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"Ihrem Hauptinhalte nach erscheinen die Libri redituum als Verzeichnisse derjenigen Einkünfte, welche die Stadt aus dem Grundbesitz zu beziehen hatte, und zwar sowohl aus dem ihr selbst gehörigen, als auch aus den in Privatbesitz (zinspflichtiges, Unter- oder Nutzungseigenthum Einzelner) übergegangenen Inmobilien," p. ix.
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