicht ohne Wirkung auf unsere Ver-
hältnisse bleiben. Kaiser.
564 Umschau und neue Nachrichten
Holland. Der Jahresbericht der Königlichen Bibliothek im Haag weist
wieder eine Vermehrung der schönen Sammlung von Alba amicorum nach.
Es sind zwar nur zehn Stücke, aber alle von hohem Werte. Zwei davon
stammen aus der Sammlung von Friedrich Warnecke (Leo und Johannes Roelofs,
1571 — ltiä!) und Martinas H. Rosius, 1 5Sf> — 1590) und wurden auf der Boerner-
schen Versteigerung in Leipzig erworben. Es wird für immer bedauert werden
müssen, dafs weder Berlin noch München die Mittel besafsen, die Sammlung
Warnecke geschlossen zu erwerben. Die bauliche Erneuerung des alten
Bibliotheksgebäudes schreitet rüstig vorwärts. Nachdem im Vorjahre der
alte Lesesal ausgebaut worden war, wurde im Berichtsjahre der anstof3ende
Raum umgebaut, der mit zu dem alten Lesesaal gezogen worden war. Die
Bibliotheksverwaltung wünscht den Raum für die Ausstellung ihrer Alba
amicorum und der Sammlung der Urkunden zur vaterländischen Geschichte
zu verwenden.
Italien. Im September fand der Umzug der Universitätsbibliothek zu
Padua in ihr neues Heim, in der Via S. Biagio statt, und zwar unter der
Leitung des Dr. Coggiola, den das Ministerium für diesen Zweck von der
Zentralbibliothek in Florenz nach Padua abgeordnet hatte und der in-
zwischen zum Vorstand der Bibliothek ernannt worden ist. Die Entfernung
des alten Gebäudes von dem neuen war zu grofs, als dafs man, wie beim
Umzug der Marciana, von besonderen Transportmitteln hätte absehen können.
Es wurde deshalb ein Transportwagen konstruiert, mit einem Aufsatz von
12 von beiden Seiten zu benutzenden Fächern, in die 24 Tragen mit je
1 — 2 Reihen Büchern hineingeschoben wurden, so dafs 40 — 45 laufende
Meter Bücher mit- einem Mal befördert werden konnten. Der ganze Aufsatz
war verschliefsbar. Mit Hilfe von drei solchen Wagen gelang es, den Umzug
der Bibliothek in zwölf und einem halben Tage zu bewältigen, während man
ursprünglich auf drei Monate gerechnet hatte. Die Kosten beliefen sich auf
rund 3000, statt der ursprünglich veranschlagten 10 0U0 Lire. Da die Biblio-
thek etwa 300 000 Bände zählt, betrugen die Umzugskosten für den Band
also einen Centesimo. Der Neubau, der nach Plänen von Prof. Tomasatti
1905 begonnen wurde und 400 000 Lire gekostet hat, bedeckt eine Grundfläche
von 1727 qm. und besteht aus zwei vorspringenden Seitenflügeln und einem
zurücktretenden Mittelbau. Von der Eingangshalle gelangt man zunächst in
den Ausgabe- und Katalogsaal, an den sich links der allgemeine Lesesaal
(20x1 0 m. mit 200 Plätzen) und die Verwaltungsräuuie anschliefsen. Auf der andern
Seite liegen die reservierten Lesesäle, zu denen nur die Professoren und die
mit besonderen Karten versehenen Personen Zutritt haben; der Arbeits- und
Nachschlagesaal mit einer ausgewählten frei zugänglichen Handbibliothek, der
Zeitschriftensaal, in dem die neuesten Hefte in eisernen Gestellen ausliegen,
während die unteren schrankartigen Teile die älteren Hefte enthalten, und
der Arbeitsraum für Handschriften. Rückwärts an den Ausgaberaum stufst
das Magazin an, das in fünf Geschossen zu je 2,20 rn. Raum für 615000 Bände
bietet. Es ist mit Lipman- Gestellen (ganz in Eisen), einem Personen- und
einem Bücheraufzug ausgestattet. Auf der Ebene der Benutzungsräume sind die
meistgebrauchten Bücher untergebracht. Die feierliche Einweihung des Ge-
bäudes fand am 15. November im Beisein des Unterrichtsminister Luigi Credaro
statt. Es sprachen der Rektor, der Bürgermeister, der Bibliothekar und
zuletzt der Minister, der in beredten Worten der alten Bedeutung Paduas
gedachte und die modernen Aufgaben der Universität und der Bibliothek
zeichnete, wobei er auch seiner besonderen Sympathie für das Volksbiblio-
thekswesen gedachte. Der Bibliothekar Dr. Coggiola betonte seinerseits die
Bedeutung des Baus als des ersten, der im heutigen Italien eigens für Biblio-
thekszwecke hergestellt worden ist.
Rufsland. Die polnische öffentliche Bibliothek (Biblioteka publiczna)
in Warschau besafs am 31. Dezember 1910 57 495 Bde. Der Zuwachs betrug
Neue Bücher nnd Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen 565
1910 12 789 Bde, davon wurden 12 311 Bde geschenkt. Gröfsere Bücher-
sammlungen schenkten u. A. die Herren Ign. Bernstein (1184 Bde), Joseph
Drege (462 Bde), IL Heilpern (567 Bde). \V. Mafikowski (967 Bde), B. Matecki
(540 Bde), St. Mifc/.ynski (6S9 Bde), die Familie Hofman (409 Bde) und
I. Sikorska (1574 Bde). Herr Z. Wolski schenkte der Bibliothek seine Auto-
graphen- und Ex-libris-Sammlong Von den Beständen der Bibliothek waren
am 31. Dezember 1910 32485 Werke in -11 566 Bdn katalogisiert. Von diesen
32485 Werken waren 15 104 polnische, 3831 deutsche, 3645 französische,
2339 russische, 592 englische, 351 lateinische und lS'.l italienische. Die
Bibliothek ist Eigentum des Vereins „Towarzystwo Biblioteki Publicznej".
Die Einnahmen betrugen 1910 11238 Rbl., die Ausgaben 10 949 Rbl. An
Mitgliederbeiträgen gingen von 755 Mitgliedern 4487 Rbl. ein, an Geschenken,
4020 Rbl. W. Chr.
Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen.1)
Zusammengestellt von Adalbert Hortzschansky.
Allgemeine Schriften.
Commission permanente des Congres internationanx des Archivistes et des
Bibliothecaires. Congres de Bruxelles 1910. Actes publ. par J. Cuvelier
et L. Stainier. Bruxelles: Commission 1012. LXIII, 812 S., 2 Portr.
Boinet, A. Courier de France. Bibliofilia 14. 1912 13. S. 239— 258.
En Schede, ,T. W. Meertalige woordenlijst van het boek- en bibliotheek-
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Valgimigli, A. British Courier. Bibliofilia 14. 1912/13. S. 258—271.
Bibliothekswesen im allgemeinen.
Aarsbo, J. Folkebibliotekerne og deres historie. Haandbog i Bibltoteks-
kundskab 1912. S. 117—137.
Ähren s, 'Wilhelm. Gustav Adolf Göpel, ein Sohn Rostocks. Zur hundertsten
Wiederkehr seines Geburtstages (29. September 1812). (Starb als Beamter
der Königlichen Bibliothek zu Berlin ) Rostocker Zeitung Nr 267 vom
29. Sept. 1912, 1. Beiblatt, Nr 278 v. 11. Okt., Beiblatt.
Anderton, Basil. Libraries and periodicals. A note on co-ordination.
Congres de Bruxelles 1910. Actes 1912. S. 264—270.
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les auspices du Ministere de l'instruction publique et avec le concours
de la Societe de l'Ecole des chartes par A. Vidier. Paris: E. Leroux
1912. XXXI, 397 S.
D'Aste, Vit. Intorno alla necessitä d'istruire biblioteche pubbliche nei
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Baiao, Antonio. Comment faut-il composer la bibliotheque des depots
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Bruxelles 1910. Actes 1912. S. 97—100.
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et bibliothecaires beiges 1912. S. 101—103.
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vierte Jahr ihres Bestehens (191 1). Compte-rendu des travaux de la
Societe de Bibliotheconomie pour l'annee 1911. S. -Petersburg 1912: Tip.
delo. 48 S.
Blöndal, Sigfus. Katalogisering og opstilling af boger. Haandbog i Biblioteks-
kundskab 1912. S. 274—306.
I) Die an die Redaktion eingesandten Schriften sind mit * bezeichnet.
XXIX. 12. 37
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Congr6a de Bruxelles 1910. Actes 1912. S. 54—59.
Brockett, Paul. International exchanges. Congres de Bruxelles 1910.
Actes 1912. S. 92—90.
Brown, Jaines Duff. A British library itinerary, 1. Libr. World 15. 1912/13.
S. 99—105.
Brown, James Duff. Position of British librarians respecting salaries, hours,
vacation, superannuation, etc. Congres de Bruxelles 1910. Actes 1912.
S. 29—41.
Burger, C. P. Gedrukte Catalogussen van Brievenverzamelingen. Congres
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— Geologische Litteratur Deutschlands. B. Litteratur über einzelne Gebiete.
Hrsg. von den Deutscheu Geologischen Landesanstalten. Schulze, Erwin.
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Prenfs. Geol. Landesanstalt 1912. VIII, 601 S. 4° (8°). 10 M.
— Traverso , G. B. Supplemento II all' Elenco bibliografico della micologia
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Musik. Ernst Challier's grofser Lieder-Katalog. Nachtr. 14, enth. die neuen
Erscheinungen vom Juli 1910 bis zum Juli 1912 sowie e. Anzahl älterer
bisher noch nicht aufgenomm. Lieder. Giefsen: Challier 1912. S. 2243
—2330. 7,40 M.
— Letzer, J. H. Muzikaal Nederland 1850— 1910. Bio - bibliographisch woorden-
boek van de nederlandsche toonkunstenaars en tookunstenaressen, alsmede
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Erschienen im Oktober 1912. Berlin: Vorwärts 1912. X, 201— 327 S. 40 Pf.
574 Neue Bücher und Aufsätze zum Bibliotheks- und Buchwesen
Sprachen u. Litt. Arnold, Kobert F. Fremde Literaturgeschichten. Ein
bibliograph. Versuch. Zeitschr. f. d. dtsch. Unterricht 26 .1912. S. 449— 458.
— Clapp, John M. A bibliography of English fiction in the eighteenth Cen-
tury. Bibliographical Soc. of America. Papers 6. 1911(1912). S. 37— 56.
— Rasi, Luigi. Catalogo generale della raccolta drammatica italiana. Firenze:
Arte della stampa 1912. 360 S.
Technologie. *Meufs. Die Marineliteratur im Jahre 1911. (Berlin 1912:
Mittler.) 3s S. Aus: Marine-Kundschau 1912, August, Beilage.
— *Peddie, R. A. Engineering and metallurgical books 1907 — 1911. . . .
London: Grafton 1912. IX, 205 S.
— Railway econumics. A collective catalogue of books in fourteen American
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Chicago (1912): Univ. of Chic. Press. 455 S.
Theologie. Alazard, Ildefonse. Essai de bibliographie picpusienne.
Missions de l'Oceanie Orientale, lies Marquises, Tahiti, Tuamotu, lies
Cook, lies Sandwich. Evreux 1912: Impr. de l'Eure. 23 S. Aus: AnDales
des Sacres-Coeurs.
— * Marcel, L. Les livres litnrgiques du diocese de Langres. Etüde biblio-
graphique. (Suppl. 2) Paris: A. Picard, Langres: Martin-Berret 1912.
XI, 107 S. 3 Fr. (Hauptwerk erschien 1S92, Suppl. 1. 1899.)
Lokale Bibliographie.
Kärnten. Strastil von Strassenheim, Theod. Bibliographie der im Herzogtum
Kärnten bis 1910 erschienenen Druckschriften. Klagenflirt: v. Kleinmayr
1912. 116 S. 3,50 M.
Lyonnais. Audin, Marius. Bibliographie iconographique du Lyonnais. T. 3.
Partie 3. Vues particulieres. Fase. 2. Lyon 1912: A. Rey. S. 53 — 100.
(Bibliotheques de la Ville de Lyon. Collection de travaux de bibliographie.)
Tirol. .Margreiter, Hans. Beiträge zu einem tirolischen Anonymen- und
Pseudonymen -Lexikon mit Register der Autoren und Monogramme.
Innsbruck 1912: Wagner. S. 291—480. Aus: Zeitschrift d. Ferdinan-
deums, III. Folge, H. 56.
Verviers. Weber, Armand. Essai de bibliographie vervietoise. Journanx
et publications periodiques. Verviers 1912: Feguenne. 213 S. Aus:
Bulletin de la Societe vervietoise d'archeologie et d"histoire.
Bibliophilie.
Guillois, A., Les livres de Charles Nodier. Bulletin du bibliophile. 1912.
S. 461—478.
Paris, Louis. L'Estampille des livres. Congres de Bruxelles 1910. Actes
1912. S. 307-316.
Stewart, James D. Ownership stamping of books. Congres de Bruxelles
1910. Actes 1912. S. 253—257.
Antiquariatskataloge.
Ackermann, München. Xr 57t", : Deutsche Literatur; von 1750 an. 7483 Nrn.
Baer & Co., Frankfurt a. M. Nr 603: Innendekoration. 3690 Nrn.
Basler Buch- u. Antiquariatshandlung, Basel. Nr 356: Auswahl seltener
Werke. 939 Nrn.
Behr's Buchh., Berlin. Nr 1: Allgemeine Chirurgie. 3407 Nrn.
S. Bocca, Rom. Nr 255: Varia. 682 Nrn.
Bowes & Bowes, Cambridge. Nr 362: Mathematics. 1791 Nrn.
Buchholz, München Mr 53 : Germanistik. 3433 Nrn.
Carle bach, Heidelberg. Nr 330 : Kulturgeschichte etc. 1294 Nrn.
Determann, Heilbronn. Nr 42: Württemberg u. Hohenzollern. 1956 Nrn.
Dultz & Co , München. Nr 8: Scientiae naturales et oeconoinicae. 1819 Nrn.
Antiquariatskataloge — Bücherauktion 575
Gilhofei & Ranschbnrg, Wien. Anzeiger. Nr 106 : Böhmen - Mähren -
Schlesien. Der dreißigjährige Krieg 2928 Nrn.
ßütz, Max, Planchen. Anzeiger Nr 95> : Varia 1016 Nrn.
Graupe, Berlin. Nr 62: Moderne Literatur. 292 Nrn.
Harrassowitz, Leipzig. Nr 853: Der Christliche Orient: Byzanz, Griechen-
land, Palaestina und die Levante. 2020 Nrn. — Nr 354: Schrift- und
Buchwesen: Handschriften, Buchdruck, Buchhandel, Bibliothekswesen,
Bibliographie. 2293 Nrn.
Heinis, Leipzig. Nr 20 : Alte Drucke. Costiime. Curiosa etc. 078 Nrn.
Hugendubel. Ileinr. München. Nr 65: Neue Deutsche Literatur. IL
G— R. Nr 2317— 6846.
Jolowicz, Jos., Posen. Nr 181 : Les beaux arts en Pologne. Autographen.
r>:<2 Nrn.
J unk, Berlin. Nr 45: Ornithologie. 3413 Nrn.
Kauffmann, Frankfurt a. M. Nr 66: Judaica (Bibliothek Dr. Gross-Augs-
burg). 2525 Nrn.
Kerler, Ulm. Nr 410: Protestant. Theologie. 1920 Nrn.
Klüber, Passau. Nr 10: Geschichte — Altertumswissenschaft —Varia. 1122Nrn.
Krüger & Co., Leipzig. Nr 80: Prakt. Theologie. 1736 Nrn.
Lange, Florenz. Nr 25 : Bibliotheca Americana I. 1301 Nrn.
Lengfeld'sche Buchh., Köln. Nr 26: Neuere deutsche Literatur. 84 S.
Lentner'sche Hofbh., München. Nr 1 1 : Theologie I. Eeligions-, Dogmen-,
Kirchen-, Diücesangeschichte. Christi. Kunst u. Archäologie. 8041 Nrn.
— Nr 12: Theologie. Exegese. Patrologie. System u. prakt. Theologie etc.
2785 Nrn.
Libreria Samonati, Rom. Nr 47 : Varia. 509 Nrn.
List & Francke, Leipzig. Nr 439: Biographien. Memoiren. Porträts etc.
2623 Nrn.
v. Matt & Co., Stans. Nr 03: Neuere katholische Theologie. 1008 Nrn.
Meyer, Leipzig. Nr 110: Germanistik. Philologie und Kultur etc. 3467 Nrn.
Müller, J. Eckard, Halle. Nr 157: Neuere Philologie. 1257 Nrn. —
Nr 15b: Geschichte. 1321 Nrn.
Nardecchia, Rom. Nr 51: Archaeology. Fine Arts. Costumes. 508 Nrn.
— Nr 57: Archeologia e Belle Arti. 2378 Nrn.
Pietzsch, Dresden. Nr 26: Werke aus allen Wissenschaften. 3442 Nrn.
Quaritch, London. Nr 319: Rare and Valuable Books. 1534 Nrn.
Rappaport, Rom. Nr 26: Beaux-Arts. 844 Nrn.
Rickersche Univ.-Buchh., Giefsen. Anzeiger Nr 9: Gelehrtcngeschichte.
Universitäten. Porträts etc. 1299 Nrn.
Schoder, Turin. Nr 24: Medecine. 123o Nrn.
Seligsberg's Ant., Bayreuth. Nr 304: Bayer, u. Württemberg. Geschichte,
Literatur etc. 319 Nrn. — Nr 305: Musik u. Theater. 2471 Nrn.
Speyer & Peters, Berlin. Nr 26: Deutsche Literatur. 737 Nrn.
Stark, München. Nr 24: Varia. 682 Nrn.
Zahn & Jaensch, Dresden. Nr 250: Autographen. 913 Nrn.
Bücherauktion.
Leipzig: 3.-5. Dezember 1912: Bibliothek Dr. J. B. Ilolzinger IL Geschichte
der Medizin. Naturwissenschaften, namentlich alte Kräuterbücher. 7 1 9 Nrn.
Bei Oswald Weigel, Leipzig.
Personalnachrichten.
Berlin KB. Dem Oberbibliothekar Prof. Dr. Ernst Voullieme wurde
der Rote Adlerorden 4. Klasse verliehn.
Greifswald ÜB. Dem Oberbibliothekar Dr. Johannes Luther wurde
das Prädikat Professor beigelegt.
576 Personalnachrichten — Bitte
Heidelberg ÜB. Auf S. 532 lies Hermann (st. Heiniann) Finke. -
Mainz StB. Dem Bibliothekar Hofrat Alfred Bürckel wurde das
Prädikat Professor beigelegt.
München HB. Als Praktikanten traten ein: Dr. phil. Hubert Starck,
geb. 2. 1. 67 Germersheim, kath., stud. klass. Philol.; Robert Eder, geb. 22. 5.
65 Würzburg, prot, stud. neuere Sprachen; Wilhelm Krag, geb. 11. 8. 87
Augsburg, prot, stud. klass. Philol. u. Geschichte; Rudolf Pfeiffer, geb.
28. lt. 6ö Augsburg, kath., stud. klass. Piniol.; Johann Dorn, geb. 12. Vi. 89
Dillingen a. D., kath., stud. Theologie.
Schwerin Regiernngs-B. Als Volontär trat ein Dr. phil. Wilhelm Preis,
geb. 12. 6. 86 Schwerin, ev., stud. Deutsch und Geschichte.
AVürzburg ÜB. Der Kustos Dr. Franz Albert wurde auf sein An-
suchen für die Dauer eines Jahres in den Ruhestand versetzt.
Bitte.
Die letzte Revision des Handschriftenbestandes der Kasseler Landes-
bibliothek hat ergeben, dafs seit dem Jahre 1894 (wo die vorletzte Revision
stattfand) nicht weniger als siebzehn Handschriften auf bis jetzt unauf-
geklärte Weise abbanden gekommen sind, deren Liste hierunter angefügt
wird. Da die Vermutung eines Diebstahls nicht von der Hand zu weisen
ist, so richte ich an alle Bibliotheksverwaltungen die ergebene Bitte, bei
etwaigen Kaufanbietungen von Handschriften auf deren Titel und Inhalt achten
und gegebenen Falles der Landesbibliothek gütigst Mitteilung machen zu
wollen.
Kassel, den 21. Oktober 1912. Der Direktor:
ßrunner.
1) Campements bei Cassel und Wabern. 1788.
2) Campements bei Wilhelmsthal. 1789.
3) Hessische Herbstmanöver von 1764 an bis 1782, von 1783. 3 voll.
4) Bürgergarde-Verzeichnis der einzelnen Kompagnien mit den Offizieren
in der Prov. Niederhessen etc.
5) Beschreibung der Reise Landgrafen Wilhelms VI. von Hessen von
Cassel aus nach Frankreich, 1646 — 1648.
6) Kalckhoff, Joh. Christ.: Collectanea z. Gesch. Landgr. Moritzen.
7) Historia Monasterii Kauffungensis in Hassia, darin: 2. Historia Monasterii
Helmershausen.
8) Immatriculations-Verzeichnis der Universität Marburg 1774—17^5.
9) Bültzingsleben. Carl von: Auszug meines Journals von dem Taue
unseres Ausmarsches an bis ge^en Ende der 2- Campagne von 1777.
10) De libertate christiana D. M. Lutheri libellus aureus; darin: 2. Erklärung
d. 10. Verses a. d. 8. Cap. Lucae; 3. Propositiones Strackii.
11) Decretum Gratiani cum glossis. (Cod. membr.)
12) Liber summarius juris ecclesiastici. (Cod. chartuc.)
13) Lettres sur l'educatiou d'un Prince, composees par le President baron
de Stein. 1720.
14) Sprichwürtersammlung aus der 2tc» Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Papier -Hdschr.
15) Mittelhochdeutsche Gedichte. 1) Konrads von Würzburg „Pantalcon"
übers, von Grein u. 2 andere abgeschr. v. Lyncker u. Grein.
16) Brevis narratio vitae rerumque gestarum Georgii Castriota vulgo Scander-
begi, principis Epirotarum; angeb.: 2. Christina regina. 4. Persische
Monarchie Alexandri. 4. Vaticinium Monachi Hermanni monast. Lehnin.
5 Exemplum diplomatis hebraei Constantinop. Br(o)ugtonis.
17) Vollständige Liste der gantzen Russischen Armee nach ihrer jetzigen
Verfassung unter d. Kaiserin Catharina II. 1 769.
Verlag von Otto Harrassowitz, Leipzig. — Druck von Ehrhardt Karras, Halle.
z
671
Jg. 29
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wesen
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